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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # News & Infos zu Kino/TV/Radio => Thema gestartet von: SiLæncer am 05 März, 2005, 10:45

Titel: GEZ ...
Beitrag von: SiLæncer am 05 März, 2005, 10:45
Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Anstalten ein miserables Zeugnis über ihren Umgang mit Gebührengeldern ausgestellt. Die Prüfer monieren laut SPIEGEL vor allem Verschwendung bei Großaufträgen, Beraterhonoraren und Informationsreisen von GEZ-Mitarbeitern.

Hamburg - In seinem 85-seitigen Prüfbericht befasste er sich vor allem mit dem aktuellen 21,3 Millionen Euro teuren EDV-Großprojekt "DV 2005" und den Kosten für die umfassende interne Neuorganisation, aber auch mit einer Reise führender GEZ-Mitarbeiter nach USA und Japan im Jahr 2003. Die Prüfer kritisieren dabei vor allem die laxe und teilweise regelwidrige Vergabe von Großaufträgen durch die GEZ-Spitze. Insbesondere monieren sie bei der Verpflichtung von IBM für die groß angelegte EDV-Umstellung "DV 2005" gravierende Mängel. Die GEZ sei gehalten, mit ihren Mitteln "wirtschaftlich und sparsam" zu agieren und eine transparente Ausschreibung zu gewährleisten, heißt es in dem Bericht. "Diesen Anforderungen hat das Vergabeverfahren nicht entsprochen." Es sei nicht auszuschließen "dass durch die aufgezeigten Mängel im Vergabeverfahren ein finanzieller Schaden für die GEZ eingetreten ist".

Besonders pikant wird der Bericht, der auch zahlreiche gut dotierte Beraterverträge und Leistungszulagen für leitende Mitarbeiter moniert, wenn es um eine "Informationsreise" von leitenden GEZ-Mitarbeitern in die USA und nach Japan geht, bei der IBM den Kölnern andere EDV-Großprojekte vorstellte. Die Kosten des Trips beliefen sich laut Prüfbericht auf 52.493,38 Euro. Für die Reise, schreiben die Prüfer, "vermögen wir eine sachliche Notwendigkeit nicht zu erkennen".

"Wir haben keine Verstöße begangen und es ist kein finanzieller Schaden entstanden", erwidert GEZ-Chef Buchholz auf SPIEGEL-Anfrage. Insofern warte man die abschließende Stellungnahme des Rechnungshofs gelassen ab.

Im Konflikt um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks droht EU-Medienkommissarin Viviane Reding der Bundesregierung mit Zwangsmaßnahmen. Im Magazin "Focus" forderte sie rasch neue Gesetze, um dem Finanzgebaren von ARD und ZDF klare Grenzen zu setzen. Wenn die rot-grüne Bundesregierung sich weigere, "könnten wir sie über das Wettbewerbsrecht dazu zwingen". Das würde "unangenehm".

Die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission hatte am Donnerstag bekannt gegeben, dass das System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland nicht mit dem gemeinsamen Markt vereinbar sei. Die EU nimmt vor allem die Online-Auftritte der Öffentlich-Rechtlichen ins Visier. Kommissarin Reding kündigte in diesem Bereich Einschränkungen an, schloss ein Verbot aber aus.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: GEZ wehrt sich gegen Vorwürfe der Geldverschwendung
Beitrag von: SiLæncer am 05 März, 2005, 17:15
Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat nach Angaben des Spiegel der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Anstalten ein miserables Zeugnis über ihren Umgang mit Gebührengeldern ausgestellt. In seinem 85-Seiten umfassenden Prüfbericht beschäftige sich der Landesrechnungshof vor allem mit dem aktuellen 21,3 Millionen Euro teuren EDV-Großprojekt DV 2005 und den Kosten für die umfassende interne Neuorganisation. Aber auch die Reise führender GEZ- Mitarbeiter in die USA und nach Japan im Jahr 2003 werde untersucht. "Wir haben keine Verstöße begangen, und es ist kein finanzieller Schaden entstanden", hatte GEZ-Chef Hans Buchholz nach Angaben des Spiegel dazu erklärt.

Die Prüfer kritisieren nach Angaben des Magazins vor allem die Vergabe von Großaufträgen durch die GEZ-Spitze an IBM. Die GEZ sei gehalten, mit ihren Mitteln "wirtschaftlich und sparsam" zu agieren und eine transparente Ausschreibung zu gewährleisten, heißt es in dem Bericht. "Diesen Anforderungen hat das Vergabeverfahren nicht entsprochen." Es sei nicht auszuschließen, dass ein finanzieller Schaden eingetreten sei.

In einer Presseerklärung wies die GEZ am Samstag die Vorwürfe der Unwirtschaftlichkeit und mangelnden Sparsamkeit in Zusammenhang mit der Umstellung auf ein neues EDV-System zurück. Der Großauftrag von 21,3 Millionen Euro sei nach Ausschreibung unter zwölf fachlich und von der Leistungsfähigkeit potenziell in Betracht kommenden Firmen erteilt worden. Der Auftrag sei dann an den finanziell deutlich günstigsten Bieter gegangen, heißt es in der Stellungnahme.

Der Bericht moniere ferner, dass leitende GEZ-Mitarbeiter eine Informationsreise in die USA und nach Japan unternommen, bei der IBM andere EDV-Großprojekte vorstellt habe. Für die Reise, durch die Kosten in Höhe von 52.493,38 Euro entstanden seien, "vermögen wir eine sachliche Notwendigkeit nicht zu erkennen", schreiben die Prüfer.

Die laut Spiegel ebenfalls vom Rechnungshof gerügte Informationsreise sei unabhängig von und zeitlich nach der Vergabe erfolgt, so dass jegliche sachfremde Beeinflussung auszuschließen ist, erklärte die GEZ. Es sei dabei um "die Gewinnung von Erkenntnissen nicht für die Vergabe, sondern für die Projektrealisierung bei Unternehmen" gegangen, die fachlich wie von der Größenordnung her vergleichbare Großprojekte durch IBM realisiert hätten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Scharfe GEZ-Kritik von Datenschützern - "Intransparente Vereinigung"
Beitrag von: SiLæncer am 22 Mai, 2006, 14:55
Bundesdeutsche Datenschützer haben die für den Einzug der Fernsehgebühren verantwortliche GEZ in Köln scharf kritisiert.

Die GEZ sammle "jährlich mehrere Millionen Adressen hinter dem Rücken der Betroffenen", zitiert der Berliner "Tagesspiegel" (Montag) aus einer Erklärung der Datenschutzbeauftragten aus neun Bundesländern. "Es gibt nach wie vor keine Rechtsgrundlage für die Anmietung von Adressen", sagte Sven Hermerschmidt, Referent bei der Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg der Zeitung. Es dürfe deshalb auch nicht geschehen.

Die GEZ wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern und verwies auf eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten beim Südwestrundfunk (SWR), in der dieser die Adressanmietung verteidigte und Landesdatenschützern "Undankbarkeit" vorwarf. Fast 2,5 Millionen Fernseh- und rund drei Millionen Radiogeräte werden den Angaben zufolge pro Jahr bei der GEZ neu registriert. Etwa die Hälfte davon wird nicht angemeldet, sondern zwangsrekrutiert. Dabei werden Haushalte mit mehreren amtlich anmutenden Schreiben zur Zahlung aufgefordert.

"Spätestens auf den dritten Brief sollte man antworten", sagte der Berliner Anwalt Martin Theben dem "Tagesspiegel". Allerdings sei es oft schwierig, den richtigen Ansprechpartner zu erreichen. "Die GEZ ist eine der intransparentesten Vereinigungen, die ich kenne."

Quelle : www.satundkabel.de
Titel: EU-Kommission schaut der GEZ auf die Finger
Beitrag von: SiLæncer am 05 Februar, 2007, 12:09
Der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) droht nach der "Puff-Affäre", wie der Kölner Express den Skandal um die Bestechung von GEZ-Mitarbeitern nannte, neuer Ärger: Dieses Mal gerät die GEZ ins Visier der EU-Kommission, die die GEZ-Praxis bei der Vergabe von Großaufträgen untersucht. Wie der Spiegel in seiner neuen Ausgabe berichtet, prüft die Kommission die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens. Die europäischen Wettbewerbshüter beschäftigen sich mit der Frage, ob die GEZ als öffentliches Unternehmen zu gelten hat. Dann nämlich müssten die Rundfunkgebühreneintreiber ihre Großaufträge europaweit ausschreiben, was offenbar nicht immer geschehen ist. Bereits im Oktober 2006 ist bei der Bundesregierung ein entsprechendes Mahnschreiben der Brüsseler eingegangen, wie das Bundeswirtschaftsministerium nun bestätigte.

Ein Reinigungsunternehmen aus Nordrhein hatte sich beschwert, nachdem ein Großauftrag über mehr als 400.000 Euro trotz des günstigeren Angebots an einen Mitbewerber gegangen war. Eine europaweite Ausschreibung des Auftrags habe die GEZ seinerzeit nicht für nötig gehalten, heißt es. Die Reinigungsfirma hatte daraufhin geklagt. Die GEZ und ihre Auftraggeber argumentieren, die Gebührenfinanzierung sei nicht staatlich, weshalb die GEZ nicht als öffentlicher Auftraggeber gelte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte offenbar Zweifel an dieser Auslegung und beschloss im Juli vergangenen Jahres, den Fall an den den Europäischen Gerichtshof zu übergeben.

Die EU-Richter müssen nun entscheiden, ob die indirekte Finanzierung über eine gesetzlich geregelte Gebühr mit einer direkten staatlichen Finanzierung im Sinne des Vergaberechts gleichzusetzen ist und ob sich daraus weitere Konsequenzen für die Vergabepraxis der GEZ ergeben. Sollte der EuGH zu diesem Schluss kommen, hätte das weitreichende Konsequenzen auch für die Auftragsvergabe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bitkom attackiert GEZ wegen "Bürokratie" und "Schnüffelpraxis"
Beitrag von: SiLæncer am 21 Februar, 2007, 15:15
Der Branchenverband plädierte am Mittwoch in Berlin dafür, die komplizierten Regeln für die Erhebung der Rundfunkgebühren durch die GEZ zu vereinfachen und die Gebühren deutlich zu verringern. Ein wissenschaftliches Gutachten des Bundestages habe ergeben, dass eine Medienabgabe bei neun bis elf Euro liegen könne.
 
Damit läge die neue Gebühr deutlich niedriger als der heutige GEZ-Volltarif von rund 17 Euro. Mit dieser Veränderung könne man "die Schnüffelpraxis" der GEZ beenden, sagte Bitkom-Geschäftführer Thomas Mosch. Der Branchenverband kritisiert die GEZ vor dem Hintergrund der seit Anfang Januar geltenden neuen Zusatzgebühren für internetfähige Computer und Handys von 5,52 Euro.

Die Gebührenstruktur der GEZ sei unübersichtlich, klagt Bitkom, daher sei vielen Menschen noch nicht klar, "ob sie betroffen sind", sagt Mosch. Grundsätzlich müssten die neue Gebühr alle Besitzer eines internetfähigen Computers bezahlen, wenn sie nicht schon GEZ-Gebühren für ihre Radio- oder Fernsehgeräte bezahlen. Dabei spielt es laut Bitkom keine Rolle, ob der Rechner tatsächlich ans Internet angeschlossen ist. Rechtlich zähle allein, ob er ans Internet angeschlossen werden könnte. Dies treffe heute auf nahezu jeden Computer zu, urteilt der Branchenverband.

Freiberufler und Inhaber mittelständischer Betriebe müssen die Gebühr laut Bitkom auch dann bezahlen, wenn sie schon privat bei der GEZ gemeldet sind, aber ihren Rechner beruflich nutzen. Firmen müssten die Gebühr nicht für jeden Rechner, sondern pro Standort entrichten. Technische Tricks, um den Internetzugang zu blockieren, würden auch nicht helfen, um die Gebühr nicht entrichten zu müssen. Die selben Regeln gelten auch für neue Handys. Auch für alle UMTS-Telefone und Minicomputer (PDAs) falle die neue Gebühr an.

Quelle : www.digitalfernsehen.de
Titel: Rechnungsprüfer und EU-Kommission haben GEZ im Visier
Beitrag von: SiLæncer am 09 März, 2007, 09:41
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln soll bei der Installierung eines neuen EDV-Systems im "Projekt DV 2005" für den Gebühreneinzug vergaberechtliche Vorgaben missachtet haben. Zudem kümmert sich der nordrhein-westfälische Landesrechnungshof um die GEZ, da sie dabei gegen Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen habe. Bei dem EDV-Großauftrag sei "die umfassende Präsenz eines Unternehmens unverkennbar und außergewöhnlich umfangreich". Bei dem Unternehmen handle es sich um IBM. Das geht laut Süddeutscher Zeitung aus einem ihr vorliegenden Prüfbericht vor.

Bereits vor fast genau zwei Jahren gab es Kritik an der Auftragsvergabe im Rahmen von "DV 2005". Seinerzeit ging es auch um eine Informationsreise von GEZ-Mitarbeitern nach Japan und in die USA, in deren Verlauf IBM andere EDV-Großprojekte vorgestellt habe. Die Prüfer hatten geschrieben, dass die dabei entstandenen Kosten in Höhe von gut 52.000 Euro sachlich nicht notwendig gewesen seien.

Das EDV-System speichert Daten von 41 Millionen Haushalten und Unternehmen. Im Haushalt der GEZ sind für Hardware, Wartung und andere Kosten 30,2 Millionen Euro angesetzt. Die GEZ wehrt sich gegen die Vorwürfe mit dem Argument, sie sei nach den Regeln der eigenen Beschaffungsordnung vorgegangen. Sie sieht sich als Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Sender und nicht als öffentlicher Auftraggeber. Daher sei die GEZ auch nicht verpflichtet, sich an die Regeln des öffentlichen Auftragswesens zu halten.

Ob die GEZ ein öffentliches Unternehmen ist, soll im Rahmen eines anderen Vorgangs geklärt werden. Der EU-Kommission liegt eine Beschwerde eines Reinigungsunternehmens aus NRW vor, das sich bei der GEZ um einen Auftrag mit einem jährlichen Volumen von 400.000 Euro beworben hatte. Die Firma kam nicht zum Zug, obwohl sie das günstigste Angebot unterbreitet hatte, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Die EU-Kommission schickte der Bundesregierung im Oktober vorigen Jahres ein Mahnschreiben und leitete ein Verfahren ein, da die GEZ hier den Auftrag nicht europaweit ausgeschrieben hatte.

Im Januar bekam die GEZ in einem anderen Fall Besuch von Staatsanwälten aus Wuppertal. Dabei geht es um den Verdacht, dass für den Einkauf zuständige GEZ-Manager bestechlich gewesen sind. Sie hätten sich von der EDV-Firma Comparex zu Bordellbesuchen, Formel-1-Rennen, Fußballbundesligaspielen und Edelrestaurantbesuchen einladen lassen. Die GEZ habe den Korruptionsverdacht noch nicht ausräumen können, daher werde weiter ermittelt, heißt es in dem Bericht.

Quelle : www.heise.de
Titel: GEZ will Freiberufler und Selbstständige stärker kontrollieren
Beitrag von: SiLæncer am 16 Juli, 2007, 10:38
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) will Freiberufler und Selbstständige stärker kontrollieren, berichtet der Tagesspiegel. Sie erwäge, sich Adresslisten zu besorgen, um gezielt gewerbliche Nutzer von gebührenpflichtigen, internetfähigen Computern und Handys aufzuspüren, zitiert die Zeitung eine GEZ-Sprecherin. Derzeit warte die GEZ aber noch ab, wie viele Selbstständige sich freiwillig anmelden. Noch in diesem Sommer will die GEZ eine Kampagne starten, mit der sie sich an Computerbesitzer wendet.

Seit Anfang dieses Jahres werden Gebühren für internetfähige PCs fällig. Selbstständige und Freiberufler werden dadurch erstmals gebührenpflichtig, da für gewerblich genutzte Computer die monatlichen 5,52 Euro fällig werden, selbst wenn für den privat genutzten Fernseher bereits gezahlt wird. Seit Januar hat die GEZ laut Bericht 67.000 Geräte neu erfasst, davon 50.000 gewerbsmäßig genutzte Computer und Handys. Das selbst gesteckte Ziel für 2007 liegt demnach bei 100.000 gewerblich genutzten Computern und Handys, die neu angemeldet werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
Beitrag von: SiLæncer am 23 August, 2007, 19:13
Abmahnung gegen akademie.de wegen Verwendung falscher Begriffe

Die Wissensplattform akademie.de berichtet selbst über eine Abmahnung, die das Unternehmen von der GEZ erhalten hat. Demnach wirft die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) akademie.de "Irreführende und falsche Begriffsverwendung" vor. So sei die Verwendung von Begriffen wie "GEZ-Gebühren" und "GEZ-Brief" falsch, und dienten "offenbar nur dazu [...], ein negatives Image der GEZ hervorzurufen".

In dem von akademie.de in Auszügen veröffentlichten Schreiben ( http://www.akademie.de/direkt?pid=46420&tid=22061 ) werden über 20 Begriffe zum Thema Rundfunkgebühr und GEZ aufgezählt, die laut GEZ falsch sind; die GEZ fordert die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Sollten die aufgeführten Begriffe weiterhin oder erneut verwendet werden, so wäre dann eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro fällig.

Das Schreiben des GEZ-Abteilungsleiters "Personal und Recht" enthält dabei nicht nur eine Liste der falschen Begriffe, auch die jeweils korrekten Formulierungen werden genannt. So soll statt "GEZ-Gebühren" korrekt "gesetzliche Rundfunkgebühren" geschrieben werden oder statt "GEZ-Brief" vom "Informationsschreiben der GEZ" und/oder "Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird". Der Begriff "PC-Rundfunkgebühren" sei falsch und nicht auf die GEZ bezogen, heißt es in dem Schreiben weiter. Dennoch soll akademie.de auch die Nutzung dieses Begriffs unterlassen und stattdessen "gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte" schreiben. Mit "GEZ-Verweigerer" seien "offenbar [...] Schwarzseher und/oder -hörer gemeint", so die GEZ.

Bisher hatte akademie.de kostenlose Tipps und Musterbriefe im Internet veröffentlicht, die bei der GEZ-Abmeldung oder der Klärung der PC-Gebührenpflicht helfen sollten. Dabei habe man weder illegale Praktiken empfohlen noch erläutert, so akademie.de. Dennoch wurden Beiträge zunächst aus dem Angebot genommen: "Bis zur weiteren Klärung der Rechtslage erklärt sich akademie.de wegen der Seitensperrung zur 'GEZ-freien Zone' und setzt dafür ein Logo auf die Webseite.".

Quelle : www.golem.de
Titel: Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
Beitrag von: Jürgen am 23 August, 2007, 20:59
Es ist ein absolutes Unding, wenn diese Anstalt anderen in diesem Lande bestimmte umgangssprachliche Formulierungen verbieten und statt dessen ungeniessbares Bürokraten-Kauderwelsch vorschreiben will.
Schlag nach bei GG, Stichwort z.B. Meinungs- und Pressefreiheit  ::)

Müssen wir jetzt anfangen zu Suchen und zu Filtern?

Z.B. GEZ automatisch durch €EZ ersetzen  :P
Titel: Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
Beitrag von: higuenti am 23 August, 2007, 21:37
Man sollte den Kram endlich verschlüsseln, wie in Österreich und der Schweiz.
Dann müssten wir Deppen nicht mehr die Rechte für ganz Europa bezahlen und wer´s nicht haben will, auch gut.
Nur wäre dann plötzlich erheblich weniger Kohle im Topf und das geht auf keinen Fall ! (kotz)
Titel: Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
Beitrag von: Yessir am 23 August, 2007, 22:12
Da es numal in diesem unserem Staate nicht passieren wird, dass Gesetze, die Geld in öffentliche Kassen spülen, NIEMALS gekippt werden, werden wir hier auch nie ohne GEZ Gebühren -pardon: "gesetzliche Rundfunkgebühren"- leben können.
Titel: Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
Beitrag von: lucky am 23 August, 2007, 22:38
Man sollte den Kram endlich verschlüsseln, wie in Österreich und der Schweiz.
Dann müssten wir Deppen nicht mehr die Rechte für ganz Europa bezahlen...

Tja und dann wären die ganzen Abzocker der G€Z plötzlich arbeitslos. Geht auf keinen Fall, Arbeitslosigkeit ist für bestimmt Berufsgruppen ausgeschlossen. Manche sind immer gleicher als andere.

Was versteht Ihr eigentlich alle so unter Grundversorgung?
Diese ganzen Sender der ARD mit Dritten, 3SAT, Phoenix - ich krieg die eh nie alle zusammen, mit diesen ganzen Radiosendern, den Online Angebot im Web?

Das ist alles eine Unverschämtheit wenn die bestimmen wofür wie Geld ausgeben müssen. Darf sich nicht jeder selbst sein Programm zusammenstellen?
Ach ja, vergessen hab ich noch, dass selbstverständlich bestimmte Inhalte nur nach 23:00 Uhr, andere Inhalte gar nicht gezeigt werden dürfen. Manche nennen das Zensur, ist aber nur zu unserem Schutz, wie die Online Durchsuchung unserer Computer.

Hoffentlich können die auch bald unsere Gedanken lesen, dann mach ich mir bestimmt schon keine mehr!

lucky
Titel: Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
Beitrag von: NanoBot am 23 August, 2007, 22:55
Hi,

Man sollte den Kram endlich verschlüsseln, wie in Österreich und der Schweiz.
Dann müssten wir Deppen nicht mehr die Rechte für ganz Europa bezahlen und wer´s nicht haben will, auch gut.
Nur wäre dann plötzlich erheblich weniger Kohle im Topf und das geht auf keinen Fall ! (kotz)

Richtig ist sicher, daß die öffentlich-rechtlichen Sender durch eine Kodierung dafür sorgen könnten, daß die Programme im deutschsprachigen Ausland nicht mehr zu empfangen wären. Das könnte man nutzen, um entweder von den Leuten im Ausland, die es trotzdem sehen wollen, auch Gebühren nehmen zu können, oder um die Lizenzkosten zu senken, da die Sendungen ja nur noch in Deutschland empfangbar wären. Natürlich wäre es auch denkbar, daß nur die eingekauften Sendungen kodiert werden und die Eigenproduktionen FTA gesendet werden. So handhabt es ja die ORF.

Der Unterschied dabei ist aber, daß ORF und SRG ihre DVB-Sendungen über Satellit von Anfang an kodiert haben, was ARD und ZDF unterlassen haben. Daher gibt es natürlich Millionen von Leuten mit FTA Receivern, die bei einer Kodierung von ARD und ZDF neue Receiver kaufen müßten. Somit wäre es nur sinnvoll machbar, die zukünftigen HDTV Sendungen von ARD und ZDF zu verschlüsseln, denn hierfür müssen sich die Leute ja ohnehin einen neuen Receiver kaufen.

Aber, wenn du nun glaubst, daß man keine Rundfunkgebühren mehr zahlen bräuchte, wenn ARD und ZDF in Zukunft veschlüsselt wären und man sie nicht abonnieren würde, bist zu auf einem verfassungsrechtlichen Holzweg. Wie aus dem folgenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19990906_1bvr101399.html

und der dort zitierten früheren Entscheidung ( BVerfGE 87, 181 <201>; 90, 60 <91> ) hervorgeht, entsteht die Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren allein dadurch, daß man ein empfangsbereites TV-Gerät oder Radiogerät bereithält. Ob die Heranziehung von Besitzern "neuartiger Rundfunkgeräte" zur Gebührenpflicht verfassungsgemäß ist, wird zur Zeit in Karlsruhe noch verhandelt.

Für herkömmliche TV- und Radiogeräte gilt aber:

Es ist völlig unerheblich für die Gebührenpflicht, ob man damit die Programme der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten empfangen kann und will oder nicht. Auch eine vorsätzliche technische Sperre um diese Sender nicht sehen zu können befreit nicht von der Gebührenpflicht. Hierfür hat das Gericht einen Grund angeführt, der vielen zwar nicht passen wird, der aber durchaus einleuchtend ist:

In Deutschland darf es nur private Rundfunkveranstalter geben, wenn die Existenz der öffentlich-rechtlichen Anstalten durch ausreichende Finanzausstattung gesichert ist. Wenn die Personen, die keine öffentlich-rechtlichen Sender empfangen können oder wollen keine Gebühren zahlen bräuchten, würde es die öffentlich-rechtlichen Sender vermutlich mangels Einnahmen nicht mehr geben. Dann aber wäre die im Grundgesetz garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit nicht mehr gegeben, weil die privaten Sender aufgrund ihrer Abhängigkeit von Werbeeinnahmen mindestens tendenziell nicht redaktionell unabhängig sind. Folglich würden bei einer Pleite der öffentlich-rechtlichen Anstalten automatisch alle privaten Programmveranstalter ihre Zulassung verlieren.

Da es auch seitens der EU Gerichtsbarkeit keinerlei Einwände gegen die Gebührenfinanzierung von ARD und ZDF gibt, könnt ihr jede Idee, auf Grund von Verschlüsselung oder ähnlichem keine Rundfunkgebühren mehr zahlen zu müssen, vergessen. Der einzige Weg legal keine Rundfunkgebühren zu zahlen ist, höchstens ein Einkommen auf Hartz IV Niveau zu haben und sich daher von den Gebühren befreien zu lassen.

@Yessir: Die Rundfunkgebühren gehen nicht in öffentliche Kassen, sondern ausschließlich an die Rundfunkanstalten. Eine staatliche Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist verboten, da sie dann nicht mehr "staatsfern" wären und z.B. nicht mehr unabhängig und kritisch über Fehlentwicklungen staatlicher Stellen berichten könnten.

C.U. NanoBot
Titel: Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
Beitrag von: Jürgen am 24 August, 2007, 02:51
Kleine Ergänzung:

Geräte sind nur dann gebührenpflichtig, wenn sie bauartbedingt geeignet sind, solche Sendungen / Sender zu empfangen, für die diese Gebührenpflicht gilt.

Ein Beispiel sind reine AM-Empfänger. Für diese gilt grundsätzlich Gebührenfreiheit, weil die AM-Ausstrahlungen selbst der Öffentlich Rechtlichen grundsätzlich ausgenommen sind.

Weiteres Beispiel:
Besonders in Bahnhofsvierteln gibt's spezielle Lichtspielhäuser mit zahlreichen Einzelkabinen und meist NTSC-kompatiblen VHS-Geräten an TV-Monitoren.
Damit diese Geräte nicht gebührenpflichtig wurden, wurden (zumindest zu meinen aktiven Zeiten als Fernsehtechniker) aus diesen ggf. sämtliche Tuner ausgebaut.
So wurden aus Recordern gebührenfreie Player, aus Fernsehern reine Monitore.
Damit war kein gebührenrelevantes Empfangsgerät mehr bereitgehalten.
Gema ist ein völlig anderes Thema.

Übrigens wird ein reiner Abspieler auch dann nicht zum gebührenpflichtigem Empfangsgerät, wenn man regelmässig darauf Aufzeichnungen (also Privatkopien) abnudelt.
Das kann z.B. am Arbeitsplatz, im Auto oder Ferienhaus (/ Zweitwohnung) oder Kleingarten wichtig sein.

Strittig ist, ob ein einziges Empfangsgerät mehrfach gebührenpflichtig sein kann, wenn es an mehreren der erwähnten Orte abwechselnd genutzt wird.
Sonst könnte man ja auf die Idee kommen, nur einen einzigen Tuner stets mitzuführen, á la USB...
Titel: Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
Beitrag von: NanoBot am 24 August, 2007, 03:14
Hi Jürgen,

na bei den Geräten im Bahnhofsviertel ist es ja wohl eher die GVU statt der GEMA *g*

C.U. NanoBot
Titel: Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
Beitrag von: Jürgen am 24 August, 2007, 03:35
Nee, auch das NTSC-Zeug kann tatsächlich legal genutzt werden, sofern reell bezogen.
Und weil es kaum eine Rolle spielt, wie abgenudelt oder knitterig so ein Exemplar ist, solange die Dialoge und Interaktionen noch halbwegs zu erkennen sind, lohnte sich durchaus auch der Einsatz legaler Ware.
Was grundsätzlich nicht bezogen verwendet werden dürfte, unterlag zumindest vor einigen Jahren i.d.R. hierzulande keinem Schutz.
Da geht's eher um StGB...

Ist 'ne Weile her, damals gab's für saubere und schnelle Arbeit noch echte Knete.
Und solange die Kunden die Geräte definitiv nicht anfassen können, weil die im Büro stehen, und man die Filme nicht sehen muss, weil man eigene Testbilder hat, und den Laden nicht 'mal betreten, weil das Zeug immer gebracht und abgeholt wird, wass soll's...

Inzwischen ist dieser Bereich schon ziemlich lange überwiegend in klingonischer Hand, und daher halte ich mich mittlerweile komplett 'raus.
Besser is das...
Dann repariere ich lieber hin und wieder 'mal ein Fahrgeschäft auf dem Jahrmarkt.
Mann kann sich ja 'mal überlegen, was 'ne Stunde Stillstand da bedeutet  ;D
p.s.
to whom it may concern / Insider-Joke:
hier zählt's auch nicht
Titel: Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
Beitrag von: NanoBot am 24 August, 2007, 04:27
Hi,

da hatte ich zwei Abkürzungen verwechselt, ich meinte natürlich nicht die GVU, die Urheberrechtsverletzungen verfolgen will, sondern die GÜFA, die für bestimmten Content die Urheberrechte wahrnimmt  ::)

C.U. NanoBot
Titel: Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
Beitrag von: Yessir am 24 August, 2007, 08:30
@Yessir: Die Rundfunkgebühren gehen nicht in öffentliche Kassen, sondern ausschließlich an die Rundfunkanstalten. Eine staatliche Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist verboten, da sie dann nicht mehr "staatsfern" wären und z.B. nicht mehr unabhängig und kritisch über Fehlentwicklungen staatlicher Stellen berichten könnten.

C.U. NanoBot

Naja, die öffentlich- rechtlichen Anstalten werden wohl öffentliche Kassen haben, oder?  ;D

Das es sich dabei nicht um staatliche Kassen handelt, ist ja bekannt... und wollte ich damit auch nicht sagen ;)
Titel: Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
Beitrag von: higuenti am 24 August, 2007, 10:07
Nun, NanoBot, Gesetze kann man ändern. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist ja auch schon etwas angegraut.
Daß dies nicht geschieht, ist mir klar. Es es ist ja auch sehr bequem, den Bürger per Gesetz gegen seinen Willen das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Gegen eine akzeptable Gebühr für eine Grundversorgung ist ja auch nichts einzuwenden.
Aber wir zahlen ja eine Luxusgebühr für eine nicht gewollte Überversorgung und das ZDF schreit schon wieder nach mehr für HDTV.
Unter Grundversorgung verstehe ich Das Erste, ZDF und (m)ein regionales Drittes.
1 x Radio regional (pro Bundesland) allgemein und 1x Klassik.
Wer mehr haben möchte zahlt auch mehr.

Aber jetzt schmeißen die noch unsere Kohle für solchen sinnlosen Mist raus :
GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor.
Da hört endgültig jedes Verständnis auf !
Titel: GEZ-Streit: Gebührenzentrale verteidigt absurdes Vorgehen gegen Internet-Portal
Beitrag von: SiLæncer am 24 August, 2007, 12:50
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat ihre Abmahnung gegen das Wissensportal akademie.de relativiert. Die rechtlichen Schritte seien vor allem wegen "tendenziöser" Berichterstattung eingeleitet worden

Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa verteidigte GEZ-Sprecher Willi Rees am Freitag den Unterlassungsanspruch gegen den Gebrauch des Begriffs "GEZ-Gebühren". Dieser Begriff sei inhaltlich falsch, da es sich ja nicht um eine Gebühr für die Zentrale handle. Er bestätigte, dass die GEZ dem Berliner Internet-Portal akademie.de eine Abmahnung geschickt habe, in der es unter anderem darum gehe, dass das Portal nicht mehr dieses Wort verwenden solle.

akademie.de hatte die Abmahnung am Donnerstag öffentlich gemacht. Der Dienst veröffentlichte in Auszügen das Schreiben der GEZ-Rechtsabteilung, die die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert. Demnach seien Bezeichnungen wie "GEZ-Gebühren" oder "GEZ-Brief" falsch und dazu angetan, "ein negatives Image der GEZ hervorzurufen". Bei erneuter Verwendung oder Verzicht auf Löschung bestehender Nennungen droht akademie.de eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro je Vorfall.

Das Schreiben des GEZ-Abteilungsleiters Personal und Recht umfasst dabei neben einer akribischen Aufführung von über 20 angeblich fehlerhaften Formulierungen auch Vorschläge für die korrekte Benennung. Statt "GEZ-Gebühr" solle etwa von "gesetzlichen Rundfunkgebühren" berichtet werden, der "GEZ-Brief" sei treffender als "Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird" zu bezeichnen. Auch der Begriff "PC-Rundfunkgebühren" sei falsch und nicht auf die GEZ bezogen, heißt es in dem Schreiben weiter.

Das Portal akademie.de hatte in der Vergangenheit mit kostenlosen Tipps und Musterbriefen die Abmeldung bei der GEZ erleichtert und Hilfestellungen zur Ermittlung der Gebührenpflicht für PCs mit Rundfunkempfang gegeben. Nach Darstellung des Dienstes seien dabei weder illegale Praktiken empfohlen noch erläutert worden. Dennoch habe man die Beiträge bis zur Klärung der Rechtslage entfernt. Die Seite wurde von den Betreibern zur "GEZ-freien Zone" ernannt. Ein entsprechendes Logo mit Verweis auf die Hintergründe prangt bereits auf der Homepage.

Sollte die Gebühreneinzugszentrale die Vorgehensweise konsequent durchsetzen, hat die Rechtsabteilung eine Menge zu tun: Eine Google-Suche nach dem Wort "GEZ-Gebühr" forderte rund 110.000 Treffer zu Tage, darunter bei Medien wie "Spiegel Online", "Heise", "Focus" - und nicht zuletzt auch bei SAT+KABEL.

Quelle : SAT+KABEL
Titel: Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
Beitrag von: Jürgen am 24 August, 2007, 14:27
Zitat
Die rechtlichen Schritte seien vor allem wegen "tendenziöser" Berichterstattung eingeleitet worden
...das wäre ein klarer Angriff auf Meinungs- und Pressefreiheit, untragbar bei einer Ö-R Institution.
Wer nun vor lauter Angst stets die 'gewünschten' Formulierungen und Darstellungsweisen verwendete, der würde sich erst recht dem Vorwurf "tendenziöser" Berichterstattung aussetzen müssen, in den Falle dann zugunsten des Schröpf-Vereins...

Zitat
dazu angetan, "ein negatives Image der GEZ hervorzurufen"
...ist insbesondere das eigene Auftreten, sowie das ihrer (angeblichen?) Beauftragten. Auss eigener Erfahrung möchte ich anmerken, dass es Menschen gibt, hinter denen ich mich an einer Supermarkt-Kasse nicht einreihen würde.
Und solchen würde ich keinesfalls meine Wohnungstür öffnen.
Und ganz sicher würde ich den Auftraggeber als dafür verantwortlich ansehen.

Ansonsten lasse ich mir nicht verbieten, einen Brief von der GEZ als GEZ-Brief zu bezeichnen.
Wenn ein Anwalt schreibt, nennt man das ja auch ein Anwaltsschreiben.
Die Damen und Herren von dem Verein haben nicht die Aufsicht über meine Sprache.
Zitat
der "GEZ-Brief" sei treffender als "Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird" zu bezeichnen.
...sowas kann sich nur ein Bürokrat mit kompletten Realitätsverlust ausdenken, so spricht kein normaler Mensch.
Und das kann auch wirklich niemand verlangen!
Solche aberwitzigen Aktionen sehe ich persönlich als zweckwidrige Verwendung von Gebühren an (von denen sich auch der Verfasser dieser Formulierung letztlich ernährt), die m.e. selbst verfolgt gehört.

Zitat
"GEZ-Gebühren". Dieser Begriff sei inhaltlich falsch, da es sich ja nicht um eine Gebühr für die Zentrale handle.
...das ist sachlich ebenfalls falsch.
Oder wird die GEZ etwa nicht grosszügig aus diesen Rundfunkgebühren finanziert?
Hat es etwa keinen Skandal gegeben, hinsichtlich der Verwendung eben solcher Mittel ? ? ?
Dass Teile dieser Gebühren zweckgemäss verwendet werden, bestreitet ja niemand.

In meinen Augen ist die GEZ nichts anderes als ein Inkassobüro.
Und weil sie selbst nicht dazu bestimmt ist, Gewinne zu machen, kann auch von Geschäftsschädigung kaum die Rede sein, wenn gelegentlich unliebsame Darstellungen veröffentlicht werden. Wettbewerbswidrigkeiten kann's ebenfalls nicht geben, ohne jeden Wettbewerb...

Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.
Wer sich benimmt wie die Axt im Walde, der darf sich nicht wundern, wenn Betroffene oder ihre Beauftragten das öffentlich beschreiben.
Titel: GEZ rudert bei Abmahnung wegen missliebiger Begriffe vorsichtig zurück
Beitrag von: SiLæncer am 24 August, 2007, 17:19
Die GEZ rudert etwas zurück. Nachdem sich die Betreiber von akademie.de offenbar bereit erklärt haben, einen Teil der von der GEZ monierten Tatsachenbehauptungen künftig zu unterlassen, wollen die Gebührensammler von ARD, ZDF und Deutschlandfunk darauf verzichten, "weiterhin gegen die verfälschende Verwendung der umstrittenen Begriffe vorzugehen". Das erklärte ARD-Sprecher Peter Meyer gegenüber heise online. Der GEZ sei es primär um die "Korrektur falscher Tatsachenbehauptungen" gegangen. Auch GEZ-Sprecher Will Rees bestätigte heute gegenüber dpa die Existenz der Abmahnung und bezeichnete die abgemahnten Inhalte als "tendenziös".

Die GEZ hatte dem Bildungsportal akademie.de bereits am 9. August eine umfangreiche Abmahnung zukommen lassen, die die Betroffenen am gestrigen Donnerstag in Auszügen veröffentlichten und die heise online vorliegt. Darin fordert die Gebühreneinzugszentrale eine Unterlassungserklärung in 32 Punkten, bei denen es um angeblich falsche Tatsachenbehauptungen, umstrittene Rechtsauffassungen und eine Liste mit rund 30 Begriffen geht. Die GEZ wollte dem Internetangebot untersagen, gebräuchliche Begriffe wie zum Beispiel "GEZ-Gebühr" zu verwenden, obwohl diese sowohl die Gebührensammler selbst als auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nutzen.

Das satirereife Vorgehen der GEZ hat für teils scharfe Reaktionen gesorgt. "Wie auch immer das Abmahnschreiben rechtlich zu beurteilen ist, aus politischer Sicht ist es eine Absurdität", empört sich der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto. Die GEZ müsse sich als Teil der Öffentlich-Rechtlichen auch mit Kritik abfinden und mit ihrem "negativen Image" leben. "Wer so ruppig vorgeht wie häufig die Gebühreneinzugszentrale, darf nicht verlangen, ständig mit Samthandschuhen angefasst zu werden". Als "bürokratischen Nonsens" bezeichnete Matthias Gottwald, Vorsitzender der Deutschen Journalisten Union (dju) Berlin-Brandenburg, die Unterlassungsforderung.

"Die Rundfunkanstalten", fordert Gottwald, "müssen der GEZ die Zügel anlegen, auch in ihrem eigenen Interesse." Doch halten sich die zwei großen öffentlich-rechtlichen Sender mit Kommentaren zu dem beispiellosen Vorgehen ihrer Gebührensammler vornehm bedeckt. Die ARD sagt nicht mehr, als ohnehin bekannt ist, verweist ansonsten auf die Eigenständigkeit der Kölner und will deren Vorgehen nicht kommentieren. Darüber hinaus war bei der ARD nur zu hören, das Ganze sei vielleicht "nicht ganz glücklich" gelaufen. Aus Mainz heißt es schlicht, "die GEZ ist nicht vom ZDF beauftragt" und deshalb gibt es keine Stellungnahme.

Zumindest die ARD ist offenbar um Schadensbegrenzung bemüht und spricht die offizielle Kommunikationslinie mit der GEZ ab. Die stellt die unterstellten falschen Tatsachenbehauptungen in den Vordergrund. "Der GEZ ging es nach eigenen Angaben vor allem um die Korrektur falscher Tatsachenbehauptungen über die Tätigkeit der GEZ", erklärt ARD-Mann Meyer. Von den 32 Punkten der Abmahnung, so die offizielle Sprachregelung, sei es nur in zwei Punkten um die angeblich falschen Begriffe gegangen. Das stimmt soweit, nur sind in den Punkten 28 und 29 des Unterlassungsbegehrs insgesamt fast 30 Begriffe aufgeführt.

Darüber hinaus sehen ARD und GEZ in der Bereitschaft von akademie.de, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, ein Indiz, dass die Ansprüche zu Recht erhoben werden. Wenn auch über einen legitimen Anspruch der GEZ in einzelnen Punkten offenbar diskutiert werden kann, wäre es bei anderen Forderungen durchaus interessant, dazu die Meinung eines Richters zu hören und zu sehen, welche der 32 Punkte einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter dieses abseitige Begehren der GEZ in einem Verfahren zulässt", meint Gewerkschafter Gottwald.

Doch wird das in diesem Fall wohl nicht so weit kommen. Sollte akademie.de eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, so ist in Köln und von der ARD zu hören, verzichte die GEZ darauf, "weiterhin gegen die verfälschende Verwendung der umstrittenen Begriffe vorzugehen". In welchem Umfang diese Erklärung ausfallen wird und wem gegenüber sich akademie.de zur Unterlassung verpflichten soll, ist unklar. Nach rechtlicher Prüfung solle eine Vielzahl der Punkte geändert oder gestrichen werden, teilte der Rechtsanwalt des Bildungsportals mit. Als Schuldeingeständnis will er das aber nicht verstanden wissen. Dem Focus sagte er, seine Mandantin wolle mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung einen teuren Rechtsstreit mit der GEZ vermeiden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
Beitrag von: Jürgen am 25 August, 2007, 00:00
Sehr wahrscheinlich ist, dass jedes Nachgeben der Abgemahnten dazu führt, dass man sich bei zukünftigen Abmahnungen Anderer genau darauf berufen wird und dann vermutlich sogar Richter finden wird, die - zumindest in erster Instanz - bereit sind, diese hemmungslose Attacke auf Presse- und Meinungsfreiheit zu stützen.

Und im Wissen um diese Gefahr werden andere Abgemahnte zukünftig sogar von ihren Anwälten den gutgemeinten Rat erhalten, es nicht auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen zu lassen, und lieber nachzugeben und schön brav auch die Abmahn-Gebühren zu zahlen.

So schafft man in der Praxis neues Recht, am schlafenden Gesetzgeber vorbei.

Vermutlich sind auch die bekannten Abmahn-Abzocker längst am Start...
Titel: Bitkom kritisiert GEZ
Beitrag von: SiLæncer am 04 September, 2007, 13:41
Kritik an Länder-Plänen für heimliche Adresseinsicht

Der IT-Verband Bitkom kritisiert, dass die Bundesländer die Rechte der GEZ erweitern wollen. Dabei richtet sich der Bitkom gegen Pläne, der GEZ die Abfrage von Kundendaten von Unternehmen und gewerblichen Adresshändlern zu erlauben.

"Das ist ein Schritt in die falsche Richtung", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder zum Entwurf für den "10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag". Dieser sieht laut Bitkom vor, dass die GEZ auch Kundendaten von Unternehmen und gewerblichen Adresshändlern abfragen darf.

"Die Ermächtigung ist bewusst wolkig formuliert", so dass nicht auszuschließen sei, dass Internetprovider und Telefonnetzbetreiber Daten an die GEZ liefern müssen, meint Rohleder. Er macht darin einen tiefen Eingriff in die Grundrechte der Bürger aus: "Die GEZ ist keine Strafverfolgungsbehörde. Es muss ausgeschlossen bleiben, dass sie so weitreichende Kompetenzen erhält."

Statt der GEZ neue Möglichkeiten einzuräumen, will der Bitkom das aktuelle Gebührenmodell vereinfachen: "Wir plädieren für eine niedrige Abgabe, die alle Haushalte und Firmen zahlen", so Rohleder. Dann gebe es keine Schwarzseher mehr und die GEZ könne ihre Bürokratie abbauen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Re: Bitkom kritisiert GEZ
Beitrag von: Jürgen am 04 September, 2007, 14:57
Wenn's denn von allgemeinem Interesse ist, eine Grundversorgung für die Allgemeinheit zu sichern, und weil's ohnehin um einen Auftrag der Verfassung geht, sollte man konsequent sein und endlich über eine Steuer-Finanzierung nachdenken.
Z.B. anstelle des Soli.
Und natürlich einkommensabhängig.

Und die GEZ wäre offiziell überflüssig und könnte unsere knappe Knete nicht mehr sinnlos verschleudern...
Titel: Re: Bitkom kritisiert GEZ
Beitrag von: lucky am 04 September, 2007, 17:36
Statt der GEZ neue Möglichkeiten einzuräumen, will der Bitkom das aktuelle Gebührenmodell vereinfachen: "Wir plädieren für eine niedrige Abgabe, die alle Haushalte und Firmen zahlen", so Rohleder. Dann gebe es keine Schwarzseher mehr und die GEZ könne ihre Bürokratie abbauen.

Quelle : www.golem.de

Genau gegen das Bürokratie abbauen hat die GEZ sicher was.

Und natürlich einkommensabhängig.

Natürlich einkommensunabhängig!
Natürlich sollte es, ja muss es unterschiedliche Behandlung der Einkommen geben und natürlich werden, die die auch mehr verdienen mehr bezahlen müssen. Das aber bitte an der richtigen Stelle!

Bei der Steuer! Hier muss der soziale Ausgleich statt finden, transparent und gerecht.

Es ist schon absurd genug, dass wir einkommensabhängig Beiträge für die Krankenkasse zahlen müssen. Kostet das Herausnehmen des Blindarms bei einem Geschäftsführer mehr als bei seiner Sekretärin?
Deshalb haben sich ja auch so viele Besserverdienende von der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet.

Wieso zahlen wir eigentlich für Brot alle noch den gleichen Preis?

Vorschlag für einen typisch deutschen Kompromiss unserer Politiker:
"Wir müssen leistungsgerecht Entlohnen, aber am Ende müssen alle gleich viel verdienen!"

lucky

Titel: Re: Bitkom kritisiert GEZ
Beitrag von: ionti am 04 September, 2007, 22:42
Zitat
Wieso zahlen wir eigentlich für Brot alle noch den gleichen Preis?

Stimmt so nicht! Wie das Geld heisst, Dollar,DM,Euro oder Hosenknöpfe ist mir wurscht. Geld ist nur das Tauschäquivalent für die abgeleistete Arbeitszeit, d.h. die Frage ist, wieviel kann ich mir für eine Stunde Arbeit kaufen. Da der Chef mehr verdient als der Prolet, weil er ja mehr leistet(ist noch die Frage wer die Arbeit wirklich macht) ist der Brotpreis für den Chef niedriger weil er weniger Arbeitszeit dafür -naja- absitzt.
Hat der Prolet selber schuld, hätte ja auch Chef werden können, damit der Brotpreis für ihn niedriger wird (übrigens ein schönes Beispiel,der Brotpreis war mal das Mass aller Dinge für die kleinen Leute). Das würde aber sowas wie Chancengleichheit für alle vorraussetzen und die gibt es halt nicht, sogar in der Schule hängt das Fortkommen vom sozialen Herkommen ab und nicht von Fleiss etc.

PS.: ich weiss es gehört nicht hierher, aber ich muss diese Preisfrage loswerden:  Warum ist BILD die teuerste Zeitung Deutschlands?
     nur mal so zum nachdenken.   

 
Titel: Re: Bitkom kritisiert GEZ
Beitrag von: lucky am 04 September, 2007, 22:59
[Das würde aber sowas wie Chancengleichheit für alle vorraussetzen ...


Kann das sein, dass Du evtl. Chancen Gleichheit mit Ergebnis Gleichheit verwechselst, oder gleichsetzt?
Gleiche Chancen sind das Eine, aber wenn dass dann zwangsläufig dazu führt, dass zum Schluss alle Gleich viel haben, dann macht auch jeder genau so viel - oder besser genau so wenig. Wie halt im Kommunismus.

Im übrigen König wird man qua Geburt, Präsident oder Dieter Bohlen kann jeder werden!

Ich bin sehr für sozialen Ausgleich, der muss gemacht werden. Nur warum verlassen so viele Leistungsträger unser Land, warum gehen auch aus dem Osten diejenigen mit einer guten Ausbildung in den Westen oder ins Ausland?
Sie könnten doch bleiben, da haben sie doch gleich viel Hartz IV ohne Arbeit.

Wettbewerb und Leistung sind der Treibstoff für Vorankommen einer Gesellschaft, Gleichmacherei hilft da bestimmt nicht.

Wie verhält sich einer der seinen Wert kennt und der von sich weiß, dass seine Stunde mit 20 € bezahlt sein müsste, der den ganzen Tag mit einem zusammenarbeitet, der es locker und ruhig angeht, nicht kann oder will und der - genau wie er selbst - für 12 € arbeiten muss. Strengt der sich an? Gibt der dem Chef alles, der es nicht honoriert und ihn mit 12 € abspeist?

Wenn zum Schluss alle das Gleiche, oder ungefähr das Gleich haben sollen, na dann Prost. Demnächst fahren wieder alle Trabi und tauschen Fliesen gegen Auspuff...

Das schau ich mir aber von außerhalb an

lucky
Titel: Re: Bitkom kritisiert GEZ
Beitrag von: Jürgen am 05 September, 2007, 01:57
Kommunismus und ein soziales Gesellschaftssystem sind zweierlei Paar Schuh'.

Einkommensabhängige Beiträge sind ein wesentliches soziales Element.
Allgemeine Krankenversicherung ist keine Idee von Kommunisten, sondern von Bismarck in der Kaiserzeit.
Lasten, die aufgrund gesellschaftspolitischer Wünsche allgemein auftreten, sollten stets (auch) nach Leistungsfähigkeit verteilt werden.
Allein schon weil meist weder Babys noch Greise noch Kranke noch Schwerstbehinderte selbst für ihren besonderen medizinischen Bedarf aufkommen können...

Hier geht's nicht um umfassende Gleichmacherei (die zudem kein Kommie je für sich selbst und seinesgleichen praktiziert hat), sondern um eine gesellschaftlich gewünschte Basis für eine menschenwürdige Existenz für jedermann, die unsere Verfassung zwingend vorschreibt.

Schon jetzt ist es so, dass bestimmte Lebensumstände auf Antrag zur Befreiung von der Gebührenpflicht führen können. Allerdings erscheint mir eine harte Grenze hier wenig nachvollziehbar.
Eine Art Progression, wie bei Steuern auch üblich, wäre sicher gerechter.
Damit niemand nachher weniger in der Tasche hat, bloss weil er 'mal einen Euro mehr verdient.

Und gerade bei Abwicklung über die Steuern könnte man wirklich viel bürokratischen Aufwand einsparen, sowohl für den Gebühreneinzug selbst, als auch für Befreiungs-Anträge, für Mahnwesen, Fahndung usw.

Aber warum einfach und billig, wenn's auch kompliziert und verschwenderisch teuer geht...
Titel: GEZ-Abmahnung sorgt für Verdruss bei den Sendern
Beitrag von: SiLæncer am 07 September, 2007, 19:48
Das Bildungsportal akademie.de hat nach der Abmahnung durch die GEZ wie erwartet eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Der Südwestrundfunk (SWR) hat die Erklärung stellvertretend für die anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Großen und Ganzen akzeptiert. Der Streit mit der Gebühreneinzugszentrale ist damit beigelegt – zumindest weitgehend. In einigen Punkten sind sich die Parteien noch nicht ganz einig, hier könnte weiterer Konfliktstoff liegen. Doch den Sendern ist die Affäre einigermaßen peinlich, eine weitere Eskalation ihrerseits ist daher unwahrscheinlich.

In einem mehrseitigen Schreiben an den SWR verpflichtet sich akademie.de in insgesamt 17 Punkten, bestimmte Formulierungen oder Andeutungen künftig zu unterlassen. So will der Anbieter künftig unter anderem darauf verzichten, den Eindruck zu erwecken, bei der Manipulation von Anmeldeunterlagen durch Außendienstmitarbeiter handele es sich um eine gängige und geduldete Praxis. Allerdings will akademie.de weiter über das "Vorgehen des Beauftragtendienstes" berichten, selbst wenn es sich dabei um Einzelfälle handele. Überhaupt machen die Vorbehalte, mit denen der Anbieter das Recht auf weitere Berichterstattung zu den angemahnten Themen explizit in Anspruch nimmt, einen wesentlichen Teil der insgesamt 15-seitigen Unterlassungserklärung aus.

Der SWR, inzwischen für die GEZ als Verfahrensteilnehmer eingesprungen, hat die Erklärung weitgehend akzeptiert und will wie angekündigt unter anderem auf den von der GEZ erhobenen Unterlassungsanspruch bezüglich zahlreicher Begriffe ("GEZ-Gebühr") verzichten. Der SWR hat noch einige Anmerkungen zu einzelnen Punkten, hält es aber "für entbehrlich, die Unterlassungsforderung diesbezüglich zu erweitern", sofern der Anwalt der Gegenseite seine Mandantin hinsichtlich der Anmerkungen "sensibilisiert" habe, wie es in einem Antwortschreiben des Senders heißt. Die Einzelheiten werden jetzt im weiteren Schriftverkehr geklärt.

Strittig ist vor allem noch die Interpretation des Paragraphen 5 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags hinsichtlich der Gebührenbefreiung für nicht ausschließlich privat genutzte "neuartige Rundfunkempfänger". Für die Sender beinhaltet die Darstellung von akademie.de, die Regelung beziehe sich auf Geräte auf einem zusammenhängenden Grundstück, falsche Tatsachenbehauptungen. Der Anwalt des Bildungsportals, Sebastian Biere, sieht in den Veröffentlichungen eine nachvollziehbare Rechtsmeinung. "So lange der Wortlaut des Gesetzes diese Interpretation hergibt, darf meine Mandantin das auch so schreiben". Zur Not müsse das eben ein Gericht klären.

Doch sind die Öffentlich-Rechtlichen offenbar bemüht, die Angelegenheit ohne weitere Geräuschentwicklung über die Bühne zu bringen. "Wir gehen indessen davon aus, dass der vorliegende Fall zu keinen Weiterungen führen wird", erklärt der stellvertretende SWR-Justiziar Felix Hertel in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber heise online. Öffentlich wollen sich die Sender nicht von der GEZ distanzieren, glücklich sind sie mit der Geschichte allerdings nicht. Der WDR-Verwaltungdirektor und derzeitige Verwaltungsratsvorsitzende der GEZ, Lutz Marmor, hatte die Begriffsabmahnung gegenüber dem epd-Mediendienst bereits als "nicht optimal" bezeichnet.

Die Sender heben ihren legitimen Anspruch hervor, gegen falsche Darstellungen vorzugehen. "Andererseits gab es aber auch falsche Tatsachenbehauptungen, gegen die vorzugehen durchaus richtig war", meint Hertel, räumt aber ein, dass es in diesem Fall weder eine vorherige Abstimmung noch eine Vollmacht der Sender gegeben habe. "Es liegt der GEZ und den Rundfunkanstalten fern, die bisweilen heftig und kritisch geführte Diskussion über Fragen der Rundfunkgebührenpflicht zu unterbinden oder gar Meinungsbildung zu behindern", betont Hertel. epd-Medien berichtet allerdings von angeblichen Drohungen der GEZ, gegen die Veröffentlichung von Teilen der Abmahnung auf akademie.de urheberrechtliche Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

Der Alleingang der GEZ sorgt bei ARD und ZDF inzwischen offenbar für Verdruss. Führte die breite Berichterstattung über die "Blamage" (epd) doch zu unerwünschter Öffentlichkeit genau zum Start der neuen GEZ-Imagekampagne und platzte mitten in die kontroverse Diskussion um die digitale Expansionsstrategie der Öffentlich-Rechtlichen sowie die Pläne für erweiterte Befugnisse der GEZ. Die Sender seien "entsetzt" über diesen PR-Gau, berichtet epd-medien unter Berufung auf informelle Kreise. Es sei zu erwarten, dass auf der nächsten Verwaltungsratssitzung der GEZ nach der Verantwortung für das Desaster gefragt werde.

Quelle : www.heise.de
Titel: GEZ sieht erneut Korrekturbedarf in der Berichterstattung
Beitrag von: SiLæncer am 17 September, 2007, 21:05
Die Öffentlich-Rechtlichen bemühen sich erneut um Richtigstellungen bei der Berichterstattung über die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und weisen zudem auf eigene Interpretationen hinsichtlich Rechtslage und Bürgermoral hin. Weil der Stein des Anstoßes diesmal aber nicht ein relativ unbekanntes Internetportal ist, sondern Deutschlands auflagenstärkste Boulevardzeitung, flattert den Verfassern der beanstandeten Formulierungen keine Abmahnung ins Haus. Vielmehr stellt sich der Südwestrundfunk (SWR) – eigenen Angaben zufolge beim Rundfunkgebühren-Marketing innerhalb der ARD "federführend" – vor die GEZ und nimmt öffentlich Stellung zu einem Bericht der BILD-Zeitung vom heutigen Montag.

Kern des Artikels "Die Methoden der GEZ-Schnüffler" ist ein laut BILD vom Südwestrundfunk, Abteilung Rundfunkgebühren, erstellter Schriftsatz, in dem "detailliert ganze Gebiete und Straßen mit der präzisen Anzahl von 'Schwarzsehern' verzeichnet" seien. Diese Liste führe etwa am Beispiel Mainz auf, dass am Taubertsberg (dort befinden sich unter anderem mehrere Hochhäuser) 465 sogenannte "Nichtanmelder" die monatliche TV-Gebühr von 17,03 Euro nicht zahlen würden. BILD fragt nun: "Wie schnüffelt die GEZ die Bürger aus und gelangt an solche Angaben?" Da von den Einwohnermeldeämtern laut SWR lediglich An- oder Abmeldedaten kommen, würden offenbar zentrale Adressregister genutzt, für die "die 993 hauptamtlichen GEZ-Mitarbeiter und 1800 Außendienstfahnder mittlerweile ganz Deutschland ausspähen".

In dem "Brainstorming Großstadtoffensive" genannten Papier (das die BILD als "Geheimdokument" bezeichnet) heiße es wörtlich: "In der zweiten Phase werden die Gebührenkontrollen in den Zielgebieten verstärkt ...". Zielgebiete seien Deutschlands Großstädte und dort laut GEZ vor allem "abenteuerlustige Singles", "unverheiratete Paare mit Kindern" und "Studenten". Diese sollten verstärkt beobachtet werden. Studenten würden die Fahnder dabei mit einem besonderen Trick locken: Sie dürften sich zwar von den Gebühren befreien lassen, müssten sich dafür aber gleichzeitig bei der GEZ anmelden. Einmal angemeldet, seien sie später in der Beweispflicht und müssten nachweisen, ob sie noch studieren.

Der Artikel schließt mit dem Hinweis, dass die GEZ-Schnüffler bei der Jagd auf Schwarzseher oft ziemlich rabiat vorgehen würden. Immer wieder gebe es Beschwerden bei den Verbraucherverbänden. So sei ein Gebühren-Eintreiber des NDR gerade wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden, weil er bei einer Kontrolle ein altes Ehepaar hartnäckig bedrängt und mit Polizei und Privatdetektiv gedroht habe. In der Vergangenheit habe es bereits vier Strafanzeigen gegen den Mann gegeben.

Der SWR weist in einer Presserklärung nun darauf hin, dass das Vorgehen der GEZ weder illegal noch verwerflich sei, sondern "legitim und gerecht". Die Adressübermittlung der Einwohnermeldeämter an die Rundfunkanstalten entspreche geltendem Gesetz. Zu den wichtigsten Aufgaben des Gebühreneinzugs gehöre, "zunächst alle über die Gebührenpflicht zu informieren und aufzuklären". Aus statistischen Erhebungen würde deutlich, dass sich der Großteil nicht angemeldeter Personen in Großstädten befinde. Neben Aufklärungskampagnen zur Gebührenpflicht würden daher vor allem auch in Großstädten verstärkt Gebührenkontrollen durchgeführt.

Für dieses Vorgehen sei entgegen der Berichterstattung der BILD-Zeitung kein "Geheimdokument" notwendig. Es handele sich vielmehr um ein "offenes und transparentes Verfahren", bei dem rechtmäßig auf Daten der Einwohnermeldeämter und auf öffentlich zugängliche statistische beziehungsweise "nicht personenbezogene Erhebungen" zurückgegriffen werde. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen würden dabei eingehalten. Das Verfahren sei von den Landesparlamenten über Gesetze legitimiert. Der Berliner Datenschützer Alexander Dix hatte der BILD gesagt, er halte dieses Verfahren "verfassungs- und datenschutzrechtlich nicht für akzeptabel". Die Ministerpräsidenten der Länder seien in der Pflicht, ein neues Verfahren zu entwickeln.

Wie im Fall von akademie.de wird der Verfasser des BILD-Artikels zudem auf Fehler aufmerksam gemacht. So sei es etwa falsch zu behaupten, man müsse dem Rundfunkgebührenbeauftragten nicht antworten, wenn dieser vor der Tür stehe. Vielmehr "tangiere" dies das gesetzlich verankerte Auskunftsrecht. Auch die Hinweise der BILD, wonach die GEZ nicht nachfragen dürfe, wer der neue Besitzer des Fernsehers ist, nachdem der bisherige Besitzer alles abgemeldet hat, und dass die GEZ keine Rundfunkgebühren von Hartz-IV-Empfängern verlangen dürfe, will der Südwestrundfunk so nicht im Raum stehen lassen.

Vor allem letztere Darstellung "widerspricht dem grundlegenden Antragsprinzip innerhalb des Befreiungsverfahrens und verkennt die Rechtslage, die eine Befreiung nur dann vorsieht, wenn keine Zuschläge – nach der Rechtsprechung: gleich welcher Höhe – gezahlt werden", heißt es für BILD-Leser leicht verständlich in der SWR-Erklärung. Jeder sei zunächst zur Anmeldung seiner Rundfunkgeräte verpflichtet, auch Studenten und Personen mit niedrigem Einkommen. Erst nach der erfolgten Anmeldung könne die GEZ entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf Antrag über "mögliche Befreiungstatbestände" entscheiden. Im Übrigen würden die Beauftragten der Landesrundfunkanstalten nicht "vermeintliche" sondern tatsächliche Schwarzseher suchen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Neue GEZ-Gebühr: noch zwei Varianten im Rennen
Beitrag von: SiLæncer am 20 Oktober, 2007, 13:38
Nach der Entscheidung der Regierungschefs, nur noch zwei Finanzierungsmöglichkeiten von ARD und ZDF zu prüfen, sind andere Varianten wie  Kopfpauschalen oder eine Steuerfinanzierung aus dem Rennen. Das Aufkommen von etwa sieben Milliarden Euro jährlich soll ungeschmälert bleiben. Die neue Gebühr muss nach Darstellung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch gegenüber dpa so einfach sein, dass Prüfungen durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) kaum noch nötig sind. Bei einer Abgabe für Haushalte statt wie bisher für Geräte sei unter anderem zu klären, was ein Haushalt ist, also wie viele Mitglieder er beispielsweise hat. Ein neues Modell wird es laut Koch erst 2012 geben.

Ebenfalls bis Mitte 2008 wollen die Ministerpräsidenten laut Koch klären, wie weit der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten in Zeiten von Internet und Handy-TV reicht. Die Regierungschefs folgen damit einem Auftrag der Europäischen Union. Ein Ausschluss der Angebote von ARD und ZDF etwa aus dem Internet stehe nicht zur Debatte, so Koch. Nachrichten könnten die Anstalten selbstverständlich auch über neue technische Möglichkeiten wie digitale Kanäle senden. Aber es müsse eine Grenze geben, hinter der "der Private mit seinem Angebot nicht von einem kostenlosen Angebot, das durch eine Umlage von allen Bürgern finanziert wird, in Schwierigkeiten gebracht werden darf".

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Neue GEZ-Gebühr: noch zwei Varianten im Rennen
Beitrag von: Jürgen am 20 Oktober, 2007, 17:32
Insbesondere darf keinesfalls jeder Informationsweg so gebührenpflichtig gemacht werden.
Sonst wäre nämlich die Informationsfreiheit der Bürger und in weiterem Sinne auch die Pressefreiheit von der Gebührenpflicht abhängig, was mit Sicherheit verfassungswidrig wäre.

Es muss weiterhin allgemein zugängliche - wenngleich nicht gezwungenermassen kostenlose - Informationswege geben, die eben nicht der Rundfunk- und Fernsehgebühr unterliegen, damit auch bei Verzicht auf Teilhabe an den gebührenpflichtigen Diensten keine komplette Abschottung von allen allgemein zugänglichen Informationen erfolgt.

Fehlt nur noch, dass die Ö-R ihre Angebote live per Telefon-Stream anbieten und damit allein der Telefon-Zugang schon die GEZ-Schröpfung bedingt  ::)
Neu wäre das technisch nicht, denn schon vor Jahrzehnten konnte man offiziell Musik, Wettervorhersage und etliche andere Dienste bei der Bundespost über Sondernummern abrufen, die eben nicht den Charakter eines Telefongesprächs hatten und daher auch bei den Telefongebühren einen Sonderstatus genossen.
Titel: Re: Neue GEZ-Gebühr: noch zwei Varianten im Rennen
Beitrag von: lucky am 22 Oktober, 2007, 14:38
GEZ-Gebühr soll reformiert werden
Bis zum Sommer nächsten Jahres soll das bisherige Modell der GEZ-Gebühr genauer untersucht werden. Das sagte Hessens Regierungschef Roland Koch (CDU) laut der Nachrichtenagentur dpa im Anschluss an eine Ministerpräsidentenkonferenz in Wiesbaden. Im Raum stehen ein vereinfachtes Modell beziehungsweise eine GEZ-Abgabe pro Haushalt. Die Möglichkeiten einer Steuerfinanzierung oder einer Kopfpauschale, die ebenfalls im Gespräch waren, scheinen hingegen vom Tisch zu sein.
   
