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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # News diverses ... => Thema gestartet von: SiLæncer am 06 Februar, 2004, 11:32

Titel: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 06 Februar, 2004, 11:32
Kundenkarten der Metro enthalten angeblich RFID-Chips
 
 
Der "Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V.", kurz FoeBuD, hat entdeckt, dass die Payback-Kundenkarten des Metro-Konzerns so genannte RFID-Tags enthalten. Damit ist es dem Unternehmen prinzipiell möglich festzustellen, wann welcher Kunde welchen Laden betritt, warnen die Bürgerrechtler.  
 
Bei RFID-Chips handelt es sich um kleine und preiswerte Computerchips, die sich berührungslos per Funk auslesen lassen. Eine Antenne sendet einen Impuls und die Chips senden eine eindeutige Nummer zurück. Eingesetzt werden sie beispielsweise im "Future Store" des Metro-Konzerns in Preisetiketten. Über die von den Chips gesendete ID können so beispielsweise über eine Datenbank Angaben zum Produkt oder Preis berührungslos ermittelt werden. Die Chips sollen so im Einzelhandel den herkömmlichen Strichcode ersetzen und werden nicht mehr umständlich per Lichtstrahl, sondern per Funk ausgelesen.

Für problematisch halten die Bürgerrechtler des FoeBuD aber den Einsatz der "Schnüffelchips", wenn auch die Kundenkarten berührungslos und vom Kunden unbemerkt ausgelesen werden können. Dann sei dem Ausspionieren keine Grenze mehr gesetzt.

Aber genau dies hat die Metro-Gruppe offenbar umgesetzt. Per Zufall stellten die Bielefelder Bürgerrechtler am Sonntag, dem 1. Februar 2004, fest, dass die Payback-Kundenkarte des Metro-Stores einen solchen Schnüffelchip enthält. Zusammen mit der US-Verbaucherschützerin Katherine Albrecht hatten Rena Tangens und padeluun mit weiteren Mitgliedern des Vereins FoeBuD den Future Store am Sonnabend, dem 31. Januar 2004, besucht, um dort unter anderem die unzulässige Zuordnung von Daten der RFID-Chips zu Personen zu untersuchen und zu diskutieren. Die Metro hatte dies ihrerseits bestritten.

Darüber hinaus kritisiert FoeBuD, dass die in den Preisetiketten enthaltenen RFID-Tags auch nach dem Verlassen des Ladens ihre Funktion behalten. Lediglich Teile des Chips würden von einem "Deaktivator" mit Nullen überschrieben - die eigentlich wichtige Information, die eindeutig nur für diesen Chip vergebene Nummer, bleibe erhalten. "Dass die Metro diese 'ewige' Nummer nicht nutzt, muss man ihnen glauben. Aber wie lange noch?", fragen die Bürgerrechtler.

Die Bürgerrechtler fordern daher die Metro-Gruppe auf, die RFID- und Kundenkarten-Tests einzustellen und ein Gremium mit Datenschützern, Verbraucherorganisationen, Umweltschützern, Arbeits- und Bürgerrechtlern zu finanzieren, bei dem Regeln und Gesetze für die gesellschaftsverträgliche Einführung der RFID-Technik entwickelt werden, bevor man weitere Tests mit dieser Technik macht.

Bis zur Ladenöffnung am 16. Februar 2004 soll Metro seinen Versuch abbrechen und die technischen Einrichtungen des RFID-Versuchs im Laden abbauen sowie die Etiketten aus dem Konsumentenbereich entfernen. Bis zum 20. Februar 2004, 12 Uhr, erwarten die Bürgerrechtler die Zusage der Finanzierung des geforderten Gremiums.
 
Quelle : www.golem.de
Titel: Bundesregierung sieht keinen Regelungsbedarf bei RFIDs
Beitrag von: Jürgen am 27 Mai, 2004, 21:18
Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik, so die Einschätzung der Bundesregierung, ist im Bereich der elektronischen Produktlabel kein "ergänzender datenschutzrechtlicher Regelungsbedarf erkennbar". Das geht aus ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordneten Gisela Piltz hervor. Für die datenschutzrechtliche Beurteilung der RFID-Technik komme es auf ihren konkreten Einsatzbereich an. Bei RFID-basierten Zutrittssystemen werden regelmäßig personenbezogene Daten übermittelt. Dabei sei Missbrauch zwar denkbar, weil ein RFID-Chip theoretisch unbemerkt vom Besitzer ausgelesen werden könne; die bislang bei Zutrittssystemen eingesetzte Technik verfüge jedoch nur über eine sehr begrenzte Reichweite, sodass die RFID-Karte vom Nutzer bewusst unmittelbar an einem Lesegerät vorbeigeführt werden müsse.  

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/47743)
Quelle: www.heise.de
Titel: Sachverständige warnen vor möglicher Überwachung durch Funketiketten
Beitrag von: Jürgen am 08 Juni, 2004, 15:24
Nach Einschätzung der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) birgt die derzeit in der Erprobung befindliche Technik der Funkchips, mit denen unter anderem Waren gekennzeichnet werden sollen, vor allem mit Blick auf den Datenschutz erhebliche Risiken. In einem achtseitigen Papier (PDF (http://www.gi-ev.de/download/RFID-GI040608.pdf)) stellt der Arbeitskreis "Datenschutz und IT-Sicherheit" des GI-Präsidiums Vorteile und Gefahren der RFID-Technik dar und leitet daraus konkrete Forderungen ab. So sei vor einem breiten Einsatz eine formelle technologische Untersuchung und Bewertung der Technik unter Einbeziehung aller Interessengruppen einschließlich der Verbraucher notwendig -- eine Forderung, die auch Bürgerrechts- und Verbraucherschutzgruppen bereits formuliert haben.  

Die zusätzliche Aufforderung an die Bundesregierung, möglichst rasch eine Sachverständigenkommission einzusetzen, die Empfehlungen für den Gesetzgeber erarbeiten soll, trifft sich mit den Vorstellungen des Bundesdatenschutzbeauftragten. Er hatte bereits eine Ergänzung des Datenschutzrechts gefordert. Die bisherige Haltung der Bundesregierung lässt allerdings nicht vermuten, dass sie diesen Forderungen folgen wird: In der Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP hat sie gerade verlauten lassen, dass für sie "kein ergänzender datenschutzrechtlicher Regelungsbedarf erkennbar" sei.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/48030)
Quelle: www.heise.de
Titel: Prototyp des DataPrivatizer zur Kontrolle von RFID-Tags
Beitrag von: Jürgen am 12 Juni, 2004, 23:41
WOS3: Prototyp des DataPrivatizer zur Kontrolle von RFID-Tags

Der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) hat auf der Wizards of OS in Berlin eine erste Demoversion seines DataPrivatizers präsentiert. Das Projekt, das von der Bridge-Stiftung zur Wahrung der Bürgerrechte in der digitalen Gesellschaft mit 15.000 Euro gefördert wird, soll dem Ausspionieren durch die RFID-Technik (Radio Frequency Identification) einen Riegel vorschieben. Darüber hinaus will es die Bürger für die neue Überwachungstechnik sensibilisieren, die vom Staat und der Wirtschaft für großflächige Einsätze vorgesehen ist.  

Der Prototyp -- laut FoeBuD-Mitgründer padeluun eine Alpha-Version -- sieht noch etwas klobig aus. Dafür funktioniert er bereits recht gut: Nähert man sich mit dem gut Zigarettenschachtel-großen Gerät einem RFID-Tag, die der Handelsriese Metro beispielsweise für Verpackungen von Frischkäse, Shampoo, DVDs oder Rasierklingen im "extra Future Store" einsetzt, blinken die Leuchtdioden des Spürhunds bunt und eindringlich vor sich hin.
-/-
So lassen sich mit dem Gerät der Stop-RFID-Aktivisten, das zwischen 50 und 100 Euro kosten soll, die smarten Etiketten nicht nur auslesen, sondern sogar umschreiben. Mit der veränderten Seriennummer werden die Labels unbrauchbar gemacht fürs Data-Mining in Behörden oder Unternehmen -- eine Idee, die der FoeBuD auch bereits bei seiner "Privacy Card" für das Payback-Datensammelnetzwerk verfolgte. Der DataPrivatizer soll in seiner Endversion über einen Kopfhöreranschluss sowie eine serielle Schnittstelle zum PC verfügen.
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Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/48190)
Quelle: www.heise.de
Titel: RFID-Chips transparent gemacht
Beitrag von: Jürgen am 16 Juni, 2004, 19:41
RFID-Chips können mit simplen Tools ausgelesen und manipuliert werden, berichtet iX in seiner aktuellen Ausgabe 7/04. Mit einem einfachen Perl-Programm kann man auf Lesegeräten für RFID-Transponder selbst nachschauen, welche Daten auf den Funkchips gespeichert sind.  

RFID (Radio Frequency Identification) ist nach Protesten von Datenschützern ins Gerede gekommen. Dass die Angst vor Datenmissbrauch nicht völlig von der Hand zu weisen ist, zeigt allein die Tatsache, dass schon mit einem Trivial-Programm die Etiketten, auf denen die Daten per Funktechnik gespeichert sind, auslesbar sind.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/48302)
Quelle: www.heise.de
Titel: Funketiketten für japanische Schulkinder
Beitrag von: Jürgen am 12 Juli, 2004, 00:57
Schüler im japanischen Tabe sollen ab Oktober Funketiketten auf Schulranzen oder Namensschildern tragen, um eine automatische Überwachung auf dem Schulweg zu ermöglichen. Nach Plänen der Schulträger sollen RFID-Leser (zur Identifizierung der Etiketten per Funk) an den Schultoren automatisch festhalten, wann jedes Kind zum Unterricht erscheint. Weitere Lesegeräte sollen an Stellen postiert werden, die Lehrer und Eltern als nicht wünschenswerte Aufenthaltsorte für ihre Schützlinge betrachten. Erkenntnisse dieser Sensoren könnten dann per E-Mail oder Handy zu den Eltern gelangen.  

Nach Entscheidung der zuständigen Schulbehörde in Osaka wiegt die gesteigerte Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg schwerer als die Nachteile, die das System für deren Privatsphäre bewirkt. Eine Grundschule im Bezirk Wakayama will einen Pilotversuch mit den RFID-Etiketten starten, und zwar mit der zwingenden Beteiligung aller Schüler.
...
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/49004)
Quelle: www.heise.de
...'mal sehen, wann ein deutscher Politiker damit kommt, schliesslich ist das auch nur etwa einen Schritt weiter als die elektronische Fussfessel, die heimliche Handyortung und die zunehmende Kameraüberwachung mit computerbasierender Personenerkennung.
Hat denn auf diesem Globus wirklich noch niemand verstanden, dass auch ein totaler Überwachungsstaat keine absolute Sicherheit bringt, aber alle persönlichen Freiheitsrechte einschliesslich Menschenwürde vernichtend trifft ?
Ich gehe 'mal davon aus, dass der RFID-Chip spätestens in einer zweiten Ausbaustufe implantiert wird, denn sonst könnte ja jemand die Karten der anderen einfach mitnehmen, wie das bei Handys schon vorkommt.
Selbst ein George Orwell konnte die heutigen technischen Möglichkeiten nicht vorhersehen, mich graust's.

Vorschlag:
Beizeiten über Gegenmassnahmen nachdenken, siehe z.B.
http://www.dvbcube.org/index.php?board=26;action=display;threadid=4681;start=msg24638#msg24638
und
http://www.dvbcube.org/index.php?board=26;action=display;threadid=4681;start=msg24796#msg24796

Jürgen

p.s. siehe auch:
http://www.dvbcube.org/index.php?board=26;action=display;threadid=5088  :o
Titel: Der Ausweis im Oberarm für Mexikos Strafverfolger
Beitrag von: Jürgen am 15 Juli, 2004, 15:21
Die mexikanische Regierung will den Kampf gegen die Kriminalität mit aller Entschlossenheit aufnehmen. Dazu hat sie ein Nationales Informationszentrum gegründet. Dort sollen alle Informationen über "kriminelle Aktivitäten" in einer Datenbank erfasst werden. Um die Mitarbeiter des Zentrums oder das Zentrum selbst zu schützen, wurde bei allen Mitarbeitern ein Chip in den Arm implantiert. Dabei handelt es sich um den VeriChip, den Applied Digital Solutions entwickelt und auf den Markt gebracht hat.  

In Mexiko wird der VeriChip von Solusat vertrieben. Die Firma macht sich Hoffnung, dass auch weitere Berufsgruppen schon bald in den Genuss der implantierten Chips kommen werden, zum Beispiel wichtige Militärs, hohe Polizeibeamte und Mitarbeiter des mexikanischen Präsidenten Vicente Fox.
...
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/49112)
Quelle: www.heise.de
Meine Meinung:
Da hört ja wohl alles auf, vor etwa 60 Jahren gab es zwei Arten von Tätowierungen, die heute noch etliche Opfer wie Täter tragen, was früher die Nazis verbrachen, sollen nun Arbeitgeber noch perfider dürfen ?
Wenn das einer der 42-Stunden-Erpresser liest, auweia !

...nur über meine Leiche !  >:(
Herr, schmeiss Hirn vom Himmel...

Jürgen
Titel: GPS-Armband für britische Kinder
Beitrag von: Jürgen am 20 Juli, 2004, 18:21
In Großbritannien soll in den nächsten Monaten eine Armbanduhr auf den Markt kommen, die es Eltern ermöglichen soll, jederzeit herauszufinden, wo sich der Nachwuchs gerade befindet. Die britische Tageszeitung The Times schreibt, das Produkt der US-amerikanischen Firma Wherify Wirless werde für 99 Pfund (148 Euro) angeboten. Vermisste Kinder könnten damit innerhalb von Minuten wieder aufgefunden werden.  

Das Gerät ortet seine Position mit einem integrierten GPS-Empfänger. Den Ort kann Wherify Wireless über die ebenfalls integrierte Handy-Elektronik abfragen, aber nur an Orten, an denen Mobilfunkversorgung besteht. Dem Problem, dass der GPS-Empfang innerhalb von Fahrzeugen oder Gebäuden abseits von Fenstern schlecht bis gar nicht funktioniert, will man mit Software beikommen. Das Armband könne nicht einfach abgestreift werden, heißt es weiter, sondern nur per Fernbedienung gelöst werden. Außerdem verfüge die Uhr über einen Panikknopf, mit dem Kinder einen Notruf absetzen könnten.

In den USA habe sich die Armbanduhr, die dort seit etwa zwei Jahren erhältlich ist und 199 US-Dollar (160 Euro) plus monatliche Gebühren kostet, als Verkaufsschlager für Eltern und auch für Menschen erwiesen, die ihre an Alzheimer erkrankten Angehörigen wieder auffinden wollen, falls diese sich verirrt haben. Kritiker befürchten aber, das Gerät könne von überbehütenden Eltern missbraucht werden oder als Ersatz für echte Aufmerksamkeit dienen. Außerdem würde eine solche Uhr keine Kindesentführer oder andere Täter von ihrem Tun abhalten. (anw/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/49237
Titel: RFID: Logistik kontra Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 28 September, 2004, 11:04
Im März hatten sich Siemens Business Services (SBS), das Münchner Intel Solutions Center und die SAP AG zusammengetan, um mit einem gemeinsamen RFID Technology Center den Einsatz der elektronischen Produktetiketten in Handel und Konsumgüterindustrie voranzubringen. Am gestrigen Montag nun lud das Walldorfer Softwarehaus in Berlin zu einem "Political Panel", dem weitere -- unter anderem auf der CeBIT 2005 -- folgen sollen, um die Hemmnisse offensiv anzugehen, die der breiten RFID-Markteinführung entgegenstehen. Die Diskussion über die Radio Frequency Identification (RFID) sei bisher "leider etwas polarisiert" verlaufen, begründete SAP-Vorstandsmitglied Claus Heinrich die Öffentlichkeitsinitiative. "Wir wollen das Thema RFID etwas entmystifizieren".  

Dabei ist alles so klar und einfach, und die Zukunft als Wachstumstreiber für den Wirtschafts- und Technologie-Standort Deutschland rosig. "Für uns geht es um die Optimierung bereits bestehender Prozesse", erklärte Heinrich; "das wird ein Milliarden-Euro-Markt."

Der bei Infineon für die Geschäftsentwicklung zuständige Christian Suttner rühmte ebenso wie der Leiter des Fraunhofer-Instituts für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF in Magedeburg, Michael Schenk, die Vorteile für die Ersatzteillogistik im Automobil-, Flugzeug- und Anlagenbau. Durch die RFID-Tags auf Paletten oder einzelnen Produkten lassen sich die Lieferketten eines Unternehmens beschleunigen, indem sie die Electronic Product Codes und weitere Daten auf den Funketiketten unmittelbar an "Supply Chain Management (SCM)"- und "Enterprise Resource Planning (ERP)"-Systeme koppeln und so zur Bestandserfassung und Information über den Warenstrom dienen.

Datenschützer waren auf dem SAP-Panel nicht vertreten. Die aber weisen schon lange darauf hin, dass die Grenzen zwischen Produktkennzeichnung und der Sammlung personenbezogener Daten fließend werden, sobald sich die RFID-Chips in Produkten einer Person zuordnen lassen und über die Funkauslesung sensible Personendaten unbemerkt erhoben werden können. So blieb es den Vertretern der beiden stärksten Bundestagsfraktionen vorbehalten, daran zu erinnern, dass das eigentliche Problem nicht der Industrie-interne Einsatz, sondern die gesellschaftliche Akzeptanz der Anwendungen im Endkundenbereich sei.

Für die kurzfristig verhinderte CDU-Bundestagsabgeordnete Martina Krogmann appellierte ihr Wissenschaftlicher Mitarbeiter Karsten Hecht an die Industrievertreter, die RFID-Systeme zertifizieren zu lassen, indem er vor dem größeren Übel warnte: "Die Alternative dazu wäre eine sehr umfassende gesetzliche Regelung, bei der das Ordnungsamt alle 14 Tage prüft." Hecht plädierte für "eine vernünftige Deaktivierungs-Möglichkeit" der Chips auf den Produkten, "die die Kunden auch überzeugt".

Das aber kollidiert offenbar mit bestimmten Geschäftsmodellen. Wenn man die beleglose Garantieabwicklung ohne die Suche nach verloren gegangenen Kaufbelegen wolle, konterte der Leiter der RFID-Taskforce bei dem von der Industrie getragenen "European Institute for Computer Anti-virus Research" (EICAR), Robert Niedermeier, "dann geht das mit einem deaktivierten Chip natürlich nicht".

Die Befürchtungen vieler Bürger wegen möglicher Zweckentfremdung der erhobenen Daten bei solchen Anwendungen hält Christian Suttner von Infineon für unbegründet. Unternehmen dürften schon heute nicht beliebig personenbezogene Daten sammeln und auswerten; aus diesem Grunde seien auch spezielle Regelungen, die über das Bundesdatenschutzgesetz hinausgehen, unnötig. Robert Niedermeier betrachtet derartige Forderungen gar als "typisch deutsche Bedenkenträgerei" angesichts einer Technik, "die massive Kosten- und Sicherheitsvorteile" bringe. "Es wäre schade, wenn jetzt schon im Vorfeld da ein regulatives Element hereinkommt und die Entwicklung bremsen würde".

In dieser Hinsicht konnte ihn der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss beruhigen: "Wir sehen keinen unmittelbaren regulatorischen Handlungsbedarf." Er empfahl der Industrie "einen intelligenteren strategischen Ansatz", nämlich sich aus eigenem Interesse mit den Datenschützern über Audits, Zertifizierungen und Gütesiegel zu verständigen, "um der Technologie als solcher zum Durchbruch zu verhelfen". Alles andere, meinte Tauss, "weckt genau die Widerstände, die Sie befürchten".

Quelle : www.heise.de
Titel: RFID: Furcht vor "technologischem Paternalismus"
Beitrag von: SiLæncer am 03 Oktober, 2004, 11:06
Auf der Jahrestagung des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) in Berlin ist am Samstag ein Streit über die Frage entbrannt, ob Aufrufe zum Ächten der RFID-Technik oder die Arbeit an ihrer "Zähmung" mit Hilfe von datenschutzfreundlichen Verfahren zum gegenwärtigen Zeitpunkt sinnvoller sind. "Noch kann man nicht einschätzen, welcher Nutzen aus der Technologie entsteht", warnte Sarah Spiekermann, Mitarbeiterin am Institut für Wirtschaftsinformatik der Humboldt-Universität Berlin, vor einer reinen Blockadehaltung. Der bessere Ansatz sei es, "technologische Gegenmittel" für die aus Bürgerrechtlersicht gravierenden Mankos der Funkchips und ihrer Backendsysteme aktiv zu entwickeln. Andere Tagungsteilnehmer hingegen meinten, dass die Technik wenig Vorteile bringe oder schlugen einen Boykott vor.  
 

"Die Leute haben Angst vor dieser Technologie", weiß Spiekermann. Die Assistenzprofessorin ist über den vom Bundesforschungsministerium geförderten Schwerpunkt Internetökonomie an einem Forschungsprojekt zu RFID beteiligt. In diesem Rahmen war sie an einer Befragung von 35 "demographisch repräsentativen" Konsumenten in einer Einkaufspassage beteiligt. Die Ergebnisse zeigen, führte Spiekermann aus, dass sich die Bürger nicht nur Sorgen über die Eins-zu-Eins-Zuordnung von Objekten zu Menschen durch die Funkidentifizierung und die damit einhergehende Möglichkeit zur Erstellung von Bewegungs- und Konsumprofilen machen.

Entdeckt haben die Forscher auch die Furcht vor einem "technologischen Paternalismus": Das sei wie bei neueren Autos, in denen die Anschnallpflicht mit einem nervenden Pfeifton durchgesetzt würde, erläuterte Spiekermann den Begriff. Künftig werde etwa das in der Bibliothek falsch ins Regal eingeräumte Buch laut piepsen und auch die versehentlich in den Haushaltsmüll entsorgte Batterie Alarm schlagen. Ihrer Ansicht nach sind die Geschäftsmodelle der RFID-Verfechter auf eine solche Sanktionierung durch die Radio Frequency Identification ausgerichtet.

In dem Forschungsprojekt suchen Spiekermann und ihre Kollegen Weg zum frühzeitigen Gegensteuern. Dabei gehe es zum einen um globale, auch im Rahmen des Ubiquitous Computing wichtige Aspekte wie die Festlegung, welche der im Rahmen der EPCglobal-Initiative vorangetriebenen verschiedenen Verzeichnisdienste und RFID-Informationssysteme überhaupt miteinander kommunizieren dürfen. Weitere Barrieren für den uneingeschränkten Datenaustausch würden sich auf der Ebene der Middleware oder der Endgeräte einbauen lassen.

Bei den Lesern der Funksignale sind die Ansätze für den technischen Datenschutz am weitesten fortgeschritten. Dort konkurrieren momentan Vorschläge, die RFID-Label nach Passieren der Kasse komplett funktionsuntüchtig machen oder vorübergehend deaktivieren wollen. Die zweite Variante hält die Informatikerin für interessanter. Der Verbraucher könnte die Kennung in diesem Fall auf eigenen Wunsch hin nach Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer oder eines gleich auf den Kassenzettel gedruckten Passwortes wieder anstellen. Das böte sich etwa beim "intelligenten Kühlschrank" oder der "smarten Waschmaschine" mit eigenen RFID-Scannern an.

Doch auch die beworbenen Zusatzdienste haben ihre Tücken für die Privatsphäre, zeigte Andreas Krisch von der österreichischen Verbraucherschutzorganisation VIBE. Er führte einen Spot des Beratungshauses Accenture vor, in dem die Vision einer "Online-Garderobe" entworfen wird. Damit soll dem Fachverkäufer dank des Bindeglieds RFID der komplette Kleiderschrank offen stehen, sodass er Vorschläge für die Vervollständigung der Ausrüstung machen kann. "Der Händler weiß dann aber auch", gab Krisch zu bedenken, "was ich alles habe, was es wert ist, wie oft ich einkaufe und ob ich jeden Tag das Gleiche trage".

Grundsätzlich datenschutzfreundlicher wäre die Lösung, in der die aufschlussreichen Informationen über den Verkaufsvorgang sowie die Metadaten über das Produkt nur auf dem Smart Label selbst gespeichert und zentrale Datenbanken verhindert werden. Doch diese Version wird von den wichtigsten Mitgliedern der Standardisierungsgremien -- dazu gehören IT-Größen wie IBM, Microsoft, Oracle oder SAP -- "weggedrückt", klagt Spiekermann. Die Firmen würden größtenteils selbst auf den Verkauf von Backend-Diensten und auf das Abwandern der "Intelligenz" in das Netzwerk setzen und daher diese Strategie auch bei RFID-Informationssystemen vorantreiben.

Selbst wenn also die Kontrolle über die Tags beim Verlassen eines Shops an die Käufer übertragen würde, dürfte bei vielen "ein ungutes Gefühl" bleiben, fürchtet Spiekermann. Es müsse daher stärkere politische Prozesse für die Einführung derart umfassender Technologien geben, hob Robert Gehring von der TU Berlin die Bedenken auf eine allgemeine Ebene. Das Schaffen von Fakten durch die Wirtschaft käme hierzulande einem Verfassungsverstoß gleich, empörte sich der Forscher: "Aber leider hat sich der Staat weitgehend ausgeklinkt aus der Technikgestaltung."


Mehr (http://www.heise.de/newsticker/meldung/51754)


Quelle : www.heise.de
Titel: Implantierbare RFID-Chips breiten sich aus
Beitrag von: SiLæncer am 30 November, 2004, 17:34
In den USA wurde erst jetzt der erste implantierbare RFID-Chips für Menschen zugelassen, aber in anderen Ländern hat er bereits eine gewisse Verbreitung. Nach Schätzungen sollen zurzeit weltweit etwa 1000 Personen mit dem so genannten "Verichip" im Körper herumlaufen, berichtet Technology Review aktuell. So benutzt Mexikos Generalstaatsanwalt Rafael Macedo de la Concha einen solchen Chip als Zugangskontrolle zu vertraulichen Dokumenten. Ein Club in Barcelona lässt Gästen Chips sozusagen als Mitgliedsausweis implantieren.

Gegen die Proteste von Datenschützern werden außerdem in den USA Projekte betrieben, die das Überwachungspotenzial der Chips ausreizen. So sollen mit ihrer Hilfe im Bundesstaat Ohio inhaftierte Straftäter überwacht werden; allerdings werden die Chips hier nicht implantiert, sondern am Körper getragen.

Mit den nur auf Entfernungen von unter zehn Zentimetern auslesbaren "Verichips" scheint die Entwicklung längst noch nicht beendet: Der Hersteller Applied Digital hat bereits einen ähnlichen Chip entwickelt und als "Personal Location Device" patentiert, der zusätzlich mit dem Satelliten-Navigationssystem GPS arbeitet. Wegen der hohen Investitionen wird der GPS-Chip noch nicht vermarktet. Laut einer Sprecherin könnte das mit dem richtigen Partner aber eine interessante Option sein.

Quelle : www.heise.de



 (http://www.cheesebuerger.de/images/midi/ekelig/g015.gif)
Titel: Re:Implantierbare RFID-Chips breiten sich aus
Beitrag von: Jürgen am 01 Dezember, 2004, 04:40
Mal sehen, wann der erste deutsche Vollhirni in gehobener Position auf die segensreiche Idee kommt, seine Angestellten oder Arbeitslose, Sozialfälle, Homosexuelle, Linke oder andere "Terroristen" auf diese Art zu markieren, natürlich nur zu rein verwaltungstechnischen Zwecken. Mir scheint, da entwickelt sich so etwas ähnliches wie ein elektronischer Judenstern...  :o
Und niemand kann ernsthaft behaupten, dass ein solches Teil dauerhaft nur auf 10 cm Entfernung zu lesen ist, technisch gesehen ist das nur eine Frage der Antennen und Sendeleistung am Lesegerät. Ähnliche Reichweitensteigerungen kennen wir ja z.B. von den WLAN-DXern. Eine engmaschige Überwachung der Republik erscheint mir sogar irgendwann mit Modifikationen eines Mobilfunknetzes machbar...
Titel: RFID-Technik erobert das UHF-Band
Beitrag von: Jürgen am 17 Dezember, 2004, 20:42
Das Industriegremium EPC Global hat die Testphase seines Standards für RFID-Markierungssysteme im Frequenzbereich UHF abgeschlossen. Bislang nutzen europäische RFID-Systeme zur Funk-Identifizierung markierter Handelswaren vorwiegend Frequenzen um 13,56 MHz, doch ein Übergang auf das UHF-Band, typischerweise auf 868 oder 920 MHz, verschafft den zugehörigen Lesegeräten eine auf mehrere Meter vergrößerte Reichweite und vermindert die Störempfindlichkeit gegenüber Wasser und Metallgegenständen im Messbereich.

Während EPC-Global-Empfehlungen für verbraucherfreundliche und damit akzeptanzfördernde Datenformate in den RFID-Chips weiterhin auf eine Verabschiedung warten, fiel den industriellen RFID-Interessenten nach der aktuellen Verlautbarung ein ganz anderer Stein vom Herzen: Der propagierte Funk-Standard wird nämlich ohne lizenzpflichtige Techniken auskommen, obwohl es in der Vergangenheit einiges Gerangel zwischen mitwirkenden Patentinhabern gegeben hatte. (hps/c't) Quelle:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/54409
Titel: Re:Implantierbare RFID-Chips breiten sich aus
Beitrag von: Jürgen am 17 Dezember, 2004, 20:46
Das Thema geringe Reichweite hat sich schon erledigt:

http://www.dvbcube.org/index.php?board=26;action=display;threadid=6924

Je höher übrigens die Frequenz, desto kleiner kann die Antenne ausfallen...
Titel: Sicherheit und Datenschutz: Big Brother lässt grüßen
Beitrag von: SiLæncer am 04 Januar, 2005, 15:08
Auf Drängen der USA kommt es in der Europäischen Union noch in diesem Jahr zur Einführung von Pässen mit biometrischen Merkmalen und RFID-Chips. Datenschützer befürchten Missbrauchspotenziale - und hohe Fehlerquoten, die zu erheblichen Komplikationen führen könnten.

Die Befürworter sehen ein wirksames Mittel im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, die Kritiker fürchten Gefahr für die Privatsphäre der Bürger. Der EU-Ministerrat hat Mitte Dezember ohne öffentliche Fanfare beschlossen, biometrische Merkmale elektronisch auf Reisepässen zu speichern. Zweifel bestehen sowohl hinsichtlich der technischen Zuverlässigkeit als auch mit Blick auf den Datenschutz.

Ein Grund für die Einführung biometrischer Merkmale im Pass sind Forderungen der USA, die ab 26. Oktober nächsten Jahres Reisende aus EU-Staaten nicht mehr ohne Visum ins Land lassen wollen, wenn sie keinen Pass mit biometrischen Merkmalen vorlegen können. Die EU folgt mit ihrem Beschluss Vorschlägen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO. In für Computer verwertbarer Form sollen das Foto des Passinhabers und später auch seine Fingerabdrücke auf einem so genannten RFID-Chip im Pass gespeichert werden.

Bei der Grenzkontrolle muss der Pass an ein Lesegerät gehalten werden, das die gespeicherten Daten per Funk abfragt. Eine elektronische Kamera nimmt das Gesicht des Einreisewilligen auf. Ein Computer prüft dann die Übereinstimmung mit dem digitalisierten Foto. Ein Fingerabdruckleser, vergleichbar einem kleinen Scanner, tastet die Fingerkuppen ab. Der Computer vergleicht sie mit dem zweiten biometrischen Merkmal im Chip.

Das kann Probleme geben. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat Bedenken, ob die Technik schon genügend ausgereift ist. "Es spricht vieles dafür, dass die Anzahl der Falschrückweisungen ziemlich groß sein wird", sagte der Datenschützer im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AP in Bonn. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn berichtet in einer kurz vor Weihnachten veröffentlichten Studie, ein Test der "International Biometric Group" habe Fehlerquoten von bis zu 23 Prozent bei aktuellen RFID-Produkten ergeben.

"Abhängig von der Systemkonfiguration ist zu befürchten, dass entweder nur ein geringer Sicherheitsgewinn erzielt werden kann oder dass eine große Anzahl von Personen fälschlich zurückgewiesen wird und damit keine Beschleunigung der Abfertigung stattfindet", sagte Schaar. "Zu Unrecht zurückgewiesene Personen kommen in einen zusätzlichen Rechtfertigungszwang und Kontrolldruck. Für diese Fragen müssen die Biometrie-Befürworter Antworten geben."

Neben diesen technischen Unwägbarkeiten sieht Schaar aber auch das vom Bundesverfassungsgericht verbriefte Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung durch die RFID-Pässe aufgeweicht. Was mit den Daten geschieht, die Grenzbeamte bei der Einreise aus dem Pass auslesen, kann das vorsichtige deutsche Datenschutzrecht nicht beeinflussen. "Es ist nicht zu verhindern, dass zum Beispiel die USA oder China diese Daten auch in eigene Dateien übernehmen. Man hat keinerlei Kontrolle, was mit den Daten dann passiert."

Schwer abschätzbare Risiken liegen darin, dass die biometrischen Daten heimlich ausgeforscht werden könnten, durch Geheimdienste beispielsweise oder vielleicht auch durch kriminelle Organisationen. Ob das technisch machbar ist, hängt vom verwendeten Chip ab. Nach Angaben von Herstellern liegen die Lesereichweiten je nach Bauart zwischen einigen Zentimetern und mehreren Metern. Die EU-Kommission hat mit Hinweis auf die Fälschungssicherheit die technischen Spezifikationen der verwendeten RFID-Chips auch hinsichtlich der Verhinderung unbefugten Zugriffs zur Geheimsache erklärt - was das Vertrauen besorgter Bürger nicht unbedingt steigern dürfte.

Möglicherweise sind biometrische Merkmale im Pass auch nur ein erster Schritt. Von Politikern und Sicherheitsexperten kommt immer wieder die Forderung, solche Daten in zentralen Dateien für Polizei und Nachrichtendienste abrufbar zu machen. Im Beschluss des Ministerrats sind solche Dateien jedenfalls nicht ausdrücklich verboten. "Da ist die Schlacht nicht geschlagen. Die Vermeidung der Zentraldatei wird ein ganz wichtiger Punkt werden", sagte Schaar.

Noch sind biometrische Merkmale im Personalausweis nicht vorgesehen, aber der Ruf nach diesem nächsten Schritt dürfte spätestens nach dem nächsten großen Terroranschlag laut werden. "Die Einführungsstrategie ist, erstmal das Visaverfahren, da haben wir in Deutschland schon biometrische Merkmale, dann die Pässe, und da die technischen Strukturen bei den Einwohnermeldeämtern dann ohnehin vorgehalten werden müssen, werden wohl auch die Personalausweise kommen", sagte Schaar.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Landkarte der Videoüberwachung
Beitrag von: Jürgen am 19 Januar, 2005, 21:18
 Der Arbeitskreis Videoüberwachung und Bürgerrechte hat eine Umfrage zur privaten Videoüberwachung im öffentlichen Raum gestartet. Bürger sollen die Betreiber von Videokameras kontaktieren und sie bitten, Auskunft zum Umfang ihrer Maßnahmen zu geben. Zu diesem Zweck haben die Initiatoren ein Schreiben mit insgesamt neun Fragen (PDF) vorbereitet, das aus dem Internet heruntergeladen werden kann.

Die Kamerabetreiber werden gebeten, diesen Fragenkatalog zu beantworten und an den Arbeitskreis zu senden. Die Initiative möchte so die Anwendung privater Videoüberwachung im öffentlichen Raum dokumentieren und Überwacher in Bezug auf den Datenschutz sensibilisieren. Die Ergebnisse sollen anschließend anonymisiert veröffentlicht werden. Unterstützt wird die Aktion vom Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), dem Chaos Computer Club (CCC) und der Humanistischen Union (HU).
(pmz/c't)

Quelle und Links:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/55312
Titel: WM-Tickets vs. Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 21 Januar, 2005, 17:59
Am kommenden Montag wird das Organisationskomitee (OK) der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland gemeinsam mit FIFA-Vertretern die offiziellen Richtlinien zum Verkauf der WM-Tickets bekannt geben. In einer ersten Verkaufsphase sollen ab 1. Februar weltweit rund 850.000 der insgesamt 3,2 Millionen Tickets an den Mann gebracht werden. Klar ist schon jetzt, dass nur Fans ins Stadion gelangen werden, die zuvor ihre Daten offenbaren: Wer ein Ticket beantragt, muss im Rahmen der Online-Bestellung (90 Prozent der Karten sollen über das Internet vertrieben werden) persönliche Informationen wie Name, Alter, Anschrift, Pass- oder Personalausweisnummer, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung oder Kreditkarteninformation preisgeben.

Damit ist allerdings noch keineswegs gewährleistet, dass Interessenten auch wirklich eines der zwischen 35 und 600 Euro teuren Tickets für die Spiele in den ingesamt zwölf WM-Stadien erhalten. FIFA-Chef Joseph Blatter geht davon aus, dass allein aus Deutschland 30 Millionen Kartenwünsche eingehen werden -- Datensätze, die für die Organisatoren der WM 2006 bares Geld wert sind. Warum, lässt sich in den Datenschutzrichtlinien der für das WM-Ticketing verantwortlichen Bremer CTS Eventim AG nachlesen, die auch die Tickets für den im Sommer anstehenden FIFA Confederations Cup Germany 2005 vertreibt -- eine Art Generalprobe für das Mega-Event ein Jahr später. In den CTS-Datenschutzbestimmungen steht, dass das Organisationskomitee die Daten für Werbe- und Marktforschungszwecke nutzen darf, solange der Kartenkäufer nicht ausdrücklich widerspricht.

Was sich bei Online-Geschäften meist mit einem einzigen Mausklick erledigen lässt, nimmt bei der FIFA jedoch unverhältnismäßige Züge an, denn gegen die Nutzung seiner persönlichen Daten für Werbezwecke kann der Ticketkäufer nur auf dem Postweg widersprechen. Da sich die meisten Fans diesen Aufwand wohl schenken werden, gelangen die WM-Sponsoren in den Besitz von Millionen Kunden-Datensätzen, die sie sonst nur mühsam über teure Marketingmaßnahmen generieren könnten. Hauptsponsor Philips ist zudem verantwortlich für die angekündigte Ausstattung der WM-Tickets mit RFID-Labels (Radio Frequency Identification). Diese RFID-Labels enthalten einfache Speicherchips und Transponder, die in der Nähe eines entsprechenden Lesegerätes über Wechselfelder von diesem mit Strom versorgt werden und berührungslos die auf dem Chip gespeicherten Daten übermitteln können.

Mit den RFID-Chips will das OK zum einen die Fälschungssicherheit der Karten erhöhen, zum anderen den Schwarzmarkthandel unterbinden und damit vermeiden, dass bekannte Hooligans möglicherweise in den Besitz von WM-Tickets gelangen. Dazu müssen auf den RFID-Chips aber personenbezogene Daten gespeichert werden, die später an den Stadioneingängen eine eindeutige Identifikation des Karteninhabers ermöglichen -- und die möglicherweise von Unbefugten ebenfalls ausgelesen werden können. Welche Daten dies genau sein werden, verrät Philips derzeit nicht. Auch ist noch nicht bekannt, über welche Speicherkapazitäten die Chips verfügen werden. Fans, die trotzdem Karten auf dem Schwarzmarkt kaufen, müssen damit rechnen, dass ihnen bei einer manuellen Überprüfung -- beispielsweise des Ausweises -- der Eintritt in die Stadien verwehrt wird.

Ob sich der Aufwand für die Einführung der RFID-Kontrolltechnik bei der Fußballweltmeisterschaft -- außer für die beteiligten Firmen und Sponsoren -- wirklich lohnt, ist fraglich. In den meisten deutschen WM-Stadien sind inzwischen elektronische Zutrittskontrollsysteme installiert, die von Sicherheitsexperten als vollkommen ausreichend für nationale und internationale Großveranstaltungen angesehen werden. Für das Erkennen und Ausfiltern von bekannten Gewalttätern in Stadien setzen die Vereine gemeinsam mit der Polizei längst wirksame Videoüberwachungstechniken ein. Und die Meinung des Organisationskomitees, dass die Stadionbetreiber von der "hochwertigen Nachhaltigkeit" der RFID-Technik profitieren und diese sich auch nach der WM nutzen sollen, teilen nicht alle Ausrichter. Hannover 96 beispielsweise, Betreiberin der 52.000 Zuschauer fassenden AWD-Arena, weiht zum Rückrundenstart der Fußballbundesliga am morgigen Samstag ein neues Ticketing- und Zutrittskontrollsystem von T-Com und der Schweizer Firma Interflex ein -- ohne RFID-Technik, und das 504 Tage vor Beginn der WM.

Quelle : www.heise.de
Titel: Auto-Schlüssel mit unsicherem Schlüssel
Beitrag von: SiLæncer am 30 Januar, 2005, 22:01
Forscher an der Johns-Hopkins-Universität haben offenbar den Code geknackt, der in Millionen moderner Autoschlüssel zum Einsatz kommt. Das als Immobilizer bezeichnete Sicherheitssystem der Chipschmiede Texas Instruments ließe sich mit "vergleichsweise günstigen elektronischen Geräten" außer Kraft setzen, sagte der Sicherheitsexperte Avi Rubin vom Information Security Institute (ISI) gegenüber US-Medien.

Mit Hilfe des RFID-gestützten Systems (Radio Frequency Identification) sollen sich aber nicht nur die Türen geschätzter 150 Millionen PKW öffnen lassen; in den USA kommen die Schlüssel auch zum Einsatz, um nach dem Auftanken automatisch die Zahlung an die Tankstelle zu veranlassen. Dazu ist im Zapfhahn ein RFID-Sensor eingebaut, der die Daten vom Autoschlüssel einliest und an die Kasse weitergibt.

Anders als bei den Funketiketten mit Electronic Product Code (EPC), auf die beispielsweise Logistiker setzen, um den Fluss von Handelswaren zu kontrollieren, steckt im Transponder der Autoschlüssel eine digitale Signatur. Der elektronische Schlüssel sei allerdings zu kurz, um kryptografischen Attacken standzuhalten: Nach einem Bericht der New York Times hätten die Daten von 16 Autoschlüsseln genügt, um den Code binnen einer Viertelstunde zu knacken. Um Missbrauch vorzubeugen, sollten die Eigentümer ihre Schlüssel in eine Metallfolie einwickeln, solange sie nicht benutzt werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re:Auto-Schlüssel mit unsicherem Schlüssel
Beitrag von: Jürgen am 31 Januar, 2005, 02:59
Ich schätze, das wissen die Automarder auch schon lange.
Zusätzlicher (serienmässiger) Komfort hat eben seine Schattenseiten.
Das geht bestimmt so gut, dass Red Larry und Ziehfix gar nicht mehr zum Einsatz kommen, denn mit einer solchen "Lösung" ist wohl meist die Wegfahrsperre auch gleich umgangen.

Versicherungen werden sich bestimmt gerne querstellen, wenn diese angeblichen Hightech-Sicherungen umgangen werden. Die sehen die bestimmt als genauso sicher an wie die Banken die EC-Karten  ::) ...dem kann ich in einem zynischen Sinne nicht einmal ernstlich widersprechen...
Titel: CeBIT: RFID lässt Industrie träumen
Beitrag von: SiLæncer am 21 Februar, 2005, 09:37
Die Kasse, die die Waren schon im Einkaufswagen abrechnet, der Chip unter der Haut, der den Notarzt sofort über Blutgruppe und Allergien informiert, der Kühlschrank, der die Milch von alleine auf die Einkaufsliste setzt -- die Technik, die das möglich machen soll, heißt RFID und zählt zu den großen Zukunftsvisionen. Auf der CeBIT in Hannover (10. bis 16. März) werden die winzigen Funkchips mit ihren breiten Anwendungsmöglichkeiten zu den zentralen Themen zählen. Doch während sich die Industrie von den Funketiketten Milliarden-Einsparungen und ein großes Geschäft erhofft, verurteilen Verbraucher- und Datenschützer sie als Schnüffel-Chips.

RFID (Radio Frequency Identification) ermöglicht auf kurzer Entfernung die automatische Erkennung einzelner Objekte per Funk. Derzeit treiben vor allem große Handelskonzerne wie Wal-Mart oder Metro die Technologie voran. Ihre Lieferanten sollen heute schon von Strichcodes zu den Radio-Etiketten übergehen. Das bringt enorme Einsparungen in der Logistik. Das Geschäft mit den RFID-Chips wurde im vergangenen Jahr auf 300 Millionen Dollar geschätzt. Bis 2009 rechnet das US-Marktforschungsunternehmen In-Stat mit einem Anstieg auf 2,8 Milliarden Dollar, der Großteil davon im Handel. Das größte Hindernis war bisher der Preis der Chips, der inzwischen von mehr als 50 auf 15 US-Cent fiel. Ab 5 Cent werde es richtig interessant, heißt es von Analysten.

Von etlichen Anwendungsfeldern ist die Rede. Ein Casino in Las Vegas will mit RFID für fälschungssichere Spielchips sorgen. Bibliotheken könnten so ihre Bücher markieren, Gefängnisse die Häftlinge, Pharmakonzerne könnten ihre Medikamente vor Fälschungen schützen und Regierungen würden die Chips gern in Gesundheitskarten oder Reisepässen sehen. Auch bei der Fußball-WM 2006 soll RFID zum Einsatz kommen. Ein in die Eintrittskarte integrierter Chip funkt am Eingang einem Lesegerät aus kurzer Distanz seine Nummer zu. Mit der Datenbank dahinter wird festgestellt, ob die Daten stimmen.

Schon jetzt gehört die Technologie zum Alltag: Die Monatsfahrkarten der Londoner U-Bahnen haben einen RFID-Chip, das Maut-System in Singapur funktioniert damit und ebenso zahlreiche Skilifte in den Wintersportgebieten der Alpen. Auch bei den Fußball- Bundesligisten Schalke 04, Hamburger SV und dem Zweitligisten 1. FC Köln ist RFID bereits im Einsatz.

CeBIT-Besucher werden dieses Jahr schon am Eingang mit der Technologie konfrontiert: RFID-Lesegeräte des Anbieters PCS werden berührungslos die Eintrittskarten kontrollieren. Auch Schwergewichte wie SAP, Siemens und IBM wollen Lösungen vorstellen. Hewlett-Packard nutzt die Chips im Vertrieb von Druckern und will auf der CeBIT über die Erfahrungen berichten. Den kompletten Prozess vom Druck eines Labels über das Beschreiben eines Transponders bis zum automatischen Lesen eines Warenausgangs zeigt der Paderborner Oracle-Partner Team. Speziell für die Konsumgüterindustrie ist ein von Sun Microsystems entwickeltes Komplettpaket gedacht, das aus Software, Etikettendrucker und Lesegeräten besteht.

Datenschützer mahnen jedoch zum sorgsamen Umgang mit den Systemen. Grundsätzlich ließen sich mit RFID Daten zu Gewohnheiten und Eigenarten eines Menschen sammeln. "Die hohe räumliche und zeitliche Dichte der Datenspuren erlaubt die nachträgliche Erstellung von personalisierten Bewegungs- und Kontaktprofilen", sagt Britta Oertel vom Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (IZT).

Experten des IZT und der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) haben im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik die Chancen und Risiken untersucht. "Wie jede neue Technik hat auch diese zwei Seiten", zieht Oertel ein Fazit der Studie. So ermögliche beispielsweise die Markierung von Nutztieren mit RFID-Chips eine gläserne Produktionskette bis zur Ladentheke im Sinne eines umfassenden Verbraucherschutzes. Andererseits könnten Arbeitgeber die Technik dazu nutzen, Verhalten und Leistung ihrer Angestellten zu observieren. "Solche Daten werden gesammelt, auch wenn es verboten ist", ist Oertel überzeugt.

Bei aller Kritik dürfe allerdings nicht vergessen werden, dass viele sensible Informationen schon mit anderen Systemen gesammelt werden. So legten Besitzer von Kundenkarten gegen einen minimalen Preisvorteil ihre gesamten persönlichen Kaufinteressen offen, die von den Firmen Gewinn bringend ausgewertet würden. "Der Kunde ist sich gar nicht bewusst, was für eine gute Informationsquelle er schon ist. Wir sind jetzt schon gläserne Menschen, aber die Dimension wird mit der RFID-Technik noch einmal deutlich zunehmen."

Quelle : www.heise.de
Titel: Metro forciert RFID-Einsatz
Beitrag von: SiLæncer am 22 Februar, 2005, 16:42
Die Metro-Gruppe wird bis Ende des Jahres die RFID-Technik deutlich ausbauen. Die Zahl der Lieferanten mit entsprechend ausgestatteter Ware soll von derzeit 22 auf 100 erhöht werden, sagte Metro-Vorstandsmitglied Zygmunt Mierdorf am Dienstag in Düsseldorf. Vor kurzem erst hatte Mierdorf angekündigt, durch Funketiketten die Lieferkette so weit wie möglich automatisieren und damit tausende von Arbeitsplätzen einsparen zu wollen. Laut Mierdorf sollen die erzielten Rationalisierungseffekte dazu dienen, "mehr Personal dort zu beschäftigen, wo es der Wertschöpfung dient, wir also mehr verkaufen können. Das wäre zum Beispiel in der Kundenberatung".

Die derzeit vor allem in Nordrhein-Westfalen eingesetzte Technik soll demnach künftig bundesweit in 250 Filialen von Metro-Töchtern wie Real oder Saturn installiert werden. Als drittgrößter Handelskonzern der Welt hatte die Metro-Gruppe vor rund zwei Jahren in seinem "Future-Store" in Rheinberg mit dem Testen der Technik begonnen. Auf der Einzelhandelsmesse in New York äußerte sich der Konzern zuletzt sehr zufrieden über seine Erfahrungen mit der RFID-Technik. "RFID ist die Technik, die den Einzelhandel in den nächsten Jahren substanziell verändern wird", betonte Mierdorf jetzt in Düsseldorf.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schicksal des Großen Lauschangriffs weiter ungeklärt
Beitrag von: SiLæncer am 17 März, 2005, 11:14
Welch harte Nuss das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Großen Lauschangriff der Politik zu knacken gegeben hat, zeigte sich am Mittwoch auf einer Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag. Zur Diskussion stand der umstrittene Entwurf, den die Bundesregierung zur Umsetzung der Vorgaben aus Karlsruhe vorgelegt hatte. Vor allem die als Experten zahlreich geladenen Strafverfolger übten scharfe Kritik an dem Gesetzesvorhaben. Es drohe die "totale Abschaffung" des Ermittlungsinstruments aufgrund der "absoluten" Undurchführbarkeit der Maßnahme, warnte Dieter Büddefeld, Direktor des Landeskriminalamtes Brandenburg, die Abgeordneten. Dies "wird nicht im Sinne eines effektiven Schutzes der Bürger sein." Von den Ermittlern beklagt werde jedoch eigentlich nicht der Gesetzesentwurf, verwies der Karlsruher Rechtsanwalt Christian Kirchberg auf die Grundproblematik, sondern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Richter hatten dem Großen Lauschangriff vor einem Jahr enge Grenzen gesetzt. Demnach ist er nicht gestattet, wenn der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" Verdächtiger in der grundgesetzlich geschützten Wohnung berührt wird. Die Polizei darf künftig zudem nur noch bei schweren Straftaten abhören, die mit einer höheren Höchststrafe als fünf Jahre Haft geahndet werden. Den Strafverfolgern fällt es sichtlich schwer, dies zu akzeptieren. So berichtete der Leitende Kriminaldirektor des Landeskriminalamtes Hamburg, Reinhard Chedor, von der Aufklärung eines Tötungsdelikts, bei dem die Ermittler korrekt angenommen hatten, dass der später Verurteilte sich gegenüber seiner Frau offenbaren würde. Dabei sei auch herausgekommen, dass der Täter noch eine Vergewaltigung auf dem Gewissen hatte. "Diese letzte Maßnahme wäre nicht mehr möglich", gab Chedor zu bedenken. Der wichtige Aspekt, dass der Lauschangriff der Verhinderung weiterer Straftaten diene, sei auch nicht zu vergessen.

Insgesamt würde der Große Lauschangriff "erheblich aufwändiger und kostenintensiver", bemängelte Joachim Kessler, beim Bundeskriminalamt für die operative Durchführung der Maßnahme zuständig. Taktische Möglichkeiten der Polizei würden erheblich eingeschränkt. Mit den gegenwärtigen Langzeitaufnahmegeräten sei ein Unterbrechen und Löschen gar nicht in jedem Fall möglich. Sein BKA-Kollege Detlev Kurt Riedel sieht seine Beamten zudem gerade "im Islamistenbereich" künftig völlig überfordert mit der Auslegung des geschützten "Kernbereichs". Dort käme es schon heute häufig zu "unterschiedlichen Interpretationen der Kommunikation selbst durch Islamwissenschaftler", erklärte der Kriminaloberrat. Oft sei "nicht einmal eine Richtung zu erkennen", was im Gespräch thematisiert werde.

Die Strafverfolger haben sich nun einige Schleichwege überlegt, um doch noch "zur Rettung der Maßnahme" beizutragen, wie es die Unionspolitikerin Daniela Raab formulierte. Büddefeld etwa schlug ein Verfahren vor, bei dem der Polizeibeamte bei offensichtlichen Eingriffen in den geschützten Intimbereich das eigentliche Abhören stoppe, gleichzeitig aber eine elektronische Aufnahme erfolge. Diese soll verschlüsselt und nur nach einer Richteranordnung ausgewertet werden. Allein als Protokoll zur Absicherung gegen spätere Vorwürfe der Manipulation des Beweismaterials dringen die Strafverfolger auf die Aufzeichnung dieser "Richterspur". Ein solches Procedere wird auch vom Bundesrat unterstützt. Als Alternative brachte Büddefeld ins Spiel, dass die Lauscherei generell durch Sonderkammern der Richterschaft durchgeführt wird. Die damit einhergehende "enorme Belastung" sei angesichts der Bedeutung des Instruments vertretbar. Zudem forderte Büddefeld ein strengeres Strafmaß für Straftaten wie die Bildung krimineller Vereinigungen, um diesen wieder mit der Maßnahme begegnen zu können.

Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, dass sie keinerlei Möglichkeit sehe, den Vorschlag des Bundesrats "in irgendeiner Weise verfassungsgemäß zu gestalten." Sie verwies darauf, dass das bisherige Chaos bei der Auswertung von Bändern und den Unklarheiten über die Zuordnung zu den richtigen Verfahren zu den strikten Vorgaben aus Karlsruhe geführt habe. Wer sich dennoch dafür einsetze, werde "nur wieder beim Bundesverfassungsgericht landen". Rolf Hannich, Bundesanwalt beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe, erkannte ebenfalls "keinen Spielraum für den Bundesratsvorschlag". Dafür überraschte er die Rechtspolitiker mit der Anregung, den Lauschangriff zunächst immer zu erlauben, "wenn wir es nicht so genau wissen" mit dem Kernbereich. "Wir haben ein Beweiserhebungsverbot" aus Karlsruhe, hielt der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, dem entgegen. Es zwinge im Zweifelsfall zur Abschaltung.

Die Abgeordneten erhielten noch viele andere Vorschläge für die weiteren Beratungen. "Lassen wir es" ganz, lautete der Tipp Kirchbergs angesichts der "unlösbaren taktischen, rechtlichen und technischen Probleme". Diese Haltung wird vom Deutschen Anwaltverein sowie der Humanistischen Union unterstützt. Diese moniert zudem, dass der vorliegende Gesetzentwurf weitgehend die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Schutzkriterien ignoriere. Der Strafrechtler Klaus Rogall von der Freien Universität präsentierte gleich einen eigenen Gesetzesvorschlag. Der Regierungsentwurf war ihm "unheimlich", weil er "schon zu perfekt" sei und sich ängstlich sowie "kaffeesatzlesend" an die Entscheidungsgründe der roten Roben klammere. Insbesondere seien die Abbruchregelungen klarer zu fassen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Biometrie-Pässe: Einführung auf löchriger Datengrundlage
Beitrag von: SiLæncer am 17 März, 2005, 16:49
Die Bundesregierung hält an der Einführung von Pässen mit biometrischen Identifikationsmerkmalen im Herbst 2005 fest. "Auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse von funktionsfähigen Passprototypen und Lesesystemen ist festzustellen, dass die Technologie sicher und einsatzbereit ist", erklärte sie jetzt auf eine Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz im Bundestag. Die Produktionseinführung der Pässe werde vorbereitet, obwohl eigenem Bekunden nach das Pilotprojekt "Automatisierte und Biometriegestützte Grenzkontrolle" (ABG) auf dem Flughafen Frankfurt/Main noch nicht abgeschlossen ist. Vielmehr diene die inzwischen erfolgte Verlängerung des Projektzeitraums "der weiteren Optimierung des technischen Verfahrens", insbesondere der "noch besseren" Anpassung des Systems an das Verhalten der Nutzer.

In ihrer Kleinen Anfrage hatte die FDP-Abgeordnete unter anderem wissen wollen, wie hoch die Fehlerquote in dem Frankfurter Pilotversuch ist. Derzeit sei, so die Auskunft der Bundesregierung, "noch keine belastbare Aussage über die Quote der fehlerhaft zurückgewiesenen und fehlerhaft akzeptierten Personen möglich". Die elektronische Überprüfung der Übereinstimmung von Pass und Inhaber sei ohnehin nur ein Hilfsmittel, das die herkömmliche Grenzkontrolle nicht ersetze; wenn die biometrische Komponente ausfalle, werden die Grenzbeamten die Kontrolle ohne diese technische Unterstützung durchführen.

Die von der Abgeordneten angeführten Erkenntnisse einer Studie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Leistungsfähigkeit von Gesichtserkennungssystemen beim Einsatz in Lichtbilddokumenten (BioP I), derzufolge die fehlerhafte Zurückweisungsrate zwischen 8 und 16 Prozent liegt -- bei erhöhter Sicherheitsstufe sogar darüber -- wollte die Bundesregierung nicht kommentieren. Stattdessen setzt sie offenbar auf das Prinzip Hoffnung: "Die Biometrie ist eine dynamische Technologie, deren Leistungsfähigkeit sich ständig erhöht".

Quelle : www.heise.de
Titel: Hersteller: Geknackte RFID-Verschlüsselung derzeit kein Problem
Beitrag von: SiLæncer am 24 März, 2005, 13:36
Bereits im Januar gelang es Forschern von RSA Security und der Johns Hopkins Universität, die Verschlüsselung der in der Automobilbranche eingesetzten RFID-Tags zu knacken. Die Tags sind etwa in Autoschlüsseln eingebaut und deaktivieren die Wegfahrsperren in geschätzten 150 Millionen PKW. Zudem nutzt man das System in den USA, um nach dem Auftanken automatisch die Zahlung an die Tankstelle zu veranlassen. Dazu ist im Zapfhahn ein RFID-Sensor eingebaut, der die Daten vom Autoschlüssel einliest und an die Kasse weitergibt. Gelingt es einem Angreifer, die RFID-Kommunikation mitzuhören und zu entschlüsseln, könnte er mit den Daten Missbrauch treiben.

Trotz des Schwachpunktes sieht der Hersteller Texas Instruments keinen Anlass, die Produkte zu überarbeiten oder aus dem Programm zu nehmen. Derzeit stünde beim Einsatz des Tags DST-40 der niedrige Preis und und die schnelle Verarbeitungsgeschwindigkeit im Vordergrund, Datenschutz sei dort eher zweitrangig. Der proprietäre und nicht veröffentlichte 40-Bit-Verschlüsselungsalgorithmus leiste genau dies. 250 Millisekunden zum Ansprechen des Tags plus Verschlüsselung und der Bestätigung, dass alles korrekt sei, seien akzeptabel.

Zudem habe man auch Produkte im Angebot, die mehr Sicherheit böten. Aber die drei Sekunden Verarbeitungszeit der Triple-DES-Lösung seien für die meisten Kunden beziehungsweise Hersteller in diesem Fall inakzeptabel. Eher sei man bereit, das bislang nur theoretische Risiko eines Missbrauchs einzugehen, so ein Sprecher von Texas Instruments. Zwar sei das Knacken eines 40-Bit-Schlüssels mittlerweile nichts Überraschendes mehr, aber die Angreifer würden schon einiges an Ausrüstung benötigen.

Auch hätten die Forscher hohen Aufwand treiben müssen, um einen DST-Tag erfolgreich zu fälschen. So nahm der Simulator die gesamte hintere Sitzbank eines Autos ein und das Abhören der RFID-Kommunikation außerhalb der Zwei-Fuß-Reichweite sei nicht möglich. Dem entgegnen die Wissenschafter, dass der bisherige Aufbau nur Proof-of-Concept-Character hatte. Sobald sich die RFID-Tags des Marktführers TI weiter verbreiten, würden auch bessere Simulatoren auftauchen. Mit speziellen Antennen sei es auch möglich, noch in zehn Fuß Entfernung (3 Meter) die Verbindung zu belauschen. Die Wissenschaftler planen, demnächst passive und aktive RFID-Systeme anderer Hersteller unter die Lupe zu nehmen.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/57890
Titel: Bürgerrechtler kritisieren Ergebnisse der EU-Biometrie-Studie
Beitrag von: SiLæncer am 04 April, 2005, 19:11
Die Bürgerrechtsorganisation Statewatch hat die Kernaussagen der jüngst veröffentlichten Biometrie-Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) scharf kritisiert. Die Ergebnisse des 166-seitigen Berichts mit dem Titel "Biometrics at the Frontiers: Assessing the Impacts on Society" (PDF) ließen sich nur mit einer "technikgläubigen Sichtweise" der Autoren erklären, teilte Statewatch am heutigen Montag mit. Die Bürgerrechtler bemängeln vor allem, dass in dem Report wirtschaftlichen Interessen der EU ein sehr viel größerer Stellenwert eingeräumt werde als etwa Aspekten des Datenschutzes oder der Zuverlässigkeit von biometrischen Erkennungssystemen.

In der Studie hatten die Autoren ein überaus positives Bild vom Einsatz biometrischer Systeme bei der Identitätsüberprüfung gezeichnet. Sie kamen zu dem Schluss, dass mit der Aufnahme zusätzlicher biometrischer Merkmale in die Pässe, Visa und Aufenthaltstitel ab 2006 die biometrische Erkennung anhand von Fingerabdruck, Iris oder Gesichtsbild im täglichen Leben einen immer selbstverständlicheren Platz einnehmen werde. Die Bürger würden sich auf Reisen daran gewöhnen, und die Erfahrungen mit der Bequemlichkeit und Sicherheit würden zur Verbreitung der biometrischen Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren in die Alltagsanwendungen führen. Das Ergebnis sei die Entstehung eines neuen prosperierenden Industriezweiges in Europa.

Statewatch wirft den Verfassern vor, sie hätten nahezu vorbehaltlos den industriepolitisch gewünschten "Diffusionseffekt" biometrischer Anwendungen in den Mittelpunkt gerückt, obwohl in der Studie auch darauf hingewiesen wird, dass viele biometrische Erkennungssysteme noch in der Entwicklungsphase sind und einheitliche Standards sowie verlässliche Informationen zum großflächigen Einsatz von biometrischen Systemen weiterhin fehlen. "Es ist ein schlechter Report, weil er das Profitdenken von Unternehmen über die Freiheit und das Recht der Bürger auf Datenschutz stellt", resümiert Statewatch-Direktor Tony Bunyan.

Quelle : www.heise.de
Titel: CFP: Bürgerrechtler erwarten "digitales Tschernobyl" bei Biometriepässen
Beitrag von: SiLæncer am 13 April, 2005, 18:25
Scharfe Kritik an den bereits beschlossenen Plänen der EU-Innenminister, entgegen dem Willen des EU-Parlamentes die künftige Passgeneration der 450 Millionen EU-Bürger mit einem digitalen Gesichtsbild und insbesondere mit Fingerabdrücken zu versehen, übten Datenschützer auf der Konferenz Computers, Freedom & Privacy (CFP) in Seattle. "Ich erwarte ein Sicherheitsdesaster, ein digitales Tschernobyl", erklärte Simon Davies, Chef der in London beheimateten Bürgerrechtsorganisation Privacy International auf der Tagung. Der Brite geht dabei davon aus, dass die biometrischen Merkmale über kurz oder lang in einer EU-weiten gemeinsamen Datenbank gespeichert und untereinander abgeglichen werden. Dies biete eine ideale Angriffsfläche für Kriminelle.

Davies begründet seine Skepsis mit den Erfahrungen mit der heftig umstrittenen Gesetzgebung zur Einführung eines nationalen Ausweisdokuments in Großbritannien. Das eigentliche Identitätsdokument, die physikalische Karte, sei dabei "das am wenigsten Wichtige, eigentlich überflüssig". Vielmehr gehe es darum, im Hintergrund "eine der größten Datenbanken in Europa aufzubauen". Sie solle unter anderem sämtliche früheren Adressen des Halters, seine Telefonnummern, eine kurzen Lebenslauf und sonstige dokumentarische Angaben wie Schulzeugnisse enthalten. "Es wird eine Schnittstelle zu allen persönlichen Aktionen", warnte Davies. Neben den Fingerabdrücken verlange die britische Regierung zudem auch ein Abbild der Iris im Pass. Das ganze neue Kontrollsystem werde mit der Schaffung von 27 neuen Straftaten und Geldstrafen bis zu 500.000 Pfund untermauert. Wer die Identifikationskarte beschädige, müsse ferner mit Haftstrafen bis zu zwei oder bei vorsätzlichem Handeln gar bis zu zehn Jahren rechnen.

Im britischen Oberhaus wachsen zwar momentan die Zweifel an dem Vorhaben, erläuterte Davies weiter. Eine Studie der London Schools of Economics (PDF) habe zudem die Machbarkeit und Rechtmäßigkeit des Ausweisprojekts völlig in Abrede gestellt. Der britische Ministerpräsident Tony Blair habe aber bereits signalisiert, dass er zumindest die Anlage der Datenbank mit den Fingerabdrücken notfalls als "königliches Vorrecht", also eine Art Weisungsbefugnis des Staatsoberhauptes, durchdrücken wolle. Insgesamt rechnet Davies daher damit, dass die Londoner Initiative sich zum internationalen "Gold-Standard" für Identitätsdokumente entwickelt. Und das alles unter der vorgeschobenen Begründung, den Terrorismus und die Kriminalität besser bekämpfen zu können. Unter demselben Aufhänger, konfrontierte der Bürgerrechtler die US-Datenschutzszene mit dem seltenen "Geschenk aus Europa", werde der US-Congress auch bald die Einführung eines biometrisch aufgerüsteten nationalen Ausweispapiers für die USA forcieren.

Dies fürchten viele US-Bürger, die sich momentan höchstens mit dem Führerschein bei Behörden oder auf Reisen identifizieren, wie der Teufel das Weihwasser. So kämpft etwa der Cyberrechtler John Gilmore seit einigen Jahren gegen Bestimmungen der US-Fluggesellschaften und der US-Regierung, vor dem Antritt einer Flugreise auch innerhalb der USA ein Identitätsdokument vorweisen zu müssen. Der Datenschützer David Hasbrouck sorgt sich ebenfalls, dass mit dem "Zwang zur Identifizierung" ein "Reise-Panoptikum" aufgebaut wird. Reisen ist für ihn ein "Akt der Versammlung", der gemäß der US-Verfassung sowie der UN-Erklärung der Menschenrechte unter anderem als letztlich anonyme "Bewegungsfreiheit" geschützt werde. Diese "fundamentalen rechtlichen Herausforderungen" seien in laufenden Gerichtsverfahren gegen die Ausweispflicht noch nicht ausgetestet worden.

Generell machen die Kontrollen beim Reisen laut Hasbrouck "mehr Sinn im Hinblick auf die Überwachung als auf die Sicherheit". Man habe es bei staatlichen Stellen aber mit Leuten zu tun, die "vom 11. September traumatisiert sind und an einem unbehandelten Nach-Stress-Syndrum leiden". Die größte Gefahr beim Reisen seien nicht Terroristen, sondern "betrunkene Fahrer". Ein weiteres strukturelles Problem im Kampf für mehr Datenschutz beim Reisen sei, dass die Interessen der Industrie und der Regierung zur verstärkten Datenjagd konvergieren würden. Frequent-Flyer-Karten und Smartcards für den öffentlichen Nahverkehr würden die Reisenden schließlich auch transparenter machen. Skeptisch auf Grund der Einbeziehung biometrischer Merkmale zeigte sich auf der CFP auch Peter Hope-Tindall von der amerikanischen Firma DataPrivacy Partners: "Wir bauen so eine umfassende Überwachungsinfrastruktur auf mit einem eindeutigen Personenkennzeichen". Dabei seien derartige biometrische Großprojekte ungetestet und anfällig.

Quelle : www.heise.de
Titel: Streit um biometrische Pässe spitzt sich zu
Beitrag von: SiLæncer am 20 April, 2005, 18:19
Mit seiner säuerlichen Reaktion auf die Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar nach einem Moratorium zur ursprünglich zum Herbst geplanten Einführung von Pässen mit biometrischen Merkmalen hat Bundesinnenminister Otto Schily Streit mit der eigenen Fraktion provoziert. Schaar hatte die Forderung mit der unausgereiften Technik und ungeklärten Sicherheitsfragen begründet und vor diesem Hintergrund keine Notwendigkeit gesehen, dass Deutschland bei dem von der EU für Mitte 2006 gesetzten Einführungstermin voranprescht. In einem Interview mit der Tagesschau warf ihm Schily daraufhin Kompetenzüberschreitung vor. Weder die Beurteilung der Technik noch die politische Entscheidungsfindung seien Aufgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten.

In einer gemeinsamen Stellungnahme stellen sich jetzt die SPD-Bundestagsabgeordneten Ulla Burchardt und Jörg Tauss vor Schaar. Die "jüngsten Auslassungen" Schilys seien "im Ton inakzeptabel und in der Sache falsch". Die technischen Mängel und datenschutzrechtlichen Probleme seien seit Jahr und Tag bekannt und noch immer ungelöst. Für die biometrischen Daten im Pass fehle ein zuverlässiger Sicherheitsstandard, erklären sie unter Verweis auf die Ergebnisse einer Studie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Bei einer zehnjährigen Gültigkeit von Reisepässen könne heute niemand ernsthaft ausschließen, dass die Daten unbemerkt gelesen, kopiert oder verändert werden.

Der vom Bundesinnenministerium (BMI) behauptete Sicherheitsgewinn erweise "sich selbst für Laien schnell als Luftnummer: Digitale Fingerabdrücke im Pass verraten noch gar nichts über die Absichten des Passinhabers", heißt es in der Erklärung, in der die beiden SPD-Abgeordneten Schily die vorschnelle Einführung der unausgereiften Technik "im Hau-Ruck-Verfahren" vorwerfen. Von einer ordentlichen Parlamentsbeteiligung könne weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene die Rede sein.

"Reisepässe mit biometrischen Merkmalen werden immer mehr zur persönlichen Obsession des Bundesinnenministers, und dies unter souveräner Missachtung von Bundestag, Datenschützern und wissenschaftlicher Expertise", attackieren die beiden Abgeordneten den Hausherrn am Moabiter Spreeufer direkt. "Tatsächlich war es gerade das Bundesinnenministerium, das gegen alle Warnungen von Experten die biometrische Vermessung der Bundesbürger durch die europäische Hintertür durchgesetzt hat".

Bevor der erste Reisepass mit biometrischen Merkmalen in Deutschland ausgestellt wird, müssen sämtliche technischen und datenschutzrechtlichen Probleme gelöst werden, fordern Burchardt und Tauss. "Das einzufordern ist die ureigenste Aufgabe des Bundesdatenschutzbeauftragten". Die Einrichtung des Bundesdatenschutzbeauftragten ist organisatorisch zwar dem BMI unterstellt, unterliegt inhaltlich aber keiner Weisungsbefugnis durch den Bundesinnenminister.

Quelle : www.heise.de
Titel: Gläserne Bus- und Bahnfahrer
Beitrag von: SiLæncer am 21 April, 2005, 19:32
T-Systems hat für öffentliche Verkehrsunternehmen ein elektronisches Ticketing-System entwickelt, das bundesweit die herkömmlichen Fahrscheine ersetzen könnte. Fahrgäste sollen dazu künftig Kundenkarten mit RFID-Chips erhalten, die eine eindeutige Identifizierung erlauben. Lesegeräte in den Fahrzeugen erfassen diese Daten beim Ein- und Aussteigen -- automatisch und kontaktlos. Das System ermittelt so die zurückgelegte Strecke und den Fahrpreis unter Berücksichtung von Weiterfahrten beim Umsteigen. Der Fahrgast muss die Karte dabei nicht aus der Tasche nehmen.

Ziel ist eine einheitliche Erfassung und bargeldlose Abrechung der Fahrtkosten. Der Fahrgast bekommt lediglich eine Rechnung von dem Verkehrsbetrieb, der ihm seine Karte ausgehändigt hat. Anhand der gesammelten Datensätze rechnen die Verkehrsbetriebe dann untereinander ab. Als Vorteil für die Unternehmen nennt T-Systems auch die Fälschungsssicherheit der Online-Tickets.

T-Systems engagiert sich bei dem vom Bund geförderten Projekt VDV-Kernapplikation, das einen bundesweiten Standard für Ticketing-, Fahrpreiserfassungs- und Abrechnungssysteme zum Ziel hat. Ihm gehören mehr als 150 Verkehrsverbünde und -unternehmen an, darunter auch die Deutsche Bahn.

Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die Fahrgäste bereit sind, dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ihre Bewegungsprofile anzuvertrauen. Immerhin trügen sie eine kontaklos auslesbare Chipkarte mit sich herum, anhand derer sie womöglich auch außerhalb von Bus und Bahn unbemerkt erfasst werden könnten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re:Gläserne Bus- und Bahnfahrer
Beitrag von: Jürgen am 22 April, 2005, 02:46
Falls das Verfahren am Ort nicht zu vermeiden sein sollte, wäre das einen Versuch mit einem metallischen Zigaretten-Etui, einer anderen kleinen Blechdose oder z.B. Alufolie in der Brieftasche wert. So könnte man schnell herausfinden, wie man sowas verlässlich abschirmt. Zumindest an anderen Orten als den Fahrzeugen wäre dann einiges gewonnen...
Es gibt ganz sicher keine Vorschrift, die uns zwingt, solch ein RFID-Ticket stets ungehindert kommunizieren zu lasen.
Wer behauptet, RFID sei fälschungssicher, vor Allem, wenn man nichts sichtbar tragen muss, der glaubt vermutlich auch, die Erde sei eine Scheibe.
Eigentlich ist das wieder einmal eine Karte zum Hacken oder Imitieren / Kopieren. Findige Köpfe werden sicher Wege zum Missbrauch finden, auf beiden Seiten des Lesegerätes.

Schily geht es garnichts an, wenn ich mit dem Bus fahre. Freizügigkeit gemäss unserer Verfassung bedeutet auch, ohne begründeten Verdacht keine Bewegungs-Kontrolle und keine Rechenschaft!!!
Die Gestapo ist abgeschafft und das wird auch so bleiben. Wer das zu ändern versucht, löst das verfassungsmässige Widerstandsrecht aus, mit allen Konsequenzen.
Titel: Re:Gläserne Bus- und Bahnfahrer
Beitrag von: Schneemann am 22 April, 2005, 04:17
... Na dann, Überwachte aller Bundesländer vereinigt EUCH ...
Titel: Der digitale Verbraucher: gläsern mit RFID, Kundenkarten und Scoring?
Beitrag von: SiLæncer am 22 April, 2005, 06:13
Der weitgehend unbemerkten Ausspähung der Konsumenten mit Kundenkarten, Data-Mining und Scoring sowie künftig mit winzigen Funkchips muss dringend Einhalt geboten werden. Darin waren sich Verbraucherschutzministerin Renate Künast und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am heutigen Donnerstag auf einer Tagung ihrer beiden Häuser in Berlin zum Thema "Verbraucherpolitik in der digitalen Welt: Der gläserne Kunde?" einig. Das "Zauberwort" heiße dabei Transparenz, erläuterte Künast den von ihr bevorzugten Lösungsansatz einer stärkeren Selbstregulierung der Branche. Andernfalls will sie eine gesetzliche Regulierung nicht ausschließen.

"Die Datensammler des 21. Jahrhunderts sind die Unternehmen", umriss die Ministerin die Problematik aus ihrer Sicht. Der Staat als typische "Big Brother"-Schablone habe ausgedient, glaubt die Grüne, die sich anscheinend wenig mit den Debatten um den Großen Lauschangriff, die Vorratsdatenspeicherung oder die ständige Zunahme der Telekommunikationsüberwachung beschäftigt. Ihr ging es darum, "Leitplanken" für den "digitalen Verbraucherschutz" im 21. Jahrhundert zu umreißen. Ein funktionierender Markt hängt ihrer Ansicht nach insbesondere davon ab, dass Verbraucher mit der Wirtschaft "auf Augenhöhe agieren können."

Es sei keineswegs Ziel der Bundesregierung, sich neue technologische Möglichkeiten wie die der RFID-Technologie "entgehen" zu lassen, erklärte Künast. Möglichkeiten des Missbrauchs müssten aber "von vornherein eingedämmt werden." Ein "Redlining", also die Kennzeichnung bestimmter Wohnviertel als problematisch etwa bei der Kreditrückzahlung, dürfe es nicht geben. Zumindest müssten die Verbraucher verstehen, warum sie bestimmte Vetragsangebote nicht unterbreitet bekommen. "Unternehmen sollten ihren Kunden die ermittelten Scorewerte, die verwendeten Berechnungsverfahren und die zu Grunde gelegten Daten offen legen", forderte die Ministerin. Beim Scoring versuchten ursprünglich Banken, statistisch anhand zahlreicher personenbezogener Merkmale die Wahrscheinlichkeit nicht zurückgezahlter Kredite zu berechnen. Das Verfahren, das hierzulande etwa die Schufa in großem Stil betreibt, wird aber längst von Unternehmen aller Couleur bei fast jeder kommerziellen Entscheidung angewendet.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht die "eigentliche Gefahr", in der "Vernetzung und Verknüpfung" der Datenbestände. Eine Sache sei es, dass sich etwa mit der breiten Einführung von Funkchips einfacher Verbindungen zwischen den RFID-Kennungen und dem Käufer beziehungsweise Nutzer von Waren registrieren lassen würden. Auch könnte der Personenbezug durch Ausweise mit integriertem RFID-Chips hergestellt werden, mischte sich Schaar erneut in die Debatte um die Biometriepässe ein. Datenschutzrechtlich relevanter sei aber die im Hintergrund einsetzende detaillierte und umfassende Profilierung einer Konsumentenpersönlichkeit. Diese sei "generell fragwürdig", da sie rasch mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht in Konflikt gerate.

Schaar wetterte zudem gegen die Praxis vieler Firmen, sich eine "Blankovollmacht" zur Profilerstellung mit der Abfrage einer Einverständniserklärung zur weiteren Bearbeitung der Daten zu "Marketingzwecken" einzuholen. Eine wirksame Einwilligung setze nämlich Informiertheit voraus. Kaum einem Verbraucher sei aber bewusst, dass die persönlichen Informationen auch im Ausland sowie zu Kredit- oder Personalbeurteilungen verwendet würden. Ferner sei die Qualität der Daten kaum zu gewährleisten. Der oberste Hüter der Privatsphäre der Deutschen betrachtete es daher mit Sorge, "dass immense Datenmengen aus den unterschiedlichsten Bereichen und die eingesetzten Data-Warehousing-Konzepte zu einer Überwachungs- und Kontrollmöglichkeit führen". Auch das Scoring hält Schaar für "gesellschaftspolitisch bedenklich", weil der Einzelne damit nicht mehr über sein Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit entscheiden könne. Eine datenschutzfreundliche Technik sowie die Schaffung von Wahlmöglichkeiten etwa auch für den anonymen Einkauf sind neben der Offenlegung der gespeicherten Daten für Schaar Ansätze zum Gegensteuern.

Vertreter der Wirtschaft bemühten sich auf der Veranstaltung, die Vorteile der angewendeten Techniken und Praktiken für die Verbraucher herauszustellen. "Scoring ermöglicht an immer mehr Stellen die vom Kunden gewünschte zeitnahe und kostengünstige Kreditvergabe", betonte Rainer Neumann, Vorstandsvorsitzender der Schufa. Ohne die Leistungen seines Hauses könnte beispielsweise kein Kunde am Samstag in einem Elektronikgeschäft einen Fernseher auf Raten kaufen. Über das neue Webangebot Meine Schufa will man aufklären und die knapp 8 Euro teure Eigendatenabfrage durch die Onlinebeantragung vereinfachen. Es oblag Rainer Metz vom Verbraucherschutzministerium, darauf hinzuweisen, dass schon eine Auskunftseinholung den Scorewert verschlechtern könne. Generell befürchtet er eine "Individualisierung und Entsolidarisierung der Gesellschaft" durch Scoring: "Es gibt immer kleinere Cluster; der eine muss hier mehr zahlen, der andere kriegt seinen Zahnersatz nicht mehr finanziert."

Den aus einer RFID-bestückten Warenwelt entstehenden Verbrauchernutzen, den Jörg Pretzel, Geschäftsführer des RFID-Kompetenzcenters GS1 Germany, vortrug, konnte auch nicht alle Teilnehmer überzeugen. Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, die Prüfung der Verfügbarkeit von Waren im Regal, die einfachere Produktinformation, die mögliche Beschleunigung des Bezahlens oder die auf dem Chip gespeicherten Umtausch- und Garantiedaten wiegen zumindest laut Rena Tangens vom FoeBuD nicht die Tatsache auf, dass die Menschen anhand der mitgeführten Schnüffelchips "verfolgt werden können". Die darauf gespeicherten "scheinbar anonymen Daten" seien durchaus auf Personen zu beziehen und damit für die Erstellung von Bewegungs- und Interessenprofilen zu benutzen.

Quelle : www.heise.de

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Da wir gerade beim Thema sind....
Titel: Re:Gläserne Bus- und Bahnfahrer
Beitrag von: Jürgen am 22 April, 2005, 15:20
Also ist mein Motto:
Bargeld lacht  ;D
... solange die Scheine noch keine Funketiketten eingearbeitet haben.
Zumindest Münzen werden sicherlich in absehbarer Zeit nicht rücKverfolgbar, weder Seriennummer, noch geeignet für RFID. Allerdings sehe ich für solche aus zwei verschiedenen Metallen zumindest theoretisch auch eine Möglichkeit...

Etiketten an Waren zu finden, ist nicht immer leicht, man sollte eigentlich immer danach suchen und sie entweder zerstören oder gezielt allerlei Unfug damit treiben.

Ständige Kontrolle auf Schritt und Tritt kommt einer Entmündigung gleich. Wir alle haben doch 'mal lange genug darum gekämpft, unseren Eltern nicht immer wirklich alles offenlegen zu müssen, eben weil vieles diese nix angeht. Deshalb haben auch Zimmer- und Schranktüren Schlösser! Deshalb haben wir gelernt, Kontrollversuche zu unterlaufen, Kontrolleure zu foppen.

Lausch-Otto, du bist nicht mein Vater, ausserdem bin ich nicht dein Eigentum!!!
Titel: Re:Gläserne Bus- und Bahnfahrer
Beitrag von: Schneemann am 22 April, 2005, 15:35
Ist jemanden von Euch bekannt, ob es bereits oder in absehbarer Zeit ein kleines handliches Gerät gibt oder geben wird, mit welchen der Normalkunde die kleinen Spiogenten ausfindig machen kann. Entweder um gezielt diese Produkte zumeiden, so es möglich ist oder um wenigstens zu sehen, wo und aus welcher Ecke es überall sendet.
Diese RFID-Chips(?) sind ja in ihrer Herstellungsart so manigfaltig, dass sie selbst in Bekleidung oder sonst wo integriert sein können. Und bis jetzt hat der Hersteller meines Wissens nicht einmal die Pflicht zu deklarieren, ob er irgendwo so ein gemeines Ding versteckt hat.
Also gibt so was schon??? Wenn ja wo und wie heißt es oder gibt's gar einen Link???
Titel: Re:Gläserne Bus- und Bahnfahrer
Beitrag von: SiLæncer am 22 April, 2005, 15:48
Zitat
Also gibt so was schon???

Nicht das ich wüsste...
Titel: Re:Gläserne Bus- und Bahnfahrer
Beitrag von: Warpi am 22 April, 2005, 16:11
Ist jemanden von Euch bekannt, ob es bereits oder in absehbarer Zeit ein kleines handliches Gerät gibt oder geben wird, mit welchen der Normalkunde die kleinen Spiogenten ausfindig machen kann. Entweder um gezielt diese Produkte zumeiden, so es möglich ist oder um wenigstens zu sehen, wo und aus welcher Ecke es überall sendet.
Diese RFID-Chips(?) sind ja in ihrer Herstellungsart so manigfaltig, dass sie selbst in Bekleidung oder sonst wo integriert sein können. Und bis jetzt hat der Hersteller meines Wissens nicht einmal die Pflicht zu deklarieren, ob er irgendwo so ein gemeines Ding versteckt hat.
Also gibt so was schon??? Wenn ja wo und wie heißt es oder gibt's gar einen Link???


2. Dr. Dennis Kügler, Harald Kelter (anm)
Risiko Reisepass?
Schutz der biometrischen Daten im RF-Chip
Report,Biometrie,Reisepass, Fingerabdruck, Datenschutz, Verschlüsselung, RFID, ICAO, BSI, Messung, Recht, Politik, Biometrie, biometrische Zuganssysteme
c't 5/05, Seite 84

3. Dr. Ralf Schüler, Tilmann Kurz (ea)
Schnüffler enttarnen
Elektronik spürt RFID-Etiketten auf
Praxis,RFID-Tag-Finder,RFID-Tag, Etikett, Detektor, Selbstbau, induktive Kopplung, Datenschutz, Etikettenenttarnung
c't 2/05, Seite 202  ;D

Quelle : c't - Artikel-Recherche , Heise Verlag
Titel: Re:Gläserne Bus- und Bahnfahrer
Beitrag von: Schneemann am 25 April, 2005, 17:50

Danke Transwarp, werde mir die empfohlenen Artikel besorgen.
Titel: Re:Gläserne Bus- und Bahnfahrer
Beitrag von: Warpi am 26 April, 2005, 06:11
Gern geschehen  :)
Titel: Bundestag verabschiedet Neufassung des Großen Lauschangriffs
Beitrag von: SiLæncer am 12 Mai, 2005, 20:37
Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag die umstrittene Novelle des Gesetzes zur akustischen Wohnraumüberwachung mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen verabschiedet und die Debatte über ein seit acht Jahren umkämpftes Thema zunächst wieder beendet. Zuvor hatte Rot-Grün im Rechtsausschuss Änderungen am ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung durchgesetzt. Demnach darf der Große Lauschangriff künftig auch bei Verdacht auf die banden- oder gewerbsmäßige Verbreitung von Kinderpornografie angewendet werden. Die Reform wurde erforderlich, nachdem Karlsruhe im vergangenen Jahr die Wohnraumbespitzelung in weiten Teilen für für verfassungswidrig erklärt hatte. Dementsprechend setzt die Novelle die Hürden für den Einsatz des Ermittlungswerkzeuges höher, um den "Kernbereich privater Lebensgestaltung" geschützt zu halten. CDU/CSU und FDP stimmten gegen den Entwurf.

Das Abhören von Gesprächen mit Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Notaren, Steuerberatern, Ärzten, Abgeordnete oder Journalisten bleibt entgegen der ursprünglichen Pläne von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries unzulässig. Einige Lücken lässt das Gesetz: Versehentlich erhobene Daten dieser Kommunikationspartner dürfen ausnahmsweise zur Abwehr bestimmter dringender und schwerwiegender Gefahren verwendet werden. Gemäß einer Eingabe des Bundesrates können erhobene personenbezogene Daten zudem bei einer dringenden Gefahr für Leben oder Freiheit einer Person oder für bestimmte Gegenstände von besonderem Wert auch dann in Strafverfahren verwendet werden, wenn sie prinzipiell nicht hätten erhoben werden dürfen.

Zypries zeigt sich zufrieden, dass der Große Lauschangriff als ultima ratio und "unverzichtbares Mittel zur Bekämpfung schwerer Formen von Kriminalität" weiter möglich ist. Der SPD-Politikerin zufolge "darf es keine Freiräume für Verbrecher geben". Sie ist sich aber auch im Klaren darüber, dass die Kosten für die Überwachung steigen: Künftig muss beim Abhören von Privaträumen -- anders als etwa in Geschäftsräumen -- in der Regel ein Polizist neben dem Bandgerät sitzen, um bei Bedarf unverzüglich abzuschalten.

Der Normalbürger hat laut Zypries nichts zu befürchten. Es gehe nur um den Verdacht auf Straftaten, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren vorgesehen ist. Einer von Datenschützern ins Gespräch gebrachten Übertragung des Karlsruher Urteils auf die Telekommunikationsüberwachung erteilte Zypries in einem taz-Interview eine Absage: Nur die eigene Wohnung ist ihrer Ansicht nach ein Rückzugsraum, "nicht aber das Telefon". Redner von SPD und den Grünen hatten bei der Schlussdebatte generell Bedenken gegen den Großen Lauschangriff vorgebracht. Man brauche die Vorschrift eigentlich nicht, habe sie jetzt nur verfassungskonform gemacht, erklärte Hans-Christian Ströbele von den Grünen. Er hofft, dass sich bald eine Zweidrittelmehrheit für die Abschaffung des Instruments findet.

Scharfe Kritik kommt von Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die in Karlsruhe gemeinsam mit liberalen Kollegen die entscheidende Klage erhoben hatte. Die Bundesregierung hat es ihrer Ansicht nach unterlassen, das "absolute Erhebungs- und Überwachungsverbot" privater Gespräche mit engsten Vertrauten aus Karlsruhe umzusetzen. Das neue Gesetz "statuiert vielmehr eine Eingriffsbefugnis für die zuständigen Behörden und stellt klar, wann abgehört werden darf", moniert die FDP-Politikerin. Eine Art "Probelauschen" werde gestattet. Ein schärfer gefasster Änderungsantrag der Liberalen zum Schutz der Privatkommunikation in Wohnräumen hatte im Rechtsausschuss keine Mehrheit gefunden.

Die Union machte sich für eine Änderung stark, mit der die automatische Aufzeichnung von Gesprächen generell erlaubt worden und es dem anordnenden Gericht überlassen geblieben wäre, über die Verwertbarkeit solcher Aufnahmen zu entscheiden. Das Erstellen eines solchen "Richterbandes" hatten Strafverfolger auf einer Anhörung gefordert. Alle übrigen Fraktionen lehnten ein solches Vorgehen ab. "In den Kernbereich darf auch ein Richter nicht eingreifen", betonte Zypries. Vertreter der Union warnen nun vor einer höheren Ausbreitung der Kriminalität und wollen gegebenenfalls den Vermittlungsausschuss anrufen.

Der Große Lauschangriff war 1998 mit einer Änderung am Artikel 13 Grundgesetz, der die Unverletzlichkeit der Wohnung erklärt, mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit eingeführt worden. Grüne und PDS hatten damals dagegen votiert, die FDP hatte den tiefen Einschnitt in die Bürgerrechte größtenteils mitgetragen. Leutheusser-Schnarrenberger trat deswegen von ihrem Amt zurück. Am Wochenende sprach sich die FDP auf ihrem Bundesparteitag in einem Antrag (PDF) erstmals geschlossen gegen den Großen Lauschangriff aus. Leutheusser-Schnarrenberger kündigte an, dass ihre Fraktion die "tatsächlichen Ergebnisse dieser Ermittlungsmaßnahme genau bewerten und in der nächsten Legislaturperiode wieder auf den Prüfstand stellen" wolle.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/59515
Titel: Forscher wollen RFID für neue DRM-Technik nutzen
Beitrag von: SiLæncer am 14 Mai, 2005, 17:12
Während Philips und Sony den potenziellen Kundennutzen des RFID-Abkömmlings NFC in der Consumerelektronik anpreisen, versucht eine Forschergruppe an der University of California (UCLA) mit ihrem RFID-Projekt vor allem den DRM-Verfechtern eine weitere Technik an die Hand zu geben: Laut einem Bericht im RFID Journal arbeitet eine Gruppe des Wireless Internet for Mobile Enterprise Consortium (WinMec) an einem Konzept, bei dem sich DVDs mit eingebettetem RFID-Tag vor dem Abspielen gegenüber einem im Player integrierten RFID-Reader korrekt authentifizieren müssen.

WinMec ist eine 2002 von Rajit Gadh gegründete Forschungskooperation der UCLA mit Sponsoren aus der Wirtschaft -- darunter Computer Associates, Ericsson, HP, Intel, Qualcomm und Siemens -- mit Projekten zu RFID, per Funk arbeitenden Multimediaplattformen und Sensornetzwerken.

Das RFID-DRM-Projekt ist bisher im Wesentlichen nur eine Idee. Die Gruppe muss unter anderem erst noch ein System entwickeln, um die Tags zu beschreiben, eine Plattform, die DVDs mit ihren Besitzern verknüpft und eine Methode, um die Tag-Daten zu verschlüsseln. Ebenfalls noch ungeklärt ist, inwieweit Störungen durch andere Funktechniken die Umsetzung behindern könnten.

Gadh sieht in dem System durchaus auch Vorteile für den Nutzer: Da das Konzept dafür sorgen soll, dass die DVDs nur auf einer bestimmten Anzahl von Abspielgeräten nutzbar sind, könne man einen Film bereits bei seinem Start in den Kinos legal auf den Markt bringen, ohne dass sofort tausende von illegalen Kopien in Umlauf gehen. Ob dieses Argument die Unterhaltungsindustrie tatsächlich davon überzeugen kann, auf potenzielle Einnahmen an den Kinokassen zu verzichten, erscheint allerdings angesichts der bisherigen Marketingstrategien eher zweifelhaft.

Quelle : www.heise.de
Titel: Navigationshilfe aktiviert Werbung: "Ich bin blind. Reklame zu mir."
Beitrag von: Jürgen am 23 Mai, 2005, 17:37
Leider haben wir hier keine eigene Abteilung für echte Perversionen  ::)

Daher also hier:
Navigationshilfe aktiviert Werbung: "Ich bin blind. Reklame zu mir."

Navigationshilfen für Blinde sollen per RFID-Transponder in den USA personalisierte Lautsprecher-Werbespots auslösen, wenn sie an einem passend ausgestatteten Schaufenster vorbeigetragen werden. Die Firma Awarea will am kommenden Wochenende die ersten "Tag Activation Zones" in Fußgängerzonen, Straßencafes und am Fähr-Terminal in Seattle in Betrieb nehmen, um zahlenden Firmenkunden, etwa Ladengeschäften aus der unmittelbaren Umgebung, die Platzierung individuell auf die Transponder-Inhaber zugeschnittener Werbung zu offerieren. Der Dienst, den es binnen Monaten auch in anderen Städten der USA geben soll, verfolgt ausdrücklich noch eine andere Gewinnabsicht: Die Betreiber wollen nämlich Daten über ihre Reklameopfer an die Sponsoren verkaufen. Als interessante -- will sagen: geldwerte -- Informationen könnte man sich Name und Anschrift der Zielperson vorstellen, aber auch deren Bewegungsprofil, wie es zuvor beim Passieren von Awarea-Sensoren erfasst worden ist, oder Detailauskünfte zu bestimmten Werbeangeboten, die sich über eine dafür vorgesehene Taste am Transponder anfordern lassen.

Die Funk-Trigger haben etwa die Abmessungen einer PCMCIA-Karte, benötigen als aktive RFID-Transmitter eine eigene Spannungsversorgung und überbrücken im Frequenzbereich um 126 Kilohertz eine Distanz von bis zu 30 Meter. Je nachdem, welche Sinneseindrücke die Zielperson aufnehmen kann, sendet der Server bei Bedarf eine WAV-Audiodatei oder ein QuickTime-File mit Botschaften in US-amerikanischer Zeichensprache zur Wiedergabe auf einem Videomonitor.

130 RFID-Tags sind seit etwa einem Jahr in einem kleineren Stadtbezirk rund um den Seattler Pioneer Square in Erprobung. Die umfassendere Markteinführung soll nun auf einer Versammlung der US-Blindenvereinigung National Federation for the Blind erfolgen, doch die Zielgruppe für die Awarea-Tags reicht noch weiter: Zum Beispiel denken die Werbevermarkter auch an Touristen, die die Transponder als Beipack eines elektronischen Fremdenführers erhalten könnten. (hps/c't)
Quelle und Links:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/59798

Welche weiteren teils hilflose Personenkreise kann man noch belästigen, überwachen und ausbeuten???
Weitere Kommentare spare ich mir erst 'mal.

Jürgen
Titel: Re:Navigationshilfe aktiviert Werbung: "Ich bin blind. Reklame zu mir."
Beitrag von: SiLæncer am 23 Mai, 2005, 17:55
Oh nö .. Das kann ja wohl nicht wahr sein  (http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/boese/g070.gif)

Demnächst könnte man ja noch Autisten direkt die (Werbe-)Impulse ins Gehirn senden ...  (http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/konfus/p025.gif)


Was für Drogen nehmen die eigentlich um auf solche Ideen zu kommen ?
Titel: Biometriepass soll 59 Euro kosten
Beitrag von: SiLæncer am 01 Juni, 2005, 16:41
Die Einführung von Pässen mit auf RFID-Chips gespeicherten biometrischen Merkmalen wird am 1. November beginnen und wie von der EU-Verordnung vorgesehen in zwei Teilschritten erfolgen. Das erklärte Bundesinnenminister Otto Schily am heutigen Mittwoch vor der Bundespressekonferenz. Zunächst wird der Passchip nur ein digitales Passbild aufnehmen, für das bei der Antragstellung ein frontal aufgenommenes Foto vorgelegt werden muss; später soll der Fingerabdruck hinzukommen, und "als drittes Merkmal könnte der Iris-Scan auch noch in den Chip aufgenommen werden".

Der "ePass" wird weiterhin zehn Jahre gültig sein und den Antragsteller statt heute 23 Euro dann 59 Euro kosten. "Das sind im Jahr 5,90 Euro", rechnete der Minister vor und betonte, dass Deutschland damit im internationalen Vergleich im unteren Bereich liege -- so würden die biometrischen Pässe in den USA umgerechnet voraussichtlich 75 Euro, in Grossbritannien etwa 103 Euro kosten. Bei Jugendlichen, deren biometrische Merkmale stärkeren Veränderungen unterworfen sind, soll die Gültigkeit des neuen Passes nur fünf Jahre betragen, und er wird voraussichtlich mit 37,50 Euro etwas billiger.

Zu den Gesamtkosten wollte Schily auch auf Nachfrage gegenüber heise online keine Angaben machen. Dem Vernehmen nach soll die erhöhte Passgebühr wenigstens die jährlichen Betriebskosten für die biometrische Erfassung bei der Neuausstellung abdecken. Die einmaligen Fixkosten, also beispielsweise die Investitionen für Lesegeräte an den Grenzkontrollstellen, sollen bereits im kommenden Jahr in den Haushalt des Bundesgrenzschutzes berücksichtigt werden, erklärte Schily, ohne Zahlen zu nennen. Nach und nach werde man an allen Grenzstellen die entsprechenden Gerätschaften aufstellen. Im Januar 2006 soll dazu ein Pilotprojekt starten; das eigentliche Rollout ist für 2007 vorgesehen.

"Die langfristig angelegte Biometrie-Strategie der Bundesregierung", erklärte der Minister vor der Presse, verfolge vier Ziele: eine erhöhte Fälschungssicherheit der Reisedokumente, die verbesserte Identifizierung bei der Einreise, die Nutzung biometrischer Hilfsmittel bei der Personenfahndung, sowie die Erleichterung des Reiseverkehrs durch Biometrie-gestützte Kontrollen -- "mit dem entsprechenden Zeitgewinn für die Reisenden, und natürlich auch für die Polizei".

In diesem Zusammenhang ließ Schily auch keinen Zweifel daran, daß der Einstieg in die biometrische Identifizierung mit den neuen Pässen nur ein erster Schritt ist. "In der EU arbeiten wir gemeinsam an Biometrie-gestützten Personalausweisen, um auch diese Dokumente ab 2007 umstellen zu können".

Quelle : www.heise.de
Titel: Kritik am Biometriepass: "Zu früh, zu teuer und zu unsicher"
Beitrag von: SiLæncer am 01 Juni, 2005, 18:12
Am 1. November beginnt in Deutschland die Einführung von Pässen mit auf RFID-Chips gespeicherten biometrischen Merkmalen. Aus Anlass der heutigen Vorstellung biometrischer Reisepässe durch Bundesinnenminister Otto Schily appelliert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, dass die Pässe erst Mitte 2006 eingeführt werden sollten. Die Zeit solle genutzt werden, "um ein möglichst hohes Maß an Datenschutz und Sicherheit bei den biometriegestützten Pässen zu erreichen". Es gebe bisher noch kein Sicherheitskonzept zum Schutz der in einem Funkchip gespeicherten Daten. Schaar bietet seine Mitarbeit an der Entwicklung dieses Konzepts an.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Ulla Burchardt, die sich zu früheren Gelegenheiten bereits skeptisch zur Einführung biometrischer Pässe geäußert hat, übertitelt ihre Stellungnahme eindeutig: "Zu früh, zu teuer und zu unsicher!" Sollten die neuen Reisepässe tatsächlich wie von Schily angekündigt im November 2005 ausgegeben werden, geschähe dies ohne vorherige Beteiligung des deutschen Gesetzgebers. "Dabei sieht das so genannte Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 unmissverständlich ein Gesetz des Bundestages vor, in dem das 'ob', 'wann' und 'wie' geregelt werden muss. Dieser deutsche Parlamentsvorbehalt wurde sehenden Auges durch europäische Rechtsetzung ignoriert", schreibt die Abgeordnete. Zudem werde mit dem "ePass" nicht automatisch mehr Sicherheit eingeführt. Weiter bemängelt Burchardt, dass die Gebühr von 59 Euro doppelt so hoch sei wie derzeit.

Es sei nicht angemessen, sich von der US-amerikanischen Regierung beim Thema Biometrie unter Druck setzen zu lassen, schreibt die SPD-Abgeordnete außerdem. Schließlich handle es sich um jene Regierung, "die mit ihrem Patriot Act amerikanischen Ermittlungsbehörden ohne konkrete Verdachtsmomente Zugriff auf persönlichste Daten gewährt und im Zeichen der Terrorabwehr Bürgerrechte massiv einschränkt." Die Interessen aller Bürger in Deutschland müssten Vorrang haben und nicht nur jener, die visafrei in die USA einreisen wollen.

Die Einführung von Biometriepässen wird aber nicht nur skeptisch beäugt. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) meint, Deutschland nehme damit in Europa eine Führungsrolle ein. "Der neue Reisepass bringt mehr Sicherheit beim Reisen, ermöglicht eine schnellere Abfertigung an den Grenzen und gewährleistet dabei den Schutz persönlicher Daten", sagte Bitkom-Geschäftsführer Peter Broß. Die schnelle Einführung des elektronischen Reisepasses erhöhe die Chance, dass deutsche Sicherheitstechnologie ein Exporterfolg wird.

Der Bitkom schlägt die Gründung einer nationalen Biometrie-Initiative vor, um die Entwicklung moderner Sicherheitstechnologien in Deutschland weiter voranzutreiben, "Die Biometrie-Plattform soll Politiker, Vertreter der Industrie, Wissenschaftler und Anwender an einen Tisch bringen", erläutert Broß. Konzerne und der Mittelstand müssten stärker zusammenarbeiten, um "große Lösungen" erarbeiten zu können und den kommenden Marktanforderungen gerecht zu werden.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bemängelt in einer heutigen Entschließung, die Einführung dieser Pässe sei beschlossen worden, ohne dass die Chancen und Risiken der Technik ausreichend diskutiert worden sei. Mit der Ausgabe von elektronisch lesbaren biometrischen Ausweisdokumenten könne erst begonnen werden, wenn die technische Reife, der Datenschutz und die technische und organisatorische Sicherheit gewährleistet sei. "Diese Voraussetzungen sind bisher jedoch noch nicht in ausreichendem Maße gegeben", heißt es in der Entschließung.

Die Einführung biometrischer Merkmale führe nicht automatisch zur Verbesserung der Sicherheit, meinen die Datenschutzbeauftragten weiter. Biometrische Identifikationsverfahren würden immer noch hohe Falscherkennungsraten aufweisen und seien oft mit einfachsten Mitteln zu überwinden. Die Datenschutzbeauftragten fordern eine objektive Bewertung von biometrischen Verfahren und treten dafür ein, die Ergebnisse von Untersuchungen und Pilotprojekten zu veröffentlichen und die Erkenntnisse mit der Wissenschaft und der breiten Öffentlichkeit zu diskutieren.

Der Passchip wird zunächst nur ein digitales Passbild aufnehmen, für das bei der Antragstellung ein frontal aufgenommenes Foto vorgelegt werden muss, hieß es heute zur Vorstellung des neuen Passes. Später soll der Fingerabdruck hinzukommen, und "als drittes Merkmal könnte der Iris-Scan auch noch in den Chip aufgenommen werden". Otto Schily versicherte, es werde keine Speicherung der biometrischen Daten in einer bundesweiten und EU-weiten Zentraldatei geben. Die Grenzkontrollpunkte sollen bis 2008 flächendeckend mit Lesegeräten für den ePass ausgestattet werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re:Biometriepass soll 59 Euro kosten
Beitrag von: Jürgen am 01 Juni, 2005, 18:59
Ein Reisepass ist eigentlich nützlich, selbst wenn man nicht damit reist.
Zum Beispiel eignet er sich durchaus auch als Zweit-Perso, insbesondere mit einer eingelegten Meldebestätigung. Allein schon im Falle des Verlusts des Persos wird's mit einem gültigen Pass viel leichter, sich wirksam zu identifizieren und diesen oder andere verlustige Papiere neu ausstellen zu lassen. Quasi eine preiswerte Versicherung...
Insofern ist es durchaus eine Überlegung wert, den Pass noch vor der Umstellung ausstellen oder erneuern zu lassen, notfalls mit dem Argument "Uuups..." ;)
Meiner läuft in '06 ohnehin aus, ich werde sicher nicht zu lange warten.
Dann ist sicher  erstmal Ruhe, mit Gewalt einziehen bzw. zum Umtausch zurückrufen kann unser Staat die "alten" Pappen nämlich nicht ohne weiteres. Das war auch schon mit den grauen Persos so, ich war einer der Letzen, die noch so ein Ding gültig hatten, bis es gar nicht mehr ging. Gültig ist gültig, bis das Teil in die falschen Hände (z.B. des Ausstellers) gelangt...

Ansonsten empfehlen sich dicht schliessende Metall-Behälter zur Aufbewahrung von RFID-Zeugs, z.B. Zigaretten-Etuis plus evtl. Metall-Folien-Einlage. Sowas wird nämlich ganz sicher auch bakd unbefugt / ungewollt erfasst, darauf könnt Ihr einen lassen  >:(

p.s.
Ich vermag absolut nicht zu glauben, dass bisher Asylanten, Terroristen, Hass-Prediger oder Menschenhändler mit gefälschten deutschen Reisepässen eingereist sind. Nicht zuletzt wurde bei der Einführung der heutigen Variante auch mit Fälschungssicherheit geprahlt, die Maschinenlesbarkeit macht zumindest inzwischen auch eine Verfälschung leicht erkennbar. Also sind die Argumente vom Überwachungs-Otto meiner Ansicht nach nur vorgeschoben. Es werden ganz andere Ziele sein, die wirklich dahinter stecken, vermultich ein Überwachungs-System a la Stasi oder GeStaPo  >:( Niemand lügt öffentlich ohne Grund...
Titel: Datenschützer verschärft Kritik an E-Pässen
Beitrag von: SiLæncer am 12 Juni, 2005, 16:26
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hält die von Bundesinnenminister Otto Schily bereits für November geplante Einführung von Hightech-Pässen mit zunächst einem biometrischen Merkmal und Funkchips für "verfassungsrechtlich höchst problematisch". Dies erklärte der Experte am gestrigen Samstag in Berlin auf einer Diskussion zur Sicherheitspolitik nach dem 11. September im Camp Discordia des Chaos Computer Clubs (CCC) im Rahmen der Jugend-Politikfestivals Berlin05. Auch sicherheitstechnisch sei die neue Generation der Reisepässe alles andere als ausgereift, baute Schaar seine bereits wiederholt geäußerte Kritik an dem Vorhaben der Bundesregierung aus. Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entworfenen Schutzmechanismen seien einerseits nicht ausreichend und würden andererseits gleichzeitig den vorgesehen RFID-Chip überflüssig machen.

Dass Schily die neuen Identitätsdokumente auf Basis einer umstrittenen EU-Verordnung ohne weitere Befassung des Parlaments mit der Regelung durchdrücken will, könnte laut Schaar ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht sein: "Der Bundestag muss selbst eine Entscheidung treffen", schließlich würden mit der biometrischen Aufrüstung der Pässe die Grundrechte der Bürger im Kern berührt. Angesichts der Berichte über die vom BSI vorgeschlagenen "Basic Access Control" zur Verhinderung eines unberechtigten Auslesens der Funkchips, die (zunächst) das digitale Gesichtsbild speichern, beklagte Schaar zudem, dass die benötigten Informationen zur Freigabe der geplanten Lesesperre "viele hätten". Erforderlich seien schließlich allein Name und Geburtsdatum des Inhabers, die Nummer des Dokuments sowie dessen Verfallsdatum.

Nicht einsichtig ist für Schaar zudem, wieso das biometrische Merkmal nicht etwa in einem "3D-Barcode" anstatt in (den bereits bestellten) RFID-Chips gespeichert wird. Wegen der BSI-Kontrolltechnik müsse der Pass nun nämlich doch wieder auf eine optische Leseplatte gelegt werden, sodass der angepriesene Hauptvorteil der kontaktlosen ID-Technik verloren gehe. Die EU-Verordnung schreibe dagegen nur vor, dass ein "automatisches Auslesen" möglich sein müsse. Dies brauche nicht zwangsweise auf RFID hinauszulaufen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte beklagte ferner, dass die internationalen Standards für die Pässe noch gar nicht spezifiziert seien. Es könne so nicht gewährleistet werden, dass die deutschen Hightech-Dokumente von anderen Staaten ausgelesen werden könnten.

Generell sieht der Kritiker mit dem E-Pass-Szenario Schilys den Anlass für eine allgemeine Wiederentdeckung des Datenschutzes in der Bevölkerung gekommen, ähnlich wie mit dem epochalen Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts, das zu einer deutlichen Stärkung des informationellen Selbstbestimmungsrechts führte. Er sei zwar strikt gegen das Schüren einer diffusen "Überwachungshysterie". Doch er befürchtet, dass die neue Technik in der Bevölkerung Ängste auslösen könne: Aus biometrischen Merkmalen wie dem Gesichtsbild seien nämlich viele "Informationen mit Überschusscharakter" herauszulesen, die über die reine Identifizierung des Passhalters weit hinaus gehen. Schaar nannte unter anderem mögliche Korrelationen zwischen "gentechnischen Dispositionen" oder bestimmten Empfindlichkeiten und Orientierungen. Der Datenschützer führte weiter aus, dass die biometrischen Merkmale beispielsweise auch zur Selektion einzelner Völkergruppen nutzbar wären.

Dass sich die Einschätzung des Themas Datenschutz beim politischen "Mainstream" ändert, machte Schaar auch an einer Äußerung der CSU-Spitze fest: So habe der Fraktionsvorsitzende der bayerischen Unionspartei, Joachim Herrmann, auf einer Fachveranstaltung vergangene Woche in München betont, dass die Freiheit nicht mehr länger gegen die Sicherheit ausgespielt und die Terrorismusabwehr nicht als "Freibrief zum Datensammeln" angesehen werden dürfe, und dem Bundesdatenschutzbeauftragten so regelrecht die Worte aus dem Mund genommen. Kritik an der E-Pass-Initiative übte in Berlin zudem CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn. Er sieht darin hauptsächlich eine "Maßnahme zur Wirtschaftsförderung" sowie einen Vorstoß zur "Rettung der Bilanzen der Bundesdruckerei" aus dem Innenministerium.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/meldung/60536
Titel: Bundestagsauschuss fordert Korrekturen am Biometrie-Pass
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juni, 2005, 18:13
Der Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat heute in einer Entschließung gefordert, noch vor der ab 1. November beginnenden Ausgabe von Reisepässen mit biometrischen Merkmalen alle rechtlichen, organisatorischen und technischen Fragen zu klären, "um die für die Bürgerinnen und Bürger und die Sicherheit ihrer personenbezogenen Daten erwachsenden Risiken aus dem Einsatz von Biometrie zu minimieren".

"Unter keinen Umständen dürfen die Daten für andere Zwecke, insbesondere zur versteckten Überwachung verwendet werden", heißt es in der von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam beantragten Entschließung. Es müsse gewährleistet sein, dass die biometrischen Daten im Reisepass ausschließlich zur Prüfung der Authentizität des Dokumentes und der Identität des Inhabers dienen.

Insbesondere hält es der Ausschuss für geboten, jeglichen "Bestrebungen auf nationaler und europäischer Ebene, eine Zentraldatei der ausgestellten Pässe einzurichten", eine unmissverständliche Absage zu erteilen und darüber hinaus auch eine "dezentrale Speicherung der biometrischen Merkmale außerhalb des Passes auszuschließen". Die mit den Biometrie-Pässen verbundene Zwecksetzung ließe sich auch mit der Speicherung der Merkmale allein auf dem Pass und damit im Verfügungsbereich des Betroffenen erreichen. Gegenüber Drittstaaten sei sicherzustellen, dass bei den biometriegestützten Grenzkontrollen "die Integrität und Vertraulichkeit der im Pass gespeicherten Daten gewahrt bleibt und diese keinesfalls in staatlichen und nichtstaatlichen Datenbanken gespeichert und weiterverarbeitet werden".

In weiteren der insgesamt 15 Einzelpunkte der Entschließung fordert der Ausschuss mehr Transparenz durch die schnellstmögliche Veröffentlichung des IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzeptes, die kontinuierliche Einbindung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in die einzelnen Implementierungsschritte sowie "eine regelmäßige Evaluation" des gesamten Projektes, die dem Deutschen Bundestag vorzulegen sei. Bevor eine "ergebnisoffene" Kosten- und Nutzenabschätzung nicht stattgefunden habe, dürfe es auch auf europäischer Ebene keine Vorabfestlegung hinsichtlich der -- vom Bundesinnenministerium bereits ab 2007 geplanten -- Einführung biometriegestützter Personalausweise geben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re:Bundestagsauschuss fordert Korrekturen am Biometrie-Pass
Beitrag von: Jürgen am 16 Juni, 2005, 00:33
Die Speicherung der Daten von der Karte ist ganz sicher immer irgendwie möglich, sobald eine Verifikation erfolgt. Entweder spuckt die Karte eine eindeutige Antwort auf eine definierte Anfrage aus, die Antwort zu speichern sollte zur Wiedererkennung reichen, oder sie muss mit einer eindeutigen Frage gefüttert werden, um eine genormte Antwort auszugeben.

In jedem Falle wird sich eine u.U. im Lesegerät befindliche Verschlüsselungsmethode irgendwie kopieren, umgehen oder analysieren lassen. Das hängt schon damit zusammen, dass der Kartenchip selbst keine Uhr oder nicht rücksetzbare Zähler enthalten wird. Insofern wird er auf eine Wiederholung einer Abfrage sicher stets gleich antworten.

Es ist auch nicht davon auszugehen, dass alle Lesegeräte ständig online sind und daher über eine eindeutige Zeit oder zentral gesteuerte Verschlüsselung verfügen, das wissen wir ja schon von einigen Geldautomaten...

Was machbar ist wird auch irgendwo oder irgendwann gemacht.

Zudem ist der Pass ohnehin auch jetzt schon optisch maschinenlesbar, das reicht auch mit einer nicht manipulierten Verifikations-Einrichtung zusammen sicher aus, um neues Schindluder zu treiben.

Misbrauch ist also auch möglich, ohne an die enthaltenen biometrischen Daten selbst heranzukommen. Nach erstmaliger Erfassung der individuellen RFID (falls es dazu kommt) sind dann den Tricksern Tür und Tor geöffnet, auch aus einer gewissen Entfernung...

Was bei Kreditkarten längst fast schon normal und weit verbreitet ist und dort über eine in den Karten-Gebühren enthaltene Versicherung geregelt werden kann, dürfte bei Misbrauch von Pass- oder Ausweis-Daten unabsehbare und nicht abgedeckte Risiken mit sich bringen. Die trägt dann der ahnungslose Bürger, weil, wie bei der EC-Karte und der PIN, die wirklich Verantwortlichen stur behaupten, das System sei absolut sicher.

'mal ehrlich, welcher Arbeitgeber hört nicht gelegentlich die Telefonate seiner Angestellten ab oder liest deren E-Mails oder Dateien mit? Gründe für die RFID als Anwesenheitsmerkmal lassen sich leicht konstruieren, ein Zusammenhang z.B. mit dem PC oder Telefon am Arbeitsplatz ist schnell hergestellt. Dann stellt sich eben die Frage, ob man am Platz war und untätig, oder sooo lange auf dem Klo... Auch Kollegenschwatz am fremden Platz wird ja selten gern gesehen, Cliquenbildung interessiert den Boss sicher ebenfalls  ::)

Ich gehe jedenfalls davon aus, dass entweder die anderen Karten, wie Perso und "Gesundheitskarte" ebenso ausgerüstet werden, u.U. sogar nach denselben Standards, oder irgendwann eine einzige alle Funktionen übernimmt. Fehlt eigentlich nur noch eine ständige GPS-Erfassung, z.B. durch entsprechende Kleinstzellennetze, dann ham'se uns alle auf Schritt und Tritt  >:(

Gebt mir 'ne Blechdose für das Ding, wenn's irgendwann garnicht mehr zu vermeiden ist, sonst lass' ich mir 'was anderes einfallen!

Freizügigkeit im Sinne unserer Verfassung und Menschenrechte heisst zuallererst, nicht ständig lokalisiert zu werden und sich nicht andauernd für den Aufenthaltsort rechtfertigen zu müssen.
Was für ein Irrsinn, wenn der ehrliche Bürger ständig kontrolliert wird, der Terrorist, Räuber, Einbrecher, Kinderschänder, Erpresser, Betrüger, Politiker oder sonstige Widerling aber natürlich darauf achtet, nicht erfasst zu werden.

Der Pass als elektronische Fussfessel für Alle...

Mir wird übel !!!

Jürgen
Titel: Schily wirft Datenschutzbeauftragtem Amtsmissbrauch vor
Beitrag von: SiLæncer am 17 Juni, 2005, 17:19
Bundesinnenminister Otto Schily wirft dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, in der Diskussion um die Einführung neuer Pässe Kompetenzüberschreitung vor. Es sei nicht seine Sache, "darüber zu befinden oder auch dazu irgendwelche Meinungen kund zu tun in amtlicher Eigenschaft, ob es sinnvoll ist, biometrische Merkmale in den Pass einzuführen und welcher Zeitpunkt dafür geeignet ist", sagte Schily in einem Interview mit dem Deutschlandfunk (Audio on Demand). "Man muss ihm das immer wieder sagen", gibt sich der Minister empört, der bereits im April mit seiner Ansicht, weder die Beurteilung der Technik noch die politische Entscheidungsfindung seien Aufgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten, heftigen Streit ausgelöst hatte.

Schily stößt sich an Schaars Kritik, der die für November geplante Einführung von Pässen mit zunächst einem biometrischen Merkmal und Funkchips für verfassungsrechtlich höchst problematisch hält. "Ich empfehle Herrn Schaar wirklich mehr Zurückhaltung. Er missbraucht an der Stelle sein Amt", setzt Schily in dem Interview nach. Schaar habe ausdrücklich bestätigt, dass bei den Biometrie-Pässen der Datenschutz völlig gewährleistet sei. "Aber ob wir das tun und ob das notwendig ist, das hat nun wahrlich nicht Herr Schaar zu entscheiden."

"Der 21. Täter vom 11. September ist durch Europa gereist mit einem gefälschten französischen Pass", erläuterte Schily die Problematik aus seiner Sicht. Anfang dieses Jahres sei bei Terrorverdächtigen eine Reihe von gefälschten Pässen gefunden worden. Deshalb "werden wir entschlossen auf diesem Weg weitergehen. Das haben wir auf der europäischen Ebene längst so beschlossen, ohne dass da irgendeiner dagegen Einwände erhoben hat. Und der Herr Schaar muss sich damit auch abfinden. Der kann ja als Staatsbürger auch privat seine Meinung dazu haben, aber ich bin in der Verantwortung, die Menschen vor Terror und Verbrechen zu schützen und die nehme ich entschlossen wahr".

Neben verfassungsrechtlichen hatte Schaar am vorigen Samstag auch sicherheitstechnische Bedenken geäußert. Die neue Generation der Reisepässe sei nicht ausgereift. Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entworfenen Schutzmechanismen seien einerseits nicht ausreichend und würden andererseits gleichzeitig den vorgesehen RFID-Chip überflüssig machen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschutzbeauftragter Schaar weist Schily-Kritik vehement zurück
Beitrag von: SiLæncer am 18 Juni, 2005, 13:54
"Ich werde mir nicht den Mund verbieten lassen", kontert Peter Schaar in einem Deutschlandfunk-Interview Vorwürfe des Bundesinnenministers, er missbrauche durch seine Kritik an biometrischen Daten im zukünftigen Reisepass sein Amt. Gesetzliche Aufgabe des Datenschutzbeauftragten sei es, die Öffentlichkeit über wesentliche Entwicklungen zu unterrichten und auch seine Meinung kundzutun. Anders als von Otto Schily behauptet, hätten die Datenschutzbeauftragten auch keineswegs die Sicherheit der neuen Pässe bestätigt, sondern wiederholt Bedenken gegen das schnelle Einführungstempo geäußert. Aus ihrer Sicht sei die Sicherheit dieser Verfahren überhaupt noch nicht endgültig festgestellt und es lägen nicht einmal Testergebnisse über die Verwendung der biometrischen Merkmale vor. Ob die Pässe in jedem Fall sicherer als die aktuellen Pässe sind, sei keinesfalls gesagt, da die biometrischen Pässe einen Funkchip enthalten sollen, der von außen – möglicherweise sogar bei geschlossenem Pass – auslesbar sei.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter greift Schily an
Beitrag von: SiLæncer am 20 Juni, 2005, 14:08
In die Diskussion um die geplante Einführung von E-Pässen im November -- durch harsche Äußerungen des Bundesinnenministers mittlerweile zu einem Disput um die Befugnisse von Datenschützern ausgedehnt -- hat sich nun Thilo Weichert eingemischt. Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein weist die Ansicht Otto Schilys zurück, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD), Peter Schaar, betreibe Amtsmissbrauch, wenn er Zeitplan und Technik bezüglich der Einführung biometrischer Pässe in Frage stellt.

"Nicht nur der BfD, die gesamte Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat jüngst die völlig unnötige Eile bei der Einführung elektronischer Pässe kritisiert, weil zentrale grundrechtliche, technische und organisatorische Fragen bis heute nicht geklärt sind", erläutert Weichert. Hätte Schaar Schilys Pläne nicht kommentiert, so hätte man ihm eher vorwerfen können, seine gesetzlichen Aufgaben zu unterschreiten. Schily hatte Schaar hingegen vorige Woche in einem Interview mit dem Deutschlandfunk mehr Zurückhaltung empfohlen.

Auf eben jenem Sender hatte Schaar am Samstag dem Minister vehement widersprochen und wieder in Frage gestellt, ob die Pässe in jedem Fall sicherer als die aktuellen sind, da die biometrischen Pässe einen Funkchip enthalten sollen, der von außen auslesbar sei. In dieser Kerbe arbeitet sich nun auch Weichert vor: "Schilys Biometriepolitik wähnt sich modern, stammt aber aus der Requisitenkammer des letzten Jahrhunderts, als Datenschutz von vielen noch als ein Widerspruch zu einer modernen Sicherheits- und Technologiepolitik angesehen wurde."

Es sei inzwischen selbstverständlich, dass Technologieförderung und Grundrechtsschutz zusammengehören und zusammenpassen, schreibt Weichert weiter. "Herr Schily tut außerdem so, als habe er keine Ahnung von den gesetzlichen Aufgaben der Datenschutzbeauftragten und deren verfassungs- und europarechtlich geforderter Unabhängigkeit. Schily sollte schweigen und seine Hausaufgaben machen."

Quelle : www.heise.de
Titel: Schily: Bedenken von Datenschützern sind Angstmacherei
Beitrag von: SiLæncer am 29 Juni, 2005, 16:56
Friedemann Mattern: Internet der Dinge nicht den Informatikern überlassen

Bedenken gegenüber biometrischen Pässen, RFID-Technologie und Teleüberwachung, geäußert etwa von Datenschützern, sind Angstmacherei, auf die man nicht hereinfallen sollte, sagte Bundesinnenminister Otto Schily beim Symposium "Computer in der Alltagswelt - Chancen für Deutschland" in Berlin. Die genannten Technologien dienten nicht dazu, Bürger zu überwachen oder zu unterdrücken, sondern ihre Sicherheit zu erhöhen.

So sei das unerlaubte Auslesen von RFID-Chips in Pässen unmöglich, die von Kritikern aufgestellten Szenarien schlichter Unsinn, die von Unkenntnis zeugten, fuhr Schily fort. Die Veranstaltung, bei der Schily sprach, war organisiert von "acatech - Konvent für Technikwissenschaften der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften". Schily, von den Veranstaltern als "Deutschlands oberster Datenschützer" angekündigt, verwies auf die führende Stellung deutscher Unternehmen in der Sicherheitstechnik, die durch Bedenken wie die genannten nicht gefährdet werden dürfe.

Viele Unternehmen versäumten auf diesem Gebiet Chancen, obwohl die Bundesregierung frühzeitig Potenziale dieser Technik erkannt habe und sie auch einsetze, sagte der Innenminister in seiner Rede, die unter dem Titel Mit Sicherheit innovativ stand. So würden die RFID-Chips, die in den Eintrittskarten zur Fußball-WM 2006 in Deutschland eingesetzt werden sollen, nicht nur Name, Geburtsdatum und Ausweisnummer der Karteninhaber speichern, sondern auch deren favorisierte Mannschaft. So können die Fans bereits beim Betreten des Stadions sortiert werden, erklärte Schily. Wichtig sei, dass Unternehmen auf dem Feld der Sicherheitstechnik tätig würden und den Markt erobern. Der Staat könne nur den Boden dafür bereiten.

Der ganze Artikel (http://www.golem.de/0506/38918-2.html)

Quelle : www.golem.de
Titel: Re:Schily: Bedenken von Datenschützern sind Angstmacherei
Beitrag von: Jürgen am 30 Juni, 2005, 04:41
Na klar, RFID ist sicher, die Arbeitslosigkeit wird halbiert, GS gewinnt die Wahl und mein Schwein kann fliegen...
Was versteht der Lausch-Otto überhaupt von dem, worüber er redet?
Ist er neuerdings IT-Sicherheits-Experte?
Titel: Re:Schily: Bedenken von Datenschützern sind Angstmacherei
Beitrag von: Gasoline-Dream am 30 Juni, 2005, 10:48
Schily, von den Veranstaltern als "Deutschlands oberster Datenschützer" angekündigt

Humor haben sie aber!  ;D

Axel
Titel: Bundesrat billigt Biometriepass-Verordnung
Beitrag von: SiLæncer am 08 Juli, 2005, 14:05
Ungeachtet finanzieller Vorbehalte und deutlicher Kritik am bisherigen Verfahren hat der Bundesrat am heutigen Freitag die vom Bundesinnenministerium vorgelegte "Zweite Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften" gebilligt und damit den Weg zur Einführung biometrischer Pässe freigemacht.

In einer gleichzeitig mit der Verordnung verabschiedeten Entschließung begrüßt die Länderkammer ausdrücklich den Starttermin zum 1. November, "sodass die Bundesrepublik Deutschland weiterhin am Visa-Waiver-Programm der Vereinigten Staaten teilnehmen kann". Jedoch seien die Länder in dem bisherigen Verfahren erst sehr spät und nur unzureichend von der Bundesregierung einbezogen worden und hätten insbesondere "die technische Reife nicht verifizieren können". Der Bundesrat gehe aber davon aus, heißt es in der Entschließung, "dass die für die Einführung biometriegestützter Reisepässe erforderlichen technischen Verfahren so ausgereift sind, dass mit dem Echtbetrieb der Ausgabe ab 1. November 2005 ohne Sicherheitslücken begonnen werden kann".

Skeptisch gaben sich die Ländervertreter hinsichtlich der Versicherung des Bundesinnenministers, dass die Gebühren für die biometrischen Reisepässe (59 Euro im Normalfall, 37,50 Euro für Pässe mit nur fünfjähriger Gültigkeitsdauer sowie zusätzlich 27 Euro bei der beschleunigten Ausstellung im Expressverfahren) den bei den Passbehörden entstehenden Aufwand abdecken und darin auch "die Kosten für die zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehene Einführung von Fingerabdrücken in den Pass bereits mit einkalkuliert" seien. In der Entschließung fordern sie von der Bundesregierung die Offenlegung einer detaillierten und nachvollziehbaren Kalkulation, dass die festgesetzten Gebühren für die Ausstellung der neuen Biometrie-Pässe kostendeckend sind. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, "sind die Gebühren spätestens mit der Einführung des biometrischen Merkmals der Fingerabdrücke in den EU-Reisepass anzupassen".

Die heute vom Bundesrat abgesegnete Verordnung legt unter anderem die biometriegerechten Anforderungen an das Lichtbild fest, das "Passbewerber" künftig bei der Antragstellung vorlegen müssen: "Das im Pass sichtbar dargestellte und in ein Speichermedium eingebrachte Lichtbild muss den Passbewerber zweifelsfrei erkennen lassen. Es ist in der Größe von 45 mm × 35 mm im Hochformat ohne Rand abzugeben, wobei das Gesicht in einer Höhe von mindestens 32 mm darzustellen ist. Es muss die Person in einer Frontalaufnahme und mit unverdeckten Augen zeigen. Das Lichtbild muss den Passbewerber ohne Kopfbedeckung zeigen; hiervon kann die Passbehörde insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zulassen".

Quelle : www.heise.de
Titel: BioP II: Biometrie-Panik beim Chaos Computer Club
Beitrag von: SiLæncer am 08 September, 2005, 13:42
Auch der Chaos Computer Club (CCC) hat die große Biometrie-Studie Bio PII ausgewertet, die den Einsatz von biometrischen Zugangskontrollen im Alltag untersucht. Die Ergebnisse der Studie bestärken den CCC in der schon früher geäußerten Kritik am Einsatz der Biometrie in Reisepässen: Nach Auswertung der Studie warnen die alternativen Datenexperten "nachdrücklich vor dem Einsatz der offensichtlich untauglichen Biometriesysteme", wie es in einer Presseerklärung heißt, die etwas Biometrie-Panik verbreitet: "Wenn diese Systeme tatsächlich flächendeckend in der Passkontrolle eingesetzt werden, stehen täglich zehntausende Menschen an den Flughäfen vor rot blinkenden Bildschirmen."

Dennoch verdient die Auswertung des CCC Beachtung, weil sie systematisch die verschiedenen kursierenden Varianten der Bio PII-Studie vergleicht und deutlich macht, wie das Ergebnis des groß angelegten Tests am Frankfurter Flughafen aufgehübscht wird. Neben den viel zu hohen False Rejection Rates (FRR) die die Systeme nach Ansicht des CCC nicht benutzbar machen, weist der Klub auf den beklagenswerten Umstand hin, dass die zur Bio PII-Studie gehörenden Ergebnisse der Überwindungstests der biometrischen Systeme unter Verschluss gehalten werden. Außerdem bemängelt der CCC die fehlende Akzeptanz für biometrische Kontrollen: "Auf Grund der hohen Falschrückweisungsraten und der nicht intuitiven Benutzerführung zeigten über die Hälfte der Testteilnehmer ihre mangelnde Akzeptanz der Systeme dadurch, dass sie nach der Registrierung kaum aktiv am Feldtest teilnahmen." Ein weiterer kritischer Punkt ist nach Ansicht des CCC die Frage, ob die Studie wirklich repräsentativ angelegt war. Sind die Beschäftigten am Frankfurter Flughafen wirklich ein passender Querschnitt der reisenden Bevölkerung hinsichtlich Alter und Geschlecht?

Neben den technischen Argumenten wagt sich der CCC auch an ökonomische Fragen. Er macht darauf aufmerksam, dass die Kosten für die Ausstattung der rund 6000 deutschen Einwohnermeldestellen und mehr als 400 Grenzübergangsstellen samt der notwendigen Schulung der Beamten überhaupt keine Berücksichtigung in der Studie und in den Planungen zum biometrischen Reisepass finden. Das Gegenargument, dass Kostenfragen nicht Bestandteil der Studie waren, wird vom CCC mit der Veröffentlichung von Antworten des Bundesinnenministeriums auf eine CCC-Anfrage entkräftet, die nahe legen, das die Einführung der neuen Technik eine billige Sache ist. So heißt es: "Die Lesegeräte an den 419 Grenzübergangsstellen werden im Rahmen von Ersatzbeschaffungen erneuert, die unabhängig von der Einführung des ePasses sind. Diese Geräte verfügen auch über eine Funktion zum Auslesen von digital gespeicherten Fotografien auf RF-Chips. Bei der Ausstattung mit Lesegeräten entstehen keine zusätzliche Kosten. Die Änderungen, die sich für die Passbehörden zum 1. November 2005 ergeben, sind gegenüber dem derzeitigen Verfahren minimal. Daher ist nur ein geringer Schulungsaufwand notwendig."

Dass bei Ersatzbeschaffungen der heute 1500 Euro teuren Lesegeräte für die maschinenlesbaren Daten die zusätzlichen Installationen von Kameras, Fingerabdruckgeräten und RFID-Scannern gleichauf kommen, ist eine der überraschenden Ergebnisse, die der CCC präsentieren kann. Sollte die benötigte Technik tatsächlich so billig sein, so müsste man das Fazit des CCC-Sprechers Andy Müller-Maguhn bezweifeln, der zur Auswertung seiner Fachleute erklärte: "Hier wird ein teures, unausgereiftes und unsicheres System eingeführt, das beste Chancen hat, zu einem weiteren Technologie-Desaster zu werden. Es ist offensichtlich, dass mit der Einführung des ePasses vor allem Industrieinteressen bedient und die angeschlagene Bundesdruckerei saniert werden sollen."

Als Defizit der Auswertung muss festgehalten werden, dass der CCC nicht zwischen der Biometrie und den üblichen Funktionen eines Passes differenziert: Selbst dann, wenn alle biometrischen Systeme bei der Erkennung eines Reisenden versagen oder wenn der RFID-Chip stumm bleibt, ist damit noch nicht gesagt, dass der Reisepass als Dokument ungültig ist. Vor rot blinkenden Bildschirmen muss niemand stehen bleiben.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/63713
Titel: Universeller Datenschutz, Biometrie und Schutz von Wählerdaten
Beitrag von: SiLæncer am 16 September, 2005, 17:47
Datenschutz ist Menschenrecht und er soll auch als solches kodifiziert werden, am besten von den Vereinten Nationen. Mit dieser Montreux-Erklärung endete heute die 27. Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten am Genfer See. Der aktuelle geopolitische Kontext und der Kampf gegen den Terrorismus, das Internet, die Biometrie, die Entwicklung invasiver Technologien oder die Entstehung von Bio-Banken machten deutlich, so die Abschlusspresseerklärung, dass das Recht auf Privatsphäre ein unantastbares Element einer modernen, demokratischen Gesellschaft sei.

Die auf Initiative des Schweizer Datenschutzbeauftragten verabschiedete Montreux-Erklärung richtet ihre Forderung, deutlich mehr für den Datenschutz zu tun, nicht nur an die UN, sondern auch an den Europarat, die beim Weltgipfel der Informationsgesellschaft versammelten Regierungen sowie supranationale Organisationen. Die IT-Branche wird aufgefordert, datenschutzfreundliche Produkte und Services anzubieten.

Neben der Montreux-Deklaration haben die Datenschützer heute noch zwei weitere Erklärungen verabschiedet, die alle drei online veröffentlicht sind. Auf Initiative des deutschen Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, wurde eine Erklärung angenommen, die wirksame Garantien fordert, um Risiken der Biometrie zu vermindern. Angesichts der im November startenden Ausgabe biometrischer Reisedokumente fordert die Konferenz die strikte Trennung zwischen biometrischen Daten, die zu öffentlichen Zwecken gesammelt und gespeichert werden und solchen, die mit Einwilligung der Betroffenen zu Vertragszwecken gespeichert werden. Außerdem sollen biometrische Daten in Pässen klar auf die Identifizierung beim Grenzübertritt beschränkt sein und schließlich sollen zentrale -- etwa nationale -- Datenbanken mit den biometrischen Daten aller Bürger strikt verboten werden.

Eine zweite Resolution, initiiert vom italienischen Datenschutzbeauftragten soll Bürger davor schützen, in ihrem Wahlverhalten beobachtet und/oder Gegenstand politischer Profile zu werden. Mehr und mehr politische Organisationen sammeln, so die Resolution, eine große Menge von Personendaten und verwendeten diese "in aggressiver Art und Weise". Politische Werbung sei eben auch Werbung, auch wenn sie sich ein wenig vom klassischen Marketing unterscheidet. Politische Werber werden in der Resolution schlicht an klassische Schutzprinzipien erinnert: Datensparsamkeit, Sicherstellung der Richtigkeit, Verhältnismäßigkeit der Sammlung und Zweckbindung. Auch müsse sichergestellt werden, dass die Verarbeitung der Daten auf Einwilligung der jeweiligen Personen beruht und diese auch Anspruch auf Einsicht haben. Verletzungen dieser Prinzipien sollten nach Ansicht der Datenschützer sanktioniert werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Biometrie-Pass: Industrie und Politik zeigen sich startklar
Beitrag von: SiLæncer am 04 Oktober, 2005, 16:24
Am 1. November beginnt der große Labortest mit biometrischen Reisepässen an der deutschen Bevölkerung. Trotz der Warnungen des Chaos Computer Clubs (CCC) vor "rot blinkenden Bildschirmen" beim versuchten Grenzübertritt präsentierten sich am heutigen Dienstag Vertreter der Wirtschaft und der Bundesregierung bei einer Infoveranstaltung des Branchenverbands Bitkom bei der Bundesdruckerei in Berlin zuversichtlich über das Gelingen des ambitionierten IT-Projektes. "Die Einführung kann sich auf sehr viele Studien stützen, die zeigen, dass die Biometrie nun ausgereift und einsatzbereit ist", erklärte Martin Schallbruch, IT-Direktor im Bundesinnenministerium. Hundertprozentige Trefferquoten bei der technisch gestützten Identifizierung gebe es zwar nicht, räumte er ein, die Grenzkontrolle solle aber auch nicht voll automatisiert werden. Die Biometrie sei allein ein Hilfsmittel.

Die Bundesdruckerei, die dank einem alle drei Jahre überprüften Rahmenvertrag mit dem Innenministerium den Großauftrag zur Integration der die Daten enthaltenden Funkchips in die Passdecke erhalten hat, ist nach eigenen Angaben gut gerüstet. "Wir sind rechtzeitig fertig geworden", erklärte Thomas Löer, Projektleiter "Digitaler Passport" bei der bundesnahen Firma. Von einer "Hast" könne er nicht sprechen. Die Bundesrepublik ist in Europa das erste Land, das Pässe mit digitalisiertem Lichtbild gemäß der Vorgaben der Internationalen Luftfahrtbehörde ICAO ausgibt. Die USA hatten in diesem Bereich zunächst Druck auf Staaten gemacht, deren Bürger visumsfrei einreisen dürfen, die Frist aber dann mehrfach und jetzt auf Oktober 2006 verschoben. Die Bundesregierung hielt trotzdem an ihrem straffen Zeitplan fest. Sie will nach der Verabschiedung der Spezifikationen für eine zusätzliche Sicherheitskontrolle für den Zugriff auf die Chipdaten, der so genannten Extended Access Control, zudem vom 1. März 2007 an entsprechend der ohne parlamentarisches Votum durchgedrückten EU-Verordnung auch zwei Fingerabdrücke in die 59 Euro teuren E-Pässe aufnehmen. Mit der Fertigstellung der internationalen Standards rechnet Löer Ende des Jahres.

Angesprochen auf die "BioP II"-Studie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die den existierenden Biometrie-Systemen noch keine ausreichende Praxistauglichkeit attestiert, entgegnete der IT-Chef des Bundes, dass man mit der "Flächenbeschaffung" ja noch nicht begonnen habe. Eine "flächendeckende elektronische Kontrolle" an den Grenzen werde es "erst in einigen Jahren geben", betonte er. "Bis dahin hat sich die Technologie weiter entwickelt", zumindest werde in vielen deutschen Unternehmen und Forschungslabors mit Hochdruck daran gearbeitet. Laut Schallbruch gibt es noch weitere im Auftrag der Regierung erstellte Studien, welche die Überwindungsmöglichkeiten der biometrischen Systeme etwa durch das Hochhalten von Fotos konkret aufzeigen. Die werde man aber nicht veröffentlichen, um Fälschern nicht zu helfen. Oft sei zudem schon "mit anderem Licht" am Einsatzort der Technik auf die Sprünge zu helfen.

Die deutsche IT-Wirtschaft ist sichtlich erfreut über den staatlichen Schub auf Kosten der Steuerzahler und reisenden Bürger und bejubelt den angeworfenen "Innovationsmotor". Endlich habe man im Bereich Biometrie dank der Industriepolitik der Bundesregierung nun "ein großes Referenzprozekt", sagte Sandra Schulz, Bereichsleiterin Sicherheit beim Bitkom. Sie baut darauf, dass "mit dem E-Pass die wesentlichen Marktbarrieren entschärft werden". Vor den Terroranschlägen am 11. September habe die Identifizierungstechnik nämlich "nur eine geringfügige wirtschaftliche Bedeutung" gehabt. Ihren Einsatz hätten hierzulande etwa Ängste der Bürger vor Überwachung oder ein zu restriktiver Datenschutz verhindert. Doch jetzt komme jeder "langfristig mit dem E-Pass in Berührung", sodass die Bedenken hoffentlich abgebaut würden. Man müsse "zu Kompromissen" finden. Für Schulz ist das komplexe Vorhaben aber vor allem ein "Riesenmarkt": Da 95 Prozent des Projektumsatzes auf Standard-IT-Komponenten entfallen würden, könne die gesamte Branche profitieren. Laut Marktforschern soll der deutsche Biometriemarkt von rund 21 Millionen Euro in diesem Jahr auf 144 Millionen Euro 2007 anwachsen.

Die Schar der Kritiker wächst derweil: Mit dem CCC protestieren inzwischen auch die Humanistische Union (HU), das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF), die JungdemokratInnen/Junge Linke und das Netzwerk Neue Medien gegen die "neuen Formen der Überwachung" in der "Schnüffelrepublik". Ihrer Ansicht nach wird "ein Sicherheitsplacebo mit inakzeptablen bürgerrechtlichen Nebenwirkungen zwangsverabreicht." Nach und nach würden alle deutschen Passinhaber auf den Meldeämtern einer Prozedur unterzogen, die der erkennungsdienstlichen Behandlung von Kriminellen gleicht. Niemand wisse zudem, wer Zugriff auf die sensiblen Daten habe, wenn diese etwa für Staaten wie Pakistan freigegeben würden. Das Hauptargument der Befürworter des E-Passes, die eh schon hochsicheren deutschen Ausweisdokumente noch fälschungssicherer zu machen, greife angesichts der eingesetzten Technik nicht.

Schallbruch weist die Argumente zurück: Es sei kein "Selbstzweck", die Pässe biometrisch aufzurüsten, erklärte er. Die von Deutschland durchgesetzten kryptographischen Verfahren würden verhindern, dass der Pass unbemerkt ausgelesen und beschrieben werden könne. "Wir sind der Auffassung, dass hier das bestmögliche Sicherheitsniveau erreicht worden ist", so sein Tenor. Er bekräftigte ferner, dass es keine zentrale Datei der biometrischen Daten aus den Pässen geben werde. Dass in der EU überhaupt anders als im Rest der Welt zusätzlich Fingerabdrücke mit verlangt werden, erklärte er zu einer "Frage der Flexibilität". Mit Fingerabdrucksensoren sei die Einreise teilweise einfacher zu gestalten als mit Gesichtserkennungssystemen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re:Biometrie-Pass: Industrie und Politik zeigen sich startklar
Beitrag von: Jürgen am 04 Oktober, 2005, 19:40
...Die von Deutschland durchgesetzten kryptographischen Verfahren würden verhindern, dass der Pass unbemerkt ausgelesen und beschrieben werden könne...
...mit Verlaub, das ist gequirlte Kacke!

Oder hat der Pass jetzt etwa eine Hupe, die drahtlose Kontaktversuche signalisieren kann?

Statt "unbemerkt" hätte es heissen müssen "ohne staatliche Erlaubnis oder Duldung"  ::)
Titel: Re:Biometrie-Pass: Industrie und Politik zeigen sich startklar
Beitrag von: lucky am 04 Oktober, 2005, 20:57
Zitat von: Jürgen [quote
Statt "unbemerkt" hätte es heissen müssen "ohne staatliche Erlaubnis oder Duldung"  ::)
Zitat

@Jürgen,
danke für die wirklich gute Richtigstellung. Sicher glauben unsere Vordenker immer noch Sicherheit ist ein Zustand - oder besser noch die wollen es uns glauben machen?
Naja, jetzt noch schnell Pass beantragen, kostet 29 € statt bald 59 und hält auch 10 Jahre.
lucky
Titel: EU-Datenschutzbeauftragte verlangen hohes Schutzniveau für biometrische Pässe
Beitrag von: SiLæncer am 05 Oktober, 2005, 18:03
Kurz bevor Deutschland als erstes EU-Land den biometrischen Reisepass (PDF-Datei) einführt, haben die EU-Datenschutzbeauftragten (Artikel-29-Datenschutzgruppe) ein Papier zu biometrischen Merkmalen in Pässen und Reisedokumenten verabschiedet. In dem noch nicht online verfügbaren Dokument fordern sie eine öffentliche Debatte über die Aufnahme biometrischer Merkmale in Ausweisdokumenten.

Sie verlangen, dass biometrische Daten, die für gesetzliche Zwecke wie Grenzkontrollen genutzt werden, strikt von solchen zu trennen sind, die von Unternehmen für Vertragszwecke erhoben werden. So sollen biometrische Daten in Ausweisen nur dann zur Verifizierung der Identität verwendet werden dürfen, wenn die Dokumentdaten mit den Daten des Dokumenteninhabers bei Vorlage des Dokumentes abgeglichen werden können. Eine Speicherung biometrischer Daten in zentralen Datenbanken wäre so nicht nur unnötig, sondern auch unzulässig.

Die Datenschützer fordern außerdem wirksame Schutzmaßnahmen wie "Protection Profiles", um die Risiken der Biometrie zu vermindern. Nur die zuständigen Behörden sollen Zugriff auf die Daten erhalten. Wenn ab März 2007 auch Fingerabdrücke in die Pässe aufgenommen werden, würden zusätzliche technische Schutzmaßnahmen nötig. Sie sollen sollen mit der BSI-Spezifikation der Extended Access Control geschützt werden.

Der Zugriffsschutz für die Fingerabdrücke soll mit einem stärkeren Sitzungsschlüssel arbeiten, der über Public-Key-Mechanismen erzeugt werden wird. Der erweiterte Zugriffsschutz beinhaltet einen zusätzlichen Authentisierungsmechanismus, mit dem sich das Lesegerät als berechtigt ausweist. EU-Mitgliedstaaten könnten beispielsweise nur Ländern den Zugriff erlauben, die einen vergleichbaren Datenschutzstandard haben. Ob und wo den Bürgern mitgeteilt werden wird, welche Länder auf ihre biometrischen Daten zugreifen sollen, ist bislang nicht bekannt.

Die Spezifikation für den Extended Access Control wird noch immer innerhalb der Arbeitsgruppe zur technischen Standardisierung des EU-Reisepasses diskutiert. Die USA sehen derzeit nicht vor, die Spezifikation für ihre Ausweise zu übernehmen. Mit ihrer Forderung versuchen die europäischen Datenschützer daher das Konzept innerhalb der Europäischen Union zu unterstützen.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/64621
Titel: RFID: Invasion der Turbo-Winzlinge
Beitrag von: SiLæncer am 08 Oktober, 2005, 21:45
Es tut nicht weh, sagen die Experten. Örtliche Betäubung, ein kleiner Schnitt mit dem Skalpell, ein flinker Handgriff des Chirurgen, und schon sitzt der reiskorngroße Sender unter der Haut. Der so ausgestattete Patient muss beispielsweise künftig beim Arzt nur noch durch eine mit Lesegerät ausgerüstete Schranke gehen - und der Funkchip schickt alle Krankendaten auf den Bildschirm. Keine Zukunftsvision, die RFID-Technik macht es möglich. Dies und vieles mehr: die sekundenschnelle Abrechnung von Einkäufen im Supermarkt, die lückenlose Überprüfung des Waren-Lieferwegs von der Fabrik bis zum Kunden - und theoretisch auch die Durchleuchtung der Privatsphäre.
   
RFID heißt?

Das Kürzel RFID steht für "Radio Frequency Identification" ("Funk-Erkennung"). Die flachen Chips können Daten speichern und über eine eingebaute Kleinantenne an ein Lesegerät funken, auch über eine Distanz von mehreren Metern hinweg. Der Winzling macht es also möglich, Daten berührungslos und ohne Sichtkontakt zu lesen und zu speichern. Langfristig soll RFID die derzeit benutzten Strichcodes ersetzen, bei denen etwa die Supermarktkassiererin die Ware direkt über ein Lesegerät ziehen muss.

Die Fachleute sind sich einig: Den RFID-Chips gehört die Zukunft. In einigen Jahren werden sie aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken sein. So wichtig ist die Technologie, dass die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für Mittwoch zwei Dutzend internationale Experten zu einer Konferenz nach Paris rief, um über die Chancen und die datenschützerischen Risiken zu beraten. RFID, so heißt es bei der OECD, werde die globale Innovation fördern, das Wirtschaftswachstum und den Welthandel. An die elektronischen Power-Zwerge knüpfen sich riesige Erwartungen - aber auch Befürchtungen.

Im Alltag kann das bedeuten, dass Kunden ihren vollen Einkaufswagen nur einmal durch eine Lese-Schranke schieben, und mit einem Pieps werden die RFID-gekennzeichneten Waren erfasst und abgerechnet. Auch die Bücherausleihe in Bibliotheken kann beschleunigt werden. Auf jeder Eintrittkarte für die Fußball-WM 2006 ist bereits ein RFID-Chip, das soll Missbrauch verhindern helfen. Und dann ist da noch der "VeriChip" einer US-Firma, den Menschen unter der Haut tragen können. Die US-Gesundheitsbehörde erteilte ihm 2004 die Zulassung.

Noch zu teuer

Nach Einschätzung des Finanzanalysten IDTechEx wird sich der weltweite Markt für die RFID-Technologie rasch vervielfachen - von 1,5 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 5,5 Milliarden Euro 2008. Wichtigstes Hindernis ist derzeit der Preis: Etwa 30 Cent kostet ein Kleinsender - zu viel, um beispielsweise ein ganzes Supermarktsortiment auszustatten. Massenproduktion soll die Kosten drastisch senken. Der Hamburger Versandhausriese Otto will die Hälfte seines Sortiments mit den Chips versehen, sobald der Preis bei drei Cent liegt. Derzeit tragen bei Otto 80.000 Artikel aus dem 200-Millionen-Sortiment die Sender, vor allem teure Waren.

Noch sind nicht alle technischen Probleme ausgeräumt. Aluminium und Flüssigkeiten stören die Funkübertragung, das erschwert den Einsatz bei Lebensmitteln. Auch der "VeriChip" birgt Gefahren. Im Kernspin-Tomographen reagieren die Funkchips ähnlich aggressiv wie Alufolie in der Mikrowelle. Es drohen Verbrennungen bei den Patienten. Datenschützer warnen zudem, dass eine Kontrolle der Datenströme schwierig ist. Sie fürchten den "gläsernen Kunden" und argwöhnen, dass die Chip-Informationen leicht in unbefugte Hände geraten könnten.

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Ein RFID-Chip auf jedem Apfel
Beitrag von: SiLæncer am 16 Oktober, 2005, 18:50
In Kanada sollen RFID-Etiketten den Weg nachvollziehbar machen, auf dem Lebensmittel zum Verbraucher gelangt sind. Nach diversen Skandalen wollen die Verbraucher wissen, woher ihr Essen kommt und wer was damit gemacht hat, ist sich die kanadische Regierung sicher. Die zuständige Behörde AAFC hat deshalb ein Rahmenwerk erarbeitet, um die Gesetzgebung der Provinzen und Territorien in diese Richtung zu lenken. Ziel sei es, dass bis 2008 der Weg von 80 Prozent aller Nahrungsprodukte kontrollierbar wird.

Die Kanadier wähnen sich mit ihren Bestrebungen nicht alleine: In den USA führte die Angst vor Bio-Terrorismus 2002 zu einem Gesetz, nach dem noch in diesem Jahr die Wege für die Nahrungsmittelversorgung dokumentiert werden müssen, um eine Überwachung durch die Behörden zu gewährleisten. Uns Europäer treibe einerseits die Angst vor Rinderwahnsinn oder Vogelgrippe und andererseits der Wunsch, regionale Marken zu schützen. So soll sichergestellt werden, dass Parmesan-Käse auch wirklich aus der richtigen Region Italiens stammt.

Doch Nahrungsmittel passieren oft sehr viele Stationen auf ihrem Weg vom Erzeuger zum Verbraucher. Anhand der eindeutigen Kennzeichnung jedes einzelnen Produkts soll sich diese Kette Glied für Glied verfolgen lassen -- in beide Richtungen. Das könnte man auch mit Barcode-Aufklebern realisieren; das kanadische Rahmenwerk macht in dieser Hinsicht keine Vorschriften. Doch der kanadische Verband der Lebensmittelhändler CCGD hält eine Lösung, bei der die Aufkleber immer wieder eingescannt werden müssen, für zu personalintensiv und zu teuer. Der Vizepräsident des Verbands Dave Wilkens sagte, die Möglichkeit der Nachverfolgung von Nahrungsmittel gebe es bereits, doch man müsse die Effizienz steigern. Seine Mitglieder nutzten die Zeit, die die Regierung ihnen lässt, um RFID-Lösungen zu prüfen, mit denen dann jedes Schweineschnitzel und jeder Apfel schon vom Erzeuger mit einer eindeutigen Kennung versehen wird.

Quelle : www.heise.de
Titel: BigBrotherAward: Otto Schily für "Lebenswerk" geehrt
Beitrag von: SiLæncer am 29 Oktober, 2005, 09:17
Die Big Brother Awards für die eifrigsten Datensammler Deutschlands gehen in diesem Jahr unter anderem an drei Politiker, einen Generalstaatsanwalt und das Organisationskomitee der Fußball-WM 2006. Otto Schily bekommt ihn für sein "Lebenswerk".

Es gibt Preisverleihungen, zu denen man als Geehrter gern hingeht. Der "Überwachungs-Oscar", wie der BigBrotherAward auch genannt wird, gehört sicher nicht dazu. So haben fast alle diesjährigen Preisträger bereits im Vorfeld ihre Teilnahme an der heutigen "Ehrung" abgesagt. Die Veranstaltung in Bielefeld, organisiert vom Verein FoeBuD, findet trotzdem statt. Für jeden Ausgezeichneten ist eine Laudatio vorbereitet - wie beim echten Oscar in Hollywood.

Vergeben wird der Preis bereits zum sechsten Mal. Mit der Veranstaltung wolle man auf "ausufernde Kontrolle, Manipulation und Überwachung" hinweisen, teilten die Organisatoren mit. In den vergangenen Monaten seien fast 300 Vorschläge eingereicht worden. In der Jury saßen Datenschützer unter anderem vom Chaos Computer Club, der Deutschen Vereinigung für Datenschutz und der Internationalen Liga für Menschenrechte.

In diesem Jahr vergaben die Juroren den Preis in acht Kategorien. Otto Schily, noch amtierender Innenminister, gilt unter den Juroren offenbar als ganz besonders große "Datenkrake". Über sieben A4-Seiten wird begründet, warum der ehemalige RAF-Anwalt, der einst selbst überwacht wurde, den Preis für sein "Lebenswerk" verdient. Schily habe das deutsche und europäische Überwachungssystems auf Kosten der Bürger- und Freiheitsrechte ausgebaut und zudem hartnäckig für die Aushöhlung des Datenschutzes gearbeitet - unter dem Deckmantel von Sicherheit und Terrorbekämpfung, wie es in der Laudatio heißt.

Überraschung: Sie haben Post!

Kritisiert wurde außerdem die vom Minister betriebene "undemokratische Einführung des biometrischen Reisepasses". Dessen Technik sei unausgereift und unsicher und führe zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung der gesamten Bevölkerung.

Einer Schule aus Nordrhein-Westfalen wurde die zweifelhafte Ehre in der Kategorie Regional zuteil. Die Grundschule aus Ennigloh bei Bünde hatte die Namen von Schulanfängern an eine Bank und eine Sparkasse weitergereicht, ohne dass ein Einverständnis der Eltern vorlag. Die Banken schickten den Schülern daraufhin Werbebriefe.

Die Sparkasse Herford, mit der sich die Grundschule den Award teilen muss, bedankte sich artig für die Einladung zur Preisverleihung, sagte eine Teilnahme jedoch ab, weil man sich "dieses besonderen Preises nicht würdig" fühle. "Wir nutzen die Adressen von Schulanfängern, um diesen zu ihrem Einschulungstag eine Freude zu machen", heißt es in dem Schreiben, das SPIEGEL ONLINE vorliegt. Es sei ein Fünf-Euro-Geschenkgutschein verschickt worden. Dabei handle es sich um eine "positive Datenverwendung", bei der niemandem ein Schaden zugefügt worden sei. Zudem speichere die Sparkasse die Daten der Schulanfänger nicht.

Inquisitorische Fragenbögen

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulf erhält den Award für die "Zerschlagung der Datenschutzaufsicht" in seinem Bundesland. Die bisher eigenständigen Privacy-Wächter sollen ab Januar 2006 direkt dem Innenministerium zugeordnet werden, was nach Meinung der Jury gegen die EU-Datenschutzrichtlinie verstößt, die eine völlige Unabhängigkeit der Aufsicht verlangt. "Christian Wulff hat immerhin eine persönlich unterschriebene Absage geschickt", sagte FoeBud-Mitarbeiter Padeluun.

Das Organisationskomitee der Fußballweltmeisterschaft wurde für seine "inquisitorischen Fragenbögen" zur Bestellung von WM-Tickets ausgezeichnet. Kartenbesteller mussten persönliche Daten umfassend preisgeben, um an der Ticketauslosung überhaupt teilnehmen zu können. Außerdem kritisierte die Jury die Nutzung von RFID-Funkchips in den WM-Tickets. Damit werde versucht, eine Kontrolltechnik salonfähig zu machen - zum Nutzen eines WM-Sponsors, dem RFID-Hersteller Philips.

Massenabfrage von Handynutzern

Auch ein Generalstaatsanwalt wurde mit einem Award bedacht. Erhard Rex aus Schleswig-Holstein hatte großflächig nach Zeugen eines Großbrandes gesucht - mittels Handy-Ortung. Alle Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in bestimmten Funkzellen mit ihrem Handy telefoniert hatten, seien ermittelt und angeschrieben worden. Es handle sich um die erste Funkzellen-Massenabfrage, beklagte die Jury. Mobilfunkunternehmen seien zur Herausgabe sämtlicher Verbindungsdaten einer Region gezwungen worden. Die Einsicht in die zugehörigen Akten sei den Datenschützern des Landes Schleswig-Holstein verweigert worden, als sie den Fall prüfen wollten.

Generalstaatsanwalt Rex erklärte in einem Schreiben an die Jury, die Schilderung der Jury enthalte eine Reihe von Falschbehauptungen, an deren Ende eine völlige Verdrehung der Sachlage stehe. Derjenige, der für Datenschutz gesorgt habe, werde so zum Täter gestempelt, meinte Rex auf sich selbst anspielend. "Sie haben vielleicht Verständnis, dass ich die von ihnen angekündigte öffentliche Rufschädigung ... als nicht so humorvoll empfinde wie Sie."

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Countdown für den biometrischen Reisepass
Beitrag von: SiLæncer am 31 Oktober, 2005, 13:44
An Allerheiligen kommt der biometrische Reisepass. Das bedeutet, dass der alte maschinenlesbare Reisepass ohne biometrische Merkmale am heutigen Montag zum letzten Male beantragt werden kann. Mit dem biometrischen Reisepass übernimmt die Bundesrepublik Deutschland eine Vorreiterrolle innerhalb der Europäischen Union.

In der ersten Version enthält der biometrische Reisepass ein Bild des Ausweisinhabers, das auf einem Chip gespeichert ist. Dieser Chip wird per Funk kontaktiert und schickt die auf ihm gespeicherten Daten, das Gesichtsbild und eine digitale Signatur, nur dann zurück, wenn der Zugriffsschlüssel bei der Abfrage stimmt. Dieser Schlüssel wird aus dem maschinenlesbaren Teil des Reisepasses gewonnen, der 1987 eingeführt wurde. Im Jahre 2007 oder später soll zum Gesichtsbild der Fingerabdruck kommen. In dieser zweiten Version erfordert der biometrische Reisepass den Aufbau einer komplexen Infrastruktur, weil beim Fingerabdruck online überprüft werden soll, ob die begleitende digitale Signatur gültig ist.

Die Chiptechnik treibt die Kosten für die Erstellung des Reisepasses von derzeit 26 Euro auf 59 Euro. Damit ist der deutsche Reisepass fast schon ein Schnäppchen: In den USA soll der entsprechende Pass 75 Euro kosten, in Großbritannien 103 Euro und in der Schweiz sogar 150 Euro. Im Alpenland ist der Pass jedoch eine freiwillige Sache. Wer den Aufwand und den Preis scheut, kann den normalen Reisepass bestellen. Der in der Schweiz und Großbritannien getriebene Aufwand, ein Foto für den neuen Pass in einem speziellen biometrischen Erfassungscenter herstellen zu lassen, entfällt in Deutschland. Hier muss das Foto nur der genormten Fotomustertafel entsprechen, die die Bundesdruckerei veröffentlicht hat. Diese private Firma ist mit der Ausgabe des neuen Reisepasses beauftragt und liefert auch die Programme "Digant", "TempID" und "e-IDinfo", mit denen der neue Pass beantragt und der Stand seiner Produktion überprüft werden kann.

Ob die biometrische Technik überhaupt Vorteile besitzt, ist umstritten. Eine hohe Rückweisungsquote in den am Frankfurter Flughafen durchgeführten Testläufen lässt befürchten, dass der Pass zunächst die Abfertigung verzögert, anstatt sie zu vereinfachen. Im Gutachten zu diesem Problem hat das Bundesamt für Sicherheit (BSI) die Hoffnung geäußert, dass sich die Ausweisinhaber im Alltag an die Biometrie gewöhnen und mit der zunehmenden Nutzung biometrischer Systeme lernen, sich vor den Prüfgeräten richtig zu verhalten.

In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung bekräftigte der Bundesdatenschützer Peter Schaar heute noch einmal seine Kritik am neuen Pass. Durch die Speicherung des Gesichtsbildes gebe es kaum einen Zugewinn an Sicherheit, betonte Schaar auf die Frage, was die digitale Speicherung des Gesichtsbildes bringe: "Außer hohen Kosten wohl nicht sehr viel. Zunächst werden die Deutschen und dann alle Europäer zwar mit biometrischen Merkmalen im Pass ausgestattet, im Moment gibt es jedoch keine Lesegeräte dafür. Die werden erst allmählich installiert. Die EU und das Bundesinnenministerium haben sich nach dem 11. September sehr schnell auf biometrische Merkmale im Pass festgelegt, obwohl fast alle Terroristen von New York mit ihren echten Papieren gereist sind."

Quelle : www.heise.de
Titel: Und wenn der Mensch ein Mensch ist: Holpriger Start für den ePass
Beitrag von: SiLæncer am 03 November, 2005, 16:23
Der mit digital gespeicherten biometrischen Merkmalen ausgestattete Reisepass, von seinen Betreuern kurz ePass genannt, kann seit zwei Tagen bestellt werden. Nicht normgerecht aussehende Menschen haben die ersten Erfahrungen gemacht, was es heißt, wenn sich der Mensch an die Technik anpassen muss, und die entsprechende "Lichtbildbelehrung" unterzeichnet.

Es gibt Menschen mit asymmetrischen Gesichtern. Menschen, bei denen die Nase schief sitzt oder der Augenabstand und die Mundgröße für Außenstehende fast schon grotesk wirken. Solche Menschen fallen aus dem Raster heraus, das die Techniker der Bundesdruckerei zu einer Foto-Mustertafel verdichtet haben. Obwohl sie womöglich von professionellen Fotografen nach den Regeln der Mustertafel fotografiert wurden, stimmen ihre Grundvoraussetzungen einfach nicht. Darum müssen sie ab dem 1. November diese "Lichtbildbelehrung" unterschreiben (Fettdruck wie im Original):

"Hiermit bestätige ich, dass ich von der Ausweisbehörde über die Qualität/Beschaffenheit meines vorgelegten Lichtbildes belehrt wurde.

Ich bestehe auf Annahme dieses Lichtbildes durch die Passbehörde.

Entstehende Schadensersatzansprüche, wegen Abweisung an einer Landesgrenze oder auf Grund polizeilicher Identitätsvorstellungen, kann ich gegenüber der Passbehörde nicht geltend machen. Die Kosten für einen neuen Ausweis habe ich voll zu tragen."

Hilflos unterschrieb beispielsweise heise-online-Leser Hadmut Danisch diese ihm abverlangte Erklärung mit dem Zusatz: "Ich erkläre, dass meine Nase nun einmal schief ist!" Tatsächlich verunsichert der drohende Ton der Lichtbildbelehrung Antragssteller, die mit korrekt fotografierten Bildern auf den Ämtern auflaufen und dann abgelehnt werden, weil Augen und Nase von den vorgegebenen Normen abweichen.

Nicht wenige Antragssteller glauben offenbar, mit ihrer Unterschrift unter die Lichtbildbelehrung einen wertlosen Pass zu bekommen. Das ist aber falsch, wie der Jurist Thilo Weichert, Leiter des unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig Holstein, gegenüber heise online ausführte: "Die abverlangte Unterschrift hat aus meiner Sicht keine rechtliche Bedeutung. Sie ändert jedenfalls am Dokumenten- und Urkundencharakter der Passes nichts. Sie ist meines Erachtens eher Ausdruck eines in Deutschland leider immer noch viel zu weit verbreiteten bürokratischen Extremismus. Wen andere Staaten in ihr Land lassen, unterliegt ohnehin ausschließlich der Verantwortung der dortigen Grenzbehörden."

Der Jurist Gerrit Hornung, der mit seinem Buch "Die digitale Identität" das Standardwerk über die neuen biometrischen Ausweise geschrieben hat, erklärte die Belehrung gegenüber heise online so: "Vermutlich hat sich jemand Gedanken gemacht, wie man mit dem Problem umgeht, dass Bilder im Grenzbereich liegen können, also weder sicher geeignet noch sicher ungeeignet sind. Die Belehrung ist dann wohl als Absicherung gegen staatshaftungsrechtliche Ansprüche gedacht. Der Pflicht, bei Auslandsreisen einen Reisepass bei sich zu führen, korrespondiert nämlich ein subjektiver Anspruch des Bürgers, vom Staat einen (funktionsfähigen – das war bislang aber nicht problematisch) Reisepass zu erhalten. Darüber gibt es zumindest beim Personalausweis eine entsprechende Rechtsprechung. Die Passämter (oder die Bundesdruckerei) versuchen wohl, aus diesem Primäranspruch möglicherweise resultierende sekundäre Haftungsansprüche abzuwehren, die aus Verzögerungen/Abweisungen an der Grenze oder Neuproduktion des Passes resultieren können."

Ob die Lichtbildbelehrung ausreicht, ist eine interessante Frage, die erst dann beantwortet werden kann, wenn ein Passinhaber klagt, weil er mit dem neuen Pass Nachteile erlitten hat. Bis dahin müsste die Empfehlung an die Antragsteller gehen, mit möglichst vielen Fotos beim Beantragen des Reisepasses aufzutauchen, unter denen der Sachbearbeiter ein passendes Foto aussucht. Denn nur der Sachbearbeiter prüft, ob das Foto in Ordnung ist: die Bundesdruckerei ist lediglich die ausliefernde Stelle, die aus dem vor Ort eingescannten Antragsformular einen Pass produziert.

Deutschland ist bisher das einzige Land, in dem jedermann die Fotos mitbringen kann, die für den biometrisch abgesicherten Pass benötigt werden. In Großbritannien wie in der Schweiz sollen biometrische Erfassungsstellen (Enrollment Center) errichtet werden, in denen ausgebildetes Personal die Fotos (und später die Fingerabdrücke) produziert. Ursprünglich gab es für Deutschland Pläne, dass der Antragssteller eines neuen Reisepasses eine Nummer bekommt, die er einem autorisierten Fotografen vorlegen sollte. Dieser sollte das produzierte Foto mit der Nummer und seiner eigenen Kennung digital signieren und verschlüsselt der Behörde übermitteln. Dieser Plan wurde als zu kompliziert verworfen. Nun gibt es Pläne, Fotoautomaten in den Behörden aufzustellen, die direkt mit der Datenbank der Passbehörden verbunden sind. Dies bestätigte Gerhard Niederhoff vom Automatenhersteller Fotofix gegenüber heise online.

Eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums steht noch aus. Die Fachleute sind noch dabei, die Lichtbildbelehrung juristisch zu bewerten.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/65711
Titel: FIfF: Der Datenschutz ist zu oft nur ein Lippenbekenntnis
Beitrag von: SiLæncer am 06 November, 2005, 17:11
Versteckte Computer -- Unkontrollierbare Vernetzung: Unter diesem Motto startete gestern an der FH München (FHM) die 21. Jahrestagung des Forums Informatiker für den Frieden (FIfF). Die Vereinigung empfiehlt sowohl Entwicklern als auch der Öffentlichkeit, ernsthafter über Risiken und Gestaltungsspielräume der allgegenwärtigen Vernetzung kleiner und kleinster Computer (Ubiquitous Computing) nachzudenken. Neue Technik bedeute soziale Umwälzung, und die dürfe man weder den Entwicklern noch Lobbygruppen oder dem Kapital alleine überlassen. "Es sollte Leute geben, die dagegen denken," sagte der Bremer Informatiker und FIfF-Vorsitzende Hans-Jörg Kreowski.

So mancher Forschungsentwurf für den Einsatz von miniaturisierten, versteckten Computern und deren unkontrollierbarer Vernetzung sei geradezu grauenhaft, sagte Eva Hornecker von der Universität von Sussex: "Beim 'Bathroom Sound Monitoring' soll etwa anahnd einer Analyse der Geräusche im Badezimmer überwacht werden, ob alte Leute im Bad verunglücken," so Hornecker. Mit einem einzigen Satz zu "möglichen datenschutzrechtliche Bedenken" werde dabei das Thema gesellschaftlicher Konsequenzen abgehakt.

Eine Ursache für den obligatorischen Feigenblatt-Hinweis zum Datenschutz liegt dabei auch an der unfairen Verteilung der Forschungsgelder, warnte Kreowski: "Für die kritische Analyse dessen, was technisch neu gemacht wird, wird dann gerade mal ein Prozent [der gesamten Mittel] aufgewandt". Aus Forschungsprogrammen wie dem Ambient-Computing-Programm der EU spricht nach Ansicht der kritischen Informatiker die reine, von sozialen Folgen losgelöste Technikfaszination. Darin enthaltene Formulierungen wie "der Computer kennt alle ihre Wünsche" bereiten den FIfF-Mitgliedern erhebliche Bauchschmerzen. Stattdessen wollen sie Technik-Entwickler für mögliche Gestaltungsspielräume sensibilisieren; mit der Erforschung solcher Zusammenhänge beschäftigt sich allerdings auch das Projekt Taucis des BMBF.

Beim aktuellen Beispiel biometrischer Reisepass, so FIfF-Sprecher Klaus Köhler vom Gastgeber FHM, habe man immerhin eine Kleinigkeit verbessert: zur Aktivierung der RFID-Verbindung muss der Reisepass gezielt über einen optischen Scanner gezogen werden. Ingesamt raten die FIfFler, beim RFID-Einsatz einen klaren Trennungstrich zwischen personenbezogenen Daten und der Waren-Logistik zu machen. Beim Wearable Computing, sagte Ingrid Rügge von der Uni Bremen, solle man beispielsweise auch darüber nachdenken, ob und wie Nutzer den am Körper getragenen Gerätepark nach ihren Wünschen abschalten können -- das betrifft schlichtweg auch Fragen der guten Bedienbarkeit. Noch fehlt es aber an solchen "Ausschaltern", sagt FIfF-Redakteur Stefan Hügel.

Neben den versteckten Computern und der unkontrollierbaren Vernetzung widmete sich die FIfF-Tagung auch noch zwei weiteren aktuellen Themen, der mit fast schon religiösem Eifer geführten Debatte um das geistige Eigentum und der Software-Entwicklung für militärischer Zwecke, einem der Ur-Themen des FIfF. Dazu berichtete der ehemals für die SAP-Einführung bei der Bundeswehr mitverantwortliche Major Florian Pfaff. Er sprach über das von ihm im Sommer vor dem Bundesverwaltungsgericht erstrittene Urteil, das seine Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem Irakkrieg für rechtens erklärte. Pfaff hatte argumentiert, dass er keine Unterstützung für einen offensichtlich völkerrechts- und verfassungsrechtswidrigen Bundeswehreinsatz leisten könne. Empört hatte ihn besonders, dass einzelne Vorgesetzte ihn aufgefordert hatten, seine Befehle nicht mehr in Frage zu stellen. Das sieht Pfaff anders: "Kein Soldat darf einfach sagen, ich prüfe das nicht mehr. Wer sich rechtsblind macht, macht sich strafbar."

Quelle : www.heise.de
Titel: Millimetergenaue Fotos für den ePass gefordert
Beitrag von: SiLæncer am 07 November, 2005, 18:09
Wie bereits berichtet, sorgt der mit biometrischen Merkmalen ausgestattete neue deutsche Reisepass für Probleme. Insbesondere die in Fotokabinen aufgenommenen Lichtbilder, bei denen kein erfahrener Fotograf mögliche Asymmetrien ausblendet, werden von Sachbearbeitern häufiger als erwartet abgelehnt. So berichtet der Münchener Merkur von Fotoautomaten im Münchener Raum, bei denen die Software nachgebessert werden soll, damit akzeptable Fotos entstehen. Hintergrund der Verwirrung sind offenbar unterschiedliche Interpretationen der ICAO-Norm. Während die deutsche Fotomustertafel auf dem 45 × 35 mm großen Lichtbild die minimale Gesichtshöhe mit 32 mm, die maximale mit 36 mm angibt, hat die ICAO die Grenzwerte beim Bild (das zwischen 35 und 40 mm breit sein darf), mit 29 bis 34 mm spezifiziert. Bestimmte Geräte, die automatisch das Gesicht nach ICAO-Norm einzoomen, können damit unter Umständen Fotos produzieren, die nicht der Schablone entsprechen, die der Sachbearbeiter anlegt.

In Fällen, bei denen das eingereichte Foto nicht die behördliche Zustimmung bekam, wurde Antragstellern die so genannte "Lichtbildbelehrung" zur Unterschrift vorgelegt. Diese Belehrung – eigentlich eine schriftliche Abtretung von Schadensansprüchen gegenüber der ausstellenden Passbehörde – ist nicht nur unter Juristen umstritten. Unter Bezugnahme auf die Meldung über die Belehrung erklärte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums gegenüber heise online: "Im Grundsatz muss jedes Passbild, das im Chip gespeichert werden soll, biometrietauglich sein. Ausnahmen hiervon sind lediglich aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, aus religiösen Gründen sowie bei Kindern zulässig. Dass sich hieraus Behinderungen im Reiseverkehr der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ergeben könnten, ist dem BMI nicht ersichtlich und entsprechende Belehrungserklärungen in dieser Sache sind nicht mit dem BMI abgestimmt.

Unabhängig von der Anforderung nach Biometrietauglichkeit der Passbilder ist der ePass ein gültiges Reisedokument. Eine Garantie, dass eine Bürgerin/ein Bürger in jedem Fall mit dem ePass in ein anderes Land einreisen darf, kann nicht abgegeben werden, da sich die Einreisevoraussetzungen anderer Staaten nach deren Recht richten. Deutschland hat nur geringen Einfluss auf die Einreiseentscheidungen anderer Länder."

Quelle : www.heise.de
Titel: Umfassende britische Verkehrsüberwachung geplant
Beitrag von: SiLæncer am 16 November, 2005, 20:45
Die britische Verkehrspolizei hat nach erfolgreichen Tests mit der Errichtung ein Systems zur umfassenden Videoüberwachung aller am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge begonnen. Dies geht aus einem Artikel der Sunday Times hervor, die sich auf ein Strategiepapier der britischen Polizeigewerkschaft beruft. Innerhalb der kommenden zwölf Monate sollen an sämtlichen Verkehrsknotenpunkten, Supermärkten, Tankstellen, Stadtzentren und Autobahnen Überwachungskameras installiert werden. Auch alle bisher angebrachten und für diesen Zweck geeigneten Kameras sollen möglichst in das System einbezogen werden. Zunächst solle das im Aufbau befindliche System lediglich der Überführung von Temposündern dienen. Mit den erzielten Bußgeldeinnahmen ließe sich dann der weitere Ausbau des Kameranetzes finanzieren.

Ab einem späteren Zeitpunkt erfolge dann auch der Abgleich aller elektronisch erfassten Nummernschilder mit bestehenden nationalen Datenbanken, so dass sich auch nicht ordnungsgemäß versteuerte, versicherte oder gemeldete Fahrzeuge, Mautpreller und sonstige Kriminelle leicht aus dem Verkehr ziehen ließen. Außerdem sei die Vorratsdatenspeicherung aller anfallenden Bewegungsdaten für mindestens zwei Jahre vorgesehen. Zur Koordinierung des landesweiten Verkehrsüberwachungssystemes werde bis Ende 2006 ein Kontrollzentrum bei London errichtet.

Zur Rechtfertigung dieses auf der Welt bisher beispiellosen Vorhabens hieß es seitens der Polizei, dass ein signifikanter Zusammenhang zwischen Steuer- und Versicherungsverstößen im Straßenverkehr und sonstigen kriminellen Aktivitäten bestehe. Durch die bisherige elektronische Verkehrsüberwachung sei es bereits zu zehnmal mehr Verhaftungen bei Verkehrskontrollen gekommen. So solle Kriminellen die Benutzung des britischen Straßennetzes verwehrt bleiben.

Die bisher von der britischen Verkehrspolizei durchgeführten Tests mit Videoüberwachung per Hubschrauber und aktiven RFID-Elementen in Nummernschildern deuteten bereits auf die Errichtung eines äußerst umfassenden Verkehrsüberwachungssystemes hin. In derartigem Umfang ließe es tatsächlich nur wenige Schlupflöcher beispielsweise durch entliehene oder kürzlich gestohlene Fahrzeuge. Die Möglichkeit zur Erstellung über zwei Jahre rückwirkender Bewegungsprofile von großen Teilen der Bevölkerung dürfte allerdings bald auf massiven Widerstand von Datenschützern und Bürgerrechtlern treffen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Identitätssicherung von Biometriepässen in der Diskussion
Beitrag von: SiLæncer am 16 November, 2005, 21:13
Als das Bundesinnenministerium am 1. November den neuen E-Pass vorstellte, war klar: Die so genannte Basic Acces Control schützt vor dem unbefugten Auslesen der biometrischen Daten auf dem RFID-Chip. Doch nun stellte der US-Sicherheitsexperte Bruce Schneider in seinem Newsletter Cryptogram diese Woche fest, dass sich die Seriennummern der RFID-Passchips problemlos auslesen ließen. Die Seriennummern dienen unter anderem dazu, die Chips auseinander zu halten. "Falls mehrere RFID-Tags in der Reichweite eines Lesegerätes sind, kann es diese anhand ihrer Seriennummer auseinander halten", erklärt der RFID-Experte Jan Hennig von der Universität Bielefeld. Dieses Auseinanderhalten sei eine Standardprozedur der RFID-Technik und geschehe bei den Pässen noch bevor die Verschlüsselung der Basic Access Control greife (PDF-Datei).

Über die Seriennummer könnte also der Pass und damit auch sein Inhaber oder seine Inhaberin identifiziert werden. Jeder mit einem auf den entsprechenden Frequenzen arbeitenden Lesegerät könnte den Pass überwachen, selbst wenn er sich nicht Zugang zu den zusätzlichen Daten verschafft. Im deutschen Pass wird dies nach Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik jedoch vermieden (siehe dazu: Risiko Reisepass?, Schutz der biometrischen Daten im RF-Chip, c't 5/05, S. 84). So wird die Kommunikation mit einem RF-Chip immer von einem Lesegerät gestartet, indem das Lesegerät den RF-Chip mit einer nach ISO 14443 festgelegten Frequenz "anspricht". Damit das Lesegerät einen RF-Chip selektieren kann, sendet dieser eine Chip-Identifikationsnummer (Chip-ID) an das Lesegerät. Die Chip-ID wird vom RF-Chip zufällig gewählt und bleibt nur bis zum Ende des Kommunikationsvorgangs gültig. Damit zeigt sich der Chip bei jedem erneuten Kommunikationsvorgang mit einer anderen Chip-ID. Die Bildung von Bewegungsprofilen soll damit ausgeschlossen sein.

Eine weitere Lösung erarbeitet derzeit der dänische IT-Sicherheitsexperte Stephan Engberg mit dem Zero-Knowledge-Identification-System (PDF-Datei). Er versucht, die RFID-Technik so zu modifizieren, dass die Chips erst nach Zusenden eines passenden Schlüssels eine Antwort abgeben. Wird kein passender Schlüssel gesendet, so bleiben die Chips stumm, ein Lesegerät kann sie nicht entdecken.

Ein weiteres mögliches Verfahren wäre ein Kollisionsvermeidungsverfahren wie es in der Norm ISO 14443A beschrieben wird. Ein populäres Kollisionsvermeidungsverfahren (Tree-Walking) beruht darauf, dass das Lesegerät in die Runde fragt, welche Chip-Nummern anwesend sind. Die RFID-Tags geben sofort ihre Nummer preis. Doch wenn mehr als ein Tag angesprochen wird, kollidieren die Daten. Das Lesegerät erkundigt sich in diesem Fall nur noch, "wer aus dem Nummernbereich von x bis y anwesend ist" – die Nummernbereiche teilt es so lange auf, bis nur noch genau ein RFID-Tag antwortet.

Ein zweites, in der Norm angesprochenes Verfahren entspricht in etwa dem Aloha-Prinzip, nachdem ein frühes Funknetz zwischen den Hawaii-Inseln funktionierte und das heute auch noch beim Ethernet (Carrier Sense Multiple Access/Collision Detection, CSMA/CD) Verwendung findet. Dabei wartet eine sendewillige Station bei einer Kollision eine zufällige Zeitspanne bis zum nächsten Sendeversuch. Solange nicht sehr viele Tags senden wollen, können auf diese Weise die einzelnen Aussendungen gut getrennt werden. Der Vorteil des Verfahren ist, dass es ohne das Senden der Seriennummer auskommen könnte. "Bei passiven RFID-Tags allerdings mag die Zeitspanne vom Impuls der Anfrage des Lesegeräts, das die passiven Tags mit Energie versorgt, bis zu deren Antwort nicht beliebig lang sein. Ich kenne derzeit keinen Hersteller, der das Verfahren daher bei passiven Tags einsetzt", erklärt Hennig.

Hennig, der auch den Ausrichter des deutschen Big-Brother-Awards, den Bielefelder Foebud-Verein, in RFID-Fragen berät, plädiert dafür, von den RFID-Tags abzukehren: "Selbst wenn man unbedingt weitere Daten auf den ohnehin schon als sehr sicher geltenden Pässen unterbringen müsste, so gäbe es etwa mit zweidimensionalen Strichcodes risikoärmere Methoden dafür." Schweizer Bürger können übrigens wählen – zwischen den herkömmlichen und als sehr sicher geltenden Pässen und den für USA-Reisen entworfenen RFID-Pass.

Zur Einführung des ePasses und den Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online sowie in c't, Technology Review und Telepolis):

    * Die Auseinandersetzung um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen


Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/66273
Titel: EU-Rat will biometrische Merkmale in Personalausweisen
Beitrag von: SiLæncer am 28 November, 2005, 17:44
Die Justiz- und Innenminister der EU stehen vor der Annahme einer "Schlussfolgerung" (PDF-Datei), der zufolge nach den Reisepässen auch Personalausweise mit digitalem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken aufgerüstet werden sollen. Die biometrischen Daten wären demnach auf einem RFID-Chip zu speichern. Eine Entscheidung wollen die Vertreter der Mitgliedsstaaten im EU-Rat auf ihrem kommenden Treffen am 1. und 2. Dezember fällen. Es wird damit gerechnet, dass sie die Vorlage unverändert absegnen. Die Empfehlung ist das Ergebnis der Arbeit einer kurzfristig von der britischen Ratspräsidentschaft einberufenen Expertengruppe. Die Briten hatten seit den Anschlägen in London im Sommer immer wieder Druck gemacht bei Maßnahmen, mit denen sie die innere Sicherheit zu verbessern hoffen.

Die "Schlussfolgerung" hätte zwar nicht den gleichen verbindlichen Charakter wie ein eigener Rahmenbeschluss des Rates oder eine von den Ministern befürwortete Gesetzgebung der EU-Kommission. Nichtsdestotrotz würde sie die Mitgliedsstaaten auf einen gemeinsamen Kurs einschwören. Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch warnt daher vor der Einführung des umstrittenen Vorhabens "durch die Hintertür". Es könne nicht angehen, dass derartig weitreichende, Millionen von Bürgern betreffende Regeln auf "Zwischenregierungsbasis" ohne Kontrolle durch nationale Volksvertretungen oder das EU-Parlament erarbeitet und abgenickt würden.

"Es ist besonders angreifbar, dass der Rat ein 'ordnungsgemäßes' EU-Komitee für die Schlüsse nutzt, ohne entsprechend der normalen Regeln für solche Gremien rechenschaftspflichtig zu sein", empört sich Tony Bunyan von Statewatch. Die Macht von Expertengremien werde dadurch weit über den vorgesehenen gesetzgeberischen Rahmen hinaus ausgedehnt. Derlei Verfahren zur Rechtserstellung, die auch bei der Festsetzung der technischen Kriterien für den Ausbau der EU-Datenbanken zur Grenzkontrolle angewendet würden, hätten in einer Demokratie keinen Platz.

Das Expertengremium hat sich dafür ausgesprochen, dass zum Schutz der biometrischen Merkmale in den Personalausweisen "mindestens" dieselben Sicherheitsstandards eingehalten werden sollen, die für die Reisepässe gelten. Auch die Integration der Körperdaten in die Ausweisdokumente auf Funkchips entspricht seinen Vorstellungen. Die Fachleute plädierten zudem dafür, dass ein Antragsteller mindestens einmal während des Ausgabeprozesses persönlich erscheinen solle. Ferner raten sie zum Abgleich der Anträge durch autorisiertes Personal mit "existierenden Datenbanken". Sicherheit bei Vorhaltung, Transport und Übergabe der Dokumente sollten zudem gewährleistet sein.

Hierzulande hat das Bundesinnenministerium bereits angekündigt, nach der Ausgabe der E-Pässe den digitalen Personalausweis mit biometrischen Merkmalen von 2007 an einführen zu wollen. Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag verständigt, diesen Kurs weiter fortzusetzen. Eine konkrete Entscheidung über die künftige Gestaltung der Personalausweise steht aber noch aus. Die biometrische Aufrüstung von Ausweisdokumenten ist seit langem Gegenstand einer heftig geführten Debatte. Sicherheitstester vom Chaos Computer Club (CCC) etwa fürchten Probleme bei der Grenzkontrolle und sehen keinen Sicherheitsgewinn durch die Hightech-Papiere. Ferner hat insbesondere der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nach wie vor Bedenken gegen die Integration der Körpermerkmale in die hoheitsstaatlichen Dokumente.

Zur Einführung des ePasses und den Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online sowie in c't, Technology Review und Telepolis):

    * Die Auseinandersetzung um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/66724
Titel: Nach dem Biometrie-Pass nun der biometrische Personalausweis
Beitrag von: SiLæncer am 30 November, 2005, 18:31
Die von Wolfgang Schäubles Amtsvorgänger Otto Schily im März 2004 gestarteten Vorbereitungen zur Einführung digitaler Personalausweise haben den Wechsel an der Spitze des Bundesinnenministeriums (BMI) unbeschadet überstanden. Entsprechend den Vereinbarungen von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag, biometrische Verfahren verstärkt einzusetzen und dazu das Pass- und Personalausweisgesetz zu novellieren, gehen die Arbeiten unter dem neuen Hausherrn am Moabiter Spreeufer nahtlos weiter. Das Vorhaben steht im Einklang Verabschiedung einer Resolution des EU-Rates zu biometrischen Merkmalen in nationalen Personalausweisen, für die die EU allerdings keine Regelungskompetenz besitzt.

Auf der Kongressmesse "Moderner Staat" stellte Projektleiter Christian Engel vom BMI-Referat "Biometrie, Pass- und Ausweiswesen, Meldewesen" heute in Berlin den aktuellen Stand der Planungen vor. Danach wird der digitale Personalausweis gegenüber dem heutigen ID-2-Format auf das brieftaschenfreundlichere Scheckkarten-Format ID-1 verkleinert und über ein Biometrie-Modul, ein Modul zur einfachen Online-Authentisierung sowie ein Signaturmodul verfügen. Das Biometrie-Modul wird kompatibel zu dem in den seit Anfang November ausgestellten Reisepässen sein und ist wie dieser auf die beiden Merkmale Gesichtsbild und Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger ausgelegt. Das separate Signatur-Modul soll die qualifizierte digitale Signatur als elektronisches Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift ermöglichen, stellt aber lediglich eine Option dar, "für denjenigen, der sie braucht", wie Engel erläuterte. Unabhängig von der Ausweisausstellung kann der Inhaber diese Funktion bei Bedarf auch später aktivieren lassen.

Das Modul zur Online-Authentisierung soll die universelle Ausweisfunktion, wie sie der Personalausweis als sicheres Identifikationsdokument auch im nicht-behördlichen Rechtsverkehr bereits besitzt, auf eGovernment- und eBusiness-Anwendungen übertragen. Die "eID" würde die Authentifizierung bei Internet-Auktionen oder die Eröffnung von Online-Accounts ermöglichen, ließe sich aber auch offline für Zugangskontrollen oder die automatische Paketausgabe verwenden. Je nach Anwendung wird dabei nur ein abgestufter Zugriff auf die bereits in den heutigen Ausweisen enthaltenen Daten möglich sein. Das erlaubt es beispielsweise, sich online als volljährig ausweisen zu können, ohne dabei die Anschrift preisgeben zu müssen. "Wir wollen datenschutzfreundlich die Informationen in einzelne Zertifikate verpacken, sodass nur die Information übermittelt wird, die für die einzelnen Applikationen erforderlich ist", erläuterte Engel. Er sieht darin eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation, in der Bürgern oft die Übersendung einer Kopie des Personalausweises abverlangt wird.

Der Zugriff auf das Authentifizierungs-Modul für den elektronischen Geschäftsverkehr soll durch eine PIN geschützt sein, sodass er nur mit Zustimmung des Ausweisinhabers erfolgen kann. Die PIN-Eingabe durch ein biometrisches Merkmal zu ersetzen "wäre theoretisch möglich, aber das haben wir nicht vor", erklärte Engel. "Wir wollen die biometrischen Daten nicht im Geschäftsverkehr nutzen." Die biometrische Authentifizierung soll auf hoheitliche Anwendungen beschränkt bleiben.

Wie die neuen Reisepässe werden auch die künftigen Ausweise kontaktlos auslesbar sein. Die Überlegungen, daneben noch ein zweites kontaktbehaftetes Interface in das Dokument zu integrieren, sind noch nicht abgeschlossen. Wie Engel erläuterte, werde zurzeit geprüft, ob sich auch die Authentisierung und die qualifizierte Signatur über die RFID-Schnittstelle abwickeln lassen; "dann würden wir nur ein Interface brauchen, und das würde Kosten sparen". Deren Höhe wollte er zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht beziffern. "Es wird sicherlich nicht so teuer werden wie der Pass", meinte er nur. Man orientiere sich an Belgien, wo die bereits eingeführte digitale Bürgerkarte zehn Euro kostet und eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren hat. "Wenn alles optimal läuft", so Engel, könne hierzulande Ende 2007 die Einführung beginnen. Bei einer zehnjährigen Laufzeit würden dann 2017 die letzten alten Ausweise ersetzt sein.

Zur Einführung des ePasses und den Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online sowie in c't, Technology Review und Telepolis):

    * Die Auseinandersetzung um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/66820
Titel: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 13 Dezember, 2005, 17:07
Die umstrittene Videoüberwachung öffentlicher Plätze in Brandenburg hat sich einem Bericht des Innenministeriums zufolge bewährt. Zu diesem Ergebnis seien Experten nach der fünfjährigen Erprobung der Videoüberwachung an vier Standorten gekommen, heißt es in dem Bericht, den das Kabinett am Dienstag beschlossen hat. An allen Standorten sei die Diebstahlskriminalität gesunken. Nun soll die Videoüberwachung dauerhaft im Polizeigesetz verankert werden.

Die Videoüberwachung war vor fünf Jahren auf den Bahnhofsvorplätzen Potsdam, Erkner und Bernau sowie auf dem Außenbereich einer großen Discothek in Rathenow gestartet worden. Das Projekt wurde von der Universität Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) mit je einem kriminologisch-soziologischen und einem juristischen Gutachten wissenschaftlich begleitet.

Demnach sank die Kriminalität im Bereich der Bahnhofsvorplätze Potsdam und Erkner sowie vor der Discothek um 30 bis 60 Prozent. Auch die befürchtete Verdrängung der Straftaten in angrenzende Gebiete sei nicht eingetreten. Im Gegenteil sei die Kriminalität auch dort deutlich zurückgegangen, heißt es in dem Bericht. In Bernau seien die Ergebnisse dagegen sehr schwankend gewesen. Die jährlichen Kosten betrugen rund 255.000 Euro. Der Aufbau kostete einmalig knapp 60.000 Euro.

Die CDU-Fraktion habe dazu bereits einen Gesetzentwurf (PDF-Datei) vorgelegt, sagte Innenexperte Sven Petke. Ziele seien eine grundsätzliche Verankerung der Videoüberwachung im Gesetz, die permanente und nicht nur anlassbezogene Aufzeichnung und mehr Standorte. Über die Standorte sollten die Polizei und auch Kommunen eigenständig entscheiden können. Dafür kämen vor allem größer Städte in Betracht, betonte Petke. "Ich will ja nicht die märkischen Kiefern beim Wachsen filmen."

Die Aufzeichnungen müssten mindestens eine Woche gespeichert werden können, da manche Straftat erst mit Verzögerung entdeckt werde, sagte Petke. Das Polizeigesetz sollte im ersten Halbjahr 2006 entsprechend novelliert werden. Darüber gebe es grundsätzliches Einvernehmen mit dem Koalitionspartner SPD. So befürwortete die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Britta Stark, denn auch ebenfalls die grundsätzliche Möglichkeit zur Videoüberwachung. Die Kameras sollten nicht an feste Orte gebunden sondern vielmehr mobil sein, um auf Entwicklungen flexibel reagieren zu können. Über die Standorte könnte der Innenausschuss entscheiden. Aufzeichnungen sollten rund um die Uhr laufen, aber spätestens nach 24 Stunden gelöscht werden.

"Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut", sagte Stark. Die erfolgreiche Polizeiarbeit mit Hilfe von Aufzeichnungen nach den Attentaten in London hätten aber gezeigt, dass diese Einrichtungen "sehr hilfreich sein können".

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundestag verlängert heftig umstrittene Abhörbefugnisse des Zolls
Beitrag von: SiLæncer am 16 Dezember, 2005, 11:02
Mit den Stimmen der Großen Koalition hat der Bundestag am gestrigen Donnerstag nach einem heftigen rhetorischen Schlagabtausch und trotz massiver Einwände von Bürgerrechtsorganisationen einem eilbedürftigen Entwurf für ein Zollfahndungsdienstgesetz (PDF-Datei) mit kleinen Änderungen aus dem Rechtsausschuss (Drucksache 16/252) zugestimmt. Mit dem Gesetz werden die umstrittenen Befugnisse des Zollkriminalamts zur präventiven Überwachung von Post und Telekommunikation um 18 Monate verlängert. Vertreter von Union und SPD hatten zuvor argumentiert, dass die Ermächtigung für die Aufrechterhaltung der effektiven Strafverfolgung erforderlich sei. Die Oppositionsparteien brandmarkten den Entwurf als klar verfassungswidrig, konnten sich aber trotzdem nicht auf eine gemeinsame Gegenlinie einigen.

Auf den Weg gebracht hatte das Gesetzgebungsverfahren noch die alte Bundesregierung. Ursprünglich hatte sich Rot-Grün mit Unterstützung der Union in der vergangenen Legislaturperiode darauf verständigt, das Gesetz für den Zoll im Rahmen einer vorläufigen Novelle zunächst bis Ende 2005 zu befristen. Die Neugestaltung im vergangenen Jahr war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die alten Abhörregeln nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sah. Eine umfassende Reform der Regelungen auf der Basis der Vorgaben aus Karlsruhe blieb dennoch aus. Das Gesetz greift so nach Ansicht von Experten nach wie vor in den Kernbereich privater Lebensgestaltung ein, obwohl dies das Bundesverfassungsgericht untersagt hatte.

Dem Zoll ist seit 1992 auf Anordnung das Öffnen von Postsendungen und das Abhören von Telefongesprächen erlaubt. Damit soll er Verstöße gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz in Bereichen wie Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung, Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung oder dem unerlaubten Außenhandel mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien besser verfolgen können. Mit der Gesetzesreform aus dem vergangenen Jahr sind unter anderem die Datenerhebungs- und Übermittlungsverfahren enger gefasst werden. Während das Zollkriminalamt früher relativ frei personenbezogenen Informationen an Polizei und Geheimdienste weitergeben konnte, gibt es inzwischen begrenzte Vorschriften. So dürfen Erkenntnisse aus den Bereichen Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung und Geldwäsche etwa an Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden, aber nicht an den Bundesnachrichtendienst übermittelt werden. Der kann sich wiederum etwa bei der Gefahr terroristischer Anschläge beim Zollkriminalamt bedienen. Detaillierte Statistiken über die Inanspruchnahme der Befugnisse fehlen nach wie vor.

Die Grünen hatten einen Änderungsantrag eingebracht, der die Intimsphäre der Bürger gemäß der Auflagen aus Karlsruhe besser schützen sollte. "Berufsgeheimnisträger" wie Ärzte, Journalisten oder Rechtsanwälte wären damit von Bespitzelungen durch den Zoll analog zu den neuen Regelungen beim Großen Lauschangriff ausgenommen worden. Zudem wollten die Grünen die Geltungsdauer des Gesetzes auf ein Jahr befristen. Eine ungewöhnlich große Koalition bestehend aus Union, SPD und Linkspartei stimmte allerdings gegen dieses Vorhaben. Die FDP enthielt sich. Sie hatte einen eigenen Antrag ins Rennen geschickt, der eine Befristung auf ein halbes Jahr forderte und ebenfalls durchfiel. Die Linke/PDS wiederum hatte beantragt, den Regierungsentwurf wegen Verfassungswidrigkeit komplett zurückzuziehen. Auch dafür fand sich nicht die erforderliche Mehrheit.

Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, beklagt nun einen "offenen Verfassungsbruch". Scharfe Proteste kommen auch von der Humanistischen Union (HU): "Die Mehrheit des Bundestages hat heute das Bundesverfassungsgericht erneut düpiert", empört sich deren stellvertretender Bundesvorsitzender Fredrik Roggan. Eine Zumutung sei die Argumentation von Schwarz-Rot: "Erst lassen Parlament und Regierung ein ganzes Jahr tatenlos verstreichen, in dem sie eine verfassungskonforme Regelung hätten schaffen können, um sich dann kurz vor Ablauf der Frist auf Zeitknappheit zu berufen." Es sei skandalös, dass immer häufiger Karlsruhe "den außer Kontrolle geratenen Gesetzgeber stoppen muss." Die HU kündigte an, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzureichen und einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, um ein Wirksamwerden der Regelungen über die Zollbefugnisse zu verhindern.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/67449
Titel: Re:Bundestag verlängert heftig umstrittene Abhörbefugnisse des Zolls
Beitrag von: NewMan am 16 Dezember, 2005, 23:31
Politiker, die wissentlich die Verfassung missachten, sind als solche nicht mehr tragbar. Also schluss mit der Immunität dieser Industriehuren und an den gesetzlichen, für jedermann geltenden Pranger gestellt.
Titel: Re:Bundestag verlängert heftig umstrittene Abhörbefugnisse des Zolls
Beitrag von: Jürgen am 17 Dezember, 2005, 02:09
Der Vorwurf der Geldwäsche kann allein schon dadurch begründet werden, dass man einem guten Bekannten, der kein Bankkonto (mehr) hat, unentgeltlich einen Scheck einlöst und davon für ihn nötige Überweisungen tätigt.
Unerlaubter Außenhandel mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien oder Beihilfe dazu kann schon vorgeworfen werden, wenn man vor einiger Zeit LEGAL bei ebay Dinge oder Software ge- oder verkauft hat, selbst wenn die eigene "Tat" im Inland stattfand, man aber entsprechenden Weiter- / Zwischenverkauf davor oder danach nicht geeignet verhindert, somit "unterstützt" hat. Gewerbliches Handeln wird gerne einfach unterstellt, gegen alle Vorwürfe ist kaum Gegenwehr möglich. Und die Überwachung geschieht ja vorbeugend und wird regelmässig niemals mitgeteilt.


Ich habe heftig mit mir gerungen, aber als friedliebender Mensch bitte ich darum, Politiker, Heuschrecken, Lobbyisten, Nieten in Nadelstreifen und sonstige Menschenfeinde streng nach Recht und Gesetz zu behandeln.
Also bitte nicht
- teeren und federn
- kalfatern und kielholen
- nachts nackt im Schanzenpark an einen Baum binden
...denn das wäre kaum geeignet, irgendjemandes Rechtsverständnis zu verbessern...

und schon gar nicht
- brandmarken (z.B. durch Unzugänglichmachen ärztlicher und zahnärtztlicher Leistungen allein schon durch hohes Eintrittsgeld) und mit lächerlichmachender Verkleidung hungernd auf Bahnhöfen auszusetzen, um all' den Gestalten zu helfen, denne es ja soo schlecht geht, die aber meist besser angezogen sind und satter aussehen, als man selbst
- nach Lust und Laune (= nicht widerspruchsfähigem Ermessen) von Haus und Hof und aus den Städten zu treiben
- das ohnehin viel zu niedrige anerkannte Existenzminimum bei jeder Gelegenheit zu kürzen oder zu verweigern
- foltern oder foltern lassen
- als Kanonenfutter an sozialen oder anderen Brennpunkten zu verheizen, z.B. um in der S-Bahn mit einer Folien-Jacke markiert und gänzlich unbewaffnet Jugendgangs davon abzuhalten, Sitze aufzuschlitzen oder Scheiben einzutreten, indem man den eigenen Wanst oder die Fresse dazwischenhält
...
...denn die meisten dieser Segnungen unseres modernisierten sogenannten Sozialsystems und Rechtsstaats sind nur Hartz-IV-Empfängern und anderen höchst verdächtigen Subjekten vorbehalten, doch nicht unserer geistig-moralisch gewendeten Abzock- und Scheffel-Elite  :o

Die macht sich ohnehin jedes Recht und Gesetz passend, notfalls nachträglich.

Ein anerkannter Kopfschuss will ja inzwischen sogar Menschen schon dafür bestrafen, in seinen Augen bloss irgendwie und sowieso verdächtig zu sein.
Vermutlich wird dann gelegentlich auch Armut und Andersdenken direkt mit Knast bestraft, in diesem unserem Lande  >:(
Titel: Verfassungsbeschwerde gegen umstrittene Abhörbefugnisse des Zolls
Beitrag von: SiLæncer am 02 Januar, 2006, 13:22
Die Humanistische Union, ein Journalist der Berliner Zeitung und ein Rechtsanwalt mit Verfahrensvollmacht vor dem Bundesverfassungsgericht haben in Karlsruhe Klage gegen das umstrittene Zollfahndungsdienstgesetz erhoben. Der Bundestag hatte die damit einhergehenden Befugnisse des Zollkriminalamts zur präventiven Überwachung von Post und Telekommunikation Mitte Dezember trotz heftiger Bedenken der Opposition und von Bürgerrechtsorganisationen mit den Stimmen der Großen Koalition um 18 Monate verlängert. Es konnte somit zum 31. 12. 2005 zunächst erneut in Kraft treten. Gleichzeitig mit der Erhebung der Verfassungsbeschwerde haben die Bürgerrechtler aber beantragt, das Gesetz bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für nicht vollziehbar zu erklären.

Die Beschwerdeführer richten sich gegen die "bewusste Missachtung" eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, in dem dieses die alten Schnüffelbefugnisse für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärten. Die Karlsruher Richter hatten dem Gesetzgeber aufgetragen, die Regeln für den Zoll klarer und enger zu fassen. Dabei sollte vor allem der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" besser geschützt werden. Eine von vornherein als Provisorium gedachte und trotzdem weiter aufrechterhaltene Gesetzesnovelle trug diesen Vorgaben gemäß der Beschwerdeführer "nicht einmal ansatzweise" Rechnung. Sie monieren unter anderem, dass bestimmte besonders schützenswerte Berufsgruppen wie Geistliche, Rechtsanwälte, Medienschaffende und Ärzte nicht von einer Überwachung durch Zollbeamte ausgenommen werden.

Den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz begründen sie damit, dass durch die Verabschiedung des angegriffenen Gesetzes eine Missachtung eines Verfassungsorgans durch ein anderes deutlich werde. "Es ist ein besonderer Vorgang, dass der Gesetzgeber ein Gesetz verabschiedet, das sich bewusst über Maßgaben aus Karlsruhe hinwegsetzt", konstatiert Fredrik Roggan, Verfahrensbevollmächtigter der Beschwerdeführer und stellvertretender Bundesvorsitzender der Humanistischen Union. "Damit fügt der Bundestag dem Ansehen des Verfassungsgerichts großen Schaden zu, denn er beschädigt das Vertrauen der Bürger in die Verbindlichkeit der Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts." Letztlich werde so die grundgesetzliche Ordnung in Frage gestellt.

Dem Zoll ist seit 1992 das Öffnen von Postsendungen und das Abhören von Telefongesprächen auf Anordnung erlaubt. Damit soll er Verstöße gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz in Bereichen wie Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung, Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung oder den unerlaubten Außenhandel mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien besser verfolgen können. Mit der Gesetzesreform von 2004 sind beispielsweise die Datenerhebungs- und Übermittlungsverfahren enger gefasst werden. Früher konnte das Zollkriminalamt relativ frei personenbezogene Informationen an Polizei und Geheimdienste weitergeben. Inzwischen dürfen Erkenntnisse aus den Bereichen Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung und Geldwäsche zwar an Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden, aber nicht an den Bundesnachrichtendienst übermittelt werden. Der kann sich aber etwa bei der Gefahr terroristischer Anschläge beim Zollkriminalamt bedienen. Detaillierte Statistiken über die Inanspruchnahme der Befugnisse existieren offiziell nicht.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/67879
Titel: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 12 Januar, 2006, 18:23
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein kritisiert den Entwurf der Landesregierung für ein neues Polizeirecht. Er werde einigen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht, schreiben sie in ihrer nun erschienenen ausführlichen Stellungnahme. Auch genüge der Entwurf nicht den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes an den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei heimlichen polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen.

Die Datenschützer stoßen sich beispielsweise an geplanten Befugnissen der Polizei, wonach teilweise voraussetzungslos jeder kontrolliert werden könne. Diese verletzten das Recht jedes Menschen, vom Staat grundsätzlich in Ruhe gelassen zu werden. "Mit der akustischen Überwachung des öffentlichen Raumes oder dem Abgleich aller PKW-Kennzeichen-Schilder werden z.B. Eingriffsbefugnisse eingeräumt, die mit der klassischen Aufgabe der Polizei, konkrete Gefahren abzuwehren, nichts mehr zu tun haben", heißt es weiter.

Auch könne die Gesetzesnovelle nicht im Interesse der Polizei sein, denn statt einfacher und klarer Regelungen würden auslegungsbedürftige, unklare Begriffe und unübersichtliche Verweisungen benutzt. "Dadurch, dass der Entwurf die vorrangige Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Strafverfahren und für das Steuerrecht missachtet, macht sich das Gesetz zusätzlich verfassungsrechtlich angreifbar." So empfehlen die Datenschützer, wenigstens Abstand zu nehmen von Bild und Tonaufzeichnungen im öffentlichen Raum, der Kfz-Kennzeichenüberwachung, Telefon- und sonstiger Telekommunikationsüberwachung, der Erweiterung der Datenerhebungsbefugnis, Schleierfahndung und Erweiterung der Identitätsfeststellung und von der Aufhebung der Zweckbindung bei Steuerdaten.

Datenschützer und Wirtschaftsverbände hatten bereits im vergangenen November vor der Verabschiedung neuer Überwachungsklauseln in Schleswig Holstein, aber auch in Bayern gewarnt. In beiden Ländern planen maßgebliche Politiker deutliche Verschärfungen der bestehenden Rechtslage.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schleswig-Holsteins Innenminister weist Kritik der Datenschützer zurück
Beitrag von: SiLæncer am 13 Januar, 2006, 15:53
"Das ist eine verkehrte Welt, in der Thilo Weichert allein lebt." Mit dieser Aussage schleudert der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner die Kritik des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) am Enwurf für ein neues Polizeirecht zurück. Stegner findet diese "maßlos überzogen". Der Datenschützer tue so, als gehe von der Polizei grundsätzlich eine Bedrohung der Bürgerrechte aus, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung mit dem Titel "Thilo allein zu Haus". Das ULD hatte gestern eine ausführliche Stellungnahme zum angestrebten Polizeirecht veröffentlicht, in der es unter anderem hieß, es sehe Befugnisse vor, "die mit der klassischen Aufgabe der Polizei, konkrete Gefahren abzuwehren, nichts mehr zu tun haben".

 Stegner begründete den von der Landesregierung im November 2005 beschlossenen Gesetzentwurf eines neuen Polizeirechts bei dieser Gelegenheit mit "aktuellen und künftigen Herausforderungen". "Die Polizei muss auf neue Formen schwerer Kriminalität und auf Entwicklungen der alltäglichen Straßenkriminalität besser reagieren können.". Der Gesetzentwurf stehe in der schleswig-holsteinischen Tradition eines Ausgleichs zwischen Polizeirecht und Bürgerrechten. "Wir schwächen nicht die Bürgerrechte, sondern erhöhen für die Kriminellen das Risiko, entdeckt und bestraft zu werden", sagte Stegner. Man könne nicht der Polizei Befugnisse verweigern mit der pauschalen Begründung, die Polizeibeamten könnten ihre Rechte ja missbrauchen.

Stegner wirft Weichert vor, mit seiner Kritik in der konkreten Abwägung die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte von Störern im Konfliktfall höher zu bewerten als den Schutz der Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Freiheit von Menschen. Der Minister wies die Behauptung des Datenschutzbeauftragten zurück, das Gesetz werde voraussichtlich in weiten Bereichen einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten.

Das ULD antwortet heute auf die Kritik an der Kritik mit leicht ironischem Unterton. In einer Mitteilung, betitelt mit "Thilo nicht allein zu Haus!", heißt es, "Innenminister Stegner irrt, wenn er meint, dass der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, mit seiner Kritik am geplantem Polizeirecht 'allein zu Haus' wäre." Als Beleg wird auf der Website ein Bild mit ULD-Mitarbeitern verlinkt. Außerdem verweist das ULD auf Pressemitteilungen der schleswig-holsteinischen Oppositionsparteien FDP (PDF-Datei), SSW (PDF-Datei) und Grüne (PDF-Datei).

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, meint: "Wer aber wie Herr Dr. Stegner darüber hinaus anscheinend versucht, den unabhängigen Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Überschrift 'Thilo allein zu Haus' lächerlich zu machen, muss sich fragen lassen, ob er die Befähigung zu einem Ministeramt überhaupt besitzt." Während die Grünen in das vom ULD gespielte Horn stoßen, wirft der SSW der Koalitionspartei SPD vor, liberale Innenpolitik aufzugeben, ohne rot zu werden. Der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Klaus-Peter Puls betont hingegen, der Polizei müsse "für ihre verantwortungsvolle und gefährliche Arbeit auch zu ihrem eigenen Schutz alle verfügbaren rechtlichen und technischen Möglichkeiten an die Hand gegeben werden. Wer der Polizei unterstellt, sie könne Eingriffsbefugnisse missbrauchen, diskriminiert den ganzen Berufsstand", lautet es auf einer Linie mit dem CDU-Innenminister.

Quelle : www.heise.de
Titel: RFID-Lobby trommelt für regulierungsfreien Einsatz von Funk-Chips
Beitrag von: SiLæncer am 20 Januar, 2006, 07:37
Mit einem glühenden Bekenntnis zur Funkidentifikations-Technik eröffnete Michael ten Hompel, Leiter des Fraunhofer Instituts für Materialfluss und Logistik, am Donnerstagabend in der Berliner Akademie der Wissenschaften die Auftaktveranstaltung des Informationsforums RFID. Die 2005 gegründete Plattform, der Konzerne wie DHL, Gillette, Henkel, IBM, die Metro, Oracle, Philips, SAP, Siemens oder Volkswagen angehören, will die Chancen der künftigen "Schlüsseltechnik" gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft kommunizieren. "Ich bin freudig erregt, dass wir ein tolles Thema haben, an dem wir hier in Deutschland arbeiten können", unterstrich ten Hompel die Bedeutung von RFID für den hiesigen Standort. "Deutschland und Europa sind weltweit führend in der RFID-Technik", ergänzte die Geschäftsführerin des Forums, Andrea Huber. Die ehemalige Microsoft-Lobbyistin beklagte, dass die öffentliche Debatte über die Funkchips "leider oft von Risiken geprägt ist".

Ten Hompel ließ keinen Zweifel daran, dass RFID "im wahrsten Sinne des Wortes die Welt bewegen wird." Das Informatikjahr 2006 ist für den Vorstandsvorsitzenden des Vereins die Zeit, in der "das Internet seinen Platz unter unseren Schreibtischen verlassen und zum Internet der Dinge wird". Damit stehe die "erste große physische Umsetzung künstlicher Intelligenz" bevor. Als visionäre Einsatzpunkte nannte ten Hompel den viel beschworenen intelligenten Kühlschrank, die elektronische Haustür mit RFID-Zutrittskontrolle oder die "elektronische Katzenklappe", die Ein- und Auslass für den Heimtiger steuert. Letztlich "träumen wir von dem Auto, das sich selbst zusammenbaut", schwärmte der Techniker. Er goutierte, dass auch bei staatlich vorangetriebenen IT-Großprojekten wie dem biometrisch aufgerüsteten Reisepass oder der Lkw-Maut die Funkchips zum Einsatz kommen. Gleichzeitig forderte er, dass beim Setzen der Rahmenbedingungen "die Innovation wirklich Vorfahrt" haben müsste.

Rechtliche Änderungen, die RFID-Anbietern und -Anwendern zusätzliche Pflichten auferlegen, lehnen die Vertreter der Plattform ab. Sie setzen auf Selbstregulierung: "Transparenz und Information haben für uns oberste Priorität", betonte ten Hompel. Da die Technik auch über die Logistik hinaus "in den persönlichen Bereich ziele", müssten "der Schutz der privaten Daten und eine sichere Informationsübertragung zum zentralen Gegenstand dieser Entwicklung" avancieren. Auch im Rahmen des Gremiums EPC Global, das eine eindeutige Kennzeichnung aller weltweit produzierten Artikel über die Tags anstrebt, versuche man Standards zu definieren, die von den Menschen akzeptiert würden. Konkret kann sich ten Hompel vorstellen, sensible Daten in einem passwortgeschützten Bereich auf den Chips unterzubringen. Gleichzeitig verwies er aber darauf, dass auch die Verbraucher "die Rückverfolgbarkeit wollen", also etwa gern bei einem Milchprodukt wüssten, "was die Kühe gefressen haben". Insgesamt verspricht sich ten Hompel "viel Sicherheit für unseren Alltag" durch die Kontrollmöglichkeiten durch RFID.

Prinzipiell wiesen Vertreter des Forums darauf hin, dass man zwischen Wirtschaft und Datenschützern Verbindungen herstellen und auch die Vorbehalte gegen die Technik ernst nehme. Etwa ein Dutzend Demonstranten vor dem Gebäude, die mit Schildern wie "Stop RFID" bewaffnet waren, sahen dies anders und fühlten sich aufgrund ausgebliebener Einladungen zu dem Lobbyabend ausgegrenzt. "Mit immensem Kostenaufwand versucht die RFID-Industrie die Einführung dieser Kontroll- und Überwachungstechnik durchzudrücken. Gesprächsangebote wie das Expertenforum zu RFID beim Bundeswirtschaftsministerium werden dagegen blockiert – Kritik soll offenbar mit PR erstickt werden", bewertete Rena Tangens vom FoeBuD die Aktivität der RFID-Befürworter.

Sönke Hilbrans, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD), sorgte sich in einer vorab verbreiteten Mitteilung ebenfalls über die Umtriebe: Die Verbreitung von RFID in Konsumgütern als elektronischer Produktcode birgt seiner Ansicht nach erhebliche Datenschutzprobleme, die für die Bürger nicht beherrschbar sind. Die RFID-Lobby weigere sich dennoch überhaupt anzuerkennen, dass RFID-Kennungen in Konsumgütern personenbezogene Daten sind. Hilbrans wirft daher die Frage auf, "ob die Industrie an einer Einigung mit Daten- und Verbraucherschützern überhaupt noch interessiert ist". Die Gegner der "Schnüffel-Chips" bemängeln, dass es von Seiten der Unternehmen "noch nicht einmal eine ernstzunehmende Selbstverpflichtungserklärung zum Verbraucherschutz gibt". Offensichtlich wolle die Industrie Zeit gewinnen und durch RFID-Einsatz Fakten schaffen. Mit dieser Hinhaltetaktik versuche man zu verhindern, dass wirksame gesetzliche Regelungen für die RFID-Nutzung zum Schutz der Bürger erlassen werden.

Huber konstatierte dagegen, dass es sich "verbietet, pauschal über Regulierung im Zusammenhang mit RFID zu sprechen." Es handle sich um eine Basistechnologie, sodass der Gesetzgeber nur konkret die Vielzahl der darauf laufenden Anwendungen in den Blick nehmen dürfte. Auch Wolf-Dieter Lukas, Ministerialdirigent im Bundesforschungsministerium, warnte vor raschen Einschränkungen. Er appellierte unter dem "Hinweis auf die Leute, die vor der Tür stehen", dazu, mit den "Smart Labels" auch smart umzugehen. Seine Hoffnung richtet sich darauf, dank RFID strukturelle Probleme der globalen Rohstoffverteilung in den Griff zu bekommen. Es komme nun darauf an, "unsere technologische Stärke zu nutzen, um in Europa und weltweit Standards zu setzen". Besonders wichtig seien innovative technologische Lösungen für den Datenschutz.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re:RFID-Lobby trommelt für regulierungsfreien Einsatz von Funk-Chips
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 20 Januar, 2006, 09:03
Ehrlich, RFID, die koennen sich die Dinger alle mal "sonstwohin" schieben.

Wenn ich schon die aktuelle intel XEON Werbung sehe, wird mir NUR SCHLECHT.
Es hilft halt nix nur einmal RFID auszuschreiben - es bleibt derselbe MÜLL.
Titel: Re:RFID-Lobby trommelt für regulierungsfreien Einsatz von Funk-Chips
Beitrag von: SiLæncer am 20 Januar, 2006, 09:19
Ja , wenn ich daran denke was für ein Überwachungspotential da drin steckt bekomme ich Bluthochdruck.... >:(
Titel: Mehr Videoüberwachung in Brandenburgs Fußgängerzonen gefordert
Beitrag von: SiLæncer am 22 Januar, 2006, 10:28
Ungeachtet der Kritik von Linkspartei und Grünen hat sich der Brandenburger CDU-Generalsekretär Sven Petke für eine Ausweitung der Videoüberwachung ausgesprochen. Unabhängig von Kriminalitätsschwerpunkten sollte die Videoüberwachung an allen Orten möglich sein, an denen sich viele Menschen begegnen, sagte Petke der Märkischen Allgemeinen Zeitung. Als Beispiel nannte er Fußgängerzonen in allen größeren Städten.

Die CDU-Fraktion hatte dazu bereits im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt. Ziele seien eine grundsätzliche Verankerung der Videoüberwachung im Gesetz, die permanente und nicht nur anlassbezogene Aufzeichnung und mehr Standorte. Über die Standorte sollten die Polizei und auch Kommunen eigenständig entscheiden können.

Die Videoüberwachung war vor fünf Jahren als Modellprojekt auf den Bahnhofsvorplätzen Potsdam, Erkner und Bernau sowie auf dem Außenbereich einer großen Discothek in Rathenow gestartet worden. Der umstrittene Versuch habe sich bewährt, heißt es in einem Bericht des Innenministeriums aus dem Vorjahr. Das Kabinett hatte daraufhin beschlossen, die Überwachung mit Kameras dauerhaft im Polizeigesetz zu verankern.

Quelle : www.heise.de
Titel: Erster Biometrie-Pass gehackt
Beitrag von: mtron am 01 Februar, 2006, 16:54
Erster Biometrie-Pass gehackt

Niederländischer RFID-Pass in zwei Stunden geknackt

Schöne neue digitale Welt: Früher musste man Pässe noch umständlich klauen, wenn man die enthaltenen Daten auf irgend eine Weise missbrauchen wollte. Mit den neuen Biometriepässen könnte dies - wie im Vorfeld von zahlreichen Experten befürchtet - alles viel einfacher werden. Den in den Niederlanden eingeführten biometrischen Pass konnten findige Hacker innerhalb von zwei Stunden knacken - ohne ihn auch nur anzufassen. Das Auslesen und Entschlüsseln von persönlichen Daten, Fingerabdruck und Passbild fumktioniert drahtlos, aus einer Entfernung von bis zu zehn Metern.

Daran schuld seien einige Schwachstellen in der Technik der niederländischen Pässe: effektiv sind sie nur mit 35 Bit verschlüsselt. Der eigentlich 50 Bit lange Schlüssel setzt sich unter anderem aus dem Ablaufdatum des Passes, dem Geburtsdatum des Inhabers und einer fortlaufenden Passnummer zusammen, die ihrerseits auslesbar ist.

Dadurch wird die Verschlüsselung zum leichten Angriffsziel: den Hackern reichte zum Brechen der eingesetzten Krypto ein handelsüblicher PC aus.

Ob in anderen Ländern ebenfalls ein so schwacher Schutz der biometrischen Daten in den elektronischen Pässen zum Einsatz kommt, ist der TP nicht bekannt. Laut Futurezone kann man zumindest in Österreich mit ähnlichen Problemen rechnen, auch dort sind einige der in den Niederlanden vorhandenen Schwachstellen der E-Pässe zum Einsatz gekommen: "Die österreichischen Pässe sind ebenfalls fortlaufend nummeriert und auch die anderen Gegebenheiten wie die Daten in der Maschinenlesezone sind hier gleich", so das Magazin.

