Autor Thema: Aufklärung unerwünscht - Das geplante Verbrauchergesetz ist eine Mogelpackung  (Gelesen 891 mal)

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Es darf ruhig etwas mehr sein

Es ist schon erstaunlich, wie die Nahrungsmittelindustrie und die jeweilige Bundesregierung es seit Jahren schaffen, die Verbraucher in diesem Land an der Nase herumzuführen. Während die Gammelfleischskandale in immer kürzeren Zeitabständen bekannt werden, wurden auf allen Ebenen die Personalstellen der Kontrollbehörden gekürzt oder deren Budgets verknappt.

Auch der aktuelle Skandal wird ohne Folgen bleiben, denn ein Recht auf Information sollen die Verbraucher auch nach Verabschiedung des derzeit im Bundesrat zwischengelagerten "Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation" keineswegs erhalten. Über das gesamte "Woher" und "Wohin" schmuddliger Nahrung soll weiterhin nicht informiert werden. Kenntnis erhalten lediglich die Behörden, und die sollen selbst entscheiden, wie viel Information sie an die Bevölkerung weiter geben.

Die oft fälschlicherweise als "Verbraucherinformationsgesetz" bezeichnete gesetzgeberische Mogelpackung entspricht nicht einmal älteren europäischen Vorgaben. Lediglich wenn über die Skandale berichtet wird, werden kurzfristig Forderungen nach mehr Kontrolle oder lückenloser Aufklärung erhoben. So etwa die CSU in Bayern, die vollmundig Aufklärung vom Bund verlangt, aber selbst eine Verschärfung des Gesetzes im Bundesrat ablehnt.

Der ganze Artikel

Quelle : www.heise.de

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Bundesrat: Länder stimmen Verbrauchergesetz zu
« Antwort #1 am: 22 September, 2006, 15:16 »
Nach jahrelangem Streit hat der Bundesrat das Verbraucherinformationsgesetz auf den Weg gebracht. Es zielt darauf ab, bei Skandalen wie etwa um Gammelfleisch die Namen von Firmen und Produkten öffentlich nennen zu können. Verbraucherschützer kritisieren, es gebe zu viele Schlupflöcher.

Berlin - Die Länderkammer hat das Regelwerk mit großer Mehrheit verabschiedet. Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) erhofft sich von dem Gesetz eine abschreckende Wirkung: "Nichts scheuen die Dunkelmänner in dieser Szene mehr als das helle Licht der Öffentlichkeit", sagte er vor dem Bundesrat.

Die Neuregelungen verpflichten zum einen die Behörden dazu, Informationen über schwarze Schafe sowie gefährliche oder bedenkliche Produkte beispielsweise im Internet zu veröffentlichen. Zum anderen erhalten die Bürger einen Anspruch auf Auskunft und Akteneinsicht bei den Behörden.

Seehofer pries das Gesetz als "Meilenstein auf dem Weg zu einem mündigen Verbraucher in einer modernen Wissensgesellschaft". Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf (CSU) sagte, der Bundesrat wolle ein "Signal von Entschlossenheit" aussenden, dass "den Tricksern und Betrügern in der Lebensmittelwirtschaft" das Handwerk gelegt werde. Einhellig machten die Ländervertreter aber auch deutlich, dass sie die Regelungen noch nicht für optimal halten. Im Interesse des Verbraucherschutzes sei eine schnelle Verabschiedung jedoch notwendig, um das Gesetz dann anschließend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Das Gesetz soll nach zwei Jahren überprüft und eventuell nachgebessert werden.

Einige Länder stimmten mit der Opposition im Bundestag und Verbraucherschützern darin überein, dass das Gesetz noch zuviele Schlupflöcher enthalte. Kritisiert wird, dass Firmen unter Umständen unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis vor der Anprangerung geschützt werden. Auch wird bemängelt, dass die Behörden nicht verpflichtet sind, tagesaktuell an die Öffentlichkeit zu gehen, sondern sich die Auskunft wegen der nötigen Anhörung der Unternehmen stark verzögern könne.

