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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # News diverses ... => Thema gestartet von: SiLæncer am 01 August, 2005, 21:12

Titel: Polizei hebelt Raubkopierer-Presswerk aus
Beitrag von: SiLæncer am 01 August, 2005, 21:12
Erneut ist der Polizei ein großer Schlag gegen Raubkopierer gelungen: Während der Durchsuchung in einem CD-Presswerk in Südhessen beschlagnahmte sie einige tausend CD-Raubkopien. Betroffen waren Alben von Santana, Tina Turner und anderen Topstars. Gefunden wurde außerdem eine große Zahl illegaler Deep Dance Mixe.

Europaweit angeboten

Aufgefallen waren die in Umlauf gebrachten Raubkopien bereits zu einem früheren Zeitpunkt in mehreren europäischen Staaten. Die Fahnder des internationalen Tonträgerverbandes IFPI und die in Deutschland von der IFPI mit der Piraterieverfolgung beauftragte proMedia GmbH in Hamburg ermittelten ein verdächtiges Presswerk in Hessen. Grundlage hierfür war eine forensische Untersuchung: Mikroskopisch kleine Spuren auf den Raubkopien lieferten wie Fingerabdrücke die entscheidenden Hinweise.

Nach umfangreichen Recherchen wurde das Presswerk Ende Juli durchsucht. Diesmal fanden die Polizisten nicht nur einige tausend Raubkopien, sondern zudem auch mehrere Dutzend Siebe, die für das Bedrucken der Raubkopien (Siebdruck) genutzt wurden. Die Maschinen produzierten gerade Raubkopien, als die Polizei die Räume betrat.

Harte Strafen drohen

Gegen die Betreiber des Presswerks wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die geschädigten Musikfirmen gehen außerdem zivilrechtlich gegen die Betreiber vor. Das Urheberrechtsgesetz sieht in Fällen gewerbsmäßiger Produktion von Raubkopien hohe Geld- oder sogar Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor.

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Raubkopien und Justiz: Fluch der Silberlinge
Beitrag von: SiLæncer am 23 Januar, 2006, 14:37
Wie kriminell sind Raubkopierer? In Berlin streitet die Große Koalition über die Frage, unter welchen Voraussetzungen man Freunden in Zukunft noch CDs und DVDs brennen darf.

Die grüne Bürgerschaftsabgeordnete Katja Husen aus Hamburg ist eine Freundin der Musik. Auf der Festplatte ihres Laptops sind 1800 Songs gespeichert, das Liedgut ihrer CD-Sammlung (300 Scheiben) ist mehr als doppelt so groß. Kann sie sich an den ersten Song, den sie sich kostenlos aus dem Internet heruntergeladen hat, noch erinnern? "Irgendetwas, was ich mir nie gekauft hätte", überlegt sie laut. Nach einer Weile: "Ach richtig, so ein Lied von Britney Spears war's: ,Oops! I did it again'."

Das war in den guten alten Zeiten des Internet. Damals konnten Musiksammler noch nahezu frei und unbehelligt von der Polizei in illegalen Netztauschbörsen neue Lieder preiswert oder gar kostenlos bekommen. Die Einnahmen der Popstars und ihrer Plattenfirmen sanken beharrlich. Im Jahr 2003 verbot der Bundestag dann das Herunterladen von Musik und Filmen aus illegalen Quellen.

Seitdem stöbert Husen, 29, nicht mehr im Internet nach neuen Songs, sondern brennt nur noch "Party-CDs für Bekannte". Diese Art der günstigen Liedervermehrung für den privaten Bereich ist legal - zumindest so lange nicht zu viele CDs daraus werden. Doch jetzt will die Große Koalition auf Druck der Industrie wie auch der Verbraucher das Urheberrecht neu regeln. Prompt streiten sich Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU): Gibt es ein Recht auf Privatkopie - und wann beginnt der Diebstahl geistigen Eigentums?

Betroffen ist ein Land, in dem über 40 Prozent der Haushalte über einen CD- oder DVD-Brenner und 60 Prozent der Bürger über einen Internet-Zugang verfügen. Millionen Kopiersüchtige fragen sich: Wann darf man Freunden und Verwandten in Zukunft noch eine Silberscheibe brennen? Nur vom gekauften Original oder auch von der Sammel-CD, die ein Freund zusammengestellt hat? Und wie kriminell ist dieser Freund, ein notorischer Kopierschutzüberwinder und Liedersammler in allen - auch illegalen - Ecken des Netzes? Soll im Gesetz stehen, dass er weiterhin ein Raubkopierer, ein Straftäter ist?

Die Antwort des CDU-Rechtspolitikers Günter Krings ist einfach: Ja. Der Bundestagsabgeordnete will das Urheberrecht sogar noch verschärfen und Privatleuten in Zukunft Kopien nur noch vom Original erlauben, und das auch nur in geringer Zahl. Sonst gebe es ja eine "exponentielle Kopier-Kurve ohne jeden Qualitätsverlust, während der Urheber leer ausgeht". Alle, die weiter brennen, sollten als sogenannte Film- oder Musikpiraten Fälle für den Staatsanwalt sein, "immerhin geht es hier um Arbeitsplätze".

Die Antwort von Zypries, die jetzt einen Referentenentwurf "zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" vorgelegt hat, ist weitaus diffiziler. Sie lautet: vielleicht. Zypries will ein milderes Gesetz, um eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" zu verhindern.

Brennen für Freunde - egal, ob vom Original oder von der Kopie - will die Bundesjustizministerin weiter erlauben. Rechtswidrig soll nach wie vor nur der handeln, der sich Kopien von einer Film- oder Musikdatei zieht, die kopiergeschützt ist (und das sind sehr viele) oder Lieder und Filme ohne Einverständnis des Rechteinhabers aus dem Internet herunterlädt. Er soll aber in Zukunft nicht mehr strafrechtlich belangt werden können, wenn er diese "Werke nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch oder zum Gebrauch von mit dem Täter persönlich verbundenen Personen vervielfältigt".

Ob Zypries damit durchkommt, ist jedoch fraglich. Koalitionspartner Neumann hält das für ein "falsches Signal". Deshalb werde er sich, versprach er der Industrie, "energisch dafür einsetzen, diese Regelung zu korrigieren". Und Krings fürchtet, dass viele Internet-Nutzer Zypries' "Bagatellklausel" als Aufforderung zur Freibeuterei missverstehen könnten und dann wieder downloaden, was die Netzzugangsleitung hergibt. Die Behörden, argumentiert die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU), hätten doch schon heute die Möglichkeit, Bagatellverfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Das aber zwinge doch förmlich dazu, "im Bewusstsein der Verbraucher noch viel stärker zu verankern, dass es die Nutzung fremden geistigen Eigentums nicht zum Nulltarif gibt".

Seit Jahren schon klagt die deutsche Film- und Musikindustrie über ein mangelndes Unrechtsbewusstsein der Datenpiraten. Allein im vorvergangenen Jahr habe der Fluch der illegalen Silberlinge nur für die Filmbranche rund eine Milliarde Euro Schaden bedeutet.

In welchem Ausmaß der rechtswidrige Musik- und Filmverkehr dafür verantwortlich sein soll, dokumentieren die Firmen und Verbände mit den sogenannten Brennerstudien, die das Marktforschungsinstitut GfK erstellt: Wurden vor rund sieben Jahren, also in der Hochphase des New-Economy-Booms, noch fa Millionen CD-Alben gekauft, waren e schon ein Drittel weniger. Dagegen stieg die Zahl der mit Musik selbst bespielten Rohlinge um fast das Sechsfache. Und bei den Filmen sieht es mittlerweile ähnlich aus.

Deshalb ging die Branche zum Gegenangriff über. Vor rund zwei Jahren startete sie die PR-Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher", die unter den Freunden der freien Vervielfältigung Angst und Schrecken verbreiten sollte. Auf diversen deutschen Marktplätzen erschien in den vergangenen zwei Sommern der "Knast on Tour", eine überdimensionale Zelle, in der jeder interessierte Passant "fünf Minuten im Leben eines Raubkopierers" erleben durfte. Kinospots sollten die Wirkung der Aktion verstärken. Doch schon bald sorgten die platten Filmchen - einer etwa suggerierte, dass man im Gefängnis mit Vergewaltigungen zu rechnen habe, weil wirklich kriminelle Mitinsassen ("meiner hat aber den geileren Arsch") auf junge Raubkopierer stünden - in den Kinosälen nur noch für höhnisches Gelächter.

Parallel begannen Musiker und Schauspieler wie Mel Gibson Kopierer in aller Welt zu verklagen. Die deutsche Film- und Musikwirtschaft hat gar zwei Organisationen gegründet. Spezialisten forschen etwa im Netz und auf Flohmärkten nach Kopien, die "ohne Einwilligung des Berechtigten" (Paragraf 106 Urheberrechtsgesetz) öffentlich gemacht werden: Die Firma proMedia sucht nach raubkopierter Musik, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) kümmert sich um Filme und Unterhaltungssoftware.

Allein die GVU beschäftigt zehn Rechercheure, fast alles ehemalige Polizisten. Stolz bezeichnet Geschäftsführer und Ex-Kommissar Jochen Tielke seine Gesellschaft auch schon einmal als "kleines BKA für Urheberrechtsverletzungen". In ihrem Lagerraum in einem Hamburger Keller liegen die Raubkopien in unzähligen Kartons, "Harry Potter", "Herr der Ringe", "Star Wars", insgesamt rund 120.000 DVDs.

Die Hinweise seiner Ermittler hätten zu rund 2500 Ermittlungsverfahren im vergangenen Jahr geführt, sagt Tielke; die Musikfahnder der proMedia melden gar 3500 Verfahren. Als Erfolge des vergangenen Jahres verbuchen die beiden Gesellschaften

* die Abschaltung von fünf Servern in Coburg durch die Justiz, auf denen mehr als sechs Terabytes Filme und Computerspiele zum Download angeboten wurden: das sind mehrere tausend Dateien;


* die Schließung der hunderttausendfach aufgerufenen Portalseite "The Realworld", auf der Dateien mittels eines Tauschbörsenprogramms illegal herunterzuladen waren, insbesondere TV-Serien wie "Friends" und "24";


* einen Schlag gegen einen Ring von 16 Ebay-Händlern in Nürnberg, der im großen Stil CDs aus Russland importiert und hier versteigert hatte.

In solch schwerwiegenden Fällen können Profis auch schon mal mehrere hunderttausend Euro Profit machen. "Die Gewinnspanne ist meist größer als im Drogenmarkt", sagt Tielke. Nur: Dass hier Straftaten zu ahnden sind, bestreitet niemand.

Anders ist es bei den vielen privaten Kunden, den Schülern, Studenten, den Familienvätern und -müttern. "Es wird doch - in egal welcher Sache - kaum noch eine Wohnung durchsucht", sagt Tielke, "in der nicht auch Raubkopien gefunden werden." Andererseits kommt den Verfolgern ihre Massenkriminalisierung inzwischen selbst etwas zweifelhaft vor. So wird in der Filmbranche überlegt, keine weitere Brennerstudie mehr zu finanzieren, "weil die Linie zwischen illegalen und legalen Kopien" gar nicht mehr zu ziehen sei.

Noch aber droht die Justiz in der Kopierwelle zu ertrinken. In Karlsruhe - dort erstattet die Anwaltskanzlei Schutt, Waetke im Auftrag von Firmen und Künstlern Anzeige - hat sich die Zahl der Tatverdächtigen glatt verdoppelt. Früher zählte die Staatsanwaltschaft pro Jahr rund 40 000 Verdächtige insgesamt, nun sind es bald 80 000. Alexander Schwarz von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe befürchtet "eine Blockade" der Behörden, falls das so weitergeht: "Sollte eines Tages Bill Gates Anzeigen erstatten, brechen wir zusammen."

Immerhin können die Staatsanwälte laut einer Empfehlung ihrer Hausspitze die Verfahren einstellen, wenn der Täter nicht mehr als hundert verschiedene Werke im Internet angeboten hat - und nicht schon einmal aufgefallen ist. Die Kanzlei Schutt, Waetke übernimmt für ihre Mandanten dann die zivilrechtliche Verfolgung. Für eine Datei verlangt sie einen Schadensersatz inklusive Nebenkosten zwischen 200 und 300 Euro. Das sei nur eine rein symbolische Forderung, erläutert Timo Schutt: "Eine Lizenz für dasselbe Stück würde doch Tausende Euro kosten."

Obgleich Schutt weiß, dass es blauäugig wäre, alle erwischen zu wollen ("Es ist eine unfassbare Menge an Straftaten, die im Netz fast sekündlich passiert"), setzt er auf die Signalwirkung. Deshalb ist für ihn Zypries' Bagatellklausel ein Armutszeugnis: "Dann kann man ja gleich den Ladendiebstahl unter zehn Euro legalisieren."

Aber "eine kriminelle Handlung", wendet der SPD-Rechtspolitiker und ehemalige Richter Dirk Manzewski ein, setze doch "immer ein Unrechtsbewusstsein" voraus. Und eben daran mangele es bei den Nutzern: "Die denken doch, alles, was sie im Netz vorfinden, wäre legal." Gesetzliches Verbot und gesellschaftliche Realität fielen offenkundig deutlich auseinander, bestätigt der Münchner Kriminologe Johannes Kaspar. Und von der Industrie erwischt würden ohnehin fast nur die technischen Trottel, spottete das Computermagazin "Wired" in seiner Januarausgabe, "tattrige Renter und 13-Jährige, die sich gerade ,Happy-Birthday' herunterladen".

