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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # WWW, Telefon, Provider & Co => Thema gestartet von: SiLæncer am 12 Mai, 2005, 19:27

Titel: T-Online führt für Bestandskunden Vertragslaufzeit ein
Beitrag von: SiLæncer am 12 Mai, 2005, 19:27
T-Online-Kunden mit Zeit- oder Volumentarifen für den T-DSL-Anschluss sollten den Inhalt ihres dortigen Postfachs prüfen. T-Online führt zum 1. Juli eine Vertragslaufzeit von einem Jahr ein und teilt das per E-Mail mit. Wird der Vertrag nicht 20 Tage vor Ablauf der Frist gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Wer dem widerspricht, behält die alten Konditionen ohne Vertragslaufzeit.

Die betroffenen Kunden haben alternativ die Möglichkeit, das Freikontingent aufs Doppelte aufstocken zu lassen -- dann allerdings müssen sie das ausdrücklich beantragen und mit den neuen Vertragslaufzeiten einverstanden sein. Wer auf das Anschreiben von T-Online gar nicht reagiert, handelt sich damit die neuen, verlängerten Vertragslaufzeiten ein, erhält aber kein höheres Freikontingent.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re:T-Online führt für Bestandskunden Vertragslaufzeit ein
Beitrag von: SiLæncer am 20 Mai, 2005, 09:56
T-Online wegen automatischer Vertragsänderungen abgemahnt

Wettbewerbszentrale beanstandet "Fiktion der schweigenden Zustimmung"

T-DSL-Bestandskunden, die einen Zeit- oder Volumentarif von T-Online nutzen, haben vor einiger Zeit per E-Mail eine Ankündigung zur Vertragsänderung von T-Online erhalten, wonach die Kündigungsfristen ab Juli auf ein Jahr verlängert werden sollen. Dieses Verhalten wurde von der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs zum Anlass genommen, T-Online abzumahnen.

Wie die Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) schreibt, bezieht sich die Abmahnung "gegen die Fiktion der schweigenden Zustimmung". T-Online schrieb nämlich eine Klausel vor, nachdem man dieser Vertragsänderung durch Passivität zustimme. Wer also innerhalb von sechs Wochen schriftlich keinen Widerspruch einlegt, hätte nach dem Willen von T-Online automatisch einer Kündigungsfrist von einem Jahr zugestimmt.

Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs bemängelt zudem, dass die Laufzeitverlängerung nur beiläufig in der E-Mail genannt wurde und von Werbung eingerahmt sei. So sei die Gefahr groß, dass der Empfänger die E-Mail ohne sie genau zu lesen sofort lösche. Wenn T-Online nun die Unterlassungserklärung nicht unterschreibt, will die Wettbewerbszentrale gegen den Provider klagen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Gericht untersagt T-Online versteckte Vertragsverlängerung
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juni, 2005, 17:35
Freenet.de erwirkt einstweiligen Verfügung gegen T-Online

Mit einer einstweiligen Verfügung hat es das Landesgericht Hamburg dem Provider T-Online vorerst untersagt, Kunden mit DSL-Zeit- und Volumentarifen eine verlängerte Kündigungsfrist von einem Jahr aufzudrücken, ohne diese ausreichend deutlich über die Veränderungen und ihr Widerspruchsrecht zu informieren.

Erwirkt hat die einstweiligen Verfügung der T-Online-Konkurrent freenet.de. Das Unternehmen ist der Meinung, dass das Vorgehen von T-Online AGB- sowie wettbewerbsrechtswidrig ist.

Auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations-und Mehrwertdiensten (VATM) zeigt sich mit der vorläufigen Entscheidung des Gerichtes zufrieden. Die Entscheidung widerspiegle in vollem Umfang die Auffassung des Branchenverbandes, dass eine derartige versteckte Vertragsverlängerung unzulässig sei.

"In einer Zeit, da die Marktteilnehmer sich engagiert und gemeinsam mit der Politik für mehr Transparenz und Kundenschutz im Markt stark machen, ist eine derart kundenunfreundliche und intransparente Vorgehensweise kontraproduktiv und damit inakzeptabel", kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner den Vorgang scharf.

Allerdings handelt es sich nur um eine vorläufige Entscheidung, gegen die T-Online zudem noch Rechtsmittel einlegen kann.

Quelle : www.golem.de