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Die luxemburgische Ratspräsidentschaft hat sich nach Informationen aus Diplomatenkreisen dazu bereit erklärt, die geplante offizielle Verabschiedung der umstrittenen Position des Ministergremiums zur Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" noch einmal um eine Woche zu verschieben. Statt vom Agrar- und Fischereirat am Montag soll der im Mai unter Mühen festgezurrte Standpunkt demnach am 31. Januar im Rat für Allgemeine Fragen und Außenbeziehungen abgenickt werden. Von der weiteren Verzögerung könnten vor allem die Befürworter eines völligen Neustarts des nun fast seit drei Jahren laufenden Gesetzgebungsverfahrens im EU-Parlament profitieren.
Einmal mehr hat die polnische Regierung Druck auf die Luxemburger gemacht. So verschwand der avisierte Punkt nach Auskunft deutscher Ministeriumsvertreter am gestrigen Freitagmittag von der Agenda des Agrarrates. Mehr als eine Woche Aufschub wollte die Ratspräsidentschaft den Polen aber nicht zugestehen. In dem neuen Beitrittsland hatte sich im Lauf der Woche das EU-Komitee der Regierung nachdrücklich für eine Verschiebung eingesetzt, da die Position Polens zum bisherigen Ratsstandpunkt noch nicht endgültig abgestimmt sei.
Der europäische Hightech-Branchenverband EICTA, dem Konzerne wie Microsoft, Nokia, SAP oder Siemens angehören, reagierte enttäuscht auf die Fristverlängerung. Die "Unsicherheit" für Unternehmen werde nach den vielen Monaten der Behandlung des Richtlinienvorschlags nun noch weiter andauern, hieß es bei EICTA. Die Industrie benötige den erweiterten Patentschutz für echte, Software einsetzende Erfindungen dringend. Ein Sprecher des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) begrüßte die Gnadenfrist dagegen als "positiv".
Entscheidend sind laut Softwarepatentgegnern nun die weiteren Verhandlungen im Europaparlament zu einem Ausweg aus der festgefahrenen Situation. Im ständigen Hin und Her des Rats sieht Florian Müller, Manager der Kampagne NoSoftwarepatents.com, gar ein Zeichen dafür, dass das Ministergremium "förmlich um einen Neustart des Verfahrens bettelt". Diese "Einladung" müssten die Abgeordneten annehmen. Dies gelte vor allem für prominente Unionspolitiker im EU-Parlament, die bislang Bedenken gegen einen Neuanfang vorgebracht hatten, sagte Müller. Sie könnten als mit Abstand mächtigste Fraktion nun dem "unsäglichen" Ratstext "den Todesstoß versetzen". Sollte das Ministergremium Ende Januar tatsächlich öffentlich eine ablehnende Position beziehen, bliebe den Parlamentariern eine Frist bis zum Anfang der dann folgenden Plenarwoche am 21. Februar für die Beantragung eines Neubeginns.
Quelle : www.heise.de
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Der EU-Rat hat am heutigen Montag seine Position zur Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" wieder nicht offiziell verabschiedet. Nachdem Polen bereits zweimal das Abnicken des Standpunkts vom Mai im Agrar- und Fischereirat verhindert hatte, setzte sich dieses Mal laut dänischen Medienberichten insbesondere die Regierung in Kopenhagen gegen das Durchwinken des Papiers im Rat für Allgemeine Fragen und Außenbeziehungen ein. Der dänische Außenminister Per Stig Møller soll bestätigt haben, dass auch durch sein Drängen bis zu den Parlamentswahlen in seinem Land am 8. Februar im Rat ohne weitere Aussprache keine Softwarepatententscheidung fallen werde. In Dänemark haben vor allem die Sozialdemokraten und die Volkspartei Bedenken gegenüber der Ratsposition. Die dänische Minderheitsregierung ist auf deren Kooperation angewiesen.
Die luxemburgische Ratspräsidentschaft kann nun versuchen, die Richtlinie mit auf die Tagesordnung für eine ganze Reihe von Ministertreffen in der zweiten Februarhälfte zu hieven. Es tagen unter anderem erneut die Landwirtschaftsminister, aber auch etwa die Finanz- oder Justizminister. Der Wettbewerbsrat, der fachlich für das Thema zuständig ist und den Standpunkt zunächst mit wackeliger Mehrheit festgezurrt hat, kommt am 7. und 8. März wieder zusammen.
Höchstwahrscheinlich bleibt dem EU-Parlament auch bei einer früheren Verabschiedung der Ratsposition noch Gelegenheit, einen Mitte Januar ins Spiel gebrachten Antrag zum Neustart des vertrackten Verfahrens formell zu beantragen. Dies wollen vor allem Größen der Mobilfunk- und Softwareindustrie verhindern.
In den tobenden Lobbykampf wird am morgigen Dienstag in Brüssel auch Bill Gates eingreifen. Der Softwarechefentwickler von Microsoft, der heute in München eine erneute Sicherheitsinitiative gemeinsam mit der Bundesregierung ankündigte, hat eine Reihe von EU-Parlamentariern zu einer Lobbyveranstaltung in Brüssel geladen. Dabei soll auch die Softwarepatentdirektive zur Sprache kommen. Mit auf Gates' Gästeliste steht unter anderem die parlamentarische Schattenberichterstatterin für die Richtlinie, Piia-Noora Kauppi von der Europäischen Volkspartei. Auch andere Konzerne verstärken ihre Aktivitäten bei der Interessensvertretung. So hat nach Firmen wie Nokia jetzt auch Alcatel eine Rundmail an die Mitglieder des federführenden Rechtsausschusses des EU-Parlaments geschickt. Darin werden die Parlamentarier gebeten, "persönlich" gegen einen Neubeginn bei dem Gesetzgebungsprojekt zu intervenieren.
Mit ähnlichen Argumenten wie der BDI trommelt zudem der Bitkom für die Richtlinie in der Ratsversion. In einem neuen, bislang nicht-öffentlichen Positionspapier hält der Branchenverband fest, dass "computerimplementierte Erfindungen bereits patentierbar sind" und eine harmonisierte EU-Gesetzgebung an dieser de facto vom Europäischen Patentamt vorgenommenen Ausweitung des Monopolschutzes für Software "nichts ändern darf". Um die befürchtete Flut an Trivialpatenten zu verhindern, hält der Bitkom eine Ausstattung der Patentämter mit "genügend ITK-Spezialisten" für ausreichend. Generell müssten Unternehmen, "die mit großem Aufwand neue Technologien in Europa entwickeln, diese auch mit Patenten wirksam gegen Nachahmer aus anderen Regionen der Welt schützen können."
Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) vertritt auf seiner Startsite derweil die Gegenposition und macht sich weiter für einen Neuanfang stark. Am fiktiven Beispiel eines computerbasierten Reise-Reservierungssystems will der Verband deutlich machen, dass gemäß der Ratsposition selbst Geschäftsmethoden problemlos patentierbar würden -- von Computerprogrammen selbst ganz abgesehen. Neben dem Rechtsausschuss des Bundestags hat sich hierzulande zudem vergangene Woche auch der EU-Ausschuss einstimmig für den fraktionsübergreifenden Antrag zur "effektiven Begrenzung" von Softwarepatenten ausgesprochen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, die Ratsposition in Brüssel nicht weiter zu unterstützen.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/55764
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Der Beschluss des Rechtsausschusses des EU-Parlaments vom gestrigen Mittwoch, der Kommission den Neustart des Verfahrens für die Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" eindringlich ans Herz zu legen, hat im Lager der Softwarepatentgegner so manchen Sektknorken knallen lassen. Die Entscheidung sei ein "unüberhörbares Signal" der Abgeordneten, "dass die gegenwärtige Ratsversion der Richtlinie und die Unmenge an Beschwerden, welche sie ausgelöst hat, keinen gangbaren Weg darstellt", schreibt der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII). Florian Müller, Leiter der Kampagne NoSoftwarePatents.com, spricht von einem "spektakulären Sieg der Demokratie".
Unter den EU-Parlamentariern selbst hatte sich nach vagen Auskünften der Kommission zum weiteren Kurs nach den Verzögerungen bei der offiziellen Verabschiedung der Position des EU-Rates vom Mai der Eindruck festgesetzt, dass nur ein Befreiungsschlag die Richtlinie noch retten könnte. Es sei zwar einfach, mit den Phrasen bezüglich mehr Rechtssicherheit durch einen schnellen Erlass der Richtlinie übereinzustimmen, sagte Piia Noora Kauppi von der Volkspartei. Doch es sei wichtiger, die Interessen der Innovatoren Europas zu vertreten.
Unterstützung erhalten die EU-Abgeordneten etwa auch von Jörg Tauss, dem forschungspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag. Er moniert, dass der Standpunkt des Rates bisher nicht aus dem "Entwurfsstadium" herausgekommen sei und von der Version des Parlamentes einfach zu weit abweiche. Ein Neustart könnte seiner Ansicht nach "allen beteiligten Gremien die Chance bieten, ohne Gesichtsverlust aus festgefahrenen Positionen herauszufinden und zu tragfähigen Kompromissen zu kommen". Zugleich böte er die Möglichkeit, sich über die Notwendigkeit der Richtlinie zu verständigen. Die erforderlichen Klarstellungen zur Auslegung des Europäischen Patentübereinkommens müssten nicht unbedingt aus Brüssel kommen. Im Zweifel wäre es daher besser, das Vorhaben ganz einzustellen, als eine unausgewogene Richtlinie zu verabschieden.
Für Oliver Moldenhauer vom Attac-Koordinierungskreis ist das Votum auch "ein Schlag ins Gesicht für die Patentbürokratie im Bundesjustizministerium." Dieses habe trotz gegenteiliger Meinung des Bundestages die Ratsposition weiter unterstützt, die laut Kritikern der Patentierbarkeit von Software und Geschäftsmethoden keinen Riegel vorschieben und somit negative Folgen auf den Wettbewerb ausüben würde. Der Antrag des EU-Parlaments sei dagegen "ein wichtiger Erfolg für Freie Software und den Kampf gegen überbordende geistige Eigentumsrechte". Der Tokioter Professor Karl-Friedrich Lenz spricht gar von der jetzt wieder möglich gewordenen Rettung des Patentsystems. Dieses hätte sich selbst zerstört, wenn alle Grenzen der Patentierbarkeit entfernt worden wären.
Noch könnte der Rat theoretisch seinen umkämpften Standpunkt Mitte Februar auf einem der anstehenden Ministertreffen abnicken lassen. Doch damit rechnet kaum jemand mehr, da der Präsident des EU-Parlaments diesen laut der Geschäftsordnung nicht mehr verkünden könnte. Andererseits ist der Vorstoß der EU-Abgeordneten für die Kommission nicht bindend. Im Interesse an einem Kompromiss zwischen Parlament und Rat wäre sie aber gut beraten, einen neuen Vorschlag vorzulegen, falls das Ministergremium nicht selbst seine Position überarbeitet. Das Bundesjustizministerium will sich in die Brüsseler Kalamitäten nicht einmischen: "Fortgang und Kommunikation in Sachen computerimplementierte Erfindungen liegen aktuell ausschließlich in den Händen der Luxemburger Ratspräsidentschaft", erklärte ein Sprecher gegenüber heise online.
Zahlreiche Konzerne insbesondere aus der Mobilfunkbranche sowie Industrieverbände hatten in den vergangenen Tagen noch Lobbying gegen einen Neustart und für die rasche Verabschiedung der Ratsposition betrieben. Die Abgeordneten ließen sich davon allerdings nicht beeindrucken. Die britische EU-Parlamentarierin Arlene McCarthy, die vor der 1. Lesung eine wegweisende Stellung im Rechtsausschuss für die Richtlinie inne hatte und sich dabei näher beim ursprünglichen Vorschlag der Kommission als beim späteren Text der Plenarabstimmung bewegt hatte, fordert nun eine Studie zur Einschätzung der bisherigen Entwürfe. Dabei solle herausgefunden werden, ob diese tatsächlich so schädlich für verschiedene Bereiche der IT-Industrie wären, wie Lobbyisten beider Seiten behaupten.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/55944
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Zum Ärger von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat anscheinend der EU-Ministerrat die Annahme seines umstrittenen Standpunkts zur Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" erneut verschoben. Nach den Plänen der luxemburgischen Ratspräsidentschaft sollte die im Mai nach langem Streit gefundene, seitdem aber auch wiederholt in den eigenen Reihen angezweifelte Position am 17. Februar von den Finanzministern offiziell verabschiedet werden. Der Punkt habe es aber erneut nicht auf die Tagesordnung für das Treffen geschafft, wird ein Sprecher McCreevys in Medienberichten zitiert. Eine Ratssprecherin wollte die Ansage des Kommissars gegenüber heise online jedoch nicht bestätigen. Die Ratspräsidentschaft werde erst Anfang nächster Woche die Tagesordnungen endgültig festlegen.
McCreevy, der dem Ministerrat wiederholt seine Unterstützung für dessen Richtlinienversion zugesagt hatte, müsste bei der angekündigten Verschiebung Farbe bekennen. Am Donnerstag wird der EU-Parlamentspräsident gemeinsam mit den Ausschussvorsitzenden in der "Konferenz der Präsidenten" der Volksvertretung mit sehr großer Wahrscheinlichkeit einen Antrag des Rechtsausschusses annehmen, in dem dieser auf einen Neustart des kompletten Gesetzgebungsverfahrens dringt.
Die EU-Kommission wäre damit wieder am Hebel. Sie kann den Antrag akzeptieren und ihren ursprünglichen Richtlinienentwurf oder einen veränderten dem Parlament erneut für die 1. Lesung übergeben. Dem Begehr der Abgeordneten Folge leisten muss sie aber nicht. Zahlreiche Industrievertreter und Hightech-Verbände hatten sich in jüngster Zeit gegen eine Neuauflage ausgesprochen. Auch mit dem Microsoft-Vorstandschef Bill Gates hatte McCreevy das Thema im Januar kurz erörtert.
Druck auf die luxemburgische Ratspräsidentschaft sollen dieses Mal erneut vor allem die Dänen gemacht haben, heißt es in Brüsseler Diplomatenkreisen. Sie hatten schon Anfang Februar ein Abnicken der Ratsposition verhindert. Die dänische Regierung trat jetzt weiter auf die Bremse, weil sich das Parlament in Kopenhagen nach den Neuwahlen am Dienstag erst rekonstituieren müsse. Gegen eine kurzfristige Verabschiedung des Standpunkts der Minister hatte sich am gestrigen Donnerstag auch noch einmal das niederländische Parlament ausgesprochen. Ob angesichts der avisierten Lage, mit der wieder alle Optionen offen wären, der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) dennoch seine angekündigten Demonstrationen in Brüssel und Berlin abhalten wird, ist noch unklar. Vieles spreche aber dafür, heißt es bei dem Verein, da der Rat gerade wieder ein gutes Beispiel für "Intransparenz, Inkonsistenz und absoluter Ratlosigkeit" gegeben habe.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/56316
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Kurz vor Mitternacht hat der Bundestag während seiner Plenardebatte am gestrigen Donnerstag in seltener Einvernehmlichkeit mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU den interfraktionellen Antrag vom Herbst gegen eine Ausweitung der Patentierbarkeit von Software verabschiedet. Mit dem Papier (PDF), das der Rechtsausschuss des Parlaments Ende Januar befürwortet hatte, soll Trivialpatenten im Computerbereich ein effektiver Riegel vorgeschoben werden. Die Initiative des Bundestags gilt vor allem als Signal an Brüssel, wo momentan zwischen den EU-Gremien ein Machtkampf rund um die umstrittene Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" tobt.
Die Bundesregierung wird mit dem jetzt abgesegneten Antrag für ihre Unterstützung der Position des EU-Rates vom Mai kritisiert. Sie soll sich künftig dafür einzusetzen, dass in der weiteren Debatte der Richtlinie die Zielrichtung der Beschlüsse des EU-Parlaments wieder stärker berücksichtigt wird.
./.
(Stefan Krempl) / (pmz/c't)
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/56540) mit Links
Quelle: www.heise.de
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Bereits am 14. Mai 2003 haben drei Mitarbeiter von Microsofts Visual-Basic-Team eine Spracherweiterung für die Programmiersprache Basic zum Patent angemeldet. Das United States Patent and Trademark Office hat die Schrift bereits Mitte Oktober veröffentlicht. Das Dokument beschreibt, wie eine Funktion namens IsNot eingesetzt werden kann, um zwei Objekte auf ihre Ungleichheit zu untersuchen, etwa If a IsNot b Then....
Laut Patentantrag ist die mit bisherigen Basic-Dialekten realisierbare Form If Not (a Is b) Then... ungrammatikalisch, erfordert mehr Tipparbeit und widerspricht der Philosophie von Basic. Außerdem sei es einfach intuitiver, einen Befehl statt zweier zu benutzen. Bei der Schreibweise des Ungleich-Befehls legt sich Microsoft nicht fest; wichtig sei nur, dass der Name den Ungleichsachverhalt eindeutig wiedergebe.
Die Anmeldung nennt auch Software-Systeme, in denen ein solcher Befehl zum Einsatz kommen könnte und führt als Beispiel Microsofts eigenes Visual Basic an. Aber auch REALBasic und Borland Delphi werden erwähnt.
Die Entwickler von Programmiersprachen könnten nun damit konfrontiert werden, zukünftig von Microsoft verklagt zu werden, wenn sie einen Ungleich-Befehl in ihre Sprache einbauen: Geoff Perlman, CEO des REALBasic-Anbieters Real Software, äußerte sich laut einem eWeek-Bericht in der vergangenen Woche auf der DEMO-Konferenz besorgt über den Patentantrag. Ob die Befürchtungen berechtigt sind, hängt nun von der US-Patentbehörde ab: Noch hat sie nicht entschieden. Das Konzept eines Ungleich-Operators ist allerdings keineswegs neu. So hat beispielsweise die Programmiersprache C mit != schon immer einen Ungleich-Operator in ihrem Sprachschatz, der auch mit Zeigern -- nichts anderes vergleicht Microsofts IsNot -- umgehen kann. (adb/c't)
Quelle mit Links:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/56675
Anmerkung von mir:
Meines Wissens ist heute nicht der erste April.
Aber wahrscheinlich sucht M§ wieder einmal eine Möglichkeit, Programmierer willkürlich verklagen zu können, sofern sich diese ihnen nicht widerstandslos unterwerfen.
Ein Softwarepatent auf eine Funktion, bestehend aus nur fünf Buchstaben, ist der blanke Hohn.
Ich befürchte, alle möglichen SDKs und andere Entwickler-Tools werden oder sind schon so modifiziert, dass sie die Funktion automatisch irgendwo einsetzen.
Ist "If" eigentlich schon geschützt ???
Wie wär's mit Patenten auf boolsche Verknüpfungemn oder Grundrechenarten >:(
Softwarepatente sind in diesem Zusammenhang reine Beutelschneiderei und dienen nur der Bereicherung von Blutsaugern und der Unterdrückung jeglicher Konkurrenz zu (Quasi-)Monopolisten.
Das ist meiner Ansicht nach Missbrauch von Patentrecht und gehört verboten und bestraft.
Jürgen
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Die Chaostage rund um die umstrittene EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" gehen weiter: Ein Schreiben aus dem Bundestagsbüro von Landwirtschaftsministerin Renate Künast sorgte für Aufregung, dem zufolge der wackelige Standpunkt des EU-Rates zur Softwarepatentrichtlinie entgegen bisheriger Ansagen aus dem Ministergremium am kommenden Montag in Brüssel "auf dem Treffen der Agrar- und Fischereiminister formal bestätigt" werde. Nächster Schritt sei die 2. Lesung des Direktivenvorschlags im EU-Parlament.
Die Ansage ließ bei Softwarepatentgegnern sämtliche Alarmglocken schrillen, da die Spitze des EU-Abgeordnetenhauses am 17. Februar von der EU-Kommission die Vorlage eines neuen Richtlinienentwurfs und damit den Neustart des gesamten Gesetzgebungsverfahrens verlangt hatte. Am gestrigen Donnerstag stellte sich das EU-Parlament als Ganzes noch einmal hinter das Begehr, indem es einen Antrag zum Wiederaufrollen der Richtlinie im Plenum durch den Zuspruch aller Fraktionen im Plenum annahm. Mit einer Absegnung des Ratsstandpunktes wären die europäischen Volksvertreter folglich komplett überfahren worden. Ihnen haben zudem auch die nationalen Parlamente hierzulande, in den Niederlanden und in Spanien den Rücken gestärkt.
Lucien Michels, Presse-Attaché der luxemburgischen Ratspräsidentschaft in Brüssel, dementierte gegenüber heise online allerdings, dass die Patentrichtlinie auf der Tagesordnung für den Agrar- und Fischereirat stünde. Es sei auch nicht geplant, den Standpunkt des Rates vom Mai auf einer Ministerrunde in absehbarer Zeit offiziell zu verabschieden. Vielmehr warte man zunächst auf die formale Reaktion der Kommission auf den Neustartantrag aus dem Parlament. Dort hält sich der federführende Binnenmarktkommissar, Charlie McCreevy, allerdings nach wie vor bedeckt, was die Ausarbeitung eines neuen Richtlinienpapiers oder aber etwa die Einstellung oder Verschiebung des Verfahrens angeht. Der Ire sieht vielmehr den Rat am Zug. So gibt es denn auch noch Gerüchte, dass sich der Wettbewerbsrat am 7. März der Richtlinie doch wieder annehmen könnte. Er hatte die umstrittene Vereinbarung der Minister zunächst getroffen.
Doch auch Parlamente der Mitgliedsstaaten lassen nicht locker. So bahnt sich in Dänemark ein Entschließungsantrag nach Vorbild des Bundestags an. Er soll die Regierung dort stärker als in Berlin binden und dazu verpflichten, in Brüssel ein Durchwinken des Ratsstandpunktes zu verhindern. "Wir denken, dass so viele Leute Probleme in dem Vorschlag ausgemacht haben, dass wir die Regierung bitten sollten, momentan in der EU keine Entscheidung über eine Softwarepatentrichtlinie zu treffen", wird Thomas Adelskov, IT-Sprecher der dänischen Sozialdemokraten, in Medienberichten zitiert. Auch das polnische Parlament will am Ball bleiben. Der Ratstext ist insbesondere in die Kritik geraten, weil er laut Experten zahlreiche Hintertüren für eine breite Patentierbarkeit reiner Software nach US-amerikanischem Vorbild öffnet und damit Wettbewerb und Innovation behindern könnte.
Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) hat sich derweil eine ungewöhnliche Form des Protests ausgedacht: Er fordert seine Anhänger auf, die Werbeaktion der Deutschen Post am heutigen Freitag zum kostenlosen Versand eines Paketes zu nutzen, um dem in Deutschland federführenden Bundesjustizministerium "ein paar leckere Bananen" zu senden. Schon am Donnerstag vor einer Woche demonstrierte der Mittelstandsverband in Brüssel unter dem Motto "Keine Bananen-Republik" gegen Softwarepatente, zwei Tage zuvor in Berlin. Dem Justizministerium werfen die Absender der Bananen vor, "dass dessen Ignoranz aller parlamentarischen Beschlüsse und das Festhalten an einem unlegitimierten Richtlinienentwurf an die Zustände in einer Bananenrepublik erinnere".
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/56805
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Kinnings, der erste April is' doch noch goanich' ???
Kartoffeln und Heringe sind keine Software, auch wenn man sie noch so drückt.
Aber von der Inkompetenz her könnte ich mir vorstellen, dass unsere Politik-Laiendarsteller das anders sehen.
Geht's denn noch ::)
Dennoch, wahrscheinlich hat jeder Bauer eine fundiertere Analyse zu dem Thema "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" als allerlei überbezahlte sogenannte Sachverständige und Berater der Leithammel.
Wat wullu? Gei mi van'n Liev, ik ward di glieks wat mit dien Patent ;D :P
Marta, loot de Köters rut!
Moohltied!
Jürgen
(kann kein Platt,
owers dat mookt nix)
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EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy traf sich am heutigen Donnerstag mit der Konferenz der Präsidenten des EU-Parlaments zu einem Gespräch über die umstrittene Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen". Hintergrund war die Absage der Kommission an den Wunsch der EU-Abgeordneten, das vertrackte Gesetzgebungsverfahren neu zu starten. Geladen hatte die Parlamentsspitze eigentlich den Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso. Da dieser sich wegen eines vollen Terminkalenders entschuldigen ließ, erklärte McCreevy in wenigen Sätzen, dass die Kommission den EU-Rat am Zug sieht und im Rahmen der 2. Lesung der Richtlinie das Parlament noch ausreichend Änderungen vornehmen könne.
Wie schon sein Chef schon im Brief an Parlamentspräsident Josep Borrell Fontelles ging auch McCreevy nicht näher auf die Schwierigkeiten ein, in die der Ministerrat mit seiner wackeligen Position vom Mai geraten ist. Vielmehr kündigte er an, dass der Wettbewerbsrat am kommenden Montag den Standpunkt formell beschließen werde. Erst am morgigen Freitag will die luxemburgische Präsidentschaft jedoch entscheiden, ob die Richtlinie auf die Tagesordnung für den Wettbewerbsrat kommt. Das niederländische Parlament, das die Ratsposition ablehnt, hat die Regierung in Den Haag auf Antrag der liberalkonservativen Volkspartei voor Vrijheid en Demokratie (VVD) heute bereits aufgefordert, bei der Kommission eine komplette Rücknahme des Richtlinienentwurfs zu erbitten. Stattdessen soll im Rahmen der Direktive für ein Gemeinschaftspatent nach Möglichkeiten der Begrenzung von Trivialpatenten gesucht werden. Morgen will sich zudem das dänische Parlament ähnlich wie der Bundestag positionieren.
Die Haltung der Kommission gegenüber dem EU-Parlament kommt dort selbst immer schlechter an. "McCreevy hat sich arrogant aufgeführt", schimpft die grüne Abgeordnete Eva Lichtenberger. Die Österreicherin spricht von einem "veritablen konstitutionellen Konflikt" zwischen der Kommission, die sich in dem Streit um die Softwarepatentierung offen hinter die Marktgiganten gestellt habe, und dem Parlament, das sich die Befindlichkeiten der gesamten Branche bewusst gemacht habe. Von den Regierungen im Rat verlangt sie die Ehrlichkeit zu sagen, als wessen Schutzmacht sie sich sehen.
Auch andere EU-Abgeordnete üben nach wie vor scharfe Kritik an der Verweigerung der Wiederaufnahme des Verfahrens. Alexander Alvaro spricht von einer "Brüskierung" des Europaparlaments. Der FDP-Politiker sitzt für die Liberalen im Rechtsausschuss, der den Neustartantrag ins Rollen gebracht hatte, und verweist nun darauf, dass "wesentliche Punkte der Richtlinie" nach wie vor nicht geklärt seien. Der vorliegende Entwurf ist seiner Ansicht nach "ein Garant für Rechtsunsicherheit und gefährdet Open-Source-Anwendungen." Er gäbe keine Antwort darauf, wie Trivialpatente vermieden werden könnten.
Auch die österreichische Rechtsausschusskoordinatorin Maria Berger hat noch einmal nachgelegt: Die Sozialdemokratin spricht von einem "unüberlegten Schulterschluss mit Microsoft, der die EU-Kommission noch teuer zu stehen kommen könnte". Vom Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) kommt derweil die Information, dass sich Kommissionspräsident Barroso am 31. Januar mit Microsoft-Gründer Bill Gates für ein privates Abendessen getroffen habe. Der Rechtsausschuss des Parlaments will nun am Montagabend entscheiden, wie man auf die Absage eines Neustarts durch die Kommission reagieren soll. Unter anderem erwägen die Ausschussmitglieder, Barroso aufzufordern, McCreevy die Zuständigkeit für die Richtlinie zu entziehen.
Im eskalierenden Streit hat sich ferner erstmals die Deutschsprachige Zope User Group (DZUG) zu Wort gemeldet. In gleich lautenden Schreiben an den Bundeskanzler, die Justizministerin sowie die Bundeswirtschaftsminister von Deutschland und Österreich fordert der Verein die Regierungen auf, die Patent-Posse endlich zu beenden. Die Ablehnung des Neubeginns "hat unseren Glauben in eine funktionierende Demokratie in Europa schwer erschüttert", erläutert der DZUG-Vorsitzende Christian Theune. Die deutsche Bundesregierung müsse Farbe bekennen und klarstellen, ob sie die Interessen der kleinen und mittelständischen Unternehmen schützen wolle. Ähnlich äußert sich die Initiative "Hamburger Unternehmen gegen Patentierbarkeit von Software".
Münchens Oberbürgermeister Christian Ude schlägt ebenfalls in diese Kerbe. Er sieht neben dem Parlament "sämtliche Kritiker" der Richtlinie brüskiert. Besser wäre es seiner Ansicht nach gewesen, wenn die Kommission die vom Parlament gebaute "goldene Brücke" hin zum Neustart beschritten hätte. Die Minister hätten es nun in der Hand, eine erneute Diskussion zu diesem Thema bereits auf Ratsebene anzustoßen. Der SPD-Politiker schickt als Signal nach Berlin: "Nach dieser äußerst seltenen Zuspitzung sollte sich auch die Bundesregierung im EU-Ministerrat für Nachbesserungen einsetzen, die am einfachsten bei Neuverhandlungen erreicht werden können."
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/57050
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Im EU-Rat bahnt sich am Montag ein neuer Eklat rund um die umstrittene Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" an. Nachdem die EU-Kommission den Wunsch des EU-Parlaments abgelehnt hat, das heikle Gesetzgebungsverfahren neu zu starten, will die luxemburgische Ratspräsidentschaft die im Zentrum der Kritik stehende Ratsposition vom Mai auf die Tagesordnung für den Wettbewerbsrat am kommenden Montag setzen. Als so genannter A-Punkt soll der wackelige Standpunkt nach immer wieder neuen Verschiebungen damit entsprechend den Ratsgepflogenheiten doch noch ohne Debatte einfach durchgewunken werden. Dies bestätigte eine Sprecherin des Wettbewerbsrates gegenüber heise online.
Das Europakomitee des dänischen Parlaments hat ebenfalls heute jedoch dem konservativen Wirtschaftsminister Bendt Bendtsen unter anderem mit den Stimmen der Sozialdemokraten und der Sozial-Liberalen Partei die bindende Weisung erteilt, eine neue Verhandlung über die Richtlinie im Wettbewerbsrat einzufordern. Er muss demnach am Montag darauf dringen, dass der Standpunkt zur Softwarepatentrichtlinie als B-Punkt erneut zur Diskussion gestellt wird. Der Rat ist darüber bereits in Kenntnis gesetzt worden. Dazu kommt, dass das niederländische Parlament gestern auf Antrag der Sozialistin Arda Gerkens die Regierung in Den Haag aufgefordert hat, den Antrag eines anderen Mitgliedslands zu Neuverhandlungen über die Ratsposition zu unterstützen.
Hierzulande hat der Bundestag der Bundesregierung vor zwei Wochen ebenfalls den Auftrag erteilt, den Standpunkt des Ministergremiums nicht weiter zu befördern. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement, der am Montag am Wettbewerbsrat teilnehmen soll, dürfte andernfalls in große Erklärungszwänge gegenüber der rot-grünen Koalition geraten. Ähnliche Anweisungen hat die spanische Regierung, die allerdings schon im Mai 2004 gegen die politische Einigung im Rat gestimmt hatte. Enthalten hatten sich damals neben Dänemark auch Belgien, Italien und Österreich. Diese dürften sich dem Bendtsen aufgezwungenen Begehr anschließen.
Der polnische Minister für Wissenschaft und Technologien der Informationsgesellschaft, Michal Kleiber, hatte bereits vorab erklärt, dass er bei einem Antrag für eine erneute Verhandlung über die Position des Rates zur Softwarepatentrichtlinie mitgehe. Selbst werde Polen, das bei der Abstimmung im Mai angesichts angeblich klarer Stimmverhältnisse gar nicht mehr nach seiner Meinung gefragt worden war, aber nicht noch einmal die Initiative ergreifen. Man könne die Sache nicht allein auskämpfen, hieß es in Warschau. Ein polnischer Regierungsvertreter hatte kurz vor Weihnachten erstmals verhindert, dass der Ratsstandpunkt von den Landwirtschaftsministern abgenickt werden konnte. Auch im Januar und Februar hatten die Polen die offizielle Verabschiedung der Ratsposition wiederholt verzögert. Sie arbeiteten damals noch eine Zusatzerklärung aus. Darin kritisieren sie unter anderem, dass der Ratsstandpunkt vom Mai der Patentierbarkeit von Computerprogrammen nur scheinbar entgegenwirke und die Interoperabilität im Softwarebereich gefährdet sei.
Der Plan der Kommission, die Richtlinie entsprechend den Lobbyingbemühungen insbesondere großer Marktgiganten möglichst rasch durchzudrücken, dürfte mit dem Ausscheren der Dänen im Rat zum Scheitern verurteilt sein. Denn eine Mehrheit, die für die Beibehaltung der Richtlinie als A-Punkt votieren könnte, würde angesichts des zu erwartenden Nachziehens zahlreicher anderer Länder nicht mehr existieren.
Softwarepatentgegner feiern daher bereits den Beschluss der dänischen Abgeordneten, auch wenn der Verlauf der Ratssitzung am Montag noch offen ist. "Dies ist ein Sieg für den demokratischen Prozess", freut sich Ole Tange, Vorstandsmitglied der dänischen IT-Political Association. Hartmut Pilch, Vorstand des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), erklärte den heutigen Tag zu einem "Wendepunkt in der Geschichte dieser Richtlinie". Historiker täten seiner Ansicht nach gut daran, ihn auch als "Wendepunkt in der Geschichte parlamentarischer Demokratie in Europa" zu vermerken. Es sei kaum noch zu erwarten, dass eine Mehrheit der Ratsmitglieder den Wunsch Dänemarks und Polens nach Neuverhandlung ablehnen und auf der "Zombie-Übereinkunft" vom Mai bestehen werde.
Quelle : www.heise.de
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Die EU-Minister haben nach langen Verzögerungen im Wettbewerbsrat ihre wackelige und heftig umstrittene Position vom Mai zur Direktive über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" am heutigen Montag abgenickt. Die luxemburgische Ratspräsidentschaft hatte den Standpunkt am Freitag als so genannten A-Punkt auf die Tagesordnung des Ministertreffens gesetzt. Derlei Einträge auf der Agenda werden nach den Gepflogenheiten des Rates am Beginn einer Sitzung einfach durchgewunken. EU-Mitgliedsländer können laut Artikel 3, Absatz 8 der Geschäftsordnung des Ministerrates (PDF) aber auch die Absetzung eines A-Punktes und eine neue Diskussion darüber fordern.
