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Premiere will TV-Stream-Tauschbörse verbieten lassen
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Thema: Premiere will TV-Stream-Tauschbörse verbieten lassen (Gelesen 2239 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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Premiere will TV-Stream-Tauschbörse verbieten lassen
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am:
08 April, 2005, 13:22 »
Am 12. April muss das Landgericht Hamburg darüber entscheiden, ob der Vertrieb einer Software, die den kostenlosen und anonymen Tausch von Fernsehinhalten ermöglicht, verboten wird. Auslöser für den Rechtsstreit war ein Programm der Koblenzer Softwarefirma TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) namens "ByteTornado". Es bildet die Grundlage für die angekündigte Tauschbörse Cybertelly beziehungsweise dessen angeblich "anonyme und unkontrollierte (unzensierte)" Variante Cybersky. Laut TCU erreiche die Tauschbörse Downloadraten von 600 kBit/s, wodurch "sogar TV-Sender in Echtzeit getauscht werden können".
Der Pay-TV-Sender Premiere stört sich daran, dass sich die Software auch dazu einsetzen ließe, um ihre kostenpflichtigen Programme nach der Dekodierung im PC über das Internet zu verteilen. Der Sender erwirkte daher Ende 2004 vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung, wonach es dem Unternehmen zunächst verboten ist, die Technik zu verbreiten. Der Entwickler der Tauschbörse streitet mögliche Gefahren nicht ab, verweist aber darauf, dass es die Aufgabe von Premiere sei, einzelne Einspeiser illegaler Streams zu ermitteln. TCU beruft sich in diesem Zusammenhang sogar auf Anlegerschützer, die sich angeblich fragen würden, "warum die Bedrohung durch diese Technik aber noch im März im Börsenzulassungs-Prospekt von Premiere verschwiegen wurde".
Die ByteTornado-Entwickler geben sich siegessicher und kündigten den Start ihrer Tauschbörse nun für den 12. April, den Tag der Verhandlung an. Immerhin, so TCU in einer Mitteilung, gab es bislang keine Angriffe der Content-Anbieter gegen Softwarebetreiber oder Vertreiber. Allein über die Downloadseite deutscher PC-Zeitschriften oder über CD-Heftbeilagen würden jeden Monat über 600.000 Clients für Tauschbörsen verbreitet, aus denen zu über 90 % illegale Inhalte heruntergeladen würden. Weltweit gäbe es rund 300 Millionen Filesharing-User; die TV-Streams-Tauschbörse ließe sich auch legal nutzen.
TCU gibt schließlich an, dass "Marktbeobachter" den eigentlichen Grund darin vermuten würden, dass mit der Tauschbörse "jeder PC User zum TV-Broadcaster avancieren" könne. TV-Sender würde an ähnlichen Technologien zur Verbreitung von TV-Programme über Breitband arbeiten, wären aber "hier noch nicht über die in die Jahre gekommene Client-Server-Technik hinausgekommen".
Quelle :
www.heise.de
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KOSTENLOSES FERNSEHEN : Premiere verklagt Softwarehersteller
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Antwort #1 am:
11 April, 2005, 19:35 »
Der Bezahlfernsehsender Premiere geht juristisch gegen eine Softwarefirma vor. Das Unternehmen bietet eine Technik an, mit der über Breitband-Internet alle Fernsehprogramme kostenlos zu empfangen sein sollen. Eine einstweilige Verfügung stoppte vorerst die Verbreitung der TV-Software.
Wieder ist es das Unternehmen TC Unterhaltungselektronik aus Koblenz, dass Deutschlands Fernsehmachern Kopfzerbrechen bereitet. Seine "Cybersky"-Software soll für freien Fernsehempfang übers Breitband-Internet sorgen - und davon ist man vor allem beim Bezahlsender Premiere nicht begeistert. An diesem Dienstag beschäftigt sich das Landgericht Hamburg mit Cybersky. Premiere hat eine einstweilige Verfügung durchgesetzt, laut der die Koblenzer die Software zunächst nicht verbreiten dürfen. Ein Urteil sei am Dienstag unwahrscheinlich, sagte ein Gerichtssprecher am Montag.