Deshalb hält auch der Medienrechtler Thomas Hoeren von der Universität Münster nichts von einer derartigen "Massenbestrafung der Bevölkerung"- sei sie nun strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Natur. Er plädiert gemeinsam mit einer ganzen Reihe von Wissenschaftlern für eine Legalisierung des privaten Herauf- und Herunterladens von Texten, Musik und Filmen.

Die Künstler, Wissenschaftler und Produzenten könnten dann über eine sogenannte Kultur-Flatrate entschädigt werden, die Internet-Nutzer zum Beispiel zusammen mit den Netzzugangsgebühren überweisen müssten. "Der Kampf der Industrie", sagt er, "ist in diesem Bereich doch längst verloren - dafür gibt es inzwischen einfach viel zu viele Angebote und Internet-Nutzer."

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Re:Raubkopien und Justiz: Fluch der Silberlinge
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 23 Januar, 2006, 18:15
"* die Abschaltung von fünf Servern in Coburg durch die Justiz, auf denen mehr als sechs Terabytes Filme und Computerspiele zum Download angeboten wurden: das sind mehrere tausend Dateien;"

Wenn nun auch ENDLICH mal diese lieben involvierten KRIMINELLEN Verbrecher (Anwälte) namens S******* & Co. zur Verantwortung geführt würden...

Macht bloss keiner.

Also, was läuft da falsch?

Sorry, aber der könnte sich geschmäht fühlen.
Und das können wir uns finanziell nicht leisten.
Legale Zitate mit Quelle sind soweit OK, aber bei eigenen Inhalten zu irgendwelchen Freiherrn und deren Kollegen sind wir zu grosser Vorsicht gezwungen.

Nicht böse sein...
In der Praxis ist Recht nur das, was man sich leisten kann.

Jürgen
Titel: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 3500 Tauschbörsen-Teilnehmer
Beitrag von: SiLæncer am 23 Mai, 2006, 10:16
In einer von der Staatsanwaltschaft in Köln und der Polizei im Rhein-Erft-Kreis koordinierten Aktion gegen die unerlaubte Verbreitung von Musikstücken im Internet sind heute bundesweit 130 Hausdurchsuchungen durchgeführt worden. Es seien insgesamt 3500 Verdächtige identifiziert worden, die jeweils bis zu 8000 Dateien über die Tauschbörse eDonkey angeboten haben sollen, heißt es in einer Mitteilung (PDF-Datei). Der Aktion seien monatelange Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in Zusammenarbeit mit der von der deutschen Landesgruppe der IFPI beauftragten proMedia Gesellschaft zum Schutze geistigen Eigentums vorausgegangen.

"Für die betroffenen Musikfirmen sind die erforderlichen Strafanträge gestellt worden", heißt es weiter in der Mitteilung. Gegen alle Beschuldigte wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Weiteres will die Staatsanwaltschaft heute auf einer Pressekonferenz bekannt geben.

Update:

Die deutsche Landesgruppe der IFPI teilt mit, zur Überwachung des Servers sei eine eigens entwickelte Software eingesetzt worden. Während der zweimonatigen Überwachung seien insgesamt 14 Gigabyte Logdateien angefallen. Ein einzelner identifizierter Tauschbörsennutzer soll nach den Angaben über 8000 verschiedene Dateien zum Tausch angeboten haben, die große Mehrheit der erfassten Tauschteilnehmer habe aber nur wenige Dateien angeboten.

Die Auswertung des heute sichergestellten Beweismaterials wird voraussichtlich mehrere Wochen benötigen. Die Polizei erwartet, alles zu finden, was in Tauschbörsen vorzufinden ist, "bis hin zu Kinderpornographie". Bei den identifizierten Tauschbörsenbenutzern handele es sich um einen Querschnitt durch die Bevölkerung.

Peter Zombik, Geschäftsführer der Deutschen Landsgruppe der IFPI, betonte den Abschreckungseffekt der Aktion: "Anonymität, hinter der sich viele sicher glauben, ist eine Schimäre", Tauschbörsennutzer könnten sich nicht in Sicherheit wiegen. Er machte eine "Flutwelle von Internetpiraterie" für die Umsatzprobleme der Musikindustrie verantwortlich. Es sei sehr schwer, legale Downloadangebote aufzubauen, wenn der Markt von illegalen Angeboten überschwemmt sei. Bisher habe die Musikindustrie in Deutschland insgesamt rund 4000 Strafanträge gegen Filesharer gestellt. Mit der heutigen Aktion habe sich die Zahl an einem Tag nahezu verdoppelt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Ermittler hatten Zugriff auf eDonkey-Server
Beitrag von: SiLæncer am 23 Mai, 2006, 15:28
Staatsanwaltschaft und Musikindustrie haben heute Mittag in Köln eine positive Zwischenbilanz ihrer Aktion gegen Nutzer des Filesharing-Netzwerkes eDonkey gezogen. "Heute ist ein sehr wichtiger Tag für die Musikindustrie", sagte John Kennedy, Chef der International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms (IFPI), der eigens aus London angereist war.

Die Ermittlungsbehörden hatten Zugriff auf einen Server, der als Verteilpunkt im eDonkey-Netz diente. Zwei Monate lang wurden sämtliche Dateiaustauschangebote an diesem Server mitgeschnitten, zu jeder ermittelten IP-Adresse stellten die Ermittler fest, welche Dateien für den Tausch angeboten wurden. Insgesamt wurden 40.000 IP-Adressen mitgeschnitten, davon waren 3500 deutschen Nutzern zuzuordnen. Diese wurden inzwischen namentlich identifiziert und müssen nun mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Details zum überwachten Server verriet Staatsanwalt Jürgen Krautkremer "aus ermittlungstaktischen Gründen" nicht. Man wolle Straftätern keine Gelegenheit geben, aus den Ermittlungsmethoden zu lernen und sich anzupassen. Er verriet nur, dass der Server sich im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Köln im Erftkreis befunden habe. Die überwachten Server selbst seien bei der Durchsuchungsaktion nicht beschlagnahmt worden, der Betrieb sei soweit legal. Kriminalhauptkommissar Karl Rath bestätigte, dass auch der Hinweis auf den Server von der Musikindustrie kam.

Staatsanwalt Krautkremer erläuterte, nur wenn mehr als 500 Dateien zum Tausch angeboten wurden, sei eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden. Insgesamt kam es demnach bis zum frühen Nachmittag zu 130 Hausdurchsuchungen im gesamten Bundesgebiet, zirka 100 Rechner und große Mengen weiteres Beweismaterial wurden sichergestellt, darunter Tausende von CDs.

Die ermittelten Tauschbörsennutzer müssen jetzt nicht nur mit zivilrechtlichen, sondern auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. "Es handelt sich hier um einen Straftatbestand", erklärte Krautkremer. Die Staatsanwaltschaft habe also keine Wahl, ob sie hier tätig werde. Die Musikindustrie hat Strafanträge gegen die identifizierten Nutzer gestellt.

IFPI-Chef Kennedy nutzte die Pressekonferenz in Köln für eine Positionsbestimmung. Er bedauerte die strafrechtlichen Maßnahmen, fügte aber hinzu: "Wenn es keine Konsequenzen gibt, hören die Leute nicht damit auf, Musik zu stehlen". Sein Verband habe sich in den vergangenen Jahren sehr darum bemüht, die Nutzer über die Folgen des Dateientauschs zu informieren. Jetzt will er die Provider in die Pflicht nehmen. "Wichtig ist, dass jetzt die Internet-Service-Provider ihre Kunden aufklären, dass dies illegal ist."

Bei den Ermittlungen wurde die Staatsanwaltschaft von der Hamburger Firma proMedia GmbH unterstützt. Krautkremer legte aber Wert auf die Feststellung, dass die Überwachung des Servers von den Ermittlungsbehörden selbst durchgeführt worden sei. proMedia habe bei der Zuordnung der geschädigten Rechteinhaber geholfen. Insgesamt wurden 800.000 angebotene Dateien protokolliert, bisher wurden aber nur die angebotenen Musikstücke identifiziert.

Quelle : www.heise.de
Titel: eDonkey-Razzia: Musikindustrie ist in der Beweispflicht
Beitrag von: SiLæncer am 24 Mai, 2006, 09:25
Rechtsanwalt Solmecke: Schüler und Studenten statt professionelle Raubkopierer

Im Zusammenhang mit der Großrazzia gegen eDonkey-Nutzer tritt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Michael Rechtsanwälte und Notare dem Eindruck entgegen, es gehe um ein Zusammenwirken professioneller Raubkopierer in einem riesigen Raubkopierer-Netzwerk. Meist seien die Betroffenen Schüler und Studenten im Alter zwischen 15 und 25 Jahren, so Solmecke, dessen Kanzlei einige der Betroffenen vertritt.

Christian Solmecke von der Kanzlei Michael Rechtsanwälte beschreibt das Vorgehen wie folgt: Parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beantragt eine Kanzlei im Auftrag der Musikindustrie Akteneinsicht. Gegen den so ermittelten Internet-Anschlussinhaber wird ein zivilrechtliches Verfahren angestrengt. Pro Musikstück verlangt die Musikindustrie 10.000 Euro Schadensersatz.

In der Regel seien aber zu Beweiszwecken nur ein bis zwei Songs durch die Ermittlungsbehörden heruntergeladen worden. Auf Grund der Songtitel werde dann auf weiteres geschütztes Musikmaterial geschlossen. "So kommen utopische Schadensersatzforderungen in Höhe von 40 Millionen Euro zustande", erklärt der Rechtsanwalt. Letztlich würde dann aber vorgeschlagen, gegen Zahlung einer Pauschale von 10.000 Euro die Sache zu vergleichen.

Ein Problem dabei ist die Grundidee einer Tauschbörse, denn wer Dateien herunterlädt, wird in der Regel selbst zum Anbieter, ob nun bewusst oder unbewusst.

Solmecke sieht die Musikindustrie dabei in der Beweispflicht: "In einem Zivilprozess muss die Musikindustrie nachweisen, dass der Nutzer einen solchen Schaden konkret verursacht hat". Hier sei die Rechtslage aber noch unklar, denn oft sei auch ungeklärt, wer einen Internetanschluss denn tatsächlich genutzt hat. Bei Wohngemeinschaften können in der Regel mehrere Nutzer parallel auf den Internetanschluss zugreifen, doch über die IP-Adresse könne nur nachvollzogen werden, über welche Login-Daten die Einwahl ins Internet erfolgte. Ort, Computer oder gar die Person des Einwählers bleiben unbekannt, merkt Solmecke an.

Quelle : www.golem.de
Titel: Rechtliche Konsequenzen der eDonkey-Razzia
Beitrag von: SiLæncer am 25 Mai, 2006, 15:16
Nachdem sich der Pulverdampf der PR-Kampagne rund um die Aktion gegen die Nutzer der Tauschbörse eDonkey langsam legt, bleibt die Frage nach den Konsequenzen für die ermittelten User. So fabulieren selbsternannte Experten schon von Schadensersatzforderungen in Höhe von bis zu 40 Millionen Euro gegen einzelne Nutzer. Von diesen US-amerikanischen Verhältnissen mit hohen Schadensersatzsummen und mehrjährigen Gefängnisstrafen ist die deutsche Praxis aber derzeit noch weit entfernt. Fest steht allerdings, dass die in der jüngsten Aktion ermittelten Nutzer sowohl mit straf- als auch mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Tatsächlich ist bis heute erst ein deutsches Strafurteil bekannt, welches einen privaten Tauschbörsennutzer betraf. Im Mai 2004 wurde ein Auszubildender vom Amtsgericht Cottbus (Az.: 95 DS 1653 JS 15556/04) wegen unerlaubter Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt – bei seinem Einkommen insgesamt 400 Euro. Der Mann hatte 272 Musikstücke in der Tauschbörse Kazaa bereitgehalten. In einem außergerichtlichen Vergleich verpflichtete er sich laut IFPI zudem zu einer Zahlung von 8000 Euro Schadensersatz.

Wohl als Reaktion auf die "Strafanzeigen-Maschine" des Schweizer Unternehmens Logistep, die vollautomatisch Urheberrechtsverletzungen registriert und Strafanzeigen formuliert, hat die Staatsanwaltschaft inzwischen Regeln zur Behandlung von Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer aufgestellt. Danach sollen Verfahren über weniger als 100 geschützte Werke grundsätzlich eingestellt werden. Bei 101 bis 500 Dateien sei "eine Beschuldigtenvernehmung angemessen"; eine Durchsuchung erscheine erst jenseits dieser Zahl verhältnismäßig. In jedem Fall sollen die Staatsanwaltschaften aber weiterhin die IP-Adressen der Beschuldigten ermitteln.

Hieran scheint sich auch bei der aktuellen Aktion die Staatsanwaltschaft gehalten zu haben, da Hausdurchsuchungen tatsächlich nur bei insgesamt 130 Verdächtigen von angeblich 35.000 Ermittelten vorgenommen wurden, die mehr als 500 Files in der Tauschbörse angeboten haben sollen. Zumindest diese Gruppe muss nun allerdings mit schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen in Form von Geld- oder sogar Bewährungsstrafen rechnen.

Daneben bleiben die von den Rechteinhabern geforderten zivilrechtlichen Ansprüchen. In der Praxis kann von Forderungen in Millionenhöhe bislang keine Rede sein. Vielmehr waren die Rechteinhaber bislang stets bemüht, Schadensersatzprozesse zu meiden und mit den Betroffenen Vergleiche zu schließen. Die dabei von Privatpersonen bislang verlangten Summen schwanken zwischen 100 und 15.000 Euro, stets garniert mit Anwaltsgebühren in ebenfalls meist vierstelliger Höhe. Nach Angaben der IFPI betrug der Durchschnitt des geforderten Schadenersatzes aller Verfahren rund 3000 Euro.