Womit einmal mehr der technologische Schnellschuss nach hinten losgeht: anstelle des fragwürdigen Schutzes vor "Terrorismus", der als Totschlagargument aus dem Hut gezaubert wird, sobald staatliche Institutionen ihre Datensammel- und Überwachungswut begründen müssen, treten neue und ungeahnte Möglichkeiten des Identitätsdiebstahls. Für den Zugriff auf persönliche Daten Anderer muss man ihnen in der schönen neuen Biometriezukunft nicht einmal mehr den Ausweis klauen und die Fingerabdrücke nehmen. Ein RFID-Lesegerät und 10 Meter Annäherung ans Opfer reichen in Zukunft offenbar aus.

Aber es ist ja nicht so, dass niemand vor solchen Möglichkeiten gewarnt hätte.

Quelle: heise.de (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21907/1.html)
Titel: ePass-Hack im niederländischen TV demonstriert
Beitrag von: SiLæncer am 02 Februar, 2006, 20:12
Spezialisten der niederländischen Sicherheitsfirma Riscure demonstrierten im niederländischen Wissenschafts-TV-Magazin Nieuwslicht der breiten Öffentlichkeit, wie sich die zwischen einem Ausweisdokument mit RFID-Chip und einem Lesegerät übertragenen Daten abhören und innerhalb weniger Stunden entschlüsseln lassen. Auch in den Niederlanden soll ab August mit der Ausgabe von Reisepässen mit RFID-Chips begonnen werden.

Zum Schutz vor unbefugtem Auslesen arbeiten die niederländischen Pässe mit der sogenannten Basic Access Control (BAC). Der geheime Schlüssel für den Zugriff auf den Chip und die verschlüsselte Datenübertragung berechnet sich dabei aus Passnummer, Geburtsdatum und Ablaufdatum, die zuvor durch einen optischen Scanvorgang des Ausweisdokumentes ausgelesen werden müssen. Theoretisch liefern diese Zahlen zusammen genommen eine Verschlüsselungsstärke von rund 56 Bit (siehe c't 5/05, S. 84) – vorausgesetzt, sie lassen sich nicht zu genau abschätzen oder sogar aus anderen Quellen erschließen.

Der von den Riscure-Spezialisten bereits auf der Hackerkonferenz What the Hack vorgestellte Ansatz fußt auf der Tatsache, dass niederländische Behörden eine fortlaufende Nummerierung der Reisepässe vornehmen. Da die Zahl der monatlich ausgegebenen Pässe annähernd konstant ist, besteht darüber hinaus ein einfacher linearer Zusammenhang zwischen dem Ausgabedatum und der Passnummer. Dadurch reduziert sich die effektive Verschlüsselungsstärke der abgehörten Datenübertragung auf lediglich rund 35 Bit. Selbst ein durchschnittlicher PC benötigt nur wenige Stunden, um unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge mit einer so genannten Brute-Force-Attacke alle 2^35 möglichen Schlüssel durchzuprobieren.

Prekär an der öffentlichkeitswirksamen Demonstration ist, dass sich auch die niederländischen Behörden mit BAC an den Richtlinien der internationalen Luftfahrtorganisation ICAO orientiert haben und laut deren Listen mehr als 120 Länder ebenfalls Ausweise nach ICAO-Standard ausgeben oder dies planen. Auf Nachfragen von heise Security bestätigte Harko Robroch, Geschäftsführer von Riscure, dass für diesen Angriff alle durch BAC geschützten RFID-Ausweisdokumente anfällig seien, die ein vorhersehbares Nummerierungsschema benutzen. Auch die Ausweisnummer deutscher Reisepässe, in denen die gespeicherten Daten ebenfalls durch BAC geschützt sind, ist nicht zufällig, sondern setzt sich aus einer Behördenkennzahl und einer fortlaufenden Nummer zusammen. Laut Robroch gelang es deshalb mit einem ähnlichen Verfahren, auch die Daten eines deutschen Reisepasses zu entschlüsseln.

Zumindest für die niederländischen Behörden gibt es bis August noch genügend Handlungsspielraum. Die Spezialisten von Riscure schlagen vor, die neuen Ausweisdokumente nicht mehr vorhersagbar sequenziell, sondern rein zufällig zu nummerieren, um den möglichen Zahlenraum der neun Ziffern zuzüglich einer Prüfziffer vollständig auszuschöpfen. Dadurch ließe sich der Funkverkehr, der sich unter Laborbedingungen bereits über mehrere Meter Entfernung mitschneiden lässt, nicht mehr auf derart einfache Weise entschlüsseln. Aktive Angriffe, bei denen der Angreifer versucht, die Daten selbst aus dem RFID-Chip auszulesen, sollten ohnehin nicht möglich sein: Laut Spezifikation ist dazu zwingend die Kenntnis des Schlüssels erforderlich.

Siehe dazu auch:

    * Deutschland setzt internationale Standards bei Biometrie-Reisepässen
    * Identitätssicherung von Biometriepässen in der Diskussion


Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/69127
Titel: Anti-Schnüffel-Schutzhülle für elektronischen Reisepass
Beitrag von: SiLæncer am 08 Februar, 2006, 18:23
Der Bürgerrechtsverein FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehr) bietet über seinen Internet-Shop ab sofort Schutzhüllen für den neuen elektronischen Reisepass (ePass) an, die verhindern sollen, dass Unbefugte die auf dem RFID-Chip gespeicherten biometrischen Daten auslesen können. Die vom Münchener Unternehmen Kryptronic Technologies gefertigten Schutzhüllen bestehen aus 0,1 Millimeter dicken Folien einer Aluminiumlegierung, die beidseitig durch dünne Kunststofflaminate geschützt sind.

(http://www.heise.de/bilder/69366/0/0)
Die ePass-Schutzhülle soll ausreichen, um Datenzugriffe von handelsüblichen RFID-Lesegeräten zu unterbinden.

Nach Angaben von Kryptronic-Sprecher Stefan Horvath reicht die Folie aus, um Datenzugriffe von handelsüblichen RFID-Lesegeräten zu unterbinden. Das Material verstimmt dabei die im Pass-Inlay integrierte Antenne, was zu einer Verringerung des Wirkungsgrades der Energieübertragung führt. Die Schutzhüllen kosten sechs Euro pro Stück und sollen sich auch als "Datensafe" für WM-Tickets und andere mit RFID-Tags versehene Dokumente nutzen lassen. Kryptronic hat für die Schutzhüllen die Eintragung als Grundmuster beantragt und erwartet noch in diesem Monat eine Beurkundung durch das Deutsche Patent- und Markenamt.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/69366
Titel: Firma markiert Mitarbeiter per RFID
Beitrag von: SiLæncer am 10 Februar, 2006, 15:13
Die Videoüberwachungs-Firma CityWatcher.com markiert ihre Mitarbeiter mit unter die Haut eingepflanzten RFID-Transpondern. Wie die US-Bürgerinitiative CASPIAN herausfand, fordert das in Cincinnati ansässige Unternehmen seine Angestellten auf, sich drahtlos lesbare Kennzeichen der Marke VeriChip in den Körper injizieren zu lassen. Ähnliche Objekte werden hierzulande zum Kennzeichnen von Haustieren verwendet.

Bei Citywatcher soll das Verfahren die Zutrittskontrollen für die Kontrollräume verbessern, in denen das Unternehmen die Bilder der installierten Überwachungskameras verfolgt. Bisher wird der Zugang zu diesen Räumen über RFID-basierende Chipkarten, so genannte Prox Cards, geregelt. Die flößten allerdings nur begrenztes Vertrauen ein, weil sie sich offenbar klonen lassen und sich Unbefugte dadurch Zutritt in die geschützten Räumlichkeiten verschaffen könnten. Das Argument, eine Karte könnte entwendet und dann missbraucht werden, ist bislang wohl noch nicht öffentlich aufgetaucht.

Ein Firmensprecher erklärte gegenüber CASPIAN, die Ersatzlösung "VeriChip" habe sich dadurch angeboten, weil sie sich problemlos in Citywatchers bestehendes Sicherheitssystem integrieren lasse. Was nicht zur Sprache kam, war die Erkenntnis des RFID-Experten Simson Garfinkel, VeriChip sei ein Gerät "ohne Sicherheit", das er binnen einiger Stunden habe kopieren können, und das im Vergleich zur Prox Card, die ihn einen ganzen Monat beschäftigt habe.

Die Entscheidung von Citywatcher ist Wasser auf die Mühlen des VeriChip-Herstellers, der seit 2002 vereinzelt Meldungen über Personen produziert, die sich angeblich bereitwillig einen seiner Transponder einpflanzen ließen. Weniger Aufmerksamkeit erhalten dabei meist die Ergebnisse von Meinungsforschern, dass selbst US-Bürger auf Abstand zu den elektronischen Brandzeichen gehen – obwohl doch der Schutz der Intimsphäre in den USA vermeintlich viel kleiner geschrieben wird.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re:Firma markiert Mitarbeiter per RFID
Beitrag von: Jürgen am 11 Februar, 2006, 01:29
Das ist pervers.

Das Körperinnere von Beschäftigten gehört auf gar keinen Fall zum Einflussbereich von Arbeitgebern.
Sowas ist nichts anderes als eine elektronische KZ-Tätowierung.
Viele Zwangsarbeiter mussten das erdulden, aber das danach entstandene Tabu solcher Markierungen scheint zu fallen...

Es ist davon auszugehen, dass sich auch hierzulande bald (wieder) Nachahmer finden werden, die ihre Lohnsklaven noch lückenloser überwachen und so noch stärker unterdrücken und effektiver ausbeuten wollen. Menschen werden nicht immer besser behandelt als Schlachtvieh.

Und dann ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis der erste skrupel- oder hirnlose Politiker auf die Idee kommt, Arbeitslose, angeblich Terror-Verdächtige oder beliebige andere Opfer auf diese Art zu brandmarken und so jederzeit und überall unbemerkt erkennbar zu machen >:(

Menschenrechte und -würde sind wohl kaum noch etwas wert...
Titel: RFID: Passwortraten leicht gemacht
Beitrag von: SiLæncer am 16 Februar, 2006, 15:32
Adi Shamir, Miterfinder des RSA-Verschlüsselungsverfahrens, hat eine Methode vorgestellt, den Passwortschutz gängiger RFID-Transponder per Antenne und Oszilloskop zu knacken. Auf der RSA-Conference in San Jose hat der Professor des israelischen Weizmann Instituts der Wissenschaften im Rahmen einer Podiumsdiskussion vorgetragen, dass RFID-Tags "der wichtigsten Marke" mit der Verschlüsselung ihrer Speicherinhalte nur wenig Schutz bieten.

Normalerweise kommuniziert das Lesegerät mit einem passiven RFID-Transponder, indem es eine Trägerwelle ausstrahlt, in deren Seitenband ein Passwort-Challenge kodiert ist. Die Trägerwelle dient dabei in erster Linie als Energielieferant für den RFID-Chip. Dort lädt sie unter anderem einen kleinen Kondensator auf, aus dem der Chip Leistung für seine Rechenoperationen bezieht. Nachdem der Challenge übertragen ist, sendet das Lesegerät nur noch die Trägerwelle, übermittelt aber seinerseits keine Information mehr. Stattdessen kann der Transponder, nachdem er sich seine Antwort zurechtgelegt hat, pulsweise seine Antenne verstimmen und mehr oder weniger viel Feldstärke der Trägerwelle absorbieren. Die so entstehende Modulation wertet das Lesegerät aus.

Der von Shamir beschriebene Versuchsaufbau lauscht bereits, während das Lesegerät noch mit dem Senden des Passworts beschäftigt ist, und kann dabei unbeabsichtigte Modulationen der Trägerwelle aufschnappen. Diese kommen zu Stande, weil die untersuchten Transponder offenbar die einzelnen Bits eines Passworts schon während deren Übertragung prüfen, anstatt sie erst, wie das kryptografisch sinnvoll wäre, komplett zwischenzuspeichern. In der Konsequenz verbraucht der Chip nach jedem Bit viel oder etwas weniger Energie, je nachdem, ob er mit dem empfangenen Bit "glücklich oder unglücklich" ist, wie Shamir das formuliert hat. Stellt sich heraus, dass das x-te Bit falsch war, scheint der Chip eine Sonderroutine abzuarbeiten und verbraucht dafür zeitweilig etwas mehr Energie. Dieser Energieverbrauch führt kurzzeitig zu einem verminderten Ladezustand des Kondensators im Tag und zu einer etwas stärkeren, im Oszilloskop sichtbaren Amplitudenabschwächung der Trägerwelle.

"Ein normales Handy enthält alle Bausteine, die man braucht, um alle RFID-Tags der näheren Umgebung zu kompromittieren", erklärte Shamir. Er habe zwar nicht alle Typen von Transpondern untersucht, sondern nur die der weitestverbreiteten Marke, und die seien völlig ungeschützt. Die gefundenen Schwachstellen führt er aber weniger auf diesen speziellen, ungenannten Hersteller zurück als auf den Zwang, die Produktionskosten für RFID-Transponder um jeden Preis herunter zu drücken. Das habe die Entwickler gezwungen, alle Sicherheitsanforderungen über Bord zu werfen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: RFID: Passwortraten leicht gemacht
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 17 Februar, 2006, 10:38
Seitdem intel penetrant offensiv für und mit RFID Werbung macht, sind die für mich für alle Zeit nada, nichts, niemand, nothing.
Titel: EU-Kommissarin startet Anhörung zur RFID-Technik
Beitrag von: SiLæncer am 09 März, 2006, 17:24
Die EU hat heute nach Angaben der Kommissarin Viviane Reding eine Anhörung zur Funktechnik RFID auf den Weg gebracht. "Wenn wir das Vertrauensproblem in die RFID-Technik nicht lösen, wird sie nicht durchstarten können", sagte Reding heute laut dpa auf der CeBIT. Viele Menschen hätten datenschutzrechtliche Bedenken gegen die neue Technologie.

Der Markt werde in den nächsten Jahren sehr schnell wachsen, sagte Reding. Darauf müsse die EU reagieren. "Das ist eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit." RFID könne sich jedoch nur dann durchsetzen, wenn alle Zweifel aus dem Weg geräumt seien. Zweifel haben beispielsweise die Bürgerrechtler vom Verein FoeBuD, die heute am Stand des Handelskonzerns Metro gegen die Technik demonstriert haben.

Ende des Jahres will die EU-Kommissarin konkrete Vorschläge zum Thema vorlegen. Bis dahin werde sie sich mit Verbraucherschutzorganisationen, Wirtschaftsverbänden und Regierungen zusammensetzen, um den Einsatz von RFID und die damit verbundenen Probleme zu erörtern, sagte Reding. "Wir brauchen beispielsweise auch einen einheitlichen Standard nicht nur für Europa, sondern weltweit."

Die heute von der EU-Kommission eingeleitete öffentliche Diskussion über RFID soll einige Workshops einschließen, um einheitliche Auffassungen der zentralen Aspekte der Nutzung von RFID zu erreichen. Dabei sollen RFID-Anwendungen, Verbraucherfragen, Interoperabilität und Normung sowie der Frequenzbedarf erörtert werden. Die Ergebnisse der Workshops, die bis Juni 2006 in Brüssel stattfinden sollen, will die Kommission in ein Arbeitsdokument einfließen lassen, das im September vorliegen soll. Die dann eingehenden weiteren Stellungnahmen würden wiederum in eine Mitteilung der Kommission über RFID eingehen.

Auch will die Kommission den Meinungsaustausch über RFID mit den USA und Asien intensivieren, um "weltweit akzeptierte Interoperabilitätsnormen und Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Achtung ethischer Grundsätze bei der Nutzung dieser Technologie zu ermitteln", wie es in einer Mitteilung heißt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Experte: Schleichender Verlust an Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 12 März, 2006, 11:01
Den Datenschützern weht unter den Schlagwörtern "Terrorbekämpfung" und "Innere Sicherheit" nach Angaben eines Experten ein scharfer Wind ins Gesicht. "Sicherheit wird seit dem 11. September 2001 vielerorts wichtiger genommen als der Datenschutz", sagte der Vorsitzende des Bundesverbands der Datenschützer (BvD), Hannes Federrath, in einem dpa-Gespräch. Bürgerrechte würden mehr und mehr zu Gunsten der vermeintlichen Sicherheit des Staates abgebaut und beschnitten.

"Letztlich wird jeder Mensch wie ein potenzieller Terrorist behandelt", sagt der Regensburger Professor für IT- Sicherheitsmanagement. So könne jemand allein dadurch Nachteile erleiden, weil er den falschen Nachnamen habe. Ein Problem sieht der Datenschützer auch in der Speicherung biometrischer Daten, die etwa für die Erstellung eines Reisepasses aufgenommen wurden.

"Es besteht die Gefahr, dass die eh schon vorhandenen Daten Begehrlichkeiten wecken, sie auch für andere Zwecke – etwa die Suche nach Kriminellen – zu nutzen", warnt Federrath. Schleichend entstünde so ein Verlust von Datenschutz und Freiheit. Im Laufe der Zeit würde dadurch genau das entstehen, was eigentlich vermieden werden sollte: "Der Bürger fühlt sich unfrei und nicht mehr geborgen in seinem Staat." Wenn schon Daten gespeichert werden müssen, dann sollten laut Federrath die Daten unbescholtener Bürger wenigstens nicht missbraucht werden können.

Auf einem Datenschutz-Kongress am 16. und 17. März in Ulm wollen sich rund 80 Experten unter anderem mit der Frage befassen, wie eine Balance zwischen der Sicherheit des Staates und den Bürgerrechten gefunden werden kann.

Quelle : www.heise.de
Titel: RFID-Chips sind anfällig für Virenattacken
Beitrag von: SiLæncer am 16 März, 2006, 12:25
Forscher zeigen in einem Versuch die Infizierung von RFID-Tags

RFID-Tags lassen sich zur Verbreitung von Viren missbrauchen, warnen niederländische Forscher. Die Wissenschaftler haben in einem Feldversuch Schadcode in ein RFID-Tag bekommen, der etwa die Backend-Systeme von RFID-Leseeinheiten angreifen kann. Mit dem Versuch wollen die Forscher demonstrieren, welche Gefahren von RFID-Tags ausgehen können, auch wenn bislang kein Virus oder Wurm in freier Wildbahn gesichtet wurde.

Computerwissenschaftler der Vrije Universität in Amsterdam haben herausgefunden, dass sich Schadcode in RFID-Tags ablegen lässt. Diese Tags haben üblicherweise nur eine Speicherkapazität von weniger als 1.024 Bit, so dass bisher vermutet wurde, dass sich darin kein Schadcode unterbringen lässt. In einem Versuch wurde das von den niederländischen Forschern nun widerlegt.

Auf der Webseite www.rfidvirus.org schildern die Forscher, wie Schadsoftware in ein RFID-Tag eingeschleust werden kann. Darüber könnten Angreifer etwa die Backend-Systeme hinter RFID-Lesegeräten durcheinander bringen und womöglich erheblichen Schaden anrichten. So ist etwa denkbar, dass das Warensystem eines Supermarkts durch einen Angriff nicht mehr funktioniert oder aber die Gepäckabfertigung in einem Flughafen außer Gefecht gesetzt wird. In der Machbarkeitsstudie konnte Schadcode sogar andere RFID-Tags infizieren und sich so verbreiten.

Angetrieben wurden die Forscher dadurch, dass die RFID-Industrie das hier beschriebene Angriffsszenario bislang als rein theoretisches Problem abgetan hatte. Die Wissenschaftler wollen nun erreichen, dass bei Einsatz von RFID die Sicherheitsrisiken stärker als bisher berücksichtigt werden.

Quelle : www.golem.de
Titel: FDP will Ausstellung der Biometrie-Pässe aussetzen
Beitrag von: SiLæncer am 17 März, 2006, 09:35
In einem Antrag (Bundestagsdrucksache 16/854) fordert die Bundestagsfraktion der FDP die Bundesregierung auf, die Ausstellung der neuen Reisepässe, bei denen auf RFID-Chips biometrische Daten elektronisch gespeichert werden, vorerst auszusetzen. Die Liberalen bezweifeln, dass die Verschlüsselung der Daten einen hinreichenden Schutz bietet; sie verweisen dabei auf das Beispiel der niederländischen ePässe, die bereits geknackt wurden.

Die Verschlüsselung der Daten basiere auf der "Basic Access Control", die den Richtlinien der EU und der Luftfahrtorganisation ICAO entspreche, führen die Liberalen in ihrem Antrag aus. "Der geheime Schlüssel für den Zugriff auf den Chip und die verschlüsselte Datenübertragung berechnen sich dabei aus einer Behördenkennzahl und einer fortlaufenden Nummer. Theoretisch liefern diese Zahlen zusammen genommen eine Verschlüsselungsstärke von rund 56 Bit – vorausgesetzt, sie lassen sich nicht zu genau abschätzen oder sogar aus anderen Quellen erschließen", schreiben die Liberalen. Dies sei im Vergleich zu der 128-Bit-Verschlüsselung, die etwa bei Internet-Anwendungen eingesetzt werde, ein verhältnismäßig schwacher Schlüssel, meint die FDP.

Zwar habe es auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion geheißen, dass "ein unberechtigtes Entschlüsseln der abgehörten Daten nach derzeitigem Stand der Technik nicht möglich ist". Allerdings beruhe der Biometrie-Reisepass in den Niederlanden auf identischen Sicherheitsstandards. Und die Entschlüsselung der Daten auf den niederländischen ePässen sei schließlich bereits gelungen. Ein Auslesen der Daten sei durch die RFID-Technik mit bestimmten Hilfsmitteln auch auf eine Entfernung von bis zu 30 Metern möglich, ohne dass der Passinhaber dies bemerke, betont die FDP-Fraktion in einer Erklärung zu ihrem Antrag.

Daher müsse die Ausgabe der deutschen ePässe ausgesetzt werden, bis die Daten effektiv vor unauthorisierter Entschlüsselung geschützt werden könnten. Außerdem sollte das Sicherheitssystem der ePässe durch Updates auf den jeweils neuesten Sicherheitsstandard gebracht werden können. Inhaber der ePässe sollten solch ein Update durch Installation neuer Software im ePass oder durch neue Pässe kostenlos erhalten.

Die ePässe in Deutschland wurden im vergangenen Jahr eingeführt; anfangs haben nach Angaben aus dem Bundesinnenministerium rund 600.000 Bundesbürger die neuen Pässe beantragt. In der ersten Version enthält der biometrische Reisepass ein Bild des Ausweisinhabers, das auf einem Chip gespeichert ist. Dieser Chip wird per Funk kontaktiert und schickt die auf ihm gespeicherten Daten, das Gesichtsbild und eine digitale Signatur nur dann zurück, wenn der Zugriffsschlüssel bei der Abfrage stimmt. Im Jahre 2007 oder später soll zum Gesichtsbild der Fingerabdruck kommen. In dieser zweiten Version erfordert der biometrische Reisepass den Aufbau einer komplexen Infrastruktur, weil beim Fingerabdruck online überprüft werden soll, ob die begleitende digitale Signatur gültig ist. Ab April dieses Jahres sollen zudem alle Pass-Stellen im April einen ePass-Leser bekommen, mit dem jeder Bürger überprüfen kann, was auf dem Chip gespeichert ist.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re:RFID-Chips sind anfällig für Virenattacken
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 20 März, 2006, 09:39
Prima.


Die RFID Heinzel (gesponset von intel & Co.) können sich schon mal warm anziehen, meiner Meinung nach.            ::)
Titel: Re:RFID-Chips sind anfällig für Virenattacken
Beitrag von: SiLæncer am 20 März, 2006, 09:42
Die RFID Lobby hat ja schon reagiert ....  (http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/froehlich/c040.gif)

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 RFID-Lobby: "RFID für Katzen ungefährlich"

Eine Konzeptstudie des Minix-Erfinders Andrew Tanenbaum über die Gefahr, RFID-Transponder könnten als Träger von Computerviren missbraucht werden, hat beim Interessenverband der RFID-Industrie AIM eine pikierte Stellungnahme hervorgerufen. Der Verband wisse das Bemühen der Universität Amsterdam zu würdigen, aber der Ansatz dieser speziellen Untersuchung sei doch recht fragwürdig, heißt es in einer Erklärung mit dem Titel "Ihre Katze ist sicher".

Tanenbaum selbst hatte das Motiv "Katze" als Aufhänger gewählt und sich auf die Tierheim-übliche RFID-Markierung von Haustieren bezogen. Sein hypothetisches Angriffsszenario ging davon aus, Hacker könnten ein manipuliertes Funk-Tag in ein Haustier injizieren, und wenn dieses etwa bei einem Tierarzt gelesen wird, schiebt es dessen Software per SQL-Injektion schädlichen Code unter. Von da ist es kein großer Schritt mehr bis zur Vorstellung, die infizierte Software könnte auch die Kodierung weiterer Haustier-Transponder kompromittieren. Nebenbei bemerkt ist dieses Risiko ausgeschlossen, weil Tierheime die zur Injektion vorgesehenen Transponder offenbar fertig beschrieben in einer Injektionsnadel angeliefert bekommen und überhaupt keine Gelegenheit haben, gefälschte Daten unters Tiervolk zu bringen.

AIM baut indes auf die Feststellung, dass ein Computervirus auf ausführbare Daten angewiesen ist, und führt aus, den meisten Systemen sei es gar nicht möglich, gelesene Daten als Programmcode zu interpretieren. Tanenbaum habe sich schlicht ein System mit Achillesferse konstruiert und diese dann ausgenutzt. Diese Argumentation trifft den Kern des Problems nicht. SQL-Injection ist eine verbreitete Angriffsmethode bei der Daten so eingeschleust werden, dass enthaltener Code zur Ausführung kommt. Viele Web-Applikationen waren oder sind immer noch anfällig für derartige Angriffe. Warum das bei der Middleware zum Einsatz von RFIDs nicht der Fall sein sollte, erklärt die AIM nicht (siehe dazu auch: SQL-Injection – Angriff und Abwehr auf heise Security).

Das Argument, Systeme mit nicht-beschreibbaren Tags seien immun gegen Computerviren, hat der Informatiker gleich im Voraus beantwortet: Wenn etwa ein Angreifer einen markierten Artikel im Laden kaufe, könne er ohne weiteres das nicht manipulierbare Tag durch ein selbstgeschriebenes ersetzen, in den Laden zurückschmuggeln und dort erneut auslesen lassen. Man kann das noch weiter spinnen: In einem Großmarkt, wo unter anderem Frischfleisch in Selbstbedienungspackungen abgefüllt wird, dürfte sehr wohl auch Hard- und Software zum Beschreiben neuer Tags im Einsatz sein. Sollte es jemandem gelingen, in diese Software einzugreifen, wäre Tanenbaums Beispielangriff durchaus denkbar.

Quelle und Links : http://www.heise.de/security/news/meldung/70988
Titel: Schleswig-holsteinische Datenschützer gegen KFZ-Scanning
Beitrag von: SiLæncer am 26 April, 2006, 13:56
Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat eine Stellungnahme zur geplanten Novellierung des schleswig-holsteinischen Polizeirechts veröffentlicht, mit der das Scannen von KFZ-Kennzeichen juristisch abgesichert werden soll. Mit der geplanten Neuregelung soll der automatische Datenabgleich aller KFZ-Kennzeichen mit einem Fahndungsdatenbestand gestattet werden. Die schleswig-holsteinischen Datenschützer stoßen sich vor allem an der Begründung ihres Innenministers, der das Scanning als "Mini-Eingriff" in die Grundrechte Unbeteiligter charakterisierte, der als solches kein datenschutzrechtliches Problem darstellen würde.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/72394)

Quelle : www.heise.de
Titel: Überwachungswirtschaft: Der unheimliche Welt der Daten
Beitrag von: SiLæncer am 14 Mai, 2006, 14:54
George Orwell entwarf das Schreckensszenario eines Überwachungsstaats: Dieser Horrorvision sind wir schon ziemlich nahe gekommen, ohne dass sich jemand besonders daran stören würde. Die Überwachungsindustrie boomt - und auch der Missbrauch mit Datenspuren, die Verbraucher achtlos hinterlassen.

George Orwells Negativvision, die er in seinem Roman "1984" entwarf, war eine analoge. Die Überwachung besorgte eine Gedankenpolizei, die auf klassische Bespitzelung durch Menschen setzte. Ihr einziges Hightech-Instrument war ein zum Televisor mutiertes Fernsehgerät, mit dem die Partei in die Wohnungen der Bürger spähen konnte. Den gibt es bis heute nicht.

Er ist auch nicht mehr nötig. Wozu Spitzel mühsam Informationen zusammenklauben lassen, wenn die Menschen sie ahnungslos von selbst liefern - in Form eines stetig wachsenden digitalen Datenschattens? Gespeist werden die Datenbanken dabei längst nicht allein von misstrauischen Staatsorganen, sondern vor allem von aufmerksamen Unternehmen, die für ihre Kunden nur das Beste wollen.

Die gute Nachricht: Noch arbeiten alle Beteiligten mehr neben- als miteinander - der eine untersucht die Beine des Datenschattens, während der andere sich für den Kopf interessiert - und noch gehen die Beteiligten nicht effizient vor. Aber das könnte sich ändern.

Statt Televisoren breiten sich Kameraaugen aus. "Der Bedarf hat seit den Anschlägen von New York und Madrid merklich zugenommen", sagt Bruno Jentner, Marketingleiter der fränkischen Firma Funkwerk plettac electronic GmbH, die unter anderem Videoüberwachungssysteme für die Winterolympiade in Turin geliefert hat. Waren es anfangs hauptsächlich private Auftraggeber, die Überwachungskameras in Bahnhöfen, auf Flughäfen und in Bankgebäuden installierten, folgen nun staatliche Organe. Mitte März zum Beispiel wurde in Hamburg eine Kamerakette auf der Vergnügungsmeile Reeperbahn installiert. Begründung von Innensenator Udo Nagel: Hamburg wolle dem Sicherheitsbedürfnis von Bürgern und Gästen entgegenkommen.

Jentner versichert, dass die Kameras im Einklang mit geltendem Datenschutzrecht installiert werden: "Es gibt klare Voraussetzungen vom Gesetzgeber." Eine davon ist das so genannte Privacy Masking. Vor der Inbetriebnahme werden in der Software der um 360 Grad schwenkbaren Kameras die Neigungswinkel eingegeben, unter denen das Objektiv auf Wohnungsfenster zeigt. Schwenkt die Kamera in diesen Bereich, wird im späteren Betrieb der Bildschirm in der Polizeizentrale automatisch geschwärzt. Dieses Privacy Masking wird schon mal vergessen: Bundeskanzlerin Merkels Berliner Wohnung wurde jahrelang von einer Kamera auf dem nahe gelegenen Pergamon-Museum erfasst.

Vorreiter in der Videoüberwachung ist Großbritannien, wo schätzungsweise vier Millionen Überwachungskameras installiert sind. Aber Deutschland holt auf. Die meisten Bundesländer haben nach den Anschlägen vom 11. September in Neufassungen ihrer Polizeigesetze die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen. Da ist es nicht verwunderlich, dass die Branche kräftig wächst: Die auf Sicherheits- Technologien spezialisierte Mario Fischer Unternehmensberatung erwartet, dass das Marktvolumen für Videoüberwachungssysteme in Deutschland von 327 Millionen Euro im vergangenen Jahr auf 455 Millionen Euro 2010 wachsen wird.

Biometrie soll eigentlich Straftäter entlarven

Die Installation von Videoüberwachungssystemen genügt der Sicherheitsindustrie noch nicht: Die digitalen Bilddaten sollen mit Hilfe biometrischer Analyseverfahren auch ausgewertet werden. Dass die deutschen Stadionbetreiber bei der Fußball-WM hier nicht mit gutem Beispiel vorangehen wollen - nach Auskunft des WM-Organisationskomitees ist keine biometrische Auswertung geplant -, versteht der Vorsitzende des ZVEI-Fachverbandes Sicherheitssysteme, Bernd Seibt, nicht: "Der Verzicht auf Biometrie bei der WM 2006 wäre nicht nur von Nachteil für die innere Sicherheit, sondern auch eine verpasste Chance für das Image Deutschlands als Hochtechnologiestandort."

Dafür konnte die Sicherheitsindustrie auf einem anderen Biometriefeld punkten: Der neue Reisepass "e-Pass", der im November vergangenen Jahres eingeführt worden ist, speichert auf einem Chip ein frontal aufgenommenes Bild, das an Grenzübergängen mittels Gesichtserkennungssoftware mit Digitalporträts gesuchter Straftäter und Terroristen verglichen werden kann. Ab 2007 soll auf dem Chip auch ein digitalisierter Fingerabdruck hinterlegt werden. Das Beratungsunternehmen International Biometric Group erwartet angesichts dieser Möglichkeiten einen Boom im weltweiten Biometriemarkt: Der Jahresumsatz, so schätzen die Experten, werde von derzeit 2,1 Milliarden Dollar bis 2010 auf 5,7 Milliarden Dollar steigen.

Einhundertprozentige Sicherheit bei der Erkennung bieten Biometrie-Systeme bislang nicht. Die Raten von falscher Identifizierung oder Ablehnung liegen bei zwei Prozent: Das trifft statistisch 20.000 von einer Million Grenzgängern. Bei standardisierten Bildern seien Maschinen zwar bereits besser als Menschen, sagt der Neuroinformatiker Christoph von der Malsburg, der mit seiner Firma ZN Vision Technologies eines der weltweit führenden Gesichtserkennungssysteme entwickelte. Die Analyse von Bewegtbildern aus Videodaten stecke aber "noch sehr in den Kinderschuhen, sowohl was die Erkennung von Personen angeht - wegen schlechter Auflösung sowie variabler Beleuchtung und Pose - als auch im Sinne der Charakterisierung der Vorgänge."

Chips zur Erstellung von Kundenprofilen

Der Biometrie-Pass hat noch mehr Zweifelhaftes zu bieten: die so genannten RFID-Tags (Radio Frequency Identification). Sie werden nicht per Computer ausgelesen, sondern mittels elektromagnetischer Induktion. Das Lesegerät erzeugt damit berührungslos in der Spule des Tags einen Strom, der dessen Chip zum Senden der gespeicherten Personendaten veranlasst. Die sind verschlüsselt und sollen so Pässe endlich fälschungssicher machen, hoffen die Behörden in den Industrieländern. Doch schon im Juli 2005 gelang es dem niederländischen Sicherheitslabor Riscure, den Schutz mit einem normalen PC binnen zwei Stunden zu knacken.

Vorangetrieben wird die RFID-Technologie vor allem von der Warenwirtschaft, die sie als Revolution in der Logistik preist. Denn jeder RFID-Chip hat eine weltweit einmalige Nummer, die im so genannten Object Name System (ONS) abgelegt ist. Damit wird zum einen der Weg jeder einzelnen RFID-getaggten Ware lückenlos nachvollziehbar. Zum anderen sollen die RFID-Chips in Supermärkten und Kaufhäusern die Kassenabrechnung vollends automatisieren.

Im Einkaufswagen vorbei geschobene, getaggte Waren werden automatisch erkannt und die entsprechenden Preise zusammengerechnet - so jedenfalls die Theorie. Als Mitarbeiter der Metro - der Konzern gehört zu den treibenden Kräften der Technologie - Anfang März auf der Cebit Bundeskanzlerin Merkel die Vorzüge der Technik präsentieren wollten, erlebten sie ein Desaster: Fünfmal mussten sie den voll gepackten Einkaufswagen am Scanner vorbeischieben - dann erst erkannte er den Wageninhalt korrekt. "Da müssen Sie noch mal drüber nachdenken", soll die Kanzlerin trocken bemerkt haben.

Nachdenken sollten RFID-Verfechter auch über zwei potenziell hässliche Konsequenzen. In Verbindung mit Kundenkarten, von denen allein in Deutschland rund 100 Millionen ausgegeben sind, kann aus der detaillierten Einkaufsliste ein perfektes Konsumentenprofil erstellt werden. Damit kann der Handel endlich zur Online-Wirtschaft aufschließen, die dank Cookies solche Profile schon seit langem anlegen kann.

Mehr (http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,415706-2,00.html)

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 20 Mai, 2006, 18:16
Überwachung ohne Transparenz fördert staatliche Willkür

 Wie kontrovers die Erforderlichkeit personenbezogener Überwachung gesehen wird, zeigt die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Polizeirechts in Schleswig-Holstein. Es geht dabei um die Zulassung von geheimen Ermittlungsmethoden, vor allem in Privatwohnungen und bei der Telekommunikation, sowie um neue so genannte Jedermann-Kontrollbefugnisse – dazu gehören Rasterfahndung, Schleierfahndung, Videoüberwachung und Kfz-Kennzeichen- Scanning. Die Polizei soll mehr als bisher verdeckt ermitteln sowie Menschen kontrollieren dürfen, von denen keine erkennbare Gefahr ausgeht und die auch keiner Straftat verdächtig sind.

In der Diskussion versuchte der auch für Verfassungsfragen zuständige Innenminister Ralf Stegner gegen mich als Datenschützer mit dem Argument zu punkten, er müsse eben beide Seiten berücksichtigen: Sicherheit und Freiheit – ich dagegen könnte mich eindeutig und komfortabel auf die Freiheit kaprizieren. Nach einem ähnlichen Denkmuster kritisierte der Münchener Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer unsere Rechtsprechung, die leider „von lauter freiheitsliebenden Gutmenschen“ ausgehe: „Andersherum gesprochen: Die Verfassungsrichter haben Misstrauen in die Gesetzestreue der Polizei.“

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/tr/artikel/72937)

Quelle : www.heise.de
Titel: RFID: Zwischen Zukunftsmarkt und gläsernem Konsumenten
Beitrag von: SiLæncer am 30 Juni, 2006, 11:46
Strenge rechtliche Regelungen für den Datenschutz gefordert

Die großen Industrieverbände sehen die Radiofrequenz-Identifikation (RFID) in Deutschland und Europa vor dem Durchbruch. Laut einer Studie der Deutschen Bank wächst der Weltmarkt für diese Systeme sowohl im Hard- und Software-Bereich als auch bei den Dienstleistungen von 2004 bis 2010 von 1,5 auf 22 Milliarden Euro. Doch Verbraucherschützer monieren: Wenn bald jeder Joghurtbecher vom Regal über die Kasse bis in den privaten Kühlschrank daheim verfolgt werden kann, werde der Konsument zum gläsernen Kunden.

RFID (Radio Frequency IDentification) sind in hauchdünne Etiketten eingearbeitete winzige Chips mit einem Transponder, die eine weltweit eindeutige Seriennummer enthalten und ohne Sichtkontakt aus einiger Entfernung per Funk ausgelesen werden können. RFID-Chips sollen nach dem Willen von Handel und Industrie in Zukunft die Strichcodes auf den Waren ersetzen, heute sind sie beispielsweise in den aktuellen Reisepässen (ePass) zu finden. Anders als beim Strichcode, der das Produkt nur der Art nach bezeichnet, ist mit RFID jedes einzelne Hemd und jede Packung Frischkäse über die weltweit eindeutige Seriennummer identifizierbar.

In Zukunft könnte damit jedes Produkt, das ein Kaufhaus verlässt, am Ausgang gescannt werden, das Geld hierfür würde automatisch vom Konto des Kunden abgebucht. Aber auch gegen Produktpiraterie kann die Technik erfolgreich eingesetzt werden, würden RFID-Chips Markenfälschungen von Originalen doch zuverlässig auf Grund ihrer Herkunft unterschieden.

Heute leistet die Überwachung per Chip bereits gute Dienste bei der Verteilung der richtigen Art und Dosis von Medikamenten für Krankenhauspatienten. Die für 2006 erwartete Wachstumsrate von 50 Prozent im RFID-Segement sei bereits in den ersten sechs Monaten erreicht worden, so der Chef des Informationsforums RFID Michael ten Hompel auf einer Fachtagung der Industrieverbände BDI und Bitkom und des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin.

Um das Wachstum der Technologie weiter auszubauen, begrüßen die Verbände die positive Haltung der Bundesregierung gegenüber den Lokalisierungschips. Gleichzeitig warnen sie vor einer Überregulierung der Technologie, vor allem strenge rechtliche Regelungen sind der Industrie ein Dorn im Auge.

Verbraucherschützer dagegen kritisieren: Obwohl die Verbreitung von RFID in den nächsten Jahren stark zunehmen soll, sind die Auswirkungen auf die Persönlichkeitsrechte der Konsumenten bislang nicht systematisch untersucht worden. Die deutsche Vereinigung für Datenschutz befürchtet, dass ein Unternehmen, das die kleinen Chips zur Standortbestimmung von Produkten einsetzt, ohne allzu großen Aufwand in der Lage sei, mit Daten aus der Videoüberwachung in Geschäften oder dem Zahlvorgang an der Kasse einen Personenbezug herzustellen.

Der Verbraucherschutz sieht noch klaren Diskussionsbedarf und fordert vom Handel ein Datenschutz- und Verbraucherschutzkonzept für den Einsatz von RFID. Darin solle die Zusicherung enthalten sein, RFID nur offen, zeitbegrenzt und zweckgebunden in Konsumartikeln zu verwenden.

Quelle : www.golem.de
Titel: Sicherheitsexperte führt Klonen von RFID-Reisepässen vor
Beitrag von: SiLæncer am 03 August, 2006, 19:22
Folgt man den Ausführungen von Unternehmen und Behörden, sind die neuen elektronischen Reisepässe, bei denen Daten auf RFID-Chips gespeichert werden, sicher. Offensichtlich ist dies aber nicht der Fall: Nachdem bereits Anfang des Jahres Mitarbeiter einer niederländischen Sicherheitsfirma im Fernsehen gezeigt hatten, wie sich die zwischen Ausweisdokument und RFID-Lesegerät übertragenen Daten abhören und innerhalb weniger Stunden entschlüsseln lassen, führt ein deutscher Sicherheitsexperte derzeit auf der "Black Hat Briefings and Training USA 2006" in Las Vegas vor, wie die auf den RFID-Chips hinterlegten Daten kopiert und in ein anderes elektronisches Ausweisdokument eingelesen werden können.

"Die derzeitige ePass-Architektur ist ein einziger Hirnschaden", echauffiert sich Lukas Grunwald gegenüber dem Online-Magazin Wired News. "Aus meiner Sicht sind RFID-Pässe eine riesige Geldverschwendung, da sie in keinerlei Hinsicht die Sicherheit erhöhen", erklärt der Geschäftsführer der Hildesheimer DN-Systems, ein auf IT-Sicherheitsprodukte und- Dienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen. Grunwald benötigte eigenen Angaben zufolge lediglich zwei Wochen, um herauszufinden, wie sich die elektronischen Daten eines RFID-Passes auslesen, klonen und auf einen anderen Chip übertragen lassen – auch auf Smartcards, die dann für Zutrittsberechtigungen genutzt werden könnten.

Grunwald bediente sich bei seinen Recherchen vor allem aus offiziellen Dokumenten der internationalen Luftfahrtbehörde ICAO, in denen die Systemstandards für ePässe beschrieben sind. Als Lese- und Schreibgerät nutzt der Sicherheitsexperte einen für Grenzkontrollen offiziell zugelassenen RFID-Reader der deutschen ACG Identification Technologies. Als Software kommt das "Golden Reader Tool" (GRT) zum Einsatz, das den Anforderungen der ICAO entspricht. Nachdem Grunwald die Daten eines RFID-Passes mittels dieser Hard- und Software ausgelesen hat, brennt er zunächst das ICAO-Layout auf einen neuen RFID-Tag, sodass die Basisstruktur des Chips den offiziellen Anforderungen entspricht. In einem nächsten Schritt wird der Chip dann über das selbst entwickelte Programm RFDump mit den kopierten Daten gefüttert.

Laut Grunwald erhält man so ein Dokument, das elektronische Pass-Lesegeräte nicht vom Original unterscheiden können. Lediglich Änderungen der Daten (etwa Name oder Geburtsdatum) fallen auf, da diese über Kryptoschlüssel zusätzlich gesichert sind. Straftäter könnten derart manipulierte Pässe aber durchaus nutzen, um an automatisierten Grenzkontrollen eine elektronische Fahndungsabfrage zur eigenen Person zu umgehen. Auffallen würde der Eingriff allerdings, wenn ein Grenzbeamter das Lichtbild und die gedruckten Passdaten mit den auf dem Chip abgelegten digitalen Daten vergleicht. Ziel der Einführung von elektronischen Reisepässen ist aber nicht zuletzt, den Personalaufwand für Kontrollen im Grenzverkehr künftig deutlich einzuschränken.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: SiLæncer am 10 September, 2006, 11:31
Das nach den Anschlägen des 11. September 2001 verabschiedete "Anti-Terror-Paket" hat sich nach Ansicht von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bewährt und sollte mit kleinen Änderungen weiter gelten. Neben der Aufklärung von Straftaten gehe es vor allem um Terror-Prävention, sagte Schäuble heute im "Interview der Woche" des Deutschlandfunks.

Die in der vergangenen Woche von den Landesinnenministern beschlossene Anti-Terror-Datei nannte der Minister eine "sinnvolle Regelung". Der Kompromiss sei verfassungsfest. Das Kabinett werde den Gesetzentwurf noch im September verabschieden. Er hoffe, dass das Gesetz zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt, sagte Schäuble.

Der Bundesinnenminister sprach sich erneut dafür aus, in Zukunft Mautdaten nicht nur zum Gebühreneinzug zu nutzen. Die so gewonnenen Informationen sollten nicht nur der Aufklärung von Straftaten dienen, so der CDU-Politiker, sondern auch präventiv, zur Verhinderung von Straftaten. Dies könne auf Grund einer richterlichen Anordnung geschehen.

Als weitere Präventionsmaßnahme forderte Schäuble einen verstärkten Einsatz der Bundespolizei zum Beispiel in Bahnhöfen. Die stichprobenartigen Kontrollen mit Sprengstoffspürhunden könnten aufgestockt werden – "damit man eben doch vielleicht eine präventive Wirkung hat, dass die Leute sich nicht so sicher sein können, wenn sie mit einem Koffer voll Sprengstoff durch den Bahnhof laufen, dass sie nicht vielleicht doch erkannt werden".

Auch die Gleise müssten besser kontrolliert werden, etwa durch Hubschrauberüberwachung, meinte Schäuble. Darüber hinaus sollten Videokameras auch an "Brennpunkten öffentlicher Kommunikation" eingesetzt werden, nicht nur an Verkehrsknotenpunkten.

Der Verfassungsschutz soll nach dem Wunsch des Ministers in die Lage versetzt werden, das Internet besser zu überwachen. Schäuble bestätigte im Deutschlandfunk die Summe von 50 Millionen Euro, die dem Dienst dafür zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Sicherheit, Anti-Terror und Datenschutz - fünf Jahre nach "9/11"
Beitrag von: SiLæncer am 11 September, 2006, 15:25
Fünf Jahre nach den nach den Anschlägen auf die Zwillingstürme von New York und auf die Zentrale des US-Verteidigungsministeriums richten sich die Augen der Weltöffentlichkeit wieder auf "Ground Zero". Die USA gedenken der fast 3000 Toten und Vermissten, noch heute leiden Helfer, die an den Bergungs- und Aufräumarbeiten beteiligt waren, an den Spätfolgen. Wenn vom 11. September 2001 die Rede ist, dann häufig von dem "Tag, an dem sich die Welt änderte".

Die Anschläge hatten nicht nur politische und wirtschaftliche Folgen, die USA schickten nach den Terroranschlägen nicht nur Soldaten nach Afghanistan und Irak, sondern entdeckten ebenso die Informationstechnik als Mittel und Risiko im Kampf gegen den Terror, auch mit hierzulande weit reichenden Konsequenzen. Wer in der Suchmaske des heise-Newstickers allein nach dem Auftauchen des Begriffs "Terror" forscht, wird auf rund 350 Fundstellen verwiesen. Lediglich 17 von den aufgelisteten Meldungen sind vor dem 11. September 2001 online gegangen.

Nicht einmal drei Wochen nach den Anschlägen lag im US-Parlament bereits eine überarbeitete Fassung des Antiterror-Gesetzpakets Patriot Act ("Provide Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism") vor. Es stellte unter anderem das unbefugte Eindringen in Computer unter Strafe, zudem sollten die Gesetzeshüter leichteren Zugang zu ungeöffneten E-Mails und Telefongesprächen von Verdächtigen bekommen. Zur gleichen Zeit hat der US-Geheimdienst National Security Agency mit Erlaubnis des US-Präsidenten George W. Bush, aber ohne die eigentlich erforderliche richterliche Genehmigung, heimlich damit begonnen, Telefongespräche von US-Bürgern mit Terrorverdächtigen im Ausland abzuhören und Verbindungsdaten innerstaatlicher Kommunikation auszuwerten.

Die Ermittlungspannen, die verhindert hatten, dass die Attentäter vor ihren Todesflügen gestoppt werden konnten, verdeutlichten beim FBI einen massiven technischen Rückstand. Es hat einige Jahre gebraucht, bis nun die verschiedenen Abteilungen und lokalen Filialen anscheinend in der Lage sind, auf einen gemeinsamen Datenbestand zuzugreifen und nach Terrorverdächtigen zu recherchieren. Allerdings bezweifeln Beobachter in den USA, dass die Computersysteme des FBI so wie auch des DHS den massiv gestiegenen Anforderungen, die an die Technik als Hilfsmittel im Kampf gegen den Terror gestellt werden, gewachsen sind. Die kürzlich vom FBI vorgeführte Antiterror-Datenbank erregt so wie die Bespitzelung durch den NSA den Unmut der Bürgerrechtler, da der Datenschutz beeinträchtigt und die Grundrechte in Frage gestellt würden. Nun wehren sie sich gegen eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlage für Abhöraktionen, die das Vorgehen des US-Präsidenten und des NSA gewissermaßen nachträglich legitimieren würde.

Auch in Deutschland wurde schnell gehandelt. Kaum zwei Wochen nach den Anschlägen jenseits des Atlantiks legte Bundesinnenminister Otto Schily sein erstes Paket Anti-Terror-Gesetze vor, das zum Beispiel schärfere Überprüfungsmöglichkeiten für Personal in Flughäfen vorsah. Datenschützer, Juristen und Politiker fühlten sich ebenso schnell aufgefordert, zu Besonnenheit und zu einer Verhältnismäßigkeit der Mittel zu mahnen. Schilys Nachfolger Wolfgang Schäuble meinte nun anlässlich des Jahrestags, die Anti-Terror-Gesetze hätten sich bewährt. Die Verschärfung der Einreisebestimmungen in den USA nahm die Bundesregierung zum Anlass, zum 1. November 2005 den biometrischen Reisepass einzuführen. Aufsehen erregt auch die Übermittlung von Flugpassagierdaten an die USA und die Diskussion um eine Anti-Terror-Datei.

Ein häufig von Politikern vorgebrachtes Argument lautet, man müsse den Terroristen, die sich moderner Kommunikationsmittel bedienten, mit ebenbürtigen Waffen begegnen. Durch die damit verbundenen Diskussionen sind Begriffe der IT-Welt auch in die Hauptnachrichten des Fernsehabends gerückt und damit in die Köpfe der Bürger, an denen beispielsweise Themen wie die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten noch vorbeigegangen sein mögen. Die zunehmende Verbreitung der Computer- und Kommunikationstechnik fällt zusammen mit vermehrt wiederholten Mahnungen vor einer Potenzierung und Globalisierung der Gefahren durch diese – nicht nur durch Terroristen, sondern auch durch "Cyberkriminelle", Pädophile, Schadcode-Programmierer und andere, gegen die allerorten technische Fallen und Schutzmauern errichtet werden.

Auf der anderen Seite mehren sich Befürchtungen, mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnik werde versucht, die Vision vom "gläsernen Menschen" zu verwirklichen. Fünf Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden Überwachung der Bürger, Eindringen in die Privatsphäre durch staatliche Stellen und Auswertung der Spuren, die jeder im Internet und mit anderen modernen Kommunikationsmitteln hinterlässt, teils schleichend, teils mit Aplomb durchgesetzt – in einem Maße, das zuvor unvorstellbar war und manches Mal bereits selbstverständlich erscheint. Und dies alles mit dem Argument, Sicherheit vor Terror herstellen zu wollen, um die Freiheit der Bürger zu schützen. Vor diesem Hintergrund wird in den USA dieser Tage häufig eine Äußerung zitiert, die in der Regel Benjamin Franklin, einem der Gründerväter der USA, zugeschrieben wird: "Diejenigen, die ihre Freiheit zugunsten der Sicherheit aufgeben, werden am Ende keines von beiden haben – und verdienen es auch nicht."

Quelle,Links und mehr : http://www.heise.de/newsticker/meldung/77994
Titel: Elektronischer Personalausweis soll ab 2008 eingeführt werden
Beitrag von: SiLæncer am 13 September, 2006, 13:35
Nach dem elektronischen Pass soll von 2008 an auch der elektronische Personalausweis kommen. Die Einführung des Ausweises ist Teil des vom Bundeskabinett am heutigen Mittwoch beschlossenen Programms für eine zukunftsorientierte Verwaltung. Der neue Ausweis enthält nach Angaben des Bundesinnenministeriums gegenüber dpa einen Chip, mit dem dann auch die elektronische Identifizierung des Inhabers möglich sein werde. Eine Novellierung des Personalausweisgesetzes soll mit dem elektronischen Personalausweis die Identifzierung per digitaler Signatur ermöglichen. Damit sollen dann auch Online-Banking und andere Internetgeschäfte einfacher und sicherer werden. Ziel des Programms ist es, mit der Nutzung des Internet und neuer Technologien die öffentliche Verwaltung weiter zu modernisieren.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Elektronischer Personalausweis soll ab 2008 eingeführt werden
Beitrag von: xor am 13 September, 2006, 13:49
Hmm und Unsereins hat vor einer Woche erst einen neuen beantragt. Dann darf ich wohl in 2008 wieder ein einen neuen beantragen und nocheinmal bezahlen. 8€ kostet der Spass übrigens heutzutage...  :(
Titel: Re: Elektronischer Personalausweis soll ab 2008 eingeführt werden
Beitrag von: Jürgen am 14 September, 2006, 01:24
Solange das Ding nicht drahtlos (per RFID oder ähnlich) abfragbar ist, ausserdem die Anwendung eines veränderbaren sicheren Passworts gegen unbefugte Benutzung eingebaut wird, sowie eine zentrale Erfassung und Speicherung der Lese-Aktionen ausdrücklich gesetzlich verboten wird, vielleicht..
Sonst auf keinen Fall!!!

Es gibt Dinge, die man einfach nicht physisch aneinanderbinden sollte.
Besser wäre, zu einem separaten Signatur-Dongle zusätzlich ein Sicherheitsmerkmal zu verwenden, dass von mir aus durchaus z.B. die BPA-Nummer sein könnte, noch besser zusammen mit einer weiteren veränderbaren PIN oder sogar Einweg-TANs.
Titel: Re: Elektronischer Personalausweis soll ab 2008 eingeführt werden
Beitrag von: lucky am 14 September, 2006, 09:56
Jürgen hat Recht, wir müssten sonst das Ding immer in einem Bleibehälter transportierren, um sicherzustellen nicht ungefragt ausgelesen zu werden.

lucky
Titel: Re: Elektronischer Personalausweis soll ab 2008 eingeführt werden
Beitrag von: Jürgen am 15 September, 2006, 01:50
Oder einfach normalerweise zuhause lassen und für alle Fälle "nur" den Führerschein mitnehmen, vielleicht zusätzlich eine Meldebestätigung.
Es gibt in D (noch?) keine Pflicht zur Mitführung des BPA.
Titel: Re: Elektronischer Personalausweis soll ab 2008 eingeführt werden
Beitrag von: Warpi am 15 September, 2006, 06:41
Soweit ich das rescherschieren konnte besteht keine Mitführpflicht des BPA ...
Titel: Re: Elektronischer Personalausweis soll ab 2008 eingeführt werden
Beitrag von: Jürgen am 15 September, 2006, 20:50
Allerdings kann's bei Personen-Kontrollen durch die Schergen ohne einen amtlichen Ausweis durchaus zu gewissen unerwünschten Verzögerungen kommen, zur Feststellung der Identität.
Daher mein Vorschlag mit FS & Co.
Titel: Brandenburger Kabinett beschließt Verschärfung des Polizeigesetzes
Beitrag von: SiLæncer am 26 September, 2006, 18:33
Nach langem Tauziehen in Brandenburgs SPD/CDU- Koalition hat das Kabinett am Dienstag einer Verschärfung des Polizeigesetzes zugestimmt. Die Veränderungen machten die Polizei leistungsfähiger im Kampf gegen Verbrechen, sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). Kernpunkte sind neben der Videoüberwachung das Abhören und Orten von Handys auch ohne Anfangsverdacht, die automatische Fahndung nach Autokennzeichen und die präventive Wohnraumüberwachung.


Einige Maßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, um ihre Praxistauglichkeit zu prüfen. Dazu gehört die Möglichkeit, zur Gefahrenabwehr die Telekommunikation zu verhindern oder zu unterbrechen sowie die Handy-Ortung mit dem so genannten IMSI-Catcher. Auch die Kennzeichen-Fahndung wird zunächst nur auf Probe in das Gesetz aufgenommen. Die am 20. Dezember auslaufende Frist für den sechsjährigen Modellversuch zur Videoüberwachung wird laut Schönbohm aufgehoben. Die Überwachung habe sich bewährt, hieß es.

Je nach Einschätzung der Polizei soll die Videoüberwachung künftig an besonders gefährdeten Orten möglich sein. Dabei ist eine Daueraufzeichnung erlaubt, die Bilder müssen aber nach 48 Stunden gelöscht werden, sofern sie nicht für die Strafverfolgung von Bedeutung sind. Bisher wurde nur bei begründeten Anlässen aufgezeichnet, die Aufnahmen waren jedoch erst nach einem Monat zu vernichten. "Der Gesetzentwurf ist, glaube ich, ausgewogen", sagte Minister Schönbohm. Rechte und Belange der Bürger würden "in größtmöglichem Umfang" gewahrt. Der Landtag soll die Gesetzesnovelle im Oktober in erster Lesung beraten, so dass sie noch in diesem Jahr vom Parlament beschlossen werden könnte.

Politiker der Linkspartei.PDS und Bündnis 90/Die Grünen übten scharfe Kritik. Es sei wichtig, dass die Polizei bei Entscheidungen nicht allein gelassen wird und klare Normen gelten, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Britta Stark. Gerade bei der Überwachung der Telekommunikation legten die Sozialdemokraten großen Wert darauf, dass es dafür einen eng gefassten Katalog an Tatbeständen gibt. Ihre endgültige Zustimmung zu dem Gesetz macht die SPD-Fraktion von weiteren Anhörungen im Innenausschuss abhängig.

"Vor dem Hintergrund der Abwehr von Kriminalität und Terrorismus" dränge der Gesetzentwurf die Bürgerrechte systematisch zurück, kritisierte der Innenexperte der PDS, Hans-Jürgen Scharfenberg. "Insgesamt machen diese Maßnahmen deutlich, dass die freiheitlich- demokratische Grundordnung scheibchenweise zu Gunsten angeblicher Sicherheit geopfert wird". Für den Landesvorsitzenden der Bündnisgrünen, Axel Vogel, ist die Novelle verfassungsrechtlich nicht haltbar. "Lauschangriffe auf Wohnungen und das Abhören von Telefonen stellen schwer wiegende Grundrechtseingriffe dar." Minister Schönbohm gehe es darum, eines der schärfsten Polizeigesetze Deutschlands "durchzuboxen".

Auch der IT-Branchenverband Bitkom hatte starke Bedenken an dem Gesetzentwurf geäußert und sieht nicht, dass das Gesetz den Anforderungen der Verfassungshüter entspricht. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Begehrlichkeiten der Ermittlungsbehörden mit einschlägigen Urteilen zur Rasterfahndung und zur präventiven Telefonüberwachung im niedersächsischen Polizeigesetz bereits empfindliche Dämpfer verpasst.

Quelle : www.heise.de
Titel: ePass birgt Sicherheitsrisiken
Beitrag von: SiLæncer am 11 Oktober, 2006, 12:09
Der neue biometrische Reisepass soll einen Höchststand an Fälschungssicherheit bieten, so die Verantwortlichen. Doch sein Standardwirrwarr, die komplexe Architektur und ein unausgereift wirkendes Konzept sind alles andere als vertrauenserweckend, schreibt iX im Novemberheft, das ab dem 12. Oktober im Handel ist. Neben den klassischen Sicherheitsmaßnahmen enthält der neue Reisepass einen RFID-Chip, in dem die Daten des Inhabers einschließlich einer digitalisierten Version seines Lichtbilds gespeichert sind. Diese Informationen, die mit einem speziellen Lesegerät ausgelesen werden, dienen Grenzbeamten zur Überprüfung der Identität des Reisenden.

Verschiedene Verschlüsselungsfunktionen sollen das unberechtigte Auslesen der Daten verhindern. Allerdings bietet diese kryptografische Basissicherheit nur wenig Schutz, denn der Name des Eigentümers, der Geburtstag und die Dokumentennummer reichen aus, um den Pass auszulesen. Diese Informationen, die in der zweiten Zeile der maschinenlesbaren Zone aufgedruckt sind, sind keineswegs geheim. Nicht nur der Inhaber, auch Hotels oder Banken, die zur Sicherheit beim Geldabheben gelegentlich die Ausweisnummer in ihrem System hinterlegen, kennen diese Daten. Alle weiteren erforderlichen Informationen stehen in den Stammdaten. So könnten letztlich Unbefugte einen Schlüssel generieren.

Fehlende erprobte Standards in der Verschlüsslung sorgen für ein weiteres Problem: So werden die Daten zunächst ohne Sicherung ausgelesen und müssen zur Überprüfung erst einmal durch einen Mischmasch aus Standard- und proprietären Verfahren auseinander genommen werden. Dadurch entsteht eine hohe Anfälligkeit für Trojaner, die das Dokument beispielsweise als "gültig" ausgeben könnte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Hessen plant massive Ausweitung der Videoüberwachung
Beitrag von: SiLæncer am 20 Oktober, 2006, 13:27
Wieder einmal agieren Politiker nach dem Motto "was kümmert mich mein Geschwätz von gestern": Hatte es im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft noch geheißen, die zum Schutz des Großereignisses ausgeweitete Videoüberwachung durch Sicherheitsbehörden werde nach dem Finale wieder zurückgefahren, soll die installierte Infrastrukur vor dem Hintergrund einer angeblich gestiegenen Terrorgefahr nur offenbar doch weiter genutzt und teilweise sogar ausgebaut werden.

Die hessische Innenstaatssekretärin Oda Scheibelhuber (CDU) forderte auf einem Nahverkehrs-Fachkongress in Frankfurt jetzt ein dauerhaftes Zugriffsrecht der Polizei auf das Videonetz der Verkehrsbetriebe in Hessen. Es sei zwingend notwendig, dass die Polizei auch Bilder aus privaten Überwachungsanlagen auswerten kann, erklärte Scheibelhuber. Zudem müsse die Videoüberwachung "deutlich ausgebaut werden".

Während der Fußball-Weltmeisterschaft hatte die hessische Polizei bereits Zugriff auf Bilder vom Flughafen und aus den Frankfurter U-Bahn-Stationen. Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VG) richtete zur WM eine neue Sicherheitszentrale ein, über die sie jetzt 212 in der Finanzmetropole installierte Kamerasysteme steuert. Weitere werden folgen: Die VGF will zunächst alle unterirdischen Stationen und später auch die überidischen Haltestellen mit Überwachungskameras ausstatten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Große Koalition hält RFID-Regulierung derzeit für unnötig
Beitrag von: SiLæncer am 27 Oktober, 2006, 18:37
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag wollen Ängste von Verbrauchern vor RFID ernst nehmen, halten das Einschreiten des Gesetzgebers aber derzeit nicht für erforderlich. "Wir werden uns an keiner Panikmache beteiligen, die die Befürchtungen von Bürgern vor Überwachung oder gar Datenspionage unter dem Deckmantel des Fortschritts schürt", erklärte die CDU-Innenpolitikerin Beatrix Phillip bei der Beratung eines Antrags (PDF-Datei) der FDP-Fraktion zur Datenschutzsicherung bei der Warenetikettierung mit Funkchips. Das Parlament hatte den Vorschlag der Liberalen, noch bis Ende des Jahres der Wirtschaft Spielraum für eine klare Selbstverpflichtung zur Sicherung der Privatsphäre beim RFID-Einsatz zu geben, in der Nacht vom Donnerstag zum Freitag auf der Agenda. Angesichts der vorgerückten Stunde gaben die Redner ihre Beiträge zu Protokoll (ZIP-Datei).

Die smarten Labels unterscheiden sich nach Ansicht Phillips trotz der Verheißungen eines "Internet der Dinge" mit Datenbankeinträgen für sämtliche mit RFID eindeutig gekennzeichneten Produkte von dem bisherigen Barcode oder Strichcode auf jeder Verpackung "lediglich dadurch, dass der Zahlencode auf dem Chip durch Radiowellen vom Lesegerät abgerufen wird." Nach dem derzeitigen Entwicklungsstand seien die Anwendungen der RFID-Technologie in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz hinreichend abgedeckt, betonte die CDU-Politikerin. Der Einsatz von RFID-Chips in Verbindung mit EC- oder Kundenkarten nebst der damit einhergehenden persönlichen Identifizierbarkeit des Verbrauchers sei datenschutzrechtlich nur dann bedenklich, "wenn die im Bundesdatenschutzgesetz vorgeschriebenen Informations- und Hinweispflichten sowie der Grundsatz der Zweckbindung nicht erfüllt sind."

Theoretisch sei es möglich, räumte Phillip ein, "dass durch den RFID-Code, zum Beispiel an Kleidungsstücken, Bewegungsprofile von Objekten erstellt werden." Da die Chips selbst derzeit aber keine personenbezogenen Daten enthalten würden, greife hier das Datenschutzrecht generell nicht. Generell sehe ihre Fraktion momentan keinen Handlungsbedarf, da auch die Vorschläge zur RFID-Regulierung der EU abgewartet werden sollten. Da es aber schon "so viele Aktivitäten auf diesem Gebiet gibt", komme es auf die letztlich beschlossene Überweisung des Antrags in Fachausschüsse zur vertieften Diskussion "nicht mehr an".

Michael Bürsch von der SPD wollte potenzielle Risiken für die informationelle Selbstbestimmung durch die Funkchips ebenfalls nicht von der Hand weisen. "Aber deshalb sollten wir nicht in übertriebenen Aktivismus verfallen und bei dem Auftauchen einer neuen Technologie sofort nach Selbstverpflichtungserklärungen oder neuen Gesetzen rufen", demonstrierte er Einigkeit mit dem Koalitionspartner. Es sei aber "selbstverständlich, dass wir die Entwicklung der RFID-Technologie und ihre Verwendung weiter genau beobachten und die geltenden Gesetze laufend dahin gehend überprüfen, ob sich Schutzlücken ergeben oder nicht."

Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz schilderte ein Szenario, in dem ein bereits älterer Mantel beim Besuch eines Kaufhauses seinen Jahrgang preisgibt und der Kunde daraufhin nach dem heimlichen Auslesen seiner persönlichen Daten aus dem bald RFID-bestückten Personalausweis ungefragt Post über aktuelle Angebote an neuen Bekleidungsgegenständen für die kühleren Jahreszeiten erhält. Bei den bisherigen Versuchen der Bundesregierung, der Wirtschaft eine aussagekräftige Selbstverpflichtungserklärung "abzuringen", sei nur "Wischi-Waschi" herausgekommen. Notfalls müsse der Staat daher alsbald selbst für die nötigen Regeln sorgen, sollte die Funktechnik nicht mit dem Image von "Schnüffelchips" gebrandmarkt werden. Schon heute erzeuge die "Unkontrollierbarkeit, das Gefühl, nicht feststellen zu können, ob gerade Daten abgerufen werden, bei den Menschen Misstrauen." Dies sei eine schwere Bürde für die Vermarktung der RFID-Technik.

Nach dem "Sündenfall" der Metro mit ihrer heimlichen Verknüpfung von RFID und Kundenkarten sieht Jan Korte von der Fraktion der Linken dagegen das Vertrauen in die Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft bereits verspielt. "Ich bin daher der Auffassung, dass wir gleich zu Punkt zwei Ihres Antrages springen und eine gesetzliche Regelung durchsetzen sollten", so der Linkspolitiker. Auch für Silke Stokar von den Grünen enthält der Antrag zwar einige richtige Fragestellungen, kommt aber zu früh und greift in der Lösung zu kurz. "Wir erwarten eine verbindliche Selbstverpflichtung aller Marktanbieter. Gleichzeitig bin ich der Auffassung, wir werden darüber hinaus Details auch rechtlich regeln müssen", befand die Innenpolitikerin. Gefragt sei "ein Bündel von Maßnahmen, national, europäisch und international, um Daten- und Verbraucherschutz zu gewährleisten." Stokar plädierte für eine Expertenanhörung, um zu erörtern, "mit welchen Instrumenten wir unsere Ziele am ehesten erreichen".

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschützer bestehen auf verbindlicher RFID-Regulierung
Beitrag von: SiLæncer am 30 Oktober, 2006, 17:52
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat eigenen Angaben zufolge in einem Gespräch mit dem Informationsforum RFID am heutigen Montag in Berlin erneut die Notwendigkeit klarer und verbindlicher Regelungen für den Einsatz von Funkchips betont. "Angesichts der besonderen Risiken, die mit dem Einsatz der per Funk auslesbaren RFID-Chips verbunden sind, müssen die Verbraucher sicher sein, dass ihr Verhalten nicht heimlich überwacht und registriert wird", erklärte Schaar bei der Lobby-Vereinigung der Wirtschaft. Er erwarte von entsprechenden Vorkehrungen der Unternehmen auch positive Auswirkungen auf die Akzeptanz dieser Technik.

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben gemeinsam die Industrie und den Gesetzgeber aufgerufen, bei der raschen Verbreitung von Funkchips auf die Sicherung der Privatsphäre der Bürger zu achten. Die flächendeckende Einführung von Ausweisdokumenten, Lebensmitteln, Kleidungsstücken, Medikamentenpackungen oder eventuell sogar Geldscheinen mit RFID-Etiketten und die damit einhergehende eindeutige Kennzeichnung fast aller Gebrauchsgegenstände "birgt erhebliche Risiken für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung", warnten die Hüter der Privatsphäre auf ihrer gemeinsamen Jahrestagung Ende vergangener Woche in Naumburg. Die Kennungen mit den smarten Tags könnten sowohl miteinander als auch mit weiteren personenbezogenen Daten der Nutzer – in der Regel ohne deren Wissen und Wollen – zusammengeführt werden. So werde die Erstellung detaillierter Verhaltens-, Nutzungs- und Bewegungsprofile von Betroffenen ermöglicht.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten erwartet insbesondere von Herstellern und Anwendern von Funkchips im Handels- und Dienstleistungssektor, die Prinzipien der Datensparsamkeit, Zweckbindung, Vertraulichkeit und Transparenz zu gewährleisten. Konkret müssten alle Betroffenen umfassend anhand einer Kennzeichnungspflicht "über den Einsatz, Verwendungszweck und Inhalt von RFID-Tags" informiert werden. Eine heimliche Anwendung oder eine Profilbildung dürfe es nicht geben. Soweit eine eindeutige Identifizierung einzelner Gegenstände für einen bestimmten Anwendungszweck nicht erforderlich sei, müsse auf eine Speicherung eindeutig identifizierender Merkmale auf den Funkchips verzichtet werden. Das unbefugte Auslesen der gespeicherten Daten sei beispielsweise durch Verschlüsselung bei ihrer Speicherung und Übertragung zu unterbinden. Vor allem im Handels- und Dienstleistungssektor pochen die Datenschützer zudem darauf, RFID-Tags dauerhaft deaktivieren beziehungsweise die darauf enthaltenen Daten löschen zu können.

Die Datenschutzbeauftragten sperren sich nicht gänzlich gegen die Bemühungen der Industrie um Selbstregulierung, der schnellen Umsetzung ihrer Forderungen könne auch eine verbindliche Selbstverpflichtung der Wirtschaft dienen. Sollte eine Einigung auf klare Regeln anhand der aufgeführten Kriterien aber nicht in Bälde erfolgen, sehen die Hüter der Privatsphäre den Gesetzgeber in der Pflicht. Diesen habe das Bundesverfassungsgericht mehrfach darauf hingewiesen, dass wegen des schnellen und für den Grundrechtsschutz riskanten informationstechnischen Wandels die technischen Entwicklungen aufmerksam zu beobachten seien und notfalls durch ergänzende Rechtsetzung korrigierend eingegriffen werden müsse.

"Daher sind die besonderen Gegebenheiten, die mit dem Einsatz der RFID Technologie verbunden sind, vom Gesetzgeber daraufhin zu untersuchen, ob für alle Risiken adäquate und rechtliche Schutzmechanismen vorhanden sind", heißt es in der Entschließung. Wo diese fehlen, müssten entsprechende Gesetze geschaffen werden. Abgeordnete der Großen Koalition hatten Ende vergangener Woche Eingriffe des Gesetzgebers in den Wachstumsmarkt RFID derzeit noch für unnötig erachtet und entsprechende Forderungen aus der Opposition nach einer baldigen beziehungsweise sofortigen staatlichen Regulierung zurückgewiesen.

Quelle : www.heise.de
Titel: 132 Millionen Euro für schärfere Überwachungsmaßnahmen freigegeben
Beitrag von: SiLæncer am 10 November, 2006, 17:09
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am gestrigen Donnerstag grünes Licht für das umstrittene Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit gegeben. Ausgerüstet mit insgesamt 132 Millionen Euro will der CDU-Politiker nun etwa terroristische Bestrebungen durch eine schärfere Überwachung von Online-Foren besser bekämpfen. Mit der Initiative werde "der fortbestehenden Bedrohungslage durch den Ausbau der operativen und der einsatz- und ermittlungsunterstützenden Instrumentarien beim Bundeskriminalamt, der Bundespolizei, beim Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wirksam und entschlossen entgegen", erklärte Schäuble. Das Programm erstrecke sich auf die Jahre 2007 bis 2009 mit zusätzlichen Investitionen in die genannten Sicherheitsbehörden von jährlich 44 Millionen Euro.

Angesichts der versuchten Kofferbombenanschläge auf Regionalzüge im Sommer müssen dem Innenminister zufolge "mögliche Tatvorbereitungen bereits im Vorhinein erkannt und verhindert werden." Davon erhofft sich Schäuble auch eine Stärkung des "Sicherheitsgefühls der Bevölkerung". Das viele Geld sei erforderlich, da "die Besonderheiten des islamistischen Täterspektrums und das hohe Gefährdungs- und Anschlagspotenzial an die Sicherheitsbehörden bei der Bewältigung neue und komplexe Anforderungen stellen". Deshalb würden mit dem Sicherheitspaket vor allem für die Erweiterung der Fahndungs- und Aufklärungsmöglichkeiten im Internet sowie für die Sicherung der Kommunikationsinfrastrukturen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

Aber auch "luftgestützte Wärmebildkameras an Hubschraubern zum Schutz des Streckennetzes der Eisenbahnen sowie der Einsatz von weiteren Sprengstoffspürhunden" sollen den Schutz an Verkehrsknotenpunkten vor möglichen Anschlägen verstärken. Darüber hinaus will Schäuble unter anderem am Frankfurter Flughafen Reisende aus "Problemstaaten" lückenlos mit Hilfe biometrischer Videoüberwachung im Auge behalten.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte seinem Kabinettskollegen für die nächsten drei Jahre die gewünschten Millionen für das Programm bereits vorab zugesichert. Wichtiger Teil des Initiative ist die Einrichtung der "Internet Monitoring und Analysestelle" (IMAS) am Gemeinsamen Terror-Abwehr-Zentrum von Polizei und Nachrichtendiensten (GTAZ) in Berlin. Allein 30 Millionen Euro sollen dort angeblich für neue Hardware ausgeben werden, mit der sich auch die Internet-Telefonie und geschlossene Chaträume anzapfen lassen. Die neue Überwachungstruppe hat zunächst die Aufgabe, mehr Transparenz in die dschihadistischen Netzumtriebe zu bringen. Sie soll auch Wege finden, um Hetzpropaganda und Anleitungen zum Bombenbau aus dem Cyberspace zu verbannen. Ob Schäuble ähnlich wie der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) dem Verfassungsschutz etwa auch verdeckten Zugriff auf "Festplatten" und andere "informationstechnische Systeme" im Internet geben will, ist noch unklar.

Oppositionspolitiker insbesondere von der Linkspartei und der FDP im Bundestag hatten sich bei einer Vorstellung des Sicherheitsprogramms im Innenausschuss des Parlaments skeptisch über dessen Tragweite und Wirksamkeit gezeigt. Der Innenexperte der Linken, Jan Korte, forderte etwa, dass die Rechtsgrundlage derartiger Vorhaben öffentlich "unzweideutig geklärt wird". Er sprach von einem "Gruselkabinett", da davon die Rede sei, "private PC zu hacken" und umfangreiche Datenbanken anzulegen. Auch grüne Politiker zeigten sich verunsichert über die massive Aufrüstung der Netzüberwacher.

Haushaltspolitiker von Schwarz-Rot hielten die veranschlagten Summen dagegen für angemessen. Der Innenexperte der SPD, Dieter Wiefelspütz warb ferner jüngst in einem Interview für das vielfach kritisierte Gesamtprogramm der großen Koalition zur Terrorismusbekämpfung, zu dem unter anderem die Einrichtung der besonders umstrittenen Anti-Terror-Datei sowie das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) gehört. Man gehe "mit Augenmaß" vor, mache "intelligente" und "umsichtige" Vorschläge. Den "Reflex, wir sind ein Überwachungsstaat oder so etwas", hält Wiefelspütz "für völligen Unfug". Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) zeigte sich ebenfalls zufrieden, dass Schäuble seine Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus kontinuierlich fortsetze.

Quelle : www.heise.de
Titel: Generalbundesanwältin fordert stärkere Überwachung des Internets
Beitrag von: SiLæncer am 12 November, 2006, 12:15
Generalbundesanwältin Monika Harms hat die Bürger angesichts der Bedrohung durch Terrorismus zu größerer Wachsamkeit aufgefordert. Die Gefahr liege darin, dass die Gesellschaft möglicherweise nicht wachsam genug sei, sagte sie der Bild am Sonntag. "Die Bevölkerung in Deutschland möchte einerseits maximalen Schutz. Auf der anderen Seite ist sie oftmals nicht bereit, Einschränkungen hinzunehmen – etwa eine stärkere Videoüberwachung auf Bahnhöfen."

Harms sagte, die Deutschen wähnten sich in einer sichereren Position als die Menschen in den USA oder Großbritannien. "Aber die versuchten Kofferbombenanschläge in diesem Sommer haben gezeigt, dass die Ruhe in Deutschland trügerisch sein kann. Ich ziehe gerne den Vergleich zu einem Geysir, der lange ruhig ist und plötzlich hochkocht. Wir müssen sehr, sehr wachsam sein."

Von zentraler Bedeutung im Kampf gegen den Terrorismus sei die Überwachung des Internets, sagte Harms weiter. "Islamistische Extremisten tauschen ungeheuer viele Informationen in unterschiedlichsten Sprachen über das Internet aus. Wir müssen uns rüsten, um hier auf Augenhöhe zu kommen. Dazu bedarf es einer entsprechenden personellen und technischen Ausstattung – auch bei der Bundesanwaltschaft."

Zu der Frage, ob die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung und zur Wohnraumüberwachung die Terrorabwehr geschwächt hätten, sagte Harms, sie wolle als Generalbundesanwältin keine Kritik am Bundesverfassungsgericht äußern. "Grundsätzlich bin ich allerdings der Meinung, dass wir uns wichtige Instrumente, die uns auf Augenhöhe mit den Terroristen bringen, nicht aus der Hand nehmen lassen sollten."

Der US-Fernsehsender CBS hatte berichtet, das Terrornetzwerk El Kaida plane um die Weihnachtsfeiertage Anschläge in Europa. Die Terroristen hätten es zur Hauptreisezeit insbesondere auf den Luft- und Eisenbahnverkehr abgesehen, berichtete CBS am Freitag unter Berufung auf Geheimdienstmitarbeiter, arabische Diplomaten und pakistanische Sicherheitskräfte. El Kaida wolle mit den Anschlägen den Druck auf die europäischen Länder erhöhen.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, warnte laut dpa vor einer akuten Anschlagsgefahr in Deutschland. "Es liegt etwas in der Luft", sagte er dem "Hamburger Abendblatt Sonntags". "Unsere Nervosität nimmt zu, weil bei intensiven Ermittlungen immer wieder deutlich wird, dass in Deutschland Islamisten leben, die zu Anschlägen bereit sind. Wir sind aber gar nicht in der Lage, diese rund um die Uhr zu observieren." Die Polizei spreche von bundesweit etwa 100 Gefährdern, denen Anschläge zugetraut werden, heißt es in dem Bericht.

El Kaida plant nach Informationen von CBS auch mehr Anschläge auf Erdöleinrichtungen wie Pipelines und Raffinerien in arabischen Ländern. Weil der Erdölpreis dann steige, könnten damit auch die Vereinigten Staaten hart getroffen werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 12 November, 2006, 12:28
Naja, geht alles sehr weit an der Realität vorbei.

Fast Volksverdummung....
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: NewMan am 12 November, 2006, 13:50
Naja, geht alles sehr weit an der Realität vorbei.

Fast Volksverdummung....

Sehe ich auch so, Angst machen um ein Volk überwachen zu können. Dabei habe ich viel mehr Angst vor denen!
Titel: Fernüberwachung von Rechnern: BKA will Löcher in Firewalls bohren
Beitrag von: SiLæncer am 07 Dezember, 2006, 09:43
Das Bundeskriminalamt investiert in Menschen und Maschinen zur Überwachung im Netz. Auch private Rechner sollen per Hack überwacht werden können. Über die rechtliche Grundlage für solche Aktivitäten wird derzeit aber diskutiert.

Der ganz normale Netznutzer muss sich vermutlich keine übertriebenen Sorgen machen, dass demnächst die Polizei seine E-Mails mitliest - denn der technische und personelle Aufwand für solche Maßnahmen ist gewaltig. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat eben erst gemeinsam mit dem Verfassungsschutz eine spezielle Überwachungsgruppe eingerichtet: Ein paar Dutzend Menschen, die das Netz ab Januar in erster Linie nach Islamismus- und Terror-bezogenen Äußerungen und Informationen durchsuchen sollen. Neu ist, dass sich der Blick das BKA nun auch verstärkt dem Lausch- beziehungsweise Überwachungsangriff auf einzelne Rechner, dem Blick hinter private Firewalls widmen will.

Für das BKA dürfte das Hauptproblem sein, dass gute Hacker schwer zu bekommen sind. Wer sich wirklich auskennt mit Sicherheitslücken und Trojanern, Viren und Hintertürchen, der lässt sich lieber von einem Großunternehmen oder einem Hersteller von Virensoftware gut bezahlen. Dem Innenministerium müssen Beamten-Besoldungsgruppen und der Dienst am Vaterland als Argumente ausreichen.

Dass deutsche Beamte auf den Festplatten und in den Mail-Ordnern von Verdächtigen nach Inkriminierendem suchen, ist nichts Neues: Auf Landesebene wird das per Gerichtsbeschluss genehmigte Eindringen in Computer übers Netz schon länger praktiziert. Der Verfassungsschutz nutzt solche Möglichkeiten ohnehin. Nun aber will auch die Bundespolizei aufrüsten, als Teil des "Programms zur Stärkung der inneren Sicherheit". Zulässig sind solche Aktionen übrigens nur bei Verdacht auf wenige besonders schwere Straftaten: Verdacht auf Landesverrat nämlich, oder auf terroristische Aktivitäten.

Hacker mit Bundeslizenz

Wieviel dafür ausgegeben wird, wer die Hacker mit Bundeslizenz sein sollen, wie viele da angestellt werden, und mit welchen Methoden sie genau arbeiten sollen, will man im Innenministerium nicht verraten. Daniel Bachfeld, Sicherheitsexperte der Computerzeitschrift C't, kann sich aber denken, was das BKA da vorhat: "Es gibt zahllose Applikationen, die Sicherheitslöcher haben", sagt er, und die könne man ausnutzen.

Auf entsprechenden Webseiten würden neu entdeckte aber noch nicht gestopfte Löcher und passende Schadprogramme für hohe Summen gehandelt. Entsprechende Fachleute fänden immer eine Lücke.

Grundsätzlich stünden den Online-Ermittlern alle Möglichkeiten zur Verfügung, derer sich auch kriminelle Hacker bedienen: "Das BKA könnte zum Beispiel an einen Verdächtigen gezielt ein interessant erscheinendes Worddokument verschicken, das dann ein Spionageprogramm einschleust". Eine entsprechende Word-Lücke wurde eben erst wieder gemeldet.

Gerade jetzt wird über die Rechtslage diskutiert

Wenn der Landesverräter oder potentielle Terrorist das Dokument dann öffne, installiere sich die Schnüffelsoftware automatisch und verschicke später in kleinen Häppchen gesammelte Informationen zurück an die Ermittler. Andere Möglichkeiten sei die Ausnutzung von Lücken in Browsern wie dem Internet Explorer oder Firefox, über die ebenfalls Spionagesoftware eingeschleust werden könne. In speziellen Fällen könnte auch ein echter Hacker-Angriff auf einen bestimmten Rechner stattfinden, der dann die Firewall überwinden müsse. "Es gibt Leute, die dringen überall ein", sagt Bachfeld.

Er gibt aber auch zu bedenken, das gerade Menschen, die etwas zu verbergen hätten, vermutlich entsprechende Vorsorge treffen würden. "Abhören von Kommunikation ist eine Sache - wenn der Abgehörte aber eine starke Verschlüsselung einsetzt, kann ich trotzdem nicht lesen, was da verschickt worden ist."

Der Bund kündigt den Ausbau der Netz-Kontrollen gerade zu einem Zeitpunkt an, zu dem solche Maßnahmen vorübergehend auf Eis liegen: wegen eines rechtlichen Bewertungsstreits innerhalb der Bundesregierung. Es bestehen Zweifel, ob die Online-Durchsuchungen über die Strafprozessordnung (StPO) abgesichert sind.

Vor kurzem erst hat ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof nach Angaben des Innenministeriums einen entsprechenden Überwachungsantrag abgelehnt. Umstritten ist, ob Paragraph 100a und 102 der StPO, die Telefonüberwachung und Hausdurchsuchungen regeln, für die Computer-Überwacher tatsächlich ausreichen.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 07 Dezember, 2006, 10:01
Das schlägt dem Fass den Boden aus.
Was kommt als nächstes? Präventives installieren von Wanzen und Videokameras in Privatwohnungen??
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Chrisse am 07 Dezember, 2006, 10:23

Was kommt als nächstes? Präventives installieren von Wanzen und Videokameras in Privatwohnungen??

Na na, das ist doch alles nur zu unserem Schutz (wahrscheinlich vor uns selbst), daher auch, wie schon woanders näher erläutert, das Brotverbot! ;D

Das soll mir erst mal einer zeigen wie ein Festplattenscreening unter Linux mit 56k Modem ablaufen soll, vielleicht muß die Festplatte alle 2 Monate zum Festplattenantiterrorfriedefreudelichterketten TÜV eingeschickt werden? Flächendeckendes Screening Pfrtz.. "So!! Die nächsten 2 Jahre verändert keiner was an seinem System und schön online bleiben bis wir fertig sind..."

Orakel an

"...ist schon der Besitz von Software mit der Eigenschaft Angiffe von außen abzuwehren ein Straftatbestand und hinreichendes Verdachtsmoment auf verfassungswidrige...." osä (oder so ähnlich StGB 2000bald)

Orakel aus
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 08 Dezember, 2006, 01:19
Ein sehr einfacher Weg, derlei und die meisten anderen Attacken abzuwehren, ist das Surfen mit einer Live-CD.
Es ist durchaus möglich, eine solche mit einem bestimmten Automount zu versehen, damit ein Laufwerk zum Speichern verfügbar ist, für Downloads, Mails und Lesezeichen.

Ein Read-Only-Betriebssystem sollen die Grossohren 'mal zu hacken versuchen...

Wie auch immer, ein solches Eindringen in die Privatsphäre ist in meinen Augen nicht anders zu bewerten als der direkte Zugang zur Wohnung, und benötigt einen Durchsuchungsbefehl. Immerhin haben viele Rechner inzwischen Webcams und Mikros ein- / angebaut, derer sich ein Hacker durchaus ohne Wissen des Nutzers bedienen könnten. Und unter solchen Umständen spätestens greift der verfassungsmässige Schutz der Wohnung und des vertraulich gesprochenen Wortes.

Wenn "unseren" Behörden und Politikern unser Volk pauschal als verdächtig gilt, ist es den Mitarbeitern, Entscheidern und Lobbyisten jederzeit freigestellt, sich ein neues zu suchen, und zwar da, wo der Pfeffer wächst !
Titel: Verfassungsschutz, Online-Durchsuchungen und die Verfassung
Beitrag von: SiLæncer am 08 Dezember, 2006, 13:12
Am gestrigen Donnerstag fand im Landtag Nordrhein-Westfalens die zweite Lesung des neuen Verfassungsschutzgesetzes statt, das es in sich hat (vgl. Der Verfassungsschutz soll "Emails auf Festplatten" lesen dürfen). Die SPD-Fraktion sah immerhin noch einen gewissen Klärungsbedarf beim Lauschangriff auf Wohnungen, weswegen es noch eine dritte Lesung geben wird. Dass just die Unverletzlichkeit der Wohnung und das erst kürzlich vom Verfassungsgericht eingeräumte Recht auf eine "räumliche Privatsphäre" auch bei einem anderen Thema auf dem Spiel steht, scheint weder Politiker noch Öffentlichkeit bislang zu beunruhigen, obgleich Nordrhein-Westfalen mit diesem Gesetz vermutlich nur den ersten Schritt machen wird. Im Bundesinnenministerium plant man unter dem Rubrum einer schärferen Überwachung des Internet ähnliches, was auch angeischts Schweizer Vorhaben zu einem "Kommissar Trojaner" bereits zu wilden Spekulationen über durch das BKA angeheuerte Viren- und Trojanperprogrammier oder von den Strafverfolgern selbst entwickelte Trojaner führte.

Zuerst einmal ist aber Anlass für den nordrhein-westfälischen Gesetzentwurf das Auslaufen der auf den 1.1.2007 befristeten erweiterten Befugnisse des Verfassungsschutzes, die 2002 beschlossen wurden. Die Befugnisse sollen aber nicht nur erhalten, sondern noch einmal erweitert werden. So sollen nun auch die Bankverbindungen jedes Einzelnen vom Verfassungsschutz überprüft werden können, was bislang nur bei "internationalen Terroristen" möglich war. Zudem wird besonders das Internet ins Visier genommen, bei dem neben dem "heimlichen Beobachten und sonstigem Aufklären", z.B. durch "verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen", auch der "heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel" legalisiert werden soll – und das auch dann, wenn die Rechner sich gar nicht in Nordrhein-Westfalen befinden.

Bei einer Anhörung im Oktober gab es von Experten unterschiedliche Meinungen, mehrere Experten sahen keinen Verfassungsverstoß, wenn der Verfassungsschutz in Rechner, die sich in Privatwohnungen (und möglicherweise auch Firmen und Behörden) befinden, über das Internet eindringt, ohne dass dazu eine richterliche Anordnung vorliegen muss. Einige gaben dazu keinen Kommentar. Das heimliche Hacken von Rechnersystemen würde, meinte ein Rechtsprofessor, wenn es sich um eingeschaltete Rechner handelt, nicht als Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung gelten. Art. 13 Grundgesetz (GG) würde sich nicht auf die Wohnung, sondern nur auf die "räumliche Privatsphäre" beziehen, argumentierte ein anderer Rechtsprofessor. Nur das Betreten einer Wohnung, so ein weiterer Experte, falle unter Art. 13, nicht aber das "Herauslesen" von Daten. Wenn der Betreiber online ist, so die erstaunliche Begründung, dann habe er sein System derart geöffnet, "dass er selbst den Zugriff der Verfassungsschutzbehörde ermöglicht".

Andere sehen darin sehr wohl einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) und eine Verletzung von Art. 13 GG, weswegen eine richterliche Anordnung notwendig sei. Bettina Sokol, die Landesbeauftragte für den Datenschutz, warnt ebenfalls vor einer Verletzung der Verfassung. Wer Daten auf seinem Rechner in der eigenen Wohnung speichert, könne "mit Recht davon ausgehen, den Schutz des Art. 13 GG auf Unverletzlichkeit der Wohnung in Anspruch nehmen zu können". Als absurd sieht Sokol auch die Behauptung an, dass jemand, der online geht, auch die auf dem Computer gespeicherten Daten oder Emails "in höherem Maße der Außenwelt öffnen" würde. Überhaupt nicht angesprochen in der Diskussion unter Rechtsexperten und Politikern wurde bislang die Frage, ob der Verfassungsschutz nicht nur private Rechner, sondern auch Rechner in Unternehmen oder Organisationen beispielsweise über das Einbringen von Trojanern ausspähen dürfte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Verfassungsschutz, Online-Durchsuchungen und die Verfassung
Beitrag von: Jürgen am 08 Dezember, 2006, 20:01
Zitat
Wenn der Betreiber online ist, so die erstaunliche Begründung, dann habe er sein System derart geöffnet, "dass er selbst den Zugriff der Verfassungsschutzbehörde ermöglicht".
So eine Argumentation grenzt nicht mehr an Rechtsbeugung, sie liegt mitten drin.

Wer seinen Rechner mit üblichen Mitteln auf dem anerkannten Stand der Technik schützt, also per Firewall und Onlinewächter, der zeigt damit deutlich an, dass er sein System gegen Fremdzugriff zu verteidigen beabsichtigt.
Statt dessen eine wie auch immer geartete Zustimmung zum unbeabsichtigten und verdeckten Fremdzugriff zu interpretieren ist m.e. absurd und rechtsmissbräuchlich.

Auch das Eindringen in die räumliche Schutzzone ist i.d.R. gegeben, da üblicherweise der PC ebenda steht, möglicherweise samt Webcam und meistens mit softwaregesteuertem Mikro. Und daher muss zumindest dasselbe gelten, wie für's Telefon, das Briefgeheimnis und derlei mehr...

Insbesondere weise ich darauf hin, dass die Verfassung nur deshalb E-Mail, SMS, VoIP und andere moderne persönliche Kommunikationstechniken nicht ausdrücklich erwähnt, weil es die schlicht und einfach seinerzeit noch nicht gab.
Aber auch Telefaxe und Telexe haben schon immer ebenfalls unter dem Schutz des Fernmelde- bzw. Briefgeheimnisses gestanden.
Selbst eine Postkarte steht unter Vertraulichkeitsschutz, denn allein schon die Tatsache der Kommunikation ist schutzwürdig. Und der "versehentlich" mitlesende Briefträger war stets zur Verschwiegenheit verpflichtet, sowohl über Inhalte, als auch über die Tatsache der Kommunikation überhaupt.

Es wird Zeit, dass den Masslosen gründlich die Leviten gelesen werden. Leider ist auch auf das Verfassungsgericht nicht unbedingt Verlass...  ::)

Aber es gibt ja immer 'mal wieder Wahlen  >:(


...oder haben sich die bald auch erübrigt, sobald "Sicherheitsbehörden" ihre Hacker auf die Wahlmaschinen scharfgemacht haben  :o
Titel: Zeitung: Polizei hat schon mehrfach verdächtige PCs online durchsucht
Beitrag von: SiLæncer am 08 Dezember, 2006, 20:53
Laut einem Zeitungsbericht hat die Polizei in der Vergangenheit PCs von verdächtigen Internet-Anwendern bereits ausspioniert. Wie genau dabei vorgegangen wurde, wird allerdings verschwiegen.

Wenn die Polizei den Rechner eines verdächtigen Internet-Anwenders kontrollieren will, dann muss dazu nicht gleich eine Hausdurchsuchung erfolgen.

Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) ( http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/65/93971/ ) vom Freitag wurden PCs bereits in einigen Fällen nach richterlicher Anordnung von den Behörden online durchsucht, ohne das der betreffende Anwender es mitbekommen hätte.

Laut eines Sprechers des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden soll in solchen Fällen ein relativ neues Verfahren zum Einsatz kommen, über das aus "ermittlungstechnischen Gründen" keinerlei genauere Details bekannt gegeben werden. In allen bisherigen Fällen sei die Online-Durchsuchung der PCs aber immer in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und nach richterlicher Anordnung erfolgt.

Unklar bleibt, wie genau die Behörden dabei vorgehen. Möglich wäre, dass dabei Sicherheitslücken in den Systemen ausgenutzt werden, was aber den Einsatz der Online-Durchsuchung davon abhängig macht, ob der Rechner des Verdächtigen auch von diesen Sicherheitslücken betroffen ist. Alternativ wäre eine trojanisches Pferd denkbar, dass aber erstmal auf das System geschmuggelt werden müsste.

Microsoft Deutschland betonte gegenüber der SZ, dass in Windows keinerlei Hintertüren enthalten seien, die den Behörden den Zugriff auf denn Rechner erlauben würden.

Wie die Zeitung weiter berichtet, soll nach dem Willen des Bundesinnenminsteriums das BKA künftig ebenfalls verdächtige PCs ausspähen dürfen. Denkbar sei ein solches Ausspähen beispielsweise dann, wenn ein Verdacht auf Landesverrat vorläge.

Quelle : www.pcwelt.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Dragonix am 08 Dezember, 2006, 21:56
Äh... Sind 'Hackertools' nicht verboten?
In diesem Sinne:  :-X
Titel: FDP und Grüne gegen Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 09 Dezember, 2006, 10:47
FDP und Grüne habe sich gegen die geplanten Online-Durchsuchungen privater Computer durch das Bundeskriminalamt (BKA) gewandt. Das Eindringen in private Rechner verstoße gegen elementare Verfassungsgrundsätze und öffne der Wirtschaftskriminalität und jedem anderen Missbrauch Tür und Tor, kritisierte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Silke Stokar, am Freitag in Berlin.

Privatleben schützen

Entsprechende Pläne des BKA missachteten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff, das genau diesen Kernbereich des Privatlebens schütze. Stokar forderte aus diesem Grund ein Verbot für die Entwicklung und Verwendung so genannter Hacker-Software auch für staatliche Sicherheitsbehörden.

Auch die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, machte erneut erhebliche Bedenken dagegen deutlich, Online-Durchsuchungen ohne eine rechtliche Grundlage vorzunehmen. So sei zu begrüßen, dass das Bundesinnenministerium das Projekt inzwischen vorläufig gestoppt habe. Das Projekt liegt wegen eines rechtlichen Bewertungsstreits innerhalb der Bundesregierung vorerst auf Eis. Es bestehen Zweifel, ob die Online-Durchsuchungen über die Strafprozessordnung (StPO) abgesichert sind. Die Online-Durchsuchungen sollen demnach so erfolgen, dass Computerbesitzer, gegen die ein Strafverfahren läuft, nichts davon bemerken.

Terror aus dem Internet

Piltz begrüßte hingegen die Äußerungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hinsichtlich einer stärkeren Überwachung des Internets zur Terrorismusbekämpfung. Schäuble hatte am Montag in Berlin im Zusammenhang mit der Sicherheitsvorsorge durch die Geheimdienste darauf verwiesen, dass das Internet auch beim Terrorismus zunehmend an Bedeutung gewinne. Terroristen würden sich bei der Vorbereitung von Anschlägen immer mehr auf das Internet zurückziehen und dies als Plattform nutzen. Laut Schäuble wird der Internet-Check ein Schwerpunkt der kommenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft sein.

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: BGH verbietet Online-Durchsuchung von Computersystemen
Beitrag von: SiLæncer am 11 Dezember, 2006, 15:19
Online-Untersuchungen von PCs sind illegal, berichtet die tageszeitung (taz) unter Berufung auf den Bundesgerichtshof. Dies ergebe sich aus einem entsprechenden Beschluss, den Ulrich Hebenstreit, Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) am 25. 11. gefällt hat. Die Begründung zu dem noch nicht veröffentlichten Beschluss liegt der taz vor. Danach seien Anträge der Bundesanwaltschaft auf Online-Durchsuchungen mit Hilfe von Trojanern nicht genehmigungsfähig, weil dem schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung "die notwendige gesetzliche Gestattung" fehle. Die Argumentation der Anwaltschaft mit den Vorschriften zur Überwachung der E-Mail-Kommunikation genügten nach Auffassung des BGH nicht, weil "der Kommunikationsvorgang abgeschlossen ist", sobald die E-Mail auf dem Rechner gespeichert sei. Hinzu käme, dass bei einer Online-Durchsuchung nicht nur die E-Mail, sondern auch alle anderen Daten ausgespäht würden. Das wiederum passe nicht zu den Vorschriften über Hausdurchsuchungen, die eine auf Offenheit angelegte Maßnahme seien, bei der der Wohnungsbesitzer und Zeugen anwesend sein müssten.

Das Bundesinnenministerium erklärte zum Urteil, dass bis auf weiteres Online-Durchsuchungen des Bundeskriminalamtes (BKA) gestoppt worden seien. Ohnehin habe das BKA eine solche Maßnahme nur in einigen wenigen Fällen angewandt. Da Online-Durchsuchungen mit dem von Innenminister Schäuble angetriebenen "Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit" einen erheblichen Stellenwert bekommen sollen, hat Generalbundesanwältin Monika Harms bereits eine Beschwerde gegen das Urteil von Richter Hebenstreit eingelegt. Sollte dieser Weg nicht greifen, will das Innenministerium auf eine Koalitionsentscheidung zur Änderung des BKA-Gesetzes hinarbeiten. Als Vorbild gilt dabei Nordrhein-Westfalen, wo gerade die Genehmigung der Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz in die dritte Lesung geht.

In einem taz-Kommentar zum Urteil des BGH hat der Verfasser keinen Zweifel daran, dass Schäuble die große Koalition von seinen Plänen überzeugen wird und eine "Chaos Computer Polizei" kommt, die Rechner knackt. Die Hoffnung sei jedoch, dass diese Maßnahme nur bei schwerster Kriminalität und dringendem Tatverdacht zugelassen werde. In allen anderen Fällen müssten die Polizeibehörden auf eine solche Maßnahme verzichten und wie bisher offen die Wohnung durchsuchen. Dann könnten Betroffene mit der Polizei verhandeln, welche Teile der Festplatte für die Polizei tabu bleiben sollten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschutzbeauftragte kritisiert Entwurf zum Brandenburger Polizeigesetz
Beitrag von: SiLæncer am 11 Dezember, 2006, 15:53
Die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat den Entwurf zum neuen Landespolizeigesetz kritisiert. Er übergehe nicht nur nahezu alle Einwände der Experten, sondern verschärfe entgegen deren Rat auch noch viele der ohnehin schon verfassungsrechtlich zweifelhaften Vorschriften, heißt es in einer Mitteilung der Datenschützerin. Es werde die Chance vertan, ein den heutigen Sicherheitsrisiken angepasstes Polizeirecht zu schaffen, das zwischen Freiheitsrechten und notwendigen polizeilichen Eingriffsbefugnissen abwäge.

Wohnraumüberwachung oder Videoüberwachung sollen in das Gesetz aufgenommen werden. Bei Hinweisen auf geplante Straftaten soll die Polizei die Befugnis zur vorbeugenden Telefonüberwachung erhalten. Bestehende Telefonkommunikationsverbindungen könnten unterbrochen oder verhindert werden, erläuterte Hartge. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte kürzlich die geplante Telefonüberwachung als überflüssig kritisiert. Es sei völlig unklar, warum die Polizei eine solche Regelung brauche, meinte der DAV. Der Anwaltsverein sieht auch den Schutz des Berufsgeheimnisses von Anwälten, Ärzten und Geistlichen nicht ausreichend geschützt. Der Entwurf zum neuen Polizeigesetz liegt dem Landtag am 14. Dezember zur Entscheidung vor.

Quelle : www.heise.de
Titel: Fraktionen streiten über Online-Durchsuchung von Privat-Computern
Beitrag von: SiLæncer am 13 Dezember, 2006, 19:00
Zwischen Koalitionsfraktionen und Opposition ist ein Streit ausgebrochen, in wie weit und unter welchen Umständen Behörden bei ihren Ermittlungen via Internet Zugriff auf private Computer bekommen sollen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), sagte heute in einer von den Grünen beantragten Aktuellen Stunde des Bundestages zu den so genannten Online-Durchsuchungen, eine solche Maßnahme stelle einen beträchtlichen Eingriff in die Privatsphäre dar. Dies könne nur in Ausnahmefällen erlaubt sein.

Nach den Worten des Grünen-Abgeordneten Wolfgang Wieland muss es auf jeden Fall eine rechtliche Regelung für solche Ermittlungen geben. Dabei müsse klar sein, dass eine Online-Durchsuchung nicht ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden dürfe. Nach seiner Einschätzung will die schwarz-rote Koalition zwar eine rechtliche Regelung schaffen, aber einen Zugriff auch ohne Anzeige beim betroffenen Bürger möglich machen.

Allerdings bestehen nach Wielands Darstellung Meinungsunterschiede zwischen dem CDU-geführten Innen- und dem SPD-geführten Justizministerium, das hier relativ zurückhaltend argumentiere. Im übrigen solle zuerst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes abgewartet werden, bei dem es Bedenken gegen einen Zugriff ohne Anzeige gebe.

Wieland argumentierte, es müsse zunächst eine Rechtsgrundlage geschaffen, und dann erst geprüft werden, ob praktischer Bedarf bestehe. Dass Festplatten von Computern beschlagnahmt würden, sei gang und gäbe. Aber "hier soll geschnüffelt werden", um präventiv handeln zu können.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschutzbeauftragter kritisiert Online-Durchsuchungen privater Computer
Beitrag von: SiLæncer am 14 Dezember, 2006, 09:40
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnt die Online-Durchsuchung privater Computer durch Polizei und Verfassungsschutz ab. "Der Staat sollte diese Ermittlungsmethode nicht anwenden, sondern sich auf die Mittel beschränken, die ihm gesetzlich zugewiesen sind", sagte Schaar der Berliner Zeitung. Jüngst hatte ein BGH-Richter entschieden, dass die gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen fehlt. In einer Aktuellen Stunde des Bundestags hatte es zudem heftigen Streit zwischen Opposition und Regierung gegeben, inwieweit und unter welchen Umständen Behörden bei ihren Ermittlungen via Internet Zugriff auf private Computer bekommen sollen.

Schaar betonte gegenüber der Tageszeitung nun auch seine rechtlichen Bedenken: Die Online-Durchsuchung sei nicht mit einer Hausdurchsuchung vergleichbar. Eine Hausdurchsuchung sei eine offene Maßnahme, bei der der Betroffene in der Regel anwesend sei. "Bei einer Online-Durchsuchung aber dringt der Polizist heimlich, ohne Wissen des Computerbesitzers, in den Rechner ein." Er kopiere dabei eventuell Daten und komme an persönliche Unterlagen, der Polizist agiere praktisch als "staatlicher Hacker". "Das widerspricht dem Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre", betonte Schaar.

Quelle : www.heise.de
Titel: Brandenburg erhält deutlich verschärftes Polizeigesetz
Beitrag von: SiLæncer am 15 Dezember, 2006, 12:53
Der Brandenburger Landtag hat mit den Stimmen der schwarz-roten Regierungskoalition am gestrigen Donnerstag eine heftig umstrittene Novelle des Polizeigesetzes verabschiedet. Sie gibt Ermittlern zahlreiche neue Befugnisse in die Hand. So dürfen die Gesetzeshüter in der Mark künftig den großen Lauschangriff in Form der akustischen Wohnraumüberwachung präventiv und bei "Gefahr im Verzug" ohne richterliche Genehmigung durchführen. Auch sonst genügt hier der Segen eines einzigen Amtsrichters, während bislang die Erlaubnis von mehreren Landesrichtern erforderlich war. Ohne richterliche Genehmigung darf die Polizei ferner künftig Handys zur "Gefahrenabwehr" mit dem IMSI-Catcher orten. Generell darf sie ohne Anfangsverdacht auch Telekommunikationsvorgänge verhindern oder unterbrechen, was frühzeitig den Branchenverband Bitkom auf den Plan gebracht hatte.

Weiter wird die an vier Jahren über fünf Jahre hinweg erprobte Videoüberwachung umfassend gesetzlich festgeschrieben und ausgeweitet. Sie wird an allen öffentlich zugänglichen, besonders gefährdeten Orten zulässig. Die Aufzeichnungen dürfen bis zu 48 Stunden gespeichert werden. Dazu kommt eine "anlassbezogene Kennzeichenfahndung". Sie soll es in einer akuten Bedrohungslage ermöglichen, den Durchgangsverkehr schnell und automatisch auf gesuchte Kfz-Nummernschilder hin zu kontrollieren. Konkret sollen nach Informationen der Welt an Brandenburgs Autobahnbrücken Spezialkameras angebracht werden, welche die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos erfassen. Die Daten sollen dann sofort mit denen gesuchter Fahrzeuge abgeglichen werden.

Die geplante Ausweitung der polizeilichen Überwachungsmöglichkeiten war im Vorfeld auf große Proteste gestoßen. Der Anwaltsverein hatte bei einer Anhörung im November gewarnt, die geplanten Regelungen zum Lauschangriff und zur "vorbeugenden Telefonüberwachung" seien "schlicht verfassungswidrig". Brandenburg übernehme eine Regelung aus Niedersachsen, die das Bundesverfassungsgericht bereits 2005 kassiert habe. Der Innenexperte der Fraktion der Linken im Landtag, Hans-Jürgen Scharfenberg, gab vergangene Woche zu bedenken, dass Menschen bei der Verabschiedung des Gesetzes künftig Beobachtung und Abhörmaßnahmen ausgesetzt seien, "egal, ob sie durch ihr Handeln dazu irgendeinen Anlass gegeben haben oder nicht." Auch die brandenburgische Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hatte das Vorhaben im Lauf der Woche noch einmal scharf kritisiert.

Schon der Kabinettsbeschluss im Sommer war verzögert worden, da Finanzminister Rainer Speer (SPD) zunächst seine "liberalen Grundsätze" im Änderungsentwurf nicht mehr gewahrt sah. Die Mehrheit in der SPD gab sich später aber damit zufrieden, dass zwei Regelungen auf Probe erfolgen. So sind die Handy-Ortung sowie die Kennzeichenüberwachung zunächst auf zwei Jahre befristet. Nichtsdestoweniger lehnten bei der gestrigen Schlussabstimmung die SPD-Abgeordneten Tina Fischer, Jens Klocksin und Andreas Kuhnert die Reformvorlage als unangemessen ab. Ihre Parteikollegen Martina Münch und Esther Schröder enthielten sich.

Die Linken und die rechtsextreme DVU stimmten gegen die Gesetzesänderung. Scharfenberg warf der Regierung Populismus vor, das sie mit der "subjektiven Kriminalitätsfurcht" der Bürger Politik mache. Der Preis sei eine "kaum umzukehrende Aushöhlung der Grundrechte". Die rot-schwarze Koalition dehne ohne Not die Überwachungsmöglichkeiten aus, denn die Kriminalität habe in Brandenburg während der vergangenen zehn Jahre um etwa 30 Prozent abgenommen. Eine Auswertung des Videoüberwachungsprojekts habe jedoch ergeben, dass die Kriminalität in angrenzenden Bereichen gestiegen sei. Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) betonte dagegen, die Sicherheit der Bürger müsse gewährleistet werden. Das Gesetz sei rechtsstaatlich einwandfrei und vor allen Maßnahmen gebe es hohe juristische Hürden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Grüne: Fingerabdruck-Reisepass birgt Sicherheitsrisiken
Beitrag von: SiLæncer am 22 Dezember, 2006, 09:17
Gefahr von Identitätsdiebstählen

Die Pläne der Bundesregierung, künftig auch den elektronisch erfassten Fingerabdruck im Reisepass zu integrieren, stößt bei der Opposition auf herbe Kritik. Die innenpolitische Sprecherin Silke Stokar und Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnen die Aufnahme von Fingerabdrücken als ein Sicherheitsrisiko für den Passinhaber.

Bedenken gegenüber der Auslesbarkeit auch von verschlüsselten Daten auf den kleinen Funkchips der Reisepässe seien nicht ausgeräumt, so die Oppositionspolitiker.

Selbst in den USA, einst Vorreiter für die biometrische Aufrüstung, seien Zweifel aufgekommen. Die US-Senatoren Akaka (Hawaii) und Sununu (New Hamshire) hatten angekündigt, aus dem Real ID Act, dem amerikanischen Gesetz zur Aufnahme biometrischer Daten in Identifikationsdokumente, auszusteigen. Die Senatoren sehen unter anderem die Gefahr von Identitätsdiebstählen.

Fingerabdruck-Datenbanken im Ausland könnten von den deutschen Datenschützern nicht kontrolliert werden. Da aber der Fingerabdruck immer häufiger als Identifikationsmerkmal beispielsweise bei Zahlungsvorgängen und Zugangskontrollen eingesetzt wird, steigt der Wert von gespeicherten Fingerabdruckdaten und lockt auch die organisierte Kriminalität an, befürchten die Politiker.

Zur Terrorbekämpfung seien die Fingerabdruckdaten nicht tauglich - es sei kein einziger Fall bekannt, bei den Terroristen deutsche gefälschte Reisepässe eingesetzt haben. Die Tätergruppe reise nicht mit gefälschten Papieren, sondern verfüge meist über echte Originale.

Quelle : www.golem.de
Titel: NRW verabschiedet Gesetz zur Online-Durchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 22 Dezember, 2006, 16:11
SPD spricht von "digitalem Hausfriedensbruch"

Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen am 20. Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes des Landes beschlossen. Demnach dürfen die Behörden auch mit rechtlicher Deckung private Computer unerkannt überwachen.

Das neue Gesetz ist die erste Regulierung der so genannten "Online-Hausdurchsuchung", die in Deutschland bereits stattfindet. Der Bundesgerichtshof hatte diese Praxis bereits für illegal erklärt. Auch die Bundesregierung plant einem Bericht der taz zufolge bereits ein Gesetz, das die Online-Durchsuchung von Privatrechnern legitimiert.

In NRW ist das nun bereits gestattet. Laut einer Mitteilung des Landtages bezeichnete Peter Biesenbach (CDU) das Gesetz als "gute Lösung". Karsten Rudolph (SPD) dagegen meint: "Das Auslesen von Festplatten ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, staatlich organisierter Hausfriedensbruch."

Der Gesetzesentwurf (PDF), der bereits im Juli 2006 vorgelegt wurde, nennt im Vorwort als Notwendigkeit der erweiterten Befugnisse des Verfassungsschutzes vor allem die Terrorabwehr. Gegenüber einem Verdächtigen ist laut dem Gesetzestext nun auch "insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel" durch den Verfassungsschutz erlaubt.

Das Gesetz schränkt zwar auch ausdrücklich ein, dass dies nur unter den Voraussetzungen des Artikels 10 des Grundgesetzes (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) erfolgen dürfe. Ob eine solche Überwachung jedoch überhaupt verfassungsgemäß sein kann, ist noch umstritten. So sagte auch die innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Monika Düker: "Ich halte den Gesetzentwurf für verfassungswidrig."

Das nordrhein-westfälische Gesetz geht auf die Details einer Online-Durchsuchung nicht ein. Laut eines Interviews des ORF mit dem Geschäftsführer des österreichischen IT-Sicherheitsunternehmens Ikarus Software, Josef Pichlmayr, stehen den Behörden für solche Maßnahmen bereits effektive Mittel zur Verfügung. Laut Pichlmayr sind die so genannten "Baukasten-Trojaner", die auch Verfassungsschützer einsetzen sollen, in den letzten Jahren sehr viel effektiver geworden. Sie würden von den Ermittlern auch regelmäßig gegen Erkennungssysteme wie Virenscanner getestet, wobei sie nicht entdeckt würden.

Pichlmayr verweist auf Erfahrungen in den USA, wo das FBI seit den 90er-Jahren ein System namens "Magic Lantern" einsetzen soll, das auf dem kommerziellen Trojaner "D.I.R.T." basiert, der von einem Privatunternehmen an Behörden verkauft wurde. Die Nachrichtenagentur AP hatte über "Magic Lantern" bereits Ende 2001 berichtet, die US-Behörden leugneten die Existenz des Projekts bisher nicht. Bei seiner Arbeit will der österreichische Sicherheitsexperte bereits auch einmal Signaturen eines D.I.R.T.-Trojaners entdeckt haben, dessen Herkunft sich aber nicht zweifelsfrei belegen ließ.

Quelle : www.golem.de
Titel: Schäuble fordert Polizeikontrollen auf heimischen PCs
Beitrag von: SiLæncer am 24 Dezember, 2006, 14:36
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will Behörden das Recht einräumen, private Computer per Internet zu kontrollieren. In einem Interview mit der Rheinischen Post betonte er am Samstag: "In der Sache kann es keinen Zweifel geben, dass wir diese Möglichkeit brauchen." Es gehe um ein Vorgehen in engen Grenzen: "So, wie unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund richterlicher Entscheidungen Telefone und Post kontrolliert werden können, so muss man natürlich auch die Chance haben, die neuen Kommunikationsformen zu erreichen." Das sei formal das gleiche wie eine Hausdurchsuchung. Aufgrund der Debatte prüfe die Bundesjustizministerin derzeit die Rechtsgrundlage.

Erst vor wenigen Tagen hatte eine Journalistin Verfassungsbeschwerde gegen ein in Nordrhein-Westfalen beschlossenes Gesetz angekündigt. Es soll dem Verfassungsschutz in NRW bei so genannten Online-Durchsuchungen auch den verdeckten Zugriff auf Festplatten und andere "informationstechnische Systeme" im Internet erlauben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Niedersachsens Innenminister für Computer-Überwachung
Beitrag von: SiLæncer am 28 Dezember, 2006, 12:33
Im Kampf gegen den Extremismus will das niedersächsische Innenministerium die Befugnisse von Verfassungsschützern erweitern. So könnten Computer heimlich online überwacht werden, wenn der Verdacht einer extremistischen Straftat bestehe, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Donnerstag in Hannover und bestätigte damit einen Bericht der Tageszeitung "Neuen Presse". Derzeit werde geprüft, ob dies rechtlich umsetzbar sei.

Über die Verfassungsschutznovelle solle noch 2007 entschieden werden. Als erstes Bundesland hatte Nordrhein-Westfalen noch vor Weihnachten eine Novellierung seines Verfassungsschutzgesetzes verabschiedet. Experten haben gerade auf dem dem 23. Chaos Communication Congress in Berlin über den Stand staatlicher und privater Überwachung referiert.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesdatenschützer gegen Online-Hausdurchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 28 Dezember, 2006, 14:30
"So etwas tut man einfach nicht"

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat Plänen der Bundesregierung widersprochen, die unbemerkte Durchsuchung von privaten PCs über das Internet zu legalisieren. In einem Interview hatte zuvor Innenminister Schäuble erneut ein entsprechendes Gesetz gefordert.

Einer Meldung des Bayerischen Rundfunks zufolge hatte der Bundesdatenschützer mit dem Satz "So etwas tut man einfach nicht" die Pläne zurückgewiesen, künftig auch Privatrechner mit Software wie trojanischen Pferden online durchsuchen zu können. Dies, so der Bundesbeauftragte, stelle einen tiefen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger dar. Die fraglichen Methoden kommen bereits zur Anwendung, der Bundesgerichtshof hatte sie kürzlich für illegal erklärt.

Daher planen nun Bund und Länder, die Rechtslage zu ändern. Nordrhein-Westfalen hat bereits ein entsprechendes Gesetz beschlossen, der Bund soll folgen. Innenminister Schäuble bekräftigte in einem Interview mit der "Rheinischen Post": "In der Sache kann es keinen Zweifel geben, dass wir diese Möglichkeit brauchen". Für den CDU-Politiker macht es keinen Unterschied, ob die Überwachung eines PCs heimlich geschieht: "Das ist formal dasselbe wie eine Hausdurchsuchung."

Quelle : www.golem.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: NewMan am 28 Dezember, 2006, 15:20
Letztendlich frage ich mich, wie sie so etwas durchsetzen wollen, ohne das Risiko, dabei erwischt zu werden. Die einzige Möglichkeit wäre nur, einen Trojaner mithilfe von Microsoft (für Windows) auf einen PC zu bringen. Selbst dann kann eine vernünftige IP Verbindungsüberwachung helfen. Desweiteren kann man auch seinen Router, falls mit Firewall ausgestattet, einstellen.

Ich weiss nicht, für mich ist das Gerede reine Angstmache. Irgendwie scheinen unsere Politiker mit der Zeit immer weiter zu verblöden. Schäuble scheint seid seinem Attentat traumatisiert, ist irgendwie nicht mehr für voll zu nehmen.
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 29 Dezember, 2006, 02:18
Zitat
...Für den CDU-Politiker macht es keinen Unterschied, ob die Überwachung eines PCs heimlich geschieht: "Das ist formal dasselbe wie eine Hausdurchsuchung."

FALSCH!
Eine Durchsuchung ist nur offen zulässig, niemals heimlich.
Der besondere Schutz der Wohnung kennt hinsichtlich elektronischer Mittel keine Ausnahmen.
Auch das optische und akustische Eindringen in die geschützte Privatsphäre fällt m.e. in denselben Problembereich, egal, ob dafür speziell installierte Mittel des Überwachers ("Wanzen") zum Einsatz kommen, oder manipulierte vorhandene Einrichtungen, wie z.B. ein zur Raumüberwachung in aufgelegtem Zustand modifiziertes Telefon, oder eben ein manipulierter Computer.

Hier geht's nicht um Durchsuchung, sondern um Abhören und Überwachung, unter Überwindung von Sicherheitseinrichtungen und mit Mitteln der Computersabotage, was ja gerade erst umfassend verboten wurden.
In einem Rechtsstaat müssen alle Gesetze allgemeingültig sein, Sondergesetze sind laut Verfassung ausdrücklich verboten.
Gleiches Recht für Alle!

Ich fürchte, hier geht's überhaupt nicht um Terrorismus, sondern schlicht um unendliche Kontrollsucht und abgrundtiefe Verachtung für Bürgerrechte und deren Verteidiger.
Wenn's gar keine Terroristen gäbe, würde man sie wohl erfinden.
So wie seit Mitte der 60er schon Langhaarige, Kriegsdienstverweigerer, Hippies und viele andere, insbesondere von der CDU-nahen Presse, ständig als Terroristen verunglimpft wurden, noch bevor Baader und Meinhoff überhaupt aktiv wurden.

Ähnliche Hetze gegen friedliche Bürger, offensichtliche Rechtsverdrehungen und ungehemmte Schnüffelei bis in's Privateste hat's schon unter den Nazis und dem DDR-Regime gegeben.
Manche scheinen sich immer mehr an diesen üblen 'Vorbildern' zu orientieren...

Aber was soll man auch erwarten, von jemandem mit echtem Kopfschuss...
Titel: Schäuble will Abschuss von Passagierjets bei Terrorgefahr erlauben
Beitrag von: SiLæncer am 01 Januar, 2007, 19:14
Die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA wirken in deutschen Regierungskreisen noch nach: Innenminister Schäuble will den Abschuss von Passagierflugzeugen erlauben, wenn Terroranschläge mit den Jets drohen. Ein Kunstgriff in die Verfassung soll dies juristisch ermöglichen.

Hamburg - Vor bald einem Jahr, im Februar 2006, hatte das Bundesverfassungsgericht das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Der Abschuss eines Passagierflugzeugs nach der Abwägung "Leben gegen Leben" sei ein Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz ("Die Würde des Menschen ist unantastbar"), lautete die Begründung.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält dennoch an seinem Plan fest, die Tötung von Passagieren bei drohenden Terroranschlägen mit Flugzeugen zu erlauben. Dazu soll es künftig neben dem in der Verfassung vorgesehenen "Verteidigungsfall" einen "Quasi-Verteidigungsfall" geben, sagte Schäuble der "Süddeutschen Zeitung". Die Entführung eines Flugzeugs durch Terroristen solle demnach einen solchen Quasi-Verteidigungsfall darstellen und berechtige die Bundeswehr zum Abschuss des Flugzeugs. Schäuble sagte der "SZ", diese Gesetzespläne seien in seinem Ministerium "auf Fachebene" erarbeitet worden.

Schäuble zufolge werde das Luftsicherheitsgesetz die Einführung des Quasi-Verteidigungsfalls verfassungsgemäß gemacht. Im Falle der Feststellung des Quasi-Verteidigungsfalls gelten nach Ansicht von Schäuble die Regeln des Kriegsvölkerrechts - "also vor allem die Regeln des Genfer Abkommens über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte", heißt es in dem Bericht.

Das Genfer Abkommen sieht vor, dass nur Angriffe verboten sind, "die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen". Schäuble zufolge bleibe aber das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt, wenn zur Vermeidung einer noch größeren Katastrophe wie einem Terroranschlag per Flugzeug der Abschuss einer entführten Passagiermaschine gesetzlich erlaubt wird. Demnach sei der Tod von unschuldigen Passagieren in einem solchen Fall folglich zu akzeptieren.

Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im Februar bei seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass der Staat nicht die Ermächtigung geben dürfe, Menschen zu opfern, um auf diese Weise eventuell mehr Menschen zu retten. Gleichwohl hatten die Richter in Karlsruhe nicht die Frage erörtert, ob ein solches Vorgehen im Verteidigungsfall möglicherweise doch juristisch anders zu bewerten sei; diese Frage stand damals nicht zur Debatte.

In diese Lücke drängt Schäuble nun mit seinem Vorstoß. Der "SZ" sagte er, sein Ministerium habe geprüft, ob ein terroristischer Angriff als Verteidigungsfall gewertet werden könne. Man habe sich zwar dagegen entschieden, habe ihn aber "in seiner Qualität dem Verteidigungsfall" gleichgestellt. Der entsprechende Artikel in der Verfassung solle nun entsprechend geändert werden.

Dem "SZ"-Bericht zufolge mahnte der FDP-Rechtspolitiker Max Stadler Schäuble, das Urteil des Verfassungsgerichts zu respektieren. SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz nannte Schäubles Pläne demnach "nicht akzeptabel".

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 01 Januar, 2007, 22:35
Ist der Mann überhaupt noch tragbar, oder muss er nicht als aktiver Verfassungsfeind und Umstürzler seiner Ämter enthoben werden?

Und zwar bevor jemand auf das verfassungsmässige Widerstandsrecht zurückgreifen muss...

Eine Neudefinition des Verteidigungsfalles, d.h. die Erlaubnis der (teilweisen) Ausübung von Kriegsrecht im Friedenszustand, ohne wirksame Erklärung des V-Falles durch die zuständigen Stellen, ist weder mit unserer Verfassung, noch mit Völkerrecht, noch mit elementaren Menschenrechten vereinbar.

Sowas hätte wohl im Dritten Reich oder irgendeiner anderen Diktatur niemanden gestört, nur steht es dem mit dem nachgewiesenen Kopfschuss keinesfalls zu, hier eine solche zu errichten und den Rechtsstaat abzuschaffen.
Der Versuch ist strafbar und begründet das Widerstandsrecht.
Titel: Widerstand gegen Schäubles Quasi- Verteidigungsfall
Beitrag von: SiLæncer am 02 Januar, 2007, 10:22
Mit einer Grundgesetzänderung will Innenminister Schäuble den Abschuss von Passagierflugzeugen bei Terrorgefahr möglich machen. Doch gegen die Pläne, einen "Quasi-Verteidigungsfall" in die Verfassung aufzunehmen, regt sich energischer Widerstand. Die Grünen warnen vor der "Lizenz zum Töten".

Berlin - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) stößt mit seinem Vorhaben, durch einen im Grundgesetz verankerten "Quasi-Verteidigungsfall" den Abschuss entführter Flugzeuge zu ermöglichen, auf Ablehnung in Opposition und Koalition. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz nannte Schäubles Pläne gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" "nicht akzeptabel". Die Aufopferung unschuldigen Lebens könne nur verlangt werden, wenn "das ganze Gemeinwesen auf dem Spiel steht", sagte er.

Der FDP-Rechtspolitiker Max Stadler mahnte Schäuble, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2006 zu respektieren. Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen Jahr das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt, mit dem der Abschuss von Flugzeugen ermöglicht werden sollte, die von Terroristen zu Anschlagszwecken entführt werden. Die Bindungswirkung von Entscheidungen des höchsten Gerichts sei "rechtsstaatliche Konstante in der Geschichte der Bundesrepublik'", sagte Stadler der "SZ".

Die Zeitung hatte berichtet, Schäuble wolle neben dem Verteidigungsfall einen "Quasi-Verteidigungsfall" einführen, der zum Abschuss eines durch Terroristen entführten Passagierflugzeugs berechtigt. Damit solle das Luftsicherheitsgesetz verfassungsgemäß gemacht werden.

"Schäuble versucht das Bundesverfassungsgericht zu hintergehen", sagte der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck. Mit einem "Quasi-Verteidigungsfall" würden "die Grenzen zwischen Kriminalitätsbekämpfung und Krieg verwischt".

Das Entscheidende sei aber, dass Schäuble dem Gesetzgeber ermöglichen wolle, "Leben gegen Leben abzuwägen und damit Lebensrecht und Menschenwürde in diesen Fällen grundsätzlich zur Disposition zu stellen", kritisierte Beck gegenüber der "Netzeitung". Der Gesetzgeber dürfe aber "keine Lizenz zum Töten Unschuldiger in Gesetzesform gießen".

Das Bundesverfassungsgericht habe klar entschieden, dass eine Ermächtigung der Streitkräfte zum Abschuss gemäß Luftsicherheitsgesetz nicht mit dem Recht auf Leben vereinbar sei, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen wären. "Daran kann auch keine neue Formulierung für den gleichen Sachverhalt etwas ändern", betonte Beck. Der Gesetzgeber dürfe nur regeln, was im Falle eines nicht mit tatunbeteiligten Personen besetzten Flugzeuges zu tun sei, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden solle.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: SPD schießt Schäubles Abschussplan ab
Beitrag von: SiLæncer am 02 Januar, 2007, 13:34
Innenminister Schäuble will den Abschuss entführter Flugzeuge erlauben - über den Umweg des Kriegsvölkerrechts. Die SPD-Fraktion reagiert strikt ablehnend: "Keine Realisierungschance" beschieden die Sozialdemokraten knapp. Auch aus der Opposition kommt scharfer Widerspruch.

Berlin - Die SPD lehnt das Vorhaben von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ab, durch eine Grundgesetzänderung den Abschuss von Passagierflugzeugen doch noch zu ermöglichen. "Der Vorschlag hat keine Realisierungschance", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz. Eine Ausweitung des Verteidigungsbegriffs halte die SPD "nicht für sachgerecht". Einen "Quasi-Verteidigungsfall", wie ihn Schäuble anstrebt, "gibt es im Grundgesetz nicht". Dadurch würden die Grenzen von Kriegs- und Friedensrecht verwischt, betonte der SPD-Politiker. Dies sei mit seiner Partei nicht zu machen.

Schäuble plant einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge, im Artikel 87 in der Verfassung einen sogenannten Quasi-Verteidigungsfall zu verankern. Der Vorschlag sei in seinem Ministerium auf Fachebene erarbeitet worden. Im Quasi-Verteidigungsfall gelten laut Schäuble die Regeln des Kriegsvölkerrechts, vor allem die Regeln des Genfer Abkommens über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte. Demnach seien nur Angriffe verboten, "die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen". Das Verhältnismäßigkeitsprinzip bleibt laut Schäuble gewahrt, wenn zur Vermeidung einer noch größeren Katastrophe der Abschuss eines entführten Zivilflugzeugs, also die Tötung von unschuldigen Passagieren, gesetzlich erlaubt wird.

Wiefelspütz dagegen bekräftigte die Bereitschaft der SPD, durch eine Änderung des Grundgesetzartikels 35 den Abschuss eines von Terroristen gesteuerten Flugzeuges zu ermöglichen. Dies gelte dann aber nur für den Fall, dass entweder nur Terroristen an Bord sind oder die Maschine unbemannt ist.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar vergangenen Jahres entschieden, dass der Abschuss eines von Selbstmordattentätern als Waffe missbrauchten Passagierflugzeugs gegen die in der Verfassung garantierte Menschenwürde verstoße. Der Abschuss eines nur mit Terroristen besetzten Flugzeugs sei demgegenüber zwar verhältnismäßig, doch müsse dafür das Grundgesetz geändert werden.

Der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold nannte Schäubles Forderungen völkerrechtswidrig und nicht verfassungskonform. "Auch dieser Versuch, eine Grundlage zum Einsatz der Bundeswehr im Innern auf der Basis einer falschen Auslegung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz zu schaffen, wird fehlschlagen", sagte Arnold am Dienstag in Berlin.

Wiefelspütz verwies zudem darauf, dass die Vorstellungen Schäubles bislang nicht an die SPD herangetragen worden seien. Es wäre vielleicht besser gewesen, dies zunächst koalitionsintern zu beraten, sagte der SPD-Politiker.

Auch in der Opposition stießen die Pläne Schäubles auf Widerstand. Der FDP-Politiker Max Stadler mahnte Schäuble in der "SZ", das Urteil zu respektieren. Die Bindungswirkung von Entscheidungen des höchsten Gerichts sei rechtsstaatliche Konstante in der Geschichte der Bundesrepublik.

Auch die Grünen lehnen den Plan ab. "Schäuble versucht das Bundesverfassungsgericht zu hintergehen", sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck der "Netzeitung." Mit einem Quasi-Verteidigungsfall würden die Grenzen zwischen Kriminalitätsbekämpfung und Krieg verwischt.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 02 Januar, 2007, 21:15
Zwei Dinge scheint der Kopfschüssige wirklich zu wollen, Allmacht über Leben und Tod aller Bürger und eine FLAK in seinem Garten.
Immerhin geht's hier um eine elementare Verfassungsgrundlage, die, nach seiner Vorstellung durchlöchert, anschliessend fast nach Belieben weiter manipuliert werden kann.
Die Entscheidung über Leben und Tod nach billigem Ermessen mit sofortiger Vollstreckung ist finsterstes Mittelalter.

Martialisches Denken und abgrundtiefer Hass sind nicht selten ein Zeichen für Hysterie infolge chronischen Sex-Mangels.
Gewalt gegen Wehr- und Schuldlose als Potenz-Ersatz  ::)

Alternativ ist auch an völlige Gefühllosigkeit zu denken, in der Art eines Psychopathen:
Wikipedia: Antisoziale Persönlichkeitsstörung (http://de.wikipedia.org/wiki/Antisoziale_Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung)

Dieser Kranke nennt sich auch immer noch Christ...
Es heisst aber: "Du sollst nicht töten".
Und da steht nicht "das Weitere regelt der Schäuble"  >:(
Wo bleibt eigentlich der Klerus-Pate, er müsste so einen Unhold doch eigentlich bannen...
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: NewMan am 02 Januar, 2007, 22:59
Jürgen, ich lese Deine Kommentare immer wieder gern.

Ich habe Verständnis für traumatisierte Menschen, die das erlebte nicht bewältigen können, da mache ich keine Ausnahme, auch bei Schäuble nicht.

Ich habe aber kein Verständnis, das man einen Traumatisierten in einer Position hält, die ihm nicht mehr zusteht.

Ohne Zweifel ist Schäuble ein intelligenter Mensch, und trotzdem ist sein Defekt nicht zu übersehen.
Titel: Bundesregierung hält RFID-Reisepässe für "dauerhaft funktionstüchtig"
Beitrag von: SiLæncer am 09 Januar, 2007, 18:19
Die Bundesregierung hat "mit Entschiedenheit" von verschiedenen Seiten erhobene Vorwürfe zurückgewiesen, dass "gravierende Sicherheitsmängel" ein leichtes Auslesen der Daten auf den Funkchips der neuen Reisepässe ermöglichen. Datenschutz und Datensicherheit seien schon bei der Vorbereitung der Einführung der ePässe auf europäischer und nationaler Ebene ein zentrales Thema gewesen, heißt es in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. So seien etwa die Vorschläge des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe der EU-Datenschutzbeauftragten frühzeitig im Verordnungsentwurf "weitestgehend übernommen worden". Dazu würden eine klare Zweckbindungsregelung und die Sicherstellung der Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der Daten zählen.

Das Bedrohungsszenario eines unbefugten Auslesens ist bei den ePässen laut der Bundesregierung generell "rein theoretisch". Insbesondere stehe aufzubringende Aufwand in keinem Verhältnis zum dadurch erzielten Informationsgewinn. Die zukünftig zusätzlich vorgesehenen Fingerabdrücke würden den zudem mit Schutzmechanismen versehen, "die weit über die Gültigkeitsdauer des Passes hinaus als nicht überwindbar eingeschätzt werden können". Die Bundesregierung spielt damit auf das dann plangemäß zum Einsatz kommende Verfahren der "Extended Access Control" an. Damit werde auf "technisch sehr hohem Niveau sichergestellt, dass nur berechtigte hoheitliche Lesegeräte die Fingerabdruckdaten auslesen können."

Das von den Liberalen aufgezeichnete Risiko, dass Terroristen gezielt das RFID-Signal der deutschen Reisepässe ausnutzen könnten, um einen Sprengkörper in der Nähe eines deutschen Opfers detonieren zu lassen, hält Berlin daher auch für "höchst unrealistisch und sehr konstruiert". Es setze voraus, dass ein unberechtigtes Lesegerät sich innerhalb einer Entfernung von rund 20 cm vom elektronischen Pass befindet und die Kommunikation ungestört erfolgen kann. Zum Angriff auf eine bestimmte Person müssten zudem sowohl die Passnummer als auch das Geburtsdatum des Inhabers und das Ablaufdatum des Reisepasses in dem unberechtigten Lesegerät hinterlegt sein. Auch die Erstellung von Bewegungsprofilen oder ein Identitätsdiebstahl anhand der biometrischen Daten sei ausgeschlossen.

Insgesamt hält die Bundesregierung die ePässe für "dauerhaft funktionstüchtig". Es gebe anhand der ersten Erfahrungen keine Erkenntnisse, welche "die Störanfälligkeit oder Datensicherheit" in Frage stellen würden. Seit November 2005 sind in Deutschland rund 2,3 Millionen Reisepässe ausgestellt. In 26 Fällen habe die Bundesdruckerei in reklamierten Ausweisdokumenten Funktionsstörungen des Chips festgestellt, da sich aufgrund eines Softwarefehlers diese nicht auslesen ließen. Die Pässe seien zurückgenommen und für die betroffenen Bürger unentgeltlich neue Papiere produziert worden.

Mit dem Auslesen der Pässe bei einer Grenzkontrolle in der Praxis und dabei möglicherweise auftretenden unberechtigten Zurückweisungen gibt es noch keine Erkenntnisse. Die Bundespolizei habe zwar inzwischen knapp 600 von 1000 Lesegeräten "technisch vorgerüstet", um die RFID-Chips mit den biometrischen Merkmalen und sonstigen Daten auszulesen, heißt es in dem Schreiben. Die erforderliche gesetzliche Befugnis zur Nutzung gespeicherten Informationen solle aber erst mit dem Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften geschaffen werden. Im Ausland würden in den EU-Nachbarstaaten entsprechende RFID-Lesegeräte derzeit zum Teil nur in geringer Zahl eingesetzt: in Belgien zwei, in Frankreich 43, in Italien an allen Grenzübergangsstellen, in Luxemburg zwei, in den Niederlanden zwei und in Österreich auf Flughäfen, jedoch noch nicht an den Landesgrenzen.

Weiter geht aus der Antwort hervor, dass die biometrischen Gesichtsbilder wie die bisherigen Lichtbilder im örtlichen Register der Pass- beziehungsweise Personalausweisbehörde zu speichern sind. Die zusätzliche Vorhaltung der Fingerabdrücke im örtlichen Passregister sei dagegen auch in der anstehenden Passgesetznovellierung nicht vorgesehen. Ebenso sei eine Speicherung der bei der Passbeantragung erhobenen biometrischen Daten in einer zentralen Datenbank geplant. Schließlich dürften die im Rahmen einer Identitätsprüfung erhobenen biometrischen Daten nicht über den Abschluss der Identitätsprüfung hinaus aufbewahrt werden. Vorgesehen sei generell nur der 1:1-Vergleich der im Chip des deutschen Reisepasses gespeicherten biometrischen Daten mit den entsprechenden direkt erhobenen Daten des Passinhabers. Danach sollen die erhobenen Informationen unverzüglich gelöscht werden. Plänen zu einer darüber hinausgehenden Nutzung der biometrischen Daten aus deutschen ePässen zur Verbrechensbekämpfung erteilte die Bundesregierung zugleich eine Absage.

Quelle : www.heise.de
Titel: Zwei Programmierstellen für den "Bundestrojaner"
Beitrag von: SiLæncer am 11 Januar, 2007, 11:28
In ihrer Antwort (PDF) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Rechtmäßigkeit von Online-Untersuchungen hat die Bundesregierung erstmals Details zum geplanten "Bundestrojaner" veröffentlicht. Als "Bundestrojaner" wird inoffiziell der Teil eines Programmes bezeichnet, der Spyware-Code auf einen PC einschleust, damit eine Online-Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste möglich ist.

Nach Auskunft der Bundesregierung sind für die Programmierung der Software zwei Programmierstellen notwendig, die teils aus laufenden Mitteln, teils von Mitteln aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit bezahlt werden. Insgesamt soll das Tool zur Online-Durchsuchung nicht mehr als 200.000 Euro kosten.

Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer solchen Rechnerdurchsuchung verweist die Bundesregierung auf die Auseinandersetzung, die derzeit am Bundesgerichtshof (BGH) geführt wird. Anfang Dezember hatte ein Ermittlungsrichter am BGH Online-Durchsuchungen verboten. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils hatte die Generalbundesanwältin Harms Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Über diese Beschwerde ist noch nicht verhandelt worden. Sollte der Beschwerde nicht stattgegeben werden, "wird zu prüfen sein, ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf für eine spezielle Ermittlungsbefugnis der Strafverfolgungsbehörden besteht", lautet die Auskunft der Bundesregierung.

Insgesamt lässt die Antwort der Bundesregierung keinen Zweifel daran, dass die Online-Durchsuchung ein unverzichtbares Instrument der Strafverfolger und Verfassungsschützer sein wird. Als Vorteil gegenüber einer "offenen Durchsuchung" eines Rechners vor Ort wird die Tatsache genannt, dass die Beschuldigten keine Kenntnis von den gegen sie geführten Ermittlungen haben und damit nicht die "Aufdeckung von Täterstrukturen" erschweren oder gar vereiteln können. "Während eine 'offene' Durchsuchung regelmäßig eher am Ende eines Ermittlungsverfahrens steht, kann die Online-Durchsuchung in einem Stadium, in dem das Ermittlungsverfahren dem Beschuldigten noch nicht bekannt ist, dazu dienen, Ermittlungsansätze auch im Hinblick auf weitere Tatbeteiligte oder Tatplanungen zu gewinnen." Eine Online-Durchsuchung kommt somit selten allein.

In der Antwort der Bundesregierung heißt es auch, dass bislang in Deutschland keine Online-Durchsuchung durchgeführt wurde, weil das einzige bekannte, von einem Bonner Ermittlungsrichter angeordnete Verfahren nach Einspruch des BGH-Untersuchungsrichters gestoppt wurde. "Verfahren, in denen Online-Durchsuchungen für Zwecke der Gefahrenabwehr durchgeführt wurden, sind der Bundesregierung nicht bekannt."

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: SiLæncer am 15 Januar, 2007, 22:19
Schäuble schlägt europaweite Vernetzung der Gen- und Fingerabdrucksdatenbanken vor

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat heute beim Informellen Treffen der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union in Dresden vorgeschlagen, im Rahmen der Trio-Ratspräsidenschaft für innere Sicherheit den Vertrag von Prüm/Eifel in den Rechtsrahmen der EU zu überführen. Der von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Spanien im März 2006 geschlossene Vertrag soll die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit intensivieren, vor allem im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration. Dabei soll es nicht nur um Verfolgung von Straftaten, sondern auch um deren Verhinderung gehen.

Im Zentrum steht der Informationsaustausch durch eine Vernetzung der nationalen Datenbanken. Ausgetauscht werden sollen auch die DNA- und Fingerabdruck-Daten, um sie für die Strafverfolgungsbehörden jeweils direkt zugänglich zu machen. In Deutschland ist der Vertrag im November in Kraft getreten. Deutschland und Österreich sind bereits Vorreiter und haben mit dem ersten "automatisierten Informationsabgleich" von DNA-Daten begonnen. Dabei habe es bereits, wie Bundesinnenminister Schäuble erklärte, erste Erfolge gegeben. In den ersten sechs Wochen habe man 1500 Treffer mit österreichischen Datensätzen und mehr als 1400 Treffer in Österreich mit deutschen Datensätzen erzielt. Mit diesem "Mehrwert des Vertrags" wirbt Schäuble für dessen europaweite Einführung: "Ziel ist es, einen modernen polizeilichen Informationsverbund aufzubauen, um europaweit wirksam gegen Verbrecher vorzugehen."

Der Vertrag ermöglicht neben grenzüberschreitenden polizeilichen Einsätzen und Streifen auch den Informationsaustausch zu präventiven Zwecken "im Rahmen von Großveranstaltungen über reisende Gewalttäter, wie etwa Hooligans (z. B. bei Fußballspielen, Tagungen des Europäischen Rates oder anderen internationalen Gipfeltreffen)".

Schüble berichtet, er habe auf dem Treffen "breite Zustimmung" für seinen Vorschlag gefunden. Besonders die Vernetzung der Gendatenbanken in den EU-Mitgliedsländern sieht er offenbar als vielversprechend an. Das eröffne "ein riesiges Meer an Erkenntnismöglichkeiten und an Präventionsmöglichkeiten", pries er das Projekt an. Es fand auch die Zustimmung von EU-Justizkommissar Franco Frattini, der einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission vorlegen will. Ausgerechnet Großbritannien, das europaweit die größte Gendatenbank unterhält, aber auch Polen, Irland und Tschechien stehen dem Vorschlag bislang skeptisch gegenüber. Allerdings offenbar aber vor allem aus Kostengründen.

Schäuble prescht aber noch weiter voran. Deutschland könne die polizeiliche Gendatenbank auch gegenüber den USA öffnen. Das war offenbar ein Wunsch von Vertretern des US-Heimatschutzministeriums, mit denen sich Schäuble im September des letzten Jahres geroffen und dabei auch eine schärfere Internetüberwachung vereinbart hatte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 16 Januar, 2007, 01:10
Na klasse, der Kopfschüssige will unser Land offensichtlich zu einer Aussenstelle von Guantanamo machen...

Als Minister hat er einen Eid geleistet. Zählt der garnichts mehr`? ? ?
Zählen unsere Grund- und Menschenrechte überhaupt nicht mehr?
Und unsere staatliche Souveränität?


Was treibt der unglaubliche Typ also jetzt?
Sabotage?
Spionage?
Hochverrat?
Umsturz?

GG Art. 19(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Dazu gehören auch unsere elementaren Rechte als deutsche Staatsbürger.
Für uns sind hierzulande auschliesslich deutsches Recht und deutsche Behörden zuständig, im Rahmen von (verfassungsrechtlich zulässigen) Bündnissen in eingeschränktem Masse noch die derer. Aber die USA sind NICHT in der EU. Und die NATO ist ein reines Militär-Bündnis, ohne irgendwelche zivilen Befügnisse oder Auswirkungen auf Bürgerrecht.


Der Mann gehört sofort entmachtet.
Sonst bleibt bald nur noch:
 
GG Art.20(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Titel: Warnungen vor "Superdatenbank" der Sicherheitsbehörden
Beitrag von: SiLæncer am 17 Januar, 2007, 19:30
Bürgerrechtler und Liberale kritisieren, dass mit dem Vertrag von Prüm (PDF-Datei) zur weiteren Vernetzung der EU-Strafverfolgungsbehörden die Tür zur Rundum-Registrierung der Bürger und zu totalitären Staatsgefügen aufgestoßen würde. Der "undemokratisch beschlossene" Schengen-Nachfolger mit erweiterten Kontrollmöglichkeiten der EU-Bürger verwässere den bereits "schwachen" Vorstoß für einen Rahmenbeschluss zum Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit, beklagte Tony Bunyan von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch in einem Vortrag beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin.

Schwere Bedenken gegen das Konstrukt hegt auch Alexander Alvaro, innenpolitischer Sprecher der Liberalen im EU-Parlament. Ihm zufolge "markiert der direkte Zugriff auf nationale Datenbanken durch andere Mitgliedstaaten eine neue Eingriffsqualität". Mangels eines gemeinsamen europäischen Datenschutzrechtes fehle den europäischen Bürgern "ein Schild, das sie vor missbräuchlicher Verwendung ihrer Daten schützt". Überdies hält Alvaro das Zustandekommen des Vertrags von Prüm "für einen bedenklichen Präzedenzfall, der die parlamentarische Demokratie und die Europäische Union gefährdet". Deutschland versuche mit dieser Vorgehensweise außerhalb des europäischen Vertragswerks ein Kerneuropa zu etablieren.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) schlug beim informellen Treffen der Justiz- und Innenminister der EU in Dresden Anfang der Woche vor, das umstrittene Übereinkommen ins EU-Recht zu überführen. Mit dem aus 2005 stammenden Vertrag wollen inzwischen elf EU-Länder unter der Führung von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Spanien eine vertiefte Phase der grenzüberschreitenden Bekämpfung des Terrorismus, der Kriminalität und der illegalen Migration begründen. Dazu sollen etwa DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten elektronisch einfacher ausgetauscht und die entsprechenden Datenbanken vernetzt werden können.

Die Regelungen zum Umgang mit den sensiblen persönlichen Informationen sprechen laut Bunyan gängigen Datenschutzbestimmungen Hohn. Der nach dem Eifelstädtchen benannte Vertrag "lässt einen ungehinderten Datenaustausch der Mitgliedsstaaten mit Drittstaaten zu", beklagte der Politikbeobachter. Dies käme just den Einwänden der USA gegen den Rahmenbeschluss entgegen. Zudem würde dem Austausch von Aufklärungsinformationen oder sonstiger Vermutungen von Geheimdiensten keine Grenze gesetzt. Generell werde an die "Selbstregulierung" der Sicherheitsbehörden beim Datenschutz appelliert, sodass die beteiligten Einrichtungen die vernetzten Informationen für beliebige Zwecke verwenden könnten. Auch das "Hit-/NoHit"-Verfahren zur Einschränkung der Übermittlung personenbezogener Daten hält Bunyan nicht für "sicher": Man könne ja zahlreiche Namen ausprobieren, bis man einen Treffer erziele. Ferner würden Zugriffe auf die zusammengeschlossenen Datenbanken nicht dokumentiert.

"Wieso brauchen die Strafverfolger alle diese Befugnisse?", wunderte sich der Statewatch-Vertreter. Für ihn ist der in diesem Zusammenhang viel beschworene "Krieg gegen den Terror" eine Ideologie insbesondere der G8-Staaten, um außerordentliche Maßnahmen zu verabschieden und ungehemmt Daten zu sammeln. Dabei würden die verantwortlichen Politiker mit der Zeit Terrorismus automatisch immer wieder auf eine Stufe stellen mit organisiertem Verbrechen, Geldwäsche und letztlich normalen Straftaten. Es gehe ihnen im Endeffekt nicht um Verbrechensbekämpfung, sondern "um die soziale Kontrolle". Es werde eine Welt errichtet, in der hinter E-Pässen mit digitalen Gesichtsbildern und Fingerabdrücken, Führerscheinen oder Gesundheitskarten nationale zentrale Datenbanken mit hohem Überwachungspotenzial stünden.

"Wir schlafwandeln nicht nur in die Überwachungsgesellschaft", griff Bunyan eine Sorge des britischen Datenschutzbeauftragten auf, "sondern wir schlittern in den Autoritarismus." Von einer drohenden "Versklavung" der Bürger spricht der Aktivist, für den die Orwellschen Ausblicke auf ein "1984" und die dazugehörigen Big-Brother-Vorstellungen "nichts" sind im Vergleich zum Ausbau der Überwachung seit dem 11. September 2001. "Wir brauchen eine neue demokratische Kultur", hält er dem Trend entgegen und fordert eine "moralische Debatte" sowie eine bessere Aufklärung der Bevölkerung über die Regierungsbestrebungen durch die Medien. Eine "kleine Chance" für die Entstehung einer neuen Protestbewegung wie in den 80er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts sieht er im Zusammenhang mit den künftigen erkennungsdienstlichen Maßnahmen zur Abgabe der Fingerabdrücke bei der Beantragung von Ausweisdokumenten.

Auch Alvaro zufolge muss der Vertrag von Prüm im größeren Kontext gesehen werden: "Die EU plant, sämtliche Datenbanken miteinander zu vernetzen und Strafverfolgern, einschließlich Nachrichtendiensten, den Zugriff hierauf zu ermöglichen", weiß der FDP-Politiker. Die völkerrechtliche Übereinkunft sei so nur ein Vorgeschmack auf eine sich abzeichnende "Superdatenbank". Diese böte Möglichkeiten, europäische Bürger "von der Wiege bis zur Bahre digital zu erfassen." Dass all dies ohne jegliche parlamentarische Kontrolle und wirksamen Grundrechtsschutz geschieht, lässt laut Alvaro "totalitäre Überwachungsphantasien nicht nur für Paranoiker realer werden."

Quelle : www.heise.de
Titel: Wohin gehst du, digitale Signatur?
Beitrag von: SiLæncer am 26 Januar, 2007, 13:44
Auf dem PKI-Workshop 2007 "Quo vadis digitale Signatur" des CAST e.V gab's einiges zu diskutieren: 10 Jahre nach der Verabschiedung des Signaturgesetzes hinkt der Einsatz der Technik weit hinter den Erwartungen hinterher. Die Industrie konnte als Lieferant der Infrastruktur nicht überzeugen, meinte ein Vertreter der Bundesnetzagentur meinte; die Debatte um die elektronische Signatur sei im "Tal der Enttäuschungen" angekommen, in dem viele Trustcenter wieder geschlossen wurden.

Mit der eCard-Strategie der Bundesregierung soll sich die Situation verbessern. In dieser Strategie spielt die qualifizierte digitale Signatur (QES) eine wichtige Rolle, vor allem bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), bei der der Arzt die eRezepte mit einer Signatur unterschreiben muss. Der im Oktober 2008 kommende elektronische Reisepass wie auch die elektronische Aufenthaltskarte für Ausländer sollen die qualifizierte Signatur als Option bringen.

Alle Bemühungen nutzen indes wenig, wenn es für den Bürger keine Anreize gibt, sich eine qualifizierte Signatur zu besorgen. Auf dem PKI-Workshop 2007 entstand aber der Eindruck, dass bei den digitalen Signaturen noch nicht aller Tage Abend ist; elektronischer Reisepass und Heilberufsausweis lassen die Experten Hoffnung schöpfen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Zurückrudern in Sachen ePass
Beitrag von: SiLæncer am 30 Januar, 2007, 14:16
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat seine Bewertung der Gefährlichkeit des Klonens von elektronischen Reisepässen revidiert. Das berichtet das Technologiemagazin Technology Review in seiner aktuellen Ausgabe (seit dem 25. Januar am Kiosk oder hier portokostenfrei online zu bestellen).

Noch im November hieß es in einer online verfügbaren technischen Dokumention zum ePass: "Das Klonen von maschinenlesbaren Reisedokumenten ist eine ernstzunehmende Attacke." Nun fehlt dieses Statement in der neuesten Version (PDF-Datei). Grund für die Änderung sei eine "redaktionelle Überarbeitung" gewesen, sagt ein BSI-Sprecher.

Der Sicherheitsexperte Lukas Grunwald, der im vergangenen August als erster vorgeführt hatte, wie sich RFID-Reisepässe klonen lassen, hält jedoch ein anderes Szenario für weitaus gefährlicher: Hat das Lesegerät einmal Zugriff auf den RFID-Chip bekommen, liest es die Daten ein und lässt sie zur Überprüfung in einem komplizierten Prozess durch sogenannte Parser laufen. Theoretisch sei es damit möglich, Schadsoftware auf das Lesegerät aufzuspielen und so die vorgesehenen Sicherheitsüberprüfungen lahmzulegen. Das BSI hält dagegen: "Bei einer sicheren Programmierung der Lesegeräte ist das nicht möglich; hierzu werden die Lesegeräte entsprechend evaluiert."

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Datenschützer verschärft Kritik an E-Pässen
Beitrag von: BananaJoe am 30 Januar, 2007, 15:22
 ;D vielleicht sollten die sich einfach mal an Kudelski wenden, dann kann man einen Monat lang im Jahr alle Pässe auslesen :)
Titel: Re: Datenschützer verschärft Kritik an E-Pässen
Beitrag von: Jürgen am 31 Januar, 2007, 01:20
Schmarrn...

Es geht doch nicht nur um Angreifbarkeit von 'offiziellen' Lesegeräten.

Gerade weil's um Funk geht, ist mit Angriffen durch fremde Geräte zu rechnen, sowohl im Umkreis offizieller, als auch irgendwann an beliebigen Orten.
Erst wird sicher eifrig mitgehört.
Dann kryptographisch analysiert, mit all' der Phantasie, die Kriminellen oder anderen Interessierten gegeben ist.
Wenn dann das System nur ein einziges Mal erfolgreich angegriffen ist, stehen jedem Missbrauch Tür und Tor offen.

Oder hält irgendjemand für wahrscheinlich oder wenigstens praktikabel, das bei auftretenden Sicherheitslücken alle Pässe und Persos ausgetauscht werden?

Ich nicht.

Eher würde man die Sache totschweigen bzw. mit aller Macht abstreiten.

Wie z.B. bei den angeblich so sicheren PINs der EC-Karten.
So sicher wie ein billiges Zahlenschloss an Kinderrad...
Titel: Bundesgerichtshof entscheidet über Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 02 Februar, 2007, 15:59
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Montag, ob die Polizei Computer heimlich online durchsuchen darf, gab das Karlsruher Gericht am heutigen Freitag laut dpa bekannt. Mit dem Beschluss will der BGH klären, ob die bisherigen gesetzlichen Grundlagen für Online-Durchsuchungen ausreichen. Ein BGH-Ermittlungsrichter hatte dies im Februar des vergangenen Jahres bejaht, ein anderer Ermittlungsrichter hatte dagegen im November das heimliche Ausforschen von Computerfestplatten für unzulässig erklärt. Die Bundesanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt, so dann nun der 3. Strafsenat eine abschließende Entscheidung fällen muss.

BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit hatte eine Anwendung der Vorschrift über die Hausdurchsuchung schon deshalb abgelehnt, weil diese offen und in Anwesenheit des Betroffenen stattfinde, während das Ausspähen von Daten mithilfe eines Trojaners heimlich vor sich gehe. Er verglich solche Maßnahmen mit dem großen Lauschangriff, weil die auf einem Computer gespeicherten Daten oft ähnlich sensibel seien wie eine vertrauliche Unterhaltung in den eigenen vier Wänden. Angesichts der Datenfülle könne der Betroffene zudem zum "gläsernen Menschen" werden; gespeicherte Dateien könnten mitunter auch Tagebuchqualität haben. Ein derart gravierender Eingriff in die Rechte Betroffener könne nicht ohne eigenständige gesetzliche Grundlage angeordnet werden, argumentierte der Richter.

Die Entscheidung ist politisch brisant, weil das Bundesinnenministerium erst vor kurzem die technischen Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen beim Bundeskriminalamt verbessern wollte. Damit sollten nach Ansicht von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble unter anderem die Aufklärung möglicher Terrorplanungen verbessert werden. Wenn der BGH die Vorschriften der Strafprozessordnung als nicht ausreichend einstuft, müsste dafür zunächst eine Regelung geschaffen werden.

Im nordrhein-westfälischen Verfassungschutzgesetz ist die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung bereits seit kurzem festgehalten; dagegen ist aber eine Verfassungsklage geplant. Schäuble hatte die Möglichkeit für einen "Bundestrojaner" in seinem 132 Millionen Euro schweren Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit anfangs nur angedeutet. Als "Bundestrojaner" wird inoffiziell der Teil eines Programmes bezeichnet, der Spyware-Code auf einen PC einschleust, damit eine Online-Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste möglich wird. Auf eine Anfrage der Grünen hatte das Bundesinnenministerium dann Anfang Januar mitgeteilt, dass für die Programmierung der Software zwei Programmierstellen notwendig seien, die teils aus laufenden Mitteln, teils von Mitteln aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit bezahlt werden. Insgesamt soll das Tool zur Online-Durchsuchung nicht mehr als 200.000 Euro kosten.

Unterstützung bekam Schäuble vor kurzem vom Dieter Wiefelspütz, Innenexperte der SPD-Fraktion im Bundestag. Er ist zwar der Ansicht, dass für die "Online-Durchsuchung" gegenwärtig keine angemessene Rechtsgrundlage gebe. Wiefelspütz sprach sich aber dafür aus, "dass man da ran kann, wenn es wichtige Gründe gibt". Daher müsse man darüber diskutieren, "was denn da eigentlich so privat ist" im Online-Bereich und "was das Schlafzimmer im Internet" sei. Es könne nicht sein, dass "wir wunderbare technische neue Welten schaffen und die Sicherheit hinterherhinkt". Neben den datenschutzrechtlichen Aspekten und den Erwägungen über Verletzung der Grundrechte kommen in der politischen Diskussion die technischen Unwägbarkeiten und die mögliche Unwirksamkeit eines Bundestrojaners, die sich angesichsts der heutzutage gegen kriminelle Machenschaften von Viren- und Trojanerschreibern sowie Botnetzbetreibern empfohlenen Schutzmaßnahmen für Internetnutzer ergeben, kaum vor. Für den Bundesgerichtshof zumal dürften diese Fragen aus grundsätzlichen Überleungen heraus keine Rolle spielen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Harsche Kritik an Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 03 Februar, 2007, 14:46
Ex-Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) hält die heimliche Online-Durchsuchung von Computern durch die Polizei für "schlimmer als den Großen Lauschangriff", meldet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Das Ausspähen des Privatcomputers per Internet – etwa auf der Basis eines  "Kommissar Trojaner" nach Schweizer Vorbild – sei ein "brutalerer Eingriff" als alle bisherigen Ermittlungsmethoden: "Der PC ist ja wie ein ausgelagertes Gehirn."

Am Montag gibt der Bundesgerichtshof (BGH) bekannt, ob er verdeckte Online-Durchsuchungen in Strafverfahren bereits auf der Grundlage bestehender Gesetze für möglich hält. Gegen ein nordrhein-westfälisches Gesetz, das dies auf Landesebene legalisieren will, haben Bürgerrechtler bereits Verfassungsbeschwerde angekündigt. Hirsch hält solche Überwachungen per "Computerwanze" allenfalls für zulässig, "wenn dabei mindestens derselbe Schutz für den Kernbereich privater Lebensgestaltung greift wie beim Großen Lauschangriff". Bei der akustischen Wohnraumüberwachung hatte Hirsch mit einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde drastische Einschränkungen durchgesetzt.

Quelle : www.heise.de
Titel: BGH : Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig
Beitrag von: SiLæncer am 05 Februar, 2007, 10:04
Heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei sind unzulässig. Dies entschied am heutigen Montag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (StB 18/06). Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage.

Bereits im November hatte ein BGH-Ermittlungsrichter das heimliche Ausforschen von Computerfestplatten für unzulässig erklärt. Die Bundesanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt, der 3. Strafsenat bestätigte aber nun den Beschluss des BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit. Dieser hatte eine Anwendung der Vorschrift über die Hausdurchsuchung schon deshalb abgelehnt, weil diese offen und in Anwesenheit des Betroffenen stattfinde, während das Ausspähen von Daten mithilfe eines Trojaners heimlich vor sich gehe. Er verglich solche Maßnahmen mit dem großen Lauschangriff, weil die auf einem Computer gespeicherten Daten oft ähnlich sensibel seien wie eine vertrauliche Unterhaltung in den eigenen vier Wänden.

Der 3. Strafsenat des BGH hielt nun ebenfalls fest, dass die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 Strafprozessordnung (StPO) gedeckt sei, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt sei. Dies ergebe sich zum einen "aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten" (dazu zählt der BGH das Anwesenheitsrecht und Zuziehung von Zeugen), die zwingendes Recht darstellten und "nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane" stünden. Auch ergebe sich die fehlende Ermächtigungsgrundlage aus "einem Vergleich mit den Ermittlungsmaßnahmen, die – wie die Überwachung der Telekommunikation oder die Wohnraumüberwachung – ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden können, für die aber deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung" bestünden.

Im nordrhein-westfälischen Verfassungschutzgesetz ist die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung bereits seit kurzem festgehalten; dagegen ist aber eine Verfassungsklage in Vorbereitung. Schäuble hatte die Möglichkeit für einen "Bundestrojaner" in seinem 132 Millionen Euro schweren Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit anfangs nur angedeutet. Als "Bundestrojaner" wird inoffiziell der Teil eines Programmes bezeichnet, der Spyware-Code auf einen PC einschleust, damit eine Online-Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste möglich wird. Auf eine Anfrage der Grünen hatte das Bundesinnenministerium dann Anfang Januar mitgeteilt, dass für die Programmierung der Software zwei Programmierstellen notwendig seien, die teils aus laufenden Mitteln, teils von Mitteln aus dem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit bezahlt werden. Insgesamt soll das Tool zur Online-Durchsuchung nicht mehr als 200.000 Euro kosten.

Schäuble hatte bereits angekündigt, dass, sollte der BGH die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage verneinen, entsprechende Anpassungen an den Gesetzen vorgenommen würden. Ex-Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) dagegen hält die heimliche Online-Durchsuchung von Computern durch die Polizei für "schlimmer als den Großen Lauschangriff". Das Ausspähen des Privatcomputers per Internet sei ein "brutalerer Eingriff" als alle bisherigen Ermittlungsmethoden, meinte er gegenüber dem Spiegel: "Der PC ist ja wie ein ausgelagertes Gehirn."

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble heizt nach BGH-Urteil Debatte um Online-Durchsuchung an
Beitrag von: SiLæncer am 05 Februar, 2007, 16:31
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, nach der heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei unzulässig sind, wird quer durch alle politischen Lager diskutiert. Als Dienstherr der Polizei forderte Bundesinnenminister Schäuble die rasche Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Online-Untersuchung. Die Gewerkschaft der Polizei verlangte, mit der neuen gesetzlichen Regelung auch die Behinderungen durch das Datenschutzrecht zu beseitigen. Der Bund deutscher Kriminalbeamter möchte von der Politik, dass schnell gehandelt werde, damit es keinen Freifahrtschein für Kriminelle auf unabsehbar lange Zeit gebe. Hingegen wurde das Urteil durch den Bundesdatenschützer Peter Schaar, von der FDP, den Grünen und der Linksfraktion begrüßt. Die Bürgerrechtlerin Twister (Bettina Winsemann), die gegen einen entsprechenden Beschluss zur Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen Verfassungsbeschwerde einlegen will, sieht angesichts der geplanten Gesetzesänderungen keinen Grund zum Jubeln.

Kurz nach der Veröffentlichung des BGH-Urteils veröffentlichte das Bundesinnenministerium die Stellungnahme von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Schäuble bezeichnete es als unerlässlich, dass Strafverfolgungsbehörden eine verdeckte Online-Durchsuchung durchführen könnten und forderte eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung. Unterstützung erhielt Schäuble von der Gewerkschaft der Polizei. "Die herkömmlichen Ermittlungsmethoden, wie zum Beispiel Wohnungsdurchsuchungen, müssen auch im virtuellen Wohn- oder Arbeitsraum möglich sein", erklärte Gewerkschaftsvorsitzender Konrad Freiberg. In einer weiteren Pressemeldung forderte Freiberg die Politik auf, mit den geplanten gesetzlichen Änderungen auch die Kronzeugenregelung wieder einzuführen. Zu den weiteren dringlichen Punkten zählte Freiberg "die Beseitigung der Behinderungen für eine effektive Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch das bestehende Datenschutzrecht".

Kritik an der Vorgehensweise der Politik äußerte Kurt Jansen, Vorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter. Jansen bemängelte, dass nicht schon im Vorfeld des BGH-Verfahrens eine neue gesetzliche Grundlage erarbeitet worden sei. Nun würde viel Zeit damit vertan, während die Kriminellen einen Freifahrtschein erhalten hätten, das Internet zu benutzen, das Jansen als "Universität des Terrors" definierte. Ein schnelles Verfahren und eine schnelle Entscheidung seien aber nach dem Vorbild der Telefonüberwachung machbar. "Wir möchten natürlich nicht, dass bei jeder x-beliebigen Ermittlungsmaßnahme Polizei oder Sicherheitsbehörden dem Bürger auf den Rechner gehen", erklärte Jansen im Gespräch mit dpa. Die prinzipielle Möglichkeit zur Online-Durchsuchung diene aber dem Schutz der Bürger.

Für die SPD nannte Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, das Urteil "außerordentlich bedeutsam". Gleichzeitig stellte er fest, dass die Möglichkeiten einer verdeckten Online-Untersuchung, gestützt durch einen Richtervorbehalt, dringend gebraucht würden: "Die Online-Durchsuchung ist weder eine Hausdurchsuchung noch eine Abhörmaßnahme, sondern etwas drittes, für das wir keine klare Rechtsgrundlage haben", sagte Wiefelspütz gegenüber dpa.

Gegenüber der Frankfurter Rundschau erklärte der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach, dass man auf eine Online-Durchsuchung nicht verzichten könne, weil sonst eine "erhebliche Ermittlungslücke in der Strafverfolgung bestehe". Als "hilfreich und gut" bezeichnete der CSU-Landtagsfraktionschef Joachim Herrmann das Urteil, weil es zeige, dass dem Datenschutz eine hohe Bedeutung eingeräumt werde. Entsprechend müsse bei der Neufassung eines entsprechenden Gesetzes der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" genau definiert werden.

Für die Linksfraktion äußerte sich ihr Innenpolitiker Jan Korte. Er forderte den Bundesinnenminister zu einer Kehrtwende in seiner Politik auf: "Es kann nicht sein, dass der Innenminister sich ständig neue Spitzelmethoden einfallen lässt und erst im Nachhinein die Rechtslage klärt." Die innenpolitische Sprecherin der FDP, Gisela Piltz, betonte in ihrer Stellungnahme, dass der fanatische Übereifer des Innenministers dem Rechtsstaat schade. "Heimliche Online-Durchsuchungen sind Methoden des Überwachungsstaates und gehören nicht in das Repertoire eines Rechtsstaates." Eine weitere Stellungnahme stammt vom Parlamentarischen Geschäftsführer der Partei. Er betonte, dass die Online-Durchsuchung nur dann zur Anwendung kommen dürfe, wenn alle anderen Ermittlungsmethoden versagt hätten.

Jerzy Montag und Wolfgang Wieland zeichnen für die Stellungnahme der Grünen verantwortlich, in der es heißt, dass "Schäuble und Zypries beim Hacken erwischt" worden seien. "Wir fordern die Entwicklung von Hackersoftware im Bundesinnenministerium jetzt sofort zu stoppen. Erst schießen, dann fragen darf nur ein Sheriff im Wilden Western – nicht aber der Bundesinnenminister." Auch das vom NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) vorgelegte und vom Landtag beschlossene Gesetz über die verdeckte Online-Durchsuchung sei mit dem BGH-Urteil höchst bedenklich, so die grünen Experten.

Gegen das NRW-Gesetz hat die Bürgerrechtlerin Twister bereits Verfassungsbeschwerde angekündigt. In ihrem Text zum BGH-Urteil heißt es, dass das Urteil noch kein Grund zum Jubeln sei. Jetzt müsse die Zivilgesellschaft erst recht den Kampf gegen die Quasi-Abschaffung der Privatsphäre angehen.

Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, forderte schließlich in seiner Stellungnahme die Bundesregierung dazu auf, ihre Pläne zur Online-Durchsuchung aufzugeben. Das Projekt soll nach Schaar vor allem darum aufgegeben werden, weil es nachhaltig das Vertrauen in die Sicherheit des Internet schädigen würde. "Bisher wurden Nutzer und Hersteller von Computerprogrammen gewarnt, wenn staatliche Stellen – etwa das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik – Sicherheitslücken festgestellt hatten und es wurden ihnen Wege zu deren Behebung aufgezeigt. Sollen etwa in Zukunft derartige Warnungen unterbleiben, weil staatlichen Stellen ansonsten das Eindringen in Computer über das Internet erschwert würde? Oder sollen die Hersteller zukünftig 'Hintertüren' in ihre Software einbauen, die Online-Durchsuchungen ermöglichen?"

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Karl Betzl bezeichnete heimliche Online-Durchsuchungen als eines Rechtsstaats unwürdig. Er warnte zudem vor immensen Schadenersatzforderungen gegen den Staat, falls Ergebnisse von Online-Durchsuchungen in die falschen Hände geraten. "Es ist unkontrollierbar, wie sich staatliche Ausforschungssoftware weiter verbreitet", sagte Betzl. "Der Staat dürfte wohl auch für Trittbrettfahrer mithaften, die die staatliche Ausforschungssoftware missbrauchen."

Neben den datenschutzrechtlichen Aspekten und den Erwägungen über Verletzung der Grundrechte kommen in der politischen Diskussion die technischen Unwägbarkeiten und die mögliche Unwirksamkeit eines Bundestrojaners und von Online-Durchsuchungen bislang allerdings kaum vor. Angesichts der heutzutage gegen kriminelle Machenschaften von Viren- und Trojanerschreibern sowie Botnetzbetreibern empfohlenen Schutzmaßnahmen für Internetnutzer dürften die Entwickler des Bundestrojaners mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, eine Online-Durchsuchung einfach so, wie sich die Politik dies vorstellt, zu realisieren – zumal Terroristen und Cyberkriminelle nicht dafür bekannt sind, sich völlig naiv im Web zu bewegen und willenlos jeden Mailanhang anzuklicken oder dubiose Webseiten zu besuchen. Für den Bundesgerichtshof spielten diese technischen Fragen bei seiner Entscheidung aus grundsätzlichen Überlegungen heraus sowieso keine Rolle.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: NewMan am 05 Februar, 2007, 18:29
Schäuble, die Gewerkschaft der Polizei etc. sie alle haben den Schuss nicht gehört:

Die Macht geht vom Volke aus!!!

Wer noch nicht einmal die einfachsten Grundgesetze kennt ist für diesen staat nicht tragbar, nicht in der Politik, und erst recht nicht bei der Polizei!
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Dragonix am 05 Februar, 2007, 18:44
Leider trifft das bei uns aber irgendwie nur alle 4 Jahre bzw bei den Wahlen zu...  :o
Titel: SPD-Politiker plädieren für hohe Gesetzeshürden bei Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 06 Februar, 2007, 10:07
SPD-Politiker haben hohe gesetzliche Hürden für heimliche Online-Durchsuchungen gefordert. "Online-Durchsuchungen müssen die Ausnahme bleiben", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, der Berliner Zeitung. "Und der private Lebensbereich muss ein absolutes Tabu sein." Zudem dürften die Ermittler dieses Instrument nur auf Anordnung eines Richters anwenden. Darüber hinaus müsse der Verdächtige benachrichtigt werden. Wiefelspütz hatte nach der gestrigen Entscheidung des BGH gegen Online-Durchsuchungen aber auch betont, dass die Möglichkeiten einer verdeckten Online-Untersuchung, gestützt durch einen Richtervorbehalt, dringend gebraucht würden. Der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner (SPD) warnte vor Schnellschüssen. "Gesetzgeberischer Aktionismus ist nicht angebracht", sagte er dem Blatt. Stegner verwies darauf, dass die Polizei bereits jetzt über viele Möglichkeiten verfüge, Straftaten im Internet, wie etwa Kinderpornografie, zu verfolgen. "Die Hürden für Computer-Durchsuchungen müssen hoch sein."

Die Gewerkschaft der Polizei allerdings warnte vor einer verstärkten Verschiebung der Kriminalität ins Internet. "Ganze Kriminalitätsbereiche verlagern sich ins Internet", sagte Gewerkschaftschef Konrad Freiberg der Thüringer Allgemeinen. Dies erschwere die Strafverfolgung: Wenn ein Verdächtiger vor einer Hausdurchsuchung seine Festplatte mit dem richtigen Programm überschreibe, sei darauf nichts mehr zu finden. "Wir brauchen die Möglichkeit, auch in der virtuellen Wohnung gerichtsverwertbare Beweise zu sammeln."

Die Innenminister Bayerns und Niedersachsens unterstützen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in seiner Forderung nach einer schnellen gesetzlichen Regelung, die eine Online-Dursuchung ermögliche. "Wenn es um Lebensgefahren und Terrorismus, Kinderpornos geht, können wir darauf nicht verzichten", sagte Günther Beckstein (CSU) der Münchner Abendzeitung. Sein niedersächischer Kollege Uwe Schünemann (CDU) meinte, er sei froh, dass sich der Bundesinnenminister und auch die SPD zügig an die Erarbeitung eines Gesetzes machen wollten.

Der IT-Brancheverband Bitkom begrüßte zumindest das Urteil des BGH: "Verdeckte staatliche Zugriffe würden das Vertrauen von PC-Nutzern in den Schutz ihrer Privatsphäre im Internet zerstören", hieß es beim Bitkom. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) appellierte an das Innenministerium, den Richterspruch zu akzeptieren. Für die Medien bedeute das Urteil einen ersten Schritt zur Stärkung des Quellenschutzes und damit auch der Pressefreiheit, erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin.

Der Bundesgerichtshof hatte am gestrigen Montag entschieden, dass heimliche Online-Durchsuchungen von privat oder geschäftlich genutzten PCs durch die Polizei unzulässig sind. Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat ebenfalls gestern bereits angekündigt, schnell eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden möglich werden; diese Maßnahme sei unverzichtbar. Im nordrhein-westfälischen Verfassungschutzgesetz ist diese Möglichkeit zur Online-Durchsuchung bereits festgehalten; dagegen ist eine Verfassungsklage in Vorbereitung. Schäuble hatte die Möglichkeit für einen "Bundestrojaner" in seinem 132 Millionen Euro schweren Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit angesprochen. Als "Bundestrojaner" wird inoffiziell der Teil eines Programmes bezeichnet, der Spyware-Code auf einen PC einschleust, damit eine Online-Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste möglich wird. Für die Programmierung der Software hält das Bundesinnenministerium zwei Programmierstellen für notwendig. Insgesamt soll das Tool zur Online-Durchsuchung nicht mehr als 200.000 Euro kosten.

Quelle : www.heise.de
Titel: BKA-Chef hält Online-Durchsuchungen für dringend erforderlich
Beitrag von: SiLæncer am 06 Februar, 2007, 11:54
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Zierke, hat nach dem vom Bundesgerichtshof (BGH) verhängten Verbot heimlicher Online-Durchsuchungen von Computern eine schnelle Rechtsgrundlage gefordert. Die Polizeipraxis benötige zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität auch die Online-Durchsuchung, sagte Zierke am heutigen Dienstag im Deutschlandradio Kultur: "Wir müssen mit dem technischen Fortschritt Schritt halten können, wenn skrupellose Kriminelle ins Internet ausweichen und dort ihre Anschlagsplanung, ihre kriminelle Handlung vorbereiten."

Der Bundesgerichtshof hatte am gestrigen Montag entschieden, dass heimliche Online-Durchsuchungen von privat oder geschäftlich genutzten PCs durch die Polizei unzulässig sind. Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat ebenfalls gestern bereits angekündigt, schnell eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden möglich werden; diese Maßnahme sei unverzichtbar.

"Es ist nicht so, dass die Menschen in Deutschland davor Angst haben müssen, jetzt durch den Staat in einer Weise überwacht zu werden, die nicht den Rechtsgrundsätzen entspricht. 99,9 Prozent der Menschen werden von dieser Maßnahme überhaupt nicht betroffen sein", sagte der BKA-Chef nun. "Die Online-Durchsuchung ist unerlässlich für die Strafverfolgung", sagte Zierke. "Wir finden heute im Internet Bombenbauanleitungen, Aufträge für die Durchführung von Anschlägen, die Rekrutierung junger Menschen zum Dschihad. Das Internet ist das entscheidende Kommunikationsmittel des internationalen Terrorismus und die Szene arbeitet hoch konspirativ, das heißt sie arbeitet verdeckt, sie verschlüsselt, anonymisiert." Für die polizeiliche Arbeit sei heute das Eindringen in die Milieus mit verdeckten Ermittlern "fast unmöglich".

Der BKA-Präsident betonte, dass das Internet nicht nur eine wichtige Rolle bei der Terrorabwehr spiele, sondern auch für den Bereich der Kinderpornographie, der rechtsextremen Propaganda, der Wirtschaftskriminalität oder den Bereich des Menschenhandels: "Wir haben im Internet eine dramatische Entwicklung. Ich glaube die Öffentlichkeit hat das noch gar nicht so richtig wahrgenommen", beschrieb Zierke die Situation aus seiner Sicht und verwies dabei auf das immer weiter zunehmende Auftreten von Trojanern und Viren, auf Phishing-Angriffe und auf Botnetze: "Das Internet ist das Tatmittel der Zukunft. Es ist es jetzt schon im Grunde!"

Zierke hob hervor, dass aus seiner Sicht eine gesetzliche Regelung der Online-Durchsuchung von PCs datenschutzgerecht zu realisieren sei und verwahrte sich dagegen, die Maßnahme sei ein weiterer Schritt hin zum gläsernen Bürger: "Ich bin der Meinung, das ist eine Mähr. Wir setzen diese Instrumente sehr gezielt ein." Das BKA wolle eine Rechtsgrundlage, "die es einem Richter erlaubt, mir diese Ermächtigung zu geben. Nicht die Polizei aus eigener Vollkommenheit möchte das." Es sei selbstverständlich, dass durch den Richter, durch den Staatsanwalt und durch die Polizei die Bürgerrechte geschützt werden und der Datenschützer kann diese Maßnahmen selbstverständlich überprüfen."

Abseits der datenschutzrechtlichen und kriminologischen Aspekte ging Zierke nicht weiter darauf ein, wie ohne versteckte und nicht durch Patches geschlossene Hintertüren in Betriebssystemen und Anwendungen die Online-Dursuchung beziehungsweise ein Bundestrojaner ausgerechnet gegen diejenigen realisiert werden soll, die das Internet und seine Technik für ihre kriminellen Zwecke professionell einsetzen. Zudem dürften alleine schon angesichts der heutzutage gegen kriminelle Machenschaften von Viren- und Trojanerschreibern sowie Botnetzbetreibern empfohlenen Schutzmaßnahmen für Internetnutzer die Entwickler des Bundestrojaners mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, eine Online-Durchsuchung zu realisieren. Terroristen und Cyberkriminelle sind schließlich nicht dafür bekannt, sich völlig naiv im Web zu bewegen, jede mit Trojaner-Installern verseuchte Website zu besuchen oder willenlos jeden Mailanhang anzuklicken.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bayern will Regelung zu Online-Durchsuchungen vorantreiben
Beitrag von: SiLæncer am 06 Februar, 2007, 15:56
Bayern will nach dem Verbot von heimlichen Online-Durchsuchungen durch den Bundesgerichtshof (BGH) nun eine rasche gesetzliche Regelung vorantreiben. Das Kabinett beauftragte am Dienstag Justizministerin Beate Merk und Innenminister Günther Beckstein (beide CSU), eine Rechtsgrundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs zu prüfen. Polizei und Staatsanwaltschaft bräuchten Zugriffsmöglichkeiten, um Cyber-Kriminalität erfolgreich aufklären und eindämmen zu können, betonte Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU). "Die moderne Technik hat ein Eldorado für Verbrecher geschaffen. Hier ist eine Sicherheitslücke zu Lasten der Bürger entstanden."

Der Bundesgerichtshof hatte am gestrigen Montag entschieden, dass heimliche Online-Durchsuchungen von privat oder geschäftlich genutzten PCs durch die Polizei unzulässig sind. Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat ebenfalls gestern bereits angekündigt, schnell eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden möglich werden; diese Maßnahme sei unverzichtbar.

Mit dem Internet sei ein ganz neues Tatwerkzeug entstanden, das nahezu alle Kriminalitätsfelder von eBay-Betrügereien bis zur Verbreitung von Kinderpornografie umfasse, erklärte Beckstein. "Auch Terroristen nutzen zunehmend die modernen Kommunikationstechniken." Merk betonte, die Bürger hätten Anspruch auf Schutz auch in der virtuellen Welt. "Wir können nicht zulassen, dass sich Straftäter mit moderner Kommunikationstechnik einen neuen abgeschotteten Verbrechensraum aufbauen, in den Strafverfolgungsbehörden nicht schnell zugreifen können."

In Baden-Württemberg dagegen sind sich Innen- und Justizminister uneins. Innenminister Heribert Rech (CDU) forderte laut einem dpa-Bericht am Dienstag in Stuttgart eine neue Grundlage für diese Durchsuchungen: "Die Polizei braucht dieses Instrument". Dies gelte insbesondere für Ermittlungen zur Vorbereitung von Straftaten. Justizminister Ulrich Goll (FDP) dagegen sprach sich gegen Pläne der Bundesregierung aus, das bestehende Gesetz zu ändern. Er sieht darin einen Schritt zum "Überwachungsstaat". Denn der Staat könne sich Zugriff auf das komplette Leben seiner Bürger verschaffen – von den Hochzeitfotos über Aktiendepots bis zur letzten Ersteigerung bei eBbay. Delikte wie Terrorismus und Kinderpornografie ließen sich schon jetzt wirkungsvoll bekämpfen.

Rech betonte, die Online-Durchsuchung sei neben Hausdurchsuchung und Telefonüberwachung ein eigenes Instrument. Es dürfe aber nur in schweren Fällen wie Terrorismus, Kinderpornografie und organisierter Kriminalität angewendet werden. Wenn nach einer richterlichen Anordnung etwa ein Computer beschlagnahmt werde, stelle der Verdächtige seine Aktivitäten ein. Es sei aber möglicherweise wichtig, durch die Überprüfung seiner E-Mails auf Komplizen und Netzwerke zu stoßen. Nach Rechs Angaben ist dieses Mittel allerdings in Baden-Württemberg noch nie eingesetzt worden.

Goll nannte es hingegen "naiv zu glauben, dass Terroristen ihre Bombenbaupläne auf eine Festplatte speichern, die ans Internet angeschlossen ist". Wenn doch, lasse sich diese Festplatte auch ohne heimlich Online-Durchsuchung beschlagnahmen und auswerten.

Derweil hält es das nordrhein-westfälische Innenministerium für geboten, darauf hinzuweisen, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz auch nach dem Urteil des BGH private Computerdaten ausspähen darf. "Das BGH-Urteil bezieht sich nur auf die Befugnisse der Polizei und hat nichts mit unserem Verfassungsschutzgesetz zu tun", sagte Ministeriumssprecherin Dagmar Pelzer gegenüber dpa. Ein seit Januar geltendes Gesetz erlaubt es dem Verfassungsschutz unter bestimmten Bedingungen, Computer von Extremisten heimlich zu kontrollieren. Das neue Gesetz in NRW biete dem Verfassungsschutz eine Rechtsgrundlage und regele genau, wann die Behörde tätig werden darf, betonte Pelzer. Infrage komme eine Online-Durchsuchung etwa bei der Gefahr von Terroranschlägen, bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder bei Mord. Bisher sei das Gesetz noch nicht angewandt worden. Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), Atomkraftgegner sowie die Mülheimer Autorin und Bürgerrechtsaktivistin Bettina Winsemann (alias Twister) wollen Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfällische Verfassungsschutzgesetz erheben.

Quelle : www.heise.de
Titel: ONLINE- DURCHSUCHUNG - Die Methoden der Staats- Hacker
Beitrag von: SiLæncer am 06 Februar, 2007, 18:26
Das Bundeskriminalamt hält die umstrittene Online-Durchsuchung von PCs für unverzichtbar. Technisch sind solche staatlichen Hackerangriffe kaum ein Problem, einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht. Der Chaos Computer Club spricht von "Stasi-Methoden".

Berlin - Heimliche Online-Durchsuchungen von Computern sind vorerst verboten - das hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden. Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, fordert nun wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, schnell eine Rechtsgrundlage fürs staatliche Hacken zu schaffen. Die Polizei benötige die Online-Durchsuchung zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität, sagte Ziercke.

Was sich die deutschen Ermittler wünschen, ist technisch nicht besonders kompliziert. Moderne Betriebssysteme und Computeranwendungen sind so komplex, dass sie kaum frei von Fehlern sein können. Microsoft beispielsweise veröffentlicht laufend sogenannte Patches, um bekannt gewordene Lücken zu stopfen. Ebenso verfährt Apple.

Anwender, die ihren PC automatisch aktualisieren lassen, sollten sich keinesfalls in falscher Sicherheit wiegen. Sicherheitslücken werden nicht augenblicklich geschlossen, sobald sie bekannt werden und sofern sie überhaupt veröffentlicht werden. Auf einschlägigen Webseiten werden neue, bislang unbekannte Lücken gemeldet und diskutiert - Tage oder Wochen, bevor ein Patch vorliegt. Genug Zeit für bösartige Cracker, einen sogenannten Exploit zu schreiben, der die Lücke ausnutzt, um das Kommando über fremde Rechner zu übernehmen.

Ein solches Schadprogramm kann per Mail gezielt an bestimmte Postfächer verschickt werden - als "Bundes-Trojaner", wie es der Chaos Computer Club bezeichnet. Die Online-Ermittler hätten alle Möglichkeiten zur Verfügung, derer sich auch kriminelle Hacker bedienen, sagte Daniel Bachfeld, Sicherheitsexperte der Computerzeitschrift "c't": "Das BKA könnte zum Beispiel an einen Verdächtigen gezielt ein interessant erscheinendes Worddokument verschicken, das dann ein Spionageprogramm einschleust."

"Es gibt Leute, die dringen überall ein"

Wenn der Landesverräter oder potentielle Terrorist das Dokument öffnet, installiere sich die Schnüffelsoftware automatisch und verschicke später in kleinen Häppchen gesammelte Informationen zurück an die Ermittler. Andere Möglichkeiten seien die Ausnutzung von Lücken in Browsern wie dem Internet Explorer oder Firefox, über die ebenfalls Spionagesoftware eingeschleust werden kann. In speziellen Fällen könnte auch ein echter Hacker-Angriff auf einen bestimmten Rechner stattfinden, der dann die Firewall überwinden muss. "Es gibt Leute, die dringen überall ein", erklärte Bachfeld.

Laut Frank Rosengart vom Chaos Computer Club (CCC) kann es "kinderleicht", unter Umständen aber auch "praktisch unmöglich" sein, in einen fremden Rechner einzubrechen - je nach Sorgfalt des Verdächtigen und der verwendeten Software. Extrembeispiele seien ein Unix-System mit vollständig selbst übersetzter Software und einem übervorsichtigen Anwender und auf der anderen Seite ein Standard-Windows-PC, der direkt am Netz hänge und jahrelang keine Updates gesehen habe. "Allerdings muss der Angriff durch die Behörden nicht unbedingt durch das Netz passieren", sagte Rosengart gegenüber SPIEGEL ONLINE. "Aber wir wollen den Behörden nicht unnötig Nachhilfe geben."

Arbeiten für die "dunkle Seite"

Ein auf diese Weise von Ermittlern geöffneter Privat-PC wird so zu einer sprudelnden Datenquelle. Die Behörden könnten mit Hilfe eines "Bundes-Trojaners" heimische Computer sogar komplett fernsteuern, warnt der CCC. Webcam einschalten, akustische Raumüberwachung per Mikrofon, Abhören von Internet-Telefonaten, Mitlesen von Chat und E-Mail, Live-Übertragung von Webseitenabrufen - all das sei kein Problem.

Bei der Programmierung solcher Bundes-Trojaner, aber auch bei gezielten Hacking-Angriffen auf bestimmte Rechner, dürften Ermittler wohl auf externe Hilfe angewiesen sein. Auch wenn Baukästen für Schädlinge im Web zu finden sind, geht das Know-how für eine heimliche Überwachung deutlich über das hinaus, was Script-Kiddies treiben, die eher zum Spaß Viren programmieren beziehungsweise zusammenklicken.

Schweizer Ermittler haben eine private Sicherheitsfirma damit beauftragt, eine Spionagesoftware zum Abhören von Internettelefonaten zu programmieren. Die Software soll weder von Antiviren-Programmen noch von Firewalls erkannt werden. Das Programm sendet Mittschnitte in kleinen Datenpaketen an einen Server. "Dieses Programm ist ausschliesslich für die Verwendung durch Behörden vorgesehen und wird auch nur an diese verkauft", sagte Riccardo Gubser, Chef der Herstellerfirma ERA IT Solutions der "Sonntagszeitung".

An Experten, die PCs knacken können, herrscht auch in Deutschland kein Mangel. Mancher ehemals aktive Hacker verdient mittlerweile gutes Geld als Sicherheitsberater - und warum sollte er dies nicht auch für Behörden tun? Der CCC lehnt solche Aktivitäten freilich strikt ab, das Arbeiten für die "dunkle Seite" wird dort geächtet.

Besonders kritisch ist laut CCC, dass eine solche Online-Durchsuchung auch das Anlegen und Verändern von Dateien auf dem durchsuchten Computer erlaubt. Beweismittel könnten per Mausklick problemlos und spurenfrei auf dem infiltrierten Rechner angelegt oder manipuliert werden. Dem Verdächtigen bliebe im Zweifel keine Chance, eine Manipulation an seinem Computer nachzuweisen. Heimlich eingeschmuggelte kinderpornografische Bilder reichten bereits aus, um missliebige Personen effektiv mundtot zu machen, warnt der CCC.

Virenscanner kein vollständiger Schutz

Technische Abwehrmaßnahmen wie Firewalls und Virenscanner bieten nach Aussage des CCC kaum Schutz vor einem solchen Schnüffelangriff - egal ob von staatlicher Seite oder von Kriminellen. Schon heute sei Industriespionage, die mit Hilfe von gezielt eingeschleusten Trojanern ausgeführt werden, kaum abzuwehren. "Einen nachhaltigen Schutz des heimischen Computers vor staatlichen Schnüfflern bietet nur eine klare politische Absage an derartige Stasi-Methoden", sagt Dirk Engling. "Wir warnen davor, sich nur auf einen aktuellen Virsenscanner oder die Personal Firewall zu verlassen."

Wenn ein Rechner erst einmal von Ermittlern "umgedreht" worden ist, bekommen die Überwachten dies womöglich gar nicht mit. Ob man überhaupt etwas bemerke, hänge davon ab, wie gut sich die Behörden anstellten, sagte CCC-Mitglied Rosengart. "Im schlimmsten Fall merkt man davon nichts."

BKA-Chef Zierke hält die Aufregung ums Hacking im Staatsauftrag hingegen für unangebracht. "99,9 Prozent der Menschen werden von dieser Maßnahme überhaupt nicht betroffen sein", sagte er. Man müsse mit dem technischen Fortschritt Schritt halten können, wenn "skrupellose Kriminelle" ins Internet auswichen und dort ihre kriminellen Handlungen vorbereiteten. Die Online-Durchsuchung sei "unerlässlich für die Strafverfolgung".

"Wir finden heute im Internet Bombenbauanleitungen, Aufträge für die Durchführung von Anschlägen, die Rekrutierung junger Menschen zum Dschihad. Das Internet ist das entscheidende Kommunikationsmittel des internationalen Terrorismus und die Szene arbeitet hoch konspirativ, das heißt sie arbeitet verdeckt, sie verschlüsselt, anonymisiert." Für die polizeiliche Arbeit sei heute das Eindringen in die Milieus mit verdeckten Ermittlern "fast unmöglich".

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 07 Februar, 2007, 02:03
Mir scheint, es wird bald Zeit, zum Surfen nur noch eine Live-CD  einzusetzen.
Und allenfalls einen weiteren Datenträger RW einzusetzen, zum Speichern von Lesezeichen, Mails und Downloads.
Und dann für den Offline-Einsatz ein ganz anderes Betriebssystem, das keinerlei Internet-Zugang bekommen darf.

Gegen eine CD oder DVD als Bootsystem in einem reinen Wiedergabe-Laufwerk sind nach jedem Reboot auch die Hacker machtlos.
Jedenfalls solange es keine Viren für's CMOS oder ähnliche versteckte Hardware-Speicher gibt, bzw. anders herum, keine derartigen residenten Speicher von den Herstellern in der Hardware versteckt werden, die man dafür missbrauchen könnte.
Da böte sich z.B. der immer noch nicht ganz gestorbene TrustedPlatform-Mist geradezu an...
Nachtijall, ik hör Dir trapsen  :P
Titel: Re: ONLINE- DURCHSUCHUNG - Die Methoden der Staats- Hacker
Beitrag von: NewMan am 07 Februar, 2007, 09:41
"Wir finden heute im Internet Bombenbauanleitungen, Aufträge für die Durchführung von Anschlägen, die Rekrutierung junger Menschen zum Dschihad. Das Internet ist das entscheidende Kommunikationsmittel des internationalen Terrorismus und die Szene arbeitet hoch konspirativ, das heißt sie arbeitet verdeckt, sie verschlüsselt, anonymisiert." Für die polizeiliche Arbeit sei heute das Eindringen in die Milieus mit verdeckten Ermittlern "fast unmöglich".

Wieso werden nur Inhalte des Internets zur Begründung von OnlineDurchsuchungen hinzugezogen? Mir scheint hier sehr viel konstruiert zu sein!
Titel: Zypries warnt vor Schnellschüssen zur Ermöglichung von Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 07 Februar, 2007, 16:03
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußerte sich bereits direkt nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, heimliche Online-Durchsuchungen von PCs seien unzulässig, zurückhaltend zu Vorhaben ihres Kabinettskollegen Wolfgang Schäuble, Rechtsgrundlagen für die Online-Durchsuchung zu schaffen. "Es ist unter verfassungsmäßigem Blickwinkel ausgesprochen schwierig, weil man natürlich in die Privatsphäre in einem erheblichen Maße eingreift", sagte sie dem Fernsehsender N24. Computer würden auch für private Dinge genutzt. All dies würde der Staat dann heimlich sehen. Deswegen müsse man erst klären: "Brauchen wir so etwas überhaupt?"

Nun machte sie im Interview mit Spiegel Online deutlich, dass sie eine Gesetzesänderung, um einen Rechtsrahmen für Online-Dursuchungen zu bieten, nicht für schnell machbar hält: "Aus meiner Sicht müssen die Praktiker, also die Strafverfolgungsbehörden, sehr genau darlegen, warum sie zwingend erforderlich Computer ohne das Wissen der Beschuldigten durchsuchen wollen. Wenn dies geschehen ist, müssen wir uns überlegen, welche Folgen dieser erhebliche Eingriff in die Privatsphäre haben könnte." Das deutsche Rechtssystem kenne eine heimliche Durchsuchung bislang nicht. Sie lehne neue Ermittlungsmethoden für die Strafverfolgungsbehörden nicht grundsätzlich ab. "Aber man muss sehen, dass es einen Paradigmenwechsel in der Rechtspolitik bedeutet, wenn man die heimliche Durchsuchung erlauben würde."

Der Bundesgerichtshof hatte am Montag dieser Woche entschieden, dass heimliche Online-Durchsuchungen von privat oder geschäftlich genutzten PCs durch die Polizei unzulässig sind. Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. Bundesinnenminister Schäuble hat bereits angekündigt, schnell eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden möglich werden; diese Maßnahme sei unverzichtbar.

Unterstützung bekommt Schäuble nicht nur aus Bayern und Niedersachsen, sondern auch vom obersten Kriminalbeamten der Republik: BKA-Chef Jörg Ziercke hält Online-Durchsuchungen für dringend erforderlich: "Wir müssen mit dem technischen Fortschritt Schritt halten können, wenn skrupellose Kriminelle ins Internet ausweichen und dort ihre Anschlagsplanung, ihre kriminelle Handlung vorbereiten." Und während das bayerische Kabinett Justizministerin Beate Merk und Innenminister Günther Beckstein (beide CSU) beauftragte, eine Rechtsgrundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs zu prüfen, hat der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) noch einmal deutlich einen unbeschränkten Online-Zugriff auf Computer verdächtiger Personen gefordert. Heimliche Online-Durchsuchungen seien ein unerlässliches Instrument für die Strafverfolgung. "Wenn wir diese Methode nicht nutzen, hätten wir in der Strafverfolgung eine weltweite Lücke", sagte er im Interview mit der Netzeitung. Zuvor hatte er bereits erklärt, er sei froh, dass sich der Bundesinnenminister und auch die SPD zügig an die Erarbeitung eines Gesetzes machen wollten.

SPD-Politiker hatten dagegen zwar die vom Bundesinnenminister geplante gesetzliche Regelung von Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolger grundsätzlich begrüßt, aber hohe Hürden für ihre Durchführung verlangt. Das unterstützte Zypries nun auch im Spiegel-Interview: Aus ihrer Sicht müssten die Behörden erklären, warum sie Computer online durchsuchen müssten und nicht zu den gleichen Ergebnissen kämen, wenn sie physisch in eine Wohnung gingen und die Festplatte kopierten. Auch müsse genau geprüft werden, "inwieweit die Strafverfolgungsbehörden in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eingreifen könnten und wie dem zu begegnen ist". Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die Hüter des Grundgesetzes darauf hinwiesen, dass der "Kernbereich der Privatsphäre" in der Wohnung unantastbar sei und Ermittlungsmaßnahmen davor Halt machen müssten, gibt nach den Worten von Zypries bereits Hinweise, "was geht und was nicht geht". Ein schnelles Gesetz zur Online-Durchsuchung sei jedenfalls nicht in Sicht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: ONLINE- DURCHSUCHUNG - Die Methoden der Staats- Hacker
Beitrag von: Jürgen am 08 Februar, 2007, 02:18
Wieso werden nur Inhalte des Internets zur Begründung von OnlineDurchsuchungen hinzugezogen? Mir scheint hier sehr viel konstruiert zu sein!
In der Tat, solche Inhalte liegen ja normalerweise nicht (nur) auf privaten PCs zur Verbreitung herum, sondern auf irgendwelchen grossen Servern.
Und genau diese verfügen üblicherweise über Protokolle, aus denen erkennbar ist, von welchen IP wann welcher Inhalt hochgeladen - also veröffentlicht - wurde.
Da man nun über die IP den Teilnehmer-Anschluss ermitteln kann, lässt sich bei Verdacht auf entsprechende Schwerkríminalität eine richterliche Durchsuchungsverfügung erwirken, bei Gefahr im Verzuge geht's sogar ohne diese.
Genau so würde das ein Rechtsstaat machen, und nicht anders.
Folgend dann Rechner-Beschlagnahme, Untersuchung notfalls mit Daten-forensischen Methoden usw.

Also wie schon immer, legal, verfassungsmässig, angemessen und nur bei hinlänglich begründetem konkretem Verdacht im Einzelfall...

Nun möge mancher einwenden: "Aaaber wenn die Server im Ausland sitzen" usw.
Na klar, das wird sogar die Regel sein.
Aber erstens gilt dt. Recht dort nicht, dafür nutzt also auch kein neues dt. Gesetz.
Zweitens gibt es genug politische Mittel, nicht-kooperative Länder dringend zur Mithilfe zu bewegen. Notfalls gibt's dafür die UN, Interpol, dann die Versagung jeglicher Hermes-Bürgschaften für Geschäfte nach dort und schliesslich die Möglichkeit einer allgemeinen Wirtschafts-Blockade.

Im Übrigen frage ich mich, ob solche BKA-Trojaner eigentlich auch, wie viele andere Schädlinge, über diverse Datenträger auf andere Rechner übertragen werden könnten.
Dann und nur dann könnte man vielleicht auch solche Täter erreichen, die derlei per Internet-Cafe hochladen, statt direkt vom heimischen PC.
Allerdings träfe das dann sicher auch jeden nachfolgenden Nutzer desselben Terminals.

Kurz und gut, der Ansatz ist höchstwahrscheinlich zur Terror-Bekämpfung völlig ungeeignet, soll sicher eher als Werkzeug verdachtsunabhängiger Rasterfahndung dienen.
Und genau das macht uns alle zu Verdächtigen und gläsernen Bürgern.
Anschliessend könnte sich das BKA auch gleich bei Ugly Bill um Zweiteinkünfte bemühen, z.B. in Form von Fangprämien für MS Raubkopien  >:(

Politiker, die solchen Bockmist fordern, wie einen BKA-Trojaner, haben entweder einen echten Kopfschuss (in einem Einzelfall öffentlich bekannt), oder / und sie wollen schlicht und einfach unseren demokratischen Rechtsstaat gegen ein Schnüffel- und Verfolgungs-Regime a la StaSi oder GeStaPo ersetzen.

"Alle Gewalt geht vom Volke aus"
... und niemals kehrt sie je dahin zurück  ::)
Titel: Niedergelassene Ärzte gegen elektronische Gesundheitskarte
Beitrag von: SiLæncer am 08 Februar, 2007, 11:04
Der NAV-Virchow-Bund, der Verband der niedergelassenen Ärzte, hat in einem Schreiben an seine Mitglieder zu einen Boykott der Einführungstests für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) aufgerufen. Für die 19.000 Mitglieder des Verbandes sei der Zeitpunkt gekommen, an dem man ein "Ende der Gefälligkeiten" verkünden müsse. Kritik üben die Ärzte an der "unkontrollierbaren Kostenentwicklung" und an der "fehlenden Datensicherheit": "Das zugrunde liegende Konzept zur zentralen Speicherung von Patientendaten können die Ärzte nicht widerstandslos hinnehmen", heißt es in dem Aufruf.

Der Boykott der elektronischen Gesundheitskarte sei keine grundsätzliche Ablehnung medizinischer Telematikkonzepte. Jedoch sehe man in den Tests, die in den Modellregionen durchgeführt werden, die Gefahr, dass weder der Arzt noch der Patient wisse, wo die Daten gespeichert sind. Wenn die "Datenhoheit" der Patienten nicht mehr gegeben sei, so sei dies ein "Verfassungsbruch", den die Ärzte nicht mittragen könnten. Klaus Bittmann, der Vorsitzende des Ärzteverbandes, sprach sich dafür aus, dass zunächst bereits vorhandene lokale Telematik-Lösungen ausgewertet und in andere Gebiete übertragen werden müssten.

Ob der vom NAV-Virchow-Bund ausgerufene Protest Folgen hat, ist unklar. Bislang gilt die Regel, dass die Teilnahme an den 10.000er- und 100.000er-Testreihen in den Testregionen freiwillig ist. Interessierte Ärzte melden sich und ihre Patienten zur Teilnahme an den Tests an und werden nach bestimmten Kriterien ausgewählt. Bei der Gematik betont man darum, dass die einzelnen Testphasen nicht in Gefahr sind. Man habe genug Testpraxen, weil die Auswahl geeigneter Arztpraxen längst abgeschlossen sei.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble: Trojaner sollen auch private Tagebücher durchsuchen
Beitrag von: SiLæncer am 08 Februar, 2007, 20:17
In einem Interview mit der taz hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bekräftigt, dass es bei der geplanten verdeckten Online-Durchsuchung keine privaten Bereiche auf der Computerfestplatte geben kann, der im Sinne des "Kernbereichs privater Lebensführung" geschützt ist. Damit bezieht Schäuble in der aktuellen Debatte um Online-Durchsuchungen einen deutlichen Gegenpol zu Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie hatte vor Schnellschüssen gewarnt und ergänzend erklärt, das man genau überlegen müsse, welche Folgen ein so erheblicher Eingriff in die Privatsphäre haben könnte.

Im taz-Interview wurde Schäuble gefragt, wie er zum Kernbereich "private Lebensführung" steht, dessen Schutz vom Bundesverfassungsgericht mehrfach angemahnt wurde. Schäubles Antwort im Wortlaut: "Ich kenne und respektiere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Privatsphäre. Aber wir müssen auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen sind klug genug, so etwas auszunutzen. Die tarnen ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen."

Wenn terroristische Details in Tagebucheinträgen, Liebesbriefen oder Steuererklärungen stecken können, kann es Schäuble zufolge keine Einschränkung durch private Bereiche geben. Entsprechend kündigte er im Interview eine Prüfung an, ob für den Einsatz des "Bundestrojaners" eine Verfassungsänderung nötig sei.

"An das Internet muss er aber immer", ist laut Innenminister die eindeutige Lehre, die Strafverfolger aus dem bisherigen Verhalten von Terroristen geschlossen haben. Dementsprechend müssten ihnen Trojaner geschickt werden, von denen Schäuble zugibt, "gerade mal so" zu wissen, was die Trojaner können. Er selbst habe jedoch keine Angst vor Spionage-Software, so Schäuble im Interview: "Nein, ich öffne grundsätzlich keine Anhänge von E-Mails, die ich nicht genau einschätzen kann. Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken."

Befragt, warum er denn Ende 2004 dem Mautgesetz zugestimmt habe, das die Verwendung von Mautdaten für Fahndungszwecke ausdrücklich verbietet, erklärte Schäuble sein damaliges Abstimmungsverhalten als schweren Fehler. "Von mir hören Sie keine Versprechungen mehr, dass alles so bleibt wie es ist."

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: NewMan am 08 Februar, 2007, 23:35
Warum gibt der Traumatisierte nicht endlich zu worum es bei der ganzen Überwachungshysterie geht. Bei dem Umbau des Staates ist die Demokratie auf dauer nicht zu halten, doch bevor man sie uns nimmt (dies wird man zu Beginn Ausnahmezustand nennen) muss erst eine effektive Überwachungsmaschinerie aufgebaut werden. Oder warum hat man längst Zahlen veröffentlich, nachdem wir mit der Demokratie (eben nicht mit unserer Form der Demokratie) unzufrieden wären.

Es wird langsam Zeit, dass wir denen da oben mal kräftig auf die Finger kloppen und denen die Suppe ordentlich versalzen.

Die Tornados zeigen es, wir sind im Krieg, und wir bringen den Terror in die Welt.
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 09 Februar, 2007, 01:26
Ich glaube nicht, dass es sich 'nur' um einen Trojaner im E-Mail-Anhang handeln wird.
Ganz sicher werden sich die Lausch-und-Spann-Fanatiker auch um Backdoors in verbreiteter Software und z.B. DSL-Modem-Firmware (samt Firewall) bemühen, um noch unauffälliger eindringen zu können.

Somit ist sonnenklar, brisante Inhalte gehören schon jetzt keinesfalls auf eine ständig verfügbare Platte.

Und man sollte sich stets sehr genau überlegen, ob nicht manches gute alte System / Gerät ohne allzuviel aktuellen Hype viel sicherer ist, weil definitiv noch nicht ausforschbar gemacht.
Schon ein neuer WLAN-Treiber könnte genügen, den Schergen ungehemmten Zugang zu verschaffen. Und derlei Spezial-Hintertüren hätten sicherlich gerade offiziell zertifizierte Treiber irgendwann.
Vermutlich werden sogar in Zukunft derlei Spionage-Funktionen schon bei der Entwicklung neuer Geräte berücksichtigt.
Dann könnte z.B. auch die Status-Anzeige eines DSL-Modems manipulierbar sein.
Und vielleicht sogar  die Power-Anzeigen des PCs. Ein BIOS könnte so manipuliert werden, dass ein Rechner (fast) unbemerkt weiterläuft, evtl. mit gedrosselter Platte, ohne Lüfter und Monitor, aber Mikro und Webcam aktiviert...
Schalterleiste rules... 


Nebenbei, 'natürlich' werden sich insbesondere Hacker und Phisher intensivst mit dem Thema befassen, um's dem BKA gleichzutun, im Idealfall unter Ausnutzung eben solcher 'Staats-Trojaner'.
Wettkämpfe und gegenseitige Manipulationen von konkurrierenden Schädlingen hat's ja schon gegeben.

Es ist allerhöchste Zeit, uns alle vor dem Überwachungswahn zu schützen, und zwar bevor nicht mehr rückgängig zu machende Fakten geschaffen werden.

Ein Minister, der den von der Verfassung zwingend vorgeschriebenen sozialen und freiheitlichen Rechtsstaat so intensiv, wiederholt und nachhaltig abzuschaffen versucht, gehört aus dem Amt gejagt, aus dem Verkehr gezogen (nun auch oberhalb der Gürtellinie) und wegen versuchten Umsturzes verknackt.
Auch zu seinem eigenen Schutz!
Bevor jemand zu geeigneten Mitteln des Widerstandsrechts greifen zu müssen meint...

Der Mann bedroht unsere Demokratie schlimmer, als das die RAF je konnte.
Titel: Mehrheit der Bundesbürger für Kompromiss bei Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 09 Februar, 2007, 10:40
In der Debatte über heimliche Online-Durchsuchungen privater PCs findet die Mehrheit der Bundesbürger, ein Mittelweg sei die beste Lösung: 64 Prozent meinen, dass zwischen dem Schutz der Privatsphäre und den Möglichkeiten der Ermittlungsmöglichkeiten, gegen die Kriminalität vorzugehen, ein gesetzlicher Kompromiss gefunden werden müsse. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap im Auftrag des ARD-Morgenmagazins.

Allerdings meinen immerhin 24 Prozent der befragten Bürger, dass der Polizei uneingeschränkt alle Möglichkeiten zur Verfügung stehen müssen, damit sie effektiv gegen Kriminalität vorgehen kann. Elf Prozent finden, dass der Schutz der Privatsphäre wichtiger sei als die Fahndungsmöglichkeiten der Polizei.

Der Bundesgerichtshof hatte am Montag dieser Woche entschieden, dass heimliche Online-Durchsuchungen von privat oder geschäftlich genutzten PCs durch die Polizei unzulässig sind. Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage.

Bundesinnenminister Schäuble hat bereits angekündigt, schnell eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden möglich werden; diese Maßnahme sei unverzichtbar. Das bayerische Kabinett hat bereits Justizministerin Beate Merk und Innenminister Günther Beckstein (beide CSU) beauftragt, eine Rechtsgrundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs zu prüfen. Und BKA-Chef Jörg Ziercke betonte, dass er Online-Durchsuchungen für dringend erforderlich hält: "Wir müssen mit dem technischen Fortschritt Schritt halten können, wenn skrupellose Kriminelle ins Internet ausweichen und dort ihre Anschlagsplanung, ihre kriminelle Handlung vorbereiten."

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries warnte jedoch vor Schnellschüssen bei einer Gesetzesänderungen zur Ermöglichung von heimlichen Online-Durchsuchungen privater PCs: "Aus meiner Sicht müssen die Praktiker, also die Strafverfolgungsbehörden, sehr genau darlegen, warum sie zwingend erforderlich Computer ohne das Wissen der Beschuldigten durchsuchen wollen. Wenn dies geschehen ist, müssen wir uns überlegen, welche Folgen dieser erhebliche Eingriff in die Privatsphäre haben könnte." Schäuble hielt dem inzwischen entgegen, dass es bei der geplanten verdeckten Online-Durchsuchung keine privaten Bereiche auf der Computerfestplatte geben könne, die im Sinne des "Kernbereichs privater Lebensführung" geschützt seien: "Ich kenne und respektiere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Privatsphäre. Aber wir müssen auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen sind klug genug, so etwas auszunutzen", erklärte Schäuble im Interview mit der taz.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Mehrheit der Bundesbürger für Kompromiss bei Online-Durchsuchungen
Beitrag von: NewMan am 09 Februar, 2007, 11:16
In der Debatte über heimliche Online-Durchsuchungen privater PCs findet die Mehrheit der Bundesbürger, ein Mittelweg sei die beste Lösung: 64 Prozent meinen, dass zwischen dem Schutz der Privatsphäre und den Möglichkeiten der Ermittlungsmöglichkeiten, gegen die Kriminalität vorzugehen, ein gesetzlicher Kompromiss gefunden werden müsse. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap im Auftrag des ARD-Morgenmagazins.

Allerdings meinen immerhin 24 Prozent der befragten Bürger, dass der Polizei uneingeschränkt alle Möglichkeiten zur Verfügung stehen müssen, damit sie effektiv gegen Kriminalität vorgehen kann. Elf Prozent finden, dass der Schutz der Privatsphäre wichtiger sei als die Fahndungsmöglichkeiten der Polizei.

Eine Umfrage bei einem in unseren Medien mehr als stiefmütterlich, sprich nicht vernünfig diskutiertem Thema hat eine Umfrage Null Wert. Wer kennt die alte Sendung Pro und Contra. Es ist schon erstaunlich, wie mit guten Argumenten eine Meinung kippen kann. Also ARD, erst mal aufklären, dann Umfragen starten.
Titel: Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen in NRW eingelegt
Beitrag von: SiLæncer am 09 Februar, 2007, 14:34
Der Berliner Rechtsanwalt Fredrik Roggan hat am heutigen Freitag im Auftrag der Mühlheimer Autorin Bettina Winsemann (alias Twister) und einem Mitglied der Linkspartei das Bundesverfassungsgericht wegen des neuen nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes angerufen. Die Beschwerde richtet sich gegen die in diesem Gesetz erstmals offiziell eingeführten heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Sicherheitsbehörden, die Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU)  bundesweit auf eine gesetzliche Grundlage stellen will.

In NRW darf der Verfassungsschutz seit dem 20. Dezember Computer, die mit dem Internet verbunden sind, heimlich ausspähen. Dabei sollen die auf einem Rechner gespeicherten Dateien ohne Kenntnis der Betroffenen durchsucht werden können. "Im Einzelfall hat der Geheimdienst damit Zugriff auf Informationen, die ansonsten nur für die Polizei mit einer Hausdurchsuchung zu erlangen wären", hält Roggan dagegen, der auch stellvertretender Bundesvorsitzender der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union ist: Mit verdeckten Online-Durchsuchungen könne allgemein tief in die Privatsphäre von Personen eingegriffen werden, die – aus welchen Gründen auch immer – in das Visier des Verfassungsschutzes geraten sind. Deshalb sei es möglich, dass die im deutschen Recht gänzlich neue Maßnahme einen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung darstelle.

Gute Chancen rechnet Roggan der Beschwerde insbesondere aus, da die Befugnis im NRW-Verfassungsschutzgesetz nicht einmal einen Richtervorbehalt vorschaltet. Einen solchen hält der Anwalt für unabdingbar. Das Gesetz sei aber "auf jeden Fall" auch verfassungswidrig, weil es keine Vorkehrungen zum Schutz der Intimsphäre enthalte. "Wer in Nordrhein-Westfalen auf seinem Rechner auch tagebuchartige Aufzeichnungen oder Fotos von nahen Angehörigen speichert, kann nicht mehr sicher sein, dass solche höchstpersönlichen Sachverhalte nicht staatlicherseits heimlich ausgespäht werden können", moniert Roggan.

Ein weiterer Beschwerdepunkt ist die Befugnis des Verfassungsschutzes zur Teilnahme an "Kommunikationseinrichtungen des Internet", also etwa Chatrooms. "Hier wird erstmals gesetzlich eine Mitwirkung des Geheimdienstes an Veranstaltungen, die er seinem Auftrag entsprechend eigentlich nur zu beobachten hätte, zugelassen", listet der Bürgerrechtsanwalt die Fehler des Gesetzes weiter auf. "Dass dies ein Irrweg ist, hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt im NPD-Verbotsverfahren herausgestellt." Das Verbot sei daran gescheitert, dass aufgrund der Involvierung von Verfassungsschutzbehörden in die Parteiarbeit nicht ausreichend erkennbar war, ob es sich bei der NPD nicht letztlich um eine "staatliche Veranstaltung" handelte.

Die Mitbeschwerdeführerin Twister sieht durch das Gesetz vor allem ihre Arbeit als Journalistin und ihre Privatsphäre in unzumutbarem Maße gefährdet. Zugleich will sie der Verabschiedung weiterer Gesetze nach Muster der NRW-Regelung zu Online-Durchsuchungen in anderen Bundesländern einen Riegel vorschieben. Nach dem Verbot von heimlichen Online-Durchsuchungen durch den Bundesgerichtshof (BGH) hatte außer Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zunächst das bayerische Kabinett angekündigt, eine Rechtsgrundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs zu prüfen. Damit soll eine vom bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) entdeckte "Sicherheitslücke zu Lasten der Bürger" geschlossen werden. Andere Landesregierungen sind sich noch uneins über konkrete Schritte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschützer warnt vor schrankenloser Ausforschung durch Online-Durchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 10 Februar, 2007, 05:17
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat sich vehement gegen die Schaffung einer Rechtsgrundlage für "Online-Durchsuchungen" ausgesprochen. "Es ist widersinnig, dass Sicherheitsbehörden einerseits zu Recht Schutzmaßnahmen gegen den Einsatz von Spionageprogrammen durch Wirtschaftskriminelle fordern, andererseits aber genau diese Schadprogramme einsetzen wollen", erklärte Dix. Der Einsatz von Trojanern für die heimliche Inspektion von Festplatten vernetzter Computer stelle "stets einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Internetnutzer" dar. Da die Durchsuchung für die Betroffenen nicht kontrollierbar erfolge, gäbe es laut Dix "keine technischen Schranken für die umfassende Ausforschung beliebiger Bürger." Der Berliner Datenschützer findet deutliche Worte: "Online-Durchsuchungen schaden der inneren Sicherheit und sind verfassungswidrig!"

Die eingesetzte Technik könnte dem Datenschutzbeauftragten zufolge überdies "immense wirtschaftliche Schäden" anrichten, insofern sie zu Zwecken der Wirtschaftsspionage eingesetzt werden. Dix spricht hier von einem "Einfallstor für Kriminelle". Paradoxerweise habe just das Bundesamt für Verfassungsschutz aber soeben vor den wachsenden Risiken der Ausspähung von Unternehmensgeheimnissen gewarnt, die insbesondere von China, Russland und den USA ausgehen.

Auch der größte Befürworter einer bundesweiten gesetzlichen Regelung für den Einsatz von Malware zur Verbrechensbekämpfung, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) weise die Bürger und die deutsche Wirtschaft immer wieder auf Gefahren hin, die vom Einschleusen von Spionageprogramme durch Cyberkriminelle über E-Mails oder Webseiten ausgehen, beschreibt Dix den unausweichlichen Zwiespalt weiter. Das Bundesinnenministerium verfolge eigentlich einen "Nationalen Plan zum Schutz der Informationsinfrastrukturen", der die Stärkung der IT-Sicherheit durch Unternehmen und Verbraucher bezwecke. Dieser ziele unter anderem darauf ab, "dass sich jedermann durch Schutzprogramme vor Spionagewerkzeugen schützt".

Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte Anfang der Woche verdeckte Online-Durchsuchungen durch Strafverfolgungsbehörden für rechtswidrig. Seitdem ist innerhalb der Regierung und der großen Koalition ein heftiger Streit über Sinn und Zweck einer gesetzlichen Regelung der tief in die Privatsphäre eingreifenden Maßnahme und über dafür eventuell erforderliche Verfassungsänderungen entbrannt. Während Vertreter der Sicherheitsbehörden immer wieder betonen, mit dem technischen Fortschritt und den Methoden der Kriminellen Schritt halten zu müssen, sehen Skeptiker wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit der Festplattenspionage dagegen einen Paradigmenwechsel im deutschen Strafrecht einhergehen und warnen vor Schnellschüssen, die in Karlsruhe keinen Bestand hätten.

Als Testballon gilt derweil das im Dezember vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene neue Verfassungsschutzgesetz NRW. Es enthält erstmals eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen. Allerdings läuft seit dem Freitag eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen den Vorstoß. Das Beispiel des nordrhein-westfälischen Gesetzgebers darf Dix zufolge in Deutschland auch keine Schule machen, da die gestatteten Befugnisse der inneren Sicherheit letztlich schaden würden und verfassungswidrig seien.

Quelle : www.heise.de
Titel: Online-Durchsuchungen: Polizei nein, Verfassungsschutz ja
Beitrag von: SiLæncer am 10 Februar, 2007, 15:35
Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ingo Wolf (FDP), lehnt heimliche Online-Durchsuchungen von privaten Computern durch Polizei und Staatsanwaltschaft ab. "Nach derzeitigem Stand sehen wir keine Notwendigkeit", sagte Wolf dem Nachrichtenmagazin Focus. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte solche verdeckten Ermittlungen in Computern als "unerlässlich" bezeichnet. Wolf forderte die Bundesregierung auf, überzeugende Gründe für eine Änderung der Strafprozessordnung vorzulegen: "Die Beweislast liegt bei Herrn Schäuble."

Seinem Verfassungsschutz hat Nordrhein-Westfalen dagegen als bisher einziges Bundesland ausdrücklich per Gesetz Online-Durchsuchungen erlaubt. Terroristen hätten sich "über das Internet verständigt und dort ihre Bau-Anleitungen für Bomben abgelegt". Als "Ausnahme-Instrument" müsse dem Verfassungsschutz daher auch die heimliche PC-Suche erlaubt sein, so Wolf.