Nach fünfjährigem Rechtsstreit hatte der Bundesgerichtshof erst Mitte des vergangenen Jahres der TC Unterhaltungselektronik (TCU) in einem anderen TV-Streitfall Recht gegeben. Das Unternehmen hatte ein Gerät namens "Fernseh-Fee" vorgestellt, das Werbeblöcke aus dem TV-Programm herausfiltern oder bei Werbung auf einen anderen Kanal umschalten sollte. Ein Werbeblocker erschwere zwar die Tätigkeit des durch Werbung finanzierten Fernsehens. Von einer existenziellen Gefährdung des damaligen Klägers, des Senders RTL, sei aber nicht auszugehen. Die Rundfunkfreiheit sei damit nicht verletzt.
Nun ist die Firma an einer Software beteiligt, mit der Programme nach dem Vorbild von Musik- und Video-Tauschbörsen im Internet getauscht und ohne Zeitverzögerung angesehen werden können. Der Computer werde dazu an den Fernseher angeschlossen oder diene selber als Fernseher, sagte Vorstandsmitglied Guido Ciburski, der rechtlich verantwortlich für das Projekt ist und es bis Mai auf den Markt bringen will, gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa).
"Wir gehen nach wie vor davon aus, dass das so nicht zulässig ist", sagte ein Premiere-Sprecher laut dpa am Montag in München. TCU betonte dagegen, es habe nie dazu aufgerufen, die Technik außerhalb der legalen Grenzen zu nutzen oder gar Premiere kostenlos zugänglich zu machen. Die Betreiber der Fernseh-Tauschbörse könnten jedoch Anwender nicht davon abhalten, beliebige TV-Programme zu verbreiten.
Bislang sei der Hersteller einer Dateitauschsoftware nicht für das Handeln der Nutzer verantwortlich gewesen. Sollte Premiere vor Gericht gewinnen, könne dies Konsequenzen für alle Tauschbörsen im Internet haben, sagte die TCU-Vorstandsvorsitzende Petra Bauersachs laut dpa.
Quelle :
www.spiegel.de
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ERFOLG FÜR PREMIERE : Gericht verbietet kostenloses Pay-TV
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Antwort #2 am:
06 Juli, 2005, 19:22 »
Das Hamburger Landgericht hat die Markteinführung einer Software für Gratisfernsehen per Internet verboten. Der Anbieter, der Vorstand der TC Unterhaltungselektronik AG, war vom Pay-TV-Kanal Premiere verklagt worden.
Hamburg - Im Rechtsstreit mit Premiere hat die Koblenzer TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) eine weitere Niederlage erlitten. Das Landgericht Hamburg untersagte dem TCU-Vorstand Guido Ciburski in einem heute verkündeten Urteil, die Software "Cybersky-TV" anzubieten, mit der der Zuschauer alle Fernsehprogramme und damit auch kostenpflichtige Premiere-Sendungen über das Internet zum Nulltarif empfangen könnte.
Premiere war gegen den Anbieter vor Gericht gezogen, weil der Bezahlsender seine Urherberrechte verletzt sah. TCU-Vorstand Ciburski argumentierte, es finde eine "reine Datenübertragung" nach dem Vorbild von Musik- und Videotauschbörsen im Internet statt.
TCU wollte bereits im Mai mit dem Vertrieb der Software beginnen, wurde jedoch zunächst durch eine von Premiere erwirkte einstweilige Verfügung gestoppt. Die TCU hatte auf ihrer Website (
www.telecontrol.de
) darauf hingewiesen, dass "Cybersky-TV" eine "Privatveranstaltung" von Vorstand Ciburski sei.
TCU hat eine Peer-to-Peer-Technologie namens Cybertelly zum Verteilen von TV-Sendungen über Internet entwickelt. Sie soll Kabel- oder Satellitenanschlüsse ersetzen, Sendungen werden stattdessen über das Internet gestreamt. Die Software Cybersky-TV, um die es bei der Entscheidung des Hamburger Landgerichts ging, ist laut TCU "die anonyme und unzensierte Version von Cybertelly" - eine Tauschbörse, über die sich auch Pay-TV-Inhalte ins Netz einspeisen lassen sollen. Welche Inhalte letztlich über Cybersky-TV verteilt würden, sei Sache der Benutzer, heißt es auf der Cybertelly-Homepage.
Die Entscheidung des Gerichts zu Gunsten von Premiere fiel mit einem so genannten Versäumnisurteil, weil die Gegenseite am Dienstag nicht zu einem Verhandlungstermin in Hamburg erschienen war. Binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils ist ein Einspruch gegen die Entscheidung möglich.
