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Die von der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit (BA) bei T-Systems in Auftrag gegebene Software zur Berechnung des so genannten Arbeitslosengeld II (ALG II) wird nicht termingerecht fertig. Der ursprünglich für den 4. Oktober vorgesehene Start der A2ll genannten webbasierten Software war bereits auf den 18. Oktober verschoben worden. Nun wurde heise online aus informierten Kreisen bekannt, dass auch dieser Termin nicht zu halten ist. Probleäufe sollen ergeben haben, dass die auf insgesamt 105.000 Clients ausgelegte Software und Hardware nicht stabil genug läuft, den im Anforderungskatalog genannten gleichzeitigen Zugriff von 40.000 Clients zu gewährleisten. Die von 150 Programmierern bei T-Systems erstellte Software soll 15 Millionen Euro kosten und basiert auf einer Informix-Datenbank, auf die über verschiedene Naming Services unter Verwendung von Visibroker und PowerTier zugegriffen wird. T-Systems hatte sich das Projekt gesichert, nachdem ursprünglich mitbietende Firmen wie IBM angesichts des knappen Zeitplanes abgewunken hatten. Gegenüber der Frankfurter Rundschau hatte BA-Chef Frank-Jürgen Weise bereits erklärt, dass er ein zeitlich so knappes Projekt nicht angefangen hätte, wenn die Bundesagentur ein privates Unternehmen und er der Managers dieses Unternehmens sei.
Da das Sozialgesetzbuch II (SGB II) unabhängig von allen Softwareproblemen am 1.1.2005 in Kraft tritt, laufen nun vor allem in großen und mittleren Kommunen die Notfallpläne an, die sicherstellen sollen, dass die Anspruchsberechtigten Anfang Januar ihre Leistungen erhalten. Dabei wird versucht, die in den Kommunen vorhandene Software zur Auszahlung der noch gültigen Sozialhilfe (das so genannte KDN-Verfahren) so umzustricken, dass die Daten aus dem 16-seitigen Erhebungsbogen eingepflegt werden können und dann das Arbeitslosengeld II berechnet werden kann. Sollte die Software A2ll verspätet doch noch kommen, müssen alle Daten erneut eingepflegt werde, da die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg einen automatisierten Datentransfer untersagt hat.
Bisher warteten die in SGBII-Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossenen Kommunen und örtlichen Arbeitsagenturen auf die A2ll-Software, in die zunächst die kommunalen Daten der unter das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) fallenden Anspruchsberechtigten und die von den Arbeitsagenturen kommenen Daten der Arbeitslosenhilfeempfänger eingepflegt werden sollen. Die erforderlichen Daten wurden dabei mit einem 16-seitigen Fragebogen erhoben. Der Rücklauf dieser Fragebögen sollte ab dem 18. Oktober in die A2ll-Software eingepflegt werden - eine Aktion, die gerade in größeren Städten mit großem Aufwand verbunden ist. So hatte die Stadt Köln für die Erfassung und Datenpflege ihrer 30.000 Bedarfsgemeinschaften geplant, 50 Mitarbeiter in den verbleibenden zwei Monaten "rund um die Uhr" mit der Dateneingabe zu beschäftigen. Da in Köln bereits über 80% der Fragebögen ausgefüllt zurück gekommen sind, glaubt man dennoch, den Januar-Termin einhalten zu können. Als Alternative könnte die von der Stadt für die Sozialhilfe eingesetzte Software aKDn-sozial von der GKD Paderborn benutzt werden. Damit ist Köln in einer vergleichsweise komfortablen Situation. Schlimmer ist die Lage in Berlin. Hier gibt es 300.000 Bedürftige, eine Rücklaufquote von nur 17% und keinen Notfallplan, weil sich die fünf Arbeitsagenturen und Sozialämter angeblich nicht auf einen Plan B einigen konnten.
In dieser insgesamt veworrenen Lage gewinnt ein Vorschlag aus Schleswig-Holstein an Bedeutung, der ursprünglich nur einen besseren Datenschutz bei ALG II zum Ziel hatte. Dort hatte die Landeshauptstadt Kiel ein vereinfachtes Verfahren zur Beantragung von Arbeitslosengeld II entwickelt, das nur aus einer einzige Seite besteht und wesentlich weniger Daten abfragt. Alle weiteren erforderlichen Daten werden - die Zustimmung der Betroffenen vorausgesetzt - automatisch aus dem Datenbestand des Sozialamtes entnommen. Das datensparende Verfahren, dass vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein geprüft wurde, soll dazu führen, dass die Sachbearbeiter ohne aufwändige Einpflege der Daten die Antragsunterlagen "auf Knopfdruck" erstellen können - notfalls auch in der bisher benutzten Software für die Erteilung der Sozialhilfe.
Quelle : www.heise.de
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War ja nicht anders zu erwarten, TollCollect ist überall... ::)
Nur dieses Mal geht es um "nebensächliche" Dinge wie Miete, Essen usw., für Leute, die per Definition kein verwertbares Vermögen und / oder passende Kreditwürdigkeit haben :'(
So sieht also die heutige Bedeutung von "Sozial"-Demokratie aus... :o >:(
... oder war das etwa wieder einmal nicht vorhersehbar ???
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Während Projekt-Insider sich sicher sind, dass die A2ll genannte Hartz-IV Software für das Arbeitslosengeld II nicht termingerecht fertig wird, sieht man dies bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg zumindest gegenwärtig noch anders. Dort heißt es, dass der 18. Oktober nach wie vor der Zeitpunkt sei, an dem die Anwendung "als Paket" freigeschaltet werden soll. Vom 20. bis 25. Oktober würden dann täglich jeweils 2000 Agenturen und die regional zugehörigen Kommunen freigeschaltet werden. Gleichzeitig betont man aber, dass für alle Fälle Notfallpläne vorhanden sind.
Was die Notfall- und Einsatzpläne für die Dateneingabe der Anspruchsberechtigten des Arbeitslosengeld II (Alg-II, Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe) anbelangt, so ergibt sich ein uneinheitliches Bild. Am wenigsten scheinen die Kommunen betroffen zu sein, die sich nach dem so genannten kommunalen Optionsgesetz dafür entscheiden haben, das Alg-II an Stelle der Arbeitsagenturen selbst zu verwalten. Diese ca. 70 optierenden Kommunen sind nicht von A2ll-Fehlern betroffen, da ihnen aus Datenschutzgründen ohnehin untersagt ist, A2ll zu benutzen. Hintergrund dieser Regelung ist die Tatsache, dass A2ll bei der Datenpflege auf die zentrale Personendatenverwaltung (zPDV) der Bundesagentur für Arbeit zugreift, die Dritten nicht zugänglich gemacht werden darf. Daher setzen diese Kommunen eigene Software verschiedener Anbieter ein, etwa die von Prosoz in Herten, die "OK.Sozius SGB II" genannte Lösung der Münchener AKDB oder "aKDn-sozial" der GKD aus Paderborn.
Gegenüber heise online erklärte der zuständige GKD-Projektmanager Hans-Joseph Zacharias, dass kein Grund zur Panik besetehe. In dem Unternehmen "werden die für die Sozialhilfe eingesetzten Programme zurzeit hinsichtlich der Berechnung etc. von Leistungen nach dem SGB II erweitert. Dabei werden nur zusätzliche Berechnungsmodule notwendig, da der Änderungsdialog und die Ausgabe/Buchung nach dem gleichen Schema wie in der Sozialhilfe ablaufen werden. Zusätzlich ist noch der Bereich der Sozialversicherung und der Lieferung der Statistikdaten an die BA zu regeln. Ein Arbeitsvermittlungssystem/Fallmanagersystem wird von uns nicht angeboten. Hier verweisen wir auf andere Hersteller und haben für die Übernahme der Daten aus anderen Systemen eine Schnittstelle geschaffen."
Übereinstimmend heißt es bei den Softwareanbietern wie bei den Kommunen, dass nicht die Berechnung des Alg-II das Problem sei, sondern die Datenpflege. In jeder größeren Kommune warten Zehntausende von Anträgen darauf, rechtzeitig eingepflegt zu werden, wobei die 16 Seiten des Fragebogens nicht einfach so abgeschrieben oder eingescannt werden können. Wenn sich Kommunen mit einem Notfallplan dafür entscheiden, diese Daten vorerst mit ihren Programmen für die Berechnung der Sozialhilfe zu bewältigen, müssen sie dennoch alle Daten händisch in die zentrale A2ll-Datenbank eingeben, sobald diese verfügbar ist.
Quelle : www.heise.de
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Wie bereits am Sonntag von heise online gemeldet, kommt die Hartz IV-Software "A2ll" zur Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht termingerecht am 18. Oktober. In Berlin erklärte Kay Senius, der zuständige Projektleiter der Bundesagentur für Arbeit (BA), dass nunmehr der 25. Oktober der Stichtag sei, an dem das webbasierte Programm bundesweit zur Verfügung stehen soll. Auch diese Software soll noch unfertig sein und etwa 20 Fehler enthalten, die "zu minimalen Falschzahlungen" führen können. Außerdem sollen bestimmte Gruppen von Langzeitarbeitslosen nicht von der Software erfasst werden können. Ihre Ansprüche müssten per Hand berechnet werden. BA-Vorstandschef Frank-Jürgen Wiese erklärte in diesem Zusammenhang, dass die in den Kommunen angelaufenen Notfallprogramme überflüssig seien, obwohl die Software größere Mängel aufweise. Über Überbrückungssysteme zu reden, ergebe überhaupt keinen Sinn, "weil dieser Plan aus heutiger Sicht nicht umgesetzt werden muss", erklärte Weise.
In den betroffenen Kommunen sieht man das freilich anders: "Gut, wir wissen jetzt, dass wir mit 20 Fehlern fehlerhafte Bescheide erstellen. Aber wer garantiert denn, dass nicht weitere 20 Fehler auftauchen, die größeren Kalibers sind?", erklärte ein leitender Sachbearbeiter einer westdeutschen Großstadt. "Anstelle der offenbar nicht ausgereiften Software kann es sehr wohl Sinn ergeben, mit entsprechend erweiterten und bekannten Sozialhilfe-Programmen zu arbeiten, wenn diese besser ausgetestet sind." Neben den bereits erwähnten Alternativen sollte noch das Programm Lämmkomm der Dortmunder Firma Lämmerzahl angeführt werden, das unter anderem von den Städten Essen und München zur Auszahlung des Arbeitslosengeldes II (Alg-II) benutzt wird. Dieses Programm hatte unlängst das Datenschutz-Gütesiegel des ULD Schleswig-Holstein erhalten.
Unterdessen freuen sich die IT-Verantwortlichen der Bundesagentur für Arbeit, dass die in der Agentur entwickelte Software für die zentrale Personendatenverwaltung (zPDV) einen Preis erhält. Sie wurde von der Firma Borland auf der Entwicklerkonferenz European Borcon als "Customer Application of the Year 2004" ausgezeichnet. Als Gründe führt man bei Borland an: "Bei zPDV handelt es sich um eine Multi-Tier-Applikation mit zentraler Datenhaltung und einer Infrastruktur auf Basis des Borland Enterprise Server. Implementiert wurde das BA-Projekt auf den Borland-Applikationsservern unter Solaris und mit einer Informix-Datenbank. Über diese Infrastruktur-Lösung hinaus bringt Borland das Management-Werkzeug AppCenter in das Projekt ein." In diesem Zusammenhang dementiert man bei der BA Berichte, nach denen eben dieses zPDV zu langsam laufe. Vielmehr sollen die Engpässe auf Seiten der Arbeitslosengeld-II-Software A2ll liegen, die ebenfalls auf die zentralen Personendaten-Software zugreife.
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(Detlef Borchers) / (jk/c't)
Quelle und Links: http://www.heise.de/newsticker/meldung/51643
Sehr amüsant folgender Beitrag dazu im Heise-Forum:
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=6565152&forum_id=65968
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Der vom 18. auf den 25. Oktober erneut verschobene Start der Software A2ll soll nun doch mit einem Notfallprogramm abgesichert werden. Neben der webbasierten Software für die Berechnung und Verwaltung des Arbeitslosengeldes II wird nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine "relativ einfache Notfall-Software" entwickelt. Mit dieser Software können die Personaldaten aus den bisher eingegangenen Fragebögen in eine Notfall-Datenbank eingepflegt werden und später in die eigentliche Anwendung übernommen werden.
In der vergangenen Woche hatten die Projektverantwortlichen von 20 bekannten Fehlern bei A2ll berichtet, dabei aber Überbrückungssysteme für sinnlos erklärt. Mit der Notfall-Software kommt nun ein solches System, in Konkurrenz zu existierenden Sozialhilfe-Berechnungsprogrammen, die von Anbietern wie AKDB, GKD Paderborn, Lämmerzahl und Prosoz auf Hartz-IV-Erfordernisse umgestrickt wurden. In Lauf bei Nürnberg erklärte BA-Chef Frank-Jürgen Weise gegenüber Journalisten, dass die A2ll Software wohl zum Jahresbeginn endgültig zum Laufen gebracht werden könne und die Notfalllösung nicht in Anspruch genommen werden müsse. Weise gab sich hoffnungsfroh, dass bis März alle Fehler bei A2ll ausgebügelt sein sollen.
Der Software-Engpass führt zu kritischen Situationen. So meldete die Berliner BZ am heutigen Montag, dass in Berlin Sozialämter zeitweilig geschlosen werden müssen, weil die Daten von 460.000 zukünftigen Arbeitslosengeld-II-Empfängern eingegeben und notfalls mit dem Taschenrechner bearbeitet werden müssen. Nach Berechnungen der Stadt Köln werden 50 Mitarbeiter in den verbleibenden zwei Monaten "rund um die Uhr" mit der Dateneingabe beschäftigt sein.
Bei den betroffenen Kommunen, die auf die Software A2ll gesetzt haben, wird die Ankündigung einer Notfall-Software mit nicht druckreifen Formulierungen kommentiert. Im Zeitplan bewegen sich allein die Kommunen, die sich nach dem kommunalen Optionsgesetz dafür entschieden haben, das Arbeitslosengeld II an Stelle der Arbeitsagenturen selbst zu verwalten. Bei dieser Lösung ist ihnen die Benutzung von A2ll aus Datenschutzgründen untersagt worden, was zur Folge hatte, dass sie frühzeitig ihre von den Anbietern umgestrickte Sozialhilfe-Software einsetzen mussten.
Quelle : www.heise.de
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"Mögen täten wir schon wollen, aber dürfen haben wir uns nicht getraut": Mit dieser klassischen Sentenz von Karl Valentin sehen sich Sachbearbeiter zum Start der webbasierten Software A2ll für das Arbeitslosengeld II nach Hartz IV konfrontiert. Sie soll gemäß einer Mitteilung der Arbeitsagentur am 18. Oktober in ausgewählten Städten verfügbar gemacht werden. Am 28. Oktober ist der bundesweite Start geplant. Doch die ursprünglich für 40.000 Anwender konzeptionierte Software ist noch mit Fehlern behaftet und soll nur stufenweise für zunächst 16.000 Arbeitsplätze freigegeben werden.
Diese Einschränkung produziert Engpässe. So dürfen nach einem Bericht der Welt nur 694 Benutzer in den zwölf Berliner Sozialämtern mit A2ll Daten eingeben. Hinzu kommen 713 Benutzer bei den Arbeitsagenturen. Werden diese Maximalwerte gleichzeitig angemeldeter Benutzer überschritten, so drohe die Zentrale mit ernsthaften Konsequenzen, heißt es in dem Zeitungsbericht.
Beide Berliner Verwaltungseinheiten müssen 223.000 Anträge bearbeiten, wobei pro Antrag nach Angaben der Bundesagentur 60 Minuten für die Datenerfassung benötigt werden. Mit einem Zweischichtenbetrieb müsse das Vorhaben dennoch gelingen, heißt es aus Nürnberg. Genau das wird seit einiger Zeit in größeren Städten wie Köln bezweifelt. Dort soll rund um die Uhr gearbeitet werden.
In ihrer Pressemeldung begründet die Bundesagentur die missliche Terminlage mit selbst nicht verschuldeten Zeitnöten: "Das Programm A2LL musste in kürzester Zeit als Internet-Anwendung erstellt werden. Ursprünglich war die alleinige Zuständigkeit der BA für die Betreuung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vorgesehen. Dafür hätte eine Lösung im Intranet der BA ausgereicht. Erst im Vermittlungsausschuss im Dezember 2003 und mit dem Optionsgesetz vom Juli 2004 wurde die Mitwirkung der Kommunen geregelt. Dadurch musste eine internetbasierten Lösung entwickelt werden."
In der zeitlichen Abfolge erscheint diese Begründung als wenig stichhaltig. Tatsächlich ergingen die Ausschreibungen im so bezeichneten "Verhandlungsverfahren-Nr.: IV1a2-03/024(VV)-ALG II-Berechnung und Zahlbarmachung" viel früher. Bereits am 7. Oktober 2003 schickte die Bundesagentur an alle Teilnehmer der Ausschreibung einen Entwurf, aus dem hervorgeht, dass eine webbasierte Lösung gefordert ist. Im Paragraph 1 dieses Entwurfes heißt es wörtlich: "Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung, Implementierung, Weiterentwicklung einer webbasierten Anwendung zur Leistungsgewährung von Arbeitslosengeld II." Warum erst im Juli 2004 mit der Programmierung einer Internet-Lösung begonnen wurde, bleibt rätselhaft.
Quelle : www.heise.de
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Arbeitsagenturen sollen ab heute in Großstädten die Anträge für das neue Arbeitslosengeld II erfassen - mit einer fehlerhaften Software. Der Chef des Verwaltungsrates, Peter Clever, machte Wirtschaftsminister Clement für die Mängel verantwortlich: Der Einsatz des Computerprogramms sei eine "rein politische Entscheidung".
Köln - "Hier musste entschieden werden, ob man der Bevölkerung sagt, dass man den Mund zu voll genommen hat. Hier will der Bundeswirtschaftsminister sich einfach durchsetzen", sagte Clever im ARD-Morgenmagazin. Zugleich bedauerte er, dass der Verwaltungsrat für diese Angelegenheit nicht formal zuständig sei.
Erneut stellte Clever klar, dass die Software noch immer nicht so funktioniere wie erwartet. "Die Software ist ohne Zweifel noch mängelbehaftet. Kein privates Unternehmen würde damit arbeiten." Dennoch werde Anfang Januar niemand ohne Geld dastehen. "Es wird auf alle Fälle Zahlungen geben, weil es einen Notfallplan B auch bei der Bundesagentur gibt."
Der Verwaltungsratsvorsitzende riet dazu, sich zunächst auf den "Notfallplan B" zu stützen und die genauen Ansprüche erst nach dem einwandfreien Funktionieren der Software auszurechnen. Das Risiko von Überzahlungen müsse dabei jedoch in Kauf genommen werden.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beginnt heute mit der Einführung der Hartz-IV-Software. Mit dem Computerprogramm sollen zunächst in zehn deutschen Großstädten die Formulare der künftigen Empfänger des Arbeitslosengeldes II erfasst werden. Der Start der fehlerhaften Software war bereits um zwei Wochen verschoben worden. Die bundesweite Einführung des Programms soll bis zum 25. Oktober abgeschlossen sein.
Die BA steht bei der Einführung des neuen Arbeitslosengeldes II unter massivem Zeitdruck. Neben der Software, die mit Spezialfällen überfordert ist, macht der Bundesagentur der nach wie vor geringe Rücklauf der Hartz-IV-Formulare Sorgen. Die Erfassung der Anträge bis Jahresende gelingt laut BA nur, wenn das Personal im Zweischichtbetrieb arbeitet. Um die rechtzeitige Auszahlung des Arbeitslosengeldes zu gewährleisten, hatte die Bundesagentur zusätzliches Personal rekrutiert.
Quelle : www.spiegel.de
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Am heutigen Montag beginnt die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der Einführung der Hartz IV-Software A2ll. Sie soll zunächst in zehn Großstädten freigeschaltet und angetestet werden. Im ARD-Morgenmagazin warnte unterdessen Peter Clever, der Vorsitzende des Verwaltungsrats der BA, vor Fehlern bei dem Einsatz der Software, die wider besseres Wissen eingesetzt werde. In dem engagiert über Hartz IV berichtenden Magazin sagte Clever zum Einsatz der Software: "Hier musste entschieden werden, ob man der Bevölkerung sagt, 'wir haben den Mund zu voll genommen'. Hier will einfach der Bundeswirtschaftsminister sich durchsetzen."
Clever bedauerte, dass der Verwaltungsrat der Bundesagentur formal nicht für die Software zuständig sei und riet den Sachbearbeitern, sich nach dem "Notfallplan B" zu orientieren und die genauen Ansprüche erst dann auszurechnen, wenn die webbasierte Software A2ll einwandfrei funktioniere. Mit seiner Aussage unterstützt Verwaltungsrat Clever den Vorsitzenden der Bundesagentur, Frank-Jürgen Weise. Dieser hatte gegenüber dem ZDF erklärt, die Zeit für die Einführung der Software sei eigentlich zu kurz, weil man die Tests, die man üblicherweise bei großen IT-Projekten mache, nicht habe durchführen können.
Der Notfallplan B sieht die Weiterzahlung der meist höheren Arbeitslosenhilfe vor. In dieser Weiterzahlung sehen Sozialrechtler ein Problem. So sei es kaum möglich, die überhöhten Beträge zurückzufordern, weil dazu eine Stundungsvereinbarung mit jedem Antragssteller nötig wäre. Bereits am Freitag dementierte ein Sprecher der Bundesagentur allerdings dieses Problem und erklärte, dass man allgemein davon ausgehe, dass der Notfallplan nicht zum Einsatz komme.
Quelle : www.heise.de
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Am Montag konnte die Bundesagentur für Arbeit (BA) froh melden, dass die Hartz IV-Software A2ll erfolgreich bundesweit gestartet werden konnte. Am heutigen Mittwoch musste die Behörde größere Schwierigkeiten mit dem System nachtragen. Im Intranet der Behörde ist es nach Aussage eines BA-Sprechers zu Ausfällen gekommen. Etwa die Hälfte der 180 Arbeitsagenturen könne derzeit nicht auf die Software zugreifen, mit der die Zahlung des Arbeitslosengeld II (Alg-II) verwaltet wird, teilte die BA mit. Von den Ausfällen seien die 340 kommunalen Träger nicht betroffen. Hier komme es nur gelegentlich vor, dass die Nutzer aus dem Programm fliegen; sie können sich aber sofort wieder einloggen.
Wie schwerwiegend das Intranet-Problem der Agentur ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. In einigen Arbeitsagenturen ruht die Dateneingabe seit Mittwoch Vormittag, andere mussten nur mehrere Stunden warten. Der Sprecher der Bundesagentur konnte keine Angaben darüber machen, wann die Störung im Intranet repariert sein wird.
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(Detlef Borchers) / (anw/c't)
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/52643) mit Links
Quelle: www.heise.de
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Die mit der Bearbeitung von Anträgen auf Bewilligung des Arbeitslosengelds II (Alg-II) befassten Fallmanager sind beunruhigt, dass die webbasierte Software A2ll unvollständige Datensätze von sich aus löscht. Von der Löschung sollen Datensätze betroffen sein, bei denen die Falldaten eines Antrages eingegeben und die Leistungen berechnet werden, bei denen aber die kassentechnische Anordnung (Abschluss des Falles) nicht erfolgt. Solche aus der Sicht der Software unvollständigen Datensätze sollen nach zwei bis drei Wochen vom System gelöscht werden. Sowohl im internen Forum der A2ll-Nutzer wie in öffentlichen Foren von künftigen Alg-II-Beziehern wird nun darüber diskutiert, ob diese Form eines Garbage Collectors ein Fehler oder ein sinnvolles Feature ist.
Schließlich zwingt die vermutete Löschung Sachbearbeiter wie Antragsteller dazu, möglichst vollständige Daten einzugeben oder vorzulegen, so der Tenor. Eine Minderheitenmeinung deutet an, dass mit den möglichen Löschungen die Personen bestraft werden, die frühzeitig ihre Anträge abgegeben, aber nicht alle Fragen im 16-seitigen Fragebogen beantwortet haben. Unter den Betroffenen stößt die Nachricht von möglichen Löschungen angesichts knapper Zeitvorgaben auf Unverständnis. Zum Start der Software wurde angegeben, dass ein Antrag in einer Stunde in das System eingepflegt werden kann. Nach Darstellung der Bundesagentur für Arbeit sind keine Datensätze gelöscht worden.
Der ganze Artikel mit Links (http://www.heise.de/newsticker/meldung/53151)
Quelle: www.heise.de
Anmerkung von mir:
Das kennt man ja von früher, da war, wenn's 'drauf ankam, immer gerne die Akte verschwunden, natürlich stets zum Nachteil des Arbeitslosen. Ganz offensichtlich haben die Programmierer die grundlegende Arbeitsweise einiger Behörden sehr realitätsnah in Software umgesetzt...
Jürgen
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kämpft weiter mit Problemen bei der Hartz-IV-Software A2ll, berichtet die morgen erscheinende Frankfurter Rundschau. Gegenüber der Zeitung erklärte BA-Sprecher Ulrich Waschki, dass man im Moment ein technisches Problem habe und die Software nur eingeschränkt nutzen könne. Der reibungslose Ablauf bei der Datenerfassung der Anträge auf Arbeitslosengeld II (Alg-II) sei dadurch gestört, dass BA-Mitarbeiter immer wieder "aus der Anwendung rausgeschmissen" würden. Danach müssten Mitarbeiter oft stundenlang warten, bis sie sich wieder anmelden und weiterarbeiten konnten, schreibt die Zeitung. Eine Lösung für das Problem sollte noch am Montagnachmittag getestet werden. BA-Sprecher Waschki betonte, dass durch die Probleme der Zeitplan der Alg-II-Einführung nicht gefährdet sei.
Einen Bericht über zusammenbrechende Leitungen hatte auch die Berliner Morgenpost in ihrer Montagsausgabe. "Seit etwa einer Woche brechen aber dauernd die Leitungen zusammen, gerade eingegebene Daten sind dann verschwunden", äußerte sich Sozialstadträtin Angelika Buch über die Probleme ihrer Mitarbeiter mit der webbasierten Software zur Datenerfassung der Alg-II-Anträge. Um die gesetzten Termine doch einhalten zu können, prüfe man die Möglichkeit, die Zeitspanne für die tägliche Datenübertragung von 6:30 Uhr bis 19:30 Uhr auszudehnen.
Quelle : www.heise.de
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Ich schliesse daraus, dass bisher der geregelte Feierabend der Agentur-Mitarbeiter fest in's System integriert war, typisch...
Sollen die auch 'mal rund um die Uhr arbeiten, so, wie man das von vielen ihrer Ex-Kunden heutzutage verlangt, sogar schon von Ein-Euro-Kräften.
Mit einem Saftladen, der aus einer Fristverlängerung von einem ganzen Jahr überhaupt nichts gemacht hat, habe ich keinerlei Mitleid. Schliesslich leben die von den Beiträgen und Steuern derer, die sie nachher als ihre Kunden in den A**** treten zu dürfen glauben.
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Ein Schmorbrand hat gestern in einem der zentralen Rechenzentren der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu einem Stromausfall geführt. Die Umschaltung auf ein zweites Rechenzentrum dauerte zwei Stunden, danach konnten zunächst die Kommunen und später die Hälfte der Arbeitsagenturen wieder mit der Eingabe von Daten der Antragsteller für das Arbeitslosengeld II (Alg-II) beginnen. Nach Auskunft der BA soll sich die Eingabe in den nächsten Tagen weiter normalisieren, zumal mit der Umstellung auf das eigentliche Rechenzentrum ein Patch für die bekannt gewordenen Fehler erfolgreich eingespielt sein soll.
Eine Verschleppung des Starttermins zum 1. Januar 2005 kommt für die Bundesagentur nicht in Frage. Derzeit sollen mehr als eine Million Anträge auf Alg-II in das System eingegeben worden sein. Von den insgesamt erwarteten 2,4 Millionen Anträgen sollen 84 Prozent der Anträge vollständig abgegeben worden sein. Damit die Datenerfassung wie geplant vorangehen kann, wurden die Betriebszeiten der webbasierten Software A2ll "um mehr als zwei Stunden auf mehr als 14 Stunden täglich erweitert", heißt es aus Nürnberg
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/53341
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Die Bundesagentur für Arbeit hat am Montag eine neue Version der Software A2ll (Arbeitslosengeld-II -- Leistungen zum Lebensunterhalt) auf die Server gespielt. Sie soll nach Auskunft der Agentur zu einer deutlichen Stabilisierung der webbasierten Falleingabe führen. Weiter gab die Agentur bekannt, dass zwischen dem 20. Oktober und dem 20. November Produktionsstillstände von bis zu zehn Stunden am Tag aufgetreten seien. Zu diesen Langzeitausfällen gesellte sich zu allem Überfluss noch ein Schmorbrand, der einen weiteren Arbeitstag gekostet habe. Außerdem habe die Software häufig Nutzer aus dem System abgemeldet und teilweise erst nach mehreren Stunden wieder zum Login zugelassen. Auch diese Log-Krankheit soll von dem neuen Release kuriert worden seien.
Aus Berlin und Hannover meldeten BA-Sachbearbeiter indes noch am Montag Fehler, doch konnte noch nicht geklärt werden, auf welchem Softwarestand diese Fehler produziert wurden. Mit dem neuen Release scheint indes eine neue Offenheit in der Kommunikation eingekehrt zu sein. In der Vergangenheit hieß es nach Bekanntwerden der Fehler, dass entsprechende Fehlerberichte durch die Benutzer nicht der Realität entsprechen würden.
Um die verlorene Arbeitszeit einzuholen, hatte die Bundesagentur bereits die zulässige Login-Zeit mit der Zeitspanne von 6:30 bis 22:00 Uhr erheblich erweitert. Nun werde geprüft, ob diese Arbeitszeit noch einmal deutlich ausgeweitet werden könne, heißt es in Nürnberg. "Wenn alle Beteiligten weiter mit hoher Intensität daran arbeiten und das System stabil läuft, gehen wir nach wie vor davon aus, dass wir den Zeitplan einhalten und die neuen Leistungen rechtzeitig zum 1. Januar auszahlen können", so BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt gemäß der Pressemeldung.
Nach Angaben der Agentur sind bislang rund 1,1 Millionen Anträge auf Arbeitslosengeld II erfasst und bereits 600.000 Bescheide verschickt worden. Etwa 1,8 Millionen Anträge sollen von der Hartz-IV Software zentral erfasst werden, der Rest ist Sache der Kommunen, die für eine eigene Bearbeitung optioniert haben. Unter diesen "Optionskommunen" gibt es nach einem Bericht in der Montagsausgabe der Frankfurter Rundschau Unmut über die Haltung der Bundesagentur, die mit ihrem Verhalten den Eifer der Kommunen ausbremse.
Quelle und Links:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/53540
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Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg-II) können erst im Januar Widerspruch gegen die jetzt zugestellten Bescheide einlegen, wenn diese fehlerhaft sind. Das berichtet heute die Süddeutsche Zeitung. Sie zitiert eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA), laut der man sich erst dann mit den Widersprüchen befassen könne, wenn das entsprechende Gesetz nach dem Sozialgesetzbuch II in Kraft getreten ist.
Die Behörde, die Bescheide erlassen kann, ohne dass das Gesetz gilt, hat mit Widersprüchen zu kämpfen, bei denen fehlerhafte Bescheide durch Software-Fehler beim Ausdruck entstanden sind. So sollen Ablehnungsbescheide verschickt worden sein, die keinerlei Begründungen enthielten. Die Bescheide werden in der Nacht auf einer Hochleistungsdruck- und Kuvertierstraße ausgegeben, wenn die Eingabearbeit mit der Software A2ll ruht. "Bei offensichtlich falschen Dateneingaben sollten die Betroffenen versuchen, die Probleme auf dem Kulanzweg mit ihrem Berater in der Arbeitsagentur zu klären", wird die BA-Sprecherin von der Süddeutschen Zeitung zitiert.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/53856)
Quelle: www.heise.de
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Seit zwei Tagen stockt nach Auskunft von Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Antragsbearbeitung mit der Hartz IV-Software A2ll. Im Zuge eines geplanten Updates wurde heute zudem der Druckmodus abgeschaltet. Über das gesamte Wochenende soll dann eine neue Release der Software eingespielt werden, von der es hieß, sie würde stabil arbeiten. Unter diesem Aspekt wirkt der in den Ämtern und Agenturen zur Schau getragene Optimismus unglaubwürdig, bis zum Ende des Jahres die 2,5 Millionen Anträge auf Arbeitslosengeld II verarbeitet zu haben. Derzeit sollen 1,1 Millionen Bescheide bearbeitet und verschickt worden sein.
Gegenüber der ARD-Tagesschau hatte BA-Sprecher Ulrich Waschki zugegeben, dass die Software nicht allen Anforderungen gerecht werde. Man habe nicht genügend Zeit für die Entwicklung einer funktionsfähigen Software gehabt und die Mängel zugunsten einer zügigen Bearbeitung in Kauf genommen, so Waschki weiter. Ob die zügige Bearbeitung und damit die erhoffte "Punktlandung" tatsächlich stattfindet, ist offen. So ist zwar von der Bundesagentur die zulässige Login-Zeit erweitert worden -- die Software steht werktäglich von 5:30 bis 22:00 Uhr zur Verfügung, ehe die Batch-Läufe beginnen --, in den Foren von heise online berichteten BA-Techniker jedoch, dass nach 17:00 Uhr die Software praktisch kaum mehr benutzt werde.
Mehr (http://www.heise.de/newsticker/meldung/53898)
Quelle : www.heise.de
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Gläserner Bürger dank Arbeitslosengeld II und zugehörigem Softwaresystem?
Beim Arbeitslosengeld II hat sich der Bund laut Dr. Thilo Weichert, dem Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), von der für einen Rechtsstaat üblichen Selbstverständlichkeit zur Wahrung des Sozialgeheimnisses von Anfang an verabschiedet. "Für Arbeitslose soll es nach dem Willen des Bundes keinen Datenschutz geben", kritisiert Weichert nach mehreren Monaten Diskussion.
"Auch wenn die Auszahlung der Gelder Vorrang hat: Ein Mindestmaß an Vertraulichkeit und Persönlichkeitsschutz muss auch den Joblosen in Deutschland zustehen", schießt Weichert gegen die Regierung. Ihm zufolge habe sich "das Debakel" zuerst bei der Vorlage eines 16-seitigen Antragsvordruckes für das Arbeitslosengeld II (ALG II) im Sommer 2004 gezeigt. Dabei seien schon Minimalansprüche an Klarheit und Datensparsamkeit nicht erfüllt worden.
Weichert bemängelt, dass Arbeitgeber dadurch über die Antragstellung von der Hilfsbedürftigkeit erfahren. Zwischen Haushalts- und Bedarfsgemeinschaft werde zudem nicht unterschieden, mit der Konsequenz, dass Antragsteller über Dritte zu viele Daten offenbaren und überflüssige intime Fragen gestellt würden. Gemeinsam mit der Bürgerbeauftragten für Soziale Angelegenheiten Schleswig-Holstein erarbeitete das ULD deshalb Hinweise zum Ausfüllen des Vordrucks, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) zwar teilweise übernommen habe, den Vordruck aber nicht veränderte. Mangels ausreichender Schulung der Mitarbeiter würden in der Praxis oft die Hinweise der BA nicht beachtet. Die Ankündigung, für das Jahr einen gesetzeskonformen Vordruck zu erarbeiten, hätten sich bis heute als leere Versprechungen erwiesen.
Das nächste Problem schuf sich die BA laut Weichert mit der Software zur Erfassung der Antragsdaten und zur Hilfeberechnung mit dem Namen "A2LL". Über diese Software werde ein riesiger Datenpool von allen, künftig annährend 3 Millionen Hilfeempfängern geschaffen, auf den sämtliche Sachbearbeiter von Flensburg bis Konstanz zugreifen könnten. Bei der Installation dieses Programms sei nicht einmal ansatzweise der Schutz der zweifellos hochsensiblen Daten versucht worden. So sei etwa auf die "europarechtlich geforderte Vorabkontrolle" verzichtet worden, da ein Zugriffskonzept als zu kompliziert verworfen wurde.
"Bis heute liegt nicht einmal ein Konzept über die Löschung nicht mehr benötigter Daten vor. Der eklatanteste Fehler liegt aber darin, dass lesende Zugriffe auf diese bundesweite Datenbank nicht protokolliert werden. Dies hat zur Folge, dass massenhaft illegal Daten abgezogen werden können, ohne dass dies im Nachhinein rekonstruierbar wäre. Dies ist zusätzlich heikel wegen des Umstandes, dass über A2LL auf weitere Datenbanken der BA zugegriffen werden kann", heißt es in einer Mitteilung des ULD.
Diese Probleme der Bundesagentur (BA) und damit der Arbeitslosen würden deshalb zum 1. Januar 2005 auch zu Problemen der Bundesländer, wenn - wie z.B. in Schleswig-Holstein - flächendeckend nicht mehr die BA, sondern Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Kommunen für das Arbeitslosengeld zuständig werden sollen. Da den ARGEn kaum etwas anderes übrig bleibe, als A2LL zu übernehmen, seien sie deshalb faktisch gezwungen, mit einem datenschutzwidrigen Programm zu arbeiten. Auf ihre Daten, für die sie rechtlich verantwortlich sind, können ungehindert fremde Dienststellen zugreifen, selbst eine die Administration der Programme könne nicht gesteuert werden, da hierüber die BA regiere.
"Für diesen praktizierten bundesweiten Datenaustausch gibt es keine gesetzliche Grundlage. Bei der Verabschiedung des neuen Sozialgesetzbuches II (SGB II) hat man zwar der BA fast uferlose Datenbeschaffungbefugnisse eingeräumt. Die ARGEn und die Kommunen hat man dagegen einfach vergessen", bemängelt das ULD.
"Es ist die Pflicht der Datenschützer, auf diese katstrophalen Umstände hinzuweisen. Uns geht es nicht darum, Hartz IV zu Fall zu bringen. Wohl aber geht es uns darum, dass Arbeitslose beim Datenschutz nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden, so wie dies bisher von der BA gehandhabt wurde", so Weichert. Bundesagentur und Bundeswirtschaftministerium müssten handeln - die BA, indem sie endlich Formulare und Software gemäß gängigen Datenschutzstandards nachbessere, und die Politik, indem sie Datenschutzregeln erlasse, die diesen Namen verdienen würden. Die bisherigen Regeln, die jedem Hilfeempfänger misstrauen würden, als sei er ein Betrüger, müssten dabei revidiert werden.
Laut einer Focus-Meldung vom 12. Dezember 2004 gibt es mit dem neuen Arbeitslosengeld auch weniger Datenschutz für HIV-Infizierte und Aidskranke: Diese bezogen bisher ihre gesundheitlich begründeten Mehrbedarfszuschläge über das Sozialamt; in Zukunft sei hierfür die Bundesagentur für Arbeit zuständig und die HIV-Infektion wäre den Arbeitsvermittlern nur dann zu verschweigen, wenn man auch auf seine zusätzlichen Bezüge verzichtet.
Quelle : www.golem.de
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Frank Jürgen Weise, der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), hat trotz aller Überstunden zu Weihnachten ein glückliches Fest erlebt: "Die BA hat bewiesen, dass sie so ein Großprojekt durchaus managen kann", betonte Weise gegenüber der dpa. Nach Auskunft der Bundesagentur sind 2,61 Millionen der rund 2,77 Millionen Anträge bearbeitet worden. Rund 2,5 Millionen Bezugsberechtigte sollen ihren Bescheid auf Arbeitslosengeld II (Alg-II) erhalten haben. Da man nicht mit einer Rücklaufquote von 100% gerechnet habe, sei man so gut wie fertig, heißt es aus der BA.
Auch beim nächsten Schritt, dem Aufbau der Arbeitsgemeinschaften von BA und den örtlichen Sozialämtern zur Betreuung der Alg-II-Bezieher, liege man im Plan. In 232 Landkreisen und kreisfreien Städten seien die entsprechenden Verträge bereits unterzeichnet worden, weitere 50 Arbeitsgemeinschaften sollen noch bis zum Jahresende gegründet werden. Insgesamt soll es 342 solcher Arbeitsgemeinschaften geben.
Verhaltene Kritik kommt von Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. In einem Gespräch mit der dpa betonte Landsberg, dass es bei den Arbeitsgemeinschaften Reibungsverluste geben werde. "Die BA ist wegen ihre Größe sehr hierarchisch strukturiert, während die Mitarbeiter der Sozialämter gewohnt sind, sehr eigenständig, verbindlich und schnell Entscheidungen zu treffen", so Landsberg. Die Politik sei nun in der Pflicht, die Entlastungszusage einzuhalten, mit der Hartz IV den Kommunen schmackhaft gemacht wurde.
Entwarnung kommt auch von den so genannten Optionskommunen, die in Eigenregie ohne Zugriff auf die Software der Bundesagentur das Alg II auszahlen. 63 Landkreise und 6 Städte haben sich für diese Form der Verwaltung entschieden, weil sie glauben, besser auf den lokalen Arbeitsmarkt reagieren zu können als die straff zentralisierte Nürnberger Behörde. Obwohl die Kommunen noch nicht wüssten, was 2005 ganz genau auf sie zukommen werde, sei man für den Start von Hartz IV gut gerüstet, heißt es beim Deutschen Landkreistag.
Nicht alle Landkreise gehen mit dieser Sicht konform: Mindestens elf Landkreise klagen derzeit beim Bundesverfassungsgericht, weil sie eine durch Hartz IV verursachte Kostenexplosion befürchten. Außerdem wehren sich Betroffene und Sozialverbände juristisch gegen die Anforderungen von Hartz-IV.
Unterdessen wird mit Hochdruck an der Weiterentwicklung der webbasierten Software A2ll gearbeitet. Als nächster Meilenstein gilt eine Version, mit der die so genannten Fallmanager Sanktionen verhängen können, wenn Alg-II-Empfänger den Nachweis bestimmter Unterlagen schuldig bleiben oder sich nicht mit den 1-Euro-Jobs zufrieden geben. Sanktionen, die als Abstriche in den Alg-II-Bescheiden auftauchen, sind mit der derzeitigen Softwareversion nicht möglich.
Nachbessungswürdig bleibt die Software auch beim Datenschutz. In einem Gespräch mit dem Berliner Tagesspiegel erneuerte Bundesdatenschützer Peter Schaar seine Kritik an A2II. Er nannte es ärgerlich, dass bundesweit auf die Daten von Alg-II-Empfängern zugegriffen werden kann. Klaus Brandner, Arbeitsmarktexperte der SPD, unterstützte den Datenschützer. Gegenüber dem Tagesspiegel sagte Brandner: "Wir wollen keinen gläsernen Arbeitslosen. Der individuelle Schutz der Privatsphäre muss erhalten bleiben."
Einen Erfolg können die Datenschützer bereits jetzt verbuchen. Die für den Bezug des Alg-II ausgegebenen Fragebögen (sie müssen halbjährlich neu ausgefüllt werden) sollen in der für April 2005 angekündigten zweiten Auflage deutlich vereinfacht sein. Sie sollen nach Auskunft der Bundesagentur kürzer und verständlicher ausfallen und die Forderungen der Datenschützer umsetzen.
Quelle : www.heise.de
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Vorgestern noch hatte sich der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank Jürgen Weise, gegenüber Pressevertretern selbst auf die Schulter geklopft und betont, dass die BA bewiesen habe, dass sie ein Großprojekt wie Hartz IV durchaus managen kann -- heute nun wurde bekannt, dass Hunderttausende Arbeitslosengeld-II-Empfänger wegen eines groben Schnitzers in der Hartz-IV-Software den Jahresbeginn 2005 erst einmal ohne Geld verbringen müssen.
Die Bundesagentur für Arbeit bestätigte inzwischen selbst, dass im Rahmen der Antragserfassung ein Fehler in den Empfängerkontonummern erzeugt wurde: Bei allen Kontonummern, die kleiner als 10-stellig sind, wurden die Kontonummern rechtsbündig statt linksbündig aufgefüllt (Beispiel: richtig wäre 0012345678, stattdessen wurde 1234567800 eingetragen). Dies hat zur Konsequenz, dass unzählige Überweisungen keinem Empfänger zugeordnet werden können und bei den Banken auf so genannten Scherbenkonten liegen bleiben.
Ein Sprecher der Postbank bestätigte gegenüber heise online, dass allein bei der Postbank rund 200.000 Überweisungen wegen dieses Fehlers nicht den Empfängerkonten gutgeschrieben werden können. "Das Problem hat ein solches Ausmaß, dass die Postbank inzwischen einen Krisenstab eingesetzt hat", erklärte der Sprecher. Derzeit sei man dabei, die Kontoinformationen der Überweisungsempfänger manuell zu prüfen, was aber sehr zeitaufwendig sei. Sollte es keine technische Lösung geben, werde sich der Prüfvorgang noch bis in die erste Januarwoche hinziehen.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Bankmitarbeiter derzeit noch im Weihnachtsurlaub sind, die dringend nötige Manpower also nicht vorhanden ist. Zudem stehen die Jahresabschlüsse der Banken an, diese stehen momentan also zusätzlich unter Stress und müssen die Zahlungen erst einmal auf temporären Konten parken. Die Bundesagentur für Arbeit bittet die Kreditinstitute unterdessen, die Zahlungen dennoch gutzuschreiben und nicht zurückzugeben. Anfallende Kosten will die BA erstatten. Im Fall der Postbank dürfte diese Bitte allerdings wenig fruchten, da anders als bei kleinen Kreditinstituten meist eine große Distanz zu den Kunden und nur selten ein Vertrauensverhältnis besteht.
Quelle : www.heise.de
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Hat das irgendjemand ernsthaft anders erwartet? Das Thema führender Nullen bzw. Stellenanzahl ist etwa so alt, wie die Computertechnik selbst.
Bin ja mal gespannt, ich kenne nämlich Leute, die haben ihre Kto.-Nr. vorausschauend gleich 10-stellig mit führender/n Null(en) angegeben...
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Trotz der durch einen schlimmen Programmierfehler unvollständigen Zahlung von Arbeitslosengeld II (Alg-II) sollen größere Probleme ausgeblieben sein. Der am vorigen Donnerstag entdeckte Fehler führte dazu, dass 130.000 Alg-II-Empfänger zum Jahresanfang kein Geld überwiesen bekamen. Von diesen holten sich heute laut Auskunft der Bundesagentur für Arbeit (BA) 300 Bezugsberechtigte das Geld persönlich in bar ab. Der Rest soll das Geld spätestens am Dienstag auf dem Konto haben, weil die korrigierten Bänder bereits am Montagmorgen den Banken angeliefert worden seien.
Wie dringlich die Gelder erwartet werden, ist unterschiedlich, weil mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu Alg-II die Auszahlung einheitlich auf den Monatsanfang gelegt wurde. Die alte Arbeitslosenhilfe wurde hingegen am Monatsende ausbezahlt.
Während Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement heute von einem "sehr, sehr ärgerlichen Programmierfehler" sprach, aber sein Vertrauen bekräftigte, dass "sich die Dinge zusammenrütteln", kündigte BA-Vorstand Frank-Jürgen Weise an, in den nächsten Tagen mit einer Mängelrüge gegen den externen Dienstleister vorzugehen, der den Fehler zu verantworten hat.
Zunächst hieß es in Agenturmeldungen, dass die Deutsche Telekom und ihre Tochter T-Systems zur Rechenschaft gezogen werden sollten. Diese dementierte vehement, weil in der A2ll-Software die Kontodaten korrekt ausgewiesen sind. Mit der Kommunikation mit den Banken habe man nichts zu tun, da dies im Pflichtenheft als "eine hoheitliche Aufgabe der BA" definiert sei, hieß es bei T-Systems. Nun wird gerätselt, welcher externe Dienstleister den Fehler verbrochen hat, Kontonummern rechtsbündig mit Nullen aufzufüllen: Die Bundesagentur für Arbeit tätigt täglich mehrere hunderttausend Überweisungen, ohne dass es in der Vergangenheit Fehler dieser Art gegeben hat.
Quelle : www.heise.de
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Hartz IV ist zwar ohne allzu große Pannen gestartet, doch mit einer unerwünschten Nebenwirkung: Das Programm wird vier Milliarden Euro teurer als geplant.
Wie ein Langstreckenläufer nach dem Olympiasieg marschiert Wolfgang Clement durch die Eingangspforte der Arbeitsagentur Gelsenkirchen. Hier werden 23 000 Arbeitslose verwaltet. Stolz trägt der Minister sein Siegerlächeln vor sich her. Seht her, Hartz IV ist ohne große Pannen angelaufen, das ist seine Botschaft. Schließlich hat Clement sein politisches Schicksal an das Gelingen der Großreform geknüpft.
So angetan ist der Minister für Wirtschaft und Arbeit von seinem Werk, dass er in der vergangenen Woche wie ein Wanderprediger durch die Republik eilte, um die frohe Kunde vom chaosfreien Start zu verbreiten. In Nürnberg wurde er gesichtet, in Dresden, Köln, Hamm, Gelsenkirchen, Wismar und Heide.
Selbst Studentenradios bekamen ohne Probleme Interviews. "Ich bin hier, um mich zu bedanken, weil alles so reibungslos geklappt hat", rief er den Agentur-Mitarbeitern in Gelsenkirchen zu - zufrieden mit sich und der Welt.
Doch während der Minister das Ausbleiben größerer Pannen feierte, sorgte sein Großprojekt an anderer Stelle für Kollateralschäden, mit denen die Regierung nicht gerechnet hatte. Statt wie beabsichtigt die öffentlichen Kassen erheblich zu entlasten, wird die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für den Bund ein teures Zuschussgeschäft.
Mehrere Milliarden Euro Einsparung allein im Jahr der Einführung versprach der erste Gesetzentwurf, auch der Bundesfinanzminister schwärmte: "Wir sind davon überzeugt, dass das Hartz-Konzept die Staatsfinanzen deutlich senken wird."
Inzwischen weiß Hans Eichel, dass er zu den ersten Opfern der Reform gehört. Hartz IV wird voraussichtlich vier Milliarden Euro teurer als geplant, und der Finanzminister kämpft gegen ein neues Riesenloch im Haushalt 2005.
Spätestens jetzt ist klar, dass die Regierungsexperten die Kosten der Reform viel zu optimistisch berechneten. Etwa 23 Prozent der Antragsteller seien laut der neuen Definition gar nicht mehr bedürftig und hätten damit keinen Anspruch auf Staatshilfe, prognostizierten sie. In Wahrheit aber wurden nur 9,3 Prozent der bearbeiteten Fälle für das neue Arbeitslosengeld II abgelehnt.
Schuld daran sind vor allem zwei Faktoren: Weil Regierung und Opposition monatelang über die genaue Ausgestaltung von Hartz IV zankten, ging den Sachbearbeitern in den Sozial- und Arbeitsämtern viel Zeit für die gewissenhafte Einführung der Reform verloren. Statt die 2,7 Millionen Anträge gründlich zu prüfen, waren sie angehalten, alles zu tun, um wenigstens die Auszahlung rechtzeitig hinzubekommen. So wurde in vielen Fällen einfach geglaubt, was die Arbeitslosen angaben - ohne eine einzige Nachfrage. Die hektisch bewilligten Leistungen werden nun größtenteils ein halbes Jahr gelten, erst im Sommer sollen die Bescheide für die bisherigen Empfänger erstmals streng geprüft und womöglich revidiert werden.
Zudem beruhten die Schätzungen der Regierung auf überholten Zahlen. "Die Daten waren zwei Jahre alt", sagt Klaus Brandner, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD. Größtenteils stammten die Statistiken aus dem Jahr 2002, als die Empfänger von Arbeitslosenhilfe offenbar noch über größere Vermögen verfügten. Allein diese Kalkulationspanne werde dem Bund Mehrausgaben von "mindestens zwei Milliarden Euro" bescheren, hat Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, berechnet.
Die Kommunen beobachten das Debakel gelassen. Sie haben sich gegen Mehrausgaben gesetzlich abgesichert. Der Bund hat den Kommunen eine jährliche Entlastung von 2,5 Milliarden Euro garantiert - ganz gleich, ob diese Summe mit der Arbeitsmarktreform eingespart wird. Wenn nicht, muss halt der Bund seinen Anteil an den Unterkunftskosten erhöhen.
Zurzeit trägt der Wirtschaftsminister diesen bis zu elf Milliarden Euro teuren Posten zu 29 Prozent. Nach den Berechnungen des Landkreistags steigt der Anteil wegen der geringeren Ablehnungsquote auf 41 Prozent. "Da die Kommunen für zusätzliche Ausgaben in diesem Umfang keine Reserven haben, muss die Regierung wie zugesichert einspringen", sagt Henneke.
Es kommt noch schlimmer. Dass die Zahl der Arbeitslosenhilfebezieher im vergangenen Jahr drastisch gestiegen ist, wurde in den Kostenprognosen der Regierung nicht berücksichtigt. Schätzungen gehen nun von 200.000 bis 300.000 zusätzlichen "Bedarfsgemeinschaften" aus, was die Kosten für Unterkunftsleistungen drastisch steigert. Karl-Josef Laumann, Sozialexperte der CDU, schätzt diese Belastung der öffentlichen Hand auf "gut zwei Milliarden Euro".
Woher die zusätzlichen vier Milliarden Euro nun kommen sollen, ist völlig offen. Eichel hat intern bereits klar gemacht, er denke gar nicht daran, die Mehrkosten zu übernehmen. Der Kollege Wirtschaftsminister müsste damit das Geld in seinem bisherigen Etat zusammensparen. Wolfgang Clement würde dann die Hartz-Euphorie dieser Tage wohl wieder verlassen.
Quelle : www.spiegel.de
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Zwei Jahre nach dem Start haben etliche Ich-AGs schon wieder aufgegeben. Viele unterschätzen die Risiken, andere flüchten nur aus Angst vor Hartz IV in das Unternehmerabenteuer.
Die Politfolklore war durchaus bewegend: Der Saalfelder Landrat schenkte Sandra Schulze, 23, überdurchschnittlich viel Aufmerksamkeit. Die Bundestagsabgeordnete Christine Lehder (SPD) kam vorbei, um ein paar nette gemeinsame Fotos für die Lokalpresse schießen zu lassen. Und Bundeskanzler Gerhard Schröder schickte ein Grußkärtchen, in dem er "viel Erfolg" wünschte.
Schulze war weder als Olympionikin angetreten noch als erste Deutsche im All. Sie hatte im thüringischen Rottenbach ein "Blumenlädchen" eröffnet. Aber weil sie als eine der ersten Ich-AGs des Landes antrat, war ihr das Interesse der großen Politik gewiss. Vor genau zwei Jahren wagte die Thüringerin den Sprung in die Selbständigkeit, die vom Staat in dieser Form maximal drei Jahre lang mit insgesamt 14 400 Euro gefördert wird. Die Existenzgründerin ließ sich von der Berliner Arbeitsmarktpropaganda mitreißen und prophezeite Anfang 2003: "Das wird mein Jahr" (SPIEGEL 4/2003). Inzwischen allerdings zeigt sich die Jungunternehmerin desillusioniert wie viele andere.
Zwar betreibt sie nach wie vor ihr "Blumenlädchen". Aus der Ich-AG ist sie allerdings nach acht Monaten wieder ausgestiegen. "Rückblickend waren die Gespräche mit dem Arbeitsamt glatte Fehlberatungen", sagt Schulze. Sie konnte die Kosten, die ihr vor allem durch die Sozialversicherungspflicht entstanden, einfach nicht länger bewältigen. Und so geht es vielen.
Knapp ein Fünftel aller seit Anfang 2003 gegründeten Ich-AGs gaben zwischenzeitlich wieder auf. Doch ungerührt von schnöder Realität, preist Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement das neue arbeitsmarktpolitische Instrument weiterhin als Glücksfall. Die Ich-AG habe "dem Wunsch vieler Menschen nach Selbständigkeit einen Namen und einen kräftigen Schub gegeben".
Tatsächlich registrierten die Statistiker der Bundesagentur für Arbeit vergangene Woche erstmals seit Jahren wieder einen Anstieg bei der Zahl der Erwerbstätigen. Im Jahresschnitt waren 2004 in der Bundesrepublik 38,44 Millionen Menschen selbständig oder abhängig beschäftigt - 128.000 mehr als noch ein Jahr davor.
Für Clement hauptsächlich ein Erfolg des Ich-AG-Projekts: Vor allem die vom Staat unterstützten Existenzgründungen hätten das Plus gebracht, frohlockt der Minister. '
Was er nicht erwähnt: Der Bund ließ sich das Projekt allein in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres mehr als 870 Millionen Euro kosten - fast doppelt so viel wie ursprünglich dafür vorgesehen.
Dabei hat weder Clement noch Arbeitsagenturchef Frank-Jürgen Weise die geringste Ahnung, wie viele Klein- und Kleinstunternehmen nach Ablauf der dreijährigen Förderung tatsächlich überleben werden.
"Jetzt schon von einem Fördererfolg zu sprechen ist nicht angemessen", sagt Frank Wießner, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg. "Solange sich die Gründer noch in laufender Förderung befinden, lässt sich nichts über die Substanz des Geschäfts sagen", so Wießner. "Bilanz sollte man erst nach drei Jahren ziehen."
So übertönt der Jubel über die aktuell fast 220.000 bestehenden Ich-AGs, dass nur die wenigsten der Ein-Personen-Unternehmen auf betriebswirtschaftlich soliden Beinen stehen. Etliche Arbeitslose, bemängeln Kritiker, könnten ihr Miniunternehmen sogar nur wegen der staatlichen Förderung gegründet haben und nicht etwa, weil sie sich langfristig als Unternehmer behaupten wollten, wie es geplant war. Sie haben zwar keine tragfähige Geschäftsidee, aber die sichere Gewissheit, dass es Geld gibt.
Bundesweite Umfragen der Industrie- und Handelskammern ergaben, dass für 90 Prozent der befragten Jungunternehmer vor allem maßgeblich war, wie schnell die Fördergelder ausgeschüttet werden. Nur gut die Hälfte der ehemaligen Arbeitslosen kamen zu den Kammern, um ihren Geschäftsplan bewerten zu lassen.
Dass die Skepsis der Kritiker nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt auch die Zahl der bewilligten Ich-AGs im Jahr 2004. Während zwischen Januar und November monatlich durchschnittlich 13 600 neue Minifirmen eingetragen wurden, schnellte die Zahl im Dezember auf fast das Doppelte. Grund: Mit der staatlichen Förderung umgehen möglicherweise viele Hartz-IV-Betroffene den Umstand, in diesem Jahr völlig leer auszugehen. Doch die Neuunternehmer ignorieren meist auch die Pflichten, die ihnen aus der Förderung erwachsen.
Große Geschäfte lassen sich mit der Staatsknete ohnehin nicht anschieben. Bei vielen Existenzgründern reicht das Geld kaum, um die Pflichtbeiträge für die Sozialversicherungen bezahlen zu können. Denn anders als andere Selbständige müssen die staatlich geförderten Ich-AGler in die Rentenversicherung einzahlen.
Monat für Monat sind abhängig vom Einkommen mindestens 78 Euro, in der Regel aber 198 Euro im Osten und 235 Euro im Westen für die Rente fällig.
Auch die - allerdings freiwillige - Krankenversicherung schlägt zu. Als Bemessungsgröße dient AOK und Co. ein fiktives Einkommen von 1015 Euro (Ost) beziehungsweise 1257 Euro (West) im Monat - weit mehr, als die meisten Jungunternehmer nach Abzug aller Betriebsausgaben übrig haben. Selbst Billigkassen verlangen etwa 150 Euro im Monat. Hinzu kommen rund 20 Euro für die Pflegeversicherung.
Kein Wunder, dass sich mancher gezwungen sieht, auf volles Risiko zu gehen und zumindest auf den Schutz einer Krankenkasse zu verzichten. Nach dem Motto "Älter wird man schneller als krank" reduzieren viele ihre Ausgaben auf die Rentenbeiträge.
Die Folge: Laut Bundesgesundheitsministerium verfünffachte sich die Zahl nichtkrankenversicherter Selbständiger in Deutschland innerhalb von acht Jahren von 6000 im Jahr 1995 auf 31 000 in 2003. Hauptursache für diese "alarmierende Entwicklung" (Bundessozialministerin Ulla Schmidt) sei der Boom der Ich-AGs.
Die hohen Sozialabgaben waren auch der Grund für Sandra Schulze, sich von der Ich-AG zu verabschieden. Zwar weist die Bundesagentur für Arbeit inzwischen ausdrücklich darauf hin, dass die Förderung gedacht ist, um die sozialen Lasten abzufedern. Doch gerade in den Anfängen der Ich-AG blieben derartige Hinweise häufig aus.
Im Gegenteil: Vielerorts erweckten die Berater offenbar den Eindruck, die Förderung sei eine Sicherung des Lebensunterhalts und stehe zur freien Verfügung. Mit dieser Information kalkulierte auch die Floristin.
Weil ihr niemand klar gemacht hatte, dass sie in die Rentenkasse einzahlen muss, flatterte ihr nach einem halben Jahr Selbständigkeit ein Mahnbescheid der Landesversicherungsanstalt mit einer Nachzahlungsaufforderung über 1000 Euro ins Haus. Schulzes Kalkulation geriet völlig aus den Fugen. In kleinen 80-Euro-Schritten stottert sie nun ihre Rentenschulden ab: "Ich bade heute noch aus, was mir das Arbeitsamt damals eingebrockt hat."
Andere halten es schnell für lohnender, das Geschäft gleich komplett aufzugeben. Im Bundestagsbüro von Volker Wissing, FDP-Stellvertreter im Petitionsausschuss, stapeln sich inzwischen die Eingaben frustrierter Ich-AG-Gründer.
Ein Jungwinzer aus Rheinland-Pfalz stöhnt unter der Abgabenlast - sein erster Wein sei nicht einmal abgefüllt, sondern reife noch in der Fässern. Ein Ingenieur beschreibt, wie er nach den eigenen Ersparnissen auch das Geld von Freunden aufbrauchte, um schließlich doch aufgeben zu müssen.
Eine enttäuschende Erkenntnis, mit der nun auch Wolfgang Hoffmann leben muss. Der Schweriner gilt als bundesweit erster Ich-AGler. Gleich am 1. Januar 2003 übernahm er nach langer Arbeitslosigkeit einen kleinen Zeitungskiosk. Monat für Monat zahlte Hoffmann drauf.
"Als der Staat dann auch noch zweimal hintereinander die Tabaksteuer erhöhte, hat er mich vollends in die Enge getrieben", sagt er. Zigaretten konnte Hoffmann zum Schluss kaum noch verkaufen. Für die fährt seine Klientel inzwischen lieber nach Polen. Ende vergangenen Jahres gab er auf. Seit 31. Dezember ist sein Laden dicht - und er wieder arbeitslos.
Die Schweriner Arbeitsagentur ist nun sichtlich überfordert mit Fällen wie Hoffmann, der jenseits der fünfzig ist. War man doch froh, sich nicht länger um solch schwer vermittelbare Kunden kümmern zu müssen und sie in die Selbständigkeit abgeschoben zu haben.
Die Angebote, die Hoffmanns Arbeitsvermittlerin machen kann, fallen entsprechend mager aus. Weil Stellen entweder schon anderweitig besetzt sind, nicht zu Hoffmanns Profil passen oder schlicht nicht angeboten werden, machte der Schweriner schließlich selbst einen Vorschlag: "Ich gehe auch in die Entwicklungshilfe, wenn es sein muss." Da atmete seine Beraterin auf, denn das ist nicht ihr Job. "Da müssen Sie sich direkt an den Deutschen Entwicklungsdienst wenden", sagte sie.
"Für mich war es das Beste, was ich machen konnte", sagt dagegen Helga Dellemann. Auch sie zählt zu den Ich-AG-Pionieren. Mit Vermessen und Verkauf orthopädischer Strümpfe machte sich die 56-Jährige vor zwei Jahren auf der Insel Fehmarn selbständig. Das Geschäft läuft, und ihr geht es besser als je zuvor.
Zwar wurde auch sie vom Arbeitsamt weitgehend allein gelassen mit Fragen der Sorte, ob sie nun mehrwertsteuerpflichtig ist oder nicht, ob sie Angestellte haben darf oder nicht oder was ein Institutionskennzeichen bei den Krankenkassen ist. Auch die vielfachen Irrungen und Wirrungen der Gesundheitspolitik machen ihr zu schaffen. Dellemann lässt sich davon aber nicht aus der Ruhe bringen.
Ihr kleiner Kundenstamm verhilft ihr inzwischen zu einem regelmäßigen und sicheren Einkommen. Allerdings hat sie im Gegensatz zu Sandra Schulze und Wolfgang Hoffmann einen unschätzbaren Vorteil: Sie muss nicht für sich sorgen, und sie zahlt keine Miete.
Da sie ihr Geschäft von zu Hause aus betreibt und ihr Mann als Chirurg der Hauptverdiener ist, steht sie kaum unter Druck. Dellemann ist sich sicher: "Ohne diese beiden Faktoren wäre auch ich mit der Ich-AG gescheitert."
Quelle : www.spiegel.de
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Hatten wir u.a. auch schon hier:
http://www.dvbcube.org/index.php?board=26;action=display;threadid=6938
Es stimmt offensichtlich, dass unsere Verantwortlichen immer noch an den Weihnachtsmann glauben. Das erinnert fatal an "Es wird niemandem schlechter gehen, aber vielen besser"...
Welche Drogen nehmen eigentlich unser teuren Volksvertreter, die so einen Realitätsverlust bewirken ???
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Bestärkt mich in meiner Auffassung, daß es höchste Zeit wird Clement und andere Planer dieser Aktion in die "Bedarfsgemeinschaft" aufzunehmen.
Die Sekundären Folgen sind ja noch gar nicht absehbar: Kaufkraftverlust an erster Stelle!
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Sicher, wenn Geld nicht umläuft, kann die Wirtschaft auch nicht funktionieren. Die Binnennachfrage ist schon lange am Boden, von Export allein kann eine Volkswirtschaft wie unsere nicht existieren. Und das Vertrauen immer grösserer Kreise der Bevölkerung schwindet, da heute jeder Arbeiter und Angestellte damit rechnen muss, jederzeit gefeuert zu werden und dann ein Jahr später die Ersparnisse des ganzen Lebens zu verlieren. Insbesondere steigt das Hartz4-Risiko in Haushalten mit mehreren Schlecht-Verdienern. Das verdirbt jede Motivation.
Schön wär's, für Politiker und Manager auch 'mal je 10 Monate Ein-Euro-Jobs einzurichten, damit die kennenlernen, was die anrichten. Echte Arbeit für kaum mehr als das Fahrgeld, wer das verlangt, hat jede Menschlichkeit verloren und gehört entsprechend behandelt.
Sklaverei ist nie gemeinnützig, das sei auch den Nutzniessern einmal in's Stammbuch geschrieben!
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Von 9300 bearbeiteten Widersprüchen, die im Januar gegen die Bescheide zum Arbeitslosengeld II (Alg-II) eingelegt wurden, waren 5100 berechtigt. Dies teilte heute die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mit. Insgesamt sollen sich 141.000 Widersprüche in der Bearbeitung befinden. Die Gesamtzahl der Alg-II-Empfänger beläuft sich auf 4,09 Millionen. Nach Auskunft der Bundesagentur könne man nicht von der Quote der erfolgreichen Widersprüche auf eine Gesamtzahl fehlerhafter Bescheide schließen, weil fehlendes Datenmaterial aus den so genannten Optionskommunen einen genauen Überblick verhindere. In diesen Kommunen werden die betroffenen Arbeitslosen in Eigenregie betreut. Entsprechend sind ihre Daten (noch) nicht in der bundesweit eingesetzten Software A2ll erfasst, die für die Auszahlung des Alg-II programmiert wurde.
Die Quote der fehlerhaften Bescheide wird unter anderem mit der zu kurzen Einarbeitungsphase in die komplexe Software begründet. Dies wird mit der Hoffnung verbunden, dass mit der weiteren Einarbeitung in A2ll die Fehlerquote sinken werde und entsprechend weniger fehlerhafte Bescheide ausgestellt werden.
Über die Qualität der Software urteilen die betroffenen Sachbearbeiter jedoch recht negativ. Die Süddeutsche Zeitung berichtete von einer Versammlung von 700 Mitarbeitern der Stadt München, die mit der Umsetzung von Hartz IV beschäftigt sind. Sie wollen mit einem Brandbrief an Wirtschaftsminister Clement auf die ihrer Meinung nach unhaltbaren Zustände aufmerksam machen: "Die Software ist so schlecht, dass nicht einmal die Auszahlungen festgestellt werden können", schreibt die Zeitung und zitiert einen Sachbearbeiter, der froh wäre, "wenn das System nur Kinderkrankheiten hätte, aber es ist viel schlimmer". Kurz zuvor hatte bereits der Personalrat der Berliner Verwaltungen einen Brief an Clement geschickt, der auf die Diskrepanz zwischen den ministeriellen Erfolgsmeldungen über Hartz IV und der Lage vor Ort aufmerksam machen sollte.
Unterdessen wurde bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorerst nicht die Vereinbarkeit von Hartz IV mit dem Grundgesetz prüft. Verfassungsrichter Udo Steiner bezeichnete auf dem Jahrespresseempfang des Gerichtes die bisher eingangenen Anträge als substanzlose Klagen. Über die anhängigen Musterklagen an Sozialgerichten werde sich das Verfassungsericht aber noch mit Hartz IV befassen, sollten diese Gerichte eine Klage als Richtervorlage nach Karlsruhe schicken. Klagen bis zur höchsten Instanz wollen der Arbeitslosenverband in der Frage der 1-Euro-Jobs und der Sozialverband Deutschlands in der Frage der so genannten 58+-Regelung, durch die Arbeitnehmer schon vor der Rente aus dem Beruf ausscheiden konnten.
Quelle : www.heise.de
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Die Bundesagentur für Arbeit will Empfänger des Arbeitslosengeldes II künftig auch in Jobs vermitteln, die bisher ausschließlich Ausländer übernommen haben. Dazu zählen das Spargelstechen und die Gurkenernte.
Berlin - "Wir haben im letzten Jahr 870.000 Arbeitsgenehmigungen erteilt für Beschäftigungen in Deutschland, bei denen wir gesagt haben: Dafür finden wir keinen inländischen Arbeitslosen, der bereit ist, das zu machen", sagte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt dem "Focus". Das seien in erster Linie Jobs in der Landwirtschaft oder der Gastronomie.
Es wäre ein Riesenerfolg, wenn es gelingen würde, "vielleicht die Hälfte dieser Arbeitsgenehmigungen nicht mehr erteilen zu müssen, sondern dort inländische Langzeitarbeitslose unterzubringen", sagte Alt.
Im Zuge der Arbeitsmarktreformen Hartz IV waren die Zumutbarkeitsregeln verschärft worden. Für Arbeitslose ist es jetzt schwieriger, ein Stellenangebot abzulehnen.
Quelle : www.spiegel.de
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Am Wochenende hatte die Bundesagentur für Arbeit angekündigt, sie werde Arbeitslose verstärkt in Hilfsjobs in der Gastronomie und Landwirtschaft vermitteln. Vor allem die Spargelbauern wehren sich gegen den Plan - sie wollen lieber polnische Hilfsarbeiter beschäftigen.
Hoya/Nürnberg - "Wir Spargelbauern wollen nicht mehr die Versuchskaninchen für Minister Wolfgang Clement sein", sagte der Vorsitzende der Vereinigung der Spargelanbauer in Niedersachsen, Dietrich Paul, heute bei einer Pressekonferenz in Hoya. Die Idee, Bezieher des Arbeitslosengeldes II in der Landwirtschaft arbeiten zu lassen, sei eine "Luftnummer". Hier solle mit Kosmetik über eine misslungene Wirtschaftspolitik hinweggetäuscht werden.
Ähnliche Pläne seien bereits unter der Regierung Helmut Kohl "im Sande verlaufen", sagte Paul. Das Programm sei damals nach zweieinhalb Jahren wieder eingestellt worden. "An der Ausbildung nahmen die deutschen Arbeitslosen noch teil, auf dem Feld erschienen die wenigsten", sagte der Verbandschef. Man könne eben niemanden zu einer Arbeit zwingen, die er nicht machen wolle.
Auch Gurkenernte-Jobs unbeliebt
Die Bundesagentur für Arbeit hatte angekündigt, Erwerbslosen verstärkt Jobs in Landwirtschaft und Gastronomie zu vermitteln. Bislang würden diese Stellen fast ausschließlich von Ausländern übernommen. "Wir haben im letzten Jahr 870.000 Arbeitsgenehmigungen erteilt für Beschäftigungen in Deutschland, bei denen wir gesagt haben: Dafür finden wir keinen inländischen Arbeitslosen, der bereit ist, das zu machen", sagte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt der Zeitschrift "Focus".
Alt sagte, es wäre schon ein Riesenerfolg, wenn es gelingen würde, die Hälfte dieser Arbeitsgenehmigungen nicht mehr erteilen zu müssen, sondern stattdessen inländische Langzeitarbeitslose unterzubringen. Im Zuge der Hartz-IV-Reformen waren die Zumutbarkeitsregeln verschärft worden. Für Arbeitslose ist es nun schwieriger, ein Stellenangebot abzulehnen. Außer dem Spargelstechen ist auch die Gurkenernte ein Job in der Landwirtschaft, der vor allem von Ausländern erledigt wird.
Bürokratie erschwert Einsatz von Polen
Der Spargelbauer-Verband fürchtet indes, dass EU-Regulierungen den Einsatz polnischer Kräfte erschweren. Es gebe hier den dringenden Bedarf, die Regeln zu lockern, befand Paul. Seit dem EU-Beitritt Polens gelten neue Rechtsvorschriften bei der Sozialversicherung. "Der Landwirt muss die Erntehelfer bei der polnischen Sozialversicherung anmelden und nach einem bisher unbekannten Verfahren direkt mit Polen abrechnen", sagte Paul. Auf diese Weise flössen Beiträge in ein ausländisches Versicherungssystem ohne Nutzen für den deutschen Staat. Außerdem würden die ohnehin sozialversicherten Polen damit doppelt versichert.
Der Verband berichtet unter Berufung auf die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung, im vergangenen Jahr hätten 270.000 polnische Erntehelfer in landwirtschaftlichen Betrieben im ganzen Bundesgebiet gearbeitet. Mit 86 Prozent stellten die Polen demnach das Gros der Saisonkräfte in der Landwirtschaft.
Quelle : www.spiegel.de
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Die Sorgen der Bauern sind nicht unbegründet, kennen sie doch sehr wohl den Unterschied zwischen deutschen Arbeistlosen und polnischen Saisonkräften. Letztere sind schnell, gründlich und arbeiten meist auf Akkord, würden sogar noch am Sonntag arbeiten, wenn es erlaubt wäre. Denn das Geld, das sie verdienen, ist es ihnen wert. Bei den Deutschen sieht es ganz anders aus: Manche kommen erst garnicht, andere sind plötzlich krank. Diejenigen aber, die arbeiten wollen, können mit dem geforderten Leistungspensum nicht Schritt halten, ermüden schneller, da sie die schwere körperliche Arbeit nicht gewohnt sind. Sie schaffen also auch nur die Hälte dessen, was ein polnischer Arbeiter leisten kann = wirtschaftlich unbrauchbar.
Die Idee, deutsche Langzeitarbeitslose verstärkt in solchen Jobs unterzubringen, ist deshalb eine Milchmädchenrechnung.
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Im Kampf gegen die Massenarbeitslosigkeit hat Rot-Grün nach den Vorschlägen von Peter Hartz bereits eine ganze Reihe arbeitsmarktpolitischer Instrumente ausprobiert. Die Bilanz ist durchwachsen. Reguläre Jobs konnten kaum geschaffen werden.
Nürnberg - Schon mit der ersten Stufe der Hartz-Reformen - den Ausbau der Leiharbeit mittels sogenannter Personal-Service-Agenturen (PSA) - hatte die Bundesregierung große Hoffnungen verbunden. Begleitet von großem PR-Getöse hatten die Arbeitsämter 2003 flächendeckend PSAs eingerichtet. Die Idee: Die PSA sollten schwer vermittelbare Arbeitslose bei sich einstellen und diese dann zeitlich befristet an Unternehmen verleihen.
Das Ganze war natürlich nur für den Übergang gedacht. Wenn die Arbeitgeber ihre Leiharbeiter erstmal in Aktion sähen, würden sie viele von ihnen schon einstellen, so die Hoffnung. Bezahlen sollten den Übergang zunächst die Arbeitsämter - in Form von Zuschüssen für jeden Arbeitslosen, den die PSA beschäftigen.
Ursprünglich sollten auf diese Weise jährlich 350.000 sozialversicherungspflichtige Jobs geschaffen werden. Zwei Jahre später lässt sich der Misserfolg jedoch kaum noch wegdiskutieren. Ende März 2005 waren laut Bundesagentur für Arbeit nur knapp 28.000 Menschen in reguläre Beschäftigungsverhältnisse vermittelt worden.
Angesichts der ernüchternden Zahlen versucht sich die Bundesagentur inzwischen in Schadensbegrenzung. Die Zahl der Agenturen wurde zurückgeschraubt, die Kostenpauschale pro Arbeitslosem soll ab Sommer 2005 von 1100 auf 500 Euro gekürzt werden. Dafür wird die Vermittlungsprämie auf mindestens 3000 Euro erhöht.
Job-Floater führt zu Mitnahmeeffekten
Als Flop gilt auch der Job-Floater. Die Ende 2002 eingeführte Maßnahme wurde bereits nach einem Jahr wieder eingestellt. Klein- und Mittelbetriebe, die einen Arbeitslosen einstellten, konnten dafür einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 100.000 Euro beantragen. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement wollte durch diese Maßnahme allein im Jahr 2003 50.000 neue Stellen schaffen, entstanden waren allerdings nur 11.000. Experten befürchten aber auch hier Mitnahmeeffekte, da einige der betroffenen Firmen auch ohne die Förderung investiert hätten.
Einen regelrechten Boom bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen brachte anschließend die Neuregelung der Minijobs mit Hartz II. Von Dezember 2003 bis Dezember 2004 hat sich die Zahl geringfügig entlohnter Beschäftigter nach Angaben der Bundesknappschaft um fast 700.000 oder 11,3 Prozent erhöht, zum Ende des Jahres 2004 lag die Zahl der Mini-Jobs in Deutschland bei knapp sieben Millionen.
Eine genauere Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung lieferte im Februar allerdings eine ernüchternde Bilanz: Die Mini-Jobs hätten zu "keiner nennenswerten Reduzierung der Arbeitslosigkeit" geführt, heißt es in der Studie. Demnach sind vor allem Schüler, Studenten und Hausfrauen geringfügig beschäftigt. Außerdem seien in manchen Branchen, insbesondere in der Gastronomie, Vollzeitstellen abgebaut und durch mehrere Minijobs ersetzt worden. Insgesamt, so die Berechnung der Berliner Forscher, entgehen den Sozialversicherungsträgern und dem Fiskus Einnahmen in Höhe von rund einer Milliarde Euro pro Jahr.
Lieber Ich-AG als Hartz-IV-Empfänger
Das am stärksten genutzte Instrument der Hartz-Reformen ist die Ich AG. Der Existenzgründungszuschuss wurde als Bestandteil von Hartz II im Januar 2003 eingeführt. Die neuen Selbstständigen erhalten im ersten Jahr 600 Euro, im zweiten 360 Euro Zuschuss pro Monat. Spätestens nach dem dritten Jahr, in dem die Förderung auf 240 Euro sinkt, sollte sich das Unternehmen selbst tragen. Doch auch in diesem Punkt blieben die Zahlen hinter den Erwartungen zurück. Peter Hartz hielt ursprünglich eine halbe Million Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit für möglich, die Zahl der Ich-AGs lag Ende März bei 246.800, dazu kommen 97.500 Gründer, die das auf sechs Monate befristete Überbrückungsgeld in Anspruch nahmen.
Vor Einführung von Hartz IV war die Zahl der Gründungen sprunghaft angestiegen. Kritiker befürchten, dass sich zahlreiche Arbeitslose, die sich durch Hartz IV schlechter gestellt hätten, in die scheinbare Selbstständigkeit geflüchtet haben. Die Bundesanstalt hat daraufhin die Prüfkriterien verschärft. Laut einer BA-Sprecherin steht dieses Instrument nach wie vor "unter Beobachtung".
2005 oder 2006 könnte es zu einer erneuten Verschärfung der Kriterien kommen. Nach einer ersten Evaluierung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, das zur Bundesagentur gehört, hat allerdings erst ein Fünftel der Gründer einer Ich AG wieder aufgegeben. Allerdings müsse abgewartet werden, wie viele Neugründungen nach dem Auslaufen der ersten Förderung Ende 2005 überleben.
Ein-Euro-Jobs verdrängen die Regulären
Auch die Ein-Euro-Jobs erwiesen sich nicht als Allheilmittel. Ursprünglich sollten die neuen, auf drei bis sechs Monate befristeten "Arbeitsgelegenheiten" eine Art Allzweckmittel gegen Langzeitarbeitslosigkeit werden. Zum einen sollten sie nach dem Willen der Bundesagentur zur Überprüfung und Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitslosengeld-II-Empfänger dienen, zum anderen "durch eine sinnvolle Tätigkeit zur sozialen Integration in die Gesellschaft beitragen". Außerdem sollten sie für Arbeitslose als Brücke in reguläre Jobs dienen.
Schon bald wurden jedoch Fälle bekannt, in denen öffentliche Ämter das an sich sinnvolle Instrument offensichtlich missbrauchten. In Berliner Schulen zum Beispiel hatten Ein-Euro-Jobber statt gelernter Maler Flure, Klassenzimmer und Treppen gestrichen. Das Handwerk sah sich in seinen Warnungen bestätigt, dass die neuen Zusatzjobs reguläre Arbeitsplätze verdrängen könnten.
Außerdem hinkt die Zahl der bereitgestellten Arbeitsplätze für die Letzte-Chance-Arbeitslosen weit hinter der geplanten Zahl hinterher. Statt der angekündigten 600.000 wurden bislang erst knapp 114.000 Stellen geschaffen.
Außer Spesen nichts gewesen also? Soweit wollen selbst die Kritiker nicht gehen. Denn welches Talent die Hartz-Reformen wirklich besitzen, das räumen auch sie ein, lässt sich jedoch erst ermessen, wenn die Nachfrage nach Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt anzieht. Doch damit ist - nachdem der Frühjahrsaufschwung schon ad acta gelegt worden ist - allenfalls im Herbst zu rechnen.
Quelle : www.spiegel.de
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Die so genannte "einfache Sicherheitsüberprüfung" der Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, die Hartz IV einführten, ist umfassender gewesen, als bisher angenommen. Am Wochenende hatte die Frankfurter Rundschau aus einem Evaluierungsbericht der Bundesregierung gemeldet, dass 1544 Beschäftigte im IT-Bereich, die mit der Software A2LL befasst waren, sicherheitsüberprüft worden sind. In einer Stellungnahme zu diesem Bericht bestätigte nun eine Presseprecherin der Bundesagentur gegenüber dem Neuen Deutschland die Überprüfungspraxis, führte jedoch aus, dass insgesamt zwischen 3000 und 4000 Beschäftigte überprüft worden seien. Neben den im IT-Bereich arbeitenden Fachleuten seien dies die Personen gewesen, die Zugang zu hoch empfindlichen sozialrelevanten Daten hätten.
Die einfache Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten wurde als Terroristen-Sabotageabwehr nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführt. Seitdem werden Mitarbeiter von Flughäfen, Atomkraftwerken, aber auch IT-Spezialisten bei der Flugüberwachung oder bei den Stromversorgern mit einer Datenabfrage beim Bundeszentralregister und den Datenbanken der Sicherheitsbehörden überprüft. Produziert die Abfrage, der Betroffene vorab mit einer "Sicherheitserklärung" zustimmen müssen, verwertbare Ergebnisse, wird der Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst eingeschaltet. Selbst wenn bei der Prozedur keine konkreten Beweise gefunden werden, werden dem Arbeitgeber "alle sicherheitserheblichen Erkenntnisse unter der Schwelle eines Sicherheitsrisikos" zur Vorbeugung mitgeteilt.
Diese Maßnahme wurde nach Bekanntwerden der ersten Computerpannen bei der Hartz-IV-Software A2LL auch bei der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. In dem von der Frankfurter Rundschau zitierten Bericht heißt es zu den 1544 EDV-Technikern: "Die verhältnismäßig hohen Fallzahlen (...) sind auf einen hohen Überprüfungsbedarf bei der Bundesagentur für Arbeit im IT-Bereich zurückzuführen. Die sensible öffentliche Reaktion auf 'Computer-Pannen' bei dem Start von Hartz IV Anfang 2005 unterstreicht, dass die Beeinträchtigung dortiger Aufgabenwahrnehmung -- die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar ist -- erhebliche Unruhe in erheblichen Teilen der Bevölkerung entstehen lassen würde."
Mit der Bestätigung, dass nicht nur die IT-Angestellten, sondern insgesamt 3000 bis 4000 Beschäftigte überprüft wurden, zeigt sich, dass die Leitung der Bundesagentur auch Sabotageakte durch diejenigen Sachbearbeiter befürchtete, die zentrale Datenbestände im A2LL-System verändern können. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte keine Angaben darüber, wie viele IT-Kräfte und Sachbearbeiter nach der Sicherheitsüberprüfung von der Mitarbeit an Hartz IV beziehungsweise der Programmierung und Wartung von A2LL ausgeschlossen wurden.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/58507
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Die Ankündigung von Arbeitsagentur-Chef Frank-Jürgen Weise, das hauseigene Logo neu gestalten, stößt auf breite Kritik. Politiker von CDU, FDP und Grünen äußern sich im gleichen Tenor: Unnötig, zweitrangig und - vor allem - viel zu teuer.
Frankfurt am Main - Neben der Grünen-Arbeitsmarktexpertin Thea Dückert und dem FDP-Politiker Dirk Niebel ließen auch der CDU-Arbeitsmarktexperte Karl-Josef Laumann und BA-Verwaltungsratsmitglied Ursula Engelen-Kefer kein gutes Haar an der geplanten rund 100.000 Euro teuren Überarbeitung des Erscheinungsbildes.
Engelen-Kefer forderte die Behörde auf, auf die Entwicklung des neuen Logos zu verzichten. Der Verwaltungsrat habe der Bundesagentur für Arbeit angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und großer Zumutungen für die Arbeitslosen davon abgeraten, zitierte sie die "Netzeitung". Sie hoffe, dass sich die BA-Spitze nicht darüber hinwegsetze.
Grünen-Politikerin Dückert sagte, es gebe Wichtigeres. Die BA sollte stattdessen für eine intensivere Betreuung der Betroffenen sorgen. "Erst dann ist der richtige Zeitpunkt, sich über ein neues Kleid Gedanken zu machen."
Auch FDP-Arbeitsmarktexperte Niebel appellierte an die BA, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren und nicht weiter ihre schlechte Leistung beim Arbeitsmarktausgleich mit Imagekampagnen und ähnlichen Kinkerlitzchen zu kaschieren. Mehr als lächerlich, nannte der CDU-Politiker Laumann das Logo-Vorhaben. Man müsse sich fragen, ob da noch die richtigen Entscheidungsträger säßen.
Weise wies die Kritik zurück. Mit der Umsetzung der Reform der Agentur sei der richtige Zeitpunkt gekommen, ein rund 35 Jahre altes Logo aufzufrischen, sagte der BA-Chef in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa in Nürnberg. Zugleich verteidigte Weise die Entwicklungskosten für das neue Markenzeichen.
Am Donnerstag hatte die Behörde die Pläne für das neue Erscheinungsbild bekannt gegeben, die bereits Anfang Mai eingeführt werden soll. Dabei soll das rote "A" im schwarzem Kreis erhalten bleiben - aber einen moderneren Anstrich bekommen.
Quelle : www.spiegel.de
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Hat die BfA nichts besseres zu tun ? (http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/konfus/p025.gif)
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Die haben Probleme. *kopfschüttel*
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Glaubt in dem "Verein" wirklich irgendjemand, mit einem neuen Logo von irgendetwas ablenken zu können ::)
Wie kommen überhaupt die "rund 100.000 Euro" zustande, bastelt da eine "Expertengruppe" monatelang dran herum?
Habt Ihr keine arbeitslosen aber guten Grafikdesigner, die sich über einen fair bezahlten Job freuen würden, zumindest für einige Zeit?
Ich kann mir andererseits nicht vorstellen, dass die Umstellung aller papierner und EDV-Formulare sowie der Schilder an und in allen Gebäuden für solch einen Betrag zu machen ist, das wird wohl eher Millionen kosten. Das kennen wir ja schon von der Bahn...
Oder sind die 100 Mille für Beraterverträge geflossen :o
Meinen die etwa, die extreme Arbeitslosigkeit und das fast völlige Versagen in der Vermittlung IN ARBEIT liegen irgendwie an einem nicht hippen Logo?
Ihr verschwendet unsere letzte Kohle, schämt Euch !!!
Sucht Euch lieber eine sinnvolle Beschäftigung, vermittelt Jobs, dafür werdet Ihr schliesslich bezahlt!
Mögen solche Schlawiner und Durchgeknallte auch einmal in den "Genuss" von Hartz IV kommen, damit kämen die sicher schnell wieder in der Realität an. Anscheinend verstehen die soviel vom Arbeits(losen)leben, wie der Papst vom Kinderkriegen...
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Die elektronische Fußfessel ist bei Politikern sehr beliebt, gilt sie doch als Allheilmittel im Kampf etwa gegen Schulschwänzer und radikale Islamisten. Nun sorgt ein Bericht der Netzeitung von gestrigen Mittwoch für eine fesselnde Diskussion: Danach hat der hessische Justizminister Christean Wagner (CDU) auf der CeBIT über den Einsatz der Fußfessel zur Disziplinierung von Langzeitarbeitslosen räsoniert. Als Hilfe zur Selbsthilfe soll die elektronische Überwachung den Tagesablauf unter Kontrolle bringen.
Gegen diese Aussage protestierte nunmehr das Leipziger Aktionsbündnis Soziale Gerechtigkeit mit einer Mitteilung. Auf diese Erklärung reagierte wiederum die Pressestelle des hessischen Justizministeriums und ergänzte die Aussage des Ministers um den Passus, dass nur die zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Langzeitarbeitslosen gemeint seien. In der offiziellen Lesart lautet die Aussage des Innenministers nun: "Die elektronische Fußfessel bietet damit auch zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance, zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden."
Die Anwendung der elektronischen Fußfessel bei Langzeitarbeitslosen ohne den eingrenzenden Passus "zu einer Bewährungsstrafe verurteilten" findet sich indes in dem zur CeBIT veröffentlichten Bericht zum Einsatz der Fessel, auf den Telepolis Anfang der Woche hinwies. Beim hessischen Justizministerium hieß es damals ohne Einschränkung: "Die elektronische Fußfessel bietet auch Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden. Dies ist von besonderer Wichtigkeit, denn viele Probanden haben es verlernt, nach der Uhr zu leben und gefährden damit gerade auch ihren Arbeitsplatz oder ihre Ausbildungsstelle. Durch die Überwachung mit der elektronischen Fußfessel kann eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden."
Der von hessischen Politikern behauptete Erfolg beim Einsatz der elektronischen Fußfessel wird allerdings von Fachleuten aus der Bewährungshilfe seit Jahren kritisch kommentiert. Der Erfolg rühre nicht aus dem Einsatz der Technik her, sondern aus dem Betreuungsschlüssel, bei dem ein Justizmitarbeiter für drei bis fünf mit der Fessel überwachte Personen zuständig ist. Eine derartige Quote ist bei den die Langzeitarbeitslosen betreuenden "Fallmanagern" völlig utopisch.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/59097
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Was ist denn das jetzt für ein Irrsinn :o
Haben in den Augen eines Durchgeknallten die Arbeitslosen keinerlei Menschenwürde mehr? Dann braucht der wohl dringend jemand einen Psychiater...
Was hat ausserdem Bewährungsstrafe überhaupt mit Langzeit-Arbeitslosigkeit zu tun?
Und ist die Arbeitslosigkeit etwa eine Frage der Tageszeit? Oder nicht doch eher verursacht von skrupellosen Wirtschaftsbossen und ihren willfährigen Bütteln in der Politik :P
Der erste April ist jedenfalls lange vorbei.
p.s.
Hier das offizielle Dementi:
80.%20Fu_fessel.pdf (http://www.hmdj.justiz.hessen.de/C1256BA6002C3380/vwContentByKey/W26B
VFWG152JUSZDE/$File/80.%20Fu_fessel.pdf)
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Unglaublich auf welchen Schwachsinn die Politik mitterweile kommt >:(
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Durch eine missverständliche Presseerklärung des hessischen Justizministeriums ist der Einsatz der elektronischen Fußfessel wieder einmal ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Ihr Einsatz ist alles andere als akzeptiert, was sich darin zeigt, dass kein anderes Bundesland die Technik einsetzt, mit der in Hessen seit Mai 2000 experimentiert wird. Der Einsatz der Fußfessel wurde damals als Versuch gestartet und technisch nie abgeschlossen. Stattdessen hat sich der Einsatz "verstetigt", wie es im offiziellen Sprachgebrauch des Ministeriums heißt.
Die elektronische Fußfessel bestimmt daher nicht den Alltag der hessischen Bewährungshelfer. Gerade einmal 35 Geräte sind in Benutzung und werden von 7 Spezialisten beziehungsweise einem Computersystem kontrolliert. Dieses System zeichnet alle Bewegungen der Peilsender auf, die in den Fesseln installiert sind -- eine modernere Lösung auf der Basis von GPS ist in der Planung. Von den aufgezeichneten Bewegungen werden am Tagesende alle Daten gelöscht, nur die Alarmmeldungen werden dauerhaft gespeichert. Ursprünglich wurden alle Tagesdaten langzeitgespeichert, bis der hessische Datenschützer diese Praxis monierte und eine Klage auf Grund der Verletzung der Menschenwürde androhte. Als Alarm gilt eine Positionsbestimmung, bei der sich der Gefesselte mehr als 500 Meter von der im Bewegungs-Wochenplan festgelegten Route entfernt.
Für die hessischen Behörden ist der Erfolg der Fußfessel eindeutig. Von 187 Fesselträgern haben ganze 16 derart gegen die Wochenpläne verstoßen, dass die Bewährung aufgehoben werden musste. Eine weitere Ausdehnung des Einsatzes dieser Fußfessel ist auch in Hessen nicht geplant. Dies liegt einmal daran, dass der Personalaufwand, der so genannte Betreuungsschlüssel, sehr hoch ist. Üblicherweise betreut ein hauptamtlicher Bewährungshelfer 80 Menschen; bei der Fußfessel ist ein Justizmitarbeiter für drei bis fünf mit der Fessel überwachte Personen zuständig. Auf der anderen Seite muss jeder Wochenplan bei jeder Änderung vom Gericht erneut genehmigt werden. Schließlich kann die Fußfessel nur bei Personen angelegt werden, die tagsüber einer regelmäßigen Arbeit nachgehen. Schon bei Schichtarbeitern ergeben sich erhebliche Probleme.
Im europäischen Vergleich sind Schweden und Großbritannien führend im Einsatz der elektronischen Fessel, wobei hier auf die GPS-Technik zurückgegriffen wird. Zum Einsatz kommt sie auch in der Schweiz; ein Pilotprojekt in Österreich wurde vor wenigen Wochen gestartet.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/59130
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Das Hertener Softwarehaus ProSoz steht nach einem Bericht der Hertener Allgemeinen kurz vor der Pleite. Als Grund werden die unverhältnismäßig hohen Kosten angegeben, die die Entwicklung der Hartz IV-Software A2LL mit sich brachte. Die mit ca. 250 Mitarbeitern auf kommunale Verwaltungssoftware spezialisierte ProSoz ist als Subunternehmer von T-Systems für die Bundesagentur für Arbeit (BA) tätig und sollte für die Programmierung von A2LL-Bausteinen insgesamt 7,5 Millionen Euro erhalten.
Zahlreiche von der Agentur gewünschte Erweiterungen, die geänderten politischen Anforderungen entsprachen, trieben die Entwicklungskosten jedoch in ungeahnte Höhen. Allein die ProSoz-Experten müssen bis Mitte 2006 rund um die Uhr arbeiten, um alle Änderungen im laufenden A2LL-Programm unterzubringen. Der Haken an der Sache ist die vereinbarte Zahlungsweise der insgesamt 15 Millionen: Sie werden erst bei Endabnahme fällig. Während der eigentliche BA-Partner T-Systems die ausbleibenden Zahlungen verkraften kann, bedeuten sie das Aus für ProSoz, wenn T-Systems nicht einen weiteren Vorschuss leistet. T-Systems hatte bereits 4 Millionen überwiesen, die in Kürze aufgebraucht sind.
ProSoz gehört als Firma der Stadt Herten. Mit 1500 Kunden gilt die Firma als Marktführer im Bereich der Software für Sozialdienstverwaltung. Mit Programmen etwa für die Baugenehmigung hatte man sich andere Geschäftsfelder erschlossen, doch offenbar nicht ausreichende Kapazitäten übrig, diese auszubauen. Das Gros der Mitarbeiter ist mit der Programmierung von A2LL beschäftigt. Der Auftrag, in Partnerschaft mit T-Systems das Programm A2LL zu realisieren, galt als der größte Coup des ehemaligen Hertener Bürgermeisters und ProSoz-Gründers Klaus Bechtel. Die Aufregung um A2LL war indes zu viel für die Gesundheit von Bechtel, der Anfang Oktober kurz vor seinem 56. Geburtstag starb. Seinem Nachfolger Christoph Wesselmann gelang es offenbar nicht, der Firma ein zweites Standbein zu verschaffen, mit dem die finanzielle Durststrecke überwunden werden konnte.
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(Detlef Borchers) / (jk/c't)
Quelle / Links:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/59165
:P
Jürgen
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Vielleicht könnte man ja auch Politiker mit einer elektronischen Fußfessel ausstatten, dann wüßte man auch immer, wann sie mit Geldkoffern die Grenze zur Schweiz überschreiten ....
... in diesem Sinne ...
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Für den Zweck empfehle ich die Plazierung einer leistungsfähigen Einheit im Allerwertesten. Das ist die Stelle, wo bei Einigen aus dieser Spezies vermutlich sogar der Geldkoffer selbst leicht Platz findet...
Eben Riesen-... :o
Erst Terroristen rauszupauken versuchen, dann das ganze Volk verdächtigen, das kann kein Provinzler aus Hessen toppen :P
Insofern wundert mich in der Politik überhaupt nichts mehr ::)
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Absolut 100 % Zustimmung "kopfschüttel" ???
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Für den Zweck empfehle ich die Plazierung einer leistungsfähigen Einheit im Allerwertesten.
Ich denke mal an eine Radarröhre ... ;D
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Yo, eine Stromversorgungseinheit findet da sicher auch noch genug Raum...
Aber verraten wir doch lieber nicht alle Details, wie Lobbyisten und andere Unsympathen vermutlich rektal gesteuert werden >:(
Frank Z. selig sprach 'mal vom Central Scrutinizer...
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Yo, eine Stromversorgungseinheit findet da sicher auch noch genug Raum...
Aber verraten wir doch lieber nicht alle Details, wie Lobbyisten und andere Unsympathen vermutlich rektal gesteuert werden >:(
Frank Z. selig sprach 'mal vom Central Scrutinizer...
Ja, Joes Garage ;)
Ursprünglich als Filmdrehbuch konzipiert, wurde Joes Garage von Zappa 1979 als 3-fach-Album auf den Markt gebracht. Joes Garage ist eine böse, witzige, grandiose, hochintelligente Parabel auf das "Rock Buisness" sowie den "American way of Life", der Staat, der Kirche, Groupies, Manager Musiker, Sex Drugs and Rock n Roll, die Bigotterie und Scheinheiligkeit des amerikanischen Volkes und Systems sind die Zutaten von "Joes Garage".
Quelle : www.mdr.de
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will nach Informationen der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) von der Telekom-Tochter T-Systems fünf Millionen Euro Schadenersatz wegen der Probleme bei der Einführung der Hartz-IV-Software. Insgesamt beziffere die BA den eigentlichen Schaden, der durch verzögerte oder fehlerhafte Lieferungen entstanden sei, sogar auf knapp 28 Millionen Euro, schreibt die Zeitung. Die zwischen der Telekom-Tochter und der BA vertraglich vereinbarte Haftung ende aber bei fünf Millionen Euro.
Die Software zur Berechnung und Auszahlung des neuen Arbeitslosengeldes II für rund drei Millionen Menschen war erst in den vergangenen Wochen mit erheblicher Verspätung in Betrieb genommen worden. (tol/c't)
Quelle und Links:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/59270
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Die Umbenennung der Bundesanstalt für Arbeit in Bundesagentur für Arbeit ist bislang mit rund 358.000 Euro zu Buche geschlagen. Da noch zahlreiche Schilder und Stempel erneuert werden müssen, rechnet die Behörde mit weiteren Kosten.
Nürnberg/Hamburg - Ein Sprecher der BA sagte, dies habe eine Umfrage bei den Arbeitsagenturen im Bundesgebiet ergeben. Er bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Die Kosten seien unter anderem beim Austausch von Schildern, Dienstsiegeln und Stempeln angefallen. Da die Umstellung noch nicht in allen Agenturen vollzogen sei, rechne die BA mit weiteren Kosten. Schätzungen über die Höhe lägen nicht vor.
Der Sprecher erinnerte zugleich daran, dass es Wunsch des Gesetzgebers gewesen sei, die Arbeitsämter im Zuge der Hartz- Arbeitsmarkt-Reform in Agenturen umzubenennen. Dagegen führen BA- Insider ins Feld, die Umbenennung gehe auf den ausdrücklichen Wunsch des früheren BA-Vorstandschefs Florian Gerster zurück. Er hatte die Auffassung vertreten, die Bezeichnungen Ämter und Bundesanstalt seien nicht mehr zeitgemäß. Mit dem Begriff Agentur sollte der von ihm propagierte Einzug einer neuen Dienstleistungskultur verdeutlicht werden.
Quelle : www.spiegel.de
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Die Hartz IV-Software A2LL wird deutlich mehr kosten als geplant, berichtet die Financial Times Deutschland. Die Zeitung beruft sich dabei auf einen Bericht der Bundesagentur für Arbeit, nach dem in den Entwicklungskosten von 14,7 Millionen Euro die Beraterleistungen in Höhe von 6300 Personentagen nicht enthalten sein sollen. Diese Leistungen entsprechen einem Aufschlag von rund 10 Millionen Euro. Ob das gesamte Softwarepaket mit 24,7 Millionen bezahlt sein wird, ist dabei noch offen, da die Endabnahme von A2LL noch bevorsteht.
A2LL wurde von der Telekom-Tochter T-Systems und der auf Kommunalsoftware spezialisierten Hertener Firma Prosoz entwickelt. Da die Verträge so gestaltet wurden, dass die Bundesagentur erst nach Fertigstellung des gesamten Programmes zahlen muss, steht ProSoz derzeit am Rande eines Konkurses. Auf diese Bedrohung will T-Systems nun reagieren und die Mitarbeiter von ProSoz übernehmen, die an A2LL arbeiten. Mit der Übernahme verbunden ist eine finanzielle Entlastung von ProSoz, über die beide Seiten keine Angaben machen. Außerdem will T-Systems die Schadensersatzforderungen der Bundesagentur übernehmen, über deren Höhe derzeit gerätselt wird. Die Financial Times zitiert den ProSoz-Geschäftsführer Christoph Wesselmann mit den Worten: "Wir haben einen sehr guten Weg für alle Beteiligten gefunden."
Die webbasierte Software A2LL ist für die Berechnung des Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II zuständig. Einige der von der Bundesagentur geforderten Funktionen der Software arbeiten noch nicht wie vorgesehen, vor allem die Kürzungen von Leistungen, wenn die Empfänger gesetzte Fristen versäumen oder angeforderte Unterlagen nicht vorweisen. Hier müssen die Sachbearbeiter den Kürzungsbetrag manuell ausrechnen und als "Vorschuss" eingeben, der dann in Abzug gebracht wird.
Das Verfahren wird bei den Betroffenen offenbar als willkürliche Maßnahme wahrgenommen, weshalb sie verstärkt die einschlägigen Beratungsstellen aufsuchen. Für diese Beratungstellen entwickelt der Walhalla-Verlag gerade eine CD-ROM, mit der die Berechnung des Arbeitslosengeldes II überprüft werden kann. Als Programm kommt dabei die A2LL-Software Lämmkomm zum Einsatz, die von der Dortmunder Firma Lämmerzahl entwickelt wurde und bei zwölf "Optionskommunen" im Einsatz ist. Optionskommunen nennt man die Bezirke, die sich dafür entschieden haben, die Auszahlung des Arbeitslosengeldes in eigener Regie zu übernehmen. Aus Sicherheitsgründen dürfen sie nicht mit der zentralen Software A2LL arbeiten und benutzen andere Lösungen.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/59641
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Bisher hatte die Bundesagentur für Arbeit angegeben, die Entwicklung ihres leicht veränderten, neuen Logos koste 100.000 Euro. Schon das hatte für Empörung gesorgt. Experten aber glauben: Die tatsächlichen Kosten für die Einführung des Symbols sind um ein Hundertfaches höher - mindestens.
Berlin - Marketingexperten würden die Gesamtkosten für die Einführung des neuen Symbols auf insgesamt mindestens zehn Millionen Euro schätzen, berichtet die "Welt am Sonntag". Die von der BA genannten 100.000 Euro sind für die Entwicklung des Logos angefallen. Diese Summe mache nach Meinung der Experten aber nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus.
"Die operative Einführung des neuen Arbeitsamt-Logos mit einer Umstellung bis Ende des Jahres kann real geschätzt bis zu zehn Millionen Euro, aber auch mehr kosten", sagte Hans Meier-Kortwig, Manager bei der Beratungsfirma Marketing Partner.
BA: Wir haben nicht mal Schätzungen
Die eigentlichen Kosten entstünden erst nach der Entwicklung. In 880 Regionaldirektionen, Agenturen und Geschäftsstellen müssen Fassadenbeschriftungen, Tischaufsteller, Klingel- und Namensschilder erneuert werden, dazu kämen neue Wegeleitsysteme, Prospekte und die Anpassung des Internetauftritts.
Eine konkrete Schätzung der so genannten Umstellungskosten durch die BA gibt es laut "WamS" nicht. "Diese Kosten trägt jede einzelne Agentur für sich", sagte ein BA-Sprecher dem Blatt auf Anfrage. In den 100.00 Euro Entwicklungskosten für das neue Logo sei außerdem die Entwicklung eines Farbleitsystems für Broschüren mit inbegriffen. Bis Ende des Jahres soll die Neugestaltung der Bundesagentur beendet sein.
Quelle : www.spiegel.de
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Empfänger von Arbeitslosengeld II sollen sich einem Zeitungsbericht zufolge künftig einer umfangreichen Befragung unterziehen. Einem Entwurf der Bundesagentur für Arbeit zufolge sollten Fallmanager ein detailliertes Profil der Jobsuchende anfertigen - mit Informationen zu Freundeskreis, Arztbesuchen oder Wohnsituation.
Hamburg - Einem Konzeptpapier der Bundesagentur für zufolge sollten Fallmanager in den Arbeitsagenturen "alle Daten des sozialen Geflechts" von Arbeitslosen erfragen, berichtet die "Bild am Sonntag". Dazu werden "Familienkonstellation, Freundschaften, Nachbarschaftskontakte, Vereinszugehörigkeit, Wohnsituation" gezählt. Eine "Bewertung der Beziehungsstärke" zu den jeweiligen Personen soll ausgearbeitet werden. Erhoben werden sollen auch "Gesundheitsdaten" wie "gesundheitlicher Zustand, regelmäßige Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte".