Politiker von Union und SPD forderten im Focus eine gesetzliche Regelung für den Bundesverfassungsschutz. "Der Staat darf sich nicht dümmer stellen als er ist", sagte der CDU-Rechtsexperte Jürgen Gehb. "Aber jeder Eingriff bedarf einer gesetzlichen Ermächtigung." Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hält Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz ebenfalls für erforderlich, aber: "Haben wir ausreichende gesetzliche Grundlagen? Meine Antwort ist nein."

Quelle : www.heise.de
Titel: Online-Durchsuchung auch in der Schweiz gefordert
Beitrag von: SiLæncer am 11 Februar, 2007, 13:13
Gesetzesänderungen, um die heimliche Online-Durchsuchung von PCs durch Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, werden nun auch in der Schweiz diskutiert. Nach einem Bericht der in Zürich erscheinenden SonntagsZeitung hat der auf Interüberwachung spezialisierte Sankt Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob sich für den Einsatz von "Softwarewanzen" ausgesprochen. Hansjakob leitet die Arbeitsgruppe Organisierte Kriminalität der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz.

Auch der eidgenössische Inlandsgeheimdienst DAP wolle Spähsoftware nutzen, sogar ohne strafrechtlich relevanten Verdacht gegen den PC-Besitzer, so das Blatt. Dies stehe im Revisionsentwurf zum Bundesgesetz über Maßnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. Hansjakob wende sich gegen diese Absichten. "Es ist zu befürchten, dass Trojaner unter solchen Voraussetzungen leichtfertig zum Einsatz kommen", zitiert die Zeitung. Solche Techniken dürften nur in Ausnahmefällen mit richterlicher Genehmigung angewendet werden, und die Betroffenen müssten nachträglich informiert werden.

Auf der anderen Seite tritt Hansjakob für eine drastische Verlängerung der Frist für die Vorratsspeicherung ein. Wenn es nach ihm geht, sollen Internetanbieter die Verbindungsdaten ihrer Kunden nicht mehr nur für sechs Monate, sondern für zehn Jahre aufbewahren. Telekom-Unternehmen, die bei den gesetzlich vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen nicht kooperierten, sollten mit hohen Bußgeldern und Sanktionen belegt werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Biometrische Daten in Ausweisdokumenten wecken Begehrlichkeiten
Beitrag von: SiLæncer am 12 Februar, 2007, 19:09
Die Aufnahme biometrischer Merkmale in Pass und Personalausweis sorgt für Streitigkeiten um die Nutzung der höchstpersönlichen Daten. So fordert der Innenausschuss des Bundesrates einen automatisierten Abgleich von Lichtbild und Fingerabdruck mit zentralen Referenzdatenbanken. Überdies sollen Sicherheitsbehörden die bei einer Kontrolle durch die Polizei ausgelesenen Passdaten nicht löschen müssen, soweit und solange diese etwa im Rahmen eines Strafverfahrens oder zur Gefahrenabwehr benötigt werden könnten. Ihre Wünsche listen die Innenpolitiker der Länder in den Empfehlungen der Ausschüsse für die Behandlung des Regierungsentwurfs zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften auf, die heise online vorliegen. Am Freitag sollen die Länderfürsten im Plenum des Bundesrates über die Vorschläge entscheiden.

Konkret pochen die Innenpolitiker darauf, dass die Polizeivollzugsbehörden die erhobenen Daten zur Überprüfung der Identität des Passinhabers auch "für einen automatisierten Abgleich mit erkennungsdienstlichen Dateien der Polizeivollzugsbehörden verwenden" dürfen. Bisher sei in Paragraf 16 allein die Befugnis der Kontrollstellen geregelt, die Übereinstimmung von Lichtbild und Fingerabdruck des Dokumenteninhabers anhand der vor Ort aufgenommenen biometrischen Daten und den im Speichermedium des Passes gespeicherten Angaben zu Körpermerkmalen im Rahmen eines "1:1"-Vergleichs festzustellen. Damit könne geprüft werden, ob die kontrollierte Person auch der berechtigte Inhaber des vorgelegten Passes sei. Eine Täuschung über die Identität des überprüften Bürgers mithilfe eines echten Passes, der unrichtige Angaben enthält, sei auf diesem Wege aber nicht aufzudecken. Dabei könnten solche Falschinformationen enthaltende Ausweisdokumente etwa durch Täuschung oder Bestechung eines Mitarbeiters der Ausstellungsbehörde erlangt werden.

Um derartige Irreführungen aufzudecken, hält der federführende Innenausschuss einen "1:n"-Vergleich mit automatischen Suchroutinen für unabdinglich. Als Referenzdateien kämen "erkennungsdienstliche Dateien der Polizeien des Bundes und der Länder in Betracht." Hier werden insbesondere an das beim Bundeskriminalamt geführte automatische Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) zu denken sein. Werde durch den automatisierten Abgleich der biometrischen Merkmalen eine Übereinstimmung zwischen den im Rahmen der Kontrolle erhobenen biometrischen Daten und einem in der Referenzdatei gespeicherten Datensatz festgestellt, könnten die Personalien des im Rahmen vorgelegten Passes mit den in der Referenzdatei gespeicherten Personalien verglichen werden. Bei Abweichungen sei der Beamte imstande, geeignete Folgemaßnahmen einzuleiten, um eine zweifelsfreie Identitätsfeststellung durchzuführen.

Ein Dorn im Auge ist den Innenpolitikern der Länder ferner die Löschungsregel für die von der Polizei ausgelesenen Passdaten. Diese würde nicht berücksichtigen, dass die biometrischen Informationen "für ein nachfolgendes Verfahren notwendig sein können". Erweise sich etwa ein Dokument als unecht oder der Inhaber als nicht identisch mit der Person, die das Dokument ausweist, müsse für die notwendige Beweissicherung für ein anschließendes Strafverfahren eine Archivierung der Daten gewährleistet sein. Die pauschale Löschung habe daher unter anderem aus präventiven Gründen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterbleiben.

Nicht weit genug geht dem Innenausschuss auch eine im Bundestag besonders umstrittene Klausel im Regierungsentwurf, wonach ausdrücklich ein Online-Abruf von Lichtbildern durch die Polizei- und Bußgeldbehörden im Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr zugelassen werden soll. Die Innenpolitiker drängen darauf, dass zum einen die Beschränkung auf das Gesichtsmerkmal aufzuheben sei. Darüber hinaus wollen sie ein automatisiertes und auf Eilfälle zugeschnittenes Abrufverfahren für die biometrischen Daten in Pässen und Personalausweisen auch allgemein eingerichtet wissen, wenn dies "erforderlich ist". Dabei gehe es über die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten hinaus etwa ganz allgemein um die "Verfolgung von Straftaten". Die gesetzlich vorgesehenen "umfassenden Aufzeichnungspflichten" über erfolgte Zugriffe würden dabei eine "effektive Datenschutzkontrolle" ermöglichen.

Reibereien gibt es wegen der Kosten für die weitere biometrische Aufrüstung der Pässe. So empfiehlt der Innenausschuss, die Bundesregierung zu bitten, die Prognose über den mit der neuen, von Brüssel nicht unbedingt vorgeschriebenen Einführung der Fingerabdrücke bei den Passbehörden verursachten Mehraufwand anhand der Ergebnisse der laufenden Testmaßnahmen zu überprüfen. Gegebenenfalls sollten sich ergebende höhere Ausgaben "durch rechtzeitige Anpassung der Passgebührenverordnung" berücksichtigt werden. Die Bundesregierung beteuert dagegen immer wieder, dass weitere Preissteigerungen für die elektronische Passgeneration auf keinen Fall vorgesehen seien.

Finanz- und Innenausschuss sprechen sich zudem gemeinsam dafür aus, dass die noch offene Kostenfrage im Zusammenhang mit der Einführung der 2. Stufe des biometrischen Reisepasses zwischen dem Bund und den Ländern im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens abschließend geklärt wird. Der Bund habe eine kostenneutrale Einführung der ePässe für die Passbehörden zugesagt. Zwar würden diese nach Aussage des Bundesinnenministeriums vom Passhersteller mit der notwendigen Hard- und Software ausgestattet, die unmittelbar zur Erfassung und Qualitätssicherung der Fingerabdrücke notwendig sei. Bei der Ausrüstung mit der Hardware, für die ein entsprechender Standard vorgegeben sei, kämen allerdings noch Kosten auf die Passbehörden zu, soweit bei den Gemeinden entsprechende leistungsfähige PC noch nicht zur Verfügung stünden. Wie hoch der Bedarf bei den einzelnen Kommunen sei, habe man noch nicht ermittelt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesjustizministerin lehnt Online-Durchsuchungen ab
Beitrag von: SiLæncer am 13 Februar, 2007, 11:26
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat gegen die von ihrem Kabinettskollegen Wolfgang Schäuble (CDU) angestrebte heimliche Online-Durchsuchung von Computern schwere rechtliche Bedenken vorgebracht. "Das staatliche Eindringen in Festplatten hat eine besondere Qualität", sagte Zypries laut dpa beim 10. Europäischen Polizeikongress in Berlin. Der Staat würde dadurch virtuell und heimlich in eine Wohnung eindringen. Nach Ansicht von Zypries muss zunächst zudem geprüft werden, ob man Online-Durchsuchungen überhaupt braucht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte heimliche Online-Durchsuchungen privater und geschäftlich genutzter PCs durch Strafverfolgungsbehörden für rechtswidrig erklärt. Seitdem ist innerhalb der Regierung und der großen Koalition ein heftiger Streit über Sinn und Zweck einer gesetzlichen Regelung der tief in die Privatsphäre eingreifenden Maßnahme und über dafür eventuell erforderliche Verfassungsänderungen entbrannt. Während Vertreter der Sicherheitsbehörden immer wieder betonen, mit dem technischen Fortschritt und den Methoden der Kriminellen Schritt halten zu müssen, sehen Skeptiker mit der Festplattenspionage dagegen einen Paradigmenwechsel im deutschen Strafrecht einhergehen. Zypries hatte bereits vor einigen Tagen vor Schnellschüssen gewarnt, die in Karlsruhe keinen Bestand hätten.

Der Kabinettskollege von Zypries, Bundesinnenminister Schäuble, hat allerdings bereits angekündigt, schnell eine gesetzliche Grundlage schaffen zu wollen, damit heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden möglich werden; diese Maßnahme sei unverzichtbar. Schäuble (CDU) hatte zudem bekräftigt, dass es bei der geplanten verdeckten Online-Durchsuchung keine privaten Bereiche auf der Computerfestplatte geben könne, die im Sinne des "Kernbereichs privater Lebensführung" geschützt seien.

Unterstützung bekommt Schäuble unter anderem vom obersten Kriminalbeamten der Republik: BKA-Chef Jörg Ziercke hält Online-Durchsuchungen für dringend erforderlich: "Wir müssen mit dem technischen Fortschritt Schritt halten können, wenn skrupellose Kriminelle ins Internet ausweichen und dort ihre Anschlagsplanung, ihre kriminelle Handlung vorbereiten." Das bayerische Kabinett hat zudem bereits Justizministerin Beate Merk und Innenminister Günther Beckstein (beide CSU) beauftragt, eine Rechtsgrundlage für eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs zu prüfen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Online-Durchsuchung: "Tor für Hacker" vs. "unerlässliches Werkzeug"
Beitrag von: SiLæncer am 13 Februar, 2007, 12:59
Auf dem 10. europäischen Polizeikongress, der am heutigen Dienstag und morgigen Mittwoch in Berlin stattfindet, wird die heimliche Online-Durchsuchung von Computern kontrovers diskutiert. Zur Eröffnung des Kongresses warnte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) davor, eine Online-Durchsuchung ohne gründliche Diskussion zuzulassen. Widerspruch erntete Zypries durch BKA-Präsident Jörg Ziercke. Ziercke bezeichnete die Online-Durchsuchung als unerlässliches Werkzeug, von der 99,9% der Deutschen nicht betroffen seien. Statt irgendwelcher Trojaner soll die Online-Durchsuchung Ziercke zufolge ein "gezielter Einsatz hochprofessioneller Software im konkreten Einzelfall" sein.

In ihrer Eröffnungsrede stellte Justizministerin Zypries über ihre grundsätzlichen Bedenken hinaus fest, dass der Polizeiberuf in Deutschland höchstes Ansehen genießt und Polizisten gleich nach den Ärzten und Krankenschwestern auf dem dritten Platz der Beliebtheitsskala stehen. Zypries warnte davor, dieses Ansehen durch eine "leichtfertig geführte Diskussion" über die Online-Durchsuchung zu gefährden. Dabei kritisierte sie die "beschönigende Untertreibung", die in der Verwendung des Wortes "Durchsuchung" begründet sei. Tatsächlich handele es sich um einen sehr tiefgreifenden Eingriff in den Kernbereich der privaten Lebensführung.

Anders als bei der LKW-Maut, deren Daten zur Fahndung fertig vorliegen würden und nach Zypries durchaus von der Polizei genutzt werden sollten, lägen die Daten bei der Online-Durchsuchung nicht vor. Daher stelle sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel, wenn ganze Festplatten kopiert oder durchsucht werden. Außerdem sei die Unverletzlichkeit der Wohnung in Gefahr: "Wir kriegen mit dieser Maßnahme einen technischen Zielkonflikt, den jeder IT-Spezialist bestätigen kann. Wer ein Tor einbaut und durch dieses Tor in den PC geht, der hat auch ein Tor für Hacker eingebaut", erklärte Zypries.

Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofes regte Zypries eine intensive Diskussion der geforderten Online-Fahndungsmethode an, die ihrer Meinung nach nur mit einer Verfassungsänderung möglich sein wird. Diskussionsbedarf sah Zypries vor allem im Begriff "Kernbereich der privaten Lebensführung", wie er vom Verfassungsgericht beim Urteil zum großen Lauschangriff getroffen wurde. Denkbar sei, dass Laptops oder USB-Sticks, die außer Haus eingesetzt würden, analog zu einer Aktentasche durchsucht werden könnten, die jemand in der Straßenbahn vergessen habe. In ihrer weiteren Rede auf dem europäischen Polizeikongress machte Zypries auf gesamteuropäische Initiativen wie den europäischen Haftbefehl und den Austausch der Strafregister aufmerksam. Hier forderte sie einheitliches Datenschutzniveau, damit die Justizbehörden der EU-Länder noch mehr Daten austauschen können.

BKA-Chef Jörg Ziercke zeichnete zunächst ein bedrohliches Bild der aktuellen Terrorlage. Er verwies unter anderem auf die Londoner Verhaftungen hin, durch die ein größerer Terroranschlag auf mehrere Flugzeuge verhindert worden sei, der sich bereits in konkreten Anschlagsvorbereitungen befunden habe. Auch die Kofferbomben in deutschen Zügen, die nur durch viel Glück nicht zur Explosion gekommen seien, zeigten Ziercke zufolge die akute Bedrohung. Entscheidend sei, dass sowohl bei den Flüssigkeitssprengstoffen wie bei den Kofferbomben die Bauanleitungen aus dem Internet stammten. "Wären sie zur Explosion gekommen, so würde die derzeitige Kritik an der Online-Durchsuchung mit Erstaunen zur Kenntnis genommen werden", erklärte Ziercke unter dem Beifall der Kongressbesucher. In allen Terror-Vorkommnissen sei das Internet als Informations- und Verabredungsmedium, aber auch als Mittel zur Selbstradikalisierung der islamistischen Terroristen ein entscheidender Faktor.

Ziercke stellte die dramatischen Folgen da, die der Beschluss des Bundesverfassungsreichtes zum großen Lauschangriff für die Polizeiarbeit habe: Weil das Gericht einen Kernbereich privater Lebensführung von Abhöraktionen ausgenommen habe, sei das Instrument des Abhörens praktisch unbrauchbar geworden. "Das darf mit der Online-Durchsuchung nicht passieren. Die Polizei muss mit dem technischen Fortschritt der Täter mithalten," erklärte Ziercke. "Die Polizei muss auf Augenhöhe mit den Kriminellen agieren und vor allem die Struktur der Netzwerke erkennen können." Das mache die Online-Durchsuchung unverzichtbar. "Die Festplatten der Täter sind kryptisiert und bereiten uns ganz, ganz große Probleme. Wir können nur dann Erfolge erzielen, wenn wir vor der Verschlüsselung online auf die Daten zugreifen können." Die dafür notwenigen Softwareprogramme seien hochprofessionell und würden nur von erfahrenen Spezialisten in konkreten Fällen eingesetzt werden. Es sei nicht gerechtfertigt, die Programme mit Trojanern zu vergleichen. "99,9 Prozent der Bürger werden niemals von der Software betroffen sein, die zudem spezielle Suchbegriffe verwenden wird, um den Kernbereich privater Lebensführung auszugrenzen." Richter und Datenschützer würden schon für einen verfassungskonformen Einsatz der Online-Durchsuchung sorgen, wenn diese erst einmal von einer veränderten Rechtssprechung gedeckt werde, meinte Ziercke.

Quelle : www.heise.de
Titel: ONLINE- DURCHSUCHUNG - Hacken für jedermann
Beitrag von: SiLæncer am 13 Februar, 2007, 16:51
Mit einem einfachen Programm können selbst Amateure fremde Festplatten ausspionieren - fast wie die Profis.

Es ist ein kleines Experiment mit einer simplen Fragestellung: Was lässt sich herausfinden über jemanden, von dem man nichts kennt außer dem Inhalt seiner Computerfestplatte? Wie viel Privates vertrauen die Menschen ihrem Rechner an, wie sorgfältig gehen sie mit ihren Daten um? Worauf also würden BKA-Beamte bei einer Online-Hausdurchsuchung stoßen?

Der Versuchsaufbau, vorgeführt von einem PC-Experten: ein handelsüblicher Rechner, ein DSL-Anschluss und ein kleines Programm, kostenlos heruntergeladen von einer niederländischen Webseite, installiert und gestartet.

Jetzt muss man etwa 30 Minuten warten.

Bei dem Programm handelt es sich nicht um ausgefeilte Schnüffelsoftware, echte Hacker würden darüber lachen, aber es lässt sich einfach bedienen, auch von Laien. Das Programm macht nichts anderes, als im Internet nach schlecht gesicherten Rechnern zu suchen. Und das funktioniert erschreckend gut.

Nach einer halben Stunde hat das Programm zwischen 30 und 50 Computer gefunden, die ohne Firewall und andere Vorsichtsmaßnahmen online im Netz stehen. Nun zeigt es in einem Fenster erste Details: Welche Bezeichnung der Besitzer seinem Rechner gegeben hat (Erstaunlich, wie viele PC "Wohnzimmer" heißen und wie viele Laptops "Läppi"). Es zeigt an, welche Teile der Festplatte und welche Ordner einsehbar sind (oft die Festplatte D, auf der die meisten Windows-Nutzer ihre Daten aufbewahren, häufiger noch den Ordner "Eigene Dateien").

Die fremden Rechner lassen sich bequem durchforsten, so als säße man vor dem eigenen. Und da die meisten Leute ihre Dateiordner säuberlich benennen, ist das Suchen nach Persönlichem auch gar nicht schwer. Da hat zum Beispiel jemand einen Ordner "Bewerbungen" angelegt, er sucht eine neue Stelle in der holzverarbeitenden Industrie. Natürlich stehen Name, Adresse und Telefonnummer auf den Dokumenten, da weiß man, wen man vor sich hat. Lebenslauf, Zeugnisse und Bewerbungsfoto liegen auch da.

Im Ordner "Rechnungen" finden sich Belege für die Karten vom Roger-Whittaker-Konzert, das lässt auf seinen Musikgeschmack schließen. In "Dokumente" bewahrt er den Schriftkram auf: Streit um die Nebenkostenabrechnung, Kündigung beim Provider, Briefe an den Scheidungsanwalt. Die Ordner "Programme" und "Filme" stecken voller geklautem Material, erkennbar an den typischen Dateinamen der Raubkopiererszene. In "XXX" liegen die gesammelten Pornobilder, in "Fotos" die Bilder von der Einschulung der Kinder oder der Party zum Vierzigsten und in "Fotos privat" die ganz privaten Bilder von der Ehefrau.

Mancher, der sich all seine verschiedenen Zugangscodes zu Ebay, zu Diskussionsforen oder E-Mail-Konten nicht merken kann, legt sich dafür einen eigenen Ordner an. Und nennt den brav: "Meine Passworte".

Rechner für Rechner geht das so, überall private Unterlagen. Mit etwas Geduld lassen sich die Besitzer der Daten quasi komplett durchleuchten.

Die Opfer kriegen davon nichts mit. Dabei ist die Sicherheitslücke, die das alles möglich macht, uralt: Bei Windows kann man Ordner oder ganze Festplatten freigeben, damit andere Rechner darauf zugreifen können. Gedacht ist das, um zum Beispiel die Musik vom Wohnzimmerrechner auf den Laptop zu überspielen oder umgekehrt. Bei unvorsichtigen Benutzern sind diese Freigaben aber nicht nur im eigenen privaten Netzwerk erreichbar, sondern vom gesamten Internet aus.

Die Lücke wäre leicht zu stopfen: Schon das Installieren des "Service Pack 2", einer kostenlosen Sicherheitssoftware von Microsoft, macht das Türchen für die Möchtegern-Hacker dicht.

Anders als richtige Hacker oder die Profis vom BKA können die Nutzer des niederländischen Programms nicht gezielt auf einen bestimmten Rechner zugreifen, das Laienprogramm sucht einfach wahllos im Internet nach anfälligen Rechnern.

Auch die Spezialisten vom BKA würden über Sicherheitslücken in fremde PC eindringen, allerdings über andere, weniger bekannte Wege. Auf diversen Sicherheitsseiten im Internet werden allwöchentlich neue Lücken bekannt: Manchmal lässt sich über präparierte Musikstücke ein Code auf fremde Rechner schmuggeln, mal gelten Bildbetrachtungsprograme als gefährdet, dann wieder sind Datenbankprogramme unsicher. Selbst in scheinbar harmlosen Word-Dokumenten können sich Schädlinge verbergen, manchmal ist sogar Anti-Viren-Software lückenhaft. Kaum jemand kann alle Sicherheitslöcher im Blick halten - und seinen Rechner sauber.

Unter Umständen reicht sogar der Besuch einer Webseite, um sich einen Trojaner einzufangen. Diese Miniprogramme laden dann weitere Programme nach, beispielsweise eine Software zum Fernsteuern des PC. Oder einen Keylogger, der alle Tastatureingaben unauffällig mitprotokolliert und bei Gelegenheit zurücksendet.

Lücken dafür gibt es also genug, man muss das Opfer des Angriffs nur dazu bringen, in die Falle auch hineinzutappen. Irgendwie muss das Ziel ja überzeugt werden, das präparierte Musikstück zu laden, die vergiftete Webseite zu besuchen. Dieses Verfahren nennen die Experten "Social Hacking". Da geht es nicht um technische Finessen, das ist die Kunst der Manipulation von Menschen. Hackerprofis wenden sie schon länger an.

In den letzten Wochen zum Beispiel machten E-Mails die Runde, die angeblich von der GEZ stammten oder vom Internetprovider 1&1. In beiden Fällen enthielt die Mail eine unerwartete Rechnung, Details könne man sehen, wenn man den Anhang der Mail öffne. Wer darauf klickte, installierte in Wahrheit ein bösartiges Programm.

Eine besonders raffinierte Mail kam - angeblich - vom BKA selbst. Man sei beim Raubkopieren erwischt worden, hieß es darin. Eine Anzeige sei erlassen, das Dokument im Anhang möge man bitte ausdrucken und mit einer Stellungnahme versehen zurück ans BKA faxen.

Eine Falle, klar. Im Grunde wissen die meisten Internet-Nutzer mittlerweile, dass man den Anhängen in E-Mails nicht vertrauen darf, niemals - aber wenn die Post doch vom BKA stammt? Und so echt aussieht? Und weil gerade ohnehin überall die Rede von den BKA-Fahndern war, fühlte sich so mancher offenbar ziemlich ertappt. Die Finte war so erfolgreich, dass sogar das Bundeskriminalamt vor der falschen BKA-Post warnte.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Online-Durchsuchungen: Von Gelsenkirchen lernen
Beitrag von: SiLæncer am 14 Februar, 2007, 15:32
Bei einer Diskussionsrunde deutscher Innenminister auf dem europäischen Polizeikongress herrschte weitgehende Einigkeit darüber, dass das Instrument der heimlichen Online-Durchsuchung von PCs ein Bestandteil polizeilicher Ermittlungsarbeit sein muss. Einzig der Berliner Innensenator Ehrhart Körting meldete Zweifel an der Vernünftigkeit der Methode an: "Mit dem Versand von Trojanern erreichen wir nur noch den DAU, aber doch nicht die Schwerstkriminellen und Terroristen, die sich hüten werden, auf Computern Spuren zu hinterlassen."

Obwohl nicht nur Heise-Leser an der Darstellung des Vorfalls zweifeln, bildete das Geschehen in Gelsenkirchen die Vorlage für eine Diskussionrunde deutscher Innenminister auf dem 10. europäischen Polizeikongress. In Gelsenkirchen wurde eine Gruppe junger Türken verhaftet, die angeblich einen Anschlag auf die Sängerin Nena planten. Seitdem müssen die Jugendlichen, deren Mobiltelefonate und SMS-Nachrichten abgehört wurden, als Beweis dafür herhalten, dass es in Deutschland einen "hausgemachten Terrorismus" gibt, der in Deutschland aktiv ist und sich nicht etwa wie frühere Terrorgenerationen zum Kampf in Tschetschenien oder Bosnien abmeldet.

Auch wenn die Überwachung in dem Sinne erfolgreich war, dass ein Anschlag verhindert werden konnte, forderte der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm eine genauere Beobachtung des Internets, in dem sich Jugendliche radikalisieren. Sein Kollege Ingo Wolf betonte, dass man mit allen Mitteln versuchen müsse, in die Kommunikation von Gruppen hereinzukommen, die sich völlig alleine radikalisieren. Der hessische Innenminister Volker Bouffier machte dagegen darauf aufmerksam, dass Streifenbeamte und Ortspolizisten besser erkennen könnten, wann sich Jugendliche radikalisieren. Und der Berliner Innensenator Körting verwies als Beamter einer Stadt mit hohem Ausländeranteil auf den Zusammenhang zwischen Radikalisierung und mangelnden Ausbildungs- oder Arbeitsperspektiven.

Größere Einigkeit herrschte in der Diskussionsrunde in der Frage der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern. So mahnte der bayerische Innenminister Günther Beckstein einen dringenden Handlungsbedarf beim Gesetzgeber an, damit die Online-Durchsuchung von Computern schnellstens möglich werde. "Wir brauchen schnellstens eine Änderung der Rechtsgrundlage und einen Straftatenkatalog, der festlegt, bei welcher Tat die Online-Durchsuchung gestattet ist. Wir brauchen das auch, weil nicht mehr die Festplatte die Daten enthält, sondern der Terrorist oder Schwerstkriminelle sie auf irgendwelchen Internet-Servern versteckt, wo sie über Verschlüsselungsmaßnahmen geschützt sind, die nicht zu knacken sind. Dafür muss die Online-Untersuchung her, die ein anderer Eingriff ist als eine einfache Telefonüberwachung."

Zuvor hatte sein hessischer Kollege Bouffier angezweifelt, ob durch die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) nicht auch die Online-Kommunikation ausreichend intensiv überwacht werden könne. Beckstein machte sich aber angesichts der gefälschten BKA-Mails mit Trojaner-Anhang auch über die generelle Internet-Sicherheit und die Gefährdung des Online-Bankings vieler Bürger Gedanken: "Ich hätte diese Mitteilung des BKA mit hundertprozentiger Sicherheit geöffnet, wenn meine Frau mich nicht vor der schlimmen Mail gewarnt hätte, weil darüber in der Zeitung gelesen hatte." Indirekt bestätigte Beckstein, der gerne seine technische Unbedarftheit erwähnt, die Argumentation des Berliner Innensenator. Der hatte zuvor bezweifelt, dass mit einem Trojaner Terroristen und Kriminelle erreicht werden können, weil mittlerweile nur die dümmsten Anwender, von Körting DAU genannt, auf solche Mails reagierten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: NewMan am 14 Februar, 2007, 22:51
Hoffentlich wissen die auch, daß das Internet keine Einbahnstrasse ist. Das wird lustig, und ich glaube das Schäuble und Konsorten mit einem kindlichen Verständnis über die Sache reden, und mit dem gleichen Verständnis entscheiden wollen.

Das die nun aber an unserer Verfassung diesbezüglich schrauben wollen, die Befugnis nehme ich ihnen. Schäuble ist verfassungsfeindlich!!!
Titel: Datenschützer wendet sich gegen Pläne für Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 15 Februar, 2007, 09:23
Thüringens Datenschutzbeauftragter Harald Stauch hat seine Kritik an Plänen für Online-Durchsuchungen von Computern erneuert. Es sei "nicht nachvollziehbar", wieso ihre Befürworter mit Bekämpfung von Internet-Kriminalität argumentierten. Da Datenverkehr per Internet mit Telefonüberwachung kontrolliert werden könne, bedeuteten diese Argumente "entweder Nichtwissen oder Vorsatz", meinte Stauch. Das heimliche Ausspähen privater Rechner mit Hilfe eingeschleuster Programme sei ein schwererer Eingriff als eine Telefonüberwachung. Die Rechner ließen sich außerdem bereits jetzt im Rahmen von Hausdurchsuchungen beschlagnahmen.

Der Bundesgerichtshof hatte Anfang Februar entschieden, dass das heimliche Ausspähen der Festplatten mit der bisher geltenden Rechtslage unvereinbar sei. Innenminister und Kriminalisten wie BKA-Chef Jörg Ziercke hatten sich daraufhin für eine Gesetzesänderung ausgesprochen, um sie doch zu ermöglichen; zuletzt hatten die Vorhaben zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs auf dem 10. europäischen Polizeikongress für heftige Debatten gesorgt.

Stauch, der zuvor 16 Jahre CDU-Landtagsabgeordneter war, sprach nach seinem ersten Amtsjahr von einem "anderen Blick" auf den Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten. "Als Politiker haben sie mehr die Sicherheit im Blick." Jetzt sehe er einige Dinge durchaus anders als früher, was eine "Einsicht, aber nicht Selbstkritik" sei. Es gebe eine sehr eindeutige Schieflage zu Lasten der Bürger- und Freiheitsrechte, sagte Stauch, der seit Jahresbeginn auch Vorsitzender der Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist.

"Aus unserer Sicht gibt es einen ausufernden Datenhunger des Staates." So würden spektakuläre Straftaten wie etwa Morde oder Kinderpornografie genutzt, um ohne öffentlichen Widerstand Grenzen auszuloten. Im Gegensatz zu Forderungen von Innenministern gehe es aber nicht darum, alles "Menschenmögliche" zu tun, sondern alles "Rechtmäßige".

Quelle : www.heise.de
Titel: Online-Durchsuchungen - Wie verlässlich sind digitale Beweise?
Beitrag von: SiLæncer am 15 Februar, 2007, 09:47
Der Fall eines Hamburger Autors zeigt eine bisher unberücksichtigte Problematik von Online-Durchsuchungen auf

2003 gingen bei einer Lübecker Tageszeitung per Telefax drei Schreiben ein, die im Duktus einer Agenturmeldung eine Pressekonferenz der Polizei zum Entführungsfall "Alexander" ankündigten. In ihnen stand außerdem, dass der entführte Junge sich in der Ferienwohnung eines Hamburger CDU-Politikers befinde. Daraufhin durchsuchte die Polizei diese Wohnung, fand aber den Jungen nicht. Nach einer Befragung des CDU-Politikers verdächtigte die Polizei einen mit ihm in Nachbarschaftsstreitigkeiten verwickelten TV-Autor als Urheber der Schreiben, durchsuchte dessen Wohnung und beschlagnahmte einen "Maxi-Tower-PC".

Weil sich auf der Telefonrechnung des Autors Verbindungen zu jener Lübecker Tageszeitung fanden, äußerte er bei seiner Vernehmung den Verdacht, dass die Schreiben mittels eines Trojaners von seinem Rechner aus versendet worden sein könnten - er nutzte Windows als Betriebssystem und eigenen Angaben zufolge hatte er bereits mehrmals Schädlinge auf dem Rechner.

Nach einiger Zeit wurde seinem Rechtsanwalt mitgeteilt, dass sich auf dem beschlagnahmten Rechner Beweise befänden, die belegten, dass die Schreiben von dort aus abgesandt worden seien. Als die Lübecker Staatsanwalt Anklage gegen ihn erhob, verlangte er die Untersuchung des Rechners durch einen unabhängigen Sachverständigen, worauf das Amtsgericht Lübeck den Virenexperten Prof. Klaus Brunnstein von der Universität Hamburg mit der Aufgabe betraute.

Als Brunnstein den PC auf Malware untersuche, stellte er fest, dass Zeitstempel auf die Veränderung von Dateien nach der Beschlagnahme hinwiesen. Zeitstempel sind leicht fälschbar und daher im Normalfall nur bedingt als Informationsquelle geeignet. Weil sich der PC aber seit der Beschlagnahme auf der Polizeidienststelle befunden hatte, war eine Manipulation durch den Verdächtigen praktisch ausgeschlossen. Brunnstein beauftragte daraufhin den in die Methoden der Forensischen Informatik eingearbeiteten Studenten Fabian Schulte, den Rechner systematisch auf nach der Beschlagnahme erfolgte Veränderungen zu prüfen.

Am Ende der Untersuchungen stand fest, dass nicht nachweisbar war, ob das Telefax tatsächlich auf dem Rechner erstellt wurde. "Allerdings", so Brunnstein in seinem Gutachten, fanden sich "Dateien mit dem in den Akten dargestellten Inhalt des Faxes, aber diese sind zweifelsfrei bei den polizeilichen Untersuchungen hergestellt bzw. verändert worden". Die Beamten hatten dafür sogar eine neue Version der Fax-Software installiert. Nach Brunnstein ist es zwar "theoretisch möglich, dass bei den Versuchen der Polizei, das Fax zu (re)konstruieren, eine eventuell früher vorhandene entsprechende Faxdatei modifiziert worden sein könnte; jedoch ist durch die Handlungen der Polizei nicht mehr mit ausreichender Gewissheit aufklärbar, inwieweit es eine solche Datei vor der Beschlagnahme gab".

Dem Hamburger Experten zufolge hätten vor Beginn der Aufklärungsarbeiten physikalisch und logisch identische Kopien hergestellt werden müssen, an denen dann die Untersuchungen ohne Beweisverlust durchgeführt hätten werden können. Durch die von der Polizei vorgenommenen Veränderungen wurde der PC als Beweisstück entwertet. Nicht nur, dass keine sicheren Rückschlüsse auf mögliche Schadsoftware zum Zeitpunkt der Beschlagnahme mehr getroffen werden konnten - auch sämtliche Spuren des belastenden Schreibens stammten von einer Version, welche die Polizei erst nach der Beschlagnahme des Computers auf dem Rechner erzeugt hatte. Der Name einer der Dateien, "Test.doc", deutet zwar darauf hin, dass weniger eine absichtliche Beweisfälschung als eine aus Unvermögen vorliegen könnte – was den Vorgang aber umso brisanter macht. Er zeigt, dass die Erzeugung von elektronischen "Beweisen" nicht böswillig geplant sein muss, sondern durchaus auch versehentlich aus einer Kombination von Schlamperei und Bürokratie entstehen kann: Eine Stelle sucht nach einem Dokument und kopiert es dabei erst auf den Rechner, wo es eine andere als "Beweis" entdeckt.

Weil die Anhaltspunkte dafür, dass die Straftat von dem Autor begangen wurde, aufgrund des Vorgehens der Lübecker Kriminalpolizei nicht erhärtet werden konnten, stellte das Amtsgericht Lübeck das Strafverfahren ein.

Der Fall zeigt nicht nur, wie sehr sich Behörden noch an Besonderheiten elektronischer Beweisführung gewöhnen müssen, er legt auch eine bisher wenig berücksichtigte Problematik der Debatte um Online-Durchsuchungen offen: Mit einem "Bundestrojaner" lassen sich nicht nur Daten ausspähen, sondern potentiell auch verändern. Bisher wies nur der CCC darauf hin, dass solche Programme ihrer Natur nach nicht nur fremde Rechner "durchsuchen", sondern dort auch Daten erzeugen und verändern könnten. Weil online "durchsuchte" Rechner - anders als beschlagnahmte - sowohl dem Zugriff der Überwachten als auch dem der Polizei oder des Verfassungsschutzes ausgesetzt sind, können die Behörden Vorwürfen der willentlichen oder versehentlichen Erzeugung von Beweisen nur schwer entgegentreten. Damit ist fraglich, inwiefern ein solcherart "durchsuchter" Rechner noch als Beweismittel in rechtsstaatlichen Verfahren tauglich sein kann.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 16 Februar, 2007, 01:15
Ich bin entsetzt!

Ist die manipulative Veränderung von Beweismitteln denn nicht strafbar?
Müssten nicht also die Verursacher dieser Manipulationen selbst vom Gericht angeklagt werden, nachdem solche bekannt wurden?

Zumindest lässt sich wohl klar sagen, dass absolute Pfuscher am Werk waren.
Allein das Starten der Betriebssystems zur Untersuchung bzw. Beweissicherung ist absolut verfehlt.
Ebenso wie bei Verdacht auf Verseuchung ist der Datenträger unbedingt nur zusätzlich in ein anderes System zu mounten, und zwar hier im Nur-Lese-Modus. Dann ist zwingend ein 1:1-Abbild zu erstellen, das wiederum erst mit geeigneten Mitteln zu analysieren ist.

Man wird ja ebensowenig zur Prüfung eines Fingerabdrucks den Finger amputieren, oder ? ? ?
Titel: BKA-Chef legt nach: Polizei braucht Online-Durchsuchungen dringend
Beitrag von: SiLæncer am 16 Februar, 2007, 11:43
Nach den Debatten der vergangenen Tage über die heimlichen Online-Durchsuchungen von PCs durch Strafverfolger und Geheimdienste legt BKA-Chef Jörg Ziercke noch einmal nach. Im Interview mit der Tageszeitung Die Welt betonte er, die Polizei brauche dieses Instrument dringend, "um zum Beispiel Terrorismus, organisierte Kriminalität, Menschen- und Waffenhandel besser bekämpfen zu können". Zuletzt hatte Ziercke auf dem 10. europäischen Polizeikongress die aus seiner Sicht dramatischen Folgen dargestellt, die das Urteil des Bundesverfassungsrichtes zum großen Lauschangriff für die Polizeiarbeit habe: Weil das Gericht einen Kernbereich privater Lebensführung von Abhöraktionen ausgenommen habe, sei das Instrument des Abhörens praktisch unbrauchbar geworden. "Das darf mit der Online-Durchsuchung nicht passieren. Die Polizei muss mit dem technischen Fortschritt der Täter mithalten."

Ziercke forderte nun gegenüber der Zeitung erneut eine gesetzliche Regelung für Online-Durchsuchungen. Dafür spreche die Zustimmung in Teilen der Politik und bei den Bürgern. Nach einer Umfrage seien 64 Prozent der Bevölkerung dafür, dass ein Kompromiss gefunden werde. 24 Prozent sagten, die Polizei solle diese Möglichkeit bekommen. Nur 10 Prozent seien völlig dagegen. Allerdings meinte Ziercke auch, die tatsächliche Bedrohungslage und das Bewusstsein darüber würden auseinanderklaffen. "Seit dem Jahr 2000 gab es in Deutschland sechs massive Anschlagsversuche. Aktuell laufen mehr als 220 Ermittlungsverfahren, fast die Hälfte davon beim BKA. Man kann also nicht so tun, als ob wir nicht bedroht sind."

Verärgert zeigte sich Ziercke über die Aussage von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die vor staatlichen Hackern gewarnt habe. "Dann müsste man auch Polizisten, die mit richterlichem Beschluss eine Wohnung durchsuchen, als Einbrecher bezeichnen", sagte er. "Niemand muss Orwellsche Verhältnisse befürchten – 99,99 Prozent der Bevölkerung werden davon nicht betroffen sein." Von der Politik fühle er sich zwar nicht im Stich gelassen, es gebe aber bei der verdeckten Online-Durchsuchung eindeutig einen Dissens.

In ihrer Eröffnungsrede auf dem Poliziekongress hatte Zypries über ihre grundsätzlichen Bedenken hinaus festestellt, dass der Polizeiberuf in Deutschland höchstes Ansehen genieße und Polizisten gleich nach den Ärzten und Krankenschwestern auf dem dritten Platz der Beliebtheitsskala stünden. Zypries warnte davor, dieses Ansehen durch eine "leichtfertig geführte Diskussion" über die Online-Durchsuchung zu gefährden. Dabei kritisierte sie die "beschönigende Untertreibung", die in der Verwendung des Wortes "Durchsuchung" begründet sei. Tatsächlich handele es sich um einen sehr tiefgreifenden Eingriff in den Kernbereich der privaten Lebensführung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte heimliche Online-Durchsuchungen privater und geschäftlich genutzter PCs durch Strafverfolgungsbehörden für rechtswidrig erklärt. Seitdem ist innerhalb der Regierung und der großen Koalition ein heftiger Streit über Sinn und Zweck einer gesetzlichen Regelung der tief in die Privatsphäre eingreifenden Maßnahme und über dafür eventuell erforderliche Verfassungsänderungen entbrannt. Während Vertreter der Sicherheitsbehörden immer wieder betonen, mit dem technischen Fortschritt und den Methoden der Kriminellen Schritt halten zu müssen, sehen Skeptiker mit der Festplattenspionage dagegen einen Paradigmenwechsel im deutschen Strafrecht einhergehen. Zypries hatte bereits vor einigen Tagen vor Schnellschüssen gewarnt, die in Karlsruhe keinen Bestand hätten.

Der Kabinettskollege von Zypries, Bundesinnenminister Schäuble, hat allerdings bereits angekündigt, schnell eine gesetzliche Grundlage schaffen zu wollen, damit heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden möglich werden; diese Maßnahme sei unverzichtbar. Schäuble (CDU) hatte zudem bekräftigt, dass es bei der geplanten verdeckten Online-Durchsuchung keine privaten Bereiche auf der Computerfestplatte geben könne, die im Sinne des "Kernbereichs privater Lebensführung" geschützt seien.

Ziercke warnte in dem aktuellen Interview aber auch die Wirtschaft vor steigender Internet-Kriminalität. "Rund die Hälfte der deutschen Unternehmen unternimmt viel zu wenig für die Datensicherheit", sagte er. Das Vertrauen ins Internet sei äußerst wichtig, da der Handel über das Netz ein wachsender Wirtschaftsfaktor sei. Im Internet würden in Deutschland derzeit rund 45 Milliarden Euro umgesetzt. "Wir möchten die Täter aus dem Verkehr ziehen, die dieses Vertrauen missbrauchen."

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesrat fordert zentralen Abgleich biometrischer Passdaten
Beitrag von: SiLæncer am 16 Februar, 2007, 17:46
Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag für eine Speicherung von Gesichtsbildern und Fingerabdrücken aus biometrischen Ausweisdokumenten bei der Polizei sowie einen automatisierten Vergleich der höchstpersönlichen Daten mit Fahndungsdatenbanken ausgesprochen. Die Länderchefs folgten damit in allen Punkten dem Votum des federführenden Innenausschusses zum Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Passgesetzes, das wiederum in weiten Teilen auf Forderungen etwa des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) beruht. Datenschützer haben sch dagegen seit langem entschieden gegen derartige Verwendungen der sensiblen biometrischen Informationen ausgesprochen.

Im Einzelnen drängt die Länderkammer darauf, dass die Polizeivollzugsbehörden die bei der Passkontrolle erhobenen Daten zur Überprüfung der Identität des Passinhabers auch "für einen automatisierten Abgleich mit erkennungsdienstlichen Dateien" wie dem beim Bundeskriminalamt geführten automatischen Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) verwenden dürfen.

Ein "1:n"-Vergleich mit ausgefeilten Suchroutinen sei unverzichtbar, heißt es in der Begründung des Länderwunschs, um Falschinformationen enthaltende Ausweisdokumente zu entlarven. Werde durch das Rastern der biometrischen Merkmale eine Übereinstimmung zwischen den im Rahmen der Kontrolle erhobenen biometrischen Daten und einem in der Referenzdatei gespeicherten Datensatz festgestellt, könnten die Personalien des vorgelegten Passes mit den in der Referenzdatei gespeicherten Personalien verglichen werden. Bei Abweichungen könnte der Beamte geeignete Folgemaßnahmen einzuleiten, um eine zweifelsfreie Identitätsfeststellung durchzuführen. Auch die momentan im Regierungsentwurf vorgesehene pauschale Löschung der Passdaten nach der Kontrolle habe unter anderem aus präventiven Gründen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterbleiben.

Nicht weit genug geht dem Bundesrat ferner eine im Bundestag bereits heftig umstrittene Klausel im Regierungsvorstoß, wonach ein Online-Abruf von Lichtbildern durch die Polizei- und Bußgeldbehörden im Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr zugelassen werden soll. Die Länderchefs fordern, dass zum einen die Beschränkung auf das Gesichtsmerkmal aufgehoben werden solle. Darüber hinaus wollen sie ein automatisiertes und auf Eilfälle zugeschnittenes Abrufverfahren für die biometrischen Daten in Pässen und Personalausweisen ganz allgemein eingerichtet wissen, wenn dies "erforderlich ist". Dabei solle es etwa um die "Verfolgung von Straftaten" gehen. Schon die gesetzlich vorgesehenen "umfassenden Aufzeichnungspflichten" über erfolgte Zugriffe würden dabei für eine "effektive Datenschutzkontrolle" sorgen.

Weiter obligatorischer Streitpunkt sind die Kosten für die zusätzliche biometrische Aufrüstung der Pässe. So bittet die Ländervertretung die Bundesregierung, die Prognose über den mit der neuen, von Brüssel nicht unbedingt vorgeschriebenen Aufnahme der Fingerabdrücke in die Ausweisdokumente bei den Passbehörden verursachten Mehraufwand anhand der Ergebnisse der laufenden Testmaßnahmen zu überprüfen. Gegebenenfalls sollten sich abzeichnende höhere Ausgaben "durch rechtzeitige Anpassung der Passgebührenverordnung" berücksichtigt, also auf die Bürger umgelegt werden. Die Bundesregierung beteuert dagegen immer wieder, dass weitere Preissteigerungen für die zweite elektronische Passgeneration nicht vorgesehen seien. Die Länder setzen sich allgemein dafür ein, dass die noch offene Kostenfrage zwischen dem Bund und den Ländern im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens abschließend geklärt wird.

Quelle : www.heise.de
Titel: Auch Generalbundesanwältin für Regelung zu Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 17 Februar, 2007, 19:22
Generalbundesanwältin  Monika Harms hat die Forderung von Bundesinnenministerium und Polizeibehörden nach einer gesetzlichen Regelung für heimliche Online-Durchsuchungen von PCs unterstützt. "Wir müssen technisch auf Augenhöhe mit den Terroristen bleiben und dürfen nicht nur hinterherhecheln", sagte sie der Tageszeitung Die Welt. Angesichts der rasanten Entwicklung der Internettechnik habe sie die Sorge, dass Deutschland gesetzgeberisch auf Dauer im Hintertreffen bleibe.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das heimliche Ausspähen von Festplatten über das Internet aber wegen fehlender Rechtsgrundlage verboten.  Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeskriminalamts-Chef Jörg Ziercke und andere Polizeivertreter dringen seitdem auf eine gesetzliche Regelung, die den Strafverfolgern und den Geheimdiensten die Online-Durchsuchung von PCs erlaubt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hegt jedoch schwere rechtliche Bedenken und äußerte sich bislang skeptisch, ob dieser Weg etwas bringt.

Harms sagte, an der grundsätzlichen Notwendigkeit heimlicher Ermittlungsmaßnahmen könne es keinen Zweifel geben. "Die haben wir auch im Bereich der Überwachung der Telekommunikation oder bei Observationen. Wir brauchen sie auch, weil diese Ermittlungen, wenn sie öffentlich werden, nutzlos sind." Sie sei sich mit Zypries einig, dass ein solches Gesetz gut durchdacht werden müsse, erklärte Harms. "Wir müssen diese aufgeregte Diskussion auf eine sachliche Ebene bringen und festlegen: Bei welchen Straftaten sind Online-Durchsuchungen erforderlich, und unter welchen Bedingungen dürfen die Ermittlungsbehörden tätig werden?"

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat sich dagegen erneut dafür ausgesprochen, vor möglichen aufwendigen Gesetzesänderungen den Effekt heimlicher Online-Durchsuchungen von Computern verdächtiger Personen zu prüfen. Schon jetzt sei es für den PC-Nutzer technisch möglich, den Zugriff auf seine Dateien weitgehend auszuschließen, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz in einem dpa-Gespräch. Es müsse also zunächst eine technische Bestandsaufnahme gemacht werden, bevor der Gesetzgeber angerufen wird. Körting hatte bereits auf dem 10. europäischen Polizeikongress in dieser Woche die Pläne zur gesetzlichen Regelung von Online-Durchsuchung mit den Worten kommentiert, mit dem Versand von Trojanern erreichten die Strafverfolger "nur noch den DAU, aber doch nicht die Schwerstkriminellen und Terroristen, die sich hüten werden, auf Computern Spuren zu hinterlassen".

Quelle : www.heise.de
Titel: CCC stemmt sich gegen biometrische Vollerfassung der Bundesbürger
Beitrag von: SiLæncer am 21 Februar, 2007, 11:21
Der Chaos Computer Club (CCC) hält den vom Bundesrat geforderten zentralen Abgleich biometrischer Passdaten mit erkennungsdienstlichen Dateien für ein enormes Sicherheitsrisiko. "Diese zentrale Erfassung bietet deutlich einfachere Zugriffsmöglichkeiten für Datenverbrecher", warnt die Hackervereinigung in einer aktuellen Mitteilung. In der Praxis sei bei den automatisierten Abfragen zudem mit "sehr vielen fälschlich als Verbrecher identifizierten Unschuldigen zu rechnen." Ein Großteil der Bevölkerung – insbesondere Senioren, Jugendliche und Frauen – besitze keine ausgeprägten Fingerabdrücke, was zu Fehltreffern bei der Datenrasterung führen würde. Dies sei durch eigens vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebene Studien belegt worden.

Der CCC weist ferner darauf hin, dass ein "massiver Datenabgleich gegen eine biometrische Datenbank in dieser Dimension noch nie getestet worden ist." Es handele sich also nach der eiligen Einführung der Biometriepässe in Deutschland "ein weiteres Mal um einen leichtfertigen Feldtest an der lebenden Bevölkerung". Für den voraussehbaren "staatlichen Missbrauch seiner Daten" solle der Bürger zudem noch selbst zur Kasse gebeten werden. Zumindest habe die Länderkammer bereits die Diskussion über eine erneute Erhöhung der Passgebühr angestoßen, da über die Hälfte der Kosten des biometrischen Reisepasses für die Länder nicht gedeckt seien. Da auch die Einführung von Personalausweisen mit Funkchip, Biometrie-Bild und Fingerabdrücken fest von der Bundesregierung für 2008 eingeplant sei, laufe die "biometrische Vollerfassung des deutschen Volkes" für erkennungsdienstliche Zwecke so auf Hochtouren.

Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen nach dem Willen des Bundesrates auf die gesammelten biometrischen Daten aus Pässen und Personalausweisen ohne weiteres, also etwa auch zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zugreifen können. Dabei sei ohne jegliche Kontrolle ein "automatisierter Abgleich mit erkennungsdienstlichen Dateien der Polizeivollzugsbehörden" vorgesehen, beklagt der CCC. Das hieße praktisch, "dass jedem Bürger beispielsweise bei Geschwindigkeitskontrollen wie einem Schwerverbrecher Fingerabdrücke abgenommen werden". Die erhobenen Merkmale könnten dann beispielsweise mit dem automatischen Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS), in dem EU-weit mehrere Millionen Fingerabdrücke vorgehalten würden, abgeglichen und für immer gespeichert werden. Auch auf die Löschung der sensiblen biometrischen Daten wollten die Länder nämlich verzichten. Statt dieses Begehr zu untermauern, habe der Bundesrat nur nebulös von "präventiven Gründen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" gesprochen.

Auch die "Begründung" für die angebliche Unverzichtbarkeit des Datenabgleichs ist den Sicherheitsexperten zufolge "an Dreistigkeit kaum zu überbieten". Es werde nämlich angenommen, dass durch das Rastern "Falschinformationen enthaltende Dokumente" auffindbar würden. "Offenbar ist den Sicherheitshysterikern und Datensammlern dabei entgangen, dass die passive Authentifikation des RFID-Chips die Veränderung der Passdaten unmöglich macht", verweist der CCC diesen Ansatz ins Reich der Illusionen. Generell beklagen die Datenreisenden auch, dass das Versprechen des Bundesinnenministeriums zur klaren Zweckbindung der für die ePässe erhobenen biometrischen Daten anscheinend nur wenige Monate gegolten habe. Sämtliche Versicherungen, dass es keine zentrale Speicherung der höchstpersönlichen Daten geben werde, würden mit den Forderungen des Bundesrates anscheinend rasch wieder wertlos.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kieler Landtag winkt verschärftes Polizeigesetz durch
Beitrag von: SiLæncer am 22 Februar, 2007, 18:10
Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalitionsfraktionen hat das schleswig-holsteinische Parlament am heutigen Donnerstag ein neues Polizeirecht beschlossen, das den Gesetzeshütern deutlich mehr Befugnisse zur präventiven Überwachung etwa beim Telefonabhören, der Internetnutzung oder der Kontrolle von Autofahrern erteilt. "Wir passen das Polizei- und Ordnungsrecht unseres Landes an den technischen Fortschritt und die veränderten Bedrohungslagen an", warb Landesinnenminister Ralf Stegner für die Novelle. Schleswig-Holstein werde "kein orwellscher Überwachungsstaat". Vielmehr bekämen "die Bürger dieses Landes und unsere Landespolizei ein modernes und liberales Polizeirecht." Zugleich trat der SPD-Politiker Kritikern entgegen, die das neue Polizeigesetz klar für verfassungswidrig halten: "Wir haben uns streng an den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes und seinen Begründungen zu entsprechenden Regelungen im Polizeirecht anderer Länder orientiert."

Unterstützung erhielt Stegner vom Innenexperten der SPD-Fraktion, Klaus-Peter Puls. Er betonte, dass "wir für die Freiheit nicht den Tod von Menschen in Kauf nehmen dürfen." Zugleich verwies er auf "konkrete terroristische Vorbereitungsaktivitäten vor unserer Haustür" in Kiel und Hamburg. "Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in der vom Innen- und Rechtsausschuss empfohlenen Fassung gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt zu mehr Sicherheit in Schleswig-Holstein", ergänzte Puls' Kollege von der CDU, Peter Lehnert. "Mit diesem Maßnahmenbündel wollen wir den staatlichen Ermittlungsbehörden alle rechtsstaatlich zulässigen Mittel an die Hand geben, um möglichst schon vorbeugend Kriminalität zu verhindern oder aber bereits begangene Verbrechen möglichst umfassend und schnell aufzuklären." Datenschutz sei wichtig, gehe aber nicht vor Sicherheit. Latente pauschale Unterstellungen, zusätzliche Befugnisse für die Polizei könnten zu Missbrauch führen, würden nicht mit der Lebenswirklichkeit in Schleswig-Holstein übereinstimmen.

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki beklagte dagegen, dass das Gesetz der "Jedermann-Überwachung" Vorschub und mit unbestimmten Rechtsbegriffen die Polizeiarbeit erschwere. "Ein unpräzises Gesetz verleitet geradezu zu Fehlern und birgt damit ein hohes Risiko für die Beamten", monierte Kubicki. Der abgesegnete Text wimmele aber nur so "vor unbestimmten Rechtsbegriffen". Die FDP stimme daher "aus tiefster innerer Überzeugung" gegen die Reform. Kubicki blieb zudem bei seiner Ansicht, dass das Vorhaben mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen sei. Schon im Vorfeld der Verabschiedung der Novelle hatte er angekündigt, die Möglichkeiten einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen.

Karl-Martin Hentschel von den Grünen gab vor der Abstimmung zu bedenken, dass es für die vorgeschlagenen Maßnahmen keine sachliche Begründung gebe. Besonders gravierend sei die Einschränkung des Schutzes der Kommunikation zwischen Anwälten, Ärzten und Journalisten mit Klienten, Patienten und Informanten. Anke Spoorendonk von der Wählervereinigung SSW befand: "Das neue Polizeirecht ist ein schlechtes Gesetz." Weiterhin besorgt zeigten sich auch Datenschützer. "Wirklich bedrückend sind die jetzt gestatteten Maßnahmen im Bereich der anlassunabhängigen Überwachung", erklärte Johann Bizer, stellvertretender Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), gegenüber heise online. Vermehrt dürften so unschuldige Bürger ins Visier der Sicherheitsbehörden geraten. Zugleich kündigte Bizer an: "Wir werden die Polizeipraxis am Gesetz und an der Verfassung messen."

Mit dem neuen Gesetz wird die Polizei befugt sein, Telefongespräche und Verbindungsdaten aus dem Internetverkehr bei einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person vorbeugend zu überwachen. Dafür soll in dringenden Fällen eine polizeiliche Anordnung ausreichen, die gemäß den erfolgten Korrekturen aber "unverzüglich" durch einen Richter bestätigt werden muss. Eine "Live-Kontrolle" abgehörter Gespräche zur Vermeidung von Eingriffen in den absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung ist nicht vorgesehen.

Neu geregelt wird auch die anlassunabhängige Kontrolle von Personen und Fahrzeugen im Rahmen der "Schleierfahndung". Polizisten sollen demnach ­ bei einer besonderen Gefahrenlage ­ auch ohne bestimmten Verdacht etwa den Kofferraum eines Autos "in Augenschein nehmen" dürfen. Weitere Punkte sind die Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten sowie das Nummernschild-Scanning. Dabei sollen Kfz-Kennzeichen wie bei einer Rasterfahndung durch ein automatisches Lesegerät erfasst und mit Polizeidateien abgeglichen werden. Darüber hinaus wird das bestehende Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei Datenschützern zufolge in eine "Erkenntnisdatei" umgewandelt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Sind Online-Durchsuchungen verfassungswidrig?
Beitrag von: SiLæncer am 26 Februar, 2007, 18:00
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang Februar entschieden, dass das heimliche Ausspähen von Festplatten über das Internet aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Grundlage unrechtmäßig sei. Während sich auf Bundesebene Innenminister Dr. Schäuble und Justizministerin Frau Dr. Zypries weiterhin nicht einig sind, ob die Onlinedurchsuchung überhaupt notwendig ist, und die Generalbundesanwältin Monika Harms oder das BKA darauf dringen, wurden in Nordrhein-Westfalen vom dortigen Innenminister bereits Fakten geschaffen. Für den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen ist seit Dezember 2006 mit der Verabschiedung des veränderten Verfassungsschutzgesetzes die Onlinedurchsuchung bereits erlaubt. Doch das neue Gesetz war nicht nur wegen der Onlinedurchsuchung umstritten. Auch die "aktive Teilnahme" an Gesprächen in Chatrooms etc. wurde scharf kritisiert.

Gegen das Gesetz ist einen Tag nach seiner Verabschiedung bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt und am Freitag, dem 9. Februar 2007, durch den beauftragten Rechtsanwalt Dr. Fredrig Roggan eingelegt worden. Aufgrund des steigenden Interesses an der Problematik der Onlinedurchsuchung im Allgemeinen sowie der Verfassungsbeschwerde im Besonderen hat die Beschwerdeführerin, Twister (Bettina Winsemann), heute ihr Einverständnis dazu gegeben, den Volltext der Verfassungsbeschwerde (ohne die privaten Daten zur Zulässigkeit) zu veröffentlichen.

Telepolis stellt das ungekürzte Dokument online bereit:

    * Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchungen

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/85892
Titel: EU-Justizkommissar Frattini befürwortet Online-Durchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 26 Februar, 2007, 18:43
EU-Justizkommissar Franco Frattini hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) seine "vollste Unterstützung" für dessen Pläne für so genannte Online-Durchsuchungen zugesichert. "Natürlich" müssten dabei "die Belange des Datenschutzes berücksichtigt werden", erklärte der Italiener gegenüber der Schweriner Volkszeitung. "Aber wir dürfen auch nicht vergessen: Es geht um die Sicherheit der Menschen in Europa. Deshalb müssen wir verhindern, dass Terroristen das Internet für ihre Zwecke missbrauchen."

Gleichzeitig unterstrich Frattini aber auch, dass Deutschland bereits "eine hervorragende Sicherheitsarchitektur mit guten Möglichkeiten" habe, terroristischen Aktivitäten frühzeitig auf die Spur zu kommen. In anderen Ländern Europas gebe es da größeren Nachholbedarf. Generell bezeichnete der Justizkommissar den islamischen Terrorismus weiterhin als "die größte Bedrohung für Europas Sicherheit". Dank der verstärkten Zusammenarbeit in Europa zwischen Nachrichtendiensten und Polizei sei es aber zum Glück gelungen, schwere Anschläge in London, in Dänemark und 2006 auch in Deutschland zu verhindern. Dennoch setzt Frattini etwa auch darauf, dass Berlin die heftig umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten schon bis Ende des Jahres umsetzt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) untersagte jüngst das heimliche Ausspähen von Festplatten über das Internet wegen fehlender Rechtsgrundlage. Schäuble und Polizeivertreter dringen seitdem auf eine gesetzliche Regelung, die den Strafverfolgern und den Geheimdiensten die staatliche Verwanzung von PCs erlaubt. Jörg Ziercke, Chef des Bundeskriminalamts (BKA), hat derweil seine Forderung zur Legalisierung von Online-Durchsuchungen gegenüber dem Spiegel noch einmal bekräftigt, die entstandene Verwirrung über den tatsächlichen Ansatzpunkt der geplanten Netzspionage aber nicht ausgeräumt.

Terroristen und andere Kriminelle würden ihre Daten auf passwortgeschützten Speichern irgendwo in der virtuellen Welt aufbewahren, zeigte sich der SPD-Mann besorgt. Die Verschlüsselungstechnik mache es den Ermittlern dabei nahezu unmöglich, solche Informationen – etwa von einer Festplatte – zu entschlüsseln. "Wir müssen also vor der Ver- oder nach der Entschlüsselung ansetzen, und das geht nur online", meinte Ziercke. Dass Terroristen weitere Kryptotechniken wie Virtual Private Networks (VPN) nutzen könnten, schloss der BKA-Präsident somit anscheinend aus.

Datenschützer und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hegen dagegen weiterhin schwere rechtliche Bedenken gegen die geplante Schnüffeltechnik. "Ich zweifle generell an der Möglichkeit, dass die Online-Durchsuchungen verfassungsgerecht durchzuführen sind", erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar im Gespräch mit heise online. "Niemand konnte mir bisher plausibel machen, wie dabei Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung ausgeschlossen werden können." Schließlich unterscheide ein "Kommissar Trojaner" nicht zwischen höchstpersönlichen auf einer Festplatte gespeicherten oder von einem PC an einen Server übertragenen Dingen und anderen, weniger sensiblen Informationen.

Laut Schaar sprechen aber auch viele praktische Gründe gegen eine solche Maßnahme. Der Bundesdatenschutzbeauftragte verwies in diesem Zusammenhang auf "unlösbare Widersprüche zwischen den Bemühungen des Bundesinnenministeriums um Aufklärung der Nutzer über Sicherheitslücken im Internet und die gewollte Schaffung eben solcher." Es sei etwa wohl kaum zu verhindern, dass ein eingesetzter Trojaner umprogrammiert werde – "mit extremsten Folgen". So könnten die Daten etwa danach an "Mafia.org statt BKA.de" gesendet werden.

Ein Rätsel ist Schaar auch, wie die begehrten Daten sicher übers Netz übertragen werden sollten. Vermutlich sei an eine Verschlüsselung nicht zu denken, da die virtuelle Wanze ansonsten programmtechnisch zu groß und ihre Leistung eingeschränkt wäre. Bei einer Online-Abfrage von Daten ergäben sich zudem etwa beim Checken von E-Mail-Accounts im Ausland durch den Auszuhorchenden Probleme mit der internationalen Rechtslage. "Was ist zudem, wenn aus Versehen der falsche Computer oder das falsche elektronische Postfach durchsucht wird?", setzt Schaar die Reihe der aufgeworfenen Fragen fort. In einem solchen Fall könnten die Betroffenen zumindest auf Schadensersatz klagen, hat er zumindest an dieser Stelle eine erste Antwort parat.

Quelle : www.heise.de
Titel: Thüringen will Antrag zu Online-Durchsuchungen in Bundesrat stellen
Beitrag von: SiLæncer am 27 Februar, 2007, 15:50
Thüringen will sich über den Bundesrat für die vom Bundesgerichtshof gekippten heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern einsetzen. "Es muss eine Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen geschaffen werden, ohne die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre übermäßig zu beeinträchtigen", sagte Justizminister Harald Schliemann (CDU) heute in Erfurt. Mit einem Antrag solle die Bundesregierung aufgefordert werden, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen. Die Fahnder wollen mit heimlich auf privaten Computern installierten Programmen (Trojanern) die dort gespeicherten Dateien unbemerkt auslesen, um Verbrechen vorzubeugen.

Die zugelassene offene Durchsuchung und das Beschlagnahmen von Festplatten und anderen Speichermedien reichten für eine Verfolgung von Straftaten nicht aus. Vielmehr vereitelten sie weiterführende Ermittlungen, sagte Schliemann. "Wir müssen auch bei der Verfolgung von Straftaten dem rasanten technischen Fortschritt Rechnung tragen und dürfen dessen Ausnutzung nicht den Straftätern überlassen."

Die Bundesrichter hatten Ende Januar das heimliche Ausspähen von Festplatten über das Internet wegen einer fehlenden Rechtsgrundlage verboten. Generalbundesanwältin Monika Harms setzte sich für die Durchsuchungen ein. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeskriminalamts-Chef Jörg Ziercke und andere Vertreter der Polizei dringen auf eine Regelung. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat jedoch rechtliche Bedenken. Ehrhart Körting (SPD), Berlins Innensenator, sprach sich vor anderthalb Wochen dafür aus, vor aufwendigen Gesetzesänderungen erst einmal deren Effekt zu prüfen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Videoüberwachung soll in Berlin deutlich erweitert werden
Beitrag von: SiLæncer am 28 Februar, 2007, 21:32
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollen an U-Bahnhöfen, in Bussen und Straßenbahnen flächendeckend Kameras installieren, noch bevor ein vom Abgeordnetenhaus nach längeren Auseinandersetzungen genehmigtes Pilotprojekt ausgewertet worden ist. Den Planungen der BVG zufolge sollen bis Ende des Jahres alle 170 Haltestellen für die U-Bahn für eine 24-stündige Videoüberwachung ausgerüstet werden. Nach 24 Stunden sollen die verschlüsselt gespeicherten Daten gelöscht werden, falls sie bis dahin von der Polizei nicht zur Aufklärung von Straftaten abgefragt worden sind. Bis 2010 sollen dann alle Busse und Trams entsprechend mit elektronischen Augen ausgerüstet werden. Neu angeschaffte Verkehrsmittel der BVG verfügen bereits über die erforderliche Aufzeichnungstechnik.

Als Hauptursache für das rasche Handeln nennt ein BVG-Sprecher, dass im Rahmen des seit April laufenden Modellversuchs auf den U-Bahnlinien 2, 6 und 8 bereits ein spürbarer Rückgang insbesondere der Schäden durch Vandalismus zu verzeichnen sei. Für die Beseitigung von Sachbeschädigungen muss das Unternehmen jährlich rund 5,3 Millionen Euro aufbringen. Der öffentliche Druck und die Zustimmung des Berliner Innensenators Ehrhart Körting (SPD) hätten die Vorstandsentscheidung erleichtert, heißt es bei der BVG laut Berliner Medienberichten weiter. Der Berliner SPD-Rechtsexperte Thomas Kleineidam verwies zudem auf eine Vereinbarung im rot-roten Koalitionsvertrag, worin eine Ausdehnung der Videoüberwachung vorgesehen sei.

Das Vorhaben stößt bei Datenschützern und im Berliner Parlament aber auch auf Proteste. "Nicht jeder Fahrgast ist ein potenzieller Straftäter", hält der Datenschutz-Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus der BVG entgegen. Der Verkehrsbetrieb dürfe keine Tatsachen schaffen, bevor das noch bis Ende März laufende Pilotprojekt ausgewertet und parlamentarisch beraten worden sei. Die Ergebnisse müssten zeigen, dass es ein konkretes Bedürfnis für die Aufzeichnung gebe. Schließlich handele es sich bei U-Bahnhöfen um öffentliche Räume. Videoüberwachung allein schaffe auch keine Sicherheit, wenn im gleichem Zug das Service- und Sicherheitspersonal auf den Bahnhöfen abgebaut werde.

Der Innenexperte der Berliner FDP, Björn Jotzo, forderte ebenfalls mehr Personal auf Bahnhöfen und in Zügen und nannte die BVG-Pläne "eigenmächtig". Auch der Rechtsexpertin der mitregierenden Linkspartei, Marion Seelig, geht der Fahrplan beim Überwachungsausbau zu schnell. Sie will die Verkehrsgesellschaft im Ausschuss für Datenschutzfragen des Abgeordnetenhauses befragen, wieso das Ergebnis der wissenschaftlichen Begleitung durch die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege nicht abgewartet wurde. Der an der FH tätige Rechtsprofessor Martin Kutscha hatte zuvor gegenüber dem Berliner Tagesspiegel den Nutzen der Videoüberwachung als "unsicher" bezeichnet. Eine Untersuchung im Auftrag des Londoner Innenministeriums habe ergeben, dass gerade "Affektstraftaten" wie Prügeleien durch die in Großbritannien sehr weitgehende Erfassung des öffentlichen Lebens durch Kameras kaum verhindert würden und sich andere Kriminalität oft in nicht überwachte Bereiche verlagere.

Aus dem Büro des Berliner Datenschutzbeauftragten war bislang nur zu vernehmen, dass der BVG-Beschluss "absprachewidrig" und das Unternehmen für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich sei. Der Grünen-Abgeordnete Lux hofft auf eine darüber hinausgehende offizielle Beanstandung des "überhasteten" Vorhabens durch die Aufsichtsbehörde. Unabhängig davon könnten Fahrgäste eine Unterlassungsklage gegen die BVG einreichen.

Die allgemeine Debatte über die Videoüberwachung hat hierzulande gerade der Fall des entführten und ermordeten neunjährigen Mitja aus Leipzig erneut angestachelt. Ein Fahndungsfoto zeigt den mutmaßlichen Täter, wie er neben dem Jungen in einer Leipziger Straßenbahn sitzt und daraufhin identifiziert werden konnte. Gefasst hat die Polizei den Verdächtigen aber noch nicht. Das Gewaltverbrechen selbst konnte mit Hilfe der Kameras auch nicht verhindert werden. Nach Auskunft der Hamburger Hochbahn, die seit Ende 2004 alle U-Bahnen und Stationen überwacht, sind dort Schäden durch Sachbeschädigungen um 50 Prozent gesunken. Dabei geholfen habe aber ein Gesamtkonzept mit Notrufsäulen und Stichprobenkontrollen durch Personal.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble hält sichere elektronische Identifizierung für "unbedingt erforderlich"
Beitrag von: SiLæncer am 01 März, 2007, 13:59
Bis 2010 solle jedem Bürger in der europäischen Gemeinschaft "eine sichere elektronische ID bei Kontakten mit Behörden in ihrem oder einem anderen Land" zur Verfügung stehen. Das kündigte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble heute auf der Fachtagung "Advancing eGovernment" in Berlin an, die das Innenministerium im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft veranstaltet. Angesichts der stetig zunehmenden Internetkriminalität entwickle sich die elektronische Identifizierung "immer mehr zu einer Schlüsselfrage der IT-Sicherheit" und sei "unbedingt erforderlich", erklärte Schäuble. "Der Identitätsdiebstahl ist eigentlich der schlimmste Fall von Datenverlust", fügte er mit Blick auf etwaige Bedenken von Daternschützern hinzu.

In seiner Eröffnungsrede unterstrich der Innenminister die Bedeutung des "elektronischen Kommunikationsraumes in Europa". Grenzüberschreitende E-Government-Dienstleistungen trügen nicht nur zum Zusammenwachsen der Länder in der Europäischen Union bei. "Wie gut ein Staat die Informations- und Kommunikationstechniken einsetzt, wird mit über die Qualität entscheiden, mit der die Bürger in Europa leben und arbeiten".

Zugleich appellierte er an die rund 300 versammelten Fachleute, die Entwicklung von E-Government-Dienstleistungen stärker an den Bedürfnissen der Nutzer auszurichten, weil man sonst die Zielgruppen nicht erreiche. Wenn eine Verwaltung glaube, zu wissen, was gut für Nutzer ist, "dann ist sie im Zeitalter des Web 2.0 auf dem Holzweg". Als wichtiges Ziel nannte er, "mit nutzerorientierten E-Government-Angeboten die Bürokratielast reduzieren" und Kosten- und Berechnungsmodelle zu entwickeln, damit die Fortschritte beim Bürokratieabbau auch messbar werden.

Eine leistungs- und serviceorientierte Verwaltung könne den Wirtschaftsstandort Europa voranbringen, doch das ließe sich "nur mit europaweit akzeptierten Standards realisieren", und dazu müssten noch einige dicke Bretter gebohrt werden. "Das Thema Standardisierung ist nach wie vor eine der großen europäischen E-Government-Baustellen", meinte Schäuble und nannte als Beispiel den Dokumentenaustausch, wo er offene Formate "ohne besondere Kosten, ohne Rechte Dritter und mit jahrzehntelanger Verfügbarkeit" forderte.

Die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, erklärte, dass zur Umsetzung des im April 2006 beschlossenen eGovernment-Aktionsplans jetzt Roadmaps zur Einführung eines europaweiten Identitätsmanagement, zur elektronischen Beschaffung und zur Vermeidung einer digitalen Spaltung bei übers Internet erbrachten Dienstleistungen (Inclusive E-Government) erarbeitet worden seien. Die Ausschreibungen für einzelne Projekte würden in Kürze anlaufen. Zur nächsten Sitzung des Europäischen Rates der Fachminister im September in Lissabon solle dann eine erste Bilanz gezogen werden. Sie hoffe, betonte Reding, dass dies dann eine Leistungsbilanz und keine Aufzählung von Defiziten werde.

Quelle : www.heise.de
Titel: Ex-Bundesinnenminister legt Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchung ein
Beitrag von: SiLæncer am 02 März, 2007, 13:19
Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hat Verfassungsbeschwerde gegen das Ausspähen privater Computer in Nordrhein-Westfalen eingelegt. Baum will das neue nordrhein- westfälische Verfassungsschutzgesetz vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen lassen. Das Gesetz erlaubt dem Geheimdienst zur Terrorbekämpfung den heimlichen Zugriff auf private Computer. Die Online-Durchsuchung sei in wesentlichen Punkten verfassungswidrig, sagte Baum (74) laut dpa. Anfang Februar hatte bereits der Berliner Rechtsanwalt Fredrik Roggan im Auftrag der Mülheimer Autorin Bettina Winsemann (alias Twister) und einem Mitglied der Linkspartei eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das neue nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes eingereicht.

Das NRW-Gesetz erlaube den heimlichen Datenangriff ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen, betonte Baum. Das Gesetz verstoße gleich gegen drei Grundrechte: Die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes. Baum kritisierte auch die Beibehaltung des Großen Lauschangriffs in NRW: Damit werde das Urteil der Bundesverfassungsrichter zum Lauschangriff bewusst ignoriert.

Das neue NRW-Verfassungsschutzgesetz entstand unter liberaler Ägide. NRW-Innenminister Ingo Wolf gehört wie Baum der FDP an. Der streitbare Anwalt Baum hatte in Karlsruhe bereits das Luftsicherheitsgesetz mit der umstrittenen Befugnis, entführte Passagiermaschinen im Extremfall abschießen zu lassen, sowie den Großen Lauschangriff teilweise zu Fall gebracht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) untersagte jüngst das heimliche Ausspähen von Festplatten über das Internet wegen fehlender Rechtsgrundlage. Schäuble und Polizeivertreter dringen seitdem auf eine gesetzliche Regelung, die den Strafverfolgern und den Geheimdiensten die staatliche Verwanzung von PCs erlaubt. Datenschützer und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hegen dagegen weiterhin schwere rechtliche Bedenken gegen die geplante Schnüffeltechnik. Wolf hatte nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs bereits betont, er lehne heimliche Online-Durchsuchungen von privaten Computern durch Polizei und Staatsanwaltschaft ab. Als "Ausnahme-Instrument" müsse aber dem Verfassungsschutz auch die heimliche PC-Suche erlaubt sein, begründete er die Neuerungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz. Damit sei auch die vom Bundesgerichtshof auf Bundesebene als fehlend bemängelte rechtliche Grundlage für Online-Durchsuchungen durch den Landesverfassungsschutz geschaffen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schweizer-Staats-Trojaner: Antiviren-Hersteller zur Zusammenarbeit zwingen
Beitrag von: SiLæncer am 04 März, 2007, 12:16
Die Schweizer Regierung will Antiviren-Hersteller zwingen, Hintertüren für staatliches Hacken zu ermöglichen. Staatliche Stellen könnten auf Antivirushersteller zukommen und sie bitten, "dass Virenscanner beim Staatstrojaner nicht anschlagen", sagt Magnus Kalkuhl, Virenspezialist beim russischen Hersteller Kaspersky Lab gegenüber der Schweizer 'Sonntagszeitung' (heutiger Bericht). Dies allerdings führe den Virenschutz ad absurdum, falls dem entsprochen werde. Symantec hält nach eigener Aussage "die Gesetze der Länder ein, in der wir Geschäfte tätigen", äußert sich aber nicht weiter zu gewollten Sicherheitslücken.

Genau wie in Deutschland will auch der Schweizer Staatsapparat unbemerkt in die Computer der Bürger einbrechen dürfen, dafür bedient man sich der Werkzeuge krimineller Hacker.

Geheimdienste und Kriminalpolizei suchen nach Verbündeten aus der Hackerszene. "Einige Mitglieder des Clubs arbeiten für Sicherheitsfirmen und berichten regelmäßig von geheimen Gesprächen zwischen staatlichen Stellen sowie Antivirenfirmen und Herstellern von Betriebssystemen", so der Sprecher des Chaos Computer Clubs, Frank Rosengart, gegenüber der Zeitung.

Dem Vernehmen nach geht es dabei um Knowhow über aktuelle und noch kaum bekannte Sicherheitslücken in System-Software und Anwendungen, die für Angriffe mit Staatstrojaner genutzt werden könnten. Wenn eine Lücke erst wenigen Leuten bekannt sei, "werden die Software-Firmen manchmal gebeten, diese noch eine kurze Zeit für die Behörden offen zu halten und erst dann zu beseitigen", sagt Rosengart dem Blatt.

In mindestens zwei Fällen hätten Geheimdienstler Spezialisten aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs anwerben wollen. Die erfahrenen Hacker sollten den Behörden helfen, Trojaner für verdeckte Angriffe auf PCs zu entwickeln. Das Ziel sind maßgeschneiderte Trojaner, in geringer Auflage. "Solche Programme sind selbst für Spezialisten kaum auf spürbar", sagt Rosengart.

Quelle: de.internet.com
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: NewMan am 04 März, 2007, 12:37
Ich werde das Gefühl nicht los, das es in diesem Lande tatsächlich Terroristen gibt!

Den der tägliche Terror, der aus Berlin kommt ist mehr als lästig.
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 05 März, 2007, 01:23
Staats-Terror, sowas hat auf deutschem Boden unheilige Tradition.
Mir scheint, einige der Berliner Politik-Imitatoren haben keine Skrupel, Methosen und Gedankengut von GeStaPo und StaSi in die heutige Zeit zu übertragen und fortzuschreiben.
Wer um Gottes Willen hat diese System-Umstürzler eigentlich an die Macht gelassen ? ? ?
Schreiben wir schon wieder das Jahr 1933  >:(


Davon abgesehen, wenn ein AntiViren-Programm-Hersteller mit diesen verbrecherischen und verfassungsfeindlichen Plänen zu kooperieren bereit ist, hat er sich in meinen Augen endgültig disqualifiziert. Er ist dann keinen Deut besser, als beispielsweise die IG Farben...


So werden wir uns eben anderer Schutzmechanismen bedienen müssen, beispielsweise DSL-Routern (mit alter Firmware) ohne Remote-Pfad zum Firmware-Update oder Konfiguration über WAN. Und Betriebssystem von einer guten Live-CD / -DVD (die allerdings auch nicht so aktuell sein darf, dass sie schon entsprechende Backdoors beinhalten könnte).
Auf gar keinen Fall darf man zukünftig noch den üblichen automatischen Betriebssystem-Updates trauen...

Und ein Rechner im produktiven Einsatz oder mit wichtigen persönlichen / vertraulichen Daten darauf darf im Zweifelsfalle eben nicht mehr direkt in's Netz, auch nicht durch / über einen anderen mit einem Betriebssystem aus demselben Hause.

Auch gilt es, vertrauenswürdige alte Hardware langfristig betriebsbereit zu halten, selbst wenn uns die Industrie ständig mit inkompatiblen neuem Zeug zur Verschrottung zwingen will.
Vorbereitungen für solche Hintertüren können zukünftig in jeder Firmware, jedem Treiber, jeder Software stecken  ::)

Besonders verdächtig sollten indes solche Tools erscheinen, von denen anzunehmen ist, dass sich gerade echte Terroristen oder ihre Helfer ihrer bedienen mögen. Das sind z.B. Dinge, die sich zur verdeckten Verbreitung von bin-Laden-Videos eignen, oder zum Verbergen der eigenen IP. Man wird sicherlich dort zuerst versuchen, derartige Schädlinge einzuschleusen.

Und wirklich gute Schutz-Software wird dann nicht nur von ausserhalb der 'Republik' stammen müssen, sondern zudem statt auf den üblichen Erkennungs-Mustern eher auf Verhaltens-Kontrolle setzen müssen, am besten basierend auf einer guten Sandbox für alle auszuführenden Programme.

Es fragt sich ernstlich, welche Linux-Community langfristig immun gegen die Ansinnen der Staats-Spitzel bleiben kann...

Die Zeiten werden härter.

Das ist kein Spass.
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: NewMan am 05 März, 2007, 10:35
Es stellt sich aber auch die Frage, wie lang so ein Trojaner unentdeckt bleibt. Wenn schon die Antivirenhersteller nicht mehr für unseren Schutz sorgen, so können wir es selber tun.

So kann man auf einem dafür präparierten System ein Image erstellen, nach dem Öffnen von EMail Attatchment, dem Download von Dateien, oder ungeschütztem Serven im Internet ein Differenzimage erstellen. Auf Dauer bleibt so ein "Bundes(ich mag meine Bürger nicht)trojaner" nicht unentdeckt bleiben.

Ist er erst einmal entdeckt wird der Sturmlauf gegen Überwachung und Politiker wohl nicht mehr aufzuhalten sein.

Wir brauchen keine Volksvertreter, die ihre Wähler überwachen. Dies ist das Ende der Demokratie!
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 05 März, 2007, 23:56
Sicher würde man feststellen können, dass da 'was ist.
Aber nicht so einfach, was das ist, geschweige denn, was das versucht...

Und noch bevor der Kleine Mann Wind von der Sache hat, werden die bekannten Internet-Kriminellen das Teil zu ihrem Nutzen zu gebrauchen wissen.

Und dieser Kleine Mann wird sich anschliessend nicht auf Schädlings-Befall berufen können,. denn der Schädling wird ja offiziell niemals identifiziert.
Somit ist der Kleine Mann schnell als Auktions-Betrüger, Geldwäscher oder KiPo-Verbreiter überführt, ohne irgendeine Chance auf Entlastung.

Das ist dann wirklich pervers...
Titel: BKA-Forensiker entlöschen Bombenbaupläne
Beitrag von: SiLæncer am 08 März, 2007, 11:40
Forensikern beim Bundeskriminalamt (BKA) ist es gelungen, die Daten einer gelöschten Festplatte zu rekonstruieren, die im Laptop eines der mutmaßlichen "Kofferbomben-Attentäter" eingebaut war. Die gelöschte Festplatte wurde von den Forensikern zunächst gespiegelt und dann rekonstruiert, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Dabei fanden die BKA-Spezialisten die Bauanleitung für die Kofferbomben.

Das BKA hatte die Festplatte vor wenigen Wochen von den libanesischen Behörden überreicht bekommen. Sie war in dem Laptop von Jihad Hamad eingebaut gewesen, einem der beiden Hauptverdächtigen der misslungenen Attentate auf Nahverkehrszüge in Nordrhein-Westfalen. Der nach dem Attentatsversuch in den Libanon geflohene Hamad hatte sich dort den Behörden gestellt, zuvor aber die Daten seines Laptops gelöscht. Diese wurden nun von BKA-Forensikern wiederhergestellt. Hamad selbst hatte bereits vor dem libanesischen Ermittlungsrichter im September erklärt, dass er Bombenbauanleitungen auf seinen Computer gespeichert hatte. Zusammen mit Youssef Mohamad el-Haydib, dem zweiten mutmaßlichen Bombenbauer, soll Hamad in seiner Kölner Wohnung tagelang das Internet nach geeigneten Bauanleitungen durchforstet und diese auf dem Laptop gespeichert haben. Beide Studenten sollen sich über den "Karikaturenstreit" einer dänischen Tageszeitung selbstradikalisiert haben.

In einer Rede (PDF-Datei) vor dem 10. europäischen Polizeikongress in Berlin war BKA-Präsident Jörg Ziercke ausführlich auf den Fall der "Kofferbomber" eingegangen. Sie dienten Ziercke als Beispiel für die dringende Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen verdächtiger Rechner. Die mutmaßlichen Täter hätten sowohl die Bombenbauanleitung wie ein islamisches "Rechtsgutachten" aus dem Internet kopiert, mit dem sie ihre Tat rechtfertigen wollten. Wären die Bomben explodiert, so führte Ziercke unter Berufung auf ein Gutachten der Bundesanstalt für Materialprüfung aus, so wären die Folgen drastisch gewesen: "Ausgebrannte Waggons, entgleiste Züge, Tote und Schwerverletzte wären die mögliche Folge gewesen. Und eine öffentliche Diskussion, die die derzeitige Kritik an der Online-Durchsuchung mit Erstaunen zur Kenntnis genommen hätte", erklärte Ziercke in seiner Rede, die den dringenden Bedarf des Einsatzes von Online-Hausdurchsuchungen unterstreichen sollte.

Einen Einblick in die BKA-Arbeit, wie die Ermittler den bis dato völlig unbekannten libanesischen Studenten über Online-Durchsuchungsprogramme auf die Schliche gekommen wären, blieb Ziercke jedoch schuldig. Eine Pressekonferenz, auf der sich der BKA-Präsident unter anderem ausführlich zur Technik der Online-Durchsuchung von Rechnern äußern wollte, wurde vor wenigen Tagen vom BKA aus Termingründen abgesagt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschützer warnen vor Kollateralschäden bei Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 08 März, 2007, 13:53
Im Vorfeld der 73. Konferenz der deutschen Datenschutzbeauftragten hat Johan Bizer, der stellvertretende Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, vor Online-Durchsuchungen von Computern gewarnt. In einem Interview  mit Deutschlandradio Kultur erklärte Bizer, dass Online-Durchsuchungen Kollateralschäden bei der allgemeinen Computersicherheit produzierten, die in keinem Verhältnis zur technischen Maßnahme der Ermittler stehen würden. Ein Bundestrojaner überschreite die "Grenzen jeder Sicherheit" und würde nur eine allgemeine Unsicherheit produzieren, in der niemand mehr weiß, ob er von der Maßnahme betroffen ist.

In dem Interview (MP3-Datei) setzte sich Bizer von der gängigen Vorstellung ab, eine Online-Durchsuchung sei das digitale Äquivalent einer Hausdurchsuchung. Vielmehr sei eine Online-Durchsuchung eine Erweiterung der Telefonüberwachung, bei der der Computer mit technischen Mitteln überwacht werde. Diese Mittel, die Bizer zufolge vom Bundeskriminalamt offenbar in Zusammenarbeit mit den Herstellern von Virenscannern entwickele, würden alle Computer zu unsicheren Systemen machen. "Wenn das BKA das kann, wer wird das noch können?"

Im Interview wandte sich Bizer gegen den Vergleich von Online-Durchsuchungen mit der umstrittenen Operation Mikado, bei der anhand bestimmter Kreditkarten-Zahlungen die Daten von Millionen Kreditkartenkunden überprüft und bundesweit 322 Verdächtige ermittelt wurden, die über das Internet Kinderporno-Bilder oder -Videos gekauft haben sollen. Mikado sei eine Form von Rasterfahndung gewesen, bei der den Ermittlungsbehörden mehrere konkrete Anhaltspunkte zur Verfügung standen. Das sei absolut nicht mit einem Fall vergleichbar, in dem ein Nachrichtendienst einen Verdächtigen verfolge, in dem dann ein "Bundestrojaner" in die Welt gesetzt werde, der alle Unverdächtigen treffe. Angesichts der mangelhaften Informationen, die die Datenschützer vom BKA als Produzent solcher Trojaner bekommen, zeigte sich Bizer skeptisch, ob ein solcher Trojaner überhaupt kontrollierbar ist. "Wir warnen eindringlich davor, diesen Weg der Unsicherheit zu beschreiten", erklärte der Datenschützer.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschützer kritisieren Bundestrojaner und Vorratsspeicherung
Beitrag von: SiLæncer am 09 März, 2007, 16:00
Die Datenschutzbeauftragten wenden sich entschieden gegen die Einführung von gesetzlichen Grundlagen, durch die "staatliches Hacking" ermöglicht werden soll. Der Staat dürfe nicht jede neue technische Möglichkeit zur Ausforschung einsetzen, heißt es in einer Entschließung der 73. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. "Es muss ein Raum der Privatsphäre bleiben, der nicht durch heimliche staatliche Überwachungsmaßnahmen ausgehöhlt werden darf."

Auf die Konferenztagesordnung rückte auch die Diskussion um eine Sexualstrafdäterdatei, die jüngst vom sächsischen Innenministers Albrecht Buttolo angefacht wurde. Dazu hatte sich vor kurzem der Bundesdatenschützer Peter Schaar bereits kritisch geäußert. In einer weiteren Entschließung lehnt nun die Konferenz einen "elektronischen Pranger" als verfassungswidrig ab. Außerdem fordern sie auch im digitalen Zeitalter den Erhalt der anonymen Fernsehnutzung. Hintergrund ist die Ankündigung privater Anbieter, ihre Programme künftig nur noch verschlüsselt zu senden. Damit könnten die Sehgewohnheiten der Zuschauer erfasst werden, meinen die Datenschützer.

Die europäische Vorgabe, ab September 2007 Telekommunikationsdaten aller Bürger zur erfassen, ist nach Ansicht der Datenschützer nicht vom deutschen Grundrecht gedeckt. "Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Speicherung von Daten auf Vorrat zu nicht hinreichend bestimmbaren Zwecken verfassungswidrig", erläuterte der Thüringer Datenschützer Harald Stauch. Der Aufwand stehe zudem in keinem Verhältnis zu den erwarteten Fahndungserfolgen. Im Gegenzug schränke es jedoch die Kommunikationsfreiheit unverhältnismäßig stark ein. Die Konferenz fordert die Bundesregierung auf, die Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zumindest solange zurückzustellen, bis der bereits angerufene Europäische Gerichtshof über deren Rechtmäßigkeit entschieden habe.

Die Entwicklung hin zum Überwachungsstaat hält nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, seit dem September 2001 unvermindert an. "Wir können aber den Schutz des Rechtsstaates nicht dadurch erhöhen, dass wir seine Wurzeln beschädigen." Die neuen Überprüfungsmethoden werden für Schaar anfangs mit der Terrorgefahr begründet, später jedoch schnell für andere Zwecke in der Kriminalitätsbekämpfung verwendet. "In der Regel werden damit die Falschen getroffen, weil sich Terroristen oder die Mafia gegen die Überwachung schützen können." Im schlimmsten Fall nutzten sie selbst diese Techniken für ihre Verbrechen.

Eine heimliche Online-Durchsuchung griffe tief in die Privatsphäre ein, meinen die Datenschützer, denn die Daten könnten aufgrund ihrer Vielzahl und besonderen Sensibilität Einblick in die Persönlichkeit der Betroffenen geben. Der Staat habe dafür zu sorgen, dass den Einzelnen die Möglichkeit zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit bleibt. Die Datenschützerkonferenz appelliert an die Bundesregierung, die Landesregierungen und die Parlamente, auf die Einführung derartiger Befugnisnormen zu verzichten.

Die Konferenz befürchtet bei Einführung der Online-Durchsuchung auch massive Sicherheitseinbußen. Computernutzer könnten sich vor staatlicher Ausforschung zu schützen versuchen, indem sie etwa Softwaredownloads vermeiden. Dann würden aber auch sicherheitstechnisch wichtige Software-Updates verhindert und Computer anfälliger gegen Angriffe Krimineller. "Die Einführung von Befugnissen zur Online-Durchsuchung würde das Ansehen des Rechtsstaats und das Vertrauen in die Sicherheit von Informationstechnik, insbesondere von E-Government und E-Commerce, massiv beschädigen", heißt es weiter in der Entschließung. Dies stehe den hohen Aufwendungen für IT-Sicherheit in Staat und Wirtschaft entgegen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesrat gegen rasche Regelung für heimliche Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 10 März, 2007, 11:23
Der Bundesrat hat sich gegen ein rasche gesetzliche Regelung für heimliche Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Einen entsprechenden Antrag Thüringens lehnte die Länderkammer am gestrigen Freitag mehrheitlich ab. "Es lohnt bei diesem Thema, das Nachdenken ein Stück zu verlängern", sagte Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD). Man solle nichts "übers Knie brechen". Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) mahnte, man müsse "mit großer Behutsamkeit und Nachdenklichkeit prüfen, wie weit man gehen kann".

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das heimliche Ausspähen von Computern über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar verboten. Seither gibt es Diskussionen, ob eine rasche Gesetzesänderung angestrebt werden soll. Auch die Datenschützer von Bund und Ländern hatten sich entschieden gegen "staatiches Hacking" ausgesprochen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Wir brauchen eine Ethik der Informationsgesellschaft
Beitrag von: SiLæncer am 12 März, 2007, 20:27
Datenschützer geht mit der Politik hart ins Gericht

Statt Datenschutz als bürokratisches Hindernis anzusehen, sollte der Staat vielmehr fragen, wie er den Bürger vor einer überbordenden Überwachung schützen kann. So formulierte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, bei der Konferenz Datenschutz und Datensicherheit in Berlin seine Vorstellung davon, wie die Regierung darauf reagieren sollte, dass Technologien "uns immer überwachbarer machen".

"Lernprozesse sind mühsam, wenn man schon etwas älter ist", sagte Schaar, "aber auch einem älter werdenden politischen System sollte man sie nicht ersparen." Er betonte, nicht der Ansicht zu sein, Deutschland habe sich zu einem Überwachungsstaat entwickelt. Wir bewegten uns aber hin zu einer Überwachungsgesellschaft, in der technologische Entwicklungen dazu führten, dass wir es nicht mit einem identifizierbaren Bösen zu tun hätten, sondern mit zahlreichen Faktoren, die die Kontrolle über Datenflüsse immer schwieriger machten. So werde bei der Cebit in Kürze viel von "Virtualisierung" von Computeranwendungen die Rede sein. Dabei sei es immer schwerer zu erkennen, ob Daten "auf dem eigenen Rechner verarbeitet werden oder in Schanghai", beschrieb Schaar die damit verbundenen Probleme.

Insgesamt tendierten wirtschaftliche, aber auch politische Triebfedern aus verschiedenen Gründen dazu, immer mehr an Überwachung zu installieren. Das könne die Überwachung von Geschäftsprozessen sein, so Schaar, aber auch der "Kampf gegen den internationalen Terrorismus - da frage ich: wo ist eine Gegenstrategie?" Sie könne nur in einer "Ethik der Informationsgesellschaft" liegen: "Wir müssen Wertentscheidungen treffen über die Frage, was dürfen, was wollen wir machen?" Das sei überhaupt keine neue Fragestellung, denn der Atombombe oder der Gentechnologie werde sie bereits seit langer Zeit gestellt, aber eben viel zu selten bei Debatten um Informationstechnologie.

Dabei seien die Eckpunkte durchaus festgelegt: der absolute Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff festgelegt wurde, oder durch die Einschränkungen, nicht in jeder Breite Daten erheben und auswerten zu dürfen, was dem Urteil zur Rasterfahndung zu entnehmen sei.

"Sowohl im Recht, als auch in der Technik müssen wir Konsequenzen ziehen und uns fragen, ob Entscheidungen gerechtfertigt sind - egal, wie gut sie wirtschaftlich, sozialpolitisch oder anders begründbar sind -, oder ob sie zurück gefahren werden sollten", forderte Schaar. Deutschland habe die Gelegenheit darüber zu reden, wie einen Gesellschaft aussehen sollte, und ob wir nicht zu weit gehen, denn "wir leben nicht in einem totalitären Überwachungsstaat, denn der braucht keine und muss auch kein Verfassungsgericht fürchten."

Dass die Sensibilität der Bürger zu diesem Thema durchaus vorhanden sei, erkenne er daran, dass sich immer mehr Menschen über Datenschutzverstöße beschweren, berichtete Schaar aus der Praxis. In den letzten zwei Jahren habe sich die Zahl der Eingaben von Bürgern beim Bundesbeauftragten verdoppelt. "Das Bewusstsein dafür, dass man nicht einfach alles fraglos hinnimmt", sagte Schaar, er erkenne das auch am medialen Echo, denn auch Medien interessierten sich zunehmend dafür, wo in bestimmten Situationen der Datenschutz bleibe, etwa beim Einsatz von RFID oder VoIP.

Hart ins Gericht ging Schaar mit den Regierungen von Bund und Ländern. Als das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff gefallen war, hätten Politiker in erster Linie versucht, die Wirkung dieser Entscheidung einzugrenzen. "Es gehe dabei nicht um Telekommunikationsüberwachung, dazu habe das Gericht nichts gesagt", paraphrasierte Schaar die Aussagen zum Urteil, außerdem gelte es nur, wenn es um Strafverfolgung gehe, nicht dann, wenn es darum gehe Straftaten zu verhindern. Diese Strategie, immer nur abwehrend auf Datenschutzbelange zu reagieren, sei aber eine völlig falsche Herangehensweise: "Sie berücksichtigt nicht die Interessen von Bürgern in einer Informationsgesellschaft, in der immer mehr Informationen über Bürger anfallen."

Dementsprechend enttäuscht zeigte sich Schaar vom Entschluss des Bundesrates vom vergangenen Freitag in dem die Länderkammer gerade den Teil des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung kritisiert hatte. Nach dem Regierungsentwurf sollen dass Rechteinhaber nicht einfach Zugriff auf die Daten von Internetnutzern erhalten, denen sie Urheberrechtsverstöße vorwerfen. "Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sind ein Dammbruch zu Lasten des Datenschutzes", sagte Schaar, "und wenn es so weiter geht, werden Daten, die zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus gesammelt werden, demnächst eingesetzt, um Jugendliche in Tauschbörsen zu verfolgen." Er nenne das die "Ölfleck-Theorie": eine Maßnahme breite sich immer weiter in alle Richtungen aus.

Auch an der Online-Duchsuchung von PCs ließ Schaar kein gutes Haar. "Bei den Daten, die heute auf Computern gespeichert sind, betrifft das den Kernbereicht der Privatsphäre wie der Lauschangriff." Noch dazu basierten alle Theorien darauf, wie diese Überwachung in der Praxis umzusetzen sei, darauf, Sicherheitslücken auszunutzen. Das setze ein völlig falsches Signal. Nutzer würden dann kein Interesse mehr haben, Sicherheitsupdates zu machen, weil sie den Anbietern nicht mehr vertrauen. "Wenn das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnologie in Zukunft Sicherheitsupdates anbietet, sind die vielleicht nicht mehr so beliebt", so Schaar. Sein Fazit: "Dem Nutzer wird suggeriert: die Behörden können überall eindringen. Aber was ist dann mit den Bösen? Sind die wirklich so viel blöder? Diese Strategie unterhöhlt das Vertrauen in eGovernment, eCommerce und vieles mehr." Außerdem sei es eine zweifelhafte Botschaft, die sagt "nur, wenn wir unter Kontrolle sind, verhalten wir uns rechtskonform. Ist es nicht das generalisierte Misstrauen, das gefördert wird durch immer stärkere Überwachungsmaßnahmen, das uns nicht als verantwortungsbewusste Bürger sieht?", fragte Schaar.

Quelle : www.golem.de
Titel: Politiker aus Union und SPD für Ausweitung der Online-Fahndung
Beitrag von: SiLæncer am 13 März, 2007, 14:45
Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) meint, die Fahndung im Internet müsse ausgebaut werden. "Andere Länder müssen hier nachziehen", sagte er in der Passauer Neuen Presse. Zudem müsse es auch die Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen von Festplatten geben, wenn der Verdacht schwerster Straftaten vorliegt. "Dafür muss die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage schaffen. Die SPD sollte hier nicht länger blockieren", sagte Beckstein.

In dasselbe Horn stieß gegenüber der gleichen Zeitung auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion, tritt auch für erweiterte Möglichkeiten bei der Online-Fahndung ein. Dort müsse aufgerüstet werden, allerdings "mit sauberer Abgrenzung und klaren Maßstäben".

Die Politiker äußerten sich anlässlich einer Videobotschaft, in der eine islamistische Gruppe vor Anschlägen in europäischen Ländern für den Fall warnt, dass sich Deutschland und Österreich nicht aus Afghanistan zurückzögen.

Quelle : www.heise.de
Titel: UNESCO nimmt Stellung zu ethischen Fragen der Informationsgesellschaft
Beitrag von: SiLæncer am 13 März, 2007, 20:45
Die UNESCO hat eine Broschüre unter dem Titel "Ethical Implications of Emerging Technologies" (PDF-Datei) veröffentlicht, die sich mit den Folgen des Einsatzes von RFID-Chips, von biometrischen Identifikationssystemen und Location Based Services (LBS) beschäftigt. Die von amerikanischen Juristen verfasste Broschüre wird im Rahmen des "NGO Geneva Net Dialogue" veröffentlicht, in dem Nichtregierungs-Organisationen nach dem UN-Weltgipfel für Informationsfreiheit und dem Internet Governance Forum ihre Ansichten vortragen können. Was in diesem Netzdialog erarbeitet wird, soll in die Aktionslinie C10 "Ethische Dimensionen der Informationsgesellschaft" des Genfer WSIS-Aktionsplanes einfließen.

Eingebettet in allgemeine Trends wie dem semantischen Web, den Mesh-Networks in unterentwickelten Gebieten und dem Grid-Computing böten diese Technologien die Chance, die Menschenrechte weiter zu verwirklichen, wenn sie im Sinne einer Informationsethik eingesetzt werden, schreiben die Autoren. Allerdings bestünde auch die Gefahr, dass besonders RFID, Biometrie und das Ubiquitous Computing zur Überwachung des Einzelnen eingesetzt werden können. Wenn der Einzelne mit diesen Mitteln jederzeit identifizierbar und lokalisierbar werde, könnte er davor zurückschrecken, Menschenrechte wie Demonstrations- und Meinungsfreiheit für sich zu reklamieren. Eine korrekt angewandte Informationsethik müsse demgegenüber darauf achten, dass das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf Anonymität gewahrt bleibe. Zur ausgebildeten Informationsethik zählen die Autoren außerdem dem freien Zugriff auf öffentliches Wissen wie etwa die Wikipedia und die Speicherung von Inhalten in offenen Formaten wie dem Open Document Format.

Die Autoren plädieren für die Einrichtung eines Advisory Boards seitens der UNESCO, das Politiker in Fragen der Informationsethik beraten soll. Die Berater sollen ihrerseits auf eine "Community of Technologists" zurückgreifen, die sich um den notwendigen Datenschutz kümmern soll. Als Negativbeispiel führen die Autoren die Diskussion um die Flugpassagierdaten zwischen den USA und der EU an, in der Fragen des Datenschutzes unter den Verhandlungstisch gefallen seien. Schließlich soll ein allgemein gültiger Ethikcode für Informationstechnologien entwickelt werden, der die allgemeine Erklärung der Menschenrechte als Richtschnur benutzt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Demo gegen den Überwachungswahn in Frankfurt
Beitrag von: SiLæncer am 14 März, 2007, 10:37
Nach Protestzügen in Berlin und in Bielefeld im vergangenen Jahr laden Bürgerrechtler nun für den 14. April zu einer bundesweiten Demonstration gegen die "ausufernde Überwachung durch Staat und Wirtschaft" nach Frankfurt am Main ein. Besorgte Bürger sollen wieder unter dem Motto "Freiheit statt Angst" auf die Straße gehen. Startpunkt ist um 15 Uhr am Hauptbahnhof. Den Abschluss des Protestmarsches durch die Innenstadt soll eine Kundgebung vor der traditionsreichen Paulskirche bilden, wo 1848 die ersten Grundrechte auf deutschem Boden erarbeitet wurden. Heute bedroht die "grenzenlose Sicherheitslogik der Politik" den Veranstaltern zufolge die historische Errungenschaft der Verfassung.

Der Überwachungswahn greife um sich, heißt es in dem Aufruf zum Demonstrieren. Mit der geplanten Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sowie Online-Durchsuchungen von Computern stünden weiter verschärfte Sicherheits- und Überwachungsbefugnisse auf der politischen Agenda. Dabei bewirke die zunehmende elektronische Erfassung und Überwachung der gesamten Bevölkerung keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, sondern koste vielmehr Millionen von Euro und gefährde die Privatsphäre Unschuldiger. "Wo Angst und Aktionismus regieren, bleiben gezielte und nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit ebenso auf der Strecke wie ein Angehen der wirklichen, alltäglichen Probleme der Menschen", verweisen die Organisatoren auf einen halbherzigen Kampf etwa gegen Arbeitslosigkeit und Armut.

Zu den Initiatoren des dritten Protestzugs gegen die Überwachungsgesellschaft gehören der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sowie 11 weitere Organisationen vom Chaos Computer Club (CCC) über den FoeBuD und die Piratenpartei Hessen bis zu STOP1984. An den beiden bisherigen Veranstaltungen dieser Art hatten sich jeweils zwischen 250 und über 300 Demonstranten beteiligt.

Konkret fordern die Organisatoren neben einem Nein zur "Totalprotokollierung" der Telekommunikation und zu geheimen Computerdurchsuchungen ein Ende der Videoüberwachung des öffentlichen Raums, einen Verzicht auf eine automatische Gesichtskontrolle sowie den Stopp von Biometrie und RFID-Chips in Ausweisen und Pässen. Ferner wenden sie sich erneut gegen eine Aufzeichnung des Flugreiseverkehrs und einen automatischen Kfz-Kennzeichenabgleich auf öffentlichen Straßen, wie ihn immer mehr Polizeigesetze der Länder erlauben. Die Veranstalter plädieren dafür, alle seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Effektivität und schädlichen Nebenwirkungen hin unabhängig überprüfen zu lassen. Die Arbeiten an neuen Kontrollgesetze sollen sofort beendet werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: BKA hält Online-Durchsuchung weiterhin für notwendig
Beitrag von: SiLæncer am 16 März, 2007, 15:07
Auf der Jahrespressekonferenz des Bundeskriminalamtes (BKA) über "aktuelle Herausforderungen in der Kriminalitätsbekämpfung" in Wiesbaden hat BKA-Präsident Jörg Ziercke weitergehende Handlungsmöglichkeiten für die Polizeibehörden gefordert. Zu diesen Möglichkeiten gehöre auch die Online-Durchsuchung, da das alte Instrument der Beschlagnahme eines Computers ausgereizt sei, weil Kriminelle die Daten längst im Internet verschlüsselt aufbewahren würden. Nur wenn es gelinge, Daten online abzugreifen, sei eine effektive Verfolgung von Kriminellen und Terroristen möglich.

Neben der Online-Durchsuchung forderte Ziercke neue Regelungen für die Wohnraumüberwachung (Großer Lauschangriff). Er machte darauf aufmerksam, dass eine solche Wohnraumüberwachung einen geplanten Sprengstoffanschlag auf das jüdische Kulturzentrum in München verhindert habe.

Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Petra Pau, kritisierte Zierckes Forderung. Der BKA-Präsident "fordert penetrant, was dennoch grundgesetzwidrig bleibt: die Online- Überwachung von Computern", erklärte die Innenpolitikerin in Berlin. Ziercke wolle "Daten mitlesen, bevor sie verschlüsselt beziehungsweise nachdem sie entschlüsselt werden". Im Klartext heiße dies: "Er will nicht nur heimlich, sondern auch dauerhaft Computer ausspähen." Denn auch ein BKA-Chef könne nicht wissen, wann jemand beim Ver- oder Entschlüsseln von Daten ist.

Der Bundesgerichtshof hatte der Polizei das heimliche Ausspionieren von Computern über das Internet am 5. Februar vorerst untersagt. Für die so genannten Online-Durchsuchungen zum Beispiel von Terrorverdächtigen fehle die gesetzliche Grundlage, entschied der 3. Strafsenat in Karlsruhe.

Die Jahrespressekonferenz des BKA beherrschte indes ein anderes Thema, die Beurteilung der "Gefährdungslage" von Deutschland. Nachdem ein Drohvideo im Internet aufgetaucht war, hatten mehrere Medien vor unmittelbar bevorstehenden Anschlägen gewarnt. Ziercke zufolge gibt es derzeit keinen Grund, die Palette an Sicherheitsmaßnahmen zu erweitern. Dem BKA würden keine Erkenntnisse über geplante Aktionen der Al Qaida vorliegen. Ziercke drehte den Spieß um und behauptete: "Al Qaidas Konzept der Indoktrinierung über die Medien scheint zunehmend aufzugehen."

Neben den Terroristen nutzten organisierte Kriminelle das Internet als Tatwerkzeug für ihre Zwecke, erklärte Abteilungsleiter Jürgen Maurer. Über Trojaner würden Kriminelle Rechner infiltrieren, die anschließend in Botnetzen gegen Firmenserver eingesetzt werden. Ziel sei es dabei, die Firmen zu erpressen. Maurer zufolge nimmt auch der Kindesmissbrauch ständig zu. Mit jährlich 15.000 Missbrauchsfällen, über die häufig Fotos und Videos im Internet zirkulieren, müsse das Verbrechen intensiver bekämpft werden. Daher sei es notwendig, dass Internetprovider die Daten ihrer Nutzer "länger und umfangreicher" speicherten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Justizminister der Länder uneinig über Online-Durchsuchung von PCs
Beitrag von: SiLæncer am 17 März, 2007, 13:36
Die bayrische Justizministerin Beate Merk (CSU) fordert eine schnelle gesetzliche Regelung für die Online-Durchsuchung von Rechnern. Die aktuelle Reform der Telefonüberwachung sei ein guter Anlass, um auch Online-Durchsuchungen neu zu regeln, sagte Merk in einem Gespräch mit der "Welt am Sonntag". Ihrer Ansicht nach ist es sinnvoll, die Telefonüberwachung und das heimliche Ausforschen von Internet-PCs an dieselben Voraussetzungen zu knüpfen. Es komme darauf an, ein praktikables Gesetz zu schaffen, "das auch bei Tatbeständen wie der Verbreitung von Kinderpornografie greift", sagte Merk der Zeitung.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte dem Bericht zu Folge vorgeschlagen, dass für Online-Überwachungen dieselben Voraussetzungen gelten sollten wie beim Großen Lauschangriff. Eine solche Regelung geht Merk nicht weit genug. "Auch der Bundesgerichtshof ist der Meinung, dass die Online-Durchsuchung nicht so intensiv ist wie die Wohnraumüberwachung", sagte Merk der "Welt am Sonntag".

Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring (SPD) unterstützt die Haltung der Bundesjustizministerin. "Gegen Online-Durchsuchungen sprechen pragmatische und verfassungsrechtliche Argumente", sagte Döring der dpa in Kiel. Zuletzt hatten sich auch in der SPD Innenpolitiker den Forderungen aus der CDU angeschlossen, staatlichen Hackern das Ausspionieren privater Computer zu erlauben.

"Die Befürworter von Online-Durchsuchungen berufen sich gerne auf die Vergleichbarkeit mit dem so genannten Großen Lauschangriff", sagte Döring. Tatsächlich unterstütze dieser Vergleich jedoch eher die Argumente der Skeptiker, da nur ein eng eingegrenzter "Großer Lauschangriff" überhaupt den Segen des Bundesverfassungsgerichts bekomme. Die Auflagen seien so gravierend, dass das Verfahren aus Sicht von BKA-Chef Ziercke für die Praxis nicht mehr taugt und kaum noch angewendet wird. Einem Online-Durchsuchungsgesetz drohe dasselbe Schicksal, sagte der Minister. "Es müsste durch komplizierte Regelungen Missbrauch verhindern und den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts sicherstellen. Der praktische Wert von Online-Untersuchungen könnte dadurch gegen Null tendieren."

Döring sieht die Gefahr, dass Politiker die Risiken des unbemerkten Durchsuchens von PCs herunterspielen: "Wenn Rechtspolitiker wie Herr Wiefelspütz vom 'Streife gehen im Internet' sprechen, verniedlicht das den gravierenden staatlichen Übergriff in die Privatsphäre, der mit dem heimlichen Zugriff auf einen Computer verbunden sein kann." Für eine effektive Strafverfolgung könnten die Ermittlungsbehörden schon jetzt auf Alternativen wie die Überwachung von Mail-Verkehr und die Beschlagnahme von Festplatten zurückgreifen.

Anfang Februar hatte der Bundesgerichtshof Online-Durchsuchungen verboten . Dafür sei eine eigenständige gesetzliche Grundlage erforderlich, die derzeit nicht existiere. Für den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen ist die Onlinedurchsuchung seit einer Änderung des Verfassungsschutzgesetzes im Dezember 2006 allerdings bereits erlaubt. Gegen diese Neuregelung wurde inzwischen eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bosbach fordert schnelle Legalisierung von Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 18 März, 2007, 12:11
In der Debatte um eine neue Rechtsgrundlage für die staatliche Online-Durchsuchung von Computern macht die Union weiter Druck "Wir können auf das wichtige und wirksame Ermittlungsinstrument nicht verzichten, weil das Internet auch viele Gefahren birgt", sagte der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach in einem dpa-Gespräch.

Der CDU-Innenpolitiker verwies darauf, dass sich die Terrororganisationen weltweit der Kommunikation über das Internet zunehmend bedienten. Die kürzlich von islamistischen Extremisten verbreiteten Warnungen an Deutschland seien nur ein Beispiel. Sie nutzten das Internet aber vor allem für die interne Kommunikation. "Die Online-Durchsuchung dient der Sicherung von flüchtigen Beweisen, die den Behörden ohne rechtzeitigen Zugriff dauerhaft verloren gehen würden", fügte er hinzu.

Bosbach räumte ein, dass es sich bei der Online-Durchsuchung um einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen handele. Deshalb dürfe sie nur mit einem richterlichen Beschluss und bei einem erheblichen Tatverdacht vorgenommen werden. Es sei aber unverantwortlich, eine Regelung komplett zu unterlassen.

Zuvor hatte auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) eine schnelle gesetzliche Regelung verlangt. Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring (SPD) hält die Online-Razzia für nach wie vor verfassungsrechtlich bedenklich und zweifelt am Nutzen dieser Fahndungsmethode.

Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar verboten. Seither gibt es Diskussionen, ob eine rasche Gesetzesänderung angestrebt werden soll. Der Bundesrat hatte sich vor mehr als einer Woche gegen eine rasche gesetzliche Regelung ausgesprochen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 18 März, 2007, 12:40
Scheinbar forciert unsere momentane Regierung die schlimmen Zustände und die Verwirrung auf diesem Gebiet, in der aktuellen c't steht ja ein niederschmetternder Beitrag dazu.
Titel: Bundesregierung will umstrittene Abhörbefugnisse des Zolls neu fassen
Beitrag von: SiLæncer am 19 März, 2007, 11:23
Die Bundesregierung hat einen Entwurf (PDF-Datei) zur Änderung des umstrittenen Zollfahndungsdienstgesetzes vorgelegt. Mit der Initiative sollen nach langer Verzögerung insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sowohl beim "großen" als auch beim "kleinen", mit Hilfe der Telekommunikationsüberwachung erfolgenden Lauschangriff berücksichtigt werden. In diesen Bereichen will Berlin die Befugnisse der Zollfahnder entsprechend enger fassen. Laut der Bundesregierung wird zudem die Möglichkeit zur Erhebung der so genannten Verkehrsdaten im Telekommunikationsbereich durch den Zoll klarer geregelt. Andererseits soll der Informationstausch mit anderen Sicherheitsbehörden im In- und Ausland erleichtert und das Mitführen von Bargeld beim Grenzverkehr schärfer kontrolliert werden.

Vom Zollkriminalamt beauftragte Personen dürfen zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten sowie zur Aufdeckung noch unbekannter Verbrechen mit richterlicher Genehmigung "technische Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und -aufzeichungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen von Privatgesprächen" zur Eigensicherung einsetzen. Ein solcher großer Lauschangriff soll demnach gestattet sein, um etwa eine Enttarnung verdeckter Ermittler zu verhindern. Eine entsprechende Überwachungsmaßnahme soll aber künftig unterbrochen werden, wenn einerseits der von der Verfassung besonders geschützte persönliche Kernbereich betroffen und andererseits eine Gefährdung der eingesetzten Strafverfolger ausgeschlossen ist. Erkenntnisse über solche Vorgänge dürfen dem Entwurf nach auch nicht verwertet werden.

Nicht ganz so streng ist der Kernbereichsschutz beim Telefonabhören geplant. Hier orientiert sich die Gesetzesvorlage vielmehr am Entwurf des Bundesjustizministeriums zur allgemeinen Neufassung der Telekommunikationsüberwachung. Immer dann, wenn Informationen aus dem intimen Privatbereich abgehört werden, sollen diese künftig demnach auch beim kleinen Lauschangriff sofort gelöscht werden. Wenn die Ermittler wissen, dass "allein" solche sehr privaten Daten anfallen, dürfte eine Abhörmaßnahme gar nicht mehr gestartet werden. Weiter soll ein verschärfter Richtervorbehalt gelten. Ein Mithören in Echtzeit zur Entscheidung, ob ein Gespräch zu tief ins Privatleben geht, hält die Bundesregierung nicht für nötig und machbar.

Das Abhören bestimmter Berufsgruppen will die Regierung ausschließen, wenn diese als Zeugen oder Nachrichtenübermittler betroffen sein könnten. Zum einen sollen bei den so genannten Berufsgeheimnisträgern Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete mit einem umfassenden Verwertungsverbot ganz besonders geschützt werden. Bei Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten sowie weiteren Geheimnisträgern soll ferner nur noch bei sorgfältiger Entscheidung im Einzelfall abgehört werden dürfen, solange diese nicht der Vorbereitung einer Straftat verdächtig sind. Das Papier sieht zudem vor, dass der nachträgliche Rechtsschutz durch erweiterte Benachrichtigungspflichten verbessert und konkretisiert wird.

Die Befugnis für das Zollkriminalamt, Verbindungs- und Standortdaten möglicher Betroffener bei den Providern zu erheben, will der Entwurf an die Strafprozessordnung anpassen. Dabei soll "zur Vorbereitung von Maßnahmen klarer und eindeutiger festgelegt werden, welche Telekommunikationsanschlüsse in eine Maßnahme" einbezogen werden müssen. So lasse sich frühzeitig verhindern, dass Privatanschlüsse einbezogen werden, obwohl darüber "keine relevanten Gespräche" geführt würden. Daneben soll verdeutlicht werden, dass neben den sonstigen Verkehrsdaten auch Standortdaten in Echtzeit erhoben werden können.

Neu ist ein Paragraph, wonach die Behörden des Zollfahndungsdienstes künftig an Zoll-, Polizei-, Justiz- und Verwaltungsbehörden sowie an sonstige für die Verhütung oder Verfolgung von Straftaten zuständigen öffentlichen Stellen anderer Staaten sowie zwischen- und überstaatliche Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten übermitteln dürfen. Voraussetzung soll sein, dass dies erforderlich ist zur Erfüllung einer ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgabe, zur Verfolgung von Straftaten und zur Strafvollstreckung nach Maßgabe der Vorschriften über die internationale Rechtshilfe oder über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof oder zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Gleiches gilt, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden sollen.

Dem Zoll ist seit 1992 das Öffnen von Postsendungen und das Abhören von Telefongesprächen auf Anordnung erlaubt. Damit soll er Verstöße gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz in Bereichen wie Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung, Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung oder den unerlaubten Außenhandel mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien besser verfolgen können. Mit einer Gesetzesreform von 2004 waren die Datenerhebungs- und Übermittlungsverfahren zunächst nach dem Einschreiten des Bundesverfassungsgerichtes etwas enger gefasst worden. Ende 2005 verlängerte der Bundestag das Provisorium um 18 Monate. Bürgerrechtler haben gegen das Gesetz daraufhin Anfang 2006 erneut eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Quelle : www.heise.de
Titel: BVerfG : Unklare Rechtsgrundlage für behördlichen E-Mail-Zugriff
Beitrag von: SiLæncer am 21 März, 2007, 09:36
Schon mehrfach hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Vergangenheit über die Grenzen des Fernmeldegeheimnisses aus Artikel 10 des Grundgesetzes (GG) zu entscheiden. Bisher behandelten die Karlsruher Richter dabei jedoch Fragen nach dem Schutz sogenannter Verkehrsdaten und dem Zugriff darauf. In einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 29. Juni 2006 (Az. 2 BvR 902/06) haben die Verfassungsrichter sich jedoch erstmals zum Zugriff auf die wesentlich sensibleren Inhaltsdaten als den tatsächlich übermittelten Kern der Kommunikation geäußert – und ließen die Frage ausdrücklich ungeklärt.

Zugrunde lag ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs. Der spätere Beschwerdeführer, selbst nicht Tatverdächtiger, hatte empfangene und versandte E-Mails in der Mailbox beim Provider gespeichert. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens kopierten die Strafverfolger im Rahmen einer Beschlagnahme rund 2500 E-Mails des Betroffenen aus dieser Mailbox.

In der Praxis wird diese Konstellation immer bedeutsamer, denn die Funktion der E-Mail-Provider wandelt sich mehr und mehr vom reinen Abrufort für E-Mails zum endgültigen, mehrere Gigabyte großen Speicherort. Wie jedoch rechtlich auf diese E-Mails zugegriffen werden kann, ist bisher nicht klar. Denkbar wäre eine einfache Beschlagnahme nach § 94 StPO – wenn sie hier denn zulässig wäre. Denn im Hinblick auf die zumindest vorhandene Nähe zur Telekommunikation wäre jedoch ebenso eine qualifizierte Anforderungen stellende Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO denkbar.

Die Frage ist schon zuvor in der Rechtwissenschaft erörtert worden. Zahlreiche Juristen zogen dazu eine als "Drei-Phasen-Modell" bekannte Abgrenzung heran. Jedenfalls während die E-Mail beim Provider ruhe, stelle sie keine Kommunikation dar und könne deshalb ohne besondere Anforderungen einfach beschlagnahmt werden. Das machte nun das BVerfG nicht mit und erklärte die Frage ausdrücklich für offen und ungeklärt. Mit der Entscheidung, die als einstweilige Anordnung erging, begnügte sich das Gericht mit der Feststellung, dass die im konkreten Fall so erlangten Daten zunächst nicht weiter verwendet werden durften und schob damit der einfachen Beschlagnahme von E-Mails beim Provider vorerst einen Riegel vor. Endgültig klären will das Gericht die Frage jedoch erst im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde des Betroffenen.

Damit hält Karlsruhe jedenfalls die Tür für einen weitergehenden Schutz offen. Denn schon zuvor missfiel Datenschützern das Drei-Phasen-Modell, denn es schwächt genau im empfindlichsten Moment – der Speicherung beim Provider – den rechtlichen Schutz der E-Mails.

Nachdem zuletzt erst der BGH entschied, für eine Online-Durchsuchung fehle der Strafprozessordnung (StPO) eine passende Ermächtigungsgrundlage, ist es damit gut möglich, dass mit einer endgültigen Entscheidung auch das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber noch weitere Hausaufgaben aufgeben wird: Ganz ähnlich wie bei der Online-Durchsuchung passt nach Meinung verschiedener Juristen auch beim Zugriff auf E-Mails beim Provider weder die Vorschrift der Beschlagnahme noch die der Telekommunikationsüberwachung.

"Fordern elektronische Medien ein anderes rechtliches Programm?" hatte das Gericht sich schon bei der vorherigen, vielbeachteten Entscheidung zu den Grenzen des Schutzbereiches von Art. 10 GG gefragt. Doch dabei hatten die Richter sich noch ausschließlich mit Verkehrsdaten zu beschäftigen – also mit Informationen darüber, wer wann wo und mit welchem Gegenüber im Telekommunikationskontakt stand.

Nachdem eine frühere Kammerentscheidung des BVerfG das Fernmeldegeheimnis weit ausgelegt hatte, löste dies teilweise erhebliche Bedenken aus. Insbesondere Ermittlerkreise fürchteten, in konsequenter Anwendung der damaligen Karlsruher Linie wären auch Inhalte und eben nicht nur die im Kern der Entscheidung befindlichen Verkehrsdaten sehr umfassend geschützt und einem Zugriff der Ermittler eventuell sogar entzogen.

Wenig später also hatte das Gericht abermals die Frage zu entscheiden, nun jedoch in der Besetzung des vollständigen, zweiten Senats und nicht lediglich als dreiköpfige Kammer. Die Richter ruderten zurück: Doch nicht das Fernmeldegeheimnis, sondern lediglich der Datenschutz verhindere den Zugriff auf bestimmte Daten in bestimmten Konstellationen. Auch diese Entscheidung löste wieder ein geteiltes Echo aus.

Quelle : www.heise.de
Titel: SPD-Sprecher: Online-Durchsuchungen kommen auf jeden Fall
Beitrag von: SiLæncer am 21 März, 2007, 13:00
Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, ließ am gestrigen Dienstag bei einer Diskussion unter dem Aufhänger "Staat surft mit" keinen Zweifel an seinem Segen für den Bundestrojaner: "Das werden wir selbstverständlich machen, allerdings mit klarer Rechtsgrundlage", betonte der Abgeordnete zum Streitthema Online-Durchsuchungen auf der Tagung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin. "Das Internet ist eine Welt, in der jede Sauerei dieser Welt stattfindet", begründete der Innenexperte sein Plädoyer. Die Koalition werde daher "mit Augenmaß das Erforderliche tun, um diese Sauereien zu bekämpfen." Die "Gespensterdebatten" von Datenschützern und anderen Gegnern einer weiteren Befugnis zur staatlichen Bespitzelung versteht Wiefelspütz dagegen nicht. Da werde immer so getan, "als wären wir ein Überwachungsstaat". Dabei fordere hierzulande niemand Folter oder Guantanamo.

"Wir machen das in einer offenen und fairen Diskussion und in einem transparentem Diskussionsprozess, kontrolliert durch die Öffentlichkeit und im letzten Wort vom Bundesverfassungsgericht", erläuterte der SPD-Sprecher seinen Ansatz. Gleichzeitig bestätigte er indirekt, dass deutsche Geheimdienste schon heute Online-Durchsuchungen durchführen. "Die Bundesregierung ist der Auffassung, das sie dazu eine Rechtsgrundlage haben", sagte Wiefelspütz und deutete an, dass er nicht ganz dieser Meinung sei. Die angekündigte Befugnis für Strafverfolger werde auf jeden Fall "kein Wald-und-Wiesen-Ermittlungsverfahren". Online-Durchsuchungen würden nur in Ausnahmefällen möglich sein.

Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, gab sich zunächst zurückhaltender. "Die Ministerien raufen noch miteinander", verwies er auf unterschiedliche Auffassungen zur Zulässigkeit der heimlichen Netzspionage im Bundeskabinett. Letztlich ging der Innenpolitiker aber mit seinem Koalitionskollegen konform: "Wir wollen eine klare Rechtsgrundlage schaffen, weil wir glauben, dass wir nicht auf dieses Ermittlungsinstrumentarium verzichten können." Es gehe dabei um Repression, aber insbesondere auch um Prävention. Diese werde immer wichtiger, da "wir Selbstmordattentäter nicht durch das Strafrecht abschrecken können". Die Verlegervertreter suchte er mit dem Hinweis zu beruhigen, dass es einen "abgestuften Schutz" von Berufsgeheimnisträgern wie etwa auch Journalisten geben werde ­ analog zu den Bestimmungen bei der geplanten Neufassung der Telekommunikationsüberwachung allgemein.

BKA-Präsident Jörg Ziercke meinte, die Erscheinungsformen des Terrorismus seien andere als 2001. Die Gesellschaft habe es mit autonomen Gruppen zu tun, "Home grown"-Radikalisierten und fanatisierten Einzeltätern. "Da muss ich für jeden dieser Fälle ein geeignetes Instrument haben", leitete Ziercke zur Online-Durchsuchung über. Dabei komme es darauf an, "dass wir sehr auf den Einzelfall bezogen eine Maßnahme entwickeln, die ganz gezielt auf die spezielle Umfeldsituation programmiert wird." Es werde "keinen allgemeinen Bundestrojaner" gleichsam "von der Stange" geben, sagte der BKA-Chef, ohne im Detail "kriminalistische Möglichkeiten" ausbreiten zu wollen. Es gebe auf jeden Fall "viele verdeckte Möglichkeiten, die wir auch sonst anwenden."

Generell bezeichnete es Ziercke als kommendes "Riesenthema", wie Ermittler im Zeitalter der paketvermittelten Datenübertragung sowie von Breitband, VoIP, Kryptierung und Anonymisierung überhaupt noch die Telekommunikation überwachen könnten. "Das World Wide Web wird zum eigentlichen Speicherplatz, und da wird verschlüsselt", umschrieb der Kriminalbeamte die Probleme der damit weitgehend kaltgestellten Strafverfolger. Bei "schwersten Straftaten" müsse es daher im Einzelfall mit gerichtlicher Genehmigung und Kontrolle durch Datenschützer möglich sein, eine Online-Durchsuchung durchzuführen und mit der Ermittlung vor der Verschlüsselung anzusetzen. Gleichzeitig stellte Ziercke Fälle dar, wo die Maßnahme erforderlich sei, und nannte etwa die Bekämpfung "schlimmster Formen der Kindesmisshandlung". Er machte sich auch für die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten angesichts eines Kinderporno-Falls in Baden-Württemberg stark, in dem 4600 Bilddateien auf einem Server rund 280.000 Zugriffe erzielt hätten. Eine Aufklärung sei nur über die Vorhaltung von IP-Adressen machbar.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warf angesichts dieser Ausführungen die Frage auf, inwiefern sich die angestrebten Maßnahmen so "nicht doch wie ein Schleppnetz über die Gesellschaft verbreiten". Gerade bei der "IT-Überwachung" sei die Anzahl der betroffenen Personen schnell sehr groß. Wenn man den Strafrahmen für den Bezug kinderpornographischer Materialien ansetze, "haben wir hunderte Delikte, wo man Online-Durchsuchungen rechtfertigen könnte." Er sei generell gespannt darauf, "wie man das verfassungsfest formulieren will". Zugleich erinnerte Schaar daran, dass eine Gesamtschau der Überwachungsmaßnahmen anzustellen sei. Diese führte bei manchen Menschen dazu, "dass sie sich nicht mehr frei äußern". Die Schwerverbrecher wüssten sich dagegen zu schützen, sodass die Eingriffsspirale immer weitergedreht werden müsse.

Kollateralschäden insbesondere durch die geplante Vorratsdatenspeicherung fürchtet auch Stefan Geiger, Polit-Korrespondent der Suttgarter Zeitung. Die Protokollierung der Verbindungsdaten "wird dazu führen, dass unsere Informanten sich nicht mehr melden, weil sie Angst haben, dass die Tatsache, dass sie mit uns telefoniert haben, hochkommt." Ziercke und den Abgeordneten warf er eine "taktische Argumentation" vor. Es sei einerseits "immer von Terroristen die Rede". Andererseits "werden bei vielen Dingen, wo Anti-Terrorgesetz draufsteht, ganz andere Ziele beiläufig mitverfolgt." Bei der Vorratsdatenspeicherung etwa ist ein Zugriff der Ermittler auf die Informationshalden auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" vorgesehen.

Quelle : www.heise.de
Titel: FDP wirft Bundesregierung falsches Spiel beim Bundestrojaner vor
Beitrag von: SiLæncer am 21 März, 2007, 17:43
Die Liberalen empfinden es als Skandal, dass die Bundesregierung den Verfassungsschutz bei den heftig umstrittenen Online-Durchsuchungen bereits gewähren lässt. Auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hatte die Bundesregierung zuvor erklärt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz schon jetzt das Recht zum heimlichen Ausspähen von vernetzten PCs und geschützten Datenspeichern im Internet habe. Sie bezieht sich dabei unter anderem auf Paragraph 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Demnach dürfen die Staatschützer "Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden." Die gestatteten Mittel habe das Bundesinnenministerium in einer Dienstvorschrift zu benennen. Eine Lizenz zu Online-Durchsuchungen ist damit nach Ansicht der FDP aber "ausdrücklich nicht vorgesehen".

Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Konkret ging es in dem Fall um ein Vorhaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Polizeivertreter pochen seitdem auf eine rasche gesetzliche Regelung, die Strafverfolgern die staatliche Verwanzung von PCs und Online-Datenträgern erlaubt.

"Offenbar hat die Regierung die Öffentlichkeit in der Diskussion um Online-Durchsuchungen bisher getäuscht", beklagen der FDP-Innenexperte Hartfried Wolff und die innenpolitische Sprecherin der Faktion, Gisela Piltz, nun in einer gemeinsamen Stellungnahme angesichts des Anlegens zweierlei Maß in Berlin. Die Bundesregierung erwecke mit ihrer Aussage zum Einsatz des Bundestrojaners für den Verfassungsschutz den Verdacht, dass sie – ohne ausreichende gesetzliche Grundlage – umfangreicher als bisher zugegeben Online-Durchsuchungen praktiziert habe. Zuvor hatte der Innenexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, bereits indirekt eingeräumt, dass staatliche Trojanerangriffe bereits praktiziert würden. Für ihn mit ein Grund, möglichst schnell die juristischen Befugnisse für die tief in die Grundrechte eingreifende Maßnahme für alle relevanten Sicherheitsbehörden zu schaffen.

Geht es nach den Liberalen, muss die Bundesregierung "umgehend und umfassend darlegen, welche Grundlagen und Dienstvorschriften bislang zum Thema Online-Durchsuchungen existieren und inwieweit Verfassungsschutz und andere Dienststellen Online-Durchsuchungen durchgeführt haben." Darüber hinaus hat die FDP eine umfangreiche Anfrage zu der geplanten Rechtsbefugnis für den Strafverfolgungsbereich gestellt. Darin will sie zunächst wissen, ob die bereits im Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit des Innenministeriums vorgesehene Entwicklung von Möglichkeiten zur Durchsuchung "entfernter PCs" auf "verfahrensrelevante Inhalte" weiter verfolgt werde.

Des Weiteren haben die Liberalen eine Reihe von Fragen zur geplanten technischen Durchführung der Netzbespitzelung. Sie bitten die Bundesregierung in einer kleinen Anfrage etwa um Aufklärung, ob "sich selbst installierende Programme" zur Installation von Schadsoftware auf Computer vorgesehen sind oder ob Absprachen mit Softwareherstellern angestrebt sind zum Offenlassen von Sicherheitslücken für die Behörden. Bei letzterem will die Fraktion in Erfahrung bringen, inwieweit auch Kriminelle oder fremde Geheimdienste sich diese etwa für Wirtschaftsspionage zunutze machen könnten und welche Gegenmaßnahmen auch gegen das Kopieren eines erkannten Bundestrojaners vorgesehen seien.

Sei die Gefahr eines "digitalen Wettrüstens" vorprogrammiert, wenn immer neue Schwachstellen für die staatliche Spyware geschaffen werden müssten, und wie könne dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf der einen Seite die Aufgabe der technischen Prüfung der technologischen Sicherheit und auf der anderen die der Entwicklung technischer Möglichkeiten zur Überwindung solcher Sicherheitsarchitekturen zugewiesen werden, bohrt die FDP nach. Ferner möchte sie Informationen über den technischen und wissenschaftlichen Stand der Computerforensik. Damit will sie klären, ob nicht auch dieses Mittel zur beweisfähigen Datensicherung statt einer Online-Durchsuchung eingesetzt werden könnte. Ein von der Regierung zu lüftendes Rätsel ist es für die Liberalen zudem, wie beim Online-Zugriff auf Festplatten Erhebungen von Daten aus dem besonders geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung des Benutzers verhindert und welche Filter oder Schlagwortsuchverfahren eingesetzt werden sollen.

Darüber hinaus hat die Fraktion mehrere rechtliche Nachfragen, die sich etwa auf die mögliche Berührung fremder Staatssouveränität bei der Netzspionage oder das Herausfinden von Absender-PCs bei der Benutzung von Anonymisierungsservern beziehen. Unklar erscheint den Liberalen auch, wie die Überprüfbarkeit staatlichen Handelns bei den heimlichen Durchsuchungen gewährleistet werden könne. Sie bitten zudem um eine Bewertung gleichzeitig erfolgender Eingriffe in die digitale Privatsphäre beziehungsweise in den "Mitgewahrsahm" unbeteiligter Dritter an dem zu durchsuchenden Datenträger oder in einem weiteren Netzwerk angeschlossener Rechner. Die abschließende Frage richtet sich nach der Bemessung der Eingriffsschwere im Unterschied etwa zum großen Lauschangriff, da bei der Online-Durchsuchungen auch persönliche Aufzeichnungen und nicht nur "aktuelle Kommunikation" erfasst werden könne.

Quelle : www.heise.de
Titel: Beckstein: "Gefahren aus dem Netz" müssen ernster genommen werden
Beitrag von: SiLæncer am 23 März, 2007, 14:40
Laut dem bayerischen Innenminister Günther Beckstein, der ab Herbst den bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber ablösen soll, ist die Gefahrenlage in Deutschland durch die Veröffentlichung eines Videos mit der Drohung, dass auch in Deutschland und Österreich Anschläge stattfinden können, größer als zuvor. In einem Gespräch mit Spiegel Online sagte er zudem, es sei nicht auszuschließen, dass eine Überarbeitung des Videos "im Westen auch über deutsche Server" erfolgt sei. Das hatten in manchen Medien als "Experten" geltende Mitarbeiter der Firma Pan Amp vor Kurzem behauptet – allerdings hatte der Chef eines Erfurter Hosting-Dienstleister schon zuvor gegenüber der Thüringer Allgemeinen erklärt, das Video sei über einen von ihm betriebenen Server ins Internet gelangt. Hinweise auf die angebliche deutsche Terrorzelle habe man schon vor Monaten dem BKA und den Bundesinnenministerium übergeben, erklärte nun ein Pan-Amp-Mitarbeiter (siehe dazu auch in Telepolis: Pan Amp und die Terror-Codecs).

Beckstein fordert auch, dass das Internet stärker als bislang beobachtet werden müsse. Die "Gefahren aus dem Netz" seien ernster zu nehmen und müssten besser bekämpft werden. Daher sei es "unbedingt notwendig", das Internet "ereignis- und verdachtsunabhängig" von Cybercops überwachen zu lassen. Man könne zwar bei "islamistischen Tätergruppen" nur selten die Urheber von Botschaften ermitteln: "Dennoch ist es wichtig, dass uns die Botschaften bekannt sind. Wir müssen diese wenigstens mitlesen, damit man Gefährdungen rechtzeitig erkennen kann."

Beckstein hatte schon zuvor das Video als "konkreten Hinweis" auf die durch die Entsendung der Tornados nach Afghanistan gestiegene Terrorgefahr in Deutschland bewertet und die Deutschen allgemein zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. Überdies verteidigte er die Maßnahme der Ludwig-Maximilians-Universität, die nach der Veröffentlichung des Videos in Absprache mit dem bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz alle Mitarbeiter über eine E-Mail aufgefordert hatte, Verdächtiges umgehend zu melden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verfassungsschutz, MAD und BND können Online-Durchsuchungen durchführen
Beitrag von: SiLæncer am 24 März, 2007, 07:11
Erst vor wenigen Tagen hatte die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion erklärt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz schon jetzt das Recht besitze, Online-Durchungen durchzuführen, obgleich der Bundesgerichtshof am 31. Januar dies untersagt und die Schaffung einer rechtlichen Grundlage gefordert hatte. Nun hat die Bundesregierung auf eine Anfrage von Wolfgang Wieland, des innenpolitischen Sprechers der Grünen-Fraktion, mitgeteilt, dass nicht nur der Verfassungsschutz, sondern auch der Militärische Abwehrdienst (MAD) und der Bundesnachrichtendienst (BND) bereits die Rechtsgrundlagen „für eine heimliche Informationserhebung mittels Online-Durchsuchung“ besitzen. Im Inland würde der BND von seinen Befugnissen aber keinen Gebrauch machen. Die Anfrage hat der parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU), beantwortet.

Ob die genannten Dienste bereits Online-Durchsuchungen durchfühtren, geht offenbar aus dem Schreiben nicht hervor. Wieland ist jedoch der Überzeugung: "Die Geheimdienste hacken bereits, ungeniert und unkontrolliert." Er fordert die Bundesregierung auf, die Online-Durchsuchungen sofort einzustellen. Für Wieland wird damit Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) verletzt, da es sich bei Online-Durchsuchungen auf Festplatten heimischer PCs um ein Eindringen in Wohnungen handelt. Überdies sei mit dem Eindringen in Computer auch nicht der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Schutz des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung" gewährleistet. Wieland moniert, dass die Online-Durchsuchungen, so sie denn bereits praktiziert werden, unkontrolliert stattfinden würden. Weder liege für sie eine Genehmigung eines Richters vor, noch werde sie von der G-10-Kommission kontrolliert. Das sei ein Skandal.

Gegenüber Spiegel Online wies ein Sprecher des Bundesinnenministeriums die Vorwürfe zurück und berief sich auf die Gesetzeslage: "Das Bundesverfassungsschutzgesetz ist für jedermann offen und lesbar. Was die konkrete Tätigkeit der Nachrichtendienste angeht, berichten wir aber nur an das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) und nicht an die Öffentlichkeit. Auch das ist kein Skandal, sondern der Wille des Gesetzgebers." Dem Handelsblatt erklärte eine Sprecherin des Bundesamts für Verfassungsschutz auf die Frage, ob bereits Online-Durchsuchungen stattgefunden hätten, dass dies geheim sei. Zudem unterliege auch die Dienstvorschrift, aufgrund derer dies geregelt ist, der Geheimhaltung. Nach Paragraph 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes dürfen die Verfassungsschützer nach der zur Geheimsache erklärten Dienstvorschrift "Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung anwenden". Auch Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hatte am Dienstag bereits erklärt, die Bundesregierung sei der Meinung, für Online-Durchsuchungen bereits eine Rechtsgrundlage zu haben, betonte aber, eine "klare Rechtsgrundlage" müsse man erst schaffen. So äußerte sich auch Wolfgang Bosbach, der stellvertretender Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, während Jörg Ziercke, der Präsident des Bundeskriminalamtes, forderte, dass der Gesetzgeber dieses Fahndungsmittel ermöglichen müsse.

Wieland wirft der Bundesregierung vor, sie wisse sehr wohl, dass die von ihr beanspruchte Rechtsgrundlage nicht gesicherte ist. Nach dem Schreibe werde nämlich aufgrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs geprüft, ob "gegebenenfalls ein gesetzgeberischer Änderungsbedarf bei der entsprechender Informationsbeschaffung durch die Nachrichtendienste besteht".

Quelle : www.heise.de
Titel: Kontroverse Diskussion um geplante Änderung der Zoll-Befugnisse
Beitrag von: SiLæncer am 24 März, 2007, 18:18
Die von der Bundesregierung geplante Änderung der Ermittlungsbefugnisse des Zolls verschlechtert laut Oppositionspolitikern den Grundrechtsschutz und ist weiter teilweise verfassungswidrig. Dies machten Vertreter der FDP, der Linken und der Grünen am Donnerstagabend bei der 1. Lesung des Entwurfs zur Neugestaltung des umstrittenen Zollfahndungsdienstgesetzes im Bundestag im Rahmen einer lebhaften Debatte deutlich. "Sie wollen jetzt nicht nur den großen Lauschangriff einführen, sondern auch den großen Guckangriff", empörte sich Hans-Christian Ströbele, stellvertretender Vorsitzender der grünen Fraktion, in Richtung große Koalition. "In Zukunft soll es möglich sein, heimlich nicht nur abzuhören, sondern auch in Wohnungen, in Geschäftsräume, in Büros und so weiter zu sehen, das aufzunehmen und festzuhalten. Das ist ein riesiger Schritt. Dazu hat sich das Bundesverfassungsgericht noch gar nicht verhalten können, weil es so etwas in anderen Bereichen bisher noch gar nicht gibt."

Ströbele zielt damit auf die geplanten Vollmachten für das Zollkriminalamt und von ihm beauftragte Personen an. Den Plänen zufolge, dürfte das Zollkriminalamt im Rahmen der "Eigensicherung" seiner verdeckten Tätigkeiten zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten sowie zur Aufdeckung noch unbekannter Verbrechen mit richterlicher Genehmigung "technische Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und -aufzeichungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen von Privatgesprächen" einsetzen. Zeitliche oder räumliche Einschränkungen dieses Lausch- und Guckrechts der Zollfahnder sieht der Entwurf nicht vor. Es ist allein davon die Rede, dass es etwa um die Abwehr einer erheblichen, lebensbedrohlichen Lebensgefahr gehen muss.

Die Grünen hatten einer ersten Reform des Gesetzes noch ohne grundlegend verbesserten Bürgerrechtsschutz im Jahr 2004 trotz Bauchgrimmens zugestimmt, "um keine Schutzlücke entstehen zu lassen", wie Ströbele betonte. Zudem seien zumindest die Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse nach dem Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts etwas enger und klarer gefasst worden. Die datenschutzrechtlichen Regelungen, die Schwarz-Rot nun aber vorsehe, würden "durch eine massive Ausweitung der Überwachung der Bürger, beziehungsweise der Möglichkeiten dazu, eigentlich völlig aufgehoben." Zudem fehle nach wie vor das angeforderte Zahlenmaterial über den Einsatz der Befugnisse auf Basis der jüngsten, Ende 2005 mit den Stimmen der großen Koalition verlängerten Fassung des Gesetzes.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Rechtspolitikerin der FDP, bezeichnete die bisherige Bilanz zu diesem Gesetzgebungsvorhaben als "eine eher traurige". Konkret kritisierte sie, dass mit dem Entwurf nun "Initiativermittlungen ohne Anfangsverdacht" gewollt seien. Es werde nicht einmal erwähnt, dass zumindest "abstrakte Anhaltspunkte dafür vorliegen müssen, dass es sich überhaupt um ein entsprechendes Verhalten, um einen entsprechenden Tatbestand handelt." Mit Ströbele ging die ehemalige Bundesjustizministerin konform, dass beim Schutz von Berufsgeheimnisträgern vor Abhörmaßnahmen mehr zu tun sei. Beiden erschien nicht einsichtig, warum etwa Verteidiger geschützt sein sollen, aber Rechtsanwälte weniger und Journalisten noch weniger.

"In meinen Augen entspricht diese Regelung mit dieser Begründung und dieser Aufteilung nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts", betonte Leutheusser-Scharrenberger. Auch die geplante Form der Erfassung von Telekommunikationsinhalten berücksichtige die Karlsruher Vorgaben zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung nicht ausreichend. Nur in Ausnahmefällen, wenn konkrete Anhaltspunkte wirklich einen Bezug auf die unmittelbar bevorstehende Begehung einer Straftat nahelegen, sei beim Verdacht auf derartig tiefe Grundrechtseingriffe ein Abhören noch zulässig.

Keinen Beifall spenden wollte auch Wolfgang Neškovic von der Linken. "Seit April 2005 lebten die Menschen dieses Landes unter einem undichten Staatsdach", heißt es in seiner zu Protokoll gegebenen Rede. Die Koalition habe es seit dem Beginn dieser Wahlperiode nicht vermocht, das Zollfahndungsdienstgesetz verfassungsdicht zu bekommen. Man wisse daher nicht, "ob man Tränen lachen oder weinen soll, wenn man den Bearbeitungsvermerk zum Entwurf der Bundesregierung liest: 'Besonders eilbedürftig' lautet der Hinweis für die parlamentarische Befassung."

Karl Diller, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, verwies noch einmal "auf die Bedeutung des Gesetzes". Ohne fristgerechte Anschlussregelung entfiele die Befugnis des Zollkriminalamtes zur präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung im Außenwirtschaftsbereich. Der SPD-Politiker machte auf zahlreiche Verbesserungen aus datenschutzrechtlicher Sicht aufmerksam. Es gehe darum, das von der Bundesregierung erarbeitete "Gesamtkonzept" zur Neufassung der Tk-Überwachung in einem ersten Schritt umzusetzen. Mit der Gesetzesnovelle werde "ein verfassungsrechtlicher Schwebezustand beendet", warb auch Siegfried Kauder von der CDU für den Entwurf. Eine Regelungslücke sei angesichts der Gefahren, die durch die mögliche Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und des Exports von Rüstungsgütern in Kriegs- und Krisengebiete drohten, nicht zu akzeptieren.

Dee Zoll darf auf Anordnung seit 1992 Postsendungen öffnen und Telefongespräche abhören. Damit soll er Verstöße gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz in Bereichen wie Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung, Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung oder den unerlaubten Außenhandel mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien besser verfolgen können. Gegen die aktuelle Fassung des Fahndungsgesetzes läuft seit Anfang 2006 eine erneute Verfassungsbeschwerde. Der Rechtsausschuss will sich nun im April vor dem erneuten Auslaufen der befristeten Regelungen Mitte des Jahres im Rahmen einer Expertenanhörung mit dem Thema befassen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Hessens SPD gegen heimliche Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 25 März, 2007, 15:48
Die SPD-Fraktion im hessischen Landtag hat sich gegen eine staatliche Bespitzelung vernetzter PCs und von Speicherplattformen im Internet ausgesprochen. In einem Antrag an das Landesparlament wollen die oppositionellen Sozialdemokraten die Regierung in Wiesbaden aufgefordert wissen, über den Bundesrat eine gesetzliche Regelung entsprechender heimlicher Online-Durchsuchungen zu verhindern. Die verdeckte Ausforschung eines privaten Computers stelle einen Eingriff in die Privatsphäre dar und "ist durch nicht zu rechtfertigen", heißt es zur Begründung der Beschlussvorlage. Ein demokratischer Rechtsstaat müsse dem Einzelnen einen vor staatlichen Zugriffen geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung sichern und dürfe diesen nicht durch heimlich vorgenommene Überwachungsmaßnahmen aushöhlen.

Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Polizeivertreter wie der Chef des Wiesbadener Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, pochen seitdem auf eine rasche gesetzliche Regelung, die Strafverfolgern die staatliche Verwanzung von PCs und Online-Datenträgern erlauben soll. Für Geheimdienste sieht die Bundesregierung eine entsprechende Befugnis bereits gegeben. Diese Ansicht hat zu Empörung bei Oppositionsparteien im Bundestag geführt.

Im Gegensatz zur hessischen SPD-Fraktion hat der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, jüngst keinen Zweifel an der kommenden Befugnis für die Strafverfolger zum Einsatz des "Bundestrojaners" gelassen. "Das werden wir selbstverständlich machen, allerdings mit klarer Rechtsgrundlage", betonte er bei einer Diskussion in Berlin. Einwände, wie sie die Genossen aus Hessen vorbringen, hatte der Sicherheitspolitiker als "Gespensterdebatten" abgetan.

"Nahezu jeder PC-Benutzer hat private Briefe und Fotos auf seiner Festplatte, manche vielleicht sogar Tagebücher, Testamente, Patientenverfügungen oder Ähnliches", hält die hessische SPD-Fraktion dagegen. Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung solle nun im virtuellen Raum in die Grundrechte des Einzelnen eingegriffen werden. Für ein umfassendes Ausspionieren privater Daten könne es aber prinzipiell keine rechtliche Grundlage geben. Ein solches Ansinnen "ist ein verfassungsmäßig höchst problematischer Eingriff, der auch von den Datenschützern bundesweit abgelehnt wird".

Nicht alles, was technisch möglich ist, ist verfassungsrechtlich zulässig, betonen die Sozialdemokraten weiter. Die bisherigen, an sich bereits heftig umstrittenen gesetzlichen und technischen Kontrollmöglichkeiten im Telekommunikationsgesetz (TKG) und in der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) seien ausreichend. Der Bundesrat selbst hat sich Anfang März gegen ein rasche gesetzliche Regelung für heimliche Online-Durchsuchungen ausgesprochen und einen anders lautenden Antrag Thüringens abgelehnt.

Quelle : www.heise.de
Titel: BKA-Chef Ziercke: Online-Durchsuchungen sind hochprofessionell
Beitrag von: SiLæncer am 26 März, 2007, 13:51
In einem Interview mit der tageszeitung hat sich BKA-Chef Jörg Ziercke erneut für die Online-Durchsuchungen von Täter-Computern ausgesprochen. Solche Durchsuchungen seien "hochprofessionell" und keinesfalls eine "Schleppnetzfahndung".

Durch den Einsatz von "Schlüsselbegriffen" werde sichergestellt, dass private Dateien vom durchsuchenden Programm nicht zur Kenntnis genommen würden und der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung geschützt bleibe, meinte Ziercke. Das Interview entstand im Vorfeld einer Anhörung der Grünen zum Thema Online-Durchsuchung, zu der heute neben den BKA-Experten auch Mitglieder des Chaos Computer Clubs eingeladen wurden.

Gegenüber diesen als "Hacker" titulierten Experten möchte der BKA-Chef die Arbeit seiner Truppe nicht als "Hacking" verstanden wissen. Während Hacker ziellos auf Computer losgingen, werde die Polizei gezielt in bestimmte Computer eindringen. 99,99 Prozent der Menschen in Deutschland würden damit nichts zu tun haben.

In dem Interview, das sich stellenweise wie eine Realsatire liest, behauptet der BKA-Chef, dass sich nur mit der Online-Durchsuchung die "Schlüssel" finden lassen, mit denen sich die Online-Verstecke im World Wide Web öffnen lassen. Wie eine Online-Durchsuchung am Tätercomputer "vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung" im Detail aussehen soll, dazu wollte sich der BKA-Chef nicht öffentlich äußern.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: BKA-Chef Ziercke: Online-Durchsuchungen sind hochprofessionell
Beitrag von: Jürgen am 27 März, 2007, 01:27
Zitat
...Während Hacker ziellos auf Computer losgingen, werde die Polizei gezielt in bestimmte Computer eindringen....
...und mein Schwein kann fliegen...

Es fragt sich, ob der Ahnungslose auch nur einen Cent seines sicher nicht kärglichen Gehalts wert ist.

Wenn die Bullizei einen konkreten Verdacht hat, und nur dann, mag es sich lohnen können, gezielt zu suchen.
Aber genau dann bekäme sie ohnehin leicht einen Durchsuchungsbeschluss, dürfte aber auch bei Bedarf verdeckt ermitteln, sprich Provider-Auskünfte einholen, Leitungen überwachen usw.

Und somit würde sich im Grunde gegenüber dem Status Quo nichts wesentlich ändern.
Allerdings ist davon auszugehen, dass eventuelle Terroristen in Zukunft stets Schlüsselworte einstreuen werden, die rein privaten Inhalt vermuten lassen werden, im Sinne von "meine Liebste" usw.
Oder denkt jemand wirklich, Leute vom Schlage eines M.Atta seien alle komplett dämlich?

Falls aber verdachtsunabhängig ermittelt wird, was sicher jeder Zielfahndung vorausgehen muss, weil man in entsprechenden Kreisen eben nicht über V-Leute u.ä. verfügt, müsste zwangsläufig im Sinne einer Rasterfahndung breit gestreut und kaum gefiltert auf zigtausende Rechner zugegriffen werden, bis man irgendeine 'verdächtige' Aktivität entdecken könnte.
Und es gibt keine verlässlichen anderen Hinweise auf die bewussten Terror-Planungen, wie z.B. das regelmässige Aufsuchen bestimmter Seiten, oder die Verwendung besonderer Wege / Ports / Formate usw., sonst hätte man schon längst etliche echte Erfolge zu verbuchen.

Also macht eine Überwachungs-Hintertür überhaupt nur Sinn, wenn sie möglichst weit verbreitet wird, bestenfalls in praktisch jedes System eingeschleust.

Ach ja, ehe ich's vergesse, es gab ja schon Spuren, die auf deutsche Rechner hinwiesen, aber geführt hat die Erkenntnis dennoch bislang zu nix.
Und wenn selbst die sonst übliche Beschlagnahme und Mitnahme kompletter Anlagen meist nicht zum Erfolg führt, warum sollte das das heimliche Geprökel über die Leitung bringen können?
Gibt's da etwa mehr zu sehen, als direkt an Tastatur und Schirm?
Oder sind's die Village People mit ihren achteckigen Hardcore-Mützchen oder ihre Kolläschen im Räuber-Zivil einfach leid, bei'm Schleppen grosser Monitore und uralter Disketten-Boxen verlacht zu werden, dem Lieblings-Motiv einschlägiger Journalisten-Imitatoren?

Immerhin erlischt vor jedem intelligenten Richter sofort jede Beweiskraft, falls ein beschlagnahmtes System auch nur einen Moment wieder in Betrieb geht, weil das unvermeidlich zu verbotenen - weil nicht reversiblen - Veränderungen am Beweismittel führt.
Daher darf stets nur auf Image-Kopien diagnostiziert werden.
Aber ein Image einer ganzen Partition wird sich kaum unbemerkt ziehen und übertragen lassen, zumal diese sich nur in aktivem Zustand von aussen erreichen lässt, also während sie typischerweise steten Veränderungen unterworfen ist.
Somit muss in ein System aktiv eingegriffen werden, was eben zu STRAFBAREN Veränderungen am Beweismittel führt...

Herr, lass Hirn regnen...
Titel: BKA-Präsident: Online-Durchsuchung klappt ohne Schadsoftware
Beitrag von: SiLæncer am 27 März, 2007, 09:11
Bei einem Fachgespräch der Grünen im Bundestag am Montag zum Thema "Bürgerrechtsschutz im digitalen Zeitalter" warb der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, weiter für verdeckte Ermittlungen im Internetbereich. Zuvor hatte er in einem taz-Interview erklärt, solche Durchsuchungen seien "hochprofessionell" und keinesfalls eine "Schleppnetzfahndung".

Es handle sich bei den geplanten Programmen zu den umstrittenen Online-Durchsuchungen nicht um "Schadsoftware", erklärte Ziercke während des Fachgesprächs der Grünen. Eingesetzt würden "keine Bundestrojaner", also keine Applikationen, durch die sich Daten löschen oder verändern lassen würden. Das Gerede von einer vom BKA verbreiteten Malware mit Schadroutinen sei "Kinderkram", wetterte Ziercke, denn "so funktioniert kriminalistische Arbeit nicht". Hintertüren würden nicht offen gelassen. Vertreter des Chaos Computer Clubs (CCC) und Forscher warnten dagegen vor einem Kontrollverlust der Nutzer und der bewussten staatlichen Schaffung von Sicherheitslücken.

Ziercke brachte mehrere "Sicherungsmaßnahmen" ins Spiel, um Kollateralschäden bei der Online-Durchsuchung von Festplatten und virtuellen Speichern zu verhindern. So habe die zumindest theoretisch inzwischen klarer umrissene Software eine "Steuerungskomponente", um sie nach der von einem Richter freigegebenen Einsatzzeit wieder abzuschalten. Es würden natürlich auch "nur bestimmte, identifizierte Dateien übertragen", nicht der komplette Inhalt von 300-Gigabyte-Festplatten. Eine Erkennung der Schnüffelkomponente durch Anti-Virensoftware werde durch die Verbreitung in Einzelfällen verhindert. Am Anfang stehe eine "eindeutige Identifikation des Zielsystems". Eine Unterstützung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die Programmierung des heimlichen Ermittlungswerkzeugs ist laut dem BKA-Chef nicht erforderlich. Der BSI-Präsident Udo Helmbrecht hatte zuvor versprochen, das Bestmögliche für die IT-Sicherheit in Deutschland zu tun: "Wir sind die Behörde, der Sie vertrauen sollten."

"Wir müssen keine Schwachstellen ausnutzen", orakelte Ziercke weiter. Der Quellcode "einer solchen Untersuchung" könne zudem beim Gericht hinterlegt werden, machte er einen weiteren Vorschlag zur rechtsstaatlichen Fassung der geforderten Maßnahme. Dies setze voraus, "dass sich die Justiz in diesem Bereich fachlich fortentwickelt." Aber auch Experten etwa vom CCC will er im Nachhinein Zugang zu der Programmblaupause einer eingesetzten Applikation gewähren. Zugleich nannte Ziercke eine Reihe konkreter Fälle, in denen er eine Online-Durchsuchung für unbedingt erforderlich hält. Dabei geht es etwa um den Austausch von Informationen zu Sprengvorrichtungen, eine konkrete Anschlagplanung, die Unterstützung für den internationalen Dschihad und die Anwerbung für ein Selbstmordattentat über das Internet, Recherchen zu einem möglichen Landesverrat durch die Weitergabe von Konstruktionszeichnungen und das Aufklären von Umtrieben eines fremden Geheimdienstes. Ziercke nannte als Anlass für eine Online-Durchsuchung auch die Unterstützung für ein Terrornetz, bei denen der Verdächtigte Internet-Telefonie sowie E-Mail-Verschlüsselung nutze beziehungsweise im "Entwurfsmodus" online kommuniziere, also die E- Mail jeweils nur im Entwurfsordner im Web abgelegt und gar nicht versandt werde.

Einen Phishing-Fall zählte der oberste Kriminalbeamte der Republik ebenfalls mit auf, in dem der Versand der trügerischen Mails über ein Bot-Netz mit zehntausenden Rechnern weltweit erfolgt sei. In den genannten Beispielen ist laut Ziercke ein heimliches Vorgehen essenziell, um tatsächlich an die Täter-Netzwerke zu gelangen und diese nicht etwa durch eine offene Hausdurchsuchung bereits frühzeitig zu warnen. Zuvor hatte er sich wiederholt über den Anstieg von Straftaten im Bereich Kinderpornographie sehr besorgt gezeigt.

Der Hacker starbug vom CCC führte dagegen vor, wie einfach ein Rechner mit Betriebssystem Windows XP durch die Ausnutzung einer bekannten Windows-Schwachstelle gleichsam ferngesteuert werden kann. Es sei mit einem Trojaner möglich, sich nicht nur etwa Fotos auf dem so geknackten PC anzuschauen oder gespeicherte E-Mails zu lesen. Man könne auch "Dateien raufschieben", einer Person also beispielsweise kinderpornographisches Material oder Bombenbauanleitungen unterjubeln. "Die ultimative Spionage-Software gibt es nicht", ergänzte die CCC-Abgesandte Constanze Kurz. Es müsse klar sein, "dass jede Schadsoftware ihrerseits Schwachstellen hat, zum Beispiel Programmierfehler". Diese könnten Kriminelle ausnutzen. Die zweite Gefahr sei, dass der "Bundestrojaner einfach entdeckt werden könnte, wenn er nach Hause telefoniert". In Folge würden sich "Wettbewerbe von Hackern" bilden, welche die Programme analysieren. Die Online-Durchsuchung sei zudem im größeren Zusammenhang all der anderen Überwachungsmaßnahmen wie der geplanten Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten zu sehen, die seit dem 11. September 2001 in der Gesamtschau den Bürger unter Generalverdacht stellen würden.

Andreas Pfitzmann, Informatikprofessor an der TU Dresden, bezeichnete es zudem als "extrem risikoreich", gute (Überwachungs-)Software für eine nicht genau bekannte Rechnerumgebung zu schreiben. Er wäre "extremst verwundert", wenn die Kenntnisse beim BKA in diesem Bereich die in der Forschung deutlich übersteigen würden und nicht doch ein "universelles trojanisches Pferd" herauskäme. Der Streit um den Bundestrojaner ist für Pfitzmann aber eine "Nulldiskussion", solange die gängige Computerinfrastruktur absolut unsicher sei. Er verglich die Rechnerlandschaft mit "Häusern, die so unsicher sind, dass Sie keinen Schimmer haben, ob da jetzt einmal, zweimal oder fünfmal Besuch da war." Man merke auch nicht, ob etwas weg oder dazu kam. In diesem Rahmen habe er weniger Angst vor dem deutschen Polizisten oder Geheimdienstler: "Aber Kriminelle werden die Möglichkeiten kumulativ nutzen."

Allgemein erinnerte Alexander Rossnagel vom Forschungszentrum für Informationstechnik-Gestaltung an der Universität Kassel an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch Online-Durchsuchungen nicht zu einer Rundumüberwachung oder zu Eingriffen in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung führen dürften. Der Erlanger Strafrechtler Hans Kudlich tat sich schwer mit der Einordnung der Netzbespitzelung in die Grundrechte und die Strafprozessordnung. Er geht davon aus, dass Online-Durchsuchungen mit einer Verfassungsänderung ähnlich wie beim großen Lauschangriff verbunden sein müsste.

Quelle : www.heise.de
Titel: Stärkung des "präventiven Datenschutzes" gefordert
Beitrag von: SiLæncer am 27 März, 2007, 12:24
Angesichts der zunehmenden präventiven staatlichen Überwachung hat sich der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert, als Korrekturmaßnahme für eine stärkere vorsorgliche Sicherung der Privatsphäre ausgesprochen. Ganz in diesem Sinne steht der am heutigen Dienstag veröffentlichte Tätigkeitsbericht 2007 des ULD (PDF-Datei) unter dem optimistischen Titel: "Der präventive Datenschutz startet durch". Mit Leben gefüllt haben die Kieler Datenschützer diesen Begriff gemäß dem 180 Seiten umfassenden Report insbesondere mit den Instrumenten des Datenschutz-Gütesiegels und des vorgeschalteten Auditverfahrens. Hier haben die Schleswig-Holsteiner Weichert zufolge mit der umstrittenen Zertifizierung eines Updateproduktes von Microsoft "eine wichtige Schallmauer" durchbrochen und dem Prüfverfahren eine internationale Dimension verliehen.

Bei der EU-Kommission stehe zudem das Projekt EuroPriSe (European Privacy Seal) kurz vor der Genehmigung, das unter Leitung des ULD gemeinsam mit 6 weiteren europäischen Partnern das Gütesiegel des Landes europaweit verbreiten soll, freut sich der Chef der Einrichtung. Um auch den "bundesweit starken Zuspruch" zu befriedigen, verfolge man das Ziel einer bundesgesetzlichen Verankerung des Verfahrens. Gütesiegel und Audit seien aber nur zwei von einer Vielzahl weiterer Instrumente, mit denen der präventive Datenschutz vorangebracht werde. So gewinne die strukturelle Unternehmens- und Behördenberatung beim ULD eine immer wichtigere Bedeutung. Über den Vorsitz in der Arbeitsgruppe Versicherungswirtschaft der Datenschutzaufsichtsbehörden versucht die Einrichtung dabei, zunächst in einer Branche bundesweit Standards zu etablieren. Für ein gutes Datenschutzmanagement spreche, dass damit auch eine Optimierung des IT-Einsatzes und der Arbeitsabläufe erreicht werde.

Eitel Sonnenschein herrscht bei den Kieler Datenschützern aber nicht. "Im vergangenen Jahr kam es so zu einigen, teilweise auch öffentlich ausgetragenen Konflikten", konstatiert Weichert. So sei dem schlewsig-holsteinischen Innenministerium etwa partout nicht klarzumachen gewesen, dass die Pläne für eine Polizeirechtsnovelle nicht nur verfassungsrechtlich höchst problematisch, sondern zugleich ein Bärendienst für die Polizei und die Sicherheit des Landes seien. "Einige gravierende Schutzlücken konnten im inzwischen verabschiedeten Polizeirecht geschlossen werden, doch blieben und bleiben einige mehr als fragwürdige Regelungen erhalten", moniert der ULD-Leiter. Seine Einrichtung werde nun etwa die Einführung des Kfz-Kennzeichen-Scannings, der Schleierfahndung sowie der elektronischen polizeilichen Vorgangsdokumentation kritisch begleiten. Darüber hinaus habe sich auch das Bildungsministerium bis zuletzt geweigert, bei seinen Planungen zu einer Schüler-Individualstatistik die Anforderungen des Datenschutzes zu berücksichtigen.

Ein Blick über die Elbe offenbart für Weichert zudem, "dass außerhalb unseres Landes der Datenschutz noch nicht ausreichend in unsere informationsgesellschaftliche Kultur Eingang gefunden hat". Mit dem Argument der Missbrauchs- und Kriminalitätsbekämpfung würden immer wieder neue Datenerhebungs- und Verarbeitungsbefugnisse gewährt und neue Verarbeitungssysteme in Betrieb genommen, wobei als "Sesam-öffne-Dich für Informationsbegehrlichkeiten" seit dem 11. September 2001 die Bekämpfung von Terrorismus und darüber hinaus immer wieder auch der Kinderpornographie diene. Mit der 2006 beschlossenen Anti-Terror-Datei etwa schreitet für Weichert "die Vergeheimdienstlichung unseres Sicherheitsapparates weiter voran. Würde die vom Bundesinnenministerium geforderte geheime Online-Durchsuchung gesetzlich erlaubt, wäre dies ihm zufolge "bundesweit ein schwerer Schlag gegen die Informationssicherheit und das Vertrauen der Nutzer in die Integrität ihrer IT-Systeme".

"Systemsprengende Wirkung" würde dem Bericht nach die Umsetzung der EU-Pläne einer mindestens sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten aus dem Telekommunikatikonsbereich haben. "Es ist trotz Einbeziehung von Millionen von Kreditkartendaten bei aktuellen Ermittlungen und der Rasterung von sämtlichen internationalen Banktransaktionsdaten bei SWIFT für US-Geheimdienste immer noch nicht in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gedrungen, dass die elektronischen Spuren, die wir bei allen möglichen Gelegenheiten hinterlassen, zu einer beklemmenden Beschneidung unserer Grundrechte führen kann", beklagt Weichert eine fehlende Sensibilisierung der Bürger und der Politik. Nur so sei es zu erklären, "dass wir den millionenfachen Datenschutzverstoß durch SWIFT immer noch nicht beendet haben, dass das Bundeswirtschaftsministerium weiterhin munter seine Idee eines riesigen Bundes-Einkommensregisters mit dem freundlichen Namen Elena verfolgt oder dass von der Bundespolitik krampfhaft die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie weiterverfolgt wird."

Die Bürger müssen sich dem ULD-Chef zufolge stärker "über die Konsequenzen ihres informationstechnischen Tuns klar werden." Dies gelte für eine "unreflektierte Selbst- und Fremdentblößung im Internet unter dem neudeutschen Stichwort Web 2.0" wie für die "bedenkenlose Inanspruchnahme immer mächtigerer Internet-Angebote von Online-Monopolisten wie zum Beispiel Google". Der präventive Datenschutz bedürfe noch der weiteren Unterstützung der Wirtschaft, der Verwaltung, der Politik und generell der Öffentlichkeit.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschützer fordert energisches Gegensteuern zur Überwachungsgesellschaft
Beitrag von: SiLæncer am 28 März, 2007, 15:09
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix kritisiert in seinem am heutigen Mittwoch präsentierten Tätigkeitsbericht 2006 (PDF-Datei) "drastische Einschränkungen des Datenschutzes in Europa und Deutschland". Obwohl sich politische Allmachtsphantasien von einer kriminalitätsfreien Gesellschaft nicht verwirklichen lassen würden, seien die Befugnisse der Sicherheitsbehörden immer weiter ausgedehnt worden. "Unverdächtige Bürger können immer weniger erkennen, unter welchen Voraussetzungen sie Objekte staatlicher Überwachung werden", moniert Dix. Auch fehle es an Regelungen, welche die "ausufernde" Kontrolle der Bevölkerung durch Transparenz, Auskunfts- und Korrekturrechte der Betroffenen und Löschungsfristen zumindest teilweise begrenzen könnten.

Neben dem Transfer von Flugpassagier- und Finanzdaten aus Europa an die USA und dem damit einhergehenden Scoring von EU-Bürgern durch US-Sicherheitsbehörden beanstandet der Datenschützer insbesondere die geplante Umsetzung der Brüsseler Vorgaben zur verdachtsunabhängigen monatelangen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Sie würde zu einem "Dammbruch zu Lasten des Datenschutzes auch in Berlin führen, weil dann jeder Telefonkontakt und jeder Mausklick personenbezogen registriert werden". Eine unbeobachtete und freie Kommunikation, wie sie das Grundgesetz für den Regelfall eigentlich garantierte, wäre nicht mehr möglich. Dix konstatiert: "Wir befinden uns auf einer schiefen Ebene, die eher früher als später in eine Überwachungs- und Präventionsgesellschaft führen wird, wenn wir jetzt nicht energisch gegensteuern."

Im Einzelnen beanstandet der Datenschutzbeauftragte unverhältnismäßige Massenüberwachungen wie etwa bei der Fußball-WM. Die elektronische Zutrittskontrolle mit RFID-bestückten Eintrittskarten zur Identifizierung der Zuschauer ließ in seinem Haus "erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des flächendeckenden Einsatzes aufkommen". Bei der Sicherheitsprüfung der fest akkreditierten Zugangsberechtigten sei der Abgleich mit den Daten der Sicherheitsbehörden nicht immer von der Einwilligung der Betroffenen gedeckt gewesen. Im Gegensatz zur Situation im und am Olympiastadion habe die Videoüberwachung auf der Fanmeile nicht den vorhandenen Rechtsgrundlagen entsprochen. Videoüberwachung an Bildungseinrichtungen hält Dix zudem nicht für geeignet, um Vorkommnisse wie den Amoklauf an einer Schule in Emsdetten zu verhindern. Der zunehmende Einsatz von Webcams im öffentlichen und öffentlich-zugänglichen Raum sei erschreckend und habe zu vielen Beschwerden geführt. Hier seien klare Regeln zu beachten.

Der Bericht listet weitere Datenschutzpannen bei der Strafverfolgung auf. So beschwerte sich ein Bürger über Videoaufnahmen der Polizei, welche diese bei einer Hausdurchsuchung von den Wohnräumen angefertigt hatte. "Ihr Vorgehen war unzulässig", stellt der Report klar. Darüber hinaus hätten unrechtmäßig durchgeführte verdeckte Ermittlungen gegen Unschuldige beanstandet werden müssen: Drei Bürger "versteigerten gekaufte Restposten eines Möbelhauses unterhalb des Einkaufspreises für Neuware im Internet", was sie trotz der Zulässigkeit der Geschäftsidee ins Visier der Staatsanwaltschaft gebracht habe. Dabei hätten die Ermittler "eingriffsintensivste Ermittlungsbefugnisse wie die längerfristige Observation und Telefonüberwachung" genutzt und so die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen erheblich verletzt.

Übereifer der Sicherheitsbehörden hat dem Bericht nach eine "Terroristenjagd im Jobcenter" verursacht. Grund des Fehlers sei Verwechslung eines Mannes mit arabischem Namen auf einer der im Internet abrufbaren Listen der Vereinten Nationen mit Namen von terroristischen Organisationen und Personen gewesen. Das Versehen habe dazu geführt, dass das Jobcenter Leistungen einstellte. Rechtswidrig sei ferner die Einziehung und Inhaltskontrolle von Schüler-Handys durch Lehrer gewesen, nachdem gewaltverherrlichende Videos aufgenommen wurden. Die Zuständigkeit liege allein bei den Strafverfolgungsbehörden.

Auch im privatwirtschaftlichen Bereich kam es 2006 zu diversen Beanstandungen. Eine nach außen als "Blackbox" geführte Warndatei der Versicherungswirtschaft vor Betrügern und besonders risikobehafteten Bürgern etwa verstieß dem Report nach gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Zu bemängeln war auch das automatisierte Abrufverfahren für die BVG, den Betreiber der Berliner öffentlichen Verkehrsmittel. Dieser sei zwar der Zugriff auf das Melderegister in Fällen der Identitätsprüfung von Schwarzfahrenden gestattet, wenn deren Einwilligung vorläge. Dies sei aber häufig nicht der Fall gewesen. Die elektronische Heizkostenberechnung durch Verteiler und Wasserzähler, die mehrmals täglich Messergebnisse per Funk an eine Zentrale übertragen, berge zudem das nicht in jedem Fall hinzunehmende Risiko der Ausforschung von Lebensgewohnheiten der Mieter.

Weblogs und Online-Communities werfen dem Bericht nach "neue datenschutzrechtliche Fragen auf, die noch nicht abschließend beantwortet werden können." Die technische Umsetzung dieser webbasierten Dienste müsse sorgfältig konzipiert sein, um gravierende Gefahren für die Privatsphäre der Nutzer zu vermeiden. Dies habe der Fall StudiVZ gezeigt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Keine Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen
Beitrag von: SiLæncer am 30 März, 2007, 11:40
Das Landgericht Düsseldorf hat nach Angaben der tageszeitung eine Klage des Polizeipräsidiums Düsseldorf endgültig abgewiesen, das eine Rasterfahndung beantragt hatte.

Die Polizei wollte im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus die Daten von fünf Millionen Männern allein in Nordrhein-Westfalen abgleichen und später die Fahndung bundesweit ausdehnen, um so genannte Schläfer aufdecken zu können. Dies wurde zunächst von den zuständigen Richtern zurückgewiesen, da eine konkrete Gefahr nicht erkennbar sei. Gegen diese Entscheidung klagte das Polizeipräsidium unter Berufung auf das Bundeskriminalamt (BKA). Es habe konkrete Hinweise, dass Kämpfer von Al Quaida mit zwei Taschen nach Deutschland gekommen seien. Diese Behauptung erschien dem Düsseldorfer Landgericht nun als "äußerst vage" und keinesfalls hinreichend, um eine Rasterfahndung zu veranlassen.

In Deutschland steht das Instrument der Rasterfahndung nur den Landespolizeien zu. Seit dem gestrigen Donnerstag beraten die Innen- und Justizpolitiker der großen Koalition über eine Verschärfung der Gesetze im Kampf gegen den Terror. Dabei setzen sich die Unionspolitiker besonders dafür ein, dass auch das BKA eine Rasterfahndung veranlassen darf. Verhandelt wird außerdem über die Nutzung der Mautdaten zu Fahndungszwecken, über die Telefonüberwachung und über den großen Lauschangriff. Hier sollen die Regeln so verändert werden, dass der vom Bundesverfassungsgericht als schützenswert definierte "Kernbereich der privaten Lebensführung" nicht die Fahndung behindert. Auf dem europäischen Polizeikongress in Berlin hatte BKA-Chef Jörg Ziercke vehement beklagt, dass das Instrument des großen Lauschangriffs nach dem Gerichtsurteil praktisch unbrauchbar geworden sei. Verhandelt wird auch über die heimliche Online-Durchsuchung von Computern mit dem Ziel, die Vorbehalte der SPD gegen die Technik aufzulösen. Der CSU-Politiker Hans-Peter Uhl verkündete bereits gestern, dass es "kein apodiktisches Njet von der SPD" mehr gebe.

Quelle : www.heise.de
Titel: Opposition kritisiert zunehmende Zahl von Lauschangriffen
Beitrag von: SiLæncer am 30 März, 2007, 14:14
Die Opposition im Bundestag hat die stark steigende Zahl der Telefonüberwachungen kritisiert und eine Reform der Telekommunikationsüberwachung verlangt. Der Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag sagte am heutigen Freitag in der Debatte über einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion, die Zahl der Anordnungen sei zwischen 2000 und 2005 von rund 15.700 auf 42.500 angestiegen. Dies sei nicht mehr mit der Zunahme von Handys zu rechtfertigen. Das Ausmaß liege auch weit über dem Niveau vieler anderer demokratischer Staaten, sagte Montag. Nach seiner Kenntnis führen 60 bis 70 Prozent der Telekommunikationsüberwachungen zu Ergebnissen. Das bedeute im Umkehrschluss, dass 30 bis 40 Prozent gegen weiterhin Unschuldige angewandt würden.

Redner der großen Koalition räumten ein, dass hier Regelungsbedarf bestehe. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will einen Entwurf am 18. April ins Kabinett bringen. "Im Grundsatz sind wir uns einig", sagte sie mit Blick auf die Debattenbeiträge auch aus der Opposition. "Es geht nur darum, wie wir Bürgerinnen und Bürger vor übermäßigen staatlichen Eingriffen besser schützen." Auch sollten wir die Benachrichtigungspflichten verbessern. Die Bundesregierung strebe eine "neue harmonische Gesamtregelung" an für alle verdeckten Ermittlungen.

Nach Darstellung des SPD-Abgeordneten Klaus Uwe Benneter werden dabei auch moderne Kommunikationstechniken einbezogen. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung werde gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet. Zypries widersprach Montag mit Blick auf einen vermeintlichen Anstieg der Abhöraktionen. Eine Studie des Max-Planck-Instituts gehe vielmehr von einem Rückgang bei der Telefonüberwachungsdichte aus. Es würden nicht mehr Personen überwacht, sondern mehr Anschlüsse pro Person.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble will Sicherheitsgesetze verschärfen
Beitrag von: SiLæncer am 31 März, 2007, 10:54
Rasterfahndung, heimliche Online-Durchsuchung, Datenauswertung der Lkw-Maut - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und die Unionsfraktion drängen auf zahlreiche Verschärfungen der Sicherheitsgesetze. Die SPD will mitziehen - aber nicht beim Datensammeln zur Verbrechensvorbeugung.

Entsprechende Pläne präsentierten Unionspolitiker nach Informationen des SPIEGEL in einer Koalitionsrunde am vergangenen Donnerstag. Unter anderem sollen dem Bundeskriminalamt die Rasterfahndung und die heimliche Online-Durchsuchung von Privatcomputern erlaubt werden. Außerdem sollen die Daten der Lkw-Maut dabei helfen, Verbrechen aufzuklären.

Die Innenexperten der SPD sind grundsätzlich bereit, die Pläne mitzutragen, wenn auch in abgespeckter Form. So gilt die Nutzung der Maut-Daten bei der Aufklärung besonders schwerer Verbrechen wie Mord, Totschlag oder terroristischen Anschlägen als weitgehend unstrittig; ein Referentenentwurf des Innenministeriums dazu wird für Mitte April erwartet. Bislang sperrt sich die SPD allerdings gegen den Dateneinsatz zur Verbrechensvorbeugung. Dagegen soll umgekehrt die Online-Durchsuchung, mit der Fahnder heimlich Computer ausforschen können, voraussichtlich nur zur Gefahrenabwehr, nicht aber für die Aufdeckung von Straftaten erlaubt werden.

In Arbeit ist überdies eine Gesetzesänderung zum Großen Lauschangriff, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgt, wonach in einer verwanzten Wohnung keine Privatgespräche abgehört werden dürfen. Die Union plädiert für das sogenannte Richterband. Demnach dürfte zunächst alles aufgezeichnet werden, im Anschluss müsste dann ein Richter entscheiden, was davon privat und daher zu löschen wäre. Dagegen fordert die SPD weitere Sicherungen, etwa eine Prognose, ob es voraussichtlich zu einem Privatgespräch kommen werde, das gar nicht erst mitgeschnitten werden dürfte.

Auch beim Passgesetz gibt es Streit: Die Union will künftig die Fingerabdrücke nicht nur im Chip des Reisepasses speichern. Die Daten sollen zusätzlich bei den Meldeämtern hinterlegt werden. Die SPD sieht darin einen verfassungswidrigen Einstieg in eine zentrale Bundesdatei.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Schäubles lange Liste für weitere Ermittlungsbefugnisse
Beitrag von: SiLæncer am 01 April, 2007, 12:12
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat am Donnerstag in einer Koalitionsrunde umfangreiche Forderungen zum Ausbau der Überwachung im Rahmen der Terrorismusbekämpfung gestellt, die von Präventivbefugnissen für das Bundeskriminalamt ( BKA) über Vereinfachungen beim großen Lauschangriff bis zu Rasterfahndungen reichen. Bereits aktuell verfolgte Gesetzesänderungen zum Zugriff der Ermittler auf die Maut-Daten im Lkw- Bereich sowie auf Festplatten privater PCs und Speicherplattformen im Internet über die heftig umstrittenen  Online-Durchsuchungen durften auf der langen Wunschliste nicht fehlen.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hat inzwischen bestätigt, dass es sich bei entsprechenden Berichten des Spiegels und der Welt nicht um einen verfrühten Aprilscherz gehandelt habe. Hausherr Wolfgang Schäuble wolle eine Reihe von Gesetzen überarbeiten, lautete ihre reichlich unkonkrete Auskunft.

Dem Spiegel zufolge sind die Pläne für die Nutzung der Maut-Daten zur Strafverfolgung bereits am weitesten gediehen und innerhalb der großen Koalition so gut wie abgesegnet. Ein Referentenentwurf werde Mitte April erwartet. Als weitgehend unstrittig gilt demnach auch in der SPD, dass Ermittler auf die Informationen von TollCollect zur Aufklärung besonders schwerer Verbrechen wie Mord, Totschlag oder terroristischen Anschlägen zugreifen dürfen sollen. Eine Verwendung zur Verbrechensvorbeugung würden die Sozialdemokraten aber ablehnen. Dagegen sollen vernetzte Computer voraussichtlich nur zur Gefahrenabwehr präventiv heimlich durchforstet werden dürfen, nicht zur Aufdeckung von Straftaten. Wegen fehlender gesetzlicher Grundlage hatte der Bundesgerichtshof entsprechende Online-Untersuchungen durch die Polizei Anfang des Jahres verboten. Seitdem fordern insbesondere Schäuble und das BKA die rasche Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die umkämpfte Bespitzelungsmaßnahme. SPD- Innenpolitiker stehen diesem Begehr prinzipiell nicht abgeneigt gegenüber.

Weitere Präventivbefugnisse soll das BKA bei der Telekommunikationsüberwachung allgemein sowie bei der höchstgerichtlich zurückgewiesenen Rasterfahndung erhalten. Bund und Länder hatten der Wiesbadener Polizeibehörde im Rahmen der Föderalismusreform prinzipiell die schon von Schäubles Vorgänger Otto Schily (SPD) geforderten Möglichkeiten zu Ermittlungen im Vorfeld für die Terrorabwehr eingeräumt, die jetzt in einzelnen Gesetzen umgesetzt werden sollen.

Vorbereitet wird auch eine Gesetzesänderung zum großen Lauschangriff, der nach der Novelle der rechtlichen Grundlagen für die akustische Wohnraumüberwachung aufgrund der engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung kaum noch zum Einsatz kommt. Die Union plädiert daher erneut für die Einführung des so genannten Richterband. Demnach dürften die Ermittler zunächst Gespräche komplett und automatisch aufzeichnen. Erst im Anschluss soll dann ein Richter entscheiden, was davon privat und daher zu löschen wäre. Alle anderen Fraktionen hatten diesen alten Vorstoß von CDU/CSU bislang sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat strikt abgelehnt. "In den Kernbereich darf auch ein Richter nicht eingreifen", hatte etwa Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) betont.

Nach wie vor gebe es bei der SPD hier Bedenken gegen das Mitschneiden von Privatgesprächen, heißt es in der Spiegel-Meldung. Auch beim Passgesetz gibt es Streit: Die Union will künftig die Fingerabdrücke nicht nur im Chip des biometrischen Reisepasses speichern. Die Daten sollen vielmehr zusätzlich bei den Meldeämtern hinterlegt werden. Die Genossen sehen darin aber einen verfassungswidrigen Einstieg in eine zentrale Bundesdatei biometrischer Merkmale, die von Datenschützern immer wieder zu verhindern gesucht wird.

Unter dem Eindruck einer neuen islamistischen Terrordrohung gegen Deutschland hatten Koalitionspolitiker bereits Mitte März angekündigt, sämtliche sicherheitsrelevanten Gesetze auf ihre Tauglichkeit überprüfen zu wollen. Beim Start der von Datenschützern und Oppositionspolitikern scharf kritisierten Anti-Terrordatei von Polizeien und Geheimdiensten am Freitag hatte Schäuble erneut eine Straffung des Überwachungsnetzes gerechtfertigt: die Bundesrepublik sei keine "Insel der Seligen", die Bedrohung durch den Terrorismus auch hier präsent.

Zudem philosophierte der CDU-Politiker über grundlegende Änderungen an der Sicherheitsarchitektur, durch die auch die Pfeiler des Rechtsstaates nicht ungeschoren davon kommen sollen. So müsse zunehmend unterschieden werden zwischen der repressiven Strafverfolgung und der präventiven Strafverhinderung. Letztere werde immer wichtiger, "weil die Gefahren so groß sind". Gegenüber Selbstmordattentätern sei mit dem Strafrecht nicht viel auszurichten. Hier dürfe das Unschuldsprinzip "nicht mehr so einfach" gelten und man müsse "lieber im Zweifel verhindern, dass es Todesfälle gibt". Die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Linken, Petra Pau, hielt dagegen, dass Präventivüberwachung "der Schritt vom Rechtsstaat zum Überwachungsstaat" sei. Jeder könne ins präventive Visier geraten. "Das Volk gilt nicht mehr als souverän, sondern als kriminell. Das ist die Philosophie, und die lässt das Grundgesetz Kopf stehen."

Quelle : www.heise.de
Titel: Manipulation der Netzarchitektur durch Bundestrojaner befürchtet
Beitrag von: SiLæncer am 02 April, 2007, 11:37
Der Chaos Computer Club (CCC) wollte am gestrigen 1. April die geforderte Schnüffelsoftware für Online-Durchsuchungen scherzhaft im Elster-System für die elektronische Steuererklärung ausgemacht haben. Nun warnen Datenschützer ernsthaft vor möglichen Manipulationen der Netzarchitektur im Rahmen der Verbreitung des geplanten "Bundestrojaners". Die Hinweise würden sich verdichten, dass die heimlichen Online-Durchsuchungen wahrscheinlich durch Eingriffe in die Internet-Infrastruktur bewerkstelligt werden sollten, erklärte Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), am heutigen Montag. Dem Bundeskriminalamt (BKA) schwebe anscheinend "ein Ausspäh-Tool" – zugeschnitten auf das jeweilige Betriebssystem – vor. Dieses solle "über beliebige Downloads mitgegeben und installiert" werden.

Eine solche "Manipulation" der Netzfundamente des Internet, die dem Staat – und damit sehr wahrscheinlich nicht nur diesem – "grundsätzlich eine beliebige Änderung dessen ermöglicht, was Nutzer auf ihren Rechnern beim Surfen, in ihrer E-Mail, bei E-Government-Anwendungen" und ähnlichen Online-Tätigkeiten zu sehen bekommen, wäre laut Weichert ein massiver Eingriff. Letztlich würden damit "der Bespitzelung und Zensur gleichermaßen" die Tür geöffnet. Nur ein Rechner, der keinen ungeprüften Code von außen zulasse, wäre gegen derlei umfassende Angriffe gefeit. Dies würde aber Probleme mit Online-Updates etwa des Virenscanners und mit Patches von Betriebssystem und Anwendungssoftware verursachen mit der Folge, dass bekannt gewordene Sicherheitslücken nicht mehr oder nicht mehr so schnell wie nötig gestopft werden könnten. Dies würde den Rechner wiederum zur leichten Beute von staatlichen oder nichtstaatlichen Ausspähversuchen machen.

Der CCC hatte zuvor in seinem Aprilscherz verkündet, dass Experten aus seinen Reihen den Bundestrojaner in der 18 Megabyte großen Windows-Datei der Elster-Software in "Version 8.1.0.0" gefunden hätten. Damit solle das Ausspähen der gesamten steuerpflichtigen Bevölkerung ermöglicht werden. Das ULD hatte sich zunächst ebenfalls einen Aprilscherz erlaubt. So forderte Weichert am gestrigen Sonntag für seine Einrichtung die gesetzliche Erlaubnis, heimliche Datenschutzkontrollen mit Hilfe von Trojanern durchführen zu können: "Unsere feste Überzeugung, dass solche Kontrollen heute schon zulässig sind, wurde durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 31. Januar in Frage gestellt", gab der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte zum Besten. "Da dieses Kontrollinstrument für effektiven Datenschutz unerlässlich ist, muss der Gesetzgeber sofort handeln. Insofern erwies sich der Landtag in Nordrhein-Westfalen als mutiger politischer Pionier, als er seinem Verfassungsschutz die heimliche Online-Durchsuchung erlaubte. Der Datenschutz ist ja nichts anderes als konkret praktizierter Verfassungsschutz."

Mit dem absurden Appell wollte Weichert verdeutlichen, dass Internet-Durchsuchungen "ohne jede Einschränkung abzulehnen sind". Zugleich geht er mit den Argumenten der Befürworter der Netzbespitzelung scharf ins Gericht. Die Behauptung von Vertretern von Sicherheitsbehörden, der Zugriff auf Nutzerrechner durch nicht autorisierte Personen wie Kriminelle könne sicher ausgeschlossen werden, ist für ihn unabhängig von der tatsächlichen Implementierung "weder glaubwürdig noch nachvollziehbar". Der Beweiswert der mit einem Bundestrojaner gewonnenen Erkenntnisse sei so fraglich. Ein vollständiger Datenabzug – wie es bei herkömmlichen Durchsuchungen gängig ist – sei unbemerkt über eine dünnbandige Rechneranbindung schließlich kaum machbar. Zudem könnten inkriminierende Inhalte auf den Nutzerrechner von Dritten geschleust worden sein.

Auch die Beschwichtigung des BKA, dass der besonders geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung bei der Online-Durchsuchung mit Hilfe bestimmter Schlüsselbegriffe nicht tangiert werden solle, ist für Weichert in der Praxis "aus technischer Sicht nicht vorstellbar". Die Behauptung der Wiesbadener, es würde keine "Schadsoftware" zum Einsatz kommen, sondern ein gezielter Angriff auf eine ganz bestimmte Umgebung programmiert werden, sei zudem ein rhetorischer Kniff. Damit solle überspielt werden, "dass es sich um besonders gefährliche Schadsoftware handelt".

Quelle : www.heise.de
Titel: Polizeigewerkschaft kritisiert Schäuble-Katalog
Beitrag von: SiLæncer am 02 April, 2007, 14:03
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, hat einen Vorstoß aus dem Bundesinnenministerium kritisiert, die ab dem November 2007 anfallenden Fingerabdruckdaten zunächst bei Reisepässen, dann bei Personalausweisen in den jeweiligen Meldeämtern für künftige Fahndungszwecke zu speichern. Eine Art erkennungsdienstliche Behandlung der Gesamtbevölkerung hält Freiberg der Arbeit seiner Kollegen nicht für zuträglich: Eine bundesweite Fingerabdruck-Datei lege den Grundstein zu einer umfassenden Datensammlung über jeden einzelnen Bürger, das sei keine vertrauensschaffende Maßnahme für die Arbeit der Polizei und überdies ungesetzlich, erklärte Freiberg in einer Mitteilung: "Das wäre der Einstieg in eine bundesweite Fingerabdruck-Kartei und damit nach Auffassung der GdP ein grober Verstoß gegen das verfassungsmäßige Recht jedes Einzelnen auf die so genannte informationelle Selbstbestimmung."

Andere Maßnahmen zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze wie die Fahndung in Mautdaten bei Schwerverbrechen fanden dagegen die Zustimmung des Polizeigewerkschaftlers. Zur geplanten heimlichen Online-Durchsuchung von Computern merkte Freiberg an, dass sie möglicherweise hilfreich sein könnte, dass sie jedoch doch nur in besonderen Einzelfällen unter "strikter Einhaltung klarer Regeln auf der privaten Festplatte" durchgeführt werden sollten.

Hintergrund der auch von der CDU/CSU befürworteten Speicherung der Fingerabdrücke ist die Reform des Meldewesens zum Zwecke des effektiven E-Governments. Wenn Fingerabdrücke von den Meldebehörden gespeichert werden, müssen sie im Sinne der Fahndungstauglichkeit national übergreifend abgefragt werden können. Das ist bei Meldedaten heute noch keineswegs der Fall.

Seit 2004 wird eine anstehende Reform des Melderechts, das in Deutschland vor allem Ländersache ist, und der Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung diskutiert, bei der der elektronische Datenaustausch der Meldedaten im Mittelpunkt steht. Ursprünglich sollten die Daten bei den obersten Meldebehörden der einzelnen Bundesländer angesiedelt werden, wobei Daten im Sinne einer "Datendrehscheibe" an anfragende Stellen weitergereicht werden. Gegen dieses Modell steht das Konzept eines Stufenmodells, bei dem die kompletten Daten in einem Landesmelderegister stehen und ein Rumpfsatz von Daten in ein Bundesmelderegister eingespeist wird. Ein weiteres Modell geht von einem Bundesmelderegister aus, in dem die Bundesländer je nach Landesrecht einzelne "Partitionen" ihrer Daten abdecken können, um den Erfordernissen des Datenschutzes nachzukommen.

Quelle : www.heise.de
Titel: CDU Hessen sieht "praktisches Bedürfnis" für Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 03 April, 2007, 13:23
Die CDU-Fraktion im hessischen Landtag macht sich für heimliche Online-Durchsuchungen von privaten PCs und virtuellen Speicherplattformen stark, um mit "hochprofessionellen Tätern im Internetzeitalter Schritt zu halten" und den staatlichen Strafanspruch durchzusetzen. In einem dringlichen Antrag der Regierungsfraktion soll die Landesregierung aufgefordert werden, "sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine gesetzliche Grundlage zur verdeckten Online-Durchsuchung in die Strafprozessordnung aufgenommen wird". Die Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung und würde nur so in einigen Fällen überhaupt noch ermöglicht. Die hessische CDU unterstützt so die Linie von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der ebenfalls Christdemokrat ist.

Islamistische Terroristen und "viele andere Straftäter" würden die neuen Medien sehr intensiv für ihre Zwecke einsetzen, heißt es zur Begründung des Vorstoßes. Hier müsse der Gesetzgeber aktiv sein und dem "praktischen Bedürfnis" der Ermittler für Online-Durchsuchungen angesichts der auch allgemein verstärkten Nutzung moderner Kommunikationsmittel mit Hilfe der Bereitung einer rechtlichen Basis nachkommen. Im Rahmen der konkreten Gestaltung der angestrebten Regelung dürfe aber nicht außer Acht gelassen werden, "dass die Durchführung einer verdeckten Online-Durchsuchung im Einzelfall einen schwerwiegenden Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre des Betroffenen darstellen kann". Derlei Maßnahmen müssten daher "auf Fälle von Terrorismus und vergleichbarer Schwerstkriminalität beschränkt werden".

Den vorgetragenen "Anspruch an das Strafprozessrecht" sieht die hessische CDU durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gedeckt. Dieser hatte die vom Bundeskriminalamt (BKA) angestrebten heimlichen Netzermittlungen Ende Januar untersagt. Dem CDU-Antrag zufolge haben die Richter dabei aber auch klargestellt, "dass bei der Bekämpfung von Terrorismus und vergleichbaren Fällen der Schwerstkriminalität ein praktisches Bedürfnis für eine verdeckte Online-Durchsuchung zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung und Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs besteht". Sie hätten nur moniert, dass eine entsprechende Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung bislang fehlt.

Die SPD-Fraktion im hessischen Landtag sprach sich jüngst entschieden gegen eine staatliche Ausforschung vernetzter PCs und von Speicherplattformen im Internet aus. Sie will die Landesregierung aufgefordert wissen, über den Bundesrat eine gesetzliche Regelung entsprechender heimlicher Online-Durchsuchungen zu verhindern. Die damit einhergehenden Grundrechtseingriffe seien "durch nichts zu rechtfertigen".

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Wiesbadener Landtag, Nicola Beer, unterstützte in Folge rasch die Position der Sozialdemokraten. "Auch wir Liberale wenden uns strikt gegen heimliche Durchsuchungen von privaten oder geschäftlich genutzten PCs durch die Polizei, die durch gesetzliche Änderungen künftig möglich gemacht werden sollen", erklärte die Rechtspolitikerin. Bei verdeckten Online-Durchsuchungen könne sich der Staat Zugriff auf das komplette Leben unbescholtener Bürger verschaffen. Von Hochzeitsfotos über Homebanking-Daten bis hin zum privaten Schriftverkehr mit Versicherungen und Krankenkassen würde sich alles vor den Ermittlern ausbreiten. Der zu erwartende Nutzen derartige Beschnüffelungsmaßnahmen stehe in keinem Verhältnis zur drohenden Missbrauchsgefahr.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: CDU Hessen sieht "praktisches Bedürfnis" für Online-Durchsuchungen
Beitrag von: Jürgen am 04 April, 2007, 04:41
Ich selbst sehe ein "praktisches Bedürfnis" für mehr Kohle in meiner Tasche.
Aber schleiche ich mich deswegen durch eine selbstgebohrte Hintertür in eine Bank?

Oder breche in in eine Bibliothek ein, oder den Briefkasten meiner Nachbarin auf, bloss weil ich etwas lesen möchte?

Oder bohre ich ihr Badezimmer an, bloss weil sie nett aussieht und möglicherweise Begierde auszulösen vermag?

So geht das überhaupt nicht !!!

Wenn 'unsere' Politiker uns derart misstrauen, mögen sie sich umgehend ein anderes Volk suchen.


Ansonsten nehme ich für mich grundsätzlich die Unschulds-Vermutung in Anspruch und lehne jede Pauschal-Überwachung und -Verdächtigung ab.
Rasterfahndung natürlich ebenso...
Und absolut NIEMAND hat ein Recht auf Nachschlüssel, heimliche Hintertüren, Spionage-Werkzeuge irgendeiner Art, ohne einen konkreten und rechtfertigenden Tatverdacht, weder in der physischen, noch in der elektronischen Welt.

Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: higuenti am 04 April, 2007, 12:29
Tja Jürgen, wir sollten eine Ecke einrichten, in der über sinnvolle Gegenmaßnahmen
nachgedacht und berichtet wird. Jeder hat schließlich das Recht, seine Wohnung mit allen darin so gut wie möglich zu sichern.
Vor Ganoven,Spannern, Einbrechern, Gummiohren und anderen zwielichtigen Gesindel.
Titel: Videoüberwachung: Der Siegeszug der Elektro- Augen
Beitrag von: SiLæncer am 04 April, 2007, 21:33
Boom der Videoüberwachung: Die Hamburger Polizei feiert die Kameras als Nonplusultra und will jetzt aufrüsten. Die Briten sind schon einen Schritt weiter. Dort werden Missetäter mit Kinderstimmen zurechtgewiesen.

Hamburg - In der Bahn, in der Bank, im Bahnhof: So richtig hat man sich an die Überwachungskameras in Deutschland noch nicht gewöhnt - wenngleich die Polizei durch den Einsatz der elektronischen Augen Erfolge in der Verbrechensbekämpfung feiert. Großbritannien dagegen gilt als "Überwachungsgesellschaft": Mehr als vier Millionen Videokameras kontrollieren das Königreich.

Hamburgs Innensenator Udo Nagel hatte es bereits angekündigt: Die Hansestadt wird ihre Videoüberwachung aufstocken. Heute gab der parteilose Politiker bekannt, dass die genauen Standorte der Kameras rund um den Hansaplatz im Stadtteil St. Georg sein werden. Der Platz gilt mit rund 300 Straftaten pro Jahr als zweitgrößter Brennpunkt in Hamburg - nach der Reeperbahn. Erst am 22. März eskalierte auf dem Platz ein Streit zwischen zwei Männern, bei dem ein 43-jähriger Afghane niedergestochen wurde. Ab Juli sollen die Kameras fertig installiert sein. Große Hinweisschilder sollen Unwissende deutlich auf die Überwachung hinweisen.

"Wir sehen mehr, sind schneller vor Ort und können den Menschen eher helfen", sagte Nagel. "Die Videoüberwachung ist als Baustein für die Sicherheit in Hamburg nicht mehr wegzudenken. Das belegen schon nach einem Jahr die Einsatzzahlen mit zahlreichen Einzelbeispielen."

Im vergangenen Jahr wurden zwölf dreh- und schwenkbaren Videokameras auf der Reeperbahn eingesetzt. Was die Beamten sahen, führte nach Angaben des Innensenators zu 271 Einsätzen und 105 Festnahmen. Zahlreiche Schlägereien hätten verhindert werden können. "Die Zahlen zeigen eindrucksvoll, dass hier etliche Menschen durch den Einsatz der Videoüberwachung nicht zu Opfern geworden sind", so der Senator.

Die Zahl der Straftaten stieg allerdings, weil durch die Überwachung jetzt auch mehr Straftaten entdeckt werden. So wäre es nach Behördenangaben ohne die Kamerabilder entweder gar nicht zu Einsätzen oder erst deutlich später dazu gekommen. In weiteren 126 Fällen wurden Einsätze der Polizei Hamburg durch die Videoüberwachung unterstützt.

Deutschlandweit bekannt gewordene Fälle wie der des "S-Bahn-Schubers" im Jahr 2004, der Aufklärung einer Serie von Sexualstraftaten gegen junge Frauen oder die Festnahme der so genannten "Kofferbomber" und die Aufklärung des Mordes an dem kleinen Mitja in Leipzig belegten den Wert der Videoüberwachung, sagte der Politiker.

"Wir wollen nicht terrorisiert werden"

Unterstützung bekommt der Kamera-Einsatz von der Interessengemeinschaft Steindamm, einer Vereinigung aus Geschäftsleuten und Bürgern St. Georgs. "Wir wollen in Sicherheit leben, nicht von bestimmten Menschen terrorisiert werden und hoffen, dass die Videokameras die Gewaltbereitschaft eindämmen", sagt Quartiersmanager Wolfgang Schüler. "Auch wenn wir wissen: Ein Allheilmittel ist die Überwachung nicht."

Nils Zurawski vom Institut für kriminologische Sozialforschung der Universität Hamburg hat drei Jahre lang räumliche Vorstellungen, Sicherheitsgefühl und Einstellungen zur Videoüberwachung bei Hamburgern untersucht. Seinem Bericht "Videoüberwachung in Hamburg" zufolge stimmen 67,9 Prozent der befragten Bürger einer Videoüberwachung zu.

"Seit Jahren sorgen Tausende von Kameras in der U-Bahn, in Bussen, auf Bahnhöfen, in Banken, Schulen oder in Kaufhäusern für Sicherheit und verhindern Straftaten - selbst auf Schiffen im Hamburger Hafenfährverkehr wird bis zum Sommer die Sicherheit der Passagiere durch den Einsatz der Videoüberwachung erhöht", kündigte Nagel an.

In Großbritannien können die Kameras bereits sprechen

Einziger Gegner der Videoüberwachung: Der Bürgerverein St. Georg, der gemeinsam mit Geschäftsleuten und Anwohnern die Initiative "Kultur statt Kameras" gründete. Sprecher Helmut Voigtland befürchtet, dass sich die Kriminalität lediglich verschiebt - und zwar in die Nebenstraßen. "Den Hansaplatz kann man eher mit kulturellen Events retten, womit man Leute anlockt, den Platz belebt", so der Rechtsanwalt, der jedoch zugibt, dass "eine Überwachung die Ergreifung der Täter" vereinfache. "Doch den schrecklichen Mord vor wenigen Wochen hätte eine Kamera auch nicht verhindert."

In Großbritannien - einem Land mit rund 4,2 Millionen staatlichen und privaten Überwachungskameras - schmiedet das Innenministerium dagegen ganz andere Pläne: Dort sollen Überwachungskameras künftig nicht nur beobachten, sondern auch Gesetzesbrecher direkt ansprechen. Wer seinen Müll auf die Straße wirft, Leute anrempelt, Wände beschmiert oder sich anderweitig daneben benimmt, soll laut und klar aufgefordert werden, umgehend sein Verhalten zu ändern.

Die sprechenden Überwacher sollen zunächst für eine Testphase an 20 Orten in England aufgestellt werden. Die Live-Videobilder der Kameras werden wie bisher in Einsatzzentralen der Polizei oder privater Sicherheitskräfte ausgewertet. Bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung sollen entsprechende Mahnungen aus den Lautsprechern tönen: und zwar von Kindern gesprochen. Innenminister John Reid verspricht sich von der "Schande einer öffentlichen Bloßstellung für Erwachsene durch eine Kinderstimme eine größere Wirkung".

Das ist selbst den Anhängern der Hamburger Überwachungspolitik zu viel: "Welch furchterregender Gedanke", sagt Wolfgang Schüler, der Videoüberwachung in Maßen durchaus schätzt. Öffentliche Bloßstellung nach britischem Vorbild findet er unannehmbar. Ähnlich unheimliche Entwicklungen will er aber schon in den USA entdeckt haben. "Dort", sagt er, "können einem die Kameras angeblich schon hinterherlaufen."

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 05 April, 2007, 02:16
Hmmm...

Einbrücke durch Spezialisten wirklich verhindern, das ist wohl unmöglich.
Aber wichtiger ist wohl, derlei sicher zu entdecken.
Da eignen sich allerdings solche Betriebssysteme am wenigsten, die Daten und Prozesse vor'm User oder gar Admin zu verstecken verstehen.
Insofern kann man zuerst vom Mainstream abraten.

Das gilt ähnlich für die Realität.

Heute gab's 'nen Wasserschaden auf dem Dachboden, über der Wohnung meiner Nachbarin.
Als diese von der Arbeit kam, stellte sie fest, dass jemand (mit Schlüssel) in der Wohnung gewesen sein muss.
Daraufhin habe ich ihr erst einmal dringend angeraten, so wie ich schon bei'm Einzug, den Schliesszylinder auszuwechseln und erst zum Auszug wieder einzusetzen.
Immerhin besteht jetzt der dringende Verdacht, dass der Hauswirt einen Zentralschlüssel zur Anlage hat, oder Kopien der Wohnungsschlüssel.
Nur wird das bei mir nichts nützen...
Ich nehme lieber in Kauf, dass man notfalls meinen Zylinder zerstört, als mit unbemerkten Besuchern rechnen zu müssen.

Patentrezepte habe ich keine, sonst hättet Ihr die hier schon gelesen.

p.s.
Ein relevantes Thema hatten wir hier schon:
Das alte Problem: Öffnen ohne Schlüssel  (http://www.dvbcube.org/index.php?topic=16298.0)
Titel: Online-Durchsuchung und präventive TK-Überwachung in der Schweiz geplant
Beitrag von: SiLæncer am 05 April, 2007, 13:58
Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, hat sich dafür ausgesprochen, an den umstrittenen geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, Spionage und verbotenem Waffenhandel festzuhalten. Der Bundesrat befasste sich an einer Sitzung am gestrigen Mittwoch mit den kontroversen Ergebnissen eines vorbereitenden Vernehmlassungsverfahrens zum BWIS II, der Revision des Bundesgesetzes über die Maßnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.

Mit dem BWIS II sind neue Mittel der Informationsbeschaffung zur frühzeitigen Erkennung von Gefährdungen durch Terrorismus, verbotene politische oder militärische Nachrichtendiensten und verbotenen Handel mit Proliferationsgütern vorgesehen, teilt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit. Den Nachrichtendiensten soll künftig die präventive Überwachung von Telefongesprächen, Mail- und Postverkehr sowie eine Verwanzung von privaten Räumen oder auch des Computers mittels Trojanern erlaubt werden. Diese Maßnahmen sollen ausdrücklich auch gegen Personen ermöglicht werden, gegen die kein konkreter Verdacht auf strafbares Verhalten besteht.

Der Bundesrat beauftragte jetzt das EJPD mit der Ausarbeitung einer Botschaft an die Bundesversammlung, das Schweizer Parlament. Wahrscheinlich wird sich dieses laut gut unterrichteten Kreisen noch in der Sommersession, also im Juni 2007 mit der Vorlage beschäftigen.

Um, wie es das EJPD formuliert, "die besonderen Mittel der Informationsbeschaffung anordnen zu können, braucht es gemäß Vernehmlassungsvorlage eine 'doppelte Zustimmung'". Ein Antrag des Bundesamts für Polizei müsste einerseits dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt werden, das die Rechts- und Ermessensfrage prüft. Bei positiver Entscheidung würde der Antrag an die Departementsvorsteher des EJPD bzw. an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport weitergeleitet werden. Beide Departemente (Ministerien) müssen einer Präventivüberwachung zustimmen. Möglicherweise soll auch eine Schlichtungkommission implementiert werden. In speziellen Ausnahmefällen könnten die "besonderen Maßnahmen "auch vom Bundesrat selbst angeordnet werden, berichten informierte Kreise. Das komplizierte Anordnungs- und Genehmigungsverfahren soll in der Parlamentsvorlage aber noch verständlicher formuliert und die Notwendigkeit der Vorlage noch einmal ausführlich begründet werden, heißt es aus dem EJPD.

Die Vorlage für das BWIS II wurde im Juli 2006 in das vorparlamentarische Anhörungsverfahren geschickt und stieß auf heftige Kritik. 79 Vernehmlassungsadressaten (vor allem Kantone, politische Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände und weitere Kreise) konnten zum Entwurf Stellung nehmen. Bis Mitte Oktober gingen insgesamt 63 Stellungnahmen ein. Die Kantone nehmen mit Ausnahme des Kantons Bern eine positive Haltung zur Vorlage ein. Bei den politischen Parteien findet die Vorlage hohe Akzeptanz bei der EVP und der LPS. Die CVP äußert sich grundsätzlich positiv. Die FDP stimmt zwar der Stoßrichtung zu, äußerte aber Bedenken. Eine ablehnende Haltung nehmen die SVP, die SP und die GPS ein. Die Dachverbände der Städte und Gemeinden beurteilen die Vorlage zustimmend. Die Wirtschaft ist gespalten: Verständnis signalisieren der Wirtschaftsverband "economiesuisse" und Swiss Banking. Abgelehnt wird die Vorlage vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund. Kritisch bis ablehnend äußerten sich Amnesty International, Demokratische Juristinnen und Juristen oder die Schweizerischen Datenschutzbeauftragten. Zustimmung signalisierten Polizeiorganisationen wie die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz, der Verband Schweizerischer Polizeibeamter oder die Konferenz der städtischen Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren.

Scharfe Kritik an den Plänen des Bundesrats hat auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür. Für ihn sind die bestehenden strafrechtlichen Mittel völlig ausreichend, um die Sicherheit des Landes zu gewährleisten und um auch präventiv gegen terroristische Gefährdungen vorzugehen. Laut Thür darf es nicht ermöglicht werden, dass der Staat ohne ordentliches Strafverfahren in die Privatsphäre, Räume und Computer der Bürger eindringen kann. "Wenn dieses neue Gesetz es nicht mehr verlangen sollte, dass ein hinreichend begründeter strafrechtlicher Tatverdacht vorhanden sein muss, dann wird ein Richter gar nicht anders können, als solche Maßnahmen zu bewilligen, vor allem wenn, geltend gemacht wird, es gehe um Aufklärung im Rahmen der Abwehr einer terroristischen Gefährdung", kommentierte Thür gegenüber heise online. "Was will außerdem ein Richter außerhalb eines strafrechtlichen Verfahrens überhaupt überprüfen, er kann ja eigentlich nur die Informationen der Staatschutzorgane absegnen. Das vorgesehene juristische und polizeiliche Prozedere wird keine große Hemmschwelle darstellen."

Der zuständige Leiter des EJPD, Bundesrat Christoph Blocher, der vehement für BWIS II kämpft, sagte gegenüber Schweizer Medien, dass er das Vernehmlassungsresultat erwartet habe. Wer für die innere Sicherheit verantwortlich sei, halte die Möglichkeit eines Lauschangriffs für nötig, wer gegenüber allen Eingriffen in die Grundrechte misstrauisch sei, lehne diese Maßnahmen ab. An ihm und den politischen Mehrheitsverhältnissen wird es nun liegen, ob die Vorlage für das revidierte Gesetz im Parlament verabschiedet werden wird. Gelingt es Blocher, seine Parteifreunde in der SVP umzustimmen und, wie so oft, hinter sich zu versammeln, wird wohl trotz einiger – auch parlamentarischer – Kritik die Gesetzesvorlage angenommen. Doch selbst dann ist für die Befürworter des präventiven Lauschangriffs der Fall noch nicht erfolgreich durchgezogen. Schließlich hat in der Eidgenossenschaft das Volk das letzte Wort und kann ein Referendum durchführen. Heftige weitere Debatten sowohl im Parlament als auch in der Öffentlichkeit sind also nach wie vor garantiert – Ausgang ungewiss.

Quelle : www.heise.de
Titel: SPD uneins über Schäuble-Pläne
Beitrag von: SiLæncer am 07 April, 2007, 17:02
In der SPD gibt es bisher keine einheitliche Linie zu den Plänen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für Online-Durchsuchungen von Computern. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sagte dem RBB-Inforadio am Samstag: "Ich halte die Online-Durchsuchungen für notwendig zur Aufklärung von schweren Straftaten oder auch zur Abwehr von schweren, großen Gefahren." Bislang waren die Schäuble-Pläne in der SPD weitgehend auf Ablehnung gestoßen.

Wiefelspütz wies darauf hin, dass es für das Vorhaben derzeit keine ausreichende rechtsstaatliche Grundlage gebe. "Eine Rechtsgrundlage muss erst geschaffen werden, und das wird mit Sicherheit nicht hoppla hopp gehen können. Das berührt schwerwiegende verfassungsrechtliche Fragen." Wiefelspütz bezeichnete seine Position als "persönliche Meinung" und betonte: "Die Diskussion in der SPD hat erst begonnen."

Der SPD-Datenschutzexperte Joerg Tauss hält die Schäuble-Pläne für verfassungswidrig. Online-Durchsuchungen wären nach seiner Auffassung eine Kombination von uneingeschränkten Lauschangriffen mit ebenso illegalen Hausdurchsuchungen ohne Kenntnis der Betroffenen, erklärte er in Berlin. Dafür könne "weder der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber die Hand reichen noch ist die Billigung einer solchen Praxis durch das Bundesverfassungsgericht denkbar".

Auch Thüringens SPD-Chef Christoph Matschie lehnt die Durchsuchungen ab. "Die Privatsphäre muss Schutz vor staatlichem Zugriff haben und der Computer gehört zur Privatsphäre", sagte er dem Radiosender Antenne Thüringen. Zudem sei eine solche Ermittlungsmethode nicht notwendig.

Schäuble will im Kampf gegen den Terrorismus Ermittlern unter anderem den heimlichen Zugriff auf Computer via Internet ermöglichen. Er brachte dazu auch eine Änderung des Grundgesetzes ins Spiel. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies diesen Vorstoß scharf als "verfassungsrechtlich höchst bedenklich" zurück.

Unterstützung erhielt Schäuble dagegen von seinem niedersächsischen Amtskollegen Uwe Schünemann (CDU). "Die Gefahr eines terroristischen Anschlags in Deutschland war noch nie so groß wie in diesen Tagen", sagte dieser der Bild am Sonntag. Die von Schäuble angestrebten Gesetzesänderungen etwa zur Online-Durchsuchung von Computern oder zur vorbeugenden Telefonüberwachung halte er daher "für dringend geboten".

Quelle : www.heise.de
Titel: Berliner Senat hält gründliche Prüfung von Online-Durchsuchungen für nötig
Beitrag von: SiLæncer am 10 April, 2007, 16:17
Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue hat sich zurückhaltend gegenüber den umstrittenen Forderungen zur raschen Schaffung einer Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Eine verdeckte Ausforschung privater Festplatten in PCs oder virtuellen Speicherplattformen berühre den vom Grundgesetz umfangreich geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung "in ganz besonderem Umfang", schreibt die SPD-Politkerin in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage des Berliner FDP-Abgeordneten Björn Jotzo. "Überdies bestehen auch im Hinblick auf die technische Umsetzung derartiger Maßnahmen eine Reihe offener Fragen." Der Senat halte daher eine "gründliche Prüfung" einer entsprechenden gesetzgeberischen Regelung auf Landes- beziehungsweise Bundesebene für erforderlich.

Im Mittelpunkt der Abwägung muss laut von der Aue die Frage stehen, "ob es zur Aufrechterhaltung einer effektiven Strafverfolgung tatsächlich ein unabweisbares Bedürfnis für Online-Durchsuchungen gibt". Sollte dies der Fall sein, sei weiter zu prüfen, "welche Grenzen der Anwendung im Lichte eines effektiven Grundrechtsschutzes gezogen werden müssen." Weder in Berlin noch in anderen Bundesländern oder beim Bund selbst sei man in diesen Punkten bislang zu konkreten Ergebnissen gekommen.

Ein bereits klareres Meinungsbild hat sich die Humanistische Union (HU) gebildet. In ihrem aktuellen Mitteilungsheft warnt die Bürgerrechtsorganisation vor einer "fortschreitenden Verwanzung des Rechts". Sie beklagt darin, dass zu den biologischen und fürs "klassische" Abhören eingesetzten elektronischen Wanzen mit der Reform des Verfassungsschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen hierzulande erstmals offiziell auch eine "virtuelle" Form des Ungeziefers in die freie Wildbahn entlassen worden sei. Dabei würden elektronische Datenspeicher offenkundig als Exklaven innerhalb der (Privat-)Wohnung behandelt. Das Gesetz sehe bei heimlichen Zugriffen auf Arbeitsspeicher oder Festplatten zumindest keinerlei Vorkehrungen vor, die dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gerecht würden. Aber auch der Kernbereichsschutz werde mit keiner Silbe erwähnt. Die HU unterstützt daher eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz.

"Wie ihre biologischen Verwandten neigt auch die virtuelle Wanze zur Fortpflanzung und Vermehrung", gehen die Bürgerrechtler im Weiteren auf die Begehrlichkeiten auf Bundesebene ein. Dabei habe es zunächst so ausgesehen, "als wollte der Bundesgerichtshof einer allzu schnellen Vermehrung dieser virtuellen Plagegeister vorbeugen." Der BGH hatte Ende Januar entschieden, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen gibt. Für die HU wäre damit ein Innehalten bei dem Vorhaben, alles technisch Machbare im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zu legalisieren, wünschenswert. Schließlich habe schon die "Verwanzung" des Grundgesetzes im Rahmen der Einführung des großen Lauschangriffs letztlich wenig gebracht, da die akustische Wohnraumüberwachung gemäß dem Bundesverfassungsgericht nur unter kaum praktikablen Bedingungen rechtsstaatlich durchführbar sei. Ein ähnliches Ergebnis wäre beim "Bundestrojaner" zu erwarten.

Strikt ab lehnt die Bürgerrechtsvereinigung die Ansicht der Bundesregierung, wonach die Geheimdienste hierzulande auf Basis des Verfassungsschutzgesetzes bereits heimliche Online-Durchsuchungen durchführen dürften. Die Umsetzung einer entsprechenden Überwachungsmaßnahme "mittels einer angepassten Dienstvorschrift", wie es die Bundesregierung nahe gelegt habe, erscheint der HU "unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten geradewegs abenteuerlich". Damit würden weder die Anforderungen an den Schutz des eigenen Wohnraums oder des Kernbereichs erfüllt, noch werde dem Gesetzesvorbehalt für Grundrechtseingriffe nachgekommen oder den Kriterien der Normenklarheit Genüge getan. Man werde sich deshalb für "einen sofortigen Stopp aller diesbezüglichen Begehrlichkeiten einsetzen".

Quelle : www.heise.de
Titel: Zugriff von US-Geheimdiensten auf inländische Bankdaten befürchtet
Beitrag von: SiLæncer am 10 April, 2007, 17:50
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat bemängelt, dass mit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums künftig auch alle Inlandsüberweisungen vom Finanznetzwerk SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications) abgewickelt würden. Damit könnten auch US-Geheimdienste unter dem Aufhänger der Terrorabwehr auf die Bankdaten zugreifen. "Wenn diese Daten, wie es geplant ist, auch über SWIFT laufen, würde das ohne eine Veränderung des Systems bedeuten, dass man dann auch diese Daten den Amerikanern für ihre Recherchen zur Verfügung stellt", zeigte sich Schaar gegenüber dem SWR besorgt über die Entwicklungen. Eine solche Praxis wäre dem Datenschützer zufolge aber "mit unseren Vorstellungen von Souveränität schwer zu vereinbaren."