Ein Abweichen von der bisherigen Praxis der Einigung auf Basis eines Vergleichs ist kaum zu erwarten. Denn in einem Prozess müssten die Rechteinhaber vor Gericht nachweisen, wie hoch der durch den einzelnen User verursachte Schaden tatsächlich und konkret zu bemessen ist. Dabei ist nicht nur ungeklärt, welcher realer Wert einer Datei zukommt. Kaum nachzuweisen sein dürfte insbesondere die Anzahl der Uploads, die der einzelne Nutzer zu verantworten hat und die für den Schaden entscheidend wäre. Dennoch werden auch die Konsequenzen der bisherigen Verfahrensweise abseits von Millionenforderungen für die belangten Nutzer schmerzlich genug sein.

Quelle : www.heise.de
Titel: Musikindustrie will Kampf gegen nicht lizenzierte Downloads verschärfen
Beitrag von: SiLæncer am 29 März, 2007, 14:32
Die deutsche Musikindustrie musste 2006 einen weiteren Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr zu erleiden, obwohl erstmals auch der Verkauf von Songs im Mobilfunkbereich in die Verkaufszahlen einberechnet wurde. Das vergangene Jahr "schließt sich an Jahre an mit erheblichen Umsatzeinbußen", konstatierte Peter Zombik, Geschäftsführer der deutschen Phonoverbände bei deren Jahrespressekonferenz am heutigen Donnerstag in Berlin. Es sehe aber zumindest nach einer Konsolidierung aus. So betrugen die Einbußen zuletzt "nur" noch 42 Millionen Euro beziehungsweise 2,4 Prozent, während der Gesamtmarkt zwischen 1998 und 2006 um fast genau eine Milliarde von rund 2,7 auf 1,7 Milliarden Euro schrumpfte.

Die CD blieb 2006 mit einem Umsatz von knapp 1,4 Milliarden Euro und einem Anteil von 85 Prozent weiter klar das wichtigste Verkaufsmedium für die Musikindustrie. Immer wichtiger wird gleichzeitig der Downloadmarkt, wo die Umsätze um 40 Prozent auf etwa 42 Millionen Euro stiegen. Mit einem Umsatzanteil von 17,9 Prozent hat sich das Internet so zum zweitwichtigsten Vertriebskanal hinter den Elektronikfachmärkten entwickelt. Der Download von Einzeltiteln stieg um 28 Prozent auf 25,2 Millionen Titel, der Online-Verkauf von Alben um 36 Prozent auf 1,9 Millionen. Übers Handy konnten die Labels 41 Millionen Euro mit 17,2 Millionen Song-Downloads erwirtschaften.

Das Internet dient so als großer Hoffnungsträger der Branche. Es sei "die zentrale Größe für die kommenden Jahre", betonte Zombik. Das Verkaufspotenzial des Online-Mediums sieht er aber bei weitem noch nicht ausgeschöpft, da man immer noch mit illegalen kostenlosen Angeboten in großem Umfang zu kämpfen habe. Im vergangenen Jahr seien 484 Millionen Tracks über Tauschbörsen illegal kopiert worden, rechnete Zombik anhand der Zahlen der jüngst veröffentlichen Brennerstudie vor. Auf einen legalen Download kämen damit 14 illegale.

Als weiteres "zentrales Problem" neben der "Piraterie" bezeichnete Zombik momentan noch legale private Vervielfältigungen – die auch nach der Novellierung des Urheberrechts erlaubte Privatkopie ist der Musikindustrie seit langem ein Dorn im Auge. Bei gebrannten CD-Rohlingen sei Musik mit 46 Prozent der mit Abstand am wichtigste Inhalt, auch auf der DVD sei man "mit zehn Prozent dabei". Dort machten nutzergenerierte Fotos und Videos aber mit 43 Prozent den Löwenanteil der gebrannten Inhalte aus. Insgesamt sind laut Zombik im vergangenen Jahr "486 Millionen CD-Äquivalente" kopiert worden, wobei die Inhalte auf Sticks und anderen Speicherkarten noch gar nicht mitgezählt seien. Auf eine gekaufte CD kämen rund drei privat vervielfältigte. Musik sei so nach wie vor ein "attraktives Produkt". Zum Leidwesen der Industrie würden Verbraucher aber fast ausschließlich auf frei kopierte Ware zurückgreifen. Den Wert von Online-Piraterie und Musikkopien im Jahr 2006 schätzen die Phonoverbände auf 6,8 Milliarden Euro. Dies sei eine "fiktive Hochrechnung", räumte Zombik ein. Die Musikindustrie hätte aber "das beste Jahr ihrer Geschichte gehabt", wenn nur zehn Prozent der kopierten Titel verkauft worden wären.

Für die Phonoverbände geht es daher nun darum, den Bereich der illegalen Downloads und Privatkopien "besser in den Griff zu bekommen", wie ihr Vorstandsvorsitzender Michael Haentjes erklärte. "Wir werden unsere Strategie, die Urheberrechtsverletzer im Internet zu finden und abzumahnen deutlich erweitern", kündigte er an. Möglichst sollte jeder, der im Internet illegal Musik hochlade, erwischt und bestraft werden. Die Rate der Abmahnungen und Klagen will die Musikindustrie dabei deutlich über die zu Jahresbeginn angekündigten Zahlen erhöhen. "Wir werden viel mehr als 1000 illegale Downloader im Monat verklagen", kündigte Haentjes an. Man erhoffe sich davon eine "deutliche Besserung des Absatzes im legalen Markt". Schon zwischen 2003 und 2006 sei die Zahl der illegalen Songbeschaffungsmaßnahmen mit dem Greifen der konsequenten Verfolgungsstrategie von rund 600 auf 374 Millionen gesunken.

Die voraussichtlich im siebenstelligen Bereich liegenden Einnahmen über Abmahnungen und Schadensersatzforderungen, mit der die Musikindustrie hauptsächlich die Hamburger Firma Promedia beauftragt hat, sollen in soziale Projekte beziehungsweise den Musikunterricht fließen. Im Rahmen der "SchoolTour" wollen die Phonoverbände in diesem Jahr zwischen 20 bis 25 Projektwochen an interessierten Schulen durchführen, viermal mehr als 2006. "Dazu werden wir 100.000 Musikstunden an 2500 Schulen finanzieren" in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Musikrat und anderen Institutionen durchführen, kündigte Haentjes an. Zum Dritten werde man Schülern mit zusätzlichen Lehrmitteln eine Möglichkeit geben, sich mit der Thematik besser zu befassen. Dabei solle auch Wert darauf gelegt werden, das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Bedeutung geistigen Eigentums zu fördern.

Darüber hinaus pochen die Phonoverbände weiter auf Veränderungen des Rechtsrahmens. Im so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle wollen sie eine Einschränkung der Privatkopie und eine Erhöhung der Vergütung erreichen. Hier forderte Haentjes insbesondere ein Verbot intelligenter Aufnahmesoftware, damit "unser Produkt nicht kostenlos in die Hände der Verbraucher" geliefert werde. Bei der umstrittenen Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie hofft die Branche ebenfalls auf Verschärfungen. Laut Haentjes sollen die Labels nicht mehr länger über die Strafverfolgung ihre "Kunden kriminalisieren müssen". Besser sei es, zivilrechtlich direkt die Ansprüche zu regeln. Die vom Bundesjustizministerium geplante Deckelung der Anwaltskosten dürfe es dabei aber nicht geben. "Es handelt sich um Diebstahl", wetterte Haentjes. Dafür sollten nicht die Bestohlenen bei der Verfolgung bezahlen müssen.

Die Österreicher würden den Deutschen zudem vormachen, wie die Abfrage von persönlichen Informationen hinter ermittelten IP-Adressen im Rahmen der geplanten neuen Auskunftsansprüche gegen Provider auch ohne Richtervorbehalt geht, ergänzte Zombik. Hierzulande habe man den Kompromissvorschlag gemacht, dass die ertappten Nutzer selbst entscheiden sollten, "ob ihre persönlichen Daten herausgegeben werden". Sollte jemand Nein sagen, dürfte er aber beim Nachweis der Rechtsverletzung mit erheblichen Zusatzkosten zu rechnen haben. Vorbild einer solchen Regelung sei ein ähnliches Verfahren bei der Grenzbeschlagnahme.

Sorge machen sich die Phonoverbände laut Zombik zudem um die mangelnde Interoperabilität von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Er bezeichnete es als "höchst unglücklich, dass ihr Einsatz nicht mit allen Abspielkonfigurationen kompatibel ist". Er hoffe, dass hier Bewegung in den Markt komme. Haentjes machte zugleich die Tendenz aus, "dass in bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen für einzelne Künstler" auf DRM verzichtet werde. Das Recht zum Einsatz der technischen Kopierblockaden wolle man sich aber erhalten. Seiner Ansicht nach dürfte es eine "Marketing-Maßnahme" bleiben, dass gewisse Tracks ohne DRM in den Markt gegeben werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: FairSharing-Netzwerk rügt Kriminalisierungspläne der Musikindustrie
Beitrag von: SiLæncer am 30 März, 2007, 15:40
Das Netzwerk Fairsharing, das sich für die Legalisierung privater Kopien über Internet-Tauschbörsen und eine so genannte Kulturflatrate zur Vergütung der Künstler einsetzt, geht mit den am gestrigen Donnerstag verkündeten Plänen und Forderungen der deutschen Phonoverbände zur einfacheren Verfolgung von Urheberrechtsverletzern scharf zu Gericht. "Es ist ungeheuerlich, dass die Musikindustrie auch 15 Jahre nach Erfindung des MP3-Formates und neun Jahre nach Gründung der Tauschbörse Napster immer noch nicht in der digitalen Realität angekommen ist", beklagt Julian Finn im Namen der zivilgesellschaftlichen Vereinigung. So glaube die Musikindustrie immer noch, "mit der Kriminalisierung einer ganzen Generation ihr alt hergebrachtes Geschäftsmodell retten zu können. Anstatt an echte Alternativen zu denken, werde auf Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) – von Finn als "Digitale Rechte-Minimierung" abgestempelt –, Strafverfolgung und massive Lobbyarbeit zurückgegriffen.

Besonders reiben sich die FairSharing-Mitglieder, zu denen das Netzwerk Freies Wissen, die Grüne Jugend, der Foebud und die Attac AG Wissensallmende zählen, an der von der deutschen Sektion des Musikindustrie-Verbandes IFPI angekündigten Erhöhung der Taktrate bei der Verklagung von Tauschbörsen-Nutzern auf mehr als 1000 Anzeigen pro Monat. Keineswegs versöhnlich stimmen kann die FairSharer dabei das Gelöbnis der Phonoverbände, die etwa über Schadensersatzforderungen eingenommen Beträge in die Finanzierung von Musikunterricht an Schulen fließen zu lassen. "Anstatt die Jugendlichen vernünftig aufzuklären und sie auch von ihrem Recht auf private Kopien zu informieren, wird hier versucht, Schulhöfe zu indoktrinieren", fürchtet Sebastian Brux von der Grünen Jugend. Schulrektoren und Lehrer seien aufgefordert, "eine solche gezielte Desinformation zu verhindern". Abzulehnen sei zudem das erneute Plädoyer der Musikindustrie für die "Abschaffung der Privatkopie".

Zuvor hatte bereits der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco die Vorstellungen der Phonoverbände scharf gerügt. Ihm geht vor allem die weiter aufrecht erhaltene Forderung nach dem Wegfall des Richtervorbehalts bei den geplanten Auskunftsansprüchen von Rechtehaltern gegen Provider zur Ermittlung von Nutzerdaten hinter IP-Adressen komplett gegen den Strich. Mit einem solchen Ansatz würde dem eco zufolge die Verhältnismäßigkeit des im Raum stehenden Gesetzes zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte "völlig aus den Fugen geraten".

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Musikindustrie will Kampf gegen nicht lizenzierte Downloads verschärfen
Beitrag von: higuenti am 30 März, 2007, 16:48
Ist es diesen Musikfuzzies eigentlich bewusst, daß man mit einfachsten Mitteln Rundfunk- und CD Mitschnitte auf den MP3 Player bekommt ?
Und das ganz ohne Internet !
Da hilft auch die ausgeklügelste Kopierverhinderungsmaschinerie nichts.
Selbst wenn die Qualität etwas leiden sollte.
Der "gute alte" Workman z.B. hat´s ja damals auch getan.
Solange die noch zu viel Kohle und Zeit zum Klagen haben, sollten sie mal nicht jammern.
Nur wenn es für den Verbraucher einfacher und preiswerter ist, wird er sich die Musik kaufen, wenn dann auch noch die Qualität in technischer und musikalischer Hinsicht stimmt.
Mit "DSDS" Gedudel wirds wohl nichts werden....  ;D
Titel: Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig
Beitrag von: SiLæncer am 26 Juli, 2007, 16:56
Das Amtsgericht Offenburg hat der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei "der Bagatellkriminalität zuzuordnen", erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Dies könnte einen Rückschlag für die deutsche Musikindustrie bedeuten, die im laufenden Jahr erklärtermaßen verschärft mit Massenstrafanzeigen gegen widerrechtliche Tauschbörsennutzung vorgeht.