Das Europakomitee des dänischen Parlaments hatte am Freitag Wirtschaftsminister Bendt Bendtsen die bindende Weisung erteilt, eine solche weitere Verhandlung über die Richtlinie im Wettbewerbsrat einzufordern. Demgemäß hatte der Konservative im Vorfeld des heutigen Treffens nach eigenem Bekunden versucht, den A-Punkt in einen B-Punkt zu verwandeln, also eine Neuverhandlung der Ratsposition zu erwirken. Die Ratspräsidentschaft hat dies aber abgelehnt. Sie verwies -- auch zu Beginn der heutigen Sitzung -- auf das übliche "Procedere" und die Arbeitsverfahren des Rates. Alle wüssten zwar, dass es sich um ein heikles Thema handle. Die Position vom Mai sei jedoch schon ein "Kompromiss", auch wenn sich einige Mitgliedsstaaten noch einen anderen Kompromiss gewünscht hätten.
Nach der Ansage der Luxemburger erklärte Bendtsen im Wettbewerbsrat heute nur noch, dass nichts mehr auszurichten sei und er den Willen der dänischen Volksvertreter nur in einer Erklärung dem formellen Ratsbeschluss zufügen könne. Auch die polnischen Regierungsvertreter, die kurz vor Weihnachten erstmals verhindert hatten, dass der Ratsstandpunkt von den Landwirtschaftsministern abgenickt werden konnte, erhoben daraufhin nicht erneut Einspruch. Warschau hatte die offizielle Verabschiedung des Papiers der Minister im Januar und Februar wiederholt verzögert. Die Polen haben -- wie zahlreiche andere der Position kritisch gegenüberstehende Staaten -- ebenfalls eine Zusatzerklärung abgeben. Darin monieren sie unter anderem, dass die nun verabschiedete Richtlinienversion der Patentierbarkeit von Computerprogrammen nur scheinbar entgegenwirke und den Wettbewerb im Softwaremarkt behindere.
Der Standpunkt der Minister vom Mai wurde von Anfang an von Softwarepatentgegner scharf kritisiert und geriet rasch auch in den eigenen Reihen unter Beschuss. Er galt nach dem offiziellen Beitritt der neuen EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr als mehrheitsfähig. In den Brüsseler Streit eingeschaltet hatten sich neben dem dänischen Parlament auch die Volksvertretungen hierzulande, in den Niederlanden und in Spanien. In den Beschlüssen hatten die Abgeordneten ihre Regierungen aufgefordert, sich von der Ratsposition zu distanzieren. Auch das EU-Parlament hatte kürzlich den Neustart des kompletten vertrackten Gesetzgebungsverfahrens verlangt, was die EU-Kommission jedoch entschieden zurückgewiesen hatte.
In ersten Reaktionen sprechen Softwarepatentgegner daher von einem schwarzen Tag für die Demokratie. Der jetzt verabschiedete "Minderheitenstandpunkt" mache noch einmal deutlich, dass der Richtlinienvorschlag der EU-Minister "nicht demokratisch legitimiert sei, erklärte Florian Müller von der Kampagne NoSoftwarePatents.com, gegenüber heise online. In der nun anstehenden 2. Lesung der Direktive seien die Mehrheitsanforderungen hoch, sodass er für ein zweigleisiges Vorgehen plädiert: "Die Abgeordneten sollten sowohl auf die Ablehnung der Richtlinie als auch auf tief greifende Änderungen hinarbeiten." Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) will zudem prüfen lassen, ob die Verweigerung einer Neuverhandlung durch die Ratspräsidentschaft mit rechten Dingen zuging.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/57133
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Wird die EU inzwischen aus Redmont regiert :o
...oder dauert die Besatzung von '45 doch heimlich immer noch an, in ganz Europa ???
Hat Global-Imperator G.W.B. bei seinem Besuch mit Bomben gedroht ?
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Mittelstandsvereinigungen, Open-Source-Entwickler und Parlamentarier kritisieren das Verhalten der luxemburgischen EU-Ratspräsidentschaft und anderer Regierungsvertreter bei der Entscheidung über die umstrittene Position des Ministergremiums zur Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" am heutigen Montag scharf. Es sei "absolut unfassbar", was auf der Sitzung des Wettbewerbsrates passiert sei, zeigt sich Jonas Maebe aus dem Vorstand des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) entsetzt. Es sei erneut deutlich geworden, dass "in der Stadt Brüssel und im Ratsgebäude etwas faul ist". Der Softwarepatentgegner wirft die Frage auf, wieso es überhaupt noch Regeln gibt, denen zufolge die Haltung nationaler Parlamente vom Ministerrat in Erwähnung gezogen werden sollte.
Für den FFII steht außer Zweifel, dass die Luxemburger die Geschäftsordnung (PDF) des Rates ignoriert haben. Schließlich hätten neben der parlamentarisch gebundenen dänischen Delegation auch die Vertreter von Polen und Portugal eine erneute Diskussion über den angreifbaren Standpunkt des Ministerrates gefordert, auf den sich der Wettbewerbsrat nach langem Hin und Her nach dem Anbringen kosmetischer Korrekturen durch das federführende Bundesjustizministerium im Mai geeinigt hatte. Eine Ablehnung des Begehrs, die Ratsposition zur Disposition zu stellen, hätte daher laut FFII nur durch einen Mehrheitsbeschluss der EU-Mitglieder erfolgen dürfen. Ein Dorn im Auge ist dem Verein auch, dass andere Regierungsvertreter wie Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement trotz der Beschlüsse ihrer Parlamente "vergaßen", eine Streichung der Richtlinie von der Liste der sofort zu verabschiedenden Punkte zu beantragen. Dies werfe einen dunklen Schatten über die zur Abstimmung stehende europäische Verfassung, die dem Rat noch mehr Macht verleihen soll.
Scharfe Worte muss sich die Bundesregierung auch von Günter Krings anhören. Der Software- und Medienexperte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag spricht von einem "schwarzer Tag für den deutschen Mittelstand". Clement gefährde "Arbeitsplätze in der deutschen Softwarebranche" und erweise sich "als Chancentod für eine der letzten Wachstumsbranchen". Dabei habe seine Amtskollegin Zypries Ende des vergangenen Jahres noch angekündigt, man werde "auch die inzwischen formulierte Position des Deutschen Bundestages in die Debatte auf Ratsebene einbringen". Die Entscheidung in Brüssel verunsichert laut Krings die IT-Branche und "trägt nicht dazu bei, ein positives Investitionsklima zu schaffen". Auf einer Linie mit der Union finden sich überraschenderweise auch die Globalisierungskritiker von Attac wieder: "Die Bundesregierung ignoriert Mehrheitsentscheidungen", schimpft Julian Finn von der AG Wissensallmende. Positionen würden offenbar unter dem Einfluss der starken Industrie-Lobby "mit allen Mitteln bis an die Grenze der Legalität durchgeboxt". Dies verstärke die Politik- und EU-Verdrossenheit der Menschen.
Jörg Tauss, forschungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erinnert dagegen daran, dass das Kind schon im Mai in den Brunnen gefallen sei. Er zeigte sich erleichtert, dass die "Hängepartie" im EU-Rat ein Ende habe. Sein Blick wendet sich nun auf das EU-Parlament, dass in der anstehenden 2. Lesung "hoffentlich seinen Beschlüssen aus der 1. Lesung weitgehend treu bleibt". Die Europa-Abgeordneten hatten im September 2003 eine Position formuliert, die reinen Softwarepatenten im Gegensatz zur Ratslinie einen Riegel vorschiebt. In einem sich eventuell anschließenden Vermittlungsverfahren mit dem Ministergremium sähe Tauss zudem Zypries endgültig in der Pflicht, die dem EU-Parlament nahe stehende Haltung des Bundestags in Brüssel mit zu vertreten.
Auch in Dänemark ist die Empörung über den halbherzig umgesetzten dortigen Parlamentsbeschluss groß. "Es ist ein Skandal", sagt Ole Tange aus dem Vorstand des dänischen "IT-Politikverbands". Er ruft "alle politischen Parteien, die eine demokratische EU wollen," auf, "die Annullierung der Annahme der Richtlinie zu verlangen." Drastisch führt zudem Georg Greve, Präsident der Free Software Foundation Europe (FSFE), in einem offenen Brief an den Städteverbund Eurocities die befürchteten Folgen der Ratsposition auf: Angesichts der zu erwartenden Lizenzkosten würden "viele Entwickler und Firmen" außer Stande sein, "solchen Ansprüchen nachzukommen und aus dem Geschäft aussteigen. Steuerzahler werden zu Sozialhilfeempfängern. Und schließlich werden die Preise der übrig gebliebenen Softwarefirmen ansteigen, weil sie Ihre Ausgaben für Softwarepatente refinanzieren müssen und geringerer Wettbewerb herrscht".
Industrieverbände stärken der luxemburgischen Ratspräsidentschaft für ihre entschiedene Haltung im Wettbewerbsrat den Rücken. Hugo Lueders, EU-Lobbyingchef der in Chicago beheimateten Computing Technology Industry Association (CompTIA), begrüßte die Absegnung der Ratsposition als "Meilenstein", mit dem der Fortschritt bei technologischen Innovationen in Europa beflügelt werde. Lob kommt ferner vom Branchenverband EICTA, der die Position Europas als "führender globaler Innovationsmotor" sowie "Arbeitsplätze, den Technologietransfer und den Wissensaustausch" gesichert sieht. EICTA gehören Konzerne wie IBM, Microsoft, Nokia und Siemens an.
Im EU-Parlament wird sich noch am heutigen Abend der Rechtsausschuss erneut mit der Softwarepatentrichtlinie befassen. Die Abgeordneten müssen dabei zunächst entscheiden, ob trotz des Vorgehens der Luxemburger überhaupt ein "Gemeinsamer Standpunkt" des Rates vorliegt. Laut FFII-Vorstand Hartmut Pilch werde die endgültige Bewertung dieser Frage eventuell der Europäische Gerichtshof treffen müssen. Für ihn geht es in dem Streit längst auch prinzipiell um die Rechte und Grenzen der einzelnen EU-Gremien bei der Umsetzung von EU-Zielen. Pilch wörtlich: "Wenn wir die in diesem Fall nicht klar aufzeigen können, steht uns noch viel Ungemach ins Haus, nicht nur von Seiten des Patentwesens."
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/57163
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Preisfrage: Wer hält mehr Patente? M§ oder IB/\/\?
Ich halte auch zweitgenanntes für einen Wolf im Schafspeltz, der "nur aus Sorge um Linux" alles patentieren, was nicht Niet und Nagelfest ist. Als Alibi haben sie einige Patente unter die GNU gestellt, aber das ist ein Tropfen auf den heißen Stein.
Traurig nur das die K.O.R.R.U.P.T.I.O.N mal wieder über die D.E.M.O.K.R.A.T.I.E gesiegt hat. Anders ist das gesammte Verfahren nicht zu erklären. Mal schauen wann wir dann noch den Digital Millenium Copyrights Act von der EU aufgezwungen bekommen.
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Ich habe mich gerade mal näher mit dem Thema befasst und mußte feststellen, daß das Thema Softwarepatentierung eine ungeheure Flut von ProtestThreads bei Heise und ähnlichen Foren ausgelöst hat. Eine der besten möchte ich euch nicht enthalten, da es sich hierbei auch um meine Meinung handelt:
Das Forum der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wurde heute wegen einer Patentverletzung durch die eingesetzte OpenSource-Software namens "phpBB" geschlossen. Vorausgegangen war diesem Ereignis die Zustimmung des SPD-"Super"ministers Clement zu einem Beschluss des EU-Wettbewerbsrats, Software nun endlich patentierbar zu machen.
Zu den Hintergründen erklärte der Geschäftsführer der US-amerikanischen Firma Pat-Rights: "Respekt vor Geistigem Eigentum ist außerordentlich wichtig. Aus diesem Grund haben wir alle unsere Softwareentwickler schon vor über drei Jahren gefeuert und durch Juristen ersetzt, um unser Geistiges Eigentum wirksam vor den Krallen stehlender OpenSource-Entwickler aus Europa zu schützen. Nachdem nun endlich auch in Europa Geistiges Eigentum wieder schützbar ist, können wir unsere Abmahnwelle auf den alten Kontinent ausdehnen. Es kann nicht angehen, dass jeder einfach so eine Software ins Internet stellen darf, die einen Button erhält, welcher es ermöglicht, Meinungsäußerungen von einem entfernten Rechner durch einen Mausklick auf einen Server zu übertragen. Diese technisch erfinderische Leistung haben wir uns nämlich patentieren lassen."
Konfrontiert mit der Tatsache, dass er vor seiner Zustimmung zu dem umstrittenen Beschluss vor derartigen Konsequenzen gewarnt worden sei, erklärte Clement, dass man manchmal eben Prioritäten setzen müsse. "Geistiges Eigentum ist außerordentlich wichtig. Das hat mir Bill Gates gesagt, als er mich letzte Woche zum privaten Abendessen einlud. Derartige Kollateralschäden sind nun mal unvermeidlich. Schließlich sind wir ja auch nur Menschen."
Hinter vorgehaltener Hand wird unterdessen gemunkelt, dass auch die Übersetzungen der Ratsbeschlüsse in die zahlreichen Amtssprachen Europas nun nicht mehr wie gewohnt verteilt werden können. Die japanische Interessengemeinschaft kündigte nämlich bereits an, ihr vier Jahre altes Patent auf die "Verteilung multilingualer Schriftstücke über ein Netzwerk" nun verwerten zu wollen. "Nachdem die Weichen gestellt sind, steht einer umfassenden Patentverwertung nichts mehr im Wege. Noch vor drei Tagen wäre der öffentliche Rummel zu groß gewesen und hätte den Beschluss möglicherweise gefährdet. Jetzt können wir endlich handeln. Unser Geistiges Eigentum lassen wir uns nicht stehlen", sagte Zocki Nepp, Vorstandssprecher der Interessengemeinschaft aus dem Land der aufgehenden Sonne.
Erste Vermutungen, dem Beschluss sei nicht nur ein ungeheuerliches Lobbyismusgeschrei aus Redmond, sondern auch die eine oder andere geldwerte Leistung für die Abstimmenden vorausgegangen, wurden mit einem Hinweis auf das Urheberrecht gekontert. Dazu erklärte "Justiz"ministerin Zypries: "Meine Kontoauszüge waren auf einer kopiergeschützten CD untergebracht. Der Journalist, der sie entdeckt und an die Öffentlichkeit gebracht hat, hat sich durch das Knacken dieser wirksamen Zugangskontrolle eines Verstoßes gegen den 'Zweiten Korb' des Urheberrechtsgesetzes schuldig gemacht. Somit dürfen diese Beweismittel im neuen Korruptions-Untersuchungsausschuss nicht gegen mich verwendet werden. Ich klebe an meinem Sessel."
Weiterhin wurde bekannt, dass alleine in den ersten drei Stunden nach dem Bekanntwerden des Beschlusses 700 Sharewareautoren umgehend Sozialhilfe beantragten. "Die Bundesregierung hat heute meine Existenz zerstört. Ein Rechtsgutachten für jedes meiner Softwareprodukte kann ich mir nicht leisten, damit sich meine Frau und meine Kinder nicht von Wasser und Brot ernähren müssen. Ein Verletzungsverfahren kann ich mir ebenfalls nicht leisten, da müsste ich mein Haus verkaufen und so lange auf der Straße leben, bis die Sache geklärt ist. Ich werde mich als Straßenkehrer bei der Stadt bewerben", sagte ein anonymer Sharewareautor. Zypries weiß von allem nichts: "Ein Softwarepatent kostet doch nur 60 Euro, und jetzt lasst mich in Ruhe, Bill Gates hat mich zum Essen eingeladen."
In letzter Minute wurde aus unterrichteten Kreisen bekannt, dass bei Siemens überraschend ein Aufsichtsratsposten frei geworden sei, welcher nun dem "Super"minister angeboten werde. "Clement ist einfach super. Wer sich so super benimmt, der muss belohnt werden. Leistung muss sich wieder lohnen. Dank Softwarepatenten werden unsere erfinderischen Leistungen wieder geschützt, im Gegensatz wird Clement von uns vor dem Volk geschützt. Clement hat Leistung erbracht und wird belohnt. Wer interessiert sich schon für den Willen des Volkes? So ein Aufsichtsratsposten ist doch viel attraktiver", hieß es in der Presseerklärung des Unternehmens.
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Und wer die "Ironie" nicht erkannt hat:
IHR SEID DIE ÜBELSTEN VERSAGER DIESES PLANETEN. IHR SITZT IN EUREN SESSELN UND LASST EINEN BESCHLUSS DURCHGEHEN, DER SHAREWAREENTWICKLER FÜR IHRE SELBSTÄNDIG ERWERBSTÄTIGE ARBEIT BESTRAFT. IHR LABERT VON BÜROKRATE- UND SUBVENTIONSABBAU UND FÜHRT NEUE BÜROKRATIE UND SUBVENTIONEN EIN. SOFTWAREPATENTE SIND SUBVENTIONEN FÜR DIE GANZ GROßEN.
ICH HABE EUCH GEWÄHLT. ICH WERDE EUCH NIE WIEDER WÄHLEN. ICH HABE EUCH IN DISKUSSIONEN GEGENÜBER DER ENTTÄUSCHUNG MEINER BEKANNTEN VON EURER POLITIK VERTEIDIGT. ICH WERDE EUCH NIE WIEDER VERTEIDIGEN. IHR SEID VERSAGER UND ICH VERACHTE EUER VERSAGERTUM UND EURE LOBBYISTENHÖRIGKEIT. EUER AMTSEID WAR EIN MEINEID UND EINE DREISTE LÜGE. ICH WILL VON EUCH NICHTS MEHR WISSEN. IHR SEID ALLE GLEICH. ALLE GLEICH VERLOREN. MACHT DOCH WAS IHR WOLLT.
http://forum.spdfraktion.de/viewtopic.php?t=5089&sid=221746af266080a779432070ba0c191f
Ich glaube diesmal sind sie wohl doch zu weit gegangen. Der Glaube an die Politik und die demokratischen Werte hat gestern zumindest bei Computerfachleuten und Interessierten gewaltig gelitten.
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Das ist anscheinend der Ort, wo man Protest und Entrüstung abladen könnte.
Ich bezweifle allerdings, dass das irgendein Entscheidungsträger wahrnimmt, denn gegen Ignoranz, Skrupellosigkeit und Menschenverachtung ist kein Kraut gewachsen.
Die meisten der Grosskopferten machen nicht den Eindruck, als ob sie überhaupt noch aus ihrem Wahn zu retten wären.
Total losgelöst von der Erde...
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Die Kampagne NoSoftwarePatents.com hat am heutigen Donnerstag Ergebnisse einer Teilauswertung (PDF) der umstrittenen Umfrage zu Softwarepatenten vorgelegt, die das Bundeswirtschaftsministerium ursprünglich initiierte. Demnach herrschen insbesondere im Mittelstand große Ängste vor einer Flut an Trivialpatenten im Zusammenhang mit der geplanten EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" und vor den potenziellen Folgen für den Wettbewerb. So artikulierten 61,2 Prozent der Einsender ausdrücklich Sorgen über Gefährdung ihrer Existenz durch Softwarepatente. Hauptsächlich fürchten die Teilnehmer die hohen Kosten von Patentrechtsstreitigkeiten und die Folgen eines gerichtlich verfügten Verbots zur Vermarktung von Produkten nebst etwaiger Schadensersatzansprüche. Manche halten bereits bei einer Klageandrohung den Gang zum Insolvenzrichter für erforderlich.
Die Umfrageteilnehmer, die sich nach eigenen Angaben zu gut 60 Prozent "gut" oder "sehr gut" mit dem heißen Eisen der Wirtschafts- und Rechtspolitik auskennen und teils sogar die Nummern besonders bedrohlich wirkender europäischer Patente nannten, sehen vor allem ihre normale Entwicklerpraxis gefährdet. Angesichts der Breite, Vielzahl und Verklausulierung der bereits vom Europäischen Patentamt auf Grund einer Dehnung der rechtlichen Voraussetzungen gewährten Softwarepatente rechnen viele damit, mögliche Verletzungen von Schutzansprüchen mit den vorhandenen Ressourcen und bestehenden Kenntnissen nicht hinreichend ausschließen zu können. Eine solche Patentrecherche trauen sich nur 6,3 Prozent der Einsender qualitativ zu. Über die Hälfte weist darauf hin, rein quantitativ überfordert zu sein. 88,6 Prozent der Einsender gehen davon aus, dass die "Verletzung" von Softwarepatenten im Allgemeinen eine "unverschuldete Konsequenz eigener Entwicklungstätigkeit" sei.
Auf Grund der mit Softwarepatenten verbundenen Mehrkosten bei der Recherche, der Anlage eigener Patentportfolios zur Verteidigung, bei Rückstellungen für Streitigkeiten oder durch Lizenzgebühren rechnen 94 Prozent der Teilnehmer mit einer Einschränkung des Wettbewerbs im Softwaremarkt. Die Notwendigkeit für eine Richtlinie sehen die Teilnehmer kaum: Nur 7,6 Prozent erwarten sich Vorteile im Wettbewerb von einer europaweiten Harmonisierung. Ein großer Teil knüpft dies aber ausdrücklich daran, dass damit der gegenwärtigen Praxis des Patentwesens Einhalt geboten würde.
Für Günter Krings, den Experten für Fragen des geistigen Eigentums der Unionsfraktion im Bundestags, machen die Ergebnisse deutlich, dass "Softwarepatente Gift für die wirtschaftliche Entwicklung der mittelständischen IT-Wirtschaft sind". Nach der Auswertung eines Teils der Fragebögen lasse sich auch erahnen, warum das Wirtschaftsministerium als Auftraggeber der Umfrage und der damit verbundenen Studie eine Veröffentlichung der Resultate abgelehnt habe. Schließlich werde damit der Regierungslinie "Pro Softwarepatente" die rote Karte gezeigt.
Im Hause von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement erhoffte man sich zunächst Aufschlüsse durch die Studie insbesondere über die Auswirkungen von Softwarepatenten auf die Interoperabilität im Computersektor. Gezielt wollten die Beamten damit auch auf die laufenden Verhandlungen über die Brüsseler Richtlinie Einfluss nehmen. Nach Kritik des Branchenverbands Bitkom, der sich unter anderem an der "tendenziösen Wortwahl" der Umfrage rieb, distanzierte sich der damalige Staatssekretär Alfred Tacke deutlich von dem Vorhaben. Er sorgte dafür, dass die Ergebnisse der Studie, über deren Kosten nichts bekannt ist, rasch in der Versenkung verschwanden. Daraufhin sprang NoSoftwarePatents.com in die Bresche und bat die Umfrageteilnehmer, der Kampagne die Fragebögen zur Auswertung zu überlassen.
Von den gut 1400 ursprünglichen Teilnehmern folgten 330, also etwa 25 Prozent, dem Angebot der Kampagne. 52,7 Prozent davon gaben an, ein bis vier Mitarbeiter zu beschäftigen. 11 Prozent haben mehr als 50, einzelne sogar mehr als 1000 Angestellte. Florian Müller, der Leiter der Initiative, will mit dem Material nun vor allem deutsche EU-Parlamentarier für die anstehende 2. Lesung der Richtlinie in den nächsten Monaten munitionieren. Eine Auswertung aller Einsendungen durch die Bundesregierung wäre ihm zwar lieber gewesen, aber mit gravierenden Abweichungen von den jetzigen Erkenntnissen sei seiner Ansicht nach nicht zu rechnen. Das Wirtschaftsministerium selbst versucht momentan, die erneut deutlich zu Tage getretenen Sorgen der Mittelständler herunterzuspielen.
Eine Neuausrichtung in Sachen Softwarepatenten bahnt sich derweil bei der Gesellschaft für Informatik (GI) an, deren Führung bislang Computerprogramme als Teil der Technik ansah und diese daher von einem Patentschutz nicht ausgeschlossen sehen wollte. Das kürzlich neu gewählte Präsidium stellte aber jüngst fest, "dass die GI-Stellungnahme zur Patentierung von Software aus dem Jahr 2001 der Überarbeitung bedarf und sich bereits in Überarbeitung befindet". Als Vorbild sieht die Vereinsspitze dabei den einstimmigen Beschluss des Bundestags, mit dem die Parlamentarier die Patentierbarkeit von Software "effektiv begrenzen" wollen. Bis Ende März soll ein überarbeitetes Papier vorliegen.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/57615
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Der Freiburger Rechtsanwalt und Diplom-Physiker Jürgen Siepmann hat schwere Vorwürfe gegen das umstrittene Zustandekommen des "Gemeinsamen Standpunkts" des EU-Rates zur geplanten Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" erhoben. Gegenüber dem Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) erklärte der Experte, dass der Beschluss der Minister vor zwei Wochen im Wettbewerbsrat schon allein auf Grund eines Verfahrensfehlers als "unwirksam" zu betrachten sei. Das EU-Parlament hat ähnliche Fragen aufgeworfen und prüft bislang noch die Gültigkeit des Ratsbeschlusses.
Seine Auffassung macht Siepmann daran fest, dass der dänische Wirtschaftsminister Bendt Bendtsen zumindest halbherzig auf der entscheidenden Ratssitzung erklärte, dass Dänemark die Richtlinie als "B-Punkt" behandelt wissen wolle, also eine neue Verhandlung der wackeligen Ministerposition vom Mai im Gegensatz zum reinen Abnicken des Standpunkts als "A-Punkt" wünsche. Die Luxemburger Ratspräsidentschaft hätte demnach laut Siepmann gemäß der Geschäftsordnung des Rates Bendtsen darüber aufklären müssen, "dass im Falle eines Antrags von Dänemark der A-Punkt abgesetzt wird, es sei denn, dass der gesamte Rat anders entscheidet". Stattdessen erklärte der Luxemburger Wirtschaftsminister Jeannot Krecké nach einem kurzen Geplänkel mit seinem niederländischen Kollegen bei abgeschalteten Mikrofonen, dass er keine Mehrheit für eine erneute Aussprache über den Tagesordnungspunkt erkennen könne und die Ratsposition damit offiziell angenommen sei.
Kritik übt der auch für den Linux-Verband tätige Rechtsanwalt ferner an Bendtsens zögerlicher Umsetzung der Weisung aus dem dänischen Parlament, sich dem Durchwinken des Standpunkts in den Weg zu stellen. Der Wirtschaftsminister aus Kopenhagen hatte seinem vorgebrachten Einwand nämlich rasch hinzugefügt, dass er "der formalen Annahme des Punktes nicht im Wege stehen" werde. Die von Bendtsen vorgebrachte Entschuldigung, er habe mit einem sozialdemokratischen Mitglied des zuständigen Parlamentsausschusses Rücksprache gehalten, sei dagegen "vollkommen unglaubwürdig".
Das ganze Vorgehen auf der Sitzung erinnert Siepmann an ein "politisches Schmierentheater", um gegenüber der Öffentlichkeit den falschen Eindruck zu erwecken, Bendtsen habe alles Menschenmögliche getan. Hätte ein Vertreter Deutschlands entsprechend einer amtlichen Weisung zuwider gehandelt, hätte er sich strafbar gemacht. Der Auftrag des Bundestags an die Regierung in Berlin, sich in Brüssel nicht mehr für die Ratsposition einzusetzen, war allerdings weniger konkret gefasst als sein dänisches Pendant. Zudem können die Abgeordneten hierzulande Regierungsvertretern keine wirklich bindenden Weisungen erteilen. Insgesamt beklagt Siepmann, dass die Parlamente immer bedeutungsloser würden und gerade in Brüssel wenig zu melden hätten. Die nationalen Volksvertretungen müssten daher "den Spieß umdrehen und durch geeignete Gesetze dafür sorgen, dass sie Einfluss auf das europäische Recht bekommen und auch die Rechte des Europaparlaments stärken".
Die Proteste aus dem Unternehmensumfeld gegen die EU-Richtlinie in ihrer jetzigen Form wachsen ebenfalls. So hat sich nun auch in Niedersachsen eine mittelständische Initiative gegen die Patentierbarkeit von Software gegründet. Vergleichbare Gruppierungen gibt es bereits in Hamburg und Schleswig-Holstein. Die Vereinigung, der sich Firmen durch die Unterzeichnung einer Erklärung anschließen können, will die Kräfte von Unternehmern bündeln, die sich durch den Ministerratsentwurf in ihrer Existenz gefährdet sehen. "Die aktuelle Situation vor der zweiten Lesung im EU-Parlament bietet eine der letzten Möglichkeiten, das Ruder herumzureißen und eine sinnvolle Lösung zu finden", warnt der Gründer der Initiative, Dirk Hillbrecht. Statt ihre Zeit für PR-Veranstaltungen wie den Job-Gipfel einzusetzen, redet sein Hamburger Kollege Johannes Sommer der Bundesregierung ins Gewissen, solle sie lieber die von Softwarepatenten bedrohten Arbeitsplätze im bislang florierenden mittelständischen IT-Bereich erhalten.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/57824
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In Brüssel hat die Hochkampfzeit rund um die Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" begonnen. Bis zur 2. Lesung im EU-Parlament, die Anfang Juli stattfinden soll, reiht sich ein Lobbytermin an den nächsten. Die European Internet Foundation lädt für den 24. Mai zu einer "Frühstücksdiskussion" mit Softwarepatentbefürwortern. Die Gegner treffen sich auf der Konferenz des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) am 1. Juni und tags darauf bei einer Veranstaltung der Grünen mit Richard Stallman, dem Pionier der freien Softwarebewegung. Eine Anhörung im Rechtsausschuss des EU-Parlamentes ist für den 23. Mai angesetzt.
Die Qual der Wahl bei der entscheidenden Abstimmung ist groß: Gut 220 Anträge haben Abgeordnete eingebracht, mit denen sie sich für deutliche Änderungen am Vorschlag des EU-Rates aussprechen. Die meisten davon halten am Ergebnis der 1. Lesung statt, in der die Parlamentarier reinen Softwarepatenten eine klare Absage erteilt haben. Aber um ins Gewicht zu fallen, müssen Änderungsvorschläge eine absolute Mehrheit erhalten. Jede Enthaltung oder nicht abgegebene Stimme zählt für die Ratsversion. Das Ergebnis ist noch offen, da viele Abgeordnete erst im Sommer 2004 ins Parlament eingezogen sind und die 1. Lesung nicht mitgemacht haben. Dementsprechend hoch sind die Lobbybemühungen.
Im Lager der Befürworter der Ratslinie verschafft sich verstärkt der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) Gehör. Seit der Hannover Messe kämpft dessen Führungsriege für einen starken Patentschutz, wofür ihr die FAZ gerade viel Platz eingeräumt hat. "Konsequenzen bis hin zur Gefährdung von Menschenleben" und "Milliardenverluste" werden dort prognostiziert, falls die Parlamentarier an ihrer softwarepatentkritischen Haltung festhalten und statt geschützter proprietärer Entwicklungen Open Source weiter um sich greife.
Mit Gunther Kegel war am gestrigen Donnerstag ein ZVEI-Vorstandsmitglied auch bei einer Anhörung der CDU im Landtag von Baden-Württemberg zu Softwarepatenten vertreten. Dorothee Belz aus der Geschäftsführung von Microsoft Deutschland plädierte dort ebenfalls für die Ratsversion der Richtlinie. "Alle im Plenum waren aber gegen Softwarepatente", erklärte Kurt Jaeger gegenüber heise online, der als Telekommunikationsexperte des DIHK auf dem Podium saß. Etwa 100 Mittelständler seien versammelt gewesen, die längst davon genervt seien, dass die Politik überhaupt noch an der Richtlinie feile. Für Jaeger ist klar: Nur eine Ablehnung des Gesetzgebungsvorschlags oder seine "signifikante Verbesserung" kommt für die Millionen europäischen kleineren und mittleren Unternehmen in Frage. Von denen halte nur "ein marginaler Bruchteil Patente", während ihre Gesamtheit von der Innovationsabnahme durch die sich abzeichnende Konzentration im Softwaremarkt und die Verteuerung der Herstellung bedroht wäre.
"Es ist darauf zu achten, dass mittelständische Unternehmen weiterhin erfolgreich arbeiten können", zog der EU-Abgeordnete Kurt Lauk (CDU) als Fazit aus der von ihm angestoßenen Veranstaltung. Wo genau die deutschen Christdemokraten ihr Kreuzchen machen werden im Juli, wissen diese aber größtenteils noch nicht. Wenn die Unternehmen wollten, dass gewisse Änderungen das Rennen machen, sollten sie die Abgeordneten direkt ansprechen, gab der EU-Parlamentarier Rainer Wieland in Stuttgart zu verstehen. E-Mails könne man rascher löschen, sagte er in Richtung einer internetbasierten Lobbykampagne von Campact, die Mitte der Woche bereits auf 2400 Teilnehmer verwies.
Die Initiative hessischer Unternehmen gegen Patentierbarkeit von Software versucht den 97 deutschen EU-Abgeordneten mit eigener Homepage derweil anhand der eigenen Betroffenheit die Auswirkungen der Ratslinie vor Augen zu führen. Im Rahmen des Tests "Patentes Web" fand sie heraus, dass 77 der Webpräsenzen der Parlamentarier wahrscheinlich mindestens zwei von zehn für den Check herangezogener Patente verwenden, die beim Europäischen Patentamt eingereicht wurden. Auch die Abgeordneten würden demnach an Lizenzkosten für die "trivialen Patente" kaum herumkommen.
Auch neu hinzugekommene Lobbyisten sorgen für Zuspitzungen. So hat die erst kürzlich gegründete Berliner Gesellschaft Emcita (European Media, Communication and Information Technology Association) gerade die Mitglieder des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) angeschrieben und zur Palastrevolte aufgefordert. Als der BVDW noch dmmv hieß (Deutscher Multimediaverband), stärkte er dem EU-Parlament nach der 1. Lesung den Rücken. Seit "der Wahl von Gregory Blepp (The SCO Group) zum Vorsitzenden der BVDW-Fachgruppe Softwareindustrie", habe sich aber eine Kehrtwende hin zur Befürwortung der Ratsversion vollzogen, konstatiert die Emcita. Sollte sich diese Fassung durchsetzen, "können Sie in Zukunft regelmäßig mit Verletzungsverfahren von Patentinhabern rechnen".
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/59531
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Microsoft hat am 17. Mai vom US Patent and Trademark Office zehn Patente zuerkannt bekommen. Darunter befinden sich beispielsweise Patente für Erweiterungen objektorientierter Programmiersprachen, Methoden zur Synchronisierung von Sicherheits-Deskriptoren oder ein System zur Erkennung roter Augen in einem Bild.
Auch ein Patent mit mit dem Titel "Addresses as objects for email messages" ist unter den neu zugeteilten Patenten. Mit dieser Technik ist es laut Beschreibung möglich, beispielsweise eine E-Mail-Adresse mit einfachen Mittel einer Kontakliste hinzuzufügen oder in die Zwischenablage zu kopieren. Bei den anderen Patenten geht es etwa um den Einsatz von Proxy-Servern bei drahtlosen Geräten, um "Subpixel-Rendering" oder um Netzwerktechnik.