Verzicht auf ARD und ZDF möglich?
Koch schwebt unterdessen vor, dass bisherige Gebührenmodell so zu reformieren, dass Prüfungen der Gebühreneinzugszentrale kaum noch notwendig sind. Im Raum steht offenbar auch, dass es künftig möglich sein wird, unter Verzicht auf die Programme von ARD und ZDF, keine Abgabe zahlen zu müssen. Wer sich für dieses Modell entscheide, müsse dies von der GEZ aber überprüfen lassen.

Im Raum steht offenbar auch, dass es künftig möglich sein wird, unter Verzicht auf die Programme von ARD und ZDF, keine Abgabe zahlen zu müssen. Wer sich für dieses Modell entscheide, müsse dies von der GEZ aber überprüfen lassen. (http://www.onlinekosten.de/news/artikel/27302)

Quelle: onlinekosten.de

Titel: Bitkom: GEZ-Reform soll "Gebühren-Bürokratie" abschaffen
Beitrag von: lucky am 14 November, 2007, 22:22
Berlin - Im kommenden Jahr soll das Rundfunkgebührenrecht reformiert werden. Dass dies auch dringend notwendig ist meint unter anderem der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom).

DIGITAL FERNSEHEN sprach mit dem dort zuständigen Geschäftsleiter Politik und Recht Thomas Mosch, der sich ganz deutlich von einer am Empfangsgerät gebundenen Gebühr distanziert.
 
DIGITAL FERNSEHEN: Weshalb halten Sie eine Veränderung des Rundfunkgebührenmodells für notwendig?

Thomas Mosch Wir müssen weg von dem gerätebezogenen Gebührensystem. Es ist einfach nicht sinnvoll, für jede neue technische Empfangsmöglichkeit einen eigenen Tarif zu schaffen. Wir fordern deshalb eine allgemeine Medienabgabe als Ersatz für die komplizierten aktuellen GEZ-Regeln. Diese Abgabe kann pro Haushalt oder pro Kopf berechnet werden.

DF: Welche Vorteile bringt das pauschale Modell für normale Verbraucher?

Mosch: Eine Pauschalabgabe ist pragmatisch, weil sie unkompliziert ist. Je nachdem, wie man sie berechnet, müsste jeder Bürger oder jeder Haushalt diesen Obolus zahlen. Man könnte auf einen Schlag einen Großteil der Gebühren-Bürokratie abschaffen. Dann müsste die GEZ auch nicht mehr unangemeldet an Türen klingeln. Bei einer allgemeinen Medienabgabe gibt es keine Schwarzseher mehr.

DF: Wie stark könnte die Rundfunkgebühr unter dem von Ihnen präferierten Modell sinken?
 
Mosch: Über genaue Summen lässt sich noch nicht reden. Wir sind aber überzeugt, dass die Rundfunkgebühren im Durchschnitt sinken können, dass also ein Großteil der Gebührenzahler davon profitieren kann. Zum einen, weil es mit diesem Modell keine Schwarzseher mehr gibt und die Last auf mehr Schultern verteilt wird. Zum anderen kommt es darauf an, dass sich die sich die Abgabe auf die gesetzlich geforderte Grundversorgung beschränkt. Die Gebühren sind nur legitim zur Finanzierung dieser Grundversorgung. Hier brauchen wir einen gründlichen Gebühren-Check, um zu prüfen, welche Angebote die Bürger tatsächlich finanzieren müssen und welche nicht.

DF: Als Gegenargument für dieses Modell gilt, dass es auch Personen respektive Haushalte betrifft, die keinerlei Rundfunkempfänger besitzen. Inwieweit ist das vertretbar?

Mosch: Wir sind überzeugt, dass das bisherige GEZ-Modell der Realität weit weniger gerecht wird. Heute benutzen wir nicht nur Fernseher oder Radio. Viele haben ein Multimedia-Handy, einen Internet-PC oder ein Autoradio. Weitere Geräte werden hinzukommen, mit denen man Rundfunksendungen empfangen kann. Die Menschen sollten nicht mit Zusatz-Gebühren dafür bestraft werden, dass sie sich bestimmte neue Geräte anschaffen.

Quelle: h**p://www.digitalfernsehen.de/news/news_223921.html
Titel: Re: Bitkom: GEZ-Reform soll "Gebühren-Bürokratie" abschaffen
Beitrag von: Jürgen am 15 November, 2007, 00:51
Wie hoch ist eigentlich der gesamte Aufwand zur GEZ-Gebühren-Erhebung, -Verwaltung und -Verteilung?
Sollte wirklich eine sehr viel einfachere Lösung gefunden werden, müsste die Gebühr allein schon deshalb stark sinken, weil der - legale wie illegale - Aufwand entfällt.

Also nix mehr mit Drückerkolonne und Fangprämie, nix mehr mit Busen-Reisen, nix mehr mit abertausenden warmen und überbezahlten Büro-Schlafplätzen für Flachbearbeiter, Verwalter, Berater, Lobbyisten usw. ...

Aber an Eines ist stets zu denken, Kopfsteuern lässt unsere Verfassung nicht zu.

Ehe ich's vergesse, man sollte auch die Wortbedeutung beachten.
Ungebührliche Höhe oder Art einer Forderung (wie auch ihrer Beitreibung) passt nicht in den Rahmen einer Gebühr.
Eine solche ist prinzipiell als ein angemessender Kostenbeitrag zu verstehen, den eine berechtigte Stelle in gebührlicher Weise aber auch mit gebührender Deutlichkeit einfordert, der dieser gebührt.
Gebühren stehen zudem eigentlich nur einer Obrigkeit zu.
Der Führung des Gemeinwesens beispielsweise bibelgerecht der Zehnte...
Titel: Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
Beitrag von: ionti am 15 November, 2007, 22:50
Zitat
Mosch: Über genaue Summen lässt sich noch nicht reden. Wir sind aber überzeugt, dass die Rundfunkgebühren im Durchschnitt sinken können, dass also ein Großteil der Gebührenzahler davon profitieren kann.

Warum beschleicht mich so ein Unbehagen ob dieser Worte ???

Gehe jede Wette ein, bei dieser neuen Art von Kopfsteuer werden wir mehr gerupft als vorher. Nicht gleich , nicht sofort aber eine geringe "Kopf"gebühr wird garantiert nach und nach erhöht.

Wer hält dagegen?

ionti
Titel: Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
Beitrag von: lucky am 15 November, 2007, 23:24
Gehe jede Wette ein, bei dieser neuen Art von Kopfsteuer werden wir mehr gerupft als vorher. Nicht gleich , nicht sofort aber eine geringe "Kopf"gebühr wird garantiert nach und nach erhöht.

Wer hält dagegen?

ionti

Nee, ich will da sicher nicht gegen halten. Aber sind die jetzigen Gebühren nicht auch mehr und mehr gestiegen - und werden weiter steigen?
Wie Jürgen schon postet - für einen Wert sollte man auch bezahlen, was jeder als Wert empfindet, sollte er auch selbst entscheiden dürfen. Aber staatlich oder gesetzlich verordnete Gebühren für öffentlich rechtliche Medien sollten dann auch nur für eine Grundversorgung erhoben werden. Alles andere kann sich dann der Prolet mit Kultursendungen und der Intellektuelle mit nachmittäglichen Gerichtsshows dazu kaufen. Diese vielen Sender im TV und Radio, dazu auch noch zusätzlich durch Werbung finanziert hat für mich nicht mit Grundversorgung zu tun

lucky
Titel: Wieder Wirbel um GEZ: Gehörloser sollte Rundfunkgebühr für Autoradio zahlen
Beitrag von: SiLæncer am 22 Dezember, 2007, 11:45
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln hat erst nach einem monatelangen Hickhack einem Hörbehinderten aus Hamburg die Rundfunkgebühr für sein Autoradio erlassen.

Der Mann nutzt nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" (Samstagsausgabe) als Vertrauensmann für Gehörlose bei einer Versicherung teilweise auch ein Privatradio für berufliche Fahrten, in dem ein Radio bereits integriert ist. Als Privatmann ist er zwar von den Rundfunkgebühren befreit, die GEZ beharrte dennoch auf der Zahlung von 5,52 Euro für den PKW. Die Gebührenbefreiung hörbehinderter Personen gelte "nur im ausschließlich privaten Bereich", teilte die Organisation mit und empfahl, das Radio auszubauen und anschließend abzumelden. Rückwirkende Forderungen wären davon unberührt geblieben.

Erst nachdem sich der Bundestagsabgeordnete Olaf Scholz (SPD) eingeschaltet habe, sei die Inkassozentrale zrückgerudert, hieß es. Die GEZ entschied laut "Spiegel", dass die geltend gemachte Rundfunkgebührenforderung für das Autoradio im Kfz des Gehörlosen "als unbillige Härte angesehen werden kann und nicht weiter verfolgt wird".

Quelle : SAT+KABEL
Titel: Rundfunkbehörde mahnt totes Rechengenie Adam Riese
Beitrag von: spoke1 am 10 März, 2009, 21:37
Er solle doch bitte seine Rundfunk-Gebühren zahlen, heißt es in der Mahnung der deutschen Gebühreneinzugs-Zentrale. Das Problem: Adam Riese ist seit 450 Jahren tot.

Da hat die deutsche Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Pech mit ihrer Mahnung: Sie schickte dem deutschen Rechengenie Adam Riese per Post einen Brief, er möge doch bitte seine Fernseh- und Rundfunkgeräte anmelden. Das Standardschreiben hat das Adam-Ries-Museum in Annaberg-Buchholz im deutschen Bundesland Sachsen bereits im November erreicht. Was die Rechenkünstler von der GEZ übersehen hatten: Ries starb am 30. März 1559, vor knapp 450 Jahren.

Ein klärender Brief von Museumschefin Annegret Münch erreichte die GEZ nicht rechtzeitig, berichtete sie am Dienstag. So wurde der vermeintliche "Schwarzseher" Ries wenige Wochen später erneut aufgefordert, seine Rundfunkteilnehmer-Nummer anzugeben. Per Telefon ließen sich die Kontrolleure dann aber doch noch vom Tod des Mathematikers überzeugen.

Der Rechenkünstler Adam Riese heißt eigentlich Adam Ries. Dass er ihnen nur mit angehängtem "e" bekannt ist, liege an einem grammatikalischen Relikt aus der Zeit des Mathematikers. "Damals wurden auch Personennamen dekliniert", erklärte Münch.


Quelle: http://diepresse.com
Titel: Re: Rundfunkbehörde mahnt totes Rechengenie Adam Riese
Beitrag von: SiLæncer am 10 März, 2009, 22:11
Das spricht doch mal wieder für diese tolle Institution (http://www.smilies-and-more.de/pics/smilies/laughing/090.gif)
Titel: Nach Adam-Riese-Posse: Sächsischer Politiker will GEZ abschaffen
Beitrag von: SiLæncer am 11 März, 2009, 17:47
Im Zuge der Posse um einen Gebührenbescheid der GEZ für den vor 450 Jahren verstorbenen Mathematiker Adam Ries hat sich der sächsische Bundestagsabgeordnete Heinz-Peter Haustein (FDP) aus Deutschneudorf für eine Abschaffung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln ausgesprochen.

Das System der Rundfunkfinanzierung sei völlig überaltert und müsse dringend reformiert werden, sagte Haustein am Mittwoch. Es sei zwar nichts Neues, dass die GEZ durch Negativschlagzeilen für Aufmerksamkeit sorge. Ein Mahnbescheid für Ries schlage dem Fass allerdings den Boden aus. Haustein unterstrich, dass sich die FDP bereits seit längerem für eine personenbezogene Medienabgabe stark mache. Diese könnte nach derzeitigen Berechnungen mit neun bis elf Euro monatlich unter dem Niveau der jetzigen Rundfunkgebühren liegen.

Quelle : SAT+KABEL
Titel: Re: Nach Adam-Riese-Posse: Sächsischer Politiker will GEZ abschaffen
Beitrag von: Warpi am 11 März, 2009, 17:50
Nicht zu fassen ....  (http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/froehlich/d020.gif)
Titel: Schwere Vorwürfe gegen ehemalige GEZ-Manager
Beitrag von: SiLæncer am 18 März, 2009, 10:36
Essen/Wuppertal/Köln - Zwei ehemalige Angehörige der Chef-Etage der öffentlich-rechtlichen Gebühren-Einzugszentrale (GEZ) stehen vor einer Anklage wegen Korruption.

Sie haben sich nach Erkenntnissen der Staatsanwalt Wuppertal sieben Jahre lang schmieren lassen - vom Chef und einem Verkäufer einer Firma für Elektronische Datenverarbeitung in Wuppertal. Darüber berichtet die Neue Ruhr Zeitung/Neue Rhein Zeitung.

Der Fall sorgte vor gut zwei Jahren vor Aufsehen. Damals waren die Büros und Wohnungen der Beschuldigten in acht Städten durchsucht worden. Der Chef und ein Mitarbeiter der Wuppertaler EDV-Firma sollen den Einkäufern der Gebühreneinzugszentrale (und auch Beschaffern anderer Firmen) Besuche von Bordellen, Restaurants und Fußballspielen finanziert haben.

Wie jetzt bekannt wurde, verlangten die GEZ-Beschäftigten zunächst "Unterhaltungsveranstaltungen" von der EDV-Firma dafür, dass sie deren Produkte kauften. Dabei ging es ins Kölner Rotlicht-Milieu. Animierdamen der "Kokett-Bar" erkannten ihre Gäste später wieder. Die GEZ-Beschaffer vergnügten sich in der Gelsenkirchener Arena auf Logenplätzen beispielsweise im August 2006 beim Länderspiel Deutschland - Schweden.

Sie speisten in teuren Restaurants und übernachteten in exklusiven Hotels. Dafür bekam die EDV-Firma nach Erkenntnissen der Ermittler Aufträge der GEZ in Höhe von mehr als einer halben Million Euro. Das geht aus der Anklageschrift hervor, die die Staatsanwaltschaft jetzt beim Amtsgericht Wuppertal eingereicht hat.

Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Bei einer Verurteilung drohen den ehemaligen GEZ-Managern bis zu drei Jahren Haft.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Re: Schwere Vorwürfe gegen ehemalige GEZ-Manager
Beitrag von: Jürgen am 19 März, 2009, 02:53
Wieso muss ich jetzt wieder einmal an Auftritte gewöhnlichster Drückerkolonnen denken?
"Guten Tag, ich bin vorbestraft, obdachlos und AIDS-krank, bitte helfen Sie mir und schliessen ein Abonnement ab..."

So eine Zukunft gönne ich in wahrhaftiger Form all' den Gierigen und Skrupellosen dieser Welt, die uns der kargen Früchte unserer Arbeit berauben wollen.
Gebühreneintreiber, die selbst Hartz IV Empfänger schröpfen, sobald die auch nur einen Euro über'm Regelsatz leben, z.B. als Aufstocker, Zuverdiener o.ä. ...
Leute, die selbst Ärmste hemmungslos verfolgen, wenn die es z.B. aufgrund des Verhaltens irgendwelcher anderer Obrigkeiten 'mal wieder nicht geschafft haben, "rechtzeitig im Voraus" verlangte Unterlagen zu beschaffen und denen deshalb eine Befreiung schlicht verweigert wird...
Aber selbst von fremden Geld immer schön auf die Kacke hauen...
Zum Reihern, sowas.

Hoffentlich werden die recht bald die Gelegenheit erhalten, sich in der Knast-Dusche brav nach der Seife zu bücken  :o

Titel: FDP fordert Auflösung der Gebühreneinzugszentrale
Beitrag von: SiLæncer am 07 April, 2009, 14:21
Berlin - Die FDP fordert die Abschaffung der Rundfunkgebühr in ihrer bisherigen Form und die Auflösung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ).

Zu aktuellen Berichten über die anstehende Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erklärt heute der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion Hans-Joachim Otto: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte durch eine allgemeine Medienabgabe finanziert werden, die von allen erwachsenen Bürgern mit eigenem steuerpflichtigem Einkommen getragen wird."
 
Überlegungen, die Rundfunkgebühr durch eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe zu ersetzen, ist Otto zufolge eine Absage zu erteilen. Seiner Meinung nach würde die Definition, Identifikation und Kontrolle von Haushalten oder Betriebsgrößen das Problem der Existenz von GEZ-Schnüfflern nicht lösen, sondern den bürokratischen Kontrollaufwand eher noch vergrößern. Auch die unfaire und unverhältnismäßige Belastung etwa von Hotels, Universitäten oder Freiberuflern würde fortbestehen. Eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe würde zudem die wachsenden Probleme mit Schwarzsehern keineswegs lösen.

"Eine allgemeine und pauschale Medienabgabe wäre dagegen transparent, einfach und gerecht. Sie würde für den einzelnen Bürger bei gleichem Aufkommen niedriger ausfallen als die jetzige Rundfunkgebühr", so Otto abschließend.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: GEZ-Kritiker wettert gegen Rundfunkgebühren von ARD und ZDF
Beitrag von: SiLæncer am 30 Mai, 2009, 11:00
Der bekennende GEZ-Kritiker und Buchautor Bernd Höcker ("Blockwart-TV") lässt in seinem Kampf gegen die Rundfunkgebühren von ARD und ZDF nicht locker.

"Die Rundfunkgebühr ist verfassungswidrig. Sie verstößt gegen das Grundrecht der Informationsfreiheit der Bürger und behindert die Rundfunkfreiheit anderer Anbieter, da diese im Wettbewerb stark benachteiligt werden", sagte Höcker am Donnerstag dem Branchendienst "Medienhandbuch.de". Er sprach sich gleichzeitig gegen die von der FDP forcierte "Medienabgabe" aus, weil diese auch von Konsumenten zu bezahlen sei, die ARD und ZDF aufgrund fehlender Rundfunkempfangsanlagen gar nicht nutzen könnten.

"ARD und ZDF sollen sich zu gleichen Bedingungen dem Markt stellen, wie die Privaten. Schließlich ist ihr Angebot weder unabhängiger noch wertvoller", sagte Höcker, der sich für freiwillige Gebühren oder die Finanzierung durch Werbung aussprach.

Er selbst würde bei einer möglichen Überarbeitung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als erstes die "exorbitanten Gagen und Gehälter abschaffen". Der ZDF-Moderator Thomas Gottschalk würde dann nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt: "Er ist doch gelernter Lehrer. Ihn würde ich daher sehr gern für Schulfunksendungen einsetzen", sagte der GEZ-Kritiker.

Quelle : SAT+KABEL
Titel: GEZ nimmt 38 Millionen Euro weniger Gebühren ein
Beitrag von: SiLæncer am 03 Juli, 2009, 18:38
Köln - Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat 2008 erstmals weniger Gebühren eingenommen als noch im Vorjahr.

Dem Geschäftsbericht zufolge hat die GEZ insgesamt 7,26 Milliarden Euro kassiert, 38 Millionen Euro weniger als ein Jahr zuvor. Das liege einerseits am Rückgang der Bevölkerung, andererseits an mehr Gebührenbefreiungen, sagte der Geschäftsführer der GEZ, Hans Buchholz, der "Netzeitung" zufolge dem epd.

Der Ausfall durch Befreiungen von der Rundfunkgebühr bezifferte die GEZ demnach auf 754 Millionen Euro und 19 Millionen mehr als noch 2007. Für das laufende Jahr rechne Buchholz mit 340 Millionen Euro mehr als 2008 und insgesamt 7,6 Milliarden Euro.
 
Von den GEZ-Einnahmen gingen im vergangenen Jahr 5,25 Milliarden Euro an die ARD sowie 1,73 Milliarden Euro an das ZDF. Die ARD-Sender Hessischer Rundfunk (HR), der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), Radio Bremen (RB) und der Saarländische Rundfunk (SR) würden im Jahr 2012 weniger Rundfunkgebühren einnehmen als 2008.

Im vergangenen Jahr waren der "Netzeitung" zufolge insgesamt 39,4 Millionen gebührenpflichtige Radiogeräte sowie 33,5 Millionen TV-Geräte gemeldet. Die Zahl der gemeldeten gebührenpflichtigen Fernsehgeräte ging seit 2005 um rund 390 000 zurück. 8,5 Prozent der Hörfunkgeräte und 9,2 Prozent der TV-Geräte sind gebührenbefreit.

Quelle: www.digitalfernsehen.de (http://www.digitalfernsehen.de)
Titel: Türken als Vermittler bei Rundfunkgebühren
Beitrag von: ritschibie am 05 Juli, 2009, 15:15
Der finanziell schwer gebeutelte Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) will mit einer neuen Strategie seine stagnierenden Gebühreneinnahmen aufbessern.

Im Juni habe die ARD-Anstalt eine eMail an Migrantenverbände verschickt, aus der der "Tagesspiegel am Sonntag" zitierte. Man wolle sich "in der nächsten Zeit speziell an die türkischen Mitbürger wenden", um sie "im Rahmen eines speziellen Projekts über die Rundfunkgebührenpflicht zu informieren". Gesucht würden dafür Begleitpersonen mit türkischem Migrationshintergrund, vor allem Damen und Herren ab 40 Jahren, hieß es. Zur Einsatzzeit und Bezahlung wurde nichts bekannt.

"Wir haben verschiedene Stellenangebote verschickt, wir suchen auch arabischstämmige und andere Begleiter", bestätigte rbb-Sprecher Ralph Kotsch dem "Tagesspiegel". Begleitet werden sollen sogenannte Gebührenbeauftragte. 75 Beitragseintreiber sind nach Angaben der Zeitung derzeit in Berlin und Brandenburg unterwegs, um nach nicht angemeldeten Fernsehern und Radiogeräten zu fahnden. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg kämpft aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit in seinem Verbreitungsgebiet mit sinkenden Gebühreneinnahmen.

(http://res.magnus.de/res/_2/3/6/b/79792.jpg)
rbb-Fernsehen mit neuer Optik

Quelle: http://satundkabel.magnus.de (http://satundkabel.magnus.de)


Kommentar: Das ist doch mal eine Bombenidee! Den Türken (und Arabern) statt Turksat mal rbb an der Haustür verkloppen. Das lohnt sicher den Aufwand an Drückerkolonnen ;)
Titel: GEZ verschickt Anfragen zur Bankverbindung
Beitrag von: SiLæncer am 20 August, 2009, 14:38
GEZ-Formular beschäftigt Verbraucherschutz

Ein Schreiben der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), das viele Rundfunkteilnehmer aufgefordert, ihre Bankdaten zu überprüfen, sorgt derzeit nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen für Verunsicherung. Schuld sei, dass die GEZ es versäumt habe, eine plausible Erklärung für die Anfrage mitzuliefern. Im Zeitalter von Datenschutz-Missbräuchen sei das ein Versäumnis.

Hintergrund des Schreibens sind europaweite gesetzliche Änderungen beim Lastschriftverfahren. Mit Gründung der GEZ im Jahr 1976 wurden die Rundfunkteilnehmer von der Deutschen Bundespost übernommen. Viele von ihnen hatten schon damals ihre Rundfunkgebühren per Lastschrift einziehen lassen. Allerdings liegen der GEZ in diesen Fällen keine schriftlichen Einzugsermächtigungen vor. Dies betrifft auch die Rundfunkteilnehmer, deren Daten im Rahmen des Gebühreneinzuges in den neuen Bundesländern im Jahr 1992 von der GEZ übernommen wurden.

Bis zum Jahresende 2009 werden rund 13 Millionen Teilnehmer nach Postleitzahlbezirken sortiert angeschrieben und aufgefordert, die erteilte Einzugsermächtigung zu bestätigen. "Der von der GEZ verwendete Text entspricht jedoch nicht dem Muster des Zentralen Kreditausschusses. Es fehlen der Hinweis auf das neue Widerspruchsrecht ebenso wie die Gläubiger-Identifikationsnummer", kritisierte Rechtsexpertin Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale. Sie betonte, den Zuschauern entstünden durch ihre Unterschrift keine Nachteile.

Quelle: http://satundkabel.magnus.de
Titel: NDR bittet TV-Zuschauer bei umstrittenen GEZ-Anfragen um Mithilfe
Beitrag von: SiLæncer am 26 August, 2009, 19:42
GEZ-Formulare sorgen für Verwirrung

Der Norddeutsche Rundfunk hat an die deutschen Fernsehzuschauer appelliert, die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) bei der reibungslosen Abwicklung von Lastschrift-Einzügen zu unterstützen.

Die Zentrale schreibt derzeit alle Kunden an, die ihre Gebühren per Lastschrift abbuchen lassen, zu deren Rundfunkteilnehmerkonto es aber keine unterschriebene Einzugsermächtigung gibt. Notwendig sei die schriftliche Bestätigung zur Einhaltung einer in deutsches Recht umgesetzten EU-Richtlinie zum bargeldlosen Zahlungsverkehr, teilte der Sender am Mittwoch mit.

Für weitere Informationen steht Rundfunkteilnehmern die GEZ-Hotline unter der Telefonnumer 0185/99950220 (6,5 ct./min., Mobilfunk höher) montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 19 Uhr zur Verfügung.

Kritik von Verbraucherschützern - Formalien nicht eingehalten

In der Vergangenheit hatte die GEZ auch ohne Unterschrift Einzugsermächtigungen akzeptiert, die etwa per Telefon, Internet oder E-Mail abgegeben wurden. Dies sei künftig rechtlich nicht mehr möglich. Daher würden alle Zuschauer gebeten, die zugesandten Einzugsermächtigungen schriftlich zu bestätigen und in den beigefügten Rückumschlägen an die GEZ zurückzusenden.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte das Vorgehen im Vorfeld kritisiert. So habe die GEZ es versäumt, eine plausible Erklärung für die Anfrage mitzuliefern. Im Zeitalter von Datenschutz-Missbräuchen sei das ein Versäumnis. Der von der Einzugszentrale verwendete Text entspreche nicht dem Muster des Zentralen Kreditausschusses. Es fehlten der Hinweis auf das neue Widerspruchsrecht ebenso wie die Gläubiger-Identifikationsnummer, monierten die Verbraucherschützer.

Quelle: http://satundkabel.magnus.de
Titel: Warnung: Falsche GEZ-Mitarbeiter fragen am Telefon nach Bankverbindung
Beitrag von: SiLæncer am 13 Oktober, 2009, 15:33
Vor betrügerischen Telefonanrufen von Unbekannten, die sich als Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ausgeben, hat der Hessische Rundfunk am Dienstag gewarnt.

Derzeit würden sich Beschwerden über telefonische Anfragen häufen, bei denen persönliche Daten wie Bankverbindungen abgefragt würden, hieß es. Die vermeintlichen GEZ-Anrufer behaupten, es gebe ein neues Gesetz, wonach Rentner keine Rundfunkgebühren mehr zu entrichten hätten. Sie bitten die Angerufenen um deren Bankverbindung, damit die angeblich zu viel gezahlten Gelder erstattet werden könnten. Offenbar wollten die Anrufer in betrügerischer Absicht an die persönlichen Kontodaten der Rundfunkteilnehmer gelangen, schrieb die Pressestelle.

Die GEZ wies ausdrücklich darauf hin, dass diese Anrufe nicht von ihr ausgingen und wies jede Verbindung mit der offenkundig betrügerischen Aktion von sich. Auch existiert ein solches Gesetz nicht. Es handelt sich dabei um einen Betrugsfall, in dem der Name der Gebührenzentrale missbräuchlich verwendet werde. Man habe bereits die Polizei informiert und erstatte in Kürze Strafanzeige.

Betroffene Zuschauer werden gebeten, sich mit Hinweisen unter der Telefonnummer 01805/501 65 65, per Fax unter 01805–510700 oder per E-Mail (info@gez.de) an die GEZ zu wenden.

Quelle: http://satundkabel.magnus.de
Titel: TV-Gebührenmodell in der Schwebe
Beitrag von: ritschibie am 25 Oktober, 2009, 15:46
Über das künftige Modell, die Rundfunkgebühren von ARD und ZDF zu erheben, ist noch immer nicht entschieden.

Für das als "Haushaltsabgabe" bekannt gewordene geräteunabhängige Entgelt wurde nach Angaben des Branchendienstens "Kontakter" (kommende Ausgabe) von den Bundesländern ein Gutachten des Steuerexperten Paul Kirchhof angefordert, der das Modell auf Verfassungstreue untersuchen soll. Die Regierungschef könnten sich aber auch noch für das bisherige "gerätebezogene Modell" entscheiden, das modifiziert werden soll.

Wenn sich ab Mittwoch zuerst die Rundfunkkommission der Länder und im Anschluss die Ministerpräsidenten zu ihrer Konferenz in Mainz einfinden, solle der Zeitplan zur Reform des Gebührenmodells festgezurrt werden, hieß es. Erst 2011 soll das Konzept stehen, an den Start gehen könnte es 2013. Um die Erhebung der Gebühren für den Bezug des öffentlich-rechtlichen Fernsehens gibt es seit Jahren Streit. Die Freien Demokraten (FDP) hatten mehrfach die Abschaffung des bisherigen Rundfunkgebührenmodells gefordert.

Eine allgemeine Medienabgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender sei das beste, weil verfassungs- oder abgabenrechtlich unbedenkliche Modell, argumentiert die künftige Regierungspartei. Nur dadurch könne eine gerechte, staatsferne, effektive und einfache Rundfunkfinanzierung auch für die Zukunft sichergestellt werden. Auch der IT-Branchenverband Bitkom will das bisherige Rundfunkgebührenmodell am liebsten durch eine pauschale Abgabe ersetzen.

Anlass für die Suche nach Alternativlösungen war unter anderem der öffentliche Unmut über die jetzige, an Empfangsgeräte gekoppelte Gebühr, der sich an der Ausdehnung auf Internet-Computer, PDAs und Handys entzündete.

Quelle: SAT+KABEL
Titel: Rückwirkende GEZ-Abmeldung nicht möglich
Beitrag von: SiLæncer am 26 Oktober, 2009, 19:41
Gebührenzahler können sich nicht rückwirkend bei der GEZ abmelden. Darauf hat die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern am Montag hingewiesen. In einem aktuellen Fall, den die Verbraucherschützer aus Rostock dokumentieren, zog ein junges Paar zusammen. Die beiden hätten also nach der Zusammenlegung ihrer Hausstände nur noch eine Monatsgebühr zahlen müssen.

Erst nach einer Zahlungsaufforderung - vier Monate nach dem Einzug bei der Freundin - holte der Mann die Abmeldung für sich nach. Diese wirkte aber erst ab dem Folgemonat des Eingangs bei der GEZ. Die Verbraucherschützer raten, dieser die Zusammenlegung zweier Haushalte unverzüglich anzuzeigen. Sonst seien hohe Nachforderungen möglich.

Quelle: SAT+KABEL
Titel: CDU und FDP uneins über GEZ-Reform
Beitrag von: SiLæncer am 05 November, 2009, 10:15
Das geräteabhängige Gebührenmodell hat ausgedient. Darüber sind sich CDU und FDP einigt - allerdings nicht über das zukünftige Rundfunkgebührensystem.

Während die Union die Rundfunkgebühr pro Haushalt bzw. Unternehmen erheben will, favorisieren die Liberalen eine personenbezogene Medienabgabe. Diese soll von jedem Volljährigen mit eigenem zu versteuernden Einkommen entrichtet werden.
 
Nach Worten des medienpolitischen Sprechers der FDP, Christoph Waitz, würde die Medienabgabe monatlich zwischen neun und elf Euro betragen, ausgehend vom jetzigen Gebührenaufkommen von rund acht Milliarden Euro. Die Rundfunkgebühr würde also sinken. Die FDP will die Medienabgabe allerdings über die Finanzämter einziehen lassen, was wiederum an der Staatsferne des Gebührenmodells zweifeln lässt.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Re: CDU und FDP uneins über GEZ-Reform
Beitrag von: Jürgen am 06 November, 2009, 01:40
Zitat
die Liberalen (favorisieren eine personenbezogene Medienabgabe. Diese soll von jedem Volljährigen mit eigenem zu versteuernden Einkommen entrichtet werden.
-/-
Die FDP will die Medienabgabe allerdings über die Finanzämter einziehen lassen, was wiederum an der Staatsferne des Gebührenmodells zweifeln lässt.
Ausgerechnet von der FDP sowas.
Das lässt Hintergedanken vermuten.
So eine Abgabe erscheint mir als eine von der Verfassung verbotene Kopfsteuer.
Könnte gegebenenfalls geeignet sein, nach ihrer Einführung die Finanzierung des von denen ungeliebten öffentlich-rechtlichen Rundfunks schlagartig zusammenbrechen zu lassen.
Und das wäre dann möglicherweise dessen Ende.
So wie es schon lange keine von Grosskonzernen und Banken unabhängige grosse Tageszeitung mehr gibt, würde das Ende des ö-r Rundfunks eine Gleichschaltung sämtlicher Massenmedien unter der Fuchtel der Finanzwelt bedeuten.
Das ist schlussendlich genau, was ich von Guido & Co. erwarte.
Natürlich nicht ohne den Versuch der Zerstörung freier Meinungsäusserung und des ungehinderten Austausches im Internet.

Von der GEZ und ihrem anmassenden, gnadenlosen und gierigen Gebarhen halte ich persönlich wirklich nichts.
Aber alle Meinungsbildung komplett in den schmierigen Händen der Bonzen und Pfeffersäcke, das wäre am Ende weitaus schlimmer.

Jürgen
Titel: Re: CDU und FDP uneins über GEZ-Reform
Beitrag von: ritschibie am 06 November, 2009, 14:29
[würde das Ende des ö-r Rundfunks eine Gleichschaltung sämtlicher Massenmedien unter der Fuchtel der Finanzwelt bedeuten.
Das sehe ich seit längerem wesentlich schwärzer! Spätestens seit der Aufdeckung von Nebenerwerb bedeutender Nachrichtenverbreiter des ÖR durch Auftritte bei Veranstaltungen der Finanzwelt kann ich von einer wirklich unabhängigen Berichterstattung zumindest der betroffenen Redaktionsgrößen nicht mehr ausgehen. Dass ausserdem jeder "wichtige" Moderator ein Parteibuch hat - oder zumindest jemand mit PB nahesteht - erhöht die Objektivität der ö-r Redaktionen in meinen Augen auch nicht gerade (es werden aber zumindest relativ die herrschenden Parteimeinungen mit einer gewissen Ausgewogenheit=Langeweile dargestellt ;)).

Natürlich sind wir (gottseidank) noch nicht in der Situation Italiens (oder Frankreichs), aber ein Paradies für Meinungsfreiheit sind die ÖR wohl auch nicht mehr....
Titel: Datenschützer warnt Behörden vor GEZ-Mitarbeitern
Beitrag von: SiLæncer am 22 Dezember, 2009, 18:35
Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat die GEZ in seinem Tätigkeitsbericht (http://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/oeb/taetigkeitsberichte/14-TB.pdf) dafür kritisiert, ihre Kompetenzen immer wieder zu überschreiten.

Insbesondere die Mitarbeiter, die ermitteln sollen, ob ungemeldete Geräte im Einsatz sind, gehen oft zu weit. So berichtet Schurig beispielsweise von einem Fall, in dem sie die Polizei riefen, um die Personalien des Pächters eines Kleingartens feststellen zu lassen.

Dabei gaben sie sich fälschlich als Mitarbeiter des MDR aus. "Tatsächlich haben die freien Mitarbeiter der GEZ weder Anspruch auf Amtshilfe noch auf Vollzugshilfe von Seiten der Polizei, da sie nicht Mitarbeiter einer Behörde und auch nicht vertretungsberechtigt für eine der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind", erklärte der Datenschutzbeauftragte.

Das geschilderte Verhalten sei allerdings kein Einzelfall. Immer wieder werde die Polizei von freien GEZ-Mitarbeitern missbraucht. Aber auch die Meldebehörden versuchen GEZ-Angehörige als willfährige Auskunftsquelle zu nutzen. Ein Beauftragter soll beispielsweise eine Liste mit allen Einwohnern zwischen 16 und 28 Jahren angefordert haben.

Schurig vermutet, dass mit dieser vor allem die neuen Gebühren auf PCs und Smartphones eingefordert werden sollten. Allerdings seien Nachfragen bei Meldebehörden nur in Einzelfällen gerechtfertigt, wenn Anhaltspunkte zu falschen Angaben vorlägen.

Schurig sah sich deshalb angehalten, staatliche Stellen vor den Methoden der GEZ zu warnen. "Ich empfehle den sächsischen Behörden, bei der GEZ zweimal hinzusehen und auch zu prüfen, ob sie Daten übermitteln müssen, bevor der GEZ Daten zur Verfügung gestellt werden", sagte er.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: VPRT droht wegen GEZ-System mit EU-Klage
Beitrag von: SiLæncer am 29 Dezember, 2009, 10:06
Der Vorsitzende des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), Jürgen Doetz, hat vor dem Hintergrund der Diskussion um das Rundfunkgebührensystem mit einer Klage bei der EU-Kommission wegen Wettbewerbsverzerrung gedroht.

Mittlerweile gibt es laut "Bild"-Zeitung (Dienstagausgabe) insgesamt ca. 165 öffentlich-rechtliche Radioprogramme (inklusive Online) und 23 TV-Programme, für die jeder Haushalt im Monat 17,98 Euro bezahlt. Vor 10 Jahren waren es noch etwa 14,50 Euro.

Doetz sagte der "Bild": "Die Rundfunkanstalten expandieren, wie sie wollen, gehen in alle Märkte und machen sich dabei die wachsweichen Formulierungen im Rundfunkvertrag zunutze."

Diese "Wettbewerbsverzerrung" mache private Programmanbieter kaputt, klagte Doetz. "Bevor in sechs Monaten ein neues Gebührensystem steht, muss es in diesen Fragen klare Antworten geben. Sonst bleibt uns nichts anderes übrig als zu klagen."

FDP-Medienexperte Burkhard Müller-Sönksen kündigt in "Bild" nicht nur ein neues Gebührensystem, sondern weitere Vorgaben an: "Wir brauchen nicht nur eine neue Gebührenregelung, sondern auch eine klare Definition für die Grenzen des öffentlichen Rundfunks."

Hintergrund des Ärgers des VPRT sind die zunehmende Expansion der Öffentlich-Rechtlichen auch im Internet. Zuletzt hatte die ARD angekündigt, die "Tagesschau" gratis für Smartphones als sogenanntes App anzubieten.

Im Kern der Diskussion steht auch das Thema Grundversorgung. Medienfachmann Professor Dr. Hubertus Gersdorf von der Universität Rostock erklärte gegenüber der Zeitung: "Grundversorgung sollte heißen, das abzudecken, was private Anbieter mangels Quote nicht leisten können. Die öffentlich-rechtlichen Sender zeigen in ihren Hauptsendern dagegen das, was auch die Privaten zeigen und lagern ihre Kulturprogramme in Nebensender aus."

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: GEZ-kritischer Blog abgemahnt!
Beitrag von: SiLæncer am 02 Januar, 2010, 14:55
Ein Mitarbeiter des NDR hat offenbar eine Rechtsanwalzkanzlei damit beauftragt, den Hamburger GEZ-Kritiker Bernd Höcker abzumahnen. Der Streitwert wurde auf satte 50.000 Euro angesetzt. Gilt hier etwa die Devise: Lieber eine Person bestrafen und damit Tausende erziehen?

In seinem Blog "Meine Zwangsanmeldung" sprach er sich bislang sehr offen gegen die Methoden der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) aus. Im Schreiben der gegnerischen Rechtsanwaltskanzlei wurde er aufgefordert alle Teile seines Blogs zu löschen, wo er über vergangene Auseinandersetzungen mit dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) berichtet.

Der Abmahnung geht eine längere Vorgeschichte voraus, in dessen Verlauf der freie Journalist unter anderem mehrere höchst kritische Bücher zum Thema GEZ veröffentlicht hat. Manchen Mitarbeitern des NDR war er mit seinen tadeligen Aussagen offensichtlich ein Dorn im Auge. Sein Blog "Meine Zwangsanmeldung" ist schon länger nicht mehr erreichbar. Auf seiner Webseite gez-abschaffen.de geht es inhaltlich mitunter schon recht derb zu. Vom "Dunkelreich der GEZ", der "Schere im Kopf der ARD" etc. ist dort die Rede. Auch wird dort hinterfragt, ob Amtsträger öffentlich-rechtlicher Institutionen
kriminell seien. Diese teils doch sehr ungefilterten Aussagen hätte der Hamburger Blogger längst auf ausländischen Servern platzieren können. Als Überzeugungstäter dürfte dies für ihn aber nicht in Frage kommen.

Zum Betrieb des nun abgemahnten Blogs war es gekommen, weil die GEZ seit Anfang 2007 erneut versucht, Rundfunkgebühren von Herrn Bernd Höcker zu kassieren. Noch im April 2005 konnte er sich erfolgreich für mehrere Jahre davon befreien. Zur Begründung gab er an, alle Rundfunkgeräte verschenkt zu haben. "PS.: Sie werden froh sein, wenn Sie mich als Teilnehmer los sind. Das können Sie mir glauben." Die GEZ ließ sich zumindest vorübergehend darauf ein. So froh stimmte den Mitarbeiter des NDR die mangelnde Einnahme aber offensichtlich auf Dauer nicht. Erst recht nicht die Inhalte seines Weblogs. Das könnte auch erklären, warum man eine Abmahnung verschickte, anstatt die Angelegenheit im Vorfeld gütlich mit ihm zu regeln. Der Abgemahnte glaubt, dass man ihn mit diesem Vorgehen vor allem mundtot machen will.

"Man hat sich (nach meiner Theorie) lange und intensiv überlegt, wie ich zu stoppen sei und hat dann in den Untiefen deutscher Zensurrechtsprechung eben diese geniale Möglichkeit erspäht, mit der nun (nach so langer Zeit) argumentiert wird. Diese Rechtsprechung ist aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet, weswegen der NDR eben nicht selber klagen konnte, sondern nur die Person des NDR-Mitarbeiters, also Herr Siekmann. - Wie gesagt, das ist jetzt meine Vermutung. Unstreitig finanziert der NDR ja auch den Prozess und nicht der Kläger selbst. Dafür gibt es Belege, d.h. entsprechende Emails eben dieses Chefjustitiars, Dr. Hahn.

Ich habe den Blog bisher immer so geschrieben, dass er in sich schlüssig blieb. (...) Ich habe in dem Blog niemals eine Tatsache falsch dargestellt oder jemanden beleidigt (Schmähkritik). Dies wurde mir auch nie von dem agierenden NDR-Mitarbeiter vorgeworfen."

Dennoch darf Herr Höcker nun kein Wort mehr über diese Geschehnisse verlieren. Auch nicht in Form von Andeutungen. Aufgrund der befürchteten Kosten einer Anfechtung dieser Abmahnung bleibt der Blog für immer gesperrt. Sehr treffend seine abschließende Bemerkung dazu:

"Das Orwell-Buch '1984' schildert solche tiefgreifenden Zensurmaßnahmen sehr anschaulich."

Quelle: http://www.gulli.com
Titel: Anwalt klagt gegen Rundfunkgebühren - ARD und ZDF "verschwenden Geld"
Beitrag von: SiLæncer am 09 Januar, 2010, 11:47
Ein Rechtsanwalt aus dem niedersächsischen Wennigsen hat nach eigenen Angaben eine Klage gegen die für die Rundfunkgebühren federführende ARD-Anstalt Norddeutscher Rundfunk (NDR) beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht.

"Ich möchte nicht länger verpflichtet werden, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen, der mit meinem Geld macht, was er will", sagte der Jurist Michael Kluska (67) der "Bild"-Zeitung (Samstagsausgabe). Der 67-jährige hatte sich vergeblich versucht, von der Zwangsgebühr bei der Gebühreneinzugszentrale in Köln (GEZ) freistellen zu lassen. Im Kern zielt die Klage darauf ab, dass automatisch ein Entgelt bezahlt werden muss, sobald ein für den Rundfunkempfang geeignetes Gerät bereit gehalten wird - auch, wenn es eingemottet oder nicht mehr funktionsfähig auf dem Dachboden steht.

"Der Medienmarkt hat sich weiterentwickelt. Es kann doch nicht sein, dass jeder GEZ zahlen muss, nur weil er einen Fernseher besitzt. Ich will frei entscheiden, was ich sehe und dafür dann selbstverständlich auch zahlen", sagte Kluska der Zeitung. Die Klage zeige, "wie wenig Akzeptanz die Gebühren noch haben", sprang ihm FDP-Medienexperte Burkhardt Müller-Sönksen in der "Bild"-Zeitung bei. Die Liberalen kämpfen seit längerem für ein neues Gebührenmodell und werben für eine "allgemeine Medienabgabe". Müller-Sönksens Kollege Hans-Joachim Otto hatte sich zuletzt über vermeintliche "GEZ-Schnüffelei" ausgelassen. Die medienwirksam verbreitete Klage von Kluska dürfte nur wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Quelle: SAT+KABEL
Titel: Betreibt die GEZ Abzocke? GEZ-Abschaffen.de im Gespräch
Beitrag von: SiLæncer am 19 Januar, 2010, 16:22
Zahlscheine für die Bürger, 9 Mio. Euro jährlich für Harald Schmidt - und Abmahnungen für die Kritiker? Will man die Thematik der öffentlich rechtlichen Sender und ihre Gebühreneinzugszentrale stark überspitzt darstellen, so dürfte dieser Vergleich am ehesten passen.

Fast jeder Bürger muss Rundfunkgebühren bezahlen, so sieht es der Rundfunkstaatsvertrag vor. Die Zahlungspflicht ist gesetzlich verankert. Dementsprechend werden Leistungsbescheide verschickt, obwohl niemand Leistungen beantragt hat. Mahnverfahren und Bußgeldverfahren werden angedroht und durchgeführt, obwohl vom Schuldner nie ein Vertrag unterzeichnet wurde. Will man sich abmelden, wird einem auf der Webseite der GEZ eine Ordnungswidrigkeit und die Zahlung von 1.000 Euro in Aussicht gestellt. Viele Ämter verfügen über reguläre Kontaktmöglichkeiten, die GEZ nicht. Abmeldungen, die man per Fax durchführen möchte, können nur über eine kostenpflichtige Nummer abgewickelt werden. Satte 6,5 Cent werden pro Minute fällig, immerhin der Download des entsprechenden PDF-Dokuments ist kostenlos. Die Kosten für die Beratung über die telefonische Hotline sind übrigens genauso hoch.

mehr ... (http://www.gulli.com/news/betreibt-die-gez-abzocke-gez-abschaffen-de-im-gespr-ch-2010-01-19)

Quelle : www.gulli.com
Titel: Steuern statt GEZ-Gebühren
Beitrag von: SiLæncer am 25 Januar, 2010, 12:57
Der Vertreter Hamburgs in der Rundfunkkommission der Länder, Nikolas Hill, hat eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus Steuergeldern ins Gespräch gebracht.

Nikolas Hill, der Vertreter Hamburgs in der Rundfunkkommission der Länder, hat einen dritten Weg der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgeschlagen. In einem Gastbeitrag für "Die Welt" vertritt Hill die Position, weder der bisherige gebührenfinanzierte Weg noch die derzeit diskutierte Medienabgabe pro Haushalt lieferten zufriedenstellende Ergebnisse.

Eine fortgeschriebene gerätebezogene Gebühr, lediglich durch eine umgekehrte Beweislast reformiert, brächte vor allem Verwaltungsaufwand, so Hill. Auch bei der zur Zeit diskutierten Medienabgabe stelle sich die Frage, ob eine solche Sonderabgabe, die sich im Wesentlichen an die Allgemeinheit richte, finanzverfassungsrechtlich zulässig sei.

Daher schlägt Hill eine Finanzierung aus Steuermitteln vor. "Die Abgabe sollte weder an Geräte noch an Haushalte gekoppelt werden, sondern an den Besitz von Objekten wie Wohnungen oder Büros." Die Daten der Eigentümer stünden im Grundbuch, das aufwendige und datenschutzrechtlich problematische Verfahren zur Erfassung aller Wohnenden entfiele.

Vermieter könnten die entstehende Kostenbelastungen über die Nebenkostenabrechnungen an ihre Mieter weitergeben, so wie sie es mit der Grundsteuer auch tun, so Hill. Vermieter, die die Rundfunkgebühren nicht an ihre gebührenbefreiten Mieter weitergeben können, bekämen diese vom Finanzamt erstattet. "Die Probleme des Gebührenrechts wären so gelöst und die Praxis des Gebühreneinzugs deutlich vereinfacht. Die Institution GEZ wäre ebenso hinfällig wie die Kontrolleure an den Haustüren."

Da diese neue Form der Finanzierung eine Steuer wäre, müsste das Grundgesetz geändert werden, um die Steuergesetzgebung in der Bund-Länder-Kompetenzverteilung zu ermöglichen. "Das klingt schwierig. Doch eine nachhaltige neue Gebührenregelung, die anschließend einfach zu handhaben ist und auf breite Akzeptanz stößt, sollte diese Mühe wert sein", so Hill.

Wenn sich die objektbezogene Abgabe als der beste Weg zu einer gesicherten Zukunft des dualen Rundfunksystems in Deutschland bestätigte, werde die Einführung als Steuer anfangs auf Kritik stoßen langfristig aber die Basis für eine breite Akzeptanz und einen gesicherten Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeuten, sagte Hill.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: GEZ will ihr Image aufpolieren
Beitrag von: SiLæncer am 02 Februar, 2010, 18:28
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) will ihr schlechtes Image aufpolieren und sucht über das Debattenportal "gez-meine-meinung.de" den Kontakt zu Kritikern und Befürwortern der Rundfunkgebühren.

Die GEZ sucht mit der neuen Website die Nähe zu jüngeren Menschen, die in Online-Netzwerken, Foren und Blogs aktiv sind sowie zu jungen Erstanmeldern. Das Angebot umfasst neben Informationen zum Thema Rundfunkgebühren auch einen Mitarbeiterblog sowie Experten-Chats. Darüber hinaus bietet ein Diskussionsforum Raum für Kritik und offenen Meinungsaustausch.

Lockere Mitarbeiter-Blogs sollen den Gebühreneintreibern offenbar ein sympathischeres Gesicht verleihen. In der Rubrik "Warum GEZahlt?" sind zehn Gründe für die Rundfunkgebühr aufgelistet. Den ersten Experten-Chat bestreitet Adalbert von Cramm, Leiter der GEZ-Abteilung "Gebühreneinzug, Teilnehmerbetreuung und Marketing", der Termin ist am Montag, 22. Februar, von 17 bis 19 Uhr.

Außerdem läuft auf der Seite ein GEZ-Werbespot. Der Clip ist auch auf beliebten Video-Plattformen wie Youtube, Clipfish und Myvideo zu sehen. Dabei wird der Zuschauer zunächst Zeuge eines knallharten Boxkampfes, der plötzlich eine überraschende Wende nimmt. "Ich könnte mir vorstellen, dass der Viralspot sehr gut bei unseren Zuschauern ankommen wird", sagt Harald Zulauf, Chef der Firma Media Consulta, die die Webseite gestaltet hat.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Re: GEZ will ihr Image aufpolieren
Beitrag von: stuart am 02 Februar, 2010, 19:39
Von was träumen die sonnst noch...  ;D  ???  ;D
Titel: Re: GEZ will ihr Image aufpolieren
Beitrag von: spoke1 am 02 Februar, 2010, 20:00
In dem Blog möchte ich nicht moderieren müssen. Vor Allem kann man den Mods nur wünschen das deren reale Identität nie an die Öffentlichkeit kommt. Ich kann mir gut vorstellen das es Mitbürger gibt die für Mitstreiter einer solchen Plattform Szenen aus " Das Leben des Brian" nachstellen möchten  ;D Tip: bleibt friedlich, nehmt runde Steine  ;)
Ansonsten halte ich die Idee wie auch die Institution GEZ samt Gebühren für Müll und völlig überholt! Die gibt es nur noch damit einige Leutchen ihr gutes Gehalt nicht missen müssen. Aber solche Vereine gibt es in "D" ja mehrere.....
Titel: Re: GEZ will ihr Image aufpolieren
Beitrag von: Jürgen am 03 Februar, 2010, 00:14
Mir gefällt die Rundfunk- und Fernseh-Gebühr auch nicht.
Noch weit weniger die Eintreiber-Organisation.
Insbesondere halte ich - in Anbetracht des verbreitet gesendeten geistlosen Mülls - die Höhe der Gebühren für deutlich übertrieben und die Befreiungskriterien für grob asozial, weil schon die geringste Überschreitung der Hartz4-Grenze die Zahlungspflicht in voller Höhe bedingt, selbst wenn danach bzw. dadurch diese Grenze wieder unterschritten wird. Dadurch ist oft sogar ein Ein-Euro-Jobber voll dran...  
Dass Arme für Silbereisen, Moik und Telenovelas zahlen sollen, geht für mich auf keine Kuhhaut.
Sowas passt in meinen Augen nicht zum verfassungsmässigen Auftrag, der allein eine Gebührenpflicht begründen kann.

Aber selbst die bisher rein werbefinanzierten Privaten träumen ja mittlerweile von einer Gebührenfinanzierung, derzeit per HD+.
Daher glaube ich für die nähere Zukunft nicht an ein Ende der Schröpferei, sondern eher an eine Neuverteilung des Kuchens, mit insgesamt steigender Tendenz  ::)
Titel: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert
Beitrag von: SiLæncer am 03 Februar, 2010, 17:44
Besitzer eines funktionsfähigen Fernsehers müssen grundsätzlich Rundfunkgebühren bezahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Besitzer eines funktionierenden TV-Gerätes müssen Rundfunkgebühren bezahlen. Das gilt auch, wenn der Nutzer kein DVB-T-Empfangsgerät mehr besitzt. Die Pflicht zur Zahlung an die GEZ endet erst, wenn der Besitzer das Gerät weggibt und dies der GEZ mitteilt. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Urteil, über das die "Neue Juristische Wochenschrift" berichtet (Az.: VG 27 K 200/09).

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger seit 1976 einen Fernseher besessen. Nachdem ihm im Juli 2005 das DVB-T-Empfangsgerät gestohlen worden war, hatte der Mann der Rundfunkanstalt mitgeteilt, künftig nur noch Radiogebühren zu bezahlen, da er in Berlin keinen Fernsehempfang mehr habe.

Das TV-Gerät wollte der Mann behalten, um es eventuell später wieder zu verwenden. Da die Anstalt diese Begründung nicht akzeptierte klagte er. Das Gericht wies die Klage ab mit der Begründung, maßgeblich sei allein, ob das Fernsehgerät funktionstüchtig sei.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Neues Gebührenmodell: Internetnutzer sollen GEZ voll bezahlen
Beitrag von: stuart am 28 Februar, 2010, 14:12
war da nicht mal was mit: GEZ will ihr schlechtes Image aufpolieren... ???  ???

Für Internet voll GEZ bezahlen (http://carta.info/19672/internet-gez-gebuehr-vollzahler-gebuehrenmodell/)  >:(

Von was träumen die sonnst noch...   :(  ???  :( ...
Titel: Re: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert
Beitrag von: spoke1 am 28 Februar, 2010, 14:29
Zitat
Da die Anstalt diese Begründung nicht akzeptierte klagte er. Das Gericht wies die Klage ab mit der Begründung, maßgeblich sei allein, ob das Fernsehgerät funktionstüchtig sei.

Kann er sich am "Schnee" berauschen. Für mich absolut nicht nachvollziehbar was die Entscheidung angeht.
Titel: Verstößt die GEZ gegen das Grundgesetz?
Beitrag von: SiLæncer am 15 März, 2010, 13:58
Kürzlich wurden erste Stimmen laut die behaupten, die GEZ würde gegen Artikel 20 Absatz vier des Grundgesetzes verstoßen. Kann man die Gebühreneinzugzentrale (GEZ) so tatsächlich abschaffen?

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist eine öffentlich-rechtlich organisierte Verwaltungsgemeinschaft diverser Rundfunkanstalten. Wird man diese Behörde mithilfe des Grundgesetzes beseitigen können? Autor Bernd Höcker glaubt, dass es möglich sei. Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes lautet: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Journalist und GEZ-Kritiker Bernd Höcker geht die einzelnen Tatbestandsmerkmale durch, um zu prüfen, ob der Widerstand gegen die GEZ gerechtfertigt ist. Seiner Meinung nach beseitigt die GEZ in vielfacher Hinsicht die Ordnung und verstößt gegen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Die Rundfunkgebührenbeauftragten werden bei ihrer Jagd nach Schwarzsehern pro Erfolgsfall bezahlt. Laut Art 33 Abs. 4 GG dürfen hoheitsberechtigte Befugnisse nur Personen anvertraut werden, die dem öffentlichen Dienst angehören. Personen könnten demnach nicht auf freiberuflicher Basis oder als Angestellte mit einer Kopfpauschale entlohnt werden. Herr Höcker sieht in zahlreichen Einzelfällen der GEZ auch das Rechtsstaatsprinzip nicht mehr als gewahrt an. Die erfolgte Abmahnung gegen seine Webseite sieht er als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Er hätte rückwirkend nach über zwei Jahren seine Berichterstattung über seine Zwangsanmeldung aus dem Netz entfernen müssen. Sechzig Tage Gefängnis sollte auf Antrag des NDR ein anderer Bürger erhalten, weil er öffentlich seine Sendeanstalt als „raffgierige Propagandaanstalt“ bezeichnete.

Der Hamburger Journalist Höcker sieht insbesondere den Wettbewerb zwischen den öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern bedroht. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkgebühren würden gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen, wonach die Freiheit des einen nicht die Freiheit des anderen bedrohen oder zerschlagen darf. Die Privatsender haben aber keinen Anspruch auf sieben Milliarden Euro Gebühren jährlich. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten verfügen sogar über eine sogenannte "Bestandsgarantie". Sie können theoretisch gesehen nicht in Konkurs gehen, egal wie gut oder schlecht sie wirtschaften. Bei der privaten Konkurrenz bleibt kaum Luft zum atmen übrig. Betrachtet man die Einschaltquoten, so liegen diese bei den Zuschauern dennoch weit vorne.

Abhilfe egal aus welcher Richtung ist nicht in Sicht. Weder die Politik, die Justiz, jegliche Behörden, Polizeibeamte oder Staatsanwälte waren bisher bereit, an der bestehenden Situation etwas zu ändern. Da auch Volksentscheide, Petitionsausschüsse, die Rundfunkanstalten selbst oder das Bundesverfassungsgericht nichts an den Gegebenheiten rütteln werden, ist keine Abhilfe möglich. Dementsprechend hätten alle Deutschen das Recht zum Widerstand. Dieser könnte in vielfacher Art durchgeführt werden. Von der Anforderung einer Dateneinsicht, dem Gang zur Landtagswahl in NRW, dem Schreiben von öffentlichen E-Mails bis zum simplen Abmelden der Geräte werden zahlreiche Wege aufgezeigt, um seinen Widerstand zum Ausdruck zu bringen. Vorgeschlagen werden aber auch härtere Gangarten wie die Erstattung von Strafanzeigen, Beschwerden bei den Staatskanzleien oder der Versand von Käse an die Rundfunkanstalten.

Alles Käse oder hat der juristische Einwand Aussicht auf Erfolg? Egal ob die GEZ tatsächlich gesetzeskonform ist und welchen der zehn vorgeschlagenen Wege man einschlagen möchte. Es ist durchaus sinnvoll, ein paar Minuten über den Sinn oder Unsinn dieser Einrichtung nachzudenken. Einfach nur jeden Monat aufs Neue die Zeche zu bezahlen erscheint auf Dauer nicht genug. Schon Bertold Brecht sagte einst: "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht."

Quelle : www.gulli.com
Titel: "GEZ auf 20 Euro, dafür Fernsehen werbefrei"
Beitrag von: SiLæncer am 15 März, 2010, 20:46
Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck (SPD), hat sich eine umfassende Reform der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender vorgenommen. Ab 2017 sollen die Sender auf Werbung verzichten, dafür will er die GEZ-Gebühren auf 20 Euro monatlich anheben.

Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen schrittweise auf die Ausstrahlung von Werbung verzichten. Ab 2013 soll an Sonntagen und Feiertagen sowie generell ab 20 Uhr keine Werbung mehr zu sehen sein. Nur bei sehr zuschauerträchtigen Sendungen wie den Olympischen Spielen, der Fußball-WM etc. soll es Ausnahmen geben. In den beiden Jahren danach sollen die Werbezeiten halbiert werden. Ab 2017 wäre nach Becks Vorstellung dann ganz Schluss mit der Werbung.

Um dies zu finanzieren, sollen die GEZ-Gebühren auf knapp unter 20 Euro angehoben werden. Dies bestätigte gegenüber DCRS Online auch der Vorsitzende der SPD-Medienkommission, Marc Jan Eumann. Die SPD plädiert derzeit für eine Abkehr von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr hin zu einer Gebührenplicht, die sich pro Haushalt berechnen soll. Man spricht von einer Anhebung des prozentualen Finanzausgleichs von derzeit 1% des Gebührenaufkommens. Ganz neu sind seine Pläne nicht. Kurt Beck sprach sich schon vor etwas über zwei Jahren für eine moderate Erhöhung der Rundfunkgebühren aus. (gulli:News berichtete!)

Für uns Konsumenten würde sich unterm Strich bis auf die angehobene Gebühr nichts ändern. Lediglich die bisher eingesetzten Kontrollmechanismen wären bei einer Neuordnung der Rundfunkfinanzierung nicht mehr erforderlich. Die GEZ-Fahnder müssten sich demnach für ihren Broterwerb eine andere Beschäftigung suchen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: "GEZ auf 20 Euro, dafür Fernsehen werbefrei"
Beitrag von: ritschibie am 15 März, 2010, 21:19
Goldrichtig!!!

Dann könnte man H. Schmidt's vielbeachteten wöchentlichen Auftritt mit moderaten 20 Mio. €/Jahr vergüten.
Das wäre ein gerechter Lohn! Den Grand Prix könnte man auch gleich aufwerten und an die Seite Gottschalks (statt der Colorado-Bären) neben der Hunzicker auch noch die Klum pflanzen (mit niederpreisigen 1 Mio. €/Sendung). Da zahle ich gerne die Gebühren, wenn für's Geld auch Qualität geboten wird! :laugh:
Titel: Re: "GEZ auf 20 Euro, dafür Fernsehen werbefrei"
Beitrag von: dvb_ss2 am 15 März, 2010, 22:30
Ach was waren das noch für schöne Zeiten, als man noch wusste wann Werbung lief und man ansonsten seine Ruhe davor hatte! ;)

dvb_ss2
Titel: Öffentlich-Rechtliche lehnen Werbeverbot strikt ab
Beitrag von: SiLæncer am 17 März, 2010, 18:41
ARD und ZDF  setzen sich gegen geplante Werbeverbote zur Wehr. "Die Diskussion über ein neues Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollte man nicht vermischen mit der Forderung nach einem Werbeverbot für ARD und ZDF".

Das sagte der Geschäftsführer von ARD-Werbung Sales & Services, Bernhard Cromm, am Mittwoch in einer gemeinsamen Stellungnahme beider Anstalten. Werbeverbote seien Gift für die Konjunktur. Die Diskussion hatte der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), Anfang der Woche angestoßen. Sein Vorschlag: ARD und ZDF sollten schrittweise werbefrei werden (SAT+KABEL berichtete).

ZDF: Öffentlich-rechtliches Werbeverbot kein Konjunkturtreiber für Privatsender

"Das wäre eine Stärkung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in seinem Profil sowie eine Verbesserung der Einnahmesituation für die Privaten", hatte der Chef von Becks Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, am Montag gesagt.

Dem widersprach Hans-Joachim Strauch, Geschäftsführer der ZDF Werbefernsehen GmbH: "Die Behauptung, dass ein Verbot von Werbung den privaten Medienunternehmen zugutekäme, ist (...) hinreichend widerlegt." Bei einem Werbeverbot würden die Unternehmen nicht etwa mehr Werbung bei Privatsendern schalten, sondern wegen der unterschiedlichen Zielgruppen von Privaten und Öffentlich-Rechtlichen einfach die Werbegelder einsparen.

Außerdem verwiesen ARD und ZDF darauf, dass bei einem Werbeverbot die Rundfunkgebühr um 1,42 Euro steigen würde. Derzeit liegt die Gebühr für Besitzer von TV-Geräten bei 17,98 Euro.

Noch kein konkreter Zeitplan - Länder beraten am 9. Juni

Es gibt noch keinen konkreten Zeitplan zur Einführung der Werbefreiheit. Der Branchendienst "Kontakter"  berichtete allerdings, in der Rundfunkkommission herrsche Konsens darüber, dass ab 2013 Sponsoring nach 20.00 Uhr, wie etwa aus dem ZDF-"Sportstudio" bekannt, und an Sonn- und Feiertagen aus dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen verbannt wird. Ausgenommen davon sollen große Sportveranstaltungen sein. Anschließend soll nach Becks Vorstellungen die Werbung schrittweise komplett verschwinden.

Das Thema steht bei der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder am 9. Juni auf der Tagesordnung. Diese Kommission, bestehend aus Vertretern der Länder, erarbeitet den neuen Rundfunkstaatsvertrag, der auch die Gebührenhöhe ab dem Jahr 2013 festlegt.

Quelle: SAT+KABEL
Titel: GEZ-Fahnder ließ Unterlagen liegen: Datenschutz anyone?
Beitrag von: SiLæncer am 26 März, 2010, 14:17
Ein Autohändler im hessischen Alsfeld staunte nicht schlecht über den gelebten Datenschutz der GEZ. Ein freier Mitarbeiter vom Hessischen Rundfunk ließ einen Stapel Karteikarten mit persönlichen Daten im Auto liegen.Der empörte Händler wartet bis heute auf seinen Anruf.

Der freiberufliche Mitarbeiter der GEZ hatte in Alsfeld ein Auto kaufen wollen. Kurz nach dem Kauf wurde der Vertrag wieder rückgängig gemacht, das Fahrzeug wurde zum Autohaus zurückgebracht. Stunden später fiel einem Mitarbeiter der den Wagen säubern sollte die Karteikarten auf, die der Kunde vergessen hatte. Im PKW lagen Unterlagen für den Gebühreneinzug des Hessischen Rundfunks (HR). Nebst einem ausgefüllten Anmeldeschein fanden sich dort Daten wie Namen, Adressen, Bankverbindungen und verwandtschaftliche Verhältnisse von Vogelsberger Einwohnern. Bei diesen Personen sollte offenbar geprüft werden, ob sie über ein empfangsbereites Fernseh- oder Radiogerät verfügen.

Der Autohändler war über seinen Fund sehr verärgert: "So eine Schlamperei! So leichtfertig gehen Mitarbeiter der GEZ also mit unseren Daten um! Aber an der Tür gegenüber den Leuten den Dicken machen!" Beim Hessischen Rundfunk korrigierte man, es sei ein Mitarbeiter des HR und nicht der GEZ gewesen. Die öffentlich-rechtlichen Sender des jeweiligen Bundeslandes wären für derartige Aufgaben selbst zuständig. Das Verhalten des auf Provisionsbasis arbeitenden Mannes würde natürlich "nicht gehen". Aber räumt man ein, das wäre ein Einzelfall.