Die Offenburger Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, weil die Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag von Unternehmen aus der Musikindustrie ein Bündel Strafanzeigen eingereicht hatte. Dort waren unter anderem IP-Adressen von angeblichen Tauschbörsennutzern genannt, die von der zu Rasch gehörenden proMedia GmbH  ermittelt wurden. Über derartige Massen-Strafanzeigen möchte die Kanzlei an die Namen von Musiktauschern kommen, um sie auf zivilrechtlichem Wege abmahnen zu können.

Zunächst stellte das Gericht in seiner schriftlichen Begründung zum Beschluss klar, dass es sich bei den zu ermittelnden Daten des Anschlussinhabers um so genannte Verkehrsdaten handelt, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Deshalb müsse die Ermittlungsmaßnahme gemäß Paragraf 100g der Strafprozessordnung (StPO) richterlich angeordnet werden. Sodann beschäftigte es sich mit der Frage, ob die Ermittlung des Anschlussinhabers gemessen an der Schwere des Tatvorwurfs sowie dem Grad des Tatverdachts verhältnismäßig ist. Dazu setzte es sich mit den Argumenten in der Strafanzeige auseinander.

Diese laufen dem Gericht zufolge "aus Gründen der Logik" ins Leere. Die Kanzlei Rasch hatte wie in anderen Fällen auch eine Fraunhofer-Studie ins Feld geführt, nach der in den Jahren 2001 und 2002 jeweils über fünf Milliarden Musikdateien verbreitet worden seien. Das Gericht bestritt diese Zahlen nicht, erklärte aber, sie würden keinen "strafrechtlich relevanten Schaden" belegen. Im Gegenteil habe die Kanzlei in ihrer Anzeige lediglich einen Download vom Beschuldigten nachgewiesen, nämlich den von der proMedia zur Beweisführung getätigten.

In der Begründung zweifelte das Gericht jene Argumentation an, die die Musikindustrie stets anführt. Im vorliegenden Fall sei ein vom Tauschbörsennutzer angebotenens Musikstück legal für weniger als einen Euro zu haben gewesen. Dies sei aber keinesfalls mit dem entgangenen Umsatz gleichzusetzen, denn es verhalte sich "hier wie überall, wo der Markt regiert: Beim Preise 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde." Zur Bekräftigung führte auch das Gericht eine Studie an: Die Universität Harvard ermittelte demnach im Jahre 2004, dass der Schaden, der der Musikindustrie durch Tauschbörsen entsteht, gegen Null tendiere.

Auch den Vorwurf des Vorsatzes in der Strafanzeige zog das Amtsgericht in Zweifel. Es sei in einer US-amerikanischen Studie von 2006 überzeugend dargelegt, dass Clients zu fünf gängigen P2P-Netzwerken Programmkomponenten aufweisen, "die einen Zwangsupload zur Folge haben, ohne dass der jeweilige Nutzer, der im vorliegenden Fall als Täter anzusprechen wäre, dies erkennen könne". Außer im Falle eines Geständnisses sei folglich "der Nachweis, er sei nicht auf die teils verborgenen und schwer entdeckbaren Redistributionsprogrammteile hereingefallen, kaum zu führen".

Schließlich ließ das Gericht auch die Vorgehensweise der Musikindustrie "in die Abwägung einfließen". Die Strafanzeigen haben demnach "ersichtlich den Zweck, den über die Ermittlungen festgestellten Anschlussinhaber später zivilrechtlich als Störer auf Unterlassung, weit überwiegend aber auf Zahlung hohen, meist unberechtigten Schadensersatzes in Anspruch zu nehmen". Ein eigener Auskunftsanspruch gegen die Provider auf Offenlegung der Nutzerdaten stehe der Musikindustrie eben nicht zu. In dem sie "den Strafverfolgungsbehörden mehrere 10.000 Strafanzeigen beschert", strebe sie folglich Auskünfte an, die ihr "der Gesetzgeber bewusst versagt hat".

Der Beschluss dürfte bundesweit bei den Staatsanwaltschaften auf großes Interesse stoßen. In Gesprächen mit Strafermittlern und Staatsanwälten erfuhr heise online immer wieder, dass die Behörden unter der Last von Massenstrafanzeigen der Rechteinhaber ächzen. "Da bleibt die Ermittlung schwerer Straftaten auf der Strecke, weil wir uns mit diesen Bagatellgeschichten herumschlagen müssen", beschwerte sich beispielsweise ein Staatsanwalt, der nicht genannt werden will. Unter der Hand war zu erfahren, dass mehrere Staatsanwälte versuchen werden, einen ähnlichen Beschluss ihres ortsansässigen Amtsgericht zu erwirken.

Quelle : www.heise.de
Titel: Staatsanwaltschaften verweigern Provider-Abfragen zu IP-Adressen
Beitrag von: SiLæncer am 01 August, 2007, 17:36
Ein Bericht von heise online über den Beschluss des Amtsgerichts Offenburg zur Ermittlung von Tauschbörsennutzern durch Strafverfolgungsbehörden hatte für einiges mediales Echo gesorgt. Mittlerweile liegen der Redaktion ältere Beschlüsse von Staatsanwaltschaften vor, die in eine ähnliche Richtung weisen. Von einer Einzelfallentscheidung kann demzufolge nicht mehr ausgegangen werden.

Das Amtsgericht (AG) Offenburg hatte der dort ansässigen Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" am 20. Juli untersagt, eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten mittels der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers zu stellen. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei "der Bagatellkriminalität zuzuordnen".

Dass das badische Gericht mit seiner Ansicht keineswegs allein dasteht, belegt ein ausführliches Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 20. Februar 2007, das heise online mittlerweile vorliegt. Mit dem Brief antwortete man auf eine Beschwerde der durch Massenstrafanzeigen bekannt gewordenen Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke. Diese hatte zuvor bei der Staatsanwaltschaft Hannover eine riesige Zahl von Strafanzeigen gegen mutmaßliche Tauschbörsennutzer gestellt, die urheberrechtlich geschützte Musik zum Download angeboten haben sollen. Weil sich die Staatanwaltschaft weigerte, bei Providern die Personen hinter den eingereichten IP-Adressen zu ermitteln, beschwerte sich die Kanzlei Schutt-Waetke bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle als zuständige Aufsichtsbehörde.

Diese wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Sie befand die Begründung der Hannoveraner Staatsanwaltschaft, nach der ein ernstliches Strafverfolgungsinteresse der Mandantin von Schutt-Waetke fraglich sei, als zutreffend. Es liege kein zur Aufnahme von Ermittlungen notwendiges öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vor, denn durch die Verfehlungen der mutmaßlichen Tauschbörsennutzer "ist der Rechtsfrieden über den Lebenskreis Ihrer Mandantin hinaus nicht gestört".

Überdies seien die Verfehlungen "unbedeutend". Ein beträchtlicher Schaden sei nicht konkret nachgewiesen worden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt an, dass man "es bedauern mag", dass den Urheberrechtsinhabern von Gesetzes wegen kein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber den Providern eingeräumt ist. Es könne deshalb aber "nicht erwartet werden, dass Versäumnisse des Gesetzgebers in anderen Bereichen in jedem Bagatellfall durch die Strafverfolgungsbehörden mit ihren knappen Ressourcen aufgefangen werden".

Deutlicher noch wurde in einem ähnlich gelagerten Fall die Berliner Staatsanwaltschaft. Sie verweigerte einer Rechtsanwaltskanzlei Provider-Anfragen, als diese 9186 IP-Adressen per Strafanzeige zur Ermittlung übergab. Die Kanzlei beschwerte sich daraufhin sowohl bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft als auch bei der Justizsenatorin des Landes.

Auch die ausführliche Begründung der Berliner Staatsanwaltschaft vom 18. Oktober 2006 liegt heise online anonymisiert vor. Die Staatsanwaltschaft warf den Rechteinhabern vor, "unter dem Deckmantel vorgeblicher Strafverfolgung die zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlichen Personaldaten unentgeltlich unter Einsatz beschränkter Strafverfolgungsressourcen und finanziell zu Lasten des Berliner Landeshaushaltes beschaffen" zu wollen. Auch die Berliner Staatsanwaltschaft erkannte kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Es handle sich ausnahmslos um Bagatellstraftaten.

Ahnlich wie das AG Offenburg setzte sich auch die Berliner Staatsanwaltschaft mit dem angegebenen Schaden durch die Tauschbörsen-Uploads auseinander. Dieser sei entgegen den Aussagen in den Strafanzeigen als "unbedeutend" anzusehen. Deshalb müsse der Gesichtspunkt der "geringen Schuld" ohne Aufnahme von Ermittlungen zur Verfahrenseinstellung führen.

Außerdem handle es sich bei der "Entschlüsselung von IP-Adressen" oder bei Durchsuchungsbeschlüssen um Grundrechtseingriffe, die dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit unterliegen. Dieses gebiete, zu den vorgelegten Strafanzeigen keine derartigen Ermittlungen durchzuführen. Auch hier führt die Staatsanwaltschaft die Motivation der Rechteinhaber ins Feld: "Ermittlungen auf strafrechtlicher Grundlage, die Grundrechtseingriffe nach sich ziehen, dürfen nicht aus sachfremden Erwägungen – wie etwa allein zur Beschaffung von Beweismitteln für ein Zivilverfahren – geführt werden."

Quelle : www.heise.de
Titel: Falscher Anschluss unter dieser IP-Nummer
Beitrag von: SiLæncer am 12 Oktober, 2007, 16:04
Weil Strafermittler Ziffern in einer DSL-Nutzerkennung vertauscht hatten, hat die Musikindustrie einen unbescholtenen Websurfer ins Visier genommen. Erst das Landgericht Stuttgart bremste die Abmahn-Maschinerie des Hamburger Musikindustrie-Rechtsanwalts Clemes Rasch aus. Das rechtskräftige Urteil vom 18. Juli 2007 (AZ. 17 O 243/07) wurde erst jetzt im Zusammenhang mit der Berichterstattung des Magazins stern tv bekannt.

Raschs Filesharing-Detektive von der proMedia GmbH hatten im August 2006 die IP-Adresse eines Rechners ermittelt, von dem aus 287 Audiodateien via Tauschbörse zum Download angeboten worden sein sollen. Im Oktober 2006 hatte Rasch daraufhin Strafanzeige gegen den Inhaber der Adresse zum fraglichen Zeitpunkt gestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft Duisburg hatte dann von der Telekom erfahren, dass hinter der IP-Adresse eine 1&1-DSL-Nutzerkennung steckte. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft bei 1&1 angefragt, dabei aber einen Zahlendreher in die Nutzerkennung eingebaut. Die von 1&1 schließlich ermittelte Person hatte also nichts mit den angeblichen Urheberrechtsverletzungen zu tun. Der Zahlendreher war aktenkundig, hätte also von der Kanzlei Rasch erkannt werden können.

Dennoch mahnte Rasch den vermeintlichen Urheberrechtsverletzer im April 2007 im Namen der sechs führenden deutschen Musikunternehmen ab, verlangte die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie eine Vergleichszahlung von 3500 Euro zur Abgeltung aller Ansprüche. Der irrtümlich Abgemahnte konnte zu seinem Glück anhand von Logdateien aus dem angeblichen Tatzeitraum nachweisen, dass er eine völlig andere IP-Adresse zugewiesen bekommen hatte. Dieses teilte er Rasch postwendend mit und verlangte im Gegenzug mit Fristsetzung, dass dieser auf alle Ansprüche verzichten solle.

Die Kanzlei Rasch ließ diese Frist ohne Antwort verstreichen, worauf der zu Unrecht in Visier geratene Websurfer eine negative Feststellungsklage am Landgericht Stuttgart einreichte. Die Kanzlei Rasch gestand zwar ihren Irrtum ein, verwahrte sich im Verfahren aber dagegen, die Kosten des Rechtstreits tragen zu müssen. Man sei bei den zugesandten Logdateien davon ausgegangen, dass es sich um eine Schutzbehauptung gehandelt habe. Dem Kläger hätte Rasch zufolge bekannt sein müssen, dass es nicht die übliche Vorgehensweise der Prozessbevollmächtigten sei, "übereilte gerichtliche Schritte" zu wählen.

Dieser Argumentation konnten die Stuttgarter Richter nicht folgen. Der Kläger habe sofort konkret dargelegt, warum er nicht derjenige sein konnte, der unter der IP-Adresse gehandelt hatte. Den Beklagten hätten sich daher "spätestens aufgrund des Schreibens des Klägers Zweifel am richtigen Gegner aufdrängen müssen." Da die Kanzlei Rasch die Akte der Staatsanwaltschaft Duisburg zur Einsicht vorliegen gehabt habe, hätte sie dem Gericht zufolge nachvollziehen können, wie es zum falschen Angriff gegen den Kläger gekommen sei. Das LG Stuttgart entschied, dass die Unternehmen aus der Musikindustrie daher die Kosten des Verfahren zu tragen haben.

Bemerkenswert an der Auseinandersetzung waren die Diskussionen zum Streitwert. Kommen in anderen Verfahren zu Urheberrechtsverletzungen schon mal Gegenstandswerte von 250.000 Euro und höher zustande, war der Kanzlei Rasch in diesem Fall selbst der vom Gegner vorgeschlagene Streitwert von 60.000 Euro zu viel. Wohl weil man ohnehin vermutete, auf den Kosten des durch den eigenen Fehler verursachten Verfahrens sitzen zu bleiben, beantragte man, den Gegenstandswert auf die in der Abmahnung genannten Vergleichssumme von 3500 Euro zu reduzieren. Doch diesmal erwiesen sich die immens hohen Gegenstandswerte für illegalen Musiktausch für die Musikunternehmen als Bumerang: "Da dem Kläger das Bereithalten von 287 Audiodateien in der Abmahnung vorgeworfen wurde, hält das Gericht einen Streitwert von 60.000 Euro für angemessen", heißt es in der Urteilsbegründung.