Derzeit befindet sich Microsoft laut Medienberichten in rund 35 Patentrechtsstreitigkeiten. In einem aktuellen Rechtsstreit geht es um den Einsatz einer Technik, die den Datenaustausch zwischen Microsoft Excel und Access ermöglicht. Der guatemaltekische Entwickler Armando Amado behauptet, den Redmondern die Technik im Jahr 1992 angeboten zu haben. Er ist vor Gericht gegangen, da Microsoft ihm die -- patentierte -- Technik nicht abgekauft habe, aber sie dennoch für Access eingesetzt habe. Microsoft wiederum behauptet, bereits drei Jahre vor Amados Angebot selbst mit der Entwicklung einer eigenen Technik begonnen zu haben.
Quelle : www.heise.de
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Waaas?
Das Rote-Augen-Thema beherrscht schon ewig lange nahezu jede Bildbearbeitung, das Kopieren einer E-Mail-Adresse in ein Adressbuch / eine Kontakte-Liste macht jedes mir bekannte E-Mail-Programm 'mal so nebenbei, meist per Rechts-Klick. Dabei könnte das Zeichen @ durchaus hilfreich sein, Anfang und Ende der Kette mögen an Leerzeichen (oder Zeilen-/Absatzwechsel, Textanfang oder -ende oder < und >) erkannt werden. Genial, was?
Das wollen die laut Patentschrift schon in 2000 erkannt haben ??? US6895426: Addresses as objects for email messages
Assignee: Microsoft Corporation, Redmond, WA, United States of
America
Published / Filed: 2005-05-17 / 2000-10-17
Application Number: US2000000690426
Priority Number: 2000-10-17 US2000000690426
Hat M§ eigentlich auch das Rad, den elektrischen Strom, den Computer und diesen ganzen Planeten erfunden oder ist da jemand vom wilden Affen gebissen worden ???
Dinge des täglichen Gebrauchs können meines Wissens nicht nachträglich patentiert werden, ich hoffe sehr, jemand ficht diesen Mist an!!!
Die Mädelz vom US Patent and Trademark Office sollten vielleicht auch einmal kompetente Hilfe in Anspruch nehmen, z.B. vom nächsten guten Psychiater, 'mal ausnüchtern und eventuell selbst zu denken anfangen...
Bill Gates ist nicht der Herr, Schöpfer oder Manitu ::)
In meinen Augen ist das Ganze nichts als ein erneuter hinterhältiger Angriff auf die Freeware- und OpenSource-Welt! Wer für seinen überteuerten, fehlerhaften und unsicheren Kram keine guten Verkaufs-Argumente mehr hat, muss wohl zu solchen Mitteln greifen... >:(
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In einem heise online vorliegenden Schreiben hat sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im endlosen Streit um die Softwarepatentrichtlinie am heutigen Donnerstag überraschend im Vorfeld der 2. Lesung an die deutschen Mitglieder des EU-Parlamentes gewandt. In dem Brief verteidigt die SPD-Politikerin weitgehend den umkämpften und nur mit Müh und Not formell verabschiedeten Vorschlag des EU-Rates und bestätigt damit nun auch offiziell die bereits bekannt gewordene Linie ihrer Beamten im Vorfeld weiterer Verhandlungsrunden der Minister mit dem Parlament in Brüssel. Laut Zypries bekräftigt der "Gemeinsame Standpunkt" des Rates allein "die in Deutschland und fast ganz Europa geltende Rechtslage", unter der etwa bereits Warenkörbe für Webshops patentiert sind. Die Ratslinie sehe "trotz vieler anders lautenden Behauptungen auch keine Ausweitung der Patentierungsmöglichkeiten" vor, schreibt Zypries
Die Vorlage des EU-Parlaments aus der 1. Lesung, mit der die Abgeordneten reinen Softwarepatenten und einer Flut trivialer Schutzansprüche Tür und Tor einen effektiven Riegel vorschieben wollten, hält Zypries dagegen nicht für akzeptabel. Damit "wären umfangreiche Technikgebiete von der Patentierbarkeit ausgenommen worden", schreibt die Justizministerin im Tenor der Stellungnahmen von Verbänden wie der EICTA, dem ZVEI oder der BSA. "Dies hätte nach meiner Ansicht erhebliche negative Konsequenzen für weite Bereiche der deutschen Wirtschaft, die etwa ein Drittel aller europäischen Anmeldungen beim Europäischen Patentamt vornimmt, und die in diesen Bereichen tätigen hochqualifizierten Beschäftigten". Trotz der hohen Patentaktivitäten, merkt Zypries ferner an, habe sich auch der Open-Source-Bereich prächtig entwickelt.
Die Abgeordneten bittet die Ministerin, ihre umfassenden Änderungsvorschläge wieder wegzupacken und stattdessen das Ratspapier durchzuwinken. Dieses stelle bereits "einen ausgewogenen und interessensgerechten Kompromiss dar" -- was bei der entscheidenden Ministersitzung im März zahlreiche Regierungen jedoch ganz anders sahen. Zypries wendet sich damit auch offen gegen den einstimmigen Beschluss des Bundestags, der die Bundesregierung zur Unterstützung der Linie des EU-Parlaments aus der 1. Lesung auffordert.
Ganz außen vor will die Justizministerin die Empfehlung des Bundestags aber nicht lassen, da die Ratsvorlage ihrer Ansicht nach in zwei Punkten noch "optimiert" werden könnte. So wäre es denkbar, drückt sich Zypries vorsichtig aus, den im Richtlinienentwurf enthaltenen Begriff des "technischen Beitrags" noch präziser einzugrenzen. Hier bringt die Ministerin doch noch die vom Bundestag geforderte Klarstellung mithilfe des Bezugs auf die Auswirkungen auf die "Naturkräfte" ins Spiel, auch wenn sie ganz allgemein nur von der "in der Praxis bewährten Definition" des Bundesgerichtshofs spricht. Just gegen diese hatten sich ihre Beamten bei Hinterzimmergesprächen in Brüssel jedoch auch schon ausgesprochen. In der zweiten Hauptstreitfrage der Interoperabilität setzt Zypries allein auf ein Zwangslizenzmodell, das Experten angesichts der Standardisierungskriege im Softwarebereich aber als zu schwach auf der Brust erscheint. Dass die Ratslinie Ansprüche auf Softwareprogramme und Datenverarbeitungsverfahren zulässt, thematisiert die Ministerin nicht.
Neue Lobbymethoden der BSA, die vor allem die Interessen von Konzernen wie Apple, IBM, Microsoft oder SAP vertritt, haben derweil Unmut selbst in den Reihen von Patentanwälten ausgelöst. So beschwerte sich mit Alex Thurgood gerade ein Vertreter dieser Zunft auf einer Mailingliste, dass er und seine Kollegen jetzt schon Postkarten von der Lobbyvereinigung mit Slogans erhalten würden, die bei einer Ablehnung des Ratsvorschlags etwa vor den "negativen Auswirkungen auf unsere Kinder" warnen würden. Zugleich ergehe die Aufforderung, diese Benachrichtigungen im eigenen Namen an die EU-Kommission oder an Parlamentarier zu schicken. Die Ironie an der Geschichte sei, klagt Thurgood, dass man sich damit auf dieselbe "FUD"-Rhetorik (Fear, Uncertainty and Doubt) einlasse, wie sie die Gegner der Richtlinie nach Ansicht des Anwalts verbreiten. Die Softwarepatentkritiker werden in Brüssel momentan sogar beschuldigt, bereits Särge für "abtrünnige" Abgeordnete aufgefahren zu haben. Unabhängige Bestätigungen für derlei Gerüchte gibt es aber nicht.
Mit ihrer aktuellen Kampagne will sich die BSA eine Scheibe von einer Kampagne von attac und Campact abschneiden, die im Netz Textbausteine für Briefe gegen Softwarepatente bereit halten. Dementsprechend hat die Konzernallianz ebenfalls einen Lobby-Baukasten unter dem Motto "Help yourself!" online gestellt. Attac ist aber schon wieder einen Schritt weiter und ruft jetzt zu einer Online-Demo auf, in der Softwarepatentgegner Digitalfotos von sich selbst mit einer persönlichen Note einsenden sollen. Diese werden auf einer gemeinsamen Plattform gesammelt. Inspiriert hat die Globalisierungsgegner wohl die Website Sorry Everybody, auf der US-Bürger sich in Bildern von ihrem wiedergewählten Präsidenten George W. Bush distanzieren.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/60466
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Im Justizausschuss des US-amerikanischen Abgeordnetenhauses ist für heute eine Anhörung zum Patent Act of 2005 angesetzt. Der republikanische Abgeordnete Lamar Smith, der zusammen mit Howard Berman das Gesetz eingebracht hat, will damit den Missbrauch des US-amerikanischen Patentsystems durch "Patent-Trolle" unterbinden. Damit werden jene bezeichnet, die ein Patent anmelden, ohne es jemals anwenden zu wollen und um stattdessen andere Firmen zu verklagen, die eine ähnliche Erfindung machen. Als ein solcher Fall wird der Rechtsstreit zwischen eBay und MercExchange um die "Sofort Kaufen"-Option angeführt.
Das Gesetz soll es Patentinhabern erschweren, gerichtliche Anordnungen zur erwirken, um einen Verkaufsstopp unliebsamer Produkte zu erwirken. Dazu soll es leichter werden, bestehende Patente anzufechten. Das Gesetz wird vom Information Technology Industry Council (ITIC) unterstützt, das Firmen wie eBay repräsentiert. Es beklagt eine zunehmende Zahl von Patentrechtsstreitigkeiten, die beispielsweise in den Jahren 1998 bis 2001 von 1200 auf 2400 jährlich gestiegen seien. Die 32 Mitglieder des ITIC haben vergangenes Jahr 16.537 Patente erworben.
Gegner des Gesetzes sind Pharmazie-Unternehmen. Die Interessenvertretung Pharmaceutical Research and Manufacturers of America (PhRMA) meint, eine Änderung des Patentsystems könne die Geschäftsgrundlage ins Wanken bringen. Pharma-Unternehmen haben ohnehin nicht die gleichen Probleme mit "Patent-Trollen", da die Rezeptur für ein Medikament schwer zu entwickeln ist.
MercExchange-CEO Tom Woolston meint, das Problem des Patent-Missbrauchs werde in der Öffentlichkeit aufgeblasen. Der Patent Act sei nur großen Unternehmen von Vorteil. Der Branchenverband Business Software Alliance befürwortet hingegen den Gesetzentwurf. Er sorge dafür, dass die Qualität der Patente verbessert werde und schütze vor "übertriebenen Rechtsansprüchen".
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Der EU-Rat sieht vorerst keine Chance, sich im Streit über die geplante Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" bereits vor der 2. Lesung Anfang Juli auf eine gemeinsame Linie mit dem EU-Parlament zu einigen. Das geplante so genannte "Trilogverfahren", an dem auch Vertreter der EU-Kommission hätten teilnehmen sollen und mit dessen Hilfe die Direktive noch vor der Sommerpause hätte verabschiedet werden können, ist daher zunächst vom Tisch. Laut eines Briefs der niederländischen Regierung an die Abgeordneten in Den Haag sollen die Kontakte zwischen der Luxemburger Ratspräsidentschaft und den Berichterstattern im EU-Parlament zwar bestehen bleiben. Da auf einem Treffen des Ausschusses der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten (Coreper) vergangene Woche allerdings der Koordinator für die Richtlinie im Abgeordnetenhaus, Michel Rocard, noch auf keine klare Meinungsbildung der Parlamentarier verweisen konnte, wolle man vorerst abwarten.
Gerade weil die nationalen Regierungsvertreter damit momentan keinen weiteren direkten Einfluss auf die Entscheidungsfindung der Parlamentarier nehmen wollen, hat ein Schreiben von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries an sämtliche deutschen EU-Abgeordneten umso größeres Unverständnis ausgelöst. In dem Brief bekräftigt die SPD-Politikerin prinzipiell den nur mühselig formell bestätigten "Gemeinsamen Standpunkt" des Rates zu der umkämpften Richtlinie und greift nur zögernd Empfehlungen aus einem entgegengesetzten Bundestagsbeschluss auf. "Frau Zypries erkennt lediglich 'Optimierungsbedarf' in zwei Punkten. Dagegen liegen dem europäischen Parlament bereits 260 Änderungsanträge vor", ärgern sich der Grünen-Vorsitzende Reinhard Bütikofer und Katja Husen aus dem Bundesvorstand des kleinen Koalitionspartners über die Linie im Justizministerium. "Wenn Patente auf Software in dem Umfang möglich werden, wie es der Rat vorsieht und wie es jetzt auch Frau Zypries will, werden viele kleine innovative Unternehmen in den Ruin getrieben und die Zukunft der deutschen und europäischen IT-Branche gefährdet", beklagen die Grünen. Sie fordern die Bundesregierung auf, die Haltung des Bundestags "endlich zum Maßstab ihrer Arbeit zu machen".
Auch in der Opposition stößt der Brief auf Kritik. Für Rainer Funke, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, dokumentiert Zypries "mit ihrem Verhalten in diesem wirtschafts- und ordnungspolitisch wichtigen Thema einmal mehr, wie wenig diese Bundesregierung vom Mehrheitswillen des Bundestages hält". Die EU-Abgeordneten ruft er auf, sich durch das Schreiben "nicht von ihrer bisherigen Haltung abbringen zu lassen". Günter Krings, Experte für Geistiges Eigentum der CDU/CSU-Fraktion, moniert zudem, dass in dem Brief "der Eindruck erweckt wird, die Rechtspraxis in Deutschland würde sich in dem Ratsrichtlinienentwurf wieder finden. Ohne die Aufnahme einer Technikdefinition gemäß Bundesgerichtshof ist das aber nicht der Fall". Der forschungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Tauss, wandte sich in einer E-Mail ebenfalls besorgt an seine Parteikollegin.
Im Justizministerium ist man sich dagegen eines Faux Pas' nicht bewusst. In der Antwort auf eine Anfrage von Krings schreibt Staatssekretär Alfred Hartenbach, dass keiner der in Brüssel vom Parlament eingebrachten Änderungsanträge die vom Bundestag gestützte "Definition des Bundesgerichtshofes vollständig aufgreift". Einige würden zwar "Teile" davon enthalten, "darunter den Bezug auf die Naturkräfte". Dies führe aber zu "einer nicht gewollten und nicht praktikablen Verkürzung der bewährten Terminologie des Bundesgerichtshofes". Zudem berücksichtige man bei der Beratung der Änderungsvorschläge in Ratskreisen die Entschließung aus dem Bundestag, betont Hartenbach. Ein Protokoll einer entsprechenden Arbeitsgruppensitzung vom 27. Mai deckt diese Ansage für die Vergangenheit aber nur zum Teil. Lob erhält das Ministerium derweil von der Campaign for Creativity: Sie begrüßt ausdrücklich den Vorstoß von Zypries, für das Ratspapier zu werben.
Heftige Reaktionen hat zudem die aktuelle Lobbykampagne der Business Software Alliance (BSA) für die Ratslinie hervorgerufen, die unter anderem Unternehmer und Patentanwälte zur "authentischen" schriftlichen Unterstützung ihrer Politik bei Parlamentariern und Kommissionsmitgliedern bewegen will. Unter dem Aufhänger "das Imperium schlägt zurück" hat die ungarische Vereinigung der Internetnutzer Bilder von der vorgefertigten Postkarten-Initiative veröffentlicht. Sie moniert dabei die "Manipulation der Leser durch die Monopole". Patente in der Software-Industrie seien angesichts der zahlreichen bereits erteilten Trivialansprüche in Europa mit der "Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten von Beton, Holz, Backsteinen und Glas in der Bauwirtschaft" vergleichbar.
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Der Rechtsausschuss des EU-Parlamentes hat am heutigen Montag sein Votum für die Plenarabstimmung am 6. Juli zur umkämpften Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" abgegeben. Zur Abstimmung lag ein Kompromissvorschlag des Berichterstatters Michel Rocard, der die knapp 260 Änderungsanträge zu 17 zusammenfasste und enge Grenzen für die Patentierbarkeit von Software festsetzen wollte. Von den Empfehlungen des französischen Ex-Premiers fanden aber nur wenige eine Mehrheit. "Die Abstimmung ist in einigen Punkten sehr schlecht gelaufen", resümiert Eva Lichtenberger aus Sicht der Grünen. Verwunderlich sei gewesen, dass "selbst die Liberalen für Monopole gestimmt haben". Insgesamt hat sich der Ausschuss der nur knapp offiziell verabschieden Vorgabe des EU-Rates angenähert.
Wie in seinem ersten Papier drängte Rocard etwa darauf, dass zum "Feld der Technologie" gehörende Erfindungen und damit patentierbare Applikationen "den Einsatz kontrollierbarer Naturkräfte erfordern sollen, um vorhersagbare Wirkungen in der physikalischen Welt zu erzielen". Der Vorschlag fiel durch. Stattdessen wird Technik als "angewandte Naturwissenschaft" definiert. Softwarepatentgegner sprechen hier trotzdem von einem tragbaren Ergebnis. "So lassen sich etwa Anwendungen in der medizinischen Diagnose einschließen", erklärt der Gründer der Kampagne NoSoftwarePatents.com, Florian Müller.
Auf Linie der Patentbefürworter läuft die Vorlage fürs Plenum an anderen Drehschrauben. So wollte Rocard klare Ausschlüsse von der Patentierbarkeit von "Algorithmen oder Software" vorgenommen wissen, unabhängig davon, ob diese mit technischen Mechanismen kombiniert werden. Erfindungen wie das ABS-Bremssystem könnten trotzdem patentiert werden, betonte der Sozialist. Stattdessen beließen es die Rechtspolitiker bei der vom Europäischen Patentamt breit ausgelegten Formel aus dem Ratspapier, wonach Computerprogramme nur "als solche" nicht patentiert werden dürfen.
Rocard hatte auch vorgeschlagen, die reine Datenverarbeitung von der Patentierung auszunehmen. Schutzansprüche sollen sich nur auf Erzeugnisse beziehungsweise Produkte beziehen dürfen, nicht aber auf Programme an sich. Andererseits könnte schon die Veröffentlichung oder Distribution eines patentierten Programms als Rechtsverletzung angesehen werden. Dies wollte der Sozialist gesondert verhindern. Die Ausschussmehrheit beließ es dagegen im entscheidenden Artikel 5.2 beim Text der Minister.
Laut Rocards letztem Änderungsantrag sollten die EU-Mitgliedsstaaten ferner den Einsatz patentierter Techniken zur Erreichung von Interoperabilität zwischen unterschiedlichen Computersystemen nicht als Verletzung von Schutzansprüchen ansehen. Durchgesetzt habe sich jedoch eine "maßgeschneiderte Nokia-Version", empört sich Lichtenberger. Vorgesehen sei nur noch, dass "man Lizenzen halbwegs kaufen kann". Auch die vom Rechtsausschuss ins Spiel gebrachte Anlage eines Fonds für mittelständische Unternehmen, die sich die Patentierung bislang nicht leisten können, lehnt die Österreicherin strikt ab: "Das wäre so, als ob man ihnen erst eine runterhaut, aber dann ein Schmerzmittel reicht."
Den Ausschlag gaben die Ausschussmitglieder der christdemokratischen Volkspartei, die lange Zeit gespalten waren. So hatte ihre Schattenberichterstatterin, Piia-Noora Kauppi, zunächst für relativ enge Grenzen der Softwarepatentierbarkeit plädiert. Damit war sie aber gegenüber den entgegengesetzten Ansichten des rechtspolitischen Sprechers der Konservativen, des Deutschen Klaus-Heiner Lehne, ins Hintertreffen geraten. Die Vorentscheidung ist laut Lichtenberger auf "extreme Lobbyarbeit der Patentierfans" mit "verzerrten Informationen" zurückzuführen. Oft sei behauptet worden, dass ohne Patentschutz für Software "niemand mehr etwas erfinden würde in Europa", was den Erkenntnissen der Innovationstheorie widerspreche. Zudem leide die Richtlinie unter dem Ruf eines "Spezialistenthemas", sodass selbsternannte Experten ohne Interesse etwa an Freier Software in mancher Fraktion das Ruder hätten übernehmen können.
Das EU-Parlament wollte vor zwei Jahren in 1. Lesung reinen Softwarepatenten zunächst einen Riegel vorschieben. Damals hatten sich die Abgeordneten im Plenum gegen die Vorlage des Rechtsausschusses entschieden, was Softwarepatentgegner noch hoffen lässt. Bei der 2. Lesung ist aber eine absolute Mehrheit für Änderungen am Ratspapier erforderlich. Schon jeder abwesende Abgeordnete stimmt für das Papier der Minister. Lichtenberger hofft dennoch darauf, dass das Plenum die "Hintertüren" in der Ratslinie schließt. "Wir müssen dafür aber noch viel arbeiten". Sonst erwartet sie eine Bestätigung der "negativen Haltung gegenüber der EU", wonach Brüssel "immer nur für die Großen da ist". Diese würden sich letztlich selbst ins Fleisch schneiden.
Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), der mit über 800 Unterstützern eine "wirtschaftliche Mehrheit" hinter sich sieht, hatte sich für Rocards Kurs ausgesprochen. Laut einem heise online vorliegenden Lobbypapier hegte der Branchenverband EICTA dagegen schwere Bedenken. Die Richtlinie würde "sehr dramatisch" die Pfeiler von dem, was momentan patentiert oder nicht geschützt werden kann, verändern, schlugen die Lobbyisten Alarm, die Konzerne wie IBM, Intel, Microsoft oder Siemens vertreten. Sämtliche "digitale Technologie" wäre vom Patentschutz ausgenommen, so ihre Furcht. Mit dem Ausschluss der Programmansprüche wäre Rechtsverletzern Tür und Tor geöffnet. Der Bezug auf die "Naturkräfte" sei "altmodisch". Unbeabsichtigter oder "perverser" Weise, so EICTA wörtlich, könnten mit Rocards Wortwahl "echte computerimplementierte Erfindungen außerhalb des Bereichs der Richtlinie bleiben", sodass auf sie "normale" Patentierungsregeln anzuwenden seien.
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Vor der entscheidenden 2. Lesung der umkämpften Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" im EU-Parlament Anfang Juli geht es beim Streit um die Frage in die Vollen, wie sich in der EU die gefürchteten "amerikanischen Verhältnisse" verhindern lassen. Auch Verfechter eines breiten Patentschutzes weichen dabei teilweise von ihrer bisherigen Haltung ab, wie sich auf einer Diskussionsveranstaltung des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) am gestrigen Donnerstag in Berlin zeigte. So äußerte sich Michael Ziesemer, Marketingchef der Firmengruppe Endress+Hauser und Vertreter der seit kurzem vehement in der Debatte um die Richtlinie mitmischenden Elektronikindustrie-Lobby ZVEI, überraschend skeptisch über das mit Patenten einhergehende "Gleichgewicht des Schreckens" im Wettbewerb. Sein Unternehmen sei ein gebranntes Kind, führte Ziesemer aus: "Wir sind in den USA verklagt worden. Ich wünsche das niemanden, das hat uns einen zweistelligen Millionenbetrag gekostet."
Die Schlussfolgerung des Vertriebsexperten, der seine Firma mit 6000 Mitarbeitern als mittelständisch ansieht, ist allerdings nicht, gegen den staatlichen Monopolschutz bei Software Sturm zu laufen. Im Gegenteil: Als Ausweg bleibt seiner Ansicht nach nur, auch "hier ein Minenfeld von Patenten anzulegen" und das Wettrüsten im Bereich der "geistigen Eigentumsrechte" voranzutreiben. "Softwarepatente" an sich wolle man natürlich nicht, versicherte Ziesemer, fügte aber hinzu: "Was wir brauchen, ist die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen", etwa für "eingebettete Software in technischen Lösungen". Als Beispiel brachte Ziesemer ein Druckmessgerät mit einem softwaregesteuerten Mikroprozessor aus seinem Haus mit, das "22,4 Millionen Euro Entwicklungskosten" verschlungen und "neun zusätzliche Arbeitsplätze" geschaffen habe. Das weltweit tätige, auf Mess- und Automatisierungstechnik spezialisierte Unternehmen hat darauf 24 Patente beim Europäischen Patentamt (EPA) beantragt, sechs mit deutlichem Softwarebezug. Insbesondere will Ziesemer so "an der bewährten Praxis in Europa festhalten".
Den Stand der Patentierungsvergabe dokumentierte EPA-Direktorin Sabine Kruspig. Für die Softwarepatentexpertin ist nicht nachvollziehbar, warum die reine Datenverarbeitung nicht als Gebiet der Technik gelten und damit nicht mit staatlich gewährten Monopolansprüchen belegt werden sollte. Sie begrüßte die Praxis der EPA-Beschwerdekammern, beispielsweise bei der "Verbesserung des Kontrastes von einem Bild" durch eine gemischte Hard- und Softwarelösung von einem "technischen Effekt" auszugehen und den Patentschutz zuzulassen. "Nur weil ich etwas in Null und Eins darstelle, soll ich es nicht patentieren können?", fragte Kruspig in die Runde. "Das würde das Ende des Fortschritts bedeuten." Der Umstellung von der Analog- auf die Digitaltechnik müsse Rechnung getragen werden. Damit werde aber "nicht der Weg gegangen wie in den USA", beteuerte die EPA-Vertreterin. Eine entsprechende Lockerung der Vergabepraxis auch in Richtung der Patentierung von Geschäftsmethoden handhabe ihr Amt seit "Ende der Neunziger wieder etwas restriktiver".
Neben Ziesemer begrüßte auch Thomas Zuleger, der im Bundeswirtschaftsministerium seit Ende 2004 schwerpunktmäßig das Thema Softwarepatente verantwortet, die gegenwärtige Praxis. Momentan würde eine "Gespensterdebatte" geführt, knüpfte er an ein Schreiben seines Hauses an besorgte Mittelständler an. Der Patentschutz werde auch durch die weit gehende Richtlinienversion des EU-Rates "in keinem Fall" ausgedehnt. "Freie Programmierer können nicht durchblicken", tat Zuleger die Proteste aus weiten Teilen der Wirtschaft ab. Arbeitsplätze seien keinesfalls bedroht. Der erste Vorschlag des EU-Parlaments "wäre für die Bundesregierung nicht akzeptabel", betonte der Beamte weiter. Genau für diesen hatte der Bundestag aber in einem einstimmigen Beschluss eine Lanze gebrochen.
Christoph Mohn, Chef der Netzfirma Lycos Europe, hielt dagegen, dass er den jetzigen Zustand keineswegs als ideal ansehe. Wenn sich alle einig seien, dass man weder amerikanische Verhältnisse noch "Softwarepatente" wolle, warum würden dann keine Formulierungen gefunden, die "das ganz klar ausschließen?", wunderte er sich. Änderungsanträge gebe es im Parlament, die den momentanen Interpretationsspielraum enger machen würden. Die Ratsversion und die Vorlage des Rechtsausschusses des Parlaments hätten dagegen so viele offene Formulierungen, "dass die amerikanischen Verhältnisse durch die Hintertüren doch kommen". Dort sei es bereits üblich, das Patentrecht zu ignorieren und sich erst bei Klagen um eine Schadensbekämpfung zu bemühen.
Auf ein "Umsatzmodell" Softwarepatentierung könnte sich Lycos mit über 400 Entwickler prinzipiell einstellen, sagte Mohn. Für die Produktivität brächte das aber nichts, sondern "nur Overhead". Durch die jetzige Praxis in der EU werde allein eine gehörige Rechtsunsicherheit geschürt, verwies Mohn etwa auf die Stolperfallen für das Münchner LiMux-Projekt, und dann auch noch versucht, "diese in ein Gesetz zu packen. Das kann es doch nicht sein." Er fände es unmöglich, empörte sich Mohn über die Haltung auch des Bundesjustizministeriums, "wenn eine Regierung sich hinstellt und sagt, das lassen wir alles im Nebel."
Ziesemer lenkte ein, dass der "Horror" der US-Praxis durch das Festhalten am technischen Beitrag bei der Erfindungsabschätzung verhindert werden müsse. "Meinethalben im Sinne der Anwendung von Naturkräften", erklärte der ZVEI-Vertreter und schwenkte damit fast schon auf die Linie der Softwarepatentgegner ein. Auch bei der Interoperabilität forderte Ziesemer Nachbesserungen an der Linie des EU-Rates: "Die Dinge müssen ja auch zusammenwirken", ein Drucksensor etwa mit einer Steuerung. Alles hänge daher an Kommunikationsmechanismen, deren Blockade durch Patente "gefährlich" sei. "Offene Standards", betonte Ziesemer, "sind entscheidend für die technische Entwicklung in diesem Bereich."
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Im heißen Lobbykampf um die EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" spielt im Vorfeld der 2. Lesung Anfang Juli die Frage der standesgemäßen Vertretung "des Mittelstandes" eine immer wichtigere Rolle. Seit langem deutlich ist, dass die Großindustrie sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angesichts unterschiedlicher juristischer Ressourcen und Wettbewerbsstrategien in der Frage eines starken Monopolschutzes bei Software im Allgemeinen über Kreuz liegen. Die hauptsächlich von Konzernen unterstützten Lobbyvereinigungen, die sich für eine breite Patentierbarkeit von Computerprogrammen gemäß der auch in den eigenen Reihen umstrittenen Version des EU-Rates stark machen, bemühen sich inzwischen aber intensiv, auch die Interessen von KMUs an ihren Zielen herauszustreichen.
Laut der Campaign for Creativity (C4C) hatten sich so am gestrigen Donnerstag "rund 250 kleine und mittlere europäische Unternehmen" in Brüssel versammelt, "um für starken europäischen Patentschutz computerimplementierter Erfindungen zu plädieren". Höhepunkt der Veranstaltung war ganz nach dem Muster wiederholter vorheriger Demonstrationen des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) "das Aufsteigen zahlreicher Luftballons", welche die Risiken symbolisieren sollten, "die mit dem Entschweben europäischer Innovationen einhergehen". Einer der Teilnehmer, der Chef der Londoner Softwaredistributionsfirma Tribeka Daniel Doll-Steinberg, appellierte an die EU-Parlamentarier, die Position des Ministerrates zu unterstützen. Nur so seien die "irreparablen Schäden" zu vermeiden, die "durch die Aufhebung" der mehreren tausend Softwarepatente entstehen würden, die das Europäische Patentamt in einer weit gehenden Interpretation der Rechtslage in Europa bereits gewährt hat.
Welche Mittelständler die C4C konkret vertritt, ist nicht ganz einfach in Erfahrung zu bringen. Auf ihrer Website listet die Kampagne, die der schon im Streit um Biopatente aktiv gewordene Londoner "Public Affairs"-Manager Simon Gentry ins Leben gerufen hat, zwar unter anderem die Karlsruher Wibu-Systems AG als Unterstützer auf. Ansonsten dominieren die Aufzählung jedoch Konzerne wie Microsoft und SAP. Mit der CompTIA gehört zudem ein in Chicago beheimateter Branchenverband dazu, der sich seit langem auch in Brüssel für breite Softwarepatente stark macht.
Einen Schwerpunkt habe die Basis von C4C im "künstlerischen Sektor", erläutert Norbert Taubken, der die Kampagne seit kurzem in Deutschland vertritt und hauptberuflich als Unternehmensberater über seine Hamburger Firma CSR Consult für "Corporate Social Responsibility" wirbt. Laut dem ehemaligen Führungsmitarbeiter von AOL Deutschland ist für den "Schritt ins infotechnische Zeitalter" für die "Umsetzung von Gedanken in erfinderische Akte" ein breiter Patentschutz auch von Software erforderlich. Ein entsprechendes Kampagnenmanifest hätten 50 KMU-Vertreter unterzeichnet. Taubken hat in der hitzigen Debatte für und wider Softwarepatente "zwei komplett unterschiedliche Kulturen" ausgemacht, wobei auf der einen Seite die Erfinder und auf der anderen die Entwickler stünden. Die von letzteren befürchteten Patentdickichte, die das Programmieren um Softwarepatente herum zum Lauf über ein Minenfeld machen könnten, würde Taubken bei der Abwägung der Interessen beider Gruppen "als nachgeordneten Bereich sehen".
Die deutsche Initiative "Unternehmer gegen Softwarepatente" wehrt sich derweil gegen das verstärkt im Namen von "Mittelständlern" betriebene Konzernlobbying in Brüssel. Sie hat dazu eine von rund 500 KMU-Vertretern unterzeichnete Erklärung an alle deutschen EU-Abgeordneten geschickt. Die Unternehmer unterstreichen darin, dass kleine und mittelständische Unternehmen die aktuelle, der Position des Ministerrates angepasste Gesetzesvorlage aus dem Rechtsausschuss ablehnen und wesentliche Änderungen verlangen. Johannes Sommer, Mitgründer der Initiative, betont: "Wir wehren uns mit Entschiedenheit gegen die Vereinnahmung der angeblichen Mittelstandsposition durch konzerndominierte Verbände."
Mit ein Grund für die heftige Reaktion dürfte sein, dass neben der EICTA und der C4C ferner die Business Software Alliance (BSA) ein Herz für den Mittelstand entdeckt hat. So geht der Verband, dem Größen wie IBM, Intel oder Microsoft angehören, seit einigen Wochen mit einer Studie bei den EU-Abgeordneten hausieren, der zufolge kleine und mittelständische Unternehmen Inhaber jedes fünften beim Europäischen Patentamt angemeldeten Softwarepatents sind. EICTA-Präsident Mark McGann hatte kürzlich auf einer Veranstaltung in Brüssel zudem Zahlen präsentiert, wonach von den 6400 mittelständischen Firmen, in die europäische Wagniskapitalgeber 10 Milliarden Euro in den vergangenen vier Jahren gesteckt hätten, 60 Prozent ein Patent besäßen. Er erwähnte aber nicht, dass in dieser Statistik auch viele Biotech-Startups erfasst sind: Diese verfügen im Gegensatz zu ihren Pendants aus der Softwarewirtschaft fast zu 100 Prozent über Patente.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/61028
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Letztes Aufbäumen im Lobbykampf gegen Softwarepatente
Nachdem der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments in der letzten Woche mit hauchdünner Mehrheit den umstrittenen Ratsentwurf zur Softwarepatentrichtlinie fast unverändert durchgewunken hat, wollen nun 1&1, CAS Software, CSB-System, GMX, Materna, MySQL und Opera nochmals zum Kampf gegen Softwarepatente antreten.
Die Unternehmen mit insgesamt mehr als 4.000 Mitarbeitern sorgen sich um die Auswirkungen, die der jetzige Richtlinienvorschlag auf ihre Betriebe und auf Europas gesamte Wirtschaft haben könnte. Zwei dieser Unternehmen sind Internetfirmen, vier sind Anbieter von proprietärer ("closed- source") Software und eines ist Europas größter Open-Source-Softwareentwickler.
Den gemeinsamen Lobby-Kampf der Unternehmen koordiniert Florian Müller, der zuvor bereits die Kampagne NoSoftwarePatents.com ins Leben gerufen hatte, die mittlerweile vom FFII weitergeführt wird. Gemeinsam wollen die Beteiligten für Änderungen an der Richtlinie kämpfen, "damit das Gesetzgebungsverfahren nicht in ein paar Monaten auf der jetzigen Basis endet", so Müller.
In einer gemeinsamen Erklärung ruft die neu formierte Allianz andere Unternehmen dazu auf, "ernsthafte Maßnahmen in der Zeit bis zur Abstimmung am 6. Juli zu treffen", damit die gemeinsame Botschaft bei den Europa-Parlamentariern ankommt.