Die zuständige Abteilungsleiterin des HR macht sich gegenüber dem Kreis-Anzeiger aus Nidda (http://www.kreis-anzeiger.de/lokales/aus-der-nachbarschaft/alsfeld/8661828.htm) für ihren Mitarbeiter stark. Schließlich habe dieser die Karten nicht in den Müll oder auf die Straße geworfen, sondern lediglich im Auto liegen gelassen. Die Freude vieler Datenschützer darüber dürfte sich dennoch stark in Grenzen halten. Der Witz ist aber: Bis dato hat sich der zuständige Freiberufler nicht einmal beim Autohaus gemeldet. Der Hessische Rundfunk darf die Karteiblätter jetzt selber abholen. Offensichtlich hat der säumige GEZ-Fahnder seine Papiere bis heute nicht vermisst.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Rundfunkgebührenzahler kritisieren Umgang mit Rundfunkgebühren
Beitrag von: SiLæncer am 09 April, 2010, 12:29
Die Rundfunkgebührenzahler Deutschland (RFGZ DE) mahnen den maßvollen Umgang der Rundfunkgebühren für Werbezwecke an.

Zunehmend werde Plakatwerbung für die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehprogramme eingesetzt. Dabei stünden Vorabendserien oder Frühstückskomödien im Radio im Vordergrund. Diese entsprächen inhaltlich und in ihrer Qualität den zeitgleichen Programmen der Privatsender, die jedoch nicht mit Gebührengeldern beworben würden, kritisiert der RFGZ.

Besonders fragwürdig sei die Werbung des Radiosenders NDR 2, der seine Frühstückskomödie "Frühstück bei Stefanie" mit einem vorurteilsbehafteten Comic-Bild bewerbe. Die Protagonisten der werktäglichen Sendung sind Dauergäste in einem Bistro. "Die intelligent inszenierten zwei Minuten beziehen ihren Witz und Nutzen für die Werbewirtschaft aus den mangelhaften kulturellen und geistigen Kompetenzen der Figuren", erläutert Norbert Simon, Mediensprecher der RFGZ. "Wie witzig es ist, dass das Bildungsniveau in Deutschland dramatisch sinkt, ist ein eigenes Thema. Dass das angeblich niveauvollere Programm des NDR 2 das zur Bespaßung seines Publikums verwendet, zumindest fragwürdig".

Besonders auffällig sei allerdings, dass sich die Themen der Sendungen zunehmend um Produkte drehten, die namentlich mehr oder minder beiläufig in die Dialoge eingebettet seien. Es dränge sich der Verdacht auf, dass die hohen Werbemaßnahmen für das Programm als flankierende Maßnahmen für die eigentlichen Botschaften gedacht seien: Der Förderung der besprochenen Produkte. Das geschehe nicht mehr beiläufig. "Schleichwerbung kann man es nicht mehr nennen, wenn ein Produktname gleich mehrfach hintereinander wiederholt wird", führt Simon aus.

Die RFGZ habe Sendungen des NDR dokumentiert, in denen Produktnamen und Firmen namentlich erwähnt würden. Eine allgemeinere, produktneutrale Formulierung sei dabei jederzeit möglich gewesen, findet die Interessensgemeinschaft. "Die hohe Dichte der Produktnennungen legt den von den RFGZ geäußerten Verdacht der Schleichwerbung für Unternehmen zumindest nah", heißt es.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Keine GEZ-Gebühr für Behindertentransporter-Radios
Beitrag von: ritschibie am 28 April, 2010, 17:01
Für Autoradios in Behindertentransportern muss keine GEZ-Gebühr bezahlt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden.

(http://res.magnus.de/res/_2/2/f/d/103859.jpg)

Zwei gemeinnützige Träger von Behinderteneinrichtungen hatten gegen den Westdeutschen Rundfunk geklagt, der die GEZ-Gebühr eintreiben wollte. Solange ein Fahrzeug ausschließlich zur Beförderung von Behinderten genutzt werde, dürfe die Autoradio-Rundfunkgebühr nicht verlangt werden, urteilten die Richter. In der Vorinstanz hatte das Oberverwaltungsgericht Münster zuungunsten der Behinderteneinrichtungen entschieden.

Quelle: SAT+KABEL
Titel: Gutachten: Rundfunkgebührenmodell kann geändert werden
Beitrag von: SiLæncer am 01 Mai, 2010, 17:10
Wie der Spiegel vorab (http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,692421,00.html) berichtet, wird der Heidelberger Verfassungsrechtler Professor Paul Kirchhof in der kommenden Woche ein Gutachten vorstellen, das die verfassungsrechtlichen Zweifel an einer Änderung des bestehenden Rundfunkgebührenmodells ausräumt. Das könnte den Weg frei machen für eine Reform von der derzeitigen gerätebezogenen Abgabe hin zu einer Haushaltsabgabe.

Das bisherige Modell steht unter anderem in der Kritik, weil es aus der Vor-Internet-Zeit stammt und auch rein dienstlich genutzte PCs als Rundfunkempfänger klassifiziert. Weil man damit per Internet-Streaming Radio und Fernsehen empfangen kann, seien auch Gebühren fällig. Mit einem neuen Modell könne auch das Image der Rundfunkgebühr und der Gebühreneinzugszentrale GEZ aufgebessert werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: GEZ & Behinderte: Lauter die Kassen nie klingeln?
Beitrag von: SiLæncer am 05 Mai, 2010, 21:40
Die GEZ versuchte anhaltend eine junge behinderte Frau aus Rott zur Kasse zu bitten. Auch von ihrem minimalen Monatseinkommen in Höhe von 180 Euro ließ man sich nicht vom Vorhaben abbringen.

Das Oberbayerische Volksblatt berichtet von einem Fall einer zu 100 Prozent behinderten Frau. Obwohl sie mit dem geringfügigen Einkommen aus der Behindertenwerkstatt auskommen muss, erhält sie von der GEZ ständig Rechnungen und Mahnungen. Der Vater in Funktion ihres Betreuers versuchte andauernd, die Gebühreneinzugszentrale davon zu überzeugen, dass sie aufgrund ihrer Behinderung keine Gebühren entrichten muss. Das hat die GEZ nicht davon abgehalten, die 29-jährige Frau ständig weiter mit Briefen zu behelligen.

Eines Tages bekam ihr Vater den Hinweis, er soll sie dort als Teilnehmerin anmelden und zeitgleich ihre Befreiung beantragen. Seine Hoffnung: Die lästigen Briefe hätten endlich ein Ende. Nach nur drei Monaten war der nächste Brief im Kasten, der Sachverhalt müsse von ihm neu belegt werden. Fraglich, wie sich eine derartige Behinderung in dieser Zeitspanne ändern soll. Eine langfristige Befreiung sei aber nur mithilfe eines sogenannten RF-Kennzeichens im Schwerbehindertenausweis möglich. Dieses Kennzeichen erhalten aber nur diejenigen, die unter einer erheblichen Hör- oder Sehbehinderung leiden oder die eigene Wohnung nicht verlassen können. Diese Voraussetzungen sind bei Monika glücklicherweise nicht gegeben.

Auf die Anfrage der Zeitung wollte man sich bei der GEZ nicht äußern. Die juristische Stellungnahme besagt allerdings, nur auf Basis des Grundsicherungsbescheides sei eine einjährige Befreiung möglich. Da das geringfügige Einkommen aber jedes Jahr aufs Neue nachgewiesen werden muss, wird dem Vater der Aufwand nicht abgenommen. Dieser hat mittlerweile resigniert und wird folglich für seine Tochter bis an sein Lebensende regelmäßig die Befreiungsanträge an die GEZ stellen.

Tut er das nicht, folgt kurze Zeit später die nächste Mahnung.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Gutachten: Rundfunkfinanzierung durch Haushaltsabgabe
Beitrag von: SiLæncer am 06 Mai, 2010, 16:27
"Die gegenwärtige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags muss reformiert werden". Mit diesen Worten leitet der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof die Abschlussthesen seines 85-seitigen Gutachtens (PDF-Datei (http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=1454042/property=download/nid=8236/5envxa/Gutachten+zur+Rundfunkfinanzierung.pdf)) zur Finanzierung  des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein, das am Donnerstag in Berlin von ARD, ZDF und Deutschlandradio vorgestellt wurde. Kirchhof kommt darin zu dem erwarteten  Schluss, dass es einen einfachen und verfassungsrechtlich unbedenklichen Weg zu dieser notwendigen Reform gibt: die Abkehr von der gerätebezogenen Gebühr zugunsten einer Haushaltsabgabe, die der Jurist "Rundfunkbeitrag" nennen möchte.

"Die bisherige Rundfunkgebühr beruht auf der Vorstellung, dass ein Radio und ein Fernsehgerät den Informationsmittelpunkt eines Haushalts bilden", führt der Jurist aus. Die Kopplung dieser Gebühr an Empfangsgeräten bezeichnet Kirchhof als "Systemfehler", der "unter den Bedingungen moderner Technik" in "die Verfassungwidrigkeit" führe, weil die alte Gebührenordnung mit der "Funktionsvielfalt der Empfangsgeräte" und ihrer "leichten Transportierbarkeit" überfordert ist. Die Unterscheidung zwischen herkömmlichen Empfangsgeräten und den "neuartigen Geräten" lasse sich "nicht mehr aufrechterhalten".

Kirchhofs Fazit: Weg mit der Gerätegebühr, stattdessen soll eine Haushalts- oder Betriebsabgabe die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems sichern. Ein solchermaßen "schonende Korrektur" vermeide auch "Probleme mit dem europäischen Wettbewerbsrecht". Die Haushaltsabgabe hat nach Ansicht des Gutachters den weiteren Vorteil, dass sie "neue Plausibilität" gewinnt und "einen einfachen und verlässlichen Vollzug" ermöglicht. Die ungeliebte Gebühreneinzugszentrale dürfte damit weitgehend überflüssig werden. Beim Gebühreneinzug sieht der Verfassungsrechtler ohnehin "schwere Erhebungsdefizite", die der Akzeptanz einer Abgabe nicht zuträglich seien - wie zum Beispiel die vielen Rechtsstreitigkeiten um die Gebühr für beruflich genutzte PCs zeigen.

Der neue Rundfunkbeitrag sollte nach den Vorstellungen Kirchhofs "entsprechend der gewohnten Last" bemessen werden. Für sozial Schwache zieht das Gutachten eine Erstattung der Abgabe über die Sozialleistungen einer Ausnahmeregelung vor. Zudem schlägt Kirchhof individuelle Ausnahmemöglichkeiten vor, die aber klar einzugrenzen seien - er nennt hier als Beispiele die "Almhütte im Funkloch" oder eine "lange Abwesenheit". Eine als Alternative dazu denkbare weniger konkret gefasste Härtefallregelung müsse exemplarisch veranschaulicht und dann im Einzelfall entschieden werden.

ARD und ZDF sind als Auftraggeber des Gutachtens zufrieden mit dem Ergebnis – schließlich stellt Kirchhof die Finanzierung nicht grundsätzlich in Frage, auch die Gebührenhöhe soll im bekannten Rahmen zu bleiben. Auch die SPD begrüßte das Gutachten. Die Sozialdemokraten hatten sich im März in einem Positionspapier für eine "behutsame Abkehr" von der gerätebezogenen Gebühr ausgesprochen. Die Debatte um eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird an dieser Stelle allerdings nicht geführt.

"Mit dem Gutachten wird ein überzeugender, verfassungsrechtlich gangbarer Weg beschrieben", erklärte ARD-Chef Peter Boudgoust. "Allerdings bedarf die Ausgestaltung eines zukunftsfähigen Modells an vielen Stellen noch der Konkretisierung durch den Gesetzgeber." ZDF-Intendant Markus Schächter sieht ebenfalls nun die Politik am Zug: "Es ist nun Sache der Politik, ihre Schlüsse aus der vorliegenden Expertise zu ziehen." Die Sender sehen "aufgrund der beginnenden Erosion bei den Gebühreneinnahmen" Handlungsbedarf. Die Rundfunkkommission der Länder soll sich am 9. Juni mit der Reform und dem Gutachten befassen.

Quelle : www.heise.de
Titel: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
Beitrag von: SiLæncer am 07 Mai, 2010, 14:03
Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat entschieden, dass die bloße Abmeldung von der Gebühreneinzugszentrale nicht reicht, um keine Rundfunkgebühren mehr zu bezahlen. Der Betroffene muss darlegen, dass es in seinem Haushalt keine Geräte gibt.

Mit Urteil vom 8.10.2009 hat das Verwaltungsgericht Saarlouis entschieden, dass eine Rundfunkgebührenpflicht trotz Abmeldung von Rundfunkgeräten bestehen kann.

Das Gericht hält im Leitsatz der Entscheidung fest, dass die Erklärung des Rundfunkteilnehmers, alle in seinem Besitz befindlichen Rundfunkgeräte mit sofortiger Wirkung abgemeldet zu haben, nicht genüge, um ein Ende des Bereithaltens zum Empfang darzutun.

Darüber hinaus bestehe für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) keine Verpflichtung aus Treu und Glauben, den Rundfunkteilnehmer auf die fehlende Wirksamkeit einer solchen Abmeldung hinzuweisen. Nach Ansicht der Richter obliegt es dem Betroffenen, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass er in seinem Haushalt keine empfangsbereiten Rundfunk- und Fernsehgeräte hat.

Problematisch an diesem Urteil ist jedoch ein anderer Umstand. Der Betroffene meldete sich zwar bei der GEZ ab, parallel erklärte er jedoch, dass sich ein Fernseher und zwei Radios weiterhin in seinem Besitz befänden. Nachdem die Abmeldung Ende 2005 erfolgte, erhielt der Kläger im Juni 2006 einen neuen Gebührenbescheid. In diesem wurden rund 161 Euro ausstehende Rundfunkgebühren gefordert.

Es folgten weitere Gebührenbescheide. Widersprüche des Klägers wurden abgewiesen, bis dieser schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichte. Die ausstehenden Forderungen der GEZ waren inzwischen bei 743,30 Euro angelangt. Die negative Entscheidung des Verwaltungsgerichts beruht in erster Linie auf der Äußerung des Klägers, trotz Abmeldung weitere Empfangsgeräte bereitzuhalten.

So heißt es in der Urteilsbegründung: "Wie in dem Urteil der Kammer vom 18.01.2006 - 6 K 172/05 - (S. 7) festgestellt worden ist, hat der Kläger zur damaligen Zeit ein Fernseh- und zwei Radiogeräte zum Empfang bereit gehalten. Er war daher unabhängig von der individuellen Nutzung als Rundfunkteilnehmer gemäß § 1 Abs. 2 RGebStV gebührenpflichtig."

Konkret vermissten die Richter in der Abmeldung eine Erklärung, wieso sich keine Rundfunkgeräte mehr im Besitz des Klägers befanden:

"Die Abmeldung verlangt zudem einen eindeutigen Erklärungsinhalt mit der Schilderung eines individuellen Lebenssachverhalts, aus dem sich unmissverständlich ergibt, dass der die Anzeige abgebende Rundfunkteilnehmer bestimmte Rundfunkempfangsgeräte ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zu Empfang bereithält. Fehlt der korrekte Erklärungsinhalt, so liegt keine wirksame Abmeldung vor."

Da der Kläger bei seiner Abmeldung nicht schilderte, was mit den verbliebenen Geräten passiert sei, wäre die GEZ zurecht von einer weiteren Bereithaltung selbiger ausgegangen. Das Urteil kann hier im Volltext gelesen werden.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
Beitrag von: spoke1 am 07 Mai, 2010, 14:13
Zitat
Konkret vermissten die Richter in der Abmeldung eine Erklärung, wieso sich keine Rundfunkgeräte mehr im Besitz des Klägers befanden

Muss man jetzt vor jedem verk*ckten deutschen Verein die Hose runterlassen? Ich trete aus und fertig! Warum geht ja wohl niemanden etwas an. Letztendlich hat ja jeder selber schuld der sich in deren Fänge begibt. Was Organe wie die GEZ angeht gilt meiner Meinung nach folgende Einstellung: einfach mal Fresse halten und das vom ersten eigenen Gehalt an!

Wie war das noch mit harten Drogen in einigen Bundesländern? Der Besitz ist strafbar aber nicht der Konsum? In meinen Augen ebebnso intelligent
Titel: Bastard aus GEZ und Kopfpauschale
Beitrag von: SiLæncer am 12 Mai, 2010, 12:21
Der Heidelberger Professor Paul Kirchhof will ARD und ZDF zu einem leistungslosen Einkommen verhelfen

Paul Kirchhof hat sich einen Namen damit gemacht, in das Grundgesetz etwas ganz anderes hineinzulesen, als eigentlich drin steht. Den so genannten "Halbteilungsgrundsatz"  zum Beispiel, der besagt, dass niemand mehr als die Hälfte seines Einkommens an Steuern abführen dürfe und der von Verfassungsrichtern nach ihm weitgehend  revidiert wurde. Es ist zu hoffen, dass es dem Heidelberger Professor mit seinem neuen Argumentationskunstwerk ähnlich geht.

Der CDU-nahe Akademiker hat nämlich in der letzten Woche ein Gutachten  veröffentlicht. Bezahlt wurde es von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Und um sie geht es in dem 85 Seiten umfassenden Papier auch. Dass es also möglicherweise nicht ganz neutral ausfallen würde, war zu erwarten. Was aber schließlich herauskam, das heißt für ARD, ZDF und Konsorten unter dem Strich 500 Millionen weniger durch ein Werbeverbot, aber 800 Millionen mehr auf Kosten von Sozialversicherten, Steuerzahlern und Geringverdienern.

Kirchhof gibt in seinem Gutachten nicht nur den bereits seit längerem bekannten Politikerplänen  für die Umwandlung der bisherigen geräteabhängigen Rundfunkgebühr in eine Haushaltspauschale sein licet, sondern macht im Zuge der Argumentation, wie sie seiner Ansicht nach so gestaltet werden kann, dass sie weder dem Grundgesetz noch EU-Vorschriften widerspricht, gleich den Vorschlag, dass man die bisherigen Befreiungen für Transferleistungsempfänger abschaffen solle. Die Betroffenen, so Kirchhof, könnten ja einen Ausgleich von den Sozialkassen bekommen, der über einen Zusatz zum Wohngeld ausgezahlt wird.

Abgesehen davon, dass nicht jeder Transferleistungsempfänger Wohngeld bekommt, sind die Kassen von Renten- und Arbeitslosenversicherung allerdings so chronisch unterfüllt, dass das Problem damit an den Bundeshaushalt delegiert wäre. Kirchhofs Modell bleibt deshalb trotz seiner Begriffssophisterei, mit der er darlegen will, dass eine einkommensabhängige Gebühr eine Steuer (und damit verboten) sei, nichts anderes als eine Steuererhöhung mit Etikettenschwindel. Hinzu kommt, dass ein direkt oder indirekt aus dem Bundeshaushalt gezahlter Sozialausgleich (sei er für die Kopfpauschale im Gesundheitswesen oder für die Haushaltspauschale bei der Rundfunkgebühr) spätestens mit dem Inkrafttreten der "Schuldenbremse" auf den Prüfstand kommt - und dann sehr wahrscheinlich abgeschafft wird.

Doch auch jetzt schon ist der Bundeshaushalt so belastet, dass man sich durchaus fragen kann, warum Kirchhof den Sendern nicht nur die 500 Millionen Euro, die sie bisher mit Werbung erwirtschaften, durch ein leistungsloses Einkommen ersetzen will, sondern auch, warum Sozialversicherte, Steuerzahler und sozial Schwache seinem Modell nach noch einmal 300 Millionen Euro obendrauf legen sollen.

Als ob es den Fall Brender nie gegeben hätte

Es ist allerdings bei weitem nicht die einzige Frage, die in dem Papier offen bleibt: Die Problematik der Staatsferne des öffentlich rechtlichen Rundfunks bügelt Kirchhof beispielsweise nur mit einer sehr verkürzten Wiedergabe der alten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab: Danach ist Staatsferne dann gegeben, wenn der Gesetzgeber "die Rundfunkgesetzgebung von der Abgabengesetzgebung trennt, den Abgabentatbestand in einer Allgemeinheit von hoher Abstraktion regelt und sachfremde Einflüsse auf die Abgabenentscheidungen durch ein Verfahren zurückweist."

Das liest sich ganz so, als ob es den Fall Brender und die dazugehörigen juristischen wie öffentlichen Debatten, inwieweit diese Staatsferne tatsächlich praktisch und nicht nur theoretisch vorhanden ist, nie gegeben hätte. Hubertus Gersdorf etwa, Juraprofessor in Rostock, kam anhand dieses Falles zu dem Ergebnis, dass das ZDF dem Bürger eine staatsfreie Berichterstattung schulde, die jedoch nach derzeitiger Zusammensetzung von Fernsehrat und Verwaltungsrat nicht gegeben sei. Und weil es hieran fehlt, gibt es ihm zufolge auch keine Legitimation, die Bürger zwangsweise zur Finanzierung heranzuziehen. Eigentlich sehr grundlegende und durchaus einschlägige Gedanken eines Kollegen, auf die Kirchhof in seinem Gutachten eingehen hätte müssen.

Die Frage der Staatsferne, die der Heidelberger so beiläufig beiseite schiebt, wird zudem um so wichtiger, als ARD, ZDF und die anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten nach Inkrafttreten des neuen Leistungsschutzrechts die einzigen bundesdeutschen Medien sein werden, auf die sich gefahrlos verlinkt lässt. In diesem Zusammenhang wäre unter anderem die Frage zu prüfen, ob dieses Leistungsschutzrecht in seiner geplanten Form nicht gegen EU-Rundfunkrecht verstößt.

Auch praktisch alle anderen interessanten Probleme spart der Heidelberger Professor auf den 85 Seiten einfach konsequent aus: Dazu gehört die Frage, warum die öffentlich-rechtlichen Sender ihr Angebot nicht einfach verschlüsseln, und nur von Konsumwilligen kassieren, ebenso wie die Tatsache, dass die Ausweitung der Zahlungspflicht auf Computerbenutzer, die bewusst auf Radio und Fernsehen verzichten, zu einer sinkenden Akzeptanz der Gebühr führte und die Qualität der Degeto-, Pilcher-, Knopp-, Volksmusik- und Soap-geprägten Hauptangebote den Effekt hatte, dass immer mehr Menschen das Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überhaupt infrage stellten.

Einsparmöglichkeiten ausgespart

Überwiegend oder ausschließlich Grundversorgung im engeren Sinne bieten nur mehr der Bildungskanal BR alpha und eine Handvoll Radioprogramme wie Bayern 2, Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur. Dabei sind diese echten Grundversorgungssender deutlich billiger, als die Hauptprogramme, die sich spätestens seit den 1990ern hauptsächlich als Konkurrenz zum Privatfernsehen gebärden. Und während das ZDF 2008 mit 1,73 Milliarden fast ein Viertel der GEZ-Gesamteinnahmen verschlang, kam ein Sender wie Deutschlandradio Kultur mit 183 Millionen Euro aus.

Rechnet man großzügige 400 Millionen für einen öffentlich-rechtlichen Bildungskanal, dann wäre eine stattliche Grundversorgung mit einem Fernseh- und drei Radiokanälen schon für deutlich weniger als eine Milliarde Euro zu haben. Ein Bruchteil dessen, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk jetzt kostet - wodurch die Gebühr von 17,98 monatlich auf 2,50 Euro sinken könnte. In solch einem Modell müssten die Hauptsender nicht unbedingt abgewickelt, sondern könnten privatisiert werden. Doch mit der Privatisierung ist es eine seltsame Sache: Einerseits wurden reihenweise natürliche Monopole oder andere dafür völlig ungeeignete Objekte wie die Rentenversicherung (teil)privatisiert, andererseits gibt es zum Fernsehsender ZDF oder zum Programm Das Erste, deren schadlose Privatisierung sich geradezu aufdrängt, nicht einmal eine Debatte darüber. Ein Schelm, wer denkt, dies könnte eventuell mit einer mangelnden "Staatsferne" der Angebote zu tun haben.

Hinzu kommt, dass heute (anders als in der Vergangenheit) statt  eines Informationsmangels ein Informationsüberfluss  herrscht. Deshalb wird sich möglicherweise auch das Bundesverfassungsgericht einmal mit der Frage beschäftigen, inwieweit technologische Neuerungen das verändern, was "Grundversorgung" ist. Und, ob das Vorhalten von Anstalten, die sich (wie unter anderem der Drehbuchskandal  ins Bewusstsein rief) zu Verteilungsnetzwerken entwickelt haben, tatsächlich geeignet, erforderlich und angemessen zur Sicherung solch einer Grundversorgung ist. Ein milderes Mittel als das Kassieren von 7,26 Milliarden Euro Zwangsgebühren wäre schon jetzt in Sicht: Die Abschaffung des Fliegenden  Gerichtsstandes und die Eindämmung von Missbrauchsmöglichkeiten  im Abmahnrecht würden zu einer Stärkung von Presse- und Redefreiheit führen, mit der sich ganz ohne subventionierte Konkurrenz zu Bertelsmann eine bessere Informationsqualität und eine größere Meinungsvielfalt  herstellen ließen.

Aber auf Einsparmöglichkeiten geht das Kirchhof-Gutachten genauso wenig ein wie auf die Geeignetheit, Angemessenheit und Erforderlichkeit der vorhandenen Infrastruktur. Und wahrscheinlich gerade wegen dieses offensichtlichen Mangels bejubelten nicht nur die Funktionäre des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, sondern auch die Manager des privaten und Politiker aller Parteien das Papier: ARD-Chef Peter Boudgoust sprach von einer "logisch nachvollziehbaren Grundidee", die "alle wichtigen verfassungs- und europarechtlichen Aspekte" einbeziehen würde, ZDF-Intendant Markus Schächter fand es "klar und prägnant", der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) meldete, dass er Kirchhofs Pläne "begrüßen" würde und der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen lobte das Werk als "gute Basis für eine fundierte weitere Behandlung des Themas".

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, mehrere FDP-Landespolitiker und die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Tabea Rößner, arbeiten bereits seit längerem auf eine "Haushaltsgebühr" hin. Ihre Begründung dafür ist, wie bei Flat-Tax- und Kopfpauschaleplänen, dass das Modell "einfacher" sei. Nun steht zu erwarten, dass die Ministerpräsidenten der Länder möglicherweise schon in ihrer nächsten Sitzung am 9. Juni Kirchhofs Gutachten in Entwurfsform bringen.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: GEZ soll künftig auch für Privatsender kassieren
Beitrag von: SiLæncer am 13 Mai, 2010, 12:12
Die bayerische Staatsregierung will Teile der Rundfunkgebühr in die Taschen von Lokalsenderbetreibern umleiten

Auf einer Feier zum 25. Gründungsjubiläum der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) enthüllte der CSU-Politiker Siegfried Schneider, dass die Regierung des Freistaats bei der Rundfunkkommission der Länder einen Antrag eingereicht hat, nach dessen Annahme Teile der Rundfunkgebühr in die Taschen von Lokalsenderbetreibern fließen würden. Einen ähnlichen Antrag hatte die bayerische Staatsregierung vor zwei Jahren schon einmal eingereicht und war damit gescheitert. Nun rechnen sich die Befürworter Chancen aus, dass das Vorhaben im Windschatten der Umstellung von der geräteabhängigen Gebühr auf eine Haushaltspauschale möglichst unauffällig mit verabschiedet werden könnte.

Treibende Kraft hinter dem Vorhaben ist Insidern zufolge BLM-Chef Wolf-Dieter Ring, der die Korruptions- und Untätigkeitsvorwürfe der letzten Jahre nicht nur aussitzen, sondern seine Macht als Vorsitzender der Kommission für den Jugendmedienschutz (KJM) und Mitglied der Internet-Enquete-Kommission des Bundestages sogar noch ausbauen konnte. Als Vorbild für die Finanzierung von Privatmedien über Gebühren nennt Ring die Schweiz – dort allerdings gibt es mittlerweile eine Volksinitiative zur Senkung der Rundfunkgebühr auf umgerechnet etwa sechs Euro im Monat, an deren Entstehung die Verwendung der Gelder keinen unbeträchtlichen Einfluss hatte.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Rundfunkgebühren sollen auch ohne Gerät erhoben werden!
Beitrag von: SiLæncer am 14 Mai, 2010, 20:09
Den Kollegen von carta.info ist ein Arbeitsentwurf des Rundfunkgebühren-Staatsvertrags in die Hände gefallen. Darin wird ausdrücklich festgehalten: Rundfunkgebühren sollen pro Haushalt erhoben werden. Es ist egal, ob empfangsbereite Geräte vorhanden sind oder nicht!

Hinter verschlossenen Türen scheinen sich die Bundesländer bereits auf eine Reform der Rundfunkgebühren einzustellen. Zumindest suggeriert dies ein Arbeitsentwurf des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages. Die Kollegen von carta.info haben einen solchen erhalten und publiziert. Die markanteste Änderung im "neuen Vertrag": Der Rundfunkgebührenbeitrag soll zukünftig pro Haushalt erhoben werden.

Sollte an der geplanten Gebührenerhöhung festgehalten werden, würden somit 18 Euro je Haushalt monatlich fällig. Dabei ist nicht mehr entscheidend, ob rundfunkempfangsfähige Geräte vorgehalten werden oder nicht. Laut dem Arbeitsentwurf soll die Rundfunkgebühr durch einen "Rundfunkbeitrag" ersetzt werden. Dieser wird auch weiterhin durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) eingezogen.

Neben regulären Wohnungen soll die Gebühr auch für Zweit- bzw. Ferienwohnungen zu entrichten sein. Als Wohnung wird dabei alles angesehen, das zum "Wohnen oder Schlafen geeignet ist". Laut dem Arbeitsentwurf bleiben die bisher bekannten Beitragsbefreiungsmöglichkeiten bestehen. So werden beispielsweise Sozialhilfe-Empfänger oder Personen mit sehr geringem Einkommen keine Gebühren begleichen müssen.

Bei Betriebsstätten soll eine Staffelung erfolgen. Diese richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter in einem Betrieb. Eine eventuell bestehende Beitragspflicht muss vom Bewohner selbst mitgeteilt werden. Nach Angaben von carta.info handelt es sich hier um einen frühen Entwurf. Am 9. Juni werden die Ministerpräsidenten der Länder weitere Verhandlungen zum Rundfunkgebühren-Staatsvertrag aufnehmen.

Der GEZ-Kritiker Bernd Höcker schrieb kürzlich auf seiner Website als Kommentar zur geplanten Medienabgabe:

"Kirchhofs Expertise führt nicht zu einer Verbesserung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und auch nicht zur Sparsamkeit. Diese Pauschale greift die freie Entscheidung des Bürgers an, sich sein Medium selbst zu wählen, da jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann. Jeder soll nun für Gottschalk, Schmidt und Silbereisen zahlen, auch Menschen, die keine Rundfunkgeräte haben. Man kann dieses geplante Übel auch volkswirtschaftlich ausdrücken: Über sieben Milliarden Euro können nicht frei in den Markt fließen. Kirchhofs Vorschläge sind nicht nur ein Frontalangriff auf die private Fernsehkonkurrenz (das war auch schon die Rundfunkgebühr), sondern auch auf die Printmedien. Es steht eben weniger Geld am Markt für Zeitungen oder Bücher zur Verfügung. Kirchhof propagiert damit die miserabelste Medienpolitik, die man sich vorstellen kann!

Das GEZ-System soll abgeschafft werden, weil keine Akzeptanz in der Bevölkerung dafür mehr existiert. Somit sollte man konsequent sein und Zwangsgeld für dieses ungeliebte System ganz abschaffen. Stattdessen wirbt Kirchhof damit, den Zwang noch weiter zu erhöhen und will uns das auch noch als Fortschritt verkaufen. Armes Volk, das ihm da folgt."


Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: Rundfunkgebühren sollen auch ohne Gerät erhoben werden!
Beitrag von: spoke1 am 14 Mai, 2010, 21:58
Bis eben hatte ich noch gute Laune, jetzt nen dicken Hals, aber so richtig. Wenn ich das mal so kurz überreisse bin ich dann mit 72€ Rundfunkgebühren im Monat dabei. Oder auch 864 Krachas pro Jahr. Wo für sollte ich das zahlen? Weil ich hier Ferienwohnungen (somit für die Gesetzemacher ja Wohnraum) vermiete für die Kurabgaben fällig sind ist automatisch auch ne Berechtigung vorhande dafür GEZ Gebühren zu erheben? Die haben wohl nen Lappen im A*sch!
Ich seh da ne richtig derbe Klagewelle anrollen. Von mir gibt das wie immer nix, höchstens was mit der Hausordnung.
Titel: Re: Rundfunkgebühren sollen auch ohne Gerät erhoben werden!
Beitrag von: Jürgen am 14 Mai, 2010, 23:25
Das Ganze erscheint mir bedenklich nahe an einer von unserem Grundgesetz verbotenen Kopfsteuer.
Titel: Gebührenfahnder europaweit für Haushaltsabgabe
Beitrag von: SiLæncer am 17 Mai, 2010, 12:10
Gebührenfahnder aus 13 Ländern haben sich vor Kurzem zu einer Fachkonferenz in Bonn getroffen und die Zukunft der Gebührenmodelle in Europa diskutiert. Das jüngst veröffentlichte Modell der Haushaltsabgabe ist für viele attraktiv.

Wie die österreichische Tageszeitung "Der Standard" berichtet, sind sich die Gebührensammler einig, dass eine vom Gerät unabhängige TV-Gebühr für viele Länder in Europa notwendig ist. "Wir alle stimmen überein, dass die vom Empfangsgerät abhängige Rundfunkgebühr auf lange Sicht einer geräteunabhängigen Gebühr weichen muss. Ob das nun eine Abgabe für Haushalte, für Bürger oder gar eine Steuer ist", sagte Manfred Kops, Leiter des Instituts für Rundfunkökonomie in Köln, der Zeitung. Nach Bonn geladen hatte Jürgen Menedetter, Chef der ORF-Einzugszentrale GIS (Gebühren Info Service) und Präsident der Broadcasting Fee Association, in der die Gebührensammler aus 13 Länder ihre Erfahrungen und Perspektiven austauschen - viel diskutiert war dabei die Haushaltsabgabe nach dem Gutachten des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof.

Ab 2013 könnte es in Deutschland statt geräteabhängiger GEZ eine Haushaltsabgabe geben. Wie "Der Standard" berichtet, will 2013 auch die Schweiz auf eine vom Gerät unabhängige Rundfunkgebühr umsteigen. Auch in Norwegen plädiere ein Gutachten dafür. Finnland hat demnach den Umstieg beschlossen. In den Niederlanden gibt es seit rund neun Jahren eine Art Haushaltsabgabe. Wie die Zeitung weiter berichtet, diskutieren Österreichs Parlamentsparteien ebenfalls gerade ein neues ORF-Gesetz. Am Rundfunkgebührengesetz werde bisher noch nicht geschraubt. Das Staatssekretariat für Medien wolle Kirchhoffs Gutachten nach Informationen der Zeitung aber dennoch prüfen.

Der Hamburger Rechtswissenschaftler Wolfgang Schulz plädiert laut dem Bericht für eine Steuer: "Vor ein paar Jahren hätte ich eine Rundfunksteuer indiskutabel genannt. Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr kann ich mich mit der Idee anfreunden", zitiert ihn die Zeitung. Mit seiner Einschätzung sei er auf der Konferenz nicht allein gewesen. Eine zweckgebundene Steuer könne europaweit eine Lösung sein.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Kuriose Idee: GEZ-Gebühren an Quoten von ARD/ZDF koppeln
Beitrag von: ritschibie am 22 Mai, 2010, 11:53
Erneut sind Forderungen nach einem schnellen Ende von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk laut geworden - inklusive einer unkonventionellen Gebührenidee. Zudem sollen die Möglichkeiten von ARD und ZFD im Internet begrenzt werden.

(http://www.satundkabel.de/images/stories/news/2010_Bilder/gez_gebaeude.jpg)

Dafür sprachen sich der amtierende Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) und sein Vorgänger Michael Naumann in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Bremer "Weser-Kurier" (Sonntagsausgabe) aus. "Ich bin klar dafür, dass auf Sponsoring und Werbung verzichtet wird", so Neumann. "Die Sender müssen sich entscheiden, ob sie sich über Gebühren finanzieren oder anderweitig", ergänzte Naumann, der derzeit Chefredakteur des Magazins "Cicero" ist.

Um die Konkurrenz zwischen den Anstalten beim Wegfall der Werbung anzustacheln, sollten die Gebührenzahlungen an die Quoten gekoppelt werden: "Man könnte ja die finanzielle Verteilung zwischen ARD und ZDF auch ein wenig nach den Zuschauerzahlen ausrichten, also die Gebühren auch ein Stück kompetitiv machen", erklärte Neumann in der Zeitung.
 
Aktionsradius im Netz auf das "erforderliche Maß beschränken"

Der Kulturstaatsminister will außerdem verhindern, dass die Öffentlich-Rechtlichen mit dem Internet "eine dritte Säule" haben, damit den Markt "verzerre" oder sogar "für sich vereinnahmen". Man müsse den Aktionsradius auf das "erforderliche Maß beschränken", so Neumann. Er warf der Politik gleichzeitig vor, in der Diskussion über mögliche Einschränkungen befangen zu sein: "Sie müssen sehen, dass alle politischen Parteien Mitglieder der Aufsichtsräte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stellen. Wenn es darauf ankommt, ist die Stimmung dort eher für die Anstalten."

Quelle: SAT+KABEL
Titel: Sachsen stellt Bedingungen für GEZ-Reform
Beitrag von: SiLæncer am 31 Mai, 2010, 18:01
Johannes Beermann, Chef der sächsischen Staatskanzlei, hat sich gegen eine finanzielle Mehrbelastung der Bürger durch das neue Gebührenmodell ausgesprochen. Der geplanten Haushaltsabgabe will Sachsen nur unter bestimmten Bedingungen zustimmen.

Sachsens Regierung ist gegen eine Mehrbelastung für die Bürger bei der Gebührenreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Land werde einer Rundfunkabgabe für alle Haushalte nur zustimmen, wenn sie nicht höher sei als die jetzige Gebühr, sagte Staatskanzleichef Johannes Beermann (CDU) dem Nachrichtenmagazin "Focus". "Solange wir nicht wissen, wie hoch die Haushaltsabgabe sein wird, unterschreiben wir nichts", sagte Beermann. Es dürfe zu keiner Mehrbelastung der Bürger kommen. Unter den CDU-geführten Bundesländern herrsche in dieser Frage ein breiter Konsens, berichtet "Die Süddeutsche".

Nach Ansicht Beermanns sollen mit dem neuen Modell die bisherigen Ausnahmen bei der Gebühr weitgehend beseitigt werden. Er sprach sich laut dem Nachrichtenmagazin dafür aus, die Abgabe auch von Hartz-IV-Empfängern zu erheben und gleichzeitig deren Bedarfssätze um den entsprechenden Betrag anzuheben. Die GEZ würde in dem neuen Modell weitgehend überflüssig: "Den Gebührenfahnder, der ins Wohnzimmer will, wird es dann nicht mehr geben. Die GEZ wird künftig weder in der Größe noch in der Intensität erforderlich sein.“ Eine Mediensteuer lehnte Beermann laut der Tageszeitung "Sächsische Zeitung" ab: "Wir wollen die Staatsferne des Rundfunks erhalten!“

Ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof hatte Anfang Mai den Weg für die Haushaltsabgabe frei gemacht. Am 9. Juni sollen die Ministerpräsidenten das weitere Vorgehen beraten und könnten die Reform der GEZ beschließen.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: GEZ-Pauschale soll kommen
Beitrag von: SiLæncer am 06 Juni, 2010, 17:04
Am Mittwoch werden die Ministerpräsidenten wahrscheinlich beschließen, dass in drei Jahren eine einheitliche Haushaltsabgabe das bisherige Gebührenmodell der GEZ ersetzen soll.

Die Gerüchte verdichten sich immer weiter, dass es am Mittwoch zu einer Einigung der Ministerpräsidenten der Länder bezüglich des Gebührenmodells der GEZ kommen wird. Zwar werden keine GEZ-Schnüffler mehr vonnöten sein, dafür fallen auch Gebühren in den Haushalten an, die über keine empfangsbereiten Geräte verfügen. Die taz berichtet, die Gebühr fällt auch für sämtliche Haushaltsgeräte wie Toaster an.

Ab 2013 soll obligatorisch pro Haushalt (17,98 Euro) und bei Firmen gestaffelt nach der Anzahl der Mitarbeiter kassiert werden. Empfänger von Hartz IV dürfen trotz Toaster weiterhin umsonst fernsehen. Die sonst üblichen GEZ-Ermittler, die bei den Schwarzsehern empfangsbereite Geräte erspähen, würden demnach entfallen. Wenn alle Haushalte gezwungenermaßen ihre Medienabgabe abdrücken, muss folglich niemand mehr zum Kontrollieren vorbeikommen. Es spielt dann auch keine Rolle mehr, ob in den jeweiligen Haushalten PCs oder Smartphones existieren oder diese beruflich eingesetzt werden.

Bernd Höcker, der Macher von GEZ-Abschaffen.de plant aktuell eine neue Initiative. Er will am 17. Juni die Server der "Öffis" in die Knie zwingen, sollten genügend Personen seinem Aufruf folgen. Alle Teilnehmer werden zeitgleich ab 20 Uhr den Livestream der Tagesschau verfolgen. Herr Höcker rechnet vor, dass es für die Betreiber bereits ab zirka 30.000 Zuschauern brenzlig werden könnte. Es bleibt abzuwarten, ob der TAGESSCHAU-Guck-Tag! von Erfolg gekrönt wird. Eine Abmahnung dürfte er dafür nicht kassieren. Immerhin wirbt er kostenlos für das Programm der ARD.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: GEZ-Pauschale soll kommen
Beitrag von: spoke1 am 06 Juni, 2010, 20:03
Zitat
Die taz berichtet, die Gebühr fällt auch für sämtliche Haushaltsgeräte wie Toaster an.

Haben die was geraucht? Mir egal, son Hitech hab ich eh nicht.
Titel: Re: GEZ-Pauschale soll kommen
Beitrag von: Jürgen am 06 Juni, 2010, 21:27
Wer, die von der TAZ?
Was für eine Frage...  ::)
Aber nicht gerade selten nutzt das Blatt ein ansonsten fast in Vergessenheit geratenes Mittel - Satire.

Obwohl, ein Toaster eignet sich zwar immer noch nicht zum Empfang öffentlich-rechtlicher Medieninhalte, aber manche moderne Geräte können in der Tat Bildmotive auf das Brot brennen. Solche eignen sich dann natürlich prinzipiell auch zur Reproduktion urheberrechtlich geschützter Werke bzw. von Teilen davon.
Es ist also wohl nur eine Frage der Zeit, bis auf Toaster und Toastbrot eine Medienabgabe fällig wird, um die ausufernde Braunkopiererei auszugleichen.

Jürgen
 
Titel: Re: GEZ-Pauschale soll kommen
Beitrag von: aitnog am 06 Juni, 2010, 22:43
in den augen der gez ist doch alles ein empfangsgeräte, mit dem man empfangen KÖNNTE. also auch ein toaster, weil spule, kondensator und widerstand sind da bestimmt drin und damit is das ding ein rundfunktempfänger, zumindest theoretisch.
Titel: Re: GEZ-Pauschale soll kommen
Beitrag von: Jürgen am 07 Juni, 2010, 08:50
Nö, normalerweise nicht enthalten.
Und vor allem gibt's keine Schaltkreise, die sich auf Rundfunkfrequenzen oberhalb 30 MHz abstimmen oder mit dem Internet verbinden lassen.

BTW, wenn die Fahnder entfielen und der Verwaltungsaufwand deutlich geringer ausfiele, müsste dann die Gebühr nicht sinken?
Und wenn die Rundfunkgebühr in eine Steuer abgewandelt würde, müsste die GEZ nicht komplett abgeschafft werden und statt der künftig das Finanzamt zuständig sein?
Titel: Re: GEZ-Pauschale soll kommen
Beitrag von: dada am 07 Juni, 2010, 12:58
das passt doch sehr gut zu der Idee unserer Regierung, zu Sparzwecken 10000 Beamtenstellen einzusparen. Da soll doch mal jemand sagen, hier würde unüberlegt gehandelt ;D
Titel: Immer mehr gegen GEZ
Beitrag von: SiLæncer am 08 Juni, 2010, 17:55
Die Kritik an der GEZ wird kurz vor der Reform-Beratung der Ministerpräsidenten immer lauter. So fordern Experten, den "Riesenapparat" GEZ mit mehr als 1000 Mitarbeitern abzuschaffen.

"Wenn man zu einer anderen Form der Gebührenerhebung kommt, dann braucht man die GEZ, diesen Riesenapparat, nicht mehr“, zitiert die Nachrichtenagentur dpa den Düsseldorfer Ökonomie-Professor und Chef der Monopolkommission, Justus Haucap.

Die Kölner GEZ zieht für ZDF, ARD-Landesrundfunkanstalten und Deutschlandradio die Gebühren von derzeit 42,5 Millionen Nutzern ein und beschäftigt rund 1 100 Mitarbeiter. "Es stellt sich die Frage, ob die GEZ als Institution wirklich noch nötig ist", so Haucap. Eine Haushaltsabgabe wäre der richtige Weg, meint Haucap. Die Gebühr könne auch durch die Finanzämter aus dem Steueraufkommen entnommen werden.

Eine kleine GEZ-Behörde mit "deutlich abgespeckter Verwaltung" will auch Jürgen Doetz, Präsident des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT). "Damit würde der Berufsstand der GEZ-Sheriffs aussterben. Die sind künftig überflüssig, die Bespitzelung würde aufhören, und das wäre ein großer Vorteil", so Doetz laut dpa. Arbeitslos sollen die GEZ-Mitarbeiter aber nicht werden: Nach Ansicht von Doetz und Haucap soll für sie eine andere Verwendungsmöglichkeit im öffentlichen Dienst gesucht werden.

Erneut hat die FDP eine Medienabgabe gefordert: Die Finanzämter könnten den Einzug als staatliche Aufgabe mitübernehmen, die GEZ solle aufgelöst werden, schlägt der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Burkhardt Müller-Sönksen vor.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: TV-Gebühren: Haushaltsabgabe kommt - GEZ entmachtet
Beitrag von: SiLæncer am 09 Juni, 2010, 17:59
Die Rundfunkgebühr in Deutschland soll grundlegend reformiert werden - weg von einer Gerätegebühr hin zu einer Haushaltsabgabe. Darauf hat sich am Mittwoch wie erwartet die Rundfunkkommission der Länder unter Vorsitz des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) geeinigt.

Künftig soll jeder Haushalt einen einheitlichen Betrag für ARD und ZDF bezahlen, egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind. Die Gebühr soll nicht höher als die bisherigen 17,98 Euro ausfallen. Damit haben die Länder in wichtigen Teilen den Vorschlag des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof aufgegriffen. Der Professor aus Heidelberg hatte die Reform in einem Gutachten für ARD und ZDF als verfassungskonform bewertet. Heute ist die Abgabe an die Art der Empfangsgeräte gekoppelt.

"Ziel der Länder ist es, die Finanzierung für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen, die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich zu reduzieren und vor allem auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer zu schonen", sagten Beck und der Koordinator für die Medienpolitik der unionsgeführten Länder, Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU), laut Mitteilung der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei in Mainz.

Allerdings müssen die Länder sowie die Sendeanstalten nun berechnen, wie hoch in Zukunft die Gebühren ausfallen werden. Bisher nehmen die Anstalten über die Kölner Gebühreneinzugszentrale (GEZ) rund 7,3 Milliarden Euro ein. Die Ausgestaltung der Haushaltsabgabe in ihren Details ist unklar. Auch die Zukunft der GEZ mit ihren rund 1.100 Mitarbeitern ist offen. Klar ist nur, dass die behördenähnliche Organisation entmachtet wird.
 
"Willkommen bei der GEZ"

"Willkommen bei der GEZ" heißt es zwar auf der Internetseite der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Allerdings ist die Gemeinschaftseinrichtung der neun ARD-Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) und des Deutschlandradios bei etlichen Bürgern nicht hoch angesehen.

Ihre Aufgabe besteht darin, die Rundfunkgebühren einzuziehen. Alle Radiohörer und Fernsehzuschauer müssen sie zahlen, eine Befreiung ist nur in bestimmten Fällen möglich, beispielsweise aus sozialen Gründen. Wer mindestens einen Fernseher in seinem Haushalt besitzt, der muss den Höchstbetrag von 17,98 Euro im Monat bezahlen - zusätzliche Radios sind inklusive. Wer nur über ein Radio verfügt, der zahlt monatlich 5,76 Euro; seit 2007 wird diese Radiogebühr auch für Geräte fällig, die per Kabel oder Funk Internetzugang haben.
 
"Neuartige Rundfunkgeräte" wie PCs und Smartphones

Unter diese "neuartigen Rundfunkgeräte" fallen PCs, Laptops und internetfähige Telefone (Smartphones). Die Gebühr wird aber nur fällig, wenn keine herkömmlichen Geräte wie Radio oder TV angemeldet sind. Die GEZ führte nach eigenen Angaben im Jahr 2008 rund 42,5 Millionen Teilnehmerkonten mit 43 Millionen Radios, 37 Millionen Fernsehgeräten und 192.000 neuartigen Rundfunkgeräten. Ihre Gesamterträge beliefen sich im vergangenen Jahr auf etwa 7,26 Milliarden Euro.

Davon erhielten die ARD-Anstalten insgesamt rund 5,35 Milliarden, das ZDF knapp 1,73 Milliarden und das Deutschlandradio etwa 183 Millionen Euro. Die nicht gerade geliebten Kontrolleure, die "Schwarzseher" aufspüren und zu Gebührenzahlern machen sollen, gehören jedoch nicht dazu. Diese werden von den Landesrundfunkanstalten von Haustür zu Haustür geschickt und arbeiten zumeist als freie Mitarbeiter auf Honorarbasis.

Quelle: SAT+KABEL
Titel: Kalte Steuererhöhung im Windschatten der Fußball-WM
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juni, 2010, 09:04
Die Ministerpräsidenten der Länder winken die Umwandlung der geräteabhängigen Rundfunkgebühr in eine Haushaltspauschale durch

Nach ihrer Klausur am Montag verkündeten die Regierungsparteien noch stolz, es werde keine Steuererhöhungen geben – und schon drei Tage darauf wird die erste davon beschlossen. Allerdings handelt es sich um eine heimliche Abgabenerhöhung – und zwar gleich in dreifacher Hinsicht.

Denn zum einen wird die Rundfunkgebühr durch einen Definitionstrick auch dann nicht als Steuer gewertet, wenn sie nicht mehr geräteabhängig, sondern als eine Art Kopfpauschale erhoben wird, und zum anderen verbreitert man durch diese Umstellung die Basis der Zahler, weshalb sich ganz erhebliche Mehreinnahmen ergeben, auch wenn die monatlichen Gebühr von 17,98 Euro belassen wird und die Politik deshalb behaupten kann, es würde sich nicht um eine Erhöhung handeln. Hinzu kommt, dass auch die Gebührenunterscheidung nach Geräten zukünftig entfällt und jeder den Höchstbetrag zahlen muss – ganz gleich ober er einen Fernseher oder nur einen Computer oder ein Radiogerät sein eigen nennt. Lediglich für Zweit- und Ferienwohnungen soll ein ermäßigter Betrag in Höhe von 5,99 Euro fällig werden.

Der Beschluss verzichtet auf die im Haushaltspauschalen-Modell des Heidelberger Professors Paul Kirchhof, empfohlene Streichung der Befreiungsmöglichkeiten für Transferleistungsempfänger. Wegfallen soll allerdings die Befreiung für Blinde und Taube, für die das Programmangebot zwar häufig nur von sehr eingeschränktem Nutzen ist. Auch der von dem Flat-Tax-Apostel geforderte Werbeverzicht kommt nur in ausgesprochen eingeschränkter Form, nämlich als Sponsoringverbot. An Sonn und Feiertagen. Nach 20 Uhr. Und auch dann nur, wenn es sich nicht um Sportsendungen handelt.

Marc Jan Eumann, der Vorsitzende der SPD-Medienkommission, lobte das neue Gebührenmodell im Tonfall eines FDP-Kopfpauschalenbefürworters als "einfacher, transparenter und zukunftsfester". Ob es, wie der Sozialdemokrat prophezeite, auch die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung fördern wird, ist allerdings fraglich: Denn nun werden auch Jene zu Zwangszahlungen herangezogen, die sich bisher dem öffentlich-rechtlichen Angebot durch Geräteabstinenz entzogen.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Re: Kalte Steuererhöhung im Windschatten der Fußball-WM
Beitrag von: spoke1 am 10 Juni, 2010, 12:32
Zitat
sondern als eine Art Kopfpauschale erhoben wird

und genau das ist sie. Von mir KEINEN Cent! Ich erwarte angemessene Reaktionen aus den Reihen des Volkes. Ich werde definitiv klagen.


Zitat
Wegfallen soll allerdings die Befreiung für Blinde und Taube

SEHR RICHTIG!!! Die lungern ja auch sonst in Kinos, Diskotheken und Plattenläden rum, also auch hier von den GEZechten die volle Dröhnung. Mit dem Blindengeld welches den Mehraufwand decken soll hat man auch 'ne Halbierung durchgezogen.
Titel: Kritik an Reform der Rundfunkgebühren
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juni, 2010, 18:18
Während ARD, ZDF und Deutschlandradio die am Mittwoch von den Ministerpräsidenten beschlossene Reform der Rundfunkgebühren erwartungsgemäß begrüßen, wird von anderer Seite heftige Kritik an den Plänen für eine Rundfunkgebührenordnung laut. Vor allem sorgt für Erregung, dass die Regierungschefs die faktische Ausdehnung der Gebührenpflicht auf alle Haushalte unabhängig von der Nutzung des Rundfunkangebots als "einfacher und gerechter" zu verkaufen suchen, während die Chance auf eine echte Reform verschenkt wurde.

"Gebühren für jede Pommesbude", ätzt Robin Meyer-Lucht bei Spiegel Online. Es gehe um die "Stabilisierung des Geschäftsmodells Rundfunkanstalt", "aus der ehemaligen Gebühr für konkrete Gegenleistungen wird eine De-facto-Steuer", die "vor allem das publizistisch-politische Hinterland der Ministerpräsidenten" absichere. Die FAZ, immer auf Kriegsfuß mit den Öffentlich-Rechtlichen, rügt das Freibier für die Öffentlich-Rechtlichen, hält das neue Modell grundsätzlich aber für "sinnvoll". Doch moniert die FAZ den Taschenspielertrick, dass es "sich bei der neuen Gebühr tatsächlich auch um eine Erhöhung" handelt. Nicht nur wird die Basis verbreitert, auch die ermäßigten Gebühren für Radiohörer ohne Fernsehgerät entfallen ganz.

Die privaten Fernsehsender vermissen vor allem das von der Politik eine Weile tatsächlich erwogene Werbeverbot für die Öffentlich-Rechtlichen. Die Reformdiskussion ende "als Rohrkrepierer", urteilte der Vorsitzende des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, am Donnerstag in Berlin. Mit der Reform soll ARD und ZDF auch das Sponsoring von Sendungen nach 20 Uhr verboten werden  – mit Ausnahme von Sportereignissen. Die Medienpolitik habe damit "die Chance für Systemgerechtigkeit vertan und Glaubwürdigkeit verspielt", kritisierte der VPRT weiter.

Die Privatsender fordern seit längerem ein Werbeverbot für ARD und ZDF. Das ist auch ein Anliegen von Kurt Beck (SPD), Vorsitzender der Rundfunkkommission und rheinland-pfälzischer Ministerpräsident. Denn so wäre ein gewisser Quotendruck von den öffentlich-rechtlichen Sendern genommen, da sie nicht mehr mit den Privaten um Werbekunden konkurrieren müssten. Doch der von Beck vorgeschlagene stufenweise Ausstieg aus der Werbung sei am Widerstand der CDU-Ministerpräsidenten gescheitert, kritisierte der Vorsitzende der SPD-Medienkommission, Marc-Jan Eumann, gegenüber dpa.

Auch FDP und Linke kritisierten den Vorstoß, der sich am Gutachten des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof orientiert. Während die Linke das Ganze für "sozial ungerecht" hält, kritisieren die Liberalen, die neue Gebührenordnung sei "der saure alte Wein Marke GEZ in neuen Schläuchen". Denn die Reform führe nicht zu weniger Verwaltungsaufwand für die Gebühreneinzugszentrale. "Es gibt damit kein Ende der Schnüffelei, sondern Schnüffelei ohne Ende. Reformziel muss die Abschaffung der GEZ sein", hatte der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Burkhardt Müller-Sönksen, bereits vor der Entscheidung gesagt.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) mahnte unterdessen, die Qualität des öffentlich-rechtlichen Systems müsse gesichert werden. Es müsse "verhindert werden, dass das Gebührenaufkommen für die Rundfunkanstalten niedriger ausfällt als derzeit", sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Die Gefahr besteht allerdings kaum: Derzeit liegt das Gebührenaufkommen bei rund 7,2 Milliarden Euro. Und der neue Rundfunkstaatsvertrag, der ab 2013 gilt, soll für "Aufkommensneutralität" sorgen. Weniger wird es also nicht. Die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind zufrieden. Die Spardebatte wird in Deutschland an anderer Stelle geführt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Kritik an Reform der Rundfunkgebühren
Beitrag von: spoke1 am 10 Juni, 2010, 19:58
Hmmmm


also ich seh mich doch mittlerweile ERHEBLICH in meinen Grundrechten eingeschränkt. Man sollte wirklich mal prüfen lassen ob man nicht den Ministerpräsidenten mit 'ner persönlichen Anzeige für die Nummer eine verpassen kann. Wenn da noch einn paar mehr Leute mitmachen, alles schön als Einzelvorgang, das schafft Feude bei den Gerichten!
Titel: Re: Kritik an Reform der Rundfunkgebühren
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juni, 2010, 20:15
Nun ja ...eigentlich müsste ja ein sehr lauter Aufschrei durch die Republik gehen ...aber ich glaube viele haben noch gar nicht wirklich mitbekommen bzw. realisiert ...was da auf sie zukommt ...
Titel: Re: Kritik an Reform der Rundfunkgebühren
Beitrag von: ritschibie am 10 Juni, 2010, 23:23
Weiss man bzw. ahnt man schon welche Größenordnung in Euro da auf jeden Haushalt zukommt ???
Titel: Re: Kritik an Reform der Rundfunkgebühren
Beitrag von: SiLæncer am 11 Juni, 2010, 00:12
Die Gebühr soll nicht höher als die bisherigen 17,98 Euro ausfallen.
Titel: Re: Kritik an Reform der Rundfunkgebühren
Beitrag von: Jürgen am 11 Juni, 2010, 00:52
Mag sein.

Aber für manche steigt's eben heftig von der Rundfunk- zur Fernsehgebühr.

Vergessen wir bitte nicht, dass gerade erst ziemlich viele Personen geringen Einkommens schon die Gebührenbefreiung verloren haben, weil bereits eine geringe Überschreitung des Hartz4-Regelsatzes die volle Gebührenpflicht bringt. Das betrifft z.B. Aufstocker mit ihrem Selbstbehalt oder manche Empfänger von Elterngeld.  

Was in meinen Augen auch bisher verdächtigerweise noch gar nicht erwähnt wird, ist die bislang schon verlangte Zusatzgebühr für ein Autoradio im überwiegend beruflich genutzten Fahrzeug und die ebensolche für ein eigenes Radio am Arbeitsplatz. Ebenfalls interessant wäre das Gerät im Kleingarten, der ja meist kein Wohnort sein darf, aber nach Ferienhausklausel zusätzli8ch gebührenpflichtig war.

Weiterhin frage ich mich, ob ein und derselbe mobile Tuner u.U. (wieder) mehrfach gebührenpflichtig werden kann.
Es war nämlich schon früher nicht unbedingt erforderlich, dass jede sog. Empfangsstelle über einen eigenen Tuner verfügt.
Jeder Hotellier weiss das...
Titel: Forderungen nach Gebührensenkung von ARD und ZDF werden laut
Beitrag von: SiLæncer am 11 Juni, 2010, 10:43
Drei FDP-Politiker haben nach der Rundfunkreform und Einführung der Haushaltsabgabe ab 2013 über die "Bild"-Zeitung am Freitag eine Gebührensenkung für den Empfang der Programme von ARD  und ZDF gefordert.

"Alle müssen sparen – da ist es nicht einzusehen, dass sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die kalte Küche möglicherweise Mehreinnahmen in Milliardenhöhe verschaffen. Ich bin für die Haushaltsabgabe, aber mit etwa 15 Euro im Monat pro Haushalt wären ARD und ZDF auch gut bedient", erklärte Silvana Koch-Mehrin (FDP), Vizepräsidentin des EU-Parlaments.

Die FDP-Medienexpertin Burkhardt Müller-Sönksen pflichtete ihr bei: "Wenn in Zukunft viel mehr Beitragszahler herangezogen werden, ist das Mindeste eine Senkung der Gebühr", sagte sie der "Bild"-Zeitung. Ähnlich äußerte sich auch Ingrid Brand-Hückstädt, medienpolitische Sprecherin der FDP in Schleswig-Holstein.

Ab 2013 werden die Gebühren für öffentlich-rechtliche Sender nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt erhoben. Die FDP hatte sich ursprünglich für eine Abgabe pro Person stark gemacht. Ob die Haushaltsabgabe zu Mehreinnahmen von ARD und ZDF führen wird, ist spekulativ. Das Entgelt soll so angepasst werden, dass den gebührenfinanzierten Sendern auch weiterhin rund sieben Milliarden Euro jährlich zur Verfügung stehen. Über die Details im kommenden Rundfunkstaatsvertrag wird in den kommenden Jahren verhandelt.

"Es gibt kein Gesetz und keinen Beschluss, der die TV-Gebühr auf 17,98 festschreibt. Wenn die Einnahmen und die Zahl der Beitragszahler steigen, wäre eine Senkung der GEZ-Beiträge möglich und sogar zwingend, falls die Anstalten keinen Mehrbedarf nachweisen können", sagte Heinz Fischer-Heidlberger, Präsident der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten der "Bild"-Zeitung.

Quelle: SAT+KABEL
Titel: GEZ soll Budget und Personal reduzieren
Beitrag von: SiLæncer am 14 Juni, 2010, 10:30
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) soll im Rahmen der Haushaltsabgabe umstrukturiert werden. Unter anderem sind ein neuer Name und Personalreduzierung für die Behörde geplant.

Im Rahmen der in der vergangenen Woche von den Ministerpräsidenten beschlossenen Reform der Rundfunkgebühren hin zur Haushaltsabgabe wird die Kölner Gebühreneinzugszentrale (GEZ) umstrukturiert, geht aus einem aktuellen Interview des Nachrichtenmagazins "Focus" mit dem GEZ-Geschäftsführer Hans Buchholz hervor.

Der GEZ-Chef kündigte in dem Interview an, dass die Behörde einen neuen Namen bekommen soll. Aber auch Budget und Personal würden reduziert. Der "Wirtschaftswoche" sagte Buchholz: "Nach einer Übergangsphase bis 2014 wird es eine deutliche Reduzierung von Etat und Mitarbeitern geben." Derzeit beträgt der Etat laut dem Bericht rund 164 Millionen Euro, die Zahl der Mitarbeiter liegt bei rund 1 100. Die Haushaltsabgabe werde wohl auch dazu führen, dass zahlreiche der 1 500 sogenannten Gebührenbeauftragten, die als freie Mitarbeiter der Rundfunkanstalten nach Schwarzsehern fahnden, zu Hause bleiben müssen. Die GEZ an sich werde aber nicht abgeschafft: "Es muss eine Stelle geben, die etwa die Beiträge einnimmt, an die Sender weiterleitet, die Kundenkonten verwaltet und Mahnungen schreibt."

Zum schlechten Image seiner Behörde sagte Buchholz dem "Focus": "Wir ziehen Geld von Menschen ein, da wird man nie geliebt." Er verwies darauf, dass die berüchtigten Außendienstmitarbeiter nicht zur GEZ gehörten, sondern zu den Landesrundfunkanstalten.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: GEZ-Abschaffen.de will die Server der ARD abschießen!
Beitrag von: SiLæncer am 17 Juni, 2010, 13:30
Am heutigen Donnerstag ab 20:00 Uhr möchte man die Infrastruktur der ARD zum Glühen bringen. Wenn sich weit mehr als 20.000 Personen die Tagesschau auf ihren PC streamen lassen, könnte dort alles zusammenbrechen.

Das zumindest ist die Hoffnung des Veranstalters, der möglichst viele Personen dazu bringen möchte, die Infrastruktur zum Äußersten zu bringen. Der Journalist Bernd Höcker hinterfragt zudem: „Sind die Angebote von ARD und ZDF im Internet tatsächlich "Rundfunk"?“ Ist lediglich der Livestream einer kurzen Nachrichtensendung mit einem kompletten Angebot vergleichbar? Bis zur endgültigen Einführung der Haushaltspauschale ist ja noch ausschlaggebend, ob internetfähige Computer verfügbar sind oder nicht. So sollen Besitzer von PCs oder Smartphones zur Kasse gebeten werden. Nur wofür überhaupt? Zwar sollen diese Personen auch ohne Fernsehgerät bezahlen, anschauen können sie sich aber nur einen Bruchteil des TV-Programms. Manche Privatsender präsentieren im Internet zumindest einen Ausschnitt ihres Angebots.