Über das in Belgien beheimate SWIFT-Netz werden täglich bereits internationale Überweisungen mit einem Volumen von etwa 4,8 Billionen Euro abgewickelt. Etwa 7800 Kreditinstitute aus rund 200 Ländern sind an das Konsortium angeschlossen. SWIFT speichert unter dem Hinweis auf "Sicherheitsgründe" im Rahmen einer Gesamtspiegelung die abgewickelten Transaktionen und damit verknüpfte personenbezogene Informationen auch in seiner US-Filiale. Auf den dortigen SWIFT-Datenbestand greifen US-amerikanische Behörden einschließlich des Auslandsgeheimdienstes CIA unter dem Aufhänger der Terrorismusbekämpfung regelmäßig zu. Diese seit sechs Jahren erfolgende und seit zehn Monaten öffentlich bekannte Praxis verstößt nach Einschätzung aller europäischen Datenschutzbehörden gegen europäisches Datenschutzrecht. Nicht nur das EU-Parlament fürchtet, dass die Finanzinformationen in den USA zur Wirtschaftsspionage missbraucht werden könnten.

Die unkontrollierte Datenabwanderung droht sich mit den jüngsten Brüsseler Plänen zur Verwirklichung eines einheitlichen Zahlungsraums in der europäischen Gemeinschaft deutlich zu verschärfen. Die 27 Finanzminister der EU haben sich Ende März bei ihrem jüngsten Ratstreffen Vorschlag für eine Richtlinie über Zahlungsdienste geeinigt. Sie soll nach der noch ausstehenden weiteren Beratung durch das EU-Parlament Rechtsgrundlage für die Verwirklichung der "Single Euro Payments Area" (SEPA) dienen. Ziel des Vorstoßes ist es, grenzüberschreitende Zahlungen so einfach, billig und sicher zu machen wie "nationale" Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaats. Außerdem will die Richtlinie die Zahlungsverkehrsmärkte durch die Verbesserung des Wettbewerbs insgesamt effizienter und kostengünstiger gestalten.

Laut Schaar ist als künftiger Dienstleister für den gesamten künftigen europäischen Zahlungsverkehr einschließlich Inlandsüberweisungen aber schon aus rein pragmatischen Gründen das umstrittene SWIFT-Netzwerk vorgesehen. Damit stünden letztlich auch den US-Sicherheitsbehörden im US-Datenzentrum des Konsortiums gewaltige neue Finanzinformationen zur Verfügung. Letztlich könnten sie unter Berufung auf den Krieg gegen den Terror dann jede Überweisung innerhalb Europas einsehen.

Der SWIFT-Finanzchef, Francis Vanbever, hatte jüngst zwar Nachbesserungen beim Datenschutz versprochen. Demnach strebt die Unternehmung für ihre Datenlagerstätte in den USA eine "Safe Harbor"-Regelung an und will sich so freiwillig zur Einhaltung angemessener Regeln des Datenschutzes auch in den USA nach EU-Maßstäben verpflichten. Den vielfach geforderten raschen Rückzug der Infrastruktur aus Übersee und den damit verbundenen Stopp der Finanzdatenaffäre lehnte Vanbever zum Missfallen von Datenschützern allerdings ab. Man wolle allein mittelfristig für die globale Kommunikationsinfrastruktur von SWIFT "Alternativen entwickeln".

Derlei reine Absichtsbekundungen gehen Schaar längst nicht weit genug. Er hatte von SWIFT gemeinsam mit seinen europäischen Kollegen bis Ende März eigentlich klare Zusagen zur Einhaltung der EU-Datenschutzbestimmungen erwartet. "Diese Rückmeldungen sind nicht so, wie wir sie uns gewünscht hätten", beklagt der Bundesdatenschutzbeauftragte. Mit den angekündigten Überarbeitungen des Datenschutzkonzepts sei "das Grundproblem noch nicht aus der Welt geräumt, nämlich der doch sehr weitgehende Zugriff der US-Behörden, ohne dass eine unabhängige Datenschutzkontrolle drauf schaut."

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäubles Symptome - Trüben Traumata die Urteilsfähigkeit des Ministers?
Beitrag von: SiLæncer am 10 April, 2007, 20:00
"Um einen Lebenden zu verstehen, muss man wissen, wer seine Toten sind. Und man muss wissen, wie seine Hoffnungen endeten - ob sie sanft verblichen oder ob sie getötet wurden. Genauer als die Züge des Antlitzes muss man die Narben des Verzichts kennen."

In den Blogs wird heftig darüber spekuliert, und nicht nur in den Postings auf Heise vermuten es eine Menge Leser, sondern auch in den Foren von Focus, demTagesspiegel und der Süddeutschen Zeitung: leidet Schäuble nicht nur an den körperlichen Folgen des Attentats, sondern auch an einer traumatisierten Psyche, die seine Wahrnehmung entscheidend trübt?

Posttraumatische Belastungsstörung

Obwohl sich keine Ferndiagnosen stellen lassen und das Innenministerium über die Krankengeschichte des Ministers weit weniger umfassend Einsicht gibt, als es der Minister von seinen Bürgern gerne hätte, spricht einiges für das Vorliegen einer sogenannten Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Selbst wenn man die recht engen Kriterien der professionellen Psychologie für die Entwicklung einer solchen Störung anlegt - Todesgefahr oder schwere Verletzung -, kommt man im Fall Schäuble zum Ergebnis: das könnte passen. Naomi Breslau nahm in ihrer Studie von 1998 Schussverletzungen sogar als typisches Beispiel der PTBS-Auslöserkategorie "mit Waffe verletzt", die ihr zufolge bei Männern mit einer Wahrscheinlichkeit von 18,1% zu einer PTBS führt.

Würde Schäuble nicht auffällig handeln, könnte man immer noch davon ausgehen, dass mit einer Wahrscheinlichkeit von 4/5 keine Posttraumatische Belastungsstörung vorliegt. Aber Schäuble verhält sich auffällig und dieses auffällige Verhalten passt auffallend gut in die Symptomatik der Posttraumatischen Belastungsstörung. Vor allem die Hypervigilanz, die übersteigerte Schreckhaftigkeit, das Wahrnehmen abstrakter Gefahren als konkret und die dementsprechend falsche Interpretation dessen, was geeignet, erforderlich und angemessen ist. Das von Dr. Markos Maragkos im Interview zu Posttraumatischen Belastungsstörungen genannte Beispiel des durch einen Unfall traumatisierten Autofahrers, der zur Vermeidung der Gefahr das Autofahren ganz sein lässt, erinnert frappant an Schäubles Umgang mit der Verhältnismäßigkeit, wenn es um die Methoden zur Vermeidung zukünftiger Verbrechen geht.

Ein ganz anderes Leben als vorher

Hinzu kommt, dass sich die Wahrscheinlichkeit zur Entwicklung einer Posttraumatischen Belastungsstörung erhöht, wenn der Betroffene nach dem Ereignis ein ganz anderes Leben führen muss als vorher.

Seit Schäuble lebensgefährlich angeschossen wurde, ist er vom dritten Brustwirbel abwärts gelähmt und sitzt im Rollstuhl. Eine erhebliche Einschränkung: keine Sexualität mehr, und ein Angewiesensein auf fremde Hilfe bis hin zu den täglichen sehr privaten Verrichtungen.

Vor dem 12. Oktober 1990 verlief sein Leben in ausgesprochen geregelten Bahnen: Sohn eines Steuerberaters, Jurastudium, Promotion über die "Berufsrechtliche Stellung von Wirtschaftsprüfern in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften", Eintritt in die Steuerverwaltung, Bundestag. Zu dieser Zeit interessierte sich Schäuble eher für Finanzen und machte während der Flick-Affäre durch einen Plan zur Amnestierung von Steuerhinterziehern auf sich aufmerksam.

Kurz vor dem Attentat übertrug ihm Helmut Kohl einen neuen, ungewohnten Aufgabenbereich: das Innenministerium mit den Zuständigkeiten für die innere Sicherheit. Das Attentat war der erste große Bruch in Schäubles Biografie - seitdem ging vieles schief für ihn. Kohl benannte ihn als Nachfolger und trat selbst wieder an, in der Spendenaffäre sagte die frühere CDU-Schatzmeisterin gegen ihn aus und der in die Affäre verwickelte Waffenhändler Schreiber beschuldigte ihn des Meineids. Zu guter Letzt scheiterte er sogar als selbsterklärter Kandidat für das Bundespräsidentschaftsamt peinlich an der eigenen Partei. In der Fernsehsendung "Schäubles Fall" führte der gelähmte Politiker die Spendenaffäre auf eine "Intrige mit kriminellen Elementen" zurück. Wer solche Verschwörungstheorien hegt, wird normalerweise nicht wieder in die große Politik vorgelassen - anders bei Schäuble. Die Berufung zum Innenminister im Kabinett Merkel war sein erster Erfolg seit damals - und eine Wiederholung der Ernennung von 1989, der bald darauf das Attentat folgte.

Symptom "Vermeidung"

Will Schäuble tief in seinem Innern eine Wiederholung dieses Ereignisses symbolisch vermeiden? Mit allen Mitteln? Mit dem grundgesetzwidrigen Ausbau der Überwachung, mit Präventivbefugnissen für das Bundeskriminalamt, mit dem Einsatz der Maut-Daten zur Strafverfolgung (mit dem er sich selbst zum Lügner stempelt), mit der unangekündigten Online-Durchsuchung (die alle Bürger in ständige Überwachungsangst versetzt und die freie Meinungsäußerung dementsprechend beeinflusst - bis hin zum Tagebucheintrag), mit bei Ämtern gespeicherten Fingerabdrücken und mit einigen Plänen für Grundgesetzänderungen, bis hin zum Einsatz der Bundeswehr im Innern?

Hinzu kommt, dass die Spekulationen nicht nur von Fremden kommen, sondern auch von Personen, die mit Schäuble persönlich Umgang haben - darunter nicht nur alte Parteigenossen, die meinen, er sei nach dem Attentat ein "völlig anderer" geworden, sondern auch Mitarbeiter von Länderministerien, die hinter vorgehaltener Hand Berichte von sich geben, welche über die gewohnten Spitzen unter Politikern weit hinausgehen: nämlich, dass Schäuble in Ausschusssitzungen "regelmäßig durchdreht" und ein "echt tragischer" Fall sei.

War Schäuble nach dem Attentat in psychologischer Behandlung? Was wurde dort festgestellt? Litt er an einer Akuten Belastungsstörung? Sind etwaige akute psychische Symptome, die nach traumatischen Erlebnissen oft auftauchen, unbehandelt geblieben und haben sich chronifiziert? Über die ärztliche beziehungsweise psychologische Behandlung des Ministers nach dem Attentat schweigt sich das Innenministerium gründlich aus. Dabei wären die Antworten auf diese Fragen besonders im Lichte von Schäubles grundgesetzkritischen Äußerungen der letzten Zeit für die Öffentlichkeit durchaus von Interesse. Auch deshalb, weil sich eine Posttraumatische Belastungsstörung auf die Fähigkeit auswirken kann, Gefahrensituationen richtig einzuschätzen und angemessen auf sie zu reagieren: Die Einschätzung einer Gefahr durch einen Menschen, der an Posttraumatischer Belastungsstörung leidet, ist durchaus anders als die Einschätzung der gleichen Gefahr durch einen Menschen ohne diese Störung.

Klarheit bringen würde die Nennung der Behandlungen nach dem Attentat und eine Entbindung der behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht. Ein keineswegs außergewöhnlicher Vorgang, der nicht nur privat Krankenversicherten, sondern auch Bewerbern für besonders sensible Berufe ganz alltäglich abverlangt wird. Warum also entschließt sich Schäuble nicht von sich aus zu diesem Schritt? Weil ihm der Datenschutz plötzlich wichtig geworden ist? Oder weil er Material ans Licht bringen könnte, das seine Eignung als Innenminister in Frage stellt?

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 10 April, 2007, 23:50
Wenn ich die Entwicklung seines Vorgängers vom Links-Aussen-Anwalt zu einem durchaus vergleichbaren Hardliner betrachte, zwingt sich mir die Annahme auf, dass auch das Amt an sich einen entscheidenden Anteil an dieser charakterlichen Verrohung hat.
Titel: Entwicklungsprojekt zu Online-Durchsuchungen in vollem Gange
Beitrag von: SiLæncer am 11 April, 2007, 15:54
Die Bundesregierung gibt sich weiter sehr bedeckt zu Einzelheiten über die Durchführbarkeit von heimlichen Online-Durchsuchungen. Im Bundeskriminalamt (BKA) werde "derzeit die technische Umsetzbarkeit" der momentan heiß diskutierten verdeckten Ermittlungsmaßnahme "im Rahmen eines Entwicklungsprojekts geprüft", schreibt das Bundesinnenministerium in einer jetzt vorliegenden Antwort auf eine umfassende Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Dabei würden "Aspekte der Gerichtsverwertbarkeit der Ergebnisse, der Nichtweiterverbreitung von hierzu verwendeten Programmen und des weitestgehenden Ausschlusses unerwünschter Effekte berücksichtigt". Absprachen mit Softwareherstellern strebe man nicht an. Konkrete Aussagen zur geplanten Technik würden sich noch nicht treffen lassen.

Die Schaffung von Sicherheitslücken werde bei möglicherweise bald legalen Online-Durchsuchungen privater Festplatten und Speicherplattformen im Netz nicht angestrebt, versichert das Innenministerium. Derzeit werde davon ausgegangen, dass eine missbräuchliche Nutzung der einzusetzenden Programme durch Dritte für eigene Zwecke durch technische Maßnahmen allerdings nur "weitestgehend" verhindert werden könne. Insgesamt stuft die Bundesregierung ein Entdeckungsrisiko der verwendeten Software als gering ein. Eine Manipulation eines entsprechenden Beschnüffelungsprogramms sei "im Vergleich zu anderen über den Markt bereits bestehenden Möglichkeiten" zur Ausnutzung von Sicherheitsschwachstellen auf gängigen PCs zudem "extrem aufwendig".

Die von den Liberalen, Forschern und Hackern skizzierte Gefahr eines "digitalen Wettrüstens" zwischen staatlichen Online-Durchforstern und Internet-erfahrenen Kriminellen sieht das Innenministerium nicht. Das Ergreifen möglicher Gegenmaßnahmen durch die "Zielperson" und eine Reaktion der Ermittlungsbehörden darauf sei "tägliche Praxis". Einen möglichen Vertrauensverlust der Bevölkerung in das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) befürchtet die Bundesregierung ebenfalls nicht, da die Bonner Behörde im Gegensatz zum BKA nicht mit der Entwicklung technischer Verfahren zur Durchführung von Online-Durchsuchungen beauftragt sei.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende Januar entschieden, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen gibt. Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), andere Innenpolitiker der Union und das BKA fordern seitdem die rasche Schaffung einer rechtlichen Grundlage für das umstrittene neue Ermittlungsinstrument, das auch von SPD-Innenexperten nicht grundsätzlich abgelehnt wird. Erforderlich seien entsprechende Online-Durchsuchungen insbesondere, heißt es jetzt in der Stellungnahme des Innenministeriums, um an "flüchtige", also sich nur im Arbeitsspeicher eines Rechners befindende, sowie an verschlüsselte Inhalte heranzukommen. Für eine "verdachtlose" Online-Durchsuchung etwa in Gestalt einer umfassenden Rasterung von Internetcomputern, um Anhaltspunkte für durchgeführte oder geplante Straftaten zu erhalten, bestehe aber "aus strafverfahrensrechtlicher Sicht" kein rechtfertigender Anlass.

In aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Computerforensik und der Beschlagnahme von Rechnern oder Servern kann die Bundesregierung keine Alternative zur Online-Durchsuchung erkennen. Die Wiederherstellung nicht endgültig gelöschter Daten sei zwar grundsätzlich möglich, es bestehe aber das ungelöste Problem der endgültigen Ausradierung von Informationen auf Datenträgern.

Die personellen Ressourcen für die Durchführung heimlicher Netzausforschungen kann das Innenministerium bislang nicht prognostizieren. Dünn bleiben die Aussagen in der Antwort der Bundesregierung auf die FDP-Anfrage auch zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, den das Bundesverfassungsgericht bei verdeckten Ermittlungen mehrfach besonders angemahnt hat. Die Suche würde sich "aufgrund der jeweiligen Anordnung auf Daten beschränken, die für das zu Grunde liegende Ermittlungsverfahren von Bedeutung sind", heißt es dazu allein pauschal. Eine eventuelle technische Vorauswahl etwa mit Hilfe von Schlagworten oder den vom BKA ins Feld geführten "Schlüsselbegriffen" würde lediglich als Hilfsmittel dienen und einer herkömmlichen Durchsuchung entsprechen. Auch dabei würden Papiere zunächst nur grob auf eventuelle Relevanz geprüft.

"Der Bundesregierung fehlt offenbar jede genaue Vorstellung davon, wie Online-Durchsuchungen vom Bundeskriminalamt durchgeführt werden sollen", interpretiert Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, die ausweichenden Antworten als "Offenbarungseid". Es bleibe weiter völlig unklar, "wie die zahlreichen technischen Probleme dieses Zugriffs gelöst werden sollen und ob sich überhaupt Vorteile gegenüber der Beschlagnahme von Festplatten ergeben". Elementare Fragen zum Grundrechtsschutz würden bislang genauso missachtet wie zum Rechtsschutz des Bürgers gegenüber den geforderten Maßnahmen. Der mehrfache Verweis darauf, über die Tätigkeit der Nachrichtendienste keine Auskunft zu geben, lege zudem erneut nahe, dass die Geheimdienstler ohne rechtliche Grundlage und richterliche Kontrolle "wilde Online-Durchsuchungen betreiben". Die Regierung müsse über die Vorgehensweise der Geheimdienste "zügig aufklären".

Quelle : www.heise.de
Titel: Bürgerrechtler demonstrieren gegen Überwachungswahn
Beitrag von: SiLæncer am 12 April, 2007, 16:08
Am Samstag demonstrieren Deutsche Bürgerrechtler in Frankfurt "gegen den Überwachungswahn". In einem letzten Aufruf des beteiligten FoeBuD e.V. wird an alle zur Teilnahme appelliert, die mit der "Vorratsdatenspeicherung, der Online-Durchsuchung und den neusten Überwachungsphantasien unseres Innenministers Schäuble nicht einverstanden" sind. Voriges Jahr fanden bereits Kundgebunden in Berlin und Bielefeld statt.

Treffpunkt des Protestzuges ist um 15 Uhr am Frankfurter Hauptbahnhof. Die Abschlusskundgebung soll an der Paulskirche stattfinden. Dort wollen Redner aus Bürgerrechtsorganisationen, Beratungsstellen, Telefonseelsorge und vom Bündnis für Politik- und Meinungsfreiheit "den Wert der Privatsphäre und die Wichtigkeit der Bürgerrechte deutlich machen". Daneben haben Interessierte Gelegenheit, sich am Kommunikationsstand in der Innenstadt zu informieren und zu diskutieren.

Quelle : www.heise.de
Titel: Europarat: Videoüberwachung bedroht massiv die Grundrechte
Beitrag von: SiLæncer am 13 April, 2007, 15:47
Die Europäische Kommission für "Demokratie durch Recht" des Europarates fordert angesichts der tiefen Verletzungen der Achtung des Privatlebens, der Bewegungsfreiheit und des Datenschutzes durch die um sich greifende Videoüberwachung öffentlicher Plätze strengere nationale und internationale Regulierungsvorgaben. Der verstärkte Einsatz von Bespitzelungstechniken wie dem "Closed Circuit Television" (CCTV) durch Strafverfolger oder andere staatliche Behörden "kann eine unabweisbare Bedrohung für die Grundrechte" darstellen, warnt die so genannte Venedig-Kommission in einer jetzt veröffentlichten Studie. Das Demokratiegremium des weit über die EU hinausreichenden Staatenbundes hat darin die Vereinbarkeit der Videoüberwachung mit geltendem internationalen Recht untersucht und die Politik an grundlegende Datenschutzbestimmungen erinnert.

Die Technik für CCTV hat sich laut dem Report in jüngster Zeit "dramatisch verbessert" und könne teilweise als ausgefeilt gelten. So seien Möglichkeiten zur Nachtsicht, zum Zoomen oder zur automatischen Verfolgung von Objekten Standard. Vorgänge, Details oder Gesichtszüge könnten sichtbar gemacht werden, die dem menschlichen Auge normalerweise verborgen wären. "Intelligente Systeme" seien in der Lage, etwa selbst einen angeklebten Bart als Tarnung zu erkennen, und schlössen eine Stimm- oder Gesichtserkennung ein. Zudem könnten dieselben Bilder auf verschiedenen Monitoren reproduziert, von einem Beobachter gleichzeitig mehrere Orte aus der Ferne kontrolliert und die Daten aufgezeichnet werden. Dabei sei jederzeit auch ein Missbrauch der Aufnahmen oder eine Verbreitung über das Internet denkbar. Insgesamt, resümiert die Untersuchung an diesem Punkt, "wachsen die Möglichkeiten für eine durchdringende, unerbittliche Überwachung von Individuen und Plätzen".

Im Prinzip obliege es zwar den nationalen Behörden, über den Einsatz der Videoüberwachung öffentlicher Örtlichkeiten zur Verhinderung von Störungen der öffentlichen Ordnung oder von Straftaten sowie zum Schutz der inneren Sicherheit zu befinden, heißt es in der Analyse weiter. Bei der Feststellung der Erforderlichkeit, der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit dürfte aber letztlich auch etwa der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Wörtchen mitreden können. Dieser habe etwa befunden, dass es selbst im öffentlichen Kontext einen Bereich der Interaktion einer Person mit anderen gebe, der dem Privatleben zuzurechnen sei. Als besonders problematisch habe der Gerichtshof ferner die Aufzeichnung verdeckt gewonnener CCTV-Aufnahmen sowie die Freigabe von Bildern aus der Videoüberwachung zur Veröffentlichung gleichsam zur Vorführung von Menschen bezeichnet.

Allgemein müssen Behörden der Venedig-Kommission zufolge beim Einsatz von CCTV-Systemen zum einen die Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen berücksichtigen. Es sei also darauf zu achten, dass die Videoüberwachung "gesetzlich" abgesichert und nicht "willkürlich" erfolge. Darüber hinaus seien die Vorgaben aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu beachten: Eine Behörde darf demnach nur einen Eingriff in die Grundrechte vornehmen, soweit dieser "gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer."

Absolut unangebracht sei demnach etwa das Anbringen von Kameraaugen in öffentlichen Toiletten, um die Einhaltung eines Rauchverbots zu kontrollieren. Eine flächendeckende Videoüberwachung sei ebenfalls nicht mit den internationalen Menschenrechtserklärungen in Vereinbarung zu bringen. Generell müsste immer geprüft werden, ob auch nicht weniger tief in die Privatsphäre einschneidende Maßnahmen zweckgerecht seien.

Die Kommission bringt weiter Basisbestimmungen aus dem europäischen Datenschutzrecht ins Spiel. Demnach dürften zur automatischen Verarbeitung genutzte persönliche Informationen nur in einem klar gesetzlich geregelten Verfahren erhoben, für spezielle legitime Absichten gespeichert und aktuell gehalten werden. Nach einem gewissen Zeitraum zu löschende Daten müssten zudem als solche rasch zu identifizieren sein. Darüber hinaus seien den betroffenen Personen ein Zugang zu den über sie gespeicherten Informationen und Korrekturmöglichkeiten einzuräumen. Letztlich sollten Videoüberwachungsmaßnahmen von einer unabhängigen Datenschutzbehörde kontrolliert werden. Weitere Studien seien nötig, um das automatische Scannen von Kfz-Kennzeichen und Verkehrsflüssen durch CCTV sowie den privaten Gebrauch von Videoüberwachungssystemen zu berücksichtigen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble will Leitlinien für innere Sicherheit erarbeiten
Beitrag von: SiLæncer am 16 April, 2007, 19:59
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will erstmals "Leitlinien für die innere Sicherheit" vorlegen. Das Grundsatzpapier soll bis zur zweiten Jahreshälfte fertig sein, bestätigte ein Ministeriumssprecher am heutigen Montag in Berlin. Vor dem Hintergrund der terroristischen Bedrohung will Schäuble die Trennung zwischen äußerer und innerer Sicherheit aufheben. Der neue Sicherheitsbegriff stößt bei der SPD auf Widerstand. Auch die heftige Debatte über Schäubles Sicherheitspolitik geht weiter.

Wie die Zeitung Die Welt berichtet, will Schäuble den auch in der großen Koalition umstrittenen Einsatz der Bundeswehr im Inneren in einem neuen Sicherheitskonzept festschreiben. "Wir wollen einen umfassenden Sicherheitsbegriff zu Grunde legen. Daher werden wir über die völlig überkommene Trennung von innerer und äußerer Sicherheit zu reden haben und die Frage eines Einsatzes der Bundeswehr im Inneren", sagte Schäuble dem Blatt. "Uns leitet die folgende Frage: Was muss man tun, um trotz vieler Gefahren den Menschen ein möglichst großes Maß an Sicherheit zu gewährleisten?"

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, warnte den Minister vor einem Alleingang. "Schäuble ist gut beraten, rechtzeitig mit dem Koalitionspartner zu sprechen, sonst wird es bei einer bloßen Ankündigung von Leitlinien bleiben", sagte Wiefelspütz der Netzeitung. Er lehnte Schäubles Sicherheitsbegriff und einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren ab.

In der Diskussion über die von Schäuble geplanten schärferen Sicherheitsgesetze werben die Grünen für einen gemeinsamen Widerstand der Opposition. Grünen-Chef Reinhard Bütikofer sagte, es gehe um so viel, "dass wir dafür werben, dass hier alle, denen der Rechtstaat lieb und teuer ist, an einem Strang ziehen, um zu verhindern, dass Herr Schäuble damit durchkommt". Insbesondere kritisierte Bütikofer die geplanten heimlichen Online-Untersuchungen von Computern.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, sagte, Schäubles Vision von einem umfassenden Sicherheitsbegriff und die erneute Ankündigung, Militär im Inneren einzusetzen, klängen wie eine Drohung. "Wolfgang Schäuble lässt einfach nicht locker und ist dabei, sich vollends zu verrennen." Piltz forderte die Kanzlerin auf, den Innenminister zu stoppen. Die stellvertretende Vorsitzende der Links-Fraktion, Petra Pau, warf Schäuble vor, Sicherheit notfalls auch über das Grundgesetz zu stellen.

Unionspolitiker verteidigten hingegen Schäuble. CSU-Generalsekretär Markus Söder befürwortete im Fernsehsender Phoenix eine Ausweitung der Sicherheitsgesetze. Die CDU-Innenpolitiker Clemens Binninger und Ralf Göbel wiesen die Kritik an Schäuble als überzogen zurück. Binninger verteidigte den Vorstoß Schäubles, über das Internet auf die Computer verdächtiger Personen zugreifen zu können. Es werde immer noch unterschätzt, welche Bedeutung das Internet für Terroristen und Kriminelle habe.

Quelle : www.heise.de
Titel: Wirtschaft stützt Schäubles Plan für heimlichen PC-Zugriff
Beitrag von: SiLæncer am 17 April, 2007, 22:31
Die deutsche Wirtschaft hat grundsätzlich nichts gegen einen Online-Zugriff auf Computer. "Es müssen jedoch zielgerichtete Eingriffe gegen potenzielle terroristische Straftäter sein, bei denen die rechtsstaatlichen Grenzen genau definiert sind", sagte Thomas Menk, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft (ASW) dem Handelsblatt. Der ASW gehören unter anderem die Spitzenverbände der Wirtschaft an. Der Plan von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist umstritten und stößt auch beim Koalitionspartner SPD auf Widerstand.

Nach Worten Menks stellen Angriffe auf die Internetsicherheit und besonders der mögliche Missbrauch des Internets durch terroristische Straftäter eine ernst zu nehmende Sicherheitsgefährdung dar. Deshalb habe er auch kein Verständnis dafür, dass Telefone auf richterliche Anordnung überwacht werden dürften, dies aber im Zusammenhang des Internets ausgeschlossen sein sollte, sagte Menk.

Quelle : www.heise.de
Titel: Hessischer Verfassungsschutz-Chef für Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 18 April, 2007, 09:03
Der hessische Verfassungsschutz-Chef Alexander Eisvogel hat sich nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau (FR) für Online-Durchsuchungen von Computern ausgesprochen. Zwar müssten erst andere Methoden der Nachrichtengewinnung angewandt werden, sagte Eisvogel der FR. Wenn diese aber ausgeschöpft seien, sei "eine Situation denkbar, in der man ein so weit reichendes Mittel wie die Online-Durchsuchung einbringt".

Im Kampf gegen Verbrechen und Terrorismus will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Sicherheitsbehörden unter anderem das heimliche Ausspähen von Computern per Internet erlauben. Diese Pläne sind umstritten. Eisvogels Vorgesetzter, Innenminister Volker Bouffier (CDU), betonte laut FR, dass es Online-Durchsuchungen in Hessen nicht gebe. "Wir haben keine Befugnis, das zu machen", sagte demnach Bouffiers Sprecher Michael Bußer.

Die vor wenigen Wochen beschlossene Anti-Terror-Datei funktioniert nach den Worten des hessischen Verfassungsschutz-Chefs. "So wie die Politik es angekündigt hat, ist sie in Betrieb genommen worden und funktioniert." Es sei noch zu früh, um Bilanz zu ziehen. "Aber es liegt auf der Hand, dass sie ein sehr wertvolles Instrument ist, um Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zu koordinieren und alle Behörden noch auskunftsfähiger, aber auch arbeitsfähiger zu machen."

Eisvogel war am 1. November 2006 an die Spitze des hessischen Verfassungsschutzes gerückt. Vorher hatte er die Islamismus-Abteilung im Bundesamt für Verfassungsschutz geleitet.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble will Grundsatz der Unschuldsvermutung aushebeln
Beitrag von: SiLæncer am 18 April, 2007, 11:16
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble forciert seine Pläne zur weiteren Verschärfung der Sicherheitsgesetze weiter. Erst kürzlich kündigte Schäuble an, "Leitlinien für die innere Sicherheit" ausarbeiten zu wollen, um die Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit aufzuheben; auch fordert er Online-Untersuchungen von Computern oder den Zugriff der Polizei auf gespeicherte Passfotos. Nun will Schäuble selbst den in einem Rechtsstaat zentralen Grundsatz der Unschuldsvermutung aushebeln, um präventive Massenüberwachungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Dem Stern  sagte der Bundesinnenminister, dass er an seinen Plänen "nichts Schlimmes" erkennen könne: "Die Gewährleistung von Sicherheit für Leib und Leben ist wesentlicher Teil der Aufgabe des Staates. Sie sichert uns eine Freiheit, die wir früher nicht hatten: weltweit zu reisen, zu kommunizieren, Geschäfte zu machen." Wer seine Pläne zur Grundgesetzveränderungen als Anschlag auf die Verfassung charakterisiere, würde ihn diffamieren: "Wer Gegenteiliges behauptet, betreibt ein infames Spiel mit mir."

Im Kampf gegen den Terrorismus setzt Schäuble auf Präventivmaßnahmen und will dabei die Unschuldsvermutung, die den Zugriff der Sicherheitsbehörden begrenzt, aushebeln. Schäuble spreche davon, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung im Kampf gegen terroristische Gefahren nicht gelten könne, schreibt der Stern: "Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch."

Der Bundesinnenminister bekräftige in dem Interview auch seine Haltung zur Folter. Er lehne Folter strikt ab und nehme sie "auch nicht augenzwinkernd" hin. Wenn Geheimdienste aber von anderen Diensten Informationen über einen gefährlichen Anschlag erhalten würden, wäre es "absurd", sie nicht zu nutzen, weil "nicht ganz so zuverlässig wie bei uns garantiert ist, dass sie rechtsstaatlich einwandfrei erlangt wurden". Nur so würde seiner "Verantwortung für die Sicherheit der Menschen gerecht".

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble will Grundsatz der Unschuldsvermutung aushebeln
Beitrag von: NewMan am 18 April, 2007, 12:43
Der Bundesinnenminister bekräftige in dem Interview auch seine Haltung zur Folter. Er lehne Folter strikt ab und nehme sie "auch nicht augenzwinkernd" hin. Wenn Geheimdienste aber von anderen Diensten Informationen über einen gefährlichen Anschlag erhalten würden, wäre es "absurd", sie nicht zu nutzen, weil "nicht ganz so zuverlässig wie bei uns garantiert ist, dass sie rechtsstaatlich einwandfrei erlangt wurden". Nur so würde seiner "Verantwortung für die Sicherheit der Menschen gerecht".

Quelle : www.heise.de

Eine ganz klar amerikanische Haltung. Verlagern wir doch die Folter ins Ausland, in einem rechtsfreien Raum, dann ist es schon rechtens.

Ich bleibe dabei, Schäuble's Krankheit, die posttraumatische Gesundheitsstörung, wird immer offensichtlicher. Wir dürfen nicht unser Grundgesetz und die Verfassung Aufgrund der Krankheit eines Politikers aufs Spiel setzen.

Schäuble darf sein Amt nicht mehr ausführen, und zu einem Spielball anderer Interessenvertreter werden.
Titel: Empörung über Schäubles Abkehr von Unschuldsvermutung
Beitrag von: SiLæncer am 18 April, 2007, 15:20
Die Äußerung von Innenminister Schäuble, beim Anti-Terror-Kampf könne man nicht von der Unschuldsvermutung ausgehen, hat scharfe Kritik hervorgerufen. SPD, FDP und Grüne werfen ihm vor, an der Verfassung zu rütteln.

Hamburg - "Dieser Vorschlag ist vollkommen indiskutabel", sagte der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner (SPD) in Kiel. Er forderte Wolfgang Schäuble (CDU) auf, in der Sicherheitspolitik nicht den Boden der Verfassung zu verlassen. Stegner erklärte weiter: "Die Unschuldsvermutung ist ein unveränderbares Wesensmerkmal unseres Rechtsstaats." Wer dies im Kampf gegen den Terror aufgebe, beseitige ein Kernelement der Verfassung.

Grünen-Chefin Claudia Roth erklärte, Schäuble "operiert weit jenseits der Verfassung, wenn er die Unschuldsvermutung bei Verdächtigten außer Kraft setzen will".

Schäuble hatte dem "Stern" gesagt, der Grundsatz der Unschuldsvermutung könne im Kampf gegen terroristische Gefahren nicht gelten. "Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch."

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Max Stadler, nannte Schäubles Äußerung "polemisch". "Schäuble verschweigt, dass auch bei der Gefahrenabwehr konkrete Verdachtsmomente nötig sind, um gegen jemanden zu ermitteln", sagte Stadler SPIEGEL ONLINE.

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte: "Selbst wenn es um Gefahrenabwehr geht, kann ich nicht alle, also auch völlig unschuldige Menschen, unter Generalverdacht stellen." Sie warnte gegenüber der "tageszeitung" vor einer weiteren Verschärfung der Sicherheitsgesetze, etwa der pauschalen Speicherung aller Telefonverbindungsdaten. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, warf Schäuble vor, "jedes rechtsstaatliche Maß" zu verlieren.

Der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Wolfgang Bosbach, hingegen wies darauf hin, dass die Unschuldsvermutung grundsätzlich nur vor Gericht gelte, nicht aber bei der Gefahrenabwehr. "Eine politische Maßnahme zur Gefahrenabwehr kann doch nicht erst dann erfolgen, wenn zuvor die Schuld des Verdächtigen zweifelsfrei nachgewiesen wurde", sagte Bosbach SPIEGEL ONLINE.

Die Innnenpolitikerin Ulla Jepke von der Linksfraktion sagte zu SPIEGEL ONLINE: "Schäuble hat die Katze aus dem Sack gelassen." Es sei "unverfroren", wie der Innenminister die Unschuldsvermutung auszuhebeln versuche. "Schäuble strebt den totalen Sicherheitsstaat an", sagte Jelpke weiter.

Schäuble äußerte sich in dem "Stern"-Interview auch zur Verwendung von Informationen, die unter Folter erlangt wurden. Der CDU-Politiker wies darauf hin, dass er Folter strikt ablehne. Wenn jedoch Nachrichtendienste von anderen Diensten Informationen über einen Anschlag erhielten, wäre es "absurd", die Informationen nicht zu nützen, weil "nicht ganz so zuverlässig wie bei uns garantiert ist, dass sie rechtsstaatlich einwandfrei erlangt wurden".

Dazu sagte Grünen-Chefin Roth, Schäuble erweise sich als "gelehriger Schüler von Folterbefürwortern und als Kooperationspartner von schlimmen Diktatoren, wenn er unter Folter erpresste Informationen verwerten will". Damit schaffe er die Nachfrage für Folterinformationen.

Zypries fordert Verhältnismäßigkeit ein

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) rechnet nicht mit einer generellen Abschaffung der Unschuldsvermutung im deutschen Recht. Der Vorstoß Schäubles beziehe sich allein auf den Anti-Terror-Kampf, sagte Zypries. Alles andere "wäre mit unserer Verfassung nicht vereinbar". Zypries erläuterte, dass eine Unschuldsvermutung - also der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" - nur im repressiven Bereich gelte. "Bei der Gefahrenabwehr gibt es das nicht", stellte die Ministerin klar. Doch müsse auch bei der Gefahrenabwehr das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachtet werden: "Insofern ist es trotzdem nicht so, dass ich sagen könnte, ich setze alle fest, weil ein Straftäter dabei sein könnte."

Dennoch werden zwischen Zypries und Schäuble tiefe Differenzen über den Kurs in der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung deutlich. Angesichts weiterer Vorschläge Schäubles zu Gesetzes-Verschärfungen sagte Zypries, es falle ihr schwer, hier klare Konturen zu erkennen. Insgesamt sei die Diskussionslage "etwas wirr geworden".

Schäuble hatte sich zuletzt auch dafür ausgesprochen, künftig Fingerabdrücke aus Pässen bei den Meldebehörden zu speichern und eine Grundlage dafür zu schaffen, dass Sicherheitsbehörden Privatcomputer heimlich online durchsuchen dürfen.

Das Bundeskabinett beschloss am Vormittag, dass zur besseren Täterverfolgung in Deutschland künftig sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten ein halbes Jahr gespeichert werden. Damit setzte die Regierung eine Richtlinie der Europäischen Union um. Mit dem Gesetzentwurf brachte das Kabinett zudem neue Regeln für die Telefonüberwachung auf den Weg, die den Grundrechtsschutz der Bürger stärken sollen.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Schäubles Pläne irritieren Ministerin Zypries
Beitrag von: SiLæncer am 18 April, 2007, 20:15
Rührt Innenminister Schäuble am Rechtsstaat? Der Innenminister sorgt mit der provokant Äußerung, bei der Terrorabwehr gebe es keine Unschuldsvermutung, für Aufregung - vor allem bei Kabinettskollegin Zypries. Die Genossin wundert sich nur noch über ihren Kollegen.

Berlin - Als Brigitte Zypries heute Mittag nach Wolfgang Schäubles Sicherheitsplänen gefragt wurde, zuckte sie nur mit den Schultern. "Mir fällt es im Moment auch etwas schwer, die Konturen zu erkennen", sagte sie vor der versammelten Hauptstadtpresse. Da würden Forderungen aus der Union erhoben, zu Fingerabdrücken, Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen, meist handele es sich nur um "kryptische Zeitungsmeldungen", und Schäuble gucke groß und widerspreche nicht.

In den nachrichtenarmen Ostertagen ist die Debatte über schärfere Sicherheitsgesetze neu aufgeflammt, und die Justizministerin kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus. "Ich kann nicht sagen: Das geht nicht, weil ich nicht mal weiß, was gehen soll", erklärte Zypries ratlos.

Von ihrem Kabinettskollegen Schäuble kann die Ministerin offenbar keine Klarstellung erwarten. Im Gegenteil: Der heizt die Debatte mit Interviews selbst an. Heute sorgte er für neue Verwirrung mit einer Äußerung im "Stern". "Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche? Nach meiner Auffassung wäre das falsch", sagte Schäuble in dem vorab veröffentlichten Interview.

Für Schäuble gilt die Unschuldsvermutung nicht mehr

Schnell wurde diese Aussage in den Nachrichtenagenturen dahingehend zugespitzt, dass Schäuble die Unschuldsvermutung abschaffen wolle. Die Empörung war groß, stellt die Unschuldsvermutung doch den Kernbestand des Rechtsstaates dar. Politiker von SPD, Grünen, FDP und Linkspartei reagierten sofortund forderten den Innenminister auf, auf den Boden der Verfassung zurückzukehren.

Doch was hat Schäuble eigentlich gemeint? Sein Sprecher erklärte, der Minister habe nur auf den Unterschied zwischen Strafrecht und Gefahrenabwehr hinweisen wollen. Tatsächlich, das bestätigt jeder Jurist, gilt eine Unschuldsvermutung nur vor Gericht, nicht jedoch bei der Prävention von Straftaten. Somit hätte Schäuble nur eine juristische Binsenweisheit von sich gegeben.

Aber ist der Satz wirklich so harmlos? Oder will Schäuble nicht doch die Regeln für die Ermittler so lockern, dass sie künftig auch bei einem Generalverdacht gegen jemanden aktiv werden können? Die vage Äußerung bot breiten Raum für Interpretation. Nicht wenige meinten, darin einen weiteren Träger von Schäubles Sicherheitsarchitektur zu erkennen. Gerade weil Schäuble seit Tagen schärfere Gesetze fordert, fällt die Unschuldsvermutung in seinem Fall schwer.

FDP-Innenexperte Max Stadler nannte Schäubles Äußerung "polemisch", weil er nicht darauf hingewiesen habe, dass Ermittlungen immer auf einem begründeten Anfangsverdacht basieren müssen. Das sei wohl kalkuliert, argwöhnte der Liberale gegenüber SPIEGEL ONLINE.

Auch SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz zeigte sich besorgt über die "Obsession", die Schäuble an den Tag lege. Terrorismus sei nicht Deutschlands größtes Sicherheitsproblem, sagte er SPIEGEL ONLINE. Mit seinen ständigen Vorstößen drohe Schäuble die Freiheit zu ersticken.

Zypries: Am besten Schäuble fragen

Zypries wollte Schäuble keine solchen Absichten unterstellen, machte aber gleichwohl deutlich, dass auch sie beim Lesen des Satzes schlucken musste. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass Herr Schäuble das in der Schärfe gemeint hat, wie man das lesen kann", sagte die Justizministerin. Wie Schäubles Sprecher erklärte sie den Unterschied zwischen Repression und Prävention. In ersterem gelte die Unschuldsvermutung, in letzterem nicht. Die Polizeigesetze enthielten schließlich eine Fülle von Möglichkeiten für vorläufige Festnahmen.

Freisprechen wollte Zypries Schäuble aber auch nicht. Was genau er gemeint habe, dazu frage man ihn wohl am besten selbst, sagte sie. Jedenfalls könne man nicht jeden Verdächtigen einfach festsetzen. Zypries schien heute der nötige Mut zu fehlen, bei Schäuble selbst nachzubohren. Jedenfalls wurde im Kabinett nach ihren Angaben nicht darüber gesprochen - und das, obwohl man gemeinsam am Tisch saß. Vielleicht ergebe sich bei einer EU-Sitzung in Moskau am Montag eine Gelegenheit, redete Zypries sich heraus - und erhielt dafür prompt den Zwischenruf: "mit Putin als Vermittler".

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm versuchte anschließend, den Eindruck zu erwecken, alles sei in bester Ordnung. Jede Maßnahme werde sorgfältig zwischen Innen- und Justizressort abgestimmt. Er rate dazu, nicht alles zu aufgeregt zu kommentieren.

Doch ist es offensichtlich, dass die Chefs der beiden Verfassungsressorts im Clinch liegen. Schäuble griff Zypries im Interview scharf an: "Ich wehre mich sehr dagegen, dass die Bundesjustizministerin jetzt öffentlich den Eindruck erweckt, als wäre unsere Zusammenarbeit nicht so konstruktiv, wie sie in Wahrheit ist." Schäuble hatte sich darüber geärgert, dass Zypries im Kabinett dem neuen Passgesetz zugestimmt, öffentlich aber verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht hatte. Zypries konterte: "Ich kann nicht erkennen, dass ich diesen Eindruck erwecke."

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Re: Schäuble will Grundsatz der Unschuldsvermutung aushebeln
Beitrag von: Jürgen am 18 April, 2007, 23:39
JETZT REICHT'S ENDGÜLTIG !

Schäuble hat als Minister einen Eid geleistet.
Und zwar nach seinem Kopfschuss.
Er hat geschworen, noch dazu mit religiöser Formel.

Aber was er jetzt öffentlich absondert, ist keinesfalls mehr im vertretbaren Rahmen.

Er gehört unbedingt als aktiver Verfassungsfeind sofort aus dem Amt entfernt.

Zudem muss dringend geprüft werden, ob die Mitgliedschaften in Fraktion und Partei noch tragbar sind. 
Das Abgeordneten-Mandat kann man ihm nicht einfach nehmen, dagegen steht die grundgesetzliche Freiheit des Abgeordneten.
Aber eine Prüfung der Zurechnungsfähigkeit käme vermutlich, auch zu seinem eigenen Schutz, durchaus infrage...


Hier wird, wieder einmal und so heftig wie nie zuvor, bewusst an den Fundamenten des verfassungsmässig grundsätzlich unabänderlich festgelegten sozialen Rechtsstaats gerüttelt.
Und das steht eben NIEMANDEN zu, nicht einmal mit einer denkbaren Zwei-Drittel-Mehrheit.


Ich frage mich, wie es sein kann, dass 'seine' angeblich so christliche und demokratische Partei noch nicht massiv einschreitet, Kanzler-Darstellerin eingeschlossen.
Wer gegen diese Ungeheuerlichkeiten vorgehen kann und zuständigkeitshalber auch müsste, dies dennoch nicht tut, der macht sich die abstrusen Ideen des anscheinend charakterlich sehr schwer gestörten 'Herrn' zueigen, oder trägt zumindest erheblich Mitschuld an allem, was darauf folgen mag.
Haben die Rechten immer noch nichts aus dem kläglichen Ende der Weimarer Republik und dem gigantischen folgenden Elend gelernt?
Oder steht gar eine kaum noch geheimzuhaltende Absicht dahinter, uns um alle Menschen- und Bürgerrechte zu bringen und eine Diktatur zu errichten?
Wer den Minister einfach machen lässt, macht sich jedenfalls nicht verdächtig, in 1933 mit so einer Haltung je irgendwas zur Rettung der Demokratie und Verhinderung der Machtergreifung getan haben zu können...

Also, wiederholt sich nun die Geschichte?
Wer ist eigentlich Erbe / Rechtsnachfolger der Nazi-Partei?


Oder wird dieses Land demnächst schlicht zu einer Aussenstelle von Guantanamo?


Es sei jedem dringend empfohlen, über das Thema Widerstandsrecht in der Verfassung nachzulesen - solange das noch geht ! ! !


Ja sicher, ich bin froh, in einem Land zu leben, wo man sowas schreiben darf, ohne dass gleich die GeStaPo kommt.
Und ich werde stets auf meine Art und mit hoffentlich geeigneten Mitteln dafür kämpfen, dass das so bleibt.
Oder gegebenenfalls wieder so wird...

Jürgen
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: NewMan am 19 April, 2007, 00:27
Ich bleibe dabei:

Wenn Gewählte Wählende überwachen ist die Demokratie kaput!!!!
Titel: Merkel soll sich Schäuble vorknöpfen
Beitrag von: SiLæncer am 19 April, 2007, 10:03
Ein Spitzentreffen der Koalitionschefs soll den Streit über Wolfgang Schäubles Anti-Terror-Politik beenden. Der Innenminister sei selbst ein "Sicherheitsrisiko", schimpfte SPD-Mann Benneter. Die FDP rief Kanzlerin Merkel auf, Schäuble zu stoppen.

Berlin - Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) sei beauftragt worden, "möglichst rasch" ein Treffen zu organisieren, berichtet die "Leipziger Volkszeitung". Das sei bei der jüngsten Sitzung des Koalitionsausschusses auf Wunsch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und SPD-Chef Kurt Beck verabredet worden.

Teilnehmen sollen die Minister Brigitte Zypries (SPD), Schäuble und Verteidigungsressortchef Franz Josef Jung (CDU) sowie die Fraktionsspitzen Peter Struck (SPD), Volker Kauder (CDU) und Peter Ramsauer (CSU). Ergebnisse der Runde sollten bereits dem Koalitionsausschuss am 14. Mai vorgelegt werden. Mit dem Treffen solle ein gemeinsame Regierungslinie gefunden werden.

Schäuble (CDU) hatte mit seiner Äußerung, dass die Unschuldsvermutung bei der Terrorabwehr nicht gelte, für Entrüstung gesorgt. Der SPD- Bundestagsabgeordnete Klaus Uwe Benneter sagte der "Leipziger Volkszeitung": "Ein Minister, der Hysterie verbreitet, wird selbst zum Sicherheitsrisiko." Benneter warf Schäuble in der "Thüringer Allgemeinen" vor, ständig neue Anläufe zu nehmen, "um uns seine erzkonservativen Vorstellungen und seine Sicherheitsphobie aufzudrücken". Keinesfalls dürfe das Passregister Auskunfts- und Fahndungsregister werden, sagte er zur Forderung Schäubles, Fingerabdrücke aus Pässen zentral speichern zu können. Auch Zypries hatte sich zunächst irritiert über ihren Kabinettskollegen gezeigt. Insgesamt sei die Diskussionslage "etwas wirr geworden". Dann verteidigte sie Schäuble: Die derzeitige Diskussion sei "etwas aufgeheizt", so dass es "auf beiden Seiten zu Missverständnissen" komme, sagte sie im Deutschlandfunk. Sie wandte sich zugleich gegen Vorwürfe, Schäuble sei selbst ein Sicherheitsrisiko. Die seien "pointiert und überspitzt in der politischen Auseinandersetzung" rübergekommen, sagte Zypries.

etzt soll Merkel eingreifen: Die Kanzlerin müsse Schäuble Einhalt gebieten, forderte SPD-Vizechefin Ute Vogt. "Wer den Grundsatz der Unschuldsvermutung offen in Frage stellt, ist der falsche Mann, an vorderster Stelle im Staate die Verfassung zu wahren und zu schützen." Der innenpolitische Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, nannte in der "Neuen Westfälischen" die Äußerung Schäubles "hochgradig missverständlich". Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, sagte dem "Hamburger Abendblatt": "Die Unschuldsvermutung hat Verfassungsrang. Ich kann mit nicht vorstellen, dass man sie aufgibt."

Kritik an Schäuble kam auch aus der FDP: Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) bezeichnete Schäubles Vorstoß als "rechtsstaatlich ungeheuerlich". Merkel (CDU) müsse den Innenminister zur Ordnung rufen, verlangte Baum in der "Berliner Zeitung". "Ich finde es unbegreiflich, dass sie dazu schweigt." Der stellvertretende FDP- Vorsitzende Andreas Pinkwart sagte der "Rheinischen Post" Schäuble schieße "erheblich über das Ziel hinaus".

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, hält die von der Bundesregierung beschlossene Telekommunikationsüberwachung für verfassungsrechtlich bedenklich.

Beck sagte der "Thüringer Allgemeinen": "Der Bürger hat das Recht, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden. Dagegen verstößt, was in der EU-Richtlinie steht und was im Gesetz steht."

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Zypries verteidigt Schäubles Vorstoß zur Unschuldsvermutung
Beitrag von: SiLæncer am 19 April, 2007, 13:29
In einem Interview mit dem Stern hatte Bundesinnenminister Schäuble erklärt, dass zur Abwehr von drohenden Terroranschlägen die Unschuldsvermutung nicht gelten könne. Um diese zu verhindern, könne es geschehen, dass man auch jemanden, "der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche", sagte Schäuble recht vage. Rückendeckung erhält der Innenminister von seinem Parteifreund Wolfgang Bosbach, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU im Bundestag für die Innen- und Rechtspolitik. Aber auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellt sich nach ersten eher vorsichtigen Äußerungen hinter ihren Kabinettskollegen.

Bosbach bekräftigte in einem Interview mit RBB-Inforadio, dass bei der Gefahrenabwehr, "wenn ein Verbrechen nach dem Stand der Erkenntnisse unmittelbar bevorsteht", die Unschuldsvermutung nicht gelten könne: "Bei konkreten Anhaltspunkten müssen aber doch Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung oder Untersuchungshaft möglich sein."

Bundesjustizministerin Zypries hatte sich zunächst vorsichtig distanziert und gesagt, sie sehe in den Vorschlägen von Schäuble keine klaren Konturen mehr. Sie verteidigte aber bereits am gestrigen Mittwoch den Innenminister, dass er die Aufhebung der Unschuldsvermutung "nicht in aller Schärfe so gemeint" haben könne. In einem Gespräch mit dem Deutschlandfunk wiederholte sie nun am heutigen Donnerstagvormittag, dass die Diskussion derzeit aufgeheizt sei und deswegen zu Missverständnissen führe.

Ausdrücklich stellte Zypries sich nun hinter Schäuble: "Die Unschuldsvermutung kann bei der Gefahrenabwehr nicht gelten, weil da soll ja Gefahr, der Eintritt eines Ereignisses, verhindert werden. Deshalb gilt die Unschuldsvermutung immer nur dann, wenn jemand vor Gericht steht, wenn der Staat ihn also anklagt und sagt: Du hast eine Tat begangen und jetzt muss ich, Staat, dir nachweisen, dass du es warst. Soweit ich das nicht kann, gilt die Unschuldsvermutung, also nur bei der Strafverfolgung."

Allerdings wurde auch teils heftige Kritik nicht nur in der Opposition, sondern auch vom CDU-Koalitionspartner SPD laut. So machte SPD-Innenpolitiker Klaus Uwe Benneter in einem Interview deutlich: "Die Unschuldsvermutung gilt für jeden, selbst für Straftäter. Das wird auch Herr Schäuble erkennen müssen. Notfalls werden wir ihm das sagen. Wir werden ihm keine Instrumente in die Hand geben, um den wilden Mann zu spielen." Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Ute Vogt erklärte, Vorschläge von Innenminister Wolfgang Schäuble würden zunehmend zu einer Gefährdung für Freiheit und Demokratie. Es sei an der Zeit, dass Angela Merkel ihrem CDU-Innenminister Einhalt gebiete. "Unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung legt er die Axt erneut an die Grundprinzipien unseres Rechtsstaates. Wer den Grundsatz der Unschuldsvermutung offen infrage stellt, ist der falsche Mann, an vorderster Stelle im Staate die Verfassung zu wahren und zu schützen."

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) nannte Schäubles Vorstoß "rechtsstaatlich ungeheuerlich". Auch er forderte Merkel auf, Schäuble zur Ordnung zu rufen: "Ich finde es unbegreiflich, dass sie dazu schweigt. Es geht um die Veränderung der Koordinaten unserer Rechtsordnung."

Formal sind Bundesjustizministerin und Bundesinnenminister allerdings im Recht. Tatsächlich gilt die Unschuldsvermutung nur im Strafrecht. Wer also keine Straftat begangen hat und nicht strafrechtlich als Verdächtiger gilt, eine solche Tat begangen zu haben, sondern nur mutmaßlich aufgrund mehr oder weniger gut begründeter Hinweise eine Straftat begehen könnte, hat weniger Rechte als ein Straftäter. Dies allerdings ist eine Folge der Verlagerung polizeilicher Maßnahmen von der Strafverfolgung (Repression) in die Vorab-Gefahrenabwehr (Prävention), also in die Abwehr möglicher Gefahren, in der die Unschuldsvermutung leicht in eine Schuldsvermutung umkippen kann. Heribert Prantl schreibt daher in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung, der Gedankengang Schäubles sei "tückisch, gefährlich und falsch". Nach Ansicht Prantls gibt es ein grundlegendes Problem beim Vorgehen Schäubles, das nicht mit einem schlichten Verweis auf den Unterschied zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr abgetan werden könne: Die Unschuldsvermutung verlange, dass die Eingriffe nur soweit gehen dürften, "dass man sie gegenüber dem Verdächtigen, der in Wahrheit unschuldig ist, noch verantworten kann. Was für Verdächtige gilt, muss erst recht für bloße Risikopersonen gelten".

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 20 April, 2007, 00:43
Zitat
Tatsächlich gilt die Unschuldsvermutung nur im Strafrecht.
Genau!
Das muss ein Innenminister auch ganz sicher wissen.
Er ist weder ein Frischling, noch gänzlich ungebildet.
Und kaum weniger eloquent als der grauenvolle Klumpfuss und Propagandaminister vor '45
Sehr gefährlich für unseren derzeit wenig stabilen Rechtsstaat, meiner Ansicht nach...

Und genau deshalb ist das Infragestellen der Unschuldsvermutung so unerträglich.
Es geht genau um den Kern der Sache, eine andere Deutung wäre ein übler Täuschungsversuch.

Oder W.Sch. weiss wirklich nicht, was er da abgesondert hat.
Aber wäre ein dummschwätzender Minister irgendwie tragbarer als ein gewissenloser Umstürzler?

Wie man's dreht und wendet, es bleibt immer nur eine Lösung:
Der Mann muss unverzüglich aus dem Amt.
Man hat offensichtlich den Bock zum Gärtner gemacht.
Von einem so radikalen Verfassungsfeind sollten wir uns keinesfalls regieren lassen (müssen).

Viel harmlosere Querschläger dürften in den siebzigern nicht einmal Briefträger werden  ::)
Titel: Schutzlücke - Müsste Wolfgang Schäuble vom Verfassungsschutz beobachtet?
Beitrag von: SiLæncer am 20 April, 2007, 08:47
Bundesinnenminister Wolfgäng Schäuble verkündet seit einiger Zeit in kurzen Abständen immer neue Pläne, die von Traditionsmedien als sehr ernste Gefahr für das Grundgesetz gesehen werden. Für solche Gefahren gibt es die Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes. Aber sind sie auch mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen ausgestattet, um sich mit dem Fall Schäuble auseinandersetzen zu können?

Zuständigkeit und Rechtsgrundlagen im Berliner Verfassungsschutzgesetz

Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist offenbar nicht an besonders strenge Vorgaben gebunden: Sie trifft auch schon mal einen Professor der weniger Änderungsbedarf für die Verfassung sieht als die FDP oder eine Regierungspartei. Da sollte man sich denken, dass einer Beobachtung Schäubles nicht viel im Wege stünde. Doch wer ist zuständig? Potentiell kämen das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz in Frage.

Eine Kontrolle des Innenministers durch eine ihm [extern] untergeordnete Bundesbehörde scheint uns etwas problematisch, also prüfen wir zunächst einmal die Rechtsgrundlagen der Berliner Landesbehörde.

§ 6 Abs. 1 des Berliner Verfassungsschutzgesetzes nennt als Voraussetzung für ein Tätigwerden "politisch motivierte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen oder Betätigungen [...] gegen die in § 5 Abs. 2 bezeichneten Schutzgüter", also gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, und in Abs. 2 heißt es erklärend: "Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, sind solche, die auf die Beseitigung oder Außerkraftsetzung wesentlicher Verfassungsgrundsätze abzielen."

Auch § 5 Abs. 3 käme als Rechtsgrundlage für eine Beobachtung Schäubles in Frage: Nach dieser Vorschrift wirkt die Verfassungsschutzbehörde "auf Ersuchen der zuständigen öffentlichen Stellen [...] bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind" mit. Ist "Innenminister" eine sicherheitsempfindliche Position? Wahrscheinlich schon. Beobachten die Berliner Schäuble also längst, ohne es der Öffentlichkeit gegenüber groß herauszuposaunen? Aber wer sind die "zuständigen öffentlichen Stellen"?

Nach § 8 Abs. 2 Nr. 10 und 11 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Berlin (VSG Bln) dürfte die Berliner Behörde unter anderem den Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs überwachen. Das "sonstige Eindringen in technische Kommunikationsbeziehungen" bedarf allerdings der Vorabzustimmung durch den Ausschuss für Verfassungsschutz des Abgeordnetenhauses von Berlin. Wer dort wohl sitzt? Bedenkt man die Mehrheitsverhältnisse im Land, sicherlich Leute wie Ströbele oder Neskovic – da scheitert eine Beobachtung Schäubles vielleicht einfach daran, dass sie sich quer stellen, die Gefahr nicht erkennen wollen und zu formaljuristisch auf rechtsstaatlichen Prinzipien beharren?

Da hilft nur nachfragen. Doch beim Berliner Verfassungsschutz will die offenbar schwer überlastete Pressesprecherin Frau Kalbitzer weder einen Gesprächspartner vermitteln, noch eine Stellungnahme abgeben oder Fragen beantworten. Sie verweist lediglich auf einen "§ 51" im Berliner Verfassungsschutzgesetz, der Abgeordnete von Beobachtungen freistelle – und Schäuble ist ja auch Bundestagsabgeordneter. Die angegebene Vorschrift gibt es zwar nicht, aber vielleicht steht sie ja in einem geheimen Zusatzprotokoll zum Berliner Verfassungsschutzgesetz, und so lassen wir die offenbar vielbeschäftigte Frau Kalbitzer in Ruhe und wenden uns der Bundesbehörde zu.

Zuständigkeit und Rechtsgrundlagen im Bundesverfassungsschutzgesetz

Das Bundesgesetz ist in manchen Formulierungen wortgleich, in manchen aber auch deutlicher als das Berliner Landesgesetz: § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz entspricht ungefähr dem bereits behandelten § 5 Abs. 2 des Berliner Landesgesetzes und § 3 Abs. 2 der Regelung für den Bundesverfassungsschutz den Regelungen zur Sicherheitsüberprüfung in § 5 Abs. 3 der Berliner Vorschrift. Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Bundesgesetzes zählen nach § 4 Abs. 2 b des Bundesgesetzes "die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht."

Aber ist die Bundesbehörde auch zuständig? Nach § 5 Abs. 2 darf das Bundesamt für Verfassungsschutz "im Benehmen mit der Landesbehörde für Verfassungsschutz" beobachten, unter der Voraussetzung dass sich die Bestrebungen und Tätigkeiten ganz oder teilweise gegen den Bund richten. Rechtfertigt diese Vorschrift ein Tätigwerden im Fall Schäuble?

Wir müssen wieder nachfragen. Frau Habets, die Pressesprecherin des Bundesamtes für Verfassungsschutz, kennt, anders als Kalbitzer, keine Vorschrift, die die Beobachtung eines Abgeordneten verhindern würde, verweist aber auf unterschiedliche gesetzliche Grundlagen der Bundes- und Länderbehörden. Da ihre Behörde nur einen "Strukturbeobachtungsauftrag" hat, werden laut Habets nicht einzelne Abgeordnete beobachtet, sondern nur ganze Parteien. Bei einer Einzelperson müsste ihrer Auskunft nach eine Gewaltorientierung hinzukommen – und die müsste sich in Taten ausdrücken. Das Reden alleine, die Befürwortung von Gewalt (wie etwa zum Einsatz der Bundeswehr im Innern), reicht ihr zufolge nicht aus.

Wir lesen nach – und tatsächlich: Schäuble ist – soweit bekannt - in keiner entsprechenden "Organisation", deshalb müssten seine Bestrebungen nach § 4 Abs. 1 Satz 4 auf Anwendung von Gewalt gerichtet sein, um eine Beobachtung zu rechtfertigen. Und dann stellen wir fest, dass Frau Habets einen Halbsatz vergessen hat: Es reicht auch, wenn die Bestrebungen "aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen".

Greift diese Vorschrift also, und wird Schäuble von Verfassungsschutz beobachtet? Man stößt auf eine Mauer des Schweigens – und die erschreckende Erkenntnis: Vielleicht gehen die Befugnisse des Verfassungsschutzes wirklich nicht weit genug, und es bedarf erst einer – wie Hegel es nannte – "List der Vernunft", also eines Wolfgang Schäuble als Innenminister, damit die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, mit denen auch eine Gefahr wie er überwacht werden kann.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Atilla am 20 April, 2007, 09:23
Schäuble erinnert doch sehr an Mielke (wobei Schäuble vielleicht der Dümmere und verbohrtere der beiden ist, Mielke wußte wann es vorbei war).
Auch Mielke wollte immer nur das beste für sein "Wahlvolk".
Bei der rasanten Geschwindigkeit der rechtsstaatlichen Veränderungen in dem derzeitige Staat mache ich mir aber schon Gedanken, wenn wie lange es noch dauern wird, bis wir das Rechtsniveau der ehem. DDR  erreicht haben. Vielleicht sind wir ja schon darunter
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: NewMan am 20 April, 2007, 09:26
Darunter, ganz klar darunter. So frei, wie man behaupted, oder wie glauben gemacht wird, sind wir nicht mehr. Ich empfinde unser Land als dunkel.
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Chrisse am 20 April, 2007, 12:02
Darunter, ganz klar darunter. So frei, wie man behaupted, oder wie glauben gemacht wird, sind wir nicht mehr. Ich empfinde unser Land als dunkel.

Schäuble erinnert doch sehr an Mielke (wobei Schäuble vielleicht der Dümmere und verbohrtere der beiden ist, Mielke wußte wann es vorbei war).
Auch Mielke wollte immer nur das beste für sein "Wahlvolk".
Bei der rasanten Geschwindigkeit der rechtsstaatlichen Veränderungen in dem derzeitige Staat mache ich mir aber schon Gedanken, wenn wie lange es noch dauern wird, bis wir das Rechtsniveau der ehem. DDR  erreicht haben. Vielleicht sind wir ja schon darunter

Na da muß ich mich als Dauerpessimist doch mal zu Wort melden  ;D,

also mal ehrlich die Lage ist nicht mehr so wie sie sein sollte ok, aber ganz so schlimm ist es wirklich noch nicht, haben wir einen Zaun drumrum?? Kann ich nicht mehr in jede Richtung ins Auslandfahren?? Ist mir das Umtauschen meiner Währung in irgendeine andere untersagt??

Und was Mielke angeht, der hatte auch erst dann alle lieb als er feststellte, daß nur noch die Wand hinter ihm stand...

Was die Wahlen angeht, wenn keiner hingeht (50% Wahlbeteiligung und so...) braucht sich niemend zu wundern wenn 30% der Bevölkerung irgend einen Mist ans Ruder wählen... Nutzt die Rechte die Ihr habt!!!

Ich will da nichts schönreden, aber wir können öffentlich drüber reden, etwas das vergangene Systeme nicht gerade auszeichnete!

Gruß

Chrisse
Titel: Union will den "Schäuble-Katalog" in allen Punkten durchsetzen
Beitrag von: SiLæncer am 20 April, 2007, 13:27
Der Fraktionsvize der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach, hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) rückhaltlose Unterstützung für dessen Vorhaben zum Ausbau des Überwachungsnetzes und zur Neuausrichtung der Sicherheitsarchitektur mit weiteren präventiven Befugnissen für Strafverfolger und Geheimdienste zugesichert. "Wir werden für jeden einzelnen Punkt kämpfen, den Wolfgang Schäuble zur Erhöhung der Inneren Sicherheit vorschlägt", erklärte Bosbach in einem Interview mit dem Reutlinger General-Anzeiger. Zugleich stützte er die heftig umstrittenen und zumindest missverständlichen Äußerungen seines Parteikollegen zur Unschuldsvermutung. Die von der Union insgesamt mit vertretenen Vorschläge im so genannten Schäuble-Katalog bezeichnete Bosbach als "nicht überzogen." Dies sei vielmehr die ausgelöste Welle der Entrüstung.

Die Unions-Wunschliste im Sicherheitsbereich ist lang: Der Ausbau des Bundeskriminalamtes (BKA) zur präventiven Anti-Terrorpolizei mit der Lizenz zu Rasterfahndungen und Online-Durchsuchungen privater Festplatten und virtueller Speicherplattformen ist darauf genauso verzeichnet wie die polizeiliche Nutzung der Mautdaten und der automatisierte Online-Zugriff auf Passfotos und Fingerabdrücke der ganzen Bevölkerung. Auch der große Lauschangriff soll mit Hilfe eines permanent mitlaufenden "Richterbandes" wieder polizeifreundlich geregelt werden. Dies alles ist laut Bosbach erforderlich, "um die Rechtslage an die Bedrohungslage anzupassen".

Laut dem Fraktionsvize will sich die Union mit dem Thema Innere Sicherheit gegenüber dem Koalitionspartner SPD klar absetzen. "Die Union muss gegenüber der SPD ein unterscheidbares Profil behalten, und Wolfgang Schäubles Initiativen tragen dazu bei. Wir müssen begreifen: Koalition heißt nicht Fusion", machte Bosbach klar. Ganz in diesem Sinne kündigte der SPD-Fraktionschef Peter Struck in Bremerhaven an, seine Partei werde die Vorschläge des Innenministers bei dem geplanten Spitzentreffen zur inneren Sicherheit im Kanzleramt grundsätzlich ablehnen und keine Kompromisse schließen. Man könne terroristische Gefahren "nicht mit allen Mitteln bekämpfen", lautet seine Linie. Zuvor hatte der SPD-Rechtsexperte Klaus Uwe Benneter in Bezug auf Schäubles Pläne gesagt, wer den Eindruck erwecke, "bei der Terrorbekämpfung sei alles erlaubt, muss sich fragen lassen, ob er damit auch das rechtswidrige Vorgehen in Guantanamo rechtfertigen will".

Bosbach verteidigte auch den Kabinettsbeschluss zur sechsmonatigen verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten: "Die spanischen Behörden konnten die Attentate von Madrid nur dank der Auswertung von Telekommunikationsdaten aufklären. Dadurch konnten die Täter gefasst und weitere Attentate verhindert werden", erläuterte der CDU-Politiker. "Deswegen halte ich es für gerechtfertigt, dass man die Verbindungsdaten festhält". Im Zusammenhang mit dem Amoklauf in Blacksburg im US-Bundestaat Virginia warnte Bosbach zudem vor der Annahme, "wir könnten Selbstmord-Attentäter durch Sozial- oder Gesellschaftspolitik von ihren Taten abhalten. Wenn jemand bereit ist, sich selber zu töten, um andere zu ermorden, muss man ihn enttarnen und mit polizeilichen Mitteln von seiner Tat abhalten."

Schäuble selbst verwies am Donnerstagabend im heute-journal des ZDF darauf, dass durch die Föderalismusreform der Bund die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr gegen den internationalen Terrorismus erhalten habe. "Da brauchen wir auch verfassungsrechtlich einwandfrei begrenzt die Online-Durchsuchung, weil die Terroristen immer stärker online kommunizieren." Weitere Rückendeckung erhielt Schäuble von Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU), der ebenfalls insbesondere die umstrittenen Netzüberwachungen für nötig hält.

Bei der Polizei stoßen Schäubles Vorschläge allerdings weiter teilweise auf Widerstand. "Schäuble hat sich verrannt", sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Klaus Jansen, der Neuen Osnabrücker Zeitung. "Es ist alles andere als seriös, wenn er in atemberaubendem Tempo immer neue Gesetze fordert, unser Sicherheitsapparat gleichzeitig aber eine alarmierend marode Struktur aufweist." Schäuble müsse sofort die "politischen Spielchen" einstellen und seine Hausaufgaben machen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble begrüßt "neue operative Phase" von Europol
Beitrag von: SiLæncer am 20 April, 2007, 19:27
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sieht mit drei jüngst in Kraft getretenen Änderungsprotokollen zum Europol-Übereinkommen die Effizienz des Europäischen Polizeiamtes maßgeblich gesteigert. Mit den erweiterten Befugnissen werde "eine neue operative Phase" für die in Den Haag angesiedelte Strafverfolgungsbehörde eingeleitet, betonte der CDU-Politiker am Rand der Sitzung des Rates der Justiz- und Innenminister am heutigen Freitag in Luxemburg. Zuvor hatte er dem Europol-Direktor Max-Peter Ratzel gemeinsam mit dem Justizkommissar der EU-Kommission, Franco Frattini, feierlich die von allen Mitgliedsstaaten ratifizierten neuen Arbeitsgrundlagen überreicht.

Europol kommt mit den neuen Bestimmungen eine deutlich stärkere Rolle bei der Bekämpfung und Prävention grenzüberschreitender schwerer Straftaten wie Terrorismus, Drogenkriminalität oder der Geldfälschung zu. Mit dem 2. Änderungsprotokoll wird den Eurocops die Teilnahme an gemeinsamen Ermittlungsgruppen der Mitgliedstaaten ermöglicht. Sie können Informationen aus laufenden Europol-Analysedateien unmittelbar in diese neue Kooperationsform einbringen. Umgekehrt wird es Europol-Bediensteten erlaubt, direkt aus gemeinsamen Ermittlungsteams aktuelle Informationen zu erhalten und zu verarbeiten. Außerdem kann Europol einzelne Mitgliedstaaten um die Aufnahme von Ermittlungen ersuchen.

Gemäß dem 3. Änderungsprotokoll dürfen neben den bisherigen nationalen Zentralstellen künftig auch weitere "zuständige Behörden" der Mitgliedsstaaten direkt auf das umfangreiche Europol-Informationssystem zugreifen, das von Datenschützern seit langem als eine Art "Waschanlage" für Polizei-Informationen kritisiert wird. Laut Schäuble wird damit "die Akzeptanz von Europol in den Mitgliedstaaten nachhaltig erhöht". Ferner würden Reibungsverluste und Übertragungsfehler ebenso wie zeitliche Verzögerungen vermieden. Der Innenminister kündigte an, in Deutschland "spätestens bis Ende Mai die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass wir den Staatsanwaltschaften, Zollbehörden und der Bundespolizei einen solchen Zugriff einräumen".

Außerdem können Experten aus Drittstaaten mit den Änderungen in einer Analysegruppe der Mitgliedstaaten bei Europol direkt mitarbeiten. Dies ist Schäuble zufolge gerade "in der Zusammenarbeit mit den USA im wichtigen Bereich der Terrorismusbekämpfung von größter Bedeutung". Generell komme es nun darauf an, die ausgebauten Optionen "intensiv zu nutzen".

Thema des Ratstreffens war auch das von der deutschen Ratspräsidentschaft initiierte Projekt "Check the Web". Dieses sieht als zentrales Werkzeug ein Informationsportal bei Europol vor, das Anfang Mai an den Start gehen und Arbeitsteilung der Mitgliedstaaten bei der Überwachung des Internet erleichtern soll. Ein weiterer wichtiger Punkt war die geplante Umwandlung des Europol-Übereinkommens in einen Ratsbeschluss. Damit soll vor allem eine weitere operative Stärkung Europols über die Änderungsprotokolle hinaus erreicht werden, die dann nicht mehr von den nationalen Volksvertretungen oder dem EU-Parlament abgesegnet werden müssten. Beabsichtigt ist etwa, den Mandatsbereich Europols auf alle Formen der grenzüberschreitenden schweren Kriminalität auszudehnen. Umstritten ist dabei im Rat noch, ob das jährliche Budget der Behörde aus dem Gemeinschaftshaushalt bestritten werden soll.

Bürgerrechtler sehen mit den Brüsseler Plänen eine unkontrollierte Ausdehnung der Europol-Befugnisse einhergehen. Die Behörde würde ihnen zufolge in eine Art Bundespolizei für die gesamte EU verwandelt, die noch stärker auf nationale Datenbanken frei zugreifen und die darin gespeicherten Informationen in eigene Systeme einbauen könnte. Der Bundesrat mahnte jüngst an, dass der neue Rechtsrahmen einen "operativen Mehrwert" mit sich bringen sollte, ohne jedoch "exekutive Befugnisse" für ein "Euro-FBI" zu schaffen.

Die EU-Minister beschäftigte auch der umstrittene angestrebte Rahmenbeschluss zum Datenschutz im Sicherheitsbereich. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat den ursprünglichen Entwurf der Kommission komplett überarbeitet, um den Verhandlungen "neuen Schub" zu geben. Die hohe Zahl der Vorbehalte der Mitgliedsstaaten konnte auf diesem Wege bereits um mehr als drei Viertel reduziert werden", freut sich das Bundesinnenministerium und sieht den deutlich entschlackten Beschluss so "auf gutem Weg".

Der britische Rechtsprofessor Steven Peers moniert dagegen, dass der neue Entwurf insgesamt "noch unterhalb der niedrigen Standards" bleibe, die zuvor in internen Ratsdiskussionen erreicht worden seien. In einer Analyse (PDF-Datei) für die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch bemängelt das Mitglied des Human Rights Centre der Universität Essex insbesondere, dass die Ratspräsidentschaft "grundlegende Schutzmechanismen im Bezug auf die Datenverarbeitung" bei den Mitgliedsstaaten entfernt habe.

Weitere Datenschutzbestimmungen zum Transfer von Polizeidaten zwischen den Mitgliedsstaaten sind dem Forscher zufolge geschwächt und die Weitergabe der sensiblen personenbezogenen Informationen an Drittstaaten wie die USA ganz außen vor gelassen worden. Letztere solle nun unreguliert oder auf Basis bilateraler Abkommen erfolgen. Keine durchgreifenden Bestimmungen sind Peers zufolge auch beim Transfer der von dem Beschluss erfassten Informationen an Unternehmen und Behörden jenseits der Sicherheitskräfte vorgesehen. Das Resultat wäre ein "inakzeptabel niedriger Standard für den Schutz eines prinzipiellen Menschenrechts".

Quelle : www.heise.de
Titel: FDP fordert Verbot von Online-Durchsuchungen durch NRW-Verfassungsschutz
Beitrag von: SiLæncer am 22 April, 2007, 10:38
Die nordrhein-westfälische FDP hat gefordert, dem Landesverfassungsschutz das Recht zur Online-Durchsuchung privater Computer wieder zu nehmen. Ein Parteitag in Hamm forderte die Landtagfraktion am Samstag auf, das Verfassungsschutzgesetz so zu ändern, dass dem Geheimdienst auch untersagt bleibe, Computer in Privathaushalten auszuspähen. Die Parteitagsdelegierten stellten sich mit großer Mehrheit gegen den eigenen Innenminister Ingo Wolf, auf dessen Betreiben der Landtag dem Verfassungsschutz erst im vergangenen Dezember erlaubt hatte, die Computer von Extremisten heimlich zu durchsuchen. Bisher haben die Verfassungsschützer diese Möglichkeit nach Angaben von Wolf noch nicht genutzt.

Der Innenminister sprach nach der Abstimmung des Parteitags von einem schwierigen Abwägungsprozess. Im NRW-Verfassungsschutzgesetz seien die Hürden für die Online-Durchsuchungen bewusst hoch gelegt worden. Der Verfassungsschutz habe aber keine Möglichkeit, Terroristen, die immer häufiger das Internet nutzten, auf die Spur zu kommen. Er verwies auf die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hatte Verfassungsbeschwerde gegen die NRW-Regelung eingelegt.

Vor einigen Tagen hatte sich erst der hessische Verfassungsschutz-Chef Alexander Eisvogel nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau (FR) für Online-Durchsuchungen von Computern ausgesprochen. Zwar müssten erst andere Methoden der Nachrichtengewinnung angewandt werden, sagte Eisvogel der FR. Wenn diese aber ausgeschöpft seien, sei "eine Situation denkbar, in der man ein so weit reichendes Mittel wie die Online-Durchsuchung einbringt".

Quelle : www.heise.de
Titel: IT-Branche befürchtet Wettbewerbsnachteile durch Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 23 April, 2007, 13:51
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hat noch einmal Stellung zu den vom Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geforderten Online-Durchsuchungen bezogen. Wenn die Bundesregierung eine obligatorische Hacker-Schnittstelle für Ermittler einführen würde, hätten Internet-Nutzer kein Vertrauen mehr in Sicherheitsprogramme, befürchtet Biktom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Der sehr gute Ruf deutscher Sicherheitsprodukte könnte dadurch schwer beschädigt werden. Für die Anbieter wäre das ein massiver Wettbewerbsnachteil." Auch dürften Computernutzer nicht unter staatlichen Generalverdacht gestellt werden.

Für Unternehmen, die mit sensiblen Informationen umgehen, sei es wichtig, dass sich Privatnutzer und Firmen auf die Vertraulichkeit ihrer Daten verlassen können. "Beim konkreten Verdacht einer Straftat sieht das natürlich anders aus – aber dafür reicht das geltende Recht", meint Rohleder. Beispielsweise könnten PCs bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt werden. Das sei zwar weniger bequem für die Polizei, höhle aber nicht unnötig Grundrechte aus.

Im Februar hatte der Bitkom das Urteil des Bundesgerichtshofes begrüßt, durch das heimliche Online-Durchsuchungen für unzulässig erklärt wurden. Auf das Urteil Bezug nehmend schreibt nun der Verband, der BGH habe klargestellt, dass bei einer Online-Durchsuchung die Betroffenen während des Zugriffs informiert werden müssten. "Wie das gehen soll, ist noch völlig unklar", kommentiert Rohleder.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: amin am 23 April, 2007, 16:08
George Orwell war ein Optimist.
Titel: Expertenstreit über Fingerabdrücke in Pässen
Beitrag von: SiLæncer am 23 April, 2007, 20:14
Bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags am heutigen Montag lagen die Einschätzungen Sachverständiger zur geplanten Änderung des Passgesetzes weit auseinander. Der Dresdener Informatikprofessor Andreas Pfitzmann warnte angesichts der von der Bundesregierung vorgesehenen Aufnahme von Fingerabdrücken in die E-Pässe als weiteres biometrisches Merkmal neben den digitalen Gesichtsbildern vor einer "sicherheitstechnischen Katastrophe". Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, verwies dagegen darauf, dass der missbräuchlichen Benutzung von Identitätsdokumenten durch die zweite Generation der biometrisch aufgerüsteten Reisepässe und dem damit ermöglichten Einsatz "messtechnischer Verfahren" noch besser begegnet werden könne. Auch der innerhalb der großen Koalition heftig umkämpfte Online-Abruf biometrischer Daten könne Ermittlungen beschleunigen.

Ziercke räumte auf Nachfragen ein, dass hierzulande pro Jahr etwa 100 Verfälschungen deutscher Pässe festgestellt würden. Eine tatsächlich "recherchierbare" Speicherung der zwei Fingerabdruckmerkmale aus den Identitätsnachweisen bei den Meldeämtern, für die erst mit vergleichsweise hohem finanziellen Aufwand gemeinsame Standards eingeführt werden müssten, würde ihm zufolge etwa die Identifizierung Vermisster oder Toter genauso erleichtern wie die Suche nach Verkehrsstraftätern. Direkt vergleichbar wäre der Datenbestand bei den rund 5300 Meldebehörden mit dem BKA-Bestand aber auch im Fall der Online-Abrufbarkeit nicht. Im dortigen automatischen Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) würden nämlich die Ausformungen aller zehn Finger und der Handfläche gespeichert. Jeder Abgleich würde auch "sechzig Sekunden und länger" dauern, was etwa bei einer Prüfung im Rahmen einer Grenzkontrolle zu berücksichtigen sei.

Laut Pfitzmann träte bei den Bürgern mit der Gesetzesänderung der Gewöhnungseffekt ein, ihre Fingerabdrücke nicht mehr nur in "Schurkenstaaten" oder bei der Einreise in die USA "in hoher Qualität" und im Rahmen einer automatisierten massenhaften Erfassung abzugeben. Fremde Geheimdienste und Kriminelle hätten damit "nach kurzer Zeit eine große Fülle von deutschen Fingerabdrücken". Diese könnten etwa an Tatorten bewusst hinterlassen werden, um die Polizei in die Irre zu führen. Pfitzmann versicherte den Parlamentariern, dass es für derlei Machenschaften "einen Markt" gebe. Zugleich rief er die Abgeordneten auf, die EU-Vorgaben zur zweiten Stufe der Biometriepässe nicht umzusetzen. Andernfalls sieht er "ein Notwehrrecht der einzelnen Bürger."

Auf Sicherheitsrisiken verwies auch Lukas Grunwald von der Firma DN Systems Enterprise Internet Solutions aus Hildesheim. Ihm zufolge ist die Anforderung im Regierungsentwurf, wonach die gespeicherten Daten gegen unbefugtes Auslesen, Verändern und Löschen zu sichern sind, angesichts der vorgegebenen Schutzbestimmungen nicht zu erfüllen. So bestehe etwa neben der vergleichsweise einfachen Auslesbarkeit der Passdaten im jetzigen Stadium die Möglichkeit, Schadsoftware in die Inspektionssysteme einzuschleusen. Zudem sei auch der erweitere Sicherheitsmechanismus zum Schutz der Fingerabdrücke durch die Extended Access Control (EAC) riskant aufgrund von Lücken bei der Zeitstempelung auf dem RFID-Chip, die Kontrolleure gleichsam größtenteils blind gegenüber der Zertifizierung mache. Darüber hinaus reiche die Verschlüsselung des Transportwegs der biometrischen Daten zum Passproduzenten in Form der Bundesdruckerei nicht aus. Das Sicherheitsniveau in den Bürgerbüros, wo Standard-PCs im Einsatz seien, müsste vielmehr insgesamt deutlich angehoben werden.

Neue Proteste kamen auch von Datenschützern. Sönke Hilbrans von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) zweifelte die Sinnhaftigkeit biometrischer Daten in Ausweisdokumenten insgesamt an, da die deutschen Pässe schon "Spitzenprodukte" seien. Ausgeschlossen bleiben müsse auf alle Fälle die Umwandlung der Pass- in Auskunftsregister. Schon heute sei die Abfrage von Lichtbildern in der polizeilichen Praxis eine Standardmaßnahme, bemängelte Hilbrans. Mit einer Implementierung eines automatischen Abrufsverfahren leiste das Gesetz dieser Zweckentfremdung aber weiter "erheblichen Vorschub". Es handle sich bei einer solchen "Vorratsdatenspeicherung" um "einen von vielen kleinen Schritten in eine Gesellschaftsordnung, die alltägliche Spuren für die Strafverfolgung zugänglich macht".

Für den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar entstünde mit der Vernetzung der Passregister eine "virtuelle umfassende Datei", die einer zentralen Vorhaltung der sensiblen biometrischen Merkmale gleich käme. Dabei würden Zusatzinformationen parat gehalten, die etwa zur Selektion Farbiger oder von Menschen mit bestimmten Gesichtszügen genutzt werden könnten. Elektronischen Übermittlungen biometrischer Daten im Rahmen "aktiver Übermittlungsverfahren" der Meldebehörden selbst per "gesicherter E-Mail" ohne externe, insgesamt kaum ausreichend abzusichernde neue Zugangsschnittstellen wollte sich Schaar aber nicht entgegenstellen.

Viele der bei der Anhörung beschworenen Missbrauchsszenarien tat Ziercke als "realitätsferne Versuchsanordnungen" ab, um Ängste der Bevölkerung zu schüren. Für die mutwillige Verschleierung von Straftaten durch falsche Fingerabdrücke etwa gebe es "überhaupt keine Beweise." Gerhard Schabhüser, Abteilungsleiter Kryptographie im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), versicherte den Abgeordneten, dass ihm ein "Klonen" der E-Pässe und der darauf gespeicherten Daten bislang nicht ernsthaft untergekommen sei. Das Auslesen der Fingerabdrücke im Ausland stehe auch immer "unter deutscher Kontrolle". Mit den eingesetzten Verschlüsselungsverfahren könne man "20 bis 30 Jahre leben". Auch das Sicherheitsniveau der Chips sei hoch.

Grunwald gab den verwendeten Funketiketten nach Labortests dagegen eine Haltbarkeit von "vier bis fünf Jahren". Christoph Busch vom Fraunhofer Institut für graphische Datenverarbeitung gab zu bedenken, dass die biometrischen Merkmale für Kontrollfunktionen vermutlich nur fünf Jahre verwendet werden könnten. Gültig soll der E-Pass aber zehn Jahre sein. Generell begrüßte Busch jedoch, dass mit der Pilotanwendung die Biometrie für "andere, positiv belegte Kontrollschritte ein schon eingeführtes Verfahren" werde. Er sprach sich dafür aus, biometrische Daten in Personalausweisen auch für "nicht-hoheitliche Anwendungsbereiche" optional zuzulassen. Insgesamt hat die Bundesdruckerei laut Schabhüser eine Gewährleistungspflicht für die Haltbarkeit der Pässe übernommen. "10.000 Biegungen sollen durchgeführt worden sein", ergänzte Ziercke. Die Dokumente könnten als "relativ knick- und knacksicher" gelten.

Im Regierungsentwurf (PDF-Datei) zur Änderung des Passgesetzes ist vorgesehen, einen Online-Abruf von Lichtbildern durch die Polizei- und Bußgeldbehörden bei Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr zuzulassen. Diese Bestimmung stieß bei der 1. Lesung des Gesetzesvorstoßes auf wenig Gegenliebe bei der SPD-Fraktion und der Opposition. Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Union gehen aber deutlich weiter. Demnach soll sich der automatische Zugriff durch die Polizei auch auf die neu zu erhebenden Fingerabdrücke erstrecken und bei allen Passdaten zur Straftatenverfolgung und Gefahrenabwehr möglich sein. Dies hatte zuvor der Bundesrat gefordert.

Die Bundesregierung sprach sich in Folge für die "Kompromissformel" aus, dass "im Falle der Übermittlung von Lichtbildern an die Polizei- und Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten" der Abruf des digitalen Fotos "im automatisierten Verfahren erfolgen kann". Nach einem heutigen Koalitionsgespräch zur inneren Sicherheit lehnte ein SPD-Sprecher es strikt ab, auch Fingerabdruckdaten bei den Meldebehörden zu speichern und einen umfassenden Zugriff darauf zu erlauben. An einer gemeinsamen Linie mit der Union werde aber gearbeitet.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: IT-Branche befürchtet Wettbewerbsnachteile durch Online-Durchsuchungen
Beitrag von: Jürgen am 24 April, 2007, 01:22
Zitat
... der BGH habe klargestellt, dass bei einer Online-Durchsuchung die Betroffenen während des Zugriffs informiert werden müssten. "Wie das gehen soll, ist noch völlig unklar", kommentiert Rohleder.
WinPopUp  :P

...ist ja default auf Win eXPloit installiert  ::)


Zum Beweis der Zustellung wird dann trojanisch ein Screenshot dokumentiert und zusammen mit einem Bild des Users über die ebenfalls fern-aktivierte Webcam gepeichert.

Die wird vermutlich bald Vorschrift, das Verdecken derselben bestraft...


'Sie werden assimmiliert, jeder Widerstand ist zwecklos.'
Titel: Fingerabdrücke aus Reisepässen sollen nicht gespeichert werden
Beitrag von: SiLæncer am 24 April, 2007, 10:33
Die SPD hat nach eigenem Bekunden im Streit mit der Union im Bereich der inneren Sicherheit durchgesetzt, dass Fingerabdrücke aus Reisepässen nicht für Fahndungszwecke freigegeben werden. Den eindringlichen Appellen von Datenschützern und Sicherheitstechnikern auf einer Anhörung im Bundestag am gestrigen Montag, die sensiblen Fingerabdruckdaten überhaupt nicht in die nächste Generation der E-Pässe einzuführen, will sich die SPD-Fraktion dagegen nicht anschließen. Bei dem Expertengespräch hatten unter anderem der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und der Dresdener Informatikprofessor Andreas Pfitzmann die Verwendung von Fingerabdrücken zur stärkeren Bindung eines Passes an seinen Inhaber ausdrücklich abgelehnt. Es handle sich dabei um einen "europäischen Sonderweg", dem die USA nicht folgen würden, hatte Schaar betont. Pfitzmann warnte vor einer technischen "Katastrophe".

SPD-Innenexperte Dieter Wiefelpütz verkündete nach einem Bericht der Welt nach der Anhörung, dass "Fingerabdrücke nicht auf Vorrat abgespeichert werden". Die Koalition verfolge diesen Plan der CDU/CSU-Fraktion nicht weiter, "weil die SPD nicht mitmacht". Es gebe Verfassungsbedenken gegen die Vorhaltung der Fingerabdrücke bei den Meldeämtern und einem wie auch immer gearteten Zugriff von Sicherheitsbehörden auf diese biometrischen Daten. Jetzt werde der Beschluss des Bundeskabinetts umgesetzt, die Fingerabdrücke in die biometrischen Pässen einzubauen und im Anschluss bei den Meldeämtern sofort wieder zu vernichten.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion rechnet auch bei dem umstrittenen Vorschlag von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der Polizei digitalen Zugang zu den digitalen Lichtbildern aus den Pässen bei den Meldebehörden zu verschaffen, mit einer baldigen Einigung. So brachte Wiefelspütz gegenüber der Berliner Zeitung einen Kompromiss vor, wonach die Ermittler zwar künftig die Passfotos zur Verfolgung von Straftaten erhalten könnten; einen automatischen Zugriff solle es aber nicht geben, da dies "gegen die Regeln der Zusammenarbeit der Behörden bei der Datenübermittlung" verstoße. Vielmehr solle die Polizei jeweils im Einzelfall bei der Meldebehörde eine Abfrage der Lichtbilder starten. Diese müsse dann entscheiden, ob ein Foto herausgegeben und etwa per verschlüsselter E-Mail an die Ermittler verschickt werde. Einer solchen Lösung widersetzte sich Schaar bei der Anhörung nicht.

Wiefelspütz zeigte sich insgesamt optimistisch, dass sich die Regierungskoalition in den nächsten Tagen auf das Passgesetz in dieser Form einigen werde. Schäuble habe in weiten Teilen Zustimmung signalisiert. Die FDP forderte die Bundesregierung und die große Koalition dagegen auf, die "richtigen Konsequenzen" aus den Ratschlägen der angehörten Experten zu ziehen und die Reisepässe sicherheitstechnisch nachzubessern. Die Experten hätten sehr drastisch vor Gefahren für das Persönlichkeitsrecht der Bürger durch die mangelnden Schutzmechanismen der Pässe gewarnt. Wenn Anhörungen einen politischen Sinn haben sollten, dann dürfe sich Schwarz-Rot nun nicht "beratungsresistent" zeigen. Auf eine Einführung von biometrischen Daten in die Personalausweise müsse angesichts der aufgeführten Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Inhaber von biometrischen Ausweispapieren verzichtet werden.

Im Regierungsentwurf (PDF-Datei) zur Änderung des Passgesetzes selbst ist vorgesehen, einen Abruf von Lichtbildern durch die Polizei- und Bußgeldbehörden bei Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr zuzulassen. Die Union forderte dagegen im Einvernehmen mit dem Bundesrat, einen automatischen Zugriff durch die Ermittler auch auf die neu zu erhebenden Fingerabdrücke zu erstrecken und bei allen Passdaten zur Straftatenverfolgung und Gefahrenabwehr zu ermöglichen. Die Bundesregierung sprach sich in Folge für die "Kompromissformel" aus, dass "im Falle der Übermittlung von Lichtbildern an die Polizei- und Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten" der Abruf des digitalen Fotos "im automatisierten Verfahren erfolgen kann".

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: higuenti am 24 April, 2007, 13:12
Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man sich über diesen ganzen Schwachsinn totlachen.  ;D ;D ;D
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Dragonix am 24 April, 2007, 13:46
Zitat
WinPopUp
Also wenns so wär... dann könnt man den PC auch gleich mitnehmen... und was ist wenn man den PC grad zufällig vorher runtergefahren hat? Also der PC noch runterfährt, und die am Ende denken, dass du den PC extra deswegen ausgeschaltet hast, weil du was zu verbergen hast ._.?
Titel: Datenschutz auf der schiefen Ebene
Beitrag von: SiLæncer am 24 April, 2007, 15:12
Anlässlich der Vorlage seines 21. Tätigkeitsberichtes (PDF-Datei) hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, heute erneut Kritik an an den Plänen des Bundesinnenministeriums zur Legalisierung heimlicher Online-Durchsuchungen von Computern geübt. "Die Diskussion findet in einem weitgehend trüben Umfeld statt", kritisierte er die politischen Verfechter, die es bisher unterlassen hätten, klar zu sagen, worum es ihnen wirklich geht, für welche Art von Ausspähung der Privat-PCs sie tatsächlich die gesetzlichen Grundlagen schaffen wollen. Angesichts der Schwere derartiger Eingriffe in den Kernbereich der Privatsphäre kann sich Schaar "nur schwer vorstellen, wie hier eine gesetzliche Norm formuliert werden könnte"; er forderte, das Projekt angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken und den aus seiner Sicht unlösbaren praktischen Fragen aufzugeben.

Für Schaar sind die geplanten Online-Durchsuchungen nur eines von zahlreichen Beispielen, an denen sich zeige, wie sehr der Datenschutz in den vergangenen zwei Jahren – dem Zeitraum seines Tätigkeitsberichtes – auf eine abschüssige Ebene geraten ist. Der Staat müsse schon für einen umfassenden Schutz der Bürger sorgen, meinte Schaar, das gelte "aber nicht nur für den Schutz vor Terrorismus und Kriminalität", sondern auch für den Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Bürger. "Diesen Schutz hat die Politik sträflich vernachlässigt."

So entstünde durch den vorgesehenen Online-Zugriff der Polizei auf die digitalisierten Passbilder der biometrischen Reisepässe faktisch eine virtuelle Referenzdatei biometrischer Daten, die der Bundestag ausdrücklich hatte verhindern wollen, und die "Volks-Daktyloskopie" durch "die Aufnahme der Fingerabdrücke in die Pässe ist bis heute nicht wirklich begründet worden". Dem Konzept der Mautgebühren habe der Gesetzgeber seinerzeit nur unter der Voraussetzung der strikten Zweckbindung der erhobenen Daten für die Gebührenerfassung zugestimmt, nun sehe ein erster Entwurf der Bundesregierung vor, die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten auch zur Verfolgung von "Straftaten von erheblicher Bedeutung oder zur Gefahrenabwehr zuzulassen.

Die gleiche Tendenz zur Lockerung der Zweckbindung und Ausweitung auf andere Anwendungen sei bei der bevorstehenden Vorratsdatenspeicherung absehbar, die Schaar als "Dammbruch zu Lasten des Datenschutzes" bezeichnete. Die Rufe nach einer Nutzung der Verkehrsdaten zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzern in Tauschbörsen zeigten bereits den "Öl-Fleck-Effekt", der von solchen Sammlungen sensibler personenbezogener Daten ganz überwiegend unverdächtiger Personen ausgehe. Die Preisgabe für zivilrechtliche Zwecke würde eine Entwicklung einleiten, an deren Ende diese Daten für kaum noch zu übersehende Zwecke und Empfänger zur Verfügung stehen könnten. "Wir brauchen Ölsperren", blieb Schaar mit seiner Forderung nach strikter Zweckbindung im Bild.

Die Technik entwickle sich "mit atemberaubender Geschwindigkeit" immer weiter, technisch sei "eine Totalüberwachung heute möglich", doch das Datenschutzrecht habe nicht mit dieser Entwicklung mitgehalten. "Die dringend erforderliche Modernisierung des Datenschutzrechts und das Ausführungsgesetz zum Datenschutzaudit müssen endlich in Angriff genommen werden", forderte Schaar. Beides hatte schon im Anschluss an die Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die EG-Datenschutzrichtlinie im Jahr 2001 geregelt werden sollen, war dann aber auf der Strecke geblieben. Auch gesetzliche Regelungen zu Genomanalysen und zum Arbeitnehmerdatenschutz stünden seit langem aus, obwohl der Bundestag die Bundesregierung wiederholt und einstimmig aufgefordert haben, hierzu Entwürfe vorzulegen. Regelungen zum Schutz der Bürger vor der umfassenden Profilbildung in der Wirtschaft – etwa beim Scoring oder zentralen Auskunftssystemen – seien überfällig. "Wir erleben", betonte Schaar", "gerade in diesem Bereich heute die Entwicklung, die das Bundesverfassungsgericht mit seinem Volkszählungsurteil verhindern wollte, nämlich den gläsernen Bürger, der in seinem Verhalten für Dritte berechenbar und manipulierbar wird und damit in seiner Handlungsfreiheit und in der freien Entwicklung seiner Persönlichkeit eingeschränkt ist".

Die Erfahrungen mit dem am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetz wurden in dem jetzt vorgelegten Tätigkeitsbericht noch ausgeklammert, hierzu soll Anfang kommenden Jahres ein gesonderter Bericht vorgelegt werden. Für diesen Teil seiner Arbeit zog Schaar heute lediglich eine vorläufige Bilanz. "Im Grundsatz hat sich das Gesetz bewährt", meinte er. Nur n einigen Punkten bestünde ein Nachbesserungsbedarf, "speziell bei dem Bereich der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ja stärker geschützt sind als personenbezogene Daten".

Quelle : www.heise.de
Titel: SPD- Chefs attackieren Schäuble
Beitrag von: SiLæncer am 24 April, 2007, 19:22
Die SPD hat die Innere Sicherheit als Profilierungsthema entdeckt. Parteichef Beck und Fraktionschef Struck feuerten heute eine Breitseite auf Innenminister Schäuble, die das Koalitionsklima nachhaltig belasten dürfte.

Berlin - Was SPD-Fraktionschef Peter Struck und Parteichef Kurt Beck heute in Berlin ablieferten, ist offensichtlich der Beginn einer neuen Offensive in der Großen Koalition. Ihr erstes Opfer: Innenminister Wolfgang Schäuble.

Bei der inneren Sicherheit laufe es in der Koalition "alles andere als rund", schimpfte Struck in der SPD-Fraktionssitzung. "Was der Bundesinnenminister derzeit fabriziert, ist mehr als diffus. Viele Vorschläge, nichts Konkretes", sagte Struck laut Redemanuskript. Schäuble müsse seine Vorstellungen endlich "schriftlich und sortiert" vorlegen. Danach könne man über jeden Punkt konkret reden, "und zwar nicht über die Medien, sondern mit den Fachpolitikern".

Ähnlich kategorisch meldete sich Beck zu Wort. "Was Herr Schäuble auf den Tisch gelegt hat, gefährdet die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit", sagte der SPD-Vorsitzende in einem Interview mit dem Parteiorgan "Vorwärts". Die SPD werde die bürgerlichen Freiheiten verteidigen.

Die konzertierte Aktion gegen Schäuble birgt einige politische Sprengkraft. Schließlich bilden Struck und Beck zusammen mit Vizekanzler Franz Müntefering das "eiserne Dreieck der SPD" (Generalsekretär Heil). Ein solcher Angriff von zwei Schwergewichten wird das Koalitionsklima daher nachhaltig belasten.

Röttgen: "Stilisierung eines Konflikts"

Die Union dürfte sich umso mehr provoziert fühlen, als sie längst auf Deeskalation setzt. In mehreren Interviews hatte Schäuble versichert, er sei kein Sicherheitsfanatiker. Noch heute morgen hatte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen, beteuert, es gebe keinen Streit in der Sache, sondern nur die "Stilisierung eines Konflikts".

Doch gerade dieses Zurückweichen hat wohl den Jagdinstinkt der SPD-Spitzen geweckt. In den letzten Tagen haben sie die Bürgerrechte als Profilierungsthema erkannt. Justizministerin Brigitte Zypries inszeniert sich bereits seit längerem vorsichtig, aber öffentlichkeitswirksam als Gegenpol in der Regierung zu Hardliner Schäuble.

Struck und Beck bewiesen mit ihrem Vorstoß gutes Timing. Gerade heute morgen hatte der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, seinen Tätigkeitsbericht 2005/2006 vorgestellt - und dabei kein Blatt vor den Mund genommen. Der Schutz des Bürgers vor Ausforschung werde "sträflich vernachlässigt", der Datenaustausch zwischen Polizei und Geheimdiensten sei "freizügiger als erlaubt", und die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit drohe verloren zu gehen, sagte Schaar.

Schaar warnte davor, dass technisch bereits die "Totalüberwachung" möglich sei. Und er gab auch praktische Tipps, wie man sich vor der Ausspähung schützen könne: Der unbefugte Zugriff auf die biometrischen Daten im Reisepass etwa lasse sich verhindern, indem man die Pässe einfach mit Alu-Folie umwickele.

Schaar: "Massive Unklarheiten" bei Sicherheitsplänen

Der Gruseleffekt beim Gedanken an alu-umwickelte Reisepässe war wohl kalkuliert. Schaar nutzte die Gelegenheit, in der die Kameras auf ihn gerichtet waren, um die derzeit diskutierten Verschärfungen der Sicherheitsgesetze rundheraus abzulehnen. Online-Durchsuchungen von Computern, Online-Zugriff der Polizei auf Passfotos, die Speicherung von Fingerabdrücken: Schaar opponierte gegen alles, was in der Großen Koalition gerade debattiert wird. Es gebe "massive Unklarheiten", wie die Online-Durchsuchung von Computer-Festplatten vonstatten gehen könne, sagte er. Daher wundere er sich, mit welcher Vehemenz einige Politiker dies forderten.

Über den neuen Bündnispartner SPD dürfte Schaar sich daher freuen. Gestern legte die SPD bei einem Treffen der Innenexperten ihr Veto gegen Unionspläne ein, die Fingerabdrücke der Bürger nicht nur in den Pässen zu speichern, sondern auch zur Terrorabwehr zu nutzen. Auch bei der Online-Durchsuchung von Computern stellt sich die SPD quer: Diesen Plan des Innenministers fasse man "mit ganz spitzen Fingern" an, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Olaf Scholz. Wenn sich etwas ändere, dann jedenfalls nicht viel.

Dennoch ist die Bremserhaltung der SPD nicht so konsequent, wie Schaar sie gerne hätte. So hat sie der Speicherung der Fingerabdrücke in den Pässen ebenso zugestimmt wie dem Online-Zugriff auf die Passfotos. Noch in dieser Woche soll eine Einigung über das neue Passgesetz vorliegen.

Fingerabdrücke im Pass sind "europäischer Sonderweg"

Schaar hingegen will noch viel radikaler vorgehen. Er stellte den bereits abgesegneten EU-Plan, Fingerabdrücke ab November auf dem Mikrochip der neuen Reisepässe zu speichern, wieder in Frage. Dabei handele es sich um einen "europäischen Sonderweg", sagte er. Seines Wissens würden außerhalb Europas nur autokratische arabische und asiatische Staaten ihren Bürgern die Fingerabdrücke zur Identifizierung abnehmen. Das müsse die EU nicht unbedingt nachahmen - zumal es keinerlei Belege dafür gebe, dass Fingerabdrücke Terroranschläge wirksam verhindern könnten.

Schaar hat gute Argumente. Und doch dürften seine Einwände relativ folgenlos bleiben. In der Sicherheitsdebatte sind er und seine Mitstreiter in der Defensive. Seit dem 11. September 2001 geht der Trend zu weniger, nicht mehr Datenschutz. Schon die rot-grüne Regierung hat immer neue Überwachungsmöglichkeiten ersonnen, und der CDU-Innenminister Wolfgang Schäuble macht da weiter, wo sein SPD-Vorgänger Otto Schily aufgehört hat.

Schaar versuchte, den Eindruck zu zerstreuen, er kämpfe auf verlorenem Posten. Zum ersten Mal seit der Volkszählungsdebatte in den achtziger Jahren werde wieder über Datenschutz geredet. Ihm werde zugehört, bekräftigte er.

Doch den Beweis für das Gegenteil lieferte er gleich selbst. So hatte er bei einem Besuch im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum der Regierung beanstandet, dass Daten ganz normaler Bürger vom Bundeskriminalamt an den Verfassungsschutz weitergeleitet wurden. Die Daten hätten keinerlei Bezug zum Terrorismus gehabt und hätten daher nicht verwendet werden dürfen, sagte Schaar. Er ließ sie sofort sperren. Doch eine Vernichtung der Daten konnte er nicht durchsetzen.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 25 April, 2007, 02:03
... und die am Ende denken, dass du den PC extra deswegen ausgeschaltet hast, weil du was zu verbergen hast ._.?
Yo, aber das wird sich sicher über die dann kommenden CTX-Mainboards umgehen lassen, die werden nicht nur für's WakeUp per Keyboard o.ä. +5VoltStandby liefern, sondern auch FullHiddenSchäubleControl...

A propos ausschalten, meine Kiste verträgt das ohne Probleme.
Auch nicht mehr selbstverständlich...


Übrigens, was verstehen die Grosskopferten eigentlich heutzutage unter 'Innerer Sicherheit'?
Mir hat man jahrzehntelang immerzu ungefragt erklärt, es ginge um unsere Freiheitlich-Demokratische Grundordnung (zu deren Schutz man immerhin keine Briefträger aus der DKP zulassen wollte).
Das ist jetzt offensichtlich nicht mehr der Grund-Ansatz  ::)
...---...
Titel: SPD-Innenexperte verteidigt Pläne für Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 25 April, 2007, 10:53
In der hitzigen Debatte über die Sicherheitspläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz klar für die umstrittenen Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Er wandte sich in der Neuen Osnabrücker Zeitung auch gegen die massive Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. "Für mich ist klar, dass wir diese Ermittlungsmaßnahme brauchen. Ebenso klar ist aber, dass sie nur mit sehr hohen Hürden und in extremen Ausnahmefällen zum Einsatz kommen kann", sagte Wiefelspütz. Er rechne mit einer Größenordnung von etwa 10 bis 20 Fällen pro Jahr.

Schaar hatte die Pläne zum Ausspähen privater Computer über das Internet in seinem Datenschutzbericht als "nebulös" bezeichnet, was Wiefelspütz als "unfair" zurückwies. "Die Arbeit an den Details dieser rechtlich heiklen Maßnahme hat gerade erst begonnen. Da ist es nur logisch, dass es im Moment noch mehr Fragen als Antworten gibt." Wiefelspütz betonte zugleich, dass die SPD genau prüfen werde, ob Schaars Vorwurf massiver Versäumnisse der Regierung beim Datenschutz zutreffe. "Wir werden sicher nicht zulassen, dass Datenschutz als Täterschutz diffamiert wird" – es handele sich vielmehr um ein zentrales Bürgerrecht.

Auch Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) wies Schaars Vorwurf zurück, die Regierung vernachlässige sträflich den Schutz der Daten von Bürgern. Er sagte der Frankfurter Rundschau, solche Befürchtungen habe er schon damals bei der Volkszählung gehört: "Wir sind in den letzten 25 Jahren nicht zu einem Polizei- oder Überwachungsstaat geworden und werden dies auch in 250 Jahren nicht werden." So sei das Instrument der Online-Durchsuchung unverzichtbar für die Gefahrenabwehr. Bosbach: "Sonst gibt es im Internet einen geschützten Raum für Verbrecher, der vom Staat nicht kontrolliert werden kann."

Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) unterstützte die Sicherheitsvorstellungen Schäubles. "Es gibt Lücken, und die müssen geschlossen werden", sagte der designierte Ministerpräsident im BR-Fernsehen. Eine Online-Abfrage des Passbildes befürwortete der CSU-Politiker nachdrücklich: "Wir brauchen schnelle Zugriffe." Differenziert äußerte sich Beckstein zu einer Speicherung von Fingerabdrücken: "Im Prinzip ist das sinnvoll, aber nicht in einer zentralen Datei." Er fügte hinzu: "Ein anständiger Bürger kann darauf vertrauen, dass der Staat auf seine privaten Daten keinen Zugriff nimmt."

Kritik an Schäuble übte die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): "Wir erleben eine Kaskade von täglich neuen Vorschlägen und bewusst missverständliche Äußerungen von Herrn Schäuble." Der geplante staatliche Zugriff auf den PC werde für viele Menschen nachhaltige negative Folgen haben. Der FDP-Innenexperte Max Stadler sagte im Chat der ARD-Tagesschau: "Man hat den Eindruck, dass Herr Schäuble eine so große Zahl offenkundig undurchsetzbarer Vorschläge macht, um im Wege des 'Kompromisses' dann doch einiges durchzubringen."

Beckstein griff die SPD in der Anti-Terror-Debatte ungewöhnlich scharf an. Er stellte sich in der Passauer Neuen Presse hinter die Forderung Schäubles, die Bundeswehr bei der Luftsicherung und beim Objektschutz einzusetzen. Die SPD dürfe hier nicht länger blockieren, forderte Beckstein und fügte hinzu: "Ich fürchte, dass wir uns mit der SPD erst nach einem hoffentlich nie kommenden Terroranschlag einigen können. Wenn es dazu kommt, werden wir in jedem Falle auch eine Diskussion über die Mitschuld bekommen." Die SPD müsste sich dann "die Frage stellen, warum sie nicht alles zur Terrorabwehr unternommen hat".

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesregierung gibt zu: Online-Durchsuchungen laufen schon
Beitrag von: SiLæncer am 25 April, 2007, 13:58
Das Bundeskanzleramt hat am heutigen Mittwoch in der Sitzung des Innenausschusses des Bundestags eingeräumt, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden. Dies berichtget die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, auf deren Antrag hin die Bundesregierung zu den pikanten Überwachungen privater PC und Speicherplattformen im Internet Stellung nehmen musste. Eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sehe die Regierung nicht.

Zur Anzahl der bisher durchgeführten verdeckten Netzermittlungen gab die Bundesregierung keine Auskunft. Dem Vernehmen nach gibt es aber noch Probleme bei der praktischen Durchführung der Online-Durchsuchungen. So soll von Regierungsseite beklagt worden sein, dass so viele Daten gesammelt worden seien, dass man ihrer nicht Herr habe werden können. Für Piltz ist mit dem allgemeinen Eingeständnis "die Katze aus dem Sack". Laut der Liberalen ist eine reine Dienstanweisung unter keinem Gesichtspunkt eine geeignete Rechtsgrundlage für dermaßen tiefe Einschnitte in die Grundrechte der Bürger. Geradezu empörend sei die Auffassung der Bundesregierung, ein Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung liege gar nicht vor – zumindest nicht in dem Fall, dass der Computer "im Garten" stehe.

Piltz forderte, die Bundesregierung sollte die Haushaltsmittel für die Programmierung von Software für Online-Durchsuchung und für die eigentliche Durchführung unverzüglich sperren.Die FDP-Innenexpertin fordert die Bundesregierung zudem dringend auf, "die Maßnahme zumindest so lange auszusetzen, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen vorliegt". Bürgerrechtler erhoben vor kurzem gegen das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde, da dieses erstmals einem Nachrichtendienst eine parlamentarisch abgesegnete Möglichkeit zur Durchführung von Netzbespitzelungen einräumt. Auch der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum von der FDP hat Verfassungsbeschwerde gegen das NRW-Verfassungsschutzgesetz eingereicht.

Die Bundesregierung hatte im März – ebenfalls auf Nachfrage der FDP – bereits erklärt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz schon jetzt das Recht zum heimlichen Ausspähen von vernetzten PCs und geschützten Datenspeichern im Internet habe. Sie bezieht sich dabei unter anderem auf Paragraph 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Demnach dürfen die Staatschützer "Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden". Die gestatteten Mittel habe das Bundesinnenministerium in einer Dienstvorschrift zu benennen. Nicht bekannt war bislang, dass Schily eine entsprechende Anweisung tatsächlich bereits erteilte und dem Verfassungsschutz so eine Art Freibrief zum Online-Schnüffeln hinter dem Rücken des Bundestags ausstellte.

Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Konkret ging es in dem Fall um ein Vorhaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Polizeivertreter pochen seitdem auf eine rasche gesetzliche Regelung, die Strafverfolgern die staatliche Durchsuchung von PCs und Online-Datenträgern erlaubt. Aber auch der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, machte sich bereits wiederholt für die Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen in streng umrissenen Einsatzgebieten stark. Der Sozialdemokrat hatte jüngst auch indirekt eingeräumt, dass staatliche Online-Durchsuchungen von Festplatten bereits praktiziert würden.

Empörung hat der Bericht des Kanzleramts auch bereits bei der Linksfraktion im Bundestag ausgelöst. Es zeuge von der "Verlogenheit der Bundesregierung, dass sie bislang nach außen hin den Eindruck erwecke, sie suche erst noch nach einer Rechtsgrundlage, aber tatsächlich schon seit zwei Jahren heimliche Online-Durchsuchungen vornehmen lasse". Die Linke fordert die Bundesregierung auf, völlige Transparenz über die bisherigen Rechtsverstöße der Geheimdienste herzustellen und die Online-Durchsuchungen sofort einzustellen. Es reiche nicht aus, Details zu den bisherigen verdeckten Netzermittlungen nur im parlamentarischen Kontrollgremium des Parlaments erläutern zu wollen.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat die Politik derweil ermahnt, beim Streben nach mehr Sicherheit nicht übers Ziel hinauszuschießen. Im Frankfurter Presse-Club sagte er am Dienstagabend, man müsse sich immer fragen, ob die angestrebte Maßnahme auch wirklich dem Ziel von mehr Sicherheit diene. Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gab auch Papier zu Bedenken, Aufgabe des Staates sei neben dem Schutz der Sicherheit die Garantie von Bürgerrechten. Insgesamt müssten Sicherheitsgesetze dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Schaar erhebt in seinem Tätigkeitsbericht schwere Vorwürfe gegen den Staat, dass die Bürgerrechte zu sehr der Sicherheit untergeordnet würden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundestag streitet über innere Sicherheit und die Unschuldsvermutung
Beitrag von: SiLæncer am 25 April, 2007, 20:05
Im Bundestag kam es am heutigen Mittwoch im Rahmen einer aktuellen Stunde, welche die Fraktion der Linken beantragt hatte, zu einem heftigen Schlagabtausch über Fragen der inneren Sicherheit. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble warnte dabei vor der "konkreten Gefahr" von Anschlägen insbesondere auf US-Einrichtungen in Deutschland und warb gleichzeitig erneut für die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen für das Bundeskriminalamt (BKA). "Alle haben lange geglaubt, dass die Grundlagen der Strafprozessordnung analog zur Telefonüberwachung" auch im Internet gälten, stellte der CDU-Politiker die von ihm befürwortete verdeckte Netzbespitzelung privater Festplatten und virtueller Speicherplattformen zunächst als reine Fortsetzung des Abhörens der Telekommunikation dar. Nun brauche es nach der gegenteiligen Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine eigene Befugnis. Um diese wasserdicht zu machen, brachte Schäuble eine Grundgesetzänderung ins Spiel.

Online-Durchsuchungen könnten den Schutzbereich des Artikels 13 der Verfassung berühren, räumte der Innenminister ein. Man müsse daher "überlegen, ob wir ihn entsprechend ergänzen". Weiter rief Schäuble den Abgeordneten ins Gedächtnis: "Wir haben gegen die größte Gefahr, den internationalen Terrorismus, eine Präventivbefugnis für das BKA im Rahmen der Föderalismusreform eingeführt." Zum ersten Mal habe der Bund damit "eine originäre Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr". Das BKA müsse es daher "genauso machen können wie die Länder", verwies er auf die mit dem neuen nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz eingeführte Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen für einen Geheimdienst auf Länderebene. Generell würden "die Menschen erwarten", dass der freiheitliche Rechtsstaat "kein Nachtwächterstaat" sei. Wer der Politik die Möglichkeiten nehme, die für die Bürger notwendige Sicherheit zu gewährleisten, "würde die Freiheitsordnung unseres Grundgesetzes gefährden. Das ist mit einem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nicht zu machen".

Die anderen redenden Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion – Wolfgang Bosbach, Stephan Mayer und Ralf Göbel – verwiesen ebenfalls auf die Schutzpflicht des Staates. Sie betonten unisono, den so genannten Schäuble-Katalog in allen Punkten durchsetzen zu wollen. Diese Wunschliste der Union umfasst den Ausbau des BKA zur präventiven Anti-Terrorpolizei mit der Lizenz zu Rasterfahndungen und Online-Durchsuchungen genauso wie die polizeiliche Nutzung der Mautdaten und den automatisierten Online-Zugriff auf Passfotos und Fingerabdrücke der ganzen Bevölkerung. Auch der große Lauschangriff soll mit Hilfe eines permanent mitlaufenden "Richterbandes" wieder polizeifreundlich geregelt werden. Fraktionsvize Bosbach drohte in der hitzigen Debatte, SPD und die Opposition öffentlich zur Rechenschaft zu ziehen, sollte hierzulande ein terroristischer Anschlag passieren.

Politiker der SPD-Fraktion wie Sebastian Edathy bezeichneten die Sicherheitsarchitektur in Deutschland dagegen als "gut strukturiert und auch funktionierend". Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) habe die sicherheitspolitischen Hausaufgaben im Großen und Ganzen bereits gemacht. Auch die große Koalition habe sich handlungsfähig erwiesen und etwa das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, das Gesetz zur Errichtung der Anti-Terrordatei sowie ein 132 Millionen Euro umfassendes Programm für innere Sicherheit verabschiedet. Zur Innenpolitik gehört Edathy zufolge "auch eine Politik der Demokratiestärkung", weswegen sich die SPD etwa für die Einführung von Elementen der direkten Volksherrschaft stark machen wolle. Mit Änderungen im Grundgesetz müsse man zudem "behutsam sein".

Auch laut dem innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, ist die Sicherheitsarchitektur hierzulande allein "maßvoll" weiterzuentwickeln. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bundesbürger Opfer eines Terroranschlags werde, sei tausendmal niedriger als Opfer eines Straßenraubs oder anderer schwerer Alltagskriminalität zu werden. "Wir haben als Innenpolitiker eine gewisse professionelle Deformation", gestand Wiefelspütz ein. "Wir reden sehr viel über Sicherheit, zu wenig über Freiheit." Gleichwohl plädierte er persönlich erneut für Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung, wenn bei dem "außerordentlichen Grundrechtseingriff" schwerwiegende Grenzen für die Ermittler eingebaut würden. Zugleich schloss er sich Forderungen aus der Opposition an, die von Geheimdiensten nach Angaben der Bundesregierung bereits durchgeführten Netzbespitzelungen zu stoppen: Er erwarte, dass es gegenwärtig "in keinem Bereich Online-Durchsuchungen gibt".

Der SPD-Rechtspolitiker Klaus Uwe Benneter warf Schäuble vor, mit dem Überbetonen terroristischer Gefahren "als der für die Sicherheit zuständige Minister fehl zu gehen". Sein Parteigenosse Frank Hofmann bekräftige, bei der Einführung der zweiten Generation der Biometriepässe einen "Polizeistaat" verhindern zu wollen. "Die Bürger dürfen nicht auf Daktyloskopiebank geführt werden", erklärte er. Bei der Anhörung zur Änderung des Passgesetzes sei deutlich geworden, dass der RFID-Chip zur Speicherung der biometrischen Merkmale "nicht gegen widerrechtliches Auslesen geschützt" sei und viele Experten ihn daher "in abstrahlsicheren Hüllen" aufbewahren würden. Es könne doch nicht wahr sein, dass sich jeder Bürger so einen zusätzlichen Schutz für Ausweisdokumente zulegen müsse.

Wolfgang Wieland machte für die Grünen deutlich, dass seine Fraktion Online-Durchsuchungen generell ablehne: "Der Staat darf nicht als Hacker auftreten". Das Programm von Schäuble umschrieb der Rechtspolitiker mit den Zielen einer Verschmelzung von innerer und äußerer Sicherheit sowie von Geheimdiensten und Polizei und der Verknüpfung möglichst aller Daten des Bürgers, damit dieser "nackt" dastehe. Die umstrittenen Äußerungen des Innenministers zur Unschuldsvermutung interpretierte er dahingehend, dass im Gefahrenabwehrrecht "Freistilringen gelten" solle. Gemeinsam mit Ulrich Maurer von der Linkspartei unterstellte Wieland der SPD, sich nur rhetorisch neu als Bürgerrechtspartei für die Abgrenzung zur Union aufstellen zu wollen. Damit müsse der Wähler "jeden Glauben an die Politik verlieren", argwöhnte Maurer. Der Schäuble-Katalog sei aber "zu ernst" für das übliche Polit-Theater: "150 Prozent werden gefordert, 80 Prozent von Schäuble werden durchgesetzt. So kann man auch an der Verfassung herumnagen."

Quelle : www.heise.de
Titel: Geplante Abhörbefugnisse des Zolls auf dem Expertenprüfstand
Beitrag von: SiLæncer am 26 April, 2007, 15:54
Bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur geplanten Änderung der Ermittlungsbefugnisse des Zolls stritten Sachverständige am gestrigen Mittwoch vor allem über die Frage, ob der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung bei der Telekommunikationsüberwachung von der Bundesregierung ausreichend berücksichtigt wird. Drei Rechtsprofessoren und ein Vertreter der Humanistischen Union sahen in diesem Bereich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nur unzureichend umgesetzt. Dieser "schlechthin unantastbare" Bereich solle "nur nach Maßgabe eines Risikokalküls der ausforschenden Person geschützt werden", monierte etwa Martin Kutscha von der Fachhochschule für öffentliches Recht Berlin. Vertreter von Staatsanwaltschaften und vom Zollkriminalamt sahen die geplante Neufassung der Befugnisse des Zolls dagegen im Einklang mit der Karlsruher Rechtsprechung.

Stephan Morweiser vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zeigte sich beispielsweise erleichtert, dass der Entwurf bei der Telefonüberwachung "ein Mithören in Echtzeit nicht vorsieht". Die vorgesehene Pflicht zur unverzüglichen Löschung von Aufzeichnungen aus dem Kernbereich privater Lebensführung bezeichnete er in seiner Stellungnahme dagegen als "nicht zwingend geboten". Hier könnten "gravierende Beweismittelverluste" etwa im Zusammenhang mit dem gleichzeitigen, abgestuften Schutz von "Berufsgeheimnisträgern" wie Abgeordneten, Seelsorgern oder Journalisten drohen. Dieser Auffassung schloss sich Generalstaatsanwalt Dieter Anders an. Er monierte aber, dass weder dem Gesetzestext noch der Begründung zu entnehmen sei, "welche konkreten Kommunikationsinhalte als 'Erkenntnisse aus dem privaten Kernbereich' abzusehen sind".

Der Bielefelder Staatsrechtler Christoph Gusy sieht hier den Gesetzgeber in der Pflicht, die verfassungsrechtlichen Anordnungen selbst umzusetzen und den Kernbereichsschutz näher zu umschreiben. Er kritisierte auch die vorgesehenen Beschränkungen beim Abhören als zu eng. Der Regierungsentwurf sieht ein Überwachungsverbot nur für den Fall vorgesehen, dass durch einen verdeckten kleinen Lauschangriff am Telefon "allein" Erkenntnisse aus dem Kernbereich erlangt würden. Diese Formulierung, die laut einem anderen umstrittenen Vorstoß der Regierung für die Telekommunikationsüberwachung generell gelten soll, sei "bestenfalls gut gemeint", ergänzte der Trierer Rechtsprofessor Hans-Heiner Kühne. Selbst bei höchstpersönlichen Kommunikationsmitteln wie Liebesbriefen sei nie auszuschließen, dass auch andere Informationen enthalten sein könnten. Die vorgeschlagene Fassung habe daher "keinerlei einschränkende Wirkung".

Das im Entwurf neu vorgesehen Konzept der Eigensicherung der Beamten des Zollkriminalamtes und der von ihnen "beauftragten Personen" mit Hilfe etwa von großen Lauschangriffen und Bilddokumentationen kommt Kühne zufolge zudem "einem Trojanischen Pferd für eine Datennutzung zu anderen Zwecken" gleich. Der Missbrauch dieser Bestimmung sei vorprogrammiert. Auch Gusy wies darauf hin, dass die vorgeschlagene Verwendung der in diesem Zusammenhang erhobenen Daten "zur Gefahrenabwehr" und zur "Strafverfolgung" zu weit gehe und hinter den grundgesetzlichen Anforderungen zurückbleibe. Die Regelungen zur Datenvermittlung an den Verfassungsschutz, die Genehmigungsbehörden im Rahmen des Außenwirtschaftsrechts und an ausländische Stellen seien ebenfalls "sehr weit". Es würden Übermittlungsbefugnisse geschaffen, ohne in irgendeiner Form sicherzustellen, "welche datenschutzrechtlichen Anforderungen im Ausland oder bei ausländischen Stellen zu beachten wären".

Als "deutlich defizitär" beschrieb Gusy die Ausgestaltung des Vertrauensschutzes der Presse. Dieser würde mit dem Entwurf "bereits dann entfallen, wenn der Betroffene noch nicht einmal an einer Straftat beteiligt ist". Der Schutz vor Abhören würde auch dann schon nicht mehr greifen, wenn Angehörige der Medien "noch nicht einmal in dem Verdacht stehen, selbst strafbar zu werden." Gusy erinnerte den Gesetzgeber zudem daran, dass er "bei der Wahrung individueller Freiheit keineswegs darauf beschränkt ist, das grundgesetzlich zwingend vorgesehene Minimum einzuhalten." Kutscha befürchtete zudem, dass mehrere neue Befugnisse im Rahmen des Zollfahndungsdienstgesetzes "ohne jeglichen Anfangsverdacht" und damit "praktisch nach Gutdünken" des Zollkriminalamtes eingesetzt werden dürften.

Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof, erscheinen die Regierungsvorschläge dagegen als "insgesamt sachgerecht und im Rahmen des damit verfolgten Ziels, Straftaten zu verhindern oder aufzuklären und dadurch Schaden für die Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden, angemessen". Insbesondere sei dem Anspruch auf körperliche Unversehrtheit der eingesetzten verdeckten Ermittler "grundsätzlich der Vorzug" etwa auch gegenüber dem Kernbereichsschutz der Überwachten einzuräumen. Generalstaatsanwalt Anders hielt ferner auch beim großen Lauschangriff ein Beweiserhebungsverbot für "überzogen" und keineswegs zwingend geboten.

Der Zoll darf bislang auf Anordnung Postsendungen öffnen und Telefongespräche abhören. Damit soll er Verstöße gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz in Bereichen wie Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung, Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung oder den unerlaubten Außenhandel mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien besser verfolgen können. Das Landgericht Köln gestattete dem Zollkriminalamt nach Angaben (PDF-Datei) der Bundesregierung 2006 drei Mal eine Überwachung des Telekommunikations- und Postverkehrs. Davon seien insgesamt 15 Telefonanschlüsse und acht E-Mail-Kennungen betroffen gewesen. Gleichzeitig seien 48 Post-, Brief- und Paketsendungen geöffnet worden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble stoppt Online-Durchsuchungen vorerst
Beitrag von: SiLæncer am 26 April, 2007, 23:52
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich der scharfen Kritik an heimlichen Online-Dursuchungen privater Computer durch die Geheimdienste gebeugt und die Durchsuchungen vorläufig gestoppt. "Es gibt ein Moratorium", sagte eine Ministeriumssprecherin der Financial Times Deutschland. Schäuble habe eine Prüfung der aktuellen Rechtsgrundlage für die umstrittene Ermittlungsmethode angeordnet. Solange diese laufe, dürfe der Bundesverfassungsschutz nicht heimlich über das Internet Daten auf privaten Computern ausspähen.

Am Mittwoch musste nach einer Anfrage der FDP das Bundeskanzleramt im Innenausschuss des Bundestags einräumen, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden. Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Polizeivertreter pochen seitdem auf eine rasche gesetzliche Regelung, die Strafverfolgern die staatliche Durchsuchung von PCs und Online-Datenträgern erlaubt. Aber auch der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, machte sich bereits wiederholt für die Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen in streng umrissenen Einsatzgebieten stark.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, hatte ebenso wie Vertreter aller anderen Oppositionsparteien im Bundestag nach der Sitzung des Innenausschusses gefordert, die heimliche Online-Durchsuching von PCs zumindest so lange auszusetzen, bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Maßnahme vorliegt. Bürgerrechtler und der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) haben gegen das NRW-Verfassungsschutzkgesetz, das eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz schaffen soll, Beschwerde in Karlsruhe eingereicht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble lässt bei Online-Durchsuchungen nicht locker
Beitrag von: SiLæncer am 27 April, 2007, 16:27
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat klargemacht, dass er prinzipiell an der Notwendigkeit von Netzbespitzelungen privater Festplatten und virtueller Speicherplattformen festhält. "Das Internet gewinnt bei der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus immer mehr an Bedeutung", betonte der CDU-Politiker laut dpa am heutigen Freitag nach einer Konferenz mit seinen Unionskollegen der Bundesländer in Bremen. "Deshalb müssen die Sicherheitsbehörden die rechtlichen und technischen Möglichkeiten haben, hier aufzuklären." Das Internet sei ein Forum zur Verabredung terroristischer Straftaten, für Anleitungen zum Bombenbau oder auch einfach interessant für die Frage, welche Straftaten geplant seien. Zunächst müsse aber die rechtliche Grundlage verdeckter Online-Durchsuchungen geprüft werden.

Schäuble hatte gestern dem großen Druck aus der Opposition und der SPD-Fraktion nachgegeben und die Internetbeschnüffelungen durch Geheimdienste vorläufig gestoppt. Diese hatte sein Vorgänger, Otto Schily (SPD), auf Basis einer Dienstvorschrift gestattet. Wie lange die Aussetzung der Online-Durchsuchungen durch Nachrichtendienste gelten soll, wollte der Innenminister nicht sagen. Man wolle aber "auf der verfassungsrechtlich sicheren Seite bleiben" und gegebenenfalls eine Grundgesetzänderung vornehmen, meinte Schäuble. Ob dies nötig sei, müsse rasch geklärt werden.

In Deutschland hat es seit der Anweisung Schilys 2005 unter Rot-Grün "deutlich weniger als ein Dutzend Online-Durchsuchungen" gegeben, brachte derweil eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums heute etwas mehr Licht in das Dunkel rund um die hinter dem Rücken der Öffentlichkeit und des Parlaments durchgeführten Ausspähungen von Festplatten. Eine genauere Zahl nannte sie nicht.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hat derweil ein Moratorium für heimliche Online-Durchsuchungen gefordert. "Es ist evident, dass es gegenwärtig keine ausreichende Rechtsgrundlage dafür gibt", sagte er. Alle weiteren Beratungen über die Schaffung einer Rechtsgrundlage seien zurückzustellen, bis das Bundesverfassungsgericht über entsprechende Regelungen aus Nordrhein-Westfalen entschieden habe. Bürgerrechtler und der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) haben vor kurzem gegen das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde erhoben, da dieses erstmals einem Nachrichtendienst eine parlamentarisch abgesegnete Möglichkeit zur Durchführung von Netzbespitzelungen einräumt.

Wiefelspütz bekundete jetzt, dass er das Gesetz ebenfalls für verfassungswidrig halte. Er begrüßte zudem den von Schäuble verfügten vorläufigen Stopp geheimdienstlicher Online-Durchsuchungen. Bei entsprechenden Spitzeltätigkeiten auf Basis einer Dienstanweisung fehle jedes Maß an Grundrechtsschutz vor allem im Kernbereich der privaten Lebensführung. Grundsätzlich hält Wiefelspütz Online-Durchsuchungen aber weiter in besonderen Fällen für ein geeignetes Ermittlungsinstrument. Die Hürden müssten allerdings sehr hoch angesetzt werden. Gegenwärtig könne er sich zudem nicht vorstellen, sagte der Innenexperte mit Blick auf weiter gehende Bedenken innerhalb seiner Fraktion gegen heimliche Festplatten-Ausspähungen, dass innerhalb der großen Koalition ein Konsens über eine rechtliche Grundlage zu erreichen sei. Im März hatte sich Wiefelspütz noch sicher gezeigt, dass Online-Durchsuchungen "selbstverständlich" mit klarer Rechtsgrundlage eingeführt würden.

Die Opposition reagierte bislang schweigend auf das Einlenken Schäubles. Es sei doch das Mindeste, dass man eine bekannt gewordene rechtswidrige Praxis, einstweilen untersagt, war aus den Reihen der kleinen Bundestagsfraktionen allein zu hören. Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Konkret ging es in dem Fall um ein Vorhaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Polizeivertreter pochen seitdem auf eine rasche gesetzliche Regelung, die Strafverfolgern die staatliche Durchsuchung von PCs und Online-Datenträgern gestattet.

Quelle : www.heise.de
Titel: Zypries begrüßt Stopp von Online-Durchsuchungen und kritisiert Schäuble
Beitrag von: SiLæncer am 28 April, 2007, 20:25
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat die Entscheidung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) begrüßt, dem Bundesverfassungsschutz das heimliche Online-Ausspähen von privaten Computern zunächst zu untersagen. "Ich glaube, dass es richtig ist, was Schäuble jetzt gesagt hat: Wir machen jetzt erstmal ein Moratorium, gucken uns die Rechtsgrundlage an und entscheiden dann, ob sie geändert werden muss", sagte die Ministerin laut dpa im RBB-Inforadio.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang des Jahres entschieden, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen gibt. Insbesondere der Bundesinnenminister, andere Innenpolitiker der Union, das BKA und etwa der SPD-Innenpolitikexperte Dieter Wiefelspütz fordern seitdem die rasche Schaffung einer rechtlichen Grundlage für das umstrittene neue Ermittlungsinstrument. Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass der Verfassungsshutz derartige Online-Durchsuchungen bereits seit seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) durchführt, was zu Empörung nicht nur bei Oppositionspolitikern auslöste. Nach den massiven Protesteten stoppte Schäuble die Online-Durchsuchungen vorerst, um die Rechtsgrundlage prüfen zu lassen, hält sie aber als Mittel für Geheimdienste und Strafverfolger weiterhin für dringend notwendig.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) hält die heimlichen Online-Durchsuchungen für zulässig. "Ich habe die rechtliche Auffassung, dass wir das im Bereich des Verfassungsschutzes und der präventiv polizeilichen Maßnahmen dürfen", sagte Beckstein am Freitagabend bei einer Gesprächsrunde der Elmshorner Nachrichten. Dem widersprach der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck: "Es gibt dafür heute keine Rechtsgrundlage."

Zypries steht Schäubles Plänen, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, skeptisch gegenüber. Auf die Frage, wann es in der großen Koalition dazu eine Einigung geben werde, sagte sie: "Wir sind da demnächst wieder in Gesprächen und der Innenminister hat zugesagt, die Gesetzentwürfe – die teilweise auch schon mit dem Haus abgestimmt werden – bis zur Sommerpause fertig zu stellen. Dann werden wir darüber zu verhandeln haben." In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung kritisierte sie, dass Schäuble sie nicht ausreichend über seine Pläne zu sicherheitspolitischen Themen informiere. "Über Ostern war die Diskussion doch eher nebulös, kaum konkrete Gesetzesvorschläge zu den Themen, die öffentlich diskutiert werden."

Unterdessen ist ein Streit darüber entbrannt, seit wann die zuständigen Bundestagsgremien von der seit 2005 praktizierten heimlichen Ausspähung unterrichtet waren. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages wisse seit zwei Monaten von derartigen Maßnahmen, sagte Zypries. Dem widersprach dessen Vorsitzender Max Stadler (FDP). Zwar habe das Thema vor zwei Monaten auf der Tagesordnung gestanden, sei aber aus Zeitmangel nicht behandelt worden, sagte Stadler am Samstag der dpa.

Nach Stadlers Angaben wussten zuständige Politiker aber bereits seit Herbst 2006, dass die Bundesregierung solche Ausspähungen zumindest beabsichtigte. Damals habe Schäuble zunächst am zuständigen Innenausschuss vorbei im Haushaltsausschuss Gelder beantragt, die im Rahmen des Programms zur Stärkung der inneren Sicherheit (SIS) auch für die Entwicklung von Technik für Online-Durchsuchungen gedacht waren. Auf Betreiben der FDP sei die von ihr kritisierte Bewilligung durch die Koalition seinerzeit doch noch im Innenausschuss debattiert worden. Schon damals habe seine Partei darauf hingewiesen, dass es keine Rechtsgrundlage für das heimliche Ausspähen gebe.

Die Bevölkerung unterstützt zumindest nach den Statistiken von Meinungsforschern mehrheitlich den Regierungskurs im Anti-Terror-Kampf. Nach einer Umfrage von Infratest Dimap für die Zeitung Die Welt befürworten mehr als 70 Prozent das Vorgehen: 37 Prozent meinen, dass die Regierung das Richtige tut, 35 Prozent wünschen sich ein noch schärferes Vorgehen. Weniger als ein Viertel – 22 Prozent – sagen, dass Schäuble zu weit geht.

Der Bundesinnenminister bekräftigte seine Auffassung, im Kampf gegen den Terrorismus sollten auch unter Folter erpresste Informationen fremder Geheimdienste genutzt werden. Derartige Hinweise könnten bei der Terrorabwehr nötig sein, sagte er vor internationalem Publikum in einer Debatte über "Bürgerrechte in Zeiten des Terrors" in Brüssel.

Quelle : www.heise.de
Titel: Online-Durchsuchungen: Empörung über Schily und Schäuble
Beitrag von: SiLæncer am 30 April, 2007, 12:31
Die in der vergangene Woche bekannt gewordene eigenmächtige Anordnung verdeckter Online-Durchsuchungen durch Ex-Bundesinnenminister Otto Schily hat bei den Grünen Entrüstung ausgelöst. "Ich empfinde es noch nachträglich als ungeheuren Vertrauensbruch durch den SPD-Innenminister Otto Schily", erklärte Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion gegenüber dem Focus. "Wir hätten dem niemals zugestimmt." Das Bundeskanzleramt hatte am Mittwoch im Innenausschuss des Parlaments eingeräumt, dass auf Basis einer Dienstvorschrift Schilys bereits Online-Überwachungen privater PCs und virtueller Speicherplattformen durchgeführt würden. Die Grünen wussten davon offensichtlich nichts.

Maßgeblich mit verantwortlich für die Dienstanweisung im Schily-Ministerium war laut dem Nachrichtenmagazin Lutz Diwell, der heute als Staatssekretär im Bundesjustizministerium arbeitet. Trotzdem sagt Bundesjustizminister Brigitte Zypries (SPD), dass sie keine Informationen über die Online-Durchsuchungen durch die Nachrichtendienste erhalten habe. Nur das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestags sei informiert worden, nicht ihr Haus. Nun soll eine Arbeitsgruppe die "rechtliche Bewertung" der umstrittenen Überwachungsmaßnahme klären. Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Petra Pau, macht sich daher für eine wirksamere Kontrolle der Geheimdienste stark. Das PKG sei eine "Fehlkonstruktion". Es erfahre nur, "was die Bundesregierung ihm mitteilt, mehr nicht". Das Wissen der PKG-Mitglieder sei "so geheim, dass sie es schweigend mit ins Grab nehmen".

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stoppte die Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz, die nach Angaben seines Ressorts weniger als ein Dutzend mal durchgeführt worden sind, aufgrund des allgemeinen öffentlichen Drucks vorläufig. Wie die Tageszeitung Die Welt am Freitag meldete, soll die Aussetzung der Lizenz zum Netzschnüffeln aber anscheinend nicht für den Bundesnachrichtendienst (BND) gelten. Das Kanzleramt habe hier zumindest im Innenausschuss die Meinung vertreten, dass der BND nur jenseits der deutschen Grenzen tätig werde und daher keiner neuen gesetzlichen Grundlage für den Einsatz dieses Mittels bedürfe.

Generell hält auch Schäuble an der Notwendigkeit des Instrumentariums fest. Der CDU-Politiker will weiter nach einer rechtlichen Grundlage dafür suchen und gegebenenfalls die Verfassung ändern lassen. Diese Haltung kritisierte am Wochenende der Landes- und Fraktionsvorsitzende der hessischen FDP, Jörg-Uwe Hahn: "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Online-Durchsuchungen von privat oder geschäftlich genutzten PCs nicht von den Eingriffsbefugnissen der Strafprozessordnung gedeckt und deshalb nach geltendem Recht unzulässig sind." Ganz wollte er sich der Maßnahme aber nicht verschließen. Falls Sicherheitsbehörden heimlich Festplatten überprüfen können sollten, müssten diese dem Liberalen zufolge zumindest an strikte Bedingungen gekoppelt werden.

Der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, hat verdeckte Online-Durchsuchungen derweil komplett abgelehnt. Für ihn handelt es sich dabei um eine "kaum kontrollierbare Maßnahme mit höchster Eingriffsintensität". Sie sei genauso verfassungswidrig wie die verdachtsunabhängige längerfristige Zwangsspeicherung von Telefon- und Internetdaten aller Nutzer. "Hier werden schwere Schläge gegen die informationelle Selbstbestimmung mit systemsprengender Wirkung geplant", monierte Gössner anlässlich des Erscheinens seines Buches "Menschenrechte in Zeiten des Terrors – Kolateralschäden an der 'Heimatfront'". Die große Koalition betreibe "eine Politik des Generalverdachts gegen die eigene Bevölkerung, nachdem wir mit dieser Art von Terrorismusbekämpfung und im Namen der Sicherheit schon seit Jahren einen Ausverkauf an Freiheitsrechten erleben". Die Liga fordert die "sofortige Beendigung des Grundrechte-Ausverkaufs und eine Generalrevision der Antiterrorgesetze".

Neue Kritik an heimlichen Online-Durchsuchungen kommt auch aus der IT-Sicherheitsbranche. So malen Anti-Virenexperten eine unkontrollierte Ausbreitung von staatlich programmierten Trojanern an die Wand. "Von den Summen, die den staatlichen Entwicklern zur Verfügung stehen, konnten die Programmierer von Schadsoftware bisher nur träumen", sagte der Magnus Kalkuhl, Viren-Analytiker beim russischen Sicherheitsunternehmen Kaspersky Lab, der Thüringer Allgemeine. Träfen die so genannten Bundestrojaner in einem bereits infizierten Computer auf andere Schadsoftware, könnte ihr Code entschlüsselt werden. Die Folge wäre eine Professionalisierung der Szene.

Kalkuhl warnte auch vor einer Verpflichtung der Hersteller von Sicherheitssoftware zu Ausnahmen für staatliche Spionageprogramme: "Eine Gesetzesänderung, die solche Hintertüren zur Pflicht macht, wäre ein Spiel mit dem Feuer, denn dann würden auch Behörden aus anderen Ländern solche Ausnahmeregeln für sich beanspruchen." Der Hamburger Informatiker befürchtet zudem einen allgemeinen Vertrauensverlust in staatliche Online-Angebote. Auf einer Tagung der Gesellschaft für Informatik (GI) betonte er am Wochenende in Berlin, dass die derzeit diskutierte heimliche Netzüberwachung für staatliche Online-Wahlen zum Problem würde: "Bundestrojaner und Internet-Voting — das wäre ein gefährliches Zusammenspiel für die Demokratie."

Quelle : www.heise.de
Titel: Staatssekretär: Schily wollte keine Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 02 Mai, 2007, 08:44
Der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wollte nach Aussagen eines Staatssekretärs mit seiner umstrittenen Dienstvorschrift aus dem Sommer 2005 dem Verfassungsschutz keine Befugnis zur Ausspähung privater Computer geben, sagte Schilys ehemaliger Staatssekretär Lutz Diwell (SPD) gegenüber der taz. Diwell hatte im Sommer 2005 als Innen-Staatssekretär die Dienstvorschrift unterzeichnet. Er habe geglaubt, dass es nur um die Beobachtung von abgeschotteten Internet-Foren gehe, betonte der hochrangige Beamte. Dass der Verfassungsschutz auf dieser Grundlage auch den Inhalt privater Computer ausspähen könnte, sei ihm nicht bewusst gewesen, sagte Diwell der Zeitung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang des Jahres entschieden, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen gibt. Insbesondere der Bundesinnenminister, andere Innenpolitiker der Union, das BKA und etwa der SPD-Innenpolitikexperte Dieter Wiefelspütz fordern seitdem die rasche Schaffung einer rechtlichen Grundlage für das umstrittene neue Ermittlungsinstrument. Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass der Verfassungsschutz derartige Online-Durchsuchungen bereits seit seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) durchführt, was zu Empörung nicht nur bei Oppositionspolitikern auslöste. Nach den massiven Protesten stoppte Schäuble die Online-Durchsuchungen vorerst, um die Rechtsgrundlage prüfen zu lassen, hält sie aber als Mittel für Geheimdienste und Strafverfolger weiterhin für dringend notwendig.

Zu der umstrittenen Dienstvorschrift Schilys betonte Diwell, der seit Ende 2005 Staatssekretär von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist, er habe das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestags im Juli 2005 schriftlich über die neuen Möglichkeiten zur Internet-Beobachtung unterrichtet. Laut Diwell habe sich das Bundesamt für Verfassungsschutz an das Innenministerium gewandt und eine Erweiterung der Dienstvorschrift über die zulässigen nachrichtendienstlichen Mittel angeregt. Dabei sei es um die "offensive Beobachtung des Internets" gegangen.

Gegenüber der taz wollte der Verfassungsschutz sich nun nicht weiter dazu äußern, welche Befugnisse er konkret gegenüber dem Innenministerium angefordert hat und wann er mit dem Zugriff auf private Festplatten begann. Möglicherweise habe Innenminister Wolfgang Schäuble auch erst im Februar dieses Jahres von den Praktiken des Verfassungsschutzes erfahren, meint die Zeitung.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble erneuert Forderung nach Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 03 Mai, 2007, 20:05
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat seine Forderungen nach schärferen Sicherheitsgesetzen und einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren erneuert. "Die terroristische Bedrohung ist hoch", sagte Schäuble am heutigen Donnerstag in Hamburg auf einer CDU-Veranstaltung zur Inneren Sicherheit. Deutschland sei ins Blickfeld der Terroristen geraten. Gleichzeitig warnte er auch mit Blick auf die jüngste Islam-Konferenz davor, Ausländer oder den Islam an sich als Gefahr wahrzunehmen. Hamburgs Innensenator Udo Nagel (parteilos) machte sich für das Verwenden von Lkw-Maut-Daten zur Bekämpfung schwerer Straftaten stark.

Schäuble sagte: "Heute verabredet sich der internationale Terrorismus über das Internet." Dementsprechend müsse auf einer klaren verfassungsrechtlichen Grundlage reagiert und eine Online-Durchsuchung ermöglicht werden. "Die wichtigste Vorbeugung heißt zu wissen, was ist geplant", betonte der Minister. Der SPD warf Schäuble eine "scheinheilige Debatte" vor. Da werde der "Bock zum Gärtner" gemacht. Schließlich habe sein Vorgänger Otto Schily (SPD) jene Online-Untersuchungen genehmigt, die der Bundesgerichtshof im Februar mangels gesetzlicher Grundlagen der Polizei vorerst wieder untersagt hat.

Erneut forderte Schäuble auch eine Grundgesetzänderung für einen Bundeswehreinsatz im Inneren. Die Bundeswehr solle nicht Hilfspolizei sein. Gleichwohl müsse es aber möglich sein, dass Soldaten auch in Deutschland in bestimmten Fällen eingesetzt werden können. "Im Spannungsfall darf die Bundeswehr Objektschutz leisten. Sie macht es auch überall auf der Welt, nur nicht in Deutschland."

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble legt neues Anti- Terror- Gesetz vor
Beitrag von: SiLæncer am 05 Mai, 2007, 11:45
Neuer Streit ist programmiert: Innenminister Schäuble hat einem Zeitungsbericht zufolge ein neues Anti-Terror-Gesetz vorgelegt. Es umfasst demnach Online-Durchsuchung, Rasterfahndung und Wohnraumüberwachung - Punkte, die schon zuvor für Unmut in der Koalition gesorgt hatten.

Berlin - Der Entwurf sehe mehr Kompetenzen für das Bundeskriminalamt (BKA) vor, berichtet die "Welt" heute. Verdeckte Online-Durchsuchung von Computern, bundesweite Rasterfahndung und akustische Wohnraum-Überwachung inklusive. Wolfgang Schäuble habe den Gesetzesentwurf "zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" trotz aller Kritik des Koalitionspartners jetzt an Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) übermittelt.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums hat dem Bericht allerdings umgehend widersprochen. "Es handelt sich nicht um einen neuen Entwurf, sondern um Arbeitsentwürfe, die bereits seit Monaten zwischen Bundesinnen- und Justizministerium abgestimmt werden." Hintergrund sei die von CDU/CSU und SPD im August beschlossene Grundgesetzänderung, mit der dem BKA im neuen Artikel 73 Nummer 9b "erstmalig Gefahrenabwehr-Befugnisse mit Blick auf bestimmte terroristische Gefährdungslagen zugesprochen werden". Diese gemeinsam beschlossene Grundgesetz-Änderung bedürfe nun der rechtlichen Umsetzung, sagte der Sprecher.

Für die Genehmigung von Online-Durchsuchungen und Wohnraum- Überwachungen sieht Schäuble dem Zeitungsbericht zufolge hohe Hürden vor. Bei Rasterfahndungen solle sich das BKA auf wenige Daten wie Name, Anschrift, Tag und Ort der Geburt beschränken. Zudem sei geplant, dass die Behörde alle Standardbefugnisse der Länderpolizeien erhält. Dazu gehöre, dass verdeckte BKA-Ermittler auf richterliche Anordnung auch Wohnungen durchsuchen dürfen, die "nicht allgemein zugänglich" sind. Nach Verabschiedung des Gesetzes könne das BKA die Terrorabwehr wahrnehmen, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit der Landespolizei nicht festgestellt werden kann oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht.

Grünen-Papier zur inneren Sicherheit

Zum besseren Schutz der Bürger vor Terroranschlägen wollen auch die Grünen die Maßnahmen zur inneren Sicherheit verschärfen - allerdings nur in begrenztem Umfang. Dazu soll die Bundestagsfraktion am kommenden Dienstag ein Papier beschließen, das die Fraktionsspitze erarbeitet hat. "Darin bekennen wir uns zu einer Politik der inneren Sicherheit, die die Gefahren terroristischer Anschläge gezielt und differenziert vermindert, ohne aber unsere Grundrechtsordnung anzutasten", sagte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast der "Welt".

In dem Papier spricht sich die Fraktionsspitze unter anderem für den Aufbau einer Anti-Terror-Datei und für die Videoüberwachung öffentlicher Einrichtungen aus. "Wir Grünen bekennen uns dazu, dass der Staat die Sicherheit seiner Bürger gewährleisten muss", sagte Künast. Die Anti-Terror-Datei solle nur als Indexdatei aufgebaut werden. Jede Behörde verwalte nur ihre Daten. "Sie fragt ab, ob andere zu einem Namen eine Speicherung haben. Wenn ja, kann mit einer begründeten Anfrage diese Informationslücke geschlossen werden." So müsse der Staat begründen, warum er über Daten verfüge und damit arbeite.

Zur Aufklärung von Straftaten befürworten die Grünen den Einsatz von Videokameras, aber nicht auf den Bahnhofsvorplätzen, "sondern auf dem Bahnsteig, wo eine sensible Verkehrsinfrastruktur geschützt werden soll", sagte Künast. Biometrische Passbilder sollen nur auf dem Chip im Pass selbst gespeichert werden.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Dragonix am 05 Mai, 2007, 13:57
Zitat
akustische Wohnraum-Überwachung inklusive.
Kann mir bitte jmd sagen, dass ich das falsch versteh? Ich stell mir darunter vor, dass die meinen kompletten Wohnraum verwanzen bzw mit richtmicros oder was weiss ich abhören können. Das kann ja wohl mal nicht angehen!
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: amin am 05 Mai, 2007, 16:20
Nein du verstehst es nicht falsch.
Titel: Zypries mahnt zur Sorgfalt in der Sicherheitspolitik
Beitrag von: SiLæncer am 06 Mai, 2007, 18:05
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich in einem Zeitungsinterview zum Thema Sicherheitspolitik für "Sorgfalt vor Schnelligkeit" und eine Verbesserung der Kontrolle der Geheimdienste ausgesprochen. Gegenüber der Tageszeitung Die Welt sagte sie, man sollte sich die Kontrollmechanismen ansehen. "Wir müssen bei allem Bemühen um die innere Sicherheit aufpassen, dass wir keine Verschiebung vom Repressionsstaat, in dem staatliche Eingriffe an strikte Voraussetzungen geknüpft sind, hin zu einem Präventionsstaat bekommen." Deshalb müsse es auch für das Bundeskriminalamt (BKA), das neue Kompetenzen bei der Terrorabwehr bekomme, klar umschriebene Eingriffsermächtigungen geben.

Dabei bezieht sich Zypries auf eine Dienstanweisung des Staatssekretärs Lutz Diwell. Dieser habe ihr "glaubhaft geschildert, dass es damals lediglich um den Zugang zu geschützten Benutzerkreisen im Internet, zu Chat-Räumen und Ähnlichem ging. Und nicht um die Frage des Ausspionierens von Festplatten." Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) und das Innenministerium habe zu prüfen, ob der Geheimdienst ohne Erlaubnis in Computern geschnüffelt hat.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat nun sein Anti-Terrorpaket in Gesetzesform gegossen und diesen dem Justizministerium zugeleitet. Zypries hat den Entwurf nach eigenen Angaben noch nicht gesehen, er werde zunächst auf Arbeitsebene zwischen den Ressorts besprochen. "Für meine Entscheidung ist wichtig, was die Experten der Arbeitsgruppe sagen: Ist die Online-Überwachung kriminalpolitisch notwendig? Und ist sie technisch überhaupt möglich?", sagte Zypries laut Die Welt.

Dabei gebe es noch eine Reihe von technischen und verfassungsrechtlichen Fragen zu klären, denn es gehe um "erhebliche Grundrechtseingriffe". Für sie gehe dabei Sorgfalt vor Schnelligkeit, sagte Zypries angesprochen darauf, dass Schäuble das Gesetz schnell durchbringen wolle. Es reiche ihr nicht, wenn die Behörden Online-Durchsuchungen als dringend notwendig bezeichneten. Wichtig seien die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, das den Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt hat. "Auf Festplatten werden heute oft höchstpersönliche Dinge gespeichert. Das müssen wir berücksichtigen."

Quelle : www.heise.de
Titel: Ex-Justizministerin: Schwarz-Rot probt verfassungspolitischen Aufstand
Beitrag von: SiLæncer am 08 Mai, 2007, 12:58
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat schwere Vorwürfe gegen Schwarz-Rot erhoben. Mit der Innenpolitik der großen Koalition und dem "Schäuble-Katalog" soll der Ex-Bundesjustizministerin zufolge letztlich das informationelle Selbstbestimmungsrecht ausgehebelt und ein autoritärer Staat eingeführt werden. "Erkennbar wird hier mit der Furcht vor Terrorismus im Rücken der verfassungspolitische Aufstand geprobt", sagte die Bundestagsabgeordnete am gestrigen Montag auf dem 8. Datenschutzkongress von Euroforum und Handelsblatt in Berlin. Zu Fall kommen solle "eine ihrer Idee nach freiheitliche Gesellschaftsordnung, wie sie die Eltern des Grundgesetzes in der Tradition John Lockes, Charles de Montesquieus und der europäischen Aufklärung vor Augen hatten. Sie soll durch eine leviathanische Ordnung im Sinne von Thomas Hobbes ersetzt werden, in der ein autoritärer, von allen freiheitssichernden und machtbeschränkenden Regelungen der Verfassung enthemmter Staat über den Ausnahmezustand entscheidet".

In ihrer Analyse der Sicherheitspolitik unter dem Motto "Grenzen der Freiheit und das Unbehagen an der Überwachung" stellte die Liberale zunächst fest, dass "von der Politik schon seit Jahren – und nun in einer geradezu exzessiven Weise – die grundgesetzlichen Barrieren gegen Grundrechtseingriffe systematisch geschleift werden". Dies beziehe sich "auch und gerade" auf das Kernprinzip des Datenschutzes in der Verfassung, das Recht der informationellen Selbstbestimmung. Die deutsche Regierungspolitik scheine die Verfassung "nur noch als Gefängnis zu begreifen, das einer beanspruchten unumschränkten Allmacht des Staates entgegensteht und aus dem es nun auszubrechen gilt".

Weiter konstatierte Leutheusser-Schnarrenberger, dass "gerade die federführend vom Justiz- oder Innenministerium selbst erarbeiteten Gesetze immer häufiger gravierende verfassungsrechtliche Mängel aufweisen". Dies sei besonders prekär, da diesen eigentlich als "Verfassungsministerien" eine besondere Bedeutung bei der Wahrung des Grundgesetzes zukomme. Unter dem Hinweis etwa auf die Karlsruher Grundsatzurteile zum großen Lauschangriff, zu den Befugnissen des Zollkriminalamtes zur heimlichen Überwachung des Brief- und Telefonverkehrs, zum niedersächsische Polizeiaufgabengesetz, zu Rasterfahndungen oder zum Luftsicherheitsgesetz führte die FDP-Politikerin aus, dass hier "reihenweise" Vorstöße ganz oder in ihren wesentlichen Teile vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt würden.

"Da ich aus meiner eigener Ministererfahrung weiß, dass dies nicht auf mangelnden Sachverstand der Ministerialbeamten zurückzuführen ist, muss dahinter System, muss dahinter ein politischer Wille vermutet werden", konstatierte die bayerische Abgeordnete. "Ein politischer Wille, der generell auf den Versuch hinausläuft, das bislang halbwegs ausbalancierte Verhältnis von Freiheit und Sicherheit radikal zu Gunsten der Sicherheit, zu Lasten der Freiheit zu verschieben."

Neben diesem jetzt schon bestehenden "verfassungspolitischen Desaster" sei nun "eine ganze Kaskade weiterer Gesetze mit dem Ziel einer Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse in Arbeit". Als Beispiele für die weiter verfolgte "strafrechtliche Aufrüstungspolitik" nannte Leutheusser-Schnarrenberger etwa die Novelle der Telekommunikationsüberwachung mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung, die Neuregelung der akustischen Wohnraumüberwachung mit dem von der Union bevorzugten "Richterband", die Ermächtigung des Bundeskriminalamtes zur präventiven bundesweiten Rasterfahndung und Online-Durchsuchungen, die Novelle des Zollfahndungsdienstgesetzes sowie die Änderungen des Pass- und Mautgesetzes.

Die Stoßrichtung hinter diesen Entwürfen verdeutlichte sich für die Ex-Ministerin mit zwei Äußerungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble aus jüngster Zeit. So habe der CDU-Politiker erkennbar mit seiner "anmaßenden Warnung", dass "der Grundrechtsschutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleiben müsse" auf die Rechtsprechung aus Karlsruhe zum großen Lauschangriff und dem darin verankerten Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung abgezielt. Hier habe das Bundesverfassungsgericht eigentlich ein "absolutes Überwachungsverbot" im Fall einer wahrscheinlichen Erfassung kernbereichsrelevanter Gespräche aufgestellt. Dieses sei aber bereits im Rahmen des Versuchs der Umsetzung der Vorgaben aus Karlsruhe durch Rot-Grün weggewischt worden.

Nun soll gemäß den Regierungsentwürfen zur Neufassung der TK-Überwachung und der Befugnisse des Zollkriminalamts die Bestimmung gelten, dass das Abhören von Telefongesprächen nur dann unzulässig sein soll, wenn "allein" Kenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst würden. Eine Formulierung, die für Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer "rabulistischen Qualität schlechterdings nicht mehr zu überbieten" ist. Denn damit würde "das Interesse der Sicherheitsbehörden zum alleinigen Kriterium, das über die Zulässigkeit einer in jedem Falle tief in die Grundrechte eingreifenden Überwachung entscheidet". Dieses Verfahren solle zudem als Modell herhalten, mit dem die Regierung aller Voraussicht nach auch heimliche Online-Durchsuchungen privater PCs gesetzlich neu gestalten und die Bestimmungen aus Karlsruhe damit "in Banalität auflösen" wolle.

Als nicht weniger prekär empfindet die FDP-Innenpolitikerin den Ausdruck Schäubles, wonach "der Grundsatz der Unschuldsvermutung nicht für die Gefahrenabwehr gelten" könne. Unverkennbar ziele dieser auf den Kerngedanken, dass "der Einzelne grundsätzlich selbst entscheiden können muss, welche persönlichen Daten und Informationen er wem zur Einsicht gibt oder zur Verfügung stellt". Es widerspreche demnach dem grundgesetzlichen Menschenwürde-Achtungsgebot, falls der Staat die Bürger ohne konkrete Anhaltspunkte als potenzielle Straftäter behandeln würde. Genau so solle es mit den geplanten Regelungen zur Rasterfahndung, zur Vorratsdatenspeicherung oder zur Aufnahme biometrischer Merkmale in Ausweisdokumente aber geschehen. Die Unschuldsvermutung sei "konstitutive Bedingung des Gesellschaftsvertrages, den wir als grundsätzlich freie Bürger mit dem Staat geschlossen haben". Wer ihre Anwendbarkeit verneine, "der verlässt den Boden dieses Vertrages und den der Verfassung gleichermaßen."

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble und Zypries wollen Paragraph 129 StGB auf Einzeltäter ausweiten
Beitrag von: SiLæncer am 08 Mai, 2007, 18:54
Gerade erst hatte die Welt berichtet, dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in einem Gesetzesentwurf neue Maßnahmen zur Terror-Abwehr der Justizministerin Brigitte Zypries vorgelegt haben soll. Damit sollen die seit langem debattierten "Online-Durchsuchungen", aber auch bundesweite Rasterfahndungen ermöglicht werden. Zudem sollen einige Schranken beim großen Lauschangriff fallen.

Offenbar rückt Zypries inzwischen näher an die Seite Schäubles. So sagte sie in einem Interview mit dem Deutschlandfunk, dass sie ebenfalls für die geplante Online-Durchsuchung von Computern eintrete und in dieser Maßnahme keine Gefahr für die freiheitliche Grundordnung sehe. Die Zusammenarbeit in der großen Koalition über die Sicherheitspolitik wird von Zypries auch nicht als schwierig beschrieben. Man müsse alle Vorschläge abwägen und könne nicht allgemein sagen, dass man etwas nicht brauche. "Es stellt sich immer die Frage, was kann ich vielleicht verhindern, wenn ich diese Möglichkeiten habe." Wenn man diese benötige, "müssen wir sehen, ob wir [...] Regelungen finden können, die verfassungskonform sind".

Nach einem Bericht von Welt Online haben sich Zypries und Schäuble nun auch auf weitere Einzelheiten, zumindest in der "Grundrichtung", geeinigt, die der Prävention dienen und auch Einzeltäter als Terroristen belangbar machen sollen. Bislang lässt der Paragraph 129a StGB zur "Bildung terroristischer Vereinigungen" nur die Verfolgung solcher Gruppen mit mindestens drei Mitgliedern zu. Das ist auch bei dem neuen Paragraphen 129b StGB der Fall, der Vereinigungen im Ausland einbezieht. Strafbar sind nicht nur Mitglieder, sondern auch "Hintermänner" und "Unterstützer", zudem können bereits Vorfeldhandlungen, also etwa die Planung von Anschlägen, mit Strafen belegt werden.

Nach den Absichten des Innen- und Justizministeriums soll nun der Paragraph 129 für Einzeltäter durch zwei weitere Abschnitte ergänzt werden. Mit der Ergänzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, schon in die mögliche Vorbereitung von terroristischen Taten einzugreifen, um beispielsweise "das Einsammeln von Finanzmitteln, das Beschaffen von Waffen und Sprengstoffen sowie die Verbreitung von Plänen für den Bombenbau im Internet" besser unterbinden zu können.

Bundesinnenminister Schäuble hatte heute noch bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2006 davon gesprochen, dass Deutschland "zu den sichersten Ländern der Welt" gehöre.

Quelle : www.heise.de
Titel: Große Koalition verhindert Aussprache zu Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 09 Mai, 2007, 18:54
Oppositionspolitiker beklagen eine Brüskierung des Innenausschusses des Bundestags bei der Aufhellung bereits erfolgter Netzbespitzelungen von Festplatten privater PCs und virtueller Speicherplattformen. Die große Koalition sei dabei, "aus den Online-Durchsuchungen von Privatcomputern ein Mysterienspiel zu machen", erklärte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, am heutigen Mittwoch. Zuvor hatten Union und SPD einen von den Liberalen beantragten Bericht zu den verdeckten Netzausforschungen von der Tagesordnung des Innenausschusses abgesetzt. "Statt den Vorgang aufzuklären, soll die Sache nun ins parlamentarische Kontrollgremium abgeschoben und damit der Kontrolle durch die Öffentlichkeit entzogen werden", moniert Piltz. "Dies widerspricht allen parlamentarischen Gepflogenheiten und verletzt die Rechte des Ausschusses und seiner Mitglieder."

In der vorausgegangenen Ausschusssitzung hatte das Bundeskanzleramt bekannt gegeben, dass die umstrittenen Bespitzelungsmaßnahmen auf Basis einer Dienstvorschrift von Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) bereits durchgeführt würden. Zwischenzeitlich erklärte der frühere Innen- und jetzige Justizstaatssekretär Lutz Diwell, er habe die Anweisung unterzeichnet. Die gegenwärtig gestoppten Online-Durchsuchungen seien damit jedoch weder beabsichtigt noch bezweckt gewesen, beteuerte der SPD-Politiker. Der Sprecher der Grünen für innere Sicherheit, Wolfgang Wieland, will sich mit dem erneuten Manöver im Innenausschuss ebenso wie Piltz nicht zufrieden stellen lassen. "Vor allem hatten wir vorher schriftlich die Übergabe der entsprechenden Dienstvorschrift beantragt", ärgert er sich und fordert weitergehende Erklärungen der vielfach kritisierten Praxis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang des Jahres entschieden, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen gibt.

In einem federführend von Wieland erarbeiteten Papier (PDF-Datei) der Grünen zur "Politik der inneren Sicherheit sechs Jahre nach dem 11. September" macht sich die Oppositionspartei zugleich für eine gesetzliche Festlegung stark, mit der technische Observationsmittel der Geheimdienste besser kontrollierbar würden. Vorgeschrieben werden soll, "dass jede neue Technik (Software und Hardware), welche die Sicherheitsdienste für Zwecke der Informationsgewinnung und elektronischen Überwachung nutzen wollen", zuvor beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und beim Bundesdatenschutzbeauftragten registriert werden muss. Beide Einrichtungen sollen den zuständigen parlamentarischen Kontrollgremien gemäß den Grünen hierüber regelmäßig eine technische und rechtliche Evaluation unterbreiten. Einzurichten sei ferner eine Enquetekommission, welche die technischen Möglichkeiten der elektronischen Überwachung insgesamt darstelle und ihre rechtliche Zulässigkeit prüfe. Online-Durchsuchungen selbst dürften "nicht ohne weiteres erlaubt sein".

Um den Bürgern eine Möglichkeit zu verschaffen, das Handeln auch der Sicherheitsbehörden nachzuvollziehen, wollen die Grünen die geltende Ausnahme vom Akteneinsichtsrecht im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes streichen. "Die Geheimhaltungspraxis deutscher Sicherheitsbehörden behindert die Aufklärung in dem sensiblen Bereich der Terrorismusbekämpfung", heißt es dazu in dem Strategiepapier. Dies zeige insbesondere der Vergleich zu den USA. Dort habe die Zivilgesellschaft durch eine konsequente Nutzung des dortigen Freedom of Information Act etwa Licht in rechtsstaatlich fragwürdige Anti-Terrorismusprogramme der US-Administration gebracht. Der Sicherheit sei damit nicht geschadet worden. Ein Zwang der Exekutive und ihrer Sicherheitsbehörden, ihre Handlungen und Entscheidungen mit Ausnahme von Fällen eines richterlich festgestellten klaren Sicherheitsinteresse, trage auch zur Legitimierung einer effizienten Anti-Terrorstrategie bei.

Eine politische Niederlage mussten die Grünen derweil mit ihrem Versuch zur Ausweitung der Pressefreiheit hinnehmen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf lehnte die Regierungskoalition heute im Rechtsausschuss ab. FDP und Linksfraktion enthielten sich. Mit dem Vorstoß wollten die Grünen vor allem eine Klarstellung erreichen, dass Medienangehörige nicht rechtswidrig handeln, wenn sie in Ausübung ihres Berufes zur Verletzung des Dienstgeheimnisses anstiften oder Beihilfe zum Geheimnisverrat leisten. Hausdurchsuchungen bei Journalisten sollten nur noch von einem Richter angeordnet werden können. Zugleich wollten die Grünen Journalisten bei Auskunftsbegehren nach Verbindungs- und Standortdaten aus dem Telekommunikationsbereich durch Sicherheitsbehörden genauso geschützt wissen wie andere so genannte Berufsgeheimnisträger, also etwa Ärzte, Anwälte oder Priester.

Quelle : www.heise.de
Titel: Gegen Online-Durchsuchungen gibt es kaum Schutz
Beitrag von: SiLæncer am 10 Mai, 2007, 13:43
Nahezu jeder besitzt heutzutage einen Computer. Die Festplatte ersetzt mittlerweile reihenweise Aktenordner mit persönlichen Informationen. Steuern, Rechnungen, geschäftliche und persönliche Briefe und Überweisungen - all diese Daten lagern Platz sparend auf der Festplatte und niemand möchte sich gerne offen in die Daten schauen lassen.
   
Heimlich Festplatten durchsucht

Doch seit zwei Jahren praktizieren der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst heimliche Online-Durchsuchungen mit kleinen Spionageprogrammen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte die Durchsuchungen nach Kritik im Bundestag zwar vorerst gestoppt, will aber nicht aufgeben. Nun will er das Grundgesetz ändern lassen, um doch noch den Weg für heimliche PC-Spionage frei zu machen.

Sollte es soweit kommen, kann sich nach Ansicht des Chaos Computer Clubs (CCC) der einfache Computernutzer praktisch nicht gegen die von Schäuble geforderten heimlichen Online-Durchsuchungen von Rechnern wehren. "Übliche Antivirenprogramme und Firewalls sind machtlos. Die Ermittler werden Schwachstellen nutzen, etwa im Mailprogramm oder Browser", sagte Constanze Kurz vom CCC der Wochenzeitung "Die Zeit".

Kein Schutz greift

Nach Ansicht der CCC-Expertin hat aber jeder Nutzer durchaus das Recht, sich gegen derartige Eindringlinge zur Wehr zu setzen. Angriffe der Behörden auf Rechner des CCC erwartet sie nicht: "Die Ermittler werden es sich zweimal überlegen, uns anzugehen". Die Gefahr sei einfach zu groß, dass die Computerexperten den Online-Spion aufspüren. Vergleiche des Vorgehens des CCC mit den Behördenplänen wies sie zurück: "Wenn der CCC in Systeme eingedrungen ist, dann um Sicherheitslücken aufzudecken - und nicht um jemanden auszuspionieren."

Quelle : www.onlinekosten.de



Siehe dazu auch hier : http://www.dvbcube.org/index.php?topic=19089.0
Titel: Strafrechtler beklagt "organisierte Kriminalität" der Politik
Beitrag von: SiLæncer am 11 Mai, 2007, 18:21
Der Frankfurter Rechtsprofessor Peter-Alexis Albrecht hat die Durchführung heimlicher Online-Durchsuchungen ohne gesetzliche Basis und den gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerichteten Regierungskurs beim Ausbau des Überwachungsnetzes scharf kritisiert. "Das ist strafbarer Verfassungsmissbrauch. Das ist organisierte Kriminalität gegen die Verfassung", erklärte er in einem Beitrag des rbb-Magazins Kontraste zur Online-Spitzelei durch Nachrichtendienste am gestrigen Donnerstag. Es sei eine "verfassungsrechtliche Schweinerei", dass ein Verfassungsgericht sage, "hier ist die Grundrechtsgrenze erreicht und die aktive Exekutive hat nichts anderes im Sinn, als die Gesetzeslage auf ihre Absurdität hin anzupassen."

Das Bundeskanzleramt hatte jüngst im Innenausschuss des Bundestags eingeräumt, dass die umstrittenen Bespitzelungsmaßnahmen von Festplatten privater PCs und virtueller Speicherplattformen im Internet auf Basis einer Dienstvorschrift von Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) bereits durchgeführt würden. Zwischenzeitlich erklärte der frühere Innen- und jetzige Justizstaatssekretär Lutz Diwell, er habe die Anweisung unterzeichnet. Die gegenwärtig gestoppten Online-Durchsuchungen seien damit jedoch weder beabsichtigt noch bezweckt gewesen, beteuerte der SPD-Politiker.

In der Kontraste-Sendung wird der entscheidende Teil der Dienstanweisung zitiert. Diwell gestattete demnach dem Verfassungsschutz "das heimliche Beobachten und sonstige Aufklären des Internets sowie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen, beziehungsweise die Suche nach ihnen, sowie den heimlichen Zugriff auf IT-Systeme unter Einsatz technischer Mittel." Was sich hinter der Formulierung genau verbarg, entging Mitgliedern des parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) für die Geheimdienste nach eigenen Angaben. "Ich verstehe nicht, was damit im Einzelnen gemeint ist und wozu die Dienste befugt sein sollen", sagte der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl dem rbb. Auch das grüne PKG-Mitglied Hans-Christian Ströbele entwickelte erst 2006 überhaupt eine Vorstellung davon, dass ein Geheimdienst in einen privaten Computer gleichsam "über das Telefon reinkriechen kann".

Hinter dem damit verbundenen schweren Eingriff in den vom Bundesverfassungsgericht besonders geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung sieht Albrecht eine "organisierte Verfassungsfeindlichkeit". Die Politik wolle die Sicherheit optimieren – "und dann ist alles möglich". Zugleich habe sie die Achtung vor dem Grundgesetz verloren, meint der Strafrechtler. "Wenn das Verfassungsgericht innerhalb der letzten Jahre fünf oder sechs Gesetze kippt, dann ist die Politik nicht demütig". Vielmehr versuche sie, die Gesetzeslage zu ändern und sie wieder ihrer "absurden Optik der Welt anzupassen".

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied Anfang des Jahres, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen gibt. Dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Netzbespitzelungen durch Nachrichtendienste trotzdem nicht sofort stoppte und die Dienstanweisung zuvor überhaupt das Licht der Welt erblicken konnte, ist auch für das PKG-Mitglied der Linken, Wolfgang Neskovic, ein Unding: "Wir reden über eine Rechtsverletzung. Diejenigen, die hier gehandelt haben, sind Rechtsstaatsversager, weil sie eine fundamentale Regel unseres Rechtsstaates verletzt haben." Ein derart schwerwiegender Grundrechtseingriff müsse in jedem Fall zumindest eine gesetzliche Grundlage haben. Anfang der Woche hatte auch bereits Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der großen Koalition vorgeworfen, mit ihrem innenpolitischen Kurs der präventiven Überwachung "den verfassungspolitischen Aufstand zu proben".

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: amin am 11 Mai, 2007, 18:53
Wer es noch sehen will.
EinsExtra
Kontraste
Moderation: Silke Böschen
Friday 11 May 2007 20:15
00:30
Titel: Re: Strafrechtler beklagt "organisierte Kriminalität" der Politik
Beitrag von: Jürgen am 12 Mai, 2007, 02:20
Mir scheint, nach den Umständen dieser erheblichen und ungesetzlichen Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen bedarf es keiner Anzeige durch selbige mehr.
Es muss sich nach meinem Rechtsempfinden um Offizialdelikte handeln, zu deren Aufklärung die Ermittlungsbehörden, bei offensichtlich vorliegendem begründetem Verdacht, unaufgefordert aktiv werden müssen. Immerhin hat der zuständige Minister 'weniger als ein Dutzend Fälle' öffentlich zugegeben...

Sollte nicht unverzüglich Ermittlungen aufgenommen werden, ist unser Rechtsstaat ernstlich infrage gestellt.

Mitarbeiter und Verantwortliche von Bundesbehörden geniessen keine Immunität.
Im Gegenteil, sie haben in aller Regel als Beamte einen Eid geleistet...

Wer sind die wahren Verfassungsfeinde, wenn nicht diejenigen, die im Amt wiederholt, vorsätzlich und wider besseres Wissen (Grund)Recht brechen ? ? ?
Titel: Für Schäuble ist die Gefährdungslage ernst
Beitrag von: SiLæncer am 12 Mai, 2007, 07:49
Anstatt im Vorfeld des G8-Gipfels auf Deeskalation zu setzen, macht der Bundesinnenminister das Gegenteil, vermischt Terrorismus und Protest, droht mit Vorbeugehaft und bringt erneut die Bundeswehr ins Spiel

Anstatt nun zur Deeskalierung der aufgeheizten Stimmung beizutragen, schürt Bundesinnenminister die Bedrohung im Kontext des G8-Gipfels durch mögliche Gewalttäter und Anschläge noch weiter. Er warnt vor einer erhöhten Gefährdungslage und kündigt an, alles zu tun, um die Sicherheit zu gewährleisten. Auch seine Lieblingsforderung, der Einsatz der Bundeswehr, darf dabei nicht fehlen. "Wir brauchen eine Verfassungsänderung, damit wir die Fähigkeiten der Bundeswehr gegen diese Gefahren nutzen können, sagte der Innenminister den Ruhr Nachrichten: "Wir sollten das Mögliche an Sicherheit im Rahmen unserer verfassungsmäßigen Ordnung leisten, damit Terroranschläge verhindert werden."

Der Neuen Presse sagte Bundesinnenminister Schäuble, dass die Bedrohungslage im Umkreis des Gipfels sehr ernst sei. "Wenn sich einige der wichtigsten politischen Führer der Welt treffen, gibt es eine erhöhte Gefahr", meinte er und fügte hinzu: "Wir werden alles Erdenkliche für ihre Sicherheit tun und entsprechende Vorkehrungen treffen." Die Razzien seien notwendig gewesen, weil Globalisierungsgegner bei großen politischen Ereignissen wie dem G8-Gipfel Aufmerksamkeit erregen und die Weltöffentlichkeit für ihre Anliegen gewinnen wollen: "Gewalttätige Auseinandersetzungen liefern da immer die interessanteren Bilder. Wir haben die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen."

Aufmerksamkeit zu erregen, ist freilich der Zweck jeder Demonstration und Protestaktion, während stets die theoretische oder abstrakte Möglichkeit einer irgendwie gearteten Bedrohung besteht. Damit die von Schäuble befürchteten "interessanteren Bilder" nicht entstehen, wäre auch eine Deeskalationsstrategie seitens der Staatsmacht notwendig, was keineswegs eine neue Einsicht darstellt, wie auch der Bundesinnenminister wissen sollte. Nach Razzien scheint man aber gewillt zu sein, auch Sachbeschädigung und mögliche Gewalttätigkeiten als terroristische Taten verfolgen und damit mögliche Konflikte bereits im Vorfeld dramatisieren zu wollen. Die Warnungen, dass die nach dem 11.9. ausdrücklich gegen den internationalen oder islamistischen Terrorismus eingeführten Maßnahmen allmählich auch dazu dienen werden, gegen politische Opposition eingesetzt zu werden, scheinen sich leider zu bestätigen.

Dass Schäuble als Verantwortlicher für die Sicherheit höchst angespannt ist, lässt sich nachvollziehen. Aber er sollte als Verantwortlicher auch versuchen, nicht die Unruhe und die Panik zu fördern, sondern besonnen die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen, ohne Deutschland im Zeichen einer abstrakten Terrorbedrohung zu einer Hochsicherheitsanstalt zu machen und präventiv demokratische Rechte einzuschränken oder auszuhebeln.

Dass Schäuble gewillt ist, wohl auch zur Durchsetzung seiner innenpolitischen Forderung, die theoretisch mögliche Gefahr hochzuspielen, lässt sich aus seinen Äußerungen schließen. So wies er auf die Terroranschläge im Juli 2005 in London hin, die während des G8-Gipfels in Schottland stattgefunden hatten, um die Gefährdungslage zu verdeutlichen und die Sicherheitsmaßnahmen zu rechtfertigen. Wenn er sagt, dass auch dann, wenn bei Großereignissen wie dem Weltjugendtag und der Fußball-WM noch keine Terroranschläge erfolgt seien, dies nicht bedeute, dass nichts passieren kann, hat er natürlich recht. Es kann immer alles Mögliche und Denkbare passieren, ohne konkrete Anhaltspunkte sollte man als verantwortlicher Politiker nicht ständig die Terrorgefahr beschwören, wenn man sie nicht instrumentalisieren will. Zudem ist der Schritt vor möglichen gewaltbereiten Gipfelgegnern zu Anschlägen, wie sie islamistische Terroristen etwa in London begangen haben, weit. Wenn Schäuble hier nicht deutlich differenziert, sondern mit einem verschwommenen Terrorbegriff hantiert, ist das für die demokratische Kultur und den Rechtsstaat höchst gefährlich.

Fragwürdig ist auch, die Terroranschläge von London für die bestehende Gefährdungslage zu zitieren. Zumindest machen sie deutlich, dass es keinen geografischen Kontext derart geben muss, dass Heiligendamm selbst gefährdet sei und daher Demonstrationen wie der Sternmarsch deswegen verboten werden müssten. Und wie der Einsatz des Militärs die Terroranschläge in London hätte verhindern oder die Rettungseinsätze verbessern können, müsste der Bundesinnenminister auch einmal näher erörtern. Auch der Hinweis auf die gescheiterten Anschläge auf Regionalzüge hat nicht wirklich einen Bezug zu den geplanten Protestaktionen.

Schäuble erklärte in der Bild-Zeitung überdies, dass es vor dem Gipfel auch zur Vorbeugehaft "für gewaltbereite Chaoten" kommen könne. Sie können, wenn es Anhaltspunkte für geplante Straftaten, bis zu zwei Wochen in "Unterbindungsgewahrsam" genommen werden. Allerdings sagte er nicht direkt, was die Bild-Zeitung in der Schlagzeile suggeriert und damit stellvertretend für Stimmungsmache sorgt: "Schäuble: Chaoten 2 Wochen wegsperren!"

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, der die Notwendigkeit solcher Treffen wie den mindestens 100 Millionen Euro teuren G8-Gipfel bekräftigte, versuchte in einem Interview, sich vorsichtig, wenn auch nicht überzeigend von den Sicherheitsmaßnahmen abzusetzen: "Sie können mir glauben, dass die Politiker es lieber sähen, wenn solche Sicherungsmaßnahmen nicht nötig wären." Über ihren Umfang würden nicht die Politiker entscheiden, sondern diejenigen, die für die Sicherheit der eingeladenen Gäste Verantwortung trügen. Man fragt sich allerdings, welche Funktion Bundesinnenminister Schäuble ausübt. Weiter meinte Steinmeier ein umständlich, dass die Sicherheitsmaßnahmen die Akzeptanz solcher Treffen, die nicht für jedermann notwendig und sinnvoll erscheinen, für Politik und Begegnungen für das Publikum nicht einfacher mache.

Allerdings handelt es sich nicht um ein Publikum wie bei einem Konzert oder einer Theateraufführung, sondern um Bürger eines demokratischen Staates, deren Freiheitsraum eingeschränkt wird, während die Regierungschefs sich vor den Bürgern in modernen Burganlagen verschanzen müssen, wobei hier Jahr für Jahr ausgeklügeltere und umfassendere Sicherheitsmaßnahmen geprobt werden. Ein überzeugendes Symbol für die Verfasstheit demokratischer Staaten sind solche Treffen unter Bedingungen der Hochsicherheit und dem Ausschluss der Öffentlichkeit sicherlich nicht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Gofler am 12 Mai, 2007, 08:57
Dieser Krüppel gehört in die Psychatrie.
Ohne wenn und aber.
Das gab es schon mal in unserer Geschichte.

MfG

Gofler
Titel: Bayern plant Gesetz zur Online-Durchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 12 Mai, 2007, 13:32
Die bayerische Landesregierung plane einen Vorstoß bei der umstrittenen Online-Durchsuchung von privaten Computern, berichtet die Welt am Sonntag. Ein Gesetzentwurf, den die Bayern am 8. Juni im Bundesrat einbringen wollen, soll die Grundlage dazu schaffen. "Wir brauchen sehr schnell eine Rechtsgrundlage", sagte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) der Welt am Sonntag. Bisher lägen weder von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) noch von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) Entwürfe vor.

Merk will die geplanten Online-Durchsuchungen ähnlich behandeln, wie die Telefonüberwachung. Sie hält nichts von einer restriktiveren Regelung wie bei der Wohnraumüberwachung (Großer Lauschangriff): "Diese hohen Hürden würden beispielsweise verhindern, dass Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie effektiver bekämpft werden können." Die Ermittlungsbehörden könnten über Online-Durchsuchungen Täter lokalisieren und identifizieren.

Der Bundesgerichtshof hat im Februar eine rechtliche Regelung für die Online-Durchsuchung angemahnt. Bislang fehle es an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage, stellten die Richter fest. Im April beugte sich Schäuble dem Druck, und untersagte die Online-Durchsuchungen privater Computer durch Geheimdienste, die sein Amtsvorgänger Otto Schily (SPD) angeordnet hatte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Juristen werfen Schäuble Abkehr vom Rechtsstaat vor
Beitrag von: SiLæncer am 14 Mai, 2007, 08:49
Selten haben sich Juristen so deutlich in die Tagespolitik eingemischt. Deutsche Anwaltsverbände fordern die Große Koalition auf, den geplanten Sicherheitskatalog von Innenminister Schäuble zu stoppen. Sie sehen Deutschland auf dem Weg zum Präventivstaat.

Osnabrück - Die Pläne von Wolfgang Schäuble stoßen bei juristischen Fachverbänden auf massive Vorbehalte. Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer forderten die Große Koalition auf, die Pläne heute im Koalitionsausschuss zu stoppen. Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Hartmut Kilger, sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Die Sicherheitspolitik droht jedes Maß zu verlieren. Sollte Schäubles Katalog umgesetzt werden, verabschiedet sich Deutschland vom Freiheits- und Rechtsstaat zum Präventivstaat."

Wenn er die Vielzahl der Ministerforderungen in der Summe betrachte, werde ihm Angst und Bange, sagte Kilger. Er forderte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf, mit der massiven Rückendeckung aus der Fachwelt im Koalitionsausschuss "klare Kante zu zeigen und den Plänen des Innenministers energisch entgegenzutreten." Kilger betonte: "Es geht um fundamentale Fragen des Rechtsstaats, in denen sich jedes Koalitionsgeschacher verbietet."

Der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Ulrich Scharf, kritisierte in der Zeitung: "Es werden Ängste in der Bevölkerung geschürt und instrumentalisiert, um eine gesellschaftliche Akzeptanz für weit reichende Kompetenzen der Sicherheitsbehörden zu schaffen." Die Anwaltskammer warne davor, Grundrechte auf dem Altar vermeintlicher Sicherheitsinteressen zu opfern.

Kilger kündigte an, dass der Anwaltverein in dieser Woche beim Anwaltstag in Mannheim eine Resolution gegen Schäubles Sicherheitspaket verabschieden werde, sofern die Regierung an den Plänen festhalte. Kilger bezeichnete die Vorstöße für eine polizeifreundliche Neuregelung von Lauschangriffen und Rasterfahndungen als "Frontalangriff auf das Grundgesetz." Der größtmögliche Sündenfall sei die Spionage in privaten Computern über das Internet. "Würde sie erlaubt, hätte das entsetzliche Folgen für Intimität und Würde der Bürger."

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Chrisse am 14 Mai, 2007, 10:46
Guten Morgen die Damen und Herren Juristen....
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: higuenti am 14 Mai, 2007, 12:01
Guten Morgen die Damen und Herren Juristen....

von denen sich etliche bei den Politikern rumtreiben....... ::)
Titel: Koalitions- und Juristenstreit um Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 14 Mai, 2007, 14:02
Wenn es um ihre Pläne geht, das Überwachungsnetz im Rahmen eines neuen Anti-Terrorpakets auszubauen, gibt die große Koalition weiter ein uneinheitliches Bild ab. Besonders umstritten bleiben die heimlichen Online-Durchsuchungen, die Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) als Teil seines geplanten Sicherheitsgesetzes mit vorantreibt. Während die CSU in Bayern über einen eigenen Gesetzesvorschlag im Bundesrat Dampf machen will, plädieren Sozialdemokraten erneut für ein gesetzgeberisches Moratorium. So fordert der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, im Spiegel, die geplante gesetzliche Regelung für Netzbespitzelungen von Festplatten privater Computer und virtueller Speicherplattformen im Web zunächst "auf Eis zu legen".

Wiefelspütz pocht seit Ende April darauf, alle weiteren Beratungen über eine Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen zurückzustellen. Es sei abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht über entsprechende Regelungen aus Nordrhein-Westfalen entscheide. Bürgerrechtler und der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) haben gegen das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde erhoben, da dieses erstmals einem Nachrichtendienst eine parlamentarisch abgesegnete Möglichkeit zur Netzbespitzelung einräumt. Laut Wiefelspütz soll daher die umstrittene Präventivmaßnahme nicht – wie von Schäuble geplant – noch vor der Sommerpause im Gesetz zu den neuen Präventivbefugnissen des Bundeskriminalamts (BKA) geregelt werden.

Die Union will unterdessen Aufklärung darüber, wer die politische Verantwortung für die offenbar rechtlich nicht ausreichend geregelten Online-Durchsuchungen des Bundesverfassungsschutzes trägt. In einer Sondersitzung des parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) verlangten dessen Mitglieder auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion am vergangenen Freitag vollständige Akteneinsicht rund um die Entstehung einer Dienstvorschrift, die der ehemalige Innen- und heutige Justiz-Staatssekretär Lutz Diwell im Juni 2005 unterzeichnet hatte. Mit der Anweisung autorisierte er den "heimlichen Zugriff auf IT-Systeme unter Einsatz technischer Mittel".

Unter Berufung auf die Klausel forschte das Bundesamt für Verfassungsschutz laut Spiegel unter anderem die Festplatte eines Berliner Islamisten mittels einer Spezialsoftware erfolgreich aus. In anderen Fällen soll die Maßnahme aber im Vorfeld von Verdächtigen entdeckt und konterkariert worden sein. Rund ein Dutzend heimliche Online-Durchsuchungen hat der Verfassungsschutz nach offiziellen Angaben bislang durchgeführt.

Das Innenministerium will für die Präventivmaßnahme nun das Grundgesetz ändern. Nach einem Vorschlag von Schäubles Beamten könnte in Artikel 13, der die Unverletzlichkeit der Wohnung regelt, künftig auch "die Datenerhebung mit technischen Mitteln" mit einer Grundgesetzänderung verankert werden. Das Konzept der bayerischen Regierung will die tiefen Grundrechtseinschnitte dagegen wie eine Telefonüberwachung, also mit deutlich niedrigeren Einsatzhürden, handhaben. Der Entwurf soll am 8. Juni in den Bundesrat eingebracht werden.

Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Hartmut Kilger, erklärte die Spionage in privaten Festplatten unterdessen gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung zum größtmöglichen Sündenfall der großen Koalition: "Würde sie erlaubt, hätte das entsetzliche Folgen für Intimität und Würde der Bürger." Insgesamt stößt der "Schäuble-Katalog" bei juristischen Fachverbänden auf massive Vorbehalte. So rief der DAV Schwarz-Rot gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer auf, die Pläne im Koalitionsausschuss am heutigen Montag komplett zu stoppen. "Die Sicherheitspolitik droht jedes Maß zu verlieren", begründet Kilger den Appell. Sollte Schäubles lange Liste umgesetzt werden, "verabschiedet sich Deutschland vom Freiheits- und Rechtsstaat zum Präventivstaat." Die Vorstöße für eine polizeifreundliche Neuregelung des großen Lauschangriffs und Rasterfahndungen etwa seien ein "Frontalangriff auf das Grundgesetz".

Der DAV-Präsident ermahnte zugleich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), mit der massiven Rückendeckung aus der Fachwelt im Koalitionsausschuss "klare Kante zu zeigen und den Plänen des Innenministers energisch entgegenzutreten." Es gehe um fundamentale Fragen des Rechtsstaats, in denen sich jedes Koalitionsgeschacher verbiete. Der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Ulrich Scharf, unterstützte Kilgers Forderungen: "Es werden Ängste in der Bevölkerung geschürt und instrumentalisiert, um eine gesellschaftliche Akzeptanz für weit reichende Kompetenzen der Sicherheitsbehörden zu schaffen." Grundrechte dürften aber nicht auf dem Altar vermeintlicher Sicherheitsinteressen geopfert werden. Die Juristen wollen im Laufe der Woche auf dem Deutschen Anwaltstag in Mannheim eine Resolution gegen Schäubles Paket verabschieden, sofern die Regierung an den Plänen festhält.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verfassungsbeschwerde gegen KFZ-Scanning
Beitrag von: SiLæncer am 14 Mai, 2007, 14:40
Gegen das in Schleswig-Holstein geplante Scannen von KFZ-Kennzeichen haben Datenschutzaktivisten Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. "Bei uns ist ein Schreiben eingegangen", bestätigte eine Gerichtssprecherin laut dpa. Datenschutzaktivist Patrick Breyer moniert, dass jeder Fahrer damit rechnen müsse, dass "Fahrverhalten erfasst und gespeichert wird". Der so erzeugte "psychische Druck" führe "zu Störungen der Handlungs- und Bewegungsfreiheit".

Die Datenschutzaktivisten berufen sich auf Zahlen aus Bayern, die zeigten, dass sich bei 99,97 Prozent der Betroffenen keinerlei Anhaltspunkte für eine Gefahr oder Straftat ergäben. Die Maßnahme habe "ihren Schwerpunkt im Bagatellbereich" und diene "nur dem Schutz von Eigentumsrechten und Vermögensinteressen".

Der schleswig-holsteinische Landtag hatte beschlossen, dass Kennzeichen mit Fahndungslisten verglichen werden. Sie werden automatisch nach dem Screening gelöscht, wenn sie nicht zur Fahndung ausgeschrieben sind. Der Hessische Staatsgerichtshof hat laut Breyer für August einen Termin zur mündlichen Verhandlung über eine Klage gegen den dort in der Neufassung des Polizeigesetzes vorgesehenen verdachtslosen Abgleich von KFZ-Kennzeichen mit Fahndungsdateien anberaumt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble: Verfassungsschutz braucht Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 15 Mai, 2007, 13:32
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2006 (PDF-Datei) am heutigen Dienstag in Berlin das Internet als "gigantisches Forum" für Terroristen bezeichnet und für seine Pläne zum Ausbau des Überwachungsnetzes geworben. Das Netz sei "Kommunikationsplattform, Werbeträger, Fernuniversität, Trainingscamp und think tank" von Terroristen, knüpfte der CDU-Politiker an seine früheren Warnungen vor den Gefahren des Internets an. Daher sei es "dringend notwendig", dass Nachrichtendienste die Möglichkeit zu verdeckten Online-Durchsuchungen erhalten. Überdies will Schäuble Befugnisse für die umstrittenen Netzbespitzelungen auch dem Bundeskriminalamt (BKA) einräumen.

Insgesamt zeichnete der Minister anhand der präsentierten 333 Seiten ein düsteres Bild der Bedrohungen des Staates von rechts, links und internationalen Vereinigungen. "Die größte Bedrohung für die Stabilität und die Sicherheit in Deutschland geht weiterhin vom islamistischen Terrorismus aus", erklärte Schäuble. Die fehlgeschlagenen Attentate durch Kofferbomben auf zwei Regionalzüge im Juli 2006 sowie im Frühjahr im Internet veröffentlichte Videobotschaften würden deutlich zeigen, dass auch die Bundesrepublik mit einer "neuen Qualität terroristischer Aktivitäten" rechnen müsse. Mit der Verabschiedung des Programms zur weiteren Stärkung der inneren Sicherheit habe die Bundesregierung auf diese schwerwiegende Bedrohungslage aber bereits reagiert.

Die politisch rechts motivierten Straftaten mit extremistischem Hintergrund sind laut dem Report gegenüber dem Vorjahr um fast 15 Prozent gestiegen. Die Zahl der von Deutschen betriebenen rechtsextremistischen Internetpräsenzen soll gegenüber 2005 nahezu konstant bei etwa 1000 geblieben sein. Strafbare Inhalte würden wie bisher anonym über das Ausland – vornehmlich über die USA – eingestellt. Verstärkt festzustellen sei die Nutzung von Videoportalen, die bei Jugendlichen im Trend lägen. Auch hier werde die Anonymität genutzt, um strafbare Inhalte zu verbreiten. Parallel zum "Heldengedenken" am 18. November hätten Rechtsextremisten zudem erstmalig eine "Internet-Demonstration" durchgeführt. Mit Unterstützung eines speziellen Computerprogramms sei versucht worden, die gegen die rechtsextremistische Großveranstaltung gerichtete Homepage eines bürgerlichen Aktionsbündnisses zu blockieren.

Von besonderer Bedeutung sind laut Schäuble ferner die aktuellen Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem anstehenden G8-Gipfel in Heiligendamm. Die Gewaltbereitschaft der linksextremistischen autonomen Szene sei nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden "ungebrochen". Dem Bericht zufolge sehen autonome Gruppen das Treffen der Regierungschefs der führenden Industriestaaten und Russlands als "Kristallisationspunkt" für die militante Linke. "Offen extremistische Kräfte" sieht der Verfassungsschutz weiterhin auch bei der Linkspartei am Werk. Vor dem Hintergrund des weltweiten Ringens um Marktanteile und Dominanz sei ferner die Thematik der Wirtschaftsspionage nach wie vor von hoher Bedeutung.

Quelle : www.heise.de
Titel: Trojaner müssen draußen bleiben
Beitrag von: SiLæncer am 18 Mai, 2007, 19:47
Es ist zum Gruseln: Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen klärt auf diversen Veranstaltungen über Wirtschaftsspionage auf und gibt Tipps wie man sich davor schützen kann, ist gleichzeitig aber Vorreiter bei den weiterhin kontrovers diskutierten Online-Durchsuchungen -- die zumindest in NRW auch schon statt finden. Exorzist und Dämon in einem staatlichen Organ? Mitnichten! Freimütig gibt man sogar zu, dass auch der Verfassungsschutz gut gesicherte PCs nicht hacken oder ausspionieren könne: "Es gibt Grenzen bei der Absicherung, da können wir wenig machen." Ohnehin sei das Ziel der Online-Durchsuchung eine relativ kleine Gruppe von Extremisten, die ihre Computer offenbar nicht sichere.

Offen bleibt, was mit den schlauen Terroristen passiert, die, wie Al-Quaida-Zellen, ja angeblich schon seit Jahren moderne Sicherheitssoftware und Verschlüsselungsprogramme wie PGP einsetzen sollen, um sich der Überwachung zu entziehen. Die werden nämlich sehr schnell die erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen den Bundestrojaner ergreifen.

Schäuble oder zumindest seine Berater aus BKA und Verfassungsschutz wissen sehr wohl um die technischen, organisatorischen und auch juristischen Probleme, die der Einsatz des Bundestrojaner trotz Gesetzesänderung zwangsläufig mit sich brächte. Und sie machen sich sicher auch keine Illusionen über den tatsächlichen Nutzen bei der Terrorbekämpfung oder die Durchsetzbarkeit einer solchen Vergewaltigung der Privatssphäre.

Es drängt sich viel mehr der Gedanke auf, dass es bei all dem Getöse gar nicht um die tatsächliche Realisierung der heimlichen Online-Durchsuchung geht. Doch je bedrohlicher Schäuble sein Schreckgespenst erscheinen lässt, desto teurer kann er es sich dann abkaufen lassen. Als Tauschobjekt fiele den Fahndern sicher was ein. Ganz oben auf dem Wunschzettel steht eine zentrale Vorhaltung der biometrischen Daten in den Reisepässen, inklusive Zugriff für Ermittler -- natürlich nur in besonders wichtigen Angelegenheiten. Also nur wenns um Terroristen, Kinderschänder und ähnliche Unmenschen geht. Wir brave Normalbürger haben da gar nichts zu befürchten.

Noch sträubt sich der Koalitionspartner gegen ein solches biometrisches Zentralregister. Aber ich seh sie förmlich vor mir -- Schäuble und Zypries in trauter Runde:

Zypries: "Kommt nicht in die Tüte -- wir können doch nicht einfach Trojaner einbürgern."

Schäuble: "Stell dich nicht so an, wir müssen doch Terroristen abwehren."

Zypries: "Vergiss es."

Schäuble: "Na gut. Aber wenn ich auf meine Trojaner verzichte, musst du mir wenigstens die Fingerabdrücke geben."

Zypries: "Hmm -- ich weiß nicht ..."

Schäuble: "Ach komm: Da können wir dann beide punkten: Du hast die Trojaner verhindert und ich hab gezeigt, dass der Staat was für die Sicherheit seiner Bürger unternimmt."

Zypries: "Na gut ..."

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble stellt Weichen für künftige EU-Innenpolitik
Beitrag von: SiLæncer am 21 Mai, 2007, 18:14
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine hochrangige Arbeitsgruppe einberufen, die sich Gedanken über die künftige Gestaltung der europäischen Innenpolitik von 2010 an machen soll. Als Schwerpunkte sind der Ausbau der Überwachung innerhalb des Schengener Grenzkontrollsystems sowie ein verstärkter Datenaustausch innerhalb der EU und mit Drittstaaten vorgesehen. Darüber hinaus will der CDU-Politiker die umstrittene "Verschmelzung von innerer und äußerer Sicherheit" EU-weit forcieren, an der er hierzulande seit längerem unter dem Aufhänger der Terrorabwehr arbeitet. Schäuble erhofft sich davon eine bessere Koordinierung des Einsatzes von Militär-, Polizei- und Zivilschutzkräften.

"Der freie Personen- und Warenverkehr sowie Europas ökonomische Stärke und demokratische Stabilität haben die EU gleichzeitig auch ­ gerade im Verhältnis zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn ­ zum Ziel illegaler Migration, organisierter Kriminalität, des internationalen Drogenhandels aber auch des islamistischen Terrorismus gemacht", erklärte der Innenminister am heutigen Montag im Rahmen des ersten informellen Treffens der "Zukunftsgruppe" im hessischen Eltville. Zu den Teilnehmern gehörten unter anderen EU-Justizkommissar Franco Frattini, mehrere EU-Kollegen Schäubles sowie "anlassbezogene Experten aus einzelnen Mitgliedstaaten".

Laut dem Bundesinnenminister muss man sich angesichts der von ihm skizzierten Herausforderungen trotz der bestehenden und sich in ständiger Anpassung befindlichen Instrumente wie dem Schengener Informationssystem, dem Vertrag von Prüm zur grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit oder Europol Gedanken darüber machen, "wie wir die seit Schaffung des Schengenregimes bestehenden Mechanismen und Konzepte weiterentwickeln".

Seit 2004 sind die Ziele und Leitlinien europäischer Innenpolitik im Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht" (PDF-Datei) geregelt. Dieses läuft Ende 2009 aus. Schäuble will daher die Debatte über eine Fortführung unter der deutschen Ratspräsidentschaft beginnen und bis 2008 zum Abschluss bringen. Das zweite Treffen der Arbeitsgruppe soll bereits am 25. Juni in Brüssel noch unter Schäubles Federführung stattfinden. Es ist geplant, dass auf der Internetseite von Frattini sowie des Bundesinnenministeriums regelmäßig über den Fortgang der Gespräche berichtet wird. Bürgerrechtlern und Datenschützern dürfte der eingeschlagene Kurs Anlass zur Sorge geben. Sie warnen etwa bereits bei den aktuellen Plänen zur Vernetzung von Sicherheitsbehörden im Rahmen des Prümer Übereinkommens vor einem ungerechtfertigten Überwachungsdruck.

Quelle : www.heise.de
Titel: Grundgesetz soll an moderne Kommunikationsgesellschaft angepasst werden
Beitrag von: SiLæncer am 23 Mai, 2007, 10:42
Politiker von SPD und CDU/CSU planen eine Anpassung des Grundrechtskatalogs an die moderne Kommunikationsgesellschaft. Es soll ein neues Grundrecht geben für die Freiheit im Internet, berichtet der Berliner Tagesspiegel. SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz und CDU-Innenexperte Ralf Göbel hoffen demnach, bis zum Ende der Legislaturperiode könne ein Gesetzentwurf stehen. "Das Internet ist ein neuer Raum, die vierte Dimension, eine Welt in der Menschen leben, lieben, sich wirtschaftlich betätigen", begründet Wiefelspütz seinen Vorstoß. Diese Welt solle sich auch im Grundgesetz als ein Raum der Freiheit wiederfinden. Offen sei noch, wie dies in einen Gesetzestext einfließen könnte.

Für Göbel und die CDU ist der Ansatzpunkt die aktuelle Frage der Online-Durchsuchung. Vor einem Eingriff in ein Grundrecht – wie bei der Online-Durchsuchung – müsse definiert sein, um welches Grundrecht es sich dabei eigentlich handelt. Damit liege Göbel auf einer Linie mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der Artikel 13 des Grundgesetzes zur Unverletzlichkeit der Wohnung auf den Computer ausgeweitet sehen wolle, um die Online-Durchsuchung verfassungsrechtlich abzusichern, schreibt der Tagesspiegel. Aber auch über die Berücksichtigung der Online-Durchsuchung hinaus bedürfe das Grundgesetz nach Göbels Meinung einer Modernisierung.

Quelle : www.heise.de
Titel: FDP: Regierung verhindert Aufklärung von Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 23 Mai, 2007, 12:38
Die FDP hat der großen Koalition vorgeworfen, die Aufklärung der noch von der Vorgängerregierung erlaubten Online-Durchsuchungen von Computern zu verhindern. Die von allen drei Oppositionsparteien verlangte Ladung des damaligen Innenstaatssekretärs Lutz Diwell vor den Innenausschuss des Bundestages sei heute von der Koalitionsmehrheit abgelehnt worden, sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP, Gisela Piltz, der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Es sei ein Trauerspiel, wie die Regierung mit diesem Thema umgehe. Sie rücke nur scheibchenweise mit der Wahrheit heraus. "Die SPD hat etwas zu verbergen", sagte Piltz. Die Datenschutzexpertin der Liberalen verlangte Aufklärung über sich widersprechende Aussagen von Diwell, der heute Justiz-Staatssekretär ist, und dem Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt. Klaus-Dieter Fritsche verweise auf eine noch vom früheren Innenminister Otto Schily (SPD) unterschriebene Dienstanweisung. Diwell hingegen sage, die Dienstanweisung sei nicht für Online-Durchsuchungen gedacht gewesen. Außerdem habe er, Diwell, diese unterschrieben.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte vor kurzem das heimliche Ausspähen von Computern via Internet vorläufig untersagt. Grundsätzlich hält Schäuble aber daran fest und will dafür rasch eine Rechtsgrundlage schaffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Februar der Polizei wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen Online-Durchsuchungen untersagt. Laut Innenministerium soll es nach Erlass der Dienstanweisung weniger als ein Dutzend Online-Durchsuchungen gegeben haben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Nur kleine Änderungen an den neuen Abhörbefugnissen des Zolls
Beitrag von: SiLæncer am 23 Mai, 2007, 17:07
Die große Koalition hat im Rechtsausschuss des Bundestags am heutigen Mittwoch den Weg zur Verabschiedung des umstrittenen Zollfahndungsdienstgesetzes mit einer Klarstellung und einer Reihe redaktioneller Änderungen frei gemacht. Die Opposition stimmte gegen das Vorhaben, mit dem die Abhörbefugnisse des Zollkriminalamts neu gefasst werden sollen. Mit dem Entwurf sollen nach langer Verzögerung insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sowohl beim "großen" als auch beim "kleinen" mit Hilfe der Telekommunikationsüberwachung erfolgenden Lauschangriff bei den Fahndungsmöglichkeiten des Zolls berücksichtigt werden. Einher gehen diese Bestimmungen aber auch mit deutlichen Ausweitungen der Befugnisse der Ermittler.

Bei einer parlamentarischen Anhörung hatten Experten unter anderem das im Entwurf neu vorgesehene Konzept der "Eigensicherung" der Beamten des Zollkriminalamtes und der von ihnen "beauftragten Personen" scharf kritisiert. Diese sollten zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten sowie zur präventiven Aufdeckung noch unbekannter Verbrechen mit richterlicher Genehmigung "technische Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und -aufzeichnungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen von Privatgesprächen" einsetzen dürfen. Hier haben die Rechtspolitiker mit den Stimmen von Schwarz-Rot eine Konkretisierung beschlossen. Demnach soll die Weiterverwendung der in diesem Zusammenhang erhobenen Daten nur noch bei "dringenden" Gefahren etwa des eigenen Lebens sowie Straftaten gemäß §100c der Strafprozessordnung (StPO) gestattet werden. Die neue Befugnis wird damit größtenteils an die Vorgaben zur akustischen Wohnraumüberwachung angepasst.

Im Wesentlichen unverändert gelassen hat die Koalition die von der Regierung vorgeschlagenen Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung beim kleinen Lauschangriff am Telefon. Ein Überwachungsverbot ist somit in diesem Abhörbereich nur für den Fall vorgesehen, dass "allein" Erkenntnisse aus dem "Intimbereich" erlangt würden. Diese Formulierung führt nach Ansicht von Rechtsexperten aber zu keinerlei einschränkenden Wirkung für die Praxis des Telefonabhörens. Schließlich sei selbst bei höchstpersönlichen Kommunikationsmitteln wie Liebesbriefen nie auszuschließen, dass auch andere Informationen enthalten sein könnten. Juristen, Bürgerrechtler und Medienverbände bemängelten auch einen nicht ausreichenden Vertrauensschutz insbesondere der Presse. Die große Koalition positioniert sich mit dem Beschluss, der sich über diese Bedenken hinwegsetzt, zugleich für die geplante Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung allgemein. Darin sind die gleichen Ausführungen zum "Kernbereichsschutz" enthalten.

Die 2. und 3. Lesung des Gesetzesentwurfs ist für den späten Donnerstagabend vorgesehen. Erwartungsgemäß dürfte im Plenum das Vorhaben mit den Änderungen des Rechtsausschuss abgesegnet werden. Der Zoll darf bislang auf Anordnung Postsendungen öffnen und Telefongespräche abhören. Damit soll er Verstöße gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz in Bereichen wie Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung, Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung oder den unerlaubten Außenhandel mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien besser verfolgen können. Gegen das aktuelle Zollfahndungsdienstgesetz läuft noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundestag verabschiedet Novelle des Passgesetzes
Beitrag von: SiLæncer am 25 Mai, 2007, 00:25
Gegen die Stimmen der Opposition hat die große Koalition im Bundestag am heutigen Donnerstag die Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässe als zweites biometrisches Merkmal beschlossen. Die Parlamentsmehrheit votierte damit für den Regierungsentwurf zur Änderung des Passgesetzes und stimmte weiterer Vorschriften (Bundestagsdrucksache 16/4138, PDF-Datei) mit Ergänzungen aus dem Innenausschuss des Bundestags zu. Diese sehen unter anderem eine automatisierte Übermittlung von Lichtbildern an die Polizei- und Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Passbehörden im Eilfall vor. Ein entsprechender Online-Abruf soll unter regionaler Zuständigkeit zulässig sein, wenn eine der rund 5300 Meldestellen "nicht erreichbar ist und ein weiteres Abwarten den Ermittlungszweck gefährden würde". Die beteiligten Behörden werden verpflichtet, alle Zugriffe zu protokollieren.

Auf ein entsprechendes Vorgehen hatten sich Union und SPD vor kurzem nach langem Streit geeinigt. Dabei folgten sie teilweise Empfehlungen des Bundesrats. In dessen Sinne werden auch Doktortitel weiterhin in Reisepässen angeführt. Die Regelung für den Online-Abruf von Lichtbildern wird ferner auf das Gesetz über Personalausweise mit ausgedehnt. Transsexuelle können zudem ihre Vornamen per Antrag vom Gericht ändern lassen. Die Bestimmungen sollen zum 1. November in Kraft treten, wenn die Länderkammer zustimmt. Ab diesem Zeitpunkt werden dann digitalen Abdrücke beider Zeigefinger zusätzlich zum digitalisierten Foto auf dem RFID-Chip des biometrischen Passes der zweiten Generation gespeichert.

Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf regelt auch das Auslesen des Chips über die sogenannte Extended Access Control (EAC) und die Aufnahme der biometrischen Merkmale in Kinderreisepässe. Künftig sind Kinder nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres von der biometrischen Datenerfassung befreit, bisher lag die Grenze beim 16. Lebensjahr. Gleichzeitig werden die Gesetze für die Pass-, Melde- und Polizeibehörden sowie für die Zollverwaltung geändert, damit sie biometrische Merkmale beim Passinhaber erheben und mit den im Pass gespeicherten Daten vergleichen können. Bei "Drittstaatsangehörigen" jenseits der EUS ist nun ferner eine Rechtsgrundlage für den Abgleich der Lichtbilder und Fingerabdrücke mit zentralen Datenbeständen gegeben.

Datenschützer und Sicherheitstechniker hatten auf einer Anhörung im Bundestag an die Abgeordneten appelliert, die sensiblen Fingerabdruckdaten nicht in die E-Pässe einzuführen. Sie warnten vor einem "europäischen Sonderweg" und einer technischen "Katastrophe". Auch die Datenschutzvereinigung FoeBuD zeigt sich in einer ersten Reaktion skeptisch. So seien Fragen der Datensicherheit wie die Möglichkeit, den Funkchip im Pass unbefugt auszulesen, nicht ausreichend geklärt. Zudem würden Bürger daran gewöhnt, ihre Fingerabdrücke an von ihnen nicht kontrollierbaren Geräten abzugeben. Damit steige das Risiko, dass digitale Fingerabdrücke in die falschen Hände gelangen und missbraucht werden. Drittländer könnten zudem ohne Weiteres personenbezogene Biometriedatenbanken ihrer Besucher aufbauen.

Clemens Binninger, Referent für Innen- und Sicherheitspolitik der CDU/CSU-Fraktion, warf der Opposition und "vermeintlichen Datenschützern" vor, die Sicherheitsbehörden als größere Gefahr für den Datenschutz darzustellen als den unbefugten Zugriff auf die biometrischen Merkmale durch Dritte. "Wir werden eine höhere Fälschungssicherheit haben", stellte er sich hinter das Gesetz. Zudem sei "Biometrie auch ein Standortfaktor für unser Land". Der Chip sei mit einer derart erhöhten Sicherheit ausgestattet, dass sie die nächsten 20 Jahre halte. Ein Auslesen ginge nur, wenn man schon über alle Daten auf dem Pass verfüge. Binniger bedauerte, dass die Fingerabdrücke entgegen der Meinung von Zweidritteln der Bevölkerung nicht zentral bei den Meldeämtern gespeichert werden. Ob dies vernünftig gewesen sei, werde man eventuell später noch einmal anders zu beurteilen haben.

"Augen zu und durch", sei das Motto der großen Koalition, monierte dagegen die innenpolitische Sprecherin der FDP, Gisela Piltz. Man müsse den E-Pass in Alufolie einhüllen, um ihn vor ungerechtfertigtem Auslesen zu schützen. Dies handhabe selbst der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) so. Die Strategie von Schwarz-Rot sei es, möglichst viele Daten zu sammeln, die später für andere Zwecke verwendet würden. Jan Korte, Innenexperte der Linken, betonte, dass es keinen konkreten Grund für die Änderungen gebe. Die deutschen Pässe gälten bereits als besonders fälschungssicher. Vielmehr würde ein großes Sicherheitsrisiko etwa mit der RFID-Technik geschaffen und eine "gigantische Fälschungsindustrie" genährt. Der Online-Zugriff mache zudem "über Nacht" eine zentrale Biometriedatei möglich. Das Gesetz sei letztlich "ein weiterer Schritt in Richtung Kontrolle und Überwachung".

"Das ist ein Zug nach Absurdistan", griff auch Wolfgang Wieland von den Grünen die Koalition an. Der "internationale Terrorismus" käme nicht mit deutschen Pässen angereist. Der Bundesbürger sei auch nicht dafür da, die Biometriewirtschaft zu subventionieren. Die Union werde zudem "Tag und Nacht rödeln", um eine zentrale Datei zu schaffen. Die Grünen hatten am Mittwoch einen Beschluss (PDF-Datei) zum "Datenschutz als Fundament der Informationsgesellschaft" gefasst, der auf Vorarbeiten der innenpolitischen Sprecherin Silke Stokars aufbaut und sich gegen Fingerabdrücke in allen Ausweisdokumenten ausspricht. Damit wollen sie unter anderem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als umfassendes Kommunikationsgrundrecht sichtbar im Grundgesetz verankern. Technische Datensicherheit "Made in Germany" soll eine "bekannte und begehrte Marke" werden.

Frank Hofmann erklärte für die SPD, dass die Vorwürfe der Opposition an der Realität vorbei gingen. Nicht jede technische Innovation führe in den Überwachungsstaat. Seine Partei habe eine "Vorratsdatenspeicherung" von Fingerabdrücken verhindert. In Zukunft sollte die Bundesregierung aber bei der Entwicklung von Vorgaben auf der Brüsseler Ebene den Bundestag von vornherein stärker einbeziehen. Dieter Wiefelspütz, Innenexperte der SPD, pries zudem die bessere Identitätsprüfbarkeit mit Hilfe des E-Passes an.

Quelle : www.heise.de
Titel: Parlament segnet neue Abhörbefugnisse für den Zoll ab
Beitrag von: SiLæncer am 25 Mai, 2007, 18:38
Der Bundestag hat am Donnerstagabend den umstrittenen Regierungsentwurf für die Novelle des umstrittenes Zollfahndungsdienstgesetzes mit den Änderungsempfehlungen aus dem federführenden Rechtsausschuss verabschiedet. Die große Koalition stimmte für die Reform, die Opposition geschlossen dagegen. Mit dem Gesetz werden die Abhörbefugnisse des Zollkriminalamts neu gefasst. Dabei sollen vor allem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung beim "großen" und beim "kleinen" – also mit Hilfe der Telekommunikationsüberwachung erfolgenden – Lauschangriff berücksichtigt werden. Einher gehen damit aber auch deutliche Ausweitungen der Fahndungsmöglichkeiten des Zolls.

Neu ist insbesondere das Konzept der "Eigensicherung" der Beamten des Zollkriminalamtes und der von ihnen "beauftragten Personen" in Form verdeckter Vermittler. Sie sollen zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten sowie zur präventiven Aufdeckung noch unbekannter Verbrechen mit richterlicher Genehmigung "technische Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und -aufzeichnungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen von Privatgesprächen" einsetzen dürfen, was bei einer parlamentarischen Anhörung auf scharfe Kritik stieß. Die Weiterverwendung der in diesem Zusammenhang erhobenen Daten haben die Abgeordneten gemäß dem Votum des Rechtsausschusses nur bei "dringenden" Gefahren etwa des eigenen Lebens sowie Straftaten gemäß §100c der Strafprozessordnung (StPO) gestattet. Die Befugnis wird damit größtenteils an die vom Bundesverfassungsgericht gerade gebilligten Vorgaben zur akustischen Wohnraumüberwachung angepasst.

Heftig umkämpft waren die von der Regierung vorgeschlagenen Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung beim Telefonabhören. Ein Überwachungsverbot ist beim kleinen Lauschangriff des Zolls nur vorgesehen, wenn dabei "allein" Erkenntnisse aus dem "Intimbereich" erlangt würden. Diese Formulierung führt nach Ansicht von Rechtsexperten aber zu keinerlei einschränkenden Wirkung. Die gleiche Bestimmung soll nach dem Willen der Bundesregierung auch bei der geplanten Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung für Strafverfolger allgemein gelten.

Bei der Verabschiedung der Novelle, bei der die Redner ihre Beiträge angesichts der vorgerückten Stunde zu Protokoll gaben, konstruierte Siegried Kauder (CDU) einen fiktiven Fall zur Begründung der erweiterten Möglichkeiten der Zollfahnder. Ein "Scheinaufkäufer", der Verbrechen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu verhindern suche, könnte in eine für ihn außerordentlich gefährliche Situation kommen. Daher müsse sein Einsatz zur Eigensicherung von außen akustisch und gegebenenfalls auch visuell begleitet werden. Laut dem Gesetz habe sich der Beamte in Verkaufsgesprächen "sofort zurückzuziehen", wenn der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung berührt werde. Sollte offenbar werden, dass etwa die Einfuhr eines Raketenkopfes bevorstehe, sei diese Information im Interesse einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verwertbar. So seien verfassungsrechtliche Defizite behoben worden.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bemängelte für die FDP, dass die kernbereichsschützenden Regelungen des Gesetzesentwurfs nicht in vollem Umfang den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprächen. Völlig unzureichend seien auch die Schutzvorschriften für Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Journalisten. Eine präventive Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme müsse auf jeden Fall immer dann abgebrochen werden, "wenn auch Kommunikationsinhalte aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt werden." Es sei absehbar, dass auch dieses Gesetz das Bundesverfassungsgericht erneut beschäftigen werde. Jörn Wunderlich von der Linken beklagte gar, dass mit der Novelle "der gläserne Bürger zum Staatsziel erhoben wird". Die Regelung zum Telefonabhören sei als reines "Placebo" zu bezeichnen.

Auch nach Ansicht von Hans-Christian Ströbele von den Grünen sind Regelungen des Gesetzes weiterhin verfassungsrechtlich unzureichend. So werde etwa bei der Befugnis des Zollkriminalamts zur Erhebung von Telekommunikations-Verkehrsdaten noch nicht einmal deren genaue Bezeichnung gefordert. So werde die Nutzung solcher Daten selbst dann ermöglicht, wenn die Erhebungsanordnung richterlich nicht bestätigt sei. Das sei "rechtspolitisch inakzeptabel". Die Möglichkeit zur Übermittlung personenbezogener Daten werde ferner auf zahlreiche Aufgabengebiete ausgedehnt, grenze die potenziellen Empfängerstellen nicht nach rechtsstaatlichen Kriterien ein und gestatte so einen Transfer "in Staaten, wo Betroffenen daraufhin Menschenrechtsverletzungen drohen". Auch der Wegfall der derzeitigen Befristung des Gesetzes sei nicht sachgerecht.