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD), Peter Schaar, wandte sich dem Zeitungsbericht zufolge an die Bundesagentur für Arbeit und forderte Aufklärung. BfD-Pressesprecher Peter Büttgen sagte dem Blatt: "Wir sehen das kritisch. Das vorliegende Konzept muss datenschutzrechtlich nachgebessert werden. Wir werden den Vorgang weiter beobachten." Die Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), reagierte empört.
Der Zeitung sagte sie: "Die Befragung der Arbeitslosen in diesem Umfang ist datenschutzrechtlich kaum vertretbar. Natürlich sind bestimmte Auskünfte für den Fallmanager wichtig, damit er sich ein Bild über den Arbeitslosen machen kann. Es hört aber auf, wenn dabei auch Daten über Freundschaften und Krankenhausaufenthalte abgefragt werden. Ich befürchte, dass sich diese erhobenen Daten bei der Beschaffung einer neuen Stelle sogar nachteilig für die Arbeitslosen auswirken können."
Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, sagte: "Unglaublich! Die Arbeitsagenturen sollten sich endlich um die Vermittlung der Arbeitslosen kümmern, statt sie zum Intim-Verhör zu bestellen."
Quelle : www.spiegel.de
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Data-Mining soll Vermittlung von Arbeitslosen erleichtern
Für Aufregung sorgt ein Bericht der Bild am Sonntag, nach dem Arbeitslose von ihren Fallmanagern zu einem "Intim-Verhör" gebeten werden können, in dem "alle Daten des sozialen Geflechts" abgefragt werden.
Hintergrund dieser Aufregung ist das Fachkonzept "Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement im SGB II", das im Rahmen des Programms "Fördern und Fordern" Ende April an alle kommunalen Agenturen, Arbeitsgemeinschaften und Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit verschickt wurde. Dieses Konzept (PDF, 164 KB) sieht vor, künftig wesentlich detailliertere Daten von Arbeitslosen zu erfragen, damit die Vermittlungsleistung verbessert werden kann. Die Daten des sozialen Geflechtes werden dabei in spezialisierte Case-Management-Programme und Data-Warehouse-Module wie LAPChange von LAP-Consult eingepflegt und dort im Sinne des Data-Minings "verdichtet", um bessere Hinweise zur Vermittlung der Arbeitslosen zu erhalten. Die EDV-gestützte Geflechtsanalyse wird derzeit in der Modellregion Rhein-Neckar getestet. Erste Arbeiten zum Data-Warehouse-Konzept wurden in dem Projekt MOZART (Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe) bereits seit dem Jahr 2000 durchgeführt.
Obwohl das Fallmanagement-Konzept nach Angaben der Entwickler vorab mit Datenschützern besprochen wurde, regt sich jetzt Protest. So kündigte ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar gegenüber der Bild am Sonntag an, dass das vorliegende Konzept datenschutzrechtlich nachgebessert werden müsse. Ähnlich äußerten sich Vertreter von SPD und CDU. Die Bundesagentur selbst warnte davor, die detaillierte Befragung zu skandalisieren. Hinter der Idee vom EDV-gestützten Fallmanagement steht die Theorie der "aktivierenden Hilfe", bei der mit Betroffenen das soziale Geflecht abgefragt wird, um Anhaltspunkte für "Lebensführungsmuster" zu gewinnen. Nur mit guten Daten können gute Eingliederungsvereinbarungen mit den Beziehern von Arbeitslosengeld II abgeschlossen werden, heißt es aus Nürnberg.
Quelle : www.heise.de
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Aus oben erwähntem PDF:
5. Zum aktivierenden Verständnis des Assessment gehören unter Berücksichtigung der
obigen Ausführungen folgende Gesprächsbereiche, die stichwortartig protokolliert werden.
Umfang und Tiefe stehen im Kontext der für die erfolgreiche Sozial- und/oder Arbeitsmarktintegration
notwendigen Informationen:
-/-
b) Ressourcendaten: Hierzu gehören alle Daten des sozialen Geflechts wie etwa
Familienkonstellation, Freundschaften, Nachbarschaftskontakte, Vereinszugehörigkeit
einschließlich einer mit dem Kunden erarbeiteten Bewertung (beispielsweise in
Form einer grafischen Darstellung –Genogramm-) der Beziehungsstärke. Auch
Merkmale zur Wohnsituation, Kontakte zu weiteren Beratungseinrichtungen,
Selbsthilfegruppen können hier erfasst werden.
Meine Sicht der Dinge:
Leute, es wird bitter ernst.
Wer mit wem pimpert, streitet, redet oder nicht,
wo sonst man sich beraten lässt, auch GEGEN die Behörden,
welche Vereine, Bürgerinitiativen, Selbsthilfegruppen oder was immer man aktiv oder passiv untertstützt...
GEHT ABSOLUT NIEMANDEN ETWAS AN !!!
Derartige Gesinnungsschnüffelei ist verfassungs- und menschenrechts-widrig!
Wehrt euch, wenn ihr nicht alle entmündigt werden wollt!
Leistet Widerstand, oder unser demokratischer Rechtsstaat mutiert zu einem Unrechtsregime, schlimmer als unter Stasi und Gestapo zusammen.
Wundert sich da noch irgendjemand über das?
http://www.dvbcube.org/index.php?board=26;action=display;threadid=8963
Arbeitslose sind auch Menschen, mit allen Rechten z.B. auf Privatleben und -sphäre, Meinungs- und Versammlungs-Freiheit.
Vor Allem gilt auch für diese
Artikel 3:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
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(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Dazu gehört aus
Artikel 19:
-/-
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
sowie
Artikel 20:
-/-
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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ich kann Deine Aufregung nachvollziehen. würde gern auch mal n' Bier mit Dir trinken. Von Hannover nach HH ist ja nicht so weit.
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Oha, Bier ist nicht so mein Ding. Eher schon ein netter Earl Grey...
Im Übrigen trenne ich, ohne Ansehen der Person, strikt zwischen Internet und realem Leben, nix für ungut. Ich nehm' ja auch keinen Computer mit in Kneipen oder an einen Badesee, DVB ebensowenig.
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Bei einem Modellversuch im Landkreis Grafschaft Bentheim wird die Grundsicherung, auch Arbeitslosengeld II genannt, mittels einer Chipkarte ausgezahlt. Dabei buchen die Sachbearbeiter die auszuzahlenden Beträge direkt in einen Kassenautomaten ein. Über eine Chipkarte, die am Ende des Ausgabetages ihren Wert verliert, können die Arbeitslosen ihre Bezüge an den speziellen Geldautomaten abheben. Sie sparen sich den mitunter kostenträchtigen Weg zum Bankautomaten, während die Sachbearbeiter bzw. die Arbeitsagentur vom risikoreichen Umgang mit Bargeld befreit werden.
Die Grafschaft Bentheim gehört zu den Options-Kommunen, die sich dafür entschieden haben, die Anträge auf Arbeitslosengeld II nicht mit der webbasierten Software A2LL der Bundesagentur für Arbeit zu bearbeiten. Stattdessen setzt man das Programm LÄMMkomm der Dortmunder Softwarefirma Lämmerzahl ein. Diese hat mit der Firma Hess die nötigen Schnittstellen entwickelt, über die die Auszahlung am Automaten abgewickelt wird. Mit dem Modellversuch soll geprüft werden, wie das System bei den Bezugsberechtigten ankommt. Er gehört zu einer Reihe von Testläufen, mit denen die künftige Jobcard erprobt wird.
Quelle : www.heise.de
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Na Klasse, dann wissen schwere Jungs und Bedräng-Bettler gleich ganz genau, wo es genug arme Schlucker gibt, die man eben 'mal erleichtern kann. Das ist sicher mit einer höheren "Trefferquote" verbunden, als das übliche Auflauern vor Banken, Sparkassen oder Postämtern, um Oma mit der Rente abzufangen :o
Und die Behörde wäscht ihre Hände in Unschuld >:(
Solche Auszahlungsvorgänge gehören nicht an nur eine öffentliche Stelle, das ist schon lange u.a. von den ehemaligen Zahlstellen der Leistungsabteilungen der Arbeitsämter bekannt.
Das Aufsuchen von (Bank-)Geldautomaten ist für wehrlose Personen auch jetzt schon riskant genug, viele Menschen haben dabei stets ein ungutes Gefühl.
Zudem ist das Abholen der ganzen Summe auf einmal keine gute Idee.
Viel sinnvoller wäre meines Erachtens, wenn unser sonst ja so einfallsreiche Staat endlich dafür sorgen würde, das JEDER bei irgendeinem verbreiteten Institut wenigstens ein preiswertes oder sogar kostenloses Guthabenkonto erhalten kann. Dann wäre auch eine bargeldlose Anweisung möglich, ebenso für Miete, Telefon usw. eine bargeldlose Zahlung.
Aber den Banken will ja keiner in's Schröpf- und Ausgrenz-Geschäft eingreifen...
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Im aufkommenden Wahlkampf werden die von der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit (BA) gelieferten Statistiken zur Arbeitslosigkeit und besonders zur Zahl der ALG-II-Berechtigten von Politikern aller Couleur als Munition benutzt. Dabei darf auch nicht der Vorwurf fehlen, dass die Bundesagentur die Arbeitslosenzahlen verfälscht in den Statistiken wiedergibt. Er wurde während der Vorstellung der neuen Arbeitslosenstatistik laut, die von einer Gesamtzahl von 4.806.589 Arbeitslosen ausgeht. Dabei sind rund 81.000 ehemalige Sozialhilfeempfänger nicht berücksichtigt, die in so genannten Optionskommunen leben. Gegen diesen Vorwurf der Zahlenspielerei setzt sich die Agentur mit einer Pressemeldung zur Wehr. Obwohl das Datenmaterial nicht vollständig sei, gäben die veröffentlichten Zahlen einen unverfälschten Blick auf die Lage, heißt es aus Nürnberg.
Hintergrund der Statistik-Probleme bildet die uneinheitliche Software-Landschaft, mit der das Arbeitslosengeld II berechnet wird. Während die Bundesagentur Daten aus der hauseigenen webbasierten Lösung A2LL auf Knopfdruck produzieren kann, gibt es Probleme mit den 69 Optionskommunen. Diese Kommunen setzen unterschiedliche Softwarepakete zur Verwaltung der Arbeitslosen und Berechnung der ALG-II-Zahlungen ein. Die dabei auflaufenden Daten dürfen jedoch nicht in das A2LL-System einfließen, da der Zugriff auf diese Software durch Optionskommunen gesetzlich untersagt ist. "Die BA hat im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden die erforderlichen Daten definiert und einen technischen Standard für den Datenaustausch beschrieben und entwickelt. Um die gelieferten Daten nutzen zu können, müssen diese technisch richtig vorbereitet und vollständig sein sowie den Regeln des vereinbarten Datenstandards entsprechen", erklärte die Behörde dazu.
Obwohl die verschiedenen Hersteller der Software für die Optionskommunen sich nach eigenen Angaben an die Schnittstellendefinition halten, läuft der Datenaustausch nach Darstellung der Bundesagentur nicht einwandfrei. "In praktisch allen Fällen ist die Datenlieferung noch unvollständig und kann noch nicht als Grundlage für die Statistik der Arbeitslosigkeit dienen," heißt es aus Nürnberg. Daher sei die Bundesagentur gezwungen, die Zahlen zur Arbeitslosigkeit aus dem eigenen IT-System zu generieren und die Zahlen der Optionskommunen zu schätzen. Diese Schätzungen würden laufend mit den betroffenen Optionskommunen abgeglichen und böten ein schlüssiges Bild der Arbeitslosigkeit in Deutschland. "Die fehlenden Daten zu einem Teilbereich der Arbeitslosigkeit in den Optionskommunen und die Notwendigkeit, durch Schätzungen diese Untererfassung zu kompensieren, sind nur ein Übergangsphänomen, das voraussichtlich in den nächsten Monaten schrittweise überwunden werden kann."
Warum es trotz der verbindlichen und von den Programmierern eingehaltenen Schnittstellendefinition nicht möglich ist, die Daten der Bundesagentur und der Optionskommunen zusammenfließen zu lassen, bleibt erst einmal im Raum stehen. In jedem Fall könnte sich mit einem möglichen Regierungswechsel andeuten, dass die einstmals auf Verlangen der CDU/CSU im Vermittlungsausschuss erarbeitete Konstruktion der Optionskommunen ein stärkeres Gewicht bekommen wird. So haben Vertreter der Union bereits angekündigt, nach einem Regierungswechsel "mittelfristig" die Zuständigkeit für das Arbeitslosengeld II den Kommunen zu geben. Die Bundesagentur soll demgegenüber für die Sicherung der Qualitätsstandards und das Controlling zuständig sein.
Unterdessen soll bei der BA-Software A2LL nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung ein weiteres Problem aufgetaucht sein. Nach Angaben des Blattes kann T-Systems als Produzent der Software die zum 1. Oktober geplante Neuregelung der Zuverdienstmöglichkeiten nicht pünktlich realisieren. Die Neuregelung sollte es Erwerbslosen möglich machen, mehr von ihrem etwaigen Zuverdienst einbehalten zu können und damit ein weiterer Anreiz sein, Arbeit zu suchen. Die notwendige Umstellung der Software soll nunmehr erst Anfang 2006 kommen. Die Verzögerung kommentierte die grüne Arbeitsmarktspezialistin Thea Dückert hilflos: "Es geht nicht um die Software, es geht um die Betroffenen."
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/60117
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Hat die BA kein Telefon oder e-mail, keinen Mitarbeiter, der mit Zettel, Bleistift oder Taschenrechner die paar Zahlen korrekt zusammenrechnen kann, also die eigenen echten und die der 69 Optionskommunen ???
Es muss nicht immer ein Grossrechner-Verbund oder gewaltiger Datenaustausch sein, um einmal im Monat 70 Zahlen zu erhalten und zu addieren!
Auch wenn möglicherweise weitere Details ausgewertet werden sollen, geht's immer noch nur um x-mal 70 Zahlen, die einfach nur vorher nach festgelegten Masstäben erfasst und dann eben termingerecht übertragen werden müssen.
Jede kleine Firma hat sicher täglich viel mehr Zahlen händisch zu verwalten und schafft das in der Regel auch ohne grossen Aufwand. Ich sage nur "Kassenbuch"...
Allerdings steckt dann auch keine Lobby dahinter, die Multi-Fantastillionen-Software und -Dienstleistungen nebst Beraterverträgen ungebeten und unberechtigt an den (S)teuer- und Beitragszahler zu bringen versucht.
Schämt euch, ihr bringt UNSERE Kohle durch!
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Die seit Monatsanfang bekannte Panne bei der webbasierten Hartz IV-Software A2LL ist nunmehr eingestanden: Unter Berufung auf den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtete die Berliner Zeitung, dass die Anpassung der Software an die neue Hinzuverdienst-Regelung zum 1. Oktober nicht fertig wird. Die Anpassung könne frühestens Anfang 2006 über die Bühne gehen, habe die für die Programmierung von A2LL zuständige T-Systems erklärt. Intern heißt es bei der Telekom-Tochter, dass die mit A2LL vertrauten Programmierer völlig überlastet seien.
Auf dem Jobgipfel hatten Regierung und Opposition vor drei Monaten unter anderem neue Hartz IV-Regeln beim Hinzuverdienst beschlossen. Ab dem 1. Oktober können Bezieher von Arbeitslosengeld II mehr hinzuverdienen als bisher. Damit sollte ein weiterer Anreiz geschaffen werden, reguläre Arbeit zu suchen. Solange der zusätzliche Verdienst nicht in der Software eingetragen werden kann, müssen ihn die Fallmanager in den mit A2LL arbeitenden Agenturen in der Papierakte vermerken. Bei der Bundesagentur sind 700.000 Menschen als Hinzuverdiener registriert.
Unterdessen meldet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung in ihrer morgen erscheinenden Ausgabe, dass ein internes Papier der BA etliche Schwachstellen in der Betreuung der Bezieher und einen erheblichen Nachsteuerungsbedarf bei den Jobcentern festgestellt habe. Wirtschaftsminister Clement und BA-Chef Weise sollen sich am kommenden Montag treffen und über eine Verbesserung bei der Vermittlung von Arbeitslosen durch die Jobcenter beraten. Deren Kompetenz solle deutlich gestärkt werden.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/61049
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Die bisherige Software-Version arbeitet also einwandfrei mit 700.000 bisherigen Hinzuverdienern.
Was kann dann so schwer daran sein, einige Bezugswerte für Nicht-Anrechnung passend zu den neuen Kriterien zu ändern?
Oder wem sollen nochmals gewaltige Summen zugeschoben werden?
Für Software, die anscheinend alle möglichen grundsätzlich veränderlichen Zahlen tief in ihrer Code-Struktur versteckt hält ???
Kaufen etwa alle Firmen dieses Landes auch neue Software, bloss weil sich z.B. der Umsatzsteuersatz ändert?
Aber hier ist's anders, das sind ja nur Gelder der Versicherten, also einer als verachtenswert und hemmungslos zu bekämpfen und auszubeuten eingestuften aussterbenden Spezies, die von Beamten, Politikern, vielen Bossen und den berüchtigten Heuschrecken nur noch als quasi unerschöpfliche und schutzlose Rohstoff-Reserve für Produktions-Prozesse angesehen und behandelt und ständig öffentlich verhöhnt und beschimpft wird, bar jeder Menschlichkeit.
One day the poor will strike back...
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Etwa 10.000 Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg-II) leiden derzeit nach Auskunft der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit unter einem Fehler der webbasierten Software A2LL. Die von T-Systems entwickelte Software soll derzeit bei den betroffenen Personen nicht in der Maske anzeigen können, ob sogenannte Einmalzahlungen an Empfänger bereits erfolgten oder noch ausstehen. Aus diesem Grunde würden bei den betroffenen Empfängern die Auszahlung einmalig fällig werdender Geldbeträge vorerst eingestellt, erklärte die Agentur. Einmalzahlungen werden vor allem dann als Nachzahlungen fällig, wenn Arbeitlosengeld-Empfänger gegen zu niedrig angesetzte Bescheide Widerspruch einlegen und dieser Widerspruch Erfolg hat.
Als weiteres Problem, das jedoch nicht mit A2LL zusammenhängen soll, nannte die Arbeitsagentur Fehler in der Hochleistungsdruckstraße. Diese hätten dazu geführt, dass einige Alg-II-Empfänger nicht rechtzeitig daran erinnert worden seien, ihre halbjährig erforderlichen Wiederbewilligungsbescheide einzureichen. Bei den Schreiben handele es sich um einen freiwilligen Service der Arbeitsagentur, heißt es in Nürnberg.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/61894
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Es ist möglich, sich Einmalzahlungen per "Zahlungsanweisung zur Verrechnung" geben zu lassen. Diese sind nach wenigen Stunden z.B. in Postämtern bar auszahlbar.
Natürlich nur, wenn der Sachbearbeiter sich nicht quer stellt...
Mir scheint, die Behörden setzen derzeit ganz massiv auf Verzögerungstaktik. Es ist ja auch zu einfach, die Schuld dann der EDV zuzuschieben, auch wenn's eher darum geht, dass Sachbearbeiter ihren Frust auslassen und die Behörden versuchen, Leute mit berechtigten Ansprüchen zum Aufgeben zu bewegen, und so an den Ärmsten Geld zu sparen und für die anstehende Wahl geschönte Zahlen zu erzielen >:(
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Es ist sogar möglich sich Einmalzahlungen direkt in bar am Auszahlungsautomaten der Agentur für Arbeit auszahlen zu lassen. So ist es jedenfalls in meiner Agentur hier in Berlin üblich. Hatte leider schon zweimal das Vergnügen.
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Durch einen Fehler in der Software A2LL kommt es derzeit zu falschen Krankenkassen-Meldungen, teilt die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit. In mehreren hunderttausend Fällen seien Meldungen zur Krankenversicherung, also Anmeldungen, Abmeldungen, Veränderungsmitteilungen, von Arbeitslosengeld-II-Empfängern ohne Grund automatisch storniert worden.
Dies habe keine Auswirkung auf den tatsächlichen Versicherungsstatus der Leistungsempfänger, es entstehe bei den Krankenkassen durch die Meldungen aber ein erheblicher Verwaltungsaufwand, bedauert die Bundesagentur für Arbeit. Die fehlerhaften Stornierungen würden umgehend korrigiert.
Der Fehler, der zu den falschen Storno-Meldungen geführt hat, sei nach dem Aufspielen einer aktualisierten Version der Auszahlungs-Software A2LL durch den Hersteller T-Systems aufgetreten. Die BA sei für die Probleme mit der A2LL-Software nicht verantwortlich, entschuldigt sich aber "ausdrücklich für alle Unannehmlichkeiten".
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/62595
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Die BA (oder ArGe oder kommunale Stelle) ist sehr wohl für die jeweils verwendete Software verantwortlich, wie der Autofahrer für sein Fahrzeug. Der hat's auch i.d.R. nicht selbst gebaut, haftet aber (mindestens über seine Versicherung) für alle direkten Folgen des Betriebs...
Was sind das eigentlich für Luschen, die ein Update auf die Software loslassen, ohne das vorher gründlich zu testen?
Die Verantwortlichen gehören selbst auf Hartz IV gesetzt, mit dem Zusatz "selbstverschuldet arbeitslos"...
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) tritt Berichten entgegen, nach denen die Software A2LL frühestens in zwei Jahren den Anforderungen des Pflichtenheftes entsprechen könne. Unter Berufung auf IT-Experten hatten die Bild-Zeitung und Spiegel Online diesen Zeitraum zur Fertigstellung des gesamten Programmes genannt. Dagegen erklärte die BA, dass das Computersystem noch Mängel aufweise, aber auch ständig weiterentwickelt werde. Die jüngsten Fehler, die im Juli und August bekannt geworden sind, seien mittlerweile längst behoben worden.
Derweil beschäftigt der Wahlkampf die 160 Programmierer, die bei dem Auftragnehmer T-Systems an A2LL arbeiten. Da alle Parteien Änderungen bei Hartz IV angekündigt haben, erstellen die Fachleute bei der Telekom-Tochter bereits Pläne, wie die beabsichtigten Änderungen auf die Software durchschlagen. So hatte der NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers am Sonntag gegenüber dem Tagesspiegel angekündigt, dass eine CDU/CSU-geführte Regierung den Rückgriff auf die private Altersvorsorge stoppen und bei der Berechnung von Hartz IV einen Passus einführen werde, nach dem die Dauer der Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung stärker berücksichtigt werden soll. Hartz-Korrekturen dieser Art wirken sich an vielen Stellen der A2LL-Software aus. Schlimmstenfalls müsste über ein Dutzend Module neu geschrieben und durchgetestet werden, meinte ein mit dem Projekt vertrauter Programmierer gegenüber heise online.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/63065
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Die SPD hat der Tochter der Deutschen Telekom, T-Systems , mit Klage wegen einer fehlerhaften Software zur Bearbeitung des Arbeitslosengeldes II (A2LL) gedroht. "Es müssen alle rechtlichen Möglichkeiten gegen den Softwarelieferanten T-Systems geprüft werden", sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Rainer Wend, am Freitag der "Netzeitung". Dabei müsse auch geprüft werden, "ob Ansprüche auf Schadenersatz gestellt werden können." Bei T-Systems war vorerst niemand für eine Stellungsnahme zu erreichen.
Die Prozesse zur Bearbeitung des Arbeitslosengeld II seien "kompliziert", aber die Geduld mit T-Systems lasse "langsam nach", betonte Wend. "Ich erwarte, dass es hier schnellstmöglich zu einer Klärung kommt", forderte der SPD-Politiker. Am Donnerstag waren weitere Pannen mit der Software bekannt geworden. Die Software ist nach Informationen der Zeitung nicht in der Lage, die am 1. Juli erfolgte Senkung der Krankenkassenbeiträge zu verarbeiten. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) überweist für jeden Leistungsempfänger immer noch einen Beitrag von 14,2 Prozent statt wie seit 1. Juli vorgeschrieben 13,2 Prozent.
In einem Schreiben an den Verband der Angestellten Krankenkassen (VDAK), das der "Netzeitung" vorliegt, muss die BA zudem eingestehen, dass der Fehler erst am Jahresende behoben sein wird. "Aktuell sind 180 Mitarbeiter der BA und circa 120 von T-Systems mit der Weiterentwicklung von A2LL befasst", heißt es in dem Schreiben. Auf Anfrage der "Netzeitung" verweist die Behörde auf T-Systems: "Wir sind von unserem Lieferanten abhängig", sagte eine Sprecherin. "Dieser sieht sich bisher nicht in der Lage, die entsprechende Funktionalität zu liefern."
Quelle : www.pcwelt.de
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Die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit bekommt die Probleme mit der Arbeitslosen-Software nicht in den Griff. Nun erwägt die Behörde, das Programm für das Arbeitslosengeld II vollständig neu entwickeln zu lassen.
Hamburg - Grund sind nach SPIEGEL-Informationen die zahlreichen Fehler im existierenden Computerprogramm, über die eine Krisenrunde aus Vertretern von Bundesagentur, Wirtschaftsministerium und Kommunalverbänden vergangenen Dienstag in Berlin beriet. Demnach sind zu den bereits bekannten Computerproblemen in den vergangenen Wochen zahlreiche neue Schwierigkeiten hinzugekommen, so dass die Nürnberger Agenturzentrale die Software inzwischen als "nicht mehr wartungs- und entwicklungsfähig" einstuft.
Zum Beispiel führen die Jobcenter derzeit monatlich bis zu 25 Millionen Euro zu viel an Krankenkassenbeiträgen ab, weil das Programm wichtige Berechnungsgrundlagen nicht korrekt verarbeitet. Zudem musste die Behörde einräumen, dass eine verbesserte Software-Version nicht wie geplant in diesem, sondern erst im nächsten Jahr aufgespielt werden kann. Für rund 60 Verwaltungsvorgänge müssen die Sachbearbeiter deshalb weiterhin auf Behelfslösungen zurückgreifen; wollen sie etwa Sanktionen für Arbeitsunwillige verhängen oder Darlehen an Bedürftige vergeben, können sie dazu nicht das eigentlich vorgesehene Computerprogramm nutzen.
Um die Probleme zu beheben, will die Krisenrunde nun bei einem Experten-Workshop unmittelbar nach der Bundestagswahl grundlegende Alternativen debattieren: Entweder sollen angepasste Computerprogramme für jede der rund 350 Arbeitsgemeinschaften erstellt oder eine neue bundesweite Zentral-Software erarbeitet werden. Der Programmhersteller T-Systems will an der Weiterentwicklung der Software dagegen festhalten und die aufgetretenen Mängel so schnell wie möglich abstellen.
Quelle : www.spiegel.de
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T-Systems übergibt in diesem Monat der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine neue Version der Software zur Berechnung des Arbeitslosengeld II (A2LL). Dieses A2LL-Release soll es erstmals den Sachbearbeitern gestatten, Sanktionen (Zahlungsabschläge) und Darlehen direkt in der Software einzugeben. Bisher wurden dazu von den Sachbearbeitern "manuelle Umgehungslösungen" (vulgo: Taschenrechner) eingesetzt. Auch die "Anpassung von Berechnungsparametern", so der offizielle Ausdruck, soll vom neuen Release abgedeckt werden. Hinter diesem Begriff verbirgt sich unter anderem die Einstellung der Software an die Beitragssenkung der Krankenkassen.
"Die neue Version mit Funktionen wie Sanktionen, Darlehensbearbeitung und die flexiblere Anpassung an neue Berechnungsparameter wird im Laufe des Septembers übergeben", sagte ein Sprecher von T-Systems gegenüber heise online. Nach einem Test werde die BA dann entscheiden, welche Funktionen wann in Betrieb gehen.
Damit das neue Release so schnell wie möglich eingesetzt werden kann, will T-Systems für die BA eine so genannte "Test-Factory" einsetzen, eine komplette Testumgebung, bei der Hardware wie Testpersonal von T-Systems gestellt werden. Mit dieser Maßnahme möchte T-Systems Engpässe auf der Seite der BA beseitigen, die unter dem Mangel von Testspezialisten leiden soll.
Derweil scheint es so, als wenn auch A2LL zur Wahlkampfmunition werden könnte. Focus Online meldet, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) monatlich 25 Millionen Euro zu viel an die Krankenkassen überweise, weil die A2LL-Software die zwischenzeitlich vorgenommenen Beitragssenkungen nicht berücksichtige. Als Schuldigen macht das Magazin den zuständigen Minister Wolfgang Clement aus, der den Betrieb der noch unfertigen Software angeordnet habe. Dass Hartz IV entsprechend des mit den Stimmen der Opposition beschlossenen Gesetzes zum 1. Januar 2005 starten musste, wird nicht erwähnt. Auch der Spiegel veröffentlichte vorab eine Meldung über einen Computer-GAU bei A2LL und zitierte Stimmen aus der Bundesagentur, nach denen die Software als "nicht mehr wartungs- und entwicklungsfähig" eingestuft worden sei.
Dem Bericht des Spiegel zufolge soll eine Expertenrunde nach der Bundestagswahl klären, ob eine neue bundesweite "Zentral-Software" von anderen Anbietern programmiert werden soll oder ob Software, die in den Options-Kommunen benutzt wird, die Aufgabe von A2LL übernehmen könne. Dabei lässt der Spiegel-Bericht außer Acht, dass eine Endabnahme von A2LL noch nicht erfolgt ist. Sollte die Bundesagentur den Vertrag mit T-Systems vor der Endabnahme der Software kündigen, drohen ihr Vertragsstrafen, die Experten zufolgen bis 70 Millionen Euro ausmachen können.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/63578
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Angesichts der Kostenexplosion beim Arbeitsmarktprogramm Hartz IV fordert Wirtschaftsminister Wolfgang Clement noch einmal verstärkte Kontrollen gegen Leistungsmissbrauch. So soll es unter anderem verstärkte Hausbesuche und Anrufaktionen gegeben.
Berlin - Auch ein Datenabgleich mit den Finanzämtern und verschärfte Kontrollen der Arbeitsbereitschaft durch Trainingsprogramme mit Anwesenheitspflicht seien geplant, berichtet die "Berliner Zeitung". Außerdem wolle Clement verhindern, dass etwa junge Arbeitslose nur aus dem Elternhaus ausziehen, um mehr Sozialleistungen zu erhalten. Deshalb wolle der Minister gesetzlich festschreiben lassen, dass Langzeitarbeitslose nur dann ein Anrecht auf Übernahme der Wohnkosten haben, wenn sie vor dem Erstbezug einer Wohnung die Zustimmung der Behörden einholen.
Clement sagte, Stichproben hätten den Verdacht auf Leistungsmissbrauch im großen Stil erhärtet. "Nach diesen Stichproben und Anrufaktionen der Bundesagentur für Arbeit kann vermutet werden, dass die Arbeitslosigkeit derzeit um mindestens zehn Prozent überschätzt wird", sagte er der Zeitung. Dies bedeute, dass mehr als 280.000 angebliche Langzeitarbeitslose zu Unrecht Leistungen beziehen.
Nach Clements Plan sollen die Arbeitsagenturen und Kommunen personell so ausgestatten werden, dass sie bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch auch Hausbesuche durchführen können, wie die Zeitung weiter schrieb. Dabei soll vor allem kontrolliert werden, ob Leistungsbezieher in eheähnlichen Verhältnissen wohnen und daher von ihrem Partner unterstützt werden müssten.
Kosten steigen noch weiter
Außerdem sollen die Behörden die Daten aller Arbeitslosengeld-II-Bezieher in einer großangelegten Telefonaktion überprüfen. Überdies sollen Freistellungsaufträge für Zinserträge oder verschwiegene Konten im Ausland erfasst werden. Außerdem sollen die Einkommen selbstständiger Arbeitslosengeld-II-Bezieher besser überprüft werden. "Gelegentlich liegt der Verdacht nahe, dass Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit bewusst niedrig gerechnet werden, um als hilfebedürftig zu gelten", sagte Clement.
Einem Bericht der "Welt am Sonntag" zufolge rechnet Clement für dieses und das nächste Jahr mit nochmals höheren Kosten für die Hartz IV als bisher bekannt. Danach wird der Bund in diesem Jahr 29 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld II ausgeben, im nächsten Jahr sogar 31,5 Milliarden Euro. Diese Zahlen habe Clement beim zweiten Sondierungsgespräch zwischen Union und SPD am vergangenen Mittwoch genannt, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Teilnehmer. Ursprünglich waren für das Arbeitslosengeld II nur 14,6 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2005 eingeplant.
Quelle : www.spiegel.de
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In der Debatte um den Sozialmissbrauch durch Empfänger von Arbeitslosengeld II (Alg-II) hat der Vertreter der Arbeitgeber im Aufsichtsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA), Peter Clever, eine Gesetzesänderung beim Datenschutz gefordert. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung vertrat Clever die Ansicht, dass derzeit die Datenschutzgesetze einen Abgleich von Informationen der Finanzverwaltung und der Arbeitsverwaltung verhinderten.
Ob Clevers Vorschlag den vermuteten Missbrauch eindämmen kann, ist unter den Fachleuten umstritten. Es wäre schon seltsam, wenn ein schwarz arbeitender Alg-II-Bezieher seine Einnahmen korrekt dem Finanzamt melden würde, erklärte ein BA-Sachbearbeiter gegenüber heise online. Derzeit läuft bei der BA eine der größten Datenbankaktionen: ein Datenabgleich mit den Rentenversicherungsträgern, der Überschneidungen von Zahlungen aufdecken soll.
Unterdessen hat der scheidende Bundesarbeitsminister Clement am Montag seine Schätzung der Missbrauchsfälle gegenüber der Zeitung Die Welt erhöht. Bis zu 20 Prozent der Alg-II-Empfänger würden Leistungen zu Unrecht beziehen, meinte Clement. Als Haupt-Missbraucher machte Clement junge Erwachsene unter 25 Jahren aus, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben. Sie sollen in Zukunft nur 80 Prozent des Alg-II-Satzes beziehen, wenn sie im Haushalt der Eltern leben (bisher 100%). Ähnlich argumentiert Aufsichtsrat Peter Clever, der die Haushaltsregelung gegenüber der Süddeutschen Zeitung "skandalös" nannte: "Die Familiensolidarität ablehnen und dafür Staatsgeld zu verlangen, das ist eine fatale Umkehrung der Werte", wetterte Clever.
Als erste Maßnahme gegen den Alg-II-Missbrauch plant die BA nach Darstellung der tageszeitung eine Erhöhung der Kontrollanrufe. Damit dürfen sich Callcenter auf Arbeit freuen, die häufig von der Vermittlung von Arbeitslosen durch die Arbeitsagentur profitieren.
Zu den mit der Arbeitsmarktreform verbundenen Datenschuztaspekten und den Problemen mit der Hartz-IV-Software siehe auch:
* A2LL wird ständig weiterentwickelt
* Falsche Storno-Meldungen an Krankenkassen durch Fehler in Hartz-IV-Software
* Probleme mit Einmalzahlungen
* Verzögerungen bei A2LL bestätigt
* Bundesagentur verteidigt Arbeitslosenstatistik
* Berater steigern Software-Kosten
* Arbeitsagentur will fünf Millionen Euro von T-Systems
* Hartz IV-Softwarehersteller ProSoz vom Aus bedroht
* Sicherheitsüberprüfungen nicht nur bei A2LL-Spezialisten
* Sicherheitszone Arbeitsamt in Telepolis
* Widersprüche bisher größtenteils berechtigt
* Ein Feature, kein Fehler
* Weitere Pannen
* GAU bei der Arbeitslosengeld-II-Zahlung
* Großprojekt gestemmt
* Datenschützer: Mangelhafter Datenschutz bei Hartz IV
* Warten auf den nächsten Meilenstein
* Der Kulanzweg ist offen
* Stabile Erfassung, fragiler Druck
* Deutliche Stabilisierung erwartet
* Angeschmorte Anträge
* A2ll loggt aus
* Bug oder Feature?
* Erste Bescheide verschickt
* Wirtschaftsministerium sichert mehr Datenschutz beim Arbeitslosengeld II zu
* Big Brother Awards: Die Stimme der Stimmlosen
* 2. Stufe gezündet
* Das Baby strampelt
* Reibungsloser Start in prekärem Zustand?
* Einschränkungen bei der Erfassung
* Nur noch 20 Fehler
* Die Alternativen
* Hartz IV-Software kommt nicht termingerecht
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/65325
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) überlegt Medienberichten zufolge, im kommenden Jahr die von ihr eingesetzte Software A2LL zur Berechnung des Arbeitslosengeldes II abzusetzen. Das webbasierte A2LL soll entweder durch eine komplette Neuentwicklung oder durch eine funktionierende Software ersetzt werden, die in den Optionskommunen eingesetzt wird. Als Favorit soll dabei eine Software der Hertener Firma Prosoz gelten, die diese für die so genannten Optionskommunen entwickelt hat. Diese Kommunen haben sich dafür entschieden, die Auszahlung des Arbeitslosengeldes in eigener Regie zu übernehmen. Sie setzen unterschiedliche Softwarepakete zur Verwaltung der Arbeitslosen und Berechnung der ALG-II-Zahlungen ein. Die dabei auflaufenden Daten dürfen jedoch nicht in das A2LL-System einfließen, da der Zugriff auf diese Software durch Optionskommunen gesetzlich untersagt ist.
Prosoz hatte ursprünglich zusammen mit dem Generalunternehmer T-Systems auch die Entwicklung von A2LL betrieben, geriet dann aber mit eben diesem Auftrag in finanzielle Schieflage und wurde von T-Systems aus dem Vertrag ausgelöst, wobei die A2LL-Programmierer zu T-Systems wechseln konnten.
T-Systems wie die BA wollen zu den Berichten keine Stellung nehmen. Gegenüber dem Handelsblatt sagte ein Sprecher der Bundesagentur lediglich, dass man gehört habe, dass die Software in den Optionskommunen gut laufe. Gegenüber heise online betonte T-Systems-Sprecher Rainer Knirsch: "T-Systems hat die Software in diesem Jahr kontinuierlich um neue Programmteile erweitert, die das Bearbeiten von Anträgen für das Arbeitslosengeld II weiter erleichtern. Wir arbeiten mit Hochdruck an den übrigen Funktionen der bestehenden Software weiter. Darauf konzentrieren wir uns."
Auslöser der neuerlichen Berichte um eine grundlegende Neuorientierung der Software-Architektur bei der Bundesagentur weg von einer webbasierten Lösung hin zu einer lokal laufenden Software, wie sie die Optionskommunen betreiben, ist offenbar FDP-Generalsekretär Dirk Niebel. Er greift in seinem Weblog seit einiger Zeit die Zentrallösung der BA an und fordert eine Umstellung auf eine dezentrale Lösung. Niebel zufolge beharrt die BA auf einer zentralen Lösung, weil es eine Frage der Ehre sei, die Softwarearchitektur zu verteidigen. Würde sie in Frage gestellt werden, "so wäre offensichtlich, dass wir die Behörde nicht brauchen", meint der FDP-Politiker.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/67291
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Da geht mir wieder richtig einer bei ab. Hauptsache erstmal Kohle verbraten. Statt einmal in der Lage zu sein zu prüfen was hab ich, was kann ich daraus machen. Ich kann mir das so richtig vorstellen: altes Backup rauffahren und dem Volk erzählen das nun endlich was funktionierendes gefunden wurde. Wann haut unsern Politikern eigentlich endlich mal auf die Finger und erklärt denen das es nicht rechtens ist im "Namen des Volkes" Schulden zu machen. Wenn sie dann jedenfalls mal was kaufen täten was wirklich schon funktioniert. Tollcollect läßt grüßen.
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Thüringens Datenschutzbeauftragte Silvia Liebaug hat zahlreiche Mängel bei der Arbeitsmarktreform Hartz IV moniert. In ihrem heute veröffentlichten Bericht für 2004 und 2005 kritisierte sie unter anderem die dafür verwendete Software. Mit dieser könne jeder der bundesweit 40.000 Hartz-IV-Sachbearbeiter auf die Angaben sämtlicher Langzeitarbeitslosen zugreifen. Zu wenig geschützt seien dabei auch sensible Daten über gesundheitliche oder finanzielle Probleme. Es fehle zudem eine Konzeption zum Löschen für nicht mehr benötigte Daten. Liebaug kritisierte die Telefonkontrollen von Langzeitarbeitslosen durch Call-Center im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit.
Bereits 2004 hätten die Datenschutzbeauftragten auf mögliche Sicherheitslücken hingewiesen. Eine durchgreifende Verbesserung zur Gewährleistung des Sozialgeheimnisses könne jedoch nicht festgestellt werden. Liebaug bemängelte auch unklar formulierte Fragestellungen. Dadurch würden die Antragsteller oft mehr Daten als notwendig über sich preisgeben, zum Beispiel über nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Haushaltsangehörige.
Der Datenschutzbericht listet eine Reihe weiterer Verstöße oder Sicherheitslücken auf. So gebe es bei Insolvenzveröffentlichungen im Internet noch keinen wirksamen Kopierschutz. Die Daten müssen laut Gesetz nach einen Monat gelöscht werden. Auch bei der Übertragung elektronischer Steuererklärungen kann aus Sicht des Datenschutzes die Gefahr nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Unberechtigte die Angaben manipulierten. Die Finanzämter sehen laut Bericht jedoch keine erhöhten Risiken. Auch die Stadt Suhl taucht wieder im Datenschutzbericht auf. Sie habe Feuerwehrleute vom städtischen "Zentralen Ermittlungsdienst" in unzulässiger Weise ausgeforscht.
Nicht beanstandet hat die Datenschutzbeauftragte unter anderem die Videoanlagen zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung im Rennsteigtunnel. Von den etwa 280 Kameras in und außerhalb der Tunnelröhren würden keine personenbezogenen Daten erfasst. Auch der Einsatz von Parkkrallen als Druckmittel gegen säumige Steuerzahler fand die Billigung der Datenschützer. Bei vier der fünf bekannten Fälle wäre die Steuerschuld bereits nach einem Tag bezahlt worden.
Quelle : www.heise.de
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Während die Gerüchte über eine geplante Neuentwicklung der webbasierten Software A2LL nicht abreißen, führt der fortlaufende Ärger mit der Software der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu kuriosen Ergebnissen. So werden inzwischen etwa alte Meldungen als neue Sensationen verkauft. Dennoch bereiten sich Firmen auf die Möglichkeit vor, dass mit einer Veränderung der politischen Rahmenbedingungen auch die Software-Architektur gewechselt werden kann. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob nicht die 360 Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) – in denen BA-Mitarbeiter und Angestellte der kommunalen Sozialämter mit A2LL die Anträge auf Arbeitslosengeld II bearbeiten – solche Programme einsetzen können, mit denen die so genannten Optionskommunen arbeiten. Diese dezentralen Programme, die nur die Zahlungsanweisungen, die Statistik und die Leistungsindikatoren in die Nürnberger Zentrale der BA übertragen, stehen technisch in Konkurrenz zur webbasierten, zentralisierten Lösung.
Vor diesem Hintergrund ist der Rahmenvertrag zu sehen, den die Dortmunder Lämmerzahl Systeme und Fujitsu Siemens jetzt abgeschlossen haben. Der Vertrag mit einem Umfang von zunächst neun Millionen Euro sieht vor, dass die ARGEn, die sich für einen Software-Umstieg interessieren, ein Komplettpaket präsentiert bekommen: "Dabei wird nicht nur der Bereich der Leistungsberechnung und Auszahlung abgedeckt, sondern das gesamte Spektrum von der Prozessberatung in den Einrichtungen, der aktiven Arbeitsvermittlung bis hin zur Ausbildung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in modernen Methoden des Fallmanagements. Auch die Bereiche IT-Sicherheit und Datenschutz sind im Paket enthalten", heißt es in der Meldung zum Abschluss des Rahmenvertrages.
"Im Sozialgesetzbuch steht nicht, dass A2LL zwingend genutzt werden muss", erklärte Jürgen Lämmerzahl gegenüber heise online, "wenn eine ARGE eine andere Software will, sollte sie wechseln können und nicht darauf warten müssen, dass eine neue Software entwickelt wird. Dafür müssten die politischen Rahmenbedingungen geändert werden."
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Neben Lämmerzahl bieten noch Prosoz in Herten, die Münchener AKDB und die GKD in Paderborn Hartz IV-Software an. Vor allem die Oppositionspolitiker in der FPD fordern eine Umstellung der Software sowie das Abschalten von A2LL.
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(Detlef Borchers) / (pmz/c't)
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/67474) mit Links
Quelle: www.heise.de
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Fast ein Jahr nach der Hartz IV-Reform rollt auf die Sozialgerichte eine Klagewelle zu. Die Zahl der Verfahren ist in Hessen und Niedersachsen nach Angaben eines Richters massiv angestiegen, Ähnliches zeichne sich auch für Nordrhein-Westfalen ab.
Berlin - Die Zahl erstinstanzlicher Gerichtsverfahren im Bereich der früheren Arbeitslosen- und Sozialhilfe habe sich in Hessen und Niedersachsen gegenüber dem Vorjahr um rund 30 Prozent erhöhte, sagte der Vorsitzende des Bundes deutscher Sozialrichter, Hans-Peter Jung, der "Berliner Zeitung".
Auch in Nordrhein-Westfalen verzeichneten die Gerichte im laufenden Jahr zehn Prozent mehr Verfahren als 2004. "Das ist eine Klagewelle", sagte Jung. "Sie breitet sich allerdings nicht gleichmäßig über das ganze Land aus." Ein Großteil der Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz bezieht sich nach Einschätzung des Richters auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf das Arbeitslosengeld II. Auch die Frage, ob die Leistungsempfänger in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebten, sei Gegenstand vieler Verfahren.
Wie sehr Hartz IV die deutschen Gerichte künftig belasten wird, sei noch nicht absehbar. "Das gesamte Ausmaß wird sich erst Mitte 2006 abschätzen lassen", sagte Jung.
Quelle : www.spiegel.de
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119 ARDtext Mo. 26.12.
Nachrichten tagesschau
Studie: Hartz-Reform ist ein Debakel
Eine im Auftrag der Bundesregierung erstellte Studie zur rot-grünen Arbeits-
marktreform kommt offenbar zu einem weitgehend vernichtenden Urteil.
So verlängerten die Personal-Service-Agenturen die Arbeitslosigkeit und er-
zeugten hohe Mehrkosten, zitiert das "Handesblatt" aus der Studie.
Die erleichterte befristete Einstellung älterer Arbeitsnehmer verpuffe wir-
kungslos. Auch von den Mini-Jobs profitierten Arbeitslose nicht. Lediglich
Überbrückungsgeld und Ich-AG seien erfolgreiche politische Instrumente.
Quelle: VideoText der ARD
Den letzten Satz kann ich nicht bestätigen.
Jürgen
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121 ZDFtext Di 27.12.05
heute Nachrichten
Regierung befasst sich mit Studie
Die Bundesregierung will sich im Januar mit einer neuen Hartz-Studie befassen,
sagte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums. In dieser schneiden die Ar-
beitsmarktreformen schlecht ab.
Das "Handelsblatt" hatte berichtet, der Studie zufolge liefen große Teile der
Reformen ins Leere. Für die meisten Bausteine von Hartz I bis III hätten
die Forscher keine Verbesserung der Qualit{t der Vermittlung festgestellt.
Auch die Personal-Service-Agenturen kamen bei der Studie schlecht weg, über
die Arbeitslose durch Zeitarbeit eine feste Beschäftigung finden sollten.
120 ZDFtext Di 27.12.05
heute Nachrichten
Opposition fordert Korrekturen an den Hartz-Reformen
FDP und Grüne fordern die Bundesregierung auf, Konsequenzen aus einer Studie
zu ziehen, nach der offenbar große Teile der Hartz-Reformen ihr Ziel verfehlt
haben. Sie bestätige, "man muss die Personal-Service-Agenturen abschaffen",
sagte Generalsekretär Niebel. Die Agenturen seien eine teure und unfaire Kon-
kurrenz zu privaten Zeitarbeitsfirmen.
Der Grünen-Fraktionschef Kuhn betonte, die Studie stufe die Existenzgründer-
Förderung und die Ich-AG als erfolgreich ein. Die Regierung müsse sagen,
ob sie diese fortführen will. Diese nahm bisher dazu keine Stellung.
Quelle: VideoText des ZDF
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Die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie zur Wirksamkeit der Hartz-Reformen sorgt in Berlin für Wirbel. Die FDP sieht ihre schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Die Grünen wehren sich gegen Änderungen bei Neu-Unternehmern.
Berlin - Nach dem vom "Handelsblatt" zitierten, mehrere tausend Seiten umfassenden Papier haben sich die Reformpakete Hartz I bis III als weitgehend wirkungslos erwiesen. Besonders schlecht schnitten in der Bewertung die Personal-Service-Agenturen (PSA) und die Vermittlungsgutscheine ab. Ein besseres Urteil erhielt die Existenzgründerförderung mittels Ich-AG und Überbrückungsgeld.
"Ich fühle mich in meiner Kritik an den Reformen bestätigt", sagte FDP-Generalsekretär Dirk Niebel. Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente der Hartz-Gesetze habe die FDP von vornherein abgelehnt. Die PSA kritisierte Niebel als eine staatlich finanzierte, ungerechte Konkurrenz für private Zeitarbeitsunternehmen. Diese sollte man komplett abschaffen. Das gleiche Ergebnis sei auch mit Lohnkostenzuschüssen in normalen Zeitarbeitsfirmen zu erreichen. Bundestag und Bundesrat hatten dagegen beschlossen, zumindest erfolgreiche PSA weiter zu fördern.
Die sogenannten Vermittlungsgutscheine, die ebenfalls schlecht bewertet worden waren, nannte Niebel enorm bürokratisch. Sie richteten sich in der Höhe der Bezahlung des Vermittlers nach der Dauer der Arbeitslosigkeit. Niebel verwies auf den Alternativ-Vorschlag der FDP, wonach sich die Bezahlung des Vermittlers unter anderem an der beruflichen Qualifikation des Arbeitssuchenden bemisst.
Die gesetzliche Änderung, nach der die Ich-AG und das Überbrückungsgeld ab Mitte 2006 zusammengefasst werden, begrüßte Niebel. Kritik kam in diesem Punkt hingegen von der Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer. Sie forderte, Ich-AG und Übergangsgeld parallel weiterzuführen. Pothmer kritisierte das hastige Vorgehen der Bundesregierung. "Sie will genau die Instrumente abschaffen, die sich als erfolgreich erwiesen haben", sagte Pothmer.
Wachsende Kluft zwischen Arm und Reich
Für den arbeitsmarktpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus Brandner, sind die Ergebnisse der Studie keine Überraschung. Die Koalition habe bereits einige Hinweise, etwa bei den PSA und der Ich-AG, aufgegriffen. Die Vermittlungsgutscheine seien ohnehin nur eine befristete Maßnahme gewesen, um die Arbeitsagenturen während des Umbaus der Bundesagentur für Arbeit zu entlasten. Wenn diese keine Wirkung zeigten, müssten sie neu justiert oder eben abgeschafft werden.
Die in der Studie noch nicht bewertete Hartz-IV-Reform bekommt von den Deutschen in einer dimap-Umfrage schlechte Noten. 82 Prozent der Befragten waren der Meinung, dass sich durch die Reform die Schere zwischen Arm und Reich weiter geöffnet hat. In Ostdeutschland sind sogar 90 Prozent dieser Ansicht.
Unterdessen kamen vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar massive Bedenken an Regierungsplänen, Hartz-IV-Empfänger schärfer zu kontrollieren. Laut Koalitionsvertrag wollen Union und SPD Empfänger des Arbeitslosengeldes II verpflichten, in Telefonabfragen Auskunft über ihre Lebenssituation zu geben. Dies bezeichnete Schaar als fragwürdig.
Quelle : www.spiegel.de
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Persönliche Daten ungeschützt per Telefon an irgendein Call-Center weitergeben?
Noch dazu solche, die den Tintensäufern eh' längst bekannt sind?
Ich glaub', es hackt ! ! !
Woher will man denn überhaupt wissen, wer da wirklich anruft ? ? ?
Und woher wollen die denn wissen, wer am Apparat ist?
Im übrigen sind Arbeitslose VERPFLICHTET, sich aktiv um Arbeit zu bemühen, sowie ihre Arbeitskraft zu erhalten. Für beides ist es erforderlich, das Haus des öfteren zu verlassen.
Und auch Hartz-IV-Empfänger haben keinen Hausarrest, sie sind keine Häftlinge... >:(
Sie sind noch nicht einmal verpflichtet, überhaupt ein eigenes Telefon zu haben.
Würde ja auch teuer werden, denn dann müsste der Staat den nötigen Aufwand BEZAHLEN.
Welche Drogen nehmen die Koalitionäre eigentlich :o
Art. 1 GG: (1] Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Basta!
Jürgen
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Krankenkassen entsteht hoher Verwaltungsaufwand durch Fehlbuchungen
Die Verwaltung des Arbeitslosengeldes II soll auf Grund fehlerhafter Software um einen dreistelligen Millionenbetrag teurer werden als geplant. Einem Bericht des Tagesspiegels zufolge hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Jahr 2005 durch Fehler in der Software insgesamt 300 Millionen Euro zu viel an die Krankenkassen überwiesen, jeden Monat sollen es 25 Millionen Euro sein.
Das System berücksichtigte nicht, dass die Beitragssätze für Arbeitslosengeld-II-Empfänger im März 2005 rückwirkend zum Januar gesenkt wurden. Die von T-Systems entwickelte Software berücksichtigte dies nicht.
"Das Problem ist seit Monaten bekannt, doch vor Frühjahr 2006 kann es nicht behoben werden", sagte ein BA-Sprecher dem Tagesspiegel. Die Krankenkassen überweisen 80 Prozent des Betrags zurück. Den verbleibenden Teil verwendeten sie für den zusätzlich anfallenden Verwaltungsaufwand.
Quelle : www.golem.de
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Die Neuordnung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse galt lange Zeit als Erfolgsgeschichte. Doch dann stellte sich heraus, dass mehr und mehr Arbeitgeber Vollzeitstellen spalten und Minijobber einsetzen. Jetzt will die Regierung gegensteuern.
Hamburg - Um niedrig entlohnte Arbeitsplätze zu fördern, plant die SPD, die heutigen Minijobs durch ein neues Kombilohn-Modell zu ersetzen. Wie der SPIEGEL unter Berufung auf ein Papier der SPD-Bundestagsfraktion berichtet, soll künftig ein allgemeiner "Freibetrag bei den Sozialabgaben eingeführt werden", der um "entsprechende steuerrechtliche Regelungen ergänzt werden könne". Dadurch würde die derzeitige "Trennung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und Minijobs aufgehoben".
Das Modell soll die Sozialabgabenlast reduzieren und "gerade im Niedriglohnbereich zusätzliche Arbeitsplätze schaffen", heißt es weiter. Die SPD werde das Konzept bereits in den nächsten Wochen "offensiv debattieren", sagte der SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner dem SPIEGEL.
Gering-Qualifiizerte haben das Nachsehen
Rund 6,7 Millionen geringfügig Beschäftigte zählte die Minijob-Zentrale der Rentenversicherung, die Knappschaft Bahn-See (KBS), zum 30. September. Die Hoffung, dass die Minijobs den Weg in eine neue Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ebnen, hat sich bislang nicht erfüllt. Im Gegenteil: Untersuchungen ergaben, dass Arbeitgeber nicht selten normale Arbeitsplätze abbauen und die Arbeit anschließend von Rentner, Schülern oder Studenten auf Minijob-Basis erledigen lassen.
Die Einführung der Minijobs habe zwar für einen Boom der geringfügigen Beschäftigung gesorgt, doch die Arbeitslosen hätten davon nicht profitiert, urteilten auch Gutachter führender Wirtschaftsforschungsinstitute, die im Auftrag der Bundesregierung die Wirkungen der Hartz-Reformen untersucht hatten. "Hinsichtlich des Ziels der Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt sind erhebliche Zweifel angebracht." Der Übergang von Minijobs in reguläre Jobs sei eher die Ausnahme. Die Entwicklung gehe klar zu Lasten der Gering-Qualifizierten, die mit den Gelegenheitsjobbern konkurrierten.
Minijob-Boom in den Privat-Haushalten
Immerhin: in den Privathaushalten funktioniert das Modell Minijob. Dort stieg die Zahl der geringfügig Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahr um 27,1 Prozent auf etwa 113.000. 63,7 Prozent der Minijobber sind Frauen, in Privathaushalten mehr als 90 Prozent.
Um diesen Trend zu unterstützen, hat die Bundesregierung bereits die ersten Maßnahmen eingeleitet. Die Versicherung der Minijobber soll zum Jahreswechsel deutlich einfacher werden. Die KBS soll künftig auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen und die Beiträge zusammen mit den anderen Abgaben in Höhe von insgesamt 13,7 Prozent einziehen.
Unfallversicherung über die Knappschaft
Der private Arbeitgeber werde durch die Unfallversicherung vor Ansprüchen der Haushaltshilfe im Falle eines Unfalls geschützt, teilte die Minijob-Zentrale in Bochum mit. Der Beitrag für die Unfallversicherung beträgt von Januar an 1,6 Prozent des Arbeitsentgelts. Er wird zusammen mit den anderen Abgaben zweimal jährlich eingezogen.
Der Arbeitgeber zahlt insgesamt 13,7 Prozent Abgaben. Jeweils fünf Prozent für die Kranken- und Rentenversicherung, eine einheitliche Pauschalsteuer von zwei Prozent sowie 0,1 Prozent Umlagen zur Lohnfortzahlungsversicherung und die 1,6 Prozent Unfallversicherung. Zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch 510 Euro, können jährlich von der Steuer abgesetzt werden. Die neue Regelung soll für alle geringfügig Beschäftigten im Privathaushalt mit einem monatlichen Entgelt bis zu 400 Euro gelten.
Quelle : www.spiegel.de
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In der Diskussion, ob Kommunen oder Arbeitsgemeinschaften vom Einsatz der webbasierten Hartz IV-Software A2LL abgehen und auf Alternativen umsatteln können, zeichnet sich ein Rückschlag ab. So schafft es Hamburg nicht, eine Ausstiegsklausel durchzusetzen, nach der es der Stadt erlaubt ist, eigene Software einzusetzen, wenn die Fehler in A2LL nicht beseitigt werden. Ein von der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Hamburg beschlossener Ausstieg aus A2LL, weil die Software die Unterkunftskosten falsch berechnet, wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) kategorisch abgelehnt, berichtet das Hamburger Abendblatt.
Nach etlichen Anlaufproblemen im Jahre 2005 hatte die Stadt Hamburg sich bereit erklärt, ab 2006 die Mehrheit in der vom Sozialamt und der BA-Niederlassung gebildeten Arge zu übenehmen, die für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen zuständig ist. Da die Stadt Hamburg auch für die Mietkosten der Betroffenen zuständig ist, wünscht sie sich ein Programm, das diese Daten integriert abfragen kann. Da dies nicht von A2LL zufriedenstellend geleistet wird, zog man in Hamburg die Ausstiegsklausel. Dagegen erklärte die BA kategorisch, dass der Einsatz eigener oder anderer Software nicht möglich sei. Zwar wisse man um Probleme der Software, erklärte eine BA-Sprecherin, nur um zu betonen: "Es gibt aber eine Rahmenvereinbarung, dass mit A2LL gearbeitet wird, bis eine gemeinsame Lösung gefunden ist."
Ein Wechsel zu Software-Alternativen ist also nur mit Zustimmung der Nürnberger Zentrale möglich, die diese Zustimmung verweigern wird. Das Gebaren der Bundesagentur wurde vom Hamburger Arbeitsmarktpolitiker Christoff Dees (SPD) kritisiert. Die BA sei ein knallharter Monopolist, der mit Knebelverträgen den Arges ein fehlerhaftes Betriebssystem aufzwinge, so der Politiker.
Zur Hartz IV-Software A2LL siehe auch:
* Alternative von Lämmerzahl und Fujitsu-Siemens
* Die nächste Version steht an
* A2LL wird ständig weiterentwickelt
* Falsche Storno-Meldungen an Krankenkassen durch Fehler in Hartz-IV-Software
* Probleme mit Einmalzahlungen
* Verzögerungen bei A2LL bestätigt
* Bundesagentur verteidigt Arbeitslosenstatistik
* Berater steigern Software-Kosten
* Arbeitsagentur will fünf Millionen Euro von T-Systems
* Hartz IV-Softwarehersteller ProSoz vom Aus bedroht
* Sicherheitsüberprüfungen nicht nur bei A2LL-Spezialisten
* Sicherheitszone Arbeitsamt in Telepolis
* Widersprüche bisher größtenteils berechtigt
* Ein Feature, kein Fehler
* Weitere Pannen
* GAU bei der Arbeitslosengeld-II-Zahlung
* Großprojekt gestemmt
* Datenschützer: Mangelhafter Datenschutz bei Hartz IV
* Warten auf den nächsten Meilenstein
* Der Kulanzweg ist offen
* Stabile Erfassung, fragiler Druck
* Deutliche Stabilisierung erwartet
* Angeschmorte Anträge
* A2ll loggt aus
* Bug oder Feature?
* Erste Bescheide verschickt
* Wirtschaftsministerium sichert mehr Datenschutz beim Arbeitslosengeld II zu
* Big Brother Awards: Die Stimme der Stimmlosen
* 2. Stufe gezündet
* Das Baby strampelt
* Reibungsloser Start in prekärem Zustand?
* Einschränkungen bei der Erfassung
* Nur noch 20 Fehler
* Die Alternativen
* Hartz IV-Software kommt nicht termingerecht
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68032
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Heute werden vom Deutschen Bundestag einschneidende Leistungskürzungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II) verabschiedet. Die wichtigste Änderung ist dabei die Neudefinition der "Bedarfsgemeinschaft U25": Für unter 25-Jährige sollen die Kosten einer eigenen Wohnung ab dem 1. April 2006 nur dann bezahlt werden, wenn dies mit einem Ausbildungsplatz oder mit "zerrütteten Familienverhältnissen" begründet werden kann. In allen anderen Fällen müssen U25er ab dem 1.4. im Hotel Mama wohnen bleiben und werden dort der elterlichen Bedarfsgemeinschaft zugerechnet. Für bereits Ausgezogene junge Erwachsene ändert sich nichts.
Diese Neuregelung, die auf Betreiben von Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) im Schnelldurchgang durchgepaukt wird, hat einen Schönheitsfehler: Sie kann von der webbasierten ALG-II-Software A2LL nicht vor dem 1.1.2007 umgesetzt werden. So heißt es in der Ausschussdrucksache 16(11)204 (PDF) des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 9.Februar 2006 in einer Stellungnahme von Sachverständigen der Bundesagentur für Arbeit (BA):
"Das System A2LL lässt die Aufnahme 'volljähriger Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben' in eine bestehende Bedarfsgemeinschaft nicht zu. Es müssten funktionale Änderungen in der Software vorgenommen werden, die zunächst abschließend fachlich zu spezifizieren wären. Erst dann kann von der BA eine Änderungsanforderung für die Software erstellt werden, auf dessen Grundlage der Auftragnehmer eine Aussage zum Realisierungszeitpunkt treffen kann.
Eine Realisierung ist nicht vor dem 01.01.2007 möglich, da die Projektplanung, einschließlich des Aufsetzens weiterer priorisierter Funktionalitäten, bereits jetzt bis in die zweite Jahreshälfte 2006 reicht. Eine Umgehungslösung für einen Übergangszeitraum ist nicht möglich."
Ähnlich lauten die BA-Antworten bei zwei weiteren geplanten Änderungen des ALG II, der Kürzung des Beitrages zur Rentenversicherung von 400 auf 207 Euro und der Vermeidung von Doppelversicherungen in der Rentenversicherung. Bei beiden Maßnahmen müsse erst die Grobspezifikation geändert werden, auf deren Grundlage dann ein Programmierkonzept erarbeitet werde. Das sei vor dem 1.1.2007 nicht möglich.
Weil keine Umgehungslösungen möglich sind, müssen Sachbearbeiter, die mit A2LL die Daten der Antragsteller pflegen, zum Taschenrechner greifen, Abschläge errechnen und diese an anderen Stellen des Programmes als Abzüge buchen. Nicht betroffen sind die Optionskommunen, die Software verschiedener Hersteller zur Berechnung des ALG-II einsetzen. Einheitlich betonen die Softwarehäuser Lämmerzahl in Dortmund, GKD in Paderborn und AKDB in München, dass die erforderlichen Änderungen unter Dach und Fach und bereits ausgetestet seien.
Die im Ausschuss angesprochenen Probleme mit A2LL hatten in der Netzeitung zur Meldung geführt, dass die BA bei T-Systems, dem Hersteller von A2LL, eine komplett neue Software ordern wird. Dies wurde zwischenzeitlich von T-Systems dementiert: Bis auf Weiteres gehe man davon aus, die bestehende Software kontinuierlich zu erweitern, heißt es in einer Stellungnahme von T-Systems.
Zur Hartz IV-Software A2LL siehe auch:
* Einmal A2LL, immer A2LL
* Alternative von Lämmerzahl und Fujitsu-Siemens
* Die nächste Version steht an
* A2LL wird ständig weiterentwickelt
* Falsche Storno-Meldungen an Krankenkassen durch Fehler in Hartz-IV-Software
* Probleme mit Einmalzahlungen
* Verzögerungen bei A2LL bestätigt
* Bundesagentur verteidigt Arbeitslosenstatistik
* Berater steigern Software-Kosten
* Arbeitsagentur will fünf Millionen Euro von T-Systems
* Hartz IV-Softwarehersteller ProSoz vom Aus bedroht
* Sicherheitsüberprüfungen nicht nur bei A2LL-Spezialisten
* Sicherheitszone Arbeitsamt in Telepolis
* Widersprüche bisher größtenteils berechtigt
* Ein Feature, kein Fehler
* Weitere Pannen
* GAU bei der Arbeitslosengeld-II-Zahlung
* Großprojekt gestemmt
* Datenschützer: Mangelhafter Datenschutz bei Hartz IV
* Warten auf den nächsten Meilenstein
* Der Kulanzweg ist offen
* Stabile Erfassung, fragiler Druck
* Deutliche Stabilisierung erwartet
* Angeschmorte Anträge
* A2ll loggt aus
* Bug oder Feature?
* Erste Bescheide verschickt
* Wirtschaftsministerium sichert mehr Datenschutz beim Arbeitslosengeld II zu
* Big Brother Awards: Die Stimme der Stimmlosen
* 2. Stufe gezündet
* Das Baby strampelt
* Reibungsloser Start in prekärem Zustand?
* Einschränkungen bei der Erfassung
* Nur noch 20 Fehler
* Die Alternativen
* Hartz IV-Software kommt nicht termingerecht
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/69748
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Gerne wird der Arbeitslosenquote die Zahl der offenen Stellen gegenüber gestellt - dann hört sich die Misere nicht ganz so schlimm an. Tests haben jetzt allerdings ergeben, dass es rund ein Drittel der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Jobangebote gar nicht gibt.
Nürnberg - Der Anstoß kam aus der Regionaldirektion Hessen: Dort war dem Leiter aufgefallen, dass auffällig viele Arbeitslose nach einer Bewerbung auf eine vermeintlich offene Stelle unverrichteter Dinge zurückkehrten. Eine daraufhin beim Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur in Auftrag gegebene Studie bestätigte den Verdacht: Insgesamt rund ein Drittel der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldeten Stellenangebote existiert in Wirklichkeit gar nicht.
Einen entsprechenden Bericht des ZDF-Wirtschaftsmagazins WISO bestätigte John-Philip Hammersen, Sprecher der BA, gegenüber SPIEGEL ONLINE. Durchschnittlich seien nur 63 bis 73 Prozent der gemeldeten Stellenangebote tatsächlich verfügbar gewesen, so Hammersen. In einigen Gebieten hätten sogar fast 60 Prozent der gemeldeten Stellen in Wirklichkeit gar nicht existiert. Bei Angeboten, die bereits über zwölf Monate alt waren, seien durchschnittlich nur noch 20 Prozent der Jobs verfügbar.
Viele Arbeitgeber meldeten der Bundesagentur zwar offene Stellen, aber nicht, wenn sie einen passenden Kandidaten gefunden hätten. "Darum müssen unsere Mitarbeiter da stärker nachfragen", sagt Hammersen. Vor allem aber seien die zahlreichen Zeitarbeitsfirmen an dem Missstand schuld: "Zeitarbeitsfirmen melden laufend offene Stellen, die es gar nicht gibt, um den Markt abzugrasen", so Hammersen. Auf Nachfrage würde in solchen Unternehmen oft argumentiert, man brauche einen Vorrat an potentiellen Arbeitskräften, falls unerwarteter Bedarf entstehe.
Alfons Schmid vom Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur fordert dagegen, die BA müsse ihr Meldeverfahren grundsätzlich verbessern, "um die offenen Stellen zu erfassen, die wirklich frei sind". Die Studie sei Anfang des letzten Jahres erstellt worden, als aufgrund der Einführung von Hartz IV die Arbeitsagenturen viel zu tun gehabt hätten, schränkt Hammersen dagegen ein. "Der Kontakt zu den Arbeitgebern war damals sehr schlecht", erklärt er. Inzwischen habe man daran gearbeitet. "Aber natürlich: Wir müssen darauf ein Augenmerk haben", gesteht der BA-Sprecher ein. Bis sich Arbeitslose auf den Stellenpool der Behörde tatsächlich verlassen können, wird es allerdings noch ein Weilchen dauern. Man brauche jetzt sicherlich noch ein Jahr, bis eine stimmige Statistik vorhanden sei, erklärt Hammersen.
Im Bezug auf die Arbeitslosenzahlen für Februar, die morgen veröffentlicht werden, gibt sich der Sprecher ebenfalls nüchtern. "Dass es wieder über fünf Millionen Arbeitslose sein werden, ist ja inzwischen kein Geheimnis mehr", sagt er. Besonders böse Überraschungen wie etwa im Januar dieses Jahres - als der Vorzieheffekt einer Änderung beim Arbeitslosengeld I die Zahl unerwartet in die Höhe schießen ließ - sei jedoch nicht zu erwarten. Aber: "Es gab in diesem Monat den üblichen saisonbedingten Anstieg."
Quelle : www.spiegel.de
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Kenia spendet für Hartz-IV-Empfänger in Berlin
Spenden einmal andersherum: Kaffee und Tee kommen als Spende zu einem Berliner Diakonieladen, der einmal pro Woche kostenlos Lebensmittel an Bedürftige verteilt. 300 Kilogramm Kaffee und Tee erwartet Pfarrer Thomas Lübke.
Seit November wurde aufgrund eines Berichtes über das Diakonie-Projekt bei Freunden und Förderern in einem kenianischen Krankenhaus der Medizinischen DirektHilfe (MDH) gesammelt.
LTU übernahm den kostenlosen Transport nach Berlin und der Zoll sprach eine Zollbefreiung aus. Nun wird der Kaffee und der Tee hoffentlich bis Ostern für wöchentlich circa 250 Hilfsbedürftige reichen.
Quelle: www.rp-online.de
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Die Bundestagsfraktion der Partei Bündnis 90/Die Grünen fordert in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung Antworten auf einige nach ihrer Meinung nach immer noch ungeklärte datenschutzrechtliche Probleme beim Arbeitslosengeld II. Im Kern geht es ihnen vor allem um die Aufklärung der Antragsteller vor der Datenerhebung und den unkontrollierten Zugang von 40.000 Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit zu hochsensiblen Daten der Antragsteller und Arbeitslosengeld-II-Bezieher.
"Das Verfahren der Datenerhebung mittels eines umfänglichen Antragsvordrucks von 16 Seiten verstößt wegen unzähliger unzulässiger Fragen gegen den datenschutzrechtlichen Erforderlichkeitsmaßstab", schreiben die Grünen in ihrer Anfrage. Zwar habe die Bundesagentur auf Veranlassung der Datenschutzbeauftragten im Oktober 2004 neue, datenschutzgerechte Vordrucke und Ausfüllhinweise erarbeiten lassen, doch seien diese den Betroffenen noch nicht zur Verfügung gestellt worden.
Für den Zugang zu einmal in Nürnberg abgelegten Daten gebe es immer noch keine geeigneten Berechtigungskonzepte und keine Protokollierung, obwohl diese der Bundesbeauftragte für den Datenschutz bereits im November 2004 formell beanstandet habe. Da nichts geschehen sei, habe sich die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder im Oktober 2005 erneut zu einer heftigen Kritik an dieser Praxis veranlasst gesehen. "Da im Rahmen der Leistungsgewährung zum ALG II ausgesprochen sensible gesundheitliche, familiäre oder finanzielle Daten von Hilfesuchenden erhoben und gespeichert werden, müssen die besonders strengen Anforderungen des Sozialdatenschutzes beachtet werden. Informationen über Drogensucht, Vorstrafen oder Eheprobleme unterliegen zu Recht dem Sozialgeheimnis", erläutern die Grünen in ihrer Anfrage.
"Vor dem Hintergrund, dass Befragte, die von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht am Telefon Gebrauch machen, mit einem persönlichen Gesprächstermin rechnen müssen, um offene Fragen zu klären: Welche Notwendigkeit besteht nach Ansicht der Bundesregierung dann noch für die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur telefonischen Auskunftserteilung?" lautet eine Frage der Grünen zu der Praxis, dass Arbeitslosengeld-II-Empfänger durch ein von der Bundesagentur beauftragtes Callcenter befragt werden. Diese war im Sommer vorigen Jahres in die Kritik des Bundesdatenschützers Peter Schaar geraten. Die Koalition plane, dass Leistungsempfänger zur Teilnahme an einer Telefonabfrage zukünftig gesetzlich verpflichtet werden sollen, schreiben die Grünen weiter.
Im deutschen Bundestag haben so viele Abgeordnete, wie eine Fraktion bilden können, das Recht, durch eine Kleine Anfrage von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte zu verlangen. Kleine Anfragen werden schriftlich gestellt und beantwortet und im Bundestag nicht beraten.
Quelle : www.heise.de
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Hartz-IV-Software: Alternativen zu A2LL gefordert
In einem Schreiben an das Arbeits- und Sozialministerium hat der Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände die dringende Bitte geäußert, "den Einsatz dezentraler IT-Systeme in den Arbeitsgemeinschaften" zuzulassen, die für die Zahlung des Arbeitslosengeld II (ALG II) zuständig sind. Der Verband, in dem der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund zusammengeschlossen sind, beruft sich dabei auf das "insgesamt zufrieden stellende Ergebnis" der Arbeit in den 69 "Optionskommunen". In diesen Kommunen wird nicht mit der webbasierten Software A2LL (Arbeitslosengeld-2-Leistungen zum Lebensunterhalt) gearbeitet, sondern mit dezentralen Lösungen
verschiedener Hersteller. "Der entscheidende Vorteil – neben anderen – für den Einsatz dezentraler Software liegt für die Arbeitsgemeinschaften darin, dass sie dann über ihre eigenen Daten verfügen und Kenntnis über ihre SGB-II-Situation (Hilfeempfänger, Bedarfsgemeinschaften, Ausgaben/Einnahmen) als auch über ihre Verwaltungsumsetzung, wie zum Beispiel Vermittlungserfolge, erlangen", heißt es in dem heise online vorliegenden Schreiben.
Der ganze Artikel:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/71712
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Eine passende Alternative hab ich gerade unter
http://www.tz-online.de/tzheute/art1061,209432.html?fCMS=55d3ddd9c327ba8290a3adf897689c14
gefunden
„Ich möchte wieder arbeiten!“ Ur-Oma Berta (94)
Ich will halt nicht rumsitzen. Und außerdem möchte ich etwas Geld dazuverdienen.“ Wieder blättert Berta N. bei diesen Worten durch die Stellenanzeigen in ihrer Zeitung. Seit Tagen sucht die Moosacherin nun eine Arbeitsstelle. Dringend!
Und die Frau bringt alles mit, was eine gute Arbeitskraft auszeichnet: Sie ist fleißig, motiviert, fit – und hat Lebenserfahrung. Viel Lebenser´fahrung. Vielleicht sogar etwas zu viel, wie sie selber anmerkt. „Naja, ich bin jetzt 94 Jahre alt. Aber eine Arbeit wär’ einfach großartig.“ Berta N. und ihre Jagd nach einem Job – sie ist kein Spaß, sondern bitter ernst gemeint.
„Von der Rente bleibt ja einfach zu wenig übrig“, erklärt die Münchnerin, die mittlerweile schon mehrfache Urgroßmutter ist, ihren späten Berufs-Wunsch. „Wenn ich da meinen Kindern nicht zur Last fallen will, muss ich etwas dazuverdienen. So sind halt die Tatsachen.“ Klare Worte von einer starken Frau. Ein Blick in die Finanzen der alten Dame zeigt das Problem: Rund 1000 Euro hat die Witwe im Monat zur Verfügung.
Davon schluckt die Miete für die 68-Quadratmeter-Wohnung in Moosach schon 700 Euro. Ein billigeres Zuhause suchen? Es sind die vier Wände, in denen Berta N. mit ihrem geliebten Ehemann lebte. „Und einen alten Baum verpflanzt man nicht mehr“, sagt die Münchnerin. Doch durch die Mietkosten bleiben nur noch 300 Euro im Monat. Zieht man davon nun noch Telefon, GEZ-Gebühren, Versicherungen und Strom ab, hat Berta N. gerade mal rund 150 Euro zum Leben.
„Das Ersparte von früher ist auch alles aufgebraucht. Da muss ich schon sehr sparsam leben, damit ich hinkomme.“ Zwar helfen der 94-Jährigen ihre zwei Kinder immer wieder mit „Zuschüssen“ aus, „aber das will ich ja auch nicht unbedingt auf Dauer“. Und so will die 94-Jährige jetzt nochmal die Ärmel hochkrempeln. Einen Wunschjob hat die gebürtige Schlesierin auch schon im Auge. „Als ich 65 Jahre alt war, habe ich angefangen, bei einem großen Münchner Garderobendienst zu arbeiten.“
Das war nach ihrer Zeit als Laborantin bei der Bundeswehr. „Das habe ich zehn Jahre gemacht. So was wäre jetzt auch wieder toll.“ Bei Veranstaltungen sich um die Mäntel und Jacken der Gäste kümmern, nette Gespräche mit den Besuchern führen – das alles vermisst die alte Dame noch immer. Und weil Berta N. tatkräftig ist, hat sie auch schon bei einer ehemaligen Kollegin angerufen und gefragt, ob denn noch eine Stelle frei sei. Als Antwort bekam sie aber eine Frage: „Ob die dich mit 94 Jahren noch nehmen? Ich weiß nicht“, zweifelte die Freundin.
Doch Berta N. will sich davon nicht entmutigen lassen. In den nächsten Tagen hat sie vor, direkt bei der Firma nachzufragen, ob es einen Job für sie gibt. „Oder ich finde ein ande-res Angebot, das mich interessiert. Bis auf die lästigen Schmerzen in der Schulter bin ich ja noch gut in Schuss. Mal sehen, was kommt…“
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Die Bundesregierung hat ihre Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen zu den Datenschutzproblemen beim Arbeitslosengeld II veröffentlicht. In der Antwort 16/1084 (PDF-Datei, noch nicht online) wird bestätigt, dass "erhebliche datenschutzrechtliche Probleme" bestehen. Zu den Problemen zählen besonders die fehlende Protokollierung von Suchanfragen im zentralen Datenbestand der Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) und damit einhergehend ein Berechtigungskonzept, wer überhaupt solche bundesweiten Suchläufe durchführen darf.
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...die Regierung (hat) die BA nun schriftlich ermahnt, dass der Softwareanbieter T-Systems bis Ende des Jahres in Zusammenarbeit mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten die Software entsprechend den Datenschutzbestimmungen anpassen müsse.
Zu den mehrfach nicht nur vor den Grünen bemängelten Vordrucken und Ausfüllhinweisen der Anträge auf ALG II heißt es in der aktuellen Regierungsantwort, dass neue unbedenklich Vordrucke "spätestens Juni 2006" ausgegeben werden.
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(Detlef Borchers) / (jk/c't)
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/71760) mit Links
Quelle: www.heise.de
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Arbeitsunwilligen Langzeitarbeitslosen drohen in Zukunft härtere Sanktionen. Wer zukünftig mehrmals eine zumutbare Arbeit ablehnt, soll nach Plänen der Koalition mit drastischen Leistungskürzungen bestraft werden. Für zusammenlebende Paare hat das Sparpaket ebenfalls gravierende Auswirkungen.
Berlin - Experten der Koalitionsfraktionen verständigten sich weitgehend auf Details des sogenannten Hartz-IV-Optimierungsgesetzes, wie SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner am Wochenende bestätigte.
Wie das Magazin "Focus" aus einem internen Beratungspapier des Arbeitsministeriums berichtete, soll die BA die Leistungen um 60 Prozent kürzen können, wenn ein Arbeitsloser zwei Mal innerhalb eines Jahres eine zumutbare Arbeit ablehnt. Auch Miet- und Heizkosten sollen von den Streichungen nicht ausgenommen sein.
Geplant sei nach Angaben aus Koalitionskreisen zudem eine Beweislastumkehr für Partnerschaften. Demnach müssen Paare künftig nachweisen, dass sie nicht eheähnlich zusammenleben und somit nicht finanziell füreinander einstehen müssen.
Die Erwerbslosen sollen allerdings schneller als bisher ein Angebot zu Beschäftigung oder Qualifizierung erhalten. Damit will die Koalition ihren Arbeitswillen testen. Mit dem Gesetz sollen bei der Arbeitsmarktreform Hartz IV jährlich 1,2 Milliarden Euro eingespart werden. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, sprach sich für automatische Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger aus, die ein Arbeitsangebot ablehnen.
Ein Sprecher des Arbeitsministeriums verwies darauf, dass die Fraktionen sich zunächst noch auf eine gemeinsame Linie einigen müssten. Erst dann werde sein Haus tätig. Nach Angaben aus der Koalition soll der Gesetzentwurf bereits im Mai vom Kabinett auf den Weg gebracht und anschließend in den Bundestag eingebracht werden.
BA-Chef Weise für automatische Sanktionen
Weise sagte in der "Welt am Sonntag", Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger seien bisher noch "eine Kann-Maßnahme. "Es sollte eine Pflicht-Maßnahme werden", sagte er. Ein gesetzlicher Automatismus erhöhe die abschreckende Wirkung und erleichtere die Arbeit für die Berater in den Jobcentern. "Jetzt hat der Berater damit sehr viel Ärger und Arbeit und muss seine Entscheidung bei den Sozialgerichten vertreten", sagte Weise. Nach derzeitiger Gesetzeslage können die Hartz-IV-Leistungen für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden, wenn ein Jobangebot abgelehnt wird.
Dem "Focus" zufolge soll die BA auch mehr Rechte erhalten, um das Vermögen des Arbeitslosen vor seinem Antrag auf Hilfe überprüfen zu können. Dies gelte etwa für das Kraftfahrtbundesamt, das Auskünfte zum Auto-Typ geben solle. Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte dem Magazin: "Wenn jemand Arbeit angeboten bekommt und diese nicht annimmt, muss es scharfe Sanktionen geben. Das darf keine Ermessenssache der Arbeitsagenturen sein, sondern muss klar gesetzlich geregelt werden." Ähnlich äußerte sich Brandner: "Dem Grundsatz des Forderns müssen wir jetzt mehr Nachdruck verleihen. Wer Leistungen in Anspruch nehmen will, muss auch sagen, was er dafür tun will."
Weiter Streit um Höhe des Arbeitslosengelds II
Unterdessen ging die Diskussion um die Höhe des Arbeitslosengeldes II weiter. Die Vorsitzende der CDU-Mittelstandsvereinigung, Marie-Luise Dött, sagte der "Bild"-Zeitung: "In der Diskussion um den Kombi-Lohn ist das Arbeitslosengeld II in der Höhe nicht unantastbar." Wer arbeite, müsse mehr bekommen als der, der nicht arbeite. Auch CDU-Wirtschaftsexperte Michael Fuchs vertrat eine ähnliche Ansicht: "Wenn die Regelsätze zu hoch und damit die Anreize zur Arbeit zu niedrig sind, muss die Politik über die Arbeitslosengeld-II-Sätze neu nachdenken."
Die Debatte hatte der Unions-Haushälter Steffen Kampeter angestoßen, der Kürzungen des Regelsatzes von 345 Euro monatlich nicht ausgeschlossen hatte. Dies war auch innerhalb der CDU auf Widerspruch gestoßen. "Wir können keine Sozialpolitik nach Kassenlage machen", sagte der Chef der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Gerhard Weiß der "Thüringer Allgemeinen" Der Regelsatz sei "nicht so üppig, dass Raum für Kürzungen bliebe", sagte Weiß.
Ralf Brauksiepe, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Fraktionversicherte gegenüber der Zeitung, es gebe "keinerlei Verabredung zu einer allgemeinen Senkung des Regelsatzes". Er gehe vielmehr davon aus, dass der Haushaltsansatz zu Hartz IV eingehalten werden könne. Die SPD lehnt den Kampeter-Vorstoß ebenfalls ab. "Wir wollen das Arbeitslosengeld II nicht kürzen", sagte der Müntefering-Sprecher Stefan Giffeler der "Bild"-Zeitung.
Quelle : www.spiegel.de
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Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das so genannte Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz gebilligt. Mit diesem Gesetz sollen bis zum Jahr 2010 knapp fünf Milliarden Euro bei den Ausgaben der Hartz-IV-Reform eingespart werden. Den größten Einspar-Effekt soll ein "erweiterter Dateiabgleich" mit Finanzämtern und dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg bringen. Nach Angaben der Bundesregierung können mit diesem Dateiabgleich und entsprechenden Begleitmaßnahmen rund 800 Millionen Euro eingespart werden. Hinter dieser Summe steht die Neuregelung, dass pro Hartz-UV-Haushalt nur noch ein KFZ als angemessen anerkannt werden soll. Dementsprechend muss das Register der KFZ-Halter abgefragt werden.
Der zweite große Einsparposten soll in der Einrichtung von flächendeckenden Außen- und Prüfdiensten liegen, die mit Daten aus dem erweiterten Dateiabgleich arbeiten. Hier sollen Arbeitsagenturen und Optionskommunen pro Verwaltungsgebiet je 200 Missbrauchsfälle aufdecken. Auf diese Weise könnten 90.000 Fälle entdeckt werden, die insgesamt zu Einsparungen in Höhe von 440 Millionen Euro führen sollen. Im Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz sind über 50 Einzelmaßnahmen gebündelt, von denen etliche eine Anpassung der webbasierten Software A2LL erforderlich machen. Als das Gesetz im vergangenen Monat noch unter dem Namen "SGB II-Optimierungsgesetz" lief, enthielt die Gesetzesvorlage aus dem Arbeitsministerium auch eine Aufstellung über den anstehenden Programmierungsbedarf. Der größte Programmieraufwand soll dabei bei der Beweislastumkehr bei der Unterhaltspflicht in der Frage der Lebenspartnerschaften anfallen: Wohnen ein Mann und eine Frau oder zwei gleichgeschlechtliche Partner länger als ein Jahr zusammen, so müssen sie künftig nachweisen, dass sie keine Beziehung haben. Zuvor musste der Staat diesen Beweis antreten, häufig begleitet von problematischen Aktionen der Prüfer im Außendienst.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/72674)
Quelle : www.heise.de
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Die Ich-AG ist eins der wenigen Arbeitsmarktinstrumente, die funktionieren - das hat die Große Koalition nur zu spät gemerkt. Sie werkelte schon eifrig an einer Reform des Zuschusses herum. Jetzt droht der Ich-AG das Aus, weil sich SPD und Union nicht einigen können.
Hamburg - Ralf Brauksiepe bleibt dabei: Die Ich-AG werde zum 30. Juni erst einmal ersatzlos auslaufen, daran lasse sich nichts mehr ändern. Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, bis dahin ein neues Instrument zur Förderung von Existenzgründern zu schaffen, sei rein zeitlich nicht zu erfüllen. "Man muss nur mal einen Blick in den Sitzungskalender von Bundestag und Bundesrat werfen: Das klappt nicht mehr", sagt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU zu SPIEGEL ONLINE.
"Wir sind uns in den Gesprächen über ein neues Instrument noch nicht näher gekommen", erklärte Brauksiepe. Die CDU will, dass die Bundesagentur für Arbeit den neuen Zuschuss nach eigenem Ermessen zugestehen oder ablehnen darf. Die SPD beharrt darauf, dass arbeitslose Existenzgründer auch weiterhin einen grundsätzlichen Anspruch haben, gefördert zu werden. Wie die neue Förderung darüber hinaus aussehen soll, darüber schweigen sich beide Seiten ohnehin aus.
Das Gerangel wirkt bizarr. Denn tatsächlich werkeln die Koalitionäre an einem Instrument herum, das in seiner jetzigen Form relativ gut funktioniert - ganz im Gegensatz zu zahlreichen anderen arbeitmarktpolitischen Instrumenten. Die Ich-AG gehört "zu den wirksamen Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik", resümierte ein Bericht über die Hartz-Reformen Anfang des Jahres, den mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute ausgearbeitet haben. Ein geradezu euphorisches Lob, wenn man es mit den haarsträubenden Bewertungen für manch andere Maßnahme vergleicht.
"Es gibt überhaupt keinen Grund, dieses so teuer bezahlte Instrument jetzt schon wieder abzuschaffen", sagt Alexander Spermann vom Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) deshalb. "Wir haben Grund zu glauben, dass der Existenzgründungszuschuss keinen Erfolg hätte", sagt auch Viktor Steiner vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), der an dem Hartz-Bericht mitgearbeitet hat.
Eine abschließende Bewertung des auf drei Jahre angelegten Instruments sei zwar noch nicht möglich, so der Wissenschaftler. Aber die Untersuchungen hätten zumindest gezeigt, dass nur wenige Ich-AGler wie oft befürchtet mit der Selbständigkeit vollkommen überfordert sind: Innerhalb der ersten 15 bis 18 Monaten gaben nur 20 Prozent der Selbständigen auf. Eine solche Misserfolgsquote ist nicht ungewöhnlich für Unternehmensgründungen.
Das Gerangel der Koalitionäre um die Zuschüsse ist Folge eines Missverständnisses: Die 2003 ins Leben gerufene Ich-AG hatte einen fatalen Start und wurde deshalb schon für gescheitert erklärt, noch bevor eine nüchterne Bewertung überhaupt ansatzweise möglich war. Der Zuschuss lade zum Missbrauch ein, treibe verzweifelte Arbeitslose in unkalkulierbare unternehmerische Abenteuer und vernichte reguläre Arbeitsplätze, schimpften Gewerkschafter, Handwerksvertreter und Union in seltener Einigkeit.
Im Wahlkampf 2005 machte die Union sich die emotionsgeladene Diskussionen zu Nutze: Das Instrument mit dem eingängigen Spitznamen wurde kurzerhand zum Symbol für die umstrittenen Hartz-Reformen gemacht. Man werde die Ich-AG "aus dem Verkehr ziehen", versprach etwa die wirtschaftspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Dagmar Wöhrl (CSU), gegenüber der "Welt". "Da hat man sich zu früh aus dem Fenster gelehnt", glaubt ZEW-Forscher Spermann.
Denn als der Hartz-Bericht im Februar vorgelegt wurde, waren bereits Tatsachen geschaffen. Die Große Koalition hatte sich auf einen Kompromiss geeinigt und den auch schon in Gesetzesform gegossen: Die Ich-AG würde zum 1. Juli dieses Jahres auslaufen. Für die Zeit danach würde man aus dem Zuschuss und der zweiten Fördermöglichkeit für Unternehmensgründer, dem Überbrückungsgeld, ein neues Instrument zimmern.
Im DIW ist man nach dem Erscheinen des Hartz-Berichtes nun strikt gegen diesen Plan. "Die beiden Instrumente sprechen unterschiedliche Klientel an", erklärt Arbeitsmarktexperte Steiner. Das auf ein halbes Jahr begrenzte Überbrückungsgeld, das sich an der Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst, werde eher von Akademikern in Anspruch genommen, die früher gut verdienten. Der Existenzgründungszuschuss gebe dagegen langfristiger eine gewisse Sicherheit, eigne sich aber nicht für große Anfangsinvestitionen.
"Durch die geplante Neuregelung werden die positiven Seiten beider Instrumente zusammengefügt", verteidigt ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums den Aktionismus der Koalitionäre. "Wir sehen das als Bestätigung der Tatsache, dass die Ich-AG ein erfolgreiches Instrument ist."
Zumindest in der CDU will man aber durch die geplante Reform auch Geld sparen. Die Kosten für beide Instrumente seien im vergangenen Jahr mit über drei Milliarden Euro vollkommen aus dem Ruder gelaufen, so Brauksiepe. "Da muss im Milliardenbereich eingespart werden", erklärt er. Den Vorwurf, ausgerechnet dort sparen zu wollen, wo das Geld gut angelegt ist, will er nicht gelten lassen. "Ich bin sicher, dass wir auch dann alle hoffnungsvollen Existenzgründer noch fördern können."
Quelle : www.spiegel.de
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Kurz bevor das Existenzförderungsprogramm Ich-AG ausläuft, haben sich die Koalitonsparteien doch noch auf ein Nachfolgemodell geeinigt: Auch künftig werden Arbeitslose unterstützt, die sich selbstständig machen wollen - aber kürzer und mit weniger Geld.
Berlin - Ab der zweiten Jahreshälfte soll ein Zweiphasen-Modell für die Förderung gelten, die Arbeitslosen bei Gründung einer Ich-AG gewährt wird, teilte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ralf Brauksiepe, heute mit. Die bisherige Regelung läuft Ende Juni aus. Danach werden nur noch bestehende Ich-AGs gefördert.
Nach dem neuen Modell sollen Arbeitslose in den ersten neun Monaten künftig Anspruch auf eine Förderung in Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldanspruches und einer Pauschale von 300 Euro haben. Anschließend prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob sie für weitere sechs Monate eine Pauschale in Höhe von 300 Euro pro Monat zahlt.
Damit verständigten sich die Koalitionsfraktionen äußerst spät auf einen Kompromiss. Union und SPD hatten monatelang über eine Nachfolgeregelung für die Ich-AG gestritten, die zum 30. Juni ausläuft. Hätten sich Union und SPD nicht geeinigt, hätte es zunächst keinen Ersatz für die Ich-AG-Regelung gegeben.
Bundesrat kann frühestens Anfang Juli zustimmen
Bereits jetzt wird die Neuregelung nicht mehr rechtzeitig in Kraft treten, da der Bundesrat frühestens Anfang Juli zustimmen kann. Der Bundestag soll das Gesetz Anfang Juni verabschieden.
Bislang erhalten die Gründer einer Ich-AG einen Zuschuss, mit dem sie vor allem ihre Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen können. Im ersten Förderjahr beträgt die Leistung monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro.
Im neuen Modell soll die Regelung bestehen bleiben, dass vor der Förderung die Tragfähigkeit der Existenzgründung geprüft wird. Die Arbeitsagentur kann bei Zweifeln an der persönlichen Eignung die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen.
Künftig sollen jedoch stärker als bisher Mitnahmeeffekte reduziert werden. Deshalb wird der noch verbleibende Anspruch auf das Arbeitslosengeld I während der Förderung eins zu eins verbraucht. Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, erhalten für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Mindestrestanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld von drei Monaten.
Grüne kritisieren Modell als "unvernünftig"
Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) begrüßte die Vereinbarung. Sein Sprecher sagte, Müntefering habe mehrfach deutlich gemacht, wie wichtig ihm eine Anschlussregelung für die Ich-AG sei.
In der Opposition stieß die Einigung auf Kritik. Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer bezeichnete es als "Ausdruck arbeitsmarktpolitischer Unvernunft", die Ich-AG abzuschaffen. Wissenschaftler hatten die Ich-AG zu den wenigen erfolgreichen Instrumenten der Hartz-Reformen gezählt.
Die Union wollte die Ich-AG ursprünglich ersatzlos abschaffen, weil das 2003 mit den Hartz-Reformen eingeführte Instrument finanziell aus dem Ruder lief. Im vorigen Jahr gab die Bundesagentur für Arbeit 1,35 Milliarden Euro für Ich-AGs aus - rund 650 Millionen Euro mehr als im Haushalt geplant.
Mit dem neuen Gründerzuschuss fanden Union und SPD einen Kompromiss zwischen dem Wunsch der Union, die Förderung in das Ermessen der Arbeitsvermittler zu stellen, und der Forderung der SPD, es bei einer Leistung zu belassen, auf die Arbeitslose Anspruch haben.
Quelle : www.spiegel.de
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Bayerns Sozialministerin kritisiert unzulängliche Software
Als "miserabel und nicht praktikabel" bezeichnet Bayerns Sozialministerin Christa Stewens das Computerprogramm A2LL, das zur Berechnung des Arbeitslosengeldes II eingesetzt wird. Die Software stand schon zuvor wiederholt in der Kritik.
Immer wieder zeigte die Software Mängel - von Millionenschäden über Mängel, die sich zum Teil nicht kurzfristig abstellen lassen. Auch von falschen Storno-Meldungen war die Rede. Die Prosoz GmbH, welche die Software ursprünglich entwickelte, hat längst das Handtuch geworfen, der Partner T-Systems kümmert sich mittlerweile allein um die Software.
Christa Stewens, Sozialministerin in Bayern, geht mit der Software im Interview mit der Berliner Zeitung hart ins Gericht: "Dieses Computerprogramm ist in der Praxis für die Arbeitsgemeinschaften miserabel und nicht praktikabel. Und wir können nicht die Arbeitsgemeinschaften kritisieren und sie gleichzeitig mit einer völlig unzulänglichen Software ausstatten."
Darüber hinaus fordert sie im Interview mit dem Blatt eine stärkere Kontrolle und härtere Sanktionen gegen Arbeitsunwillige. Sie bemängelt eine fehlende Rechtssicherheit in diesem Bereich, da Gerichte Leistungskürzungen bis auf null bislang nicht zuließen. "Bei hartnäckiger Arbeitsverweigerung allerdings sollten auch Leistungskürzungen auf null möglich sein und Sanktionen sollten auf Sachleistungen wie Unterkunftskosten und Mietzahlungen ausgedehnt werden können."
Quelle : www.golem.de
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Die Datenschützer von Bund und Ländern haben eine gemeinsame Erklärung mit dem Titel "Arbeitssuchende unter Generalverdacht" veröffentlicht, in der sie das Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz scharf kritisieren. Die Erklärung steht vor dem Hintergrund, dass im Zuge der anstehenden Beratungen über dieses Gesetz im Bundestag von CDU-Politikern weitere Maßnahmen angemahnt werden. So forderte der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ralf Brauksiepe in der Tageszeitung Die Welt einen Rückgriff auf das Vermögen der Eltern von Langzeitarbeitslosen, komplett mit den nötigen Finanzdatenabfragen. Die SPD lehnt derartige Forderungen ab.
In ihrer Erklärung bemängeln die Datenschützer vor allem eine exzessive Datenerhebung, die mit der geplanten Beweislastumkehr bei eheähnlichen Gemeinschaften ins Haus stehe. Betroffene müssten alle möglichen sensitiven Daten ihrer Mitbewohner preisgeben, um beweisen zu können, dass keine eheähnliche Gemeinschaft existiert. Bedenken haben die Datenschützer auch beim automatisierten Datenabgleich, bei Kontenabfragen nach Auslandsvermögen und den Abfragen beim Kraftfahrtbundesamt, ob der Antragssteller einen angemessenen Wagen fährt.
Außerdem bemängeln sie, dass in den Unterlagen zum Fortentwicklungsgesetz die Rechte der Betroffenen nicht deutlich genug herausgestellt seien. So müsse ausdrücklich klargestellt werden, dass die Teilnahme an Telefonbefragungen durch private Call Center zur Feststellung des Leistungsmissbrauchs freiwillig sei. Auch bei der Überprüfung durch Hausbesuche eines Außendienstes müsse eindeutig auf das grundgesetzlich geschützte Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung verwiesen werden. Schließlich bemängeln die Datenschützer, dass auch das Fortentwicklungsgesetz nicht eindeutig kläre, wer für den Datenschutz der Daten von Langzeitarbeitslosen zuständig ist. Seit dem Einstieg in die Hartz-IV-Reform gibt es in dieser Sache Streit zwischen der Bundesagentur für Arbeit, die sich in diesem Fall als oberste Datenschutzbehörde sieht, und den Landesdatenschützern.
Quelle : www.heise.de
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Die Bundesregierung schätzt den Schaden, der durch die fehlerhaft von der Firma T-Systems programmierte Software A2LL bei der Bearbeitung des Arbeitslosengeld II (ALG II) entstanden ist, auf 28 Millionen Euro. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Politikerin Brigitte Pothmer hervor, die der Redaktion vorliegt. In der veranschlagten Schadenssumme sind nicht die zuviel gezahlten Beträge enthalten, die durch einen Softwarefehler von der Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Krankenkassen überwiesen wurden.
Der Schadenssumme steht eine vertragliche Schadensersatzbegrenzung auf 5 Millionen Euro gegenüber. Dazu heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage: "Der mit den Verdingungsunterlagen versandte ursprüngliche Vertragsentwurf der BA sah keine Haftungsbegrenzung für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln vor. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen erklärte sich der einzige verbleibende Bieter T-Systems zu einem Vertragsabschluss mit unbegrenzter Haftung jedoch nicht bereit, weil dies nicht marktüblich sei."
Ausgehend von einem geschätzten Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro wurde daraufhin die Vertragsstrafe auf 5 Millionen Euro beschränkt. Der Kleinen Anfrage zufolge erhielt T-Systems bislang brutto 15.691.760 Euro für die webbasierte Software A2LL sowie 32.738.448 Euro für den Betrieb des A2LL-Helpdesk. Für zwischenzeitlich in Auftrag gegebene Change Requests beläuft sich die Rechnung auf 224.408 Euro, von denen die Bundesagentur jedoch nur 144.608 Euro bezahlt hat, weil T-Systems die Aufträge fehlerhaft bearbeitete. BA und Bundesregierung gehen davon aus, dass die Software zum nächsten Release-Wechsel am 1. Juli fehlerfrei arbeiten werde, heißt es in dem Dokument, das auch folgende Passage enthält: "Eine Abnahme der geschuldeten Werkleistung 'Software A2LL' ist angesichts fehlender Funktionalitäten sowie gravierender Mängel noch nicht erfolgt." Die Software sollte laut Vertrag am 1. April 2004 fertiggestellt sein.
Derzeit arbeite A2LL mit 82 Umgehungslösungen, größtenteils kleinen Programmen, die Fehler der webbasierten Software ausbügeln. Das sei ein Fortschritt gegenüber usprünglich gezählten 146 Umgehungslösungen. "Allerdings können die Umgehungslösungen nicht kontinuierlich reduziert werden, sondern es kommen auch neue hinzu." Beispielhaft nennt die Bundesregierung die zum 1. Oktober 2005 beschlossene neue Freibetragsregelung, mit der A2LL nicht klar kommt. Die entwickelte Umgehungslösung koste den Sachbearbeiter pro Einzelfall 10 Minuten. Auf die Anfrage der Grünen-Politikerin, ob Alternativen zu A2LL gesucht werden, heißt es in der Antwort:
"Die BA als Verantwortliche prüft derzeit drei Lösungsmöglichkeiten, mit denen die jetzige Software-Basis abgelöst und durch ein fachlich und technisch dauerhaft tragfähiges und entwicklungsfähiges IT-Verfahren ersetzt werden kann. Eine Mischform zwischen diesen Alternativen wurde aus Kosten- und Zeitgründen ausgeschlossen."
* Alternative 1: Portierung des IT-Verfahrens A2LL-Basis in die Zielarchitektur der Bundesagentur für Arbeit als Stufe 3 des Vertrages zwischen der Bundesagentur für Arbeit und T-Systems (A2LL-Standard).
* Alternative 2: Neuausschreibung eines zentralen IT-Verfahrens.
* Alternative 3: Neuausschreibung einer Zertifizierungslösung mit dezentralen IT-Verfahren in den ARGEn und einem zentralen IT-Verfahren für Datenabgleich (taggenauer Personenabgleich), Datenbereitstellung und Controlling.
Über die Kosten dieser Alternativen könne man keine Angaben machen. Nach Einschätzung der Bundesregierung würden etwaige Alternativlösungen zu A2LL frühestens in zweieinhalb Jahren zur Verfügung stehen. Die von den Optionskommunen benutzte Software verschiedener Anbieter wird sehr skeptisch beurteilt. Bundesregierung wie Bundesagentur lehnten es derzeit ab, dass die ARGEn A2LL absetzen und mit einer Software wie die der Optionskommunen arbeiten, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage.
Quelle : www.heise.de
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Schwierigkeiten beim Französischreden in Deutschland
Nach der nicht sonderlich erfolgreichen Demonstration gegen die Sozialpolitik der großen Koalition stellen sich Fragen nach der Perspektive des Protestes
Viel Gedränge gab es am vergangenen Samstag in der Berliner Innenstadt. Neben den vielen Pfingsturlaubern und den ersten Fußball-Weltenbummlern versammelten sich am frühen Nachmittag bei strömenden Regen zwischen ca. acht- bis zehntausend Demonstranten, die unter dem Motto Schluss mit den Reformen gegen uns die Wirtschafts- und Sozialpolitik der großen Koalition heftig angriffen. In der Öffentlichkeit wurde sofort von einem Misserfolg der Demonstration gesprochen, weil die Zahl der Demonstranten nicht an die Resonanz heranreichte, die die Anti-Hartz-Proteste vor 3 Jahren erreichten. Außerdem wurden auch in den Medien die herunter gerechneten Zahlen der Polizei verwendet, die von lediglich 3.000 Teilnehmern sprach.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22816/1.html)
Quelle : www.heise.de
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Gut gedacht, schlecht gemacht: So lautet der Tenor des Urteils über Hartz-IV, zu dem sich ein hochrangig besetzter Ombudsrat nach eineinhalbjähriger Beratung durchgerungen hat. Arbeitsminister Müntefering versuchte zu beschwichtigen: Die Reform sei längst noch nicht zu Ende.
Berlin - Der Bericht ist wie immer in Bürokratendeutsch gehalten: "Das gravierende Problem der an sich richtigen Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe liegt in der verfehlten Organisationsentscheidung", heißt es in dem 40seitigen Dokument des Hartz-IV-Ombudsrats. Doch die drei Mitglieder - Ex-Familienministerin Christine Bergmann, der frühere sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf und der frühere Vorsitzende der IG Chemie Hermann Rappe - erklärten heute bei der Vorlage mit klaren Worten, was sie meinen. Die bisherige Struktur sei ein "bürokratisches Monster", erklärte Bergmann.
Dabei verteidigte der Ombudsrat, der zwei Jahre lang über 70.000 Eingaben und Beschwerden auswertete, die Reform im Grundsatz. Die Sozialhilfeempfänger seien "aus der dunklen Ecke rausgeholt worden", sagte Rappe. In der Kritik stehen aber vor allem die Arbeitsgemeinschaften der Arbeitsagenturen mit den Kommunen.
Die Verantwortung für die Organisationsmängel schrieb der Rat dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu. Union und SPD hatten sich im Dezember 2003 nicht auf ein einheitliches System der Verwaltung verständigt. Auf Drängen der Union gibt es 69 Optionskommunen, die in Alleinregie Langzeitarbeitslose betreuen. In 345 Arbeitsgemeinschaften bilden Agenturen für Arbeit und Kommunen einen Verbund. In 19 Kommunen nehmen beide ihre Aufgaben getrennt wahr.
Der Rat forderte deshalb, bei der Mischverwaltung von Agenturen für Arbeit und Sozialämtern müssten deren Geschäftsführer eigene Personalkompetenzen haben. "Wir sind nicht für eine weitere Kommunalisierung", sagte Rappe. Auf die Erfahrung der Agenturen für Arbeit bei der Vermittlung solle nicht verzichtet werden.