Bernd Höcker von GEZ-Abschaffen.de glaubt, die Rundfunkanstalten halten die wahren Belastungsgrenzen ihrer Leitungen geheim, um niemanden herauszufordern. Die heutige Aktion soll also zeigen, dass der Empfang der Tagesschau alles aber kein Rundfunk ist. „Bei echtem Rundfunk können dagegen so viele Zuschauer einschalten, wie sie wollen, es ist immer das Signal empfangbar. Um einmal zu testen, ob die öffentlich-rechtlichen Sender dieses einfache und zwingende Kriterium erfüllen, schlage ich folgendes Experiment vor:

Am Donnerstag, den 17. Juni 2010 um 20:00 Uhr schalten möglichst viele Internetuser bei tagesschau.de die Nachrichten über Livestream an. Um eine große Zahl von TAGESSCHAU-Guckern für diesen Tag zu gewinnen, sollten alle sozialen Netzwerke von Twitter bis Facebook sowie eigene Verteilerlisten unterrichtet werden! Bitte informieren Sie Ihre Kontakte!“

Auch an die abmahn- und prozessfreudigen Rechtsanwälte der Anstalten richtete Herr Höcker sein Wort. Er würde vordergründig vor allem Werbung für das Programm der ARD machen. Die Aufforderung sollte niemanden dazu ermuntern, die Angebote zu sabotieren. „Wenn das, was Sie machen, wirklich "Rundfunk" ist, brauchen Sie den Versuch nicht zu scheuen. Freuen Sie sich lieber über hohe Einschaltquoten. Falls Sie es trotzdem vorziehen sollten, gegen mich erneut mit einer Abmahnung oder gar mit einer einstweiligen Verfügung vorzugehen, würde das nur beweisen, dass Sie für Ihre Internetauftritte zwar im großen Stile abräumen möchten, aber nicht im geringsten darauf vorbereitet sind, dass auch tatsächlich entsprechend geguckt wird.“ Wir sind gespannt, ob das Experiment heute ab 20 Uhr gelingen wird. Möglicherweise sind derzeit zu viele Personen gedanklich mit der Fußball-WM beschäftigt, um daran teilzunehmen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: GEZ-Abschaffen.de will die Server der ARD abschießen!
Beitrag von: spoke1 am 17 Juni, 2010, 20:07
Zitat
Am Donnerstag, den 17. Juni 2010 um 20:00 Uhr schalten möglichst viele Internetuser bei tagesschau.de die Nachrichten über Livestream an.

Bin dabei.... derzeit labert die Merkel hier aus dem www
Endweder bin ich alleine, man hat vorgesorgt oder die können wirklich dicke streamen  :-\
Titel: Re: GEZ-Abschaffen.de will die Server der ARD abschießen!
Beitrag von: ritschibie am 17 Juni, 2010, 20:09
Bin - wie üblich - zu spät dazugekommen, aber immerhin dabei  ;)
Titel: Re: GEZ-Abschaffen.de will die Server der ARD abschießen!
Beitrag von: Harald.L am 17 Juni, 2010, 21:58
Hmm, hab extra neben meinem eigenen PC auch zusätzlich auf 3 Servern (jeder mit eigener Internetleitung) per RDP den Stream pünktlich vor 20 Uhr gestartet, habe aber keine Aussetzer o.ä. bemerkt. Die Aktion als solche ist damit wohl in die Hose gegangen! Oder es hat wirklich fast niemand mitgemacht.
Titel: GEZ-Kritiker scheitert mit Server-Finte - Tagesschau.de quicklebendig
Beitrag von: SiLæncer am 18 Juni, 2010, 08:54
Der bekennende GEZ-Kritiker Bernd Höcker ist mit einem verwegenen Plan gescheitert, die Server der ARD-"Tagesschau" am Abend um 20.00 Uhr zum Absturz zu bringen.

Höcker hatte in den vergangenen Tagen dazu aufgerufen, die Internet-Infrastruktur des öffentlich-rechtlichen Senders bzw. seines Internet-Providers systematisch zu überlasten.

Dazu sollten am Donnerstagabend möglichst viele Surfer den über tagesschau.de angebotenen Live-Stream des Nachrichtenformates anklicken und damit die Rechner aus der Puste bringen. Rund 20.000 bis 30.000 Abrufe sollten ausreichen, rechnete der umtriebige Journalist auf seiner Web-Site vor.

Der Buchautor und Inhaber der Präsenz  "GEZ-abschaffen.de" wollte sich mit der Aktion gegen die seiner Meinung nach ungerechtfertige Gebührenerhebung für Geräte wie Smartphones oder PCs wehren, weil diese kein Rundfunk im klassischen Sinne ermöglichten.

Die Server zeigten sich unbeeindruckt und quicklebendig - entweder rechnete Höcker falsch oder es beteiligten sich weitaus weniger Online-Nutzer als von ihm erhofft.

Die einzige Unterbrechung kam nur deshalb zustande, weil die ARD keine Bilder von der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika online im "Tagesschau"-Stream zeigen darf. Statt dessen sahen Surfer die Einblendung "Kurze Unterbrechung" mit einem rechtlichen Hinweis. Das aber war schon die einzige Absurdität an diesem Abend.

Quelle: SAT+KABEL
Titel: GEZ-Beleidiger muss ins Gefängnis
Beitrag von: SiLæncer am 21 Juni, 2010, 15:13
Herr Schmidt aus Baden Württemberg wird als Folge eines langfristigen Streits mit dem Südwestrundfunk (SWR) und der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) ins Gefängnis gehen, weil er die Kosten des Verfahrens nicht tragen kann.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine genetisch bedingte Krankheit, die Herrn Schmidt dauerhaft arbeitsunfähig macht. Er verfügt deswegen über kein eigenes Einkommen. Herr Schmidt stellte bei der GEZ immer wieder Befreiungsanträge, die teilweise genehmigt wurden - aber teilweise auch nicht. Wegen Problemen mit der Bewilligung von Hartz IV sollte er seine Rundfunkgebühren entrichten.

Höhepunkt des Streites war dann die Ablehnung seines Antrages mit der Begründung, dass selbst ein geringes Einkommen nach der Neufassung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RfGebStV) kein Befreiungsgrund mehr darstellt. Im Klartext bedeutet das: Selbst wenn jemand überhaupt kein Einkommen hat, muss er dennoch die Rundfunkgebühren bezahlen. Da Herr Schmidt zwischenzeitlich kostenpflichtige anwaltliche Beratung in Anspruch genommen hatte, stellte er dem zuständigen Mitarbeiter der GEZ per gerichtlichem Mahnbescheid eine entsprechende Rechnung über 45 Euro zu und forderte ihn auf, diese innerhalb von vier Wochen zu begleichen. Den Mahnbescheid schickte Herr Schmidt an die Privatadresse des GEZ-Mitarbeiters.

Leider hat der Betroffene nicht dauerhaft den Schriftwechsel von einem Anwalt übernehmen lassen. Seine eigene Korrespondenz war sehr von seinem Frust geprägt und fiel entsprechend ausfallend aus. Als Reaktion stellte der SWR Strafanzeige und Strafantrag wegen Beleidigung und versuchter Nötigung des GEZ-Mitarbeiters, der die Mahnung über die Anwaltskosten erhielt. Wenn die Staatsanwaltschaften sonst nicht in jedem Fall tätig werden, hier wurde sehr schnell ermittelt und im August 2009 dem Amtsgericht Mannheim ein Strafbefehl über 50 Tagessätze zugestellt. Darin wird Herrn Schmidt vorgeworfen, er hätte der GEZ eine E-Mail mit dem Wortlaut „Sie sind ja keine Behörde sondern ein privater Erpresserverein ohne jeglicher Rechte“ geschickt. Teil der Anschuldigungen ist auch der Anruf beim GEZ-Mitarbeiter. Dem hatte er angekündigt, er hätte seine Privatadresse im Internet veröffentlicht. Pikantes Detail: Um die aktuelle Telefonnummer zu erfahren, telefonierte er zunächst mit der Exfrau des GEZ-Mitarbeiters. Der dürfte darüber kaum erbaut gewesen sein.

Die Gesamtgeldstrafe wegen Beleidigung und versuchter Nötigung belief sich auf insgesamt 1.000 Euro. Nach dem Einspruch des Angeklagten kam es im September 2009 zur Hauptverhandlung vor dem AG Mannheim. Darin wurde entschieden, dass die Anzahl der Tagessätze gleich bleiben sollte. Allerdings wurde die Höhe deutlich reduziert. Auch wurde ihm die Möglichkeit einer Berufung erschwert. Bis zum Ablauf der Berufungsfrist lag vom Amtsgericht keine schriftliche Urteilsbegründung vor. Wie aber soll man ohne jede Grundlage Berufung einlegen? Die Richterin gab später in ihrer Begründung an, Herr Schmidt sei wegen seiner "Hartnäckigkeit und Unbelehrbarkeit" geahndet worden, konkret sollte er nun 500 Euro Strafe und die Kosten des Verfahrens tragen. Für einen dauerhaft Erwerbslosen eine Menge Geld, die entrichtet werden soll. Hartnäckig war in diesem Fall aber auch das Verhalten der Mitarbeiter des SWR, wie sonst sollte man ein derartiges juristisches Vorgehen bezeichnen? Das Verhalten der Herren beim Rundfunk stand aber bei der Verhandlung offenbar nicht zur Debatte.

Wenig später teilte ihm der SWR mit, dass weitere Strafanträge und Verurteilungen folgen würden, wenn er erneut in seiner Kommunikation von sachlich formulierten Briefen abweichen sollte. Interessant ist diese Aussage allemal! Keiner der Mitarbeiter vom Südwestrundfunk (SWR) ist gleichzeitig Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft oder kann vor Gericht Urteile sprechen. Wie man zu dieser Aussage kam, ist unbekannt. Derartige Strafandrohungen stehen aber keiner Rundfunkanstalt zu.

Am 8. Juni 2010 kam es zur Berufung. Der GEZ-Beleidiger Schmidt soll laut des Urteils des Landgerichts folglich für 50 Tage ins Gefängnis. Ihm sind 800 Euro Anwaltskosten entstanden, dazu kommen noch die Gerichtskosten für Amtsgericht und Landgericht. Die Rechnungen dafür stehen noch aus. Da Herr Schmidt kein Geld hat, auch noch die ihm auferlegte Strafe zu bezahlen, wird er diese absitzen müssen. Der Angeklagte muss demnächst tatsächlich wegen Geldmangel ins Gefängnis, obwohl ihm das Verwaltungsgericht die fehlerhafte Arbeitsweise der GEZ bestätigt hat.

Zwar ist festzuhalten, dass man ihm seine Ausführungen in der E-Mail ankreiden kann. Auch sollte man tunlichst keinen Mitarbeiter der GEZ privat anrufen, um ihn zur Zahlung eines Mahnbescheides aufzufordern. Dennoch unterliegt unser Rechtsstaat eigentlich dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Es ist auch schlecht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen so zeitnah reagierte, beziehungsweise warum man die Ermittlungen überhaupt aufgenommen hat. In einem anderen Fall, bei dem eine Besitzerin eines Offenburger Fitnessstudios Strafanzeige gegen die GEZ gestellt hatte, dauerte es bis zum Eingang der Ablehnung nicht weniger als fünf Jahre! Zufall oder Absicht? Weitere Details zu diesem Fall hier bei gez-abschaffen.de.

Der Intendant vom SWR, Herr Boudgoust, hatte höchstpersönlich die Angelegenheit des Herrn Schmidt zur Anzeige gebracht. Die Damen und Herren beim SWR haben jetzt wahrlich Grund zur Freude. Wie schrieb Herr Höcker so passend: „Die eigenen Mitarbeiter sind (wieder mal) gut davon gekommen und die Bürger sind bestraft! Da wird wieder Champager und natürlich sehr viel Käse verzehrt...!“

Wir haben wegen des genauen Wortlauts des jüngsten Urteils nachgefragt und werden dieses so schnell wie möglich nachreichen. Wir werden davon abgesehen weiter über den Verlauf der Geschehnisse berichten. Herr Schmidt plant im Verlauf seines unfreiwilligen Aufenthaltes im Gefängnis ein Tagebuch zu verfassen.

Witzig aber schon etwas älter ist die Idee hinter der Satireseite brotspende.de

Quelle: www.gulli.com
Titel: "Mit Haushaltsabgabe kann Werbung abgeschafft werden "
Beitrag von: SiLæncer am 29 Juni, 2010, 12:38
Wenn die Haushaltsabgabe bei 15 Euro liegen würde, könnte die Werbung bei ARD und ZDF abgeschafft werden. Dieses Szenario malte Johannes Beermann, Chef der Sächsischen Staatskanzlei, beim Medienforum NRW.

"Keine Sorge, die Ministerpräsidenten wollen aus der Werbung bei den Öffentlich-Rechtlichen raus", sagte der Chef der Sächsischen Staatskanzlei auf dem Medienforum NRW. Allerdings gehe dies nur unter der Bedingung, dass die ab 2013 geltende Haushaltsabgabe deutlich unter den heutigen Gebührensatz von 17,98 Euro monatlich sinke. Wenn sie bei 15 Euro liege, "schaffen wir die Werbung zumindest in den Fernsehprogrammen von ARD und ZDF ab", versprach Beermann.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Darf die GEZ Hausfriedensbruch begehen? Offenbar schon.
Beitrag von: SiLæncer am 29 Juni, 2010, 17:07
In einem 6 Jahre zurückliegenden Fall wurde die Beschwerde der Betreiberin eines Fitnessstudios kürzlich von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe zurückgewiesen. Dürfen GEZ-Mitarbeiter unbestraft die Gesetze missachten? Sind wir vor dem Gesetz wirklich alle gleich?

Der Journalist Bernd Höcker von der Website GEZ-Abschaffen.de und dem Blog "Neues aus dem Gurkenstaat" begleitete Frau Burgmaier-Münchbach über mehr als fünf Jahre lang. Sie betrieb früher das Fitnessstudio „La Donna 2000“ in Offenburg, für das sie auch GEZ-Gebühren entrichtete. Im Studio hatten nur Frauen Zutritt, weswegen der Kontrollbesuch der GEZ-Mitarbeiter von den Kundinnen stets sehr negativ aufgenommen wurde.

Schon das erste Aufeinandertreffen dürfte bei den weiblichen Gästen für Missfallen gesorgt haben. Der "Besucher" der GEZ behauptete in Anwesenheit eines Kollegen im August 2004, dass zusätzlich zu den bereits angemeldeten Geräten sieben weitere Radios und ein Fernseher angemeldet werden müssten. Die Geschäftsführerin verneinte dies. Der Mitarbeiter behauptete daraufhin lautstark, dass das teuer für sie werden würde. Sie hätte in der Vergangenheit gegenüber der GEZ bereits gelogen, so der Mitarbeiter weiter. Es kam im September 2004 zu einem Folgebesuch, bei dem der Vertreter behauptete, dass an jeder Buchse auch ein Gerät angeschlossen sein könnte. Auch die Lautsprecher an der Decke könnten dafür eingesetzt werden, ein Radioprogramm zu übertragen. Der Mann wurde so massiv, dass die Leiterin die bereits angefangene Gymnastikstunde mit 12 Teilnehmerinnen absagen musste. Ihr Entgegenkommen hat leider zu keiner friedlichen Lösung des Problems geführt.

In der Konsequenz meldete der Mitarbeiter des SWR die „fehlenden“ Geräte rückwirkend für vier Jahre an, wogegen sich die Betroffene zu wehren versuchte. Fast 2.700 Euro sollte sie an die GEZ bezahlen. 40% der Rückzahlung wären in Form einer Vergütung direkt an den GEZ-Mitarbeiter geflossen. Nach einer Beschwerde bei der GEZ taucht ein weiterer Mitarbeiter auf, der zwar bestätigte, dass die angemeldeten Geräte nicht installiert wären, aber nur deswegen, weil die Geschäftsfrau diese in der Zwischenzeit aus ihren Räumlichkeiten entfernt hätte. Beweisen konnte er seine Aussage nicht. Die Geräte sollten ab dem Datum des Besuchs abgemeldet werden, an der bestehenden Forderung hätte das nichts geändert. Frau Burgmaier-Münchbach unterschrieb das Protokoll nicht und bekam später mitgeteilt, dass die Forderung gültig sein müsste, weil sie ja das Protokoll nicht unterzeichnet hätte. Indes eine Logik, die schwer nachzuvollziehen ist. Unterschreibt sie das Protokoll, muss sie die ausstehenden Gebühren entrichten. Unterschreibt sie es nicht, soll sie dies tun, weil dies ihr Unrecht beweist. Also entweder unterschreiben und bezahlen oder nicht unterschreiben und auch bezahlen. Klar soweit?


Frau Burgmaier-Münchbach legte abermal Widerspruch ein. Man teilte ihr mit, die Zahlungsaufforderungen seien nicht widerspruchsfähig. Dies könne erst passieren, sobald der eigentliche Gebührenbescheid bei ihr eingegangen sei. Kurze Zeit später (im Mai 2005) erfolgte zwar nicht der gewünschte Gebührenbescheid, allerdings eine Zahlungsaufforderung. Würde sie nicht zahlen, würde der Gebührenbescheid erfolgen, der allerdings weitere Kosten nach sich ziehen würde.

Zu dem Zeitpunkt hatte die Betroffene endgültig die Nase voll. Am 24. 08. 2005 schickt sie an die zuständige Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch, Verleumdung und Nötigung. Die Staatsanwaltschaft bestätigte wenig später den Eingang des Schreibens. Auch die GEZ reagierte. Sie hat dem Rechnungsbetrag von 2410,92 Euro noch 24,11 Euro Säumniszuschlag beigefügt und droht eine Zwangsvollstreckung an. Wie aber hätte die Frau Widerspruch einlegen sollen - genau das war ihr ja schriftlich aberkannt worden. Die Geschäftsfrau reagierte zeitnah und legte erneut Widerspruch ein. Sie erweiterte darüber hinaus ihre Strafanzeige um eine mittelbare Falschbeurkundung gegen Unbekannt.

Das Verfahren ist nicht zu Ende, aber endlich nahm es Fahrt auf. Um den Gegenbeweis durchzuführen, soll die Dame eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass man zur Kontrolle jederzeit in ihr Studio eindringen darf. Schlusssatz des Briefes „Sollten Sie keine eidesstattliche Versicherung abgeben, müssen wir weiterhin davon ausgehen, dass die Anmeldung vom GEZ-Beauftragen zu Recht erfolgte.“ Natürlich hat Frau Burgmaier-Münchbach nicht zugestimmt. In dem Fall hätte man sie in ihrem Studio 24 Stunden am Tag „besuchen“ können, um zu prüfen, ob es nicht doch neue Geräte gibt, die sie nicht bereits angemeldet hat.

Sie übermittelte der Staatsanwaltschaft die neuen Schriftstücke per Fax, um sie über den Verlauf des Verfahrens zu informieren. Kurz vor Weihnachten 2005 hat sie sich zudem an den Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg mit einer Eingabe gewendet. Am 13.3.06 hat sie außerdem durch ihren Anwalt Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg gegen den SWR wegen deren Gebührenforderung erhoben. Nachdem der Petitionsausschuss erfuhr, dass Klage eingereicht wurde, berief man sich darauf, dass man bis Ende des Verfahrens nicht eingreifen dürfe. Auch die Staatsanwaltschaft teilte ihr mit, dass man bis Ende des Verwaltungsverfahrens nicht tätig werden könne.

Knapp acht Wochen später kam ein Vergleichsangebot vom SWR. Sollte sie ihre "Veröffentlichungen" im Internet einstellen und auf die Anzeige verzichten, würde man eine Schuld von nur noch knapp 100 Euro akzeptieren. Mit den Veröffentlichungen im Internet war natürlich Bernd Höckers Website GEZ-Abschaffen.de gemeint. Anderswo gab es im Internet keine Berichte über diesen Fall. Sie hat den Vergleich abgelehnt, weil sie weder das Geld bezahlen noch Herrn Höcker ein Verbot auferlegen wollte, über die Vorkommnisse zu berichten.

Ganze zwei Tage vor dem anberaumten Gerichtstermin im Juli 2007 beschloss der SWR, den Gebührenbescheid aufzuheben. Vielleicht lag es auch daran, dass zwischenzeitlich die SAT 1 Reportageserie „Akte“ über das Verhalten des Senders berichtet hatte. Doch die Sache ist noch nicht ausgestanden. Die Staatsanwaltschaft meldet sich nach nicht weniger als fünf Jahren, um der Frau mitzuteilen, dass ihre Strafanzeige eingestellt wurde, weil unter anderem die Fristen verstrichen seien. Welch Überraschung! Spannend wäre allerdings die Frage, warum ihre Anzeige so nachlässig und die des GEZ-Beleidigers Schmidt so kurzfristig und intensiv bearbeitet wurden.

Die Mühlen der Justitia laufen ein letztes Mal weiter, Frau Burgmaier-Münchbach legte fristgerecht Beschwerde gegen den kurios wirkenden Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft ein. Der Generalstaatsanwalt in Karlsruhe reagierte inhaltlich so gut wie überhaupt nicht auf ihre sehr ausführlich formulierte Beschwerde. Er verweist auf die von der Staatsanwaltschaft genannten Gründe, die seiner Meinung nach durch die Beschwerde nicht entkräftet werden konnten. Die Geschäftsfrau hätte dagegen gerichtlich mit Hilfe ihres Anwalts vorgehen können, was sie nicht tat, zumal sie ihr Studio bereits vor drei Jahren zuvor aufgegeben hatte. Wollte sie keine hohen Kosten produzieren, so war sie endgültig an den Rand ihrer Möglichkeiten gelangt. Zumindest hatte die Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit und auch die Einträge von Herrn Höcker bewirken können, dass sie die Rechnungen der GEZ nicht begleichen musste.

Trotzdem mag sich der eine oder andere Leser jetzt fragen: Sind wir de facto vor der blinden Justitia gleich? Werden wir alle in derselben Form behandelt, oder sind manche Institutionen unterm Strich etwas gleicher als andere? Herr Höcker hat seine Antwort längst gefunden: „An diesem Fall lässt sich sehr schön erkennen, dass eine öffentlich-rechtliche Institution, die sich selber kontrollieren darf und keiner außenstehenden Instanz gegenüber Rechenschaft abzulegen hat, totalitäre Züge annehmen kann. Auch in einer Demokratie. (...) Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Taktik der Rundfunkanstalten zu sein scheint: Erst falsche Behauptungen aufstellen, dann Verwirrung stiften und zum Schluss ungestört abkassieren.“

Bei Frau Burgmaier-Münchbach ist es dazu nicht gekommen. Es mag aber genügend andere Bürgerinnen und Bürger geben, die sehr viel eher aufgegeben und den Bescheid kommentarlos beglichen hätten. Und das, egal ob dieser gerechtfertigt war oder nicht. Leider ist auch davon auszugehen, dass es neben der wehrhaften Geschäftsfrau noch viele andere Fälle gibt, die nicht dokumentiert und veröffentlicht wurden. Nicht jeder wagt es, Blogger oder Journalisten einzuschalten, nur weil er sich ungerecht behandelt fühlt. Interessierte können alle Details und alle Dokumente dieses skurrilen Vorfalls hier  ungekürzt nachlesen.

Ein altes Sprichwort besagt: "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge." Und ein anderes: "Wer Geld hat, hat immer Recht." Dem ist nichts hinzuzufügen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Doch Mehreinnahmen durch Haushaltsabgabe erwartet
Beitrag von: SiLæncer am 03 Juli, 2010, 09:04
Als "abwegige Spekulation" hat die ARD Medienberichte abgetan, wonach mit der ab 2013 geltenden Haushaltsabgabe höhere Einnahmen verbunden sein sollen. Statistiken aber zeichnen ein anderes Bild.

Mit der geräteunabhängigen Medienabgabe würden die Öffentlich-Rechtlichen ab 2013 von Jahr zu Jahr mehr Geld zur Verfügung haben, bestätigte der Medienexperte Heiko Hilker entprechende Prognosen. Derzeit seien rund 33 Millionen privater Gebührenkonten bei der GEZ erfasst - das Statistische Bundesamt geht von rund 40 Millionen Haushalten in Deutschland aus. Und nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kämen laut Hilker in Deutschland jährlich rund 80 000 Haushalte hinzu - 80 000 Haushalte, die ab 2013 auch Jahr für Jahr für Mehreinnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender sorgen würden.

"Am Ende wird bestenfalls eine schwarze Null stehen", sagte der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust zu Spekulationen über Mehreinnahmen durch die neue Haushaltsabgabe. Angebliche Zuwächse von bis zu einer Milliarde Euro seien illusorisch. "Schon die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) würde dafür sorgen, dass zusätzliche Erträge wieder mit unserem Bedarf verrechnet werden", stellte Boudgoust klar. "Man rechnet sich bewusst schlecht", glaubt Medienexperte Hilker. Von rund 7,2 Milliarden Euro im Jahr 2013 würden die Einnahmen der Öffentlich-Rechtlichen kontinuierlich steigen und sich 2020 auf rund 7,34 Milliarden Euro belaufen, ergeben aktuelle Berechnungen.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: GEZ - Umstellung der Rundfunkgebühr wird teuer
Beitrag von: SiLæncer am 08 Juli, 2010, 10:40
Rund 150 Millionen Euro extra soll die Umstellung der Rundfunkgebühren auf eine Haushaltsabgabe kosten, berichtet die Financial Times Deutschland. Und obwohl die Erfassung von Radio- und Fernsehgeräten wegfällt, wird die GEZ weiter gebraucht.
Die durch die Umstellung auf eine Haushaltsabgabe entstehenden Kosten soll die GEZ einsparen, vor allem in den Bereichen IT und Personal. "Wenn wir nicht effizient sind, stehen wir auf dem Prüfstand", wird GEZ-Chef Hans Buchholz in der FTD zitiert.

Zwar soll die GEZ sparen, ARD und ZDF wollen sie aber nicht abschaffen. 2009 verursachte die GEZ Kosten von 161,6 Millionen Euro, rund 2,13 Prozent der Gebühreneinnahmen von 7,6 Milliarden Euro. Nach der Gebührenumstellung soll dieser Wert auf unter 2 Prozent sinken. Dabei gibt sich Buchholz in der FTD überzeugt, dass die GEZ die Zahlungsprozesse günstiger abwickle als etwa die Finanzämter. Diese behielten für die Erhebung der Kirchensteuer zwischen 3,5 und 4 Prozent ein.

Arbeit machen der GEZ künftig vor allem die Bürger, die von einer Zahlung befreit sind, denn deren Zahlungsbefreiung soll von der GEZ in jedem Einzelfall alle sechs bis neun Monate überprüft werden. Das sind vor allem sozial schwache Haushalte wie die von Hartz-IV-Empfängern. Derzeit müssten 3,1 Millionen von 39 Millionen Rundfunkteilnehmern keine Rundfunkgebühren bezahlen. Der GEZ-Chef geht davon aus, dass sich die Zahl der "registrierten Nichtzahler noch auf 3,3 Millionen erhöhen wird".

Quelle : www.golem.de
Titel: GEZ: "Umstellungskosten nicht nachvollziehbar"
Beitrag von: SiLæncer am 09 Juli, 2010, 09:24
Hans Färber, der Verwaltungsratsvorsitzende der GEZ und Verwaltungsdirektor des WDR, hat die von der GEZ genannten Kosten von 150 Millionen Euro für die Umstellung auf die Haushaltsabgabe als nicht nachvollziehbar bezeichnet.

"Die in der Financial Times Deutschland genannte Zahl der Kosten von 150 Mio Euro für die Umstellung von der Rundfunkgebühr auf einen Haushaltsbeitrag ist für die ARD nicht nachvollziehbar", sagte der Verwaltungsratsvorsitzende der GEZ, Hans Färber.

Für die technische Migration des bisherigen GEZ-Datenbestands werde ein zusätzlicher Aufwand entstehen, über dessen Höhe derzeit noch keine Angaben gemacht werden könnten. Gegenwärtig würden die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Gebührenmodells bei der GEZ erarbeitet. Erst dann könne eine seriöse Kostenkalkulation erfolgen.

GEZ-Chef Hans Buchholz hatte in dem Zeitungsbericht angekündigt, dass die Umstellung Kosten von 150 Millionen Euro verursachen würde. Buchholz wolle diese durch Einsparungen bei IT und Personal ausgleichen.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: ARD rechnet mit Plus durch Haushaltsabgabe
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juli, 2010, 13:45
Der geplante Wechsel auf das neue ab 2013 geltende Rundfunkgebührenmodell bringt nach internen Papieren der ARD doch mehr Geld für die öffentlich-rechtlichen Sender.

Laut einem "Spiegel"-Bericht unter Berufung auf interne Papiere der ARD bringt der geplante Wechsel auf das neue Rundfunkgebührenmodell den öffentlich-rechtlichen Sendern ab dem Jahr 2013 steigende Einnahmen. Würde die alte GEZ-Gebühr beibehalten, würden die Erträge von Jahr zu Jahr sinken. Laut dem Bericht würden die Einnahmen nach dem alten Modell auf 6,521 Milliarden Euro im Jahr 2020 sinken. Die Haushaltsabgabe könnte dagegen von Jahr zu Jahr mehr Geld bringen.

Für 2020 wären dies laut "Spiegel" 7,336 Milliarden Euro und damit 815 Millionen Euro mehr als nach altem Modell. Ein ARD-Sprecher wollte die Zahl nicht kommentieren. Eine abschließende Berechnung sei nicht möglich, da die Details des neuen Modells noch nicht feststünden. Unterdessen beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der Ministerpräsidenten mit Einsparpotentialen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: ARD bestreitet Plus durch Gebührenreform
Beitrag von: SiLæncer am 12 Juli, 2010, 09:54
 Die ARD hat erneut Spekulationen zurückgewiesen, wonach mit der neuen Haushaltsabgabe bis zu 800 Millionen Euro mehr in die Kassen der Öffentlich-Rechtlichen gespült werden sollen. Unterdessen wird offenbar eine "undichte" Stelle bei der ARD gesucht.

Der "Spiegel" hatte unter Berufung auf interne ARD-Papiere berichtet, dass bis zum Jahr 2020 theoretisch 7,3 Milliarden Euro Einnahmen durch die Haushaltsgebühr möglich seien - 800 Millionen mehr als mit dem alten GEZ-Modell. Es sei derzeit unmöglich, eine verlässliche Zahl für die Einnahmen ab 2013 zu nennen, erklärte ein ARD-Sprecher.

Es sei völlig offen, hieß es laut dem Bericht, ob das neue Modell die "gravierenden Einnahmeverluste bis 2020 auch nur annähernd stoppen" könne. Offenbar werde nun innerhalb der ARD gefahndet, welches der vielen Rechenspiele rund um die Reform nach draußen gedrungen sei, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Neue Kritik für Haushaltsabgabe
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juli, 2010, 09:33
Als "mittelstandsfeindlich" hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die ab 2013 geltende Haushaltsabgabe kritisiert und fordert manche Betriebe von der Beitragspflicht zu befreien.

Der Verband kritisiert die "Mittelstandsfeindlichkeit der geplanten Reform". In einem offenen Brief an die Ministerpräsidenten hat der Handwerksverband eine "handwerksgerechte" Umsetzung der neuen Rundfunkfinanzierung gefordert.

Anders als bisher sollen ab 2013 alle Betriebe die neue Haushaltsabgabe zahlen. Eine "massive" Mehrbelastung kleinerer und mittlerer Unternehmen sieht der ZDH darin, weil Betriebe, die bisher nur ihr Radio gemeldet haben in Zukunft mehr zahlen müssten. Im Rahmen des Kirchhof-Gutachtens solle es die Möglichkeit geben, Betriebe, die Rundfunk nicht nutzen, von Abgabenpflichten auszunehmen.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Re: Neue Kritik für Haushaltsabgabe
Beitrag von: Jürgen am 15 Juli, 2010, 21:44
Ob ein "mittelständischer" Betrieb, der die Abgabe ein Mal für sein Grundstück zu zahlen hätte und sie höchstwahrscheinlich auch noch von der Steuer absetzen kann, von dieser Belastung stärker betroffen würde als ein Mindestlohn-Empfänger, wage ich erheblich zu bezweifeln.
Im Gegenteil, wer das nicht erwirtschaften kann, der sollte sein Gewerbe eigentlich mangels Gewinnerzielungsabsicht zwangsgelöscht bekommen...
Wegen so etwas gleich mit der grossen Lobby zu drohen, erscheint mir sinnfremd aber typisch.


Dennoch, eine Zwangsabgabe, die derart wenig im Zusammenhang mit einer tatsächlich in Anspruch genommenen Leistung steht, erscheint mir sehr ähnlich einer vom Grundgesetz verbotenen Kopfsteuer.
Die bisher üblichen Kriterien zur Einforderung der Rundfunk- bzw. Fernsehgebühren waren zweifellos schon gnadenlos und ungerecht genug, aber Merkel und Schwester wissen alles zu toppen  :Kopf
Titel: Re: Neue Kritik für Haushaltsabgabe
Beitrag von: kater am 15 Juli, 2010, 22:18
ich stelle mal ne provokative Frage. Was wäre, wenn zum nächsten Ersten manges Masse sämtliche sogenannte Öffentlich-rechtliche ihre Sender und Dienste einstellen.
Also nicht nur Das Erste und das ZDF, sondern auch entsprechende Rundfunksender, 3. Programme, Regionalprogramme. Alles weg.
Kein Wetterbericht aus deren Antennen samt Unwetterwarnung und Staumelder, Lottozahlen, Fußballergebnisse und Aufreger aus der großen Politik. Keine Veranstaltungshinweise, kein "Bildungsfernsehen", nichts.
Nur noch RTL, pro7 natürlich Sky usw. Großes frohlocken bei denen.
Wenn ich die Diskussion so verfolge, ob man es zugibt oder nicht, ob man dafür bezahlt oder nicht. (Fast) Alle würden ganz schön dumm aus der Wäsche gucken, wenn das alles weg wäre.
Will sagen, ICH zahle meinen Beitrag dafür und bin der Meinung, dafür bekomme ich auch allerhand geboten. NATÜRLICH stören mich auch zB überhöhte Gagen von Starmoderatoren, überteuerte Senderechte und unsinnige Beiträge und auch bürokratische Monster wie die GEZ.
Das das Ö.-r. irgendwie bezahlt werden muß ist normal. Und das ein einfaches, ich nutze das sowieso nie, also bezahle ich das auch nicht, bei der menschlichen Geizmentalität nicht funktioniert, erscheint mir das als ein unlösbares Problem.
Egal ob man das ab demnächst über Steuermittel finanziert oder an jedes Gerät einen Zahlschlitz anbringt, es wird immer Gegenargumente geben.
Und nun den Knüppel raus und drauf auf den armen Kater.  ;)
Titel: Re: Neue Kritik für Haushaltsabgabe
Beitrag von: spoke1 am 15 Juli, 2010, 23:14
Zitat
Und nun den Knüppel raus und drauf auf den armen Kater

Das kann sofort losgehen  ;D

Zitat
Und das ein einfaches, ich nutze das sowieso nie also bezahle ich das auch nicht, bei der menschlichen Geizmentalität nicht funktioniert erscheint mir das als ein unlösbares Problem.

Das ist definitiv KEIN unlösbares Problem. Abokarte und gut. Somit bin ich als Nichtnutzer raus aus der Nummer. Oder willst Du dich an meinem Bootsliegeplatz beteiligen dafür das ich dir öffentlich rechtliches FS sponsere? Ich denk mal weniger. Nach wie vor lege ich KEINEN Wert auf ARD und Co. Und es ist mir auch absolut P U M P E von was ein Gummibärchenwürger, Terrorrantenstadel- Moderant seinen nächsten Urlaub am Ballermann finanziert. In jedem Falle nicht von meiner Kohle!!!
Titel: Re: Neue Kritik für Haushaltsabgabe
Beitrag von: Jürgen am 15 Juli, 2010, 23:27
Nee, wieso Kater prügeln...

Habe ich noch nie gemacht.
Obwohl ich sehr lange Zeit eng mit solchen zusammengelebt habe.
Und die waren allesamt nicht neugeboren, sondern zunächst von anderen Menschen (v)erzogen.


Ich zahle auch schon seit Jahrzehnten, und prinzipiell finde ich die Gebühr durchaus richtig, um den Auftrag des Grundgesetzes zu erfüllen.
Und der Informationsauftrag eines solchen öffentlich-rechtlichen Systems darf auch gerne ziemlich umfassend ausgelegt werden.

Aber wenn ich sehe, wieviele der Ausstrahlungen ohne jedes Niveau sind, regelrechte Verblödungs-Orgien wie die unsäglichen aber zashlreichen "Volks"musiksendungen, Telenovelas u.ä., wieviel meines sauer erarbeiteten Geldes zudem für vollkommen überschätzte und überbezahlte Showmaster bzw. deren eigene hochlukrative Produktionsfirmen verfeuert wird, und was an politischer Speichelleckerei davon finanziert wird, dann bezeichne ich das als vollkommen unangemessen und die Höhe der Gebühren automatisch ebenso.

Hinzu kommt, dass eine Befreiung von der Gebühr für viele Arme, die eben nicht (nur) von Hartz IV leben, meist nicht möglich ist, auch für "normale" Empfänger von ALG 2 oft mehrmals im Jahr trotz grundsätzlicher Befreiung immer wieder eine Zahlungspflicht entsteht, z.B. weil verpflichtend vorab beizubringende Unterlagen nicht rechtzeitig verfügbar sind und schon ein einziger Tag Verspätung der Vorlage die Befreiung erst im Folgemonat erlaubt.

Sozial gerecht ist die bisherige Erhebungsweise also sicher nicht, weder der Art, noch der Höhe nach.
Nur leider ist absehbar, dass die neue Haushaltsabgabe daran nichts verbessert.

Mir scheint, dass sich in diesem Lande seit den Tagen der Väter unseres Grundgesetzes nicht allzuviel zum Besseren verändert hat, weil allüberall Masslosigkeit, Gier und Verdummung herrschen.
Das mit meinen Gebühren auch noch finanzieren zu müssen, tut schon erheblich weh  :(

Jürgen
Titel: "Auch Selbstmörder kommen um die GEZ-Gebühr nicht herum!"
Beitrag von: SiLæncer am 17 Juli, 2010, 20:03
Der Hamburger Journalist Bernd Höcker konnte den Intendanten des NDR, Lutz Marmor, kurfristig aus seinem Chefsessel locken, um mit ihm bei einer Flasche Wein Marke „GEZ-Abschaffler 2005“ über die Haushaltspauschale im Allgemeinen und neue Methoden zur Eintreibung der Rundfunkgebühren im Speziellen zu sprechen.

Dem Webmaster von GEZ-Abschaffen.de gelang kürzlich ein interessanter Dialog mit der Gegenseite. Anstatt jeweils nur Post der Rechtsabteilung der anderen Seite zu erhalten, traten GEZ-Verteidiger und dessen ärgster Kritiker in einen Dialog, der nicht hätte sarkastischer ausfallen können.

In dem zugegebenermaßen wenig ernst zu nehmenden Gespräch, das tatsächlich stattfand und dessen Veröffentlichung vom NDR-Intendanten abgesegnet wurde, kommt dieser zum Beispiel auf die neue Haushaltsabgabe zu sprechen. Die Einführung der Haushaltsabgabe soll möglichst „unauffällig, schnell und problemlos“ über die Bühne gebracht werden. Es sei auch kein Zufall, dass darüber in Zeiten der Fußball-Hysterie entschieden wurde. „Man kann denen in solchen Situationen Schreibmaschinenpapier zu fressen geben und denen weismachen, das wäre Blattsalat. (...) Die GEZ aber in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf!“. Herr Marmor glaubt, das neue, grüne Logo der GEZ würde auf die Zuschauer sehr positiv wirken. Von Herrn Höckers Idee, die Daten der Meldeämter für die Erhebung der Gebühren zu benutzen, um die Eintreibung sehr viel effizienter und die Behörde schlanker zu gestalten, hält Herr Marmor nichts. Es sei in ganz Deutschland sehr viel zu kontrollieren. Beispielsweise, ob Gartenlauben oder anders geartete Sommerresidenzen vorhanden wären. Auch dafür würde jeweils eine Haushaltsabgabe anfallen.

„Die GEZ aber in ihrem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf!“

Der höchst ironische aber mit Abstand interessanteste Vorschlag war der für die Einführung der sogenannten Taschengeldlösung. „Dabei erhält die GEZ sämtliche Einnahmen der Bürger und vergibt dann auf Antrag ein Taschengeld an die Bürger zurück. Das Ganze könnte durch das System ELENA unterstützt werden, weil damit ja ohnehin bereits sämtliche Einkünfte der gesamten Bevölkerung erfasst werden. Der Verwaltungsaufwand wäre gering und das System effektiv. Die Anträge auf Taschengeld würden dann auch durch die GEZ bearbeitet. Vorausgesetzt, der Bürger kann seinen Bedarf auch mit entsprechenden Belegen beweisen ... Natürlich wird es dabei auch wieder Krakeeler und Querulanten geben, die rummosern: "Warum gibt mir der NDR nur so wenig Taschengeld!??" Solche Stänkerer gibt es aber auch schon jetzt und die wird es immer geben!“ Dieser Lösungsansatz ist nach Aussage von Herrn Lutz Marmor nicht aufgehoben sondern lediglich aufgeschoben worden. Herr Wulff soll die Idee angeblich „sexy“ gefunden haben. Er soll dem Volk diese Variante nun in seiner Funktion als Bundespräsident „schmackhaft machen“.

Auf sein Einkommen angesprochen erklärt Herr Marmor, es sei „exorbitant“, verglichen mit dem, was der Mann von der Straße verdient. Auch sei es so, dass „dieses Geld von Menschen eingetrieben wurde, die entweder gar kein, oder fast kein Einkommen hatten oder unsere Sender gar nicht empfangen konnten oder wollten.“

Trauriger Höhepunkt des Gesprächs war die Aussage, dass nicht mal ein Selbstmord eine „Fluchtmöglichkeit“ sei. „Aber nicht vergessen, vorher abzumelden, was allerdings nicht geht, solange man noch lebt.“, ergänzt Herr Marmor seine Ausführungen. Offenbar gibt es selbst in dem kein Fall kein Entkommen vor der Gebühreneinzugszentrale.

Es ist fraglich ob Herr Marmor wusste, worauf er sich bei diesem Gespräch einließ. Vielleicht hat er schlichtweg eine andere Definition von Humor und gutem Geschmack?! Oder aber lag es letztlich am Jahrgang des Weines und des gemeinsam verzehrten, stinkenden Käses?

Da ein juristischer Widerspruch recht bald zu erwarten ist, hat Herr Höcker den Inhalt des "Fachgesprächs" vorsorglich als Beweis per E-Mail an alle Interessenten verschickt.

Noch ist dieses hier ohne Abstriche einsehbar. Man darf gespannt sein, ob es tatsächlich zu einer Fortsetzung der Unterhaltung "bei schwerem Wein" kommen wird.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: "Auch Selbstmörder kommen um die GEZ-Gebühr nicht herum!"
Beitrag von: Jürgen am 17 Juli, 2010, 23:33
Ein Blick auf die Seite des Herrn Höcker
http://gez-abschaffen.de/talk.htm
lässt das "Gespräch" aber in einem völlig anderen Licht erscheinen.

Zitat von dort:
"Ich verwende für diese meine erneute Kunst-Aktion das Stilmittel der Satire, das Hilfsmittel der Zauberei sowie die technische Unterstützung modernster Beam-Verfahren, um den Herrn Intendanten zu mir in mein Büro zu bringen und mit ihm zu plaudern."

Gulli dagegen schreibt:
"In dem zugegebenermaßen wenig ernst zu nehmenden Gespräch, das tatsächlich stattfand ..."

Wer liegt da nun neben der Spur, der eine, der andere oder ich als Leser?

Jürgen
Titel: Re: "Auch Selbstmörder kommen um die GEZ-Gebühr nicht herum!"
Beitrag von: Harald.L am 18 Juli, 2010, 09:43
Ich bin kürzlich durch den Versuch, den Tagesschau-Stream zu überlasten erstmalig auf diesen Typen aufmerksam geworden. Habe selber auch mitgemacht, gebracht hat es ja aber offensichtlich nichts. Grundsätzlich finde ich es gut gegen die GEZ-Mafia vorzugehen. Seit ich mich dann aber auf seiner Seite umgeschaut habe bin ich der Meinung da sind jemanden etliche Sicherungen durchgebrannt, das hat mit gesundem Menschenverstand nichts mehr zu tun. Hier hat sich jemand derart in die Sache reingesteigert, da kommt er ohne psychologische Hilfe wohl nicht mehr raus. Und obiges *ähem* "Interview" setzt dem ganzen die Krone auf. Für mich ist der einfach nur paranoid!
Titel: Verbraucherschützer warnen vor GEZ-Betrügern
Beitrag von: SiLæncer am 20 Juli, 2010, 19:32
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt aktuell vor Betrügern, die sich am Telefon als Mitarbeiter einer Gebührenzentrale ausgeben und so Geld einfordern.

Wie das Nachrichtenportal "Der Westen" berichtet, geben sich die Anrufer als Mitarbeiter einer "Gebührenzentrale des Fernsehens" aus und erwecken den Eindruck, für die GEZ zu arbeiten. In den Gesprächen würden sie dann Geld- und Sachgewinne versprechen, wenn die Angerufenen Werbespots und TV-Sendungen mit einer speziellen Fernbedienung bewerten. Als "einmalige Gebühr" für diese Fernbedienung seien 59 Euro zu zahlen.

Der Masche scheinen einige Zuschauer auf den Leim gegangen zu sein: Man sei in den vergangenen Tagen mehrfach auf Anrufe hingewiesen worden, heißt es laut dem Bericht bei Verbraucherzentrale und GEZ. Genau zu beziffern, sei die Zahl der Betroffenen aber noch nicht. Die echte GEZ warnt: "An derartigen Aktionen sind wir nicht beteiligt", sagte ein Sprecher dem Portal und rät dringend davon ab, Auskünfte nach Bankverbindungen zu erteilen.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Datenschützer befürchten GEZ-Supermeldebehörde
Beitrag von: SiLæncer am 21 Juli, 2010, 11:43
Datenschützer warnen, dass die GEZ mit der Haushaltsabgabe über eine riesige Datenbank mit kaum zu kontrollierenden Zugangsrechten verfügen wird. Zudem rechnen sie bundesweit mit einer enormen Beschwerdeflut.

In einem internen Schreiben kritisieren die Datenschutzbeauftragten der Länder, dass die Haushaltsabgabe zu einem deutlich höheren bürokratischen Aufwand führt. Zudem sei die neue Regelung bürgerunfreundlich, zitiert die "Sächsische Zeitung" das Papier. Die Datenschützer rechnen aufgrund unklarer Verfahrensregeln mit einem "starken Anstieg der Beschwerden", weil unter anderem nicht geklärt sei welcher Bürger bei der Gebühreneinzugszentrale welcher Wohnung zugeordnet ist.

Sorgen macht den Datenschützern aber vor allem die Gebühreneinzugszentrale: Die könnte mit dem neuen System der Haushaltsabgabe über eine riesige Datenbank verfügen. Laut dem Bericht würden die Inhalte dieser Datenbank über die der Melderegister hinausgehen, wobei nach aktueller Rechtslage aber jeder Sachbearbeiter Zugriff auf die Datenflut hätte. "Ein neues Gebührenmodell ist notwendig. Wird der Staatsvertrag aber wie geplant umgesetzt, ist die GEZ faktisch eine neue Supermeldebehörde", kritisierte Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: GEZ-Beleidiger muss ins Gefängnis (Update)
Beitrag von: SiLæncer am 24 Juli, 2010, 10:38
Der GEZ-Beleidiger Schmidt hat sich kürzlich dazu entschlossen, seinen Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zu bringen. Er will dort eine Beschwerde gegen seine bevorstehende Haft einlegen. Der EGMR  wurde aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention eingerichtet und prüft, ob sich die Unterzeichnerstaaten an diese halten. Die Beschwerde an sich ist kostenfrei und kann auch ohne Unterstützung eines Rechtsanwaltes durchgeführt werden. Beschwerden können aber schon aufgrund geringfügiger Formfehler abgelehnt werden. Bernd Höcker  glaubt an einen möglichen Erfolg des Verfahrens. Das Ergebnis der Beschwerde muss aber abgewartet werden. Wir werden weiter über den Verlauf des Verfahrens berichten.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Weniger Rundfunkgebühren von Schwarzsehern kassiert
Beitrag von: SiLæncer am 25 Juli, 2010, 11:31
Die Gebührenfahnder treiben anscheinend immer weniger Geld ein.

Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, kassierten die 1 800 Fahnder im vergangenen Jahr bei Schwarzsehern und –hörern 38,07 Millionen Euro.

Das sind 5,26 Millionen Euro weniger als 2008, meldet Focus unter Berufung auf eine interne Statistik des Südwestrundfunks. Am fleißigsten waren danach die Gebührenjäger im Sendegebiet des Mitteldeutschen Rundfunks mit einem Anteil von 7,78 Millionen Euro.

Das deutliche Minus begründete der Leiter der Abteilung Rundfunkgebühren beim SWR, Jürgen Gruhler, mit den Worten: "Der Markt gibt nicht mehr her." So wirke sich die von vier auf drei Jahre verkürzte Nachforderungsfrist für nicht gezahlte Gebühren aus. Die unabhängige Rundfunkgebühren-Kommission KEF kritisierte laut Focus dagegen, die neun ARD-Sender schöpften das Gebührenpotenzial nicht "hinreichend wirksam" aus.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Re: Weniger Rundfunkgebühren von Schwarzsehern kassiert
Beitrag von: spoke1 am 25 Juli, 2010, 12:36
Zitat
"Der Markt gibt nicht mehr her." So wirke sich die von vier auf drei Jahre verkürzte Nachforderungsfrist für nicht gezahlte Gebühren aus.

Völliger Schwachsinn!!!! Wer einmal als Gebührenzahler erfasst ist kann ja wohl kein neuer werden. Irgendwo ist wohl mal Schluss.
Titel: Re: Weniger Rundfunkgebühren von Schwarzsehern kassiert
Beitrag von: Jürgen am 25 Juli, 2010, 23:43
Wer einmal als Gebührenzahler erfasst ist kann ja wohl kein neuer werden. Irgendwo ist wohl mal Schluss.
Viele nutzen irgendwann ein Fahrzeug mit Autoradio beruflich, oder erwerben ein Garten- oder Ferienhaus mit Empfänger.
Diese Geräte sind oft zusätzlich gebührenpflichtig.
Kinder ziehen irgendwann aus oder erzielen wenigstens ein nicht geringfügiges eigenes Einkommen.
Zusammengezogen, verheiratet und einen davon abgemeldet, aber Ehepartner trennen sich oft irgendwann wieder.
Und neue Firmen entstehen.

So entstehen immer neue mögliche Gebührenpflichten.

Und von den Betroffenen denkt, aus vielen möglichen und teils sehr verständlichen Gründen, ein nicht geringer Teil (zunächst) nicht daran, sich anzumelden.
Freiwild für Schnüffler und Fangprämienjäger...

Soll ich jetzt bestreiten, dass ich Leute kenne, die schon jahrzehntelang "versehentlich" keine Gebühren zahlen?


Jürgen
Titel: GEZ verschickt Zahlungsaufforderungen an verstorbene Säuglinge
Beitrag von: SiLæncer am 01 August, 2010, 22:26
In Baden-Württemberg erhielt ein Elternpaar zwei Aufforderungen der GEZ, die an ihre vor langer Zeit verstorbenen Kinder gerichtet sind. Die Angeschriebenen wurden gebeten, sich doch bitte zur Zahlung der Rundfunkgebühren anzumelden.

(http://static.gulli.com/media/2010/08/thumbs/370/gez-daf%C3%BCr-zahl-ich-nicht.jpg)
"Seien Sie fair. Melden Sie sich an.", hieß es in dem Brief. Die betroffenen Eltern im Alb-Donau-Kreis erhielten die Post gleich zweimal. Jeweils ein Schreiben pro Kind. Da die GEZ davon ausging, dass die Kinder mittlerweile schon eigenes Geld verdienen würden, war man um die fälligen Gebühren bemüht. Die Tochter ist allerdings bereits vor 20 Jahren im Alter von zwei Jahren verstorben. Der zweite Brief, der am gleichen Tag ankam, war an den 1992 verstorbenen Sohn adressiert. Dieser war im Alter von neun Monaten gestorben. Die Eltern waren total schockiert über die Schreiben. Alles sei wieder hochgekommen, den zweiten Brief haben sie gar nicht erst aufgemacht.

Die Daten der Kinder stammten nach Angaben der GEZ von einem Adressenhändler. Dieser hat sich die Daten wahrscheinlich von Standesämtern besorgt, wo aber über den Verbleib der Betroffenen nichts vermerkt wird. Die GEZ schreibt die Zöglinge dann an, sobald sie rein rechnerisch erwachsen sind und über ein eigenes Einkommen verfügen könnten. Um sich vor weiteren unliebsamen Briefen zu schützen, müsste die Familie Einspruch erheben und der GEZ die Nutzung der Daten schriftlich untersagen. Die GEZ hat sich mittlerweile entschuldigt und erklärt, sie würden die Sperre der Daten von sich aus einrichten, um weitere Probleme zu vermeiden. Vater und Mutter werden jetzt erstmal einige Zeit brauchen, um sich von diesem Schock zu erholen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: GEZ verschickt Zahlungsaufforderungen an verstorbene Säuglinge
Beitrag von: Jürgen am 02 August, 2010, 00:37
Wie hoch ist eigentlich der Anteil an den Rundfunkgebühren, der der Finanzierung der Aktivitäten der GEZ dient?

Wenn die GEZ genug Geld hat, um jahrzehntealte Adressen zu kaufen, die aufgrund ihrer Herkunft grundsätzlich nicht aktualisierbar sein können und ohnehin zum allergrössten Teil Personen betreffen, die entweder bereits Gebührenzahler oder nicht gebührenpflichtig sind, zudem ein nicht eben geringer Teil der heutigen Bevölkerung darin gar nicht erfasst sein kann (Zuwanderer usw.), dann lässt das darauf schliessen, dass das Gebührenaufkommen unangemessen hoch sein muss.

Mindestens um diese Summe ist die Gebühr nun eigentlich wegen Zweckentfremdung zu kürzen.
Eine Prüfung auf Untreue sollte übrigens an anderer Stelle auch angedacht werden...

Meines wissens ist eine sog. qualifizierte Adresse ungefähr fünf Euro teuer.
Jedenfalls nicht sooooo viel billiger als entsprechende Auskünfte der Meldebehörden.

Ich frage mich, ob ähnlich z.B. den Gasrebellen der Abgabenpflichtige ab sofort einen entsprechenden Anteil einbehalten oder wenigstens grundsätzlich unter Vorbehalt zahlen sollte, damit eine Minderung der Gebühr ab sofort wirksam werden kann. Wir wissen ja, dass, wer unangemessen überhöhte Beträge zahlt, diese nur dann vermeiden kann, wenn er sofort tätig wird. Alle anderen würden allenfalls ab dem Zeitpunkt sparen können, wenn ein Gerichtsurteil zu der Überhöhung ergangen und rechtskräftig geworden ist und ggf. die Gebührenhöhe neu festgelegt wird.

Noch eine Frage stellt sich mir nahezu zwangsläufig, nämlich ob es möglicherweise persönliche Überschneidungen oder Beziehungen zwischen verantwortlichen Mitarbeitern der GEZ und solchen Adressenhändlern gibt.
Und ob eine derartige Verwertung einer solchen Menge an Standesamtdaten überhaupt unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist, das sollte m.e. bei jeder beteiligten Person und Firma intensiv geprüft werden.
Titel: GEZ-Karteikarten lagen auf der Straße: Datenschutz ein Fremdwort?
Beitrag von: SiLæncer am 04 August, 2010, 16:55
In Regensburg wurden zahlreiche Karteikarten eines GEZ-Fahnders auf der Straße gefunden. Bei manchen liegt das Geld auf der Straße, die GEZ zieht offenbar Klarnamen, Angaben über die Tätigkeit, Rente, Hartz IV und die Bankverbindung vor. Eine Anwohnerin hatte die Unterlagen dem Wochenblatt in Landshut übergeben. Bei der Abholung wurde der Mitarbeiter vom Bayerischen Rundfunk auch noch ausfallend.

Eine Anwohnerin in Burgweinting, einem Stadtteil von Regensburg, war höchst überrascht, als sie einige unscheinbar aussehende Blätter von der Straße aufhob. Bei näherer Betrachtung stellten sich die Zettel als Karteikarten eines freiberuflichen GEZ-Mitarbeiters heraus. Er muss die Unterlagen bei seinem Gang durch das Viertel verloren haben. Mehrere Dutzend ihrer Nachbarn waren dort in den „Teilnehmerdaten Bayerischer Rundfunk“ mit zahlreichen Angaben vermerkt worden. Dort wurde beispielsweise der Name, die Anschrift, Geburtsdatum und die Bankverbindung der Rundfunkempfänger eingetragen. Den Karteikarten kann man aber auch entnehmen, ob jemand Privat- oder Geschäftskunde ist, also ob er als Angestellter arbeitet oder selbstständig tätig ist. Auch die Sozialleistungen vom Staat wurden vermerkt, sofern Personen von der Zahlung der Gebühren befreit sind. Das Geburtsdatum kombiniert mit der Befreiung verrät schnell, wer Rente und wer Hartz IV bezieht. Dort steht auch, wann ein Gerät angemeldet wurde und wann bei der GEZ der letzte Zahlungseingang verzeichnet werden konnte. Für Datenhändler als auch Kriminelle wären dies interessante Angaben gewesen.

Die Anwohnerin war empört und übergab die Unterlagen der örtlichen Presse. Überall würde man den Leuten raten vorsichtig mit Daten umzugehen. Sie kann nicht verstehen, wie so etwas passieren kann. Auch beim Bayerischen Rundfunk scheint sich die Begeisterung in Grenzen zu halten. Die zuständige Datenschutzbeauftragte gab bekannt, der Fall sei außerordentlich bedauerlich. Alleine die Tatsache, dass ihre Mitarbeiter freiberuflich tätig sind, dürfte in Bezug auf den Datenschutz keinen Unterschied machen. Verstöße dagegen könnten sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Man darf gespannt sein, ob es dazu tatsächlich kommen wird.

Gestern holte der Chef des Bayerischen Beauftragtendienstes die verlorenen Karteikarten in der Redaktion der Wochenblatt Verlagsgruppe in Landshut ab. Zur Begrüßung soll er den Journalisten gesagt haben, sie hätten auf einen derartigen Fehler „doch nur gewartet“. Nötig war das nicht, kam der Skandal vom Bürgersteig direkt in ihr Büro geflattert.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Wieder GEZ-Panne: Toter Dackel soll Fernseher anmelden
Beitrag von: SiLæncer am 10 August, 2010, 13:00
Ein toter Dackel ist in München zur Anmeldung seines Fernsehers aufgefordert worden. Entsprechende Post flatterte seiner Besitzerin von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in den Briefkasten. "Das kommt schon einmal vor", sagte Andreas Müller von der Gebührenabteilung des Bayerischen Rundfunks und bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung vom Dienstag.

Demnach wurde der vor fünf Jahren gestorbene Rauhaardackel "Bini" von der GEZ aufgefordert, bei eigenem Einkommen seine Rundfunkgeräte anzumelden. Die Besitzerin war erbost und beschwerte sich bei der GEZ.

Immer mal wieder würden Hunde oder Katzen angeschrieben, sagte Müller der Nachrichtenagentur dpa. Denn manche Besitzer ließen ihre Haustiere mit Vor- und Zunamen etwa bei Preisausschreiben teilnehmen oder registrierten sie mit Anschrift und Geburtsdatum im Internet. Da die GEZ für die Ermittlung von gebührenpflichtigen Personen auch Adressen von Unternehmen miete, landeten auch vermeintliche Menschen in der Datenbank, erklärte Müller.

Das könnte im Fall "Bini" auch passiert sein. Die Hintergründe werden jetzt recherchiert, hieß es von der GEZ in Köln. "Das war eine Verkettung unglücklicher Umstände", sagte Müller. "Bini" sei zudem als Tiername nicht erkannt worden, da er auch als Abkürzung für "Sabine" verwendet werde. "Das tut uns unendlich leid."

Quelle : SAT + KABEL
Titel: Re: Wieder GEZ-Panne: Toter Dackel soll Fernseher anmelden
Beitrag von: Jürgen am 11 August, 2010, 01:00
Ich frage mich, ob es hier nicht um eine versuchte Erschleichung einer nicht geringfügigen Geldsumme geht, die angestrebte und ungerechtfertigte Beitreibung einer Gebühr betreffend.
Und möglicherweise auch um eine Zweckentfremdung bereits eingezogener Gebühren, zu solchen offenbar unqualifizierten Datenerhebungen.

Nicht jede irgendwo erfasste Identität muss die eines Menschen sein, oder einer Firma.
Das ist offensichtlich.
Insbesondere wenn diese nicht aus Melderegistern oder anderen amtlichen Personenverzeichnissen stammt...

Ein Hund kann tatsächlich ein Einkommen haben, denn dafür ist eine eigene Geschäftsfähigkeit nicht in jedem Falle erforderlich.
Ebenso wie ein Kind kann auch ein Tier beispielsweise ein Geschenk erhalten, oder u.U. auch eine Erbschaft oder einen Lohn (z.B. als Deckrüde), zu verwalten dann von einem für es verantwortlichen Menschen.
Sogar eine Art Meldeadresse hat ein Hund normalerweise, über die Anmeldung zur Hundesteuer.
Und diese Adresse kann durchaus auch exklusiv die seine sein, wenn nämlich der Halter nicht auch ebendort einen Wohn- oder Geschäftssitz hat.
Ein Hund kann ohne weiteres auf einem Gartengrundstück, einer Viehweide oder sonstwo ansässig sein, eine Adresse aus der Flurstückbezeichnung oder sogar ehemaligen oder kommenden Hausnummer ist dann ebenso möglich. Das kann auch in einem anderen Bundesland sein, oder zumindest in einem anderen Finanzamtsbezirk als dem für den Wohnsitz des Halters zuständigen. Dort könnte ja sogar ein wirksames Halteverbot bestehen, am Haltungsort ggf. aber nicht.

Aber ein Tier kann keinesfalls der Rundfunkgebührenpflicht unterliegen, selbst wenn es Tiere gibt, die dem Fernsehen oder Radio durchaus zugetan sind.

Damit MÜSSEN die Gebühreneinzugs-Junkies rechnen.
Vielleicht sind solche Fälle nicht allzu häufig, aber wer sich beruflich mit solchen Aufgaben befasst, der unterliegt zweifellos gewissen Sorgfaltspflichten.

BTW, Abkürzungen von menschlichen Namen weisen üblicherweise darauf hin, dass ein Datensatz eben nicht eine offiziell gültige Adresse enthält.
Bloss weil irgendwo ein Spitz- oder Künstlername auftaucht, ist ganz sicher nicht von einer zusätzlichen Gebührenpflicht auszugehen...

Mir stinkt's gewaltig, dass die mir mühselig vom Munde abgesparten Gebühren für so einen widersinnigen Firlefanz missbraucht werden.
Abstellen, zusammenstreichen, dafür wird's allerhöchste Zeit.

 
Jürgen
Titel: Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: SiLæncer am 12 August, 2010, 14:49
Bei der FDP stößt die geplante Haushaltsabgabe nun auf erheblichen Widerstand. Aufgrund der zu erwartenden Mehrfachbelastung von Privatpersonen und Unternehmen erwägen die Liberalen eine Verfassungsklage. ARD und ZDF könnten ansonsten jährlich von einem Plus von 1,2 bis 1,6 Milliarden Euro ausgehen. Das sei nicht akzeptabel.

Die GEZ-Reform sieht ab dem Jahr 2013 eine Haushaltsabgabe in Höhe von maximal 17,98 Euro vor. Diese Abgabe wird aber auch bei Ferienwohnungen, Zweitwohnsitzen, Gartenhäuschen, Hotels und allen sonstigen Unternehmen fällig, wodurch viele Verbraucher doppelt zahlen müssten. FDP-Medienexperte Burkhardt Müller-Sönksen schlägt alternativ eine Pro-Kopf-Abgabe vor.

Nach Schätzungen der FDP wird die Reform Mehreinnahmen in Höhe von 1,2 bis 1,6 Milliarden Euro in die Kassen der Öffentlich-Rechtlichen spülen. Die ARD selbst geht (natürlich) von keinen zusätzlichen Einnahmen durch die Haushaltsabgabe aus. Erst im Juni dieses Jahres wurde von den Ländern beschlossen, die GEZ-Gebühr pro Haushalt und nicht wie bisher pro empfangsbereitem Gerät zu kassieren.

Herr Müller-Sönksen sagte kürzlich in einem Interview bei Digital TV, der ARD drohe ansonsten eine Legitimationskrise. Grundsätzlich spricht er sich dennoch für einen Grundversorgungsauftrag und somit für die Erhebung einer Gebühr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus. Diese soll aber besser pro Kopf anstatt pro Haushalt erhoben werden. Wenn aber die Bürger den Auftrag als nicht erfüllt ansehen, würden sie die Arbeit von ARD & ZDF infrage stellen. Herr Müller-Sönksen kann nicht verstehen, warum ARD und ZDF bei Großveranstaltungen so viel mehr Personalkosten verursachen, als andere Sender. Er warf den Sendeanstalten bei der Übertragung der Leichtathletik-EM in Barcelona „Geldverschwendung“ vor, weil die Sender der Nachbarländer mit weniger als der Hälfte des Personals ausgekommen sind. Ihm sei es unverständlich, warum die Mitarbeiter beider Sendeanstalten dorthin reisen mussten. Bei derartigen Events sollten sich die beiden Sender lieber abwechseln, statt ihre Arbeit parallel zu verrichten.

Für Aufregung hatte auch die Veröffentlichung des opulenten Jahresgehaltes von Monika Piel gesorgt. Die Chefin des WDR bekam im Vorjahr insgesamt eine Summe von 352.000 Euro für ihren Job. Sie verdiente damit mehr als die Bundeskanzlerin oder der amtierende Bundespräsident. Die Gehälter der männlichen Kollegen anderer Bundesländer dürften aber noch weit darüber liegen. Leider schreibt nur das Land Nordrhein-westfahlen seiner Rundfunkanstalt gesetzlich vor, die Bezüge ihrer Mitarbeiter zu veröffentlichen. Mit einem Monatsgehalt von knapp 30.000 Euro werden sich weder die Chefs privater Sender noch die anderer Rundfunkanstalten abspeisen lassen.

Dazu kommt: Nicht wenige Angestellte haben nicht mal 30.000 Euro Jahresgehalt, das sie in ihrer Steuererklärung angeben könnten.


Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: oldnewbi am 12 August, 2010, 17:38
seh ich das richtig. wenn ich im haus ein laptop mit terrestisch stick betreibe dann ist das o.k. und wenn ich mich damit
ins gartenhäuschen setze fällt wieder ne gebühr an. das wäre schwachsinn...