Der Zoll darf auf Anordnung Postsendungen öffnen und Telefongespräche abhören. Damit soll er Verstöße gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz in Bereichen wie Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung, Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung oder den unerlaubten Außenhandel mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien besser verfolgen können. Gegen das aktuelle Zollfahndungsdienstgesetz ist noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Für Unruhe sorgt derweil ferner eine Meldung der taz, wonach auch die Hamburger Polizei direkt in einem Briefzentrum Postsendungen auf der Suche nach potenziellen militanten G8-Gegner öffne. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Hartmut Lubomierski äußerte erhebliche Zweifel, dass es für derartige Maßnahmen eine rechtliche Grundlage gebe.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble rechnet mit baldiger Einigung bei Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 02 Juni, 2007, 10:32
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ist sich sicher, dass das Kabinett einen Gesetzesentwurf zu verdeckten Online-Durchsuchungen noch vor der Sommerpause verabschiedet. Die große Koalition habe ja im Rahmen der Föderalismusreform mit einer Grundgesetzänderung bereits dem Bundeskriminalamt (BKA) prinzipiell Präventivbefugnisse eingeräumt, erklärte der CDU-Politiker im Gespräch mit der Berliner Zeitung. Diese müssten nun konkretisiert werden, da es "schließlich um Terrorabwehr geht".

Um "rechtlich auf der sicheren Seite zu sein" und die SPD ins Boot zu holen, hält Schäuble weiter an einer erneuten Verfassungsänderung für die Legalisierung der Netzbespitzelung von Festplatten privater PCs und virtueller Speicherplattformen fest. Man müsse sich von der Vorstellung lösen, dass Eingriffe ins Grundgesetz "etwas Verwerfliches sind". Die Verfassung würde vielmehr weiter "der Lebenswirklichkeit angepasst, wie schon so oft". Strafrechtler sprechen dagegen in diesem Zusammenhang von "organisierter Kriminalität" der Politik.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zeigte sich bislang skeptisch gegenüber der Notwendigkeit und der technischen Machbarkeit heimlicher Online-Durchsuchungen. Anscheinend will Schäuble den noch nicht veröffentlichten Referentenentwurf im Rahmen seines geplanten weiteren Anti-Terrorpakets in Eigenregie reif für die Verabschiedung durch das Bundeskabinett machen. Im Bundesrat gibt es derweil Stimmen, die eine Verfassungsänderung für eine Ausweitung der Netzbespitzelung gar nicht für nötig halten. Die Strafverfolger sollen demnach Online-Durchsuchungen in allen Fällen durchführen dürfen, in denen auch eine Telekommunikationsüberwachung gemäß der Strafprozessordnung mit richterlicher Anordnung oder im Eilfall auf Weisung der Staatsanwaltschaft gestattet ist. Der entsprechende Deliktkatalog soll zudem deutlich ausgeweitet werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschützer warnt vor Duckmäusergesellschaft
Beitrag von: SiLæncer am 02 Juni, 2007, 16:13
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich gegen zunehmende Überwachung, Registrierung, Bewertung und damit verbundene Gängelung der Bürger in der digitalen Gesellschaft ausgesprochen. Ansonsten könne der Trend zur Erfassung der Lebensgewohnheiten "aus uns auf Dauer eine Gesellschaft von Angepassten und Duckmäusern machen", erklärte der oberste Hüter der Privatsphäre der Nation auf einer Veranstaltung der Jungen Union Rheinland-Pfalz zum Thema "Digitalisierung und Datenschutz – Wer darf was über mich wissen?" am gestrigen Freitag in Neuwied. Datenschutz bezeichnete er gleichzeitig als "Schlüssel zu einer Informationsgesellschaft, die den Menschen in seinen Entfaltungsmöglichkeiten fördert und ihn vor Manipulation, Betrug und Ausforschung schützt." Es gehe ihm dagegen nicht um einen Rückfall "in eine Welt der Robinsonschen Insel ohne Computer, Mobiltelefon und Videoüberwachung."

Allgemein bezeichnete Schaar die Digitalisierung und Elektronifizierung immer breiterer Lebensbereiche als große Herausforderung. Persönliche Daten würden verstärkt zum wichtigen Handelsgut. Das Recht auf Selbstbestimmung als eines der zentralen Freiheits- und Menschenrechte drohe dagegen auf der Strecke zu bleiben. Konkret kritisierte der Datenschützer in diesem Zusammenhang die Tendenz, dass "die gewollt oder ungewollt hinterlassenen Datenspuren vom Staat und von der Wirtschaft auf ihre vermeintliche Konformität hin ausgewertet und gegebenenfalls sanktioniert werden". Dies erfolge nicht nur im engen strafrechtlichen Sinne, sondern etwa auch "durch höhere Versicherungsprämien, schlechtere Kredit- und Zahlungsbedingungen oder Einspeisung in privatwirtschaftliche Auskunftssysteme."

Das Ergebnis ist laut Schaar "eine lückenlose soziale Kontrolle". Die Gesellschaft müsse daher zu einer Ethik der Selbstbegrenzung kommen: "Nicht alles was möglich ist, darf auch gemacht werden." Der Datenschützer appellierte an Verbraucherschutzpolitiker, "Hand in Hand zu gehen", um etwa Auswüchse beim Scoring für die Bonitätsprüfung, bei unerbetener Telefonwerbung oder der Verwendung von RFID-Chips zu verhindern.

An Schärfe zugenommen hat derweil der Streit um die Demonstrations- und Pressefreiheit im Rahmen des G8-Gipfels in der kommenden Woche in Heiligendamm. So übte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Konrad Freiberg, in einem Interview scharfe Kritik am früheren CDU-Generalsekretär Heiner Geißler. Dieser ist mittlerweile dem globalisierungskritischen Bündnis Attac beigetreten. Jüngst verglich der 77-Jährige die Polizeikräfte in Heiligendamm im Fernsehen mit der DDR-Staatssicherheit: "Die deutsche Einheit wäre nie zu Stande gekommen, wenn die Stasi-Leute die Demonstranten in Ost-Berlin, in Leipzig und in Dresden überall so eingeschüchtert und behindert hätten, wie das heute mit den Demonstranten vor Heiligendamm passiert."

Es sei unglaublich und unverantwortlich, was Geißler sich erlaube, konterte Freiberg nun und verwies auf dessen Alter. Andererseits bezeichnete er es als "Herzensangelegenheit", dass der Protest gegen den Gipfel deutlich sichtbar werden dürfe. Gleichzeitig kritisierte er eine Gängelung der deutschen Polizei durch die Sicherheitsvorgaben der USA für das Treffen der Staats- und Regierungschefs der wichtigsten Industrienationen. Unterdessen werden die Bedenken gegen die Akkreditierungspraxis für Journalisten immer lauter. Nach dem vorübergehenden Ausschluss etwa eines Redakteurs der "taz" vom Gipfel haben Politiker aus Union, SPD und FDP das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und des Bundespresseamts bemängelt.

Quelle : www.heise.de
Titel: "Sozialsphäre" statt "Privatsphäre"
Beitrag von: SiLæncer am 03 Juni, 2007, 08:09
Kein Recht auf Privatsphäre bei der Nutzung des Internet

Der Bundesinnenminister sucht nach einer Verfassungsänderung, die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sieht das Internet gleich als "Sozialsphäre" statt als "Privatsphäre", womit alle Probleme für Online-Untersuchungen entfallen würden

Der Bundesinnenminister sieht die Onlinedurchsuchung als unverzichtbar an, plädiert diesbezüglich für eine Verfassungsänderung. Eine solche Änderung wäre eine Anpassung an die Lebenswirklichkeit, so Wolfgang Schäuble. Wenn man dies genau betrachtet, so heißt dies auch, dass eine Onlinedurchsuchung zur Zeit mit der Verfassung nicht vereinbar wäre. Diese Meinung ist konträr zu jener, die die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in ihrer Stellungnahme zu den Verfassungsbeschwerden (eingelegt vom ehemaligen Bundesinnenminister Gerhard Baum bzw. von einem Mitglied der Linkspartei und mir) gegen das neue Verfassungsschutzgesetz NRW vertritt.

Der Rechner – keine Privatsphäre, sondern "Sozialsphäre"

Interessant ist dabei die Ansicht des von der Landesregierung beauftragten Professors für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht in Bezug auf die Privatsphäre, sofern sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Internet steht. Die Problematik des "Kernbereichs der privaten Lebensführung", der seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff eine zentrale Rolle bei der Bewertung von Überwachungs- und Durchsuchungsmaßnahmen spielt, wird hier dadurch gelöst, dass man dem Nutzer letztendlich die Schuld daran überträgt, ausspionierbar zu sein und dadurch den Kernbereichsschutz negiert.

Mehr... (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25421/1.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: "Sozialsphäre" statt "Privatsphäre"
Beitrag von: Jürgen am 04 Juni, 2007, 03:36
FALSCH.

Mein Rechner ist Bestandteil meiner privaten Wohnungseinrichtung, genauso wie mein Wäscheschrank oder ein Tagebuch / Photoalbum / Schreibtisch usw.

Auf diesem Rechner laufen keinerlei Serverdienste oder globale Freigaben, somit ist auch nicht der Anschein irgendeines Einverständnisses zu irgendeinem Fremdzugriff gegeben. Wer derlei trotzdem allein aufgrund der gelegentlichen Verbindung zum Internet hineininterpretieren will, der begeht mindestens Rechtsbeugung.

Wenn ich beabsichtigen würde, Teile der Inhalte Anderen zugänglich zu machen, würde ich diese selbst veröffentlichen oder schlicht freigeben.

Bloss weil ich einen Photoapparat besitze, kann noch lange nicht davon ausgegangen werden, ich würde auf dem Scheisshaus geknipst werden wollen.

Bloss weil ich ein Telefon besitze, will ich noch lange nicht irgendwem gestatten, darüber jederzeit mein Wohnzimmer abzuhören.

Und auch wenn ich einen Türspion habe, darf noch lange niemand daran eine Spezial-Kamera anbringen, um mir in die Zimmer zu spähen.

Auch wenn manchmal geringe Bargeldbeträge offen auf dem Wohnzimmertisch liegen, ist das noch lange keine Rechtfertigung, einzudringen und sich daran zu bedienen. Schon garnicht im fünften Stock und bei doppelt abgeschlossener Tür. Oder bedeutet allein das Vorhandensein dieser Tür und ihre gelegentliche Benutzung etwa irgendein Einverständnis? Müssen wir uns dann einmauern ? ? ?
Wer eine Tür hat, ist selbst schuld, wenn eingebrochen wird?

Fazit:

Ich denke akut darüber nach, zukünftig auf dem mit dem Internet verbundenen Rechner keinerlei private Dinge mehr zu lagern.
Müss mir über die Details diverse Gedanken machen, z.B. wie ich dann mit E-Mail umgehe.
Ansonsten scheint's jedenfalls der einzige Weg, Briefe, Dokumente usw. nur auf dem zweiten PC zu haben, mit dem dann nicht mehr gesurft wird.


Und ein nachgewiesener Kopfschuss oder PDSD berechtigt niemanden, unseren Rechtsstaat zum Schnüffel- und Unterdrückungsregime umzustürzen.
Kann endlich jemand eine Zeitmaschine erfinden und den Unsäglichen dahin schicken, wohin er anscheinend von der Geisteshaltung her gehört?
In's finstere Mittelalter zur Inquisition, oder zur GeStaPo, StaSi oder zum KGB unter Stalin?
Für einen demokratischen Rechtsstaat ist dieser Unmensch jedenfalls absolut untragbar.

Nebenbei, eine medizinische / psychologische Untersuchung auf Verfolgungswahn mit anschliessender Einweisung wäre wohl für jeden anderen längst fällig gewesen, der ständig öffentlich solchen menschenverachtenden Mist absondert. Zum Schutz der Allgemeinheit wie des Individuums...
Aber mir scheint, für Minister gelten eigene Regeln.
Und das ist im Rechtsstaat ebenfalls ein Unding, denn eigentlich muss für jeden dasselbe Recht gelten.

Eines noch, wer als Regierungs-Mitglied solche Typen im Amt lässt, ist selbst nicht besser und nie mehr wählbar.
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: berti am 05 Juni, 2007, 04:09
in die vergangenheit schicken? bloss nicht, dann haben wir heute noch schlimmeres zu erwarten. :D
Das in deutschland diese schnüffelei seit jahren gang und gebe ist, ist doch allseits bekannt. schlimm (?) ist nur, das sich jetzt mal ein politiker dafür stark macht das auch noch zu legalisieren.
peinlich ist imho nur das der gleiche clan in anderen ländern diese überwachung ankreidet, im eigenen land aber dafür ist. 
Vieleicht ist der zaun um den G8 gipfel ne gute idee, am besten alle diese politiker ins besagte hotel einladen, und dann den laden dicht machen. sollen sich die herren und damen sich dort doch untereinander bespitzeln.

Hmm, ist eigentlich mal ne idee: unsere minister abhören und bespitzeln, mal sehen wie es ihnen dann gefällt.
geht aber leider nicht, da auch grade das "hacker" gesetz mal wieder verschärft wurde  :(

Wo ist eigentlich noch der unterschied zwischen brd und ddr?
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: spoke1 am 05 Juni, 2007, 20:34
Wo ist eigentlich noch der unterschied zwischen brd und ddr?

Ironie an:

Wo soll der schon sein? Erichs roter Plan hat funktioniert, kurz nach Ostern ist er als Angela wieder auferstanden und führt jetzt sein vereinigtes Volk. Ganz stinkelinkpief von hinten mit der Faust ins Auge und keiner hat was gemerkt.
Sieht man ja auch an den Nachrichten die derzeit im Umlauf sind: Schergen ohne Dienstnummer und Namensschild auf der Kutte eingesetz auffe Demo in Rostock, GSG ab in den Einsatz. Klingelt's, hatten wir das nicht schon mal irgentwo??

Ironie aus.

Ich bin froh das eine etwaige Flucht vor diesem Staat nach Dänemark nur knapp 30 Seemeilen beträgt.
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Hesse am 06 Juni, 2007, 01:40
Also eigentlich hatte ich mir ja fest vorgenommen niemals irgendwas in diesem Thread zu schreiben oder zu kommentieren, weil es mit der Meinungsfreiheit in diesem Land ja bekanntlich nicht mehr so weit her ist...

Aber nun doch ein klitzekleiner Kommentar zu Jürgens Ausführungen.

Zitat
Bloss weil ich ein Telefon besitze, will ich noch lange nicht irgendwem gestatten, darüber jederzeit mein Wohnzimmer abzuhören.

....und weil bekannt ist, das ein solches Telefon ganz prima als Wanze genutzt werden kann (und somit auch wird, egal ob auf gesetzlicher grundlage oder eben illegal) pflege ich meines grundsätzlich nur dann einzustöpseln wenn ich auch telefonieren will. Meine Freunde wissen zu welchen Zeiten ich zu Hause bin und besucht werden kann ohne vorher anzurufen, und auf lästige Werbeanrufe und dergleichen kann ich gern verzichten. Ein Handy hab ich gar nicht, ich hasse die Dinger. Und sollte ich wider erwarten doch mal eins benötigen so kann ich mir ja eins ausleihen 8)

Zitat
Ich denke akut darüber nach, zukünftig auf dem mit dem Internet verbundenen Rechner keinerlei private Dinge mehr zu lagern.
Müss mir über die Details diverse Gedanken machen, z.B. wie ich dann mit E-Mail umgehe.
Ansonsten scheint's jedenfalls der einzige Weg, Briefe, Dokumente usw. nur auf dem zweiten PC zu haben, mit dem dann nicht mehr gesurft wird.

Die Zeit des darüber Nachdenkens hab ich schon über ein halbes Jahr hinter mir gelassen !

Das sie Trojaner einsetzen habe ich schon lange vermutet. Wie kann es zum Beispiel sein das ich als Enduser immer wieder Viren finde die mein Antiviren-Proggie nicht findet (finden will)? Am Anfang sogar noch richtig billig gemachte, die sich über die Registry starten und solche Spässchen ?? Als es dann in unserer ganz gewöhnlichen Tageszeitung stand und jetzt, wo mein 11 jähriger Cousin allenernstens weiss, was der "Bundestrojaner" ist (ohne das ich es ihm gesagt hätte!) benutze ich das Internet grundsätzlich nur noch vom Zweitrechner aus. Datentransfer nur noch One-Way über Medien die sich hardwaremässig schreibschützen lassen. Das heisst : es können zwar Daten vom Netz zum Hauptrechner transferiert werden aber eben nicht umgekehrt. Der "Bundestrojaner" wird somit eingesperrt und verpufft. (Hoffentlich ! , ich hätte da noch ein letztes grosses Bedenken, welches ich aber hier nicht vortragen werde, da es dann als Anleitung für die Stasi2.0 missbraucht werden könnte).  :embarassed:

Bin ich paranoid genug für dieses Land ?

Dänemark ?? Ist da nicht das Bier so furchtbar teuer  ???

Schade ist nur, dass das Internet im Grunde überhaupt nicht mehr richtig benutzt werden kann. Die Bösen haben bekommen was sie wollten : eine Umformierung des ihnen so verhassten einstmaligen Medium zum freien Meinungs/Informations und Datentaustauschs hin zu einem vorzensierten reinen kommerziellen Einkaufsmarkt mit Dauerwerbebeschallung !  Wenn ich da zurück an die guten alten Amiga-Zeiten denke...nix WWW sondern BBS ! Schön wars..
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 06 Juni, 2007, 03:58
Nicht jeder derartige Angriff muss unbedingt vom Bundes-Trojaner kommen.
Was in der Öffentlichkeit in letzter Zeit kaum noch Beachtung findet, ist, dass manche Angriffe aus dem Internet ohne den Umweg über Mail und Web gehen.
Es ist grundsätzlich möglich, wahllos an beliebige IPs Pakete zu schicken, im Sinne von ping...
Wenn diese so beschaffen sind, dass sie bekannte Lücken in (oder das Fehlen von) Firewalls und / oder Standard-Diensten ausnutzen, kann's klappen, auch wenn der angegriffene Rechner selbst momentan garnichts im Netz macht, nur z.B. Win-Update im Hintergrund die Verbindung hergestellt hat, die dann typischerweise noch etliche Minuten offen bleibt.

heise / c't hat schon früher erwähnt, dass, zumindest in bestimmten IP-Bereichen, ein frisch installierter und erstmalig online gestellter XP-Rechner, schon innerhalb weniger Minuten von aussen aktiv angegriffen wird, also typischerweise, bevor der Nutzer überhaupt die Konfiguration beendet und AV- oder Firewall-Soft installiert hat.
 
Es würde mich sehr wundern, wenn das heute nicht mehr so wäre...
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: berti am 06 Juni, 2007, 17:57
das obige schreit nach kommentare  ;D   

Zuerst an 1978bruder: (meinungsfreiheit) Warum nicht schreiben? wenn alle so denken, dann ist das wirklich nicht weit her mit der meinungsfreiheit. Wenigstens in einigen foren kann man noch seine meinung kund tun und das ist auch gut so. Hoffentlich lesen unsere staatsschützer mit und erkennen die stimmung in unseren lande. Denn wenn keiner den mund aufmacht, dann bekommen wir immer schneller die alten verhältnisse wieder.
(BBS) Aehm, dir ist bekannt, das es schon damals durchsuchungen etc gegeben hat? Meine damalige BBS ist innerhalb 2 jahren mehrfach beschlagnahmt worden (im jahre 1983), telefone wurden abgehört etc. Kennt noch jemand BTX oder Datex? Da lief vieles nach pullach  >:( Und Echelonist nicht nur für die feinaufklärung gedacht  >:(

(zwei rechner) Aufpassen: es ist relativ einfach, auch auf deinen hauptrechner übers netz zuzugreifen, egal was du da an rechten vergibst. Sinnvoller ist da IMHO ein vorgeschalteter Firewall rechner.

(dänemark) Bier wird billiger dank EU, das Import gesetz muss laut EU gekippt werden  ;D
Aber mal ersthaft zum thema auswandern: Deutschland ist nicht das einzige land, das solche schnüffeleien unternimmt, lediglich hört man nicht allzuviel aus anderen ländern. UK und frankreich sind da sehr aktiv, was kaum jemand weiss.

zu jürgen als ergänzung: Mittlerweile sind ALLE betriebssysteme derartig angreifbar. Und wer rechner mit aktiver  Internetleitung installiert, ist selbst schuld.


Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 07 Juni, 2007, 02:22
Zitat
wer rechner mit aktiver  Internetleitung installiert, ist selbst schuld.
Prinzipiell hast Du recht.
Aber bei meinem Arbeitgeber musste ich schon diverse Arbeitsplatzrechner gleich mit Anschluss an's Firmennetzwerk einrichten, weil von einem der dortigen Server die Updates gezogen werden müssen.
Und diese frischen Rechner haben daher quasi vom ersten Moment an auch Internet-Zugang.
Zwar sitzt da noch ein Router mit vernünftiger Firewall zwischen, aber darauf würde ich mich persönlich nicht allein verlassen...

Ich sag's ja immer öfter, man sollte eigentlich prinzipiell nur von 'ner Knoppix-Live-CD booten.
Dann könnte zwar vielleicht trotzdem jemand Rechte erringen, aber bei'm nächsten Boot ist das System wieder blitzsauber.
Und zumindest ältere Scheiben haben sicher kein Schäuble-backdoor...
Ein Read-Only-Betriebssystem bleibt aber immer nur solange ein solches, wie auch das Medium zw. Laufwerk Read-Only ist.
Somit gehören selbst gebrannte Varianten immer in ein Nur-Lese-Laufwerk oder auf einen Einweg-Träger (WORM). Nicht vergessen, auf 'ner CD-R könnte man heimlich 'ne zweite Session anlegen, falls die nicht finalisiert ist.

Übrigens habe ich tatsächlich stets 'ne Knoppix im Koffer, damit schon öfter gesurft über PCs ohne 'ne Festplatte. Damit hinterlasse ich keine Spuren auf diesen Rechnern, nur auf den vorgeschalteten Servern.
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: berti am 07 Juni, 2007, 07:22
Ok, das bootsystem ist sicher, aber dann? Hast du nix was du auf der festplatte/dongle etc abspeicherst? Was ist mit internet? Ne ausführbare datei nen normalbürger unterzujubeln, ist ein leichtes. Die kann sogar im ram arbeiten und scannt die dateien usw. schickt dann das resultat weiter. Und für ne strafverfolgung braucht es nicht einmal das beweismittel in "harter" form, ausage von beamten reicht >:(
Ansonsten gibt es noch eine ander möglichkeit: Prescan mit trojaner und bei verdacht voller einsatz mit allen mitteln. Hausdurchsuchung und beschlagnahme ist bei begründeten verdacht sehr leicht zu bewerkstelligen, die gummiparagraphen "gefahrenabwehr" oder "beweismittelsicherstellung" sind da sehr hilfreich.


[ot] bin nur froh, das ich nicht mehr in deutschland lebe ;D
Titel: Hamburgs Datenschützer gegen schärfere Überwachungsgesetze
Beitrag von: SiLæncer am 07 Juni, 2007, 14:00
Hamburgs Datenschützer Hartmut Lubomierski hat die geplante Verschärfung der Telefonüberwachung heftig kritisiert. Die Länder "rasten in Sicherheitshysterie aus", erklärte Lubomierski. Sie gingen mit ihrem Plan, Telekommunikationsverbindungsdaten für ein Jahr speichern zu wollen, weit über das hinaus, was EU und Bundesregierung forderten. "Die Gesamtheit der staatlichen Überwachungsforderungen zeugt von einer Maßlosigkeit des Sicherheitsdenkens der Sicherheitspolitiker, das in der Gefahr steht, die Freiheitsrechte der Bevölkerung auf der Strecke zu lassen." Auch die Hamburger Ärztekammer kritisierte am Donnerstag das geplante Gesetz.

Der Bundesrat beschäftigt sich an diesem Freitag in einem ersten Durchgang mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen. Dabei berät die Länderkammer auch über Vorschläge aus den eigenen Reihen, die über die Pläne der Bundesregierung hinausgehen. Unter anderem soll die Speicherdauer von Verkehrsdaten beim Telekommunikationsanbieter von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert werden. Auch sollen verdeckte Online-Durchsuchungen und zur Ermittlung von Zeugen eine Verkehrsdatenerhebung ermöglicht werden.

Für Hamburgs Datenschützer Lubomierski geht das deutlich zu weit. "Nun sollen sämtliche Kommunikationsdaten aller 80 Millionen Bürger – völlig unabhängig vom Vorliegen einer konkreten Gefahr oder eines konkreten Tatverdachts – pauschal für ein Jahr auf Vorrat gespeichert werden." Jede Telefon- und E-Mail-Verbindung solle erfasst und gespeichert werden. Zusammen mit der Online- Überwachung sei dies "ein frontaler Angriff des Staats auf die Privatsphäre aller Bürger".

Der Präsident der Hamburger Ärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, forderte die Vertreter der Hamburgischen Landesregierung im Bundesrat auf, den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung abzulehnen. "Mit dem Gesetzentwurf startet die Regierung einen Angriff auf das Patienten-Arzt-Verhältnis, der von uns Ärzten nicht hingenommen wird", erklärte Montgomery. Ärzte unterlägen aus gutem Grund der Schweigepflicht. "Durch die Hintertür soll dieser Patientenschutz wieder einmal ausgehebelt werden. Das lassen wir nicht zu."

FDP-Chef Wieland Schinnenburg forderte den Hamburger Senat ebenfalls auf, "im Bundesrat gegen alle Versuche einzutreten, die Vertraulichkeit der Gespräche von Ärzten, Rechtsanwälten, anderen Berufsgeheimnisträgern und Journalisten einzuschränken". Den Plänen zufolge werde zwar Geistlichen, Anwälten und Parlamentsangehörigen ein uneingeschränkter Schutz vor Überwachung gegeben, nicht aber anderen Berufsgeheimnisträgern und Journalisten. Bei diesen seien Überwachungsmaßnahmen erlaubt, wenn sie nicht unverhältnismäßig sind.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: lucky am 07 Juni, 2007, 14:21
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin, (1706 - 1790), US-amerikanischer Politiker, Naturwissenschaftler, Erfinder und Schriftsteller

lucky
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Yessir am 07 Juni, 2007, 15:03

Ansonsten gibt es noch eine ander möglichkeit: Prescan mit trojaner und bei verdacht voller einsatz mit allen mitteln. Hausdurchsuchung und beschlagnahme ist bei begründeten verdacht sehr leicht zu bewerkstelligen, die gummiparagraphen "gefahrenabwehr" oder "beweismittelsicherstellung" sind da sehr hilfreich.


bin nur froh, das ich nicht mehr in deutschland lebe ;D

Wie wolln' 'se denn das machen bei der chronischen Überbelastung der Polizei? Selbst wenn die wirklich Kenntnis davon bekämen, dass Person XY mit seinem Rechner illegale Downloads von irgendwelchen zwielichtigen Seiten durchführt, würde ein solcher tatbestand wegen Geringfügigkeit gar nicht verfolgt werden. Und wenn wirklich was schwerwiegendes vorliegt -z.B. Kinderpornographie oder Verdacht auf terroristische Aktivitäten- Dann solln' 'se verflucht nochmal auch tätig werden und solche Personen zur Rechenschaft ziehen!

Ja, ich weiss, ich bin ja auch grundsätzlich gegen diese Spionagemethoden, wie sie eher in die Blütezeit der Stasi passen würden...

Aber wenn Ihr beim Internet schon so einen Aufwand betreibt, was macht Ihr dann mit Handy, EC-Karte oder Kreditkarte, usw...

Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: NewMan am 07 Juni, 2007, 19:23
Wenn Gewählte Wähler überwachen, ist das Ende der Demokratie erreicht

Newman 2007
Titel: Innere Sicherheit: Bundesrat beschließt verschärftes Passgesetz
Beitrag von: SiLæncer am 08 Juni, 2007, 10:54
Nun ist es endgültig beschlossen: Ab 1. November werden neben dem digitalen Passfoto des Inhabers künftig auch dessen Fingerabdrücke elektronisch gespeichert. Der Bundesrat stimmte heute dem Gesetz zu.

Berlin - Der Bundesrat billigte heute die vom Bundestag bereits verabschiedete Neuregelung. Pässe werden künftig nach der vom Bundestag bereits verabschiedeten Neuregelung künftig neben Fotos auch Fingerabdrücke des Inhabers in elektronischer Form enthalten.

Diese Abdrücke sollen aber entgegen ursprünglichen Unions-Plänen nicht dauerhaft bei den Meldebehörden gespeichert, sondern nach Ausfertigung des Passes vernichtet werden. Dagegen soll die Polizei unter bestimmten Bedingungen die elektronisch gespeicherten Passfotos bei den Meldeämtern online abrufen können.

In Kinderreisepässen soll auf den Einsatz von Chips mit den biometrischen Merkmalen Gesichtsbild und Fingerabdruck verzichtet werden. Anders als zunächst geplant sollen Doktortitel weiterhin im Pass aufgenommen werden können. Außerdem sollen sich Transsexuelle, die mindestens ihren Vornamen geändert haben, einen Pass ausstellen lassen können, in dem das Geschlecht eingetragen ist, dem sie sich zugehörig fühlen.

Die Einführung der Speicherung der Fingerabdrücke im Chip des Reisepasses soll ab 1. November gelten. Reisepässe mit einem Chip gibt es bereits seit November 2005. Bisher wird aber nur ein digitales Lichtbild gespeichert.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Länder winken neue Abhörbefugnisse für den Zoll durch
Beitrag von: SiLæncer am 08 Juni, 2007, 11:41
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag dem umstrittenen Entwurf für die Novelle des Zollfahndungsdienstgesetzes ohne Aussprache zugestimmt. Mit dem jüngst vom Bundestag verabschiedeten Gesetz werden die Abhörbefugnisse des Zollkriminalamts neu gefasst. Dabei sollen vor allem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung beim "großen" und beim "kleinen" – also mit Hilfe der Telekommunikationsüberwachung erfolgenden – Lauschangriff berücksichtigt werden. Einher gehen mit dem überarbeiteten Gesetz aber auch deutliche Ausweitungen der Fahndungsmöglichkeiten des Zolls. Zudem wird die umfassende Weitergabe persönlicher Daten des Zolls an ausländische sowie zwischen- und überstaatliche Stellen gestattet, die mit Aufgaben der Verhütung oder Verfolgung von Straftaten befasst sind.

Neu ist auch das Konzept zur "Eigensicherung" der Beamten des Zollkriminalamtes und der von ihnen "beauftragten Personen" in Form verdeckter Vermittler. Sie sollen zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten sowie zur präventiven Aufdeckung noch unbekannter Verbrechen mit richterlicher Genehmigung "technische Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und -aufzeichnungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen von Privatgesprächen" einsetzen dürfen. Dies stieß bei einer parlamentarischen Anhörung auf scharfe Kritik. Die Weiterverwendung der dabei erhobenen Daten ist gemäß dem Votum des Parlaments bei "dringenden" Gefahren etwa des eigenen Lebens sowie Straftaten gemäß §100c der Strafprozessordnung (StPO) gestattet. Die Befugnis wird damit an die allgemeinen Vorgaben zur akustischen Wohnraumüberwachung angepasst.

Heftig umkämpft waren lange auch die von der Regierung vorgeschlagenen Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung beim Telefonabhören. Ein Überwachungsverbot ist beim kleinen Lauschangriff des Zolls nunmehr nur vorgesehen, wenn dabei "allein" Erkenntnisse aus dem "Intimbereich" erlangt würden. Diese Formulierung führt nach Ansicht von Rechtsexperten zu keinerlei einschränkenden Wirkung. Die gleiche Bestimmung soll nach dem Willen der Bundesregierung auch bei der geplanten Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung für Strafverfolger allgemein gelten, mit der sich der Bundesrat heute noch gesondert befassen wird und dabei zahlreiche Verschärfungen ins Auge gefasst hat.

Der Zoll darf auf Anordnung Postsendungen öffnen und Telefongespräche abhören. Damit soll er Verstöße gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz in Bereichen wie Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung, Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung oder den unerlaubten Außenhandel mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien besser verfolgen können. Gegen das aktuelle Zollfahndungsdienstgesetz ist noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Oppositionspolitiker gaben bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag zu Bedenken, dass die Neuregelungen immer noch nicht dem Grundgesetz entsprächen. Die neuen Bestimmungen sollen nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, die Regeln zur Datenübermittlung ins Ausland sowie weitere Änderungen des Zollverwaltungsgesetzes bereits am 15. Juni.

Quelle : www.heise.de
Titel: ZENTRALREGISTER: Schäuble will Ausländern Fingerabdrücke abnehmen
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juni, 2007, 09:09
Der Vorstoß sorgt für Krach in der Regierung: Nach Plänen von Bundesinnenminister Schäuble sollen die Fingerabdrücke von in Deutschland lebenden Ausländern gespeichert werden. In anderen Ministerien sowie beim Koalitionspartner SPD regt sich Widerstand.

Hamburg - Ausländer in Deutschland, die keinen EU- oder Schweizer Pass haben, sollen ihre Fingerabdrücke abgeben. Die Daten sollen künftig im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert werden. Das geht nach Informationen des SPIEGEL aus einem Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium hervor, der sich zurzeit in der Abstimmung zwischen den Ressorts befindet und unter der Überschrift "Änderung des AZR-Gesetzes" läuft. Die Regelung soll sogar für alle diejenigen Ausländer gelten, die seit Jahren in Deutschland leben, etwa die 1,7 Millionen Türken.

Wer ein Visum für die Einreise nach Deutschland in einer Botschaft beantragt, muss den Plänen zufolge ebenfalls seine Fingerabdrücke hinterlegen - das Verfahren ist bereits in einzelnen deutschen Botschaften getestet worden. Schäubles Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund ähnlicher Bestrebungen auf EU-Ebene, die sich aber hinziehen.

Von den anderen Ministerien und vom Koalitionspartner SPD droht indes Widerstand. Es gebe ganz erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Das Innenministerium teilte mit, das Kabinett habe sich mit den Vorschlägen bisher nicht befasst. Auslöser für das Gesetz waren Probleme bei der Visa-Vergabe, wie sie im Visa-Untersuchungsausschuss behandelt wurden.

Der Bundesrat hatte erst gestern ein Gesetz gebilligt, wonach ab dem 1. November in neuen Reisepässen auch zwei Fingerabdrücke elektronisch gespeichert werden. Ziel ist hier, den Pass fälschungssicher und Grenzkontrollen leichter zu machen. Schäuble war zuvor mit dem Plan gescheitert, die Fingerabdrücke nicht nur auf dem Dokument, sondern auch bei den Passbehörden zu speichern.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Schäubles Fingerabdruck- Offensive provoziert Protest
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juni, 2007, 17:49
"Sicherheitsstaat", "unverhältnismäßig", "wie potentielle Terroristen behandelt": Innenminister Schäuble will Fingerabdrücke von den meisten Ausländern in Deutschland nehmen - und provoziert damit Protest in SPD und Opposition.

Berlin - Innenminister Wolfgang Schäuble will die Fingerabdrücke aller Ausländer in Deutschland erfassen und speichern, die nicht aus der EU oder der Schweiz kommen. Dies sieht nach SPIEGEL-Informationen ein Gesetzentwurf des CDU-Politikers vor, der zurzeit zwischen den Ministerien abgestimmt wird. Die Speicherung im Ausländerzentralregister (AZR) soll auch Menschen erfassen, die seit Jahren hier leben, etwa die 1,7 Millionen Türken.

Der Plan provoziert Protest der Opposition. "Damit werden alle Nicht-EU-Bürger unter Generalverdacht gestellt und wie potentielle Terroristen oder Verbrecher behandelt. Der Sicherheitsstaat rüstet hoch und schreibt Bürgerrechte klein", sagte Petra Pau, Innenexpertin der Linksfraktion.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, nannte die Pläne unbegründet und unverhältnismäßig. "Die SPD und die Bundesjustizministerium sind aufgefordert, solche Pläne unverzüglich zu stoppen." Beck sieht einen "erneuten Versuch des Innenministeriums, ganze Bevölkerungsgruppen so zu behandeln, wie es heute nach der Strafprozessordnung für Beschuldigte nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist".

Nach SPIEGEL-Informationen steht Schäuble auch vor Widerstand von Kabinettskollegen und dem Koalitionspartner SPD. Es gebe ganz erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Wer ein Visum für die Einreise nach Deutschland in einer Botschaft beantragt, muss den Plänen zufolge ebenfalls seine Fingerabdrücke hinterlegen - das Verfahren ist bereits in einzelnen deutschen Botschaften getestet worden. Schäubles Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund ähnlicher Bestrebungen auf EU-Ebene, die sich aber hinziehen.

SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz bestätigte die Pläne und nannte die geplante Datei "grundsätzlich richtig". Er sagte der Nachrichtenagentur dpa, wie die Regelungen am Ende konkret aussehen, sei noch "völlig in der Schwebe" und müsse sorgfältig beraten werden. In einigen Punkten gebe es noch "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken".

Schäubles Sprecherin Gabriele Hermani sagte zu den Plänen: "Die Bundesregierung unternimmt seit längerem Bemühungen, dem Missbrauch von Visa und der Nutzung falscher Identitäten für kriminelle Zwecke zu begegnen." Hierzu gehöre Visa-Informationssystem auf EU-Ebene sowie der Vorschlag der Kommission, biometriegestützte Aufenthaltstitel für alle Drittstaatsangehörigen vorzusehen. Ebenso zähle dazu die schon bestehende Möglichkeit, Fingerabdrücke von Asylbewerbern mit nationalen Dateien abzugleichen. Ein abgestimmter Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister liege - wie vom SPIEGEL berichtet - noch nicht vor.

Der Bundesrat hatte erst am Freitag ein Gesetz gebilligt, wonach ab dem 1. November in neuen Reisepässen auch zwei Fingerabdrücke elektronisch gespeichert werden. Das soll den Pass fälschungssicher und Grenzkontrollen leichter machen. Die Union war zuvor mit ihrem Vorstoß gescheitert, die Fingerabdrücke nicht nur auf dem Dokument, sondern auch bei den Passbehörden zu speichern.

Als weltweit erste Staaten tauschen Deutschland und Österreich zudem seit Juni elektronisch Fingerabdruck-Daten aus. Grundlage bildet der nach dem Ort seiner Unterzeichnung benannte "Prümer Vertrag" vom Mai 2005, der den Austausch von Fingerabdrücken, Daten aus Fahrzeugregistern und Ergebnissen von DNA-Tests vorsieht. Er wurde ursprünglich von den Benelux-Staaten, Frankreich, Österreich, Spanien und Deutschland unterzeichnet. Er soll noch im Juni in den Rechtsrahmen der EU überführt und damit für alle 27 EU-Mitgliedstaaten anwendbar sein.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 10 Juni, 2007, 22:14
Wenn hier allerdings Fingerabdrücke 'nur' von Deutschen gespeichert werden sollten, wäre das m.e. ein Fall von Inländer-Diskriminierung.
Gleiches Recht für Alle.
Oder bin ich verdächtiger als jeder Zugereiste ? ? ?
Nun wissen wir, dass es - noch aus der 70er-Jahre-Gutmenschen-Zeit - durchaus eine funktionierende Lobby zum Schutz der Interessen der Zuwanderer gibt. Und vielleicht vermag die nun auch unsere eigenen Interessen indirekt zu schützen...

Also keine Fingerabdrücke ohne konkreten Verdacht, wie bisher, dann spart man sich jeden Streit.
Titel: Innere Sicherheit: Auf der Rutschbahn von Ausnahmegesetzen
Beitrag von: SiLæncer am 14 Juni, 2007, 19:50
Hart mit dem Staatsverständnis und der Sicherheitspolitik seiner Amtsnachfolger Schily und Schäuble ging am heutigen Donnerstag der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum auf einer Tagung der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin ins Gericht. Er warf der Regierung vor, die Ängste der Bürger vor Terrorismus und Kriminalität zu schüren und daraus Kapital zu schlagen. "Wir sind auf einer Rutschbahn, in der ständig auf eine Ausnahmesituation mit Ausnahmegesetzen reagiert wird", erklärte der streitbare Liberale, der von 1978 bis 1982 Bundesinnenminister in der sozialliberalen Koalition war und derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen die durch das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz legalisierte heimliche Online-Durchsuchung privater PCs führt.

"Zur Logik des Sicherheitsstaates gehört die Maßlosigkeit", analysierte Baum die Lage, und "da man die Täter nicht mehr kennt, geht man zur Prävention über". Die Tornado-Aufklärungsflüge der Bundesluftwaffe über der G8-Gipfeldemonstranten bezeichnete er in diesem Zusammenhang als "Vorsorgehysterie". Mit dem Argument, Straftaten, die gar nicht erst begangen werden, brauche man auch nicht zu bestrafen, würden immer mehr Überwachungstatbestände und vorsorgliche Eingriffsbefugnisse geschaffen. "Der biometrische Code im Pass", prophezeite er bitter, "wird in Kürze mit Videokameras kombiniert". Das einzige Bollwerk sei noch das Bundesverfassungsgericht, das immer häufiger die vom Gesetzgeber verfügten Grundrechtseinschränkungen wieder korrigieren oder kassieren müsse, wie etwa beim niedersächsischen Polizeigesetz, dem Europäischen Haftbefehl, dem Luftsicherheitsgesetz, dem Großen Lauschangriff und dem Zollfahndungsgesetz geschehen.

In seinem Grundsatzreferat zum Tagungsthema "Datenschutz heute - Im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit" unterstrich Spiros Simitis, emeritierter Rechtswissenschaftler der Universität Frankfurt, von 1975 bis 1991 Hessischer Landesbeauftragter für den Datenschutz und unter der rot-grünen Bundesregierung Vorsitzender des Nationalen Ethikrates zur Biopolitik, die ständige Herausforderung des Datenschutzes durch die sich wandelnde Technik. Er forderte vom Gesetzgeber Normenklarheit und präzise gesetzliche Zweckbindungen.

"Zentrale Datenbanken sind ein Monument der Vergangenheit", meinte Simitis; heute ermögliche die Vernetzung "nicht nur die multiple Verwendung der Daten, sondern eine unendlich variable Verarbeitung". Dies ginge mit breit angelegten Veränderungen bei der Erhebung von Daten einher, von der präventiven Sammelwut des Staates bis zur kommerziellen Erfassung möglichst umfangreicher Konsumentendaten. Die individuellen Kundendaten stellen nicht nur wirtschaftlich ein "Informationskapital" dar, sondern seien wiederum für Sicherheitsbehörden von Interesse. "Es gibt nichts, was nicht schon gesammelt wäre, und es gibt keine Verarbeitungsgrenzen", meinte Simitis. Als Reaktionsmöglichkeit sieht der Rechtswissenschaftler nur den "bewussten, gesetzlich abgesicherten Informationsverzicht". Man müsse Grenzen setzen, die nicht überwindbar sind.

Die für das Verfassungsrecht zuständige Vertreterin des Bundesinnenministeriums, Cornelia Rogall-Grothe, fand diese Diskussion "einseitig und sehr Datenschutz-geprägt". Das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit sei "nicht so dramatisch", wie es die Referenten dargestellt hätten. "Ich habe eher den Eindruck, dass der Bürger seine Freiheit nicht gefährdet sieht". Man solle "die Diskussion nicht so führen, als würde jeder Bürger mit Online-Durchsuchungen überzogen", klagte sie; "es geht um Ausnahmefälle". Nachdem der Bundesgerichtshof geheime Online-Durchsuchungen untersagt hatte, müssten dafür die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. "Wir können uns eine Grundgesetz-Änderung durchaus vorstellen".

Das Grundgesetz habe die technische Entwicklung nicht vorwegnehmen können, insofern sei es "veraltet", meinte Simitis auf dem Podium. Gerade deshalb komme es darauf an, wieder Normenklarheit herzustellen. So sollte der Schutz des Briefgeheimnisses einmal dazu dienen, die Kommunikation der Bürger vor staatlicher Überwachung zu schützen; heute gelte es, diese Norm auch auf E-Mails als Kommunikationsform zu übertragen. "Dort müsste man mit Änderungen des Grundgesetzes ansetzen", hielt er der BMI-Vertreterin entgegen.

Mit den rechtlichen Folgewirkungen des Ubiquitous Computing setzte sich Alexander Roßnagel, Professor am Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Kassel, auseinander. Das Verschwinden des Computers in Hintergrundsystemen würde nicht nur einzelne neue Missbrauchsmöglichkeiten mit sich bringen, sondern "zentrale Grundlagen des Datenschutzes in Frage stellen", erklärte er. Überall dort, wo man es beispielsweise mit spontaner Selbstorganisation von Technik oder gemischten privaten und geschäftlichen Einsatzbereichen zu tun habe, seien die normativen Schutzkonzepte überfordert. So stehe der vom Bundesdatenschutzgesetz geforderten Zweckbindung der Datenerhebung gerade die spontane, situationsabhängige Unterstützung des Ubiquitous Computing entgegen. In gleicher Weise steht die verlangte Datensparsamkeit mit der Entwicklung neuer Dienste im Konflikt, die sich auf vorhandene Datenbanken stützen, und die Forderung nach Transparenz sei letztlich illusorisch. "Der Sinn des Ubiquitous Computing ist ja, dass die Daten unbemerkt erhoben und verarbeitet werden".

Doch gerade deshalb werde die informationelle Selbstbestimmung nicht überflüssig, sondern immer wichtiger. In seinem auf der Veranstaltung vorgestellten Gutachten "Datenschutz in einem informatisierten Alltag" plädiert Roßnagel deshalb unter anderem für eine "Technisierung des Datenschutzes" mit der technisch gestützten Durchsetzung von Datenschutzrechten, zum Beispiel durch Software-Agenten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Boykottaufruf gegen die Abnahme von Fingerabdrücken für Reisepässe
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juni, 2007, 14:26
Der Chaos Computer Club (CCC) rät den Bürgern zum zivilen Ungehorsam bei der beschlossenen Einführung der zweiten Generation von Reisepässen mit biometrischen Merkmalen. Konkret ruft die Hackervereinigung dazu auf, bei der Beantragung eines neuen Passes von November an die dann startende Abnahme von Fingerabdrücken bei den Meldeämtern zu boykottieren. Auch weitere Bestimmungen des jüngst vom Bundestag verabschiedeten und vor einer Woche vom Bundesrat abgesegneten "Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften" stoßen den Sicherheitstestern unangenehm auf. "Mit dem sofortigen, schrankenlosen Online-Abruf der Ausweisbilder schon bei Ordnungswidrigkeiten wird eine neue Dimension des staatlichen Biometrieterrors gegen die Bürger erreicht", warnt CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn. Kombiniert mit Verfahren zur automatischen Gesichtserkennung seien der permanenten Alltagsüberwachung damit keine Grenzen mehr gesetzt.

Gemäß dem neuen Gesetz sollen künftig Fingerabdrücke als zweites biometrisches Merkmal neben dem digitalen Lichtbild in die Reisepässe aufgenommen werden. Erlaubt wird damit auch erstmals eine automatisierte Übermittlung von Lichtbildern aus Pässen und Ausweisen an die Polizei- und Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Passbehörden im Eilfall. Ein entsprechender Online-Abruf soll unter regionaler Zuständigkeit zulässig sein, wenn eine der rund 5300 Meldestellen "nicht erreichbar ist und ein weiteres Abwarten den Ermittlungszweck gefährden würde". Laut dem CCC hat die Politik damit eine "teure Sicherheitssimulation ohne Nutzen beschlossen". Statt ein Mehr an Sicherheit zu erzeugen, solle nun die gesamte Bevölkerung auf den Meldeämtern erkennungsdienstlich behandelt werden.

In der Praxis könnte die Aufnahme der Fingerabdrücke der Hackergruppe zufolge für eine Vielzahl von Reisenden unangenehme Auswirkungen haben. Großflächige statistische Untersuchungen hätten gezeigt, dass drei bis fünf Prozent der Bevölkerung keine ausgeprägten Fingerabdrücke aufweisen. Besonders häufig sei dies bei älteren Menschen der Fall. Auffallen würden die damit verbundenen Probleme aber erst beim Versuch eines Grenzübertrittes außerhalb des Schengen-Raums innerhalb von Teilen der EU. Die Konsequenzen für die Reisenden würden nach Auskunft des Bundesinnenministeriums von gesonderter Behandlung mit verschärfter Kontrolle bis zur Rückweisung reichen. Das gleiche gelte bei einem Defekt des RFID-Chips, auf dem die biometrischen Merkmale gespeichert werden.

Die Schweizer entzweien derweil Pläne der eidgenössischen Regierung, im Rahmen der Einführung der nächsten Generation des dortigen ePasses eine zentrale Datenbank mit Fingerabdrücken aufzubauen. Das entsprechende Vorhaben des Schweizer Bundesrates geht den Hütern der Privatsphäre eindeutig zu weit. Die zentrale Speicherung der Fingerabdrücke sei weder nötig noch zweckmäßig, hält ein Sprecher des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten dagegen. Die damit verknüpften Risiken seien dagegen unabsehbar. Auch wenn momentan versprochen werde, dass die Abdrücke nicht zu Fahndungszwecken verwendet würden, wecke eine solche Sammlung Begehrlichkeiten bei den Strafverfolgern. Werde diesen stattgegeben, könnten Unschuldige in die Mühlen der Justiz geraten, nur weil sie sich irgendwann einmal an einem Tatort aufhielten. Auszuschließen sei auch nicht, dass ausländische Behörden unerlaubterweise bei Kontrollen die Fingerabdrücke der Schweizer speichern.

Die Schweizer Regierung spricht sich dagegen für die zentrale Speicherung biometrischer Merkmale aus, weil die Passerschleichung unter falscher Identität momentan vergleichsweise einfach sei. Die Behörden könnten bei der Passausstellung die wirkliche Identität der Person demnach in einigen Fällen nur beschränkt überprüfen. Diese Lücke wolle man mit der zentralen Datenbank schließen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schweizer Regierung beschließt heimliche Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 16 Juni, 2007, 12:56
Die Schweizer Regierung in Form des Berner Bundesrates hat am gestrigen Freitag den Entwurf (PDF-Datei) für die Änderung des Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS II) verabschiedet. Das Anti-Terrorpaket ist damit nach langer Debatte für die Beratung im Schweizer Parlament freigegeben. Gemäß dem umstrittenen Papier aus dem Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sollen Schweizer Sicherheitsbehörden künftig unter anderem zur Terrorabwehr Wanzen und Kameras in Privaträumen installieren sowie Post, Telefon, E-Mail und PC präventiv überwachen dürfen. Darüber hinaus sollen elektromagnetische Ausstrahlungen von technischen Anlagen oder TK-Systemen insbesondere im Ausland erfasst und ausgewertet werden.

Der Bundesrat fasst die geplanten Überwachungsmaßnahmen als "besondere Mittel der Informationsbeschaffung". Eingeschränkt wird ihr Einsatz im Entwurf auf Terrorismus, Spionage und die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und radioaktiven Materialien sowie verbotenen Technologietransfer. Die Schweizer Variante der auch hierzulande heftig diskutierten verdeckten Online-Beschnüffelung wird als "geheimes Durchsuchen eines Datenbearbeitungssystems" bezeichnet. Die Befugnis soll angewendet werden dürfen, wenn "konkrete und aktuelle Tatsachen oder Vorkommnisse vermuten lassen, dass ein mutmaßlicher Gefährder ein ihm zur Verfügung stehendes und gegen Zugriff besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem benutzt".

Beim Verdacht der Verbreitung von Propagandamaterialien im Internet, deren Inhalt "konkret und ernsthaft zur Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen aufruft", soll die Schweizer Polizei ferner die Löschung der betroffenen Website verfügen dürfen. Sollten die Aufrufe nicht auf einem schweizerischen Server liegen, kann dem Papier nach eine "Sperrempfehlung" an die schweizerischen Provider ergehen.

Das erste BWIS, das so genannte Hooligangesetz, ist erst seit Anfang Januar in Kraft. Es sei für "Schönwetterperioden" konzipiert worden, begründete Bundesrat Christoph Blocher den kurzfristigen Revisionsbedarf. In seiner Botschaft ans Parlament schreibt der Bundesrat, die Sicherheits- und Gefahrenlage der Schweiz habe sich in den letzten Jahren namentlich durch die "erhöhte Wahrscheinlichkeit" islamistisch motivierter Terroranschläge "sukzessive verschlechtert". Justizminister Blocher fordert daher eine gezielte und streng überwachte Verbesserung der Informationsbeschaffung und eine Anpassung an "europäische Standards".

Mit den neuen Kompetenzen geht laut Blocher eine "ausgeklügelte" Stärkung des Rechtsschutzes einher. Alle Maßnahmen sind ihm zufolge verfassungskonform, was Datenschützer, Grüne und die Sozialdemokraten im Schweizer Parlament aber anzweifeln. Vor einem Lauschangriff muss das Bundesamt für Polizei laut dem Entwurf beim Bundesverwaltungsgericht einen Antrag stellen. Stimmt dieses zu, kommt das Gesuch zum Chef des EJPD. Bejaht es auch dieser, muss sich noch der Chef des Verteidigungsdepartements (VBS) dazu äußern. Opfer eines Lauschangriffs sollen auch nachträglich informiert. Allerdings kann auf diese Information verzichtet werden, wenn dadurch die innere oder äußere Sicherheit gefährdet ist oder Dritte in Gefahr geraten.

Ein weiterer Punkt des neuen Sicherheitsgesetzes betrifft verdeckte Informanten, die mit den Sicherheitsorganen zusammenarbeiten. Die Vorlage regelt ihren Einsatz, die finanzielle Entschädigung und Maßnahmen zu ihrem Schutz, ähnlich wie sie hierzulande der Bundestag etwa jüngst für Späher des Zolls mit dem neuen Konzept der "Eigensicherung" verabschiedet hat. Mit Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts können außerdem Mitarbeiter des Bundesamtes für Polizei sowie weitere Personen mit einer Tarn-Identität ausgestattet werden. Der Vorsteher des EJPD soll ferner das Recht erhalten, gewisse Tätigkeiten zu verbieten, die terroristische oder gewaltextremistische Umtriebe fördern.

Quelle : www.heise.de
Titel: Weitere Kritik an elektronischer Gesundheitskarte
Beitrag von: SiLæncer am 18 Juni, 2007, 15:56
Die Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) lässt nicht nach. In einem Gespräch mit dem Magazin Focus wiederholte der Marburger Bund die Kritik, die dieser Ärzteverband zuvor gemeinsam mit anderen Ärzteorganisationen publik gemacht hatte. Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes erklärte dem Blatt, dass die Skepsis gegenüber der eGK nun auch bei den Klinikärzten deutlich wachse. Ehl warnte davor, dass Versicherer oder Arbeitgeber möglicherweise Gründe dafür finden könnten, Zugriff auf Krankenakten oder genetische Eigenschaften zu verlangen. Ehl verwies auf das Beispiel der LKW-Maut, bei der Daten ursprünglich nur zur Abrechnung der Mautgebühren vorgesehen waren und in Kürze zu Fahndungszwecken genutzt werden dürfen.

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wird im Blatt die Medizinerin Christiane Groß mit der trivialen Erkenntnis zitiert, dass ein Zahlendreher bei elektronischer Speicherung enorme Folgen haben könne. Als sinnvolle Art, dem Patienten die Hoheit über seine Daten zu lassen, sieht die Medizinerin Alternativen zur eGK: "Man kann dem Patienten die Daten auch elektronisch mitgeben, etwa auf einem Memory-Stick oder einer CD." Beide Verfahren wurden vor Jahren bei der Konzeption der medizinischen Telematik verworfen: Bei Memory-Sticks war die Gefahr einer möglichen Vireninfektion ausschlaggebend für die Ablehung, bei der in Arztpraxen gebrannten Patienten-CD die Tatsache, dass dieses Verfahren durch Patente blockiert ist.

In einer ersten Reaktion auf die Einlassungen des Marburger Bundes meldete sich Petra Pau von der frisch vereinigten  Linken zu Worte. Sie erklärte in einer Pressemeldung den Gedankengang für plausibel. Anfangs ginge es nur um eine moderne Kommunikation zwischen Ärzten, Apotheken und Kassen. Am Ende drohe der gläserne Patient, "höchst interessant und aufschlussreich für Arbeitgeber, Versicherungen und Banken."

Quelle : www.heise.de
Titel: Koalitionsrunde verhandelt über Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 19 Juni, 2007, 12:07
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat heute in Berlin Gespräche mit den Innenexperten der Koalition über die Einführung verdeckter Online-Durchsuchungen von Computern aufgenommen. Das Innenministerium bestätigte einen entsprechenden Bericht der Zeitung Die Welt. Konkrete Ergebnisse seien noch nicht zu erwarten. Laut Bericht besteht Schäuble nicht mehr auf einer Änderung des Grundgesetzes, falls sich das Vorhaben anders durchsetzen lasse.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, ist im Grundsatz für den Einsatz von Online-Durchsuchungen, will aber zunächst noch ausstehende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Der Bundesgerichtshof hatte vor Kurzem Online-Durchsuchungen wegen fehlender Rechtsgrundlage für unzulässig erklärt. Schäuble hatte eine Gesetzesinitiative angekündigt. Eine Online-Durchsuchung könnte im Zuge der anstehenden Änderung des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) eingeführt werden. Das BKA soll im Zuge der Föderalismusreform mehr Kompetenzen erhalten.

Quelle : www.heise.de
Titel: SPD gegen Beschluss zu Online-Durchsuchungen im "Hauruck-Verfahren"
Beitrag von: SiLæncer am 20 Juni, 2007, 11:09
Die SPD-Fraktion im Bundestag will das neue Anti-Terrorpaket von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht "im Husarenritt" verabschieden. SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper sagte daher am gestrigen Dienstag kurzfristig eine Koalitionsrunde zu dem neuen Sicherheitsgesetz ab, mit dem die Präventivbefugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) deutlich ausgeweitet werden sollen. "So nicht, meine Herren", zitiert die Süddeutsche Zeitung Körper, nachdem die Union den Sozialdemokraten vorgeworfen hatte, bei dem Vorhaben auf der Bremse zu stehen. Laut dem Innenministerium soll Schäuble die Absage für das Treffen "kommentarlos zur Kenntnis genommen" haben. Der CDU-Politiker hatte zunächst geplant, für das weitere Anti-Terrorgesetz noch vor der Sommerpause einen Regierungsentwurf präsentieren zu können. Dieses Vorhaben könnte er nun nur noch im Alleingang verwirklichen.

Die große Koalition hat im Rahmen der Föderalismusreform mit einer Grundgesetzänderung dem BKA bereits prinzipiell Präventivbefugnisse eingeräumt. Diese müssen nach Ansicht der Union rasch konkretisiert werden, da es um die Terrorabwehr gehe. Mit dem Sicherheitsgesetz will Schäuble dem BKA insbesondere Möglichkeiten für die heftig umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Festplatten auf privaten PCs und von virtuellen Speicherplattformen im Netz sowie für bundesweite Rasterfahndungen einräumen. Darüber hinaus plant er Erleichterungen beim großen und beim kleinen Lauschangriff für die Ermittler.

Körper sprach von "drei, vier Knackpunkten", welche eine Einigung auf einen Koalitionsentwurf bislang nicht erlaubt hätten. Dabei gehe es vor allem um die Rasterfahndung und die Überwachung der Internet-Telefonie. Die SPD will zudem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Online-Durchsuchungen anhand bereits bestehender entsprechender Regelungen in Nordrhein-Westfalen abwarten. Bürgerrechtler und der Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) haben gegen das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde erhoben, da dieses erstmals einem Nachrichtendienst eine parlamentarisch abgesegnete Möglichkeit zur Netzbespitzelung einräumt.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, sperrt sich ebenfalls weiter gegen eine "Hauruck-Entscheidung" bei der an sich von ihm für dringend notwendig empfundenen Novelle des BKA-Gesetzes: "Ich lasse mich von Schäuble nicht in den Verfassungsbruch drängen." Die Reform könne es aber "nur mit der SPD geben und nicht gegen sie". Doch die SPD-Innenminister von Berlin und Schleswig-Holstein sowie große Teile der Bundestagsfraktion seien sehr skeptisch.

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) warf der SPD derweil laut der Welt Verantwortungslosigkeit vor. Mit einem Beschluss rechnet er frühestens im Herbst, da die Sozialdemokraten seit Monaten das Tempo aus den Beratungen nähmen. Die SPD-Seite legte Schäuble kürzlich nahe, besser gleich mit der FDP über das BKA-Gesetz zu verhandeln. Der Minister habe doch selbst durchblicken lassen, dass er einen anderen Wunsch-Koalitionspartner als die Sozialdemokraten habe.

Die Delegierten des FDP-Bundestages in Stuttgart lehnten Ende vergangener Woche verdeckte Online-Durchsuchungen jedoch deutlich ab. In dem verabschiedeten Beschluss (PDF-Datei) heißt es, dass ein solcher "schwerwiegender Eingriff in die Bürgerrechte nicht hinnehmbar ist". Die Bundesliberalen forderten ihre Mitglieder in den Landesregierungen und Landtagen ferner zu eigenen Beschlüssen auf, dass derartige Online-Durchsuchungen bis zu der alsbald zu erwartenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu unterbleiben hätten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschützer beklagt "Trends zur Überwachungsgesellschaft"
Beitrag von: SiLæncer am 20 Juni, 2007, 13:09
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, hat bei der Vorlage des VIII. Tätigkeitsberichts einen zunehmenden Zugriff des Staates und der Wirtschaft auf private Daten beklagt. "Es gibt kaum noch ein Innehalten und Maßhalten", sagte er am Mittwoch in Magdeburg. "Die Trends zur Überwachungsgesellschaft durch umfassende Registrierung, Beobachtung, Bewertung und Kontrolle haben deutlich zugenommen." Das Wertefundament der rechtsstaatlichen und demokratische Ordnung in Deutschland könne so auf Dauer Schaden nehmen. Es könne nicht sein, dass unter der Maßgabe der Terrorabwehr das durch die Verfassung garantierte Recht eines jeden Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung immer mehr ausgehöhlt werde.

Als Beispiel für die aus seiner Sicht Besorgnis erregende Entwicklung nannte von Bose die Speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten für sechs Monate auf Vorrat, die Ausstattung von Ausweisen mit biometrischen Daten, den Aufbau von Antiterrordateien oder die Debatte um das heimliche Ausspähen von privaten Computern, das von Sicherheitsdiensten ohne ausreichende Rechtsgrundlage praktiziert werde. Bedenklich seien auch die zunehmende Videoüberwachung oder der Datenhunger des Staates etwa bei ALG-II-Empfängern.

Auch die Bürger selbst hätten einen Anteil an dieser Entwicklung, sagte von Bose. "Häufig geben sie sensible persönliche Informationen gleichgültig und beliebig weiter, etwa über das Internet." Es gehe dabei vor allem um Daten, die von Firmen genutzt würden. "Hier ist mehr Aufklärung über die Gefahren der modernen Informationsgesellschaft nötig."

Mit Blick auf Sachsen-Anhalt kritisierte der Datenschützer eine mitunter unzureichende Einbindung in Gesetzesvorhaben durch Regierungsstellen. Das treffe etwa für den geplanten Ausbau des so genannten E-Governments zu, also der Möglichkeit für Bürger, Behördengänge online vom Computer aus zu erledigen. Hier seien eine ganze Menge datenschutzrechtlicher Fragen berührt. Als Beispiel für mangelnde Kooperationsbereitschaft bei Behörden nannte von Bose das Innenministerium. Dieses tue sich immens schwer, etwa bestimmte Polizeidaten direkt an ihn weiterzuleiten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Speicherdauer der Flugpassagierdaten soll deutlich ausgeweitet werden
Beitrag von: SiLæncer am 21 Juni, 2007, 14:38
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein Kollege in der US-Regierung, der Minister für Homeland Security Michael Chertoff, haben sich auf eine deutliche Ausweitung der heftig umstrittenen Speicherung von Flugpassagierdaten verständigt. Gemäß den Verhandlungen für ein neues Abkommen zur Weitergabe der sensiblen personenbezogenen Informationen über die Reisenden aus der EU an die Vereinigten Staaten sollen die so genannten Passenger Name Records (PNR) künftig standardmäßig 15 statt bislang dreieinhalb Jahre in den USA vorgehalten werden dürfen. Dies geht aus einer von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Zusammenfassung (PDF-Datei) des Stands der Gespräche hervor, die im Rahmen einer "außerordentlichen Sitzung" des Ausschusses der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten (http://de.wikipedia.org/wiki/Ausschuss_der_Ständigen_Vertreter Coreper) unter deutscher Ratspräsidentschaft am Rand des Ratstreffens der Justiz- und Innenminister vergangene Woche in Luxemburg stattgefunden haben.

Im derzeitigen Interimsabkommen zum PNR-Transfer, das Ende des Monats ausläuft, wird die Speicherdauer nicht gesondert geregelt. Es gelten daher weiter die Bestimmungen der als "Undertakings" (PDF-Datei) bekannten Zusatzerklärung der USA zu der ursprünglichen transatlantischen Vereinbarung aus dem Jahr 2004, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) aufgrund fehlender Rechtsgrundlage im vergangenen Jahr kassierte. Gemäß der US-Erklärung dürfen die Fluggastdaten momentan dreieinhalb Jahre nach ihrem Erhalt von den Fluglinien von den US-Zollbehörden aufbewahrt werden. Eine Sonderbestimmung gilt für Datensätze, auf die in diesem Zeitraum manuell zugegriffen wird. Diese dürfen vom Zoll in eine weitere Datei mit "gelöschten Daten" verschoben werden.

Laut der Absprache zwischen Schäuble und Chertoff sollen PNR gemäß dem angestrebten Folgeabkommen zunächst sieben Jahre als "aktive" und in Folge acht Jahre als "schlafende" Daten gespeichert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass neben dem Zoll auch das Department of Homeland Security (DHS) direkt Zugriff auf die Flugpassagierdaten erhält. Das Ministerium unter der Leitung Chertoffs hat generell unter anderem sicherzustellen, dass Informationen mit terroristischem Hintergrund unverzüglich an die Chefs aller anderen Sicherheitsbehörden mit Anti-Terrorfunktionen weitergeleitet wird. Bisher musste das DHS beim Transfer der Daten etwa an Geheimdienste aber den Umweg über den Zoll nehmen.

Entscheidend war es für die EU-Kommission nach eigenen Angaben bisher immer, dass bei der Weitergabe der PNR innerhalb des US-Behördennetzes hohe, dem EU-Niveau entsprechende Datenschutzbestimmungen eingehalten werden sollten. Laut der jüngsten Gesprächsrunde zwischen beiden Seiten will Brüssel künftig dagegen akzeptieren, dass das DHS den Schutz der persönlichen Informationen allein mit einer vergleichsweise unverbindlichen Versicherung in Form eines "Statement of Record Notice" zusagt. Eine offizielle Vereinbarung zu diesem Punkt sehen die USA skeptisch, heißt es in dem Ratspapier.

Verhandlungserfolge aus EU-Sicht gibt es auch. So soll die Zahl der Datensätze, die über den Atlantik wandern, von 34 auf 19 schrumpfen. Bislang geben Fluggesellschaften in den EU-Staaten den US-Behörden 34 Detailinformationen pro Passagier frei: Buchungscode, Datum der Reservierung, geplante Abflugdaten, Name, andere Namen im PNR, Anschrift, Zahlungsart, Rechnungsanschrift, Telefonnummern, gesamter Reiseverlauf für den jeweiligen PNR, Vielflieger-Eintrag (beschränkt auf abgeflogene Meilen und Anschrift(en)), Reisebüro, Bearbeiter, Codeshare-Information im PNR, Reisestatus des Passagiers, Informationen über die Splittung/Teilung einer Buchung, E-Mail-Adresse, Informationen über Flugscheinausstellung (Ticketing), allgemeine Bemerkungen, Flugscheinnummer, Sitzplatznummer, Datum der Flugscheinausstellung, Historie aller nicht angetretenen Flüge (no show), Nummern der Gepäckanhänger, Fluggaststatus mit Flugschein aber ohne Reservierung (go show), spezielle Service-Anforderungen (OSI – Special Service Requests), spezielle Service-Anforderungen (SSI/SSR – Sensitive Security Information/Special Service Requests, Information über den Auftraggeber, alle Änderungen der PNR (PNR-History), Zahl der Reisenden im PNR, Sitzplatzstatus, Flugschein für einfache Strecken (one-way), etwaige APIS-Informationen (Advance Passenger Information System), automatische Tarifabfrage (ATQF). Die Angaben enthalten also nicht nur Namen, Geburts- und Flugdaten, sondern auch Kreditkarteninformationen und beispiesweise besondere Essenswünsche, weitere Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Welche Kategorien nun gestrichen werden, geht nicht aus dem Ratsdokument hervor. Darüber hinaus soll der Transfer endgültig vom so genannten Pull- auf ein Push-Verfahren umgestellt werden. Beim bislang praktizierten System greift der US-Zoll direkt auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften zu. Künftig sollen die US-Behörden einen Antrag einreichen, woraufhin ihnen die Airlines die persönlichen Informationen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus gebe es aber noch eine Reihe offener Fragen, etwa zur Installation von Filtern zur Löschung der Daten sowie zu einem Kontrollgremium.

Chertoff beanspruchte jüngst ein "absolutes Recht" der USA auf die Flugdaten und bekräftigte im EU-Parlament, dass man sie schon vor Reiseantritt erhalten und auch länger speichern wolle. Das EU-Parlament hatte zuvor befürchtet, dass die Fluggastdaten für Wirtschaftsspionage unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung missbraucht werden könnten. Auch im Bundestag forderten Oppositionspolitiker eine strikte Zweckbindung der Informationsübertragung und möglichst eng begrenzte Speicherfristen. PNR dürften auch nicht für das von den US-Behörden momentan überarbeitete Überwachungsprogramm Automated Targeting System (ATS) zur Risikobewertung von Einreisenden in die USA gemäß einem undurchsichtigen Scoring-Verfahren verwendet und in diesem Zusammenhang bis zu 40 Jahre aufbewahrt werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble hält Selbstmord- Anschläge in Deutschland für möglich
Beitrag von: SiLæncer am 22 Juni, 2007, 15:29
Innenminister Schäuble hat die Gefahr von Anschlägen in Deutschland als ernst bezeichnet: Angriffe wie in Afghanistan seien auch hierzulande möglich. Staatssekretär Hanning fühlt sich an die Zeit vor dem 11. September erinnert - ein Botschaftskonvoi am Hindukusch wurde schon angegriffen.

Berlin - Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hält Selbstmordanschläge radikaler Islamisten in Deutschland "für möglich". Das sagte er am Freitag auf eine entsprechende Frage. Man beobachte, dass Personen im Grenzbereich zwischen Afghanistan und Pakistan zur Ausbildung in Terrorlager reisen. Die Gefahr von Anschlägen in Deutschland sei "ernst".

Deutschland sei, wie andere Staaten auch, seit geraumer Zeit "im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus". Deswegen sei es so wichtig, so viele Informationen wie möglich zu erhalten, sagte Schäuble und bekräftigte seine Forderung, rasch eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen von Computern zu schaffen. "Die Überwachung der Kommunikation ist lebensnotwendig."

Die terroristischen Strukturen in Pakistan und Afghanistan seien wieder erstarkt, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Christian Sachs. Außerdem gebe es Hinweise auf Kontakte nach Deutschland. "Es gibt Verbindungen in den afghanisch-pakistanischen Raum, es gibt deutsche Verbindungen dorthin und wieder zurück und deshalb eine gewisse Gefährdungslage in Richtung Deutschland." Auch Deutsche in Afghanistan seien verstärkt gefährdet.

Wie als Bestätigung wurde am Freitag ein Angriff auf einen deutschen Konvoi bekannt. Das Auswärtige Amt teilte mit, am vergangenen Samstag sei ein deutscher Konvoi beschossen worden.

Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE waren an dem Tag mehrere Mitarbeiter der Kabuler Botschaft zu einem Routinebesuch in die Ortschaft Chak-e-Wardak westlich von Kabul gereist, wo die Deutsche Karla Schefter seit Jahren ein Krankenhaus betreibt. Auf der Rückreise wurde der Konvoi aus Fahrzeugen des Krankenhauses und der Botschaft etwa 60 Kilometer südwestlich von Kabul von Unbekannten mit einer Raketen beschossen, ein Jeep des Krankenhauses wurde beschädigt.

Umgehend nahmen die gepanzerten Botschaftsfahrzeuge die afghanischen Helfer aus dem angegriffenen Fahrzeug auf und rasten mit voller Geschwindigkeit zurück zu dem Krankenhaus. Aus dem Rückspiegel habe man kurz darauf eine Rauchwolke gesehen, hieß es aus der Botschaft. Vermutet wird, dass es sich um Kämpfer der Taliban handelt, die den Jeep mit einer zweiten Rakete zerstört hatten.

Nach einer Nacht in dem Krankenhaus kehrten die Mitarbeiter der Botschaft sicher nach Kabul zurück. Verletzt wurde bei dem Angriff niemand. Die deutschen Behörden nähmen die Situation sehr ernst und hätten ihre Wachsamkeit erhöht, sagte der Sprecher des Innenministeriums in Berlin.

"Neue Qualität von Suizidanschlägen in Afghanistan"

Aus Sicht der deutschen Behörden hat sich die Gefahr für deutsche Soldaten in Afghanistan, aber auch für Hilfsorganisationen und Geschäftsleute in den letzten Wochen extrem erhöht. Im ganzen Land gebe es einen "auffälligen Anstieg der Bedrohung", sagte ein hochrangiger Beamter SPIEGEL ONLINE.

Detailliert zeichnet vor allem der Geheimdienst BND seit längerem auf Diagrammen sogenannte "sicherheitsrelevante Zwischenfälle" wie Angriffe auf Konvois, Selbstmordanschläge und Ähnliches auf. Die Analyse der Daten der vergangenen Wochen ist düster. So registriere man in der jüngsten Vergangenheit "eine ganze Reihe von Anschlägen im relativ befriedeten Norden des Landes".

Besonders bei den Selbstmordanschlägen verzeichnen die Behörden eine Professionalisierung, was die Auswahl der Ziele und die Ausführung der Anschläge angeht. Intern wird schon von einer "neuen Qualität von Suizidanschlägen in Afghanistan" gesprochen.

Bundesregierung ruft Bürger zur Ruhe auf

Der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Thomas Raabe, verwies heute darauf, dass die Sicherheitsvorkehrungen in Afghanistan schon auf höchstem Stand seien. Die Lage dort sei nicht ruhig und nicht stabil.

Erst Ende Mai waren drei deutsche Soldaten bei einem Selbstmordanschlag in Kundus getötet worden. Für die Bundeswehr dort herrschen seitdem höchste Sicherheitsvorkehrungen. Afghanische und deutsche Sicherheitsorgane haben konkrete Hinweise, dass sich im Raum Kunduz noch weitere Selbstmordattentäter aufhalten, die nur auf eine Gelegenheit für die nächste Attacke warten.

Es sei mehr eine Frage der Zeit, wann wieder etwas passiere, sagte kürzlich ein hochrangiger Offizier der Bundeswehr SPIEGEL ONLINE. Deshalb hat der Kommandeur die deutschen Soldaten angewiesen, Kontrollfahrten weiterhin nur in gepanzerten Fahrzeugen zu machen. Fußpatrouillen sind vorerst nicht mehr erlaubt.

Geheimdienst sieht Gefahr so groß wie seit 2001 nicht mehr

Vize-Regierungssprecher Thomas Steg betonte heute, es gebe derzeit insgesamt keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung. Es bestehe kein Anlass für die Bevölkerung, sich nicht normal zu verhalten.

In einem Hintergrundgespräch informierte Innenstaatssekretär August Hanning gestern Abend mehrere Journalisten darüber, dass Deutschland so gefährdet sei wie seit 2001 nicht mehr (mehr...). Er selber fühle sich an die Zeit vor dem 11. September erinnert. Wie damals bekommen deutsche und ausländische Sicherheitsdienste wieder sehr viele Hinweise auf Planungen, Gruppen und einzelne Extremisten, die möglicherweise etwas vorbereiten.

Hanning zufolge liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über zehn bis zwölf Personen aus Deutschland vor, die sich in Terrorlagern in Afghanistan und Pakistan ausbilden ließen. Drei von ihnen seien kürzlich in Pakistan vor der Heimreise festgenommen worden. Zwei gelten bei den deutschen Behörden als sogenannte "Gefährder", die in Deutschland mit islamistischen Kreisen in Kontakt stehen.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Der Schäuble, der dreimal Wolf rief
Beitrag von: SiLæncer am 23 Juni, 2007, 08:37
Weil der Bundesinnenminister das Instrument der Terrorwarnung durch exzessiven Einsatz entwertet hat, wird es nun auch in den Fällen kaum mehr ernst genommen, in denen es möglicherweise berechtigt wäre

Eines der größten Sicherheitsrisiken für die Bundesrepublik heißt Wolfgang Schäuble. Nicht nur, weil der Bundesinnenminister durch mögliche gesundheitliche Einschränkungen, über die er und seine Behörde sich ausschweigen, in seiner Fähigkeit getrübt ist, Gefahren realistisch einzuschätzen und die Verhältnismäßigkeit der dagegen eingesetzten Mittel abzuwägen, sondern auch deshalb, weil er den Begriff der Terrorwarnung im Vorfeld des G-8-Gipfels von Heiligendamm derart entwertete, dass ihn kaum jemand mehr ernst nimmt.

Nachdem in Pakistan zwei Islamisten mit deutschen Pässen festgenommen wurden, verwendete der sonst gelassenere Innenstaatssekretär August Hanning, der ehemals beim BND beschäftigt war, am Donnerstagabend gegenüber Journalisten die Formulierung, die deutschen Sicherheitsbehörden seien "alarmiert". Was das genau bedeutet, kann niemand sagen. Vor allem seit sein Vorgesetzter Schäuble den Terrorismusbegriff auch auf Globalisierungsclowns anwendete. Allerdings besteht zwischen den Politprotestanten und gewaltbereiten Islamisten ein gewaltiger Unterschied: Die einen sind Veganer, weil allein der Gedanke an geschlachtete Tiere ihre zarten Seelchen über Gebühr belastet, die anderen schneiden nicht nur Schafen, sondern auch Menschen bedenkenlos die Kehle durch.

"Wir sind voll ins Zielspektrum des islamistischen Terrors gerückt" sagte Hanning den Journalisten. Das leitet er unter anderem daraus her, dass in- und ausländische Sicherheitsdienste wie im Jahr 2001 massenhaft Raunen über mögliche Vorbereitungen terroristischer Akte ansammelten. Bemerkenswert ist auch die Einschätzung Hannings, dass Deutschland derzeit so gefährdet sei, wie seit dem Jahr 2001 nicht mehr. Im Klartext heißt das, dass Joseph Fischers Konzept einer Verteidigung Deutschlands am Hindukusch auf der ganzen Linie gescheitert ist. Stattdessen haben die Taliban nun offenbar das Konzept des ehemaligen Außenministers, der derzeit an einer amerikanischen Eliteuniversität internationale Politik lehrt, übernommen und wollen ihren Staat jetzt in den USA, Kanada, Großbritannien und Deutschland verteidigen.

Darauf deutet das ebenfalls zur Begründung der Terrorgefahr herangezogene Video hin, dass am 9. Juni entstanden sein soll. Allerdings ist unklar, inwieweit es eine bloße Propagandaaktion ist. Gegen eine echte Terrorgefahr spricht, dass das Ereignis nicht heimlich gefilmt wurde, sondern dass die Taliban einen pakistanischen Journalisten zu der Zeremonie einbestellt hatten und dass der Taliban-Führer Mansur Dadullah, der vor einer Art Terroristen-Abschlussklasse spricht, deren Absolventen den Afghanistan-Krieg nun nach Deutschland, Kanada, Großbritannien und in die USA tragen sollen, erst vor kurzen von den Amerikanern freigelassen wurde.

US-Geheimdiensten zufolge befinden sich in den Terror-Trainingscamps des engen US-Verbündeten Pakistan mindestens 10 Islamisten mit deutschen Pässen. Kurz nach der Zeremonie wurden an der pakistanisch-afghanischen Grenze ein Kirgise und zwei Personen mit deutschen Pässen unter Terrorverdacht festgenommen. Derzeit werden die drei vom pakiststanischen Geheimdienst ISI verhört, der die Taliban als militärisch relevante Truppe erfand, und immer noch so enge Verbindungen zu ihr hat, dass vielen Beobachtern nicht klar ist, für welche Seite er wirklich arbeitet.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Der Schäuble, der dreimal Wolf rief
Beitrag von: Jürgen am 23 Juni, 2007, 15:07
Wie auch in letzter Zeit wieder mehrfach in Zeitungen und im Fernsehen anhand von Einzelfällen berichtet, gibt es sehr wohl recht zahlreiche in Deutschland aufgewachsene fanatische Islam-Anhänger, die sich in arabischen Ländern als Söldner verdingen oder zu Terror-Kämpfern ausbilden lassen.

Bisher allerdings taten sie das nicht, um hierzulande Anschläge zu verüben, sondern um irgendwo im arabischen Bereich zu metzeln.

Es gibt keine konkreten Anhaltspunkte, dass sich das derzeit in irgendeiner Weise geändert haben sollte oder in naher Zukunft ändern würde.
Das übliche dumme Geschwätz und leere Drohungen von diversen Wichtigtuern sind auf allen Seiten verbreitet, seit Jahrzehnten unverändert.
Insbesondere sollten wir uns dabei nicht von reinem Macho-Gehabe irritieren lassen, von Leuten, denen Raketen, Kanonen und Gewehre als Gemächt-Ersatz geeignet erscheinen...


Insofern ist die unverkennbar freiheitsfeindliche Hetze des Ministers S. nicht nur ungerechtfertigt, sondern m.e. im eigentlichen Sinne selbst als verbaler Terrorismus einzuordnen.

Terrorismus ist in erster Linie eine Kommunikationsstrategie, denn wie der Name sagt, ist das primäre Element die Angstmache. Terroristen wollen dadurch das Denken und Handeln der Bevölkerung so beeinflussen, dass dies im Endeffekt zur Umsetzung ihrer eigentlichen Ziele führt.

Sofern man hier in Deutschland eine reale Terror-Gefahr annehmen will, obwohl es hier bislang keinen ('erfolgreichen') derartigen Anschlag durch Islamisten gab, ist es quasi zwingend, dem das Verhaltensmuster des Herrn S. gegenüberzustellen. Immerhin hat es auch durch Handlungen seiner Gefolgsleute immer wieder Tote gegeben, die allerdings leider in der öffentlichen Meinung als bedauerliche aber hinzunehmende Opfer des Alltagsgeschäfts der Exekutive kaum nachhaltig Aufsehen erregen.

Mir persönlich erscheint dabei die Politik des Herrn S. als erheblich bedrohlicher.
Ein Terror-Anschlag oder die Drohung damit soll zuallererst Angst machen, später eventuell
eine gesellschaftliche Veränderung erreichen.
Aber Herr S. arbeitet mit sehr viel mehr Energie und Eile an ebendiesem Umsturz-ähnlichen gesellschaftlichen Umbau, mit Mitteln der Angstmache und Einschüchterung und mit Methoden, die unmittelbar als Fortsetzung derer von GeStaPo, StaSi, KGB & Co. erscheinen.

Damit macht er im Grunde viele Ziele von Terroristen zu seinen eigenen, nämlich vor Allem eine Gesellschaft ohne Bürger- und Menschenrechte, in der der Einzelne der beliebigen Willkür der Mächtigen schutzlos ausgeliefert ist.

Besonderes erschreckend erscheint mir, dass zwar öffentlich sehr viel über die (zweifellos prinzipiell vorhandenen) Gefahren des Islamismus und Terrorismus geschwafelt wird, der gnadenlose, menschenverachtende und undemokratische Weg, auf den unser Land von den eigenen gewählten Vertretern gebracht wird, aber kaum Aufsehen erregt.

Das lässt nur den einen Schluss zu, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung Angriffen von innen / oben nahezu wehrlos ausgesetzt ist.

Und das Volk merkt und tut wieder einmal nichts, wie schon in den dreissiger Jahren, als durch eine langjährige Hand-in-Hand-Zusammenarbeit von Industrie, bürgerlichen Parteien, Revanchisten und allerlei Pöbel die Weimarer Republik schrittweise in das bekannte massenmordende Faschisten-Regime umgewandelt wurde, weder irgendwie überraschend, noch fremdbestimmt >:(

Mir graust es

Jürgen
Titel: Schäuble hält Online-Durchsuchungen für "lebensnotwendig"
Beitrag von: SiLæncer am 23 Juni, 2007, 16:16
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat sich erneut nachdrücklich dafür ausgesprochen, rasch eine gesetzliche Grundlage für heimliche Online-Durchsuchungen zu schaffen. "Die Überwachung der Kommunikation ist lebensnotwendig", verglich er die gewünschte Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Ausspähen privater Festplatten und von Speicherplattformen im Netz laut Agenturmeldungen gleichsam mit der Luft zum Atmen. Deutschland sei gemeinsam mit anderen Staaten seit geraumer Zeit "im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus", erklärte der CDU-Politiker. Selbstmordanschläge radikaler Islamisten in Deutschland halte er "für möglich". Deswegen sei es wichtig, so viele Informationen wie möglich zu sammeln.

Zuvor hatte August Hanning, Staatssekretär in Schäubles Ressort, in einem Hintergrundgespräch mit ausgewählten Pressevertretern Alarm ausgelöst. Deutschland sei immens gefährdet, hatte es dort geheißen. Der Ex-Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND) fühlte sich an die Zeit vor dem 11. September erinnert: "Wir sind voll ins Zielspektrum des islamistischen Terrors gerückt." Von einer konkreten Anschlagsgefahr wollte Hanning zwar nicht sprechen; es könne aber auch nicht mehr von der vielfach bemühten rein "abstrakten Gefährdungslage" die Rede sein. Einzelheiten zu der schwer greifbaren Zwischenstufe zwischen abstrakt und konkret verriet Hanning nicht.

Die Einschätzung des Bundesinnenministeriums beruht unter anderem auf der Zunahme von immer präziseren Anschlägen im Norden Afghanistans, wo deutsche Soldaten stationiert sind. Diese Region galt bislang als eher ruhig im Vergleich zum Süden des alten Konfliktherdes. Beunruhigt hat das Innenministerium auch ein islamistisches Propaganda-Video, das der US-Sender ABC unlängst ausstrahlte. Zu sehen ist Mansur Dadullah, der Bruder des erst vor kurzem getöteten Taliban-Militärchefs, wie er vermummte Gestalten anscheinend zu Selbstmordattentaten in die USA, Deutschland, Großbritannien und Kanada entsendet. Die Lageinterpretation des Schäuble-Ministeriums stützt sich ferner auf Informationen, wonach sich offenbar rund zehn deutsche Islamisten in Terror-Ausbildungslagern im Grenzgebiet zwischen Afghanistan und Pakistan aufhalten. Zwei davon sind nach BKA-Angaben vor kurzem festgenommen worden. Einer der Inhaftierten, der aus der Südpfalz stammen soll, gelte hierzulande als "Gefährder".

Die Brisanz der Informationen wird von Sicherheitsexperten sehr unterschiedlich beurteilt. So warnt der bayerische Innenminister Günther Beckstein vor Panikmache. Ihm erscheine die Zuspitzung der Terrorwarnung durch Hanning "aus bayerischer Sicht eher etwas überzogen", sagte der allgemein sehr um die innere Sicherheit besorgte CSU-Politiker der Passauer Neuen Presse. Es gebe keine konkreten Hinweise auf besondere Anschlagsziele, etwa konkrete Orte oder bestimmte Verkehrsmittel. Auch deutsche Geheimdienstkreise sind nach Informationen der Welt überrascht: Die Interpretation des Bundesinnenministeriums "ist nicht unsere Einschätzung", heißt es dort -- es gebe keine neue Bedrohungslage.

Der Europol-Direktor, Max-Peter Ratzel, sieht die Terrorplanung dagegen schon weit fortgeschritten. Der ehemalige BKA-Mann sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung: "Die Lage ist ernster denn je." Es stelle sich nicht mehr die Frage, ob etwas passiere, sondern nur noch wann und wo der nächste Anschlag Europa treffe. "Die Rekrutierung und Radikalisierung junger Menschen in Moscheen oder über Internetseiten schreitet schnell voran", betonte Ratzel. Die von ihm geführte europäische Polizeibehörde hat seit kurzem offiziell den Auftrag, im Rahmen des Projekts "Check the Web" die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten etwa bei der Beobachtung und Auswertung islamistisch-terroristischer Webseiten zu verbessern.

Auch im Bundestag ist der Terroralarm auf geteilte Meinungen gestoßen. So mahnte der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele zur Sachlichkeit. Unions- Fraktionsvize Wolfgang Bosbach und der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sprachen von ernst zunehmenden Charakterisierungen des Innenministeriums. Noch unklar ist, inwieweit sich die Warnung auf die Haltung der SPD-Fraktion zu verdeckten Online-Durchsuchungen auswirkt. Anfang der Woche sagte die Fraktionsspitze eine Verhandlungsrunde mit Schäuble zu diesem Thema ab. Die Sozialdemokraten wollen erst prüfen, ob dieses neue, heftig umstrittene Bespitzelungsinstrument zur Terrorismus-Abwehr geeignet und verfassungsrechtlich zu verantworten sei.

Quelle : www.heise.de
Titel: Wegen Terrorbedrohung: Schäuble will auch in Europa Fluggastdaten sammeln
Beitrag von: SiLæncer am 29 Juni, 2007, 11:41
Innenminister Schäuble will auch in Europa in größerem Umfang Fluggastdaten für den Antiterrorkampf verwenden. Das US-System, das dabei als Vorbild dient, ist umstritten - Datenschützer befürchten schwerwiegende Eingriffe in die Bürgerrechte.

Berlin - "Völlig unverantwortlich" wäre es angesichts der terroristischen Bedrohung, die Fluggastdaten nicht zu nutzen, sagte Wolfgang Schäuble (CDU) heute in Berlin. Nach dem Vorbild der USA will der Bundesinnenminister auch in Europa die Daten von Fluggästen sammeln. "Wir werden auch in Europa versuchen, ein entsprechendes System aufzubauen." Im Zusammenhang mit den Beratungen mit den USA sei im Kreise der Innenminister bereits darüber gesprochen worden. "Wir wollen so ein europäisches System", sagte Schäuble. Als ein Beispiel für dessen Notwendigkeit nannte er das Reiseaufkommen zwischen Großbritannien und Pakistan.

Der Bundesinnenminister verteidigte auch das umstrittene US-System zur Sammlung von Fluggastdaten. Die Amerikaner hätten gute Gründe wissen zu wollen, wer in die USA fliegt. Es sei schwierig gewesen, sie zu einem rechtlich verbindlichen Abkommen zur Behandlung der Fluggastdaten zu bringen. Dies sei nicht der Ehrgeiz des deutschen EU-Vorsitzes gewesen, sagte Schäuble in seiner Bilanz zum Ende der Präsidentschaft. Doch hätten andere EU-Staaten gebeten, dass Deutschland dieses Problem lösen möge.

Schäuble hatte eine Vereinbarung mit US-Heimatschutzminister Michael Chertoff getroffen. Danach sollen die für den Anti-Terror-Kampf zuständigen US-Behörden künftig nur noch 19 statt bisher 34 Datentypen einsehen können. Die USA können die Angaben aber künftig 15 Jahre speichern statt bisher nur dreieinhalb. Europäische Datenschützer fürchten daher einen schwerwiegenden Eingriff in die Bürgerrechte. Schon jetzt haben die USA Zugriff auf Angaben von der Adresse bis zur Kreditkartennummer. Gestern hatte sich die deutsche EU-Ratspräsidentschaft mit den USA auf ein Abkommen geeinigt , das die Weitergabe der Daten von USA-Besuchern regelt.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Schäuble geht bei Online-Durchsuchungen auf Konfrontationskurs
Beitrag von: SiLæncer am 29 Juni, 2007, 19:47
Im Streit über Online-Durchsuchungen geht Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) offen auf Konfrontationskurs zur SPD. Die Frankfurter Rundschau (FR) berichtet aus dem Umfeld des Ministers, er werde den Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung womöglich ohne Zustimmung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ins Kabinett einbringen. "Wir brauchen das BKA-Gesetz dringend – und ein Gesetz ohne Online-Durchsuchung wird es nicht geben", hieß es dort. Der Punkt sei nicht verhandelbar.

In einem Brief an Zypries habe Schäuble gestern noch einmal eindringlich vor der Gefahr von Terroranschlägen gewarnt, sollte das BKA-Gesetz nicht rasch auf den Weg gebracht werden, heißt es weiter in dem Bericht. Das Innenministerium hatte zuletzt die Zusammenarbeit in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Online-Durchsuchung mit Justizministerium und Sicherheitsbehörden aufgekündigt. Man habe das Gefühl, dort nur hingehalten zu werden, hieß es zur Erklärung.

Bundesjustizministerin Zypries und die SPD-Fraktion wollen abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht seine Prüfung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes abgeschlossen hat, das Online-Durchsuchungen vorsieht. Das Urteil wird für März 2008 erwartet. "So lange können wir aber nicht warten", sagte Schäuble heute der FR. "Das BKA braucht klare gesetzliche Grundlagen für seine Arbeit." Als "dummes Gerede" habe der Bundesinnenminister den Vorwurf bezeichnet, sein Vorstoß zur Online-Ausspähungen von Verdächtigen sei unvereinbar mit dem Grundgesetz. "Ich werde unfreundlich, wenn mir Verfassungsbruch vorgeworfen wird", sagte Schäuble.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble fordert mehr Videoüberwachung und Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 02 Juli, 2007, 10:20
Nach den versuchten Terroranschlägen mit Autobomben in London und dem Anschlagsversuch auf den Flughafen von Glasgow gibt es laut Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in Deutschland die Gefahr, dass hier ebenfalls solche Anschläge passieren könnten. Für den Bundesinnenminister, der erst wegen vorschneller Warnungen unter Kritik kam, ist die "Bedrohungslage ernst", heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums: "Die schweren Vorkommnisse in Großbritannien zeigten, dass die Warnungen aller Experten seit Monaten zutreffend sind." Zwar gebe es keine Erkenntnisse über Verbindung von Großbritannien nach Deutschland, aber die Versuche hätten gezeigt, sagte Schäuble dem Deutschlandradio, dass "Europa insgesamt im Fadenkreuz dieser Bedrohungen" durch den islamistischen Terrorismus steht.

Schäuble sprach sich ebenso wie der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach für einen Ausbau der Videoüberwachung aus. Für Bosbach trägt sich "nicht nur zur Aufklärung, sondern auch zu Verhinderung von Straftaten bei". Schäuble sagte, der Bund setze Videoüberwachung "an großen Brennpunkten von Kommunikation und Flughäfen", für die Überwachung der Städte seien aber die Länder zuständig.

Wichtiger schien ihm zu sein, anlässlich der britischen Anschlagsversuche erneut auf die Notwendigkeit von heimlichen Online-Durchsuchungen privater PCs hinzuweisen. Er forderte eine Änderung des Bundeskriminalamt-Gesetzes, um dem BKA "unter klaren rechtlichen Begrenzungen und Voraussetzungen" die Möglichkeit zu geben, "in die Kommunikationsstrukturen der Terroristen einzudringen. Sie müssen ja vor solchen Anschlägen miteinander kommunizieren, und dort ist die Chance zu erfahren, was sie vorhaben. Und wenn man weiß, was sie vorhaben, kann man es verhindern. Nur wenn man weiß, was sie vorhaben, kann man es verhindern. Deswegen brauchen wir die gesetzlichen Grundlagen, um Kommunikation durch Telefon, durch Handys, aber auch durch Computer überwachen zu können". Angesprochen darauf, ob er auch ohne Zustimmung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD)den Gesetzesentwurf in das Kabinett einbringen werde, sagte Schäube, er sei sicher, die SPD davon überzeugen zu können.

Konrad Freiberg, der Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), warnte gegenüber der Passauer Neuen Presse, dass Deutschland "im Visier des islamistischen Terrorismus stehe" und man "in naher Zukunft auch hier mit schweren Anschlägen rechnen" müsse. Er forderte, man müsse die bekannten hundert "Gefährder" rund um die Uhr überwachen, wofür aber das Personal fehle.

Quelle : www.golem.de
Titel: SPD warnt vor "perfider" Instrumentalisierung der Sicherheitsdebatte
Beitrag von: SiLæncer am 03 Juli, 2007, 15:01
Die SPD neigt angesichts von Forderungen insbesondere aus der CDU zu einer erneuten Verschärfung von Sicherheitsgesetzen und dem Ausbau der Überwachung nach den jüngsten Terrorunruhen in Großbritannien weiter zu Skepsis. Führende Vertreter der Sozialdemokraten haben sich demgemäß ablehnend gegenüber einem Ausbau der Videoüberwachung, der Einführung einer gesetzlichen Regelung für heimliche Online-Durchsuchungen sowie zur Auflösung der Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit geäußert. So beklagte etwa der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Fritz Rudolf Körper, in der Süddeutschen Zeitung, dass die Union die Terrorgefahr politisch "perfide" instrumentalisiere. Die Sicherheit Deutschlands dürfe "nicht zum Gegenstand parteitaktischer Überlegungen werden", ergänzte SPD-Generalsekretär Hubertus Heil.

Nach Informationen der Süddeutschen wollen Mitglieder des Bundeskabinetts wie Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am morgigen Mittwoch bei ihrer wöchentlichen Runde über weitere Anti-Terrormaßnahmen beraten. Dabei soll es auch um Schäubles Forderung gehen, möglichst schnell ein Gesetz zum Ausbau der präventiven Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zu beschließen. Darin will der Innenminister den umstrittenen verdeckten Fernzugriff des BKA auf Festplatten von privaten PCs und auf virtuelle Speicherplattformen im Netz festschreiben.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte zuvor bei der Vorstellung des Entwurfs (PDF) für ein neues Grundsatzprogramm der CDU im Einklang mit Schäuble schärfere Sicherheitsgesetze und einen verstärkten Einsatz der Bundeswehr auch im Innern gefordert. Die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit ist der CDU-Vorsitzenden zufolge "von gestern". Dabei hatten sich die Koalitionsspitzen erst im Frühjahr darauf verständigt, das Thema Bundeswehr im Inneren nicht mehr zu verfolgen. Doch der Entwurf für das Grundsatzprogramm der Christdemokraten, das der Bundesvorstand am Wochenende beschlossen hat und das auf dem Parteitag Anfang Dezember in Hannover endgültig verabschiedet werden soll, enthält weiteren Sprengstoff für die große Koalition. So bemüht die CDU darin alte Slogans konservativer Innenpolitiker und fordert: "Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden."

Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Sebastian Edathy von der SPD, konterte im ZDF-Morgenmagazin: "Beim Thema Sicherheit in Deutschland müssen wir die Verhältnismäßigkeit im Auge haben und die Zweckmäßigkeit." Die Trennung von Polizei und Armee müsse aufrechterhalten werden, notfalls seien mehr Polizisten einzustellen. Auch die von Schäuble und dem Branchenverband Bitkom ins Spiel gebrachte Installation von mehr elektronischen Kamera-Augen im öffentlichen Bereich stieß bei Edathy auf wenig Gegenliebe. Videoüberwachung diene in der Regel nicht der Verhinderung von Verbrechen, sondern helfe bei der Aufklärung. Da dürfe man den Bürgern nichts anderes vormachen. Zudem seien vor allem die Länder für derartige Vorhaben zuständig. Die Technik zur Online-Durchsuchung ist laut dem SPD-Politier zudem noch nicht so weit entwickelt, dass sie eingesetzt werden könnte. Außerdem müsse bedacht werden, dass es sich dabei um einen weitgehenden Eingriff in die Privatsphäre handeln würde.

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Silke Stokar, macht sich derweil für eine "sachliche Debatte über den sinnvollen Einsatz von Überwachungskameras" stark. Auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes hat die Oppositionspartei Einsicht in die bislang geheim gehaltenen Verträge zwischen dem Bundesinnenministerium und der Deutschen Bahn zur gemeinsamen Sicherheitszentrale verlangt. "Wir wollen Auskunft darüber, wie viele Bahnhöfe in Deutschland mit Videokameras überwacht sind, welche Vereinbarungen es zur Qualität der eingesetzten Technik gibt und wie die Kostenaufteilung zwischen Bahn und Ministerium geregelt ist", erläutert Stokar. Die Übertragung von Aufgaben auf den privaten Sicherheitsdienst der Bahn dürfe nicht zu gefährlichen Sicherheitslücken führen. "Genau hinsehen" statt sich auf allgegenwärtige elektronische Augen zu verlassen, muss auch laut Gisela Piltz, Stokars Kollegin bei der FDP, die Botschaft sein. Schäuble streue den Menschen Sand in die Augen, wenn er den Eindruck erwecke, dass ein mehr an Videokameras Anschläge verhindern könne.

Quelle : www.heise.de
Titel: Neue Sicherheitsdebatte kontra Freiheitsrechte
Beitrag von: SiLæncer am 04 Juli, 2007, 18:40
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält eisern an neuen gesetzlichen Anti-Terrormaßnahmen fest. Auf Betreiben des Ministers ganz weit oben auf der Tagesordnung der Regierungspolitik in Berlin stehen die Ausdehnung der Videoüberwachung, der Einsatz der Bundeswehr im Inneren, ein härteres Vorgehen gegen terroristische Einzeltäter sowie das Prestigeprojekt des CDU-Politikers: die Einführung einer rechtlichen Grundlage für heimliche Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt (BKA). Nach seiner Kritik an der Unschuldsvermutung erklärte Schäuble zudem am gestrigen Dienstag auf einer Sicherheitskonferenz in Berlin die Unterscheidung zwischen Völkerrecht im Frieden und im Krieg nicht mehr für zeitgemäß. Gemäß dem Vorbild USA müssen seiner Ansicht nach Terror planende oder verbreitende "Kombattanten" wie Guantánamo-Häftlinge ohne reguläre Rechte behandelt werden, um den "asymmetrischen" Herausforderungen der neuen Terrornetzwerke zu begegnen.

Nicht nur beim Koalitionspartner SPD und bei den Grünen hat der teilweise von Bundeskanzlerin Angela Merkel gestützte Kurs Schäubles Empörung ausgelöst. Auch FDP-Chef Guido Westerwelle hat jetzt in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau davor gewarnt, "die freie und offene Gesellschaft in Deutschland" scheibchenweise aufzugeben. Das Thema Sicherheit werde verstärkt als Vorwand genutzt, um seit Jahren angestrebte Freiheitseinschränkungen durchzusetzen. Erneut sprach sich Westerwelle auch gegen verdeckte Online-Durchsuchungen aus. Zumindest "ohne einen Richtervorbehalt", dürfe es diese nicht geben, heißt es in einer Mitteilung der Liberalen.

Ob die FDP einer Bespitzelung von PC-Festplatten und virtuellen Speicherplattformen im Netz mit dem Segen eines Richters zustimmen würde, erläuterte Westerwelle nicht. Allgemein erklärte er, dass es eine Präventionstaktik im Sinne eines Generalverdachts gegen alle Bürger nicht geben dürfe. Dass sich Schäuble zum Abbau von Freiheitsrechten auch eine Zusammenarbeit mit den Grünen gut vorstellen könne, meinte Westerwelle zu den Farbenspielen des Innenministers, sei zu verstehen. Immerhin hätten die Grünen in dieser Frage einen siebenjährigen Kotau gegenüber Otto Schily (SPD) hinter sich.

Vor einer Überforderung der Bürger mit immer neuen Vorschlägen zur Bekämpfung des Terrorismus hat zugleich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) gewarnt. "Wer die Bürger täglich mit neuen Sicherheitsgesetzen überrascht, darf sich nicht wundern, wenn sie zunehmend befremdet und skeptisch reagieren", meint der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg. Sollte ein Klima des Misstrauens gegenüber den Sicherheitsbehörden bestehen, werde die Polizei von ihrer wichtigsten Informationsgewinnung – den vertrauensvollen Hinweisen aus der Bevölkerung – abgeschnitten.

SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper hat Schäuble unterdessen vorgeworfen, sich selbst etwa bei der umstrittenen Novelle des BKA-Gesetzes im Weg zu stehen und deren Verabschiedung zu verzögern. Man würde prinzipiell kritische Punkte wie neue präventive Befugnisse für die Telekommunikationsüberwachung, die bislang wenig erfolgreiche Rasterfahndung oder den großen Lauschangriff mittragen. "Felsenfest" stünden die Sozialdemokraten aber bei ihrem Nein zu Online-Durchsuchungen vor einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ohne diesen Punkt, für dessen Notwendigkeit Schäuble nach wie vor keine ernsthafte Begründung vorgelegt habe, könne die Reform des BKA-Gesetzes "sofort kommen".

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) stärkte seinem Parteikollegen dagegen den Rücken. Wer jetzt noch die Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen, Videoüberwachung und Einsatz der Bundeswehr auch im Inneren bestreite, zitiert die Bild-Zeitung den Ex-General, "hat noch immer nicht begriffen, was die Stunde geschlagen hat". Die Innenressort-Chefs anderer Länder reagierten vor allem gegenüber der Installation weiterer elektronischer Augen auf öffentlichen Plätzen verhaltener. Eine flächendeckende Überwachung würde nur den Anschein von Aktivität erwecken, betonte Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD). Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) erklärte einen erweiterten Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum für "nicht mit meinem freiheitlichen Weltbild vereinbar".

Quelle : www.heise.de
Titel: Umstrittene Online- Durchsuchungen: Angriff auf die Ahnungslosen
Beitrag von: SiLæncer am 05 Juli, 2007, 16:58
Innenminister Schäuble und das BKA träumen von der Online-Durchsuchung. IT-Experten halten den Vorstoß für eine Schnapsidee: technisch schwer umzusetzen und letztlich ein Werkzeug zur Überwachung von Ahnungslosen und Unschuldigen.

Hamburg - Klicken statt klingeln, kopieren statt Kisten schleppen: Im mühsamen Kampf gegen den Terror scheinen geheime Online-Durchsuchungen per Internet so manchem Fahnder wie ein schöner Traum. Nach Einschätzung von Sicherheitsexperten könnten sie das allerdings auch bleiben - selbst dann, wenn die rechtlichen Hürden für staatlich sanktionierte Computereinbrüche geklärt wären.

"Man kann sich vor staatlichen Hackern genauso schützen wie vor privaten Hackern", sagt der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert. Um Zugang zu den Festplatten von Verdächtigen zu erhalten, soll das Bundeskriminalamt (BKA) Schäuble zufolge eine Spionagesoftware auf die Computer schmuggeln dürfen. Dieser "Bundestrojaner" soll der Polizei dann Zugriff auf Dateien, Dokumente und Passwörter gewähren. "Doch es gibt genügend technische Möglichkeiten, sich davor zu schützen", betont Weichert. Auch für Terroristen.

Bereits ein guter Virenscanner oder eine Firewall dürften Alarm schlagen, wenn ein verstecktes Programm Tastatureingaben mitschneiden oder eine Verbindung ins Internet herstellen würde. "Ein 'Bundestrojaner' muss auf die gleiche Art und Weise arbeiten wie normale Spionagesoftware auch", erklärt der Sicherheitsexperte Alexander Vukcevic vom Softwarehersteller Avira. Die typischen Merkmale solcher Programme würden demnach auch dann erkannt, wenn die Polizei den "Bundestrojaner" nur vereinzelt einsetzt und er deshalb zunächst nicht in der Datenbank des Virenscanners enthalten ist. Und sollte jemand die Struktur des Trojaners an die Firma melden, würde er ohnehin ins Verzeichnis bekannter Viren aufgenommen, versichert Vukcevic.

Nur eine aktive Manipulation auf Seiten der Hersteller könnte zuverlässig verhindern, dass ein Spionageprogramm der Polizei von den Virenscannern entdeckt wird. Zumindest Avira und Kaspersky Labs schließen eine solche Kooperation mit dem BKA aber aus. "Wir machen keine Mauscheleien mit irgendwelchen Behörden", betont Kaspersky-Geschäftsführer Andreas Lamm. Auch Vukcevic will nicht zwischen staatlicher und krimineller Spionage unterscheiden. "Wir sehen im Augenblick keine Gründe, hier eine Kooperation einzugehen", sagt er. Anfragen von staatlicher Seite habe es bislang ohnehin nicht gegeben. Symantec wollte sich zu dem Thema nicht äußern.

Der Netzaktivist padeluun vom Computerverein FoeBuD, seit Jahren unterwegs für digitale Bürgerrechte und in Deutschland Verleiher des Schnüffler-Preises Big Brother Award, hält eine Verschwörung der Softwarehäuser mit dem BKA für unrealistisch. "Es ist unmöglich, alle Antivirenhersteller vor einen Karren zu spannen", sagt er. Eine andere Möglichkeit wäre, Spionagesoftware per Windows-Update auf den Rechnern von Verdächtigen zu installieren oder die Fernwartungsfunktion des Betriebssystems zu missbrauchen. Doch auch das sei ohne eine Zusammenarbeit mit dem Hersteller - etwa Microsoft - schwierig. "Ich habe beim Landeskriminalamt schon Leute gesehen, denen traue ich eine Menge zu", sagt padeluun. "Aber wirklich findige Köpfe halte ich für die Ausnahme." Zudem ließe sich eine Kooperation zwischen deutschen Behörden und dem weltgrößten Softwarehersteller kaum dauerhaft geheim halten.

"Professionelle Terroristen kriegt man damit nicht"

Bei fehlendem Virenscanner bleibt noch die Möglichkeit, den "Bundestrojaner" als manipulierten Anhang einer E-Mail zu verschicken. Darauf fallen erfahrene Computernutzer - und so wohl auch versierte Cyberkriminelle oder netzaktive Terroristen - nach Einschätzung von Datenschützer Weichert heute kaum noch herein. "Professionelle Terroristen kriegt man damit nicht - sondern nur arglose Menschen."

Bei al-Qaida gehe er davon aus, dass die Organisation das verfügbare Wissen zum Schutz der eigenen Daten auch nutze - die neue Verschlüsselungsfunktion von Windows Vista und Zusatzsoftware wie PGP eingeschlossen.

Zwar gibt es Vukcevic zufolge in vielen Computern noch immer Sicherheitslücken, sodass der "Bundestrojaner" möglicherweise auch über manipulierte Webseiten verteilt werden könnte. Doch er bleibt skeptisch. "Ich glaube nicht, dass das einen Riesenerfolg haben wird. Wer es professionell anstellt, der hat natürlich seine Mittel und Wege, sowas zu verhindern."

Padeluun stimmt da zu: "Das ist wie eine Nagelbombe - ein paar werden getroffen, ein paar nicht. Man hat keine Mittel, einen einzelnen Terroristen herauszufischen." Die Online-Durchsuchung sei deshalb nicht mehr als ein undurchführbarer Traum. "Ich halte es für eine Schnapsidee."

Die Bundesregierung erklärte in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordneten Gisela Piltz, die technische Umsetzbarkeit der Online-Durchsuchung werde derzeit in einem Entwicklungsprojekt des BKA geprüft. "Konkrete Aussagen lassen sich hierzu jedoch noch nicht treffen", heißt es.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: SPD-Politiker Körting lehnt Überwachungsstaat ab
Beitrag von: SiLæncer am 06 Juli, 2007, 14:16
Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) lehnt einen weiteren Ausbau des Überwachungsstaates ab. Im Interview mit der Südeutschen Zeitung (kostenpflichtiges E-Paper) kritisierte Körting die Tradition deutscher Innenminister von Schily bis Schäuble: "Es wurde und wird permanent nach etwas Neuem gesucht, was man noch tun kann. Und Innenminister Schäuble setzt diese Tradition nun fort." Körting, der derzeit der Präsident der deutschen Innenministerkonferenz (IMK) ist, warnte auch davor, mit Terror-Warnungen Panik zu erzeugen: "Aber ich reduziere die Gefahr nicht, wenn ich sie permanent an die Wand male. Es gibt auch 6.000 Verkehrstote im Jahr, und ich gebe nicht jeden Tag eine Presseklärung heraus, wie gefährlich Autofahren ist. Wir müssen mit dem Terror leben lernen."

Ebenso eindeutig sprach sich Körting gegen den Einsatz der Bundeswehr im Inneren und gegen die Verstärkung der Videoüberwachung aus. Als sinnvolle Maßnahmen nannte der Senator die Verstärkung der Arbeit im gemeinsamen Terror-Abwehrzentrum (GTAZ) und den Ausbau der Anti-Terror-Datei.

In der Debatte über die geplante Online-Durchsuchung von Computern äußerte Körting kritisch zur Kompetenz der Politiker: "Ich habe den Eindruck, die beiden von mir sehr verehrten Bundesminister Schäuble und Zypries werden mit Vermerken versorgt, die nicht auf dem technischen Stand des Jahres 2007 sind, sondern noch im Zeitalter des Telefons oder der Buschtrommel." Vermutlich spielte Körting damit auf einen Versuch von Bundesinnenminister Schäuble an, die Online-Durchsuchung technisch zu erklären. Allerdings bezog Körting damit keine widerständige Position zur Online-Durchsuchung: Es werde über Probleme geredet, die technisch durchaus lösbar seien, erklärte der Innensenator zum Ausspionieren von Festplatten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble will Online-Durchsuchungen für anfangs drei Monate
Beitrag von: SiLæncer am 07 Juli, 2007, 13:54
Das Bundesinnenministerium hat weitere Einzelheiten zu der geplanten Gesetzesgrundlage für die heftig umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen durchsickern lassen. Laut einem Bericht des Hamburger Abendblattes sollen die Netzbespitzelungen von PC-Festplatten und virtuellen Speicherplattformen vom Bundeskriminalamt (BKA) durchgeführt werden dürfen, wenn die Gefahrenabwehr "auf andere Weise aussichtslos ist oder wesentlich erschwert wäre". Einen entsprechenden Antrag kann laut der Zeitung der BKA-Präsident oder einer seiner Vertreter stellen. Ein Richter soll dann die tief in die Grundrechte einschneidende Maßnahme für zunächst drei Monate anordnen können.

Nach Agenturmeldungen soll bei "Gefahr in Verzug" sogar allein eine Anordnung des BKA-Präsidenten ausreichen, um den so genannten Bundestrojaner in Stellung zu bringen. Binnen drei Tagen ist aber auch in diesem Fall die Bestätigung der Maßnahme durch einen Richter einzuholen. Weiter heißt es, dass die Vierteljahresfrist um "jeweils drei Monate" verlängert werden könne. Welche zeitliche Obergrenze vorgesehen ist, bleibt bislang unklar. Genauso wenig sind Einzelheiten zur technischen Realisierung der verdeckten Online-Durchsuchung bekannt. Eine Grundgesetzänderung hält Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble für die Maßnahme anscheinend nicht mehr für erforderlich. Allerdings gab es dazu auch schon andere Stellungnahmen von dem CDU-Politiker.

Gemäß Schäubles Fahrplan hätte der Entwurf für die entsprechende Novelle des BKA-Gesetzes bereits am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden sollen. Dazu kam es aber wegen Differenzen mit dem Koalitionspartner SPD beim Punkt der Netzbespitzelung nicht. Die Regierungsfraktionen werfen sich inzwischen gegenseitig vor, einen Beschluss zu dem Gesetz zu verzögern. Ohne die verdeckten Online-Durchsuchungen könne die Reform des BKA-Gesetzes "sofort kommen", erklärte jüngst SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper. Seine Partei würde dafür sogar prinzipiell kritische Punkte wie andere neue präventive Befugnisse für das BKA zur Telekommunikationsüberwachung, zur bislang wenig erfolgreichen Rasterfahndung oder zum großen Lauschangriff mittragen. Die Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen sieht die SPD dagegen noch nicht ausreichend belegt, die entsprechenden Verfahren hält sie für technisch unausgereift. Zudem will sie erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu entsprechenden Möglichkeiten der Netzbespitzelung in Nordrhein-Westfalen abwarten.

In der SPD gibt es laut Hamburger Abendblatt angesichts von Drohungen aus der Union, bei Terroranschlägen in Deutschland auf die "Verantwortlichen" hinzuweisen, sowie unter dem Eindruck der jüngsten Terrorunruhen in Großbritannien aber auch Befürchtungen, mit der Abwehrhaltung bei Online-Durchsuchungen letztlich als Blockierer dazustehen. Auch wenn die Verhandlungen zwischen SPD und CDU festgefahren scheinen, zeigte sich ein Sprecher des Bundesinnenministeriums daher zuversichtlich: "Wir werden eine Lösung finden. Das ist schon bei ganz anderen Themen gelungen." Die Beratungen sollen nun selbst während der gerade beginnenden parlamentarischen Sommerpause weitergehen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble fordert "Internierung", Internet- und Handyverbot für "Gefährder"
Beitrag von: SiLæncer am 07 Juli, 2007, 17:14
Bundesinnenminister Schäuble fordert in einem Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel die Einrichtung eines Straftatbestandes der "Verschwörung", die "Internierung" von "Gefährdern" und deren Behandlung als "Kombattanten". Ähnliche Forderungen hatten in den USA zur Errichtung des Lagers Guantanamo geführt, dass demnächst möglicherweise von Kuba nach Kansas verlegt wird. Als deutsche Prajudizregelung für die Internierung soll der vor einigen Jahren eingeführte Unterbindungsgewahrsam für Fussballrowdys dienen. Auch die "gezielte Tötung von Verdächtigen" ist für Schäuble nicht etwa ein vom Grundgesetz strikt verbotenes Tabu, sondern ein "rechtliches Problem", das nach Ansicht des Innenministers bisher noch "völlig ungeklärt" sei. Als Beispiel dafür führte er die mögliche Ergreifung von Osama Bin Laden an. Deshalb fordert Schäuble mehr rechtliche "Freiheiten" für die Regierung. Aus der SPD kamen laut Aussage des Innenministers in letzter Zeit "ermutigende Signale" für solche "Freiheiten", vor allem im Hinblick auf die Legalisierung der sogenannten "Online-Durchsuchung".

Die Maßnahmen seien Schäuble zufolge deshalb notwendig, weil sich Deutschland "im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus" befinde und er sich an die Zeit vor dem 11. September 2001 erinnert fühle. Die "Überwachung der Kommunikation" sei aus diesen Gründen "lebensnotwendig". Mit diesen Äußerungen nimmt Schäuble auch unter den Vertretern des sogenannten "Feindstrafrechts" eine Extremposition ein, die viele Juristen als nicht mehr von der Verfassung gedeckt betrachten. In der 2004 durch den Aufsatz "Bürgerstrafrecht und Feindstrafrecht" von Günther Jacobs entbrannten Diskussion unter Straf- und Verfassungsjuristen wird über ein besonderes Strafrecht für "Staatsfeinde" nachgedacht, denen bestimmte Bürgerrechte verwehrt werden sollen, damit sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden können. Jakobs argumentiert in seinem Aufsatz, dass Menschen, welche die staatliche Rechtsordnung ablehnen oder sie gewaltsam ändern wollen, ihre Bürgerrechte verwirkt hätten. Das gelte laut Jakobs nicht nur für Terroristen, sondern auch für Kriminelle, die nach den Regeln informeller Gesetze lebten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 08 Juli, 2007, 02:17
Soso, der Herr Sch. wähnt sich als berechtigt, nach eigenem 'billigen' Ermessen über Leben und Tod entscheiden zu dürfen.

Kann nicht irgendjemand ihm endlich 'mal die Verfassung erklären, auf die er ja geschworen hat ? ? ?


Auch mit einem echten Kopfschuss wird man nicht zu einem Gott.
Leider weiss er das aber offensichtlich nicht...
Dabei ist er Mitglied einer Partei, die sich christlich nennt.
Und da steht doch im Buch der Bücher geschrieben "Du sollst nicht töten".
Aber nicht "Das Weitere regelt der Schäuble"...

Verdächtige einfach erschiessen zu lassen, das war selbst unter den Nazis nicht allgemein üblich  ::)

Er selbst gehört nach meiner Ansicht unter strengste Aufsicht.
Wegen Gemeingefährlichkeit beispielsweise, oder Unzurechnungsfähigkeit, im günstigsten Falle...
Es reicht jetzt wirklich, endgültig.

Solche Volksverhetzer haben in Amt und Würden nichts zu suchen, sie gefährden die freiheitliche und soziale Grundordnung.
Vielleicht können wir ihn ja an irgendeine Bananenrepublik abgeben, bevor er noch aus diesem Land eine solche macht...

Jürgen
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Gofler am 08 Juli, 2007, 02:48

Schade, das er kein Fallschirmspringer ist. ;D
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 08 Juli, 2007, 11:21
Kommt noch, Du.    ;D

Erstaunlich, wie Herr Schäuble jedwelche aktuellen Geschehnisse für seinen "Kriegszug gegen den Terror" BE-nutzen kann.
Titel: Weiter scharfe Kritik an Schäubles Plänen [Update]
Beitrag von: SiLæncer am 08 Juli, 2007, 20:31
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die staatlichen Befugnisse gegen Terror-Sympathisanten und so genannte Gefährder deutlich ausweiten. "Man könnte beispielsweise einen Straftatbestand der Verschwörung einführen wie in Amerika", sagte Schäuble in einem Interview des Magazins Der Spiegel. "Die andere Frage ist aber: Kann man solche Gefährder behandeln wie Kombattanten und internieren?" Schäuble denkt nach seinen Worten auch an Auflagen für Gefährder, die nicht abgeschoben werden können, "etwa ein Kommunikationsverbot im Internet oder mit dem Handy".

Zudem müsse geklärt werden, "ob unser Rechtsstaat ausreicht, um den neuen Bedrohungen zu begegnen", sagte Schäuble. "Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist mit den klassischen Mitteln der Polizei jedenfalls nicht zu meistern." Die rechtlichen Probleme reichten "bis hin zu Extremfällen wie dem so genannten Targeted Killing" (gezielte Tötung). Würde etwa El-Kaida-Chef Osama bin Laden aufgespürt und stünde eine solche Entscheidung an, wären die Rechtsfragen in Deutschland völlig ungeklärt. "Wir sollten versuchen, solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich zu klären und Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten", sagte der Bundesinnenminister.

FDP und Linke reagierten mit scharfer Kritik. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte am Sonntag an die Adresse des Innenministers, der Rechtsstaat "deformiert sich, wenn er Ihren Vorschlägen folgen würde". Mit der gezielten Tötung von Verdächtigen durch den Staat wolle Schäuble "den politischen Mord legalisieren".

Die Vizevorsitzende der Linksfraktion, Petra Pau, warf Schäuble vor, er werde jetzt "offenbar vollends von Verschwörungstheorien beherrscht". Fraktionschef Gregor Gysi warnte davor, angesichts der vereitelten Terroranschläge in Großbritannien die Maßnahmen für die innere Sicherheit weiter zu verschärfen. Terroristen dürften auch nicht indirekt über Grund- und Bürgerrechte entscheiden, sagte Gysi der Zeitschrift Super Illu. Und der Einsatz von Überwachungskameras etwa "bietet bei Selbstmordattentätern schon deshalb keine Sicherheit, weil ihnen egal ist, ob sie erkannt werden oder nicht".

Im Koalitionsstreit um die umstrittenen Online-Durchsuchungen von Privatcomputern räumte Schäuble eine Etappen-Niederlage ein. Es sei ihm nicht gelungen, den geplanten Gesetzentwurf bis zur Sommerpause im Bundestag einzubringen. Widerstand kam von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Schäuble sagte, er setze aber noch auf das Gespräch. Ermutigende Signale sehe er darin, dass SPD-Fraktionschef Peter Struck erklärte habe, er sei bei diesem Thema gesprächsbereit.

Zu seinem Widerstand gegen die deutschen Haftbefehle für mutmaßliche CIA-Agenten im Fall des entführten Deutsch-Libanesen Khaled El-Masri sagte Schäuble, die Zusammenarbeit mit den US- Diensten sei für Deutschland lebensnotwendig. Auch Nachrichtendienste seien an Recht und Gesetz gebunden. "Aber die USA stehen auf dem Standpunkt, dass sie das am besten selbst regeln. Das sollten wir respektieren." Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte die Sicht des Ministers: "Der Rechtsstaat soll nach Willen Schäubles blind sein."

Update:

Grünen-Parteichef Reinhard Bütikofer sagte im ZDF, Schäuble bringe mit seinen Vorschlägen nicht mehr Sicherheit, "aber auf jeden Fall das Ende der Freiheit, wie wir sie kennen". Damit würde Schäuble den Rechtsstaat in sein Gegenteil verkehren. Der Völkerrechtler Christian Tomuschat nannte die Vorstellung einer Legalisierung gezielter Tötungen "ungeheuerlich". Diese seien eindeutig unzulässig, sagte er der Berliner Tageszeitung (taz/Montag). Ein Terrorist müsse grundsätzlich als Schwerkrimineller vor Gericht gestellt werden.

Auf klare Kritik stießen Schäubles neue Anti-Terror-Ideen auch beim Koalitionspartner SPD. Parteichef Kurt Beck sagte am Sonntag im ZDF: "Wir dürfen die Freiheit nicht zu Tode schützen." Er glaube, dass Schäuble überzeichne. Ständig neue Verschläge seien nicht hilfreich. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), sagte der Berliner Zeitung (Montag), man könne den Rechtsstaat nicht gegen den Terrorismus verteidigen, "indem man die rechtsstaatlichen Grundsätze in Frage stellt".

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte der Bild-Zeitung (Montag): "Wir müssen prüfen, was der Staat tun kann, um auch zukünftig die Freiheit seiner Bürger zu schützen." Denkverbote wären grob fahrlässig. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sagte: "Die Form der Bedrohung hat sich grundlegend geändert. Deshalb muss sich auch die staatliche Reaktion auf rechtstaatlicher Grundlage ändern." Dies müsse man vorurteilsfrei diskutieren. Dagegen sagte CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) dem Kölner Stadt- Anzeiger (Montag) zur Frage einer rechtlichen Regelung der möglichen Tötung von Extremisten im Ausland, er könne sich zur Zeit nicht vorstellen, um welche Fälle es sich handeln sollte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble verteidigt seine Linie des starken Präventionsstaates
Beitrag von: SiLæncer am 09 Juli, 2007, 13:13
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat seine jüngsten Überlegungen zum Umgang mit potenziellen Terroristen und "Gefährdern" gegen heftige Kritik verteidigt. Verdeckte Online-Durchsuchungen, Kommunikationsverbote im Internet oder mit dem Handy sowie der Einsatz der Bundeswehr im Inneren – das sei noch der freiheitliche Rechtsstaat mit seiner Pflicht zur Gewährleistung der inneren Sicherheit, erklärte der CDU-Politiker in einem Interview mit dem ZDF. Man dürfe die Freiheit zwar nicht zu Tode schützen, "aber wir müssen sie schützen". Im vergangenen Jahrhundert sei die Freiheit einmal verloren gegangen, warf Schäuble einen Blick zurück in dunkle Kapitel der jüngsten deutschen Geschichte. Schuld daran gewesen sei, dass "die Menschen den freiheitlichen Verfassungsstaat diffamiert haben, er sei eine Schwatzbude und er könne die Menschen nicht schützen".

Schäuble zufolge müssen "alle das sichere Bewusstsein haben, das Menschenmögliche ist getan worden – nicht mehr und nicht weniger." Andernfalls würde der Staat seine Legitimation angesichts einer "völlig neuen Bedrohung" verlieren. Gleichzeitig machte sich der Minister erneut für einen Ausbau der Internet-Überwachung stark. "Die Entwicklung geht immer weiter", daher werde rasch eine gesetzliche Grundlage für heimliche Online-Durchsuchungen gebraucht. Zu diskutieren sei noch über "diese auch technisch schwierige Frage: Wie macht man das im Einzelnen?". Der Staat werde sich bei der umkämpften Maßnahme jedenfalls "nicht in die Computer zu Hause einschleichen". Vielmehr sei er "immer in der Geschichte, wenn er Anhaltspunkte zur möglichen Bedrohungen hatte, unter strengen rechtsstaatlichen Voraussetzungen eingeschritten". Darüber müssten Richter entscheiden, "das muss kontrolliert und begrenzt sein und hinterher auch offengelegt werden. So wie bei der Telefonkontrolle." Dass mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) bereits die Möglichkeit besteht, auch E-Mails und die Netzkommunikation abzuhören, erwähnte Schäuble nicht. Genauso wenig thematisierte er, dass beim staatlichen Zugriff auf Festplatten der besonders geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung nach Meinung von Datenschützern und Verfassungsrechtexperten noch in ganz anderer Weise berührt wäre als beim Telefonabhören.

Laut SPD-Fraktionschef Peter Struck, dessen Entgegenkommen bei den Netzüberwachungen Schäuble gerade noch herausgestrichen hatte, belasten die jüngsten Äußerungen inzwischen das Klima in der großen Koalition weiter. Schäubles Ziel es sei, die Sozialdemokraten als "unsichere Kantonisten" hinstellen, sagte der Ex-Verteidigungsminister der Frankfurter Rundschau. "Das gehört sich nicht in einer Koalition." Die Vorschläge des Innenministers lassen sich laut Struck "eigentlich nur in einem Überwachungsstaat durchsetzen". Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sprach von einem Frontalangriff Schäubles auf den Rechtsstaat. Der Minister befindet sich ihrer Ansicht nach spätestens seit seinen Äußerungen zur Aufhebung der Trennung von Völkerrecht im Frieden und im Krieg "auf einem gefährlichen Pfad, an dessen Wegesrand Guantánamo und die gezielte Tötung tatsächlicher oder vermeintliche Terroristen stehen".

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte Schäuble erneut. "Unser Problem sind nicht mangelnde Gesetze, sondern ihre mangelnde Umsetzung", sagte GdP-Chef Konrad Freiberg der estdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ). "Wir kennen etwa 100 Gefährder. Aber wir sind aus Personalmangel nicht in der Lage, diese Personen rund um die Uhr zu bewachen." Deshalb habe der Minister der Terrorismusbekämpfung mit seinen "leichtfertig in die Runde geworfenen Szenarien einen Bärendienst erwiesen". Die berechtigten Forderungen nach einer verfassungsgemäßen Verbesserung einzelner Instrumente zur Bekämpfung des Terrorismus und eine bessere Ausstattung der Polizei drohten nun in der von Schäuble angezettelten Diskussion um Kriegsrecht, gezielter Tötung und totaler Überwachung unterzugehen.

Man müsse "Herrn Schäuble daran erinnern, dass er als Innenminister auch Verfassungsminister ist", betonte der FDP-Innenexperte Max Stadler zugleich in der WAZ. In Deutschland gelte ein Tötungsverbot, gesetzlich sei alles weitere "durch die Begriffe Notwehr und Nothilfe geregelt". Der Minister hatte zuvor auch auf verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der gezielten Tötung von Terroristen hierzulande hingewiesen. Heribert Prantl wirft in der Süddeutschen Zeitung Schäuble derweil vor, "Rechtsfreiheit" und einen "007-Staat" zu fordern.

Unkonkrete Rückendeckung für einen Ausbau des Präventionsstaates und die Einführung von Online-Durchsuchungen erhielt der Minister dagegen von führenden CDU-Politikern. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch sagte laut dpa vor einer Präsidiumssitzung am Montag, es könne nicht sein, dass die deutschen Sicherheitsbehörden "deutliche Ermittlungsnachteile" gegenüber ihren Kollegen in anderen europäischen Staaten hätten. Ähnlich sollen sich die CDU-Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und des Saarlandes, Günther Oettinger und Peter Müller, geäußert haben. "Der Grundsatz muss lauten: Sicherheit zuerst", meinte Müller laut dpa. Und Oettinger forderte, gegebenfalls müsse das Grundgesetz ergänzt werden, um den Terrorismus besser bekämpfen zu können.

Quelle : www.heise.de
Titel: Merkel will rasches Gesetz für heimliche Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 09 Juli, 2007, 16:23
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) macht sich für eine rasche Verabschiedung des neuen Anti-Terrorpakets für das Bundeskriminalamt (BKA) und die damit einhergehende Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen stark. Die Kanzlerin wolle, dass die umstrittene Novelle des BKA-Gesetzes in den nächsten Tagen unter Dach und Fach gebracht werde, sagte Regierungssprecher Thomas Steg am heutigen Montag laut Agenturmeldungen in Berlin. "Sie will sich auch selbst in die Gespräche einschalten und eine Verständigung herbeiführen." Ursprünglich hätte der Entwurf nach der Planung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble schon am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden sollen. Der CDU-Politiker war mit diesem Vorhaben aber am Widerstand des Koalitionspartners SPD gescheitert.

Die Regierungsfraktionen werfen sich gegenseitig vor, die Verabschiedung des BKA-Gesetzes zu verzögern. Ohne die Befugnis für die Netzbespitzelungen könne die Reform "sofort kommen", erklärte jüngst SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper. Seine Partei würde dafür sogar prinzipiell kritische Punkte wie andere neue präventive Befugnisse für das BKA zur Telekommunikationsüberwachung, zur bislang wenig erfolgreichen Rasterfahndung oder zum großen Lauschangriff mittragen. Auch Steg wies nun darauf hin, dass mit Ausnahme der Regelung zur Ausforschung privater Computer und von Online-Speicherplattformen eine Verständigung erreicht sei. Die Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen sieht die SPD dagegen noch nicht ausreichend belegt, die entsprechenden Verfahren hält sie für technisch unausgereift. Zudem will sie erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu entsprechenden Möglichkeiten der Netzbespitzelung in Nordrhein-Westfalen abwarten.

Merkel will laut Steg nun ausloten, welche Möglichkeiten auf eine schnellstmögliche Einigung trotz der sich bislang nicht annähernden Fronten noch bestehen könnten. Beim Bundesinnenministerium heißt es aber, der Punkt der Online-Durchsuchungen sei nicht verhandelbar. Schäubles Gesetzesentwurf sieht vor, dass das BKA Netzüberwachungen und Durchsuchungen privater Computer durchführen darf, wenn die Gefahrenabwehr "auf andere Weise aussichtslos ist oder wesentlich erschwert wäre". Einen entsprechenden Antrag soll der BKA-Präsident oder einer seiner Vertreter stellen können. Ein Richter soll dann die tief in die Grundrechte einschneidende Maßnahme für zunächst drei Monate anordnen können. Bei "Gefahr in Verzug" ist vorgesehen, dass allein eine Anordnung des BKA-Präsidenten ausreicht, um den so genannten Bundestrojaner in Stellung zu bringen. Binnen drei Tagen sei aber auch in diesem Fall die Bestätigung der Maßnahme durch einen Richter einzuholen. Weiter ist geplant, dass die Vierteljahresfrist um "jeweils drei Monate" verlängert werden kann.

Die Kanzlerin äußerte sich über ihren Sprecher auch erstmals zum Streit über die jüngsten Überlegungen ihres Innenministers zum Umgang mit potenziellen Terroristen und "Gefährdern" Demnach habe man im Bundeskanzleramt keinen Zweifel daran, dass Schäuble "kein leichtfertiger Mensch" sei, sondern vielmehr "seine Worte mit Bedacht wählt". Angesichts einer "unbestreitbaren neuen terroristischen Bedrohung" dürfe es nach Meinung Merkels "weder Denkblockaden noch Denkverbote geben". Mit der konkreten, kurzfristigen Regierungspolitik hätten Schäubles Vorhaben, bei denen es etwa um ein Handy- und Internetverbot für Gefährder und die Schließung rechtlicher Lücken bei der gezielten Tötung möglicher Terroristen geht, aber nichts zu tun.

Auch die CDU-Spitze hat Schäuble Rückendeckung gegeben. Nach einer Präsidiumssitzung der Partei begrüßte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla laut dpa jüngste Überlegungen von Innenminister Wolfgang Schäuble zu weiteren Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus, ohne sie jedoch ausdrücklich im Einzelnen zu billigen. Für die verdeckten Online-Durchsuchungen und eine verstärkte Videoüberwachung plädierte die Parteiführung aber konkret. Pofalla befand es für richtig, dass der Innenminister ständig darüber nachdenke, wie das höchste Maß an Sicherheit geschaffen werden könne.

SPD-Generalsekretär Hubertus Heil erteilte Schäubles jüngsten Ansinnen dagegen eine klare Absage: Wer glaube, die Freiheitsrechte in diesem Land gleichsam komplett einschränken zu können, "der geht einen falschen Weg". Die Vorschläge des Ministers seien unerfreulich und könnten nicht ernst genommen werden. Eine "Militarisierung der Innenpolitik" werde es mit der SPD auf jeden Fall nicht geben. Nach der Grünen-Spitze zeigte sich derweil auch FDP-Chef Guido Westerwelle entsetzt und rief Schäuble auf, sich von seinen Überlegungen zu distanzieren. Die angestrebte "Guantánamoisierung" der deutschen Innenpolitik werde mit der FDP niemals eine Mehrheit finden. Die Erschießung auf Verdacht sei kein Mittel eines Rechtsstaats, sondern ein Gedanke des Feindstrafrechts.

Quelle : www.heise.de
Titel: Sicherheitspolitik nach dem Vorbild der USA
Beitrag von: SiLæncer am 09 Juli, 2007, 19:35
Bundesinnenminister Schäuble besetzt mit provozierenden Vorschlägen das Feld der inneren Sicherheit

Die Parlamentsferien haben begonnen und schon ist der alljährliche Run auf den ersten Platz im Besetzen der so genannten Sommerlochthemen angebrochen. Dabei kann Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorerst als eindeutiger Gewinner gelten. Mit seinem Interview im Spiegel hat er ein Thema vorgegeben, das die Öffentlichkeit sicherlich noch in den nächsten Monaten beschäftigen und auch in den kommenden Wahlkämpfen eine wichtige Rolle spielen dürfte: die innere Sicherheit.

Mehr... (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25672/1.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 09 Juli, 2007, 21:07
Dann gründe ich mal nächste Woche meine Homeland Security Ortsgruppe........             ;D >:( :( ::) :-X
Titel: Mit neuen Vorschlägen mischt Schäuble die Sicherheitsdebatte auf
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juli, 2007, 10:07
Selbst Fachleute können allmählich den Überblick verlieren. Welche Anti-Terror-Maßnahmen sind noch geplant, welche bereits beschlossen? Es sind lange Listen. Der Staat muss seine Bürger gegen die neue Herausforderung des internationalen Terrorismus schützen, sagen die Sicherheitspolitiker. Die Kritiker sehen indes mit jeder neuen Maßnahme den Rechtsstaat weiter gestutzt und Bürgerrechte eingeschränkt. Mit seinen neuesten Vorschlägen hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Sicherheitsdebatte mächtig aufgemischt. Schäuble, der sich in jüngster Zeit mehrfach mit US-Heimatschutzminister Michael Chertoff traf, nahm in einem Spiegel- Interview kein Blatt vor den Mund. Ein Kommunikationsverbot für Verdächtige, ein neuer Straftatbestand Verschwörung, ja sogar die gezielte Tötung eines Terroristen brachte er ins Gespräch.

Selbst Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), der im Anti-Terror-Kampf eine schärfere Gangart einschlagen will, zeigte sich von den Vorschlägen seines Berliner Parteifreunds überrascht, wie er dem Südwestrundfunk gestand. Man müsse das verfassungsrechtlich sehr sorgfältig prüfen. Die Verfassung ist auch für Schäuble die rote Linie. Allerdings könne man die ändern: "Ein Vorschlag, das Grundgesetz zu modifizieren, ist kein Anschlag auf die Verfassung."

Der Koalitionspartner SPD zeigt bislang wenig Neigung, den Weg Schäubles mitzugehen. SPD-Fraktionschef Peter Struck vergleicht Schäuble sogar mit einem Amokläufer. Auch die Opposition setzt sich deutlich von den Vorstellungen des Innenministers ab. "Diese "Guantánamoisierung" der deutschen Innenpolitik wird niemals eine Mehrheit im Bundestag finden", sagt der FDP-Partei- und Fraktionsvorsitzende Guido Westerwelle.

Seit den Terroranschlägen des 11. September 2001 in den USA wurden immer neue Sicherheitsgesetze erlassen. Diese berührten durchaus sensible Daten und betrafen auch Bürgerrechte. Neue Terrorakte führten zu neuen Maßnahmen. Deutschland blieb bislang von Anschlägen verschont. Vielleicht war es nur Glück, wie die gescheiterten Kofferbombenattentate 2006 auf Regionalzüge zeigten. Schäuble hält Selbstmordattentate in der Bundesrepublik durchaus für möglich. Sein Staatssekretär August Hanning warnte erst kürzlich davor, dass Deutschland zur Zielscheibe von Terroristen werden könne.

Auf dem Weg zum Präventionsstaat

Bei der Debatte, der Abwägung von Freiheit und Sicherheit, geht es um grundsätzliche Fragen. Und auch um das Verhältnis von Strafrecht und Polizeirecht. Während die Justiz erst tätig wird, wenn ein Verbrechen geschehen ist, soll die Polizei nicht nur Verbrechen verfolgen, sondern auch Gefahren abwehren. Die Prävention will Schäuble mit all seinen Maßnahmen und Plänen stärken und einen starken Präventionsstaat schaffen. Die terroristische Bedrohung hat für ihn die klare Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit, zwischen den Aufgaben von Polizei und Militär aufgehoben. Deshalb lässt er auch nicht locker mit seiner Idee, mit einer neuen Verfassungsnorm den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu ermöglichen. Und da Terroristen intensiv das Internet nutzen, beharrt er auf heimliche Online-Durchsuchungen von Computern.

Manch einem Sicherheitspolitiker beim Koalitionspartner SPD wird dabei ganz unheimlich. "Sicherheit darf keine Obsession werden, sondern kann nur mit Verstand und Augenmaß hergestellt werden", hält deren Innenexperte Dieter Wiefelspütz dem Innenminister entgegen. SPD-Fraktionschef Peter Struck allerdings zeigte sich trotz aller Kritik auch gesprächsbereit. Über die vorbeugende Festsetzung potenzieller Gefährder "wird man reden können", sagte Struck am Montagabend in der ARD. Er kritisierte, dass Schäuble lediglich Ideen äußere, aber keine konkreten Gesetzesvorschläge unterbreite. Seinen Weg zu mehr Sicherheit bei weniger Freiheit werde die SPD jedoch nicht mitgehen. Von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verlangte Struck erneut, sie solle ihren Innenminister "mehr an die Kandare nehmen". "Die Führungskraft der Bundeskanzlerin ist gefordert", sagte er.

Aber auch wenn die Unions-Präsiden dem Bundesinnenminister teilweise Rückendeckung gaben, gehen selbst einige Unionspolitiker auf Distanz zu Schäuble; besonders die Gedankenspiele von Schäuble zur gezielten Tötung von Terroristen in Extremfällen rufen Kritik hervor. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte am Dienstag im Deutschlandradio, er halte eine gezielte Tötung von Terroristen für mehr als problematisch. Dafür gebe es im innerstaatlichen Recht keine Grundlage. Auch bei einem Terroristen wie El-Kaida-Führer Osama bin Laden müssten die rechtsstaatlichen Grundsätze mit Anklage und Aburteilung eingehalten werden. Die Todesstrafe sei aus guten Gründen abgeschafft worden. Der CDU-Innenpolitiker Ralf Göbel sagte der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung: "Wir brauchen keine Lizenz zum Töten auf Verdacht, wir haben keine, und wir werden auch keine bekommen."

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte im ARD-Morgenmagazin, er vermisse bei Schäubles Vorschlägen die Verhältnismäßigkeit. Die FDP sei "kategorisch gegen eine Vermischung von Polizei- und Kriegsrecht". Schäuble sei als Verfassungsminister beauftragt, "das Grundgesetz zu schützen und nicht, das Grundgesetz zu demontieren". Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) warf Schäuble "Verschärfungsrhetorik" vor. Sie sei "weniger in der Sache begründet, als politisch motiviert", sagte der FDP-Politiker der dpa. Schäuble habe noch "überhaupt nicht ausreichend dargetan, wie man den Terrorismus mit diesen neuen Fahndungsmethoden zielführend bekämpfen kann". "Jede neue Überwachungsmaßnahme sollte zuerst nach einer einfachen Formel abgeklopft werden: Was kann es nutzen, was kann es schaden? Solange der Nutzen beschränkt, aber der Schaden groß ist, rate ich ab." Es sei schließlich nicht so, "dass wir heute noch gar nichts dürften, um den Terrorismus zu bekämpfen". Golls Kabinettschef, der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), hatte dagegen den Bundesinnenminister ausdrücklich unterstützt und eine Änderung des Grundgesetzes ins Gespräch gebracht.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte, Schäuble stelle sich mit den Vorschlägen außerhalb der Verfassung. DAV-Vorstandsmitglied Ulrich Schellenberg sagte der Berliner Zeitung, es sei auffallend, dass Schäubles Forderungen an Radikalität zunähmen. Das zeige Züge der Hilf- und Machtlosigkeit. Der Islamratsvorsitzende Ali Kizilkaya warnte vor "Hysterie und Aktionismus" im Antiterrorkampf. "Allein die Eigenschaft, Muslim zu sein", dürfe noch nicht das "erste Verdachtsmoment" darstellen, sagte Kizilkaya dem Fernsehsender N24.

Beschlossene Anti-Terror-Maßnahmen und neue Vorschläge

Wolfgang Schäuble (CDU) hat jedenfalls eines geschafft: Mit seinen Vorschlägen hat er die Debatte um den Schutz vor terroristischen Anschlägen erneut angefacht. Eine Übersicht über Planungen und bereits nach dem 11. September 2001 umgesetzte Maßnahmen:

Todesschuss: In einem "Spiegel"-Gespräch brachte Schäuble in Extremfällen die gezielte Tötung von Terroristen ins Gespräch. Wenn man wüsste, in welcher Höhle El-Kaida-Führer Osama bin Laden säße, "könnte man eine ferngesteuerte Rakete abfeuern, um ihn zu töten".

Verschwörung: Nach dem Vorbild der USA will Schäuble einen Straftatbestand der Verschwörung einführen. Dann könnten auch "Gefährder", die nicht abgeschoben werden können, interniert werden.

Kommunikationsverbot: Als Präventionsmaßnahme für Verdächtige, die man nicht abschieben kann, denkt Schäuble daran, die Nutzung des Internets und eines Mobiltelefons zu verbieten.

Bundeswehr im Innern: Die Union will seit Langem im Anti-Terror- Kampf die Bundeswehr auch im Inneren einsetzen können. Die SPD lehnt das ab. Debattiert wird noch eine Rechtsgrundlage für den Abschuss eines von Terroristen entführten und als Waffe eingesetzen Flugzeuges. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2006 den entsprechenden Paragraph 14 des rot-grünen Luftsicherheitsgesetzes kassiert, weil das nicht mit dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Leben vereinbar sei.

Online-Durchsuchungen und Rasterfahndung: Das Bundeskriminalamt (BKA) hat mit der Föderalismus-Reform die Zuständigkeit für die Terrorabwehr erhalten. Deshalb muss das BKA-Gesetz geändert werden. Schäuble will mit der Gesetzesänderung auch heimliche Online- Durchsuchungen von Computern verdächtiger Personen erlauben. Strittig ist auch, ob das BKA die Kompetenz zur Rasterfahndung erhalten soll.

Fluggastdaten: Zum Schutz vor Terroranschlägen will Schäuble wie die USA Daten von einreisenden Fluggästen sammeln.

LKW-Mautdaten: Noch nicht umgesetzt ist ein Vorschlag der Union, die Daten aus der Lkw-Maut zur Strafverfolgung zu nutzen. Dabei geht es um schwere Verbrechen wie Mord, Totschlag oder Terroranschläge.

Kronzeugenregelung: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Ende 1999 abgeschaffte Regelung in abgewandelter Form wieder in das Strafrecht einführen. Danach könnten Kriminelle und Terroristen, die helfen, Straftaten aufzuklären oder zu verhindern, künftig Strafmilderung oder Straffreiheit erhalten.

Vorratsdatenspeicherung: Ebenfalls bereits im Verfahren der Gesetzgebung ist ein weiterer Zypries-Entwurf zur vorsorglichen Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Künftig wird erfasst, wer wann mit wem telefoniert hat. Die Daten werden ein halbes Jahr lang gespeichert und können bei Verdacht auf eine Straftat abgerufen werden.

Bereits beschlossen sind:

Digitale Passbilder und Fingerabdrücke: Auf Reisepässen werden neben dem digitalen Passfoto bei neu ausgestellten Pässen von November 2007 an auch die Fingerabdrücke der Inhabers elektronisch gespeichert. Die Polizei darf im Eilfall bei einem konkreten Ermittlungsverfahren online Passfotos von Verdächtigen bei den Meldebehörden abrufen.

Anti-Terror-Datei: Seit dem 30. März 2007 können Polizei und Geheimdienste auf die gemeinsame Datei zugreifen. Gespeichert sind Informationen über Familienstand, Religionszugehörigkeit, Bildungsabschlüsse, Bankverbindungen oder Waffenbesitz von Terroristen und verdächtigen Personen.

Terrorismusabwehrzentrum: Seit Dezember 2004 arbeiten im "Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum" in Berlin-Treptow rund 200 Spezialisten der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zusammen.

Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetz: Damit wurden die auf fünf Jahre befristeten Anti-Terror-Gesetze der rot-grünen Regierung um fünf Jahre verlängert. Nach den Anschlägen in den USA waren Ende 2001 und Anfang 2002 zahlreiche Sicherheitsgesetze erlassen worden. Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt (BKA) erhielten mehr Kompetenzen. Auskünfte von Postdienstleistern, Banken und Flugunternehmen sollen Finanztransfers von Terrorgruppen offenlegen. Die Bundespolizei darf seither Sicherheitskräfte in Flugzeugen (Sky Marshalls) einsetzen. Die Überprüfungen im Luftverkehr wurden verschärft. Auch Anhänger ausländischer Terrorgruppen können jetzt verfolgt werden. Das Religionsprivileg wurde gestrichen. Damit sind extremistische Religionsgemeinschaften nicht mehr durch das Vereinsgesetz geschützt. Das Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetz fügte weiter Verschärfungen an.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble: "Wir stecken den Kopf in den Sand."
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juli, 2007, 17:09
Nach den Vorstößen von Bundesinnenminister Schäuble, über gezielte Tötungen und ausgedehnte Internierung von "Gefährdern" nachzudenken, hat sich eine intensive Debatte über Sicherheitspolitik in Deutschland etabliert. Dabei müssen aber anscheinend Selbstverständlichkeiten eines demokratischen Rechtsstaats erörtert und verteidigt werden. So sah sich der hessische Innenminister Bouffier heute genötigt, im Deutschlandfunk zu sagen: "Ein schlichter Verdacht kann doch nie und nimmer im Rechtsstaat dazu ausreichen, jemanden umzubringen und die Diskussion darf man gar nicht führen, weil dann die Diskussion in die völlig falsche Richtung geht." Auch andere Unionspolitiker gingen zu den Vorschlägen, die von der Opposition scharf kritisiert werden, auf Distanz.

In einem Interview mit dem Deutschlandfunk hat sich nun der Bundesinnenminister gegen die Kritiker gestellt und seine Überlegungen noch einmal verteidigt. Er habe keine Forderungen gestellt, sondern nur Fragen gestellt, die weltweit auch gestellt würden: "Wenn man das in Deutschland tut, dann gibt es reflexartige Reaktionen in der politischen Debatte und auch in einem Teil der Medien, die erinnern ein wenig an die Pawlowschen Reflexe." Das dürfe aber nicht dazu führen, dass Politiker unter Druck geraten, die seiner Ansicht nach notwendigen Fragen nicht mehr zu stellen, "weil man Angst hat, nach den Regeln der 'political correctness' dann gewissermaßen des Tabu-Bruchs geziehen zu werden".

Schäuble forderte "mehr Ehrlichkeit" in der Diskussion um die Terrorbekämpfung. Man dürfe nicht so tun, als wäre man von den Bedrohungen nicht betroffen. In Deutschland betreibe man eine Art "Vogel-Strauß-Politik" und vermeide dadurch eine rechtzeitige Diskussion über die Bedrohungen und deren Bekämpfung: "Wir stecken den Kopf in den Sand und das ist unverantwortlich."

Überdies gab sich Schäuble optimistisch, mit der SPD eine Rechtsgrundlage für die geplante Online-Überwachung zu finden, zumal sich nun auch Bundeskanzlerin Merkel dafür eingesetzt habe: "Zu allen Zeiten mussten Sicherheitsbehörden notfalls auch Kommunikation kontrollieren können, unter klaren rechtsstaatlichen Voraussetzungen, um zu verhindern, dass schwere Anschläge stattfinden", begründete der Bundesinnenminister sein Drängen auf eine Rechtsgrundlage für Online-Untersuchungen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Nein der SPD zu heimlichen Online-Durchsuchungen wackelt
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juli, 2007, 20:32
Im Streit um heimliche Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt (BKA) zeigt sich die SPD laut dem Berliner Tagesspiegel weniger sperrig, als es Äußerungen aus ihrer Führungsriege erahnen lassen. "Wir haben auch Fehler gemacht", soll es zu dem Thema in Parteikreisen geheißen haben. Einflussreiche SPD-Politiker wollen demnach mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) schon vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur nordrhein-westfälischen Regelung der Netzbespitzelung über eine Lizenz für das BKA zum Ausforschen von Festplatten und Speicherplattformen im Web sprechen. Hintergrund des Zweifels am eigenen Kurs sei auch die Befürchtung, die Wählerschaft könne irritiert reagieren, wenn die Genossen im Antiterrorkampf nicht als starke Schutzmacht der Bürger auftreten.

"Wir werden uns in der Sacharbeit nicht beirren lassen", erklärte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz gegenüber Schäubles heftig umstrittenen jüngsten Überlegungen zum Umgang mit potenziellen Terroristen und "Gefährdern". Er befürwortet im Gegensatz zu anderen Sozialdemokraten wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Einführung verdeckter Online-Durchsuchung unter engen Voraussetzungen und nach strenger rechtlicher Prüfung. Wiefelspütz appellierte an Schäuble, nicht durch ständige und übermäßige Forderungen Einigungschancen mit der SPD zu verspielen. "Der Innenminister provoziert mit seiner Art der Kommunikation bei uns mehr Widerstand, als aus sachlichen Gesichtspunkten geboten wäre."

"Felsenfest" stehe die SPD momentan angesichts der vielen offenen rechtlichen und technischen Fragen zum Einsatz des so genannten Bundestrojaners, hatte SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper jüngst zu Protokoll gegeben. Ohne diesen Punkt könne die Novelle des BKA-Gesetzes kommen. Seine Partei würde dafür sogar prinzipiell kritische Punkte wie andere neue präventive Befugnisse für das BKA zur Telekommunikationsüberwachung, zur bislang wenig erfolgreichen Rasterfahndung oder zum großen Lauschangriff mittragen.

SPD-Generalsekretär Hubertus Heil warf Schäuble vor, eine effektive Terrorbekämpfung zu verhindern. "Anstatt Vorschläge außerhalb unserer Rechtsordnung in den Medien zu inszenieren, sollte Herr Schäuble lieber seine Pflichten als Innenminister erfüllen." Der Entwurf der Koalition zur präventiven Terrorismusbekämpfung durch das BKA liege seit Monaten vor. Schäuble selbst blockiere ihn aus ideologischen Gründen durch sein Pochen auf die Ausweitung der Internetüberwachung. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, appellierte dagegen an den Koalitionspartner, sich seiner "Verantwortung" im Kampf gegen den Terrorismus stellen: "Wir müssen sofort mit der Online-Durchsuchung beginnen und dürfen den Terroristen nicht noch weiter Gelegenheit geben, ihre Anschlagspläne unbehelligt im Internet zu verabreden."

Verfassungsschutz-Präsident Heinz Fromm sprach sich vor dem angekündigten Gespräch von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit Schäuble und Zypries derweil für Online-Durchsuchungen aus. Diese seien für die nachrichtendienstliche Arbeit unverzichtbar angesichts der immens steigenden Bedeutung des Internet, sagte der Geheimdienstchef der Zeitung Die Welt. Mit Sorge beobachte sein Haus etwa "die Verbreitung von menschenverachtenden Propagandafilmen, Aufrufe zu Gewalttaten und Anleitungen zum Bombenbau in diesem Medium". "Wenn wir die dafür Verantwortlichen ermitteln wollen, müssen die technischen und rechtlichen Möglichkeiten entsprechend angepasst werden."

Geheimdienstkreise zeigten sich zugleich aber "sichtlich irritiert" über die jüngsten Anti-Terrorvorschläge Schäubles. "Wir dürfen uns nicht durch die Terroristen in die Ungesetzlichkeit treiben lassen und es ihnen praktisch damit nachmachen", erklärte ein Vertreter eines Nachrichtendienstes laut ddp. Schäuble übertreffe seinen als "stets hartgesotten" eingeschätzten Vorgänger Otto Schily (SPD) bei weitem, wenn er die Rechtmäßigkeit der gezielten Tötung Verdächtiger durch den Staat prüfen lassen wolle. Auch die Vorschläge des Ministers, islamistische Gefährder vorbeugend einzusperren, mit Handy- und Internetverbot zu belegen und einen Straftatbestand der Verschwörung einzuführen, werde "mit großer Skepsis" gesehen. Es stelle sich bereits die Frage, wie solche Vorgaben überwacht werden sollten. Schäuble laufe Gefahr, "sich völlig falsch mit den Problemen des islamistischen Terrorismus auseinander zu setzen".

Nach den Linken forderten auch die Grünen den Rücktritt des CDU-Politikers. Der linke Innenexperte Jan Korte bezeichnete die Funktionsweise der Arbeitsteilung in der Bundesregierung ferner als "perfekt". Nachdem Schäuble sich mit seiner Forderung nach einer Lizenz zum Töten als Hardliner inszeniert habe, "kann die Kanzlerin im Anschluss Machtworte sprechen, die Wogen glätten und das BKA-Gesetz durchdrücken". So würden dann alle bereitwillig die Kröte Online-Durchsuchung schlucken. Würden dabei nicht die Freiheitsrechte auf der Strecke bleiben, "könnte man angesichts der Kaltschnäuzigkeit des Vorgehens sogar anerkennend den Hut ziehen". Der Rechtsstaat erscheint "den Ausnahmezustandspolitikern" Korte zufolge "einzig als Fessel, die es so schnell wie möglich abzuschütteln gilt". Die Zeit sei daher reif für eine neue Bürgerrechtsbewegung, "im Parlament und auf der Straße".

Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die Regierungskoalition davor gewarnt, mit einer Änderung des BKA-Gesetzes die bisher fehlende gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen zu schaffen. "Staatliche Schnüffler in den Computern von Redaktionen und freien Journalisten sind mit dem Grundrecht der Pressefreiheit nicht vereinbar", erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Wenn Ermittler die PCs von Journalisten sowie deren Informanten ausspähten, würden wichtige Rechte der Medien auf einen Schlag de facto gestrichen: das Redaktionsgeheimnis, das Zeugnisverweigerungsrecht und damit der Informantenschutz und die Freiheit der Berichterstattung.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundeskanzlerin unterstützt Schäuble bei Diskussion um innere Sicherheit
Beitrag von: SiLæncer am 11 Juli, 2007, 09:21
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat für seine umstrittenen neuen Vorstöße zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze Rückendeckung von Kanzlerin Angela Merkel erhalten. Merkel verwies im Fernsehsender RTL auf neue Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus und fügte hinzu: "Ich will einen Innenminister, der sich mit diesen neuen Bedrohungen auseinander setzt. Denkverbote helfen nicht weiter."

Merkel ging in dem am Dienstag aufgezeichneten Interview nicht im Detail auf Schäubles neueste Überlegungen – zum Beispiel die gezielte Tötung von Terroristen oder ein Internet- und Handy-Verbot für "Gefährder" – ein. Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) forderte in der Süddeutschen Zeitung ein klares Wort von Merkel: "Bei solchen zentralen Themen erwarte ich, dass auch die Kanzlerin erkennbar macht, was sie denkt und will – auch wenn nicht klar ist, ob sie damit gewinnt oder verliert." Merkel müsse sich erklären. "Und zwar in aller Klarheit." Müntefering warnte vor "lautstarker Panikmache" bei der inneren Sicherheit. "Man darf Menschen keine Angst machen. Ich bestreite nicht, dass über innere Sicherheit gesprochen werden muss. Gefahren gibt es. Das müssen die Verantwortlichen miteinander machen, und zwar erst mal intern."

Schäuble selbst warf am Dienstag seinen Kritikern eine "Vogel- Strauß-Politik" und ein Ignorieren der Gefahren durch den Terrorismus vor. "Wir stecken den Kopf in den Sand, und das ist unverantwortlich", sagte er im Deutschlandradio Kultur. Man dürfe nicht so tun, "als wären wir von diesen Bedrohungen gar nicht betroffen".

Merkel betonte, natürlich müsse eine "Balance zwischen Sicherheit und Freiheit" gefunden werden. "Aber die Menschen erwarten mit Sicherheit vom Staat auch, dass er sie schützt." Die Bundeskanzlerin unterstützte zudem erneut Schäubles Forderung, zusammen mit der anstehenden Änderung des BKA-Gesetzes auch Online-Durchsuchungen von Computern rechtlich abzusichern. Sie betonte, nicht jeder Computer werde durchsucht. "Aber für Menschen, die eine solche terroristische Aktion planen, muss eine Online- Durchsuchung auf richterliche Anordnung möglich sein."

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast forderte Merkel derweil auf, ihren Innenminister in rechtsstaatliche Bahnen zu verweisen. "Schäubles Äußerungen versperren eine nüchterne Debatte darüber, wie wir Sicherheit herstellen, aber dabei Bürgerrechte schützen und bewahren können."

Quelle : www.heise.de
Titel: Zypries signalisiert Kompromissbereitschaft bei Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 11 Juli, 2007, 19:17
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für dessen Gedankenspiele über den Umgang mit "Gefährdern" und potenziellen Terroristen scharf gerügt. "Es gibt eine rote Linie, die das Grundgesetz setzt" und die nicht überschritten werden dürfe, sagte die SPD-Politikerin der Zeit: "Zum Beispiel die Menschenwürde, das Folterverbot und das Recht auf Leben, also das Verbot, mutmaßliche Terroristen gezielt zu töten. Oder die Gewaltenteilung, wozu auch der Respekt gegenüber dem Bundesverfassungsgericht gehört." Zugleich zeigte die Ministerin aber in der heftig umstrittenen Frage der heimlichen Online-Durchsuchung Kompromissbereitschaft. Die von Schäuble gewünschte entsprechende Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) müsse "sorgfältig und unaufgeregt" diskutiert werden. Vorstellbar seien entsprechende Maßnahmen, wenn "höchstpersönliche Bereiche" auf der Festplatte von PCs oder von Speicherplattformen im Netz vor einem Zugriff der Ermittler geschützt bleiben würden.

Das von Oppositionspolitikern ausgemachte Kalkül des Innenministers könnte damit bald aufgehen: Während es Proteste gegen Schäubles Rütteln an den Pfeilern des Rechtsstaates hagelt, wird die Verabschiedung einer gesetzlichen Regelung zum Ausbau der Netzbespitzelung mehrheitsfähig. So war schon am gestrigen Mittwoch über ein Einlenken der SPD spekuliert worden. Vor der Presse in Berlin sandte Zypries heute keine klaren Signale aus: "Auf ein beschlossenes Gesetz zur Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamts warten wir immer noch, obwohl wir konstruktiv zugearbeitet haben und wir uns praktisch in allem bis auf die Online-Durchsuchungen einig sind". Anscheinend hängt das Schicksal der gesetzlichen Basis für die verdeckte Durchforstung von Festplatten aber nur noch von der konkreten Ausgestaltung und Eingrenzung der entsprechenden Regelung ab. Ein kategorisches Nein zu dem Thema hört man diese Woche im Gegensatz zur vergangenen nicht mehr bei den Sozialdemokraten.

Mit der Novelle des BKA-Gesetzes soll die Polizeibehörde mit neuen präventiven Befugnissen zur Telekommunikationsüberwachung, zur bislang wenig erfolgreichen Rasterfahndung und zum großen Lauschangriff ausgerüstet werden. Schäubles Vorstellung über die juristischen Vorgaben zum Einsatz des so genannten Bundestrojaners sind bereits publik, nicht jedoch Erläuterungen zur technischen Machbarkeit und zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung.

Zypries erklärte, sie wisse nicht, wie es nun weitergehe mit dem Vorhaben. Nach ihren Informationen will das Innenministerium für Freitag die entsprechende gemeinsame Arbeitsgruppe mit ihrem Haus erneut einladen. Ein Dreiergespräch mit ihr und Schäuble bei der Kanzlerin habe es dagegen nicht gegeben. Die Justizministerin würde es auch "für überzogen" halten, wenn sich Kanzlerin Angela Merkel direkt in den Streit einschalten würde. Laut Kanzleramt hat sich die Regierungschefin jeweils von Schäuble und Zypries über den Stand der Verhandlungen unterrichten lassen. Merkel setzte sich jüngst für eine rasche Verabschiedung der Reform des BKA-Gesetzes und Online-Durchsuchungen ein.

Allgemein mahnte Zypries, dass es im Anti-Terrorkampf nicht einseitig darum gehen dürfe, den Staat im Namen der Sicherheit aufzurüsten. Vielmehr müsse auch die Freiheit der Bürger und der Rechtsstaat verteidigt werden. "Wir sollten nicht die Arbeit der Terroristen tun und unsere freiheitliche Gesellschaft und ihre Werteordnung selbst beseitigen." Derlei Distanzierungen zu Schäuble gehen dem Parteivorsitzenden der Grünen, Reinhard Bütikofer, aber nicht weit genug. Der Innenminister mache so weit reichende und hanebüchene Vorschläge, dass sich alles in der öffentlichen Diskussion nur noch darauf konzentriert, sie abzulehnen, sagte er dem rbb-Inforadio. Hinter dem Vorhang versuche Schäuble dann "andere Pläne durchzusetzen, die genau so wenig mit unserer Rechtsordnung zusammenpassen". Bütikofer hält "diese so genannten Online-Durchsuchungen für ganz unakzeptabel, das ist sogar im Wort schon eine Beschönigung. Bei jeder Durchsuchung hat der Betreffende das Recht, dabei zu sein. Diese so genannten Online-Durchsuchungen finden vollständig ohne Wissen des Betroffenen statt."

Quelle : www.heise.de
Titel: Online-Durchsuchung: Zwischen Freiheitsrechten und moderner Ermittlungstechnik
Beitrag von: SiLæncer am 12 Juli, 2007, 10:30
Eine klarere Differenzierung von Maßnahmen der Online-Durchsuchung und der Online-Überwachung und mehr Zeit bei der Diskussion dafür notwendiger Schutzmaßnahmen für die Bürgerrechte forderten Juristen bei einer Diskussion der Max-Planck-Gesellschaft und der Deutschen Bank in Freiburg zum so genannten "Bundestrojaner". Vor einem Vorpreschen im BKA-Gesetz für präventive Maßnahmen, wie es der Bundesinnenminister derzeit propagiert, warnte Michael Bruns, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte angekündigt, sie werde noch in dieser Woche eine Entscheidung zur Online-Durchsuchung herbeiführen. BKA-Chef Jörg Ziercke sagte in Freiburg, er rechne bei der heimlichen Online-Durchsuchung privater PCs mit zehn bis 20 Fällen pro Jahr, sollte das BKA-Gesetz die neue Maßnahme zulassen. Über im Kanzleramt geführte Gespräche zu dem Thema konnten die Diskussionsteilnehmer in Freiburg nichts sagen.

Wenn alles verschlüsselt auf Festplatten liege, gehe die "Verbrechensbekämpfung schweren Zeiten entgegen", meinte Ziercke. Der Zugriff auf die Daten bevor sie verschlüsselt abgelegt werden, sei daher unverzichtbar. "Wir müssen an den Rechner, bevor verschlüsselt wird", betonte Ziercke, der neben dem Terrorismus auch Rechtsextremismus, organisierte Kriminalität und Kinderpornographie per Online-Durchsuchung ausforschen lassen will: "Es geht nicht um den, der Musik runterlädt, oder glaubt, dass er das Internet zu anderen Zwecken nutzen kann."

Bekomme das BKA die notwendige Rechtsgrundlage für die heimliche Online-Durchsuchung von PCs, werde man eine jeweils auf den Einzelfall bezogene forensische Software entwickeln. "Den Quellcode werden wir beim Richter hinterlegen, wenn wir die Maßnahme beantragen", versicherte Ziercke. "Wir entwickeln keine Schadsoftware oder Software mit eigenen Verbreitungsroutinen." Per "Steuerungssoftware" soll anschließend der Rechner gezielt nach "Schlüsselbegriffen" abgesucht und ausgeforscht werden.

Er halte es für fatal, sagte andererseits Bruns, wenn im Rahmen der Prävention mehr Kompetenzen zugestanden würden als bei der eigentlichen Verfolgung von Straftätern. "Prävention und Repression müssen in diesem Bereich gleichziehen", forderte Bruns. Sonst kämen irgendwann Fälle zur Bundesanwaltschaft, bei denen die BKA-Ermittler online durchsucht hätten. "Was machen wir dann, dürfen wir das dann verwenden?" Im Übrigen ärgere ihn die "babylonische Sprachverwirrung" in der Debatte. "Es wird von Online-Durchsuchung gesprochen, und jeder versteht etwas anderes darunter." Laut Bruns muss zwischen der einmaligen Online-Durchsuchung und einer Online-Überwachung samt Zugriff auf die lediglich im Arbeitsspeicher vorhandenen Daten unterschieden werden. Die Online-Durchsuchung unterscheide sich von der klassischen Hausdurchsuchung nur darin, dass sie verdeckt passiere. Genau das hatte der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofes allerdings zum Anlass genommen, derartige Maßnahmen wegen fehlender gesetzlicher Regelungen für unzulässig zu erklären: Dafür sei eine neue Rechtsgrundlage notwendig.

Die Online-Überwachung sei zu unterscheiden von der Überwachung der Kommunikation übers Internet, die laut Bruns schon jetzt gedeckt ist durch Paragraph 100 a der Strafprozessordnung (StPO). Ein Gespräch über Skype oder eine E-Mail könne überwacht werden, die Ermittler seien gezwungen, ins Netz zu migrieren, wenn sie nicht künftig generell auf die Telefonüberwachung verzichten wollten. Grundgesetzlich schwierig sei dagegen die Möglicheit, die Adhoc-Eingabe von Daten durch einen Verdächtigen zu überwachen, die nicht die Kommunikation betreffen.

"Wir haben es mit einer Maßnahme zu tun, die tief in die Rechte des Einzelnen eingreift", sagte Frederik Roggan, stellvertretender Vorsitzender der Humanistischen Union. Es gehe mindestens beim BKA-Gesetz nicht um Täter, sondern um Verdächtige und um Ermittlungen im Vorfeld von Verbrechen, die möglicherweise in der Zukunft begangen werden könnten. "Es gibt gute Argumente, dass das nicht ohne Grundgesetzänderung zu machen ist, und wir müssen diskutieren, ob wir das wollen." Wird auf die Grundgesetzänderung verzichtet, meint Roggan, erwarte er eine weitere Nachhilfestunde in Verfassungsrecht für den Gesetzgeber durch das Bundesverfassungsgericht. Das hatte die ursprüngliche Regelung des Großen Lauschangriffs gekippt. Roggan vertritt die Verfassungsklage gegen das Verfassungsschutzgesetz in NRW, das die Online-Durchsuchung eingeführt hat.

Strenge Auflagen für einmalige Online-Durchsuchungen, wenn sie eingeführt werden sollten, forderte Ulrich Sieber, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Der Richtervorbehalt, wie bei den Telekommunkationsüberwachungen praktiziert, reiche nicht aus, sagte er. Ein dreiköpfiges Richterkollegium statt eines überlasteten Einzelrichters müsse entscheiden, betonte Sieber. Zudem seien Protokollierung und Offenlegungspflichten zu diskutieren. Ziercke und Bruns versicherten dagegen, die Online-Durchsuchung sei nicht als Standardmaßnahme gedacht. Warum, kommentierte Bruns, unterstelle man den allseits gescholtenen Beamten eigentlich, dass sie ausgerechnet im Sicherheitsbereich mehr machten, als unbedingt notwendig. Sieber warnte wiederum vor einem mit dem "Quantensprung in der Technik" verbundenen "Quantensprung in der Überwachung". Es müsse ernsthaft diskutiert werden: "Wie bringen wir die neuen Bedürfnisse der Ermittler zusammen mit den Freiheitsrechten der Bürger?"

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble will Einigung auf Online-Durchsuchungen während der Sommerpause
Beitrag von: SiLæncer am 12 Juli, 2007, 14:19
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble drückt im Streit um heimliche Online-Durchsuchungen weiter aufs Gaspedal. Nachdem der Koalitionspartner SPD eine Einigung vor der parlamentarischen Sommerpause verhindert und damit die ursprüngliche Zielsetzung des CDU-Politikers durchkreuzt hat, strebt er nun nach Informationen der Tageszeitung Die Welt die Durchsetzung seines Prestigeprojekts bis Ende August noch während der sitzungsfreien Wochen des Bundestags an. Ein erstes neues Gespräch zu dem umkämpften Thema der Netzbespitzelungen nach dem Abbruch der Verhandlungen durch die SPD-Fraktion ist bereits für den morgigen Freitag zwischen seinem Haus und dem Bundesjustizministerium geplant.

Nachdem in den Reihen der Sozialdemokraten die Kompromissbereitschaft zunimmt, hat der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz drei Mindestbedingungen für eine Befugnis des Bundeskriminalamtes (BKA) für das Ausspähen von Festplatten privater PCs und von Speicherplattformen im Netz genannt. "Nötig sind ein Richtervorbehalt, der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und eine Benachrichtigungspflicht des Bundeskriminalamtes an die Betroffenen", erklärte er im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu möglichen Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Unklar ist bei der geplanten, tief in die Grundrechte einschneidenden Ermittlungsmaßnahme aber weiterhin, wie höchstpersönliche Bereiche auf der Festplatte konkret einem Zugriff der Polizei verwehrt bleiben könnten. BKA-Präsident Jörg Ziercke hatte hier schon frühzeitig als mögliche Lösung ins Feld geführt, durch den Einsatz von "Schlüsselbegriffen" bei der verdeckten Durchsuchung private Dateien bewusst außen vor zu halten. Sicherheitsexperten und Datenschützer halten einen solchen Ansatz aber für gänzlich impraktikabel und nicht ausreichend für den Kernbereichsschutz. Auch ein Ansatz, die Verwertbarkeit der abgezogenen Informationen erst durch einen Richter im Nachhinein prüfen zu lassen, dürfte nur schwer mit dem Grundgesetz vereinbar sein.

Andere Innenpolitiker der SPD halten ihre Bedenken gegen eine rasche Verabschiedung der Novelle des BKA-Gesetzes mit der Lizenz zum Online-Schnüffeln und zahlreichen weiteren neuen Präventivbefugnissen für die Polizeibehörde wie etwa zur Rasterfahndung oder zum Abhören von Internet-Telefonaten daher weiter aufrecht. "Es macht keinen Sinn, das Thema Online-Durchsuchungen gesetzlich zu regeln, bevor nicht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorliegt. Das hat die Arbeitsgruppe Inneres der Fraktion beschlossen", meint der sozialdemokratische Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Sebastian Edathy. Die Karlsruher Richter prüfen derzeit das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das erstmals eine gesetzliche Grundlage für den verdeckte Online-Durchsuchungen für Verfassungsschützer enthält.

Weitere Rückendeckung hat Schäuble derweil vom EU-Justizkommissar Franco Frattini erhalten. Dieser begrüßte erneut das Durchforsten von Festplatten bei Menschen, die ernsthafter Verbrechen wie Terrorismus verdächtigt werden: "Ich bin dafür", sagte er der Financial Times Deutschland. Auch die Idee des Bundesinnenministers, Terrorverdächtige und "Gefährder" mit Handy- und Internetverboten zu überziehen, hält Frattini für "fantastisch". Er räumte aber zugleich ein, dass die Kontrolle einer solchen Regelung wohl kaum möglich sei. Die heftig umstrittene gezielte Tötung von Terrorverdächtigen, die Schäuble ebenfalls ins Gespräch gebracht hatte, lehnte der Brüsseler Politiker ab: "Dass wir gegen den Terrorismus kämpfen, kann nicht implizieren, dass wir Leute töten." Er widersprach insgesamt dem Ansatz, dass Defizite bei der Terrorabwehr hauptsächlich mit neuen gesetzgeberischen Initiativen gedeckt werden sollten. Im "operativen" Bereich der Umsetzung bestehender Anti-Terror-Regelungen besteht seiner Ansicht nach "ganz sicher" mehr Handlungsbedarf als im legislativen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Neue Details zu Schäubles umstrittenen Anti-Terrorkatalog
Beitrag von: SiLæncer am 13 Juli, 2007, 11:52
Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geplanten Präventivbefugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) umfassen einem Bericht der taz zufolge neben den heftig umstrittenen Online-Durchsuchungen auch eine deutliche Ausweitung des großen Lauschangriffs und tief greifende Mittel gegen potenzielle Terroristen. Aufgegriffen hat der CDU-Politiker demnach etwa die alte Forderung der Union, die akustische Wohnraumüberwachung auch dann zuzulassen, wenn möglicherweise intime Gespräche geführt werden und der vom Bundesverfassungsgericht besonders geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung berührt wird. Schäuble will in solchen Fällen die von der SPD lange Zeit strikt abgelehnte Lösung durchsetzen, ein "Richterband" mitlaufen zu lassen. In insgesamt 25 Paragrafen werden dem BKA neue "vorsorgliche" Ermächtigungen eingeräumt. So soll es auch "Gefährder" vorübergehend in Gewahrsam nehmen oder deren Wohnungen durchforsten können.

Vor einer neuen Sitzung einer Koalitionsarbeitsgruppe zu dem Thema am heutigen Freitag schlossen Teile der SPD eine schnelle Einigung strikt aus. Der zuständige Berichterstatter der Fraktion, der frühere SPD-Generalsekretär Klaus-Uwe Benneter, widersprach gegenüber der Frankfurter Rundschau dem innenpolitischen SPD-Sprecher Dieter Wiefelspütz. Dieser hatte in einer von Benneter als "Einzelmeinung" bezeichneten Stellungnahme Bedingungen wie den Kernbereichsschutz genannt, unter denen die Genossen den Online-Durchsuchungen zustimmen könnte. Als unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre hat Matthias Jarke, Präsident der Gesellschaft für Informatik (GI) zudem die Bestrebungen der Bundesregierung bezeichnet, die heimliche Online-Durchsuchung von Computern auf breiter Basis einsetzen zu wollen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Union: Technik für heimliche Online-Durchsuchungen einsatzbereit
Beitrag von: SiLæncer am 13 Juli, 2007, 16:29
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl, hat die Technik für verdeckte Online-Durchsuchungen als startklar bezeichnet. Die Software für die Durchführung der heftig umstrittenen Maßnahme existiere bereits und könne auch eingesetzt werden, sagte der CSU-Politiker der Tagesschau. Sicherheitsbehörden würden ihm zufolge dabei heimlich ein Programm auf einen Zielcomputer übertragen, die dort gespeicherten Dateien auf Stichworte hin durchsuchen und die so aufgefundenen Informationen online zurück übertragen. Auf technische Details – wie etwa dieser "Bundestrojaner" auf die PCs der Verdächtigen gelangt und wie er beispielsweise vor Schutzsoftware wie Intrusion Detection Systems oder Antiviren-Software versteckt wird – ging Uhl allerdings nicht ein.

Es sei geplant, die abgezogenen Daten einem Richter vorzulegen, führte Uhl zum geplanten Vorgehen weiter aus. Dieser solle überprüfe, ob höchstpersönliche Informationen enthalten seien. Die Union schlägt somit eine Regelung analog zum so genannten Richterband beim großen Lauschangriff vor, wo die Ermittler auf Drängen der Konservativen ebenfalls erst alle zu erhaltenden Kommunikationsinhalte aufzeichnen und ein Richter dann über ihre Verwertbarkeit entscheiden soll.

Eine Arbeitsgruppe der Innenpolitiker der großen Koalition konnte sich am heutigen Freitag aber nicht auf eine Linie zu der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgeschlagenen Novelle des BKA-Gesetzes einigen. Sie vertagte sich auf Ende August. An der Sitzung hatten auch Vertreter des Innen- und Justizministeriums, des Bundeskriminalamts (BKA) und der Geheimdienste teilgenommen. Während sich die Gruppe dieses Mal vorrangig mit technischen Fragen befasste, sollen am Ende der parlamentarischen Sommerpause rechtliche Fragen erörtert werden.

Innerhalb der SPD laufen die Meinungen zum Ausbau der Netzüberwachung nach wie vor weit auseinander. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, und sein Stellvertreter Michael Hartmann halten Online-Durchsuchungen zur Abwehr terroristischer Gefahren für notwendig. Wiefelspütz möchte aber ebenso wie die Rechtspolitiker der Sozialdemokraten, die sich stärker gegen das Ausspähen von Festplatten von PCs und Speicherplattformen im Netz sperren, vor einer Gesetzesinitiative des Bundes noch die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten.

Der Koalitionsstreit um neue Präventivbefugnisse für das BKA hat sich zugleich weiter aufgeheizt. Die Union lehnte es ab, die Novelle von den Internet-Schnüffeleien abzutrennen, wozu Wiefelspütz geraten hatte. "Die Online-Durchsuchung ist ein untrennbarer Bestandteil der Novellierung des BKA-Gesetzes", erklärte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach laut dpa. Er sprach von einer Hängepartie, die hoffentlich bald beendet werde. Angesichts des Widerspruchs einiger SPD-Politiker warf Uhl dem Koalitionspartner sogar politisch unredliches Verhalten vor: "Ich bin verärgert über die Art, wie die SPD sich dumm stellt."

Uhls Kollegin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, monierte dagegen, dass Wiefelspütz dem Großen Bruder Schäuble im weiteren Kampf gegen die Bürgerrechte zur Seite springe. Der bisherige Widerstand der Genossen gegen die Online-Schnüffelei drohe sich damit als Schaumschlägerei zu erweisen. Die Bedingungen, die Wiefelspütz an eine heimliche Durchsuchung von Computern stellt, seien genau so windelweich wie die bisherigen Regelungen zur Telefonüberwachung. Ein effektiver Datenschutz sei damit nicht gewährleistet. "Richtervorbehalt, Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen, all das steht bereits in den Gesetzen zur Telekommunikationsüberwachung, wird aber in aller Regel nicht oder nur pro forma eingehalten", konstatiert Jelpke. Richter seien für Einzelfallentscheidungen bereits zu überlastet. Benachrichtigungspflichten würden regelmäßig umgangen und das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre bleibe so auf der Strecke.

Nach Einschätzung des Deutschen Richterbundes (DRB) ist die Umsetzung des Ansatzes mit dem Richterband und der vergleichbaren Regelung bei Online-Durchsuchungen in der Praxis sehr schwer vorstellbar. Das wäre ein "gigantischer Arbeitsaufwand" und würde ein "deutliches Nachrüsten" der personellen Kapazitäten beim zuständigen Bundesgerichtshof (BGH) erfordern, sagte der DRB-Vorsitzende Christoph Frank. Für die zuständigen Ermittlungsrichter wäre eine solche Aufgabe ein "Vollzeitjob". Der Staatsanwalt gab auch zu Bedenken, dass neben neuen Richtern viele Übersetzer benötigt werden dürften. Angesichts des äußerst komplizierten Verfahrens sei es fraglich, ob die Unionspläne so dem Ziel der Stärkung der Sicherheit dienen würden. Durch den nötigen massiven Aufwand und die Bindung von Kapazitäten könnten Ermittlungen eher behindert werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 14 Juli, 2007, 00:13
Ich frage mich gerade, ob es überhaupt zulässig sein kann, dass der Ausgespähte den verursachten Traffic selbst zu bezahlen hat, obwohl er den nicht verursacht hat.

Immerhin ist nach wie vor ein grosser Teil der Bevölkerung ohne DSL-Flat unterwegs.

Und insbesondere bei Analogmodem- oder GSM-Zugang kann sowas ganz schön auf den Zähler gehen, entweder durch deutlich verlängerte Online-Zeit für das Gewollte, oder weil nach Volumen abgerechnet wird. Mit ein paar Kilobytes ist so eine System-Durchleuchtung sicher nicht getan...
Ich glaube auch nicht, dass man aus der Ferne 'nur' eine verdeckte Desktop-Suche nach Schlüsselworten nutzen wird, eher ist mit heimlicher Überspielung mindestens aller 'Eigenen Dateien', sämtlicher 'zuletzt verwendeten', des 'Verlaufs' und der 'Favoriten' zu rechnen.
Und all' das wird sicher in kleinen unauffälligen Fragmenten passieren, was speziell bei GSM ein wahres Vermögen kosten kann. 

Es wäre ja wohl das Letzte, wenn ein Verdächtiger, der ja immerhin bis zu einer Verurteilung als unschuldig zu gelten hat, für die Tätigkeit der Grossohren auch noch direkt zu bezahlen hätte...

Aber wirklich neu wär's nicht. Immerhin kriegen arme Teufel von einer eventuellen Haftentschädigung oft noch den Gefängnisfrass abgezogen, demnächst dann wohl als Hotel-Kosten...

Kommt Zeit, kommt Wahl  :P
Titel: Schäuble will Terror- Paragrafen verschärfen
Beitrag von: SiLæncer am 14 Juli, 2007, 12:53
Neue Mittel im Kampf gegen den Terror: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will die umstrittenen Terror-Paragrafen im Strafgesetzbuch verschärfen. Künftig sollen schon sogenannte Vorfeldhandlungen unter Strafe stehen.

Hamburg - Nach Informationen des SPIEGEL soll im Strafgesetzbuch der Paragraf 129a ergänzt werden. Der Paragraf belegt seit 1976 die Bildung einer terroristischen Vereinigung mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren Haft. Nun sollen zwei Paragrafen 129c und d hinzu kommen. Diese würden künftig bereits Terrorvorbereitungen unter Strafe stellen.

Einem internen Arbeitspapier des Bundesinnenministeriums von Ende Juni zufolge zählen dazu unter anderem die Ausbildung in sogenannten Terror-Camps, das Sammeln von Geld für terroristische Anschläge, aber auch der Besitz und die Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen. Zudem sollen künftig bereits politisch motivierte Einzeltäter von dem Paragrafen erfasst werden; bislang galt er nur für Gruppierungen ab drei Mitgliedern.

Den bisherigen Vorschlägen zufolge sollen auch Terror-Vorbereitungen außerhalb der EU unter den erweiterten Paragrafen fallen. Zuständig für die Erweiterung des Strafgesetzbuches ist das Bundesjustizministerium von Brigitte Zypries (SPD). Dort hat das zuständige Referat bereits einen Entwurf erarbeitet, den die Bundesjustizministerin aber vorerst verworfen hat.

Wie bei den umstrittenen Online-Durchsuchungen drängt Wolfgang Schäuble (CDU) auch bei der Verschärfung der Terror-Gesetze zur Eile: "Wir wünschen uns, dass der Entwurf bald kabinettsreif ist", sagt der Bundesinnenminister.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Schönbohm kritisiert Sicherheitsdebatte
Beitrag von: SiLæncer am 14 Juli, 2007, 15:22
Die aktuelle Debatte über Sicherheitsmaßnahmen gegen terroristische Angriffe läuft aus Sicht des brandenburgischen Innenministers Jörg Schönbohm (CDU) in die falsche Richtung. Es sei empörend, wenn der Eindruck vorherrsche, der eine wolle Recht und Freiheit verteidigen, während der andere den "Unrechtsstaat" anstrebe, sagte Schönbohm gegenüber der deutschen Presseagentur (dpa). Ausdrücklich nahm er Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Schutz, der die Diskussion mit Vorschlägen zu einer wirksameren Terrorabwehr ausgelöst hatte, und kritisierte, es sei undemokratisch, Schäuble als "Amokläufer" zu bezeichnen.

Diesen Begriff hatte der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Peter Struck, benutzt, während der SPD-Bundesvorsitzende Kurt Beck warnte: "Wir dürfen die Freiheit nicht zu Tode schützen." Dem hielt Schönbohm entgegen: "Ich möchte, dass wir unsere Bürger vor dem Tode schützen." Die Bedrohungslage habe sich gegenüber früheren Zeiten grundlegend verändert. Angesichts dessen müsse man darüber reden, "welche Möglichkeiten der Rechtsstaat bekommen muss, um auf einer grundgesetzlich einwandfreien Grundlage reagieren zu können".

Angriffe auf die rechtsstaatliche Ordnung seien heute nicht mehr wie noch zu Zeiten des Kalten Krieges von staatlichen, sondern vielmehr von nichtstaatlichen Organisationen zu erwarten, erläuterte Schönbohm. Damit verschwinde der alte Unterschied zwischen äußerer und innerer Sicherheit. Schäuble hatte eine Rechtsgrundlage für die gezielte Tötung von Terroristen sowie ein Internet- und Handy-Verbot für so genannte Gefährder ins Gespräch gebracht und dafür zum Teil heftige Kritik geerntet.

Während alle klaglos die Kontrollen an Flughäfen hinnähmen und akzeptierten, werde beispielsweise im Falle des Datenaustauschs für Überprüfungszwecke der Vorwurf laut, dass hier alle unter einen Generalverdacht gestellt würden, bemerkte Schönbohm. Gerade eine solche Überprüfung – ebenso wie die Rasterfahndung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 – bringe aber gerade darüber Klarheit, ob es überhaupt Terrorverdächtige gebe. Für Brandenburg habe man damals auf diese Weise Entwarnung geben können.

Der frühere Bundeswehrgeneral unterstützte auch Schäubles Pläne, Online-Durchsuchungen von Computern zu ermöglichen und die Streitkräfte im Inneren einzusetzen. Er habe "hohes Vertrauen in die Organe der Rechtspflege", wenn es um die Überwachung von Computern gehe, sagte der Potsdamer Ressortchef. Mit den so gewonnenen Informationen werde gesetzmäßig umgegangen.

Die Bundeswehr sei zwar seit der Notstandsgesetzgebung von 1968 im Landesinneren einsetzbar, als Voraussetzung müsste jedoch der Spannungsfall einer Bedrohung von außen festgestellt werden. "Jetzt gibt es aber eine Bedrohung von nichtstaatlichen, von Terrororganisationen, gegen die der Spannungsfall nicht hilft – das heißt: Hier fehlt etwas." Um Leib und Leben der Bürger zu schützen, müsse der Staat heute weiter gehen als noch vor 20 Jahren.

Quelle : www.heise.de
Titel: Anti-Terrorkampf: Streit um Schäubles Pläne belastet Koalitionsklima
Beitrag von: SiLæncer am 14 Juli, 2007, 15:40
Belastungsprobe für die Koalition: Der Ton im Streit über eine härtere Gangart im Anti-Terror-Kampf wird schärfer. SPD-Chef Beck und Fraktionschef Struck legten mit massiven Angriffen auf Innenminister Schäuble nach. Der will die umstrittenen Terror-Paragrafen im Strafgesetzbuch verschärfen.

Berlin - "Er will die Freiheit zu Tode schützen", warf Kurt Beck Wolfgang Schäuble in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" vor. "Die Aufgabe der SPD wird es sein, die Dinge, die der Innenminister vorgeschlagen hat, wieder auf Normalmaß zurückzudrehen."

Peter Struck forderte Kanzlerin Angela Merkel abermals auf, Schäuble endlich davon abzubringen, ständig das Koalitionsklima zu vergiften. Schäuble male ein Horrorszenario nach dem anderen an die Wand und stelle die Grundwerte der Verfassung zur Disposition, sagte Struck dem "Tagesspiegel am Sonntag". "Ich erwarte von der Kanzlerin, dass sie diese Grenzen gegenüber dem Innenminister klipp und klar benennt. Sie muss auch dafür sorgen, dass Schäuble aufhört, immer neue Angebote und Forderungen auf den Markt zu werfen, die er mit niemandem abgesprochen hat."

Beck wandte sich strikt gegen einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren, eine Vorbeugehaft für sogenannte terroristische Gefährder und Schäubles Pläne für Online-Durchsuchungen. Justizministerin Brigitte Zypries dämpfte die Hoffnungen auf eine schnelle Einigung in dieser Frage. Die SPD-Politikerin bekräftigte im Deutschlandfunk ihre Verfassungsbedenken. Eine Verständigung schon im August könne sie sich nicht vorstellen, weil "die Themen so komplex sind, dass man einfach etwas mehr Zeit braucht".

Ende August wollen die Arbeitsgruppe von Innen- und Justizministerium sowie die Innenpolitiker der Koalition weiter über Online-Durchsuchungen beraten. Die Union rechnet für Herbst mit einer Einigung. Zypries wies erneut auch Schäubles Vorschlag zurück, die Rechtmäßigkeit einer gezielten Tötung Verdächtiger durch den Staat prüfen zu lassen. "Ich rate dringend davon ab, dass man solche Überlegungen überhaupt nur anstellt." Der Vorstoß stimme nicht mit den Grundprinzipien der Verfassung überein.

Auch der designierte bayerische Ministerpräsident, Günther Beckstein, ging auf Distanz zu Schäuble: "Eine Lizenz zum Töten auf Verdacht ist aus meiner Sicht nicht verantwortbar", betonte der CSU-Politiker in der "Leipziger Volkszeitung". Unterstützung erhielt Schäuble dagegen von CSU-Chef Edmund Stoiber. "Es ist sogar seine Amtspflicht, über neue Instrumente für eine neue Bedrohung nachzudenken", sagte der scheidende bayerische Ministerpräsident der "Bild am Sonntag". "Ich stimme hier auch ausdrücklich der Bundeskanzlerin zu: Es gibt keine Denkverbote!" Stoiber kündigte an, die Terrorabwehr sowohl im Koalitionsausschuss als auch Ende August bei der Klausursitzung des Bundeskabinetts zur Sprache zu bringen.

Nach Informationen des SPIEGEL will Schäuble für ein gezieltes frühzeitiges Vorgehen gegen Terror-Vorbereitungen die Strafgesetze verschärfen . Dazu soll der Paragraf 129a im Strafgesetzbuch, der die Bildung einer terroristischen Vereinigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren belegt, um zwei Paragrafen 129c und 129d ergänzt werden. Einem internen Arbeitspapier des Bundesinnenministeriums sollen zu den strafwürdigen Terror-Vorbereitungen unter anderem die Ausbildung in Terror-Camps, das Sammeln von Geld für Anschläge, aber auch der Besitz und die Verbreitung von Bomben-Bauanleitungen zählen. Zudem sollen künftig bereits politisch motivierte Einzeltäter von dem Paragrafen erfasst werden - bislang galt er nur für Gruppierungen ab drei Mitgliedern.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Schäuble schraubt an Terrorgesetzen - Stegner spricht von Auftragsmord
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juli, 2007, 10:45
Drastische Worte: Der Kieler Innenminister Stegner hat schwere Vorwürfe gegen Wolfgang Schäuble erhoben. Polizisten dafür einzusetzen, Terrorverdächtige umzubringen, sei schlicht Auftragsmord. Der Bundesinnenminister gefährde mit seinen Plänen zur Terrorabwehr die Koalition.

Hamburg - "Was Schäuble betreibt, hält eine Koalition nicht ewig aus", sagte Ralf Stegners Sprecher der "Bild am Sonntag". Bundeskanzlerin Angela Merkel dürfe sich nicht länger vornehm zurückhalten. Stegner unterstellte Wolfgang Schäuble parteipolitisches Kalkül. "Nach einem Terroranschlag in Deutschland will er sagen können: Hätte mich die SPD nicht gebremst, hätte es diesen Anschlag nicht gegeben", sagte der Sprecher. Wenn Schäuble so kalkuliere, entwickle sich das Ganze zur Koalitionsfrage.

Schäubles Verhalten sei schäbig. Es stelle sich die Frage nach seiner Eignung als Verfassungsminister. "Gerade weil ich mit dem Bundesinnenminister bislang in der Ausländerpolitik gut zusammengearbeitet habe, irritiert mich die Maßlosigkeit sehr", fügte Stegner hinzu. "Was Schäuble vorschlägt, ist kaum zu glauben." Wenn deutsche Polizisten dazu eingesetzt würden, Terrorverdächtige umzubringen, wäre das nichts anderes als Auftragsmord.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat sich heute kritisch geäußert. DGB-Chef Michael Sommer sagte der Nachrichtenagentur ddp: "Die Gewerkschaften erwarten, dass die Kanzlerin den Innenminister stoppt, der mit seinen unsäglichen Anregungen Demokratie und Rechtsstaat in Verruf bringt, wenn nicht gar gefährdet." Sommer fügte hinzu, es gehe "nicht um Denkverbote". Sicherheit und Bürgerrechte dürften aber nicht gegeneinander ausgespielt werden.

"Er will die Freiheit zu Tode schützen", warf Kurt Beck Wolfgang Schäuble in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" vor. "Die Aufgabe der SPD wird es sein, die Dinge, die der Innenminister vorgeschlagen hat, wieder auf Normalmaß zurückzudrehen."

Peter Struck forderte Kanzlerin Angela Merkel abermals auf, Schäuble endlich davon abzubringen, ständig das Koalitionsklima zu vergiften. Schäuble male ein Horrorszenario nach dem anderen an die Wand und stelle die Grundwerte der Verfassung zur Disposition, sagte Struck dem "Tagesspiegel am Sonntag". "Ich erwarte von der Kanzlerin, dass sie diese Grenzen gegenüber dem Innenminister klipp und klar benennt. Sie muss auch dafür sorgen, dass Schäuble aufhört, immer neue Angebote und Forderungen auf den Markt zu werfen, die er mit niemandem abgesprochen hat."

Auch der designierte bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein ging auf Distanz zu Schäuble: "Eine Lizenz zum Töten auf Verdacht ist aus meiner Sicht nicht verantwortbar", betonte der CSU-Politiker in der "Leipziger Volkszeitung". Unterstützung erhielt Schäuble dagegen von CSU-Chef Edmund Stoiber. "Es ist sogar seine Amtspflicht, über neue Instrumente für eine neue Bedrohung nachzudenken", sagte der scheidende bayerische Ministerpräsident der "Bild am Sonntag".

Nach Informationen des SPIEGEL will Schäuble für ein gezieltes frühzeitiges Vorgehen gegen Terror-Vorbereitungen die Strafgesetze verschärfen. Dazu soll der Paragraf 129a im Strafgesetzbuch, der die Bildung einer terroristischen Vereinigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren belegt, um zwei Paragrafen 129c und 129d ergänzt werden. Schäuble hatte gewarnt, die Bekämpfung des Terrorismus sei mit den klassischen Mitteln der Polizei nicht zu meistern. Es sei zu überlegen, was man etwa mit sogenannten Gefährdern mache, die nicht abgeschoben werden könnten. So könne man für solche Leute bestimmte Auflagen erlassen, "etwa ein Kommunikationsverbot im Internet oder mit dem Handy". Die "rechtlichen Probleme" reichten bis zu Extremfällen wie der gezielten Tötung von Verdächtigen durch den Staat.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Alle gegen Schäuble - Rüffel von Köhler
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juli, 2007, 12:19
Mit immer neuen Vorschlägen zur Terrorbekämpfung provoziert Innenminister Schäuble den Koalitionspartner. Jetzt hat sich Bundespräsident Köhler eingeschaltet: In scharfer Form kritisierte er Ideen und Vorgehensweise des Ministers.

Hamburg - Die Kritik der SPD an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble wird immer schärfer. Jetzt hat sich der Innenminister auch einen Tadel des Bundespräsidenten eingefangen. Dem ZDF sagte Köhler, er halte die Anti-Terror-Pläne von Wolfgang Schäuble teilweise für unangemessen. Besonders kritisiert er eine mögliche gezielte Tötung von Terroristen. Er habe da seine "Zweifel", sagte Köhler im Sommerinterview, das heute Abend gesendet wird. "Man kann darüber nachdenken, ob die Art, wie die Vorschläge kommen - vor allem in einer Art Stakkato, ob das so optimal ist", sagte Köhler weiter. "Wie sollen die Leute das verkraften?"

Allerdings sei es nun einmal Aufgabe des Innenministers, sich den Kopf zu zerbrechen. "Und das tut er offensichtlich." Er sei sich sicher, dass letztlich eine Lösung gefunden werde, "die unseren rechtsstaatlichen Prinzipien genüge tut", betonte der Bundespräsident.

An diesem Wochenende haben sich erneut zahlreiche Politiker zu Schäubles Vorstoß kritisch geäußert. Drastische Worte fand besonders der Kieler Innenminister Ralf Stegner. Der Bundesinnenminister gefährde mit seinen Plänen zur Terrorabwehr die Koalition. Polizisten dafür einzusetzen, Terrorverdächtige umzubringen, sei schlicht Auftragsmord. "Was Schäuble betreibt, hält eine Koalition nicht ewig aus", sagte Ralf Stegners Sprecher der "Bild am Sonntag". Bundeskanzlerin Angela Merkel dürfe sich nicht länger vornehm zurückhalten.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat sich heute kritisch geäußert. DGB-Chef Michael Sommer sagte der Nachrichtenagentur ddp: "Die Gewerkschaften erwarten, dass die Kanzlerin den Innenminister stoppt, der mit seinen unsäglichen Anregungen Demokratie und Rechtsstaat in Verruf bringt, wenn nicht gar gefährdet." Sommer fügte hinzu, es gehe "nicht um Denkverbote". Sicherheit und Bürgerrechte dürften aber nicht gegeneinander ausgespielt werden.

"Er will die Freiheit zu Tode schützen", warf Kurt Beck Wolfgang Schäuble in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" vor. "Die Aufgabe der SPD wird es sein, die Dinge, die der Innenminister vorgeschlagen hat, wieder auf Normalmaß zurückzudrehen."

Nach Informationen des SPIEGEL will Schäuble für ein gezieltes frühzeitiges Vorgehen gegen Terror-Vorbereitungen die Strafgesetze verschärfen. Dazu soll der Paragraf 129a im Strafgesetzbuch, der die Bildung einer terroristischen Vereinigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren belegt, um zwei Paragrafen 129c und 129d ergänzt werden. Schäuble hatte gewarnt, die Bekämpfung des Terrorismus sei mit den klassischen Mitteln der Polizei nicht zu meistern. Es sei zu überlegen, was man etwa mit sogenannten Gefährdern mache, die nicht abgeschoben werden könnten. So könne man für solche Leute bestimmte Auflagen erlassen, "etwa ein Kommunikationsverbot im Internet oder mit dem Handy". Die "rechtlichen Probleme" reichten bis zu Extremfällen wie der gezielten Tötung von Verdächtigen durch den Staat.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: "Schäubles Pläne gefährden Schwarz-Rot"
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juli, 2007, 15:51
Die jüngsten Äußerungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zum Umfang mit Terrorverdächtigen und "Gefährdern" bestimmen auch an diesem Sommerwochenende die Schlagzeilen. Scharfe Worte fand besonders der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner. Sein Sprecher wird in der Bild am Sonntag (BAMS) mit den Worten zitiert, Schäubles Verhalten sei "schäbig und kommt an die Grenze dessen, was man verantwortungsvolle Amtsführung nennen kann". Die Darstellungen des Bundesinnenministers seien kaum zu glauben: "Wenn deutsche Polizisten dazu eingesetzt würden, Terrorverdächtige umzubringen, wäre das nichts anderes als Auftragsmord." In Kiel vermutet das Innenressort, dass Schäuble eine wohlüberlegte Taktik verfolge: "Nach einem Terroranschlag in Deutschland will er sagen können: Hätte mich die SPD nicht gebremst, hätte es diesen Anschlag nicht gegeben. Wenn Schäuble so kalkuliert,­ und vieles spricht dafür, entwickelt sich das Ganze zur Koalitionsfrage."

Gemeinsam mit dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Peter Struck, und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) forderte Stegner Kanzlerin Angela Merkel auf, Schäuble endlich davon abzubringen, ständig das Koalitionsklima zu vergiften - nachdem sich bereits Bundespräsident Horst Köhler in die Sicherheitsdebatte eingeschaltet hatte. Im ZDF-Sommerinterview, das am heutigen Sonntagabend gesendet wird, zeigt er sich besorgt über die Äußerungen des Bundesinnenministers.

Dagegen stellte sich Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber hinter Schäuble: Der Innenminister habe "völlig recht, wenn er nachdenkt, wie wir den Schutz der Bürger vor Terrorgefahren erhöhen können". Gegenüber der BAMS plädierte Stoiber für Änderungen des Grundgesetzes, um den Einsatz der Bundeswehr im Innern und verdeckte Online-Durchsuchungen von Festplatten zu ermöglichen. Auch die Innenminister von Hessen und Niedersachsen, Volker Bouffier und Uwe Schünemann (beide CDU), forderten die SPD auf, den Weg für den im Prinzip fertig gestellten Gesetzentwurf zur Novelle des BKA-Gesetzes schnell freizumachen. "Ich verstehe nicht, warum sich Teile der SPD hier zieren", sagte Bouffier der Welt am Sonntag. Gerade mutmaßliche Terroristen würden das Internet für Kommunikation und Anschlagsvorbereitung nutzten. Schünemann sagte, ein schnelles Verfahren zur Umsetzung dürfe von den Sozialdemokraten nicht länger blockiert werden. Wichtig sei, dass der Entwurf rasch vom Bundeskabinett abgesegnet werde und die Länder den Entwurf bekämen, um der Online-Durchsuchung im Bundesrat schnell zustimmen zu können.

Schäuble selbst hat sich laut einem Bericht der Zeitung Sonntag Aktuell, über den die BAMS berichtet, gegen heftige Kritik an seiner Anti-Terrorpolitik zur Wehr gesetzt. "Es ist eine diffamierende Beleidigung, meine Denkanstöße damit zu erklären, dass ich selber Opfer eines Attentats geworden bin", wird der querschnittsgelähmte Politiker zitiert. In Artikeln in der taz und in der Süddeutschen Zeitung waren seine Anti-Terror-Überlegungen mit körperlichen Schwächen in Beziehung gesetzt worden. Zugleich erklärte Schäuble, "überhaupt keine Vorschläge gemacht, sondern nur festgestellt zu haben, dass die internationale und nationale Rechtsordnung auf die neue Form der Bedrohung nicht mehr passen".

Der CDU-Politiker hatte vergangene Woche im Umgang mit "Gefährdern" unter anderem ins Spiel gebracht, für solche Leute bestimmte Auflagen erlassen, "etwa ein Kommunikationsverbot im Internet oder mit dem Handy". Die "rechtlichen Probleme" reichten bis zu Extremfällen wie der gezielten Tötung von Verdächtigen durch den Staat. Nach Informationen des Spiegel will Schäuble für ein gezieltes frühzeitiges Vorgehen gegen Terror-Vorbereitungen die Strafgesetze verschärfen. Dazu soll der Paragraf 129a STGB, der die Bildung einer terroristischen Vereinigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren belegt, um zwei Paragrafen 129c und 129d ergänzt werden. Einem internen Arbeitspapier des Bundesinnenministeriums von Ende Juni zufolge würden damit unter anderem die Ausbildung in so genannten Terror-Camps, das Sammeln von Geld für terroristische Anschläge sowie der Besitz und die Verbreitung von Bomben-Bauanleitungen etwa über das Internet schwer bestraft. Zudem sollen künftig bereits politisch motivierte Einzeltäter von dem Paragrafen erfasst werden.

Kritik an Schäuble kommt derweil auch von Bürgerrechtsgruppen. "Manche Gedanken verbieten sich einem rechtsstaatlich orientierten Politiker von selbst", schreibt die Initiative STOP1984. Zu diesen undenkbaren Sachverhalten müsse auch die Tötung eines Verdächtigen ohne vorherige Schuldfeststellung gehören. Es sei zu fragen, ob die Terroristen ohne jede Bombenzündung bereits so die Auflösung der westlichen Kultur erreichen, die sich auf Grundwerte wie Freiheit und Gleichberechtigung stützt. Blogger weisen derweil darauf hin, dass es das Grundgesetz in gedruckter Form kostenlos beim Bundestag zu bestellen gibt. Man solle es sich rasch besorgen, "solange es noch gilt".

Quelle : www.heise.de
Titel: Polizei lauscht mit heimlich umprogrammierten Handys
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juli, 2007, 17:57
Bundesinnenminister Schäuble hat den Gesetzesentwurf zur Online-Überwachung bereits ausgearbeitet

Wie der Spiegel berichtet, nutzen mehrere Landeskriminalämter in Deutschland bereits die Möglichkeit, Handys so umzuprogrammieren, dass sie auch dann, wenn sie vom Benutzer vermeintlich ausgeschaltet sind, weiterhin an sind und Gespräche und Geräusche in der Umgebung den Lauschern übertragen.

Das ließe sich auch relativ einfach aus der Ferne machen, beispielsweise "über Datenschnittstellen per Bluetooth oder W-Lan. In Spielen, Bilddateien oder Klingeltönen lassen sich zudem sogenannte Trojaner verstecken, die entsprechende Änderungen vornehmen." Wer sicher gehen will, müsste also die Stromversorgung unterbrechen und den Akku aus dem Handy nehmen. Wie bei vielen Überwachungsmaßnahmen dürfte die Polizei auch damit nicht die großen Fische erwischen, sondern diejenigen, die sich nicht gut auskennen.

Ähnlich ist der Fall bei der Online-Untersuchung, die angeblich, so der Bundesinnenminister und das BKA, unentbehrlich für Bekämpfung und Prävention von Terroristen sei. Bundesinnenminister Schäuble hat nach Informationen der Welt bereits einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der bei "Gefahr im Verzug" die heimliche Durchsuchung privater Computer durch das BKA erlauben soll. Interessant dürfte nicht zuletzt sein, wo die Grenze, falls wirklich vorgesehen, zwischen privaten und anderen Computern verlaufen soll.

In der Vorlage Schäubles heißt es, das BKA dürfe "ohne Wissen des Betroffenen durch den automatisierten Einsatz technischer Mittel aus informationstechnischen Systemen Daten erheben, soweit die Abwehr der dringenden Gefahr oder die Verhütung von Straftaten auf andere Weise aussichtslos ist oder wesentlich erschwert wäre." Dauern dürfe die Überwachung höchstens drei Monate, für die richterliche Anordnung müsse Name und Anschrift des Belauschten, dessen "informationstechnisches System" und "Art, Umfang und Dauer" der Überwachung ausgeführt werden. Ob allerdings gefährliche Terroristen so ihre Kommunikation und Pläne preisgeben, dass sie stets einen Computer und einen Provider nutzen, dürfte fraglich sein. Sind einmal die technischen Einzelheiten bekannt, wie die Online-Durchsuchung bewerkstelligt wird, dann werden diejenigen, die wirklich Terroranschläge planen, andere Mittel nutzen oder die Überwachung möglichst ausschalten. Im Visier bleiben die "Kleinen" und natürlich die Masse der Internet- und Handynutzer, die desto leichter ausgespäht werden können.

Der in Australien festgenommene Arzt Mohamed Haneef, der des Terrorismus verdächtigt wird, ist in das Visier der Polizei geraten, weil er letztes Jahr, als er von Großbritannien abreiste, eine SIM-Karte seinem Cousin Sabeel Ahmed gegeben hatte, der einen mit Sprengstoff gefüllten Jeep in das Flughafengebäude von Glasgow fahren wollte. Der Fall zeigt, wie schnell man in Terrorismusverdacht geraten kann, ohne dass die Sicherheitskräfte einen wirklichen Beweis in Händen zu halten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble fühlt sich missverstanden
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juli, 2007, 21:49
Die Kritik war hart - und kam von allen Seiten: Wolfgang Schäuble musste in den vergangenen Tagen einiges einstecken. Selbst Bundespräsident Köhler tadelte den Innenminister. Der sagt jetzt: Alles nur ein Missverständnis.

Berlin - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) versucht, die Aufregung über seine Äußerungen zur Tötung von Terroristen zu dämpfen. Bei seinen Bemerkungen sei es um den Kampf gegen die Terrororganisation al-Qaida und die rechtliche Stellung der Soldaten im Völkerrecht und im Verteidigungsfall gegangen, sagte Schäuble dem ZDF-"heute-journal". "Daraus ist das Missverständnis entstanden, als wollte ich eine gesetzliche Regelung, um Terrorismusverdächtige töten zu können, im Polizeirecht. Das habe ich nie gesagt, das ist auch gar nicht meine Absicht."

Weiter warnte Schäuble davor, die Debatte über Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus zu tabuisieren. "Ich glaube, wir müssen von der Notwendigkeit, auf die terroristische Bedrohung angemessen zu reagieren, die Öffentlichkeit in Deutschland schon überzeugen." Er wisse, dass das nicht immer nur Beifall finde. "Aber ich sehe schon die Verantwortung zu sagen, die Lage ist ernst. Wir sind alle Objekt der terroristischen Bedrohung." Und deswegen müssten die Sicherheitsbehörden auch die notwendigen gesetzlichen Instrumente haben, um dieser Verantwortung gerecht werden zu können. "Eindeutig auf der Grundlage von Verfassung und Recht, nichts anderes."

Im SPIEGEL-Gespräch der vergangenen Woche hatte Schäuble gesagt: "Nehmen wir an, jemand wüsste, in welcher Höhle Osama Bin Laden sitzt. Dann könnte man eine ferngesteuerte Rakete abfeuern, um ihn zu töten. (...) Die Amerikaner würden ihn mit einer Rakete exekutieren, und die meisten Leute würden sagen: Gott sei Dank. Aber seien wir ehrlich: Die Rechtsfragen dabei wären völlig ungeklärt, vor allem, wenn daran Deutsche beteiligt wären. Wir sollten versuchen, solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich zu klären, und Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten. Ich halte nichts davon, sich auf einen übergesetzlichen Notstand zu berufen, nach dem Motto: Not kennt kein Gebot."

Durch das Interview hatte Schäuble eine Welle der Empörung beim Koalitionspartner ausgelöst. Zuletzt hatte sich Bundespräsident Horst Köhler eingeschaltet: Er habe seine "Zweifel, ob man zum Beispiel Dinge wie die Tötung eines vermeintlichen Terroristen ohne Gerichtsurteil, ob man das von der leichten Hand machen kann", sagte Köhler dem ZDF. Am Ende werde aber eine rechtsstaatliche Lösung gefunden. Weiter sagte Köhler: "Man kann darüber nachdenken, ob die Art, wie die Vorschläge kommen - vor allem in einer Art Stakkato, ob das so optimal ist. Wie sollen die Leute das verkraften?"

Drastische Worte fand an diesem Wochenende besonders der Kieler Innenminister Ralf Stegner (SPD). Der Bundesinnenminister gefährde mit seinen Plänen zur Terrorabwehr die Koalition. Polizisten dafür einzusetzen, Terrorverdächtige umzubringen, sei schlicht Auftragsmord. "Was Schäuble betreibt, hält eine Koalition nicht ewig aus", sagte Stegners Sprecher der "Bild am Sonntag". Bundeskanzlerin Angela Merkel dürfe sich nicht länger vornehm zurückhalten.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußerte sich heute kritisch. DGB-Chef Michael Sommer sagte der Nachrichtenagentur ddp: "Die Gewerkschaften erwarten, dass die Kanzlerin den Innenminister stoppt, der mit seinen unsäglichen Anregungen Demokratie und Rechtsstaat in Verruf bringt, wenn nicht gar gefährdet." Es gehe "nicht um Denkverbote". Sicherheit und Bürgerrechte dürften aber nicht gegeneinander ausgespielt werden.

"Er will die Freiheit zu Tode schützen", warf Kurt Beck dem Bundesinnenminister in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" vor. "Die Aufgabe der SPD wird es sein, die Dinge, die der Innenminister vorgeschlagen hat, wieder auf Normalmaß zurückzudrehen."

Nach Informationen des SPIEGEL will Schäuble für ein gezieltes frühzeitiges Vorgehen gegen Terror-Vorbereitungen die Strafgesetze verschärfen. Dazu soll der Paragraf 129a im Strafgesetzbuch, der die Bildung einer terroristischen Vereinigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren belegt, um zwei Paragrafen 129c und 129d ergänzt werden.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 16 Juli, 2007, 00:40
Man möchte mich bitte darüber aufklären, warum NICHT die Angstmache und die Drohung mit Abschaffung aller relevanten Bürger- und Menschenrechte selbst als Terrorismus einzuordnen und daher der Minister sofort abzusetzen und in Haft zu nehmen und anzuklagen sei  >:(
Titel: Koalitionsstreit um innere Sicherheit wird immer hitziger
Beitrag von: SiLæncer am 16 Juli, 2007, 11:46
Mit den hochsommerlichen Temperaturen steigt auch das Thermometer in der Debatte um die innere Sicherheit, den Schutz vor Terroranschlägen und den Ausbau des Überwachungsnetzes weiter an. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble fühlt seine jüngsten Überlegungen im Umgang mit potenziellen Terroristen und "Gefährdern" missverstanden und rudert teilweise zurück. In der SPD wird der CDU-Politiker dennoch inzwischen als "große Belastung für die Koalition" empfunden. Die Union wiederum fühlt sich von den Genossen bei der Novelle des BKA-Gesetzes und der damit von ihr verknüpften Befugnis fürs Bundeskriminalamt zu verdeckten Online-Durchsuchungen weiter hingehalten.

Schäuble sagte in Interviews mit ARD und ZDF, es sei ihm bei den Äußerungen über die Tötung von Terroristen um den militärischen Kampf gegen die Terrororganisation al-Qaida und die rechtliche Stellung der Soldaten im Völkerrecht und im Verteidigungsfall gegangen. Daraus sei die Fehlinterpretation entstanden, "als wolle irgendjemand eine gesetzliche Regelung zum Abschuss von Terrorverdächtigen. Das will niemand, ich schon gar nicht". Der Minister warnte aber davor, die Debatte über Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus zu tabuisieren: "Die terroristische Bedrohung ist ernst. Die Sicherheitsbehörden brauchen die notwendigen gesetzlichen Instrumente." Auf die Frage, ob er eine andere Republik wolle, betonte Schäuble: "Nein, wirklich nicht." Er wolle "gerade nicht in verfassungsrechtlichen Grauzonen handeln." Wichtig sei es ihm vielmehr, klare Rechtsgrundlagen zu haben. Dafür will der Minister unter Umständen das Grundgesetz ändern. Ob nicht auch auf diese Weise der Rechtsstaat unterlaufen werden könnte, thematisierte Schäuble nicht.

Auslöser des Streits sind nach wie vor Überlegungen des Ministers in einem Interview mit dem Spiegel vor einer Woche. Schäuble hatte darin unter anderem gefordert, so genannten Gefährdern unter Umständen die Benutzung von Internet oder Handys zu verbieten. Dazu seien keine Gesetzesänderungen nötig, erläuterte er jetzt. So sei im Aufenthaltsrecht bereits geregelt, dass Menschen, die ausgewiesen seien, die man aber nicht abschieben könne, bestimmte Einschränkungen – etwa bei der Nutzung von Kommunikationswerkzeugen – auferlegt werden könnten. Als "völlig ungeklärt" hatte Schäuble zudem eine eventuelle Beteiligung Deutscher an möglichen Tötungsaktionen von Top-Terroristen etwa in Afghanistan bezeichnet. Der Minister wörtlich: "Wir sollten versuchen, solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich zu klären und Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten."

Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach interpretiert diese Äußerung nun im Interview mit dem Deutschlandfunk so, dass Schäuble "nicht gesagt hat, wörtlich oder auch nur sinngemäß, er würde jetzt einen Gesetzentwurf vorlegen, der die gezielte Tötung mutmaßlicher Terroristen zum Inhalt hätte". Richtig sei allerdings, "dass wir heute eine völlig andere Bedrohungslage haben als zur Zeit des Kalten Krieges und dass wir darüber sprechen müssen in unserem Lande". Da gebe es Schutzlücken, insbesondere beim BKA-Gesetz und Luftsicherheitsgesetz sowie bei der Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen, die dem Terrorismus dienen. Als "Politik paradox" der SPD bezeichnete er in diesem Zusammenhang den Streit um die heimliche Ausforschung von Festplatten. Eingeführt habe sie ein SPD-Staatssekretär unter Ex-Innenminister Otto Schily, Schäuble habe das "rechtswidrige Treiben" nach massivem Druck von allen Seiten gestoppt. "Jetzt wird er dafür von der SPD hart kritisiert, und das ist schon schäbig", empört sich Bosbach. Die Union werde aber nicht locker lassen, da es "um den Schutz des Landes und 82 Millionen Menschen vor dem internationalen Terrorismus" gehe.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries warnte gegenüber dem Sender, "dass man solche Überlegungen überhaupt nur anstellt, die mit den wesentlichen Grundprinzipien unserer Verfassung nicht übereinstimmen". Der Innenminister habe als Verfassungsminister eine besondere Verantwortung und sollte nicht solche Gedankenspiele in die Öffentlichkeit bringen. Es gehe Schäuble nicht um das kurzfristige Einsperren etwa von Hooligans, wie dies in den Polizeigesetzen der Länder geregelt sei. Vielmehr sei die Rede allgemein von Gefährdern, "wo wir nicht wissen, ob sie heute, in einem Jahr oder in drei Jahren gegebenenfalls Taten begehen. Man könne aber niemand aus einem Verdachtsmoment heraus "für den Rest seines Lebens festsetzen".

Zypries bedauerte, dass Schäuble die Schritte, "die er unternehmen könnte", wie etwa die mit Ausnahme der Regelung zu Netzbespitzelungen weitgehend abgestimmte Novelle des BKA-Gesetzes ins Verfahren zu bringen, nicht mache. Es sei durchaus üblich, Streitfragen wie das Durchforsten privater PCs und Speicherplattformen im Netz mit mehr Distanz über den Bundestag und die parlamentarische Beratung noch mit einzuführen. "Wir haben immer gesagt, wir müssen bei der Online-Durchsuchung zunächst mal klarmachen, was ist es eigentlich überhaupt, was kann man da machen, wie aufwendig ist es, wofür ist es überhaupt erforderlich, wofür brauchen die Sicherheitsbehörden das, an wie viele Fälle ist gedacht." Elementar sei die verfassungsrechtliche Einstufung, also vor allem der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Das sei in diesem Fall "sicherlich ausgesprochen schwierig". Deswegen müsse man erst auch mit den "technisch versierten Menschen sprechen". Da bräuchten die Juristen Hilfe von Informatikern. Eine Lösung bis Ende August, wie sie der Union momentan vorschwebt, kann sich Zypries daher nicht vorstellen.

Für den Innenexperten der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hat Schäuble derweil das Klima zwischen Schwarz-Rot schwer belastet. Jetzt habe der Minister für seine Vorstöße zur Terrorismusbekämpfung selbst "vom Bundespräsidenten die rote Karte bekommen", sagte er der Frankfurter Rundschau. Der Konflikt um die innere Sicherheit schaffe "wechselseitig schwindendes Vertrauen" innerhalb der Koalition. Bei dieser Ausgangslage werde eine künftige Zusammenarbeit schwierig. Eine Rüffel versetzte Schäuble auch der niedersächsische Ministerpräsident und CDU-Vize Christian Wulff in der Bild-Zeitung: "Das gezielte Töten ­ von wem auch immer ­ ist mit unserem Rechtsstaat nicht vereinbar und eine Debatte darüber unverantwortlich."

Quelle : www.heise.de
Titel: Der listige Zündler
Beitrag von: SiLæncer am 16 Juli, 2007, 17:34
Die SPD zürnt, Horst Köhler tadelt: Wolfgang Schäubles Anti-Terror-Pläne wühlen Deutschland auf. Von Missverständnissen ist jetzt die Rede - doch ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Der erfahrenste Minister im Kabinett Merkel ist einfach ein Meister der politischen Provokation.

Berlin - Am Sonntagabend drehte Wolfgang Schäuble bei. Nicht in allen Punkten seiner Überlegungen, dafür bohrt er einfach zu gerne dicke Bretter - aber in einem Punkt korrigierte er sich: bei der präventiven Tötung von Terroristen. Er wolle keine andere Republik schaffen, sondern klare Rechtsgrundlagen, sagte er. Zu seinen Äußerungen in einem SPIEGEL-Interview gebe es ein "Missverständnis": Eine gesetzliche Grundlage zur Tötung von Terroristen "will niemand, und ich schon gar nicht" .