Quelle : www.heise.de
Titel: Polizei gibt Rechner von Beschuldigten an Musikindustrie-Anwalt weiter
Beitrag von: SiLæncer am 14 November, 2007, 09:20
Nach Angaben des Hamburger Musikindustrie-Anwalts Clemens Rasch schicken Polizeibehörden in Verfahren gegen Personen, denen der nicht lizenzierte Upload von Musikdateien in Filesharing-Netzwerke vorgeworfen wird, bei Hausdurchsuchungen sichergestellte Rechner an Raschs Firma proMedia GmbH, die als "Piratenjäger" der Musikindustrie arbeitet. Bei proMedia werden laut Auskunft des Anwalts die Festplatten gespiegelt und die gespiegelten Kopien "ausgewertet".

Das Vorgehen ist insofern problematisch, da Rasch und proMedia in den Verfahren nicht neutral sind, sondern die Musikindustrie vertreten und nach eigenen Angaben möglichst viele Verurteilungen zur Abschreckung erreichen wollen. Zudem profitiert Rasch durch die Gebühren für die nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von ihm standardmäßig versandten Abmahnungen. Zudem kann das Vorgehen der Ermittlungsbehörden ein Problem für die gerichtssichere Beweiserhebung darstellen: In einem nicht urheberrechtlich begründeten Strafverfahren führte der unsachgemäße Umgang mit einem sichergestellten Rechner zudem bereits dazu, dass das Amtsgericht Lübeck ein Verfahren einstellen musste, weil nicht mehr gewährleistet war, dass die Daten auf der Festplatte nicht zu Ungunsten des Beschuldigten verändert worden waren.

Rasch machte die Angaben zu den sichergestellten Festplatten am gestrigen Dienstag auf einer Informationsveranstaltung in München. Dort beklagte er auch, dass die Verkürzung der Speicherung der Verbindungsdaten auf sieben Tage, die sich nach dem von Holger Voss erwirkten Datenschutzurteil gegen T-Online einpendelte, dazu führte, dass mittlerweile für etwa die Hälfte der von seiner Firma ermittelten IP-Nummern keine Nutzerdaten mehr ermittelt werden können. Zu Zeiten, als die meisten Provider noch 80 Tage lang speicherten, lag dieser "Datenschwund" laut Angaben des Anwalts bei lediglich 10 bis 15 Prozent. Nach Einführung der sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung will Rasch in seinen Verfahren auf die dadurch gespeicherten Daten zurückgreifen.

Die Einführung eines Verbots der Kopien von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" führte laut Rasch zu zahlreichen ungerechtfertigten Beschlagnahmen von Privatkopien durch seiner Ansicht nach überforderte Polizeibehörden, etwa bei Verkehrskontrollen. Er betonte, dass seine Kanzlei außerhalb von vor dem offiziellen Erscheinungstermin angebotenen Musikstücken nur bei Uploads ab einer bestimmten Anzahl tätig werde, die er jedoch geheim halten wolle. Die Kanzlei Wilde & Beuger geht in ihrem Filesharing FAQ davon aus, dass die Grenze aktuell bei 499 Stücken liegt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Polizei hebt zwei FTP-Server-Ringe aus
Beitrag von: SiLæncer am 12 Februar, 2008, 12:40
Die Essener Kriminalpolizei hat zwei FTP-Server-Ringe ausgehoben, über die illegale Kopien von Filmen, Software und Musik vertrieben worden sein sollen. Bei Durchsuchungen von 13 Wohnungen und Firmen seien 14 Internetserver beschlagnahmt worden, dazu weitere Computer und Datenträger, teilt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) nun mit. Sie bezeichnet die Aktion als "schweren Schlag gegen die Pay-Server-Szene". Dabei seien mehrere Terabyte Daten beschlagnahmt worden.

Eine Strafanzeige der GVU gegen ein Tauschbörsenportal sowie anschließende Ermittlungen der Essener Kripo hätten diese auf die Spur dieser zwei voneinander getrennten Serverringe mit jeweils sieben miteinander verbundenen Rechnern gebracht. Zugang zu den aktuellen Kinofilmen, TV-Serien, zu Musik sowie Entertainment- und Anwendersoftware habe ein eingeschränkter, dafür zahlender Nutzerkreis erhalten. Nach Darstellung der Polizei Essen seien die beiden Betreiber der FTP-Server-Ringe aus Kettwig und Rellinghausen identifiziert. Der Netzwerktechniker, der die Server-Ringe eingerichtet habe, sei geständig und nach seiner Vernehmung wieder entlassen worden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Polizei zerschlägt Pay-FTP-Ring in NRW
Beitrag von: SiLæncer am 14 Februar, 2009, 20:49
Urheberrechtsverletzungen sind im Internet Alltag. Wenn diese allerdings in großem Stil gewerbsmäßig begangen werden, ruft dies schnell die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) auf den Plan. Diese meldete nun die Zerschlagung eines sogenannten Pay-FTP-Ringes durch die nordrhein-westfälische Polizei.
   
Aktuelle Filme für 35 Euro Gebühr

Bereits im März des vergangenen Jahres wurde die GVU durch einen Insidertipp aus der Szene auf das umfangreiche Download-Angebot aufmerksam und stellte zunächst eigene Nachforschungen an. Dabei kam die GVU einem illegalen Handel mit Filmen, TV-Serien und Entertainment-Software auf die Schliche. Gegen eine monatliche Gebühr von 35 Euro konnten registrierte Nutzer auf aktuelle Filme und Software für PC und Spielkonsolen zugreifen. Im April 2008 wurden die Strafverfolgungsbehörden informiert und Strafantrag gestellt. Seitdem ermitteln Polizei und Staatsanwalt in diesem Fall.

Razzia in Heinsberg

Bei einer bereits am 16. Januar durchgeführten Razzia im Haus des vermutlichen Betreibers im nordrhein-westfälischen Heinsberg fand die Polizei umfassendes Beweismaterial. Ein Rechner und mehrere Festplatten mit einem Terabyte an Daten sowie Unterlagen zum Betrieb des FTP-Rings stellten die Ermittlungsbehörden sicher. Seitdem ist das Netzwerk offline, die gefundenen Beweisstücke werden noch ausgewertet.

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Sunnydale FTP-Server beschlagnahmt
Beitrag von: SiLæncer am 07 März, 2009, 17:33
Die schwedische Polizei hat mehrere FTP-Server mit über 65 Terabyte an Raubkopien beschlagnahmt.

Eine der größten schwedischen Topsites wurde durch die schwedische Polizei regelrecht hochgenommen. Bei dem Zugriff wurden mehrere FTP-Server beschlagnahmt, die zur bekannten Topsite Sunnydale gehörten.

Diese hostete Raubkopien von Filmen, Spielen und Fernsehserien. Einige sehr bekannte Warez-Gruppen sollen auf den Sunnydale-FTP-Servern ihre Materialien zur Verfügung gestellt haben, zumindest für den internen Kreis. Topsites stellen Portale dar, welche Raubkopien in erster Linie für einen inneren Zirkel anbieten. Die schwedische Anti-Piraterie-Organisation Antipiratbyrån gratulierte den Behörden bereits zu ihrem großartigen Erfolg mit diesem Schlag gegen die Piraterie-Szene. Man kündigte dabei sofort an, auch weiterhin bei den Ermittlungen behilflich zu sein und den Kampf gegen Piraterie fortzuführen.

Gegenwärtig richten sich die Ermittlungen primär gegen den Betreiber der Server: "Eine Person die im Verdacht steht, die Server verwaltet zu haben, wurde bereits identifiziert und es liegt jetzt an der Polizei, weiter zu ermitteln. Jetzt suchen wir vor allem nach ähnlichen Servern", erklärte Henrik Pontén von Antipiratbyrån gegenüber der Presse. Im weiteren Verlauf erklärte Pontén, dass die Topsite Sunnydale die Quelle für alle Materialien wäre, welche auf The Pirate Bay zur Verfügung stehen. Peter Sunde dementierte diese Behauptung gekonnt amüsant: "Mehr als 800.000 Menschen haben etwas bei The Pirate Bay hochgeladen, also glaube ich nicht, dass es [Sunnydale] die Quelle für alles ist. Aber möglicherweise ist es eine Hauptquelle."

Die Rolle, welche Antipiratbyrån bei dem gegenwärtigen Zugriff spielte, ist bislang ebenfalls unklar. Bereits vor einigen Jahren hatte man in einem ähnlichen Fall ermittelt und hatte es sogar geschafft, jemanden einzuschleusen. Dieser hatte seine Aufgabe, für Beweise zu sorgen, jedoch zu wörtlich genommen, da er neben neuer Hardware zur Erhöhung der Speicherkapazität eben jene auch mit illegalem Material füllte. Die gegenwärtige Involvierung von Antipiratbyrån steht bisweilen noch nicht fest, dürfte sich jedoch in absehbarer Zeit herauskristallisieren.

Update: Wie inzwischen klar wird wurden nicht alle Server von Sunnydale beschlagnahmt. Vermutlich handelt es sich jedoch um mindestens eine. Die verschonten Server befinden sich vermutlich im Ausland.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Filesharing - GVU lässt Tracker hochnehmen
Beitrag von: SiLæncer am 25 März, 2009, 18:41
Am 18. März starteten niedersächsische Polizeibeamte um 7:30 Uhr eine koordinierte Durchsuchungsaktion in drei Privatwohnungen in Lüneburg, Braunschweig und Wolfenbüttel. Deren Inhaber - insgesamt drei Männer und eine Frau - betrieben miteinander einen so genannten Tracker und damit ein Steuerungsprogramm in einem BitTorrent-Netzwerk. Mitgliedern dieser Tauschbörse gewährten sie gegen Zahlung von bis zu 75 Euro Downloadkontingente. Ab einem Betrag von 100 Euro vergaben die Trackerbetreiber zusätzlich diverse Nutzungsprivilegien.

Zur Erlangung weiterer Beweismittel beschlagnahmten die Polizeibeamten am vergangenen Mittwoch sämtliche Rechner und Festplatten in allen drei Wohnungen sowie schriftliche Unterlagen. Diverse gebrannte DVDs und CDs mit aktuellen Kinofilmen, Games und Anwenderprogrammen wurden zudem in Wolfenbüttel und in der zweitgrößten Stadt Niedersachsens sichergestellt. Das Paar aus der Braunschweiger Wohnung wurde überdies auf der Wache erkennungsdienstlich behandelt.  Alle drei Durchsuchungen erfolgten auf Grundlage von Ermittlungen der verfahrensführenden Staatsanwaltschaft Lüneburg. Auf ihren Antrag hin hatte das dortige Amtsgericht vor kurzem die Durchsuchungsbeschlüsse erlassen. Derzeit wertet die Kriminalpolizei Lüneburg sämtliche Asservate aus.

Begonnen hatte das Verfahren in 2008 durch Internetermittlungen der GVU. Mitarbeiter der Organisation entdeckten im Juni des Jahres den Tracker, der ausschließlich angemeldeten Nutzern zur Verfügung stand. Diese konnten dann in 34 unterschiedlichen Kategorien aus einem breiten Angebot an Raubkopien auswählen. Neben Titeln der Entertainment-Software-Wirtschaft für PC und alle Konsolen listete das Verzeichnis auch Filme in Qualitäten von HDTV über DVD und XViD bis VCD aus diversen Genres sowie aktuelle Kinoproduktionen und TV-Serien. Kinderfilme wie "Horton hört ein Hu" gehörten dabei ebenso zum Repertoire wie pornographische Inhalte. Zusätzlich standen Musik und Anwendersoftware zum Herunterladen bereit. Für die Nutzung dieser breiten Raubkopien-Palette stellten die Trackerbetreiber Regeln auf, deren Einhaltung sie strengstens überwachten. Beispielsweise verpflichteten sie Downloader, ihre Raubkopien auch für eine vorgegebene Zeit für den Upload bereit zu stellen. Zudem erteilten sie Upload-Gutschriften gegen gestaffelte Geldbeträge.

Auf Basis dieser Erkenntnisse stellte die GVU in Juni 2008 Strafantrag wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen illegalen Verwertung gegen die zunächst noch unbekannten Betreiber des Trackers, auf dem zu diesem Zeitpunkt insgesamt knapp 300 Titel verfügbar waren. Anschließende Ermittlungen beteiligter Strafverfolgungsbehörden führten zur Identifizierung der Beschuldigten. Federführend konnte dann die Staatsanwaltschaft Lüneburg die Indizien auf finanzielle Einnahmen durch Steuerung des illegalen Datentauschs verdichten.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Die Jagd auf Betreiber von Bittorrent-Trackern geht weiter
Beitrag von: SiLæncer am 03 April, 2009, 18:10
Polizei durchsuchte mehrere Wohnungen und beschlagnahmte Hardware

Das Landeskriminalamt Brandenburg hat die Wohnung eines Tracker-Betreibers in Eberswalde durchsucht. Ihm wird vorgeworfen, Beihilfe zur Verbreitung von Schwarzkopien geleistet und zahlenden Nutzern mehr Bandbreite zur Verfügung gestellt zu haben. Einige Tage zuvor hatten andere Tracker-Betreiber Besuch von der Polizei bekommen.

In einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) durchsuchten am 1. April 2009 Beamte des LKA Brandenburg die Wohnung eines 32-jährigen Eberswalders. Er ist laut einer gemeinsamen Ankündigung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und des Landeskriminalamtes Brandenburg "dringend verdächtig, als sogenannter Tracker-Betreiber in erheblichem Umfang Beihilfe zur unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke geleistet zu haben."

Nicht die Polizei, sondern die GVU hatte im Juni 2008 ermittelt, dass der Verdächtige eine Portalseite betreibt, über die die Nutzer nach Registrierung Zugang zu Bittorrent-Links zu Schwarzkopien hatten. Für den Tracker dahinter gab es Regeln, die beispielsweise festlegten, dass für jedes Gigabyte an Download mindestens 700 Megabyte der gleichen Datei für mindestens zwei volle Tage wieder zum Upload zur Verfügung zu halten sind. Bei Missachtung der Regeln drohte laut GVU die Verbannung aus dem Netzwerk.

Der Tracker-Betreiber habe zudem Uploadkontingente gegen Bezahlung gewährt. "Ab einem Betrag von 51 Euro wurde ein VIP-Status vergeben. Anhand dieser Erkenntnisse stellte die GVU Strafantrag wegen des Verdachts auf gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung", heißt es in der Pressemitteilung vom 2. April 2009.

Zur Sicherung von Beweismittel wurde am 1. April die Wohnung des Eberswalders durchsucht, die Computeranlage und vier Festplatten unterschiedlicher Größe sichergestellt sowie gleichzeitig die Daten des genutzten Servers einer Firma in Saarbrücken gesichert - insgesamt 20 Terabyte an Daten.

Im Rahmen der Ermittlungen soll nun die Identität möglicher Benutzer des Bittorrent-Trackers festgestellt werden. Im Juni 2008 sollen es 2.038 Nutzer gewesen sein, die Zugriff auf 442 verschiedene Schwarzkopien hatten - aus den Bereichen Film, Musik, Hörspiel, Software und hier auch Konsolen- und PC-Spiele.

In Niedersachsen gab es am 18. März 2009 Durchsuchungen in drei Privatwohnungen in Lüneburg, Braunschweig und Wolfenbüttel. Drei Männer und eine Frau sollen gemeinsam einen Tracker betrieben und Nutzern gegen Zahlung von bis zu 75 Euro Downloadkontingente gewährt haben. Ab einem Betrag von 100 Euro vergaben die Trackerbetreiber verschiedene Nutzungsprivilegien. Zum Zeitpunkt des Strafantrags, im Juni 2008, sollen über den Tracker rund 300 verschiedene Schwarzkopien zum Download zur Verfügung gestanden haben. Die Beamten beschlagnahmten 7 Rechner, mehrere Festplatten und schriftliche Unterlagen in den drei Wohnungen. Mehrere gebrannte DVDs und CDs mit aktuellen Kinofilmen, Spielen und Anwendungen wurden zudem in Wolfenbüttel und Braunschweig sichergestellt.

Bereits am 10. Februar 2009 war von der Bezirkskriminalinspektion Flensburg die Wohnung eines 28-jährigen Mannes auf der Nordseeinsel Föhr durchsucht worden - wegen des Verdachts auf gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen. Die GVU hatte nach ihren eigenen Ermittlungen im April 2008 einen Strafantrag gegen den damals noch unbekannten Tracker-Betreiber gestellt. Der Beschuldigte soll einen gewerblichen Bittorrent-Tracker betrieben haben, dessen rund 3.000 angemeldete Mitglieder rund 2.400 verschiedene Schwarzkopien aus den Bereichen Film, Musik und Software tauschten.

Bei der Durchsuchung stellten die Beamten drei Rechner, eine externe Festplatte, eine Playstation 3 mit Spielen - die von der GVU ohne genauere Ausführung als illegal bezeichnet wurden - und 400 gebrannte DVDs mit Kinofilmen sicher, von denen einige erst kürzlich im Kino angelaufen sind oder noch nicht legal auf DVD zu erwerben sind. Einnahmen seien zum einen durch Werbung auf der zugehörigen Webseite, zum anderen durch Zahlung von beispielsweise 50 oder 100 Euro für größere Downloadkontingente erzielt worden.

Als Betreiber des Trackers habe der Mann zudem die Zugänge der Nutzer verwaltet und die Einhaltung der von ihm aufgestellten Regeln überwacht. Auch hier mussten für jedes heruntergeladene GByte einer Datei mindestens 700 MByte der gleichen Datei hochgeladen werden. "Uploader zwang er, mindestens vier Raubkopien im Monat hochzuladen", heißt es in der Pressemitteilung vom 25. März 2009. Bei Missachtung der Regeln drohte eine Verbannung aus dem Netzwerk.

Dem Beschuldigten drohen nun eine empfindliche Geldstrafe und die Vernichtung der von ihm erstellten DVDs. "Des Weiteren muss er mit dem Verlust seiner beschlagnahmten Geräte rechnen. Das Gesetz sieht in solchen Fällen die Einziehung vor, da sie Tatmittel zur Begehung der Straftaten waren. Schwerer könnte aber noch der zivilrechtliche Aspekt wiegen: Bei der Menge und der Aktualität der rechtswidrig zur Verfügung gestellten und getauschten Filme sowie Spiele kann mit hohen Schadensersatzforderungen der geschädigten Rechteinhaber gerechnet werden", so die GVU, die damit Nachahmer abzuschrecken versucht.

Alle Tracker wurden laut GVU beim Provider OVH in Frankreich gehostet.


Quelle : www.golem.de
Titel: Anti-Piraterie - Live-Sportstreams neues Ziel
Beitrag von: SiLæncer am 07 April, 2009, 15:22
Die Piratenjäger von BayTSP haben mitgeteilt, dass sie ihr zukünftiges Hauptaugenmerk auf illegale Streams von Sportevents richten werden.

BayTSP hat angekündigt, dass sie zukünftig mit einem global agierenden Sportsender sowie zwei der größten Pay-per-View Werbeträgern zusammenarbeiten werden.

Ziel sei es, illegale Webstreams von Sportereignissen, die live übertragen werden, zu unterbinden. Gegenüber Torrentfreak äußerte sich BayTSP, dass man sich primär auf diejenigen Streaming-Sites konzentrieren wird, die Live-Streams von populären Sportereignissen anbieten. Wie genau BayTSP dieses Vorhaben realisieren will, ist bislang nicht bekannt. Für die Musik- bzw. Filmindustrie bietet man bereits seit geraumer Zeit Dienstleistungen an, welche die Löschung von Clips auf YouTube oder Dailymotion erfüllen. Interessant ist vielmehr der gewählte Zeitpunkt für diese Intervention, sind illegale Live-Streams doch seit geraumer Zeit bekannt und beliebt. Streaming-Software wie TVU verfügen bereits seit Jahren über größere Fangemeinden.

Der Chief Executive Officer von BayTSP, Mark Ishikawa, erklärte diesen Schritt: "Seit 2006 verzeichnen wir einen zunehmenden Anstieg von Piraterie bei Sportübertragungen und Pay-per-View Ereignissen, primär aus dem Grunde, weil Streaming-Technologien leichter nutzbar wurden. Da Fernsehsender einen Großteil ihrer Einnahmen durch die exklusive Ausstrahlung erzielen, verstehen sie die Auswirkungen, die dieser 'Signaldiebstahl' im Kern haben kann."

Bei Webstreams dürfte es sich schwierig gestalten, die eigentliche Quelle ausfindig zu machen, da die IPs in der Regel nicht mitübertragen werden. Das Vorgehen von BayTSP soll sich angeblich darauf beschränken, dass man die Hoster der Websites, welche die Streams übertragen, eine Löschaufforderung zusendet. Ob dies ein lohnendes Geschäft für den Sportsender wird, bleibt fraglich.

Quelle : www.gulli.com
Titel: BREIN lässt holländisches Usenet-Portal schließen
Beitrag von: SiLæncer am 09 April, 2009, 18:13
Die niederländische Anti-Piraterie-Agentur BREIN hat die Seite NZB-Portal.nl schließen lassen. In einer Mitteilung ließ die Gruppe verlauten, dass man das Usenet-Portal durch die Androhung einer Klage offline zwingen konnte.

NZB-Portal.nl ist ein bekannter Newsgroup-Index, der seine Nutzer mit Hilfe von .NZB-Dateien zu bestimmten Usenet-Inhalten weiterleitet. Die Dateien enthalten normalerweise lediglich die Adresse der Newsgroup und die IDs bestimmter Einträge.

Tim Kuik, Chef von BREIN, verurteilte die Nutzung des Usenet zur Verbreitung illegaler Inhalte, meldet 'Slyck.com'. Es gebe zahlreiche Angebote, bei denen kommerzielle Anbieter ihren Nutzern Zugriff auf illegal verbreitete Inhalte im Usenet geben. Die Usenet-Provider würden außerdem NZB-Sites und andere Filesharing-Portale sponsern, um mehr zahlende Kunden anzulocken. Da die Rechteinhaber dabei nicht bezahlt oder entschädigt werden, müsse diese Praxis unterbunden werden

BREIN will von NZB-Portal.nl nun unter anderem Schadenersatz einfordern, weil die Seite Spenden akzeptierte. Außerdem verlangt man die Auszahlung aller Gewinne. Bestimmte Filme sollen über 50.000 Mal über das Portal heruntergeladen worden sein.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Spanien: Erste Gefängnisstrafe für Links zum Herunterladen von Raubkopien
Beitrag von: SiLæncer am 13 April, 2009, 13:09
In Spanien wurde erstmals ein Internetbenutzer zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil er auf seinen Webseiten Links zum Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken (Filme und Computerspiele) angeboten hat. Bislang war deswegen in Spanien noch niemand verurteilt worden.

Das 22-Jährige wurde zu sechs Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 4.900 Euro verurteilt, weil er sich mit den Links auf seinen Webseiten zu bereichern suchte. Die Internetbenutzer mussten sich registrieren, um Zugang zu den Linksammlungen zu erhalten, über die die Werke heruntergeladen werden konnten. Mit der Registrierung mussten die an den Raubkopien Interessierten zustimmen, Werbung zu sehen. Zudem wurden ihre Email-Adressen für Werbezwecke an Dritte weiter gegeben.

Insgesamt betrieb der 22-Jährige vier Webseiten, für die sich 17.314 Internetnutzer registriert hatten und auf denen sich 500 Links zum Herunterladen befanden. Werbeeinnahmen erzielte er mit Google Adsense, Canalmail, Correodirect und Impresiones Web.

"Das ist ein sehr wichtiger Präzedenzfall für eine Branche wie die der Hersteller von Computerspielen, die auch in der Krise bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen ganz vorne stehen, aber einem solch ernsten Problem wie der Piraterie wehrlos ausgesetzt sind", freute sich Alberto Gonzalez Lorca, der Präsident des Computerspielverbandes ADESE. Nach dem Präsidenten der spanischen Vereinigung zum Schutz des geistigen Eigentum (FAP) kann die erste Verurteilung eines Betreibers einer Webseite, die Links anbietet, als Präzedenzfall für 30 weitere Anklagen dienen, die derzeit verhandelt werden. Da der junge Mann noch nicht vorbestraft ist, muss er vorerst allerdings seine Gefängnisstrafe noch nicht absitzen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Drei Hausdurchsuchungen gegen Raubkopierer
Beitrag von: SiLæncer am 18 April, 2009, 19:16
In Großbritannien meldet die British Phonographic Industry (BPI) dass man bei einer gezielten Anti-Piraterie Operation und den damit einhergehenden Hausdurchsuchungen erneut professionelle Raubkopierer erwischt hat.

Der Verband hatte in Zusammenarbeit mit der Scottish Crime and Drug Enforcement Agency die Wohnungen einer Privatperson durchsucht, die unter dem Verdacht stand, hunderte Festplatten, die mit urheberrechtlich geschützter Musik gefüllt waren, verkauft zu haben.

Die Musik soll dabei über das Internet bereits illegal heruntergeladen, und anschließend auf die Festplatten kopiert worden sein, welche die verdächtige Person für etwa 100 Britische Pfund verkaufte. Die Festplatten enthielten bis zu 5.000 Musikalben, von denen der Käufer 200 Stück selbst festlegen konnte. Die Polizei beschlagnahmte zahlreiche Festplatten sowie weitere Speichermedien. Besonders hervorgehoben wurden in dem Bericht die Speichermedien, die ein Musikarchiv mit mehr als 500.000 Alben umfassten. Zudem wurden acht CD/DVD-Brenner sowie mehr als 5.000 CDs/DVDs sichergestellt.

Zeitgleich unterstützte die BPI eine weitere Hausdurchsuchung im Norden Englands, welche durch das Leicestershire Police and Trading Standards Departement durchgeführt wurde. Dabei wurden zwei Wohnsitze durchsucht, die als Produktionsanlagen für illegale Kopien gedient haben sollen. Nach Angaben der BPI wurden dort neben diversen Musikwerken insbesondere Kopien von Bollywood-Filmen produziert. Dabei sollen die beiden Werkstätten zu einer "Bande" gehören, die professionell Raubkopien herstellt. Die beiden Anführer der Gruppe wurden festgenommen. Bei den beiden Hausdurchsuchungen wurden insgesamt 84 CD/DVD-Brenner, 21 Drucker sowie weit über 100.000 raubkopierte CDs/DVDs sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass man die beiden Anführer nicht nur strafrechtlich belangen werde, sondern sich auch dafür einsetzen will, dass die Gewinne, die ihre rechtswidrigen Taten abgeworfen haben, einbehalten werden.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Ungarn: Schlag gegen BitTorrent- und Warez-Seiten
Beitrag von: SiLæncer am 29 April, 2009, 13:41
Die ungarische Polizei hat mehrere BitTorrent-Tracker und Warez-Seiten lahm gelegt. Bei Hausdurchsuchungen sei außerdem eine größere Menge an Hardware beschlagnahmt worden.