Quelle : www.golem.de
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In einer überraschenden Kehrtwende haben im Lauf der Woche sowohl der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) als auch die Gesellschaft für Informatik ihre Haltungen zur Frage der Patentierbarkeit von Computerprogrammen teilweise revidiert. Beide Vereinigungen vertraten in jüngster Zeit Positionen, in denen sie Software vom Patentschutz nicht ausgeschlossen sehen wollten. Nicht alle Mitglieder waren jedoch mit einem solchen Kurs einverstanden. Nun haben sich in beiden Organisationen Vertreter durchgesetzt beziehungsweise an Boden gewonnen, die eine Begrenzung von Softwarepatenten entlang der Linien des einstimmigen Bundestagsbeschlusses sowie der 1. Lesung im EU-Parlament zur heftig umkämpften Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" fordern.
Die GI hatte schon früh der EU-Kommission bei ihrem Entwurf den Rücken gestärkt. Die Vereinsführung hoffte, mit dem Vorstoß aus Brüssel einerseits die Rechtslage in der EU zu vereinheitlichen, gleichzeitig aber Trivialpatente wie ein Amazon vom Europäischen Patentamt zugesprochenes Monopol auf Online-Geschenkbestellungen zu verhindern. Im Unterschied zur GI hatte die BVDW-Vorgängerinstitution, der Deutsche Multimediaverband (dmmv), die Entscheidung des EU-Parlamentes zur Eingrenzung von Softwarepatenten aus der 1. Lesung anfangs begrüßt. Nach der Vereinigung mit dem Verband der Softwareindustrie (VSI) und der Umbenennung machte sich Rudi Gallist, damals BVDW-Vizepräsident und ehemaliger Chef von Microsoft Deutschland, aber für die Vorlage des EU-Rates stark. Diese enthält im Gegensatz zur Parlamentsversion zahlreiche Hintertüren für die breite Patentierbarkeit von Software und "technischen" Geschäftsmethoden.
Auf der BVDW-Mitgliederversammlung Anfang der Woche in Berlin forderten Vertreter von Firmen wie GMX oder Lycos nun eine Neuausrichtung der Politik des Verbandes bei Softwarepatenten. "Die aktuelle EU-Richtlinie öffnet die Tore für Softwarepatente in Europa. Wir brauchen daher Änderungen für die 2. Lesung", betont GMX-Geschäftsführer Jens Dhein. Auch Christoph Mohn, Chef von Lycos Europe, fordert, dass kleine und mittelständische Unternehmen durch die Richtlinie nicht benachteiligt werden dürften. Eine einheitliche Meinung will der Verband in einem fachübergreifenden Arbeitskreis festzurren. Es komme dabei auf das Engagement jedes Mitglieds an, die Position des BVDWs stärker in die öffentliche Diskussion einzubringen, freut sich Daniel Vorhauer von hexerei software creations über den frischen Wind.
Das 35-köpfige GI-Präsidium hat derweil nach langen Diskussionen am gestrigen Donnerstag auf seiner Sitzung in Bensberg einstimmig ein ausführliches Positionspapier "zur Patentierbarkeit rechnergestützter Erfindungen" verabschiedet. Es kritisiert darin die "Verschleierungspraxis" in Europa, mit der für die Erlangung eines Patents auf Software "eine ursprünglich nicht notwendige Koppelung an Hardware suggeriert wird". Das Präsidium fordert dagegen eine "klare, systematisch begründete Grenzziehung zwischen patentierbaren und nicht-patentierbaren rechnergestützten Erfindungen".
Zur Erreichung dieses Ziels setzt die GI auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Erteilt werden sollten Patente auf rechnergestützte Erfindungen demnach nur, wenn sie auf neuartige Weise "beherrschbare Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges einsetzen". Weiter fordert die GI, die Prüfungspraxis der Patentämter "deutlich strenger und kompetenter" zu organisieren, sowie eine weite Interoperabilitätsklausel. Ferner schlägt sie die Einrichtung einer Stiftung vor, welche die Mittel zur Beobachtung der bei Patentämtern eingehenden Anträge und zur rechtzeitig Einsprucherhebung durch die "Informatik-Community" bereitstellt.
Eine Warnung vor der möglichen "Amerikanisierung" des europäischen Patentsystems richtet zudem Ed Black, Präsident der Computer & Communications Industry Association (CCIA), an die EU-Abgeordneten, die am Mittwoch in der entscheidenden 2. Lesung über zahlreiche Änderungsanträge an der Ratslinie zu befinden haben. Nach einer Analyse (PDF-Datei) zur Abgrenzung gegenüber den "amerikanischen Verhältnissen" fürchtet Black, dass bereits der Kommissionsvorschlag für die Direktive von dem "fehlgeleiteten Wunsch motiviert war", das in seiner Heimat selbst unter Beschuss gekommene US-Patentsystem nachzubilden. Die Ratsposition werde dem Ansinnen, Softwarepatente außen vor zu halten, noch weniger gerecht.
SAP hat derweil seine Kampagne für den Standpunkt des Rates weiter verstärkt und Kunden und Partner aufgefordert, Last-Minute-Lobbying gemäß der Linie der Walldorfer zu machen. Mit einer ungewöhnlichen Aktion will dagegen der Bielefelder Jörg Baach gegen Softwarepatente ins Feld ziehen und auf die Gefährdungen durch Verletzungsklagen schon beim Betreiben von Websites hinweisen: Er hat Anzeigen gegen die Bundesregierung, die CDU und die FDP gestellt, da diese auf ihren Online-Präsenzen Webshops betreiben und diese "mit Sicherheit einschlägige Patente verletzen" würden. Ein derartiger Rechtsbruch bei staatlich gewährten Monopolansprüchen sei nach Paragraph 142 Patentgesetz strafbar. Mit der Aktion will Baach auch "ein wenig Aufmerksamkeit auf die Scheinheiligkeit der Politik lenken".
Quelle : www.heise.de
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Sollen Computerprogramme patentierbar sein wie Dampfmaschinen oder nur urheberrechtlich geschützt wie Liebesgedichte? Heftig streiten um diese Frage Kleinprogrammierer und Großindustrie. Nun soll das Europäische Parlament darüber entscheiden.
Die Stimmung ist aggressiv im Saal A5E2. Über 150 Gäste drängeln sich in dem ovalen Sitzungsraum des Europäischen Parlaments in Brüssel, umgeben von 28 Übersetzern in ihren Kabinen. Klaus-Heiner Lehne versucht zusammenzufassen, was die Experten in den vergangenen vier Stunden vorgetragen haben.
Lehne, Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) und Rechtsanwalt aus Düsseldorf, brütet über dem vielleicht schwierigsten Kasus seiner Karriere. Die Kernfrage: Sollen Computerprogramme patentierbar sein wie Dampfmaschinen oder nur urheberrechtlich geschützt wie Liebesgedichte?
Lehne wird immer wieder von Zwischenrufen unterbrochen, bis ihm schließlich der Kragen platzt: "Ich habe manchmal das Gefühl, dass ich es hier nicht mit Lobbyvertretern zu tun habe", giftet er, "sondern mit Sektenmitgliedern!"
Die Nerven liegen blank. Die Zeit ist knapp, die Frage groß, die Situation explosiv: Mächtige Konzerne, hysterische Lobbyisten und gestresste Politiker streiten über die Zukunft der Wissensgesellschaft.
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit, tobt seit Monaten ein heftiger Streit in Hinterzimmern, Fachmagazinen und Konferenzen: Zigtausende Arbeitsplätze werde es kosten, wenn nicht endlich auch Computerprogramme dem Patentschutz unterworfen würden, lamentiert die Großindustrie. Im Gegenteil: Software-Patente führen unweigerlich dazu, dass Tausende kleiner Programmierfirmen durch Rechtsstreitigkeiten in den Konkurs getrieben werden, erwidern die Gegner.
Im "Europa-Viertel" in Brüssel prallen die Fronten aufeinander, hier, wo die klotzigen Großbauten der EU verwinkelte Gassen überragen. Alles begann in den Räumen der Europäischen Kommission im gigantischen Berlaymont-Gebäude an der vielspurigen Rue de la Loi, der Straße des Gesetzes. Dort wurde vor gut drei Jahren die neue Direktive ins Rollen gebracht, auf Amtseuropäisch: "Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen".
Doch die EU-Institutionen sind gespalten: Während Kommission und Ministerrat möglichst viele Software-Erfindungen patentierbar machen wollen, plädieren viele EU-Parlamentarier dafür, reine Computerprogramme, die keine Maschinen steuern, von der Patentierung auszuschließen.
Wie eine juristische Flipperkugel schnalzt daher das Regelwerk zwischen den Institutionen hin und her: Im September 2003 wurde die Direktive mit etlichen Nachbesserungswünschen zurückverwiesen, dann vom Ministerrat mit ein paar kosmetischen Veränderungen erneut ins Spiel gebracht. Diese Woche soll nun wieder das Parlament darüber abstimmen. Lehnt es die Direktive ab? Wird sie mit ein paar kleinen Korrekturen durchgewinkt? Noch scheint alles möglich.
Was bedeutet es für die Wirtschaft, wenn Computerprogramme patentierbar werden? Um diese Frage sollte es eigentlich gehen bei der Expertenanhörung im Raum A5E2. Vom Podium tönte jedoch vor allem lautstarke Propagandarhetorik.
"Ich bitte Sie, stimmen Sie für die Direktive der Kommission, so, wie sie ist, ohne sie zu verwässern", flehte etwa Hugo Lueders. Er vertritt die CompTIA, eine Lobbyvereinigung, in der Großkonzerne wie Microsoft den Ton angeben. "Jedes Auto ist eigentlich ein rollender Rechner. Die Autoindustrie ist das Kronjuwel der europäischen Wirtschaft, und wir müssen sie mit Patenten verteidigen."
Das klingt überzeugend. Schließlich sind Patente dazu da, findige Tüftler für Erfindungen zu belohnen: 20 Jahre lang darf niemand ihre Erfindung nachbauen, es sei denn, er kauft eine Lizenz. Und warum sollte, was für Dampfmaschinen gilt, nicht auch für Autos oder Küchenmixer gelten? Und da alle modernen Geräte durch Elektronenhirne gesteuert werden, müssen die sich auch patentieren lassen. Das leuchtet ein, vor allem Laien.
Christian Wulff zum Beispiel, Ministerpräsident von Niedersachsen, warnte vor unabsehbaren Folgen für die über 2,5 Millionen Beschäftigten in Deutschland in der Elektrotechnik und im Maschinen-, Fahrzeug- und Flugzeugbau, falls das geplante Patentsystem aufgeweicht werde.
Damit ist Wulff der Gruselrhetorik der Industrie-Lobby auf den Leim gegangen: Denn dass programmgesteuerte Erfindungen wie ABS-Bremsen oder CD-Player patentierbar sind, ist überhaupt nicht strittig.
Es geht bei der Direktive nicht um Autos, es geht um Nullen und Einsen, um reine Software also. Bislang unterliegt sie in Europa als immaterielle Schöpfung dem Urheberrecht, genau wie Symphonien oder Gedichte. Damit sind zwar die speziellen Zeilen eines Programms wie "Word" geschützt, nicht aber die Idee, Texte an Rechnern zu bearbeiten.
In den USA dagegen werden Software-Ideen schon seit vielen Jahren ganz offiziell patentiert. Beim Internet-Händler Amazon etwa kann man mit nur einem Klick auf ein kleines Symbol eine Buchbestellung aufgeben, ohne mühsam Adresse oder Kennwort einzutippen. "1-Click" heißt dieser einfache Trick. Doch die Konkurrenz darf ihn nicht anwenden, denn er ist patentiert. Gegner sehen darin ein sogenanntes Trivialpatent, so banal, als wollte eine Firma das Prinzip des Schaufensterbummels schützen lassen oder die Idee morgendlichen Kaffeetrinkens.
Fast jede kommerzielle Website verstößt gegen etliche solcher "Erfindungen". Das Internet droht sich dadurch in ein juristisches Minenfeld zu verwandeln - ein Eldorado für Anwälte.
Jahr für Jahr werden in den USA über 17.000 Software-Patente registriert, allein Microsoft verfügt über mehr als 3000. In Europa dagegen ist die Rechtsprechung von Land zu Land verschieden. Und das Europäische Patentamt mit Hauptsitz in München wiederum, das eigentlich Programme "als solche" gar nicht patentieren darf, tut es trotzdem: Schätzungsweise über 30.000 Software-Patente, die es eigentlich gar nicht geben dürfte, sind damit auch hierzulande gültig.
Soll also Europa offiziell in den Rüstungswettlauf der Software-Patente einsteigen? Das ist die Frage, um die es beim Lobbykrieg in Brüssel geht.
Dass die breite Öffentlichkeit von diesem Streit kaum etwas mitbekommt, hat zwei Gründe: Das Thema ist komplex und zudem in einen Kokon aus paradoxem Neusprech eingesponnen. Wer von "Software-Patenten" redet, gibt sich damit als ihr Gegner zu erkennen. Wer dagegen Software-Patente will, dem kommt dieser Begriff nicht über die Lippen: "Wir sprechen lieber von computerimplementierten Erfindungen", sagt Fabian Bahr, ein adretter Absolvent der französischen Elitehochschule ENA, der gerade für den deutschen Branchenverband Bitkom ein Büro in Brüssel eröffnet hat.
Die Büros von über 10.000 Interessenvertretern umgeben das Europa-Viertel wie ein Belagerungsring. Sie versorgen die Eurokraten mit einer Flut von Statistiken und Argumenten. Und wem das nicht drastisch genug ist, der wird auf den Gängen des EU-Parlaments mit saftigerem Material versorgt: "Die Patentgegner haben Parlamentarier gezielt eingeschüchtert", empört sich zum Beispiel Jonathan Zuck, ein untersetzter Mann mit dem Charme eines Gebrauchtwagenhändlers. Der Vertreter der ACT, deren Mitglieder sich vor allem aus der US-Software-Branche rekrutieren, raunt von Erpressungen und toten Katzen vor Privathäusern. Beweise hat er nicht.
Der ganze Artikel (http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,363386-2,00.html)
Quelle : www.spiegel.de
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Der hitzige Streit um die geplante EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" hat im Zuge der Plenardebatte im Rahmen der 2. Lesung am heutigen Dienstag in Straßburg eine überraschende Wende genommen. So zeigten sich die Vorsprecher der Europäischen Volkspartei (EVP) plötzlich bereit, einen Antrag der Liberalen zur kompletten Ablehnung des auch in den eigenen Reihen umstrittenen Vorschlages des EU-Rates zu unterstützen. Das würde das vorzeitige Scheitern des gesamten Gesetzgebungsverfahrens bedeuten. Auch die Grünen und eine Randgruppe haben sich dafür ausgesprochen. "Von vier Fraktionen wird die Zurückweisung beantragt", erklärte Klaus-Heiner Lehne, rechtspolitischer EVP-Sprecher im Vorfeld der entscheidenden Abstimmung am morgigen Mittwoch. Dieser "Änderungsvorschlag" würde bei der Sitzung als erster behandelt. Gewinnt er eine absolute Mehrheit, wovon auszugehen sei, "ist das Thema erledigt", betonte Lehne. "Die Richtlinie ist dann tot."
Mit dem Schachzug will Lehne verhindern, dass in der Abstimmung in einem "Schrotschussverfahren" der ein oder andere "problematische Antrag" eine Mehrheit finden könnte. Der Koordinator der Christdemokraten bezog sich dabei insbesondere auf den letzten Kompromissvorschlag des Berichterstatters Michel Rocard. Der französische Ex-Premier hatte enge Regeln für die Patentierbarkeit vorgeschlagen. Dabei wollte er nicht nur den erforderlichen "technischen Beitrag" im Sinne der "angewandten Naturwissenschaften" näher definieren, worin sich der Sozialist zuletzt auch mit den EVP-Fachpolitikern einig war. Darüber hinaus wollte er dezidiert die "reine Datenverarbeitung" von dem staatlich gewährten Monopolschutz ausnehmen und Ansprüche auf Programme als solche verhindern. Auch der Vorschlag Rocards zur Herstellung von Interoperabilität ging deutlich weiter als Lehnes Ansatz.
Dazu komme, berichtete Lehne, dass der "Gemeinsame Standpunkt" des Rates unter den Mitgliedsstaaten selbst "keine Mehrheit mehr hat". Ein mögliches Vermittlungsverfahren mit den Ministern wäre damit "völlig seltsam" und könnte dazu führen, dass in einer möglichen 3. Lesung mit einfacher Mehrheit viele Rocard-Vorschläge durchkommen könnten. Damit wäre dann aber "ein Großteil der Produkte der Hochtechnologie nicht mehr patentierbar". Der zuständige EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat zudem für diesen Fall angekündigt, die unter die Räder einer "Anti-Globalisierungspolitik" geratene Richtlinie zurückzuziehen. Auch Noora-Piia Kauppi, die Schattenberichterstatterin der EVP, trägt die Hoffnung mit, dass "wir den Gemeinsamen Standpunkt des Rates morgen zurückweisen werden." Er sei für das Parlament "nicht akzeptabel". Für den Fall, dass es doch überhaupt zu einer Abstimmung der zahlreichen Änderungsanträge kommt, werde sie persönlich "auch einige Anträge Rocards unterstützen", wandte sie sich gegen die Linie Lehnes.
Generell ist der Ansatz der Konservativen jetzt aber, auf eine allgemeine Reform des Patentsystems entlang der entsprechenden Überlegungen in den USA hinzuarbeiten. Die Frage ist nur, ob es damit zu einer Begrenzung der bestehenden Vorgaben in Europa und der effektiven Verhinderungen von Trivialpatenten kommt, oder eher zu einer weiteren Ausdehnung der umstrittenen momentanen Praxis des Europäischen Patentamtes. Der ganze Prozess sei "zu kostspielig", positionierte sich Kauppi nur, und müsste "durchlässiger für kleine und mittlere Unternehmen werden". Für Lehne hat die EU-Kommission mit ihrem "sektoralen", auf den Softwarebereich beschränkten Ansatz zu kurz gegriffen. Er drängt auf eine "Gesamtharmonisierung" des komplexen Patentsystems. "Die Kommission ist jetzt wieder am Zuge", ergänzte Giuseppi Gargani, EVP-Vorsitzender des federführenden Rechtsausschusses in Erwartung des "Neins" zu der Direktive. Sie müsse eine "allgemeine Richtlinie vorlegen".
Während der zweieinhalbstündigen Plenardebatte, bei der die wenigen technisch interessierten Abgeordneten etwas verloren wirkten im gigantischen Straßburger Sitzungssaal, hatten Parlamentarier wie der britische Liberale Andrew Duff noch einmal auf die "große strategische Herausforderung hingewiesen, einen Gesetzesrahmen zu schaffen, der die generelle Patentierbarkeit von Software verhindert". Einigkeit über den Zurückweisungsantrag besteht seinen Worten nach noch nicht. Wenn es überhaupt keine Richtlinie gäbe, würde das seiner Ansicht nach "bedeuten, dass die Industrie dem Europäischen Patentamt, den Gerichten und den Panels der WTO auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist." Dies könnte sehr kostspielig werden.
Insgesamt zeigte sich die Zerrissenheit der Parlamentarier quer durch alle Fraktionen hindurch, wobei vor allem Schlagworte wie "Innovation" sowohl in der Argumentation für als auch gegen die Vorlage der Minister benutzt wurden. So warnten die einen vor den "intelligenten Patentbomben, die nicht auf unsere Kultur übergreifen dürfen". Die Informationsgesellschaft wäre damit "nicht mehr für alle zugänglich", sorgte sich der italienische Kommunist Umberto Guidoni. Andere sahen in den staatlich garantieren Monopolen auf Zeit die Basis für eine Blüte der Wissensgesellschaft. Obwohl sich in der aufgeheizten Debatte der vergangenen Monate vor allem die Großindustrie für die Ratsposition mit ihren zahlreichen Hintertüren für breite Softwarepatente ausgesprochen hatte, bezeichnete der CSU-Abgeordnete Joachim Würmeling Patente als den "Schutz des Schwächeren, des Erfinders, gegen den, der Marktmacht hat."
Insbesondere die Grünen hierzulande setzten sich unmittelbar vor der Debatte noch vehement gegen den Ratsentwurf ein. Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, und ihr für die Rechtspolitik zuständiger Kollege Jerzy Montag, erinnerten an den im Bundestag von der Union mitgetragenen Beschluss zur "effizienten Verhinderung" von Softwarepatenten. Sie appellierte an die Opposition, "ihren Worten auch Taten Folgen zu lassen und nicht -- wie im Rechtausschuss das Verhalten von Liberalen und der christdemokratischen EVP gezeigt hat -- einseitig den Interessen der Großunternehmen zu folgen." Der Bundesvorsitzende Reinhard Bütikofer selbst wandte sich brieflich an CDU-Chefin Angela Merkel mit der Bitte, "ihren Einfluss bei den deutschen CDU-Abgeordneten" und der EVP-Fraktion geltend zu machen. "Hintertüren" für die Softwarepatentierung müssten in der EU definitiv geschlossen werden. Die von über 500 Firmen getragene Unternehmerinitiative gegen Softwarepatente rief die EU-Parlamentarier der Union auf, dem Kompromiss Rocards zuzustimmen.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/61410
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Am voraussichtlichen Ende der zweieinhalbjährigen, überaus kontroversen Debatte im EU-Parlament rund um die Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" herrscht unter Fachpolitikern und Lobbyisten seltene Einigkeit: "Besser keine Richtlinie als eine schlechte", raunte es am heutigen Dienstag allenthalben über die Flure des Abgeordnetenhauses in Straßburg. Wobei die jeweilige Definition von "schlecht" sich allerdings bei den Softwarepatentgegnern auf die Vorlage des EU-Rates bezieht, während die industrienahe Seite damit die letzten Änderungsvorschläge des parlamentarischen Berichterstatters Michel Rocard meint. Wie dem auch sei, nach der Debatte im Rahmen der 2. Lesung der Richtlinie scheint klar zu sein, dass die Richtlinie bei der morgigen Abstimmung im Papierkorb der Rechtsgeschichte "entsorgt" wird.
Vertreter der Hauptlobbygruppen wollen sich noch nicht mit dem voraussichtlichen Aus für die Direktive abfinden. "Das wäre eine verpasste Gelegenheit", kommentierte Mark McGann, Präsident des Branchenverbands EICTA, den von vier Fraktionen vorgeschlagenen "präemptiven Schlag" zur Beerdigung der Richtlinie gegenüber heise online. Seiner Ansicht nach wäre es sinnvoller, die Patentierungsregeln in den EU-Mitgliedsstaaten gemäß Ministerrat-Standpunkt zu vereinheitlichen und der weit gehenden Praxis des Europäischen Patentamtes anzupassen.
Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), die Unternehmerinitiative gegen Softwarepatente und die Free Software Foundation Europe (FSFE) würden es dagegen am liebsten sehen, falls sich doch noch eine absolute Mehrheit der 732 Abgeordneten für die von Vertretern der größten Fraktionen mit unterstützten Vorschläge Rocards erwärmen würden. Bemerkenswert sei, erklärt FFII-Vorstand Hartmut Pilch, dass der Vorschlag zur Ablehnung der gesamten Richtlinie "erst in dem Moment aufkommt, wo eine Mehrheit für den parteiübergreifenden Kompromiss in greifbare Nähe rückt." Die elegantere Lösung wäre es, die Stimmen für Rocard zustande zu bringen und dem Rat sowie der EU-Kommmission "aus einer überlegenen Stellung heraus gegenüberzutreten". Anscheinend sei die Zurückweisung aber momentan die einzig stimmige Linie, auf die sich die ansonsten "unversöhnlichen Lager" hätten einigen können.
"Wir haben gezählt, gezählt und gezählt", bestätigt Maria Berger, sozialdemokratisches Mitglied im federführenden Rechtsausschuss, diese Sichtweise im Hinblick auf informelle Vorabstimmungen für das morgige Votum. Mehr als 340 Stimmen für den Rocard-Kompromiss seien dabei aber nicht herausgekommen. Benötigt würden knapp 30 mehr. Es wäre daher sehr riskant, doch noch auf eine "Welle der Begeisterung" für die Vorschläge des französischen Ex-Premiers zu setzen. Die Chance zur Ablehnung der Richtlinie sei schließlich nur vor der Abstimmung über Änderungsanträge gegeben. "Und bevor wir morgen auf dem Standpunkt des Rates sitzen bleiben, ist es besser, gleich die Notbremse zu ziehen", glaubt die Österreicherin.
"Über Jahre wurde die Bedeutung der Harmonisierung im Interesse der europäischen Wettbewerbsfähigkeit von allen Seiten betont", sagt dagegen FSFE-Präsident Georg Greve, der sich vergangene Woche im Rahmen des Karlsruher Memorandums vehement für eine Einschränkung der Patentpraxis entlang der Position des EU-Parlaments aus der 1. Lesung eingesetzt hatte. "Morgen besteht die Chance, diese tatsächlich zu sichern. Sich zu enthalten oder gar gegen die Richtlinie insgesamt zu stimmen, würde die Debatte der letzten Jahre entlarven: Nur durch Abstimmung für eine Richtlinie mit entsprechenden Anpassungen wird den Interessen Europas gedient."
Rocard selbst würde es "mit den Augen der Gesamtgesellschaft gesehen" für einen "schrecklichen Fehler" halten, falls seine Empfehlungen nicht durchgehen. Verschwendete Zeit wäre die langwierige Auseinandersetzung mit dem seinerseits jahrelang vorbereiteten Vorschlag der Kommission jedoch nicht gewesen. "Tausende Menschen haben etwas über das Thema gelernt", freut sich der Sozialist über die erfolgte "Bewusstseinsbildung". Schon allein die Tatsache, dass die Parlamentarier in 1. Lesung die Version der Kommission "auf sehr strikte Weise" verbessert und reinen Softwarepatenten eine klare Absage erteilt hätten, sei einem "kulturellen Schock" und einem "politischen Großereignis" gleich gekommen. Dass Konzerne wie Microsoft oder Verbände wie EICTA dieses Ergebnis nicht akzeptiert hätten, läge an deren "Glauben an kurzfristige Interessen". Eine generelle Einführung von Softwarepatenten würde es "mächtigen Firmen" erlauben, die "Kontrollketten" über das "intellektuelle Eigentum" zu weitflächig zu beherrschen. Selbst der Oberste Gerichtshof warte daher auf die europäische Entscheidung, da dort momentan eine Handvoll Patente aufgrund der "möglichen Verletzung der freien Erschaffung von Ideen" untersucht würden.
Für das grüne Rechtsausschussmitglied Eva Lichtenberger wäre die Zurückweisung der Direktive letztlich ebenfalls schon "ein großer Erfolg". Das Parlament würde damit bekräftigen, "dass es dort keine Mehrheit für die Patentierung von Software gibt". Dies könne den Bürgern auch wieder das Vertrauen geben, "dass sich die Leute hier trotz des ganzen Lobbying mit Fehlinformationen der großen Konzerne mit einer Sache wirklich auseinandersetzen". International unter Beschuss kommt derweil der Koordinator der Europäischen Volkspartei (EVP), der angesichts einer möglichen Mehrheit für die Rocard-Vorschläge nach dem Hinarbeiten auf die rats- und industrienahe Linie des Rechtsausschusses am heutigen Dienstag überraschend die Blockadevariante mit unterstützte. So nimmt das heutige Wall Street Journal die Tatsache, dass Lehne genauso wie seine Parteikollegin Angelika Niebler bei Kanzleien mit Eigeninteressen im Patentwesen arbeiten, zum Anlass, um auf der Titelseite auf die "schwache Ethik" und die mangelnde Transparenz beim Lobbying in Brüssel hinzuweisen. Pikant ist dabei auch, das Niebler als Ersatz für ein ordentliches Rechtsausschussmitglied mithalf, das wichtige Parlamentsgremium auf softwarepatentfreundliche Linie zu bringen.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/61433
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Industrienahe deutsche Brachenvereinigungen sprechen angesichts des Scheiterns der heftig umstrittenen EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" von einer herben Enttäuschung. So bedauern etwa der Zentralverband Elektrotechnik und Elektroindustrie (ZVEI) sowie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) die Zurückweisung des Vorschlages des EU-Rates durch das Europaparlament. Damit sei eine Chance für eine Harmonisierung der Patentierungsregeln verpasst worden, glauben die Verbände. Die Beibehaltung des Status quo sei aber besser als eine Richtlinie, welche die bestehenden Patentierungsmöglichkeiten aufweiche und der Industrie schweren Schaden zufüge. "Ein wirksamer Schutz geistigen Eigentums ist und bleibt Voraussetzung für die Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit eines Hightech-Standortes Deutschland", betont ZVEI-Präsident und BDI-Vizepräsident Edward G. Krubasik.
Derselben Ansicht ist auch Heinz-Paul Bonn, Vizepräsident des Branchenverbands Bitkom. Es sei ein Trauerspiel, dass in der hitzigen Diskussion zwischen strikten Gegnern und Befürwortern "eine ausgewogene rechtliche Einigung nicht mehr möglich war." Die von Bonn favorisierte Ratsposition, welche die Türen zur Patentierung von Software und "technischer" Geschäftsmethoden weit aufgestoßen hätte, erschien der überwältigenden Mehrheit der Abgeordneten allerdings als Affront. Vertreter des Mittelstands hatten sich daher in ersten Reaktionen nach der Abstimmung überwiegend erleichtert gezeigt über das Aus für die ungeliebte Richtlinie, auch wenn ihnen eine klare Begrenzung der Softwarepatentierung gemäß der Vorgaben des Berichterstatters Michel Rocard lieber gewesen wäre. Sie interpretieren die erneut bestätigte Mehrheit im Parlament gegen eine Ausweitung des Patentsystems aber auch als klares Signal an das Europäische Patentamt, seine weitgehenden Praxis bei der Softwarepatentvergabe alsbald zu beenden.
Das "Drittklassbegräbnis" der Richtlinie ist auch für die grüne EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger von den Grünen "noch nicht ausreichend". Das Parlament muss ihrer Ansicht nach jetzt die Initiative für ein EU-Gemeinschaftspatent selbst voranbringen. Nur in diesem größeren Rahmen könnten die bestehenden Probleme in Patentierungsfragen gelöst werden. Zuversichtlich stimmt sie dabei, dass eine Mehrheit der Parlamentarier vor der 2. Lesung erkannt habe, dass für kleine und mittlere Unternehmen und damit für das "Rückgrat der europäischen Wirtschaft" Freiheit für kreative Entwicklungen nötig seien -- nicht ein enges Patentkorsett.
"Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, die Softwarepatent-Richtlinie zu kippen, war die einzig mögliche Entscheidung", ist sich Vizepräsident der Europäischen Volkspartei, Othmar Karas, mit seiner österreichischen Landsfrau einig. "Es war aber auch ein klares Signal, dass sich das Europäische Parlament seiner Rolle im gemeinsamen Gesetzgebungsverfahren mit dem Rat bewusst ist. Heute sind wir als Tiger gesprungen und auch als Tiger gelandet", klopft der wirtschaftspolitische Sprecher der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) seinen Kollegen auf die Schulter. Jetzt liege es am Rat, seine Blockade gegen ein einheitliches europäisches Patentrecht aufzugeben und seine Position gegenüber der Patentierbarkeit von Softwareentwicklungen grundlegend zu modifizieren. Karas unterstützt auch die Aufforderung an die Kommission, umgehend Konsultationen über eine Harmonisierung des europäischen Patentrechts aufzunehmen. Das ergebe aber nur Sinn, wenn die Kommission die Ergebnisse der jahrelangen Diskussionen aufnehme.
"Keine Panik" lautet das Motto im Bundesjustizministerium, das dem Vorschlag des Rates entgegen dem einstimmigen Beschluss des Bundestags prinzipiell die Stange gehalten hatte. "Die am Patentschutz interessierten Erfinder und Unternehmen haben sich in Deutschland unter den bestehenden Rahmenbedingungen bisher ebenso gut entwickeln können wie die nach dem Open-Source-Modell arbeitenden Software-Entwickler. Ich gehe davon aus, dass dies bei unveränderter Rechtslage auch weiterhin der Fall sein wird", kommentiert Hausherrin Brigitte Zypries das Scheitern der Richtlinie. Günter Krings, Unions-Experte für geistiges Eigentum, gibt ihr dagegen eine Mitschuld daran, weil sie mit dem ausgewogenen Bundestagsbeschluss im Rücken schon früher auf einen "vernünftigen Interessensausgleich" mit dem Rat hätte hinarbeiten können. Der Parlamentarische Geschäftsführer, Uwe Küster, und der forschungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Jörg Tauss, loben ihre EU-Kollegen derweil, weil diese trotz der "Intensität der Lobbyarbeit insbesondere außereuropäischer Grossunternehmen eindrucksvoll die Interessen der mittelständisch geprägten Softwareindustrie in Europa vertreten" hätten.
Mehr positive als negative Aspekte können im Gegensatz zu ihren hiesigen Pendants offiziell auch EU-weite Branchenverbände dem Votum des Parlaments abgewinnen. "Die vom Europäischen Patentamt gewährten Schutzansprüche bleiben bestehen", sagt Francis Mingorance von der Business Software Alliance (BSA), die Firmen wie IBM, Intel oder Microsoft vertritt. Ähnlich reagierte die EICTA, der ebenfalls viele Hightech-Konzerne angehören. Die "weise Entscheidung" werde sicherstellen, "dass alle High-Tech-Unternehmen in Europa auch weiterhin von einem hohen Patentschutz profitieren", heißt es dort. Beide Vereinigungen hatten zuvor aber heftig für die Ratslinie Partei ergriffen.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/61468
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Von mir aus können die den Entwurf gleich mit der EU-Verfassung zusammenheften.
Technologien sind patentierbar (und teils sogar tatsächlich patentwürdig...), Formeln, Texte, Zahlen dagegen nicht.
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Das Open Source Consortium kritisiert Microsoft für ein Software-Patent zur Übermittlung von selbst erstellten Smileys vom Januar 2004. Der am Donnerstag veröffentlichte Patentantrag beschreibt ein Verfahren, um selbst erzeugte Emoticon-Bildchen als Zeichenfolgen zu kodieren, die sich in Textnachrichten einbetten lassen.
Jonas Maebe, ein Sprecher der der Foundation for a Free Information Infrastructure befürchtet, dass Microsoft ein solches Patent nutzen könnte, um Konkurrenzprodukte zur Chat-Anwendung MSN Messenger zu behindern. Ein derartiges Patent hätte nichts damit zu tun, eigene Investitionen oder Forschung und Entwicklung zu schützen. Microsoft wolle damit lediglich seine Vormachtstellung erhalten, sagte Maebe in einem Interview.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/62012
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Prior Art:
... :(
Dieses Emoticon wurde am 30 März, 2003, 19:56 hier verwendet, also lange vor Erteilung des Patents. Müssen wir jetzt eine Anfechtungsklage starten???
Oder die Männer mit den weissen Jacken rufen?
