T-Online wegen automatischer Vertragsänderungen abgemahnt
Wettbewerbszentrale beanstandet "Fiktion der schweigenden Zustimmung"
T-DSL-Bestandskunden, die einen Zeit- oder Volumentarif von T-Online nutzen, haben vor einiger Zeit per E-Mail eine Ankündigung zur Vertragsänderung von T-Online erhalten, wonach die Kündigungsfristen ab Juli auf ein Jahr verlängert werden sollen. Dieses Verhalten wurde von der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs zum Anlass genommen, T-Online abzumahnen.
Wie die Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) schreibt, bezieht sich die Abmahnung "gegen die Fiktion der schweigenden Zustimmung". T-Online schrieb nämlich eine Klausel vor, nachdem man dieser Vertragsänderung durch Passivität zustimme. Wer also innerhalb von sechs Wochen schriftlich keinen Widerspruch einlegt, hätte nach dem Willen von T-Online automatisch einer Kündigungsfrist von einem Jahr zugestimmt.
Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs bemängelt zudem, dass die Laufzeitverlängerung nur beiläufig in der E-Mail genannt wurde und von Werbung eingerahmt sei. So sei die Gefahr groß, dass der Empfänger die E-Mail ohne sie genau zu lesen sofort lösche. Wenn T-Online nun die Unterlassungserklärung nicht unterschreibt, will die Wettbewerbszentrale gegen den Provider klagen.
Quelle : www.golem.de