Die Debatte um Leistungsmissbrauch sei zudem überzogen, erklärten die Ombudsleute. Es gebe nicht mehr Missbrauch als bei anderen Leistungs-oder Abgabegesetzen auch. Die explodierenden Kosten beim Arbeitslosengeld II (ALG II) seien so nur teilweise zu erklären. Vielmehr habe die Reform mehr Menschen den Zugang zum Grundsicherungssystem ermöglicht. Das ALG II sei mit 345 Euro im Monat außerdem nicht zu hoch bemessen, sagte Bergmann. Vielmehr bestehe dringender Handlungsbedarf bei der Frage von Kombi- und Mindestlohn, weil mit der Grundsicherung faktisch und ohne politische Steuerung ein Kombilohn entstanden sei.
"Auch Spargel stechen ist ehrenwert"
Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) erklärte beim Empfang des Berichts, die Reform sei "längst nicht fertig und abgeschlossen". Er schloss sich zahlreichen Forderungen der Ombudsleute an, wie etwa der, die Geschäftsführer in den Arbeitsgemeinschaften zu stärken. Zugleich stellte er klar, dass der Bund als Geldgeber auch Erwartungen gegenüber den Arbeitsgemeinschaften habe. Die Anforderungen sollten in Rahmen- und Zielvereinbarungen festgehalten werden, die den Arbeitsgemeinschaften vor Ort zugleich "ein großes Spektrum von Handlungsmöglichkeiten" ließen. Forderungen nach weiteren Gesetzesänderungen erteilte Müntefering damit implizit eine Absage.
Der Minister betonte, das ALG II sei "keine Sozialhilfe plus". Auch bei Langzeitarbeitslosen sei das Ziel, diese wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Einfache Tätigkeiten dürften dabei nicht gering geschätzt werden. Auch Spargel stechen oder Äpfel pflücken seien "ehrenwerte Arbeiten". Im Herbst werde er Vorschläge für den Niedriglohnsektor vorlegen.
Müntefering warnte dabei erneut vor der Einführung eines flächendeckenden Kombilohns sowie eines Mindestlohns. Mit einem Mindestlohn sei "nicht gewährleistet, dass man dann ohne Sozialtransfers auskommen kann", sagte der Minister. Letztlich gehe es um das Mindesteinkommen. So benötige ein Single einen Stundenlohn von 6,50 Euro, ein Familienvater mit zwei Kindern aber 11,50 Euro, um das Niveau des Arbeitslosengeldes II zu erreichen.
Quelle : www.spiegel.de
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Der Druck auf Arbeitslose wächst: Der Bundesrat hat den Weg für schärfere Sanktionen gegen arbeitsunwillige Langzeitarbeitslose freigemacht. Durch eine verbesserte Bekämpfung von Leistungsmissbrauch erhofft sich der Bund jährliche Einsparungen von mindestens 1,5 Milliarden Euro.
Berlin - Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) nennt es einen "zielgenaueren Einsatz der Mittel". In dem heute von der Länderkammer gebilligten Gesetz gehe es nicht um Leistungskürzungen. Da aber das Gesetz "von manchen Leuten schlau genutzt" werde, wolle die Regierung mit der Korrektur solche "Dehnungen" abstellen.
Er spreche "ausdrücklich nicht von Leistungsmissbrauch", betonte der Minister. Unterm Strich erwarte er für 2007 Einsparungen bei Hartz IV von vier Milliarden Euro. Die Verschärfungen sollen sich jedoch bereits in diesem Jahr niederschlagen. Das Bundesarbeitsministerium schätzt das Volumen auf rund 500 Millionen Euro.
Im Einzelnen sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor.
* Die Sanktionen gegen arbeitsunwillige Leistungsbezieher werden verschärft: Wer innerhalb von zwölf Monaten drei Mal eine Stelle oder Qualifizierung ablehnt, muss mit einer Streichung aller Zahlungen rechnen. Lediglich Sach- oder geldwerte Leistungen wie etwa Lebensmittelgutscheine werden dann noch gewährt.
* Mit dem Sofortangebot einer Arbeit oder Qualifizierung sollen die Job-Center künftig die Arbeitswilligkeit von neuen Antragstellern testen. Die Regierung schätzt, dass so von 750.000 Antragstellern 75.000 abgeschreckt werden.
* Die Job-Center zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen sollen flächendeckend von Inspektoren im Außendienst einsetzen, die Missbrauchsfälle ermitteln sollen. Die Regierung verspricht sich davon die Aufdeckung von etwa 90.000 Missbrauchsfällen - Einsparvolumen: bis zu 440 Millionen Euro.
* Der Abgleich von Daten wird erleichtert. Auch private Stellen wie Call-Center können im Auftrag der Behörden telefonisch Daten bei Leistungsempfängern abfragen und somit auch ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt prüfen. Künftig sind auch Anfragen bei den Finanzbehörden möglich, ob Arbeitslose Konten oder Aktiendepots im EU-Ausland haben. Beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg darf erfragt werden, welche Fahrzeuge der Betroffene hat, um beurteilen zu können, ob das Auto seinen Vermögensverhältnissen angemessen ist. Erhoffte Wirkung: Aufdeckung von Missbrauch in 80.000 bis 100.000 Bedarfsgemeinschaften. Einsparung: bis zu 500 Millionen Euro.
* Für eheähnliche Gemeinschaften gilt künftig die Umkehr der Beweislast: Wer zusammenlebt muss künftig nachweisen, dass er keine Lebensgemeinschaft bildet und somit Einkommen und Vermögen des Anderen nicht angerechnet werden dürfen.
* Es wird mehr Vermögen zur Altersvorsorge von der Anrechnung beim Arbeitslosengeld II freigestellt. Der Freibetrag für Privatvorsorge wird auf 250 statt derzeit 200 Euro pro Lebensjahr angehoben. Bei einem 60-Jährigen blieben also 15.000 statt bisher 12.000 Euro für die Altersvorsorge verschont. Der Höchstbetrag für sonstiges Vermögen wird im Gegenzug aber von 200 auf 150 Euro pro Jahr gesenkt. Unter dem Strich erwartet der Bund Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe.
* Ein neuer so genannter Gründungszuschuss löst die bisherige Ich-AG und das Überbrückungsgeld für Arbeitslose ab, die sich selbstständig machen wollen. Dies gilt aber nur für Bezieher des regulären Arbeitslosengeldes I, nicht für Langzeitarbeitslose.
Die jetzt beschlossenen Maßnahmen gehen einigen Landesfürsten noch nicht weit genug. Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sagte, die aktuelle Nachbesserung bei Hartz IV sei "richtig, aber nicht ausreichend". Er plädierte für eine "grundlegende Revision im Herbst". Die unklaren Kompetenzen in den Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen müssten rasch bereinigt werden. Die bereits vom Hartz-IV-Ombudsrat kritisierten Regelungen waren Ende 2003 im Vermittlungsausschuss auf Druck der unionsregierten Länder vereinbart worden.
Müntefering sagte, eine Kostenexplosion bei Hartz IV habe es nicht gegeben. Man werde aber im laufenden Jahr mehr als die veranschlagten 24,4 Milliarden Euro brauchen. Die Kosten seien im Monatsmittel derzeit bei 2,25 Milliarden Euro konstant. Oettinger sagte, hochgerechnet fehlten in diesem Jahr drei Milliarden Euro. CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer befürchtet im kommenden Jahr einen Anstieg der Ausgaben auf "möglicherweise über 30 Milliarden Euro".
Im Streit mit den Kommunen um die Unterkunftskosten der Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) setzt Müntefering auf ein für den Herbst vereinbartes Gespräch. Er deutete aber an, dass er eine Einigung für schwierig halte: "Richtig fair und vernünftig machen kann man es nicht." Er erinnerte daran, dass von der den Kommunen zugesagten Entlastung von 2,5 Milliarden Euro 1,5 Milliarden Euro für die Ganztagsbetreuung von Kleinkindern gedacht seien. "Was ist daraus geworden", fragte Müntefering.
Scharfe Kritik kam von der Linkspartei und vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katja Kipping, warf dem unionsdominierten Bundesrat vor, er wolle "Hartz IV noch mehr verschärfen". Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht durch die Sparmaßnahmen "Arbeitslose ins Abseits gestellt".
Quelle : www.spiegel.de
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* Der Abgleich von Daten wird erleichtert. Auch private Stellen wie Call-Center können im Auftrag der Behörden telefonisch Daten bei Leistungsempfängern abfragen und somit auch ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt prüfen.
:o Wie bitte ? ? ?
Was zum Teufel gehen solche Privatfirmen die persönlichen oder amtlichen Daten von Arbeitslosen an, vor allem, wenn die mit Leistungen oder Vermittlung NICHTS zu schaffen haben?
Derartiges ist allein der Agenturen und den Arges zu erlauben.
Insbesondere ist es rechtlich UNMÖGLICH, von Arbeitslosen zu verlangen, jedem X-beliebigen Call-Center am Telefon Frage und Antwort zu stehen.
Von mir bekäme NIEMAND Derartiges zu hören, bloss weil er behauptet, im Auftrag von irgendjemand sonst zu handeln.
Zeit für eine Verfassungsklage, sobald das irgendjemanden betrifft, denke ich.
Haben unsere Polit-Clowns eigentlich nur Grütze im Hirn?
Kennen die überhaupt noch sowas wie Menschenwürde?
Werden Arbeitslose in Zukunft gezwungen, mit einem Stern auf der Kleidung herumzulaufen :o
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* Die Sanktionen gegen arbeitsunwillige Leistungsbezieher werden verschärft: Wer innerhalb von zwölf Monaten drei Mal eine Stelle oder Qualifizierung ablehnt, muss mit einer Streichung aller Zahlungen rechnen. Lediglich Sach- oder geldwerte Leistungen wie etwa Lebensmittelgutscheine werden dann noch gewährt.
Den finde ich am Besten. Ich kenne keinen ALG 2 Empfänger dem innerhalb von 12 Monaten überhaupt drei Stellen, Qualifizierung o.Ä. nachgewiesen wurde. Alles nur Gewäsch.
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Ich sehe das genau so. Bin immer mal wieder arbeitslos. Aber ich habe noch nie, auch nur irgendwas vom Jobcenter angeboten bekommen. Selbst meinen 1,50 Euro Job hab ich mir noch selber gesucht. Also ich würde mich freuen, mindestesn drei mal Jahr irgendwas angeboten zu bekommen.
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Exakt, ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen.
Auch ich habe die Beschäftigungen der letzten 'zig Jahre stets selbst gefunden, sofern sie auf längere Zeit ausgelegt waren, Fortbildung und Umschulung ebenso, mit einer einzigen Ausnahme, die allerdings rechtswidrig war, weil mir eine sehr erhebliche Selbsthaftung aufgezwungen werden sollte...
Und "natürlich" hat man versucht, mich in (Schein-)Selbständigkeit zu komplimentieren, als (Franchise-)Filialleiter einer H&M-Niederlassung in Cottbus, ohne jedes Kapital!
Gott bewahre...
Vermittlungsvorschläge? Totalausfall...
Dafür kriegt man schnell (besonders vor Wahlen) das 'zigste Internet-Zertifikat oder irgendwelchen anderen nutzlosen Kram an's Bein genagelt, bloss damit die Statistik etwas besser aussieht...
Mir scheint, ansonsten ist das ganze sauteure System von Agentur, Arges und privaten Vermittlern (einschliessslich denen für Ein-Euro-Jobs gegen 300 Euro monatlicher Betreuungs-Pauschale für's Nichtstun), ausschliesslich mit sich selbst beschäftigt >:(
Bin 'mal gespannt, was die sich ausdenken, wenn mein derzeitiger Job irgendwann ausläuft.
Immerhin war der ursprünglich nur bis Mitte / Ende April geplant, so habe ich's denen auch mitgeteilt.
Es ist nicht anzunehmen, dass ich bis dahin einen neuen Anspruch auf ALG1 erreiche.
Aber ich glaube nicht, dass ich schon wieder ein Bewerbungstraining oder irgendwelche Massnahmen zur Wiedereingliederung in der ersten Arbeitsmarkt brauche. Immerhin befinde ich mich derzeit in ebendiesem, ausschliesslich durch Eigeninitiative...
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Arbeitslose mit Lebensversicherung müssen bangen
Bei der jüngsten Korrektur der Hartz-IV-Reform ist der Regierung ein Missgeschick unterlaufen: Arbeitslosen, die eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, droht nun der Verlust ihres Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Berlin - Der Gesetzgeber hat vergessen, eine Klarstellung in die Reform der Hartz-IV-Regeln einzufügen. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte die Panne. Es werde alles getan, diese auszubügeln. Es solle "auf keinen Fall geschehen", dass Betroffene deswegen ihren ALG-II-Anspruch verlieren.
Auf den Fehler, der im Rahmen der am vergangenen Freitag im Bundesrat verabschiedeten Hartz-IV-Korrektur passierte, machte die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) aufmerksam. Die Koalition hatte es versäumt, Regelungen für die neuen Grenzen beim so genannten Schonvermögen zu erlassen.
"Viele Lebensversicherungen, die bisher unters Schonvermögen fielen, sind daher ab dem 1. August nicht mehr geschützt", heißt es in der KOS-Mitteilung. "Die arbeitslosen Versicherten gelten dann über Nacht als vermögend und erhalten so lange kein ALG II, bis sie ihre Lebensversicherung aufgelöst und bis zu den neuen Freigrenzen aufgebraucht haben."
mehr: http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,426304,00.html
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Das Sozialgericht Fulda hat heute ein Urteil (Az: S9 AS 95/06, PDF) veröffentlicht, das für das Zusammenspiel von Optionskommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) einige Folgen haben wird. Nach dem Urteil muss die Bundesagentur für den Main-Kinzig-Kreis, der eine Optionskommune ist, einen Zugang zu ihrem Stellenpool gewähren. Bislang hat die BA unter Hinweis auf den Datenschutz allen 69 Optionskommunen einen solchen Zugang zu dem Datenbestand verwehrt, in dem etwa 800.000 Stellenangebote gespeichert sind.
Die so genannten Optionskommunen sind Kommunen, die die Verwaltung von Langzeitarbeitslosen nicht mit der webbasierten Hartz-IV-Software A2LL der Bundesagentur erledigen, sondern auf lokale Programme verschiedener Anbieter zurückgreifen. Dies hatte die Bundesagentur zum Anlass genommen, die entsprechenden Kommunen von der Nutzung des Stellenpools auszuschließen, weil bei der fremden Software nicht gewährleistet sein könne, dass der Datenschutz eingehalten werde. Darum erhielten die Optionskommunen nicht die vollständigen Arbeitgeberdaten. Gegen diese Behinderung hatte der Main-Kinzig-Kreis geklagt.
Das Sozialgericht Fulda befand, dass die Bundesagentur dem Kreis Amtshilfe leisten muss und die vollständigen Arbeitgeberangaben an den Kreis übermitteln muss. Gründe des Datenschutzes könnten von der Bundesagentur nicht angeführt werden, da der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Arbeitgebers weiterhin gewährleistet sei. Als Sozialleistungsträger sei eine Optionskommune an das Sozialgeheimnis gebunden und dürfe solche Daten nicht unbefugt Dritten offenbaren.
Nach der Entscheidung im Sinne des Main-Kinzig-Kreises, die am 7. August gefällt wurde, hat heute der Kreis Offenbach erklärt, ebenfalls einen ungehinderten Zugang zu der Stellendatenbank erkämpfen zu wollen. "Die Vorstellung, dass Arbeitslose nur deshalb nicht in einen Job kommen, weil dieser bei einer anderen Behörde gemeldet ist, ist der Bevölkerung nicht vermittelbar" erklärte der Offenbacher Sozialdezernent Carsten Müller (SPD) gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Eine weitere Sozialgerichtsnachricht kommt aus Berlin. Dort hat sich das örtliche Sozialgericht dazu entschlossen, eine Auswahl von rund 200 Entscheidungen und Beschlüssen zu Hartz IV im Internet zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Entscheidungssammlung erfolge, weil viele Bürger und Behörden immer wieder Anfragen zu den Hartz-IV-Streitpunkten hätten. Urteile zu eheähnlichen Gemeinschaften, zur Vermögensanrechnung und Mietfragen bilden den Schwerpunkt der Sammlung.
Quelle : www.heise.de
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Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II kommt es offenbar weiterhin zu Fehlern. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Spiegel in der kommenden Ausgabe. Dem Bericht zufolge geht aus einem Brief des Bundesarbeitsministeriums an Spitzenvertreter der gesetzlichen Krankenkassen hervor, dass die Bundesagenturen für Arbeit zu hohe Kranken- und zu niedrige Pflegeversicherungsbeiträge an die Kassen überweisen; lediglich die Summe der zwei Beträge sei korrekt.
Durch die fehlerhaften Teilbeträge könnten Kosten entstehen, etwa für Korrekturbuchungen. Der Brief weist darauf hin, dass die Kassen keine zu viel gezahlten Beträge einbehalten dürfen, um damit höhere Verwaltungskosten zu decken. Die webbasierte Software A2LL, mit der die Arbeitsagenturen das ALG II berechnen, verursachte in der Vergangenheit immer wieder Probleme. Im Juni schätzte die Bundesregierung den bis dahin durch die Software entstandenen Schaden auf 28 Millionen Euro.
Quelle : www.heise.de
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Um die Funktionen von VerBIS, der neuen Software des "Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystems" der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine Debatte entbrannt. In VerBIS werden die bisher getrennten Programme zur Berufsberatung und Arbeitsvermittlung zusammengefasst. Mit Ausnahme der so genannten Optionskommunen, die lokale Software einsetzen und daher von VerBIS ausgeschlossen sind, arbeiten alle Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften mit dieser Beratungs- und Vermittlungssoftware. Demnächst soll VerBIS mit der zentralen webbasierten Software A2LL zur Leistungsberechnung des Arbeitslosengeld II gekoppelt werden, wenn diese einigermaßen stabil läuft. Nach einem Update von VerBIS gibt es jetzt Streit um die Praxistauglickeit der Software.
VerBIS sei nach dem Update instabil und kontraproduktiv geworden und behindere die Arbeit der Vermittler. Diese Ansicht vertritt Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, dem kommunalen Spitzenverband der 31 Kreise des Bundeslandes. Klein kritisierte vor allem das seiner Ansicht nach fehlerhafte Verfahren zur Datenübernahme. "Es verursacht überflüssige Mehrarbeit, weil mit ihm nicht sämtliche Bestandsdaten automatisch übernommen, sondern mühsam von Hand nachgetragen werden müssen", erklärte Klein. Beispielsweise müssten jetzt neue so genannte "Betreuungsstufen" für mehrere hunderttausend erwerbsfähige Langzeitarbeitslose manuell zugeordnet werden. Viele Daten, die in das alte VerBIS-System eingepflegt worden waren, seien nach dem Update nicht mehr "sichtbar", überdies müssten die Mitarbeiter für einige neue Funktionen von VerBIS noch geschult werden.
Nach Ansicht von Klein sind IT-Systeme für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen unverzichtbar. Auf VerBIS könne man jedoch verzichten. "Die Software ist instabil, wichtige Schnittstellen fehlen, die Anwendung ist kompliziert, praxisfern und im alltäglichen Einsatz schlicht und ergreifend kontraproduktiv. 'VerBIS' ist kaum auf die Bedürfnisse der Langzeitarbeitslosen zugeschnitten und überaus personalintensiv", lautet das Fazit von Klein.
Die NRW-Regionaldirektion der Bundesagentur wies Kleins Darstellung heute zurück. Insbesondere sei die manuelle Pflege der Daten und die kritisierte Eingabe der "Betreuungsstufen" durch die Sachbearbeiter kein Software-Fehler, sondern ergebe sich aus den gesetzlichen Vorschriften. "Richtig ist, dass die Einstufung der Kunden im Sozialgesetzbuch II ausschließlich durch die Fallmanager/Vermittler der Arbeitsgemeinschaften erfolgt. Im Rahmen der kontinuierlichen Kontakte mit den Kunden wird diese Einstufung sukzessive vorgenommen. Es ist also nicht so, als müssten jetzt 'hunderttausende Langzeitarbeitslose' auf einmal umgestellt werden", heißt es in der Stellungnahme der BA-Regionaldirektion, die jedoch konzediert, dass das VerBIS-Update nicht optimal eingespielt wurde. "Es ist auch richtig, dass die Hinweise zur Programmaktualisierung zu spät kamen und aufgrund der verspäteten Information Daten zur Kundensteuerung nicht komfortabel zur Verfügung stehen. Die zukünftige Kommunikation zwischen der Zentrale und den Agenturen für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften wird daher optimiert." Abwegig sei es jedoch, aus der Einführung einer neuen Softwareversion eine Behinderung bei der Integration von Langzeitarbeitslosen abzuleiten.
Quelle : www.heise.de
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Nach einer Analyse verschiedener parlamentarischer Anfragen kommt der schleswig-holsteinische Landkreistag zum dem Schluss, dass die Hartz-IV-Software A2LL jährliche Zusatzkosten von mindestens 230 Millionen Euro verursacht. Dies geht aus einem Schreiben des Landkreistages an die Landkreise hervor. Die zusätzlichen Kosten, die von den Arbeitsgemeinschaften der Sozialämter und Arbeitsagenturen zu tragen sind, beruhen auf der Annahme, dass die Bearbeiter mit der fehlerhaften Software 15 Prozent mehr Zeit investieren. Außerdem macht der Landkreistag darauf aufmerksam, dass nach Angaben der Bundesregierung von insgesamt 364 Millionen überzahlten Krankenkassenversicherungsbeträgen noch 75,6 Millionen Euro von den Kassen einbehalten wurden, weil über die Beträge keine Einigung erzielt werden konnte.
Vor diesem Hintergrund äußert der Landkreistag Kritik an der Entscheidung von Bundesregierung und Arbeitsagentur, an der zentralen webbasierten Software A2LL festzuhalten, obwohl sie bisher 48 Millionen Euro gekostet haben soll. Das sei fünffach höher als der ursprünglich angesetzte Betrag, heißt es in dem Schreiben. Der Landkreistag verweist dabei auf die Auskunft der Bundesregierung, dass sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) am 15. Juli 2006 für die Beibehaltung des zentralisierten Ansatzes ausgesprochen und dafür plädiert habe, A2LL stärker in die Zielarchitektur der BA einzubinden. Das sei eine unverständliche Entscheidung.
Quelle : www.heise.de
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16. Oktober 2006 08:29 Uhr
Berlin (dpa) In der Debatte um soziale Unterschichten haben SPDPolitiker die eigene Partei zu mehr Ehrlichkeit aufgefordert. Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Stefan Hilsberg bezeichnete die Hartz-IV-Politik der rot-grünen Bundesregierung im «Tagesspiegel» als eine «Lebenslüge».
Hartz IV
© 2006 DPA
Hartz IV
«Wir haben den Menschen vorgegaukelt, dass mit Fordern und Fördern jeder den ersten Arbeitsmarkt erreichen kann» und Steuersenkungen für die Unternehmen die Probleme lösen werden, sagte er. Für Millionen Menschen sei das jedoch nicht die Realität. «Gerhard Schröder hat zu kurz gedacht.»
Auch der SPD-Linke Ottmar Schreiner hatte dem früheren Kanzler Schröder eine Mitschuld an dem Problem vorgeworfen. Besonders Miniund Ein-Euro-Jobs sowie befristeten Arbeitsverhältnissen hätten dazu geführt, dass «Millionen Menschen keine Chance mehr haben, aus dem Niedriglohnsektor mit seinen Hungerlöhnen herauszufinden». Der SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner forderte nun seine Partei auf: «Wenn es um die Probleme der so genannten Unterschicht geht, dann müssen wir uns ehrlich machen.»
Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung hatte eine Studie zur «neuen gesellschaftlichen Unterschicht» vorgelegt, wonach 8 Prozent der Bevölkerung sich in unsicheren Arbeitsverhältnissen, einer prekären Lebenslage sowie sozialer Lethargie befinden. In Ostdeutschland gehört laut Studie sogar jeder fünfte zur so definierten Unterschicht.
Beim Koalitionspartner CDU stieß die Bezeichnung «Unterschicht» auf massive Kritik. Nach Fraktionschef Volker Kauder, der stattdessen in der «Süddeutschen Zeitung» von «Verwahrlosung» sprach, warnte auch der Unions-Sozialexperte Ralf Brauksiepe vor einer Stigmatisierung: «Das Wort Unterschicht passt nicht in den politischen Sprachgebrauch», sagte Brauksiepe der «Leipziger Volkszeitung» (Montag). Das ändere aber nichts daran, dass die soziale Debatte geführt werden muss.
Die FDP forderte die Bundesregierung angesichts der Problematik zu einem Kurswechsel auf: «Die staatsbürokratische Politik von Rot, Grün und mittlerweile auch Schwarz verursacht eine wachsende Zahl von zu Recht Enttäuschten», sagte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Jörg van Essen der Zeitung «Die Welt» (Montag). «Sozial ist nicht länger, wer umverteilt, was er nicht hat, sondern wer Arbeitsplätze schafft. Denn alles, was verteilt werden soll, muss vorher erwirtschaftet werden.»
Bei Kindern und Jugendlichen könnte die sogenannte Unterschicht nach Schätzungen des niedersächsischen Soziologen Christian Pfeiffer sogar bei 10 bis 25 Prozent liegen. In manchen Regionen des Landes seien es sogar 20 Prozent der Jugendlichen, die über zu wenig Bildung verfügen und keine Aufstiegschancen für sich sehen, sagte der frühere SPD-Justizminister in Hannover dem «Tagesspiegel» unter Berufung auf eine bundesweite Schülerbefragung.
Das deutsche Schulsystem habe durch zu frühe Aussonderung Schwächerer und zu wenig Angebote am Nachmittag Unterschichten «systematisch produziert», kritisierte Pfeiffer. Vor allem junge männliche Hauptschüler säßen täglich bis zu fünf Stunden vor Fernsehapparaten. «Sie haben keine richtigen Lebensinhalte mehr.»
Der Unternehmer und SPD-Europaabgeordnete Vural Öger forderte, die Schulen müssten auch mehr für Migranten-Kinder tun, um deren Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Immigranten-Kinder hinkten in der Schule den Leistungen deutscher Jugendlicher zwei Jahre hinterher, sagte Öger der «Frankfurter Rundschau» (Montag). Das sei eine «Form schulischer Apartheid-Politik».
© 2006 DPA
Quelle: www.freenet.de
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Arbeitsminister Müntefering kann aufatmen. Das Bundessozialgericht hat heute die Klage einer Arbeitslosengeld-II-Empfängerin abgewiesen, die die Unterstützung für zu gering hielt. Der Regelsatz ist verfassungskonform.
Kassel - "Nach Auffassung des Senats ist es nicht verfassungswidrig, dass die Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II ersetzt worden ist", sagte die Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts (BSG), Ruth Wetzel-Steinwedel. Es sei grundsätzlich zulässig, den Lebensbedarf nicht individuell, sondern für alle Leistungsempfänger einheitlich festzusetzen. Zur Begründung verwiesen die Kasseler Richter auf den weiten Spielraum des Gesetzgebers, der auch die Höhe der Leistung umfasse. (Az: B 11b AS 1/06 R)
Das Urteil war mit großer Spannung erwartet worden. Denn hätten die Richter der Klägerin Recht gegeben, hätte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Regelsätze des Arbeitslosengeld II neu verhandeln müssen und den Gesetzgeber eventuell zu einer Nachbesserung aufgefordert.
Mit dem heutigen Richterspruch wies das BSG die Klage einer früheren Industriearbeiterin aus dem badischen Landkreis Lörrach ab. Sie hatte bis 2004 Arbeitslosenhilfe erhalten. Mit Inkrafttreten der Hartz-IV-Reform im Januar 2005 wurde ihr eine weitere Unterstützung von der Agentur für Arbeit wegen mangelnder Hilfsbedürftigkeit verweigert. Die Behörde hatte bei der Berechnung die Schwerbehindertenrente des Ehemannes der Klägerin und die Berufsausbildungsbeihilfe sowie das Kindergeld der 22-jährigen Tochter berücksichtigt. Im Ergebnis wurde für die gemeinsame Haushaltsgemeinschaft ein Gesamtbedarf in Höhe von 857,85 Euro errechnet. Die Klägerin erklärte, der Regelsatz sei so niedrig, dass nicht das gesetzlich garantierte Existenzminimum gewährleistet sei.
Ihr Anwalt Bernd Wieland griff die zugrundeliegenden Festsetzungen der Hartz-IV-Reformen zum Lebensbedarf als grundgesetzwidrig an. Es sei nicht nachvollziehbar, wie es zur Höhe des Regelsatzes von 345 Euro pro Monat gekommen sei. "Weder das physische noch das soziokulturelle Existenzminimum kann von solch einem Betrag gewährleistet werden", argumentierte er. Das Gesetz gehe davon aus, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II nach kurzer Zeit wieder von Erwerbsarbeit leben könnten. Angesichts der Arbeitsmarktlage sei das eine "romantische und illusionäre Vorstellung". Dieser Argumentation wollten sich Deutschlands oberste Sozialrichter jedoch nicht anschließen.
Anwalt will Verfassungsgericht anrufen
Damit ist der juristische Kampf um die Hartz-IV-Reform aber nicht automatisch beendet. Anwalt Wieland kündigte an, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte ebenfalls bereits im Vorfeld erklärt, weitere juristische Wege zu suchen, sollte der Regelsatz vom BSG anerkannt werden. "Wir sind der Überzeugung, dass mit diesen 345 Euro nicht mal mehr eine Mindestteilhabe an dieser Gesellschaft gesichert werden kann. Und das ist das, was unser Sozialstaat verlangt", hatte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Schneider, heute im ZDF-"Morgenmagazin" erklärt.
Vor den 345 Euro für einen Erwachsenen und den 207 Euro für ein Kind müsse alles außer Miete und Heizung gezahlt werden. "Schon der gesunde Menschenverstand sagt, das geht nicht", erklärte Schneider. Der Wohlfahrtsverband fordere deshalb eine Erhöhung des Regelsatzes auf 415 Euro monatlich, sagte er. Das würde etwa vier Milliarden Euro im Jahr kosten. Bei der Reform der Unternehmensteuer allein seien Ausfälle von acht Milliarden eingeplant, rechnete Schneider dagegen. Auch der umstrittene Umzug des Bundesnachrichtendienstes von Pullach nach Berlin bewege sich in einer Größenordnung von vier Milliarden. "Das Geld ist da", sagte er, "es geht um die Prioritäten".
Quelle : www.spiegel.de
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Ich finde es absurd, dass sich das BSG anmasst, über Verfassungsmässigkeit entscheiden zu wollen.
Das ist absolut nicht deren Aufgabe.
Daher wünsche ich mir, dass erstens der Fall vor's BVG kommt, wo solche Fragen hin gehören, und zweitens, dass die Verantwortlichen des BSG selbst einmal für einige Jahre in den "Genuss" von Hartz4 kommen mögen.
Leider ist Letzteres aufgrund des besonderen Status der "unabhängigen" Richter kaum jemals möglich.
Insofern scheinen mir die BSG-Richter ähnlich "kompetent" und sachkundig, wie der Papst hinsichtlich Kinderkriegen...
Jürgen
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"Waschen und rasieren, dann kriegen Sie auch einen Job"
Wirbel um SPD-Chef Beck: Ein Arbeitsloser beschimpfte ihn wegen Hartz IV. Da entgegnete er, der Mann müsse sich nur waschen und rasieren - schon "haben Sie in drei Wochen einen Job". Die SPD versucht sich in Vorwärtsverteidigung: Beck wolle dem Mann wirklich helfen. FDP und Union greifen Beck an.
Berlin - Kurt Beck hatte gerade auf dem Wiesbadener Sternschnuppenmarkt für ein Foto mit Andrea Ypsilanti und drei Nikoläusen posiert, da begann ein Mann in der Menge lautstark zu schimpfen. In einem zwanzigsekündigen Monolog machte er den SPD-Vorsitzenden für sein Schicksal verantwortlich und bedankte sich ironisch für "Hartz IV". "Pöbelig" und "leicht angetrunken" sei er gewesen, berichten Augenzeugen.
Das ist Alltag für einen erfahrenen Marktplatz-Händeschüttler wie Beck. Normalerweise bleibt er freundlich und unverbindlich. Doch diesmal reagierte der SPD-Chef ungeduldig. Er sehe nicht so aus, als ob er in seinem Leben schon viel gearbeitet habe, blaffte er den Mann an und gab ihm noch einen guten Rat: "Wenn Sie sich waschen und rasieren, haben Sie in drei Wochen einen Job".
Einige der Umstehenden begannen zu grummeln. "Becks Reaktion stieß auf", erzählt Manfred Gerber, der den Zwischenfall als Reporter des "Wiesbadener Tagblatts" verfolgte und als erster darüber berichtete. "Zwei, drei Leute sagten: Das kann er doch net machen." Beck entgegnete: "S' Lebbe iss doch, wie's iss" - "Das Leben ist doch, wie es ist."
Bei dem Arbeitslosen handelt es sich um den 37-jährigen Henrico F.. Auf einem aktuellen Foto der Nachrichtenagentur ddp trägt er einen Vollbart, zwei Piercings in der Nase und lange dunkle Haare, die zur Hälfte blond gefärbt sind. Er habe "leicht gammelig" ausgesehen, sagt Gerber.
"Ich wasche und rasiere mich und komme dann vorbei"
Nach Becks Entgegnung war F. zunächst still. Der SPD-Chef fuhr mit dem Händeschütteln fort. Hundert Meter weiter, an der Marktkirche, tauchte F. wieder auf und versprach: "Ich wasche und rasiere mich und komme dann bei Ihnen in der Staatskanzlei vorbei." Beck antwortete: "Okay, machen Sie das."
Heute lief der Dialog vom Weihnachtsmarkt über die Nachrichtenagenturen, und die Debatte begann. Ein SPD-Chef, der einen Arbeitslosen beleidigt - was hatte Beck da bloß geritten? Der Spruch mit dem Waschen und Rasieren fällt in die Kategorie: Aussagen, die man als Politiker hinterher bereut. Schließlich gilt es als Grundregel der Politik, in der Öffentlichkeit nie ausfällig zu werden. Oder war es gar Kalkül? Immerhin war Beck mit einem Tross von einem halben Dutzend Fotografen und ebenso vielen Reportern unterwegs, darunter "FAZ" und Deutschlandfunk. Er wusste also, dass der Vorfall nicht unbemerkt bleiben würde.
Doch muss der Rat, dass es reiche, sein Äußeres zu verändern, um einen Job zu bekommen, auf manche wie blanker Hohn wirken. Die SPD stellt sich denn auch schon auf hässliche Boulevard-Schlagzeilen ein. Im Bemühen, ein PR-Desaster zu verhindern, versucht man es im Willy-Brandt-Haus jetzt mit der Vorwärtsverteidigung. "Wenn der Betroffene sich meldet, dann wird Kurt Beck ihm helfen, einen Job zu finden", sagt Parteisprecher Lars Kühn.
Die ersten entrüsteten Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten: Becks Äußerung sei "instinktlos", sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Uwe Schummer. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte der Berliner Boulevardzeitung "B.Z.", dass die Arbeitslosigkeit nicht "allein durch Körperpflege" zu bekämpfen sei.
Ausraster von Kohl bis Clement
Mit seinem Ausrutscher steht Beck keinesfalls allein da. 1991 sorgte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl - ebenfalls wie Beck ein Rheinland-Pfälzer - bei einem Besuch in Halle für Aufsehen. Kohl ging damals auf einen Demonstranten los, der ihn mit einem Ei beworfen hatte. Kohls Mitarbeiter konnten den wütenden Kanzler nur mit Mühe zurückhalten.
Dagegen wollte Wolfgang Clement im Jahr 2000 eigentlich nur witzig sein. Die Aktion auf dem Expo-Gelände in Hannover wurde dennoch zu einem Skandal: Eine Gruppe von Jugendlichen saß auf dem Boden, als der damalige Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens an ihnen vorbeiging. "Wer bist'n Du?", riefen sie dem SPD-Politiker zu, der mit großem Gefolge unterwegs war. Clement drehte sich um und streckte den Jugendlichen den rechten Mittelfinger entgegen. Das Foto wurde in etlichen Zeitungen gedruckt. "Pöbel-Clement in Erklärungsnot", schrieb die Boulevardzeitung "Berliner Kurier". Es habe sich um einen Scherz gehandelt, sagte Clement, nachdem er für seinen Auftritt kritisiert worden war - und diesen scherzhaften Charakter bestätigten auch Augenzeugen, schließlich hatte zuvor einer der Jugendlichen dem Politiker selbst den Mittelfinger gezeigt.
Folgenreich war dagegen ein vermeintlicher Scherz des früheren Bremer Wirtschaftssenators Peter Gloystein. Bei einer öffentlichen Veranstaltung im Mai vergangenen Jahres begoss der CDU-Politiker in demütigender Weise einen Obdachlosen mit Sekt - ein Vorfall, der heftig kritisiert wurde. Der ehemalige Frankfurter Bankier erklärte daraufhin nach nur achtmonatiger Amtszeit seinen Rücktritt.
Quelle : www.spiegel.de
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Die ersten entrüsteten Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten: Becks Äußerung sei "instinktlos", sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Uwe Schummer. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte der Berliner Boulevardzeitung "B.Z.", dass die Arbeitslosigkeit nicht "allein durch Körperpflege" zu bekämpfen sei.
Quelle : www.spiegel.de
Das ist zwar sicher richtig, aber schaden würde es auch nicht.
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Mancher Politiker stinkt, auch wenn er gerade frisch geduscht daher kommt.
Und zwar nach Gier, Arroganz, Machtgeilheit, bodenloser Instinktlosigkeit und Menschenverachtung >:(
BTW, allerlei (wenn auch lange nicht alle) kleine Leute vernachlässigen irgendwann auch ihr Äusseres aus völliger Perspektivlosigkeit heraus.
Und ebendiese wurde von den Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft gemeinschaftlich und gezielt verursacht.
Wozu schliesslich soll man sich ein ganzes Arbeitsleben abplagen, wenn ein Jahr Arbeitslosigkeit genügt, um alle angesparten und erkämpften Früchte dieser Anstrengungen durch Hartz4 in null-komma-nichts wieder zu verlieren...
Selbst die beste Qualifikation ist auch nichts mehr wert, wenn man anschliessend für 'nen Euro die Stunde Parks putzen oder z.B. in der Bahn den eigenen Wanst hinhalten soll, damit irgendein Blödmann sein Messer nicht benutzt, um die Sitze aufzuschlitzen...
Meine Hochachtung all denen, die sich dennoch weiter tapfer abrackern!
Wahlen gibt es immer wieder...
Und dann ist payback-time.
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Nach einer Reihe von Problemen hat die Bundesagentur für Arbeit die webbasierte Software A2LL am heutigen Donnerstagvormittag herunterfahren müssen. Bis auf Weiteres sei das Dialogverfahren gesperrt, heißt es aus Nürnberg. Möglicherweise könne die Software am Freitag wieder verfügbar sein. Damit kann es zur Verzögerung bei der zur Auszahlung von Leistungen für die Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) für den Januar 2007 kommen.
Welcher Art die Probleme sind, die zum Herunterfahren des A2LL-Systems führten, wurde nicht mitgeteilt. Mit der Software vertraute Insider vermuten, dass die zum 1. Januar 2007 einzuführenden Sanktionsregeln ein Update erforderlich gemacht haben, das nicht korrekt eingespielt wurde. Nach den neuen Sanktionsregeln wird bei der zweiten Pflichtverletzung das auszuzahlende Arbeitslosengeld um 60 Prozent gekürzt, bei jeder weiteren Pflichtverletzung die Auszahlung für drei Monate komplett gestoppt.
Auf den Ausfall der Software hat in Berlin bisher nur die Linksfraktion reagiert. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gesine Lötzsch forderte in ihrer Stellungnahme die Bundesregierung dazu auf, die fristgemäßen Auszahlung der ALG-II-Leistungen zu sichern. Außerdem verlangte sie die sofortige Kündigung des Vertrages mit T-Systems samt Schadensübernahme durch die Telekom-Tochter. T-Systems ist der IT-Dienstleister, der mit der Programmierung und Pflege von A2LL betraut worden ist.
Bereits gestern hatte sich der deutsche Städtetag in seiner Jahresbilanz unzufrieden über den Einsatz von A2LL gezeigt. Die Software habe sich zwar verbessert, verfüge aber bis jetzt nicht über alle nötigen Funktionen, heißt es in der Stellungnahme, die bemängelt, dass deshalb Gesetzesänderungen oft nur mit großer zeitlicher Verzögerung eingepflegt würden. "Für 2007 hoffen die Städte auf eine Entscheidung, ob die Software allen Anforderungen angepasst werden kann oder ob sie durch dezentrale Software abgelöst wird", so der Städtetag.
Tags zuvor hatte Frank-Peter Weise, der Chef der Bundesagentur für Arbeit, in einem Agenturgespräch eine positive Bilanz der Hartz-Reformen gezogen. Dagegen stufte der Gewerkschaftler Jürgen Peters Hartz IV als ungerecht ein. Peters forderte als Chef der IG Metall eine Erhöhung des ALG-II-Regelsatzes von 345 auf 420 Euro.
Quelle : www.heise.de
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Der bis zum gestrigen Freitag dauernde Ausfall der Computer bei der Bundesagentur für Arbeit soll nicht von einem Fehler der webbasierten Software A2LL verursacht worden sein. Vielmehr habe ein Update der Datenbank, auf die A2LL zugreift, dazu geführt, dass das Dialogverfahren abgeschaltet werden musste. Damit seien Erst- und Folgeanträge sowie die Bewilligung von Leistungsänderungen nicht möglich gewesen, während laufende Regelzahlungen von dem Problem nicht betroffen waren, heißt es aus dem Umfeld der Bundesagentur für Arbeit.
Zwischenzeitlich soll der Datenbanklieferant den Fehler gefunden und mit einem erneuten Update beseitigt haben. Damit ist der Schwarze Peter von T-Systems als Lieferant von A2LL an IBM als Lieferant der Informix-Datenbank weitergereicht worden. Von IBM gibt es zur Zeit keine Stellungnahme zum zwei Tage dauernden Ausfall des Computersystems bei der Arbeitsagentur.
Quelle : www.heise.de
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"Waschen und Rasieren - Kurt Beck gibt uns einen Job" - vor der Mainzer Staatskanzlei haben etwa 50 Arbeitslose gegen die Hartz-IV-Regelungen protestiert. Die Landesregierung unter dem SPD-Vorsitzenden Beck will rund 20 Arbeitslosen bei der Suche nach einem Job behilflich sein.
Mainz - Aus Protest gegen die Hartz-IV-Reform und gegen die Hygiene-Hinweise des SPD-Bundesvorsitzenden Kurt Beck haben Arbeitslose die viel diskutierten Körperpflege-Tipps Becks mit einer Wasch- und Rasieraktion vor dem Mainzer Landtag wörtlich genommen. Insgesamt rund 50 Arbeitslose forderten den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten auf, ihnen Jobs zu vermitteln.
Zum zweijährigen Bestehen des Gesetzes kritisierte das Erwerbslosen-Forum Deutschland, dass Repression und Verarmung zunähmen und die Arbeits- und Wirtschaftspolitik völlig verfehlt seien. Mit dem öffentlichen Frisieren wollte die Organisation die nach ihrer Ansicht "populistischen und simplifizierenden Aussagen" Becks ad absurdum führen und gegen die Diffamierung von Erwerbslosen protestieren.
Damit reagierte sie auf Becks Ratschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Wiesbaden an den Langzeitarbeitslosen Henrico Frank, 37, sich zu waschen und zu rasieren, um seine Arbeitsmarkt-Chancen zu verbessern. Dies hatte eine bundesweite Debatte ausgelöst. Beck war während der Aktion nicht in Mainz, sondern noch im Urlaub.
Frank sagte, die Gespräche mit Beck hätten sich für ihn "erledigt": Der Ministerpräsident und SPD-Chef habe nicht auf seine körperlichen Beschwerden Rücksicht genommen und ihm vielmehr "wahllos Jobangebote um die Ohren geschlagen". Von insgesamt acht Angeboten habe er sieben nicht annehmen können. "Ein Gespräch mit dem ominösen Achten steht noch an", sagte Frank. Dabei handele es sich nicht um einen Betrieb, sondern um einen privaten Arbeitsvermittler.
Der Sprecher des Erwerbslosen-Forums, Martin Behrsing, distanzierte sich von Henrico Frank, weil dieser mehrere Stellenangebote wie auch einen Gesprächstermin mit Beck abgelehnt hatte. "Wir geben ihm kein Podium", sagte Behrsing. "Wenn man ein Gesprächsangebot von Kurt Beck nicht annimmt, dann ist das dumm." Behrsing sagte, es sei richtig, dass die Käufer der Ware Arbeitskraft auch auf das Erscheinungsbild von Erwerbslosen achteten. Aber die Ursachen der Arbeitslosigkeit seien nicht in mangelnder Eigenverantwortung zu suchen, sondern darin, dass das Kapital immer weniger Arbeitskraft für seinen Profit benötige. Der Sprecher forderte, den Eckregelsatz von Hartz IV auf mindestens 500 Euro im Monat anzuheben. Derzeit müssten die Empfänger pro Tag mit 3,79 Euro für Essen und Trinken auskommen und mit 47 Cent für den öffentlichen Nahverkehr. Das reiche nicht aus.
Behrsing plädierte außerdem für einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro brutto und kritisierte, dass es nach zwei Jahren Hartz IV einen Boom von Ein-Euro-Jobs gebe. Anna Fleischer vom ver.di-Bezirkserwerbslosenausschuss Wiesbaden sagte, dass derartige Arbeitsgelegenheiten vielerorts in direkter Konkurrenz zu noch beschäftigten Arbeitnehmern stünden. Der stellvertretende Landesvorsitzende der WASG Rheinland-Pfalz, Hans Werner Jung, bezeichnete SPD-Chef Beck als "neofeudalen Provinzfürsten". Unter dessen Federführung richte sich die Politik der SPD gegen die Mehrheit der Bevölkerung und verletze die Würde der Menschen, die von der Politik betroffen seien, sagte Jung.
Die Teilnehmer übergaben 21 Bewerbungen mit der Hoffnung auf eine Job-Vermittlung an Staatskanzleichef Martin Stadelmaier (SPD). Die Staatskanzlei kündigte an, den rund 20 Arbeitslosen bei der Suche nach einem Job behilflich zu sein. "Wir versuchen, bei der Suche nach einem Arbeitsplatz behilflich zu sein", sagte Stadelmaier. Dabei wolle die Staatskanzlei mit den Arbeitsagenturen zusammenarbeiten.
Das Erwerbslosen Forum übergab für den SPD-Bundesvorsitzenden auch drei Geschenke: einen Frisierstuhl, ein Haargel mit dem Slogan "Master of Disaster" ("Herr der Katastrophe") und einen Sack Haare. Letzteres bezeichnete Stadelmaier als "geschmacklos".
Quelle : www.spiegel.de
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Fördern, aber auch fordern - das war seinerzeit die Idee hinter den Hartz-Reformen. Nun wird deutlich, was das bedeutet: Mehr als 500.000 Arbeitslosen wurde im vergangenen Jahr das Arbeitslosengeld zeitweise gestrichen.
Hamburg - Die Arbeitsagenturen gehen immer härter gegen Arbeitslose vor, die sich nicht an die verschärften Regeln halten. Gegen mehr als eine halbe Million Arbeitslose wurden im vergangenen Jahr so genannte Sperrzeiten verhängt. Im Schnitt erhielten die Arbeitslosen dadurch rund fünf Wochen lang kein Arbeitslosengeld. Von Mai bis Dezember 2005 hatte es nur 261.000 solcher Fälle gegeben.
"Allein 150.000 Arbeitslose erhielten 2006 eine Woche lang kein Arbeitslosengeld, weil sie sich verspätet arbeitssuchend gemeldet hatten", zitiert "Bild" eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit.
Als Beispiele nennt das Blatt mehrere Einzelfälle. So wurde einer arbeitslosen Verkäuferin aus Köln das Arbeitslosengeld zwölf Wochen lang gestrichen, weil sie zu einem Vorstellungsgespräch ohne triftigen Grund nicht erschienen war. Ein männlicher Arbeitsloser aus Berlin nahm an einer Weiterbildung teil, musste den Kurs aber abbrechen, weil er betrunken erschienen war. Auch hier wurde die Zahlung des Arbeitslosengelds zeitweise ausgesetzt.
Quelle : www.spiegel.de
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Frankfurt/Main - Die GEZ gerät wegen ihrer Praxis beim Einzug der Rundfunkgebühren von "Hartz IV"-Empfängern in die Kritik.
Weil sich die Behörde mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Monaten nicht auf ein Verfahren verständigen kann, durch das "Hartz IV"-Empfänger automatisch von der Gebühr befreit werden sollen, zahlten die Betroffenen pro Jahr 560 Millionen Euro zu viel, berichtet die "Frankfurter Rundschau" (Mittwochausgabe). BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt beziffere die Gesamtsumme sogar auf rund 700 Millionen Euro, schreibt das Blatt.
Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Hessen und Thüringen, Stefan Körzell, sprach von einem "Skandal". "Zwei öffentliche Behörden streiten zu Lasten der Menschen, die eh schon am untersten Ende der Gesellschaft stehen", sagte er der Zeitung. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, nannte den Vorgang "ungeheuerlich".
Laut "FR" waren bis zur Gebührenanhebung im April 2005 Sozialhilfeempfänger automatisch von der GEZ-Gebühr befreit, wenn sie dazu berechtigt waren. Die örtlichen Sozialbehörden ließen dazu der GEZ eine entsprechende Bescheinigung zukommen. Dieses Verfahren sei mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag abgeschafft worden. Seither müssten Alg-II-Bezieher ihre Befreiung mehrmals im Jahr selbst beantragen, was viele versäumten.
Laut "FR" dreht sich der Streit um die Art der Datenübermittlung. Die BA sehe sich frühestens Ende 2008 in der Lage, sie elektronisch an die GEZ zu schicken. Deshalb wolle sie das Verfahren in Papierform wieder aufnehmen. Die GEZ hätte aber die über 1,2 Millionen Euro Portogebühren im Jahr übernehmen müssen. Dem Bericht zufolge waren Ende 2006 rund 2,84 Millionen Menschen von der Rundfunkgebühr von 17,03 pro TV-Anschluss im Monat befreit. 60 Prozent davon seien Empfänger vom Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.
Quelle : www.digitalfernsehen.de
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Die GEZ und die Bundesagentur für Arbeit (BA) wollen die Befreiung der Rundfunkgebühren für Hartz-IV-Empfänger entbürokratisieren.
Wie der federführende Westdeutsche Rundfunk (WDR) am Donnerstag mitteilte, solle mittelfristig ein einfaches, elektronisches Datenaustauschverfahren entwickelt werden, das "bürgerfreundlich, datenschutzgerecht und effizient" sei. Die GEZ habe dafür die volle Kostenübernahme zugesagt, hieß es. Ein Zeitplan wurde nicht genannt. Hartz-IV-Empfänger können einen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren stellen, die bereits gezahlten Entgelte werden dann zurückerstattet .
Eine von der BA vorgeschlagene automatische Zusendung eines Befreiungsbescheids bei der Genehmigung von Hartz-IV, lehnte die GEZ unterdessen ab. Diese führe zum Eingang von Millionen zusätzlicher Vorgänge, ohne dass in diesen Fällen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung gegeben wären, hieß es beim WDR. In BA-Kreisen verlautete am Mittwoch, die GEZ befürchte bei einer automatischen Gebührenbefreiung aller Betroffenen jährliche Einnahmeausfälle von rund 700 Millionen Euro. Die Gebühreneinzugszentrale profitiere derzeit davon, dass nur die Hälfte der Anspruchsberechtigten sich von der Rundfunk- und Fernsehgebühr befreien lasse.
Quelle : www.satundkabel.de
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...ausserdem versäumen viele bei der Verlängerung der Leistungen die Fristen zur Beantragung der Fortsetzung der Befreiung, weil sie die erforderliche Zweitschrift des ALG2-/Sozialgeld-Bescheides nicht rechtzeitig erhalten. Somit ist wieder 'mal ein Beitrag abzudrücken, weil ein einziger Tag zu spät genügt, um die Gebührenpflicht wieder eintreten zu lassen. "Rückwirkend geht nicht..." ::)
Das ist so in's System eingebaut. Und an Versehen glaube ich da grundsätzlich nicht >:(
Ich kenne das Thema aus eigener Erfahrung, war zeitweilig im 'Genuss' dieser Leistungen.
Nun könnte man als gut informierter Bürger den Antrag auf Befreiungs-Verlängerung auch rechtzeitig ohne den Beleg absenden und diesen später nachreichen, aber erstens wird das nicht immer akzeptiert, sondern gern' schnellstens abschlägig beschieden, zweitens kostet's extra Porto, von dem dann sowieso extrem knappen Geld...
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Die Bundesagentur für Arbeit wird über die bereits beim Softwarehersteller T-Systems angemeldete Summe von 28 Millionen Euro hinaus keinen weitere Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion (PDF-Datei) hervor. Der Verzicht auf weitere Ansprüche erfolgt, obwohl die Verfügbarkeit der webbasierten Hartz-IV-Software "A2LL" sinkt. In der nun freigegebenen Antwort (PDF-Datei) heißt es, dass die Verfügbarkeit des webbasierten Dialogverfahrens im Jahre 2005 bei 99,7 Prozent und im Jahr 2006 bei 98,3 Prozent gelegen habe. Die absinkende Verfügbarkeit des Systems hat nach Auskunft der Bundesregierung nichts mit der Hardware zu tun. Sie betont in der Antwort auf die kleine Anfrage, die "technische Plattformarchitektur ist jedoch nach Hochverfügbarkeitsgesichtspunkten gefordert und auch realisiert worden". Außerdem habe es im Rahmen des Software-Entwicklungsvertrages keine Vereinbarung zur Verfügbarkeit gegeben.
Die sinkenden Verfügbarkeitswerte haben keine Auswirkungen auf die Bezahlung von T-Systems, das bereits 5 Millionen Euro Nachlass auf den Festpreis gewährte. Diese Summe entspricht der ursprünglich festgesetzten Höchstgrenze für Schadensersatzforderungen. In der Anfrage heißt es dazu: "Die Bundesagentur für Arbeit hat gegenüber T-Systems wegen der Mängel in der Software und in den erstellten Konzepten Schadensersatzansprüche in Höhe von 28 Millionen Euro geltend gemacht. Damit war der vertraglich auf 5 Millionen begrenzte Schadensersatzanspruch bereits voll ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund hat die BA davon abgesehen, weitere Berechnungen zur Bezifferung der Schadenshöhe durchzuführen." In ihrer kleinen Anfrage hatte sich die Linksfraktion auf eine Berechnung des schleswig-holsteinischen Landkreistages bezogen. Dieser hatte im vergangenen Herbst eine Rechnung vorgelegt, nach der die Arbeit mit der Hartz-IV-Software jährlich 230 Millionen Euro Zusatzkosten verursachen soll. Diese Zahlen werden in der Antwort der Bundesregierung als "nicht nachvollziehbar" bewertet, da ein Mehraufwand von 15 Prozent eine unzulässige Pauschalisierung sei.
Außerdem enthält die Antwort der Bundesregierung neue Informationen über den "operativen Datensatz". Dieser Datensatz enthält die Zugänge und Abgänge der Hartz-IV-Bezieher samt Bewegungsstatistik und eine Aufschlüsselung der Bedarfsgemeinschaften. Er bildet gewissermaßen die Kennzahlen, mit denen die einzelnen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) der Sozialämter und Arbeitsagenturen ihre Arbeit überprüfen können. Derzeit sollen 166 ARGEn diese operative Datensätze beziehen. Bis Juni 2007 sollen alle Arbeitsgemeinschaften über diese Statistiken verfügen. Die erweiterte Statistik mit "regionsbezogenen pseudonymisierten Einzeldatensätzen" für die Sozialberichterstattung befindet sich nach Angaben der Bundesregierung im Abschluss der Pilotphase. Sie soll allen Kommunen zur Verfügung gestellt werden, die über eine "abgeschottete Statistikstelle" verfügen. Über die Frage, ob Kommunen datenschutzmäßig entsprechend den Bestimmungen ausgerüstet sind, hatte es in der Vergangenheit bereits juristische Auseinandersetzungen zwischen Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit gegeben, als die Agentur den Zugriff auf Daten ihres Stellenpools öffnen sollte.
Quelle : www.heise.de
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Kürzungen bei Hartz IV und einen Verzicht auf Mindestlöhne - das verlangt CSU-Generalsekretär Markus Söder. Die Forderungen sind hart, ebenso die Kritik: Eine "soziale Eiszeit" ziehe da herauf, heißt es von Grünen und SPD. Das "kommt mit uns nicht in Frage".
Berlin - "Der Regelsatz ist nicht das Problem", zitiert die "Wirtschaftswoche" den CSU-Generalsekretär in einem Vorabbericht, "aber all die unüberschaubaren Zusatzleistungen müssen durchforstet werden." Die "Zuschläge beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II und viele andere Ausnahmen" halte er für überflüssig, an "das ganze Paket" müsste man "nochmals ran".
Ziel sei eine Reform der Hartz-IV-Leistungen, die darauf abziele, den Abstand zwischen Hartz IV-Empfängern und Berufstätigen zu vergrößern. Es müsse wieder gelten, dass derjenige, der arbeite, mehr Geld habe als der, der nicht arbeite.
Die Forderung stößt bei Bayerns SPD-Chef Ludwig Stiegler auf wenig Verständnis. "Eine Leistungskürzung gegen Langzeitarbeitslose kommt für uns nicht in Frage", betonte er am Samstag.
Stiegler bezeichnete die von Söder kritisierten Übergangsregelungen vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II als "unverzichtbare Kompensation für die Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes". Es könne nicht darum gehen, Arbeitsanreize durch Leistungskürzungen zu setzen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion: "Es geht um bessere und passgenaue Vermittlung in den Arbeitsmarkt." Arbeitsvermittlung und Unternehmen müssten auch denen eine Chance geben, die seit längerer Zeit nicht mehr im Arbeitsleben stehen.
Welche Zusatzleistungen?
Andere Zusatzleistungen, die Söder kürzen könnte, sind im Hartz-IV-Paket kaum zu entdecken. Der Arbeitslosengeld II genannte Ersatz für die alte Sozialhilfe deckt per definitionem das soziokulturelle Existenzminimum ab. Damit ist Hartz IV eine Pauschalzahlung zur Deckung aller Lebensbedürfnisse von Lebensmitteln (rund 130 Euuro/Monat) bis zu Freizeit, Unterhaltung und Kultur (immerhin rund 33 Euro).
Ausnahmen lässt das kaum noch zu: Neben der Grundsicherung werden Wohn- und Betriebskosten in angemessener Höhe erstattet (für eine vierköpfige Familie maximal ca. 700 Euro, Ortsabhängig), es gibt dazu Hilfen bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben (z.B. "1-Euro-Jobs"). Einmalige Beihilfen über die Regelsätze hinaus gibt es noch bei Umzug, Schwangerschaft und Geburt sowie für mehrtägige Klassenfahrten schulpflichtiger Kinder.
"Elendslöhne in Deutschland"
Für die Grünen-Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke kommen Söders Forderungen darum auch einer "Verhöhnung" aller Hartz-IV-Empfänger gleich. Söders Forderungen seien Ausdruck einer "sozialen Eiszeit", die in der CSU ausgebrochen sei. Kräftige Hiebe teilte Söder auch in Richtung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und gegen das Modell von Mindestlöhnen aus.
Der DGB habe sich mit seiner Forderung nach solchen Mindestlöhnen selbst bankrott erklärt: "Gesetzliche Mindestlöhne oder gar eine Mindestlohnbehörde sind ökonomischer Unsinn. Natürlich wollen auch wir keine sittenwidrigen Löhne, aber ein Mindestlohn à la DGB kommt einer Arbeitsplatzvernichtung gleich. Es ist doch absurd, dass die Politik jetzt die Arbeit der Gewerkschaften erledigen soll. Es ist deren Aufgabe, entsprechende Tarifverträge auszuhandeln."
Steffi Lemke warf Söder vor, die Union nehme mit ihrem Kampf gegen Mindestlöhne "weiter kaltschnäutzig Elendslöhne in Deutschland hin", von denen viele nicht leben könnten. Mit der Kürzung von Hartz IV wolle die Union "diejenigen, die sowieso schon mit Arbeitslosigkeit zu kämpfen haben, jetzt auch noch chanchenlos ins soziale Abseits schieben". Söder streiche so das "S" endgültig aus dem Parteinamen der CSU. Hartz IV sei "sicher nicht zu hoch".
Quelle : www.spiegel.de
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Mir scheint, Söder will sich gegen unsere schwindende Sozialordnung ähnliche Sporen verdienen wie Schäuble gegen die Bürgerrechte.
Beiden wünsche ich von Herzen, möglichst bald und ungehemmt in den 'Genuss' ihrer eigenen abstrusen Ideen zu kommen.
Leider ist das kaum wahrscheinlich, denn diese Politik-Imitatoren und populistischen Hetzer haben sich selbst ja erstklassig abgesichert gegen all das, was sie der Allgemeinheit so gerne zumuten würden.
Reiner Menschenhass, Paranoia und Grössenwahn, oder sonst könnte Menschen zu solchen Ideen bringen?
Abgesehenen davon, ein Hartz-IV-Empfänger kostet den Steuerzahler komplett weit weniger Geld, als allein all' die hübschen Subventionen und Steuergeschenke für einen Zahnarzt, Beamten, Politiker, ... Häuslebauer mit Brut und derer Betreuung, Hausfrau, Auto, Büro, Altersversorgung und kreativer Abschreibungs-Anlage usw. usf.
Vielleicht sollte man endlich 'mal eine knackige Dummschwätz-Abgabe einführen :P
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Zu viel Geld, heimliches Arbeiten, Verdacht auf Leistungsmissbrauch: Hartz-IV-Empfänger müssen künftig damit rechnen, dass die zuständigen Arbeitsagenturen auch ohne ihr Wissen ihre Kontendaten abfragen - und damit das Einkommen überprüfen.
Stuttgart - Möglich wird den Jobcentern das durch die Reform der Unternehmensteuerreform. Die Bundesregierung erwarte, dass das Instrument rege genutzt werde, schreiben die "Stuttgarter Nachrichten": "Das wird wahrscheinlich in Zukunft zu einem Anstieg der Gesamtzahl der Abfragen führen", sagte ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dem Blatt.
Bisher wird die Kontenabfrage vor allem von Finanzämtern, dem Zoll und der Polizei genutzt, um Straftaten wie Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu bekämpfen. Auch einige Sozialbehörden dürfen seit April 2005 auf diesem Weg Informationen über Kontonummern von Leistungsempfängern abfragen. Jobcentern, die Ansprüche von Langzeitarbeitslosen auf Arbeitslosengeld II prüfen, waren solche Abfragen bisher ausdrücklich untersagt.
Nach der Gesetzesänderung fürchten Betroffene Willkür gegenüber Hartz-IV-Empfängern. Dafür sorge unter anderem die Formulierung im Gesetz, wonach die Behörde vor einer Kontenabfrage nicht zwingend bei dem Betroffenen nachforschen muss, sondern sich auch darauf berufen kann, dass "ein vorheriges Auskunftsersuchen keinen Erfolg
Quelle : www.spiegel.de
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Immerhin ist es den 'Leistungsträgern' jederzeit möglich, die Vorlage aller Kontoauszüge der letzten drei Monate zu verlangen.
Das ist zumindest bei Antragstellung und -verlängerung bereits geübte Praxis.
Und die Auszüge werden komplett und unzensiert photokopiert und die Kopien dann für unbestimmte Zeit und ohne Kontrolle des Betroffenen verwahrt oder gar verbreitet...
Bei einer inhaltlichen Prüfung würden nicht nur persönliche Daten Unbeteiligter ausgewertet, sondern es würden sich auch leicht Indizien für falsche oder unvollständige Angaben finden lassen.
Das ergäbe sich quasi automatisch, wenn z.B. bestimmte übliche Zahlungen eben nicht auftauchen. Schon ein Hinweis auf ein mögliches weiteres Konto oder eine (Wohn- und) Wirtschaftsgemeinschaft, sofortiger Anlass für Zahluingseinstellung und weitere Ermittlungen...
Seien wir uns darüber klar, dieser Staat will sogar Kindern an's Taschengeld.
Dafür bekommen die ganz Grossen Milliarden-Geschenke in den A.... geschoben >:(
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Hi,
hierbei geht es ja primär darum festzustellen, ob jemand wirklich bedürftig ist oder nicht. Und das ist ja legitim, es geht ja darum zu verhindern, das jemand Vermögenswerte versteckt oder nebenbei schwarz arbeitet. Ob die hierbei zugrunde liegenden Vermögensfreigrenzen angemessen sind, oder ob sie bei langjährig Erwebstätigen nicht viel zu gering ausgelegt sind, ist eine andere Diskussion. Gleiches gilt natürlich auch bezüglich der Anrechnung von Zuverdiensten.
Was nun das heimliche und unkontrollierte Ausschnüffeln der Bankdaten bei Hartz 4 betrifft, hat das Bundesverfassungsgericht ja zum Glück vor einigen Tagen die Grenzen der Erlaubten etwas eingegrenzt:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-078.html
C.U. NanoBot
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Die aktuell diskutierte Kinder- und Jugendarmut ist die direkte Folge von Hartz IV
Mehr als 2,5 Millionen der ca. 15 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland leben auf Sozialhilfe- bzw. Hartz-IV-Niveau. Das ist das Ergebnis der Arbeitsmarktstatistik der Bundesanstalt für Arbeit aus dem Jahr 2006. Dort wurden erstmals Kinder und Jugendlichen in Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften gesondert aufgeführt.
Von alarmierenden Zahlen sprach der Präsident des Kinderschutzbundes Heinz Hilgers. Sie hätten selbst seine pessimistischen Erwartungen übertroffen. Dabei galt der Kinderschutzbund bisher immer als eine Organisation, die mit ihren stetigen Warnungen vor der Kinderarmut für schlechte Stimmung in Zeiten des Wirtschaftsaufschwungs sorgte. Wo die Wirtschaft boomt und wächst, will man von denen, die weiterhin in Armut leben, nicht gerne reden.
Jetzt stellt sich heraus, dass selbst die Zahlen des Kinderschutzbund noch zu positiv waren. Er ging nach Schätzungen von ca. 2,2 Millionen Menschen unter 18 Jahren aus, die in Deutschland unter Bedingungen von Hartz IV oder dem Asylbewerberleistungsgesetz leben müssen.
Keine neue Erkenntnis
Neu sind die Meldungen, die jetzt wieder Schlagzeilen machen, nun wahrlich nicht. Sozialhilfeeinrichtungen wie die Caritas oder die Arbeiterwohlfahrt berichteten immer wieder, dass Kinder und Jugendliche hungrig zur Schule gehen müssten oder nicht an Klassenfahrten teilnehmen könnten, weil ihnen das Geld für den Eigenbeitrag fehlt. Wenn solche Meldungen überhaupt zur Kenntnis genommen wurden, dann unter der Rubrik Nachrichten aus der Unterschicht. Da schwang immer die Vorstellung mit, dass die ja selber an ihrer Lage schuld sei.
Auch offizielle Organisationen haben immer wieder über die neue Armut berichtet. Als Beispiel sei nur an die im März 2005 veröffentlichte UNICEF-Studie erinnert, die in einem WDR-Beitrag und auch auf Telepolis vorgestellt wurde. Dort wurde vor steigender Kinderarmut in den reichen Ländern gewarnt. Mit Blick auf Deutschland hieß es, dass hier die Zahl der Kinder- und Jugendarmut mit 2,7 Prozent sogar noch mehr gestiegen sei, als in den meisten anderen Industrieländern.
Allerdings ist auch diese Studie noch von wesentlich niedrigeren Zahlen ausgegangen, als sie jetzt durch die BA-Statistik bekannt geworden sind. So hieß es in der UNICEF-Studie, dass in Deutschland 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Familien aufwachsen, die mit weniger als der Hälfte des Durchschnittseinkommens auskommen müssen. In Westdeutschland habe sich die Kinderarmut seit 1989 mehr als verdoppelt und lag im Jahr 2001 bei 9,8 Prozent, in Ostdeutschland bei 12,6 Prozent. Die unterschiedlichen Zahlen sind zum Teil den unterschiedlichen Kriterien geschuldet, die den Untersuchungen zugrunde gelegt wurden. Anderseits hat sich die Situation für Kinder und Jugendliche unter Hartz IV in der letzten Zeit gravierend verschlechtert.
Leinenzwang für Jugendliche
Das war aber vom Gesetzgeber gewollt und wurde von vielen Erwerbsloseninitiativen bundesweit als Leinenzwang für Jugendliche heftig kritisiert. Damit waren Bestimmungen gemeint, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 25. Lebensjahr, die Hartz-IV beziehen, eine eigene Wohnung verwehren. Die DGB-Jugend Brandenburg schrieb in einer im letzten Jahr erschienenen Broschüre über die Folgen von Hartz IV:
Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren werden ganz besonders ihren Willen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit in Sachen Mobilität, Flexibilität und Anspruchslosigkeit bei Arbeitsniveau und Bezahlung unter Beweis zu stellen haben. Unter Androhung harter Sanktionen wird fortan gefördert, doch im Wesentlichen gefordert.
Aus Kreisen der CDU/CSU, aber auch der SPD wurden die besonderen Verschärfungen damit legitimiert, dass so dass Anspruchsdenken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen überwunden werde und sie so veranlasst würden, jede Arbeit anzunehmen.
Wie diese Bestimmungen bundesweit umgesetzt wurden, kann man seit einigen Monaten in einer Publikation nachlesen, in der Mitarbeiter der Berliner Kampagne gegen Zwangsumzüge die Alltagspraxis eines Lebens unter Hartz IV untersuchen. Es werden Beispiele benannt, wo Jugendliche und junge Erwachsene mit juristischen Mitteln eine eigene Wohnung einzuklagen versuchen, um einem Elternhaus zu entkommen, wo es nur noch Streit gibt. Es werden Fälle von Jugendlichen aufgelistet, die schon eine eigene Wohnung hatten und durch Verweigerung der Mietkostenübernahme gezwungen wurden, zu ihren oft unter äußerst prekären Verhältnissen lebenden Eltern zurückzuziehen.
Auch die Leistungen für Kinder wurden unter Hartz IV gesenkt, wie der Sozialwissenschaftler Rainer Roth betont:
2005 wurde der Regelsatz der 7- bis 14-Jährigen von 65 auf 60% des Eckregelsatzes gekürzt. Wäre er bei 65% geblieben, würde er heute 224 Euro betragen, nicht 207 Euro. Vor Hartz IV waren die Regelsätze von Schulkindern von 7 bis 14 Jahren 30% höher als die von Säuglingen, bei Alleinerziehenden 20%. Heute bekommen 7- bis 14-Jährige genau so viel wie Säuglinge. Wäre es beim alten Zustand geblieben, müsste der Regelsatz von Schulkindern unter 15 schon mindestens 269 Euro betragen statt 207 Euro.
Wenn der Eckregelsatz mit Einführung von Hartz IV mit bis dahin geltenden Prozentsätzen der regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben festgesetzt worden wäre, hätte er erheblich höher sein müssen. Das wiederum führte ebenfalls zu einer relativen Senkung der Kinderregelsätze, denn je höher der Eckregelsatz ist, desto höher sind auch die Kinderregelsätze.
Jahrestag der Erfindung der Angst
Deswegen hat die Kinder- und Jugendarmut sehr viel mit einem 5. Jahrestag zu tun, der von der Tageszeitung als Erfindung der Angst bezeichnet wurde. Am 16. August 2002 legte man im Berliner Dom feierlich die Grundlagen für die Hartz-Gesetze. Bei dem Festakt stellte man die Ergebnisse der Hartz-Kommission vor, die als Revolution auf dem Arbeitsmarkt gefeiert wurden.
Der Berliner Theaterregisseur und Publizist Antonin Dick hat das weniger beachtete Jubiläum der Einsetzung der Kommission im Februar 2002 zum Anlass genommen, sich unter dem Titel 13 Täuschungsmodule genauer mit der Zusammensetzung des Gremiums zu befassen.
Reicht es für ein Minireförmchen?
Pünktlich zum Jahrestag der Inauguration von Hartz IV stieg die Sensibilität für das Leben unter Hartz IV. So wurde die Absicht des Gubener Bürgermeisters Klaus-Dieter Hübner (FDP), Mietschuldnern ein ausrangiertes Asylbewerberheim, das aus Baracken mit Gemeinschaftsküche und Massentoiletten besteht, als Unterkunft anzubieten, skandalisiert. Unter den Betroffenen sind viele kinderreiche Hartz IV-Empfänger. Dass unter diesen Umständen bis vor fünf Jahren Asylbewerber, darunter auch viele Familien mit Kindern, leben mussten, regte allerdings kaum jemand auf.
Auch das Interesse an der Armut von Kindern und Jugendlichen unter Hartz IV wird bald wieder abklingen. Eine generelle Revision der Hartz IV-Gesetzgebung ist von den Parteien der großen Koalition weiterhin nicht vorgesehen. Vom Bundesfamilienministerium sind besondere Zuschläge für Geringverdiener mit Kindern ins Gespräch gebracht worden. Sie sollen so davor bewahrt werden, Hartz IV beantragen zu müssen. Nach den Vorstellungen des Ministeriums sollen davon ca. 530.000 Kinder profitieren. Das ist nur ein Bruchteil der 2,5 Millionen Kinder und Jugendlichen in Armut.
Doch selbst diese bescheidenen Pläne sind noch nicht spruchreif. Die genauen Details werden von den unterschiedlichen Ressorts noch debattiert und stehen unter dem Finanzierungsvorbehalt. Dass heißt, wenn der Finanzminister den Daumen senkt, wird die Reform storniert oder zurecht gestutzt. So ist es noch fraglich, ob die Debatte über Kinder- und Jugendarmut wenigstens diese Minireförmchen auf den Weg bringt.
Quelle : http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25995/1.html
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Ist doch klar, das eingesparte Geld kann man dann den 'armen' Parteien direkt zuschanzen:
Steuerzahler sollen Parteien sanieren (http://www.dvbcube.org/index.php?topic=21943.0)
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"Schauen Sie gern Filme mit viel Gewalt?"
In der Hamburger Arbeitsagentur werden Hartz-IV-Empfänger nach Informationen des SPIEGEL mit einem bizarren Fragebogen konfrontiert. Essgewohnheiten, Videovorlieben, sogar Einstellungen zur Liebe will die Behörde wissen. Man wolle nur "passgenauer" helfen, beteuert die Agentur.
Mehr hier (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,501955,00.html)
Quelle: www.spiegel.de
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Neun Monate Autoputzen ohne Lohn
Arbeitslosengeld-II-Empfänger werden nach Recherchen des ARD-Magazins „Report Mainz“ im Rahmen von Praktika zu kostenloser Arbeit gezwungen.
Der Sender berichtete am Montag, die Betroffenen müssten unter Androhung einer Kürzung ihrer Bezüge oft monatelang auf regulären Arbeitsplätzen arbeiten, ohne dafür zusätzlich entlohnt zu werden.
Die gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass diese Praktika im Regelfall vier bis acht Wochen dauern dürfen, im Ausnahmefall bis zu zwölf Wochen. Dem Magazin liegen den Angaben nach jedoch zahlreiche Praktikanten-Verträge vor, die deutliche Überschreitungen dieser Grundlagen zeigen. Praktikanten wurden demnach zum Beispiel neun Monate als Autoputzer, sechs Monate als Lagerarbeiter oder vier Monate als Gärtner beschäftigt.
Quelle: http://www.focus.de/jobs/arbeitsmarkt/arbeitslosigkeit/hartz-iv-empfaenger_aid_130789.html
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Ne Zwangsarbeiter könnens nicht sein da müsste der AG für zahlen 8) ;)
Da muss ein neuer Name her... Angstarbeiter!
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Ohne diese Praktiken rechtfertigen oder Gut heißen zu wollen.
ABER: Ohne Lohn ist doch wohl nicht ganz richtig und Zwangsarbeit schon garnicht. Schließlich beziehen diese sog. Zwangsarbeiter doch HARTZ IV. Ist das keine Entlohnung oder steht das jedem einfach so zu?
Ich frage mich deshalb manchmal wohin diese Diskussion gehen soll. Auch die sog. 1Euro-Jobs. Dies sind doch 1Euro pro Stunde plus HARTZ IV. Vergleicht man diese Gesamtentlohnung mit der regulären Entlohnung von Schneidern oder Frisören ist das nicht allzu weit auseinander.
Also, natürlich sind diese Praktiken nicht in Ordnung und gerade die Unternehmen, die sich durch solche Praktikantenverträge bereichern gehören angeprangert. Aber, dass HARTZ IV ohne jegliche Gegenleistung einfach jedem zusteht und jede Forderung nach einer Tätigkeit, die nicht zusätzlich oder nur geringfügig zusätzlich entlohnt wird, gleich als Ausbeutung oder Zwangsarbeit dargestellt wird, ist in jedem Fall falsch verstandenes soziales Denken.
Gut, dass wir einen Sozialstaat haben und Bedürftige unterstützt werden. Aber die, die auch nur auf irgendeine Art etwas beitragen können, die sollten für HARTZ IV auch zu Tätigkeiten herangezogen werden, so wie es das Gesetz vorsieht. Praktika von mehr als acht bis zwölf Wochen ist auf jeden Fall natürlich nicht im Rahmen des Gesetzes.
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So einfach kann man das jetzt auch nicht sehen. Viele Bezieher von Arbeitslosengeld -auch Hartz-IV- haben jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Die haben also auch durchaus Anspruch auf das Geld, auch wenn sie nicht arbeiten.
Aber grundsätzlich ist das ganze System völlig am System vorbei. Da muss grundsätzlich was verändert werden.
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Es geht vor allem darum, dass sich hier viele Arbeitgeber zu den wahren Parasiten an der Gesellschaft und vornehmlich den Beitragszahlern entpuppen.
Von Lohn kann nicht die Rede sein, denn den hätte der Nutzniesser, also der Arbeitgeber, zu bezahlen.
Die Praktikanten erhalten aber Lohnersatz- bzw. Unterhaltsleistungen aus öffentlichen Kassen, jedoch vom Arbeitgeber keinen Cent.
Das verdirbt nicht nur die Sitten und entwertet die Arbeit an sich, sondern ist auch absolut wettbewerbsschädlich für redliche Arbeitgeber und vernichtet zweifellos reguläre Arbeitsplätze.
So geht's wirklich nicht weiter...
Das schreibe ich auch als ehemaliger Betroffener.
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Ohne diese Praktiken rechtfertigen oder Gut heißen zu wollen.
Dem schließe ich mich an.
Den einzigen Vorteil (das meine ich jetzt nicht zynisch) sehe ich darin das die Leute wieder unter Menschen kommen. Für viele beginnt doch mit der Arbeitslosigkeit die soziale Verödung.
So einfach kann man das jetzt auch nicht sehen. Viele Bezieher von Arbeitslosengeld -auch Hartz-IV- haben jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Die haben also auch durchaus Anspruch auf das Geld, auch wenn sie nicht arbeiten.
Aber grundsätzlich ist das ganze System völlig am System vorbei. Da muss grundsätzlich was verändert werden.
Wenn ich das richtig sehe wird da gerade etwas grundsätzlich am System verändert, die Trennung von Abkassieren und Leistungserbringung. Wenn das System an der Wand steht (liest man das Forum findet man unzählige Gründe) muß natürlich dafür gesorgt werden, dass der Profit stimmt die Leistungen jedoch entsprechend heruntergeschraubt werden. Irgendwelche Versprechen sind dann natürlich obsolet, das hat man doch kommen sehen müssen... Wenn ich in diesem Zusammenhang an die Renten so ab 2025 denke wird mir heute schon schlecht.
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ABER: Ohne Lohn ist doch wohl nicht ganz richtig und Zwangsarbeit schon garnicht. Schließlich beziehen diese sog. Zwangsarbeiter doch HARTZ IV. Ist das keine Entlohnung oder steht das jedem einfach so zu?
Diese Leistung steht jedem möglichem Erwerbsfähigem zu. Es gibt genügend Leute die arbeiten und zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind.
Ich frage mich deshalb manchmal wohin diese Diskussion gehen soll. Auch die sog. 1Euro-Jobs. Dies sind doch 1Euro pro Stunde plus HARTZ IV. Vergleicht man diese Gesamtentlohnung mit der regulären Entlohnung von Schneidern oder Frisören ist das nicht allzu weit auseinander.
Stimme ich dir zu, teilweise ist das Verhältnis von allen Zahlen zusammengerechnet geteilt durch die zu leistenden Stunden noch mit einem erträglichen "Stundenlohn" zu vergleichen.
Also, natürlich sind diese Praktiken nicht in Ordnung und gerade die Unternehmen, die sich durch solche Praktikantenverträge bereichern gehören angeprangert.
Eben, und der Gesetzgeber macht nichts dagegen. Wie viele Firmen gibt es die z.B. Studierte nur als Praktikanten beschäftigen und diese diese Tätigkeit ausführen nur um keine Löcher im Lebenslauf zu bekommen
Aber, dass HARTZ IV ohne jegliche Gegenleistung einfach jedem zusteht und jede Forderung nach einer Tätigkeit, die nicht zusätzlich oder nur geringfügig zusätzlich entlohnt wird, gleich als Ausbeutung oder Zwangsarbeit dargestellt wird, ist in jedem Fall falsch verstandenes soziales Denken.
Davon ist nicht die Rede in dem Beitrag. Fakt ist aber auch das durch 1€ Jobber Tätigkeiten ausgeführt werden die diese nicht mal annähernd ausführen dürfen. Wie zum Bsp. in meiner Vereinbarung aus dem Jahre 2005 steht: Einsatz in Schlosserei und KFZ Werkstatt, Unterhaltung der Fahrzeuge und Geräte, verstärkter Winterdienst. Nun erkläre mir mal wo da ein "Zusätzlich" zu erkennen ist? Ich bin gelernter Maschinenschlosser, habe zusätzlich noch eine Ausbildung zum Zweiradmechaniker gemacht. Zusätzlich wäre in jedem Falle gewesen eine Wegereinigung durchzuführen. In die Rabatten, wie es hier und heute noch gehandhabt wird, darf kein 1€ Jobber. Das ist Garten und Landschaftsbau, obliegt somit den Gemeindegärtnern die hier immer weniger werden. Woran das wohl liegt?
Und für mich ist das Ausbeutung, die brauchen einen Schlosser, dann müssen sie einen einstellen. Wer haftet denn für die Sicherheit der durch den 1€ Menschen geleisteten Arbeit. Ich möchte einer Schadensersatzklage nicht ins Auge sehen müssen, denn der verantwortliche Vorgesetzte wird schön säuberlich seinen Kopf aus der Schlinge ziehen mit den Worten: wir haften nicht für Arbeiten die er nicht ausführen durfte! Überlege mal was mit einem Rasenmäher passiert dessen Messerbalken ich nicht richtig montiert habe. Der beißt im wahrsten Sinne des Wortes in Gras, und wenn Du Pech hast nimmt es dazu den Umweg über deine Schienbeine. ;)
Praktika von mehr als acht bis zwölf Wochen ist auf jeden Fall natürlich nicht im Rahmen des Gesetzes.
Leider doch.
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Der "Sinn" von HartzIV besteht darin, den Preis der Ware Arbeitskraft auf breiter Front zu senken, was ja auch eintrifft.Die einen arbeiten kostenlos als Praktikanten, die anderen für 1€, der "Arbeitgeber" kommt billig weg. Hauptsache der Standort D wird gerettet, Leute das müsst ihr doch einsehen, ihr seid schliesslich Deutschland auch wenn ihr bald nichts mehr zu beissen habt.
Und weil das eben nicht alle einsehen wollen, müssen halt Zwänge her!
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»Die Fragebögen müssen sofort eingestampft werden«
Hamburgs Erwerbslose wurden ausgeschnüffelt. »Aufwandsentschädigung« half den Datensammlern. Ein Gespräch mit Wolfgang Joithe
Interview: Andreas Grünwald
Wolfgang Joithe
Wolfgang Joithe ist Sprecher der Arbeitsgemeinschaft »Arbeit und Armut« der Partei Die Linke in Hamburg und Mitbegründer des Erwerbslosenselbsthilfevereins »PenG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener«
In Hamburg hat die Wirtschaftsbehörde für rund 790000 Euro eine umfangreiche Befragungsaktion zur Erstellung eines »soziologischen und psychologischen Profils« von Erwerbslosen durchgeführt. Was genau wurde gemacht?
Auf der Grundlage eines neunseitigen Fragebogens wurden seit Mai dieses Jahres fast 2 200 ALG-II-Bezieher interviewt. Wir Erwerbslosen sind von den Erfindern und Durchsetzern der Hartz-IV-Gesetze inzwischen einiges gewöhnt. Doch diese Befragungsaktion ist der Gipfel der Unverschämtheit. Neben der täglichen Ausschnüffelung des Privatlebens sollen Hartz-IV-Geschädigte nun auch noch Auskunft darüber geben, ob sie Sympathien für die ehemalige DDR hegen, ob sie Gewalt verherrlichende Filme sehen oder gerne exotische Gerichte essen oder ob sie es wichtig finden, daß eine Liebe ein ganzes Leben hält. Das ist ein so ungeheures Ausmaß der Beschnüffelung, daß es selbst für die ARGE (Arbeitsgemeinschaften zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II) völlig neue Maßstäbe setzt.
Es wurde auch danach gefragt, ob Gewalt als ein legitimes Mittel für die Durchsetzung eigener Ziele betrachtet wird. Sollen Erwerbslose kriminalisiert werden?
Meines Erachtens verfolgen diese vielen Fragen, die sich in erster Linie um Familie, Freizeit, Eß- und Lebensgewohnheiten drehen, zunächst das Ziel, einen Leistungsmißbrauch zu konstruieren bzw. zu unterstellen. Darin ist die ARGE in Hamburg sehr erfahren.
Daß einige der Fragen des von einem Berliner Meinungsforschungsinstitut entwickelten Bogens völlig überzogen sind, hat inzwischen auch Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) eingestanden. Er hat die Befragung zunächst gestoppt. Nicht ohne den Verweis, daß die Teilnahme an der Befragung »freiwillig« gewesen und die Auswertung anonymisiert worden sei.
Dem widerspricht, daß auf dem Fragebogen die Kundennummer für den einzelnen Erwerbslosen notiert wurde. Nur so kann ja auch ein Psychogram für den einzelnen erstellt werden. Auch die sogenannte Freiwilligkeit muß angezweifelt werden, wenn man die vorhandene Angst vieler Hartz-IV-Geschädigter vor weiteren Repressalien berücksichtigt. Zudem wurde mit einer sogenannten Aufwandsentschädigung von 20 bis maximal 65 Euro nachgeholfen. Das ist für einen Hartz-Geschädigten viel Geld. Die Behörde hat inzwischen selbst angegeben, daß sie andernfalls ihr Ziel, rund 2 500 ALG-II-Beziher durch die Befragung zu erfassen, nicht erreicht hätte. Hinzu kommt, daß die von seriösen Meinungsforschungsinstituten bekannte Möglichkeit, auf einzelne Fragen in einem Fragebogen nicht antworten zu müssen, hier nicht einmal theoretisch vorhanden ist. Ausdrücklich werden die Erwerbslosen dazu aufgefordert, alle Fragen zu beantworten.
Unverschämt ist auch die Bemerkung von Uldall, was die sogenannten Fördermöglichkeiten betrifft. Hamburg hat fast alle Förder- und Qualifizierungsmöglichkeiten, die es für Erwerbslose gab, auf Eis gelegt. Favorisiert wird die Vermittlung von Ein-Euro-Jobs, die immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen.
Worum geht es aber dann?
Um den gläsernen Menschen, der dann der Willkür seiner Fallmanager vollständig ausgeliefert ist. Das aber verstößt ganz eindeutig gegen die bestehenden Datenschutzgesetze.
Trotzdem hat Uldall jetzt angekündigt, das bereits erhobene Datenmaterial vollständig auszuwerten?
Daß die Umsetzer der Hartz-IV-Gesetze nicht demokratisch ticken, ist inzwischen hinreichend bekannt. Die nachgewiesene Kriminalität des Namensgebers dieser Gesetze scheint auch auf jene abzufärben, die seine Claqueure waren und noch sind. Diese Fragebögen müssen sofort eingestampft werden. Sie verstoßen gegen geltendes Recht. Und die Verantwortlichen dieser Aktion müssen rechtlich wie auch politisch zur Verantwortung gezogen werden. In der Wirtschaftsbehörde und in der ARGE muß sich endlich herumsprechen, daß deren »Kunden« Menschen sind und daß Menschenrechte auch und gerade für Erwerbslose gelten.
Huh
Quelle: jungewelt.de
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar atmet auf: Drei Jahre nach der offiziellen Beanstandung "erheblicher datenschutzrechtlicher Mängel" beim Programm A2LL zur Berechnung des Arbeitslosengelds II (ALG II) seien diese nun endlich beseitig worden. Dieses Resümee zog der Datenschützer nach einem Kontrollbesuch seiner Dienststelle bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Die für die Hartz-IV-Leistungsberechnung genutzte Software verfüge nun "über die von mir angemahnten, längst fälligen datenschutzrechtlichen Mindeststandards", freut sich Schaar. Insbesondere zählt er dazu "klar definierte, abgestufte Zugriffsberechtigungen".
Angesichts des bundesweit möglichen Zugangs auf die zum Teil äußerst sensiblen Sozialdaten aller Leistungsempfänger pochte der oberste Hüter der Privatsphäre der Nation vor allem an diesem Punkt auf Einschränkungen. Jetzt sei sichergestellt, dass die rund 40.000 Mitarbeiter der Bundesarbeitsagentur nur auf die Informationen zugreifen können, die für die jeweilige Sachbearbeitung erforderlich sind. Zudem werde die bundesweite Nutzung auf den Datenbestand nun "lückenlos protokolliert". Schaar betonte weiter, dass beim Datenschutz auch die für Hartz-IV zuständigen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) gefragt seien, die ihren einzelnen Beschäftigten in eigener Verantwortung die nötigen Befugnisse übertragen. Hier sei es Aufgabe der Landesbeauftragten für den Datenschutz, die Umsetzung der Regeln vor Ort zu überprüfen.
Die krisengeschüttelte Software A2LL beziehungsweise das Projekt ALG II hatten 2004 einen Big Brother Award erhalten. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte daraufhin zwar rasch Abhilfe versprochen, die Prioritäten aber zunächst auf die Lauffähigkeit der Basisfunktionen des immer wieder fehleranfälligen Programms gesetzt. Die Grünen hatten 2006 erneut Auskunft über die Datenschutzprobleme bei A2LL gefordert. Der Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände setzte sich wenig später generell für dezentrale Alternativen zu der Software ein.
Quelle : www.heise.de
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Die Umsetzung der Hartz-IV-Reform verstößt teilweise gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und gab damit elf Landkreisen recht, die sich über die hohe finanzielle Belastung beschwert hatten. Die Bundesregierung hat drei Jahre Zeit, die Verwaltung neu zu regeln.
Karlsruhe - Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe erklärte heute die Zusammenlegung der Aufgaben von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften (Argen) für verfassungswidrig. Die Betreuung der bundesweit rund 5,2 Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen muss nun verwaltungstechnisch neu organisiert werden. Die existierenden Jobcenter verstoßen demnach gegen die Verfassung (Aktenzeichen: 2 BvR 2433/04).
Das Gericht setzte dem Gesetzgeber dafür eine Drei-Jahres-Frist bis spätestens Ende 2010. Bis dahin bleibt es beim jetzigen Zustand. Für die Hartz-IV-Bezieher ändert sich in der Praxis vorerst nichts.
Elf Landkreise hatten Verfassungsbeschwerde gegen Hartz IV eingelegt. Sie verlangten, dass die Betreuung und Verwaltung von sieben Millionen Empfängern von Hartz-IV-Leistungen neu organisiert werden müsse.
Konkret wehrten sie sich gegen die Aufgabenteilung in den seit 2004 gebildeten Arbeitsgemeinschaften mit der BA - die Argen. 353 gibt es davon bundesweit. Die Argen sind als Jobcenter das organisatorische Herzstück der Reform, mit der im Jahr 2005 Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt wurden.
Die Landkreise argumentierten, dass diese Regelung gegen ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verstoße. Der Bund habe eine Mischverwaltung geschaffen, die die föderale Aufgabenteilung nicht vorsehe, sagte Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages. Die Bundesagentur nehme über die Argen einen zu starken Einfluss auf das tägliche Geschäft der Kommunen.
Das Verfassungsgericht gab den Landkreisen in dieser Argumentation recht. Die Argen seien Gemeinschaftseinrichtungen von BA und kommunalen Trägern. Dies ist laut Verfassungsgericht im Grundgesetz nicht vorgesehen, weil danach klar zugeordnet sein muss, welcher Träger für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben zuständig ist. Der zuständige Verwaltungsträger sei verpflichtet, seine Aufgaben "mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen".
Den Landkreisen ging es vor allem um die Finanzierung: Sie kritisierten, dass ihnen der Bund die Zuständigkeit für einzelne Hartz-IV-Leistungen übertragen hatte, ohne für einen vollständigen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Die Landkreise und Kommunen müssten Leistungen für Unterkunft, Heizkosten und Sonderbedarf von Kindern erbringen, ohne dass die entsprechenden Mittelzuweisungen gesichert seien. Nach der jetzigen Regelung gibt es eine Aufgabenteilung, wonach die BA für die Arbeitsvermittlung und den eigentlichen Lebensunterhalt der Betroffenen zuständig ist.
Der Vizepräsident des Verfassungsgerichts, Winfried Hassemer, sagte, das Urteil sei "keine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber, sondern eine Ermunterung, über andere Lösungen nachzudenken".
Die Bundesregierung reagierte gelassen auf das Urteil. Die Zusammenarbeit zwischen BA und Kommunen sei zwar praktisch gewesen, "aber es geht auch anders", heißt es in einer Pressemitteilung von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Das Arbeitslosengeld II selbst sei verfassungsgemäß. "Keine Arbeitslose und kein Arbeitsloser muss sich Sorgen machen. Auch nach dem Urteil werden alle Betroffenen ihre Leistungen wie bisher erhalten. Und die Betreuung und Unterstützung durch die Arbeitsvermittlung vor Ort läuft weiter", heißt es in der Mitteilung.
Scholz werde nun Vorschläge für eine neue Lösung machen. Schon jetzt gebe es "in 21 Landkreisen erfolgreiche Vorbilder, die zeigen, wie die Arbeitsvermittlung für Langzeitarbeitslose in Zukunft aussehen könnte. Dabei nehmen Arbeitsagentur und Gemeinde ihre Aufgaben getrennt, wenn auch meist unter einem Dach, wahr".
Quelle : www.spiegel.de
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Eine Studie bestätigt die wachsende gesellschaftliche Ablehnung der "Überflüssigen"
Das gesellschaftliche Klima für Langzeitarbeitslose wird rauer, ist eine gerne bemühte Floskel. Doch das Ergebnis einer Studie des Bielefelder Instituts für interdisziplinäre Konfliktforschung, die kürzlich vom Leiter der Forschungsstelle Wilhelm Heitmeyer veröffentlicht wurde, könnte man damit knapp zusammenfassen. Demzufolge sind 40 Prozent der Bundesbürger der Meinung, dass man auf "Versager" keine Rücksicht nehmen dürfe.
56 % haben eine eher ablehnende Haltung gegenüber Langzeitarbeitslosen. 60, 8 Prozent der Befragten identifizierten sich mit der Aussage: "Ich finde es empörend, wenn sich die Langzeitarbeitslosen auf Kosten der Gesellschaft ein bequemes Leben machen". Mit 49,3 % ist fast die Hälfte der Befragten der Meinung, dass "die meisten Langzeitarbeitslosen nicht wirklich daran interessiert sind, einen Job zu finden". Auch der Wunsch nach harten gesetzlichen Maßnahmen gegen die Armen findet mehr Zustimmung. So sind 34 % der Befragten der Meinung, dass bettelnde Obdachlose aus den Fußgängerzonen entfernt werden sollten".
Verschiedene Politiker reagierten auf die Zahlen mit Verwunderung und gaben sich betroffen. So nannte der Bundesbeauftragte für die neuen Bundesländer und SPD-Politiker Wolfgang Tiefensee die Ergebnisse bestürzend. Sein Parteifreund Wolfgang Thierse bezeichnete die Ökonomisierung der Gesellschaft als Ursache für die Abwertung sozial Schwächerer. Der SPD-Linke Ottmar Schreiner macht dafür aber auch die Politik seiner eigenen Partei verantwortlich. Er sieht in der Hartz IV-Gesetzgebung einen Grund für die Diskriminierung der Erwerbslosen. Schließlich sieht Schreiner einen Kernpunkt der Agenda 2010 im Ausüben von Druck auf die Erwerbslosen. Als Alternative fällt ihm allerdings nicht viel mehr ein als das Beschwören von Familienwerten.
Auch Erwerbslosengruppen und Anti-Hartz-Initiativen sehen den Zusammenhang zwischen einer marktradikalen Politik und der Verachtung der so genannten Verlierer dieser Politik. Neben der Agenda 2010 steht dafür auch die vom ehemaligen Bundeswirtschaftsminister verantwortete Kampagne gegen den angeblichen Sozialmissbrauch.
Diskriminierung im Alltag
Für die Betroffenen macht sich die in der Studie deutlich gewordene Verachtung der Schwachen in unterschiedlicher Form im Alltag bemerkbar. So wird den Verkäufern von Straßenzeitungen in Bahnen und Bussen häufig deutlich gemacht wird, dass sie unerwünscht sind. Die Diskriminierung drückt sich auch aus, dass Menschen mit wenig Geld oft genug demonstriert wird, dass man sie und ihr Anliegen ignorieren kann, weil sie in der Gesellschaft nicht zählen und es auf sie und ihre Meinung nicht ankommt. Als Reaktion darauf nennen sich einige Gruppen, die gegen diese Politik agieren, die Überflüssigen.
Auch die Medien haben einen wichtigen Anteil an einer solchen Stimmung. Das wird beim Ausfall des SPD-Politikers Kurt Beck gegen den Erwerbslosen Henrico Frank, der sich kürzlich jährte, deutlich. Dabei wurde in der Regel süffisant angemerkt, dass sich Becks Rat, sich erst einmal zu waschen und zu rasieren, wenn er einen Job bekommen will, mittlerweile bewahrheitet hat. So weigerte sich Beck auch weiterhin beharrlich, sich bei Frank für seine Äußerungen zu entschuldigen. Dafür bekommt er in der öffentlichen Meinung Zustimmung, weil er doch einem frechen Arbeitslosen mal die Meinung gesagt hat. Dass Frank wegen eines arbeitsbedingten Rückenleidens krankgeschrieben war und bestimmte Arbeiten gar nicht verrichten konnte, wird in der Regel ausgeblendet.
Die gesellschaftliche Missachtung drückt sich auch darin aus, dass Langzeitarbeitslose selber für ihre Lage verantwortlich gemacht werden. So wird aus einem gesellschaftlichen Skandal, dass in Deutschland Menschen im Winter in einer ungeheizten Wohnung sitzen und nicht kochen können, weil sie die Strom- und Gaskosten nicht bezahlen können der Vorwurf, diese Menschen können nicht mit Geld umgehen und seien nicht zu einer rationalen Haushaltsführung fähig. Wenn Kinder betroffen sind, wird dann der Vorwurf der Rabeneltern daraus. Die gesellschaftlichen Hintergründe von Armut und Verelendung werden so ausgeblendet. An dieser Rationalisierung beteiligen sich auch Menschen, die selber auf der sozialen Stufenleiter nicht gerade oben stehen oder absturzgefährdet sind.
So werden Obdachlose, Arme und Ausgegrenzte häufig Opfer von körperlichen Angriffen. Die Täter, die sich oft als Rechte verstehen, auch wenn sie meist nicht in politischen Zusammenhängen arbeiten, leben dabei selber oft genug in prekären Verhältnissen, wähnen sich aber ihren Opfern überlegen.
Deutsche Zustände
Die Studie ist Teil eines bis 2011 angelegten Projektes mit dem Titel "Deutsche Zustände". Es untersucht die Entwicklung menschenfeindlicher Einstellungen gegenüber Bevölkerungsgruppen mit gleichen Merkmalen. So standen auch fremdenfeindliche und rassistische Einstellungen im Fokus früherer Untersuchungen. Sie sorgen in der Regel für eine kurze Debatte und werden dann schnell vergessen und finden als Suhrkamp-Bände höchstens noch als Fußnote in Diplomarbeiten Verwendung.
An den Hartz-Gesetzen wird die Untersuchung anders als der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag sicher nichts ändern. Das höchste Gericht hat mit knapper Mehrheit die durch die Agenda 2010 geregelte Verwaltung der Arbeitsagenturen durch Kommunen und Bund für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zu einer Korrektur bis 2010 aufgefordert. Die Kritiker der Agenda 2010 aus der Erwerbslosenbewegung können über das Urteil nicht wirklich zufrieden sein, weil damit die Diskussion um die Kommunalisierung der Arbeitsämter, wie sie auch von Neoliberalen gefordert wurde, wieder auf die Tagesordnung kommen könnte.
Quelle : www.heise.de
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Die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit reichen nur noch bis Herbst. Nach Informationen des SPIEGEL ist die Behörde vermutlich schon ab Oktober auf ein Darlehen des Bundes angewiesen. Ursache ist die Wirtschaftskrise - und eine Umstellung der Finanzierung.
Hamburg - Voraussichtlich ab Oktober wird die Bundesagentur für Arbeit auf ein Liquiditätsdarlehen des Bundes angewiesen sein, um bis zum Jahresende zahlungsfähig zu bleiben. Dies geht nach Informationen des SPIEGEL aus neusten Berechnungen der Nürnberger Behörde hervor.
Dass der Agentur das Geld auszugehen droht, liegt nicht allein an den steigenden Ausgaben durch die Wirtschaftskrise, sondern auch an einer Umstellung bei den Einnahmen.
Neben den Beiträgen aus der Arbeitslosenversicherung erhält sie ein Prozent der Mehrwertsteuereinnahmen vom Bund für ihren Haushalt - 2009 rund 7,8 Milliarden Euro. Wurde bislang der Zuschuss in Monatsraten überwiesen, zahlt der Bund ab diesem Jahr die Summe einmalig komplett im Dezember.
Ursprünglich hätte die Behörde den Zuschuss bis zum Jahresende aus ihrer Rücklage von etwa 16,7 Milliarden Euro vorfinanzieren können. Doch angesichts der steigenden Ausgaben für Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld schmilzt das Finanzpolster rasant. Spätestens Ende Oktober, so die Berechnungen, werden die Rücklagen aufgebraucht sein.
Dabei basiert die Annahme noch auf der Prognose der Bundesregierung, dass die Wirtschaft 2009 um 2,25 Prozent schrumpfen wird. Dies bedeutet für die Bundesagentur ein Defizit von knapp elf Milliarden Euro in 2009. Da die Regierung in den kommenden Tagen ihre Prognose jedoch deutlich nach unten korrigieren muss, wird auch das Defizit der Bundesagentur 2009 deutlich über dieser Summe liegen.
Trübe Aussichten prophezeien auch die 30 größten deutschen Unternehmen. Eine Umfrage der "Süddeutschen Zeitung" unter den Dax-Konzernen ergab, dass vermutlich weitaus mehr Stellen gestrichen werden müssen, als bislang angenommen.
Dass der Bund einspringt, wenn die Rücklagen der Bundesagentur knapp werden, sicherte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) bereits zu. "Falls die Rücklagen der Bundesagentur irgendwann nächstes Jahr nicht mehr reichen sollten, wird der Bundeshaushalt aushelfen", sagte er der "Sächsischen Zeitung". Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung werde stabil bleiben, "und wir werden keine einzige Leistung reduzieren". Der Beitrag soll demnach bis einschließlich 2010 stabil bei 2,8 Prozent bleiben. "Wir haben den Beitragssatz von 6,5 auf jetzt 2,8 Prozent gesenkt. Dabei bleibt es in jedem Fall 2009 und 2010", sagte Scholz.
Scholz wandte sich gegen Ideen, das Arbeitslosengeld I länger zu zahlen oder das Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger zu erhöhen. "Ich bin dafür, alle Mittel darauf zu konzentrieren, die Arbeitsplätze zu sichern. Wo das nicht geht, sollten wir alles tun, was hilft, damit diejenigen, denen jetzt gekündigt wird, bald einen neuen Arbeitsplatz finden." Eine etwaige Verlängerung der Kurzarbeit auf zwei Jahre lasse sich mit einer Rechtsverordnung schnell machen, falls das nötig sei.
Quelle : www.spiegel.de
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Eine interne Weisung der Arbeitsagentur sieht unter anderem "Observationen" vor
Eine interne Weisung (http://www.spiegel.de/media/0,4906,20827,00.pdf) der Bundesagentur für Arbeit vom 20. Mai sieht bei "Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch" auch Maßnahmen wie "Observationen" vor. Diese sollen auch von privaten Ermittlern durchgeführt werden dürfen.
Darüber hinaus ist eine intensivere Kontrolle der Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern vorgesehen. Durchsuchungen dürfen allerdings auch in Zukunft nur mit Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden. "Wenn eine Sachverhaltsaufklärung sonst nicht möglich ist" sollen auch Schränke kontrolliert werden. Die bei solchen "Hausbesuchen" ermittelten "Auffälligkeiten" müssen von den Mitarbeitern detaillierter als bisher protokolliert werden. Zudem will man verstärkt Nachbarn, Hausmeister, Kinder und andere Personen über die Lebensumstände der Arbeitslosen befragen oder befragen lassen.
Quelle : www.heise.de
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Berlin. Nach heftigem Protest hat das Bundessozialministerium die Observierungsklausel für Hartz-IV-Empfänger wieder gestrichen. Die entsprechende Dienstanweisung sei zurückgenommen worden. Demnach sollten die Kontrollen bei Verdacht auf schweren Leistungsmissbrauch verschärft werden.
Hinter vorgehaltener Hand wurde man im Bundessozialministerium am Donnerstag deutlich: Es sei nichts weniger als eine „kommunikative Katastrophe”, die sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) rund um ihre Dienstanweisung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch geleistet habe, hieß es.
Streitpunkt ist ein Passus in dem neuen Regelwerk, das verschiedene Formen der Kontrolle und Prüfung von Leistungsbeziehern rechtlich erstmals verbindlich zusammenfasst. Demnach sollten in seltenen, allerdings nicht genau definierten Ausnahmefällen auch eine geheime Observierung hartnäckiger Sozialbetrüger möglich sein. Als ausführende Organe waren von der BA beauftragte Außendienstler vorgesehen - entweder Mitarbeiter der Behörde, möglicherweise auch Privatdetektive.
Observation - ein Reizwort
Observation - ein Reizwort, das die erwartbaren Reaktionen nach sich zog. Arbeitsloseninitiativen protestierten gegen das ihrer Ansicht nach ungesetzliche Vorhaben. Mit Beobachtungen ohne Wissen der Betroffenen würden sich die Jobcenter Kompetenzen anmaßen, „die selbst Strafermittlungsbehörden nicht besitzen”, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosenforum Deutschland. Behrsing kündigte einen Antrag auf einstweilige Anordnung an, um der Bundesagentur die entsprechende Anweisung gerichtlich untersagen zu lassen.
Dem Ministerium wurde dieser Boden offenbar zu heiß: „Es wird nicht observiert”, bekräftigte eine Sprecherin. Zu den Gründen wollte sie offiziell nichts sagen. Die Vermutung liegt aber nahe, dass man die Proteste, aber auch die möglichen juristischen Risiken scheute.