Die spinnen, die Gierschlunde!!!
p.s.
Ich betrachte natürlich einfach alle Smileys oder sonstige nicht von M§ erstellten und mitgelieferten symbolhaften Darstellungen als im Sinne dieses - mit Verlaub - Patent-Verbrechens als selbstgefertigt.
Im Übrigen erscheint mir auch die Einbindung einer x-beliebigen Grafik in eine Webseite oder Schmuck-E-Mail als möglicherweise von diesem Anspruch betroffen, die mögliche Tragweite im (häufigen) Falle in puncto Realitätsbewusstsein praktisch hirntoter Rechts-Befinder ist unabsehbar. Eine globale Rechts-Katastrophe droht, denn auch ausserhalb von Gods Own Country gibt es genügend Nicht-Denker, die solchen Bockmist kritiklos übernehmen würden. Irak-WarHead "Angie" ist da nur ein mittelprächtiges Beispiel... Ach, geh' zu Arnie und bleib' da für immer!
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Das US-amerikanische Patentamt hat Apples Antrag für ein Patent auf eine Technik, die für den iPod eingesetzt wird, nicht angenommen. Als Begründung wird angegeben, Microsoft sei Apple ein paar Monate zuvorgekommen: Die Redmonder hätten ihr Patent zwar nach Einführung des mobilen Apple-Musikplayers eingereicht, aber noch vor ihrem Konkurrenten. Die Tageszeitung Seattle Post-Intelligencer veröffentlicht eine PDF-Datei mit dem Ablehnungsschreiben.
Fast wie Hase und Igel lieferten sich Apple und Microsoft anscheinend ein Rennen zum Patentamt: In Apples Patentantrag, der Ende Oktober 2002 unter anderem von Steve Jobs eingereicht wurde, ist betitelt mit "Graphical user interface and methods of use thereof in a multimedia player". Darin geht es um eine Benutzeroberfläche für einen portablen Media-Player wie den "IPOD", aus der der Nutzer aus einer Liste von Einträgen auswählen kann. Das Patent, das der Microsoft-Mitarbeiter John Platt fünf Monate zuvor eingereicht hat, beschreibt eine " Auto playlist generation with multiple seed songs".
In US-Zeitungen wird ein Microsoft-Mitarbeiter zitiert, nach dem es zwischen den beiden Unternehmen seit langer Zeit Usus sei, sich gegenseitig Rechte zur Nutzung von Patenten zu lizenzieren. Allerdings könne auch fraglich sein, ob Apple gewillt ist, in diesem Fall Abgaben an die Redmonder zu zahlen, mutmaßen Analysten. Schließlich könnten diese die Technik auch an andere Firmen lizenzieren und damit dem iPod Exklusivität wegnehmen. Apple wolle die Ablehnung des Patents anfechten und andere Patente rund um ihr Musikabspielgerät wie das für das Clickwheel durchsetzen. Das Unternehmen habe schließlich den iPod erfunden und an die Öffentlichkeit gebracht, bevor Microsoft sein Patent eingereicht habe, wird eine Apple-Sprecherin zitiert. So könnte es demnächst wohl juristische Streitigkeiten geben, wer bei Techniken für mobile Musikplayer sagen kann: "Ich bin schon da!"
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/62763
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Die EU-Kommission will im Frühjahr 2006 eine neue Initiative für Rechte an geistigem Eigentum und gegen Nachahmungen starten. Dies kündigte der für die Wirtschaftspolitik zuständige Kommissar Günter Verheugen an. Das Maßnahmenpaket ist Teil einer umfassenderen Kampagne, mit der Brüssel eine stärker integrierte Industriepolitik lancieren und damit insbesondere das Verarbeitende Gewerbe stärken will. Als ein wesentliches Manko hat Verheugen bei der Vorbereitung der Gesamtinitiative einen mangelnden gewerblichen Rechtsschutz ausgemacht. Gleichzeitig reißt aber die Kritik von Nutzergruppen an einer bereits auf den Weg gebrachten Richtlinie zur Verschärfung von Strafvorschriften im Kampf gegen Verletzungen des geistigen Eigentums nicht ab.
In den Vorschlägen für ein neues industriepolitisches Rahmenwerk konstatiert die Kommission, dass "Unternehmen und ihre Kunden" gewerbliche Eigentumsrechte brauchen, da diese Innovation anregen und die Entwicklung effizienter Geschäftsmodelle befördern würden. Die von der gescheiterten Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" erzeugte Debatte habe aber gezeigt, dass es keineswegs einfach sei, Regeln für den Bereich des geistigen Eigentums aufzustellen, die eine Balance zwischen den Bedürfnissen aller Interessengruppen darstellen. Man werde daher einen Dialog mit der Industrie und anderen Parteien starten, um einen "vernünftigen" gesetzlichen Rahmen zu erarbeiten.
Bei Kritikern der Ausweitung der gewerblichen Schutzrechte im Softwarebereich hat die Ankündigung Alarmglocken schrillen lassen. Sie fürchten, dass Hand in Hand mit dem beim EU-Rat anhängigen Verfahren zur Schaffung eines Gemeinschaftspatentes eine Hintertür für die Softwarepatentierung aufgestoßen werden soll. "So fängt das leider immer an", fürchtet Florian Müller, Gründer der Kampagne NoSoftwarePatents.com. "Man behauptet, es gäbe Bedarf, die Sache in Augenschein zu nehmen. Dann verschütten die Konzernlobbyisten ihre Krokodilstränen vor der Kommission, und schon heißt es, man müsse unbedingt etwas zur Rettung der europäischen Wirtschaft tun." Vorherigen Beteuerungen, dass man keinen neuen Vorschlag zu diesem Thema unterbreiten wolle, würden dann nicht mehr zählen.
Gleichzeitig hinterfragt Müller den Ansatz der Kommission: "Mitunter hat gerade die Einschränkung ausgeuferter Monopolrechte zu Wachstum und Beschäftigung geführt", hält er dagegen. "Diese Chance bestünde jetzt auch, indem man dem Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens mehr Geltung verschaffen würde." Bisher schließt das grundlegende Regelwerk für die Patenterteilung in Europa den rechtlichen Schutz von Computerprogrammen "als solchen" aus. Diese Klausel wird vom Europäischen Patentamt (EPA) jedoch sehr weit ausgelegt. Müller schwant daher, dass das Gemeinschaftspatent den Charakter eines "trojanischen Pferds" annehmen könnte, "wenn es als Nebenwirkung die Rechtsbeugung des EPA für zulässig erklärt und damit Softwarepatente in Europa legalisiert werden".
Deutlich zu weit geht derweil der Foundation for Information Policy Research (FIPR) der von der Kommission eingeschlagene Weg zur strafrechtlichen Stärkung von Urheberrechts- und Patentrechten. Sollte die umstrittene Durchsetzungsrichtlinie vom EU-Parlament und vom Rat abgenickt werden, hätte die Polizei dem FIPR zufolge "mehr Befugnisse gegen Urheberrechtsverletzer in der Hand als gegen Terroristen". So dürften die Strafverfolger etwa in Abstimmung mit Rechtsanwälten künftig die Konten von Eltern einfrieren, deren Kinder sich illegal Musik im Internet heruntergeladen haben könnten. Sollten Patentverletzungen EU-weit kriminalisiert werden, wäre dies ferner gefährlich für den Innovationsprozess, da das Gründen von Technologiefirmen in Europa riskanter und ein Ausweichen auf die USA attraktiver würde. In einem offenen Brief an die britische Regierung macht der FIPR-Vertreter und Krypto-Experte Ross Anderson zudem auf gravierende weitere Bedrohungen für Forscher, Universitäten und Bibliotheken aufmerksam.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/64657
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Die US-Regierung hat Anwälte beauftragt, sich darum zu kümmern, dass die Behörden – ungeachtet möglicher anderer wirtschaftlicher Folgen – von den Auswirkungen der Patentstreitigkeiten über den Mobil-E-Mail-Dienst Blackberry verschont bleiben. Auf Grund einer Klage des Patentvermarkters NTP gegen den Blackberry-Anbieter Research in Motion (RIM) läuft dieser Gefahr, sich entweder zu einem horrenden Preis außergerichtlich von der NTP-Forderung freikaufen oder aber den weit verbreiteten E-Mail-Dienst komplett einstellen zu müssen. Zurzeit liegt der Fall in den Händen eines Bezirksgerichts im US-Bundesstaat Virginia.
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Die Affäre entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie: Einerseits wurde sie erst durch die US-Praxis der bereitwilligen Patentgewährung möglich. Andererseits sind die Richter des Landes mit deren Umsetzung offenbar überfordert und sprechen höchst ungern Recht über geltend gemachte Patentansprüche. Auf Grund der unpraktikablen Rechtslage muss die US-Regierung ihre Untertanen nun offenbar zu außergerichtlichen Einigungen zwingen, wenn sie nicht dieselben Nachteile erleiden will wie die ansässigen Wirtschaftsbetriebe.
Zu den Auseinandersetzungen um Softwarepatente siehe auch den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):
* Der Streit um Softwarepatente
(hps/c't)
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/66130) mit Links
Quelle: www.heise.de
...da war doch 'mal ein Märchen von einem Zauberlehrling und einem Besen... ::)
Jürgen
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Wie erwartet hat die Campaign for Creativity den erstmals verliehenen Worst EU Lobbying Award gewonnen. Dieser Negativpreis wurde von verschiedenen europäischen Gruppen ausgeschrieben, die sich kritisch mit der Lobbyarbeit von Verbänden und Firmen beschäftigen. Die Preisträger wurden in einer Internet-Abstimmung aus einer vorgegebenen Liste mit zehn Kandidaten ermittelt. Dabei sollte bewertet werden, wer ein möglichst raffiniert verdecktes Lobbying betreibt. Die Campaign for Creativity, die mit ihrer Software "e-Activist" Briefe an Abgeordnete mit der Aufforderung generiert, sich für Software-Patente im Namen eines "Kreativitätschutzes" stark zu machen, lag von Beginn der Abstimmungen an vorn.
Insgesamt wurden nach Auskunft der Veranstalter 8325 Stimmen abgegeben. Die Kreativkampagne, die von der Softwareindustrie finanziert und von einer Londoner Lobby-Agentur konzipiert wurde, bekam davon allein 7035 Stimmen oder 86 Prozent. Mit 418 Stimmen (5 Prozent) kam ExxonMobil auf Platz 2. Der Ölkonzern finanziert mit erheblichen Mitteln Einrichtungen, die nachweisen wollen, dass die EU in Sachen Klimawandel nicht tätig zu werden braucht. Nach Recherchen der Zeitschrift Mother Jones gab ExxonMobil zwischen 2000 und 2003 insgesamt 8 Millionen US-Dollar für Studien aus, die den globalen Klimawandel als "Hoax" charakterisierten.
Mit 206 Stimmen oder 2 Prozent erreichte die European Partnership for Energy and the Environment (EPEE) den dritten Platz. Der Lobbyverband der Hersteller von Klimaanlagen und Kühlgeräten ist durch seine Kampagne gegen die "Märchen vom Treibhauseffekt", insbesondere gegen die europäische F-Gase-Verordnung, bekannt geworden, die neben FCKW allgemein den Einsatz aller halogenierten Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) verbieten will.
Quelle : www.heise.de
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Befürworter einer Ausweitung gewerblicher Schutzrechte im Computerbereich haben eine neue Runde in der Schlacht um Softwarepatente in der EU für eröffnet erklärt. "Es geht wieder los", verkündete Günther Schmalz, Leiter der Patentabteilung von SAP, laut dem Online-Dienst Intellectual Property Watch Mitte der Woche auf der Tagung Digital Europe der neoliberalen US-amerikanischen Progress & Freedom Foundation (PFF) in Prag. Gleichzeitig verlieh der Patentbefürworter der Hoffnung Ausdruck, dass sich sein Lager dieses Mal besser vorbereitet erweisen werde als in der jüngsten Runde. Es müsste eine "Brückenposition" erreicht werden, mit der beide Seiten leben könnten.
Mitte vergangenen Jahres musste die Softwarepatent-Lobby mit der Beerdigung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" eine schwere Niederlage einstecken. Schuld daran sei die effektivere Interessensvertretung der Gegenseite gewesen, sagte der SAP-Manager. Diese hätte sich bei den Abgeordneten die Klinke in die Hand gegeben und auch mit wiederholten Demonstrationen einen Nerv des Parlaments getroffen. Schmalz beklagte gleichzeitig, dass Repräsentanten der Industrie von Softwarepatentgegnern während des Zenits der Auseinandersetzung im Frühsommer persönlich bedroht worden seien.
Laut dem Konferenzblog der PFF begründete Schmalz den Einsatz der Walldorfer für eine EU-weite Regelung damit, dass SAP in Patenten die einzige Möglichkeit zur Gewährleistung eines Rückflusses von Ausgaben für Forschung und Entwicklung sehe. Das Urheberrecht stelle als bisherige Schutzmöglichkeit von Software keine vergleichbare Alternative dar, da sich die Investitionen nur zu 20 Prozent auf die eigentliche Programmierung von Software bezögen. "Diejenigen, die Innovationen vorantreiben, brauchen Patente", betonte Schmalz. "Wer keine braucht, ahmt nur nach". Die Aussage erinnert an eine Behauptung des SAP-Vorstands Shai Agassi. Er hatte jüngst das Lager der Open-Source-Entwickler, in dem der Widerstand gegen Softwarepatente groß ist, als wenig innovativ und gefährlich für die proprietäre Entwicklung von Computerprogrammen bezeichnet.
Hintergrund der wieder stärker werdenden Bemühungen für Softwarepatente ist eine Anfang der Woche gestartete Sondierung der EU-Kommission zur Patentpolitik. Darin geht es zum einen über den Aufhänger des geplanten Gemeinschaftspatents um eine Harmonisierung der weit gehenden Praxis des Europäischen Patentamtes, das nach Schätzungen bereits gut 30.000 Softwarepatente in einer weiten Auslegung der rechtlichen Vorgaben erteilt hat. Gleichzeitig will die Kommission ihre gesamte Patentstrategie neu ausrichten.
Meir Pugatch von der Universität in Haifa gab den versammelten Konzernvertretern in Prag nun Grund zur Annahme, dass sie bei dem neuen Anlauf zur Absteckung erweiterter Patentierungsregeln mehr Aussicht auf Erfolg haben könnten als beim vorherigen. Die Aktivisten der Gegenseite, die sich für eine Begrenzung geistiger Eigentumsrechte stark machen, würden immer nur für eine konkrete Kampagne leben, ihre Bewegung danach wieder auseinander fallen. Große Unternehmen hätten dagegen langfristigere Strategien und würden auch eine temporäre Schlappe nur als kleinen Rückschritt in einem langen Kampf sehen.
Die tschechische Informatikministerin Dana Berova geht ebenfalls davon aus, dass die Auseinandersetzung um Softwarepatente "noch Jahre andauern wird". Gleichzeitig erklärte sie, dass ihr Land eine entsprechende Patentrichtlinie begrüßen würde und keine großen Änderungen im nationalen Recht nötig wären. Stephen McGibbon, ein Patentexperte von Microsoft Europe, begrüßte zudem, dass EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy weiter gesetzgeberische Initiativen für Softwarepatente vorantreibe und diese als "fundamental" für Produktivität und Wettbewerb erachte.
Mit Seitenhieben für die Linie der Patentbefürworter in den Konzernen sind Beobachter nicht sparsam: SAP sei einmal eine innovative Firma gewesen und hätte damals auf Grund ihrer technologischen Entwicklung die Konkurrenz hinter sich lassen können, heißt es im Online-Journal Technology Liberation Front. Nun seien die Walldorfer "fett, faul und etabliert" und würden "die Freuden entdecken, das Patentrecht als Schläger gegen ihre innovationsstärkeren Wettbewerber einzusetzen". Richard Stallman, Doyen der Free Software Foundation, kündigte ferner bereits heftigen Widerstand gegen die Gemeinschaftspatentsrichtlinie in ihrer jetzigen Form an. Die demokratische Entscheidung des EU-Parlaments dürfe nicht durch die Hintertür wieder ausgehebelt werden.
Zu den Auseinandersetzungen um Softwarepatente siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):
* Der Streit um Softwarepatente
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68620
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nosoftwarepatents-award als Auftakt einer Informationskampagne
Mit der Ausschreibung des "nosoftwarepatents-award 2006" wollen 1&1, GMX, mySQL, Red Hat und CAS Software auf die Gefahren aufmerksam machen, die mit der Patentvergabe für Software ("computerimplementierte Erfindungen") verbunden sind. Die Ausschreibung soll den Auftakt einer Informationskampagne bilden.
Auf der Website nosoftwarepatents-award.com will die Initiative jeden Monat fünf neue Beispiele für Softwarepatente vorstellen, die von europäischen Patentämtern entgegen geltenden Abkommen seit rund 20 Jahren erteilt werden. Fachleute sollen die Patente allgemein verständlich erläutern, um Internetnutzern die Auswirkungen und Gefahren zu veranschaulichen.
Letztendlich buhlen die Patente um den Titel "Softwarepatent des Monats" und die Monatssieger dann im Herbst 2006 um den Negativpreis "nosoftwarepatents-award 2006".
Ausgezeichnet werden soll ein bestehendes Patent, das nach Meinung der Nutzer besonders schädlich für die Wirtschaft und Unternehmen ist. Darüber hinaus soll nosoftwarepatents-award.com als Forum und Anlaufstelle dienen.
Die beteiligten Unternehmen haben schon im Rahmen der Diskussion um die Einführung von Softwarepatenten in Europa teilweise eine gemeinsame Lobbyarbeit betrieben. Mit der aktuellen Kampagne nehmen die Beteiligten nun die Tatsache ins Visier, dass nach ihrer Ansicht in Europa seit den 80er-Jahren tausende Softwarepatente erteilt wurden - entgegen dem Europäischen Patentabkommen (EPÜ, Artikel 52) von 1973, das Programme für Datenverarbeitungsanlagen als nicht patentfähig definiert.
Quelle : www.golem.de
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Softwarepatentgegner fordern nach der millionenschweren Beilegung der juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Blackberry-Hersteller Research in Motion (RIM) und der US-amerikanischen Organisation NTP eine rasche Einschränkung des Patentsystems in Europa bei der Vergabe gewerblicher Schutzrechte auf "computerimplementierte Erfindungen". Sonst steuere man auf einen ähnlichen Fall zu, fürchtet Florian Müller, Gründer der Kampagne NoSoftwarePatents.com. Solch kostspielige Streitigkeiten seien auch auf dem alten Kontinent nur noch "eine Frage der Zeit, wenn die Politiker nicht Maßnahmen ergreifen, um der illegalen Erteilungspraxis des Europäischen Patentamtes (EPA) Einhalt zu gebieten", glaubt der Aktivist.
In einem aktuellen Artikel (PDF-Datei) für das Brüsseler Parliament Magazine räumt Müller zwar ein, dass bislang "Prozesskosten und Schadensersatzzahlungen in Europa niedriger als in den USA ausfallen". Das Recht eines Patentinhabers, andere von der Benutzung bestimmter Techniken abzuhalten, sei hingegen ein weltweites Merkmal des Patentwesens. Der Lobbyist führt als Beispiel an, dass jüngst auch die Deutsche Telekom in Verbindung mit der Verbreitung von Fernsehinhalten über das Internet mit Patentklagen bedroht worden sei.
Laut Müller ächzt Europa unter einer Patentinflation: Die Zahl der Patentanmeldungen, die jährlich beim EPA eingereicht werden, sei zwischen 1998 und 2005 von 110.000 auf 180.000 angestiegen. Diese Zahl könne man nicht auf tatsächliches Wirtschaftswachstum zurückführen, sondern sie spiegele "niedrigere Qualitätsstandards, einen zunehmenden Gebrauch von Patenten als strategische Waffe und eine stetige Ausdehnung des patentierbaren Bereichs" wider. Im Juli wies das EU-Parlament zwar eine Richtlinienvorlage zurück, welche die weite Erteilungspraxis des EPA für Monopolansprüche auf Erfindungen rund um Computerprogramme ratifiziert hätte. Die Frage der europäischen Softwarepatente sei jedoch ungeklärt: Gegenwärtig würden sie existieren, auch wenn ihre Durchsetzung oftmals scheitere.
Mit Skepsis betrachten neben Müller auch Organisationen wie die Free Software Foundation Europe (FSFE) oder der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII) eine noch bis Ende März laufende Sondierung der EU-Kommission zur zukünftigen Patentstrategie. Sie befürchten, dass das damit ins Spiel gebrachte Gemeinschaftspatent oder der Vorschlag für ein Patentstreitregelungsabkommen dem EPA zusätzliche Macht und seiner Vergabepraxis eine stärkere rechtliche Position verleihen. Nationalen Obergerichten wie dem Bundesgerichtshof würde dagegen die letztinstanzliche Entscheidungsbefugnis über triviale Patente genommen.
In Kanada, der Heimat von RIM, hat die Vergleichzahlung derweil zu heftigen Reaktionen geführt. "Ein weiterer Skalp eines kanadischen Unternehmens hängt nun stolz wie eine Wettbewerbsflagge von den Dachsparren des US-Justizsystems", kommentiert die National Post den Abschluss des langjährigen Streitfalls. Der Anbieter des beliebten E-Mail-Pushdienstes habe dem Druck eines US-amerikanischen Richters und einer Jury nachgeben müssen, um Bewegungsfreiheit zu gewinnen. Dabei habe das US-Patentamt bereits weite Teile des entscheidenden Patentbestands von NTP für nichtig erklärt.
James Balsillie, einer der RIM-Geschäftsführer, erklärte, "dass er sich nicht so gut fühle" mit den Umständen der Beilegung der viel beachteten Patentfehde. Angesichts des über der Firma schwebenden Damoklesschwerts einer einstweiligen Verfügung in den USA, wo RIM etwa drei Viertel seiner insgesamt 4,3 Millionen Kunden hat, und dem abflauenden Neugeschäft in den vergangenen Monaten habe man sich für den pragmatischen Weg entschieden. Große Freude herrscht derweil bei der Familie des 2004 bereits an Krebs verstorbenen NTP-Mitgründers Tom Campana Jr., der die Unternehmung 1992 ins Leben rief, um sein wachsendes Portfolio an Patenten für Systeme zum Verschicken von Kurznachrichten an Mobilgeräte von einem Computer aus abzusichern. Das Geld hätte seinem Sohn zwar wohl wenig bedeutet, sagte Thomas Campana Sr. laut US-Medienberichten. Dieser hätte es aber nicht ertragen, wenn RIM "mit dem Diebstahl seiner Patente davongekommen wäre". Die Vergleichssumme fließt hauptsächlich an die Witwe des Erfinders sowie den zweiten NTP-Gründer, Donald Stout, die gemeinsam über 50 Prozent an der Firma halten.
Andere Unternehmen, die in jüngster Zeit viel Geld mit dem Eintreiben von Lizenzen für Softwarepatente mit Hilfe von Klageandrohungen machen, haben die Vergleichzahlung ebenfalls begrüßt. "Die Ironie ist, dass der Fall schon vor drei oder fünf Jahren für viel weniger Geld hätte beigelegt werden können", rührt Paul Ryan, Vorstand der besonders im Streaming-Bereich aktiven Patenzlizenzierungsfirma Acacia, die Werbetrommel für sein umstrittenes Geschäftsmodell. Im vergangenen Jahr endeten Verhandlungen über einen Vergleich zwischen beiden Parteien ergebnislos: RIM hatte die Zahlung von 450 Millionen US-Dollar angeboten, während NTP eine Milliarde wollte. Größte Gewinner des Patentkampfs der beiden Firmen sind nach Ansicht von Beobachtern vor allem Patentanwälte, da eine gute juristische Vertretung angesichts der hohen Streitwertigkeiten auch für Computerfirmen im Minenfeld der Softwarepatente unerlässlich sei.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/70358
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Das Rennen bei der erstmaligen Kür zum "Softwarepatent des Monats" über die Ende Februar gestartete Plattform NoSoftwarepatents-Award konnte ein Schutzanspruch von Philips auf die Darstellung eines Kontextmenüs für sich entscheiden. Über 57 Prozent der knapp 3000 Surfer, die sich an der Internetabstimmung beteiligten, sprachen sich für den 1987 vom Europäischen Patentamt (EPA) unter der Nummer EP249293 vergebenen Monopolanspruch aus.
Das Patent bezieht sich auf eine von den meisten Betriebssystemen und unzähligen Software-Programmen verwendete Funktion: Beim Klick auf die rechte Maustaste erscheint ein Menü, aus dem verschiedene Arbeitsvorgänge ausgewählt werden können. Philips' im kommenden Jahr auslaufender Schutzanspruch ist damit für die Wahl zum "Softwarepatent des Jahres 2006" nominiert, die im Herbst stattfinden soll. Ziel der Preisverleihung ist es, auf die möglichen von Patenten auf "computerimplementierte Erfindungen" ausgehenden Gefahren für Anwender und Entwickler von Software hinzuweisen. Den Award haben 1&1 und GMX gemeinsam mit Partnern ins Leben gerufen.
Das Philips-Patent für ein "prozessorgesteuertes Anzeigegerät für Daten und/oder Graphik" verwies Konkurrenten wie Monopolansprüche auf die zentralisierte Verwaltung untergeordneter Datenbanken, auf im Netz editierbare Dokumente mit Nutzererkennung oder auf die Bezahlung per Chipkarte auf die Plätze. Abgeschlagen landete ein Patent auf die Anzeige von Bildern in Grafikprogrammen auf dem hintersten Rang. Beim Gewinner stößt die Wahl aber auf Unverständnis: Er fühle sich geehrt, erklärt der verantwortliche Erfinder David Clark, da es sich beim Siegeranspruch "in der Tat nicht um ein Softwarepatent handelt". Vielmehr sei die Erfindung der "Pop-out"-Menüs das Ergebnis vierjähriger Arbeit in den 1980ern. Philips erklärt in einer Stellungnahme, dass sich "die drei Ansprüche des erteilten Patentes auf ein Wiedergabegerät beziehen und nicht auf ein Menü oder ein Software-Programm". Geschützt werde eine technische Innovation für die einfachere Verwendung interaktiver Fernseher und Computer.
Harald Talarczyk, Kampagnenmanager des NoSoftwarepatents-Award, hält die Argumentation Philips für ein Ablenkmanöver: "Die Diskussion um Begriffe wie 'Software als solche' verbreitet patentbegrifflichen Nebel, hinter dem Softwarepatente schwerer erkennbar sein sollen." Unabhängig davon gelte, dass Inhaber softwarebezogener Patente die Nutzung der beschriebenen Programm-Funktionen einschränken oder sogar blockieren könnten – falls die Schutzansprüche tatsächlich rechtlich durchsetzbar seien und vor Gericht Bestand hätten. Der daraus folgende wirtschaftliche Schaden könne für betroffene Unternehmen immens sein. Es möge wohl dem "Großmut" Philips zuzuschreiben sein, dass der Konzern das Patent nicht als strategische Waffe eingesetzt und andere Marktteilnehmer verklagt habe. Derlei Marktblockaden könnten Patenthalter aber künftig leichter gerichtlich errichten, falls sich Regierungsvertreter und die Patentanwalt-Lobby mit dem Wunsch nach Einführung eines European Patent Litigation Agreement (EPLA) durchsetzen würden.
Für den Softwarepatent-Gegner Florian Müller zeigt das gewählte gewerbliche Schutzrecht, "wie man ein Patent auf der Grundlage einer allgemeinen Beschreibung einer Idee anmelden kann". Es werde das Recht monopolisiert, ein allgemeines Problem zu lösen, anstatt eine tatsächliche technische Lösung offenzulegen. Selbst jemand, der die Patentschrift genau lese, sei anhand der darin getätigten reinen "Aufgabenbeschreibung" nur "ein Prozent näher daran, ein Programm zu schreiben, das tatsächlich ein Kontextmenü implementiert". Das Europäische Patentamt wollte sich nicht konkret zu dem ins Licht der Öffentlichkeit gerückten Patent äußern. Eine "Erörterung" sei generell bei bereits erteilten Schutzansprüchen praktisch nur noch über ein kostenpflichtiges Einspruchsverfahren möglich.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/71582)
Quelle : www.heise.de
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Softwarepatent des Monats April kommt von Techem
Mit einem Patent auf "Methoden zur Einsparung von Speicherplatz mittels geeigneter Maßeinheiten" gewinnt die Techem AG den Negativpreis "Softwarepatent des Monats April". Das Patent EP1437835 zeige mustergültig die Probleme auf, die mit der seit vielen Jahren üblichen Vergabe von Softwarepatenten einhergehen, heißt es zur Begründung von Seiten der Veranstalter des nosoftwarepatents-award.
Das europäische Patent Nr. EP1437835 bezieht sich auf ein Verfahren zur "Einsparung von Speicherplatz mittels geeigneter Maßeinheiten" und wurde Techem am 28. Dezember 2005 gewährt: "Die Patentansprüche drehen sich um einen Algorithmus, den Informatik-Studenten normalerweise im zweiten Semester kennen lernen. Die Patentschrift schildert detailliert das mathematische Prinzip und dessen Anwendung in Verbrauchserfassungsgeräten, auf die das Patent eingeschränkt wird", kritisieren die Organisatoren des Negativ-Preises.
Letzendlich gehe es in dem Patent nur um etwas Mathematik: Eine Ansammlung von Zahlen werde durch einen geeigneten Normierungsfaktor dividiert und gerundet. Um das Ganze dann zum Patent anzumelden, sei dieses eher allgemeine Verfahren auf die Anwendung in Verbrauchserfassungsgeräten beschränkt worden.
Dabei demonstriere das Patent die grundsätzliche Problematik: Techem wolle mit dem Patent nur das Risiko vermeiden, durch Wettbewerber von der Nutzung des im Patent dargestellten Prinzips ausgeschlossen zu werden. Die Umsetzung solcher eher defensiv markierten Patentstrategien trage zwar zur steigenden Flut von Softwarepatenten bei, sei jedoch nicht die grundlegende Ursache dieses Problems. Entscheidender sei, dass das Europäische Patentamt (EPA) solche Patente entgegen dem seit 1973 geltenden Europäischen Patentabkommen immer wieder genehmigt und dass eine zukünftige Legitimierung tausender Softwarepatente nicht ausgeschlossen werden könne, heißt es in der Laudatio.
Für Techem stellt sich nicht die Frage, ob die derzeitige Patentierungspraxis sinnvoll ist oder nicht: "Vielmehr müssen wir uns die Frage stellen: Was passiert, wenn wir bestimmte Verfahren, die für unsere Geschäftstätigkeit wichtig sind, nicht patentieren lassen? Dann würden wir auf Grund des überschaubaren Marktes, in dem wir uns bewegen, ein erhebliches Risiko eingehen, dass uns ein Wettbewerber zuvorkommt und dass wir selbst von der Nutzung eines Verfahrens ausgeschlossen sind. Dieses Risiko wollen wir so gering wie möglich halten", erläutert Techem-Sprecher Stefan Lutz die Hintergründe. Das Verfahren werde im Rahmen der Funkübertragung von Verbrauchsdaten eingesetzt, bei dem von Techem installierte Verbrauchserfassungsgeräte für Wärme und Wasser die relevanten Verbrauchsdaten an mobile Datenempfänger funken.
Die Argumentation von Techem glaubt Softwarepatent-Kritiker Florian Müller nicht: "Niemand muss ein Patent anmelden, um zu verhindern, dass sich jemand anderes ein Patent auf dieselbe Idee verschafft. Um Prior Art zu schaffen, genügt es schon, etwas im Internet zu veröffentlichen, ganz ohne Anmeldekosten. Techem hat sich aber ein Patent erteilen lassen, das es auch jederzeit offensiv einsetzen kann".
Mit neuen Kandidaten startet der nosoftwarepatents-award die Wahl zum "Softwarepatentes des Monats Mai" - unter anderem mit Patenten von Microsoft, IBM, Lucent Technologies und Sun.
Quelle : www.golem.de
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Der US-amerikanische Softwarehersteller Microsoft hat sich eine Technik patentieren lassen, mit der sich das Verhalten von Nutzern im Internet differenzierter als bisher nachvollziehen lassen soll. Das Unternehmen hatte das Patent mit der Nummer 7,039,699, das auf vorhandener Cookie-Technik basiert, im Mai 2000 eingereicht. Nun wurde es vom US-amerikanischen Patent- und Markenamt anerkannt. Es beschreibt ein "System und Prozess für das Nachvollziehen der Nutzung von Inhalten in Computer-Systemen".
Die Technik eigne sich insbesondere für Content-Provider, die Inhalte von Partnerunternehmen anbieten wie zum Beispiel MSN, heißt es in der Patentschrift. Das Patent sieht ein Reihe von Application Program Interfaces (API) vor, die es Inhalte-Anbietern gestatten soll, beispielsweise Inhalte von Domain Cookies von MSN.com zu beschreiben und zu lesen. Das Layout der Cookies sei erweiterbar, so dass künftig mehr als der bisher vier vorgesehenen Datentypen bits, counters, dates und strings möglich seien.
Für Microsoft stellt das Patent die Lösung zu dem Problem dar, dass sich die unterschiedlichen MSN-Bereiche keine gemeinsame Datenbank zu Nutzerprofilen teilen. Es sei also derzeit nicht möglich, die Besucher von beispielsweise Expedia.MSN.com und Investor.MSN.com aufgrund ihrer "psychografischen Merkmale" gezielt mit Werbung anzusprechen oder ihnen spezielle Inhalte zu präsentieren. Eine solche Datenbank anzulegen würde einen massiven Umbau der Webserver-Architektur aller MSN-Websites bedeuten, schildert die Patentschrift.
Quelle : www.heise.de
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Florian Müller, Gründer der Kampagne NoSoftwarePatents.com, hat seine Aufarbeitung des Kampfs um die EU-Softwarepatentrichtlinie unter einer "Creative Commons"-Lizenz online veröffentlicht. Das Buch über "Die Lobbyschlacht um Softwarepatente" kann somit als PDF-Datei für den nicht-kommerziellen Gebrauch frei heruntergeladen und weiterverbreitet werden. Auf den 388 Seiten liefert der Aktivist aus eigener Perspektive tiefe Einblicke in die Machenschaften von Gegnern und Befürworter der letztlich vom EU-Parlament im Juli 2005 beerdigten Direktive.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/73888)
Quelle : www.heise.de
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Ein Siemens zugesprochener Monopolschutz zum Datenaustausch über ein Mobilfunknetz ist aus der Abstimmung über das "Softwarepatent des Monats" im Juli als Sieger hervorgegangen. Etwas über 44 Prozent der 913 Teilnehmer an der Aktion NoSoftwarepatents-Award votierten für das Patent, das den Transfer von Daten zwischen einem Mobiltelefon und einem Server abdeckt und maximal noch bis zum Juli 2015 läuft. Das Europäische Patentamt (EPA) gewährte das Schutzrecht im Januar 2004 unter der Nummer EP0836787. Der französische Konzern Sagem hatte 2004 Einspruch gegen das Patent eingelegt, diesen aber Ende 2005 wieder zurückgezogen.