Schäuble sagte diese klärenden Worte eine Woche nach Veröffentlichung der Interview-Passage, die als Aufforderung zu präventiven Tötungen verstanden werden konnte. So lange hatte sie nicht nur den Koalitionspartner SPD in Atem gehalten, am Ende drohte sogar ein Streit der Verfassungsorgane daraus zu werden: Hier ein Mitglied der Bundesregierung, das von Amts wegen auch Verfassungshüter ist. Dort der Bundespräsident, der vom Stil des Innenministers vorsichtig abrückte. Horst Köhler hatte Schäuble am Wochenende in einem Sommerinterview vorgehalten, im "Stakkato" neue Ideen vorzubringen.

Köhlers Intervention war, wenn auch moderat vorgetragen, im Grunde ein harscher Tadel. Sie traf Schäuble in einem Augenblick, als die Debatte gerade abzuebben schien. Doch Köhlers Intervention brachte den Innenminister erneut auf die Titelseiten unter anderem der "FAZ" und der "SZ".

Nun ist zu Wochenbeginn vor allem von einem die Rede: von "Missverständnissen". "Vielleicht wollte man ihn auch missverstehen", sagt auf N24 der Vizechef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt in Richtung SPD. Der CSU-Politiker Hans-Peter Uhl wirft dem Koalitionspartner in der "Passauer Neuesten Presse" vor, sie wolle Schäuble "bewusst missverstehen, um ihn besser kritisieren zu können."

Schäubles eigenes Tun und Unterlassen

Doch wie sehr die SPD auch Schäubles Äußerungen auszuschlachten sucht, verantwortlich dafür ist und bleibt der Innenminister selbst. Niemand hätte Schäuble daran gehindert, schon im SPIEGEL-Interview vor einer Woche jene Worte zur präventiven Tötung finden, die er am Sonntag im Fernsehen aussprach.

Er tat es aber nicht. Und so liegt die Vermutung nahe, dahinter stecke Methode.

Zumal Schäuble ein erfahrener Politiker ist. Er hat das Kanzleramt für Helmut Kohl geleitet, er war schon einmal Innenminister, er arbeitete den Einigungsvertrag mit aus, er war Parteichef und Fraktionschef. Schäuble hat das Auf und Ab der Politik erfahren, er kennt die Untiefen des Geschäfts wie kein anderer, er weiß mit den Medien umzugehen.

Für Missverständnisse eigener Art hat Schäuble schon häufiger gesorgt. Nicht immer zum Gefallen seiner eigenen Partei, die auch diesmal - in Gestalt des niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff - höflich ihr Unbehagen an mancher Formulierung des Innenministers ausdrückte.

Im Sommer 2002, als die USA sich anschickten, einen Angriff gegen den Irak konkret zu planen, verstörte er seine Unionskollegen mit einem Interview in der "Bild am Sonntag". Deutschland werde sich im Falle eines Uno-Mandats in "angemessener Form" an einer Aktion gegen den Irak beteiligen. Das war eine Formulierung, die geradezu zu Interpretationen einlud: Flugs dachte da mancher an eine Kriegsbeteiligung der Bundeswehr. Das Interview brachte Unions-Abgeordnete, die im Bundestags-Vorwahlkampf waren, in Argumentationsnöte. Schäuble musste mit zahlreichen Äußerungen den Eindruck geraderücken, er sei für eine Beteiligung am US-Waffengang. Mitten im Wahlkampf war dies für die Union verheerend.

SPD zieht Nutzen daraus

Nach der Irak-Invasion legte Schäuble im Frühjahr 2003 ein von ihm maßgeblich miterarbeitetes Grundsatzpapier zur Außenpolitik vor, das vom damaligen CDU-Vorstand auch verabschiedet wurde. Es wimmelt vor Überlegungen, die nie wirklich zu Ende gedacht wurden. Weil das Recht auf Selbstverteidigung "einschließlich Nothilfe und Interventionsverbot" zur Sicherung von Frieden und Stabilität nicht mehr ausreichten, "muss das Völkerrecht behutsam weiterentwickelt werden", hieß es dort etwa. Wohin, diese Frage blieb die CDU aber bis heute schuldig.

Schon einen Monat zuvor, bei einem Vortrag in der CDU-nahen Adenauer-Stiftung, hatte Schäuble die Grenzen neu ausgelotet: Europa, so seine zentrale These, müsse auf die Fragen der USA nach den neuen Herausforderungen durch Terrorismus, Massenvernichtungswaffen und zerfallende Staatsgebilde zwar nicht dieselben Antworten geben. Aber die Fragen müssten sich die Europäer stellen.

Genau das ist der typische Schäuble-Sound, der die Republik auch diesmal in Atem hält: Fragen stellen, die Antworten vage halten, sich im Zweifelsfall nicht festnageln lassen.

Die Art, wie jetzt Schäubles Äußerungen im SPIEGEL-Interview interpretiert wurden, hatte im April einen Vorläufer. Da stellte er sich im "Stern" Fragen zur inneren und äußeren Sicherheit. Mit seiner Bemerkung zur Gefahrenabwehr setzte er den Streit über die Verschärfung der Sicherheitsgesetze fort: Die Unschuldsvermutung bedeute im Kern, dass lieber zehn Schuldige nicht bestraft würden als ein Unschuldiger - bei der Gefahrenabwehr sehe er das anders, sagte er damals. Auch da bediente er sich der Fragetechnik: "Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche? Nach meiner Auffassung wäre das falsch."

Schäuble hatte eigentlich nur eine juristische Banalität mitgeteilt: dass die Unschuldsvermutung im Strafrecht gilt, nicht aber in der Gefahrenabwehr. Der Tenor in den Medien aber sah daraufhin anders aus. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble habe das Prinzip der Unschuldsvermutung im Kampf gegen den Terrorismus infrage gestellt - so lautete eine Interpretation in den Nachrichtenagenturen. Es kostete die Union einige Mühe, die Dinge wieder einzufangen.

So auch diesmal. "Es wird selbstverständlich keinen Gesetzentwurf geben, der das gezielte Töten mutmaßlicher Terroristen auf eine Rechtsgrundlage stellt", sagte der Vizechef der Unions-Fraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach, heute im Deutschlandfunk.

Die SPD sieht Schäubles Äußerungen mit gewisser Genugtuung. Die Umfragewerte für den Minister fallen. Am Montag gab sich Generalsekretär Hubertus Heil nach einer Telefonkonferenz des Präsidiums gnädig. Schäuble bemühe sich angesichts der deutlichen Kritik des Bundespräsidenten, von seinen unglaublichen und wilden Vorschlägen zum Anti-Terror-Kampf wieder abzurücken: "Wenn das ein Schlusspunkt sein kann, um zu sachlicher Diskussion in der Koalition zurückzukehren, können wir das nur begrüßen. Aber man muss abwarten."

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Zypries: Schäuble soll konkrete Anti-Terror-Vorschläge machen
Beitrag von: SiLæncer am 17 Juli, 2007, 09:01
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat erneut Kritik am Vorpreschen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in der Anti-Terror-Debatte geäußert. Sie halte es für problematisch, "wenn Herr Schäuble einzelne Themen immer nur antippt, ohne Gesetzentwürfe vorzulegen", sagte Zypries der in Hannover erscheinenden Neuen Presse. Über konkrete Vorschläge ließe sich reden, doch Schäubles jüngste Äußerungen seien missverständlich gewesen. "Da halte ich Zurückhaltung für geboten, sonst darf man sich auch nicht über entsprechende Reaktionen beschweren. Auch mit Forderungen nach Verfassungsänderungen sollte man zurückhaltend umgehen."

Die Ministerin sagte der Zeitung, Deutschland sei "insgesamt sehr gut" gegen Terrorgefahren gerüstet. In einigen wenigen Bereichen müsse man aber eine Anpassung des Instrumentariums prüfen. Im Fall der Ausspähung von privaten Computern durch die Polizei sei jedoch ungeklärt, wie dies ohne eine Verletzung der Privatsphäre geschehen könne. Der Passauer Neuen Presse sagte Zypries: "Nicht jede Handlung, die potenziell in eine Straftat mündet, kann bestraft werden. Wenn jemand sich im Internet eine Anleitung für eine Bombe anschaut, muss das nicht bedeuten, dass er einen Anschlag plant."

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) forderte ebenso wie Zypries seinen Parteifreund Schäuble auf, konkreter zu werden. "Wichtig ist, dass der Innenminister bald ausformulierte Gesetzesentwürfe vorlegt", sagte Kauder der Badischen Zeitung. Dies werde "bis Ende August" der Fall sein. Kauder verteidigte jedoch die von Schäuble für notwendig gehaltenen Online-Durchsuchungen.

In Schutz nahm Kauder den Innenminister auch gegen die Kritik, Schäuble habe sich für die gezielte Tötung von Terroristen ausgesprochen: "Wolfgang Schäuble hat nie gesagt, dass er Terroristen in Deutschland erschießen lassen will." Der FDP-Rechtsexperte Gerhart Baum (FDP) sagte den Lübecker Nachrichten, Schäuble schere sich "verdammt wenig" um das Grundgesetz. Dass der Minister den gezielten Todesschuss auf Terrorverdächtige nun als hypothetische Frage herunterspiele, sei ein "laxes Hin-und-Her-Taktieren". Die Kritik an Schäubles Äußerungen hält seit Tagen an. Am Wochenende hatte sich auch Bundespräsident Horst Köhler in die Debatte eingemischt.

Quelle : www.golem.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 17 Juli, 2007, 13:14
Kann es sein, dass der Herr Sch. von seinen Spiessgesellen als Senkblei benutzt wird bzw. sich willig als solches benutzen lässt, um die trüben Abgründe auszuloten, aus denen man drastische Veränderungen unseres freiheitlichen Rechtsstaats emporzuholen versucht?
Nach dem Motto 'vielleicht merk(el)t's diesmal keiner?
Kein massiver Protest, dann kann man das betroffene Menschen- oder Bürgerrecht ja gerne abschaffen?
Oder zumindest hinterlässt man Spuren, die im Lauf der Zeit zu Gräben werden, um das Recht auszuhöhlen und zu untergraben...
So, wie unter Birne und dem mit der Krücke systematisch und allmählich die Sozialsysteme gezielt ruiniert wurden, unter dem Mäntelchen der 'geistig-moralischen Wende', um eine freiheitlich-sozial geprägtes Gesellschaftssystem zum Wohle der Heuschrecken in eine asoziale Ellenbogengesellschaft zu verwandeln, muss man auch heute davon ausgehen, dass hinter den massiven Eingriffen in Privatsphäre, freiheitliche Rechte usw. eine umfassende Absicht zum abermaligen und ganz sicher nicht mit dem Geist der Verfassung konformen Umbau der Gesellschaft steckt.
Steter Tropfen höhlt den Stein...

Genau dafür bereitet der Herr offensichtlich das Feld vor.
Und die Regierungs-Zusammenrottung freut sich grundsätzlich daran, ausser wenn dabei allzuviel Wind entsteht...


Cui bono (http://de.wikipedia.org/wiki/Cui_bono)  ???
Titel: 82 Megaohm Widerstand
Beitrag von: SiLæncer am 17 Juli, 2007, 20:53
Mit 82 Megaohm ( http://82megaohm.de/ ) hat sich eine weitere Initiative gebildet, die gegen die zunehmende Beschränkung der Bürgerrechte protestiert. Anders als etwa der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit seinen öffentlichkeitsorientierten Aktionen setzt die Initiative auf den individuellen Protest: Mit dem Tragen eines Widerstands von 82 Megaohm soll man ähnlich wie mit der roten Aidsschleife signalisieren, dass man persönlich vom Schäuble-Stakkato betroffen ist. Der Widerstands-Wert weist dabei auf die 82 Millionen Bundesbürger hin, die die Einschränkung der Bürgerrechte im "Kampf gegen den Terrorismus" hinnehmen sollen.

Kernstück der Aktion ist zunächst einmal die Aufklärung mit Hilfe eines Flugblattes, das erklärt, warum man sich einen Widerstand ans Revers geheftet hat. Darüber hinausgehend will die Initiative dokumentieren, was einzelne Politiker zum Abbau der Bürgerrechte zu sagen haben. Damit wird ein Gedanke aus der Anleitung Lobbyismus für Nerds aufgegriffen, die zur Vorstellung der Freiheitsredner erschien.

Das Tragen eines Widerstandes ist ein ziviler Protest, der argumentativ vermittelt werden will. Wer es knalliger liebt, kann ein Stasi 2.0-T-Shirt ordern. Diese Form der Spendenaktion erbrachte nach einer Pressemeldung von Spreadshirt eine Spende von 11.340 Euro für den Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 18 Juli, 2007, 01:21
Das tut mir jetzt aber leid, diesen Wert habe ich nicht vorrätig.

Die extremen Spannungen, die derzeit aufgebaut werden, dürften sowieso selbst bei dem erwähnten Wert noch zu personengefährdeten Strömen führen können...
Da fällt mir ein, den elektrischen Stuhl für politisch Unliebsame hat die rollende Abschreckung bislang noch nicht gefordert  :o

Um solche höchst gefährliche und störende Spannungen schnell abzuleiten und unschädlich zu machen, würde ich ohnehin eher an einen gepflegten Kurzschluss denken, ähnlich der Art, wie ihn der Herr Sch... zwischen den Ohren haben dürfte...
Jeder Autofahrer kennt sicher das Prinzip, ein kräftiger Rollgabelschlüssel direkt über die Polkappen, rumms...

Also holt schon einmal die Gummi-Handschuhe 'raus, um bei der nächsten Wahl nicht noch vom Schlag getroffen zu werden  ::)

Manchmal denke ich, Nachrichten aus d.u.L. sollten mit Warnhinweisen versehen werden, ähnlich den Tabakwaren.
"Politik gefährdet Ihre seelische Gesundheit"
"Äusserungen von Ministern verursachen Gehirnfrass"
"Falsch wählen kann tödlich sein"
"Eine Einheit dieser Knallchargen enthält 50% Hass, 30% Korruption und 20% Ignoranz"

A propos, was hat eigentlich der scheidende Ober-BlauWeisse vorhin gemeint mit 'white and see'?
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: berti am 18 Juli, 2007, 07:51
Da fällt mir ein, den elektrischen Stuhl für politisch Unliebsame hat die rollende Abschreckung bislang noch nicht gefordert  :o


möglicherweise hat er angst, das jemand seine aok-chopper zu selben umbaut  :o
Titel: Schäuble pocht auf mehr "Rechtstaatlichkeit" im Internet
Beitrag von: SiLæncer am 18 Juli, 2007, 09:20
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat sich erneut für Initiativen des Gesetzgebers ausgesprochen, um Gefahren aus dem Internet besser begegnen zu können. "Wenn wir uns jetzt als zukunftsfähige Informationsgesellschaft aufstellen wollen, benötigen wir Gesetze, die Freiheit und Rechtsstaatlichkeit auch im virtuellen Raum herstellen", sagte der CDU-Politiker am gestrigen Dienstag in Berlin. Auf Einladung seines Hauses debattierten dort Vertreter aus Wissenschaft und Verwaltung auf einer Fachkonferenz über die E-Government-Forschung für die öffentliche Hand.

Schäuble forderte dazu auf, die Gesetzgebung zu überdenken und "konsensfähige Antworten" etwa auf die Frage zu finden, welche Rolle der Nationalstaat "dabei einnehmen soll und einnehmen kann". Dies gehe hin bis zu sicherheitsrelevanten Technologie. Aktuelle Streitthemen wie die heimliche Online-Durchsuchung von Computer nannte er dabei nicht konkret. "Der Innenminister hat in dieser Frage immer zwei Seelen in seiner Brust. Auf der einen Seite die Informationstechnologien sicher zu machen. Auf der anderen Seite nicht aus dem Auge zu verlieren, dass in der Menschheitsgeschichte neue Technologien auch neue Bedrohungen geschaffen haben", erklärte er vielmehr allgemein.

Die Behörden müssen dem Minister zufolge in die Lage versetzt werden, den elektronischen Kommunikationsraum ebenenübergreifend und in Europa auch länderübergreifend nutzen zu können. "Wir werden eine Menge Rechtsanpassungen vornehmen müssen, um die Behörden zu vernetzen", sagte der Christdemokrat. Dabei werde es auch Debatten mit dem Datenschutz geben: "Das ist ganz klar". Anfang Juni hatte Schäuble angekündigt, einen "sicheren Kommunikationsraum im Internet schaffen" zu wollen. Er drängte dabei auf die Verabschiedung europäischer Standards, insbesondere bei der Online-Identifizierung von Nutzern.

Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, sieht ebenfalls Handlungsbedarf, aber in anderer Richtung als der Minister. "Wir brauchen in der Tat neue Gesetze. Und zwar solche, die den Datenschutz im 21. Jahrhundert sichern." Der Schutz der Privatsphäre sei zwar laut Bundesverfassungsgericht eine unverzichtbare Grundlage für die Demokratie. "Praktisch aber droht der Datenschutz irreversibel verloren zu gehen. Und Bundesinnenminister Schäuble ist dabei ein eifriger Gefährder", knüpfte die Innenexperten der Linken an die heftig umstrittenen jüngsten Äußerungen des Ministers zum Umgang mit potenziellen Terroristen an. Linke-Chef Oskar Lafontaine hielt Schäuble vor, selbst zu einer Gefahr für die innere Sicherheit geworden zu sein: "Der Verfassungsminister ist ein Fall für den Verfassungsschutz."

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat dagegen an ihrem gestrigen Geburtstag die Überlegungen Schäubles zur Sicherheitspolitik im Grundsatz erneut verteidigt. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte, Aufgabe eines Innenministers sei es, sich Gedanken über die äußere und innere Bedrohungslage zu machen und Fragen zu stellen. "Das hat er gemacht." Jetzt sei es der Job der Bundesregierung, auf gesetzlicher Grundlage auf die neuen Terrorbedrohungen konkret zu antworten und "das Instrumentarium des Rechtsstaates eventuell noch modifizieren". Auf die Kritik von Bundespräsident Horst Köhler an dem Vorschlags-"Stakkato" des Innenministers wollte Wilhelm nicht direkt eingehen. Äußerungen des Staatsoberhauptes seien aber "stets von Gewicht".

SPD-Generalsekretär Hubertus Heil hätte sich dagegen "gewünscht, dass nicht der Bundespräsident gezwungen gewesen wäre, deutliche Worte zu finden, um Herrn Schäuble wieder einzufangen. Das wäre Aufgabe der Bundeskanzlerin gewesen", sagte er der Tageszeitung Die Welt. Künftig müsse Merkel schneller und beherzter eingreifen, wenn Minister aus der Union "wieder wilde Debatten anzetteln. Die CDU-Vorsitzende muss ihre Partei im Griff haben."

Mit einem klaren Bekenntnis zur großen Koalition begann am Dienstag im oberfränkischen Kloster Banz derweil die traditionelle Sommerklausur der Berliner CSU-Landesgruppe. Deren Chef Peter Ramsauer betonte, zu dem Bündnis aus Union und SPD gebe es derzeit "keine verantwortbare Alternative". Er sei ganz sicher, dass es trotz der jüngsten "Reibungspunkte" keine vorzeitigen Neuwahlen geben werde. Als "wichtiges Markenzeichen" der CSU bezeichnete Ramsauer das Thema innere Sicherheit. Die CSU müsse jedoch auch "die Grenzen aufzeigen, die dort liegen, wo individuelle Freiheitsrechte möglicherweise tangiert sind".

Und während einige Netizens unter die "Widerständler" gegangen sind, haben andere besorgte Netzbürger und Blogger unterdessen die Aktion NoPSIS gestartet. Sie wenden sich damit gegen die Überwachungs- und Sicherheitspläne, für die ihrer Ansicht nach stellvertretend das Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit (PSIS) aus dem Innenministerium steht. Alle Bürger, die etwa gegen die Vorratsdatenspeicherung oder die Bespitzelung von Festplatten und Speicherplattformen im Netz sind, sollen sich an einer Unterschriftensammlung beteiligen. Weiter können Teilnehmer ihre persönlichen Gedanken zum Ausbau des Überwachungsnetzes in Form von Protestbriefen einsenden. Die Aktion soll bis zum 11. September 2007 laufen. Anschließend ist geplant, alle bis dahin gesammelten Unterschriften und Texte den Bundestagsfraktionen zu übergeben. Andere Betreiber von Webjournalen regen sich über eine "Instrumentalisierung" der Aktion "Schicken Sie Schäuble das Grundgesetz" durch die als "Trittbrettfahrer" enttarnten Jusos auf, die inzwischen selbst einen entsprechenden Vorschlag gemacht haben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Umfrage: Schäuble arbeitet am Big-Brother-Staat
Beitrag von: SiLæncer am 18 Juli, 2007, 13:33
Laut einer Umfrage des Stern fürchten 54 Prozent der Bundesbürger, dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble einen Überwachungsstaat schafft. Im Durchschnitt beurteilen die Gefragten die Arbeit des CDU-Politikers, der wegen seiner umstrittenen Vorschläge zur Terrorbekämpfung in die Kritik geraten ist, mit der Schulnote 3,3. 41 Prozent bewerteten die bisherige Arbeit des Ministers als "befriedigend". 14 Prozent gaben die Note "gut", 2 Prozent ein "sehr gut". Knapp ein Drittel ist unzufrieden: 21 erteilten ein "ausreichend", 7 Prozent ein "mangelhaft" und 4 Prozent ein "ungenügend".

Für die Umfrage hat das Forsa-Institut im Auftrag der Hamburger Illustrierten am 12. und 13. Juli insgesamt 1004 Bundesbürger befragt. Nach Angaben der Meinungsforscher ist die Umfrage repräsentativ für die Bevölkerung der Bundesrepublik; die statistische Fehlertoleranz soll bei drei Prozent nach beiden Seiten liegen. Nach ihrer Einschätzung des Ministers gefragt, ergab sich ein zwiespältiges Echo unter den Befragten: Zwar halten ihn 71 Prozent der Bürger für fleißig und 55 Prozent für kompetent. Doch bei anderen persönlichen Eigenschaften bekommt Schäuble schlechte Werte: Nicht einmal jeder Zweite hält ihn für ehrlich (40 Prozent) oder besonnen (38 Prozent). Sympathisch finden ihn nur 30 Prozent, und lediglich 17 Prozent sagen, er sei ein moderner Politiker.

Der Minister selbst hat dem Koalitionspartner im Gespräch mit der Wochenzeitung Zeit Ablenkungsmanöver in der hitzig geführten Sicherheitsdebatte vorgeworfen. Die Attacken von SPD-Politikern auf seine jüngsten Überlegungen seien der "Versuch, von eigenen Schwierigkeiten abzulenken, die ganz woanders liegen", sagte Schäuble. Im Zusammenhang mit dem Erstarken der Linkspartei sei die SPD "unter Druck". Insgesamt "ist das Klima ein bisschen nervöser geworden. Das kann man mit Händen greifen", räumte er mit Blick auf die Koalition hinzu, für die Kanzlerin Angela Merkel gerade Halbzeitbilanz gezogen hat. Einen Kommentar jenseits des bekannten "keine Denkverbote" gab sie zur Sicherheitsdiskussion nicht ab: "Das steht für mich nicht auf der Tagesordnung".

Der umstrittene Innenminister wiederum riet, dass die Koalitionspartner den Streit "auch wieder beenden, denn wir waren uns im Bereich der Innenpolitik immer einig". So hat Schwarz-Rot im vergangenen Jahr etwa die bestehenden Anti-Terrorpakete deutlich ausgeweitet, die Anti-Terrordatei auf den Weg gebracht sowie eine prinzipielle Einigung etwa über die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten erzielt.

Schäuble wies zugleich erneut den Vorwurf zurück, er habe eine Form von "Targeted Killing" von Terroristen ins Spiel gebracht: "Ich habe nie die Forderung erhoben, gegen Terroristen durch gezielte Tötungen vorzugehen. Die Verfolgung terroristischer Straftäter bleibt ausschließlich Sache der Gerichte", versuchte er klarzustellen. Wörtlich hatte der Minister zuvor dem Spiegel gesagt, dass bei einer Exekution von Top-Terroristen wie Osama Bin Laden in Afghanistan "die Rechtsfragen völlig ungeklärt wären, vor allem, wenn daran Deutsche beteiligt wären. Wir sollten versuchen, solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich zu klären, und Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten". Zum Tadel von Bundespräsident Horst Köhler am "Stakkato" seiner Vorschläge äußerte sich Schäuble zurückhaltend: "Das Amt des Bundespräsidenten erfordert von jedermann Zurückhaltung. Deswegen beteilige ich mich nicht an dieser Debatte."

Quelle : www.heise.de
Titel: Heimliche Online-Duchsuchung in den USA: FBI setzte erstmals CIPAV ein
Beitrag von: SiLæncer am 18 Juli, 2007, 16:05
Zur Aufdeckung der Identität eines Straftäters, der mehrere Drohungen verschickte, eine High School im amerikanischen Bundesstaat Washington in die Luft zu sprengen, hat das FBI erstmals zum Mittel der so genannten heimlichen PC-Durchsuchung gegriffen. In seinem Blog beim amerikanischen Branchendienst CNet verweist der US-Journalist Declan McCullagh dabei auf die eidesstattliche Erklärung eines FBI-Offiziers, der den Durchsuchungsbefehl (PDF-Datei) beantragte. In dieser Erklärung wird die Funktionsweise der Spyware beschrieben, die das FBI einsetzt und unter dem Kürzel CIPAV (Computer and Internet Protocol Address Verifier) führt.

CIPAV ist offenbar ein Windows-Programm; es wird von einem FBI-Computer per E-Mail oder Instant Messaging verschickt und nistet sich auf einem Zielcomputer oder auf einem Web-Angebot wie MySpace oder Google Mail ein, um von dort auf den oder die Zielcomputer zu gelangen. Einmal installiert schickt CIPAV nach einer Durchsuchung der gesamten Festplatte eine Aufstellung zum FBI, die den Namen aller laufenden Programme, die Browser-Informationen, den Typ des Betriebssystems samt Seriennummer und alle Benutzerinformationen aus der Registry enthält. Außerdem werden jeweils die zuletzt besuchte URL und alle besuchten IP-Adressen übermittelt, jedoch nicht die Inhalte der Kommunikation, wie das FBI in der eidesstattlichen Erklärung mehrfach betont.

Mit Hilfe von CIPAV gelang es dem FBI im vorliegenden Fall, über die IP-Nummer die Identität eines ehemaligen Schülers einer Timberland High School zu ermitteln, der diese tagelang mit Bombendrohungen terrorisiert hatte. Der Jugendliche benutzte für seine Drohungen fünf unterschiedliche Google Mail-Adressen und ein MySpace-Konto unter dem Namen "timberlinebombinfo", auf dem andere "Mitstreiter" ihren Hass auf die High School bekannt machen sollten. In diese Web-Angebote loggte er sich über drei italienische kompromittierte Computersysteme ein. Entsprechend verwiesen die IP-Adressen, die Google und MySpace dem FBI lieferten, auf die italienische Rechner. Um den Täter aufzuspüren, wurde CIPAV vom FBI entweder über Google Mail oder MySpace nach Erhalt des richterlichen Durchsuchungsbefehls so verschickt, dass die Spyware sich installieren konnte, als der Jugendliche erneut Drohungen verschickte. Der Einsatz von CIPAV wurde vom Richter mit der Auflage genehmigt, dass die Software nur zwischen 6:00 und 22:00 ihre mitgeschnittenen IP-Informationen übertragen durfte. Sie konnte jedoch rund um die Uhr die IP-Adressen mitprotokollieren.

Mit der Bombendrohung an der Timberland High School ist der Einsatz von Spyware zur Ermittlung eines Täters durch das FBI erstmals öffentlich dokumentiert. In früheren Ermittlungsverfahren hatte das FBI bisher nur Keylogger eingesetzt, die von FBI-Beamten heimlich direkt an Zielcomputerns installiert wurden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundespolizei soll Fluggastdaten sammeln dürfen
Beitrag von: SiLæncer am 18 Juli, 2007, 16:46
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch einen Entwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Änderung des Bundespolizeigesetzes abgesegnet, wonach die ehemaligen "Grenzschützer" Informationen über Flugreisende 24 Stunden lang speichern können soll. Das Vorhaben, das nun vom Bundestag zu beraten ist, will die Fluggesellschaften verpflichten, von ihren Passagieren künftig Passenger Name Records (PNR) wie Namen, Geburtsort und -tag, Staatsangehörigkeit sowie weitere Reisedaten an die Bundespolizei zu übermitteln. Laut dpa soll damit eine EU-Richtlinie umgesetzt werden.

Die EU-Kommission plant – unter anderem auf Drängen Schäubles – die Einrichtung eines eigenen Computersystems zur Aufbewahrung und Auswertung von PNR nach US-Muster. Über die geplanten Speicherfristen ist noch nichts bekannt. In den USA werden die von den EU-Fluglinien übermittelten Passagierinformationen künftig standardmäßig 15 Jahre vorgehalten. Mit der vorgeschlagenen Tagesfrist hierzulande sollen die Airlines anscheinend schon einmal an den Transfer der Daten an Sicherheitsbehörden auch in der EU gewöhnt werden.

Gleichzeitig hat die Bundesregierung eine umfassende Neuorganisation der Bundespolizei verabschiedet, um den früheren Bundesgrenzschutz schlagkräftiger zu machen. Nach dem Ansinnen Schäubles soll die Polizeibehörde damit besser auf terroristische Bedrohungen und die illegale Einwanderung reagieren können. Nach dem Umbau könnten laut Innenministerium so 1000 Polizeibeamte mehr für die operative Arbeit eingesetzt werden. An Stelle der bisherigen fünf Präsidien soll ein Bundespolizeipräsidium im Raum Berlin treten.

Kanzlerin Angela Merkel hat sich derweil noch einmal für eine rasche Verabschiedung der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) ausgesprochen. Dieses müsse auch Regelungen zu den umstrittenen verdeckten Online-Durchsuchungen von Computern enthalten, betonte die CDU-Politikerin in Berlin. Sie hoffe, dass die zuständigen Justiz- und Innenministerien bis zum Herbst "belastbare Ergebnisse" vorlegen, so dass die Bundesregierung dann die Reform auf den parlamentarischen Weg bringen könne.

Auch Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hält im Kampf gegen den Terrorismus bessere gesetzliche Grundlagen für unverzichtbar. Die Bedrohungslage habe sich von latent zu konkret verändert, sagte der Minister in Hannover. Deshalb sei "Eile geboten". Wenn bei so genannten Gefährdern nur die Observation oder Beschlagnahme von Festplatten angewandt würden, sei dies "nicht zielführend". In diesem Bereich seien präventive heimliche Telefon- sowie Online-Überwachungen erforderlich. Zur Begründung gab Schünemann an, dass gerade über das Internet Aufrufe zur Gewalt verbreitet würden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: ionti am 18 Juli, 2007, 21:00
Zitat
Berlin - Am Sonntagabend drehte Wolfgang Schäuble bei. Nicht in allen Punkten seiner Überlegungen, dafür bohrt er einfach zu gerne dicke Bretter - aber in einem Punkt korrigierte er sich: bei der präventiven Tötung von Terroristen. Er wolle keine andere Republik schaffen, sondern klare Rechtsgrundlagen, sagte er. Zu seinen Äußerungen in einem SPIEGEL-Interview gebe es ein "Missverständnis": Eine gesetzliche Grundlage zur Tötung von Terroristen "will niemand, und ich schon gar nicht" .

Er ist nur mißverstanden worden, der Arme. Seit Wochen hatte Sch. die Debatte mit verfassungswidrigen Vorschlägen angeheizt – am Sonntag abend ruderte er zurück. Er wolle keine andere Republik, beschwichtigte er, sondern lediglich klare Rechtsgrundlagen. Er habe auch nie gefordert, es gesetzlich zu erlauben, Terrorverdächtige vorsichtshalber zu erschießen. Alles sei ein Mißverständnis.
Der Minister lügt: In einem Interview des Spiegel hatte er vor einer Woche das »gezielte Töten« (targeted killing) angesprochen. Obwohl er sich jetzt darauf zurückzieht, er habe diese Aussage lediglich in Frageform gekleidet, kann er nicht aus der Welt schaffen, daß er ebenfalls im Spiegel am 9. Juli in bezug auf Osama Bin Laden wörtlich erklärte: » … die Amerikaner würden ihn mit einer Rakete exekutieren, und die meisten Leute würden sagen: Gott sei Dank.« Diesem zynischen Satz, der keine Distanzierung vom staatlichen Morden enthält, fügte Schäuble sein Bedauern an, daß für gezielte Tötungen in Deutschland klare Rechtsgrundlagen fehlten, »die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten«.
Wo soll da ein Mißverständnis sein?
Ich denke, Rolli wird nur vorgeschoben (hähäää-schenkelklopf). Die "da oben" wissen,dass der Druck im Kessel wächst. Da muss halt die Bundeswehr im Innern eingesetzt werden und die Bevölkerung flächendeckend überwacht werden um die kommenden Unruhen in Schach zu halten. Und die werden kommen!!
Heute früh hab ich im Radio ein Lied gehört (von den Ärzten?) da hieß es sinngemäß:  du bist nicht schuld an den Verhältnissen, du bist nur Schuld, wenn du sie nicht ändern willst und der die Verhältnisse ändern
will wird zum Terrorist erklärt.
So möchten das die Machthaber: jeden Unbequemen zum Terroristen erklären und "vorbeugend" abknallen.
War übrigens alles schon mal da:siehe Hitler, Mao, Stalin,Pol Pot und wie sie alle heissen.
Man könnte auch wieder mal Orwells "1984" lesen. Verblüffende Parallelen!
Titel: Re: Heimliche Online-Duchsuchung in den USA: FBI setzte erstmals CIPAV ein
Beitrag von: Jürgen am 19 Juli, 2007, 00:21
Hier die genaue Seite der Meldung, wg. Links usw:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/92914

Es wird wohl einige Zeit dauern, bis ich das PDF gründlich studiert habe...
Titel: Staatliche PC-Durchsuchung: Sicherheitsfirmen wären dabei
Beitrag von: SiLæncer am 19 Juli, 2007, 15:50
Bislang keine Zusammenarbeit mit Regierungsstellen bekannt

Namhafte Anbieter von Anti-Spyware würden staatlichen Ermittlungsbehörden bei der Durchsuchung von Computern helfen, würden sie dazu aufgefordert. Die IT-Sicherheitsfirmen würden ihre Produkte so verändern, dass vom Staat ausgeschickte Spionage-Software nicht mehr erkannt wird, wie eine Umfrage ergab.

Das US-amerikanische Computermagazin CNet.com hat führende Anbieter von IT-Sicherheitslösungen befragt, ob diese staatliche Strafverfolger in den USA unterstützen würden, falls diese mit Hilfe von Spyware Rechner über das Internet ausspionieren wollen. Viele bedeutende Firmen beantworteten diese Frage positiv und würden dafür sorgen, dass Anwender der Schutzsoftware entsprechende Angriffe nicht bemerken würden.

In der Befragung verweigerten Microsoft und McAfee einen Kommentar dazu, ob Regierungsstellen bereits mit einer solchen Aufforderung an die Firmen herangetreten sind. Die Mehrzahl der befragten Unternehmen verneinten dies. An der Umfrage nahmen unter anderem Symantec, Trend Micro, Sophos, Kaspersky, IBM, Computer Associates (CA), Websense, Check Point und eEye teil.

In Deutschland plant der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) Online-Durchsuchungen, um den Rechtsstaat zu sichern. Er will damit vor allem Jagd auf Terroristen machen, indem Strafverfolger Internet-PCs mit Hilfe von Spionage-Software ausspähen. Mit Hilfe passender Schutzsoftware ließen sich solche Eingriffe abwehren. Datenschutzrechtlich ist dieses Vorhaben sehr umstritten. Als Protest haben die Grünen soeben eine Webseite mit dem Titel www.schnueffel-schaeuble.de gestartet, um gegen diese Pläne zu protestieren. Netzpolitik.org hat mit seiner Aktion "Stasi 2.0" bereits 11.000 Euro für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gesammelt. Diese Aktion wendet sich unter anderem auch gegen Online-Durchsuchungen durch staatliche Stellen.

Falls aber die Produkte von Sicherheitsanbietern so verändert werden, dass staatliche Spyware-Produkte nicht mehr erkannt werden, würde das Ansehen der IT-Sicherheitsfirmen wohl enormen Schaden nehmen. Das Vertrauen in die Branche würde nachhaltig erschüttert, erwarten Branchenkenner.

Quelle : www.golem.de
Titel: Grüne veräppeln "Schnüffel-Schäuble"
Beitrag von: SiLæncer am 19 Juli, 2007, 16:31
Die Grünen wollen mit einer nicht ganz ernsthaft gemeinten Aktion auf den insbesondere von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorangetriebenen Ausbau des Überwachungsnetzes hinweisen. So hat die Oppositionspartei nun das Webangebot "Stoppt Schnüffel-Schäuble" freigeschaltet, auf der sich Surfer freiwillig schon einmal eine Art "Bundestrojaner" auf den Rechner holen können. Dabei handelt es sich um eine Flash-Animation für PC und Mac. Nach der Installation kriecht ein hörbar die Luft einsaugender Kopf des Innenministers mit den Mausbewegungen über den Bildschirm, der nach wenigen Sekunden grün anläuft. Dazu erscheint der Texthinweis: "Hier wird nicht geschnüffelt".

Im Text gehen die Grünen zunächst auf die geplante Vorratsdatenspeicherung ein und schreiben alarmierend: Schäuble "will es wissen: Wem schreibst Du E-Mails? Auf welchen Seiten bist Du im Netz unterwegs? Welche Daten hast Du auf Deinem Computer gespeichert? Nach Plänen der Bundesregierung soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat". Außerdem wolle der Minister verdeckte Online-Durchsuchungen legalisieren. Bald könnten Polizeibeamte so "ohne Dein Wissen auf alle Daten zugreifen, die auf Deinem Rechner gespeichert sind – Urlaubsfotos, Liebesbriefe, Geschäftsdokumente."

Zu dem Download der Animation gibt die Oppositionspartei den Hinweis, dass die zum Herunterladen bereitstehenden Dateitypen "im schlimmsten Fall" Schäubles "Bundestrojaner" enthalten könnten. Dies sei bei dem aktuellen Angebot der Grünen aber nicht der Fall, man könne die entsprechende Datei "bedenkenlos" herunterladen beziehungsweise vorher mit einem Virenscanner überprüfen. Dass eine laut Bundeskriminalamt gleichsam "handgefertigte" Überwachungssoftware zur staatlichen Ausforschung von Festplatten aber zumindest anfangs wohl kaum von gängiger Sicherheitssoftware entdeckt werden dürfte und zudem beim Download selbst vermeintlich sicherer Dateien der Bundestrojaner über "Man-in-the-Middle"-Attaken mit eingeschleust werden könnte, vergessen die Grünen dabei zu erwähnen.

Die Vorsitzende der Grünen, Claudia Roth, begründete die Aktion mit den möglichen Folgen für jeden einzelnen PC-Nutzer, sollte Schäuble mit seinen heftig umstrittenen Überwachungsvorhaben durchkommen. "Private Festplatten werden zum Freiraum der Sicherheitsbehörden, können ungehindert und unbemerkt durchforstet werden", warnte sie im Gespräch mit der Netzeitung. Roth äußerte die Befürchtung, dass Schäuble den Rechtsstaat durch einen Präventionsstaat ersetzen wolle, "der auf bloße Mutmaßung hin schnüffelt und wegsperrt". Ein solcher Staat schütze aber nicht die Freiheit, sondern er schaffe sie ab.

Mahnende Worte hat auch die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Silke Stokar, in ihrem neuesten per E-Mail verschickten "Newsletter Innenpolitik" gefunden. Darin schreibt die Innenexpertin, dass Schäuble mit seinen "öffentlichen Provokationen und Tabubrüchen" rund um den Umgang mit "Gefährdern" und zur Unschuldsvermutung "ein klares politisches Ziel" verfolge. Der rechtskonservative Politiker strebe "ein verändertes Bild von Bürger, Staat und Verfassung an. Wenn er davon spricht, Krieg und Frieden seien nicht mehr voneinander trennbar, vollzieht er den Übergang vom innenpolitischen Straf- und Polizeirecht hin zum militärischen Feind-Denken".

Ziel des staatlichen Handelns sei in der Logik des militärischen Feindstrafrechts die individuelle Vernichtung des Feindes, erläutert Stokar. Das Feindstrafrecht wende sich ab sowohl vom klassischen Strafrecht mit einer Verurteilung nach dem Grad der Schuld als auch vom Polizeirecht mit seiner nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gestaffelten Gefahrenabwehr. Von da aus sei es nur noch ein kleiner Schritt zur Legitimierung der Folter im Ausnahmefall, zur Tötung von Terrorverdächtigen oder der Inhaftierung auf Verdacht.

Stokar gibt weiter zu bedenken: "Nicht die Grundrechte sind für Schäuble Garanten der Freiheit, sondern der Staat als Beschützer vor dem Feind, der sich selbst so weit außerhalb des Rechts gestellt hat, dass er seinem Wesen nach nicht mehr Grundrechtsträger sein kann." Verfassungsrecht und Völkerrecht würden zur Disposition gestellt, die Sicherheit erhalte Vorrang vor den Grund- und Menschenrechten. Schäuble vergesse nur zu sagen, "dass auch der Sicherheitsstaat kein Garant gegen terroristische Anschläge ist." Vielmehr werde sich die Gesellschaft mit der realen Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus noch viele Jahre auseinandersetzen müssen.

http://www.schnueffel-schaeuble.de/

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäubles Anti-Terrorpläne finden wenig Rückhalt in der Bevölkerung
Beitrag von: SiLæncer am 20 Juli, 2007, 20:44
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) findet für seine jüngsten Überlegungen zur Terrorbekämpfung und zum Umgang mit "Gefährdern" wenig Unterstützung bei den Bundesbürgern. Lediglich 33 Prozent halten diese laut dem jüngsten ZDF-Politbarometer vom heutigen Freitag für richtig. Für 45 Prozent der Befragten gehen die Vorschläge zu weit, für 6 Prozent allerdings auch noch nicht weit genug. 16 Prozent hatten keine Meinung zu dem Thema. Während Kanzlerin Angela Merkel trotz Rückendeckung für ihren Innenminister und der Forderung nach einer raschen Einführung heimlicher Online-Durchsuchungen auf einer Sympathiewelle schwimmt, erzielte Schäuble bei der Gesamtschau schlechtere Werte als im Juni: Er rutschte von 0,5 auf 0,2 ab. Weiter im Minusbereich sind Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und CSU-Chef Edmund Stoiber.

Die Kritik von Bundespräsident Horst Köhler (CDU) an den bereits recht konkreten Gedankenspielen des Innenministers stießen dagegen offenbar auf Wohlgefallen. So finden es 81 Prozent der Befragten grundsätzlich richtig, dass sich der Bundespräsident auch zu aktuellen politischen Fragen äußert. Nur 15 Prozent sind der Meinung, dass er sich hier zurückhalten sollte. Hart ins Gericht mit Schäuble ging erneut FDP-Fraktionsvizechefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie warf dem Minister in einem Gespräch mit der Westdeutschen Zeitung vor, er wolle den Rechtsstaat "umbauen". Schäuble kenne "keine roten Linien" und orientiere seine Politik "vollständig am Ausnahmezustand". Es verbiete sich für einen Innenminister, die Tötung mutmaßlicher Terroristen zur Diskussion zu stellen.

Die geplante Ausweitung der Netzbespitzelung lehnte die Ex-Justizministerin entschieden ab, da damit "viele, viele unschuldige Bürger ins Visier staatlichen Handelns rücken" würden. "Auf einer Festplatte finden Sie Geschäftliches und Privates verteilt. Man kann in dieses Gesetz also schreiben, was man will, in der Praxis wird das Private nicht vom Rest zu trennen und somit keine mit der Verfassung vereinbare Lösung hinzubekommen sein." Nicht nachvollziehen kann die FDP-Politikerin daher den Kurs von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD): "Sie hat die Aufgabe, jetzt in der Koalition die unantastbaren Grenzen aufzuzeigen. Wenn sie im Kabinett ihr Veto einlegen würde, könnte ein Gesetz nicht durchkommen." Dazu müsse man aber den Mut haben zu sagen: Nein, mit mir nicht. Zypries melde hingegen gelegentlich Bedenken an, "sammelt sie aber am nächsten Tag auch gleich wieder ein. Als ehemalige Staatssekretärin unter Otto Schily denkt sie vielleicht noch immer mehr wie ein Innenminister".

Der Direktor des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, Ulrich Sieber, sieht dagegen Gründe, die den mit der Durchforstung von Festplatten verknüpften starken Eingriff des Staates in die Privatsphäre rechtfertigen könnten. Entsprechende Online-Überwachungen seien "in eng begrenzten Fällen, unter bestimmten Bedingungen und in gewissen Grenzen erforderlich", sagte er der Zeit. Vorstellen könne er sich diese etwa bei "neuen komplexen Kriminalitätsformen wie Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität oder Korruption". Dabei gehe es etwa um den Schutz der Bürger, des Staates oder von Kindern vor Missbrauch durch organisierte Straftätergruppen. Unklar ist aber auch dem Juristen, wie die Ermittler selbst bei der Beschränkung der Maßnahme auf diese schweren Straftaten Datenerhebungen im absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung vermeiden könnten. Eine Kooperation zwischen der Sicherheitswirtschaft und dem Staat in diesen Fällen könnte zudem "eine bisher noch nicht da gewesene Überwachungsqualität bedeuten".

Die Humanistische Union Hessen will sich derweil im Einklang mit Bloggern mit Hilfe einer weiteren Unterschriftenaktion für den Erhalt von Freiheit und Demokratie und gegen den Abbau von Bürgerrechten unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung einsetzen. Bis Mittwoch nehmen die Initiatoren noch Meldungen von Erst-Unterzeichnern entgegen. Danach soll eine breite öffentliche Werbung um Unterschriften stattfinden. Im Herbst möchten die Organisatoren die Petition dann in einer öffentlichen Aktion dem Bundesinnenminister zusammen mit acht Exemplaren des Grundgesetzes überreichen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat zudem vor unkoordinierten und zu weit gehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus gewarnt. "Erforderlich ist ein überlegtes Handeln, nicht hektische Betriebsamkeit, die nicht zu Effektivität führt und auch nicht das Vertrauen der Bürger stärkt", sagte er der Berliner Zeitung. Konkret lehnte Schaar etwa die Pläne der EU ab, die Daten von Flugpassagieren nach dem Vorbild der USA zu sammeln und auszuwerten. Ein weiteres europäisches Datenübermittlungssystem sei angesichts der gerade vom Bundeskabinett beschlossenen Weitergabe von Flugpassagierdaten an die Bundespolizei und an die Sicherheitsbehörden der übrigen EU-Staaten "überflüssig". Mit der geplanten EU-weiten Vorverlagerung der Kontrollen bei Flügen aus Nicht-EU-Ländern würden die Einreisenden ausreichend überprüft.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Hesse am 20 Juli, 2007, 21:08
Zitat
Außerdem wolle der Minister verdeckte Online-Durchsuchungen legalisieren. Bald könnten Polizeibeamte so "ohne Dein Wissen auf alle Daten zugreifen, die auf Deinem Rechner gespeichert sind – Urlaubsfotos, Liebesbriefe, Geschäftsdokumente."

Genauso muss man das schreiben, damit es auch Leute verstehen, die ihren Computer nur gelegentlich benutzen und nicht viel Ahnung davon haben, worum es bei der Debatte eigentlich geht.

Das muss so klar ausformuliert sein, daß selbst jemand der selbst noch zu dumm ist die Bedeutung der Worte "Bürgerrechte", Grundgesetz" und "Verfassung" überhaupt begreifen zu können eine Ahnung davon bekommen kann, was dadurch möglich werden wird !

Selbst wenn ich meinen Computer noch so sehr liebe und äusserst ungern auf ihn verzichten würde, so glaube ich dennoch, daß, wenn niemals etwas derartiges (Computer an sich) erfunden worden wäre, die Gesellschaft in 10 Jahren eine gesündere, der Natur des Menschen nähere und lebensbejahendere sein würde als das, was auf uns zukommen wird. (Irgendwann dachte schon mal jemand die Erfindung der Kernspaltung wäre eine gute Idee - leider irrte er !)

Und UNSERE Aufgabe, die Aufgabe derer, die sich mit Computern auskennen, MUSS (!!!) es sein, die missbräuchliche Verwendung von Computern zum Nachteil des Einzelnen, der Gesellschaft und der gesamten Menschheit zu verhindern !

Der Verlust an Meinungsfreiheit, Bewegungsfreiheit, der Freiheit an sich und an Menschenwürde ist nicht weiter zu tolerieren.


STOP STASI 2.0 , STOP "Bundestrojaner" , STOP RFID - before it´s too late !


PS:
Hat eigentlich schon mal jemand drüber nachgedacht was "Einsatz der Bundeswehr im Inland" bedeuten wird ?
Das heisst nicht, daß ein paar Soldaten mit Panzern alle Terroristen plattfahren werden, sondern vielmehr bedeutet es die Legitimierung von Spionageflügen, die gerichtliche Verwertbarkeit von auf unfairster Basis gewonnener Informationen, unbemannte Drohnen, van Eck Phreaking !

Gegenwehr gegen den Bundestrojaner ist, zumindest wenn man das Internet als nicht mehr wirklich frei benutzbar ansieht und ausschliesslich wert auf den Schutz persönlicher Dokumente legt, nicht teuer (kostet soviel wie ein billiger Zweitcomputer). Gegenwehr gegen die oben genannten Dinge können sich nur noch Superreiche oder zumindest sehr, sehr reiche Menschen leisten......

Darüberhinaus sollte man bedenken, daß die neuen Techniken nicht nur in sogenannten (!) "Demokratien" zum Einsatz kommen werden, sondern auch (und vor allem) in Diktaturen übelsten Ausmasses. Und eine solche ist ja auch bei uns noch nicht SOO lange vom Tisch.....
Titel: Schäuble will an Online-Durchsuchung von PCs festhalten
Beitrag von: SiLæncer am 21 Juli, 2007, 13:56
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will trotz aller Kritik neue Gesetze zur Terrorismus-Bekämpfung einbringen – auch die Online-Durchsuchung von Computern wird nach seinen Worten kommen. "Das BKA muss die moderne Computer- und Internet- Kommunikation abschöpfen dürfen, um terroristische Anschläge zu verhindern. Darüber gibt es in der Koalition längst Einigkeit", sagte Schäuble der BZ am Sonntag.

Der Innenminister verteidigte seine umstrittenen Äußerungen zur gezielten Tötung von Terroristen: "Mir geht es darum, danach zu fragen, was notwendig ist im Kampf gegen den Terrorismus und ob unser bestehendes Völkerrecht der neuen Situation gerecht wird", sagte er der Welt am Sonntag. Es tue ihm leid, "wenn hier falsche Eindrücke entstehen".

Schäuble hatte kürzlich massive Kritik auf sich gezogen, als er in einem Interview sagte, die rechtlichen Probleme beim Anti-Terror- Kampf reichten bis zu Extremfällen wie der gezielten Tötung, etwa im Fall einer Entdeckung von Terroristenführer Osama bin Laden.

CSU-Chef Edmund Stoiber unterstützte die Schäuble-Vorschläge für eine Online-Überwachung von Computern. Schließlich kommunizierten die islamistischen Terroristen zum großen Teil über das Internet, sagte er am Samstag im oberfränkischen Hof. Nach seinen Worten fehlt in Deutschland das Gefühl für die Bedrohung: "Die Sicherheitslage in Deutschland ist an die in den USA oder Israel herangewachsen", mahnte der CSU-Vorsitzende.

Quelle : www.heise.de
Titel: Deutschland ist bedroht
Beitrag von: SiLæncer am 21 Juli, 2007, 15:23
Während die Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus weiterhin abstrakt bleibt, aber zum Dauerthema stilisiert wird, ist die Bedrohung durch den Rechtsextremismus und die rechten "Gefährder" konkret, aber für die Sicherheitspolitiker offenbar wenig interessant

Deutschland ist bedroht, sagen uns Sicherheits- oder Angstpolitiker, allen voran Bundesinnenminister Schäuble immer wieder. Der Feind ist der islamistische Terrorist. Er kommt von außen, steht jedenfalls außerhalb "unserer" Kultur. Deswegen scheint man in Zeiten, in denen noch immer der Liberalismus in der Wirtschaft propagiert wird, auch gegen diese "Gefährder" immer umfassendere Maßnahmen der staatlichen Macht durchsetzen zu können, weil "uns", dem "normalen" Deutschen ja keine Gefahr droht, sondern nur mehr Sicherheit vor dem äußeren Feind geschaffen wird.

Der Blick auf diesen äußeren Feind, der die Permanenz einer abstrakten Gefährdung und so auch eine Art Notstand rechtfertigt, scheint jedoch auf einem anderen Auge sehr viel blinder zu sein, auf dem man allerdings schon länger nicht zu genau hinschauen wollte. Viel gefährlicher und akut bedrohlicher als die Islamisten und mögliche "home grown"-Terroristen sind jedoch die Neonazis, die mit ihren Parteien auch schon den demokratischen Rechtsstaat infiltriert haben und nachweislich stärker werden.

Auch die braunen Banden haben wie die meisten der Islamisten kaum eine differenzierte politische Anschauung, sondern suchen Zusammenhalt, Abenteuer und den Kampf, brauchen einen Gegner, der böse und minderwertig ist. Auch sie bilden mehr oder wenige lose Netzwerke und sind vollgesogen von Hass, den sie mit Fäusten und Waffen ausagieren. Man muss wahrscheinlich nur darauf warten, bis auch die extreme Rechte die terroristische Aufmerksamkeitsökonomie für sich entdeckt und größere Anschläge plant. Noch aber werden diese Gefährder für Leib und Leben, aber auch für den demokratischen Rechtsstaat und die Menschenrechte durch den von Politik und Medien groß inszenierten Feind des Islamismus verdeckt. So kann Politik Innenpolitik gegen die "Fremden" machen, dies als Terrorbekämpfung ausgeben und versuchen, auch in dieser Szene zu punkten, zumindest aber deren Sympathisantenkreis nicht zu vergraulen.

Die Gefährdung, die von ihnen für Menschen in Deutschland ausgeht, ist konkret, schließlich töten, verletzen und terrorisieren sie Menschen. Das geschieht nicht spektakulär durch einen Bombenschlag, der viele Menschen gleichzeitig tötet und die Medien in den Bann zieht, sondern Schritt für Schritt, hier ein Verletzter, dort ein Toter, hier eine Prügelei, dort eine Bedrohung. In Halberstadt wurde eine Theatergruppe von Neonazis überfallen und zusammengeschlagen, die Polizei verhielt sich apathisch. Ein Brandanschlag auf ein alternatives Wohnprojekt in Arnstad. Mal schießt eine angetrunkene Bande an einem Badesee in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Maschinenpistole wild um sich, pöbeln Männer eine deutsch-französische Jugendgruppe in Schwerin an und bewerfen sie mit Steinen, weil darunter ein farbiger Franzose war, überfielen junge, dem rechtsextremistischen Spektrum angehörende Männer zeltende Jugendliche in Hassel oder töten zwei Jugendliche, die auch dem rechten Milieu zugerechnet werden, einen Obdachlosen in Blankenburg. Ein Taxifahrer in Berlin beschimpft zwei Afrikanerinnen und nimmt sie nicht mit. In Sachsen verletzt sich ein 20-Jähriger schwer, weil er versucht hatte, eine Rohrbombe zu bauen. Alltag in Deutschland, aber auch Alltag eines Terrorismus, der für gesäuberte Zonen sorgt, in denen Menschen Angst bekommen oder sich unsicher fühlen, aus denen sie wegziehen, wenn sie dies können.

Allein im März 2007 wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums als Antwort auf eine Kleine Anfrage von Petra Pau, bundesweit durch politisch motivierte Gewalttaten aus dem rechten Spektrum 63 Menschen verletzt, in 34 Fällen ging es dabei um fremdenfeindliche Angriffe. Insgesamt wurden im März 853 Straftaten erfasst. 630 Tatverdächtige wurden ermittelt, 138 Personen festgenommen – kein einziger Haftbefehl wurde ausgestellt.

Die Situation wird durch den gerade veröffentlichten 15. Verfassungsschutzbericht für das Land Sachsen-Anhalt unterstrichen, der aber im Unterschied zu irgendwelchen abstrakten Terrorwarnungen weder große Aufmerksamkeit weckt, noch die Phantasie von Innenministern und Sicherheitspolitikern über neue Bekämpfungsmaßnahmen in Gang setzt.

Bei der Vorstellung hob Innenminister Holger Hövelmann (SPD) heraus, dass der Rechtsextremismus und die von ihm ausgehende Gewalt eine ernsthafte Gefährdung darstellen:

Zitat
"Der Rechtsextremismus ist längst keine Randerscheinung unserer Gesellschaft mehr, sondern stellt nach wie vor eine zentrale Herausforderung für Staat und Zivilgesellschaft dar. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet sind Strukturen entstanden, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage stellen. Der Rechtsextremismus beginnt langsam, die Alltagskultur zu durchdringen. Die von ihm ausgehenden Gefahren haben weiter zugenommen. Jeder von uns muss verinnerlichen, dass der Rechtsextremismus einen konkreten Schaden für uns alle bedeutet, sei es durch die von ihm ausgehende Verhöhnung demokratischer Werte oder – schlimmer noch - durch die brutale Gewalt, die Menschen aus unserer Mitte oft willkürlich trifft.

In Sachsen-Anhalt stieg die Zahl der gewaltbereiten Rechtsextremisten nach dem Verfassungsschutz von 650 auf 800 im letzten Jahr an. Auffällig sei, dass die gewaltbereiten Neonazis sich zunehmend modischer kleiden und so nicht mehr von vorneherein leicht als Skinheads zu identifizieren sind. Angestiegen sind – wie im übrigen Bundesgebiet - auch die "politisch motivierten" Straftaten von 1.130 auf 1.240 und die Gewalttaten von 116 auf 122. Die Zahl der Linksextremen stieg von 535 auf 575 an, die Zahl der politisch motivierten Straftaten von 222 auf 291, 70 Delikte davon richteten sich gegen Rechtsextremisten.

Symptomatisch ist, dass es im Verfassungsschutzbericht heißt, dass die "Bedrohung durch den internationalen islamistischen Terrorismus auch 2006 eine große Herausforderung für die Sicherheitsbehörden" darstellte. Zur Gewährleistung der Sicherheit" sei "eine intensive Zusammenarbeit aller in diesem Bereich tätigen Behörden" erforderlich, allerdings muss man einräumen, dass in Sachsen-Anhalt trotz der Bedrohung keine Aktivitäten islamistischer Organisationen bekannt geworden seien. Nicht sonderlich konkret wird angefügt: "Allerdings liegen der Verfassungsschutzbehörde Informationen über Einzelpersonen vor, die in Sachsen-Anhalt wohnen, aber strukturell in Aktivitäten extremistischer Gruppierungen in anderen Bundesländern oder im internationalen Raum eingebunden sind."

Quelle : www.heise.de
Titel: Innenministerium warnt vor Anschlaggefahr
Beitrag von: SiLæncer am 22 Juli, 2007, 14:48
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht Deutschland weiter ernsthaft vom Terror bedroht. "Es gibt eine Menge konkreter Tatbestände bis in die vergangenen Tage, die dafür sprechen, dass Deutschland stärker in das Fadenkreuz des internationalen Terrorismus geraten ist. Dazu gehört die Drohung, dass Selbstmordattentäter nach Europa entsandt werden können", sagte Schäuble der B.Z. am Sonntag. Auch Innenstaatssekretär August Hanning sieht Deutschland durch Islamisten bedroht, die in Pakistan gezielt in El-Kaida-Camps für Terroranschläge ausgebildet werden. "Das ist eine neue konkrete Gefahr und für uns ein Grund zur Sorge", sagte Hanning der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS). Er warb wie Schäuble dafür, dass Deutschland im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus auch gezielt technische Mittel einsetzen müsse.

Abgesehen von Zweifeln an der technischen Realisierbarkeit von Online-Durchsuchungen finden Schäubles Anti-Terrorpläne auch wenig Rückhalt in der Bevölkerung und ziehen massive Kritik der Opposition (etwa der Grünen), aber auch des Koalitionspartners SPD auf sich. An diesem Wochenende äußerten sich der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle (in Bild am Sonntag) und der Vorsitzende der Bundestagsfraktion Die Linke, Gregor Gysi. Westerwelle bezeichnete Schäubles Pläne als "unausgegoren, maßlos und verfassungswidrig". "Ein Verfassungsminister, der die Tötung auf Verdacht erörtert und wesentliche Rechtsstaatsprinzipien wie die Unschuldsvermutung in Frage stellt, wird sich an den Liberalen die Zähne ausbeißen. Dafür garantiere ich persönlich", sagte Westerwelle. Gysi hingegen warf Schäuble vor, er nutze die Terror-Angst, um "rechtsstaatliches Denken zurückzuschrauben". Der Staat müsse sich in seinen Mitteln aber beschränken: "Es gibt auch Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, die er zu respektieren hat, auch wenn man dann eben mal nicht alles raus kriegt." Er selbst komme "aus einem Land mit so einem Dienst, der immer alles wissen wollte. Staatssicherheit – aber sicher war der Staat nicht, er ist untergegangen, kann ich nur sagen", so Gysi.

Schäuble wies solche Vergleiche scharf zurück: "Wer auf diese Weise unseren Rechtsstaat mit dem Unrechtsstaat DDR gleichsetzt, hat entweder keine Ahnung vom Wirken der Stasi ­ oder er leidet an akutem Verfolgungswahn", sagte der CDU-Politiker der Zeitschrift Super Illu.

Wolfgang Schäuble betont in der B.Z. am Sonntag, dass es "flächendeckende" Online-Durchsuchungen nicht geben könne, sondern "nur unter sehr strengen rechtstaatlichen Voraussetzungen aufgrund richterlicher Entscheidungen." Auch Hanning argumentiert, die Angst vor einem Überwachungsstaat sei stark überzogen: "Online-Durchsuchungen oder Wohnraumüberwachung wird es immer nur in wenigen Fällen unter strikter Kontrolle geben." Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte gestern der Passauer Neuen Presse mit Blick auf die von Schäuble ebenfalls geforderten Einsätze der Bundeswehr im Innern, es gehe um wenige Einsatzgebiete. "Vollkommen unbestreitbar ist, dass die Bundeswehr bei der Luftsicherung gebraucht wird. Der Polizei fehlen dazu die Möglichkeiten."

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Deutschland ist bedroht
Beitrag von: Jürgen am 22 Juli, 2007, 21:29
Zitat
...Viel gefährlicher und akut bedrohlicher ... sind jedoch die Neonazis...

Auch die braunen Banden ... suchen ... den Kampf ...
Man muss wahrscheinlich nur darauf warten, bis auch die extreme Rechte die terroristische Aufmerksamkeitsökonomie für sich entdeckt und größere Anschläge plant.

... Das geschieht nicht spektakulär durch einen Bombenschlag, der viele Menschen gleichzeitig tötet ...

Hat man den Anschlag vom Oktoberfest 1980 (http://de.wikipedia.org/wiki/Oktoberfestattentat) schon vergessen?
Der Schoss ist fruchtbar noch, aus dem das kroch Brecht
Titel: Re: Deutschland ist bedroht
Beitrag von: berti am 22 Juli, 2007, 23:07
Schäuble wies solche Vergleiche scharf zurück: "Wer auf diese Weise unseren Rechtsstaat mit dem Unrechtsstaat DDR gleichsetzt, hat entweder keine Ahnung vom Wirken der Stasi ­ oder er leidet an akutem Verfolgungswahn", sagte der CDU-Politiker der Zeitschrift Super Illu.

Der mann ist gefährlich klever, passende sprüche im jeweils passendem medium :(
Imho augenwischerei um seine ziehle durchzusetzen, wie die auch immer aussehen mögen.
Titel: Re: Deutschland ist bedroht
Beitrag von: lucky am 23 Juli, 2007, 00:55
Hat man den Anschlag vom Oktoberfest 1980 (http://de.wikipedia.org/wiki/Oktoberfestattentat) schon vergessen?
Der Schoss ist fruchtbar noch, aus dem das kroch Brecht

Wollen wir mal rechts und links aufrechnen, oder sind die RAF Attentate mit Geiselnahme der "Landshut" besser zu bewerten weil links? Sorry aber immer dieses Geschrei nur gegen rechts wird der Sache wohl nicht gerecht?
Und im übrigen, Rechtsextreme haben wir zu mindest im Bundestag noch nicht, Linksextreme schon!

Sorry, bin kein Alt- oder Neu-Achtundsechziger, das wird auch nix mehr. Ohne deren antiautoritären Erziehungsmethoden hätten manche vielleicht auch mehr Respekt vor anderen Menschen und deren Eigentum.
Vielleicht denkt man ja erst so, wenn einem nichts Gutes widerfahren ist!

Und hier noch ein Witz dazu:
Junger Mann sitzt junger Mutter in der Straßenbahn gegenüber. Auf ihrem Schoss der Sohn, der mit wachsender Begeisterung seinen Schuh an das Schienbein des jungen Mannes gegenüber tritt.

Darauf der junge Mann zur Mutter: "Könnten sie ihrem Sohn das mal bitte verbieten?"
Darauf die junge Mutter: "Mein Sohn hat eine antiautoritäre Erziehung, der darf das!"

Da steht der junge Mann auf, knallt der jungen Mutter seine Faust ins Gesicht und sagt, die hatte ich auch!

so long
lucky
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 23 Juli, 2007, 04:51
Rechts oder links, das spielt m.e. bei menschenverachtenden Ideologien überhaupt keine Rolle, weil sich ganz aussen - praktisch gesehen - der Kreis schliesst.
Und zwar ganz höllisch weit unten, in jeder Hinsicht...

Und den Opfern von Terroranschlägen oder pervertierter Staatsgewalt kann's im Grunde egal sein, Tod oder Leiden kennen keine Richtung ausser unten...

Was mich aber gewaltig anstinkt ist, dass fast jeder Hardliner und Menschenfeind sich selbst als der 'Mitte' zugehörig bezeichnet.
Nun, ein Kreis hat die Mitte nicht an seinem Umfang, auch die Richtungen sind allenfalls relativ...

Und das sog. politische Spektrum in diesem Sinne auch nicht, denn eine solche würde die Existenz eines ausgewogenen Standpunkts mindestens mit Absicht zum gerechten Interessenausgleich aller gesellschaftlichen Gruppen voraussetzen, den ich aber im Bundestag nirgendwo mehr eindeutig zu erkennen vermag.

Die vielgefürchteten angeblich islamischen Terroristen sind allerdings überhaupt keiner politischen Position zuzuordnen, weil sie keine derartige Grundlage haben oder wollen. Bei der Ausrottung oder Versklavung Andersgläubiger ist der Bereich von Politik längst verlassen.
Dassselbe gilt aber auch für andere, die z.B. meinen, unter dem Vorwand der notwendigen Gegenwehr ihre eigenen Allmachtsträume mit Mitteln durchsetzen zu müssen, die letztlich nicht besser sind.

Bei nationalistischen Fanatikern stelle ich jegliches politische Bewusstsein grundsätzlich infrage, egal ob sie als Linke oder Rechte bezeichnet werden.

Blindwütiger Hass gegen alle Andersdenkenden macht grundsätzlich blind und blöd.
Das hat mit Politik garnix mehr zu kriegen.

Wir Bürger sind von den diversen angeblichen politischen Mitten umzingelt und werden von allen Seiten beschossen...
Titel: Re: Deutschland ist bedroht
Beitrag von: berti am 23 Juli, 2007, 06:52
Wollen wir mal rechts und links aufrechnen, oder sind die RAF Attentate mit Geiselnahme der "Landshut" besser zu bewerten weil links? Sorry aber immer dieses Geschrei nur gegen rechts wird der Sache wohl nicht gerecht?
Und im übrigen, Rechtsextreme haben wir zu mindest im Bundestag noch nicht, Linksextreme schon!

Aufrechnen will hier keiner, KEIN attentat oder ähnliches ist irgendwie zu rechtfertigen, egal von wem oder warum es ausgeführt wurde.
Nur ist mir da irgendwie entgangen, das irgendwelche Linke jemanden zusammengeschlagen hätten, oder leute wegen ihres aussehens anpöbeln usw.
achja, bundestag - bitte ändere das "noch nicht" in "nicht mehr", denn wir hatten bereits zwei abgeordnete der republikaner im Bundestag.Ist zwar schon länger her aber egal.
Und linksextrem? wen meinst du? hoffentlich nicht diese schwafler von "die linke". Die sind alles andere als extrem.
( extrem im sinne DKP)




Titel: Re: Deutschland ist bedroht
Beitrag von: lucky am 23 Juli, 2007, 09:45
Nur ist mir da irgendwie entgangen, das irgendwelche Linke jemanden zusammengeschlagen hätten, oder leute wegen ihres aussehens anpöbeln usw.
achja, bundestag - bitte ändere das "noch nicht" in "nicht mehr", denn wir hatten bereits zwei abgeordnete der republikaner im Bundestag.Ist zwar schon länger her aber egal.
Und linksextrem? wen meinst du? hoffentlich nicht diese schwafler von "die linke". Die sind alles andere als extrem.
( extrem im sinne DKP)

Ist der linke schwarze Block nur gewalttätig gegen Sachen? Pöbeln die nicht gegen Leute von rechts und greifen die an? Wenn die blöden Nazis nicht so blöd wären, würden sie viel öfter die Opfer rolle einnehmen, wenn fünf mal mehr linke Demonstranten ungenehmigt gegen die rechte genehmigte Demo Randale machen und Angriffe starten, oder sind die dummen Rechten jetzt keine Menschen mehr? Denk mal an die Randale in Kreuzberg oder Hannover des jeweils schwarzen Blocks, das sind linke Alternative, wie sie sich nennen. Die greifen auch anders Denkende an!

OK, die beiden Republikaner hatte ich vergessen, war aber auch schon lange vor der dt. Einheit.

Mit Linksextrem meine ich schon die Nachfolgepartei der SED. Nehme mir auch das Recht alle Linken als Kommunisten zu bezeichnen, jedenfalls so lange es in Deutschland Mode ist jeden Patrioten, der stolz auf Deutschland ist, Nazi zu nennen. Deren Verhalten ist schließlich verantwortlich für die letzte Diktatur in Deutschland die "DDR", ergo aus der Nazidiktatur nichts gelernt. "Rotlackierte Nazis" sagte Schumacher

Hört doch bitte auf die Linke Idee immer wieder zu glorifizieren. Das hat noch niemals geklappt aber Millionen Menschen das Leben gekostet. Historiker schreiben, dass unter Stalin mehr Menschen umkamen als unter Hitler. Ich will jetzt nicht aufrechnen - gar nicht. Nur, in Russland und Georgien stehen dessen Statuen und Denkmäler noch. Ich mag mir nicht vorstellen, dass wir hier noch Hitler Denkmäler hätten.
Linke haben eine bessere Lobby, warum eigentlich sind doch die gleichen Verbrecher.

Bei den Achtundsechzigern hieß es mal:
Wer wenn er jung ist - und nicht links ist, der hat kein Herz.
Und wer wenn er alt ist - und immer noch links ist, der hat kein Hirn.

Es soll auch Leute geben, die diese Wandlung nicht erst durchleben mussten.

Unser grüner Fischer Joschi, manche sagen er wäre Linker Demonstrant, Hausbesetzer und Polizisten Angreifer gewesen, mit dem Fahrrad unterwegs in Sachen linker Grüner. Als er dann im Dienst Mercedes fuhr, kam er auf die Idee den Benzinpreis auf 5 DM zu erhöhen und uns uns die Fahrräder zu geben.

Schließe mich dem Statement von Jürgen an - jede Gewalt ob links, rechts oder religiös ist zu verurteilen und durch Nichts zu rechtfertigen.

lucky

Titel: Demo gegen den Überwachungswahn wieder in Berlin
Beitrag von: SiLæncer am 23 Juli, 2007, 12:55
Bürgerrechtsorganisationen rufen unter der Ägide des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung für den 22. September zum vierten Mal dazu auf, gegen die "ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat" auf die Straße zu gehen. Die Demonstration unter dem Motto "Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!" wird erneut in Berlin stattfinden, wo die Reihe von Protestzügen gleichen Zuschnitts im Juni vergangenen Jahres ihren Ausgangspunkt nahm. Im Herbst hatten Bürger zudem ihre Sorgen über den Ausbau des Überwachungsnetzes in Bielefeld und im April in Frankfurt zum Ausdruck gebracht, zuletzt mit 1500 bis 2000 Teilnehmern. Treffpunkt für die neue Demo ist am 22.9. um 14:30 Uhr am Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor unweit vom Reichstag.

"Mit der Vorratsspeicherung der Telekommunikation und Online-Durchsuchungen von Computern stehen weiter verschärfte Sicherheits- und Überwachungsbefugnisse auf der unersättlichen politischen Agenda", heißt es in dem Aufruf. "Dabei bewirkt die zunehmende elektronische Erfassung und Überwachung der gesamten Bevölkerung keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet Millionen von Euro und gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger. Wo Angst und Aktionismus regieren, würden gezielte und nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit ebenso auf der Strecke bleiben wie ein Angehen der wirklichen, alltäglichen Probleme der Menschen. Zudem könne sich nicht mehr unbefangen und mutig für seine Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen, wer sich ständig überwacht und beobachtet fühlt.

Zu dem vierten Protestzug gegen die Überwachungsgesellschaft laden 20 Organisationen ein, zu denen neben Gruppierungen aller Oppositionsparteien unter anderem der FoeBuD, das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIFF), die Humanistische Union oder das Netzwerk Neue Medien sowie STOP1984 gehören. Konkret fordern die Organisatoren neben einem Nein zur "Totalprotokollierung" der Telekommunikation und zu geheimen Computerdurchsuchungen ein Ende der Videoüberwachung des öffentlichen Raums, einen Verzicht auf eine automatische Gesichtskontrolle sowie den Stopp von Biometrie und RFID-Chips in Ausweisen und Pässen. Ferner wenden sie sich gegen eine Aufzeichnung des Flugreiseverkehrs, einen automatischen Kfz-Kennzeichenabgleich auf öffentlichen Straßen sowie zahlreiche seit dem 11. September 2001 neu geschaffene Anti-Terrorbefugnisse. Nach der "inneren Aufrüstung der letzten Jahre" dürften keine neue Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit beschlossen werden, "wenn sie mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind".

Unbeeindruckt davon pocht die Union nach jüngsten Warnungen deutscher Sicherheitsbehörden und des Bundesinnenministeriums vor möglichen Terroranschlägen in Deutschland sowie unter dem Eindruck des Geiseldramas in Afghanistan auf die schnelle Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Ausweitung von Anti-Terrormaßnahmen durch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). So genannte Vorfeldhandlungen wie die Ausbildung in Terror-Lagern und die Verbreitung von Anleitungen zum Bombenbau müssten künftig strafbar sein, forderte der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU), in der Passauer Neuen Presse. "Wir müssen das jetzt unter Strafe stellen. Frau Zypries sollte liefern", verlangte Bosbach. Ein Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches müsse jetzt schnell auf den Weg gebracht werden, forderte er. Das Bundesjustizministerium soll bereits einen entsprechenden Entwurf vorbereitet, ihn jedoch zunächst wieder auf Eis gelegt haben.

Kanzlerin Angela Merkel will zugleich alles daran setzen, dem Bundeskriminalamt (BKA) die umstrittenen verdeckten Online-Durchsuchungen zu ermöglichen. Die entsprechende, innerhalb der Koalition heftig umkämpfte Novelle des BKA-Gesetzes müsse so schnell wie möglich stehen, forderte die CDU-Politikerin in der ARD. "Es liegt mir am Herzen, dass das BKA die richtigen Möglichkeiten bekommt", stärkte Merkel Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erneut den Rücken. Die Befugnis zur Ausforschung privater Festplatten müsse dazugehören. Zugleich verteidigte die Kanzlerin trotz aller Kritik auch wieder die jüngsten Überlegungen Schäubles zum Umgang mit potenziellen Terroristen und "Gefährdern". Sie halte es für "legitim", dass der Innenminister alle Möglichkeiten durchdenke. Zu den Hinweisen von Sicherheitsbehörden auf konkrete Anschlagsgefahren für Deutschland äußerte sich Merkel nicht näher. Sie rief lediglich dazu auf, dies nicht zu sehr zu dramatisieren, aber auch nicht zu bagatellisieren: "Wir müssen der Bedrohung ins Auge sehen und uns vorbereiten".

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Deutschland ist bedroht
Beitrag von: berti am 23 Juli, 2007, 21:52
Ist der linke schwarze Block nur gewalttätig gegen Sachen? 
Upps, war nicht mein Tag, die hatte ich ganz vergessen. :(  Scheine irgendwie blind zu sein, speziell auf dem linken auge

Zitat
so lange es in Deutschland Mode ist jeden Patrioten, der stolz auf Deutschland ist, Nazi zu nennen

Ok, dann schein ich  Nazi zu sein  ???  Denn selbst hier im Ausland steh ich noch immer zu Deutschland. Schämen tu ich mich aber für das, was da derzeit in Deutschland abgeht, sei es in Politik, Wirtschaft Sport usw.

Zitat
Historiker schreiben, dass unter Stalin mehr Menschen umkamen als unter Hitler. Ich will jetzt nicht aufrechnen - gar nicht.
Es bringt auch nix. Zum einen sind manche zahlen ideologisch "bereinigt", zum anderen besteht die grosse  chance sich zu verzetteln.


Zitat
Ich mag mir nicht vorstellen, dass wir hier noch Hitler Denkmäler hätten.
Warum eigentlich nicht? Er ist ein Teil unserer Geschichte, egal ob nun gut oder schlecht. Und ein paar wenige dinge in dieser Ära waren nicht schlecht, leider haben die "unschönen" Dinge überhand genommen.


[nquote]Schließe mich dem Statement von Jürgen an - jede Gewalt ob links, rechts oder religiös ist zu verurteilen und durch Nichts zu rechtfertigen. [/quote]

dem ist nichts mehr hinzuzufügen! 100% Übereinstimmung


Titel: Re: Deutschland ist bedroht
Beitrag von: lucky am 23 Juli, 2007, 22:20
@syrabert,

auf viele derer, die uns regieren kann man nicht stolz sein, ich auch nicht.

Aber unser Volk ist wohl souverän in der Völkergemeinschaft und wir nicht die gleichen Rechte wie die anderen?
Müssen wir uns schämen für unsere Vorfahren und das was sie geleistet haben?
Sind alle Wehrmachtsangehörigen, die keine Wahl hatten, alle Kriegsverbrecher wie uns das so oft suggeriert wird?

Ich könnte das fortsetzen, bringt aber nichts. Ich bin auch stolz auf mein Vaterland und ich bleib nicht sitzen bei der Nationalhymne wie das viele Deutsche tun. Ich bin auch oft und viel im Ausland. Wenn man sieht mit welchem Nationalgefühl andere Nationen zusammen stehen und zusammen halten... In anderen Ländern hab ich noch nie gesehen, dass man sich nicht zu seiner Nation bekennt.

"Glaubt nicht, dass der Deutsche seine göttliche Heimat verloren hat. Eines Tages wird er sich wach finden am Morgen eines ungeheuren Schlafes."
Friedrich Nietzsche

Wir haben in unserer Geschichte mehr Wissenschaftler, Schriftsteller, Musiker hervor gebracht, die der Welt nicht nur Deutschland viel zu geben hatten, mehr als eine Menge anderer Nationen.

Du weißt bestimmt was ich meine
lucky

PS: Deine Fahne auf dem Kopf gestellt ohne Sterne sieht auch nicht schlecht aus oder?
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: ionti am 24 Juli, 2007, 00:03
Zitat
PS: Deine Fahne auf dem Kopf gestellt ohne Sterne sieht auch nicht schlecht aus oder?

Da fehlt doch noch ein Stern? (grins)


Zitat
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht Deutschland weiter ernsthaft vom Terror bedroht.

Wenn es den Herrschaften so sehr um unsere Sicherheit ginge, würden sie z.b. dafür sorgen, dass die maroden AKW endlich abgeschaltet werden. Die sind eine größere Bedrohung als imaginäre Terroristen. Diese absurde Sicherheitshysterie macht nur dann Sinn, wenn man sich gegenwärtigt, dass "die da oben" nicht uns vor "Terroristen" beschützen sondern sich selbst(also die reiche Oberschicht und alles was sich sonst noch dazuzählt) vor uns.
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: lucky am 24 Juli, 2007, 00:09
Diese hier war gemeint...
h**p://www.fahnenversand.de/shop/id/197/nr/detailansicht.htm

Da is nix mit Stern

lucky


Editiert von Jürgen

Den Link habe ich deaktiviert, weil nicht auszuschliessen ist, dass auf den Seiten Artikel angepriesen werden, deren Verbreitung, Besitz oder Bewerbung nicht allgemein zulässig ist.
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: ionti am 24 Juli, 2007, 00:20
Is schon richtig, auf syraberts Logo fehlt einer
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: berti am 24 Juli, 2007, 00:22
Da fehlt doch noch ein Stern?
 
??? noe, ist schon die syrische flagge. (oder versteh ich das jetzt nicht  ??? )


Ich bin auch oft und viel im Ausland. Wenn man sieht mit welchem Nationalgefühl andere Nationen zusammen stehen und zusammen halten... In anderen Ländern hab ich noch nie gesehen, dass man sich nicht zu seiner Nation bekennt.
[...]
Wir haben in unserer Geschichte mehr Wissenschaftler, Schriftsteller, Musiker hervor gebracht, die der Welt nicht nur Deutschland viel zu geben hatten, mehr als eine Menge anderer Nationen.

Ist mein reden, in diesen zusammenhang bin ich stolz, ein deutscher zu sein. In anderen Dingen leider nicht (mehr).
Bin aber zusätzlich auch stolz, syrer zu sein!
Zitat

PS: Deine Fahne auf dem Kopf gestellt ohne Sterne sieht auch nicht schlecht aus oder?
 
hihii, ist mir jetzt erst aufgefallen, stimmt.  ein schelm, wer da böses denkt.




Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: ionti am 24 Juli, 2007, 00:27
Zitat
noe, ist schon die syrische flagge. (oder versteh ich das jetzt nicht

hab nachgesehen, deine ist die VAR-Flagge (Vereinigte Arabische Republik)
Syrien und Irak haben die gleiche, nur mit  drei Sternen.

Kümmelspalter ionti
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: ionti am 24 Juli, 2007, 00:36
Au Backe, hab mich total verhauen. Das kommtdavon, wenn man ein uraltes Lexikon hat.

jaja es ist die Syrische.
Flaggen ändern sich halt mit den politischen und historischen Gegebenheiten.Deshalb halt ich nix
von Reichsflaggen, Kriegsflaggen u.s.w. sind schon zu viele Schafsnasen hinterhergelaufen und
dafür bzw. für die Interressen anderer Leute gestorben.
Das passende Zitat dazu von einem großen deutschen Dichter:

    Erst gewahrten wir vergnüglich   
    Wilden Wesens irren Lauf;
    Unerwartet, unverzüglich
    Trat ein neuer Kaiser auf.
    Und auf vorgeschriebnen Bahnen
    Zieht die Menge durch die Flur;
    Den entrollten Lügenfahnen
    Folgen alle. - Schafsnatur!

   (Goethe.Faust II.Teil)
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: berti am 24 Juli, 2007, 00:41
setzen, sechs  ;D

zwei sterne - syrien
zwei sterne, in der mitte schrift -Irak
roter balken links, ansonsten grün weis schwarz : vereinigte emirate
grün mit schrift und schwert: saudi arabien
grün weiss rot mit logo in mitte: Iran
grün weiss schwarz mit logo : afghanistan
rot weiss schwarz mit adler in der mitte: agypten

ok, reicht.  Wenn du nachsehen willst: www.nationalflaggen.de oder google mal
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: berti am 24 Juli, 2007, 00:44
Au Backe, hab mich total verhauen. Das kommtdavon, wenn man ein uraltes Lexikon hat.

du bist nicht zufällig mit diesen oberhäuptling in USA verwand ? der hat ähnliche probleme  ;D ;D ;D

OK, nun wieder zurück zum topic, ich fühl schon unsere admins die keulen wetzen

Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: ionti am 24 Juli, 2007, 01:13
Zitat
du bist nicht zufällig mit diesen oberhäuptling in USA verwand ? der hat ähnliche probleme

Nicht verwandt.Nicht verwandt.
Sonst hätte ich meinen Fehler niee zugegeben und schon gar nicht freiwillig.
Auch so ein Anti-Terror-Sicherheitsfanatiker, der Oberste.
Nur ist die Welt seit dem sicherer geworden? Nein, das Gegenteil ist der Fall.
Wie will man denn "den Terrorismus" bekämpfen? Indem man alle die wie Muslime aussehen umbringt? Terrorismus ist ein Wort. Wie will man eine Bezeichnung bekämpfen?
Man bekämpft "den Diebstahl" indem man alle Polen umbringt? (das ist jetzt arg satirisch gemeint !!)
Oder man beschliest ein Anti-Diebstahlsgesetz, nach diesem Gesetz nimmt man allen Bürgern die Geldbörsen ab, durchsucht  sie (die Geldbörsen) und nimmt sie (die Geldbörsen) anschliessend in staatliche Verwahrung. Und behauptet dann, das Gesetz habe sich bewährt, weil es findet ja kein Diebstahl mehr statt.
 
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: berti am 24 Juli, 2007, 01:22
[Oder man beschliest ein Anti-Diebstahlsgesetz, nach diesem Gesetz nimmt man allen Bürgern die Geldbörsen ab, durchsucht  sie (die Geldbörsen) und nimmt sie (die Geldbörsen) anschliessend in staatliche Verwahrung. Und behauptet dann, das Gesetz habe sich bewährt, weil es findet ja kein Diebstahl mehr statt.
 

lass dass bloss nicht unsere politiker hören  ;D ;D  obwohl, so wie das grade im sozialen aussieht, sind wir auf dem besten weg dahin.

[satire on]

jetzt hab ich die lösung:

geld wird weltweit abgeschafft, jeder bekommt ein RFID chip, wird rund um die Uhr überwacht. Essen und Wohnung wird zugeteilt, der jeweilige staat teilt dir den passenden arbeitsdienst zu. Die derzeit arbeitslosen werden zu überwachern umgeschult und schnüffeln vor sich hin.
dadurch gibst weltweite vollbeschäftigung und keiner hat mehr zeit, sich anschläge oder kriege auszudenken.
[satire off]

halt doch bitte mal jemand die welt an, ich will aussteigen
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 24 Juli, 2007, 03:58
Ey, das ist meine Welt.
Und genauso Deine.

Also lassen wir sie uns nicht aus den Händen nehmen, wenn wir das irgendwie unterbinden können.

Wieso schreit eigentlich kein Schäuble "Nazi-Terror"?
Weil die Glatzen nicht ihn persönlich oder andere Mitglieder der 'Eliten' angreifen, sondern 'nur' stinknormale kleine Leute.
Vor der RAF dagegen hatten alle Polit- und Industrie-Bonzen persönlich Angst, weil die gezielt die Mächtigen attackierten, wenngleich unter Inkaufnahme von Kollateralschäden.
Und die Terrorflieger von 9/11 hatten offensichtlich auch sog. Enthauptungsschläge im Sinn, werden von den Mächtigen nur und genau deshalb gefürchtet.
Genau aus Gründen dieser Angst um die eigene Haut wird ja auch weltweit in keiner kriegerischen Auseinandersetzung direkt ein Regierungssitz oder Diktatorenpalast bombardiert, sondern mit perversem Genuss statt dessen die meist machtlose Zivilbevölkerung dahingemetzelt.
Auch so eine Art von 'eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus'  >:(

Wenn also einem Normalo der Schädel eingeschlagen oder der Wanst aufgeschlitzt wird, oder er bei einer Fahndungsmassnahme als Verdächtiger oder sogar völlig unbeteiligter Passant 'versehentlich' unter die Räder kommt, juckt das keinen Minister besonders.
Aber genau diese Gewalt terrorisiert die Bevölkerung wirklich.

Die ganze inszenierte öffentliche Teror-Debatte ist komplett verlogen und soll letztlich nur dazu dienen, uns aller Rechte zu berauben und die unersättlichen Parasiten an den Schaltstellen der Macht davor zu schützen, dass wir uns irgendwann gegen sie erheben.
Grund dazu hätten wir eigentlich schon heute genug.
Selbst unter den Vorgaben der Verfassung, Thema Widerstandsrecht...
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: berti am 24 Juli, 2007, 11:24
Zitat
Selbst unter den Vorgaben der Verfassung, Thema Widerstandsrecht...

das recht habe ich auch, zumal ich in grauer vorzeit auf den text der berliner freiheitsglocke vereidigt wurde.

Zitat
"Ich glaube an die Unantastbarkeit und an die Würde jedes einzelnen Menschen. Ich glaube, dass allen Menschen von Gott das gleiche Recht auf Freiheit gegeben wurde. Ich verspreche, jedem Angriff auf die Freiheit und der Tyrannei Widerstand zu leisten, wo auch immer sie auftreten mögen."





Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: ionti am 24 Juli, 2007, 13:07
Zitat
geld wird weltweit abgeschafft, jeder bekommt ein RFID chip, wird rund um die Uhr überwacht. Essen und Wohnung wird zugeteilt, der jeweilige staat teilt dir den passenden arbeitsdienst zu. Die derzeit arbeitslosen werden zu überwachern umgeschult und schnüffeln vor sich hin.
dadurch gibst weltweite vollbeschäftigung und keiner hat mehr zeit, sich anschläge oder kriege auszudenken.

Darauf läufts hinaus. Aber...Moment mal...genau diese Situation ist es doch, was die veröffentlichte Meinung unter
"Kommunismus" versteht. Demzufolge sind Schäuble&Co mit ihren Sicherheits- und Sozialgesetzen Kommunisten!
(Lenin: "Vertrauen ist gut,Kontrolle ist besser" "wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen") 
Wer hätte das gedacht?

Die Idee das Geld abzuschaffen ist nicht übel, genauer gesagt müsste die Macht des Geldes abgeschafft werden.
Geld will sich mit "aller Macht" vermehren, und nicht irgendwie sondern immer schneller und immer mehr.
Daraus resultierend eine ungerechte Weltwirtschaftsordnung die durch Krieg und Gewalt aufrechterhalten wird.
Es wird nicht nur Krieg nach aussen geführt, sondern auch nach innen, gegen Arbeitslose und sonstige "Hungerleider".
Wenn Deutschland am Hindukusch "verteidigt" wird, wehrt sich der Afghane irgendwann in Deutschland.
Wenn die Armut in diesem reichen Land wächst, wehrt sich das Prekariat irgendwann gewalttätig.

Zitat
Grund dazu hätten wir eigentlich schon heute genug.
   Selbst unter den Vorgaben der Verfassung, Thema Widerstandsrecht...

Tja, und um dies zu verhindern (ist ja Terrorismus) muß wohl wieder mal die Verfassung geändert werden, im
Sinne der Herrschenden versteht sich. Demokratische Grundrechte und Freiheiten am besten bis auf Null.
Kontrolle der Bevölkerung bis in die Gedanken hinein.


Gedankenverbrecher ionti


P.S. da fällt mir ein: Gedankenkontrolle und -manipulation findet ja schon statt durch unsere Massenmedien
Titel: SPD will Online-Durchsuchungen vom BKA-Gesetz trennen
Beitrag von: SiLæncer am 24 Juli, 2007, 16:40
Die SPD möchte die politisch umstrittene Frage der heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern von den Verhandlungen über das BKA-Gesetz abtrennen. Während neue Präventivbefignisse für das BKA zügig verabschiedet werden könnten, sollte bei der Online-Durchsuchung erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über die beiden  Verfassungsklagen abgewartet werden, erklärte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz gegenüber der Welt.

Wiefelspütz sprach sich dafür aus, erst die Verfassungsbeschwerde gegen die Novellierung des nordrhein-westfälischen Verfassungsshutzgesetzes abzuwerten. Über diese Beschwerde wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht vor März 2008 erwartet. "Man kommt mit der Novelle des BKA-Gesetzes viel besser ans Ziel, wenn man die Online-Durchsuchung davon abtrennt und gesondert verhandelt", sagte Wiefelspütz der Welt. Ohnehin sei auch die Novellierung des BKA-Gesetzes kein Schnellschuss: Selbst bei zügigen Verhandlungen könne das veränderte Gesetz frühestens Anfang 2008 im Gesetzesblatt stehen, erklärte der SPD-Innenpolitiker.

Im Gegensatz zur SPD möchte die CDU das Vorhaben beschleunigen und setzt darauf, dass man bis Ende August eine Koalitionsvereinbarung zur Online-Durchsuchung unter Dach und Fach hat. Dabei wird mit unterschiedlichen Befugnissen für Polizei (BKA) und Verfassungsschutz argumentiert: Während der Verfassungsschutz Festplatten zur Gefahrenabwehr durchkämmen soll, soll das BKA die Online-Durchsuchung zur Strafverfolgung bei Straftaten in den Bereichen Terrorismus und organisierte Kriminalität einsetzen. Die Novelle des BKA-Gesetzes soll dem BKA erweiterte Möglichkeiten an die Hand geben, die derzeit nur die Länderpolizeien haben. Dazu gehört vor allem der Einsatz der Rasterfahndung, die akustische Wohnraumüberwachung und die Telekommunikationsüberwachung.

Quelle : www.heise.de
Titel: Skeptische Stimmen zur Online-Durchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 24 Juli, 2007, 17:43
Die politisch umstrittene heimliche Online-Durchsuchung eines Computers stößt bei Datenschützern wie bei Juristen auf Skepsis. In einer Reihe von Artikeln melden sie grundsätzliche Bedenken an und warnen vor der beabsichtigten Änderung des Grundgesetzes.

In einem Artikel [1] für die August-Ausgabe der Deutschen Richterzeitung beschäftigen sich die Datenschützer Markus Hansen vom unabhängigen Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein und Andreas Pfitzmann von der TU Dresden mit den technischen Grundlagen der Online-Durchsuchung und der Beschlagnahme von Daten. Ausgehend von der forensischen Beweissicherung, die nur mit 1:1-Kopien der Datenträger arbeitet, fragen sich die Autoren, ob ein solches System über den Online-Zugriff per Internet funktionieren kann. Dazu werde ein verdeckter Ausgabekanal benötigt, der über einen Trojaner oder über das gezielte Herumliegenlassen von USB-Sticks oder CD-ROMs in dem Zielsystem installiert wird. Die Autoren betonen, dass es keine Echtheitsbestätigung für die Daten geben kann, da das Zielsystem weder von den Ermittlern noch von dem Nutzer vollständig kontrolliert wird. Außerdem sei die Entdeckung des Trojaners durch die Zielperson niemals auszuschließen, betonen Hansen und Pfitzmann. Dabei bestünde die Gefahr, dass gezielt unverdächtiges Datenmaterial zur Täuschung eingespielt wird oder der Trojaner benutzt wird, um den Rechner der Ermittler zu infiltrieren.

Schließlich machen die Autoren auf das Problem der richterlichen Fristsetzung einer Online-Durchsuchung aufmerksam. Es müsse sichergestellt sein, dass ein Trojaner sich restlos und verlässlich entfernen lässt und auch nicht durch das Wiedereinspielen eines während der Überwachungsmaßnahmen angefertigten Backups durch den Nutzer wieder aktiv werden kann. Den Richtern raten die Datenschützer in ihrem Artikel, die Echtheit der übertragenen Daten anzuzweifeln. "Denn eine Online-Durchsuchung widerspricht allen Anforderungen, die aus technisch fundierten Gründen an einen sachverständigen Gutachter im Rahmen einer forensischen Analyse gestellt werden," lautet das Fazit von Hansen und Pfitzmann.

In der gleichen Ausgabe der Richterzeitung befasst sich [2] Alexander Roßnagel von der Universität Kassel, Leiter der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet), mit verfassungspolitischen und verfassungsrechtlichen Fragen der Online-Durchsuchung. Roßnagel befürchtet in seiner Analyse, dass der Schutz der Grundrechte durch den Einsatz von Online-Durchsuchungen geschwächt wird, weil die zentralen Datenschutzprinzipien Zweckbindung und Datensparsamkeit nicht genügend beachtet würden. Verfassungsrechtlich sieht Roßnagel Probleme, dass die Online-Durchsuchung den Kernbereich privater Lebensführung, die Unverletzlichkeit der Wohnung und die informationelle Selbstbestimmung verletzt, alles Aspekte, die von Grundgesetz geschützt sind. Roßnagel kommt zu dem Schluss, dass die bisher bekannten Begründungen zur Notwendigkeit der Online-Durchsuchung nicht den verfassungsrechtlichen Kriterien gerecht werden, die bei einem solchen Eingriff berücksichtig werden müssen.

Ausführlicher geht der provet-Geschäftsführer Gerrit Hornung in einem Beitrag [3] für die kommende Ausfabe von Datenschutz und Datensicherheit auf die Online-Durchsuchung ein, deren verfassungsrechtliche Grenzen er auslotet. Hornung beschäftigt sich vor allem mit dem Problem, wie eine Online-Durchsuchung Abstand vom Kernbereich privater Lebensgestaltung halten kann. Wo bei der akustischen Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff") mit einem Richterband argumentiert wird, sieht Hornung kaum Möglichkeiten, den Kernbereich zuverlässig zu schützen. So könnte schon das Auffinden von Daten der elektronischen Gesundheitskarte dazu führen, dass eine Online-Überwachung unverzüglich abgebrochen werden muss. "Sollte es im Ergebnis nicht möglich sein, eine mit dem Kernbereichsschutz konforme Durchführung der Online-Durchsuchung vorzunehmen, so kann dies nicht zur Aufgabe dessen Schutzes führen. Vielmehr wäre die Maßnahme in diesem Fall insgesamt unzulässig", lautet das Fazit.

Im zweiten Punkt beschäftigt sich Hornung mit der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 des Grundgesetzes. Er erteilt dabei allen Argumenten eine Absage, die aus dem Anschließen eines Computers an eine Internetleitung in der Wohnung die Einwilligung in den entfernten Zugriff auf das System konstruieren. Ohne eine grundlegende Änderung des Grundgesetzes im Punkt der Unverletzlichkeit der Wohnung ist die Online-Durchsuchung nach Hornung zur Stafverfolgung ungesetzlich und verfassungsrechtlich unzulässig. In seinem Aufsatz macht Hornung auch auf die Verhältnismäßigkeit der Online-Dursuchung aufmerksam. Eine Maßnahme, die die generelle Online-Sicherheit von Bürgern und Wirtschaft untergrabe und einen Vertrauensverlust in die IT-Sicherheit bringe, sei unverhältnismäßig. Vor diesem Hintergrund solle das Vorhaben solange nicht verfolgt werden, "wie die tatsächliche ermittlungstechnische Eignung und Notwendigkeit der Online-Untersuchung nicht in sehr viel deutlicherer Art plausibel gemacht worden sind als bisher".

Unabhängig von der juristischen oder datenschutztechnischen Ausrichtung der jeweiligen Aufsätze beklagen alle erwähnten Autoren den dürftigen Kenntnisstand über die Technik, die BKA oder der Verfassungsschutz einsetzen wollen. Die Informationen, die ein Artikel der Online-Zeitschrift hrr-Strafrecht ausleuchtet, bilden neben Überlegungen von heise security die Grundlagen der meisten Artikel zum Thema Online-Durchsuchungen.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/meldung/93226
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 24 Juli, 2007, 23:17
Eines ist glasklar, ein System, das von jemand anderem als dem Nutzer verändert wurde, taugt grundsätzlich nicht mehr als Beweismittel.
Ich bezweifle allerdings ganz erheblich, dass das der gemeine Amtsrichter oder Anwalt immer (zu erwähnen) weiss. Und schon isses passiert, Recht ist in der Praxis das, was am Ende dabei herauskommt...

Das heisst natürlich auch nicht, dass man nicht dadurch weiter ermitteln könnte, z.B. um auf eine Spur für andersartige Beweise zu kommen.

Auf meinen Rechnern gibt's auch ganz ohne FileSharing hunderttausende an Dateien, die ich in meiner Lebenszeit niemals alle auf möglicherweise belastenden Inhalt prüfen könnte...
Wenn also jemandem gelingen könnte, irgendetwas unbemerkt unterzuschieben, und dann eine sorgfältige Kontrolle stattfände, nicht auszudenken...

Sollte sich irgendein Bundestrojaner irgendwie verbreiten und der dann von Dritten genutzt werden können, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass sogar einige gutmeinende Zeitgenossen damit selbst auf die Suche nach 'gewissen' Inhalten gehen würden, um anschliessend bei vermeintlichem Fund dem Verdächtigen die Büttel auf den Hals zu jagen.
Und genauso wie gegen den Vorwurf einer sexuellen Belästigung könnte man(n) sich anschliessend kaum wirksam verteidigen oder wenigstens entlasten.

Immerhin kann der, der den Nachschlüssel hat, auch jederzeit selbst unentdeckt etwas Belastendes hinterlassen.


Habe schliesslich schon vor Ewigkeiten erlebt, wie Zivis in eine (von mir vorher eigenhändig gründlich gereinigte) Kneipe kamen, ohne Verzehr zügig wieder verschwanden, worauf kurz danach eine Razzia ohne lange Sucherei einen fetten Prickel Dope unter einer Bank zu finden meinte.
Allerdings war ich aufmerksam und schneller, der deponierte Prickel lag längst samt Staubsaugerbeutel im Müllcontainer und statt dessen etwas trockener Hundeschiet vom Hof an der Stelle  :P
Und selbstverständlich gab's auch absolut nichts anderes zu finden, was den Laden oder seine Gäste oder Mitarbeiter hätte belasten können.
Ach ja, dass passierte wenige Tage, nachdem mein eigener widerlicher Vater, damals der örtliche Revierführer, erfahren hatte, dass ich in diesem verruchten Laden arbeitete.
So ein verdammter Zufall...
Genauso der seltsame Anruf meines Onkels tags zuvor, eines (dem nicht untergebenen) Kollegen, der mir nur dringend riet, unbedingt sauber zu bleiben, man würde ja an der Stelle direkt im Licht der Öffentlichkeit stehen...

Schwein gehabt.

Aber online und anonym stellt sich nun ganz dringend die Frage 'wer kontrolliert die Kontrolleure'...
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: lucky am 25 Juli, 2007, 00:56
Aber online und anonym stellt sich nun ganz dringend die Frage 'wer kontrolliert die Kontrolleure'...

Jürgen,
da hast Du was falsch verstanden, bedenke bitte:
Die beim Staat sind immer die GUTEN -
Die NICHT beim Staat immer die BÖSEN, im Zweifel auch die ANDEREN

und "Das Leben der Anderen" na ja usw...

Das Rechtssystem in USA lässt auch bei so manchen Dingen den Kopf schütteln, besonders nach den "Reformen" der letzten Jahre (man traut sich ja kaum ein Datum zu nennen, um nicht die Filter zu strapazieren) aber,
zu mindest im alten Zustand waren die eindeutigsten Beweise, wenn sie rechtswidrig erlangt wurden - vor Gericht nicht verwertbar. Das hat sich bestimmt dort auch geändert, man denke nur an das Lager auf der Karibikinsel.
In D ist mir kein Fall bekannt wo die Richter Beweise verworfen hätten, weil sie nicht legal ermittelt wurden.

Wie weit sind wir schon gekommen hier, jeder ist grundsätzlich verdächtig und im Zweifelsfall soll man doch bitte erst mal nachweisen, was man alles nicht gemacht hat.

Und die Leute interessiert das alles gar nicht, was gab es da für Demos gegen Notstandsgesetze und gegen Volkszählungen vor Jahrzehnten. Wenn eine Verordnung kommt, dass jeder demnächst einen RFID Chip unter der Haut zu tragen hat, weil das unserer Sicherheit dient, dann halten die alle den A**** Arm hin.

lucky
Titel: Ex-Verfassungsrichter hält Online-Durchsuchungen für möglich
Beitrag von: SiLæncer am 25 Juli, 2007, 11:17
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein sieht mit den heftig umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen keinen Eingriff in den absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung verbunden. Ihm leuchte nicht ein, dass die vor allem von der Union befürwortete verdeckte Durchforstung von Festplatten in Privat-PCs und von Speicherplattformen im Netz "nicht möglich sein soll", sagte der Ex-CDU-Abgeordnete der Frankfurter Rundschau. "Das scheint mir nichts anderes als das, was bei der heimlichen Telefonüberwachung geschieht. Das Internet als neue Form des Kommunizierens steht dem Telefonieren durchaus nahe." Dafür brauche man zwar "natürlich" eine richterliche Genehmigung. Aber das Grundgesetz lasse seines Erachtens auf Basis eines entsprechenden, von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bereits vorbereiteten Gesetzesentwurfs zur Novelle der Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) eine solche Maßnahme zu.

Klein argumentiert so ähnlich wie ein Gutachter im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die bereits mit Hilfe des Landtags in NRW im Rahmen des dortigen Verfassungsschutzgesetzes eine Befugnis für Staatsschützer zur Ausweitung der Netzbespitzelung geschaffen hat. In der Stellungnahme für die Befassung des Bundesverfassungsgerichts mit der gesetzlichen Regelung zu heimlichen Online-Durchsuchungen wird das Problem des Schutzes des privaten Kernbereichs mit dem Hinweis gelöst, dass der Surfer beim Eintritt in das Internet gleichsam seinen engen Kreis der Privatsphäre verlässt und damit auch die privat abgespeicherten Daten auf dem von ihm genutzten Computer mehr oder weniger zur "Sozialsphäre" gehören. Mehrere Informatik- und Rechtsprofessoren sowie Datenschützer haben sich gerade dagegen sehr skeptisch zu einer Vereinbarkeit des Konzepts von Online-Durchsuchungen mit dem privaten Kernbereich geäußert.

Eine weitere Diskussion forderte Klein auch zu weiteren Überlegungen Schäubles zur Terrorabwehr. "Es wird darüber geredet, ob man nicht den Einsatz der Bundeswehr im Innern mit militärischen Mitteln ermöglichen muss", führte der CDU-Politiker aus. "Dazu bedürfte es sicher einer Grundgesetzänderung, wie beispielsweise für den Abschuss mit Terroristen besetzter bedrohlicher Flugzeuge." Dazu müsse man zudem beweisen, dass es solcher zusätzlicher Mittel zur Verhinderung von Anschlägen bedürfe. Für erörterungswürdig hält der Verfassungsexperte auch den Vorschlag des Innenministers, Verdächtigen ähnliche wie in Großbritannien Hausarrest aufzuerlegen und ihnen für eine begrenzte Zeit die Nutzung bestimmter Kommunikationsmittel zu untersagen. Entschieden sprach sich Klein aber gegen die Gedankenspiele Schäubles rund um die gezielte Tötung von Top-Terroristen aus. Auch "eine Dauerinternierung à la Guantánamo wäre bei uns selbst bei einer Grundgesetzänderung nicht zu realisieren".

Außenminister Frank-Walter Steinmeier kritisierte derweil im Gespräch mit dem Magazin Stern die Äußerungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Schäuble in der Sicherheitsdebatte mit deutlich schärferen Worten. "Natürlich" müsse es auch Denkverbote geben. "Nicht alles, was vorstellbar ist, darf auch politisch gangbar gemacht werden. Es gelten die Grenzen des Grundgesetzes. Die lassen sich nicht überspringen wie ein Gartenzaun." Es schaffe nur Verunsicherung, "der Öffentlichkeit einen Wunschkatalog der Sicherheitsbehörden zu präsentieren und den alle paar Tage zu erweitern". Er hätte sich daher "vorstellen können, dass sich die Kanzlerin entlang der Linie äußert, die der Bundespräsident vorgezeichnet hat". Horst Köhler (CDU) hatte das "Stakkato" der Vorschläge Schäubles moniert und den Gedanken an die Tötung von Terrorverdächtigen zurückgewiesen.

Trotz der jüngsten Geiselnahme in Afghanistan hat sich Steinmeier auch gegen eine Dramatisierung der aktuellen Bedrohung Deutschlands durch den internationalen Terrorismus gewandt. "Deutschland ist nicht explizit zum neuen Ziel erklärt worden", sagte der SPD-Politiker. Bei insgesamt erhöhter Gefährdungslage gebe es nach seiner Kenntnis "keine konkreten Hinweise darauf, dass in Deutschland unmittelbar Anschläge bevorstehen". Aus Geiselnahmen und Videos von Geiselnehmern wisse man allerdings, "dass Deutschland mit im Fokus der Beobachtung durch den internationalen Terrorismus steht".

Im Internet macht zugleich eine neue Aktion gegen Schäuble mobil. Auf der Webseite "Schäuble! Wegtreten!" können Surfer den Rücktritt des Minister fordern. Diesem obliege die Aufgabe, das Grundgesetz zu schützen und Sorge zu tragen, dass den Bürgern die darin definierten Freiheitsrechte auch in der Zukunft garantiert werden können, heißt es zur Begründung. Schäuble stelle dagegen aus Angst vor islamistisch motivierten terroristischen Anschlägen "das gesamte Volk unter Generalverdacht und sucht mit dieser Rechtfertigung ein Grundrecht nach dem anderen auszuhebeln". Zudem erweise sich der Christdemokrat als "vollkommen kritik- und beratungsresistent". Fast 2000 Bürger haben bisher die Petition unterschrieben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Online-Durchsuchung: Ist die Festplatte eine Wohnung?
Beitrag von: SiLæncer am 25 Juli, 2007, 17:43
Inmitten der politischen Diskussion um die Online-Durchsuchung setzen sich nicht nur IT-Spezialisten mit dem geplanten Fahndungsmittel der Strafverfolger auseinander. Auch Juristen bemühen sich, die Möglichkeiten und Grenzen einer heimlichen Festplattenfahndung zu bestimmen. Trotz einzelner Gegenstimmen sind sie eher skeptisch, dass verfassungsrechtliche Fragen zufriedenstellend gelöst werden können. Besonders die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht, allein gelassen zu werden und im Kernbereich der privaten Lebensführung seine Ruhe zu haben, ist dabei in die Diskussion geraten. In einem Aufsatz [1] für die Juristenzeitung hat Johannes Rux sich mit den Rechtsfragen der Online-Durchsuchung befasst. Rux beschäftigt sich dabei mit der Frage, ob zum privaten Wohnraum eines modernen Bürgers nicht auch ein virtueller Wohnraum auf der lokalen Festplatte oder im Internet gehört, in dem er seine Persönlichkeit entfaltet.

Als das Grundgesetz gezimmert wurde, gab es noch kein Internet. Dementsprechend bestimmte Artikel 13 die Unverletzlichkeit einer Wohnung physisch mit dem Begriff der Wohnung als vom öffentlichen Bereich abgetrenntem Raum. Ob Haus, Wohnung, Garten, Campingplatz oder Hotelzimmer, überall schützt Artikel 13 die zum Leben notwendige Privatsphäre. Dazu schreibt der Jurist Johannes Rux: "Nachdem sich in den letzten jahren mit aller Deutlichkeit gezeigt hat, dass der Mensch seine Persönlichkeit auch in virtuellen Räumen entfalten kann, stellt sich die Frage, ob hier Raum für eine analoge Anwendung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist." Rux hält diese Frage für legitim, weil der Computer für viele Menschen weit mehr ist als eine Aktentasche oder Bibliothek mit Textdateien, Kalkulationsdaten. Sie nutzten ihn, um mit anderen Menschen entfernte soziale Beziehungen aufzubauen, die den Grad an Intimität und Vertraulichkeit aufweisen können, wie er in der klassischen Kleinfamilie üblich sei, schreibt Rux. Auf der Festplatte eines Computers finden sich somit höchst private Dokumente des sozialen Lebens im virtuellen Raum, Liebesbriefe, intime Chats, Fotos und vieles mehr.

Wenn für diese Bereiche der Festplatte in Analogie zur Wohnung ein Anspruch auf Unverletzlichkeit gelten soll, stellt sich die Frage, wo die Schranken des Schutzbereiches sind. Unter Bezugnahme auf Urteile des Bundesverfassungsgerichtes setzt Rux den Schutzraum sehr weit an. Weil das Gericht befand, dass auch ein abgeschlossener Lagerraum zur Wohnung gehören kann, schreibt Rux unter Hinweis auf Speicherangebote wie die von Google: "Dann kann für die 'Internet-Festplatte' aber jedenfalls dann nichts anderes gelten, wenn der Nutzer seine Daten verschlüsselt oder Dritte auf andere Weise vom Zugriff auf diese Daten ausgeschlossen hat".

In weiterer Analogie vergleicht der Autor das Aufzeichnen von Tastaturanschlägen und Mausbewegungen mit der Aufzeichnung des Verhaltens in einer Wohnung. Aus dieser Analogie zieht Rux insgesamt den Schluss, dass Online-Überwachungen analog zur Wohnraumüberwachung nur zur Verhütung dringender Gefahren zulässig sind. Eine Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz im Vorfeld einer Gefahrenlage sei dagegen nicht zulässig. Bei einer entsprechenden Änderung des Grundgesetzes sollte dies beachtet werden. "Die Ausforschung privater Rechner setzt demnach entweder eine konkrete Gefahr für ein hochrangiges Rechtsgut oder den Verdacht einer schwer wiegenden Straftat voraus", folgert Lux, der damit zumindest die Online-Durchsuchung der Verfassungsschützer in Nordrhein-Westfalen als juristisch unhaltbar betrachtet.

In einer Antwort auf Rux [2] bezweifelt Gerrit Hornung die Analogiebildung für den virtuellen Raum und zieht den Schutzbereich sehr viel enger. Die Analogie greife z.B. darum nicht, weil für den Initiator einer Online-Durchsuchung nicht einmal eindeutig erkennbar sei, ob nicht vielleicht auf einen Laptop zugegriffen wird, der sich womöglich gar nicht in der Wohnung befindet. Auch bei einer Speicherung auf "Internet-Festplatten" funktioniere die Analogiebildung nicht, weil der Nutzer seine Daten willentlich außerhalb des räumlich geschützten Bereiches ablege. Erst wenn zuverlässig arbeitende Ordnungssysteme (z.B. GPS in Laptops) sicher ausschließen können, dass ein Rechner sich in einem Wohnraum befindet, sei eine Online-Durchsuchung zulässig. Für alle anderen Fälle müsse die Verfassung geändert werden. Wenn diese Änderung die Online-Durchsuchung für besonders schwerwiegende Gefahrenslagen einmal erlauben sollte, dann nur, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte für die Wahrscheinlichkeit eines Beitrags zum Ermittlungserfolg bestehen, andere Maßnahmen aussichtslos sind und verfahrensrechtliche Sicherungen (Richtervorbehalt, Dokumentation, Benachrichtigungspflicht) vorgesehen werden."

In einem Schlusswort [3] zur Festplatten-Debatte stimmt Johannes Rux der Argumentation von Hornung weitgehend zu, macht aber auf den zentralen Unterschied beider Positionen aufmerksam. Während Hornung die Online-Durchsuchng als schlichte Durchsicht der Festplatteninhalte charakterisiere, sei die Beobachtung eines virtuellen sozialen Raumes ein Echtzeitzugriff. "Diese Form des Echtzeitzugriffes, mit dem sich Verschlüsselungsmechanismen überwinden lassen, ist aber durchaus mit der Beobachtung eines Menschen innerhalb eines sozialen raumes vergleichbar", betont Rux.

Diese juristische Argumentation dürfte in der weiteren Debatte um die Online-Durchsuchung eine Rolle spielen. Wiederholt haben Praktiker darauf hingewiesen, dass die Online-Durchsuchung vor allem benötigt wird, um die Verschlüsselung von Inhalten aufheben zu können. So erklärte BKA-Chef Jörg Ziercke unlängst in Freiburg: "Wir müssen an den Rechner, bevor verschlüsselt wird." Ob freilich die Daten auf den Festplatten von schwerkriminellen Straftätern oder Terorristen unverschlüsselt gespeichert sind, wie sich das etwa die CDU-Politikerin Ute Granold in ihrer jüngsten Stellungnahme vorstellt, darf bezweifelt werden.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/93307
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 26 Juli, 2007, 01:51
Die Festplatte ist, sofern nicht gewollt öffentlich zugänglich, NATÜRLICH ein Teil der geschützten Privatsphäre.

Und zwar genau wie ein Tagebuch, gesammelte Briefe und Notizen, kurz, alles, was Mensch so innerhalb der von ihm verschlossenen Bereiche ansammelt.

Das gilt nicht nur für die eigentlichen Wohnräume und den Briefkasten, sondern ebenso für Keller und Dachböden, Schliessfächer, am Leib getragenes usw.
Und ohne eine richterliche Durchsuchungserlaubnis muss niemand eine solche inhaltliche Durchsuchung hinnehmen.

Bei Verdunkelungsgefahr können die Behörden sicherstellen (lassen), aber die Untersuchung ist nur bei sehr erheblicher Gefahr im Verzuge ohne Beschluss möglich.
Und jeder Durchsuchung hat offen stattzufinden, Zeugen und Rechtsbeistand sind zuzulassen.
Juristische Gegenwehr muss möglich sein, regelmässig auch mit aufschiebender Wirkung.

Nur auf sehr wenige und genau definierte Dinge darf auf begründeten Verdacht hin ausserhalb der Wohnung sofort gefilzt werden, wie z.B. Waffen in der Öffentlichkeit, verbotene Betäubungsmittel o.ä..

Aber selbst dann ist das Lesen mitgeführter Briefe, auch geöffneter, nicht erlaubt.

Und vergessen wir bitte nicht, dass ausser den Rechten der Überwachten stets auch die sämtlicher ihrer Kontakte betroffen sind, die ebenfalls Anspruch auf Schutz, Vertraulichkeit und ggf. Geheimhaltung haben.


Macht doch gleich aus dem ganzem Land einen Knast...
Und wenn Ihr nicht mehr wisst, wie das geht, fragt Eure Blockflöten!

Und die Betreiber von Stammheim können dann noch Isolation und Kontaktsperre beitragen, ggf. hinsichtlich willkommener Suizide beraten. Aus der Zeit ahnt man ja noch, wozu es hilfreich sein kann, Akten und Gesetzbücher auszuhöhlen...

Vielleicht erinnert man sich noch an den populären Linksanwalt aus dem Zeitzusammenhang, später Ex-Grüner und dann Prä-Sch@uble. Diesen vorigen König der Hardliner diskret zu praktischen Details zu befragen, könnte sich wohl lohnen.

Und vielleicht weiss der ja auch eine Erklärung, wie es ein erwachsener und halbwegs normalgewichtiger Mensch es schaffen kann, sich an anderthalb Metern 2x0.14mm² Lautsprecherlitze zu erhängen, ohne dass die einfach reisst.
Oder wie trotz aller Kontrollen Schusswaffen und Munition hinein- und zahlreiche Kassiber herausgelangen konnten...
Zu der Zeit genoss er ja keine Abgeordneten-Immunität...

Hat vielleicht der aktuelle Herr Sch. so eine grosse Angst, weil er die Geschichte des vorigen Herrn Sch. genauer kennt als die Öffentlichkeit ? ? ?
Sozusagen ein mentaler Kollateralschaden?


Nun, sollte es je abermals ein Ereignis á la 9/11 geben, wieder mit Spuren-Verweis in unsere Republik, dann könnte jede dieser Überlegungen und Befürchtungen hinfällig werden, denn dem dann werdenden Alleinherrscher von 'God's Own Country' wäre es ja gelegentlich möglich, uns alle auf Verdacht erst einmal kraft eigener Ermächtigung komplett auszuradieren.
Und die letzten chronischen Bedenkenträger wären endlich still...
Und man müsste keine Pauschal-Verdächtigen lebenslang bewachen, verhören und durchfüttern...
Titel: Kanzleramtschef: Bundestrojaner dient nicht der Massenbespitzelung
Beitrag von: SiLæncer am 26 Juli, 2007, 11:21
Kanzleramtschef Thomas de Maizière unterstützt die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) für heimliche Online-Durchsuchungen. Es gebe Regelungen für die Telefonüberwachung und den Umgang mit dem Postgeheimnis, sagte de Maizière am heutigen Donnerstag im Radiosender MDR Info. Wenn Menschen nun verstärkt über das Internet kommunizierten, müssten die Gesetze angepasst werden, forderte der Christdemokrat und schloss sich damit der Meinung des Ex-Verfassungsrichters Hans Hugo Klein an. Er erwähnte allerdings nicht, dass das Internet längst keinen abhörsicheren Raum mehr darstellt. So gelten die ursprünglichen Regelungen zum Telefonabhören im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung etwa auch entsprechend für das Abhören von E-Mail. Zudem geht die Polizei online auf Streife, wobei aber wie in der physischen Welt keine Rundumkontrolle möglich ist.

Von einer Massenbespitzelung werde auch bei der verdeckten Durchforstung von Festplatten privater Computer und von Speicherplattformen im Netz nicht die Rede sein können, versicherte der Kanzleramtschef. Der Einsatz standardisierter Schadsoftware sei weder geplant noch machbar, wiederholte de Maizière Äußerungen aus der Spitze des Bundeskriminalamts (BKA), das im Rahmen der Novelle des BKA-Gesetzes nach Ansicht auch von Kanzlerin Angela Merkel die Lizenz zu Online-Durchsuchungen erhalten soll. Wenn man 50 bis 100 Mitarbeiter im BKA hätte, die mit hohem technischen Aufwand Spionagesoftware auf Rechner Verdächtiger schleusen und die umstrittenen Aktionen durchführen würden, dann könnten nach Ansicht des Merkelvertrauten "vielleicht 500, 600 Menschen in Deutschland überhaupt überwacht" werden. Allein die Komplexität der Maßnahme böte so einen "gewissen Schutz" vor einer millionenfachen Überwachung der Netzbürger.

Während die CSU eine "große Mehrheit der Bayern" bei ihren Plänen etwa zum Einsatz der Bundeswehr im Innern und Online-Durchsuchungen hinter sich sieht, kommt scharfe Kritik am vorgesehenen Ausbau des Überwachungsnetzes weiter von der Opposition. FDP-Partei- und Fraktionschef Guido Westerwelle knöpfte sich jüngst im Interview mit der Bild am Sonntag Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor. Mit Blick auf den Streit um die jüngsten Überlegungen Schäubles zur Terrorabwehr und zum Umfang mit "Gefährdern" machte er deutlich: "Eine Bundeskanzlerin, die so lange dazu schweigt, bis der Bundespräsident in die Debatte eingreifen muss, macht etwas falsch". Merkel müsse klarstellen, dass die Gedankengänge des Innenministers nicht die Linie der Regierung seien. Schäubles Vorschläge seien unausgegoren, maßlos und verfassungswidrig. Westerwelle wörtlich: "Ein Verfassungsminister, der die Freiheit schützen will, indem er sie preisgibt, hat ein seltsames Amtsverständnis."

Der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele zeigte sich auf Abgeordnetenwatch ebenfalls besorgt über die Äußerungen Schäubles. Der Minister nehme sich offenbar mehr und mehr die Praxis der US-Regierung zum Vorbild, die nach dem 11. September 2001 "rigoros Bürgerrechte wie den Datenschutz über den Haufen geworfen und ein Stück Rechtsstaat geopfert hat". Schäuble pflege anscheinend "zu sehr den falschen Umgang mit dem US-Heimatschutzminister". Die Grünen würden dagegen Online-Durchsuchungen genauso ablehnen wie die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten, biometrische Merkmale in Ausweisen und die Verwendung von Mautdaten über das derzeitige gesetzliche Maß hinaus. Schäuble sei den Nachweis schuldig geblieben, dass diese Vorhaben tatsächlich geeignet seien, mehr Sicherheit zu bringen und eine terroristische Gefahr wirksamer zu bekämpfen.

Der SPD-Abgeordnete Michael Hartmann plädierte derweil "grundsätzlich für Online-Dursuchungen". Das Internet sei zu einer zweiten Lebenswelt geworden, in der schlimme Verbrechen – auch und gerade im Bereich des internationalen Terrorismus – vorbereitet würden. Bei der Netzbespitzelung müsse aber sichergestellt werden, dass der Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung unangetastet bleibe. An diesem Punkt haben jüngst etwa die Gesellschaft für Informatik (GI) sowie Wissenschaftler starke Zweifel an der Machbarkeit der Maßnahme vorgebracht. Auch der Bochumer Virenjäger G Data spricht inzwischen von einem "nicht-kalkulierbaren Risiko". Der Erfolg staatlicher Spionagesoftware sei nur gewährleistet, wenn Security-Hersteller diese von der Erkennung ausschlössen. Die fatale Folge wären Sicherheitslücken, die auch Kriminelle zur Einschleusung von Schadcode ausnutzen könnten. G-Data-Vorstand Dirk Hochstrate ist so "nicht klar, wie die Behörden potenziellen Missbrauch ausschließen wollen".

Quelle : www.heise.de
Titel: Merk: Online-Durchsuchung im Kampf gegen Kinderpornografie nötig
Beitrag von: SiLæncer am 26 Juli, 2007, 15:11
Die umstrittene Online-Durchsuchung ist nach Auffassung von Bayerns Justizministerin Beate Merk auch im Kampf gegen die Kinderpornografie unverzichtbar. Die CSU-Politikerin verlangte am Donnerstag in München erneut eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen nicht nur zur Prävention, sondern auch zur Strafverfolgung. "Die Kinderpornografie muss mit allen verfassungsrechtlich möglichen Mitteln bekämpft werden." Auch in der Terrorabwehr sei die Online-Durchsuchung unerlässlich.

Terroristen träfen nicht nur Verabredungen online, sondern auch die Rekrutierung laufe über das Internet. "Sie nutzen alle Kommunikationstechnologien." Mit Blick auf die Forderungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zu einer Verschärfung der Terrorgesetze verlangte Merk, auch Sympathie-Bekundungen für Terrorgruppen wieder unter Strafe zu stellen.

Es würden keine Computer unbescholtener Bürger durchsucht. Für jede Aktion müsse ein Anfangsverdacht bestehen und ein Antrag beim zuständigen Richter gestellt werden. Erst dann könne auf dem entsprechenden Computer ein Trojaner eingesetzt werden, der die Überwachung von Inhalten und Online-Kontakten ermögliche. Der Richter müsse wie bei der Telefonüberwachung auch entscheiden, welche Inhalte privat seien und welche für Ermittlungen verwendet werden dürften. Die Ministerin wollte sich nicht festlegen, ob der Staat für eventuelle Schäden an dem betroffenen Computer aufkomme, falls sich der Verdacht nicht bewahrheite. Dies müsse im Einzelfall entschieden werden.

Die Online-Überwachung sei auch notwendig, um Netzwerke aufzudecken. Hierfür müsse eine Zeit lang ermittelt werden, die Beschlagnahmung einer Festplatte führe nicht zum Ziel. Im Bundestag wird derzeit der Entwurf des Telekommunikations-Überwachungsgesetzes beraten. Da darin die Online-Durchsuchung nicht verankert ist, will Bayern dazu ein separates Gesetz.

Quelle : www.heise.de
Titel: Ist die Online-Durchsuchung wirklich notwendig?
Beitrag von: SiLæncer am 26 Juli, 2007, 19:39
Vor dem Oberlandesgericht Schleswig hat am gestrigen Mittwoch der Prozess gegen den Deutsch-Marokkaner Redouane El-H. begonnen. Er wird beschuldigt, die Terrororganisation al-Qaida finanziell und logistisch unterstützt zu haben. Außerdem ist er angeklagt, eine Terrororganisation gebildet zu haben. Als Beweismittel liegen 512.000 Dateien vor, die von verschiedenen Festplatten und der DSL-Überwachung des Internetcafés/Callshops stammen, das der Angeklagte in Kiel betrieben hat.

Nach einem Bericht der Kieler Nachrichten ist das Beweismaterial so umfangreich, dass bislang nur 300.000 Dateien durch eine Stichwortsuche des Bundeskriminalamtes gesichtet und ausgewählte Dateien übersetzt wurden. Der schwerste Vorwurf gegen den 37 Jahre alten Angeklagten ist der der Bildung einer terroristischen Vereinigung mit einem Jordanier und einem Marokkaner, die in Schweden festgenommen wurden. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (kostenpflichtiges e-Paper) soll dieser Vorwurf größtenteils auf mitgeschnittenen Protokollen von Internet-Chats und auf mitgeschnittenen Internet-Telefonaten beruhen.

Der Fall des Deutsch-Marrokaners wirft die Frage auf, ob die heimliche Online-Durchsuchung von Computern wirklich so notwendig ist, wie es von Politikern und Kriminalisten behauptet wird. Zumindest im vorliegenden Fall reichte anscheinend die konventionelle Hausdurchsuchung in Kombination mit der Beschlagnahme von Hardware sowie die Telekommunikationsüberwachung aus.

In einem Aufsatz für Computer und Recht beschäftigt sich der Rechtsanwalt Marco Gercke mit der Frage, ob nicht auch ohne eine Online-Durchsuchung, für die neue Gesetze benötigt werden, vergleichbare Ermittlungsergebnisse gewonnen werden können. In seiner Erörterung sieht er technisch wie juristisch keine besonderen Vorteile der Online-Durchsuchung, der Daten-CDs, DVDs, und externe Laufwerke entgehen. Den zentralen Unterschied sieht der Jurist im heimlichen Vorgehen der Behörden, die auf diese Weise in Besitz von Passwörtern kommen, um eine Hausdurchsuchung bei Google & Co vornehmen können.

Angesichts der massiven Probleme, entsprechende Programme für den Mitschnitt unbeobachtet auf den richtigen Rechner zu bekommen, wird die Online-Durchsuchung skeptisch beurteilt. Besser kommen Keylogger weg, die etwa in einem Internetcafé sehr einfach installiert werden können und dann helfen können, nach der konventionellen Beschlagnahmung der Hardware verschlüsselte Dateien zu entschlüsseln. Neben der fehlenden rechtlichen Zulässigkeit der Maßnahmen weist Marco Gercke auf ein Defizit der gesamten Diskussion hin: bisher gebe es keine technische und kriminologische Studie zur Online-Durchsuchung, auch sei noch nichts über die Anwendungspraxis in anderen Staaten veröffentlicht worden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Neues BKA-Gesetz doch ohne Lizenz zur Online-Durchsuchung?
Beitrag von: SiLæncer am 27 Juli, 2007, 07:26
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hofft auf eine baldige Einigung im Streit um die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA). Sie hat Anzeichen dafür, dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bei den von ihm bislang im Rahmen der Reform geforderten Netzbespitzelungen mehr Zeit für Diskussionen lassen will: "Auch der Innenminister scheint inzwischen von seiner Forderung abzurücken, dass der Gesetzentwurf zu den neuen Zuständigkeiten des Bundeskriminalamts die heimlichen Online-Durchsuchungen enthalten muss", sagte die SPD-Politikerin der Berliner Zeitung. "Es scheint sich abzuzeichnen, dass er das BKA-Gesetz ohne diesen Punkt den Ländern zur Abstimmung vorlegen wird." Damit würde Schäuble auf die SPD-Linie einschwenken, wonach bei der von der Union gewünschten Lizenz zur Durchforstung von Festplatten privater Computer und Speicherplattformen im Netz noch zahlreiche verfassungsrechtliche und technische Fragen offen sind.

"Heimliche Online-Durchsuchungen sind ein extremer Eingriff in die Privatsphäre", erklärte Zypries in diesem Sinne. "Bevor dieses Ermittlungsinstrument eingeführt wird, müssen die technischen Möglichkeiten, deren Folgen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geklärt werden." Es müsse auch geprüft werden, wie Dritte geschützt werden können. "Was geschieht beispielsweise, wenn das Bundeskriminalamt einen Trojaner in einem Computer platziert, der mit einem Krankenhaus verbunden ist? Kann die Polizei dann sämtliche Krankenakten einsehen?", brachte die Justizministerin ein Beispiel für ungelöste Probleme von Online-Razzien.

Dies alles muss laut Zypries nach der Verabschiedung der Novelle des BKA-Gesetzes separat "in Ruhe" beraten werden. Auf diese Weise könne auch berücksichtigt werden, wie das Bundesverfassungsgericht die Klage gegen Online-Durchsuchungen bewertet. Bürgerrechtler sowie der Ex-Innenminister Gerhart Baum (FDP) haben Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz eingelegt, das eine rechtliche Basis für Netzbespitzelungen schafft. Auch der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz hatte jüngst erklärt: "Man kommt mit der Novelle des BKA-Gesetzes viel besser ans Ziel, wenn man die Online-Durchsuchung davon abtrennt und gesondert verhandelt."

Der Entwurf für die neuen Präventivbefugnisse enthält zahlreiche Punkte, die an sich Potenzial für längere Koalitionsstreitigkeiten haben. Bisher war die präventive Abwehr von Terroranschlägen Aufgabe der Länder. In insgesamt 25 Paragrafen werden dem BKA in dem Papier nun aber neue "vorsorgliche" Überwachungsmöglichkeiten eingeräumt. So soll es Gefährder vorübergehend in Gewahrsam nehmen, deren Wohnungen durchsuchen oder einen großen Lauschangriff durchführen dürfen. Vorgesehen ist auch, dass das Polizeiamt künftig selbst präventive bundesweite Rasterfahndungen starten kann. Bisher durfte es nur die auf der Suche nach "islamistischen Schläfern" erfolglos gebliebenen Rasterfahndungen der Länder koordinieren. Auch das vorübergehende Abhören von Telefonen und E-Mail soll zur Abwehr einer "dringenden Gefahr" für Leib und Leben möglich werden.

Offiziell steht das BKA-Gesetz am 23. und 24. August während der Sommerklausur der Bundesregierung im brandenburgischen Schloss Merseberg voraussichtlich am Rand wieder auf der politischen Agenda. Kanzlerin Angela Merkel hofft nach eigenen Worten auf eine Lösung im Herbst. "Hier besteht dringender Handlungsbedarf", hatte die CDU-Politikerin betont. Ihrer bisherigen Ansicht nach müssen die heimlichen Online-Durchsuchungen aber gleich in das Gesetz integriert werden. Auch Kanzleramtschef Thomas de Maizière hat Online-Razzien gerade verteidigt. Es bleibt daher abzuwarten, inwiefern sich die SPD in der seit Monaten geführten Auseinandersetzung tatsächlich durchsetzen kann.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble hält an verdeckten Online-Durchsuchungen fest
Beitrag von: SiLæncer am 27 Juli, 2007, 11:22
Das Bundesinnenministerium hat postwendend Mutmaßungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zurückgewiesen, dass die innerhalb der Regierungskoalition heftig umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) auch ohne Netzbespitzelungen kommen werde. Eine Sprecherin von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte am heutigen Freitag, dass es "kein BKA-Gesetz ohne Online-Durchsuchung geben" werde. "Wir sind in der Ressortabstimmung mit dem BKA-Gesetz – und mit der Online-Durchsuchung".

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach machte zudem im Bayerischen Rundfunk deutlich, dass der Innenminister erst vor wenigen Tagen ein Schreiben an den Kanzleramtschef und die Fraktionsvorsitzenden der großen Koalition geschickt habe. Darin habe Schäuble ausführlich dargelegt, dass heimliche Online-Durchsuchungen unverzichtbar seien. Zudem habe niemand in der SPD-Fraktion auf einer jüngsten Sitzung zum Thema fachlich bestritten, dass das umstrittene Fahndungsinstrument zur Durchforstung von Festplatten privater PCs und Speicherplattformen im Netz notwendig sei. "Die SPD will es mehrheitlich nicht, das ist etwas völlig anderes", meinte der CDU-Politiker. Damit dürfte die seit Wochen andauernde Fehde zwischen den Ministerien und den Regierungsfraktionen aber weitergehen und angesichts der verhärteten Fronten vermutlich an Schärfe noch zunehmen.

Zypries hatte in einem Zeitungsinterview angedeutet, dass Schäuble den Gesetzentwurf zu den neuen Zuständigkeiten des Bundeskriminalamts ohne die verdeckten Online-Durchsuchungen durchs Kabinett bringen und den Ländern zur Abstimmung vorlegen wolle. Damit hätte die SPD einen Punktsieg erzielt und ihre Linie durchgesetzt. Bosbach hat dagegen "keine Ahnung, wie sie auf den Gedanken gekommen ist und ich kann mir das auch nicht vorstellen, dass Wolfgang Schäuble von dem ablässt, was dringend notwendig ist".

Der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck forderte die Sozialdemokraten derweil zum Widerstand gegen die "rechtsstaatswidrigen Anti-Terrorpläne" Schäubles auf. Nach Becks Ansicht lanciert der Innenminister "bewusst" manche Vorschläge, um bei der SPD Ablehnung zu produzieren. "Gleichzeitig schafft es dann aber Herr Schäuble, der SPD vergiftete Kompromisse aufzuzwingen", sagte er der Netzeitung. So sei die SPD bei der Online-Durchsuchung "bereits im Grundsatz eingeknickt". Zypries hatte unlängst angedeutet, dass entsprechende Maßnahmen vorstellbar seien, wenn "höchstpersönliche Bereiche" auf Festplatten oder anderen Speicherplattformen vor einem Zugriff der Ermittler geschützt bleiben würden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Heimliche Online-Durchsuchung beschäftigt Karlsruhe
Beitrag von: SiLæncer am 27 Juli, 2007, 12:47
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 10. Oktober in einen viel beachteten Verfahren erste Verfassungsbeschwerden gegen die Lizenz zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz. Im Februar hatten die Mülheimer Autorin Bettina Winsemann (alias Twister), drei Rechtsanwälte sowie ein Mitglied der Linkspartei Karlsruhe wegen einer Reihe von Vorschriften in der neuen Rechtsgrundlage für die Arbeit der NRW-Verfassungsschützer angerufen. Insbesondere griffen sie dabei die erstmals offiziell eingeführte, einen Richtervorbehalt nicht vorsehende Befugnis für Sicherheitsbehörden zu heimlichen Online-Durchsuchungen an. Um eine vergleichbare Lizenz zu Online-Razzien für das Bundeskriminalamt (BKA) ist in der Regierungskoalition ein heftiger Streit entbrannt.

Konkret gestattet das zur Verhandlung stehende Gesetz den Landesverfassungsschützern "heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen beziehungsweise die Suche nach ihnen, sowie den heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel". Die Norm spezifiziere nicht näher, welche Arten von Zugriffen gesetzlich erlaubt sein sollen, lässt die Mitteilung des Bundsverfassungsgerichts zum Verhandlungstermin erste Skepsis demgegenüber erkennen. "Technisch denkbar und unter Ermittlungsgesichtspunkten möglicherweise zielführend könnten eventuell die folgenden Arten von Zugriffen sein: Der einmalige Zugriff auf die auf der Festplatte des betroffenen Computers gespeicherten Daten; eine kontinuierliche Überwachung der gespeicherten Daten, bei der jede Änderung des Datenbestands mitgeschnitten wird; der Zugriff auf weitere Funktionen des betroffenen Rechners (etwa Mitverfolgung der Tastatureingaben, Zugriff auf über das Internet geführte Telefonate)."

Die Beschwerde richtet sich weiter gegen Bestimmungen in dem Gesetz, wonach unter bestimmten Voraussetzungen eine Benachrichtigung des Betroffenen unterbleiben, die Verfassungsschutzbehörde bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsunternehmen und Finanzunternehmen Auskünfte über Beteiligte am Zahlungsverkehr und über Geldbewegungen und Geldanlagen einholen sowie einen großen Lauschangriff starten kann. Bemängelt wird, dass personenbezogene Daten in Sachakten über verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehen bleiben dürfen, auch wenn die zu der betreffenden Person geführten Dateien gelöscht worden sind. Ein kritischer Punkt sei zudem, dass der Geheimdienst Erkenntnisse in gemeinsamen Dateien nicht nur mit anderen Verfassungsschutzbehörden, sondern auch mit weiteren Sicherheitsbehörden verarbeiten dürfe. Zur Diskussion steht damit letztlich auch das "Trennungsgebot" zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden, das Kritikern zufolge etwa auch bei der Anti-Terrordatei nicht mehr eingehalten wird.

Nach Auffassung der Beschwerdeführer verletzt die "Online-Durchsuchung" das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Viele vertrauliche Informationen, die früher in körperlicher Form in den eigenen vier Wänden aufbewahrt wurden und damit in den räumlichen Schutzbereich der Wohnung fielen, würden heute auf dem heimischen Computer gespeichert und fielen daher ebenfalls in den Schutzbereich des Grundgesetzes. Die Unverletzlichkeit der Wohnung könne nur unter sehr engen Voraussetzungen eingeschränkt werden, die aber bei Online-Razzien nicht gegeben seien.

Darüber hinaus rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die Regelung über die Online-Durchsuchung wahre weder das Gebot der Normenklarheit noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Soweit zudem das Beobachten des Internets vorgesehen sei, verletze die Norm auch das Fernmeldegeheimnis. Zudem entspreche das Gesetz nicht den Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur strafprozessualen akustischen Wohnraumüberwachung aufgestellt habe. Es fehle an Regelungen zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung und Vorschriften zur Kennzeichnung der gewonnenen Daten.

Die Gegenstellungnahme, die ein Gutachter im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung verfasst hat, sieht die Sache ähnlich wie ein Ex-Verfassungsrichter anders. In dem Papier wird das Problem des Schutzes des privaten Kernbereichs mit dem Hinweis gelöst, dass der Surfer beim Eintritt in das Internet seinen engen Kreis der Privatsphäre verlässt und damit auch die privat abgespeicherten Daten auf dem von ihm genutzten Computer mehr oder weniger zur "Sozialsphäre" gehören. Zahlreiche Wissenschaftler sowie Datenschützer haben sich gerade aber sehr skeptisch zu einer Vereinbarkeit des Konzepts von Online-Durchsuchungen mit dem Kernbereichsschutz geäußert.

Gegen das Verfassungsschutzgesetz NRW hat im März auch Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) Verfassungsbeschwerde eingelegt. Bisher ist in Karlsruhe aber nicht die Rede davon, dass diese Eingabe bei der anberaumten Verhandlung mitberaten werden soll. Anscheinend will das Bundesverfassungsgericht die erste Beschwerde vorziehen, um eventuell noch Einfluss auf die Debatte um Befugnisse für verdeckte Online-Durchsuchungen für das BKA nehmen zu können. Die SPD plädiert hier dafür, die Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten, während die CDU/CSU-Fraktion mit Rückendeckung von Kanzlerin Angela Merkel die Lizenz für bundesweite Netzbespitzelungen schon vorher rasch im Kabinett verabschiedet wissen will.

[Update]:

Gegen das Verfassungsschutzgesetz NRW hat im März auch Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nach Angaben der beteiligten Anwälte wird auch diese Beschwerde bei der anberaumten Verhandlung mitberaten. Anscheinend will das Bundesverfassungsgericht mit dem Termin für die Verhandlung eventuell noch Einfluss auf die Debatte um Befugnisse für verdeckte Online-Durchsuchungen für das BKA nehmen. Die SPD plädiert hier dafür, die Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten, während die CDU/CSU-Fraktion mit Rückendeckung von Kanzlerin Angela Merkel die Lizenz für bundesweite Netzbespitzelungen schon vorher rasch im Kabinett verabschiedet wissen will.

Quelle : www.heise.de
Titel: Koalitionsstreit über Online-Durchsuchungen kocht weiter hoch
Beitrag von: SiLæncer am 27 Juli, 2007, 20:16
Im Koalitionskrach über die Einführung einer Lizenz zu heimlichen Online-Durchsuchungen für das Bundeskriminalamt (BKA) gibt es keine Entspannung: "Das Zögern der SPD ist unverständlich und mittlerweile auch gefährlich angesichts der Bedrohung Deutschlands durch den internationalen Terrorismus", erklärte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann gegenüber der Netzeitung. "Jeder Tag, der eine weitere Verzögerung mit sich bringt, erhöht das Anschlags-Risiko." Dies könne er nicht länger akzeptieren. Es sei daher "absolut notwendig, dass die Sommerpause für die Innenpolitiker verschoben oder unterbrochen wird. Ich erwarte, dass jetzt alle dazu beitragen, einen Konsens zu finden."

Die Notwendigkeit für erweiterte Ermittlungsbefignisse über das Netz ist laut Schünemann offenkundig. "Alle Fachleute sagen, dass es längst überfällig ist, die Online-Durchsuchung bei Terrorismusverdacht anzuwenden." Wenn man sich klar auf den Terrorismusverdacht beschränke und alles unter einen Richtervorbehalt stellt, gäbe es verfassungsrechtlich "kein Problem". Im Deutschlandfunk führte der CDU-Politiker weiter aus, es gäbe "natürlich" Hinweise, dass sich islamistische Extremisten und auch Terroristen auch in Deutschland befinden. "Und wir haben ja erlebt, dass gerade durch Internetaufrufe auch etwas passiert."

Ähnlich warf der Innenexperte der Union, Hans-Peter Uhl (CSU), der SPD vor, "unverantwortlich" zu handeln, wenn sie die Rechtsgrundlagen für die Durchforstung von Festplatten oder Speicherplattformen im Netz bei der Fahndund nach Terroristen blockiere. Damit werde die "ungestörte Durchführung von Anschlagsvorbereitungen bewusst in Kauf genommen". Den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erweckten Eindruck, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wolle die verdeckten Online-Durchsuchungen "in Ruhe parallel" zum Entwurf für die Novelle des BKA-Gesetzes beraten, bezeichnete Uhl als "gezielte politische Falschmeldung". Die Innen- und Rechtspolitiker der Koalition hätten sich bereits Ende März verständigt, die Maßnahme im BKA-Gesetz auf "eine verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage" zu stellen.

Zypries kann sich in der Fehde mit Schäuble auf einen Brief des Bundesinnenministers an die Fraktionschefs Volker Kauder (CDU) und Peter Struck (SPD) sowie CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer (CSU) berufen. Das Schreiben vom 18. Juli, aus dem die Rheinische Post zitiert, erweckt den Eindruck, dass der CDU-Politiker bereit sei, die Online-Durchsuchung aus dem Anti-Terrorpaket fürs BKA zunächst herauszunehmen. In dem Brief hält Schäuble fest: "Anliegend übersende ich Ihnen den aktuellen Stand des Entwurfs einschließlich eines von uns noch nicht konsentierten Entwurfs zu Online-Durchsuchungen. Ich schlage vor, dass wir unbeschadet der noch ausstehenden Verständigung in den genannten noch offenen Fragen eine Länderbeteiligung zu den übrigen Punkten einleiten."

"Es ist perfide uns vorzuwerfen, wir ließen Terroristen gewähren", empörte sich derweil der SPD-Innenpolitiker Michael Hartmann in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. "Das entspricht nicht dem Stil von Koalitionspartnern." Zugleich zeigte er sich aber erneut grundsätzlich offen für die Onlinedurchsuchung als Mittel zur Terrorbekämpfung. "Dieses Instrument ist leider unabdingbar. Aber die Hürden, bevor es zum Einsatz kommt, müssen sehr hoch sein." Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, beharrte darauf, die sich für Ende des Jahres abzeichnende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen abzuwarten.

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), wertete das Drängeln der Union als "Aktionismus". Das BKA habe darauf hingewiesen, dass für die technische Umsetzung des so genannten Bundestrojaners noch mindestens ein halbes Jahr notwendig sei. Man könne aber nicht als Gesetzgeber die Anwendung eines Mittels befürworten, "wenn die Details noch im Nebel liegen". Zugleich warf er Schäuble vor, eine Arbeitsgruppe von Justiz- und Innenministerium zu den ungeklärten Fragen vor sechs Wochen aufgekündigt zu haben. Erst auf Drängen der SPD habe sie ihre Arbeit wieder aufgenommen.

Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, kritisierte das "Koalitionshickhack beim Grundrechtsabbau". Sie warnte, dass durch die Debatte über die Online-Durchsuchungen das BKA-Gesetz insgesamt aus dem Blickfeld gerate: "Der Ausbau der Befugnisse für das BKA wird die deutsche Sicherheitsarchitektur in bisher ungekanntem Maße zentralisieren." Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Petra Pau, ergänzte, dass heimliche Online-Überwachungen im Anti-Terrorkampf wenig brächten. "Sie könnten bestenfalls naive Terroristen von cleveren trennen." Ansonsten hätte die Maßnahme aber "Big Brother"-Potenziale. Wer sie dennoch wolle, attackiere das Grundgesetz und die Demokratie.

Grünen-Chefin Claudia Roth monierte, dass das "Verwirrspiel" um die innere Sicherheit weiter geht". Schäubles "Schnüffel-Staat" passe nicht zur freiheitlichen Architektur des Grundgesetzes. Es liege nun am Koalitionspartner SPD, "hier die Notbremse zu ziehen". Der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, befürchtet, dass die SPD letztlich nachgibt. Sie habe schon bei den Beratungen zur Freigabe ergänzender Haushaltsmittel den heimlichen Online-Durchsuchungen im Grundsatz zugestimmt. Die FDP bleibe dagegen dabei, dass heimliche Online-Durchsuchungen "ein zu schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte" und auch "nicht notwendig" seien.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: berti am 27 Juli, 2007, 21:41
kann denn wirklich keiner diesen CDO/CSU politikern mal ein wenig sachverstand beibringen?

Dieser ewige hinweis auf irgend welche islamische missetäter ist mittlerweile ausgeleier, denn die vorbereitung kann damit nicht verhindert werden. Bestes beispiel ist england, dort ist "big brother" gang und gebe, trotzdem gabs vor wenigen tagen erst ein neuen anschlag.
Und glauben die Politiker wirklich, damit irgendwen zu fassen? Ich kann jederzeit ein paar "unaufällige texte oder bilder verbreiten, da sieht niemand, was dahinter steckt. (stenographie).
Schon alleine die arabische schrift hat sehr viele möglichkeiten des "text im text", das findet keine durchsuchung :( 
Zitat
Sie könnten bestenfalls naive Terroristen von cleveren trennen." Ansonsten hätte die Maßnahme aber "Big Brother"-Potenziale.
dem gibts nichts mehr hinzuzufügen
Titel: Streit um Online-Durchsuchungen: Beckstein kritisiert Zypries
Beitrag von: SiLæncer am 28 Juli, 2007, 11:21
Der Streit um vermeintlich notwendige gesetzgeberische Maßnahmen zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern wird zunehmend unübersichtlich: Während der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) gestern betont hat, wie wichtig es sei, dass die Regierungskoalition des Bundes sich noch vor der Sommerpause über Rechtsgrundlagen für die heimliche Online-Durchsuchungen von Computern bei Terrorismusverdacht einigen müsse, legt sein bayerischer Amtskollege Günther Beckstein (ebenfalls CDU) in einem heute erschienenen Interview in der "Passauer Neuen Presse" nach: Er kritisiert das Verhalten von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries als "unvertretbar, weil dadurch eine Lücke im Sicherheitsnetz entsteht, die für uns in Deutschland sehr gefährlich sein kann".

Beckstein meint, Zypries wolle sich "offenbar zunehmend als vermeintliche Hüterin des Rechtsstaates profilieren" und will das Problem auch nicht am Parteibuch festgemacht sehen: Bereits der frühere SPD-Innenminister Otto Schily habe sich mit Zypries "herumärgern" müssen, obwohl beide doch zur selben Partei gehörten. Es handle sich im Prinzip um dieselbe Auseinandersetzung, die sich nun nur noch verschärft habe.

Die Möglichkeit zu heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern ist nach Ansicht von Beckstein dringend erforderlich , weil das Internet das "führende Medium für Terroristen" geworden sei – in dieser Hinsicht ist er sich mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und anderen CDU-Innenpolitikern, aber auch Teilen der SPD einig.

Er möchte solche Maßnahmen von Seiten der Strafermittlungsbehörden streng an drei Voraussetzungen gebunden sehen: "Erste Voraussetzung muss ein Straftatenkatalog sein. Selbstverständlich kann es sich dabei nur um schwerste Straftaten handeln. Zweite Voraussetzung ist ein konkreter Tatverdacht. Und die dritte Voraussetzung ist die Genehmigung der Maßnahme durch einen Richter."

Unterdessen hat SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz erneut eine Aufforderung an Bundesinnenminister Schäuble gerichtet, zunächst die Frage der Online-Durchsuchung aus dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte des Bundeskriminalamtes (BKA) im Anti-Terrorkampf auszuklammern und separat darüber zu beraten. "Wir wollen die BKA-Novelle ohne die Online- Durchsuchung im Herbst verabschieden", so Wiefelspütz gegenüber der "Passauer Neuen Presse". Er wolle erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur geheimdienstlichen Online-Durchsuchung abwarten, mit der zur Jahreswende gerechnet wird.

Die Karlsruher Verfassungsrichter werden von Oktober 2007 an über eine Verfassungsbeschwerde bezüglich der im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz geregelten Befugnisse zur Online-Durchsuchung beraten – diese betreffen allerdings wohlgemerkt die Arbeit des Geheimdiensts und nicht die der Strafermittler. Je nach Bundesland haben Geheimdienste in der Vergangenheit bereits verschiedentlich ohne klare Rechtsgrundlage Online-Durchsuchungen von Computern vorgenommen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Hesse am 28 Juli, 2007, 19:55
Zitat
stenographie

Du meinst "Steganographie".

"Stenographie" gibt´s zwar auch, aber damit ist eine Form von Kurzschrift gemeint, die z.B. Sekretärinnen im Büro anwenden um etwas, dass der Chef diktiert, schnell aufschreiben zu können.
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: berti am 29 Juli, 2007, 00:30
stimmt. was zwei kleine buchstaben ausmachen  ;D

aber auch die kurzschrift stellt die ü-behörden vermutlich vor rätsel, denn eine abart davon gibts auch in anderen sprachen.
Titel: Bundesweite Gehaltsdatei aller Beschäftigten in der Kritik
Beitrag von: SiLæncer am 29 Juli, 2007, 13:02
Widerstände gegen die von der Regierung geplante Zentraldatenbank

Die Erosion staatlicher Zurückhaltung bei der Durchmusterung der Bevölkerung nimmt zu. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) hält die geplante bundesweite Gehaltsdatei für den elektronischen Einkommensnachweis aber für "gefährlich". Elena - wie die geplante Datenbank heißt, soll die Einkommensverhältnisse des Einzelnen bis zu vier Jahre lang zurückverfolgen lassen, aufgegliedert nach Zuschlägen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Das eigentlich Gefährliche an Elena ist der zentrale Speicher", sagte Goll dem Focus. Auch bei der Kontenabfrage sei der Kreis der Zugriffsberechtigten nach der Einführung "in zwei Schritten erheblich ausgeweitet" worden. Goll forderte auf eine zentrale Einkommensdatei ganz zu verzichten. "Es würde doch ausreichen, wenn der Arbeitgeber im Einzelfall die Daten per Knopfdruck übermittelt. Das ist etwas weniger bequem, aber zumutbar."

"Den Parlamentarier möchte ich sehen, der 'nein' sagt, wenn der Kreis der Behörden für den Kampf gegen die Schwarzarbeit, Steuerbetrug oder Terrorismus erweitert werden soll," so der schleswig-holsteinischer Datenschutzbeauftragter, Thilo Weichert, gegenüber dem Focus.

Das Bundeswirtschaftsministerium will eine Datenbank aufbauen, an die von den Arbeitgebern monatlich die Einkommensdaten für 34 Millionen abhängig Beschäftigte gemeldet werden müssen. Selbstständige und Freiberufler bleiben außen vor. Wenn ein Bürger zum Beispiel Arbeitslosengeld benötigt, Kindergeld beantragt oder über Unterhaltszahlungen streitet, könnten die Behörden dort Daten online abrufen. Dazu ist dann das Einverständnis des Betroffenen notwendig.

Ende September oder Anfang Oktober 2007 soll nach Informationen des Magazins das Bundeskabinett über den elektronischen Einkommensnachweis entscheiden, nachdem der Gesetzentwurf Ende Februar von der Tagesordnung genommen wurde.

Die Speicherungen sollen ab 2009 beginnen, voraussichtlich soll die Datenbank im Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg betrieben werden. Zugriff soll nur der Staat aber nicht die Wirtschaft haben. Ab 2011 soll die Bundesagentur für Arbeit als Vorreiter mit den Datenabrufen starten, weitere Behörden könnten folgen.

Quelle : www.golem.de
Titel: SPD-Chef Beck signalisiert Gesprächsbereitschaft bei Online-Razzien
Beitrag von: SiLæncer am 29 Juli, 2007, 17:21
Nach den hitzigen Wortgefechten rund um die Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen für das Bundeskriminalamt (BKA) in den vergangenen Tagen bemühen sich Spitzenpolitiker der großen Koalition nun um versöhnlichere Töne in der festgefahrenen Sicherheitsdebatte. Zu den Plänen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur Novelle des BKA-Gesetzes und weiteren Überlegungen des CDU-Politikers zur Terrorismusbekämpfung erklärte SPD-Chef Kurt Beck in der Bild am Sonntag: "Wir sind gesprächsbereit." Aber es gebe auch klare Grenzen. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident warnte zugleich: "Wir dürfen nicht die Freiheit, die wir schützen wollen, selber aufgeben – nach dem Motto: Selbstmord aus Angst vor dem Tod." Deshalb sei ein "falscher Sicherheitswettbewerb" fehl am Platz. Die terroristische Bedrohung sei zwar größer geworden. "Aber wir haben schon eine Menge zu unserem Schutz getan."

Für die verdeckte Durchforstung von Festplatten und Speicherplattformen im Netz stellte Beck aus SPD-Sicht erneut eine Reihe Bedingungen auf. "Wir müssen sorgfältig abwägen, ob es nötig und ob es juristisch überhaupt möglich ist", führte der Ministerpräsident aus. "Es geht um einen ganz sensiblen Bereich der Privatsphäre." Daher müssten die Prinzipien des Rechtsstaates gewahrt bleiben und die Betroffenen etwa die Möglichkeit haben, sich gegen die Durchsuchung privater Daten juristisch zur Wehr zu setzen. Dies könnte naturgemäß aber erst nach einer entsprechenden Benachrichtigung über eine durchgeführte Spitzelmaßnahme der Fall sein.

Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) zeigte sich in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung optimistisch, dass es bei der Reform des BKA-Gesetzes bis Ende August zu einer Einigung mit der SPD kommen werde. "Wir brauchen die Online-Durchsuchung", machte er sich erneut für eine entsprechende Lizenz für das BKA stark. Allgemein mahnte de Maizière zur Besonnenheit bei neuen Vorschlägen zur Terrorabwehr, ohne Schäuble direkt beim Namen zu nennen: "Der Tonfall ist dabei sehr wichtig". Zwar müsse man alles tun, um mögliche Anschläge zu vermeiden. "Vor lauter Angst dürfen wir aber unsere freiheitliche Ordnung nicht aufgeben", ging der Vertraute von Kanzlerin Angela Merkel mit Beck konform.

Umstrittenste Frage innerhalb der Koalition und unter Wissenschaftlern ist bei den verdeckten Online-Durchsuchungen nach wie vor, wie der laut dem richtungweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff absolut geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung außen vor bleiben könnte. Mit Spannung wird daher das voraussichtlich Ende des Jahres anstehende Urteil aus Karlsruhe zur Befugnis für Netzbespitzelungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz erwartet. Im Gericht wird laut dpa mit Hochdruck an dem Verfahren gearbeitet, nicht nur, weil der dafür zuständige Richter Wolfgang Hoffmann-Riem nächstes Frühjahr in Pension geht. Der Erste Senat soll dabei auch die Pläne Schäubles zur BKA-Novelle im Blick haben.

Experten spekulieren, dass sich die roten Roben bei der Behandlung der heimlichen Online-Durchsuchung stark an ihrer Entscheidung zur akustischen Wohnraumüberwachung orientieren dürften. Karlsruhe hatte im März 2004 das Verwanzen von Wohnungen zwar grundsätzlich gebilligt, aber mit derart strikten verfassungsrechtlichen Einschränkungen versehen, dass die Maßnahme aus der polizeilichen Praxis nahezu verschwunden ist. Die Union pocht daher auf die Einführung eines "Richterbandes". Dabei sollen alle zu erhaltenden Kommunikationsinhalte aufgezeichnet werden und ein Richter dann über ihre Verwertbarkeit entscheiden. Dieses Verfahren schwebt der Union auch bei der Online-Durchsuchung vor.

Nach Einschätzung des Deutschen Richterbundes (DRB) ist die Umsetzung dieses Ansatzes in der Praxis aber nur sehr schwer vorstellbar. Das wäre ein "gigantischer Arbeitsaufwand" und würde ein "deutliches Nachrüsten" der personellen Kapazitäten beim zuständigen Bundesgerichtshof (BGH) erfordern, erklärte der DRB-Vorsitzende Christoph Frank jüngst. Für die zuständigen Ermittlungsrichter wäre eine solche Aufgabe ein "Vollzeitjob". Der Staatsanwalt gab auch zu bedenken, dass neben neuen Richtern viele Übersetzer benötigt werden dürften. Die Abwägung der Interessen von Strafverfolgern, der Justiz und den Grundrechten dürfte den roten Roben daher nicht einfach fallen.

Das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz könnte aber auch bereits daran scheitern, dass seine Vorschriften zu vage sind. Entsprechende Kritik klang aus Karlsruhe bereits durch. Vor zwei Jahren kippten die Verfassungsrichter ganz in diesem Sinne das niedersächsische Gesetz zur vorbeugenden Telefonüberwachung. Die damit bezweckte Verhinderung von "Straftaten von erheblicher Bedeutung" war ihnen zu unbestimmt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kritik an geplantem elektronischem Einkommensnachweis
Beitrag von: SiLæncer am 30 Juli, 2007, 09:49
Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) fordert, auf die bundesweite Gehaltsdatei für den elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) zu verzichten. Dort ließen sich die Einkommensverhältnisse bis zu vier Jahre lang zurückverfolgen, aufgegliedert nach Zuschlägen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Goll nannte die zentrale Speicherung laut einem Bericht des Magazins Focus "gefährlich". Auch bei der Kontenabfrage sei der Kreis der Zugriffsberechtigten nach der Einführung "in zwei Schritten erheblich ausgeweitet" worden. "Es würde doch ausreichen, wenn der Arbeitgeber im Einzelfall die Daten per Knopfdruck übermittelt. Das ist etwas weniger bequem, aber zumutbar", wird Goll weiter zitiert. "Den Parlamentarier möchte ich sehen, der 'nein' sagt, wenn der Kreis der Behörden für den Kampf gegen die Schwarzarbeit, Steuerbetrug oder Terrorismus erweitert werden soll", warf der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert laut Focus in die Diskussion ein.

Laut Bericht plant die Bundesregierung, Ende September oder Anfang Oktober über ELENA zu entscheiden. Ende Februar hatte das Bundeskabinett das Thema vertagt. Bei dem ehemals Jobcard genannten Vorhaben geht es unter anderem um den Aufbau einer zentralen Speicherstelle, an die von den Arbeitgebern monatlich die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten gemeldet werden sollen. Neben der multifunktionalen Einkommensbescheinigung sollte die Jobcard auch zur digitalen Steuerklärung oder zur "Überprüfung von Arbeitsverhältnissen" im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes herangezogen werden. Ende Mai hatte sich bereits die Gesellschaft für Informatik skeptisch über das Vorhaben geäußert, weil die Einkommensdaten zwar verschlüsselt hinterlegt werden sollen, die Entschlüsselung aber mit einem hinterlegten Masterkey jederzeit möglich sein soll.

Quelle : www.heise.de
Titel: "Ahnungslosigkeit" der Union bei Online-Razzien beklagt
Beitrag von: SiLæncer am 30 Juli, 2007, 13:01
Der Streit über die Befugnis zu heimlichen Online-Durchsuchungen für das Bundeskriminalamt (BKA) geht auch nach versöhnlichen Worten innerhalb der großen Koalition unvermindert weiter. Beide Seiten versuchen nach wie vor, sich über das Thema innere Sicherheit vs. Schutz der Grundrechte zu profilieren. Während Kanzleramtschef Thomas de Maizière (CDU) am Wochenende von einer Möglichkeit zu einer raschen Einigung bei den vor allem von der Union und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorangetriebenen Plänen zur Netzbespitzelung sprach und konkret allein den Richtervorbehalt als mögliche Einschränkung für die tief in die Privatsphäre eingreifende Maßnahme hervorhob, konterkarierte der Innenexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, diese Aussage im Gespräch mit dem Handelsblatt entschieden: "Wer glaubt, die Online-Durchsuchung mit dem Hebel des Richtervorbehaltes durchsetzen zu können, signalisiert nur, wie ahnungslos er ist."

Für den SPD-Innenexperten, der prinzipiell ein Befürworter der Ausforschung von Festplatten privater Computer und von Speicherplattformen im Netz unter engen rechtlichen Vorgaben ist, bleibt die entscheidende Frage des Schutzes des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung nach wie vor offen. "Hier stehen wir noch ganz am Anfang", betonte Wiefelspütz. Er sprach sich erneut dafür aus, bei der Überarbeitung des BKA-Gesetzes die Online-Durchsuchung auszusparen und auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über deren Zulässigkeit zu warten.

In den rhetorischen Schlagabtausch rund um die Terrorabwehr hat sich auch Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) eingeschaltet. Er warf der Union fehlende Zuverlässigkeit und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mangelnde Durchsetzungsfähigkeit vor. "In der Debatte um die innere Sicherheit lässt Frau Merkel Schäuble gewähren. Das ist äußerst problematisch", sagte Gabriel der Zeitung Die Welt. FDP-Chef Guido Westerwelle zeigte sich ebenfalls sehr skeptisch und machte dem Bundesinnenminister klar, dass seine Partei das Projekt der verdeckten Online-Durchsuchung im Falle einer schwarz-gelben Koalition nicht einfach abnicken werde. In Nordrhein-Westfalen hat aber ein Innenminister der Liberalen die jetzt von Karlsruhe zu prüfende Lizenz zu Online-Razzien durchgesetzt.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und Politiker der Union haben sich anlässlich des Jahrestages der misslungenen Kofferbomben-Anschläge am morgigen Dienstag derweil laut ddp besorgt über die Terrorgefahr in Deutschland geäußert. Der stellvertretende GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut betonte, der zunehmende Reiseverkehr verdächtiger islamischer Extremisten zwischen dem Irak und der Bundesrepublik sei "alarmierend". Die gescheiterten Anschläge hätten gezeigt, dass die Terroristen "nicht mehr nur auf groß angelegte Operationen setzen müssen." Vielmehr würden "eine Handvoll verblendeter und überzeugter Anhänger" ausreichen, "die sich die Zutaten für eine Bombe im Baumarkt zusammenkaufen können".

Witthaut kritisierte aber zugleich, dass "die so genannten Denkanstöße des Bundesinnenministers die Diskussion über geeignete und von der Bevölkerung akzeptierte Mittel für die Polizei zur Bekämpfung des Terrorismus eher erschwert haben. Die Menschen sind verunsichert". Nichtsdestoweniger forderte der CDU-Innenpolitiker Reinhard Grindel zusätzliche Maßnahmen gegen den Terrorismus. Im Herbst werde in der großen Koalition nach der Einrichtung der Anti-Terrordatei über die Schaffung einer "Einlader- und Warndatei" gesprochen, kündigte er an. Hier müssten auch die so genannten Referenzpersonen auftauchen, die dafür bürgen, dass dem deutschen Staat durch den Aufenthalt von Ausländern keine Kosten entstehen. Grindel meint, dass man über diesen Weg zumindest auf einen der beiden Kofferbomben-Attentäter aufmerksam geworden wäre.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) hat derweil scharfe Kritik an der Anti-Terrorpolitik Schäubles geübt. Der Minister wolle offensichtlich ausloten, ob man hierzulande rechtsfreie Räume schaffen könne, sagte die deutsche ai-Generalsekretärin Barbara Lochbihler der Nachrichtenagentur AP. "Seine Überlegung, so genannte ausländische Gefährder präventiv einzusperren, verstößt ganz eindeutig gegen die Europäische Menschenrechtskonvention", betonte die Grundrechtsverfechterin. Auch das gezielte Töten vermeintlicher Terroristen sei mit dem Völkerrecht unvereinbar.

Kurzen Prozess bei einer Online-Razzia hat nach Angaben des Nachrichtenmagazins Focus unterdessen der Chef der Bundespolizei in Chemnitz, Detlef Fritzsch, gemacht. Er soll bei einer heimlichen Durchsuchungsaktion mindestens 50 E-Mail-Konten seiner Beamten ausgeforscht haben. Internet-Spezialisten der Bundespolizei knackten demnach auf Anweisung des Amtsleiters, der 1800 Ermittlern vorsteht, die E-Mail-Accounts der Mitarbeiter, um einen Kettenbrief mit erotischen Fotos zu finden. "Uns fiel nur auf, dass wir uns eines Morgens neue Passwörter ausdenken sollten", meinte einer der Beamten, dessen E-Post Ende Januar durchsucht worden war.

Dass heimliche Online-Razzien technische kein großes Problem seien und die Software bereits existiere und einsatzbereit sei, signalisierte das Bundesamt für Verfassungsschutz gegenüber der Welt. Allerdings ist zur Funktionsweise des so genannten Bundestrojaners hierzulande im Gegensatz zu den USA weiter nur Abstraktes zu hören. Es gehe um die "offensive Überwachung des Internet in seiner ganzen Breite", um "technische Mittel für die Kontrolle von Internet-Telefonie, E-Mail-Accounts, privaten Postfächern und Online-Foren", heißt es in der Kölner Behörde schwammig. Auf Basis einer umstrittenen Dienstanweisung aus dem Haus des Ex-Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) hat der Verfassungsschutz nach Angaben der Bundesregierung bereits eine Reihe verdeckter Online-Durchsuchungen durchgeführt. Diese Praxis ist momentan gestoppt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Sommertheater um "Online-Überwachung"
Beitrag von: SiLæncer am 30 Juli, 2007, 15:03
Beim Streit zwischen Schäuble und Zypries um Online-Durchsuchungen geht es auch schon um künftige Regierungsbündnisse

Die SPD gefährdet den inneren Frieden. Dieser harte Vorwurf des bayerischen Innenministers und designierte Ministerpräsidenten des Freistaates Günther Beckstein ist der bisherige Höhepunkt des jüngsten Sommertheaters um die "heimlichen Online-Durchsuchungen" zwischen Innen- - und Justizministerium.

Von Bundesinnenminister Schäuble ist schon lange bekannt, dass er dieses Instrumentarium für unverzichtbar hält. Deshalb will er so schnell wie möglich eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen. Er besteht darauf, diese mit der Neufassung des BKA-Gesetzes von 1997 zu verbinden. Die war nach der Föderalismusreform nötig geworden, durch die das Bundeskriminalamt mehr Befugnisse bei der Terrorismusbekämpfung erhalten soll. So soll in Zukunft das BKA selber bestimmen, wann es in mit den Ermittlern beginnt. Es muss die Länderbehörden darüber informieren, ist ihnen aber nicht mehr untergeordnet. Außerdem soll im BKA-Gesetz festgeschrieben werden, dass die Behörde eine Rasterfahndung einleiten, Telefone überwachen und einen großen Lauschangriff anordnen kann. Wenn es nach Schäuble geht, soll auch die so genannte Online-Durchsuchung zu den Instrumentarien gehören.

Auch die SPD ist nicht grundsätzlich gegen die heimliche Überwachung. Schließlich hatte schon Schäubles sozialdemokratischer Amtsvorgänger Otto Schily sogar ohne gesetzliche Grundlage grünes Licht für die heimliche Internetüberwachung gegeben. Doch die SPD will mit der gesetzlichen Grundlage für die Internetüberwachung warten, bis das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des nordrhein-westfälischen Verfassungsgesetzes entschieden hat, in dem die Ausforschung des Internets legalisiert ist. Die mündliche Verhandlung ist für den 10.Oktober terminiert. Mit einer Entscheidung wird frühestens im Spätherbst gerechnet. Die SPD will so lange das Projekt der Online-Überwachung vom BKA-Gesetz trennen. Doch damit ist Schäuble überhaupt nicht einverstanden, weil er dahinter ein Verzögerungsmanöver des Koalitionspartners vermutet. Das ist der Kern des neuen Streits.

Zypries versus Schäuble

Vor einigen Tagen hatte die Justizministerin den Eindruck erweckt, als hätte Schäuble nachgegeben und die Wünsche der SPD akzeptiert. Sie berief sich dabei auf einen Brief des Bundesinnenministers an die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Union vom 18 Juli. Dort hatte Schäuble angeregt, ungeachtet des strittigen Punktes der Onlineüberwachung, die übrigen Punkte, bei denen sich die Koalition weitgehend einig ist, zu besprechen. "Es wird kein BKA-Gesetz ohne Online-Überwachung geben", kam die postwendende Antwort von Schäuble. Es habe sich bei der Anregung um seinen Brief um eine informelle Absprache zwischen Bund und Ländern gehandelt, die üblicherweise längere Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes eingeleitet wird, betonte der Minister.

Danach war der Streit in der Koalition voll entbrannt. Doch nach Becksteins Volte gegen den Koalitionspartner bemühten sich beide Seiten wieder um Mäßigung. Vor allem Kanzleramtsminister Thomas de Maiziere mahnte, ohne die Kontrahenten beim Namen zu nennen, einen verbindlicheren Ton an. SPD-Chef Kurt Beck betonte seine Gesprächsbereitschaft, warnte aber gleichzeitig vor einen falschen Sicherheitswettbewerb und vor der Gefahr, dass wir aus Angst um die Sicherheit die Freiheit aufgeben.

Vorwahlkampf

Der koalitionsinterne Hickhack, der vordergründig auf mangelnde Koordination innerhalb der Regierung hindeuten mag, wird erst vor dem Hintergrund von Überlegungen für künftige Koalitionen verständlich. Sowohl Unionspolitiker als auch Sozialdemokraten haben in den letzten Tagen betont, dass eine große Koalition eine Ausnahme bleiben müsse. Allerdings befindet sich hier die Union mehr als die SPD in einem Dilemma. Sowohl FDP als auch Grüne stehen der Online-Überwachung kritisch gegenüber. Hier kann die SPD anknüpfen, wenn es um gemeinsame Schnittmengen einer von Beck in die Diskussion gebrachten Ampelkoalition geht. Deshalb wird sich die SPD in Zukunft weiterhin als rechtsstaatliches Bollwerk gegen die Schäuble-Vorstöße gerieren. So betonte die Justizministerin in einen Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau), dass innere Sicherheit und rechtstaatliche Grundsätze zusammen gehören und warnte, ohne den Namen ihres Kollegen aus dem Innenressort zu erwähnen, vor Politikern, die nach immer strengeren Gesetzen und immer schärferen Kontrollen rufen.

Allerdings will sich die SPD in künftigen Wahlkämpfen auch nicht als unsicherer Kantonist in Fragen der Sicherheit vorführen lassen. Ein versuchter oder geglückter Anschlag würde schließlich reichen, um der Debatte über die Online-Überwachung eine andere Richtung zu geben. Schon haben Unions-Politiker die Drohung ausgesprochen, dass dann auch die SPD moralisch am Pranger stehen würde. Sie würden dann auch den Sozialdemokraten vorwerfen, die Sicherheitspolitik von Schily zu verraten. Der aber war das beste Zugpferd in SPD-Wahlkämpfen.

Quelle : www.heise.de
Titel: TeleTrusT warnt vor Risiken heimlicher Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 31 Juli, 2007, 18:10
In die Phalanx der Kritiker heimlicher Online-Durchsuchungen hat sich nun auch der Verein zur Förderung vertrauenswürdiger IT-Infrastrukturen TeleTrusT eingereiht. "Technologien zum Ablauschen von gesicherten Verbindungen oder zum Online-Ausspähen von Daten auf Rechnern beispielsweise mittels 'Trojanischer Pferde' zerstören sämtliche Ansätze zur Absicherung des Internets und der angeschlossenen Endgeräte", hält der Geschäftsführer der Erfurter Interessensvereinigung, Günther Welsch, in einem Positionspapier (PDF-Datei) fest. Solche bewusst in die IT-Infrastrukturen beziehungsweise in Hard- oder Software eingefügten Hintertüren oder Schwachstellen lassen sich dem Experten zufolge "nicht dauerhaft geheim halten und würden alsbald selber von Kriminellen und Terroristen genutzt, um Schäden zu verursachen". Statt mehr Sicherheit und Freiheit zu gewinnen, würden diese beiden Grundwerte auf diese Weise abgebaut.

TeleTrusT fordert die Politik auf, eine liberale Haltung im Sinne der Krypto-Eckpunkte der Bundesregierung von 1999 zu verfolgen, um so "Sicherheit, Freiheit und Wohlstand in Deutschland zu bewahren". Nur durch widerstandfähige Sicherheitslösungen könnten sich alle Nutzer in Unternehmen, Behörden und im Privaten vor den ständig wachsenden Gefahren im Internet schützen und die Wachstumschancen in der digitalen Ökonomie nutzen. "Führen Sie die Debatte mit Augenmaß", versucht Welsch den Politikern ins Gewissen zu reden. Das Vertrauen in die Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnik dürfe nicht verloren gehen.

Konkret würde es der Verein begrüßen, wenn die Diskussion um die Ausforschung von Festplatten privater PCs und von Speicherplattformen im Netz von der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) entkoppelt würde. Dies böte die Möglichkeit, "mit Ruhe und Weitblick die angemessenen und tauglichen Möglichkeiten zu schaffen, die unsere Sicherheitsbehörden benötigen, um ihren rechtstaatlichen Auftrag zu erfüllen". TeleTrusT stellt sich damit in der Sicherheitsdebatte, die innerhalb der großen Koalition hitzig geführt wird, auf die Seite der SPD. Die Sozialdemokraten wollen die heikle Frage der Online-Durchsuchung und des damit einhergehenden tiefen Eingriffs in die Grundrechte im Gegensatz zur Union zunächst aus der Beratung des BKA-Gesetzes und der weiteren vorgesehenen präventiven Überwachungsbefugnisse für die Wiesbadener Polizeibehörde ausgeklammert wissen.

Unionspolitiker drängen gleichzeitig weiter auf die rasche Schaffung eines Straftatbestands für so genannte terroristische Vorbereitungshandlungen. "Wer sich in einem Terrorcamp ausbilden lässt, muss ebenso bestraft werden wie derjenige, der sich Bombenbauanleitungen – etwa aus dem Internet – verschafft", forderte der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stephan Mayer, am heutigen Dienstag in Berlin. Es sei völlig unverständlich, dass das federführende Bundesjustizministerium bislang noch keinen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt habe. Mayer unterstützte damit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Der CDU-Politiker hatte vor wenigen Wochen auch beim Strafrecht die Initiative ergriffen und einen Gesetzesentwurf zur Bestrafung terroristischer Vorbereitungshandlungen vorgelegt, obwohl für derlei Fragen eigentlich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zuständig ist.

In diesem Teil der Sicherheitsdebatte geht es vor allem um die Verschärfung des so genannten Terrorparagrafen 129 des Strafgesetzbuches (StGB), der die "Bildung krimineller Vereinigungen" betrifft. Neben Mayer machte sich hier auch August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, dafür stark, den Besuch in Terrorcamps, Einzeltäter und das Herunterladen von Bombenbauplänen aus dem Internet zu kriminalisieren. Eine Sprecherin der Justizministerin erklärte laut der Zeitung Die Welt, dass Zypries derzeit mit der Ausarbeitung entsprechender Änderungen befasst sei.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: ionti am 01 August, 2007, 12:05
Wer sich wehren will kann das hier:

http://www.vorratsdatenspeicherung.de (http://www.vorratsdatenspeicherung.de)
Titel: Streit in Baden-Württemberg um Online-Durchsuchung im Landespolizeigesetz
Beitrag von: SiLæncer am 02 August, 2007, 08:54
Zwischen den Regierungsparteien CDU und FDP in Baden-Württemberg zeichnet sich eine Auseinandersetzung um verschärfte Sicherheitsmaßnahmen ab. Nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten will die Landtags-CDU künftig Online-Durchsuchungen ermöglichen und strebt deshalb eine Änderung des Landespolizeigesetzes an. Ziel sei es, die Fahndung bei der Kinderpornografie und bei der Suche nach potenziellen Terroristen effektiver zu machen. "Wir brauchen dringend dieses Ermittlungsinstrument, weil die klassischen Mittel der Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung in solchen Fällen nicht wirken", begründete der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Blenke den Vorstoß.

Experten der Polizei begrüßten das Vorhaben. Mit dem Instrument der Online-Durchsuchung könne man zum Beispiel bei Kinderpornohändlern "deutlich schneller an das ganze Netzwerk" kommen, sagte der Leiter der Polizeidirektion Schwäbisch Hall, Günther Freisleben, dem Blatt. Laut Landeskriminalamt gab es alleine im vergangenen Jahr landesweit 550 Fälle von Kinderpornografie, 380 davon hätten ihre Wurzeln im Internet gehabt. Aus Sicht der CDU rechtfertigt die Entwicklung die Aufnahme der Online-Durchsuchung in das Polizeigesetz. "Man muss mit den Ermittlungen früher als bisher beginnen können, auch wenn es noch keinen konkreten Tatverdacht gibt", forderte Blenke.

Der Koalitionspartner FDP lehnt diese Form der Ermittlungen allerdings vehement ab. "Mit uns wird es keine Online-Durchsuchung geben", sagte Justizminister Ulrich Goll (FDP) den "Stuttgarter Nachrichten". "Eine Online-Durchsuchung bringt nichts, sie schadet nur." Es dürfe nicht so sein, dass "jeder, der mit einem Computer arbeitet, unter Generalverdacht gestellt wird". Schon seit Wochen ringen CDU und FDP um eine Änderung des Landespolizeigesetzes. Dabei ging es bisher um eine mögliche Ausweitung der Videoüberwachung. Nach der parlamentarischen Sommerpause soll das Thema weiter beraten und entschieden werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Zypries verschärft Kritik an Online-Razzien
Beitrag von: SiLæncer am 02 August, 2007, 15:45
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat ihre Kritik an heimlichen Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt (BKA) verstärkt. Die SPD-Politikerin geht davon aus, dass wegen der engen grundrechtlichen Vorgaben und der Notwendigkeit zur Beachtung des absolut geschützten Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung pro Jahr nur drei bis vier der heftig umstrittenen Maßnahmen durchgeführt werden dürften. Dass dafür aber die in Deutschland aufgebaute IT-Sicherheit "kaputt gemacht" wird, hält sie laut einem Bericht des Darmstädter Echo für unverhältnismäßig. Die Ministerin sprach sich demnach bei einem Besuch des Darmstädter Zentrums für IT-Sicherheit (DZI) am Dienstag erneut dagegen aus, dass der Staat Sicherheitssysteme knackt und private Computer oder Speicherplattformen im Netz ausspäht.

Im DZI, das die Initiative "Land der Ideen" als einen von 365 Orten des Jahres 2007 wegen seiner fachübergreifenden Sicht auf die IT-Sicherheit ausgezeichnet hat, äußerte sich auch Manfred Dietrich, Leiter des Bereichs Information und Kommunikation im Bundesforschungsministerium. Eine mit heimlichen Online-Durchsuchungen gleichsam "perforierte Firewall" widerspreche dem Ziel der Bundesregierung, die IT-Sicherheit immer weiter zu verbessern. Dietrich stellte sich damit gegen den eigentlich für Sicherheitsfragen zuständigen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der mit Rückhalt von Kanzlerin Angela Merkel auf eine rasche Einführung einer Lizenz zum erweiterten Online-Schnüffeln im Rahmen der umstrittenen Novelle des BKA-Gesetzes pocht.

Seine Kritik an den geplanten Netzbespitzelungen ebenfalls erneuert hat der Chaos Computer Club (CCC). "Einen ultimativen Bundestrojaner gibt es nicht", betonte Constanze Kurz als Vertreterin der Hackervereinigung gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Das Entdeckungsrisiko der Spionagesoftware sei auf jeden Fall groß. Und sei der Verdächtige einmal vorgewarnt, könne er das BKA gezielt mit Falschinformationen versorgen. Noch unangenehmer werde es für die Sicherheitsbehörden, wenn die für die Spyware aufgemachte Sicherheitslücke von anderen Hackern entdeckt, mitgenutzt oder sogar veröffentlicht werde: "Ein Bekanntwerden der ausgenutzten Sicherheitslücke wäre der Super-GAU für das BKA", warnt Kurz, die auch von "Abwerbeversuchen" zur Hilfe bei der Programmierung der Schnüffelsoftware in den CCC-Reihen berichtete.

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla hat dagegen die Forderung der Union nach verdeckten Online-Durchsuchungen auf Abgeordnetenwatch verteidigt. Diese müssten "natürlich an harte Vorgaben gebunden werden". Eine richterliche Verfügung sei hier unumgänglich, was der SPD aber bei weitem nicht ausreicht. Zugleich wies Pofalla Kritik an Schäubles Überlegungen zum Umgang mit potenziellen Terroristen und "Gefährdern" nachdrücklich zurück. "Bei der Bekämpfung des Internationalen Terrorismus helfen Denkverbote nicht weiter", schloss sich der Generalsekretär der CDU-Vorsitzenden Merkel an.

Auch Christian Schmidt, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, hat eine Lanze für die Ausweitung der Netzüberwachung gebrochen. "Das Internet hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt", erklärt der CSU-Abgeordnete. "Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen." Dem Bundeskriminalamt müsse es deshalb möglich sein, auf diese neuen Herausforderungen "angemessen und wirkungsvoll reagieren zu können". Ein unverzichtbares Instrument sei dabei der verdeckte Zugriff auf Computer von Terroristen. Nur so könnten die Daten vor einer Verschlüsselung ausgelesen werden.

"Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt", versicherte Schmidt zudem pauschal. "Es geht bei Online-Durchsuchungen um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle schwerkriminelle Terroristen." 99 Prozent aller Menschen in Deutschland würden davon nie betroffen sein. Niemand denke bei der Maßnahme an eine "Schleppnetzfahndung" im Internet. Der Richtervorbehalt würde gewahrt und für eine "verfassungskonforme Online-Durchsuchung" sorgen.

Quelle : www.heise.de
Titel: "Bundestrojaner" heißt jetzt angeblich "Remote Forensic Software"
Beitrag von: SiLæncer am 03 August, 2007, 14:48
Das Bundeskriminalamt (BKA) wirbt weiter für heimliche Online-Durchsuchungen und gibt dabei an, die Schnüffelsoftware hauptsächlich physisch nach dem Eindringen in die Wohnung Verdächtiger installieren zu wollen. Im Endeffekt soll es sich bei dem Programm laut jüngsten Verlautbarungen der Wiesbadener Polizeibehörde um einen aufgebohrten, mit einer Spyware-Komponente ausgerüsteten Keylogger handeln. Mit einer solchen Überwachungswanze, die von Ermittlern heimlich direkt auf Zielcomputern installiert wird, lassen sich unter anderem die Tastatureingaben für Passwörter, Login-Daten und PINs vor einer möglichen Verschlüsselung von Informationen aufzeichnen. Davon erhofft sich das BKA, alle Zugangsdaten für genutzte Dienste per Fernübertragung frei Haus geliefert zu bekommen.

Im Gegensatz zum FBI, das in der Entwicklung eines "Bundestrojaners" laut US-Medienberichten anscheinend schon weiter ist als das BKA und echte Online-Durchsuchungen mit dem Werkzeug "CIPAV" (Computer Internet Protokoll Address Verifier) durchführt, bevorzugen die Wiesbadener Ermittler laut einem Bericht des Computermagazins Chip das traditionelle, "robuste Agenten-Handwerk". Demnach soll die "Remote Forensic Software" (RFS) getaufte Schnüffelapplikation in der Regel nicht online auf den Zielrechner etwa mit einer E-Mail, einer manipulierten Website oder Huckepack über normale Downloads im Internet aufgespielt werden. Die Erfolgsaussichten dieser Methode schätzt das BKA als noch zu schlecht ein, sodass es den weniger unauffälligen direkten Zugang zu den Wohnräumen Verdächtiger in den Vordergrund rückt. In diesem Sinne hatte sich BKA-Chef Ziercke bereits auf einem Symposium Mitte Juli geäußert und betont, das BKA entwickele keine Schadsoftware oder Software mit eigenen Verbreitungsroutinen.

Konkret soll sich nach "Umfeld-Analysen" mit Hilfe verdeckter Ermittler ein BKA-Team heimlich in die vier Wände einer zu überwachenden Person vorarbeiten, dort zunächst Kopien von allen zu findenden Festplatten ziehen und die Daten analysieren. Wie BKA-Präsident Jörg Ziercke bereits wiederholt  ankündigte, werde daraufhin gleichsam in Einzelanfertigung die RFS gebastelt und direkt auf das Zielsystem zugeschnitten. Im Rahmen einer erneuten "Wohnungsöffnung" soll das modulare Überwachungsprogramm dann auf dem bereits in Grundzügen ausgeforschten PC installiert werden. Dies habe den Vorteil, auch gleich dort bereits installierte Sicherheitssoftware wie Firewalls neu einzustellen. Damit soll verhindert werden, dass diese beim "Nach-Hause-Telefonieren" der Schnüffelsoftware Alarm schlägt. Warum das BKA aber plötzlich heimlich in Wohnungen eindringen darf und wie bei der beschriebenen Vorgehen der spätestens nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Großen Lauschangriff der absolut geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung ausgespart werden soll, bleibt auch nach den jüngsten Äußerungen aus dem BKA unklar.

Mit dem hohen Aufwand will das BKA jedenfalls sicherstellen, dass es im günstigsten Fall nicht auf staatlich verordnete Sicherheitslücken oder die Zusammenarbeit mit Herstellern von Sicherheitssoftware oder Betriebssystemen angewiesen ist – ohne aber die Installation des Trojaners bei Verdächtigen über das Netz ausschließen zu wollen. Die Anbieter von Sicherheitssoftware hatten allerdings wiederholt darauf hingewiesen, heimliche Zugriffe der Polizeibehörde zur Durchsuchung von Computern über das Internet mit ihren Schutzprogrammen zu blockieren. "Im Interesse unserer Kunden weltweit gewähren wir keinen Institutionen Zugang zu Kundencomputern", betonte Andreas Zeitler, Geschäftsführer des Unternehmens Symantec Deutschland, gerade noch einmal in der Süddeutschen Zeitung. "Unsere Software wird also auch im Fall eines so genannten Bundestrojaners den Trojaner stoppen und entfernen." Auch der Geschäftsführer der Firma Kaspersky Lab, Andreas Lamm, erklärte, dass ein Spionageprogramm des BKA "vermutlich erkannt werden würde".

Andreas Pfitzmann, Informatikprofessor an der Technischen Universität Dresden, riet Richtern, die Echtheit der von staatlichen Schnüffelprogrammen übertragenen Daten anzuzweifeln. "Wenn ein Bundestrojaner auf dem Rechner läuft, verändert er automatisch das System, welches er untersucht", sagte der Experte. "Das widerspricht allen Gepflogenheit der Forensik und schwächt die Glaubwürdigkeit der gesammelten Daten." Zudem würden Kriminelle häufig fremde Rechner kapern und als Zwischenspeicher für illegale Dateien wie Kinderpornografie verwenden. Cracker oder Cyberkriminelle würden verbotene Daten nicht auf ihrem eigenen Rechner speichern, betonte Pfitzmann. Tatsächlich würde die Installation der "RFS" rasch an ihre Grenzen stoßen, wenn terroristische "Gefährder" von ihnen als schutzwürdig erachtete Dateien etwa auf verschlüsselten USB-Sticks lagern und für die Kommunikation Rechner in Internet-Cafés verwenden. Darüber hinaus lasse das geplante Vorgehen weiter offen, wie der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung beim Kopieren der Festplatten und der Anwendung des Spionagewerkzeugs außen vor gehalten werden sollte.

In der großen Koalition geht der Streit um Online-Razzien derweil weiter. Die SPD im baden-württembergischen Landtag gab bekannt, die umstrittenen Netzbespitzelungen strikt abzulehnen. Zum Vorschlag der CDU, dieses Fahndungsmittel in das Landespolizeigesetz aufzunehmen, sagte der SPD-Abgeordnete Rainer Stickelberger am Freitag in Stuttgart laut dpa, Freiheitsrechte dürften nicht im Namen der Sicherheit zu Tode geschützt werden. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Reinhold Gall, warf der CDU im Land vor, "Erfüllungsgehilfe" von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zu sein. Dieser fordert schon seit Monaten, der Polizei verdeckte Ermittlungen auf fremden Computern über das Internet zu ermöglichen.

Auf Bundesebene brach die CDU-Innenpolitikerin Beatrix Philipp eine Lanze für heimliche Online-Durchsuchungen. "Ich verstehe nicht, dass die Bürger dem Staat weniger trauen als Aldi, Plus und Metro, denen sie bedenkenlos sämtliche Daten geben", sagte sie der Rheinischen Post. Der SPD-Rechtspolitiker Lothar Binding äußerte sich dagegen auf der Plattform Abgeordnetenwatch skeptisch: "Oft zeigen mir bestimmte Ideen hinsichtlich der Überwachung von (privaten) Rechnern, welcher Ideengeber von Rechnern, Netzen, Verschlüsselung, Datenschutz und Datensicherheit nicht genug versteht", kritisierte er Schäuble und seine Unterstützer. Auch die jüngsten Ideen über den Einsatz von Keystroke-Loggern "würden wenigstens einmal mehr als eine Online-Verbindung zu meinem PC erfordern. Herr Schäuble müsste schon vorbei kommen". Die rechtskonforme beziehungsweise verfassungsfeste Begründung zur Ausspionierung auch persönlicher Identifikations-Nummern und Passwörter möchte Binding zudem "gern mal sehen".

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 03 August, 2007, 23:24
Es gibt KEINE Rechtfertigung zum Ermitteln von Passwörtern, PINs usw. für Online-Banking.
Um Konteneinsicht zu erhalten, haben sich die Schnüffler gefälligst an den gesetzlich vorgesehenen Weg zu halten, und im Falle der Verweigerung einer richterlichen Anordnung haben sie davon in jedem Falle Abstand zu nehmen.
Aber die Zugangsdaten können, ausser vom Inhaber selbst, niemals zu legalen Zwecken erfasst werden.
Und das Einbringen solcher Keylogger & Co. halte ich zumindest für Anstiftung oder Beihilfe.

Zudem ist das heimliche Betreten und Durchsuchen von Wohnräumen verfassungswidrig und illegal.

Gesetze gelten auch für Schäubles Gefolge!

Ansonsten wünsche ich recht viel Spass, bei'm Versuch, allein hier etwa 1 TB an Daten von zahlreichen Datenträgern zu kopieren.
Zeit müsste man schon mitbringen...
Nur wird man nichts wirklich brisantes finden.
Weil derartiges hier nie auf den Rechnern oder (erkennbaren) Datenträgern herumzuliegen pflegt, und auch nicht irgendwo im Internet...
Aber bei der Gelegenheit bitte ich darum, abzuwaschen, die Wäsche zu machen, die Blumen zu giessen und zumindest das Wohnzimmer gründlich aufzuräumen.
Anschliessend nehmt dem Müll mit 'runter.

Und lasst euch bloss nicht erwischen, sonst droht ein putativer Notwehr-Exzessss...

Werde mich sicher demnächst 'mal wieder über Picking-sichere Schlösser informieren.
Und eine aus irgendwelchen sonstigen Gründen geschehene Wohnungs-Öffnung muss zukünftig auch unter einem völlig anderen Licht erscheinen und dazu führen, dass die Rechner, ohne zu zögern, sofort zerlegt und komplett plattgemacht und aus extern gelagerten Backups auf neu gekauften oder LowLevel-formatierten Platten neu aufgesetzt werden.
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: ritschibie am 03 August, 2007, 23:46
Tut mir leid, aber ich muss es mal sagen: Früher hieß dieser 'Key-Logger' mal Blockwart....
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: lucky am 03 August, 2007, 23:49
Achtung Satire:

(http://hansi.unblogged.de/wp-content/uploads/2007/07/titanic-2007-08-0727-neues-heft.jpg)

Quelle: http://www.titanic-magazin.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: ionti am 04 August, 2007, 12:14
Schöönes Bild.

Bei jungewelt.de habe ich das gefunden:

Märchenerzähler des Tages
Jörg Ziercke
Glaubt man einem Bericht des Technikmagazins Chip, dann ist die ganze Aufregung um die von Innenminister Wolfgang Schäuble vehement geforderte Einführung von sogenannten Onlinedurchsuchungen der Computer irgendwelcher was auch immer verdächtigter Zeitgenossen vollkommen überflüssig. An der Kompetenz des Autors des Berichts besteht kein Zweifel: Es handelt sich um Jörg Ziercke, den Chef des Bundeskriminalamtes. Laut Ziercke sei die Computerschnüffelei mittels online eingeschleuster »Trojaner« viel zu unzuverlässig, weswegen man auf eher rustikale Methoden zurückgreifen werde: Einbruch, Festplattenkopie und Installation einer Art »Datenwanze«.
Wir als potentielle Objekte der BKA-Begierden sind natürlich für jeden Hinweis auf die Methoden des Staatsapparates dankbar. Und auch die legendären »Schläfer«, die in Kürze ihr Kommunikationsnetz für furchtbare Terroraktionen in Deutschland aufbauen wollen, wissen jetzt Bescheid. E-Mails mit Anschlagsplänen also nur noch von fremden Computern oder – noch besser – mit WLAN-fähigem Laptop, der stets am Körper getragen wird, und schon sind die Geheimdienste außen vor.
Dämlicher geht’s nimmer. Jeder drittklassige Kreditkartenbetrüger ist mittlerweile in der Lage, Zugangs- und andere Daten aus fremden Computern via E-mail abzuzocken, und das Knacken von sogenannten Firewalls gilt selbst bei 12jährigen Computerkids mittlerweile als wenig anspruchsvolle Freizeitgestaltung. Nicht nur in den USA besitzen die Geheimdienste längst eine Art Generalschlüssel, mit dem sowohl Betriebssysteme als auch Standardsoftware von außen manipuliert werden können. Trotzdem will uns der Chef des BKA weismachen, daß man zu Onlineuntersuchungen technisch eigentlich gar nicht in der Lage sei. Die staatliche Desinformation war auch schon mal besser.
Titel: Struck nähert sich Union bei heimlichen Online-Durchsuchungen an
Beitrag von: SiLæncer am 04 August, 2007, 14:39
In der großen Koalition tauschen Spitzenpolitiker zwar nach wie vor im Streit um heimliche Online-Durchsuchungen den Fehde-Handschuh aus. Eine Einigung im Kern der Sache hat SPD-Fraktionschef Peter Struck aber nicht mehr ausgeschlossen. Prinzipiell beklagt der Ex-Verteidigungsminister im Nachrichtenmagazin Focus zwar das Vorgehen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in der Sicherheitsdebatte: "Schäuble will die SPD diskreditieren, weil wir durch die Zeit von Otto Schily als Innenminister eine Position als Wahrer der Inneren Sicherheit wie der Rechtsstaatlichkeit gewonnen haben." Doch zugleich nannte Struck als Bedingung für die Einführung der Lizenz zur umstrittenen Netzbespitzelung für das Bundeskriminalamt (BKA) die so genannte Richterband-Lösung, die auch die Union ins Spiel gebracht hat. Dabei sollen alle zu erhaltenden Kommunikationsinhalte zunächst von den Ermittlern aufgezeichnet werden und ein Richter dann über ihre Verwertbarkeit entscheiden.

Auch wenn sich beide Seiten damit einander angenähert haben, wies Struck die Forderung des Innenministers zurück, die Novelle des BKA-Gesetzes einschließlich der verdeckten Ausforschung von Festplatten privater PCs vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema zu verabschieden: "Es wäre doch absurd, jetzt ein Gesetz zum Bundeskriminalamt inklusive Online-Durchsuchungen zu beschließen, um kurz darauf aus Karlsruhe einen Kriterienkatalog an die Hand zu bekommen, der dies rechtlich sauber regelt." Für die SPD gelte daher: "Schäuble kann sein BKA-Gesetz sofort haben. Das Thema Online-Durchsuchungen lassen wir offen, bis Karlsruhe entschieden hat. Wenn Schäuble sich diesem Kompromiss verweigert, muss die Kanzlerin eingreifen." Angela Merkel hat sich aber bereits wiederholt hinter den Innenminister gestellt und sich für die rasche Schaffung der Befugnis für Online-Razzien ausgesprochen.

In der rechtlichen Ausgestaltung von Online-Durchsuchungen ist es nach Strucks Ansicht entscheidend, wie das Ausforschen privater Dinge verhindert und der vom Bundesverfassungsgericht als absolut schützenswert erachtete Kernbereich der privaten Lebensgestaltung außen vor gehalten werden kann. "Für mich ist unverzichtbar, dass ein unabhängiger Richter die Daten prüft und herausfiltert, was nicht für die Ermittler zugänglich sein darf", umschrieb er dabei nichts anderes als den von der Union bevorzugten Ansatz des Richterbandes, den die SPD beim großen Lauschangriff noch vehement ablehnte. Nach Einschätzung des Deutschen Richterbundes ist die Umsetzung dieser Variante in der Praxis aber nur sehr schwer vorstellbar. Auch Datenschützer zeigen sich skeptisch über diese Form der Ausspähung höchst privater Kommunikationsbereiche.

Scharfe Kritik an Schäuble und seinen Anti-Terrorplänen übte derweil erneut FDP-Chef Guido Westerwelle: Der CDU-Politiker "hat als Innenminister ein Amtsverständnis, das wir in keiner Weise nachvollziehen können", betonte der Liberale im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. "Ihm fallen ständig Bereiche ein, in denen man die Verfassung noch mehr stutzen könnte. Wir garantieren, dass Herr Schäuble in einer Regierung mit der FDP keinen Durchmarsch machen könnte." Der Innenminister stehe ja nicht allein, dahinter stecke System, mutmaßte Westerwelle: "Es gibt die verheerende Tendenz, die Freiheit scheibchenweise sterben zu lassen." Schwarz-Rot setze hier die "Einschüchterungspolitik von Rot-Grün" fort.

Johannes Vogel, Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen (Julis) forderte in der Leipziger Volkszeitung, Schäuble solle sich offen der Debatte über seine Anti-Terrorpläne stellen, am besten in einem Rededuell mit Westerwelle. Schäuble treibe mit seinen Forderungen nicht nur die Positionen von Union und FDP auseinander und behindere eine schwarz-gelbe Regierungskoalition nach der nächsten Bundestagswahl. "Er gefährdet auch einen Grundkonsens unserer Gesellschaft. Leider stellt er sich keiner Debatte, sondern äußert seine Vorschläge immer nur in Frage- und Nachdenkeform. Ich bezeichne dies als politische Feigheit", so der Julis-Bundesvorsitzende. Vogel lehnt die von Schäuble angestrebten Online-Razzien als Eingriff in die Privatsphäre ab.

In der Auseinandersetzung um die innere Sicherheit und ein neues Polizeigesetz im baden-württembergischen Landtag lehnt die Südwest-SPD heimliche Online-Durchsuchungen weiter strikt ab. Ebenfalls kritisch sieht sie andere Vorschläge der CDU wie den massiven Ausbau der Videoüberwachung, die automatische Erfassung von Autokennzeichen und die vorbeugende Überwachung von Telefonen. Die dadurch entstehende Datenmenge helfe gar nichts, wenn es nicht genug Beamte gebe, welche die Daten bearbeiteten und weiterleiteten. "Der Rechtsstaat darf sich nicht schleichend in einen Präventionsstaat verwandeln", warnte der Sozialdemokrat Rainer Stickelberger. Es sollten stets die bereits getroffenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Auge behalten werden.

Thomas Blenke, Polizeisprecher der CDU-Landtagsfraktion, betonte dagegen, Online-Razzien seien dringend notwendig, um "Bombenattentätern und Pädophilen das Handwerk zu legen, bevor Schlimmes passiert." Die Sicherheit der Bevölkerung müsse vor der "akuten Gefahr von Bombenattentaten durch Islamisten" geschützt werden. Die derzeitige Rechtslage lasse die Polizei jedoch immer wieder ins Leere laufen. Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) meinte: "Die SPD will die Herausforderungen nicht sehen, vor denen die Sicherheitsbehörden stehen." Anders könne er sich nicht erklären, dass alle Instrumente, welche die Polizei brauche, kategorisch abgelehnt würden. "Wer das tut, schützt nicht die Freiheit, sondern bietet dem Terrorismus und dem organisierten Verbrechen eine offene Flanke", sagte Rech. Den "gläsernen Bürger" wolle aber auch die CDU nicht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Hesse am 05 August, 2007, 01:27
Wenn man das ganze mal mit Viren von vor 10 Jahren vergleicht.....

Damals :

Amiga 1200, die Mehrzahl aller Viren waren im Grunde "Dumme-Jungen-Streiche" die einfach nur irgendeinen Sch**** auf dem Monitor einblendeten. Irgendwelche Deppen die sich als "Ganz-Böse-Jungs" fühlten programmierten vielleicht mal was, dass tatsächlich zu dem damals "ungeheuren" Datenverlust von vielleicht 250 MB führten ---> zu einem Freund gehen der ein besseres Modem hat als man selber (damals gab es doch tatsächlich "Ungeheuerlichkeiten" wie 14K Modems, wer reich war hatte ein besseres) und die Scheis** neu kopieren...fertig !

Heute wollen ein paar arme Spinner aus dem Osten unsere Bankdaten....OK...es gibt Gegenmaßnahmen!

Aber wie ist in dieser Abstufung derjenige zu bezeichnen, der, als bezahlter Überläufer, einfach nur die Zerstörung der Existenzgrundlage ihm noch nicht einmal persönlich bekannter Individuen anstrebt (im Sinne des Bundestrojaners) ?

Wie ist jemand zu bezeichnen der für ca. 4000 Tote (11. Sept.) die Bürgerrechte und die Freiheit von weit über 900 Millionen opfert ????

Ich will´s lieber nicht selber schreiben, aber dieser jemand steht m.E. ganz unten bzw. oben (je nachdem aus welchem Blickwinckel man das sehen möchte, Vgl. Heisenberg Prinzip) auf der Liste der verhasstesten/geliebtesten (Vgl. Heisenberg) Menschen.

Der "Blockwart" war wahrscheinlich auch nicht sonderlich beliebt, obwohl alle ihm freundlichst einen guten Morgen wünschten...
Titel: Beckstein macht weiter Druck bei heimlichen Online-Razzien
Beitrag von: SiLæncer am 07 August, 2007, 12:44
Der bayerische Innenminister Günther Beckstein hat erneut einen Ausbau der Überwachung im Internet gefordert. Die Anschlagsgefahr sei hierzulande ernsthaft und gegenwärtig, betonte der CSU-Politiker bei der Vorstellung einer Zwischenbilanz (PDF-Datei) des bayerischen Verfassungsschutzes zum ersten Halbjahr 2007. Das Internet sei dabei "längst das zentrale Informations-, Kommunikations- und Propagandamedium für islamistische Extremisten und Terroristen geworden", von denen Beckstein weiterhin die "größte Bedrohung" für die innere Sicherheit ausgehen sieht. "Wir brauchen deshalb zur Verhinderung schwerster Straftaten in terroristischer Absicht unter engen rechtsstaatlichen Grenzen die Online-Durchsuchung von Computern."

Von konkreten Attentatsplänen wusste der designierte neue bayerische Ministerpräsident nicht zu berichten. Die Zahl der Gewalttaten im Bereich der "politisch motivierten Ausländerkriminalität" sei zudem weiterhin auf "niedrigem Niveau", heißt es in dem 46-seitigen Bericht. Der Minister machte aber deutlich, dass es letztlich vor allem Zufällen zu verdanken gewesen sei, dass in Europa in diesem Jahr bislang keine Anschläge gelungen sind. Angesichts dieser Bedrohungssituation müsse der Staat "alle rechtsstaatlichen Mittel ausschöpfen", um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.

"So werden wir künftig zum Schutz unserer freiheitlichen Gesellschaft nicht daran vorbei kommen, in besonderen Einzelfällen und bei Beachtung aller rechtsstaatlichen Anforderungen auch auf Daten privater Computer zuzugreifen", sagte Beckstein. Wichtige Erkenntnisse, etwa über personelle Verknüpfungen, über Absprachen und Treffen zur Vorbereitung von Anschlägen oder über potenzielle Anschlagsziele, seien andernfalls oft nicht zu erlangen. "Wir brauchen die Möglichkeit, die Computer von Terroristen 'abzuschöpfen'", machte der Minister klar. Ein Richtervorbehalt würde dabei "auch den Rechten unbescholtener Bürger Rechnung" tragen.

Die Diskussion um eine gesetzliche Grundlage für die Ausforschung von Festplatten privater PCs und Speicherplattformen im Netz "muss jetzt zielstrebig und schnell zu Ende gebracht werden, damit wir zu Entscheidungen kommen", erklärte der Minister weiter. Er appellierte "ausdrücklich an die Vernunft unseres Koalitionspartners SPD, sich hier nicht weiter aus rein ideologischen Gründen den notwendigen Gesetzesänderungen zu verschließen". Im Gespräch ist auf Bundesebene bislang die Schaffung einer Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen für das Bundeskriminalamt (BKA), nicht jedoch die von Beckstein ebenfalls geforderte Befugnis für Verfassungsschützer.

Zugleich schloss sich der konservative Politiker Überlegungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zum Umgang mit terroristischen "Gefährdern" an: "Wir müssen auch die Frage beantworten, wie wir mit islamistischen Extremisten umgehen sollen, die hier unseren Staat bekämpfen, aber nicht außer Landes gebracht werden können, weil sie Abschiebeschutz genießen." Schäuble hatte hier unter anderem Kommunikationsverbote per Handy oder E-Mail ins Spiel gebracht. Die bayerische FDP bezeichnete die Forderungen als "völlig fehl am Platz". Die Landtags-Grünen warfen dem Innenminister vor, "keine Lösungsansätze" für die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Terrorismus zu haben.

Im benachbarten Sachsen sorgen derweil weiter Meldungen über eine angeblich eigenmächtige Form der Online-Razzia durch den Chef des des Bundespolizeiamtes in Chemnitz, Deltlef Fritzsch, für Wirbel. Der Spitzenbeamte steht unter Verdacht, die E-Mail-Konten von Bundespolizisten auf der Suche nach einem erotischen Kettenbrief ausspioniert zu haben. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Zwickau gegen Fritzsch und vier seiner Mitarbeiter ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wegen "Ausspähen von Daten" nach Paragraph 202a Strafgesetzbuch (StGB) drohen dem Behördenleiter bis zu drei Jahre Haft.

Nach Dienstschluss sollen Internet-Spezialisten der Behörde die Passwörter von mindestens 50 Beamten geknackt und deren E-Mails durchforstet haben. Betroffen waren vermutlich auch nicht-berufliche Nachrichten, da laut einer Dienstvereinbarung von April 2006 allen Bundespolizisten erlaubt ist, ihre E-Mail-Adressen auch privat zu nutzen. Selbst die einen besonderen Vertrauensschutz genießenden Daten von drei Personalräten sind laut Focus ausspioniert worden. In einem Mitarbeiterbrief räumte Fritzsch demnach die Schnüffelaktion inzwischen ein und entschuldigte sich.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Beckstein macht weiter Druck bei heimlichen Online-Razzien
Beitrag von: Jürgen am 07 August, 2007, 16:21
Zitat
(Der) Chef des des Bundespolizeiamtes in Chemnitz ... räumte ... die Schnüffelaktion inzwischen ein und entschuldigte sich.
So einfach ist das also?

Die Aufgabe des Herrn und seiner Anstalt ist der Schutz der Bürger (seine Mitarbeiter eingeschlossen!) und ihrer Rechte, nicht der Angriff auf diese!

Wes' Geistes Kind sind eigentlich unsere 'Oberen'  >:(

Die Bürger bezahlen sie wahrlich nicht schlecht, auf dass sie ihnen dienen, nicht sie im Amt hintergehen.

Wir werden ja sehen, ob irgendwo noch gleiches Recht für alle gilt...

Fristlos entlassen, verknacken, das geschieht anderen schon bei viel kleineren Vergehen.
Titel: SPD-Sprecher hält Online-Razzien derzeit für unverantwortbar
Beitrag von: SiLæncer am 07 August, 2007, 16:30
Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Katalog mit 45 offenen Fragen zu heimlichen Online-Durchsuchungen ans Bundesinnenministerium geschickt. Vor der Klärung der Ungewissheiten, die sowohl rechtliche als auch technische Aspekte betreffen, wollen sich die Sozialdemokraten nicht auf das umkämpfte Ermittlungsverfahren einlassen. Eine rasche Einigung im Dauerstreit innerhalb der großen Koalition um die Online-Durchsuchung im Rahmen der Novelle der Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) ist damit weiterhin nicht in Sicht. "Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion bleibt es dabei: Die Bedenken müssen ausgeräumt, die kritischen Fragen beantwortet und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Klage gegen die nordrhein-westfälische Online-Durchsuchung abgewartet werden", betonte der medienpolitische Fraktionssprecher Jörg Tauss gegenüber heise online. "Anders ist ein so weit reichendes Ermittlungsinstrument nicht verantwortbar."

Laut Tauss lassen die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Union rund um die Ausforschung von Festplatten privater PCs und Speicherplattformen im Netz nach wie vor viele Aspekte offen. Nicht nur bei der Installation der Überwachungssoftware, bei der das BKA als Strafverfolgungsbehörde unlängst eine offline in "Agentenmanier" zu installierende Variante ins Spiel gebracht hat, sehe die SPD viele Fragezeichen. Auch die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen der Maßnahme, die tief in die Privatsphäre der Nutzer und möglicherweise auch in den Kernbereich der privaten Lebensführung eindringe, müssten noch "hinreichend geklärt und die Notwendigkeit eines solchen Instruments dargelegt werden".

Konkret hat der Medienpolitiker vor allem eine Bedingung im Blick: Aus "datenschutz- und persönlichkeitsrechtlicher Perspektive" wäre die Ermöglichung einer solchen heimlichen Ermittlungsmethode nur dann hinnehmbar, wenn dabei mindestens derselbe Schutz höchstpersönlicher Lebensbereiche gewahrt bleibe, wie ihn das Bundesverfassungsgericht beim großen Lauschangriff vorgegeben hat. Dies sei "zwingend geboten", da die Maßnahme in ihrer "Eingriffstiefe" der Überwachung des "Schlafzimmers" gleich komme. Der "Kernbereichsschutz" müsse daher – genauso wie bei allen anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen – gewahrt bleiben. "Es geht nicht an", warnte Tauss auch den Koalitionspartner, "dass der Deutsche Bundestag in Bürgerrechtsfragen ständig von höchstrichterlichen Gerichten korrigiert werden muss."

Sorgen macht sich die SPD-Fraktion gemäß dem Fragenkatalog auch um die "Nebenwirkungen" heimlicher Online-Razzien. "Unausgegorene Ermittlungsinstrumente und eine unausgereifte Technik können nicht nur eine erhebliche Gefahr für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschland – Stichwort: Wirtschaftsspionage – darstellen", moniert Tauss. Vielmehr würde im schlimmsten Fall "Tür und Tor für ein Ansteigen jeglicher Kriminalität in weltweiten Datennetzen geöffnet".

Im Einzelnen interessiert sich die SPD-Fraktion auf ihrer sieben Seiten langen Liste unter anderem für die geplante Beweissicherung bei der Festplattenbeschnüffelung. Ihrer Ansicht nach lassen sich bei der Online-Beobachtung anders als in der gängigen Computerforensik Speichersysteme nach der Beschlagnahme nicht "einfrieren", sodass die Daten im Nachhinein ohne den Einsatz komplizierter elektronischer Signierverfahren verändert werden könnten. Selbst ein "digitales Richterband" in Form eines Logs, wie es SPD-Fraktionschef Peter Struck im Anklang an Überlegungen der Union zum Kernbereichsschutz jüngst ins Auge fasste, lasse sich manipulieren. Dabei sei dieser Missbrauch für einen die Daten überprüfenden Richter nicht nachweisbar. Sollte die Beweissicherheit aber nicht als notwendig angesehen werden, fürchten die Genossen einen "weiterer Schritt zur 'Vernachrichtendienstlichung' der Polizei". Hier wird das Innenministerium daher um eine Abgrenzung der Arbeit zwischen Strafverfolgern und Geheimdiensten gebeten.

Genauer wissen will die SPD zudem, was mit den "Suchbegriffen" gemeint sei, mit dem das Schnüffelwerkzeug laut BKA operieren soll. Es sei unverständlich, wie ein Ermittler oder gar die Software ahnen könne, "unter welchen Begriffen Terroristen ihre Pläne auf ihrer Festplatte speichern". Auskunft soll das Innenministerium ferner etwa darüber geben, ob die technischen Möglichkeiten der Online-Durchsuchung etwa auch zu einer "dauerhaften akustischen und visuellen Raumüberwachung verwendet" werden. Auskunft nötig sei ferner, ob auch Mobilgeräte wie Handys und BlackBerries oder Infrastrukturkomponenten untergeordneter Netzebenen wie Router, Switches oder Einrichtungen am zentralen deutschen Netzknotenpunkt DE-CIX als "informationstechnische Systeme" ausgespäht oder für Aufklärungszwecke herangezogen werden sollen. Zu guter letzt interessiert die Fraktion brennend, welche Software Verfassungsschützer bei den bereits ohne Rechtsgrundlage durchgeführten Online-Durchsuchungen verwendeten, wer sie hergestellt und wer unabhängig ihre Funktionsweise geprüft hat.

Der Kölner Medienrechtler Marco Gercke warnte derweil vor einer Überbewertung der Erfolgschancen des so genannten Bundestrojaners durch die Sicherheitsbehörden. Es werde den Sicherheitsbehörden in der Regel nicht gelingen, die Spionagesoftware über E-Mails oder Datenströme in die Rechner mutmaßlicher Krimineller einzuschleusen, meinte Gercke in einem dpa-Interview. Vermutlich bleibe den Behörden ohnehin nur, in die Wohnungen der Betroffenen einzudringen und das Programm auf deren Rechner zu spielen. "Und dann ist die Frage: Brauche ich die Online-Durchsuchung noch?" Seine Kritik verdeutlichen will Gercke am Freitag auf dem Chaos Communication Camp, dem offiziell morgen startenden Hackerzeltlager im brandenburgischen Finowfurt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesdatenschützer beklagt immer stärkere Enschränkung der Privatsphäre
Beitrag von: SiLæncer am 10 August, 2007, 08:50
Die persönliche Freiheit und die Privatsphäre der Bürger werden nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zunehmend durch schärfere Anti-Terror-Gesetze bedroht. "Stück für Stück wird unsere Privatsphäre immer weiter eingeschränkt", sagte Schaar in einem Gespräch mit dpa. Scharfe Kritik äußerte er etwa an den auch in der Koalition umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern.

"Unser Verhalten und unsere Bewegungen in der Öffentlichkeit werden immer stärker beobachtet", sagte Schaar. Die Bereiche, in denen man sich ungestört vor Kontrolle und Überwachung bewegen könne, würden immer weniger. "Immer mehr Behörden, aber auch immer mehr private Stellen wissen immer mehr über uns", kritisierte er.

Schaar mahnte, es müsse einen unbeobachtbaren privaten Bereich geben, der auch bei staatlichen Maßnahmen zu beachten sei. Deshalb sei eine heimliche Online-Durchsuchung auch ein "sehr tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre". "Ein Computer beinhaltet heute mehr hochsensible Informationen als jedes Tagebuch", betonte der oberste Datenschützer. Zudem warnte er vor immer neuen Begehrlichkeiten, sollte das Fahndungsinstrument tatsächlich eingeführt werden. Neben der Terrorbekämpfung seien mit Kinderpornografie und Kindesmissbrauch schon jetzt weitere Delikte in der Diskussion, bei denen die Maßnahme angewandt werden könnte. "Und das wird auch nicht das Ende sein."

Schaar sagte zudem, er zweifle daran, ob Online-Durchsuchungen tatsächlich nützlich und erforderlichen seien. Das Vorhaben wird von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Innenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) auch gegen Widerstand in Teilen der SPD vorangetrieben.

Allgemein warnte Schaar die Bürger vor einem "zu sorglosen Umgang" mit ihren Daten etwa im Internet. Aber auch Diensteanbieter wie beispielsweise Banken müssten dafür sorgen, das Risiko des Datenmissbrauchs zu minimieren. "Da ist noch vieles zu verbessern."

Quelle : www.heise.de
Titel: Oberstaatsanwalt plädiert für Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 12 August, 2007, 12:33
Der Cottbusser Oberstaatsanwalt Thomas Schell hat sich für heimliche Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Laut einer Vorabmeldung des Magazins Focus meint der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Internet-Kriminalität: "Für schwere Formen der Kinderpornografie – etwa die bandenmäßige Verbreitung – sollte man überlegen, ob man Online-Razzien zulässt. Es gibt sicherlich Fälle, in denen das sinnvoll wäre."

Laut Schell, den Focus als einen führenden deutschen Kinderporno-Ermittler bezeichnet, verbreiten Kinderporno-Anbieter Fotos und Filme kaum noch per E-Mail, sondern zunehmend auf Web-Speicherplätzen. "Man legt die Dateien dort ab und gibt den Link auf das Material in pädophilen Kreisen bekannt. In relativ kurzer Zeit finden dann weltweit tausende Zugriffe statt", sagte er dem Magazin. Bayerns Justizministerin Beate Merk hatte vor kurzem bereits Kinderpornografie als Argument für Online-Durchsuchungen ins Feld geführt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Antiterrorgesetze gegen Demonstranten
Beitrag von: SiLæncer am 12 August, 2007, 13:33
Die Vorkehrungen gegen die geplanten Proteste von Umweltschützern gegen den Bau einer dritten Startbahn für den Flughafen Heathrow machen anschaulich, wie Antiterrormaßnahmen zur Eindämmung politischer Proteste verwendet werden

Wie Antiterror-Gesetze und die durch sie eröffneten Möglichkeiten für die Staatsgewalt Schritt für Schritt auch gegen politische Proteste erweitert werden oder Begehrlichkeiten erwecken, kann man derzeit in Großbritannien beobachten. Wovor Kritiker immer gewarnt haben, wenn es hieß, dass die Einschränkung der Bürgerrechte und die Kompetenzerweiterung der Sicherheitskräfte nur der Bekämpfung des (islamistischen) Terrorismus, wird nun beim Umgang mit einem [extern] Camp für den Klimawandel deutlich, in dem Umweltschützer eine Woche lang, beginnend am 14. August, am Flughafen Heathrow gegen den Bau einer dritten Startbahn demonstrieren wollen.

Schon im Vorfeld hatte BAA, die Betreibergesellschaft des Flughafens, versucht, gegen die Proteste von 15 Umweltschutzgruppen ein weiträumiges Verbot von Protesten durchzusetzen, die nicht 24 Stunden zuvor angemeldet wurden, um die Passagiere und den Flugplatz zu schützen. Die Umweltschützer haben während der Proteste "direkte Aktionen" und "ziviles Ungehorsam" in vielen und kreativen Formen angekündigt, aber festgelegt, dass der Zaun um den Flughafen während des Dauer des Camps nicht überschritten werden soll. Der Protest soll friedlich bleiben, die Sicherheit am Flughafen nicht beeinträchtigt und Passagiere nicht gestört werden. Den Ort des Camps wollen die Veranstalter aber erst zu Beginn der Proteste am 14. August mitteilen.

Nach dem Antrag der BAA hätten, wie der Independent berichtete, Proteste 24 Stunden vorher angekündigt werden müssen. Sollte eine Aktion stattfinden, dann sollte allen Mitgliedern der Organisationen, die zu Protesten aufrufen, verboten sein, die Autobahn, die U-Bahnen und andere Verkehrsmittel in London, die zum Bahnhof Paddington gehen, und die Züge, die von dort nach Heathrow gehen, zu benutzen. Schon an den Bahnsteigen hätte dann die Polizei die möglichen Demonstranten verhaften können oder müssen. Die Umweltgruppen, die zum Klimacamp aufgerufen haben, sollen um die 5 Millionen Mitglieder haben.