Für die Bundesagentur entstand so eine blamable Situation. Nachdem die Bild-Zeitung über die Dienstanweisung berichtet hatte, hielt die Pressestelle der BA zunächst tapfer dagegen. „Die Bundesagentur ist nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, gegen den Missbrauch von Leistungen vorzugehen”, sagte BA-Sprecherin Anja Huth. Das einzig neue sei, dass die Regelungen, die bisher empfehlenden Charakter hatten, erstmals in einer Dienstanweisung zusammengefasst wurden. „Dazu hat uns der Bundesrechnungshof, dem unsere bisherige Praxis nicht verbindlich genug war, 2008 verpflichtet.”
"Grundsätzlich unzulässig"
Wörtlich heißt es in dem gerupften Regelwerk: „Grundsätzlich ist eine Observation unzulässig. Nur in begründeten Einzelfällen bei Verdacht auf besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch ist sie als letztes Mittel der Sachverhaltsaufklärung zulässig.” Dabei gelte der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit” und der Schutz der Privatspähre. So glaubte sich die BA juristisch auf sicherem Terrain. Ob zu Recht, bleibt nun unklar.
Die Ironie der Geschichte: Die BA hat offenbar schon bislang in seltenen Fällen zum Mittel der Observation gegriffen, ohne dies an die große Glocke zu hängen. Entscheidend, so ein Insider, sei letztlich gewesen, ob der jeweilige Jobcenter-Leiter ein „harter Hund” sei oder den Missbrauch von Leistungen weniger engagiert bekämpft habe.
Durch den Versuch, dieses Instrument in ein Regelwerk zu gießen, habe sich die BA nun einen Bärendienst erwiesen, denn erst so wurde der politische Druck erzeugt, der das Machtwort des Ministeriums provozierte. Observierungen wird es nun selbst in dreisten Betrugsfällen nicht mehr geben. Stattdessen gelte es, „Verdachtsmomente im persönlichen Gespräch abschließend zu recherchieren”, wie es in der gemeinsamen Mitteilung heißt. Hoffentlich wirkt auch das Zur-Rede-Stellen abschreckend auf Betrüger.
Quelle : www.derwesten.de
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Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat zwischen Anfang Januar und Ende Juni 2009 auf Ersuchen der Finanzbehörden 17.626 Kontostammdaten abgerufen. Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Stark wachsendes Interesse meldet die Statistik für Arbeits- und Sozialämter. Nach den Angaben des federführenden Bundesfinanzministeriums haben vor allem Behörden, die für die Verteilung von Hartz-IV-Geldern zuständig sind, Kontenabrufersuche an das Bundeszentralamt gestellt. Die entsprechenden Anfragen beliefen sich im gesamten Jahr 2008 noch auf 1691 Stück. Im ersten Halbjahr 2009 waren es bereits 2687.
Auch vor der Ausgabe von Sozialhilfe werden vermehrt Kontostammdaten gefordert. Die Auflistung weist 355 Ersuche 2008 und 208 Anfragen zwischen Januar und Juni diesen Jahres aus. Wegen Wohngeld richteten die zuständigen Behörden im ersten Halbjahr 2009 exakt 41 Anfragen an die "Vermittlungsstelle", 2008 waren es insgesamt 50. Hinsichtlich der Ausbildungsförderung BAföG wollten bis Ende Juni dieses Jahr Behörden erst zweimal Auskunft. Im vergangenen Jahr liefen in diesem Bereich sechs Ersuche beim BZSt ein. Insgesamt führte die Einrichtung für Behörden jenseits der Finanzverwaltung den Angaben nach im ersten Halbjahr 2789 Kontenabrufe nach Paragraph 93 der Abgabenordnung durch.
Wenig Bewegung zeichnet sich bei der Inanspruchnahme des umstrittenen Abfrageinstrumentes durch die Strafverfolger ab. So bearbeitete die in diesem Bereich zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach Paragraph 24c des Kreditwesengesetzes 2008 zusammengenommen 46.132 Kontenabrufersuche von Polizeibehörden und 18.520 von Staatsanwaltschaften. Zwischen Januar und Juni 2009 waren es 26.280 beziehungsweise 10.280 entsprechende Anfragen. Zur Verfolgung welcher Straftaten ein Ersuchen gestellt wird, liegt laut Finanzministerium nicht in der Kenntnis der BaFin. Im April war bereits bekannt geworden, dass sich die Zahl der Abrufe der Finanzämter insgesamt 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 14,8 Prozent auf 31.510 erhöht habe. Bei der über die BaFin laufenden Anfragen war zuletzt 2007 eine stark steigende Tendenz zu registrieren.
Quelle : http://www.heise.de/newsticker/Behoerden-fuehren-vermehrt-Kontenabfragen-durch--/meldung/143081 (http://www.heise.de/newsticker/Behoerden-fuehren-vermehrt-Kontenabfragen-durch--/meldung/143081)
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Ein Bündnis aus Politik, Wissenschaft, Gewerkschaften und Erwerbsloseninitiativen setzt sich für die Aussetzung der Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger ein.
Auf der Liste der Erstunterzeichner des des geforderten Moratoriums stehen der Ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske, das IG-Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban sowie die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Heidi Merk und ihre Amtsvorgängerin Barbara Stolterfoht.
Seit 2007 kann die Bundesagentur für Arbeit bei sogenannten Pflichtverletzungen des ALG-II-Leistungsbeziehers Sanktionen verhängen. Wer seine mit der BA abgeschlossene Eingliederungsvereinbarung nicht erfüllt, eine zumutbare Arbeit oder einen Ein-Euro-Job ablehnt oder abbricht oder das Bewerbungstraining schwänzt, dem können für drei Monate 30 Prozent seiner Hartz-IV-Regelleistung gekürzt werden. Bei wiederholter Pflichtverletzung sind Kürzungen um 60 oder gar 100 Prozent möglich. Erscheint man gar nicht zu seinem Termin im Job-Center, wird um 10 Prozent gekürzt.
Die Sprecherin bei der Bundesagentur für Arbeit Angela Köth erklärte gegenüber Telepolis, 2008 seien 294.015 Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitssuche verhängt worden. Eine solche Sperrzeit tritt dann ein, wenn die Betroffenen sich nicht - wie vorgeschrieben - schon zum Zeitpunkt der Kündigung arbeitslos melden, sondern etwa erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Ein Großteil der Sanktionierten ist unter 25 Jahre.
Die Folgen einer für die Betroffen kennt Frank Jäger vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein [http://www.tacheles-sozialhilfe.de Tacheles aus seiner alltäglichen Praxis: "Mietschulden, Stromsperren, fehlende Mobilität und Mangelernährung." Die Berliner Kampagne gegen Hartz IV hat exemplarisch aufgezeigt, wie schnell gegen Erwerbslose Sanktionen verhängt werden und wie schwer es ist, dagegen zu wehren.
Ein Sanktionsmoratorium könne dazu beitragen, dass Erwerbslose wieder als gleichberechtigte Wirtschaftsbürger auftreten können, begründete die Sozialwissenschaftlerin Helga Spindler ihre Unterstützung der Initiative
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Peter Schaar kritisiert, dass Arbeitgeber ohne Legitimationsnachweis vertrauliche Bewerbungsunterlagen zugeschickt bekommen. Er forderte die Bundesagentur auf, ihr Registrierungsverfahen unverzüglich zu ändern. Die Behörde selbst sieht keinen Handlungsbedarf.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" die mangelnde Sicherheit des Stellenportals der Bundesagentur für Arbeit (BA) kritisiert. Die Jobbörse "lädt zum Missbrauch geradezu ein", sagte Schaar dem Blatt.
Um Bewerber über das Portal ausfindig zu machen, müssen Arbeitgeber lediglich ihren Firmennamen, die Branche sowie Anschrift und Ansprechpartner angeben. Die Agentur prüft diese Daten nicht, und es müssen auch keine Berechtigungsnachweise wie ein Gewerbeschein vorgelegt werden.
Nach der Anmeldung erhält der Arbeitgeber eine persönliche Identifikationsnummer, mit der sich ein Teil der Bewerberdaten sofort einsehen lässt. Zudem leitet die BA Bewerbungsunterlagen mit Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten, Zeugnissen und Lebensläufen per E-Mail oder Post an den vermeintlichen Arbeitgeber weiter - auch wenn der gar keine Stelle zu vergeben hat. Erschwerend hinzu kommt, dass sich die Unternehmensangaben nach erfolgter Registrierung jederzeit beliebig ändern lassen.
Dem Bundesdatenschutzbeauftragten zufolge könnten auf diesem Weg auch Betrüger einfach an Bewerberdaten gelangen, "etwa um persönliche Kontakte anzubahnen". Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, warnt zudem davor, dass Kriminelle mittels erschlichener Daten eine fremde Identität annehmen und so beispielsweise unter falschem Namen Verträge abschließen könnten.
Es dürfe nicht sein, dass sensible Bewerberdaten in falsche Hände gerieten, sagte Schaar der Zeitung. Dies lasse sich mit dem Sozialdatenschutz in keiner Weise vereinbaren. Daher forderte er die BA auf, "dieses Einfallstor für Datenmissbrauch unverzüglich zu schließen". Unternehmen dürften nur in der Online-Stellenbörse inserieren, "wenn ihre Arbeitgebereigenschaft unzweifelhaft geklärt ist und es keinerlei Hinweis dafür gibt, dass hier nur zum Schein nach Arbeitskräften gesucht wird". Weichert empfiehlt zum Schutz vor Betrügern einen Abgleich mit dem Handelsregister.
In einer Stellungnahme lehnt die BA eine Verschärfung des Registrierungsverfahrens für die Jobbörse ab. "Im Hinblick auf die Engpässe am Arbeitsmarkt wollte die BA eine Erhöhung der Einstiegsbarrieren für die Jobbörse vermeiden", heißt es darin. Die Behörde prüfe die Stellenangebote täglich, zumindest per Stichprobe. Außerdem verfolge eine Arbeitsgruppe mögliche Missbrauchsfälle.
Mit über 3,8 Millionen Bewerberprofilen und knapp 600.000 Stellenangeboten von 55.000 Arbeitgebern ist die BA-Jobbörse Deutschlands größtes Online-Stellenportal.
Quelle : www.zdnet.de
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Die Bundesagentur für Arbeit hat nach Informationen der Frankfurter Rundschau massive Datenschutzprobleme bei einem neuen Computersystem. In der neuen Datenbank sollten Daten von Erwerbslosen gespeichert werden, die sich auf Suchtkrankheiten, Verschuldung, Wohnungsproblematik bis hin zu schwierigen familiären Verhältnissen bezögen, zitiert die Zeitung aus Schreiben von Personalräten, die das System datenschutzrechtlich für hoch gefährlich hielten. Auf das Computersystem mit dem Namen 4-PM ("Vier-Phasen-Modell") könnten bundesweit alle rund 100.000 Mitarbeiter der Jobcenter und der Arbeitsagenturen zugreifen, hieß es.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, teilt die Bedenken: "Ich habe gedrängt, das System wegen massiver datenschutzrechtlicher Bedenken nicht in Betrieb zu nehmen, sagte er der Frankfurter Rundschau. Doch die Arbeitsagentur habe das Programm gegen das Drängen der Datenschützer mit einigen Einschränkungen freigeschaltet. "Alleine dadurch sind aber die Bedenken nicht ausgeräumt", kommentierte Schaar. Er warf den Verantwortlichen bei der Bundesagentur vor, sie hätten "offensichtlich noch nicht begriffen", dass beim Thema Datenschutz höchste Sensibilität angebracht sei. Eine Sprecherin der Bundesagentur sagte, man arbeite man bei laufendem Betrieb an Verbesserungen an dem umstrittenen System.
Schaar hatte zuvor auch massive Kritik am BA-Stellenportal im Internet geübt, weil Kriminelle sich darüber Bewerberdaten verschaffen könnten. Der neue Bundesarbeitsminister Franz Josef Jung (CDU) forderte die BA auf, gemeinsam mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten das Problem zu beheben.
Quelle : www.heise.de
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Die Bewerberdaten in der Onlinejobbörse der Bundesagentur für Arbeit sind nicht sicher, hatte der Bundesdatenschützer gewarnt. Die Behörde hatte die Kritik zurückgewiesen. Jetzt hat eine Firma die Freizügigkeit für Arbeitgeber ausgenutzt und mit fingierten Jobofferten Daten von Bewerbern abgegriffen.
Bei der Onlinejobbörse der Bundesagentur für Arbeit ist es zu einem Fall von massivem versuchtem Datenmissbrauch gekommen. Die Frankfurter Rundschau berichtet (http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/?em_cnt=2070498&), die Berliner Firma Econsulting24 habe 2.500 Stellenangebote geschaltet, um so Bewerberprofile einzusammeln. Geboten wurden Facharztstellen, Arbeit in pädagogischen Berufen, Ingenieur- und Managerjobs. Offenbar scheint es keine Sicherheitsvorkehrungen bei Datenbankeinträgen von Arbeitgebern zu geben, die massenhaftes Datenbankspamming dieser Art verhindern.
Dieser eindeutige Versuch der Datensammlung verstoße gegen die Nutzungsbedingungen und stelle einen Missbrauch dar, sagte Anja Huth, Sprecherin der Bundesagentur, der Zeitung.
"Die ständigen schweren Fälle von Datenmissbrauch bei der Bundesagentur für Arbeit müssen endlich Folgen haben", fordert Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Bundestagsfraktion der Linken. Es sei "nicht hinnehmbar, dass Arbeitsuchende zum Freiwild von skrupellosen Unternehmen und Datenkriminellen werden". Wer alle Warnungen ignoriere und mit den Daten von Arbeitssuchenden so leichtfertig umgehe, mache sich der Beihilfe zum Missbrauch schuldig.
Das Stellenportal der Bundesagentur lade zum Missbrauch geradezu ein, hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erst am 29. Oktober 2009 öffentlich kritisiert. Wer sich als Arbeitgeber ausgebe, könne dort ohne Legitimation eine persönliche Identifikationsnummer erhalten und Stellenanzeigen aufgeben. Eine Betriebsnummer oder Gewerbeschein müssten nicht vorgelegt werden. Der so Angemeldete erhalte Zugang zu einem Teil der Bewerbungsunterlagen und könne sich Bewerbungen mit Adresse, Telefonnummer, Geburtsdaten, Zeugnissen und Lebenslauf zuschicken lassen.
Die Bundesagentur begründet das lockere Registrierungsverfahren, die Behörde wolle Einstiegsbarrieren für die Jobbörse vermeiden.
Quelle : www.golem.de
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Der Missbrauch von Daten Arbeitssuchender sei ein Einzelfall gewesen. Daher sieht sich die Bundesagentur für Arbeit nicht dazu veranlasst, die Arbeitsvermittlung vom Netz zu nehmen.
Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass über "Fake-Angebote" zum Teil sensible Daten von Arbeitssuchenden über das Portal der Bundesagentur für Arbeit abgegriffen wurden. Doch, so eine Sprecherin der Bundesagentur, ginge es völlig an der Sache vorbei, von einem "Datenskandal" zu reden. Lediglich 3.000 von insgesamt über 200.000 Jobangeboten seien unseriös gewesen. Nicht Täter, sondern Opfer krimineller Machenschaften sei die Agentur geworden. Als am Dienstag der Datenskandal bekannt wurde, forderte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, eine sofortige Stilllegung der öffentlich zugänglichen Datenbank: "Sowohl für Arbeitssuchende als auch für ehrliche Arbeitgeber ist die Jobbörse eine Zumutung, solange sie ein Tummelplatz für Betrüger ist." Auch Die Linke äußerte deutliche Kritik.
Eine Firma mit dem Namen "Econsulting24 Ltd." und angeblichem Sitz in Berlin soll etwa 2.500 falsche Stellenanzeigen in das System der Bundesagentur eingestellt haben, um so Zugriff auf etliche Bewerberprofile zu erhalten. Dabei ging es um Stellen für Fachärzte, Ingenieure, Manager, Piloten und Stellen im sozialpädagogischen Bereich. Bei der Sperrung und Löschung der gefälschten Jobangebote sei auch ein Zusammenhang zu zwei weiteren unseriösen Anbietern von Jobangeboten aufgefallen. Alle drei Firmen sollen von derselben Person betrieben worden sein. Insgesamt ließen sich über 3.300 falsche Stellenanzeigen ausmachen, die das Ziel hatten, Daten abzugreifen.
Erst wenige Wochen zuvor hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar auf Datenschutzrisiken hingewiesen. Das Portal der Bundesagentur sei das größte Jobvermittlungsportal in Deutschland mit etwa 3,8 Millionen Arbeitssuchenden in der Datenbank. Die Hürde jedoch, um als Arbeitgeber diese Daten zu kommen, sei nicht besonders hoch. Das würde geradezu zum Missbrauch einladen.
Die Bundesagentur hat nun angekündigt, die Prüfung der Anbieter von Stellenangeboten zu verbessern. Bisher seien nur Stichproben durchgeführt worden. Nun will man bei Jobanbietern genauer prüfen, ob es sich wirklich um tatsächliche Jobangebote oder -unternehmen handelt, und nicht wie bisher einfach nur über Pflichtangaben und ein postalisches PIN-Verfahren überprüfen, ob das Unternehmen existiert. Dennoch versucht die Bundesagentur die Hürde, neue Jobangebote in das System einzustellen, so tief wie möglich zu legen, da sie davon ausgeht, dass dadurch die Wahrscheinlichkeit steigt, Arbeitsplätze besser und schneller vermitteln zu können.
Quelle : www.gulli.com
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Nach den letzten Problemen mit dem Datenschutz bemüht sich die Arbeitsagentur um Schadensbegrenzung. Doch das plötzliche Datenschutzbewusstsein ist angesichts der ALG-II-Gesetzgebung und deren Umsetzung wenig überzeugend. Logisch betrachtet kann Datenschutz hier auch keinen Stellenwert haben.
Der Datenschutz ist eine Katastrophe
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, bezeichnete unlängst den Datenschutz bei der Arbeitsagentur als Katastrophe und auch die Leiterin des Referats für e-Government, Neue Medien und Verwaltungsmodernisierung des Fachbereichs Gemeinden bei ver.di, Annette Mühlberg, wusste im Interview mit Netzpolitik nicht viel Positives über die ALG-II-Software mitzuteilen.
Weitgehend unübersichtliche Befugnisstrukturen, Möglichkeiten, über das Jobbörsenportal Zugriff auf beliebig viele Bewerberdaten zu erhalten, ohne vorher konkret belegen zu müssen, dass es sich bei einem um einen Arbeitgeber handelt, der tatsächlich Arbeitsplätze zu vergeben hat, sind jedoch nur ein kleiner Teil der Problematik, die bei den Betroffenen längst zur kompletten Resignation in Datenschutzbelangen geführt hat. Dies liegt daran, dass die Maxime bei den Arbeitsagenturen lange Zeit lautete: Du willst etwas von uns, Du tust, was wir sagen. Nur so hast Du auch eine Chance.
Der Arbeitslose ist stets selbst schuld
Beim Thema Arbeitslosigkeit ist es wichtig, weiterhin den Anschein zu erwecken, es handele sich nur um ein Problem, welches durch genug Motivation und Engagement der Betroffenen sowie der Eliminierung der persönlichen Arbeitshindernisse gelöst werden kann. Die Wichtigkeit ergibt sich daraus, dass bei einer Betrachtung der Arbeitslosigkeit (was lediglich das Fehlen von fair bezahlten Erwerbstätigkeiten bedeutet) unter Berücksichtigung der Problematiken Technologisierung und Profitdenken als Dogma zwangsläufig das komplette Wirtschaftssystem in Frage gestellt werden würde.
Die Drohung von Arbeitgebern, sie würden abwandern, sollten sich ihre bisherigen Möglichkeiten verändern, würde bei einer Betrachtungsweise, die Arbeitslosigkeit nicht mehr als Schuld des Einzelnen ansieht, ins Leere laufen. Gleiches gilt für die Fixierung der Politik auf die Senkung der Arbeitslosenquote, die Hinarbeit zur Vollbeschäftigung usw. Da sich im derzeitigen System aber alles um Profit dreht, muss zwangsläufig der Mensch als Ware angesehen werden, die Profit einbringt oder diesen schmälert. Aus dem gleichen Grunde ist daher die Arbeitslosigkeit eine Verweigerung des Einzelnen, den Profit eines Arbeitsgebers oder des "Staates" zu mehren. Jede Krankheit, jedes persönliche Problem, jedes "Vermittlungshemmnis" muss daher aus dem Weg geräumt werden um die persönliche Ressource wieder dem Profitpool zuzufügen. Hier kann Datenschutz keinen Platz haben.
Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit
Das Fehlen eines Datenschutzbewusstseins, das auch Annette Mühlberg im Interview beklagt, ist eine logische Folge des Denkens, dass der Mensch hier nur noch Kunde/Nummer ist, die es zu vermitteln gilt.
[...] Die Mitarbeiter bewegen sich bei der Erfassung und Veröffentlichung der Daten permanent auf Glatteis. Wäre die Erfassung noch auf Papier oder stünde der Zugang zu den Daten nur dem Mitarbeiter und seinem Stellvertreter offen, dann wäre eine kleine Ungenauigkeit datenschutztechnisch völlig irrelevant. Der ganze Stress entsteht ja erst durch die Online-Zugänglichkeit. Und zuguterletzt wird auch noch dem sogenannten 'Kunden' (desjenigen, dessen Daten erfasst werden) Verantwortung mitaufgebürdet. Sein Einverständnis ist 'sowohl im Rahmen der Datenerhebung als auch mit der Erfassung in VerBIS' 'im Rahmen der Klickeinwilligung zu dokumentieren.' Wobei sich der Betroffene 'der Tragweite seiner Entscheidung bewusst und hinreichend informiert sein muss'. Die Frage ist doch vielmehr, ob sich die Bundesagentur für Arbeit selbst der Tragweite ihrer (Software-)Entscheidung bewusst ist.
(Annette Mühlberg im Interview mit Netzpolitik)
Wie Frau Mühlberg treffend kommentiert, ist die Einwilligung des Kunden eine Farce da einerseits nicht einmal bei den Angestellten selbst ein Bewusstsein dahingehend vorhanden ist, was die Zustimmung überhaupt bedeutet, andererseits dies aber auch schlichtweg irrelevant ist.
In bekannter "friss-oder-stirb"-Manier wird dem Kunden, wie der Arbeitssuchende nun heißt, mitgeteilt, dass er hier um Leistungen ersucht und deshalb verpflichtet ist, allen Befehlen Folge zu leisten. Andernfalls, so die einfache Lösung, gebe es eben kein Geld. Sicher stehen dem so behandelten Kunden die diversen Wege wie Beschwerden oder Klagen offen, doch wer so argumentiert, lässt außer Acht, dass es sich hier um Dinge handelt, auf die ein Anspruch besteht und die Kunden keine juristisch bewanderten, über beliebig viele finanzielle Ressourcen zur Durchsetzung von Ansprüchen verfügende, psychisch und physisch fitte Menschen sind.
Bei vielen ALG-II-Empfängern handelt es sich bereits um Menschen, die schlichtweg der Hilfe bedürfen. Doch in der Vermittlungsmaschine, die die Geldleistungen (immerhin das Existenzminimum) jederzeit als Druckmittel verringern kann oder dies ankündigt, ist die Hilfe nur noch die Maske, hinter der sich der blanke Zynismus verbirgt. Fragen ob der ALG-II-Beantragende an Depressionen leidet, Albträume hat, sich minderwertig ob seiner Hilfebedürftigkeit fühlt (was durch Medien und Politik ja stets forciert wird), Menschen hat, die ihm zur Seite stehen, er Alkohol/Drogen konsumiert oder an Selbstmord denkt, sind nicht dafür gedacht, hier eine Hilfebedürftigkeit festzustellen oder gar Hilfe zu leisten, sondern die Arbeitsverfügbarkeit des Einzelnen zu bewerten und ihn somit einer bestimmten Gruppe von Arbeitssuchenden zuzurechnen.
Dabei führt diese Einteilung nicht zu einer weiteren Hilfe, sondern oft eher zu einer Verschlimmerung der Situation, da der Betroffene so in den Vermittlungslisten nach hinten rutscht, während er gleichzeitig aber den gleichen Regelungen unterworfen ist, die auch für denjenigen gelten, der laut Befragung "topfit" ist. Einfach ausgedrückt: der depressive Suizidkandidat wird gleich doppelt unter Druck gesetzt/bestraft. Zum einen muss er einen Datenstriptease ausführen, dann wird er als schwer vermittelbar eingestuft und insofern auch bei Bewerberlisten ausgeblendet oder unter "ferner liefen" geführt, während er jedoch trotz der bekannten Probleme sämtlichem Druck der ArGe-Maschine ausgeliefert ist wie alle (Bewerbungen, Termineinhaltung usw.).
Dem Antragsteller wird stetig suggeriert, dass er, so er nicht alle auch noch so intimen Daten herausrückt, selbst schuld ist daran, arbeitssuchend zu sein und insofern ein Beharren auf Privatsphäre synonym ist mit einer aktiven Verweigerung von Chancen. Als würde die Offenbarung aller Daten automatisch die Aussicht auf einen Job verheißen, wird Datenschutzbewusstsein als Renitenz umgedeutet. Die ArGen maßen sich hier an, wie im Krimi "die Wahrheit und nichts als die Wahrheit" zu verlangen. Nichts zu verbergen wird hier zur allgegenwärtigen Maxime.
Systematisches Zer/Verbrechen
Nicht erst seit der ehemalige Bundesminister Clement ALG-II-Empfänger folgenlos als Parasiten bezeichnete und bei einer Polittalkshow (von der die Talkshow "leitenden" Sabine Christiansen unwidersprochen) von Missbrauchsquoten in Höhe von mehr als 20% fabulierte, sind ALG-II-Empfänger bei vielen nur noch als schmarotzende, arbeitsunwillige, betrügende, ungepflegte und dümmliche Menschen existent, die "könnten, wenn sie nur wollen". Systematisch tun sich Politiker dadurch hervor, dass sie, sich selbst mit dem "Mut zur Wahrheit" brüstend, diese Vorurteile weiter schüren, noch stärkere Einschnitte bei ALG II fordern oder aber in absurder Argumentation Niedriglöhne deshalb kritisieren, weil diese in der Höhe ALG II entsprechen.
Systematisch wird hier eine immer größer werdende Bevölkerungsgruppe psychisch zerbrochen und dieser dann noch abverlangt, sich gegen eine Maschinerie zu wehren, die nicht nur datenschutzrechtlich lediglich dem Experiment folgt, inwieweit und wie lang sich jemand gegen oft sadistische Behandlung noch wehrt oder aber aus Angst vor dem Komplettverlust sämtlicher Mittel (wobei vielen ja illegale Methoden nicht einmal in den Sinn kommen würden, was die Absurdität vieler populistischer Aussagen noch verstärkt) sowie der Verinnerlichung der Idee, dass er selbst an allem schuld ist, jegliche Miss/Behandlung in Kauf nimmt. Der ALG II-Empfänger ist somit in vielerlei Hinsicht ein Versuchsobjekt dafür, wie weit die Stigmatisierung und Entrechtung einer Bevölkerungsgruppe fortschreiten kann, während die Nichtbetroffenen zusehen.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Immerhin kann man vermuteten Missbrauch inzwischen melden.
Gleich bei'm Versuch des Besuchs der Jobbörse, auch ohne ein Login, erscheint neuerdings folgender Text:
Datenschutz geht alle an!
Die Qualität der Angebote in der JOBBÖRSE ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund führen wir umfangreiche Prüfungen durch.
Hierbei können Sie uns unterstützen.
Sollten Sie Auffälligkeiten zu Stellenangeboten feststellen, teilen Sie uns diese bitte umgehend mit. Zum Beispiel
* ein Arbeitgeber/Stellenangebot existiert nicht
* ein Stellenangebot verstößt gegen ein Gesetz
* ein Stellenangebot dient ausschließlich zu Werbezwecken
Sie können online eine Rückmeldung verfassen oder uns telefonisch unter 01801 / 002862 (Festnetzpreis 3,9ct/min, Mobilfunkpreise abweichend) kontaktieren.
Wir nehmen Ihre Hinweise ernst und werden diesen nachgehen.
>> Weiter zur JOBBÖRSE
Quelle:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A012-SIE-Betrieb/Allgemein/Jobboerse-Datenschutz-Info.html
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist nach Angaben der Bundesregierung dabei, die Zugriffsrechte auf das neue Computersystem für Empfänger von Hartz IV deutlich einzuschränken. Auch bei der Job-Börse würden Zugangsberechtigungen strenger geprüft. Dies hat die Bundesregierung in ihrer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen mitgeteilt. Die Behörde reagiere damit auf Berichte über eine Sicherheitslücke bei ihrem Stellenportal sowie auf Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar an der Datenbank für Empfänger des Arbeitslosengelds II, die unter dem Namen "Vier-Phasen-Modell" (4-PM) neu eingeführt worden ist.
Wie viele Arbeitssuchende von der Datenschutzpanne bei der Job-Börse betroffen waren und für welche Zwecke die personenbezogenen Informationen verwendet wurden, entzieht sich laut dem Schreiben des federführenden Bundesarbeitsministeriums der Kenntnis der Regierung. Zuvor hatte es geheißen, dass jeder Interessent ohne Vorlage etwa eines Betriebsnummer oder eines Gewerbescheins sich bei dem Online-Stellenportal anmelden und Bewerberdaten begutachten könne.
Das Arbeitsressort führt dazu aus, dass sich wöchentlich etwa 1700 Arbeitgeber neu für das Web-Angebot registrieren ließen. Dessen vollumfängliche Nutzung sei nach Zusendung einer PIN möglich. Seit Ende Oktober würden nun alle neuen Interessenten überprüft. Die Angabe der Betriebsnummer der Firma sei aber weiter optional. "Soweit erforderlich" würde die potenzielle Arbeitgebereigenschaft durch weitere Nachfragen und gegebenenfalls die Anforderung entsprechender Nachweise kontrolliert. So seien bislang rund zwei Prozent neu angelegter Benutzerkonten wieder deaktiviert worden.
Ferner verweist die Bundesregierung darauf, dass ein Bewerberprofil keine "leistungsrechtlichen Daten" enthalte. Es würden sich auch nur zwei Prozent der Arbeitssuchenden für die Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten entscheiden. In den übrigen Fällen könnten die Arbeitgeber potenzielle Bewerber über eine Postfachnachricht in der Online-Jobbörse, der sogenannten Call-me-Funktion, oder über die BA kontaktieren. Dabei würden dem Arbeitgeber weder Name noch weitere Kontaktdaten des Arbeitssuchenden bekannt. Wer Angebote für Jobs zur Verfügung stelle, müsse zudem eine Datenschutzerklärung abgeben und die Nutzungsbedingungen des Portals akzeptieren. Die Einhaltung der Bestimmungen werde regelmäßig auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten überprüft.
Beim Vier-Phasen-Modell versichert das Arbeitsministerium, dass der Einblick in die Schlüsselgruppe Profile, Ziele und Strategie derzeit etwa 57.000 Mitarbeitern im Rechtskreis der Ausgabe von Hartz IV gestattet sei. Von diesem Monat an würden die Zugriffsrechte nun weiter "stark eingeschränkt", heißt es in der Antwort weiter. Künftig könnten mit den persönlichen Betreuern von Bewerbern sowie deren Vertretern "auf die im Rahmen des Vier-Phasen-Modells erhobenen Daten nur noch maximal 15 Mitarbeiter zugreifen ". Zudem würden lesende Zugriffe auf diese Daten vollständig protokolliert und somit nachvollziehbar gemacht. Für April 2010 seien weitere Anpassungen vorgesehen. Dabei gehe es um differenzierte Zugangsmöglichkeiten für Vermittlungskräfte, Mitarbeiter in den Eingangszonen und den Service-Centern sowie Führungskräfte.
Quelle : www.heise.de
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) die Datensätze von rund 400 angeblichen Arbeitgebern gelöscht, die das Online-Job-Portal der BA möglicherweise nur dazu genutzt haben, um Bewerberdaten abzugreifen. So soll etwa eine Berliner Firma zirka 2500 Stellenangebote aus unterschiedlichen Branchen in die Jobbörse eingestellt hatte, um an persönliche Daten für Vermittlungsgeschäfte zu gelangen.
Die laschen Zugangskontrollen zur Jobdatenbank würden zum Missbrauch geradezu einladen, hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar unlängst kritisiert . Grund ist dabei unter anderem, dass sich Interessenten zunächst ohne Vorlage etwa einer Betriebsnummer oder eines Gewerbescheins bei dem Online-Stellenportal anmelden und Jobs anbieten konnten. Nimmt man den Fall der Berliner Firma, können unseriöse Anbieter auf diesem Weg schnell an Zehntausende Bewerberprofile mit sehr sensiblen Daten gelangen.
Inzwischen hat die Bundesagentur für Arbeit die Kontrollen aber verschärft. So erhalten Unternehmen eine Zugangs-PIN für die Online-Jobbörse jetzt erst nach einem Abgleich mit der Betriebsnummern-Datenbank der Bundesagentur für Arbeit. Auch wurden laut BA bereits mehr als 34.000 Arbeitgeber näher überprüft, die für die Online-Jobbörse registriert sind. Durch das Raster fielen die bereits erwähnten rund 400 "Arbeitgeber". 280 davon konnte nicht einmal ein Schreiben der Bundesagentur für Arbeit zugestellt werden.
Quelle : www.heise.de
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Nicht nur die Rechtsprechung prägt eine negative Bilanz von fünf Jahren Hartz IV
Vor fünf Jahren trat am 1. Januar 2005 in Deutschland das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", allgemein als "Hartz IV" bekannt, in Kraft. Für die wohl umstrittenste sozialpolitische Entscheidung in der Geschichte der Bundesrepublik liegen somit fünf Jahre an praktische Erfahrungen vor und auch die wissenschaftliche Begleitforschung kann mittlerweile auf diverse Studien verweisen. Die hier unternommene Bilanz greift zunächst die zentrale Frage nach der Wirkung der "Reformen" beim Abbau der Arbeitslosigkeit auf und widmet sich dann den "Kolateralschäden", also den gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen.
Die politisch Verantwortlichen für Hartz IV wurden in den vergangenen Jahren nicht müde zu betonen, die Reformen würden "wirken". In dieses Horn bläst auch die kurz vor Weihnachten 2009 vorgelegte Hartz-IV-Bilanz der Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, des IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung). Grundsätzlich gehe die Reform in die richtige Richtung, heißt es dort, und als Beweis wird auf die sinkende Zahl der arbeitsfähigen Hartz-IV-Empfänger verwiesen: Diese sei von 5,4 Millionen in 2006 auf 4,9 Millionen in 2009, mithin also um rund 500.000, gesunken.
Dieses Rechenbeispiel steht aber auf schwachen Füßen. So kommt das IAB natürlich nicht umhin, auf den für 2010 erwarteten, durch die Finanzkrise verursachten Anstieg der Arbeitslosenzahlen zu verweisen, was sich auch auf die Zahl der Übertritte in Hartz IV auswirkt: "Dass solche Übertritte in den Jahren 2010 und 2011 in höherem Umfang als zuletzt stattfinden werden, ist bereits abzusehen."
Die generelle Krux dieser Bilanz der Arbeitsagentur aber besteht in dem Unvermögen, empirisch nachzuweisen, dass ein Rückgang der Arbeitslosigkeit auf die "Reformen" zurückzuführen ist, und nicht etwa vorwiegend auf einen konjunkturellen Aufschwung. Hierzu gebe es lediglich "bestimmte Anzeichen", wobei freilich "belastbare kausalanalytische Befunde hierzu noch fehlen". An anderer Stelle macht das IAB allerdings eine klare Aussage, was die Beziehung zwischen "Reformen" und Arbeitslosigkeit anbelangt: Eine "Aktivierung" könne nur dann erfolgreich sein, "wenn auf der Arbeitsnachfrageseite auch genügend adäquate Jobs für erwerbsfähige Hilfebedürftige verfügbar sind." Anders ausgedrückt: Wenn nicht genügend freie Stellen vorhanden sind, nützt auch Hartz IV nichts.
Eine Studie an der Universität Oldenburg von Tobias Müller mit dem Titel "Was haben die Hartz-Reformen bewirkt" (Weißensee Verlag) kommt dann auch zu dem Schluss, "dass der Beschäftigungsaufschwung 2006 bis Ende 2008 auch ohne die Hartz-Reformen zumindest in ähnlicher Art und Weise zustande gekommen wäre". Die Wirkung der Arbeitsmarktreformen, also das Kern-Versprechen, durch Hartz IV die Arbeitslosenzahlen zu reduzieren, ist so weder durch einen stabilen Trend noch durch Kausalitätsnachweise erhärtet.
Und die IAB-Bilanz blendet in geradezu schönfärberischer Art und Weise die massiven gesamtgesellschaftlichen Probleme, die mit Hartz IV verbunden sind, aus. So ist zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht keineswegs der Meinung, dass man hier in die "richtige Richtung" gehe. Sondern es erklärte 2007 eine zentrale Säule des ganzen Gesetzes – die Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialämtern - für verfassungswidrig. Bis Ende 2010 hat die Politik dieses Problem zu lösen. "Das Versprechen von Dienstleistungen aus einer Hand, deren angemessener Preis der Umbau des Sozialleistungssystems sein sollte, wurde in grotesker Weise verfehlt", so die Bilanz von Matthias Knuth von der Uni Duisburg-Essen.
Derzeit ist ein weiteres Verfahren vor den Verfassungsrichtern anhängig und es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder ebenfalls nicht verfassungskonform zustande gekommen sind. Zu einer Hartz-IV-Bilanz hinzuzuzählen, sind auch die Hunderttausenden an Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten, die in einer großen Zahl der Fälle die Entscheidungen der Arbeitsagenturen korrigierten.
Richtungsänderung in der Sozialpolitik
Hartz IV aber ist nicht nur eine Maßnahme, die lediglich die Langzeitarbeitslosen betrifft. Hartz IV war eine Richtungsänderung in der Sozialpolitik der Bundesrepublik, ist tief in die gesellschaftlichen Strukturen eingedrungen und hat massiv die Beziehungen und Kräfteverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verändert.
Hartz IV ist auch eine Erziehungsmaschine, die den Menschen dazu bringe soll, sich vor allem in "marktwirtschaftlichen Zusammenhängen" zu definieren, wie es der Sozialwissenschaftler Markus Promberger in seinem "Versuch einer Bilanz" sieht. Die Arbeitsagenturen kontrollieren und sanktionieren nicht nur das Tun, sondern auch die Haltung der Langzeitarbeitslosen, ist auch das Fazit einer Studie von Olaf Behrend über "Aktivieren als Form sozialer Kontrolle". Hartz IV mit seinen Sanktionen bis hin zum Entzug sämtlicher Leistungen wirkt so als gesellschaftliches Disziplinierungsmittel und gilt mittlerweile als Synonym für sozialen Abstieg. Im Zuge der Durchsetzung des Gesetzes wuchs in Deutschland der Niedriglohnsektor und die Entwicklung am Arbeitsmarkt ist geprägt durch die Zunahme sogenannter atypischer Beschäftigungsformen wie Zeit- oder Leiharbeit. Dazu gehört auch die Zahl von 1,3 Millionen an "working poor", Menschen also, die trotz Erwerbstätigkeit auf Hartz IV angewiesen sind.
Eine Bilanz von Hartz IV wäre unvollständig, ohne auf die politischen Verwerfungen im Gefolge dieser Sozialpolitik hinzuweisen. Sie brachte nicht nur mehrere hunderttausend Bürger auf die Straße, die ihren Protest kundtaten, sondern veränderte auch die politische Architektur. Aus den Protesten gegen das Gesetz entstand mit der "Linken" eine neue Partei, während die bei Hartz IV federführende SPD bei der vergangenen Bundestagswahl eine katastrophale Niederlage erlitt.
Fünf Jahre Hartz IV sind aufgrund dieser Befunde zu sehen als Symptom für einen historischen gesellschaftlichen Wandel in der Bundesrepublik, der auf neoliberalen Grundsätzen wie Glauben an den Markt, Deregulierung und die Reduzierung des Subjekts zum bloßen Anbieter der Ware Arbeitskraft basierte. Dazu gehört der höchst fragwürdige Ansatz, den Arbeitsmarkt als Schüssel für das Problem der Arbeitslosigkeit zu sehen. Ihm geschuldet ist dieses soziale Großexperiment mit acht Millionen Menschen, dessen Erträge gering und dessen gesellschaftliche Kosten zu teuer sind.
Ob sich nun angesichts der Finanzkrise eine dauerhafte Neubewertung von Markt und Politik und in dessen Folge auch von Hartz IV einstellen wird, bleibt zu sehen. Das Verfassungsgericht will jedenfalls Anfang 2010 entscheiden, ob die Regelsätze zumindest für Kinder angehoben werden müssen, was zumindest einer der Forderungen des Kinderschutzbundes und anderer Wohlfahrtsverbände entspräche.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Der hessische Ministerpräsident fordert die Arbeitspflicht für Hartz IV-Empfänger: "Politik sollte die notwendige Härte haben, solche fordernden Elemente einzuführen und durchzusetzen"
Der hessische Ministerpräsident Roland Koch legt in der "Drückeberger-Diskussion" im Zusammenhang mit Hartz-IV-Empfängern nach (siehe dazu Mehr Peitsche, weniger Zuckerbrot). In einem Interview mit der Wirtschaftswoche fordert der CDU-Politiker den Einsatz von "Instrumenten, damit niemand das Leben von Hartz IV als angenehme Variante ansieht".
Koch kritisiert, dass in Deutschland - anders als zum Beispiel in den USA, wo es "Arbeitslosenhilfe nur für Menschen mit Kindern und nie länger als fünf Jahre" gebe - Leistungen "für jeden, notfalls lebenslang" aufgebracht werden. Nach seiner Auffassung muss ein "funktionierendes Arbeitslosenhilfe-System (...) auch ein Element von Abschreckung enthalten". Anders sei dies jenen, die regulär arbeiten und ihr Einkommen mit den Unterstützungssätzen vergleichen, nicht zuzumuten. In diesem Zusammenhang nennt er an erster Stelle die Einführung der Arbeitspflicht für Hartz-IV-Enpfänger als probates Abschreckungsmittel; Koch will Feuer unter dem bequemen Sitzfleisch:
"Wir müssen jedem Hartz-IV-Empfänger abverlangen, dass er als Gegenleistung für die staatliche Unterstützung einer Beschäftigung nachgeht, auch niederwertige Arbeit, im Zweifel in einer öffentlichen Beschäftigung. Dass er eben nicht bloß zu Hause sitzt."
Dass die Arbeitspflicht in vielen Fällen bedeutet, den Mindestlohnsektor zu verstärken, dass sie auf Dauer nicht anders als über "gemeinnützige Tätigkeiten oder Ein-Euro-Jobs" funktionieren kann, räumt auch er ein. Und sogar eine gewisse Härte, die in Hartz-IV steckt. Wie anders ist zu verstehen, dass Koch herausstellt: der Gruppe jener Personen, die völlig ohne eigene Schuld in Not geraten seien, "möchte man Hartz IV eigentlich nicht zumuten".
Doch will Koch nicht nur drohen - die Arbeitswilligen will Koch mit etwas Zucker locken; er denkt dabei an eine Erhöhung der Zuverdienstgrenzen. Auch hier geht es ihm darum, ein deutliches politisches Signal gegen alle jene zu setzen, die es sich allzu gut mit Hartz-IV eingerichtet haben:
"Die Zuverdienstgrenzen sind nicht optimal, um die schrittweise Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu fördern. Im Augenblick geben wir den Beteiligten das Signal, sich in Hartz IV mit einem kleinen Zusatzjob einzurichten. Denn wenn sie mehr eigene Anstrengungen unternehmen, ist das zu ihrem Nachteil."
Dass die Zumutbarkeit in der jetzigen Form möglicherweise bei allen Empfängern von Hartz IV-Sätzen nicht gegeben ist, untersucht derzeit das Bundesverfassungsgericht, das nach Informationen der FAZ zu einem Rundumschlag ausholen könnte, da die Richter nicht nur kritische Fragen zur Berechnung des allgemeinen Regelsatzes stellen, sondern eine grundlegende Überprüfung am Maßstab der Menschenwürde ankündigten.
Erste Äußerungen der Richter zu Beginn der Verhandlungen lassen darauf schließen, dass man in Karlsruhe die Konsequenzen aus Hartz IV wesentlich genauer unter die Lupe nimmt als Politiker, die sich vor allem am Aufreger-Topos der Sozialschmarotzer gütlich tun. Die Verfassungsrichter scheinen im Gegensatz zu profilinteressierten Politikern nicht nur am Diskurs über große (Leit-)Werte interessiert zu sein, sondern sich auf die Realität zu beziehen, die Politiker vielleicht nicht so gut kennen:
"Sie kritisierten, dass das Arbeitslosengeld II kaum Ausnahmeregelungen für Sonderbelastungen zulässt, etwa, wenn Hartz-IV-Empfänger wegen chronischer Erkrankungen dauerhaft teure Medikamente kaufen müssen. Zudem monierten sie, dass die jährliche Anpassung der Höhe des Regelsatzes an die Renten und nicht etwa an die Preisentwicklung gekoppelt ist. 'Bedarfe lassen sich nicht ausschließlich mathematisch berechnen, sie bedürfen immer auch Wertentscheidungen'." Faz, Hartz IV wird zur Grundsatzentscheidung
Wieder einmal, so scheint es, springt das Bundesverfassunsgericht in eine politische Lücke und setzt Impulse, die eigentlich aus der Politik kommen sollten.
Quelle und Links : http://www.heise.de/tp/blogs/8/146916
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Die Apologeten der Agenda 2010 propagieren, dass Hartz IV wirkt - und das ist tatsächlich der Fall
Vom Sozialhilfeempfänger zum "Hartzie"
Zum fünfjährigen "Geburtstag" der Agenda 2010, die die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe mit sich brachte, haben die Apologeten der Agenda 2010 erneut ihren großen Auftritt. Gerhard Schröder hat zwar aus Zeitmangel Interviewtermine abgesagt, dafür dürfen Roland Koch, diverse andere CDU-Leuchten und die neue Arbeitsministerin in Realitätsferne üben. Ihre Forderung nach stärkeren Sanktionen bzw. deren stärkerer Anwendung lässt die tatsächlichen Begebenheiten komplett außer Acht. Dieses Vorgehen ist letztendlich in sich schlüssig, denn das im allgemeinen unter dem Namen "Hartz IV" bekannte Regelwerk war nicht nur die Abkehr vom Sozialstaat, es hatte auch die Entwicklung neuer gesellschaftlicher Parias zum Ziel und zur Folge gleichermaßen.
Voraussetzung dafür, dass die Gesellschaft in denjenigen, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, Schmarotzer sieht, war einerseits die Glorifizierung jeglicher Erwerbstätigkeit als Sinn des Lebens an sich, andererseits aber auch das Einreißen der Grenzen zwischen Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfängern. Diesen Part übernahm die als Bürokratieabbau und Vereinfachung gepriesene Einführung der "Regelsätze für alle". Bereits bei der Berechnung der Regelsätze wurde [local] getrickst und getäuscht. Als seien menschliche Schicksale etwas, was sich in Schablonen pressen lässt, wurde die Tatsache, dass ein langjährig arbeitssuchender Mensch genauso behandelt würde wie jemand, der erst vor einem Jahr seine Arbeit verlor, als Vorteil kommuniziert. Viel wichtiger als die finanzielle Gleichbehandlung, die fast alle Härtefälle quasi von Bord des neuen Schiffes Hartz IV schubste, war aber, dass in der Außenwirkung ankam: Es gibt nur noch Arbeitslose, keinerlei Sozialhilfeempfänger mehr. Dadurch wurde der Begriff Hartz-IV-Empfänger, mittlerweile zum verächtlichen "Hartzie" abgekürzt, ein Auffangbecken für all jene, die Sozial- oder Arbeitslosenhilfe (zusammengefasst als ALG II) erhielten. Damit nicht zeitgleich die Zahlen explodieren würden, war es notwendig, Schlupflöcher zu finden, so dass die Gesamtzahl nicht wirklich leicht errechenbar sein würde. Diese Schlupflöcher fanden sich nicht nur in den zahlreichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, sondern gerade auch in dem, was als 1-Euro-Job bekannt ist: die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.
Der Begriff "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung" war von Beginn an irreführend. Dies war notwendig, um den negativ besetzen Begriff Zwangsarbeit zu vermeiden. Obgleich die Arbeits"gelegenheiten" anfangs an strikte Regeln gebunden waren, die suggerierten, dass keinesfalls reguläre Arbeitsplätze gefährdet sein würden, fand man auch hier einen Trick: Zwar gab es diese Regeln, doch die ohnehin schon überlasteten Arbeitsagenturen fanden weder Zeit noch Lust, die Einhaltung dieser Regeln zu prüfen. Dies oblag demjenigen, der eine solche "Gelegenheit" verpasste, oder besser gesagt: der sich weigerte, die Arbeit zu erledigen. Denn nach dem anfänglichen Run auf die Arbeitsgelegenheiten wurden die 1-Euro-Jobs zum Auffangbecken für alle Arbeiten, die nicht mehr bezahlbar waren und bei denen sich noch in irgendeiner Form eine Gemeinnützigkeit ableiten ließ. Dadurch vermehrten sich die Arbeitsgelegenheiten sprunghaft und ein Instrument war geboren, dass Zwangsarbeit in der öffentlichen Wahrnehmung als Chance zum Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt umdeklarierte. Und da jeder, der diese Chance verstreichen ließ, zum Arbeitsverweigerer wurde, war in der gesellschaftlichen Hackordnung ein neues Omegahuhn entstanden: der "Hartzie".
Die Boulevardzeitschrift BILD, politische Talkshows (Sabine Christiansen) und allen voran Politiker wie Wolfgang Clement taten ihr Übriges, um den Arbeitssuchenden (der nun im selben Topf landete wie der Arbeitsverweigerer) als denjenigen zu brandmarken, der nicht nur die Wirtschaft schädigte, sondern natürlich auch die Bevölkerung an sich. Die "Leistungsträger" wurden bemüht, die unter dem schmarotzenden Tun der in der sozialen Hängematte verweilenden Faulenzer litten und für deren Unterhalt aufkommen mussten. Der Sozialstaat an sich wurde zunehmend nicht nur abgebaut, sondern auch als Grund für wirtschaftliche Engpässe bezeichnet, wobei weder die sonstigen Gründe noch die Tatsache, dass der Sozialstaat auch als Erhalt für die innere Sicherheit dient, Erwähnung fanden.
Der Hass der Besitzenden
Um letztendlich das gesellschaftliche Omegahuhn zu etablieren, bedurfte es aber noch zusätzlicher Demagogie. Der Leistungsempfänger musste (und auch dafür war die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe essenziell) gegenüber dem "Leistungsträger" als derjenige kommuniziert werden, der lediglich Vergünstigungen enthält und nicht bereit ist, dafür auch Dankbarkeit zu zeigen. Daherfabulierte Missbrauchsquoten in erschreckender Höhe, die öffentlichkeitswirksam von Politikern als Tatsache verkauft wurden, Broschüren, die von "Sozialschmarotzern" sprachen und immer wiederkehrende Sendungen, die die "Hartzies" als faule, arbeitsunwillige und finanziell (durch Schwarzarbeit und Betrug?) gut ausgestattete Dummdreiste zeigten, schufen die Grundlage dafür, dass die neue "Unterschicht" entstehen konnte, die von der Mittel- und Oberschicht gleichermaßen verachtet wurde, da die "Hartzies" anscheinend nicht nur über viel Freizeit, sondern auch über finanzielle Ausstattung verfügten, die den Besitzenden die Neid-, Wut- und Hasstränen in die Augen stiegen ließ.
Von diesen Entwicklungen profitiert neben der Kirche und der Wirtschaft auch die Politik. Die Kirche hat die Zwangsarbeiter freudig als Mitarbeiter aufgenommen, nicht zuletzt da ihr (wie auch den "gemeinnützigen Unternehmen") durch die Mehraufwandsentschädigung bis zu 500 Euro monatlich in die Kasse gespült wurden, von denen nur ein Bruchteil den "Hartzie" erreichte. Auch hier wurde von Regelungen gesprochen, doch diese nur sehr selten kontrolliert. Die Wirtschaft hat nicht nur (so sie manches als gemeinnützig deklarieren kann), günstige Arbeitskräfte, die dringend benötigt werden, da auch die bisher so preisgünstigen Alternativen in Form von modernen Wanderarbeitern aus dem Ausland zunehmend ausfallen. Vielmehr wird bereits seit Langem die Forderung laut, die Günstigarbeitskräfte auch im privaten Sektor einzusetzen.
Und wenn der Erhalt von Arbeitsplätzen oberstes Ziel ist, dann stellt sich die Frage nicht, ob es gemeinnützig ist, für das in Deutschland ansässige Unternehmen zu arbeiten. Von der Kurzarbeit über die aus betrieblichen Gründen gekürzten Löhne und den Lohnverzicht bis zur gemeinnützigen Arbeit ist es nur ein kurzer Schritt. Die Politik aber profitiert am meisten. Sie vermeidet nicht nur Erklärungen für fast bankrotte Kommunen, sie kann auch mit Hartz IV immer wieder eine Sau durch das mediale Dorf treiben, die in ihrer Rage sämtliche Hinweisschilder auf Problematiken wie die Zukunft der Arbeit im Zeitalter der Automatisierung oder den Weg des Sozialstaates zerstört. Da dadurch aber auch ein Pfeiler des "friedlichen Staates" einknickt, der verhindern soll, dass die innere Sicherheit durch immer mehr in Armut lebende Bevölkerungsteile zusammenbricht, müssen zum einen die "Hartzies" beschäftigt werden (hier dienen die diversen Sanktionsgründe als Anker), zum anderen benötigt man Notfallpläne für den Fall, dass es zu Aufständen oder sozialen Unruhen kommt: womit wir beim Thema "Bundeswehr im Innern" sind.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Neuordnung der Argen als Sprengstoff für die "Grundsicherung für Arbeitssuchende"
Vorwärts, wir müssen zurück. Nach diesem Motto reformiert derzeit die Politik die Arbeitsmarktreform Hartz IV. "Die Zusammenführung der unterschiedlichen Kompetenzen birgt enorme Chancen für eine ganzheitliche Betreuung, hat allerdings auch aufwändige personelle und organisatorische Findungsprozesse zur Folge", handele es sich doch um einen "rechtlich sehr komplexen Prozess", war 2005 in einer Broschüre des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu lesen. Wie rechtlich komplex dieser Prozess der Zusammenlegung von Arbeitsagenturen und Kommunen wirklich war, hatte damals im Hause von Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) freilich niemand erkannt.
Fünf Jahre, drei Minister und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts später soll wieder geschieden werden, was Hartz IV zusammengeführt hat. Das Ministerium hat einen Entwurf zur "Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II" vorgelegt. Damit soll den Vorgaben der Verfassungsrichter entsprochen werden, wonach Bundesagenturen und Kommunen die Aufgabe der Grundsicherung für hilfebedürftige Erwerbsfähige ab 1. Januar 2011 nicht mehr gemeinsam in einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) nachgehen dürfen. Denn der Bürger müsse klar erkennen können, welche Behörde für welche Entscheidung verantwortlich ist, eine Vermischung der Zuständigkeiten von Bund und Kommunen ist nicht statthaft.
Dieses Urteil stammt vom 20. Dezember 2007 und die daraus folgenden Konsequenzen sind bisher mehr oder weniger erfolgreich unter den Teppich gekehrt worden. Die Politik tat und tut so, als ob es sich bei der Erfüllung der Auflagen des Verfassungsgerichtes um eine Art Schönheitsoperation handele. Dem ist freilich mitnichten so, ganz im Gegenteil. Wer sich die Eckpunkte zur Neuorganisation der Trägerschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende durchliest, dem schwant anderes. Da ist von "umfangreichen Prozessen" und dem "Aufbau neuer Verwaltungsorganisationen", einer "Neubestimmung der gemeinsamen Nutzung von Einrichtungen" sowie "rechtlicher Anpassungen" die Rede. Es geht um nichts weniger als die Revision jener "aufwändigen personellen und organisatorischen Findungsprozesse" aus dem Jahre 2005.
Was das konkret bedeutet, lässt das Eckpunktepapier ahnen: Zwar soll alles unter einem Dach bleiben, aber quasi als doppeltes Lottchen. Schwärmt der Außendienst aus, um die berüchtigten "Sozialschmarotzer" auf frischer Tat zu stellen, so treten diese Mitarbeiter künftig wie Zwillinge auf, entweder von der Bundesagentur oder der Kommune kommend. Kommunale Berater sollen zwar auch Anträge für die Arbeitsagentur entgegennehmen dürfen, eine Beratung aber gibt es nur für den eigenen Zuständigkeitsbereich. Bei Antragsformularen und Leistungen muss für den Bürger klar erkenntlich sein, welche Behörde zuständig ist. Die ganze Neuorganisation muss der Bedingung folgen, dass die jeweiligen Träger ihre Aufgaben grundsätzlich mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Verwaltungsorganisation wahrnehmen müssen.
Dies bedeutet, dass zum Beispiel in jeder bisherigen Arge die Personalfrage geklärt werden muss und je nach Verteilung der Kapazitäten Mitarbeiter der Kommune zur Bundesagentur wechseln oder umgekehrt. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Trägern soll über freiwillige Kooperationsverträge geregelt werden, zum Beispiel die gemeinsamen Nutzung der IT-Einrichtung und von Datensätzen. Das wirft erhebliche datenrechtliche Bedenken auf und muss rechtlich so erst bestehen. Die Zuständigkeit zweier Leistungsträger erfordert auch grundsätzlich getrennte Rechtsbehelfs- und Klageverfahren.
Die Neuordnung der Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende wird – allen Beteuerungen zum Trotz – die Vermittlungstätigkeit der Behörden erheblich beeinträchtigen und dies zu einem Zeitpunkt, in dem die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf dem Arbeitsmarkt wohl erst sichtbar werden. Es sei nur daran erinnert, wie eine vergleichsweise geringfügige Änderung an Hartz IV – die Leistungskürzungen für junge Arbeitslose – 2006 um ein dreiviertel Jahr verschoben werden musste, weil es technische Umsetzungsprobleme bei der Software gab.
Aber die Folgen des Verfassungsurteils gehen noch weiter, sie haben das Potenzial, Hartz IV in seiner bisherigen Form den Todesstoß zu versetzen. Denn es handelt sich bei der geplanten Neuordnung ja nicht einfach um die Wiederherstellung eines früheren Zustandes. Mit der Agenda 2010 wurde die gesamte soziale Architektur der Bundesrepublik verändert, die erneute Trennung von Arbeitsagentur und Kommunen erfolgt heute in einem völlig veränderten Umfeld, so existiert die Sozialhilfe in ihrer alten Form praktisch nicht mehr.
Der große Wurf einer Reform der Arbeitslosenversicherung entpuppt sich immer mehr als dilettantische Gesetzes-Bastelei. Ob die jetzt vorgelegte Reform der Reform überhaupt rechtlichen Bestand haben wird, ist fraglich. Die geplante neue Kooperation zwischen Arbeitsagentur und Kommune mache ein "aufwändiges laufendes Management mehrerer hundert Verträge erforderlich", die mit "verfassungsrechtlichen Risiken behaftet wären", so eine Stellungnahme des Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Und: Die Entscheidung für eine weitgehende Rückkehr zum "status quo ante" könnte bedeuten, dass der geltende Begriff der Grundsicherung generell infrage gestellt werde.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Wie ALG-II-Regelsätze berechnet werden
Die Stellungnahme Rüdiger Bökers zu den ALG II-Regelsätzen für Kinder wird um weitere "Schmankerl" bereichert. So benötigt ein Fünfjähriger laut der Ansicht der für die Regelsätze Verantwortlichen monatlich ca. 73 Euro für Nahrungsmittel, ein Sechsjähriger 66 Euro und ein Siebenjähriger wiederum ca. 83 Euro.
Um die Berechnung des Regelsatzes für ALG-II-Empfänger wurde von Anfang an ein Geheimnis gemacht. Das ursprünglich auf 345, nunmehr auf 359 Euro festgesetzte soziokulturelle Existenzminimum steht auf statistisch weniger als tönernen Füßen. Vielmehr sind die Füße quasi inexistent, da nicht nachvollziehbar ist, wie genau sich welche Daten ergeben haben. Rüdiger Böker, Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstages, hat sich in seiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht mit der Entstehung des Regelsatzes beschäftigt und herausgearbeitet, dass dessen Höhe offenbar weniger errechnet als politisch gewollt ist. Sein Nachtrag auf der Seite des Erwerblosenforums Tacheles behandelt insbesondere auch die Regelsätze für Kinder.
Ob es hilfreich oder sinnvoll ist, die Bedürfnisse von Kindern schlichtweg durch prozentuale Anteile der Bedürfnisse von Erwachsenen darzustellen, sei einmal dahingestellt. Interessant ist aber die von den Verantwortlichen angewendete Erhebungsmethode. So wurden ca. 900 Haushalte insgesamt zur Berechnung herangezogen. Den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Verfügung gestellten Daten zufolge hatten 26 dieser Haushalte ein Kind im Alter von 6 Jahren, 25 Haushalte ein Kind von 13 Jahren. Die Zahl 25 ist deshalb interessant, weil das Statistische Bundesamt Ergebnisse, die zwischen 25 und 100 Haushalte betreffen, aufgrund relativer Standardfehler von 10 % bis unter 15 % als "statistisch relativ unsicher" einstuft. Bei weniger als 25 Haushalten wird auf Ergebnisse ganz verzichtet, "da aufgrund der geringen Haushaltszahl [...] der Zahlenwert nicht sicher genug ist (relativer Standardfehler von 15 % oder mehr)".
Von Minuten und Tagen
Ebenfalls interessant ist die Höhe des Bedarfes an Nahrungsmitteln, der sich durch die Befragung dieser geringen Anzahl von Haushalten ergibt. So wurde "ermittelt", dass einem Fünfjährigen durchschnittlich 73,95 Euro für Nahrungsmittel zustehen sollten, einem Sechsjährigen dagegen lediglich 66 Euro. Selbst wenn dies durch andere Komponenten des Regelsatzes kompensiert werden sollte (Gaststättenbesuche von 1,77 Euro auf 3,86 Euro erhöht), so stellt sich die Frage, wie es zu einem derartigen Einbruch bei den Lebensmittelbedürfnissen kommen kann. Diesbezüglich könnte auch die Ungenauigkeit bei der Ermittlung des Lebensalters des Kindes eine Rolle spielen, denn im Fragebogen wurde lediglich das Geburtsjahr des Kindes angegeben, nicht jedoch der tatsächliche Geburtstag. Dieser Unterschied kann aber bis zu 364 Tage betragen und gerade auch die Kosten betreffend erheblich sein:
Ein am 31. Dezember 1997 um 23:55 Uhr geborenes Kind ist somit in Kalender-Jahres-Gruppe 6, ein am 01. Januar 1998 um 00:05 Uhr geborenes Kind in Kalender-Jahres-Gruppe 5. Die Bundesregierung behauptet, zwischen diesen beiden Kindern bestünden unterschiedliche 'Bedarfe', die nur durch ihr unterschiedliches Lebens-Alter , d. h. 10 Minuten, bedingt sind. Ein am 01. Januar 1997 geborenes Kind hat aber nach Ansicht der Bundesregierung denselben altersbedingten 'Bedarf', wie das Kind, das erst am 31. Dezember 1997, d. h. desselben Jahres, geboren wurde, obwohl zwischen beiden Kindern ein tatsächlicher Lebens-Alters-Unterschied von 364 Tagen besteht.
Einfach ausgedrückt: Ein frisch geborener Säugling hat nach Ansicht der Verantwortlichen den gleichen Bedarf wie ein 11 Monate altes Kind. Denn aus dem Datenmaterial geht das tatsächliche Lebensalter nicht hervor, weshalb eine Erhebung im ersten Quartal (Januar-März) auch Kinder als z. B. Sechsjährige einstuft, die tatsächlich erst 5 Jahre alt sind etc. Es ist daher nicht einmal auszuschließen, dass manche Lebensalter überhaupt nicht berücksichtigt wurden.
Während aber die EVS-Angaben sich auf das Geburtsjahr beziehen, wird die Gewährung des Regelsatzes vom Geburtsdatum abhängig gemacht.
Die Regelleistung beträgt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 vom Hundert und im 15. Lebensjahr 80 vom Hundert der nach § 20 Absatz 2 Satz 1 maßgebenden Regelleistung.
(§ 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II)
Abweichend von § 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 beträgt die Regelleistung ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2011 70 vom Hundert der nach § 20 Absatz 2 Satz 1 maßgebenden Regelleistung.
(§ 74 SGB II)
Hier wird somit zwischen Geburtsjahr und Lebensalter hin- und hergerechnet, es ist einmal ausschlaggebend, wann genau jemand geboren ist, dann aber wieder nicht.
Welche Quartale?
Ähnliche Konfusion ergibt sich bei den Quartalen, in denen die Daten erhoben wurden. So hebt Böker hervor, dass die Bundesregierung keinerlei Daten zur quartalsmäßigen Verteilung vorlegte. Dies wäre wichtig, um beurteilen zu können, inwiefern es zu saisonalen Schwankungen bei den Ausgaben kam, z. B. hinsichtlich der Tatsache, dass es im Erhebungsjahr 2003 im August eine Hitzewelle gab, die zu höheren Energie- und Wasserkosten führte.
Um die Verwirrung komplett zu machen, hat die Bundesregierung es unterlassen, die Anzahl der von ihr untersuchten "Paare mit einem Kind unter 18 Jahren" anzugeben. Die Beschreibung musste lediglich auf einen überwiegenden Teil des Erhebungsquartals zutreffen. Wer also im ersten Quartal befragt wurde und am Ende des Quartales ein zweites Kind bekam, der wurde genauso behandelt wie derjenige, dessen Kind am Ende des Quartals starb, da beide Haushalte während des überwiegenden Teils des Quartals zur Befragungsgruppe gehörten.
Dass nur Haushalte, deren Haupteinkommensbezieher den überwiegenden Teil seiner Lebensführungskosten aus Sozialhilfe bestreitet, als Sozialhilfehaushalte gelten (und somit in der Befragung nicht relevant waren) ist da nur das Tüpfelchen auf dem I, das hier eindeutig für Irrtümer bzw. Irreführung stehen kann. Eine solche Einordnung führt unter anderem dazu, dass ein Haushalt, in dem der Vater seine eigenen Kosten zu 49 % aus Sozialhilfe deckt, die Mutter und das Kind jedoch zu 100 % auf Sozialhilfe angewiesen sind, nicht als relevanter Sozialhilfehaushalt gilt. Damit wäre er trotz seiner offenkundigen Finanzierung durch Sozialhilfe aber in die Datenerhebung eingeflossen, die von sich sagt, dass "Sozialhilfehaushalte ausgenommen sind".
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Die größte Sozialreform der Bundesrepublik muss drastisch korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Mehrere Familien hatten geklagt - sie bekamen in weiten Teilen Recht, die Regierung muss bis Jahresende neue Regelungen umsetzen.
Berlin - Die Bundesregierung muss Hartz IV korrigieren. Das Verfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil große Veränderungen an der größten Sozialreform der Bundesrepublik gefordert.
Drei Familien hatten geklagt, weil sie die Hilfssätze für Kinder zu gering fanden - sie bekamen weitgehend Recht. Und die Richter gingen noch einen Schritt weiter. Erstmals äußerten sie sich auch grundsätzlich zum sogenannten Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und urteilten:
* Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist verfassungswidrig.
* Sie bleibt aber bis zum Jahresende in Kraft.
* Ab 1. Januar 2011 muss eine Neuregelung gelten.
* Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, allerdings nur in seltenen Fällen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.
Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich. Bei Inkrafttreten der Sozialreform Anfang 2005 waren es noch 345 Euro - errechnet nach einer Grundversorgungstabelle (siehe unten). In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen. 1,7 Millionen Kinder und Jugendliche leben von Hartz IV - die Leistungen sind gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz. Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), von 14 bis 18 Jahren 80 Prozent (287 Euro).
Die Karlsruher Richter halten die derzeitigen Berechnungen für nicht transparent genug. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen.
"Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht", sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in seiner Urteilsverkündung.
"Schätzungen ins Blaue"
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durfte der Gesetzgeber durchaus feste Regelsätze schaffen. Die derzeitigen Sätze seien auch "nicht evident unzureichend", stellten die Richter fest. Dennoch müsse deren Berechnung nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren.
"Das Grundgesetz schreibt dem Gesetzgeber keine bestimmte Methode für die Bedarfsermittlung vor", erläuterte Papier. "Der Gesetzgeber ist jedoch von Verfassungswegen verpflichtet, alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf - also realitätsgerecht - zu bemessen." Die Leistungen müssten auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren festgelegt und tragfähig gerechtfertigt werden. "Schätzungen ins Blaue hinein laufen jedoch einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider", mahnte der Präsident.
Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit drohen dem ohnehin schwer verschuldeten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV.
"Mächtig Hausaufgaben" für die Regierung
Die drei Klägerfamilien kommen aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen. Sie und auch die gerichtlichen Vorinstanzen hatten bemängelt, dass kein eigener Bedarf für die Kinder errechnet wird, sondern er nur aus denen der Erwachsenen abgeleitet wird - obwohl Kinder häufiger neue Kleidung brauchen als Erwachsene und für sie Bildungsausgaben anfallen. Schon im Januar 2009 hatte das Bundessozialgericht deshalb die Berechnung der Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahre für verfassungswidrig erklärt.
Dass die Verfassungsrichter eine Hartz-IV-Revision verlangen würden, damit hatte die Bundesregierung gerechnet. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte in der "Abendzeitung" gesagt, sie erwarte einen Auftrag des Gerichts an den Gesetzgeber, "bei Hartz IV noch mal deutlich nachzubessern".
Auch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) machte klar, dass sie sich auf Korrekturen einstellt. Im ZDF sagte sie mit Blick auf das Urteil: "Das wird uns Leitplanken und mächtig Hausaufgaben geben." Gerade bei Kindern müsse genau definiert werden, was sie brauchen, sagte von der Leyen. Es gehe nicht nur um Geld, sondern auch um Bildung und Teilhabe. Sie könne sich auch Sachleistungen wie Nachhilfe- und Sportunterricht und warmes Schulessen vorstellen.
Quelle : www.spiegel.de
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Eine heftige Ohrfeige für den Ex-Kanzler Schröder u. seine grünen Helferinnen ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D
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Eine heftige Ohrfeige für den Ex-Kanzler Schröder u. seine grünen Helferinnen
Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen.
Oder auch nicht. Ich sehe in diesem Zusammenhang die Gefahr das die Zahlungen/Berechnungen sehr wohl transparenter gestaltet werden, aber auch 'ne schöne Möglichkeit den Sack weiter dichtzuzwirbeln. Dann stehen Schrotti und Co. letztendlich noch als Gönnervolk da....
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Fakt ist jedenfalls, dass wirklich wichtige Dinge bei Kindern bisher überhaupt nicht berücksichtigt wurden.
Dazu gehören u.a. die Kosten für Windeln, die Wickelkinder eher teurer sein lassen als billiger, im Vergleich z.B. zu Grundschulkindern.
Selbst die Verwendung von Stoffwindeln würde daran nichts wesentliches ändern, weil für diese ein erheblicher Mehraufwand für die Beschaffung in ausreichender Anzahl und die reichlich aufwändige Wäsche anfällt.
Winters könnte, je nach Wohnsituation, zudem ein Mehraufwand für die Trocknung entstehen. Je weinger Teile vorhanden sind, desto höher.
Weiterhin verschleissen gerade Krabbelkinder jede Menge Klamotten, oft deutlich bevor sie herausgewachsen sind.
So viel verbraucht man(n) später erst wieder auf dem Bauspielplatz...
Klar dürfte auch sein, dass in Familien mit mehreren Kindern verschiedenen Alters einige Kosten pro Kopf geringer ausfallen, weil manche Dinge wiederverwendet werden können.
Aber solche Unterschiede zuungunsten von Einzelkindern werden nicht berücksichtigt.
Habe zwar selbst bisher keinen Nachwuchs, aber genug davon im Verwandten- und Freundeskreis aufwachsen sehen.
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Die Diskussion rund um das Lohnabstandsgebot wird unredlich geführt – um die Einkommensschere zwischen Hartz IV und Arbeit zu vergrößern, müssen nicht Transferleistungen gesenkt, sondern die Löhne erhöht werden
Ein Wort ist seit dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts in aller Munde, obwohl es in der Urteilsverkündung überhaupt nicht vorkommt – das Lohnabstandsgebot. Wer arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet. So weit, so gut – nur wie kann man die Schere zwischen den Regelleistungen und dem unteren Lohnniveau im Arbeitsmarkt vergrößern?
Sicher, man könnte die Hartz-IV-Leistungen nach dem Gießkannenprinzip um einen bestimmten Satz kürzen, wie es unlängst der Wirtschaftsweise Wolfgang Franz vorgeschlagen hat. Nur würde dies zu einem zu einem Konflikt mit dem soziokulturellen Minimum führen, das bei der Bemessung der Regelleistungssätze nicht unterschritten werden darf. Außerdem würde dies lediglich eine weitere Absenkung des Lohnniveaus im Niedriglohnsektor auslösen. Aber vielleicht ist es genau das, was Franz und Teile der Politik eigentlich wollen.
Das Lohnabstandsgebot im Fokus
Das Lohnabstandsgebot ist ein zentrales Argument in der Diskussion über die Bestimmung der Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger. Aus volkswirtschaftlicher Sicht wird diese Diskussion jedoch höchst unsauber geführt. Es ist richtig, dass nach klassischer Lehre ein Abstand zwischen Transferleistungen und dem Einkommensniveau im Niedriglohnsektor bestehen sollte. Für einen Aufschlag auf die Transferleistungen in Höhe von 50 Euro pro Monat wird sich nun einmal kein Arbeitsloser jeden Morgen aus dem Bett quälen, um einem unattraktiven 8-Stunden-Job nachzugehen. Doch bereits hier steckt die "reine Lehre" in einer empirischen Sackgasse – wenn die klassischen Modelle evident wären, gäbe es nämlich gar keinen Niedriglohnsektor, in dem Löhne gezahlt werden, die nur marginal über den Transferleistungen des Sozialsystems liegen.
Bei einem funktionierenden Arbeitsmarkt würde ein Arbeitsloser solche Angebote schlichtweg ablehnen und ein Beschäftigter im Niedriglohnsektor seinen Job kündigen. Das Angebot an Arbeitsplätzen in diesem Lohnbereich würde die Nachfrage weit übersteigen und es gäbe eine hohe Zahl von offenen Stellen. Angebot und Nachfrage müssten sich – der klassischen Lehre folgend – dann auf ein Gleichgewicht einpendeln, bei dem der Lohn signifikant über dem Niveau der Hartz-IV-Bezüge liegt. Das vielzitierte Lohnabstandsgebot wäre demzufolge ein Automatismus, bei dem sich die Löhne im Niedriglohnsektor automatisch an die Höhe der Transferleistungen anpassen. In der realen Welt ist all dies allerdings nicht der Fall.
Theorie und Praxis
Im Gegenteil: Die Löhne im Niedriglohnsektor sinken genauso stetig wie der Lohnabstand, während die Anzahl der Geringqualifizierten, die im Niedriglohnsektor tätig sind, stetig steigt. Versagt hier die klassische Lehre oder haben wir es mit einem Sonderfall zu tun, auf den die klassische Lehre gar nicht anwendbar ist? Letzteres ist der Fall, da die Sanktionierungspraxis der Hartz-IV-Gesetzgebung dafür sorgt, dass der Leistungsempfänger weder rational agieren kann noch ein freier Marktteilnehmer ist.
Wer ein Arbeitsangebot aufgrund der zu niedrigen Bezahlung ablehnt, muss mit einer Streichung seiner Transferbezüge rechnen. Er wird also ökonomisch gezwungen, ein Angebot anzunehmen, das er bei einer rationalen Abwägung vielleicht nie annehmen würde. Durch diesen Zwang wird die Marktlogik jedoch auf den Kopf gestellt. Die Hartz-IV-Bezieher haben als Anbieter von Arbeitskraft offensichtlich gar nicht die Marktmacht, zu niedrige Löhne abzulehnen und damit zu einer Steigerung des Lohnniveaus im Niedriglohnsektor beizutragen. Auf der anderen Seite hat die Nachfrageseite die Marktmacht, Löhne zu realisieren, die weit unterhalb des rational zu verwirklichenden Niveaus liegen. Warum sollte ein Dienstleistungsunternehmen beispielsweise Putzfrauen oder Fensterreinigern mehr Geld bezahlen, als der Arbeitsmarkt hergibt? Wer solche Angebote ablehnt, wird schließlich sanktioniert und die Ämter sorgen schon für willfährigen Nachschub aus dem großen Heer der Arbeitslosen.
Eine Abwärtsspirale
Nur der Gesetzgeber oder die Gewerkschaften könnten diese Entwicklung stoppen, indem sie verbindliche Tarifabschlüsse oberhalb des Abstandsgebots durchsetzen. Der Gesetzgeber hat jedoch kein Interesse daran und die Gewerkschaften verstehen sich immer mehr als Anwälte der immer noch recht ordentlich bezahlten Facharbeiterschaft und lassen den Niedriglohnsektor weitestgehend links liegen.
Die Sanktionierungspraxis der Hartz-Gesetze führt daher automatisch zu einem Unterbietungswettlauf im Niedriglohnsektor. Schon heute beziehen die meisten Beschäftigten im Niedriglohnsektor sogenannte Aufstocker aus dem Hartz-IV-Topf, was letztlich nichts anderes heißt, als dass die Einkommen bereits heute unter Hartz-IV-Niveau liegen. Von einem Abstandsgebot kann daher in der Summe gar keine Rede mehr sein.
Problemfall Familie
Der Abstand zwischen den Hartz-IV-Leistungen und dem erzielbaren Einkommen im Niedriglohnsektor hängt jedoch stark von der Größe des Haushalts ab. Der Nettolohn eines Fensterreinigers in der untersten Tarifstufe liegt um rund 50% über den durchschnittlichen Transferleistungen für einen alleinstehenden Hartz-IV-Bezieher. Selbst nach neoliberaler Diktion liegt hier ein Lohnabstand vor, der als Arbeitsanreiz ausreichend ist. Ganz anders sieht dies indes bei einer Familie mit drei Kindern aus. Der Nettolohn des Fensterreinigers liegt selbst inklusive des Kindergelds noch rund 15% unter dem Hartz-IV-Regelsatz für eine Bedarfsgemeinschaft mit drei Kindern. Erst durch die staatliche Aufstockung hat der Fensterreiniger am Ende des Monats rund 10% mehr Geld in der Tasche. Die Transferleistungen entsprechen jedoch dem soziokulturellen Existenzminimum, das auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichts als unverzichtbar dargestellt wurde.
Wenn die Politik hier einen Lohnabstand herstellen will, der im Markt nicht erzielt werden kann, muss sie also an anderer Stelle ansetzen. Wenn sie beispielsweise das Kindergeld nicht in die Berechnung des Haushaltseinkommens mit einbeziehen würde, auf dessen Basis die Aufstockungen gezahlt werden, könnte der Lohnabstand auf ein Niveau erhöht werden, das ausreichende Anreizstrukturen beinhaltet. Für große Familien wäre eine Einführung des Mindestlohns allein nicht ausreichend. Auch eine Beschäftigung mit einem Stundenlohn von acht Euro würde nämlich nicht ausreichen, um als Alleinverdiener eine größere Familie zu ernähren.
Auf dem Weg in ein Dilemma
Wenn der Staat weder die Sanktionierungspraxis noch die Höhe der Hartz-IV-Regelleistungssätze maßgeblich ändern will, so bewegt er sich in ein volkswirtschaftliches Dilemma. Die Löhne im Niedriglohnsektor sinken, die Zahl der Aufstocker steigt, was zu einer Verringerung der Steuereinnahmen und Sozialabgaben und einer Erhöhung des Transfervolumens führt.
Noch dramatischer als die rein fiskalische Betrachtung ist jedoch die Auswirkung einer solchen Abwärtsspirale auf die Binnenkonjunktur. Je weniger Geld das untere Einkommensviertel zur Verfügung hat, desto weniger konsumiert es. Je weniger konsumiert wird, desto höher ist in bestimmten Wirtschaftsbereichen der Druck auf die Lohnempfänger und desto niedriger fallen die Umsätze aus. Dies hat zur Folge, dass die Löhne noch weiter sinken, die Arbeitsplätze weiter abgebaut werden und die Umsätze - und damit auch die Steuereinnahmen – noch weiter zurückgehen, was wiederum zu einer neuen Runde in der Abwärtsspirale führt.
Deutschland hat den Kurs in diese Abwärtsspirale maßgeblich dem Einfluss der Lobbyisten aus dem Groß- und Außenhandel und der Exportbranche zu verdanken. Wer exportieren will, muss möglichst billig produzieren. Aber interessanterweise ist der Niedriglohnsektor beileibe kein Problem der produzierenden und exportierenden Wirtschaft. Hier werden in toto Löhne gezahlt, die weit über den angedachten Mindestlöhnen stehen. Niedriglöhne findet man indes in Bereichen, die keinesfalls im internationalen Wettbewerb stehen. Man findet sie im Handwerk, bei den Dienstleistungen und vor allem im Einzelhandel.
Von Konkurrenzdruck kann vor allem im Einzelhandel aber gar keine Rede sein, schließlich sind vor allem die Konzerne, die die niedrigsten Löhne zahlen, so profitabel, dass ihre Besitzer regelmäßig die Top-Platzierungen in der Milliardärsliste des Forbes Magazine belegen. Jeder Euro, den die Aldi-Kassiererin mehr in ihrer Tasche hat, hat jedoch nationalökonomisch eine ungleich höhere Wirkkraft als der Euro, den die Gebrüder Aldi auf ihre milliardenschweren Konten überwiesen bekommen.
Mindestlohn - Königsweg aus dem Dilemma
Aus der beschriebenen Abwärtsspirale gibt es nur einen denkbaren Ausweg – die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns. Um das notwendige Lohnabstandsgebot zu verwirklichen und gleichzeitig die Transferleistungen auf einem Niveau zu belassen, das eine gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe ermöglicht, müssten demnach die Löhne im unteren Einkommensbereich deutlich über dem Transferleistungsniveau liegen. Der derzeit gültige Hartz-IV-Regelleistungssatz entspricht bei einem Einpersonenhaushalt einem virtuellen Stundenlohn von 4,60 Euro. Bei einer Familie mit einem Kind, in der nur ein Elternteil arbeitet, läge der virtuelle Stundenlohn bei rund 6,00 Euro. Einen Mindestlohn zu definieren, der um X Prozent über Hartz IV liegt, ist also nicht möglich, da Hartz-IV-Leistungen immer von der Größe des Haushalts abhängen und es auf dem Arbeitsmarkt nicht möglich ist, den Vater einer dreiköpfigen Familie wesentlich besser zu entlohnen als einen Alleinstehenden. Der Staat kann hier lediglich beim Kindergeld und beim Ehegattensplitting – das in diesem Einkommensbereich jedoch kaum eine Rolle spielt – ein wenig steuernd eingreifen.
Aber selbst der von den Gewerkschaften ins Spiel gebrachte anfängliche Mindestlohn von 7,50 Euro, der sich sukzessive auf 9,00 Euro steigern soll, würde dem Lohnabstandgebot bereits auf dem untersten Niveau vollends gerecht. Damit wäre die Abwärtsspirale des Niedriglohnsektors erst einmal gestoppt und es gäbe einen halbwegs funktionierenden Arbeitsmarkt im unteren Einkommensbereich, da die Arbeitgeber ihre Marktmacht nicht mehr missbrauchen können. Selbst über die Erhöhung der Regelleistungssätze für Transfereinkommensbezieher ließe sich dann wieder reden, ohne dass Politik und Wirtschaftsverbände den Untergang des Abendlandes in Form eines sinkenden Lohnabstands an die Wand malen müssten.
Mit voller Fahrt in Richtung Abgrund
Ein Ausweg aus dem Dilemma ist politisch allerdings nicht gewollt. Für Union und FDP ist der Mindestlohn sozialromantisches Teufelswerk und auch die SPD erinnert sich nur dann an den Mindestlohn, wenn sie gerade nicht in der Lage ist, ihn auch tatsächlich durchzusetzen. Stattdessen instrumentalisiert man in Berlin lieber das Lohnabstandsgebot, um bei der nun fälligen Reform der Hartz-Gesetze die Höhe der Transferleistungen zu begrenzen. Dies wird jedoch zwangsläufig zu einer Abwärtskorrektur der Löhne im Niedriglohnsektor führen, so dass das Lohnabstandsgebot dann wieder außer Kraft gesetzt wird.
Der Zug Deutschland befindet sich auf einem toten Gleis und fährt auf den Abgrund zu. Anstatt den Zug zu bremsen, legt die Politik jedoch wie im Wahn Kohle nach, als gäbe es kein Morgen.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Einen Gedanken möchte ich noch anhängen:
Angemessenes Geld, das man Armen zusätzlich zur Verfügung stellt, egal ob als Lohn oder Transferleistung, bleibt im Umlauf und stärkt grösstenteils im Lande die Wirtschaft. Selbst ein Spargroschen auf der (hiesigen) Bank, den mancher gerne auch mal hätte, täte dieses.
Aber die Abermilliarden, die per Lehman-Spekulationen in die USA oder schwarz per Kofferträger in die Schweiz geschafft werden, sind für unsere Volkswirtschaft meist endgültig verloren.
Gebt den Bedürftigen, wie's dem sogenannten Christenmenschen ohnehin geziehmt, dann haben alle was davon, die Grossen höchstens vielleicht ein paar Tage später.
Wer ernsthaft gegen ein Bürgergeld ist, dem sollte das C aus dem Parteinamen gestrichen werden.
Die Kosten für ein garantiertes und bedingungsloses Grundeinkommen könnten grossteils durch Wegfall einer gigantischen Bürokratie direkt wieder eingespart werden, an der dann entbehrlichen gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, den Leistungsabteilungen der ARGEn usw.
Insbesondere darf Sklavenarbeit im Ein-Euro-Bereich und der oft kaum besser bezahlten Zeitarbeit (wodurch die meisten geringfügigen Beschäftigungen und auch sehr viele ehemalige normal bezahlte Vollzeitjobs schon weggefallen sind) nicht länger geduldet oder gar gefo/ördert werden.
Arbeitgeber, die für entgegengenommene Arbeitsleistung nicht regulär bezahlen, sind die eigentlichen Sozialbetrüger.
Und die Spekulanten, die massig Kohle, die ihnen gar nicht gehört, emsig nach Übersee auf Nimmerwiedersehen verschieben, sind nichts als übelste Schmarotzer. Sie ersticken fast an ihren Boni, während der Gemeine Bürger schamlos ausgeraubt wird, indem man auf seine Rechnung Schulden macht, um das Schröpf-System vorläufig am völligen Zusammenbruch zu hindern...
Mein lieber Wolfgang Sch., deine durch die Bankenrettung abermals hemmungslos hochgetriebene sogenannte Staatsverschuldung kannst du gepflegt für dich behalten.
Steck sie dir an den Hut.
Ich sehe mich dafür heutzutage nicht als zuständig an.
Bei der nächsten Megainflation kannst du aber die ganze Summe von mir gern in Form einer Briefmarke haben.
Gerne lege ich dann auch noch einige eigene Schulden gleichermassen dazu.
Ein kleines Vermögen zu haben, kann man sich heute eigentlich gar nicht mehr leisten, sowas weckt nur Begehrlichkeiten.
Insofern kann man sich gegen die masslose Staatsverschuldung wohl nur mit ausreichenden eigenen Schulden schützen.
Denn dann bricht einem keiner endgültig das Genick.
Man könnte ja sonst nie mehr zurückzahlen...
Jürgen
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... und die Hartz-IV-Polemik von Westerwelle doktort an der Realität vorbei
Das Bild der Arbeitslosen wird in politischen Diskussionen gerne so gehängt, dass es von Leistungsträgern umrahmt wird. Die künstlerisch beabsichtigte Wirkung ist hier am größten: "Es scheint in Deutschland nur noch Bezieher von Steuergeld zu geben, aber niemanden, der das alles erarbeitet." Der damit heraufbeschworene Kontrast zwischen Faulen und Fleißigen ist eine garantiert funktionierende Quelle, um Stimmung unter den "Rechtschaffenen" zu machen.
Was Außenminister Westerwelle derzeit innenpolitisch betreibt, ist Selbstbeweihräucherung eines Milieus, das bei Sätzen wie "Bei uns dagegen wird Leistung schon im Bildungssystem gering geschätzt" applaudiert. Es geht um die Wirklichkeit nur am Rande, wie dieser Satz exemplarisch zeigt, sondern es geht um das impulsgebende Abbild derselben: um Tendenz und um die Tugenden, die jetzt im Namen der geistig-politischen Wende aus dem Wetterhäuschen herausspazieren. Der Aufruf zur Generaldebatte von Westerwelle folgt einer politischen Rhetorik, die sich am selbstgerechten Selbstbild der Stammwähler und der FDP-Klientel orientiert.
Die Wirklichkeit sieht anders aus. Dass Leistung im Bildungssystem gleich an zweiter Stelle kommt - nach den guten Beziehungen -, wissen Lehrer, Schüler, Studenten nur zu gut und am besten die Professoren. Was die Arbeitslosen und ihr "gutes Leben" auf Kosten derjenigen, "die alles bezahlen", angeht, so informiert eine aktuelle Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) darüber, dass die "gesundheitlichen Folgen jahrelanger Arbeitslosigkeit größer sind als bislang angenommen".
Laut Studienautor Wilhelm Adamy berichten etwa 500.000 Langzeitarbeitslose von gesundheitlichen Einschränkungen. Das sei jeder fünfte bis sechste Erwerbslose. Im Vergleich zu den Beschäftigten würden Arbeitslose ihren Gesundheitszustand mehr als doppelt so häufig als mittelmäßig bis sehr schlecht bewerten.
Wer keinen Arbeitsplatz hat, agiert außerhalb des Systems von gesellschaftlicher Anerkennung. So wundert es nicht, dass Langzeitarbeitslose als besonders auffällig für psychische Störungen geschildert werden. Sie sollen bei den Arbeitslosen 4mal häufiger auftreten als bei pflichtversichert Beschäftigten. Mehr als jedem siebten Arbeitslosengeldempfänger würden inzwischen Psychopharmaka verordnet, heißt es. Berichtet wird zudem von Stoffwechselkrankheiten und Krebserkrankungen, die bei Arbeitslosen im Vergleich zu den Beschäftigten öfter gemeldet werden.
Dieses Bild der Arbeitslosigkeit ist in den Debatten über die Zukunft des Sozialstaates, die Westerwelle und FDP-Mitstreiter gerade vom Zaun brechen, mitzudenken. Der innenpolitische Furor, den der Außenminister derzeit an den Tag legt, lässt außer Bildungsferne, so etwa in den Äußerungen zur spätantiken Dekadenz, auch Realitätsferne befürchten. Die Furcht ist umso größer, wenn gesinnungsnahe Zeitungen, wie die Welt, für eine "tabulose Diskussion" plädieren. Übersetzt in die politische Praxis heißt das, dass Wirtschafts-und Finanzexperten bei "der anstehenden Hartz-Reform das Kommando haben" sollen und "nicht die Sozialpolitiker", denen es "auf keinen Fall" überlassen werden solle. Aber war denn nicht schon der namensgebende Hartz ein Wirtschaftsexperte und kein Sozialpolitiker?
Die neue HartzIV-Debatte, so zeigen das die Äußerungen von Westerwelle und seiner Verteidiger an, ist bar jeder neuen Erkenntnis über Bedingungen unter denen HartzIV-Empfänger leben und neuer Ideen und Gedanken darüber, was man der Arbeitslosigkeit entgegensetzen könnte. Es geht - zumindest bislang - nur um eine rhetorische Übermacht.
Die Leistungsträger wollen den meritokratischen Gedanken neu beleben, ohne zu beachten, dass dieser von der Wirklichkeit an ganz vielen Punkten konterkariert wird. Dass der soziale Aufstieg schon von Kindesbeinen an immer schwieriger wird, liegt eben unter anderem an der bevorzugten Klientel der FDP selbst, die jener Effizienz huldigt, die sich einstellt, wenn man unter sich bleibt.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Bevor irgendjemandes unmenschliche Anti-Arbeitslose-Propaganda in "bester" Doitscher Tradition vom durch Blöd-Zeitung und Proll-TV weichgekochten Gemeinen Volk für bare Münze genommen wird, sei noch einmal energisch darauf hingewiesen, dass Sklaventreiber, Spekulanten, Wucherer und Politiker KEINE Leistungsträger sind, sondern allein von Blut, Schweiss und Tränen der arbeitenden Bevölkerung leben.
Wie Schmarotzer und Parasiten eben.
Die wahren Leistungsträger sind die kleinen Arbeiter und Angestellten, nicht deren Ausbeuter.
In der Natur müssen Parasiten, die ihr Wirtstier zu sehr belasten, entweder mit ihm zugrunde gehen oder mit äusserster Gegenwehr seines Immunsystems rechnen.
Der Mensch dagegen küsst den Parasiten die Füsse und wählt sie in die Parlamente.
Keine wirklich intelligente Verhaltensweise, finde ich.
Sich dann von den Schmarotzern auch noch ungestraft beschimpfen zu lassen, das ist ein deutliches Zeichen von Verblödung.
Aufwachen und wehren!
Jürgen
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Zwei Studien nehmen die Absicherung von Arbeitslosen in Deutschland kritisch unter die Lupe
Mitten in die durch FDP-Chef Westerwelle ausgelöste Debatte um die Hartz IV-Sätze platzen zwei Studien, welche die Hartz IV-Politik in Deutschland kritisch unter die Lupe nehmen. So können sich durch die vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung vorgestellte Studie (PDF) (http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.347305.de/10-7.pdf) diejenigen bestätigt sehen, die schon seit Jahren propagieren, dass Hartz IV-Armut per Gesetz sei. Die Unterstützung könne kurzfristige soziale Probleme lindern, die Ursachen für die Armut aber nicht beseitigen, heißt es in der DIW-Studie.
Demnach leben rund 14 Prozent der Bevölkerung unter der Armutsgrenze. Die Zahl hat sich im letzten Jahrzehnt um ein Drittel erhöht. Besonders bei kinderreichen Familien steige das Armutsrisiko. Die vieldiskutierte Altersarmut ist hingegen nach der DIW-Studie kein akutes Problem. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze dürften bei vielen Betroffenen allerdings auf Widerspruch stoßen. So schlägt Joachim W. Frick, der für die Studie verantwortlich ist, statt einer Erhöhung der Hartz IV-Sätze eine gezielte Förderung beispielsweise von kinderreichen Familien vor. Eine solche Umstellung auf Sach- statt auf Geldleistungen wird von Erwerbslosenorganisationen als Versuch der Entmündigung kritisiert und ist auch in der Politik umstritten.
Jetzt hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( OECD) in einer Studie Hartz IV auch im europäischen Vergleich schlechte Noten ausgestellt (http://www.oecd.org/document/27/0,3343,de_34968570_34968795_39760219_1_1_1_1,00.html). "Die finanzielle Absicherung von Menschen, die ihren Arbeitsplatz verlieren oder über längere Zeit arbeitslos sind, ist in Deutschland im Vergleich zu den anderen OECD-Ländern durchschnittlich, im europäischen Vergleich jedoch eher gering", heißt es dort.
Vor allem Langzeitarbeitslose kommen aus der Armutsfalle nicht heraus und müssen oft gering bezahle Beschäftigungen annehmen. Dadurch sei der Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung auch nicht gerade groß. Das ist eine Kritik an dem in Deutschland wachsenden Bereich von Minijobs und ein Plädoyer für die Förderung von sozial abgesicherten Vollzeitarbeitsplätzen. Sollte die Diskussion in dieser Richtung weitergeführt werden, würde der Populismus von Westerwelle und Co ins Leere laufen.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Die erneute, aber längst ranzige Debatte über Hartz IV folgt einem Sozialabbau-Gesetz
Eine "wichtige Debatte über die Zukunft des Sozialstaates" sei mit den Äußerungen von Außenminister Guido Westerwelle über Hartz IV und "anstrengungslosen Wohlstand" angestoßen worden, erreichen uns die Meldungen aus den Sphären der Politik. Das ist beunruhigend. Denn man fragt sich, was wurde eigentlich in den vergangenen fünf Jahren seit Einführung von Hartz IV debattiert? Hatten wir sie nicht schon bis zum Erbrechen diese Kampagnen gegen "Sozialschmarotzer" und "Missbrauch", für "härte Strafen" und "Lohnabstand"?
Geradezu wellenartig wärmen Politiker vor Wahlen wie jetzt in Nordrhein-Westfalen unbeirrt und in schamloser Instrumentalisierung die seit Jahren immer wieder vorgetragenen Stereotypen auf. Ist es Mai, sollen die Langzeitarbeitslosen Spargel stechen. Ist es Winter, sollen sie Schneeschippen, wie jüngst Westerwelle fordert. Ist es Sommer, sollen sie das Heu bündeln. Doch kaum sind des FDP-Vorsitzenden Worte zu Schlagzeilen geworden, ist der Schnee längst weggetaut – all dies sind unpraktikable, populistische Vorschläge und das Unlautere daran ist, dass dies wohl selbst die Politiker wissen. Ähnlich bei den "harten Strafen". Mehr Strenge für den, der angebotene Arbeit willkürlich ablehne, fordert CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt. Dabei sieht das Gesetz längst vor, bei Regelverstößen die Geldleistungen auf Null zu setzen. In Trier ist daran ein geistig Verwirrter gestorben. Was will die Politik hier verschärfen – den Arm abhacken?
Zentralorgan für Sozialschmarotzerbekämpfung
Wie ausführlich diese Debatten geführt wurden, lässt sich anhand des Zentralorgans für Sozialschmarotzerbekämpfung, der "Bildzeitung", nachvollziehen. Die Bildzeitung, Deutschlands größtes tägliches Boulevardblatt mit einer Auflage von 3,5 Millionen, flankiert seit Jahren Hartz IV in der ihr eigenen sozialdemagogischen Tradition. Bereits mit ihrer Kampagne gegen "Florida-Rolf" im Jahre 2003 hatte sie gezeigt, wie man durch Schlagzeilen Gesetzesänderungen erzwingt. Bei "Florida-Rolf" handelte es sich um einen Deutschen, der nach einer gescheiterten Ehe 1979 nach Florida kam und dort als Immobilienmakler arbeitete. Durch eine Krankheit wurde er 1985 erwerbsunfähig, ein Gutachter bestätigte, dass bei einer Rückkehr nach Deutschland eine erhöhte Selbstmordgefahr bestehe. Das Sozialamt stimmte dem Wohnsitz in Florida zu und überwies ihm die zustehende Sozialhilfe.
Diesen Fall nutzte die Bildzeitung für eine ihrer regelmäßigen Kampagnen gegen angebliche "Sozial-Schmarotzer" und zeichnete das Bild eines Mannes, der am Strand von Florida unter Palmen von den Steuergeldern der hart arbeitenden Bürger lebt: "Sozialamt zahlt sogar die Putzfrau", so die Bild-Schlagzeile vom 21. August 2003. Im Gefolge der Presseberichte verschärfte die Bundesregierung das Bundessozialhilfegesetz innerhalb der Rekordzeit von wenigen Wochen.
Doch "Florida-Rolf" war nur der Auftakt zu einer massiven Kampagne, in der wellenartig Beispiele des angeblichen Missbrauchs von Sozialleistungen der Öffentlichkeit präsentiert wurden und die so für den gesetzgeberischen Sozialabbau durch "Hartz IV" das Feld pflügte.
Vom "Luxusleben" in Florida auf Staatskosten in 2003 ginge es über zum Luxusleben auf Mallorca: "Erwischt! Frechste Sozialabzockerin", titulierte Bild am 13. März 2006. Nach der "frechsten Sozialabzockerin" wurde acht Monate später, am 19. Dezember 2006 "Deutschlands frechster Arbeitsloser" präsentiert. Im Superlativ schwingt mit, dass es neben dem gezeigten "Fall" jede Menge "normal frecher" Arbeitslose gibt. Am 13. Februar 2008 schließlich Klartext: "Zu viele Arbeitslose drücken sich vor der Arbeit!" und am 1. September 2008: "So wird bei Hartz IV abgezockt."
Dies sind nur einige Beispiele für eine ganze Batterie an Bild-Schlagzeilen, mit denen der bisherige Sozialstaat sturmreif geschossen werden sollte, und Bild war natürlich nicht alleine: "Hier golft ein Hartz IV-Empfänger" titulierte etwa die Münchner Abendzeitung am 11. April 2006. Diese meldet allerdings auch am 13. Februar 2008: "Arbeitsloser hungert sich zu Tode", während am gleichen Tage die Arbeitslosen sich bei Bild eben vor der Arbeit drücken.
Permanentes Wiederkäuen derselben Parolen
Der sozialdemagogische Fahrplan von Bild bei der Anprangerung des angeblichen "Sozialschmarotzertums" ist dabei stets derselbe und wird von Politikern aufgegriffen. Man zerrt einen angeblichen oder tatsächlichen Missbrauch von Sozialleistungen an das Tageslicht, verquickt ihn mit Hinweisen auf die angebliche Dunkelziffer weiterer Fälle und konstruiert so ein Versagen oder eine Fehlkonstruktion des Sozialstaates. Der Einzelfall wird zum Indikator für angebliche grundsätzliche Mängel bei der Gewährung von Sozialleistungen.
Diese unzulässigen Verallgemeinerungen und die Diskriminierung von Gruppen wie Sozialhilfeempfänger und Langzeitarbeitslose, die einseitige Darstellung von Tatbeständen und die Zurschaustellung von sozial verwundbaren Menschen mit geringen Möglichkeiten der Gegenwehr sind Bestandteile und Konstruktionsmerkmale der Sozialdemagogie. Sie perpetuiert das Märchen von den arbeitsscheuen Arbeitslosen und liefert der Subjektivierung von objektiven Lagen Vorschub: Es liegt am Arbeitslosen selbst, an seiner Einstellung, ob er wieder einen Job findet - und nicht an der objektiven Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Jetzt wiederholt "Bild" ebenso wie Westerwelle diese Kampagne, man bemüht sich nicht einmal mehr, die Schlagzeilen zu ändern. Am 30. Januar 2010 heißt es wieder "Deutschlands frechster Arbeitsloser", der Titel ging diesmal von Henrico F. (37) über an Arno D. (54). Und am 3. Februar 2010 wird wieder mal getitelt: "So wird bei Hartz IV abgezockt."
Es geht also um das permanente Wiederkäuen derselben Parolen, und das seit Jahren. Es ist das Elend der Politik, dass diese willfährig vor Wahlen aus der Politik des Elends von Langzeitarbeitslosen Honig und Wählerstimmen saugen will. Bereits aus dem Jahre 2001 stammt eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin über Faule Arbeitslose. Politische Konjunkturen einer Debatte. Wie ranzig diese Debatte ist, dokumentieren die Worte des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder vom April des gleichen Jahres: "Es gibt kein Recht auf Faulheit in unserer Gesellschaft."
Die Studie jedenfalls kommt zu dem Schluss, aus historischer Sicht kämen diese Debatten freilich nicht unerwartet: "Rückblickend könnte man sogar von einem arbeitsmarktpolitischen Reflexautomatismus sprechen: Immer wenn Regierungen ein bis zwei Jahre vor der Wahl stehen und die Konjunktur lahmt, wird die Alarmglocke 'Faulheitsverdacht' geläutet, auch wenn es keine objektiven Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Arbeitslosen fauler geworden sind." Dies sei ein "fast prognosefähiges Gesetz".
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Der Paritätische Wohlfahrtsverband greift mit der Feststellung, dass "wer arbeitet, auch am Monatsende immer mehr Geld zur Verfügung als jemand, der erwerbslos ist" in die Hartz IV-Debatte ein
"Wer arbeitet, hat am Monatsende immer mehr Geld zur Verfügung als jemand, der erwerbslos ist", lautet das Fazit einer Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. 196 Beispielrechnungen aus dem "unteren Lohnbereich" - von Singles, Alleinerziehenden und Großfamilien waren darin jenen von Hartz IV-Beziehern gegenüber gestellt.
Die Expertise wurde erstellt, um mit seriösem Zahlenmaterial in der aktuellen Debatte geäußerten Behauptungen (siehe: Vom Verschwinden des Lohnabstands) entgegen zu treten, wonach der Anreiz zur Aufnahme einer Lohnarbeit schwinde, weil der Abstand zwischen Hartz IV-Empfängern und Lohnabhängigen zu gering sei. "Die Ergebnisse aus solchen Berechnungen haben mit der Realität nichts zu tun", kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Wohlfahrtsverbandes Ulrich Schneider. So seien bei in der Öffentlichkeit zirkulierenden Beispielrechnungen, die den geringen Lohnabstand nachweisen wollen, Einkommensbestandteile wie das Wohngeld oder der Kinderzuschlag bewusst ignoriert worden. Schneider spricht deshalb von einer "gezielten Stimmung gegen Arbeitslose", die damit gemacht werde.
Wird es das Bundesverfassungsgericht richten?
Bei der Vorstellung der Expertise forderte Schneider die Bundesregierung auf, das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zügig umzusetzen: "Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt, wo es langgeht." (siehe dazu: ALG-II-Mehrbedarf)
Diese Lesart wird aber von vielen Analysten des Urteils nach gründlicher Lektüre infrage gestellt. So schreibt der Sozialwissenschaftler Rainer Roth, dass die Karlsruher Richter weder Hartz IV noch die Kürzung der Regelsätze für Schulkinder für verfassungswidrig erklärt haben:
"Als verfassungswidrig wird nur das Verfahren zur Festsetzung der Regelsätze betrachtet, nicht die Höhe der Regelsätze selbst."
Auch zur Höhe der Regelsätze hat sich das Gericht nicht geäußert. Die positive Bezugnahme von Schneider auf das Urteil ist wohl aus der illusionären Hoffnung gespeist, dass die Justiz es richten muss, wenn eine starke soziale Bewegung fehlt.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Jeder zehnte Hartz-IV-Aufstocker arbeitet im öffentlichen Dienst. Nicht Lidl und Co., sondern der Staat ist der größte Lohndrücker im Lande
Die Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst sind am Wochenende ohne ein wirklich befriedigendes Ergebnis für die Beschäftigten beendet worden. 1,15% Lohnsteigerung pro Jahr entsprechen noch nicht einmal dem Inflationsausgleich und sind de facto eine Reallohnkürzung. Doch viele Beschäftigte im öffentlichen Sektor wären bereits zufrieden, wenn sie überhaupt im Rahmen eines der Tarifverträge beschäftigt werden, die sich an den Löhnen im Öffentlichen Dienst orientieren.
Der Staat ist Arbeitgeber mit einem Dreiklassen-System: An erster Stelle stehen die Beamten, geschützt vor Kündigung, ordentlich entlohnt und mit allen Rechten, die ein Mitarbeiter haben kann. An zweiter Stelle kommen die regulären Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die häufig auch bei Trägern mit privatrechtlicher Struktur eingestellt sind. Besitzen sie noch einen "Altvertrag", genießen sie meist auch noch einen guten Kündigungsschutz, der Verdienst ist jedoch vergleichsweise bescheiden und stets steht der Absturz in die unterste Gruppe in der Hackordnung des Öffentlichen Dienstes bevor - das sind die prekären Beschäftigungsverhältnisse, meist nur mit Zeitvertrag, oft bei einer Leiharbeitsfirma, die im Auftrag des Staates das Lohnniveau nach unten drückt, ohne nennenswerte Arbeitnehmerrechte. Hire and Fire und Minilöhne im Namen des Staates.
Aufstocker im Staatsdienst
Es sind bittere Zahlen, die das Finanzministerium auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken nennt, die auch Telepolis vorliegt. Im öffentlichen Sektor sind 131.722 Menschen beschäftigt, die so geringe Löhne erhalten, dass sie zusätzliche Leistungen aus dem Hartz-IV-Topf beziehen müssen. Jeder zehnte Hartz-IV-Aufstocker ist somit direkt oder indirekt im Öffentlichen Dienst tätig.