Die Koblenzer Firma TC Unterhaltungselektronik war mit der so genannten "Fernseh-Fee" bekannt geworden - einem Gerät, das Werbeblöcke aus dem TV-Programm herausfiltern oder bei Werbung auf einen anderen Kanal umschalten sollte. Der Privatsender RTL hatte gegen den Vertrieb der Fernseh-Fee geklagt.
RTL scheiterte 2004 mit seiner Klage nach fünfjährigem Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof. Ein Werbeblocker erschwere zwar die Tätigkeit des durch Werbung finanzierten Fernsehens, erklärte das Gericht. Von einer existenziellen Gefährdung des damaligen Klägers, des Senders RTL, sei aber nicht auszugehen. Die Rundfunkfreiheit sei damit nicht verletzt.
Trotz des Erfolges vor Gericht können Interessenten die Fernsehfee derzeit nicht kaufen. Auf der TCU-Website kann lediglich eine unverbindliche Vorbestellung für das Gerät abgegeben werden. Preis laut TCU: "ca. 99 Euro".
Quelle :
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Tauschbörse für TV-Streams soll nun doch starten
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Antwort #3 am:
18 August, 2006, 10:21 »
Nach langem juristischen Gerangel soll am 1. September das Programm Cybersky, das einen Peer-to-Peer-Dienst für Fernsehstreams ermöglich, zum Download bereitstehen. Auslöser für den Rechtsstreit um die Software waren urspünglich Klagen des Pay-TV-Senders Premiere gegen ein Programm der Koblenzer Softwarefirma TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) namens "ByteTornado". Es bildet die Grundlage für die angekündigte Tauschbörse "Cybertelly" beziehungsweise dessen angeblich "anonyme und unkontrollierte (unzensierte)" Variante "Cybersky" (inzwischen "Cybersky-TV", kurz "CTV"). Laut TCU erreiche die Tauschbörse Downloadraten von 600 kBit/s, wodurch "sogar TV-Sender in Echtzeit getauscht werden können".
Premiere störte sich daran, dass sich die Software auch dazu einsetzen ließe, um ihre kostenpflichtigen Programme nach der Dekodierung im PC über das Internet zu verteilen. Der Sender erwirkte daher Ende 2004 vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung, wonach es dem Unternehmen zunächst verboten wurde, die Technik zu verbreiten. Laut Guido Ciburski, Mit-Gründer und CEO von TCU, kann Premiere das "totale Vertriebsverbot" nun nicht länger durchsetzen. Am 13. Juni 2006 sei Premiere vom Landgericht Hamburg "zur Zahlung von 500.000 Euro verurteilt" worden, um die Vollstreckung der Einstweiligen Verfügung aufrechtzuerhalten. Diese Zahlung sei jedoch "zu spät beziehungsweise bislang noch gar nicht" erfolgt. Der Pay-TV-Sender Premiere lehnt eine Stellungnahme ab.
Offenbar ist es aber mittlerweile gar nicht mehr geplant, Premiere über CTV zu verbreiten. So ist in der Pressemitteilung zu lesen, dass Premiere für CTV "völlig uninteressant" sei. Ciburski wird mit den Worten zitiert: "Wir haben nicht in die Software-Entwicklung investiert, um ständige Spielfilm-Wiederholungen anschauen zu können." Das Spannende an CTV sei "nicht die Möglichkeit, ein paar Euro Abogebühren zu sparen, sondern dass wir mal von diesem TV-Einheitsbrei wegkommen". "Free Speech auch im Bereich Fernsehen wird mit Sicherheit neue unterhaltsame Formate erzeugen. Endlich kann jeder senden, was er möchte. Oder empfangen wo er möchte: Im Büro, unterwegs, weltweit, überall wo es Internet gibt", meint Ciburski weiter.
Fraglich ist allerdings, wie verhindert werden soll, dass CTV-Benutzer entschlüsselte Premiere-Programme einspeisen. Bislang haben die Entwickler des Peer-to-Peer-Dienstes jedenfalls noch keine Erklärung abgegeben, wie dies technisch realisiert werden könnte. Insoweit dürfte Premiere auch weiterhin auf ein Verbot drängen.
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Tauschbörse für Pay-TV
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Antwort #4 am:
26 Oktober, 2006, 18:22 »
"Cybersky TV" ist eine Software, mit der Nutzer untereinander Fernsehsignale austauschen können - und das international einschließlich Pay-TV-Programme.