"Wer geschäftlich per Mobiltelefon und Laptop im Internet surft, verletzt geistiges Eigentum der Siemens AG", sind sich die Macher der Kampagne sicher, die von 1&1, GMX, mySQL, Red Hat und CAS unterstützt wird. "Die Gefahr eines solchen Softwarepatents liegt in der nicht gewährleisteten Interoperabilität zwischen den beteiligten Kommunikationspartnern", warnt Norbert Pohlmann, Professor für den Bereich Internet und Mobile Netze am Institut für Internetsicherheit an der Fachhochschule Gelsenkirchen. Solche Interaktionsmöglichkeiten seien aber in modernen Informationsgesellschaften unverzichtbar für wirtschaftliches Wachstum. "Ohne eine Übertragung von Datenpaketen über zellulare Mobilfunknetze würden wir als Wissens- und Informationsgesellschaft in die Steinzeit zurückkehren", betont der Forscher, der während der Hochzeit des Streits um eine letztlich gescheiterte EU-Richtlinie zur Softwarepatentierung ein Gutachten zum Thema Interoperabilität und Rechtsschutz mitverfasst hatte.
"Wird das Softwarepatent EP0836787 von Siemens rechtlich wirksam, wären viele elementare Internet-Dienste und das Laden von Daten per Mobilfunkverbindung betroffen", skizziert Achim Weiss, Vorstand Technik der 1&1 Internet AG, mögliche Auswirkungen einer rechtlichen Durchsetzung des Patents. Der Wettbewerb bei diesen Dienstleistungen könnte behindert werden, wobei die Verbraucher am Ende die Zeche durch höhere Preise zahlen müssten. "Noch lassen sich solche Softwarepatente in Europa nicht rechtlich durchsetzen", kommentiert Kampagnenmanager Harald Talarczyk. Dies könne sich aber schnell ändern, wenn es etwa in Europa zu einer zentralisierten Streitregelung bei Patentstreitigkeiten komme, wie sie verstärkt auch bei der EU-Kommission in Brüssel unter dem Aufhänger des European Patent Litigation Agreement ( EPLA) diskutiert wird.
Der Hauptanspruch des Siegerpatents deckt die gemeinsame Übertragung von "Datenpaketen" und "Signalisierungsinformationen in einem Datenprotokoll" zwischen einem mobilen Client in Form einer "Teilnehmerstation" und einem "gesonderten Dienstenetzknoten" ab. Entsprechend geschützte Verfahren werden auch in Deutschland verstärkt vermarktet. Laut der ARD/ZDF-Online-Studie 2006 verfügen bereits 34 Prozent der Onliner über die Möglichkeit, via Laptop und Handy ins Netz zu gehen. Vom Siemens-Patent betroffen sehen die Kampagnenmacher aber auch die E-Mail-Kommunikation per Mobiltelefon und den Transfer von Dateien via WLAN.
Siemens selbst wollte gegenüber den Organisatoren der Auszeichnung keinen Kommentar abgeben. Laut einschlägigen Statistiken hält der Konzern über 30 Prozent aller deutschen Softwarepatente. In Europa lag Siemens im Jahr 2005 in der Patentierungsrangliste auf dem zweiten Platz. Die Münchner bezeichnen sich selbst als "eine der größten Patent-Law-Firmen". Sie würden bei Verletzungen ihrer Monopolansprüche auch gerichtliche Auseinandersetzungen nicht scheuen, um Marktpositionen zu sichern. "Man muss sich fragen, ob Siemens nicht drauf und dran ist, zu einem der größten Patent-Trolle der Welt zu werden", hält Florian Müller, Gründer der Kampagne NoSoftwarePatents.com, dem entgegen. "Die tatsächliche Geräteproduktion stößt man beispielsweise an BenQ ab, die Entwicklung wird nach Indien verlagert und in Europa tut man sich in erster Linie mit Unmengen von Softwarepatent-Anmeldungen hervor." Leider gebe es zu viele Politiker, "die so etwas dann mit Innovation und Wettbewerbsfähigkeit verwechseln".
Passend dazu stehen im August fünf vom EPA vergebene Patente zur Wahl, deren Inhaber mit verschiedenen Preisen für "hervorragende Innovation" ausgezeichnet wurden. Zu den Kandidaten gehört ein Anspruch der Fraunhofer-Gesellschaft, der sich mit dem MP3-Codierverfahren befasst, genauso wie ein Patent auf das "Filtern von Internet-Inhalten", das die Leipziger IT-Firma Nutzwerk erhalten hat. Auf das Votum der Surfer harren zudem Ansprüche von Lucent auf Voice over IP, von Reinhold Bareiß für Eagle Peak auf konfigurierbare Eingabemasken und auf ein Printing-on-Demand-Verfahren, das sich Heike Strehler von der Firma Picturation schützen ließ.
Quelle : www.heise.de
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Die "Initiative for Software Choice" (ISC) schießt ein einem Brief an die EU-Kommission scharf gegen eine stärkere staatliche Unterstützung für freie Software. Die noch vergleichsweise junge Lobbyvereinigung, zu deren über 280 Unterstützern Konzerne und Verbände wie Microsoft, der Bundesverband der Digitalen Wirtschaft, EDS oder CompTIA zählen, will die Wahl von Lizenzen und Entwicklungsformen dem Markt überlassen wissen und schlägt daher teils dramatische Töne an. Jede Förderung von offenen Standards gemäß dem Open-Source-Prinzip "würde das gesamte Software-Ökosystem signifikant zum Erliegen bringen", heißt es in dem heise online vorliegenden Schreiben. Auf Basis des Modells der freien und Open-Source-Software seien zwar zahlreiche Produkte hoher Qualität entstanden. Man dürfe deswegen aber nicht zu der Annahme kommen, dass dieses Entwicklungsmuster allein selig machend sei.
Konkret wendet sich der Autor des an die Industriekommission gerichteten Briefs, Hugo Lueders, gegen den noch unveröffentlichten Entwurf einer EU-Studie zum ökonomischen Einfluss freier Software auf die Innovation und den Sektor für Informations- und Kommunikationstechnologien. Darin wird laut Lueders dargelegt, dass Ende 2005 bereits 40 Prozent aller europäischen Firmen Open Source einsetzen und Europa den Rest der Welt beim Markanteil der Nutzer und Entwickler freier Software anführe. Trotz des Erfolgs des alternativen Modells für die Erzeugung und den Vertrieb von Computerprogrammen schlage die Studie Steuerbegünstigungen für die Open-Source-Entwicklung vor, empört sich Lueders über die seiner Ansicht nach "extreme" Ausrichtung der umfassenden Analyse. Das würde nicht nur den Markt "auseinander reißen", beklagt der auch für die CompTIA arbeitende und für seine Unterstützung von Softwarepatenten bekannte Lobbyist. Darüber hinaus könne dann jeder Geld vom Staat beziehen, der ohne weitere Qualitätsprüfung freien Quellcode bei der Open-Source-Gemeinde "deponiere".
Lueders verweist weiter darauf, dass gemäß dem Report mehr als die Hälfte der Open-Source-Entwickler bereits Einkommen mit ihrer Arbeit an frei verfügbaren Programmen verdienen würden. Der Markt selbst würde sie also bereits entlohnen. Umso unverständlicher sei es, dass der Entwurf der Studie die Entwicklung freier Software als "wohltätige Spende an die Gesellschaft" verstanden wissen wolle. Andere Lizenzvarianten für staatlich geförderte Forschung und Entwicklung wie das "Bayh-Dole-Modell" aus den USA würden den begünstigten Firmen mehr Alternativen lassen, wie sie ihre Innovationen vermarkten wollen. Trotzdem würde so der Technologietransfer beschleunigt; auch den Interessen der Gesellschaft würde Genüge getan.
Generell zeigt sich die ISC besorgt, dass der Report die Errungenschaften anderer Formen der Softwarelizenzierung und andere Geschäftsmodelle nicht ausreichend berücksichtige. Diese würden allein negativ beschrieben etwa in der Form, dass sie der Open-Source-Szene "Kopfschmerzen" bereiten würden. Eine wissenschaftliche Ausgeglichenheit sei der Studie daher abzusprechen. Sie erscheine mehr ein "Marketingdokument" darzustellen als eine seriöse Marktumschau rund um diese "zunehmend komplexe und dynamische Materie". Fatal wäre es, betont Lueders, wenn das gegenwärtige System geistiger Eigentumsrechte durch eine stärkere Weichenstellung hin zu freier Software "unterminiert" werde. Vor allem dürften Standards rund um Patentrechte, die nicht dem so genannten RAND-Modell ("reasonable and non-discriminatory") entsprechen, nicht zur Regel werden. Gleichzeitig schreibt Lueders aber, dass letztlich auch das Open-Source-Modell von "starken geistigen Eigentumsrechten" abhänge.
Der Streit um die Lizenzierung von Standards spielt auch bei der wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und Microsoft eine wichtige Rolle. Der Softwaregigant muss gemäß der Auflagen der Brüsseler Behörde Kommunikationsprotokolle für Windows Dritten zur Verfügung stellen, tut dies bislang aber nur anhand der vergleichsweise restriktiven RAND-Bedingungen. Praktisch bedeutet das auch, dass die zur Verfügung gestellten Schnittstelleninformationen nicht in konkurrierenden Open-Source-Projekten wie Samba eingesetzt werden können. Firmen, die mit freier Software arbeiten, sowie Verbände wie die Free Software Foundation Europe wollen Microsoft daher gemeinsam mit der Kommission zu einer Lizenzierung unter offeneren Bedingungen bewegen.
Volksvertreter und einzelne Parteien fordern immer wieder eine breitere staatliche Unterstützung freier Software, um die Monopolstrukturen der Redmonder etwa im Desktop-Markt aufzubrechen und sich selbst verstärkende Netzwerkeffekte bei der Nutzung einzelner dominanter Softwareprodukte zu lockern. Zuletzt hatte sich im Juli das EU-Parlament geschlossen in einem Entschließungsantrag für eine stärkere Förderung von Lizenzen aus der freien Softwarewelt wie der GNU General Public License (GPL) und der Public Documentation Licence (PDL) ausgesprochen. Konkret betonten die Abgeordneten, dass ein "nutzerfreundliches System des geistigen Eigentumsschutzes" in der Wissensgesellschaft geschaffen werden soll. Urheber-, Marken- oder Patentrechte dürften nicht den freien Zugang zu öffentlichen Gütern und öffentlichem Wissen behindern.
Quelle : www.heise.de
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In einem viel beachteten Prozess wird sich der Oberste US-Gerichtshof am morgigen Dienstag bei einer mündlichen Anhörung mit dem Aspekt der "Offensichtlichkeit" als Ausschlusskriterium bei Patentierungsanträgen beschäftigen. Experten erwarten von dem Fall eine Grundsatzentscheidung zu Trivialpatenten. Ungewöhnlich viele Konzerne, Verbände und Forscher haben daher Eingaben an den US Supreme Court geschickt. Für engere Grenzen der Patentierbarkeit plädieren dabei unter anderem Cisco, Intel, Micron, Microsoft, der Computerindustrie nahe stehende Interessensvertretungen sowie die Bürgerrechtsgruppe Electronic Frontier Foundation (EFF). Die Beibehaltung des Status Quo mit breiten Patentierungsmöglichkeiten fordern dagegen Schwergewichte wie 3M, Johnson & Johnson, General Electric (GE) oder DuPont sowie Vereinigungen freier Erfinder und mittelständischer Firmen.
Gemäß einem US-Bundesgesetz von 1952 hat eine Erfindung eigentlich als trivial und damit nicht schutzwürdig zu gelten, wenn ein Experte auf dem betroffenen Fachgebiet sie als offensichtlich bezeichnet. Der Federal Circuit Court of Appeals hat in den vergangenen Jahren eine weitgehende Einschränkung der Offensichtlichkeitsregel vorgenommen, indem er den so genannten Anregungstest entwickelt hat: Eine Erfindung kann demnachr nur als trivial bezeichnet werden, wenn es "eine Unterrichtung, eine Anregung oder einen geistigen Antrieb" gab, in deren Folge ein Patentanmelder Informationen über bereits bestehende Erfindungen in seinem speziellen Gebiet erhielt. Folglich reicht selbst eine einfache Neukombination bereits bekannter Techniken oder Verfahren aus, um einen Monopolanspruch zu erhalten. Nur, wenn ein Kläger konkrete Hinweise auf identische bestehende Erfindungen im Sinne der "Prior Art" vorlegt, erkennt das Berufungsgericht die Offensichtlichkeit einer Patentanmeldung an und weist diese zurück.
In dem konkreten Fall hatte die US-Firma Teleflex zunächst dem kanadischen Autozulieferer KSR International vorgeworfen, bei einer elektronischen Pedalsteuerung gegen von ihr gehaltene Patentansprüche verstoßen zu haben. Die Kanadier berufen sich dagegen darauf, dass die von Teleflex zum Patent angemeldete Kombination "bereits existierender, vom Regal weg zu kaufender Komponenten" offensichtlich und nicht schützenswert sei. Ein Detroiter Bundesrichter gab der Zulieferfirma zunächst Recht und erklärte das Teleflex-Patent für nichtig. Im Januar 2005 entschied das zuständige Bundesberufungsgericht, der Federal Circuit Court of Appeals, aber größtenteils zugunsten des US-Unternehmens. KSR wandte sich daher an den Supreme Court.
Es wäre kurzsichtig, viele Erfindungen vorschnell als offenkundig abzutun, ergreifen Firmen wie 3M, DuPont und GE nun etwa für Teleflex Partei. Die "Post-It"-Notizzettel von 3M etwa könnte man heute eventuell als augenscheinlich bezeichnen, "aber nur, weil sie in den vergangenen 25 Jahren schier allgegenwärtig in unserem Alltag waren". Jetzt eine ebenfalls fast ein Vierteljahrhundert gültige Rechtsprechung umzustülpen, "würde die Gültigkeit von Millionen verteilter Patente in Frage stellen, die Überprüfung von vielen Millionen Dollar schweren Patentlizenzverträgen erforderlich machen, Patentstreitigkeiten schwerer beizulegen machen und unvermeidbar mehr gerichtliche Auseinandersetzungen verursachen", schreiben die Größen aus der "alten Wirtschaft".
Entgegengesetzter Ansicht ist John Duffy. Der Rechtsprofessor von der George Washington University meint, dass es der Oberste Gerichtshof beim Kippen der weit gehenden Spruchpraxis des Berufungsgerichts Firmen einfacher machen würde, sich gegen Patentklagen aufgrund fragwürdiger Ansprüche zu verteidigen. Das könnte auch eine Verringerung juristischer Streitigkeiten um gewerbliche Schutzrechte allgemein bewirken. Die Computerindustrie sieht sich nach spektakulären Klagen wie NTP gegen den Blackberry-Hersteller RIM oder Eolas vs. Microsoft besonders stark von den Auswüchsen der gegenwärtigen Rechtsprechung und einer Flut von Patenten mit geringer Erfindungshöhe betroffen. Ihre Produkte bestehen gerade im Softwarebereich oft aus tausenden bereits bestehender Komponenten, die sich einfach neu kombinieren lassen. Die Branche und US-Abgeordnete suchen daher Wege gegen "Patent-Trolle", welche die weiten Patentierungsregeln und das große Angebot an Trivialpatenten zum Anzetteln von Rechtsstreitigkeiten nutzen. Dabei soll Software an sich aber generell weiter schutzwürdig bleiben.
Der Netzwerkausrüster Cisco hat laut seinem mit Microsoft verfassten Gerichtsschreiben angesichts dieser Situation "Hunderte von Patenten für defensive Zwecke" beantragt. Dies sei die gängige Praxis in der Industrie, die aber letztlich die Verbraucherkosten steigen lasse. "Router, Golfschläger, Softwareprogramme oder Büstenhalter werden alle immer teurer, da mehr und mehr Patenthaltern Vergütungen gezahlt werden müssen", beklagen die beiden Konzerne. Sie ärgern sich vor allem darüber, dass die Teuerungen unnötig seien, weil die gewerblichen Schutzrechte keinem innovativen Produktanteil entsprächen. Das US-Patentamt verwende einen Großteil seiner Arbeitszeit auf Abwägungen, ob ein Anspruch offensichtlich sei oder nicht, berichtet Gerald Mossinghoff, ehemaliger US-Wirtschaftsstaatssekretär. Angesichts des hohen Werts der Patentportfolios vieler großer US-Firmen ist er aber skeptisch, ob der Supreme Court ein umfassendes Machtwort spricht.
Quelle : www.heise.de
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Das Bundespatentgericht hat ein Patent von Microsoft zum Dateiverteilungssystem File Allocation Table (FAT) für Deutschland als nichtig erklärt. Es geht um den vom Europäischen Patentamt unter der Nummer EP 0618540 gewährten Schutzanspruch auf "einen gemeinsamen Speicherbereich für lange und kurze Dateinamen". Diesem liegt das US-Patent Nummer 5,758,352 zugrunde. Beim Deutschen Patent- und Markenamt ist das Patent unter der Nummer DE 69429378 geschützt. Die erhobenen Ansprüche beruhen laut einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (PDF-Datei) des 2. Senats des Bundespatentgerichts unter dem Aktenzeichen 2Ni 2/05 (EU) vom 26. Oktober 2006 "nicht auf erfinderischer Tätigkeit".
Kritiker der FAT-Patente, zu denen auch das US-Schutzrecht mit der Nummer 5,579,517 gehört, gehen seit langem davon aus, dass die Redmonder damit Ansprüche auf grundlegende und letztlich triviale Computerverfahren erheben. Der Kläger in dem Verfahren vor dem Bundespatentgericht machte geltend, dass der Gegenstand des angefochtenen Patents gegenüber dem Stand der Technik nicht neu sei beziehungsweise sich zumindest für den Fachmann in nahe liegender Weise aus bisherigen Erfindungen ergebe. Zudem sei der Patentanspruch weder hinreichend deutlich umrissen noch vollständig offenbart worden. Er weise auch über den Inhalt der Prioritätsanmeldung hinaus. Zur Stützung seiner Anschuldigungen bezog sich der Kläger unter anderem auf das Rock Ridge Interchange Protocol (RRIP) zum Auslesen von Dateien auf CD-ROMs in erster Version vom 24. Juli 1991 sowie auf Beiträge in den Newsgroups comp.unix.bsd und comp.os.linux vom 12. Dezember 1992.
Microsoft will mit der geschützten Erfindung dagegen das bei älteren Betriebssystemen wie MS-DOS 5 auftauchende Problem gelöst haben, dass nur kurze Dateinamen unterstützt werden. Es sei ein neuartiges System entwickelt worden, bei dem ein zweiter Verzeichniseintrag im Speicher mit dem ersten, der einen kurzen Namen für eine Datei enthalte, raffiniert verknüpft werde und einen zweiseitigen Zugriff auf die entsprechenden Informationen zulasse. Die Richter am Bundespatentgericht halten dem unter anderem entgegen, dass ein Datenverarbeitungsingenieur oder Informatiker mit mehrjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Betriebssystemprogrammierung das Verfahren zum Betreiben eines Datenverarbeitungssystems nach dem Hauptanspruch generell als Methode erkenne, mit dem eine Datei im Speicher unter einem in der Regel vom Programmierer oder Anwender vergebenen Namen aufgefunden werden kann. Auch die Verknüpfung der Namen und Dateien in einem solchen Dateiverwaltungssystem ergebe sich für den Fachmann aus dem Kontext.
Das geschützte Verfahren werden dem Experten zudem durch die Ausführungen zum RRIP nahe gelegt, schreiben die Richter weiter. Die hinter dem Protokoll stehende Rock Ridge Group habe sich die Aufgabe gestellt, den ISP-Standard 9660 für Verzeichniseinträge so zu erweitern, dass auch unter Verwendung der Dateisemantik des POSIX-Dateiverwaltungssystems auf CD-ROM-Inhalte zugegriffen werden könne. Auch dabei werde der Speicherort einer Datei durch das im Patentanspruch beschriebene Verfahren aufgefunden. Damit die Benutzer von POSIX-Systemen auch mit längeren Dateinamen auf die Dateien von CD-ROMs zugreifen können, habe das RRIP nämlich eine Erweiterung der auf der CD vorhandenen ISO-konformen Verzeichniseinträge in einem speziellen, "System Use Area" betitelten Bereich vorgeschlagen, der standardmäßig nicht festgelegt sei. Beim Mechanismus fürs Auffinden der darin abgelegten Dateien lehre das RRIP in Übereinstimmung mit den im Microsoft-Patent beschriebenen Schritten das Zugreifen auf die erfolgten zweiten Verzeichniseinträge. Generell ergebe sich so implizit die Einsatzmöglichkeit für Betriebssysteme mit derlei unterschiedlichen Fähigkeiten zur Dateiverwaltung. Auch eine "Verwirrung" eines nur auf kurze Dateinamen ausgelegten Systems durch zu lange Titel werde auf dieselbe Weise wie beim beanspruchten Verfahren vermieden.
Auch ein Hilfsantrag der Redmonder für eine eingeschränkte Gültigkeit des umstrittenen Patents fiel bei den Richtern durch. Microsoft versuchte damit, den Hauptanspruch vor allem durch die Verknüpfung des ersten Verzeichniseintrags mit dem zweiten durch das Speichern einer Prüfsumme des kurzen Dateinamens im zweiten Eintrag zu präzisieren. Im Streitpatent sei so vor allem die Funktion eines Zeigers von Bedeutung, durch den die beiden Einträge verknüpft seien. Auch dieses Verfahren wird dem Bundespatentgericht zufolge aber im Prinzip vom RRIP nahe gelegt und vorexerziert. Die Kosten für den Rechtsstreit legten die Richter Microsoft auf.
Das US-Patentamt hatte dagegen vor gut einem Jahr beide FAT-Patente der Redmonder aufrecht erhalten. Im Rahmen einer erneuten Überprüfung hatte die Behörde die Schutzansprüche wegen bereits bestehender Erfindungen gemäß der "Prior Art"-Bestimmung zunächst für vorläufig ungültig erklärt. Bei der später erfolgten endgültigen Entscheidung stellte das Patentamt aber fest, dass das FAT-Dateisystem eine Neuentwicklung gewesen und deshalb patentierbar sei. Seit Dezember 2003 bietet der Softwaregigant Lizenzen für das FAT-Dateisystem an, wobei sich die Kosten auf 0,25 US-Dollar pro Einheit bis zu einer maximalen einmaligen Summe von 250.000 US-Dollar je Hersteller belaufen. Dafür erwerben die Lizenznehmer die Erlaubnis, Speichermedien wie Flash Memory mit dem Dateisystem zu formatieren und die geschützte Technik anzuwenden.
Quelle : www.heise.de
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Die Geißel Europas
In fast allen EU-Ländern wären Entwickler durch die kalte Legalisierung von Softwarepatenten gefährdet
Mit der Einführung eines gesonderten Patentgerichtsweges versucht die EU-Kommission derzeit, die vom Parlament verbotenen Softwarepatente auf kaltem Wege zu legalisieren. Das hätte ausgesprochen problematische Folgen für die Softwareentwicklung – nicht nur in Deutschland, sondern fast überall in Europa.
Mehr... (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25074/1.html)
Quelle : www.heise.de
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Der Oberste US-Gerichtshof hat am gestrigen Montag zwei Grundsatzentscheidungen erlassen, die den Weg für eine Neuausrichtung des US-Patentwesens frei machen. Zum einen hat der Supreme Court einstimmig geurteilt, dass die strengen Anforderungen des Federal Circuit Court of Appeals zur Bestimmung der "Offensichtlichkeit" eines Schutzanspruchs nicht zu halten sind und nachgebessert werden müssen. Damit soll es Firmen oder unabhängigen Erfindern letztlich schwerer werden, sich triviale Entwicklungen gewerblich schützen zu lassen. Zum anderen hat das höchste Gericht der USA in einem besonders diffizilen Fall entschieden, dass Software-Code eine Blaupause darstellt und nicht als "Bauteil" einer Erfindung anzusehen ist. Demnach können in den USA keine Schadensersatzansprüche für Verletzungen eines US-Patents im Ausland geltend gemacht werden.
KSR International vs. Teleflex
In dem viel beachteten ersten Rechtsstreit ging es um die Neubestimmung eines der wichtigsten Ausschlusskriteriums für die Erteilung von Patenten. Gemäß einem US-Bundesgesetz von 1952 hat eine Erfindung eigentlich als trivial und damit nicht schutzwürdig zu gelten, wenn ein Experte auf dem betroffenen Fachgebiet sie als offensichtlich bezeichnet. Der Federal Circuit Court of Appeals hatte in den vergangenen Jahren aber eine weitgehende Einschränkung der Offensichtlichkeitsregel vorgenommen, indem er einen zusätzlichen Test entwickelte: Eine Erfindung konnte demnach nur als trivial bezeichnet werden, wenn es "eine Unterrichtung, eine Anregung oder einen geistigen Antrieb" gab, in deren Folge ein Patentanmelder Informationen über bereits bestehende Erfindungen in seinem speziellen Gebiet erhielt.
Folglich reichte selbst eine einfache Neukombination bereits bekannter Techniken oder Verfahren aus, um einen Monopolanspruch zu erhalten. Nur, wenn ein Kläger konkrete Hinweise auf identische bestehende Erfindungen im Sinne der "Prior Art" vorlegte, erkannte das Berufungsgericht die Offensichtlichkeit einer Patentanmeldung an und weist diese zurück.
In dem konkreten Fall hatte die US-Firma Teleflex zunächst dem kanadischen Autozulieferer KSR International vorgeworfen, bei einer elektronischen Pedalsteuerung gegen von ihr gehaltene Patentansprüche verstoßen zu haben. Die Kanadier beriefen sich dagegen darauf, dass die von Teleflex zum Patent angemeldete Kombination "bereits existierender, von der Stange zu kaufender Komponenten" nicht schützenswert gewesen sei. Ein Detroiter Bundesrichter gab der Zulieferfirma zunächst Recht und erklärte das Teleflex-Patent für nichtig. Im Januar 2005 entschied das Bundesberufungsgericht aber größtenteils zugunsten des US-Unternehmens. KSR wandte sich daher an den Supreme Court.
"Die Erteilung eines Patentschutzes für Forschritte, die sich im normalen Entwicklungsverlauf ohne echte Innovation abspielen, verhindern den Fortschritt und können im Fall von patenten, die zuvor bekannte Elemente zusammenführen, frühere Erfindungen ihres Wertes und ihres Nutzens berauben", urteilte der Oberste Gerichtshof nun seiner Mehrheitsmeinung (PDF-Datei). Den Offensichtlichkeitstest des Berufungsgerichts erklärten die Richter zwar nicht für völlig ungültig, forderten aber wichtige Ergänzungen dazu. So müsse etwa auch das normale Expertenwissen zur Bestimmung des Ausschlusskriteriums herangezogen werden. Jede Erfindung setze die Latte für die Gewährung eines gewerblichen Schutzrechtes höher, sodass die "Ergebnisse gewöhnlicher Innovation" keinen Patentschutz erhalten dürften. Der Supreme Court sandte den Fall mit diesen Hinweisen zurück an das Berufungsgericht, dass seine langjährige Linie in der Patentrechtsprechung nun sorgfältig überarbeiten muss.
Im Rahmen der Anhörung in dem Prozess hatten sich insbesondere Computerfirmen wie Cisco und Microsoft für eine neue Bestimmung offensichtlicher Schutzansprüche ausgesprochen. Die Branche sieht sich seit längerem mit spektakulären Klagen und hohen Schadensersatzforderungen wie im Fall NTP gegen den Blackberry-Hersteller RIM konfrontiert und will den Ärger mit "Patent-Trollen" loswerden. Für die Beibehaltung des Status Quo mit breiten Patentierungsmöglichkeiten setzten sich dagegen Schwergewichte aus der "alten Wirtschaft" wie 3M, Johnson & Johnson, General Electric (GE) oder DuPont sowie Vereinigungen freier Erfinder und mittelständischer Firmen ein.
Dementsprechend fallen nun die Reaktionen aus: "Es wird bessere Möglichkeiten für Prüfer geben, Patente oder Anträge darauf auszusortieren, die nicht schutzwürdig sind", begrüßte Emery Simon von der Branchenvereinigung Business Software Alliance (BSA) das Urteil. Dies sei ein wichtiger Schritt in Richtung der Stärkung der Patentqualität. Der Teleflex-Anwalt Todd Goldstein befürchtet dagegen, dass die wirtschaftlichen Folgen der Entscheidung sich auf "Milliarden von Dollars" belaufen und größere Unsicherheiten im Patentsystem erzeugt werden könnten. Es sei unklar, was nun überhaupt noch von den Gerichten als schutzwürdig anerkannt würde.
AT&T vs. Microsoft
Auch in dem zweiten Fall stellte sich der Supreme Court gegen den Federal Circuit Court of Appeals und den Kläger AT&T auf. Der Telekommunikationsriese wollte höchstgerichtlich durchsetzen, dass Microsoft mit der Verwendung eines von AT&T geschützten Audio-Codecs zur Spracherkennung auch mit dem Verkauf von Windows-Betriebssystemen außerhalb der USA ein entsprechendes eigenes US-Patent verletzt. In einer 7:1-Entscheidung (PDF-Datei) befanden die höchsten US-Richter jedoch, dass der von dem Softwaregiganten nach Übersee verschickte "abstrakte Software-Code" in Form von "Masterdisks" keine "Komponente" der AT&-T-Erfindung darstelle. Diese selbst würden nicht auf Rechnern im Ausland installiert, sondern davon erstellte Kopien.
In der Regel endet die Gültigkeit des US-Patentrechts an der Staatsgrenze. Ein besonderes Bundesgesetz regelt jedoch, dass im Ausland mit geschützten Bauteilen aus den USA hergestellte Produkte ebenfalls US-Patente verletzen können. Diese Bestimmung trifft auf Software-Quellcode nach Ansicht der Mehrheit der Supreme-Court-Richter nicht zu. Bei Installieren sei ein "zusätzlicher Schritt" beim Aufspielen der Kopien nötig. Die bei der Anhörung zu dem Fall aufgekommene Frage, ob Computerprogramme an sich überhaupt eine patentierbare Erfindung darstellen, beantwortete der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung nicht. Ed Black, Präsident der auch Microsoft zu ihren Mitgliedern zählenden Computer & Communications Industry Association (CCIA), erklärte denn auch, dass der Bereich Softwarepatente und ihrer Verankerung im Patentwesen nach dem Urteil "weiterer Studien bedürfe".
Die Redmonder selbst zeigten sich mit dem Richtspruch gänzlich zufrieden: Er spreche für ein "funktionierendes globales Patentsystem", betonte Konzernjustiziar Brad Smith. Man sei froh, dass der gewerbliche Rechtsschutz für Software anerkannt worden sei, US-Gerichte aber auch die Rechtsprechung in anderen Ländern berücksichtigen würden. Microsoft verspricht sich von dem Urteil auch Auswirkungen etwa auf den Rechtsstreit mit Alcatel-Lucents um die Verletzung zweier MP3-Patentansprüche. Eine US-Jury setzte hier eine Schadensersatzforderung in Höhe von 1,52 Milliarden US-Dollar gegen die Redmonder durch, wobei die Geschworenen auch Auslandsverkäufe zur Bemessung der Ausgleichssumme mit berücksichtigten.
Quelle : www.heise.de
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Jahr für Jahr überschwemmt Microsoft das US-Patentamt mit bis zu 3000 Anträgen. Und das voller Erfolg: Die Behörde hat nun Nummer 10.000 bewilligt. SPIEGEL ONLINE zeigt die kuriosesten Ideen, die sich der Konzern schützen ließ - vom Brummbären bis zum E-Mail-Vogel.
Für große US-Unternehmen sind Patentanträge so etwas wie Schrotkugeln - man muss möglichst viele abfeuern, dann werden schon ein paar treffen. Wird aus einer Idee einmal eine brauchbare Anwendung, ist der Konzern auf der sicheren Seite, auch wenn eine andere Firma sie umsetzt.
Microsoft feiert gerade, die 10.000. Schrotkugel ins Ziel gebracht zu haben: Die US-Patentbehörde hat Forschern des Software-Riesen ein Patent auf die "Veränderung von mit einem physischen Objekt verknüpften Daten" zugestanden.
Das Konzept könnte zum Beispiel diese Anwendung möglich machen: Man legt eine Muschel aus dem Strandurlaub auf Microsofts Multimedia-Tisch Surface Table, die Software erkennt das Souvenir wieder und zeigt die Urlaubsfotos, auf denen man die Muschel noch am Strand liegen sieht.
Microsofts Patentchef Bart Eppenauer jubelt darüber im Gespräch mit dem Fachdienst News.com: "Patente sind die Währung, in der Innovationen in unserer Branche gehandelt werden."
Bis zu 3000 Patentanträge reicht Microsoft inzwischen jährlich ein - eine eigene Abteilung mit 100 Mitarbeitern ist ausschließlich mit der Abwicklung beschäftigt. Wer täglich solche Schrotladungen an Anträgen abfeuert, riskiert natürlich Streuverluste. Weil das US-Patentrecht eine großzügige Auslegung des Innovationsgehalts zulässt, liefern sich IT-Firmen einen harten Wettbewerb um möglichst breit angelegte, früh erteilte und daher oft skurril klingende Patente.
Mehr (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,606828-2,00.html)
Quelle : www.spiegel.de
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Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) hat schwere Bedenken gegen die laufende interne Überprüfung der umstrittenen Auslegungspraxis des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) durch das Europäische Patentamt (EPA). Die Münchner Behörde sei dabei, sich ihre Linie zur Vergabe von Softwarepatenten in Form des gewerblichen Rechtsschutzes für "computerimplementierte Erfindungen" selbst zu bestätigen, warnt die Mittelstandsvereinigung. Dabei werde das Europäische Parlament umgangen und eine Entscheidung ohne demokratische Debatte getroffen, die europaweit gravierende Auswirkungen habe.
EPA-Präsidentin Alison Brimelow hatte im Herbst der Großen Beschwerdekammer der Institution eine Reihe offener Fragen rund um die Patentierung von Computerprogrammen vorgelegt. Dazu führt die Behörde noch bis Ende April eine öffentliche Konsultation durch. Für den neuen FFII-Präsidenten Benjamin Henrion handelt es sich dabei aber um eine Alibi-Veranstaltung: Der aktuelle Plan der Patentlobby laufe darauf hinaus, nach dem Scheitern der Softwarepatent-Richtlinie 2005 einen neuen Vorstoß des Gesetzgebers zu verhindern. Die gegenwärtige Praxis des EPA solle über einen zentralen Patentgerichtshof festgeschrieben und die Richter durch die Entscheidung der Beschwerdekammer gesteuert werden.
Rechtsexperten und Abgeordnete kritisieren seit Langem, dass das EPA der demokratischen Kontrolle weitgehend entzogen und sich selbst Richter, Gesetzgeber und Ausführungsorgan sei. Sie schlagen daher vor, das Patentamt in eine EU-Behörde umzuwandeln. Mit Sorge beobachten sie zudem andauernde Bestrebungen des EPA-Verwaltungsrats, seine Kompetenzen zu erweitern. So baute das Aufsichtsorgan etwa allein auf Basis einer "strategischen Debatte" das European Patent Network auf, um die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Patentämtern bis hin zur Nutzung von Rechercheergebnissen zu Anträgen auf gewerbliche Schutzrechte zu stärken.