Noch dramatischer fällt die Zahl bei den sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten aus, die Zusatzleistungen in Anspruch nehmen müssen. Von den insgesamt 424.915 Vollzeitbeschäftigten, bei denen der Lohn so gering ist, dass sie zusätzlich Hartz-IV-Leistungen beanspruchen müssen, sind 75.057 (18%) im Öffentlichen Dienst tätig.
Dies ist jedoch nur eine Dunkelziffer, die Zahl der Niedriglöhner im Dienste des Staates ist weitaus höher, da nicht jeder Niedriglöhner Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen hat. Wer beispielsweise in einer Partnerschaft lebt, bei der der Partner normal verdient, geht auch bei den Aufstockern leer aus.
Sonntagsreden kontra Realität
Vom Lohndumping sind viele Bereiche des Öffentlichen Dienstes betroffen - vor allem die Bereiche, die in den Sonntagsreden der Politik immer wieder als besonders wichtig hingestellt werden. Da ist zum einen die Krankenpflege. Immer mehr examinierte Kräfte, die ohnehin schon bescheiden vergütet werden, wurden in den letzten Jahren durch so genannte Pflegeassistenten ersetzt - Hilfskräfte mit minimaler Ausbildung, die oft über Leiharbeitsfirmen beschäftigt sind, auf Basis eines Zeitvertrags und zu Löhnen, die weit unterhalb denen der examinierten Kräfte liegen und die oft durch den Staat mit Hartz-IV-Leistungen ergänzt werden müssen. Auch technische Hilfskräfte sind vielerorts schon lange nicht mehr mit einem der begehrten Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes ausgestattet, sondern müssen auf prekärer Basis für Zeitarbeitsfirmen arbeiten, die oft direkt im Besitz des jeweiligen Trägers sind. Die berühmte "hart arbeitende Krankenschwester", die in keiner Wahlkampfrede fehlen darf, ist schon längst am Aussterben - die hart arbeitende Pflegeassistentin interessiert die Politik nicht, prekäre Beschäftigungsformen passen nicht so gut ins Bild des qualitätsorientierten Gesundheitssystems und die Vorstellung, gerade bei der Krankenpflege Hungerlöhne zu zahlen, passt auch nicht ins Bild der netten Sonntagsreden.
Doch es ist nicht nur die Kranken- und Altenpflege, bei der der Staat systematisch die Löhne drückt. Noch dramatischer ist die Situation im Bildungsbereich. Drei Viertel aller wissenschaftlichen Mitarbeiter an den Hochschulen sind befristet beschäftig, über die Hälfte davon in einer Teilzeitstelle. Sogar bei den Dozenten sieht es kaum besser aus - drei Viertel von ihnen arbeiten auf Honorarbasis.
"Fordern und Fördern", so mahnte es weiland Kanzler Schröder an, bei der Hauptkomponente des Förderns streicht der Staat jedoch an jeder nur erdenklichen Stelle - die Zahl der Beschäftigten im Bereich der Erwachsenenbildung ist nach Angaben von ver.di in den vergangenen Jahren um 30.000 gesunken, während die übriggebliebenen Beschäftigten Lohneinbußen von 30% einstecken mussten. Leiharbeit ist in diesem Bereich auf dem Siegeszug, oft reicht der Lohn der Lehrkräfte nur dann aus, wenn sie bei mehr als einem Bildungsträger arbeiten. Wenn sich die Politik in ihren Sonntagsreden wieder einmal darauf beruft, dass Bildung unser wichtigster Rohstoff sei, so klingt dies in den Ohren der prekär Beschäftigten im Bildungssektor bestenfalls zynisch.
Wie die niedrigen Löhne im nichtwissenschaftlichen Bereich der Hochschulen noch weiter unterlaufen werden können, zeigt ein Beispiel an der Universität Dresden. Wer für das Studentenwerk der Universität tätig ist, bekommt im einfachen Dienst gerade einmal 7,92 Euro pro Stunde. Doch sogar dieser nicht eben fürstliche Lohn war den Dresdnern noch zu hoch. Über ein Konstrukt mit dem seltsam anmutenden Namen "Studentenhilfe 1919 GmbH" sortierte man rund ein Viertel der Beschäftigten aus. Heute bekommen sie nur noch 6,42 Euro pro Stunde, sind Leiharbeiter ohne Recht und ohne Festanstellung.
47 Cent pro Stunde
Auf einen traurigen Minusrekord brachte es eine Leipziger Zeitarbeitsfirma, die im Auftrag der Stadt Gera den Winterdienst auf öffentlichen Flächen organisierte. Zwei ehemals Arbeitslose, die von dem modernen Dienstleister angestellt wurden, kamen - nach Berechnung der Gewerkschaft ver.di - summa summarum auf einen Stundenlohn von 47 Cent pro Stunde. Dies ist natürlich nichts anderes als moderne Lohnsklaverei, bei der skrupellose Unternehmen notleidende Arbeitslose ausnutzen.
Der Staat schaut in diesem Falle jedoch nicht nur zu, er ermöglicht diese Form der Ausbeutung durch seine Auftragsvergabe sogar ausdrücklich. Natürlich können staatliche Träger Verträge aufsetzen, die Subunternehmer zwingen, vereinbarte Mindestlöhne zu zahlen und natürlich hat der Staat auch die Möglichkeit, dies zu kontrollieren. Wenn er beides nicht tut, dann handelt er nicht fahrlässig, sondern mit Vorsatz - für ein paar Euro, die bei der Auftragsvergabe eingespart werden, nimmt der Staat systematisches Lohndumping billigend in Kauf.
Ceterum censeo
In keinem anderen westeuropäischen Land gibt es so viele Niedriglöhner wie in Deutschland. Längst sind es nicht mehr nur die ungelernten Hilfsarbeiter, die für Hungerlöhne arbeiten müssen - drei Viertel der Niedriglöhner haben eine Berufsausbildung absolviert oder sogar studiert. Der Niedriglohnsektor in Deutschland wächst von Jahr zu Jahr, die Löhne im Niedriglohnsektor nehmen Jahr für Jahr weiter ab.
Hungerlöhne sind dabei nicht nur ein Problem der Gerechtigkeit. Natürlich steht jedem Arbeitnehmer, der seine Arbeit ordentlich erledigt, auch ein Lohn zu, von dem er leben kann. Das Geld, das den Niedriglöhnern fehlt, fehlt jedoch auch der Binnenwirtschaft. Wer einen Hungerlohn bezieht, beauftragt keinen Handwerker, kauft sich kein neues Auto und geht nicht oder nur sehr selten auswärts essen, ins Theater oder ins Kino. Niedriglöhne sind nicht nur ein Problem der direkten Opfer, sie lähmen die gesamte Wirtschaft. Ein Staat, der Milliarden für die Abwrackprämie ausgibt und Hoteliers durch fragwürdige Steuergeschenke verwöhnt, hat nicht zu wenig Geld, um Lohndumping im eigenen Haus zu unterbinden. Ein Staat, der selbst Lohndumping betreibt, hat vielmehr seinen moralischen Offenbarungseid abgeleistet. Der Staat, das sind nicht die Anderen, der Staat, das sind wir. Vielleicht ist es an der Zeit, der Politik zu zeigen, was die Anständigen von der unanständigen Personalpolitik des Staates halten.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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In keinem anderen westeuropäischen Land gibt es so viele Niedriglöhner wie in Deutschland. Längst sind es nicht mehr nur die ungelernten Hilfsarbeiter, die für Hungerlöhne arbeiten müssen - drei Viertel der Niedriglöhner haben eine Berufsausbildung absolviert oder sogar studiert. Der Niedriglohnsektor in Deutschland wächst von Jahr zu Jahr, die Löhne im Niedriglohnsektor nehmen Jahr für Jahr weiter ab.
Und hierin liegt meiner Meinung nach genau der Grund warum man mit dem Allerwertesten zu Hause bleiben sollte. Das ist Leute veralbern!!! Mir kann keiner erzählen das es nur mit " Aufstocken " per Arge geht, da es Betriebe gibt die es sich nicht leisten können Löhne zu zahlen von denen man leben kann. Wer nicht zahlt mach seinen Kram alleine. Z.B. Zeitarbeitsfirmen haben sich gegenseitig das Wasser abgegraben, die sind bei mir seit über 10 Jahren kein Thema mehr. Nur damit einige Leute mit Krawatte rumlaufen können und ihr Geld am Telefon verdienen?? Wer nicht wirtschaftlich arbeitet wird eigentlich vom Finanzamt zwangsentsorgt. Denn: wer keine ordentlichen Umsätze macht hat normal nach unseren Steuergesetzen keine Daseinsberechtigung. Dies gilt aber wie ich erfahren musste nur für kleine Handwerksbetriebe (Gruss an unser Finanzamt!!) Die grossen zahlen nicht und kassieren dafür Subventionen.
Schlimmer noch:
diese ganze Aufstockerei über die Arge und Co. beisst sich spätestens beim Rentenantrag. Wer nix einzahlt wird sich später mit Grundsicherung zufrieden geben müssen. Wer für Dumpinglohn knechtet zahlt nunmal nix ein. Man bleibt als Rentner also Bittsteller. Ebenso die Leute die bei einem 400€ Job die 4,5% Rentenausgleich nicht selber tragen beissen sich nach 60 Monaten selber in den Allerwertesten. Deutsche Facharbeiter sollten endlich mal wieder Arsch in der Hose haben und NEIN sagen wenn solche Angebote reinkommen. Nur so kann man sich wehren. Wer natürlich Arbeitgebern noch in den Anus krabbelt weil er lieber wenig verdient als arbeitssuchend zu sein ist in meinen Augen ein riesen Wirtschaftsschädling! Ich mach diesen Zirkus nicht mit.
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Die meisten ALG-II-Empfänger bemühen sich aktiv um Arbeit, so eine Studie der Arbeitsagentur, Sanktionen hätten kaum "aktivierende" Wirkung
Hartz-IV-Empfängern wurde von Außenminister Westerwelle ein Leben im "anstrengungslosen Wohlstand" vorgeworfen, was der Liberale mit "spätrömischer Dekadenz" gleichsetzte, ohne die Augen in die oberen Schichten zu lenken, so selbiges weitaus eher zutrifft (Westerwelles kleine Welt). Nun hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer Studie deutlich gemacht, dass Westerwelle eine Scheindebatte – wenn auch gekonnt provokant – losgetreten hat. Das Problem sind nicht die arbeitsunwilligen Hartz-IV-Empfänger, sondern vor allem die fehlenden existenzsichernden Jobs.
der subjektiven Perspektive derjenigen, die mit dem Prinzip "Fördern und Fordern" ihre Erfahrung gemacht haben, also genau mit der "Aktivierung", die nun die FDP in den Mittelpunkt stellt, die aber bereits seit 2005, inklusive Sanktionen, praktiziert wird. Damit sollen die Empfänger der Sozialleistungen die Hilfebedürftigkeit überwinden und in eine "existenzsichernde Erwerbsarbeit" eintreten.
Grundlage der Studie sind eingehende Interviews mit einem Sample von 100 Personen, von denen 90 ALG-II bezogen, die übrigen standen an der Grenze zur Hilfebedürftigkeit. Sie wurden erstmals im ersten Halbjahr 2007 und das zweite Mal zwischen November 2007 und Juni 2008 befragt (2009 wurde mit einer dritten Befragungswelle begonnen, die letzte wird ab 2011 folgen). Die Auswahl des Samples erfolgte nicht nach repräsentativen Gesichtspunkten, man wollte vielmehr ein möglichst breites Spektrum der Fälle untersuchen.
Zwar gebe es einige wenige Fälle, "in denen es zu gelingen scheint, sich in einer subjektiv befriedigenden Weise mit dem Budget des Arbeitslosengeld II einzurichten. Hier spielen arbeitsmarktferne biographische Orientierungen ebenso eine Rolle, wie die Fähigkeit, durch Reduktion von Bedürfnissen und geschicktes Alltags- und Finanzmanagement die negative Anreizfunktion im Effekt zu 'unterlaufen'." Da spiele auch Resignation herein. Es überwiege jedoch der Anteil derjenigen bei weitem, die aktiv nach Jobs suchen und auch gering bezahlte Beschäftigung annehmen.
Die vielfältigen, auch eigeninitiativ ergriffenen Aktivitäten der Hilfebezieher widersprechen dem in Teilen der Öffentlichkeit präsenten Bild des passivierten Transferleistungsempfängers, der es für erstrebenswert empfindet, ein Leben im Hilfebezug zu führen. Vielmehr zeigt sich, dass das Erreichen erwerbsbiographischer Stabilität ein Hauptziel der biographischen Orientierungen darstellt. Dort wo nicht bereits eine resignative oder fatalistische Grundgestimmtheit Platz gegriffen hat, liefen jedoch die auf nicht-prekäre Erwerbsintegration gerichteten Aktivitäten häufig (noch) ins Leere, wenngleich durch prekäre Formen der Beschäftigung durchaus kurzfristige Verbesserungen erzielt werden konnten oder gar durch Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen sich mehr oder weniger gesicherte Zukunftsaussichten eröffneten.
Aus dem Fazit der Studie
Die Drohung mit Sanktionen scheint nach den Autoren der Studie dafür keine nennenswerte oder klare Rolle zu spielen, sondern es sei eine
hohe Bereitschaft zur Aufnahme zusätzlicher Beschäftigung (zu erkennen), sei es in Form von Minijobs aber auch einer häufig anzutreffenden Nutzung von Arbeitsgelegenheiten als willkommene Quelle zur Erhöhung des Haushaltseinkommens. Jedoch ist in diesen Fällen und mehr noch bei den Bemühungen um die Aufnahme regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nicht deutlich zu erkennen, in welchem Maße die Bereitschaft zu Erwerbsarbeit tatsächlich überwiegend auf die negativen monetären Anreizstrukturen des SGB II zurückzuführen ist. Erkennbar ist vielmehr ein Amalgam aus sich überlagernden Motivationen, bei denen nicht zuletzt auch den sozialen Anerkennungs- und Integrationswirkungen von Beschäftigung starke Bedeutung zukommt.
Vom Leben in "anstrengungslosem Wohlstand" kann man hier wohl nicht sprechen. Die Menschen hätten sich nicht eingerichtet, es herrsche ein hohes Maß an Flexibilität und Mobilität. Das "Leben mit Hartz IV" sei häufig mit Sorgen verbunden, es müsse Verzicht geleistet und Einschränkungen erduldet werden, schon ab Monatsmitte könne es auch zu "Versorgungskrisen" kommen. Problemlagen würden sich mit steigender Bezugsdauer verstärken, weil die Reserven schwinden, die Versuche, mit dem permanenten Mangel zurechtzukommen würden zu psychosozialen Problemen führen. Zudem kommen unterschiedliche Persönlichkeitstypen natürlich auch ganz verschieden mit ihrer Situation zurecht.
Eine Rolle beim Umgang mit dem Mangel spielen neben der Möglichkeit von Zuverdienst die Existenz von sozialen Netzwerken und der Wohnort. Bei vielen scheint durch das Leben in einer prekären Situation, die eigentlich durch hohen Wechsel gekennzeichnet sei, ein negativer Klebeeffekt einzutreten:
Die Kerngruppe der Prekarisierten in unserem Sample bilden ca. 30- bis 40-jährige, zumeist männliche Befragte mit geringer beruflicher Qualifikation. Sie finden immer wieder Beschäftigung in den sog. Pufferarbeitsmärkten, etwa als Leiharbeiter in der Industrie sowie als unstetig Beschäftigte in Einzelhandel, Gastronomie, Sicherheits-, Reinigungs- oder Baugewerbe. Ihr Leben spielt sich zwischen geringfügiger Beschäftigung, Leiharbeit, befristeten Vollzeitstellen und Arbeitslosigkeit ab, ohne dass sich daraus während unseres Beobachtungszeitraums in nennenswertem Umfang Einstiegsoptionen in stabile Beschäftigung ergeben hätten oder der Sprung über die Schwelle, die zwischen prekärer Beschäftigung und sicheren Normalarbeitsverhältnissen liegt, erfolgt wäre. Auffällig ist auch, dass hier gerade wegen der vorherrschenden Orientierung an 'richtiger' Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt Maßnahmen der SGB-II-Träger wie etwa Arbeitsgelegenheiten eher auf Ablehnung stoßen.
Die Autoren gehen davon aus, dass sich mit Sanktionen nicht viel erreichen lässt, sondern dass die Angebote zur "Motivierung" individueller gestaltet, also stärker auf die jeweilige Person zugeschnitten sein müsste. Eine pauschalisierte Minimalversorgung könne überdies dazu führen, dass Energie und Motivation der Hilfsbedürftigen fast ausschließlich für die Bewältigung des kargen Alltags verwendet würden und damit die "Aktivierung" ausgeschaltet werde.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Die Krokusse sprießen, die Sonne scheint... und auch die Politik findet zur Wärme in den Herzen zurück. Und kämpft um den "König der ALGII-Empfängerherzen"-Titel.
Die Geschichte des ALG II-Empfängers ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Während sich einige Magazine noch dafür abrackern, endlich klarzustellen wie der gemeine ALGII-Empfänger so denkt, fabulieren sogenannte Hilfsvereine und Sozialromantiker, deren pfefferminzgetränkte Realismusabwehrtörtchen wunderbar funktionieren, davon, dass Arbeitslosigkeit systembedingt oder "systemisch" wäre, dass die bisherige Idee, Arbeit solle das Leben bestimmen, überholt ist etc. Uralte Science Fiction-Heftchen werden aus der Erinnerungskiste aus dem Dachboden gekramt, akribisch vom Staub des Wahnwitzes befreit und dienen dann als Zeichen dafür, dass "früher" doch die Arbeitslosigkeit eben jene spätrömische Dekadenz bedeutete, die der derzeitige Außenminister glücklicherweise trotz seiner offensichtlichen wichtigen Themen wie den Afghanistaneinsatz, die Probleme bezüglich der Datenaustauschideen mit der USA, den Umgang mit dem Iran usw. noch anzusprechen weiß.
Außenminister Westerwelle, nach vielen Außenministern, die sich kleinkariert lediglich auf ihr Gebiet spezialisierten, endlich jemand, der auch in der Koalition nicht vergisst, dass er irgendwie immer in der Opposition ist und sich um die Leistungsträger kümmern muss, gibt sich redlich Mühe, hier der Sozialromantik einen Riegel vorzuschieben und den Finger in die blutende Regelsatzwunde zu legen. Nicht aber um dort noch Salz hineinzustreuen, sondern um, einem Apotheker gleich, hilfreich zur Seite zu stehen, wenn es um ALG II-Probleme geht.
Denn eine Vielzahl von ALG II-Empfängern ist schlichtweg unglücklich. Aber nicht etwa weil sie mittlerweile fast pauschal als Sozialschmarotzer angesehen werden oder in Einzelfällen mal ArGe-Angestellte ein wenig harsch reagieren - nein, diese Menschen langweilen sich. Was sollen sie denn den lieben langen Tag machen? Bewerbungen schreiben, das Becksche Wellnessritual (waschen, rasieren) vollenden, ein wenig in der sozialen Hängematte schaukeln, sich dem Alkohol und den Zigaretten hingeben und etwas Unterschichtenfernsehen sehen oder politische Talkshow (was nicht selten das gleiche ist). Und dann?
Anders als der gemeine Politiker hat der ALG II-Empfänger, wenn er nicht gerade dem Idealtypus entspricht, selten Gelegenheit, von Aufnahme zu Aufnahme, von Interview zu Interview zu hüpfen, sich mit markigen Sprüchen zu Wort zu melden oder gar an Arbeitsessen etc. teilzunehmen. Die psychologisch begründeten Folgekosten dieser frustrierenden Langeweile sind gar nicht auszudenken. Oder, um im Zierkeschen Jargon zu bleiben: das könnte zu der schlimmsten Katastrophe führen, die wir uns ausmalen können. Undenkbar, unglaublich grausam, unfassbar schrecklich.
Aber im März, da die Sonne den Schnee zum Schmelzen bringt, entdecken auch Politiker ihre im Winter kaltgewordenen Herzen zurück und eine warme Welle des Beschützertums bricht über die ALG II-Empfänger herein. Niemand wird ausgelassen und fast keine Partei zeigt sich nicht voller Herzensgüte. Es ist wunderbar zu lesen, dass der amtierende Bürgermeister Berlins, Herr Wowereit, beispielsweise den "alleinstehenden, arbeitsfähigen jungen Mann, der nicht arbeiten wolle" unter seine Fittiche nehmen will und ihn durch "Kürzungen beflügen will". Beflügeln - das klingt ein wenig so als würde Herr Wowereit persönlich den Herren in die Arme schließen und ihm sagen: "Du, Du hast einfach noch nicht verstanden, dass wir es gut meinen. Aber warte mal ab, wenn Du nur lange genug mit wenig oder gar keinem Geld auskommen musst, dann wirst Du das verstehen und froh sein, dass wir dir geholfen haben." Auch die Alkoholiker sollen nicht, wie bisher, am Rande stehen, sondern miteinbezogen werden. Entzug und Therapie soll organisiert werden damit auch der letzte rotnasige, seit Jahren arbeitslose Alkoholiker wieder in die fröhliche Gruppe der Arbeitenden eingemeindet werden kann. Welches Potential liegt in dieser Idee! Heerscharen von Streetworkern können demnächst die Parkbänkebelagerer aufsuchen und ihnen klarmachen, dass sie, statt sich zu durch Betteln durch den Tag zu kämpfen, demnächst, wenn sie erst wieder "fit" sind, jeden Morgen für ein paar Euro mehr als bisher durch einen arbeitsreichen, erfüllenden Tag zu neuem Glück finden können. "Nein, mein Junge... gib das Geld nicht für den lebensnotwendigen Alkohol aus... spare für einen Anzug, bilde dich fort, pflege dich und schon wird dir ein Arbeitsplatz gegeben..." so schön kann märzliche Politikerliebe sein. (Dass der Alkoholiker durch einen kalten Entzug bestimmt viel mehr beflügelt werden kann, lassen wir mal außen vor...)
Und für diejenigen, die jetzt wieder mit dem althergebrachten Mantra, dass es nicht genug Arbeit für alle geben würde, ankommen: Erstens gibt es genug Arbeit, nur kann diese auf Grund der wirtschaftlichen Lage nicht bezahlt werden, weiß doch jeder. Und zweitens geht es doch zunächst darum, den armen Arbeitssuchenden, die ob ihrer Arbeitslosigkeit voller Schuldgefühle gegenüber dem Staat nicht wissen, was sie tun sollen, zu helfen. Damit auch der psychisch kranke, der alkoholkranke oder der Arbeitsunwillige, demnächst wieder zur Sonne und zur Freiheit... pardon, Arbeit gehen kann. Mit gesundem Geist und gesundem Körper und dem Wissen, dass er nun endlich für die Gemeinschaft, die ihn seit Jahren (er)trägt, auch etwas tun kann. Ein Angebot, so die derzeitige SPD-Spitzenkandidatin in NRW, Hannelore Kraft, das diesen Menschen wieder eine Perspektive gibt, sei notwendig. Und genau dieses soll es geben. Einen sinnvollen gemeinnützigen Arbeitsmarkt eben, an dem diese verzweifelten Menschen teilnehmen können, ohne dass sie vom Gedanken an den schnöden Mammom abgelenkt werden, den ggf. dann andere durch sie verdienen. Denn die Perspektive ist wichtig, nicht etwa die Bezahlung. Und wer in diese wunderhübsche, durch die Märzsonne beleuchtete Kristallkugel schaut, deren herzerwärmende Regenbogenfacetten schon einige Menetekel an die Wand werfen, der hört vielleicht doch jenen Herrn Barnabas im Hintergrund leise lachen, der ob seines Arbeitslagervergleiches sehr schnell den Hut nehmen durfte.
Was spricht eigentlich dagegen, Meschen, die schon jetzt alleine und verzweifelt sind, durch das Zusammenleben mit anderen wieder zu mehr Fröhlichkeit zu verhelfen? Wenn wir schon dem Alkoholiker durch Entzug und Therapie zu mehr Perspektive verhelfen wollen - was ist mit all jenen, deren äußeres Erscheinungsbild derzeit problematisch ist? Warum nicht auch mit Frühsport, Ausdauertraining, einer gesunden Ernährung, positivem Denken, gemeinschaftlicher Fortbildung und einem geregelten Tagesablauf in einer kontroll... nein, in einer mit freundlichen Helfern ausgestatteten Einrichtung die Chancen erhöhen? Kultur etc. kann man auch ohne Geld bieten und Studenten etc. kommen schon jetzt mit wenig Platz aus, ohne dass dies der Menschenwürde nicht entspräche. Warum überhaupt noch Geldleistungen, wenn schon beim Thema "mehr Geld für die Kinder" auf Sachleistungen gebaut werden soll? Wenn zu befürchten ist, dass der gemeine "Hartzie" sowieso alles versäuft und vertelefoniert, dann muss dem ein Riegel vorgeschoben werden. Und warum nicht schon durch ein Logo, dass die Einrichtung ziert, bereits klarmachen, worum es geht? Bei der Agentur für Arbeit geht es doch auch.
Wie der FDP-Generalsekretär sagt: die SPD muss wieder zur Tradition des Fördern und Forderns zurückkehren, zur Tradition des Gerhard Schröder, der voller Sorge um die Arbeitssuchenden einen Niedriglohnsektor aufbaute und sich dessen stets rühmte, zur Tradition eines Herrn Wolfgang Clement, der sich nicht scheute, seine eigene Reputation durch falsche Missbrauchszahlen, die er in Talkshows wiederholte, aufs Spiel zu setzen um den Arbeitssuchenden durch "sanften Druck zu beflügeln".
Beflügeln ist das Zauberwort, sanfte Erziehung, sanfte Kontrolle, freundliches Miteinander statt feindliches Gegeneinander. Ja, die ALGII-Empfänger werden in eine wollig-weiche Decke aus Mitgefühl eingewickelt, die höchstens einmal kurz aufgerollt wird damit sie die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben können. Und zu Weihnachten gibt es dann einen Gasgutschein, eine Clementine und ein etwas verhartztes Beißholz, während der siebenköpfige Kinderchor singt "Morgen, Kinder, wird´s was geben."
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Soziologieprofessor Gunnar Heinsohn will die Unterschicht finanziell austrocknen, weil die zu viele gesellschaftlich wertlose Kinder in die Welt setzt
Die Kinder von Hartz IV-Empfängern sind minderwertig, sie sind dümmer und fauler als die Kinder von anderen deutschen Müttern und ihre Ausbildungsfähigkeit steht in Frage. Sie werden in Zukunft den hohen Qualifikationsanforderungen der Gesellschaft nicht mehr genügen. Diese Kinder entstammen einer Unterschicht, die sich durch Sozialhilfe immer mehr vergrößert und hemmungslos vermehrt und den Leistungsträgern auf der Tasche liegt. Das ist eine Gefahr für Deutschland. Während sich die Unterschicht so vermehrt, bekommen die deutschen Frauen der Leistungsträger zuwenig Kinder. Der Staat muss also das weitere Kinderkriegen der Unterschicht verhindern, indem man deren Angehörigen die Lebensgrundlage entzieht. Deutschland braucht diese minderwertigen Kinder nicht, sondern es braucht die sozial wertvollen Kinder der Karrierefrauen.
Dies ist, komprimiert zusammengefasst und im Klartext die Aussage von Gunnar Heinsohn. Dies ist 65 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus der Inhalt eines Gastkommentars. Dieser stammt nicht von irgendeinem bösartigen Verwirrten, sondern von einem deutschen Professor für Sozialpädagogik an der Universität Bremen. Dieser Zeitungsartikel erschien nicht in einem rechtsextremen Schmutzblatt, sondern in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Dieser Artikel kann als Volksverhetzung gelten.
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer durch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Paragraph 130 des Strafgesetzbuches
Am Anfang des 21. Jahrhunderts sind Arbeiter und Arbeitslose sozial verwundbar wie kaum zuvor. Ihre Organisationen sind geschwächt, ihre Führer korrumpiert, ihr Selbstbewusstsein ist verblasst und die Mächtigen fürchten sie nicht mehr. Die Deiche, so die beiden französischen Soziologen Stéphane Beaud und Michel Pialoux in ihrer Untersuchung über "Die verlorene Zukunft der Arbeiter. Die Peugeot-Werke von Sochaux-Montbéliard", die die Arbeiterbewegung im Laufe der Zeit errichtet hatte, um sich der Ausbeutung zu widersetzen, sind weitgehend unterspült. Die Folge: "der Dünkel, die Arroganz und die verschiedenen Formen der Geringschätzung gegenüber den 'Subalternen', die lange Zeit durch die bloße Existenz einer (institutionalisierten) politischen Arbeiterkultur gezügelt wurden, treten nun offen zu Tage und verbreiten sich in Fällen hemmungslos".
Es ist hemmungslos, was Vertreter einer neuen Rassen- und Klassenhygiene sich trauen, in Deutschland öffentlich von sich zu geben. Hartz IV-Empfänger und ihre Familien spielen inzwischen die Rolle einer Bevölkerungsgruppe, auf die man mittlerweile anscheinend ungestraft verbal einschlagen und ihr die Lebensgrundlage absprechen kann. "Sozialhilfe auf fünf Jahr begrenzen", um so die Unterschicht zu dezimieren, das ist der grandiose Vorschlag des Sozialpädagogik-Professors. Was danach kommt, wovon dann Kinder und Eltern leben sollen, diese Frage bleibt er freilich schuldig. Die Sprache des Professors ist dabei eine neue Sprache der Verurteilung unwerten Lebens, fehlt uns doch "nicht das vierte bildungsferne Kind der Sozialhilfemutter, sondern das erste oder zweite der hoch besteuerten und kinderlosen Karrierefrau", wie es in einem weiteren Artikel von Heinsohn in Welt Online heißt.
Was passiert, wenn wie in den USA die Sozialhilfe auf fünf Jahre beschränkt wird, schildert der Soziologe Loic Wacquant in seinem Buch "Die Bestrafung der Armen". Während die Zahl der Sozialhilfeempfänger drastisch zurückgegangen ist, weil sie nicht mehr registriert werden, explodierte die Zahl der Gefängnisinsassen. Zählte man 1975 rund 380.000 Häftlinge in den USA, waren es 2000 1,9 Millionen und 2008 2,3 Millionen. Das Elend der amerikanischen Wohlfahrt und der Ausbau des Gefängnissystems sind die beiden Seiten derselben politischen Medaille, so Wacquant, Professor an der University of California. Überfüllte Gefängnisse, das ist die Antwort auf die wachsende Zahl der Armen, der sozial Verwundbaren und der Überflüssigen. Wacquant zeigt, wie die Regulierung und Kontrolle der unteren Klassen im Zeitalter der fragmentierten Lohnarbeit und der Verallgemeinerung ungesicherter Arbeitsverhältnisse über ein Strafsystem geleistet wird, das wieder die Zähmung der armen Klasse zur Aufgabe hat.
Während deutsche Frauen außerhalb von Hartz IV im Durchschnitt nur ein Kind haben und leistungsstarke Migrantinnen sich diesem Reproduktionsmuster nähern, vermehrt sich die vom Sozialstaat unterstützte Unterschicht stärker - mit allen Folgeproblemen. So sind in der Hartz-IV-Musterkommune Bremerhaven die Jungen in Sozialhilfe mit einem Anteil von rund 40 Prozent an der männlichen Jugend für mehr als 90 Prozent der Gewaltkriminalität verantwortlich. Solange die Regierung das Recht auf Kinder als Recht auf beliebig viel öffentlich zu finanzierenden Nachwuchs auslegt, werden Frauen der Unterschicht ihre Schwangerschaften als Kapital ansehen. Allein eine Reform hin zu einer Sozialnotversicherung mit einer Begrenzung der Auszahlungen auf fünf Jahre statt lebenslanger Alimentierung würde wirken - nicht anders als in Amerika.
Gunnar Heinsohn in der FAZ
Wen Vertreter der neuen Klassenhygiene, die wie Heinsohn ganz in der Nähe der nationalsozialistischen Rassenlehre zwischen einer "Hartz IV-Bevölkerung" und dem "leistenden Bevölkerungsteil" unterscheiden, nach einer Dezimierung des "nicht-leistenden" Teils durch Entzug der Lebensmittel rufen, kann man sicher sein, dass diesen verfassungsfeindlichen Äußerung bald der Ruf nach härteren Strafen und einem Ausbau der Gefängnisse folgen wird.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Das ist 65 Jahre danach ein Skandal und ein Mißbrauch der veröffentlichten Meinung! Aber die öffentliche Meinung scheint ja zum Mißbrauch immer wieder geeignet zu sein!
Trotzdem appelliere ich nicht an einen Lebensmittelentzug für Heinsohn, aber vielleicht würde eine Änderung seiner Ernährungsgewohnheiten auch eine Änderung seiner Darlegungen bringen?
Vermutlich ist er aber nur publicitygeil und will die Couchpotatoes in wohlfeilen Talkrunden aufmischen, ein Fall für Zappa - definitiv!
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Schade, dass man den Herrn Heinsohn nicht dahin zurückschicken kann, wo sein Gedankengut herkommt. Allein schon die Äußerung, dass Kinder von Hartz IV Empfängern automatisch minderwertig (was sol das überhaupt bedeuten?) sind, ist zum Ko*zen!
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Der menschenverachtende Fanatiker lebt von Steuergeldern.
Und diese sollte man ihm nun aufgrund solcher öffentlicher Äusserungen sofort und komplett entziehen, und zwar auch rückwirkend. Eigentumsrecht verwirkt, feddisch...
Das gäbe ihm selbst einmal die Gelegenheit, an den von ihm so verachteten Segnungen des Sozialsystems uneingeschränkt teilhaben zu dürfen :enno
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Krankenversicherung für ALG-II-Empfänger
Nach dem Karlsruher Urteil zu den Regelsätzen bei ALG II können diejenigen, die privat krankenversichert sind, Hoffnung schöpfen. Ihr bisher teilweise selbst zu leistender Krankenversicherungsbeitrag könnte als regelmäßiger Mehrbedarf anerkannt werden.
Krankenversicherung? Zahlt das Amt. Oder?
Bei vielen Diskussionen rund um die Höhe des ALG II wird die Meinung vertreten, dass der Hilfeempfänger indirekt ca. 1000 Euro erhält. Diese Höhe ergibt sich, wenn alle Leistungen für ihn zusammengerechnet und somit also neben dem Regelsatz noch die Kosten der Unterkunft sowie die Beiträge zur Sozialversicherung hinzugerechnet werden. Hier wird oft davon ausgegangen, dass die Krankenversicherungsbeiträge automatisch in voller Höhe übernommen werden. Tatsächlich ergibt sich jedoch für jene, die vor dem Leistungsbezug privat krankenversichert waren, ein Problem: Sie können nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück - doch der Basistarif der privaten KV ist weiterhin zu hoch, als dass er von den ArGen komplett übernommen werden kann.
(http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32265/32265_1.gif)
Mit dem Rückkehrverbot sollte verhindert werden, dass sich Versicherte "das Beste aus beiden Welten" sicherten - also solange in der privaten Krankenversicherung blieben, wie sie deren Beiträge zahlen konnten, um dann, wenn z. B. die Tätigkeit als Freiberufler oder Selbständiger nicht mehr genug abwarf, über den Weg des ALG-II-Bezuges zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen. Durch diesen Riegel, den man den "Rosinenpickern" vorschob, ergab sich für ALG-II-Empfänger die obige Problematik.
Besonderer Härtefall? Ja, aber ...
Der Basistarif, den die private Krankenversicherung anbietet, liegt für die ALG-II-Empfänger jedoch unerreichbar hoch - nämlich bei 569,63 Euro. Zwar wurden die privaten Krankenversicherungen gesetzlich verpflichtet, den Basistarif in solchen Fällen um die Hälfte kürzen - doch auch von den verbliebenen 284,82 Euro übernahmen die ArGen bisher lediglich einen Teilbetrag. Übrig blieben gut 150 Euro, die Versicherten aus dem normalen Regelsatz in Höhe von 359 Euro zuschießen sollte. Regierungsstellen beantworteten Anfragen zu diesem Thema bisher lediglich mit dem Hinweis, dass es an der PKV sei, Beiträge, die nicht oder nur teilweise entrichtet werden, gerichtlich einzuklagen.
Sozialrechtsexperten forderten dagegen, dass der Gesetzgeber den ALG-II-Empfängern wieder den Weg in die GKV ermöglichen müsse, und die Grünen brachten einen Gesetzesentwurf ein, der zum Inhalt hat, dass die PKV ihren Beitrag für ALG-II-Empfänger auf die Höhe senken muss, in der die Beiträge komplett von den ArGen übernommen werden.
Allerdings könnten diese Forderungen durch das Karlsruher Urteil zu den Hartz-IV-Sätzen möglicherweise überflüssig geworden sein: Für diejenigen ALG-II-Bezieher, die ihre Krankenkassenbeiträge über eine (vor allem für chronisch Kranke schwer durchhaltbare) faktische Dauerkürzung von mehr als 40 Prozent des Regelsatzes zahlen sollen, ergibt sich durch den höchstrichterlichen Urteilsspruch nämlich eine Chance auf Abhilfe.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband empfiehlt mittlerweile, die höheren Kosten zur PKV (die ja geleistet werden müssen, um weiterhin eine gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung zu haben), als Mehrbedarf im Sinne der Karlsruher Rechtsprechung geltend zu machen und auf Übernahme der Mehrkosten zu bestehen. Notfalls, so der Verband, solle eine Klage eingereicht werden, da die Chancen, Recht zu bekommen, zur Zeit gut ständen.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Verdient der Sozialverband unrechtmäßig an Ein-Euro-Jobbern, die Senioren betreuen?
Neumünster - Heftige Kritik an der AWO Neumünster: Der Sozialverband soll für Ein-Euro-Jobber, die für 1,25 Euro pro Stunde hilfebedürftige Senioren betreuen, acht Euro von den Betreuten kassiert haben.
Den Verdacht der Abzocke wies der stellvertretende Vorsitzende des AWO-Landesverbandes, Gerwin Stöcken, auf Anfrage der Kieler Nachrichten zwar zurück. Er bestätigte jedoch NDR-Berichte, wonach die AWO Wohnpflege und Service GmbH den Senioren Leistungen mit acht Euro pro Stunde in Rechnung stellt. Die acht Euro würden als reine Aufwandspauschale für Anfahrtskosten und für verwendete Reinigungsmittel beim Putzen der Wohnungen der Betreuten erhoben, sagte Stöcken. Weitere Kosten, unter anderem für die Einsatzkoordination der Hilfskräfte, würden damit ebenfalls abgegolten, so Stöcken. Die Geschäftsführung der AWO Wohnpflege und Service GmbH habe ihm versichert: „Es wird nicht mehr als kostendeckend abgerechnet.“ Stöcken machte aber keinen Hehl daraus, dass er diese Praxis für bedenklich hält. „Persönlich würde ich empfehlen, nicht so zu verfahren.“ Es werfe ein schiefes Licht auf die Arbeiterwohlfahrt. Den Vorwurf, dass durch diese Praxis Arbeitsplätze im Bereich des Betreuungsmarktes ungesetzlicherweise „blockiert“ werden, weist Gerwin Stöcken ebenfalls zurück. Es läge seines Wissens eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Arbeitsagentur (ARGE) Neumünster vor.
Die für die als hauswirtschaftliche Betreuer eingesetzten Hartz-IV-Empfänger zuständige ARGE zeigt sich über das Abrechnungsverfahren der AWO aber überrascht. Zusätzlich zu dem gesetzlich festgelegten Stundenlohn von 1,25 Euro erhält die AWO von der Bundesagentur für Arbeit pro Ein-Euro-Jobber ein sogenanntes monatliches „Regiegeld“ in Höhe von rund 200 Euro. Dieses Geld ist dazu gedacht, entstehende Kosten für Weiterbildung und Ein-Euro-Jobs abzudecken. Dass die AWO durch dieses Rechnungsverfahren zusätzliche Einnahmen erziele, sei bisher unbekannt gewesen, sagte ARGE-Geschäftsführer Rof-Dieter Brüggen dem NDR. Eine Sprecherin der AWO Hauspflege und Service GmbH bestätigte dem Sender die Abrechnungspraxis auch in anderen Fällen. Für den Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel ist diese Abrechnungspraxis blanke „Abzocke“. Die AWO trete praktisch als Zeitarbeitsfirma auf. Für einen gemeinnützigen Verband sei es unmoralisch, Regiegeld zu bekommen und dennoch acht Euro Stundenlohn für die Arbeit der Ein-Euro-Jobber zu kassieren. Kol/KN
Quelle: KN Online (http://www.kn-online.de/top_themen/143290-Abzocke-Verdacht-gegen-die-AWO-Neumuenster.html)
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Aus der Reihe "Begründungen dafür, dass auch der Letzte noch in die Vollbeschäftigung rutschen soll" heute: Teil 1.746.234: Stolz und Antrieb
Das Karlsruher Urteil zu den ALG II-Regelsätzen scheint alle auf irgendeine Weise aufgescheucht zu haben. Nachdem die höchst kreative Art, das erwünschte Ergebnis 345 (der einstige Regelsatz) zu erhalten, beim BVerfG nicht auf Gegenliebe stieß, wird jetzt fleißig herumüberlegt, wie denn möglichst noch einzusparen wäre. Hübsch wird der "in der jetzigen Zeit müssen wir uns auf Kürzungen im Sozialbereich gefasst machen"-Schierlingsbecher mit ein paar Blümchen des Gutmeinens verziert, auf dass er wie ein wohlschmeckender frühlingshafter Cocktail schmecke. Zeitgleich marschieren die modernen Rattenfänger herum und singen das Lied von der Vollbeschäftigung, diesmal kra(e)ftig unterstützt von dem Wunsch nach einem "sozialen Arbeitsmarkt", der 1-Euro-Jobs auch langfristig möglich macht.
Selbstverständlich geht es Frau Kraft nur um die gebeutelten psychisch kranken Arbeitssuchenden, die sonst keine Chance haben und sich insofern glücklich schätzen sollen, dem Stigma der Arbeitslosigkeit zu entgehen, wenn sie sich für einen Dumpinglohn anbieten dürfen. In eine ähnliche Kerbe wie die Kraft, die stests das Gute will, schlägt nun auch der Vizechef der Bundesagentur der Arbeit, Herr Alt. Die 100%-Versorgung des Staates sei antiquiert, so Herr Alt. Denn: dadurch wird dem Alimentierten der Stolz und der Anreiz genommen, nach eigenen Erfolgen zu suchen.
Ja, man kann es sich lebhaft vorstellen, wie alle Arbeitssuchenden ohne jeden Stolz und Antrieb dahinvegetieren und eingelullt von der 100%-Sozialstaat-Melodie, keine eigenen Erfolge mehr verbuchen können und am Schluss quasi degeneriert als lebendes Logo für die Altsche These in den Talkshows auftauchen und "keinen Bock mehr haben, malochen zu gehen, ey", während im Hintergrund die Teaser zu "Deutschland sucht den Superstolzlosen" über den Bildschirm flimmern.
Da ist es doch viel schöner, wenn die Chancenlosen wieder mit sanftem finanziellen Druck auf die Alimentationsbremse zu mehr Stolz und Antrieb hingeleitet werden und sich wieder durch die durch die anderen Arbeitenden subventionierten Dumpingjobs als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft fühlen können. Vielleicht findet sich ja auch eine gemeinnützige Unternehmung, die dann zeitgleich die Kraftschen Chancenlosen aufnimmt, denn diese können dann vielleicht ebenso stolz und voller Antrieb dafür sorgen, dass das Gemeinnützigkeitssüppchen, das dann an alle verteilt wird, nicht allzu bitter schmeckt.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Warum schafft man nicht einfach endlich mal reguläre, normale Arbeitsverhältnisse Bundesweit komplett ab. Dann fällt dieses ganze Gejaule endlich unter den Tisch.
Alle arbeiten für Grundsicherung + 1€ die Stunde, jeder wohnt in einer Wohnung zu einer Miete die den Regularien der Arge entspricht. Wenn wir Entscheidungen brauchen die unser Leben betriffen fragen wir den ARGE Mitarbeiter, der muss ja auch für uns alle andere Denkarbeit machen. <- Oh, kann der ja nicht mehr, der denkt ja auch nur für GS+1€/h.
Hmmm, und nu??
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Die Debatte um die Ungleichbehandlung von Arbeitenden und ALG II-Empfängern wurde unter Zuhilfenahme von offensichtlich falschen Zahlen begonnen - aber ist das eigentlich wirklich eine Zeile wert?Die Debatte um die Ungleichbehandlung von Arbeitenden und ALG II-Empfängern wurde unter Zuhilfenahme von offensichtlich falschen Zahlen begonnen - aber ist das eigentlich wirklich eine Zeile wert?
Der Spruch, dass man nur der Statistik glauben soll, die selbst gefälscht wurde, ist mittlerweile ähnlich peppig wie ein drei Tage alter Kartoffelchip, der, noch von der letzten Party übergeblieben, unter dem Tisch lungert. Ähnlich überraschend wie die Tatsache, dass solcherlei Partyreste gerne unter dem Tisch zu finden sind, ist die Feststellung, dass der seine momentane Funktion als Außenminister wiederentdeckende Herr Guido Westerwelle die Debatte um die Ungleichheit zwischen der arbeitenden Bevölkerung und den ALG II-Empfängern auf nicht einmal mehr tönerne Füße stellte, sondern auf solche, die eben jene chipartige Konsistenz aufweisen. Zu Recht lautet eine der am meisten gestellten Fragen auf Beiträge wie diesen hier: "Ja, und, ist das was Neues?"
Der versierte Wortakrobat schaltet bei solchen Fragen entweder automatisch auf "Ignorieren" oder sucht, je nach Tagesform, für launige Erklärungen, wahlweise auf die zynische (nein, ist nicht neu, aber der Beitrag bringt mir Geld), die freundlich-hilfsbereite (nein, sicher ist das nicht neu, aber es ist doch vielleicht für manchen Leser neu und auch auf den muss man Rücksicht nehmen), die lässig-mit-Buzzworten-geschmückte (Hey, wir müssen doch die Leute dort abholen, wo sie stehen, wir müssen ihnen, sozusagen als Info 2.0., zeigen, dass...), die seufzend-resignierende (klar, ist nichts Neues, aber traurig, dass es immer wieder aktuell ist) oder die simpel-zustimmende Art (Nein.).
Ich tendiere momentan zur seufzend-resignierenden Art und Weise, weil es tatsächlich niemanden mehr verwundert, dass der ein oder andere Politiker nicht einmal mehr verschleiert oder verbrämt, sondern schlichtweg lügt. Ob Frau von der Leyen mit kreativ erfundenen Millionengeschäften durch Kinderpornographie argumentiert, ob Herr Clement in einer Talkshow von immens hohen Missbrauchsquoten bei ALG II spricht oder eben nun Herr Guido Westerwelle seine "Argumentation" auf nicht nachvollziehbare Zahlen aufbaut - viele der Argumente, Zahlen und Daten, die Politiker zu Hilfe nehmen um ihre Botschaft wie Prediger zu verkünden, haben so wenig mit der Realität zu tun wie die letzte Reality-Seifenoper im Fernsehen, die uns, wie auch der momentan so hochgelobte Film "Precious" alles Elend dieser Erde in gebündelter Form präsentieren.
Die Zeiten, in denen eine Lüge eines Politikers noch zu irgendwelchen Konsequenzen führte, sind schlicht vorbei. Angefangen bei niemals einklagbaren Wahlversprechen, über die durch Koalitionszwänge ja quasi "unvermeidbaren Entscheidungen, die Bauchweh bereiten" über im Copy-und-Paste-Verfahren von Lobbyvereinigungen übernommenen Zahlen und Daten, Lügen der Strafverfolger vor Gericht bis hin zu den Lügen wie den Massenvernichtungswaffen im Irak - die Politik, oftmals auch die Strafverfolgung, hat sich nun einmal von dem Aspekt, der Bevölkerung die Wahrheit zu sagen, längst verabschiedet und sieht mit dem Ausdruck eines Metzgers, der mit etwas Wehmut schaut, welches Schwein denn nun, nachdem man es durch das Dorf getrieben hat, geschlachtet werden muss, auf die Bevölkerung herab. Petitionen werden zu Petitessen und Demonstrationen zu Provokationen, wenn die versammelten Seilschaften zwischen Politik und Wirtschaft sich ein Stelldichein geben und an die bilderbergschen (u.a.) Türen ein Schild "ihr müsst draußen bleiben" hängen, verbunden mit dem Hinweis auf die bissigen Sicherheitsleute.
Nein, es ist keine Neuigkeit, dass die anscheinend am Münchhausensyndrom leidenden Herr- und Frauschaften die Bevölkerung so ernst nehmen wie ein trotziges Kind, dem die bittere Medizin eingeflößt werden muss. Es ist eher seit Jahren so, dass die Politik, sei es aus Arroganz, Ignoranz oder schlichtweg Langeweile, der Bevölkerung den Fehdehandschuh immer und immer wieder hinwirft und sich darüber wundern dürfte, dass er zwar aufgenommen, aber dann, gesäubert, getrocknet und gebügelt quasi, per Hofknicks zurückgebracht wird. In solchen Momenten ist es dann Zeit, sich die Kurzweil durch vermeintliche Dialogangebote zu verschaffen, die anmuten wie die Einladung des bekannten Hofnarren, der mit den goldenen Petitions- und offenen-Brief-Glöckchen und lustig hervorgebrachter Kritik für Stimmung sorgt, noch ein paar abgenagte Dialog-Such-knochen vom Wir-gefühl-Buffet mitnehmen darf und danach petitierend (pardon, bettelnd) wieder an der Straße stehen darf, darauf hoffend, dass ihn jemand zur Endstation Sehnsucht mitnimmt.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Westerwelle wegen falscher Zahlen in der Hartz-IV-Debatte erneut in der Kritik
Es ist schon peinlich für den sowieso gebeutelten FDP-Außenminister Westerwelle, dass er nun entweder nicht rechnen kann oder falsch informiert war. Er wollte doch nur einmal die Wahrheit sagen, als die FDP immer weiter absackte und er nicht nur von "anstrengungslosem Wohlstand" mit Hartz-IV-Bezügen sprach, sondern auch die Jagd auf Steuersünder durch den Verweis zu relativieren suchte, dass kaum einer sich aufrege, wenn Bürger, die arbeiten, weniger Geld erhalten können als Hartz-IV-Bezieher.
Und der Außenminister, dessen Ansehen gerade auch wegen seiner populistischen Zuspitzungen und einseitigen Positionierungen im Keller gelandet ist, wollte in diesem Fall nicht nur Polemik liefern, sondern harte Zahlen, also Fakten, die Wahrheit. Nur scheint ihm das auch wieder daneben gegangen zu sein, wie eine Kleine Anfrage von Jutta Krellman, der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, ergeben hat. Der Leipziger Volkszeitung sagte sie, der CDU-Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Ralf Brauksiepe, habe ihr bestätigt, dass Westerwelle von falschen Berechnungen ausgegangen sei.
Westerwelle hatte behauptet – und daran seinen Zündstoff angebracht, an den sich dann viele gehängt hatten:
Wer kellnert, verheiratet ist und zwei Kinder hat, bekommt im Schnitt 109 Euro weniger im Monat, als wenn er oder sie Hartz IV bezöge. Diese Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Leistungsgedanken besorgt mich zutiefst. Die Missachtung der Mitte hat System, und sie ist brandgefährlich. Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein.
In Wirklichkeit, sofern die Informationen zutreffen, würde Westerwelles berufstätige Kellnerin "bei regulärer Inanspruchnahme von Wohngeld und Kinderzuschlag monatlich 456 Euro mehr zur Verfügung (haben) als ein vergleichbares erwerbsloses Paar". Es würde sich also um einen Unterschied von 550 Euro hin oder her handeln, also um keinen kleinen Rechenfehler.
Dass der liberale Parteichef ausgerechnet in seinem Pamphlet, das die erneute Sozialstaatsdebatte ausgelöst hat, so daneben lag, ist natürlich ein gefundenes Fressen für Krellmann. Sie geißelte den Außenminister in der Zeitung, er habe "mit einer falschen Behauptung eine Hetzkampagne gegen Hartz-IV-Empfänger losgetreten". Er habe "entweder bewusst gelogen oder er hat schlicht keinen blassen Schimmer von den Sachen, über die er redet". Das dürfte nun nicht nur die Kompetenz von Westerwelle und seiner Parteigenossen im Hinblick auf den Sozialstaat, sondern auch auf Steuerkürzungen, Haushalt oder Gesundheitsreform betreffen.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Manchmal schreibt der Amtsschimmel die besten Aprilscherze
Am 1.April sind Erwerbslose aus Darmstadt zur Kriminalpolizei vorgeladen. Den Aktivisten der Gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative Darmstadt wird Hausfriedensbruch vorgeworfen. Sie hatten am 3. März als Römer verkleidet die Darmstädter FDP-Geschäftsstelle aufgesucht, um spätrömische Tendenz zu spielen. Deshalb hatten sie Tabletts voller Trauben, Häppchen und Champagner dabei, als sie ganz zivilisiert bei der FDP anklingelten.
Doch der Leiter der Geschäftsstelle Gunther Hartel rief die Polizei und stellte Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung. Für ihn ist die Aktion "Hausfriedensbruch erster Güte". Die Aktion schilderte er so: "Ich machte die Tür auf und wurde bedrängt. Die haben sich nicht vorgestellt und nicht gesagt, was sie vorhaben.
Dabei hatte der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle nur wenige Tage zuvor eine zu soziale Politik auch gegenüber Erwerbslosen als "spätrömische Dekadenz" bezeichnet und davor gewarnt. Die Aktivisten wurden dadurch zu ihrer Satireaktion ermutigt.
Humor statt Geschichtsbelehrung
Damit durchbrachen sie auch das oft bierernste Agieren mancher Erwerbslosengruppen, die sich über ihre Diskriminierung beschweren und Westerwelle mangelnde Geschichtskenntnis vorwerfen. So wurde der FDP-Politiker in einer Pressemitteilung des Erwerbslosenforums belehrt: "Das spätrömische Reich ist ganz bestimmt nicht an den Armen zusammen gebrochen, sondern an der Maßlosigkeit der Oberschicht."
Das mag historisch nicht falsch sein. Die Galinda-Aktivisten aber haben mit ihrer Aktion gezeigt, dass für sie zu einem schönen Leben niedrighängende Trauben als Obst und Wein ebenso gehören wie ein delikates Häppchen. Mag sein, dass der Darmstädter FDP-Politiker mit seiner Anzeige auch Nachahmungsversuche verhindern will. Schließlich hatte Westerwelle ja vor der spätrömischen Dekadenz gewarnt. Die Satireaktion wäre auch für den 1.April prima geeignet. Ob sie an diesem Tag unter dem Schutz der Satire fallen würde und straffrei bleibt?
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Peter Hartz will es noch einmal wissen
"Hartz V" geht in die Pilotphase. Nun will der Urheber der Hartz-Gesetze aus jedem dritten langzeitarbeitslosen Saarländer einen "Minipreneur" machen.Lange Zeit war es verdächtig ruhig um Peter Hartz. Es wurde gar gemunkelt, der ehemalige VW-Vorstand und Politikberater hätte sich nach Frankreich abgesetzt und würde dort inkognito seinen Lebensabend genießen. Ein Mann wie Peter Hartz verschwindet jedoch nicht sang- und klanglos in der Diaspora.
Wer es gut mit Hartz meint, sieht in ihm einen Idealisten. Wer es jedoch weniger gut mit dem Mann meint, dessen Name untrennbar mit den Arbeitsmarktreformen verbunden ist, die Millionen Menschen in die Armut schickten, sieht in Hartz einen Überzeugungstäter. Abgeschieden von der Öffentlichkeit entwickelte der vorbestrafte Saarländer nun im stillen Kämmerlein ein arbeitsmarktpolitisches Konzept, mit dem er seinen beschädigten Ruf wiederherstellen will. Das Konzept trägt den Namen "Minipreneure" und fängt da an, wo Hartz IV aufhört – bei der Überwindung der Langzeitarbeitslosigkeit.
"Minipreneure" wird nun im Saarland in einem Pilotprojekt getestet. Die Teilnahme ist freiwillig und der Staat hält sich mit finanzieller Unterstützung zurück. Doch Peter Hartz scheitert bei seinem Comeback abermals an seinem kruden Weltbild, nach dem Arbeitslosigkeit gleichbedeutend mit Antriebslosigkeit und sozialer Isolation ist. Sein Konzept krankt zudem an einer mangelnden volkswirtschaftlichen Folgenabschätzung und würde abermals das Lohnniveau im untersten Einkommenssektor unter Druck setzen.
Arbeitslosigkeit als Krankheit
Woran liegt es, dass Millionen Menschen auf Dauer keinen Arbeitsplatz im regulären Arbeitsmarkt bekommen? Könnte es sein, dass die Löhne in den Bereichen, die für Langzeitarbeitslose interessant sind, oft derart erbärmlich ausfallen, dass sich eine Arbeitsaufnahme ökonomisch betrachtet kaum lohnt? Oder könnte es sein, dass es schlichtweg nicht genügend offene Stellen gibt, die auch Arbeitssuchenden, die häufig langjährig in anderen Berufen tätig waren, offenstehen? Folgt man Peter Hartz, scheiden diese beiden offensichtlichen Antworten aus.
Es liegt vielmehr am Erwerbslosen selbst. Er sei nach längerer Arbeitsabstinenz physisch und auch psychisch oft gar nicht mehr in der Lage, sich wieder in die Arbeitswelt einzugliedern. Langzeitarbeitslosigkeit wäre demnach vor allem ein mentales Problem. Soziale Immigration und gesellschaftliche Isolation lassen demnach beim Langzeitarbeitlosen ein Phlegma reifen, aus dem er sich aus eigener Kraft nicht befreien kann.
Folgt man Peter Hartz, so kommt man nicht daran vorbei, dass Langzeitarbeitslosigkeit eine Art Krankheit ist, an der Millionen Menschen leiden. Die Therapie lautet "Fördern und Fordern". Während Hartz sich in seinen vorhergehenden Reformpapieren vor allem auf das "Fordern" konzentrierte, rückt er in seinem aktuellen Konzept das "Fördern" in den Mittelpunkt. Das wäre löblich, wenn er das angepeilte Ziel nicht meilenweit verfehlen würde.
Minipreneure – Hartz V mit viel heißer Luft
Um Langzeitarbeitslose fit für den Job zu machen, hat Hartz ein mentales Coaching entworfen, das er mit dem Kunstwort "Polylog" versehen hat. Derartige Neologismen und Euphemismen ziehen sich auch gnadenlos durch die gesamte Konzeptbeschreibung. Schon der Titel "Minipreneure" klingt eigenwillig wolkig – Kleinstunternehmer, gab es das nicht schon bei den Ich-AGs? Erwerbslose in das kalte Wasser der Selbstständigkeit zu werfen, ist allerdings nicht die Kernforderung von Minipreneure. Der Langzeitarbeitslose soll vielmehr Unternehmer in eigener Sache sein und sich in betreuten Selbsthilfegruppen fit für die Reintegration in Arbeit und Gesellschaft machen.
Das klingt nicht nur nach dem Konzept der "Anonymen Alkoholiker", es folgt auch den gleichen Mustern wie die Selbsthilfegruppen für Suchtkranke. Geleitet wird das Kolloquium der "Anonymen Arbeitslosen" von einem der ihren – einem Langzeitarbeitslosen, der die soziale Immigration erfolgreich überwunden hat und seinen "Artgenossen" nun als A-Trainer Hilfestellung gibt, es ihm gleich zu tun. Minipreneure sieht vor, dass Langzeitarbeitslose durch ein erfolgreiches Absolvieren der zwei Jahre dauernden Schulung die Qualifikation erwerben, selbst A-Trainer zu werden.
Welch fantastische Perspektive – Minipreneure als selbsterhaltendes System mit hoch motivierten Coaches, die ihren Gruppenteilnehmern beibringen, selbst einmal ein Coach zu werden, der andere Gruppenteilnehmer motiviert. Solche "Tschaka-Tschaka-Rituale" kennt man ansonsten eher aus dem Bereich des Strukturvertriebs, bei dem die Funktion der künftigen Verkäufer vor allem darin besteht, riskante Anlageformen und Nonsense-Produkte in ihrem näheren Umfeld zu verkaufen.
Was sollen Langzeitarbeitlose eigentlich von Peter Hartz lernen?
Damit die Arbeitslosen nicht unter sich bleiben und auf dumme Gedanken kommen, sollen die Polylogs auch von "gestandenen" Personen aus Wirtschaft und Gesellschaft begleitet werden. Für die Motivation eines Langzeitarbeitslosen sei nichts besser, als das Coaching eines gestandenen Handwerksmeisters. Was aber soll so ein gestandener Handwerksmeister einem Langzeitarbeitslosen denn erzählen? Früh aufstehen, früh zu Bett gehen, die Finger vom Alkohol lassen und so tun, als hätte man Arbeit?
Das hilft dem 55jährigen ehemaligen Straßenbauarbeiter, der aufgrund seines kaputten Rückens keinen Job mehr bekommt, auch nicht weiter. Ein solcher Erwerbsloser weiß nur zu genau, was Arbeit ist – wahrscheinlich sogar besser als Peter Hartz, der die Blüte seines Lebens in weichen Chefsesseln verbrachte.
Ist es für eine ehemalige Friseuse wünschenswert, fest daran zu glauben, sie hätte als Mediengestalterin eine Zukunft, nur weil sie sich ja von Berufswegen mit Farben auskennt? Das Finden verborgener Talente ist eine der Kernaufgaben des Minipreneur-Prinzips. Hartz nennt hier beispielsweise den ehemaligen Konditor, der aufgrund einer Mehlstauballergie seinen Beruf aufgeben musste. Einen möglichen Erfolg der Selbstfindungsgruppe sieht Peter Hartz in diesem Falle in der Erkenntnis, dass unser Konditor aufgrund seines erlernten Berufes über ausgeprägte feinmotorische Fähigkeiten verfügt und sich nun als potentieller Lackierer auf dem Arbeitsmarkt anbietet. Geradeso, als gäbe es keine arbeitslosen Lackierer, die erfolglos eine Bewerbung nach der anderen schreiben.
Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben hochqualifizierte Fachkräfte. Die Vermittlung dieser Qualifikationen ist jedoch ein Bereich, der selbst für anerkannte Bildungsträger ein Problem ist – vor allem dann, wenn die Erwerbslosen aus Bereichen kommen, für die es keine naheliegende Fortbildungsmaßnahme gibt. Diesen Anspruch haben Hartz' Selbsthilfegruppen allerdings auch gar nicht. Wohl wissend, dass die Minipreneure auf dem regulären Arbeitsmarkt fast keine Chance haben, sieht Hartz in der Selbstständigkeit einen Königsweg aus der Arbeitslosigkeit. So schreibt er über selbstständige Subunternehmer in den Handwerksberufen, die einem Handwerksmeister bei Bedarf mit Hilfsarbeiten zur Hand gehen. Die Handwerkskammern und die IG Bau werden sicher vor lauter Freude Luftsprünge machen – "selbstständige" Bauhelfer untergraben nicht nur den Mindestlohn, sie führen auch die Handwerksordnung ad absurdum.
Königsweg prekäre Selbstständigkeit
In einem Punkt sind sich fast alle neoliberalen Vordenker einig – die Rolle der Selbstständigkeit wird in Zukunft zunehmen. Natürlich geht es hierbei nicht um die Schicht der potentiellen FDP-Wähler, sondern um eine neue, prekäre Selbstständigkeit. Schon heute müssen weit über 100.000 Selbstständige und Freiberufler ihr karges Budget durch Aufstocker aus dem Hartz-IV-Topf auffüllen.
Selbstständig und frei – welch schöne Worte. Doch die Kehrseite der Medaille ist alles andere als schön – wer so frei ist, kann sich oft noch nicht einmal die private Krankenkasse leisten, geschweige denn die Beiträge für eine freiwillige Altersversorgung. Wer formal selbstständig ist, genießt auch keinen Kündigungsschutz und ist jenseits jeglicher branchenspezifischer Mindestlöhne. Die prekäre Selbstständigkeit verfolgt somit nur einen Zweck – sie setzt Arbeitnehmer und Gewerkschaften als Dumpingkonkurrenz unter Druck. Warum relativ teure Arbeitnehmer beschäftigen, wenn man dieselbe Arbeit auch von preiswerteren Minipreneuren machen lassen kann – vollkommen ohne Nebenkosten, ohne Kündigungsschutz und ohne Verpflichtungen. Volkswirtschaftlich sind Peter Hartz' Minipreneure eine einzige Katastrophe. Jeder Minipreneur gefährdet einen regulären Arbeitsplatz – so bekämpft man die Arbeitslosigkeit nicht.
Kaum eine Chance auf Verwirklichung
Das Beste an den Minipreneuren ist, dass dieses Konzept kaum eine Chance hat, jemals flächendeckend verwirklicht zu werden. Schon im letzen Jahr lehnten Interessenten dankbar ab, da ihnen das Konzept angeblich zu teuer war. Ob es wirklich das Geld oder doch eher die Person Peter Hartz war, die zu dieser Entscheidung führte – darüber lässt sich lediglich spekulieren. Um nicht vollends zu scheitern, finanziert Peter Hartz das nun gestartete Pilotprojekt im Saarland aus der eigenen Tasche. Träger ist die SHS-Foundation – SHS steht für "Saarländer helfen Saarländern" und ist eine Stiftung, die von Peter Hartz ins Leben gerufen wurde und von ihm finanziert wird.
Diese "Uneigennützigkeit" hat ihren Grund – der Name Hartz ist verbrannt. Politiker meiden die Nähe zu Peter Hartz wie der Teufel das Weihwasser. Der Umstand, dass Hartz aufgrund seiner unrühmlichen Verwicklung in den VW-Lustreisen- und Untreueskandal eine Schlüsselrolle spielte und 2007 zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, spielt dabei allerdings nur eine Nebenrolle. Peter Hartz steht für Hartz IV, er steht für Armut, für Arbeitslosigkeit, für Sanktionen und für die fehlerhafte Umsetzung seiner Reformen.
Auch wenn Hartz beteuert, nicht für die Umsetzung seines Konzeptes verantwortlich zu sein, so ist dennoch auffällig, dass er sich nie kritisch zu den Fehlern in der Umsetzung geäußert und sich nie öffentlich bei den Opfern der von ihm angestoßenen Arbeitsmarktreformen entschuldigt hat. Ein Politiker, der Peter Hartz eine Carte blanche gibt, braucht bei den nächsten Wahlen gar nicht mehr anzutreten. Das weiß auch Peter Müller, der als enger Vertrauter seines Landsmannes Peter Hartz gilt.
Hartz darf zwar im Saarland seine Minipreneure schulen – jegliche Unterstützung seitens der Landesregierung bleibt ihm allerdings verwehrt. Ob Peter Hartz nach dieser Totgeburt noch die Kraft aufbringt, das Volk weiterhin mit seinen Ideen zu beglücken, ist eher unwahrscheinlich. Der 68jährige Hartz sollte sich wohl besser endlich zurückziehen und seine üppige VW-Pension genießen. Wenn Hartz wirklich etwas lernen will, könnte er sich auch selbst in eine seiner Selbsthilfegruppen setzen. Wenn er über zwei Jahre hinweg engen Kontakt zu zwanzig Langzeitarbeitslosen pflegt, wird vielleicht auch er erkennen, dass Erwerbslose nicht krank, faul oder phlegmatisch sind und der Arbeitsmarkt nicht auf der Angebots-, sondern auf der Nachfrageseite krankt.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Josef Schlarmann, der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung in der Union, greift in die Sozialstaatsdebatte ein
Anstrengungsloser Wohlstand sei Hartz IV nicht, so Dr. Josef Schlarmann, der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung in der Union (MIT). Anstrengungsloses Einkommen sei es hingegen schon, sagte Schlarmann gegenüber der Wirtschaftswoche. Da diese Gruppe ihr Einkommen auf Kosten Anderer beziehe, müsse nach jenen gefragt werden, die arbeiten könne, aber nicht wollen. Bei der Suche soll die Zeitarbeitsbranche helfen.
Wer von Sozialleistungen lebt, der soll nach Möglichkeit auch eine Gegenleistung erbringen – dieser Grundgedanke durchzieht weite Teile der aktuellen Debatte über die Zukunft des Sozialstaates Deutschland. Die Idee, diese Gegenleistung in Form von sozialer Arbeit in den Gemeinden zu erbringen, ist spätestens seit Hannelore Kraft auch in der SPD wieder ein Thema. Im Prinzip herrscht in dieser Frage schwarz-gelb-rote Einigkeit, wobei es bei der konkreten Ausgestaltung durchaus Unterschiede gibt.
Während bei den Sozialdemokraten von Arbeitsangeboten die Rede ist, die freiwillig angenommen werden können, sieht Schlarmann Solidarität als eine "beiderseitige Verpflichtung" an und fordert, dass die schon bestehende Regelung, die Hartz IV-Empfänger verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, konsequenter umgesetzt werden muss. Neben den Kommunen könnten laut Schlarmann auch die Zeitarbeitsfirmen Arbeitsplätze anbieten.
Im Gespräch mit Telepolis bekräftigte Josef Schlarmann seine Ideen. Sein Vorschlag, die Zeitarbeitsbranche einzubinden, sei eine Reaktion auf die Kritik der Sozialverbände, die Kommunen könnten diese Arbeitsplätze gar nicht vorhalten. Da er jedoch möchte, dass Hartz IV-Empfänger künftig möglichst sofort ein Arbeitsangebot bekommen, solle die Zeitarbeitsbranche die bestehende Lücke füllen. "Wir haben eine Zeitarbeitsbranche, die sich auskennt in der Vermittlung von Arbeitskräften. Und natürlich nicht nur in der Vermittlung, sondern auch in der Weiterbildung und Vorbereitung von Arbeitskräften auf ihren zukünftigen Arbeitsplatz. Warum sollten wir nicht diesen privaten Weg gehen, um das Problem zu lösen?", so Schlarmann gegenüber Telepolis.
Die Idee ist nicht neu: auch Hans-Werner Sinn ist ein Befürworter dieser Kombination aus kommunaler Beschäftigung und verstärkter Einbindung der Zeitarbeitsbranche in die Vermittlung von Arbeitssuchenden. "Außerordentlich sinnvoll" sei das Konzept des ifo-Präsidenten. Denn die Erfahrung zeige, dass "Arbeitslose, die Hartz IV beantragen, bei sofortigem Angebot eines Arbeitsplatzes zu etwa 15 Prozent ihren Antrag sofort wieder zurücknehmen" würden. Der MIT-Vorsitzende verspricht sich davon nicht zuletzt auch eine Entlastung des öffentlichen Haushaltes.
Ein Vorbild sieht Schlarmann dabei in Schweden. Dieses Land sei immer nur dann ein Vorbild, wenn es um Verstaatlichung geht, kritisiert er. Dabei gingen die Schweden einen völlig anderen Weg. "In den schwedischen Kommunen werden viele Aufgaben privat erledigt, von privaten Firmen. Die Verwaltung richtet die Maßnahmen nur noch ein, überwacht sie und setzt den rechtlichen Rahmen. Aber die Durchführung liegt komplett in privaten Händen."
Die Befürchtung, dass durch den Ausbau von kommunaler Beschäftigung und Zeitarbeit Lohndumping begünstigt wird, hat Schlarmann nicht. Ihm ginge es in erster Linie um gemeinnützige und kommunale Arbeiten im sozialen Bereich. "Wie viele Handwerksbetriebe habe ich da noch, die dort tätig sind?", fragt Schlarmann und beantwortet die Frage sofort selbst: "Das ist vielleicht mal eine Gärtnerei, die von der Kommune den Auftrag bekommt, die örtlichen Grünflächen in Ordnung zu halten." Aber das, so der Bundesvorsitzende der MIT, könne ja nicht der Grund dafür sein, ein großes Problem ungelöst zu lassen. Einfache Arbeitsstellen, wie beispielsweise für Transporte, Harken oder Fegen, seien derzeit schwer zu besetzen. In diese könnten laut Schlarmann künftig über Zeitarbeitsfirmen ALG II-Empfänger vermittelt werden. Auch in der Pflege sei dies in solchen Bereichen denkbar, in denen keine ausgebildeten Pflegekräfte benötigt würden. Hier könnten die bisher Arbeitslosen ältere Menschen bei Spaziergängen begleiten, ihnen beim Aufräumen oder bei Reinigungsarbeiten helfen.
Von der Notwendigkeit seiner Vorschläge ist Schlarmann überzeugt: "Das Erstaunliche ist, und das zeigt mir, dass der Weg richtig ist, dass unsere sozialen Verbände das nicht wollen, weil ein Stück ihrer Kompetenz wegfällt. Dabei könnte dieser Schritt sehr erfolgreich sein." Immerhin entstünden damit auch in diesem Bereich Wettbewerb und Benchmark.
Doch nicht nur die sozialen Verbände, sondern auch die Beschäftigten in diesem Bereich dürften den Forderungen Schlarmanns skeptisch gegenüberstehen. Schließlich würde eine Ausweitung des Arbeitskräfteangebotes in der Pflege den Druck auf die dort beschäftigten Fachkräfte erhöhen - Versuche, den ab Juli 2010 geltenden Mindestlohn in der Pflegebranche von 7,50 im Osten und 8,50 im Westen durch gering qualifizierte Zeitarbeiter zu umgehen, erscheinen denkbar.
Schlarmann selbst spricht sich gegen den Mindestlohn in der Pflege aus. Dieser sei "Protektionismus pur" und verdränge "unliebsame Wettbewerber aus dem Pflegemarkt". Für Schlarmann steht fest: "Der Pflege-Mindestlohn ignoriert die Tatsache, dass es in Deutschland einen wachsenden Pflegemarkt gibt, der Pflegeleistungen unterhalb des vereinbarten Mindestlohnes anbietet." Die Ausweitung der Zeitarbeit scheint ein Mittel zu sein, diese "Wettbewerbsnachteile für private Anbieter" auszugleichen.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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In österlicher Geschenkstimmung bietet Ulrich Marseille keine bemalten Ostereier an, sondern Jobs für Langzeitarbeitslose. Wenn die nur nicht so faul und gierig wären...
Ach, Ostern... überall stolpert man über (künstlich) begrünte Nestchen mit putzig bemalten, beklebten oder gefärbten Eiern oder gülden schimmernden Schokoladentierchen. Meister Lampe hat seine Kiepe vollgefüllt und hoppelt umher, um Geschenke zu verstecken. Und mit ihm zusammen hoppelt Meister Marseille, seines Zeichens Freund von Donald Trump und Thomas Middelhoff, el Chefe der Marseiller Kliniken AG, der aus seiner Wunderkiepe gar viele lustig bunte Überraschungseier mit der Aufschrift "Jobs für Langzeitarbeitslose" zieht.
Betrübt wackeln die Öhrchen des kreativen Millionärs, wenn er feststellt, dass die Arbeitsagenturen ihm denn nicht die kleinen Pflegeelfen nach Hause senden wollen, die er so dringend benötigt und denen er so gerne zur Seite stehen würde, wie er es bei Freunden wie Thomas Middlehoff und Co. ja auch getan hat. 300.000 Langzeitarbeitslose, so Herr Marseille, könnten seiner Schätzung nach sofort bei den Kliniken anfangen, für 500 hätte er sofort ein Überraschungsei bereit. Aber stehen jetzt etwa die dankbaren Langzeitarbeitslosen Schlange vor den Eingangstüren der Marseille Kliniken? Wir ahnen es... die Antwort lautet: Nein. Und die Bundesagentur für Arbeit zeigt sich so gar nicht bereit, dem armen Herren, der angetreten war, der "Preisdiscounter" im Pflegebereich zu werden, unter die vom jüngst bilanzierten Verlust gebeutelten Arme zu greifen.
Dabei meint es der einst schillernde Herr Marseille, der anscheinend nach seinem bitteren Verlust auch für sich schon die HartzIV-Wolken am Himmel aufziehen sieht, doch nur gut. Endlich sollen sich Menschen auch ein Pflegeheim leisten können, auch wenn dieses Niedrigsegment des Pflegesektors mit ebenso niedrigen Segmenten des Pflegedienstgehaltsektors erkauft werden muss. Und eigentlich wäre es doch die staatsbürgerliche Pflicht, so Herr Marseille, dem Staat etwas zurückzugeben.
Nein, nein, damit meint er jetzt nicht, dass er etwas gibt, sondern die Langzeitarbeitslosen, die anscheinend der Meinung sind, das die Marseilleschen Ostereier in ihrer Beschaffenheit eher den tausendjährigen Äquivalenten ähneln, wenngleich sie auch nicht so schmackhaft daherkommen. Denn das österliche Geschenk des barmherigen Samariters Ulrich soll (immerhin will man den Langzeitarbeitslosen ja keinen Schock versetzen, indem man sie regulär einstellt) natürlich nur monatlich bis zu 400 Euro einbringen.
Milde lächelnd gibt Herr Marseille auch zu, dass er damit natürlich monatlich bis zu 1.400 Euro pro Person sparen würde - solche Überlegungen (da darf es keine Denkverbote geben) ist er dann wohl auch den Aktionären des Klinik"discounters" schuldig. Aber für die ei-frig die Geschenke annehmenden HartzIVler wäre das ja auch ein Riesenschritt auf der Karriereleiter, denn immerhin würden sie nach 2 Jahren, so sie sich denn bewähren, auch einen regulär bezahlten Job angeboten bekommen. Ja, dafür kommt man doch gerne seiner staatsbürgerlichen Pflicht nach und gibt den Marseille Kliniken, ähm... dem Staat etwas dafür zurück, dass er einen nicht verhungern lässt. Eigentlich sollte man in das Marseillische Dreamteam nur noch Adecco mit einbinden, die dann von den bis zu 400 Euro monatlich noch 300 Euro für die Abrechnung kassieren, dann würde auch Herr Clement noch davon profitieren...
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FDP-Chef Westerwelle hat eine neue Gruppe entdeckt, gegen die man Stimmung machen könnte
Außenminister Guido Westerwelle hat sich erneut in die Hartz-IV-Debatte eingeschaltet. Während der Konflikt zwischen FDP und Union, aber auch innerhalb der Union weiter um die Frage der Steuersenkung schwelt, setzt der FDP-Chef wieder einmal auf das Thema, dass Hartz-IV-Empfänger, denen er anstrengungslosen Wohlstand attestierte, eine Gegenleistung zu erbringen hätte.
Nun hat der Liberale, der mit seinen Äußerungen ins Fettnäpfchen getreten ist und dem vorgeworfen wurde, die Menschen am unteren Rand gegeneinander auszuspielen, eine neue Gruppe im Visier, mit der er sich wohl mehrheitsfähig wähnt (s.a.: FDP fordert weniger Bildung in Deutschland). Junge Hartz-IV-Empfänger sollen nach dem Willen von Westerwelle binnen sechs Wochen ein verpflichtendes Arbeits- oder Fortbildungsangebot erhalten. Wenn sie das ablehnen, sollen die Bezüge gekürzt werden. Neu daran ist eigentlich nur, dass das verpflichtende Angebot innerhalb der Frist kommen soll.
Im Bericht aus Berlin sagte Westerwelle betont markig in der schon gewohnten Rhetorik:. "Wer jung ist, wer gesund ist, wer keine eigenen Angehörigen zu versorgen hat, dem ist es zumutbar, dass er für das, was er vom Staat bekommt, auch eine Gegenleistung erbringt. Umgekehrt muss man vom Staat erwarten, dass ein Angebot gemacht wird. Aber wir erwarten dann auch, dass dieses Angebot angenommen wird." Fragt sich jetzt nur noch, was für Angebote dies sein werden. Schon jetzt sind viele Fortbildungsangebote für die Katz. Letztlich scheint es um eine Disziplinierung zu gehen. Hauptsache, es wird irgendetwas gemacht bzw. eine Drohkulisse aufgebaut.
Westerwelle hält trotz Kritik von Finanzminister Schäuble weiter an den geplanten, wenn auch bereits reduzierten Steuerkürzungen fest. Im Rückzugsgefecht meint er, dass die Kommunen stärker an der Mehrwertsteuer beteiligt werden können, um nicht die Last der liberalen Steuersenkungen direkt an die Bürger weitergeben zu müssen. Wie aber dann die Mindereinannahmen des Bundes kompensiert werden können oder welche Einsparungen hier notwendig wären, sagte er lieber mal nicht.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Junge Hartz-IV-Empfänger sollen nach dem Willen von Westerwelle binnen sechs Wochen ein verpflichtendes Arbeits- oder Fortbildungsangebot erhalten
Sehr vernünftig, eine Sache die ich sehr begrüsse. Benötigen doch mehr als 50% der jüngeren Leute heute verschärft Hilfe: den aufrechten Gang, ordentliche Rechtschreibung als auch Regelmässigkeit zu erlernen. Nur leider ist das alles hohles blabla, denn die sind Herrschaften ja nicht mal in der Lage ein ordentliches Schulangebot auf die Beine zu bringen. Ausserdem: nur wer soll das wie und wovon leisten?? Die angebotenen Fortbildungen meiner Generation (Schulabgang 1985) sind schon seit Ewigkeiten im Klo verschwunden. Beruffachschule war meinen "Vorbildern" schon ein Dorn im Auge der nur Geld gekostet hat und weg musste. Ich hatte Schulabgang zu einer Zeit wo es auch schon starken Lehrstellenmangel gab.
Was vernünftiges erreiche ich nur mit ausreichend Pädagogen die zumindest mehr als ihren eigenen Namen schreiben können. Davon gibt es leider nicht mehr sehr viele. Was heute an Haupt und Realschulen rumgeiert stecke ich mit meiner Hauptschulbildung locker in die Tasche. Ich kann noch stolz auf meinen Abschluss sein, reichte der immerhin einen ordentlichen Handwerksberuf zu erlernen. Heute habe ich es mit Leuten zu tun die meinen von Menschenführung mal was gehört zu haben.
BTW: in diesem Zusammenhang ist aber noch viel wichtiger sich mal umzusehen WIE ein grosser Teil von "Eltern" seine Kinder gross zieht. Die gesammte Bocklosigkeit und fehlendes Selbstwertgefühl der Heranwachsenden hat nämlich so seine Wurzeln. Manchen unsere Mitmenschen hätte man einen Gefallen getan sie im Vorwege daran zu hindern sich zu vermehren.
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Das Konzept des "Fördern und Fordern" ist zum "Fordern und Fordern" geworden - statt Hilfebeantragendem gibt es den Kunden in der Servicewüste
Wenn Du zur ArGe gehst, vergiss das Gesetzbuch nicht
Seitdem mit der Agenda 2010 der Umbau des Sozialstaates legitimiert wurde, gibt es bei jenen, die die Sozialleistungen berechnen oder auszahlen, keine Hilfeempfänger mehr, sondern lediglich "Kunden". Die Arbeits"ämter" wurden in Agenturen umgetauft und mit Hilfe von Experten wurde das Erscheinungsbild dynamisiert, z.B. veränderte man das bisher bekannte Logo der Arbeitsämter, um sich der neuen Agenda anzupassen. Das neue Logo, so hieß es von Seiten der BA, sollte, zusammen mit dem Farbleitsystem innerhalb der Broschüren, dafür stehen, dass die Bundesagentur für Arbeit sich intern gewandelt habe.
Wir wollen damit in Summe ein klares Signal geben: Die BA öffnet sich, wird zeitgemäßer, sie arbeitet kundenorientiert und wirkungsvoller.
(Carsten Heller, Leiter Marketing und interne Kommunikation bei der BA)
(http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32493/32493_1.gif)
Altes und neues Arbeitsamt-Logo
Zeitgleich wurde auch das Prinzip des "Fördern und Fordern" als vorgeblich echte Chance für (Langzeit)arbeitslose nach Außen kommuniziert. Seitdem die Agenda 2010 umgesetzt wurde, wurde dieses Prinzip mehr und mehr zum "Fordern und Fordern", was gerade auch durch die Statusveränderung des Hilfeempfängers ermöglicht wurde. Die Sicht der Agentur hat sich gleichermaßen verändert, so dass der Hilfesuchende, der entweder als Kunde oder Leistungsempfänger tituliert wird, seine Ansprüche klar definieren muss, um diese befriedigt zu bekommen. In Anlehnung in Nietzsche wird oft gerne davon gesprochen, dass derjenige, der zur ArGe geht, das Gesetzbuch nicht vergessen solle.
Von der Bitte zur Forderung
Mit dieser Statusveränderung geht auch eine Veränderung der Sicht auf jene, die die ArGe aufsuchen, einher. Da sie letztendlich gezwungen sind, nicht um Hilfe zu bitten, sondern diese einzufordern, fällt es leicht, die einst als hilfebedürftig angesehenen Menschen als Fordernde zu sehen, wobei fordernd oft mit unverschämt fordernd gleichgesetzt wird, was in der öffentlichen Debatte durchaus für jene von Vorteil ist, die den Hilfebedürftigen an sich als Schmarotzer oder ähnliches erscheinen lassen wollen. Gleichermaßen wird so suggeriert, derjenige, der quasi mit dem Gesetzbuch unter dem Arm erscheine, könne sich (da anscheinend sowohl intelligent, rechtlich bewandert als auch selbstsicher genug) sicherlich auch leicht einen Arbeitsplatz suchen bzw. diesen finden, so er denn wolle. Der eher negativ besetzte Begriff des Forderns wird hier zum Synonym für eine Anspruchshaltung, ohne jedoch zu erläutern, dass dieses Fordern notwendig ist um selbst gesetzlich verankerte Leistungen zu er- und Rechte zu behalten.
Zum Vergleich:
Der Hilfebedürftige, Peter Hansen, erschien am 24.2.2001 beim Amt und bat um eine Beihilfe zur Erstausstattung seines Haushaltes nach einem Brand. (Frühere Version)
Der Kunde/Leistungsempfänger, Peter Hansen, erschien am 24.2.2001 in Begleitung zweier Zeugen bei der Agentur für Arbeit und forderte die Übernahme der Kosten einer Erstausstattung seines Haushaltes nach einem Brand. Um seiner Forderung mehr Nachdruck zu verleihen, legte er zwei Urteile vor, die die Gewährung solcher, nach einem Notfall eingetretenen, einmaligen Beihilfen eindeutig als notwendig ansahen. (Aktuelle Version)
Auch, wenn der Hilfebedürfte angesichts oftmals verloren gegangener Unterlagen, vager Aussagen usw. nicht mehr alleine den Gang zum Leistungsgewährenden unternimmt, kann dies die geschilderte Wirkung verstärken. Während derjenige, der einst um Hilfe bat, als armer, oft ohne eigene Schuld in die Notlage geratener Mensch angesehen wurde, wird der Leistungseinfordernde, der in Begleitung zweier Zeugen sowie mit Ausdrucken von Urteilen beim Leistungsträger vorstellig wird, zum Symbol für die in "spätrömischer Dekadenz" lebenden, egoistisch denkenden Menschen. Überlegungen, dass nicht jede Leistung, die möglich wäre, in Anspruch genommen werden sollten, treffen genau in diese Kerbe.
Diese Änderung in der Sicht auf diejenigen, die Sozialleistungen in Anspruch nehmen, war notwendig, um das Fundament für eine Abkehr Sozialstaatsprinzip zu legen. In den Köpfen der Bevölkerung musste sich die Ansicht festsetzen, dass es sich hier nur zu einem geringen Prozentsatz um Hilfebedürftige handelte, der Großteil jedoch nicht bereit war, sich den Bedingungen zu fügen, die mit der Agenda 2010 aufgestellt wurden. Hier gingen Eingriffe in die Intimsphäre des Hilfebedürftigen mit Datenschutzverletzungen und der Abkehr vom Hilfeangebotsprinzip einher. So bedarf es beispielsweise bei den Anträgen auf Hilfegewährung erst eines höchstrichterlichen Urteils, um die Pflichten der Leistungsgewährer wieder in die Gleichung einzufügen. Ähnlich den Banken hat die BA ihre Pflichten mehr und mehr auf den Kunden abgewälzt, auf dass dieser auch die möglichst umfangreiche Verantwortung trägt. Das bedeutet, dass nicht der Leistungsgewährende Hilfe offeriert, sondern der Kunde ein solches Angebot explizit, unter Berücksichtigung möglichst vieler Winkelzüge und Schlupflöcher, einholen muss. Für die Hilfebedürftigen, die weder über das Wissen noch über den Mut zum Fordern verfügen, ergibt sich damit das Mauerblümchensyndrom: Sie bleiben beim Tanz um die Leistungsgewährung außen vor.
Oft vorkommende Schikanen haben hier noch zusätzlich dazu beigetragen, dass Menschen, denen Sozialleistungen sogar zuständen, auf diese verzichten - hier steht aber keineswegs der heroische Verzicht im Vordergrund, sondern die Angst, einer Behandlung ausgesetzt zu werden, die auf die Psyche negative Auswirkungen hat. Für die "Fördern und Fordern"-Apologeten, die selbstverständlich hinnehmen, dass Sozialleistungen mit einer Gegenleistung des Hilfebedürftigen einhergehen (welche wiederum nicht selten in der Aufgabe der Privatsphäre besteht) ist dies eine Situation, in der sie nur gewinnen können. Zum einen liefern diejenigen, die aus den obigen Gründen auf Leistungen verzichten, Argumente für die "offensichtlich-geht-es-ja-auch-ohne-diese-Leistungen"-Debatte, zum anderen können sie als Symbol für diejenigen dienen, die nicht der "Mitnahmementalität der Fordernden" anhängen.
Die legitime Inanspruchnahme von Sozialleistungen, die dank der Verantwortungsabgabe der Leistungsgewährer nur noch als Ergebnis des Forderns möglich ist, wird somit immer negativer bewertet. Und dies ist durchaus gewollt - nur auf diese Weise kann der Sozialstaat so umgebaut werden, dass er letztendlich nur noch ein rudimentäres Existenzminimum anbietet, das nicht einmal in finanzieller Form geleistet werden muss. Und für ein Heer von Niedriglohn- bis Kostenlosarbeitern, welche auch die Arbeitsplätze bedrohen, die derzeit noch am Rande eines Mindestlohnes bezahlt werden. Es ist davon auszugehen, dass nach den Vorstößen der Zeitarbeitsbranche und Pflegedienstbranche, der Ruf nach dem Einsatz von ALG-II-Empfängern/Langzeitarbeitslosen auch in Privathaushalten erneut erschallen wird. Selbstverständlich zu Günstiglöhnen.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Der Hoffnung nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Thema Regelsätze ist Ernüchterung gewichen - dazu tragen auch die neuen Regelungen zum Mehrbedarf bei
Ein Vierteljahr nach dem ALG II-Urteil
Als das Bundesverfassungsgericht sich endlich zum Thema ALG II-Regelsätze äußerte, war die Hoffnung auf eine Erhöhung groß. Zwar hatten die Richter in Karlsruhe nicht entschieden, dass die bisherigen Regelsätze zu niedrig angesetzt waren, sondern sahen diese als nicht evident unzureichend an, jedoch wurde vielfach angenommen, eine genaue und nachvollziehbare Berechnung der Regelsätze könne automatisch nur zu einer Erhöhung führen. Ebenso große Hoffnungen wurde in die Mehrbedarfregelung gesetzt, die die Richter verlangt hatten. Ein Vierteljahr später wurde der Mehrbedarfskatalog abgesegnet und, zusammen mit den bisherigen Urteilen zum Thema, gibt wenig Anlass zur weiteren Hoffnung.
Mehrbedarf? Welcher Mehrbedarf?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil gerügt, dass der Gesetzgeber nicht für atypische Lebenslagen vorgesorgt hätte. So fehle es an Regelungen für einen "unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen und besonderen Bedarf". Diesem Mangel wurde nun abgeholfen - jedoch mit einem Mehrbedarfskatalog, der nicht nur von der Opposition als Schnellschuss angesehen wird. Der Mehrbedarfszuschlag ist erst dann zu gewähren, wenn ein laufender unabweisbarer atypischer Bedarf besteht, der so erheblich ist, dass er nicht aus Einsparungen oder Leistungen Dritter gedeckt ist. Ausdrücklich ausgeschlossen wurden die Übernahme der Praxisgebühr, Schulmaterialien und Schulverpflegung, Bekleidung bzw. Schuhe in Über- oder Untergrößen, nicht von § 21 Abs. 5 SGB II umfasster krankheitsbedingter Mehraufwand, Brille, Zahnersatz und orthopädische Schuhe.
Doch auch bei den Positivbeispielen will kaum Freude aufkommen, wenn beispielsweise Nachhilfekosten lediglich dann übernommen werden, wenn zum einen die Dauer der Nachhilfe absehbar ist, zum anderen die Nachhilfebedürftigkeit einem Krankheits- oder Todesfall in der Familie folgt. Ebenso ernüchternd für Eltern war die Entscheidung des Bundessozialgerichtes, den Eltern eines behinderten Kindes keinen Mehrbedarf für die Erziehung des Kindes zu gewähren. Der 6-jährige Junge ist als schwer gehbehindert anerkannt. Er leidet unter anderem an Störungen des Wachstums, der Aufmerksamkeit und der allgemeinen Entwicklung und kann bis heute nicht laufen - dennoch ist dies kein Grund dafür, den Eltern höhere Leistungen zukommen zu lassen, entschieden die Richter in Kassel.
Die Begründung zeigt die gesamte Absurdität der ALG-II-Gesetze auf: So handele es sich bei ALG II nicht um eine Fürsorgeleistung, sondern um ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, weshalb höhere Leistungen erst ab dem Alter gezahlt werden können, ab dem es dem Empfänger möglich ist, sich durch eine Erwerbstätigkeit ein Zubrot zu verdienen. Die vorgesehenen 17% Mehrkosten sollen hier ausgleichend für jene wirken, denen ein solcher Zuverdienst aufgrund ihrer Behinderung nicht möglich ist. Auch einen Mehrbedarf im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts lehnten die Richter in Kassel ab, ersparten sich hier jedoch die Begründung. Für Eltern (schwer)behinderter Kinder bedeutet dies, dass sie mit den Mehrkosten, die durch die Behinderung der Kinder entstehen, dann alleine dastehen, wenn sie sowieso bereits am unteren Ende der Einkommenspyramide sind.
Umzugskosten? Da muss man schon selbst anfassen
Auch Umzugskosten werden bei ALG-II-Empfängern nicht automatisch in voller Höhe übernommen. Entschieden wurde, dass eine professionelle Spedition nur dann notwendig ist, wenn wegen des Alters, einer Behinderung oder kleiner Kinder der Umzug nicht selbst organisiert werden kann. Trifft dies nicht zu, so sei der Umzug mit gekauften Kartons, einem selbst gesteuerten Mietlastwagen sowie studentischen Hilfskräften zu organisieren - als Richtschnur für die entstehenden Kosten wurden 951,25 Euro angesetzt.
Hier ist nicht verwerflich, dass ALG-II-Empfänger zunächst versuchen sollen, die Kosten für den Umzug gering zu halten, die Ausschlusskriterien sind jedoch nicht wirklich nachvollziehbar. Zum einen ergibt sich gerade bei der Einbeziehung von (studentischen) Hilfskräften oft eine erhebliche Versicherungsproblematik, die bei einer Spedition abgedeckt ist, zum anderen ist eine Vielzahl von ALG-II-Empfängern zwar nicht als behindert anerkannt, jedoch aufgrund von Erkrankungen wie Bandscheibenproblematiken, Sehnenscheidenentzündungen usw. usf. kaum in der Lage, selbst oder mit Hilfskräften zusammen Kartons sowohl zu packen als auch zu schleppen. Hier würde es der Einzelfallregelung bedürfen - doch dies ist weiterhin nicht vorgesehen. Im Gegenteil - bereits jetzt werden Rufe laut, auch die Kosten der Unterkunft zu pauschalieren, was dem ALG-II-Prinzip "eine Regelung für alle" folgt.
Noch geringere Regelsätze?
Dem Gedanken, dass das Bundesverfassungsgerichtsurteil nur eine Erhöhung der Regelsätze zulässt, widersprach auch der neue Präsident des Gerichtes, Andreas Voßkuhle, in einem Kommentar zum Thema. Der Gesetzgeber, so Voßkuhle, habe durchaus die Möglichkeit, die Regelsätze zu senken, sofern diese dadurch nicht evident unzureichend werden.
Für ALG-II-Empfänger ist somit die Hoffnung auf höhere Leistungen weiterhin größtenteils ein Trugschluss. Auch wenn die Anzahl der Klagen vor den Sozialgerichten erheblich zugenommen hat, so wird die Mehrheit der Leistungsempfänger weiterhin mit den derzeitigen Leistungen (oder demnächst noch weniger) auskommen müssen. Dafür ist davon auszugehen, dass die Zumutbarkeitsregelungen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme weiterhin verschärft werden - Ideen wie der dritte Arbeitsmarkt, der für die "Chancenlosen" niedrig bezahlte, subventionierte Arbeitsplätze schaffen soll, sind hierbei wahrscheinlich nur der Anfang.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Wenn die Politik nicht gewillt ist, die gesetzlichen Bedingungen für die Bürger angemessen zu ändern, sollten die Bürger anstreben, die Politik zu ändern.
Allerdings muss man dafür sein Wahlrecht auch geeignet ausüben.
Sehr viele Arme gehen nicht zu Wahlen und kandidieren auch nicht selbst.
Kein Wunder also, wenn deren Interessen nicht vertreten werden.
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Die Arbeitsagentur wandelt auf Luthers Pfaden und will "den Leuten aufs Maul schauen" - dabei könnte sie allerdings, schnoddrig gesagt, riskieren, eine auf das ihrige zu bekommen
Moderner, frischer und übersichtlicher - der Bescheid im Wandel der Zeit
Bescheide der Arbeitsagentur sind, man ahnt es, oftmals gespickt mit Rechtsgrundlagen, mit Amtsdeutsch, Bandwurmsätzen und weiteren, vielfach nicht nachvollziehbaren Texten. Da aber die Arbeitsagentur, seit sie wie ein Schmetterling aus dem vergammelten Kokon des Arbeitsamtes schlüpfte und die neu designten Flügel gen Fördern-und-Fordern-Himmel erhob, ihr Image weiter aufpolieren will, sind nach der Umbenennung der popeligen Sachbearbeiter zum trendig-feschen Fallmanager nun die Bescheide dran. Moderner, frischer und übersichtlicher sollen sie sein. "Wir müssen machen, was Martin Luther schon vor Jahrhunderten gesagt hat: Wir müssen den Leuten aufs Maul schauen" so Heinrich Alt von der Arbeitsagentur.
Freundliche Füllworte wie "leider" sollen die Kommunikation verbessern, so dass z.B. der sanktionierte ALG-II-Empfänger das Wohlwollen der Agentur spürt, wenn ihm mitgeteilt wird, dass sein Regelsatz um 30% gekürzt wird. Aber damit nicht genug - die Arbeitsagentur will auch die Texte an sich, die sich mit der Gewährung von Leistungen, dem Aberkennen von Leistungen, dem Verstoß gegen diverse Paragraphen usw. beschäftigen, verständlicher gestalten. Weg vom Paragraphendschungel und der Substantivierung, hin zu einem einfachen, präzisen Deutsch.
Gesetzesverstoß - Kürzung, sry
Wie man sich dies vorstellt, kann man bereits nachlesen - denn es gibt ein Beispiel für die neue Bürgernähe. Denn während in der alten Version eines Bescheides sich dieser entnervende Bandwurmsatz voller Paragraphenreiterei finden würde:
Sie sind bzw. waren nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) verpflichtet, der oben bezeichneten Behörde alle Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen, die für die Leistung erheblich sind. Dieser Verpflichtung sind Sie zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X). In der Zeit vom 15.10.2009 bis 31.10.2009 wurden Leistungen nach dem SGB II in der genannten Höhe zu Unrecht gezahlt
soll dies nun durch den bereinigten Bandwurmsatz wie folgt ersetzt werden:
Da Sie nach den vorhandenen Unterlagen eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in Ihren Verhältnissen nicht rechtzeitig angezeigt haben, ist eine Überzahlung entstanden
Dies verkündet die Bundesagentur für Arbeit auch in der entsprechenden Presseinformation.
Tatsächlich ist diese neue Formulierungsform deutlich präziser und lässt dem Bescheidempfänger gleich verstehen, was "Sache ist". Kein unnötiges Rechtsgrundlagengefasel mehr, kein blumiges Anführen der Paragraphen - just the facts, wie man in Neudeutsch zu sagen pflegt. Bedenkt man die trendige Form der Kommunikation, die spätestens seit Twitter ihren Einzug hielt (aber letztendlich nur an die früheren Telegramme erinnert), so ist wohl damit zu rechnen, dass es demnächst heißt "Änderung nicht rechtzeitig angezeigt - Kürzung" oder schlicht und ergreifend: Kürzung. Wobei sich diese verkürzte prägnante Form natürlich nicht so ganz mit den neuen Füllwortern vereinbaren lässt, aber ein "Kürzung, sry" ginge ja auch.
Pech ist nur, dass durch diese neue Verkürzung dann auch dem geneigten Bescheidempfänger (dem jetzt quasi Bescheid gesagt wurde) nicht mehr klar sein dürfte, worauf sich die Entscheidung eigentlich stützt, denn die Rechtsgrundlage wurde ja im Zuge der Vereinfachung mal weggekürzt. Jetzt fehlt eigentlich nur noch die Kürzung der Rechtsbehelfsgrundlage und schon ist alles viel besser und "easier". Zumindest dürfte es "easier" sein, gegen einen solchen Bescheid Widerspruch einzulegen.
Es bleibt zu hoffen, dass die von der Arbeitsagentur vorgestellte Verkürzung nur quasi den "Anreißtext" darstellt, der dann von dem kompletten Text samt Rechtsgrundlage ergänzt wird, denn ansonsten ist eine solche Idee nicht nur ein Rohrkrepierer, sondern auch ein sicherer Grund, vom nächsten Gericht den Bescheid um die Ohren gehauen zu bekommen. Es ist nichts dagegen zu sagen, Amtsdeutsch zu vereinfachen, aber sollte die Arbeitsagentur tatsächlich der Meinung sein, dass ein Weglassen der Rechtsgrundlagen für Entscheidungen der richtige Weg ist, dann dürfte die Definition für "modern und frisch" wohl eher "absurd" lauten.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Eine präzise Bezeichnung der Rechtsgrundlagen ist in der Tat unentbehrlich, denn ein Bescheid ohne diese wäre schon allein deshalb grob mangelhaft und als unwirksam anfechtbar.
Und das gilt nicht nur für das Arbeitsamt, wie auch immer sich das gerade nennt...
Dennoch stellt das Ganze wirklich kein grosses Problem dar, denn es müssten lediglich die leidigen Textbausteine nach und nach umgestellt werden.
Solche Bescheide werden nämlich kaum jemals frei formuliert, meist noch nicht einmal von Menschenhand personalisiert.
Und nicht selten erscheint sogar fraglich, ob sie jemals vor Versand wenigstens vom Verfasser quergelesen oder gar verstanden wurden...
Ich habe eine treffliche Sammlung solcher Elaborate zuhause, von verschiedensten Behörden, aus Jahrzehnten vor der totalen Computerisierung und nahezu jeder Entwicklungsphase seitdem.
Vieles grenzt an Dadaismus bzw. atonale Musik, fast nichts davon erschliesst sich dem menschlichen Verstande auf Anhieb, kaum etwas hielt einer anschliessenden Überprüfung wirklich stand.
Dabei sehe ich mich selbst als ausgesprochen resistent gegen den Amtsschimmel an, schon weil ich das einzige Mitglied der letzten dreieinhalb Generationen meiner Familie bin, das noch nie bei'm Staat gearbeitet hat. Der grösste Teil ist oder war verbeamtet oder strebt das gerade an.
Es sprach das schwarze Schaf ;)
Jürgen
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Das ab September in zwei Bundesländern eingeführte Verfahren dient der Umstellung auf "E-Akten"
Die Bundesagentur für Arbeit will Briefe aus Sachsen-Anhalt und Thüringen ab September von Postmitarbeitern öffnen und einscannen lassen. Anschließend sollen die Inhalte an die Sachbearbeiter weitergeleitet und Bestandteil einer elektronischen Akte werden. Betroffen sind neben Arbeitslosen auch Kindergeldempfänger, deren Ansprüche ebenfalls über die Bundesagentur geregelt werden.
Man wolle damit, so die Bundesagentur gegenüber Telepolis, "ein bisschen mit der Zeit gehen" und "Prozesse optimieren". Durch die Umstellung bräuchten Agenturmitarbeiter nicht mehr nach Akten suchen, woraus sich für die Arbeitslosen schnellere Bearbeitungszeiten ergäben. Über die Kosten konnte man keine Auskunft geben.
Das Pilotprojekt in den beiden Bundesländern ist datenschutzrechtlich unter anderem deshalb problematisch, weil das Scannen der Dokumente nicht von Beamten, sondern von Geringverdienern erledigt werden sollen. Aus diesem Grund besteht trotz einer formellen Schweigepflicht der Postmitarbeiter und einer Zertifizierung des Verfahrens durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nicht nur ein erhebliches Risiko, dass persönliche Daten an die Öffentlichkeit oder in falsche Hände gelangen, sondern auch, dass für die Einhaltung von Fristen wichtige Post verschlampt, falsch zugeordnet oder aus Überlastung weggeworfen wird.
Allerdings gibt es dieses Risiko seit der Teilprivatisierung der ehemaligen Behörde auch im traditionellen Beförderungsweg: Nach Recherchen des Korruptionsforschers Werner Rügemer verschwinden täglich 30.000 Briefe. Eine Alternative zum Senden mit der Post ist das eigene Einscannen und elektronische Übersenden von Dokumenten.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Das in unserem Grundgesetz verankerte Briefgeheimnis gilt auch für Schreiben an Behörden.
Und gerade der Dienstleister für Briefbeförderung hat absolut kein Recht, (zustellbare) verschlossene Sendungen zu öffnen und damit Zugriff auf den Inhalt zu erlangen.
Glücklicherweise wohne ich in der Grosstadt, kann daher Sendungen an Behörden selbst in deren Hausbriefkästen zustellen.
Frage mich zudem, was mit Einschreibesendungen geschehen soll, die logischerweise vom Empfänger zu quittieren sind, und ganz sicher nicht von einem Mitarbeiter der Post, deren korrekte Arbeit ja mit dem Einschreiben auch überprüft werden soll...
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Die wenigsten Leiharbeiter schaffen den Sprung in eine Festanstellung
Politik und Wirtschaft schwärmen nach wie vor von der Zeitarbeit als Jobmotor und Brücke in unbefristete Vollzeitbeschäftigung. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesarbeitsagentur kommt zu dem Ergebnis, dass gerade einmal sieben Prozent der vormals Arbeitslosen in den zwei Jahren nach ihrer Tätigkeit als Leiharbeiter auch eine dauerhaften, nicht befristete Arbeit nachgehen.
Daher kommt der IAB-Direktor Joachim Möller zu dem Schluss, dass Leiharbeit keine Brücke, sondern ein schmaler Steg zurück in Arbeit ist. Dabei verdienten Leiharbeiter im Schnitt 20-25 Prozent weniger als ihre Kollegen. Diese Zahlen seien jedoch relativ unsicher, da das genaue Tätigkeitsfeld der Leiharbeiter nicht bekannt sei, was einen direkten Vergleich erschwert. Die staatliche Regulierung der Löhne sei allerdings notwendig, so Möller. Ein Ergebnis der Studie ist auch, dass Leiharbeitsverhältnisse in den meisten Fällen nur von äußerst kurzer Dauer sind: nur 12 Prozent dauern ein Jahr oder länger. Ungefähr die Hälfte ist bereits nach drei Monaten wieder beendet. Die genauen Gründe für die hohe Fluktuation konnte das IAB nicht nennen.