Das berichtete das Magazin 'TorrentFreak'. Betroffen waren unter anderem die Tracker Bitlove und BitMusic. Hinzu kommen zwei weitere Anbieter von Torrent-Files, eine Reihe von Download-Anbietern für urheberrechtlich geschützte Software sowie auch einige Spam-Versender.

Es handelte sich jeweils um kommerzielle Angebote, hieß es. Nutzer erhielten nur Zugang zu den Diensten, wenn sie zuvor per Premium-SMS einen bestimmten Geldbetrag transferierten und sich ein Passwort zuschicken ließen. Die Anbieter standen deshalb bereits länger in Konflikt mit den traditionellen Betreibern entsprechender Angebote, die nicht gewinnorientiert arbeiten.

Den Angaben zufolge wurden über 40 Server sichergestellt, auf denen 250 Terabyte Daten vorgehalten wurden. Die ungarische Polizei veröffentlichte einige Bilder von den Durchsuchungen, auf denen zu sehen ist, dass manche Betreiber komplette Server-Racks in ihren Wohnungen zu stehen hatten.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Re: Ungarn: Schlag gegen BitTorrent- und Warez-Seiten
Beitrag von: spoke1 am 29 April, 2009, 22:40
Zitat
dass manche Betreiber komplette Server-Racks in ihren Wohnungen zu stehen hatten.

Strom scheint nicht wirklich ein Problem zu sein (Kosten) Oder fungieren die nebenbei als E-Heizung??  ;)
Titel: Bust bei MP3 Pre-Release Gruppe
Beitrag von: SiLæncer am 18 Juni, 2009, 18:03
Eine große Warez-Gruppe, die sich auf Pre-Releases von MP3s spezialisiert hatte, wurde von der britischen Polizei hochgenommen.

Wie die Kollegen von Torrentfreak aufgrund zugespielter Informationen berichten, scheint es in Großbritannien zu einem nicht unbedeutenden Schlag gegen eine größere Warez-Gruppe gekommen zu sein.

Der Name ist zwar bislang nicht bekannt, doch die Gerüchteküche brodelt inzwischen äußerst heftig. Nach den Informationen von Torrentfreak hat die britische Polizei in Zusammenarbeit mit der British Phonographic Industry (BPI) bereits seit Anfang diesen Monats vereinzelt Mitglieder der Gruppe verhaftet, bis schließlich kürzlich bei einer Hausdurchsuchung eines der ältesten Mitglieder der Gruppe verhaftet wurde. Angeblich handelt es sich um den Administrator.

Wie bereits erwähnt, will man den Namen der Gruppe bislang nicht nennen, sie ist jedoch vermutlich für mehr als 3.000 Pre-Releases von Alben und Singles verantwortlich. Die lediglich zehn Mitglieder der Gruppe seien alle relativ jung, würden jedoch nicht nur aus Großbritannien stammen. Nach Angaben von Torrentfreak rückten die Cybercrime-Experten der Metropolitan Police zusammen mit einem Ermittler der BPI in den frühen Morgenstunden bei den Verdächtigen an.

Laut der Quelle sollen pro Durchsuchung bis zu 15 Polizeibeamte beteiligt gewesen sein, die verständlicherweise jedes halbwegs elektrische Gerät wie Computer, Telefone oder MP3-Player beschlagnahmten. Darüber hinaus wurden zahlreiche CDs sowie Kontoauszüge sichergestellt. Es folgte eine stundenlange Befragung durch die Polizei, bei der angeblich außerdem ein Ermittler der BPI anwesend war. Die Personen wurden wegen Bildung einer kriminellen Gemeinschaft (zur Schädigung der Musikindustrie) angeklagt und vorerst wieder auf freien Fuß gesetzt. Sie müssen sich jedoch zu bestimmten Zeitpunkten bei der Polizei melden, bis das Verfahren eingeleitet wird. Alle weiteren verbleibenden Mitglieder sollen sich nun versteckt haben. Die Server der Group sind offline, die Topsite-Accounts wurden gelöscht.

Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Re: Bust bei MP3 Pre-Release Gruppe
Beitrag von: ritschibie am 18 Juni, 2009, 18:09
die verständlicherweise jedes halbwegs elektrische Gerät wie Computer, Telefone oder MP3-Player beschlagnahmten.
Hoffentlich scheitert die Beweisaufnahme nicht an den Toastern ;D
Titel: BREIN vs. Usenet - 50.000 Euro Strafe pro Tag für FTD
Beitrag von: SiLæncer am 05 Juli, 2009, 10:34
Die niederländische Anti-Piraterie Organisation BREIN holt zum Schlag gegen die Usenet-Community FDT aus.

Vor acht Jahren gründete sich die inzwischen größte Usenet-Community der Niederlande, FTD, welche gegenwärtig etwa 450.000 Mitglieder umfasst. Bei dieser Größenordnung war es nur eine Frage der Zeit, bis auch Piratenjäger auf die Community aufmerksam werden.

Denn mit dem Usenet ist es wie mit einem One-Click-Hoster oder P2P-Tauschbörsen. An sich sind sie vollends legal und können für legale Zwecke genutzt werden. Sie müssen es jedoch nicht. BREIN nutzte die Gunst der Stunde und erklärte öffentlich, dass FTD eine kriminelle Vereinigung sei, wogegen diese mit juristischen Mitteln vorgingen, um eine Richtigstellung zu bewirken. BREIN reagierte jedoch auf diese Forderung so, wie man es aus der Anti-Piraterie Branche gewohnt ist. Nachdem lange Zeit nichts zu hören war, entdeckten die Kollegen von Torrentfreak gestern auf der Website von BREIN eine interessante Pressemitteilung, die zwischenzeitlich mit einem Passwort geschützt wird. Leider zu spät, um die Mitteilung vollends vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Darin hält BREIN fest, dass man eine Geldstrafe von 50.000 Euro pro Tag verlangen will, an dem das Forum FTD weiter aktiv zur Verfügung steht. Man fordert also nichts anderes als die unverzügliche Abschaltung. "Es ist ein Wolf im Schafspelz", erklärte ein Tim Kuik von BREIN, "FTD verdient Geld mit einem System, dass lediglich der Zufuhr von illegalen Content ins Usenet basiert. Es ist enttäuschend, zeigt aber, dass BREIN hier die Hände gebunden sind."

Der IT-Fachanwalt Arnoud Engelfriet, welcher FTD gegen diese immense Geldstrafe verteidigt, erklärte, dass BREIN dieses Geld nicht als Schadensersatz verlangen würde. Faktisch ist es ihnen sogar unmöglich, Schadensersatz zu verlangen, da nach niederländischem Recht Organisationen, die die Interessen einer bestimmten Gruppe vertreten, keinen Schadensersatz fordern dürfen. Die 50.000 Euro sollen also als Geldstrafe fungieren, für jeden Tag an dem FTD weiter agiert, sobald es von einem Gericht zur Abschaltung verurteilt wurde.

"Die Idee dahinter ist, dass ein Gericht die Abschaltung einer Seite anordnen kann und man diese Anweisung nicht ignorieren kann. Mit der Geldstrafe riskiert man dann, dass das Gericht das eigene Haus oder andere pfändbare Gegenstände beschlagnahmt. Grundsätzlich ist dies legal, aber der Betrag ist einfach lächerlich", so Arnoud. Es scheint also ganz so, als würde nach BREIN nach Mininova eine neue Beschäftigung gefunden haben. Die Angelegenheit wird in wenigen Wochen von RA Arnoud Engelfriet und weiteren Gästen auf der mehrtätigen Veranstaltung Hacking On Random thematisiert. Man darf gespannt sein, was bis dahin noch passieren wird.

Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Hausdurchsuchung bei Flensburg - Verkäufer von Bootlegs erwischt
Beitrag von: SiLæncer am 16 Juli, 2009, 18:05
In der Nähe von Flensburg wurde ein Verkäufer von Schwarzkopien im großen Stil erwischt, der sich diese offenbar zuvor in zahlreichen Tauschbörsen besorgt hatte. Neben aktuellen Filmen wie dem neuesten Teil von Terminator oder Transformers fand man dort auch die dazu passenden Cover und Etiketten. Die Auswertung der beschlagnahmten Hardware dürfte sich nicht lange hinzögern, denn der Beschuldigte hat gänzlich auf den Einsatz von TrueCrypt oder vergleichbare Verschlüsselungssoftware verzichtet.

Wegen des Verdachts auf gewerbsmäßiges Raubkopieren durchsuchte die Kriminalpolizei Flensburg Anfang Juli die Privaträume eines Mannes in einem Ort in der Nähe von Flensburg. Die Maßnahme erfolgte aufgrund von Hinweisen der GVU. Darin wird der 25-Jährige beschuldigt, Filme aus Tauschbörsen illegal herunterzuladen, diese auf Datenträger zu brennen und anschließend zu verkaufen.

Was die Beamten vorfanden, erhärtete den Verdacht: Über 2.000 gebrannte Film-DVDs bewahrte der Norddeutsche in seinen Wandregalen auf. Die Schwarzpressungen hatte er für den Verkauf bereits mit farbkopierten Covern und Etiketten ausgestattet. Zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung liefen auf seinem Computer gerade Downloads von 12 Filmen aus einem BitTorrent-Netzwerk - darunter auch des Blockbusters "Transformers - Die Rache". Zusätzlich hatte der bei seinen Eltern wohnende Mann diverse weitere Filesharing- sowie FTP-Programme auf seinem Rechner installiert. An eine Verschlüsselung seiner Daten hatte der Verdächtige offenbar nicht gedacht.

Die Polizeibeamten stellen den Rechner und eine externe Festplatte ebenso sicher, wie 2.000 der gebrannten Film-DVDs. Man schätzt, mit einem Filesharing-Client wurden alleine rund 100 Filme heruntergeladen. Dazu zählt "Der Fluch der zwei Schwestern" ebenso wie aktuelle Kinotitel wie "Terminator - Die Erlösung" oder "Nachts im Museum 2". Neben mehreren hundert aus dem Internet heruntergeladenen Filmcovern fanden sich außerdem knapp 80 downgeloadete Nintendo DS Spiele auf dem Rechner sowie mehrere hundert Schwarzkopien von PC-Spielen. Die externe, lediglich 400 Gigabyte große Festplatte beherbergte auch 50 Raubkopien von BluRay-Filmen auch "96 Hours".

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse stellte die kürzlich nach Berlin verzogene Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) nun Strafantrag gegen den jungen Mann.

Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Zona-mp3.com & Deathvalley.com geschlossen
Beitrag von: SiLæncer am 06 August, 2009, 14:41
Der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) ist es gelungen, die beliebten Musik-Filesharing Seiten Zona-mp3.com sowie Deathvalley.com.ar abschalten zu lassen.

Bereits Ende Juni konnte die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) einen Erfolg gegen eine argentinische Filesharing-Website verbuchen. Nachdem die Cámara Argentina de Productores de Fonogramas y Videogramas (CAPIF) den Webhoster der Webseite Qsound.com.ar kontaktiert hatte, wurde diese unverzüglich abgeschaltet.

Die CAPIF vertritt dabei in erster Linie die Musiker aus Argentinien und ist der IFPI angeschlossen. Zum Zeitpunkt der Abschaltung hatte die Website 1.500 registrierte User und bot über 2.000 Links zu rund 3.000 urheberrechtlich geschützten Musikwerken an. Nach diesem Erfolg schien es der CAPIF jedoch nicht genug zu sein, weshalb man mit den argentinischen Behörden weitere Ermittlungen anstrengte. Diesen fielen nun zwei weitere Filesharing-Portale zum Opfer. Darunter Zona-mp3.com.ar sowie Deathvalley.com.ar. Erstere verfügten über rund 11.000 registrierte User sowie mehr als 2.000 Postings die primär zu Musikwerken von argentinischen Rockmusikern führten. Auch hier schaltete der Webhoster die Seite auf Verlangen von CAPIF ab. Die dritte Seite war die bisher Größte im Rahmen dieser Aktionen und diese konnte mehr als 30.000 registrierte User vorweisen. Deathvalley.com.ar war der Nachfolger von emep3.com.ar, welche zwei Wochen zuvor der Abschaltung zum Opfer gefallen war, jedoch kurze Zeit später unter neuem Namen wieder auftauchte.

firebird77 von gulli meint:

Die IFPI feiert dies indes verständlicherweise als einen weiteren großen Erfolg gegen Filesharing von urheberrechtlich geschützten Musikwerken. Doch auch diesen dürfte mehr als klar sein, dass diese drei Seiten bestenfalls einen "Tropfen auf den heißen Stein" repräsentieren. Denn bei allen drei Portalen kamen gerade Mal 42.500 Teilnehmer zusammen, die sich augenblicklich nach einer neuen Heimat umschauen werden. Da war es also wieder - das neunköpfige schlangenähnliche Ungeheuer aus der griechischen Mythologie. So oft Herakles der Schlange einen Kopf abschlug, wuchsen ihm zwei neue nach. Um bei diesem Vergleich zu bleiben: Nach dem unsterblichen Haupt werden die Verbände umsonst suchen. Den gibt es nicht.

Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Schweden - Großer Schlag gegen Piraterie
Beitrag von: SiLæncer am 29 August, 2009, 13:48
In Schweden ist ein vermeintlich großer Schlag gegen Piraterie gelungen, wie Henrik Pontén, ein Anwalt bei der schwedischen Anti-Piraterie Organisation Antipiratbyrån verkünden lässt.

Ein äußerst interessanter "Bust" ist den schwedischen Behörden gelungen, der wahrlich als eine "Ein-Mann-Show" bezeichnet werden darf. Zumindest in erster Instanz.

Ein 33 Jahre alter Mann aus Västerås wurde zum Ziel einer Hausdurchsuchung. Dabei fanden die Polizeibeamten einen Server in seinem Keller. Dieser enthielt rund 10.000 urheberrechtlich geschützte Filme, welche 88 Terabyte an Festplattenkapazität belegten. Der Mann wurde für einen Tag in Untersuchungshaft genommen und anschließend auf freien Fuß gesetzt. Ihm droht nun der Prozess wegen mehrfacher Urheberrechtsverletzung. Während der Befragung erklärte der Mann gegenüber der Polizei und Antipiratbyrån, dass er nicht gewusst habe, dass sich Filme auf dem Server befanden. Er sei davon ausgegangen, dass dort lediglich Spiele gespeichert wurden.

Auslöser der Hausdurchsuchung war ein Hinweis von Antipiratbyrån. Diese sahen den Mann als Teilnehmer eines größeren Piraterie-Netzwerks, vermutlich sogar innerhalb der "Warez-Szene". Man könne Zusammenhänge zwischen ihm und einer Hausdurchsuchung in Norwegen herstellen. Bislang sei es jedoch zu keinen weiteren Verhaftungen gekommen. Über die Gründe hierfür kann man nur mutmaßen. Vielleicht wartet man darauf, dass der 33-jährige Kontakt mit "Kollegen" aufnimmt, da die Beweise gegen Dritte gegenwärtig doch nicht so prickelnd sind. Zumindest für Henrik Pontén von Antipiratbyrån war die Aktion ein großartiger Erfolg: "Wir betrachten den Mann als den Anführer einer Warez-Gruppe. Eine Vielzahl respektierter Release-Groups hatte Zugriff auf diesen Server", so Pontén. Dieser betrachtet die Aktion als die größte in Schweden und vielleicht sogar in Europa.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Musik-Release-Gruppe Rabid Neurosis zerschlagen
Beitrag von: SiLæncer am 11 September, 2009, 12:31
In den USA stehen jetzt sechs Männer vor Gericht, die einen der professionellsten Ringe von "Musik-Piraten" betrieben haben sollen. Ihre "Crew" ist angeblich für die illegale Veröffentlichung von mehr als 25.000 Alben verantwortlich.

In vielen Fällen sollen ihre "Releases" sogar vor der offiziellen Veröffentlichung des jeweiligen Albums verfügbar gewesen sein, berichtet 'The Register'. Die Gruppe mit dem Namen "Rabid Neurosis" oder RNS erhielt die Musik teilweise von Händlern, Radiostationen und CD-Fertigungsstätten, die Alben meist lange vor deren kommerzieller Veröffentlichung in den USA bekommen.

In manchen Fällen verließen sich die RNS-Macher auch auf die Hilfe von Komplizen in anderen Regionen der Welt, um so an Alben zu kommen, die in den USA noch nicht erschienen waren. Die Mitglieder von RNS erhielten als Gegenleistung für die Beschaffung illegaler Kopien Zugriff auf große Archive von unrechtmäßig kopierten Musiktiteln, Spielen, Software und Filmen, so der Vorwurf der Ermittler.

Offenbar sollen die Angeklagten wegen persönlicher Gewinne aus ihren Aktivitäten belangt werden und nicht etwa, weil sie finanziell davon profitiert hätten. Ihnen wird die Gründung einer kriminellen Vereinigung zum Zwecke der Urheberrechtsverletzung vorgeworfen, was mit jeweils fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von bis zu 250.000 US-Dollar geahndet werden kann. Hinzu kommen mögliche Schadenersatzforderungen.

RNS wurde angeblich allgemein als erfolgreichste Release-Gruppe für Musik angesehen. Die erste Veröffentlichung der Gruppe erfolgte im Jahr 1996, als man Metallicas Album "Ride The Lightning" illegal herausgab. Der letzte "Release" war im Januar 2007 das Album "Infinity On High" der Band Fall Out Boy.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Antipiratbyrån - Release-Gruppe enttarnt
Beitrag von: SiLæncer am 06 Oktober, 2009, 00:14
Es sind die Releaser-Groups, die dafür sorgen, dass aktuelle aber auch etwas ältere digitale Werke ihren Weg ins Netz finden. Der schwedische Antipirateriverband Antipiratbyrån hat nun eine solche Gruppe "gebusted". Dies kostet man nun in vollen Zügen aus.

Svenne/Redcross ist eine Releaser-Gruppe, die nun schon seit ca. 10 Jahren aktiv agierte. Für viele Gruppen ist dies ein langer Zeitraum, wenn man bedenkt, in welch gefährlichem Gebiet sie agieren. Natürlich geht nicht immer alles gut. Manche werden - früher oder später - von Piratenjägern erwischt. So auch im Falle von Svenne/Redcross. Antipiratbyrån enttarnte alle ihre Aktiven und leitete Schritte gegen diese ein. Die Mitglieder dieser Gruppe hatten sich insbesondere aufgrund der kontinuierlichen Veröffentlichung von aktuellen Filmen einen Namen gemacht. Damit ist es nun vorbei.

Man hat ein .NFO-File veröffentlicht. Diese kleinen Dateien werden dazu verwendet, Informationen mit dem Release zu veröffentlichen. Dabei handelt es sich nebst der ASCII bzw. Block ASCII-Art meist um Details zur Warez-Gruppe sowie zum Release selbst. Die aktuelle verbreitete Datei kommt jedoch nicht mit einem neuen Release, sondern ist lediglich eine Botschaft an die "Fans" der Gruppe. Darin erklärt man, dass man unangenehmen Kontakt mit Antipiratbyrån hatte. Man werde die Tätigkeiten ab sofort einstellen.

"Nach zehn Jahren innerhalb der Szene treten wir nun zurück und verlassen sie für immer. Wir wurden vom schwedischen Antipiraterie-Verband Antipiratbyrån entdeckt, der all unsere Mitglieder und Seiten identifiziert hat", so die nüchterne Botschaft innerhalb der Datei. "Das Gute an der Sache ist, dass wir uns außergerichtlich einigen konnten. Unsere Aktivitäten stellen wir mit sofortiger Wirkung ein. Wir möchten uns bei allen schwedischen und ausländischen Filmproduzenten für den Schaden, den wir ihnen verursacht haben, entschuldigen."

Ein eher untypischer Inhalt, dass sich eine angesehene Releaser-Gruppe entschuldigt. Bis jetzt vermutet man, dass dies eventuell Teil der außergerichtlichen Einigung war. Um dem ganzen die Krone aufzusetzen, schürt man noch ein wenig Angst in anderen Reihen: "Diejenigen von euch, die noch aktiv an der Szene beteiligt sind - hört damit auf. Niemand von euch ist da draußen sicher!" Hätte Svenne nicht verhältnismäßig viele Kontakte zu anderen Gruppen gehabt,wäre dieser Ratschlag nur halb so beängstigend.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Zwei mutmaßliche Raubkopierer in Erfurt verhaftet
Beitrag von: SiLæncer am 28 Oktober, 2009, 11:22
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat heute früh zwei Erfurter verhaftet, denen der gewerbsmäßige Handel mit Software-Raubkopien vorgeworfen wird. Zurzeit laufen an mehreren Stellen Durchsuchungen, um Beweismaterial sicherzustellen. Die beiden 33-jährigen Männer sollen einen Schaden in Millionenhöhe verursacht haben. Beide sind mehrfach vorbestraft.
 
Seine Behörde ermittle in diesem Fall wegen gewerbsmäßigem Betrug und wegen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, teilte der Sprecher der thüringischen Staatsanwaltschaft, Dirk Germerodt im Gespräch mit heise online mit. Ein Schaden von über 40.000 Euro sei bereits konkret durch Straftaten verifiziert. "Wir wissen aber, dass es mehr ist und rechnen mit einem Schaden von 1,7 Millionen Euro" erklärte Germerodt.
 
Von Januar 2007 bis Mitte 2009 hätten die beiden Beschuldigten über mehrere eBay-Konten und einen Account beim Internethändler Amazon illegale Kopien von Programmen der Firmen Microsoft, Corel und Adobe verkauft, so der Sprecher. Etliche Käufer stellten später fest, dass sie statt Original-Ware eine Raubkopie erhalten hatten und erstatteten Anzeige. Die Anzeigen wurden zunächst beim Thüringer Landeskriminalamt zusammengeführt und schließlich zur weiteren Verfolgung an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen übergeben. Diese ermittelte bereits in anderen Fällen von Internet- und Software-Piraterie erfolgreich, so auch im Fall der Download-Plattform FTPWelt, der 2004 aufgedeckt wurde und 2007 zu einem  Strafprozess am Landgericht Mühlhausen führte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Musikindustrie feiert Schlag gegen "CD-Mafia"
Beitrag von: SiLæncer am 30 November, 2009, 18:45
50.000 gefälschte CDs bei Hausdurchsuchung beschlagnahmt

Nicht nur Schwarzkopien im Internet, auch die Fälschung von physischen Tonträgern bekämpft die Musikindustrie. Der deutsche Branchenverband BVMI feiert nun eine Razzia in Gelsenkirchen. Dabei sollen in einer professionellen Fälscherwerkstatt 50.000 nachgemachte CDs beschlagnahmt worden sein.

In einer bisher nur per E-Mail verbreiteten Presserklärung feiert der "Bundesverband Musikindustrie" (BVMI) eine von der Staatsanwaltschaft Essen durchgeführte Hausdurchsuchung als "Schlag gegen CD-Mafia". Bei den Ermittlungen behilflich war wieder einmal die umstrittene ProMedia GmbH, die im Auftrag des BVMI unter anderem nach Urheberrechtsverletzungen sucht.

Laut BVMI wurden bei der Durchsuchung knapp 50.000 "professionelle CD-Raubkopien" sowie 200.000 CD-Einleger beschlagnahmt. Dabei hätten die Beamten eine gut ausgestattete Fälscherwerkstatt vorgefunden, in der nicht nur mehrere PCs und Brenner, sondern auch "vier Profi-Hochleistungsdrucker zum Bedrucken von CDs" beschlagnahmt worden seien.

Der Beschuldigte soll dem Verband zufolge "durch den Vertrieb und Handel von nichtlizenzierten Disco-Mixes auffällig geworden" sein. Ob er dafür auch behördlich belangt wurde, gibt der BVMI nicht an. Ebenso ist nicht bekannt, welche CDs er jetzt illegal vervielfältigt haben soll.

Den Zeitpunkt der Durchsuchung nutzt der Verband, um vor gefälschten CDs zu warnen, die sich oft auch im regulären Handel fänden - beispielsweise auf Weihnachtsmärkten. Laut eigenen Untersuchungen des BVMI schätzt der Verband den Schaden durch CD-Fälschungen innerhalb der letzten fünf Jahre auf 870 Millionen Euro.

Quelle : www.golem.de
Titel: Australien: Größte Raubkopierer-Werkstatt hochgenommen
Beitrag von: SiLæncer am 05 Februar, 2010, 18:35
Der australischen Polizei ist in Zusammenarbeit mit dem Verband Music Industry Piracy Investigations (MIPI) der größte Schlag gegen professionelle Raubkopierer seit langer Zeit gelungen.

Eine aktuelle Pressemitteilung der MIPI sorgt für Wirbel. Unter dem Titel "Polizei schließt eine von Australiens größten illegalen Raubkopierer-Werkstätten für Musik in Melbourne" verkündet man einen gigantischen Coup. Am gestrigen Donnerstag hat die Polizei in Zusammenarbeit mit der MIPI in Footscray (Melbourne) zugeschlagen. Eine der größten Werkstätten zur Herstellung illegaler Kopien von Music-CDs wurde geräumt.

Insgesamt wurden etwa 100 CD-Brenner sowie geschätzte 25.000 CDs beschlagnahmt. Alle waren illegale Kopien urheberrechtlich geschützter Musik. Unter den vertretenen "Künstlern" fanden sich Michael Jackson, ABBA, Boney M sowie zahlreiche Karaoke-Songs. Nach Angaben der MIPI hatte ein 32 Jahre alter Mann der Polizei bei den Ermittlungen geholfen. Der Zugriff erfolgte in einem CD-Geschäft in Footscray.

Die MIPI feiert den Zugriff derweil als großartigen Erfolg. "Diese illegale Raubkopierer-Werkstatt für Musik ist eine der größten und unverfrorensten, die wir seit geraumer Zeit gesehen haben. Die eindeutige Handlung der Victorian Police, diese Einrichtung zu schließen, kann nur empfohlen werden und sendet zugleich ein deutliches Signal an Musikpiraten - Ihr werdet gefunden und aufgehalten", so Sabiene Heindl, General Manager der MIPI.

Genauere Informationen zum Informanten der Polizei und dessen Beweggründen sind indes nicht bekannt. Vermutlich hatte er jedoch Kontakte zu der Szene. Wie viele Personen festgenommen wurden, ist noch nicht bekanntgegeben worden. Die strafrechtlichen Folgen in Australien sind bei Piraterie jedoch erheblich. Einzelpersonen drohen Geldstrafen von bis zu 60.500 Australischen Dollar (etwa 38.000 Euro) und fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Quelle : www.gulli.com