"Etikettenschwindel" und "Mogelpackung"

Das Gesetz sei deshalb ein "Etikettenschwindel", sagte die Chefin des Bundestagsverbraucherauschusses, Bärbel Höhn (Grüne), im Sender n-tv. Auch der FDP-Agrarexperte Hans-Michael Goldmann monierte, auf dem Gesetz stehe zwar "Verbraucherinformation drauf, drin ist aber Informationsverhinderung". Die Linksfraktion sprach ebenfalls von einer "Mogelpackung".

Der Chef der Verbraucherorganisation foodwatch, Thilo Bode, kritisierte: "Statt lückenlose Transparenz zu schaffen, strotzt das Gesetz vor Ausnahmeregeln und Hintertürchen". Praktisch jede Information könne damit von Behörden und Lebensmittelwirtschaft verweigert oder über Jahre hinausgezögert werden. Auch der Geschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Gerhard Timm, beanstandete, Behörden und Firmen behielten durch das neue Gesetz "viele Möglichkeiten zur Verschleierung unappetitlicher Fakten".

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) begrüßte das Gesetz dagegen. Hauptgeschäftsführer Holger Wenzel mahnte aber eine Anwendung "mit Augenmaß" an: Die Verbraucher dürften "nicht durch verfrühte oder ungeprüfte Panikmeldungen" unnötig verunsichert werden.

Das schon seit 2001 diskutierte Gesetz war noch zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung zweimal vom Bundesrat unter Führung der Union blockiert worden. Nachdem der Bundestag das Gesetz im Juni aber nochmals verabschiedete, war mit dem jüngsten Gammelfleisch-Skandal der Druck für eine Einigung gewachsen. Zuletzt kamen zwar in einigen Ländern Bedenken auf, das Gesetz könne gegen die in der Föderalismusreform geregelte Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen verstoßen. Am Ende überwog aber das Interesse an einer raschen Verabschiedung.

Quelle : www.spiegel.de

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Köhler stoppt Gesetz - Seehofer bessert nach
« Antwort #2 am: 09 Dezember, 2006, 09:39 »
Verbraucherminister Seehofer will das Gesetz zur Verbraucherinformation schnellstmöglich überarbeiten. Zuvor hatte Bundespräsident Köhler seine Unterschrift darunter verweigert. Damit konnte zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen ein Gesetz nicht in Kraft treten.

Berlin - "Die Entscheidung des Bundespräsidenten respektieren wir," sagte Horst Seehofers Sprecherin Ulrike Hinrichs heute. Für den Minister bestehe aber kein Zweifel an der Notwendigkeit des Gesetzes. "Die Bundesregierung wird das Verbraucherinformationsgesetz erneut schnell auf den Weg bringen und die Einwände des Bundespräsidenten einbeziehen." Hinrichs betonte, dass die Frage der Verfassungsmäßigkeit von allen beteiligten Ressorts geprüft worden sei. "Es gab keine Bedenken", sagte sie.

Experten zufolge ist wegen der Fristen der Gesetzgebung erst nach dem Frühjahr 2007 mit einem fertigen neuen Gesetz zu rechnen.

Scharfe Kritik an der Bundesregierung kam aus der Opposition, die von erheblichen handwerklichen Fehlern sprach. "Diese Regierung versemmelt alles, was dem Schutz der Menschen in diesem Lande dient", erklärte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast, Vorgängerin von Seehofer. "Dahinter steckt eine Geringschätzung der Rechte der Bürger im Vergleich zu den Profitinteressen der Lobbys." Grünen-Verbraucherschutzexpertin Ulrike Höfken forderte: "Seehofer muss das Gesetz jetzt schnell nachbessern und dabei eine Runderneuerung betreiben, damit die Verbraucher endlich zu ihrem Recht kommen." Schon zuvor hatten die Grünen beklagt, dass das Gesetz nicht ausreichen würde, um Fälle wie den immer noch rumorenden Gammelfleischskandal abzuwehren und der "schwarzen Schafe" in Handel und Industrie habhaft zu werden.

FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen erklärte: "Nie war das Wächteramt des Bundespräsidenten so wichtig wie bei dieser Bundesregierung, die der Arroganz der Macht einen höheren Stellenwert einräumt als dem Grundgesetz."

6300 Mal Ja

Köhler hatte heute erklärt, dass er das Gesetz nicht ausfertigen werde. Das Staatsoberhaupt teilte in Berlin mit, die Neuregelung verstoße aus seiner Sicht gegen das Grundgesetz. Konkret laufe es dem Artikel 84 der Verfassung zuwider, das es dem Bund verbietet, per Gesetz den Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben zu übertragen. Horst Köhler schloss sich damit den Bedenken an, die im Bundesrat bereits von den Ländern Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein geäußert worden waren. Die Länderkammer hatte dem Gesetz dennoch am 22. September zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 29. Juni beschlossen.

Seine Entscheidung, das Gesetz nicht auszufertigen, teilte Köhler per Brief Bundeskanzlerin Angela Merkel, sowie den Präsidenten von Bundestag und Bundesrat mit.

Seehofer hatte das Gesetz in Folge der jüngsten Lebensmittelskandale auf den Weg gebracht. Es soll den Verbrauchern helfen, einen besseren Zugang zu Informationen von Behörden zu erlangen. So sollten etwa bei Funden von Gammelfleisch die Namen der betroffenen Firmen und Produkte zukünftig leichter öffentlich genannt werden können. Bislang ist das aus rechtlichen Gründen schwierig, weil der Staat mit Schadenersatzansprüchen der Wirtschaft rechnen muss.

Die Absage von heute ist bereits die zweite innerhalb von sechs Wochen. Zuletzt hatte Köhler Ende Oktober ebenfalls aus verfassungsrechtlichen Bedenken das Gesetz zur Teilprivatisierung der Flugsicherung zurückgewiesen.

Mit dem heutigen Nein Köhlers haben Bundespräsidenten in der Geschichte der Bundesrepublik erst achtmal einem Gesetz die Ausfertigung verweigert - bei insgesamt rund 6300 Regelwerken. Zum ersten Mal hat das Theodor Heuss 1951 gemacht. Er verhindert ein Gesetz zur Novellierung der Einkommensteuerverwaltung. Für Aufregung sorgte 1976 eine Entscheidung Walter Scheels: Er verhinderte damals die Abschaffung der Gewissenprüfung bei Wehrdienstverweigerern.

Quelle : www.spiegel.de

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Datenschutzbeauftragter sieht Mängel im Verbrauchergesetz
« Antwort #3 am: 14 Juni, 2007, 09:11 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat deutliche Mängel im Verbraucherinformationsgesetz kritisiert und die Bundesregierung zu Änderungen aufgefordert. Das Gesetz lasse an manchen Stellen zu wünschen übrig und bringe "gravierende Schlechterstellungen" im Vergleich zu anderen Informationsgesetzen, sagte Schaar in einer öffentlichen Anhörung im Bundestags-Verbraucherausschuss. Die Schutzrechte der Unternehmen gingen so weit, dass sie etwa bei Lebensmittelskandalen unter Berufung auf Betriebsgeheimnisse Informationen verweigern könnten. Schaar forderte auch eine Ausweitung des Geltungsbereichs von Lebensmitteln auf andere Produkte und Dienstleistungen.

Mit dem Gesetz von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) sollen Konsumenten zum Beispiel bei Fleischskandalen mehr Informationen durch Behörden erhalten. Es soll nach Angaben der SPD- Verbraucherpolitikerin Waltraud Wolff noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden. "Spätestens in zwei Jahren werden wir das Gesetz überprüfen und dann über eine Ausweitung des Anwendungsbedarfs auf alle Produkte und Dienstleistungen entscheiden", so Wolff.