Auswirkungen der Aufhebung des Synchronisationsverbotes?
Einen Anteil daran hat möglicherweise die Aufhebung des so genannten Synchronisationsverbotes unter Rot-Grün. Durch dessen Wegfall wurde es den Zeitarbeitsfirmen erlaubt, Personal nur für einen zeitlich befristeten Bedarf bei einem Entleihbetrieb einzustellen. Gleichzeitig fiel das Wiedereinstellungsverbot, so dass ein projektbezogenes 'Hire-and-Fire-System' ermöglicht wurde.
In vielen Unternehmen hätten Leiharbeiter nur kurze Einsätze, erklärte Ulrich Walwei, Vizedirektor des IAB. Zahlen darüber, wie viele Einsätze ein Leiharbeiter während seiner Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsagentur hat, liegen dem IAB nicht vor. Im Rahmen der Hartz-Reformen sei die Leiharbeit so stark dereguliert worden wie nie zuvor. Damit sei die Hoffnung verknüpft gewesen, dass mehr Arbeitslose in Beschäftigung kommen.
"Die bessere Alternative zur Arbeitslosigkeit"
Wie hoch die Wahrscheinlichkeit, den Weg aus der Arbeitslosigkeit über die Zeitarbeit in eine Festanstellung zu schaffen ist, hängt auch stark von der Situation vor dem Eintritt in die Leiharbeit ab. Um dies darzustellen, hat das IAB diejenigen, die aus Arbeitslosigkeit in Leiharbeit gehen, in Gruppen aufgeteilt. So finden diejenigen, welche im Zeitraum von zwei Jahren vor der Leiharbeit bereits als Leiharbeiter oder sogar als Festangestellte gearbeitet haben, mit einer Wahrscheinlichkeit von ungefähr 21 Prozent nach dem Ende ihrer Tätigkeit als Leiharbeiter eine Arbeit, die zumindest zum größten Teil außerhalb der Leiharbeit stattfindet.
Menschen, die in den letzten zwei Jahren vor Eintritt in die Leiharbeit gar nicht oder höchsten 90 Tage lang einer Tätigkeit nachgegangen sind, haben lediglich eine 13prozentige Chance, sich ganz oder zumindestens zum größten Teil aus der Leiharbeit zu befreien und eine feste Anstellung zu finden. Ganze 42 Prozent von ihnen rutschen jedoch nach der Leiharbeit wieder in die Arbeitslosigkeit ab. Dabei stellt diese Gruppe den höchsten Anteil unter den Arbeitslosen, die in Zeitarbeit gehen.
Florian Lehmer, der in der Forschungsgruppe mitgearbeitet hat, stellt fest, dass für alle Gruppen übereinstimmend gelte: wer in die Leiharbeit geht, der werde dort sehr wahrscheinlich in den nächsten anderthalb bis zwei Jahren auch verbleiben. Jedoch sei Zeitarbeit immer noch die bessere Alternative zur Arbeitslosigkeit.
Strategische Nutzung
Walwei erklärte, dass Leiharbeit zu einem bestimmten Teil auch reguläre Arbeit verdränge. Zu einer deutlicheren Einschätzung kam am Montag in einer Expertenanhörung des Arbeitsausschusses der Soziologieprofessor Klaus Dörre. Seiner Meinung nach spielt die "strategische Nutzung", wie das Beispiel BMW in Leipzig zeige. Dort sind 30 Prozent der Beschäftigten Leiharbeiter.
Doch das sei nur die Spitze des Eisberges, bei den Zulieferern sehe es teilweise noch schlechter aus. Diese strategische Nutzung sei zunächst nur im angelsächsischen Raum bekannt gewesen und erst durch die Deregulierung der Zeitarbeit auch hierzulande möglich geworden. Einen nennenswerten Brückeneffekt in reguläre Beschäftigung gibt es laut Dörre nicht, vielmehr hätten die Zeitarbeitsfirmen besonders im Bereich der qualifizierten Arbeitskräfte gar kein Interesse an einer Verstetigung, weil die Zeitarbeiter in diesem Bereich besonders rentabel seien.
Drehtüreffekt
Zur Arbeitsplatzunsicherheit und niedrigeren Löhnen kommen für Leiharbeiter noch andere Erschwernisse hinzu. Der Journalist Markus Breitscheidel, der zwei Jahre verdeckt in der Leiharbeit gearbeitet hat, berichtet von bewusster Ausgrenzung. Leiharbeiter müssten andere Kleidung tragen als die Stammbelegschaft, mehr Geld für das Essen in der Betriebskantine zahlen und dürften nicht einmal den Betriebsparkplatz nutzen, so Breitscheidel. Die schlecht bezahlten und leicht zu entlassenden Leiharbeiter setzen die Festangestellten zudem latent unter Druck: eine Festanstellung erscheine durch sie als Privileg, das mit Klauen verteidigt werden müsse.
Die Arbeitgeber sehen dies naturgemäß völlig anders und preisen die Leiharbeit als vorweglaufenden Konjunkturmotor. Leiharbeit habe sich als attraktiv für die Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen erwiesen und ermögliche auch die Einstellung weniger qualifizierter Menschen, so der Bundesverband Deutscher Dienstleistungsunternehmen. Der Verband warnte davor, getroffene Deregulierungen wie die Aufhebung der Überlassungshöchstdauer zurückzunehmen, dies würde den Drehtüreffekt erhöhen. Auch der Bundesverband Zeitarbeit warnte, neue Restriktionen könnten den Verlust von Arbeitsplätzen in der Zeitarbeit zur Folge haben.
Ein neuer Begriff
Die Unternehmen würden notfalls auf andere Maßnahmen zur Flexibilisierung zurückgreifen, die Arbeitsplätze ins Ausland verlagern oder diese sogar ganz wegrationalisieren. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sieht in Sachen Leiharbeit keinen ernstzunehmenden Handlungsbedarf.
Wenn man meine, etwas gesetzlich machen zu müssen, dann solle man sich aber eng an die Maßnahmen anlehnen, die auch die Branche treffe. Zudem sollte der Begriff Leiharbeit ersetzt werden, denn man verleihe Sachen, aber keine Menschen. Auch sei es nicht gut, von atypischer oder prekärer Beschäftigung zu sprechen, da Zeitarbeit auch sozialversicherungspflichtig sei. Mit dieser neuen Sprachregelung erhofft sich der BDA, die Akzeptanz der Leiharbeit zu erhöhen.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Mit dem Projekt "Bürgerarbeit" will Ursula von der Leyen Arbeitslose wieder in die Berufstätigkeit bringen - zu fragwürdigen Konditionen
Das Modell der Bürgerarbeit, welches die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, derzeit als großen Fortschritt preist, ist eine Fortführung der 1-Euro-Jobs - wobei es ein paar Unterschiede gibt: Zum einen waren 1-Euro-Jobs befristet (im Mittel betrug die Einsatzzeit 6 Monate), zum anderen wird bei der Bürgerarbeit ein Arbeitsvertrag zwischen dem bisher Arbeitssuchenden und dem neuen Arbeitgeber geschlossen. Zu diesen Arbeitgebern sollen laut den offiziellen FAQs des Bundesarbeitsministeriums auch Gemeinden, Städte und Kreise sowie Wohlfahrtsverbände und Vereine zählen. Doch wie auch bei den 1-Euro-Jobs stellt sich die Frage, wer hier inwiefern überhaupt gefördert wird.
Der Weg, den das Geld hier nimmt, bis es zu den Beschäftigten gelangt, ist kompliziert. Der Bund finanziert bis zu 1.080 Euro monatlich, die über die entsprechenden Kommunen an die Arbeitgeber gezahlt werden - 900 Euro Bruttogehalt plus 180 Euro Sozialversicherungsbeiträge. Doch die Regierung, die sich hier mit dem Projekt schmückt, zahlt lediglich einen Teil der für drei Jahre veranschlagten 1,3 Milliarden Euro. Von den jährlichen Kosten in Höhe von 430 Millionen Euro sind 200 Millionen durch den Europäischen Sozialfonds abgedeckt. Vereinfacht gesagt wird somit jede zweite Stunde der Bürgerarbeit nicht durch den Bund finanziert, weshalb das prestigeträchtige Projekt in Bezug auf die Kosten eine gutes Geschäft scheint. Doch die Kommunen müssen, so sieht es das Projekt vor, bei Arbeitgebern, die einen Tarifvertrag abgeschlossen haben, den Tariflohn zahlen - auch wenn dieser den Anteil des Bundes übersteigt. Grund genug für etliche Kommunen, sich dem neuen Vorzeigeprojekt nicht anzuschließen.
Der Hochsauerlandkreis, der als Optionskommune die Langzeitarbeitslosen in Eigenregie betreut, verzichtete beispielsweise auf eine Bewerbung zur Bürgerarbeit, da die Umsetzung kostenneutral nicht machbar sei. Die Kommune müsste draufzahlen - eine Problematik, die bei ähnlichen Projekten stets dazu führt, dass gerade Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit sich nicht beteiligen können. Denn bei einem ungesicherten Haushalt dürfen keine überplanmäßigen Ausgaben getätigt werden (bzw. nur unter sehr strikt geregelten Auflagen). Somit profitieren von den von Bund und EU geförderten Programmen diejenigen Kommunen, die sowieso schon mit besseren Arbeitslosigkeitsquoten glänzen können, quasi eine Elitenförderung der Kommunen.
Wer fördert wen?
Doch durch Programme wie die Bürgerarbeit entsteht ein weiteres Problem. Dadurch, dass Vereine und Wohlfahrtsverbände mit weniger Geldern arbeiten (müssen), stellen sie zunehmend Langzeitarbeitslose ein, deren Beschäftigung gefördert wird. Dass dies aber keineswegs zu einer langfristigen, eigenfinanzierten Beschäftigung des Arbeitnehmers führt, ist schon lange klar und durch Zahlen (nicht zuletzt in Bezug auf die 1-Euro-Jobs) hinreichend belegt. Die Idee, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dann nicht entlässt, wenn er die Finanzierung selbst übernehmen muss, fußt auf dem Prinzip Hoffnung. Zwar kann sich eine solche Konstellation ergeben, doch gerade bei den niedrigqualizierten Arbeitnehmern ist ein "der Nächste bitte"-Prinzip eher die Regel, denn die Ausnahme.
Durch Projekte wie die 1-Euro-Jobs oder die Bürgerarbeit wird jedoch die Bereitschaft, Arbeitssuchende zu Niedriglöhnen einzustellen (egal ob diese Bereitschaft nun durch wirtschaftliche Zwänge bedingt ist oder nicht) gefördert. Schon bei den 1-Euro-Jobs erhielten die "Arbeitgeber" eine Aufwandsentschädigung, die nicht selten das, was der 1-Euro-Jobber erhielt, überstieg. Eine Belohnung dafür, einen Arbeitslosen aus der Statistik zu entfernen und gleichzeitig diesen mit einem Niedriglohn abzuspeisen. Ähnlich ist es bei der Bürgerarbeit. Damit der Beschäftigte monatlich 900 Euro (= 7,50 Euro Stundenlohn) erhält, wird dieses Geld direkt vom Bund an die Kommunen und dann an den Arbeitgeber gezahlt. Für diesen ist die Einstellung somit ein praktisches Geschäft - er erhält einen zwangsweise motivierten Arbeitnehmer und muss dies nicht einmal selbst finanzieren, sondern kann sich ganz auf Kommune und Bund verlassen (sofern nicht die Kommune selbst der Arbeitgeber ist, die insofern auch ihren Haushalt verbessert, da sich die Bürgerarbeiter aus der Statistik verabschiedet). Alle Beteiligten, bis auf den Arbeitnehmer, profitieren also von diesem Projekt.
Für ein paar Euro mehr
Die Lage für den Beschäftigten stellt sich ein wenig anders dar. Zwar ist die Nachfrage nach der Bürgerarbeit groß (nicht zuletzt, weil 900 Euro monatlich bei manchem die bisherigen monatlichen Leistungen übersteigen), doch bei näherer Betrachtung erweist sich die Bürgerarbeit als Mogelpackung. Ein ALG-II-Empfänger, der bisher durch einen 1-Euro-Job hinzuverdienen durfte, soll, so heißt es offiziell, auf jeden Fall mehr erhalten, wenn er Bürgerarbeit leistet. Doch dies ist lediglich dann der Fall, wenn er keinerlei Mehrbedarfsaufwendungen einfordert (die spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gute Chancen auf Erstattung haben).
Eine Modellrechnung:
359 Euro Regelsatz ALG II Alleinstehende
350 Euro Kosten der Unterkunft
120 Euro durch 1-Euro-Job
Summe: 829 Euro
Ein Bürgerarbeiter erhielte somit 71 Euro mehr als ein 1-Euro-Jobber. Nur: von den 900 Euro muss noch der Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung bezahlt werden, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Telepolis bestätigte. Nehmen wir der Einfachheit halber einen Beitragssatz in Höhe von 14% an, so müsste der Arbeitnehmer von seinen 900 Euro noch 63 Euro Krankenversicherungsleistungen zahlen, womit sein Nettoverdienst 8 Euro oberhalb des ALG-II-plus-1-Euro-Job läge. Bei denjenigen, die im 1-Euro-Job nicht nur einen Euro, sondern 1,50 oder gar zwei Euro pro Stunde erhalten, wird die Aussage, dass der Bürgerarbeiter mehr erhält, endgültig zur Lüge.
Doch der 1-Euro-Jobber hat noch in anderer Hinsicht einen Vorteil: er kann in Notlagen noch einen Antrag auf Übernahme von Mehrkosten stellen, da er ja offiziell noch im ALG-II-Bezug steht und keinen Arbeitsvertrag einging.
Der Bürgerarbeiter ist jedoch einen verpflichtenden Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber eingegangen. Er ist somit Arbeitnehmer wie jeder andere - nur wurde er zwangweise in den 7,50-Euro-Job gedrängt, denn natürlich gelten für die Nichtannahme der Bürgerarbeit die gleichen Regeln wie bei anderen Arbeitsverhältnissen:
Eine Pflichtverletzung ohne wichtigen Grund führt zu einer Kürzung bzw. - im Wiederholungsfalle - zum Wegfall des Arbeitslosengeldes II (Regelleistung, Mehrbedarfe, Leistungen für Unterkunft und Heizung). Der Kürzungsbetrag richtet sich nach einem Prozentsatz der maßgebenden Regelleistung:
* Bei Erwachsenen: 1. Pflichtverletzung = 30%, 2. Pflichtverletzung = 60%, weitere Pflichtverletzung = Wegfall der gesamten Leistung
* Bei Unter-25-Jährigen: 1. Pflichtverletzung = Wegfall der Regelleistung, weitere Pflichtverletzung = Wegfall der gesamten Leistung
* Je Verstoß gegen Meldeaufforderung: 10%.
Die Kürzung bzw. der Wegfall der Leistung dauern drei Monate. Bei Jugendlichen kann die Grundsicherungsstelle die Sanktion auf sechs Wochen verkürzen.
Zwar stehen somit gegebenenfalls ein paar Euro monatlich mehr zur Verfügung - allerdings ist die Hilfebedürftigkeit nicht mehr gegeben, weshalb neben den eventuell entstehenden Fahrtkosten der Zusatzverdienst auch für Ausgaben, die beim 1-Euro-Jobber noch das "Amt" übernimmt, reichen muss.
Bis zu drei Jahre soll eine solche Bürgerarbeit dauern, die letztendlich den Arbeitssuchenden in ein Billiglohnverhältnis zwingt. Hier aber zeigt sich endgültig die Heuchelei der Apologeten dieses Projektes, denn der Arbeitnehmer (der immerhin bis zu drei Jahre lang 30 Stunden pro Woche arbeitet) erhält durch diese Tätigkeit keine neuen Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Obgleich er also fast eine Vollzeitstelle bekleidet und ständig durch Sanktionsandrohung "motiviert" wird, werden diese Monate der Vollzeitbeschäftigung nicht einmal als reguläre Tätigkeit angerechnet, sondern wie eine Trainingsmaßnahme oder ähnliches behandelt. Dabei würde ein regulär beschäftigter Arbeitnehmer, so er einen Lohn in Höhe von 1080 Euro erhält[1] gerade einmal 46 Cent unterhalb dessen, was er durch Bürgerarbeit verdient. Dass hier also nicht wirklich angedacht ist, jemanden in den regulären Arbeits"markt" zu integrieren, liegt auf der Hand.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Das Arbeitsministerium will Kommunen mehr "Spielraum" bei der Unterbringung von Langzeitarbeitslosen geben
Im von Ursula von der Leyen geführten Arbeitsministerium hat man angeblich rund 200 Ideen entwickelt, wo gespart werden könnte. Einer der Diskussionsentwürfe sieht vor, dass Behinderte zukünftig mehr für öffentliche Transportmittel zahlen sollen, ein anderer, dass die Kommunen (die trotz Opern, Stadienbauten und milliardenschwerer Olympiabewerbungen über einen finanziellen "Notstand" klagen), mehr "Spielraum" bei der Unterbringung von Hartz-IV-Empfängern bekommen. Der soll so aussehen, dass sie die maximale Wohnungsgröße per Satzung auch unterhalb des bisher geltenden Richtwerts von 45 Quadratmetern festlegen können. Im Ministerium nennt man hier als Alternativwert 25 Quadratmeter für einen Single-Haushalt.
Allerdings gibt es außerhalb von Wohnheimen kaum Wohnungen unterhalb von 25 Quadratmetern. Indirekt zwingt man Hartz-IV-Empfänger mit solch einer Herabsetzung der Quadratmeterobergrenze deshalb zur Untervermietung und dazu, dass mehrere Personen gemeinsam in einem Zimmer hausen. So etwas mag bei Familien, Internatsschülern und Montagearbeitern zeitlich begrenzt gut gehen. Bei Personen, die nicht das Geld haben, viel Zeit außerhalb ihrer Wohnung zu verbringen, dürfte es durchaus unerwünschte Effekte mit sich bringen. Zudem haben kleine Appartements häufig weder Küchen noch Waschmaschinen, weshalb sie für deutlich höhere Lebenshaltungskosten sorgen als größere.
Zur Begründung der Idee führt man im Arbeitsministerium regionale Unterschiede und den Koalitionsvertrag an, wo allerdings lediglich von einer Teilpauschalierung der Wohnungskosten die Rede ist. Mit dem "Spielraum" sollen zudem Einzelfallprüfungen abgebaut und Verfahren verschlankt werden. Wie das genau geschehen soll, bleibt freilich ebenso offen wie die Frage, warum es neben einer Mietobergrenze noch eine zusätzliche Quadratmetergrenze gibt. Sie bewirkt, dass Hartz-IV-Empfänger auch dann zu Umzügen gezwungen werden können, wenn ihre Miete unterhalb der Höchstgrenze liegt, und hat deshalb durchaus den Geruch unverhältnismäßiger Schikane. Tatsächlich Bürokratie abbauen ließe sich eher dadurch, dass diese Quadratmetergrenze gestrichen wird und Langzeitarbeitslose nur dann zu Umzügen gezwungen werden, wenn ihre Miete die Preisobergrenze übersteigt und tatsächlich billigere freie Wohnungen vorhanden sind.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Wer sich schon einmal einen Mietenspiegel angesehen hat, der weiss, dass die Quadratmetermieten bei kleinen Wohnungen deutlich höher sind.
Insbesondere in Städten mit grossen Universitäten ist auch die Nachfrage deutlich erhöht, während das Angebot immer kleiner wird, denn fast niemand baut sowas in grösserem Umfang.
Hier in Hamburg sind Wohnungen um die 50 - 70 Quadratmeter oft sogar absolut günstiger als kleinere, die fast nur noch in Luxusausstattung verfügbar sind.
Untervermietung kann aus verfassungsrechtlichen Gründen ohne erklärten allgemeinen Notstand eigentlich nicht verlangt werden, es sei denn, es ist eine fast vollständige Teilbarkeit gegeben.
Die eigene Wohnung, auch die gemietete, steht unter besonderem Schutz unseres Grundgesetzes, insbesondere auch gegenüber staatlichen Eingriffen.
In dem Zusammenhang ist das Grundgesetz unmittelbar geltendes Recht!
Und die erzwungene Aufnahme Fremder ist ein so schwerwiegender Eingriff, dass allein der politische Wille zu Einsparungen sicher nicht dazu berechtigt.
Selbst in Obdachlosen-Wohnanlagen steckt man keine Fremden zwangsweise zusammen in eine Einheit.
Eine verbindliche Abwägung der betroffenen Rechtsgüter würde wohl wieder einmal das Verfassungsgericht treffen müssen...
Im Übrigen wird sich die Möbelhersteller-Lobby freuen, wenn Heerscharen von Arbeitslosen grosse Teile ihres Mobiliars entsorgen und nach Ende ihrer Krise neu anschaffen müssen.
Ebenso freut's natürlich Makler, Vermieter und Umzugsunternehmen, denn aus jedem Wohnungswechsel lässt sich einiger Profit ziehen.
Das betrifft nicht nur Provisionen, Courtagen, regelmässig weit überhöhte Vertragsabschlussgebühren und Transportkosten, sondern jeder neu und in diesem Falle sogar unter Zwang abgeschlossene Mietvertrag ist geeignet, den nächsten Mietenspiegel weiter ansteigen zu lassen.
Es ist für mich nichts neues, dass die Sommerloch-Dummschwätzer in der Politik ungehemmt reinen Bockmist absondern.
Aber sehr bedenklich ist, dass den arroganten Herrschenden offensichtlich Würde und Rechte von Unterstützungsbedürftigen sch...egal sind.
Wahrscheinlich wird man in nicht allzu ferner Zukunft auf die Idee kommen, Armen auch noch irgendwie das Wahlrecht zu beschneiden und schliesslich geschlossene Lager für sie zu errichten...
Vorher sollte jeder, der von Armut betroffen oder bedroht ist, also auch jeder abhängig beschäftigte ausserhalb des Beamtentums, sein (noch) vorhandenes Wahlrecht eifrig nutzen, um zumindest deutliche Zeichen zu setzen.
Sicher gibt es viele Menschen, die glauben, im Falle des Verlusts des Arbeitsplatzes ruck-zuck etwas geeignetes zu finden, also nicht von Hartz IV betroffen zu werden.
Denen gebe ich aber zu bedenken, dass sie von der Arbeitsagentur sehr schnell schon mit ALG 1 sogar in prekäre Arbeitsverhältnisse gezwungen werden können, bei denen nur ein Einkommen uinterhalb des bisherigen Arbeitslosengeldes und / oder unterhalb des Hartz IV Regelsatzes plus Wohnkosten erzielt wird.
Dazu bedarf es lediglich der Behauptung einer eingeschränkten Vermittelbarkeit oder einer sonstwie geringen Aussicht auf eine Beschäftigung auf vorherigem Niveau, z.B. wegen jährlich steigendem Alters...
Schlimmstenfalls reicht dazu dann ein schlechter Tag oder schlicht böser Wille eines Sachbearbeiters.
Jürgen
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Berufliche Qualifikation schützt immer weniger vor billigem Verkauf der Arbeitskraft
Zahlen für das Jahr 2009, die Krisenzeit also, liegen noch nicht vor, die gibt es voraussichtlich erst im Spätherbst 2010. Für den Zeitraum von Mitte der 1990er Jahre bis 2008 bestätigt auch der aktuelle Bericht des Duisburger Instituts für Arbeit und Qualifikation ( IAQ), dass das Schlagwort vom "Niedriglohnland Deutschland" mit reichlich Daten aus der Wirklichkeit belegt werden kann.
Auch 2008 arbeitete nach IAQ-Ermittlungen "gut jede/r Fünfte für einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle". Die Zahl der von Niedriglöhnen betroffenen Beschäftigten sei weiter gestiegen, kontinuierlich seit 1998. Dass zeige sich zwar seit 2006 nicht mehr in einer Erhöhung der Niedriglohnquote, weil die Beschäftigung insgesamt zugenommen hat, der absolute Anstieg sei aber dennoch deutlich:
"Im Jahr 2008 arbeiteten 6,55 Millionen Beschäftigte für Löhne unterhalb der Niedriglohnschwelle und damit rund 162.000 mehr als 2007. Gegenüber 1998 ist die Zahl der gering Verdienenden sogar um fast 2,3 Millionen gestiegen."
Prozentual ist die gesamtdeutsche Niedriglohnquote von 1995 bis 2008 von 14,7 auf 20,7% gestiegen, die von der deutschen Wirtschaft begrüßten Vorstellungen des früheren SPD-Kanzlers Gerhard Schröder sind Realität geworden. Sein Resüme vom World Economic Forum 2005 - "...wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt" - gilt nach wie vor. Das IAQ notiert:
"Kein anderes Land hat in den vergangenen Jahren eine derartige Zunahme des Niedriglohnsektors und eine Ausdifferenzierung der Löhne nach unten wie Deutschland erlebt."
Da das Lohnspektrum hierzulande wegen fehlender gesetzlicher Mindestlöhne immer mehr nach unten "ausfranse" - im untersten Lohnbereich also Ausdiffernzierungen möglich sind - und deutsche Unternehmer in diesem Bereich größere Gestaltungsmöglichkeiten als anderswo haben, verdient laut Bericht ein steigender Anteil der Niedriglohnbeschäftigten weniger als 50% des Medianlohnes.:
"Das Wachstum des Niedriglohnsektors in Deutschland ist einhergegangen mit einer zunehmenden Bedeutung von Niedrigstlöhnen."
Dass das "Niedriglohnrisiko" vor allem bei Minijobbern, Unter-25-Jährigen, befristet Beschäftigten, gering Qualifizierten, Ausländern und Frauen besonders gestiegen ist, verblüfft kaum; bemerkenswert ist jedoch die Erkenntnis, dass auch berufliche Qualifikation augenscheinlich immer weniger vor billigem Verkauf der Arbeitskraft schützt:
"Der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung hat sich deutlich erhöht (von 63,4% 1995 auf 71,9% 2008). Nimmt man die Beschäftigten mit einem akademischen Abschluss hinzu, sind mittlerweile vier von fünf Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland formal qualifiziert - ein auch im internationalen Vergleich extrem hoher Wert."
Die Dusiburger Forscher erklären sich dies damit, dass Deutschland über ein relativ gut ausgebautes berufliches Bildungsssystem verfügt - und dass der Druck, eine gering bezahlte Tätigkeit anzunehmen, sich auch für gut Qualifizierte erhöht habe.
Die Folgerung aus alledem ist für die IAQ klar: gesetzlicher Mindeslohn. Würde man sich am Niveau in anderen europäischen Ländern orientieren, dann müsste der in Deutschland nach den Berechnungen des Instituts zwischen 5,93 Euro und 9,18 pro Stunde liegen.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Die Chancen stehen gut für eine Erhöhung der ALG II-Regelsätze und Gutscheine für Sportvereine und Musikschulen soll es auch geben. Soziale Klimeerwärmung sozusagen. Oder doch weiterhin Eiszeit?
Seit das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsmethoden bei den ALG II-Regelsätzen monierte, warten viele gespannt darauf, ob sich die Regelsätze erhöhen werden oder nicht. Für Kinder, so heißt es mittlerweile, sollen insbesondere die bei den Regelsätzen vernachlässigten Bildungsausgaben durch Gutscheine für Musikunterricht, Sportvereine und dergleichen mehr ausgeglichen werden.
"Der Traum von 41 Euro mehr" wird geträumt, von 400 Euro Regelsatzhöhe statt 359 Euro. Soziale Klimaerhöhung per Gut- und Geldschein könnte man dies nennen. Doch die vermeintliche plötzliche soziale Wärme kann nichts gegen die Eiszeit bewirken, die seit Jahren in Bezug auf den Sozialstaat und die Solidarität der Menschen untereinander herrscht - und an deren Weiterführung Politik und Medien gleichermaßen fleißig arbeiten.
So schreibt die Süddeutsche Zeitung in ihrem Artikel: "Mit Gutscheinen für Musikunterreicht oder den Sportverein ist das Geld gebunden. Es kann nicht in Zigaretten oder neue Spiele für die Playstation investiert werden." Damit wird auf den Punkt gebracht, was seit Jahren von der Politik ohne jegliche Belege postuliert und von vielen widerspruchslos übernommen wird: ALG II-Empfänger geben das Geld, das für die Kinder da sein soll, sowieso für sich selbst aus, die Kinder gehen leer aus. Daher würde natürlich eine Erhöhung der Kinderregelsätze nur dazu führen, dass sich die ohnehin schon in Saus und Braus lebenden ALG II-Empfänger eher eine Playstation oder neue Spiele kaufen, nicht aber dafür, dass die Kinder etwas von dem Geld hätten.
Diese Ansicht (davon abgesehen, dass die Belege dafür, dass ALG II-Empfänger eher dazu neigen, Geld für die Kinder für sich selbst auszugeben als Nicht-ALG II-Empfänger) fußt auch auf der Tatsache, dass Geld nur explizit für die Kinder oder für die Eltern ausgegeben werden kann und greift damit ein grundlegendes Problem auf: Die Politik denkt einseitig. So wurde z.B. schon im November 2009 beklagt, dass das "Kindergeld nicht bei den Kindern ankommt" und stattdessen zur Schuldentilgung oder für den Urlaub ausgegeben werde. Doch die explizite Trennung von Ausgaben in jene, die den Kindern direkt helfen, und denen, die das nicht tun, ist weitaus komplexer, als sie das bloße "Urlaub = nicht für das Kind, Kinderschuh = direkt für das Kind"-Denken darstellt. Um dies zu begreifen, müsste aber nicht nur bei der Debatte um Kindergeld und Gutscheine nicht mehr in Kindeswohl und Gelder für Erwachsene aufgeteilt werden, sondern ein Familienwohl ebenso bedacht werden.
Banal ausgedrückt: Warum sollte eine Playstation nicht genauso auch dem Kindeswohl dienen? Warum ist die Playstation, genauso wie der Fernseher, der oft genug in Diskussionen als schon symbolhaltiger Beweis für das Verprassen der ALG II-Leistungen angeführt wird, so zum Sinnbild des Hedonismus und des Egoismus verkommen, während das Mensch-ärgere-dich-nicht-Brett quasi als romantisch-verklärtes Sinnbild des gemeinsamen Familienabends dient? Als wäre nicht eine Spielekonsole, genauso wie Fernseher, Videorecorder, DVD-Spieler oder Computer, heutzutage eben auch eine Möglichkeit, das Familienleben zu gestalten, fernab des "Göre-vor-der-Glotze-Parkens". Gemeinsames Bowling dank Wii scheint bei denjenigen, die stets Playstation und Co. als Ausgabe per se verteufeln, undenkbar zu sein und würde wahrscheinlich mit einem realitätsfernen "Geht halt live bowlen" beantwortet werden, ungeachtet der Kosten, die ein Bowlingabend mit sich bringen kann.
Die Playstation dient hier einfach einmal öfter als Symbol des Verprassens, des sinnlosen Anschaffens auf Kosten der Kinder. Als sei der Kauf einer vernünftigen Hose für das Kind das Nonplusultra, als sei nicht auch Nichtmaterielles wie Liebe, Zuneigung und Zeit mit Materiellem verknüpfbar. Manch einer wird nun wieder auf die gute alte Zeit mit den Regenwürmern im Fluss und den Spielen im Wald verweisen, auf all das, was ja früher, glaubt man all diesen Erzählungen, Standard war. Das fröhlich-unbefangene Spielen auf den Grünflächen, die selbstgemachte Angelrute, die selbstgebauten Baumhäuser... doch dabei wird die Sicht der Dinge extrem verklärt und die Gegenwart, in der Kinder lediglich Dreck und Lärm für viele bedeuten, ausgeblendet.
Für Viele ist das Spielen im Wald nicht mehr möglich, dank moderner Stadtplanung sind Spielplätze nur noch Sandoasen im Betonmeer, das letzte Grün wich einem Parkplatz, die Hecke wird akribisch gestutzt und der Spielplatz ist, zynisch gesagt, bitte nur mit sauberen Schuhen und lärmfrei zu betreten, so dass die lieben Nachbarn sich nicht beschweren. Auch das ist die soziale Kälte heutzutage, wobei man hier aber die Elternschaft, die auch schon einmal in jeder Bitte um etwas Mäßigung einen Affront gegen die unbeschwerte Kindheit sieht, die meint, dass auch in der 23-Uhr-Theatervorstellung der Säugling mitkommen sollte und im entscheidenden Moment dann sein Gebrüll loslässt, nicht ausklammern sollte. Rücksichtnahme, Toleranz, Verzicht, Kompromissbereitschaft? Fehlanzeige. Auch das ist soziale Kälte.
Doch die gesamte Debatte um die Regelsätze scheint sich nunmehr an der Höhe der Regelsätze aufzuhängen, wobei dann die 41 Euro mehr, die es geben könnte, anscheinend die Erhöhung der sozialen Temperatur darstellen sollen. Dabei hat die soziale Kälte, die das Land seit langem ereilt, nur wenig mit der Höhe irgendwelcher Gelder zu tun - egal ob der ALG II-Empfänger nun 400, 200 oder 800 Euro erhält, die Tatsache bleibt, dass er in der Gedankenwelt der Gesellschaft längst als schmarotzender, arbeitsunwilliger, schwarzarbeitender und tricksender Proll angekommen ist, der froh sein darf, dass er überlebt und insofern sich voller Demut und Dankbarkeit in jeden beliebigen Job einfügen soll, fröhlich dabei das Liedchen des "1-Euro-Moorsoldaten" trällernd.
ALG II-Empfänger sind die Aussätzigen der Gesellschaft geworden, die Solidarität zu ihnen wurde durch unwidersprochen postulierte Fantasiezahlen wie die der 25%-Missbrauchsquote und Co. endgültig auf dem Schuttplatz der Bundesregierung entsorgt, wo sich auch die einstige Idee eines soziokulturellen Existenzminimums für jeden findet. Der Sozialstaat soll nur noch die wirklich Kranken und Hilflosen irgendwie durchfüttern, der Rest soll arbeiten und malochen für ein paar Cents mehr, auf dass er dadurch seine Solidarität zum Land und eben jener Gesellschaft, die seit langem auf ihn spuckt, unter Beweis stellt.
In der absoluten Endlosschlaufe wird der ALG II-Empfänger so gleich zum emotionalen Sandsack für Viele. Für diejenigen, die ihre Steuern zahlen und ihre Wut ob ihrer hohen Zahlungsverpflichtungen nicht gegen jene richten, die dafür stehen, wie diese Steuern verwandt, zum Fenster rausgeworfen oder aber erlassen werden, sondern gegen jene, die sich ihren Kleinbetrag monatlich abholen, ohne dafür vor Dankbarkeit zu zerfließen. Für diejenigen, die befürchten müssen, dass ihr Minijob demnächst von einem 1-Euro-Jobber oder Bürgerarbeiter getan wird, so dass sie selbst sich in die Reihe derjenigen einreihen, auf die sie vorher herabschauten. Für diejenigen, die sich tagtäglich zu einem Hungerlohn in eine Arbeit begeben und die nicht überlegen, wieso es überhaupt möglich ist, dass sie zu diesem Hungerlohn arbeiten _müssen_, sondern stattdessen neidisch auf jene schauen, die womöglich fast genauso viel Geld wie sie haben, jedoch ohne Erwerbstätigkeit.
Für diejenigen aber, die weiterhin dafür sorgen, dass viele, die Geld hätten, nichts davon der Gesellschaft geben _müssen_, die ihrerseits jede Möglichkeit nutzen, um noch den letzten Cent für sich zu behalten, was dank diverser Steuertricks usw. machbar ist - für diese ist dies die optimale Situation. Denn was immer sie beschließen, die kurze Wut darüber wird aufflammen wie eine Kerze im Wind. Aber auf dem Scheiterhaufen stehen später andere.
Die soziale Kälte in Bezug auf ALG II-Empfänger, die die Politik wie auch die Medien seit langem forcieren, die sie durch eine fast schon pervertierte Idee des Lohnabstandsgebotes als Mittel zur Reduzierung der Sozialleistungen noch weiter ausdehnen, diese soziale Kälte wird auch durch 41 Euro mehr nicht verändert werden. Hier würde es der Politiker bedürfen, die den Mut haben, auf Pressekonferenzen nicht mehr ihre eigene hedonistische Roadshow zu veranstalten, sondern entschieden dem gegenübertreten, was von ihnen und ihren Vorgängern zur "Tatsache über ALG II-Empfänger" verklärt wurde. Die Verteidung dieses Gruppe bleibt aber weiterhin den ALG II-Erwerbsloseninitiativen überlassen, dafür wird die Mär des vor sich selbst zu beschützenden ALG II-Empfängers, der ohne Gutscheinregelung alles Geld verprassen würde und seine Kinder verwahrlosen lässt, weitergegeben, ohne sie jemals zu hinterfragen. Gegen diese soziale Kälte, die in diesem Denken steckt, nutzt auch das Eurofeuer nichts. Und gegen die Ellbogengesellschaft, die soziale Kälte als unabdingbar ansieht, schon gar nicht.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Ich bitte ausserdem zu berücksichtigen, dass jeder Cent, den Arbeitslose erhalten, praktisch ohne Verzögerung oder Abzug im Inland in Umlauf gebracht wird. So fördert man direkt die darniederliegende Binnennachfrage.
Abermilliarden dagegen, die zur Förderung der angeblich darbenden Banken oder Grossunternehmern aufgebracht werden, fliessen stets zügig in's Steuerparadies oder in's (wirklich grundfalsch organisierte) Altersversorgungssystem der USA ab (für das die meisten Hedge-Fonds arbeiten).
Oder sie dienen dazu, die Buch-Verluste bereits geschehener Abflüsse zu finanzieren.
Solche direkten Zuwendungen an die Grossen sind nicht nur schädlich für unser Wirtschaftssystem im globalen Wettbewerb, weil die Auszehrung und letztlich Schuldversklavung unserer Bevölkerung noch befördert wird, die wahren Nutzniesser dagegen einen immer grösseren Vorteil erlangen, sondern sie verzerren auch im Inland den Wettbewerb erheblich, weil ehrlich und anständig arbeitende Firmen und ihre Mitarbeiter erhebliche Nachteile erleiden.
Den Kleinen mehr zu geben, heisst nicht, die Grossen auszulassen, denn das Geld der Kleinen landet am Ende doch immer dort.
Nur tut es eben vorher noch Gutes.
Gleiches gilt übrigens auch für Gelder, die man den Kleinen lässt, statt sie, z.B. durch höhere Mehrwertsteuer oder Streichungen und die Schere zwischen Einkommens- und Preisentwicklung, immer weiter in den Mangel und die Not zu treiben.
In einem gesunden Wirtschaftssystem läuft das Geld in einem Kreislauf.
Und dabei schadet es überhaupt nicht, wenn es bei jedem Umlauf bei jedermann einmal vorbei kommt.
Jürgen
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Wolfgang Franz, Chef der Wirtschaftsweisen, will Arbeitslose mit respektvollen Tätigkeiten als Schuhputzer, Tütenpacker, Scheibenwischer oder Brötchenausträger beschäftigen
Die Thematik einer angedachten Arbeitspflicht für Hartz-IV-Bezieher, wurde schon mehrfach in den Raum der politischen Diskussion gestellt. Hessens damaliger Ministerpräsident Roland Koch ging dazu Anfang des Jahres in Steilvorlage. Er sah es als Instrument an, "damit niemand das Leben von Hartz IV als angenehme Variante ansieht".
Nun beteiligt sich der Chef der Wirtschaftsweisen Wolfgang Franz an der auch zwischenzeitlich nie ganz abgeflauten Diskussion. In einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung forderte er eine Flexibilisierung der Regelsätze, die eine Arbeitspflicht mit einschließen solle: Jeder Hilfebedürftige kann den ungekürzten Regelsatz bekommen, aber er muss dafür arbeiten." Arbeitspflicht bedeutet aber auch, dass Arbeit vorhanden ist. Doch wo kommen diese neuen Arbeitsplätze her? Die Kommunen bedienen sich der 1-Euro-Jobber schon etwas länger und dürften keine neuen Arbeitsplätze aus dem Hut zaubern können.
So bleibt noch die Hoffnung auf die freie Wirtschaft, wo die neuen Jobs für Geringqualifizierte entstehen müssten: Franz nennt die Tütenpacker, die man aus amerikanischen Supermärkten kennt, die Scheibenreinigung an Tankstellen, Schuhputzer und Menschen, die am Morgen Brötchen austragen. Wie das funktionieren soll, nachdem man den Deutschen Jahrzehnte lang beigebracht hat, ihre Einkaufstüten selbst zu packen und die Scheiben an der Tankstelle selbst zu säubern, lässt er offen. Eine kleine Rückfrage bei meinem Tankwart, der den Scheibenservice bereits anbietet, lässt nichts Gutes hoffen. Zu wenige nehmen diese Dienstleistung in Anspruch.
Dass dabei vielleicht gar keine Arbeitsverhältnisse entstehen, die einen Austritt aus dem Leistungsbezug ermöglichen, klingt auch bei Franz durch, wenn er sagt: "Wichtig ist: Jede ehrliche Arbeit verdient Respekt und wenn das dort erzielte Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht, dann wird es mit Hilfe des Arbeitslosengelds II aufgestockt".
Da es bereits genug Arbeitsplätze gibt, wie der so mancher Teilzeitkassiererin, die für 6 Euro die Stunde an der Kasse sitzt, wird es spannend, welche Löhne dann für Tütenpacker und Co. vorgesehen sind. Da aber bei Ablehnung von Arbeitsstellen Sanktionen drohen, nutzt diese Regelung in erster Linie wohl in erster Linie den Anbietern von Niedriglohnjobs. Denn seien wir doch mal ehrlich: Welcher Langzeitarbeitslose würde einen regulären Job mit einem Stundenlohn von 10 Euro oder mehr ablehnen?
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Arbeitslose erhalten Leistungen, weil sie entweder Anspruch aus einer (Pflicht-)Versicherung haben, oder weil unsere Verfassung das verlangt, Stichworte "sozialer Rechtsstaat" und "Menschenwürde".
Arbeitgebern steht grundsätzlich derselbe Schutz zu, im Falle der Versicherung allerdings auf freiwilliger Basis.
Nicht dagegben gibt es irgendeinen Anspruch auf kostenloses Personal.
Es ist nicht Aufgabe des Staates oder der Gemeinschaft, Selbständigen den Profit zu sichern bzw. die Personalkosten abzunehmen.
Ein Arbeitgeber, der versucht, solche elementaren Grundlagen seines Gewerbes der Allgemeinheit anzulasten, indem er sein Personal nicht bezahlt, der muss sich vorhalten lassen, selbst ein professioneller Sozialschmarotzer übelster Prägung zu sein.
Droht er dabei noch unbillig und zum eigenen Vorteil mit einem empfindlichen Übel, beispielsweise damit, jemandem ein Existenzminimum einkürzen zu lassen, macht ber sich m.e. sogar zum gewerblichen Erpresser und läuft Gefahr, ein unmittelbares Notwehrrecht auiszulösen...
Auch andere Arbeitgeber, die sich durch eigene Leistung am Markt zu behaupten versuchen und ihre in Anspruch genommen Leistungen der abhängig Beschäftigten ehrlich selbst zu bezahlen, sollten sich heftig gegen solchen Missbrauch wehren, denn durch Profit auf Kosten der Allgemeinheit wird der Markt ganz deutlich gestört.
Wo also bleibt der Protest und Widerstand der Unternehmer, die etwas auf sich halten???
Wer kennt überhaupt noch die Prinzipien des "ehrbaren Kaufmanns"?
Jürgen
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Seit der Einführung von Hartz IV wurden mehr als 50 Milliarden Euro für Aufstocker ausgegeben
Die Frankfurter Rundschau hat, wie sie berichtet, aus Zahlen des Bundesarbeitsministeriums berechnet, dass seit der Einführung von Hartz IV mehr als 50 Milliarden Euro zur Aufstockung von Niedriglöhnen ausgegeben wurden. Dabei ist der Trend deutlich zu sehen, dass die Beschäftigung im Niedriglohnsektor zunimmt. Wurden 2005 noch 8 Milliarden Euro für Aufstocker bezahlt, so waren es 2009 schon 11 Milliarden, was einem Drittel der Ausgaben für Hartz IV entspricht. Mit 1,3 Millionen Menschen, die Alg II zum Aufstocken beziehen, um das Existenzminimum zu sichern, sind 2009 bereits ein Viertel aller Hartz IV-Empfänger berufstätig und "working poor", darunter weit über 400.000, die ganztägig arbeiten. Nach Angaben der Hans Böckler Stiftung verdienten 2007 fast 30 Prozent der westdeutschen und 40 Prozent der ostdeutschen Aufstocker weniger als 5 Euro die Stunde.
Die Aufstockung, eigentlich ursprünglich gedacht, den Wiedereintritt in das Arbeitsleben zu erleichtern und zu fördern, hat sich auch als heimliche Subventionierung von Arbeitgebern etabliert, die schlicht nur Niedriglöhne anbieten, diese immer weiter unterbieten und wissen, dass der Staat die Löhne aufstockt, weil sonst die Menschen trotz Arbeit nicht von dem Lohn leben könnten und dafür nicht arbeiten würden. Der Anreiz geht damit völlig in die falsche Richtung, wenn Arbeitgeber beispielsweise nicht nachweisen müssen, dass sie nicht mehr Lohn zahlen können und dass ein Betrieb ohne Niedriglöhne Verluste machen würde. So werden zwar massiv Hartz-IV-Empfänger überwacht und nach Missbrauch überprüft, die indirekt geförderten Arbeitgeber aber nicht.
Natürlich würde ein Mindestlohn diese Art der Bereicherung seitens der Arbeitgeber unterbinden können. Es müssten ja nicht gleich 10 Euro pro Stunde sein, wie dies der wegen seines hohen Einkommens, Porsche und Almhütte in Kritik geratene Linkspartei-Chef Klaus Ernst fordert. Auch die Grünen und die SPD fordern die Einführung eines Mindestlohns, um das Lohndumping zu beenden. Schwarz-Gelb lehnen dies, weil ein Mindestlohn angeblich die Zahl der Arbeitslosen steigen lassen würde. Von Vorschlägen, wie die Förderung des Niedriglohnbereichs durch den Staat und der Missbrauch mancher Arbeitgeber beendet werden kann, hört man jedoch nichts.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Die Neugestaltung der ALG II-Regelsätze für Kinder durch Bildungsgutscheine und Chipkarten
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes oder: Es geht nicht nur um Bildung
In seinem Urteil zu den Regelsätzen für ALG II-Empfänger hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Aspekte bemängelt, die für die Neuberechnung nun von Wichtigkeit sind:
* die intransparente Berechnung der Regelsätze
* die fehlenden Mehrbedarfsregelungen
* fehlende Berücksichtigung kinderspezifischer Bedürfnisse
Zu der Berechnung der Regelsätze wurde bereits genug gesagt und hier sei einmal öfter auf die Analyse von Matthias Frommann verwiesen, der neben der Tatsache, dass hier lediglich Mieter und Einpersonenhaushalte befragt wurden, auch auf fast schon legendäre Begründungen wie: "Hier wurde gekürzt, weil innerhalb der relevanten Haushalte auch Ausgaben für Segelyachten und Sportflugzeuge getätigt wurden" hinweist. Die Position Bildung blieb "unberücksichtigt, weil diese Abteilung insgesamt nicht regelsatzrelevant ist".
Die fehlenden Mehrbedarfsregelungen wurden in einer zum Teil nicht nachvollziehbaren Weise nachgeholt. Der Mehrbedarfszuschlag ist erst dann zu gewähren, wenn ein laufender unabweisbarer atypischer Bedarf besteht, der so erheblich ist, dass er nicht aus Einsparungen oder Leistungen Dritter gedeckt ist. Ausdrücklich ausgeschlossen wurden die Übernahme der Praxisgebühr, Schulmaterialien und Schulverpflegung, Bekleidung bzw. Schuhe in Über- oder Untergrößen, nicht von § 21 Abs. 5 SGB II umfasster krankheitsbedingter Mehraufwand, Brille, Zahnersatz und orthopädische Schuhe.
Das Bundessozialgericht hat hierbei eine erschreckende Beurteilung des soziokulturellen Existenzminimums vorgenommen, indem es ALG II zum arbeitsmarktpolitischen Instrument erklärte, weshalb ein schwerbehinderter Junge unter 7 Jahren keinen Mehrbedarf erhält, da ein solcher Mehrbedarf lediglich den unterstützen solle, der auf Grund einer Behinderung im Vergleich zu anderen ALG II-Empfängern nicht in der Lage ist, sich durch ein Zusatzeinkommen diverse Einnahmen zu sichern.
Bei den Regelsätzen für Kinder monierte das BverfG, dass diese nicht spezifisch berechnet wurden, sondern stattdessen lediglich die Erwachsenenregelsätze prozentual berücksichtigt wurden. Dennoch beschränkt sich die derzeitige Debatte lediglich auf die Frage, inwiefern den Kindern, die ALG II-Leistungen erhalten, mehr Geld für die Bildung gegeben werden kann.
Wo bleibt die Bildung an sich?
Bildungsausgaben bleiben nicht nur bei Kindern unberücksichtigt, sondern bleiben bei der Regelsatzberechnung grundsätzlich außen vor. Das BverfG urteilte hierzu:
Schließlich ist weder aus der Begründung zur Regelsatzverordnung 2005 noch aus anderen Erläuterungen ersichtlich, warum die in der Abteilung 10 (Bildungswesen) in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998 erfassten Ausgaben bei der Bildung des regelleistungsrelevanten Verbrauchs vollständig unberücksichtigt blieben. Gleiches gilt für die in der Abteilung 09 (Freizeit, Unterhaltung und Kultur) enthaltene Position "Außerschulischer Unterricht in Sport und musischen Fächern" (vgl. Ausschussdrucksache 16(11)286, S. 14f., 22).
Dass der Gesetzgeber die Wertungsentscheidung getroffen hätte, diese Ausgaben seien nicht zur Sicherung des Existenzminimums erforderlich, geht weder aus den Materialien noch aus der Einlassung der Bundesregierung im Verfahren hervor. Ebenso wenig ist dokumentiert, dass er davon ausgegangen wäre, der entsprechende Bedarf sei durch Rechtsansprüche von dritter Seite gedeckt. Die Nichtberücksichtigung einer gesamten Abteilung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe weicht aber in einer Weise vom Statistikmodell ab, die einer besonderen Begründung bedurft hätte.
Was die derzeitige Bundesarbeitsministerin von der Leyen in Bezug auf die Lösung des Problems angibt, ist jedoch lediglich eine Chipkartenlösung, die höchstens einen Teilbereich der Problematik abdeckt und hierbei nicht einmal konsequent vorgeht. So hat Frau von der Leyen bei den Bildungsgutscheinen stets zwei Möglichkeiten in der Vordergrund gerückt: Sportvereine und Musikschulen.
Sport und Musik: Ist das Bildung?
Nun mag man darüber spekulieren, weshalb sich die Bundesarbeitsministerin neben der Nachhilfe auf diese beiden Möglichkeiten der "Bildung'" kapriziert, wichtiger ist jedoch, dass sie hierbei von dem Aspekt der Bildung in regelsatzrelevanter Hinsicht erfolgreich ablenkt.
Wer sich die offizielle Berechnung der Regelsätze ansieht, der findet in der Abteilung 08, Freizeit, Unterhaltung und Kultur, folgende Einzelpositionen: Sportartikel sowie Ausgaben für den Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen. Diese schlagen mit 1,02% bzw. 6,27% des Regelsatzes zu Buche, bei den derzeitigen 359 Euro sind dies somit 26,1711 Euro monatlich.
Wichtiger als dieser Betrag ist jedoch, dass der Gesetzgeber hier Sportveranstaltungen sowie Sportartikel in den Bereich Freizeit, Unterhaltung und Kultur aufgenommen hat, während es einen kleinen Bereich "Sonstige Gebrauchsgüter für Bildung, Unterhaltung, Freizeit" gibt. Die Ausgaben für Sportvereine und Sportartikel aber sind dediziert ausgewiesen, wenn also Frau von der Leyen nun über einen Gutschein, der die Aufnahme in einen Sportverein finanziell abdecken soll, ankündigt, so spricht sie hier von der ggf. stattfindenden Erhöhung eines Einzelpostens im Regelsatz, der nicht unter Bildung eingeordnet wurde.
Das Bundesverfassungsgericht hat zu den Bildungsausgaben geurteilt:
Ein zusätzlicher Bedarf ist vor allem bei schulpflichtigen Kindern zu erwarten. Notwendige Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten gehören zu ihrem existentiellen Bedarf. Ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen, weil sie ohne den Erwerb der notwendigen Schulmaterialien, wie Schulbücher, Schulhefte oder Taschenrechner, die Schule nicht erfolgreich besuchen können.
Das bedeutet, dass der Regelsatz nunmehr neue Beträge für eben diese Ausgaben enthalten muss. Und zwar bei allen schulpflichtigen Kindern. Insofern ist auch die Nachhilfeidee (Nachhilfestunden per Bildungsgutschein) ein Ablenkungsmanöver, denn die Nachhilfestunden sollen lediglich denen gewährt werden, die sie benötigen – das Bundesverfassungsgericht hat aber die Regelsatzberechnung für eben alle Kinder, gleichgültig ob nachhilfebedürftig oder nicht, verlangt.
Geht man davon aus, dass ggf. nicht alle Eltern die Gutscheine einlösen, so würde die Bundesregierung hier einen guten Schnitt machen – nicht nur würden von Anfang an lediglich bei 100-x% zusätzliche Kosten eingeplant werden, es wäre auch damit zu rechnen, dass sich der Anteil der tatsächlich aufgewandten Gelder weiter verringert.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Arbeitslosigkeit stellt nach einem DGB-Bericht ein Gesundheitsrisiko dar.
Dass Arbeitslosigkeit aber auch krank machen kann, ist Ergebnis eines vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) herausgegebenen Berichts (http://www.dgb.de/themen/++co++44151b30-a92b-11df-6fd9-00188b4dc422).
Ein erschreckendes Bild zeichnet sich ab. Während die Krankenstandsquote bei den Erwerbstätigen gerade mal 4,4% beträgt, liegt sie bei Beziehern von ALG I schon bei 7,9% und bei Beziehern von ALG II sogar bei 10,9%. Da man aber davon ausgehen kann, dass Arbeitslose bei kurzen Erkrankungen eher auf eine Krankmeldung verzichten, könnten die tatsächlichen Zahlen durchaus noch höher sein.
Auch bei älteren Arbeitslosen liegt die Krankenstandsquote deutlich über dem Durchschnitt. Bei den 50-54-Jährigen bei 13,5% und bei den 55-59-Jährigen sogar bei 15,2%. Sie sinkt wieder bei den über 60-Jährigen. Möglicherweise, weil hier der Eintritt in den Rentenbezug unmittelbar bevorsteht. Das Alter allein, kann kaum der Grund sein, denn die Zahl der Kranken liegt bei dieser Altersgruppe doppelt so hoch wie bei Berufstätigen gleichen Alters. Nur leicht erhöht ist die Krankenstandsquote bei jungen Menschen unter 29 Jahren. Da diese teilweise noch im Elternhaus leben oder von den Eltern unterstützt werden, kann vermutetet werden, dass diese zumindest die finanziellen Auswirkungen von Arbeitslosigkeit nicht so stark spüren. Auch finden die Jungen üblicherweise schneller wieder eine Stelle, als etwa ein 50-Jähriger.
Auffällig dürfte auch die Quote der psychischen Störungen sein, die bei Arbeitslosen mit 29% aller Erkrankungen mehr als doppelt so hoch liegen soll, wie bei Angestellten (14%). Besonders Frauen scheinen davon betroffen zu sein. Arbeitslose Frauen erhalten fast dreimal häufiger Antidepressiva verordnet als berufstätige Frauen, wie aktuelle Zahlen der Techniker Krankenkasse aus dem Jahre 2010 zeigen, die ebenfalls im Report des DGB veröffentlicht wurden.
Dass Arbeitslosigkeit nicht nur ein Problem für den Einzelnen ist, sondern neben den Unterstützungszahlungen auch weitere enorme gesamtgesellschaftliche Kosten generiert, zeigen die Daten von stationären Aufenthalten in Krankenhäusern. Arbeitslose müssen sich doppelt so häufig einer stationären Behandlung im Krankenhaus unterziehen wie Berufstätige. Dabei sind die Aufenthaltszeiten 2,8 Mal höher. Auch hier liegen psychische Erkrankungen an der Spitze. Aber auch von anderen Bereichen wie der Suchtproblematik sind Arbeitslose überdurchschnittlich betroffen. Chronische Folgeerkrankungen wiederum verursachen weitere Kosten und senken zudem die Lebenserwartung der Betroffenen. Man könnte auch sagen: Wer lange arbeitslos ist, wird eher krank und stirbt womöglich früher.
Wenn also Erwerbslosigkeit mit einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes einhergeht und das geht nicht nur aus diesem Report hervor, so besteht hier sowohl aus gesellschaftspolitischen, wie auch aus fiskalischen Gründen ein dringender Handlungsbedarf. Diesen mahnt auch der DGB als Aufforderung an die Politik an.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Neue Studie beleuchtet das Leben von ALG II-Empfängern: "Jeder Zweite geht einer nützlichen Tätigkeit nach."
Insgesamt leben etwa sieben Millionen Menschen in Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach SGB II beziehen. Davon sind 5,24 Millionen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren. Nun gibt es ja reichlich Vorurteile über diese Personengruppe und wie sie den Tag verbringt, wobei die Unterstellung, dass sie den ganzen Tag vor dem Fernsehgerät zu sitzen, noch eine der harmlosesten ist. Was machen Hartz-IV-Empfänger in ihrer freien Zeit wirklich?
Dieser Frage ging das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung in einer jetzt veröffentlichen Studie nach. Mehr als 10.000 Personen wurden dazu befragt. Die Ergebnisse bieten Überraschendes.
Fast 2/3 aller ALG-II-Empfänger gehen mindestens 20 Stunden in der Woche einer oder mehrerer nützlichen Tätigkeiten nach. Neben der Kinderziehung oder der Pflege von Angehörigen, wurden hier die Teilnahme an Fördermaßnahmen oder Berufstätigkeit genannt. Berufstätig sind immerhin gut 30%, die aber als sogenannte "Aufstocker" ALG-II-Leistungen beziehen. Weitere 10% gaben an, sich in Schule oder Ausbildung zu befinden. Ehrenamtliche Tätigkeiten oder Hobbies wurden nicht erfasst.
Von den Empfängern, die zur Arbeitssuche verpflichtet sind, bemüht sich demnach die große Mehrheit tatsächlich um einen Arbeitsplatz. Da aber 80% der Hartz-IV-Bezieher "Arbeitsmarkthemmnisse" aufwiesen, wie z.B. eine geringe Qualifikation, schlechte Gesundheit, einen Migrationshintergrund, oder weil sie alleinerziehend sind, verlief die Suche meist mit relativ bescheidenen Ergebnissen.
Motivation nicht der Hauptgrund für Hartz-IV-Bezug
Die Arbeitsmarktforscher sehen das als Indiz dafür, "dass bei der Mehrheit der Leistungsempfänger die Motivation nicht der Hauptgrund für den andauernden Bezug ist." Die meisten Hartz-IV-Empfänger seien sogar bereit, eine gering bezahlte Arbeit anzunehmen. Während nur etwas mehr als die Hälfte der Nichtbezieher sich vorstellen können, eine Arbeit anzunehmen, die unter dem fachlichen Können liegt, sind vier Fünftel der ALG-II-Empfänger nach Eigenangaben dazu bereit.
Zieht man von den Leistungsempfängern diejenigen ab, die aufgrund von Alter, Krankheit oder anderer Gründe nicht zur Arbeitssuche verpflichtet sind, bleiben etwa drei Millionen erwerbsfähige Personen aus diesem Kreis übrig. Davon geben knapp 2/3 an, in den letzten vier Wochen nach Arbeit gesucht zu haben (aber auch jeder Fünfte, der eigentlich nicht dazu verpflichtet ist, sucht nach eigenen Angaben aktiv nach Arbeit).
Darüberhinaus wollten die Forscher im Dienste der IAB auch wissen, warum die anderen erwerbsfähigen Hilfeempfänger nicht nach Arbeit gesucht haben. Dabei kam heraus, dass etwa ein Viertel einer Vollzeitätigkeit oder der Kombination einer Teilzeittätigkeit mit Kinderbetreuung nachgingen. Die Gründe der restlichen 810.000 Personen konnten nicht ganz aufgeklärt werden.
Es gebe Hinweise, dass hier temporäre Gründe und gesundheitliche Einschränkungen eine Rolle spielen könnten. Da die Erhebung überwiegend auf den freiwilligen Angaben fußt, sind in manchen kritischen Fragebereichen durchaus Zweifel an der Detailtreue der von den Befragten gemachten Angaben angebracht.
Die Studie des IAB schließt mit dem Fazit, dass die Arbeitsmotivation und Konzessionsbereitschaft unter ALG-II-Beziehern einen vergleichsweise hohen Stellenwert hat. Für den Vermittlungs- und Integrationsprozess ergäbe sich allerdings eine "schwierige Gemengelage." Eine härtere Gangart gegenüber denen, die sich weniger um eine Arbeitsstelle bemühen würden, hält man allerdings für keine geeignete Lösung.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Bis Oktober soll die Berechnung der neuen Regelsätze für ALG II-Empfänger abgeschlossen sein. Glaubt man den Medien, so dürfte es interessant werden
Ein Hinweis am Rande: Dies ist ein Blogbeitrag, kenntlich gemacht durch das Symbol: W-News. Anders als in Artikeln (die nicht unter "Meinung" laufen), sind Blogbeiträge verhältnismäßig frei gestaltbar, insofern stellt dies hier eine Meinung dar, nicht mehr) Twister
Bis Ende Oktober soll die seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes angemahnte Neuberechnung der ALG II-Regelsätze abgeschlossen sein, so dass ab Januar 2011 dann der neue Betrag ausgezahlt wird. Während viele angesichts der vom BVerfG gerügten nicht transparenten und nachvollziehbaren Berechnung darauf hofften, dass eine Neuberechnung zu höheren ALG II-Sätzen (für alle!) führen würde, zeigte eigentlich schon das Ablenkungsmanöver um die "Bildungschipkarte", wohin die Reise gehen soll.
Es ist davon auszugehen, dass die Regelsätze zwar neu berechnet werden, aber auch noch eine heiße Debatte darüber entstehen wird, was eigentlich zum Grundbedarf gehört. Die Wirtschaftsvertretungen stehen bereits mit mahnend erhobenem Zeigefinger bereit und warnen vor einem Problem mit dem Lohnabstandsgebot, wenn die Regelsätze erhöht würden, Politiker wie Sarrazin und Co. warnen vor den faulen und arbeitsunwilligen Regelsatzempfängern, die sich mit Hilfe von Kindergeld (was sowieso angerechnet wird, aber was interessieren schon Fakten?) und ALG II ein tolles Leben machen, indem sie regelmäßig Kinder zur Welt bringen und dafür abkassieren, während die Akademikerkinder immer seltener zur Welt kommen und damit die Unterschichtendummheit die Elite Deutschlands und deren Intelligenzia gefährdet.
Insofern verwundert es wenig, dass jetzt, glaubt man den Berichten, wild herumgerechnet wird, um hoffentlich wieder zum gleichen Ergebnis wie früher zu kommen. Das bedeutet zwar, dass z.B. Bildungsausgaben irgendwie in den Regelsatz einfließen werden, aber dafür gibt es ja die Chipkartenlösung. Auch für andere Bestandteile des Regelsatzes kann man sich solche Lösungen überlegen, wodurch es dann mehr Härtefallregelungen und weniger Geld im Normalfall geben wird. "Wenn jemand mehr benötigt, kann er ja einen Antrag stellen", wird dann zur Maxime werden.
Dass nun, glaubt man also den Berichten, überlegt wird, ob ALG II-Empfänger eigentlich Gelder für Tabak und Alkohol benötigen oder ob diese Gelder gestrichen werden können (bzw. diese in der Berechnung keinen Platz mehr finden sollen, ist nicht wirklich überraschend.
Letztendlich bleibt die Frage, was einem ALG II-Empfänger zugestanden werden soll und was nicht. Und meiner Meinung nach traut sich einfach nur niemand, die logische Konsequenz aus all den Überlegungen und Rezepttipps a la Sarrazin und Co. zu ziehen: dass letztendlich weder 45 Quadratmeter noch Gelder notwendig sind, um das zu ermöglichen, was laut Slogan: "Sozial ist, was Arbeit schafft" nur allzu sozial wäre:
Die Unterbringung von ALG II-Empfängern in Gemeinschaftshäusern, wo dann die Mütter in Eigeninitiative (die wird bei uns ja viel zu wenig ausgeübt) Betreuungsgruppen bilden, während alle arbeitsfähigen ALG II-Empfänger zur nächsten Firma gefahren werden, wo sie für 0 Euro arbeiten, jedoch dafür Kost und Logis im Gemeinschaftshaus erhalten (durch körperliche Ertüchtigung und strenge Rationierung von gesunder Kost würden auch die Krankenkosten sich in Grenzen halten). Soziale Kontakte, Bildung, Kommunikation - all das könnte man regeln und vielleicht würde sogar die Firma dann für die Unterbringung zahlen, käme immerhin noch günstiger, als eine normale Vollzeitstelle zu zahlen.
So hätten alle etwas davon: die Firma (ist nicht alles, was die Wirtschaft am Leben hält, gemeinnützig?), die ALG IIler, die sich endlich wieder als Mitglied der arbeitenden Gesellschaft sehen können und natürlich jene, die sowieso meinen, dass nur die Kranken und Hilflosen Gelder vom Staat bekommen sollen, während der Rest auch für 0 Euro arbeiten könnte, um zurückzuzahlen, was die Gesellschaft ihm zahlt. Da aber allzuschnell das Wort "Arbeitslager" fällt, wird so weit niemand gehen, obwohl imho genau dahin die Reise geht: ein Heer von Billig- bis Nulllohnarbeitskräften, das sich durch "Maloche für Lau" seine Akzeptanz innerhalb einer (Parallel)gesellschaft verdient, weil ja nur der, der arbeitet, auch essen soll.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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HartzIV soll einen neuen Namen erhalten, wenn es nach der Bundesarbeitsministerin geht. Aber das geht nicht weit genug. Mehr "Umbauten" wären dringend notwendig.
Wer Immobilienanzeigen erstellt, der mutiert quasi nebenher zum modernen Wortkünstler voller Pep und Elan. Da mutieren 2 qm große Flächen voller Steine und Unkraut zu "kleinem Küchengärtchen für Liebhaber", eine stark befahrene Straße direkt vor der Tür heißt "perfekte Anbindung an die Infrastruktur" und "idyllisch gelegen" ist die moderne Bezeichnung für "jwd" bzw. "der nächste Supermarkt und der nächste Arzt sind mindestens 5 km entfernt, es gibt keine Busse oder Bahnen".
Das wichtigste Rüstzeug ist somit das positive Denken. Der Mandant hat eine Ruine mit eingefallenem Dach, verschimmelten Keller und verwildertem Garten? Viel zu negativ gedacht. Das ist ein Schnäppchenobjekt für Bastler. Das klingt doch gleich viel hübscher.
Die Pläne der Bundesarbeitsministerin, Frau Ursula von der Leyen, lassen vermuten, dass sie einen kleinen Kurs in positivem Denken genommen hat und sich demzufolge sagt: also, wenn die Leute etwas gegen HartzIV haben, dann liegt das an...(jetzt muss sich der geneigte Leser dieses Blogbeitrages die leuchtende Energiesparlampe über dem Haupte der blonden Sympathieträgerin denken). Am Namen! Ganz genau! Schließlich essen sie ja auch Sachen, die mit dem Begriff Lebensmittel so viel zu tun haben wie ein Zombie mit Lebensfreude.
Schon lange bemüht sich die Ministerin um ein neues Image für das Ministerium und alles, was dazu gehört. Im Zentrum dieser Imagekampagne steht ein neuer Name für HartzIV. Basisgeld soll es nun heißen, das HartzIV. Das klingt viel frischer und vor allen Dingen so als sei es ja nur quasi die Mindestzahlung, auf die dann noch aufgesattelt wird. Das klingt nicht so pessimistisch wie "bis auf Null kürzbares HartzIV." Aber das Ganze geht doch nicht weit genug, liebe Frau Ministerin. Zwar ist es wichtig, dass überall in den Gesetzestexten demnächst vom Basisgeld und nicht von HartzIV die Rede ist, aber genauso wichtig wäre es doch, den sperrigen Namen Arbeitsagentur und Wortungetüme wie Case-Manager (beides mittlerweile dank Kommunikationsproblemen mit dem Klientel negativ behaftet) zu ändern. Vielleicht könnten wir sie einfach Sachbearbeiter nennen? Das klingt einzelfallbezogen, nicht so überheblich-englisch und erinnert zudem an "Sachkunde" und "Sachverstand". Und die Arbeitsagentur könnte man einfach wieder Arbeitsamt nennen - das klingt nach "amtlich" (offiziell) und nicht so salopp wie Agentur.
Ach so, HartzIV ist eigentlich nur ein umgangssprachlicher Begriff, in Wirklichkeit heißt es Arbeitslosengeld II, aber diesen Begriff benutzt kaum jemand? Oh jeh, dann wird das aber eine verdammt harte Zeit bis dieser Begriff aus den Köpfen derjenigen getilt wird, die tatsächlich ALG II mit Herrn Schröder, Herrn Hartz und deren Machenschaften in Verbindung bringen. Ich hätte da dann einfach noch einen anderen Vorschlag dafür - Ursula1 oder Leyengeld (da wären allerdings vorher die Journalisten und Blogger dahingehend zu briefen, dass sie kein "Laiengeld" daraus machen, aber da müsste man einfach nur den Etat für die Imagekampagne erhöhen, dann klappt das schon). Alternativ wäre auch "Nationale Subventionierung des Niedriglohnsektors" denkbar, aber ich meine, das klingt wieder zu negativ - dann schon eher "Vollbeschäftigungsdurchsetzungsleistung" (abgekürzt vdl).
Und falls die Idee zur Umbenennung der Arbeitsagentur attraktiv erscheint: man denke über die Eignung als Jobmotor nach. Neue Schilder, neue Broschüren, neue Logos... dafür hätte ich übrigens einen Vorschlag. Einfach das bisherige Logo etwas kantiger gestalten und invertieren. Hier mal der Vorschlag zum Anschauen (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32493/1.html): Rechts das bisherige Logo, links das neue jugendlich-frische Logo.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
Schon klar ...und Raider heisst nun Twix :P
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Wir werden jetzt Vorzeigekommune und bekommen die "BÜRGERARBEIT". Da kuckt ihr, was? Früher hiess das ABM und wurde auch noch ordentlich bezahlt. Jetzt gibt das 900€ Brutto und nen saftigen Tritt in den.....
Dafür muss sich hier keiner mehr schämen das er 1€ Jobber ist. :P
Nu denn, mir ist deswegen kein Zacken aus der Krone gefallen. Ich hab aber genügend Meckerköppe kenne gelernt, die würden nicht mal für normale Kohle die selbe Arbeit machen. Die lehnen es eh ab egal in welcher Form was zu tun. Völlig Pumpe wie das heissen wird oder auch im Mo heisst.
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Die Bundesarbeitsministerin verteidigt die Einschnitte beim Sozialetat. Die Begründung hinsichtlich des Wegfalles der Rentenbeiträge für ALG II-Empfänger ist interessant.
Der Optimist sagt, das Glas ist halb voll, der Pessimist hält es für halb leer - diese Gegenüberstellung der verschiedenen Denkweisen ist wohl fast allen bekannt. Auch in der Politik und im Journalismus ist dies ein beliebtes Spiel: es werden einfach Zahlen und Daten je nach Gusto betont oder eben nicht. Wenn 50% der einst verheirateten Väter ein Jahr nach der Scheidung keinen Kontakt mehr zu den Kindern pflegen, kann dies z.B. als "Die Hälfte aller Väter hält den Kontakt nach der Scheidung" oder als "die Hälfte der Väter kümmert sich nicht mehr um die Kinder" interpretiert und ebenso umschrieben werden.
Ähnlich geht derzeit Frau von der Leyen, die Bundesarbeitsministerin vor. Genauer gesagt ist Frau von der Leyen für Arbeit und Soziales zuständig, wobei die Kritik an dem, was sie für sozial hält, lauter wird. So wurde beispielsweise verlautbart, dass nicht nur der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger wegfallen wird (dieser wurde erst 2009 etabliert um die "vorübergehend" steigenden Energiepreise aufzufangen), sondern auch der Rentenbeitrag für ALG II-Empfänger. Nun muss man kein Logikgenie sein um festzustellen, dass die Energiepreise weiterhin hoch sind und daher auf die Kommunen Mehrkosten zukommen weil diejenigen, die bisher den Heizkostenzuschuss erhielten, bei entsprechender Bedürftigkeit (ergänzendes) ALG II beantragen werden (dass auch der Zuschlag gestrichen wird, der den Übergang von ALG I in ALG II finanziell abfedern sollte)
Für nur 2 Euro mehr
Interessant ist aber die Logik, die hinsichtlich der Rentenbeiträge von Frau von der Leyen vertreten wird. Sie hält es nämlich für angemessen, den Rentenbeitrag zu streichen da man von der Arbeitslosigkeit aus sowieso keine auskömmliche Rente erwirtschaften würde. Milliardenbeiträge würden dafür ausgegeben, dass Menschen monatlich 2 Euro Rente mehr bekämen.
2 Euro - das ist insofern für Frau von der Leyen eine Kleinigkeit, die zu vernachlässigen ist. Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn sich die Bundesministerin für Soziales dann einmal anschaut, was 2 Euro für einen ALG II-Empfänger heutzutage ausmachen. Der Einfachheit halber gehe ich hier einmal von den Beträgen von 2008 aus als der Regelsatz für einen Alleinstehenden ALG II-Empfänger 351 Euro betrug.
Medikamente, Waschmaschinen usw.
So gibt es für den ALG II-Empfänger z. B. monatlich zugestandene 5 Euro für Medikamente, davon 2,57 Euro mit, 2,78 Euro ohne Gebühren. Auch der monatliche Ansparbetrag für eine Waschmaschine beträgt 1,56 Euro. Für 2 Euro kann man auch zusätzlich zum Waschmaschinenansparbetrag noch 0,48 Euro für Schuhreparaturen beiseite legen (auch wenn das die 2 Euro etwas übersteigt). Auch für die Instandhaltung der Wohnung sind etwas mehr als 2 Euro zugebilligt worden (2,79 Euro) und bei früher 137,72 Euro wäre bei einem 31-Tage-Monat ein 2-Euro-Münzchen sogar die Hälfte von dem, was täglich für Nahrungsmittel, Genussmittel und Tabak zur Verfügung steht. Sieht aus, als wären 2 Euro gar nicht so wenig oder gar zu vernachlässigen, immerhin gibt man sie ja dem ALG II-Empfänger um z.B. innerhalb von 150 Monaten eine Waschmaschine ansparen zu können oder für den Zahnersatz beiseite zu legen (2,25 Euro). Aber richtig: wenn es um ALG II geht (demnächst wohl Basisgeld), dann ist das eine ausreichende Summe, wenn es darum geht, dass sie ggf. jemandem demnächst nicht zur Verfügung steht, dann ist es auf einmal so wenig, dass es sich nicht lohnt, dies zu zahlen bzw. hierfür Rentenbeiträge zu leisten.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Erfolgreich hat es die Bundesarbeitsministerin geschafft, die Diskussion um neue ALG II-Regelsätze zu einer Diskussion pro oder kontra Chipkarte mutieren zu lassen. Die schillernde Seifenblasenablenkung dürfte aber bald platzen.
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema ALG II-Regelsätze ist viel Zeit vergangen. Zeit, in der das Bundesarbeitsministerium fleißig Daten zusammengetragen hat, während es jedoch nach Außen hin keinerlei Informationen darüber herausgab, welche Daten angefordert worden sind. Selbst die Anfragen an das Statistische Bundesamt blieben geheim und nährten damit die Skepsis derjenigen, die unter der vom BVerfG geforderten Transparenz etwas anderes sahen als Berechnungen hinter verschlossenen Türen. Doch hier wurde schlichtweg auf Zeit gespielt. Ab Januar 2011 müssen die neuen Regelsätze nicht nur von den entsprechenden Gremium verabschiedet, sondern auch in die Computerprogramme zur Auszahlung von ALG II integriert sein. Das BVerfG hat hier vorgesorgt und beschlossen, dass selbst dann, wenn keine Einigung über die Regelsätze zustandekommt, die neuen Regelsätze gelten.
Kinder, Kinder
Dem Bundesarbeitsministerium ist es allerdings erfolgreich gelungen, die Debatte darüber, was zum Existenzminimum gehören und wie eine Berechnung erfolgen soll, in eine Debatte über die Kinder umzulenken. Von Anfang an konzentrierte sich Ursula von der Leyen auf ihr Steckenpferd: die Kinder. Dabei hatte das BVerfG die intransparente Berechnung aller Regelsätze kritisiert, nicht nur die der Kinder. Bei den Kinderregelsätzen gab es weitere Kritiken, z. B. hinsichtlich der fehlenden Bildungskosten. Ferner sah das BVerfG es nicht als adäquat an, für Kinder einfach einen Betrag festzusetzen, der nicht ihren spezifischen Bedarf widerspiegelt, sondern lediglich ein Teilbetrag dessen, was ein Erwachsener benötigt.
Durch die Diskussion um die sogenannte "Bildungschipkarte" hat es Frau von der Leyen in gewohnter Weise verstanden, von ihr angedachte Projekte nicht zuletzt durch mediale Begleitung so weit voranzutreiben, dass sie damit nicht nur kritische Kolleginnen im Kabinett, sondern auch die Gremien, die ihrer Lösung zustimmen müssen, vor sich her treibt. Eine Praxis, die sich bereits bei den Netzsperren als erfolgreich erwiesen hat. Auch hier erwies sich Frau von der Leyen als "Macherin", als jemand, der seine Idee so lange in die Öffentlichkeit trägt und entsprechend verkauft, bis es immer schwieriger wird, sich ohne Imageverlust dieser Idee zu entziehen. Einer Idee, die stets als gute Idee für die Kinder gepriesen wird, egal ob nun Sachleistungen für Kinder oder Netzsperren zum Schutz der Kinder. Die "Hintergrundinformationen" werden nach und nach nicht mehr hinterfragt, sondern in Stille-Post-Manier einfach übernommen und mutieren nach und nach zu harten Fakten.
Time is cash, time is money
Die Zeit läuft der Bundesarbeitsministerien davon und insofern ist davon auszugehen, dass die neuen Regelsätze zunächst einmal, egal ob mit oder ohne Kritik, verabschiedet werden. Zu vermuten ist, dass zwar ein paar Euro mehr bei der Berechnung herauskommen, dies aber z. B. durch die Neuregelungen zu den Kosten der Unterkunft auf Seiten der Kommunen eingespart wird. Einzelposten werden steigen bzw. neu in der Berechnung auftauchen, wieder andere werden wahrscheinlich gestrichen oder gekürzt werden.
Doch das größte Hütchenspielertaktieren ist bei den Kinderregelsätzen zu erwarten. So wurde schon von Anfang an munter zwischen Ernährung (Schulessen), Freizeit (Sportverein, Musikschule) und Bildung (Nachhilfe) nicht mehr unterschieden, sondern alle Posten wurden zu einem "Für die Kinder"-Eintopf, den es gegen Vorlage einer Chipkarte geben soll. Dabei wurden in bewährter Manier die Vorzüge einer bereits in Einzelfällen funktionierenden Lösung, die völlig andere Themenbereiche abdeckt, als die von Frau von der Leyen zu "beackernden", zu Vorbildern. Vielgepriesen wurde die Stuttgarter Chipkartenlösung, die aber letztendlich nichts mit Bildung, sondern mit Freizeitmöglichkeiten für alle (!) Kinder zu tun hat, die zudem in jahrelanger mühevoller Arbeit und mit viel Unterstützung durch lokale Unternehmen sowie durch hohe Investitionen der Stadt selbst möglich wurde.
Wie eine solche Lösung bundesweit funktionieren soll, bleibt weiterhin offen, ebenso woher die lokale Unterstützung gerade in kleinen Orten und Städten kommen soll bzw. was passieren soll, wenn derartige Möglichkeiten nicht umgesetzt werden können, z. B. aufgrund Geldmangel der Kommunen. Es ist insofern auch unlogisch, die Kosten, die in Stuttgart pro Kind für die Chipkarte anfallen, einfach auf die Gesamtzahl der Kinder in Deutschland hochzurechnen, wie es die Ministerin in einem Interview getan hat.
Pflichtenheft? Welches Pflichtenheft?
Sieht man sich einmal den Zeitplan der Frau von der Leyen an, so wird sich jeder, der sich mit IT-Großprojekten befasst, wundern, wie ein solches Projekt innerhalb von 6-8 Monaten gestemmt werden soll. Denn bereits Mitte 2011 soll das Chipkartenmodell in Testregionen genutzt werden können. Wie sich innerhalb dieser kurzen Zeit ein datenschutzgerechtes Konzept realisieren lassen soll, zumal zunächst einmal eine öffentliche Ausschreibung, die Bewertung der einzelnen Angebote, die Auftragsverbote... zu erledigen wären. Es bleibt zu hoffen, dass die Naivität der Bundesarbeitsministerin nicht solche Ausmaße angenommen hat, dass sie der Meinung ist, eine Ausschreibung wäre nicht notwendig, oder wenn sie gar auf die Idee kommt, selbstlose Angebote wie seitens der Kreditkartenfirma Visa anzunehmen.
Auch müssten die Gelder für ein solches Projekt auf Bundesseite zur Verfügung stehen. Woher diese kommen sollen, bleibt weiter unklar, stattdessen wird davon gesprochen, dass sich lokale Bündnisse (diese müssten erst entstehen) beteiligen sollen. Hier wird der Eindruck erweckt, es gehe um die Gesamtkosten, dabei geht es darum, die auf den Chipkarten hinterlegten Gelder zu erhöhen bzw. die Möglichkeiten zu erweitern. Denn bisher spricht man von hinterlegten Geldern in Höhe von ca. 20-30 Euro pro Kind monatlich.
Eine Seifenblase platzt
Die Idee der Chipkartenregelung, die Frau von der Leyen propagiert, ist technisch und politisch nicht ausgereift, sie diente aber als perfektes Ablenkungsmanöver. Dass sie auch seitens des Ministeriums bisher eher als "roter Hering" dargestellt wurde, denn als ernstgemeinte Idee, zeigt sich daran, dass es noch keinerlei weitere Überlegungen jenseits des "eine Chipkarte wäre toll" gibt. Der Datenschutzaspekt, den die Bundesfamilienministerin aufwarf, wurde beiseite gefegt, weitere Informationen gibt es nicht.
Das lässt darauf schließen, dass die Chipkarte letztendlich eine bunte Seifenblase ist, die einerseits ablenken und andererseits Klagen über fehlende Gelder für Kinder abfedern soll. Es lässt sich dann sagen: "Ja, aber durch die Chipkarten kommt das doch alles noch." Was ein ALG II-Empfänger, der nicht einmal die Fahrt zum Gymnasium bezahlt bekommt, von einer 20-Euro-Finanzspritze für den Sportverein haben soll, bleibt weiter offen.
Die derzeit gerne medial als Kanzlerinnennachfolge gehandelte Ministerin hat es einmal öfter geschafft, nicht nur intransparent vorzugehen, sondern auch eine wenig bis gar nicht überdachte Idee so weit voranzutreiben, dass die Kritik nach und nach im "Die ALG IIler können so das Geld für die Kinder wenigstens nicht versaufen"-Chor untergeht. Glückwunsch!
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Hans-Werner Sinn begrüßt die Herausnahme der Kostenanteile für Alkohol und Zigaretten aus der Berechnung der Harz-IV-Sätze
Hans-Werner Sinn, der Präsident des Münchener Ifo-Instituts begrüßte in einem Interview mit der Tageszeitung Rheinische Post die Herausnahme der Kostenanteile für Alkohol und Zigaretten aus der Berechnung der Harz-IV-Sätze. Hartz IV, so der Mann mit dem Kapitän-Ahab-Bart, solle "das Existenzminimum sichern, und nicht "Luxus finanzieren". Es könne dem beliebten Talkshowgast zufolge nach "nicht sein", dass man über Rauchverbote rede und den Tabakkonsum gleichzeitig "prämiere".
Sinn, der unlängst auf einer Großveranstaltung der Linkspartei viel Beifall erhielt, sprach sich in dem Interview auch dafür aus, die Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger deutlich zu verbessern. Liegen solche Einkommen unter 500 Euro, dann lohnt es sich dem Ifo-Präsidenten zufolge nicht einmal, sie anzurechnen, weil potenzielle Mehrkosten durch einen "Mobilisierungseffekt" aufgefangen würden.
Pläne für die Herausnahme von Alkohol und Zigaretten aus der Hartz-IV-Berechnungsgrundlage waren am Freitag an die Öffentlichkeit gedrungen. Hintergrund ist eine im Februar durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochene Verpflichtung der Bundesregierung, das von der SPD eingeführte Pauschalsystem zu lockern und stärker am tatsächlichen Bedarf der einzelnen Hilfebedürftigen auszurichten. In diesem Zusammenhang muss auch die Berechnungsmethode für die Pauschalsätze geändert werden, die die Karlsruher Richter ebenfalls verwarfen. Die neuen Sätze sollen angeblich um deutlich weniger als 20 Euro über den alten liegen – offiziell bekannt gegeben werden sie allerdings erst am Montag.
Über die Finanzierung dieser Erhöhung herrscht noch Unklarheit. Volker Kauder, der Bundestagsfraktionschef der Union, brachte in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung die Möglichkeit ins Spiel, gleichzeitig Bildung zu fördern und Geld zu sparen, indem man gegen die Eltern notorischer Schulschwänzer deutlich häufiger als bisher Bußgelder verhängt und die diese auch bei Hartz-IV-Empfängern konsequent eintreibt. Derzeit, so Kauder, lasse er prüfen, inwieweit so etwas derzeit schon möglich sei und welche Vorschriften dafür eventuell geändert werden müssten.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
Merken die noch was ??? :P
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Ist doch eine stille Erhöhung um rund 40€uronen. Kommt nur drauf an wie man es rechnet.
Mal davon ab sollte die Förderung von Drogenkonsum wirklich nicht in diesem Papier stehen. Die Argumentation und wie da nun umgegangen wird ist aber mehr als zweifelhaft.
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Ist doch eine stille Erhöhung um rund 40€uronen. Kommt nur drauf an wie man es rechnet.
Mal davon ab sollte die Förderung von Drogenkonsum wirklich nicht in diesem Papier stehen. Die Argumentation und wie da nun umgegangen wird ist aber mehr als zweifelhaft.
Wie kommst du auf die rund 40 euro?
Die Ausgaben für Alkohol und Tabak, sind im Regelsatz mit 7,52 Euro und 11,58 Euro pro Monat angesetzt. ( selbstverständlich können und sollten diese Ausgaben aus den von dir genannten Gründen wegfallen).
gut, das ist dann ein plus von 19.10 euronen, dazu dann die erhöhung um ca 5 euronen, das sind dann 24,10 euronen.
Jetzt kannst du natürlich auch noch die Praxisgebühr einrechnen und das Internet, beides ist aber bereits schon früher in den Regelbedarf eingerechnet worden (Gesundheitspflege 13,21 € darin enthalten 3,17 € für Praxisgebühren ( Normal und Zahnarzt) , Nachrichtenübermittlung 20,38 €, darin sind 1,53€ für Internet enthalten), also IMHO ne Luftnummer. Die zur Berechnung zu Grunde gelegten "Stichproben" bzw. der sogenannte Warenkorb stammen übrigens aus dem Jahr 2008, natürlich gab es in den letzten zwei Jahren auch keine Preiserhöhung.
Weggefallen sind übrigens auch die Rentenversicherung, Heizkostenzuschüsse, Ausbildungsbeihilfen, beim Wohngeld wird dann in Zukunft auch gekappt da es in Zukunft bei den "Gemeinden" liegt, was bezahlt werden soll.
Der Aufstockersatz für Gering-Verdiener ändert sich dadurch auch, weil sich ja auch hier der zugrunde liegende Regelsatz geändert hat.
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Der nächste lustige Trailer zum am 27.09.2010 anlaufenden Film "ALG II - die Rückkehr" ist angelaufen und verspricht ein kurzweiliges Wochenende. Aber bitte nicht das gesamte Pulver verschießen, liebe Kritiker.
Die sehnsuchtsvoll erwartete Fortsetzung von "ALG II oder: Warum ist es für den Hartz so schön?" mit dem bisher geleakten Titel "ALG II - Die Rückkehr" (der Arbeitstitel: 2010 - Neue Soziale Deutsche Agenda" wurde wegen historischer Problematiken verworfen) läuft morgen endlich im bundesdeutschen Kino an. Nachdem die Hauptdarsteller des ersten Teils zum größten Teil anderweitig beschäftigt waren (von Gerhard S. wird gerade eine Actionfigur für den russischen Markt entwickelt, Peter H. war in den Ferien in Südamerika und Wolfgang C. entwickelt gerade ein neues Gesetz für die Leiharbeitsbranche namens "*A deco*rative new design for working in Europe") hat nun die bekannte Seifenoperdarstellerin Ursula L. die Hauptrolle geschnappt.
Ursula, bekannt aus Serien wie "Nicht ohne meine sieben Kinder", "Denkt denn niemand an die Kinder" und "Alles für die Kinder" schickt sich damit an, die nächste Veronica Ferres zu werden, wenn es darum geht, das deutsche Muttertier zu spielen. Robust, dynamisch, emotional, aber ohne schädliche Nebenwirkungen wie Fachkenntnis, gelingt es Ursula L., so man den bisherigen Trailern glauben darf, mühelos in die Fußstapfen des Gerhard S. zu treten.
Dabei gelingt es insbesondere auch der deutschen Verleihfirma, die unter dem Codenamen "Bundestag" bzw. "Ministerium für Arbeit und Soziales" fungiert, die Spannung weiter zu erhöhen. Wird der aus dem ersten Teil bekannte H.Artzie nun tatsächlich mehr Geld erhalten oder doch weniger? Und wird es Ursula gelingen, ihm dies sogar noch Riesenerfolg und Chance für sein weiteres Leben zu verkaufen? Was wird aus dem stetig Unsinn redenden Professor, der von Hinzuverdienstmöglichkeiten redete? Und werden Ursulas Feinde den Weg zum Gericht antreten um ihr, ähnlich wie einst bei Gerhard S., Steine in den beschwerlichen Weg zur Vollbeschäftigung zum Niedriglohnpreis zu werfen?
Seit Monaten schon wird spekuliert, ob die Fortsetzung das epochale "Agenda 2010" in den Schatten stellen wird und daher ist es kein Wunder, dass jetzt, vor dem endgültigen Kinostart, noch einmal an der Spannungsschraube gedreht wird. Bekommt H.Arties Tochter einen Bildungschip, gibt es noch Geld für Zigaretten und Alkohol oder wird elegant hin- und hergerechnet bis H.Artzies Regelsatz genauso hoch wie früher ist?
Es bleibt zu hoffen, dass die Kritiker nicht jetzt schon das gesamte Pulver verschießen, nur weil ein Trailer geleakt ist. Es könnte gut sein, dass der deutsche Verleih einmal öfter eine bekannte Taktik anwendet: schicke einen schlechten Trailer voraus, auf dass alle begeistert sind wenn der Film besser ist als der Trailer. Wenn alle schon jetzt mit H.Artzie leiden weil er nur 5 Euro mehr erhält, wie wird es sein, wenn stattdessen ein tränenreiches Happy-End mit 20 Euro mehr stattfindet? Ursula und H., glücklich vereint auf dem Weg ins Niedriglohnwunderland, gemeinsam sind sie stark und retten die Stellung des Landes als Exportweltmeister während im Hintergrund leise der schon im ersten Teil nur noch selten ins Spiel gekommene S.Ozialstaat gebückt von Dannen schleicht... wer weiß schon, was uns morgen erwartet?
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Wie kommst du auf die rund 40 euro?
Wie immer nur mit einer fetten Portion Ironie, ist doch klar! Dazu gehört der Fachverstand eines Kommunalpolitikers (für mehr reichts bei mir ja nicht) der von Wirtschaft nicht den Hauch eines Schimmers hat.
Diese Milchmädchenrechnung war natürlich vor dem Bekanntwerden der Unsumme von 5€, also als man noch von 20 an der Zahl sprach. Nehmen wir jetzt noch die bummeligen 20 Kracha aus dem Wegfall des "Drogengeldes" dazu, deklarieren das als...... erweiterten Bildungszuschuss (Pral*ne, Blitzill* etc.) habe wir doch das Ziel erreicht. Man muss nur richtig zusammenrechnen! Rund 40€ mehr für jeden der zu dämlich ist nen Job zu finden! Wenn das nix ist!
PS: ich hatte von meinem erhofften Anteil schon eine LKW-Ladung "Bildung" bestellt. Hoffentlich kann ich das stornieren, obwohl es tut mir sehr weh :'(
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Die Diskussion und das Ziel sind ein absoluter Witz. Schlimmer noch ist der Punkt das es Unsummen gekostet hat diese wahrlich "vertretbare" Lösung zu entwickeln und zu präsentieren. Ich bin wie immer masslos enttäuscht! Mir und keinem anderen der einen Job sucht ist so geholfen. Seehofer und Co. reden immer von "schlecht" ausgebildeten Arbeitslosen. Die Herrschafften können sich gerne mal mit mir messen, in allen drei abgeschlossenen Berufen als auch in denen die ich nebenbei mitgelernt habe. Das bisschen Wirtschaftkriminaltät das die an den Tag legen musste ich auch leisten, nur für weniger Geld. Die atme ich ein und p*ss sie allesamt an die Wand. Keiner von denen kann mir das Wasser reichen. Alleine im Hobbybereich hab ich mehr Sachverstand als die in ihrem Job an den Tag legen!!!!! Aber für was rege ich mich eigendlich auf :'(
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Guter spoke1, warum nimmst Du mir fast jedes Wort aus dem Munde... ;)
Mir scheint, die derzeitige Regierung ist von abgrundtiefem Hass auf alle Armen erfüllt.
Selbst das Verfassungsgericht bringt solche menschenverachtenden Kreaturen nicht zur Besinnung, obwohl sich der grösste Teil als Christen bezeichnet, für die Nächstenliebe eigentlich ein zwingendes göttliches Gebot ist.
Der extreme Druck auf die Arbeitslosen hat zudem noch einen weiteren ganz wichtigen Zweck, nämlich diejenigen in fürchterlicher Angst zu halten, die noch oder gerade einmal wieder Arbeit haben.
So kann man die derart restlos und billig auspressen, dass der Gedanke an vollständige Versklavung unvermeidbar ist.
Arbeit hat dazu zu dienen, den Lebensunterhalt zu sichern, sie ist aber keinesfalls alleiniger Lebenszweck.
Und der Mensch ist zu weit mehr Gutem imstande, als nur als williges Werkzeug zur Bereicherung der Unersättlichen zu dienen.
Aber nur deren abartige Interessen werden in Berlin vertreten, oder in Brüssel, oder im IWF usw. ...
Der Name des Höchsten ist NICHT Mammon!
Es wird höchste Zeit, einem anderen biblischen Gebot zu folgen, nämlich endlich die Wucherer aus dem Tempel zu vertreiben.
Jürgen
Atheist
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oha, da war es wieder , das Fettnäpfchen, in das meiner einer so gerne rein tritt. Da hatte ich dich wirklich (wieder besseren Wissens) im Verdacht, das du das ernst gemeint hattest.
Aber es ist wirklich peinlich, was da derzeit abgeht
du schriebst: Mir und keinem anderen der einen Job sucht ist so geholfen. Seehofer und Co. reden immer von "schlecht" ausgebildeten Arbeitslosen [...]
Da stellt sich mir der Verdacht, das es gar nicht um die Ausbildung geht, eher um verunsicherte Arbeitslose, die nach einiger Zeit dermaßen zermürbt sich in eine Leibeigenschaft begeben. Widerstand dagegen ist kaum zu befürchten, denn viele Arbeitslose (und suchende) sind
bereits derart eingeschüchtert, das sich kaum noch einer traut, dagegen zu opponieren. Dazu kommt dann noch die laufende Propagandamaschine der Medien gegen Arme, was die alten Propagandamaschinen a la nazi oder sed in den Schatten stellt.
quo vadis, germany ?
private Meinung: vielleicht hilft ja auch eine "direkte" Maßnahme in der Art, wie es Frankreich 1793-1794 durchgeführt hat, die Erfindung eines Professors (Joseph-Ignace Guillotin) könnte sicherlich Politiker oder ähnlichen Volksschädlingen zum Nachdenken bringen .
Edit: gleichzeitig mit jürgen geschrieben, daher etwas doppelte meinung 8)
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Hmmm...
Das Fallbeil des französischen Doktors war ursprünglich auch einmal als humane Verbesserung gemeint.
Es sollte die Sache schmerzlos, schnell und sicher erledigen, im Unterschied zu Galgen, Würgestock, Erschiessen, Richtaxt, Schwert usw.
Allerdings sank auch sogleich die Hemmschwelle bei Anwendern und Publikum.
So wurde erstmals das quasi industrielle Töten ermöglicht.
Ich weiss nicht wirklich, was ursprünglich in den Köpfen der Agenda2010- / Hartz4-Erfinder vorgegangen ist, aber von echtem sozialen Denken war's damals sicher nicht geprägt.
Jedenfalls wurde die Krisenhilfe im Anschluss an die Versicherungsleistung bereits Ende der 20er Jahre bedingt eingeführt, dann unter Adenauer 1956 als Arbeitslosenhilfe so eingeführt, wie wir sie erinnern.
Die Nazi-Zeit lasse ich jetzt lieber aussen vor.
Fakt ist, dass die Sozis nicht zu den Erfindern gehörten.
Immerhin hatte die Arbeitslosenhilfe prinzipiell die bisher erbrachte Arbeitsleistung gewürdigt, indem sie höher ausfallen konnte als Sozialhilfe, die auch solche Bedürftigen erhalten konnten, die noch nie oder nur sehr wenig gearbeitet hatten.
Das heutige ALG2 dagegen stellt nach kurzer Zeit alle (über 25) gleich, egal ob noch nie gearbeitet oder jahrzehntelang geschuftet.
Ausnahmen gibt's praktisch nur für relativ begüterte Zeitgenossen, z.B. weil Hausbesitzer gegenüber Mietern besser gestellt werden, bereits früh von den Eltern weggezogene gegenüber solchen Jungerwachsenen, die sich noch nie eine eigene Bleibe leisten konnten.
Schutzvermögen hilft auch nur denen, die sowas schon haben.
Das Ganze ist hochgradig ungerecht und willkürlich, wie ja auch zumindest im Ansatz das Verfassungsgericht festgestellt hat.
Die jetzt beschlossene Neuberechnung, mit fünf Euro mehr, ändert daran gar nichts.
Insbesondere wurde der Bedarfssatz für Kleinkinder abermals nicht der Realität angepasst. Das weiss jeder, der schon einmal Windeln gekauft hat...
A propos Tabak und Alk:
So wie dieses Volk zu wählen pflegt, zwingt sich mir der Eindruck auf, man versucht eifrig, sich die Politiker schönzusaufen.
Aber soviel Schnaps und Bier gibt's garnicht...
Und ich rauche eigentlich nur, um nicht immerzu morden zu müssen :o
Vielleicht reagiert das unterdrückte Volk wenigstens jetzt.
Jürgen
- dessen aktueller Frondienst nun doch am Monatsende endet, nach zwei Jahren Blut, Schweiss und Tränen, leeren und gebrochenen Versprechungen und viel Verzicht -
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Die neuen Regelsätze sind festgelegt und der Referentenentwurf bietet ein paar nette Schmankerl zum Thema: "Was ist regelsatzrelevant?"
Vorab: Da der Referentenentwurf zum Thema "Neuberechnung der Regelsatz bei ALG II" sehr umfangreich ist (zwar nur 74 Seiten, diese jedoch voller Zahlen und Daten und den üblichen juristischen Schachtelsätzen), ist dieser Blogbeitrag nur eine spontane Wiedergabe der Aspekte, die mir schon jetzt aufgefallen sind.
(Hinweis: Beim Thema "Mineralwasser" wurde der in Fettschrift gezeigte Abschnitt eingefügt, nachdem mich ein Forumteilnehmer darauf aufmerksam machte, dass der Abschnitt bisher irreführend war. Ich bitte dafür um Entschuldigung.)
Es gibt kein Bier...
Tabak und Alkohol wurden nunmehr aus den Regelsätzen herausgerechnet. An deren Stelle gibt es substituierende alkoholfreie Getränke, also keine 8,11 Euro mehr für alkoholische Getränke, dafür aber 2,99 Euro für substitutionierendes Mineralwasser:
Nach der Sonderauswertung wurden für Einpersonenhaushalte der Referenzgruppe im Jahr 2008 durchschnittliche Verbrauchsausgaben von 8,11 € für alkoholische Getränke ermittelt. Davon entfielen - nach dem Wägungsschema des allgemeinen Preisindex - rechnerisch 11,35 % für Spirituosen, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht dem Zweck der Flüssigkeitsaufnahme dienen. Es verbleiben dann von den 8,11 € noch 7,19 € für alkoholische Getränke, die durch alkoholfreie Getränke zu substituieren sind.
Es gibt für die Umrechnungen des Preises alkoholischer in alkoholfreie Flüssigkeitsmengen keine Vorgaben, so dass hier eine Plausibilitätsrechnung erforderlich ist. Für 7,19 € lassen sich etwa 12 Liter preiswertes Bier kaufen.
Ausgehend von 12 Litern Flüssigkeitsbedarf ergibt sich das maximal durch alkoholfreie Getränke zu substituierende Flüssigkeitsvolumen. Da die Flüssigkeitsmenge mit einem preisgünstigen Getränk berechnet wurde, ist es angemessen, auch die alkoholfreien Getränke mit dem niedrigpreisigem Mineralwasser anzusetzen.
Für die anzusetzenden 12 Liter Mineralwasser wurde ein Betrag von 2,99 € eingesetzt, für den Supermärkte flächendeckend eine entsprechende Menge Mineralwasser anbieten. Legt man die Preise der preisgünstigen Discounter für 1,5 Liter Mineralwasserflaschen zugrunde, ergibt sich für 12 Liter Mineralwasser sogar nur ein Preis von 1,52 €. Bei den als regelbedarfsrelevant berücksichtigten 2,99 € ist also bei preisbewusstem Einkauf durchaus Spielraum für Saft oder andere alkoholfreie Getränke.
Garten? Wer braucht das schon?
Im System der Mindestsicherung ist die Unterhaltung eines Gartens als nicht existenzsichernd zu bewerten. Deswegen werden in der Abteilung 05 die Position "Nicht motorbetriebene Gartengeräte" nicht als regelbedarfsrelevant angesehen, die Position "Motorbetriebene Werkzeuge und Ausstattungsgegenstände für Haus und Garten" werden um die Ausgaben für Gartengeräte bereinigt.
If I had a hammer...
Die Position "Fremde Reparaturen an Handwerkzeugen" wird im Unterschied zur Sonderauswertung EVS 2003 nicht mehr als existenzsichernd berücksichtigt. Reparaturen sind nur bei teuren Werkzeugen wirtschaftlich vertretbar. Besitz und Nutzung solcher Werkzeuge sind jedoch in der Durchschnittsbetrachtung bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Zwölften Buch nicht zu unterstellen.
Vielen Dank für die Blumen
Die Position "Schnittblumen und Zimmerpflanzen" gehören nicht zum erforderlichen Grundbedarf und sind nicht existenzsichernd. Sie werden deshalb auch nicht mehr für den Regelbedarf berücksichtigt.
Demnächst gibt es doch das Bildungspaket
Die Position "sonstige Verbrauchsgüter" (u.a. Schreibwaren und Zeichenmaterial) ist nur für Kinder bis 5 Jahre voll regelbedarfsrelevant. Da Kinder von 6 bis 17 Jahren diese Güter gesondert über das Schulbasispaket erhalten, werden diese Ausgaben für diese Altersgruppe nicht bei der Ermittlung des Regelbedarfs berücksichtigt.
Da das Teilhabepaket für alle Kinder die Ausgaben für "Außerschulischen Unterricht und Hobbykurse" umfasst, werden diese für Kinder und Jugendliche nicht als Regelbedarf berücksichtigt.
Ach ja: ein Konto muss für Kinder auch nicht mehr sein. Kinder heißt übrigens: bis 18 Jahre.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Das, was mich dabei so masslos erzürnt sind nicht die 5 € mehr (die können tatsächlich nicht den prozentualen Steigerungsfaktor der Boni der ebenfalls bündisch alimentierten Hypo-Real-Estate-Angestellten erreichen), das ist und bleibt die Tatsache, dass die Menschenwürde staatlich sanktioniert (bei einigen zumindest) zertrümmert wird. Leute, die gewohnt waren (meist jahrzentelang), ehrlich und hart ihr Geld zu verdienen, die oft auf Gehaltserhöhung verzichtet bzw. Gehaltsminderungen zugestimmt haben (für das mehrheitliche Wohl des Kapitaleigners), sind plötzlich Bittsteller mit Paria-Charakter!
Diese Situation ist unterschiedlich zu der, in der sich die ehemaligen "Sozialhilfe"-Empfänger befinden. Diese Gruppe konnte oder wollte nicht - aus den unterschiedlichsten Gründen - am "normalen" Erwerbsleben teilhaben. Ihre Mitglieder hatten meist eine ausgedehnte Vita in der "Stütze" und damit mehr Zeit, sich auf die Ebene des Existenzminimums einzustellen. Trotzdem ist der Alltag für diese Leute sicher auch kein Zuckerschlecken: Wie könnte auch, ein Leben am Existenzminimum fristen, anders sein?
Ich will keine künstlichen Pflöcke zwischen den Gruppen einschlagen, nur die Situation der ehemaligen Arbeitnehmer stärker ausleuchten.Schließlich war ich selbst bis vor kurzem Arbeitnehmer.
Ausgerechnet der Stamokap-Propagandist (als JUSO) Schröder hat den Arbeitslosen das Hartz-Etikett verliehen. Sie mögen's ja nicht so gemeint haben, aber damit haben die Rot-Grünen Sozialpolitiker eine Maschinerie in Gang gesetzt, die dem Arbeit Suchenden schwer auf dem Selbsvertrauen sitzt. Von nun an muss er sich nicht mehr seiner Qualifikation gemäß eine Stelle suchen, er muss (mehr oder weniger) nehmen, was kommt. Vor allem bei den Älteren (50+) kommt da sehr bald der Faßbinder-Spruch "Angst fressen Seele auf" zum tragen. Zum Shluß landen viele (wenn sie Glück haben) dann in der (äußerst schlecht bezahlten) Leiharbeit. Strandgut einer verfehlten Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Die, die "made in Germany" zum Mythos gemacht haben, können jetzt Biertische abräumen: "Destroyed in Germany"...
Denk ich an Deutschland in der Nacht....
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Die neuen (geplanten) Regelsätze stehen fest - Teil 1: Kinder und Bildung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich Transparenz auf die Fahnen geschrieben und bietet auf der eigenen Homepage die Zahlen und Fakten hinter der Berechnung. Was in den letzten Tagen bereits gemutmaßt wurde, hat sich nun als Fakt erwiesen: der ALG II-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene wird auf 5 Euro erhöht und beträgt bald 364 Euro monatlich.
