Autor Thema: Anerkennung für Amokläufer?  (Gelesen 661 mal)

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Anerkennung für Amokläufer?
« am: 09 Dezember, 2006, 09:32 »
Prinzipien zur verantwortungsvollen Berichterstattung bei schweren Gewalttaten

Sonnenbrille, schwarze Kleidung, die Pistole mit ausgetrecktem Arm in die Kamera haltend: Wie ein Held aus dem Film "Matrix", so wurde der 18-jährige Sebastian in der Presse unzählige Male abgebildet. Am 20. November 2006 hatte er in seiner ehemaligen Schule in Emsdetten um sich geschossen und Rauchbomben gezündet. Fünf Menschen wurden dabei durch Schüsse verletzt, 32 weitere erlitten Schockzustände oder Rauchvergiftungen. Dann tötete der Junge sich selbst.

Abgesehen von den direkten Konsequenzen dieser Tat für Schulgemeinschaft, Angehörige und Täter, kommt es seither in ganz Deutschland zu zahlreichen Nachahmungstaten und Trittbrettfahrern. Phänomene, die seit Jahren national und international nach schweren Gewalttaten an Schulen bekannt sind.

Gerade in den letzten Tagen überfluten Meldungen über Trittbrettfahrer die Medien und sorgen bei Polizei, Politik und Bevölkerung für einigen Wirbel. Einige glaubten sich nur einen schlechten Scherz erlaubt zu haben, wie ein Junge, der seiner Freundin imponieren und ihr durch seine Drohung einen freien Schultag verschaffen wollte. Ein 16-Jähriger wurde festgenommen, da er in einem Chatroom davon gesprochen hatte, dass er sich manchmal vor Hass dazu fähig fühle, einen Amoklauf durchführen zu können.

Die Mehrzahl solcher Trittbrettfahrer sind Menschen, die sich in ihrem Leben ohnmächtig und frustriert fühlen. Vor dem Hintergrund spektakulärer Straftaten versuchen sie, sich wenigstens für kurze Zeit in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit zu stellen. Zudem können sie aus dem Schutz der (scheinbaren) Anonymität heraus Macht ausüben: Eine Drohung, sei es über das Internet oder per Telefon, genügt zur Schließung einer Schule und Mobilisierung von Polizeikräften. Werden Trittbrettfahrer allerdings gefasst, so können sie wegen Störung des öffentlichen Friedens unter Androhung von Straftaten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahre erhalten.

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Quelle : www.heise.de

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