Die Chefin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Edda Müller, sagte, Ausnahmen und zu lange Fristen drohten das Gesetz zu verwässern. Trotz aller Mängel solle das Gesetz aber bald in Kraft treten. Die Stiftung Warentest forderte eine Obergrenze für Gebühren. Schaar warnte davor, die Verbraucher durch zu hohe Gebühren für Informationen abzuschrecken. Die Lebensmittelwirtschaft hält das Gesetz für einen angemessenen Ausgleich der Interessen. Die Branche warnte, eine vorschnelle Offenlegung von Informationen könne Firmen in Existenznot bringen.

Seehofer hatte die Regelung nach rechtlichen Bedenken von Bundespräsident Horst Köhler nachgebessert. Köhler hatte das zuerst vom Bundestag beschlossene Verbraucherinformationsgesetz gestoppt, da er es für verfassungswidrig hielt, dass der Bund die Kommunen mit der Herausgabe von Informationen beauftragen wollte. Die Länder sollen nun die Kommunen dazu veranlassen können. Die Bundesregierung hatte weiteren Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt eine Absage erteilt.

Der Bundesrat fordert, dass Verbraucher bestimmte Informationen nicht mehr kostenfrei bekommen. Die Länder verlangen auch eine frühzeitigere Nennung von Namen "schwarzer Schafe" und höhere Bußgelder bei Lebensmittelskandalen. Ein betroffenes Unternehmen soll zudem erfahren, wenn ein Konsument Informationen beantragt.

Die Bundesregierung will die Bundesbürger mit einem Ratgeber besser über Verbraucherschutz informieren. Viele Menschen wüssten oft zu wenig Bescheid über ihre Rechte als Verbraucher. Der Ratgeber solle bei den Themen Lebensmittelsicherheit, Vertragsabschlüsse, Kauf und Datenschutz im Internet sowie Kredite und Versicherungen weiterhelfen, teilte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm mit.

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"Goldener Windbeutel" - Foodwatch kürt die dreisteste Werbelüge
« Antwort #4 am: 20 März, 2009, 11:18 »
Essen. Die Verbraucherschutz-Organisation Foodwatch hat die ihrer Meinung nach "dreisteste Werbelüge" gekürt. Die erstmals verliehene Trophäe des "Goldenen Windbeutels" erhielt ein Produkt aus dem Kühlregal: das Joghurtgetränk Actimel. Abgestimmt haben die Verbraucher.

Die probiotische Joghurtkultur Actimel des französischen Lebensmittelkonzern ist nach Ansicht der Foodwatch-Mitarbeiter ein Etikettenschwindel. "Actimel schützt nicht vor Erkältungen", sagte Anne Markwardt, Leiterin der Kampagne "Abgespeist", der WAZ. "Es stärkt das Immunsystem ähnlich gut wie ein herkömmlicher Naturjoghurt, ist aber vier Mal teurer und doppelt so zuckrig". Die Actimel-Werbung bezeichnete Foodwatch als "probiotisches Märchen. Anne Markwardt: "Unser Rat an die Verbraucher: Wenn Sie sich vor Erkältungen schützen wollen, gehen Sie in die nicht in den Supermarkt, sondern in die Apotheke."

Auf Anfrage der WAZ wollte Danone zu den Foodwatch-Vorwürfen keine Stellung nehmen. In einer E-Mail verwies der Konzern auf wissenschaftliche Studien  , die eine Wirksamkeit bewiesen hätten.

Neben Actimel hatte Foodwatch vier weitere Produkte auf einer Internet-Seite zur Wahl gestellt. Nach Angaben der Organisation nahmen 35 715 Nutzer an der Abstimmung teil. Auf den nachfolgenden Plätzen landeten der Kinderdrink "Biene Maja" von Bauer, das "Bertolli Pesto Verde" von Unilever, das Getränk "Frucht-Tiger" von Eckes-Granini und der "Gourmet-Genießerkuchen" von Bahlsen.

Quelle : www.derwesten.de

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