Das BMAS bietet die für die Neuberechnung der Regelsätze wichtigen Dokumente auf seiner Homepage unter der Überschrift "Transparent, fair, zukunftsorientiert" an. Der darunter befindliche Referentenentwurf selbst nennt schon die neuen Regelsätze. Danach erhalten
* alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte (Regelbedarfsstufe 1) 364 Euro
* Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften (Regelbedarfsstufe 2) 328 Euro
* erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben (Regelbedarfsstufe 3) 291 Euro
* Jugendliche von Beginn des 14. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Regelbedarfsstufe 4) 275 Euro
* Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres (Regelbedarfsstufe 5) 242 Euro
* und Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (Regelbedarfsstufe 6) 213 Euro.
Da einerseits die kinderspezifische Berechnung der entsprechenden Regelsätze vom Bundesverfassungsgericht explizit angemahnt wurde, andererseits aber auch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau von der Leyen, stets die Kinder in den Vordergrund rückte, soll damit angefangen werden.
Ver"erbte" Armut
Das BverfG hatte in seinem Urteil ausdrücklich festgeschrieben, dass Kinder einen spezifischen Bedarf haben, der nicht einfach prozentual vom Erwachsenenbedarf aus berechnet werden kann und darf. Auch fehle sowohl im Erwachsenen- als auch im Kinderregelsatz die Position "Bildung". Diesem wurde nun abgeholfen.
Für Kinder im Alter von bis zu 6 Jahren wurden monatliche Kosten in Höhe von 0,98 Euro für die Bildung als regelsatzrelevant anerkannt, für Kinder und Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren noch 0,29 Euro. Ausschlaggebend für die Berechnung sind die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008. Bei den Paarhaushalten mit einem Kind unter 6 Jahren ergaben sich folgende Zahlen für die Bildungsausgaben: nachrichtlich erfasst wurden 72 Haushalte, hochgerechnet wurde auf 84.000 Haushalte, die Ausgaben betrugen für den Gesamthaushalte 22,58 Euro, wovon 5,06 Euro auf Erwachsene entfielen, weshalb für die Kinder unter 6 Jahren noch 17,52 Euro auf den Bereich Bildungswesen entfielen. Monatlich wurden 0,98 Cent festgesetzt.
Hier zeigt sich die Problematik der EVS im Allgemeinen: Berücksichtigt werden die Zahlen der einkommensschwächsten Haushalte in einem bestimmten Jahr, wobei zwar Haushalte, die lediglich aus Transferleistungsempfängern bestehen, herausgenommen wurden, nicht jedoch Haushalte, die unter anderem auch von Transferleistungen leben. Dies führt bei der Berücksichtigung der Ausgaben zu Zirkelschlüssen: Wer wenig Geld hat, der kann manche Ausgaben nicht leisten, was dann dazu führt, dass diese Ausgaben bei der Berechnung der notwendigen Ausgaben für die Einkommensschwachen nicht berücksichtigt werden.
Oder einfacher ausgedrückt: Wenn die Haushalte kein Geld für die Bildung von unter 6 Jahre alten Kindern übrig haben, dann gibt es bei der Statistik keine Werte - unabhängig davon, ob diese "O-Werte" sich erst durch das geringe Einkommen ergeben haben oder nicht. Sie sind damit aber ausschlaggebend für die Berechnung der nächsten Werte. Armut erzeugt somit neue Armut.
Bildungspakete der Zukunft
Bei den Bildungsausgaben wie auch den Ausgaben für Zeichenmaterialien oder dergleichen mehr setzt das BMAS auf das Bildungspaket, welches noch nicht abgesegnet oder gar rechtlich ausgefeilt ist. Durch die späte Vorstellung der neuen Regelsätze ist somit ein Zeitdruck geschaffen worden (nicht zuletzt auch der Geheimniskrämerei des BMAS geschuldet, das z.B. bis heute nicht die genauen Anfragen an das Statistische Bundesamt herausgeben will, auf dass überprüft werden kann, welche Daten genau und weshalb angefordert wurden), der im Endeffekt auch durch den von der Bundesarbeitsministerin forcierten Druck hinsichtlich des Bildungspaketes nur eine Zustimmung zum Regelsatz wie auch dem Bildungspaket zulässt. Die neuen Regelsätze, die auch den Vorstellungen der FDP entgegenkommen, sind nur möglich, wenn zeitgleich das Bildungspaket auf den Weg geschickt wird, da es essenzieller Bestandteil der neuen Regelungen ist.
So werden Zeichenmaterialien oder Schreibwaren nur für Kinder bis 6 Jahren als regelsatzrelevant anerkannt, da das Schulpaket ab dem 6. Lebensjahr diese Ausgaben abdeckt:
Die Position "sonstige Verbrauchsgüter" (u.a. Schreibwaren und Zeichenmaterial) ist nur für Kinder bis 5 Jahre voll regelbedarfsrelevant. Da Kinder von 6 bis 17 Jahren diese Güter gesondert über das Schulbasispaket erhalten, werden diese Ausgaben für diese Altersgruppe nicht bei der Ermittlung des Regelbedarfs berücksichtigt. Da das Teilhabepaket für alle Kinder die Ausgaben für "Außerschulischen Unterricht und Hobbykurse" umfasst, werden diese für Kinder und Jugendliche nicht als Regelbedarf berücksichtigt.
Die Frage, inwiefern solche Ausgaben auch dann übernommen werden, wenn sie weder durch "außerschulischen Unterricht" noch durch "Hobbykurse" anfallen, bleibt offen. Autodidakten bleiben hier ebenso außen vor wie Kinder, die auf Grund fehlender Möglichkeiten ihre Talente zuhause selbst entwickeln müssen.
Das Bildungspaket wird in dem Entwurf oft erwähnt, so heißt es z. B.:
Ausgaben für Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht für allgemein bildende und weiterführende Schulen sind Bestandteil des neuen Bildungs- und Teilhabepaketes und deshalb nicht regelbedarfsrelevant.
Hier stellt sich einmal öfter die Frage, inwiefern hier Freizeit, Bildung und Ernährung verquickt werden, wenn das Bildungs- und Teilhabepaket sowohl das Mittagessen, Musikschulenmitgliedschaften, Sportvereinsmitgliedschaften als auch Nachhilfe abdecken soll.
Viel wichtiger jedoch ist die Frage, ob das Bildungs- und Teilhabepaket sich finanziell umsetzen lassen wird. Sollte es z.B. tatsächlich erst mittels der umstrittenen Chipkarte realisiert werden, dann wird dieses Paket erst ca. Mitte 2011 geschnürt werden und setzt weiterhin auf freiwillige Hilfen von Privaten.
Vater, Mutter, Kind. Familie?
Die genaue Aufsplittung der Bedürfnisse für Kinder und Erwachsene, die das BverfG anmahnte, hat ebenfalls einen Haken: Da von "Familien" gesprochen wird, ist die Frage, welche Ausgaben nun explizit für Kinder, welche für Erwachsene und welche für die "Familie" anfallen, keineswegs unwichtig.
Wenn der Familienvater ein Physikbuch erwirbt, um dem Kind schon in frühen Jahren Naturwissenschaften nahe zu bringen - ist dies dann eine Ausgabe für den Erwachsenen oder das Kind? Hier versagt das Aufsplittungskriterium zwangsläufig.
Alkohol und Tabak oder - Umbuchungen
Da Alkohol und Tabak dem Referentenentwurf nach zu den Nahrungsmittelausgaben zählen, wurde bei den Kindern wie auch bei den Erwachsenen umgebucht:
Der Anteil eines Kindes von 12 Jahren an Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken beträgt z.B. korrekt 25 % der Ausgaben des Familienhaushalts (Paar mit einem Kind). Und dessen Anteil an den Ausgaben des Haushalts für Alkohol und Tabak beträgt korrekt 0 %. Die Schlüssel wurden aber für die Abteilungen 01 und 02 einheitlich entwickelt, so dass der einheitliche Schlüssel für beide Abteilungen 23 % beträgt. Die Anwendung des Verteilungsschlüssels durch das Statistische Bundesamt weist dann für das Kind sowohl bei Alkohol als auch bei Tabak 23 % der Haushaltsausgaben als Verbrauchsausgaben für das Kind aus. Diese Ausgaben wurden beim Kind auf die Abteilung 01, Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, umgebucht. Im Gegenzug wurde bei den rechnerischen Ausgaben der Erwachsenen für Abteilung 01 abgezogen und deren Ausgaben für Alkohol und Tabak hinzu gebucht.
Diese Umbuchung könnte durchaus ein Angriffspunkt sein, da sie nicht spezifisch den Kinderbedarf errechnen, sondern erneut auf allgemeine Verteilungsschlüssel setzen.
Kein Konto notwendig
Für Kinder wie auch Jugendliche bis 18 Jahren wird kein Betrag für Finanzdienstleistungen als regelsatzrelevant anerkannt:
Die Ausgaben für Finanzdienstleistungen sind für Kinder nicht regelbedarfsrelevant, da für das Existenzminimum unterstellt wird, dass Kinder kein eigenes Girokonto haben bzw. für Kinder kein eigenes Girokonto geführt wird und auch nicht notwendig ist.
Zwar hatte bis 2006 bereits fast jeder Jugendliche ein eigenes Konto (angesichts der Altersstufen bis 18 Jahren ist hier auch zu erwähnen, dass z.B. Auszubildende über ein eigenes Konto verfügen müssen, damit ihre Ausbildungsvergütung darauf überwiesen werden kann), doch das BMAS hält dies nicht für notwendig.
Vereine und Co.
Bei den Vereinsmitgliedschaften setzt das BMAS erneut auf das Bildungspaket:
Die bei Erwachsenen als regelbedarfsrelevant anerkannten Mitgliedsbeiträge für Organisationen ohne Erwerbscharakter sind bei Kindern und Jugendlichen nicht regelbedarfsrelevant, da für diese die Beiträge - z.B. bei Mitgliedschaft in einem Sportverein - im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes gesondert gewährt werden.
Kein Alkohol, aber Mineralwasser
Wie auch bei den Erwachsenenregelsätzen wurde bei Kindern ab 14 Jahren der Posten "Alkohol und Tabak" herausgerechnet. Ebenso wie bei den Erwachsenen gibt es für die Jugendlichen eine Substitution durch alkoholfreie Getränke (z.B. Minerwalwasser) in Höhe von 2,95 Euro monatlich.
Hier befindet sich das BMAS auf einem Schlingerkurs, was die Logik angeht. Einerseits wird weiter davon ausgegangen, dass es sich bei den alkoholischen Getränken nicht etwa um Genussmittel handelt und entsprechend die Gelder z.B. für eine exquisite Flasche Wein oder eine Flasche Sekt in geselliger Runde ausgegeben werden, sondern um Suchtmittel, weshalb auch folgerichtig die Gelder auf fiktive x Flaschen Billigbier umgerechnet werden. Andererseits meint man aber, diese Suchtmittel durch alkoholfreie Getränke ersetzen zu müssen. Das lässt darauf schließen, dass man zwar offiziell die Gelder für Alkohol und Tabak streichen wollte, jedoch in Wirklichkeit einen Kleinbetrag dafür gewährt - nicht zuletzt, weil man auch von entsprechenden Steuern profitiert. Anders ist es kaum zu erklären, dass man quasi sagt: "Wir finanzieren dein Heroin nicht (Suchtmittel), aber du kannst dafür ein paar Vitamine erhalten." Eine Konsequenz sucht man in diesem Vorgehen vergeblich.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Gärtchen, Pflanzen und das neue ALG II
Auch bei den Regelsätzen für Erwachsene wurde hin- und hergerechnet und neu entschieden, was zum Existenzminimum gehört oder nicht. Und so ein Ergebnis herbeigeführt, das sich an interessanter Stelle wiederfindet.
Bei der neuen ALG-II-Berechnung fand die Bildung sowohl bei den Erwachsenen- als auch den Kinderregelsätzen nur bedingt Eingang. Mit Beträgen zwischen 98 Cent und 1,50 Euro wurde dien notwendigen Aufwendungen dafür beziffert, den Rest verwarf man mit Blick auf das Bildungs- und Teilhabepaket als nicht für den Regelsatz relevant. Ebenso erging es dem von vielen ALG II-Befürwortern als Argument für Selbstversorgung vorgebrachten Garten sowie den dazugehörigen Ausstattungsgegenständen:
Im System der Mindestsicherung ist die Unterhaltung eines Gartens als nicht existenzsichernd zu bewerten. Deswegen werden in der Abteilung 05 die Position "Nicht motorbetriebene Gartengeräte" nicht als regelbedarfsrelevant angesehen, die Position "Motorbetriebene Werkzeuge und Ausstattungsgegenstände für Haus und Garten" werden um die Ausgaben für Gartengeräte bereinigt. Bei dieser Position mit regelbedarfsrelevanten und nicht regelbedarfsrelevanten Gütern wurde der Anteil der regelbedarfsrelevanten Güter durch den Rückgriff auf das Wägungsschema der allgemeinen Preisstatistik festgelegt.
Gleichermaßen wurden auch Reparaturen für Werkzeuge als unnötig verworfen - mit einer Begründung, die angesichts der Tatsache, dass eine Vielzahl von ALG II-Empfängern nach langer Erwerbstätigkeit sehr schnell in den ALG-II-Bezug rutscht, wenig plausibel erscheint:
Die Position "Fremde Reparaturen an Handwerkzeugen" wird im Unterschied zur Sonderauswertung EVS 2003 nicht mehr als existenzsichernd berücksichtigt. Reparaturen sind nur bei teuren Werkzeugen wirtschaftlich vertretbar. Besitz und Nutzung solcher Werkzeuge sind jedoch in der Durchschnittsbetrachtung bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Zwölften Buch nicht zu unterstellen.
Statt hier einwandfreie Daten und Zahlen anzuführen, wird erneut, wie im bereits vom BverfG gerügten Berechnungsmodell der Regelsätze, mit Unterstellungen und Annahmen gearbeitet. Die obige Annahme ist weder auf Fakten noch auf plausible Ansichten basierend - sie wird erneut "ins Blaue hinein geschätzt", denn warum sollten Menschen, die lediglich über Transferleistungen verfügen, nicht auch teure Werkzeuge besitzen? Gerade auch jene, die nach langer Erwerbstätigkeit bei ALG II landen, dürften neben Wohnung, Einrichtung usw. doch auch über Werkzeuge etc. verfügen, deren Reparatur sich als lohnend erweisen kann.
Vielen Dank für die Blumen
Ebenfalls als nicht existenzsichernd betrachtet wurden Schnittblumen und Zimmerpflanzen. Auch die Verpflegung außer Haus wurde gekappt, wobei man hier elegant gegenrechnet:
Ebenfalls als nicht existenzsichernd betrachtet wurden Schnittblumen und Zimmerpflanzen. Auch die Verpflegung außer Haus wurde gekappt, wobei man hier elegant gegenrechnet:
Die Verbrauchsausgaben für eine Mahlzeit bei auswärtiger Verpflegung liegen über denen, die hierfür bei eigener Beschaffung entstehen. Allerdings ersetzt die auswärtige Verpflegung die heimische Verpflegung. Wenn also eine auswärtige Verpflegung als nicht existenzsichernd anzusehen ist und die Verbrauchsausgaben hierfür nicht als regelbedarfsrelevant anzusehen sind, muss ein Ausgleich geschaffen werden, da sich der häusliche Verpflegungsbedarf (Nahrungsmittel und Getränke) und damit auch der häusliche Verpflegungsaufwand, wie er sich in den Verbrauchsausgaben der Abteilung 01 widerspiegelt, erhöht. Deshalb ist es erforderlich, den Warenwert der beim Besuch von Restaurants, Gaststätten etc. konsumierten Nahrungsmittel und Getränke als regelbedarfsrelevant zu berücksichtigen.
Obgleich das BverfG gerügt hatte, dass der Bedarf der Kinder nicht explizit berechnet wurde, hat man diesmal erneut auch Erwachsene und Kinder zusammen erfasst. Die Begründung hierfür lautet lapidar:
Eine Aufteilung der Verbrauchsausgaben auf das Kind und die Erwachsenen durch die in der EVS befragten Haushalte ist aus folgenden Gründen nicht möglich:
* Es würde einen erheblichen Zusatzaufwand für die Befragten erfordern, wenn sie für jeden (Groß-) Einkauf eine solche Aufteilung vornehmen müssten.
* Die Aufteilung wäre stets subjektiv, da konkrete und objektive Vorgaben seitens des Statistischen Bundesamtes nicht gemacht werden könnten. Die Aufteilung würde deshalb nach individuellen Einschätzungen erfolgen, was die Vergleichbarkeit der Ergebnisse in Frage stellen würde.
* Angesichts der Anforderungen und des Aufwands einer Aufteilung auf Familienmitglieder müsste damit gerechnet werden, dass die befragten Haushalte überfordert würden. Würde eine solche Überforderung auch subjektiv empfunden, könnte dies zu einer abnehmenden Bereitschaft der Teilnehmer kommen, bis zum Ende des Erhebungszeitraums eine möglichst exakte Aufteilung vorzunehmen.
* Erhöhte Anforderungen an das Führen der Haushaltsbücher können zu einer sinkenden Bereitschaft zur freiwilligen Teilnahme an der EVS führen. Dies gilt es im Interesse der Aufrechterhaltung der Qualität der Ergebnisse einer EVS zu vermeiden.
Einfach gesagt: es war zu umständlich, der Aufforderung des BverfG nachzukommen, stattdessen wurde erneut zusammen erfasst und dann gemittelt, anteilmäßig verteilt usw. Bedenkt man die Anzahl der befragten/erfassten Haushalte, so stellt sich die Frage, wieso angesichts der sowieso mannigfaltigen Ausgabepositionen, die einzeln dargestellt wurden, eine solche Auseinanderdividierung der Ausgaben die Haushalte überfordern sollte und worauf diese Ansicht sich stützt.
Auf dem Weg zu den 364 Euro
Gerade beim Thema Garten und Pflanzen/Blumen scheint es, als würde es darum gehen, sich mehr und mehr dem physischen Existenzminimum anzunähern, nicht aber dem soziokulturellen Existenzminimum, wie es das BverfG fordert. Die Annahme, dass ALG-II-Empfänger weder über teure Werkzeuge noch über hochwertige Kleidung, für die eine chemische Reinigung erforderlich ist, verfügen bzw. diese lediglich zu Vorstellungsgesprächen anziehen, zusammen mit der Annahme, dass die alkoholischen Getränke zu ca. 90% aus niedrigpreisigem Bier oder ähnlichem bestehen, betont einmal mehr die Ansicht, dass es sich bei ALG II-Empfängern um trinkende, einfach bis schlampig angezogene Menschen handelt.
Dass man sich bei der Diskussion um die Regelsätze bis zuletzt bedeckt hielt und weder die Wohlfahrtsverbände noch die Erwerbslosenverbände etc. mit einband, sondern stattdessen eine Mauer der Geheimhaltung aufbaute, während zeitgleich immer wieder das Bildungspaket sowie der geplante "Bildungschip" von Frau von der Leyen medial ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt wurden, lässt viele aufhorchen. Ebenso wie die Tatsache, dass die Referenzgruppe sich stark verändert hat und somit nicht mehr dem entspricht, was das BverfG als passende Referenzgruppe ansah.
Dass sich die Zahl 364 (Regelsatzhöhe für Alleinstehende, ebenso wie die Zahl 328 (Regelsatz für eine Person, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer ebenfalls ALG II erhaltenden Person lebt) bereis in einem Bericht des Bundesministeriums für Finanzen über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 als Regelsatzangabe findet, dürfte die Kritiker nicht wirklich beruhigen. Zwar ergibt sich bei Ehepaaren eine Differenz von einem Euro im Vergleich zu dem im Bericht in Ansatz gebrachten Regelsatzniveau in Höhe von 327,50 Euro pro Person, dennoch stellt sich die Frage, ob hier einmal öfter nicht etwa die Berechnung am Anfang stand, sondern lediglich dazu diente, das entsprechende Ergebnis zu liefern.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Wie viel Geld braucht ein Mensch für ein lebenswürdiges Leben?
Diese Frage beschäftigt Erwerbslose und Medien, seit die Regierung beschlossen hat, die Hartz IV-Sätze um 5 Euro monatlich zu erhöhen. In bewusster Abgrenzung dazu hat eine Dresdner Initiative, die seit langen sozialpolitisch aktiv ist, eine Kampagne (http://genug.fueralle.org/foswiki/bin/view) gestartet, um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln.
"Wir möchten dazu anregen, anhand Ihrer praktischen Erfahrung Beispiele dafür zu geben, was für Ausgaben für eine Existenzsicherung nötig sind", wenden sich die Initiatoren an die Zielgruppe. Für die Einträge wurden im Internet Tabellen (http://genug.fueralle.org/foswiki/bin/view/Beispiele/WebHome) und ein Diskussionsforum (http://genug.fueralle.org/foswiki/bin/view/Forum/WebHome) eingerichtet. Dort soll darüber diskutiert werden, welche Wertigkeit die einzelnen Bedürfnisse haben. Die Initiatoren der Kampagne räumen ein, dass sie sich damit auf schwieriges Terrain begegnen, verteidigen auf der Kampagnenhomepage aber ihre Vorgehensweise.
"Nicht alles ist für alle gleichermaßen wichtig. Bedürfnisse sind immer persönliche Bedürfnisse. Wir denken: nicht alle Lebenssituationen sind miteinander vergleichbar. Trotzdem gibt es unserer Meinung nach die Notwendigkeit, sich über das zu verständigen, was für ein menschenwürdiges Leben in dieser Gesellschaft notwendig ist. Sonst tun es andere. Was dabei heraus kommt sehen wir an den aktuellen ALG II-Regelsätzen", heißt es dort.
Es wird auch beklagt, dass eine ernsthafte Diskussion über ein angemessenes Arbeitslosengeld II bisher ausgeblieben sei. Dafür hatte man immer nur Abwehrkämpfe gegen wirtschaftsliberale Vorschläge geführt, die einer weiteren Kürzung der Hartz IV-Sätze das Wort redeten. Damit werden aber Initiativen von Erwerbslosengruppen ignoriert, die aus ihrer politischen und gesellschaftlichen Praxis heraus konkrete Forderungen in Bezug auf die Hartz IV-Sätze formulieren.
Weil diese Forderungen im persönlichen Kontakt oft besser als über das Internet zu ermitteln seien, geht am 10. Oktober 2010 ein Bündnis von Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen (http://www.krach-statt-kohldampf.de/) für eine Erhöhung der Hartz IV-Sätze um 80 Euro monatlich auf die Straße.
Die Diskussion über ein lebenswertes Einkommen ist also durchaus nicht so auf dem Nullpunkt, wie die Initiatoren der Kampagne annehmen. Allerdings scheinen die Aktivisten noch nicht so gut vernetzt zu sein.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Motivation ist alles. Und daran fehlt es, denn noch immer schaukeln ALG II-Empfänger wahlweise in der kompletten oder in der 400-Euro-Hängematte. Zeit, sie stärker zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit zu motivieren.
Es ist aber auch ein Elend - schon jetzt laufen Horden von unästhetisch gekleideten Menschen zum Kreditverleiher ihrer Wahl oder gleich zur Tanke um die Ecke, frenetisch feiern sie die ab Januar voraussichtlich stattfindende Erhöhung ihres umfangreichen Subventionierungsangebotes namens ALG II. Sicher, es gibt weniger für Alk und Tabak, aber dafür gibt es doch 5 Euro mehr und 2,99 davon für Mineralwasser - das ist Anlass genug zur Freude. Darauf ein Blechdöschen voller Behaglichkeit.
Ja, die traurige Wirklichkeit ist, dass die arbeitsunwilligen Schwärme auch weiterhin die noch nicht wärmegedämmten Wohnungen besiedeln und dort Orgien der spätrömischen Dekadenz feiern, sich die auf Kosten der Leistungsträger genehmigten Weintrauben von spärlich bekleideten 1-Euro-Damen aus Brasilien (ach nein, das war jemand anderes, entschuldigung)... also, kurz gesagt: trotz all der guten Vorschläge in Bezug auf Lohnabstandsgebot etc. gibt es keine Motivation für die vielen faulen "Hartzies", sich doch endlich eine Vollzeitstelle zu suchen, stattdessen suchen sie ihr Heil im Zuverdienst.
Aber damit soll jetzt Schluss sein, denn die FDP setzt auf Motivationsspritzen durch Zuverdienstregelungen, die die jetzigen ersetzen sollen. Schluss mit dem Müßiggang, im 400-Euro-Job, jetzt geht es mit Schwung zum 400-1000-Euro-Job, denn der steht ja dauernd vor der Tür und will hereingelassen werden, wird aber vom in den 160 Euro Zuverdienst schwelgenden ALG IIler stets abgewiesen, als sei er ein Zeuge Jehovas mit dem Wachturm.
Tja, und deshalb will die FDP sich jetzt selbstlos darum kümmern, dass die Zuverdienstregeln sich ändern. Statt wie bisher sollen nun diejenigen profitieren, die sich echte Zuverdienste suchen, also jene ab 400 Euro. Der Rest soll für seine Faulenzerei in den Minijobs abgestraft, pardon, motiviert werden, sich eben auch den höherbezahlten Job zu suchen.
Die Rechnung der FDP ist dabei so: Bisher darf jemand, der 400 Euro nebenher verdient, davon 160 Euro behalten. 100 Euro Freibetrag und 20% von dem Betrag zwischen 200 und 400 Euro. Aber demnächst soll es für den echten Zuverdienstler viel besser aussehen - der darf nämlich von den ersten 200 Euro 40 Euro behalten, von dem Betrag zwischen 200 und 400 Euro noch 40%, _aber_: von dem Betrag zwischen 400 und 1000 Euro soll er ganze 50% behalten dürfen.
Die faulen 400-Euro-Schlonzer bekommen dann zwar nur noch insgesamt 120 Euro von ihrem Nebenverdienst ausgezahlt, aber hey: sucht euch doch einen besserbezahlten Zuverdienst. Oder gleich einen Job, der euch aus ALG II rausholt. Ach, das ist nicht so einfach? Ja, Mensch, warum sagt denn das niemand dem Herrn hier (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,720086,00.html)?
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Die Berechnung der neuen Regelsätze nachzuvollziehen erweist sich als schwierig. Zum einen sind Datenschutzaspekte zu berücksichtigen, zum anderen wurden erneut Kindes- und Erwachsenenbedarf vermischt.
Wer sich die Mühe macht, den Referentenentwurf zu den neuen ALG II-Regelsätzen zu lesen und versucht, die Berechnung nachzuvollziehen, der stößt auf Hindernisse. So werden Beträge, die von weniger als 25 Haushalten angegeben wurden, nicht veröffentlicht. Dies ist eine Veröffentlichungsregelung, die vom Statistischen Bundesamt selbst ausgegeben wird um die Haushalte zu schützen.
Als plakatives Beispiel sei hier z.B. eine Angabe eines Haushaltes in Tötensen genannt, dessen Ausgaben für Bekleidung über 5.000 Euro monatlich liegt. So hier die Anzahl der Haushalte genannt werden würde bzw. auch die Höhe des Betrages, so würde es naheliegen, hier auf einen prominenten Bewohner Tötensens zu schließen. Aus diesem Grunde werden Beträge und Anzahl der Haushalte nicht genannt, was ein Nachrechnen in Bezug auf die Regelsätze nahezu unmöglich macht.
Das Statistische Bundesamt meint hierzu, dass man in solchen Fällen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales einfach glauben müsse.
Kurse
Wer z.B. zum Thema "Kurse" weiterrecherchiert, der stößt auf weitere Probleme. Denn nicht nur fehlen durch diese Datenschutzregelung alle Angaben, die es einem möglich machen herauszufinden, wie das BMAS die Zahl 0,98 (monatliche Ausgaben für Kurse für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren) Euro errechnet hat, der Posten Kurse (lft. Nr. 72, Codenummer 1050/900) lässt auch auf Malkurse etc. für Kleinkinder schließen, umfasst jedoch laut Haushaltsbuch des Statistischen Bundesamtes eher Kurse, die für Kinder unter 6 Jahren eher kaum in Frage kommen könnten, z.B. EDV-Kurse etc.:
Unterrichtsleistungen, die nicht dem Erwerb von Berufsabschlüssen dienen (z. B. kaufmännischer Unterricht und Sprachunterricht, EDV-Kurse, Erste-Hilfe-Kurse usw.)
Dass sie in der Berechnung für die Kinder unter 6 Jahren überhaupt auftauchen ist der Tatsache geschuldet, dass erneut die Gesamtausgaben für den Haushalt erhoben und statistisch und prozentual auf Kinder und Erwachsene umgerechnet bzw. verteilt wurden.
Beispiel: 1 Ehepaar mit einem Kind (5 Jahre alt) Der Vater besucht einen EDV-Kurs.
Die Kosten dieses Kurses werden nun prozentual auf die beiden Erwachsenen sowie das Kind unter 6 Jahren umgelegt.
So ergibt sich (erneut) das Problem, dass nichtkinderspezifische Bedürfnisse auf die Kinder (mit)verteilt wurden bzw. einfach Ausgaben der Erwachsenen als Richtwert genommen wurden. Die Anzahl der befragten Haushalte ist dabei nur ein weiterer Kritikpunkt. Es wurden insgesamt 1678 Haushalte (Alleinstehende) befragt, 237 Paarhaushalte mit einem Kind unter 6 Jahren (hochgerechnet auf 240.000 Haushalte), 184 Paarhaushalte mit einem Kind im Alter von 6 bis 14 Jahren (hochgerechnet auf 156.000 Haushalte) und 115 Paarhaushalte mit einem Kind im Alter von 14 bis 18 Jahren (hochgerechnet auf 82.000 Haushalte). Weshalb weder Haushalte mit mehreren Kindern noch Singlehaushalte mit Kind herangezogen wurden, weshalb die Anzahl der Haushalte verhältnismäßig gering ist und weshalb (erneut) Kinder- und Erwachsenenbedarf vermischt wurden - diese Fragen bleiben vom BMAS bisher unbeantwortet.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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In Oldenburg demonstrierten Erwerbslose und forderten "mindestens 80 Euro mehr für Lebensmittel"
"Krach schlagen statt Kohldampf schieben. Mindestens 80 Euro mehr für Lebensmittel", lautete das Motto auf dem Leittransparent einer bundesweiten Erwerbslosendemonstration, die am 10. Oktober durch die Innenstadt von Oldenburg zog. Mit dieser Aktion meldeten sich Betroffene in der seit Wochen vor allem von Politikern und Fachverbänden geführten Debatte über die Höhe der Regelsätze für Hartz IV-Empfänger zu Wort.
Die Demonstration, an der etwa 3.000 Menschen teilnahmen, fand in der Oldenburger Innenstadt starke Beachtung, weil viele Teilnehmer mit Stöcken oder Löffel auf mitgeführte Töpfe oder Fässer schlugen. Damit exportierten sie eine Protestform, die in vielen lateinamerikanischen Staaten seit Langem praktiziert wird. Sie könnte Schule machen.
"Sorgen wir dafür, dass Politiker mit unserem Krach konfrontiert werden, wenn sie sich in der Öffentlichkeit zu den Hartz IV-Sätzen äußern", meinte Guido Grüner von der Oldenburger Arbeitslosenselbsthilfe bei der Abschlusskundgebung unter großen Applaus.
Heftige Kritik übten Redner auf der Demonstration an der Regierungskoalition. "Die Regelsätze dürfen sich nicht an den sinkenden Löhnen, sondern müssen sich am gestiegenen gesellschaftlichen Reichtum orientierten", erklärte ALSO-Aktivist Michael Bättig. An die im Demonstrationszug mitlaufenden Mitglieder von SPD und den Grünen richtete er eine Botschaft: "Wir freuen uns, dass ihr dabei sind. Wir vergessen aber nicht, welche Rolle diese Parteien bei der Einführung von Hartz IV gespielt haben." Deshalb dürfe es nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben. Man werde genau beobachten, wie SPD und Grüne im Bundesrat mit den von der Bundesregierung vorgelegten Regelsätzen umgehen. Weil die Bundesregierung dort keine Mehrheit hat, könnte die Opposition das Gesetz stoppen.
Milchbauern und Gewerkschafter als Bündnispartner
Auch Gewerkschaftsmitglieder waren mit Fahnen und Emblemen gut sichtbar auf der Demonstration vertreten, was in früheren Zeiten bei Aktionen von Erwerbslosen nicht selbstverständlich war.
Zahlreiche Redner betonten, dass höhere Regelsätze nicht nur den Erwerbslosen nützen. "Mit Hartz IV sind wir gezwungen, bei Aldi und Lidl einzukaufen. Wir wollen aber nicht für den Preiskrieg der Discounter missbraucht werden", betonte eine Vertreterin einer unabhängigen Erwerbslosengruppe aus Oldenburg. Sie unterstützte ausdrücklich den Kampf der Milchbauern um gerechte Preise für ihre Produkte. Die wiederum unterstützen mit einem eigenen Wagen die Forderungen der Erwerbslosen.
Diese in Oldenburg erreichte Bündnisbreite hat die Erwerbslosen aus der ganzen Republik motiviert. Wenn ähnliche Kooperationen künftig auch in anderen Städten erreicht wird, könnte die Oldenburger Demonstration der Auftakt für ein neues Selbstbewusstsein von Erwerbslosen sein.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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So macht man´s: um zu begründen, dass ALG II-Empfänger wenig Geld für Bildung benötigen, stellt man fest, dass ALG II-Empfänger bisher wenig Geld für Bildung ausgeben weil sie dafür kein Geld haben.
Dass die Bundesregierung nun etwas maulfaul zugibt, dass in der Referenzgruppe für die ALG II-Regelsatzneuberechnung auch eine Vielzahl Arbeitsloser berücksichtigt wurde, ist nicht wirklich eine Überraschung. Der Zirkelschluss in dieser Hinsicht funktioniert nämlich ganz simpel so: Wir nehmen eine Referenzgruppe, die derzeit kein Geld für Bildungsausgaben hat, stellen fest, dass sie kein Geld für Bildung ausgeben und nehmen dies als Begründung dafür, dass augenscheinlich ALG II-Empfänger kein Geld für Bildung benötigen.
Kurz gesagt: 19,6 Prozent der Referenzgruppe Beschäftigte mit Sozialversicherungspflicht, dazu kommen vier Prozent Selbständige. Dagegen laufen knapp über 20 Prozent als Arbeitslose. Dabei handelt es sich entweder um Bezieher des Arbeitslosengeldes I oder sogenannte Aufstocker, die zusätzlich zu ihrem geringen Erwerbseinkommen Hartz-IV-Leistungen beanspruchen. Weitere 18 Prozent sind »sonstige Nichterwerbstätige«. Das Gros der Berücksichtigten bilden mit über 37 Prozent Kleinrentner und -pensionäre. Damit standen 75 Prozent der Berücksichtigten zum Zeitpunkt der Erhebung im Jahr 2008 nicht in Lohn und Brot.
Diese als Referenzgruppe zur Berechnung dessen zu nutzen, was ALG II-Empfänger bzw. "Arme" so benötigen, ist so als würde man jemandem sagen "hey, du hast doch die letzten Monate als du auf dein ALG II gewartet hast, auch irgendwie überlebt, also geht es auch ohne ALG II" Aber auch so ein Kommentar wäre ja nicht neu - wer schon einmal Monate auf seinen ALG II-Bescheid gewartet hat (und entsprechend auch auf das Geld), der kennt solche Sprüche schon. Aber immerhin hat man ja als Referenzgruppe nicht die Obdachlosen auf den Parkbänken genommen, auch wenn sich da sicherlich ganz niedrige Sätze, gerade in Bezug auf die Kosten der Unterkunft ergeben hätten.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Gerade an jenen, die schon benachteiligt sind, wird beim HartzIV-Poker weiter gespart
"Dann sollen sie sich halt einen Job suchen", heißt es ja oft, wenn ALG II-Empfänger sich über die Zustände in den ArGen, in der Politik oder über die ALG II-Regelungen im allgemeinen beschweren. Lösungen wie: "Nur ein paar Monate fördern, danach sollen sie sehen, wo sie bleiben und eben arbeiten", erfreuen sich in Foren etc. äußerster Beliebtheit. Aber was, wenn dies gar nicht möglich ist?
Einmal abgesehen von der mittlerweile schon hinlänglich bekannten Sichtweise, dass es nicht für jeden eine Arbeit geben kann, die ihm auch ansatzweise ein Auskommen garantiert, gibt es auch ALG II-Empfänger, die sowieso in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe beeinträchtigt sind, für die es kaum Arbeit gibt und die letztendlich auch immer öfter mit den Kosten für ihre Beeinträchtigung allein gelassen werden.
Ob der ALG II-Empfänger eine neue kostspielige Brille benötigt oder orthopädische Schuhe, ob Eltern einen Mehrbedarf für ein schwerbehindertes Kind einfordern... immer öfter zeigt sich, dass die Be- oder besser Gehinderten bei den Sozial"einsparungen" die Verlierer sind. Dies zeigt sich jetzt auch an den geplanten Änderungen bei ALG II.
So sollen behinderte ALG II-Empfänger, die z.B. mit ihren Eltern zusammenwohnen, demnächst nicht etwa 359 Euro oder gar 364 Euro erhalten; ihre Leistungen sollen sich auf 291 Euro reduzieren. Der Grund hierfür ist die Annahme, dass Behinderte, die im Haushalt der Eltern leben, nicht zum gemeinsamen Haushaltseinkommen beitragen, insofern also geringere Ausgaben haben. Dass Eltern zum Teil erhebliche Ausgaben wegen der Behinderung des Haushaltsmitgliedes haben, dass sie die Betreuung (hier sollte man doch eigentlich eher fördernd einschreiten) des Behinderten selbst übernehmen, statt anderen zu überlassen, bleibt außen vor. Es wird stattdessen einmal öfter auf Mutmaßungen gesetzt, denn für die vorgenannte Annahme gibt es bisher keinerlei Belege. Einmal öfter geht der Gesetzgeber einfach mal von Zahlen oder von Ideen aus, ohne diese zu belegen.
Verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Behinderte sollen von den neuen Regelungen nicht betroffen sein, wer aber bei den Eltern wohnen bleibt, der hat schlichtweg die Verliererkarte gezogen und erhält 20% weniger vom Regelsatz. Gleiches gilt für Behinderte in Wohngemeinschaften, denn die Regelung soll gelten für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben.
Auch diejenigen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, können sich, wenn die Vorschläge umgesetzt werden, auf weniger Geld einstellen. Sofern ihr Verdienst unter 299 Euro liegt, sollen die 26 Euro, die sie bisher als Förderung erhalten, nunmehr angerechnet werden. Und auch die Blindenhilfe sowie die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten sind, sollte es zu den neuen Regelungen kommen, von Kürzungen betroffen.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Der Bundesrechnungshof prangert eklatante Mängel im Hartz-IV-System an: Ein-Euro-Jobs sind demnach kaum eine Hilfe für Langzeitarbeitslose. Der grundsätzliche Vorwurf der Prüfstelle: Die Jobcenter haben ihre Arbeit seit 2005 nicht verbessert.
Berlin - Menschen ohne Jobs sollen an regelmäßige Arbeit gewöhnt und an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Das war die Idee hinter den Ein-Euro-Jobs. In der Theorie gut, in der Praxis häufig ein Desaster.
Tatsächlich bringen die vom Staat geförderten Jobs nicht viel und sind zudem oft rechtlich fragwürdig - das ist das vernichtende Fazit, das der Bundesrechnungshof jetzt fällt. In einem internen Bericht übten die Kontrolleure laut "Süddeutscher Zeitung" scharfe Kritik an den Jobcentern und ihrer Vergabe von Ein-Euro-Jobs. Die geförderten Arbeitsgelegenheiten seien in der Mehrzahl der Fälle nicht geeignet, die Chancen von Langzeitarbeitslosen "auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen", heißt es demnach in der Untersuchung.
Bereits in der Vergangenheit hatte die Prüfstelle das Instrument der Ein-Euro-Jobs scharf kritisiert. In ihrem Bericht bemängelten die Kontrolleure laut "SZ", dass bei mehr als der Hälfte der geprüften Fälle von Ein-Euro-Jobs die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung fehlten. Entweder habe es sich bei den Arbeiten nicht wie vorgeschrieben um eine zusätzliche Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit gehandelt oder aber durch die Ein-Euro-Jobs sei nichtgeförderten Unternehmen Konkurrenz gemacht worden.
Die Prüfer führten dem Zeitungsbericht zufolge dafür zahlreiche Beispiele an. So seien Langzeitarbeitslose unter anderem dafür eingesetzt, illegalen Müll zu beseitigen, beim Umzug eines städtischen Bauhofs zu helfen oder Nasszellen in einem Altenheim zu reinigen. Außerdem werde in der Untersuchung kritisiert, dass Jobcenter nach wie vor "meist wahllos Arbeitsgelegenheiten" zuwiesen, ohne die Hilfsbedürftigen weiter zu beraten und individuelle Ziele für die Teilnahme festzulegen.
Die meisten geförderten Jobs helfen laut Rechnungshof den Arbeitslosen nicht
Ein-Euro-Jobs sollen auf keinen Fall dazu führen, dass dadurch normal beschäftigte Arbeitnehmer ihre Stelle verlieren. Da aber die Jobcenter diese Voraussetzungen nicht ausreichend prüften, könnten Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder Unternehmen aus der Weiterbildungsbranche "ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt durch öffentlich geförderte Beschäftigung ersetzen und so ihre Personalkosten reduzieren", heißt es laut "SZ" in dem Bericht des Bundesrechnungshofs.
Die Rechnungsprüfer kritisieren weiter, dass die Jobcenter bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten ihre Tätigkeit "seit dem Jahr 2005 nicht merklich verbessert" hätten. In der Mehrzahl der Fälle würden die geförderten Jobs nicht helfen, "die individuellen Vermittlungshemmnisse erwerbsfähiger Hilfebedürftiger zu verringern". Für den Bericht untersuchten die Prüfer den Angaben zufolge die Vergabe in mehreren Jobcentern, aber auch bei rein kommunalen Trägern, die sich um Langzeitarbeitslose kümmern. Die 46 Seiten lange Zusammenfassung der Ergebnisse sei an das Bundesarbeitsministerium als zuständige Aufsicht gegangen.
Leiharbeiter sind stark vom Jobverlust bedroht
Ein anderer neuer Befund zum Arbeitsmarkt beschäftigt sich mit den Auswirkungen von Leiharbeit: Nach Erkenntnissen eines Arbeitsmarktexperten droht Leiharbeitern häufiger als anderen Beschäftigten beim Jobverlust die Arbeitslosigkeit. Allein im Jahr 2009 seien 16 Prozent aller neu registrierten Arbeitslosen zuvor bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt gewesen. Dabei liege der Anteil der Leiharbeiter an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gerade mal bei zwei Prozent, stellt das Mitglied im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA), Wilhelm Adamy, in einer aktuellen Analyse fest. Er beruft sich dabei auf eine von ihm angeregte Sonderauswertung der Bundesagentur.
Die Studie widerspricht dem von der Branche häufig vorgebrachten Argument, für viele Arbeitnehmer bedeute die Leiharbeit den Einstieg in eine feste Stelle. Allein von Herbst 2008 bis September 2009 hätten bundesweit 434.400 Leiharbeitskräfte ihren Job verloren und seien dadurch gezwungen gewesen, sich arbeitslos zu melden, berichtete Adamy, der beim DGB-Bundesvorstand den Bereich Arbeitsmarktpolitik leitet. Selbst in den wirtschaftlich guten Jahren 2007 und 2008 seien rund 300.000 Leiharbeitskräfte innerhalb eines Jahres arbeitslos geworden, schreibt Adamy.
Zugleich räumt der DGB-Vertreter ein, dass Arbeitslose bei Leiharbeitsunternehmen vergleichsweise gute Jobchancen hätten. Die Gründe dafür seien, dass regulär Beschäftigte in anderen Branchen besser entlohnt würden und daher nur wenig Interesse an einem Leiharbeitsvertrag hätten. Für Arbeitslose stelle Leiharbeit dagegen häufig den einzigen Strohhalm dar, um wieder in Arbeit zu kommen. Zudem winkten Leiharbeitsunternehmen bei der Beschäftigung eines Erwerbslosen überdurchschnittlich oft Lohnkostenzuschüsse. Eine dauerhafte Perspektive stellten solche Jobs für die Betroffenen aber nur in seltenen Fällen dar, gibt Adamy zu bedenken.
Quelle : www.spiegel.de
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Hartz IV-Reform bedeutet sogar eine Verschlechterung für Kinder und Jugendliche
Trommeln kann sie, die Ministerin für Arbeit und Soziales - das hat Ursula von der Leyen (CDU) erst vor kurzem wieder bewiesen, als sie bei den Nürnberger Symphonikern Station machte, um für ihr Bildungspaket zu werben. Nachhilfe, warmes Mittagessen und Teilhabe an Freizeitangeboten, beispielsweise Musikschulunterricht, das ist die Melodie, die von der Leyen gern spielt. Die Töne scheinen zu stimmen, doch am Rhythmusgefühl der Ministerin hapert es gewaltig. "Nicht bedarfsgerecht", so lautet deshalb das Urteil auf einem Fachgespräch im Bildungsausschuss des Bundestages – der Vortrag von Frau von der Leyen überzeugt die Experten nicht, die Darbietung ist nur mangelhaft.
Dabei liest sich die Ankündigung verlockend, denn in von der Leyens Bildungspaket sind durchaus gute Ideen enthalten: Für warmes Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen sollen "hilfebedürftige Kinder" künftig einen Zuschuss erhalten, damit sie gemeinsam mit den anderen an der Verpflegung teilnehmen können, eintägige Klassenfahrten können nun ebenfalls finanziert werden, zudem gibt es Gutscheine, die betroffene Kinder in Sportvereinen, Musikschulen oder bei weiteren Anbietern einlösen können. Hinzu kommt ein Schulbasispaket, das für eine "angemessene" Ausstattung von Schülern mit Arbeitsmaterialien sorgen soll.
Doch das Bildungspaket hält nicht, was es verspricht. Dass die Leistungen, die im Bildungspaket stecken, allesamt aus den regulären Hartz IV-Sätzen herausgerechnet wurden, so dass diese nicht steigen, ist dabei nur eines von vielen Problemen. So sieht Heinz-Jürgen Stolz vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) einen vollkommen falschen Ansatz bei der Konzeption des Paketes. Es bilde nur den durchschnittlichen Bildungskonsum einer selbst schon bildungsfernen Schicht ab, nicht jedoch den Durchschnitt der gesamten Gesellschaft, so führte Stolz aus. Damit werde jedoch die Bildungsferne der Betroffenen weiter zementiert, erklärte er, und mahnte die Erstellung einer Gesamtstrategie an. Niemand dürfe mehr von Bildung und Teilhabe aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden, deshalb sei auch die Teilung der bildungsfernen Schicht in Leistungsberechtigte und Nichtleistungsberechtigte falsch.
Verena Göppert vom Deutschen Städtetag lobte, dass das Bildungspaket "unbare Leistungen", sprich Sachleistungen, ermögliche, kritisierte jedoch die hohe Bürokratie des Konzeptes. Laut dem Gesetzentwurf der Koalition sollen die Kommunen mit allen Leistungsanbietern Vereinbarungen treffen. Da die Zahl der Anbieter jedoch sehr hoch sei, bedeute dies einen enormen Aufwand. Zudem sehe sie den Zeitkorridor mit Sorge – bereits am 1. Januar 2011 soll das Gesetz in Kraft treten. Doch die zweite und dritte Beratung des Gesetzes im Bundestag findet erst am 3. Dezember statt. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich sogar erst am 17. Dezember mit dem Gesetz befassen.
Problematisch ist für Göppert auch der Verwaltungsaufwand. Um das Bildungspaket mit einem Gesamtvolumen von 700 Millionen Euro in 2011 auf den Weg zu bringen, kommen noch einmal Verwaltungskosten in Höhe von 135 Millionen Euro, also fast einem Fünftel der eigentlichen Leistung, hinzu. Zu hoch und unnötig sei der Verwaltungsaufwand, kritisierte sie. So sei es beispielsweise unsinnig, für die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen mit dem Anbieter eine gesonderte Vereinbarung zu treffen, wo doch ohnehin nur der Anbieter in Betracht käme, der bereits für die anderen Schüler vorgesehen sei. Auch würde der Aufwand für viele Privatpersonen und Vereine in keinem Verhältnis zur Leistungshöhe stehen. Ob die geplanten 135 Millionen Euro für den Verwaltungsaufwand ausreichen werden, bezweifelt Göppert.
Zudem kritisiert sie die Beschränkung der Kostenübernahme für das warme Mittagessen auf Angebote in der Schule. Es sei sachlich und rechtlich nicht nachvollziehbar, warum Kinder in Horten oder Jugendhäusern hier ausgeschlossen werden.
Joachim Rock vom Paritätischen Wohlfahrtsverband kritisierte neben den enormen Verwaltungskosten, dass der Ausbau von Bildung und Teilhabe insgesamt unzureichend sei. Neu sei lediglich die begrenzte Übernahme der Kosten von eintägigen Schulausflügen vorgesehen. Das Schulbasispaket entspreche von den Leistungen her einer bereits 2009 geschaffenen Regelung. Neu sei lediglich, diese auf zwei Tranchen aufzuteilen. Zudem würde dabei, entgegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, auf eine Begründung der Bedarfsermittlung verzichtet.
Den angeblichen Mehrausgaben stehen größere Kürzungen gegenüber
Insgesamt sieht Rock keine Mehrausgaben, im Gegenteil: den Mehrausgaben von 770 Millionen Euro stünden Kürzungen in Höhe von 3,9 Milliarden Euro gegenüber. Dass die Gutscheine für das Bildungspaket künftig im Jobcenter abgeholt werden sollen, sei zudem eine unnötige Hürde, die viele Eltern von der Inanspruchnahme der Leistungen abhalten würde. Kinder dürften weder wie kleine Erwachsene noch wie kleine Arbeitslose behandelt werden.
Tatsächlich hat die Regierung noch zahlreiche weitere Hindernisse in das geplante Gesetz eingebaut, die die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungspaket erschweren und für viele gar unmöglich machen werden. So beispielsweise bei der "außerschulischen Lernförderung". Mit diesem Begriff umschreibt das Gesetz die Nachhilfe, die ausdrücklich nicht namentlich im Gesetz genannt werden durfte, wie Thomas Becker von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) aus Gesprächen mit dem Ministerium berichtet, weil dieser Begriff bedeuten würde, dass die Schule versagt. Außerschulische Nachhilfe kommt nach dem Willen der Koalition nur in Betracht, wenn schulische Angebote nicht zur Verfügung stehen und die Nachhilfe dem "Lernziel", sprich: dem Erreichen der nächsten Klassenstufe, dient. Wer es auch ohne Förderung irgendwie bis zur nächsten Klassenstufe schafft oder derart schlechte Noten hat, dass eine Versetzung unwahrscheinlich ist, ist ausdrücklich von jeder Förderung ausgeschlossen. Ebenfalls kein Grund für Förderung ist der Wunsch, eine höhere Schullaufbahn einzuschlagen. Ob ein Schüler gefördert werden soll, wird dabei der Entscheidung des Lehrers überlassen.
Doch auch die von der Ministerin so viel gepriesene "gesellschaftliche Teilhabe" mittels Sportvereinen und Musikschulen findet schnell ihre Grenzen – wenn nicht an dem knapp bemessenen Satz von 10 Euro im Monat, dann doch insbesondere im ländlichen Raum an nötigen Fahrtkosten. Denn diese werden ebenfalls ausdrücklich nicht erstattet. So fordert Stolz, statt dem "Tropfen auf den heißen Stein", dem 10 Euro-Gutschein, lieber eine Sachkostenerstattung einzuführen. Diese würde dann neben den Fahrtkosten auch Kosten für nötige Ausstattung, beispielsweise ein Musikinstrument oder ein Trikot beinhalten, denn auch dies sieht der bisherige Gesetzentwurf nicht vor.
Das Ergebnis lässt sich mit einem Blick auf die Kosten für Musikunterricht an den Berliner Musikschulen leicht beurteilen. So müssen beispielsweise für wöchentlich 45 Minuten Unterricht in einer großen Gruppe mit mindestens vier Schülern 21 Euro im Monat gezahlt werden. Hinzu kämen Leihgebühren von acht Euro für ein Instrument. Selbst mit einer 50-prozentigen Ermäßigung, die sozial Schwachen gewährt wird, liegen die Kosten allein dafür jedoch schon deutlich über dem Bildungspaket. Und so sind sich auch die Experten im Bildungsausschuss einig: Mit dem neuen Gesetz lässt sich nicht viel machen, es wird vor allem aufwändig in der Umsetzung.
Und so sind die Trommelübungen der Sozialministerin von der Leyen vor allem eines: laut. Den richtigen Rhythmus hingegen hat sie nicht gefunden.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger werden steigen: Das hat der Bundestag nach einer heftigen Debatte mit den Stimmen von Schwarz-Gelb entschieden. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen - doch dort könnten die saarländischen Grünen die Pläne torpedieren.
Berlin - Wütende Zwischenrufe, eine angriffslustige Ministerin und ein kleiner Eklat: Die Neuregelung der Hartz-IV-Sätze hat am Freitag im Bundestag eine abwechslungsreiche Diskussion ausgelöst. Bei der namentlichen Abstimmung konnte sich schließlich Schwarz-Gelb durchsetzen. Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat die geplante Anhebung der Regelsätze das Parlament passiert.
Der Entwurf von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sieht vor, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene zum 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro monatlich steigen. Für bedürftige Kinder ist ein Bildungspaket geplant, das Zuschüsse für Schulmaterial, Mittagessen in Schule und Kita sowie Freizeitaktivitäten enthält.
Die Neuregelung von Hartz IV war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die geltenden Regelsätze für verfassungswidrig erklärt hatte. Ministerin von der Leyen verteidigte das Vorhaben vor der Abstimmung und warb um die Unterstützung der Opposition - doch die attackierte die Regierung.
SPD-Chef Sigmar Gabriel griff von der Leyen scharf an. Die Ministerin verbreite die Unwahrheit, wenn sie behaupte, Rot-Grün habe nichts für Kinder getan. Das Gegenteil sei der Fall. Wenn die Ministerin die Zusammenarbeit mit der SPD wolle, "dann verkleckern Sie das nicht mit Mini-Bildungspäckchen".
Von der Leyen trat daraufhin erneut ans Rednerpult und nannte die Äußerungen Gabriels ein Armutszeugnis. Alles, was er gefordert habe, hätte die SPD in den elf Jahren ihrer Regierungszeit "auf den Weg bringen können". Die Rede der Ministerin war von Zwischenrufen der Opposition und Applaus bei der Koalition begleitet.
Die Linksfraktion beantragte anschließend eine Sitzungsunterbrechung, weil von der Leyen zum zweiten Mal das Wort ergriffen hatte. Damit müsse nach dem üblichen parlamentarischen Verfahren die Debatte neu eröffnet werden, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, Dagmar Enkelmann. Der Vizepräsident des Bundestages, Hermann Otto Solms (FDP), unterbrach daraufhin die Sitzung für eine halbe Stunde. Im Anschluss wurde die Aussprache um 20 Minuten verlängert.
Auch Linken-Fraktionschef Gregor Gysi hatte die Pläne der Regierung scharf kritisiert. Die Neuregelung sei nicht verfassungskonform, sondern grob ungerecht und "haushaltskonform zurechtgetrickst worden". Der Grünen-Sozialexperte Markus Kurth nannte das Bildungspaket "Bürokratie pur, das ist das Gegenteil von einer einfachen und sachgerechten Lösung". Die Union sei außerdem "dagegen, dass es in Hartz-IV-Haushalten einen Weihnachtsbaum gibt", so Kurth.
Spannung vor der Entscheidung in der Länderkammer
Dass die neue Hartz-IV-Regelung den Bundestag passieren würde, war erwartet worden. Spannend wird es nun im Bundesrat. Die Länderkammer berät am 17. Dezember. Dort kommt es darauf an, wie sich das Saarland bei der Abstimmung verhält, wo eine Koalition aus CDU, FDP und Grünen regiert. Die saarländischen Grünen hatten zunächst angekündigt, sie würden sich enthalten. Das bedeutet, dass das Hartz-IV-Paket im Bundesrat durchfallen würde - weil nur eine Stimme zur Mehrheit fehlt.
Vor wenigen Tagen aber machte Grünen-Landeschef Hubert Ulrich deutlich, dass das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen sei. Wenn ein Angebot der Bundesregierung auf dem Tisch liege, das entscheidende Vorteile für das Saarland bringe, "müssen wir das beraten", so Ulrich. Im Klartext: Merkel könnte das kleine Land aus der Enthaltung herauskaufen. Sollten die saarländischen Grünen ihre Haltung ändern, könnte es eine Mehrheit im Bundesrat geben.
Am Freitag bekräftigte Ulrich seine Haltung: Nur wenn die schwarz-gelbe Koalition in Berlin das Gesetzesvorhaben nachbessern würde, wäre er gesprächsbereit. "Aber ich erwarte ein solches Angebot überhaupt nicht", sagte er im Deutschlandfunk. Das Saarland werde sich enthalten.
Sollte dies geschehen, kommt es voraussichtlich zur Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Dieser könnte im Januar beraten.
Quelle : www.spiegel.de
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Regierung schiebt die Schuld auf die Opposition
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar diesen Jahres steht fest: die Berechnung der Hartz IV-Sätze ist verfassungswidrig. Für die Bundesregierung, die immer wieder darauf hinwies, dass ihr rot-grüner Vorgänger für die Berechnung verantwortlich sei, sollte dies eigentlich eine Aufforderung zu schnellem Handeln sein. Doch abgesehen von Polemik gegen die Betroffenen, ausgehend insbesondere von Vizekanzler Westerwelle, geschah lange Zeit nichts Konkretes. Erst Ende September stellte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf zur Regelsatzberechnung vor, demzufolge die Betroffenen künftig fünf Euro mehr, Kinder jedoch gar keine Erhöhung erhalten sollen. Der Regelsatz sollte damit auf 364 Euro steigen.
Starke Proteste der Opposition folgten auf dem Fuße. Denn die Bundesregierung strich nicht nur Tabak und Alkohol aus dem Bedarfssatz. Vor allem änderte sie die Referenzgruppe, so dass jetzt nur noch die untersten 15 Prozent der Einpersonenhaushalte zur Berechnung des Bedarfs herangezogen wurden. In vorherigen Berechnungen dienten die untersten 20 Prozent als Referenz – somit waren wesentlich ärmere Haushalte die Grundlage für die Hartz IV-Berechnung.
Zudem verzichtete die Bundesregierung darauf, Aufstocker und die so genannten verdeckt Armen, die eigentlich ein Anrecht auf Hartz IV hätten, dies jedoch nicht in Anspruch nehmen, herauszurechnen. Vor allem stand die Erhöhung von Anfang an in dem Ruf, nicht Ergebnis von Berechnungen, sondern eine politische Festlegung zu sein. Denn bereits im Jahr 2008 findet sich die Erhöhung von Hartz IV auf 364 Euro im Entwurf des Existenzminimumberichtes wieder. Auch das Bildungspaket, das Teil der Hartz IV-Erhöhung ist, stößt bei Experten auf Kritik, da es vollkommen ungenügend ist Note mangelhaft für von der Leyens Bildungspaket). Dass die Regierung nicht bereit war, auf den umgehenden Protest der Opposition mit Gesprächsbereitschaft und Nachbesserungen zu reagieren, rächt sich nun im Bundesrat.
Nachdem sich auch die Grünen an der Saar gegen das Gesetz ausgesprochen haben, enthielt sich das Saarland heute im Bundesrat. Damit fand die Neuregelung in der Länderkammer keine Mehrheit. Gleichzeitig lehnte der Bundesrat einen Vorschlag aus Rheinland-Pfalz ab, wonach trotz der Ablehnung des Gesetzes der Bundesregierung der Hartz IV-Regelsatz um fünf Euro erhöht und das Bildungspaket gewährt werden soll. Nun wird die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen. Ein Termin für die Sitzung des Ausschusses ist noch nicht bekannt. Zwar kann der Ausschuss fristgemäß erst am 23. Dezember zusammentreten, jedoch hatten sich CDU, FDP und SPD schon im Vorfeld dafür ausgesprochen, das Verfahren zu beschleunigen. Möglicherweise kommt der Vermittlungsausschuss bereits heute zusammen. Eine schnelle Einigung bedeutet dies freilich nicht. Die Sozialdemokraten haben bereits "harte und zähe" Verhandlungen angekündigt.
Die von der Bundesregierung angestrebte Regelung in letzter Minute hätte die Umsetzung des mit hohem bürokratischem Aufwand verbundenen Bildungspaketes zum 1. Januar ohnehin äußerst schwierig gemacht. Doch nun nutzt das Regierungslager die Niederlage im Bundestag, um der Opposition den Schwarzen Peter zuzuschieben. Bereits im Vorfeld forderte Bundeskanzlerin Merkel sie auf, dem Gesetz "im Sinne der Kinder und Erwachsenen, die auf das Geld und die Bildungsangebote warten", zuzustimmen.
Im Bundesrat selbst qualifizierte der stellvertretende Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, Heiner Garg (FDP) die Kritik der Opposition als "altes Ritual" ab und warf ihr vor, sie wolle sich dafür feiern lassen, dass sie die Bundesregierung auflaufen lässt. Die Kritik an der Datenbasis der Hartz-IV-Berechnung sei vorgeschoben, die Forderungen unerfüllbar. Er fühle sich wie in einer Geisterdebatte, so Garg. Der hessische Sozialminister Stefan Grüttner erklärte, es sei merkwürdig, dass die Opposition die Zustimmung zu dem Gesetz von einem Spitzengespräch abhängig mache. Dies hatte die Opposition im Vorfeld beantragt, was die Regierung jedoch ablehnte.
Auch Sozialministerin von der Leyen verteidigte ihren Gesetzentwurf vor dem Bundesrat als "Punkt für Punkt" verfassungsgemäß. Allerdings betonte sie, dass der Regelsatz auch Geringverdienern erklärt werden müsse, und berief sich damit auf das Lohnabstandsgebot. Dieses jedoch war zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Lohnabstandsgebot zu nutzen, um ein niedrig angesetztes Existenzminimum zu begründen, entspricht nicht dem Geist des Grundgesetzs.
Mit dem Hinweis, die Frist des Bundesverfassungsgerichtes sei nicht verhandelbar, wollte von der Leyen die Opposition doch noch zur Zustimmung zu dem Entwurf bewegen, der sich "jetzt auf der Zielgerade" befinde. Nach der Ablehnung im Bundesrat dürfte nun vermehrt Arbeit auf die Sozialgerichte zukommen. Denn diese könnten nun selbst die Höhe der Hartz IV-Sätze festlegen, so der Rechtsexperte Johannes Münder. Die Schuld dafür liegt jedoch nicht bei der Opposition, die mit der heutigen Ablehnung lediglich von ihrem demokratischen Recht Gebrauch macht, sondern bei der Regierung, die erst kurz vor dem Ablauf der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist einen Gesetzestext auf den Weg gebracht und zudem Gespräche mit der Opposition verhindert hat.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Sind die bisherigen Hartz IV-Sätze ab Jahresbeginn verfassungswidrig? Über diese Frage gibt es unter aktiven Erwerbslosen kontroverse Diskussionen
Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum Deutschland bejaht die Frage und ruft mit anderen Erwerbslosengruppen dazu auf, Widerspruch gegen alle nach dem 1.Januar 2011 bewilligten Bescheide einzulegen.
Der Gesetzgeber hatte die Aufgabe, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 umzusetzen - und zwar bis zum 1. Januar 2011. Der Bundesrat hat am 17. Dezember die neuen Hartz-IV-Sätze abgelehnt. Deshalb fehle mit Jahresbeginn eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Hartz IV-Sätze, so Behrsing. Mit dem Widerspruch soll erreicht werden, dass die Jobcenter nur noch vorläufige Bewilligungsbescheide herausgeben und weitere juristische Klärungen abzuwarten.
Brigitte Vallenthin von der Hartz4-Plattform kritisiert, dass durch mögliche Massenklagen die Sozialgerichte für von der Politik erzeugte Probleme in die Verantwortung genommen werden. Sie setzt sich für eine Musterklage beim Sozialgericht nach Verabschiedung der neuen Regelung ein. Dort soll festgestellt werden, ob damit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entsprochen wurde.
Der Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt bestätigte, dass die neuen Sätze ab Jahresbeginn gelten, wegen der Verzögerungen in der Politik aber frühestens zum 1. April 2011 ausgezahlt werden können.
Diese Klarstellung war mit der Warnung vor einer Welle von Widersprüchen gekoppelt, die laut Alt die Arbeit der Jobcenter beeinträchtigen könnten. Die Initiatoren aus dem Erwerbslosenspektrum haben nach der Intervention aus Nürnberg ihre Position bektäftigt. "Leistungsbezieher muss es nicht interessieren, welche organisatorischen Aufgaben Behörden übernehmen müssen, wenn der Gesetzgeber seinen Aufgaben nicht nachgekommen ist. Zeit dazu hatte er genügend gehabt", kontert Behrsing dem BAG-Chef.
Krach schlagen für gesunde Ernährung
Neben dem juristischen Geplänkel wollen Erwerbslose aus dem ganzen Bundesgebiet am 22. Januar auf einer Demonstration anlässlich der Grünen Woche in Berlin noch einmal Krach schlagen für einen Hartz IV-Satz, der gesunde Ernährung gewährleistet.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Aus der Reihe: unlogische Vorschläge der CDU, heute: Danny Eichelbaum und die Klagewelle
Der CDU-Politiker Danny Eichelbaum (rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag) hat darüber sinniert, dass ALG II-Empfänger, bevor sie in erster Instanz klagen, für die Einreichung der Klage 75 Euro zahlen sollten. Für Eichelbaum würde sich damit die Klageflut reduzieren, die durch unbegründete Klagen entstehen.
Herr Eichelbaums Ansicht ist nicht nur daher bemerkenswert, da sie letztendlich die Idee der Gleichheit vor Gerichten ad absurdum führt, sondern auch weil sie mal wieder auf munteren Zahlenspielen basiert. Zum einen stellt sich die Frage, woher der ALG II-Empfänger, der beispielsweise gegen eine Sanktion klagt, diese zusätzlichen 75 Euro nehmen soll, zum anderen wäre die Frage, wie es sich mit der Prozesskostenbeihilfe verhält. Wird dann automatisch davon ausgegangen, dass eine Klage in erster Instanz ja unbegründet ist und daher die Prozesskostenbeihilfe gestrichen oder sollen die 75 Euro dann zusätzlich zur Prozesskostenbeihilfe entstehen?
Doch wie Zahlenspiele sind weitaus interessanter, denn Herr Eichelbaumm spricht davon, dass die Gerichte durch zu viele unbegründete Klagen überlastet sind. 10 - 20% der Klagen seien immerhin unbegründet. Wer sich diese Zahlen einmal anschaut, bemerkt den Denkfehler: Die Gerichte sind nicht durch die unbegründeten Klagen überlastet, sondern durch 80-90% der Klagen, die begründet sind und die damit enden, dass dem Klagenden Recht gegeben wird. Eine Vielzahl dieser Klagen richtet sich gegen Sanktionen und gegen Entscheidungen, die nicht zuletzt auf der vagen Gesetzgebung in Bezug auf ALG II basieren.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Der Gesetzgeber hat's gegeben, der Gesetzgeber hat's genommen: Menschenwürde nach Haushaltslage
Seit 1. Januar diesen Jahres ist es so: Jenes Gesetz, das die Leistungen für Hartz IV-Empfänger empfindlich schmälert, ist in Kraft. So fallen jetzt für Langzeitarbeitslose sowohl das Elterngeld als auch der sogenannte "Befristete Zuschlag" weg, der für zwei Jahre den Fall hinab auf Sozialhilfeniveau abgefedert hatte. In Kombination bedeutet dies über 400 Euro weniger. Auch die Beiträge für die Rentenversicherung sind gestrichen. Noch immer in der Schwebe bleiben dagegen die Erhöhung der Regelsätze um fünf Euro und die Unterstützung für Kinder im kulturellen Bereich, das sogenannte Bildungspaket.
Hier muss der Bundesrat zustimmen und Regierung und Opposition verhandeln derzeit über Details des Gesetzes zur Hartz IV-Reform, das durch den Spruch des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 zu mehr Transparenz der Regelleistungen notwendig wurde. Doch das Gezerre im Bundesrat um fünf Euro hin oder her verdeckt jenen Tatbestand, dass die soziale Absicherung von rund sieben Millionen Menschen in Deutschland längst zum Spielball der Politik geworden ist.
Hartz IV ist mittlerweile nicht nur so kompliziert, dass oft nur noch Experten, geschweige denn betroffene Bürger, sich damit auskennen. Das Gesetz wurde seit Inkrafttreten auch derart oft geändert, dass die ursprüngliche Fassung größtenteils Makulatur ist. Das hat nun weniger mit der Anpassung der Paragraphen an die Realität zu tun als damit, dass Hartz IV ein politisches Projekt ist, das zum Beispiel der Disziplinierung von Arbeitslosen dient. In dieser politischen Dimension stößt es in Deutschland freilich (noch) immer an die Grundlagen des Grundgesetzes, das von der Würde des Menschen ausgeht, auf die sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich beruft. Doch diese Menschenwürde wird in der praktizierten Politik je nach Haushaltslage, Wahlterminen und ideologischer Großwetterlage definiert. Die Einsparung beim Elterngeld, Rentenzuschuss und befristeten Zuschlag etwa sind die Kehrseite der Milliarden an Euro für die bankrotten Banken.
Als Hartz IV eingeführt wurde, hatte man inhaltlich oft nichts anderes getan, als Vorlagen aus den angelsächsischen Ländern zu kopieren. Die "Reformen am Arbeitsmarkt" wie Fallmanagement, Verkürzung der Bezugszeiten, verschärfte Sanktionen wie überhaupt die gesamte "Arbeit-macht-frei"-Ideologie konnte man in den 1990er Jahren bereits in Großbritannien studieren. Weil also was heute jenseits des Ärmelkanals angedacht und praktiziert wird, später auch bei uns auf dem Programm stehen kann, ist ein Blick auf die dortigen Diskussionen rund um den Sozialstaat sinnvoll.
So verkündet in London derzeit Iain Duncan Smith, Arbeitsminister der konservativ-liberalen Regierungskoalition, im Rahmen eines rigiden Sechs-Milliarden-Pfund-Einsparkurses die "schwerwiegendsten Einschnitte" in das soziale Netz, die je von einer britischen Regierung verkündet wurden, so die britische Tageszeitung "The Guardian". Die neue Sozialpolitik beruht auf Vorschlägen eines von Smith um 2004 gegründeten Think Thanks mit dem Orwellschen Namen Zentrum für soziale Gerechtigkeit. Deren Politikberatung dreht sich um den Fetisch Arbeit um fast jeden Preis als Königsweg aus Arbeitslosigkeit und Armut.
Nun ist zwar richtig, dass das Fehlen eines Arbeitseinkommens (bisher) meist die Ursache für Armut war. Doch in konservativ/neoliberaler Sicht wird daraus wieder wie im 19. Jahrhundert vor allem ein moralische Problem der Betroffenen, die auf Teufel komm raus in die (eben oft nicht vorhandenen) Arbeitsplätze gezwungen werden müssten. Die "Sozialpolitik für das 21. Jahrhundert", die in einem Papier mit dem Titel Universal Credit. Welfare that works im vergangenen November veröffentlicht wurde, ist so nur eine weitere Radikalisierung jener fragwürdigen Politik des "Forderns und Förderns", wie sie auch die britischen und deutschen Sozialdemokraten schon betrieben haben.
Nach den Vorstellungen der britischen Regierung werden Bedürftige künftig in vier Gruppen eingeteilt, denen jeweils spezielle Daumenschrauben zugeordnet sind. Während man generell die Bürokratie zurückdrängen und die Sozialverwaltung verschlanken will, wird das Bestrafungssystem zunehmend ausgeklügelter. Wer sich nicht nahtlos in die Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung wie kommunale Arbeit, Verfügbarkeit und "Eigeninitiative" fügt, dem soll künftig die Unterstützung bis zu drei Jahren gestrichen werden. In Zukunft sollen auch Behinderte und Alleinerziehende dem Arbeitsmarkt zumindest stundenweise zur Verfügung stehen.
Der Blick hinüber nach Großbritannien offenbart so die Möglichkeiten, wie der Sozialstaat weiter zu einen auf Zwang und Bestrafung basierenden System der Verwaltung von Arbeitslosigkeit verändert werden kann und wie die Grundsicherung von Millionen Menschen politischem Kalkül unterliegt. Doch ob in Deutschland das Grundgesetz mit seinem Primat der Würde des Menschen dem einen Riegel vorschieben kann, ist nicht gesichert. Die jetzige Bundesregierung setzt diese Würde zum Beispiel mit den Lebensbedingungen der unteren 15 Prozent der Bevölkerung, nach Einkommen, gleich. Dies ist jedoch ein rein statistischer und kein inhaltlicher Wert.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Die Bundesarbeitsministerin offenbart im Interview, wie einfach Menschen, die arbeiten und zusätzlich ALG II beziehen, diese Situation ändern können.
Einfache, unbürokratische Lösungen sind ihr Ding schon immer gewesen. Ob Geheimverträge zwischen BKA und Providern statt gesetzlichem Blätterwerk, ob Bildungschipkarte statt mühevoller Einzelabrechnung... Ursula von der Leyen ist da extrem pragmatisch.
Auch wenn man sie zum Thema ALG II befragt, zeigt sich dieser gerade erfrischende Pragmatismus. Während andere sich noch fragen, wieso es sein kann, dass Menschen heutzutage arbeiten und dennoch mittels ALG II ihr Einkommen aufstocken müssen, hat Frau von der Leyen längst die Lösung dafür gefunden. Nicht etwa niedrige Löhne sind das Problem, sondern vielmehr die Tatsache, dass die Menschen zu wenig arbeiten.
Vielleicht noch mal einen Punkt, zu dem man der Opposition immer auch deutlich sagen muss, wenn sie argumentiert, na ja, es gibt Leute, die arbeiten und brauchen dazu Hartz IV. Stimmt, aber die überwiegende Mehrzahl derer, die arbeiten und dazu Hartz IV brauchen, haben kein Problem mit einem zu niedrigen Lohn, sondern ein Problem mit zu wenig Zeit, die sie arbeiten. Sie arbeiten 400-Euro-Jobs, sie arbeiten Teilzeit, und da wird jeder wissen: Das reicht nicht für den Lebensunterhalt (http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1359434/).
Daran liegt es also. Na, das war ja einfach. Aber halt, was ist mit jenen, die Vollzeit arbeiten und dennoch ALG II benötigen?
Und die zweite Gruppe, die Hartz IV zusätzlich braucht, das sind meistens große Familien, das heißt, der Vater oder die Mutter arbeitet, sind sehr gering qualifiziert, und da reicht das Einkommen eben nicht für viele Köpfe, die mit am Tisch sitzen. Deshalb sind das typische Gruppen, die zusätzlich Hartz IV brauchen.
Ah so... danke, Frau von der Leyen, das war ja alles wirklich viel leichter als wir gedacht haben. Wer also aufstockt, der hat entweder nur einen Minijob oder er hat eine Großfamilie und ist gering qualifiziert. Dass viele, die einen 400-Euro-Job annehmen, ALG II erhalten und insofern keine Aufstocker, sondern Hinzuverdiener sind, lassen wir mal genauso elegant außen vor wie die Tatsache, dass es heutzutage Vollzeitjobs gibt, die bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von offiziellen 40 und inoffiziellen 46 Stunden dann monatlich 800 Euro brutto ergeben. Insofern ist die Lösung des Problems doch ganz einfach: Sucht euch einen Vollzeitjob und haltet die Familie klein. Aber hoppla... war da nicht etwas mit "Deutschland benötigt mehr Kinder" und mit fehlenden Vollzeitjobs? Ich glaube, ich frage Frau von der Leyen noch einmal.
Aber keine Sorge: Alles wird gut.
Die Hartz-IV-Zahlungen sind eine Überbrückung für die Zeit der Arbeitslosigkeit. Das Einzige, was raus hilft, ist Arbeit, und in einer Zeit wie jetzt, wo wir einen Aufschwung haben, wo die Nachfrage steigt, wo zum ersten Mal bei der Langzeitarbeitslosigkeit seit vielen Jahren sich etwas bewegt, nämlich dass die Menschen zurück in Arbeit kommen, sollte man darauf den Schwerpunkt setzen und nicht darauf den Schwerpunkt legen, dass man sagt, wir wollen Alkohol oder Tabak in Hartz IV finanzieren. (Ursula von der Leyen)
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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da passt doch bestens dies dazu.
"Kommentar: Trübe aussichten
Überraschen kann die Nachricht kaum. Der lange kalte Winter treibt die Heizkosten hoch. Logisch, niemand will frieren und kalt duschen ist auch nicht jedermanns Sache. Die Nachzahlungen für 2010 werden also ganz schön happig ausfallen. Und was der Winter in diesem Jahr noch bringt, ist ungewiss. Klar ist nur, dass die Aussichten für Mieter und Häuslebesitzer wenig rosig sind.
Als blanken Hohn müssen Wohngeldempfänger dagegen die Nachricht empfinden. Wurde ihnen doch 2011 der Heizkostenzuschuss gestrichen - Begründung der Bundesregierung: gesunkene Energiepreise.
http://www.echo-online.de/nachrichten/wirtschaft/wirtschaftallgemein/heiz110106./Kommentar-Truebe-aussichten;art4061,1490376
Auf welchem Stern leben die denn.
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Wenn ich solche Berichte lese kommt in mir immer das Ansinnen die Forensoft mit neuen Blockern zu versorgen: ALG, Hartz, Ursula, Partei ...
Puff, würden sich diese ganzen Schwachsinsmeldungen (leider nur hier) in Luft auflösen. Soll nur nicht sein und ist ja nicht der Sinn :(
Das ist alles M.I.S.T.
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Puff, würden sich diese ganzen Schwachsinsmeldungen (leider nur hier) in Luft auflösen
hört sich auf den ersten blick verlockend an, andererseits hat das fast den gleichen effekt wie das lieblingsprojekt unserer regierung aka "stopschild". Dann doch lieber die meldungen ertragen und die hoffnung haben, das wenigstens der eine oder andere Mitleser sich auch seine gedanken macht und entsprechend handelt.
(obwohl: so wie hier viele "stumme" mitmachen glaub ich eher, das die sich auch noch dafür bedanken, wie das sozale system heruntergewirtschaftet wird, oder wie immer trotten alle wie die schafe hinterher und halten das maul)
also "augen zu und durch", so schwer das auch fällt.
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Nicht die Meldungen sind das eigentliche Übel, sondern die Ausbeuter und ihre Spiessgesellen in der Politik.
Heutzutage kann fast jeder kurzfristig seinen vielleicht bisher ganz auskömmlichen Job verlieren.
Wenn er dann nicht sofort etwas passendes als Ersatz findet, gelten die Regeln der Arbeitslosenversicherung.
Und die kann ihn inzwischen in fast jede Art von Beschäftigung zwingen, auch wenn die so gering bezahlt wird, dass niemand davon leben kann und man daher eine Aufstockung nach Hartz4 benötigt.
Mittlerweile gilt nämlich auch fast jeder Hungerlohn als zumutbar, nicht nur für Langzeitarbeitslose.
Es gibt diverse Berufe und ganze Branchen, wo wenig über 5 € brutto gezahlt werden, teils sogar noch weniger.
Und das mit dem Segen der Regierung, die den Niedriglohnsektor eher befördert als ihm endlich menschenwürdige Grenzen zu setzen.
5 €/h, das heisst bei 40 Wochenstunden monatlich 866,67 € brutto.
Also voll versicherungspflichtig. Nach Abzug von Krankenkasse, Rente und Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bleibt da weniger als der Hartz4-Regelsatz plus angemessene Wohnkosten, für eine Einzelperson.
Wo bleibt da der Wortsinn von "Arbeit muss sich wieder lohnen"?
Für wen?
Warum gibt es ausgerechnet in Deutschland keine allgemeinen Mindestlöhne?
Warum wird der Zeitarbeitsbranche erlaubt, ihre Opfer weit unter dem für ihre tatsächliche Beschäftigung sonst fälligen Lohn zu bezahlen?
Warum wird Tarifbetrug geduldet, wenn bestimmte Arbeitgeber selbst angebliche Gewerkschaften gründen und betreiben und so quasi mit sich selbst Tarifverträge abschliessen und ihre Arbeitnehmer dann zwingen, diese anzuerkennen?
Das ist eindeutig verfassungswidrig. Und das wurde gerade vor ein paar Tagen auch letztinstanzlich festgestellt.
Dennoch werden diese Scheintarife weiterhin angewendet.
Und in solche Vertragsverhältnisse wird dann von der Arbeitsagentur vermittelt, unter Androhung von harten Sanktionen im Weigerungsfalle.
Dies ist in meinen Augen eine rechtswidrige Drohung mit empfindlichem Übel zum eigenen Vorteil.
Und sowas nennt unser Rechtssystem sonst eigentlich "Erpressung".
Nicht Arbeit an sich macht ein menschenwürdiges Leben möglich, sondern erst ein daraus erzieltes angemessenes und verlässliches Einkommen.
Hinzu kommt, dass ein vernünftiges Einkommen der abhängig beschäftigten Bevölkerung die Volkswirtschaft NICHT belastet, sondern sie per Binnennachfrage fast verzögerungsfrei stärkt.
Der einfache Arbeiter oder kleine Angestellte schafft nämlich sein Geld nicht schnurstracks ausser Landes, sondern er gibt es grösstenteils hierzulande gleich weiter, für den Lebensunterhalt, die Miete, fällige Anschaffungen usw.
Selbst wenn wir unser Geld nur auf's Sparbuch packen würden, blieb's im Lande und stünde den Banken zur Verfügung, für einen Zins unterhalb der Inflationsrate.
Wir wissen, für welche Zinsen die Banken unsere Groschen dann weiter verleihen...
Es kann also überhaupt nicht schaden, wenn das im Umlauf befindliche Geld zwischendurch auch einmal bei uns Ärmeren vorbei kommt.
Die Grosskonzerne und Finanzhaie bekämen's dann einfach nur ein paar Tage später in ihre gierigen Finger...
Also gewiss nicht den Banken sollte man hunderte von Milliarden hinten hineinschieben, die man hauptsächlich den kleinen Leuten aus der Tasche zieht, sondern man muss sie den Kleinen zurückgeben oder es ihnen gleich lassen, denn bei den Grossen kommt es danach ohnehin wieder an.
Die Menschenwürde ist unabänderlich im Grundgesetz verankert.
Wir brauchen allgemeine Mindestlöhne, damit der, der die Arbeitsleistung Anderer in Anspruch nimmt, endlich dazu gezwungen wird, dafür einen angemessenen Preis zu bezahlen, anstatt sich an den für Unterbezahlte erforderlichen Aufstockungen letztlich parasitär zu bereichern.
Vielleicht wäre sogar ein bedingungsloses Grundeinkommen / Bürgergeld vom Finanzamt letztlich der bessere Weg, weil so mehrere gigantische Verwaltungsapparate entfallen könnten, die allein schon ein Grossteil der derzeit fälligen Abgaben aufzehren, wie die Arbeitsagentur (mindestens die Leistungsabteilung), windige private Jobvermittler auf Prämienfang, Ein-Euro-Job-Betreuer (die dafür selbst mehr erhalten als die Beschäftigten behalten), zahlreiche Abschiebebahnhöfe getarnt als Bildungseinrichtungen (für sog. Qualifizierungsmassnahmen, wiederholte Bewerbungstrainings und das fünfte Internetzertifikat)...
Geld fehlt nicht. Es strömt bloss in die falschen Kanäle und kommt dabei an den wirklich notwendigen Zwischenstationen nicht mehr vorbei.
Jürgen
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Arbeitsministerin von der Leyen ist angeblich zu entsprechenden Zugeständnissen bereit, um ihr Paket durch den Bundesrat zu bringen
Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks versucht Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ihr Hartz-IV-Änderungspaket durch den Bundestag zu bekommen, indem sie die Hartz-IV-Aufstocker aus der Berechnung der untersten 15 Prozent der Einkommen herausnimmt. Auf diese Weise würden die Sätze nicht wie geplant um 5, sondern um etwa 17 Euro steigen. Angeblich legte von der Leyens Staatssekretär Gerd Hoofe dem Vermittlungsausschuss diesen Vorschlag bereits in der letzten Woche vor.
Im vorigen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die von der Regierung Schröder eingeführte Hartz-IV-Berechnungsmethode zu willkürlich und dadurch verfassungswidrig ist. Daraufhin einigte sich die schwarz-gelbe Koalition auf eine andere Ermittlung des Regelsatzes, an der Kritiker bemängelten, dass sie auf das Wunschergebnis einer möglichst niedrigen Erhöhung hin zurechtgeschneidert wurde.
Weil im Sommer in Nordrhein-Westfalen ein Regierungswechsel stattfand ist die Bundesregierung bei zustimmungspflichtigen Gesetzen im Bundesrat auf eine Mitwirkung von SPD und Grünen angewiesen. Die forderten neben einer Aufstockung des Regelsatzes bisher auch als Klientelpolitik kritisierte Maßnahmen wie die Schaffung neuer Sozialpädagogenstellen an Schulen. Weniger umstritten ist dagegen ihr ebenfalls mit einer Hartz-IV-Einigung verknüpfter Ruf nach Einführung von Mindestlöhnen für Zeitarbeiter, den angesichts der kommenden Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für Osteuropäer auch viele CDU-Politiker anstimmten.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Ein Jahr nach dem Urteil des Verfassungsgerichts ist unklar, wann es zu einer Nachbesserung des Regelsatzes kommt
Die Hartz IV-Verhandlungen zwischen Vertretern von Union, FDP, SPD und Grünen in der vergangenen Nacht standen von Anfang an unter keinem guten Stern. Die Linke ist an den Verhandlungen nicht beteiligt. Schon im Vorfeld hatten sich die Positionen in allen Parteien verhärtet. So verkündete beispielsweise der FDP-Generalsekretär Christian Lindner vor dem Treffen, dass sich beim Regelsatz "nichts bewegen" werde. Dabei gehört die Erhöhung derselben um 11 statt der von der Regierung veranschlagten 5 Euro ganz oben auf der Liste der Verhandlungsziele der Sozialdemokraten.
Diese wollen die Berechnungsgrundlage der Regelsätze ändern. Während die Koalition die Referenzgruppe, anhand derer die Sätze errechnet werden, auf die untersten 15 Prozent der Einkommen beschränkt hatte, will die SPD weiterhin mit den untersten 20 Prozent rechnen. Doch auch die Sozialdemokraten sorgen sich offenbar um den zu hohen Anstieg der Regelsätze durch diesen Vorschlag, weshalb sie den im Regelsatz enthaltenen Posten für Mobilität um 16 Euro kürzen möchten. So kann, kalkuliert die SPD offenbar, nach außen eine harte Verhandlungsposition vermittelt werden, was besonders vor dem Hintergrund der anstehenden Wahlen für die angeschlagene Partei wichtig ist. Gleichzeitig enthält der SPD-Vorstoß aber ein verstecktes Angebot an Union und FDP, um diesen die Zustimmung zu erleichtern.
Die Rechnung allerdings ging nicht auf, nach Mitternacht wurden die Verhandlungen von der Regierungsseite abgebrochen. Beide Seiten versuchten dabei zu betonen, dass die jeweils andere die alleinige Schuld daran trägt. Die SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig erklärte, Union und FDP hätten den Auftrag der Kanzlerin erhalten, die Verhandlungen scheitern zu lassen. Auf Nachfragen der Opposition zu Detailfragen hätte die Regierungsseite nicht geantwortet. "Frau Merkel ist eine eiskalte Machtpolitikerin. Ihr geht es nicht um die Kinder und auch nicht um die Betroffenen. Ihr geht es darum, Ruhe in der Koalition zu haben", sagte Schwesig.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) verkündete, die Schwerpunkte müssten auf die Armutsbekämpfung durch Arbeit gelegt werden. Die Ministerin plant nun, den Kompromissvorschlag der Regierungsseite morgen im Vermittlungsausschuss zur Abstimmung zu stellen. Diese Hürde wird er leicht nehmen, denn dort hat die Regierungsseite die Mehrheit.
Ob der Vorschlag auch am kommenden Freitag den Bundesrat passieren wird, ist dagegen noch offen: mindestens ein Land muss Schwarz-Gelb auf seine Seite ziehen. Von der Leyen ist zuversichtlich, dass dies gelingen kann. Sie habe absolute Sicherheit, dass alle unionsregierten Länder zustimmen werden, so die Ministerin direkt nach dem Abbruch der Verhandlungen. Ob das Saarland oder Sachsen-Anhalt tatsächlich umschwenken und der Reform doch noch zustimmen, kann derzeit nicht mit Sicherheit gesagt werden. Auch die SPD will laut Schwesig ihren Vorschlag am Freitag im Bundesrat abstimmen lassen.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Hartz-IV als Spielball - ein Kommentar
Ein von fünf Bundestagsparteien erzwungener Nachschlag zu meinem Artikel "Die Welt um uns herum schläft nicht" - Aber wir .. (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33792/1.html) vom 7.12.2010
Es ist Irrsinn pur. Der von den Medien obendrein noch auf solche Weise analysiert und bewertet wird, als läge das, was gerade geschieht, im Bereich des Üblichen oder auch nur des Hinnehmbaren. Parteien, die nicht in der Lage sind, eine klare Anweisung des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 fristgerecht umzusetzen. Parteien, die nicht in der Lage sind, einige wenige Regelungen wenigstens halbwegs einvernehmlich zu gestalten. Parteien, die dagegen in der Lage sind, diese vorgeblich unlösbaren Einzelfragen derart aufzuladen, als ginge es um Fortbestehen oder Untergang der gesamten Gesellschaft.
Wo bleibt der Aufschrei bei Presse und Publikum? Es ist doch ein Stück aus dem Tollhaus, das uns die Fünf-Parteien-Koalition (die Linkspartei war nicht geladen) da bietet. 4,8 Millionen Erwachsenen und mehr als 2 Millionen Kindern wurde vom höchsten Gericht ein Anspruch auf leichte Verbesserungen zugesprochen. Angesichts der Kräfteverhältnisse in Bundestag und Bundesrat ist klar, dass es Kompromisse geben muss, wie immer diese auch ausfallen. Doch wird stets so verhandelt, dass keinerlei Einigung möglich wird. Es herrscht ein nicht verfassungsgemäßer Zustand? Egal. Die Betroffenen warten dringend auf die Neuregelung? Auch egal. Sollen sie. Reicht doch, dass das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgelegt hat, dass Leistungsverbesserungen rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen sind.
Was geschieht stattdessen? Ihren unverfrorenen Unwillen, sich bei den paar erforderlichen Regelungen wie der Erhöhung des Regelsatzes oder Maßnahmen zur sozialen Teilhabe von Kindern zu einigen, verhüllen alle beteiligten Parteien mit einer nachgerade perfiden Aufladung der Thematik. Vordergründig geht es auch um die Positionierung in einem Jahr mit mehreren Landtagswahlen. Jedoch scheint ein hintergründiges Muster tieferer Bedeutung auf. Dass die Parteien nicht willens sind, ein paar Entscheidungen zu treffen und Kompromisse einzugehen, verhüllen sie allesamt dadurch, dass sie die Thematik ungerechtfertigt so hoch hängen, als handele es sich um Schicksalsfragen. Mittels dieses Taschenspielertricks können sie so tun, als würden sie hier das Überleben der Gesellschaft antreten. Die am Mittwoch ausgebrochenen Schaukämpfe und geheuchelten Schuldzuweisungen sind so unsäglich primitiv, dass alle Medien sie eigentlich komplett ignorieren müssten und sollten.
Warum bloß agieren politische Parteien, deren Vertreter von uns in Verantwortung gewählt wurden, derart skrupellos? Die Antwort liegt auf der Hand: Bei den Fragen, die tatsächlich Schicksalsfragen sind, die die zentralen Säulen unseres Gemeinwesens fortentwickeln sollen, an denen sich wahrhaftig Wohl und Wehe der Gesamtgesellschaft entscheiden – bei diesen anstehenden Herausforderungen herrschen Stillstand, Schweigen, Ignoranz, Verdrängung. Um dennoch den Anschein von Übernahme von Verantwortung, von Willen zur Gestaltung, von Zukunftsfähigkeit aufrechtzuerhalten, muss eben ein Nebenschauplatz herhalten, der jedoch von der Sache her völlig ungeeignet ist.
Wie gesagt, es ist allein der Anschein, der aufrechterhalten werden soll.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Der Bundesrat hat erneut den Vermittlungsausschuss zu den Hartz IV-Sätzen angerufen
Die längst überfällige, vom Verfassungsgericht geforderte, Korrektur der Hartz IV-Sätze ist nach wie vor in weiter Ferne. Nachdem der Bundestag am Morgen mit der Regierungsmehrheit den schwarz-gelben Kompromissvorschlag durchgewunken hatte, stimmte der Bundesrat kurz darauf für eine erneute Anrufung des Vermittlungsausschusses. Darauf hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder in einer eilig einberufenen Sitzung in den frühen Morgenstunden verständigt.
Damit ist weiterhin unklar, wann der Gesetzgeber es schafft, das über ein Jahr alte Urteil des höchsten deutschen Gerichts umzusetzen und die Berechnung von Hartz IV auf eine verfassungskonforme Grundlage zu stellen. Mit einer schnellen Einigung scheint nicht zu rechnen zu sein. Die Debatte im Bundestag war von den üblichen gegenseitigen Schuldvorwürfen geprägt. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen warf der Opposition erneut vor, die Verhandlungen mit einer Forderungsspirale zum Scheitern gebracht zu haben. Die Forderungen der Regierung und der Opposition seien weitestgehend gleich, so von der Leyen. Die Opposition wolle jedoch mehr haben und betreibe so eine Blockadepolitik.
Nur wenige Stunden danach dominierten im Bundesrat dagegen eher versöhnliche Töne. Beide Seiten stellten nicht, wie ursprünglich angekündigt, ihren eigenen Positionen zur Abstimmung - ein Vorgehen, dass den Graben nur noch weiter vertieft hätte, ohne irgendeinen Nutzen zu stiften, da im Bundesrat keine der beiden Parteien über eine Mehrheit verfügt. SPD-Verhandlungsführerin Schwesig betonte erneut ihre Forderungen nach gleichen Bildungschancen für Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern, einer fairen Höhe des Hartz IV-Satzes und der Einführung von Mindestlöhnen. Unterstützung erhielt sie bei letzterer Forderung von Horst Seehofer (CSU), der betonte, dass zwischen Mindestlöhnen und Hartz IV durchaus ein Zusammenhang bestehe, da viele Erwerbstätige mittlerweile Aufstocker seien. Seehofer betonte zugleich, dass es nicht möglich gewesen sei, der von der SPD geforderten Erweiterung der Referenzgruppe für die Regelsatzberechnung von den untersten 15 auf die untersten 20 Prozent der Einkommensbezieher auszuweiten, da die SPD gleichzeitig die Absenkung des verfassungsgemäß ermittelten Satzes für Mobilität gefordert habe, um die Kosten für diese Maßnahme zu senken.
Obwohl beide Seiten betonten, an einer Einigung interessiert zu sein und diese auch für möglich zu halten, kann nicht davon ausgegangen werden, dass nun eine schnelle Einigung kommt. Die SPD besteht darauf, alle von ihr als Verhandlungsmasse ins Spiel gebrachten Zusatzthemen weiterhin in der Verhandlung zu belassen. Hier ist also noch genug Konfliktpotential vorhanden. Zudem besteht noch immer keine Einigkeit darüber, ob verdeckt Arme und Aufstocker aus der Referenzgruppe herausgenommen werden sollen. Dies allerdings ist notwendig, um einen Regelsatz zu berechnen, der auch vor dem Verfassungsgericht bestand haben kann.
Gregor Gysi kündigte für die Linken unterdessen an, eine Musterklage einer Hartz IV-Empfängerin unterstützen zu wollen, um gerichtlich einen angemessenen Regelsatz feststellen zu lassen.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Das Pokern um die Hartz IV-Sätze geht weiter
Der Bundesrat setzt, nachdem über die Hartz-IV-Sätze keine Einigung erzielt werden konnte, auf den Vermittlungsausschuss. Nun soll also weiter zwischen Vertretern der Bundesregierung vermittelt werden. Doch wie regieren die Betroffenen?
Von den Erwerbslosen und ihren Verbänden war in der Debatte in den letzten Monaten auch bei den Kritikern des Regierungsvorschlags selten die Rede. So erklärte der Sozialexperte der Grünen Peter Kurth im Interview mit dem Deutschlandfunk, dass es ihm bei seiner Kritik der Regierungsvorschläge um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gehe. Von den zahlreichen Vorschlägen und Forderungen aus dem Spektrum der aktiven Erwerbslosen redet er nicht.
Am kommenden Samstag wird sich das bundesweite Aktionsbündnis Sozialproteste, in dem sich Erwerbslosengruppen und soziale Initiativen zusammengeschlossen haben, bei einem Treffen in Kassel mit dieser für sie unbefriedigenden Situation befassen. "Wie lange noch werden die Erwerbslosen den Politikern durchgehen lassen, dass sie über unsere Köpfe hinweg über unser Schicksal verhandeln", heißt es in der Einladung.
Niemand der Aktiven erwartet in der nächsten Zeit Massenproteste von Erwerbslosen, wie es sie vor der Einführung von Hartz IV im Jahre 2004 gab. Aber die stärkere Koordinierung zurzeit laufender Initiativen soll Thema des Treffens in Kassel sein. Dazu gehört die Aktion "Krach schlagen statt Kohldampf schieben", die am letzten Oktober auf einer Demonstration in Oldenburg Premiere hatte und seitdem in verschiedenen Städten mit kleinerer Besetzung wiederholt wurde.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Die Einigung darüber, ob und wie hoch die Erhöhung der ALG II-Regelsätze ausfallen wird, lässt weiter auf sich warten, gleiches gilt für das Bildungspaket. Das Pokerspiel der Arbeitsministerin war diesmal nicht von Erfolg gekrönt. Doch nicht nur sie hat sich verzockt.
Bitte hier nur noch unterschreiben
Ursula von der Leyen hat eine bisher bewährte Taktik, um Dinge durchzusetzen, die ihrer Meinung nach richtig sind. Sie treibt dabei die Gegner und Kritiker vor sich her, schafft Tatsachen und sie sorgt durch stete Wiederholung möglichst weniger Aspekte dafür, dass sich die Debatte in der Öffentlichkeit auf eben diese Aspekte konzentriert. Bei den Netzsperren war sie es, die die Verträge zwischen Providern und dem BKA mit auf den Weg brachte und die zeitgleich die Öffentlichkeit durch die Konzentration auf "zerfetzte Kinderleiber" auf diesen Aspekt einschwor.
Kritik, die sich auf andere Punkte ihrer Netzsperrenpläne bezog, ließ sie unkommentiert bzw. ging nicht darauf ein, sondern stellte erneut die emotionale Betroffenheit und die vermeintliche "Alternativlosigkeit" in den Fokus. Diese Taktik lässt sie als "Macherin" erscheinen, als eine, die zupackt, statt zu reden. Für die Opposition heißt das, dass sie in eine Situation hineinmanövriert wird, in der sie entweder als derjenige dasteht, dem "die Kinder egal sind" oder aber schlichtweg die Vorschläge der Ministerin nur noch abzeichnen muss, will sie nicht das Gesicht verlieren.
(http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34195/34195_1.jpg)
Dieses Prozedere hat Ursula von der Leyen nun auch bei der Neuregelung der ALG II-Sätze angewandt. Indem sie erst spät Zahlen vorlegte, schuf sie in der Zwischenzeit eine Öffentlichkeit, die sich weniger mit der Frage befasste, inwiefern es überhaupt möglich ist, für eine so große Anzahl verschiedenster Menschen Pauschalbeträge festzusetzen, die das soziokulturelle Existenzminimum darstellen sollen, als mit der Frage, ob diese Menschen Tabak und Alkohol vom Staat finanziert bekommen sollen.
Parallel dazu wurden von der Ministerin das Bildungspaket und der "Bildungschip" in den Vordergrund gerückt. Hierbei wurde nicht etwa darüber diskutiert, inwiefern die Länder und Kommunen in der Lage sind, eine solche Bildungspaketarchitektur überhaupt zu entwerfen und zu finanzieren, sondern es wurde erneut emotionalisiert und neben dem Sportverein und der Musikschule insbesondere das Schulessen immer wieder erwähnt.
So vermengte man nicht nur die Posten Bildung, Freizeit und Ernährung - vielmehr wurde auf diese Weise auch der Gegner als jemand dargestellt, der jetzt, wenn er denn die Neuregelungen ablehne, den armen Kindern weiterhin ihr Geld vorenthält. Hierbei spielte von der Leyen durchaus das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in die Hände, denn während eine Erhöhung der ALG-II-Sätze, egal wann sie beschlossen wird, zu rückwirkenden Nachzahlungen führt, ist dies beim Bildungspaket anders. Hier wird erst ab Beschluss gezahlt, weshalb tatsächlich die Kinder die Verlierer sind.
Doch dies nun an der fehlenden Einigungsfähigkeit der Parteien festzumachen, greift zu kurz. Diese Taktik ist nämlich erst dadurch möglich, dass Ursula von der Leyen das Bildungspaket zum integralen Bestandteil der Neuberechnung machte. So wurden bei der neuen Bedarfsberechnung Positionen nicht bedacht, weil diese mit dem Bildungspaket abgegolten werden sollen. Zusammen mit der Zeitknappheit bis zum Ende des Jahres 2010 schuf von der Leyen dadurch erneut eine Situation, in der sie der Opposition alles diktieren wollte, auf dass diese lediglich noch absegnet, was man ihr vorsetzt.
Geld, Geld, Geld
Doch bei der ALG-II-Neuregelung schlug diese Taktik fehl. Zwar verlagerte sich die Debatte zu der Frage hin, was denn ALG-II-Empfänger tatsächlich benötigen würden (was in Rechenkünsten wie der Verringerung des Regelsatzes um Gelder für Tabak und Alkohol mündete, die aber dann durch erhöhte Mineralwassermengen kompensiert werden sollten), doch die Opposition spielte das Machtspielchen nicht mit. Der Grund für das Scheitern des Planes liegt nur teilweise in den bevorstehenden Wahlen. Wichtiger dürfte schlichtweg die Geldfrage gewesen sein.
Während es bei den Netzsperren lediglich um Gelder der Provider ging, beinhaltet die Debatte um ALG II Gelder von Bund, Ländern und Kommunen gleichermaßen. Wer welchen Anteil zahlen soll (und unter welchen Umständen) ist heiß umkämpft. Insofern half auch die typische "Denkt an die Kinder"-Rhetorik nicht weiter, Dazu kam, dass Frau von der Leyen hier die Opposition unterschätzte, die ihre eigenen Steckenpferde mitbrachte.
Sie selbst, die das Bildungspaket untrennbar mit den Regelsätzen verknüpfte, hatte nicht erwartet, dass von der anderen Seite aus die Regelungen für Leiharbeit und die Mindestlöhne mit in den ALG-II-Ring geworfen würden. Jede Seite wollte nun ihre persönlichen ehrgeizigen Pläne verabschieden und keinesfalls davon abweichen, weshalb Kompromisse unmöglich wurden.
Dies auf den öffentlichen Druck zu schieben, der auf Manuela Scheswig und Ursula von der Leyen laste (wie es jüngst Innenminister Lothar de Maiziere tat), ist ein Ablenkungsmanöver. Genau wie die Frage, inwiefern Tabak und Alkohol finanziert werden sollen. Denn die Kernfrage bleibt, ob bei der Neuregelung der ALG II-Regelsätze überhaupt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachtet wurden. Zwar wird seitens der CDU/CSU stets behauptet, man habe transparent und eng an den Vorgaben aus Karlsruhe angepasst gearbeitet, doch wer sich die Berechnung anschaut, der merkt, dass zum einen mit (aus Datenschutzgründen) unüberprüfbaren Beträgen gearbeitet wurde, zum anderen erneut der Kinderbedarf nicht spezifisch, sondern abgeleitet von den Familienbedarfssätzen errechnet wurde - was das Bundesverfassungsgerich in seinem Richterspruch ausdrücklich bemängelt hatte.
Auch scheint es vielen unseriös, wenn der Regelsatz bereits unter Berücksichtigung eines Bildungspakets berechnet wurde, obgleich jenes Bildungspaket bzw. dessen Umsetzung noch nicht einmal theoretisch vollständig konzipiert ist. Viele Kommunen werden bei dem ohnehin finanziell spärlich ausgestatteten Bildungspaket zunächst die erforderliche Infrastruktur aufbauen müssen, was Verhandlungen mit Anbietern von Bildungs- und Freizeitangeboten bedeutet. Abrechnungstermini müssen festgelegt werden und so weiter. In der Zwischenzeit wird, selbst nach Verabschiedung des Bildungspaketes, die Situation eintreten, dass Kinder und Jugendliche Gutscheine erhalten könnten, denen kein Gegenwert zugrunde liegt weil die dafür erforderlichen Angebote fehlen.
Ursula von der Leyens Machtpoker ist diesmal fehlgeschlagen, vielmehr wird klar, dass die Ministerin bluffte. Die Hängepartie, die sich seit dem ersten Scheitern der Verhandlungen weiter hinzieht, wird den Gang nach Karlsruhe nicht verhindern, sondern nur hinauszögern. Dies war abzusehen, denn keine der beiden "Vorzeigefrauen" - weder Ursula von der Leyen noch Manuela Scheswig, können es sich derzeit leisten, ihre Prestigeobjekte ad acta zu legen. Für beide steht zu viel auf dem Spiel.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Nachdem sie im Familiensektor mit den Netzsperren die Popularität auf sich zog, wollte Ursula von der Leyen ihren Siegeszug mit der Neuregelung von ALG II weiterführen. Die Ministerin, die, nachdem sie nun doch nicht das Amt des Bundespräsidenten erhielt, gerne auch als mögliche Kanzlerkandidatin gehandelt wird, hätte durch das Bildungspaket, das sie immer wieder in den Mittelpunkt rückte, tatsächlich punkten können.
Die Konkurrenz im eigenen Lager, insbesondere durch Kristina Schröder war weitgehend ausgeschaltet und machte eher durch private Nachrichten von sich reden, statt, wie einst Ursula von der Leyen, als "Macherin" zu gelten. Auch seitens der SPD sah es mit "Superpowertochtermuttern" eher schlecht aus, weshalb für Ursula von der Leyen der harte Gegenwind durch Manuela Schwesig unerwartet gekommen sein müsste. Bei den Netzsperren hatte sich Manuela Schwesig noch der Linie Ursula von der Leyens angeschlossen, jetzt aber, da es um ALG II ging, sah dies anders aus.
Dabei galt Manuela Schwesig schnell als "das Gesicht, mit dem die Sozialdemokraten eine Alternative zu Ursula von der Leyen bieten wollen". Mit ihrem Einsatz bei den ALG-II-Verhandlungen hätte Manuela Schwesig der SPD, die seit den Zeiten Gerhard Schröders ihr soziales Profil mehr und mehr verlor, eben dieses Profil wieder schärfen können. Tatsächlich hat sie sich aber, ähnlich wie auch Ursula von der Leyen, beim Poker darum verzockt, was nun verabschiedet wird.
Mindestlöhne, Leiharbeit ...
Dabei hätte sich Manuela Schwesig auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts stützen und so die Berechnungsmethodik der Bundesregierung angreifen können, hätte darauf abzielen können, dass erneut Kinder als kleine Erwachsene behandelt und Beträge geschätzt statt ermittelt werden. Doch Manuela Schwesig zog, genau wie auch Ursula von der Leyen, mit einem Komplettpaket in die ALG-II-Schlacht. Nicht nur der ALG II-Regelsatz, auch der Mindestlohn und die Leiharbeit sollten in den neuen Regelungen bedacht werden.