Kritiker fürchten, dass so der Einfluss der Mitgliedsstaaten, die auch im Verwaltungsrat sitzen und an den Patenterteilungen gut mitverdienen, immer größer wird und neue Interessenskonflikte aufbrechen. Bestätigt fühlen sie sich durch den aktuellen Vorstoß des Aufsichtsgremiums, voraussichtlich schon auf seiner kommenden Sitzung in der nächsten Woche eine schlagkräftigere Arbeitsgruppe in Form eines "Technical and Operational Support Committee" (TOSC) einzusetzen. Dieser Beirat soll unter anderem den Austausch von Informationen über "Automatisierungsprojekte" zwischen den nationalen Patentämtern und dem EPA vorantreiben, technische Kooperationsgespräche mit den Pendants in den USA und Japan führen, die Qualitätskontrolle verbessern sowie das Konzept des europäischen Patentnetzwerks weiter entwickeln.
Quelle : www.heise.de
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Dieses Jahr wird aller Wahrscheinlichkeit nach auf höchster Ebene des Europäischen Patentamtes die Erteilung von Softwarepatenten bestätigt. Die folgenreiche Entscheidung wird am Bundestag vorbei getroffen. Und dies von Personen, die ein unmittelbares wirtschafliches Interesse an der Erteilung möglichst vieler Patente haben.
Auch deshalb ist es unwahrscheinlich, dass über diese Angelegenheit im Deutschen Bundestag abgestimmt wird. Bereits im Februar 2005 hatten Abgeordnete aller Fraktionen Kritik an der Erteilungspraxis von Softwarepatenten geübt und höhere Standards beim Technikbegriff angemahnt.
Die Präsidentin des Europäischen Patentamtes (EPA), Alison Brimelow, hat im Oktober 2008 eine Anfrage an die Große Beschwerdekammer gerichtet, in welcher die Interpretation des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) im Bezug auf die Nicht-Patentierbarkeit von Software überprüft werden soll. Benjamin Henrion, Präsident des FFII, kommentiert:
"Der derzeitige Plan der Patentlobby ist offensichtlich: Eine neue demokratische legislative Diskussion zu Softwarepatenten vermeiden, die bestehende Praxis des Europäischen Patentamtes durch das Patentgericht legalisieren lassen, und in der Folge die Gerichte durch die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer steuern. Ihr Ziel ist es, die Intervention des eigentlichen, demokratischen Gesetzgebers im Bezug auf das materielle Patentrecht abzuwenden. Man darf das Feld nicht Patentjuristen und Lobbyisten überlassen. Fachkundige Ökonomen, vor allem aber die betroffenen europäischen Klein- und Mittelbetriebe müssen in eine breite Diskussion einbezogen werden."
Die kürzlich bekanntgewordene Zusammensetzung der Großen Beschwerdekammer bestätigt diese Einschätzung. Drei der sieben Mitglieder, Peter Messerli, Dai Rees und André Klein, haben Führungspositionen im Europäischen Patentamt inne. Weiterhin gehören Martin Vogel, Patentanwalt aus Deutschland, Michael Dorn vom Dänischen Patentamt und den Richtern Jean-Pierre Seitz und Kai Härmand dem Gremium an.
Der Deutsche Bundestag sprach sich schon im Februar 2005 nach einem entsprechenden interfraktionellen Antrag gegen die Patentierung von Software aus. Unter dem Titel "Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern - Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen" wurde der Nutzen solcher Patente besonders mit Hinblick auf "standort-, wettbewerbs- und innovationspolitische Aspekte" in Frage gestellt. Nach Auslegung des Bundestags erscheint es jedoch auch grundsätzlich als zweifelhaft, dass Software das Kriterium eines "technischen Beitrags", der für eine Patentierung notwendig ist, erfüllt.
Nach Ansicht des Parlaments bergen "ausufernde Patentansprüche oder Trivialpatente [...] die Gefahr, die gesellschaftliche Akzeptanz des Patentsystems als effektives Innovations- und Fortschrittsinstrument auszuhöhlen." Der Antrag forderte daher ausdrücklich eine "unabhängige Überprüfung der umstrittenen jüngeren Patentierungspraxis des Europäischen Patentamtes."
Ivan Villanueva, Initiator der europäischen Petition Stopsoftwarepatents.eu, vermutet hinter der Anfrage Brimelows ein Ablenkungsmanöver. Villanueva findet deutliche Worte: "Es ist Zeit, dass der Gesetzgeber endlich einen Schlussstrich unter die Patentierbarkeit von Software zieht, auf nationaler und auf europäischer Ebene. Die wirtschaftlichen und institutionellen Interessen der Rechtsfluchthelfer und Nutznießer von Patentanmeldungen und -gerichtsverfahren in den Ämtern dürfen dabei keine Rolle spielen. Der Gesetzgeber darf sich nicht das Heft von den Institutionen aus der Hand schlagen lassen."
Der FFII ruft auf einer eigenen Webseite zur Unterzeichnung einer Petition gegen Softwarepatente auf. Dort wird sehr verständlich erläutert, wie viele Patente sich beispielsweise hinter einem Webshop verbergen können. Im vorliegenden Fall waren es nicht weniger als 20 !
Quelle : www.gulli.com
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Christian Platzer, Prüfer am Europäischen Patentamt (EPA), hat auf dem European Patent Forum in Prag am heutigen Mittwoch die umstrittene Praxis der Münchner Behörde bei der Vergabe von Patenten auf "computerimplementierte Erfindungen" verteidigt. Auch in der 2000 überarbeiteten Version des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sei zwar die Bestimmung enthalten, dass Computerprogramme "als solche" nicht patentierbar sind. Zugleich seien damit aber Patente "auf alle Felder der Technologie" zu vergeben. Dies entspreche der Linie des EPA, bei Patentanmeldungen zunächst den "technischen Charakter" eingereichter Erfindungen zu prüfen.
Eine allgemeine Definition dieses Schlüsselbegriffs werde bei der Begutachtung in der Behörde nicht zugrunde gelegt, erläuterte Platzer das Verfahren weiter. Daran hätten sich deutsche Gerichte über die Jahre hinweg versucht. Dies habe aber nur dazu geführt, dass sie ihre Beschreibungen angesichts des technischen Fortschritts alle paar Jahre wieder hätten überarbeiten müssen. Ein solcher Ansatz werde "den Bedürfnissen des Patentsystems" nicht gerecht. Im EPA hätten vielmehr die Beschwerdekammern in einer Reihe von Entscheidungen "Hinweise auf die Bedeutung" des hauptsächlichen Ausschlusskriteriums bei Computerprogrammen gegeben.
So wird die Datenverarbeitung laut Platzer etwa als technisch angesehen, wenn sie sich auf physikalische Datenparameter oder die Kontrolle eines industriellen Prozesses beziehe. Aber auch, wenn es um die Veränderung der grundsätzlichen Arbeitsweise eines Computers etwa durch eine effizientere Speicheraufteilung oder eine Erhöhung der Geschwindigkeit oder Sicherheit eines Prozesses gehe, werde die erste Hürde als genommen angesehen. Dies führe in "90 bis 95 Prozent" der behandelten Anmeldungen nicht zu Streitfragen. Insgesamt sichere diese Interpretationsweise des EPÜ "die Funktionsweise des Systems". Patente auf "reine Geschäftsmethoden" würden von vornherein ausgeschlossen.
Prinzipiell patentiert das EPA aber auch Verfahren, solange auch nur ein Element der Ansprüche einen technischen Charakter hat. Umso stärker werden Platzer zufolge in einem solchen Fall die erforderliche Erfindungshöhe und die Neuheit der Patentanmeldung geprüft. Wenn ein Beitrag zur Erweiterung des Stands der Technik nur auf der nicht-technischen Ebene erfolge, falle die Anmeldung durch. Eine Geschäftsmethode zur Messung der Kapitalisierung von Aktienindizes etwa, die auf allgemeinen ökonomischen Prinzipien aufbaue, werde nicht durch eine Computerimplementierung allein patentierbar. Dieser Ansatz sei mit der Entscheidung der technischen Beschwerdekammer im "COMVIK-Fall" (PDF-Datei) 2002 noch einmal festgeschrieben worden. Im Gegensatz dazu müsse beim US-Patentamt der Erfindungsschritt nicht allein technisch bedingt sein.
Die schleichende Ausweitung der Patentierungsregeln bei Computerprogrammen verdeutlichte Nicholas Wallin, Patentanwalt bei der britischen Kanzlei Withers & Rogers. So habe die "VICOM-Entscheidung" (PDF-Datei) der Beschwerdekammer von 1986 zu einer Frage der Patentierbarkeit von Verfahren zur Bildverarbeitung noch den "technischen Beitrag" einer Erfindung herausgestellt. Die spätere Abschwächung dieser Anforderung zum "Charakterbegriff" begrüßte Wallin und sprach zugleich von einer "verpassten Chance" bei der Revision des EPÜ, die "Als solche"-Klausel nicht zu streichen. Nun hofft der Brite auf die anstehende Entscheidung der Großen Beschwerdekammer zu verbliebenen "Rechtsunsicherheiten" bei Softwarepatenten. Damit solle die Praxis endgültig "vereinheitlicht" werden. Zudem forderte Wallin, die von ihm ausgemachte "Lücke bei erfinderischen Geschäftsmethoden" zu schließen und auch diese patentierbar zu machen.
Der Präsident des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), Benjamin Henrion, forderte dagegen, dass die Ausschlussbestimmung im EPÜ wörtlich zu nehmen sei. So sei es bei Computerprogrammen generell schwer, anhand der vielen einfließenden Entwicklungen den Stand der Technik zu ermitteln. Die Erfindungshöhe könne man zumindest nicht anhand des Quell- oder Binärcodes prüfen. Die gegenwärtige Vergabepraxis des EPA schaffe "keine Rechtssicherheit für die Programmierer", die aufgrund möglicher Patentfallen auch nicht vom Verkauf ihrer Werke profitieren könnten. Die VICOM-Entscheidung bezeichnete Henrion in diesem Sinne als "Sündenfall", da sie das Kriterium des technischen Beitrags ad absurdum geführt habe.
Francoise Le Bail, stellvertretender Chef der Generaldirektion Unternehmen und Industrie bei der EU-Kommission, hatte zuvor erklärt, dass Firmen bei digitalen Technologien nicht nur auf den Patentschutz schauen sollten. Sie sollten sich vielmehr vor Augen halten, dass auch das Urheberrecht bei Software greife. Jedes Unternehmen müsse für sich klären, wo dieses aufhöre und der gewerbliche Rechtsschutz anfange. Patente könnten zudem die Kosten für Innovationen auch erhöhen, gab der Franzose zu bedenken, da diese auf vorhandenen Entwicklungen aufbauen würden. Er warnte vor "Patent-Dickichten" im Softwaresektor, in denen Rechtsverletzungen mehr oder weniger vorprogrammiert seien. Bei deren Lichtung müsse auch das Wettbewerbsrecht verstärkt eine Rolle spielen, um Patentmissbrauch zu verhindern.
Quelle : www.heise.de
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Der Suchmaschinenbetreiber Google hat sich von der US-amerikanischen Patentbehörde (USPTO) eine Technik schützen lassen, mit der optische Verzerrungen beim Einscannen von gewölbten Bücherseiten verhindert werden sollen. Laut Beschreibung des Patents mit der Nummer 7,508,978 ("Detection of grooves in scanned images") kommt dabei ein Infrarotsystem zum Einsatz, das über eine Maske zunächst ein labyrinthartiges Muster auf die aufgeschlagenen Bücherseiten projiziert. Dieses Muster wird dann von zwei Infrarotkameras aus verschiedenen Perspektiven aufgenommen und anschließend mittels stereoskopischer Überlagerung in eine 3D-Darstellung überführt.
(http://www.heise.de/bilder/137289/0/1)
In den von herkömmlichen (HD-)Digitalkameras aufgenommenen Bildern der Bücherseiten lassen sich die Wölbungen nun rechnerisch so korrigieren, dass nahezu plane Buchseiten erzeugt werden, mit denen optische Zeichenerkennungssysteme keine Probleme mehr haben sollen. Eingereicht wurde der Patentantrag offenbar unmittelbar vor der ersten Ankündigung Googles im Oktober 2004, das in Büchern gespeicherte Wissen der Welt künftig zu digitalisieren und im Volltext durchsuchbar zu machen. Konkurrent Microsoft setzte unterdessen auf die Dienste des Scanning-Spezialisten Kirtas Technologies, der den eigenen Angaben zufolge schnellsten vollautomatischen Buchscanner vertreibt.
Quelle : www.heise.de
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Beim Europäischen Patentamt (EPA) hagelte es kürzlich Protestschreiben. Dort ist als Antwort auf den jüngsten Versuch, die Erteilung von Softwarepatenten zu rechtfertigen eine Rekordzahl an Stellungnahmen eingegangen.
Der neueste Versuch des EPA, seine weithin kritisierte Praxis der Patentierung von Software zu validieren, hat zu einer unerwartet heftigen Reaktion geführt. Das breite Interesse entzündete sich an einem Verfahren vor der Großen Beschwerdekammer zur Patentierbarkeit von Software. Das Verfahren ermöglicht es interessierten Dritten, Stellungnahmen - "Amicus Curiae Briefs" - abzugeben, um ihre Ansichten den Mitgliedern der Kammer darzulegen. Die Abgabefrist endete am 30. April und bislang wurden vom EPA insgesamt 89 Stellungnahmen veröffentlicht.
"Hierbei handelt es sich nicht um das normale juristische Vorgehen. In diesem Fall geht es in Wirklichkeit um die Tricks des Europäischen Patentamts zur Software-Patentierung", so FFII Rechtsexperte Georg Jakob. "Im Grunde läuft darauf hinaus, dass das Europäische Patentamt nachdenkt, wie es weiterhin Softwarepatente erteilen kann, obwohl das Gesetz solche Patente verbietet." Der FFII begrüßt das öffentliche Interesse, das der Fall gefunden hat. Denn obwohl die Praxis der Patentierung von Software allgemein kritisiert wird, drängt eine Lobby von Patentanwälten und Kunden des Patentamtes, die bereits in die Patentierung von Software investiert haben, trotz der Ausnahme von Software in Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens immer noch auf Softwarepatente.
Die eingereichten Stellungnahmen bringen eine breite Palette von juristischen Meinungen zur EPA-Praxis der Patentierung von Software und zur Anwendung von Art. 52 des Europäischen Patentübereinkommens zum Ausdruck. "Diese Stellungnahmen sind für die Kammer nicht bindend", erklärt Georg Jakob, "aber angesichts der juristischen Komplexität des Themas zeigen ihre Zahl und ihr Inhalt, wie problematisch die Patentierung von Software ist. Das EPA würde eine große Chance vergeben, wenn es diese Diskussion weiter ignoriert."
Quelle : www.gulli.com
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Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) warnt erneut vor einer Legalisierung von Softwarepatenten in Europa durch die Hintertür. Ein Dort im Auge ist der Mittelstandsvereinigung der jüngste Vorstoß aus Brüssel für eine einheitliche Patentgerichtsbarkeit. Mit dem von der EU-Kommission im März vorgeschlagenen United Patent Litigation System (UPLS) hätten Patentrichter – und nicht der Europäische Gerichtshof (EuGH) – das letzte Wort zur Rechtmäßigkeit der vom Europäischen Patentamt (EPA) in einer weiten Auslegung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) vergebenen gewerblichen Schutzrechte auf "computerimplementierte Erfindungen", fürchtet der FFII. Das im Raum stehende Abkommen sei so verfasst, dass eine Intervention des EuGH bei Fragen des materiellen Patentrechts kaum mehr möglich sei.
Der vorherige, anfangs vom EPA selbst vorangetriebene Vorstoß in Europa zur Schaffung eines zentralen Patentgerichts über ein Europäisches Übereinkommen über Patentstreitigkeiten (EPLA) scheiterte im EU-Rat, weil sich die Mitgliedsstaaten nicht auf eine gemeinsame Linie einigen konnten. Umkämpft war dabei vor allem die Zuständigkeit für die vom Europäischen Patentamt vergebenen "Bündelpatente" für verschiedene nationale Schutzrechte und dem von der Kommission gewünschten echten Gemeinschaftspatent. Dieses noch in den Sternen stehende Schutzrecht soll dieses Mal von vornherein besser in das "einheitliche" System für die Schlichtung von Patentauseinandersetzungen integriert werden.
Dass es dabei keine allgemeine dritte, unabhängige Berufungsinstanz geben soll, beunruhigt die Vertreter des FFII. Damit bestehe die Gefahr, dass spezialisierte Patentgerichte über wichtige Fragen der Grenzen der Patentierbarkeit in Europa entscheiden. Dies sei typisch etwa auch für die Situation in Deutschland, wo der Bundespatentgerichtshof Streitfälle nicht dem Bundesverfassungsgericht vorlege. Grünes rechtliches Licht könnte es so bald auf EU-Ebene für die umstrittene Praxis des EPA zur Vergabe von Softwarepatenten entgegen der Ausschlussbedingungen des Europäischen Patentübereinkommens geben.
Die Münchner Behörde prüft zunächst den "technischen Charakter" auch bei Computerprogrammen, denen "als solchen" kein gewerblicher Rechtsschutz offen stehen soll. Als technisch sieht das EPA eine Datenverarbeitung etwa an, wenn sie sich auf physikalische Datenparameter oder die Kontrolle eines industriellen Prozesses bezieht. Aber auch, wenn es um die Veränderung der grundsätzlichen Arbeitsweise eines Computers etwa durch eine effizientere Speicheraufteilung oder eine Erhöhung der Geschwindigkeit oder Sicherheit eines Prozesses geht, läuft der Prüfvorgang weiter. Einklagbar ist die Geltung der so vergebenen Softwarepatente in Europa bislang aber in der Regel nicht.
Auch der US-Forscher Brian Kahin, der die Computer & Communications Industry Association (CCIA) vertritt, kritisiert die auch auf Ratsebene mit einem 76-seitigen Arbeitspapier (PDF-Datei) diskutierte Initiative für eine einheitliche EU-Patentgerichtsbarkeit in ihrer derzeitigen Form. In den USA habe der Oberste Gerichtshof jüngst in einigen entscheidenden Patentierungsfragen dem zuständigen Berufungsgericht in Form des Court of Appeals for the Federal Circuit im Sinne eines allgemeinen Interessensausgleichs Halt gebieten müssen. Angesichts dieser Erfahrungen sei klar, dass der EuGH auf dem alten Kontinent genauso wie der Supreme Court in den USA die Entwicklung des Patentrechts kontrollieren können müsse. Sonst würde die Patentgemeinde mithilfe ihrer rechtlichen Mittel ständig im eigenen Sinne auf die Ausweitung des Patentwesens drängen.
Quelle : www.heise.de
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Microsoft hat ein Patent zugesprochen bekommen, das ein System beschreibt, welches die Funktionalität der Software und Hardware eines Computers so lange begrenzt, bis der Kunde sie erworben hat. Der Ansatz geht über die bisher üblichen Maßnahmen gegen Piraterie hinaus.
Bisher war es bei einigen Microsoft-Produkten lediglich üblich, den Funktionsumfang bei Nicht-Bestehen der Echtheitsprüfung zu beschränken. In dem neuen Patent ist allerdings auch von einer Beschränkung der Hardware-Funktionen die Rede, wofür man die digitalen Signaturen von deren Treibern nutzen will.
Das Konzept sieht vor, beim Laden von Gerätetreibern immer erst deren digitale Signatur zu prüfen. Hat der Kunde das Betriebssystem nicht ordnungsgemäß erworben oder eventuell fällige Gebühren nicht bezahlt, soll das Laden der Treiber auf diesem Weg verhindert werden. Dadurch ließen sich vorhandene Geräte nicht mehr nutzen oder keine weiteren hinzufügen.
Das Patent wurde bereits 2005 eingereicht. Seitdem hat Microsoft sich immer weiter davon entfernt, bei seinem Kampf gegen die illegale Verbreitung von Software mit beschränkenden Maßnahmen zu arbeiten. Wurden bei Windows Vista zunächst noch Funktionen abgeschaltet, wenn keine ordnungsgemäße Lizenzierung erfolgte, erhält der Anwender heute nur noch regelmäßige Warnungen.
Weitere Informationen: US Patent Office Patent #7536726 (http://patft.uspto.gov/netacgi/nph-Parser?Sect1=PTO1&Sect2=HITOFF&d=PALL&p=1&u=%2Fnetahtml%2FPTO%2Fsrchnum.htm&r=1&f=G&l=50&s1=7,536,726.PN.&OS=PN/7,536,726&RS=PN/7,536,726)
Quelle : http://winfuture.de
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Die alten Lobby-Fehden um Softwarepatente, die in den vergangenen Jahren vor allem im Streit um die letztlich gescheiterte EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" geschlagen wurden, sind neu entflammt. So hat die Vorlage einer Reihe von Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz von Computerprogrammen an die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) durch dessen Präsidentin, Alison Brimelow, zu der staatlichen Zahl von rund 100 Eingaben von Konzernen, Verbänden und Individuen geführt. Vielen geht es dabei um den Anstoß einer Grundsatzdebatte zur Auslegung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), das Programme für Datenverarbeitungsanlagen "als solche" von der Patentierbarkeit ausschließt.
Die in den Stellungnahmen abgesteckten Frontlinien laufen entlang bekannter Muster. Große Unternehmen wie Apple oder SAP und ein Teil der Verbände der Computerindustrie wie die Business Software Alliance (BSA) oder die Computing Technology Industry Association (CompTIA) sprechen sich für die Beibehaltung der umstrittenen Praxis der weiten Interpretation der Ausnahmeklausel durch die Technischen Beschwerdekammern der Münchner Behörde aus. Vor allem Mittelstandsvereinigungen plädieren dagegen für einen Richtungswechsel.
Generell erwartet der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) laut seiner Stellungnahme (PDF-Datei) "Auswirkungen auf die Arbeit Tausender Programmierer und Unternehmen sowie den Alltag von Millionen Computernutzern und Konsumenten" durch die im Raum stehende Entscheidung. Es zeuge zwar von einer "schiefen Optik", dass das EPA quasi über sich selbst richten solle. Schließlich hätten die Technischen Beschwerdekammern der Behörde in diversen Verfügungen voller Widersprüchen ein "Fallrechtsgefängnis" errichtet und den Gehalt des EPÜ ausgehöhlt. Die Große Beschwerdekammer könne nun aber den im eigenen Hause geknüpften gordischen Knoten auf Basis einer systematischen und zielgerichteten Auslegung des umkämpften Artikels 52 der Grundordnung für die Erteilung europäischer Patente lösen.
Laut FFII muss jeder Versuch, den im EPÜ enthaltenen Ausschlüssen ihre Substanz zu nehmen, als unzulässig verworfen werden. Artikel 52 verbiete Ansprüche auf Computerprogramme unabhängig von ihrer sprachlichen Formulierung als Verfahren, Vorrichtung oder (Programm-)Produkt. Alles andere würde dem Grundsatz zuwiderlaufen, dass nicht die sprachliche Einkleidung der Ansprüche, sondern nur ihr sachlicher Gehalt der Maßstab für die entscheidende Patentierungsanforderung der Technizität sein dürfe. Verhindern will der Verein so die im EPA aufgekommene "Lehre", wonach Programme als Methoden grundsätzlich einen weiteren technischen Effekt beziehungsweise "Charakter" haben könnten und damit grundsätzlich einer Patenterteilung zugänglich würden. Sonst könnte mit der vorgenommenen Umdeutung von Programmen für Datenverarbeitungsanlagen schon die Verbreitung einer betroffenen Software als Patentverletzung angesehen werden.
Die Computer & Communications Industry Association (CCIA) erinnert in ihren Ausführungen (PDF-Datei) an die grundlegenden Bedenken einer vom US-Präsidenten einberufenen Kommission von 1966, die nach wie vor aktuell seien. Demnach könne das US-Patentamt schon aufgrund der fehlenden Klassifikationstechnik für Computerprogramme und der so kaum durchführbaren Suche nach dem Stand der Technik Anträge im Bereich Software nicht zuverlässig prüfen. Erschwert würde die Lage durch die ständige Produktion "riesiger Volumen" weiterer Programme und somit potenziell zu berücksichtigender "Erfindungen". Nachdem das US-Patentamt und Gerichte trotzdem zunächst gegen diese Empfehlungen gehandelt hätten, habe die Software-Industrie in den USA nun mit wachsenden "Patent-Dickichten" und teuren Rechtsauseinandersetzungen zu kämpfen.
Auch Red Hat beklagt die hohen Kosten des Patentwettlaufs im Softwarebereich als "Innovationsbremse". Zu Wort gemeldet hat sich sogar der "Algorithmus-Papst" Donald E. Knuth. Er verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Praxis der Vergabe von Softwarepatenten ein Ende bereitet werde. Sollte sich Europa hier als Vorreiter erweisen, "würden viele Amerikaner dorthin emigrieren wollen, um in Ruhe weiter Innovationen vorantreiben zu können".
IBM zeigt sich dagegen weitgehend zufrieden mit dem Stand der Dinge. Big Blue rät nur, Möglichkeiten der Suche nach dem Stand der Technik zu verbessern, um bei Softwarepatenten die Spreu vom Weizen zu trennen. Die Münchner Patentanwaltskanzlei Forrester & Boehmert vertritt (PDF-Datei) im Auftrag der US-Konzerne Microsoft und General Electric (GE) die Ansicht, dass die Technischen Beschwerdekammern ausreichend Hinweise gegeben hätten, um den "technischen Charakter" einer "Erfindung" im Softwarebereich abzuschätzen. Es reiche aus, wenn ein "technisches Problem" gelöst werde. Jüngste Entscheidungen hätten viel dazu beigetragen, das Ergebnis eines Patentprüfungsprozesses "vorhersagbarer" zu machen, unterstützen die Anwälte die Linie des EPA. Es dürfe auch kein Unterschied zwischen "computerimplementierten Methoden" und Programmen gemacht werden.
Siemens erhebt (PDF-Datei) zunächst Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Zuführung des Falls an die Große Beschwerdekammer. Schließlich sei allein eine Fortentwicklung der Rechtsprechung der Technischen Beschwerdekammern festzustellen, keine uneinheitliche Position. Zugleich halten die Patentexperten des Elektroriesen fest, dass schon "die ausdrückliche Verwendung eines Computers in der Tat ein technisches Merkmal ist, das einen Anspruch theoretisch dem Patentschutz zugänglich macht". Generell sei festzustellen, "dass ein rein auf die reale Welt reduziertes Technikverständnis nicht zeitgemäß ist".
Quelle : www.heise.de
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Das US-Patentamt hat dem Software-Konzern Microsoft die Rechte am so genannten Koop-Modus in Multiplayer-Spielen zugesprochen. Eingereicht wurde der Antrag darauf im Jahr 2002.
Geschützt wird durch das Patent mit der Nummer 7.559.834 eine Methode, mit der sich Nutzer in ein laufendes Spiel einklinken und gemeinsam agieren können, ohne, dass dafür ein Neustart erforderlich ist. Gleiches gilt für das Verlassen des laufenden Spiels.
Unklar dürfte allerdings sein, ob das Patent auch die aktuellen Online-Spiele abdeckt. In der Patentschrift wird nur das gemeinsame Nutzen einer Konsole festgehalten, bei dem die jeweiligen Mitspieler ihre Bildausschnitt per Split-Screen angezeigt bekommen.
Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
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Der Software-Konzern Microsoft hat ein Patent zugesprochen bekommen, dass bereits beim Einreichen des Patentantrages vor einigen Jahren deutliche Kontroversen auslöste.
Es handelt sich hierbei um den Schutz einer Methode, eine E-Mail mit einem Emoticon zu kennzeichnen. In der Betreffzeile eines E-Mail-Clients beim Empfänger wird dann je nach Wahl des Absenders ein grafischer Smiley oder ein anderes kleines Symbol angezeigt.
Umstritten war die Patentanmeldung, weil Microsoft das Prinzip im Grunde nicht selbst erfunden hatte. Es wurde bereits Jahre vorher von Ray Ozzie als "Mood Stamps" in Lotus Notes umgesetzt. Das später von IBM übernommene Groupware-System wurde ursprünglich von ihm entwickelt.
Seit einigen Jahren arbeitet Ozzie nun bereits für Microsoft. Inzwischen hat er als Chief Software Architect die Nachfolge von Bill Gates angetreten. Allerdings wurde im Patentantrag nicht Ozzie sondern ein anderer Entwickler als Erfinder angegeben. Seine frühere Arbeit wird sogar völlig ausgeblendet.
Bereits vor Jahren wiesen verschiedene IT-Medien auf diesen Umstand hin. Die Information scheint aber nicht bis zum US-Patentamt durchgedrungen zu sein oder wurde nicht für wichtig erachtet. In den Papieren, die die Prüfung des Patentantrages dokumentieren, findet sich zumindest kein Hinweis darauf, dass Microsofts Methode mit den "Mood Stamps" verglichen wurde.
Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
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Bereits im Januar 2009 hatte die in Boca Raton (US-Bundesstaat Florida) ansässige Firma Xpoint Technologies die Firmen Acronis, Farstone und Microsoft sowie deren Kunden Acer, Dell, Gateway, HP, Intel und Toshiba wegen der Verletzung der US-Patente 7,024,581 und 7,430,686 verklagt. Dabei geht es um Schutzrechte für bestimmte Verfahren, die in der Backup-Software One Button Restore von Xpoint zum Einsatz kommen. Nach eigenen Angaben hat Xpoint für IBM die dort einige Jahre eingesetzte Backup-Lösung Rapid Restore entwickelt. Intel wurde unter anderem deshalb verklagt, weil einigen Intel-Mainboards die Software RestoreIT von Farstone beiliegt. Microsoft soll mit der Complete PC-Sicherung von Microsoft Vista die Xpoint-Schutzrechte verletzt haben, wie die Klageschrift erläutert.
Nun hat Xpoint noch viel mehr Firmen verklagt, nämlich weitere 23 und einige ihrer Tochtergesellschaften. Unter den Beklagten sind beispielsweise Gerätehersteller wie Apple, HTC, Nokia, Palm oder Sony Ericsson, aber auch Chiphersteller wie Cypress, Marvell, Nvidia, Qualcomm oder TI sowie Google und Telcos wie AT&T, T-Mobile, Sprint Nextel und Verizon. Nach Informationen von TG Daily geht es um das Patent 5,913,028 auf ein spezielles Datenübertragungsverfahren.
Der Firmengründer Frank Wang war nach eigenen Angaben Mitglied jenes IBM-Teams in Florida, das den ersten PC entwickelte. Später war er für andere Firmen tätig, Xpoint hat in den 90er-Jahren auch einen I2O-Beschleuniger für Netzwerkadapter entwickelt. Die Xpoint-Webseite nennt sogar die jetzt verklagten Firmen Intel und Microsoft als Partner in "strategischen Entwicklungsbeziehungen". Die jüngste Pressemeldung auf dem Xpoint-Server stammt allerdings aus dem Jahr 2003.
Quelle : www.heise.de
So kann man natürlich auch sein Geld ´verdienen´ ... (http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/konfus/p025.gif)
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Mit seinem Patent zum Ändern von Schlüsseln während einer verschlüsselten Datenübertragung geht der Hersteller TQP (Telequip Corporation) seit einiger Zeit gegen diverse US-Banken vor – und nun auch gegen Apple und eBay. Der Vorwurf lautet auf Verletzung eines 1992 eingereichten und 1995 zugesprochenen Patents, bei dem der symmetrische Schlüssel beim Sender und Empfänger aus synchronisierten Pseudo-Zufallszahlen-Generatoren stammt und sich zwischendurch ändern kann.
Völlig abwegig scheinen die Ansprüche von TQP nicht zu sein – mit American Express, MasterCard und Amazon gab es immerhin einen Vergleich. Zuvor klagte TQP unter anderem bereits gegen Merrill Lynch, die Bank of America und Capital One. In der neuen Klage gegen Apple und eBay werden auch Ticketmaster, Fandango, Live Nation, UPS, CVS, DHL, MetLife, Broadcast Music, Half.com, MicroPlace, Viva Group, ProStores, PayPal und BillMeLater beschuldigt, das Patent mit ihren Techniken zur sicheren Datenübertragung zwischen Kunden und Servern zu verletzen.
Ursprünglich beschreibt TQP ein Verfahren zum Wechseln der Schlüssel, um eine mit DES gesicherte Modem-Verbindung noch sicherer zu machen. Zum erstmaligen Synchronisieren wird laut Patent ein Seed an Sender und Empfänger verteilt, anschließend spucken beide Pseudozufalls-Generatoren den gleichen Schlüssel aus. Anders als bei vielen Trivial-Patenten lieferte TQP 1992 einen konkreten Implementierungsvorschlag für seine Idee – ein Jahr bevor es den ersten Web-Browser gab.
Offenbar ähnelt das beschriebene Verfahren aber in gewissen Teilen dem heute in Browsern eingesetzten Secure Socket Layer (SSL) respektive Transport Layer Security (TLS) zur Verschlüsselung der Kommunikation. Vermutlich geht TQP noch gegen weitere Online-Anbieter vor.
Quelle : www.heise.de
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Erst zwang man Microsoft in die Knie, dann ging man gegen andere große Namen der IT-Branche vor: Eolas will sein Patent auf Webtechniken und Plug-ins, mit denen interaktive Inhalte eingebunden werden können, mit allen Mitteln durchsetzen. Allerdings, versicherte ein Vertreter der Anwaltskanzlei, die Eolas vertritt, gegenüber dem Focus, wolle man das Internet nicht lahmlegen. Auch individuelle Nutzer, etwa Blogger oder Facebook-Nutzer, die beispielsweise Videos in ihre Webseiten oder Profile einbinden, hätten nichts zu befürchten. Es sei wirtschaftlich nicht sinnvoll, gegen sie vorzugehen.
Das wirtschaftliche Interessen hinter den Klagen gegen die Firmen ist tatsächlich groß: Immerhin wurde Microsoft zur Zahlung von 521 Millionen US-Dollar Schadensersatz verurteilt, da der Softwarekonzern durch ActiveX im Webbrowser Internet Exlorer ein Eolas-Patente verletzt habe. Die beiden Streitparteien einigen sich schließlich außergerichtlich (finanzielle Details der Vereinbarung wurden nicht bekannt); Microsoft lizenzierte zudem die patentierte Technik von Eolas.
Bei den von von der Anwaltskanzlei McKool Smith eingereichten Klagen geht es zum einen um das US-Patent mit der Nummer 5,838,906 (Distributed hypermedia method for automatically invoking external application providing interaction and display of embedded objects within a hypermedia document). Dieses Patent war auch die Grundlage für den Rechtsstreit mit Microsoft. Zusätzlich gründet Eolas seine Ansprüche auf das am 6. Oktober dieses Jahres zugeteilte US-Patent 7,599,985 (Distributed hypermedia method and system for automatically invoking external application providing interaction and display of embedded objects within a hypermedia document).