Titel: Re: Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: SiLæncer am 12 August, 2010, 17:46
Diese Abgabe wird aber auch bei Ferienwohnungen, Zweitwohnsitzen, Gartenhäuschen, Hotels und allen sonstigen Unternehmen fällig

Ist soweit eigentlich eindeutig ;)

das wäre schwachsinn...

ach ;) ...deswegen wollen die ja auch dagegen angehen ...
Titel: Re: Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: kater am 12 August, 2010, 18:22
wenn ich mich damit
ins gartenhäuschen setze fällt wieder ne gebühr an. das wäre schwachsinn...

ich glaub das ist so gemeint. Wenn du deinen Läppi oder mit einem anderen tragbaren Gerät dorthin gehst ist das abgedeckt.
Wenn du aber auserhalb deiner Wohnung, die ja angemeldet sein dürfte, eine stadionäre Anlage, TV, Radio oder MultimediaPC betreibst mußt du neu blechen.
War aber glaub ich schon immer so.
Titel: Re: Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: SiLæncer am 12 August, 2010, 19:25
Wenn du aber auserhalb deiner Wohnung, die ja angemeldet sein dürfte, eine stadionäre Anlage, TV, Radio oder MultimediaPC betreibst mußt du neu blechen.

oder so ...
Titel: Re: Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: oldnewbi am 12 August, 2010, 21:22
dann werden mobile anlagen boomen (also nix mehr stationär), wir sollten eine sat schüssel mit
bajonettkupplung auf den markt bringen  :P
Titel: Re: Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: ritschibie am 12 August, 2010, 21:29
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich im Garten, den ich nicht habe, eine Toilette reinstelle und dort ein Empfangsgerät installiere? Kann man das schon "Gartenhäuschen" nennen?
Titel: Re: Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: dada am 12 August, 2010, 23:14
ja klar, brauchst ja auch einen Wasseranschluß für die Spülung. Da wird es schon ein Zweitwohnsitz! :laugh:
Titel: Re: Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: ritschibie am 13 August, 2010, 00:11
Mit "Zweit" und "sitz" komme ich klar, aber "wohn" ist in diesem Zusammenhang vom Ge(set)zgeber doch leicht übertrieben, finde ich. Das wird die Gezler aber nicht vom Kassieren abhalten: non olet, bekanntlich :embarassed:
Titel: Re: Haushaltsabgabe: FDP droht mit Klage beim Bundesverfassungsgericht
Beitrag von: Jürgen am 13 August, 2010, 01:30
Gartenhäuschen sind in einigen Bundesländern überhaupt nicht als Wohnsitz zugelassen, nicht als erster und ebensowenig als zusätzlicher.

Unabhängig davon stellt sich tatsächlich die Frage, ob ein einziger portabler Empfänger, von einem einzigen Benutzer an wechselnden Orten betrieben, möglicherweise mehrfach gebührenpflichtig werden kann.

Falls nicht, erwarte ich wirklich einen Markt für mobile Allzweck-Tuner, mit Bedienung z.B. über eine integrierte Fernbedieneinheit und OSD oder Touchscreen, und einer modernen Audio/Video-Schnittstelle wie HDMI.
Also nicht wie ein USB-Stick, der auf Rechner und Betriebssystem angewiesen ist, sondern als vollständiges Frontend mit komplettem System embedded, gegebenenfalls sogar mit CA.
Der Tuner charakterisiert das Bereithalten zum Empfang, nachgeschaltetes Audio/Video-Equipment dagegen nicht.

Solche Tuner-Geräte könnten - wie manche USB-Tuner bekanntlich auch - diverse Empfangswege unterstützen, die je nach Standort auch unterschiedlich genutzt werden könnten.
Antennen könnten teils dauerhaft am jeweiligen Standort  verbleiben, denn diese sind, selbst mit Breitband-Umsetzer a la LNB ausgestattet, allein kein Empfänger, weil irgendeine Möglichkeit zur Programmauswahl technisch nicht gegeben ist. 

Insofern ist auch ein Bajonettanschluss für eine Schüssel unnötig.
Schüssel bleibt fertig ausgerichtet jeweils vor Ort.
Empfänger mitnehmen, Antennenstecker dran, Ausgang anbamseln, fertig.

Eine Edel-Version könnte zudem über eine PVR- und Mediaplayer-Funktion verfügen, sowie über getrennte Antennenbuchsen und Tunerpacks, wodurch auch eine echt parallele Nutzung z.B. von DVB-T / -S / -C /-H, Analog-TV, UKW, DAB usw. machbar wäre.


Sollte man dagegen versuchen, einen mobilen Empfänger gleichzeitig mehrfach gebührenpflichtig zu machen, denke ich, eine solche Regelung hätte vor'm Bundesgericht keinen
Bestand.
Titel: Niedrigere TV-Gebühren ab 2013 gefordert - 15 Euro als Höchstgrenze
Beitrag von: SiLæncer am 13 August, 2010, 10:43
Die "Bild"-Zeitung hat sich auf die Rundfunkgebühren eingeschossen. Zwei Politiker forderten in der Freitagsausgabe eine Absenkung der monatlichen Kosten im Zusammenhang mit der ab 2013 geltenden Haushaltsabgabe.

"Wenn sich herausstellen sollte, dass ARD und ZDF mehr einnehmen, muss über die Höhe der Haushaltsabgabe neu verhandelt werden", sagte CDU-Medienexperte Wolfgang Börnsen dem Blatt. Sein FDP-Kollege Burkhardt Müller-Sönksen fügte hinzu: "Die Abgabe sollte statt 17,98 Euro bei 15,00 Euro im Monat liegen."

Müller-Sönksen hat bereits am Donnerstag juristische Schritte gegen die ab 2013 geltende Haushaltsabgabe bei den Gebühren für die Programme von ARD und ZDF angekündigt, wenn es zu "unbilligen Mehrfachbelastungen" kommen sollte.

Dass das neue Entgelt für Radio und Fernsehen den öffentlich-rechtlichen Sendern Mehreinnahmen beschert, ist umstritten. Nach früheren Angaben der Rundfunkanstalt ist aufgrund der Haushaltsabgabe verglichen mit dem heutigen Stand nicht von Mehreinnahmen auszugehen. Schon die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) sorgt dafür, dass zusätzliche Erträge mit dem Bedarf verrechnet werden.

Aktuell generieren ARD und ZDF gut 7,6 Milliarden Euro jährlich aus der Rundfunkgebühr, die für einen Fernseher 17,98 Euro monatlich veranschlagt. Öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreiben in der Bundesrepublik neben der ARD auch das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das Deutschlandradio (DLR) und der Auslandsrundfunk Deutsche Welle (DW). Die ARD-Landesrundfunkanstalten strahlen zusammen mehr als 50 Hörfunkprogramme aus, das Deutschlandradio drei weitere.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: GEZ-Beleidiger muss ins Gefängnis (Update)
Beitrag von: SiLæncer am 18 August, 2010, 18:38
Mittlerweile wurde laut Herrn Höckers Website (http://www.gez-abschaffen.de/Gefaengnis.htm#EGMR) die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht. Der EGMR mit Sitz in Straßburg hat bisher lediglich den Erhalt des Schreibens bestätigt. Begründet hatte der „GEZ-Beleidiger“ die Zulässigkeit seiner Beschwerde unter anderem mit dem überaus fragwürdigen Verlauf der Gerichtsverhandlungen. Normalerweise werden Beschwerden nur angenommen, sofern alle inländischen Instanzen durchlaufen wurden. Möglicherweise wird man in diesem Fall eine Ausnahme machen, weil nach Aussage des Klägers gravierende Verfahrensmängel passiert sind.

Quelle: www.gulli.com
Titel: GEZ: Berliner Katze soll endlich ihre Rundfunkgebühren entrichten!
Beitrag von: SiLæncer am 22 August, 2010, 20:29
Bisher hat die Besitzerin einer Katze vier Mal eine Aufforderung von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bekommen, dass diese doch endlich ihre empfangsbereiten Geräte anmelden soll. Die Antwortschreiben der Besitzerin der GEZ-Katze hat die Behörde aber lange Zeit ignoriert.

Verstorbene Kinder, ein verstorbener Dackel  und nun eine neunjährige Katze aus dem Bezirk Prenzlauer Berg. Die GEZ fällt offenbar in ganz Deutschland immer wieder auf die Informationen von Adresshändlern herein, von denen sie ihre Daten beziehen. Frau Bärbel M. und ihr Haustier wurden mehrfach angeschrieben, dass sie doch endlich ihre Gebühren entrichten sollen. Die Besitzerin der Katze reagierte ihrerseits mit Schreiben, in denen sie den Empfängern mitteilte, dass es keine Tochter mit Namen Moni geben würde. Die GEZ reagierte nicht darauf und schickte der Katze nach einer gewissen Zeit die nächste Aufforderung.

Wie es dazu kam? Die Eigentümerin hat ein Mal mit dem Namen ihrer Katze etwas bei einem Auktionshaus im Internet bestellt, was weite Kreise zog. Offenbar hat das namentlich nicht genannte Portal die Katzen-Daten an einen Zwischenhändler verkauft, der die Daten an die GEZ vertickte. Die GEZ antwortete, sie würden nicht wissen, woher die Adressanbieter ihre Daten beziehen würden. Auch das Auktionshaus will mit dem Vorfall nichts zu tun haben. Angeblich würden sie keine Angaben an Dritte herausgeben. Anders kann es sich Frau M. allerdings nicht erklären.

Der Eigentümerin von Moni dürfte es letztlich egal sein, wer welche Tat dementiert. Ihr ist momentan nur wichtig, dass ihr Tier endlich aus dem Register der Gebühreneintreiber gelöscht wird. Ansonsten wäre sehr bald das nächste Schreiben an die Katzen-Dame fällig. Bleibt zu hoffen, dass der Berliner Katzen-Jammer bald zuende ist.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: GEZ: Berliner Katze soll endlich ihre Rundfunkgebühren entrichten!
Beitrag von: dada am 23 August, 2010, 01:17
Es müssen gar keine verstorbenen Kinder oder Tiere sein, hinter denen die GEZ sinnfern hinterher schnüffelt. Ich bekomme regelmäßig Drohbriefe, gerichtet an meine Tochter, die seit Jahren in einer anderen Stadt studiert und ordnungsgemäß umgemeldet ist. Die Schreiben landen wenigstens in der Papier Wiederverwertung und tragen so zum Schutz der Wälder bei.
Titel: Re: GEZ: Berliner Katze soll endlich ihre Rundfunkgebühren entrichten!
Beitrag von: spoke1 am 23 August, 2010, 17:38
Die Schreiben landen wenigstens in der Papier Wiederverwertung und tragen so zum Schutz der Wälder bei.

Das würden sie wenn sie garnicht erst losgeschickt würden.
Ich möchte mal EINEN Handwerksbetrieb kennenlernen der mit solch einer Buchhaltung bestehen darf wie sie die GEZ immer wieder an den Tag legt. Besser dem "Verein" NIE beitreten, wer weissvo die Daten von einem sonst noch hinverschachert werden
Titel: Kein Vetorecht für GEZ-Zahler
Beitrag von: SiLæncer am 23 August, 2010, 20:07
Das Kölner Verwaltungsgericht entschied, dass GEZ-Zahlende keinerlei Rechte haben, sich in die Produktionen der öffentlich-rechtlichen Sender einzumischen, für die sie ihre Gebühren entrichten. Mit diesem Urteil lehnte man die Beschwerde eines ehemaligen WDR-Redakteurs ab, der die Mehrkosten die durch die Einstellung Günter Jauchs bei der ARD für zu hoch hielt.

Die Zeit, in der Moderatoren Exklusivverträge mit bestimmten Sender vereinbarten, so dass sie nur auf einem bestimmten Kanal in Fernsehen zu sehen waren, ist schon seit längerer Zeit vorbei. So arbeitete der Moderator Stefan Raab, der überwiegend auf Pro7 zu sehen ist, auch schon in den Öffentlich-Rechtlichen. Auch Thomas Gottschalk, der eigentlich mit seiner Sendung  „Wetten dass“  in der ARD zu Hause ist, hatte schon Fernsehauftritte bei Sat.1 . Die Sender kommen so um etwaige Abfindungszahlungen herum, da ihre quotenbringenden Angestellten auf diesem Wege eine eigene Firma darstellen.

Auch Günther Jauch, der mit seiner Sendung „Wer wird Millionär?“ auf RTL deutschlandweit bekannt ist, wird künftig auf mehreren Sendern seine Brötchen verdienen. Der TV-Moderator wurde von der ARD angeheuert und wird ab Herbst 2011 als Nachfolger von Anne Will den Talkshow-Sendeplatz sonntagabends im Ersten übernehmen. Da die Firma Jauchs "I & U TV" die Sendung produzieren wird, werden die Kosten für die Sendung um einiges höher sein als die des vorherigen Programms.

Und genau gegen diese Mehrkosten ging WDR-Redakteur Axel Hofmann, der bereits als Redakteur beim WDR tätig war, in seiner Rolle als GEZ-Gebührenpflichtiger vor. Er forderte vorm Kölner Verwaltungsgericht, dass man der ARD durch eine einstweilige Verfügung vorerst verbietet, die Verträge mit Jauchs Firma zu unterzeichnen. Denn die in etwa um 25 Prozent höheren Kosten, die im Endeffekt die Bürger durch ihre GEZ-Entrichtung zahlen müssen, würde eine Verschwendung darstellen.
Das Gericht entschied allerdings, dass man als Gebührenzahler keinerlei Einfluss auf die Programmgestaltung hat, unabhängig davon ob die Kosten für TV-Produktionen unverhältnismäßig sind. Nach der Meinung des WDR-Rundfunkratsvorsitzenden Ruth Hieronym ist das aber auch nicht der Fall. Er rechtfertigte die Mehrkosten "mit dem besonderen Profil und der besonderen Bekanntheit, die Herr Jauch einbringt."

Quelle: www.gulli.com
Titel: Mehrheit findet 18 Euro Rundfunkgebühr zu viel
Beitrag von: SiLæncer am 31 August, 2010, 10:45
Sechs von zehn Deutschen finden 18 Euro Rundfunkgebühr zu viel und mehr als die Hälfte halten die ab 2013 geltende Haushaltsabgabe für gerechter.

Wenig Überraschendes hat der Branchenverband Bitkom nun mit einer Forsa-Umfrage unter 1 000 Teilnehmern zu Tage gefördert: Monatlich gut 18 Euro für die öffentlich-rechtlichen TV- und Radiosender finden fast zwei Drittel (60 Prozent) der Deutschen zu viel, teilte der Branchenverband am Dienstag mit. "Wir müssen langfristig den Automatismus stoppen, dass die Rundfunkgebühren ständig steigen", sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer.

Ab 2013 gibt das neue Gebühren-Modell: Jeder Haushalt soll einheitlich 18 Euro bezahlen, egal ob und welche Empfangsgeräte vorhanden sind. Es gibt dann keine reduzierte Gebühr für Haushalte ohne Fernseher mehr und "Schwarzsehen" ist nicht mehr möglich. Diese Neuregelung halten nach Bitkom-Angaben immerhin 54 Prozent der Deutschen für gerechter. Jeder dritte Bundesbürger (31 Prozent) sagt aber, dass die Höhe der Pauschale von 18 Euro eine Mehrbelastung für ihn darstellen wird. 56 Prozent der kleinen und mittelständischen Hightech-Firmen erwarten spürbare Kostensteigerungen für den Rundfunkempfang.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Verbraucherschutz: Radio und Fernseher lieber richtig abmelden
Beitrag von: SiLæncer am 01 September, 2010, 18:55
Fehlgeschlagene Abmeldungen bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wegen falscher Abmeldegründe oder nicht eingegangene Briefe können zu Vollstreckungen führen, wenn Mahnungen und Bescheide ignoriert werden. "Auf Vollstreckungsankündigungen müssen Verbraucher reagieren", sagte Kathrin Körber von der Rundfunkgebührenberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen am Mittwoch. Die Beratungspraxis zeige, dass Menschen, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, der GEZ lediglich den Umzug mitteilten - nicht aber die entsprechenden Geräte abmelden. Mit dem rechtzeitigen Kündigungsschreiben ist aber nicht alles erledigt. Auf Zahlungsaufforderungen und Gebührenbescheide reagieren viele dann gar nicht mehr, auch Vollstreckungsbescheide von Behörden werden ignoriert.

"Die bloße Mitteilung eines Um- bzw. Zusammenzuges reicht als Abmeldegrund nicht aus", erklärt Körber. Verbraucher muss einen nachvollziehbaren und plausiblen Grund angeben, damit die GEZ auf Anhieb erkennen könne, was konkret mit den bisher angemeldeten Geräten geschehen ist. Mögliche Gründe können sein:

- alle gebührenpflichtigen Geräte werden nunmehr gemeinsam genutzt,
- der Fernseher wurde auf den Partner übertragen,
- die Geräte sind verkauft bzw. verschenkt worden oder
- unwiederbringlich defekt und wurden entsorgt.

Jeder Rundfunkgebührenteilnehmer, der mit solchen Erklärungen seine Geräte ordnungsgemäß abgemeldet hat, erhält eine Abmeldebestätigung. Wer länger als vier Wochen darauf warten muss, sollte allerdings nachhaken, denn die Gebührenpflicht bleibt solange bestehen, bis die Abmeldung erfolgreich ist. Damit Abmeldeschreiben auch bei der GEZ ankommen, rät die Verbraucherzentrale, die Abmeldungen unbedingt per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Der Rückschein weist regelmäßig den Eingang des Schreibens nach. Ärger über angeblich nicht eingegangene Abmeldungen kann so vermieden werden.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: Re: Verbraucherschutz: Radio und Fernseher lieber richtig abmelden
Beitrag von: Jürgen am 01 September, 2010, 23:37
Zitat
- die Geräte sind -/-
- unwiederbringlich defekt und wurden entsorgt.
Das ist Quatsch.

Wenn Geräte auf ordentlichen Wegen entsorgt wurden, also entweder durch Rückgabe an den Handel oder Abgabe am Recyclinghof, dann ist es eben nicht erforderlich, dass die Geräte "unwiederbringlich defekt" seien.
Auch intakte Geräte können so jederzeit abgegeben werden. Es ist dabei irrelevant, ob diese u.U. einer weiteren regulären Nutzung zugeführt werden können, z.B. durch second hand Kaufhäuser.
Massgeblich ist allein, dass diese Geräte vom ursprünglichen Gebührenpflichtigen damit nicht mehr empfangsbereit gehalten werden.
Und da es für diese Art der Entsorgung regelmässig keine Belege gibt, könnten solche auch nicht verlangt werden.
Eine entsprechende Erklärung muss genügen.
Ein rechtssicherer Beweis des nicht-mehr-bereithaltens ist ohnehin nicht möglich noch erforderlich, nur eben die erwähnte verbindliche Erklärung.

Auch ist bei künftig gemeinschaftlicher Nutzung kein Eigentumsübergang erforderlich noch glaubhaft zu machen.
Es sind nämlich keine komkreten Geräte bei der Anmeldung zu bezeichnen, sondern nur (mindestens) ein (unbestimmtes) Radio bzw. (mindestens) ein (unbestimmter) Fernseher.
Wer innerhalb seiner Wohnung mehrere Fernseher betreibt, zahlt nur für einen.
Und im selben Haushalt entstünde auch bei wechselweiser Nutzung desselben Geräts keine zweite Gebührenpflicht.
Das schliesst alle Mitglieder einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit ein, sowie deren vorübergehende Besucher.

Wenn allerdings (abschliessbare) Teile der Wohnung allein anderen Bewohnern zur Verfügung stehen, dann kann darin eine zusätzliche Gebührenpflicht entstehen.
Massgeblich ist dabei nicht das Eigentum am Gerät, sondern der Besitz, genauer das Bereithalten zum Empfang.
Sonst wäre ja ein auf Stotter oder Leasing beschafftes Gerät für den Nutzer gar nicht gebührenpflichtig, weil das Eigentum erst am Ende des Vertrages übergehen kann...
Im Zweifelsfalle kann sich ein Mitnutzer eines Gemeinschaftsraumes in derselben Wohneinheit, der schon angemeldet ist, durchaus auch zum Betreiber eines dortigen Gerätes erklären (lassen). 
Das würde dann zu seinem Zweitgerät, das nichts zusätzlich kostet.

Dies soll natürlich wie immer kein Rechtsrat sein, sondern allein meine persönliche laienhafte Ansicht ;)

Jürgen
Titel: Haushaltsabgabe für ARD/ZDF als Datenkrake
Beitrag von: SiLæncer am 06 September, 2010, 11:00
Der Branchendienst "Carta" hat am Montag den neuen Gesetzentwurf zur Haushaltsabgabe für ARD  und ZDF veröffentlicht, die ab dem Jahr 2013 in Kraft treten und bereits auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz der Länder am 29. September verabschiedet werden soll.

Demnach werden Zweit- und Ferienwohnungen nicht mit der vollen Abgabenhöhe belastet, sondern als "Nebenwohnungen" mit einem Drittel der Gebühr in Rechnung gestellt. Neu sei auch die Streichung des Nachteilsausgleichs für mehr als 580.000 bislang von Rundfunkbeiträgen befreite Personen mit Behinderungen, hieß es (http://carta.info/33410/gez-reform-neue-dokumente-bestaetigen-ungezuegelten-datenzugriff-durch-haushaltsgebuehr/). Die müssen künftig einen Betrag in Höhe eines Drittels der Gebühr abführen. Alle Firmen mit mehr 1.000 Beschäftigten sollen in drei Jahren einheitlich 20 Rundfunkbeiträge entrichten.

Die ursprünglich vorgesehene Umbenennung der GEZ in "Rundfunkservicezentrale" ist offenbar vom Tisch, der Staatsvertragsentwurf spricht nur noch von "nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebenen Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten". Vor allem beim gibt es offenbar keine Hemmungen: Nach "Carta"-Angaben wird es eine erhebliche Ausweitung in der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten geben. Zum letzten Entwurf wurden keine Änderungen an den inakzeptablen Kontroll-, Melde- und Auskunftspflichten vorgenommen, schreibt der Branchendienst. Datenschutzexperten hatten bereits von einer im Aufbau befindlichen "Supermeldebehörde" gesprochen.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: Verbraucherzentrale warnt vor neuer GEZ-Betrugswelle
Beitrag von: SiLæncer am 07 September, 2010, 09:15
Bei den Verbraucherzentralen häufen sich derzeit die Beschwerden über eine dreiste Betrugsmasche angeblicher GEZ-Mitarbeiter. Mit Anrufen wollen diese an Kontodaten gelangen.

Vor einer dreisten Masche, mit der "das Konto geplündert" werden soll, warnte die Verbraucherzentrale Hessen am Montag. Angebliche Mitarbeiter der GEZ rufen dabei bei Verbrauchern an, bieten ihnen eine spezielle Fernbedienung zur Marktforschung an. Den Teilnehmern werden Geld- und Sachgewinne in Aussicht gestellt, für die sie sich aber registrieren müssen. Als Kosten für die Fernbedienung fallen 59 Euro an, wofür die Anrufer um Preisgabe der Kontoverbindung bitten.

"Niemals sollte die Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden", warnen die Verbraucherschützer. Wer eine unberechtigte Abbuchung von seinem Konto feststellt, sollte seine Bank oder Sparkasse umgehend dazu auffordern, den Betrag zurückzubuchen. Werbeanrufe sollten der Bundesnetzagentur gemeldet werden, raten die Verbraucherschützer.

Die Masche für den GEZ-Betrug ist nicht ganz neu. Bereits Ende 2009 gaben sich unbekannte Anrufer am Telefon als angebliche GEZ-Mitarbeiter aus und informierten über ein neues Gesetz, nach dem Rentner keine Rundfunkgebühren mehr zu entrichten hätten. Mittels dieser Anrufe versuchten die Anrufer, an die Bankdaten der Angerufenen zu kommen: Man würde ja gerne die zu viel gezahlten Gebühren zurück überweisen, hieß es.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Erneutes Datenmissgeschick bei der GEZ
Beitrag von: SiLæncer am 07 September, 2010, 20:45
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist erneut fehlerhaften Adresslisten auf den Leim gegangen und versendete einen Brief an einen bereits verstorbenen Mann aus Nordrhein-Westfalen, in dem man ihn bittet, sein Radio und seinen Fernseher anzumelden und dafür Rundfunkgebühren zu entrichten.

Mittlerweile ist es scheinbar nichts Besonderes mehr, wenn die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bei der Auswahl der Adressaten ihrer Mahnbriefe etwas unaufmerksam ist. Vor kurzem erst wurde eine Katze postalisch darauf hingewiesen, dass man gebührenpflichtige Geräte anzumelden hat und auch vor verstorbenen Säuglingen machte man in dieser Beziehung keinen Halt. Doch bisweilen gelang es offenbar nicht, aus den Fehlern für die man sich zwar immer wieder in aller Form entschuldigte eine Lehre zu ziehen.

Erneut wurde ein Fall bekannt, in dem einem Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen ein Brief der GEZ zugesandt wurde, in dem der tote Vater der Ehefrau darum gebeten wurde, doch bitte Radio und Fernseher anzumelden und dafür Rundfunkgebühren zu entrichten, bekannt.
„Wie peinlich ist das, solche Briefe zu verschicken?“ kommentierte Ehemann Hans-Michael Meyer der sich über das Schreiben der GEZ an seinen Schwiegervater wunderte. Denn in der gesamten Familie habe es nie Ungereimtheiten mit der Einzugszentrale gegeben. Die Gattin des verstorbenen Schwiegervater Karl Holländer habe den Anschluss nach dem Tod ihres Mannes korrekt umgemeldet und Tochter Beate habe ihn wiederum unter dem Familiennamen Meyer fortgeführt.

Doch wie kommt es immer wieder zu solchen Fehlern der GEZ? Dies ist in allen Fällen in der Wahl der Quellen begründet, von denen die Zentrale die vielen Anschriften der etwaigen GEZ-Preller erhält. Oft werden hier Adresshändler zurate gezogen, welche gegen finanzielle Gegenleistung Listen mit den Anschriften zur Verfügung stellen. Doch diese sind oft nicht korrekt und werden vor allem in Beziehung auf das eventuelle Ableben einer Person nicht geprüft.

Immerhin erklärte sich die Gebühreneinzugszentrale, neben einer weiteren Entschuldigung, dazu bereit, den Meyers den Namen des Adressanbieters, ein Unternehmen in Gütersloh, zu nennen, damit sie andere Weitergaben unterbinden können. Und auch in die GEZ-interne anonymisierte Sperrdatei will man die Familie aufnehmen, damit sich ein derartiger Vorfall nicht wiederholt.  Hiermit scheint man sich allerdings Zeit zu lassen – denn nach Informationen der Familie ist bereits ein weiterer Brief mit selbigem Inhalt im Briefkasten gelandet.

Quelle: www.gulli.com
Titel: ARD: Nur "reiche Behinderte" müssen TV-Gebühren zahlen
Beitrag von: SiLæncer am 13 September, 2010, 15:57
Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust hat sich mehr Ehrlichkeit in der Debatte um die Zukunft der gebührenfinanzierten Fernseh- und Radiosender gewünscht, gleichzeitig Medienberichte der vergangenen Woche zurückgewiesen.

"Die Diskussion verläuft mir bisher zu plump", sagte er nach Angaben des Evangelischen Pressedienstes (epd) am Wochenende in Berlin. Kritiker forderten zwar Einsparungen bei ARD und ZDF, schrien zum anderen aber auf, wenn Programme gekürzt würden. "Jetzt geht es um die Substanz unserer Angebote", das Sparpotenzial der öffentlich-rechtlichen Sender sei "ausgereizt".

In Medienberichten, wonach Behinderte nach der Umstellung auf eine Haushaltsabgabe im Jahr 2013 für die Programme von ARD, ZDF und das Deutschlandradio generell bezahlen müssten, sei nur wenig substantielles zu finden: "Wer arm ist, weil er mit seiner Behinderung nicht arbeiten kann, der kann sich auch künftig von der Gebührenpflicht befreien lassen - wie jeder andere auch", erklärte Boudgoust. Reiche Behinderte müssten künftig dagegen zahlen. Um dem Grundsatz der Gleichbehandlung nachzukommen, werde diese Gruppe aber in Zukunft nicht mehr pauschal von der Gebührenpflicht befreit.

Boudgoust wies außerdem erneut Spekulationen zurück, nach denen die Umstellung ARD und ZDF einen Geldsegen bescheren werde: "Das kann noch keiner verlässlich sagen. Wir selbst sind skeptisch, wenn die uns GEZ derzeit Prognosen vorlegt, weil viele Feinheiten noch unklar sind", sagte Boudgoust dem epd. So sei noch immer strittig, wie viel für Mietwagen oder für Ferienwohnungen gezahlt werden müsse.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: Re: ARD: Nur "reiche Behinderte" müssen TV-Gebühren zahlen
Beitrag von: spoke1 am 13 September, 2010, 21:16
Zitat
Reiche Behinderte müssten künftig dagegen zahlen. Um dem Grundsatz der Gleichbehandlung nachzukommen, werde diese Gruppe aber in Zukunft nicht mehr pauschal von der Gebührenpflicht befreit.

So ist das richtig, schnapp sie euch! Erst neulich ist mir wieder SO EINER mit seinem Rolls Royce über den Fuss gefahren. Die lungern aber auch wirklich an jeder Ecke rum :(
Das ein behinderter Mitbürger sowieso schon durch einen Batzen an Mehrkosten zum Lebensunterhalt am Leben teilnimmt scheint ja eh in diesem Zusammenhang wieder völlig uninteressant?!!
Titel: ARD und ZDF: Datenschutz bei GEZ-Neuregelung gesichert
Beitrag von: SiLæncer am 15 September, 2010, 12:08
Die Neuregelung der Rundfunkgebühren verstößt nicht gegen den Datenschutz. Das besagt eine Studie, die ARD und ZDF in Auftrag gegeben haben.

Die Öffentlich-Rechtlichen sehen keine datenschutzrechtlichen Probleme bei der Neuregelung der Rundfunkgebühren. Wie ARD und ZDF am Mittwoch mitteilten, hatten beide Anstalten den renommierten Staatsrechtslehrer und ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz Hans Peter Bull gebeten, ein Gutachten zu datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung eines Rundfunkbeitrags zu erstellen.

Darin sei der Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass die Regelungen im Entwurf zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen und zur Gewährleistung der verfassungsrechtlich geforderten gleichmäßigen Heranziehung aller Beitragszahler geeignet, erforderlich und angemessen sind.
 
Das Gutachten soll am 20. September 2010 in Berlin öffentlich vorgestellt und anschließend im Internet veröffentlicht werden. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten im Juni beschlossen, ab 2013 die Gebühr pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät zu erheben. So würden die lästigen Kontrollen wegfallen und könnten zusätzlich Aufwand und Kosten gespart werden. Kritiker hatten an dem Konzept bemängelt, die GEZ werde zu einer "Supermeldebehörde" ausgebaut.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Wirtschaft läuft Sturm gegen GEZ-Abzocke
Beitrag von: spoke1 am 16 September, 2010, 08:16
Die Wirtschaft läuft Sturm gegen die für 2013 geplante Reform der Rundfunkgebühren. 14 Spitzenverbände und Organisationen, darunter der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) warnen in einer gemeinsamen Erklärung, die Betriebe müssten ab 2013 nahezu mit einer Verdoppelung ihrer Kosten auf schätzungsweise 800 Millionen Euro pro Jahr rechnen.
Zudem würden kleine Betriebe gegenüber großen Unternehmen benachteiligt, ebenso Filialbetriebe gegenüber Unternehmen mit nur einem Standort. In Einzelfällen könne dies zu einem „Anstieg des Beitrags von mehreren Tausend Prozent führen“, klagen die Organisationen.
Sie verlangen zumindest eine Deckelung ihres Finanzierungsbeitrages auf heutigem Niveau und fordern in der Erklärung weiter: „Mit einem Beitrag muss künftig die gesamte Rundfunknutzung abgegolten sein – Autoradios in Firmenfahrzeugen und Empfangsgeräte in Hotelzimmern dürfen nicht noch zusätzlich zu Privathaushalten und Unternehmen herangezogen werden.“
Der Bundesverband der freien Berufe (BFB) tritt dafür ein, Selbstständige und deren Praxen, Kanzleien und Büros ebenso wie die Unternehmen bzw. Betriebsstätten komplett von der Zahlungspflicht auszunehmen. Präsident Ulrich Oesingmann argumentiert: „Ebenso wie auch ihre Mitarbeiter entrichten Unternehmer und Selbstständige bereits als Bürger einen Rundfunkbeitrag.“

Bei der geplanten Reform der Rundfunkfinanzierung soll ab 2013 die geräteabhängige GEZ-Gebühr von derzeit 17,98 Euro/Monat durch eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe ersetzt werden. In Unternehmen soll die Abgabe pro Betriebsstätte und gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter erhoben werden.
Derzeit arbeiten die Länder an einem Staatsvertrag zur Einführung der neuen Rundfunkfinanzierung. Am heutigen Donnerstag wollen darüber im rheinland-pfälzischen Speyer die Chefs der Staatskanzleien der Länder beraten.


Quelle: Bild Online (http://www.bild.de/BILD/politik/wirtschaft/2010/09/16/gez-abzocke/kosten-explosion-wirtschaft-laeuft-sturm.html)
Titel: Anhörung soll Details der Haushaltsabgabe klären
Beitrag von: SiLæncer am 17 September, 2010, 16:40
In den nächsten Wochen wird die Reform der Rundfunkgebühren erörtert. In Speyer treffen sich die Leiter der Staats- und Senatskanzleien, um die Details der ab 2013 geltende Haushaltsabgabe zu diskutieren.

"Wir hören jetzt die Betroffenen an", sagte der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, laut einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa vom Freitag. Nun wolle man die Details der Haushaltsabgabe klären, hieß es. So sei unter anderem noch zu diskutieren, wie Betriebe mit mehreren Filialen zu behandeln sind.

Er sei erstaunt, dass Wirtschaftsverbände immer wieder Kritik an der Reform üben, so Stadelmaier. In einer gemeinsamen Erklärung von 14 Wirtschaftsverbänden wird das neue Gebührensystem als zu teuer für die deutsche Wirtschaft kritisiert. So würden nach den bisher vorliegenden Plänen die jährlichen Belastungen für die Wirtschaft von 450 Millionen Euro auf rund 800 Millionen Euro fast verdoppelt. Nach Ansicht Stadelmaiers aber ist die neue Haushaltsabgabe für Unternehmen, die schon jetzt die GEZ-Gebühr immer korrekt bezahlt hätten, eine Erleichterung.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Beruhigungspille: Datenschutz bei ARD/ZDF-Gebühr kein Problem?
Beitrag von: SiLæncer am 20 September, 2010, 15:57
Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD  und ZDF haben am Montag ein vom Staatsrechtslehrer und ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Hans Peter Bull, erstelltes Gutachten vorgelegt, das sich mit datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Haushaltsabgabe beschäftigt.

Bull komme zu dem Ergebnis, dass die Regelungen im Entwurf zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen und zur Gewährleistung der verfassungsrechtlich geforderten gleichmäßigen Heranziehung aller Beitragszahler geeignet, erforderlich und angemessen seien, teilten ARD und ZDF mit.

Das Gutachten behandele eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der staatsvertraglichen Regelung der Haushaltsabgabe derzeit diskutiert werden. Danach sind insbesondere der geplante einmalige Meldedatenabgleich, regelmäßige Meldedatenübermittlungen und Anzeige- sowie Auskunftspflichten der Beitragspflichtigen ebenso wie Auskunftsrechte gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen datenschutzrechtlich "nicht zu beanstanden", hieß es.

Künftig soll jeder Haushalt einen einheitlichen Betrag für ARD und ZDF bezahlen, egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind. Die Gebühr soll nicht höher als die bisherigen 17,98 Euro ausfallen. Allerdings wird imer wieder darüber spekuliert, dass der Betrag doch höher ausfallen könnte.

ARD und ZDF begrüßten das Gutachten: "Für den Einzug des Rundfunkbeitrags ist ein Modell entwickelt worden, das den bürokratischen Aufwand gering hält und Nachforschungen beim Beitragspflichtigen, so gut es geht, vermeidet", sagte ZDF-Justitiar Carl-Eugen Eberle bei der Vorstellung in Berlin. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei es von "großer Bedeutung, dass die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt", erklärte auch der Justitiar des Südwestrundfunks (SWR), Hermann Eicher. Das Gutachten wird an dieser Stelle (http://www.ard.de/intern) im Internet veröffentlicht.


Quelle : SAT + KABEL
Titel: Bündnisgrüne kritisieren Datenschutz bei GEZ-Reform
Beitrag von: SiLæncer am 21 September, 2010, 16:09
Am Montag haben ARD und ZDF ihr Gutachten zur Neuregelung der Rundfunkgebühren vorgestellt. Doch im Gegensatz zu den Öffentlich-Rechtlichen findet die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Neuregelung alles andere als verfassungskonform.

Die medienpolitischen Sprecher der Bündnisgrünen im Bundestag haben die geplante Neuregelung der Rundfunkgebühren scharf kritisiert. Zwar sei es richtig, die heutige Rundfunkgebühr in eine Haushaltsgebühr zu ändern. Doch müsse dieser Wechsel unter Maßgabe eines besseren Datenschutzes erfolgen, teilte die Bundestagsfraktion am Dienstag mit. Sonst werde die neue Rundfunkgebühr von den Zuschauerinnen und Zuschauern nicht akzeptiert, glauben die Grünen-Politiker.

Drei Punkte finden die Grünen besonders bedenklich:

1. Die Datenübermittlung der gesamten Meldedaten aller Meldebehörden an die GEZ, die bis zu zwölf Monate lang gespeichert werden dürfen, schafft faktisch ein bundesweites und zentrales Melderegister. Damit dies nicht geschieht, müssen diese Daten umgehend gelöscht werden.

2.  Die GEZ darf auch zukünftig Daten über die Zuschauerinnen und Zuschauer erheben und dabei auf öffentliche und nichtöffentliche Stellen ohne Kenntnis der Betroffenen zugreifen. Dies macht den versteckten Zugriff auf Adresshandel möglich, was völlig unnötig ist. Durch die Auskunftspflicht der Vermieter und Eigentümer können bereits alle nötigen Daten eingeholt werden.

3. Der Austausch von Daten zwischen den Rundfunkanstalten muss gestrichen werden. Die relevanten Daten können die Anstalten bei den Meldeämtern einholen, dazu müssen sie nicht gegenseitig Datensätze austauschen.

"Die Ministerpräsidenten müssen den Datenschutz ernst nehmen und die Bedenken der zuständigen Datenschutzbeauftragen der Länder in die gesetzlichen Regelungen mit aufnehmen", fordern die Bündnisgrünen. ARD und ZDF hatten am Montag eine Untersuchung des Verfassungsrechtlers Hans-Peter Bull zum Datenschutz bei der neuen Gebührenregelung vorgelegt. Darin war Bull zu dem Ergebnis gekommen, dass die Neuregelung datenschutzrechtlich unbedenklich sei.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Entwurf für Reform der Rundfunkgebühren für ARD/ZDF veröffentlicht
Beitrag von: SiLæncer am 22 September, 2010, 11:20
Ein Entwurf für die geplante Reform der Rundfunkgebühren ist auf der Internetseite der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei veröffentlicht worden (http://www.rlp.de/fileadmin/staatskanzlei/rlp.de/downloads/pdf/Medienreferat/Entwurf_F%C3%BCnfzehnter_Rundfunk%C3%A4nderungsstaatsvertrag.pdf). Dort kann sich jeder das Arbeitspapier für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag anschauen, wie die Staatskanzlei in Mainz am Mittwoch auf Anfrage mitteilte.

Für den 11. Oktober sei in Berlin eine Anhörung für Verbände geplant. Eingeladen sind nach Angaben der Staatskanzlei unter anderem Vertreter der Industrie, von Hotels und Autovermietern, Presseunternehmen oder auch Verbraucherschützer. Zentraler Punkt der Reform ist, dass künftig die Rundfunkgebühr nicht mehr geräteabhängig, sondern pro Haushalt entrichtet werden soll. Wirtschaftsverbände hatten das neue Gebührenmodell kritisiert, viele Unternehmen würden dadurch stärker belastet als bisher.

Die neue Gebühr soll nach bisherigen Planungen keine Mehreinnahmen bringen, sondern aufkommensneutral sein. Im vergangenen Jahr wurden rund 7,26 Milliarden Euro an Gebühren an die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio ausgeschüttet. Voraussichtlich im Dezember sollen die Ministerpräsidenten über die Reform entscheiden, die dann 2013 in Kraft treten könnte. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) ist Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder.

Die Anhörung im Oktober richtet sich übrigens nur an Verbändevertreter, Presse und die Öffentlichkeit sind nicht zugelassen. Der Branchendienst "Carta" kritisierte, dass die Anhörung zur neuen Rundfunkfinanzierung "explizit im Hinterzimmer" stattfinde und hält das für "wenig zeitgemäß".

Quelle : SAT + KABEL
Titel: Weiter Krach um Rundfunkgebühr
Beitrag von: SiLæncer am 28 September, 2010, 15:08
Sachsen beharrt auch weiter darauf, die Rundfunkgebühr auf jeden Fall auf dem aktuellen Stand zu halten, auch wenn dafür das Angebot von ARD und ZDF abgebaut werden muss.

"17,98 Euro sind die Messlatte. Zur Not sind wir bereit, die Aufgaben so zu verringern, dass diese Messlatte sicher nicht gerissen wird", sagte der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann, dem Fachmagazin "Promedia" (Oktober). Beermann leitet eine Arbeitsgemeinschaft der Länder, die sich mit der Stabilität der Rundfunkbeiträge befasst.

"Brauchen wir das Erste, das ZDF und die dritten Programme? Gehört die Unterhaltung von Balletten und (Blas-) Orchestern zum Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt?", fragte Beermann. Auch sollte überprüft werden, ob ARD und ZDF jeweils eigene Teams zur Berichterstattung zu Olympischen Spielen schicken müssen. Bereits zuvor war über die Einstellung eines Digitalkanales der Öffentlich-Rechtlichen spekuliert worden, um Geld zu sparen.

Bei der geplanten Umstellung der Rundfunkgebühr auf eine geräteunabhängige Abgabe sollte die Gebührenhöhe auf jeden Fall unverändert bleiben: "Wir können die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konkretisieren und verkleinern", sagte Beermann. Die Ministerpräsidenten der Länder wollen voraussichtlich im Dezember über die Gebührenreform entscheiden, die dann 2013 in Kraft treten könnte.

Wirtschaftsverbände hatten das neue Modell kritisiert, viele Unternehmen würden dadurch stärker belastet als bisher. Im vergangenen Jahr wurden rund 7,26 Milliarden Euro an Gebühren an die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio ausgeschüttet.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: Krach um Rundfunkgebühr - "ARD/ZDF kein Staatsfernsehen"
Beitrag von: SiLæncer am 29 September, 2010, 13:51
Weil Sachsen auch weiter darauf beharrt, die Rundfunkgebühr in jedem Fall auf dem aktuellen Stand zu halten, auch wenn dafür das Angebot von ARD und ZDF abgebaut werden muss, hat sich der Deutsche Journalistenverband am Mittwoch in die Diskussion eingeschaltet.

"Die Politik würde ihre Kompetenzen überschreiten, wenn sie versuchen würde, Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen", erklärte der Verbansvorsitzende Michael Konken in Berlin.

Der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann, hatte zuvor dem Fachmagazin "Promedia" (Oktober) gesagt, dass 17,98 Euro für die kommende Haushaltsabgabe die Messlatte seien und hinzugefügt: "Zur Not sind wir bereit, die Aufgaben so zu verringern, dass diese Messlatte sicher nicht gerissen wird."

Die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland seien "kein Staatsfernsehen, dessen Inhalte von Ministerpräsidenten bestimmt werden", ärgerte sich Konken. Der DJV-Vorsitzende wandte sich zudem gegen den offensichtlichen Versuch des sächsischen Politikers, die derzeitige Gebührenhöhe von 17,98 Euro für die Zukunft festzuschreiben. "Wie hoch die Rundfunkgebühr ab 2013 ist, hängt von der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten ab. Ob die derzeitige Gebühr in drei Jahren noch ausreicht, kann heute noch niemand wissen."

Konken forderte die Landespolitiker dazu auf, die notwendige Diskussion über eine angemessene Rundfunkfinanzierung sachgerecht zu führen. "Populistische Argumente werden der Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Gesellschaft nicht gerecht. Das gilt in Sachsen wie im Rest der Republik."

Beermann leitet eine Arbeitsgemeinschaft der Länder, die sich mit der Stabilität der Rundfunkbeiträge befasst. Der Politiker will das öffentlich-rechtliche Fernsehen unter die Lupe nehmen. Geprüft werden soll, ob alle Sender, Ballett und Orchestern, die umfassende Berichterstattung zu Olympischen Spielen von ARD und ZDF gebraucht werden.

Über die geplanten Umstellung der Rundfunkgebühr auf eine geräteunabhängige Abgabe entscheiden die Ministerpräsidenten der Länder voraussichtlich im Dezember. Die Reform tritt dann 2013 in Kraft. Wirtschaftsverbände hatten das neue Modell kritisiert, viele Unternehmen würden dadurch stärker belastet als bisher. Im vergangenen Jahr wurden rund 7,26 Milliarden Euro an Gebühren an die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio ausgeschüttet.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: Strafen im GEZ-Korruptionsskandal - Besuche in Erotikbar
Beitrag von: SiLæncer am 30 September, 2010, 17:40
Der Korruptionsskandal in der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln ist mit Geld- und Bewährungsstrafen geahndet worden. Das Wuppertaler Amtsgericht verhängte am Donnerstag gegen drei von fünf Beschuldigten Strafen wegen Vorteilsannahme oder -gewährung. In zwei Fällen stellte es das Verfahren gegen Zahlung von 3.000 und 40.000 Euro ein. Die GEZ zieht die Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Sender ein.

Ein GEZ-Mitarbeiter hatte sich von einer Wuppertaler Computer-Firma Besuche der erotischen Kölner "Kokett"-Bar, von Spitzenrestaurants sowie der VIP-Loge bei einem Fußball-Länderspiel bezahlen lassen. Die GEZ hatte der Firma wiederum Aufträge für Computeranlagen mit sechsstelligem Volumen erteilt.

Einen Schaden stellte das Gericht allerdings nicht fest. Der 51-jährige, ehemals bei der GEZ für das Beschaffungswesen zuständige Mitarbeiter wurde zu 7.200 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen seinen Kollegen, der über die Aufträge mitentschieden hatte, wurde gegen Zahlung von 3.000 Euro eingestellt.

Der 58-jährige Vertriebsleiter der Computerfirma wurde wegen Vorteilsgewährung zu neun Monaten Haft auf Bewährung und Zahlung von 50.000 Euro an gemeinnützige Vereine verurteilt. Sein Chef, der die feuchtfröhlichen Ausgaben als Spesen abgezeichnet hatte, muss 40.000 Euro zahlen.

Die Ermittlungen waren durch eine detaillierte anonyme Anzeige in Gang gekommen. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchungsaktion gestartet und war "auf einige sehr interessante Dokumente" gestoßen. Nicht nur bei der GEZ, auch bei einer Düsseldorfer Versicherung wurden die Ermittler fündig. Auch gegen den für das Beschaffungswesen zuständigen Mitarbeiter der Versicherung war Anklage erhoben worden. Der Vorsitzende eines Reitvereins hatte einen 500.000-Euro-Auftrag unterzeichnet, nachdem 12.000 Euro als Spende an seinen Verein geflossen waren. Er muss nun 14.400 Euro Strafe zahlen.

In einer schriftlichen Stellungnahme zu den Vorwürfen hatte sich die GEZ von den Machenschaften ihrer "ehemaligen Mitarbeiter" distanziert. Dem für den Einkauf verantwortlichen Mitarbeiter war fristlos gekündigt worden. Der zweite GEZ-Mitarbeiter war zum Zeitpunkt der Ermittlungen bereits im Ruhestand.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: Gutachten erklärt GEZ-Reform für verfassungswidrig
Beitrag von: SiLæncer am 09 Oktober, 2010, 18:22
Nachdem am 22.9.2010 ein Entwurf für die geplante Reform der Rundfunkgebühren veröffentlicht wurde, hält jetzt Erich Sixt, Chef der gleichnamigen Autovermietung, ein Gutachten dagegen. Es bezeichnet die Reform als verfassungswidrig. Das vom Staats- und Medienrechtsexperten Christoph Degenhardt erstellte Gutachten wurde laut Wirtschaftswoche in den vergangenen Tagen an die Staatskanzleien verschickt.

Schon vorher hatte sich Sixt lautstark über die geplante Reform beschwert und den Rundfunkbeitrag für gewerblich genutzte Autos, der zudem noch erhöht werden soll, als verfassungswidrig bezeichnet. Laut Sixt stelle der Beitrag für Autoradios einen Systembruch dar, da die Reform darauf beruhe, dass nicht mehr für Geräte, sondern pro Haushalt und Betrieb kassiert werden soll.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschützer fordern Nachbesserungen bei Gebührenumstellung
Beitrag von: SiLæncer am 11 Oktober, 2010, 15:09
Die Rundfunkdatenschutzbeauftragten von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben den Umstieg auf eine geräteunabhängige Rundfunkfinanzierung begrüßt. Trotzdem halten sie weitere Nachbesserungen für erforderlich.

Das betonte der Arbeitskreis der Datenschutzbeauftragten in seiner Stellungnahme zum geplanten 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am Montag. "Die Nachforschungen bei den Bürgern können durch den Wegfall des Gerätebezugs auf ein Minimum reduziert werden", sagte die Vorsitzende des Arbeitskreises der Rundfunkdatenschützer, Anke Naujock. Nach dem Staatsvertragsentwurf wird pro Wohnung nur noch ein Zahlungspflichtiger erfasst werden.

Dadurch trage das neue Modell den Belangen des Datenschutzes besser Rechnung als bisher, so die Datenschützer. Die Rundfunkdatenschutzbeauftragten empfehlen allerdings, den Grundsatz eines Beitrags pro Wohnung konsequenter umzusetzen und auf die Unterscheidung von Haupt- und Nebenwohnung zu verzichten. Denn hierdurch würden gerade wieder Ausforschungen hinter der Wohnungstür erforderlich.

Der datenschutzrechtliche Grundsatz der Direkterhebung, wonach Daten grundsätzlich direkt beim Betroffenen erhoben werden sollen, muss deutlicher hervorgehoben werden. "Die Möglichkeit der Datenerhebung bei Dritten ohne Kenntnis des Betroffenen muss ultima ratio bleiben", sagte Naujock weiter. Dies erfordere auch eine Präzisierung der Anmeldepflichten.

Auch bei der Befreiung von sozial Schwachen gibt es Kritik der Daenschützer. Im Rahmen der Beitragsbefreiung sollte auf die Pflicht zur Vorlage von Sozialleistungsbescheiden im Original verzichtet werden. Denn solche Originalbescheide enthielten weit mehr Daten als zur Beitragserhebung notwendig. Die Sozialleistungsträger müssten vielmehr verpflichtet werden, aussagekräftige Drittbescheinigungen über die Gewährung von Sozialleistungen auszustellen.

Den einmaligen Meldedatenabgleich, wonach die einmalige Übermittlung der Meldedaten aller volljährigen Personen von den Einwohnermeldeämtern an die Landesrundfunkanstalten übermittelt werden, kritisierten die Datenschützer nicht. Allerdings sollte die dafür vorgesehene Frist von zwei Jahren ausdrücklich als Höchstfrist gekennzeichnet werden.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Verbraucherzentrale kritisiert Rundfunkgebührenreform
Beitrag von: SiLæncer am 15 Oktober, 2010, 11:02
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat auf Schwachstellen bei der Reform der Erhebung der Rundfunkgebühren hingewiesen. Vor allem für sozial Schwache sehen die Verbraucherschützer Nachbesserungspotential.

Die Verbraucherzentrale sieht weiterhin erhebliche Mängel beider Neufassung der Rundfunkgebühren. In einer Mitteilung vom Freitag forderte sie die Politik dringend auf, diese im neuen Staatsvertrag zu beheben. So müssten beispielsweise Abmeldungen und Befreiungen rückwirkend möglich sein. Die Rückwirkung der Beitragsbefreiung sollte nicht nur auf zwei Monate begrenzt werden, sondern unbefristet möglich sein und auf den Beginn des zugrunde liegenden Leistungs- bzw. Sozialbescheides zurückreichen. Die Beratungspraxis zeige, dass bei Versäumnissen durch Krankheit oder Überforderung, wie z. B. Antragsverfahren, dieser Zeitraum zu knapp bemessen sei.
 
Weiterhin sollte Wohngeld als Befreiungstatbestand gelten. Bezieher von Wohngeld werden nach den geltenden Regeln nicht von den Rundfunkgebühren befreit. Der Empfang von Wohngeld ist keine Sozialleistung, die zur Befreiung führt, obwohl die Betroffenen ein vergleichbares Einkommen wie ein Sozialhilfeempfänger haben. Seit vergangenem Jahr ist Wohngeld zwingend vor der Sozialhilfe zu gewähren. Die Betroffenen haben deshalb keine Wahlmöglichkeit mehr, sondern sind auf den Erstbezug von Wohngeld angewiesen.

Aktuell wird nach Ansicht der Verbraucherzentrale die Härtefallregelung in der Rechtsprechung äußerst eng ausgelegt, sodass viele Bedürftige keine Befreiung von den Rundfunkgebühren bekommen. Es ist nicht definiert, was als Härtefall verstanden wird. Zukünftig sollte jedoch eine Einzelfallprüfung auf Antrag stattfinden, wenn sich besondere Umstände ergeben, die zu einer Befreiung führen könnten. Außerdem schlagen die Verbraucherschützer vor, das Antragsverfahren zur Befreiung zu vereinfachen. Statt einer regelmäßigen Antragsstellung zum Nachweis des Vorliegens der Befreiungsvoraussetzungen sei die Anzeigepflicht des Verbrauchers bei Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse denkbar. Einkommensschwachen Verbrauchern und Menschen mit finanziellen Problemen müsse die Möglichkeit gegeben werden, die Beiträge monatlich zu zahlen. Dies würde für die Betroffenen eine deutliche Erleichterung darstellen.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Rundfunkgebühr droht an Thüringen zu scheitern
Beitrag von: SiLæncer am 18 Oktober, 2010, 09:15
Die geplante Reform der Rundfunkgebühren könnte in letzter Minute scheitern. Widerstand kommt aus Thüringen, das die geplante Rundfunkgebühr für verfassungswidrig hält.

Die Thüringische Landesregierung hat laut einem Bericht des "Handelsblattes" vom Montag gegen das Modell einer Haushaltgebühr verfassungsrechtliche Bedenken. Sie beruft sich auf ein Gutachten des Bonner Verfassungsrechtlers Christian Waldhoff. Thüringen strebt daher die Einführung einer Steuer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an.
 
"Über die richtigen Konzepte, wie die zukünftige Rundfunkfinanzierung ausgestaltet werden soll, herrscht keine Einigkeit", zitierte das "Handelsblatt" Staatsrechter Waldhoff. Die Reform der Rundfunkgebühr will die bisherige Geräteabgabe abschaffen und ab 2013 durch eine monatliche Haushaltsgebühr von 17,98 Euro ersetzen.

Thüringen plädiert nun stattdessen für eine "Rundfunksteuer". "Die Steuerfinanzierung erweist sich unter den rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen der Gegenwart als die adäquate und verfassungsrechtlich mögliche Form der Rundfunkfinanzierung", heißt in dem Gutachten laut dem Bericht. Außerdem hielten die Thüringer eine Steuer für gerechter als eine Haushaltsabgabe.
 
Laut dem Gutachten kann eine Haushaltsgebühr kaum sozial gestaffelt werden und sei "strukturell unsozial". Eine Steuer hingegen sei verfassungsrechtlich unbedenklich. Denn Karlsruhe habe in früheren Entscheidungen die Funktion des Rundfunks in der öffentlichen Meinungsbildung herausgestellt.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Dauerfeuer gegen Haushaltsgebühr für ARD und ZDF
Beitrag von: SiLæncer am 19 Oktober, 2010, 16:46
Deutsche Wirtschaftsverbände lehnen die Reformpläne für die Rundfunkgebühr auch weiter ab. Das von den Ländern vorgeschlagene Modell führe zu einer versteckten Erhöhung für die Unternehmen, erklärten mehr als 20 Verbände unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) am Dienstag in Berlin.

An diesem Donnerstag und Freitag wollen die Ministerpräsidenten der Länder in Magdeburg über das neue Modell beraten. Die bisher auf die Geräte bezogene Berechnung soll auf eine Haushaltsabgabe umgestellt werden und nach dem bisherigen Stand die aktuellen 17,98 Euro im Monat nicht übersteigen.

Zwar begrüßen die Verbände das neue Modell grundsätzlich, die Beteiligung der Wirtschaft an der Finanzierung von ARD und ZDF in der bisherigen Höhe dürfe nicht überschritten werden, erklärte der DIHK weiter. Die Verbände schlagen eine Deckelung des Beitrags der Wirtschaft zur Rundfunkfinanzierung auf den aktuellen Stand von 450 Millionen Euro im Jahr vor.

Vor allem das Gaststätten und - Hotelgewerbe sowie die Autovermieter befürchten in Zukunft eine höhere Belastung. Das neue System sieht eine Staffelung pro Unternehmen vor, die sich an der Zahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte orientiert. Außerdem soll auf gewerblich genutzte Autos oder Lastwagen zusätzlich je ein Drittel der Monatsgebühr entfallen. Auch der Bauernverband hatte sich am Montag eingeschaltet.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: ARD/ZDF-Gebühr: Konfrontation mit der Wirtschaft entschärft - Kompromiss
Beitrag von: SiLæncer am 19 Oktober, 2010, 18:03
Im Streit um die Reform der Rundfunkgebühr wollen die Bundesländer der Wirtschaft entgegenkommen. Nach massiver Verbandskritik sollen übermäßige Belastungen für Unternehmen vermieden werden. Dabei sollen die Beiträge für Firmen und Regelungen für Dienstwagen überarbeitet werden.

Über entsprechende Vorschläge wollen die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag auf ihrer Konferenz in Magdeburg beraten, wie Sachsen- Anhalts Staatskanzlei-Chef Rainer Robra (CDU) am Dienstag ankündigte. Insbesondere für Firmen mit vielen kleinen Filialen sollen "mittelstandsverträgliche Lösungen" kommen.

Die bisher auf die Geräte bezogene Rundfunkgebühr soll bis 2013 auf eine Abgabe pro Haushalt umgestellt werden und nach dem bisherigen Stand die aktuellen 17,98 Euro im Monat nicht übersteigen. Für Unternehmen ist eine Staffelung geplant, die sich an der Zahl der Betriebsstätten und deren Mitarbeitern orientiert. Auch für Firmenwagen sollen Abgaben fällig werden. Wirtschaft und Handwerk sehen dadurch erhebliche Mehrbelastungen auf sich zukommen.

Zuletzt hatte das Land Thüringen gegen die Reform opponiert und vorgeschlagen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mittel- und langfristig über eine Steuer zu finanzieren. Der Chef der rheinland- pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, sagte, die Ministerpräsidenten hätten schon vor zwei Jahren ausführlich über diese Möglichkeit beraten, die Überlegungen aber als "zu kompliziert" verworfen.

"Wir werden den Ministerpräsidenten am Donnerstag einen Entwurf vorlegen", sagte Stadelmaier. Danach müssen die Landtage über die Reform abstimmen. Diskutiert werde derzeit noch darüber, wie die Gebühr für solche Orte geregelt wird, an denen es objektiv unmöglich ist, Rundfunk zu empfangen. Dafür sollten Ausnahmeregelungen geschafft werden.

Zuvor hatten Wirtschaftsverbände erneut an die Ministerpräsidenten appelliert, den Beitrag der Unternehmen zur Finanzierung von ARD und ZDF bei 450 Millionen Euro zu deckeln. Das von den Ländern vorgeschlagene Modell führe zu einer versteckten Erhöhung für die Unternehmen, erklärten mehr als 20 Verbände unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK). Auch das Gaststätten- und Hotelgewerbe, die Autovermieter samt angedrohter Verfassungsklage von Sixt sowie der Bauernverband befürchten in Zukunft eine höhere Belastung. Die Verbraucherschützer fordern ebenfalls Änderungen.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: Student klagt gegen Rundfunkgebühr für PCs von ARD und ZDF
Beitrag von: SiLæncer am 19 Oktober, 2010, 23:54
Am Mittwoch steht unter dem Aktenzeichen "BVerwG 6 C 17.09" ein wichtiger Prozess für die öffentlich-rechtlichen Sender beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf der Agenda.

Um 14.00 Uhr tritt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Koenig und Partner aus Münster gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und dessen Anwälte in den Ring. Der Kläger ist Student der Mathematik und wendet sich gegen die Rundfunkgebühren für einen Computer mit Internet-Zugang im Zeitraum von Juni bis August 2007.

Mit einem Schreiben vom 17. Mai 2007 hatte er dem Westdeutschen Rundfunk darüber in Kenntnis gesetzt, dass er Geräte bereithalte, die unter die Definition "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" des Rundfunkgebührenstaatsvertrags fallen.

Da er diese Geräte zum Studium benötige, aber keinen Rundfunk damit empfange, was auch nicht der Zweck dieser Geräte sei, sei die im Rundfunkgebührenstaatsvertrag getroffene Regelung "willkürlich" und stelle einen "Eingriff in seine Handlungsfreiheit" dar, argumentiert der Student. Der für die Einziehung der Gebühren federführende WDR hatte rückständige Rundfunkgebühren in Höhe von 16,56 Euro und einen Säumniszuschlag von fünf Euro angemahnt.

Das Verwaltungsgericht Münster hatte der Klage zunächst stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht hob in einem Berufungsverfahren das erstinstanzliche Urteil auf und wies die Klage ab. Mit der Revision verfolgt der Student sein Ziel einer Aufhebung des Gebührenbescheids nun weiter.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: Ministerpräsidentenkonferenz berät Rundfunkabgabe
Beitrag von: SiLæncer am 20 Oktober, 2010, 16:27
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer treffen sich am Donnerstag in Magdeburg. Eines der Hauptthemen in der Elbestadt wird die Neuregelung der Rundfunkgebühren sein.

Beobachter gehen davon aus, dass es bei den Beratungen der Länderchefs wenig Dissenz geben wird, da sie sich im Grundsatz schon geeinigt haben. Die Rundfunkgebühr soll in eine Haushaltsabgabe umgewandelt und ab 2013 erhoben werden. Die Höhe der Gebühr soll 17,98 Euro pro Monat betragen. Nach den Plänen ist auch eine Staffelung für Unternehmen geplant. Diese soll sich nach der Zahl der Betriebsstätten und Mitarbeiter richten. Auch für Firmenwagen werden nach der Reform Abgaben fällig.

Im Zuge der Reform hatte es massiven Widerstand aus Handwerk und Wirtschaft gegeben. Die Wirtschaft befürchtet erhebliche Mehrbelastungen durch die Neuregelung. Wenn die Ministerpräsidenten sich in Magdeburg abschließend über den neuen Rundfunkstaatsvertrag einigen, kann dieser zur Anhörung in die Landtage gehen.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Rundfunkgebühr: Länder einig - es gibt Nachbesserungen
Beitrag von: SiLæncer am 21 Oktober, 2010, 18:08
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich endgültig auf ein neues Finanzierungsmodell für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk geeinigt. Die Rundfunkgebühr wird demnach ab 2013 von einer auf Fernseh- oder Radiogeräte bezogenen Abgabe in eine pauschale Abgabe pro Haushalt umgewandelt.

Der neue Staatsvertrag werde nun den Länderparlamenten zur Anhörung vorgelegt und dann voraussichtlich am 15. Dezember unterzeichnet, sagte Sachsen-Anhalts Regierungschef Wolfgang Böhmer (CDU) am Donnerstag in Magdeburg auf der Ministerpräsidentenkonferenz. Für "unabdingbar" halten die Regierungschefs Böhmer zufolge, dass der Monatsbeitrag von aktuell 17,98 Euro im Zuge der Reform stabil bleibt. Nach massiver Kritik der Wirtschaft besserten die Länder Regelungen für Unternehmen nach Darstellung Böhmers nach. Unklar blieb zunächst allerdings das genaue Ausmaß der Entlastungen.

"Das Modell ist mittelstandsfreundlich", sagte Böhmer. Zu Beginn der Konferenz sagte der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck (SPD): "Wir planen eine sehr verträgliche Lösung für die Wirtschaft." Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder sprach zudem von einer "sehr ausgewogenen Belastungssituation" für private Haushalte. Wirtschafts- und Handwerksverbände hatten geklagt, dass der im Juni beschlossene Ursprungsentwurf für den neuen Staatsvertrag für die Unternehmen Mehrbelastungen von bis zu 350 Millionen Euro zur Folge habe. Sie hatten gefordert, das Gebührenvolumen aus der Wirtschaft auf der aktuellen Höhe von etwa 450 Millionen Euro zu deckeln.
 
Beiträge für Unternehmen werden gestaffelt

Auch nach dem nun beschlossenen Papier werden die Beiträge für Firmen nach der Zahl der Betriebsstätten und ihrer Mitarbeiter gestaffelt. Dieses System sei zugunsten kleinerer und mittlerer Firmen noch einmal überarbeitet worden, hieß es in einer Erklärung. Demnach müssen 90 Prozent der Betriebe künftig je Filiale ein Drittel der regulären Rundfunkgebühr oder lediglich eine zahlen. Auch für Dienstwagen wird die Abgabe fällig, ein Auto je Betriebsstätte soll aber gebührenfrei bleiben.

Mit der Rundfunkgebühr wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland finanziert. Nach Angaben der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhielten ARD, ZDF, Deutschlandradio sowie die Landesmedienanstalten 2009 auf diese Weise 7,6 Milliarden Euro.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: Politik darf sich bei ARD und ZDF nicht inhaltlich einmischen
Beitrag von: SiLæncer am 23 Oktober, 2010, 10:33
Eine angedachte Einmischung der Politik in die Sendeinhalte von ARD und ZDF hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zum Anlass genommen, zur Achtung der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufzufordern.

Als bedenklich bezeichnete die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser die im Rahmen der Ministerpräsidentensitzung in Magdeburg am Donnerstag ausgesprochene Ankündigung, dass sich eine Arbeitsgruppe der Staatskanzleichefs mit den künftigen Programmschwerpunkten der Sender befassen wolle: "Wie das Programm von ARD und ZDF aussieht, welche Themen die Sender in welcher Form ausstrahlen, entscheiden die Sender autonom." Eine mögliche Einflussnahme von Politikern auf die Programminhalte sei weder mit den journalistischen Standards noch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar, sagte Kaiser am Freitagabend.