Die BAA wollte den Demonstranten drei Orte für die Proteste zuweisen. Allerdings sollten dort nicht zu viele Demonstranten zugelassen werden, zudem sollte dort nur eingelassen werden, wer zuvor seine Teilnahme angekündigt hat und seine Identität dokumentiert. Und schließlich versuchte die BAA noch, eine Verfügung gegen vier Leiter der Proteste von den Organisationen Camp for Climate Action, Plane Stupid, No Third Runway Action Group; und AirportWatch durchzusetzen. Auch hier wären wiederum alle 5 Millionen Mitglieder betroffen gewesen, denen verboten werden sollte, an einem Camp teilzunehmen oder in die Nähe des Flughafens zu kommen. Man verstieg sich so weit, von einem irakischen Stil der Terrorbedrohung zu sprechen, um die Verbote durchzusetzen. Wenn Fahrzeuge aufgehalten werden, würde dies die Gefahr eines Terroranschlags vergrößern. Das sehe man jeden Tag in Bagdad.

Die Kritik an den überzogenen Forderungen der BAA war groß. Das Gericht räumte zwar ein, dass die von den Protesten möglicherweise verursachten Störungen vielleicht von Terroristen für einen Anschlag genutzt werden könnten, verhängte dann aber keine Verbote gegen friedliche Proteste. Das geforderte weiträumige, bis noch London reichende Verbot wurde weitgehend abgewiesen. Nur der Organisation Plane Stupid und deren Mitglieder wird verboten, unerlaubt den Flughafen und Eigentum der Betreibergesellschaft zu betreten, den Zugang zum Flughafen zu blockieren oder den Betrieb anderweitig zu stören.

Insoweit hat die Meinungs- und Versammlungsfreiheit noch einmal gesiegt. Allerdings wurde dem Guardian ein Dokument zugespielt, nach dem die Polizei beabsichtigt, bei Bedarf Maßnahmen gegen Demonstranten zu ergreifen, die aufgrund der Antiterror-Gesetzgebung eingeführt worden sind. Die Polizei rechnet damit, dass eine Minderheit der erwarteten 1.500 Teilnehmer am Camp versuchen werde, den Betrieb des Flughafens massiv zu stören.

Nach dem Bericht, den ein leitender Polizist während einer Anhörung vor dem Hohen Gericht vortrug, hat die Regierung die Polizei bestärkt, die Antiterrormaßnehmen öfter einzusetzen, vor allem die durch den Terrorism Act 2000 geschaffenen Möglichkeiten, Menschen und Fahrzeuge auch ohne wirkliche Anhaltspunkte für einen Verdacht anzuhalten und durchsuchen. Wenn einzelne Personen oder kleine Gruppen nicht legale Aktionen durchführen wollen. "wird gegen sie hart unter Verwendung von Antiterrorbefugnissen vorgegangen", heißt es in dem Dokument: "Das geschieht deswegen, weil die Anwesenheit von großen Mengen an Demonstranten am Flughafen oder in dessen Nähe unsere Möglichkeiten verringert, proaktiv gegen die terroristische Bedrohung vorgehen zu können". Das könnte auch heißen, wie der Guardian vermutet, dass Personen bis zu einem Monat ohne Klage zu erheben festgehalten und deren Wohnungen durchsucht werden können. Nach dem Guardian ist bereits eine Umweltschützerin, die am Flughafen entlang geradelt ist, nach dem Antiterrorgesetz für 30 Stunden inhaftiert worden. Die Bürgerrechtsorganisation Liberty kritisiert, die für die Bekämpfung des Terrorismus erlassenen Gesetze gegen friedliche Demonstranten anzuwenden.

Quelle : http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25940/1.html
Titel: Rot-rote Koalition in Berlin will mehr Videoüberwachung und Handy-Ortung
Beitrag von: SiLæncer am 13 August, 2007, 16:48
Die rot-rote Regierungskoalition in Berlin will sich dem Trend zu mehr präventiven Befugnissen für die Polizei auf Länder- und Bundesebene nicht verschließen. Laut Berichten von Tageszeitungen der Hauptstadt haben sich die Fraktionen von SPD und der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus daher nun auf einen Entwurf zur Änderung des Polizeigesetz des Landes geeinigt. Kern der Reformpläne ist eine Ausweitung des Zugriffs der Ermittler auf die Videoaufzeichnungen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und anderer privater Stellen. Dieser soll künftig 24 Stunden lang auch vorsorglich etwa zur Abwehr von Drogendelikten, Graffiti-Sprühereien oder andere Straftaten möglich sein. Darüber hinaus steht neben einer einfacheren Fahndung mit Gendaten eine Ausweitung der Handy-Überwachung auf der Agenda. So soll die Berliner Polizei künftig mit Hilfe des IMSI-Catchers auch zur Gefahrenabwehr Handys orten dürfen.

Mit dem Vorhaben, das am 21. August zunächst vom Berliner Senat verabschiedet und zugleich ins Abgeordnetenhaus zur parlamentarischen Beratung eingebracht werden soll, will Rot-Rot über die Verabredungen im Koalitionsvertrag hinausgehen. Darin war vorgesehen, "in öffentlich zugänglichen Räumen des öffentlichen Personennahverkehrs" wie Bahnhöfen einen schnellen Zugang der Polizei zu Videoaufzeichnungen Privater zu erlauben. Nun sollen die Strafverfolger auch bei Großveranstaltungen im öffentlichen Raum wie Sport- oder Konzertereignissen sämtliche Videodaten etwa der Organisatoren präventiv auswerten dürfen. Bisher war eine solche polizeiliche Nutzung der privaten Videoüberwachung höchstens zur Verfolgung bereits verübter Straftaten im Nachhinein gestattet. Nicht Folge leisten will die Koalition aber einer Forderung der Berliner CDU, die staatliche Videoüberwachung auf öffentliche Plätze auszudehnen. Für den innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Kleineidam, ginge "dieser Eingriff zu weit".

An Material für die Polizei herrscht trotzdem kein wirklicher Mangel. Nach einem umstrittenen Modellprojekt in drei U-Bahn-Linien plant die BVG, bis Ende des Jahres alle 170 Bahnhöfe flächendeckend für zwei Millionen Euro mit elektronischen Augen auszurüsten. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) hat hier allerdings mit Nachdruck Einsicht in eine Studie verlangt, mit der die BVG die Wirksamkeit der Videoüberwachung im Rahmen des Tests untersuchen ließ. Einen ersten Antrag auf Akteneinsicht lehnte der Dienstleister für den Personennahverkehr Anfang Juli ab. Gegen diese Entscheidung hat die HU jetzt Einspruch eingelegt.

Auch die BVG unterliegt als Anstalt des öffentlichen Rechts dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, begründen die Bürgerrechtler ihr Begehr. Dass sich die BVG pauschal auf "Geschäftsgeheimnisse" berufe und auch eine teilweise Einsicht in die Studie ablehne, sei nicht nachvollziehbar. Stattdessen behaupteten die Verkehrsbetriebe ohne weitere Belege anhand der zudem vorzeitig abgebrochenen wissenschaftlichen Untersuchung, die Videoüberwachung sei wirksam. Ohne eine fundierte wissenschaftliche Untersuchung sei fraglich, wie der Senat seiner Verpflichtung nachkommen wolle, die Verhältnismäßigkeit der Kameraaufzeichnungen zu beurteilen. Unabhängige Forschungsergebnisse würden jedenfalls "ein sehr ernüchterndes Bild von der vermeintlichen Wunderwaffe gegen Kriminalität" zeichnen.

Koalitionsintern nicht unumstritten war die zusätzlich geplante Ausdehnung der Handy-Ortung. Dies sei ein heikler Bereich, räumt Kleineidam ein. Man habe "lange verhandelt", erinnert sich auch die Innenexpertin der Linken, Marion Seelig. Ihren Angaben zufolge soll der polizeiliche Einsatz des von Netzbetreibern sehr kritisch beäugten IMSI-Catchers nur in mutmaßlichen Notsituationen wie bei Gefahr für Leib und Leben erlaubt sein. Als Beispiele nannte sie die Suche nach Personen, die sich nach einem Unglück orientierungslos per Mobiltelefon melden, oder nach Vermissten, die ihr Handy möglicherweise bei sich tragen, aber nicht erreichbar sind. Bislang muss stets eine Einwilligung des Besitzers des Kommunikationsgeräts vorliegen, wenn andere es orten wollen. Die Anfertigung von Bewegungsprofilen potenzieller Straftäter werde dagegen nach wie vor nicht erlaubt, sind sich beide Koalitionspolitiker einig.

Die Polizei hatte sich – ähnlich wie in Schleswig-Holstein, dem benachbarten Brandenburg, in Bayern, Hessen oder Rheinland-Pfalz – noch mehr Befugnisse von der Vorlage für die Novelle des "Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin" (ASOG), wie das Polizeigesetz in der Hauptstadt offiziell heißt, erhofft. Weit oben auf der Wunschliste der Beamten stand etwa die verdeckte Kennzeichenfahndung. Auch bei der Video- und Telekommunikationsüberwachung schwebten den Ermittlern noch weniger Restriktionen vor.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Rot-rote Koalition in Berlin will mehr Videoüberwachung und Handy-Ortung
Beitrag von: ritschibie am 13 August, 2007, 19:05
George Orwell hätt' sich nicht gefreut. Da bin ich bei George!
Titel: Weiter offene Fragen zur Online-Durchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 16 August, 2007, 09:21
Das sommerliche Rätselraten über die konkrete Ausgestaltung der Online-Durchsuchung geht munter weiter. Während Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einem Interview mit dem Deutschlandfunk nur die bisher bekannten Argumente wiederholt, deutet sich beim Bundeskriminalamt ein Abrücken von der Offline-Variante an: Eine Darstellung des Computermagazins Chip, nach der eine angeblich so genannte Remote Forensic Software als "Wanze" händisch auf Computern von Verdächtigen installiert werde, sei nicht mit vom BKA autorisiert worden, berichtet die Financial Times Deutschland.

Es darf demnach weiter gerätselt werden, wie eine Online-Durchsuchung aussehen mag. Die weitaus meisten Fragen hat dabei, wie bereits berichtet, die Regierungspartei SPD, die offenbar Mühe hat, dem Drängen des Koalitionspartners CDU nach dem "Bundestrojaner" nachzugeben. Sie will in einer für den 27. August geplanten Anhörung beim Bundesinneministerium nicht weniger als 45 Fragen zur heimlichen Festplattenfahndung stellen. Den Inhalt des Fragenkataloges (PDF-Datei) stellte die SPD nun über den Blog des ULD-Mitarbeiters Markus Hansen zur öffentlichen Debatte. Deutlich wird bei der Lektüre, dass nicht nur Bedenken eine Rolle spielen, ob die Online-Durchsuchung in forensischer Hinsicht (gerichtsverwertbare Beweissicherung) Sinn ergibt. Vielmehr befürchtet die SPD eine "Vernachrichtendienstlichung" der Polizeiarbeit, die ausforscht wie ein Nachrichtendienst, ohne sich groß um die Folgen zu kümmern, die ein Spionageprogramm in einem Computer produziert. Wer um jeden Preis auf die Festplatte eines Verdächtigen kommen will, für den sind die Fragen des Kataloges uninteressant, wie eine Durchsuchung ordentlich beendet werden kann. Auch beim sogenannten "Richterband" einer Online-Durchsuchung zeugen die Fragen von großer Skepsis. Kein Richter könne erkennen, ob die vorgelegten Dateibestände nicht manipuliert seien.

Neben der "Vernachrichtendienstlichung" der Polizei bleibt die Frage übrig, was aus dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird. Mit der Einführung einer Technik, die heimlich Festplatten durchsucht, könnte die Behörde obsolet werden, die IT-Sicherheit predigt. Tatsächlich zeigt die Antwort der Bundesregierung (PDF-Datei) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, dass sich das BSI verstärkt um die Behördenkommunikation kümmern soll. Eine eindeutige Antwort gibt es auf die Frage der FDP, ob die geplante Zertifizierung von Sicherheitsunternehmen und -Produkten durch das BSI im Zusammenhang mit der Online-Durchsuchung steht: Nein. Befürchtungen, dass zertifizierte Antivirus- oder Antispyware-Software darauf hindeutet, dass ein Hintertürchen für die Online-Durchsuchung offen bleibt, sollen gar nicht erst aufkommen. Dennoch wäre die Backdoor-Komponente die erfolgverprechendste Lösung – für die heimliche Dursuchung durch das BKA, aber auch durch andere Organisationen.

Vor dem Hintergrund der deutschen Debatte ist die erweiterte Neuauflage von "Pivacy on the Line. The Politics of Wiretapping and Encryption" von Whitfield Diffie und Susan Landau eine anregende Lektüre, wie der Vorabdruck in der US-amerikanischen Computerworld zeigt. Diffie und Landau sind bei Sun Microsystems angestellt und gehören zu den profiliertesten Forschern auf dem Gebiet der Verschlüsselung und Computersicherheit. Sie schreiben, dass die Kontrolle in einer Gesellschaft in der Kontrolle über die Kommunikation bestimmt ist. Die Auseinandersetzungen um Hintertüren in einer Software oder staatlich verordnete Verschlüsselungschips in der Hardware hat nach Ansicht der Autoren die abstrakte Debatte um bürgerliche Freiheiten abgelöst.

Quelle : www.heise.de
Titel: Skeptische Stimmen zur Online-Durchsuchung - eine Ergänzung
Beitrag von: SiLæncer am 17 August, 2007, 12:12
Mit dem Erscheinen des August-Heftes der Deutschen Richterzeitung ist eine Ergänzung zur Meldung auf heise online fällig, dass Juristen und Datenschützer die Online-Durchschung skeptisch beurteilen. In dieser Ausgabe sind die getrennten Bewertungen der Datenschützer Markus Hansen und Andreas Pfitzmann und des Juristen Alexander Roßnagel zu einem einzigen Artikel zusammengefasst worden. An der Aussage der drei Autoren ändert sich damit nichts: Technisch kann die Online-Durchsuchung als Trojanisches Pferd die IT-Sicherheit aushöhlen. Außerdem widerspricht sie den Anforderungen, die an eine gerichtsfeste Beweisaufnahme gestellt werden. Juristisch entsprechen die bisher vorgetragenen Begründungen zur Notwendigkeit einer Online-Durchsuchung nicht den verfassungsrechtlichen Kriterien, die angesichts der Schwere des Eingriffes in die Grundrechte beachtet werden müssen.

Erwähnenswert ist in dieser Hinsicht noch ein Kommentar des Juristen Ralph Neumann, der sich fragt, wozu eine Online-Durchsuchung nützt. In dem Kommentar weist Neumann auf den Umstand hin, dass die bisher in Erscheinung getretenen Terroristen vor ihrer Tat recht unauffällig lebten. Dementsprechend müsste die Online-Durchsuchung schon bei vagen Verdachtsmomenten eingesetzt werden und würde zu einer Häufung irrtümlicher Einsätze führen. Das wiederum würde die Online-Durchsuchung schnell in Verruf bringen. "Auf eine auch känftig zurückhaltene 'Beschlagnahme' von Daten und Dateien lässt zumindest jetzt noch der Umstand hoffen, dass heute schon Hunderte von beschlagnahmten Festplatten in den Landeskriminalämtern auf ihre Auswertung warten, weil das sachkundige Personal fehlt."

Quelle : www.heise.de
Titel: Mit verdeckten Online-Durchsuchungen gegen die Mafia?
Beitrag von: SiLæncer am 19 August, 2007, 13:40
Die der Mafia zugeschriebenen jüngsten Mordfälle in Duisburg haben den Streit um die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse der deutschen Sicherheitsbehörden weiter angeheizt. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, Deutschland brauche eine Gesetzgebung, die optimale Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung biete. Dazu gehöre auch die von vor allem von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geforderte verdeckte Online-Durchsuchung von PCs. "Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden", betonte Pofalla im Duktus des geplanten CDU-Grundsatzprogramms. Zuvor hatte der Generalsekretär die geplanten Netzbespitzelungen, die laut Schäuble dem Bundeskriminalamt (BKA) eigentlich zur besseren Terrorismusabwehr eingeräumt werden sollen, bereits als Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie ins Spiel gebracht.

Mit seinem jüngsten Vorstoß erntete Pofalla aber scharfe Kritik vom Koalitionspartner SPD sowie von den Oppositionsparteien. Spöttisch reagierte etwa der schleswig-holsteinische Innenminister, Ralf Stegner (SPD) auf die Äußerungen des CDU-Politikers: Pofalla habe offensichtlich Kenntnisse darüber, "dass die Tat auf einem PC geplant" worden sei, sagte Stegner gegenüber der Netzeitung. "Warum sollte er sonst die Einführung heimlicher Online-Durchsuchungen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität fordern?" Andernfalls müsse man davon ausgehen, dass "der Mann nicht weiß, wovon er spricht". Für die heimliche Ausforschung von Festplatten und anderen informationstechnischen Systemen gelte weiterhin, "dass deren Notwendigkeit, Praktikabilität und Verfassungsmäßigkeit nachgewiesen werden müssen", hielt Stegner die SPD-Sicht dagegen. Abgewartet werden sollte daher das für Ende des Jahres zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgericht zu der umstrittenen Beschnüffelungsmaßnahme.

"Ich finde das nicht seriös", beurteilte auch die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Pofallas Ansatz. Selbst Schäuble habe Online-Razzien "nie mit dem Vorgehen gegen die Organisierte Kriminalität begründet". Generell sei Deutschland bereits hervorragend gewappnet im Kampf gegen die Mafia. Die Äußerungen des CDU-Generals seien daher "frei von Fachwissen".

Der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, betonte zugleich: "Den traurigen, keineswegs alltäglichen Exzess italienischer Mafiosi auf deutschem Boden zum Anlass zu nehmen, um für die rechtsstaatswidrigen Pläne des Bundesinnenministers zu werben, obwohl die Union diese noch nicht einmal in der eigenen Koalition durchzusetzen vermag, ist schlichtweg unseriös." Um der organisierten Kriminalität Paroli zu bieten, brauche es keine gesetzliche Grundlage, "die Herrn Schäuble und seinen Behörden das Herumschnüffeln in PCs aller Bürger erlaubt".

Angesichts der Dimension des Duisburger Verbrechens mit sechs italienischen Opfern forderten neben Pofalla auch Strafverfolger eine Ausweitung der Fahndungsmöglichkeiten. Der Vizechef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Wilfried Albishausen, beklagte rechtliche Einschränkungen bei Überwachungsmaßnahmen in Deutschland. "Ganoven beobachten so etwas sehr genau und fühlen sich natürlich da wohl, wo sie den Eindruck haben, dass sie relativ unbehelligt untertauchen, aber auch ihren Geschäften nachgehen können", sagte er im RBB-Inforadio. Europol-Chef Max-Peter Ratzel kritisierte unterdessen spürbare Mängel in der internationalen Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung: "Wichtige Informationen aus den EU-Ländern" lägen dem EU-Polizeiamt zum Teil nicht vor, "weil nationale Behörden die europaweite Relevanz nicht erkennen und sie nicht weitergeben". Die Befugnisse Europols sind jüngst aber erst deutlich ausgeweitet worden.

Die Auseinandersetzung um heimliche Online-Razzien kann die große Koalition in der kommenden Woche erneut mehrfach fortführen. So sollen die geplanten präventiven Ermittlungsmöglichkeiten für das BKA unter anderem Thema eines Spitzentreffen der Regierungsfraktionen am Montag in Berlin und bei der folgenden Kabinettsklausur am 23. und 24. August auf Schloss Meseberg im brandenburgischen Umland der Hauptstadt sein. Angesichts der vielen offenen rechtlichen und technischen Fragen rund um die Netzbespitzelung ist eine rasche Einigung in diesem Bereich aber nicht in Sicht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Mit verdeckten Online-Durchsuchungen gegen die Mafia?
Beitrag von: Jürgen am 19 August, 2007, 14:20
Die italienische Mafia wird ihre Taten sicherlich nicht auf Computern in Deutschland planen oder dokumentieren.

Das ist an den Haaren herbeigezogen, wie andere derartige Begründungen ebenso.

Ebensowenig hat die ja schon die ewig existierende Möglichkeit der Telefon- und Postüberwachung gebracht, oder die inzwischen eingeführte Wohnraumüberwachung.

Ganz offensichtlich geht's überhaupt nicht um Terror oder andere Schwerkriminalität, sondern schlicht um Bespitzelung des Volkes, dass demnächst die allgemeinen Unterdrückungs-Tendenzen endgültig satt haben könnte.

Honnie lässt grüssen, nicht wahr, Angie?
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: SiLæncer am 21 August, 2007, 15:19
Bayerische Justizministerin sieht wachsende Unterstützung für Online-Durchsuchung

Bayerns Justizministerin Beate Merk sieht Anzeichen dafür, dass sich Experten verstärkt für die heftig umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen aussprechen. "Erfreulicherweise gibt es zunehmend Unterstützung für diese Forderung, je mehr sich die Diskussion versachlicht", erklärte die CSU-Politikerin in einer Mitteilung. Die Ministerin bemühe sich zugleich selbst, zu einer ruhigeren Debatte rund um die Netzbespitzelungen beizutragen und dabei mit einem Missverständnis aufzuräumen: Oft werde behauptet, man komme bei der Verfolgung oder Abwehr schwerer Straftaten auch mit einer "klassischen" Hausdurchsuchung weiter. Das stimme aber nicht. Zur Begründung führte Merk aus: "Denn häufig stehen die Ermittler vor dem Problem, dass sie zwar wissen, dass verbotene Inhalte ins Netz gespeist werden, aber nicht, wo der Server genau steht." Zudem würden die Drahtzieher bei der Beschlagnahme eines Rechners vorgewarnt. So könne man nicht über einen längeren Zeitraum hinweg beobachten, "wo die Quelle liegt".

Für die Ministerin ist die verdeckte Ausforschung von Festplatten und anderen informationstechnischen Systemen vor allem im Kampf gegen die Kinderpornographie wichtig. Angesichts des Schlags der Polizei in Baden-Württemberg gegen einen weltweit operierenden Kinderporno-Tauschring im Internet und des jüngsten Falls eines 31-jährigen Münchners, der im Verdacht stehe, via Internet junge Mädchen sexuell genötigt zu haben, betonte Merk: "So erfreulich solche Ermittlungserfolge sind, werfen sie doch zugleich ein Licht auf die wahrscheinlich hohe Dunkelziffer derjenigen, die Kinder über das Internet sexuell missbrauchen". Damit Polizei und Staatsanwaltschaft dagegen angemessen vorgehen könnten, "brauchen wir jetzt endlich eine Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung". Nur so könnten die dahinter stehenden Netzwerke umfassend aufgedeckt werden.

In der Fachdebatte ist derweil angesichts der zahlreichen offenen Fragen wenig von der von Merk ausgemachten Befürwortung von Online-Razzien zu spüren. Wenig euphorisch äußerte sich etwa der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, in einem Interview mit der Jungen Welt. Demnach befindet sich seine Vereinigung zu der umkämpften Maßnahme noch in der Meinungsfindung. Klar sei jedoch, "dass wir derartige Maßnahmen unterlassen müssen, wenn die Mehrheit der Bevölkerung sie ablehnt". Hinzu komme, dass es für die verdeckte Ermittlungsform gute Gründe geben müsse. Erst wenn "die Politik alle Karten auf den Tisch" gelegt habe, "werden wir uns endgültig positionieren". Zugleich sprach sich Freiberg dafür aus, den viel kritisierten Anti-Terrorparagraphen 129a Strafgesetzbuch entgegen dem Ansinnen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) "konkreter" zu fassen.

Als "höchst problematisch" hat heimliche Online-Durchsuchungen zudem der Berliner Strafrichter Ulf Buermeyer gegenüber dem ORF bezeichnet. Hierzulande gelte die Unverletzlichkeit der Wohnung, der auch Computer zugerechnet werden müssten, "wenn sie in der Privatwohnung oder im Büro stehen". Auch "ein formal rechtsstaatliches Verfahren mit richterlicher Anordnung" stoße da rasch an die Grenzen der Verfassung. Die Fahnder müssten demnach etwa nachweisen, dass ihr Vorgehen der Abwehr schwerer Straftaten dient. Möglicherweise würden sich Politiker und Ermittler aber Hoffnung machen, "dass die rechtlichen Schranken irgendwann fallen werden, wenn die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung erst einmal besteht. Das Argument der Terrorabwehr wäre dann eher Bestandteil einer Salamitaktik."

Zuvor war Buermeyer in einer rechtswissenschaftlichen Abhandlung des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme zum Schluss gekommen, dass die Online-Durchsuchung zwar theoretisch ein "scharfes Schwert" der Fahnder werden könnte. Praktisch wäre dieses aber aufgrund technischer und organisatorischer Probleme gerade gegen intelligente Täter – also die eigentlichen "Gefährder" – kaum wirksam zu führen. Der Jurist verweist an diesem Punkt auf das Scheitern der seiner Informationen nach bisher einzigen von einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof genehmigten entsprechenden Online-Überwachung. Bei dem Versuch hätten die Fahnder dem Verdächtigen eine CD in den Briefkasten geworfen, "die aussah wie die Zugangssoftware eines großen Internet-Providers". Installiert habe der ins Visier Genommene die Software aber nicht.

Wirksam anzuwenden wären Online-Durchsuchungen angesichts der komplexen "Infiltration des ins Visier genommenen Systems" laut Buermeyer regelmäßig nur gegen "virtuelle Eierdiebe" vom Schlage eines "amateurhaft agierenden eBay-Betrügers". Wer hingegen Anschläge vom Zuschnitt des 11. September 2001 logistisch abwickeln könne, dem sei jedenfalls nach der aktuellen breiten öffentlichen Diskussion der Online-Überwachung ohne weiteres zuzutrauen, einige wenige Gedanken auf EDV-Sicherheit zu verwenden und sich vor dem so genannten Bundestrojaner zu schützen. Angesichts der Eingriffsdichte und der Bedeutung des Computers für Leben und Privatsphäre des Einzelnen unterliege schließlich auch die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Zugriffsoptionen zumindest erheblichen Zweifeln.

Quelle : www.heise.de
Titel: Berliner Senat verabschiedet Novelle des Polizeigesetzes
Beitrag von: SiLæncer am 21 August, 2007, 19:33
Der Berliner Senat hat in seiner Kabinettssitzung am heutigen Dienstag den Entwurf zur Novelle des Polizeigesetzes der rot-roten Regierungskoalition in der Hauptstadt beschlossen. Kern der Reformpläne für das "Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin" (ASOG) und dadurch bedingter Änderungen auch im Berliner Datenschutzgesetz ist eine Ausweitung des Zugriffs der Ermittler auf die Videoaufzeichnungen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und anderer privater Stellen. Darüber hinaus hat sich der Senat neben einer einfacheren Fahndung mit Gendaten für einen Ausbau der Handy-Überwachung ausgesprochen. So soll die Berliner Polizei künftig mit Hilfe des IMSI-Catchers auch zur Gefahrenabwehr Mobiltelefone orten dürfen.

Konkret sollen die Strafverfolger in der Hauptstadt gemäß dem Vorhaben künftig zur Abwehr von Gefahren durch Terrorismus sowie zur Eindämmung des Drogenhandels eine spezielle Befugnis zu Videoaufnahmen in Räumen des öffentlichen Personennahverkehrs wie U-Bahnhöfen erhalten. In der Praxis könnte sich die Polizei demnach insbesondere bei dem bereits von der BVG erstellten Überwachungsmaterial bedienen. Die Befugnis des Dienstleisters zur Verarbeitung der selbst hergestellten Videoaufzeichnungen soll dabei inhaltlich auf die Abwehr oder die Verfolgung von Straftaten beschränkt werden. Zudem darf die BVG, die nach einem umstrittenen Modellprojekt bis Ende des Jahres alle 170 U-Bahn-Haltestellen flächendeckend für zwei Millionen Euro mit Kamera-Augen ausrüsten will, die Daten allein an den Polizeipräsidenten in Berlin beziehungsweise Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Ferner muss die Betriebsgesellschaft ein mit der Polizei abgestimmtes Sicherheitskonzept erstellen, das die Löschung der Daten spätestens nach 24 Stunden festschreibt. Eine längere Speicherung soll aber möglich sein, wenn die Aufzeichnungen zur Abwehr oder Verfolgung von Straftaten weiter erforderlich sind.

Bei Großveranstaltungen wie der Fanmeile zur Fußball-Weltmeisterschaft im vergangenen Jahr sieht der Entwurf eine Klausel vor, wonach die Polizei anlassunabhängig die Videoaufnahmen der Veranstalter zu ihrer Einsatzlenkung und zum rechtzeitigen Erkennen von Gefahren nutzen darf. Zur Verbesserung der Eigensicherung der Ermittlungsbeamten werden diese ferner ermächtigt, bei Personen- und Fahrzeugkontrollen selbst Videoaufzeichnungen anzufertigen. Dies soll aber nur erlaubt sein, wenn der Spähangriff in der konkreten Situation zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

Mit der geplanten Gesetzesänderung werden nach dem Willen des Senats weiterhin Rechtsgrundlagen für die Erhebung und Untersuchung von DNA-Vergleichsproben vermisster Personen und unbekannter Toter geschaffen. Auch eine Befugnis zur Standortfeststellung Vermisster oder Suizidgefährdeter durch die Polizei über die Handy-Ortung ist vorgesehen. Die Vorschrift zur Rasterfahndung soll ferner an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden, welches den umfassenden Datenabgleich durch Länderpolizeien auf der Suche nach islamistischen "Schläfern" in Folge des 11. September 2001 als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte.

Die neuen, größtenteils präventiven Befugnisse schaffen dem Senat zufolge "transparente Rechtsgrundlagen" für die genannten speziellen Gefahrenlagen und dienen damit "dem Interesse der Bürger an Rechtsklarheit und Bestimmtheit". Beim Berliner Landesdatenschutzbeauftragten möchte man den Vorschlag derzeit nicht öffentlich bewerten. Dass es künftig eine "einwandfreie Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung auf Bahnhöfen gibt", begrüßte einer Sprecherin der Behörde. Es sei nur vernünftig, wenn die Polizei wie die BVG für die Auswertung des Kameramaterials eine eigene Befugnis habe, erklärte auch Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD).

Linksaußen in der Linkspartei gibt es derweil aber doch noch Bedenken gegen das neue Polizeigesetz. So berichtet das Neue Deutschland über einen offenen Brief der Parteiströmung Antikapitalistische Linke, der für Aufruhr gesorgt haben soll. In dem Schreiben fordert die Gruppierung: "Die Linke sollte die informationelle Selbstbestimmung hochhalten, statt in die 'Terroristenfalle' zu tappen." Zudem wird generell eine stärkere Verteidigung der Grundrechte angemahnt. Die innenpolitische Sprecherin der Linkspartei, Marion Seelig, kann den Unmut aber nicht verstehen: "Die Änderungen sind von einem Parteitag abgesegnet worden, als die Koalition beschlossen wurde", verweist sie auf das Arbeitsprogramm von Rot-Rot in der Hauptstadt. Außerdem habe in langen Verhandlungen Schlimmeres wie die von der Polizei geforderte automatische Kfz-Kennzeichenüberwachung verhindert werden können.

Quelle : www.heise.de
Titel: Durch Google-Suche in die Einzelhaft
Beitrag von: SiLæncer am 22 August, 2007, 13:48
Vor drei Wochen wurde der Berliner Stadtsoziologe Andrej H. unter dem Verdacht der "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a" festgenommen. Als Grund für die Festnahme nannte die ermittelnde Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe die Benutzung von Vokabeln, die auch in Schriften der sogenannten "Militanten Gruppe" vorkommen. Außerdem verfügte er nach Angaben der Ermittler "über Zugang zu Bibliotheken, um dort die Recherchen durchzuführen, die notwendig sind, um Texte für eine militante Gruppe zu verfassen."

Nun hat die Anwältin des Soziologen nach einem Bericht der tageszeitung Einsicht in die Ermittlungsunterlagen nehmen können. Dabei stellte sich heraus, dass BKA-Beamte mit einer Google-Suche nach den Begriffen "Gentrification" und "Prekarisierung" auf den Stadtsoziologen aufmerksam wurden. Die Tatsache, dass der Soziologe zu den Begriffen forschte, die für die Aufwertung oder Abwertung von Stadtvierteln benutzt werden, genügte offenbar den BKA-Beamten, um eine Verbindung zur "militanten Gruppe" herzustellen. "Das reichte für die Ermittlungsbehörden für eine fast einjährige Observation, für Videoüberwachung der Hauseingänge und Lauschangriff", erklärte die Anwältin Christina Clemm der Zeitung.

Mittlerweile ist ein offener Brief an die Generalbundesanwältin Monika Harms von 2000 Wissenschaftlern und Studenten unterschrieben worden. Der Protest gegen die Inhaftierung des Wissenschaftlers ist international. So äußern sich in der tageszeitung Saskia Sassen und Richard Sennett zum Verbrechen der Soziologie. Am Freitag soll ein Haftrichter in Karlsruhe darüber entscheiden, ob der mit Google gefundene Soziologe in Untersuchungshaft bleiben muss.

Siehe dazu auch in Telepolis:

    * "Jede Wissenschaft würde unter einem Anfangsverdacht stehen", der Soziologe Rainer Rilling über die Verhaftung des Berliner Stadtsoziologen Andrej H.
    * Angeblicher Schlag gegen Militante Gruppe, Rechtsanwälte zweifeln die Tragfähigkeit der Anklage an

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/94714
Titel: Re: Durch Google-Suche in die Einzelhaft
Beitrag von: Jürgen am 22 August, 2007, 16:04
Was hat denn Wissenschaft mit Militanz zu tun?

Vokabeln als Festnahme-Grund?

Man achte auf unser Grundgesetz, Artikel 5 !!!



Wo haben die Verantwortlichen gelernt, bei der GeStaPo oder bei der StaSi?

Die wahren Feinde unserer Verfassung und des Rechtsstaates sitzen offensichtlich längst in den Instanzen.
Und die sind es, die wirklich eingesperrt gehören, und zudem dauerhaft entmachtet und ihrer Versorgungsansprüche beraubt, und auf Hartz IV gesetzt  :P
Titel: Re: Durch Google-Suche in die Einzelhaft
Beitrag von: Chrisse am 22 August, 2007, 17:31
Interessant ist ja eine der Begründungen, der Mann sei intelligent genug die komplizierten Texte und Worte der "militanten Gruppe" zu verstehen uhhhnd auch noch noch richtig zu benutzen!!! Mittlerweile überschlagen sich die Entwicklungen ja --- erst war der Wunsch und die Suche nach Wissen verwerflich, dann wurde die Weitergabe von Wissen kriminalisiert, dann das Konservieren von Wissen (Aufschreiben von bestimmten chemischen Vorgängen), nun sind wir soweit das die Anwendung und der Besitz von Wissen schon verdächtig ist und einen hinreichenden Grund zu Festnahme liefert (Naja die Mafia ist ja auch nicht blöd!!). Also hiflt nur eins Volksverdummung olé...

Nix schraibhe mehr in Satz ganz. tue varstelle jetzt, nur nix falle auf sonscht ferrhavted. ´tue sain Bürchger gut jedst von ahn.
Gluabe an Magie und Politikzauberer Ahh Schräuble groß Mafgiea...

kruz

Grizze
Titel: Baden-Württemberg will Befugnisse für Polizei ausweiten
Beitrag von: SiLæncer am 22 August, 2007, 23:11
Die Polizei in Baden-Württemberg soll mehr Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten erhalten. Wie die Stuttgarter Nachrichten unter Berufung auf Regierungskreise berichten, haben sich Innenminister Heribert Rech (CDU) und Justizminister Ulrich Goll (FDP) auf Eckpunkte eines neuen Polizeigesetzes verständigt, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Es sehe unter anderem vor, die Telefon- und Videoüberwachung auszuweiten –­ allerdings nicht in dem von Rech gewünschten Ausmaß. Zwar soll die Polizei künftig auch zur Verhinderung schwerer Straftaten die Telefonverbindungsdaten von Verdächtigen erfassen dürfen und leichter die Möglichkeit haben, deren Aufenthaltsort zu orten. Der Inhalt der Gespräche darf dem Zeitungsbericht zufolge aber auch weiterhin nur dann überwacht werden, wenn eine Straftat bereits geschehen sei. "Ein präventives Abhören von Telefongesprächen wird es nicht geben", sagte Goll dem Blatt.

Auch die vom Innenministerium gewünschte massive Ausweitung der Videoüberwachung im Südwesten sei am Widerstand der FDP gescheitert. Zwar dürfe die Polizei künftig nicht nur Kriminalitätsschwerpunkte, sondern auch Volksfeste und andere Großveranstaltungen mit der Kamera genauer kontrollieren. Die Einbeziehung von Bildern der vielen privaten Überwachungskameras, die Rech gefordert hatte, solle aber weiterhin nur zur Aufklärung bereits begangener Delikte möglich sein. Auch Online-Durchsuchungen wird es dem Zeitungsbericht zufolge im Land bis auf weiteres nicht geben. "Das ist mit der FDP nicht zu machen", zitiert das Blatt einen Beamten aus dem Innenministerium. Unstrittig sei hingegen, dass der Polizei der Einsatz automatischer Kennzeichen-Lesesysteme erlaubt werden soll.

Quelle : www.heise.de
Titel: Innenministerium bezeichnet Entdeckungsrisiko für Bundestrojaner als gering
Beitrag von: SiLæncer am 24 August, 2007, 18:49
Das Bundesinnenministerium hat im Rahmen der Beantwortung eines Fragenkatalogs der SPD-Bundestagsfraktion zu heimlichen Online-Durchsuchungen den geplanten Einsatz der "Remote Forensic Software" (RFS) erläutert und dabei unter anderem weitere Hinweise auf die Verbreitungsmöglichkeiten des Schnüffelprogramms gegeben. Alles deutet demnach darauf hin, dass die eigentliche Spyware-Komponente im Rahmen eines gängigen Trojaner-Angriffes auf einen Zielrechner gelangen soll. "Die Einbringung der RFS im Wege der E-Mail-Kommunikation kann je nach Einzelfall ein geeignetes Mittel darstellen", heißt es in der heise online vorliegenden Stellungnahme des von Wolfgang Schäuble (CDU) geführten Hauses. Dazu werde ein Bestandteil des Werkzeugs zur "Datenerhebung" einer weiteren Datei beigefügt. Beim Öffnen dieses Anhangs werde die RFS auf dem Zielsystem installiert.

Das Risiko einer Entdeckung der komplexen Durchsuchung, die im Rahmen einer "Durchsicht" und der darauf folgenden eigentlichen Überwachung nach umfangreichen Vorfeldaufklärungen erfolgen soll, hält das Innenministerium für gering. Es sei nicht vorgesehen, die auf dem Zielsystem befindlichen Sicherheitssysteme auszuschalten. Sollte die Überwachungsapplikation wider Erwarten doch erkannt werden oder die Kommunikationsschnittstelle während eines laufenden Einsatzes geschlossen, werde das Tool vom Zielrechner entfernt. Rückschlüsse auf die Sicherheitsbehörden wären dabei "nahezu unmöglich" zu ziehen. Einer Analyse der RFS mit Hackerwerkzeugen durch die Verwendung werde mit kryptografischen Verfahren vorgebaut. Auswirkungen auf die IT-Sicherheit und mögliche Schadensersatzforderungen erwartet die Schäuble-Behörde nicht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Heimliche Online-Durchsuchungen und der Schutz der Privatsphäre
Beitrag von: SiLæncer am 25 August, 2007, 10:40
Das Bundesinnenministerium hat eingeräumt, dass der vom Bundesverfassungsgericht verlangte Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung bei den geplanten heimlichen Online-Durchsuchungen "nicht allein mit technischen Mitteln abschließend garantiert werden kann". Dies geht aus den heise online vorliegenden Antworten des Ministeriums auf einen Fragenkatalog der SPD-Bundestagsfraktion hervor. "Weitestgehend" könne das Bundeskriminalamt (BKA), das nach Plänen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Union baldmöglichst mit der Befugnis für Netzbespitzelungen zur Terrorabwehr ausgerüstet werden soll, einen Eingriff in die Intimsphäre Betroffener aber dank "technischer Maßnahmen" ausschließen. Konkret baut das Bundesinnenministerium dabei auf eine Vorselektion der Inhalte "informationstechnischer Systeme" durch Schlüsselbegriffe, wie es auch BKA-Präsident Jörg Ziercke bereits ins Spiel gebracht hat.

"Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist bereits auf der Anordnungsebene darauf zu achten, dass keine Maßnahmen getroffen werden, die zur Erfassung von kernbereichsrelevanten Daten führen", heißt es in der Begründung zum Entwurf des Innenministeriums für die umstrittene Änderung des BKA-Gesetzes. "Daher ist auch bei dem heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme sicherzustellen, dass keine Suchbegriffe verwendet werden, die gezielt zur Erfassung solcher Daten führen." Bei einer Online-Durchsuchung mit Hilfe der vom BKA nach eigenen Angaben bereits in Grundzügen entwickelten "Remote Forensic Software" (RFS) werde daher "nicht die gesamte Festplatte der Zielperson kopiert". Vielmehr "würden zunächst in einem ersten Verfahrensschritt anhand von vorher festgelegten Suchkriterien die mutmaßlich relevanten Daten ermittelt".

"Kernbereichsrelevante Erkenntnisse sind für die sicherheitsbehördlichen Belange stets irrelevant", betont das Ressort Schäubles weiter. Als Ausschlusskriterien bei der Netzbespitzelung nennt es konkret unter anderem Dateinamen und bestimmte -endungen, Eigenschaften oder Attribute wie Zugriffdaten, Schlüsselwörter, bestimmte Verzeichnisse oder Dateien eines bestimmten Typs. Es baut ferner darauf, dass "durch entsprechende Vorfeldermittlungen" oftmals Suchbegriffe bekannt werden, anhand derer auf dem Zielsystem verfassungsgemäß gesucht werden könne. Einschränkend hält das Ministerium fest: "Jedoch sollte die Datenerhebung nicht ausschließlich mittels vorher festgelegter Suchkriterien erfolgen, sondern sich flexibel der aktuellen Erkenntnislage anpassen können."

"Irrelevant" ist es für die Grundrechtsposition des Betroffenen laut der Antwort, ob klar als sensible persönliche Aufzeichnungen gekennzeichnete Inhalte erfasst würden. Es mache keinen Unterschied in dieser Hinsicht, ob etwa ein Tagebuch im Rahmen einer offenen Hausdurchsuchung, Sicherstellung oder Beschlagnahme aufgefunden und gesichtet "oder in elektronischer Form qua Online-Durchsuchung durch die Polizei festgestellt wird". Letztlich müsse der Schutz des Kernbereichs auch im Rahmen der Auswertung im Anschluss an die Erhebung der Daten gewährleistet werden, plädiert das Innenministerium für eine Herangehensweise analog zum Unionsvorschlag der Einführung eines "Richterbands" beim großen Lauschangriff.

Bei dem umstrittenen Verfahren sollen die Ermittler zunächst Gespräche – oder im Fall einer Online-Razzia den Datenbestand – möglichst umfassend aufzeichnen, ohne bei der Berührung höchstpersönlicher Themen die Maßnahme abbrechen zu müssen. Ein Richter sichtet anschließend gemäß der Vorstellung der Union das Material und gibt der Polizei nur die Teile frei, die nicht den Kernbereich der Privatsphäre betreffen. Sollten bei einem solchen mehrstufigen Verfahren "ausnahmsweise und zufällig" höchstprivate Daten auf dem Rechner einer Zielperson gesichert werden, schreibt das Innenministerium konkret im Bezug auf die Online-Durchsuchung an die SPD-Fraktion, "wären diese unverzüglich zu löschen".

Im heise online vorliegenden Gesetzesentwurf für die Novelle des BKA-Gesetzes weitet das Regierungsressort das Plädoyer für das Richterband gerade bei der akustischen Wohnraumüberwachung noch aus. Demnach müsse das BKA beim Einsatz von Wanzen in den vier Wänden von "Gefährdern" zwar zunächst eine Prognose treffen, dass Äußerungen zum Kern der persönlichen Lebensführung möglichst nicht mitgeschnitten werden. Diese Einschätzung habe sich auf "tatsächliche Anhaltspunkte" zu stützen, während "vollständige Gewissheit" nicht erforderlich sei. Wenn aufgrund der Prognose die Anordnung eines großen Lauschangriffs zulässig sei, dürfe auch eine "automatische Aufzeichnung" eingesetzt werden. Dabei beruft sich das Innenministerium auf den Beschluss des Bundesverfassungsberichts zu einer erneuten Klage von Bürgerrechtlern gegen das geänderte Gesetz zur akustischen Wohnraumüberwachung. Karlsruhe habe darin ausgeführt, dass die Richterbandvariante nicht in jedem Fall von Verfassungs wegen unzulässig sei. Auch bei automatischen Aufzeichnungen dürfe aber keine Gefahr der Erfassung kernbereichsrelevanter Inhalte bestehen.

Das Innenministerium betont in diesem Zusammenhang, dass die Verfassungsrichter explizit von einer für die Bewertung des Gesprächsinhalts erforderlichen "Sichtung" gesprochen hätten. Tatsächlich sei es oft nötig, Gespräche mehrfach abzuhören, um "Inhalt, Betonungen und Nuancen zu erkennen" oder Übersetzungen durchzuführen. Das bloße Ab- und Mithören und der Verzicht in Zweifelsfällen auf die Fortführung der Maßnahme anhand einer automatischen Aufzeichnung, berge aber "erhebliche Risiken der Fehleinschätzung, die angesichts der vom BKA zu schützenden Rechtsgüter nicht hingenommen werden können". Die "relative Unbestimmtheit des Kernbereichsbegriffs im Kontext sich dauernd fortentwickelnder unterschiedlichster Gesprächsinhalte sowie Verhaltensweisen" könne im Fall der Wohnraumüberwachung nämlich immer wieder in Frage stellen, ob tatsächliche Anhaltspunkte für eine Berührung des Kernbereichs gegeben seien. In solchen unklaren Lagen solle das Richterband zum Tragen kommen. Abgesichert werde dieser Ansatz durch ein Verwertungsverbot und Löschungsgebot von höchst privaten Inhalten.

Bei der präventiven Telekommunikationsüberwachung setzt das Innenministerium im Einklang mit dem umstrittenen Zollfahndungsdienstgesetz sowie dem Regierungsentwurf zur Neugestaltung verdeckter Ermittlungsmethoden darauf, dass die Ermittler vorab keine ausführliche Prognose über die zu erwartende Kommunikation abliefern müssen. In diesem Fall reiche die Einschätzung aus, dass nicht "allein" Erkenntnisse aus dem Kerbereich privater Lebensgestaltung zu erwarten seien. Alles andere wäre "nicht praktikabel". Bürgerrechtler und Sachverständige haben schwere Bedenken gegen diese Haltung vorgebracht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Strafverfolger fordern Vereinfachung des großen Lauschangriffs
Beitrag von: SiLæncer am 25 August, 2007, 12:46
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält den großen Lauschangriff "für in der Praxis kaum noch anwendbar" und pocht auf eine Nachbesserung bei den gesetzlichen Regelungen für die akustische Wohnraumüberwachung. Gemeinsam mit dem "Abbau von zehntausend Polizeivollzugsstellen in den letzten Jahren sowie der immer noch auf Eis liegende Kronzeugenregelung" müssten die rigiden Vorschriften zum Einsatz von Wanzen in Wohnungen verdächtiger Schwerverbrecher auf Täter im Umfeld der organisierten Kriminalität "wie eine Einladung vorgekommen sein", erklärte der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg am gestrigen Freitag in Berlin.

Anlass für die Kritik der Ermittler ist das vom Bundeskriminalamt (BKA) erstellte "Bundeslagebild organisierte Kriminalität", zu dem das Bundesinnenministerium und das BKA in zeitlicher Nähe zu den sechs vermuteten Mafia-Morden in Duisburg Eckpunkte (PDF) bekannt gaben. In diese Analyse fließen unter Beteiligung der Landeskriminalämter, der Bundespolizeidirektion und des Zollkriminalamtes Ermittlungsergebnissen aller Polizei- und Zollstellen ein, die an der Bekämpfung der organisierten Kriminalität beteiligt sind. Die auf das Konto organisierter Verbrecherbanden gehende Schadenssumme belief sich demnach im vergangenen Jahr auf rund 1,36 Milliarden Euro. Dieser Betrag ist fast doppelt so hoch wie im Jahr 2005. Auch die geschätzten Gewinne durch die organisierte Kriminalität haben sich laut der Wiesbadener Polizeibehörde mit 1,8 Milliarden Euro in 2006 im Vergleich zum Jahr davor mehr als verdoppelt. Allerdings sollen zwei große Fälle von Wirtschaftskriminalität allein für einen großen Teil dieser Summe verantwortlich sein.

Dagegen ist die Zahl der Ermittlungsverfahren in diesem Bereich laut Innenministerium im vergangenen Jahr um 4,3 Prozent auf 622 geschrumpft. Diese Zahl stellt Freiberg zufolge "keinen tatsächlichen Rückgang der organisierten Kriminalität dar", sondern könne vor allem als ein klares Zeugnis für die schlechten polizeilichen Rahmenbedingungen bei der aufwendigen und kontrollintensiven Bekämpfung dieser Form der Schwerstkriminalität gewertet werden.

Deutsche Banden haben laut dem Lagebild mit 1,4 Milliarden Euro vor allem durch Wirtschaftsdelikte wie im Vorjahr die höchsten Gewinne erwirtschaftet. Die Polizeibehörden in Deutschland ermittelten im Jahr 2006 gegen 622 Gruppierungen mit 10.244 Tatverdächtigen. Die meisten Verfahren gab es in Nordrhein-Westfalen (86), knapp vor Bayern und Berlin. Den ersten Platz in der organisierten Kriminalität nehmen der Zusammenstellung zufolge von Deutschen, den zweiten von Türken dominierte Banden ein. 30 polnisch bestimmte Gruppen seien an dritter Stelle vor allem bei der Verschiebung gestohlener Autos in die Nachfolgestaaten der Sowjetunion und im Zigarettenschmuggel aktiv. Ebenfalls 30 russisch dominierte Banden seien auf allen möglichen Feldern der organisierten Kriminalität vertreten. Italienische Banden nehmen in Deutschland in dem Lagebild den fünften Rang ein vor Schwerverbrechern aus Serbien und Montenegro.

Freiberg bemängelte angesichts der Zahlen auch, dass die Bekämpfung der organisierten Kriminalität "im politischen Stellenwert keinen vorderen Rang hat". Das Innenministerium betonte dagegen, dass dieser Bereich zu seinen "Schwerpunktaufgaben" gehöre. Die Bundesregierung habe hier in den vergangenen Jahren "eine ganze Reihe entscheidender Verbesserungen auf den Weg gebracht". Insbesondere sei der Abschluss bilateraler Abkommen zu nennen. Zuletzt seien derartige Vereinbarungen zwischen 2003 und 2007 mit der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Vietnam und Kuwait geschlossen worden. Ziel sei es, die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden noch effektiver zu gestalten, um wirksam gegen die zunehmend grenz- und deliktsüberschreitend tätig werdenden kriminellen Gruppen vorgehen zu können.

In Europa unterstützt laut Innenministerium Europol die 27 Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität. Informationen der nationalen Sicherheitsbehörden sowie aus Kooperationsbeziehungen Europols mit Drittstaaten und -stellen würden bei der Polizeibehörde in Den Haag zusammengeführt, gespeichert und ausgewertet. Dort würden Experten der Mitgliedstaaten und des Polizeiamts gemeinsam in Analysegruppen an der Erforschung aktueller Phänomene der grenzüberschreitenden Schwerkriminalität arbeiten. Die nationalen Sicherheitsbehörden könnten durch die Arbeit Europols nach Einschätzung der Regierungsbehörde insgesamt wichtige Impulse für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität erhalten, die sich allein auf dem Weg bilateraler Polizeizusammenarbeit nicht gewinnen ließen.

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla machte sich jüngst für heimliche Online-Durchsuchungen stark, um die Mafia hierzulande zurückzudrängen. Mit dem Vorstoß erntete er aber scharfe Kritik vom Koalitionspartner SPD und Oppositionsparteien. Das Bundesinnenministerium plant derweil, dem BKA die Befugnis zur Ausforschung informationstechnischer Systeme im Kampf gegen den internationalen Terrorismus einzuräumen. In diesem Zusammenhang sieht es auch deutliche Erleichterungen beim großen Lauschangriff durch den Einsatz des umstrittenen Richterbandes zur automatischen Aufzeichnung von Gesprächen von "Gefährdern" vor. Diese sollen – entgegen den Forderungen der GdP – zunächst aber nicht für den Bereich der Verfolgung "normaler" schwerer Verbrechen und folglich auch nicht für den Kampf gegen die nicht terroristisch motivierte Bandenkriminalität gelten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesregierung sieht sich mit Online-Durchsuchungen nicht allein
Beitrag von: SiLæncer am 25 August, 2007, 13:38
Das Bundesinnenministerium sieht sich mit seiner Forderung nach heimlichen Online-Durchsuchungen in guter Gesellschaft. Explizite Regelungen für die verdeckte Ausforschung informationstechnischer Systeme durch Sicherheitsbehörden bestehen laut einer heise online vorliegenden Antwort des Innenressorts auf einen Fragenkatalog des Bundesjustizministeriums in Europa bereits in den Ländern Rumänien, Zypern, Lettland und Spanien. Über die genaue Ausgestaltung der entsprechenden Gesetze, die darin möglicherweise enthaltenen Datenschutzbestimmungen und die praktischen Anwendungsformen der hierzulande innerhalb der großen Koalition heftig umstrittenen Netzbespitzelungen machte das Haus von Wolfgang Schäuble (CDU) allerdings keine Angaben.

Dagegen verweist das Innenministerium darauf, dass der Bundesrat in der Schweiz im Juni den Entwurf für die Änderung des Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit verabschiedet hat. Danach sollen Schweizer Sicherheitsbehörden künftig unter anderem zur Terrorabwehr Abhörgeräte und Kameras in Privaträumen installieren sowie Post, Telefon, E-Mail und PCs präventiv überwachen beziehungsweise durchsuchen dürfen. Auch Staaten wie Schweden seien derzeit mit der Schaffung einer expliziten Befugnisnorm für verdeckte Online-Razzien im Gesetzgebungsverfahren befasst. "Einige" andere Staaten wie Slowenien besitzen laut dem Papier keine konkret festgeschriebene Schnüffelerlaubnis, "gleichwohl wäre eine Online-Durchsuchung rechtlich zulässig".

Die Regierungsbehörde vergisst auch nicht zu erwähnen, dass das FBI laut Presseberichten in den USA eine Software für eine Art Online-Razzia eingesetzt habe. Es handelte sich um einen Fall, in dem ein Schüler Bombendrohungen über das Internet von fünf Google-Postfächern aus verschickt haben soll. Dabei loggte er sich über italienische Server ins Internet ein. Die US-Polizeibehörde hat gemäß einem öffentlich gewordenem Durchsuchungsbefehl dem Jugendlichen daraufhin über Googles E-Mail-Dienst oder die Kommunikationsangebote der Online-Gemeinschaft MySpace das Spionage-Werkzeug "CIPAV" (Computer Internet Protocol Address Verifier) so versandt, dass es sich auf dem Zielrechner installieren konnte. Die Spyware übermittelte daraufhin unter anderem alle Internetverbindungen und Websiteabrufe an das FBI, das den Schüler in Folge verhaftete. Anders als hierzulande geplant, übermittelt CIPAV aber keine Kommunikations- oder Datei-Inhalte.

Das Innenministerium hält dementsprechend fest: "Im Vergleich zur Online-Durchsuchung und verwandten Maßnahmen handelt es sich bei dem (öffentlich bekannten) Funktionsumfang und der Zielsetzung in diesem Fall eher um eine Art der Benutzer-/IP-Feststellung." Die Berichte seien aber nur begrenzt auf technische Details eingegangen. Die technischen Lösungen der einzelnen Länder mit mehr oder weniger klar geregelten Befugnissen für Netzbespitzelungen sind dem Bundeskriminalamt (BKA) zudem gemäß dem Schreiben an das bislang skeptische Justizministerium nicht bekannt. Die Wiesbadener Polizeibehörde beabsichtige aber, "zukünftig den Informationsaustausch hierüber zu intensivieren".

Quelle : www.heise.de
Titel: CDU in Baden-Württemberg beharrt auf Online-Durchsuchung im Polizeigesetz
Beitrag von: SiLæncer am 27 August, 2007, 17:12
Der Koalitionsstreit in Baden-Württemberg über Online-Durchsuchungen ebbt nicht ab. "Die FDP muss aufwachen und erkennen, dass der Schutz der Bevölkerung schwerer wiegt als die Bürgerrechte von Terroristen", sagte der polizeipolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Blenke. Blenke forderte, die Online-Durchsuchung in die Beratungen über ein neues Polizeigesetz in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dieses Thema hatten das CDU-geführte Innenministerium und das Justizministerium mit Ulrich Goll (FDP) an der Spitze wegen kontroverser Ansichten darüber ausgeklammert.

Online-Durchsuchungen, das heimliche Eindringen der Polizei übers Internet in Computer von Verdächtigen also, sind nach Angaben der beiden Ministerien nicht Verhandlungsgegenstand bei den Beratungen über eine Reform des Polizeigesetzes. Das Bundesverfassungsgericht wird am 10. Oktober über die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen verhandeln. In der Anhörung geht es um eine gesetzliche Regelung in Nordrhein-Westfalen. Darin sind unter anderem Zugriffsbefugnisse der Verfassungsschützer auf die Festplatten von Computern vorgesehen. Das Urteil wird frühestens Ende des Jahres erwartet.

Laut Blenke ist eine richterlich genehmigte Online-Durchsuchung bei schwerwiegenden Verdachtsmomenten ein dringend benötigtes Instrument, um schweren Straftaten im Bereich des Terrorismus oder der Kinderpornografie vorzubeugen. "Eine Online-Durchsuchung hat gleich hohe rechtsstaatliche Hürden wie eine klassische Hausdurchsuchung und kann nur auf richterliche Anordnung und mit unabhängigen Zeugen vonstatten gehen", behauptete Blenke. Goll ist jedoch der Ansicht, Terrorismus und Kinderpornografie ließen sich schon jetzt mit den bestehenden strafprozessualen Möglichkeiten wie Durchsuchung, Beschlagnahme, Telefonüberwachung und Observationen wirkungsvoll bekämpfen.

Das BKA soll nach der Föderalismusreform mehr Kompetenzen bei der Terrorbekämpfung erhalten. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will damit zugleich die Online-Durchsuchungen auf eine gesetzliche Grundlage stellen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar die bisherige Praxis nur auf Basis einer Dienstanweisung verboten hatte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesinnenministerium beantwortet Fragen zum Bundestrojaner
Beitrag von: SiLæncer am 27 August, 2007, 20:51
Allgemeine Forumlierungen sollen viel Spielraum lassen

Auf rund 20 Seiten nimmt das Bundesinnenministerium (BMI) zu Fragen rund um Online-Durchsuchungen Stellung. Veröffentlicht wurden die Antworten auf Fragen des Bundesjustizministerium und der SPD-Bundestagsfraktion allerdings nicht vom BMI, sondern von Netzpolitik.org, denen die Dokumente zugespielt wurden.
Netzpolitik.org hat die Anworten des Bundesinnenministeriums (BMI) zu zwei Fragenkatalogen zu Online-Durchsungen veröffentlicht. Der erste der beiden Fragenkataloge stammte aus dem Bundesjustizministerium (BMJ), der zweite von der SPD-Bundestagsfraktion. Die Antworten sind beide vom 22. August datiert und haben einen Umfang von mehr als 20 Seiten. Sie wurden Netzpolitik.org von unbekannter Seite zugespielt und waren der Öffentlichkeit bisher nicht zugänglich.

Aufschlussreich ist bereits die zu Beginn der Antwort an die SPD getroffene Feststellung, dass die "Remote Forensic Software (RFS)", so der amtliche Name der oft als Bundestrojaner bezeichneten Software, "aufgrund des gegenwärtig verfügten Entwicklungsstopps noch nicht fertig gestellt ist". Ob sich das Vorhaben technisch tatsächlich wird realisieren lassen, steht somit also noch überhaupt nicht fest. Jedenfalls handelt es sich, und darauf legt das BMI wert, beim RFS "nicht um eine 'Spionage-software', sondern um ein technisches Mittel zur Datenerhebung". Wer Schadsoftware einsetzen wolle, bräuchte sich im übrigen nicht die Mühe machen, das RFS umzufunktionieren, "da entsprechende Produkte mit sehr großem Missbrauchspotenzial im Internet frei erhältlich sind (z.B. Optix Pro oder Back Orifice)".

Ob für den Fall einer Online-Durchsuchung das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) beeinträchtigt wird, oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr nahelegen könnte – ist laut BMI "in der Literatur umstritten". Immerhin beruhigt das Ministerium gewisse Bedenken damit, dass "Das Bundeskriminalamt [...] beim (verdeckten) Zugriff auf das informationstechnische System kein Interesse an der Kenntnisnahme etwa von Krankheitsberichten, Tagebüchern oder Liebesbriefen [hat]".

Wonach soll der Bundestrojaner nun auf den Festplatten der Betroffenen stöbern? Das BMI stellt sich hier vor, "anhand der bestehenden Erkenntnislage Suchkriterien festzulegen", um "eine zielgerichtete und von vorneherein begrenzte Suche" zu garantieren. Zu diesen Suchkriterien könnten dann beispielsweise "Dateinamen", "bestimmte Dateiendungen", "Schlüsselwörter" und "Dateien eines bestimmten Dateityps" gehören. Inwieweit Dateiendungen oder Dateitypen "eine zielgerichtete und [...] begrenzte Suche" gestatten können, lässt das BMI weitestgehend offen.

Gegenüber dem Bundesjustizministerium wird dann auf den Unterschied zwischen der einmalig stattfindenden "Online-Durchsicht" und der auf Dauer angelegten "Online-Überwachung" hingewiesen. So wichtig sei der Unterschied dann aber doch nicht, so das BMI, wenn "die Online-Überwachung, sofern sie keine Telekommunikation erfasst, als eine auf eine gewisse Dauer angelegt Maßnahme in erster Linie eine Vertiefung des Grundrechtseingriffs darstellt, jedoch keine substanzielle Wesensänderung der Maßnahme hervorrufen würde. Insoweit müsste lediglich zwischen einer Online-Durchsuchung und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) unterschieden werden." Man kann sich angesichts solcher Formulierungen des Eindrucks nicht erwehren, dass hier qua Wortklauberei verschleiert werden soll, was tatsächlich beabsichtigt wird. Die Abgrenzung der Online-Durchsicht/-Durchsuchung zur Telekommunikationsüberwachung, "auch wenn die technische Vorgehensweise vergleichbar ist", will das BMI jedenfalls auf unerklärte Weise gewährleisten.

In jedem Fall setzt das BMI auf Zukunftssicherheit. Statt enger, mit der forschreitenden Technikentwicklung überholungsbedürftiger Begriffe setzt man auf "bewusst weit gewählte" Formulierungen wie "informationstechnisches System". Darunter stellt sich das BMI dann alles vor, vom Mobiltelefon bis zur Digitalkamera – mit den Worten des Ministeriums: "Darunter wird ein System verstanden, welches aus Hard- und Software sowie aus Daten besteht, das der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übertragung und Anzeige von Informationen und Daten dient." Das bedeutet folglich: "Im Sinne der obigen Definition eines 'informationstechnischen Systems' handelt es sich auch beim Internet um ein solches System." Das BMI weist jedoch im selben Absatz die Befürchtung zurück, der Bundestrojaner könnte Internet weit eingesetzt werden.

Zur Natur des in Entwicklung befindlichen Bundestrojaners lassen sich auch einige Anhaltspunkte finden. So erklärt das BMI in der Antwort auf die Frage nach der Übertragung der gesammelten Daten: "Die gewonnenen Ergebnisse werden so lange verschlüsselt auf dem informationstechnischen System zwischengelagert, bis eine Internetverbindung durch die Zielperson hergestellt wird. Bei aktiver Internetverbindung werden die verschlüsselten Daten auf einen von den Sicherheitsbehörden genutzten Server übertragen. Nach erfolgreicher Übertragung dieser zwischengelagerten Daten an den Server werden sie auf dem Zielrechner gelöscht." Diese Vorgänge sollen selbstverständlich unbemerkt erfolgen. Damit müssen sowohl Prozesse als auch Dateien gegenüber dem System und dort installierter Sicherheitssoftware unsichtbar gemacht werden. Der Bundestrojaner müsste folglich als Rootkit ausgestaltet sein. Wie ein solches Rootkit bei einer gezielten Suche unentdeckt bleiben soll, wenn "die Übertragung der Daten wie auch die Durchsicht des Datenbestandes [...] jeweils von wenigen Minuten bis hin zu mehreren Tagen dauern [kann]", bleibt offen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 28 August, 2007, 00:01
Wer sich's antun möchte...

Auf netzpolitik.org finden sich in der entsprechenden Meldung Links zu zwei PDFs, die Fragen und die Antworten betreffend.
Titel: Hick-Hack um Online-Durchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 28 August, 2007, 09:34
Vorermittlung auf Verdacht oder normales Instrument polizeilicher Ermittlungsarbeit? Die vom Bundeskriminalamt (BKA) so dringend geforderte heimliche Online-Durchsuchung von Computern beschäftigte die Kieler Sommerakademie der Datenschützer. BKA-Chef Ziercke hatte einen schweren Stand, die von seinen Experten zu entwickelnde Remote Forensic Software zu verteidigen. 

Wenn die offene Informationsgesellschaft und die Terrorbekämpfung im Widerspruch zueinander stehen, dann ist es die Online-Durchsuchung, die diesen Widerspruch exemplarisch verkörpert. Für die Datenschützer ist sie schlicht Spionagesoftware, was die BKA-Fachleute hingegen bestreiten. Sie sprechen viel lieber von einem "technischen Mittel zur Datenerhebung". Während sie versichern, dass die heimlich Remote Forensic Software (RFS) den Computer unberührt lässt und die Ergebnisse der Online-Durchsuchung verschlüsselt nur solange lokal speichert, bis wieder ein Kontakt zum BKA-Steuerungsrechner hergestellt ist, sehen Forensiker und Datenschützer schon in dieser temporären Maßnahme eine gravierende Veränderung des Systems. Die Antwort des BKA, dass jedes Computersystem sich dynamisch verändere und statische "Urzustände" ohnehin nicht mehr wiederherstellbar seien, erstaunte die versammelten Fachleute, die unter anderem für IT-Gütesiegel verantwortlich sind. Wenn dann noch die Online-Durchsuchung nach BKA-Auffassung keineswegs der Ausspähung von Personen dient, sondern nur "relevante Erkenntnisse auf informationstechnischen Systemen erhoben" werden, so ist der Widerspruch komplett: Big Brother oder Small Gadfly, das war die Frage.

BKA-Chef Jörg Ziercke verteidigte in seinem Referat die geplante Online-Durchsuchung als ein Ermittlungsinstrument, das an die Lebenswirklichkeit der Informationsgesellschaft angepasst ist. "Auf verschlüsselt im Internet ausgelagerte Dateien ist kein Zugriff möglich, jeder Informatiker wird dies bestätigen. Wir müssen vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung auf der Festplatte sein," erklärte Ziercke den Zuhörern. Dabei unterstrich er, dass die Online-Durchsuchung stets unter Kontrolle des Richters nur bei schweren Straftaten im Umfeld des Terrorismus und der organisierten Kriminalität (Mafia-Morde) eingesetzt werden wird. Außerdem würde niemals die gesamte Festplatte kopiert. "Erst werden die relevanten Dateien ermittelt, erst danach erfolgt die Übertragung", erklärte Ziercke, der damit den Kernbereich der privaten Lebensführung geschützt sieht.

Während Ziercke um Verständnis für die Maßnahme warb, ließ der ehemalige Verfassungsrichter und FDP-Politiker Burkhard Hirsch keinen Zweifel daran, dass die Online-Durchsuchung seiner Meinung nach Ausdruck eines schleichenden Entmündigungsprozesses des Bürgers durch den Staat ist. Das Durchsuchen einer Festplatte sei keine Hausdurchsuchung nach dem Ist-Zustand, sondern eine Suche nach künftigen möglichen Handlungen. Die Tatsache, dass Viele sich öffentlich zum Kasper machten, dürfe niemals das Recht eines Staates begründen, das informationelle Selbstbestimmungsrecht anderer Bürger zu verletzen. Hirsch wetterte auch gegen angebliche EU-Vorgaben. Staat sie eilfertig umzusetzen, müsse ein Staat seine Bürger vor ihnen schützen, wenn sie Grundrechte verletzten.

Richtig eskalierte die Auseinandersetzung allerdings erst auf der mittäglichen Pressekonferenz. Zwar hoffte Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein als Veranstalter der Tagung noch "auf einen Dialog, der in der Öffentlichkeit so nicht möglich ist", doch was folgte, war ein richtiger Schlagabtausch. "Die Wirklichkeit, die wir erleben, ist eine andere", erklärte Ziercke mit Blick auf Hirsch, "unsere Risiken sind andere als vor 15 Jahren. Diese ganze Missbrauchsdiskussion geht doch an der Sache vorbei. Das, was bei einer Online-Durchsuchung passiert, muss so dokumentiert werden, dass das Verfahren vor Gericht Bestand hat." Vorfeldermittlungen seien niemals die Aufgabe des BKA.

Ihm entgegnete Bundesdatenschützer Peter Schaar: "Wir sind auf dem Wege in eine Gesellschaft, die normales Verhalten aufzeichnet und speichert. Der Dammbruch ist mit der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung geschehen." Gefährlich sei es, bei der überflüssigen Online-Durchsuchung auf das Bundesverfassungsgericht zu setzen, wenn eine Politik die Gestaltungsspielräume der Maßnahmen missachte und fortlaufend über die Verfassung hinaus gehe. "Es gibt keine wirklich sichere Methode bei der Online-Durchsuchung, auch die Keylogger nicht. Die Dummen wird man mit der Durchsuchung finden, die anderen nicht. Das haben wir heute schon bei der Vorratsdatenspeicherung, mit der Urheberrechtsverletzungen gefunden werden und nicht der einen Anschlag planende Terrorist."

Auch der Staatsrechtler Albert von Mutius, einer der Moderatoren der Tagung, bemängelte, dass der Staat mit der Online-Durchsuchung nicht nach Straftaten suche, sondern nach Vorfeld-Handlungen. Dabei werde eine abstrakte Gefährlichkeit unterstellt, mit der sich jede Maßnahme rechtfertigen lasse. Burkhard Hirsch ergänzte seine Rede mit dem Hinweis auf die Qualität der Online-Durchsuchung als Überwachung, die der Einzelne nicht merken würde. "Wir sind auf dem Weg in einen Präventionsstaat, ohne dass uns das Risiko bekannt ist, wenn der Staat im Vorfeld vor einer Tat ermittelt, wenn er vor dem Täter am Tatort sein will."

Den Ausdruck Präventionsstaat lehnte BKA-Chef Ziercke ausdrücklich ab. Er betonte in der Pressekonferenz mehrfach, dass seine Beamten nur bei schweren Fällen zur Online-Durchsuchung greifen werden und nannte als mögliches Einsatzbeispiel die organisierte Kriminalität mit den jüngsten Mafia-Morden in Duisburg, deren Planung auch verdeckten Ermittlern verborgen geblieben ist. Die versammelten Skeptiker und Gegner den Online-Durchsuchung konnte Ziercke damit nicht überzeugen.

www.heise.de
Titel: SPD-Sprecher: Debatte um Online-Durchsuchungen noch ganz am Anfang
Beitrag von: SiLæncer am 28 August, 2007, 13:05
Die jüngsten Stellungnahmen des Bundesinnenministeriums zur geplanten Durchführung heimlicher Online-Durchsuchungen haben nach Ansicht des SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz zahlreiche neue ungelöste Fragen aufgeworfen. "Wir stehen noch ganz am Anfang der Überlegungen", erklärte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion gegenüber heise online. Die Sozialdemokraten hätten mit der Meinungsbildung begonnen, aber nicht "Ja" gesagt zu Online-Durchsuchungen. "Die Entscheidung ist offen", betonte Wiefelspütz, der sich persönlich frühzeitig für die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Ausforschbarkeit "informationstechnischer Systeme" aussprach. 

Momentan gibt es dem SPD-Sprecher zufolge noch zahlreiche ungeklärte Punkte zu den Plänen der Union und des Bundeskriminalamts (BKA) für Online-Razzien. "Es gibt offenbar noch kein ausgereiftes Verfahren des BKA", hat Wiefelspütz den Ausführungen des Innenministeriums sowie von Experten bei einer Anhörung zu dem Streitthema am gestrigen Montag entnommen. Die eng mit dem Innenressort sowie dem Bundesjustizministerium zusammenarbeitende Projektgruppe der Koalition zu verdeckten Online-Durchsuchungen ließ sich bei dem Sachverständigengespräch unter anderem von Strafverfolgern, dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, dem Berliner Strafrichter Ulf Buermeyer sowie Abgesandten des Horst-Görtz-Instituts für IT-Sicherheit der Ruhr-Universität Bochum über technische Möglichkeiten der Netzbespitzelung unterrichten.

Für Wiefelspütz ist es aber unabdinglich, dass den Gesetzgebern zunächst Details zum Verfahren einer Online-Durchsuchung bekannt gegeben werden: "Erst dann können wir über die rechtlichen Rahmenbedingungen nachdenken." Dabei sei die wichtigste Frage, welche Schutzrechte des Grundgesetzes vom Ausspähen etwa einer Festplatte überhaupt betroffen seien. In der Wissenschaft gebe es dazu "ein ganz breites Meinungsspektrum", ob etwa die Unverletzlichkeit des Wohnraums wie beim großen Lauschangriff oder die informationelle Selbstbestimmung berührt sein könnte. Von dieser Einschätzung hänge aber ab, ob eventuell auch die Verfassung für eine Befugnis des BKA zu Online-Durchsuchungen geändert werden müsste. Generell spiele zudem der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung festgezurrte Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung eine wichtige Rolle.

Derlei rechtliche Fragen sollen laut dem SPD-Sprecher trotz der verbliebenen Ungereimtheiten rund um die technische Realisierung von Online-Razzien erstmals am Freitag bei einer weiteren Koalitionsrunde angeschnitten werden. Beim Kernbereichsschutz fände es Wiefelspütz in diesem Zusammenhang gut, wenn schon die vom BKA als "Remote Forensic Software" bezeichnete Applikation zur "Datenerhebung" der Ausspähung höchstpersönlicher Bereiche einen Riegel vorschieben würde. Er könne aber noch nicht hinreichend beurteilen, ob die Technik etwa zwischen einem privaten Tagebuch oder einem Geschäftsbrief unterscheiden könne. Datenschützer haben derlei Fähigkeiten verneint. Die von der Union beim großen Lauschangriff geforderte und nun möglicherweise auf Online-Durchsuchungen übertragene Lösung eines Richterbandes, bei der die Justiz über verwertbare Teile einer automatischen Aufzeichnung privater Kommunikationsinhalte oder Daten entscheiden soll, hält Wiefelspütz für einen "Schritt in die richtige Richtung". Auch hier sei es aber eine andere Frage, ob der Ansatz für Online-Durchsuchungen praktikabel sei.

"Die SPD spielt auf Zeit", beklagte dagegen Unions-Innenexperte Wolfgang Bosbach nach der gestrigen Fraktionssitzung. Laut dem CDU-Politiker gibt es beim Koalitionspartner das erkennbare Bemühen, nicht zu Entscheidungen zu kommen. Die SPD müsse nun aber endlich die Grundsatzfrage beantworten, ob sie dem BKA die Befugnis zur Online-Durchsuchung geben wolle oder nicht. Wiefelspütz hält dagegen, dass die Koalition nicht letztlich wenige Tage vor dem absehbaren Urteil des Bundesverfassungsgericht zu Online-Razzien "Spektakuläres neu entscheiden" dürfe. Die SPD werde ihre Meinungsbildung jedenfalls erst im Lichte des Richtspruchs aus Karlsruhe abschließen, der für Anfang nächsten Jahres erwartet wird. Bis dahin seien noch "intensive" Diskussionen erforderlich.

Quelle : www.heise.de
Titel: ONLINE- DURCHSUCHUNGEN: Bundes- Trojaner sind spähbereit
Beitrag von: SiLæncer am 28 August, 2007, 21:04
Das Bundeskriminalamt hat offenbar einen Computer-Trojaner fertiggestellt, das beliebige Rechner aus der Ferne durchsuchen kann. Das geht aus jetzt enthüllten Schreiben des Innenministeriums hervor. Der Bundes-Trojaner soll soll sogar Mobilgeräte ausspionieren können.

Das Bundesinnenministerium von Wolfgang Schäuble (CDU) will mit dem sogenannten Bundes-Trojaner nicht nur Heimcomputer durchsuchen, sondern auch PDAs, Smartphones und Blackberrys. Das geht aus zwei Antwortschreiben des Ministeriums hervor, die das Internet-Portal Netzpolitik.org veröffentlicht hat.

Die Dokumente beantworten Anfragen des Bundesjustizministeriums ( Antwort als PDF - http://netzpolitik.org/wp-upload/fragen-onlinedurchsuchung-BMJ.pdf ) und der SPD-Bundestagsfraktion ( Antwort als PDF - http://netzpolitik.org/wp-upload/fragen-onlinedurchsuchung-SPD.pdf ) zu eben jenem Schnüffelprogramm, mit dem Beamte die Computer Verdächtiger ausspähen sollen. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte SPIEGEL ONLINE, dass entsprechende Antworten verschickt wurden - wollte zu den aufgetauchten Dokumenten im Detail aber keine Stellung nehmen.

Die Online-Durchsuchung von Computern und anderen Geräten ist umstritten, die SPD fordert hohe Hürden. Deutsche Geheimdienste hatten das Werkzeug schon seit Ende 2005 eingesetzt - eine Dienstvorschrift des damaligen Ministers Otto Schily (SPD) erlaubte den heimlichen Zugriff. Anfang des Jahres dagegen hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass es nicht genutzt werden darf. Der Eingriff in die Grundrechte sei nicht ausreichend geregelt. Seitdem debattiert die Politik über das Thema.

In den beiden jetzt bekannt gewordenen Schreiben wird klar, wie weit die Programme des Bundeskriminalamts tatsächlich sind und welche Einsatzmöglichkeiten für den Bundes-Trojaner gesehen werden - der in Ministeriums-Englisch "Remote Forensic Software" ("Fernforensische Software" , RFS) heißt. SPIEGEL ONLINE dokumentiert die Erkenntnisse aus den Dokumenten.

Mehr... (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,502542-2,00.html)

Quelle : www.spiegel.de
Titel: BKA-Chef: "Maximal zehn" Online-Durchsuchungen im Jahr
Beitrag von: SiLæncer am 29 August, 2007, 09:16
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, hat die Debatte über die umstrittenen Online-Durchsuchungen privater Computer als "Angstmacher-Diskussion, die zu Verunsicherung führen soll" bezeichnet. Es gehe "schlicht und einfach um fünf bis maximal zehn solcher Maßnahmen im Jahr", sagte Ziercke dem Stern. Mehr sei nicht beabsichtigt und auch gar nicht möglich. 

Ziercke sagte, der Aufwand für eine einzige Online-Durchsuchung sei beträchtlich, "weil wir jeweils eine eigene Software entwickeln müssen". Diese Software werde immer nur für den Einzelfall erarbeitet, "ein Unikat, das speziell auf die Rechner-Umgebung eines Verdächtigen zugeschnitten wird". Auf die Frage, wie diese Software auf den Computer eines Verdächtigen geladen werden solle, ob man etwa heimlich in Wohnungen eindringen oder Vertrauenspersonen finden müsse, die Zugang haben, antwortete Ziercke: "Da gibt es viele Möglichkeiten." Es sei aber auch möglich, "die Software online über das Internet auf den Computer aufzuspielen".

Um Missbrauch auszuschließen, "sollten wir darüber diskutieren, wie wir die Kontrollmechanismen verstärken", sagte Ziercke. Jede Genehmigung wäre zu befristen, über eine Verlängerung sollte erneut ein Gericht entscheiden. Auch eine datenschutzrechtliche Kontrolle müsse sichergestellt werden, ebenso die Benachrichtigung eines Betroffenen nach Abschluss der Maßnahme. Ziercke meinte zudem: "Wir wollen mit dem Instrument Online-Durchsuchung den internationalen Terrorismus bekämpfen und nicht den einzelnen User, der sich irgendwann einmal Musik aus dem Netz runtergeladen hat." Offene Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen seien "keine Alternative zur Online-Durchsuchung".

Die große Koalition sucht derzeit nach einer gemeinsamen Linie zur der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geforderten Online-Durchsuchung. Eine Arbeitsgruppe mit Experten aus Union und SPD befasst sich mit technischen Fragen. An diesem Freitag sollen strittige rechtliche Fragen erörtert werden. Schäuble will die heimlichen Online-Durchsuchungen zusammen mit der anstehenden Änderung des BKA-Gesetzes einführen. Koalitionspartner SPD zeigt sich da noch vorsichtig: "Wir stehen noch ganz am Anfang der Überlegungen", meinte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz. Am Wochenende waren Antworten des Bundesinnenministeriums auf Anfragen des Bundesjustizministeriums und der SPD-Fraktion bekannt geworden, die nach Ansicht von Wiefelspütz noch zahlreiche ungelöste Fragen aufgeworfen haben. "Es gibt offenbar noch kein ausgereiftes Verfahren des BKA", hatte Wiefelspütz den Ausführungen des Innenministeriums sowie von Experten bei einer Anhörung zu dem Streitthema am Montag entnommen.

Das Bundesinnenministerium hatte unter anderem als eine Möglichkeit zur Installation des Bundestrojaners E-Mails an die Verdächtigen bezeichnet: "Die Einbringung der RFS im Wege der E-Mail-Kommunikation kann je nach Einzelfall ein geeignetes Mittel darstellen", heißt es etwa in Stellungnahmen zu Fragen der SPD-Bundestagsfraktion und des Bundesjustizministeriums, nach der der Remote Forensic Software genannte Bundestrojaner schon weitgehend einsatzbereit erscheint. Das Risiko einer Entdeckung der komplexen Durchsuchung, die im Rahmen einer "Durchsicht" und der darauf folgenden eigentlichen Überwachung nach umfangreichen Vorfeldaufklärungen erfolgen soll, hält das Innenministerium für gering. Generell spricht das Innenministerium von einer "Vielzahl von Einbringungsmöglichkeiten, die auf Tauglichkeit für den jeweiligen Einsatz überprüft, ausgewählt und eventuell angepasst werden müssen".

Auch das Bundesinnenministerium spricht wie Ziercke davon, dass der Bundestrojaner auf die jeweilige Zielperson zugeschnitten werden soll: Vorbereitende Maßnahmen" sollen vorausgehen, in deren Rahmen "Erkenntnisse über das Nutzer- beziehungsweise Schutzverhalten der Zielperson erhoben und daraus die Vorgehensmethodik entwickelt" werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kritische Stimmen in der Debatte zu Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 29 August, 2007, 21:05
Mit den Antworten des Bundesinnenministerium auf Anfragen des Bundesjustizministeriums und der SPD über die Technik der Online-Durchsuchung hat die Debatte um den "Bundestrojaner" weiter Fahrt aufgenommen. Kritik gibt es vor allem an der Absicht, die Online-Durchsuchung in das zur Novellierung anstehende BKA-Gesetz aufzunehmen und damit im Eiltempo zu verabschieden. Konrad Freiberg, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, sieht keinen Sinn darin, dass sich das Inkrafttreten des BKA-Gesetzes wegen der Online-Durchsuchung weiter verzögert. Gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger (Donnerstagsausgabe) erklärte Freiberg, das BKA-Gesetz könne ja ohne die Ermächtigung zur Online-Durchsuchung verabschiedet werden. Die Technik, die nach Aussagen von BKA-Chef Jörg Ziercke höchstens zehnmal im Jahr zum Einsatz kommen soll, werde in der politischen Debatte instrumentalisiert, so Freiberg. "Hier findet zum Teil ein politischer Schaukampf statt. Stattdessen müsste zunächst eine intensive Aufklärung der Bevölkerung erfolgen, um eine breit angelegte Willensbildung zu ermöglichen."

Ähnlich wie Freiberg warnte auch der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner im Interview mit der tageszeitung (Donnerstagsausgabe) vor der Kombination der Online-Durchsuchung mit dem BKA-Gesetz. Er sehe nicht, dass die SPD dieser Technik zustimmen könne. Er habe in drei Punkten Bedenken: "Erstens: Erforderlichkeit. Ich bezweifle, dass wir damit wirklich Terroristen aufspüren. Oder wollen wir auf diese Weise senile Pornografen finden? Damit, dass Onlinedurchsuchungen der Beweissicherung dienen, kann mir niemand kommen. Richterlich angeordnete Hausdurchsuchungen mit Computerbeschlagnahme gibt es schließlich jetzt schon. Und da kommt die Polizei nicht mit Blaulicht und Sirene. Zweitens: Umsetzbarkeit. Da muss ich mit vielen zweifelnden Fachleuten sagen: Terroristen sind doch nicht blöd. Die setzen sich ins Internetcafé. Drittens: Verfassungsmäßigkeit. Da möchte ich erst mal sehen, was die Richter in Karlsruhe zu dem Gesetz zu Onlinedurchsuchungen sagen, das die schwarz-gelbe Koalition in Düsseldorf beschlossen hat."

Quelle : www.heise.de
Titel: Breite Ablehnung der Pläne Schäubles zu Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 30 August, 2007, 14:18
Die Ende vergangener Woche bekannt gemachten Ausführungen des Bundesinnenministeriums zur Durchführung heimlicher Online-Durchsuchungen sind bei Datenschützern, SPD, Opposition und Experten auf heftigen Widerstand gestoßen. Scharf kritisiert wird vor allem das Ansinnen des Ressorts von Wolfgang Schäuble (CDU), notfalls den so genannten Bundestrojaner auch mit Hilfe gefälschter Behördenmails auf Zielrechner zu bringen. "Die Polizei darf sich nicht als Jugendamt Köln ausgeben, um eine Ermittlungssoftware auf den Computer des Betroffenen aufzuspielen. Das ist auf gar keinen Fall zulässig", widersetzte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar dem Vorhaben. Nach wie vor sieht er zudem die Frage ungeklärt, wie der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung bei einer solchen Methode wirksam zu schützen sei. Auch die Verwertbarkeit derartiger Daten in einem Strafverfahren sei für ihn "überhaupt nicht vorstellbar". Schaar plädierte daher dafür, "nicht übereilt" neue gesetzliche Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) zu schaffen. 

Unverändert ist die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion, welche die Realisierbarkeit der Netzbespitzelung noch anzweifelt. Ihr Innenexperte Dieter Wiefelspütz forderte einen "Testlauf", um das geplante Verfahren einer Online-Razzia simulieren zu können. "Wir wollen das in der Praxis sehen. Wir müssen das verstehen", erklärte er. "Wer gefälschte Behörden-E-Mails als Schnüffelsoftware in den Umlauf schicken will, hat jegliches Maß verloren und zerstört das Vertrauen der Bürger in den Staat völlig", kritisierte derweil die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Ihre innenpolitische Kollegin Gisela Piltz mahnte einen Bericht zum Entwicklungsstand des Bundestrojaners an. FDP-Innenexperte Max Stadler unterstrich: "Diesen Unsinn muss das Parlament stoppen."

Auch die Grünen und die Linke finden das ins Spiel gebrachte Vorgehen empörend. "Wer Behördenpost als Träger von Spionageprogrammen einsetzt, untergräbt das Vertrauen der Bürger in staatliche E-Mails", warnte der grüne Rechtspolitiker Wolfgang Wieland. Es sei naiv zu glauben, dass Terroristen, die konspiratives Arbeiten gewöhnt seien, sich auf diese Weise "foppen" ließen. "Bundestrojaner als E-Mail-Anhang sind in etwa so unauffällig wie Personenbeschattung in Schlapphut, Sonnenbrille und grauem Trenchcoat." Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy. Der SPD-Politiker kann sich nicht vorstellen, dass "Terrorverdächtige so blöde sind, eine solche E-Mail zu öffnen".

Die Hersteller von Anti-Viren-Software gehen weiter davon aus, dass der Bundestrojaner an ihren Schutzvorkehrungen scheitern würde. Die Schnüffelapplikation werde genauso wie jede andere Schadsoftware erkannt, zeigten sich Vertreter mehrerer Sicherheitsfirmen gegenüber der Tagesschau optimistisch über die Funktion ihrer Programme. Dass die Hersteller mit dem Staat zusammenarbeiten und bewusst Schlupflöcher für die Online-Durchsuchung einbauen, halten sie für ausgeschlossen.

Frank Rosengart vom Chaos Computer Club (CCC) warf BKA-Chef Jörg Ziercke derweil gegenüber dem WDR vor, "bewusst Nebelkerzen zu werfen". Mal solle die Überwachungssoftware im Briefkasten liegen, mal per E-Mail verschickt, mal Wohnungen aufgemacht werden. Dies sei eine Verschleierungspraxis. Ziercke hatte versprochen, dass es "maximal zehn" solcher Maßnahmen im Jahr geben werde. Constanze Kurz vom CCC bezweifelte zugleich, dass das Entdeckungsrisiko einer Ausforschung "informationstechnischer Systeme" gering sei: "Wenn chinesische, russische und amerikanische Trojaner entdeckt werden, warum sollten dann gerade deutsche Trojaner unbemerkt operieren können?" Eine entsprechende Spyware hinterlasse immer Spuren im System. Der Eingriff könne nicht rückgängig gemacht werden, sodass erkennbar bleibe, dass ein Schadprogramm auf dem Rechner war.

Auch Branchenvereinigungen können verdeckten Online-Durchsuchungen in der diskutierten Form nichts abgewinnen. Sie "greifen aus unserer Sicht unverhältnismäßig weit in die bisherigen Rechte der PC-Nutzer ein, gleich ob es sich um private Nutzer oder Unternehmen handelt", sagte Bitkom-Sprecher Christian Spahr der Berliner Zeitung. Die User müssten Vertrauen haben können, dass ihre Datensicherheit respektiert werde und sie sich gegen elektronische Eindringlinge schützen können. Die bisherigen Vorstellungen zur Netzbespitzelung lassen laut dem IT-Verband "eindeutig Augenmaß vermissen".

Die Gesellschaft für Informatik (GI) moniert, dass nun anscheinend "seit Jahren bekannte Lücken" in Software von Behörden für Online-Razzien eingesetzt werden sollten. Dies würde die "Glaubwürdigkeit behördlicher Ratschläge zur IT-Sicherheit stark beeinträchtigten". Der Verein fordert die staatlichen Sicherheitsverantwortlichen daher dringend auf, alle ihnen bekannten unveröffentlichten Sicherheitslücken in Software unverzüglich zu veröffentlichen und eine verbindliche dauerhafte Regelung dazu einzuführen. Anders könnten sich Firmen und Private nicht rechzeitig gegen mögliche Bedrohungen aus dem Netz wehren. Die Verheimlichung von Schwachstellen sollte laut GI bestraft werden. Zudem sehen die Informatiker den Staat in der Pflicht, "wichtigste Software auf bisher nicht veröffentlichte Sicherheitslücken zu untersuchen und diese ebenfalls zu veröffentlichen".

Die Süddeutsche Zeitung will derweil in Erfahrung gebracht haben, dass deutsche Nachrichtendienste Online-Durchsuchungen seit Ende 2005 "in etwa zehn Fällen" auf Basis einer Dienstanweisung aus dem Haus von Ex-Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) durchgeführt haben. In einem der Fälle habe das Bundesamt für Verfassungsschutz eine solche Überwachung in Berlin bei einem angeblichen Terrorverdächtigen vorgenommen. Die Beamten sollen sich dafür Zugang zu dessen Wohnung verschafft haben. In Berliner Sicherheitskreisen werde behauptet, der Eingriff sei "erfolgreich und sinnvoll" gewesen. Der Bundesnachrichtendienst soll im Ausland solche Zugriffe schon häufiger gemacht haben. Ob es sich tatsächlich um regelrechte Ausforschungen von Festplatten oder um das Abgreifen von Tastatureingaben mit so genannten Hardware-Keyloggern gehandelt hat, bleibt bei dem Bericht aber offen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble und CSU weisen Kritik am "Bundestrojaner" zurück
Beitrag von: SiLæncer am 30 August, 2007, 20:46
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat sich angesichts der breiten Welle der Ablehnung seiner Pläne für heimliche Online-Durchsuchungen weitgehend sprachlos gezeigt. Besonders enttäuscht ist der CDU-Politiker, dass auch der Koalitionspartner SPD nicht mit Kritik an den Erläuterungen aus seinem Hause zum möglichen Vorgehen bei der Ausforschung "informationstechnischer Systeme" spart. Sein Ministerium habe lediglich einen umfangreichen Fragenkatalog der Sozialdemokraten beantwortet, sagte Schäuble am heutigen Donnerstag bei der Vorstellung des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem @rtus mit Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD) in Kiel. Er könne nicht akzeptieren, dass man daraus Vorwürfe ableite, betonte Schäuble. Er habe dafür "keinen Ausdruck".

Mit Stegner wollte der Bundesinnenminister bei dem gemeinsamen Termin keine Debatte führen. Sein schleswig-holsteinischer Kollege hatte sich zuvor weiter skeptisch gegenüber den Erläuterungen zu Online-Razzien aus Berlin gezeigt. Auch der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sieht damit zahlreiche neue offene Fragen verbunden. Schäubles Staatsekretär August Hanning verteidigte heimliche Online-Durchsuchungen dagegen als "dringend erforderlich". Ängste vor einer flächendeckenden Überwachung wies er im Bayerischen Rundfunk als "völlig überzogen" zurück. Die Bürger könnten "ganz beruhigt sein".

Auch der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann unterstützt weiter den Kurs Schäubles. "Es kann ja nicht sein, dass man in die Wohnung des Verdächtigen hineingeht und versucht, am PC etwas umzusetzen", verwarf der CDU-Politiker zuvor diskutierte Ansätze zur Platzierung des "Bundestrojaners" auf Zielrechnern terroristischer "Gefährder" im Deutschlandfunk. Ein solches Vorgehen sei sehr viel schwieriger und betreffe die Intimsphäre noch mehr. Und wenn man in den beabsichtigten "wenigen Fällen" von Online-Razzien "dann das über die Mails macht", dann klingt das für Schünemann "sinnvoll und auch technisch machbar".

Eine Verunsicherung der Bevölkerung sieht der niedersächsische Minister nicht gegeben: "Es geht ja auch um Terrorismusverdacht, und da kann man sich nicht vorstellen, dass man dann überhaupt keine Behördenpost über Mailverkehr öffnet. Das ist eine theoretische Diskussion, die jetzt geführt wird, weil man es einfach vielleicht nicht will, und das kann nicht der Hinderungsgrund sein." Zugleich äußerte Schünemann die Befürchtung, dass sich die SPD – ähnlich wie bei der nach den gescheiterten Kofferbomben-Anschlägen erfolgten Einigung auf die umstrittene Anti-Terror-Datei – "erst bewegt, wenn etwas Schreckliches passiert".

"Keinen Dissens" mit Schäuble und der CDU habe auch die CSU, betonte der innenpolitische Sprecher der Union im Bundestag, Hans-Peter Uhl. Ebenso wie Unions-Fraktionvize Wolfgang Bosbach glaubt auch der CSU-Politiker nicht, dass das Vertrauen der Bürger in den Staat durch verdeckte Online-Durchsuchungen beeinträchtigt werden könnte. Vielmehr bezeichnete er es als "unverantwortlich, Menschen mit Computern zu verängstigen". Die breite Bevölkerung wäre ihm zufolge "nachweisbar nicht betroffen. Weder heute noch morgen." Kein Mensch denke an "Online-Schleppnetzdurchsuchungen" oder den Einsatz der aufwendigen Maßnahme zum Aufspüren jugendlicher Urheberrechtsverletzer. Eingebaut seien in den Entwurf des Bundesinnenministeriums für Netzbespitzelungen "hunderttausend Sicherheiten", die einen möglichen Missbrauch verhindern sollten.

Bosbach verteidigte das Ansinnen, in Notfällen sogar getürkte Behördenmails für das Aufspielen der Spyware auf Zielrechnern in Stellung zu bringen. Eine Online-Durchsuchung könne man schließlich "nicht mit Hammer, Zange und Schweißbrenner machen". Aber wenn Datenschützer verlangen würden, "wir müssen draufschreiben 'Absender Bundeskriminalamt', können wir es gleich sein lassen", hielt er Kritikern im Nachrichtensender n-tv entgegen. Morgen will sich eine Arbeitsgruppe der Koalition erneut mit dem Streit-Thema beschäftigen. Dabei soll es erstmals um juristische Fragen gehen.

Für Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der Linken im Bundestag, steht derweil "die grundsätzliche Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland" in der wieder aufkochenden Sicherheitsdebatte auf dem Spiel. "Es droht ein systematischer Umbau der Gesellschaft, weg vom demokratischen Rechtsstaat, hin zum präventiven Sicherheitsstaat", warnte sie. "Mit seinem Vorschlag, Behörden-E-Mails zu 'verwanzen', macht Innenminister Schäuble die Diskussion um Online-Durchsuchungen vollends zur Farce", wundert sich zudem Grünen-Chefin Claudia Roth über die Vorstöße des Innenressorts. Gefährlich ist ihr zufolge "das fortwährende Täuschungsmanöver" des CDU-Politikers. "Er erweckt den Eindruck, als besäße der deutsche Rechtsstaat keine Möglichkeiten, der organisierten Kriminalität einen Riegel vorzuschieben. Dabei gibt es mit Lauschangriff, Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahmung von Festplatten eine Vielzahl von Instrumenten, um Straftäter zu überwachen."

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 31 August, 2007, 01:06
Zitat
" Kein Mensch denke an "Online-Schleppnetzdurchsuchungen" oder den Einsatz der aufwendigen Maßnahme zum Aufspüren jugendlicher Urheberrechtsverletzer.
Mag sein, jetzt vielleicht noch nicht.
Aber wenn das Werkzug erst einmal da ist, wird's nicht anders laufen als bei der Maut.

Und wer redet da von 'Mensch' ?
Hier geht's offensichtlich in erster Linie um machtgeile und menschen(rechts)hassende Politiker und Berufsschnüffler, und um deren Organisationen, die längst eine Eigendynamik entwickelt und nachgewiesenermassen mehr als einmal den Boden von Verfassung und Rechtsstaat verlassen haben...

'Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten'  ::)
Titel: ONLINE- DURCHSUCHUNGEN: Struck unterstellt Schäuble Tricksereien
Beitrag von: SiLæncer am 31 August, 2007, 11:42
Wolfgang Schäuble reizt die Sozialdemokraten: Vor der nächsten Expertenrunde zu den geplanten Online-Durchsuchungen hat SPD-Fraktionschef Struck dem Innenminister vorgeworfen, Koalitionsvereinbarungen zu unterlaufen. Struck will das Thema jetzt zur Chefsache machen.

Berlin/Celle - SPD-Fraktionschef Peter Struck hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgeworfen, seine Pläne für die heimliche Online-Durchsuchung von Computern mit politischen "Tricksereien" durchsetzen zu wollen. Der Innenminister versuche hinter den Kulissen, SPD-Fachleute auf seine Seite zu ziehen, um die zuständige SPD-Justizministerin Brigitte Zypries damit zu konfrontieren, sagte Struck heute vor Journalisten in seinem niedersächsischen Wahlkreis in Celle. Namentlich nannte er den SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz.

Schäuble unterlaufe auf diese Weise Vereinbarungen der Koalition, sagte Struck. Der SPD-Fraktionschef betonte, deshalb habe er das weitere Vorgehen in dieser Frage innerhalb der Fraktion zur "Chefsache" gemacht. Es gebe die "klare Weisung", dass in diesem Punkt keine Regelung mit der Union geben werde, solange das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Kompetenzen des Bundeskriminalamtes nicht vorliege. Struck sagte, die SPD sei nicht grundsätzlich gegen jede Form der Online-Durchsuchungen. Diese müssten aber sehr begrenzt bleiben. "Ich bin nicht gegen Online-Durchsuchungen, aber ich will wissen, welche rechtsstaatlichen Voraussetzungen erforderlich sind", sagte Struck.

Das nun bekannt gewordene Vorhaben, Online-Durchsuchungen auch ohne richterlichen Beschluss durchzuführen, stößt bei den Sozialdemokraten auf massiven Widerstand. Dies sei mit der SPD nicht zu machen, sagte der stellvertretende innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Michael Hartmann, der dpa.

Die "Berliner Zeitung" hatte unter Berufung auf einen Entwurf für das neue BKA-(Bundeskriminalamt)-Gesetz berichtet, Schäuble wolle das heimliche Ausspähen von Computern für begrenzte Zeit auch ohne Zustimmung eines Richters ermöglichen. Darüber hinaus solle der Online-Zugriff auch dann erlaubt sein, wenn unverdächtige Personen mitbetroffen sind.

Am Vormittag wollten sich Sicherheitsexperten von Regierung und Koalitionsfraktionen in Berlin zur dritten Beratungsrunde über die umstrittenen geheimen Online-Durchsuchungen von Privatcomputern treffen. Die Ablehnung bei SPD-Politikern und Datenschützern hatte sich bereits zuvor verhärtet, nachdem Schäuble unter anderem vorgeschlagen hatte, zur Installierung der Spähprogramme auf den Computern Verdächtiger gefälschte amtliche E-Mails als Türöffner zu benutzen.

"Wir wollen weiter konstruktiv mit der Union und dem Innenministerium zusammenarbeiten", versicherte Hartmann. Eine rasche Einigung erwartet er allerdings nicht. Das Treffen mit dem Koalitionspartner könne nur ein Einstieg in rechtliche Fragestellungen sein.

FDP warnt vor Überwachungsstaat

Der FDP-Innenexperte Max Stadler lehnte die Online-Razzien heute erneut generell ab, weil es sich dabei um einen Eingriff in die Privatsphäre handele, "der noch schwerer wiegt als der sogenannte große Lauschangriff". Stadler monierte im ZDF, Schäubles Pläne gingen "weit über das Ziel hinaus". Die heimliche Online-Durchsuchung schaffe Misstrauen und sei "ein Schritt in den Überwachungsstaat". Auch sei sie nicht erforderlich, da es genug Mittel zur Verhinderung terroristischer Anschläge gebe wie beispielsweise Telefon-Überwachungen oder die Beschlagnahme von Computern auf richterlichen Beschluss.

Zudem brauchten die Sicherheitsbehörden für ihre Arbeit auch das Vertrauen der Bevölkerung, aber mit den Vorschlägen des Innenministeriums werde dieses Vertrauen untergraben, argumentierte der FDP-Parlamentarier. "Was sollen die Bürger denken, wenn plötzlich E-Mails von Behörden kommen und in Wahrheit da Trojaner drinstecken, mit denen dann ihre Computer überwacht werden", fügte Stadler hinzu.

Der Berater für Datenschutz der EU-Kommission, Spiros Simitis, kritisierte im DeutschlandradioKultur die Online-Durchsuchungen als unvereinbar mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Simitis mahnte, jeder Bürger müsse bei einer Mitteilung einer staatlichen Stelle davon ausgehen können, dass diese nicht versucht, damit an private Informationen zu gelangen.

Er unterstrich zugleich, dass eine richterliche Genehmigung von Online-Durchsuchungen nicht ausreichend wäre. Diese Genehmigung sei ein Filter, der nur funktionieren könne, wenn von vornherein bestimmte Grenzen gesetzt seien, an die sich auch die Richter zu halten hätten. "Mit anderen Worten: Es ist ein erster Schritt, aber kein ausreichender Schritt. Wenn man auch den weglässt, gibt es überhaupt keine vorbeugende Kontrolle", warnte er.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: CCC veröffentlicht umkämpften Gesetz-Entwurf zu Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 31 August, 2007, 15:05
Der Chaos Computer Club (CCC) hat interessierten Netzbürgern den heftig umkämpften Entwurf (PDF-Datei) des Bundesinnenministeriums zur "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" (BKA) im Web zugänglich gemacht. Die Hackervereinigung schreibt dazu in einer Mitteilung, dass ihr das Papier anonym zugespielt worden sei. "Wenn das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird, entsteht de facto eine Geheimpolizei, wie sie in Deutschland zuletzt in der DDR existierte", sorgen sich die Sicherheitsexperten. Angesichts der sich häufenden Berichte über privaten und behördlichen Missbrauch von Überwachungsbefugnissen warnen sie zugleich davor, "dem Gesetz auch nur teilweise zuzustimmen". Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten dürfe nicht weiter ausgehöhlt werden.

Der umstrittenste Punkt des Entwurfs ist die geplante Lizenz für die Wiesbadener Polizeibehörde zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Wie bereits berichtet, geht das Vorhaben aber noch weit darüber hinaus. "Neben den polizeilichen Standardbefugnissen werden dem BKA besondere Mittel der Datenerhebung sowie die Möglichkeit der Ausschreibung zur Polizeilichen Beobachtung und der Rasterfahndung zur Verfügung gestellt", heißt es in der Begründung. "Auch erhält das BKA durch den Entwurf Befugnisse zur Überwachung der Telekommunikation, zur Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten sowie zum Einsatz von technischen Mitteln zur Identifizierung und Lokalisation von Mobilfunkendgeräten, die auch bereits in etlichen Polizeigesetzen der Länder vorgesehen sind." Ebenfalls enthalten sei eine weitere Erlaubnis zum großen Lauschangriff. Dabei sei zu beachten, dass die Befugnisse nur zur Gefahrenabwehr im Rahmen der Verhütung von terroristischen Straftaten nach und zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit in diesem Zusammenhang genutzt werden dürften.

Der Entwurf behandelt nach Aussage des Innenministeriums auch "Fragen der Kennzeichnung, Verwendung und Löschung personenbezogener Daten sowie der Benachrichtigung", die "gemäß den Vorgaben der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geregelt" würden. An dieser Stelle hat der CCC aber Zweifel. "Wie es heute schon bei Telefon- und Internetüberwachung gängige Praxis ist, wird der Ausspionierte in Zukunft von der Online-Durchsuchung nur in seltenen Ausnahmefällen Kenntnis erlangen", meinen die Hacker. Dies widerspreche den rechtsstaatlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Auf heftige Kritik gestoßen sind auch die Ausführungen des Innenressorts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung.

Der CCC bemängelt zudem, dass für Ermittlungen der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen sei und Unterbrechungen bei der Berührung intimer Details nicht unbedingt erfolgen müssten. Diese Möglichkeiten würden die akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen beinhalten. Zu diesem Zwecke dürften Mitarbeiter des BKA gemäß dem Papier auch Urkunden wie E-Mails anderer Behörden zur Übertragung von Trojanern verändern und fälschen.

Innerhalb der großen Koalition wird die Auseinandersetzung um die Novelle zugleich immer giftiger. SPD-Fraktionschef Peter Struck etwa hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorgeworfen, sein Vorhaben zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" mit politischen "Tricksereien" durchsetzen zu wollen. Der CDU-Politiker versuche hinter den Kulissen, SPD-Fachleute auf seine Seite zu ziehen, um die zuständige SPD-Justizministerin Brigitte Zypries damit zu konfrontieren, monierte Struck am heutigen Freitag vor Journalisten in seinem niedersächsischen Wahlkreis Celle. Namentlich nannte er den SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz. Dieser hatte sich bereits frühzeitig für die Schaffung einer engen gesetzlichen Regelung für verdeckte Online-Durchsuchungen ausgesprochen, verweist aber inzwischen auf zahlreiche offene Fragen und die Widerstände innerhalb der Fraktion.

Struck will das heiße Thema nun zur "Chefsache" machen. Es gebe die "klare Weisung", dass es in diesem Punkt keine Regelung mit der Union geben werde, solange das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Netzbespitzelungen nicht vorliege. Der Fraktionschef wiederholte seine Ansage, dass die SPD nicht grundsätzlich gegen jede Form der Online-Durchsuchung sei. Derlei Maßnahmen müssten aber sehr begrenzt bleiben.

Proteste hagelt es derweil weiter von der Opposition. Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss für die Fraktion der Linken im Bundestag, forderte die Koalitionsfraktionen auf, "endlich Maß zu halten und die Pläne zum BKA-Gesetz auf dem Müllhaufen der Geschichte zu entsorgen". Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, warnte, der Richtervorbehalt werde komplett überflüssig, wenn die Online-Durchsuchung drei Tage lang ohne Richterbeschluss möglich sei. Dieser Zeitraum "dürfte immer ausreichen, um die Festplatte vollständig abzusuchen."

Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, legte Schäuble den Rücktritt nahe. Der Innenminister habe nicht die Terrorbekämpfung im Blickfeld. Sein Ziel sei "der normale Bürger: Er soll das Gefühl bekommen, tatsächlich dauernd vom Staat überwacht werden zu können". Bettin kritisierte, Schäuble wolle einen innenpolitischen Dammbruch herbeiführen: "Bald wird es heißen, der Bundestrojaner könne ja auch im Kampf gegen Kinderpornographie und Rechtsextremismus 'gute' Dienste leisten ­ um die Schnüffelei dann auf Musikdownloads oder vermeintliche Hackertätigkeiten auszudehnen."

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/95269
Titel: Koalition vertagt Beratungen zu Online-Razzien
Beitrag von: SiLæncer am 31 August, 2007, 18:20
In der großen Koalition herrscht weiter Uneinigkeit über die vom Bundesinnenministerium geplanten Online-Durchsuchungen. Bei Beratungen der Innenexperten der Koalition über die rechtlichen Aspekte der Maßnahmen ist es am heutigen Freitag in Berlin offenbar zu keiner Annäherung gekommen. Es habe "keinen Fortschritt" gegeben, sagte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach der Nachrichtenagentur ddp. Es sei eine weitere Gesprächsrunde vereinbart worden, doch gebe es dafür noch keinen Termin. Weitere Verhandlungen innerhalb der Koalition hält der Innenpolitiker zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht für zielführend. Erst müsse die SPD die entscheidende Frage beantworten, "ob sie die Online-Durchsuchungen mitträgt oder nicht". Dabei sei unstreitig, dass man für die verdeckte Ausforschung "informationstechnischer Systeme" hohe rechtliche Hürden brauche. Die Sozialdemokraten würden sich jedoch nicht festlegen, "weil sie nicht wissen, was sie wollen".

Die Diskussion über Online-Razzien sei in den vergangenen Tagen "geradezu hysterisch geführt", bemängelte der CDU-Politiker: "Es wurde geradezu der Eindruck erweckt, als plane der Staat eine Schleppnetzfahndung im Internet, um zu sehen, was der Bürger so alles auf seiner Festplatte hat." Das sei nicht akzeptabel, wiederholte Bosbach die Einschätzung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Ein Sprecher des Innenressorts mahnte zugleich gegenüber dpa erneut zur Eile bei der Einführung einer gesetzlichen Regelung für verdeckte Online-Durchsuchungen: "Jede Verzögerung kann ein potenzielles Risiko bedeuten."

Der bayerische Innenminister Günther Beckstein bezweifelte gegenüber der Süddeutschen Zeitung unterdessen, ob die von Schäubles Beamten im Notfall erwogene "Behörden-E-Mail" als Türöffner für den so genannten Bundestrojaner "der Königsweg ist". Sicher sei jedoch, dass durch diese Variante "weniger in die Rechte Einzelner eingegriffen wird, als wenn man gefälschte E-Mails von Verwandten oder der Geliebten verschickt". Prinzipiell hielt der designierte bayerische Ministerpräsident an der Notwendigkeit von Netzbespitzelungen fest. Zwar sei notwendig, über den rechtsstaatlichen Rahmen von Online-Razzien zu diskutieren. "Dass es aber einen generellen rechtsfreien Raum im Bereich des PCs geben könnte, hielte ich für einen Systembruch." Zugleich glaubt der CSU-Politiker nicht, dass die unter anderem von Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) eingereichte Verfassungsbeschwerde "dazu führen wird, dass das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen generell untersagt".

Laut dem Berliner Strafrechtler Ulf Buermeyer geht die Meinung in der juristischen Diskussion aber "fast einhellig dahin, dass das Gesetz wohl keinen Bestand haben wird in Karlsruhe". Allerdings sei die entscheidende Frage, auf welche Gründe im Einzelnen das Gericht seine Entscheidung stützen werde, erklärte der Richter im Deutschlandfunk. Er gehe davon aus, dass eine Online-Durchsuchung zum Zwecke der Überwachung der Telekommunikation direkt an der unverschlüsselten Quelle am heimischen PC "wohl verfassungsrechtlich weniger heikel ist als die Durchsuchung der Festplatte". Auf der anderen Seite werde "natürlich dann der Eskalation Tür und Tor geöffnet". Wenn der Bundestrojaner erstmals auf den Rechner eines Betroffenen eingepflanzt werden darf, habe der Staat "den virtuellen Fuß in die Wohnungstür gesetzt." Der Schritt vom Abhören der Internet-Telefonie hin zur "vollständigen Überwachung des Rechners" sei dann nur noch ein kleiner.

Die Pläne des Innenministeriums, Netzbespitzelungen drei Tage lang bei Gefahr im Verzug auch ohne richterliche Genehmigung durchführbar zu machen, sind nach Buermeyers Meinung kaum mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Da die Online-Überwachung eines privaten Computers seiner Ansicht nach "nicht milder zu bewerten ist als ein großer Lauschangriff", könne er sich "nicht vorstellen, dass ein Gesetz Bestand hätte in Karlsruhe, das wesentlich niedrigere Hürden vorsieht." Bei der akustischen Wohnraumüberwachung sei es nämlich so, dass regelmäßig eine mit drei Richtern besetzte Kammer über diesen Zugriff entscheiden müsse.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte inzwischen die öffentliche Diskussion über das Vorhaben Schäubles und forderte den Bundesinnenminister auf, die Bürger umfassend über die Konsequenzen aufzuklären und deren Ängste ernst zu nehmen. "Der Eindruck der Geheimniskrämerei über das, was der Gesetzgeber an polizeilichen Befugnissen und den Einsatz von technischen Mitteln plant, um der Herausforderung durch den weltweiten Terrorismus begegnen zu können, wäre kontraproduktiv", betonte der GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg. Offensichtlich habe Schäuble nicht richtig eingeschätzt, "welche Bedeutung die moderne Technik mittlerweile für die Menschen hat und wie stark sie mit privaten Lebensbereichen verknüpft ist". Das gelte allerdings auch für Kriminelle und Terroristen. Wenn die Polizei aus dieser virtuellen Welt ausgeschlossen würde, könne sie dort auch die Bürger nicht schützen.

"Einstellen statt ausweiten", lautet derweil das Votum des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) im Hinblick auf Online-Razzien. Die Vereinigung rechnet bei einer Verabschiedung der Befugnisse mit gravierenden Auswirkungen auf Journalisten. Wer über Verbrechen recherchiere, könne ins Fadenkreuz der Online-Fahnder geraten, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken: "Recherchefreiheit und Informantenschutz würden durch die drohende Online-Durchsuchung fundamental in Frage gestellt." Schäuble solle das Vorhaben "endlich ad acta legen und damit der Pressefreiheit gerecht werden".

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 01 September, 2007, 01:05
Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass nicht 'nur' Verdächtige derart ausgeforscht werden sollen, sondern ausdrücklich auch Begleiter und Kontaktpersonen.
Das kann also jeden treffen, der vielleicht jemandem im Café Feuer gegeben oder im Zug eine gewisse Zeit neben ihm gesessen und vielleicht freundlich geplaudert hat, oder Nachbarn, oder Kollegen, Mitschüler, Kegelbrüder, Kaninchenzüchter...
Oder zufällig falsch verbundene Anrufer, Adressaten fehlgeleiteter Post, Nutzer bestimmter registrierter Banknoten etc. pp.

Also eigentlich jeden überall zu jeder Zeit.

Und auch Angaben zu vermuteten Fallzahlen sind mit äusserster Vorsicht zu geniessen, denn sicherlich würden Massnahmen gegen Hunderte als nur ein Fall gezählt, wenn's um denselben Hauptverdächtigen oder auch nur eine bestimmte Gruppe geht.

Die angeblichen Demokraten, die der Bevölkerung dieses Landes dermassen misstrauen, dass sie zu solchen Mitteln greifen zu müssen glauben, mögen sich gefälligst ein geeigneteres Land suchen!
Irgendwo, wo der Pfeffer wächst  :P
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: JethroTull am 01 September, 2007, 08:13
@Jürgen

richtig, ich gebe Dir hier auf jeden Fall Recht. Aber denken wir doch mal zurück, dies alles soll ja unter dem Deckmantel der Terrorabwehr getätigt werden. Wenn wir jetzt noch einmal kurz die Menschen zählen die in den letzten 25 Jahren durch islamistische Terroristen in Deutschland ermordet wurden, und die Anschläge zusammenzählen, bei denen Millionenschäden in Deutschland entstanden sind, dann kommen wir auf... ähh... ja auf wieviel eigentlich?

Andere Rechnung, zählen wir doch einmal die Menschen zusammen, die durch ärztliche Kunstfehler ums Leben gekommen sind, laut einem letzten Fernsehbericht sind es jährlich ca. 15000 Menschen. Ist natürlich Quatsch, aber nach IM Schäuble Logig müssten die jetzt eigentlich bekämpft werden. Aber lassen wir das, und sagen 'Herzlich Willkommen in der neuen DDR'.

Mittlerweile habe ich das Gefühl das die leere Worthülse aus der Uckermark hier wieder die DDR einführen möchte. Frei unter dem Motto 'Konnte ich es zu DDR-Zeiten nicht schaffen uns zu vergrößern, so mache ich es jetzt als deutsche Möchtegern-Kanzlerin'.

Ich bin ja nur mal gespannt wie die nächsten Wahlen ausgehen, aber ich bin eigentlich davon überzeugt das sich nichts ändern wird.

Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 01 September, 2007, 12:29
Sicher, man muss anzweifeln, ob das Volk überwiegend wirkliches Interesse an Demokratie, Freiheit und Bürgerrechten hat.
Der typische deutsche Spiessbürger hat sich selbst in den Sechzigern und Siebzigern lieber brav an die Vorgaben der Obrigkeit gehalten, und schliesslich Birne und seine 'geistig-moralische Wende' freudig gewählt, in der klaren Absicht, einige bis dahin geschehene gesellschaftliche Fortschritte rückgängig zu machen.
Da kommt nahezu jedes an den Haaren herbeigezogene Thema recht, selbst wenn's praktisch für's Gemeine Volk garnichts bedeutet.
Auch weil es manchen Spiessern schon als Kapitalverbrechen gilt, über's Geharkte zu laufen, oder den Allerwertesten zu entblössen...

Der Ungeist dahinter ist immer noch derselbe, an dem Weimar gescheitert ist.
Und wir alle wissen genau, wohin das geführt hat....
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: lucky am 01 September, 2007, 13:37
Der Ungeist dahinter ist immer noch derselbe, an dem Weimar gescheitert ist.
Und wir alle wissen genau, wohin das geführt hat....

Wohl wahr...

In diesem Zusammenhang:
"Eine erschreckend große Anzahl von Deutschen ist davon überzeugt, dass der Nationalsozialismus eine gute Idee war, die nur schlecht ausgeführt wurde, im Fall der DDR ist diese Zahl noch größer."

Aus: Im Land der Wirklichkeitsverweigerer (http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,502425,00.html)
Quelle: www.spiegel.de

Damit bleibt dem Individuum immer nur 'rechtzeitig' die Abstimmung mit den Füßen, so weit sie tragen.
Denn wenn das erst wieder soweit ist, schreiben wir hier nix mehr über sowas. Vielleicht dann in Future über die vielen schönen Seiten unserer aufreizend, charmanten politischen Führerin. Wir stimmen dann Loblieder an über die Allwissenheit unserer Elite.
Ach, das wird bestimmt toll, wenn wir alle die gleiche Meinung haben.  ;D

Schönes WE
lucky

PS: No Drugs
Titel: Andrej H., § 129a und die verdächtigen Begriffe
Beitrag von: SiLæncer am 01 September, 2007, 19:23
Der Bundesgerichtshof will im Hinblick auf den unter Terrorismusverdacht stehenden Stadtsoziologen jetzt die Grundlagen des Paragraphen 129a überdenken; zu den verdächtigen Begriffen sollen etwa "Reproduktion" oder "implodieren" gehören

Am letzten Freitag wurde der Stadtsoziologe Andrej H., der aufgrund des erhebliche Willkür bei der Auslegung erlaubenden Paragraphen 129a unter dem Verdacht, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein, aus der Untersuchungshaft unter Auflagen entlassen . Dem Soziologen wird vorgeworfen, sich mit angeblichen Mitgliedern der "militanten gruppe" getroffen zu haben, die wiederum unter Verdacht steht, Brandstiftungen begangen zu haben. Die Bundesanwaltschaft hat gegen die Haftverschonung Einspruch eingelegt, immerhin will nun der Bundesgerichtshof erst eine Entscheidung treffen, wenn zuvor neu überdacht worden ist, was eine terroristische Vereinigung ausmacht und unter welchen Bedingungen eine Person als mutmaßliches Mitglied deswegen in Haft genommen werden kann.

Christina Clemm, die Anwältin des unter Terrorverdacht stehenden Andrej H. teilte mit, wie der Tagesspiegel berichtet, dass der Bundesgerichtshof nicht vor dem 5. Oktober über die Beschwerde der Bundesanwaltschaft entscheiden werde. Nach Paragraph 129a gilt eine Vereinigung als terroristisch, wenn sie schwere Straftaten begeht und zu begehen beabsichtigt. Es werden aber auch andere Straftaten wie Computersabotage, Zerstörung eines Bauwerks oder von wichtigen Arbeitsmitteln und eben Brandanschläge einbezogen, wenn sie beabsichtigen,

Zitat
die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.

Obwohl bei den der "mg" zugeschriebenen Brandanschlägen keine Personen verletzt wurden und dies wohl auch nicht beabsichtigt war, geht die Bundesanwaltschaft vom Tatbestand einer terroristischen Vereinigung aus – und auch davon, dass der Soziologe drigend verdächtig ist, Mitglied der Gruppe zu sein, wie auch Generalbundesanwältin Monika Harms vor wenigen Tagen bestätigte. Sie betont, dass auch Brandanschläge, wenn sie nur gegen Sachen gerichtet seien, als terroristische Taten gewertet müssen, weil sie "Verunsicherung" auslösen:

Zitat
Auch solche Anschläge rufen indes Verunsicherung hervor, egal, ob es um Brandanschläge auf ein Finanzamt oder eine Sozialbehörde geht. Der Staat soll vorgeführt werden als einer, der solchem Treiben hilflos ausgeliefert ist. Das darf man nicht verharmlosen.

Der Bundesgerichtshof scheint grundsätzlich darüber nachdenken zu wollen, unter welchen Bedingungen Straftaten, auch wenn sie politisch motiviert waren, als terroristisch eingestuft werden können. Fällt die Terrorismusverbindung weg, so würde gegen die "mg" nur wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung ermittelt. Andrej H. wäre dann auch aus dem Schneider.

Im werden "umfassende konspirativer Kontakte und Treffen insbesondere mit dem Beschuldigten Florian L." vorgeworfen. Begründet wurde der Verdacht auch damit, dass seine wissenschaftlichen Veröffentlichungen Formulierungen enthalten, die auch von der "mg" verwendet worden seien. Zudem soll er als Wissenschaftler die Möglichkeit genutzt haben, die für die Texte der Militanten Gruppe erforderlichen Recherchen in der Bibliothek durchzuführen.

Wie die Frankfurter Rundschau in Erfahrung gebracht haben will, scheinen die Beweise gegen den Soziologen noch dünner zu sein, als bislang bekannt geworden war. Offenbar ist der Staatsschutz bei einer Internetsuche nach Material gegen die "mg" im letzten Jahr auf einen Artikel in der linken Zeitung Telegraph aus dem Jahr 1998 über Kosovo gestoßen. Geschrieben hatte ihn ein Politologe aus Leipzig, aber von diesem Artikel aus sei man dann auf die Spur von drei weiteren Wissenschaftlern und Publizisten gekommen, darunter auch auf Andrej H.

Angeblich gebe es eine "Vielzahl" von Übereinstimmungen mit Bekennerschreiben und Publikationen der mg zwischen 2002 und 2006. Bekannt geworden war zunächst über die Anwältin, dass man Begriffe wie "Gentrification" oder "Prekarisierung" gefunden habe. Nach Informationen der Rundschau habe es sich im wesentlichen um neun Begriffe gehandelt, beispielsweise um "Reproduktion", "implodieren", "politische Praxis" und "marxistisch-leninistisch".

Eigentlich ist es auch egal, welche Begriffe es sind, mit denen ein Verdacht begründet wird, weil schon die Tatsache, dass so Beweise konstruiert werden, hanebüchen ist. Allerdings passen solche Vergleiche zum Internetgeist, sie sind nur das umgekehrte Verfahren, mit dem Copy&Paste-Sünder erwischt werden.

Quelle : www.heise.de



Siehe auch hier : http://www.dvbcube.org/index.php?topic=15731.msg88154#msg88154
Titel: Bayerische Spitzenpolitiker kämpfen für Online-Razzien
Beitrag von: SiLæncer am 02 September, 2007, 07:26
Mehrere bayerische CSU-Spitzenpolitiker haben sich am Wochenende für heimliche Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Dabei wollen sie über die heftig umstrittenen Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) noch hinausgehen und polizeiliche Online-Razzien nicht nur zur Terrorabwehr gestatten. So erklärte etwa der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber beim Festakt "60 Jahre Junge Union" in Berlin, seine Partei sage "selbstverständlich ja zu Online-Untersuchungen von Terrorverdächtigen und bei Verdacht auf schwere Straftaten". Natürlich müssten insbesondere die Ursachen des islamistischen Terrorismus bekämpft werden. "Aber wir brauchen auch im eigenen Land die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für hohe Standards an Sicherheit und für den Schutz unserer Bürger vor diesen Gefahren." Insbesondere "die kleinen Leute" seien auf einen starken Staat angewiesen. Und da das Kommunikationsmittel der Verbrecher im 21. Jahrhundert das Internet sei, müssten die Computer von Schwerverbrechern überwacht werden.

Die bayerische Justizministerin Beate Merk warf einigen Gegnern der geplanten heimlichen Ausforschung "informationstechnischer System" eine Fehlinformation der Öffentlichkeit vor. Die Debatte werde zum Teil "ideologisch verbrämt", behauptete die CSU-Politikerin im Deutschlandfunk. Es würden "ganz bewusst Ängste geweckt" und "Horrorszenarien" über flächendeckende Untersuchungen verbreitet. Diese seien in Wirklichkeit jedoch technisch gar nicht möglich. Die Maßnahme soll ihrer Ansicht nach bei schwersten Delikten wie Mord, Terrorakten oder Kinderpornografie zum Einsatz kommen. Ausnahmsweise sollte dabei bei Gefahr in Verzug auch zunächst auf eine richterliche Genehmigung zu verzichten sein. Generell hält Merk es für wichtig, dass der Staat mit technisch sehr versierten Kriminellen "auf Augenhöhe" umgehe, um die Bürger zu schützen. Dabei müssten auch die Planer von Verbrechen entlarvt werden.

Ähnlich äußerte sich Bayerns Innenminister Günther Beckstein in der Bild am Sonntag. "Der Computer des Terroristen" darf dem CSU-Politiker zufolge "kein rechtsfreier Raum sein. Darum brauchen wir die heimliche Online-Durchsuchung unter strikter Beachtung des Rechtsstaats." In begründeten Einzelfällen müsse es dabei möglich sein, "die richterliche Genehmigung nachzuholen".

In die Reihe der Befürworter von Online-Razzien reihte sich auch der thüringische Innenminister Karl Heinz Gasser ein. Terrorgruppen und Hehler würden im Internet ihr Unwesen treiben, sodass die von Schäuble angestrebte Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) überfällig sei. Anlassunabhängige Internet-Streifen der Polizei würden nicht zur Eindämmung der im Netz angezettelten Straftaten ausreichen. Bei den rechtlichen Sicherungen schloss sich der CDU-Politiker der Meinung seiner CSU-Kollegen an. In begründeten Einzelfällen hält er einen Richtervorbehalt somit nicht sofort für notwendig.

BKA-Chef Jörg Ziercke erneuerte derweil im Magazin Focus seine Forderung nach Computerausspähungen: "Online-Durchsuchungen sind erforderlich, damit wir terroristische Gefahren abwehren und dies auch gerichtsverwertbar machen können.". Das BKA sucht in einer Stellenanzeige (PDF-Datei) aktuell zwei Entwickler beziehungsweise Programmierer für "die Konzipierung und Entwicklung fortschrittlicher Methoden und Standards zur Untersuchung von Straftaten in Computernetzwerken mit dem Ziel der Sicherung digitaler Beweismittel" und für die "Beratung und Unterstützung von Polizeidienststellen bei der Sicherung und Auswertung digitaler Beweismittel". Helfen können soll der Experte auch bei der Durchführung forensischer Untersuchungen sowie dem Erstellen von Gutachten und deren Vertretung vor Gericht". Offiziell ist das Entwicklungsprojekt für den Bundestrojaner beim BKA laut Bundesinnenministerium aber momentan gestoppt.

Vor einer weiteren Verschärfung der Sicherheitsgesetze in Deutschland warnte der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP). Er nannte die Pläne Schäubles "skandalös". Zugleich warnte er vor einer "Tendenz, Elemente der Kriegsführung in die Kriminalitätsbekämpfung einzuführen". Seit der Zeit des RAF-Terrorismus vor 30 Jahren seien immer neue Ausnahmegesetze verabschiedet worden, welche die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit immer stärker gefährdeten.

Vor einer Hysterie warnte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz. Er hält die Regelung zum Aussetzen der richterlichen Genehmigung bei Gefahr im Verzug zumindest für nichts Ungewöhnliches, da sie im Sicherheitsrecht die Regel sei. Der Sozialdemokrat betonte: "Ich gehe davon aus, dass die Eilbefugnis routinemäßig in den Entwurf des BKA-Gesetzes übernommen wurde." Bei Online-Durchsuchungen sei sie aber vermutlich ohne Wert. Derlei Maßnahmen hätten bei "Top-Gefährdern" nämlich einen langen Vorlauf, sodass Eilfälle kaum denkbar wären.

"Zur Unzeit" kommt nach Ansicht der Bundesregierung derweil ein Bericht der Berliner Zeitung, wonach ein mit der Überwachung der elektronischen Kommunikation von ausgewählten Botschaften betrauter Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes seine technischen Möglichkeiten auch privat genutzt haben soll. Dem Beamten werde vorgeworfen, während seines Dienstes den E-Mail-Verkehr eines Deutschen ausgespäht zu haben, weil dieser angeblich ein Verhältnis mit seiner Frau hatte. Inzwischen soll die Berliner Staatsanwaltschaft in diesem Fall ermitteln. "Wir können uns jetzt eine Diskussion über den Missbrauch von elektronischen Überwachungsmöglichkeiten eigentlich nicht leisten", zitiert das Blatt einen Sicherheitsbeamtern. Der BND soll seit Jahren auf das heimliche Ausspähen von PC praktizieren. Erlaubt ist ihm das bisher aber nur im Ausland.

Quelle : www.heise.de
Titel: Elefanten im E-Government-Laden
Beitrag von: SiLæncer am 03 September, 2007, 08:54
Die Sommerposse um die Onlinedurchsuchung geht weiter. Politiker brillieren mit Schlagworten und mangelndem Technikverständnis, während die Folgen für das E-Government jetzt schon fatal sind

Bisher weiß niemand so recht, was denn nun eine Onlinedurchsuchung sein soll, was aber insbesondere die Politik zur Zeit nicht daran hindert, sie vehement zu fordern. Die Definition der "O.D." geht dabei von einem "während einer heimlichen Hausdurchsuchung ebenso heimlich angebrachten Keylogger", der Analyse eines außer Haus von der Zielperson benutzten USB-Sticks über "eine Art Spywareprogramm, das durch einen absichtlich liegen gelassenen schicken USB-Stick auf den Zielrechner gelangt" (somit also von der Zielperson selbst installiert wird), bis hin zur "Software, die online auf den Zielrechner aufgespielt wird".

Ähnlich absurd muten einige Begründungen zum Thema an. So forderte beispielsweise Bayerns Justizministerin Beate Merk die Onlinedurchsuchung mit der Begründung:

Zitat
Denn häufig stehen die Ermittler vor dem Problem, dass sie zwar wissen, dass verbotene Inhalte ins Netz gespeist werden, aber nicht, wo der Server genau steht.

Die eierlegende Wollmilchsau der IT-Branche

Für diejenigen, die die Onlinedurchsuchung vehement fordern, steht allerdings jetzt schon fest, dass diese Software die "eierlegende Wollmilchsau" der IT-Branche werden wird. Das Programm (egal ob Unikat oder nicht) wird nicht nur voraussichtlich alle technischen Abwehrmechanismen des Zielrechners überwinden, es wird auch sich selbst nach einiger Zeit wieder löschen, in der Zwischenzeit natürlich unentdeckt bleiben, letztendlich, gespeist mit Suchbegriffen wie Dateiendungen usw. gezielt suchen bzw. diese gezielt außer Acht lassen und dabei den Kernbereich der privaten Lebensführung der Zielperson nicht antasten. Ergo wird es für die Software ein Leichtes sein, das private Sextagebuch wegen des Begriffes "Sex" dem Kernbereich der privaten Lebensführung zuzuordnen und es nicht anzutasten, es sei denn, es enthält nun statt des durch den Titel suggerierten Inhaltes einen Anschlagsplan.

Wie eine Software es bewerkstelligen soll, dass der Satz: "Die geile Ines kommt morgen vorbei, es gibt also Sex. Wir werden uns eine heiße Nacht machen." nicht als Brandanschlagsplan gewertet wird (bzw. eben doch, so es um einen Brandstifter geht, der seine Anschlagspläne als Sextagebuch tarnt), wird allerdings nicht klar. Genauso wenig ist erkennbar, wie Ausschlusskriterien wie Dateinamen und bestimmte Endungen, Eigenschaften oder Attribute wie Zugriffdaten, Schlüsselwörter, bestimmte Verzeichnisse oder Dateien eines bestimmten Typs so umfangreich sein sollen, dass eine Verletzung des Kernbereiches weitgehend ausgeschlossen ist.

Vielfach werden z.B. private Daten, die sich mit den intimsten Gedanken beschäftigen, nicht automatisch unter einem aussagekräftigen Namen abgespeichert, so dass sich z.B. die Sexphantasien hinter einer harmlosen Datei wie "sonntag.doc" verstecken können. Vielleicht herrscht bei einigen Politikern die Ansicht vor, dass z.B. die privaten GPG-Schlüssel automatisch die Dateiendung sec.asc haben müssen und insofern das "Wunderprogramm" natürlich nur nach sec.asc sucht, um dann gegebenenfalls verschlüsselte Mails abzufangen und unverschlüsselt weiterzusenden oder zu speichern. Dass die privaten Schlüssel in vielen Fällen fernab des privaten Rechners auf USB-Sticks gespeichert werden, ist anscheinend noch weitgehend unbekannt. Oder man glaubt, per Software dann auch auf den nur kurz mit dem Rechner verbundenen USB-Stick zugreifen zu können (unbemerkt natürlich).

Unabhängig von der Gesamtdiskussion um technische Machbarkeit und rechtliche Voraussetzungen, um die Definition der Onlinedurchsuchung und ihre Notwendigkeit, gibt es eine Randerscheinung der Debatte, welche erst seit relativer kurzer Zeit angesprochen wird: die Folgen für das E-Government in Deutschland.

Einer elektronischen Kommunikation werde ich nicht zustimmen

Frei nach dem Motto "Es darf bei der Diskussion keine Denkverbote" geben, fühlen sich Politiker derzeit anscheinend verpflichtet, jede Idee zum Thema gleich der Öffentlichkeit mitteilen zu müssen. Statt den zufällig liegen gelassenen USB-Sticks sind so zur Zeit die gefälschten Behördenmails, die den "Bundestrojaner" enthalten könnten, ins Gespräch gebracht worden. Wolfgang Wieland von B90/Grünen hat die Außenwirkung hierbei schon richtig eingeschätzt, wenn er sagt:

Zitat
Wer Behördenpost als Träger von Spionageprogrammen einsetzt, untergräbt das Vertrauen in staatliche Emails. Die Bürgerinnen und Bürger werden sehr bald staatlichen Online-Angeboten misstrauen und z.B. ihre Steuererklärung nicht mehr online erledigen wollen. Auf diese Weise wird das Projekt 'Bund Online' zum Projekt 'Überwachung Online'. Das ist zynisch und kontraproduktiv.

Was hierbei allerdings von Seiten Wielands noch durchschimmert, ist die Hoffnung, dass ein solcher Vertrauensverlust nicht schon eingetreten ist (bzw. sich gegebenenfalls durch Rücknahme der Idee noch verhindern lässt). Dies lässt jedoch außer Acht, dass das Vertrauen der Bürger in das transparente Handeln der Politik sich im steten Sinkflug befindet. Ein einmal angesprochenes Verfahren, durch vermeintliche Behördenmails Schnüffelsoftware auf einem Rechner zu platzieren,bleibt in den Köpfen der Bürger - und selbst durch ein schnelles Dementi lässt sich dies nicht mehr ändern.

Das Vertrauen in behördliche Emails und Anhänge wird nicht Schaden erleiden, es hat bereits irreparablen Schaden erlitten. Hierbei ist es auch für die öffentliche Aufmerksamkeit nicht von Belang, wie Ende des Jahres das Bundesverfassungsgericht über die (geheime) Onlinedurchsuchung entscheiden wird. Denn die stete Reaktion auf Urteile des höchsten Gerichtes, die keinerlei Reflektion der Politik, sondern lediglich ein reflexartiges Rufen nach Verfassungsänderungen beinhaltet (verbunden mit dem zunehmend geheimniskrämerischen Agieren von Regierung, BKA, Verfassungsschutz etc.), hat längst zu einem "die da oben machen es doch sowieso, egal was Karlsruhe sagt" geführt. Die überheblich klingende Antwort des Bundesinnenministeriums auf die Frage nach dem Thema der Onlinedurchsuchung - wenn es einen Status erreicht hat, den wir mit der Öffentlichkeit teilen wollen, werden wir dies tun." - zeigt bereits, wie man über Transparenz denkt.

Für Entwicklungen wie E-Government 2.0. ist die Debatte hinsichtlich der Onlinedurchsuchungen jedenfalls fatal. So waren die Ziele dieser Agenda:

1 - Portfolio: Bedarfsorientierter qualitativer und quantitativer Ausbau des E-Government Angebots des Bundes
2 - Prozessketten: Elektronische Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung durch gemeinsame Prozessketten
3 - Identifizierung: Einführung eines elektronischen Personalausweises und Erarbeitung von E-Identity Konzepten
4 - Kommunikation: Sichere Kommunikationsinfrastruktur für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen

Für alle vier Ziele aber ist Vertrauen in den Bund und seine Software sowie in die Kommunikation notwendig. Die vorschnell geäußerte Idee, hier im "Sinne der Sicherheit" dieses Vertrauen auszunutzen, um geheime Software auf Rechnern zu installieren, von denen niemand weiß, was sie bewirkt und welche weiteren Schäden sie verursachen kann (die Exploit-Problematik sei hier nur kurz erwähnt), hat diesem Projekt den Todesstoß versetzt, noch bevor es wirklich lebendig wurde.

Die vier Ziele der E-Government 2.0 Agenda, die bis 2010 umgesetzt werden sollen, dürften ab 2007 erhebliche Rückschläge erleiden. "Also, ich werde dem Amt schreiben, sie sollen mir alles nur noch ausgedruckt zusenden", teilte ein Bekannter mir heute per Email mit. Hierbei handelte es sich noch nicht einmal um jemanden, der nicht die These "nichts zu verbergen" vertritt, vielmehr ist er der Meinung, dass das Bundesinnenministerium viele neue Befugnisse benötigt, so wird von ihm auch die Antiterrordatei begrüßt. Seine Ablehnung begründet er vielmehr damit, dass er nicht riskieren will, dass durch eine Fremdsoftware sein System kompromittiert wird und sich damit gegebenenfalls Sicherheitslücken auftun, die andere wiederum ausnutzen könnten.

Die zunehmend von fehlendem technischen Fachwissen geprägte Debatte bestärkt ihn in der Idee, dass der "Trojaner" laienhaft programmiert sein und somit gegebenenfalls auch unbeabsichtigt solche Lücken entstehen könnten. Seine Kommunikation mit Ämtern findet nunmehr nur noch auf dem normalen Postwege statt, ein Rückschritt zum "Papierbüro" statt hin zu "papierlosem Büro und Verwaltung".

Die Flurschäden, die der Bundesinnenminister und die Politiker, die zur Zeit auf den fahrenden Zug "Onlinedurchsuchung/Bundestrojaner" aufspringen, um endlich auch einmal von der den Zug betrachtenden Öffentlichkeit bemerkt zu werden, angerichtet haben, sind erheblich - und es wird lange dauern, bis auch nur ein entferntes Vertrauen in staatliche Software und Entwicklungen wie die Gesundheitskarte oder die elektronische Steuererklärung wieder hergestellt ist. Da aber noch nicht einmal ein Bewusstsein für diese Flurschäden vorherrscht, steht eher zu befürchten, dass bis zum Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichtes (mindestens) durch die Apologeten der Onlinedurchsuchung noch weiterer Schaden in Bezug auf das Verhältnis zwischen Staat und Bevölkerung angerichtet wird.

Diese Befürchtung fußt unter anderem auf der Tatsache, dass das, was beispielsweise seitens des BKA (anscheinend als Beruhigung für diejenigen, die einen großflächigen Einsatz des Bundestrojaners für wahrscheinlich hielten) hinsichtlich der Onlinedurchsuchung mitgeteilt wurde, höchstens weitere Fragen aufwirft. Denn die Idee, dass ein Team des BKA heimlich in die Wohnung einer Zielperson eindringt, sämtliche Daten kopiert, dann das System der Zielperson analysiert und schließlich (darauf zugeschnitten) eine "Remote Forensic Software" entwickelt, welche beim erneuten heimlichen Eindringen in die Wohnung installiert wird – diese Idee vermag weniger zu beruhigen, als vielmehr zu beunruhigen. Oder warum sollte die Tatsache, dass zwar keine Software online verbreitet wird, das BKA jedoch mehrmals heimlich in Wohnungen eindringen und dort ein Computersystem kompromittieren darf, beruhigend sein?

Das Vorgehen von Politikern, BKA und Verfassungsschutz beim heiklen Thema der Onlinedurchsuchung erinnert an den Elefanten, der, nachdem er versehentlich mit dem Rüssel eine einzige kleine Porzellanfigur umwarf, nun durch den Laden trottet um sich zu entschuldigen wobei er eine Spur der Verwüstung hinterlässt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Innenministerium behält Altersgrenze für Sportschützen bei
Beitrag von: SiLæncer am 03 September, 2007, 12:16
Das Bundesinnenministerium wird die in einem Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Altersgrenze für Sportschützen für den Erwerb großkalibriger Sportwaffen nicht weiter verfolgen. Das teilt das Ministerium heute mit. Die Angleichung der Altersgrenze auf 18 Jahre sollte im Vorgriff auf eine geplante, aber noch nicht endgültig entschiedene Harmonisierung der Altersgrenze für Waffenbesitzer durch die Europäische Union erfolgen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erläutert dazu: "Auch bei der Entwicklung und Umsetzung kommenden EU-Rechts haben die Sicherheitsbelange der Bevölkerung absoluten Vorrang. Daher bleibt es bei der bestehenden Altersgrenze von 21 Jahren."

Die in einer Vorabmeldung des Nachrichtenmagazins Der Spiegel bekannt gewordenen Pläne hatten übers Wochenende für heftige Kritik gesorgt. Die Altersgrenze war kurz nach dem Amoklauf an einem Erfurter Gymnasium vor fünf Jahren von 18 auf 21 heraufgesetzt worden. Die Direktorin des Gymnasiums, Christiane Alt, hatte der Thüringer Allgemeinen gesagt, die Entscheidung, das Waffenrecht nach dem Amoklauf an ihrer Schule zu verschärfen, sei keine Entscheidung aus der Betroffenheit heraus, sondern längst überfällig gewesen. Es gebe keinerlei Anlass, dies jetzt rückgängig zu machen. Auch aus den Reihen von Politikern und von der Polizei hagelte es kritische Anmerkungen.

Die Diskussion um gewalthaltige Computerspiele und andere Medien verstärkte sich kurz nach dem Erfurter Amoklauf und hält bis heute an. Einige Politiker wie zum Beispiel der bayerische Innenminister Günther Beckstein fordern ein Verbot von "Killerspielen". Die Debatten um das Waffenrecht versiegten hingegen kurz nach der Verschärfung im Oktober 2002.

Siehe dazu auch den Online-Artikel in c't-Hintergrund zur bisherigen Berichterstattung über die Diskussion um das Jugendmedienschutzrecht, Gewaltspiele, Verbotsforderungen und Beschränkungen für Jugendliche bei Spielen:

    * Die Diskussion über "Killerspiele" -> http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/89731

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Elefanten im E-Government-Laden
Beitrag von: Jürgen am 03 September, 2007, 13:09
Sehen wir's doch einmal positiv..

Der Rollinator und seine Spiessgesellen bringen endlich weite Teile der Bevölkerung dazu, sich ernsthaft mit Computer-Sicherheit auseinanderzusetzen.

Es ist nicht mehr zu verantworten, irgendwelchen staatlichen Stellen E-Mail-Adressen mitzuteilen, die man auf Rechnern im produktiven Einsatz oder privat nutzt.
Mails aller Art sind nicht mehr in einer Vorschau anzuzeigen, auch solche aus vermeintlich vertrauenswürdiger Quelle tunlichst nur als plain text anzuzeigen oder vor'm Öffnen zumindest im Quelltext zu kontrollieren.
Rechner sind für BIOS-Setup und System-Boot mit Passworten zu versehen.
Passworte, private Schlüssel und ähnliches sind stets nur auf Read-Only-Wechselmedien vorzuhalten.
Keyboard und Maus sind direkt (und natürlich) drahtgebunden per PS/2 anzuschliessen, damit nicht unbemerkt ein Dongle am Port platziert werden kann.
Das Keyboard ist wirksam zu versiegeln.
WLAN und Bluetooth lieber gleich vergessen, ausbauen, abschalten.
Kein neues DSL-Modem andrehen lassen, auch keine neue Firmware dafür.
Fernwartungs-Zugriffe niemals zulassen, allein die technische Möglichkeit dafür ist prinzipiell als Backdoor zu betrachten.
Gefundene oder gesponsorte Hardware ist nicht vertrauenswürdig.
Gekauft und bezahlt wird nur anonym im Laden, auch wenn#s unbequem und manchmal etwas teurer ist.
Für alle erdenklichen Zugänge zur den Räumen muss man sich etwas einfallen lassen, damit Nachschliessereien o.ä. nicht unbemerkt bleiben. Das gilt u.a. sowohl für Schlösser, zu denen ein Vermieter theoretisch noch Schlüssel haben könnte, als auch für Picking-Angriffe, die vielleicht nicht zu verhindern sind, aber dann eben sicher erkannt werden müssen.
Besonders verdächtig sind natürlich 'versehentliche' Eingriffe und jede Art von 'Wartungs- und Prüfungs-Arbeiten' und anscheinend falsche Post-Zustellungen.
Besuche von Behördenmitarbeitern muss man nicht unangekündigt und ohne vertrauenswürdige eigene Zeugen zulassen. Besonderes Misstrauen ist angebracht, wenn mehr als eine Person auftaucht.

Das lässt sich fast beliebig fortsetzen...

Grundsätzlich macht man sich selbst schlau.

Grösste Vorsicht bei'm Füttern von Suchmaschinen oder auf staatlichen Seiten!
Stellensuche im Netz ist (nur geringfügig weniger komfortabel) auch ohne Anmeldung möglich, sowohl bei der Agentur, als auch z.B. bei meinestadt.de

Und vollkommen klar ist, kein vernünftiger Mensch würde wirklich kritische Aktionen von zuhause oder am Arbeitsplatz betreiben.
Das wissen natürlich auch die Behörden.
Also steht auch für uns eindeutig fest, dass die Absichten der Überwacher keinesfalls gegen Terror-Helfer gerichtet sind, sondern gegen uns alle.
Denn wir sind diejenigen, denen man wirklich an die Wäsche will...
Und vor Terror-Anschlägen versucht man die Mächtigen und vielleicht wichtige Infrastruktur zu schützen, aber wir Nobodys gehen denen glatt am Ar... vorbei.
Sonst müsste man ja primär hart gegen Hass-Prediger, Schleuser, OK jeder Art, Nazis, Waffen-Fanatiker, Nuklear- und Chemikalien-Schieber, Barrikaden-Brandstifter und ähnliche vorgehen, was aber bekanntermassen nicht wirklich geschieht.

Wahltag ist Zahltag...  >:(
Titel: Gezerre um heimliche Online-Durchsuchungen geht weiter
Beitrag von: SiLæncer am 03 September, 2007, 18:06
Bundes- und Landespolitiker der CDU haben ihrem Parteikollegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erneut Rückhalt für seine Pläne zu verdeckten Online-Durchsuchungen gegeben. "Der Computer darf kein rechtsfreier Raum in Deutschland sein, wenn es um die wirksame Bekämpfung von Terrorismus hier bei uns in Deutschland geht", echote CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla am heutigen Montag nach einer Präsidiumssitzung in Berlin die Ansagen von CSU-Politikern vom Wochenende. Online-Razzien sollten daher rechtsstaatlich korrekt, in engen Grenzen unter richterlichem Vorbehalt sowie zeitlich befristet möglich sein. Pofalla beteuerte: "Schäuble hat unsere volle Unterstützung."

Ins gleiche Horn stieß der sächsische Justizminister Geert Mackenroth (CDU): Zum Auftakt eines internationalen Staatsanwälte-Kongresses sagte er in Dresden, angesichts der rasanten elektronischen Entwicklung müsse der Staat im Kampf gegen das Verbrechen nachrüsten: "Bei Schwerstkriminalität vor jeder Festplatte Halt zu machen, würde den Straftätern einen staats- und rechtsfreien Kommunikationsraum öffnen". Die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" sei daher unverzichtbar, deren Auswirkungen auf die Bevölkerung seien gering. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Johannes Lichdi, tat den Appell als "hilflosen Profilierungsversuch" der Regierung des Freistaates ab. Weder sei der Bedarf an Online-Razzien bislang nachgewiesen noch seien die Probleme bei der Datengewinnung oder beim Missbrauchsschutz gelöst.

Abweichler gibt es aber auch innerhalb der CDU. So deklarierte der Unionsvertreter Michel Friedmann in einem Video-Statement auf Watch Berlin in Bezug auf die geplante Ausforschung privater PCs: "Hände weg von meinem Ich". Seiner Ansicht nach "hat der Staat so wenig wie möglich vom Bürger zu wissen". Dies betreffe nicht nur Online-Razzien, sondern etwa auch die umstrittene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten oder die einheitliche Steuernummer.

SPD-Parteichef Kurt Beck forderte in dem anhaltenden Streit mit der Union derweil ein Entgegenkommen des Koalitionspartners. Er halte das Vorhaben Schäubles wirklich für falsch, unterstrich er im ARD-Morgenmagazin. Bei Wohnungs- oder Online-Durchsuchungen müsse weiterhin ein Verdacht sowie eine richterliche Anordnung gegeben sein. Zudem sei jedem Bürger die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen rechtzeitiger Benachrichtigungen über erfolgte Bespitzelungsmaßnahmen rechtlich zur Wehr zu setzen. Ganz wollte sich Beck aber nicht gegen den so genannten Bundestrojaner positionieren. Die verdeckten Überwachungen von Computern müssten vielmehr unter rechtsstaatlich einwandfreien Bedingungen möglich sein. Im Detail unterscheidet sich die Haltung der beiden Regierungsfraktionen folglich nur noch in der Definition der zu beachtenden rechtsstaatlichen Kriterien.

Skeptisch zeigte sich auch FDP-Parteichef Guido Westerwelle. "Brauchen wir neue Gesetze, brauchen wir neue Befugnisse für die Polizei oder brauchen wir möglicherweise mehr Kraft bei den Ermittlern selbst?", fragte der Liberale in einem Interview mit dem Nachrichtensender n-tv. Seine Partei sei der zweiten Auffassung. "Es ist unverhältnismäßig, wenn der Staat mit getarnten E-Mails plötzlich jeden Computer von jedem Bürger privat zuhause durchsuchen kann", betonte Westerwelle. "Und zwar nicht nur bei Menschen, die grob verdächtig sind, sondern einfach mal auf Verdacht werden alle hier verdächtigt."

Als scharfer Gegner von Online-Razzien meldete sich erneut Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum zur Wort. Gegenüber dem Deutschlandfunk erklärte der FDP-Politiker, dass er in der Debatte um heimliche Online-Durchsuchungen bei Schäuble als Verfassungsminister die nötige Sensibilität für die Grundrechte vermisse. Er wehre sich dagegen, "dass der Staat künftig mit einem einzigen Zugriff ein vollständiges Bild von meinen Neigungen, Gewohnheiten machen kann". Bei einer Festplatte handle es sich quasi um ein "Seelendepot" und deshalb sei der geplante Eingriff so schwerwiegend. Zudem gebe es bereits ausreichend Möglichkeiten, die Telekommunikation auch im Internet zu überwachen. Der Schutz der verfassungsrechtlichen Grundrechte hänge dagegen nicht davon ab, wie viele Menschen von Netzbespitzelungen betroffen wären.

Im Gespräch mit Zeit Online erläuterte Baum seine Bedenken weiter. Insbesondere vermisst er in den Vorschlägen Schäubles "die praktikablen Mechanismen für den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung". Seine Erfahrung sei, dass einmal eingeführte Befugnisse für die Strafverfolger eine Eigendynamik entwickeln und sich ausweiten würden. "Das haben wir bei der Telefonüberwachung erlebt." Durch der Änderung des BKA-Gesetzes würden nach Ansicht des Liberalen die Unverletzbarkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Berufsfreiheit etwa von Anwälten und auch die Pressefreiheit verletzt.

Baum rechnet sich ferner gute Chancen aus, dass das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen im Rahmen einer von ihm mit initiierten Beschwerde gegen die nordrhein-westfälische Lizenz zur Onlinedurchsuchung für den Verfassungsschutz kippt. Das entsprechende Gesetz sei "so schludrig gemacht, dass es aus meiner Sicht keinen Bestand haben kann. Bei dem, was Schäuble gemacht hat, steckt mehr Substanz drin. Aber die reicht meiner Ansicht nach nicht aus, um den Grundrechtsverstoß zu vermeiden."

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Gezerre um heimliche Online-Durchsuchungen geht weiter
Beitrag von: Jürgen am 03 September, 2007, 20:12
Ich möchte noch anmerken, dass im Zusammenhang mit den verdeckten Online-Durchsuchungen immerzu und betont von privaten Rechnern die Rede ist.

Deshalb drängt sich mir der Verdacht auf, dass man Rechner mit typischen nicht-privaten Merkmalen möglicherweise schon jetzt anders behandelt, oder das zumindest im Windschatten dieser Debatte konkret plant.

Entsprechende Merkmale könnten für Ermittler z.B. feste IPs sein, oder ein 'professionelles' Betriebssystem, oder der Betrieb über einen eigenen Router bzw. Mehrplatz-Systeme, oder die Nutzung / Freigabe bestimmter Dienste bzw. Ports usw.

Auf Angriffe auf externe Datenquellen wie z.B. E-Mail-Accounts, Homepages, jede andere Form von Web-Space sollte man sich somit schon heute gefasst sein, und die eigenen Zugriffe darauf sind als gefährdet anzusehen, weil damit entsprechende Sicherheitslücken oder gar Backdoors genutzt werden können, ggf. auch mit höheren Rechten als denen des momentanen Nutzers. Denkbar ist derlei natürlich auch im Sinne einer man-in-the-middle-Attacke.
Und insbesondere gilt es zu bedenken, dass es sicherlich möglich ist, mit einigem Nachdruck und politischer Überzeugungskraft, im 'befreundeten Ausland' mehr als die hierzulande legalen Möglichkeiten zu nutzen, weil man sich dort von Verstössen gegen unsere verfassungsmässigen Rechte kaum abschrecken lassen wird, wenn Landesrecht nicht betroffen ist. Dabei denke ich weniger an die USA als vielmehr z.B. die neuen EU-Mitglieder, deren Rechtsstaatlichkeit sicher noch einiger Entwicklung bedarf...

Nun wären alle Angriffe auf externe Quellen und Dienste sicherlich nach erstem Augenschein anders zu bewerten als eine Durchsuchung häuslich gespeicherter Daten, aber mittlerweile verwischen sich diese Grenzen zunehmend, auch ohne dass das den betroffenen Nutzern bewusst sein muss. Viele betreiben z.B. ein W-LAN, ohne das auch nur zu ahnen, weil es bei irgendeinem Gerät mitkam und default an und nicht oder nur sehr schwach verschlüsselt ist. Ein Zugriff auf diese Ressource erfordert aber i.d.R. nicht das körperliche Eindringen in Privat-Räume, ebensowenig aber auch (sofort) eine klassische Abhörerlaubnis oder einen Durchsuchungsbeschluss. Dagegen lässt sich durch derartiges Abhören vielleicht nichts von gerichtlicher Beweiskraft sichern, aber sehr schnell die 'Gefahr im Verzug' erklären und damit ein aggresssiver und umfassender Eingriff rechtfertigen, ggf. zunächst genau über diesen Weg.
Dass dafür eine kleine Anzahl von aufgeschnappten an sich harmlosen Schlüsselworten ausreichen kann, hat sich ja gerade in den letzten Tagen gezeigt...

Das Thema ist um einiges komplexer und heikler, als das die Journalisten und das gemeine Bundestags-Stimmvieh ahnen können oder wollen. Und höchstwahrscheinlich auch schon weiter fortgeschritten.

Die Bedrohung unser freiheitlichen Rechte steht nicht vielleicht bevor, sie ist Gegenwart.
Sind Rechte erst einmal weg, sind sie nicht mehr bedroht.
Titel: Lockerung des Waffengesetzes: Schäuble gibt Fehler zu
Beitrag von: SiLæncer am 04 September, 2007, 11:53
Der Bundesinnenminister übt sich in Selbstkritik: Sein Vorstoß zur Lockerung des Waffengesetzes sei ein Fehler gewesen - die öffentliche Diskussion habe ihn zur Korrektur bewogen. Generelle Kritik an seinem Führungsstil weist Schäuble jedoch scharf zurück.

Baden-Baden - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU)verteidigt seinen Rückzieher bei der geplanten Lockerung des Waffenrechts. Die Kritik, die Koalitionspartner an seiner Amtsführung äußerten, wies er indes zurück. Von einer Informationspanne in seinem Haus könne keine Rede sein, sagte Schäuble dem Südwestrundfunk. Der Vorwurf, sein Ministerium biete eine all zu hohe Schlagzahl an Initiativen, sei ebenso unbegründet.

Schäuble räumte jedoch Fehler bei der angestrebten Änderung des Waffenrechts ein. Die öffentlichen Proteste hätten ihn dazu veranlasst, die geplante Lockerung des Waffenrechts wieder zu stoppen, sagte der Innenminister.

Eigentlich sei ein einheitliches Alter für den Waffenbesitz auch von Sportschützen "wohl begründbar". Denn entscheidend sei, dass an dem psychologischen Eignungstest für angehende Waffenbesitzer festgehalten werde. Er habe aber nach der öffentlichen Diskussion eingesehen, dass es in dieser Sache "keinen Sinn macht zu versuchen, mit fachlichen Argumenten" vorzugehen. "Der Eindruck, drei Jahre nach Erfurt senkt man die Altersgrenze wieder ab, der war so eindeutig, dass es richtig war, einen Fehler, der passiert ist, zu korrigieren", sagte Schäuble.

Zu den umstrittenen Vorschlägen zur Terrorismusbekämpfung sagte der Minister, die internationale Rechtsordnung sei auf die neuen Bedrohungen immer noch nicht hinreichend ausgerichtet. Wenn gar nicht mehr darüber diskutiert werden dürfe, wie etwa extreme Fälle einer gezielten Terroristentötung rechtlich abzusichern seien, müsse man sich "nicht wundern, wenn dann hinterher in rechtsfreien Zonen gehandelt wird".

Auch auf die Einführung von Online-Durchsuchungen beharrt Schäuble, obwohl dies großen Widerstand hervorgerufen hatte. Für die Verzögerungen bei der anstehenden Änderung des BKA-Gesetzes machte Schäuble die SPD verantwortlich. "Das liegt nicht an mir. Ich habe nicht die Position gewechselt", sagte Schäuble der Nachrichtenagentur dpa.

"Ich kann dem BKA nicht die gesetzliche Aufgabe der Gefahrenabwehr des internationalen Terrorismus übertragen, ohne dass es auch die entsprechenden Instrumente hat", sagte Schäuble und berief sich auf die Zusage von Bundeskanzlerin Angela Merkel, es werde kein BKA-Gesetz ohne diese Maßnahmen geben.

Das Bundeskriminalamt brauche die Online-Durchsuchungen. "Es gibt international niemanden, der bei der Gefahrenabwehr des internationalen Terrorismus darauf verzichten will." Deswegen müsse eine klare, einwandfreie Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Den von manchen Kritikern erweckten Eindruck, er wolle flächendeckend Computer kontrollieren, bezeichnete Schäuble als böswillig. "Das ist nicht möglich und nicht geplant. Das ist alles Unsinn." Aber in bestimmten Bedrohungssituationen müsse es die Möglichkeit geben.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: "Schäuble gibt Fehler zu"...
Beitrag von: Jürgen am 04 September, 2007, 14:24
... tut er nicht wirklich.
Im Gegenteil, der Herr ist unbelehrbar, das ist aus seinen Äusserungen direkt ablesbar.
Seine Eignung für den Job muss endlich objektiv überprüft werden...  ::)
Titel: Nutzen von Online-Durchsuchungen nicht erwiesen
Beitrag von: SiLæncer am 05 September, 2007, 10:02
Lichdi: Sächsischer Innenminister wollte sich nur profilieren

Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der sächsischen Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, sagte zu den Äußerungen von Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU), dass die Online-Durchsuchung unbedingt erforderlich sei, dass dies ein hilfloser Profilierungsversuch der Staatsregierung im Bereich innere Sicherheit sei.

Lichdi sagte, dass der dringende Bedarf, von dem Minister Mackenroth sprach, bislang nicht nachgewiesen sei. "Nach wie vor ist völlig unklar, ob mit Online-Durchsuchungen beweisfeste Daten überhaupt erhoben werden können."

Für die technische Abwicklung der Online-Durchsuchung gibt es zwar etliche Varianten, doch sind bislang weder Probleme bei der Datengewinnung noch beim Missbrauchsschutz gelöst. "Die Diskussion auf Bundesebene zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger gerade nicht darauf vertrauen können, dass die Ermittlungsbehörden gezielt und mit Zurückhaltung vorgehen werden", warnte Lichdi.

Mackenroth sagte anlässlich der Eröffnung des internationalen Forums für Staatsanwälte, dass man diese Ermittlungsmaßnahme bräuchte, um schwerste Straftaten verhindern und aufklären zu können.

"Die Onlinedurchsuchung wird uns auch nicht dem gläsernen Bürger und dem Überwachungsstaat näher bringen, wenn sie auf eine fundierte gesetzliche Grundlage gestellt und auf Grund einer richterlichen Anordnung ermöglicht wird. Ihre quantitativen Auswirkungen werden [...] gering bleiben, nachdem mit einer einstelligen Zahl von Fällen pro Jahr zu rechnen ist. Orwell ist das jedenfalls nicht", sagte der sächsische Justizminister.

"Es soll im Gegenteil eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die nicht nur PCs erfasst, sondern alle 'informationstechnischen Systeme', um auch allen zukünftigen technischen Entwicklungen Rechnung tragen zu können, wie es im Schäuble-Ministerium verschwiemelt heißt", ist der Grünen-Innenpolitiker empört.

Quelle : www.golem.de
Titel: Merkel und Schäuble beharren auf heimlichen Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 05 September, 2007, 12:16
Im andauernden Streit über heimliche Online-Durchsuchungen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Koalitionspartner SPD zum raschen Einlenken aufgefordert und die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erneut mitgetragen. "Wir können nicht viel Zeit vergehen lassen, weil die Gefahren da sind", sagte Merkel auf einem Kongress zum neuen CDU-Grundsatzprogramm in Hanau am gestrigen Dienstag, noch bevor die jüngsten Verhaftungen von Terrorverdächtigen in Deutschland bekannt wurden. Ermittler müssten auch Zugang zu Computern von Terroristen haben. "Es kann keinen Raum geben, wo Terroristen sicher sein können." Im neuen Parteiprogramm, das die Christdemokraten im Dezember in Hannover verabschieden können, wird Datenschutz allgemein mit "Täterschutz" in Verbindung gebracht.

Auch der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, betonte mit ähnlichen Worten wie die Kanzlerin gegenüber der FAZ: "Der Staat muss verfolgungsfreie Räume verhindern." Das gleiche Argument hatten zuvor CSU-Spitzenpolitiker sowie CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla ohne Erläuterung der Verfassungsvorgaben und den vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebenen Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung herangezogen.

Bei einem Treffen der Innenminister der deutschsprachigen Länder in Weimar erhielt Schäuble ferner Rückendeckung von seinen Kollegen aus der Schweiz und Österreich für seine Vorhaben zur Terrorabwehr. Der österreichische Innenminister Günther Platter betonte, dass er die Vorschläge des CDU-Politikers "bis hin zur Online-Durchsuchung" mittrage. In seinem Ministerium würden entsprechende Maßnahmen analog geprüft. Es gehe nicht nur darum, Verbrechen aufzuklären, sondern diese von vornherein zu verhindern. Die Prävention habe den selben Stellenwert wie die Repression, sagte der Österreicher. Auch in der Schweiz gebe es gesetzliche Initiativen für Online-Razzien, erläuterte zudem der für Justiz und Polizei zuständige Bundesrat Christoph Blocher.

Schäuble selbst bezeichnete die von ihm gewünschte Befugnis des BKA zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" als nicht verhandelbar. "Es gibt international niemanden, der bei der Gefahrenabwehr des internationalen Terrorismus darauf verzichten will", behauptete er. Deswegen müsse auch hierzulande eine klare Rechtsgrundlage geschaffen werden. Entsprechende Lizenzen für Online-Durchsuchngen existieren seinem Ressort zufolge aber in Europa erst in Rumänien, Zypern, Lettland und Spanien.

Den Vorschlag der Sozialdemokraten, Online-Durchsuchungen aus dem umstrittenen Entwurf zur Novelle des BKA-Gesetzes auszuklammern, nannte Schäuble nicht akzeptabel. Die Maßnahme sei gar keine Erfindung von ihm, sondern unter seinem SPD-Vorgänger Otto Schily eingeführt worden. "Es kann ja nicht wahr sein, dass etwas, was die SPD gemacht hat, nun deswegen falsch ist, weil der Bundesgerichtshof dafür ein Gesetz verlangt." Schäuble hatte nach der BGH-Entscheidung die Durchführung von Online-Razzien durch Geheimdienste im Inland zunächst gestoppt. Auch ein Entwicklungsprojekt für den so genannten Bundestrojaner beim BKA liegt momentan auf Eis.

"Wir beim BKA haben Online-Durchsuchungen noch nicht durchgeführt", bestätigte Ziercke in diesem Sinne. "Wir haben zwar Vorbereitungen dafür getroffen, hatten aber noch zusätzliche Entwicklungen durchzuführen." Deshalb finde er die Forderung aus seiner eigenen Partei, der SPD, "wir sollten jetzt erstmal zeigen, wie Online-Durchsuchungen in der Praxis funktionieren, unlauter". Man könne ihm nicht auf der einen Seite die Mittel wegnehmen und "auf der anderen Seite sagen, ich soll ein fertiges Produkt vorführen". Außerdem habe er "noch nicht erlebt, dass verdeckte Maßnahmen im Bereich der Schwerstkriminalität so breit öffentlich diskutiert werden". Insgesamt gibt es laut Ziercke derzeit 230 Ermittlungsverfahren mit islamistisch-terroristischem Hintergrund in Deutschland. 109 davon bearbeite das BKA. "Wir haben eine abstrakte Gefährdungslage, die sich schon mehrfach konkretisiert hat." Es gäbe zwar nach wie vor "keine konkreten Anhaltspunkte für eine Anschlagsplanung. Die Lage ist aber weiterhin angespannt", erklärte Ziercke ebenfalls noch vor der Festnahme von drei Verdächtigen mit angeblich islamistischem Hintergrund, die Sprengstoffanschläge in Deutschland geplant haben sollen.

Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) sagte dagegen in der ARD nach der Festnahme der drei Terrorverdächtigen: "Es gab eine unmittelbare Bedrohungslage." Die Festgenommen sollen sich nach Medienberichten Wasserstoffperoxid in einer so hohen Konzentration beschafft haben, dass es nur eine Woche gelagert hätte werden können. Deshalb sei vermutet worden, dass Anschläge kurz bevorstanden. Aus der Chemikalie lässt sich zusammen mit Aceton und Salzsäure relativ einfach Sprengstoff herstellen. Einen zündfähigen Sprengkörper soll es nach Aussage mehrerer Ermittler aber noch nicht gegeben haben. Auch die Anschlagsziele hätten noch nicht festgestanden. Die Rede ist davon, dass die Verdächtigen den Frankfurter Flughafen und den US-Militärflughafen in Ramstein im Visier gehabt haben sollen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Vereitelte Terrorpläne heizen Debatte um Online-Razzien an
Beitrag von: SiLæncer am 05 September, 2007, 17:05
Die Festnahme dreier mutmaßlicher Planer terroristischer Anschläge in Deutschland wird von Politikern von Union und SPD jeweils als Bestätigung für ihre unterschiedlichen Auffassungen zu heimlichen Online-Durchsuchungen gewertet. Vertreter von CDU/CSU nutzten den von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vorgebrachten Hinweis, dass bei den ausgemachten Terrorvorbereitungen alle Facetten des Internet genutzt worden seien, als Vorlage für erneute Appelle nach einer raschen Befugnis für Online-Durchsuchungen. Sozialdemokraten werteten den allseits gelobten Fahndungserfolg dagegen als Beleg für die These, dass die klassischen, bereits im Prinzip auf das Internet ausgeweiteten Fahndungs- und Überwachungsmöglichkeiten ausreichen.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein sagte im Bayerischen Rundfunk, einer der Terrorverdächtigen habe vor wenigen Wochen im Freistaat Bekannte besucht und gemeinsam mit ihnen "im Internet islamistische Seiten abgerufen". Für den CSU-Politiker zeigt dies, dass die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verlangten verdeckten Online-Durchsuchungen ein nützliches Mittel zur Terrorbekämpfung wären. Er räumte aber ein, dass in diesem Fall die bereits zur Verfügung stehenden Maßnahmen gegriffen haben. Noch deutlicher sprach sich CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla erneut dafür aus, dass dem Bundeskriminalamt (BKA) "die erforderlichen Instrumente" zur Terrorprävention an die Hand gegeben werden müssten. Dazu zähle auch die Ausforschung "informationstechnischer Systeme". Die CDU werde es auch nicht zulassen, "dass die Sicherheitsdebatte bei uns weiter in eine Schieflage gerät". Denn nicht der Rechtsstaat bedroht die Freiheit der Bürger. Vielmehr verspiele ein Staat, der sich nicht gegen seine Feinde wehre, die Freiheit seiner Bürger.

Auch laut Sachsens Regierungschef Georg Milbradt (CDU) "müssen wir angesichts dieser Bedrohung auch offen über neue Instrumente im Kampf gegen den Terrorismus diskutieren". Es dürfe keine Denkverbote geben, die neue Überlegungen schon im Keim erstickten. Heimliche Online-Durchsuchungen könnten ein wirksames Mittel gegen Terroranschläge sein. Für Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech verdeutlicht die Aktion ebenfalls die Notwendigkeit des begehrten Mittels: "Hätten wir das am Anfang gehabt, hätten wir viel früher und zielgenauer reagieren können." Schäuble selbst sagte, er habe nicht die Absicht, "an diesem Tag" die Debatte über Online-Razzien weiter zu führen. Die Festgenommenen hätten allerdings "in starkem Maße über Informationstechnologie kommuniziert". Deshalb müssten die Sicherheitsbehörden über die Mittel verfügen, um im "Wettlauf mit den Verbrechern" bestehen zu können.

Deutschland ist nach den Worten des Innenministers nicht nur Teil eines weltweiten Gefahrenraums, "sondern konkret durch den Terrorismus bedroht". Es gehe nicht mehr nur um Anschläge gegen Deutsche in Afghanistan, sondern um Anschlagsplanungen gegen Bundesbürger hierzulande. Der CDU-Politiker hat eine Sondersitzung der Innenministerkonferenz noch in dieser Woche angeregt. Dabei solle über die Konsequenzen aus der Inhaftierung der "Gefährder" und der damit anscheinend verbundene Vereitelung von Bombenanschlägen beraten werden. Niemand dürfe sich aber durch die terroristische Bedrohung in seinem Alltagsleben beeinträchtigen lassen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betonte, man müsse sorgfältig die Erkenntnisse der Behörden auswerten. Die mutmaßlichen Terroristen hätten sich überwiegend über das Internet ausgetauscht, bestätigte die SPD-Politikerin. Die Beobachtung der Festgenommenen sei aber schon nach geltender Rechtslage möglich gewesen. Die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung sei dafür ersichtlich nicht erforderlich gewesen. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, bezeichnete die Konstruktion eines Zusammenhangs zwischen der Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen und der Terrorabwehr in dem aktuellen Fall als abwegig. "Wir sollten diesen wichtigen Fahndungserfolg nicht instrumentalisieren für tagesaktuelle Debatten", mahnte er gegenüber dem Kölner-Stadt-Anzeiger. Im Nachrichtensender N24 hielt Wiefelspütz den wiederholten Rufen von Kanzlerin Angela Merkel nach der umstrittenen Maßnahme entgegen, dass die Sicherheitsarchitektur hierzulande bereits gut aufgestellt sei. Für Merkel ist die Lehre aus den Verhaftungen aber, dass wir "den zuständigen Behörden auch alle Möglichkeiten geben müssen, die Aufklärung zu betreiben".

Die stellvertretende Vorsitzende der Linken im Bundestag, Petra Pau, hat sich unterdessen noch einmal nachdrücklich gegen Online-Beschnüffelungen ausgesprochen. Die Inhaftierung zeige, dass "sicherheitspolitische Trittbrettfahrer völlig falsch unterwegs" seien, sagte Pau am Rande einer Fraktionsklausur in Brandenburg. Die Terrorpläne seien offenbar mit traditioneller, akribischer Polizeiarbeit aufgedeckt worden. Nicht neue Gesetze würden gebraucht, sondern die Polizei müsse mit den verfügbaren Instrumenten ihre Arbeit tun.

Generalbundesanwältin Monika Harms erklärte in Karlsruhe: "Geplante Anschläge erheblichen Ausmaßes sind verhindert worden." Die Verhafteten seien Teil des internationalen Terrornetzwerks Dschihad-Union und sollen ihre Taten angeblich im Umfeld des sechsten Jahrestag der Anschläge in den USA am 11. September geplant haben. Nach den Ausführungen Harms versuchten die Festgenommenen bereits im Dezember 2006 zwei US-Einrichtungen in Hanau auszuspähen, wobei ihnen die Fahnder auf die Schliche gekommen und sie seitdem unter Beobachtung gehabt hätten. BKA-Chef Jörg Ziercke sprach von einem Polizeieinsatz, der in dieser Dimension in der Geschichte seiner Behörde noch nicht stattgefunden habe. Fast 300 Beamte seien über sechs Monate Tag und Nacht im Einsatz gewesen.

Von Februar bis August 2007 beschafften sich die Verdächtigen laut Behördenangaben 730 Kilogramm Wasserstoffperoxid, mit einer Konzentration von 35 Prozent, als Ausgangsbasis für den Bau vom Bomben. Die Fässer mit einer kurzen Verwertungszeit seien in einer Garage im Schwarzwald zwischen gelagert worden, während die Inhaftierten ein Ferienhaus im Sauerland anscheinend zur Anschlagvorbereitung mieteten. Aufgrund der Chemikalien berechneten die Behörden eine möglich herstellbare Sprengkraft von mindestens 550 Kilogramm TNT.

Das Material hätte nach Angaben von Ziercke ausgereicht, um Bomben mit einer höheren Sprengkraft als bei den Anschlägen in Madrid und London zu bauen. Allerdings erscheint es laut Medienberichten fraglich, ob die Gruppe den aufwendigen Bombenbau innerhalb kurzer Zeit hätte fertig stellen können. Eine konkrete Gefahr soll zuletzt auch nicht mehr bestanden haben: Den Sicherheitsbehörden gelang es nach eigenen Angaben, die gefährlichen Chemikalien durch eine deutlich wässerige Lösung auszutauschen. Als mögliche Anschlagsziele wurden in Karlsruhe unter anderem Diskotheken, Kneipen, Schulen oder sonstige Einrichtungen genannt, die hauptsächlich von US-Amerikanern besucht werden. Dort hätten Fahrzeuge mit Sprengstoff explodieren sollen.

Laut der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zeigen die Festnahmen, dass die Terrorgefahr für Deutschland nicht hoch genug eingeschätzt werden könne. "Die Erkenntnisse, dass deutsche Extremisten in pakistanischen Terrorlagern offenbar für Anschläge in Deutschland fit gemacht wurden", geben dem GdP-Vorsitzenden Konrad Freiberg zumindest "Anlass zu der Sorge, dass die Gefahr auch nach dem jüngsten polizeilichen Erfolg keinesfalls gebannt ist". Seit dem Jahr 2000 seien nun mindestens sieben Terroranschläge hierzulande vereitelt worden. Freiberg forderte zugleich eine stärkere Unterstützung der Polizei. In Deutschland gebe es zwischen 70 und 80 so genannte terroristische Gefährder, denen durch polizeiliche Präsenz die Luft zum Atmen genommen werden müsse.

Quelle : www.heise.de
Titel: EU-Kommission skizziert neuen Anti-Terrorplan
Beitrag von: SiLæncer am 05 September, 2007, 19:28
Die EU-Kommission arbeitet mit Hochdruck an einem neuen Aktionsplan zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Er soll vor allem den bereits bestehenden Rahmenbeschluss des EU-Rates zur Terrorabwehr ergänzen. Zusammenführen will die Brüsseler Behörde eine Reihe bereits angekündigter Maßnahmen, wie Justizkommissar Franco Frattini am heutigen Mittwoch erklärte. Eingebaut werden soll demnach etwa das Vorhaben, die Verbreitung von Bombenbauanleitungen und Terroraufrufen im Internet EU-weit zu kriminalisieren. Teil der Initiative wird laut Frattini auch der Aufbau eines Systems zur Sammlung und Auswertung von Flugpassagierdaten nach US-Vorbild sein. Darüber hinaus soll ein europäisches Sprengstoffregister bei der Polizeibehörde Europol in Den Haag entstehen.

"Die Vorteile des E-Learning sind auch der Aufmerksamkeit von Terroristen nicht entgangen", klagte Frattini unter Verweis auf "detaillierte Anleitungen" im Internet für "alle erdenklichen terroristischen Taktiken einschließlich der Produktion von Sprengstoffen". Derartige Aktivitäten müssten in der ganzen EU strafbar werden. Darüber hinaus sei die Zeit reif, sich nicht länger auf die korrekte Weitergabe der so genannten Passenger Name Records (PNR) an andere Länder wie die USA zu konzentrieren. Vielmehr müssten die Ressourcen auch zum Schutz der EU verwendet werden. Europa sei durch Terroranschläge mindestens genauso bedroht wie die Vereinigten Staaten. Der Italiener hält die Fluggastdaten daher für ein "wichtiges Instrument der Strafverfolger". Erklärtes Ziel der Kommission sei es, dass jeder Mitgliedsstaat PNR aufbewahre, sie verarbeite und gegebenenfalls mit anderen Nationen austausche.

Personenbezogene Daten von Passagieren – von der E-Mail-Adresse über die Kreditkartennummer bis zum vorbestellten Menü – werden bei Transatlantikflügen bereits seit 2004 von den Fluggesellschaften an die US-Sicherheitsbehörden übermittelt. Die entsprechenden Bestimmungen hat die EU unter der Führung der deutschen Ratspräsidentschaft im vergangenen Jahr zur großen Sorge von Datenschützern noch erweitert, während die USA für andere Staaten weniger umfassende Anforderungen an Flugdaten in Kraft setzen wollen. Der erweiterte Anti-Terrorplan der EU mit der rechtlichen Basis für ein eigenes PNR-System soll laut Frattini im November von der Kommission beschlossen werden.

Für die grünen Bundestagsabgeordneten Silke Stokar und Omid Nouripour spielt der Justizkommissar aber den "Schutz vor Terror gegen den Schutz der Privatsphäre von Bürgern aus" und riskiere einen Vertrauensverlust. Mit seinen Plänen zu Passagierdaten nehme er sich die "Datensammelwut der USA" zum Vorbild und stoße damit das EU-Parlament und die europäischen Datenschützer vor den Kopf. Das neue PNR-Abkommen mit Washington bezeichneten die Grünen als "Datenschutz-Gau". Zu viele Daten würden damit viel zu vielen Behörden über viel zu lange Zeiträume für viel zu viele Zwecke überlassen. Wenn die EU vergleichbar mit den persönlichen Daten ihrer eigenen Bürger umgehen wolle, verunsichere sie die Menschen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: berti am 06 September, 2007, 00:00
Zitat
sagte Pau am Rande einer Fraktionsklausur in Brandenburg. Die Terrorpläne seien offenbar mit traditioneller, akribischer Polizeiarbeit aufgedeckt worden. Nicht neue Gesetze würden gebraucht, sondern die Polizei müsse mit den verfügbaren Instrumenten ihre Arbeit tun

Das hat Herr Schäuble in einem Interwiew (ARD Tagesschau) aber etwas anders gesagt: auf die Frage des moderators, was er machen würde, wenn ihm ein ausländischer nachrichtendienst einen umschlag mit erkenntnisssen vorlegt, wohl wissend das es nach deutschen recht illegal erworben sei, geriet der minister ins stottern und stammelte: "wir haben erhebliche hinweise von anderen nachrichtendiensten über diese leute bekommen, wir haben eine gute zusammenarbeit mit anderen geheimdiensten." Als ihm dieser versprecher auffiel, kam eine flut von üblichen  politische Floskeln der letzten Tage, was der Moderator dann geschickerweise abbrach.



PS: habe die antwort aus dem gedächtnis so gut wie möglich wiedergegeben.
Titel: SPD will "letztes Gespräch" über verdeckte Online-Durchsuchungen führen
Beitrag von: SiLæncer am 06 September, 2007, 13:06
Nach den Festnahmen der drei Terrorverdächtigen hat die Union im neu angefachten Streit um heimliche Online-Durchsuchungen den Druck auf den Koalitionspartner massiv erhöht, rasch eine Befugnis für Netzbespitzelungen zu schaffen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erneuerte inzwischen seine Forderung nach der Lizenz fürs Bundeskriminalamt (BKA) zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme": Da Terroristen übers Internet immer besser vernetzt seien, müsse es "in eng begründeten Ausnahmefällen" die Möglichkeit geben, Festplatten und andere Speicherplattformen heimlich auszuspähen, sagte der CDU-Politiker in der ARD. Zugleich mahnte er aber auch: "Wir dürfen uns nicht verrückt machen lassen. Wir können darauf vertrauen: Die Sicherheitsbehörden leisten gute Arbeit." Schäubles Staatssekretär August Hanning sieht die Gefahr aber nicht gebannt: Ihn beunruhigt der bleibende "Auftrag" für Islamisten, hierzulande Anschläge durchzuführen. Sein Blick richtet sich aufs Internet, da darüber die Szene kommuniziere und "indoktriniert" werde.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sprach in der Welt seine Erwartung aus, dass die geplante Sonderkonferenz der Innenminister von Bund und Ländern "noch in dieser Woche einen Beschluss zu Online-Durchsuchungen fasst". Die Festnahmen hätten gezeigt, dass die Behörden dringend das neue Fahndungsinstrument heimlicher Online-Razzien bräuchten. Beckstein ist sich sicher: "Wir hätten mit der Möglichkeit von Online-Durchsuchungen zusätzliche Erkenntnisse gewinnen können." Zudem wäre die Polizei schneller ans Ziel gekommen. Weiter machte sich der designierte bayerische Innenminister dafür stark, "Topgefährder" in einer "kleinen, gut zu überwachenden Kommune" zu internieren und ihnen ein "Internet- und Handyverbot" aufzuerlegen. Becksteins brandenburgischer Kollege Jörg Schönbohm (CDU) hielt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in der Netzeitung zugleich "Starrsinn" vor, weil sie sich weiter skeptisch gegenüber Netzbespitzelungen äußerte.

SPD-Fraktionschef Peter Struck sieht sich trotz der Schelte in seiner Zurückhaltung gegenüber dem sogenannten Bundestrojaner hingegen derzeit bestätigt: "Der Erfolg der Fahndungsbehörden zeigt, dass solche terroristischen Aktivitäten im Frühstadium erstickt werden können, ohne die von Schäuble massiv geforderten weiteren Instrumente wie die Online-Durchsuchung." Es bleibt bei der Position seiner Partei: "Es wird jetzt mit der SPD keine Befugnis zur Online-Durchsuchung geben." Zunächst solle ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu dieser Frage abgewartet werden. Im Lichte der Karlsruher Entscheidung sei dann zu prüfen, "unter welchen rechtsstaatlichen Bedingungen eine Online-Durchsuchung möglich ist oder nicht". Struck kündigte an, dass er gemeinsam mit Zypries, Schäuble, Unions-Fraktionschef Volker Kauder und CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer in der kommenden Woche "ein letztes Gespräch" über den Entwurf Schäubles zur umkämpften Novelle des BKA-Gesetzes und der darin enthaltenen Befugnis für Netzbeschnüffelungen führen werde.

Auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy wertet die Inhaftierungen als Beweis, "dass wir eine gut funktionierende Sicherheitsarchitektur haben". Es sei "schäbig", dass Teile der Union versuchten, dies parteipolitisch zu instrumentalisieren, sagte der Leiter des Innenausschusses des Bundestags der Thüringer Allgemeinen. In einem weiteren Interview machte sich er für die personelle Verstärkung deutscher Sicherheitsbehörden stark, wie es auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verlangt. Diese seien "derzeit zum Beispiel nicht in der Lage, alle Gefährder zu observieren". Geduld in der Debatte um Online-Durchsuchungen mahnte der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Karl-Peter Bruch (SPD), an. Eindeutig gegen das Instrument sprachen sich zudem Oppositionspolitiker aus.

In der Wissenschaft sind die Ansichten zu Online-Durchsuchungen ebenfalls weiter geteilt. Für nötig erachtet sie Kai Hirschmann vom Essener Institut für Terrorismusforschung. Das Internet sei heute die virtuelle Universität des Dschihad, sagte er der Rhein-Neckar-Zeitung. "Darauf müssen die Ermittler reagieren." Der Terrorismusexperte der Berliner Stiftung Wissenschaft und Politik, Guido Steinberg, warnte dagegen vor einer Überbewertung von Online-Durchsuchungen: "Herkömmliche Arbeit durch verdeckte Ermittler und enge Kontakte in die militante Szene sind viel wichtiger als technische Überwachungsmaßnahmen." Besorgt stimmt ihn aber, dass es sich um Täter ausländischer Nationalität direkt aus Deutschland handle.

Die FAZ will derweil Informationen haben, wonach die Attentatspläne auch dank Online-Razzien ausländischer Geheimdienste aufgeflogen seien. Dem Blatt zufolge "hatten die deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht zuletzt wegen der technischen Online-Möglichkeiten anderer Dienste die Chance, den mutmaßlichen Terroristen auf der Spur zu bleiben". Bisher hieß es, dass das auffällige Verhalten der ausgemachten "Gefährder" beim Ausspionieren möglicher Zielobjekte selbst die Fahnder auf die Spur gebracht habe.

Die Union hat derweil auch andere bereits ins Spiel gebrachte Maßnahmen zur Terrorabwehr wiederbelebt. Schäuble sprach sich so ein weiteres Mal dafür aus, den Aufenthalt in Terror-Ausbildungslagern unter Strafe zu stellen. Unterstützung erhielt er vom Unions-Vize Wolfgang Bosbach (CDU). Er forderte die rasche Schaffung eines Straftatbestandes für so genannte terroristische Vorbereitungshandlungen. Das betreffe "insbesondere die Bereiche Ausbildung in einem Terrorlager und das Verbreiten von Anleitungen zum Bombenbau via Internet oder in anderer Form".

Führende Unionspolitiker unter Einschluss des Bundesvorsitzenden der Jungen Union, Philipp Mißfelder, stellen zudem in der FAZ klar: "Wir unterstützen nachdrücklich die Sicherheitspolitik von Wolfgang Schäuble und Günther Beckstein mit ihrem Ziel, dass unsere Sicherheitsbehörden auf gleicher Augenhöhe mit den Feinden der Freiheit operieren können. Online-Durchsuchungen, Videoüberwachung gefährdeter Orte, die Nutzung biometrischer Daten, der Einsatz der Bundeswehr im Inneren und eine DNA-Datei für alle Straftäter sind notwendige Instrumentarien, um auf eine veränderte Bedrohungslage zu reagieren."

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Jürgen am 06 September, 2007, 23:52
Das Folgende passt meiner Ansicht nach unbedingt in diesen Zusammenhang:
Der schnellste Forensik-Computer

Deutsche und Schweizer Techniker haben den angeblich schnellsten mobilen Forensik-Computer entwickelt, um Beweismittel von Computern und Netzwerken zu kopieren und zu sichern. Unterstützt wird das Projekt IT Forensic von Eureka, einer europäischen Initiative zur Förderung marktorientierter Forschung und Entwicklung.

Angesichts der Zunahme der Computerkriminalität – "von der Geldwäsche und dem Betrug bis hin zum Terrorismus und der Kinderpornographie" – sei der Bedarf bei den Strafverfolgungsbehörden nach zuverlässigen forensischen Mitteln zur Sicherung der Beweismittel gestiegen. Die Beweise müssten nicht nur schnell erhalten, sondern auch fälschungssicher gewonnen werden, um vor Gericht anerkannt zu werden. Digitale Forensik benötige, so heißt es, eine schnelle Analyse und Kopien von Daten wie Bildern, Dateiübertragungen oder E-Mails, die sich auf Computern befinden.

Die Firmen Arina Electronics und mh SERVICE entwickelten als Teil des Gesamtprojekts mit dem TreCorder einen tragbaren Computer, der alle Arten der Speichertechnik lesen und von den Daten jeder Festplatte, Sektor für Sektor, Kopien mit allen gelöschten und durch Neuformatierung vermeintlich unzugänglich gemachten Dateien herstellen kann. Dabei werden drei interne HDD-Schreibschutz-Geräte für das gleichzeitige Kopieren von bis zu drei Festplatten verwendet, wodurch jede Möglichkeit verhindert werde, dass beim Kopieren Daten verfälscht werden können. Die hardwarebasierte Sicherung ermögliche den Schreibschutz, der für gerichtsverwertbare Beweismittel benötigt werde.

Mit dem in Zusammenarbeit mit Landeskriminalämtern und dem BKA entwickelten TreCorder können, wie mh SERVICE berichtet, 10 GByte in fünf Minuten beweissicher kopiert werden, wofür man zuvor 30 oder 60 Minuten gebraucht habe. In einem Praxistest seien 8,43 GByte pro Minute und 750 GByte in einer Stunde und 36 Minuten kopiert worden.

Eureka wirbt damit, dass sich für den neuen Computer bereits Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie Finanz- und Steuerbehörden interessierten. Anwendungen wie der TreCorder machten Europa sicherer, die bessere Bekämpfung von Wirtschaftsverbrechen zudem wettbewerbsfähiger. Überdies prüften die in diesem Projekt gewonnenen Erkenntnisse auch das CERN und das National Institute of Standards and Technology (NIST) in den USA. (fr/Telepolis)
Quelle und Links:
www.heise.de/newsticker (http://www.heise.de/newsticker/meldung/95557)


Wenn man z.B. wegen Trojaner-/Keylogger-Einbau eh' schon 'mal in der Bude ist, dann kann man damit nicht nur schnüffeln gehen, sondern gerichtsverwertbare Beweise sichern.
Und wenn die Firewall noch so gut ist, ein ganz grosses Risiko sind und bleiben eben schlechte Türschlösser...
Titel: Innenminister noch uneins über heimliche Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 06 September, 2007, 23:54
Die Innenminister von Bund und Ländern wollen sich am Freitag in einer kurzfristig anberaumten Sonderkonferenz über mögliche Schlussfolgerungen aus der Verhaftung dreier mutmaßlicher Anschlagplaner beraten. Dabei wird der Dauerstreit zwischen Union und SPD über heimliche Online-Durchsuchungen eine wichtige Rolle spielen. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) hält eine Einigung in diesem Punkt inzwischen laut dpa für möglich. Hamburgs Innensenator Udo Nagel (parteilos) hat die Forderung der Union nach Netzbespitzelungen bekräftigt. Er sei ein Befürworter dieser Maßnahme, sagte er dem Radiosender NDR. Eine "absolute Notwendigkeit" sei der Online-Zugriff auf Computer, meldete sich zudem der scheidende bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) aus Paris zu Wort. "Wir können nicht den Briefverkehr abfangen, aber das Internet außen vor lassen."

Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch will bei der außerplanmäßigen Gesprächsrunde mit seine Kollegen einen Beschluss zur Einführung von Online-Durchsuchungen aber verhindern. Zwar sei sein Bundesland für jede vernünftige Lösung offen, sagte der SPD-Politiker dem Handelsblatt. Mittelfristig rechne er mit der Verabschiedung einer Lizenz für die Ermittler zu Online-Razzien. Zugleich blieb er aber bei der bisherigen Linie der Sozialdemokraten, dass vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Razzien eine Klärung der verbliebenen rechtlichen und technischen Probleme nicht möglich sei.

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der zu der Konferenz eingeladen hat, äußerte sich ähnlich. Er habe mit einer Ausforschung "informationstechnischer Systeme" keine grundsätzlichen Probleme, ließ er im Sender n-tv durchblicken. Es müsse nur gesichert sein, "dass ein Privatraum frei bleibt", spielte er auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben an. Sein SPD-Kollege aus Schleswig-Holstein, Ralf Stegner, betonte erneut, dass Netzbespitzelungen "erforderlich, praktikabel und verfassungsgemäß sein" müssten. Deutlicher lehnte Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann den Einsatz des sogenannten Bundestrojaners ab. "Die geschützte Wohnung damit anzugreifen, halte ich für eine völlig überzogene Forderung und im Rahmen unserer Verfassung für nicht zulässig", sagte der SPD-Politiker im MDR. Es gebe keine Veranlassung, angesichts der aktuellen Inhaftierungen über eine Verschärfung der Freiheitsrechte zu diskutieren. Die Ermittlungen seien ohne Online-Untersuchungen zum Erfolg geführt worden.

SPD-Fraktionschef Peter Struck hatte im Vorfeld die Erwartungen auf ein Einlenken gedämpft. Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries blieb skeptisch. Sie sehe keine wachsende Zustimmung für das Vorhaben, sagte die SPD-Politikerin im Deutschlandfunk. "Wir müssen zunächst mal sehen, was passiert da technisch und inwieweit greife ich eigentlich in das, was jeder Mensch heute quasi als seinen Schreibtisch ansieht mit viel Privatsphäre, ein, und wie kann ich das dann schützen." Zweifel hegt Zypries auch an der Forderung, den Besuch von Terrorlagern unter Strafe zu stellen. Per se liege darin noch keine Tathandlung, erklärte sie. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach warf der Ministerin daraufhin vor, sie bewege sich mit der Geschwindigkeit einer Wanderdüne. Es bestehe dringender Handlungsbedarf.

Der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sprach von einer "ganz üblen Masche" der Unionsparteien und einer "erbärmlichen Instrumentalisierung" der aktuellen Lage. Wer den Erfolg der Sicherheitsbehörden mit der Debatte um Online-Durchsuchungen verknüpfe, sei völlig ahnungslos. Mit der aufgeheizten Stimmung nach der Verhaftung von drei Terrorverdächtigen sollen beim sozialdemokratischen Koalitionspartner die letzten Bedenken gegen dieses rechtsstaatswidrige Ausspionieren vertrieben werden, fürchtet auch die Innenexpertin der Linken im Bundestag, Ulla Jelpke. Grundrechte seien aber ein zu wichtiges Gut, um sie leichtfertig auf dem Altar der "inneren Sicherheit" zu opfern.

Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz kritisierte, die bloße Nutzung von Computern könne nicht allein Begründung für deren heimliche Durchsuchung sein. Da die Täter auch Autos und Wohnungen benutzt hätten, müssten nach Schäubles Logik auch diese verdeckt durchsucht werden dürfen. Der Innenminister wolle insbesondere Personen überwachen, gegen die kein konkreter Verdacht auf strafbares Verhalten besteht. Dies hält die Liberale für "eine Zumutung für den Rechtsstaat". Grünen-Fraktionschefin Renate Künast wies Forderungen nach weiteren Verschärfungen der Sicherheitsgesetze ebenfalls zurück. Sie könne nur davor warnen, jetzt mit einer Ausweitung der Ermittlungsmethoden "die Büchse der Pandora zu öffnen".

Unklar ist weiter, inwieweit die Ausforschung von Computersystemen eine Rolle bei der Beschattung der Terrorverdächtigen spielte. Die hiesigen Sicherheitsbehörden seien auf die Gruppe durch einen Hinweis amerikanischer Kollegen im Herbst 2006 aufmerksam gemacht worden, schreibt die Süddeutsche Zeitung. US-Geheimdienste hätten die E-Mails der Gruppe nach Pakistan abgefangen und die Deutschen hierzulande informiert. Ob sie dafür Spähprogramme auf den Rechnern der mutmaßlichen Terroristen platziert hatten, ist bislang nicht klar.

Angeblich haben die Verhafteten zunächst über einen Webmail-Dienst miteinander kommuniziert. Sie sollen aber keine E-Mails verschickt, sondern diese im Entwurfsordner gespeichert und über ein gemeinsames Passwort den Zugang geregelt haben. Für eine entsprechende Beobachtung braucht es hierzulande prinzipiell keine Online-Razzia. Nach dem Telekommunikationsgesetz und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) dürfen E-Mail-Konten und Mailserver bereits kontrolliert werden. Nach einem Richterbeschluss müssen die Provider den Strafverfolgern Zugang zu den Postfächern gewähren und die gesamten Daten der E-Mail-Kommunikation übergeben.

Die Angst vor Terrorismus ist in Deutschland inzwischen so groß wie seit den Anschlägen vom 11. September 2001 nicht mehr. Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage fürchten 76 Prozent der Deutschen Anschläge. Die wachsende Furcht spiegelt sich auch in einer größeren Sondierung zu den größten Ängsten der Deutschen wider, welche die R+V-Versicherung von Mitte Juni bis Mitte Juli durchführen ließ. Von 2.400 befragten Bundesbürgern fürchtete sich jeder zweite vor Terrorakten. Mit einem Plus von neun Prozentpunkten sei die Angst vor Terrorismus in Deutschland im Vergleich zu 2006 am stärksten gewachsen. Insgesamt lag sie aber nur auf Platz 6 von insgesamt 16 der Skala – hinter Sorgen etwa um steigende Preise und Naturkatastrophen.

Quelle : www.heise.de
Titel: 58 Prozent der Deutschen sind für Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 07 September, 2007, 08:12
Infratest dimap hat im Auftrag der ARD für den DeutschlandTrend auch danach gefragt, wie die deutschen Bürger zur umstrittenen Online-Durchsuchung stehen. Schon vor der Festnahme der drei mutmaßlichen Terrorverdächtigen hatte die Hälfte der Befragten am 3. und 4. September dafür gestimmt, dass Online-Untersuchungen erlaubt sein sollten, 47 Prozent sprachen sich dagegen aus. Am 6. September, also nachdem die Festnahme von der Bundesanwaltschaft mitgeteilt worden war, stieg die Zahl der Befürworter auf 58 Prozent an, nur noch 36 Prozent lehnten sie ab.

Allerdings scheinen die Deutschen sich noch immer nicht besonders gefährdet zu sehen. 81 Prozent sagen, sie fühlten sich sicher vor Terroranschlägen, nur 18 Prozent sagten, sie seien unsicher. In Panik sind die Deutschen also noch nicht, gehen aber davon aus, dass die schon lange von Bundesinnenminister Schäuble und der CDU/CSU geforderten Online-Durchsuchungen wünschenswert wären.

Wenn es stimmt, was die Welt berichtet, dann könnten Online-Durchsuchungen bereits im aktuellen Fall stattgefunden haben. Allerdings nicht von deutschen Sicherheitsbehörden, sondern von ausländischen. Die Zeitung zitiert einen Beamten aus Baden-Württemberg, der gesagt haben soll: "Selbstverständlich führen die Amerikaner permanente Online-Durchsuchungen durch. Die Deutschen lehnen so etwas ab. Vor Anschlägen geschützt werden wollen sie aber trotzdem." Man spreche, so die Zeitung, nicht nur von "ausgezeichneter Zusammenarbeit" mit US-amerikanischen Geheimdiensten, diese hätten auch einen maßgeblichen Anteil am Fahndungserfolg gehabt.

Die drei Verdächtigen sollen, wie die Bild-Zeitung aufgrund von "Informationen aus Sicherheitskreisen" berichtet, so mittels eines E-Mail-Accounts kommuniziert haben, dass die E-Mails nicht verschickt werden mussten. Sie sollen bei einem kostenlosen Anbieter einen Account angelegt und die verfassten E-Mails dann in den Ordner "Entwürfe" gespeichert haben, auf den die anderen dann mit dem ihnen bekannten Passwort zugreifen konnten. Bild folgert daraus: "Genau in so einem Fall könnte die umstrittene Online-Durchsuchung helfen. Denn auch die im Server eines Anbieters gespeicherten Mails wären dann lesbar!" Angeblich hätten deutsche Ermittler keine Online-Durchsuchung unternommen, womöglich aber US-Behörden, von denen der "entscheidende Tipp" gekommen sei.

Auch die Süddeutsche will Details erfahren haben. So sollen die Verdächtigen "unter den IP-Adressen unbescholtener Bürger" miteinander kommuniziert haben: "Sie drangen dafür in offene, ungeschützte Wireless-Lan-Netze ein und benutzten dann zur Tarnung die IP-Adressen (individuelle Nummern für jeden Internet-Zugang), um ihre Führungsleute in Pakistan zu erreichen." Die Amerikaner hätten diese Kommunikation nach Pakistan überwacht und die Informationen weiter gegeben. Wieder teilte ein Informant dann einen Vorfall mit, der die Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen bekräftigt. Als die Verdächtigen angeblich mit der Herstellung des Sprengstoffs beginnen wollten, sollen sie ein Verschlüsselungsprogramm auf einem Computer installiert haben. Ein Fahnder soll der SZ gesagt haben: "Da wurden wir blind. Da hätte uns ein Trojaner geholfen, um da einzudringen."

Die FAZ spricht ebenfalls von der engen Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden, legt aber auch nahe, dass der Verfassungsschutz von Nordrhein-Westfalen ja auch bereits Online-Durchsuchungen durchgeführt haben könnte. Ende des letzten Jahres hatte der Landtag ein neues Verfassungsschutzgesetz durchgewunken, das u.a. Online-Untersuchungen ermöglicht.

Der Druck auf die SPD wird daher bei der heutigen Innenministerkonferenz groß sein. Der Bild sagte der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo: „Bei der Terror-Bekämpfung darf es keine Tabus geben – das gilt auch für Online-Durchsuchungen. … Der jüngste Fahndungserfolg hat nämlich gezeigt, dass das Problem schnell gelöst werden muss.“

Quelle : www.heise.de
Titel: IT-Branchenvereinigungen sehen Online-Razzien weiter skeptisch
Beitrag von: SiLæncer am 07 September, 2007, 13:37
Während die Innenminister von Bund und Ländern am heutigen Freitag in einer Sonderkonferenz über Lehren aus der Verhaftung dreier Terrorverdächtiger debattieren, haben Hightech-Branchenvereinigungen erneut Bedenken gegenüber einem raschen Beschluss zu heimlichen Online-Durchsuchungen geäußert. Der Bitkom etwa hat die Politik dazu aufgefordert, auch die Risiken der von der Union geforderten Netzbespitzelungen sachlich zu diskutieren. "Zuerst müssen wir klären, ob der Nutzen überwiegt, ehe das Innenministerium die Technik dazu entwickeln lässt", sagte der Hauptgeschäftsführer des IT-Lobbyverbands, Bernhard Rohleder. Seiner Ansicht nach sollte "auch in die personelle und technische Ausstattung der Polizei investiert werden, bevor neue Gesetze formuliert werden".


Der Bitkom gibt zu bedenken, dass bei einer Ausforschung "informationstechnischer Systeme" in deutlich höherem Maße Daten Unschuldiger betroffen sein könnten als bei der gängigen Telekommunikationsüberwachung. "Das gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen", fügte Rohleder hinzu. Der aktuelle Gesetzentwurf lasse digitale Razzien nicht nur auf PCs möglicher Terroristen zu. Ein direkter Zugriff auf Server von E-Mail-Anbietern wäre ebenfalls denkbar, ohne dass der umstrittene Entwurf zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) aus dem Bundesinnenministerium hier besonders hohe Hürden setze. "Eine digitale Hintertür für die Polizei könnte prinzipiell auch missbraucht werden", fürchtet Rohleder. Zudem dürften Anbieter von Virenscannern und anderer PC-Sicherheitsprogramme nicht gezwungen werden, eine Polizei-Schnittstelle einzubauen: "Das international hohe Renommee deutscher Anbieter von Sicherheitssoftware wäre in Gefahr."

Ganz in diesem Sinne haben Mitglieder der Exportinitiative IT Security made in Germany (ITSMIG) im Rahmen einer Selbstverpflichtung bekräftigt, dass ihre Produkte "keine versteckten Zugangsmöglichkeiten" enthalten. Weltweit verbinde man mit Produkten aus Deutschland Eigenschaften wie "Funktionsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Benutzerfreundlichkeit, Normkonformität, Integrität und Sicherheit", heißt es bei der vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Vereinigung mit 40 Mitgliedsunternehmen. Dieses Qualitätsversprechen habe man nun "in einem wesentlichen Punkt" durch die Verpflichtung konkretisiert, Software ohne heimliche Hintertüren zu erstellen. Damit wollen die Firmen verhindern, dass etwa über den so genannten Bundestrojaner oder andere staatliche Spyware vom Kunden unterwünschte Zugriffe auf ein Computersystem ermöglicht oder sicherheitsrelevante Funktionen deaktiviert werden.

"Sollten uns Sicherheitslücken oder Umgehungsmethoden für Zugangskontrollsysteme bekannt werden, so werden wir diese schnellstmöglich schließen", geloben die Partner der Initiative weiter. Auch eine vorsätzliche Schwächung von Verschlüsselungsverfahren werde in den Produkten der Mitglieder nicht angewendet. Die in der Vereinigung versammelten Firmen weisen aber auch darauf hin, "dass es uns aus Gründen der Befolgung von Rechtsvorschriften, gerichtlichen Entscheidungen oder Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden vorgegeben sein kann, Mechanismen für eine vollständige oder teilweise Aushändigung von Kommunikationsinhalten, Kryptoschlüsseln oder Zugangskennungen an die örtlichen Strafverfolgungsbehörden zu realisieren". In solchen Fällen würden die Kunden davon aber in Kenntnis gesetzt, "soweit dies gesetzlich zulässig ist".

Ähnlich hat sich der österreichische Hersteller von IT-Sicherheitslösungen Emsi geäußert, der unter anderem die unter dem Namen a-squared bekannten Malware- und Dialerschutzprogramme verkauft. Man werde auf keinen Fall bewusst eine Lücke die eigene Produktreihe einbauen, "um einen staatlichen Trojaner oder ähnliche Software gewähren zu lassen", verspricht die Firma. Leicht würde ein Zugriff via Online-Durchsuchung auf einen Rechner damit nicht fallen. Dazu müssten die Behörden entweder eine passende Sicherheitslücke auf dem Zielsystem ausnutzen, per E-Mail einen Trojaner einschleusen oder einen Keylogger offline nach dem Eindringen in die Wohnung eines Verdächtigen installieren, zählen die Österreicher Möglichkeiten zur Installation staatlicher Schnüffelsoftware auf. Für den dritten Fall sei zumindest ein Hausdurchsuchungsbefehl Voraussetzung, da sich Beamte direkten Zugang auf einen Rechner verschaffen müssten. Sowohl Keylogger als auch trojanische Pferde würden von der Verhaltensanalyse der Sicherheitsprogramme aber sofort erkannt und gestoppt.

Emsi hält zudem allein den "administrativen und technischen Aufwand, für jede Regierung dieser Welt spezielle Abänderungen an der Software vorzunehmen", für viel zu hoch. Derlei Forderungen würden "entweder in einem Rechts- und Klage-Chaos enden oder vervielfacht durch den Mehraufwand die Produktpreise". Der allgemeine Tenor aus der Security-Branche lautet daher: "Kunden, die ihre Privatsphäre durch den Kauf von Sicherheitssoftware schützen möchten, haben Anspruch auf den bestmöglichen Schutz – ohne Kompromisse." Das Bundesinnenministerium zeigte sich dagegen unlängst sehr optimistisch, dass Bundestrojaner nicht entdeckt und im System keine Spuren hinterlassen würden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Innenminister verleihen dem Bundestrojaner noch keine Flügel
Beitrag von: SiLæncer am 07 September, 2007, 15:26
Die Innenminister von Bund und Ländern konnten bei ihrer Sonderkonferenz nach den Verhaftungen dreier Terrorverdächtiger keine Einigung im Dauerstreit um heimliche Online-Durchsuchungen erzielen. Die Widersprüche zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seinen SPD-Kollegen in den Ländern hätten in dieser Frage nicht "aufgelöst" werden können, erklärte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD), nach dem Treffen in Berlin. Einer Meinung waren die Minister dagegen bei der Forderung, den Besuch von Terror-Lagern künftig unter Strafe stellen zu lassen. Entsprechende "Vorbereitungshandlungen" für mögliche Terroranschläge, zu denen die Politiker auch die Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen oder die Werbung für terroristische Aktivitäten im Internet zählen, müssten künftig geahndet werden. Die Innenminister begrüßten, dass die Bundesregierung bereits entsprechende Schritte eingeleitet habe. Entsprechende Regelungen seien aber "noch nicht abschließend definiert".

Körting hatte im Vorfeld gegenüber der Berliner Zeitung erklärt, "aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Bedenken" gegen die von Schäuble (CDU) geplante Ausforschung "informationstechnischer Systeme" zu haben. Seines Erachtens dürfen die Ermittler aber auch jetzt schon im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung "Computer anzapfen und prüfen, welche Kommunikation es gibt". Die Wirkung verdeckter Online-Durchsuchungen werde überschätzt, zumal diese technisch schwierig durchzuführen seien. "Unbekannte Programme oder Mails lädt sich doch nur ein DAU, ein Dümmster Anzunehmende User, herunter." Außerdem würden Terroristen eher selten von zu Hause aus am Rechner arbeiten, sondern deutlich schlechter zu überwachende Laptops oder öffentlich zugängliche PCs nutzen. Allgemein glaubt Körting nicht, dass durch die nach dem 11. September 2001 immer wieder verschärften Sicherheitsgesetze "unsere freiheitliche Grundordnung gefährdet ist".

Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl-Peter Bruch sagte im RBB vor der Sitzung, es sollte nach Ansicht der Mehrheit seiner Kollegen künftig die Möglichkeit geben, "informationstechnische Systeme" auszuspähen. Die so genannte Online-Durchsuchung "wird uns zwar nur in wenigen Fällen helfen", drückte der SPD-Politker Skepsis gegenüber der umkämpften Maßnahme aus. "Aber sie wird kommen". Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck sagte, die Sozialdemokraten seien nicht generell gegen Online-Razzien. "Aber zuerst müssen die rechtsstaatlichen Bedingungen festgelegt werden." Klar sei, dass die Grundrechte nicht zu Gunsten von Befugnissen des Bundeskriminalamtes ausgehöhlt werden. Die SPD sei nicht bereit, Schäuble einen Blanko-Scheck auszustellen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will sich bei dem Streitthema ebenfalls nicht zur Eile drängen lassen. Die Sache sei technisch und rechtlich sehr komplex, meinte die SPD-Politikerin in der ARD. Sie lehne die Pläne trotz ihrer wiederholten Kritik aber nicht grundsätzlich ab. Ein möglicher Gewinn an Sicherheit durch die Online-Durchsuchungen müsse im Verhältnis stehen zu den Eingriffen in die Bürgerrechte. Von einem Gesinnungswandel nach den Sicherheitsbehörden zufolge vereitelten Anschlägen will die Ministerin nicht sprechen: "Es gab nie ein klares Nein ­ das war schon immer meine Position." Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger deutete die Kompromissbereitschaft der Ministerin dagegen als "Umkippen". Zypries sei bewusst, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung kaum gesetzgeberischen Spielraum lasse. Die Justizministerin selbst mahnte erneut dazu, vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu der umstrittenen Maßnahme nicht "hoppla hopp" noch eine gesetzliche Regelung zu verabschieden.

Seine ablehnende Haltung zu Online-Razzien bekräftigte Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP). Die Diskussion werde weitab von der Wirklichkeit geführt. "Online-Durchsuchungen bringen gar nichts", betonte der Minister. Terroristen würden Callshops und Internetcafés nutzen – das habe der aktuelle Fall gezeigt. Es ärgert den Liberalen daher, "wenn plötzlich alle so tun, als könnten unsere Ermittler diese Kommunikation und Internet-Nutzung nicht überwachen. Das ist einfach falsch".

Dem Protest von Branchenvereinigungen gegen heimliche Online-Durchsuchungen hat sich derweil auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco angeschlossen, der Internetprovider und ihre Kunden "massiv betroffen" sieht. Die geplanten, prinzipiell auch Server einschließenden Online-Razzien seien "technisch nichts anderes als erfolgreiches Hacking", moniert eco-Vorstandsmitglied Klaus Landefeld. Werde der Provider eines Verdächtigen derart durchsucht, habe er einen erheblichen Image-Schaden zu befürchten. Es wäre leichtfertig und verantwortungslos, die Sicherheit der "Nervenfasern der Informationsgesellschaft" und das Vertrauen der Nutzer "für die angeblich nur zehn geplanten Online-Durchsuchungen im Jahr aufs Spiel zu setzen". Landefeld appellierte daher an die Innenminister, ihre Position noch einmal zu überdenken.

Der Direktor des Saarländischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Helmut Albert, hat sich dagegen im Gespräch mit der Netzeitung für den Einsatz des so genannten Bundestrojaners ausgesprochen. Die Ermittlungen im Fall der Inhaftierten belegen ihm zufolge, "dass es Konfliktlagen gibt, in denen es ohne Online-Durchsuchung nicht geht". Die am Dienstag Festgenommenen stammten aus dem Saarland, Hessen und Baden-Württemberg. Anders als in diesen Bundesländern hat der Verfassungsschutz NRW bereits eine rechtliche Befugnis zum Ausspähen von Festplatten und anderer IT-Systeme, gegen die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind, das darüber am 10. Oktober verhandeln will.

Quelle : www.heise.de
Titel: Online-Durchsuchungen: Union wirft SPD "Verantwortungslosigkeit" vor
Beitrag von: SiLæncer am 08 September, 2007, 13:00
Im Koalitionsstreit über heimliche Online-Durchsuchungen liegen die Nerven blank: Vertreter von CDU/CSU bezeichnen die abwartende Haltung der Sozialdemokraten als unhaltbar, während diese den "primitiven Druck" zurückweisen. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) etwa hat konkret seinen schleswig-holsteinischen Amtskollegen Ralf Stegner angegriffen. Der SPD-Politiker habe nach einer anfänglichen Einigung in der Innenministerkonferenz eine Grundsatz-Vereinbarung zu den von der Union geforderten Netzbespitzelungen blockiert, sagte Schünemann der dpa. Das sei "verantwortungslos". Er habe solch parteitaktisches Verhalten in schwierigen Situationen bei einer Innenministerkonferenz noch nicht erlebt. Der CDU-Politiker bezeichnete es als "Sicherheitsrisiko", wenn die rechtlichen Grundlagen für Online-Razzien nicht geschaffen würden. Die Sozialdemokraten würden sich nach den Festnahmen dreier Terrorverdächtigen winden und nur noch herumeiern.

Unionsfraktionschef Volker Kauder rief die SPD zu "konsequentem Handeln" bei der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) auf. Terroristen dürften nicht den Eindruck gewinnen, sie "hätten bei uns im Internet freie Hand", mahnte der CDU-Politiker in einem Interview. Er sprach sich gegen die Position der SPD aus, zunächst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die nordrhein-westfälischen Rechtsgrundlagen zur Online-Durchsuchung abzuwarten: "Wir sollten ein nicht gut gemachtes Gesetz nicht zum Anlass nehmen, jetzt nicht selbst ein gutes Gesetz zu machen." Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl geht von einem raschen Einlenken des Koalitionspartners bei der geforderten Ausspähung "informationstechnischer Systeme" aus: "Der amerikanische Geheimdienst macht das; die anderen Geheimdienste machen es. Und Deutschland wird es auch machen, weil die SPD noch vor dem Verfassungsgerichtsurteil beidrehen wird."

Tatsächlich debattieren die Sozialdemokraten kaum noch über das "ob", sondern vor allem über das "wie" und "wann" verdeckter Online-Durchsuchungen. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz erklärte sich damit einverstanden, im Kampf gegen den Terrorismus Erkenntnisse zu nutzen, die aus Netzbespitzelungen ausländischer Geheimdiensten stammen. Solche Informationen könnten "durchaus bei der Gefahrenabwehr verwendet werden ­ selbst dann, wenn Herkunft und Methode ihrer Gewinnung in Deutschland nicht bekannt oder vielleicht unzulässig sind", sagte Wiefelspütz der Netzeitung. Allerdings sei zweifelhaft, ob derlei Informationen "gerichtsfest" wären. Uhl warf er indirekt Erpressungsversuche vor und bezeichnete ihn als "Dampfplauderer". Der Juso-Vorsitzende Björn Böhning lehnte weitere Gesetzesverschärfungen zur inneren Sicherheit als "politischen Nonsens" strikt ab. Scharfe Kritik an Online-Razzien übten weiter Oppositionsparteien wie die FDP. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte der "Kölnischen Rundschau" in einem Interview: "Manchmal fehlt dem Schäuble ein Schräuble."

BKA-Chef Jörg Ziercke verlangte unterdessen Online-Durchsuchungen "so schnell wie möglich" angesichts einer "noch ganz konkreten Gefährdungslage". 49 Personen stünden derzeit im In- und Ausland als Terrorverdächtige rund um den aktuellen Fall im Visier der Ermittler.

Quelle : www.heise.de
Titel: Zypries gegenüber Unions-Forderungen im Anti-Terror-Kampf weiter skeptisch
Beitrag von: SiLæncer am 09 September, 2007, 11:29
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bleibt bei Kernforderungen des Koalitionspartners CDU/CSU im Anti-Terror-Kampf skeptisch. Die heimliche Untersuchung von Computern per Internet sei "schon ein massiver Eingriff in die Privatsphäre", und auch die Strafbarkeit des Besuchs von Terrorcamps sei problematisch, sagte Zypries im Deutschlandfunk. Mit Blick auf die Vereitelung eines Terroranschlags in dieser Woche fühlt sie sich bestätigt, dass Deutschland im Anti-Terror-Kampf "sehr gut aufgestellt" sei.

Zypries kritisierte die aktuelle hitzige Debatte über Online-Durchsuchungen: "An und für sich gibt es zwischen dem Bundesinnenminister und mir eine Absprache, dass eine Arbeitsgruppe aus beiden Häusern die technischen und rechtlichen Voraussetzungen der Online-Durchsuchung klären soll." Für sie hätte daher keine Notwendigkeit bestanden, öffentlich darüber zu diskutieren. Eine Umfrage von Infratest Dimap hatte ergeben, dass 58 Prozent der Deutschen für Online-Durchsuchungen sind. Am Donnerstag hatte Zypries in einem Interview im Deutschlandfunk gesagt, sie nehme keine zunehmende Unterstützung war und verwies auf die Haltung des Verbands Bitkom.

Die Justizministerin sieht vor dem Hintergrund des jüngsten Anschlagsversuchs Regelungsbedarf beim Verkauf bestimmter Chemikalien, die zum Bombenbau geeignet sind. "Die Tatsache, dass die Chemikalie, um die es bei den drei jetzt gefassten Tätern ging, frei im Handel erhältlich ist, ohne dass der Name registriert wird beim Kauf, halte ich nicht für sonderlich glücklich." Sie prüfe derzeit die Frage, um dem zuständigen Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) einen Vorschlag zu machen.

Zu der von den Innenministern verlangten Strafbarkeit des Besuchs von Terrorcamps sagte Zypries: "In Deutschland ist es üblich, dass man nur dann für etwas bestraft wird, wenn man auch tatsächlich etwas gemacht hat – oder wenn man wenigstens Vorbereitungshandlungen getroffen hat, die so weit gehen, dass man schon erkennen konnte, da will jemand etwas machen." Wenn aber jemand an einem solchen Camp teilnehme, nach Deutschland zurückkehre und sich völlig normal verhalte, "dann ist es schon schwierig zu sagen: Trotzdem möchte ich Dich jetzt dafür bestrafen." Ihr Ziel sei, konkretere Vorbereitungshandlungen unter Strafe zu stellen.

Angesichts möglicher Probleme, den Besuch von Terror-Ausbildungslagern nachzuweisen, sagte die Ministerin, wenn der Staat eine Norm erlasse, müsse man sicher sein, dass er sie auch vollziehen könne. Die vom Bundesinnenministerium befürwortete Strafbarkeit von Bombenbauanleitungen im Internet sieht Zypries ebenfalls skeptisch: Zum Teil sei dies bereits strafbar, zum Teil gebe es Schwierigkeiten, solche Internetseiten konkreten Personen zuzurechnen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Patt bei heimlichen Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 09 September, 2007, 14:54
Die Unterstützung für eine Verschärfung der Sicherheitsgesetze in der Bevölkerung nach der Festnahme dreier Terrorverdächtiger im Sauerland ist hierzulande anscheinend niedriger als zunächst berichtet. Nach einer neuen Umfrage sind 48 Prozent der Deutschen dafür, aus Furcht vor Terroranschlägen vorübergehend Einschränkungen persönlicher Freiheitsrechte wie Netzbespitzelungen hinzunehmen. 47 Prozent sind dagegen. Die Sondierung führte das Emnid-Institut im Auftrag der Bild am Sonntag durch. 72 Prozent der Deutschen halten den gegenwärtigen islamistischen Terrorismus demnach für bedrohlicher als den der Roten Armee Fraktion (RAF) vor 30 Jahren. Nur 5 Prozent fühlen sich durch islamistische Terroristen persönlich bedroht.

Derweil geht das Hickhack in der großen Koalition um die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geforderte Ausforschung "informationstechnischer Systeme" unvermindert weiter. Bayerns Innenminister Günther Beckstein griff die SPD wegen ihrer abwartenden Haltung scharf an. Der CSU-Politiker ärgert sich vor allem, dass eine Sondersitzung der Innenministerkonferenz am Freitag entgegen seiner Prognose keinen Beschluss zu Online-Razzien fassen konnte: "Das Ganze ist an Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner gescheitert", schloss sich Beckstein in der Welt am Sonntag der Schelte seines CDU-Kollegen aus Niedersachsen, Uwe Schünemann, an.

Auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) kritisierte seinen SPD-Innenminister und sprach sich "ohne Wenn und Aber" für Online-Durchsuchungen aus. "Wir müssen endlich begreifen, dass wir Aktionsraum für Terroristen sind. Ich kann mich daher über manche Positionen in der aktuellen Diskussion nur wundern", sagte der Regierungschef den Lübecker Nachrichten. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla erklärte, letztlich werde die SPD ihre Vorbehalte "aufgeben müssen". Auch der parteilose Hamburger Innensenator Nagel zeigte sich zuversichtlich, "dass alle unsere gemeinsame Verantwortung für die Sicherheit der Menschen spüren." Auch diejenigen, "die jetzt noch zögern", würden die Notwendigkeit erkennen, "den Sicherheitsbehörden die Instrumente zu geben, die sie für eine erfolgreiche Arbeit brauchen".