"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", das klang sozial und fair, hatte aber mit den vom Bundesverfassungsgericht gerügten Methoden zur ALG-II-Berechnung nichts mehr zu tun. Dennoch hielt Manuela Schwesig daran fest - ebenso wie Ursula von der Leyen an ihrem Bildungspaket. Statt gegenseitig das soziale Denken herauszustellen und sich zunächst auf die Neuberechnung zu einigen, bevor der ALG-II-Rucksack noch mit zusätzlichen Steinen beladen wird, wollten sich beide Seiten profilieren, was letztendlich nur auf Kosten der ALG-II-Empfänger gehen konnte, denn eine Einigung war in immer weitere Ferne gerückt.
Letztendlich werden nun drei Männer über ALG II verhandeln und Manuela Schwesig wie auch Ursula von der Leyen haben eine Niederlage hinzunehmen, über die auch das angestrengte Lächeln der beiden Damen nicht hinwegtäuschen kann. Die SPD, die sich über Manuela Schwesig wieder ein soziales Profil geben wollte, ist ebenso gescheitert wie CDU, die sich auf ihre Vorzeigeministerin verlassen hat.
Dass Angela Merkel am Schluss ein Machtwort sprach, dürfte für Ursula von der Leyen bitter gewesen sein. Dass die jetzt bevorstehenden Verhandlungen wahrscheinlich die Zeitarbeit ebenso wie den Mindestlohn ausklammern werden, zeitgleich die CDU aber von ihrer Berechnung nicht abrücken kann, ohne das Gesicht zu verlieren, lässt beide Seiten als Verlierer in diesem politischen Machtpoker dastehen.
Doch die wahren Verlierer sind die ALG-II-Empfänger, die noch weiter auf eine klare Ansage warten müssen und nicht zuletzt auch die Kinder, die - was insofern bereits eine Absurdität darstellt - einen ALG-II-Regelsatz erhalten, obgleich dieser als arbeitspolitisches Instrument angesehen wird, nicht jedoch als das soziokulturelle Existenzminimum, als dass das Bundesverfassungsgericht diesen bezeichnet hat. Sie werden auf Bildungspakete und gegebenenfalls stattfindende Erhöhungen noch länger warten müssen und - anders als die Erwachsenen - erhalten sie die Gelder nicht rückwirkend.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Während bei Hartz IV noch über die Höhe des Regelsatzes verhandelt wird, wurden bereits 2,5 Milliarden Euro gekürzt
Mit dem Tauziehen um einen Kompromiss hinsichtlich der Neuberechnung der Regelsätze und dem anvisierten Bildungspaket zwischen Bundesregierung und Opposition in den vergangenen Wochen stand Hartz IV wieder einmal auf der politischen Bühne. Dabei ist über dem Streit um eine Erhöhung um fünf Euro hin oder her in der öffentlichen Debatte weitgehend untergegangen, dass seit dem 1. Januar 2011 bereits massive Kürzungen für die Bezieher von Arbeitslosengeld II in Kraft getreten sind: Vom Wegfall des Elterngeldes über den Wegfall des Befristeten Zuschlages bis zum Wegfall des Rentenbeitrages - eine Summe von 2,5 Milliarden Euro allein 2011.
Hartz IV ist mittlerweile zu einer sehr komplizierten Materie geworden, aus der die meisten Hartz IV-Bezieher ohne Hilfe nicht mehr schlau werden und oft die Sozialgerichte klärend eingreifen müssen. Zur Unübersichtlichkeit des Gesetzeswerkes gehört auch, dass an verschiedensten Baustellen und von verschiedenen Seiten daran geschraubt und gebastelt wird. Der Verhandlungsmarathon um die vom Verfassungsgericht im Urteil vom Februar 2010 geforderte Neuordnung der Regelsätze und der Leistungen für Kinder kam ja deshalb zustande, weil das "Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" nicht nur im Bundestag, sondern auch im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, wo bekanntlich die Bundesregierung über keine Mehrheit verfügt. Anders aber beim sogenannten "Haushaltsbegleitgesetz": Das wurde im vergangenen Herbst vom Bundestag verabschiedet.
Die Einschnitte für Hartz IV-Empfänger durch dieses Haushaltsbegleitgesetz sind direkte Auswirkungen der von den Banken verursachten Finanzkrise, die Boni der Banker stehen quasi in Zusammenhang mit den abgesenkten Leistungen für Langzeitarbeitslose – selten bildet sich dieses gesellschaftliche Verhältnis so schamlos ab.
Dies bedeutet etwa, dass bei der Förderung von Familien mit zweierlei Maß gemessen wird. Ab Januar 2011 wird der Bezug von Elterngeld auf Hartz IV-Regelleistung gemäß SGB II angerechnet, wodurch eine "Bedarfsminderung" entsteht. Konkret: Für Langzeitarbeitslose bedeutet dies einen kompletter Wegfall dieser Leistungen. Einsparung 2011: 500 Millionen Euro.
Ebenfalls gestrichen wurde der befristete Zuschlag gemäß § 24 SGB II. Bisher lag der Zuschlag bei 160 Euro für Ledige und bei maximal 320 Euro für Verheiratete, er wurde immerhin insgesamt 24 Monate und nach 12 Monaten noch zur Hälfte gewährt - unter der Voraussetzung, dass die Hartz IV-Empfänger zuvor Arbeitslosengeld erhalten hatten. Einsparung 2011: 210 Millionen Euro. Der befristete Zuschlag diente quasi als Abfederung für den harten Sturz hinab auf Sozialhilfeniveau:
Insbesondere durch die gleichzeitige Verkürzung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld und dem gleichzeitigen Wegfall der Arbeitslosenhilfe sollten damit Härten bei erstmaliger Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes II ausgeglichen werden.
Offizielle Begründung
Die Begründung für den Wegfall des befristeten Zuschlages hat nun etwas Kurioses an sich:
Die Funktion des befristeten Zuschlags ist überholt. Die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld wurde zwischenzeitlich für ältere Arbeitnehmer wieder verlängert. Zudem sind die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - insbesondere ihre Höhe – inzwischen allgemein bekannt, so dass sich potenziell Betroffene bereits während des Bezugs von Arbeitslosengeld gegebenenfalls auf die Höhe der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einstellen können.
Im Klartext: Die Leistung kann wegfallen, da sich die Armen mittlerweile an die Armut gewöhnt haben. Welch grandiose Gesetzesbegründung!
Schließlich entfällt ab 2011 auch die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Bezieher von Hartz IV-Leistungen. Die Regierung will damit die Beiträge zur Rentenversicherung der Empfänger von Hartz IV einsparen. Ab 2011 werden somit Empfänger von ALG II keine Rentenansprüche mehr auf diese Zeit haben – die Regierung arbeitet damit aktiv an der Entstehung einer neuen Altersarmut. Einsparung 2011: 1,85 Milliarden Euro.
Was also – im Zuge eines anstehenden politischen Kompromisses – eventuell gegeben wird, ist von anderer Hand längst genommen worden. Hartz IV entwickelt sich so zu einer Art sich stetig wandelnden Gesetzesmasse, die – kaum will man sie greifen – sich in einer erneuten Metamorphose befindet. Es sind die Sozialgerichte, die im Bemühen um die Rechte ihrer Klientel, diesem permanenten Geben und Nehmen, das für den Bürger längst nicht mehr durchschaubar ist, hinterherhecheln.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Regelsatz wird stufenweise erhöht
Koalition und SPD haben sich nach wochenlangem Tauziehen auf einen Kompromiss zum Hartz-IV-Gesamtpaket verständigt. Die Regelsätze steigen in zwei Stufen. Das Bildungspaket für Kinder wird aufgestockt.
Nach wochenlangem Ringen um die Hartz-IV-Reform haben Vertreter von Bund und Ländern eine Einigung erzielt. Wie Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) nach mehr als siebenstündigen Spitzengesprächen am frühen Montagmorgen sagte, soll der Regelsatz für Erwachsene in zwei Schritten angehoben werden: Rückwirkend zum 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro und zum 1. Januar 2012 erneut um drei Euro. Auch beim Bildungspaket für arme Kinder und dem Thema Mindestlöhne wurde eine Lösung erreicht.
Der Vermittlungsausschuss soll den Kompromiss voraussichtlich am Dienstag beschließen. Eine Sondersitzung des Bundesrats werde am Freitag angestrebt, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD).
Zur Umsetzung des Bildungspakets für 2,3 Millionen arme Kinder sollen die Kommunen von 2011 bis 2013 jährlich zusätzlich 400 Millionen Euro erhalten, um damit Schulsozialarbeit oder Mittagessen in Horten zu finanzieren. Nach dieser Zeit übernehme der Bund die Kosten für die Grundsicherung, fügte Böhmer hinzu. Insgesamt umfasst das Bildungspaket, das der Bund bezahlt, damit gut 1,5 Milliarden Euro. Davon sollen Schulmaterialien, Freizeitaktivitäten oder Nachhilfe bezuschusst werden.
Wasser statt Bier: Die Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze
Die Bundesregierung will weitere Posten aus den Hartz-IV-Regelsätzen streichen. Die Ausgaben sollen das Existenzminium abdecken. Wir zeigen Ihnen, was Sie nicht zum Leben brauchen. Darunter: Alkohol und Tabak. Eine chemische Textilreinigung fällt für Schwarz-Gelb nicht unter die Grundversorgung. Auch der eigene Garten gehört nicht zum Existenzminium. Dazu zählen auch Ausgaben für Reparaturen von Heimtextilien und Gartengeräten.
Geplant sind ferner verbindliche Mindestlöhne für das Wachgewerbe und die Weiterbildungsbranche über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Für Zeitarbeiter soll ab 1. Mai eine Lohnuntergrenze über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gelten. Von diesem Datum an ist der deutsche Arbeitsmarkt vollständig für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Nachbarländern geöffnet.
Geeinigt hatten sich in der Nacht Union und FDP mit der SPD. Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) sprach von einer „schweren Geburt“. Die Verhandlungen hätten sich aber gelohnt.
Grüne aus Gesprächen zurückgezogen
Zuvor hatten sich die Grünen aus den Gesprächen zurückgezogen. Fraktionschefin Renate Künast äußerte „erhebliche Zweifel“ an der Verfassungsmäßigkeit der neu berechneten Regelsätze. Sie verwies auf eine frühere Forderung von SPD und Grünen, sogenannte Aufstocker, die ihr Gehalt mit Hartz IV aufbessern müssen, aus der Berechnung des Regelsatzes herauszunehmen. Das hätte einen weiteren Anstieg der Sätze zur Folge. Diese Bemühung sei jedoch gescheitert.
Der Kompromiss von Union und SPD zur Hartz-IV-Reform ist nach Ansicht von CSU-Chef Horst Seehofer verfassungsgemäß. „Das ist jetzt ein Regelsatz, der das Existenzminimum abbildet. Und ich glaube, dass diese politische Entscheidung auch vor Gerichten Bestand haben wird“, sagte der bayerische Ministerpräsident am Montag im ZDF über das Ergebnis der nächtlichen Verhandlungen. In den Gesprächen seien alle Seiten aufeinander zugegangen. Die Einigung auf eine stufenweise Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze sei finanziell vertretbar. „Wir haben hier nicht zulasten der Steuerzahler einen Kompromiss gemacht.“
Mit scharfen Worten kritisierte Seehofer den Verlauf der monatelang ergebnislosen Verhandlungen unter der Federführung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und der stellvertretenden SPD-Parteivorsitzenden Manuela Schwesig. „Das war schon manchmal ein echter Zirkus. Das war nicht gut“, sagte er. „Das war eine Verhandlungsart, die man kaum noch in der Öffentlichkeit erklären konnte. Da waren viele Eitelkeiten unterwegs.“
Schwesig verteidigte das Ergebnis und sprach von einem Erfolg für die SPD. „Es ist immer ein Kompromiss, insbesondere bei dem Thema Regelsätze“, sagte sie im ZDF. „Aber wir haben versprochen, uns in drei Punkten durchzusetzen. Das sind Bildung, Regelsätze und Mindestlohn. Und das ist uns gelungen.“ CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe erklärte, alle Seiten könnten mit dem Ergebnis gut leben: „Ich freue mich über die Einigung bei Hartz IV. Von einem SPD-Sieg kann da keine Rede sein.“
Das Treffen hatte am Sonntagnachmittag begonnen. Kurz nach dem Auftakt wurden die Verhandlungen aber für drei Stunden unterbrochen, damit die Teilnehmer in ihren Parteizentralen den Ausgang der Hamburg-Wahl verfolgen konnten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Neuregelung von Hartz IV angeordnet, weil die geltenden Regelsätze verfassungswidrig sind. Ein von Union und FDP beschlossenes Regelwerk scheiterte allerdings Ende Dezember am Widerstand von SPD, Grünen und Linken im Bundesrat. Union und FDP sind in der Länderkammer auf die Zustimmung der Sozialdemokraten angewiesen, nicht aber auf ein Ja der Grünen. (dpa/rtr)
Quelle (http://www.fr-online.de/politik/hartz-iv--insgesamt-acht-euro-mehr/-/1472596/7216112/-/index.html)
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Ein Kommentar zur Einigung der Neuregelung der ALG-II-Regelsätze
Nicht wie zuerst angedacht am 1. März, sondern bereits am 23. Februar 2011 hat der Vermittlungsausschuss über die am 21. Februar erzielte Einigung beim Arbeitslosengeld II entschieden. Am Freitag stimmten dann auch Bundestag und Bundesrat offiziell zu. Das heißt: 5 Euro mehr für die ALG-II-Empfänger, Kinder sollen vom Bildungspaket profitieren und für Arbeitnehmer in mehreren Branchen wurde ein Mindestlohn beschlossen, der auch Zeit- und Leiharbeiter betrifft. Dieser soll 7,59 Euro in der Stunde betragen, im östlichen Deutschland jedoch etwas darunter liegen.
Rückwirkend zum 1. Januar 2010 sollen ALG-II-Empfänger statt der bisherigen 359 Euro nunmehr 364 Euro erhalten, ab April 2011 soll eine erneute Erhöhung in Höhe von 3 Euro in Kraft treten: Außerdem soll die Höhe der Regelsätze an die Inflation angepasst werden. Die Berechnung der Regelsätze, deren bisherige Intransparenz vom Bundesverfassungsgericht gerügt wurde, stand in den letzten Monaten weniger in der Debatte als vielmehr die Frage, inwiefern Dinge wie Tabak und Alkohol zum Existenzminimum gehören sollen. Sie lenkt davon ab, dass die Berechnung der Regelsätze auch diesmal auf Vermutungen, Schätzungen und prozentualen Berechnungen der Kinderregelsätze basiert.
So wurden die Ausgaben für Kinder nicht spezifisch, sondern im Zuge einer familiären Gesamtermittlung und durch entsprechende Ausgabenschlüssel ermittelt, was letztendlich dazu führt, dass der Bedarf, der sich für Kinder ergab, erneut eine Schätzung ist und keine konkret ermittelte Summe. Deutlich wird dies dann, wenn es um die Umbuchungen bei den Kosten für Alkohol und Tabak geht, die sowohl für Erwachsene als auch Kinder betrafen:
Der Anteil eines Kindes von 12 Jahren an Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken beträgt z. B. korrekt 25 % der Ausgaben des Familienhaushalts (Paar mit einem Kind). Und dessen Anteil an den Ausgaben des Haushalts für Alkohol und Tabak beträgt korrekt 0 %. Die Schlüssel wurden aber für die Abteilungen 01 und 02 einheitlich entwickelt, sodass der einheitliche Schlüssel für beide Abteilungen 23 % beträgt. Die Anwendung des Verteilungsschlüssels durch das Statistische Bundesamt weist dann für das Kind sowohl bei Alkohol als auch bei Tabak 23 % der Haushaltsausgaben als Verbrauchsausgaben für das Kind aus. Diese Ausgaben wurden beim Kind auf die Abteilung 01, Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, umgebucht. Im Gegenzug wurde bei den rechnerischen Ausgaben der Erwachsenen für Abteilung 01 abgezogen und deren Ausgaben für Alkohol und Tabak hinzu gebucht.
Auch bei anderen Teilen des Regelsatzes wurde aufgrund von Schätzungen gekürzt, sodass trotz der Erhöhung um 5 Euro bei einer Berechnung ohne diese Schätzungen eine höhere Regelsatzsumme herausgekommen wäre. Ein Beispiel für solche Schätzungen ist die Annahme, dass ALG-II-Empfänger nicht über hochpreisiges Werkzeug verfügen, bei dem sich die Reparatur lohnen würde. Angesichts der Tatsache, dass eine Vielzahl der ALG-II-Empfänger in Teil- oder Vollzeit arbeitet und andere erst nach etlichen Jahren der Erwerbstätigkeit in den ALG-II-Bezug kamen ist diese Annahme schwerlich nachvollziehbar. Wieso sollte der ALG-II-Empfänger nur über Werkzeug im Niedrigpreissektor verfügen, statt (gerade um teure Reparaturen zu sparen) auf Qualität zu setzen? Doch selbst wenn diese Annahme stimmt, fehlen hier erneut die Belege dafür. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt, dass nicht geschätzt und vermutet, sondern berechnet werden muss.
Günstiges Schulessen für alle?
Auch das "Bildungspaket" genannte Programm zur Teilhabe für Kinder ist durch seine Höhe in die Kritik geraten. Zum einen weil Ursula von der Leyen hier nicht nur Ernährung, Bildung, Freizeit und Kultur vermengte (Schulessen, Nachhilfe, Sport- und Musikvereine), sondern auch, weil es mit 10 Euro kaum eine wirkliche Teilhabe ermöglicht. Die Bildungskosten wurden bei der Berechnung des Regelsatzes schon herausgerechnet, sodass sie nun nach Ansicht der Regierung durch das Paket abgegolten werden sollen - doch mit 10 Euro wird dies schwierig werden.
Hier zeigt sich erneut die Tücke der Pauschalierung - denn derjenige, der in der Nähe des Sportvereines wohnt, kann gegebenenfalls von den 10 Euro profitieren, wer aber 10-15 km entfernt wohnt, der wird zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag Fahrtkosten benötigen, die er nicht erstattet bekommt, sondern vom Regelsatz zahlen müsste. Gleiches gilt für die Instrumente beim Musikverein oder die Fahrt zur Nachhilfe. Wer sich die Kosten für Nachhilfe ansieht, der bemerkt ebenfalls, dass 10 Euro lediglich eine Stunde pro Monat bedeuten. Zudem muss für die Zahlung erst bescheinigt werden, dass das Kind die Nachhilfe nur vorübergehend benötigt beziehungsweise, dass ein akuter Grund dafür vorliegt. Permanente Lernschwierigkeiten gelten dabei nicht als akzeptabler Grund.
Auch beim Schulessen wird der 10-Euro-Bonus nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein. Zum einen bieten nicht alle Schulen überhaupt ein Schulessen an, zum anderen sind auch hier 10 Euro zu wenig, wenn man sich die Preise ansieht, die für das Essen verlangt werden. Realistischer wären etwa 30 Euro im Monat, sofern nicht private Sponsoren das Essen subventionieren. Schulen werden deshalb letztlich stärker auf Angebote Privater eingehen (müssen) - "Essen sponsored by..." könnte in nächster Zeit also öfter zu finden sein.
mehr ... (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34246/2.html)
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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ALG II-Empfänger dürfen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr bei Westlotto spielen. Die Empörung ist groß - aber ALG II-Empfänger und ihre Initiativen werden hier instrumentalisiert
Bei all dem, was ALG II-Empfänger laut Regelsatz sich leisten dürfen (und was nicht), führt logischerweise jede Nachricht, die an Diskriminierung der ALG II-Empfänger denken lässt, zu wütender Empörung und die üblichen Hinweise darauf, dass hier Menschen stigmatisiert werden und demnächst wohl wieder ein "Stern aufgenäht werden muss", dürfen nicht fehlen.
So auch bei der derzeitig heiß debattierten Meldung, dass Westlotto keine Spielscheine mehr an ALG II-Empfänger ausgeben darf. Wobei schon diese verkürzte Nachricht den Sachverhalt verfälscht - das Landgericht Köln hat Westlotto nämlich auferlegt, keine Spielscheine auszugeben, wenn der Spieleinsatz in keinem Verhältnis zu dem Einkommen des potentiellen Spielers liegt. Dabei sind in der einstweiligen Verfügung ALG II-Empfänger explizit genannt, aber die Regelung gilt nicht nur für sie.
Die einstweilige Verfügung hat ein Glücksspielanbieter aus Malta erwirkt und sie ist letztendlich eine logische Konsequenz aus der Tatsache, dass die staatlichen Glücksspielanbieter ihr Monopol damit begründen, dass sie ja auch für Aufklärung sorgen sowie Schutzmaßnahmen vornehmen, welche die private Konkurrenz eben nicht vornimmt.
Da die Bundesregierung explizit angegeben hat, dass das Existenzminimum nicht für Tabak, Alkohol und Glücksspiel genutzt werden soll (bzw. diese einzelnen Ausgaben aus dem Existenzminimum strich), ist es folgerichtig zu urteilen, dass Menschen, die lediglich das Existenzminimum erhalten, vor sich selbst geschützt werden müssen. Die Formulierung des Landgerichtes lässt offen, in welcher Höhe dieses Missverhältnis stehen muss - die Frage ist also, ob schon 5 Euro ausreichen oder es erst um hohe Einsätze geht.
Dennoch zeigt sich die Glücksspielbranche (die staatliche jedenfalls) schockiert und die Erwerbslosenforen lassen sich mit in dieses Empörungsspiel einbinden, indem sie von Diskriminierung und Ausgrenzung sprechen. Dabei geht das Urteil des Landgerichts Köln weit über ein "Keine hohen Einsätze von ALG II-Empfängern" hinaus, denn es bringt in diesem Fall Westlotto in die Lage, _jeden Lottospieler_ zunächst einmal zu einem Finanzstriptease zwingen zu müssen, um ihrer Verpflichtung nachkommen zu können (eine Zuwiderhandlung wird immerhin mit einem Ordnungsgeld in erheblicher Höhe geahndet).
Da es niemandem anzusehen ist, über welches Einkommen er verfügt, ob er noch Schulden hat, sonstige Verpflichtungen wie Unterhalt usw., müsste logischerweise Westlotto eine komplette Bilanz verlangen, um der Schutzfunktion nachzukommen, denn selbst wenn das Einkommen hoch ist, dann heißt dies ja nicht, dass davon nach Abzug aller Schulden etc. noch viel überbleibt.
Die Kunden Westlottos werden sich einen solchen Eingriff in ihre Privatsphäre verbeten, weshalb Westlotto zwangsläufig diejenigen, die nicht bereit sind, Auskunft zu geben, ablehnen müsste. Oder jenen, die bei einer Routineabfrage lügen, den Gewinn verweigern müsste - alles eben aus Gründen des Schutzes von Spielern, was ja der Grund für das Glücksspielmonopol ist. Oder sie geben zu, dass ihnen, wie auch den anderen staatlichen Anbietern, der Schutz der Menschen vor dem Ruin durch Glücksspiele egal ist. Dann aber gibt es für das Glücksspielmonopol keinen Grund mehr.
Statt insofern laut von Diskriminierung der ALG II-Empfänger zu sprechen, gilt es hier vor allen Dingen die Doppelzüngigkeit der staatlichen Wettanbieter zu kritisieren sowie die der Bundesregierung, die laut posaunt, dass ALG II ja fair bemessen sei, dass man ja "nur" Alkohol, Tabak und Glücksspiel etc. herausgerechnet habe, die aber andererseits dann keinerlei Schutzfunktionen etablieren will ,um zu verhindern, dass jene, die nun offiziell nur noch das Existenzminimum erhalten, dieses teilweise oder ganz auch für Glücksspiele ausgeben.
Quelle : http://www.heise.de/tp/blogs/5/149409
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Ich folgere, dass es einigen Politikern eine besondere Freude bereitet, den Betroffenen auch noch die letzte verzweifelte Hoffnung auf Besserung zu nehmen.
Wenn man ganz ehrlich ist, muss man zugeben, dass die Aussicht, als Hartz4-Empfänger durch eigene Arbeit wieder finanziell auf die Füsse zu kommen, wenig grosser ist, als die, vom Blitz getroffen zu werden.
Es ist ja allgemein bekannt, dass es im vielgepriesenen Niedriglohnsektor Hunderttausende gibt, die trotz Vollzeitarbeit Aufstockung beziehen müssen, selbst ohne Kinder.
Zudem gelten eventuelle Gewinne zwar nicht als zu versteuerndes Einkommen, aber sie sind anschliessend voll anrechenbares Vermögen.
Und ein Bankgeheimnis existiert (auch) für Hartz4-Empfänger ja schon lange nicht mehr...
BTW, Lotto-Spieler zahlen den höchsten Steuersatz schon mit ihren Einsätzen.
Was also wollen solche Politiker erreichen?
Ein Ansteigen der Selbstmordrate?
Oder der Ausgaben für Antidepressiva?
Oder einfach mehr Wählerstimmen von perversen Menschenhassern?
Jedenfalls sind es dieselben Politiker, die Hungerlöhne überhaupt erst systematisch möglich gemacht haben.
Na klar, die Schuld an der Armut liegt allein bei den Armen... ::)
Und überhaupt, seit wann muss man denn bei'm Lotto-Spielen seinen Namen angeben?
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Und überhaupt, seit wann muss man denn bei'm Lotto-Spielen seinen Namen angeben?
Kann ja sein das der Lottoonkel/ dich kennen... Viel irrsinniger ist aber, das ein Gewinn als anrechenbares EInkommen gilt. Da ist dann wieder alles gut. Die Moral in diesem Land ist mehr als für'n .....
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Was also wollen solche Politiker erreichen?
Das Urteil wurde nicht auf Betreiben von irgendwelchen Politikern erwirkt, sondern das war eine gezielte Racheaktion eines privaten ausländischen Sportwetten-Anbieters. Nachdem die offiziellen Lottogesellschaften diese Konkurrenten mit allen juristischen Mitteln weitgehend aus dem Land verjagt haben hat sich nun einer gerächt und ein Urteil erwirkt mit dem die Monopol-Lottogesellschaft jetzt ganz offensichtlich ein Riesenproblem hat. Dem Kläger ging es überhaupt nicht um die ALG II-Empfänger sondern das war wohl die einzige Möglichkeit Lotto ans Bein zu pinkeln weil die ja behaupten sie wären die einzigen die den Spieler vor Sucht oder Verarmung schützen könnten ...
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Viel irrsinniger ist aber, das ein Gewinn als anrechenbares EInkommen gilt.
D.h. ein lotto millionär ohne arbeit sollte finanzielle unterstützung fordern dürfen?
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D.h. ein lotto millionär ohne arbeit sollte finanzielle unterstützung fordern dürfen?
Grundsätzlich kann es seine Bedürftigkeit auf Anspruch überprüfen lassen. Gleiches Recht für alle.
Es geht mir nicht immer gleich um Millionen. Der Punkt um den es mir geht: grundsätzlich ist jedes legale Mittel legitim die Bedürftigkeit zu beenden. Da darf ein Lottogewinn, und sei er noch so klein, sofort als verrechenbares Einkommen seitens der Arge verwertet werden. Selbst Automatengewinne, Zuwendungen von Oma sind bei der Arge anzugeben.
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Grundsätzlich zutreffend und richtig.
Allerdings unter Vorbehalt der Geringfügigkeit. Für einen gelegentlichen Heiermann interessiert sich die Behörde nicht (gerne).
Wer Lust und Gelegenheit hat, darf das gerne einmal antesten und dabei harausfinden, ob sich der Flachbearbeiter wegen angegebener fünf Euro zusätzlicher Einnahme zu ordentlicher Amtshandlung bewegen lässt...
Ein Lottogewinn ist an sich kein Einkommen, aber er kann leicht zu anrechenbarem Vermögen zählen, dessen Verwertung dann vorrangig zu betreiben ist, bevor weiter gezahlt wird.
Es gibt dabei, je nach Lebensumständen und Alter, gewisse anrechnungsfreie Grundbeträge, z.B. zur Altersvorsorge oder als Ansparvermögen für Anschaffungen oder Reparaturen.
Für diese gibt es keinerlei Herkunftsvorbehalt. Sie können also auch ohne weiteres vom Lotto oder der Oma her kommen.
In beiden Fällen gilt allerdings, dass diese Einnahme nicht regelmässig sein darf.
Bei'm Lotto wäre das in Deutschland ohnehin recht wenig wahrscheinlich.
Dann schon eher bei der Glücksspirale, wo auch rentenartige Auszahlungen vorkommen.
Streiten dürfte man können über Zuwendungen, die zur Ablösung von Schulden dienen sollen. Lässt man sich derart helfen, muss in jedem Falle zumindest eine Zweckbindung wirksam vereinbart sein, oder besser gleich eine Direktzahlung an den Gläubiger erfolgen, sodass man selbst erst gar nicht in den Besitz des Betrags gelangt.
Gewinnbehaftete Lotterielose können i.d.R. problemlos an einen Gläubiger übertragen bzw. einfach weitergegeben werden.
Sie könnten ja u.U. auch gepfändet werden, sogar schon vor der Ziehung.
Bedeutet insgesamt, dass Leistungsempfänger ganz schön blöd sein müssten, wenn sie Lotto online und daher unter Namensangabe spielen würden...
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Die Koalition und die SPD haben sich bei den neuen Regelsätzen (ALG II) geeinigt, doch wie zu lesen ist, hat man gerade bei behinderten Menschen alles so wachsweich formuliert, dass sich jeder alles so zurechtbiegt wie er will.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Regierung mit seinem Urteil zu den ALG II-Regelsätzen insbesondere auferlegt, nicht mehr ins Blaue hinein zu schätzen, sondern eine transparente und nachvollziehbare Berechnung vorzulegen. Dass dies, dezent ausgedrückt, nur unzureichend getan wurde, wurde schon oft genug thematisiert. Interessant ist jedoch, wie die Regierung bei den Regelsätzen für Menschen mit Behinderungen vorging. Zunächst sollten behinderte Menschen über 25, die noch bei den Eltern wohnen, lediglich 80% des Regelsatzes erhalten, begründet wurde dies vage mit Synergieeffekten bei Einkauf etc sowie der Tatsache, dass es ja Mehrbedarfsregelungen gäbe. Einfach ausgedrückt würde dies bedeuten, dass ein 26jähriger Mensch mit Behinderung, der mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt lebt (was immerhin um einiges günstiger als ein Heim wäre, von den positiven Effekten in Bezug auf die familiäre Unterstützung ganz zu schweigen), mit viel Glück einen Mehrbedarf erhält, der ihm ggf. dann den vollen Regelsatz beschert. Wird der Mehrbedarf abgelehnt, so erhält er weniger als das, was das BVerfG als das soziokulturelle Existenzminimum definiert hat. Wie üblich hatte die Bundesregierung hier keine wirklich nachvollziehbaren Zahlen vorgelegt, sondern die Synergieeffekte angenommen, die sie bei nichtbehinderten Menschen dagegen nicht annahm.
Dass die Meldung "Kürzung für behinderte ALG II-Empfänger vom Tisch" insofern vielerorts zu Zufriedenheit und erleichtertem Aufatmen führte, ist insofern nachvollziehbar. Wie auf der Seite der Ministerin des Bundes Silvia Schmidt nachlesbar ist, führt diese Meldung jedoch in die Irre. Denn zwar hatten sich SPD und Koalition auf eine Regelung geeinigt, doch die beiden Verhandlungspartner hatten sehr verschiedene Ansichten, was sich hinter der wachsweichen Formulierung "‚Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft" verbarg. Die Koalition ist der Meinung, es ginge zunächst mal um die Ermittlung des Bedarfes von Behinderten, der eben bisher noch nicht präzise ermittelt wurde. Zum anderen ist diese Ermittlung nicht terminlich festgelegt worden, so dass von Seiten des BMAS beabsichtigt wird, dies mit der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe im Jahr 2013 zu verbinden, deren Ergebnisse sich dann in neuen Regelsätzen zum 01.01.2016 wiederfinden. (http://www.silviaschmidt.de/2011/02/23/silvia-schmidt-mdb-die-koalition-ist-unberechenbar/)
DIe SPD hat sich hier auf eine derart vage Formulierung eingelassen, dass sie letztendlich nur das tun kann, was Frau Schmidt hier konstatiert: "kritisch begleiten". Für die betroffenen Menschen mit Behinderungen bedeutet das nur, dass es zwar weitere Lippenbekenntnisse und geschickt formulierte Proteste geben wird, der monatliche Betrag, den sie erhalten, bleibt jedoch unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Endlich ist das Bildungspaket da - strahlende Kinderaugen und volle Kindermägen sind die Folge, wenn der Bund endlich die Kosten für das warme Mittagessen übernimmt. Aber irgendjemand hat immer was zu meckern
Ach, es muss wirklich ein furchtbarer Job sein - der der Ministerin für Arbeit und Soziales. Da reißt man sich den von-und-zu Bürzel auf, um endlich den Kindern ein warmes Mittagessen in der Schule zu gönnen (was notwendig ist, da Papa und Mama der ALG II-Sprösslinge natürlich den letzten Kreuzer bereits in neue Wii-Spiele, den riesigen Plasmafernseher oder die Jahresration Zigaretten investiert haben und den Nachwuchs insofern mit knurrendem Mägelein zur Schule schicken) und dann kommt wieder jemand und nörgelt herum, dass das warme Mittagessen ja schon vorher in etlichen Schulen zur Verfügung gestanden hätte.
Jetzt aber, so heißt es, ziehen sich Länder oder Kommunen aus der Finanzierung zurück und lassen die Verköstigung eben durch das Bildungspaket bezahlen. Sicher, wenn man unbedingt zynisch sein will, so könnte man sagen, dass in diesen Fällen so gar nichts gewonnen wurde. Die Kinder haben vorher ein Mittagessen gehabt und jetzt haben sie auch eines, nur die Kommune oder das Land hat weniger Ausgaben. Das aber zeugt von einer einseitigen Sichtweise, die lediglich den materiellen Aspekt betrachtet. Geradezu gehässig wird angemerkt, dass auch anzunehmen ist, dass die Vergünstigungen bei Sportvereinen und Musikschulen nun gestrichen werden, da der Bund ja die Kosten übernimmt. Das mag ja alles richtig sein, aber wer hat sich einmal den nichtmateriellen Aspekt des Ganzen überlegt?
Immerhin können die Kinder bei ihrem Mittagessen, beim Herumtollen und Flötelernen nun die ganze Zeit an die Zauberfee in Berlin denken, die ihnen das ermöglicht, wie sie ja nicht müde wurde zu betonen. Und wem würde sich nicht ein glückliches Lächeln entlocken lassen, wenn er nur an ,Frau von der Leyen denkt? Der Fanclub wird sich hoffentlich insofern bald vergrößern bei all den endlich nicht nur satten, sondern auch von Frau von der Leyen beschenkten Kindern.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Unverständliche Bescheide, Klagewellen; der SPD-Politiker Uwe Döring fordert: Schluss mit Hartz IV. Ein völlig neues System müsse her, sagt er.
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"Hartz IV gehört in die Tonne", sagt Ex-Arbeitsminister Uwe Döring (SPD).
Die vor gut sechs Jahren in Kraft getretene Reform der Arbeitslosen und Sozialhilfe sollte nach Auffassung des früheren schleswig-holsteinischen Arbeitsministers Uwe Döring (SPD) durch ein völlig neues System ersetzt werden. Das Hartz-IV-Konstrukt sei "sicher gut gemeint, aber ganz schlecht gemacht", sagte Döring in einem Exklusiv-Interview mit der Zeitung Schleswig-Holstein am Sonntag. "Alle schauen auf die Höhe des Regelsatzes, kaum jemand nimmt mehr zur Kenntnis, dass das System an sich völlig verkorkst ist", kritisiert Döring, der beim Parteitag der Nord-SPD am 9. April um den Landesvorsitz kandidiert. Auch Rechtsfrieden habe das neue System nicht geschaffen. "Nehmen Sie nur die Prozessflut gegen Hartz-IV-Bescheide an den Sozialgerichten." Bei einer grundlegenden Reform, die ein völlig neues Gesetz erfordere, müsse an der "Idee des Forderns und Förderns festgehalten werden - "nur das jetzige System gehört in die Tonne", sagte Döring wörtlich.
An schleswig-holsteinischen Sozialgerichten machen Klagen und einstweilige Anordnungen zu Hartz IV inzwischen das Gros der Fälle aus. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl auf 7754 (nach 6772 im Jahr 2009). Das waren etwa die Hälfte aller neuen Fälle im vergangenen Jahr. Anhängig sind insgesamt etwa 19.200 Klagen, davon rund 8400 aus dem Bereich Arbeitslosengeld II.
Unverständliche Bescheide
Langzeitarbeitslosen Klägern geht es meistens um die Kosten für Unterkunft und Heizung. Daneben wenden wenden sich viele Kläger wegen der Art der Bescheide an die Gerichte. "Wenn Leistungsempfänger gegen einen solchen Bescheid klagen, steht darin: "Ich verstehe ihn nicht", sagt Jana Körner, Richterin am Kieler Sozialgericht. Und das mit gutem Grund. So gibt es eine regelrechte Flut von ellenlangen Verwaltungsschreiben voller Zahlen, denen Hartz-IV-Empfänger ausgeliefert sind. Die Erfolgsquote in den Verfahren ist nach Angaben der Präsidentin des Landessozialgerichts, Christiane Fuchsloch, mit 40 Prozent sehr hoch.
Bundespräsident Christian Wulff hat unterdessen den Weg für Hartz-IV-Reform freigemacht. Damit wird der Hartz IV- Regelsatz um 5 auf 364 Euro rückwirkend zum 1. Januar erhöht. Vorgesehen ist zudem das Bildungspaket für 2,5 Millionen bedürftige Kinder aus Hartz-IV-Familien: Arme Kinder und Jugendliche sollen Zuschüsse für Schulmaterial, warme Mittagessen in Schule und Kita, Nachhilfe sowie Kultur- und Freizeitaktivitäten bekommen.
Quelle (http://www.shz.de/nachrichten/top-thema/article//hartz-iv-gehoert-in-die-tonne.html)
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Hartz-IV-Empfänger erhält von Arbeitsagentur Scheck über 84 Cent - Einlösung kostet 3,50 Euro
Ein Mann, der zum ersten Mal Hartz-IV-Geld von der Bundesagentur für Arbeit bekommen hätte, wartete in der
Unterkunft in seinem Wohnort vergebens auf einen Scheck. Beim Jobcenter bekam er schließlich eine Barauszahlung.
Doch am nächsten Tag flatterte ein Scheck bei ihm ein.
Es ist eine Nachzahlung von 84 Cent.
Da er aber kein eigenes Konto besitzt, müsste er bei der Bank für die Einlösung des Schecks 3,50 Euro bezahlen.
Für den stellvertretenden Geschäftsführer des Jobcenters in Köln sei das auch Unsinn.
Er sagte: "Auch ich sehe, dass diese Konstellation Unsinn ist. So etwas kommt sonst so gut wie nie vor.
Bei Nachzahlungen durch Gesetzesänderungen fallen die Gebühren nicht an, bei normalen Nachzahlungen schon.
Er soll zu seinem Fallmanager gehen. Wir finden eine vernünftige Lösung."
(http://media12.shortnews.de/media/news/h/a/Hartz-IV-Empfaenger-erhaelt-von-Arbeitsagentur-Scheck-ueber-84-Cent-Einloesung-kostet-3,50-Euro_887321.png)
Quelle: klick (http://www.german-roleplay.net/index.php?page=Thread&threadID=155671)
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2,5 Millionen Kinder stehen wegen der Hartz IV-Sätze in Gefahr der Mangelernährung - mit möglicherweise gravierenden Folgen
Den Menschen in Deutschland gehe es relativ gut, heißt es immer wieder. Mit Hartz IV werde ein Existenzminimum garantiert. Ernährungsmediziner der Universität Hohenheim melden aber Kritik an und warnen davor, dass 2,5 Millionen Kinder aufgrund von Armut falsch ernährt werden, was nicht nur Folgen für die physische Gesundheit habe, sondern auch für den sozialen Aufstieg bzw. für die Unmöglichkeit aufzusteigen.
Der Hartz IV-Regelsatz von täglich 2.62 € für Kinder zwischen 2 und 6 Jahren und von 3.22 € für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren sind nach den Wissenschaftlern nicht ausreichend, um eine gesunde Ernährung sicherzustellen. Dafür wären "mindestens 5 € pro Tag und Kind notwendig". Weil sie nicht ausreichend gut ernährt werden, seien sie, so Prof. Dr. Hans Konrad Biesalski, Sprecher des Sachverständigenbeirates der Ernährungsinformation der Universität Hohenheim, oft "blass und übergewichtig, ihr Immunsystem ist geschwächt und ihre Entwicklungschancen sind schlechter: Jedem sechsten Kind in Deutschland erschwert der Hartz IV-Regelsatz eine adäquate Ernährung."
Und das könnte erhebliche Folgen haben, erklärt Biesalski: "Kinder aus armen Familien sind doppelt so häufig krank und übergewichtig – auch das ist ein Ergebnis aus deutschen Erhebungen. Langfristig begünstigt das Fehlen der zitierten Mikronährstoffe die Entwicklung chronischer Erkrankungen: Arteriosklerose, Diabetes und andere. Aus 2,5 Millionen Kindern, die sich aufgrund Armut fehlernähren, werden Erwachsene mit einem doppelt so hohen Risiko für Bluthochdruck und Diabetes."
Die Armen haben dadurch nicht nur eine geringere Lebenserwartung, sie sind eben auch von vorneherein allein schon ernährungsmäßig benachteiligt: "Wir bekommen eine soziale Auswahl, die den Armen von Kind an eine ausreichende Leistungsfähigkeit verweigert – und damit die Grundlage für gute Ausbildung und beruflichen Erfolg", sagt Biesalski und mahnt eine ausgleichende "gesunde Ernährung in Ganztagsschulen und Kindertagesstätten" an.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Arbeit macht frei oder entlastet den Staat, das scheint noch immer die Devise zu sein
Die Bildzeitung (http://www.bild.de/politik/inland/hartz-4/die-haeufigsten-hartz-iv-strafen-17488766.bild.html), das Organ für die vermeintlich Rechtschaffenen, aber Sexlüsternen, weiß es. "Schande" über die Hartz-IV-Empfänger. Mitten im Aufschwung und bei sinkenden Arbeitsloszahlen werden die Arbeitslosen lascher, ihren Auflagen nachzukommen. Sie wollen nicht einsehen, dass Arbeit frei macht, und verhalten sich subversiv gegen behördliche Auflagen.
Fast 500.000 sind offenbar nach Statistiken der Bundesagentur für Arbeit nicht bei Terminen erschienen und wurden daher mit Sanktionen abgestraft. Über 100.000 nahmen einen Job nicht an, 1-Euro-Jobs eingeschlossen. Über 140.000 haben Pflichten versäumt, beispielsweise Bewerbungen zu schreiben. Durchschnittlich sei Hartz-IV deswegen um 114,31 Euro im Monat gekürzt worden.
Sie weigern sich, einen Job anzunehmen, gehen einfach nicht zu Terminen bei der Arbeitsberatung oder verprassen ihr Erspartes, um mehr Hartz IV zu bekommen. Immer häufiger müssen die Arbeitsagenturen angeblich Hartz-IV-Empfänger bestrafen, weil sie ihren Pflichten nicht nachgekommen sind. Mehr als 20.000 verweigerten einen Fortbildungskurs. Und 389, nicht gerade viel, "verprassten" ihr Privatvermögen, weshalb sie nach der Sause Hartz-IV brauchten.
Hartz-IV ist vor allem eine Disziplinierungsmaßnahme, wie es früher die Arbeitshäuser waren. Die Moral vermittelt auch Michael Fuchs, der Vize-Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gegenüber Bild: "Wenn die Wirtschaft brummt, muss man von den Arbeitslosen verlangen können, dass sie angebotene Stellen auch annehmen. Wer vom Staat gefördert wurde, muss sich auch fordern lassen. Das heißt: Angebotene Arbeit muss angenommen werden, Termine bei den Arbeitsagenturen darf man nicht grundlos platzen lassen." Ist denn jede Arbeit gut? Muss man alles machen? Aber solche Fragen sind sowieso nicht erwünscht.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Landgericht Köln: Mitarbeiter der Annahmestellen müssen einschreiten, wenn es Hinweise darauf gibt, dass sich ein Kunde die Wette nicht leisten kann
Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht an Sportwetten teilnehmen. Das Landgericht Köln hat heute sein umstrittenes Verbot von Anfang März bekräftigt und einen Widerspruch der Westdeutschen Lotterie gegen das per Einstweiliger Verfügung ausgesprochene Verkaufsverbot abgewiesen (zur Diskussion des Urteils siehe: Verlogenes (Glücks)Spiel mit ALG II-Empfängern).
Zwar muss nach der heutigen Entscheidung nicht jeder Kunde kontrolliert werden, Mitarbeiter der Annahmestellen sind aber verpflichtet einzuschreiten, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass sich ein Kunde seine Wette eigentlich nicht leisten kann. Westlotto bezeichnet das Urteil als nicht praktikabel. Laut Unternehmenssprecher Axel Weber will man gegen das Urteil nun vor dem Kölner Oberlandesgericht Berufung einlegen:
"Nach dem Urteilstenor bleibt weiterhin unklar, wie die WestLotto-Annahmestellenmitarbeiter vernünftig feststellen sollen, ob es sich um einen Fall von Missverhältnis zwischen Vermögenssituation und Spieleinsatz bei einem Spielteilnehmer handelt. In jedem Verfahren haben die Bürger in Deutschland ein Anrecht auf ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren, in dem sie individuell angehört werden müssen."
Bei der Auseinandersetzung handelt es sich um einen Konkurrenzkampf von zwei Lottoanbietern, der auf den Rücken der Erwerbslosen ausgetragen wird Beantragt worden war die einstweilige Verfügung von dem Sportwetten-Anbieter Tipico, der seinem Konkurrenten Westlotto vorwirft, gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen zu haben. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Minderjährige, aber auch Menschen mit geringen Einkünften vor Glücksspielen geschützt werden müssen.
Der Konkurrent von Westlotto soll Testkäufer zu Annahmestellen geschickt haben:
"Unmittelbar vor dem Verkäufer hatte dann der eine gesagt: 'Geht das überhaupt, dass du hier schon wieder 50 Euro setzen kannst, du bist doch pleite und bekommst Hartz IV?' Darauf kam die Antwort: 'Ach, ich hab das Geld jetzt und demnächst vielleicht noch mehr... So kann man doch nicht leben!'."
Laut Gerichtsentscheidung macht es sich der Verkäufer "zu einfach", "wenn er einfach weghöre oder das Gespräch nicht ernst nehme".
Lottogewinn wurde abgezogen
Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum Deutschland sieht in der Entscheidung weniger einen Schutz als eine Diskriminierung Erwerbsloser. Schon im März initiierte das Forum die Selbstbeschuldigungskampagne "Ich bin Hartz IV-Empfänger und habe Lotto gespielt."
Dass es sich bei der einstweiligen Verfügung nicht nur um eine abwegige Einzelentscheidung handelt, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Essen vom Januar 2011. Danach kann Hartz-IV-Betroffenen auch ein kleiner Lottogewinn von ihrem Regelsatz abgezogen werden. Der Gewinn werde als Einkommen angerechnet, entschied das Gericht. Er verringere die Hilfsbedürftigkeit des Klägers, argumentierten die Richter.
Geklagt hatte ein Bielefelder, der in einer Lotterie 500 Euro gewonnen hatte. Er wehrte sich gegen die Anrechnung auf die Hartz-IV-Leistung und scheitere in zwei Instanzen. Der Mann hatte eingewandt, dass er seit 2001 regelmäßig Lotto spiele, dafür insgesamt 945 Euro ausgegeben habe und daher trotz des Gewinns von 500 Euro unter dem Strich Verlust gemacht habe. Dieses Argument ließen die Richter aber nur für den letzten Monat gelten. Die für das Los ausgegebenen 15 Euro durfte der Kläger von den 500 Euros abziehen. Der Rest des Gewinns wurde vollständig mit seinem Hartz-IV-Satz verrechnet.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Studie kann keine positiven Effekte der Arbeitsmarktreformen finden
Die Wirtschaftswissenschaft beruht zum Teil nicht auf Wissen, sondern auf Glauben. Zu diesen nichthinterfragten Glaubenssätzen gehört zum Beispiel die sogenannte Arbeitslosigkeitsfalle. Danach nehmen Arbeitslose lieber die staatliche Unterstützung in die Hand, anstatt sich einen Job zu suchen. Und je höher die Unterstützung, desto weniger Anstrengungen bei der Jobsuche. Folglich müssen die finanziellen Anreize gekürzt und der Arbeitslose "aktiviert" werden.
Dieser Glaubenssatz stellt die Grundlage von Hartz IV dar. Dies hat aber mit der Wirklichkeit nicht viel zu tun. Denn, so eine aktuelle empirische Studie, "die Hartz-IV-Reform hat keine deutliche Verkürzung der Arbeitslosigkeitsepisoden gebracht". Das heißt, dass Arbeitslose vor Einführung der Reform genau so lang arbeitslos waren wie danach. Entweder gab es das Problem der "Arbeitslosigkeitsfalle" somit überhaupt nicht oder Hartz-IV ist diesbezüglich wirkungslos, so jedenfalls das Fazit von Prof. Georg Vobruba an der Universität Leipzig und Sonja Fehr vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung in Nürnberg in ihrer Studie über Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-IV-Reform (http://www.boeckler.de/119_113625.html).
Wenn sich die Lebensbedingungen des Wildschweins verbessern, dann reagieren die Schwarzkittel mit einem "massiven Populationsanstieg", schreibt Helene Bauer vom Referat Jagdrecht des bayerischen Landwirtschaftsministeriums in einem Aufsatz. Also: Geht es der Wildsau gut, vermehrt sich das Tier enorm. Unschwer lässt sich hier eine Vorlage jenes Kausalitätszusammenhanges erkennen, den Autoren wie Gunnar Heinsohn (Das unwerte Hartz IV-Leben) und Thilo Sarrazin (Sarrazin bedient krude Rassenlehre) herstellen: Je mehr staatliche Unterstützung, desto größer die Armutspopulation. Gleiches gilt für das Theorem der "Armutsfalle" oder "Arbeitslosigkeitsfalle" der Wirtschaftswissenschaft.
Aufklärung über Erzählung zur Armutsfalle
Danach lassen sich arbeitslose Arbeitskräfte im unteren Lohnbereich durch vergleichsweise hohes Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe dazu verleiten, keine Anstrengungen mehr in Sachen Jobsuche zu unternehmen. Die Arbeitgeber wiederum reagieren auf die Arbeitskräfte-Knappheit mit Rationalisierung, was wieder Arbeitsplätze wegfallen lässt. Außerdem: Je länger arbeitslos, desto schwieriger der Wiedereinstieg in Beschäftigung. Die Arbeitslosen geraten so durch ihr eigenes Verhalten, hervorgerufen durch sozialpolitische Fehlanreize, in die Falle. So geht jedenfalls die Erzählung zur "Armutsfalle".
Bemerkenswert finden es nun die Autoren obiger Studie, dass dieses "Fallen"-Theorem in der Wirtschaftswissenschaft nicht als Vermutung, sondern quasi als gottgegeben angesehen wird, was auch für die Hartz IV-Reform gilt:
Diese Gewissheit wurde – jedenfalls im Zuge der Hartz-Reformen – als Problemdiagnose in die Politik übernommen.
Die empirische Realität sieht freilich anders aus. Die dynamische Armutsforschung, so die Autoren, habe gezeigt, dass die relative Höhe der Sozialleistungen keinen Einfluss auf den Ausstieg aus dem Sozialtransferbezug habe. Auch Menschen in prekären Lebenslagen bleiben handlungsfähig und würden zu einem großen Teil wieder aus der Arbeitslosigkeit herausfinden. So zeigte bereits Anfang der 1990er Jahre die Studie "Sozialhilfekarrieren" der Universität Bremen, dass die Armut zwar zunahm, dass aber auch die Sozialhilfe von den "Beziehern in hohem Maße als Hilfe zur Selbsthilfe genutzt wird". Deshalb plädierten die Autoren damals für eine Leistungsverbesserung.
Um nun die Wirkung von Hartz IV empirisch zu überprüfen, verglichen Fehr und Vobruba in ihrer Studie Gruppen von Arbeitslosen vor und nach der Hartz-Reform und fragten danach, ob sich denn etwas an der Dauer des Verbleibs in Arbeitslosigkeit geändert habe, Daten dafür lieferte das sogenannte Sozio-ökonomische Panel, eine Langzeitbefragung.
Die Ergebnisse: Vor Hartz IV, also vor 2005, schied "ein hoher Anteil der arbeitslosen Sozial- und Arbeitslosenhilfeempfänger innerhalb kurzer Zeit wieder aus der Arbeitslosigkeit aus". Sie steckten also mitnichten in einer "Arbeitslosigkeitsfalle", sondern "überwanden zu einem Großteil ihre Beschäftigungslosigkeit". Das gleiche gilt auch für die Untersuchungsgruppe nach der Hartz-Reform, die Verweildauer in Arbeitslosigkeit vor und nach der Reform ist annähernd gleich. Das Fazit: "Die Hartz-IV-Reform hat keine deutliche Verkürzung der Arbeitslosigkeitepisoden gebracht" – trotz der verschärften Zumutbarkeits- und Sanktionsregelungen.
Dieser Befund ist schon bemerkenswert, traten die Hartz-IV-Reformer doch mit dem Anspruch an, die Arbeitslosen schneller in Arbeit zu vermitteln. Die Studie kommt aufgrund der Ergebnisse schließlich zu dem für die Reformbefürworter vernichtenden Schluss:
Als Konsequenz lässt sich festhalten, dass das Problem, um das es der Hartz-Reform zentral ging, nicht existierte; oder, dass es nicht gelungen ist, die Arbeitslosigkeitsdauern weiter zu reduzieren.
Und dies zu dem hohen sozialen Preis der Verletzung von Gerechtigkeitsnormen, der Zunahme von sozialer Ungleichheit und Armut, von Verunsicherung der Beschäftigten und von zunehmender Armut trotz Arbeit.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Am Montag beriet der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Katja Kipping (Linke) zwei gleichermaßen diskussionswürdige Anträge. Die Grünen plädierten unter dem Titel "Rechte der Arbeitsuchenden stärken – Sanktionen aussetzen" dafür, die Eigeninitiative von Arbeitsuchenden zu fördern, gleichzeitig aber auch ihre Selbstbestimmungsrechte auszuweiten.
"Novum im Deutschen Bundestag"
Insbesondere sollten sie in Zukunft die Möglichkeit haben, "zwischen angemessenen Maßnahmen der Jobcenter zu wählen". Darüber hinaus traten die Grünen für die Einrichtung unabhängiger Ombudsstellen und ein Sanktionsmoratorium ein, das gelten soll, "bis die Rechte der Arbeitsuchenden gestärkt worden sind".
Die Linke ging noch mehrere Schritte weiter. Ihren Antrag wertete das "Netzwerk Grundeinkommen" bereits im Vorfeld als "Novum im Deutschen Bundestag". In der Parlamentsgeschichte sei noch nie ein Antrag eingebracht worden,
der in seiner Umsetzung das Menschen- und Grundrecht auf eine grundlegende Existenz- und Teilhabesicherung ´ohne Zwang zur Arbeit oder andere Gegenleistung´ einlösen würde.
Tatsächlich verlangt die Fraktion die Streichung sämtlicher Sanktionen im SGB II und die Abschaffung der Leistungsbeschränkungen im SGB XII.
Es liegt in der Verantwortung des Staates, Rahmenbedingungen für ausreichend gute, existenzsichernde Arbeitsplätze zu schaffen, um Erwerbslosigkeit wider Willen entgegenzuwirken.
Fraktion Die Linke
Expertenstreit und Statistiken
Die Befragung eines runden Dutzends Sachverständiger verlief schwerfällig und führte kaum zu neuen inhaltlichen Überlegungen. Auch die schriftlichen Stellungnahmen enthielten keine überraschenden Wendungen.
DGB-Vertreter Ingo Kolf bezweifelte erwartungsgemäß, dass die bestehenden Regeln mit der Vorstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar seien.
Die Jobcenter sind nicht in der Lage, vernünftige Angebote zu machen und greifen stattdessen auf diese Mittel zur Abschreckung zurück.
Ingo Kolf (DGB)
"Solidarität darf keine Einbahnstraße sein", hielt Christian Dorenkamp von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände dagegen. Schließlich trügen auch Geringverdiener zur Finanzierung der Grundsicherung bei und könnten deshalb eine Gegenleistung erwarten.
Die Antragsgegner wiesen überdies darauf hin, dass die Kürzung von Sozialtransfers nicht erst seit den Hartz-Gesetzen vorgesehen sei. Auch vorher hätten Erwerbsfähige zumutbare Schritte unternehmen müssen, um aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen.
Einige Diskussionsteilnehmer versuchten, das gesamte Thema zu marginalisieren, doch die statistischen Daten, welche die Bundesagentur für Arbeit im April ermittelte, zeigen, dass es hier um ein Problem von zunehmender Relevanz geht. Demnach wurden im Jahr 2010 insgesamt 829.000 Sanktionen ausgesprochen - 102.000, sprich: 14 Prozent mehr als 2009.
Die durchschnittliche Kürzung der monatlichen Bezüge bezifferte die Bundesagentur auf 123,72 Euro. Hauptgrund seien in gut der Hälfte aller Fälle Meldeversäumnisse der Erwerbslosen gewesen. Die Weigerung, ein vom Jobcenter als zumutbar betrachtetes Beschäftigungsverhältnis einzugehen, führte in 102.00 Fällen zu Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger.
Beispiel Oberhausen: Die gut 10.000 Langzeitarbeitslosen wurden 2010 mit 7.864 Sanktionen bedacht. Das Jobcenter kürzte bei ihnen den Regelsatz - oder die Erstattung von Miete und Heizkosten um bis zu 30 Prozent. Neueste Zahlen deuten auf einen weiteren Anstieg hin. Von Januar bis April 2011 wurden allein in Oberhausen 2.783 Sanktionen verhängt. In mehr als 60 Prozent der Fälle führte das Jobcenter auch hier Meldeversäumnisse als Grund für die Kürzungen an.
Selber schuld?
Die Behauptung, dass mindestens diese Betroffenen selbst für ihre Situation verantwortlich sind, scheint sich hier ebenso anzubieten wie im Bereich der umstrittenen, aber mittlerweile abrufbaren Bildungsgutscheine. Vielerorts machen Anspruchsberechtigte keinen Gebrauch von dem kostenlosen Service. So wurden beispielsweise im Kreis Pinneberg für 5.470 Kinder nur etwas mehr als 700 Anträge gestellt. Auch in anderen deutschen Kommunen ist die Nachfrage lebhafter als zu Beginn der Maßnahme, aber immer noch schleppend. Selbst die Verlängerung der Antragsfrist bis Sommer 2011 dürfte am Ende nur zu einer sehr überschaubaren Bilanz führen.
Für den selbsternannten "Kennedy von der Spree" ist das keine große Überraschung. "Die Bildungsgutscheine sind ausschließlich für das Wohl der Kinder. Sie lassen sich eben nicht verrauchen und versaufen", stellte der Berliner CDU-Abgeordnete Frank Steffel im April fest.
Doch mit billiger Polemik und einfachen Schuldzuweisungen ist es nicht getan. Wer über die Versäumnisse von Hartz-IV-Empfängern diskutiert, sollte auch über die rigide Ausgrenzung einer Wohlstandsgesellschaft und über zweifelhafte politische Konzepte sprechen, die von der Justiz immer wieder korrigiert werden müssen. Vor kurzem war beispielsweise das Bundessozialgericht zu der Feststellung gezwungen, dass Ein-Euro-Jobbern, die keine zusätzlichen Arbeiten verrichten, sondern eine reguläre Stelle besetzen, der branchenübliche Tariflohn zusteht.
Exkurs: In der Arbeitslosigkeitsfalle
Nicht weil rationalisiert wird, sondern weil die Arbeitslosen der Notwendigkeit, sich nach neuer Arbeit umzusehen, enthoben werden, gibt es Arbeitslosigkeit als Dauererscheinung.
Ludwig von Mises
Mit einem 80 Jahre alten Zitat des Ökonomen Ludwig von Mises versuchten die Soziologen Sonja Fehr und Georg Vobruba Anfang Mai die Langlebigkeit einer wissenschaftlichen Theorie zu dokumentieren und gleichzeitig die Wahrheit des Gegenteils zu beweisen. Fehr und Vobruba wiesen insbesondere die Annahme zurück, Arbeitslose ließen sich durch Lohnersatzleistungen bewegen, die Suche nach einem neuen Beschäftigungsverhältnis frühzeitig aufzugeben. Ein Vergleich der arbeitslosen Bezieher unbefristeter Sozialtransfers über jeweils drei Jahre (vor und nach Einführung der Hartz-Gesetze) ergibt nach Einschätzung der Soziologen nur geringfügige Unterschiede (Wildsau und Hartz IV).
Seit der Hartz-Reform haben sich die Arbeitslosigkeitsepisoden der Sozialtransferbezieher nicht verkürzt. Im Gegenteil verweilen ALG-II-Bezieher bei Berücksichtigung soziodemografischer Effekte und der Arbeitsmarktsituation eher länger in Arbeitslosigkeit als Sozial- und Arbeitslosenhilfebezieher vor der Einführung des SGB II. Letzteres gilt allerdings nur dann, wenn auch Übergänge aus Arbeitslosigkeit in Nichterwerbstätigkeit in die Analyse einbezogen werden. An der Schnittstelle zwischen Arbeitslosigkeit im Sozialtransferbezug und Arbeitsmarkt hat sich indes nichts geändert.
Sonja Fehr / Georg Vobruba: Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-IV-Reform
Das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium, das in den vergangen zwei Jahren gut 21.000 Unterstützer gefunden hat, sieht in diesem Zusammenhang Themenfelder tangiert, die weit über die finanzielle und sozialrechtliche Ebene hinausgehen. Sie verweisen nach Ansicht der Initiatoren auf "Fragen des Menschenbildes, der individuellen und gesellschaftlichen Bedeutung von Arbeit, von staatlicher Verantwortung und von Zielen gesellschaftlicher Entwicklung".
Auch Fehr und Vobruba sehen die Notwendigkeit, im Kontext der Hartz IV-Debatte über soziale und politische Probleme zu diskutieren, etwa über: "eine Zunahme von sozialer Ungleichheit und Armut, höhere Beschäftigungsunsicherheit sowie Armut trotz Arbeit (working poor), die als soziale Reformkosten zu Buche schlagen und Gerechtigkeitsnormen verletzen."
Jobcenter: Mitarbeitern fehlt Identifikation
Vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales plädierte immerhin der Einzelsachverständige Norbert Maul für einen ernsthaften Perspektivwechsel. Sanktionen sollten durch einen "Rechtsanspruch auf Fördermaßnahmen" ersetzt werden, meinte Maul. Leistungsempfänger fühlten sich durch die Sanktionen "in ihrer Existenz bedroht" und neigten nicht selten zu Überreaktionen: "Die meisten Jobcenter kommen nicht mehr ohne einen Sicherheitsdienst aus."
Eine am Dienstag veröffentlichte Studie der gesetzlichen Unfallversicherung stützt diese These. Demnach sind nicht nur die Hartz-IV-Empfänger, sondern auch die Beschäftigten in den Jobcentern "vielfältigen Belastungen ausgesetzt".
Der Entscheidungsspielraum der Beschäftigten ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gering, die Erwartungen der Kunden hingegen sind hoch. Die Sorgen und die Verzweiflung mancher Kunden führen auch zu Aggressionen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den JobCentern. Die Formen dieser Aggression reichen von Verweigerungshaltungen, über Beleidigungen bis hin zu seltenen Fällen von körperlichen Angriffen.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Pressemitteilung vom 7. Juni 2011
Vielen Mitarbeitern fehlt offenbar die Identifikation mit ihrer Arbeit, deren Bedeutung von ihnen selbst als "sehr gering" eingeschätzt wird.
"Politikattitüde der stellvertretenden Interessenwahrnehmung"
Alternativen zum laufenden Regelwerk sind also nicht nur aus der Perspektive der Leistungsempfänger wünschenswert, sondern aller Voraussicht nach eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Doch wie könnten sie aussehen?
Die Linke arbeitet seit geraumer Zeit an "Vorschlägen für eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung". Das eingangs erwähnte "Netzwerk Grundeinkommen" setzt auf parteiübergreifende Argumente, sieht in den umstrittenen Sanktionen eine Missachtung "menschen-, völker- und grundrechtlicher Anforderungen an Grundabsicherungssysteme" und plädiert für eine Form der Existenzsicherung, die mit den Grundprinzipien eines kapitalistischen Wirtschaftssystems kollidieren könnte.
Das Grundeinkommen wird erstens an Individuen anstelle von Haushalten gezahlt, zweitens steht es jedem Individuum unabhängig von sonstigen Einkommen zu, und drittens wird es gezahlt, ohne dass Arbeitsleistung oder Arbeitsbereitschaft verlangt wird.
Netzwerk Grundeinkommen
Gewerkschaften pochen auf ein "sozialstaatliches Leistungsrecht", die Grünen machen sich mindestens für eine "Kindergrundsicherung" stark. Einige Arbeitsmarkt- und Sozialforscher werben (wie Norbert Maul) dafür, den Leitsatz der Agenda 2010 zugunsten der Komponente "Fördern" zu überdenken.
Nur die Leistungsempfänger spielen in der öffentlichen Diskussion allenfalls eine untergeordnete Rolle. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales wurde – wie so oft – über sie und nicht mit ihnen geredet. Sonja Fehr und Georg Vobruba bezeichnen dieses Phänomen als "Politikattitüde der stellvertretenden Interessenwahrnehmung".
Politik gegen die unmittelbaren Interessen der Betroffenen im Namen ihres längerfristigen wohlverstandenen Interesses wird legitim.
Sonja Fehr/Georg Vobruba: Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-IV-Reform
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Die Vermittlungsquote von Hartz-IV-Beziehern ist gut. Doch laut einer aktuellen Studie landet jeder Zweite innerhalb von 6 Monaten erneut im Leistungsbezug
Mit der Einführung des Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, sollte ein System des "Förderns und Forderns" etabliert werden. Ziel aller Maßnahmen war die Wiedereingliederung des Arbeitslosen in die Arbeitswelt und die Beendigung der Hilfebedürftigkeit. Und obwohl die Einstellungsquote in ein sozialversicherungsrechtliches Vollzeit-Arbeitsverhältnis bei den Hartz-IV-Beziehern genauso hoch ist wie bei der restlichen Bevölkerung, sinkt deren Zahl nur geringfügig. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat dazu eine Studie veröffentlicht.
Immerhin 15,5% der 2008 neu begonnenen Vollzeit-Arbeitsverhältnisse wurden laut der IAB-Studie von Hartz-IV-Beziehern aufgenommen. Ein Anteil, der gerechnet an deren Zahl an der arbeitsfähigen Bevölkerung überraschend hoch ist und der oft geäußerten Kritik über die vermeintlich mangelnde Leistungsbereitschaft von Langzeitarbeitslosen widerspricht. Hinzu kamen zusätzlich 565.000 geringfügige Arbeitsverhältnisse.
Allerdings schaffte nur ein kleiner Teil der Vermittelten trotz Vollzeitarbeit den Sprung aus der Hilfebedürftigkeit. Während von den Alleinstehenden knapp zwei Drittel (64,1%) mit der Arbeitsaufnahme sich aus dem Bezug von ALG II verabschiedeten, waren es unter den Alleinerziehenden nur 38,9% und bei Paaren mit Kindern gerade einmal 36,9%. Durchschnittlich 50,6% aller Bezieher konnten durch die Arbeitsaufnahme zumindest zeitweise die Bedürftigkeit beenden.
Warum nur die Hälfte der in Arbeit gekommenen aus dem Bezug von Hartz-IV herausfällt, wird deutlich, wenn man die gezahlten Löhne genauer betrachtet. Die Vollzeitbeschäftigten arbeiteten hier zu einem mittleren Bruttolohn von 1.346 Euro. Für einen Alleinstehenden mit Steuerklasse 1 und ohne Kinder, ergibt das einen Nettolohn von etwa 986 Euro und für einen Verheirateten in Steuerklasse 3 mit 2 Kindern einen Nettolohn von etwa 1.086 Euro. Für einen Alleinstehenden sicher ausreichend, aber für eine Familie bedeutet das, weiter auf Leistungen des Staates angewiesen zu sein.
Personen, die ihre Bedürftigkeit beenden konnten, erwirtschafteten einen durchschnittlichen Bruttolohn von 1.425 Euro. Doch selbst dieser liegt mehr als 50% unter dem deutschen Durchschnittslohn von 3.064 Eur für den Erhebungszeitraum 2008 und erreicht nicht einmal den Durchschnittslohn eines Hilfsarbeiters. Die noch geringen Löhne der anderen Arbeitsverhältnisse ergeben sich oft auch aus der Art des erlangten Jobs. Ein Fünftel ging in die Zeitarbeit, die vielfach geringer bezahlt sind als andere tarifgebundene Beschäftigungen. Andere kamen in geförderte Arbeitsmaßnahmen. Auffallend ist jedoch, dass die zur Ausfüllung der gebotenen Arbeit notwendigen Anforderungen oft recht gering sind. "Insgesamt werden Leistungsempfänger dort überproportional eingestellt, wo tendenziell niedrigere formale Qualifikationsanforderungen bestehen", so die IAB-Wissenschaftler.
Doch selbst für jene, die einen für sich ausreichenden Lohn erzielten, reichte es oft nicht zur längerfristigen Bedarfsdeckung, denn viele der Jobs dauerten weniger als 6 Monate an. Nur 55% der Beschäftigungsverhältnisse währten länger als 6 Monate. Somit fand sich fast jeder Zweite nach wenigen Monaten erneut im Bezug von ALG II wieder. Ob es sich dabei um eine Befristung der Arbeitsstelle handelte oder ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch andere Gründe (z.B. wegen mangelnder Eignung, gesundheitlicher Gründe, etc.) erfolgte, hat die Studie leider nicht betrachtet. Dabei wären derartige Zahlen sicher hilfreich, um zu erklären, warum es Langzeitarbeitslosen so schwer fällt, wieder den dauerhaften Einstieg in die Arbeitswelt zu finden. Liegt es an den Betroffenen selbst oder hat sich unsere Arbeitswelt deutlich verändert? Und unter Betrachtung der niedrigen Löhne und der Kurzfristigkeit der Beschäftigung, könnte hier auch ein neues Proletariat von Tagelöhnern und Billigarbeitern entstehen.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Es wäre sicherlich auch wichtig gewesen herauszufinden, wie viele / wie wenige nach (etwas über) einem Jahr oder auch zwei Jahren (maximale Befristung) dort noch in Beschäftigung sind.
Etliche Beschäftigungen von ehemaligen Hartz 4 Empfängern werden nämlich für den Arbeitgeber erheblich bezuschusst, oft sogar ohne deren Wissen, und dann meist mit einer Auflage über die Mindestbeschäftigungsdauer.
Wer sich so seine Arbeitskräfte mitfinanzieren lassen will, der wird entweder solche Auflagen punktgenau erfüllen oder einen Weg suchen, die vorzeitige Beendigung dem Mitarbeiter anzulasten.
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Aus der Reihe "zu viele Leute erhalten ALG II" heißt die derzeitige Folge: Selbständige. Und der BA-Chef hat für das Problem auch gleich eine Lösung parat.
Arbeit und ALG II
Ein Großteil der Diskussionen rund um ALG II, um Sanktionen jeglicher Art, sowie die Frage, wie ALG-II-Empfänger zu mehr Arbeitswilligkeit angehalten werden können, befasst sich lediglich mit dem Teil des ALG-II-Klientels, das bisher keine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat. Ein nicht geringer Anteil der ALG-II-Empfänger arbeitet jedoch. Zum Teil handelt es sich um geringfügig bezahlte Minijobs, um Teilzeit- oder Leiharbeit sowie um schlichtweg niedrig bezahlte Erwerbstätigkeiten (die diversen Förderungsmaßnahmen seien hier einmal außen vor gelassen). Auch Selbständige und Freiberufler sind unter jenen, die ALG II beziehen - was von der Bundesagentur für Arbeit (BA) kritisch beäugt wird.
Im Februar 2011 gab es knapp 118.000 Selbständige, die zusätzliches ALG II beantragten. Etwa 85.000 erhalten ein monatliches Erwerbseinkommen von bis zu 400 Euro, 25.000 beziehen bis zu 800 Euro, die restlichen 8.000 haben ein Einkommen, das monatlich 800 Euro übersteigt. Die Gründe dafür, dass Selbständige auf zusätzliche ALG-II-Leistungen angewiesen sind, sind vielfältig und logischerweise auch von der Art des Gewerbes bzw. der Tätigkeit abhängig. In etlichen Bereichen sind Projekte nur sporadisch zu erhalten, in der üblichen Zeit wird von Reserven gelebt, die aber irgendwann einmal erschöpft sind. Andere Erwerbstätigkeiten sind saisonabhängig, z.B. die Vermietung von Ferienhäusern. Doch auch Rechtsanwälte und Ärzte sind unter den Selbständigen, die zusätzliche Leistungen beantragen. Und - auch Firmeninhaber.
Eine oft genannte Argumentation (so man dies so nennen will) in Diskussionen rund um ALG II lautet: Die sollen gefälligst arbeiten / Dann macht euch halt selbständig. Auch wird oft über die mangelnde Bereitschaft zur aktiven Erwerbstätigkeit geklagt. Nun werden Fälle debattiert, die bereits diese Bereitschaft unter Beweis stellen und die auf Grund diverser Umstände dennoch auf Leistungen des Staates angewiesen sind. Da würde man vermuten, dass die Kritik sich entweder auf die Tatsache konzentriert, dass Menschen, die bereits erwerbstätig sind, dennoch staatliche Leistungen benötigen - oder aber auf die Tatsache, dass dies gefördert wird. Beides wäre durchaus legitim, letzteres würde auch die Kritik an den 400-Euro-Jobs, den diversen "Förderungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose" sowie den "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand" beinhalten. Doch die Kritik fokussiert auf die generelle Möglichkeit des Missbrauches.
Wer soll das überprüfen?
"Die Beurteilung darüber, ob ein Selbständiger tatsächlich hilfebedürftig ist, obwohl er zum Beispiel Angestellte hat, ob seine Betriebsausgaben vermeidbar oder angemessen sind oder das Kassenbuch stimmt, ist eher etwas für steuerfachliche Feinschmecker als für Sachbearbeiter im Jobcenter" sagt das BA-Vorstandsmitglied Alt - und nun wäre letztendlich eine Kritik am komplizierten Steuerrecht folgerichtig. Stattdessen hat Alt eine andere Lösung im Blick. "Irgendwann", so Alt, "muss man schwarze Zahlen schreiben oder - so weh es tut - die Selbständigkeit aufgeben", denn "der Steuerzahler kann nicht auf Dauer eine nicht tragfähige Geschäftsidee mit finanzieren." Gerade dann, wenn die Antragssteller auch über Angestellte verfügen, sei eine zeitliche Begrenzung der zusätzlichen Leistungen sinnvoll.
Was Alt hierbei nicht beachtet, sind die verschiedensten Formen der Selbständigkeit (siehe oben) - und nicht zuletzt auch die Tatsache, dass eine Vielzahl von Unternehmensformen vom Staat durchgehend subventioniert werden. Auch hierbei handelt es sich jeweils um eine "nicht tragfähige Geschäftsidee, die vom Steuerzahler mitfinanziert wird" - von den "Rettungen" diverser Firmen, die auf Grund verschiedenster Faktoren vom Bankrott bedroht waren, ganz zu schweigen.
Berechigt wäre einzuwenden, dass dies nun einmal nicht Herrn Alts Thema ist und der sich als BA-Vorstandsmitglied nun einmal mit den Arbeits"losen" (in diesem Fall aber eher mit den Arbeitenden) beschäftigen muss. Ein legitimer Einwand, der aber zur nächsten Frage führt: Was unterscheidet die Förderung eines Selbständigen durch zusätzliche Leistungen von den Förderungen wie sie z.B. für Langzeitarbeitslose zur Verfügung gestellt werden? Hier geht es nicht einmal um eine Geschäftsidee, die manchmal schlichtweg auch zu Engpässen führt, sondern hier geht es darum, dass die Einstellung eines offensichtlich geeigneten Menschen bis zu 50% vom Steuerzahler getragen wird, so dass für den Betrieb nur noch 50% an Kosten entstehen.
Warum? Weil auch diese "Förderungen" auf das Prinzip Hoffnung bauen - auf die Hoffnung, dass der Betrieb den Langzeitarbeitslosen danach als Arbeitskraft behält. Dass diese Hoffnung oft vergebens ist bzw. die Arbeitskraft nur noch die Phase übersteht, die im Vertrag vorgeschrieben ist, um eine Rückzahlung der Gelder zu vermeiden, ist keine Seltenheit. Beim Selbständigen kommt dieses Prinzip Hoffnung ebenfalls zum Tragen - d.h. man hofft auf bessere Tage und möchte nicht zu 100% in den ALG-II-Bezug hineinrutschen, was letztendlich eigentlich dem, was immer verlautbart wird, entgegenkommt: ALG-II-Bezieher sollen versuchen, diesem Bezug zu entgehen, sollen aktiv sein oder werden, sich auch mal mit weniger Geld zufriedengeben usw. usf.
Wie viele "betrügen" eigentlich?
Interessant an der Diskussion ist auch, dass es sich hier nicht um Leistungserschleichung handelt, sondern vielmehr um eine Nutzung der steuerrechtlichen Möglichkeiten. Die Kritik an diesem Verhalten erinnert an die frühere Diskussion darüber, dass ALG-II-Empfänger tatsächlich das in Anspruch nehmen, was ihnen zusteht. Auch hier wurde im Endeffekt nicht kritisiert, dass es Gesetze gibt, die diese Möglichkeiten anbieten (so man sie für verwerflich hält), sondern dass Menschen diese Gesetze für sich nutzen. Ein anderer Aspekt ist noch weitaus interessanter: Da es kaum ohne steuerrechtliches Wissen möglich ist, zu ermitteln, ob ein Bedarf wirklich vorliegt, ist das Jobcenter auf die Angaben bzw. die schriftlichen Eingaben des Antragstellers angewiesen. Die Süddeutsche Zeitung schreibt im Artikel dazu passenderweise: "Zu schwindeln lohnt sich dabei auf jeden Fall [...]".
Die Debatte bzw. auch Herrn Alts Idee fußt also darauf, dass es schwierig ist, zu entscheiden, ob eine tatsächliche Hilfebedürftigkeit vorliegt bzw. ob derjenige, der vorspricht, nicht lügt. Es gibt bisher aber keine Zahlen und Daten, die sich überhaupt damit beschäftigen, wie viele der antragstellenden Selbständigen explizit lügen. Die Diskussion entzündet sich also an reinen Vermutungen bzw. daran, dass die Jobcenter mit der Beurteilung der Sachlage überfordert sind. Hier sei anzumerken, dass das Lamento über die arbeitsintensive Beurteilung - zynisch angemerkt - dem Jobcenter einmal deutlich machen könnte, wie arbeitsintensiv für manchen Antragsteller die Beweisführung ist, wenn ihm etwas unterstellt wird (das Beispiel der "Bedarfsgemeinschaft" sei hier einmal erwähnt).
Doch auch ohne aufzurechnen bleibt offen, wieso es sinnvoller sein soll, denjenigen, die noch bereit sind, zusätzlich zum ALG II einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, diese Möglichkeit zu nehmen und sie stattdessen vor die Wahl zu stellen: Entweder komplett vom Staat finanziert werden oder eben durch das Einkommen, das die Selbständigkeit mit sich bringt. Dieses Verfahren würde im Endeffekt dazu führen, dass viele Familienunternehmen, deren Auslastung nicht permanent gewährleistet ist, schon bei geringsten Problemen, die auf Grund der sinkenden Einkommen nicht durch Erspartes usw. abgefedert werden können, sofort die Insolvenz anmelden anstatt zu versuchen, sich mit vorübergehender Hilfe des Staates zu retten und danach wieder den Leistungsbezug zu verlassen.
Auch diejenigen, die sich zu Niedriglöhnen in Bereichen wie der Kunst, dem Journalismus (die persönliche Betroffenheit wird hier ausdrücklich eingeräumt), der Nachhilfe, diversen saisonabhängigen Geschäften wie z.B. Gartenarbeit, Winterdienst usw. verdingen, würden diesen Geschäften nicht mehr nachgehen, sondern komplett auf der "Tasche des Steuerzahlers" liegen. Wem damit geholfen wäre, ist unklar.
Um das Beispiel "Winterdienst" aufzugreifen: Gerade in kleineren Gemeinden hat sich der öffentliche Dienst aus dem Winterdienst bis auf die "größeren Straßen" zurückgezogen. Die Bereiche zwischen den großen Straßen, die Bürgerstreifen und letztendlich natürlich auch die in der Verantwortlichkeit der Hausbesitzer/Mieter liegenden Bereiche sind insofern gerade bei strengen Wintern Problemzonen. Besonders ältere Menschen nehmen deshalb gerne private Winterdienste in Anspruch.
Anbieter solcher Winterdienste müssen zeitweilig bis zu vier Mal pro Tag ausrücken und bereits morgens um vier Uhr mit der Räumung von Schnee sowie dem Streuen von Sand usw. beginnen. Gibt es einen milden Winter, dann kommen weniger Aufträger herein - was jedoch nicht heißt, dass die nächsten Winter ebenso mild werden müssen und der Dienst deshalb eingestellt werden sollte. Genau dies aber ist die Konsequenz aus einer Überlegung wie der des Herrn Alt.
Der Winterdienst könnte dann als Zuverdienst eines nicht Selbständigen Hilfeempfängers gehandhabt werden. Doch letztendlich wäre dies auch nur eine "offensichtlich nicht tragfähige Idee" - denn sonst könnte sie ja ein Auskommen sichern. Damit ist der Vorschlag des Herrn Alt entweder obsolet, oder aber, er bedeutet, dass jegliche Subvention, jeglicher 1-Euro-Job und so weiter - alles, was letztendlich nur durch staatliche Unterstützung wirtschaftlich lebensfähig ist - gestrichen werden müsste. Damit dürfte er allerdings auf starken Widerstand all derjenigen stoßen, die hiervon profitieren. Und die waren ja auch nicht das Thema von Herrn Alt.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Das sozio-kulturelle Existenzminimum entspricht nicht dem ALG-II-Regelsatz, sondern liegt darunter
Ein menschenwürdiges Existenzminimum
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung.
Zwar haben die Karlsruher Richter auch mitgeteilt, dass sie die Regelsätze als nicht evident unzureichend ansehen, doch haben sie mit den vorgenannten Sätzen auch der Sanktionspraxis, die es möglich macht, sowohl den Regelsatz als auch die Kosten der Unterkunft und die Sozialversicherungsleistungen bis zu 0 Euro zu senken, rein rechtlich einen Riegel vorgeschoben. Denn ein Platz im Obdachlosenasyl sowie Essen von der Heilsarmee mag manchem noch als "physisches Existenzminimum" in Frage kommen, doch die Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben dürfte zum Nulltarif kaum möglich sein.
Auch wenn es sicher Fälle gibt, in denen der fitte ALG-II-Empfänger sich spaziergehend zum nächsten Museum mit kostenfreien Angeboten bewegt, sich der nächste beim kostenfreien Internetangebot von NGO XYZ bedient, so ist ALG II eine Pauschalierung, d.h. sie muss auf alle angewandt werden, auf den topfitten 21-jährigen marathongestählten Herrn genauso wie auf die 55-Jährige mit Gicht oder Ostheoporose. Die wenigen Mehrbedarfsregelungen, die durch den Urteilsspruch aus Karlsruhe nun möglich sind, sind kein Ausgleich dafür, dass das Prinzip von ALG II eben dieses ist: Gleichbehandlung aller, egal wie alt, qualifiziert, gesundheitlich (psychisch und physisch) fit ...
Da aber der Urteilsspruch nicht die Höhe der Regelleistung betraf, ist die Frage, ob die derzeitigen 364 Euro das sozio-kulturelle Existenzminimum darstellen. Da Sanktionen weiterhin angewandt werden, ist der derzeitige Sachstand eher: Nein. Diesbezüglich sind bereits Klagen anhängig, doch solange es möglich ist, die Zahlungen an ALG-II-Empfänger stark zu kürzen bzw. ganz einzustellen und höchstens noch Essenmarken auszugeben, bleibt offen, wo hier ein soziokulturelles Existenzminimum zu finden wäre.
Spare in der … ja, wann eigentlich?
Doch auch unabhängig von der Sanktionspraxis ist die Annahme, dass es sich bei den 364 Euro, die ein ALG-II-Empfänger monatlich erhält (Regelsatz Alleinstehender), um Einnahmen handelt, die er jeden Monat erhält (und insofern auch frei ausgeben kann) irreführend. Dies wird oft in Verbindung mit der Annahme gebracht, dass es für Renovierungen, Anschaffung oder Reparaturen von Elektrogeräten etc. weitergehende Leistungen seitens der Leistungsträger gibt.
Tatsächlich aber sind in den Regelsätzen für Erwachsene Ansparbeträge enthalten, was die Bundesagentur für Arbeit bestätigt, wobei sie die Höhe der Ansparbeträge nicht beziffert. Dies bedeutet für den ALG-II-Empfänger, dass er quasi verpflichtet ist, monatlich von seinem Regelsatz auch noch Geld beiseite zu legen, um im Falle der Reparaturen etc. diese aus eigenem Einkommen zu bestreiten. Ist ihm dies nicht möglich, so gibt es die Chance auf ein Darlehen, welches dann durch den Leistungsträger direkt vom Regelsatz in monatlichen Raten abgezogen wird.
Eine Einbehaltung des Betrages im Vorfeld, z.B. wenn der Leistungsempfänger sich unwirtschaftlich verhält, ist laut Bundesagentur für Arbeit nicht vorgesehen:
Da monatlich im Regelsatz ja Aufwendungen für weiße Ware, Bekleidung, Kultur o.ä. vorgesehen ist, man sich aber nicht jeden Monat neue Kleidung oder eine Waschmaschine kauft, sollte man sich einen gewissen Betrag dafür zurücklegen. Wie jeder mit seinem Geld haushaltet, ist aber jedem selbst überlassen. Auf keinen Fall überwacht das Jobcenter, ob tatsächlich angespart wird oder behält gar irgendwelches Geld ein.
(Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf die Frage zum Ansparbetrag innerhalb des Regelsatzes ALG II)
Um die Dimensionen dieser Entscheidung zu bemerken, lohnt es sich, noch einmal einen Blick auf die Regelsätze zu werfen. So fehlt beispielsweise im Referentenentwurf zu den neuen Regelsätzen der Bereich "Kühlschränke, Kühltruhe, Gefrierschränke" ebenso wie der Bereich "Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler" usw., während für die "sonstigen großen Haushaltsgeräte" monatlich 1,44 Euro und für die kleineren Haushaltsgeräte ein Betrag in Höhe von monatlich 1,62 Euro festgesetzt wurde. Auch die Reparaturen an Haushaltsgeräten werden zwar mit 100% berücksichtigt, da sich aber in den Referenzmonaten solcherlei Ausgaben nicht ergaben, steht auch hier ein Betrag in Höhe von 0,00 Euro. Der Gesamtbereich Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände schlägt mit 27,41 Euro zu Buche.
Für Bekleidung (einschließlich Schuhe, Reinigung etc.[1]) sind monatlich 30,40 Euro veranschlagt worden, für "Freizeit, Unterhaltung und Kultur" wurden 39,96 Euro genehmigt. In diesem Posten sind Fernseher, Bücher, Veranstaltungen etc. gleichermaßen enthalten. Die Reparaturen schlagen hier mit 0,48 Euro monatlich zu Buche.
Würde man also die Reparaturkosten tatsächlich zur Seite legen, so ergäbe sich im vorliegenden Fall ein Betrag in Höhe von 5,76 Euro pro Jahr. Aber die BA ist (ebenso wie die ArGen) der Meinung, dass sich ja auch aus den anderen Beträgen noch Ansparmöglichkeiten ergeben. Egal wie man diese Ansicht bewertet – Tatsache ist, dass es sich bei den 364 Euro (bzw. bei den Regelsätzen für Erwachsene im Allgemeinen) nicht um eine Leistung handelt, die monatlich komplett ausgegeben werden kann, sofern man nicht riskieren möchte, plötzlich ohne Waschmaschine usw. zu sein.
Die Argumentation, dass auch andere Menschen Geld ansparen müssen, um für Reparaturen etc. gewappnet zu sein, ist zwar einleuchtend, doch lässt sie außer Acht, dass die Berechnung des Regelsatzes, die nun dafür genutzt wird, die Ansparbeträge zu rechtfertigen, für manche Bereiche gar keine Berechnungsgrundlage bietet. Inwiefern sich dies mit dem Urteil der Verfassungsrichter verträgt, werden erneut die Richter entscheiden müssen.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Neben dem eigentlich Gesetz sorgen gerade auch die internen Verwaltungsanweisungen immer wieder für Konfusion und den Vorwurf der Willkür. Doch die Versuche, Transparenz in das Handeln zu bringen, scheitern oft an den Ämtern.
Wer sich mit dem Thema Arbeitslosengeld II beschäftigt, der weiß, dass nicht nur die vielen Urteile, die immer wieder (und meist zu Gunsten der Betroffenen), die ALG II-Empfänger erstreiten, sondern auch die Verwaltungsanweisungen oft genug dafür sorgen, dass es zu Problemen bei der Antragsstellung kommt. Sachbearbeiter sind oft über Veränderungen im Bereich ALG II nicht informiert und müssen dann vom Betroffenen selbst in mühevoller Arbeit erst durch Vorlage von Gerichtsurteilen, Stellungsnahmen und oftmals erneuten Klagen hierüber "informiert" werden. Für zusätzliche Konfusion sorgen interne Verwaltungsanweisungen, die oft genug als Begründung für das Handeln des Sachbearbeiters dienen, dem Betroffenen aber nicht zur Einsicht vorgelegt oder gar prinzipiell veröffentlicht werden.
Harald Thome´ von der Erwerbsloseninitiative "Tacheles" hat seine Erfahrungen mit diesem Verfahren längst gemacht. 2006 erstritt er vor Gericht, dass die Bundesagentur für Arbeit die internen Handlungsanweisungen veröffentlichen muss. Ein wichtiger Aspekt bei seinen weiteren Bemühungen ist das Informationsfreiheitsgesetz, das vorgibt, innerhalb welcher Frist auf Begehren wie die seinen reagiert werden muss sowie in welcher Form. Doch Recht haben und Recht bekommen sind bekanntermaßen zweierlei Dinge und so verhält es sich auch mit den Ansprüchen auf Veröffentlichung bzw. Übergabe von derartigen Verwaltungsanweisungen. Einen Anspruch darauf zu haben ist leider nicht gleichbedeutend damit, diesen Anspruch auch erfüllt zu bekommen.
Bayern und Baden-Württemberg: Das Schweigen im Amte
Dies zeigt sich gerade jetzt erneut, wenn immerhin 88 von 135 Jobcentern in Bayern und Baden-Württemberg innerhalb der vom IFG vorgegebenen Frist _überhaupt_ nicht antworten, wenn Harald Thome´ seine Anträge auf Informationsherausgabe stellt. In diesen Anträgen ging es, für die Betroffenen auch im Zuge der Antragstellung wichtig um Fehler, die zu Verzögerungen führen können, zu vermeiden, um duie Anweisungen und Richtlinie zu Erstausstattungen, Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Kosten der Unterkunft usw.
Von 88 in Bayern angeschriebenen Jobcentern antworteten 58 überhaupt nicht, in 3 Fällen erbaten die Jobcenter eine Nachfrist, in 17 Fällen wurden die Unterlagen unvollständig oder nur teilweise herausgegeben - lediglich in 11 Fällen kam man dem Ansinnen fristgerecht und, wie laut IFG zwingend vorgeschrieben, vollumfänglich nach.
Ein ähnliches Bild zeigt sich in Baden-Württemberg. 30mal wurde nicht geantwortet - bei einer Antragszahl von 47 ein desaströses Ergebnis. Immerhin wurden 13mal die Unterlagen vollumfänglich herausgegeben, in 4 Fällen nur teilweise oder unvollständig.
In seiner Pressemitteilung (pdf) teilt Harald Thome´ mit, dass er die säumigen Jobcenter nun aufgefordert hat, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Geschieht dies nicht, wird er den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar einschalten, der auch für die Thematik Informationsfreiheit zuständig ist.
Unabhängig davon, wie dieser Fall ausgehen wird, zeigt sich hier erneut, wie wenig Behörden an einem transparenten Handeln interessiert sind. Zu sehr sind sie daran gewöhnt, sich als "obere Instanz" mit internem Wissen gegenüber dem Bürger (bzw. Kunden bei der ArGe)darzustellen, die ihr Wissen als Machtinstrument nutzen kann und will, während der Bürger sich weiterhin in bettlerhafter Manier und in Verbindung mit viel Mühe, Nerven, Zeit und oft auch Geld, selbst die banalsten Informationen erstreiten muss.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Die Sache ist doch recht simpel, es geht um das Geld der Kommunen, die ja grossteils für ALG II aufkommen müssen.
Schafft man nun irgendwelche internen Kriterien, nach denen vielen Hilfebedürftigen manche ihnen eigentlich zustehenden Leistungen erst einmal versagt werden, erschwert zudem durch Unzugänglichmachung der Entscheidungsgrundlagen mögliche Widersprüche, so wird man sicherlich bei vielen Betroffenen damit durchkommen.
Diejenigen, die sich allerdings erheblich zu wehren wissen, erhalten vielleicht irgendwann doch ihr Recht.
Nur kann man so unliebsame Zeitgenossen dann leicht bei nächster Gelegenheit anders abstrafen. Dafür haben ja die Sachbearbeiter in letzter Zeit ständig wachsende Ermessensspielräume eingeräumt bekommen.
Ein etwas charakterschwacher Sachbearbeiter kann sich so wieder ähnlich wichtig fühlen, wie seinerzeit zu Kaisers oder F*hrers Zeiten :Kopf
Ich meine, solche Eingriffe in's gesetzlich garantierte Existenzminimum betreffen die Menschenwürde unmittelbar und müssten grundsätzlich zur Entfernung der Täter aus dem Staatsdienst führen.
Wer mit menschlichen Schicksalen Schindluder treibt, kann ja wohl nicht besser gestellt bleiben, als ein schuldloser Arbeitsloser nach nur einem Jahr oder auch ein Niedriglohn-Opfer mit Aufstockungsbedarf...
Jürgen
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Mit Hartz-IV-Empfängern sollen die Lücken beim Bundesfreiwilligendienst aufgefüllt werden
Mit der Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht zum 1. Juli 2011, gibt es auch den Zivildienst nicht mehr (Bundeswehr mit Startschwierigkeiten). Wer bisher nicht zum Dienst an der Waffe gehen wollte, ging als Zivildienstleistender in Krankenhäuser, Altenheime oder Behinderteneinrichtungen. Die sogenannten "Zivis" waren dabei eine kostengünstige Stütze für die Einrichtungen. Ohne sie wäre ein funktionierender Betrieb nur mit wesentlich höheren Kosten möglich gewesen. Doch nun gibt es auch keine Zivildienstleistenden mehr.
Daher wurde als Ersatzmaßnahme der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ins Leben gerufen. Trotz der Werbung der Politik haben sich aktuell aber nicht genügend Menschen gefunden, die die durch den Wegfall des Zivildienstes entstandenen Lücken füllen. Bei einer nicht gerade üppigen Vergütung von maximal 330 Euro im Monat werden sich meist nur Schulabsolventen verpflichten wollen, die keinen Ausbildungs- oder Studienplatz gefunden haben, um so die Zeit zu überbrücken.
Doch woher nimmt man die fehlenden "Bufdis", so die mittlerweile gern genutzte Abkürzung für die Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst? Es hat nicht lange gedauert, bis man sich dabei an eine Gruppe von Bürgern erinnert hat, die beschäftigungslos ist und deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt wünschenswert wäre: Hartz-IV-Empfänger.
Carsten Linnemann und Peter Tauber, Sozialexperten der Unions-Bundestagsfraktion, wollen nach der parlamentarischen Sommerpause eine Initiative einbringen, um den Freiwilligendienst für Hartz-IV-Empfänger attraktiver zu gestalten. Da diese bisher nur einen Zuverdienst von 60 Euro ohne Abzüge behalten dürfen, wird von den beiden Sozialexperten vorgeschlagen, das abzugsfreie Einkommen auf 175 Euro zu erhöhen, um so die Attraktivität des Bundesfreiwilligendienstes für diese Gruppe zu erhöhen. "Gerade für ältere Arbeitslose kann der BFD eine echte Chance sein, denn der BFD steht im Gegensatz zum FSJ (Anm. d. Autors: Freiwilliges Soziales Jahr) Menschen aller Generationen offen... Auf ganz Deutschland hochgerechnet könnten rund 5.000 Arbeitslose über den BFD eine nützliche Beschäftigung finden", so Linnemann.
Ob die Teilnahme am Freiwilligendienst die Job-Chancen von Langzeitarbeitslosen tatsächlich verbessern würde, bleibt abzuwarten. Auch regt sich schon erste Kritik. "Es kann nicht sein, dass Arbeitslose für die Anlaufschwierigkeiten des neuen Bundesfreiwilligendienstes gerade stehen müssen", kritisiert das Vorstandsmitglied der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Brigitte Döcker den Vorschlag der Parlamentarier. Und befürchtet, dass "Menschen im Hartz IV-Bezug womöglich auch noch unter der Androhung von Sanktionen hineingezwungen werden".
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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gibt es auch den Zivildienst nicht mehr
was ja wohl auch allerhöchste Eisenbahn war
................um den Freiwilligendienst für Hartz-IV-Empfänger attraktiver zu gestalten................. das abzugsfreie Einkommen auf 175 Euro zu erhöhen, um so die Attraktivität des Bundesfreiwilligendienstes für diese Gruppe zu erhöhen
Mal darüber nachgedacht die Leute die Pflege leisten für ihre Arbeit ordentlich zu entlohnen. Reicht es euch Geiern nicht Osteuropäer für die Arbeit mit weniger als zwei €uro die Stunde zu entlohnen. Für was hat meine Frau ein Examen in der Pflege gemacht, für 351€ + das abzugsfreie Einkommen auf 175 Euro zu erhöhen
Eine Frechheit dieser Vorschlag. Asoziales Pack was soetwas fordert :x
Wenn das im Norden mal richtig qualmt war ich das, dann ist mir der Hals geplatzt :Kopf
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Aus dem Familienkreis weiss ich, was ein Platz im Alten-/Pflegeheim einer grossen Hamburger Einrichtung kostet.
Und mir ist da auch in etwa das Verhältnis von Personalstärke zu Bewohnerzahl bekannt.
Die Dienstpläne hängen ja auf jedem Flur.
Wenn diese wenigen Mitarbeiter noch nicht einmal ordentlich bezahlt werden sollen, frage ich mich wirklich, wo sich die Betreiber die ganze Kohle hinstecken...
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Über 1,42 Millionen Menschen wurden in den letzten sechs Monaten neu arbeitslos.
Nicht wenige davon landen direkt im Hartz-IV-System
Deutschland verzeichnet durch die gute Auftragslage deutscher Unternehmen derzeit sehr niedrige Arbeitslosenzahlen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sieht die deutsche Wirtschaft in einem kräftigen Aufschwung, der zunehmend von der Binnenwirtschaft getragen wird. Doch die aktuell positiv aussehende Arbeitslosenstatistik ist nur die eine Seite der Medaille. Denn viele Arbeitnehmer wurden in den letzten sechs Monaten neu arbeitslos, wie eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum Arbeitsplatzverlust ergab, die jetzt vom Bundesvorstand Dr. Wilhelm Adamy vorgestellt wurde.
So sind 1,42 Millionen Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten dieses Jahres aus einer Beschäftigung des ersten Arbeitsmarktes heraus arbeitslos geworden. Und das, obwohl der überwiegende Teil (908.000 Personen) über eine reguläre Berufsausbildung verfügt. 5,7% aller Berufstätigen mit abgeschlossener Ausbildung gingen also neu in die Arbeitslosigkeit. Ein Wert, der zwar deutlich unter dem von Personen ohne Berufsabschluss liegt, denn hier war bereits jeder Zehnte von neuer Arbeitslosigkeit betroffen. Doch auch bei den Arbeitnehmern mit Fachhochschulabschluss oder Studium sind es immerhin noch 110.000 Personen oder 3,7%.
Problematisch wird es für die in Arbeitslosigkeit geratenen Menschen ohne Berufsausbildung, denn diese haben ein deutlich erhöhtes Risiko, mit dem Arbeitsverlust in die Armut abzugleiten. Während Akademiker als Arbeitslose zu 9,8% nachfolgend vom Hartz-IV-System betreut werden mussten, waren es bei den Menschen mit abgeschlossener Ausbildung schon 18,8% und bei jenen ohne Berufsausbildung sogar 41,2%. Kaum verwunderlich, da letztgenannte Gruppe überdurchschnittlich häufig von Niedriglöhnen betroffen ist. Auch die Dauer der Arbeitslosigkeit bei Arbeitnehmern ohne Abschluss ist mit 264 Tagen um Tage 58 länger als bei der Vergleichsgruppe.
Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation sind nicht nur länger ohne Arbeit, sie tragen auch das höchste Risiko, direkt in den Rechtskreis SGB II abzurutschen, da sie trotz vorangehender Arbeitstätigkeit keine oder nur ungenügende Ansprüche für die Arbeitslosenversicherung aufbauen konnten. Befristete Jobs und Niedriglöhne zeigen hier deutliche Auswirkungen. Hier ist nach Angaben des DGB eine Verstärkung dieses Prozesses um 20% gegenüber dem Vorjahr zu beobachten.
"Die gute Konjunktur hat nicht verhindern können, dass in 2011 noch mehr Menschen nach Job-Verlust auf Hartz-IV angewiesen sind als ein Jahr zuvor", so der DGB. "Dies gilt für Akademiker, Menschen mit betrieblicher Ausbildung sowie für Geringqualifizierte gleichermaßen. Der Weg vom Arbeitnehmer zum Hartz-IV Empfänger ist kürzer als vielfach vermutet." Da zudem befristete Beschäftigungsverhältnisse stark zugenommen haben, rät der DGB, dass dem betroffenen Personenkreis der erleichterte Zugang zu Leistungen zur Arbeitslosenversicherung ermöglicht werden soll. Die Rahmenfrist, also der Zeitraum, dessen Beitragszeiten berücksichtigt werden, sollte von zwei auf drei Jahre erweitert werden. Und hier schließt sich der Kreis zur anfangs erwähnten stabilen Binnennachfrage, die den Aufschwung am Arbeitsmarkt (noch) in Gang hält.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Manchem schlecht versicherten Arbeitslosen könnte auch ein (rechtzeitig gestellter) Wohngeldantrag und ebenso Antrag auf GEZ-Befreiung dabei helfen, erst einmal ohne ergänzende Mittel durch die Hartz-4-Stellen auszukommen.
Was viele nicht wissen, beide Anträge können auch schon mindestens 1 - 2 Wochen vor Vorliegen des Leistungsbescheides gestellt werden, dann natürlich zunächst unvollständig.
Aber man verpasst so keine Frist, denn beide Anträge wirken ja leider nicht rückwirkend.
In vielen Orten bieten übrigens die Webseiten der Wohngeldstelle auch schon einen Online-Wohngeldrechner, mit dem man unverbindlich antesten kann, ob sich der Antrag lohnt.
Die Grenzen für GEZ-Befreiung sind sehr ähnlich.
Im Prinzip geht's für viele doch hauptsächlich darum, am Monatsende noch wenigstens ein paar Euro in der Tasche zu haben, statt immer etwas tiefer in die Miesen zu rutschen.
Und dann machen solche an sich geringen Beträge nicht selten den entscheidenden Unterschied...
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Weder die Hartz IV-Neuregelung noch das von der Regierung beschlossene Bildungspaket halten nach Gutachten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ein
Ab Januar 2012 soll der Regelsatz für Hartz IV-Bezieher um 10 Euro auf 374 Euro steigen. Entsprechende Medienberichte hat eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigt.
Heftige Kritik an der Maßnahme, die noch in diesem Monat vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, kommt von Gewerkschaften und Sozialverbänden. So erklärte Ulrich Schneider vom Paritätischen Gesamtverband: "Auch die angekündigte 10-Euro-Erhöhung macht die Hartz-IV-Regelsätze nicht verfassungsfester. Dass für die älteren Kinder gar keine Anpassung erfolgt, ist ignorant und geht an der Alltagsrealität von Familien vollkommen vorbei."
Annelie Buntenbach vom DGB-Bundesvorstand forderte eine grundsätzliche Reform der Hartz IV-Gesetze. Buntenbach kann sich mit ihrer Kritik auf zwei Studien der DGB-nahen Hans Böckler Stiftung stützen, die am 5. September in Berlin vorgestellt wurden. Danach entsprechen weder die Hartz IV-Neuregelung noch das von der Regierung beschlossene Bildungspaket den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Wegen methodischer Fehler bei der Bemessung sei der Regelsatz für Hartz IV-Bezieher kleingerechnet worden. Das ist das Fazit zweier von dem Juristen Johannes Münder auf Basis von Daten der Verteilungsforscherin Doktor Irene Becker erstellten Studie.
An 10 Punkten werden Widersprüche zum Hartz IV-Urteil festgestellt
Ein zentraler Kritikpunkt lautete, bei der Festsetzung des Regelbedarfs seien Menschen mit geringen Einkommen als Referenzgruppe aufgenommen worden, obwohl die Richter in Karlsruhe betonten, dass das Existenzminimum nicht über das Konsumverhalten von Menschen ermittelt werden darf, die von Sozialhilfe oder Hartz IV-Leistungen angewiesen sind. Mit der Ungleichbehandlung von Single-Haushalten und Familien bei der Festsetzung des Regelsatzes werde gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstoßen.
Als Hauptmangel beim Bildungspaket wurde die Benachteiligung von Kindern aus strukturschwachen Gebieten angeführt. Denn dort, wo keine Bildungsförderungsmaßnahmen angeboten werden, besteht nach der Logik der Gesetzgeber auch kein Anspruch auf Leistungen.
Eine unabhängige Kommission wird gefordert
Buntenbach forderte als Konsequenz aus den Studien die Einrichtung einer unabhängigen Kommission, die die Regelsätze nach dem tatsächlichen Bedarf und nicht nach Kassenlage bemisst. "Es wäre ein Armutszeugnis, wenn erst erneut das Bundesverfassungsgericht eingreifen müsste", so die Gewerkschafterin. Tatsächlich haben mittlerweile mehrere Betroffene Klagen gegen die neuen Regelsätze eingereicht, darunter auch Gewerkschaftsmitglieder, die vom DGB unterstützt werden.
Allerdings warnen Erwerbslosenaktivisten vor zu großen Hoffnungen, dass es Karlsruhe schon im Sinne der Erwerbslosen richten werde. Schon im letzten Jahr wurden von manchen Sozialverbänden Illusionen verbreitet. Doch in dem Urteil haben die Richter bewusst keine konkreten Zahlen für Hartz IV-Sätze vorgegeben. "Das Positivste, was aus der Diskussion um die Klage entstanden ist, war das Bündnis "Krach schlagen statt Kohldampf schieben", das im letzten Herbst für eine Erhöhung des Regelsatzes eintrat und sich dabei nicht in juristischen Details verfing, sondern die konkrete Situation der Betroffenen thematisierte", meinte ein Erwerbslosenaktivist. Das Bündnis, um das es nach dem Urteil ruhig geworden ist, könnte bei erneuten Klagen wieder aufleben.
Quelle : http://www.heise.de/tp/