Dagegen begrüßte die DJV-Funktionärin die Entscheidung der Ministerpräsidenten, die Rundfunkgebühren von der Geräte- auf die Haushaltsabgabe umzustellen. Dies sei "positiv für die Planungssicherheit der Rundfunkanstalten". Als problematisch empfand sie hingegen die Festlegung der Länderchefs auf die Beibehaltung der jetzigen Gebühr in Höhe von 17,98 Euro monatlich. "Wie hoch der Finanzbedarf der Sender ist, ermittelt die KEF und nicht die Ministerpräsidentenkonferenz.", so Kaiser

Dass die jetzige Abgabe unverändert bis 2015 bestehen bleiben solle, bezeichnete der DJV ebenfalls als bedenklich. Auf keinen Fall dürfe die Programmqualität in den nächsten Jahren Schaden nehmen. Die Landespolitiker kämen ihrer medienpolitischen Verantwortung nur unzureichend nach, wenn sie heute schon den künftigen Finanzbedarf zu kennen meinten.
 
Am Donnerstag war in Magdeburg die Entscheidung gefallen, die bestehende gerätebezogene GEZ-Abgabe ab 2013 durch eine Haushaltsgebühr zu ersetzen.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor "GEZ-Betrügern"
Beitrag von: SiLæncer am 01 November, 2010, 11:55
Die von DIGITAL FERNSEHEN aufgedeckte Betrugsmasche mit Briefen von GEZ-Betrügern macht jetzt auch in Niedersachsen von sich reden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt davor, den Schreiben Glauben zu schenken.

Die nun auch in Niedersachsen aufgetauchten Schreiben ähneln denen, die vor kurzem in Sachsen verschickt worden waren. Wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen am Montag mitteilte, erinnern die Briefe an GEZ-Schreiben. Hierbei handelt sich laut der Verbraucherzentrale um eine typische Gewinnmitteilung, die als Lockmittel für eine Kaffeefahrt dient. Der Anbieter sei der Verbraucherzentrale bereits hinlänglich bekannt.
 
Die Aufmachung des Schreibens erinnert stark an das GEZ-Logo. Deutlich sichtbar steht auf dem Brief der Slogan: Schon BEZahlt.Danke. Im Weiteren bedankt man sich für die gezahlten Gebühren und teilt mit, dass unter allen zahlenden Teilnehmern eine Verlosung durchgeführt wurde. Neben einem etwaigen Gewinn in Höhe von 1 875,00 Euro wird außerdem "als Sonderprämie ein Jahr lang Gebührenbefreiung für Ihre Empfangsgeräte (Bsp. 12 Monate x 17,98 € = 215,76 €)" versprochen.

Eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Niedersachsen sagte: "Niemand hat etwas zu verschenken und mit der Wahrheit nimmt man es bei solchen Gewinnmitteilungen fast nie ernst. In den meisten Fällen werden die Teilnehmer mit aggressiven Methoden unter Druck gesetzt und für völlig überteuerte Produkte zu angeblichen Sonderpreisen abkassiert". Ihr Rat: "Am besten nicht mitfahren. Wer sich dennoch entschließt mitzufahren, sollte keinesfalls einen Vertrag unterschreiben!"

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Verleger: ARD und ZDF schwächen die Presse
Beitrag von: SiLæncer am 02 November, 2010, 19:02
Die Gebührenreform von ARD und ZDF wird nach Befürchtungen der Zeitschriftenverleger die Presse in Deutschland weiter schwächen. Mit der Investitionskraft der neuen Haushaltsabgabe könnten die Sender ihre kostenlosen Internetangebote zulasten der privaten Medien weiter ausbauen, erklärte der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) am Dienstag in Berlin. Der Verband warf den für die Kontrolle der Sender zuständigen Bundesländern vor, ihre Aufgaben nicht zu erfüllen.

Die Online-Expansion der "öffentlich-rechtlichen Presse" gefährde Pressevielfalt und Meinungspluralität, sagte VDZ-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Fürstner auf der Jahrespressekonferenz des Verbandes. In diesem Jahr werden die Zeitschriftenverlage nach einer Prognose ihren Umsatz um 1,1 Prozent auf rund 7 Milliarden Euro (2009: Milliarden Milliarden) steigern.

Fürstner griff Gratis-Anwendungen der Öffentlich-Rechtlichen im Netz wie die geplante "Tagesschau"-App für Tablet-PCs und Smartphones an. Die Anstalten würden immer mehr zu kaum kontrollierbaren Institutionen, denen Markt und Marktpreise egal seien. Hier müsse die Medienpolitik das Gleichgewicht wieder herstellen. Auch die sogenannten Drei-Stufen-Tests für die Zulassung von Internet- Angeboten hätten versagt.

Ein Dorn im Auge ist den Verlegern auch die Abrechnung für Internet-Bannerwerbung. Die Suchmaschine Google leite zwar Leser auf die Seiten der Verleger, habe aber bei der Abrechnung von Werbung ihre Spielregeln durchgesetzt. Bezahlt würde Werbung im Netz per "Click" und nicht wie in den Printmedien über Reichweite und Wahrnehmung der Anzeigen. Auch im Netz sollte die traditionelle Berechnung für Werbepreise angewendet werden.

Nach wie vor haben laut VDZ die Zeitschriften in Deutschland einen hohen Stellenwert bei der Mediennutzung. Allerdings ist in den ersten drei Quartalen 2010 die Gesamtauflage mit 114 Millionen Exemplaren um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen. Grund sei unter anderem der Abbau von Sonderverkäufen wie etwa Bordexemplare in Flugzeugen.

Quelle : www.heise.de
Titel: GEZ-Mitarbeiterin verurteilt, da sie Wirt den Hitlergruß zeigte
Beitrag von: SiLæncer am 02 November, 2010, 21:00
Eine 54-jährige GEZ-Mitarbeiterin wurde gestern vom Ehinger Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt, da sie im Dezember letzten Jahres bei der Überprüfung einer Ulmer Wohnung auf unangemeldete Geräte, einem Wirt mit dem Hitlergruß entgegentrat und diesen wüst beschimpfte.

Sie behauptete dem kroatischen Gastwirt gegenüber, dass er ein Schwarzseher und ein Schwarzhörer sei, sich waschen solle und es besser wäre er ginge dorthin, wo er herkommt, hieß es in der Anklageschrift. Zwar gab die 54-Jährige Ulmerin bezüglich der Beleidigungen vor dem Gericht klein bei aber ein verfassungsfeindliches Zeichen hätte sie dem Wirt nicht gezeigt.  Sie erklärte Richter Wolfgang Lampa, dass sie nicht einmal wisse, wie der Hitlergruß ginge. Dieser entgegnete jedoch wenig verständnisvoll: „Das wollen Sie mir doch nicht ernsthaft erzählen?“ und schenkte der Angeklagten keinen Glauben. Nicht zuletzt da auch einige Zeugen die vermeintliche Tat beobachtet haben wollen. Ein Nachbar, der dazu kam, bestätigte, den Hitlergruß gesehen zu haben, er sei schockiert gewesen, "vor allem, weil sie es wiederholt hat". Auch die Frau des Wirts hatte den Gruß offenbar gesehen.

Bereits einige Wochen vor dem Vorfall hatten die Frau, die auf Provisionsbasis als Kontrolleurin für die Gebühreneinzugszentrale arbeitet und der Wirt das Vergnügen. Damals überprüfte die 54-Jährige zusammen mit ihrem Ehemann, der auch für die GEZ arbeitet, das Gasthaus des Kroaten. Bereits damals kam es zu einem unliebsamen Zusammentreffen. Die beiden Kontrolleure fragten den Wirt nach eventuell unangemeldeten Geräten in der Wirtschaft, erhielten vom Hauseigentümer jedoch mehrmals die Antwort, dass er weder Fernsehen noch Radio im Gasthaus besitze. Als der Ehemann der nun Angeklagten ihn daraufhin beschimpfte, packte der Wirt den Kontrolleur am Mantel und schob ihn vor die Tür. „Er hat einen furchterregenden Gesichtsausdruck gehabt“, berichtete der Ehemann, „ich hab gedacht, der schlägt mich zusammen“, schilderte er vor Gericht.

Von dem angeblich aggressiven Wirt entsetzt, rief das Ehepaar vor der Tür des Gasthauses die Polizei. Eine Woche nach diesem Vorfall kam die GEZ-Kontrolleurin erneut zu dem Haus. Sie wollte dort eine der Mieterinnen kontrollieren. Nachdem sie diese allerdings nicht antraf, stieß sie auf den Wirt, der nachschaute, wer vor der Tür stand.

Der Polizist der damals mit den Beteiligten sprach erklärte gestern: „Es passte nach meinem Dafürhalten alles nicht zusammen.“ Der Wirt sei schon länger in Munderkingen und sei noch nie in Konflikt mit den Behörden gewesen.  Auch der Richter beurteilte den Wirt keinesfalls als aggressiv. „Er ist schon ein etwas besonderer Mensch. Ein gewalttätiger Mensch ist das meiner Ansicht nach aber nicht.“, schilderte er der Presse.
So verurteilte er die Kontrolleurin für ihre Vergehen zu einer Geldstrafe. Zu einer zivilrechtlichen Klage seitens des Gastwirtes kam es allerdings nicht. „Ich habe keine Anzeige gemacht, ich habe kein Interesse an einer Bestrafung“ erklärte er.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Was darf die GEZ? - Weiter Streit um Gebühreneinzug und Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 09 November, 2010, 11:04
Beim ZDF auf dem Mainzer Lerchenberg versteht man die Aufregung über das neue Gebührenmodell für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk nicht. Einstimmig haben die Ministerpräsidenten den Umstieg auf eine Haushaltsabgabe ab 2013 beschlossen. Das neue Verfahren gilt als einfacher und gerechter als die bisherige gerätebezogene Gebühr. Dennoch gibt es hartnäckige Kritik von Datenschützern.

Sie bemängeln, die Gebühreneinzugszentrale GEZ habe zu viele Eingriffsmöglichkeiten in die Rechte der Menschen. Zwar kommt der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Hans Peter Bull, in einem Gutachten für ARD und ZDF zu dem Ergebnis, dass künftig deutlich weniger Daten über den Einzelnen herangezogen würden. Auch ZDF-Justiziar Carl-Eugen Eberle betont: "Nachforschungen, wie sie die gerätebezogene Rundfunkgebühr erforderten, sind bei der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe nicht mehr nötig."

Dennoch bleiben die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern bei ihrer harschen Kritik. In einer Stellungnahme bemängeln sie: "Die bestehenden Befugnisse bei der Geldeintreibung werden beibehalten und teilweise sogar noch erweitert." Wie kommen die Datenschützer zu dieser Einschätzung? Künftig soll jeder Haushalt eine Rundfunkabgabe von voraussichtlich 17,98 Euro im Monat bezahlen. Es wird aber Fälle geben, in denen sich Mieter nicht bei der GEZ melden. Diese müssen ermittelt werden.

Die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge - Vorsitzende des Arbeitskreises Medien - kritisiert, dass die Meldebehörden über einen Zeitraum von zwei Jahren der GEZ ihre Daten übermitteln können, um Wohnsitze festzustellen. Außerdem habe die GEZ weitreichende Kompetenzen bei der Ermittlung säumiger Zahler: "Eigentlich kann man recht einfach herausfinden, wer in einer Wohnung wohnt", sagt Hartge. "Da braucht man nicht die Stromanbieter zu befragen, den Arbeitgeber oder öffentliche Stellen. Das alles wird der GEZ aber ohne Not erlaubt. Darüber hinaus kann die GEZ sogar Daten mit Hilfe angekaufter Adressen ermitteln."

Besonders viele sensible Daten werden nach Einschätzung Hartges bereits jetzt über Sozialhilfeempfänger erhoben. Da viele aus Kostengründen von den Kommunen keine Bescheinigung zur Befreiung von den Rundfunkgebühren erhielten, müssten sie Kopien ihrer kompletten Bescheide an die GEZ schicken. "Dadurch gelangt die GEZ in den Besitz vieler Daten, die nicht erforderlich sind. Das ist sonst keiner Behörde erlaubt und das wird sehr viele Menschen treffen", meint sie.
 
"Es sind keine Anträge auf Gebührenbefreiung mehr nötig"

Aus einer völlig anderen Perspektive sieht das der Chef der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmaier (SPD), der die Rundfunkpolitik der Länder koordiniert. Für ihn steht die Vereinfachung im Vordergrund: "Es sind keine Anträge auf Gebührenbefreiung mehr nötig, es reicht der Sozialhilfebescheid. Das ist eine große Entlastung." Zum Datenschutzproblem meint er: "Jeder kann Einzeldaten schwärzen, die nicht benötigt werden." Stadelmaier will den Gesprächsfaden noch einmal aufnehmen, obwohl der Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten, Jörg Klingbeil, glaubt: "Es ist unrealistisch, dass noch nachgebessert wird."

In dem Streit wird mit Superlativen nicht gegeizt. So muss sich die ungeliebte GEZ als "Supermeldebehörde" bezeichnen lassen, der FDP-Bundestagsabgeordnete Burkhardt Müller-Sönksen sprach kürzlich sogar von einer "Superschnüffelbehörde". Er fordert gleich ihre komplette Abschaffung. Der CSU-Medienpolitiker Eberhard Sinner findet solche Äußerungen hanebüchen und ZDF-Justiziar Eberle hält dem entgegen: "Die GEZ ist auch in Zukunft notwendig. Ihre Wirtschaftlichkeit ist dokumentiert. Sie arbeitet fast um die Hälfte kostengünstiger als die Finanzämter beim Einzug der Kirchensteuer."

Quelle : SAT + KABEL
Titel: Rätseln um Mehreinnahmen von ARD/ZDF durch Gebührenreform
Beitrag von: SiLæncer am 19 November, 2010, 13:06
Die zuständige Gebührenkommission KEF kann selbst nicht abschätzen, wie viel Geld die geplante Haushaltsabgabe ab 2013 in die Kassen von ARD und ZDF spült.

KEF-Vorsitzender Heinz Fischer-Heidlberger sagte in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" (Freitagsausgabe), man wäre "viel glücklicher", wenn ein Experte zuverlässig berechnen könnte, welche Summen die Haushaltsabgabe einspiele. Dem Blatt zufolge winken ARD, ZDF und Deutschlandradio Zusatzeinnahmen von bis zu 800 Millionen Euro durch den Umstieg vom bisherigen GEZ-Modell auf eine Pauschalzahlung pro Haushalt.

"Es könnte sein, dass sie [ARD und ZDF, die Red.] mehr einnehmen. Dass es enorme Summen sein werden, halte ich aber für ausgeschlossen. Im übernächsten KEF-Verfahren wird das geprüft. Falls die Anstalten dann überfinanziert sind, wird die Abgabe gesenkt", sagte der Vertreter der Gebührenkommission der "SZ". Damit wäre frühestens 2016 eine Anpassung des auf 17,98 Euro monatlich festgelegten Betrags möglich.

Die Ministerpräsidenten der Länder wollen den Gesetzesentwurf am 15. Dezember in geltendes Recht umwandeln. In Mecklenburg-Vorpommerns gibt es starke Vorbehalte seitens CDU und Linken. Der Antrag, eine Schlechterstellung von Behinderten zu vermeiden, scheiterte allerdings im ersten Anlauf. Auch eine reduzierte Gebühr für Blinde und Gehörlose gilt als politisch umstritten.

Fischer-Heidlberger betonte unterdessen, dass ohne den Systemwechsel massive finanzielle Einbußen bei den Sendern drohten. Die GEZ-Einnahmen waren in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Entsprechend hätten die Öffentlich-Rechtlichen "ein großes Interesse daran, dass diese Reform gelingt."


Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Re: Rätseln um Mehreinnahmen von ARD/ZDF durch Gebührenreform
Beitrag von: spoke1 am 19 November, 2010, 20:11
Zitat
Entsprechend hätten die Öffentlich-Rechtlichen "ein großes Interesse daran, dass diese Reform gelingt."

Dann ist der beschrittene der falsche Weg. Das wird eine Klagewelle geben so viel ist sicher. Zumal
Zitat
eine reduzierte Gebühr für Blinde und Gehörlose gilt als politisch umstritten
eine frechheit ist. Mal davon ab ist das Modell als solches nichts weiter als ne Kopfpauschale kann was erzählen wer will  :x
Da hilft wohl letztendlich nur "ziviler Ungehorsam" und die Zahlungsaufforderung in die Tonne.
Titel: Showdown für die Rundfunkabgabe
Beitrag von: SiLæncer am 14 Dezember, 2010, 12:48
Abgabe statt Gebühr: Deutschlands Ministerpräsidenten wollen an diesem Mittwoch und Donnerstag in Berlin den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnen. Im Klartext für den Verbraucher heißt das: Die bisher geltende Rundfunkgebühr soll von 2013 an durch eine Rundfunkabgabe ersetzt werden.

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten müssen noch die einzelnen Landesparlamente zustimmen.

Die Rundfunkkommission der Länder hatte den Entwurf zum neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits im Sommer durchgewunken. Die bisherige Gebühr von derzeit monatlich 17,98 Euro soll durch eine Abgabe in voraussichtlich derselben Höhe ersetzt werden. Der Unterschied: Die Abgabe entfällt auf jeden Haushalt, die Gebühr bezieht sich bislang auf die Endgeräte.

So muss künftig jeder Haushalt die Abgabe entrichten, auch wenn er überhaupt nicht über Rundfunkgeräte verfügt. Auch Hartz-IV-Empfänger müssen zahlen, Vater Staat springt in die Bresche. Die Abgabe wird auch von Seh- oder Hörbehinderten verlangt. Unklarheiten bestehen noch bei Industrieunternehmen. Besonders der Mittelstand ist besorgt, weil es wegen einer Vielzahl kleinerer Betriebsstätten in einem Unternehmen zu einer Kostenexplosion kommen könnte.

Unklar ist, ob die öffentlich-rechtlichen Sender nach Einführung der Abgaberegelung mehr oder weniger einnehmen werden. Ein ARD-internes Papier kam im Sommer zum Schluss, dass die Erlöse um 200 Millionen Euro niedriger liegen als die gegenwärtigen rund 7,5 Milliarden Euro, die jährlich bei ARD, ZDF und Deutschlandradio landen. Andere Prognosen gehen sogar von bis zu 800 Millionen Euro mehr aus.

Umstritten ist auch noch, ob datenschutzrechtlich bei der Erfassung der neuen Haushaltsregelung alles mit rechten Dingen zugeht. Kritiker sagen: Nein, zu viele Verbraucherdaten gelangen an die GEZ, die wie bisher auch den Beitrag für Rundfunk einzieht. Ein von ARD und ZDF in Auftrag gegebenes Gutachten bescheinigt den Öffentlich-Rechtlichen jedoch, dass höchstmöglicher Datenschutz gewährt bleibt.

Unabhängig davon werden ARD und ZDF ihre Wünsche für die kommende Gebührenperiode - oder besser: Abgabenperiode - nächstes Jahr schon bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anmelden.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: Neue Rundfunkabgabe beschlossen - Ministerpräsidenten geben grünes Licht
Beitrag von: SiLæncer am 15 Dezember, 2010, 13:09
Die Ministerpräsidenten der Länder haben eine Reform der Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschlossen. Vom Jahr 2013 wird jeder Haushalt mit der Rundfunkabgabe zur Kasse gebeten. Bisher wird die Gebühr auf die Endgeräte erhoben.

Das kündigte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), am Mittwoch in Berlin an. Ob es bei den 17,98 Euro im Monat bleibt, ist noch unklar. Ein Vorteil des neuen Systems sei, dass die Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln nicht mehr kontrollieren müssten, ob in den Haushalten ein Empfangsgerät bereit stehe.

Die Rundfunkkommission der Länder hatte den Entwurf zum neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits im Sommer durchgewunken. Die bisherige Gebühr von derzeit monatlich 17,98 Euro soll voraussichtlich durch eine Abgabe in voraussichtlich derselben Höhe ersetzt werden. Der Unterschied: Die Abgabe entfällt auf jeden Haushalt, die Gebühr bezieht sich bislang auf die Endgeräte.

So muss künftig jeder Haushalt die Abgabe entrichten, auch wenn er überhaupt nicht über Rundfunkgeräte verfügt. Hartz-IV-Empfänger müssen nicht zahlen, sie sind weiter bei Nachweis der Bedürftigkeit befreit. Ein Drittel der Abgabe wird auch von Seh- oder Hörbehinderten verlangt.

Unklarheiten bestehen noch bei Industrieunternehmen. Besonders der Mittelstand ist besorgt, weil es wegen einer Vielzahl kleinerer Betriebsstätten in einem Unternehmen zu einer Kostenexplosion kommen könnte.

Unklar ist, ob die öffentlich-rechtlichen Sender nach Einführung der Abgaberegelung mehr oder weniger einnehmen werden. Ein ARD-internes Papier kam im Sommer zum Schluss, dass die Erlöse um 200 Millionen Euro niedriger liegen als die gegenwärtigen rund 7,5 Milliarden Euro, die jährlich bei ARD, ZDF und Deutschlandradio landen. Andere Prognosen gehen sogar von bis zu 800 Millionen Euro mehr aus.

Umstritten ist auch noch, ob datenschutzrechtlich bei der Erfassung der neuen Haushaltsregelung alles mit rechten Dingen zugeht. Kritiker sagen: Nein, zu viele Verbraucherdaten gelangen an die GEZ, die wie bisher auch den Beitrag für Rundfunk einzieht. Ein von ARD und ZDF in Auftrag gegebenes Gutachten bescheinigt den Öffentlich-Rechtlichen jedoch, dass höchstmöglicher Datenschutz gewährt bleibt.

Unabhängig davon werden ARD und ZDF ihre Wünsche für die kommende Gebührenperiode - oder besser: Abgabenperiode - nächstes Jahr schon bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anmelden.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: TV-Gebühren: Spekulationen über Scheitern von ARD/ZDF-Haushaltsabgabe
Beitrag von: SiLæncer am 18 Dezember, 2010, 11:32
Das Nachrichtenmagazin "Spiegel" spekuliert über ein Scheitern der erst in dieser Woche von den Regierungschefs der Länder beschlossenen Haushaltsabgabe für ARD und ZDF, die 2013 in Kraft treten soll.

Als Grund nennt das Blatt die wackelige Regierungskonstellation in Nordrhein-Westfalen. Der Staatsvertrag muss bis Ende 2011 von allen Länderparlamenten ratifiziert werden. Doch Rot-Grün verfügt im Landtag über keine eigene Mehrheit, und von FDP und Linkspartei wird keine Zustimmung zu dem Vorhaben erwartet. Die Regierung sei damit auf das Wohlwollen der CDU angewiesen, das bisher als sicher galt. Doch seit die Union vorige Woche den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag scheitern habe lassen, werde unter Medienpolitikern die Sorge laut, die NRW-CDU könnte auf diese Weise auch die neue Haushaltsabgabe kippen, schreibt der "Spiegel".

"Ich weiß nicht, ob auf die Union noch Verlass ist", sagte der nordrhein-westfälische Medien-Staatssekretär Marc Jan Eumann (SPD) dem Magazin. Die Landtagsfraktionen hätten im Oktober zwar noch Gelegenheit gehabt, sich über das Vorhaben frühzeitig zu informieren, doch habe die Union davon keinen Gebrauch gemacht. Daher sei völlig offen, wie die CDU sich verhalten werde. "Ich hoffe aber, dass sie in der Abgabenfrage mehr politische Verantwortung zeigt als vergangene Woche", so Eumann. Immerhin sei das beschlossene neue Gebührenmodell ja das, was die Unionsländer favorisiert hätten. Der nordrhein-westfälische Ex-Medienminister Armin Laschet (CDU) sagte dem "Spiegel", die Fraktion habe sich mit der neuen Gebühr "in der Sache noch nicht beschäftigt und somit nichts entschieden".

Ab 2013 wird die bisher gerätebezogene Gebühr durch ein Entgelt pro Haushalt ersetzt. Kritiker monieren einerseits, damit entstehe eine Art Supermeldebehörde, andererseits würde den öffentlich-rechtlichen Kanälen die Umstellung zusätzlich Finanzmittel in die Kassen spülen. Ob ARD, ZDF und Deutschlandradio mit der Haushaltsabgabe mehr Geld einnehmen, ist umstritten.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen
Beitrag von: SiLæncer am 13 Januar, 2011, 17:44
Das Amtsgericht Düsseldorf brauchte mehr als ein Jahr um festzustellen, dass ein Richter befangen sein könnte, der gleichzeitig Ehemann einer Justitiarin des WDR ist. Seine Frau hatte eigenhändig Strafantrag gegen den GEZ-Beleidiger Frank P. gestellt.

Der arbeitslose Frank P. aus Nordrhein-Westfahlen hatte sich zu Beleidigungen gegenüber der GEZ hinreißen lassen, die sich der Westdeutsche Rundfunk nicht auf Dauer gefallen lassen wollte. Bernd Höcker von GEZ-Abschaffen.de staunte bei Einsicht der betreffenden Akte nicht schlecht, weil der Richter über ein Jahr nach der Strafanzeige beziehungsweise dem Strafantrag wegen Befangenheit abgelehnt wurde. Man hatte Anzeichen für die mangelnde Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit erkennen können. Kein Wunder, seine Frau hatte den Strafantrag formuliert und mitunterzeichnet. Der Richter hat immerhin eigenhändig laut § 30 StPO hiervon Anzeige gemacht, was aber nicht erklärt warum man vom 26.06.2009 bis zum 21.07.2010 brauchte, um über eine mögliche Befangenheit zu urteilen. Klarer als in diesem Fall kann die Sachlage kaum sein. Bernd Höcker ordnete den Fall auf seiner Website wenig zufällig unter der Rubrik Gurkenstaat ab. Dort kann auch der eingescannte Beschluss vom AG Düsseldorf betrachtet werden.

Höcker kommentierte diese außergewöhnliche Kooperation mit den Worten: „Ich bin ja schon lange zu der Erkenntnis gekommen, dass die drei Staatsgewalten Legislative (die das Gesetz macht), Exekutive (wie etwa die Rundfunkanstalten) und Judikative (etwa das Gericht) mittlerweile sehr *eng zusammenarbeiten*. Dass sich diese Zusammenarbeit mittlerweile aber jetzt sogar schon innerhalb von *Familien* abspielt, war mir bisher neu. Im übertragenen Sinne bedeutet dies: Exekutive und Judikative teilen sich Bett und Tisch - das versteht man in diesem Lande mittlerweile unter Gewalten-Teilung!“ Eigentlich fehlt im Bild nur noch der dazu passende Landtagsabgeordnete, der des Nachts in der Besucherritze des Ehebettes verweilt.

Wir haben uns vor knapp einem Jahr ausführlich mit dem Hamburger Kritiker der Gebühreneinzugszentrale unterhalten und Bernd Höcker gefragt, ob die GEZ Abzocke auf breiter Basis betreibt. Seine Antwort kann man hier nachlesen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen
Beitrag von: ritschibie am 13 Januar, 2011, 18:53
Die Kritik verstehe ich nicht ganz (die Kritik über die Dauer des Antrags nach § 30 StPO schon). Ich fände es schlimmer, wenn Richter nicht Justitiarinnen irgendwelcher ÖR-Betriebe heiraten dürften! Das hat doch noch nichts mit einer Aufhebung der Gewaltenteilung zu tun (grummel, grummel).
Titel: Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen
Beitrag von: Jürgen am 13 Januar, 2011, 23:04
Darum geht's nicht, sondern um beider Teilhabe am selben Prozess. Der Richter hätte den Fall von sich aus abgeben müssen, weil seine Ehefrau auf Seiten des Klägers tätig war. Oder sich schnell scheiden lassen...  ::)
Titel: Re: GEZ-Justitiarin stellte Strafantrag: Ehemann sollte Urteil sprechen
Beitrag von: berti am 13 Januar, 2011, 23:18
hat er (der richter) ja, er hat den interessenkonflikt nach § 22 stpo erkannt und in bezugnahme auf §30 stpo gegen sich selbst ein befangenheitsantrag gestellt welchen dann nach extrem langer zeit zugestimmt wurde.

schlimm wäre es wirklich gewesen, wenn dieser richter das nicht gemacht und trotzdem die verhandlung geführt hätte.

gebe aber zu, das ich das auch erst nach lesen des beschluss verstanden hatte, das posting war in dieser sache schwerer verständlich.
Titel: GEZ: Seit 10 Jahren totes Kind erhielt mehrere Zahlungsaufforderungen
Beitrag von: SiLæncer am 02 Februar, 2011, 12:39
In Mainz bekam die Mutter von Daniel H. ausgerechnet zu Weihnachten Post von der GEZ zugestellt. Ihr vor fast 10 Jahren verstorbener Sohn möge seine empfangsbereiten Geräte anmelden und dementsprechend seine GEZ-Gebühren bezahlen. Das dafür verantwortliche Unternehmen, eine Idsteiner Firma für Direktmarketing, will ausgerechnet wegen datenschutzrechtlicher Gründe keine Stellungnahme abgeben.

Der Ablauf ist immer der gleiche. Geändert hat sich an der Vorgehensweise der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in all den Monaten leider nichts. Bei kommerziellen Anbietern kauft die GEZ Datensätze in Masse ein, um diese später verwerten zu können. Kommen Kinder anhand ihres dort gespeicherten Geburtsdatums in ein Alter, wo ein eigenes Einkommen möglich ist, schreibt man die Jugendlichen unter der Adresse ihrer Eltern an. So auch geschehen bei der 57-jährigen Petra H., die sogar vergeblich versuchte, die Angelegenheit telefonisch zu klären. Nachdem das erste Schreiben Heiligabend eintrudelte, erfolgte Mitte Januar eine Erinnerung. Nachdem weitere Schreiben folgten, wendete sich der Lebensgefährte der Frau an die Mainzer Rhein-Zeitung. Das Paar wollte nicht, dass derartige Mahnungen weitere Wunden aus der Vergangenheit aufreißen.

Auf Anfrage der Zeitung bedauerte die GEZ den Fall zutiefst. Sie würden regelmäßig auf Verdacht Unternehmen und Privatpersonen anschreiben. Die Daten der Einwohnermeldeämter ergänzt man durch die auf dem Markt erhältlichen Adressen von großen Adressanbietern. Natürlich geht die GEZ davon aus, dass die gekauften Daten aktuell sind, was oft genug nicht der Fall ist. Wir erinnern uns an den Fall der Münchner Dackelhündin Bini, die ihre Rundfunkgebühren entrichten sollte. Oder an diverse andere Zwischenfälle, wo ebenfalls die Eltern von verstorbenen Kindern angeschrieben wurden.

Die Gebühreneinzugszentrale sah sich in Mainz leider nicht in der Pflicht, den weiteren Datenhandel mit den Daten des Toten zu unterbinden. Daniel H. wird lediglich in einer GEZ-internen Sperrliste eingetragen, damit weitere Nachrichten unterbleiben. Dabei trat der Verkäufer des Datensatzes, die Marketingfirma AZ direct, eine Tochter von arvato services, lediglich als Wiederverkäufer auf. Die Bertelsmann-Tochter habe ihre Informationen ihrerseits von einem kompetenten Partner für Direktmarketing aus Idstein erworben. Der tatsächliche Urheber, der „Palette Adressenverlag“ wollte den Fall überhaupt nicht kommentieren. Der Rhein-Zeitung erklärte man, der Presse gäbe man keine Auskunft – weder zum Ursprung noch zur Qualität der Daten. Die Begründung klingt nach Realsatire pur. Der Idsteiner Verlag beruft sich darauf, ausgerechnet der Datenschutz würde ihnen jeden Kommentar verbieten.

Übrigens: Das Motto des Datengroßhändlers AZ direct lautet passenderweise: „Jede Adresse hat ihre Geschichte“. Das zumindest wird die Empfängerin der sehr speziellen Weihnachtspost aus eigener Erfahrung bestätigen können.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Radiohören und Fernsehen ohne GEZ-Gebühren - Beratungs-Hotline
Beitrag von: SiLæncer am 15 Februar, 2011, 12:51
Verbraucher haben oft Schwierigkeiten mit Befreiungsanträgen von der Rundfunkgebühr. Wer berechtigt ist und was alles dabei zu beachten ist, darüber klären Verbraucherzentralen auch mit einer Beratungs-Hotline auf.

Bei den Konsumentenschützern gehen eigenen Angaben zufolge viele Beschwerden ein, weil es nicht zu einer Befreiung des monatlich knapp 18 Euro teuren Entgelts gekommen ist, obwohl entsprechende Anträge abgeschickt wurden. Entweder seien manche Unterlagen nicht vollständig oder Briefe angeblich nicht angekommen, heißt es dann gerne. Auch telefonische Nachfragen der Verbraucher bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) können mitunter erfolglos bleiben. Danach folgen Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und sogar Ankündigungen der Zwangsvollstreckung.

"Um all diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, sollten die Verbraucher den unterschriebenen Befreiungsantrag am besten mit Einschreiben und Rückschein verschicken", rät Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Befreiung beginnt frühestens mit dem Monat, der auf die Antragsstellung folgt und kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Dem Befreiungsantrag muss eine beglaubigte Kopie zum Beispiel des BAföG-Bescheides oder eine Drittbescheinigung über den Bezug von ALG-II beigefügt werden. Originale sollten nicht an die GEZ gesendet werden.

Wie lange die Befreiung gilt, erkennt der Gebührenzahler auf dem Bewilligungsschreiben der GEZ. Rechtzeitig, also vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Befreiung, muss er einen neuen Antrag stellen. Falls die Bescheide, beispielsweise der BAföG-Bescheid, noch nicht vorliegen, kann ein vorsorglicher Antrag auf Befreiung gestellt werden. Auf der Rückseite des Antragsformulars ist eine Ankreuzmöglichkeit dafür vorgesehen. Landesweit erteilen die Konsumentenschützer Auskunft zum Normaltarif unter der Telefonnummer 05 51 / 293 41 48, montags, dienstags, freitags von 10.00 bis 14.00 Uhr.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: GEZ kassiert auch bei Soldaten im Ausland ab
Beitrag von: spoke1 am 26 März, 2011, 22:18
Gleich mehrfach gestraft: GEZ denn noch?

Der Bundeswehrsoldat Kevin R. aus Bielefeld soll ausnahmslos für alle Monate GEZ-Gebühren bezahlen, obwohl er sich für anderthalb Jahre im Ausland aufhielt. Im Gegenzug ist in Afghanistan nur noch das ZDF zu empfangen. Die Ausstrahlung über den Satelliten Hot Bird wurde dem ARD schlichtweg „zu teuer“. Die GEZ-Gebühren sind trotz nur eines deutschsprachigen Senders dennoch in voller Höhe fällig.

Wer als Bundeswehrsoldat in Afghanistan und anderswo sein Leben aufs Spiel setzt, hat es in den eigenen Reihen mit einem weitaus perfideren Gegner zu tun: der GEZ. Der Soldat Kevin R. versuchte die Rechnungen der GEZ zu entkräften, indem er der Mitarbeiterin telefonisch erklärte, dass er das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender überhaupt nicht in vollem Umfang wahrnehmen konnte. Für ihn ist es unverständlich, warum er etwas bezahlen soll, obwohl er mit 5 Kameraden auf einer Stube lag und die meisten deutschsprachigen Radio- und TV-Sender nicht empfangen konnte. Seiner Gesprächspartnerin beim WDR schien das wenig auszumachen. An einer einvernehmlichen Lösung bestand offenbar kein Interesse. Sie wies ihn nüchtern darauf hin, dass er seine Abwesenheit in Voraus hätte anmelden müssen, um von den Gebühren befreit zu werden. Rückwirkend könne man dies nicht berücksichtigen. Dem Autoren Bernd Höcker von GEZ-Abschaffen.de schrieb der Bielefelder Berufssoldat:

Es kann „doch nicht sein, dass ich mein Leben in 3 Auslandseinsätzen riskiere und so eine blöde Antwort bekomme. Dies habe ich der Dame am Telefon auch so vermittelt und ihr gesagt, dass man es sich damit zu einfach macht und dies ein Schlag in das Gesicht eines jeden Soldaten ist, der für sein Vaterland in ein Kriegsgebiet geht, mit dem er persönlich gar nichts zu tun hat.“

Ende letzen Jahres wurde zu allem Überfluss bekannt, dass das Erste aus Kostengründen nicht mehr ihr Programm an den Hindukusch übertragen will. Der ARD wurde sogar angeboten, einige wichtige Elemente des Programms (Tagesschau etc.) auf Kosten und mit dem Equipment der Bundeswehr nach Afghanistan zu übermitteln. Der Ausgang der Verhandlungen ist unbekannt. Die GEZ-Gebühren (ab 2013 die Haushaltsabgabe) berührt dies aber nicht.


Quelle (http://www.gulli.com/news/gleich-mehrfach-gestraft-gez-kassiert-auch-bei-soldaten-im-ausland-ab-2011-03-25)
Titel: GEZ kassiert auch bei Soldaten im Ausland ab (Update)
Beitrag von: SiLæncer am 31 März, 2011, 11:09
Gegen die erneute Abschaltung protestieren der Wehrbeauftragte, der Chef der Rundfunkkommission und die Reservistenverbände. Sie schätzen, dass die Soldaten im Ausland mindestens 89.000 Euro monatlich an Gebühren entrichten. Die ARD bezifferte den eingesparten Betrag hingegen auf 32.000 Euro netto. Der Reservistenverband rät den Betroffenen an die ARD-Vorsitzende Monika Peil zu schreiben oder die Bundestagsabgeordneten ihres Wahlkreises einzuschalten. Kurt Beck erinnerte die ARD daran, dass der öffentliche Sendeauftrag auch die Einsatzkräfte im Ausland beinhalten würde.

Wie RP Online zu entnehmen ist, reagiert die Bundeswehr "nicht glücklich" über den angeblich mit der ARD "einvernehmlich" gefundenen Kompromiss. Demnach können ab dem 1.4. bestimmte Sportsendungen und Nachrichten über einen Bundeswehr-Sender empfangen werden. Das komplette Programm der ARD und aller Dritten stehen aber ab morgen nicht mehr zur Verfügung. Die GEZ-Gebühren (ab 2013 die Haushaltsabgabe) berührt dies aber nicht. Entscheidend ist, ob im heimischen Haushalt der Soldaten empfangsbereite Geräte zur Verfügung stehen oder nicht.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Schweiz: Rundfunkgebühren schon bald nach deutschem Vorbild?
Beitrag von: SiLæncer am 02 April, 2011, 19:05
In der Schweiz steht eine Änderung der Rundfunkgebührenerhebung bevor. Wie der Blog Digitale Linke berichtet, muss künftig jeder Bürger der Schweiz Gebühren an die Billag entrichten. Auch wenn er überhaupt kein Empfangsgerät besitzt. Wann genau die Umsetzung nach deutschem Vorbild in Kraft tritt, ist noch nicht geklärt.

Die Schweizer Regierung debattiert über Änderungen der landeseigenen Rundfunkgebührenerhebung.  Im Gespräch ist die Frage, ob die Billag, die ähnliche Aufgaben wie die hierzulande bekannte GEZ innehat, künftig mehr Geld von den Schweizern verlangen sollte. Wie der Blog „die-linke.de“ berichtet, denken die Politiker darüber nach, nach deutschem Vorbild geräteunabhängig Radio- und TV-Gebühren einzuziehen.

Das würde bedeuten, dass jeder Schweizer Abgaben an die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten zu entrichten hat – auch dann wenn er kein empfangsbereites Gerät besitzt. Für diese Form der „Haushaltsabgabe“ sprachen sich bereits vor einigen Tagen der National- sowie der Schweizer Ständerat aus. Nun rückt das Szenario immer näher.

Anlass für die Pläne ist die Annahme der Politiker, dass die aktuelle Regelung nicht mehr zeitgemäß sei. Sinngemäß heißt es dort, dass die Erhebung von Gebühren abhängig vom Besitz von Fernseher oder Radio suboptimal sei, da man die entsprechenden Programme heutzutage auch mit Handys und anderen Geräten empfangen könne.

Allem Anschein nach sollen von den bevorstehenden Änderungen die Kleinunternehmen ausgeschlossen werden. Insbesondere der Ständerat sprach sie für „eine Befreiung für kleine Gewerbe-, Fabrikations-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetriebe“, um “ungerechte Doppelbelastungen” zu vermeiden. Da sich in diesem Punkt noch nicht alle Beteiligten einig sind, werden bis zur Umsetzung des Gesetzesentwurfs wohl noch einige Wochen vergehen.

Unklar ist ebenfalls noch, inwiefern sich die Kosten für die Bürger verändern werden. Derzeit zahlen die Schweizer pro Jahr 462 Schweizer Franken an TV- und Radiogebühren. Das entspricht knapp 365 Euro, monatlich etwas mehr als 30 Euro.


Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: Schweiz: Rundfunkgebühren schon bald nach deutschem Vorbild?
Beitrag von: Jürgen am 02 April, 2011, 22:25
Ich frage mich, wann diese beiden ehrenwerten Länder auf die Idee kommen, jedermann mit Steuern zu belegen, auch wenn er überhaupt kein Einkommen (oder wenigstens verwertbares Vermögen) hat.
Kopfsteuern sind zwar in D vom Grundgesetz verboten, aber das hält bekanntermassen keinen Politiker ernsthaft auf.
Nennt man's eben (Haus)Hals/z-Steuer...  ::)

Oder kann mir mal jemand erklären, was Rundfunkgebühren ausgerechnet mit Haushalten verbindet, anstatt mit Zuhörern oder Empfängern?
Die Sender jedenfalls richten sich mit ihren Ausstrahlungen in der Regel nicht an Haushalte, Ausnahme allenfalls bei der Kabelversorgung per Einzelvertrag. Die Zeiten von je einem Empfänger für Radio und TV sind längst passe, perdu, vorbei.
Ansonsten wird in die Fläche gesendet, was die Frage aufwirft, weshalb nicht die (anteilige) Grundstücksgrösse entscheidet.

Nun gut, die Grundversorgung, für die die Gebühren in D erhoben werden, ist bezogen auf das Rechtsverhältnis zum Bürger, dessen Beziehung zum Staat nämlich das Grundgesetz regeln soll.

Es könnte die Frage aufkommen, ob es, ähnlich einer Abwasseranlage, für den Bürger, Haushalt oder das Grundstück eine Anschlusspflicht festgelegt werden könnte, die auch bei Nicht-Nutzung in einer pauschalen Grundgebühr enden kann.
Aber das lässt m.e. das Grundgesetz nicht zu, weil zur Informations- und Meinungsfreiheit auch das Recht auf Nichtwahrnehmung bestimmter Angebote gehört, im Gegensatz zum Umgang z.B. mit Regen- und Abwasser.
So vergleiche man eher mit Verbrauchssteuern, wo der Vegetarier solche auf Fleisch eben nicht entrichtet, oder der Nichtraucher die auf Tabak nicht. Da aber eine detaillierte Erfassung jeglichen (ö-r) Medienkonsums kaum möglich und ganz sicher nicht wünschenswert oder verfassungsgemäss wäre, sollte man m.e. bei der üblichen Flatrate für die Teilnehmer bleiben, samt sozialen Komponenten.

So gesehen, voran, Ihr vorbildlichen Schweizer, neutrale Gastgeber zahlreicher mächtiger Institutionen, wo bleibt nun Tells Geschoss???
Wir warten, auch hier in Deutschland.
Titel: GEZ will mehr Personal einstellen - wegen ARD/ZDF-Abgabe
Beitrag von: SiLæncer am 16 April, 2011, 11:23
Wegen der Einführung der Haushaltsabgabe für die öffentlich-rechtlichen Programme von ARD und ZDF, die ab 2013 kommt, will die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zwischenzeitlich mehr Personal einstellen.

Weil dann auch Haushalte für Radio und TV zahlen müssen, die keine Empfangsgeräte mehr besitzen, sei der Schritt notwendig, zitierte das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in einer am Samstag vorab verbreiteten Meldung GEZ-Chef Hans Buchholz bei einer Sitzung des Haupt- und Medienausschusses im Landtag Nordrhein-Westfalen. Die Umwandlung von der Gebühr zur Haushaltsabgabe verursache massiven Mehrbedarf an Personal.

Mehr als 400 zusätzliche Mitarbeiter sollen beschäftigt werden. Man müsse den Personalbestand "deutlich hochfahren", es handle sich um eine "sehr mächtige Reform", sagte Buchholz laut "Spiegel". Die neuen Mitarbeiter sollen den Angaben zufolge nur für höchstens zwei Jahre beschäftigt werden, auch danach werde die GEZ aber nicht deutlich schrumpfen, hieß es.

Die Zahl von derzeit 1.150 Beschäftigten werde man ab 2015 auf "etwa unter 1.000 reduzieren". Das solle über "normale Fluktuation" gewährleistet werden. Zusätzlich benötige man wie bisher externe Mitarbeiter. Außerdem soll die Behörde einen neuen Namen bekommen: Man ziehe ja zukünftig keine Gebühren mehr ein, sondern einen Beitrag. Der Begriff "Rundfunkservicezentrale" hatte im vergangenen Jahr bereits die Runde gemacht.

Vom Jahr 2013 müssen weitgehend alle Haushalte und Betriebsstätten die neue Rundfunkabgabe zahlen, die GEZ wird nicht mehr nachfragen, ob ein Fernsehgerät oder ein Radio im Schlaf- oder Wohnzimmer steht. Bisher knüpft die Gebühr an den Besitz eines Fernsehers oder Radios an, in Zukunft ist nahezu jeder Haushalt fällig.

Vorteil: Die Kontrolleure der GEZ werden abgeschafft, die das Image der öffentlich-rechtlichen Sender belasteten. Datenschutzexperten haben aber gleichwohl bereits von einer im Aufbau befindlichen "Supermeldebehörde" gesprochen. Kritiker gehen davon aus, dass die Haushaltsabgabe zu einem deutlich höheren bürokratischen Aufwand führt und ausgesprochen bürgerunfreundlich ist. Mit der Neueinstellung von 400 weiteren Mitarbeitern wäre zumindest der Vorwurf eines höheren bürokratischen Aufwandes bestätigt.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: Hausverbot für GEZ-Mitarbeiter möglich, Klage auf Unterlassung ebenso
Beitrag von: SiLæncer am 16 April, 2011, 13:40
(http://static.gulli.com/media/2011/04/thumbs/370/gez-hausverbot.jpg)
Das Amtsgericht Bremen hat kürzlich entschieden, dass Mieter und Hausbesitzer den Besuch von GEZ-Mitarbeitern untersagen dürfen. Halten sich die Eintreiber nicht an das Hausverbot, kann die zuständige Landesrundfunkanstalt auf Unterlassung verklagt werden. Die GEZ versuchte sich zu rechtfertigen, sie hätte keine Software um ihr Personal über Hausverbote zu informieren. Geholfen hat das aber nicht.

Dem unangemeldeten Besuch von GEZ-Fahndern steht man jetzt nicht mehr ohnmächtig gegenüber. In Bremen gingen die Eigentümer eines Hauses vor Gericht, die sich mit ihrer Fußpflegepraxis und einem Elektrogeschäft schon längere Zeit von den GEZ-Beauftragten gestört fühlten. Obwohl sie den GEZ-Mitarbeitern ein Hausverbot erteilten, tauchten diese bei ihrer Suche nach empfangsbereiten und nicht angemeldeten Geräten immer wieder in der Praxis auf.

Die Personen versuchten sich damit zu entschuldigen, sie wüssten nichts von einem Hausverbot. Das Amtsgericht Bremen lässt diese Ausrede aber nicht gelten. Im Urteil wurde festgehalten, der GEZ stehen grundsätzlich keine hoheitlichen Zwangsrechte zu, die über dem Hausrecht der Eigentümer angesiedelt werden können. Die GEZ argumentierte, ihren Eintreibern müsse es gestattet sein, vor Ort an die Gebührenehrlichkeit der Bürger zu appellieren. Durch die Schwarzseher würden die Gebührenzahler zudem bestraft. Das Gericht verneinte dies und wies auch das Argument zurück, dass der Besuch der Prävention dienen würde. Daraus könne man keine Sonderrechte ableiten. Die GEZ war sich noch nicht mal zu schade vorzubringen, sie würden über keine Software verfügen, um ihre Mitarbeiter über die erteilten Hausverbote zu informieren. Die Reaktion der Justiz erfolgte prompt und klang eher belustigt: "Es liegt im Verantwortungsbereich der Beklagten, durch eine hinreichende innerbetriebliche Organisation durch sie veranlasste Rechtsverletzungen zu verhindern." Die Rechtsverletzungen müssen in jedem Fall unterbunden werden. Wie man die Eintreiber über die Verbote informiert, ist letztlich sekundär.

Wer als Mieter oder Eigentümer schriftlich ein Hausverbot ausspricht, steht jetzt nicht mehr ohne juristische Mittel da. Das Hausverbot ist in jedem Fall wirksam und kann nicht mehr mit Ausflüchten umgangen werden. Voraussetzung ist in jedem Fall die schriftliche Ausfertigung des Hausverbots. Unterlassungsklagen für mündlich ausgesprochene Verbote hingegen sind nicht möglich.


Quelle: www.gulli.com
Titel: GEZ-Kritik wird schriller - mehr Geld und Personal sorgt für Ärger
Beitrag von: SiLæncer am 19 April, 2011, 17:47
Dass die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln für die Umstellung der bislang gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf eine Haushaltsabgabe mehr Personal braucht, stößt auch weiter auf scharfe Kritik.

GEZ-Verwaltungsratschef Hans Färber verteidigte den Mitarbeiteraufbau in der "Süddeutschen Zeitung": Das sei ein "Mehraufwand für zwei Jahre, danach können wir deutlich unter unseren heutigen Betriebskosten arbeiten", erklärte er. Die Zahl von 400 neuen Stellen für eine Übergangszeit von zwei Jahren, die kursiert, sei "völlig überzogen".

Die Verfahren für die Systemumstellung würden derzeit in GEZ-Arbeitsgruppen entwickelt. Erst im Herbst wolle der Verwaltungsrat entscheiden, wie viele Zusatzstellen tatsächlich bewilligt werden. Zu den Kosten der Umstellung wollte Färber in der "SZ" nichts sagen: Es gebe nur "erste Schätzungen".

Der "Spiegel" hatte am Wochenende berichtet, dass die GEZ mehr als 400 zusätzliche Mitarbeiter einstellen wolle. Unter anderem deshalb, weil mit Beginn der Haushaltsabgabe im Jahr 2013 die Rundfunkabgabe pro Betriebsstätte erhoben wird - je nach Mitarbeiterzahl.

"Die GEZ wird von 2013 bis 2015 unter anderem alle Hände voll zu tun haben, sämtliche Angestellte der Republik durchzuzählen, um festzustellen, wie hoch der Rundfunkbeitrag ist, den ein Betrieb jeweils zu zahlen hat – die Summe hängt nämlich von der Betriebsgröße ab. Eine Volkszählung ist nichts dagegen", ätzte die "Frankfuter Allgemeine Zeitung" am Montagabend.
 
Interessante Zahlen aus dem Reich der GEZ

Und brachte gleich noch ein paar interessante Zahlen aus der jüngeren Vergangenheit der Gebühreneinzugszentrale ins Spiel: So habe die behördenähnliche Organisation im Laufe des zweiten Halbjahrs 2009 12,4 Millionen Gebührenzahler angeschrieben, um an Einzugsermächtigungen heranzukommen.

Rund 11,9 Millionen Datensätze habe die GEZ von den Meldebehörden übermittelt bekommen, daraus hätten 359.400 "An- und Zumeldungen" resultiert. Von den Gebühreneintreibern hat es laut "FAZ" weitere 358.000 Belege für An- und Zumeldungen gegeben.

Rund 7,6 Milliarden Euro an Rundfunkgebühren hat die GEZ 2009 für die Programme von ARD, ZDF und das Deutschlandradio eingetrieben. 161,6 Millionen Euro davon wurden als Kosten für die Tätigkeit der in Köln ansässigen Gebühreneinzugszentrale geltend gemacht.

Die Grünen forderten die GEZ unterdessen zur Sparsamkeit auf, die Nachricht von 400 neuen Stellen sei schwer vermittelbar, da die Umstellung von Gebühr auf Haushaltsbeitrag alles einfacher machen sollte. Kritiker fühlen sich durch den Wirbel bestätigt. Unter anderem die FDP hatte die Haushaltsabgabe vehement abgelehnt und vor einem bürokratischen GEZ-Monster gewarnt. Andere Mahner sehen die Zentrale als eine kommende Supermeldebehörde, weil die GEZ ab 2013 die Daten von Einwohnermeldeämtern zur Erfassung der zahlungspflichtigen Haushalte mit ihren Teilnehmerkonten abgleichen kann.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: GEZ: Arbeitsloser soll Gebühren für kaputten Fernseher bezahlen
Beitrag von: SiLæncer am 20 Mai, 2011, 19:08
Der Fernseher eines Arbeitslosen aus Löwenstein ist kaputt. Er kann damit schon länger kein Fernsehprogramm mehr empfangen, seine Abmeldung wurde von der GEZ dennoch nicht akzeptiert. Der Witz: Er hätte das defekte Gerät sogar wegwerfen müssen, um endlich von den Gebühren befreit zu werden. Ob man bei der GEZ an Selbstheilungskräfte älterer Geräte glaubt?

Ob jemand seine GEZ-Gebühren entrichten muss hängt vor allem davon ab, ob im betreffenden Haushalt empfangsbereite Geräte vorhanden sind. Hans O. aus Löwenstein versuchte schon im Dezember seine GEZ-Gebühren loszuwerden, weil vor längerer Zeit sein Fernsehapparat den Geist aufgab. Ihm fehlt schlichtweg das Geld für einen Ersatz, weswegen er seit mindestens sechs Monaten freiwillig auf das TV-Programm verzichtet.

(http://static.gulli.com/media/2011/05/thumbs/370/GEZ-by-vacuita.jpg)
Wie er sagt, habe ihm die GEZ auf seinen Brief geantwortet, er könne das TV-Gerät aus rein finanziellen Gründen nicht abmelden. Das ginge nur sofern er Arbeitslosengeld II beziehen würde, derzeit erhält er aber ALG I. Auf die Anfrage der tz München antwortete ein Sprecher der Behörde, sein Schreiben sei verwirrend formuliert gewesen. Sie hätten aus seinem Brief nicht entnehmen können, dass das TV-Gerät tatsächlich kaputt sei. Und auch nicht, dass er in keinem Angestelltenverhältnis mehr steht. Im Zweifel entscheidet man offensichtlich zum eigenen Vorteil und nicht zum Vorteil des Gebührenzahlers. Statt einer konkreten Rückfrage erhielt Hans O. mehrere Mahnungen als Antwort. Das trug zwar nicht zur Klärung des Sachverhalts bei, setzte den Mann aus Löwenstein aber weiter unter Druck.

Doch damit nicht genug. Der Arbeitslose muss der GEZ jetzt schriftlich versichern, dass sein kaputtes Gerät von ihm entsorgt wurde. Der Fernseher mit Schrottwert dürfe nicht in der Wohnung verbleiben, will er die Befreiung erwirken. Ob man dort glaubt, der Apparat repariert sich irgendwann von selbst und könnte eines schönen Tages wieder funktionieren? Ganz raus aus dem Verfahren wird Hans O. dennoch nicht sein, denn die deutlich geringeren Gebühren für den Hörfunk fallen natürlich weiterhin an. Und rückwirkend wird die Gebühreneinzugszentrale die TV-Gebühren natürlich auch nicht gutschreiben wollen.

Obwohl er seit mindestens Dezember 2010 keinen der öffentlich-rechtlichen TV-Sender sehen konnte und über wenig Geld verfügt, muss er trotzdem finanziell für deren Betrieb aufkommen. Die Begeisterung des 47-Jährigen darüber wird sich wohl eher in Grenzen halten.


Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: GEZ: Arbeitsloser soll Gebühren für kaputten Fernseher bezahlen
Beitrag von: Jürgen am 20 Mai, 2011, 19:55
Sowas passiert leider immer wieder, wenn der Bürger einer Behörde gegenüber nicht exakt und ausschliesslich deren spezielles Kauderwelsch benutzt.
Und zwar regelmässig zulasten des Bürgers, versteht sich.

In diesem Falle hätte es schlicht der Erklärung bedurft, ab dem soundsovielten kein Gerät mehr empfangsbereit zu halten.
Warum und wieso geht die GEZ grundsätzlich nichts an. Im begründeten Falle des Unglaubens darf die GEZ ja versuchen, eine Prüfung vor Ort durchzuführen...
Eine reine Vermutung ist nicht als Versagungsgrund für die Abmeldung ausreichend.

BTW, nicht das Gerät (oder Teile davon) begründet die Gebührenpflicht, sondern empfangesbereithalten, was ein nicht unkomplizierter aber (mittlerweile) klar definierter Begriff ist.
So sind beispielsweise Geräte, bei denen das eigentliche Empfangsteil dauerhaft entfernt oder unbrauchbar gemacht worden ist, grundsätzlich nicht gebührenpflichtig.
Man kennt das Thema schon lange z.B. in Bildungseinrichtungen und Kabinen-Kinos.

Die Ablehnung aufgrund fehlender Befreiungsgründe ist hier offensichtlich vorsätzlich tatsachenverdrehend eingesetzt worden, denn eine Befreiung aus sozialen Gründen war gar nicht beantragt (und konnte daher auch nicht rechtswirksam abgelehnt werden), sondern eine Abmeldung wurde durchgeführt.
Diesem Vorgang der Abmeldung allerdings wurde seitens der GEZ nicht widersprochen, was m.e. automatisch zu deren Wirksamkeit zum Datum der Abmeldung führen muss.

Der gute Mann sollte sich seinerseits stur stellen und notfalls Rechtsbeistand suchen, falls die GEZ gerichtlich mahnen oder Vollstreckung androhen oder klagen sollte.

Fazit:
Auch als Arbeitsloser kann eine Rechtsschutzversicherung genausowenig schaden, wie die Zeit zu nutzen, sich 'mal gründlich schlau zu machen.
Titel: GEZ bittet die Gebührenzahler um ihre Unterschrift
Beitrag von: SiLæncer am 23 Mai, 2011, 19:42
Um die Wirksamkeit der erteilten Einzugsermächtigungen weiterhin zu sichern, schreibt die GEZ derzeit mehr als 3,4 Gebührenzahler an, damit diese das bestehende Lastschriftverfahren und das künftige SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben.

Nach einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen vom Montag sind Kunden jedoch nicht verpflichtet, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. das sogenannte Kombimandat zu unterschreiben. Die bisherigen Einzugsermächtigungen werden voraussichtlich Ende 2012 ihre Gültigkeit verlieren. Ab diesem Zeitpunkt wird bei den nationalen Banken nur noch das neue SEPA-Verfahren eingesetzt.
 
Es sei aber nicht auszuschießen, dass Gebührenzahler trotz der aktuellen Zusendung später nochmals Post von der Gebühreneinzugszentrale bekommen, da noch nicht sicher sei, ob das von der GEZ verwendete SEPA-Lastschriftmandat den Anforderungen an ein solches Mandat vollständig genügt.

SEPA steht für Single Euro Payments Area und bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen behandelt werden. Mit der Einführung des Verfahrens im Januar 2008 wird nicht mehr zwischen nationalen und internationalen Zahlungen unterschieden. Damit sollen europaweit bargeldlose Zahlungen per Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung genauso einfach möglich sein, wie in Deutschland.


Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Re: GEZ bittet die Gebührenzahler um ihre Unterschrift
Beitrag von: kater am 23 Mai, 2011, 19:52
wie 3 Gebürenzahler aussehen kann ich mir ja noch vorstellen, aber 0,4 Gebürenzahler  :hmm  :jb
Titel: Re: GEZ bittet die Gebührenzahler um ihre Unterschrift
Beitrag von: McCom am 23 Mai, 2011, 21:07
Wie wäre es mit 3/4 aller? also ca 75% (nur ca^^)
Titel: Polizeiliche Halteranfrage für die GEZ?
Beitrag von: SiLæncer am 29 Mai, 2011, 16:33
Arbeiten Polizisten neuerdings für die GEZ? Eine Frage, die sich der Betreiber der Seite „GEZ-abschaffen.de“ seit einigen Monaten stellt. Die Gebühreneinzugszentrale will den Hamburger wegen eines Autoradios zwangsanmelden, da ein Polizeibeamter in seinem vermeintlichen Fahrzeug ein Radio entdeckt haben will. Allein, dass solche Informationen der GEZ mitgeteilt werden, ist für Höcker ein Unding.

Dass die umstrittene Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bei ihren Methoden, möglichst viele deutschen Bürger zur Zahlung von Rundfunkgebühren zu bewegen, oftmals sehr kreativ ist, zeigt sich immer wieder. Häufig wird in den Medien von Fällen berichtet, in denen bereits verstorbene Menschen oder auch Haustiere ihre Beiträge zahlen sollen. Ein neuer Fall lässt jedoch vermuten, dass die GEZ sich neben ihren zweifelhaften bürokratischen Fauxpas auch rechtlich an die Grenzen des Erlaubten wagt.

Wie der Betreiber der Internetseite „Gez-Abschaffen.de“ Bern Höcker berichtet, hat die GEZ vor, ihn wegen eines Autoradios eigenmächtig für die regelmäßige Zahlung von Rundfunkgebühren anzumelden. Die Existenz des Autoradios sei durch „einen Vermerk der Polizei Hamburg“ belegt, heißt es in einem Benachrichtigungsschreiben vom Dezember 2010, das Höcker auf seiner Seite veröffentlicht hat. Der Betroffene schlussfolgert daraus: „Ein Polizist hat über eine Halteranfrage herausgefunden, welches Kennzeichen mein damaliges Auto hatte. Er ist daraufhin außerhalb seines Reviers auf die Suche gegangen und ist "fündig" geworden.“ Daraufhin scheint der Beamte durch die Fenster des Autos gesehen zu haben, um dort nach einem Radio zu suchen, glaubt Höcker weiter.

Diese Informationen seien jedoch nicht nur vollkommen unseriös, da der Betroffene nach eigenen Angaben schon seit 2009 kein Auto mehr besitzt, sondern auch rechtlich fraglich. In seinem Widerspruchsschreiben gegen die Zwangsanmeldung argumentiert Höcker: „Dann hat der Polizist diese "Ermittlungsergebnisse" an Sie weitergeleitet, bzw. Ihnen zumindest indirekt zugänglich gemacht. Arbeiten Polizisten neuerdings für Sie als Gebührenbeauftragte? Das Ausspähen von persönlichen Daten und insbesondere die Weitergabe dieser Daten an Sie könnte möglicherweise der Geheimhaltungspflicht eines Amtsträgers (Polizist) widersprechen. Der BGH hat hierzu eine klare Rechtsprechung verkündet […] Danach unterliegen die Halterdaten der Geheimhaltung und fallen unter den Schutzbereich des § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 StGB. […]Die[se] Angaben des Polizeibeamten hätten also gar nicht in Ihre Finger gelangen dürfen.“

Überdies verschicke die GEZ wie in unzähligen anderen Fällen, einfach ins Blaue hinein Gebührenbescheide. So sei die Forderung einer Nachzahlung der Gebühren von Zeitraum Juni 2008 bis 2011 unsinnig, da das Auto bereits seit 2009 nicht mehr in seinem Besitz gewesen sei. Weiter könne der Polizist „gar kein Autoradio gesehen haben, sondern nur eine Blende, die ein scharfkantiges Loch verschlossen hat. Die mündliche Befragung des Polizisten als Zeugen in der öffentlichen Gerichtsverhandlung wird diese Tatsache bestätigen“, argumentiert Höcker im Schreiben an die GEZ weiter.

Bislang hat Bernd Höcker der GEZ noch keinen Cent der Zahlungsaufforderung überwiesen. Gemäß des versendeten Gebührenbescheids erfolge somit nach zwei Wochen Zwangsmaßnahmen wie Vollstreckung oder Bußgeldverfahren. Wie es mit der Angelegenheit also weitergeht, ist fraglich. Ein Beschwerdeschreiben Höckers gegen den NDR-Intendanten blieb bislang unbeantwortet.


Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: Polizeiliche Halteranfrage für die GEZ?
Beitrag von: Jürgen am 30 Mai, 2011, 00:39
Vor allem eine Frage stellt sich mir da unumgänglich:

Aus welchen Motiven und ggf. mit welchem Recht soll der Polizist das überhaupt getan haben?

Ein dienstlicher Auftrag erscheint mir als vollkommen absurd, denn m.e. würde kein verbeamteter Vorgesetzter durch so eine Anweisung die Verantwortung für einen derartigen Vorgang freiwillig übernehmen.
Hätte er allerdings aus rein persönlichen Motiven gehandelt, oder sogar auf eine Aussicht auf Fangprämie hin, dann könnte und sollte diese Handlung ernsthafte dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Eine Halternachfrage aus privaten Motiven ist ein schwerer Verstoss, der Missbrauch der erhaltenen Daten ein zweiter...

Ein Riesenskandal wäre es, falls die Einzieher auf diese Art zu ungenehmigten Nebeneinkünften anstifteten. Träfe das zu, wäre eventuell nicht nur Dienst-, sondern auch Steuerrecht berührt, oder der Grenzbereich zur Bestechung genau zu betrachten...

Nebenbei, es ist die Frage zu stellen, ob der Halter oder der regelmässige Fahrzeugführer der Gebührenpflicht unterläge.

Spätestens seit Einführung der Quick-Out-Halterungen ist sogar nicht mehr automatisch von einem festen Einbau auszugehen.
Ich kenne selbst seit vielen Jahren Menschen, die (wenigstens) einen zweiten Quick-Out-Rahmen für dasselbe Gerät haben.
Einer läuft zuhause als (angemeldetes) Radio, mit Hausantenne, Netzteil und Boxen daran.
Der zweite Rahmen sitzt im Auto.
Und in einem Fall sogar ein dritter im Kleingarten...
Kann ein einziger Empfänger etwa gleichzeitig mehrfach gebührenpflichtig sein? Das glaube ich nicht.

Jürgen
Titel: Die GEZ und ALG II
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juli, 2011, 09:00
Wer (nur) ALG II erhält, hat Anspruch darauf, von den Gebühren für Rundfunk und Fernsehen befreit zu werden. Aber zu leicht soll es ja auch nicht werden

Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass viele ALG II-Empfänger sich nicht von den Gebühren für Rundfunk und Fernsehen (GEZ) befreien lassen. Obgleich diejenigen, die lediglich ALG II erhalten, sich die monatlichen 17,89 Euro sparen könnten, nehmen nicht alle dieses Recht auch in Anspruch. Davon ausgehend, dass die Mehrheit dieser Menschen dies nicht etwa aus Akzeptanz der Gebühren sowie Sympathie gegenüber der GEZ macht, stellt sich die Frage, wieso dies der Fall ist.

