Autor Thema: Warschau stellt deutsch-polnischen Grenzvertrag in Frage  (Gelesen 648 mal)

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Neuer Schlagabtausch im deutsch-polnischen Verhältnis: Nach der Entschädigungsklage deutscher Vertriebener gegen Polen kündigt Regierungschef Kaczynski "eine blitzschnelle Aktion" an. Außenministerin Fotyga sagte, der deutsch-polnische Grenzvertrag könnte neu verhandelt werden.

Warschau - Er sehe in den Klagen der Vertriebenenorganisation Preußische Treuhand gegen Polen ein "ernstes Problem", sagte Polens Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski. Die Angelegenheit erfordere "eine blitzschnelle Aktion" des Parlaments. Im polnischen Rundfunk sagte der nationalkonservative Regierungschef: "Es muss eine klare Erklärung geben, dass Polen keinerlei Urteile anerkennt, die das polnische Recht in dieser Hinsicht erschüttern."

Bei den jüngsten deutsch-polnischen Gesprächen in Berlin sei es auch um die Entschädigungsforderungen vertriebener Alteigentümer gegangen, sagte Kaczynski. "Aber hier herrscht völlige Sturheit. Die Deutschen wollen keiner Entscheidung zustimmen, die dazu führt, dass die Klagen an die deutsche Regierung gerichtet werden." Es sei ein Fehler gewesen, dass im deutsch-polnischen Vertrag vor 15 Jahren dieses Problem nicht abschließend als innere Angelegenheit Deutschlands festgeschrieben worden sei, sagte Kaczynski.

Auch Polens Außenministerin Anna Fotyga reagierte auf die Aktion der Preußischen Treuhand. Ereignisse wie deren Klage müssten "sehr klare Reaktionen" folgen, sagte Fotyga dem öffentlichen Rundfunksender Trojka. "Wir werden auf diese Weise reagieren." Auf die Frage, ob damit eine Neuverhandlung des deutsch-polnischen Grenzvertrages von 1990 gemeint sein könnte, sagte Fotyga: "Ja, das ist genau das." Die Ministerin wies zugleich darauf hin, dass für eine Änderung des Abkommens beide Seiten eine entsprechende Entscheidung treffen müssten.

Der am 14. November 1990 unterzeichnete Vertrag bestätigte die im Görlitzer Abkommen von 1950 zwischen DDR und Polen sowie im Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und Polen von 1970 festgelegte Oder-Neiße-Grenze als endgültige Grenze zwischen beiden Ländern. Die Regierungen in Berlin und Warschau verzichteten in dem Abkommen auch für die Zukunft auf jegliche Gebietsansprüche.

Die Preußische Treuhand hatte vergangenen Freitag beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg 22 Klagen deutscher, nach dem Zweiten Weltkrieg Vertriebener auf Rückgabe ihres früheren Eigentums oder Entschädigungszahlungen eingereicht. Die Bundesregierung distanzierte sich davon.

Bundesratspräsident Harald Ringstorff warnte während seines Polenbesuchs davor, die Klage der Alteigentümer überzubewerten. Kein ernst zu nehmender Politiker in Deutschland unterstütze die Klage, sagte er nach einem Treffen mit Senatspräsident Bogdan Boruszewicz. Es gebe aber keine rechtliche Möglichkeit, die Klage von 22 Privatleuten zu unterbinden. "Dieses Problem kann nicht überschatten, was an guten Beziehungen zwischen Deutschland und Polen aufgebaut worden ist", hoffte Ringstorff.

Mit heftiger Kritik hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, auf die Klagen der Preußische Treuhand reagiert. "Das ist für alle, die jahrzehntelang für eine Aussöhnung gekämpft haben, ein Schlag ins Gesicht", sagte der katholische Bischof in einem Interview der Deutschen Welle. "Das muss viel Unmut und Zorn in Polen erwecken und ich sage klar, dass ich sehr bedauere, dass diese Klagen eingereicht wurden."

Seit Lech Kaczynski das Präsidentenamt übernommen hat und sein Bruder Jaroslaw die politische Führung des Landes, haben die politischen Beziehungen zu Deutschland in diesem Jahr ungeahnte Tiefpunkte erreicht. In den letzten Monaten waren die Beziehungen zwischen Warschau und Berlin unter anderem auf Grund des auf deutscher Seite diskutierten Baus eines Vertriebenen-Zentrums angespannt.

So war eine Satire der deutschen Zeitung "taz", in der Polens Präsident Lech Kaczynski mit einer Kartoffel verglichen wurde, in Polen auf scharfe Kritik gestoßen. Prompt ließ Kaczynski einen Gipfel des Weimarer Dreiecks mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Frankreichs Staatspräsident Jacques Chirac platzen, angeblich wegen "gesundheitlicher Unpässlichkeit". Das polnische Präsidialamt verglich die "taz" mit dem Nazi-Propaganda-Blatt "Der Stürmer", Warschau verlangte eine offizielle Entschuldigung von Berlin - die jedoch unter Hinweis auf die Pressefreiheit ausblieb. Im Oktober feuerte vor der Ostseeinsel Usedom der polnische Zoll Warnschüsse auf ein deutsches Ausflugsschiff.

Quelle : www.spiegel.de

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Verwirrung um Äußerungen zu deutsch- polnischen Verträgen
« Antwort #1 am: 20 Dezember, 2006, 07:26 »
Die Entschädigungsklage der Preußischen Treuhand gegen Polen sorgt für diplomatisches Durcheinander. Außenministerin Fotyga hatte mit einer Äußerung den Eindruck erweckt, ihre Regierung wolle den deutsch-polnischen Grenzvertrag neu verhandeln. Am Abend dementierten die polnische Botschaft in Berlin und das Außenamt in Warschau.