Doch noch ist es nicht soweit: Die Software hat seit zwei Jahren mit erheblichen technischen Problemen zu kämpfen. Hinter der "Cybersky TV" steckt die TV Unterhaltungselektronik AG (TCU), die trotz einer einstweiligen Verfügung von Premiere das Programm weiterhin zum kostenlosen Download anbietet.
Mit Cybersky-TV, kurz CTV, soll es irgendwann möglich sein, Fernsehsignale so auszutauschen, wie über Internettauschbörsen MP3-Dateien und andere Daten ausgetauscht werden können: Ein Nutzer dieser Software stellt zum Beispiel ein Fernsehsignal seiner PC-Fernsehkarte zur Verfügung und andere Nutzer können dies dann beziehen.
Wenn das Programm irgendwann funktionieren sollte, können CTV-Nutzer untereinander Teile des Fernsehsignals tauschen, sodass ein Netzwerk entsteht. Cybersky-TV setzt diese Teile daraufhin wieder zu einem einzelnen Signal zusammen - so soll eine Art virtuelle globale Fernbedienung entstehen, mit der man durch die verschiedenen internationalen Fernsehsender zappen kann.
Mit dieser Geschäftsidee agiert der Betreiber von Cybersky, die TC Unterhaltungselektronik AG (TCU), erneut an der Grenze zur Illegalität, da mit der Tauschbörse vor allem Lizenzrechte von TV-Sendern verletzt werden könnten. Deswegen hatte der Pay-TV-Anbieter Premiere auch bereits im Juli 2005 eine einstweilige Verfügung gegen das Koblenzer Unternehmen erwirkt.
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P2P-Fernsehen scheitert vor dem Bundesgerichtshof
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Antwort #5 am:
20 Januar, 2009, 11:53 »
Der Münchener Pay-TV-Sender Premiere hat sich endgültig juristisch gegen den Peer-To-Peer-Fernsehdienst "Cybersky TV" (alias "CyberskyTiVi") durchgesetzt. In einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 15. Januar wies der Bundesgerichtshof die Revision von Cybersky-TV-Macher Guido Ciburski gegen das Urteil des OLG Hamburg als Berufungsgericht zurück (Aktenzeichen I ZR 57/07).
Das Urteil des OLG ist somit rechtskräftig. Danach ist es Ciburski verboten, die Software "Cybersky TV" anzubieten, zu verbreiten und/oder zu betreiben, sofern mittels dieser Software entschlüsselte Inhalte des PayTV-Angebots der Klägerin (Premiere) im Rahmen eines Peer-to-Peer-Systems von Nutzern dieser Software im Internet versendet und/oder empfangen werden können.
Bereits für Ende des Jahres 2004 hatte die Koblenzer Softwarefirma Telecontrol Unterhaltungselectronic AG (TCU) unter der Führung von Guido Ciburski ein Programm angekündigt, das Fernsehausstrahlungen nach dem Vorbild von Peer-to-Peer-Tauschbörsen von User zu User kostenlos weiterreichen sollte. Die Fernsehsignale sollten aus mehreren Quellen zusammengeführt werden und mit einer Verzögerung von 5 bis 10 Sekunden beim Nutzer ankommen. Doch der Bezahlfernseh-Anbieter Premiere fürchtete, dass eine solche Technik zur Weitergabe kostenpflichtiger Inhalte genutzt werde und erreichte eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb der Software.
Daraufhin folgte ein juristischer Schlagabtausch. Nach einem zweijährigen Rechtsstreit mit Premiere gab die Telecontrol Unterhaltungselectronic AG (TCU) im September 2006 das Programm "Cybersky" zum Download frei. Doch wer auf das versprochene "Realtime-TV in hoher Qualität" gehofft hatte, wurde enttäuscht – die User bekamen lediglich eine nicht funktionierende Betaversion der Software zu sehen.
Per Mails und über die Webseite CyberTiVi versucht Guido Ciburski im November 2006 dann, risikofreudige Investoren zu finden, die sich mit mindestens 150.000 Euro an seinen (privaten) Projekten beteiligen sollten. Als Zugpferd dient ihm dabei sein Online-Video-Recording-Dienst OnlineTVRecorder (OTR), über den man sich Mitschnitte von TV-Sendungen anfertigen lassen kann, die dann zum Download bereitstehen. Doch auch den Peer-To-Peer-Fernsehdienst "CTV" (alias "CyberskyTiVi" alias "Cybersky TV") pries Ciburski an. Der TCU-Manager war bislang für eine Stellungnahme zum BGH-Urteil nicht zu erreichen.
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