Der Artikel enthält den entsprechenden Hinweis darauf: "Immer mehr Bürger lassen sich aber befreien, auch unter den Hartz-IV-Empfängern. Dies liegt daran, dass die Jobcenter dem Hartz-IV-Bescheid seit Juli 2009 eine Bescheinigung beifügen. Darin wird für die GEZ bestätigt, dass der Hilfsbedürftige Anspruch auf die Befreiung von den Gebühren hat. Die Bescheinigung reicht aber nicht aus. Wer sich die 17,98 Euro sparen will und das Recht dazu hat, muss bei der Einzugszentrale zusätzlich ein ausgefülltes Formular einreichen. Der Vordruck lässt sich zum Beispiel im Internet (www.gez.de) herunterladen.

Doch damit sind offenbar etliche Hartz-IV-Bezieher überfordert. "Viele Menschen können mit Formularen oder Anträgen überhaupt nichts anfangen, weil sie bereits mit der Denkweise in den Papieren nicht zurechtkommen", sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Er fordert ein Verfahren, das noch unbürokratischer ist."

Tatsächlich ist die neue Bescheinigung für Leistungsempfänger bereits ein Fortschritt, warum diese aber letztendlich nicht, kurz vom Leistungsempfänger unterzeichnet und per Sammelpost an die GEZ weitergeleitet, ausreicht, um eine Befreiung zu begründen, bleibt im Artikel unerwähnt.

Natürlich gibt es diesbezüglich keinen offiziellen Kommentar und insofern ist das Folgende reine Spekulation, doch meiner Meinung nach entbehrt es nicht einer gewissen Logik. Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, wie leicht die GEZ, auch durch die freundliche Mitarbeit der Meldeämter, eine Zahlungspflicht begründet, ist es kaum verständlich, wieso eine Befreiung von der Zahlungspflicht nicht ebenso einfach zu bewerkstelligen wäre, wenn man schon die Logik, dass jeder, der irgendwo einzieht, von der GEZ automatisch als Gebührenpflichtiger und, sofern er nicht auf entsprechende Schreiben reagiert, potentieller Schwarzseher/hörer angesehen wird (von Auswüchsen wie den GEZ-Fahndern, die die Klingelschilder abgleichen und so auf mal Plüschtiere wie Herrn Tux (einen Plüschpinguin, dessen Besitzer spaßeshalber seinen Namen auf das Klingelschild schrieb) stoßen und diesen zur Zahlungspflicht anschreiben, mal gar nicht zu sprechen).

ALG II-Empfänger sehen sich oftmals einem Wust von Anträgen gegenüber, deren Formulierungen sie oft genug überfordern. Ein Pingpong zwischen veschiedenen Ämtern (nein, wir brauchen erst etwas von der Krankenkasse/nein, bevor wir nicht von xyz eine Bescheinigung haben, können wir als Krankenkasse nichts tun) führt dann zur Überlastung und Resignation, Bescheinigungen müssen hierhin und dorthin geschickt, deren Beantwortung bzw. deren Verbleib überwacht (ach, nicht angekommen? Gut, ich schick es nochmal... liebe ArGe, ich brauche das Ganze nochmal...) und manches Amtsdeutsch erst verstanden werden. Ein weiteres Formular, das, zusammen mit der Bescheinigung nicht etwa ausgehändigt wird, sondern bei der GEZ downloadbar oder in den bekannten "Formularschränkchen" auf den Fluren verfügbar ist, ist insofern eine Hürde und angesichts der oft auch mangelnden Aufklärung seitens der Sachbearbeiter ist zweifelhaft, ob jeder Leistungsempfänger auch explizit erläutert bekommt, was nun mit der Bescheinigung sowie dem "im Flur oder im Internet" erhältlichen Formular zu geschehen hat und wieso beide Papiere erst ausreichen, um bei der GEZ eine Zahlungsbefreiung zu begründen.

Da die GEZ natürlich um jeden Gebührencent kämpft und es letztendlich Menschen auch schwer macht, die Zahlungspflicht zu beenden (Fälle, bei denen erst die Veräußerung des Fernsehers bestätigt werden musste, sind keine Seltenheit), kann in dieser Doppelformularstrategie eigentlich nur der Gedanke stecken, dass auf diese Weise etliche Menschen eben nicht ihre Zahlungsbefreiung durchsetzen und die GEZ sich über den warmen Geldregen freuen kann. Die SZ spricht von hochgerechnet 400 Millionen Euro im Jahr - warum sollte man da also auf Kundenfreundlichkeit setzen und das Verfahren vereinfachen?

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Auch für kaputte Geräte müssen GEZ-Gebühren entrichtet werden
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juli, 2011, 11:33
Im hessischen Nordenstadt werden seit einem Kontrollbesuch rückwirkend GEZ-Gebühren erhoben, obwohl das von den Kontrolleuren entdeckte Gerät schon länger defekt ist. Man hatte sich nicht von der Tauglichkeit des Fernsehers überzeugt. Die GEZ argumentiert: Wo ein Gerät steht, könnte eventuell mit wenigen Mitteln auch wieder das TV-Programm empfangen werden. GEZ-Gebühren sind in jedem Fall fällig.

Die Rentnerin Karin Rehwald aus Wiesbaden-Nordenstadt bekam Besuch von gleich zwei Rundfunkgebührenbeauftragten des Hessischen Rundfunks. Ihre eigenen Geräte waren zwar ordnungsgemäß angemeldet, nicht aber die des 17-jährigen Enkels, dessen Ausbildungsvergütung zu hoch ist, um keine GEZ-Gebühren entrichten zu müssen. Die Mitarbeiter entdeckten neben den gemeldeten Geräten der alten Dame im Zimmer des Enkels einen defekten Fernseher. Ob das gute Stück kaputt war, interessierte die Herren offensichtlich nicht. Auch bei kaputten Fernseh- oder Radiogeräten geht die GEZ zu ihrem eigenen Vorteil davon aus, dass man diese mit wenigen Handgriffen wieder empfangstauglich machen könnte. Von daher stand der Fernseher nach Ansicht der GEZ weiterhin zum Empfang bereit.
 
Die Enkelin hatte die Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks in die gemeinsame Wohnung gelassen. Diese ersuchen zwar gerne Eintritt. Es gibt aber de facto keinerlei gesetzliche Verpflichtung, sie in die eigenen vier Wände zu lassen. Wie der Wiesbadener Kurier schreibt, scheuen sich die Mitarbeiter sogar davor, ihre Dienstausweise vorzuzeigen. Dort prangert neben ihrem Namen das Logo des Hessischen Rundfunks, der sie wie Reporter des Senders wirken lässt. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag besagt zwar, dass man Auskunft über die eigenen Geräte geben muss. Die Informationen dürfen aber nicht von angereisten Kontrolleuren zwangsweise überprüft werden. Ohne einen richterlichen Beschluss darf niemand Eintritt in eine Wohnung verlangen. Jegliche Drohungen mit Strafzahlungen für den Fall, den Mitarbeiter wieder nach Hause zu schicken, sind also nichtig. Im Extremfall kann der Teilnehmer bei falschen Angaben zu einer Geldbuße verpflichtet werden, weil er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Wie die zuständige Landesrundfunkanstalt diese Falschaussage ohne Zutritt zur Wohnung belegen will, bleibt hingegen schleierhaft.

Frau Rehwald wird das alles nicht viel helfen. Die Gebühren für den defekten Fernseher sind in jedem Fall rückwirkend fällig. Und auch der nette Hinweis der GEZ-Sprecherin mit der möglichen Ratenzahlung bei höheren Beträgen dürfte recht wenig am Unverständnis der Familie ändern. Es ist nicht nachvollziehbar, dass man Geld für etwas bezahlen soll, was überhaupt nicht funktioniert. Für ein stillgelegtes Fahrzeug muss ja auch keine KFZ-Steuer entrichtet werden.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: Die GEZ und ALG II
Beitrag von: Jürgen am 11 Juli, 2011, 01:38
Hinzu kommt, dass es regelmässig nicht gelingen kann, den Befreiungsantrag oder den Folgeantrag dazu rechtzeitig einzureichen, weshalb zumindest für einen Monat weiter / wieder gezahlt werden muss.
Der Grund dafür ist, dass ein Befreiungsantrag vorab gestellt werden muss, er also nicht für den laufenden, sondern erst für den Folgemonat wirksam wird.
Aber den Hartz-4-Bescheid und damit die erwähnte Bescheinigung bekommt fast niemand vorab.
Gleiches gilt für die regelmässig erforderlichen Verlängerungsanträge zur Befreiung, zumal die nicht immer mit der Verlängerung der Regelleistungs-Bewilligung zusammentrifft.

Das bedeutet, wer auf die Befreiung wirklich angewiesen ist, muss für den Befreiungsantrag zweimal aktiv werden, er muss den Antrag zunächst unvollständig einsenden und anschliessend die Bescheinigung nachreichen. Zumindest die Post verdient da doppelt... 

Ganz irre kommt mir aber vor, das ein Einreichen des Befreiungsantrags nicht bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt selbst möglich ist, die ja die Gebührenforderung eigentlich hat und notfalls auch selbst einklagt oder pfänden lässt, sondern nur bei der GEZ, die man grundsätzlich nicht vor Ort vertreten findet. Dabei ist die GEZ schon dem Namen nach nur für den Einzug der Gebühren zuständig, ist aber nicht der Gläubiger und ebensowenig Entscheider. Hier in Hamburg entscheidet und vollstreckt nach wie vor der NDR, nur kommuniziert der eben normalerweise nicht mit dem Gebührenzahler...
Habe da in früheren Zeiten eigene leidvolle Erfahrungen gemacht  >:(
Titel: Auch der Dackel soll GEZ-Gebühren zahlen
Beitrag von: ritschibie am 11 Juli, 2011, 11:28
(http://static.gulli.com/media/2011/07/thumbs/370/GEZ-denn-noch.jpg)
Vorsicht bei der Angabe von Fantasienamen für Empfänger von empfangsbereiten Geräten. Werden die entsprechenden Daten über Umwege an die GEZ verkauft, so werden, wie hier geschehen, auch schon einmal Rundfunkgebühren für Rauhaardackel fällig. Auch an der Mahnung adressiert an "Umberto Engel" hat man es nicht mangeln lassen, Pfote drauf!

Das ist ja mal ein dicker Hund! Eine 29-jährige Hundebesitzerin aus Solingen (Nordrhein-Westfalen) wollte sich bei der Bestellung ihres neuen Radioweckers eigentlich nur einen kleinen Scherz erlauben. Ende letzten Jahres bestellte sie im Internet ein solches Gerät. Der Vertrieb lieferte das Päckchen wie gewünscht an Herrn „Umberto Engel“, wohnhaft bei der Dame aus Solingen. Ein halbes Jahr später war klar, dass jemand mit ihren Daten gehandelt hat. Im Sommer dieses Jahres trudelte für Herrn „Umberto Engel“ dann die erste Rechnung der GEZ ein. Dass es sich dabei um einen Hund und nicht um ihren neuen Mitbewohner oder Partner handelt, konnte die Behörde freilich nicht ahnen.

Nach der Zustellung der Mitteilung über das "Teilnehmerkonto", zu Deutsch Rechnung, trudelte im Solinger Haushalt schon bald die erste Zahlungsaufforderung ein. Herr Engel hatte seinem Namen nicht durch eine schnelle Überweisung alle Ehre gemacht. Wie es zu dieser Rechnung kam? Ganz einfach. Der Elektrohandel hat die Angaben der Frau zwecks Gewinnmaximierung an einen Adresshändler verkauft. Und der wiederum darf ganz legal seine Daten gegen eine entsprechende Bezahlung an die Gebühreneinzugszentrale vertreiben. Aufgrund derartiger Fehlinformationen kam es nachweislich schon häufiger zu Zwischenfällen bei der GEZ. Die Referentin für Öffentlichkeitsarbeit Bettina Gayk vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen findet, die Institution sollte nicht auf Basis derartiger Informationen arbeiten. Die Fehlerquote sei schlichtweg zu hoch, solche Fälle seien in der Vergangenheit  immer wieder vorgekomen. So bekamen die Eltern eines vor 10 Jahren verstorbenen Kindes Mahnungen, in Berlin sollte eine Katze ihren Zahlungsrückstand aufholen, der Vater einer Behinderten muss ständig neue Nachweise über ihren Krankheitsverlauf einreichen und vieles mehr.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Vermieter sollen ab 2013 ihre Mieter für die GEZ ausspionieren
Beitrag von: SiLæncer am 06 August, 2011, 14:17
Alle Vermieter und Wohnungsverwalter sollen künftig per Gesetz dazu gezwungen werden, der GEZ genaue Angaben über ihre Mieter zu machen, sollten die ihre Haushaltspauschale nicht bezahlen. Das schreibt der neue Staatsvertrag über Rundfunkgebühren vor, der Anfang 2013 in Kraft treten soll. Ein Sprecher der Interessengemeinschaft "Haus und Grund" bezeichnete das Vorhaben als "absolut skandalös".

Im Staatsvertrag, der noch von zahlreichen Ländern bestätigt werden muss, heißt es unter Paragraf 9: „Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer (...) der Wohnung oder des Grundstücks verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber (...) zu erteilen.“ Die Auskunftspflicht beinhaltet unter anderem Namen der Bewohner, deren Geburtsdaten und der Beginn des Mietverhältnisses. Bei vermieteten gewerblichen Räumlichkeiten muss auch die Anzahl der Beschäftigten gemeldet werden. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) kann die Vermieter künftig zur Auskunft zwingen. Wer beispielsweise den Lebenssachverhalt seiner Mieter nicht preisgeben will, dem droht bei Weigerung ein Verwaltungszwangsverfahren.

Alexander Blazek, der Verbandsdirektor des Vermieterverbandes „Haus und Grund“, bezeichnete das Gesetzesvorhaben gegenüber den Lübecker Nachrichten als „absolut skandalös“. Man würde damit die Vermieter dazu nötigen, der GEZ Beihilfe zum Eintreiben der Gebühren zu leisten und ihre eigenen Mieter zu bespitzeln. Dies sei mit den Freiheitsrechten, dem Datenschutz und dem Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung nicht vereinbar, so Blazek weiter. Thilo Weichert vom ULD Schleswig-Holstein befürchtet, dass eine Fortsetzung der bisherigen Beitragsspitzelei geplant sei. Eigentlich diente der neue Staatsvertrag dem Ziel, in Bezug auf die Gebühreneintreibung für mehr Transparenz zu sorgen. Weicherts Stellvertreterin kann den Zwang der Vermieter zum Schnüffeln nicht nachvollziehen. Da die GEZ Zugriff auf die Daten der Einwohnermeldeämter, zahlreiche andere Quellen (Datengroßhändler etc.) habe und jeder zudem auskunftspflichtig sei, gäbe es sachlich gesehen keinen Grund für das Gesetz. Marit Hansen vom ULD hat den Eindruck, die Schnüffelei soll künftig vielmehr „auf eine gesetzliche Grundlage gestellt“ und damit legalisiert werden.

Alle 16 Bundesländer müssen den Vertrag noch bis zum 31. Dezember ratifizieren. Wenn nur ein Bundesland nicht zustimmt, wäre der Vertrag hinfällig. Abgesegnet haben den Vertrag bisher lediglich Hamburg, Bayern, Berlin und Brandenburg. Der Hamburger Autor Bernd Höcker empfielt die Volksvertreter von Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein anzuschreiben, weil dort zu passender Zeit die nächste Landtagswahl ansteht. Vielleicht lassen sich tatsächlich ein paar Parlamentarier dazu bewegen, gegen den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (inklusive Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) zu stimmen. Wer weitere Informationen für ein Anschreiben benötigt, kann diese hier bei www.gez-abschaffen.de erhalten.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Protest gegen Schnüffelparagraph für GEZ
Beitrag von: SiLæncer am 08 August, 2011, 16:47
Vermieterverbände und Datenschützer protestieren gegen eine Klausel im geplanten neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag, wonach Eigentümer der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) beim Auffinden zunächst nicht ermittelbarer Mieter helfen müssten. Alexander Blazek, Direktor der Vereinigung Haus und Grund in Schleswig-Holstein, nannte den entsprechenden Paragraphen 9 des Entwurfs skandalös. Haus- und Wohnungsbesitzer würden damit genötigt, Mietern hinterher zu spitzeln. Das spreche Freiheitsrechten und Datenschutz Hohn, klagte Blazek. Sein Verband wolle daher die Abgeordneten auffordern, gegen den Vertrag zu stimmen.

Laut der umstrittenen Passage zur Neuausrichtung der Rundfunkgebühr sollen Eigentümer oder vergleichbare Berechtigte verpflichtet werden, die Landesrundfunkanstalt über den Nutzer einer Wohnung oder Betriebsstätte zu informieren, falls dieser nicht von der Behörde selbst feststellbar sei. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften könne die Information auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt könne mit ihrem Auskunftsbegehren im Einzelfall weitere Daten erheben, die über die vom Beitragsschuldner selbst bei der Anmeldung abzugebenden Informationen hinausreichen.

Übel aufgestoßen ist der Paragraph auch Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein. Er vermutet angesichts der Formulierungen, "dass weiterhin eine 'Beitragsspitzelei' geplant ist". Seiner Stellvertreterin Marit Hansen zufolge reichen die Melderegisterdaten, auf die die GEZ ohnehin Zugriff hat, völlig zur Ermittlung von Beitragszahlern. Sachlich gebe es für den betreffenden Passus keine Rechtfertigung. Es scheine eher so, als ob "die Schnüffelei durch die GEZ auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll".

Die Ministerpräsidenten der Länder verabschiedeten den Entwurf für den neuen Staatsvertrag bereits im Dezember. Er muss aber noch von den Landesparlamenten bis Ende des Jahres bestätigt werden. Das Plazet gilt nicht mehr als sicher, seit die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) Ende 2010 an Nordrhein-Westfalen scheiterte. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll mit der Änderung nicht mehr der Besitz von Empfangsgeräten entscheidend sein. Stattdessen ist von 2013 an eine Pauschalabgabe pro Haushalt oder Betriebsstätte vorgesehen. Die GEZ soll weiterhin die Gebühr eintreiben. Die Politik hatte aber versprochen, dass mit der Reform die Schnüffelei an der Wohnungstür ein Ende haben werde.

Quelle : www.heise.de
Titel: GEZ: Besitzer von Ferienwohungen werden doppelt abkassiert
Beitrag von: SiLæncer am 08 August, 2011, 21:20
(http://static.gulli.com/media/2011/08/thumbs/370/gez-fenster.jpg)
Doppelt abkassiert hält besser: Der Eigentümer einer neuen Ferienwohnung dachte, er müsste der GEZ für sein Urlaubsdomizil keinerlei Gebühren entrichten. Selbst wenn er keines der Geräte nutzen oder höchst selten in der Wohnung verweilen würde, so sind die Rundfunkgebühren dennoch in vollem Umfang fällig. Weigert sich der Eigentümer, so kann er auch zur Angabe der Informationen gezwungen werden.

Leider kein Thema aus dem Sommerloch, selbst wenn es die Urlaubszeit im besonderen Maße betrifft. Der frisch gebackene Eigentümer glaubte, er müsse nichts entrichten und der GEZ auch keinerlei Angaben machen. "Ich bin doch schließlich hier nur im Urlaub, und zuhause habe ich meine Geräte doch schon angemeldet und bezahle regelmäßig die Gebühr", glaubte der Mann zu wissen, weswegen er die Anfrage der GEZ nach Fernseh- oder Radiogeräten ignoriert hat. Demnächst muss er deswegen mit einem Besuch eines Außendienstmitarbeiters rechnen. Der Beauftragte der GEZ hätte laut Rechtsanwältin Iris Schuback einen Anspruch darauf, dass der Ferienhausbesitzer ihm die gewünschte Auskunft geben muß. Notfalls kann er die Angabe der Daten mit einer zwangsweisen Durchsetzung durch Vollstreckungsmaßnahmen erreichen. Die Hamburger Anwältin Schuback schreibt auf ihrer Seite, dass die Gebühren der GEZ in jedem Fall auch für Zweitwohnungen fällig sind. Die Gebührenpflicht erstreckt sich nämlich nicht nur auf den Erstwohnsitz sondern auch die Ferienwohnung oder das Ferienhaus. Der springende Punkt ist lediglich, ob in den Gebäuden empfangsbereite Geräte stehen oder nicht. Kassieren dürfen die Rundfunkanstalten ja auch bei PCs mit Internetanschluss. Dann aber nur, sofern die reguläre GEZ-Gebühr nicht schon entrichtet wird. Die Zahlungen müssen in diesem Fall im Gegensatz zu zwei oder mehr Wohnungen aber nicht mehrfach getätigt werden.

Auf die tatsächliche Nutzung des Radios oder Fernsehers kommt es dabei überhaupt nicht an. Wenn jemand seine Ferienwohnung kaum bis nie aufsucht, die Radio- und Fernsehgeräte nie benutzt oder diese kaputt sind, so sind die Gebühren dennoch fällig.

(http://static.gulli.com/media/2011/08/thumbs/370/GEZ-Pate.jpg)
Nicht gebrauchsfähige Radios oder TV-Geräte müssen entsorgt und dies bei der GEZ gemeldet werden. Schon die reine Anwesenheit von kaputter Hardware ist Grund genug für erhobene Gebühren. Die GEZ hat auch das Recht rückwirkend zu kassieren, sollte man sie über Änderungen nicht rechtzeitig in Kenntnis setzen. Die Gebühren können im Extremfall bis zu 4 Jahre rückwirkend eingefordert werden. Dazu kämen natürlich noch die Gebühren und Zinsen für alle säumige Zahlungen, wodurch deutlich spürbare Summen in 4-stelliger Höhe fällig werden können. Der Käufer der Wohnung sollte also entweder sofort alle Geräte aus der Ferienwohnung verschwinden lassen, oder er müsste mit sofortiger Wirkung mit der Zahlung der Gebühren in doppelter Höhe beginnen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Wachsende Kritik an geplanter GEZ-Haushaltsabgabe
Beitrag von: SiLæncer am 18 August, 2011, 17:28
Mitglieder der Bremer Bürgerschaftsfraktionen von FDP und Linken kritisieren die geplante Neuausrichtung der Rundfunkgebühr und die damit verknüpfte Einführung einer pauschalen Haushaltsabgabe. Die Befugnisse der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) seien bereits sehr weitreichend,
erklärte der Innenexperte der Liberalen in der Bremer Bürgerschaft, Nicolas Scheidtweiler, dem Weser Kurier. Mit der von den Ministerpräsidenten schon beschlossenen erneuten Änderung des Rundfunkstaatsvertrags werde dem Datenmissbrauch nun endgültig Tür und Tor geöffnet.

Der FDP-Politiker warf dem Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) eine Verletzung der Bürgerrechte vor, weil er der Neuregelung zugestimmt habe. Die Praxis, für Rundfunk und Fernsehen Geld zu verlangen, hält Scheidtweiler für überholt. Die GEZ und der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollten seiner Ansicht nach lieber versuchen, ihre Kosten zu senken, als immer neue Möglichkeiten zu entwickeln, die Bürger zu schröpfen

Die GEZ könne durch die Novellierung ihre Kompetenzen massiv ausbauen, fürchtet auch Kristina Vogt, Medienexpertin der Linken in der Bürgerschaft. Die Behörde erhalte Zugriff auf Bestände der Einwohnermeldeämter und könne Vermieter und Verpächter für ihre Wissbegier vereinnahmen. "Die Datensammelwut des Staates erklimmt die nächste Stufe", beklagt Vogt. Mit der Neufassung und dem entsprechenden Ansatz der Haushalts- und Betriebspauschalierung würden sinnvolle Befreiungsoptionen und Nachteilsausgleiche zudem restlos abgeschafft. Insgesamt sei die Reform undemokratisch und unsozial.

Die Kritik bezieht sich hauptsächlich auf eine als "Schnüffelparagraphen" bezeichnete Klausel in dem Entwurf. Danach sollen Eigentümer oder vergleichbare Berechtigte verpflichtet werden, die Landesrundfunkanstalt über den Nutzer einer Wohnung oder Betriebsstätte zu informieren, falls dieser nicht von der Behörde selbst feststellbar sei. Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, beurteilt diese Vorschriften ebenfalls skeptisch: Die GEZ wisse damit im Grunde immer, warum jemand eine bestimmte Wohnung verlasse.

Ein Sprecher der zuständigen Staatskanzlei Rheinland-Pfalz wies auf Anfrage von heise online Spekulationen zurück, dass der Grund des Auszuges im Detail zu nennen sei. Vielmehr gebe es Fallgruppen wie Wohnungsaufgabe, Auswanderung, Tod oder Betriebsauflösung, von denen das Zutreffende anzukreuzen sei. Keinesfalls habe man der GEZ etwa einen Auszug aufgrund der Trennung vom Partner zu offenbaren.

Der Bremer Bürgermeister Böhrnsen verteidigt das Regelwerk: Es entfalle die Notwendigkeit zum Ankauf von Adressdaten sowie der häufig kritisierte Besuch der GEZ-Kontrolleure. Außerdem müssten erhobene Daten sofort gelöscht werden, wenn sie nicht mehr erforderlich seien. Generell sei eine
Haushaltsabgabe gerechter als die bisher gerätebezogene Gebühr. Auch Carsten Werner, Medienexperte der in Bremen mitregierenden Grünen, verteidigt die Novellierung prinzipiell. Der Systemwechsel sei richtig, Forderungen nach beserem Datenschutz seien berücksichtigt worden.

Die Änderungen müssen von den Landesparlamenten noch bestätigt werden. Abgesegnet haben die Reform bisher lediglich Bayern, Berlin, Brandenburg und Hamburg. Stimmt nur ein Land gegen das Vorhaben, müssen die Verhandlungen ganz von vorn beginnen. Das Plazet aller Bürgervertretungen gilt nicht mehr als sicher, seit die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) Ende 2010 an Nordrhein-Westfalen scheiterte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Neues GEZ-Modell: ARD hat keine Bedenken beim Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 25 August, 2011, 17:30
In der Debatte um einen möglichen Schnüffel-Paragraph für die GEZ hat sich jetzt auch SWR-Justiziar Hermann Eicher eingeschaltet und die Kritik von Datenschützern an der neuen Haushaltsabgabe zurückgewiesen.

"Die Bedenken sind unbegründet", sagte Eicher dem Evangelischen Pressedient (epd), wie der Branchendienst "Evangelisch.de" am Donnerstag berichtete. Der Jurist ist innerhalb der ARD für die Gebührengelder der Zuschauer verantwortlich.

Kritiker hatten mit der Umstellung der Rundfunkgebühr auf eine haushaltsbezogene Abgabe ab dem Jahr 2013 von einer neuen Supermeldebehörde im Zusammenhang mit der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gesprochen.

Der Vermieterverband Haus und Grund in Schleswig-Holstein nannte kürzlich  in den "Lübecker Nachrichten" den Entwurf des neuen Rundfunkstaatsvertrages einen Skandal. Grund für die Aufregung ist ein Passus im Paragraphen 9 (Seite 10, "Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung"), in dem es wörtlich heißt:

"Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer (...) der Wohnung oder des Grundstücks verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber (...) zu erteilen".

Mit anderen Worten: Die Namen der Bewohner und deren Geburtsdaten, Beginn des Mietverhältnisses, die Zahl der Beschäftigten bei Unternehmen und das Datum der Zulassung eines Kraftfahrzeugs dürfen abgefragt werden, das gilt auch für den "Lebenssachverhalt" der Mieter (Paragraph 8, Seite 9). Wer nicht mitspielt, findet sich in einem Verwaltungszwangsverfahren wieder.

Alle 16 Bundesländer müssen zustimmen

Nach Auffassung von Experten reichen die Daten der Einwohnermeldebehörden aus, um eine Feststellung der Gebührenhaushalte für ARD und ZDF zu ermöglichen. Der neue Rundfunkstaatsvertrag muss von allen 16 Bundesländern bis Ende des Jahres unterzeichnet werden, um 2013 in Kraft treten zu können.

Eicher zufolge unterlägen alle der GEZ zugänglichen Daten "einer strengen Zweckbindung" und dürften ausschließlich für den Rundfunkbeitrag verwendet werden. Darüber hinaus müssten diese nach einem Jahr wieder gelöscht werden.  Auch in Zukunft müsse kein Grund für einen Umzug angegeben werden. "Eine solche Vorschrift wird man vergeblich im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag suchen, sie gibt es schlicht nicht", so der Jurist.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: Haushaltsabgabe wackelt - Zustimmung in NRW ist unsicher
Beitrag von: SiLæncer am 30 August, 2011, 17:39
Die ab dem Jahr 2013 geplante Haushaltsabgabe ist noch nicht in trockenen Tüchern. Für die Einführung müssen alle 16 Bundesländer zustimmen. Doch Nordrhein-Westfalen könnte zum Problemfall werden.

Wie die Online-Ausgabe der "Rheinischen Post" am Dienstag berichtete, gibt es im Düsseldorfer Landtag bislang keine Mehrheit für die GEZ-Reform. So gelte es als sicher, dass die FDP und die Linkspartei gegen die Pläne votieren würden.

Bei der CDU sei man noch unsicher. Der medienpolitischen Sprecherin zufolge nehme man die Bedenken der Kritiker ernst, noch sei nicht entschieden, wie man abstimmen werde, hieß es.

Kritik gab es von der FDP. So belaste die Reform kleine und mittelständische Unternehmen, sagte deren parlamentarischer Geschäftsführer Ralf Witzel. Ein Händler mit 1.250 Filialen zahle künftig statt 5.806 Euro 32.768 Euro Rundfunkgebühren im Monat. "Die System-Umstellung darf nicht dazu führen, dass sich der öffentliche Rundfunk die Taschen vollmacht", so Witzel.

Die Linken bemängelten, dass die neue Haushaltsabgabe künftig auch Behinderte zur Kasse bete, die vorher keine Gebühren hätten zahlen müssen.

Künftig sollen die Rundfunkgebühren nicht mehr gerätebezogen erhoben werden, sondern pro Haushalt. Das derzeit knapp 18 Euro monatliche Entgelt darf nach Willen der Bundesländer auch nach Umstellung des Gebührenmodells nicht ansteigen

Quelle : SAT + KABEL
Titel: Klagen gegen neue Rundfunkgebühr erwartet - mehr GEZ-Mitarbeiter
Beitrag von: ritschibie am 19 September, 2011, 10:38
(http://www.satundkabel.de/images/stories/news/2011_Bilder/geld_euro_klein.png)
Das in der Rundfunkpolitik federführende Rheinland-Pfalz rechnet mit Klagen gegen das neue Abgabenmodell für die öffentlich-rechtlichen Sender. Zunächst müssen allerdings alle Landtage dem entsprechenden Staatsvertrag zustimmen.

"Das gesamte Rundfunkrecht ist durchgeklagt und ausgeurteilt. Es wäre ein Wunder, wenn der neue Staatsvertrag nicht auch irgendwann beklagt würde", sagte der Chef der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmaier (SPD), in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

(http://www.satundkabel.de/images/stories/news/2011_Bilder/geld_zdf_mainzelmann.jpg)
Das bereite ihm aber keineswegs schlaflose Nächte: "Die Reform steht auf einem juristisch sehr soliden Fundament." Das hätten ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof und die Ausführungen etlicher Medienrechtler ausdrücklich bestätigt.

Von 2013 an soll eine neue pauschale Abgabe für alle Haushalte und Betriebsstätten die gerätebezogene Rundfunkgebühr ersetzen. Sie gilt dann unabhängig von der jeweiligen Zahl der Geräte. Derzeit sind monatlich 5,76 Euro nur für Radioempfang und 17,98 Euro für Fernsehen und Radio fällig. Künftig sollen aber auch die bundesweit mehr als zwei Millionen Radiohörer ohne TV-Geräte die gleiche Pauschale wie alle zahlen.

Stadelmaier verwies auf die Solidargemeinschaft: "Es geht um eine zielgerichtete Abgabe zur Bereitstellung von öffentlich-rechtlichem Rundfunk als wesentlichem Bestandteil der Meinungsbildung in unserer Demokratie. Ohne ihn wäre unsere Gesellschaft eine andere."

Den Vorwurf neuer Datelschnüffelei wies der Staatssekretär zurück: "Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhebt auch künftig Daten, aber es wird viel schonender sein. Sie wird zum Beispiel die Einwohnermelderegister heranziehen. Ihre Kontrollen hinter der Wohnungstür entfallen dagegen weitgehend." Das neues System sei generell einfacher und gerechter.


Personal wird um mehrere hundert Mitarbeiter aufgestockt

Stadelmaier bestätigte, dass die GEZ für die "umfangreichen Vorarbeiten der Reform" ihr Personal um mehrere hundert Mitarbeiter aufstockt. Diese würden beispielsweise ein Betriebsstättenregister erstellen. Später solle die Beschäftigtenzahl aber auf einen niedrigeren Stand als wie derzeit rund 1150 Mitarbeiter sinken.

Das neue Gebührenmodell werde im Vergleich zum heutigen System vermutlich "aufkommenneutral" sein, ergänzte der Staatskanzleichef. "Bei Gebühren von jährlich rund acht Milliarden Euro, 39 bis 40 Millionen Haushalten und Millionen Betriebsstätten gibt es aber Rechenunschärfen." Würde insgesamt mehr Geld als jetzt kassiert, würde in der darauffolgenden Gebührenperiode die verlangte Monatssumme sinken, sagte Stadelmaier. "Gibt es aber eine Unterdeckung, dann müsste anschließend eine Erhöhung kommen."

Quelle: SAT + Kabel
Titel: Re: Klagen gegen neue Rundfunkgebühr erwartet - mehr GEZ-Mitarbeiter
Beitrag von: Jürgen am 20 September, 2011, 04:01
Mir klingeln die Ohren vom Wiehern des Amtsschimmels...

Wenn tatsächlich eine Haushaltsabgabe käme, bräuchte es die GEZ überhaupt nicht mehr, weil das allein und ohne große Mühe das Finanzamt erledigen könnte.
Die Steuerbehörden haben nämlich ohnehin alle notwendigen Daten zur Verfügung, über Haushalte, Meldeadressen, Betriebe usw., sowie Steuer-/Sozialversicherungsnummern, Zweitwohnungen, was auch immer...

Allerdings sollte man der Ehrlichkeit halber diese Abgabe dann auch eine (Medien-)Steuer nennen.
Und sich auf eine Verfassungsklage wegen verbotener Kopfsteuer einstellen...

Deshalb, und um die armen Schergen und Verwaltungsplanstellenbreitsitzer der GEZ nicht völlig arbeitslos werden zu lassen, wird es nicht so kommen.

Ist die Abwicklung des Innerdeutschen Ministeriums eigentlich schon ganz abgeschlossen?
Meines Wissens wurde das nur in zahlreiche Tochterorganisationen aufgeteilt, die wohl noch Jahrzehnte unser Geld verzehren.
Oder die der Treuhand? Dito...
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau gedeiht ja auch noch prächtig, obwohl die Phase des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg wahrlich schon ein paar Tage um ist.
Reden wir lieber jetzt nicht von Blühenden Landschaften...

Bürokraten, Blutsauger, Plünderer, Betrüger und ihre Vollstrecker sterben offenbar nie aus  >:(

Jürgen

p.s.
Glaubt bitte nicht, dass mir gerade die Gäule durchgegangen wären, oder die Galle hochgekommen.
Dann würde ich mich nämlich nicht so gewählt ausdrücken...
Titel: Öffentlich-rechtliche Sender fordern höhere GEZ-Gebühren
Beitrag von: SiLæncer am 22 September, 2011, 10:31
Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD. ZDF, Deutschlandradio und Arte haben für die nächste Gebührenperiode 2013 bis 2016 eine Steigerung der Einnahmen aus den Rundfunkgebühren um insgesamt 1,47 Milliarden Euro beantragt. Das berichtet die Zeit in ihrer am heutigen Donnerstag erscheindenden Ausgabe. Konkret wolle die ARD 900 Millionen, das ZDF 435 Millionen Euro, das Deutschlandradio 100 Millionen Euro und Arte 35 Millionen Euro mehr. Die Rundfunkgebühren (besser bekannt als GEZ-Gebühren) könnten damit ab 2013 von von derzeit monatlich 17,98 auf 18,86 Euro steigen – ein Plus von 88 Cent.

Die Zahlen sollen der zuständigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eingereicht worden sein und würden derzeit dort geprüft. Noch ist öffentlich nicht bekannt, wie die Sender den Mehrbedarf im Einzelnen begründen. Für die laufende Gebührenperiode (2009 bis 2012) war seinerzeit die Gebührenanhebung um 95 Cent vor allem mit der Einführung von HDTV in Deutschland begründet worden. Kritiker bemängeln, dass von den GEZ-Gebühren unter anderem der über Satellit ausgestrahlte, aber nun bereits seit Jahren nur in einer Demoschleife laufende Sender "Eins Festival HD" finanziert wird. Als weiterer Punkt im aktuellen KEF-Antrag dürfte der Ausbau des digitalen UKW-Nachfolgers DAB+ zu finden sein.

Der medienpolitische Sprecher der SPD und nordrhein-westfälische Staatssekretär Marc Jan Euman kritisierte gegenüber der Zeit vor allem den Antrag des ZDF. "Im Abstimmungsprozess über das neue Haushaltsmodell ist das Letzte, was wir brauchen, eine zusätzliche Debatte über die Höhe der Gebühren", sagte Eumann. "Ich war eigentlich davon ausgegangen, dass man sich dessen auch beim ZDF bewusst ist." Damit spielt Eumann darauf an, dass die geräteunabhängige Rundfunkgebühr ab 2013 von einem neuen Gebührenmodell abgelöst werden soll, bei dem pro Haushalt abgerechnet wird. Dieses muss aber noch alle Länderparlamente passieren.

Der Sender verteidigte den Antrag gegenüber der dpa mit dem Argument, dass die jährliche Steigerung von rund 1,3% (107 Millionen Euro) die niedrigste Rate sei, die der Sender je angemeldet habe. Es sei zudem "kein einziges neues Projekt" angemeldet worden. Bereits für die laufende Gebührenperiode hatte das ZDF seinerzeit eine drastische Kürzung seitens der KEF hinnehmen müssen: Von den beantragten 134,4 Millionen Euro zog sie seinerzeit auf Grundlage eigener Schätzungen satte 35 Millionen Euro ab, sodass dem Sender nur 99,4 Millionen Euro blieben.

Dass Arte nun 35 Millionen Euro mehr möchte, ist eine satte Steigerung gegenüber dem letzten Antrag, in dem der Sender lediglich 12,1 Millionen Euro Mehrbedarf geltend gemacht hatte. Hinter vorgehaltener Hand hatte ein Kabel-Provider später gegenüber heise online angegeben, dass der Sender damit zuwenig Geld für die HD-Einspeisung in alle deutschen Kabelnetze habe. Mittlerweile ist Arte HD aber in fast allen Kabelnetzen vertreten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Öffentlich-rechtliche Sender fordern höhere GEZ-Gebühren
Beitrag von: Jürgen am 23 September, 2011, 01:08
Zitat
Der Sender verteidigte den Antrag gegenüber der dpa mit dem Argument, dass die jährliche Steigerung von rund 1,3% (107 Millionen Euro) die niedrigste Rate sei, die der Sender je angemeldet habe.
Dem halte ich entgegen, dass die verfügbaren Einkommen der Haushalte in den vergangenen Jahren überhaupt nicht oder allenfalls weit weniger gestiegen sind.
Und berücksichtigt man nur die abhängig Beschäftigten, Arbeitslosen und Rentner, insgesamt also den allergrössten Teil der Bevölkerung, dann ist das verfügbare Einkommen sogar seit Jahrzehnten nur gesunken.
Änderung ist keinesfalls in Sicht.

Das bedeutet, der Anteil der Rundfunkgebühren am verfügbaren Einkommen steigt ständig an.
Befreiungskriterien sind zudem in letzter Zeit stark verschärft und zudem neue Arten der Gebührenpflicht eingerichtet worden, wodurch insgesamt auch die Anzahl der Zahler gestiegen sein dürfte.
 
Die Erfüllung des reinen Verfassungs-Auftrags, also der einzigen Rechtfertigung dieser Gebühren, benötigt, u.a. aufgrund der Digitalumstellung der Ausstrahlungen, künftig immer weniger Bandbreite und Sendeleistung, Personal- und Verwaltungsaufwand.

Das bedeutet insgesamt ein arges Missverhältnis.

Und das wollen die Verschwender und ihre Helfershelfer weiter steigern.

Mein Gegenvorschlag:

Alle Volksmusiksendungen in den Vollprogrammen einstellen, Verbannung in die Regionalprogramme oder einen Spartenklanal
Keine vermeidbare Beschäftigung von Subunternehmern, keine Beraterverträge und Unternehmensberater mehr, dafür eigene Leute fortbilden
Verstärkte Eigenproduktion
Angemessene Deckelung der Gehälter von Showmastern & Co., keine Verträge mit deren eigenen Produktionsfirmen
Starke Beschränkung des Zukaufs von Fremdlizenzen in Unterhaltung, Sport und Wetter, sowie der Ausgaben für Übertragungsrechte von sportlichen Grossereignissen und Ligen
Deutlich höhere Linzenzforderungen an Zweitverwerter (wie z.B. für gebührenfinanzierte ZDF-Produktionen im PayTV)
Entfernung aller Politiker und Parteienvertreter aus Rundfunkräten
Konkurrenzverbot für ausscheidende leitende Mitarbeiter, sofern rechtlich zulässig
Verbot von Sponsoring in beiden Richtungen
Konsequente Kostensenkung bei der GEZ, insbesondere Verbot von Öffentlichkeitsarbeit bzw. Werbung für selbige

... man macht ja auch keine Werbung für Gebührenmarken auf Ämtern und schlägt dann die Kosten dafür noch drauf ...

Jürgen
Titel: Rundfunkgebühren: Privatsender sehen "Realitätsverlust" bei ARD und ZDF
Beitrag von: SiLæncer am 23 September, 2011, 11:39
Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), hat die durch Medienberichte bekannt gewordenen Anmeldungen von ARD und ZDF für eine Erhöhung der Rundfunkgebühren (alias "GEZ-Gebühren") in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro scharf kritisiert. Nach Meinung von Doetz zeugen die Zahlen "von einem völligen Realitätsverlust der gebührenfinanzierten Anstalten und im Besonderen beim ZDF". Sie stelle sowohl einen Affront gegenüber den Gebührenzahlern als auch eine Ohrfeige für die Politiker da, die sich derzeit für ein neues Finanzierungsmodell engagieren, heißt es in einer VPRT-Mitteilung.

Die geräteunabhängige Rundfunkgebühr soll ab 2013 von einem neuen Gebührenmodell abgelöst werden, bei dem pro Haushalt abgerechnet wird. Dieses muss aber noch alle Länderparlamente passieren. Der mit dem neuen Finanzierungsmodell verbundene Vertrauensvorschuss, dass die Haushaltsabgabe im Ergebnis nicht zu einer Erhöhung der Rundfunkgebühren führen würde, werde laut Doetz nun verspielt. "Insoweit können die jetzt bekannten Zahlen auch zum Torpedo für den derzeit in einigen Bundesländern noch nicht verabschiedeten Beitragsstaatsvertrag werden“, resümiert der VPRT-Präsident.

Währenddessen forderten ZDF-Intendant Markus Schächter und die ARD-Vorsitzende Monika Piel laut einem Bericht des Branchendienstes Kress in der Debatte mehr Sachlichkeit. Piel betonte, dass der angemeldete Bedarf unter dem läge, was die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) dem Sender für die laufende Gebührenperiode 2009 bis 2012 zuerkannt habe. Zudem bewege sich die eigene Forderung gemessen an der Größe der Anstalten deutlich unterhalb der des ZDF. Die aktuelle Anmeldung der ARD entspreche tatsächlich lediglich einer Anpassung von 1,1 Prozent und bliebe damit deutlich unter der allgemeinen Kostensteigerung. "Wir stellen uns somit für die kommende Beitragsperiode auf ein reales Minus ein. Im Interesse des Gebührenzahlers müssen und werden wir unseren konsequenten Spar- und Konsolidierungskurs auch in Zukunft fortführen", wird Monika Piel von Kress zitiert.

Laut Markus Schächter hat das ZDF alles dafür getan, dass die aktuelle Gebührenhöhe über den Modellwechsel Anfang 2013 hinaus stabilgehalten werden kann. Auch Monika Piel geht laut Kress davon aus, dass der Beitrag "bis mindestens 2014 stabil bleiben wird"; die Entscheidung darüber liege aber alleine bei der KEF.

Quelle : www.heise.de
Titel: KEF: Höhe der Rundfunkgebühren beibehalten - ARD stimmt zu
Beitrag von: SiLæncer am 06 Oktober, 2011, 15:00
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) empfiehlt, die monatlichen Rundfunkgebühren in Höhe von 17,98 Euro über das Jahr 2012 hinaus stabil zu halten. Das geht laut ARD-Angaben aus dem Entwurf des 18. KEF-Berichts hervor. Der öffentlich-rechtliche Sender zeigt sich zufrieden.

Wie die ARD am Donnerstag (6. Oktober) mitteilte, erkannte die KEF zwar einen zusätzlichen Bedarf für ARD, ZDF und Deutschlandradio an. Allerdings hält die Kommission nach eigenen Angaben eine verlässliche Prognose, wie hoch die Erträge nach der Umstellung vom bisherigen GEZ-Modell auf die neue Haushaltsabgabe ausfallen, nicht für möglich. Deshalb empfiehlt die KEF, den monatlich vom einzelnen Zuschauer erhobenen Beitrag weiterhin stabil zu halten.
 
Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten zuvor einen Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 1,3 Milliarden Euro für die kommenden Geschäftsjahre bei den Gebührenwächtern angemeldet. Bereits Ende September hatte die Kommission signalisiert, dass sie einen wesentlich geringeren Bedarf als angemeldet feststellen werde.

Die ARD zeigte sich über den Zwischenbescheid trotzdem zufrieden. Damit könne die monatliche Gebühr für mindestens sechs Jahre stabil gehalten werden, hieß es in einer am Nachmittag verbreiteten Stellungnahme. Mit ihren Einsparungen in Milliardenhöhe und der historisch niedrigen Finanzbedarfsanmeldung habe die ARD "eine wichtige Voraussetzung für die von der KEF empfohlene Beitragsstabilität geschaffen", klopfte sich die Sendeanstalt rhetorisch auf die Schulter.Diese Stabilität sei eine zentrale Grundlage für die Akzeptanz des neuen Beitragsmodells.
 
Das Gremium wird den Entwurf des 18. KEF-Berichts Ende Oktober mit den Ländern sowie auch mit den Rundfunkanstalten beraten. Voraussichtlich im Januar 2012 wird der Bericht dann veröffentlicht. Die ARD allein hatte für die kommende Gebührenperiode von 2013 bis 2016 einen Mehrbedarf von rund 900 Millionen Euro bei der KEF angemeldet. Dieser hätte nach ersten Rehnungen eine Gebührenerhöhung von derzeit 17,98 Euro monatlich auf künftig 18,86 Euro zur Folge gehabt.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: GEZ-Gebühren: Gericht verurteilt Studentin
Beitrag von: SiLæncer am 17 Oktober, 2011, 17:05
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jüngst entschieden, dass eine Studentin auch dann Rundfunkgebühren entrichten muss, wenn sie ihr Studium durch einen Studienkredit finanziert. Die Studentin hatte geklagt, da sie sich gegenüber BaföG-Empfängern benachteiligt fühlte.

Die Rundfunkgebühren sind immer wieder ein Streitthema vor deutschen Gerichten. In einem aktuellen Fall hatte es eine Studentin getroffen, die die Ansicht vertrat, keine Rundfunkgebühren bezahlen zu müssen. Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat dieser Rechtsansicht nun vehement widersprochen.

Die Studentin selbst verfügte über keine finanziellen Mittel. Aus nicht näher bekannten Gründen erhielt sie auch kein BaföG. Um dennoch studieren zu können, entschied sie sich für einen Studienkredit. Wie viele Studenten verfügte auch die Klägerin über einen internetfähigen Computer, der als "neuartiges Rundfunkgerät" angesehen wird. Ein Rundfunkgebührenbeauftragter des Hessischen Rundfunks entdeckte dieses Gerät und forderte die Studentin zur Zahlung der Rundfunkgebühren auf.

Dem widersprach die Frau mit der Begründung, dass ihr keine sonstigen Sozialleistungen zustehen. Während sich Bafög-Empfänger von der Gebühr befreien lassen können, gelte das für sie nicht. Aus diesem Grunde käme es hier zu einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Studenten, die auf die Sozialleistung zurückgreifen können.

Nach Ansicht der Leipziger Richter war diese Argumentation aber nutzlos. Die Befreiung von den Rundfunkgebühren stehe eben nur Empfängern bestimmter sozialer Leistungen zu. Eine Befreiung sei nicht möglich, wenn die Studenten ihren Lebensunterhalt durch einen Studienkredit bewältigen. Für viele Studenten, die ebenfalls nicht auf BaföG zurückgreifen können, dürfte die Luft damit wieder etwas dünner geworden sein. Ob dies so angemessen ist, bleibt fraglich.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Wieso haben GEZ-Schnüffler einen RBB-Ausweis?
Beitrag von: spoke1 am 31 Oktober, 2011, 09:31
Berlin – In der Hauptstadt, das schätzt der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), haben etwa 22 Prozent aller Zuschauer und -hörer ihren Fernseher oder ihr Radio nicht angemeldet.
Deswegen jagen rund 60 Mitarbeiter in Berlin und der Region „Schwarzseher“. Sie klingeln an der Haustür, zücken ihren Ausweis. Auf dem prangt nicht das Logo der Gebühreneinzugszentrale, sondern des Senders!
                                                                                                                (http://bilder.bild.de/fotos-skaliert/ausweis-23537325-mbqf-20734890/2,h=343.bild.jpg)
„Die Gebührenbeauftragten in unserer Region sind im Auftrag des RBB und für den RBB tätig und nicht etwa – wie oft fälschlich angenommen wird – für die GEZ“, sagt RBB-Sprecher Justus Demmer. „Aus diesem Grund ist der Ausweis sicher nicht irreführend.“

Aber viele Berliner wissen nicht, dass die Eintreiber unter der Flagge des Lokalfernsehens unterwegs sind. Und so wird das Dokument häufig zum „Türöffner“. Denn Wohnungen betreten dürfen die „Beauftragten für Rundfunkgebühren“ nur mit Erlaubnis des Bewohners.
Wie viel die GEZ-Schnüffler kassieren, ist geheim. Sie arbeiten auf Provisionsbasis, bekommen nur bei Erfolg Geld. Fakt ist: Die Methode hat Erfolg. Letztes Jahr trieben die Gebührenjäger 3,1 Millionen Euro ein. Laut „Focus“ 930 000 Euro mehr als im Vorjahr! Es soll noch mehr werden: Erst kürzlich kündigte der RBB verstärkte Rundfunkgebühren-Kontrollen für Ost-Brandenburg an.



Quelle: bild.de
Titel: Re: Wieso haben GEZ-Schnüffler einen RBB-Ausweis?
Beitrag von: Jürgen am 01 November, 2011, 02:34
Wenn die kein Gehalt beziehen, sondern nur im Erfolgsfall bezahlt werden, dann sind das keine Angestellten und damit auch keine Vertreter der Anstalt, sondern "freischaffende" arme Würstchen in Scheinselbständigkeit.
Höchstwahrscheinlich selbst ein Fall für die Fahnder von Arbeitsagentur, Finanzamt und Sozialversicherung.
Solche "Dienstausweise" sind daher auch nicht mehr wert als eine Beilage aus dem Yps...

Sollte der NDR hier in Hamburg auch auf die Idee kommen, solche Witzfiguren im Außendienst einzusetzen, sollten die auf tatkräftig ausgeübtes Hau(s)recht gefasst sein, insbesondere hier auf der Schanze.
Titel: Zehn Bundesländer geben grünes Licht für GEZ-Reform
Beitrag von: SiLæncer am 10 November, 2011, 17:01
Die Haushaltsabgabe als Ersatz für die klassische gerätebezogene GEZ-Gebühr rückt näher: Mit Rheinland-Pfalz haben zehn Bundesländer das neue Abgabenmodell für die öffentlich-rechtlichen Sender gebilligt.

Regierungschef Kurt Beck (SPD), der auch Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist, sagte am Donnerstag im Parlament in Mainz, es gehe auch im digitalen Zeitalter um die Sicherung der solidarischen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit Blick auf die jetzige Regelung sprach er von großen "Missbrauchsmöglichkeiten" und einer sehr erleichterten Flucht in "Ausnahmetatbestände". Beklagt wird unter anderem, dass es eine große Zahl sogenannter Schwarzseher und - hörer gibt.

Der Ministerpräsident zeigte sich zuversichtlich, dass alle Bundesländer dem neuen Modell zustimmen. Noch stehe die Zustimmung von etwa einem halben Dutzend Ländern aus. Sechs Länder haben der Regelung zur Rundfunkgebühr nach Angaben der Mainzer Staatskanzlei noch nicht zugestimmt: Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Der rheinland-pfälzische Landtag votierte einstimmig.
 
Das neue Abgabenmodell sehe neben mehr Gerechtigkeit weniger Bürokratie und keine steigende Belastung für die Wirtschaft vor, sagte Beck. Nach etwa zwei Jahren sei eine unabhängige Überprüfung des Systems geplant, das in Europa eine Vorreiterrolle spielen werde.
 
Von 2013 an soll eine neue pauschale Abgabe für alle Haushalte und Betriebsstätten die gerätebezogene Rundfunkgebühr ersetzen. Sie gilt dann unabhängig von der Zahl der Geräte. Derzeit sind monatlich 5,76 Euro nur für Radioempfang und 17,98 Euro für Fernsehen und Radio fällig. Künftig sollen aber auch die bundesweit mehr als zwei Millionen Radiohörer ohne TV-Geräte die gleiche Pauschale wie alle zahlen. Die GEZ kündigte bereits an, durch das neue Modell 250 Millionen Euro jährlich für den Einzug der Gebühren einzusparen.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: ARD und ZDF sollen Verwendung von GEZ-Geldern offenlegen
Beitrag von: ritschibie am 22 November, 2011, 11:08
(http://www.digitalfernsehen.de/uploads/media/Rundfunkbeitrag_teaser_top_28.jpg)
Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF sollen in einem jährlichen Bericht offen darlegen, für welche Produktionen und in welcher Höhe die Einnahmen durch Gebührengelder verwendet werden.

In der Studie "Nationaler Integritätsbericht Deutschland" der gemeinnützigen Organisation Transparency International Deutschland fordert der Verband ARD und ZDF auf, ihre Auftragsvergaben transparenter zu gestalten, berichtete der Branchendienst "Funkkorrespondenz" in seiner aktuellen Ausgabe.
 
Vor allem im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren publik gewordenen Affären bei öffentlich-rechtlichen Sendern rät die Organisation den Anbietern, einen jährlichen Produzentenbericht zu erstellen, der darüber Aufschluss gibt, "wofür welche Gebühreneinnahmen verwendet werden."

Insgesamt bewerten die Analysten in der im Januar 2012 erscheinenden Studie die Medienstruktur in Deutschland mit 84 von möglichen 100 Punkten als gut. Es gebe eine "gut funktionierende kritische Öffentlichkeit", hieß es. Vor allem die Berichterstattungen in Printmagazinen sowie die Magazinsendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hätten "die meisten Korruptionsfälle" in Deutschland aufgedeckt.
 
Die Landesmedienanstalten werden in dem Bericht hingegen gerügt. Diese müssten "eine Doppelrolle zum einen als Kontrolleur, zum anderen aber auch als Interessenvertreter der Privatsender, die meist große Steuerzahler der Region darstellen" einnehmen. Damit sei ein Interessenkonflikt quasi vorprogrammiert.
 
Der "Nationale Integritätsbericht" ist nach Angaben der Organisation Teil einer "EU-weiten Initiative im Kampf gegen Korruption."

Quelle: www.digitalfernsehen.de

Titel: GEZ goes Haushaltspauschale: CDU-Opposition in NRW stimmt dafür
Beitrag von: SiLæncer am 02 Dezember, 2011, 18:00
Im Landtag von NRW ist nun die Entscheidung über eine Einführung der bundesweiten Haushaltsabgabe gefallen. Gestern kam der Haupt- und Medienausschuss nach einigen Kontroversen zu dem Urteil, dass neben SPD und Grünen auch die CDU für die Einführung der Pauschale stimmen wird. Ab 2013 müsste demnach auch dann gezahlt werden, wenn im Haushalt oder Betrieb kein empfangsbereites Gerät existiert.

Bislang galt das Land Nordrhein-Westfalen wegen der rot-grünen Minderheitsregierung als Hoffnungsträger, wenn es um die Umwandlung der GEZ-Gebühren in eine pauschale Abgabe geht. Das hat sich gestern schlagartig geändert. Achim Hermes, Pressesprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW, sagte gegenüber Gulli.com, dass es am gestrigen Donnerstag im Haupt- und Medienausschuss zu einer kontroversen Debatte gekommen sei. Im Entschließungsantrag zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird ausgesagt, dass die Mehrheit der Abgeordneten mit diesem Schritt das Aufrechterhalten des alten GEZ-Systems verhindern wollen. Die NRW-CDU begründet ihre Entscheidung damit, dass man bei einer Beibehaltung der jetzigen Modells mit einer Erhöhung der Gebühren rechnen müsse. Auch seien mit Einführung der Haushaltspauschale Verbesserungen im Bereich des Datenschutzes erwirkt worden. Zumindest würden in Zukunft keine GEZ-Eintreiber mehr eingesetzt, weil die Pauschale, ähnlich wie eine Steuer, fast jeder bezahlen muss. Im Jahr 2014 soll die neue Haushaltsabgabe zudem erneut von den Parlamentariern überprüft werden.

Bei der Berechnung der neuen Rundfunkabgaben ist entscheidend, ob ein Privathaushalt existiert, beziehungsweise wie viele Mitarbeiter, betriebliche Räumlichkeiten oder Fahrzeuge es in einem Unternehmen gibt. Alleine die Unternehmen in NRW rechnen laut dem Westdeutschen Handwerkskammertag mit zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von rund 73 Millionen Euro jährlich. Die Wut vieler Unternehmer über diese Ankündigung ist groß, weil sie künftig für die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten aufkommen müssen, obwohl viele ihre Autoradios ausbauen ließen, um Geld zu sparen. Nur noch die Zustimmung eines Bundeslandes fehlt nach Auskunft der CDU-Pressestelle, damit aus den geräteabhängigen GEZ-Gebühren eine Art Steuer werden kann, die für alle im gleichen Maße gilt. Nach Angaben des Portals „Der Westen“ steigen die Gebühren beispielsweise für eine Bäckerei mit 60 Mitarbeitern, zwölf Filialen und acht Fahrzeugen um 480 Prozent. Ab 2013 wären dann über 2.000 Euro, statt der jetzigen 423 Euro, fällig.

Der Autovermieter Sixt hat eine mögliche Klage gegen die Haushaltsabgabe angekündigt. Man darf gespannt sein, wie diese verlaufen wird, wenn Sixt das Wagnis einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf sich nehmen sollte. Unklar ist auch noch, ob die Reform tatsächlich wie angekündigt „aufkommensneutral“ sein wird. Bislang verfügen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über 7,4 Milliarden Euro jährlich. Angeblich soll sich an der Höhe des Budgets künftig nichts ändern.


Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: GEZ goes Haushaltspauschale: CDU-Opposition in NRW stimmt dafür
Beitrag von: spoke1 am 02 Dezember, 2011, 19:02
Und da wundert sich noch jemand das es immer mehr Steineschmeisser in diesem Land gibt?  ;muah
Titel: Re: GEZ goes Haushaltspauschale: CDU-Opposition in NRW stimmt dafür
Beitrag von: Jürgen am 03 Dezember, 2011, 02:04
Das ist ja gerade der Trick.

GEZ-Schnüffler leben mancherorts ziemlich gefährlich, und es soll durchaus Gegenden geben, in denen seit Jahrzehnten keine mehr gesehen wurden.
Hier im Umkreis des Schanzenviertels, zum Beispiel...
Zeugen Jehovas oder andere lästige Klinkenputzer habe ich in den vergangenen zehn oder fünfzehn Jahren auch nicht mehr erlebt.
Die glauben wahrscheinlich, dass hier in etlichen Häusern noch die Prügelstrafe gilt.
Und das ist gut so ;D

Aber gegen eine Steuer hilft sowas nicht, gegen die Finanzbehörden und ihre Vollstreckungsmethoden ist letztlich kein Kraut gewachsen.
Titel: Re: GEZ goes Haushaltspauschale: CDU-Opposition in NRW stimmt dafür
Beitrag von: kater am 03 Dezember, 2011, 12:16
nur ein Smartcardsystem wie in Österreich würde VIELLEICHT das Gerechtigskeitsproblem bei der Thematik lösen.
Ich bin Vielgucker der öffentlich rechtlichen Sender. Schaue gern Eins Extra, ZDF Info und co. Die dort gesendeten Beiträge über Geschichte, Politik, Natur,usw finde ich sehenswert.
Natürlich kann man sich über Honorarauswüchse auch bei den ÖR aufregen. Aber wie gesagt, ich bezahle meinen Beitrag und schaue.
Was mich ärgert sind Leute, die einem bei dem Thema Bezahlen angrinsen (du dummer Hund bezahlst wohl) und von denen ich weis, die schauen das auch. Die schimpfen jetzt natürlich wie die Rohrspatzen und ich grinse.
Deshalb wäre ein System, wo jeder nur das schauen kann was er auch bezahlt hat (sofern es nicht gerade geknackt ist) gerechter.
Aber das ist nicht im Sinne des Erfinders. Das Schlagwort ist AUFKOMMENSNEUTRAL. Nehmen wir mal an, 20% sind Schwarzgucker und die restlichen 80% müssen die 7,xx Mrd aufbringen
dann müssten bei 100% auch die Einnahmen üm 20% steigen. Bei aufkommensneutral müssten ja dann die Beiträge für den Einzelnen sinken, aber ich nehme an, das wird garantiert nicht passieren.
Ich hoffe ich hab niemand auf den Schlips getreten.  
Titel: Re: GEZ goes Haushaltspauschale: CDU-Opposition in NRW stimmt dafür
Beitrag von: spoke1 am 03 Dezember, 2011, 13:43
Ich bin auch für das Smartcardsytem. Ich nutze keinen der anGEZechten Sender. Warum soll ich dafür zahlen? Demnächst fällt dem ehm. Vorstand von Premiere noch ein das da Aufgrund von Änderungen der Gesetzeslage noch was zu holen ist. Ist doch völlig krank die blosse Existens auf alle abzuwälzen. Wenn der Zirkus so nicht mehr finanzierbar ist heisst das schlicht: KÜRZEN!
Demnächst kommt noch die KFZ Steuer und Autobahn Gebühr für Fussgänger, Nichtraucherabgabe, Antialkoholikersolidaritätszulage und was weiss ich was noch für ein Humbug. Das Problem ist derzeit nur: unsere Nachbarn mit aktivem Smartcardsystem denken ja genau so verquert wie unsere Hochbegabten hier in Deutschland.

Im übrigen könnt ihr langsam mal den Sack aufmachen, gibt viel zu sponsern. Getreu diesem Beispiel folgend:

Zitat
                         

Fahrrad

Den nächsten Song möchten wir einleiten mit der Kurzgeschichte wie Jochen Kurzschluß von unseren Dorfpolizisten Bernie Ballermann wegen Trunkenheit am Klingeldeckel aufgehalten wurde.

Bernie : Halt! Stopping, runter vom Fahrrad. So geht das nich ne´! Vorne kein Licht, null Licht anne Front.
Jochen : Noch no Front anymore
Bernie : Ja, kostet zwanzich Mark. nech! Und was is mit ihrn Klingeldeckel? Kein ein Nippel auf ihrem Lenker zu sehn! Ja,kostet kostet auch noch ma zwanzich Mark, nich! Und wo sind ihre gelben Pedeldadelz, nich
Jochen : Ja wo sind denn die gelben Geniepadeldadelz?
Bernie : Man kann sie von, von hinten im Dunkeln ja garnich richtich ausmachen, nich!  Kostet auch noch ma zwanzich Mark, macht summa summarum 75 Mark.

Jochen lacht sich schlapp

Bernie : Ja, was was gibs da noch so dreckich zu lachen?
Jochen : Ja da, da , da hinten du, da achtern
Bernie : Wo?
Jochen : Ja nu ma rum mit de Wachtmeisterbirne, da hinten kommt einer, der hat überhaupt kein Fahrrad!


Munter bleiben!!
Titel: Re: GEZ goes Haushaltspauschale: CDU-Opposition in NRW stimmt dafür
Beitrag von: kater am 03 Dezember, 2011, 15:50
 ;muah
Titel: Verfassungsrechtler hält neue Haushaltsabgabe für rechtswidrig
Beitrag von: SiLæncer am 04 Dezember, 2011, 16:01
Laut Verfassungsrechtler Ingo von Münch ist die Haushaltsgebühr, die 2013 die bisherigen GEZ-Kosten ablösen soll, verfassungswidrig. Der Jurist sieht in der neuen Abgabe einen Eingriff in die „Freiheitssphäre des Bürgers“. Der fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag steht in den Landesparlamenten Kiel und Düsseldorf bisher noch zur Debatte.

Der neue Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht die Einführung der neuen Haushaltsabgabe vor. Künftig soll jeder Wohnzusammenschluss in Deutschland monatlich mit 17,98 Euro belastet werden. Dieser Betrag soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio decken. Etliche Bürger könnte dies nach dem geplanten Start des Verfahrens 2013 teurer zu stehen kommen als bisher, denn wer aktuell nur für die Nutzung eines Radios oder ausschließlich für die Anbindung eines Computers an das Netz bezahlt, muss monatlich nur 5,52 Euro überweisen. Im Rahmen der Änderung würden aber all diese Nutzer auf den Standardtarif von 17,98 Euro heraufgestuft werden, obwohl sich nichts an ihrem Konsumverhalten geändert hat.

Laut dem Verfassungsrechtler Ingo von Münch ist dieses Verfahren verfassungswidrig. Im Nachrichtenmagazin Focus erklärte der ehemalige Kultur- und Wissenschaftssenator Hamburgs, dass durch die Umsetzung des Vertrages das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit verletzt werde. Folglich forderte der Jurist die Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ausdrücklich dazu auf, der Änderung nicht zuzustimmen. Falls sich auch nur ein Bundesland gegen die Schrift entscheidet, wäre das gesamte Projekt vorerst gekippt. In Kiel und Düsseldorf finden am 7. und 14. Dezember die letzten Abstimmungen statt. Laut von Münch wäre es eine Sternstunde der Parlamentarismus, wenn wenigstens eines der Landesparlamente den Mut besäße, dem fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern. Schließlich seien die zuständigen Abgeordneten keine Vertreter der Rundfunkanstalten, so von Münch.


Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: Verfassungsrechtler hält neue Haushaltsabgabe für rechtswidrig
Beitrag von: spoke1 am 04 Dezember, 2011, 19:01
Von den Heinis aus Kiel ist kein Rückgrat zu erwarten. Das kann man somit schon vergessen. Kann NRW also mal beweisen das es nicht nur von der Einwohnerzahl her sehr gross ist, sondern auch genau so viel Verstand hat!
Titel: Haushaltsabgabe kommt: Schleswig-Holstein stimmt zu
Beitrag von: SiLæncer am 16 Dezember, 2011, 17:40
Die Haushaltsabgabe wird ab 2013 das gängige Rundfunkgebührenmodell ersetzen. Am heutigen Freitag hat das letzte der 16 Bundesländer, Schleswig-Holstein, dem neuen Gebührenmodell zugestimmt.

Die Neuordnung der Rundfunkgebühren in Deutschland wird damit kommen. Die bisher gerätebezogene Abgabe an ARD und ZDF soll ab 2013 nach fast 60 Jahren abgelöst werden durch eine pauschale Abgabe pro Haushalt und Betriebsstätte. Der Landtag in Kiel votierte am Freitag mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD gegen die Stimmen von Grünen, Linken und SSW dafür. Damit kann der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
 
Die ARD-Vorsitzende Monika Piel sieht laut einer gemeinsamen Mitteilung von ARD, ZDF und Deutschlandradio vom Freitag in dem neuen Rundfunkbeitrag "eine zeitgemäße, zukunftssichere Grundlage" für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die WDR-Intendantin erklärte: "ARD, ZDF und Deutschlandradio wissen um das Privileg der Beitragsfinanzierung, das mit einem qualitativ hochwertigen Programmangebot für alle zu rechtfertigen ist".
 
ZDF-Intendant Markus Schächter zeigte sich ebenfalls von der Ratifizierung erfreut. "Das neue Beitragsmodell ist einfacher und es ist gerechter als die bisherige Regelung", sagte Schächter in Mainz. Deutschlandradio-Intendant Willi Steul konstatierte, die Politik habe gehandelt und ein transparentes System geschaffen, "um die nötige Akzeptanz bei den Bürgern müssen wir uns selber bemühen".

Künftig gelte für alle Bürgerinnen und Bürger, dass sie für eine Wohnung nur eine Beitrag bezahlen müssen. Derzeit wird die Höhe des Rundfunkbeitrags mit 17,98 Euro pro Monat stabil bleiben, selbst über die Gebührenperiode hinaus, die zum 31. Dezember 2012 endet. Erst danach will die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) über die Höhe der neuen Beiträge entscheiden.
 
"Trotz neuer Rechtsgrundlage wird sich im Ergebnis für einen Großteil der Bevölkerung kaum etwas ändern", erklärte SWR-Justitiar Hermann Eicher, der für die ARD den Reformprozess federführend betreute. Für Unternehmen und die öffentliche Hand werde der Rundfunkbeitrag künftig pro Betriebsstätte, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter, erhoben.
 
ZDF-Intendant Schächter hob hervor, dass während am gemeinwohlorientierte Einrichtungen und Organisationen wie Polizei und Feuerwehr, aber auch Krankenhäuser, Universitäten und Schulen deutlich entlastet würden, könnten Schwarzseher künftig endlich für die Gemeinschaft herangezogen werden. "Für die meisten Menschen ändert sich zwar nichts, für ZDF, ARD und Deutschlandradio ist diese Entscheidung aber eine rundfunkhistorische Weichenstellung", so der ZDF-Intendant. Die Haushaltsabgabe gebe dem unabhängigen und gemeinwohlorientierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk Planungssicherheit auf lange Zeit
 
Das Jahr 2012 werde nun von den Rundfunkanstalten genutzt, um den Gebühreneinzug Schritt für Schritt bis zum 1. Januar 2013 auf den neuen Rundfunkbeitrag umzustellen. Zum Beispiel entfällt mit der Reform künftig das umstrittene Nachfragen der Gebühreneinzugszentrale GEZ bei der Bevölkerung, wer wo welche und wie viele Geräte nutzt. Vor allem Anfragen von GEZ-Mitarbeitern an der heimischen Haustür waren von vielen als lästiges Ausspähen empfunden worden.
 
Aber auch das neue Abgabemodell ist strittig. Jeder Haushalt und jede Betriebsstätte soll pauschal 17,98 Euro zahlen, selbst wenn dort gar kein Gerät vorhanden ist. Derzeit zieht die GEZ pro Monat maximal 5,76 für Radio, internetfähigen PC oder Smartphone ein. TV- und Radioempfang kosten 17,98 Euro. Experten rechnen mit Klagen. Auch Datenschützer hatten sich skeptisch geäußert.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Titel: Re: Haushaltsabgabe kommt: Schleswig-Holstein stimmt zu
Beitrag von: Jürgen am 17 Dezember, 2011, 06:53
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:

Sollte so eine Haushaltsabgabe tatsächlich kommen und das Verfassungsgericht sie nicht als verbotene Kopfsteuer gleich wieder kippen, dann braucht eigentlich niemand mehr die GEZ.
Der Einzug wäre mit einem einfachen Zusammenwirken von Meldeämtern und Finanzämtern von letzteren ohne Schwierigkeiten durchzuführen.

Die wenigen Sachverhalte, die bislang gebührenrelevant waren, aber diesen Ämtern nicht unbedingt bekannt, wie z.B. ein Zweitgerät im Garten- / Ferienhaus, am Arbeitsplatz, im beruflich genutzten KFZ o.ä., entfallen dann ja grundsätzlich.
Und seit jeder eine Steuernummer hat, kennen die auch jeden Bürger, nicht nur Mieter und Hausbesitzer oder alle Personen mit regelmäßigem Einkommen.

So bleibt nur noch eine Frage hinsichtlich der Zahlungspflicht, nämlich die nach dem konkreten Schuldner im Haushalt.
Nicht alle Mitglieder eines Haushalts leben zwangsläufig in einer Bedarfsgemeinschaft, die per Definition einen Haushaltsvorstand hat.
Man denke einmal an eine Wohngemeinschaft zweier erwachsener Geschwister mit jeweils auskömmlichen eigenem Einkommen.
Oder eine Schüler- oder Studenten-WG.
Wer von denen hat denn nun zu zahlen?
Einer für alle?
Deren gemeinsamer Haushalt ist keine Rechtsperson.
Also wie jetzt, etwa gesamtschuldnerisch?
Alle für einen?

Und wie ist es bei Dauerbewohnern von Plegeheimen, die ja meist keinen eigenen Haushalt (mehr) führen?
Die Firma, nur einmal für alle?
Und es gibt auch einige Promis und Reiche, die ihren dauernden Aufenthalt in einem hotel haben, ohne dort oder irgendwo anders einen Haushalt zu führen.

Und bei Leuten ohne meldefähigen Aufenthalt, z.B. Obdachlosen, Bauwagenbewohnern usw.?
Kein Witz, unter Hamburgs Brücken wurden schon öfters Radios und Fernseher betrieben.

Kurzum, ich erwarte nicht, dass es bei den Fernsehgebühren so zukünftig gerechter zugehen wird.
Und keinesfalls angemessener oder effizienter.

Nur anders ungerecht.

Jürgen
Titel: Re: Haushaltsabgabe kommt: Schleswig-Holstein stimmt zu
Beitrag von: spoke1 am 17 Dezember, 2011, 09:26
Zitat
Und bei Leuten ohne meldefähigen Aufenthalt, z.B. Obdachlosen, Bauwagenbewohnern usw.?
Kein Witz, unter Hamburgs Brücken wurden schon öfters Radios und Fernseher betrieben.


Klingt jetzt zwar unglaubwürdig, aber genau daran hab ich schon gedacht. Daher stelle ich mir das Szenario wie im Werner Film vor, da seilt sich die "schnelle Eingreiftruppe" an der Scheune herunter. Selbiges wird jetzt regelmässig an allen ungraden Tagen der Woche an Brücken die nach Süden hin offen sind durchgeführt  :Kopf
Titel: Re: Re: Haushaltsabgabe kommt: Schleswig-Holstein stimmt zu
Beitrag von: Jürgen am 18 Dezember, 2011, 04:07
Klingt jetzt zwar unglaubwürdig, ...
...stimmt aber wirklich.
Wer die regionalen Medien verfolgt hat, kennt auch die seltsamen Gezeiten Hamburger Politik.

Eine dieser unterhalb bewohnten Brücken wurde neulich zuerst geräumt und teuer vergittert, aber nach heftigem Echo in der öffentlichen Meinung wurden nicht nur die Gitter wieder abgebaut, sondern jetzt kommt da für noch einen großen Haufen Kohle sogar eine feste Toilette hin.
Anzumerken ist, dass weder im Bezirk noch in der Stadt währenddessen ein Regierungswechsel stattgefunden hätte.

Das mit dem Fernsehen unter Brücken kommt nach Spenden aus der Bevölkerung immer mal wieder vor, insbesondere zu Fussie-WM oder -EM.
Mal legt jemand vorübergehend Strom dahin, mal geht's per Autobatterie.
Generatoren werden allerdings seitens der Behörden überhaupt nicht geduldet, hauptsächlich wegen Brandgefahr.

Wie auch immer, künftig kommt es ja auf Bereithaltung eines Empfängers gar nicht mehr an.
So könnte irgendein Paragraphenreiter auf die Idee kommen, dass der gewöhnliche Aufenthalt unter der Brücke im Sinne des Gesetzes einem Haushalt gleichkäme, und da jede Brücke in Hamburg zu Verwaltungszwecken eine Nummer hat, wäre eine Erfassung durchaus möglich.
Und da die Flaschensammelei wie die Bettelei an manchen Orten ziemlich lukrativ sein können, wäre auch der Versuch der Beitreibung solch einer Abgabe nicht ganz ohne Aussicht...

Naja, ich stamme selbst aus einer Beamtenfamilie, und daher sind mir solche verschrobenen Gedanken von klein auf vertraut.
Zum Glück bin ich aber in diesem Sinne dort das Schwarze Schaf...

Jürgen
Titel: Gericht legt Latte für Befreiung von ARD/ZDF-Rundfunkgebühr etwas tiefer
Beitrag von: SiLæncer am 22 Dezember, 2011, 17:21
Das Bundesverfassungsgericht macht es finanziell nicht auf Rosen gebetteten Menschen in Deutschland künftig einfacher, sich von der ARD/ZDF-Rundfunkgebühr befreien zu lassen. Gleich zwei Verfahren wurden im Sinne der Gebührenzahler entschieden.

Zuschauer müssen demnach immer dann nichts bezahlen, wenn nach Abzug der Rundfunkgebühren weniger Geld in der Haushaltskasse verbleibt als es das Existenzminimum vorsieht. Das Urteil ist an dieser Stelle abrufbar (http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg11-084.html). Die Richter stützten sich dabei auf den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz, weil der Empfänger eines Zuschlages zum Arbeitslosengeld II gegenüber eines Empfängers ohne Zuschlag benachteiligt und schlechter gestellt sei. Mit anderen Worten: Der Kläger ist gegenüber Sozialleistungsempfängern benachteiligt, weil er auf den dem Regelsatz entsprechenden Teil seines Einkommens zurückgreifen muss, um einen Teil der Rundfunkgebühren zu entrichten.

Quelle: SAT + Kabel
Titel: GEZ will Geld von Obdachlosen
Beitrag von: SiLæncer am 31 März, 2012, 11:06
Ein Bremer musste 340,60 Euro für die Zeit nachzahlen, in der er auf der Straße lebte

Ein Systemproblem, das der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland mit der privaten Krankenversicherung gemeinsam hat, ist, dass die Beiträge nicht nach dem Einkommen berechnet werden. Bei der Rundfunkgebühr soll eine Befreiungsmöglichkeit besonders negative Auswirkungen theoretisch abzuschwächen. In der Praxis wird diese Möglichkeit allerdings so bürokratisch gehandhabt, dass nur derjenige davon profitiert, der als Renter, Bafög- oder klassischer Hartz-IV-Empfänger keine Schwierigkeiten hat, die nötigen amtlichen Dokumente zusammenzubekommen. Alle anderen – zum Beispiel gering verdienende Freiberufler - haben kaum eine Chance. Egal wie arm sie sind.

Das musste auch der längere Zeit obdachloser Bremer Peter S. erfahren, dessen Schicksal der Fernsehrebell Holger Kreymeier in der 89. Folge seines Magazins Fernsehkritik-TV öffentlich macht. Nachdem S., der im Zuge einer ehelichen Auseinandersetzung seine Wohnung verlor, mit viel Mühe wieder eine neue Bleibe gefunden hatte, schickte ihm die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) einen Bescheid, in dem sie 340,60 Euro zuzüglich Mahngebühren für die Zeit haben wollte, in der er auf der Straße lebte. Und trotz Einschaltung eines Rechtsanwalts musste der Bremer das Geld zweieinhalb Jahre lang mit monatlich 15 Euro abstottern.

Grund dafür ist, dass S. zwar mit Bescheiden nachweisen konnte, dass er wohnungslos war – aber die reichen der GEZ nicht für eine Befreiung. Die Bescheinigung, die sie für solch eine Befreiung will, darf wiederum die Bremer Arbeitsagentur Obdachlosen nicht ausstellen. Dass die Vorstellung, ein Obdachloser schleppe einen Fernseher mit sich herum, extrem lebensfern ist, konnte die Rundfunkgebührenbürokratie nicht von ihrer Sicht der Rechtslage abbringen. Seit den Zeiten des Hauptmanns von Köpenick scheint sich da herzlich wenig geändert zu haben – auch wenn die Behörden und Dokumente jetzt andere Namen tragen.

Als S. während seiner Rückzahlung ins Krankenhaus musste und deshalb die pünktliche Überweisung einer Rate versäumte, kündigte ihm die GEZ sofort eine Zwangsvollstreckung an und wollte zudem die fehlenden 143,54 Euro auf einen Schlag, was der Anwalt des Hartz-IV-Empfängers jedoch abwenden konnte. Nachdem er schließlich alles abbezahlt zu haben glaubte, schickte man ihm noch einmal eine Rechnung über einen Cent. Ein Lokalzeitungsreporter, dem S. diese Zahlungsaufforderung zeigte, errechnete, dass es sich bei dem eingeforderten Betrag nicht um eine Schuld, sondern um eine Überzahlung handeln musste. Damit konfrontiert, gab die GEZ den Fehler zu. Den Cent, auf dessen Zahlung sie vorher so vehement pochte, will sie aber trotzdem nicht herausrücken, sondern "mit zukünftigen Zahlungen verrechnen".

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Re: GEZ will Geld von Obdachlosen
Beitrag von: spoke1 am 31 März, 2012, 17:50
Der gute Mann hätte von Vornherein nicht zahlen sollen. Lass den Verein klagen oder pfänden versuchen. Sowas muss man entspannt sehen, schön die Widerspruchsfristen einhalten und  :fy  Letztenendes: wo nix zu holen ist wringt auch die GEZ nichts raus, einen erwirkten Titel können die sich über'm Klo einrahmen. Ich kann immer nicht verstehen warum sich Bürger so einschüchtern lassen  ???
Titel: Re: GEZ will Geld von Obdachlosen
Beitrag von: Jürgen am 01 April, 2012, 02:21
Ich kann immer nicht verstehen warum sich Bürger so einschüchtern lassen  ???
...weil man bei so einem Titel dreißig Jahre lang verfolgt werden kann.
Da hilft vermutlich noch nicht einmal eine Privatinsolvenz.
Und wer hat schon den Mut, ernsthaft damit zu rechnen, über dreißig Jahre nicht aus der Malaise heraus zu kommen.
Für den größten Teil der Bevölkerung hieße das, noch als Rentner ausbluten zu müssen.

Ein Mörder wird normalerweise nach fünfzehn bis achtzehn Jahren entlassen.
Armut dagegen ist oft wirklich lebenslänglich.

Leider kein Aprilscherz...

Jürgen
Titel: Aktionsbündnis gegen Haushaltspauschale gegründet
Beitrag von: SiLæncer am 07 August, 2012, 12:41
(http://static.gulli.com/media/2012/08/thumbs/370/gez-haushaltspauschale-rcds.jpg)
Im hessischen Dieburg wurde kürzlich ein Aktionsbündnis gegen die GEZ-Zwangsabgabe gegründet. Man wirbt damit, dass jeder Haushalt im Falle einer erfolgreichen Gegenwehr jährlich 300 Euro sparen könne. Zwei renommierte Verfassungsrechtler stellten fest, dass die Haushaltspauschale grob verfassungsfeindlich sei. Diese greife unter anderem in das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung ein.

Zwei der renommiertesten deutschen Verfassungsrechtler, die Professoren Ingo von Münch und Christoph Degenhart bescheinigen der Haushaltspauschale, die ab dem 1.1.2013 gültig ist, grobe Verfassungswidrigkeit. Die Haushaltspauschale verstoße gegen Artikel 3 GG und Artikel 2 GG, Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das Aktionsbündnis gegen die GEZ teilt diese Rechtsauffassung. Interessenten sollen von den verantwortlichen Behörden Rechenschaft einfordern, wofür die Zwangsabgaben im Detail verwendet werden. Geklärt werden soll auch, ob man die Ausgaben nicht mit Hilfe von Werbeeinnahmen decken könnte, so wie bei allen privaten Radio- und Fernsehsendern auch.

Für Empörung sorgt insbesondere die Aussage des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck, wonach alle Bürger auch für die Dinge aufkommen müssen, sofern sie diese nicht nutzen. Das Prinzip der Grundversorgung gelte laut Beck nicht nur bei beim Wasser und den Müllgebühren, sondern auch bei Rundfunk und Fernsehen. Damit habe man einen "Meilenstein" gesetzt, gab Beck bekannt.

Ob das Aktionsbündnis selbst eine Verfassungsklage plant, wurde bislang nicht bekannt gegeben. Vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München wurde kürzlich von einer Privatperson Klage eingereicht (gulli:News berichtete). Der Kläger hält es unter anderem nicht für verfassungskonform, dass künftig jeder Haushalt automatisch die Rundfunkgebühren entrichten muss. Er wehrt sich auch dagegen, dass Unternehmen wie Vermieter gegenüber den Behörden auskunftspflichtig sind.

Ob derartige Verfassungsklagen Aussicht auf Erfolg haben, bleibt vorerst abzuwarten. Fest steht: Mit Ausnahme von Wohngemeinschaften kommen auf jeden Mieter und Inhaber von Immobilien mit Einführung der Haushaltspauschale ab Januar 2013 deutlich höhere Abgaben zu. Das Aktionsbündnis spricht in seiner Pressemitteilung von einer sinnlosen Verschleuderung der Einnahmen: "Unter anderem dafür, dass mancher öffentlich-rechtlich tätiger TV-Moderator eine Gage im zweistelligen Millionen Euro Bereich ausgezahlt bekommt. Und dies für eine bestenfalls mittelmäßige Talkshow, die kein vernünftiger Mensch braucht!

Wer hat sich nicht schon mal über das Fernsehprogramm von ARD und ZDF geärgert. Nicht nur über die vielen Wiederholungen und Billigproduktionen, sondern besonders über die Nachrichtensendungen und Magazine. Hier wird jeden Tag aufs Neue deutlich, dass die Öffentlich Rechtlichen ihrer Informationspflicht nicht mehr nachkommen."

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: Aktionsbündnis gegen Haushaltspauschale gegründet
Beitrag von: Jürgen am 07 August, 2012, 15:04
Genau dieses Prinzip, immer mehr mögliche Aspekte des Lebens zum Bestandteil einer Grundversorgung zu erklären, berührt tatsächlich in unangemessener Weise das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Bei Wasser, Abwasser und Müll dienen Anschlusszwänge meist berechtigten öffentlichen Interessen, insbesondere Gesundheits- und Umweltschutz.
Dennoch sind und bleiben diese mindestens in Einzelfällen durchaus strittig.
Eigentlich müsste ein wirklich freier Bürger auch ganz ohne Geldwirtschaft leben dürfen, Regenwasser oder eigenes Brunnenwasser trinkend, die Früchte eigener Ernte verzehrend, kommunizierend mit dem Mundwerk oder durch seine Brieftauben.
Die eigenen Ausscheidungen und andere eigene Biomasse könnte man u.U. auch ordentlich selbst verwerten, anstatt sie entsorgen zu lassen.

Höchstwahrscheinlich hatten die Väter und Vorväter unseres Grundgesetzes auch derlei mit im Sinn, als sie die Kopfsteuern abschafften.

Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen Abgaben nach Verbrauch und Aufwendungen für Dinge, die aus guten Gründen für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden (müssen).

Erstere hat normalerweise der einzelne Bürger selbst aufzubringen, es sei denn, er muss über ein Sozialsystem vor zu hohen individuellen Belastungen geschützt oder zu sein Lebensunterhalt muss beigeholfen werden.
Wenn das erforderlich wird, ist normalerweise aus dem Steuersäckel abzuhelfen, welches eigentlich von den Leistungsfähigen nachzufüllen ist.
In wenigen Ausnahmefällen kann statt dessen eine Pflichtmitgliedschaft in einem Versicherungssystem zur Lastenverteilung angewendet werden, wie bei Rente und Krankenkasse.
Aber schon da gibt es Ausnahmen, insbesondere für finanziell unabhängige Zeitgenossen...

Aufwand für die Allgemeinheit, z.B. für die Verkehrsinfrastruktur (abseits der eigenen Grundstücksgrenzen), die öffentliche Verwaltung usw. werden typischerweise aus dem Staatshaushalt bestritten, ohne direkten Zusammenhang zwischen Ausgaben und Einnahmequellen. So sind z.B. die Einnahmen aus KFZ- und Treibstoffsteuern nicht zweckgebunden für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Gelder dafür können durchaus auch aus der Umsatzsteuer, aus Gewinnen staatlicher Unternehmen oder aus eingezogenem Vermögen Krimineller stammen.

So ist tatsächlich die Frage unbedingt zu klären, ob solche eine Anschlusspflicht an die ö-r Anstalten überhaupt zu rechtfertigen ist.
Und wenn ja, dann muss jedenfalls hinterfragt werden, welcher Teil der Ausgaben unmittelbar, effizient und angemessen für den grundgesetzlichen Auftrag anzusetzen ist und umgelegt werden kann, welcher dagegen aus eigenen Erlösen der Anstalten zu bestreiten ist und welcher aus Steuermitteln.

Möglicherweise ist der Betrieb der Sendernetze völlig anders zu bewerten als die Informationsbeschaffung, der Aufwand für Nachrichtensendungen anders als der für Spielfilme und Serien.
Daily Soaps erfüllen keinen Bildungsauftrag.
Werbung und Sponsoring schon gar nicht...

Auch die Ausgaben für Minderheitenprogramme / -dienste gehören auf Angemessenheit geprüft.
So wird vielleicht immer noch zu wenig für Untertitel für Gehörlose ausgegeben, während der Finanzbedarf für Volkstümeleien eigentlich stark begrenzt gehört.

Das Wetter betrifft (fast) jeden.
Aber Börsenberichte dienen nur den Nutzern der Börsen.
Die gehören allein aus dort erhobenen Abgaben finanziert.

Das alles muss in diesem Zusammenhang völlig neu überdacht werden, weil die Rechtsgrundlage einer Haushaltsabgabe eine ganz andere ist, als die der bisherigen Gebühr.  
Insbesondere dürfen dabei keine groben sozialen Ungerechtigkeiten auftreten, wie sie schon lange z.B. alleinstehende Geringverdiener oder kleine Rentner treffen, die bei auch nur sehr geringer Überschreitung des Hartz4-Regelsatzes schon voll zur Kasse gebeten werden. Solchen durchaus armen Leuten nimmt man das letzte Taschengeld weg, um den maßlosen Kulturverbrauch der gelangweilten Satten und Fetten zu subventionieren  :Kopf

Darf ein sozialer Rechtsstaat das so konträr zu Verhältnismäßigkeit, Sparsamkeit und Belastbarkeit regeln?

Jürgen
Titel: GEZ: Schwarzseher müssen keine Rückforderungen fürchten
Beitrag von: SiLæncer am 29 Oktober, 2012, 12:32
Mit dem neuen Rundfunkbeitrag, der am 1. Januar 2013 in Kraft tritt, werden künftig alle deutschen Haushalte zur Kasse gebeten. Schwarzseher, die bisher keine GEZ gezahlt haben, müssen mit der Umstellung aber keine Rückforderungen fürchten.

In Sachen Rundfunkfinanzierung wird zum kommenden Jahr vieles anders, denn mit der Reform wird die bisherige geräteabhängige Gebühr durch eine pauschale Haushaltsabgabe ersetzt. Davon werden ab dem 1. Januar 2013 sicherlich auch eine Vielzahl von Schwarzsehern betroffen sein, die bisher keine Rundfunkgebühren bezahlt haben. Rückforderungen müssten diese mit der Umstellung aber nicht fürchten, wie SWR-Justiziar Hermann Eicher betonte.

Denn der neue Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wird "bei neuen Forderungen nur bis zum 1. Januar 2013" zurückgehen, zitierte "Der Westen" Eicher am Montag auf seinem Online-Portal. Daher haben bisherige Schwarzseher von dem einmaligen Abgleich der GEZ-Daten mit dem aktuellen Datenbestand der deutschen Einwohnermeldeämter nichts zu befürchten.
 
Da der neue Beitragsservice keine Datenbank mit den Wohnverhältnissen der deutschen Bürger anlegen darf, ist er darauf angewiesen, dass die Deutschen selbst auf die Umstellung der Rundfunkfinanzierung reagieren. So seien vor allem Wohngemeinschaften aufgefordert aktiv zu werden, um etwaige Doppelbeiträge zu vermeiden. Von den Vermietern wird die heutige GEZ erst einmal keine Informationen darüber einfordern, wer mit wem in den entsprechenden Räumen zusammenwohnt, sagte Eicher weiter. Daher sei es um so wichtiger, dass die Bürger selbst ihrer Anmelde- und Beitragspflicht nachkommen. Eile gebe es dabei aber nicht. Noch bis Ende 2014 haben Betroffene die Möglichkeit, unnötig bezahlte Beiträge zurückzufordern.

Quelle : www.digitalfernsehen.de
Titel: Re: GEZ: Schwarzseher müssen keine Rückforderungen fürchten
Beitrag von: Jürgen am 29 Oktober, 2012, 21:46
Eile kann sehr wohl geboten sein, insofern irgendwelche Befreiungstatbestände in's Spiel kommen.

Bei der bisherigen Rundfunkgebühr sind ja keinerlei rückwirkende Befreiungen möglich, so auch nicht für den laufenden Monat.
Es gibt keinerlei Hinweise, dass das bei der Haushaltspauschale anders sein wird.

Es steht sogar zu befürchten, dass bei bestehender Befreiung keine automatische Übertragung stattfinden könnte, sodass zunächst doch wieder Zahlungspflicht entstünde.

Im Zweifel sollte daher - noch bei der GEZ - zumindest ein formloser Antrag vor Jahresende gestellt und zugestellt werden, wenn nicht bis Mitte Dezember andere verlässliche Informationen vorliegen.

Jürgen
Titel: Zweifel am nahen Ende der GEZ-Haustürfahndung
Beitrag von: SiLæncer am 06 November, 2012, 16:20
Anfang 2013 soll nach dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die bislang an Empfangsgeräte geknüpfte Rundfunkgebühr durch eine allgemeine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe ersetzt werden. Vielfach war für die Reform mit dem Argument geworben worden, dass damit die vielfach als aggressiv empfundenen Fahndungsmethoden der "Gebührenbeauftragten" von Landesrundfunkanstalten im Namen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der Vergangenheit angehörten. Ein Dokument, das die Digitalen Linken in ihrem Blog veröffentlicht haben, weckt Zweifel an dieser offiziellen Darstellung.

Laut der zitierten Mustersatzung über das künftige Verfahren zur Leistung von Rundfunkbeiträgen soll die Auskunfts- und Anzeigenbefugnis der Gebührenbeauftragten fast unverändert bestehen bleiben. Die Bestimmung beruht demnach auf dem Anfang Januar in Kraft tretenden, ebenfalls geänderten Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag (RBStV) und definiert in einem Paragraphen, wie einzelne Kontrolltätigkeiten "auf Dritte" übertragen werden. Als derlei Auftragnehmer werden neben Call Centern oder fürs Inkasso sowie die Datenerfassung zuständigen Firmen auch Personen beschrieben, die überprüfen sollen, ob der RBStV eingehalten wird.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zweifel-am-nahen-Ende-der-GEZ-Haustuerfahndung-1744496.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Zweifel am nahen Ende der GEZ-Haustürfahndung
Beitrag von: Jürgen am 07 November, 2012, 02:24
Ich habe auch in diesem Falle großes Verständnis für Misstrauen.

Hinter einer Wohnungstür können nämlich durchaus auch mehrere Haushalte existieren.
Das war ja schon oft genug Gegenstand schwerer Auseinandersetzungen, Bedarfsgemeinschaften nach Hartz4 betreffend, beispielsweise wenn erwachsene und berufstätige Kinder eines Tages doch wieder bei ihren Eltern einziehen, dort aber eigenständig wirtschaften.

Auch hinsichtlich Einliegerwohnungen wurde schon oft gestritten, z.B. über die Frage, ob denn nicht doch eine ausreichende Trennung gegeben sei, aus der sich ein eigener Haushalt ableiten liesse, dann mit eigener Gebührenpflicht.
Also in dieser Hinsicht genau anders herum als bei Hartz4, wo man eher versucht, den vollen Bedarfssatz für einen zweiten Haushaltsvorstand zu vermeiden.

Wenn man weiterhin davon ausgehen darf, dass die Gebühreneinzieher und ihre Fahnder großes Interesse an Einnahmemaximierung haben, dann dürfte man sich über Versuche nicht wundern, auch innerhalb einer Wohneinheit mehr als einen abgabepflichtigen Haushalt zu behaupten.

So lässt sich sicher immer mal wieder Klärungsbedarf begründen, damit nicht alle GEZ-Schnüffler samt ihrer direkten Auftraggeber arbeitslos werden...
Anderenfalls müssten eigentlich, ohne die Kosten für den großen Fahndungsapparat, die Gebühren künftig merklich sinken!

Jürgen
Titel: Adieu! GEZ: ARD und ZDF kassieren ab Dienstag für jede Wohnung
Beitrag von: SiLæncer am 30 Dezember, 2012, 12:01
Beitrag statt Gebühr: Am 1. Januar wird die Bezahlung für ARD und ZDF umgestellt. Statt für Geräte werden Bürger nun für ihre Wohnung veranlagt - einfacher wird die Zukunft für die Sender dadurch nicht.

Im neuen Jahr gibt es kein Entkommen mehr: Für jeden Haushalt in Deutschland wird ab 1. Januar ein Beitrag für den Empfang von ARD, ZDF und Deutschlandradio fällig. Der Regelbetrag von 17,98 Euro im Monat hängt dann nicht mehr davon ab, ob und wie viele Radio- und Fernsehgeräte in einer Wohnung oder Arbeitsstätte stehen. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag wird flächendeckend und lückenlos kassiert. Eine Wohnung, ein Beitrag, lautet die Faustregel. Nachfragen, wer welche Geräte bereithält, sollen entfallen, heißt es aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln, die dann als Beitragsservice firmiert.
 
Mit der Umstellung reagiert die Medienpolitik auf die Internet-Revolution. Ob "Tagesschau" oder "Wetten, dass..?" - längst lassen sich die Angebote nicht nur auf dem Fernseher oder Radio empfangen, sondern auch auf PC, Smartphone oder Tablet. Wenn das Handy ein UKW-Radio hat und "Anne Will" in der Mediathek steht, mutet eine Abgabe auf die klassischen Apparate in der Tat ziemlich alt an.
 
Das lässt sich bei der Reform schon jetzt sagen: Herumschnüffelnde GEZ-Kontrolleure an der Haustür wird es nicht mehr geben. Wenn jede Wohnung und jedes Büro, jede Werkstatt und jedes Hotel zahlen muss, ist es egal, wer wo welche und wie viele Geräte besitzt. Für Schwarzseher wird es allerdings eng. Die Einwohnermeldeämter teilen dem Beitragsservice Ein- oder Auszüge mit.

Der ganze Artikel (http://www.digitalfernsehen.de/Adieu-GEZ-ARD-und-ZDF-kassieren-ab-Dienstag-fuer-jede-Wohnung.96434.0.html)

Quelle : www.digitalfernsehen.de
Titel: Neuer Rundfunkbeitrag soll angeblich doch Einnahmen steigern
Beitrag von: SiLæncer am 03 Januar, 2013, 13:15
Laut neuesten Informationen der "Bild"-Zeitung sollen die Einnahmen von ARD und ZDF durch den neuen Rundfunkbeitrag offenbar deutlich steigern. Bislang wurde dies von Seiten der Rundfunkanstalten stets dementiert.

Bislang wurde von den Verantwortlichen stets bestritten, dass durch die Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag, der ab sofort nicht mehr Geräteabhängig, sondern je Wohnung erhoben wird, die Einnahmen erhöht werden würden. Wie jedoch die "Bild" am heutigen Donnerstag unter Berufung auf ein Protokoll des NRW-Medienausschusses berichtet, soll dies doch der Fall sein.

Demnach handle es sich um eine Vorgabe der Politik, das Beitragsaufkommen um ein Prozent zu steigern. Diese Steigerung sei in den Reformbemühungen der Rundfunkabgabe von Seiten der Ministerpräsidenten berücksichtigt worden. Tatsächlich werde durch den neuen Rundfunkbeitrag sogar mit einer Steigerung der Erträge um bis zu zehn Prozent gerechnet. So würden ARD und ZDF laut "Bild"-Informationen fortan 8,3 Milliarden Euro pro Jahr, statt der bisherigen 7,5 Milliarden Euro erhalten.

Quelle : www.digitalfernsehen.de
Titel: Neuer Rundfunkbeitrag wird Gerichte beschäftigen
Beitrag von: SiLæncer am 05 Januar, 2013, 19:30
Der Widerstand gegen den neuen Rundfunkbeitrag wird wohl in den kommenden Monaten noch die Gerichte beschäftigen.

Verwaltungsgerichte rechneten vom Frühjahr an mit ersten Klagen gegen Zahlungsaufforderungen, berichtet das Magazin "Focus" in seiner neuen Ausgabe. Der Sprecher des Hamburger Verwaltungsgerichts, Andreas Labiris, sagte den Angaben zufolge, er halte es für "durchaus wahrscheinlich", dass die Frage, ob der neue Rundfunkbeitrag "verfassungskonform" sei, von den Verwaltungsgerichten nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgerichtweitergereicht werde.
 
Für jeden Haushalt in Deutschland wird ab 1. Januar ein Beitrag für den Empfang von ARD, ZDF und Deutschlandradio fällig - in der Regel 17,98 Euro im Monat.
 
Nach Informationen des Magazins lassen derzeit einige Handelsketten prüfen, ob eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag Aussicht auf Erfolg habe. Unternehmen mit vielen Filialen müssten deutlich mehr zahlen als vor der Gebührenumstellung.

Quelle : www.digitalfernsehen.de
Titel: Allein gegen die GEZ: Wie ein IT-Spezialist zum Staatsfeind Nr. 1 wurde
Beitrag von: spoke1 am 05 Januar, 2013, 20:06
In Trossingen leistet ein IT-Fachmann unerbittlich Widerstand gegen die GEZ: Mit einem einfachen Schild hat er sich die Gebühren-Eintreiber bisher vom Hals gehalten. Er sagt, dass die Gier des Apparats die öffentlich-rechtlichen Sender zu Fall bringen wird. Nun will er seinen Beitrag zum Sturz des Imperiums leisten.

René Ketterer Kleinsteuber hat die ARD gegen sich aufgebracht, weil er seit Jahren die GEZ ablehnt. Der bescheidene Mann wirkt gar nicht wie ein Revolutionär. Doch wenn man in ARD-Kreisen seinen Namen nennt, sehen die Verantwortlichen rot. Denn der IT-Mann aus Trossingen ist zum Helden wider Willen geworden, zum Staatsfeind Nummer 1: Seit Jahren kämpft er gegen die GEZ, zuerst persönlich gegen seine eigene Vorschreibung, nun gegen das ganze System. Ketterer betriebt eine Protest-Plattform gegen die neue Rundfunkgebühr. Das Echo, so sagt er, habe ihn überwältigt.

30.000 Unterschriften hat Ketterer bereits mit seiner etwas spröden Website gesammelt. Und dies sei nur der Anfang: Denn Ketterer hat eine klare Vision, wohin die Reise gehen soll: „Ich persönlich glaube, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner mittlerweile ungebremsten Gier zusammen mit der Politik immer mehr den Bogen überspannt hat, und damit ist das Ende des Apparates in seiner jetzigen Form eingeläutet.“

Das gefällt den Leuten bei den Sendern natürlich nicht. Aber sie tun sich schwer, ihn zum Schweigen zu bringen. Im Kampf Mann gegen System kommt es dabei immer wieder zu seltsamen Zufälligkeiten, hinter denen Ketterer eine Strategie vermutet.

So tauchte nach Weihnachten plötzlich eine mysteriöse Facebook-Seite mit dem Namen „Freedom of Information Project“ auf. Die Seite war am 15. Dezember gestartet worden und hatte bei ihrer Gründung genau vier Likes: Das ARD-Mittagsmagazin, das ARD-Morgenmagazin, den ARD Report Mainz und ARD.de. Über diese Facebook-Seite schaltete sich das geheimnisvolle FOIP in die Diskussionen auf der ARD-Facebook-Seite ein und attackierte die Kritiker der GEZ. Der Ton von FOIP war besonders rüde.

Ketterer forschte nach, wer hinter der Seite steckt. Es gab kein Impressum, keine Angaben zu den Betreibern. Es steht viel wirres Zeug auf der Seite, es gibt viele Rechtschreibfehler, der Facebook-Gründer heißt einmal „Mike Zuckerberg“. Später kamen merkwürdige US-Seiten als Likes dazu, alles wirkte hastig zusammengebastelt, wie Feigenblätter. Bei Google findet sich ein solches Projekt nirgends, wenngleich man zunächst glauben könnte, es handle sich um ein typisch amerikanisches Medien-Non-Profit. Ketterer erhält von FOIP eine anonyme Email, die den GEZ-Gegner eher unbeholfen, aber doch sehr aggressiv bedroht.

Ketterer informiert die ARD und fordert deren Facebook-Administratoren auf, den Troll zu sperren. Als Ketterer den Verdacht äußert, FOIP könnte von jemandem betrieben werden, „der der ARD nahesteht“, reagiert der Sender: Er sperrt Ketterer (siehe Interview).

Erst nach mehreren Protestbriefen, unter anderem an den Chefredakteur Fernsehen des WDR, Jörg Schönenborn, wird die Sperre für Ketterer aufgehoben. „Ich genieße dort jetzt so etwas wie Narrenfreiheit“, sagt Ketterer. Allerdings darf Ketterer nicht mehr mit seinem Petitions-Account diskutieren. Alle Postings, die er unter diesem Account geschrieben hatte, wurden gelöscht und nicht wieder hergestellt.

Die ARD glaubt nicht, dass ARD-Mitarbeiter hinter der Seite stecken. Eine Sprecherin sagte den Deutschen Wirtschafts Nachrichten: „Es gibt auf dieser Seite aus unserer Sicht keine Hinweise, die eine solche Vermutung untermauern. Menschen, die nicht gegen die Rundfunkgebühr sind, sollte man nicht unterstellen, dass sie nicht ihre eigene Meinung zum Ausdruck bringen.“ Auf die Frage, ob die ominöse Seite von ARD-Mitarbeitern betrieben wird, sagte die Sprecherin: „Dazu ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nichts bekannt.“ (siehe Interview).

Ketterers Kampf gegen die Zwangsgebühren begann vor einigen Jahren: Er betreibt ein kleines Software-Unternehmen in Trossingen am Rande des idyllischen Schwarzwalds. Er hatte sein Radio verkauft und lehnte die Bezahlung der GEZ daher ab. Als die Eintreiber bei ihm zu Hause auftauchten, schickte er sie einfach wieder weg. Danach brachte er ein Schild an. Darauf steht:

Haus- und Hofverbot
Für Mitarbeiter der (Rundfunk-)Anstalten des öffentlichen Rechts,
insbesondere für die Mitarbeiter der GEZ (Gebühreneinzugszentrale),
sowie für deren Erfüllungsgehilfen, besteht hier Haus- und Hofverbot.
Der Hausherr kennt den Unterschied zwischen Beamten und auf
Provisionsbasis arbeitenden Beauftragten.
Sollte dennoch der Versuch unternommen werden, sich Zutritt zu
verschaffen, wird Strafanzeige wegen Hausfriedensbuch
(Strafgesetzbuch §123 Hausfriedensbruch)
erstattet.
Der Hausherr

Ketterer sagt, das Schild hätte seine Wirkung nicht verfehlt: „Die GEZ-Eintreiber sind immer wieder in unsere Straße gekommen. In die anderen Häuser sind sie gegangen, bei mir haben sie nie wieder geläutet.“

Ketterer regt an der neuen Rundfunkgebühr auf, dass sie den Bürger zu einem bestimmten Medienkonsum zwinge: „Meine Tochter hört Radio und hat eine Zeitung abonniert. Weil die neue Gebühr viel höher für sie ist, wird sie die Zeitung kündigen. Sie kann sich einfach nicht beides leisten.“ Damit werde, anders als von Jörg Schönenborn verkündet, nicht die Demokratie gestärkt, sondern die Meinungsvielfalt gefährdet.

Daher will Ketterer, der leise spricht wie ein unbeholfener Bürgerrechtler aus der DDR, seinen Kampf gegen die neue Rundfunkgebühr weiterführen. Ursprünglich habe er nie vorgehabt, sich mit der GEZ im großen Stil zu beschäftigen. Er sei da hineingeraten, und irgendwie wenden sich immer mehr Leute an ihn, der kein Held sein will. Doch der Zuspruch, den er auf seiner Seite erhält, stachelt ihn an: „Durch unsere unermüdliche Aufklärung erfährt die Bevölkerung, dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk für die Demokratie und das Zusammenleben nicht nur obsolet und teuer ist, sondern gar gefährlich. Ja, viele wachen auf und reiben sich verwundert die Augen, wenn sie erfahren, dass sie ab diesem Jahr schätzungsweise 8,3 Milliarden EUR für einen nicht mehr benötigten Rundfunk ausgeben, der durch seine Übermacht den Wettbewerb kontrolliert und diesem keine Luft zum Atmen lässt. Genau diese ungeheure Macht führt zum Gegenteil dessen, wofür einst der öffentlich-rechtliche Rundfunk ins Leben gerufen wurde.“


Quelle: klick (http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/01/05/allein-gegen-die-gez-wie-ein-it-spezialist-zum-staatsfeind-nr-1-wurde/)
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Das mit dem Hausverbot habe ich vorab der GEZ auch schon auf's Auge gedrückt. Betteln und Hausieren ist hier eh verboten. Witzig das die Idee noch an anderer Stelle keimt, wie kommt das nur  ;)
Titel: KEF: Senkung des Rundfunkbeitrags möglich
Beitrag von: SiLæncer am 08 Januar, 2013, 16:55
Entgegen der Beteuerungen von ARD und ZDF rechnet die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) durch den neuen Rundfunkbeitrag mit Mehreinnahmen im dreistelligen Millionen-Bereich. Dadurch wäre auch eine Senkung des Beitrags möglich.

Der neue Rundfunkbeitrag sorgt auch weiterhin für Diskussionsstoff. Während die Öffentlich-Rechtlichen beteuern, dass sie durch die Haushaltsabgabe wenn überhaupt nur geringe Mehreinnahmen erzielen können, kommt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten nun zu einem anderen Ergebnis. Sie rechnet bis 2016 mit einem Plus von 304 Millionen Euro, wobei 197,3 Millionen an die ARD, 60,1 Millionen an das ZDF und 46,7 Millionen an das Deutschlandradio gehen werden. Das berichtete das "Handelsblatt" in seiner Dienstagsausgabe.

Durch diese zu erwartenden Mehreinnahmen müsse man auch über das Thema einer Gebührensenkung nachdenken, wie KEF-Geschäftsführer Horst Wegner gegenüber dem Blatt erklärte. "Wenn es zu deutlichen Mehreinnahmen kommt, ist auch eine Senkung der Rundfunkgebühren denkbar", so Wegner. Allerdings könne diese gegebenenfalls frühestens zum 1. Januar 2015 erfolgen. Bis dahin dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die zusätzlichen Euros behalten. Ein nicht genannter KEF-Experte fügte diesbezüglich hinzu, dass eine Reduzierung der Abgabe bei Mehreinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro in die Wege geleitet werden müsse.
 
Wie hoch die erwarteten Mehreinnahmen am Ende wirklich ausfallen, bleibt zum aktuellen Zeitpunkt noch abzuwarten. Die KEF arbeitet im Moment eifrig an ihrem neuen Bericht hinsichtlich der Finanzsituation von ARD und ZDF, dessen Vorstellung nun auf Ende März verschoben wurde. Darin soll auch untersucht werden, ob und in welchem Maß sich der neue Rundfunkbeitrag auf die Finanzen der Öffentlich-Rechtlichen auswirken wird. Laut "Handelsblatt" sollen ARD und ZDF bereits ein Gutachten über die Beitragsentwicklung der nächsten Jahre vorliegen. Dieses wird allerdings bisher unter Verschluss gehalten.

Quelle : www.digitalfernsehen.de
Titel: Rundfunkbeitrag: 15 Thesen zur Grundversorgung 2.0
Beitrag von: SiLæncer am 16 Januar, 2013, 21:30
Forscher des Zentrums für digitale Kulturen der Leuphana-Universität in Lüneburg haben 15 Thesen zur "Grundversorgung 2.0" im Internetzeitalter zur Diskussion gestellt. Der Grundversorgungsauftrag und seine Beitragsfinanzierung haben nach Ansicht der Wissenschaftler zwar nichts an Plausibilität verloren. Die Breite der Angebote und Produzenten, die davon profitieren, sollte jedoch deutlich und insbesondere auf Online-Projekte erweitert werden. Beitragszahler sollten mit entscheiden können, in welche Projekte ihre Gelder investiert werden. Insgesamt müsse die Idee des Öffentlich-Rechtlichen neu gedacht werden.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rundfunkbeitrag-15-Thesen-zur-Grundversorgung-2-0-1785560.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: 15 Thesen zur Grundversorgung 2.0
Beitrag von: spoke1 am 16 Januar, 2013, 21:36
Was las ich heute: "Demokratieabgabe" soll der Schwachfug intern heissen  :Kopf
Titel: Gutachten: Rundfunkbeitrag ist Steuer
Beitrag von: SiLæncer am 27 Januar, 2013, 10:30
Seit dem 1. Januar werden Rundfunkgebühren nicht mehr anhand vorhandener Empfangsgeräte, sondern pro Haushalt und Filiale erhoben – egal, ob dort ein Fernseher steht oder nicht. Dabei differenziert man nicht nach dem Einkommen, sondern verlangt die bisherige Fernsehgebühr als Pauschale. Die ermäßigten Gebühren für Haushalte und Büros, in denen lediglich Radios oder Computer stehen, verdreifachen sich dadurch. Trotzdem fallen die GEZ-Fahnder nicht weg, wie die jüngst bekannt gewordene Gebührensatzung (PDF) des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) zeigt.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gutachten-Rundfunkbeitrag-ist-Steuer-1792114.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenabgleich beginnt: ARD und ZDF fahnden nach Schwarzsehern
Beitrag von: SiLæncer am 04 März, 2013, 12:27
Nach der Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag geht die Gebühren-Reform in die nächste Runde: Mittels eines einmaligen Datenabgleichs mit den Einwohnermeldeämtern wollen ARD und ZDF nun auch die letzten Schwarzseher ermitteln, die sich noch anmelden müssen.

Seit mittlerweile zwei Monaten gilt in Deutschland der neue Rundfunkbeitrag, doch noch nicht alle beitragspflichtigen Haushalte zahlen bisher auch die neue Gebühr von 17,98 Euro im Monat. Um zu ermitteln, für welche Wohnungen bereits gezahlt wird und wer sich noch anmelden muss, führt der neue Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ab März nun den angekündigten Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern durch, bei dem die Adressdaten der Beitragszahler mit denen der Behörde verglichen werden. Das gab die ARD am Montag bekannt.

Ermittelt werden dabei einmalig Name, Adresse, Familienstand, Geburtstag und Tag des Einzugs. Diese Daten werden dem Beitragsservice dabei nur für kurze Zeit und unter strengen datenschutzrechtlichen Auflagen zur Verfügung gestellt und werden nach deren Bearbeitung direkt wieder gelöscht. Überflüssige Informationen sowie die Daten bereits registrierter Beitragszahler werden sofort gelöscht. Die unerlaubte Weitergabe an Dritte sei nicht zu befürchten, hieß es weiter.
 
Der einmalige Datenabgleich ist im Rundfunkstaatsvertrag von 2011 verankert und soll dabei helfen, dass sich künftig alle beitragspflichtigen Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen und so mehr Beitragsgerechtigkeit geschaffen wird. Vor-Ort-Kontrollen an der Haustür sind damit nicht mehr notwendig.

Quelle:  DF
Titel: Beitragsservice: Kein Haustürbesuch, keine Vorratsdatenspeicherung
Beitrag von: SiLæncer am 10 März, 2013, 14:15
Mit der Reform des alten Gebührenmodells darf der Beitragsservice einen Datenabgleich mit 69 Millionen Datensätzen der Einwohnermeldeämter vornehmen. Doch wann immer ein Datenabgleich von solcher Dimension geschieht, gibt es schnell Bedenken von Datenschützern. Für Bedenken gebe es keinen Grund, meint Hermann Eicher, Justiziar beim Südwestrundfunk, im Interview mit der Nachrichtenagentur dpa. Er findet es wesentlich "beeinträchtigender, wenn weiter an Türen geklingelt würde". Er meint, es brauche ein Kontrollinstrument, damit nicht freiwillige Angaben "vergessen" werden. Und der Meldedatenabgleich sei das Mittel, mit dem man am wenigsten in die Privatsphäre der Bürger eingreift.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Beitragsservice-Kein-Haustuerbesuch-keine-Vorratsdatenspeicherung-1819931.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Internetkampagne ruft zu bundesweiten Protesten gegen die GEZ auf
Beitrag von: SiLæncer am 22 März, 2013, 20:47
Am morgigen Samstag finden erstmals in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab Mittag in zwölf Städten Demonstrationen gegen die GEZ statt. Die Kampagne wird komplett über das Web organisiert. Bislang haben auf Bundesebene über 37.000 Personen ihre Teilnahme zugesagt. Die wahrscheinlich größte Veranstaltung wird ab 12:05 Uhr vor dem Kölner Dom stattfinden.

Die Veranstalter schreiben in ihrer Ankündigung, man wolle nicht mehr zusehen, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter dem Deckmantel eines nie näher definierten Informations- und Bildungsauftrags von der gesamten Bevölkerung und der Wirtschaft dieses Landes durch die neu eingeführte Zwangssteuer „fürstlich alimentiert“ würde. Die Internetkampagne wurde teilweise über Facebook veranstaltet. Dort wurden über 300.000 Personen eingeladen. Bislang haben 37.344 fest zugesagt, 14.586 wollen vielleicht kommen. Spätestens morgen Abend wird man wissen, wie zuverlässig diese Zusagen waren.

Der ganze Artikel (http://www.gulli.com/news/21106-internetkampagne-ruft-zu-bundesweiten-protesten-gegen-die-gez-auf-2013-03-22)

Quelle: www.gulli.com
Titel: GEZ-Nachfolger: Eilantrag gegen neuen Rundfunkbeitrag abgelehnt
Beitrag von: SiLæncer am 23 April, 2013, 13:46
Der neue Rundfunkbeitrag kann weiter mit einem Datenabgleich erhoben werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies nach Angaben vom heutigen Dienstag einen Eilantrag des Passauer Juristen Ermano Geuer zurück. Geuer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Internetrecht der Universität Passau, will das neue Finanzierungsmodell von ARD und ZDF kippen, weil es den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletze. Geuer hatte beantragt, den Datenabgleich zur Erfassung der Beitragszahler vorerst auszusetzen. Der Bayerische Rundfunk (BR) begrüßte die Entscheidung.

Das Gericht lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab: "Eine Aussetzung würde zumindest vorübergehend eine gleichmäßige Beitragserhebung in erheblicher Weise beeinträchtigen, und zwar sowohl im Freistaat Bayern selbst als auch im Verhältnis zu den übrigen Ländern mit Auswirkungen auf sämtliche den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bildenden Anstalten und Körperschaften." Der Datenabgleich diene "der Vermeidung von Vollzugsdefiziten und einer größeren Beitragsgerechtigkeit".

Seit Jahresanfang muss jeder Haushalt – unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte – eine Haushaltsabgabe als Rundfunkbeitrag entrichten. Um die Umstellung zu erleichtern, hatten die Landtage einen einmaligen Meldedatenabgleich beschlossen. "Die Daten werden allein für die Erhebung des Rundfunkbeitrags genutzt, eine Verwendung für Werbung und Marktforschung ist gesetzlich ausgeschlossen", betonte der BR-Sprecher Christian Nitsche. "Überflüssige Daten werden unverzüglich gelöscht."

Wann im Hauptsacheverfahren über Geuers Popularklage entschieden wird, steht noch nicht fest.

Quelle : www.heise.de
Titel: Rundfunkbeitrag: 80 Millionen Euro Umstellungskosten
Beitrag von: SiLæncer am 14 Juli, 2013, 18:02
Die schlankeren Strukturen, die der Beitragsservice für die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit dem neuen Rundfunkbeitrag schaffen will, sollen 80 Euro Millionen kosten. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe. Die Umstellungskosten setzen sich dabei aus zwei dicken Posten zusammen: Abgleich der Daten mit den Melderegistern und die Aufteilung der Konten auf Wohnungen und Betriebsstätten.

Bei den Kosten des umstrittenen, einmaligen Abgleichs mit den kompletten Datensätzen der Einwohnermeldebehörden in Höhe von 39,6 Millionen Euro handelt es sich nur um eine Schätzung. Eine Sprecherin der Anstalt sagte allerdings, dass der der tatsächliche Finanzaufwand bisher nicht bezifferbar sei, aber deutlich geringer ausfalle, als angenommen worden sei. In einem Punkt verströmt die Sprecherin Zuversicht: Ende 2016 soll der Betragsservice 140 Mitarbeiter weniger beschäftigen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Rundfunkbeitrag landet erneut vorm Verfassungsgericht
Beitrag von: SiLæncer am 19 August, 2013, 13:06
Deutsche Gerichte müssen sich einmal mehr mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigen. Mit einer neuen Klage wollen Gegner der Abgabe grundlegende Verstöße gegen die Verfassung offenlegen. Treibende Kraft ist dabei ein alter Bekannter.

Wieder Aufregung um den Rundfunkbeitrag. Der Düsseldorfer Steuerrechtler Thomas Koblenzer bläst zum erneuten Angriff auf die Haushaltsabgabe und will beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage einreichen. Das berichtet der "Focus" in seiner aktuellen Ausgabe. Der Argumentation von Koblenzer zufolge sei die Zustimmung des bayerischen Landtags zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom September 2011 nicht verfassungskonform gewesen.

Das Gericht soll nun feststellen, dass "Passagen des Staatsvertrages gegen Vorschriften der Bayerischen Verfassung verstoßen und daher nichtig sind", so Koblenzer. Er sieht vor allem das Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit aus der Landesverfassung verletzt. Auch das Rechtsstaatsprinzip sei im Zuge dessen verletzt worden.
 
Schon Anfang des Jahres hatte Koblenzer in einem Gutachten dargelegt, dass der Rundfunkbeitrag "abgabenrechtlich als Steuer zu klassifizieren und daher formell als verfassungswidrig einzustufen ist". Auf dieses Gutachten stützt er sich auch in seiner Aussage, mit der er nun wieder ins Feld zieht. Demnach sei der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag schon allein wegen der Art seines Zustandekommens verfassungswidrig. Die Landesparlamente hatten das Regelwerk 2011 im Eilverfahren durchgewunken - Koblenzer zufolge jedoch ohne die Kompetenz, "eine solche Steuer zu erlassen".

Quelle : www.digitalfernsehen.de
Titel: Medienexperte fordert Verschlüsselung von ARD und ZDF
Beitrag von: SiLæncer am 20 Dezember, 2013, 19:45
Der Medienjournalist Hans-Peter Siebenhaar gilt seit Monaten als einer der größten Kritiker des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Auch die Mehreinnahmen durch den neuen Rundfunkbeitrag und die mögliche Gebührensenkung können ihn nicht beschwichtigen. Er fordert eine Verschlüsselung von ARD und ZDF.

Erstmals in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland könnten sich die Gebühren für die einzelnen Haushalte senken. Dies hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) am Mittwoch vorgeschlagen. Um 73 Cent pro Monat könnten die Gebühren demnach ab 2015 reduziert werden.

Für den Medienjournalisten Hans-Peter Siebenhaar, der zu den größten Kritikern von ARD und ZDF gehört, ist dies offenbar nicht ausreichend. In einem Interview mit dem "Focus" bezeichnete er den Vorschlag der KEF am Donnerstag als eine "schallende Ohrfeige für die Anstalten". Diese hätten laut Siebenhaar zum Anfang des Jahres versprochen, dass die Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag rein technischer Natur sei und niemand dafür mehr zahlen müsse. "Jetzt sehen wir dank der KEF-Berechnungen, dass der Protest von Bürgern und Unternehmen vollkommen berechtigt war. Das dürfte der Überheblichkeit der Sender einen Dämpfer verpassen", so der Kritiker.
 
Dass sich dabei mit der Umstellung für die allermeisten Haushalte überhaupt nichts geändert hat, weil diese nach wie vor 17,98 Euro im Monat zahlen und die Mehreinnahmen zum Teil auch durch das zur Kasse bitten ehemaliger Schwarzseher zustande kommen dürften, lässt Siebenhaar bei seiner Argumentation aber unverständlicherweise außer Acht.
 
Das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem erachtet der Medienjournalist weiterhin als ungerecht. Für ein gerechtes System schlägt er vor, dass Bürger und Unternehmer in Zukunft nur noch dann für die Angebote zahlen sollten, wenn sie diese auch zu nutzen gedenken. Zu diesem Zweck könnten die Sender von ARD und ZDF auch verschlüsselt werden. Der Einzelne könne dann entscheiden, ob er eine Flatrate von 17,98 Euro zahlt oder nur einen Teil davon. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde so zu klassischem Pay-TV werden. Technisch sei dies aus Siebenhaars Sicht überhaupt kein Problem. 

Quelle : www.digitalfernsehen.de
Titel: Re: Medienexperte fordert Verschlüsselung von ARD und ZDF
Beitrag von: Jürgen am 21 Dezember, 2013, 00:06
Was bedeutet denn hier die Bezeichnung Medienexperte?
Für irgendeine wissenschaftliche Objektivität steht sie in diesem Falle sicher nicht.

Promoviert oder nicht, ihm steht es nicht zu, den aus dem Grundgesetz abgeleiteten Grundversorgungsauftrag der ö-r Anstalten infrage zu stellen.
Er hat ja vor einiger Zeit deren Geld auch nicht verschmäht.
Aber sein heutiger Brötchengeber hat zweifellos ganz andere Interessen.
Wes' Brot ich ess'... ???

Mit der Haushaltsabgabe hat sich jede Diskussion um eventuelle Schwarzseher erledigt.
Und die Freiheit für Wissen und Information würde sich definitiv niemals mit irgendeiner Erfassung oder gar Kontrolle von Art und Umfang ihrer Nutzung vertragen.
Deshalb ist jegliche verschlüsselte Verbreitung der ö-r Inhalte prinzipiell abzulehnen.

Jürgen
Titel: Länder-Mehrheit für Senkung des Rundfunkbeitrags
Beitrag von: SiLæncer am 09 März, 2014, 19:28
Unter den Bundesländern plädiert eine Mehrheit für die Senkung des Rundfunkbeitrags. Am Donnerstag werden die Ministerpräsidenten darüber beraten.

Vor der Entscheidung der Länder über die Zukunft des Rundfunkbeitrags zeichnet sich eine Mehrheit für eine Senkung ab – aber unter Bedingungen. Das hat eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergeben. "Über die Höhe wird man sich wahrscheinlich erst in der Ministerpräsidentenkonferenz verständigen können", sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Rheinland-Pfalz halte es aber für sinnvoll, den Beitrag zu senken. Der zweite Schritt sei, die noch laufende Prüfung des neuen Systems auszuwerten – und es könne auch über weniger Werbung diskutiert werden. Dreyer leitet die Rundfunkkommission der Länder.

Die Ministerpräsidenten beraten am kommenden Donnerstag über den Beitrag. Sachsen hält den Vorschlag der Finanzkommission KEF für sinnvoll, ihn ab 2015 um 73 Cent auf 17,25 Euro im Monat zu senken. Dafür soll die Hälfte der erwarteten Mehreinnahmen aus dem Beitrag verwendet werden, die übrige Hälfte soll in eine Rücklage fließen.

Niedersachsen und Sachsen-Anhalt wollen den Beitrag moderat um 48 Cent auf 17,50 Euro im Monat senken. Auch Nordrhein-Westfalen und Bayern sprechen sich zum Beispiel klar für eine Entlastung der Zahler aus – wie hoch, ist unklar. Baden-Württemberg warnt dagegen vor einem voreiligen Zurückfahren des Beitrags.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Länder-Mehrheit für Senkung des Rundfunkbeitrags
Beitrag von: spoke1 am 09 März, 2014, 21:40
Absolut LÄCHERLICH. So eine "Meldung" lohnt den Strom/Papierverbrauch, ja die investierte Zeit nicht.  :Kopf
Titel: Rundfunkbeitrag wird um 48 Cent gesenkt
Beitrag von: SiLæncer am 13 März, 2014, 17:13
Der Rundfunkbeitrag wird tatsächlich gesenkt. Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf ihre Konferenz darauf geeinigt, die Gebühr für alle Haushalte in einem ersten Schritt um 48 Cent zu senken.

Die Entscheidung ist gefallen. Nach Monaten der Spekulation und Diskussion haben die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag endlich darüber beraten, was mit den erwarteten Mehreinnahmen aus dem neuen Rundfunkbeitrag passieren soll. Dabei kamen die Politiker zu dem Schluss, den Rundfunkbeitrag in einem ersten Schritt um 48 Cent zu senken, wie sie im Anschluss an ihre Konferenz in Berlin mitteilten. Damit zahlt jeder Haushalt künftig noch 17,50 Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Senkung soll ab 2015 gelten.

Man habe sich bei der Entscheidung dabei an der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) orientiert, die im Dezember eine Beitragssenkung um 73 Cent empfohlen hatte. Die andere Hälfte der erwarteten 1,145 Milliarden Euro sollten nach Ansicht der KEF für mögliche Schwankungen einbehalten werden. Die Politiker entschieden sich nun für einen etwas geringeren Beitrag, um Spielraum für eventuell nötige Nachbesserungen zu haben. Noch gebe es zahlreiche Unsicherheiten, die bedacht werden müssen. Ob Ende tatsächlich Bedarf für Nachbesserungen besteht, soll die Ende 2014 angekündigte Evaluation klären. Ergebnisse sind aber sind aber erst 2015 zu erwarten.
 
Zudem teilten die Ministerpräsidenten mit, dass sie auch eine Reduzierung der Werbung bei ARD und ZDF im Blick haben. Auch hier hat die KEF einen entsprechenden Bericht vorgelegt, den die Politiker noch intensiv erörtern wollen. In einem ersten Schritt könne man hier besonders an den Bereich Radio denken, doch auch im TV könnte sich etwas tun. Konkrete Vorstellungen habe man hier aber noch nicht, teilten die Politiker auf Rückfrage mit. Wann hier eine Entscheidung getroffen wird, ist bisher aber noch nicht klar.

Quelle : www.digitalfernsehen.de
Titel: Protest: Barzahlung könnte Rundfunkbeitrag verhindern
Beitrag von: SiLæncer am 04 Juni, 2015, 17:42
Ein Wirtschaftsjournalist will sein Recht auf Barzahlung durchsetzen und hofft, dadurch den Rundfunkbeitrag zu unterlaufen. Seit über zwei Monaten hat der Beitragsservice sich nicht mehr gemeldet.

Der Journalist Norbert Häring will auf Barzahlung der Rundfunkgebühr bestehen und damit so hohe Kosten verursachen, dass der Beitragsservice aufgibt. Das berichtet der Wirtschaftsexperte in seinem Blog. Seine Einzugsermächtigung für die Rundfunkgebühr habe Häring im Februar 2015 widerrufen. Daraufhin erhielt er eine Aufforderung, das Geld zu überweisen.

Häring antwortete am 22. März 2015: "Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut Paragraf 14 Bundesbankgesetz sind 'in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel'. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen. Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür."

Seither habe er nichts mehr von dem Beitragsservice gehört. Häring vermutet, der Beitragsservice verzichte lieber auf seine Rundfunkgebühr, als nur seinetwegen eine Bargeldeinzahlungsmöglichkeit zu schaffen. Er ruft andere dazu auf, es ihm nachzutun. Sein Kampagnenziel sei, dass viele Menschen auf Barzahlung ihrer Rundfunkgebühren bestünden.
Wer trägt die Gebühren?

Eine Bareinzahlung bei einer Bank sei wegen der hohen Bearbeitungsgebühren nicht möglich, die laut Häring vom Beitragsservice zu tragen wären. Falls der Beitragsservice ihm den Gerichtsvollzieher schicke, wolle er klagen, um sein Recht auf Barzahlung durchzusetzen.

Die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags war auf breite Ablehnung in der Bevölkerung gestoßen. Die Haushaltsgebühr muss jeder zahlen, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Laut einer Studie sind 60 Prozent der Deutschen dagegen. Nur 37 Prozent finden die Abgabe richtig. Die Höhe liegt pro Haushalt bei monatlich 17,98 Euro. Damit soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt sein. Wer zuvor nur 5,76 Euro für die reine Nutzung eines Radios oder 5,52 Euro für einen internetfähigen PC gezahlt hat, wurde auf 17,98 Euro im Monat heraufgestuft.

Quelle : www.golem.de