Warschau/Berlin - Helle Aufregung innerhalb der polnischen Regierung. Außenministerin Anna Fotyga hatte als Reaktion auf die Klage der Preußischen Treuhand beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof angekündigt, es müssten "sehr klare Reaktionen" folgen. Im Rundfunksender Trojka sagte sie dazu ausdrücklich auf die Frage, ob damit eine Neuverhandlung des deutsch-polnischen Grenzvertrages von 1990 gemeint sein könnte: "Ja, das ist genau das."

Die Ministerin sagte zugleich, dass für eine Änderung des Abkommens beide Seiten eine entsprechende Entscheidung treffen müssten. Warschau untersuche derzeit die Lage. "Wir müssen das Problem bei ranghohen bilateralen Treffen besprechen, das tun wir bereits. Danach müssen wir Verhandlungen auf Expertenebene beginnen."

Die Aussagen der Außenministerin relativierte die polnische Botschaft in Berlin. Gegenüber SPIEGEL ONLINE teilte das Büro mit, Fotyga habe nicht den Grenzvertrag von 1990 gemeint, sondern das Nachbarschaftsabkommen von Juli 1991.

In einer Erklärung des polnischen Außenministeriums ließ die Ministerin am Abend wissen, es sei nie die Intention der polnischen Seite gewesen, den deutsch-polnischen Grenzvertrag von 1990 in Frage zu stellen. Dies sei auch jetzt nicht der Fall. Von ihren Äußerungen gegenüber dem Rundfunksender Trojka wollte sie nichts mehr wissen. Stattdessen rüffelte sie die Medien. "In manchen deutschen Massenmedien" seien "falsche Informationen" erschienen.

Angesichts der Klagen der Preußischen Treuhand müssten Berlin und Warschau gemeinsam daran arbeiten, Polen künftig vor Schadensersatzforderungen deutscher Bürger zu schützen, forderte Fotyga in einer Verlautbarung weiter. "Eine solche Sicherheit könnte im Rahmen des deutsch-polnischen Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom Juni 1991 geleistet werden."

Auch Polens Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski hatte Konsequenzen aus der Klage der Preußischen Treuhand gefordert. Er kündigte eine "blitzschnelle Aktion" an. Danach forderte er das Parlament in Warschau auf, das Recht der Polen auf die Güter der nach dem Zweiten Weltkrieg vertriebenen und enteigneten Deutschen zu bekräftigen.

Das Auswärtige Amt in Berlin hatte zuvor versucht, die "langjährige, enge und freundschaftliche Zusammenarbeit beider Länder auf der Basis des deutsch-polnischen Vertrages" hervorzuheben. Ein Sprecher verwies auf die Stellungnahme der Bundesregierung vom Montag, die sich von der Klage der Preußischen Treuhand distanziert hatte.

Die Bundesregierung teile das Vorgehen "in keinster Weise", hatte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg gesagt. Die Organisation belaste damit "das uns am Herzen liegende gute Verhältnis zu Polen". Die Preußische Treuhand sei in der deutschen Öffentlichkeit völlig isoliert.

Im deutsch-polnischen Grenzvertrag von 1990 war die Oder-Neiße-Grenze als endgültige Grenze festgelegt worden, beide Länder verzichteten auf jegliche Gebietsansprüche. Polens Regierungschef Jaroslaw Kaczynski sagte, gegen mögliche Entschädigungsforderungen deutscher Vertriebener müssten legale Maßnahmen ergriffen werden.

Er erwäge ein Gesetz, das die Besitzrechte von Polen bekräftige, die ehemals Deutschen gehörende Güter besäßen, sagte Kaczynski dem öffentlich-rechtlichen Sender Jedynka. "Wir brauchen eine klare Deklaration, dass Polen kein Urteil anerkennen wird, das die Rechte Polens in dieser Frage anzweifeln könnte."

Der am 14. November 1990 unterzeichnete Vertrag bestätigte die im Görlitzer Abkommen von 1950 zwischen DDR und Polen sowie im Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und Polen von 1970 festgelegte Oder-Neiße-Grenze als endgültige Grenze zwischen beiden Ländern. Die Regierungen in Berlin und Warschau verzichteten in dem Abkommen auch für die Zukunft auf jegliche Gebietsansprüche. In einem 1991 nachfolgenden Vertrag verpflichteten sich Deutschland und Polen ferner zu einer weitreichenden Zusammenarbeit, die unter anderem regelmäßige Regierungsgespräche und Jugendaustausche vorsieht, der von Fotyga eigentlich gemeinte Nachbarschaftsvertrag. Nicht vertraglich geregelt wurde dagegen der Umgang mit sogenannten Individualklagen.

Die Preußische Treuhand hatte am Freitag beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg 22 Klagen deutscher, nach dem Zweiten Weltkrieg Vertriebener auf Rückgabe ihres früheren Eigentums oder Entschädigungszahlungen eingereicht.

In den letzten Monaten waren die Beziehungen zwischen Warschau und Berlin unter anderem auf Grund des auf deutscher Seite diskutierten Baus eines Vertriebenen-Zentrums angespannt.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, verurteilte die Klagen der Preußischen Treuhand. "Das ist für alle, die jahrzehntelang für eine Aussöhnung gekämpft haben, ein Schlag ins Gesicht", sagte Lehmann in einem Interview der Deutschen Welle. Er fügte hinzu: "Das muss viel Unmut und Zorn in Polen erwecken und ich sage klar, dass ich sehr bedaure, dass diese Klagen eingereicht wurden." Die deutsch-polnischen "Irritationen auf Regierungsebene" wertete er als eine "vorübergehende Erscheinung".

Quelle : www.spiegel.de

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