Quelle : www.heise.de
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Oberstes US-Gericht lotet Sinn von Softwarepatenten aus
Die Richter des Obersten US-Gerichthofs ließen in der mündlichen Verhandlung zum viel beachteten Fall des US-Programmierers Bernard Bilski durch die Bank deutliche Skepsis gegenüber gewerblichen Schutzrechten auf Geschäftsmethoden und Computerprogramme erkennen. Laut dem Protokoll (PDF-Datei) der gut einstündigen Anhörung suchten die Hüter der US-Verfassung vor allem nach praktikablen Grenzen der Patentierbarkeit. So fragte sich selbst die Richterin Sonia Sotomayor, die als einstige Patentanwältin als Fürsprecherin einer Ausweitung der Rechte an immateriellen Gütern galt, ob nach dem Bestreben des Klägers nicht auch eine "Methode fürs Speed-Dating" schutzwürdig sei.
Auch die anderen Vertreter des Supreme Courts warfen immer wieder hypothetische Fragen auf, um sich die Dimension der behandelten Materie vor Augen zu führen. Richter Stephen Breyer wunderte sich, ob gemäß dem Ansatz Bilskis nicht auch seine Methode zur Unterrichtung von Kartellrecht patentierbar sein müsste, bei der "80 Prozent der Studenten wach bleiben". Sein Kollegen Anthony Kennedy und Antonin Scalia fragten nach der Schutzwürdigkeit der "Erfindungen" eines komödiantischen Radio-Moderators oder eines Verfahrens zur Berechnung der Lebenserwartung der Bevölkerung anhand offizieller statistischer Daten.
Zur Debatte stand der Anspruch des Klägers und eines Kollegen auf einen zeitlich beschränkten Monopolschutz für ein Verfahren, mit dem angeblich durch externe Faktoren verursachte Schwankungen in der Verbrauchernachfrage nach allgemein verfügbaren Gütern wie Energie vorhergesagt werden können. Das US-Patentamt hatte den Antrag zurückgewiesen, da es sich um ein rein ökonomisches Verfahren ohne expliziten Bezug zur Technik handle. Dieser Ansicht hatte sich das Berufungsgericht in Washington vor einem Jahr angeschlossen. Es verwies darauf, dass patentierbare Programme oder Verfahren auf eine spezielle Maschine oder einen Apparat bezogen sein oder einen bestimmten Gegenstand in einen anderen Zustand oder eine andere Sache umwandeln müssen. Bilski und sein Partner befürchten angesichts dieses "Tests" einen "Rückfalls ins 19. Jahrhundert".
Der Anwalt des um seinen Patentanspruch streitenden Klägers, Michael Jakes, betonte, dass sich alle einig seien, dass etwa Werke der "schönen Künste" wie Gedichte oder Romane nicht für einen gewerblichen Rechtsschutz in Frage kämen. Sobald eine Erfindung aber neuartig, nützlich und nicht offensichtlich sei, dürfe ihr der Patentschutz nicht generell aberkannt werden. Während Jakes' weit gehende Haltung offenbar war, kam der Abgesandte der Verteidigung, Malcolm Stewart aus dem US-Justizministerium, ab und an ins Schwimmen bei der Abgrenzung zwischen den seiner Ansicht nach berechtigten Schutzansprüchen auf Geschäftsmethoden und Software einerseits und den von Patentansprüchen auszuschließenden Trivialpatenten andererseits. So schien den Richtern sein Beispiel, wonach Graham Bells Schutzrecht auf das Telefon sich auf die physische Übertragung und Manipulation elektronischer Signale beziehe und somit deutlich etwa von einem Schreibstil eines Bestseller-Autors abzugrenzen sei, nur neue Ungewissheiten aufzubringen.
Der Präsident des Gerichts, John Roberts, schüttelte zugleich den Kopf über ein weiteres von Stewart bemühtes Beispiel, wonach eine Methode zur elektronischen Preisabsprache durchaus patentierbar sein könnte. Das wäre genauso, wie wenn man den Prozess auf einem Drucker ausdrucken würde und ihn dann für schutzwürdig erklärte, meinte Roberts. Stewart versuchte zu kontern, dass es sicher nicht ausreiche, etwa einen Taschenrechner mit seinen vorgegebenen Faktoren zu nutzen. Aber wenn ein Computer mit neuer Software gefüttert werde und damit zusätzliche Funktionen erhalte, komme man der Sache schon näher. Der Anwalt beschwor daher die Richter, in dem Fall keine Grundsatzentscheidung zu fällen und harte Bedingungen aufzustellen, unter denen Innovationen im Bereich von Computerprogrammen oder medizinischen Diagnose-Techniken nur noch patentwürdig seien.
Trotz der kniffligen Fragen ließen die Richter nicht erkennen, ob sie mit einem Urteil die über die Jahre hinweg immer wieder ausgedehnte Materie schutzfähiger Erfindungen einschränken wollen. Breyer etwa räumte ein, dass er keine Vorstellung davon habe, welche Grenzen der Patentierbarkeit die Anforderungen des Berufungsgerichts für die Computerwelt oder den medizinischen Sektor genau mit sich brächten. Die niedere Instanz habe viel Raum gelassen für künftige Interpretationen seines Tests. Die Richterin Ruth Bader Ginsburg schien mit einem System wie in Europa zu liebäugeln, das ihrem Verständnis nach eine schutzwürdige Erfindung an das Feld von "Wissenschaft und Technologie" knüpfe. Zugleich fürchtete sie, dass zu strenge Regeln des Gerichts Innovationen der Zukunft nicht berücksichtigen könnten.
Quelle : www.heise.de
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Ein neues Patent von Microsoft heizt die Softwarepatentdiskussion an: Der Softwaregigant erhebt urheberrechtliche Ansprüche auf „sudo“.
In regelmäßigen Abständen bringt Microsoft ins Gespräch, dass Linux und andere freie Software angeblich gegen 235 Patente verstößt - nun könnte der sudo-Befehl die Nummer 236 auf der Liste werden. Die Abkürzung für „super user do“ ist jedem Linux-Nutzer und Anwendern Unix-ähnlicher Betriebssysteme bestens vertraut, hiermit werden Prozesse beispielsweise mit Root-Rechten gestartet. Verpackt in eine grafische Oberfläche ist die Funktion nun unter der US-Patentnummer 79617530 registriert. Microsoft beschreibt hier in mehreren Absätzen in verschwurbelter Patentanwaltssprache, worauf sich der Anspruch gründen soll. Pamela Jones, die Betreiberin der Juristenplattform Groklaw, fasst die juristischen Formulierungen in ihrer Analyse in einfache Worte: „Sudo für Dummies“.
Als erstes Entstehungsdatum der Technologie nennt Microsoft gegenüber der Behörde das Jahr 1997. Tatsächlich wurde der Befehl „sudo“ von Bob Coggeshall und Cliff Spencer wohl im Jahr 1980 an der University of New York in Buffalo erfunden und zum ersten Mal in einem 4.1BSD eingesetzt. Aktuell wird sudo von Todd Miller betreut. Auf Groklaw kommentiert Jones trocken: „Ich vermute, Microsoft vergaß dies [im Patentantrag] zu erwähnen.“ Die Schlussformulierung der Patentschrift ist weit reichend: „(...) die Erfindung, die in den Ansprüchen definiert ist, ist nicht notwendigerweise auf die spezifischen Funktionen oder beschriebenen Einzelschritte begrenzt“, heißt es hier.
Nun setzen Open-Source-Juristen große Hoffnungen auf den Prozess, der unter dem Namen „Re Bilski“ bekannt geworden ist. Im Oktober 2008 hatte ein US-amerikanisches Berufungsgericht entschieden, dass eine Geschäftsidee nicht als Patentgrundlage taugt. Zum Thema gehört wurden auch zahlreiche Softwareunternehmen, darunter IBM, Microsoft und Red Hat. Aktuell wird der Fall vom Obersten Gerichtshof neu verhandelt, Experten gehen davon aus, dass das Urteil grundlegende Auswirkungen auf die Patentierbarkeit von Software haben wird.
Quelle : www.linux-magazin.de
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Gestern wurde vom Europäischen Patentamt die Gültigkeit von Amazons Geschenkpatent überprüft. Strittig war unter anderem, ob es sich dabei wirklich um Software handelt. Das 11 Jahre alte Verfahren wurde erneut vertagt. Das Monopol bleibt also bis auf weiteres bestehen.
Bereits im Jahr 1998 hatte sich das Versandhaus dieses Patent zugesichert. Der FFII versuchte zu argumentieren, das Geschenkpatent sei Software und damit laut dem Europäischen Patenübereinkommen (EPÜ) kein patentfähiger Gegenstand. Vor zwei Jahren wurde das Patent auf Betreiben des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. (FFII) und zwei weiteren Mitstreitern aufgehoben. Amazon hatte gegen diese Entscheidung Einspruch erhoben. Fleurop und die Deutsche Gesellschaft für Informatik haben sich aus dem Verfahren mittlerweile ausgeklinkt.
Jemandem etwas auf Amazon zu schenken ist einfach, gegen solche Patente vorzugehen weniger. Das Patent beschreibt die Methode eines Computersystems, um die Lieferung eines Geschenks von einem Amazon-Kunden an einen Empfänger zu realisieren. Dabei ist Nummer EP0927945 dem 1-Click-Shopping-Patent von Amazon inhaltlich sehr ähnlich. Gestern verwies das Europäische Patentamt den Fall an die Erstinstanz zurück. Amazon kann somit weiterhin seine Monopolansprüche auf online Geschenk-Bestellungen geltend machen. Das dürften die Betreiber gerne zur Kenntnis genommen haben, steht doch das Weihnachtsgeschäft inklusive Christkind Christ-Kindle vor der Tür. Die entsprechende Software für den eBook-Reader ist übrigens kürzlich auch für PCs erschienen. Der Haken am Kindle ist das zumeist geschlossene System: eBooks und Reader anderer Hersteller werden ausgesperrt. Die Software dahinter ist darüber hinaus proprietär, also nicht quelloffen.
Der FFII betrachtet den Ausgang des Verfahrens überaus kritisch. "In der Verhandlung fand ein klassischer 'Deal' statt: Der Amazon-Anwalt, der sich zuvor beschwert hatte, dass es 'bisher unüblich gewesen sei, dass das Patentamt Patente so ganz einfach und gänzlich ohne Reue und Scham wieder aufhebe', zog alle Anträge bis auf einen zurück. Der verbliebene Antrag war bisher aufgrund von Formmängeln als unzulässig erachtet worden. Die Beschwerdekammer aber teilte diese Bedenken nicht. Mit diesem Trick konnte sie die Sache zur neuerlichen Prüfung an die erste Instanz zurückverweisen und die Entscheidung der Einspruchsabteilung aufheben." Die Beschwerdekammer wollte den Ausschluss von Patenten auf Software nicht mal diskutieren. Da die beanspruchten Abläufe auf einem Computer stattfinden könnten, seien sie keine Software als solche, sondern grundsätzlich technischer Natur und somit einer Patentierbarkeit zugänglich. Die Einspruchsabteilung habe zwar zurecht eingewandt, dass es an Erfindungshöhe mangeln würde, weil nur eine Geschäftsmethode auf einem Computer ausgeführt werde. Es werde nichts erfunden, sondern lediglich programmiert. Konsequenzen hatten diese Überlegungen aber nicht.
Mancher Leser dürfte sich jetzt fragen. Was denn nun? Ist es jetzt also Software, eine Vertriebsmethode oder gar ein betriebsinterner Ablauf? Selbst Juristen dürften sich diesbezüglich selten einig sein. Wir lernen daraus: Mit reiner Logik kommt man leider nicht immer weiter. Schon die Römer wussten zu berichten: "Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei." Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.
11.11. um 11 Uhr 11. Auch Hoppeditz Erwachen hat das 11 Jahre alte Verfahren nicht beschleunigen können. Da der Fall an die Unterinstanz zurückgeht, ist vorerst kein Ende absehbar. Der Fall ist dabei aber keine Ausnahme. Böse Zungen könnten dahinter ein regelrechtes System des Verschleppens vermuten. Die Verfahren laufen so lange, bis die Ansprüche eines schönen Tages auslaufen. Der FFII dazu: "Von der Anmeldung bis zur endgültigen Aufhebung von Monsantos Soja-Patent EP301749 dauerte es insgesamt 18 Jahre - die maximale 'Lebensdauer' eines gültigen Patents beträgt 20 Jahre. Während dieser Zeit bleibt das mit dem Patent erteilte Monopol voll in Kraft, und konnte im Fall Monsanto genutzt werden, um ein umfangreiches Portfolio von 152 ähnlichen Patenten aufzubauen." So kann man sich also die Tatsache zunutze machen, dass die Mühlen der Gerichte höchst langsam laufen.
Georg Jakob, der den FFII in dem Verfahren vertrat, kommentiert: "Mit der gängigen Praxis, Software erst einmal zu patentieren und später, falls sich trotz der damit verbundenen Mühen und Kosten einmal jemand beschwert und Einspruch erhebt, jahrelang hin und her zu prüfen, werden nur Ressourcen verschwendet sowie Rechtsunsicherheiten geschaffen. Die Fakten müssten zu einer Ablehnung in einem viel früheren Stadium führen, denn sie zeigen, dass es sich hier schlicht und einfach um Software geht - und die ist nach dem Europäischen Patenübereinkommen (EPÜ) kein patentfähiger Gegenstand.
Es geht hier nicht zuletzt darum, wie weit man zulässt, dass ein Amt den Willen des Gesetzgebers entstellt. Dieser Wille ist wiederholt klar zum Ausdruck gebracht worden, etwa durch die Weigerung der Diplomatischen Konferenz zum EPÜ im Jahr 2000, das Verbot der Softwarepatentierung zu streichen, sowie durch die Ablehnung der Softwarepatent-Richtlinie 2005 im Europäischen Parlament. Wenn die Patentlobby das nicht akzeptieren will, dann muss der Gesetzgeber noch unmissverständlicher werden und zu einer materiellen Patentrechtsreform schreiten, die mit Missbrauch ein für alle Mal aufräumt."
Der FFII-Präsident Benjamin Henrion fordert, dass man das Patentamt wirksam kontrollieren muss. Man könne ihm nicht die Kontrolle über sich selbst überlassen. "Zu glauben, das Patentamt wäre in der Lage zwischen der Rolle als Dienstleister an seinen Kunden, den Patentinhabern, und der einer objektiven Kontrollinstanz nach Bedarf zu wechseln, ist einfach illusorisch." Benjamin Henrion schlägt eine Prüfung durch unabhängige Gerichte vor, die jede Beeinflussung unmöglich machen soll. Bis das passieren wird, dürfte der Hoppeditz aber noch so einige Male sterben und wieder erwachen. In diesem Sinne: Kindle Alaaf!
Quelle : www.gulli.com
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Der Suchmaschinengigant mit dem großen "G" ist omnipräsent. Egal wohin man online sieht, Google ist irgendwie immer dabei. Nun ist dem Unternehmen der nächste Streich gelungen.
Die Flut an Google-Diensten ist inzwischen so groß, dass man darüber getrost den Überblick verlieren könnte. Insbesondere wenn diese Dienste eher spezieller Natur sind. Google Patents ist so ein Service. Die suchmaschinenähnliche Anwendung wühlt in über sieben Millionen Patenten und Geschmacksmustereinträgen des U.S. Patent and Trademark Office (USPTO). Die Einträge reichen dabei vom Design eines Schwimmanzugs, bis hin zum Aufbau eines speziellen IT-Netzwerks.
Nun haben sechs Mitarbeiter von Google die Zusage über ein Geschmacksmuster für die Darstellung von Patenten erhalten. Unter den Antragsstellern war auch der Mitarbeiter, der den Eintrag für den Dienst "Google Patents" beantragt hatte. Unter der US Patent Nr. D603.866 kann man sich selbst ein Bild von der nun eingetragenen Darstellungsweise machen. Diese ist zwar auf den ersten Blick nicht sonderlich überwältigend. Das muss sie aber auch nicht.
Es handelt sich dennoch um eine Eintragung, die noch für viel Stirnrunzeln sorgen wird. Bereits vor einigen Wochen ließ man die Darstellungsform von Google selbst als Geschmacksmuster registrieren. Man wollte sich damit zumindest in den USA vor der Nachahmung des Google-Suchmaschinendesigns schützen. Paradoxerweise ist es aber nicht gerade so, als ob das Design über keinerlei Ähnlichkeiten mit anderen bereits existierenden Projekten verfügen würde.
Auch die Registrierung eines Geschmacksmusters für Patente wird somit einige Fragen aufwerfen. Ist es wirklich notwendig oder sinnvoll, eine solche Eintragung zu gestatten? Vermutlich wird man dies nicht so schnell erfahren. Bis dahin darf man aber versuchen, das neue Geschmacksmuster via Google Patents zu suchen. Denn dort ist es bislang nicht auffindbar.
Quelle : www.gulli.com
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Das kanadische Unternehmen WiLAN hat am Donnerstag eine Klage gegen unzählige Anbieter von Handys und Notebooks eingereicht. Darin geht es um ein Patent, das die Unternehmen in ihren Produkten mit der Bluetooth-Schnittstelle verletzen.
Es wurde bereits 1994 beantragt, 1996 erteilt und trägt den Titel "Method for frequency sharing and frequency punchout in frequency hopping communications network" (5,515,369 (http://www.google.com/patents/about?id=AgIlAAAAEBAJ&dq=5,515,369)). Das Patent wurde einem Unternehmen namens Metricom zugesprochen, das 2001 pleite ging. WiLAN klagt nun, da man sich auf die Entwicklung, den Schutz und die Monetarisierung derartiger Patente spezialisiert hat.
Die betroffenen Firmen sollen die im Patent beschriebene Technologie in ihren Bluetooth-Schnittstellen unerlaubt nutzen. Die Geräte haben die Eigenschaft, das in 79 Kanäle unterteilte Frequenzband ständig zu wechseln, das so genannte Frequency Hopping. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass kurze Funkstörungen nur geringe Auswirkungen auf die Datenübertragung haben.
Die Klage wurde beim für Patentstreitigkeiten sehr beliebten US District Court for the Eastern District of Texas in Marshall eingereicht. WiLAN hat seine Außenstelle in den USA passenderweise nur 350 Meter vom Gerichtsgebäude entfernt eingerichtet.
Folgende Firmen sollen das Patent verletzen und werden in der Klageschrift genannt:
Acer, Inc., Acer America Corporation, Apple, Inc., Atheros Communications, Inc., Belkin International, Inc., Broadcom Corporation, Dell, Inc., D-Link Corporation, D-Link Systems, Inc., Gateway, Inc., Hewlett-Packard Company, Intel Corporation, Lenovo Group Ltd., Lenovo (United States) Inc., LG Electronics Mobilecomm U.S.A., Inc., LG Electronics, Inc., Marvell Semiconductor, Inc., Motorola, Inc., Personal Communications Devices, LLC, Sony Corporation, Sony Corporation of America, Sony Electronics, Inc., Sony Computer Entertainment America, Inc., Texas Instruments, Incorporated, Toshiba America, Inc., Toshiba America Information Systems, Inc., Toshiba Corporation, UTStarcom, Inc.
Quelle : http://winfuture.de
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Nichtigkeitserklärung des Bundespatentgerichts eines Microsoft-Patents auf das Dateiverteilungssystem File Allocation Table (FAT) revidiert. Der Zehnte Zivilsenat des Karlsruher Gerichts bestätigte mit dem Urteil (Az.: X ZR 27/07) vom Dienstag, dessen Begründung noch nicht vorliegt, die Gültigkeit des gewerblichen Schutzanspruchs des Softwarekonzerns in Deutschland. Dies ist einer kurzen Mitteilung des Gerichts zu entnehmen.
Es geht um das vom Europäischen Patentamt (EPA) unter der Nummer EP 0618540 gewährte Schutzrecht für "einen gemeinsamen Speicherbereich für lange und kurze Dateinamen". Diesem liegt das US-Patent Nummer 5,758,352 zugrunde. Microsoft löst mit dem Verfahren das bei älteren Betriebssystemen wie MS-DOS auftauchende Problem der kurzen Dateinamen mit maximal acht Zeichen. Das Unternehmen beansprucht den Patentschutz für ein Verfahren, bei dem ein zweiter Verzeichniseintrag mit dem kurzen Dateinamen verknüpft wird und einen beidseitigen Zugriff auf die entsprechenden Informationen zulässt.
Das Bundespatentgericht hatte den europäischen Schutzanspruch 2007 zurückgewiesen, da er "nicht auf erfinderischer Tätigkeit" beruhe. Das beanspruche Verfahren werde vor allem durch Ausführungen zum Rock Ridge Interchange Protocol (RRIP) zum Auslesen von Dateien auf CD-ROMs, das in erster Version vom 24. Juli 1991 stammt, bereits nahegelegt. Die hinter dem Protokoll stehende Vereinigung habe sich die Aufgabe gestellt, den ISO-Standard 9660 für Verzeichniseinträge so zu erweitern, dass auch unter Verwendung der Dateisemantik des POSIX-Dateiverwaltungssystems auf CD-ROM-Inhalte zugegriffen werden könne. Dabei werde der Speicherort einer Datei durch das im Patentanspruch beschriebene Verfahren aufgefunden..
Der BGH vermochte der Interpretation der niederen Instanz nun nicht zu folgen, heißt es in Karlsruhe. Man habe dem erteilten Patentanspruch "einen anderen Sinngehalt entnommen" als das Bundespatentgericht. Die Lehre des Patents habe Microsoft die Einführung des Dateisystems VFAT ab Windows 95 erlaubt. Dieses System gestatte lange Dateinamen und sei dennoch mit dem ursprünglichen FAT-Dateisystem kompatibel. Die Lösung sei durch eine Belegung des Dateiattributfeldes bei der Speicherung eines langen Namens möglich geworden. Diese bewirke, dass bei der Datenverarbeitung mit diesem System der Namenseintrag ignoriert wird.
Laut BGH lehrt der Schutzanspruch so, zwei eigenständige Verzeichniseinträge einen mit einem kurzen Namen und einen mit einem langen Namen zu speichern. Beim RRIP seien im Unterschied dazu "beide Namen in ein und demselben Verzeichniseintrag enthalten". Für die Erfinder des Patents hätten sich deshalb "andere Probleme bei der Überwindung" der Restriktion von Dateinamen auf acht Zeichen gestellt. Der Bundesgerichtshof passt sich mit dem Beschluss der Einschätzung des FAT-Patents durch das US-Patentamt an. Dieses hatte den Schutzanspruch und ein zugehöriges Patent mit der Nummer 5,579,517 Anfang 2006 nach längeren Hin und Her aufrecht erhalten mit der Begründung, dass die Entwicklung neu und erfinderisch sei.
Softwarepatent-Kritiker hatte zuvor schon die Entscheidung X ZB 22/07 (PDF-Datei) des BGH vom 20. Januar 2009 teils in ihrer Annahme bestätigt, dass es besonders jüngere Richter in Karlsruhe für fortschrittlich hielten, sich der Rechtsprechung des Europäischen Patentamts anzupassen und das Verbot der Schutzwürdigkeit von Computerprogrammen "als solchen" entsprechend auszulegen. Das EPA vergibt seit Langem in einer heftig umstrittenen Praxis Patente auf "computerimplementierte Erfindungen". Bei dem BGH-Urteil aus dem vergangenen Jahr ging es um einen Schutzanspruch für eine "Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten". Die Richter befanden damals, dass für eine Patenterteilung entscheidend sei, "ob die Lehre bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Lösung eines über die Datenverarbeitung hinausgehenden konkreten technischen Problems dient".
Quelle : www.heise.de
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Der Bundesgerichtshof sieht praktisch jedes Verfahren, das sich als Computerprogramm implementieren lässt, als technisch und somit patentierbar an. Das geht aus einem aktuellen Beschluss zu einer Patentanmeldung für die "dynamische Dokumentengenerierung" hervor.
Der Damm ist gebrochen, die Patentflut droht stark anzuschwellen. Dafür sorgt der Beschluss des Bundesgerichtshofs Xa ZB 20/08 vom 22. April 2010. Mit diesem Beschluss hat der BGH eine anderslautende Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 17. Januar 2008 aufgehoben. Dieses hatte die Siemens-Patentanmeldung DE 102 32 674.6 mit dem Titel "Verfahren zur dynamischen Generierung strukturierter Dokumente" wegen des Fehlens einer erfinderischen Tätigkeit abgelehnt. Mit dem BGH-Beschluss muss das Patentamt ein Patent erteilen.
Die Patentanmeldung beschreibt die Funktionsweise eines Verfahrens, mit dem auf einem Client-Server-System strukturierte Dokumente dynamisch generiert werden können. Das Patentamt sah das zum Patent angemeldete Verfahren als nicht technisch an. Da aber nur technische Erfindungen patentierbar sind, lehnte das Patentamt die Patenterteilung ab. Dagegen legte Patentanmelder Siemens Beschwerde ein und der Fall landete schließlich beim Bundespatentgericht. Das Gericht schloss sich der Auffassung des Patentamtes an und lehnte die Patenterteilung ebenfalls ab, weil es in den Patentansprüchen keine Lösung "eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln" sah. Siemens wollte sich damit nicht zufrieden geben und beschwerte sich beim BGH.
Der Bundesgerichtshof stellte sich auf die Seite von Siemens und erklärte in seinem Beschluss praktisch jedes Verfahren, das sich als Computerprogramm implementieren lässt, als technisch und somit für patentierbar.
Zur Begründung sagten die BGH-Richter: "Ein Verfahren, das das unmittelbare Zusammenwirken der Elemente eines Datenverarbeitungssystems […] betrifft, ist stets technischer Natur". Weiter führt der BGH aus: "Es reicht […] aus, wenn der Ablauf eines Datenverarbeitungsprogramms, das zur Lösung des Problems eingesetzt wird, durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt."
Nach dieser Maßgabe sind kaum noch Programme denkbar, die per se nicht patentierbar sein würden. Schließlich zeichnet es ja ein Programm gerade aus, dass es auf "technische Gegebenheiten" eines Computers in der einen oder anderen Weise Rücksicht nimmt – andernfalls würde es schlicht nicht laufen. Im Lichte des BGH-Urteils muss das Patentamt in Zukunft überhaupt nicht mehr prüfen, ob eine Patentanmeldung für Computerprogramme das so genannte Technizitätskriterium erfüllt. Vielmehr hat es davon auszugehen, dass es so ist – wenn nur irgendwo in den Patentansprüchen von Computern oder Rechnern die Rede ist. Das dürfte für Patentanmelder keine große Hürde darstellen.
Quelle : www.golem.de
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Ein von Microsoft beantragtes Patent lässt erneut Diskussionen über die Schutzwürdigkeit mancher Ideen aufkommen.
Das US Patent & Trademark Office hat den Antrag (http://appft.uspto.gov/netacgi/nph-Parser?Sect1=PTO2&Sect2=HITOFF&p=1&u=/netahtml/PTO/search-bool.html&r=1&f=G&l=50&co1=AND&d=PG01&s1=20100175018.PGNR.&OS=DN/20100175018&RS=DN/20100175018) am 8. Juli 2010 veröffentlicht, den Microsoft aber bereits am 7. Januar 2009 eingereicht hatte.Darin wird beschrieben, wie Nutzer eines Gerätes mit Touchscreen eine oder mehrere Seiten eines Dokumentes umblättern, indem bestimmte Gesten ausgeführt werden.Das Gerät zeigt dann eine realistisch wirkende Animation des Blättervorgangs an, die auch die verdeckten oder neu aufgedeckten Bereiche der Seiten berücksichtigt.
Neu ist diese Idee allerdings nicht. Seiten virtueller Bücher kann man mit ähnlichen Animationen nicht nur auf Amazons Kindle, Apples iPad oder in diversen E-Book-Readern umblättern, sondern seit vielen Jahren auch im Quest-Journal oder Magiebuch vieler Spiele. Ob das Hinzufügen von Touchscreen-Steuerung ein Patent wert ist, muss das US-Patentamt noch entscheiden.
Quelle : www.gamestar.de
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Neuseeland geht mit gutem Beispiel voran. Dort will man Softwarepatente künftig gesetzlich verbieten. Dem Kommentar des geplanten Gesetzes ist zu entnehmen, diese Patente seien eher als eine Gefahr als ein Schutz für kleinere Unternehmen anzusehen. Auch würden sie Innovationen blockieren und es Entwicklern quasi unmöglich machen, neue Software zu entwickeln.
Für Liebhaber freier Software kommen derartige Neuigkeiten wie gerufen. Entwickler neuer Programme müssen höllisch aufpassen, ob sie mit ihren selbst geschaffenen Werken nicht die Rechte bisheriger Patente verletzen. Der holländische Entwickler Roy van Rijn, der in seiner Freizeit eine eigene Musikerkennungssoftware für Java umsetzen wollte, ist nur eines von vielen Beispielen dafür. Ihm drohen Kosten von bis zu drei Millionen US-Dollar (gulli:News berichtete darüber). Derartige Vorhaben sind stets mit einem hohen Kostenrisiko verbunden, das gerade kleinere Firmen nicht tragen können. Damit bekommen Großkonzerne einen enormen strategischen Vorteil gegenüber kleinen oder mittelständischen Betrieben. Man könnte auch versuchen, das Patentrecht als Instrument gegen Open Source einzusetzen. Zwar ist Open Source-Software nicht automatisch sicherer. Es trägt aber erheblich zur Sicherheit bei, wenn der Quellcode öffentlich gemacht wurde und somit von zahlreichen Experten auf mögliche Sicherheitslücken untersucht werden kann.
Auch die Entscheidung des US-amerikanischen Supreme Court über den Fall Bilski versus Kappos wird künftig leider nicht für mehr Klarheit oder weniger Klagen in diesem Bereich sorgen. Man versuchte Ende letzten Monats mit dem Verfahren auf höchster juristischer Ebene die Patentierbarkeit zum Beispiel von Geschäftsmethoden feststellen zu lassen, um in den USA Softwarepatente unmöglich zu machen. Das ist den Klägern Bernard L. Bilski und Rand A. Warsaw trotz der Unterstützung zahlreicher Organisationen nicht gelungen.
Zugegeben: In den USA gab es trotz vehementer Bemühungen keine Grundsatzentscheidung und Neuseeland ist weit entfernt. Dennoch könnte die neue Gesetzgebung in Neuseeland auf Dauer eine positive Signalwirkung auf andere Regierungen entfalten. Vielleicht kann man diese zur Einsicht bringen, dass derartige Gesetze unterm Strich vor allem für erhebliche wirtschaftliche Schäden sorgen. Die einzigen Nutznießer des Patentrechts sind die Großunternehmen und die scheinen ihre Lobbyarbeit am anderen Ende der Welt gerade vernachlässigt zu haben.
Quelle : www.gulli.com
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Die zunehmende Verbissenheit, mit der verschiedene Hersteller aus der IT-Branche mit Patentklagen aufeinander losgehen, stößt inzwischen immer wieder auf Missfallen. Auch der Chef der europäischen Kartellbehörde Joaquín Almunia sieht hier dringenden Handlungsbedarf.
"Wir müssen hier schnell gute Antworten finden, weil die Verbraucher nicht einfach in Patentstreitigkeiten als Geiseln gehalten werden können", erklärte er laut einem Bericht des britischen Magazins 'ZDNet' auf einer Konferenz von Antikartell-Gremien. Die zuständigen Stellen müssten seiner Ansicht nach dafür sorgen, dass solche Auseinandersetzungen möglichst schnell zu Ende geführt werden.
Allerdings sieht er noch davor die Industrie in der Hauptverantwortung. Diese müsse offenbar ihre Regeln über den Umgang mit Patenten, die in Industriestandards eingebracht werden, überarbeiten. Eigentlich ist stets festgeschrieben, dass solche Schutzrechte diskriminierungsfrei und zu fairen, nachvollziehbaren Bedingungen an Konkurrenten lizenziert werden müssen. In der Praxis sieht dies aber inzwischen oft anders aus.
Immer wieder greifen Firmen auf solche Patente zurück, um Konkurrenten möglichst weitgehend bei ihren Geschäften zu behindern. So hat Samsung beispielsweise versucht, in Deutschland mit Patenten auf Methoden, die Bestandteil der 3G-Mobilfunkstandards sind, gegen Apple vorzugehen - allerdings erfolglos. Anders sah es bei Motorola aus: Das Unternehmen konnte vor Gericht Ansprüche gegen Apple und Microsoft geltend machen. Die betroffenen Firmen mussten verschiedene Produkte nur deshalb nicht aus dem Handel nehmen, weil Motorola die dafür abzugebenden Sicherheiten nicht hinterlegte.
Almunia appellierte daher an die IT-Industrie, sich in den maßgeblichen Standardisierungsgremien zusammenzusetzen und und gemeinsam klare Regeln zu erarbeiten, die einen weiteren Missbrauch von Patenten für juristische Grabenkämpfe verhindern.
Quelle : http://winfuture.de
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Microsoft sieht sich in den USA mit einer Patenklage gegen seine neuen Betriebssysteme konfrontiert. Das US-Unternehmen Surfcast hat am Montag Klage gegen den Softwarekonzern eingereicht und macht darin ein Patent geltend, gegen das Microsoft mit den "Live Tiles" bei Windows 8 und Windows Phone verstoßen soll. Surfcast beschuldigt Microsoft der vorsätzlichen Patentverletzung sowie der Anstiftung dazu und fordert Schadensersatz.
Der Kläger entwickelt nach eigenen Angaben Software für Betriebssysteme. Surfcast habe das Konzept der mit aktuellen Informationen aktualisierten "Tiles" (Kacheln) bereits in den 1990er Jahren entwickelt, heißt es auf der Website des Unternehmens. Das Verfahren wurde im Jahr 2000 in den USA zum Patent angemeldet und 2004 als US-Patent Nr. 6,724,403 eingetragen. Darüber hinaus hält das Unternehmen weitere drei Patente.
(http://www.heise.de/imgs/18/9/4/0/6/3/3/bdea78771746eeab.jpeg)
Das in der Klage angeführte Patent 6,724,403 beschreibt eine "Methode zur gleichzeitigen Darstellung mehrerer Informationsquellen". Das umfasse "ein Raster mit Kacheln auf dem Desktop des Computers eines Nutzers", heißt es in der Patentbeschreibung. "Das Kachelraster stellt ein einheitliches grafisches Umfeld dar, über das der Anwender auf elektronischen Geräten verschiedene Datenquellen erschließen, nutzen und/oder kontrollieren kann".
Surfcast behauptet in der Klageschrift darüber hinaus, das Microsoft von dem fraglichen Patent gewusst habe, als es im September 2005 ein eigenes Patent (Nr. 7,933,632) über ein "Kachel-Interface für Mobilgeräte" angemeldet habe
Quelle : www.heise.de
Wird echt so langsam mal Zeit das dieser ganze Patent-Blödsinn mal aufhört :Kopf