Stegner selbst warf Schäuble vor, beim Umbau des freiheitlichen Rechtsstaates keine Grenzen zu kennen: "Die mit badischer Unschuldsspreche verbal verharmloste Maßlosigkeit mancher Vorschläge" sei schon eine besondere Strategie, sagte er der Leipziger Volkszeitung. Der SPD-Politiker hielt Unionsvertretern vor, die Sozialdemokraten beim Thema innere Sicherheit bewusst an den Pranger stellen zu wollen. Mit "intellektueller Brillanz" werde versucht, ihnen eine Mitschuld an einem statistisch irgendwann wahrscheinlichen Anschlag in Deutschland zu geben. Ex-Innenminister Gerhart Baum (FDP) wandte sich zugleich gegen das "Märchen", dass die Polizei keinen Zugriff auf die Netzkommunikation habe: "Im Internet wird heftigst gefahndet, auch in Deutschland."

Vizekanzler Franz Müntefering rief zur Besonnenheit auf. "Der jüngste große Erfolg bei der Terrorabwehr zeigt doch, wie gut wir mit dem geltenden Recht aufgestellt sind. Also: Vorsicht." Der SPD-Politiker empfahl eine "sehr sorgfältige Prüfung in Bezug auf neue Ideen". Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries blieb bei ihrer Skepsis gegenüber dem "Bundestrojaner". Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting glaubt derweil einen Weg zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung gemäß der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gefunden zu haben: Informationen auf Computerfestplatten, die nicht verschickt oder empfangen werden, müssten weiterhin tabu sein, forderte der SPD-Politiker. "Da ist die verfassungsrechtliche Grenze. Daten, die nicht kommuniziert werden, gehen den Staat nichts an".

Für unerlässlich hält Online-Razzien dagegen der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch. Der Streit zwischen Union und Sozialdemokraten drehe sich im Kern nur noch um den gesetzlichen Rahmen, meinte der SPD-Politiker. Er plädierte aber weiter dafür, zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Zudem gab er zu bedenken, dass die Inhaftierten gleichsam selbst willkürlich in "fremde Rechner eingedrungen" seien und nicht über ihre häuslichen PCs kommuniziert hätten. Das mache die Anwendung einer Online-Durchsuchung "sehr schwierig". Laut Berichten von Nachrichtenmagazinen fuhr der mutmaßliche Kopf der ausgehobenen Gruppe, der zum Islam konvertierte Fritz G., in 80 Kilometer entfernte Telefon-Callshops, um außerhalb des Visiers der Sicherheitsbehörden Anweisungen aus Pakistan einzuholen. Seine Gesprächspartner habe er "Chef" genannt, diese hätten von ihm "Geschenke" noch im September verlangt.

Rätselhaft ist, wieso die Verdächtigen quasi sehenden Auges der Staatsmacht trotzen wollten. Laut dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel wussten die drei Inhaftierten, dass sie vom BKA und Verfassungsschutz verfolgt wurden. So soll einer der Islamisten einmal an einer roten Ampel ausgestiegen sein und seelenruhig die Reifen eines Beschatter-Wagens aufgeschlitzt haben. Als die drei Beobachteten zufällig in eine Kontrolle gerieten, soll einem Dorfpolizisten entfahren sein, die Männer würden vom BKA beschattet. Die Wiesbadener Polizeibehörde hörte dies angeblich mit, da sie das Auto der Verhafteten genauso wie deren "Feriendomizil" im Rahmen eines großen Lauschangriffs verwanzt hatte. Sie soll sich daraufhin zu dem raschen Zugriff entschlossen haben.

Zu einer Panne ist es auch bei der Polizei in Ludwigshafen gekommen. Ein Beamter versandte einen geheimen Lagebericht zum Fall mit den Klarnamen der Verhafteten sowie weiteren Verdächtigen und Hintergründen an die Regionalpresse. Nach ersten Recherchen habe ein Polizist "den falschen Knopf gedrückt", räumte das baden-württembergische Innenministerium ein. Der Bundesrechnungshof rügte zugleich die Eilpläne Schäubles zur Aufrüstung der Bundespolizei. Der Innenminister hatte im Rahmen des Programms zur Stärkung der inneren Sicherheit zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von knapp 26 Millionen Euro für Video- und Wärmebildkameras zur Überwachung von Bahnanlagen und des Frankfurter Flughafen durchgesetzt. Doch allein von den für 2007 bewilligten 16,7 Millionen Euro, so die Kritik der Prüfer, seien bis Mitte August nur rund 570.000 Euro oder 3,4 Prozent "für konkrete Maßnahmepakete" ausgegeben worden. "Für keine der untersuchten Maßnahmen" entdeckte der Rechnungshof interne Vorgaben für eine Kosten- und Erfolgskontrolle.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: ionti am 09 September, 2007, 20:50
Wer wen? Staat, Terror und Geschichte
Von Olaf Zander
Es ist oft nützlich, einen Blick in gute Geschichtsbücher zu werfen, um die Gegenwart besser zu begreifen. Der Begriff »Terrorismus« hat demnach seinen Ursprung in dem französischen Wort »terreur«, welches die Gewaltherrschaft der neuen staatlichen Machthaber in Folge der französischen Revolution bezeichnete.

Während des Zweiten Weltkrieges wurden Partisanen und Widerstandskämpfer, die sich gegen die deutsche Okkupation ihrer Länder zur Wehr setzten, von den Aggressoren meist »Banditen« genannt. Eine ganze Reihe von Staatsmännern wie beispielsweise Yassir Arafat, Nelson Mandela oder Menachim Begin haben ihre politische Karriere als »Terroristen« begonnen. In den achtziger Jahren galten von den USA und der BRD unterstützte Kämpfer gegen die sowjetische Armee in Afghanistan hierzulande als »Freiheitskämpfer«. Mittlerweile sind dieselben Leute »Terroristen«, denn heute kämpfen sie gegen NATO-Truppen. Gestern noch galt Libyens Staatschef Ghaddafi als Teil der »Achse des Bösen« und »als »Unterstützer des Terrorismus«, heute ist er ein im Westen geschätzter Wirtschaftspartner für Öl-, Waffen- und Atomgeschäfte. Iraker, die sich gegen die illegale Besetzung ihres Landes zur Wehr setzten, gelten (derzeit) noch als »Terroristen«.

Deutsche Rechtsextremisten, die tagtäglich massenhaft Terror gegen vermeintlich Schwächere und Minderheiten verüben, sind hierzulande dagegen noch nie als »Terroristen« bezeichnet worden. Auch Politikerinnen und Politiker, die Angriffskriegen gegen andere Länder zustimmen, gelten nicht als »Terroristen«. Genausowenig wie Wirtschaftsbosse, die an solchen Kriegen gut verdienen. Von den ausführenden Militärs und deren Strategen zu schweigen. »Terrorismus« definiert sich also nicht über die Wahl der Mittel, sondern wird allein an der Frage: »Bist Du für oder gegen uns?«» entschieden. Diese Definitionshoheit ist praktisch, denn so läßt sich die jeweils genehme »terroristische Bedrohung« zur Durchsetzung der eigenen politischen und wirtschaftlichen Ziele in der Öffentlichkeit festlegen.

Einer, der jede Menge Erfahrung mit der Unterdrückung von Oppositionellen und Überfällen auf andere Länder hatte, drückte es einmal so aus: »Das Volk kann mit oder ohne Stimmrecht immer dazu gebracht werden, den Befehlen der Führer zu folgen. Das ist ganz einfach. Man braucht nichts zu tun, als dem Volk zu sagen, es würde angegriffen, und den Pazifisten ihren Mangel an Patriotismus vorzuwerfen und zu behaupten, sie brächten das Land in Gefahr. Diese Methode funktioniert in jedem Land.« (Hermann Göring in amerikanischer Kriegsgefangenschaft, 18.4.1946, zitiert nach »Nürnberger Tagebuch« von G.M. Gilbert, ehemaliger Gerichts-Psychologe beim Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher, Frankfurt/Main 1962).

Quelle: jungewelt.de


Titel: SPD-Chef Beck sagt bedingt "Ja" zu Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 10 September, 2007, 19:32
Die Regierungsfraktionen tasten sich an eine Einigung im Dauerstreit um heimliche Online-Durchsuchungen heran. "Die SPD wird 'Ja' dazu sagen, wenn die Union sich dazu bequemt, die rechtsstaatlichen Voraussetzungen, wie sie für jede Hausdurchsuchung und jede Telefon-Abhör-Aktion vorgeschrieben sind, auch zu akzeptieren", umschrieb SPD-Chef Kurt Beck im Nachrichtensender n-tv die Bedingungen der Sozialdemokraten für eine verfassungskonforme Lösung. Auch die Notwendigkeit und Praktikabilität der Maßnahme habe die Union aber nach wie vor nicht ausreichend dargelegt. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident hatte zuvor Gesprächsbereitschaft bei den von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplanten Netzbespitzelungen signalisiert.

Angesichts solcher Vorbehalte versuchte Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) erneut, die Bedenken der Sozialdemokraten zu zerstreuen. Bei den Online-Durchsuchungen gehe es nicht um einen Regelfall, knüpfte er an die Einschätzung des Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, an. Der parlamentarische Geschäftsführer der Union, Norbert Röttgen (CDU), drängte gleichfalls auf die baldige Einführung verdeckter Online-Durchsuchungen. Es müssten alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um konkrete Gefahren des Terrorismus präventiv zu verhindern. Zwar dürfe die Polizei schon den E-Mail-Verkehr, die aufgerufenen Internet-Seiten und die Chat-Rooms von Verdächtigen überwachen. Dennoch gebe es Lücken bei den Kontrollmöglichkeiten, die dringend geschlossen werden müssten.

Laut SPD-Generalsekretär Hubertus Heil haben die jüngsten Fahndungserfolge dagegen gezeigt, dass Ex-Bundesinnenminister und Parteifreund Otto Schily die deutsche Sicherheitsarchitektur den viel beschworenen neuen Herausforderungen angepasst habe. Mit Blick auf die Dauervorwürfe der Union fügte er hinzu: "Die SPD hat von Menschen, die sich wenig auskennen, keinen Nachhilfeunterricht in Sachen Sicherheit nötig." Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) äußerte sich ähnlich wie Beck und zeigte sich verwundert über die laute Kritik am geplanten Einsatz des "Bundestrojaners". Auch jetzt würden sich Ermittler ja nicht immer gleich als Polizisten vorstellen, verteidigte der Senator im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses die Heimlichkeit der Maßnahme. Entscheidend sei, dass jede Art der Überwachung vom Grundgesetz gedeckt sei. "Wie ich dann in einen Computer komme, wenn das verfassungsrechtlich zulässig ist, das ist mir eigentlich egal", wischte Körting Bedenken über die Realisierbarkeit der Ausforschung "informationstechnischer Systeme" weg.

Die Grünen warnten unterdessen vor einer "Hysterisierung der Sicherheitsdebatte" und daraus folgenden Schnellschüssen. Grünen-Chef Reinhard Bütikofer sagte nach Beratungen der Spitzengremien seiner Partei, man wolle keine Vorschläge akzeptieren, deren "praktischer Nutzen" kaum oder gar nicht dargelegt wird. Vor allem der mit Online-Razzien einhergehende "große Netzangriff" sei "unnötig, freiheitsfeindlich und autoritär". Ein strafrechtliches Vorgehen gegen Personen, die sich in sogenannten Terrorcamps ausbilden lassen, lehne die Partei dagegen nicht kategorisch ab. Ob ein solches Vorgehen einen großen Sicherheitsgewinn mit sich bringe, sei jedoch zweifelhaft.

Position gegen Netzbespitzelungen hat ferner die Free Software Foundation Europe (FSFE) bezogen. Schäuble wolle "80 Millionen Bundesbürger unter Generalverdacht stellen, weil er meint, jährlich etwa zehn sogenannte Online-Durchsuchungen durchführen zu müssen", moniert der Deutschland-Koordinator der Vereinigung, Bernhard Reiter. Nicht nur, dass dabei Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis zueinander stünden. Viel schlimmer sei, dass "ein Angriff auf unsere Kultur und unser Rechtssystem" unternommen würde. "Gerade wir Deutsche sollten aus unseren schlechten Erfahrungen mit derlei Spitzeldiensten gelernt haben", betont Reiter. Ferner werde die Exportwirtschaft aufgrund von Angst internationaler Kunden vor Spionageelementen in deutscher Software Schaden nehmen. Zudem weist die FSFE darauf hin, dass "Regierungen wechseln, die Daten hingegen bleiben erhalten".

Technische Hintergründe für die Sorgen hat FSFE-Sicherheitsexperte Werner Koch parat. Er geht davon aus, dass es angesichts der unterschiedlichen genutzten Betriebssysteme einen "Werkzeugkasten für staatlichen Einbruch" geben wird. Sichere Computersysteme würden da zum Hindernis. Konkret betroffen sieht die FSFE freie Software, da diese aufgrund ihrer leichten Anpassbarkeit und kollektiven Fertigung besonders sicher gemacht werden könne. Sollte sich dieser Aspekt bis zum Innenminister herumgesprochen haben, hält die FSFE ein Herstellungs- und Benutzungsverbot quelloffener Programme für möglich. Weiter fürchtet die FSFE, dass Entwickler aus ihrem Umfeld durch den sogenannten Hackerparagraphen abgeschreckt werden. So würde freie Software regelmäßig international geschrieben und viele dabei verwendeten oder produzierten Werkzeuge könnten daher als "Hacker-Tools" diskreditiert werden, auch wenn damit die Sicherheitsstufen von Rechnern analysiert würden. Die FSFE unterstützt wegen ihrer Bedenken die Demonstration "Freiheit statt Angst", zu der zahlreiche zivilgesellschaftliche Gruppen am 22. September in Berlin aufrufen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble will heimliche Online-Durchsuchungen "jetzt machen"
Beitrag von: SiLæncer am 11 September, 2007, 12:37
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat den Dauerzwist um heimliche Online-Durchsuchungen in der großen Koalition satt. Im ZDF-Morgenmagazin hat sich der CDU-Politiker daher nachdrücklich für die sofortige Verabschiedung seines umstrittenen Entwurfs zur Novellierung des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) durch das Bundeskabinett ausgesprochen. "Wir haben genug gestritten, wir sollten's jetzt machen", erklärte Schäuble. Er betonte im Gleichklang mit BKA-Chef Jörg Ziercke, es gehe lediglich um "eng begrenzte Ausnahmefälle", in denen "informationstechnische Systeme" von Ermittlern ausgespäht werden sollten. Online-Razzien seien auch nicht eine Art Privatvergnügen von ihm, unterstrich der Minister. Vielmehr würden ihn die Sicherheitsbehörden händeringend darum bitten, endlich eine gesetzliche Grundlage für die unter der rot-grünen Regierung gestarteten und von ihm zunächst gestoppten Netzbespitzelungen zu schaffen.

Allgemein rechtfertigte Schäuble am sechsten Jahrestag der Anschläge des 11. September 2001 die zahlreichen seitdem ergriffenen Maßnahmen und geschaffenen Gesetze zur Terrorabwehr. Er bestritt, dass sie auf Kosten der individuellen Freiheit gegangen seien. "Die Menschen wollen zu Recht beides, Sicherheit und Freiheit", philosophierte der Minister. Niemand wolle dabei aber die "Freiheit, um im Flugzeug abzustürzen". Zugleich räumte der Minister ein, dass auch bei Anti-Terrorpaketen die Verfassung zu beachten sei: "Wir dürfen es nicht übertreiben." Bei Verdächtigen würden natürlich auch Durchsuchungsmaßnahmen und elektronische Überwachungen schon heute gemacht, führte Schäuble weiter aus. Aber bei Inhaftierungen vor einer Woche habe "jeder gesehen, dass wir nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen", sondern eingreifen, "wenn wirklich Bedarf besteht".

In politischen Berlin soll es derweil am heutigen Dienstag zu einer Premiere kommen: Erstmals seit Beginn der großen Koalition sucht die Bundes-CDU ein paralleles Strategiegespräch mit der FDP. Unter der Leitung der Generalsekretäre Ronald Pofalla (CDU) und Dirk Niebel (FDP) werden sich je zehn Abgeordnete beider Parteien treffen, um über Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu reden. Eines der Themen: die von der Union möglichst schnell gewünschte rechtliche Grundlage für heimliche Online-Durchsuchungen, bei der beide Parteien bislang komplett über Kreuz liegen.

Passend zu dem Termin erklärt der FDP-Ehrenvorsitzende Otto Graf Lambsdorff im Hamburger Abendblatt das strikte Veto der Liberalen zu Online-Razzien für zweifelhaft: "Ich glaube, dass wir dieses hundertprozentige Nein vor dem Hintergrund der Entwicklung nicht durchhalten. Vor allem nicht nach der jüngsten Verhaftung von drei mutmaßlichen Attentätern. Wir sollten aber auch die ausufernden und völlig unkontrollierten Vorstellungen des Bundesinnenministers Schäuble nicht akzeptieren", erklärte Lambsdorff. Klar ist für ihn: "Wir brauchen eine eindeutige Gesetzesgrundlage, sonst sollten wir die Finger davon lassen." Der Einsatz des so genannten Bundestrojaners sei gesetzlich mindestens gleichzusetzen mit dem großen Lauschangriff, bei dem das Bundesverfassungsgericht enge Vorgaben zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung aufgestellt hat.

Die bloße Ankündigung von Online-Durchsuchungen seitens des Bundesinnenministeriums beschert deutschen Behörden, Ämtern und Institutionen derzeit eine Welle des öffentlichen Misstrauens, will die Industrie- und Handelskammer (IHK) Offenbach festgestellt haben: "Fraglich ist, wie nützlich und notwendig ein solches Überwachungsinstrument tatsächlich ist." Insbesondere der Vorschlag, in Ausnahmefällen sogar im Namen einer Behörde offizielle E-Mails samt eines beigefügten Trojaners zu verschicken, schüre das Misstrauen in öffentliche Institutionen.

Der SPD-Kreisvorstand Herford hat sich derweil eigene, nicht ganz ernst gemeinte Gedanken gemacht, wie eine Online-Durchsuchung ablaufen könnte. Der eigentlichen Website der Jusos aus der Region hat die Parteigruppe dazu eine "Schäuble"-Suchmaschine im Google-Design vorgeschaltet, mit der sich angeblich Einblicke in den genutzten Computer, den des Nachbarn oder "alle" Rechner gewinnen lassen. Wer auf einen der Knöpfe oder Links drückt, wird allerdings auf überwachungskritische Zitate von Datenschützern weitergeleitet. Darin warnt etwa der Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) vor dem "Präventionsstaat".

Die Süddeutsche Zeitung berichtet derweil von einer wenig erfolgreichen Online-Durchsuchung, welche Geheimdienste mit dem Segen von Ex-Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) bei dem Berliner Kameramann Reda S. durchgeführt haben sollen. Dieser geriet ins Visier der Behörden, weil er seinen Jüngsten "Jihad" (Heiliger Krieg) nennen wollte und dies gerichtlich durchsetzte. In internationalen Sicherheitskreisen soll der Islam-Anhänger zudem als Hintermann des Attentats auf Bali von 2002 gelten. Ausgewiesen werden kann der geborene Ägypter aber nicht, da er seit Jahren Deutscher ist. Die Nachrichtendienste wollten daher auch den Rechner des Verdächtigen inspizieren, was ihnen dem Bericht zufolge auch gelang. Gefunden haben sollen sie Bilder verbrannter britischer Soldaten im Irak und eine Menge unbekannter Kontakte, jedoch keinen Hinweis auf ein Terrorkomplott. Die Chefin des Verfassungsschutzes in Berlin, Claudia Schmid, leitet daraus nun ab, dass Online-Razzien zwar einerseits wohl in einigen Fällen helfen könnten. Schließlich würden Terrorverdächtige über mögliche Anschlagpläne heutzutage kaum noch übers Telefon sprechen. Als Allheilmittel sieht Schmid Online-Durchsuchungen aber auch nicht an. Denn wer von einem Internet-Café zum nächsten fahre und technisch raffiniert vorgehe, könne sich auch einem staatlichen Angriff mit Trojaner entziehen. Von Fritz G., dem mutmaßlichen Rädelsführer der drei jüngst inhaftierten Terrorverdächtigen, wird berichtet, dass er für die Internetkommunikation mehrere hundert öffentliche Zugangsorte und Callshops benutzt haben soll.

Auch Berlins Innensenator Innensenator Ehrhart Körting zieht aus dem Fall das ambivalente Resümee: "Die Online-Durchsuchung kann sinnvoll sein, aber sie bringt nicht den großen Durchbruch." Wenn Verdächtige gleichsam gar nicht über das Internet kommunizieren, sondern einen Anschlagsplan auf einem USB-Stick speichern und an eine Kontaktperson weiterreichen, könne die entsprechende Datei auf Festplatten wohl kaum gefunden werden. Durchaus Zugriffsmöglichkeiten böte aber das Keylogging, bei dem die Tastatureingaben auch vor einer möglichen Verschlüsselung abgegriffen würden. Entsprechende Aufzeichnungsverfahren hat das Bundesinnenministerium bei seinen Plänen rund um den Bundestrojaner mit ins Spiel gebracht. Mögliche Funktionen des geplanten Bundestrojaners zum Mitschneiden von Tastatureingaben sind nichts anderes als ein Software-Keylogger, während Hardware-Keylogger direkt in die Tastatur des zu überwachenden Computers eingebaut werden müssten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Von wegen 99,9 %
Beitrag von: SiLæncer am 11 September, 2007, 18:57
Fahndungsdetails zu den drei letzte Woche festgenommenen mutmaßlichen Terroristen legen nahe, dass die Online-Durchsuchung potentiell alle trifft, die WLAN oder Windows nutzen

Um die angebliche Harmlosigkeit der geplanten Online-Durchsuchung zu belegen, verweist BKA-Chef Ziercke immer wieder gern darauf, dass angeblich 99,9 % der Bevölkerung gar nicht von dieser Maßnahme betroffen wären. In Wirklichkeit ist jeder, der WLAN und/oder ein Windows-Betriebssystem nutzt, potentiell einem erheblichen Risiko ausgesetzt - auch und gerade wenn er kein Terrorist ist. Und das, was die Behörden bei Personen, von denen sich später herausstellt, dass sie keine Terroristen sind, über Unregelmäßigkeiten beim Steuernzahlen, beim Kopieren von Medien oder an justiziablen Aussagen über Politiker finden, kann potentiell zu Strafverfahren führen.

Als vor etwa 40 Jahren die Telefonüberwachung erlaubt wurde, da war die Zahl der Delikte auf ganze vier beschränkt. Heute gleicht der Deliktkatalog einem "Spaziergang durch das Strafrecht". Aus wenigen hundert Einsätzen jährlich wurden viele Zigtausende. Und das Fehlen eines Beweisverwertungsverbots für Delikte, bei denen das Verfahren eigentlich nicht eingesetzt werden darf, führt regelmäßig auch dazu, dass zufällig Aufgedecktes, wie etwa kleinere Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Michel Friedman) oder unbedacht und scheinbar unbelauscht geäußerte Phantasievorwürfe, wie jener gegen den Moderator Andreas Türck, in Strafverfahren münden. Verfahren wegen Beamtenbeleidigung sind beispielsweise auch dann möglich, wenn die Beleidigungen nicht gegenüber dem Betroffenen direkt geäußert, sondern nur erlauscht wurden.

Laut Informationen der Süddeutschen Zeitung nutzten die drei Blondierungsmittelbomber neben Internet-Cafés auch Wireless-LAN-Netze und versandten von dort aus Emails an Terroristen in Pakistan, was dazu führte, dass die IP-Nummern von Personen, die mit den gewaltbereiten Islamisten gar nichts zu tun hatten, ins Visier der Fahnder gerieten. Die Pressestelle des BKA dementiert dies nicht, schweigt aber eisern zu allen Details. Dabei stellen sich durchaus viele Fragen, welche die derzeit so überwältigende Zustimmung zur Online-Durchsuchung in Frage stellen könnten.

Etwa, welche Überwachungsmaßnahmen für die Inhaber der Internet-Anschlüsse angeordnet wurden (Email-Überwachung? Telefonüberwachung? Wohnraumüberwachung?) und wie lange diese dauerten. Das BKA schweigt hierzu ebenso wie zur Frage, ob die WLAN-Nutzer wegen anderer Delikte, für die sich zufällig Anhaltspunkte fanden, belangt wurden. Das Strafrecht ist mittlerweile derart mit schwammigen Delikten überfrachtet, dass sich bei mehrtägiger Überwachung einer Durchschnittsperson mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar mehrere Straftaten konstruieren ließen. Potentiell reicht es für ein Verfahren, wenn zum Beispiel jemand seinen Sachbearbeiter am Finanzamt beim Telefonieren mit der Ehefrau eine "dumme Sau" nennt oder wenn er einer anderen Person einen Tipp für die Steuererklärung gibt (und sich damit eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz schuldig macht). Ob solche Taten dann verfolgt werden, ist eine andere Frage. Der Überwachte aber ist erst einmal potentiell den Launen der Bürokratie ausgeliefert.

In den 1970ern, während der RAF-Fahndung, mussten Menschen, die andere Leute zeitweise bei sich in der Wohnung aufnahmen, fürchten, in die Fahndungsmühlen zu geraten. Die paranoide Stimmung, die dadurch entstand, behandelten unter anderem Rainer Werner Fassbinder in seinem Beitrag zum Episodenfilm "Deutschland im Herbst" und Heinrich Böll in seinem Roman "Die verlorene Ehre der Katharina Blum". Heute ist nicht einmal ein bewusster Kontakt zu einer anderen Person nötig. Jeder, der WLAN nutzt, kann sehr schnell in die Situation geraten, dass jemand seinen Internetanschluss heimlich nutzt – und ihm in Folge dessen ein Online-Trojaner untergeschoben wird. Der findet dann zwar keine Terrordaten, aber vielleicht etwas zu Taten, die allgemein unter dem Begriff "Kavaliersdelikte" laufen – zum Beispiel zur heimlichen Entgegennahme eines Geldkoffers für eine schwarze Parteikasse.

Potentiell betroffen sind vor allem unbedarfte Nutzer, die Provider für "anders Begabte" und Standard-Passwörter wie "kaisicher" nutzen. Aber auch eine Verschlüsselung des WLAN-Verkehrs hilft gegen eine Nutzung durch Dritte nur sehr wenig: Mit Software wie Aircrack lassen sich die üblichen WLAN-Verschlüsselungen ohne großen Aufwand knacken,

Zu den gefährdeten WLAN-Nutzern hinzu kommt jeder, der ein potentiell unsicheres Windows-Betriebssystem nutzt. Microsoft gibt keine Daten zu den Windows-Installationen in Deutschland heraus. Schätzungen zufolge liegen sie aber auf jeden Fall deutlich im zweistelligen Millionenbereich. Ähnlich verhält es sich mit privaten WLAN-Routern: Allein sie dürften wesentlich mehr als die 0,1 % oder (immerhin) 82.310 Menschen ausmachen, die laut der Aussage Zierckes potentiell betroffen waren. Aber auch in GNU/Linux, Mac OS und FreeBSD werden immer wieder Sicherheitslücken entdeckt, die potentiell eine Übernahme des Rechners ermöglichen, so dass sich eigentlich nur Nutzer von OpenBSD und GEOS relativ sicher fühlen können – natürlich nur, solange sie kein WLAN nutzen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Baden-Württemberg will auf Online-Razzien vorerst verzichten
Beitrag von: SiLæncer am 11 September, 2007, 19:40
In Baden-Württemberg wird es vorerst keine heimlichen Online-Durchsuchungen geben. Die CDU im Ländle scheiterte mit ihrer Forderung nach dem Einbau einer Befugnis für entsprechende Netzbespitzelungen in die Novelle des baden-württembergischen Polizeigesetz am Widerstand des Koalitionspartners FDP. Innenminister Heribert Rech (CDU) erklärte zu der sich abzeichnenden politischen Schlappe, es wäre nicht verantwortbar gewesen, die Reform an diesem Punkt scheitern zu lassen. Um Einvernehmen mit den Liberalen zu erzielen, habe seine Partei zudem ihre Pläne zur Ausweitung der präventiven Telekommunikationsüberwachung zurückgeschraubt. Doch sei die Forderung nach Online-Razzien nicht vom Tisch. Die Polizei müsse in die Lage versetzt werden, "mit modernsten Mitteln in die virtuelle und konspirative Welt des internationalen Terrorismus einzudringen und Gefahren rechtzeitig abzuwehren".

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) hält dagegen eine Debatte über den Stopp des Personalabbaus bei der Polizei für wichtiger als eine über die verdeckte Online-Durchsuchung: "Ein paar Beamte mehr, die Augen und Ohren offen halten, nutzen viel mehr als eine Technik, die jede Privatheit zunichte macht und dann auch noch am Ziel vorbeischießt." Auch aus Sicht der Grünen braucht die Polizei keine weitere technische Aufrüstung und vor allem keine Lizenz für die Ausforschung "informationstechnischer Systeme".

Eine Ausklammerung des Stein des Anstoßes der Online-Überwachung brachte Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, auch für die Bundesebene bei der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorangetriebenen Änderung des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) erneut ins Spiel. "Wir wollen die BKA-Novelle unter Zurückstellung der Online-Durchsuchung", erklärte der Innenexperte gegenüber heise online. Die Reform müsse zügig ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden, da sie sehr wichtig sei für die Stärkung der Sicherheitsarchitektur hierzulande. Der umstrittene Entwurf aus dem Bundesinnenministerium enthält neben der Lizenz zu Netzbespitzelungen unter anderem präventive Befugnisse für das BKA für den großen Lauschangriff, Rasterfahndungen und die Telekommunikationsüberwachung zur Terrorabwehr.

Das dritte Spitzengespräch der großen Koalition zur Überarbeitung des BKA-Gesetzes blieb derweil aus Sicht der Union "ohne greifbares Ergebnis" zu einem möglichen Einsatz des "Bundestrojaners". An dem streng abgeschirmten Treffen im Reichstagsgebäude nahmen neben Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) unter anderem auch die Chefs der Regierungsfraktionen, Volker Kauder (Union) und Peter Struck (SPD) teil. Der Bundesinnenminister hatte sich vor dem Termin noch einmal vehement für verdeckte Online-Durchsuchungen ins Zeug gelegt.

Danach hieß es lediglich, man wolle weiter über den Streitpunkt beraten. Zuvor hatte Struck noch erklärt, es werde das "letzte Gespräch" auf der Spitzenebene zur Novelle des BKA-Gesetzes sein. Die SPD will laut Wiefelspütz aber nicht an ihrer Position rütteln, die interne Meinungsbildung zu Online-Razzien erst im Lichte des für Frühjahr 2008 zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts abzuschließen. Das "subtile Instrument" wird nach Ansicht des Innenpolitiker auch "völlig überschätzt" und sei bislang weder technisch noch rechtlich zu handhaben. Auf keinen Fall handle es sich dabei um ein "Patentrezept gegen den Terrorismus".

Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) zeigte sich trotzdem überzeugt, dass die Befugnis für Online-Durchsuchungen bald kommen und der Koalitionspartner doch noch umdenken werde. Die Frage sei nur, ob "heute oder morgen" und "wie viele Terrorhelfer bis dahin den Ermittlern durch die Maschen schlüpfen". Schäuble bemühte sich nach dem Gespräch dagegen, die gerade von Unionsseite mit scharfen Worten geführte Auseinandersetzung mit dem Koalitionspartner nicht zu dramatisieren: "Es tut der freiheitlichen Demokratie keinen Abbruch, wenn man über schwierige Fragen notfalls auch streitig debattiert."

US-Geheimdienstdirektor Mike McConnell hat derweil erstmals Angaben deutscher Sicherheitspolitiker und der Bundesanwaltschaft über eine enge Zusammenarbeit mit US-Behörden bei der Festnahme des terrorverdächtigen Trios im Sauerland bestätigt. Er erklärte vor dem US-Kongress, die Überwachung von Gesprächen im Ausland sei entscheidend für die Festnahme der Männer gewesen. Ob die US-Geheimdienste dabei einen Trojaner oder Keylogger einsetzten, verriet McConnell nicht. Er verwies aber auf das jüngst verschärfte Anti-Terrorgesetz FISA als Grundlage für die erfolgreiche Beschattung und warnte die Kongressmitglieder davor, die darin enthaltenen, heftig umstrittenen Vollmachten zum Abhören von Telefonanten und E-Mails ohne Richtervorbehalt zu begrenzen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Von wegen 99,9 %
Beitrag von: Jürgen am 12 September, 2007, 01:50
Zitat
Ähnlich verhält es sich mit privaten WLAN-Routern: Allein sie dürften wesentlich mehr als die 0,1 % oder (immerhin) 82.310 Menschen ausmachen, die laut der Aussage Zierckes potentiell betroffen waren.
Sehr war.
Und dazu zählen garnicht unbedingt nur Computer-Nutzer.

Ich hatte gerade die Gelegenheit, bei einer entfernten Bekannten, die sich am Arbeitsplatz von einem Werber eine DSL + VoIP Lösung hat andrehen lassen, die ganze Hardware frisch aus dem Karton zu holen und anzuschliessen.
Da war nicht nur die Fernwartung für Telefonanlage und DSL-Router eingeschaltet, und 'natürlich' mit Default-Passwort 'gesichert', sondern auch WLAN aktiviert, und zwar sperrangelweit offen.

Nun wurde ihr analoges Telefon bereits am Dienstag unerwartet umgeschaltet, drei Tage früher als angekündigt.
Hätte sie dann (verständlicherweise) das Zeug schnell selbst angestöpselt, nur um wieder telefonieren zu können, hätte das auch sofort geklappt.
Dafür hätte allerdings jeder halbwegs geschickte Unhold sich ihrer Anlage ohne ihr Wissen bedienen können. Und das hätte frühestens diese drei Tage später auffallen oder abgestellt werden können, als ich bestellt war, um z.B. ihrem alten Rechner eine Netzwerkkarte zu verpassen und dann darüber in die Konfiguration zu gelangen.

Plug&Play kann gerade in Hinsicht auf Sicherheit zunehmend fatal sein  ::)
Titel: Schlagabtausch über Online-Überwachung im Bundestag
Beitrag von: SiLæncer am 12 September, 2007, 12:57
Während der laufenden Haushaltsdebatte im Bundestag haben sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Kanzlerin Angela Merkel (beide CDU) mit der Opposition ein rhetorisches Gefecht rund um heimliche Online-Durchsuchungen und ausstehende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsarchitektur geliefert. Schäuble, der 2008 insgesamt rund 3,3 Milliarden Euro für die innere Sicherheit ausgeben will, machte sich am gestrigen Dienstag noch einmal für eine rasche Verabschiedung des Entwurfs für die Novellierung des Gesetzes fürs Bundeskriminalamt (BKA) einschließlich einer Befugnis zur Ausspähung "informationstechnischer Systeme" stark. Der Minister betonte, dass es "möglich und auch notwendig sein wird, in eng begrenzten Ausnahmefällen als Ultima Ratio in die Strukturen moderner und sich weiter entwickelnder Kommunikation einzudringen".

Die technischen und rechtlichen Fragen solcher heimlicher Online-Durchsuchungen sind laut dem Minister zwar "nicht einfach", aber die Koalition arbeite "intensiv daran". Wichtig sei nach den Erfahrungen der vergangenen Woche nicht nur, "dass wir der Arbeit unserer Sicherheitsbehörden vertrauen können, sondern, dass wir auch auf sie hören müssen". Im Übrigen sei man in den letzten Jahren aber auch im Sicherheitsverbund von Bund und Ländern bereits "gut vorangekommen".

Kanzlerin Angela Merkel stellte sich heute im Parlament erneut hinter Schäuble und die Unions-Forderung nach Online-Razzien. Wichtig sei, dass das Bundeskriminalamt notwendige Mittel an die Hand bekommt, sagte die CDU-Politikerin und fügte hinzu: "Ich verhehle nicht, dass für mich auch die Online-Durchsuchung dazugehört." An den abwartenden Koalitionspartner SPD wendete sie sich mit den Worten, man solle "nicht falsche Fronten aufmachen". Deutschland drohe kein Polizeistaat. Es dürfe aber keine Räume in der Gesellschaft geben, auf den die Sicherheitsbehörden keinen Zugriff haben, wiederholte die Kanzlerin ein von Unionspolitikern bereits vielfach im Dauerstreit um die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" bemühtes Argument. Die dem entgegenstehenden Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung thematisierte Merkel wiederum nicht.

SPD-Fraktionschef Peter Struck betonte: "Wenn es für die Bekämpfung terroristischer Aktivitäten erforderlich ist, sind wir nicht gegen Online-Durchsuchungen." Aber vorher müssten die rechtstaatlichen Bedingungen klar sein, bekräftigte der Ex-Bundesverteidigungsminister an die Linie der Sozialdemokraten. Auf Oppositionsseite stellte die Innenexpertin der Grünen, Silke Stokar, klar: "Wir wollen keine Online-Durchsuchungen." Merkel forderte sie auf, auf dem nächsten IT-Gipfel zu erklären, wie sonst "Internetsicherheit in Deutschland hergestellt werden soll". Die Kanzlerin solle erläutern, "zu welchem ökonomischen Schaden die Umsetzung von Schäubles Plänen – nach meiner Auffassung führen sie zu Internetgefahr made in Germany führen kann".

Auch generell kritisierte die Grüne den Entwurf für die Novelle des BKA-Gesetzes: Diese führe "zu einer grundlegenden Änderung der Sicherheitsstruktur in Deutschland, hin zu mehr Zentralismus". Schäuble warf sie vor, aus dem umstrittenen Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit nur einen Bruchteil in Höhe von 3,4 Prozent für die Abwehr von Anschlägen abgerufen zu haben: "Der Begriff Terrorismusbekämpfung wird für Sie zum Sesam-öffne-dich der Steuerkasse. Anschließend verschwindet das Geld in den schwarzen Kassen, und Sie sagen uns nicht, was Sie mit diesem Geld konkret gemacht haben."

Gut eine Woche nach der Festnahme eines saarländischen Terrorverdächtigen haben sich auch CDU-Regierung und Opposition im saarländischen Landtag heftig über Online-Durchsuchungen gestritten. Landesinnenminister Klaus Meiser (CDU) erklärte, das Instrument sei erforderlich, weil Terrorakte vor allem im Internet verabredet würden. Im Vorfeld der vergangene Woche vereitelten Sprengstoffanschläge habe es Phasen gegeben, in denen die Ermittler "sehr unruhig" geworden seien, weil die Terrorverdächtigen ihre Kommunikation über das Internet zeitweise verschlüsselt hätten. CDU-Fraktionschef Jürgen Schreier bezeichnete die Diskussion über Freiheitsrechte als "kleinlich". Es sei fahrlässig, die Polizei "in einen ungleichen Kampf" mit den Terroristen zu schicken.

Die Opposition warf der CDU vor, sie instrumentalisiere die Terror-Bedrohung zu parteitaktischen Zwecken. Die SPD-Abgeordnete Anke Rehlinger sagte, verdeckte Online-Durchsuchungen kämen "wenn überhaupt nur unter rechtsstaatlich einwandfreien Bedingungen" in Frage. Die Freiheitsrechte dürften nicht "auf dem Altar der Terrorismusbekämpfung" geopfert werden. Der FDP-Abgeordnete Karl Josef Jochem gab zu bedenken, dass im aktuellen Fall die bestehenden Ermittlungsbefugnisse ausgereicht hätten.

Das Bundesinnenministerium hat derweil bestätigt, dass sich die Islamische Jihad Union (IJU) im Internet zu den vereitelten Anschlägen hierzulande bekannt hat. Demnach sollten die Terrorverdächtigen den US-amerikanischen Luftwaffenstützpunkt Ramstein sowie US-amerikanische und usbekische Konsulareinrichtungen ins Visier nehmen. In der Erklärung wird laut Innenministerium der durch die Bundeswehr genutzte Luftwaffenstützpunkt Termez in Usbekistan thematisiert, dessen Schließung die IJU angeblich bewirken wollte. Das Gemeinsame Internetzentrum der Bundessicherheitsbehörden (GIZ) geht von der Authentizität der Erklärung aus. Die Bekennung gilt dem Ministerium als Beweis, dass "die Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus fortbesteht".

Konkret hat das Innenressort im kommenden Jahr für die Bundespolizei Ausgaben in Höhe von 2,2 Milliarden Euro vorgesehen. Der Haushaltsmittelansatz für das BKA liegt 2008 bei etwa 362 Millionen Euro. Dabei haben die Ausgaben für Informationstechnik in Höhe von circa 48,6 Millionen Euro einen Anteil in Höhe von rund 13 Prozent. Insbesondere für die Weiterentwicklung des Polizeisystems Inpol und für die Wartung und Pflege anderer IT-Lösungen sind Gelder veranschlagt worden. Für Leistungen an internationale Organisationen wird ein Betrag in Höhe von rund 19,4 Millionen aufgewendet. Deutschland ist mit einem Anteil von rund 21 Prozent größter Beitragszahler bei Europol. Daneben sind im Kapitel des BKA etwa auch die Beiträge für die Unterstützung des Schengener Informationssystems (SIS) in Höhe von knapp 1,6 Millionen Euro veranschlagt.

Darüber hinaus umfasst der Haushaltsplan 2008 des Innenministeriums unter anderem 198 Millionen Euro für ein bundesweit einheitliches digitales Sprech- und Datenfunksystem für alle inländischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das etwa im Bereich biometrischer Verfahren und Kryptoprodukte sowie beim Schutz kritischer Infrastrukturen aktiv ist und ein IT-Krisenreaktionszentrum aufbaut, sind etwa 60,2 Millionen Euro vorgesehen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Große Unterstützung für Demo gegen den "Überwachungswahn"
Beitrag von: SiLæncer am 12 September, 2007, 15:08
Neben dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung rufen inzwischen knapp 50 weitere zivilgesellschaftliche Organisationen und Parteien besorgte Bürger auf, am 22. September gegen eine "ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat" in Berlin auf die Straße zu gehen. Zu den bisherigen Unterstützern der Demonstration unter dem Motto "Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!" (etwa des Chaos Computer Clubs (CCC), FoeBuD, STOP1984 und der Humanistische Union) sind nach Angaben der Organisatoren weitere Gruppen wie Journalistenverbände, die Gewerkschaft ver.di, das gewerkschaftsnahe LabourNet, die Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge oder der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) gekommen. Einmal mehr ins Visier genommen haben die Aktivisten insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Pläne zu heimlichen Online-Durchsuchungen: "Wir werden nicht zulassen, dass Schäuble uns auf der privaten Festplatte herumschnüffelt oder unsere Anrufe und Emails zählt", betont Constanze Kurz vom CCC.

Im Rahmen der Online-Aktion "Schäuble-Eselsohr" demonstrieren auch hunderte Blogger und Homepagebetreiber begleitend im WWW gegen den Ausbau staatlicher Kontrollstrukturen. Vor Ort bei dem Protestzug dabei sein wollen ferner mit dem Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen, der Berliner FDP-Fraktion, der Linkspartei der Hauptstadt, den Jungen Liberalen, der Grünen Jugend, den Jusos, der ÖDP und der Piratenpartei zahlreiche politische Gruppierungen. Stark vertreten sind ebenfalls ärztliche Vereinigungen wie die Freie Ärzteschaft, der Verein Demokratischer Ärztinnen und Ärzte, der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands oder die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges. Dem Thema "Gläserner Patient" soll dabei während des Marschs ein eigener Wagen gegen die elektronische Krankenakte beziehungsweise die Gesundheitskarte mit Speicherchip gewidmet sein.

Aus Sicht des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung als Initiator des Aufrufs ist es höchste Zeit, gegen "permanente Verschärfungen von Sicherheits- und Überwachungsgesetzen und für die Bewahrung der Grundrechte auf die Straße zu gehen". Die Demonstration wendet sich unter anderem gegen die geplante sechsmonatige Aufzeichnung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung, gegen Biometrie und RFID-Chips in Ausweisen und Pässen, gegen die Speicherung von Krankheitsbefunden auf zentralen Servern und gegen die zunehmende Videoüberwachung des öffentlichen Raumes. "Die Vorratsdatenspeicherung ist vehement abzulehnen, weil sie einen völlig ungerechtfertigten Eingriff in die Privatsphäre der Bürger in der Europäischen Union darstellt und diese alle unter den Generalverdacht des Terrorismus, der Schwerstkriminalität und der Mitgliedschaft in kriminellen Vereinigungen stellt", begründet Hans-Jörg Kreowski, Vorsitzender des Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) die Mitwirkung an der Demonstration.

Um möglichst vielen Menschen die Teilnahme an der Kundgebung zu ermöglichen, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Sonderbusse von Bremen, Hamburg, Bielefeld und Mainz aus organisiert. Tickets können ab sofort bestellt werden. Mit dem Song "Grundrechtsterror" (MP3-Datei) vom Projekt "Bundestag United" ist zudem bereits eine "Hymne" für die Demonstration entstanden, die sich mit Hilfe von Sprachausschnitten unter anderem von Schäuble kritisch mit aktuellen Überwachungsvorhaben der Regierung beschäftigt. Bundeskanzlerin Angela Merkel erkennt darin etwa an, dass die Kriminalitätsängste in der Bevölkerung irrational seien, schlägt jedoch als Gegenmaßnahme noch mehr Überwachung vor. Am Ende des Liedes warnt der Strafrechtsprofessor Peter-Alexis Albrecht eindringlich vor dem "Wahnsinn" der "Allmacht einer Exekutive, die keinerlei verfassungsrechtliches Gewissen mehr hat".

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kann die Aufregung dagegen nicht verstehen. Die von ihr federführend betreute Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung halte "Sicherheit auf rechtsstaatlich hohem Niveau", erklärte die SPD-Politikerin im Rahmen der laufenden Haushaltsdebatten am gestrigen Dienstag im Bundestag. Mit dem Gesetz werde auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf dem niedrigstmöglichen Niveau umgesetzt. Die Verlängerung der Vorhaltung von Informationen wie "wer wann wie lange mit wem telefoniert hat und wer Mails verschickt oder empfangen hat" von drei auf sechs Monaten sei eine hinnehmbare Einschränkung. Zypries erwähnte dabei nicht, dass bei der Nutzung von Pauschaltarifen beim Internetzugang momentan eine Pflicht zur raschen Löschung der Verbindungsdaten einschließlich IP-Adresse besteht und auf die Netzprovider gravierende Änderungen zukommen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: ionti am 12 September, 2007, 20:18
Von wegen Sicherheitslücken ...


* Aus einem Hörfunkbeitrag von Rolf Gössner für den WDR 3. Der Rechtsanwalt und Publizist ist Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte.



»Deutschland gilt schon seit Jahren als Teil eines globalen Gefahrenraums mit zunächst eher abstrakter Gefährdungslage. Doch spätestens nach den Kofferbombenfunden vom letzten Jahr und den neuesten Festnahmen hat der islamistische Terror nach herrschender Meinung Deutschland erreicht. Und diese neue Bedrohungslage könne, so die nicht ganz logische Schlußfolgerung, nur mit abermals neuen Befugnissen bewältigt werden. Doch lassen wir die Kirche, oder auch die Moschee, im Dorf. Der letzte Festnahmeerfolg nach einem monatelangen professionellen Großeinsatz der Polizei, mit dem mutmaßlich geplante Anschläge verhindert wurden, zeigt doch allem Anschein nach: Wir brauchen weder Onlinedurchsuchung von Computern noch grundrechtswidrige Bundeswehreinsätze im Innern des Landes, wie sie Schäuble unablässig fordert. Aber auch keinen Umbau des Bundeskriminalamtes in ein deutsches FBI, geschweige denn die Internierung von »Gefährdern«, die Nutzung unter Folter erpreßter Aussagen oder die Tötung von Topp-Terroristen. ...

Schon nach den Terroranschlägen in den USA vom 11.9.2001 übertrafen sich Parteien und Sicherheitspolitiker mit Gesetzesvorschlägen, die der Sicherheit der Bürger dienen sollen, aber mit Sicherheit ihre Freiheitsrechte einschränken. 2002 sind die umfangreichsten Sicherheitspakete der deutschen Rechtsgeschichte in Kraft getreten. Damit wurden Polizei- und Geheimdienstbefugnisse stark ausgeweitet, Sicherheitsüberprüfungen von Arbeitnehmern auf »lebens- und verteidigungswichtige Betriebe« ausgedehnt, »biometrische Daten« in Ausweispapieren erfaßt und Migranten einer noch intensiveren Überwachung unterzogen.

Dennoch scheint es nicht genug: Prompt entbrennt nach jedem Anschlag oder Anschlagsversuch eine neue Debatte um angebliche Sicherheitslücken, in der es im Kern um einen fatalen Umbau der Sicherheitsarchitektur geht – mit dem Effekt einer zunehmenden Militarisierung der »inneren Sicherheit« und einer weiteren Zentralisierung und Vernetzung aller Sicherheitsbehörden. (...)

Für ein vages Sicherheitsversprechen bezahlt die Bevölkerung mit schweren Grundrechtsverlusten einen hohen Preis. Doch man kann es nicht oft genug sagen: Weder in einer hochtechnisierten Risikogesellschaft noch in einer liberalen, offenen Demokratie kann es einen absoluten Schutz vor Gefahrenund Gewalt geben. Unhaltbare Sicherheitsversprechen und ein ausuferndes Sicherheitsdenken, wie wir es nicht nur hierzulande erleben, können zerstören, was sie zu schützen vorgeben: Freiheit und Bürgerrechte, die im Zuge des staatlichen Antiterrorkampfes ohnehin schon schweren Schaden erlitten haben.

Am Samstag, den 22. September 2007 findet in Berlin eine große Demonstration von Bürgerrechtsorganisationen unter dem Motto »Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn« statt (freiheit-statt-angst.de). Eine Teilnahme ist in der gegenwärtig schwierigen Situation dringender denn je.«

Titel: Terrorabwehr bleibt heftig umkämpftes Terrain
Beitrag von: SiLæncer am 13 September, 2007, 19:53
Rechtliche Maßnahmen zur Abwehr des islamistischen Terrorismus sind auch zwei Tage nach dem sechsten Jahrestag der Anschläge am 11. September 2001 ein heftig umkämpftes Thema. Während hierzulande der Streit über heimliche Online-Durchsuchungen und den Umgang mit "Gefährdern" weitergeht, haben sich Vertreter der Internetbranche gegen die von der EU-Kommission geforderte Zensur von Suchmaschinen ausgesprochen. US-Geheimdienstdirektor Mike McConnell musste zudem seine Behauptung korrigieren, dass die jüngste Verschärfung des Anti-Terrorgesetzes FISA als Grundlage für die erfolgreiche Beschattung der drei vor einer Woche in Deutschland inhaftierten Terrorverdächtigen gedient habe.

Harald Summa, Geschäftsführer des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, hat sich strikt gegen die Ausführungen von EU-Justizkommissar Franco Frattini zum angekündigten neuen Anti-Terrorplan aus Brüssel gewandt. Demnach sollen "gefährliche Wörter" in Suchmaschinen gesperrt werden, um etwa Bombenbau-Anleitung schwieriger auffindbar zu machen. Derartige staatliche Eingriffe in die Wegweiser durchs Internet hält Summa für nicht vereinbar mit dessen "globaler und virtueller Natur". Die Problematik ist seiner Ansicht nach vergleichbar mit der Spam-Filterung von E Mails. Die Erfahrung habe gezeigt, dass sich für jedes herausgefilterte Wort binnen weniger Tage mehrere Synonyme weltweit durchgesetzt hätten, die sogar noch zu einer Erhöhung des Spam-Aufkommens beitragen würden. "Wenn 'Bombe' verboten wird, schreiben die daran interessierten Kreise eben 'Eisbombe' oder 'Sahnetorte' und finden einen Weg, sich unter dem neuen Schlagwort zu finden", gibt der eco-Chef in Beispiel. Der von Frattini ins Spiel gebrachte Ansatz wäre so "der Tod des Internet als Informationsmedium in der modernen Wissensgesellschaft".

In den USA sind derweil ein weiteres Mal die ausgedehnten Befugnisse für die US-Geheimdienste zum Abhören von internationalen Telefonanten und E-Mails ohne Richtervorbehalt ins Zentrum der Kritik geraten. Die Demokraten beklagen seit längerem, dass sie unter anderem Mike McConnell in seiner Rolle als Director of National Intelligence vor der parlamentarischen Sommerpause Ende Juli unter großem Zeitdruck zur Absegnung einer Novelle zum Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) unter dem Titel Protect America Act getrieben habe. Der Geheimdienstchef hatte zuvor auf die Dringlichkeit des von der Bush-Regierung unterstützten Gesetzesvorhabens verwiesen. Anfang der Woche erklärte er Mitgliedern des US-Kongresses, dass die frischen Vollmachten mit zur Aufdeckung der Beziehungen zwischen den ausgemachten deutschen Anschlagplanern und ihren vermutlichen Drahtziehern in der Islamic Jihad Union geführt hätten.

Nachdem andere Sicherheitsexperten diese Darstellung angezweifelt hatten, ruderte McConnell nun zurück. Er ließ verlauten, dass der Protect America Act zwar für das Schließen von Lücken in der Sicherheitsarchitektur gebraucht werde. Die Behörden hätten die Geheimdienstinformationen, die zu den Verhaftungen in Deutschland beigetragen haben sollen, aber nicht auf Grundlage der erweiterten Bespitzelungsvollmachten gesammelt. Der Fauxpas könnte es nun schwieriger machen, den zunächst auf sechs Monate befristen Protect America Act Anfang kommenden Jahres zu verlängern.

Unionspolitiker hierzulande hatten die Äußerungen McConnels zum Anlass genommen, ihre Forderungen nach Online-Razzien zu untermauern. Nach einem Bericht von MSNBC hat zu dem Fahndungserfolg hierzulande aber vor allem "gute alte Polizeiarbeit" ohne eine Ausforschung "informationstechnischer Systeme" beigetragen. Trotzdem hat sich unter anderem Generalbundesanwältin Monika Harms erneut gegenüber der dpa dafür ausgesprochen, den Sicherheitsbehörden die Lizenz zu verdeckten Online-Durchsuchungen zu geben. Weil islamistische Terroristen vermehrt verschlüsselt miteinander kommunizierten, müsse man an diese Kommunikation herankommen, um Strukturen zu erkennen. Das umstrittene Instrument will sie "mit hohen rechtsstaatlichen Hürden" ausgestattet und nur "für wenige gravierende Delikte" eingesetzt wissen.

Laut Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gewinnt das Internet für islamistische Terroristen immer mehr an Bedeutung. Das weltweite Datennetz sei inzwischen "so etwas wie die Plattform des 'Heiligen Kriegs' gegen die westliche Welt" geworden, sagte der CDU-Politiker in einem Vortrag bei der Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin. "Um ihre fundamentalistische rückwärtsgewandte Mission zu verwirklichen, instrumentalisieren die Islamisten fortschrittlichste Technologien", beklagte der entschiedene Fürsprecher des sogenannten Bundestrojaners. Je häufiger es Extremisten gelinge, Menschen im virtuellen Raum zu prägen, "desto mehr entwickelt sich eine virtuelle und damit gewissermaßen exterritoriale, zugleich aber höchst reale und höchst gewalttätige Gegenbewegung zur westlichen Demokratie".

Auch der Innenausschuss des Bundestags wollte am späten Donnerstagnachmittag über Schlussfolgerungen aus den offenbar vereitelten Terroranschlägen beraten. Online-Razzien sollten dabei aber eine eher untergeordnete Rolle spielen, nachdem sich die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern zunächst auf eine Empfehlung zur Kriminalisierung der Besucher von "Terror-Camps" einigte. Laut Harms wäre es überlegenswert, dies als "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" unter dem Dach der bisherigen Terrorparagrafen zu regeln. Sie gab aber zu bedenken, dass "nicht jeder, der in ein Ausbildungscamp geht, auch gleich ein Terrorist wird". Zum Islam übergetretene Deutsche dürfen nach Harms' Ansicht zudem nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden. "Es gibt sehr viele Konvertiten, die dem friedlichen Islam anhängen." Andere würden sich radikalisierten. Deshalb gelte es, wachsam zu sein und solche Anzeichen rechtzeitig zu erkennen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Zypries: Überwachung von Telefonaten im Internet stärker nutzen
Beitrag von: SiLæncer am 15 September, 2007, 10:55
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die Möglichkeiten des Mithörens von Telefonaten im Internet verstärkt nutzen. Sie fordert die Sicherheitsbehörden auf, die technischen Voraussetzungen hierfür zu verbessern. "Viele, die lautstark die Überwachung der Internet-Kommunikation von potenziellen Terroristen fordern, wissen offenbar gar nicht, dass dies in weiten Teilen nach geltendem Recht schon möglich ist", sagte sie der Welt am Sonntag. "Telefonate, die über das Internet geführt werden, können heute schon abgehört werden – genauso wie E-Mails mitgelesen werden können."

Zypries lehnt die vor allem von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geforderte Online-Durchsuchung von Privatcomputern mit dem Hinweis ab, dass weder die technischen noch die rechtlichen Voraussetzungen ausreichend geklärt seien. Dies sei bei Telefonaten im Internet allerdings anders, sagte Zypries. Auch die im Sauerland festgenommenen mutmaßlichen Terroristen hatten vielfach das Internet genutzt, um zu telefonieren.

Die Internet-Telefonie nehme zu, und immer öfter würden diese Gespräche verschlüsselt geführt. "Hier liegt aus meiner Sicht ein vordringliches Problem, um das sich die Sicherheitsbehörden technisch kümmern müssen", sagte Zypries. "Auch die verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sind in diesem Bereich einfacher zu lösen als bei der Online-Durchsuchung einer Festplatte, also dem – wenn Sie so wollen – Durchsuchen des 'elektronischen Schreibtisches'". Zypries bleibt bei ihrer ablehnenden Haltung, was die Online-Durchsuchung angeht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Merkel findet Debatte über Online-Razzien "bedenklich"
Beitrag von: SiLæncer am 15 September, 2007, 13:13
Nach Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) reißt anscheinend auch bei Kanzlerin Angela Merkel langsam der Geduldsfaden im andauernden Koalitionsstreit um Online-Razzien. Die Diskussion über heimliche Online-Durchsuchungen sei "bedenklich", sagte die CDU-Politikerin angesichts der vehementen Kritik an Schäubles Vorhaben am gestrigen Freitagabend auf einer Regionalkonferenz zum Grundsatzprogramm ihrer Partei in Berlin. Neue Argumente für die geplante Ausforschung "informationstechnischer Systeme" führte Merkel aber nicht an: "Es kann ja nicht sein, dass wir einen Raum ermöglichen, in dem Terroristen sicher sind, dass der Staat dort nicht 'ran kann", erklärte Merkel. Sie wiederholte damit die bekannte Linie der Union. Im Blick auf die SPD meinte die Bundeskanzlerin, "ich bin ganz sicher, dass wir da eine Lösung finden".

Zugleich warb Merkel auch für das geplante gesetzliche Vorgehen der Bundesregierung gegen die Ausbildung in Terrorcamps. Der Staat müsse generell "wehrhaft" sein gegenüber denen, die sich vorgenommen hätten, ihn zu vernichten. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla lobte in seiner Rede, dass Schäuble gegen viele Widerstände immer wieder auf Gesetzeslücken bei der Gewährleistung der inneren Sicherheit hinweise. In dem Grundsatzprogramm warnen die Christdemokraten davor, dass Datenschutz nicht zum "Täterschutz" werden dürfe.

Einzelne Sozialdemokraten hat die Union bereits weitgehend auf ihrer Seite, während Bundesjustizministerin Brigitte Zypries skeptisch bleibt. Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch sagte dem Nachrichtenmagazin Focus: "Wir werden das brauchen", auch wenn die Befugnis voraussichtlich nur in "ganz wenigen Ausnahmefällen" genutzt werde. "Wir können uns nicht dumm stellen." Eine Einigung mit der Union könne es in dieser Frage jedoch nur geben, betonte der SPD-Politiker die Grundlinie seiner Partei, wenn Online-Durchsuchungen "rechtsstaatlich klar geregelt" würden. "Es muss ein Straftatenkatalog dabei sein, die Eingriffsschwelle muss hoch sein, ein Richter muss darüber entscheiden und ähnliches mehr. Mit dem Eindringen in fremde Rechner habe ich unter diesen Voraussetzungen kein Problem."

Bruch zweifelte aber zugleich an dem Versprechung des Bundeskriminalamts (BKA). Dessen Chef, Jörg Ziercke, ging bislang von "acht bis zehn" Einsätzen des sogenannten Bundestrojaners im Jahr aus. "Ich glaube, es wird mehr", räumte der rheinland-pfälzische Minister dagegen ein. Die Techniker seiner Landespolizei hätten prognostiziert, dass in wenigen Jahren der gesamte Telefonverkehr in der Regel verschlüsselt als VoIP abgewickelt werde. Auch dafür müssten Abhörmöglichkeiten geschaffen werden. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Jürgen Gehb, schloss nicht aus, dass für Online-Razzien – wie beim großen Lauschangriff – eine Grundgesetzänderung erforderlich sein könnte. Der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung dürfe aber nicht dazu führen, "dass das Instrument praktisch nicht einsetzbar ist".

Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach will derweil Kenntnis davon erlangt haben, dass die Terror-Ermittler vor dem jüngsten Fahndungserfolg 20 Prozent des Daten- und Mobilfunkverkehrs der Verdächtigen aufdecken konnten. Wegen dieser dem CDU-Politiker gering erscheinenden Menge hätten abgesehen von den drei Festnahmen sieben weitere Terrorverdächtige vorerst entkommen können. Zumindest von dem mutmaßlichen Anführer der ausgemachten Anschlagplaner, Fritz G., ist bekannt, dass er zahlreiche Handys benutzte und über weit entfernte Callshops ins Internet ging.

Das aktuelle ZDF-Politbarometer hat derweil sein Scherflein zu der wachsenden Zahl an Umfragen zur Meinung des Volkes zu Online-Razzien beigetragen. Vor dem Hintergrund der Verhaftung mehrerer Terrorverdächtiger glaubt eine Mehrheit der Befragten von 57 Prozent, dass in Deutschland zum Schutz vor Anschlägen genug getan wird. Nur 34 Prozent halten die Schutzmaßnahmen für nicht ausreichend. Für die vor allem von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und anderen Unionspolitikern geforderten heimlichen Online-Durchsuchungen privater Computer sprechen sich dennoch 65 Prozent aus, während solche Maßnahmen 31 Prozent ablehnen. Vergangene Woche hatte eine andere repräsentative Befragung noch ergeben, dass sich Befürworter und Gegner von Online-Überwachungen fast die Waage halten.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hat derweil seine Kritik am geplanten Einsatz des Bundestrojaners verschärft. Es wäre laut der Provider-Lobby für böswillige Angreifer ein Leichtes, das Installationsprogramm des Innenministers zu kapern, um sozusagen "auf dem Rücken der Schäuble-Software" in die Rechner der Bevölkerung einzudringen. "Dann wäre ganz Deutschland unter dem Deckmantel der inneren Sicherheit offen für Online-Spionage aus aller Welt", warnt eco-Geschäftsführer Harald Summa vor den seiner Meinung nach vom Innenressort noch nicht ausreichend bedachten Folgen. Dies gelte umso mehr, als die Sicherheitsbehörden mit dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht nur zur Beschnüffelung von PCs, sondern auch von Smartphones, Navigationsgeräten und Servern ermächtigt würden.

"Das Bundeskriminalamt und viele weitere staatliche Stellen rund um den Globus kämpfen gemeinsam mit der Internetwirtschaft für saubere Datennetze", führt Summa seine Bedenken aus. "Würden wir in diese Sicherheitssysteme eine Lücke einbauen, um den Schäuble-Trojaner durchzulassen, käme dies einer Einladung an die Hacker-Gemeinschaft aus aller Welt gleich." Der aktuelle Schlag gegen Phishing-Betrug, den Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaft Bonn landeten, zeigt nach Einschätzung des eco-Geschäftsführers beispielhaft, wie leicht die Glaubwürdigkeit elektronischer Behördenpost zu erschüttern sei. Die Betrügerbande aus Deutschland, Russland und der Ukraine schickte Spionage-Programme zum Ausspähen von Kontodaten unter anderem unter dem Absender bundesdeutscher Behörden wie dem BKA an Verbraucher. Ein ähnliches Verfahren hat das Innenministerium auch zur Installation des Bundestrojaners nicht ausgeschlossen.

Quelle : www.heise.de
Titel: TERRORISMUS : Schäuble hält Atom- Anschlag für eine Frage der Zeit
Beitrag von: SiLæncer am 15 September, 2007, 18:27
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble warnt vor einem nuklearen Terroranschlag. Es sei nur noch eine Frage der Zeit, bis ein solcher Angriff erfolge. Der Rat des Ministers: Man solle sich die restliche Zeit nicht mit Untergangsstimmung verderben.

Frankfurt am Main - Sicherheitsexperten warnen schon seit langem, dass es nur noch eine Frage der Zeit sei, bis es zu einem Terroranschlag mit nuklearem Material komme. Von ranghohen Regierungsvertretern aber kamen solche finsteren Warnungen bisher so gut wie nie. Umso dramatischer wirken deshalb jetzt die Sätze von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU).

"Die größte Sorge aller Sicherheitskräfte ist, dass innerhalb des terroristischen Netzwerkes ein Anschlag mit nuklearem Material vorbereitet werden könnte", sagte Schäuble der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". "Viele Fachleute sind inzwischen überzeugt, dass es nur noch darum geht, wann solch ein Anschlag kommt, nicht mehr, ob."

Ein wenig fatalistisch klang Schäubles Rat zur Gelassenheit: "Es hat keinen Zweck, dass wir uns die verbleibende Zeit auch noch verderben, weil wir uns vorher schon in eine Weltuntergangsstimmung versetzen."

Über die Anfang September vereitelten Anschläge auf US-Einrichtungen in Deutschland sagte er: "Ich schlafe nicht ruhiger seit den Verhaftungen." Nun sei noch klarer, dass Deutschland im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus stehe. Er verwies auf eine Drohung der "Islamischen Dschihad Union", die sich für die Pläne verantwortlich erklärt hatte. "Die Terroristen wollen ja weitere Anschläge ausführen."

123 Millionen Euro für die Sicherheitsforschung

Den Sicherheitsbehörden seien nicht alle möglichen Gefahren bekannt. "Einen vollständigen Überblick haben wir auch heute nicht", sagte Schäuble. Er kündigte größere Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheitstechnik an. Um der schnellen technischen Entwicklung zu folgen, würden in den kommenden drei Jahren 123 Millionen Euro in die Sicherheitsforschung fließen, sagte der Minister der "Bild am Sonntag".

Die EU investiere in den kommenden sieben Jahren 1,4 Milliarden Euro in diese Forschung. Dabei gehe es etwa um den Schutz vor Terrorismus und um die Sicherung der Infrastruktur. "Die Aufklärung durch Roboter gehört ebenso dazu wie die Technologieentwicklung gegen Bioterror", sagte Schäuble.

Die Kommunikation über Mobiltelefone oder im Internet werde zunehmend verschlüsselt. Das erschwere die Arbeit der Sicherheitsbehörden, die deshalb mit den notwendigen technischen Mitteln ausgestattet werden müssten.

Online-Durchsuchungen: Schäuble bleibt hart

In der Diskussion über heimliche Online-Durchsuchungen lehnte Schäuble den Vorschlag ab, die Einführung auf das kommende Jahr zu verschieben. "Wir werden keinen Entwurf eines BKA-Gesetzes vorlegen, ohne dass es die Möglichkeit der Online-Durchsuchung enthält." Schäuble wies darauf hin, dass SPD-Chef Kurt Beck im Grundsatz für ein Gesetz zur Online-Durchsuchung sei. "Da muss ich doch nicht warten, ob ein Landesgesetz vom Verfassungsgericht gutgeheißen wird", sagte der Minister im Hinblick auf ein für kommendes Jahr erwartetes Urteil über eine Regelung zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen.

Justizministerin Brigitte Zypries will dagegen die vorhandenen Möglichkeiten des Mithörens von Telefonaten im Internet verstärkt nutzen. Die SPD-Politikerin forderte in der "Welt am Sonntag" die Behörden auf, die technischen Voraussetzungen zu verbessern. "Viele, die lautstark die Überwachung der Internetkommunikation von potentiellen Terroristen fordern, wissen offenbar gar nicht, dass dies in weiten Teilen nach geltendem Recht schon möglich ist."

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Mit dem Bundestrojaner gegen Anschläge mit schmutzigen Bomben
Beitrag von: SiLæncer am 16 September, 2007, 16:18
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat vor terroristischen Attentaten mit schmutzigen Bomben gewarnt und sich zugleich erneut vehement für heimliche Online-Durchsuchungen ausgesprochen. "Die größte Sorge aller Sicherheitskräfte ist, dass innerhalb des terroristischen Netzwerkes ein Anschlag mit nuklearem Material vorbereitet werden könnte", sagte Schäuble der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. "Viele Fachleute sind inzwischen überzeugt, dass es nur noch darum geht, wann solch ein Anschlag kommt, nicht mehr, ob." Wissenschaftler gehen aber davon aus, dass es sich bei Berichten über "Atombomben zum Selberbauen" und die vermeintliche Gefährlichkeit "dreckiger Bomben" mehr um Panikmache als um Schilderungen einer ernsthaften realistischen Bedrohung handelt.

Zugleich lehnte der Innenminister nach der Verhaftung dreier Terrorverdächtiger in Deutschland den Vorschlag der SPD ab, die Einführung einer Befugnis für Netzbespitzelungen im Rahmen der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) auf das kommende Jahr zu verschieben. "Wir werden keinen Entwurf eines BKA-Gesetzes vorlegen, ohne dass es die Möglichkeit der Online-Durchsuchung enthält", betonte der CDU-Politiker. Er stellte sich damit einmal mehr gegen jüngste Äußerungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Schäuble wies darauf hin, dass SPD-Chef Kurt Beck im Grundsatz für ein Gesetz zur Online-Durchsuchung sei. "Da muss ich doch nicht warten, ob ein Landesgesetz vom Verfassungsgericht gutgeheißen wird", sagte der Minister im Hinblick auf ein für kommendes Jahr erwartetes Urteil über eine Regelung zu Online-Razzien für den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen.

Schäuble will zugleich mehr in die Sicherheitstechnik investieren. "In den nächsten drei Jahren fließen im Rahmen der Hightech-Strategie der Bundesregierung allein 123 Millionen Euro in die Sicherheitsforschung", sagte er der Bild am Sonntag. "Die Aufklärung durch Roboter gehört ebenso dazu wie die Technologieentwicklung gegen Bioterror." Auch nach den jüngsten Inhaftierungen sei er generell "nicht ruhiger" geworden. Schließlich hätten Terroristen weitere Anschläge angekündigt. Vor allem sorge ihn, wie schnell diese seiner Ansicht nach ihre Strategien an politische Entwicklungen anpassen: "Wenn ich heute sehe, wie die Terroristen aus unseren öffentlichen Debatten lernen, fürchte ich manchmal, dass die Bedrohung nicht ab-, sondern zunimmt."

Zuvor hatte auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die Diskussion um den Einsatz des so genannten Bundestrojaners als "bedenklich" bezeichnet.

Unionsfraktionschef Volker Kauder plädierte in der Debatte über Terrorverdächtige aus den Reihen deutscher Islam-Konvertiten für eine gezielte Beobachtung auffälliger Personen und eine Kontrolle ihrer Informationswege. Dazu gehöre die Ausforschung "informationstechnischer Systeme", um etwa an verschlüsselte Internet-Telefonate zu gelangen, sagte der CDU-Politiker dem Deutschlandfunk.

Praktische Bedenken gegen die ins Spiel gebrachten Verfahren zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung bei Online-Razzien kommen derweil von Richtern und Staatsanwälten. So wiederholte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes (DRB), Christoph Frank, gegenüber der dpa seine Einschätzung, dass eine detaillierte richterliche Kontrolle bei Online-Durchsuchungen nur mit zusätzlichem Personal machbar sei. Überlegungen, ein Justizvertreter könnte zum Schutz der Privatsphäre die von der Festplatte eines Verdächtigen heruntergeladenen Daten vorab sichten, bezeichnete Frank als unrealistisch: "Das kann ein Richter bei den vorhandenen Strukturen der Justiz nicht leisten." Das Datenmaterial müsse zuvor von Polizei und Staatsanwaltschaft technisch und inhaltlich aufbereitet werden, da sonst die Relevanz der Informationen nicht zu ermessen sei. Erforderlich seine zudem mehr "erfahrene und spezialisierte Richter, die für diese Aufgabe genügend Zeit haben müssen".

In der Kontroverse um Netzbespitzelungen warnte der neue Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Axel Filges, zudem vor einem "Schnellschuss". Der private Lebensbereich sei ein wichtiges Gut, das man lange verteidigen sollte, sagte er im Deutschlandradio Kultur. Jeder Eingriff müsse sehr gut abgewogen werden. "Es ist niemandem damit gedient, wenn jetzt aus der Hüfte geschossen wird." Grundsätzlich gehe es nicht um eine Ablehnung heimlicher Ermittlungen dieser Art. Aus Sicht der Anwaltschaft sei aber eine klare rechtliche Regelung erforderlich. "Es kommt darauf an, unter welchen Voraussetzungen sie im Einzelfall zur Gefahrenabwehr dann doch erforderlich und wie sie gesetzlich geregelt sein sollten". Filges forderte einen engen gesetzlichen Rahmen für eine Ausspähung privater Computer mit "Trojaner"-Spähprogrammen. "Der Bürger darf nicht annehmen, dass immer dann, wenn er den Computer anmacht, schon jemand anderes drauf ist."

Quelle : www.heise.de
Titel: SPD weist neue Forderungen der Union in der Sicherheitsdebatte zurück
Beitrag von: SiLæncer am 17 September, 2007, 11:26
Neue Forderungen und Szenarien aus der Union in der angespannten Debatte um die innere Sicherheit haben die SPD verärgert. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte am Wochenende vor terroristischen Anschlägen mit nuklearem Material gewarnt und sich gleichzeitig vehement erneut für heimliche Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), zeigte sich daraufhin "einigermaßen fassungslos". Wenn Schäuble konkrete Hinweise habe, sollte er intern tätig werden. "Es würde einem für die Sicherheit verantwortlichen Minister in dieser Situation gut anstehen, sich verantwortungsbewusst zu zeigen und nicht noch zur Verunsicherung beizutragen", mahnte der Innenpolitiker. SPD-Generalsekretär Hubertus Heil betonte, wenn Schäuble meine, "die Gefahr von atomaren Terroranschlägen an die Wand malen zu müssen, sollte er sich dafür einsetzen, dass Atomkraftwerke so schnell wie möglich abgeschaltet werden".

Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, kritisierte die Äußerung Schäubles scharf. "Der Innenminister sollte weniger Interviews geben und sich mehr um die praktische alltägliche Sicherheitsarbeit kümmern", riet der SPD-Politiker. Schäubles immer neue Gefahrenszenarien würden bei der praktischen Arbeit nicht weiter helfen. Den Unionsforderungen nach einer raschen gesetzlichen Regelung zum Einsatz des so genannten Bundestrojaners erteilte Wiefelspütz zudem erneut eine Absage. "Wir warten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab", unterstrich er die SPD-Position. Zugleich deutete er grundsätzlich die Möglichkeit einer Einigung mit dem Koalitionspartner nach der Entscheidung in Karlsruhe an: "Es wird noch geraume Zeit dauern, bis die Online-Durchsuchung kommt."

Für Unmut bei den Sozialdemokraten sorgen auch andere Vorstöße aus der Union zum Umbau der Sicherheitsarchitektur, zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren und zur akuten Gefahrenabwehr. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte angekündigt, er würde notfalls den Abschuss eines von Terroristen entführten Flugzeugs auch ohne gesetzliche Grundlage befehlen, wenn diese Andere bedrohten. Wiefelspütz bezeichnete diese klare Ansage gegenüber der Passauer Neuen Presse als "grenzwertig und hoch problematisch" und warf dem Minister "Aufruf zum Verfassungsbruch" vor. Jung bekräftigte seine Ansichten indes. Der Staat müsse bei einer bestimmten Gefahrenlage handlungsfähig sein, sagte er in den ARD-Tagesthemen. Die Sicherheitskräfte, einschließlich der Bundeswehr, müssten sich "darauf einstellen, Gefahrenlagen von den Bürgern abzuwenden". Dazu bedürfe es prinzipiell einer Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht. Solange es aber noch keine verfassungsrechtliche Grundlage gebe, gelte im Extremfall das Recht des übergesetzlichen Notstands.

Der Vorstoß ist Jung zufolge zwischen seinem Ministerium und dem Bundesinnenministerium abgestimmt. "Ich bin mir völlig einig mit dem Bundesinnenminister", sagte der Verteidigungsminister. Innerhalb der Regierung gebe es aber noch keinen Konsens. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach nahm Jung und Schäuble gegen Kritik in Schutz. "Hier gibt es Schutzlücken, die wir solange nicht schließen können, bis sich die SPD endlich bewegt", beklagte der CDU-Politiker. Er forderte die Genossen auf, einer Grundgesetzänderung beim Thema Luftsicherheit ebenso zuzustimmen wie rechtlichen Änderungen für Online-Razzien im Anti-Terror-Kampf.

Auch der designierte neue Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, hat im Vorfeld des Bundeskongresses seiner Organisation in dieser Woche in Berlin mehr Befugnisse für die Ermittler angemahnt. Der Hauptkommissar sagte MDR Info, es müsse alles getan werden, um die Möglichkeit von Anschlägen auszuschließen. Und zwar unabhängig davon, ob Islamisten bereits über Atomwaffen verfügen würden oder nicht. Wendt sicherte Schäuble bei dessen Plänen zu Online-Durchsuchungen volle Unterstützung zu. Die verdeckte Online-Durchsuchung sei die zeitgemäße Antwort auf die aktuelle Bedrohungslage. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte sich zuvor dagegen deutlich zurückhaltender zu dem Prestigeprojekt des Innenministers geäußert.

FDP-Chef Guido Westerwelle warnte im Flensburger Tageblatt vor einer weiteren Aushöhlung der Privatsphäre bei der Terrorabwehr und darüber hinaus. "Den gläsernen Bankkunden haben wir schon, der gläserne Patient ist in Planung, der gläserne Steuerbürger soll nach dem Wunsch der so genannten großen Koalition jetzt kommen." Mit der neuen einheitlichen Steuernummer, die seit Juli an die Bürger ausgegeben wird, seien die entsprechenden Daten bis 20 Jahre nach dem Tod des Steuerzahlers aufzubewahren.

Quelle : www.heise.de
Titel: Zypries will im Vorfeld gegen terroristische Straftaten vorgehen
Beitrag von: SiLæncer am 18 September, 2007, 12:32
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will strafrechtliche Regelungen schaffen, mit denen der Staat schon im Vorfeld gegen terroristische Anschläge vorgehen können soll. Dafür hat die SPD-Politikerin am heutigen Dienstag in Berlin die Eckpunkte für zwei neue Straftatsbestände vorgestellt, mit denen sie Vorbereitung von terroristischen Gewalttaten und die Anleitung zu solchen Taten insbesondere im Internet kriminalisieren will. "Deutschland ist Teil eines weltweiten Gefahrenraums und wir können einen terroristischen Anschlag in unserem Land nicht ausschließen", begründete Zypries den Vorstoß mit einer "ganz und gar nicht neuen Erkenntnis". Die rechtlichen Grundlagen zur Terrorabwehr seien zwar bereits etwa mit den unter Rot-Grün verabschiedeten Anti-Terrorpaketen "erheblich verbessert" worden. Unabhängig von den aktuellen Festnahmen dreier Terrorverdächtiger wolle sie nun aber noch bestehende strafrechtliche Lücken schließen.

Um gegen Hetzpropaganda von Terroristen, Bombenbau-Anweisungen oder das Werben für eine Ausbildung in terroristischen Trainingslagern strafrechtlich vorgehen zu können, plant die Ministerin die Schaffung eines neuen Paragraphen 91 Strafgesetzbuch (StGB). Damit soll allgemein vor allem das Verbreiten oder das Anpreisen von terroristischen "Anleitungen" – beispielsweise im Internet – erfasst und mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Das Netz als weltweiter Kommunikationsraum habe als Propagandamedium für Terroristen in erheblichem Umfang an Bedeutung gewonnen, schließt sich Zypries hier den wiederholt geäußerten Sorgen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) an. Die dort zu findenden virtuellen Terror-Camps würden auch ohne konkreten Tatbezug eine erhebliche Gefahr für den öffentlichen Frieden darstellen. Sie könnten "ohne weitere Zwischenschritte" zur Vorbereitung von Gewalttaten verwendet werden – und würden nach den Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden auch dazu genutzt.

Gemäß dem neuen Paragraphen 91 müssen derlei Anleitungen vom Täter nun nicht mehr direkt dazu "bestimmt" sein, einen speziellen Schaden eintreten zu lassen. Dieses bisher erforderliche Tatbestandsmerkmal hat den Strafverfolgern in der Vergangenheit nach eigenen Angaben die Arbeit wesentlich erschwert, da es wegen seines subjektiven Gehalts schwierig nachzuweisen ist. Statt dessen soll es künftig ausreichen, dass die jeweilige Anleitung nach den Umständen ihrer Verbreitung etwa im Rahmen einer islamistischen oder rechtsextremistischen Webseite "objektiv geeignet" ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine Gewalttat mit einer staatsschutzrelevanten Zielsetzung zu begehen. Ebenfalls kriminalisiert werden soll, wer sich eine solche Anleitung etwa durch das Herunterladen aus dem Internet zur Begehung einer solchen Gewalttat verschafft. Dieser Tatbestand hätte dem Justizministerium zufolge etwa bei der Vorbereitung der versuchten Anschläge auf Regionalzüge im Sommer 2006 greifen können.

Von der Strafbarkeit ausnehmen will Zypries Handlungen, die zwar den objektiven Tatbestand der Strafnorm erfüllen, aber zugleich "ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger beruflicher oder dienstlicher Pflichten oder der Forschung, Wissenschaft oder Lehre dienen". Straflos würden damit etwa Recherchen der Polizei im Internet, bei der einschlägige Webseiten identifiziert und zu diesem Zweck auch aufgerufen werden müssen. Ob sich Journalisten im Rahmen dieser Norm Bombenbau-Anleitungen im Web ansehen dürften, scheint dagegen schon weniger klar. Weiterhin bereits nicht vom Tatbestand erfasst sein sollen etwa Hinweise in Chemiebaukästen oder Lehrbüchern.

Weiter hat Zypries in ihr Anti-Terrorbündel einen neuen Paragraphen 89a StGB gepackt. Damit soll vor allem die Ausbildung und das Sich-Ausbilden-Lassen zum Begehen einer terroristischen Gewalttat mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren streng bewehrt werden. Die neue Klausel ist allerdings recht breit angelegt. Erfassen soll sie unter anderen auch Vorbereitungshandlungen, in denen "Gefährder" bestimmten Stoffen wie Viren, Gifte, radioaktive Stoffe, (Flüssig-)Sprengstoffe oder besondere zur Ausführung der vorbereiteten Tat erforderlichen Vorrichtungen wie Zünder herstellen, sich verschaffen, anderen überlassen oder verwahren. Das gleiche soll auch für "Grundstoffe" gelten, um solche Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen herzustellen. Der geplante Straftatsbestand bezieht sich zudem auf die Finanzierung eines Anschlags. Wer etwa Geldmittel in nicht unerheblicher Menge für den Kauf von Sprengstoffen, für das Anmieten von Wohnungen oder das Buchen von Flugtickets zur Verfügung stellt, musst mit den schweren Strafen rechnen. Betroffen sein sollen auch die Sammler von vermeintlichen "Spenden" zur Vorbereitung von Attentaten.

Der bereits bestehende und heftig umstrittene "Terrorparagraph" 129a sowie die Ergänzung in 129b StGB gehen laut Zypries noch nicht weit genug, um die Ausbildungs- und Beschaffungsvorgänge zu verbieten. Diese würden die Strafbarkeit des Bildens oder Unterstützens einer terroristischen Vereinigung an die Gefährlichkeit knüpfen, die von einer Gruppe mit mindestens drei Mitgliedern ausgeht. Die Struktur des Terrorismus habe sich im Vergleich zu den 70er Jahren aber verändert: Anders als bei der RAF handele es sich bei islamistischen Tätern oftmals um Personen, die ohne feste Einbindung in eine hierarchisch aufgebaute Gruppe agieren. Mit den neuen Paragraphen können nun auch ohne eine direkte Ausweitung von 129a und b, von der zunächst die Rede war, auch Einzeltäter im Vorfeld bestraft werden. Trotz der damit verbundenen Abgrenzungsprobleme geht Zypries davon aus, dass sich die neuen Vorkehrungen "streng an den rechtsstaatlichen Bestimmungsgrundsatz halten". Den Referentenentwurf muss sie zunächst aber mit ihren Kabinettskollegen abstimmen und dann der parlamentarischen Beratung zuführen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: spoke1 am 18 September, 2007, 13:00
Das schlägt dem Fass den Boden aus.
Was kommt als nächstes? Präventives installieren von Wanzen und Videokameras in Privatwohnungen??


Das hier: (http://s3.bilder-hosting.de/tbnl/HFFO7.jpg) (http://www.bilder-hosting.de/show/HFFO7.html)
Titel: Unterstützung für Schäubles Pläne zur Online-Durchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 18 September, 2007, 14:10
Für seine Forderung nach einer Online-Durchsuchung von Privatcomputern Terrorverdächtiger bekommt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) Rückendeckung aus der Polizei. "Wir brauchen die Online-Durchsuchungen, das ist eine zeitgemäße Antwort auf die Bedrohung", sagte der neue Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, im Südwestrundfunk. "Die Frage ist nur, wann es endlich entschieden wird." Die Politik müsse mit neuen Sicherheitsgesetzen vorankommen.

Auch der Kriminologe und frühere niedersächsische SPD-Justizminister Christian Pfeiffer zweifelt nicht an der Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen zur Terrorabwehr. Angesichts der terroristischen Bedrohung müsse der Staat unter Einhaltung strenger rechtsstaatlicher Kriterien auch Online-Kommunikation kontrollieren können, sagte der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen gegenüber dpa. "Am Bedarf der Online-Durchsuchung zweifle ich nicht." Allerdings fehle bisher noch ein konkreter Vorschlag Schäubles, wie dieser das heimliche Ausspähen von Computer-Festplatten rechtlich und technisch umsetzen wolle.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
Beitrag von: Hesse am 18 September, 2007, 15:27
Zitat
Was kommt als nächstes?

Ist doch glasklar !

Wir befinden uns plötzlich wieder im kalten Krieg ! Jederzeit droht ein Atomanschlag !

Am besten alles mit Kameras und Mikrofonen + "Remote Forensic Software" verwanzen.....ihr ihr.....ich sag´s besser nicht....


Ich sag´s mal so :

Ich wohn hier in einem 300 Einwohner KAFF ! Die Anschlagsgefahr liegt bei 0 Prozent !
Sollten jemals von Terroristen entführte Flugzeuge abgeschossen werden, so steigt für mich persönlich die Gefahr durch Extremisten (bzw. durch die Gegenwehr gegen eben solche) verletzt zu werden um das 1Mio-fache, da diese Flugzeuge dann wohl wahrscheinlich über "weitgehend unbewohntem" Gebiet abgeschossen würden !

Nix da ! Ihr hab´t kein Recht den Wert eures Lebens im Villenviertel von Berlin über den des meinigen zu stellen !!!
Titel: Hamburger Senat will in Einzelfällen Online-Durchsuchung ermöglichen
Beitrag von: SiLæncer am 18 September, 2007, 15:59
Hamburgs Innensenator Udo Nagel (parteilos) will den Sicherheitsbehörden der Hansestadt zur Verhinderung von Terroranschlägen Online-Durchsuchungen ermöglichen. Die Innenbehörde erarbeite derzeit auf Basis des Verfassungsschutzgesetzes und des Polizeirechts entsprechende Gesetzentwürfe, die kurz nach der Bürgerschaftswahl 2008 verabschiedet werden könnten, erklärte Nagel am Dienstag. Gegen das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, das ebenfalls auf Länderebene Online-Dursuchungen erlaubt, sind derzeit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, die am 10. Oktober verhandelt werden sollen.

Hamburgs Innensenator betonte nun bei der Vorstellung seiner Pläne: "Wenn es im Ernstfall um Tausende von Menschenleben geht, dürfen die Sicherheitsbehörden nicht taub und blind sein." Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) war zuletzt wegen seiner Forderung nach der Online-Durchsuchung von Privat-PCs scharf kritisiert worden. Die SPD warnte vor Horrorszenarien, die Grünen bewerteten Nagels Ankündigung als "heiße Luft".

"Das Internet spielt für Terroristen eine immer größere Rolle. Extremisten schreiben sich keine Postkarten", erklärte Nagel. Da müssten die Sicherheitsbehörden technisch und rechtlich mithalten können. Der Innensenator betonte, rechtsstaatliche Standards wie der Richtervorbehalt und die parlamentarische Kontrolle würden eingehalten: "Wir wollen das Instrument behutsam anwenden, zum Beispiel, um Anschläge zu verhindern." Es werde nicht darum gehen, flächendeckend PCs zur durchforsten. "Es geht darum, das Instrument der Online-Durchsuchung in rechtlich klar definierten Fällen zu nutzen, um Terrorgefahren abzuwehren."

SPD-Fraktionschef Michael Neumann kritisierte Nagels Ankündigung, in Hamburg die Online-Durchsuchung einführen zu wollen, obwohl eine grundsätzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bewertung dieses Instruments noch gar nicht gefallen sei. Der SPD- Innenexperte Andreas Dressel warf Nagel Respektlosigkeit gegenüber dem höchste deutschen Gericht vor. "Was macht Nagel, wenn Karlsruhe die Onlinedurchsuchung unterbindet?"

Die GAL-Fraktion forderte die CDU auf, angesichts des laufenden verfassungsgerichtlichen Verfahrens auch die gegenwärtig beratene Novelle des Verfassungsschutzgesetzes auf Eis zu legen. "Viele der vorgesehenen Kompetenzerweiterungen sind Gegenstand des Verfahrens um das Gesetz aus Nordrhein-Westfalen. Hier ist absehbar, dass nach kurzer Zeit Korrekturen notwendig sind", erklärte der GAL-Abgeordnete Till Steffen. Mit Blick auf die anstehenden Entscheidungen warnte er die CDU: "Auf glattem Eis sollte man nicht in Schweinsgalopp verfallen."

Neumann sprach sich für die von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) geforderte nationale Sicherheitskonferenz aus. Dort könnten nicht nur Sicherheitspolitiker und Experten aus Polizei und Justiz, sondern auch "einfache" Polizeibeamte zu Wort kommen. "Wir brauchen eine verstärkte Einbindung der Praktiker in die Diskussion", forderte der SPD-Fraktionschef. Nagel forderte er zu einem nüchternen Umgang mit dem Thema auf. "Wer täglich neue Bedrohungsszenarien skizziert und ständig neuen Pulverdampf in die Öffentlichkeit pustet, verunsichert die Menschen."

Der Innenexperte der CDU-Fraktion, Manfred Jäger, wies die Vorwürfe von SPD und GAL zurück: "Es ist absolut richtig, dass der Senator schon jetzt die rechtlichen Grundlagen für die Online-Untersuchung erarbeiten lässt." Die Bürgerschaft müsse nach der Karlsruher Entscheidung zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz schnell in der Lage sein, die rechtlichen Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts umzusetzen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble plant Änderung des Grundgesetzes
Beitrag von: SiLæncer am 19 September, 2007, 10:57
Im Kampf gegen den Terror verschärft Wolfgang Schäuble das Tempo: Der Innenminister soll Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes ausgearbeitet haben - auch eine Passage zum Flugzeug-Abschuss. Vizekanzler Müntefering wirft dem Koalitionspartner vor, Grenzen überschritten zu haben.

Passau - Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) prescht vor: Schäuble habe bereits Formulierungsvorschläge für eine umfassende Änderung des Grundgesetzes vorbereitet, berichtet die "Passauer Neuen Presse" unter Berufung auf einen dem Blatt vorliegenden Katalog. Demnach soll durch eine Ergänzung des Artikels zu den Aufgaben der Streitkräfte der Bundeswehreinsatz "in ganz außerordentlichen Extremsituationen" ermöglicht werden. Dies beziehe den Abschuss von Passagiermaschinen mit ein, "auch dann, wenn Tatunbeteiligte mitbetroffen wären".

Die Gefahrensituation, heißt es der Zeitung zufolge im Papier des Bundesinnenministers, sei mit dem "klassischen Verteidigungsfall" vergleichbar und erlaube es daher auch, militärische Mittel einzusetzen. Außerdem solle eine "Eilkompetenz" für Bundesinnen- und Bundesverteidigungsminister geschaffen werden, um Einsätze der Streitkräfte mit militärischen Mitteln im Notfall allein anordnen zu können, schreibt die Zeitung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Abschussermächtigung für entführte Flugzeuge für nichtig erklärt mit der Begründung, sie sei mit den Grundrechten auf Menschenwürde und auf Leben unvereinbar und eine Abwägung von Leben gegen Leben sei unzulässig. Schäuble will dennoch per Grundgesetzänderung erreichen, dass der Abschuss "im Fall der Abwehr von Angriffen, die auf die Beseitigung des Gemeinwesens und die Vernichtung der staatlichen Rechts- und Freiheitsordnung gerichtet sind" in wenigen Ausnahmefällen doch möglich sein soll.

"Nicht glücklich über Art des Umgangs"

Unterdessen wird der Streit innerhalb der Koalition schärfer: Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) hat in der Sicherheitsdebatte seine CDU-Ministerkollegen Franz Josef Jung und Wolfgang Schäuble scharf kritisiert. Verteidigungsminister Jung habe mit seinen Äußerungen zum Abschuss von Flugzeugen eine "Demarkationslinie" überschritten, sagte Müntefering der "Passauer Neuen Presse".Über derartige Vorschläge müsse zunächst intern gesprochen werden, forderte Müntefering.

Das gelte auch für die Warnungen von Innenminister Wolfgang Schäuble vor einem atomaren Terrorangriff. Schäuble hätte seine Informationen zunächst intern weitergeben müssen: "Die Mitglieder der Regierung und der Fraktionsspitzen müssen eine Information erhalten, über das, was da gewusst oder vermutet wird", forderte Müntefering. Zudem sei er "nicht glücklich über diese Art und Weise des Umgangs mit einer solch ernsten Thematik". Man dürfe den Menschen keine Angst machen. "Das kann man nicht auf sich beruhen lassen. Darüber muss gesprochen werden", sagte der Vizekanzler.

SPD-Rechtsexperte Klaus Uwe Benneter warf Jung und Schäuble vor, das Koalitionsklima zu vergiften. Benneter sagte: "Eine Koalition wird keine gute Arbeit leisten, wenn einzelne Minister mit Provokationen die Stimmung vergiften." Die SPD reiche Jung nicht die Hand zu verfassungswidrigen Überlegungen. Schäuble rede von irgendwelchen Anschlägen mit Nuklearmaterial, um der Bevölkerung dann gleich wieder zu sagen, sie solle den Rest ihrer Lebenszeit fröhlich verbringen. "Wie ein Bundesminister solchen Unsinn nüchtern von sich geben kann, ist mir schleierhaft", sagte Benneter. Schäuble verbreite Angst, aber keine Sicherheit.

Juso-Chef Björn Böhning forderte Jungs Rücktritt. Böhning verlangte, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) müsse deutlich machen, dass ihre Minister auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Jung sei wegen seiner Äußerungen nicht mehr tragbar. "Er sollte seinen Hut nehmen", forderte Böhning.

Der Bundestag will am Nachmittag über Jungs Äußerungen debattieren.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Mit E-Karten und Eselsohren gegen die Online-Überwachung
Beitrag von: SiLæncer am 19 September, 2007, 11:58
Die Zahl der Internet-Aktionen gegen Pläne zur Ausweitung der Online-Überwachung wächst. So hat die Plattform Campact.de eine Initiative gegen die Pläne von Union und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zu heimlichen Online-Durchsuchungen gestartet. Mit einer "E-Card" können besorgte Nutzer dabei neben dem CDU-Politiker auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen Volker Kauder (CDU), Peter Ramsauer (CSU) und Peter Struck (SPD) mit einem Auszug aus dem Volkszählungsurteil von 1983 versorgen. So sollen die Politiker in der hitzigen Debatte um Online-Durchsuchungen an die vom Bundesverfassungsgericht gezogene Grenze beim Eingriff in Grundrechte erinnert werden.

"Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wäre eine Gesellschaftsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß", heißt es auf der elektronischen Postkarte. Der Einsatz des so genannten Bundestrojaners sei mit diesem Datenschutzprinzip nicht vereinbar. Online-Razzien würden einen Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung dar stellen, da Computer oft intimste Daten über den gesamten Lebensweg von Bürgern enthalten. Auf die Einführung der umkämpften Maßnahme sei daher zu verzichten.

Der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gestarteten Online-Demo mit dem "Schäuble-Eselsohr", mit der die Dachgruppe zahlreicher Bürgerrechtsorganisationen begleitend zu dem für Samstag geplanten Protestzug in Berlin gegen die "Stasi 2.0" aufmerksam machen will, droht derweil Ungemach aus Bayern. Münchner Strafverfolger finden die Aktion mit der "Schäublone" zumindest laut einem Bericht des Jugendmagazins jetzt.de nicht witzig. So soll ein Informatikstudent, der sich die Schäuble-Plakette (PDF-Datei) mit dem Stasi-Hinweis ausdruckte und aufs Auto pappte, von der Münchner Polizei bei einer Kontrolle überprüft worden sein. Das Konterfei des Innenministers haben die Beamten demnach konfisziert und Anzeige gegen den Teilnehmer an der Protestaktion erstattet.

Die eifrige Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts der Beleidung, obwohl sich Schäuble selbst anscheinend nicht beleidigt fühlte. Der Minister hatte zuvor nur darauf hingewiesen, dass Stasi-Vergleiche unangebracht seien. Wer auf diese Weise den Rechtsstaat hierzulande mit dem Unrechtsstaat DDR gleichsetze, hat nach Ansicht Schäubles entweder keine Ahnung vom Wirken der ehemaligen Staatsicherheitsbehörde oder leide an akutem Verfolgungswahn. Sollten die bayerischen Strafverfolger dennoch Anhaltspunkte gegen die "Schäublone" finden, könnte damit auch Hunderte an der Aktion beteiligte Blogger und Webseiten-Betreiber mit dem Eselsohr ins Visier der Ermittler geraten.

In die Debatte um die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten hat sich zugleich auch erneut die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) eingebracht. Ein von ihr und der Stiftervereinigung der Presse in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten (PDF-Datei) kommt wie viele andere Stellungnahmen zu dem im Raum stehenden Paradigmenwechsel im Datenschutz zu dem Ergebnis, dass die von der Bundesregierung geplante Gesetzgebung zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten im Fall ihres Inkrafttretens verfassungswidrig wäre. Der über 80-seitigen Analyse zufolge muss eine gesetzliche Regelung zum staatlichen Zugriff auf die Datenhalden unbedingt auf die legitimen Zwecke der Terrorismusbekämpfung sowie die Ermittlung und Verfolgung organisierter und sonstiger schwerer Kriminalität beschränkt werden.

Die verdachtsunabhängige Protokollierung der elektronischen Nutzerspuren würde laut dem Gutachten schwerwiegenden Eingriffen in Grundrechte gleichkommen, mit denen den Betroffenen eine unvoreingenommene Nutzung der neuen Medien verwehrt würde. Schon die massenhafte Speicherung der Daten unbescholtener Nutzer ohne jeden konkreten Anlass sei unangemessen. Anstatt sich aber – wie verfassungsrechtlich geboten – auf eine reine Umsetzung der zu Grunde liegenden EU-Richtlinie zu beschränken, gehe der Regierungsentwurf deutlich über die Brüsseler vorgaben hinaus und erfasse sogar minderschwere Straftaten. Dies sei ein klarer Fall für das Bundesverfassungsgericht.

Die Studie konstatiert weiter, dass sich die Grundrechtseingriffe im Bereich der – zuletzt ohnehin verstärkt bedrohten – Pressefreiheit in besonderem Maße auswirken könnten. So würde auch jede elektronische Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail, SMS und Internet von oder zu einem Pressevertreter für einen längeren Zeitraum rückverfolgbar. Dieser Umstand lasse befürchten, dass ein Einschüchterungseffekt eintritt und sich die Informationsquellen der Presse reduzieren.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Merkel findet Debatte über Online-Razzien "bedenklich"
Beitrag von: Jürgen am 19 September, 2007, 12:22
Zitat
Die Diskussion über heimliche Online-Durchsuchungen sei "bedenklich", sagte die CDU-Politikerin
Genau das finde ich wiederum äusserst bedenklich, denn solche öffentlichen Debatten sind ein Kernelement der Demokratie.
Mir scheint, ihre politische und gesellschaftliche Weltanschauung entspringt teils einem anderen Geist.
Somit darf man sich auch über Stasi-Vergleiche wahrlich nicht wundern...

Schäuble dagegen ist sicher mit genau dem Vorwurf nicht angreifbar, seine Wurzeln liegen nicht im System der DDR, sondern eher etwas weiter zurück  :o
Zitat
Schäuble ... hatte zuvor nur darauf hingewiesen, dass Stasi-Vergleiche unangebracht seien.
In genau diesem Aspekt stimme ich ihm daher hiermit zu, in Bezug auf seine eigene Person...  ::)
Titel: Terror-Schulungsraum Internet, Bürgeranwälte und die Sache mit der IP-Telefonie
Beitrag von: SiLæncer am 19 September, 2007, 15:31
In einer Rede auf dem 7. Hamburger Sicherheitstag hat Ernst Uhrlau, der Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND), die Ansicht vertreten, dass Terroristen-Gruppen die Ausbildung zunehmend in das Internet verlagern und ihre Kommunikation dort in abgegrenzten Chat-Räumen durchführen. Als größte aktuelle Bedrohung wertete Uhrlau mögliche Attacken auf die Infrastruktur der saudi-arabischen Ölproduktion, als langfristige Gefahr das iranische Nuklearprogramm.

Als Ehrengast zur Konferenz von rund 200 Sicherheitsspezialisten geladen, befasste sich Uhrlau mit der gewandelten Rolle des Auslandsgeheimdienstes BND nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes. Gemessen an diesem "statischen Konflikt" sei die Arbeit des BND globalisiert worden, spielten schnelle Informationen aus dem Kongo ebenso eine Rolle wie Nachrichten aus Afghanistan. Dabei müsse der BND sich mit militärischen und terroristischen Konflikten befassen, die zunehmend dezentral gesteuert werden. Das zeige sich besonders bei Operationen der Al-Quaida: "Konnten vor und nach dem 11. September die Kommunikationsvorgänge noch nachvollzogen werden, so gehört zur neuen Vorgehensweise das Wissen um die Verletzbarkeit von Kommunikation." Dabei sei Al-Quaida längst nicht mehr die zentrale Genehmigungsinstanz für die Durchführung von Anschlägen. Vielmehr habe sich der Name selbst zu einer "Marke" für die unterschiedlichsten Terrorgruppen entwickelt, die dezentral arbeiten. Dieser Dezentralisierung werde mit den Mitteln moderner Kommunikation begegnet, wobei sich auch die Ausbildung der Terroristen in das Internet verlagere. Hier fänden Attentäter nicht nur Anleitungen, sondern präzise Informationen zur Infrastruktur, erklärte Uhrlau unter Anspielung auf Google Maps und ähnliche Datendienste.

In seiner Rede "Die Arbeit des BND im Kontext einer globalisierten Wirtschaft" befasste sich Uhrlau nicht mit der Diskussion um Online-Durchsuchungen, obwohl seine Behörde ein Dutzend solcher verdeckter Ermittlungen durchgeführt haben soll. Dafür meldete sich in der Süddeutschen Zeitung Hansjörg Geiger zu Worte, der den BND von 1996 bis 1998 leitete. In einem als kostenpflichtiges e-Paper verfügbaren Gastbeitrag erklärte Geiger die Online-Durchsuchung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar.

Allerdings berge die Online-Durchsuchung die Schwierigkeit, dass die Behörde die Betroffenen häufig nicht nach der Überwachung informieren könne, weil meistens Ermittlungsbeamte gefährdet seien. "Die Einrichtung eines 'Bürgeranwaltes', eines Ombudsmannes, könnte das Problem entscheidend entschärfen. Ein solcher 'Bürgeranwalt' würde in Fällen heimlicher Ermittlung von Anfang an beteiligt. Er müsste zusammen mit der richterlichen Maßnahme eingesetzt und vollständig über alle Maßnahmen gegen den Betroffenen unterrichtet werden. Der 'Bürgeranwalt' müsste anstelle des Betroffenen dessen Rechte wahrnehmen, also soweit erforderlich die Maßnahmen auch gerichtlich überprüfen lassen."

Für Geiger ist der Bürgeranwalt die entscheidende Einrichtung, die sicherstellen kann, dass die Allgemeinheit auf eine "grundrechtsschonende Überwachungspraxis" bei der verdeckten Online-Durchsuchung vertrauen kann. Dieser Anwalt (und nicht der Richter mit dem Richterband) müsse auch dafür Sorge tragen, dass möglicherweise erhobene Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sofort gelöscht werden.

Eine eigenwillige technische Begründung zu der von CDU/CSU vehement geforderten Online-Durchsuchung lieferte Volker Kauder, der Fraktionschef der Union ab. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk begründete Kauder die Notwendigkeit einer Festplattenrazzia mit der Internet-Telefonie. "Immer mehr, übrigens auch Privatleute, nutzen die Möglichkeit, verschlüsselt zu telefonieren über das Internet. Und wir sind dann, die Sicherheitsbehörden sind dann nicht in der Lage, diese Verschlüsselung, während sie gesendet wird, sofort aufzulösen. Dann wird es abgelegt auf dem Server des betreffenden Terroristen, und dann muss es eben dort entschlüsselt werden." Dass es schon heute beim großen Lauschangriff gestattet ist, die Wohnung und das Telefongespräch abzuhören, ließ Kauder unerwähnt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: ionti am 20 September, 2007, 00:02
Also, in meinen Rechner kann jeder reinkucken, ich habe da doch nichts zu verbergen.

Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: berti am 20 September, 2007, 03:00
bist du dir da so sicher ? Alle lizenzen bezahlt, keine politischen sachen auf dem rechner, nicht versehentlich nen cookie von ner üblen seite eingefangen .... usw.

was passiert denn, wenn du nach kochrezepte googlest und versehentlich an ein kochrezept für ne dreckige bombe kommst? aus deinem rechner sind dann spuren einer "illegalen" aktivität und nun beweis doch mal das gegenteil.

Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Jürgen am 20 September, 2007, 03:32
Niemand kann sich sicher sein, dass sein Rechner sauber ist, solange er über den das Internet nutzt.
Allein im Browser-Cache dürften sich regelmässig Links zu KiPo- oder Hardcore-Seiten finden, auch wenn solche niemals aktiv aufgerufen wurden. Dazu genügt schon die Nutzung einer normalen Suchmaschne mit ganz gewöhnlichen Allerwelts-Suchbegriffen.
Und auch äusserst kriminelle Mails kennt wohl jeder, aus dem Spam-Filter...
Löschen oder formatieren allein genügt nicht, ein Forensiker findet trotzdem noch allerlei.
Und die Jungs vom Schnüffel-Staat werden ganz sicher auch und gerade nach Resten von Gelöschtem suchen...

Ich habe mich selbst gerade, nach ehrlichem Kauf eines Gebraucht-Rechners in einem kleineren Elektronik-Laden, intensiv mit dem Datenschutzbeauftragten einer Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalt darüber auseinandergesetzt, was denn nun mit deren mehreren GB an brisanten Daten geschehen soll, die ich mühelos entdeckt habe, als ich die Platte testen wollte...
Die haben 'ihre' Platte (auch dank Knoppix) jetzt völlig unverändert wiedergekriegt, und ich warte auf den dankend zugesagten kostenlosen modernen Ersatz  ;)

Nun stelle ich mir vor, ich hätte die Platte doof unter meinem Windows gemountet, und dabei wäre rein zufällig das BKA mit am Rohr gewesen.
Dann wäre ich wohl jetzt wegen dringenden Tatverdachts und Verdunkelungsgefahr in U-Haft, oder von der SchreckSchräuble gleich auf Verdacht erschossen  >:( 
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Warpi am 20 September, 2007, 06:42
Linux bietet von Haus aus ein Tool, um die Informationen von einer Hd zu löschen
Der Kommandozeilen-Befehl "dd", erlaubt das sichere Löschen relevanter Daten.
So kann man z. B. die erste Platte im Rechner mit dem Befehl "dd if=/dev/urandom of=/dev/hda" mit Zufallsdaten überschreiben. ;)
Auch von der c't gibt es ein endsprechendes Tool um eine Platte zu "nullen".
Wer sicher gehen will macht das ganze 10 mal. Das ist dann auch CSI fest ...
Titel: Zypries will Flugzeug- Abschuss in bestimmten Fällen ermöglichen
Beitrag von: SiLæncer am 20 September, 2007, 10:06
Neuer Zypries-Vorstoß: Zur Abwehr eines Terrorangriffs aus der Luft will die Justizministerin den Abschuss unbemannter oder nur mit Terroristen besetzter Flugzeuge erlauben.

Hannover - Die SPD sei sich mit der Union über die Klarstellung einig, "dass die Bundeswehr bei der Abwehr besonders schwerer Unglücksfälle mit militärischen Mitteln Amtshilfe leisten kann, wenn die Polizei über diese Mittel nicht verfügt", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse" laut einem Vorabbericht. "Das betrifft zum Beispiel den Abschuss eines unbemannten oder nur mit Terroristen bemannten Flugzeuges", erläuterte sie.

Die verfassungsrechtliche Lage sei nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz eindeutig: "Es ist verboten, Leben gegen Leben abzuwägen", sagte die Justizministerin. Die SPD habe eine "glasklare Position" zum Einsatz der Bundeswehr im Innern: "Die Bundeswehr ist keine Hilfspolizei und soll es auch nicht werden."

Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte den Abschuss entführter Passagiermaschinen gefordert, wenn von diesen eine Terrorgefahr ausgeht. Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Reinhold Robbe (SPD), plädierte nun für ein Ende der "überflüssigen Debatte". Bei den betroffenen Soldaten sei eine erhebliche Verunsicherung eingetreten, sagte Robbe im ARD-"Morgenmagazin". Es müsse nun eine ganz klare Ansage an diese geben, um einen Loyalitätsverlust zu verhindern, sowie eine Klarstellung der Rechtslage, betonte er.

Das Bundesverfassungsgericht habe erklärt, dass das damals beschlossene Luftsicherheitsgesetz nicht der Verfassung entspreche, sagte Robbe. Das Szenario, dass ein vollbesetztes Flugzeug abgeschossen werde, sei vom Gericht verboten worden. Jetzt werde so getan, als ob dieses Szenario darstellbar und mit der Verfassung vereinbar sei, kritisierte er. Die entstandenen Irritationen müssten im Interesse der Soldaten möglichst schnell aufhören, forderte Robbe.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: berti am 20 September, 2007, 10:10
tools gibt es genug, das problem ist IMHO vor dem bildschirm.
Solange die meinung vorhält, "ich hab nix zu verbergen" oder das vermeintliche löschen unter den diversen etriebssystemen wiederherstellbare reste der daten auf den platten hinterlässt, ist nix mit privatsphäre.

Hier muss nachgebessert werden und sehr viel aufklärungsarbeit gemacht werden.

Ach ja, ich schrieb platten: das gilt natürlich auch für wechselmedien (flash, tape usw.)
Titel: Re: Zypries will Flugzeug- Abschuss in bestimmten Fällen ermöglichen
Beitrag von: berti am 20 September, 2007, 10:16
Schon wieder wischiwaschi

Presse" laut einem Vorabbericht. "Das betrifft zum Beispiel den Abschuss eines unbemannten oder
 nur mit Terroristen bemannten Flugzeuges", erläuterte sie.
ist doch ganz einfach: Die passagiere wehren sich nicht gegen die hijacker,
damit sind es passive unterstützer der terroristen -> peng  ???

ist mir schlecht :(

Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: lucky am 20 September, 2007, 10:21
Werden eigentlich die bezahlten Tickets zurück erstattet?
Ist das Geld auf dem Konto vor oder erst nach Abschuss?

??? Viele Fragen wie immer von ???
lucky
Titel: Opposition und SPD nehmen Schäubles Anti-Terrorpolitik unter Beschuss
Beitrag von: SiLæncer am 20 September, 2007, 15:55
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble musste sich am heutigen Donnerstag während einer aktuellen Stunde im Bundestag schwere Vorwürfe über seine Äußerungen zur Gefährdungslage und seine Pläne zur Terrorabwehr anhören. Der CDU-Politiker "führt Krieg gegen den Rechtsstaat und ist als Verfassungsminister untragbar", erklärte der Rechtsexperte der Grünen im Bundestag, Wolfgang Wieland, im Rahmen der hitzigen Debatte. Schäuble wolle "die Vermischung von Militär und Polizei" und das Bundeskriminalamt (BKA) zu einer Art FBI mit integrierten Geheimdienstbefugnissen einer CIA hochrüsten. SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper warf dem Minister vor, die Sicherheitslage nicht objektiv darzustellen. Wer Hysterie schüre, spiele den Terroristen in die Hände, gab der Sozialdemokrat Gerold Reichenbach zu bedenken.

Anlass der von den Grünen beantragten Befassung des Parlaments mit dem Thema Sicherheitspolitik waren die jüngsten umstrittenen Warnungen Schäubles vor Attentaten mit nuklearem Material. In dem Interview mit der Sonntags-FAZ hatte der Minister zugleich den Bürgern den Tipp gegeben, sich die bis dahin verbleibende Zeit nicht verderben zu lassen. Der CDU-Politiker selbst begründete seine Äußerung mit einem Verweis auf ein Gespräch des Nachrichtenmagazins Spiegel mit dem UN-Waffenkontrolleur Mohammed ElBaradei. Dieser habe das "Horrorszenario" einer in einer Großstadt explodierenden schmutzigen Bombe als seine "größte Sorge" bezeichnet. Schäuble räumte ein, diese Aussage als Befürchtung "aller Sicherheitsexperten" verallgemeinert zu haben. Ansonsten hielt er an dem Aufriss der Bedrohungslage aber fest.

Zugleich nutzte der Minister erneut die Gelegenheit, sich für heimliche Online-Durchsuchungen auszusprechen. Die Generalbundesanwältin und die BKA-Spitze würden ihn gerade nach den Verhaftungen dreier Terrorverdächtiger im Sauerland beschwören, "gebt uns die notwendigen Instrumente, damit wir in Zukunft auch gute Arbeit leisten können". Netzbespitzelungen müssten genauso wie Abschüsse von Flugzeugen mit Terroristen "ausschließlich auf eindeutiger verfassungsrechtlicher Basis" erfolgen können. "Einwandfreie Rechtsgrundlagen" seien für derlei Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Dabei gehe es nicht um einen Angriff auf den Rechtsstaat. Vielmehr wolle die Union so "die Verfassung krisenfest machen".

Anhand früherer umstrittener Interviews Schäubles etwa zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren, dem Ende der Unschuldsvermutung oder zum gezielten Töten von Top-Terroristen erkor die Innenexpertin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, den Minister zum "Nostradamus unserer Zeit". Sie warf ihm vor, die SPD unter Ausnutzung der von ihm selbst geschürten Ängste der Bevölkerung unter Druck setzen zu wollen. Verdeckte Online-Razzien etwa seien aber kein "Allheilmittel", zumal man wenig aus dem Innenministerium zur Verbesserung der alltäglichen Polizeiarbeit höre.

Körper schalt Schäuble, weil dieser einem abstrakten Gefahrenszenario eine "gewisse Aktualität" gegeben habe. Wirklich Anlass zur Beunruhigung habe dabei die von dem SPD-Politiker in einen Trinkspruch umgedeutete Anregung Schäubles zur Gelassenheit gegeben: "Trinkt noch einen Schoppen oder zwei, es ist ohnehin bald alles vorbei." Deutschland sei bereits eines der sichersten Länder der Welt. Wenn das subjektive Empfinden der Menschen mit dieser objektiven Tatsache nicht übereinstimme, würden Schäubles bevorzugt an Wochenenden platzierte Interviews zur Terrorismusbekämpfung "die Verantwortung dafür tragen". Schweigen würde laut Körper manchmal der innenpolitischen Debatte aber eher helfen. So sei die Koalition "auf gutem Weg", das BKA mit Präventionszuständigkeiten auszustatten. Da könnte man aber schon weiter sein ohne Schäubles Beharren auf der Integration einer Lizenz zum Einsatz des so genannten Bundestrojaners.

"Seit Wochen erleben wir ein Staccato von Angriffen gegen die grundrechtliche Verfasstheit der Bundesrepublik direkt aus den Ministerien und dem Bundeskanzleramt", wetterte Petra Pau für die Linken. Dazu gehöre auch das Szenario der ausgeweiteten Online-Überwachung, das Schäuble zum "Fall für den Verfassungsschutz" mache. In Richtung SPD sprach sie von einer großen Versuchung, "einen Pakt mit dem Teufel zu schließen", der sich die Genossen verweigern müssten. Zugleich rief Pau die Abgeordneten auf, gleich ihr am Samstag in Berlin "gegen Überwachung und Datenklau" zu demonstrieren.

Andere Innenpolitiker von SPD und Grünen wie Michael Hartmann und Silke Stokar sowie der SPD-Rechtsexperte Klaus Uwe Benneter unterstrichen, dass Rot-Grün bereits nach dem 11. September mit diversen Anti-Terrorgesetzen ohne Schüren von Ängsten die Sicherheitsarchitektur verbessert und gemeinsame Einrichtungen von Polizeien und Geheimdiensten geschaffen habe. "Ich finde das merkwürdig, was Sie seit einiger Zeit abziehen", wandte sich Stokar an Schäuble. "Sie werfen uns Brocken hin und freuen sich, wie es Ihnen gelingt, die SPD vor sich hin zu treiben und die Bevölkerung in Angst zu versetzen." Im Parlament tue der Minister dann so, als ob er nichts gemacht habe. Das unterminiere das Vertrauen in die Politik. Hartmann versicherte, "die SPD-Fraktion wird an ihrer Seite stehen bei allen notwendigen Maßnahmen. Wir werden aber auch aufpassen, ob und inwieweit diese notwendig sind." Vagabundierendes Atommaterial etwa werde nicht gestoppt durch "vagabundierende Interviews". Zudem habe die große Koalition bereits elf Gesetze zur inneren Sicherheit verabschiedet.

Unionsabgeordnete nahmen Schäuble in Schutz. Es sei Pflicht eines Innenministers, auf die Bedrohungslage hinzuweisen, meinte Clemens Binninger von der CDU. Stephan Mayer von der CSU drehte den Spieß um und hielt der Opposition vor, "verantwortungslose Empörungspolitik" zu betreiben. Zynisch sei die Haltung, dass die bisherigen Attentatsversuche doch an Basis der bestehenden Befugnisse aufgeklärt worden seien. Auch die Terroristen würden nämlich "intelligenter und perfider" vorgehen. Daher "brauchen wir Online-Durchsuchungen".

Dass es bei einer Verabschiedung einer Lizenz für den Bundestrojaner nicht bei den angeblich maximal zehn Einsätzen der Spionagesoftware pro Jahr bleiben dürfte, hat derweil der rheinland-pfälzische CDU-Chef Christian Baldauf deutlich gemacht. Laut einem Zeitungsbericht kann sich der Unionsvertreter Online-Razzien auch bei Ermittlungen gegen Hooligans und so genannte Problemfans vorstellen. Die Maßnahme müsse "man auch in diesem Bereich zulassen, weil nicht unterschätzt werden darf, dass viele Dinge im Vorfeld über Computer abgesprochen werden".

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Jürgen am 20 September, 2007, 16:21
Linux bietet von Haus aus ein Tool, um die Informationen von einer Hd zu löschen ...
...mir ist das klar, aber der Anstalt war's das anscheinend bis dato nicht.
Normalerweise sollten Datenträger das Haus nur durch den Shredder verlassen.
Und sonst nur sicher gelöscht, von vertrauenswürdigen EIGENEN Leuten.

Auf dem Abschreibungsaufkleber fanden sich die Angaben 'Verkauf' (statt 'Schrott'), 'Partitioniert', 'Formatiert' und 'DOS aufgespielt', eingetragen durch den externen Dienstleister, der die Vermarktung der Altware übernommen hatte.
Selbst wenn das wirklich erfolgt wäre, hätte man die unverschlüsselten Daten von NT4 auf NTFS ziemlich mühelos wiederherstellen können.

Ich habe längere Zeit mit den Herren diskutiert, und ihre Abteilung für IT-Sicherheit rotiert jetzt gewaltig.

Selbst hätte ich so eine Platte schlicht mit der Knoppix-CD auf ext2fs geändert und dann bis zum letzten Byte mit ö-r Filmen zugemüllt, sie anschliessend zu FAT32 gemacht und mit Norton WipeInfo traktiert. Gerade bei einer gewissen Stückzahl geht das ohne grossen Zeitaufwand pro Stück.

Am meisten hat mich gewundert, dass die zuständige Abteilung noch nicht einmal das c't-Magazin kennt, wo immer wieder ausführliche Berichte über Daten auf gebrauchten Platten gebracht werden.
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: ionti am 20 September, 2007, 17:41
Zitat
Also, in meinen Rechner kann jeder reinkucken, ich habe da doch nichts zu verbergen.

OK Mädels, ich habe das nicht ernst gemeint! ("mal sehen, was für Reaktionen kommen").
Mein Problem ist folgendes: Sobald ich im Bekannten- und Kollegenkreis mit dem Überwachungsthema anfange, kommt genau dieser Satz:"Ich habe doch nichts zu verbergen".Ich bin dann so baff und wütend dass ich kein vernünftiges Argument mehr herausbringe. Was soll ich von Festplatten erzählen wenn die der Meinung sind, man kann dieselben beim Partyservice bestellen? Wie könnte man das Problem in wenigen Sätzen darlegen, sodass auch unbedarften Leutchen ein Leuchtchen aufgeht und die es weitergeben (es geht nichts über Mundpropaganda!) damit das Thema eben richtig in der Bevölkerung bewusst wird und somit politischer Druck aufgebaut wird?  Es geht ja alle an, auch die angeblich nichts zu verbergen haben. Nur interressiert es meiner Meinung nach relativ wenige.
Man wird ja sehen wieviele zur Demo am Samstag nach Berlin Kommen.
Wer nicht hin will, kann ja noch bei campact.de mitmachen, ist besser als gar nichts zu tun.


P.S.: in meinen Rechner kann wirklich jeder reinkucken, da sind nur Drähte und viereckige Dinger verschiedener Grösse und alte Staubknäuel drin ;-)
 
Titel: Streit über Schäuble lässt die Koalition wackeln
Beitrag von: SiLæncer am 20 September, 2007, 18:58
Wüste Anschuldigungen, empörte Erwiderungen - und ein Fraktionschef, der wutentbrannt den Plenarsaal verlässt. Die aktuelle Stunde zur Inneren Sicherheit im Bundestag rührte an den Grundfesten der Koalition. Im Mittelpunkt: Innenminister Schäuble.

Hamburg/Berlin - Eine funktionierende Koalition sieht anders aus: Unionsfraktionschef Volker Kauder hat heute im Bundestag für einen Eklat gesorgt, als er wegen scharfer SPD-Attacken auf Innenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) das Bundestags-Plenum verließ. Kauder flüchtete aus dem Saal, während SPD-Vizefraktionschef Fritz Rudolf Körper die wiederholten Terrordrohungen Schäubles brandmarkte. In der Unions-Fraktion hieß es anschließend, im Plenum habe das Empfinden geherrscht, dass Körpers Ansprache "unsäglich peinlich" gewesen sei und dem Koalitionsklima geschadet habe.

Schäuble hatte in einem aufsehenerregenden Interview der "FAS" gesagt, nach Ansicht vieler Sicherheitsexperten gehe es nicht mehr darum, ob, sondern nur noch wann es zu einem Anschlag mit Nuklear-Material komme. Es mache aber keinen Sinn, sich die verbleibende Zeit auch noch zu verderben.

Körper, bis 2005 Staatssekretär des damaligen SPD-Innenministers Otto Schily, warf Schäuble Aktionismus und Panikmache vor. Der Innenminister habe den Eindruck vermittelt, dass die von ihm beschriebene Gefahrenlage eine gewisse Aktualität habe und nicht - wie bisher - nur abstrakt sei. In einem Atemzug die Bevölkerung vor solchen Gefahren zu warnen und gleichzeitig zur Gelassenheit aufzurufen, erzeuge Beunruhigung nach dem Motto: "Trink ein Schoppen oder zwei, es ist ohnehin bald alles vorbei." Offenbar sei Schäuble am Wochenende von Langeweile geplagt, warf ihm Körper vor. Für den Minister müsse gelten: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold."

Zuvor hatte bereits SPD-Innenexperte Klaus Uwe Benneter heftige Attacken auf Schäuble gefahren. Es sei verrückt, absurd und abwegig, wenn dieser vor Terrorangriffen mit Atommaterial warne und im selben Atemzug die noch verbleibende Zeit hochleben lasse, sagte Benneter. "Das ist nicht die Aufgabe eines Innenministers, seinen Wochenendfrust in Sonntagsinterviews über uns ergehen zu lassen", fügte er hinzu.

Union kritisiert das Verhalten der SPD

Führende Unions-Politiker kritisierten das Verhalten des Koalitionspartners. "Ich kann mich an keinen vergleichbaren Vorgang erinnern, wo Redner einer Regierungspartei einen Minister des Koalitionspartners dermaßen massiv öffentlich angegangen sind", sagte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Zum Zustand der Koalition sagte Bosbach: "Das lässt nichts Gutes ahnen. Das Klima hat sich in den letzten Monaten deutlich verschlechtert. Wenn das in der zweiten Halbzeit nicht besser wird, wird das ein langes Gequäle werden."

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte der "Welt": "Die SPD muss sich im Ton mäßigen. Um sachliche Lösungen zu bekommen, braucht es einen sachlichen Ton. Das vermisse ich bei der SPD derzeit." Pofalla fügte hinzu: "Ich habe Verständnis dafür, dass die SPD nervös ist, wegen des anstehenden Parteitages. Die innerparteilichen Querelen dürfen aber nicht auf dem Rücken der Menschen und der Regierung ausgetragen werden."

Schäuble verteidigte seine Äußerungen im Bundestag und verwies darauf, dass der Chef der Uno-Atombehörde, Mohamed ElBaradei, Anfang des Monats auf dieselbe Bedrohung hingewiesen habe. Es gebe zwar keine konkreten Hinweise auf Anschlagsplanungen mit sogenannten schmutzigen Bomben, "trotzdem ist es die Sorge aller Sicherheitsexperten". Diese Wahrheit dürfe nicht verdrängt werden.

Grüne verlangen Rücktritt von Schäuble

Die Grünen legten Schäuble im Bundestag den Rücktritt nahe. Aufgabe des Ministers sei es, die von einer schmutzigen Bombe ausgehenden Gefahren zu verhindern, sagte Innenexperte Wolfgang Wieland. "Wenn er sich das nicht zutraut, dann muss er gehen." Die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz hielt Schäuble vor, er bekämpfe mit seinen Äußerungen keine Ängste, was eigentlich seine Aufgabe sei. Petra Pau von der Linksfraktion äußerte den Verdacht, Schäuble plane den Umbau des demokratischen Rechtsstaates zum präventiven Überwachungsstaat.

Schäuble hat schon mehrfach mit Äußerungen zur inneren Sicherheit für Aufregung in der Koalition gesorgt. Umstritten ist auch die von ihm geforderte Online-Durchsuchung von Computern, für die er im Parlament erneut warb. Es sei politische Pflicht, Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft die gesetzlichen Grundlagen zu geben, die sie für ihre Arbeit bräuchten. Nach der Festnahme mehrerer Terrorverdächtiger sei die Gefahr in Deutschland nicht vorüber.

Auch der Koalitionsstreit über Äußerungen von Verteidigungsminister Franz Josef Jung, er würde ein von Terroristen entführtes vollbesetztes Passagierflugzeug im Notfall abschießen lassen, ging weiter. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) betonte, Maschinen mit Unschuldigen an Bord dürften nicht abgeschossen werden. Dies sei nur bei einem ausschließlich mit Terroristen besetzten oder ferngesteuerten Flugzeug zulässig, sagte sie der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse".

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Re: Streit über Schäuble lässt die Koalition wackeln
Beitrag von: lucky am 20 September, 2007, 19:35
Im Mittelpunkt: Innenminister Schäuble.
Quelle : www.spiegel.de

Man kann ja sagen was man will, seine Vorschläge sind nun mal nix.
Aber was der nimmt oder raucht, das muss prima sein!

lucky
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Jürgen am 21 September, 2007, 06:55
Ich glaube eher, dass er, der sicherlich schon immer alles andere als ein Menschenfreund und Freiheitskämpfer war, seit seiner traumatischen Attentats-Erfahrung ganz erheblich unter PDSD leidet, so sehr, dass seine Zurechnungsfähigkeit und Amtsfähigkeit grundsätzlich infragegestellt werden müssten.
Nur will sich niemand dem ungeheuerlichen Vorwurf der Behindertenfeindlichkeit aussetzen, um ihm Einhalt zu gebieten.

Wir alle wissen zudem, dass dem personifizierten Rollkommando viele Möglicheiten zu aktiver Entspannung und Frustrationsabbau dauerhaft genommen sind, was die Situation nicht eben erleichtert...

Aber ganz sicher wollen wir uns deshalb noch lange nicht abschiessen lassen, bloss weil da jemand die Hose voll hat. Oder dieses Land in ein einziges grosses Gulag verwandeln lassen, um die Herrschaften in ihrer eingebildeten Gottgleichheit zu bestätigen  ::)

Ganz klar, wer ständig versucht, sich zum Herrn über Leben und Tod aufzuspielen, der gehört nicht in die Volksvertretung einer freiheitlich-sozialen Demokratie, sondern entweder in Haft oder in eine Anstalt...

Allerdings sind die, die ihn aus politischen Gründen oder schlicht aus Feigheit ungehemmt gewähren lassen, an der derzeitigen unerträglichen Entwicklung hin zu Staatsterror und Abschaffung der Menschenrechte ebenso mitschuldig.
Wenn das so weitergeht, werden wir bald wieder Nürnberger Prozesse brauchen!
Und diesmal dürfen nicht wieder zahlreiche der Verbrecher ungeschoren bleiben  >:(
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Hesse am 21 September, 2007, 22:07
Zitat
Man kann ja sagen was man will, seine Vorschläge sind nun mal nix.
Aber was der nimmt oder raucht, das muss prima sein!

 ;D LOL ROTF  ;D
Titel: Bürgerrechtler diskutieren mit BKA-Chef über Online-Durchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 22 September, 2007, 11:26
Zum Auftakt der Jahreskonferenz der Humanistischen Union diskutierten die Bürgerrechtler in einem Hörsaal der Universität Hannover mit Jörg Ziercke, dem Chef des Bundeskriminalamtes über die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung. Dabei prallten juristische und polizeitaktische Argumente ziemlich unvermittelt aufeinander.

Zu Anfang der Diskussion gab sich der Chef der Behörde, der das "BKA-Gesetz" neue Ermittlungswerkzeuge zur Hand geben soll, sehr versöhnlich. Er schätze es sehr, dass Menschen so sensibel seien, wenn es um den Rechtsstaat geht, betonte Ziercke. Er erklärte die Online-Durchsuchung als Maßnahme, die man brauche, um eben diesen Rechtsstaat zu schützen. Im Zeitalter der Globalisierung, der grenzüberschreitenden Kriminalität wie der vielfältigen Kommunikationsformen müsse das Strafrecht zeitgemäß angepasst werden. Bei all dem, was sich im Internet abspiele, bei der Wirtschaftskriminalität, der organisierten Kriminalität, der Verbreitung von Kinderpornographie wie bei dem Aufbau terroristischer Netzwerke sei die Polizei ins Hintertreffen geraten: "Wir können die Beweise nicht mehr sichern." Die Datenverschlüsselung und Vernetzung hebe die Strafrechtsgeltung auf. Ohne IP-Adresse und Hilfestellung der Provider habe die Polizei keine Chancen mehr, an die Rechner zu kommen, ohne die neue Technik der Online-Durchsuchung tappe man ähnlich wie bei der Telefonüberwachung, die nichts gebracht habe, im Dunkeln. "Wir haben drei Leute gefasst, haben es aber mit einem Netzwerk von 40 Leuten zu tun, das wir beobachten müssen", erklärte der BKA-Chef unter Hinweis auf die Bombenbauer von Oberschledorn. Dabei erwähnte er nicht, dass nach neuen Erkenntnissen die besagten Täter schon lange vor dem Besuch der Terrorcamps durch den Verfassungsschutz beobachtet wurden.

Als Gegenpart von Jörg Ziercke agierte Fredrik Roggan, Vizepräsident der Humanistischen Union. Er ist der Rechtsanwalt, der mit der Verfassungsbeschwerde gegen das Land NRW befasst ist, das die heimliche Online-Durchsuchung für den Verfassungsschutz einführen will. Von der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes - das BVG verhandelt am 10. Oktober, die Entscheidung wird im Frühjahr 2008 erwartet - macht ein Teil der SPD-Politiker die Zustimmung zu einem BKA-Gesetz mit eingebauter Online-Durchsuchung abhängig. Roggan schilderte zunächst die Online-Durchsuchung als Brute-Force-Methode, bei der das BKA in die Wohnung eindringt, den Computer analysiert und dann ein Schnüffelprogramm entwickelt, das später heimlich auf dem Computer installiert wirde.

Diese von der Zeitschrift Chip veröffentlichte Vorgehensweise bezeichnete Jörg Ziercke als fehlerhaft und als Produkt eines nicht autorisierten Interviews. Er machte deutlich, dass ein individuell angepasstes Suchprogramm, das vom Virenschutz nicht entdeckt werden darf, auf eine Vielzahl von Wegen auf den Computer kommen kann. Manuell könne ein Vertrauensmann in der Szene das Programm installieren oder es könne Online verschickt werden. "Polizisten sind keine Einbrecher", erklärte Ziercke, der auf gute Erfahrungen mit der Online-Durchsuchung in Spanien verwies.

Auf der anderen Seite war Roggan im Besitz eines neueren Referententwurfes zum BKA-Gesetz, den selbst der BKA-Chef Ziercke nach eigener Aussage nicht kannte. Roggan bemängelte die unklare Unterscheidung zwischen der Gefahrenabwehr einer dringenden Gefahr und der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, wie sie bei der Verfolgung eines Netzwerkes potenzieller Terroristen zum Tragen kommt. An diesem Punkt der juristischen Unterscheidung zwischen potenzieller Gefahr, drohender Gefahr und konkreter Gefahr entzündete sich im Verlauf des Abends eine Diskussion, die gerade von den juristisch versierten älteren Herrschaften der Humanistischen Union mit Ausdauer geführt wurde. Wiederholt versuchte Ziercke, die Online-Durchsuchung als Teil eines breiten Bündels von Ermittlungsmaßnahmen angesichts einer "konkreten Gefahr" zu definieren, die als Gefahr ebenso breit gefasst sein müsse. Degegen plädierten Roggan und einige Zuhörer wiederholt für eine möglichst konkrete Fassung der Online-Durchsuchung, wenn sie denn eingeführt werden sollte. So sollte analog zum Abbruch des großen Lauschangriffes beim Eindringen in den Kernbereich der privaten Lebensführung im BKA-Gesetz gesetzlich festgeschrieben werden, welche Dateiordner bei einer Online-Durchsuchung nicht durchsucht werden dürfen. das wiederum fand Ziercke unter Verweis auf die Hausdurchsuchung unsinnig. "Da nehmen wir auch erst einmal alles mit."

Insgesamt litt die lebhaft geführte Debatte darunter, das beide Seiten mit ihren mangelhaften IT-Kenntnissen kokettierten. Während sich der BKA-Chef wiederholt auf seine Experten berief, die ihm die Machbarkeit einer Online-Durchsuchung attestiert hätten, nutzte Roggan einen Artikel der Richterzeitung als technische Basis. Als ein anwesender Informatiker in der Diskussion anmerkte, dass es sehr wohl möglich sei, Computersysteme zu bauen, an die man nicht heran komme, entgegnete der oberste deutsche Polizist mit der Feststellung, dass es das perfekte Verbrechen nicht geben könne.

In Anspielung auf den Bundesinnenminister Schäuble, der unlängst in einem Interview dazu aufrief, sich die verbleibende Zeit bis zu einem Atomangriff der Terroristen nicht verderben zu lassen, wurde die Versammlung mit der Empfehlung von Roggan beendet, die verbleibende Zeit zu genießen, in der das Grundgesetz noch funktioniert.

Quelle : www.heise.de
Titel: Große Koalition ringt um Einigung beim elektronischen Personalausweis
Beitrag von: SiLæncer am 22 September, 2007, 12:06
Die Regierungsfraktionen haben am Donnerstag Eckpunkte zur Änderung des Personalausweisgesetzes besprochen. Fest steht danach, dass gemäß den Plänen des Bundesinnenministeriums der elektronische Personalausweis im brieftaschenfreundlichen Scheckkarten-Format ID-1 ausgegeben und mit Funktionen für digitale Signaturen sowie einfachere Online-Authentisierungen ausgestattet sein soll.

Der Kölner Stadt-Anzeiger spricht von einem "PIN-Code", mit dem sich Bürger für die Nutzung elektronischer Behördendienstleistungen freischalten lassen könnten. Das entsprechende Modul soll auch für E-Commerce-Anwendungen genutzt werden können. In dem Rahmenpapier vorgesehen ist ferner die Speicherung der biometrischen Fingerabdrücke des linken und des rechten Zeigefingers analog zum E-Pass auf einem per Funk auslesbaren RFID-Chip. Dieser Punkt ist aber noch heftig umstritten. "Das muss noch sorgfältig diskutiert werden", sagte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz der Berliner Zeitung.

Bereits erlaubt ist im Eilfall eine automatisierte Übermittlung von Lichtbildern aus Pässen und Ausweisen an die Polizei- und Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Passbehörden. Ein entsprechender Online-Abruf ist unter regionaler Zuständigkeit zulässig, wenn eine der rund 5300 Meldestellen "nicht erreichbar ist und ein weiteres Abwarten den Ermittlungszweck gefährden würde".

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat Bedenken gegen die Integration der Fingerabdrücke angemeldet: "Im Unterschied zu den Reisepässen betreffen die Personalausweise alle, die über 16 Jahre alt sind. Das würde bedeuten, dass wir eine Totalerfassung aller Fingerabdrücke bekämen". Er sehe das kritisch, da die Union bereits in der heftigen Debatte um die zweite Generation des biometrischen Reisepasses die zentrale Vorhaltung der Fingerabdrücke auch in den Personalausweisregistern gefordert habe. Zudem gebe es bei den Personalausweisen auch keine europarechtliche Verpflichtung zur Einführung biometrischer Merkmale. Das Bundesinnenministerium arbeitet aber bereits in Brüssel an entsprechenden "internationalen Standards".

Weniger Einwände hat Schaar gegen das Vorhaben, das Passfoto als biometrisches Merkmal digital auf dem RFID-Chip zu speichern. Dieser müsse aber "gut gegen unbefugtes Auslesen gesichert" sein. Dem Plan, das Dokument auch als Ausweis fürs Internet mit Signaturfunktion zu nutzen, zeigt sich der Datenschützer aufgeschlossen. Allerdings muss seiner Ansicht nach auch die elektronische Identität datenschutzfreundlich gestaltet werden. Das bedeute, "dass nicht plötzlich jeder Internetdienst nur noch bei Verwendung des Personalausweises zugänglich sein darf". So brauche man zur Altersverifikation bei nicht jugendfreien Diensten nicht den Namen und die Anschrift des Surfers. Es würde völlig ausreichen, festzustellen, ob die Person über 18 Jahre alt ist. Außerdem müsse es auch in Zukunft möglich sein, Internetdienste ohne Namensangabe in Anspruch zu nehmen.

Der Zeitplan zur Einführung des E-Personalausweises hat sich derweil nach hinten verschoben. Hatte das Innenministerium bisher vorgesehen, die neuen Ausweisdokumente von 2008 an unters Volk zu bringen, soll damit nun Ende 2009 begonnen werden. Die Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung will die große Koalition im Oktober verabschieden. Das Bundeskabinett und der Bundestag könnten sich dann im ersten Halbjahr kommenden Jahres mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht den E-Perso mit Signaturfunktion seit längerem als Möglichkeit zur Schaffung eines "sicheren Kommunikationsraums" im Internet. Gerüchte über den geplanten Verkauf biometrischer Ausweisdaten an die Wirtschaft haben aber Schatten auf das Projekt geworfen. Laut dem Ministerium ist aber nicht geplant, die sensiblen Körpermerkmale kommerziellen Anbietern zugänglich zu machen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesverfassungsgericht will Online-Razzien streng prüfen
Beitrag von: SiLæncer am 22 September, 2007, 13:19
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat der großen Koalition geraten, im Dauerstreit um heimliche Online-Durchsuchungen die anstehende Entscheidung aus Karlsruhe über die Lizenz für Netzbespitzelungen des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes abzuwarten. "Man kann sich zwar des Eindrucks nicht erwehren, dass bisweilen wichtige Entscheidungen, die von der Politik getroffen werden sollten, auf das Bundesverfassungsgericht verlagert werde", monierte Papier in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. Bei der Problematik der Online-Razzien sei der Sachverhalt aber anders. Hier zeigte der Gerichtspräsident Verständnis dafür, dass sich "die Bundespolitik vom Ausgang dieses Verfahrens Hinweise für ihre eigenen diesbezüglichen Pläne erhofft".

In Karlsruhe steht am 10. Oktober die mündliche Verhandlung über die Verfassungsbeschwerde dreier Rechtsanwälte einschließlich Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), einer Journalistin und des Landesverbands der Linkspartei gegen das NRW-Verfassungsschutzgesetz an. Mit einem Urteil wird für Anfang kommenden Jahres gerechnet. Die SPD-Bundestagsfraktion will angesichts der zahlreichen offenen technischen und rechtlichen Fragen bei Online-Razzien die Entscheidung abwarten, bevor sie sich eine abschließende Meinung zu den Plänen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zum Einsatz des Bundestrojaners bildet. Unionspolitiker warnen dagegen vor unnötigen Verzögerungen. Papier hat nun den Sozialdemokraten Unterstützung für ihre Haltung gegeben.

Der Präsident des Verfassungsgerichts kündigte zugleich eine strenge Prüfung der Zulässigkeit heimlicher Online-Durchsuchungen an: Es geht in dem Verfahren zur Online-Durchsuchung unter anderem darum, welche Grundrechte ­ etwa Unverletzlichkeit der Wohnung, Fernmeldegeheimnis und Persönlichkeitsschutz ­ mit welcher Intensität betroffen sein können." In diesem Zusammenhang spielt laut Papier natürlich auch die Frage eine Rolle, ob und inwieweit der Kernbereich privater Lebensgestaltung tangiert werde. Die Verfassungsrichter hatten 2004 im Urteil über den großen Lauschangriff auf Wohnungen entschieden, dass es die Menschenwürde des Überwachten gebietet, ihm nicht bis in sein Intimleben hinein nachzustellen. Ob diese Schranke auch für private Daten auf heimischen Festplatten bei einem Internet-Spähangriff gelten muss, ist einer der großen Streitpunkte in der politischen Diskussion über Online-Razzien.

Bundeskanzlerin Angela Merkel übt derweil mit immer gleichen Argumenten weiter Druck auf den Koalitionspartner aus, dem Bundeskriminalamt (BKA) möglichst rasch im Rahmen der Novelle des BKA-Gesetzes eine Befugnis für Netzbespitzelungen zu geben. "Es darf in unserer technischen Welt nicht sein, dass sich Terroristen freizügig bewegen dürfen", sagte die CDU-Politikerin am Freitag auf einer Regionalkonferenz ihrer Partei in Stuttgart zum neuen Grundsatzprogramm. Darin warnen die Christdemokraten, dass Datenschutz nicht zum "Täterschutz" werden dürfe. "Die Union wird ganz ruhig an dieser Stelle weiter argumentieren, weil es den rechtsfreien Raum für Terroristen nicht geben darf", betonte die CDU-Vorsitzende. Deutschland sei in den vergangenen Jahren sieben geplanten Anschlägen entgangen. "Das sind Bedrohungen von einer ganz neuen Qualität." Im Fall der verdeckten Online-Durchsuchungen hält Merkel eine ähnliche Ausdauer für notwendig wie bei der langjährigen Debatte über die akustische Wohnraumüberwachung.

Die Stimmung in der Koalition ist auch nach einer Aussprache im Bundestag zu Schäubles umstrittenen Äußerungen über einen nahen Terroranschlag mit einer schmutzigen Bombe überaus angespannt. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfaktion, Wolfgang Bosbach, sprach gegenüber der Westdeutschen Zeitung von einem "nicht mehr unterschreitbaren Tiefpunkt". Die SPD finde es gut, "Opposition in der Regierung zu machen. Das bestätigt alle Vorurteile der Bürger gegenüber der Politik." Der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck warf Unionspolitikern dagegen in der Berliner Zeitung mangelndes Feingefühl und permanente Provokationen vor. Er bemängelte einen falschen Umgang mit den Sorgen der Bürger mit terroristischen Gefahren. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) erteilte sowohl einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren als auch Online-Durchsuchungen ohne richterlichen Vorbehalt eine Absage.

Die Diskussion über mögliche Terroranschläge mit nuklearem Material und den Abschuss gekaperter Flugzeuge erscheint den meisten Deutschen derweil erheblich überzogen. In einer Sondierung des Instituts TNS Forschung für das Nachrichtenmagazin Der Spiegel sagten 60 Prozent der Befragten, die entsprechenden politischen Vorstöße seien "Panikmache". Nur 34 Prozent der Befragten sehen in der Debatte eine "Aufklärung über Gefahren". Schäuble selbst hat nach den empörten Reaktionen des Koalitionspartners SPD und der Opposition seine Warnungen über mögliche atomaren Attentate inzwischen abgeschwächt. Eine entsprechende Interviewpassage vom vorigen Wochenende sei zugespitzter freigegeben worden als sie der Minister gemeint habe, heißt es in seinem Haus.

Vize-Regierungssprecher Thomas Steg sagte am Freitag im Namen der Kanzlerin, es sei alles zu vermeiden, was zur Verunsicherung der Bevölkerung führe. Andererseits müsse auch auf die erhöhte Sicherheitslage reagiert werden. Merkel war am Freitag mit SPD-Chef Kurt Beck und Vize-Kanzler Franz Müntefering (SPD) zusammengetroffen. Sie geht laut Steg davon aus, dass sich die Koalition auf "praxistaugliche, aber auch verfassungsrechtlich saubere" Antworten bei der inneren Sicherheit verständigen wird.

Quelle : www.heise.de
Titel: Merkel knöpft sich Schäuble und Jung vor
Beitrag von: SiLæncer am 22 September, 2007, 16:05
Droht Atom-Terror? Dürfen entführte Flugzeuge abgeschossen werden? Kanzlerin Merkel ist über die jüngsten Vorstöße von Innenminister Schäuble und Verteidiungsminister Jung nicht erfeut: Nach Informationen des SPIEGEL rügte sie die Ressortchefs für ihre Alleingänge.

Hamburg - Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Verteidigungsminister Franz Josef Jung und Innenminister Wolfgang Schäuble nach Informationen des SPIEGEL intern mehrfach wegen ihrer Äußerungen über mögliche Terrorangriffe kritisiert. Im CDU-Präsidium sagte Merkel am vergangenen Montag, es wäre besser gewesen, man hätte den Grünen mit ihrem Streit über die Afghanistan-Politik die Schlagzeilen des Wochenendes überlassen.

Sie habe sich auch darüber beklagt, dass sie von den Äußerungen der beiden Minister erst aus den Medien erfahren habe und nicht vorab informiert wurde. In einer Unionsrunde am vergangenen Mittwoch sagte Merkel, sie "hoffe und erwarte", dass es künftig eine besser abgestimmte Kommunikation gebe.

Zypries kritisiert Führungsstil der Kanzlerin

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) warf Schäuble vor, die SPD gezielt mit öffentlichen Äußerungen über die Innere Sicherheit diskreditieren zu wollen. Schäuble versuche, "durch Nadelstiche immer wieder die SPD als Sicherheitsrisiko in die Ecke zu stellen", so Zypries im SPIEGEL.

Zugleich kritisierte sie den eher zurückhaltenden Führungsstil von Bundeskanzlerin Angela Merkel: "Gerhard Schröder hätte in einer solchen Situation bei einem Glas Wein eine klare Ansage gemacht: Ihr setzt euch jetzt zusammen und regelt das unter euch und nicht über die Medien." Zypries kritisierte, Schäuble und die CDU/CSU versuchten permanent, Reformen vorzubringen, bei denen klar sei, dass die SPD sie ablehne.

"Bei manchen Themen wie dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren wäre es gut, wenn die Union akzeptieren würde, dass das mit uns nicht zu machen ist." Das noch unter Rot-Grün erarbeitete und vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte Luftsicherheitsgesetz, mit dem auch der Abschuss eines entführten Flugzeugs geregelt werden sollte, nannte Zypries einen Fehler: "Seit dem Urteil sind wir klüger, auch als Politiker kann man dazulernen."

Mehrheit hält Sicherheitsdebatte für "Panikmache"

Die Alleingänge der CDU-Minister missfielen nicht nur der SPD und der der Kanzlerin - auch die große Mehrheit der Bundesbürger hielt die Diskussion über mögliche Terroranschläge mit nuklearem Material und den Abschuss gekaperter Flugzeuge für wenig überzeugend.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Tausende Bürger demonstrieren für "Freiheit statt Angst"
Beitrag von: SiLæncer am 22 September, 2007, 18:39
Auf der Protestveranstaltung "Freiheit statt Angst" haben am heutigen Samstag in Berlin mehrere tausend besorgte Bürger gegen den "Überwachungswahn" von Staat und Wirtschaft demonstriert. Konkret richtete sich der Unmut der Aktivisten vor allem gegen die heftig umstrittene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten, heimliche Online-Durchsuchungen oder die neue einheitliche Steueridentifikationsnummer. Die Veranstalter vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die zusammen mit einem breiten Bündnis von 50 gesellschaftlichen Gruppen zu der Kundgebung aufgerufen hatten, zählten rund 15.000 Teilnehmer. Die Polizei schätzte die Zahl der Mitlaufenden bei dem Demonstrationszug, der sich bei strahlendem Sonnenschein rund einen Kilometer lang erstreckte, anfangs auf etwa 8000 Personen, korrigierte die Angabe aber später ebenfalls deutlich nach oben.

(http://www.heise.de/bilder/96385/0/0)

 Bei der Eröffnungsveranstaltung am Brandenburger Tor warnte Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Politik, dass "wir immer mehr werden", falls sich die Gesetzgebung im Bereich innere Sicherheit nicht ändere. Er verwies darauf, dass bei der ersten Demo gleichen Mottos vor anderthalb Jahren erst 200 Mitstreiter in Berlin dabei waren, während im Frühjahr bei einer weiteren Aktion in Frankfurt bereits rund 2000 Bürger auf die Straße gegangen waren. Für den Juristen ist die Vorratsdatenspeicherung "die größte Gefahr für ein selbstbestimmtes Leben". Wenn das Vorhaben Schule mache und nicht gestoppt werde, würde bald Big Brother mit Videokameras bis hinein auf die Toiletten Realität.

Vom "Überwachungswahn" betroffen sieht Breyer nicht nur Ärzte, Politiker, Aktivisten und Journalisten, sondern jeden Bürger. "Wir wehren uns daher gegen die Vorratsdatenspeicherung mit allen legalen Mitteln", kündigte er die bereits vorgefertigte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht an. Es wäre aber besser, wenn entsprechende vermeintliche Sicherheitsgesetze erst gar nicht beschlossen würden. Eine Vertreterin der Dienstleistungsgesellschaft ver.di bezeichnete die im Raum stehende verdachtsunabhängige Protokollierung elektronischer Nutzerspuren als "massiven Angriff auf die Pressefreiheit", da das gesamte Netzwerk von Kontakten von Journalisten damit abbildbar werde. Generell sei die geplante "Totalverspeicherung" nicht mit der Demokratie vereinbar.

Ein Sprecher der Freien Ärzteschaft sah die politische Klasse in "blinden Aktionismus" verfallen. Der Bürger werde unter Generalverdacht gestellt, obwohl man weder mit dem "Bundestrojaner" Terroristen ernsthaft begegnen noch mit dem Abhören von Telefonen in Arztpraxen kriminelle Machenschaften in hohem Umfang aufdecken könne. In Gefahr gerate damit dagegen das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis. Als besondere Form der Vorratsdatenspeicherung kritisierte er die elektronische Gesundheitskarte. Hier behaupte die Politik fälschlicherweise, dass die Patientendaten sicher auf der Chipkarte selbst verwahrt würden. In Wirklichkeit sei die Smartcard aber der Schlüssel zu einer zentralen riesigen Datenspeicherung, auf die zwei Millionen Zugriffrechte hätten. Der gläserne Patient und Arzt würden damit Realität. Zudem bedürfe es nur einer kleinen Gesetzesänderung, um auch dem Staat, Versicherungen oder Arbeitgebern Zugang zu den höchstsensiblen Krankheitsdaten zu verschaffen.

Der Aktivist padeluun vom Datenschutzverein FoeBuD verlangte eine Überprüfung aller Sicherheitsgesetze. "Wir wollen die totale Überwachung verhindern", erklärte er am Pariser Platz. Mit den Worten "möge Schäuble spätestens morgen zurücktreten", startete er den eigentlichen Protestmarsch. In diesen reihten sich neben einem eher an die Love Parade erinnernden Lautsprecherwagen der "ravenden Hedonisten", einem Truck der Chaos Computer Clubs (CCC) mit einer "Blümchenwiese" im Zeichen des erwarteten Kahlschlags bei Werkzeugen zur Prüfung der IT-Sicherheit, einem überlebensgroßen trojanischen Pferd, einer Datenkrake und Grüppchen von Grünen, Linken oder Liberalen auch ein "linksradikaler Block" mit zahlreichen vermummten Gestalten ein. Letztere wandten sich vor allem gegen "Polizeistaatsmaßnahmen" gegen Aktivisten im Umfeld der Verhaftung einer Reihe von "Terrorverdächtigen" aufgrund angeblich geplanter Anschläge auf Bundeswehrfahrzeuge. Dabei skandierten sie Parolen wie "Wir sind alle 129a" unter Verweis auf den ihrer Ansicht nach zu weit gestrickten "Terrorparagraphen" im Strafgesetzbuch.

Als sich der Zug in Bewegung setzen wollte, kam es zu Rangeleien zwischen Anhängern des "schwarzen Blocks" und der größtenteils in Kampfanzügen, einem Gefangenen- sowie einem TV-Überwachungswagen erschienen Polizei. Rund 400 Demonstranten wollten sich nicht den durchgeführten Vorkontrollen durch die Staatsmacht unterziehen, sodass sich die Stimmung in einem engen Durchgang zwischen einer Baustelle und dem Hotel Adlon rasch aufheizte. Dabei sind dort aufgestellte Stühle und Tische zerstört worden, auch ein Feuerwerkskörper explodierte. Die Polizei konnte die Lage aber nach eigenen Angaben mit Hilfe des Veranstalters zunächst wieder beruhigen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Polizeizugriffe bei Demo gegen den Überwachungsstaat
Beitrag von: SiLæncer am 22 September, 2007, 22:45
Die Demonstration "Freiheit statt Angst" am heutigen Samstag in Berlin (siehe den ersten Bericht Tausende Bürger demonstrieren für "Freiheit statt Angst") verlief nicht ohne größere Zwischenfälle. So entschied sich die Polizei nach bereits vier Kilometern zurückgelegter Strecke auf der Straße Unter den Linden zu einem für viele Teilnehmer überraschenden Zugriff auf den geschlossen marschierenden "linksradikalen Block". Darin hatten sich zahlreiche Vermummte hinter großen Transparenten mit Aufschriften wie "Freiheit wird nicht erbettelt, sondern erkämpft" oder "No Justice, No Peace" zusammengefunden. Die Truppe hatte zwar von Anfang an ein Kontrastbild zu den ansonsten mitziehenden Ärzten, Gewerkschaftlern, Parteien, Hackern und unorganisierten besorgten Bürgern abgegeben sowie mit Kampfansagen gegen den Polizeistaat und Aggro-Musik auf sich aufmerksam gemacht. Trotzdem erklärte sich für den Veranstalter, den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der plötzliche Übergriff und die weitgehende Einkesselung des "schwarzen Blocks" nicht.

Augenzeugenberichten zufolge sprengten mehrköpfige Gruppen von Polizisten in Einsatzmontur mit Helm und Mundschutz unter dem Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray die linksradikale Einheit des Protestzugs. Sie griffen dabei just am Bebelplatz, auf dem ein Denkmal an die Bücherverbrennung der Nazis erinnert, vergleichsweise wahllos einzelne Maskierte heraus und führten diese ab. Die Rede war zunächst von etwa 15 Verhafteten. Am Ort des Geschehens mussten sich auch eine halbe Stunde nach den Übergriffen noch Verletzte von eilig herbeigerufenen Notarztwägen behandeln lassen. Der "schwarze Block" löste sich daraufhin auf Höhe der Friedrichstraße auf und erklärte seine Teilnahme an der Demonstration für beendet, während der Großteil der Aktivisten weiter zurück zum Startpunkt am Brandenburger Tor zog für die in leicht gedrückter Stimmung stattfindende Abschlusskundgebung.

"Das war keine ganz gute Aktion", kritisierte dort der zum Veranstaltungsteam gehörende Künstler padeluun von der Datenschutzvereinigung FoeBuD das Vorgehen der Staatsmacht. Er beklagte, dass Polizisten trotz des sensiblen Themas der Veranstaltung Demonstranten "Kameras direkt ins Gesicht gehalten haben". Das habe "Stress erzeugt". Zuvor hatten die Ordnungshüter nach einem Mediationsgespräch in einem vom Veranstalter extra ausgearbeiteten Deeskalationskonzept (PDF-Datei) zugesagt, dass Überwachungskameras "nur im Fall von schweren Straftaten" zum Einsatz kämen. Tatsächlich filmten einzelne Polizisten sowie ein gesonderter "TV-Übertragungswagen" der Gesetzeshüter aber erkennbar vom Anbeginn der Demo mit.

Die Einsatzleitung der Polizei, die anfangs mit 450 Beamten zugegen war, verteidigte die Zwangsausübung weit nach Hälfte der zurückgelegten Wegstrecke mit dem Argument, dass es "auf die gesamte Geschichte bezogen" zahlreiche Auflagenverstöße etwa gegen die Höhe und Breite der gestatteten Transparente sowie gegen das Vermummungsverbot gegeben habe. Zudem hätten Radikale schon bei Vorkontrollen von Taschen am Hotel Adlon "böse Zerstörungen" an Tischen und Stühlen der Luxusherberge angerichtet. Dem Veranstalter bescheinigte man trotzdem "gute Zusammenarbeit". Die durchgeführten Maßnahmen würden sich bei einer Demonstration von solcher "immensen Größe" nicht vermeiden lassen. Die Organisatoren der Kundgebung hatten auf Basis vorangegangener vergleichbarer Aktionen mit rund 3000 Teilnehmern gerechnet. Schließlich zählten sie aber 15.000 Personen.

Die Veranstaltung ging schließlich friedlich mit flammenden Reden zu Ende. "Wir dürfen uns nicht aus Angst vor dem Tod selbst umbringen", hielt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung der von Politikern geschürten Sorge vor Terroranschlägen hierzulande entgegen. Er plädierte unter Anspielung auf die Nationalhymne für "Einigkeit und Recht und Freiheit" statt "Sicherheit und Zucht und Ordnung". Andernfalls sei die Demokratie gefährdet. "Wir brauchen eine klare rote Linie", sprach sich der Jurist gegen eine "Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung" aus. Zugleich erschallte sein Ruf nach einem "freiheitlichen Innenminister" anstatt Amtsinhaber Wolfgang Schäuble (CDU), der insbesondere aufgrund seiner Pläne für heimliche Online-Durchsuchungen mit im Zentrum der Kritik stand. Viele Teilnehmer trugen Aufkleber, Plakate oder Masken mit dem Konterfei des CDU-Politikers und der Aufschrift "Stasi 2.0".

Breyer forderte einen "Stopp neuer Überwachungsgesetze" und eine alternative, verantwortliche Sicherheitspolitik. Wo den Menschen die Luft zum Atmen mit einem Vordringen der Staatsmacht in immer weitere private Bereiche genommen werde, würde nur Widerstand provoziert. "Der Sicherheitsstaat schafft Unsicherheit", unterstrich der Freiheitskämpfer. Die Bundesregierung investiere trotzdem Millionen in Überwachungstechnik, während sie gleichzeitig immer mehr Polizisten einspare.

Ähnliche Befürchtungen äußerte Markus Beckedahl vom mitveranstaltenden Netzwerk Neue Medien. Der Blogger monierte, dass Politiker im Netz überall Terroristen sähen und blind gegen "rechtsfreie Räume" in der Telekommunikation agitieren würden. "Ja was ist denn mit der Post? Wird gespeichert, wer wem Briefe schreibt? Wird gespeichert, wer wann was im Fernsehen schaut oder wer wann welchen Artikel in einer Zeitung liest?", hielt Beckedahl dem entgegen. "Wir wollen keinen Staat, der uns ständig in unserem Leben rumschnüffelt und uns in Datenbanken rastert." Einen "Präventionsstaat, wo jeder von uns als potentieller Feind des Staates angesehen und behandelt wird", dürfe es nicht geben.

Das Vorhaben Schäubles zu Online-Razzien bezeichnete der Aktivist als Pendant zu heimlichen Wohnungseinbrüchen der Sicherheitsbehörden auf bloßen Veracht hin. Dass der "Bundestrojaner" dabei auch noch so intelligent sein solle, Tagebücher und auch andere private Sachen nicht zu durchsuchen, sei für jeden mit IT-Kenntnissen "Science Fiction". Dringend erforderlich sei mehr "Medienkompetenz bei Politikern". Dann gebe es vielleicht auch bessere Gesetze für den digitalen Raum. Demonstrationsleiter Ricardo Cristof Remmert-Fontes sprach abschließend von einer insgesamt "bunten und lebhaften" Veranstaltung. Er gab der Hoffnung Ausdruck, dass vergleichbare Protestkundgebungen aufgrund anderer politischer Zielsetzungen nicht mehr nötig sind. Zugleich kündigte er an, mit allen beteiligten Gruppen und der Polizei Gespräche über das unerfreuliche Intermezzo zu führen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verfassungsrichter warnt vor neuer Stasi
Beitrag von: SiLæncer am 23 September, 2007, 13:02
Der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, fürchtet im Rahmen der Terrorismusbekämpfung das Abrutschen in einen totalen Überwachungsstaat. Der Verfassungshüter sprach am gestrigen Samstag in einem  Interview mit dem Österreichischen Rundfunk von der Gefahr, dass in der Sicherheitsdebatte grundrechtliche Grenzen überschritten würden. "Ich habe manchmal den Eindruck, wir werden ähnlich stark überwacht wie seinerzeit die DDR-Bürger von der Stasi", sagte Korinek. Der legitime Wunsch nach Sicherheit verdränge Grundrechte wie das Briefgeheimnis, das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz. Die Sensibilität für die Gefahren solcher Einschränkungen der Bürgerrechte fehle offenbar.

Wichtig ist für den Verfassungsrichter, dass von den Politikern die Relationen zwischen Sicherheit und Freiheit stärker beachtet werden. Es könne nicht sein, dass aus dem Sicherheitsbedürfnis heraus alles erlaubt sei – wie in einem totalitären System. Für jeden Eingriff in die Grundrechte müsse es eine gesetzliche Ermächtigung geben, es müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden und diese müsse notfalls vom Verfassungsgerichtshof überprüft werden können. Ob die auch in Österreich diskutierte heimliche Online-Untersuchung von Computern verfassungskonform sei, könne etwa erst in einem laufenden Verfahren beurteilt werden.

Deutschland ist hier auf Grund der Verabschiedung eines Landesgesetzes mit Geheimdienstbefugnissen zu Online-Razzien bereits einen Schritt weiter. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kündigte gerade eine strenge Prüfung dieser Lizenz zur Netzbespitzelung an. Er ließ durchblicken, dass sich Karlsruhe dabei an den strengen Vorgaben der Verfassungsrichter zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung beim großen Lauschangriff orientieren werde. Zugleich riet er der großen Koalition, die Entscheidung abzuwarten, bevor sie weitere Gesetzesvorstöße in Richtung der Ausspähung "informationstechnischer Systeme" auch auf Bundesebene vornehme. In Berlin gingen gestern rund 15 000 Bürger aus Sorge über den "Überwachungswahn" in Staat und Wirtschaft auf die Straße und demonstrierten konkret etwa gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung und den "Bundestrojaner".

Zwischen den Regierungsfraktionen ist derweil keine Entspannung im Dauerstreit um die innere Sicherheit in Sicht. Auch nach Gesprächen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) könne man nach den umstrittenen Äußerungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (beide CDU) laut Vizekanzler Franz Müntefering "nicht einfach zur Tagesordnung übergehen". Die zwei Kabinettsmitglieder hätten mit ihren Warnungen vor konkreten Anschlägen mit schmutzigen Bomben beziehungsweise zum Abschuss von Flugzeugen mit Terroristen an Bord eine "rote Linie überschritten", sagte der SPD-Politiker der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Das Thema Sicherheit sei zu ernst, als dass es "Spielmaterial für öffentliche parteitaktische Manöver" sein könne, betonte Müntefering. Der Bevölkerung dürfe keine Angst gemacht werden.

Aus Reihen der Sozialdemokraten wird zugleich erneut der Ruf nach mehr Führungsstärke Merkels laut. "Das Problem ist, dass die Kanzlerin nicht führt", sagte der Sprecher des konservativen Seeheimer Kreises in der SPD-Fraktion, Johannes Kahrs, der Welt am Sonntag. Die SPD habe "schon lange gemerkt, dass Merkel nicht führt". Jetzt sei dies "sogar der Opposition" aufgefallen. Nun müsse es nur noch die Union mitbekommen. Die Kanzlerin hätte Kahrs zufolge ihren Innen- und Verteidigungsminister für deren Äußerungen zur Terrorabwehr stärker zur Ordnung rufen müssen.

Nach Informationen des Spiegel rügte Merkel die Minister Jung und Schäuble hinter verschlossenen Türen mehrfach. Im CDU-Präsidium habe sie am vergangenen Montag gesagt, es wäre besser gewesen, man hätte den Grünen mit ihrem Streit über die Afghanistan-Politik die Schlagzeilen des Wochenendes überlassen. Angeblich beklagte sie sich auch darüber, dass sie von den Äußerungen der Minister erst aus den Medien erfahren habe. In einer Unions-Runde am Mittwoch habe Merkel eine besser abgestimmte Kommunikation angemahnt. Zugleich steht Merkel aber weiter hinter der Forderung Schäubles, verdeckte Online-Durchsuchungen zuzulassen. Computer und Festplatten dürften kein Raum sein, auf den der Staat nicht zugreifen dürfe.

Auch der bayerische Wirtschaftsminister Erwin Huber hat Schäuble den Rücken gestärkt. "Für mich hat Bundesinnenminister Schäuble mit seinen eindringlichen Warnungen vor dieser Terrorgefahr den Finger in die Wunde gelegt", erklärte der Favorit für den CSU-Vorsitz. "Wir sind viel stärker bedroht, als viele ahnen. Die Attacken der SPD auf Schäuble schaden unserer Sicherheit." Der umstrittene Innenminister Schäuble will sich derweil am Montag in Washington mit US-Heimatschutzminister Michael Chertoff treffen, mit dem der Christdemokrat im jüngster Zeit etwa das umstrittene Abkommen zum Transfer von Flugpassagierdaten ausgehandelt hat. Dabei soll der Anti-Terror-Kampf nach den Festnahmen mutmaßlicher islamistischer Terroristen in Deutschland im Mittelpunkt stehen. Schäuble wird zudem beim German Marshall Fund eine Rede zum Spannungsfeld zwischen Sicherheitsinteressen und Freiheitsrechten halten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Koalitionsexperten weisen Bedenken gegen elektronischen Personalausweis zurück
Beitrag von: SiLæncer am 24 September, 2007, 09:15
Innenexperten von Union und SPD haben Kritik an dem geplanten elektronischen Personalausweis zurückgewiesen. "Dass Bürger erkennungsdienstlich behandelt werden sollen, ist kompletter Unfug", sagte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz der Leipziger Volkszeitung. Es würden sich wieder einmal "die üblichen Bedenkenträger" zu Wort melden, fügte er hinzu. Ähnlich äußerte sich der CDU-Innenexperte Clemens Binninger. Von einer "Totalerfassung", wie sie Grüne und Linke der Koalition vorwürfen, könne keine Rede sein.

Die Koalition plant, ab Ende 2009 den elektronische Personalausweis im brieftaschenfreundlichen Scheckkarten-Format ID-1 auszugeben und mit Funktionen für digitale Signaturen sowie einfachere Online-Authentisierungen auszustatten. Vorgesehen ist ferner die Speicherung der biometrischen Fingerabdrücke des linken und des rechten Zeigefingers analog zum E-Pass auf einem per Funk auslesbaren RFID-Chip. Im Unterschied zum E-Pass, den ein Bundesbürger nicht zwangsläufig benötigt, ist ein Personalausweis für jeden Deutschen ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, befürchtet daher eine Totalerfassung aller Fingerabdrücke. Er sehe die Aufnahme der Fingerabdrücke in die elektronischen Personalausweise kritisch, da die Union bereits in der heftigen Debatte um die zweite Generation des biometrischen Reisepasses die zentrale Vorhaltung der Fingerabdrücke auch in den Personalausweisregistern gefordert habe. Zudem gebe es bei den Personalausweisen auch keine europarechtliche Verpflichtung zur Einführung biometrischer Merkmale. Am Samstag hatten in Berlin mehrere tausend Menschen unter dem Motto "Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn" demonstriert.

Wiefelspütz betonte, der neue elektornische Personalausweis sei im Interesse der Bürger und "ein deutlicher Schritt zu einem besseren Schutz der Identität im Internet". Allerdings sei noch "überlegenswert, ob der Fingerabdruck wirklich auf den Ausweis muss". Binninger sagte, die Fingerabdrücke würden bei der Beantragung des Ausweises abgenommen und nach dem Scannen wieder vernichtet. "Etwas anderes war mit der SPD nicht möglich." Ursprünglich hatten CDU und CSU angestrebt, die Fingerabdrücke dauerhaft bei den Meldebehörden zu speichern. Bereits erlaubt ist im Eilfall eine automatisierte Übermittlung von Lichtbildern aus Pässen und Ausweisen an die Polizei- und Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Passbehörden. Ein entsprechender Online-Abruf ist unter regionaler Zuständigkeit zulässig, wenn eine der rund 5300 Meldestellen "nicht erreichbar ist und ein weiteres Abwarten den Ermittlungszweck gefährden würde".

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble: "Wir sind eines der sichersten Länder der Welt"
Beitrag von: SiLæncer am 24 September, 2007, 09:36
"Wir sind nicht im Kriegszustand. Letztlich sage ich doch immer ganz stolz: Wir haben ein hohes Maß an Sicherheit, wir sind eines der sichersten Länder der Welt", stellte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am gestrigen Sonntagabend in der ARD-Sendung "Anne Will" seine Äußerungen zur Sicherheitslage in Deutschland klar. "Ich habe nicht gesagt, es sei nur eine Frage der Zeit, bis ein Anschlag mit einer schmutzigen Bombe erfolgen kann. Ich habe gesagt, die Sicherheitsexperten sagen weltweit seit vielen Jahren, dass sie damit rechnen."

Vor einer Woche hatte Schäuble in einem Zeitungsinterview vor terroristischen Anschlägen mit nuklearem Material gewarnt und sich zugleich für heimliche Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Politiker der SPD und der Opposition reagierten darauf am vergangenen Donnerstag im Bundestag mit vehementer Kritik. So hatte etwa der SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper dem Minister vorgeworfen, die Sicherheitslage nicht objektiv darzustellen.

Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Renate Künast warf Schäuble in der sonntagabendlichen Sendung Panikmache vor. Es brauche eine Woche, bis sein Pressesprecher erklärt habe, das Interview von vergangener Woche sei falsch redigiert worden. Es gehöre zur ersten Pflicht von Ministern, dass sie nicht jeden Sonntag ein Interview geben, spielte Künast auf frühere Vorstöße Schäubles an. Für sie sei "das eine gezielte Geschichte, um unsere Republik auf einen Weg zu bringen, den ich nicht will. Ich will Freiheit und Sicherheit. Und das ist nicht der Weg von Jung und Schäuble".

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: ionti am 24 September, 2007, 12:29
Gegen die Vorratsdatenspeicherung im Überwachungsstaat: Gespräch mit Bettina Winsemann und Carsten Giesenfeld von der Organisation »Stop 1984«
Interview: Friederike Rüll

Was macht die Nichtregierungsorganisation »Stop 1984«?
Bettina Winsemann: Der wichtigste Teil unserer Arbeit ist Aufklärung. Wir sammeln und publizieren Informationen zur Überwachung des öffentlichen und privaten Lebens. Und wir unterstützen Demonstrationen oder Verfassungsklagen – wie jetzt gerade die gegen die Vorratsdatenspeicherung, an der sich schon mehr als 18000 Menschen beteiligt haben. Diese Klage wird in wenigen Tagen beim Verfassungsgericht eingereicht.
Worauf zielt dieses Gesetz ab?
Carsten Giesenfeld: Bisher durften Informationen über Telefonverbindungen nur gespeichert werden, wenn die Betroffenen eingewilligt hatten. Das Gesetz soll Telefonanbieter verpflichten, sämtliche Daten ihrer Kunden über Telefonverbindungen zu speichern und auf Abruf den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Ein vager Verdacht soll für den Zugriff auf persönliche Daten ausreichen. Das bedeutet, daß es kein Fernmeldegeheimnis mehr gibt. Und nicht nur Privatpersonen wären betroffen, auch Journalisten, die bei brisanten Recherchen keinen Informantenschutz mehr hätten. Faktisch ist das Gesetz damit auch eine Einschränkung der Pressefreiheit.
Befürworter sagen, man könne damit künftig besser Verbrechen aufklären oder verhindern.
C.G.: Kein Terrorist wird so dumm sein, über seinen privaten Internetanschluß oder sein Telefon zu kommunzieren. Dafür gibt es mobile Computer und fremde, unverschlüsselte LAN-Netze. Es kann sein, daß der Aufruf geortet wird – und plötzlich ein Sondereinsatzkommando im Wohnzimmer eines verschreckten Philologiestudenten steht, der kein Bombenbauer ist, sondern nur keine Ahnung hat, wie man ein Verschlüsselungsprogramm auf dem Computer installiert.
Viele denken: Ich habe nichts zu verbergen, also habe ich auch nichts zu befürchten.
B.W.: Dieser Logik liegt ein Irrtum zugrunde: Den unbescholtenen Bürger gibt es nicht. Jeder von uns bricht täglich Dutzende Gesetze, ohne es zu wissen. Und die Maßnahmen der Polizei sind keineswegs immer verhältnismäßig. Auf der Grundlage einer neuen Chemieverordnung gab es zum Beispiel Hausdurchsuchungen bei Schülern, deren Chemiebaukästen konfisziert wurden. Vielen ist die Tragweite dessen, was da gerade beschlossen wird, nicht bewußt. Wenn es um die eigene Privatsphäre geht, sind die meisten schon sehr empfindlich, ob sie sich nun für unbescholten halten oder nicht.
Dazu kommt: 2004 hat ein Max-Planck-Institut eine Studie veröffentlicht, nach der nur ein Drittel der von Observationen des BKA Betroffenen später tatsächlich benachrichtigt worden sind, wie es das Gesetz vorschreibt. Die Verfassungsschützer befolgen ihre eigenen Gesetze nicht, aber jeder Bürger wird kriminalisiert, als potentieller Täter behandelt.
Es ist ein Grund, sich unsicher zu fühlen, wenn der Überwachungsstaat Sicherheit verspricht?
B.W.: Das Problem ist, daß sich Umstände ändern. Vor einiger Zeit wurden Homosexuelle zum Beispiel noch stark diskriminiert. Viele haben ihre sexuelle Orientierung deshalb geheimgehalten. Heute ist das nicht mehr so, aber die Politik kann sich ändern. Ich kann nicht wissen, wie die Verhältnisse in 50 Jahren in Deutschland sein werden. Aber die Spuren dessen, was ich heute tue und sage, werden auch dann noch gespeichert sein, und wenn es nur eine unbedachte Äußerung in einem Chat ist. Derjenige, der das dann interpretieren wird, wird mich nicht fragen, wie es damals gemeint war.
unter vorratsdatenspeicherung.de (http://vorratsdatenspeicherung.de)  kann man sich an der Sammelklage beteiligen


Titel: Schäuble und der Rechtsstaat
Beitrag von: SiLæncer am 24 September, 2007, 18:23
Die Bundesregierung leitet das Auslieferungsgesuch der Münchener Staatsanwaltschaft für die 13 CIA-Agenten, die El Masri verschleppt und misshandelt haben, vor allem auf Druck von Schäuble nicht weiter

Wie es der deutsche Bundesinnenminister mit dem Recht hält, zeigt sich nicht nur bei seinen dauernden Vorstößen, neue Gesetze für neue Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen schaffen und dabei auch die Verfassung ändern zu wollen. Wenn es um politische Zwecke geht, lässt der auch für den Verfassungsschutz zuständige Minister schon mal die Einhaltung des Rechts außen vor, wie dies nun im Hinblick auf das Auslieferungsersuchen für die CIA-Agenten der Fall gewesen ist, das die Bundesregierung wohl vor allem auf Druck von Schäuble nicht verfolgen will.

Die Münchener Staatsanwaltschaft hat im Fall der Entführung von Khaled El Masri Haftbefehle für 13 CIA-Mitarbeiter ausgeschrieben. El Masri war im Dezember 2003 von Mazedonien nach Afghanistan verschleppt und dort mehrere Monate festgehalten, verhört und auch von deutschen Sicherheitskräften misshandelt worden. Weil El Masri vermutlich nur aufgrund einer Verwechslung in Verdacht geraten ist, wurde er von den Amerikanern wieder im Mai 2004 freigelassen, allerdings ohne Entschuldigung und Entschädigung. Man tut einfach so, als sei nichts gewesen. Die amerikanischen Gerichte habe eine Klage von El Masri in den USA abgelehnt, weil dies die "nationale Sicherheit" gefährden könnte.

Die Münchener Staatsanwaltschaft hat im Februar nach längerem Zögern (Justiz mit Beißhemmung) Haftbefehle zur internationalen Fahndung für 11 Männer und zwei Frauen erlassen, die für die CIA tätig waren und El Masri verschleppt und misshandelt haben sollen. Dass die USA die Agenten decken und nicht ausliefern, war von Anfang an abzusehen. Und es war auch klar, dass Bundesinnenminister Schäuble, der sich auch schon mal für ähnliche Operationen wie die USA, beispielsweise für gezielte Tötungen, Verwertung von erfolterten Geständnissen oder unbefristete Inhaftierung von Verdächtigen, ausgesprochen hat, die Zusammenarbeit mit den amerikanischen Geheimdiensten nicht gefährden will – schon gar nicht für einen Fall wie El Masri oder auch Sammar, der nach Syrien verschleppt, dort gefoltert und von deutschen Sicherheitsbeamten besucht wurde. Hier hatte Schäuble unverblümt gesagt.

Zitat
Ein paar Monate Haft haben schon manchen bewegt auszupacken, damit arbeitet die deutsche Strafverfolgung doch auch.

Oder auch:

Zitat
Da können Sie auch Maier, da müssen Sie nicht Zammar heißen. Dann werden Sie auch nicht im Hotelzimmer mit Whirlpool untergebracht.

Schäuble betont zwar immer, dass Freiheit und Sicherheit kein Gegensatz seien und dass er streng rechtsstaatlich handeln würde, aber im auch nur potenziellen, gerne heraufbeschworenen Ernstfall neigt der Innenminister zur Sicherheit und zur Einschränkung der Freiheit und des Rechtsstaats. So hat Schäuble mit einem Veto gedroht, wenn die Bundesregierung erwägen würde, ein Ersuchen an die US-Regierung zu stellen. Diese hatte schon längst gegen die Haftbefehle und die strafrechtliche Verfolgung der CIA-Mitarbeiter protestiert und so deutlich gemacht, dass die USA Immunität für diese in Anspruch nehmen. Schäuble verteidigte dieses Zurückweichen des Rechtsstaates, weil die Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden "lebensnotwendig" sei, und meinte, man solle das doch die USA selbst regeln lassen.

Offenbar konnte sich Schäuble damit auch beim Koalitionspartner durchsetzen. Justizministerin Zypries wollte zwar zunächst das Festnahmeersuchen unterstützen, hat aber nun doch, um den sowieso schon durch die vielen Vorstöße von Schäuble angenagten Koalitionsfrieden nicht weiter zu gefährden, nachgegeben. So hieß es aus dem Justizministerium, dass man das Gesuch nicht weiterleiten, weil die Amerikaner deutlich erklärt hätten, dass sie die verdächtigen Entführer nicht ausliefern werden. Das ist Realpolitik, wie man sie kennt, aber sie höhlt just die Unabhängigkeit der Justiz und damit auch den Rechtsstaat aus, den man vorgibt, angeblich mit immer massiveren und teils grundgesetzwidrigen Mitteln verteidigen zu wollen.

Allerdings untergräbt man damit auch die Sicherheit, zu der die Strafverfolgung von denjenigen gehört, die Menschen ihrer Freiheit beraubt und misshandelt haben. Und von einem wehrhaften Rechtsstaat ist hier auch nichts zu merken, wenn Schäuble nicht einmal wagt, ein Ersuchen vom Bundesjustizministerium weiterleiten zu lassen, das zwar von vorneherein zum Scheitern verurteilt war, aber dennoch Symbolkraft gehabt hätte. Auch so hat das Verhalten Symbolkraft insofern, als es deutlich macht, dass Schäuble – mitsamt der Bundesregierung – das Recht nach politischen Interessen behandelt. Strafverfolgung, Menschenrechte oder Grundgesetz haben sich den "nationalen Interessen" zu unterwerfen. Als Vorbild für den Kampf gegen den Terrorismus oder auch nur gegen die Kriminalität im Namen von Freiheit oder des Rechstaats kann es nicht dienen, wenn Verschleppung, Inhaftierung und Misshandlung für die "Freunde" straffrei bleiben sollen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble will engere Zusammenarbeit mit USA im Kampf gegen Terror
Beitrag von: SiLæncer am 25 September, 2007, 10:11
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Zusammenarbeit mit den USA im Kampf gegen den Terrorismus ausbauen. Die jüngsten Verhaftungen in Deutschland hätten gezeigt, dass eine enge Kooperation mit den Vereinigten Staaten unverzichtbar sei, sagte Schäuble am Montag in Washington nach einem Treffen mit Michael Chertoff, Chef des Department of Homeland Security. In Berlin ging die Auseinandersetzung zwischen Union und SPD auch nach dem Spitzengespräch zum Koalitionsstreit über Sicherheitsmaßnahmen von Ende vergangener Woche weiter.

Schäuble sagte nach dem Gespräch mit Chertoff: "Ich habe das gute Gefühl, dass alle festen Willens sind, sich dort, wo wir noch ein unterschiedliches Verständnis haben, aufeinander zu zu bewegen." Es gelte, die Zusammenarbeit weiter zu verbessern. Nachholbedarf in Deutschland und Europa sieht er bei den technischen Möglichkeiten. "Die Amerikaner sind bei den technischen Mitteln, bei der Überwachung der Kommunikation höher entwickelt", sagte Schäuble.

In einer Rede vor dem German Marshall Fund hob der Minister die wachsende Bedeutung des Internets bei der Kommunikation zwischen Terroristen und der Vorbereitung von Anschlägen hervor. Der Rechtsstaat dürfe hinsichtlich der Nutzung und der Kontrolle der Informationstechnologien "nicht hinter der Zeit" hinterherhinken.

SPD-Generalsekretär Hubertus Heil sagte in Berlin, der Parteivorstand habe seine Ablehnung einer generellen Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze bekräftigt. Johannes Kahrs, Sprecher des Seeheimer Kreises in der SPD, warf Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im Kölner Express mangelnde Führungsstärke vor: "Es wäre Merkels Aufgabe als Kanzlerin gewesen, ein Machtwort zu sprechen und ihre Minister zur Räson zu rufen." Heil sagte, über eine Neuregelung zum Luftsicherheitsgesetz sei die SPD gesprächsbereit, allerdings innerhalb der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. 2006 hatte das Gericht das rot-grüne Luftsicherheitsgesetz gekippt, in dem der Abschuss von Passagiermaschinen im Terrorfall vorgesehen war.

Der scheidende CSU-Chef Edmund Stoiber forderte von der SPD mehr Koalitionsdisziplin. Ihre Kritik an Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) wegen dessen Äußerungen über einen Abschuss von durch Terroristen entführten Flugzeugen und an Schäuble sei "unverantwortlich und teilweise unanständig". Grünen-Chefin Claudia Roth sagte, die öffentliche Zurückhaltung der Kanzlerin zeige, dass Merkel die Ansichten Jungs und Schäubles teile. Merkels Politik ziele auf einen "präventiven Überwachungsstaat" statt auf einen Rechtsstaat ab.

Quelle : www.heise.de
Titel: SAP-Chef für heimliche Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 25 September, 2007, 13:32
SAP-Chef Henning Kagermann hat nichts gegen heimliche Online-Durchsuchungen. Er persönlich halte die potenziellen Bedrohungen für groß genug, als dass er seine Persönlichkeitsrechte "ein wenig zurückstellen würde", sagte der Physiker im Bezug auf die umstrittene geplante Ausspähung "informationstechnischer Systeme" im Gespräch mit dem Berliner Tagesspiegel. Auch der Gesellschaft würde er empfehlen, "die Gefahren ernster zu nehmen".

Den Befürchtungen zahlreicher Vertreter seiner Branche etwa aus dem Bitkom oder der Exportinitiative IT Security made in Germany, wonach für den "Bundestrojaner" geschaffene Hintertüren prinzipiell etwa auch für Wirtschaftsspionage missbraucht werden könnten, will sich Kagermann dagegen nicht anschließen. Wer "leistungsfähige Verschlüsselungstechniken" einsetze, der habe "kein Problem", meint der SAP-Chef. Die Befürworter von Online-Razzien wollen mit den umkämpften Maßnahmen aber gerade vor einer möglichen Kryptierung von Dateien auf der Festplatte oder von Telekommunikation ansetzen. Genau scheint sich Kagermann so mit den Plänen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) noch nicht auseinandergesetzt zu haben.

Für den Präsidenten des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, führt unterdessen weiter kein Weg an Online-Durchsuchungen vorbei. "Wenn man sich ansieht, wie sich der Terrorismus entwickelt hat, welchen technischen Vorsprung die Schwerstkriminellen inzwischen haben, dann wird klar, dass wir die Online-Durchsuchung brauchen", sagte der SPD-Mann der Neuen Presse aus Hannover. Mittlerweile sei es so, dass die Verschlüsselung von Daten vor Strafverfolgung schütze. Dies könne in einem Rechtsstaat nicht sein. Die Ausforschungen etwa von Festplatten sollten aber "nicht schleppnetzartig" vorgenommen werden. Dafür seien sie viel zu aufwändig.

"Wir reden von vielleicht zehn bis 15 Maßnahmen im Bereich des Terrorismus pro Jahr", schränkte Ziercke seine eigenen früheren Aussagen zur Einsatzhäufigkeit des Bundestrojaners auf Untersuchungen im Zusammenhang mit Anschlagsplanungen ein. Wenn es entsprechende terroristische Gefährdungslagen gebe, sollte außerdem ein Richter eine Anordnung treffen. Die Attentatsgefahr ist ihm zufolge "real, das ist keine Spinnerei." Unionspolitiker haben derweil aber bereits gefordert, Online-Razzien auch bei der Abwehr oder der Verfolgung anderer schwerer Straftaten oder gar zur Bekämpfung gewaltbereiter Fußballfans durchzuführen.

SPD-Chef Kurt Beck gab zudem im Parteimagazin vorwärts zu Protokoll, dass er nicht grundsätzlich gegen verdeckte Online-Durchsuchungen sei. Aber bevor die Freiheit der Bürger berührt werde, müssten drei Fragen "glasklar geklärt" werden: "Ist ein solches Instrument überhaupt sinnvoll, brauchen wir es? Ist es technisch umsetzbar? Und: Wie kann so etwas mit unserem Rechtssystem vereinbart werden?" Letzteres werde ja derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Die anderen beiden Punkte müsse die Politik erst noch mit Experten diskutieren.

Trotz der aus diesen Äußerungen herausklingenden weiteren Skepsis der Sozialdemokraten gegenüber Online-Razzien erklärte CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer den Dauerstreit über die innere Sicherheit innerhalb der großen Koalition für beendet. "Es hat sich längst ausgekracht", sagte Ramsauer am Montag in München. SPD-Fraktionschef Peter Struck habe erklärt, dass die SPD Online-Durchsuchungen mittragen werde, wenn sie begründet seien. "Natürlich gibt es Fragen, aber die werden geklärt", zeigte sich der CSU-Politiker optimistisch.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kandidaten für den CSU-Vorsitz wetteifern um innere Sicherheit
Beitrag von: SiLæncer am 27 September, 2007, 10:52
Die beiden aussichtsreichsten Kandidaten für die Wahl zum CSU-Vorsitzenden auf dem Parteitag der Christlich Sozialen Union am Samstag, Erwin Huber und Horst Seehofer, wollen am Profil ihrer Partei im Punkt innere Sicherheit nichts ändern. Dass sie auf der Unionslinie des starken Staates im Anti-Terrorkampf bleiben, haben beide mit Rufen nach raschen heimlichen Online-Durchsuchungen deutlich gemacht. So  forderte Huber im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau "unbedingt eine schnelle gesetzliche Regelung" für die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Ausspähung "informationstechnischer Systeme". Hier stehe die CSU an der Seite Schäubles. Darüber hinaus brauche es zur Verhinderung "verheerender Terrorakte" in "extremen Ausnahmesituationen" wie der Entführung von Passagierflugzeugen "klare Richtlinien und Konzepte". Generell will Huber als CSU-Chef "das Konservative noch etwas pointierter zum Ausdruck bringen" als die CDU.

Auch Verbraucherschutzminister Horst Seehofer setzt im Kampf um den CSU-Vorsitz auf mehr Überwachung. Für ihn sind Online-Razzien eine "absolute Notwendigkeit", zeigte sich der derzeitige Bundespolitiker mit dem bayerischen Wirtschaftsminister Huber auf einer Linie. Gleichzeitig kritisierte er eine Hinhaltetaktik der SPD im Streit um die innere Sicherheit. Die Genossen sollten ihm zufolge wieder dazu beitragen, dass die Regierungsfraktionen "ihre Alltagsarbeit für die Menschen vernünftig" abwickeln könnten. Man dürfe von einem Koalitionspartner erwarten, dass er sich "intern und nicht offen" mit den Meinungsverschiedenheiten auseinandersetze.

Der scheidende bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Edmund Stoiber erklärte es derweil in der Bild-Zeitung zur "Kernaufgabe eines starken Staates, den Menschen größtmögliche Sicherheit im Inneren zu geben". Die Terrorgefahr sei real. Deshalb dürfe die Koalition in Berlin nicht nur reden und streiten. Sie müsse handeln. "Natürlich brauchen wir zum Beispiel sofort Online-Durchsuchungen bei Computern von Terrorverdächtigen", betonte Stoiber und fügte hinzu: "Selbstverständlich mit richterlichem Beschluss." Der designierte bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) räumte zugleich ein, dass Deutschland bereits "eine gute Sicherheitsarchitektur" habe. Online-Durschuschungen seien aber notwendig, "weil Terroristen das Internet zur Fanatisierung ihrer Anhänger, zum Bombenbau und für Einsatzbefehle brauchen".

Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) warf der SPD vor, mit der Blockade einer schnellen Verabschiedung einer Lizenz für den Einsatz des sogenannten Bundestrojaners die von ihm beschworene Gefährlichkeit der Lage zu ignorieren. "Die CDU kann nicht hinnehmen, dass Leute, die es besser wissen, elementare Sicherheitsinteressen in Deutschland nicht berücksichtigen". Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sagte ferner der Agentur ddp, Online-Razzien seien "ein Mittel, das wir unbedingt brauchen". Es gehe darum, die Bürger vor Verbrechen zu schützen. "Wenn wir das nicht machen, dann werden wir sozusagen taub und wir können in so einem Fall die Bevölkerung nicht vor einem Anschlag bewahren". Notwendig sei auch die präventive Telefonüberwachung bei Terrorismusverdacht, natürlich unter Richtervorbehalt. Die vereitelten Anschläge hätten gezeigt, "dass wir durchaus ein breiteres Netzwerk von islamistischen Terroristen in Deutschland haben".

Unverständnis brachte Schünemann den Einzelheiten des Plans von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries entgegen, Aufenthalte in Terror-Camps unter Strafe zu stellen. Wer keine eindeutigen Regelungen auf den Tisch lege, werde selbst "zum Sicherheitsrisiko", hielt er der SPD-Politikerin vor. Diejenigen, die in ein Terrorcamp zur Ausbildung gingen, täten dies, um Anschläge zu organisieren und auch zu verüben. Es sei deshalb "realitätsfern", die Strafbarkeit solchen Handelns auch noch mit dem Nachweis für einen konkret geplanten Terroranschlag zu verbinden.

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbands (DJV) Michael Konken, warnte in Wiesbaden dagegen davor, etwa durch Online-Durchsuchungen "die Pressefreiheit durch die Hintertür beseitigen zu wollen". Zugleich appellierte er an die Politik: "Hände weg von staatlichen Eingriffen in die journalistische Arbeit." Rechtsexperten halten Online-Razzien seit langem für verfassungsrechtlich problematisch. Die Unverletztlichkeit der Wohnung könne genauso tangiert sein wie die Menschenwürde oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Bisher sei vor diesem Hintergrund nicht überzeugend dargelegt worden, wie das angestrebte Überwachungsinstrument zu rechtfertigen sei.

Die Pläne von EU-Justizkommissar Franco Frattini, im Kampf gegen terroristische Propaganda und Bombenbau-Anleitungen im Netz europaweit Internet-Suchmaschinen und Provider zum Sperren bestimmter vermeintlich "gefährlicher" Wörter wie "Bombe", "töten", "Völkermord" oder "Terrorismus" zu verpflichten, bleibt ebenfalls in der Schusslinie. Das Zensurvorhaben verstößt laut dem medienpolitischen Sprecher der Fraktion der Linken im Bundestag, Lothar Bisky, "nicht nur gegen die Meinungsfreiheit, sondern auch gegen das Recht auf Information". Die Datenautobahn könne und dürfe nicht "durch politisch motivierte staatliche Eingriffe gelenkt werden". Vielmehr müsse der Zugang zu Informationen offen und frei sein ­ wobei Bisky aber eine Ausnahme bei faschistischer Propaganda machen will. Zentrale Grundlage der Demokratie sei generell die Möglichkeit, "sich frei und ohne Zwänge auch über strittige Themen zu informieren und eine Meinung bilden zu können".

Quelle : www.heise.de
Titel: Verfassungsgericht prüft Scanning von Kfz-Kennzeichen
Beitrag von: SiLæncer am 28 September, 2007, 10:51
Das Bundesverfassungsgericht will am 20. November über Vorschriften im hessischen und im schleswig-holsteinischen Polizeigesetz verhandeln, die eine automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen auf öffentlichen Straßen und Plätzen und einen elektronischen Abgleich mit Fahndungsdatenbanken erlauben. Die Beschwerdeführer sind eingetragene Halter von Autos, mit denen sie regelmäßig in dem jeweiligen Bundesland unterwegs sind. Sie sehen sich in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die angegriffenen Vorschriften sind ihnen zufolge zu unbestimmt, insbesondere sei der Verwendungszweck für die erlangten Informationen nicht hinreichend klar geregelt. Das Grundrecht werde auch in unverhältnismäßiger Weise beschränkt.

Mit einem einzigen Erfassungsgerät könnten pro Stunde mehrere tausend Kennzeichen erfasst werden, monieren die Kläger. So würden die Polizeibehörden voraussetzungslos zu einer massenhaften heimlichen Beobachtung von Unverdächtigen ermächtigt. Die Beschwerdeführer sehen bei den Ländern auch nicht die Gesetzgebungskompetenz für derlei Strafverfolgungsmaßnahmen. Umstritten und vor Gericht anhängig ist der Nummernschildabgleich schon seit langem. Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat in einem vorläufigen Beschluss bereits die Grundrechtsvereinbarkeit des Scannens von Kfz-Kennzeichen zur Geschwindigkeitsüberprüfung in Österreich angezweifelt.

Details zu dem Verfahren hat der Jurist Patrick Breyer zusammengetragen. Die Beschwerdeführung in Karlsruhe wird demnach der Berliner Polizeirechtsexperte Clemens Arzt, der ein "Recht auf datenfreie Fahrt" proklamiert (PDF-Datei). Laut Beschwerdeschrift sei in den Fahndungssystemen eine "Ausschreibung zur Beobachtung" vorgesehen. Daher müsse jeder Fahrzeugführer damit rechnen, dass "sein Fahrverhalten erfasst und gespeichert wird". Der dadurch erzeugte "psychische Druck" führe "zu Störungen der Handlungs- und Bewegungsfreiheit".

Zahlen aus Bayern würden laut der Klägerseite zudem zeigen, dass sich bei 99,97 Prozent der Betroffenen keinerlei Anhaltspunkte für eine Gefahr oder Straftat ergäben. Die tief in Grundrechte einschneidende Maßnahme habe "ihren Schwerpunkt im Bagatellbereich". Es sei auch bekannt, dass die Lesegeräte eine Trefferquote von 0,03 Prozent aufwiesen. Unter diesen Ergebnissen befänden sich zu 40 Prozent säumige Versicherungszahler, zu 20 Prozent Fahrzeuge mit verlorenem oder gestohlenem Kennzeichen, zu 15 Prozent Ausschreibungen von Personen zur Beobachtung oder Festnahme und zu 25 Prozent sonstige polizeiliche Gesuche wie etwa nach gestohlenen Pkw.

Die Anfang 2005 in Wiesbaden beschlossene Novelle des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) erlaubte der Polizei erstmals, Kfz-Kennzeichen auf beliebigen Straßen automatisch zu erfassen und mit Fahndungscomputern abzugleichen. 300.000 Euro sollen die dafür gekauften Geräte gekostet haben. Zum Leidwesen der Beschwerdeführer entwickelte sich die entsprechende Klausel seitdem zu einer Art Exportschlager: Bayern, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben seither vergleichbar scharfe Polizeigesetze beschlossen.

Fahrzeuge werden beim automatischen Massen-Scanning zunächst durch eine Kamera optisch erfasst. Mit Hilfe von Software wird die Buchstaben- und Zeichenfolge des amtlichen Kennzeichens ermittelt. Dies kann stationär oder mobil erfolgen. Bei ortsgebundenen Systemen werden die Erfassungsgeräte ähnlich wie bei der Geschwindigkeitsmessung an einer bestimmten Stelle fest eingesetzt. Bei mobilen Anlagen werden sie etwa aus einem fahrenden Polizeifahrzeug heraus in Stellung gebracht, zum Beispiel um Autos auf einem Parkplatz oder im fließenden Verkehr zu kontrollieren.

Moderne Kennzeichenlesegeräte sind in der Lage, jede Stunde Tausende von Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge zu erkennen, abzugleichen und gegebenenfalls zu speichern. Im praktischen Einsatz sind Breyer zufolge allerdings bis zu 40 Prozent der gemeldeten "Treffer" fehlerhaft. Im Ausland sei daher bereits eine Fahrzeugüberwachung per Satellit oder Funkchip in Planung. Die Beschwerdeführer wollen einen Kfz-Kennzeichenabgleich aber nur im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben und mit richterlicher Genehmigung akzeptieren.

Ansonsten erinnern sie unter anderem an das Urteil der Verfassungsrichter zur Rasterfahndung nach islamistischen "Schläfern" nach dem 11. September 2001. Darin heißt es, dass die Verfassung "grundrechtseingreifende Ermittlungen 'ins Blaue hinein' nicht zulässt". Der Kfz-Kennzeichenabgleich stelle aber "im Kern einen Präzedenzfall einer allgemeinen, vorsorglichen Überwachung der Bevölkerung dar". Erlaube man ihn, könne man auch etwa einer automatischen Überprüfung aller Inhaber eingeschalteter Mobiltelefone, einer permanenten, kontaktlosen Fahndung anhand von RFID-Chips in mitgeführten Ausweispapieren oder einer generellen biometrischen Gesichtserkennung an jeder Straßenecke nicht mehr entgegentreten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble: "Ich mache den Menschen gar keine Angst."
Beitrag von: SiLæncer am 30 September, 2007, 15:10
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat seine heftig umstrittenen Pläne für heimliche Online-Durchsuchungen nachdrücklich verteidigt. Als Argument für die Netzbespitzelungen führte er einmal mehr die "geradezu flehentlichen" Bitten unter anderem des Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, sowie von Generalbundesanwältin Monika Harms an. "Ich bin kein Experte, und ich weiß auch gar nicht, ob es so furchtbar zielführend ist, dass man jede Ermittlungsmethodik der Sicherheitsbehörden breit diskutiert", sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk und revidierte so seinen früheren Wunsch nach einer offenen Debatte der umkämpften Befugnis für Online-Razzien im Entwurf für die Novelle des BKA-Gesetzes. Wenn die Bundesanwaltschaft oder auch die Chefs der Landespolizeien den Einsatz des so genannten Bundestrojaners für nötig halten, "sollten sich nicht Politiker und vielleicht auch nicht Journalisten gewissermaßen zu größeren Experten machen und sagen, das braucht man gar nicht".

Das BKA und sein Chef seien "gegen jeden Verdacht in Schutz zu nehmen, sie wollten etwas haben oder tun, was nicht rechtmäßig ist". Schäuble sei entschlossen, darauf zu achten, "dass in diesem Lande nur getan wird, was in den Grenzen unserer Verfassung und aufgrund klarer rechtlicher Grundlagen ist". In diesem Zusammenhang sieht der Minister keine wesentlichen Hürden für verdeckte Online-Durchsuchungen durch den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung. Er müsse das Bundesverfassungsgericht vor dem "Verdacht schützen", dass es damit eine Regel aufgestellt habe, nach der Terroristen das Recht auf diesen geschützten Intimbereich hätten, unterstrich der Christdemokrat: "Im Zweifel kann auch der Kernbereich nicht dazu missbraucht werden, schwere terroristische Anschläge ungeschützt vorbereiten zu können." Deswegen müsse man Lösungen etwa nach Art des von der Union beim großen Lauschangriff ins Spiel gebrachten "Richterbandes" finden. Ein Richter solle also nach der Datenaufzeichnung entscheiden, "darf das wirklich hier genutzt werden oder nicht".

Zugleich betonte Schäuble, dass die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" nur "in ganz wenigen Fällen" unter "strengen Voraussetzungen" in Frage kommen solle. "Wenn Leute in terroristischen Ausbildungslagern waren, wenn sie sich die Materialien für Sprengstoff, für Bomben besorgen, wenn sie Kontakte haben mit dem ganzen Netzwerk des Terrorismus, wenn sie darüber reden, dass sie einen Anschlag machen wollen, dann kann es doch sein, dass man den Antrag bei einem Richter stellt", spielte der Minister auf die jüngsten Verhaftungen mutmaßlicher Anschlagsplaner an. Von den Inhaftierten ist aber bekannt, dass sie sich hauptsächlich über Call-Shops und offene WLAN-Netze ins Internet begaben und den heimischen PC mieden. Generell wird die Lizenz für Netzbeschnüffelungen laut Schäuble bei der von ihm erhofften baldigen Verabschiedung durch den Bundestag "ganz klare rechtsstaatliche Begrenzungen haben".

Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich beim Lesen des Entwurfs ein anderer Eindruck aufgedrängt. "Neben der heimlichen Online-Durchsuchung soll dem BKA unter anderem ermöglicht werden, verdeckte Ermittler und V-Leute einzusetzen, Wohnungen, Telefone und Internet-Anschlüsse abzuhören, Rechner, Wohnungen und Büros zu durchsuchen oder Rasterfahndungen durchzuführen", monierte die FDP-Abgeordnete den geplanten Aufbau einer Art Superabhörpolizei gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. "Die richterliche Kontrolle und die Pflicht, Betroffene zu informieren, sollen zurückgedrängt werden". Ausgehöhlt werde auch der Schutz des Kernbereichs. Alarmierend sei die beabsichtigte weitere "Verwischung der Grenzen von Polizei und Geheimdiensten".

SPD-Fraktionschef Peter Struck ging mit dem "unbelehrbaren" Schäuble vor einer Koalitionsrunde zur inneren Sicherheit am vergangenen Montag ebenfalls zu Gericht. "Manchmal sieht es so aus, als plane er eine feindliche Übernahme des Verteidigungsministeriums", sagte der Ex-Verteidigungsminister der Welt am Sonntag. Das "martialische Gerede" des Innenministers und dessen düsteren Warnungen würden die Menschen verunsichern. Die SPD streite mit Schäuble bei den Online-Durchsuchungen hauptsächlich um das Verfahren, wandte er sich nicht in der Sache gegen den Bundestrojaner. Man wolle das dazu anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Der Innenminister selbst behauptete: "Ich mache den Menschen gar keine Angst." Niemand in Deutschland wolle "doch irgend etwas von Überwachungsstaat", wandte er sich gegen die Sorgen, die eine Woche zuvor rund 15.000 Bürger bei einer Demo gegen den "Überwachungswahn" zum Ausdruck gebracht hatten.

Glaubt man den Meinungsforschern, geht die Unterstützung für Online-Razzien in der Bevölkerung zurück. Sprachen sich laut ZDF-Politbarometer Mitte September 65 Prozent der Befragten für Netzbespitzelungen aus, waren es laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Omniquest für den Kölner Stadt-Anzeiger in der vergangenen Woche nur noch 55,6 Prozent. Größere Zustimmung fand das Vorhaben der großen Koalition zur Einführung eines neuen elektronischen Personalausweises. 80,6 Prozent befürworteten, darauf biometrische Daten wie zum Beispiel den Fingerabdruck zu speichern.

Quelle : www.heise.de
Titel: Piratenpartei ruft zu Mahnwachen gegen den Überwachungsstaat auf
Beitrag von: SiLæncer am 01 Oktober, 2007, 12:38
Die Piratenpartei Hessen hat zu Mahnwachen für "mehr Bürgerrechte und gegen die Unterwanderungen der Demokratie durch den Staat in Form von Massendatenspeicherung, Rasterfahndungen, Erhebung von biometrischen Daten und Online-Durchsuchungen" aufgerufen. Am morgigen Dienstag, den 2. Oktober 2007, soll die erste dieser Protestaktionen stattfinden. Als Zentrum der Veranstaltung wählte die Partei, die im Januar 2008 bei der hessischen Landtagswahl antreten will, Frankfurt am Main. Daneben soll es unter anderem in Berlin, Dortmund, Hannover und Dresden Mahnwachen geben.

Zwischen 19:00 und 21:00 Uhr wollen sich die Teilnehmer auf der Konstablerwache in Frankfurt am Main versammeln. Um 20:00 Uhr sollen die Teilnehmer der Mahnwache dann die "drastischen Folgen staatlicher Kontrolle für die freie Meinungsäußerung zum Ausdruck bringen, indem sie stellvertretend für alle zukünftigen Regierungskritiker 15 Minuten lang Schweigen".

Laut Thorsten Wirth, dem Vorsitzenden der Piratenpartei Hessen, will sich die Partei mit der Aktion der Einführung neuer Überwachungsgesetze "entgegenstellen". Durch die geplanten und zum Teil bereits verabschiedeten Maßnahmen würden, so Wirth, Bürgerrechte aufgehoben "und der Rechtsstaat wandelt sich in einen Überwachungsstaat, wie wir es nur von totalitären Regimen kennen".

Der Staat installiert nach Meinung von Wirth derzeit "Werkzeuge, die dazu genutzt werden können, die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger zu durchdringen". Dadurch könne, so der Sprecher der hessischen Piratenpartei, nicht nur die freie Meinungsbildung im allgemeinen, sondern auch die politische Opposition im besonderen "kontrolliert, deformiert und manipuliert werden". Mit den geplanten oder bereits verabschiedeten Maßnahmen schaffe sich die Regierung "die Möglichkeit, Kontrolle über politische Gegner zu erlangen und sich so den Machterhalt zu sichern". In diesem Zusammenhang spricht die Piratenpartei Hessen vom Aufbau einer "Kultur des Verdachts und des Misstrauens, in der jeder zum Verdächtigen wird und jedem misstraut wird", was dazu führe, dass "Abschottung und Angst" den Umgang der Menschen untereinander bestimmen würden.

Die hessische Piratenpartei sieht sich als Teil der von Schweden ausgegangenen Piratenbewegung, die eine Reaktion auf die Einschränkung von Bürgerrechten durch die Schaffung neuer Rechte für die Medienindustrie war. Mittlerweile gibt es in 19 Ländern Piratenparteien. Neben den traditionellen Ziele der Piratenbewegung, wie der bürgerrechtsfreundlichen Handhabung und Ausgestaltung von Urheber- und Patentrecht, hat sich die hessische Piratenpartei auch die Verhinderung von Studiengebühren auf die Fahnen geschrieben, die sie als Behinderung der "Informationskultur" und des freien Zugangs zu Wissen betrachtet.

Quelle : www.heise.de
Titel: Berliner Amtsgericht verbietet Speichern von personenbezogenen Daten
Beitrag von: SiLæncer am 01 Oktober, 2007, 16:15
Viele Website-Betreiber dürften sich künftig umstellen müssen: In einem jetzt veröffentlichten Urteil mit Breitenwirkung vom 27. März hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, über seine Webseite personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern. Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert werden. Mit den Netzkennungen sahen die Richter "es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich", Internetznutzer zu identifizieren. Das Amtsgericht stellte sich auch gegen die Ansicht von Betreibern und manchen Datenschützern, dass Sicherheitsgründe eine personenbeziehbare Erfassung des Verhaltens sämtlicher Nutzer – wenn auch nur für kurze Zeit – rechtfertigten.

Für den Kläger, den im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiven Juristen Patrick Breyer, hat die inzwischen rechtskräftige Entscheidung Signalwirkung für die gesamte Internetbranche, da die personenbeziehbare Aufzeichnung des Nutzerverhaltens in Form von "Logfiles" oder "Clickstreams" weithin üblich sei. Auch große kommerzielle Netzportale wie Google, Amazon und eBay würden auf derlei Aufzeichnungsverfahren nicht verzichten. "Selbst der Deutsche Bundestag protokolliert gegenwärtig das Verhalten der Nutzer seines Internetportals auf Vorrat – unter Verstoß gegen seine eigenen Gesetze", moniert Breyer. Er forderte zunächst alle öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder auf, die "rechtswidrige Vorratsspeicherung" spätestens bis zum Jahresende abzustellen. Andernfalls müssten weitere Gerichtsverfahren eingeleitet werden." Der Jurist hat auf seiner Website eine Musterklage zur Verfügung gestellt.

Die Aufbewahrung von Kommunikationsspuren wie IP-Adressen ermöglicht nach Ansicht des Gerichts, das Surf- und Suchverhalten von Internetnutzern detailliert nachzuvollziehen. Dies hatten Experten bei einer parlamentarischen Anhörung zur geplanten sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten teilweise angezweifelt. Das Amtsgericht geht dagegen von einer klaren "Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung" aus. Pikant ist, dass die Richter diesen Verstoß just der Behörde einer Regierung attestieren, die unter Federführung von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gerade gegen den massiven Protest von Sachverständigen, Verbänden und besorgten Bürgern eine allgemeine, verdachtsunabhängige Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung einführen will. Das Urteil zeigt für Breyer daher, "dass das Bundesjustizministerium nicht in der Lage ist, die rechtlichen Vorgaben zum Schutz unserer Privatsphäre einzuhalten". Mit der im Raum stehenden "Zwangsprotokollierung jeglicher Telekommunikation in Deutschland wird sich dies verheerend auswirken". Er beobachte mit Sorge, dass auf Seiten des Staates "zunehmend eine Nützlichkeitslogik an die Stelle der strikten Beachtung und Respektierung von Gesetz und Verfassung tritt".

Das Amtsgericht hatte zunächst eine Berufung zugelassen. Das Justizministerium wollte vor der nächsten Instanz, dem Landgericht Berlin, aber hauptsächlich klargestellt wissen, dass eine Protokollierung des Nutzungsverhalten ohne IP-Adressen und Personenbezug zulässig bleibe. Das Zypries unterstehende Haus erstellt inzwischen nur noch anonyme Statistiken über die Besucher seiner Website. Als Entscheidungsgrundlage führten die Richter vor allem das Telemediengesetz (TMG) an. Laut der seit März geltenden Regelung dürfen Betreiber von Internetdiensten keine personenbezogenen Daten auf Vorrat speichern. Dazu gehört insbesondere die Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens mitsamt IP-Adresse oder Login-Namen. Herangezogen dürfen die Daten allein für temporäre Abwicklungszwecke wie eine Abrechnung.

Für Breyer ist das Urteil auch eine "Schlappe" für den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, der die Speicherpraxis des Ministeriums zuvor als zulässig bezeichnet habe. Der Jurist beklagt seit längerem, dass Schaar auch die siebentägige Vorhaltung von IP-Adressen durch Zugangsprovider für rechtmäßig erklärt hat. Diese Ansage hält er mit gerichtlichen Vorgaben nicht für vereinbar. Breyer plädiert daher für die "Einführung eines Verbandsklagerechts für private Datenschutzverbände", um besser gegen die "massenhaft rechtswidrige Datensammlung in Wirtschaft und Staat vorzugehen". An dem Speicherangebot für Internetangebote würde dem Juristen zufolge zudem auch eine Absegnung des Gesetzesentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung nichts ändern, da dieser allein Telcos und Zugangsanbieter betreffe.

Möglicher Kandidat für eine Folgeklage ist das Bundeskriminalamt. Laut einem Bericht des Berliner Tagesspiegels registriert die Strafverfolgungsbehörde sei September 2004 die IP-Adressen aller Besucher einer Unterseite des BKA-Webangebots über den "offenen Tatkomplex" der "militanten gruppe" (mg). Gegen diese "linksterroristische Vereinigung" ermittelt der Generalbundesanwalt seit 2001 im Zusammenhang mit Brandanschlägen. Laut dem Report versuchte die Behörde, einen Teil der Besucher direkt zu identifizieren. Sie soll dazu unter anderem Auskünfte bei der Deutschen Telekom verlangt haben.

Das BKA wollte zu der Vorhaltung und Auswertung der Netzadressen keine Stellung nehmen und verwies auf die Bundesanwaltschaft. Dort hieß es, dass eine entsprechende Internetüberwachung zu den allgemeinen Fahndungsmitteln zähle. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, sprach angesichts der "Fangschaltung" des BKA von einem "absoluten Skandal". Auch Vertreter der Grünen warnten, dass hier "eine große Zahl völlig unverdächtigter Personen in ein Raster kommen und unbequemen polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt werden".

Quelle : www.heise.de
Titel: Wer zu oft auf Webseiten der Polizei klickt, kann sich verdächtig machen
Beitrag von: Chrisse am 01 Oktober, 2007, 17:05
http://www.focus.de/digital/internet/datenschutz_aid_134542.html


Polizei verfolgt Online-Besucher

Wer zu oft auf Webseiten der Polizei klickt, kann sich verdächtig machen. Das BKA überprüft offenbar zahlreiche Surfer – und das nicht zum ersten Mal.
Von FOCUS-Online-Autor Torsten Kleinz
Die BKA-Seite zur „Militanten Gruppe"Die Internetnutzer hatten sich auf der Webseite des Bundeskriminalamts über die linksextremistische „Militante Gruppe“ informiert, meldet der „Tagesspiegel“. 417 Surfer sind ins Visier der Beamten geraten, 120 kennt das BKA bereits mit Namen. Sie hatten in einem bestimmten Zeitraum einen Fahndungsaufruf nachgelesen. Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft wollen sich bisher nicht näher zu den Vorkommnissen äußern.

Offenbar ist dies nicht das erste Mal, dass die Polizei gegen die Besucher der eigenen Webseiten ermittelt. Der Systemadministrator Jan Grewe berichtet FOCUS Online, dass er bereits vor zwei Jahren von der Polizei befragt worden sei. Verdachtsmoment gegen ihn: Er hatte sich zu häufig Informationen über einen Bombenanschlag in Köln angesehen. Bei dem Attentat im Juni 2004 waren in Köln 22 Personen verletzt worden. Täter und Motive sind bis heute unklar.

Besuch von zwei Beamten

Ein Jahr nach dem Anschlag bekam Grewe Besuch von zwei Polizeibeamten, die ihn zwei Stunden lang befragten. Erst im Verlauf des Gesprächs erfuhr Grewe, wie die Polizisten auf ihn gestoßen waren. „Sie erklärten mir, ich sei auffällig oft auf den Seiten der Polizei gesurft“, erklärt Grewe. Die Beamten hatte bei Grewes Provider angefragt und so seine Identität feststellen können.

Sein Interesse an dem Fahndungsaufruf der Polizei konnte Grewe recht einfach begründen. Er hatte der Polizei ein Jahr zuvor den entscheidenden Hinweis auf die Überwachungskameras gegeben, die die mutmaßlichen Täter vor der Tat aufgezeichnet hatten. Grewe rechnete sich Chancen auf die Belohnung von 10 000 Euro aus, sollten die Bilder dieser Kameras zur Verhaftung der Täter führen. Nach dem Besuch der Beamten hörte Grewe nichts mehr von der Polizei.

Speicherung ist umstritten

Die Speicherung von IP-Adressen ist in Deutschland höchst umstritten. So will die Bundesregierung bis 2008 die sogenannte Vorratsdatenspeicherung einführen, um sämtliche Verbindungsdaten in Deutschland für ein halbes Jahr pauschal abzuspeichern – egal ob es sich um Telefongespräche, E-Mails oder den simplen Aufruf von Internetseiten handelt. Für Bürgerrechtler ist das geplante Gesetz ein Schritt in den Überwachungsstaat. So demonstrierten in Berlin Ende September 15 000 Menschen gegen dieses Gesetzesvorhaben der Regierung.

Auch die Gerichte stellen strenge Anforderungen, wenn es um das Abspeichern personenbezogener Daten im Internet geht. So verurteilte das Berliner Landgericht das Bundesjustizministerium dazu, das Speichern der Besucher auf der Regierungswebseite einzustellen. Dabei hatte das Ministerium die IP-Adressen der Besucher nur für zwei Wochen aufbewahrt. Müssen sich auch Polizeibehörden in Zukunft an die strengen Richtlinien halten, sind Ermittlungen wie die des BKA in Zukunft nicht mehr möglich – zumindest bis die Vorratsdatenspeicherung in Kraft tritt.
Titel: "Ist das heute die Geburtsstunde von Big Brother EU?"
Beitrag von: SiLæncer am 01 Oktober, 2007, 19:04
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zog eine saure Miene, EU-Justizkommissar Franco Frattini winkte mit großer Geste ab. Sie reagierten auf eine Frage, die in der Luft lag. Vier Stunden lang hatten die Innenminister der 27 EU-Staaten am Montag in Lissabon über weitreichende Schritte im Kampf gegen Terroristen beraten, als ein Reporter der angesehenen spanischen Zeitung El País wissen wollte: "Ist das heute die Geburtsstunde von Big Brother EU?"

"Nein", beschied ihn der EU-Ratsvorsitzende und portugiesische Ressortchef Rui Pereira. Niemand in der Ministerrunde wolle auf die Grundrechte der Bürger verzichten. Aber: "Es muss auch Grenzen für die Freiheit geben", meinte der Minister. Für den Ministerrat gelte ganz klar: "Wir brauchen ständig neue Maßnahmen."

An Ideen dafür mangelt es nicht. Kommissar Frattini will Anfang November ein umfangreiches Paket gegen den Terrorismus vorlegen, dessen wesentliche Teile schon vorab die Zustimmung der Minister fanden. Genauere Kontrolle von Reisenden, eine schärfere Überwachung des Internets, eine Verknüpfung von Datenbanken und deren umfassendere Auswertung sind einige Kernelemente des Frattini-Plans.

Dabei werden Tabus gebrochen. Als europäische Datenbanken wie das Visa-Informationssystem (VIS) oder die Fingerabdruck-Kartei für Asylbewerber einst beschlossen wurden, sollten die dort gesammelten Angaben ausschließlich für den jeweiligen Zweck genutzt werden. Nun will Frattini sämtliche Sammlungen vernetzen. "Die Idee dabei ist, alle Hilfsmittel zusammenzuführen und die vorhandenen Technologien besser zu nutzen", erklärte der Kommissar.

Schäuble fordert das schon lange. Und sein luxemburgischer Amtskollege Luc Frieden verlangte in Lissabon ausdrücklich, dass die Polizei mehr Zugriff auf "Datenbanken im Bereich der Immigration" bekommt. Der Ratsvorsitzende Pereira nennt illegale Einwanderung, Menschenhandel und Terrorismus ebenfalls in einem Atemzug, wenn er für ein integriertes Grenzmanagement wirbt.

Dabei hatte ein niederländischer Expertenausschuss den zuständigen Kommissar Frattini bereits Mitte September schriftlich gemahnt: Die EU dürfe bei ihren Entscheidungen auf diesem Gebiet nicht von der Annahme ausgehen, "dass Einwanderer in der EU wie mutmaßliche Terroristen zu behandeln" seien. "Eine solche Politik würde gegen das allgemeine EU-Prinzip der Gleichheit und Nicht-Diskriminierung verstoßen", schrieben die Fachleute zu ihrer Stellungnahme zur Datenbank mit den Fingerabdrücken von Asylsuchenden.

Selbst der Direktor der europäischen Polizeibehörde Europol, Max- Peter Ratzel, bleibt bei Datenbanken mit Fingerabdrücken und anderen biometrischen Daten vorsichtig. Zu ihrer Nutzung seien Schutzklauseln nötig, warnte Ratzel in Lissabon: "Dann muss man abwägen zwischen dem Zugewinn an Sicherheit und dem Schutz der Privatsphäre." Meist sei ein direkter Zugriff der Fahnder auf alle Daten gar nicht nötig, eine zentrale Anfragestelle reiche.

Abgeordnete des Europa-Parlaments haben schon wiederholt vor einer Aufweichung des Datenschutzes gewarnt. Aber solange kein neuer EU-Vertrag in Kraft getreten ist, können die Innenminister allein über die polizeiliche Zusammenarbeit entscheiden. Sie müssen sich nur einig sein. Hegt jemand allzu große Bedenken, antwortet der Ratsvorsitzende Pereira ohne eine Miene zu verziehen: "Wir dürfen die terroristische Gefahr nicht unterschätzen."

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble will Webseiten mit gefährlichen Inhalten sperren
Beitrag von: SiLæncer am 02 Oktober, 2007, 09:45
Nach dem Treffen der EU-Innen- und Justizminister in Lissabon begrüßte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble den Vorschlag von EU-Innenkommissar Franco Frattini, im Rahmen eines von ihm ausgearbeiteten Antiterror-Pakets den Zugang zu bestimmten Webseiten zu sperren. Dabei scheint Schäuble noch weiter gehen zu wollen, als nur Internetseiten mit terroristischen Inhalten zu sperren. "Wenn es technische Möglichkeiten gibt, muss man die nutzen", sagte Schäuble. Als Beispiel nannte er Webseiten mit Anleitungen zum Bombenbauen, aber auch solche mit Hasspropaganda gegen Israel, die "massiv" gegen deutsches Strafrecht verstoßen. Nicht ganz deutlich ist bislang, ob Frattini das Entfernen von Webseiten beabsichtigt, was in der EU möglich, im Ausland aber schwierig wäre, oder das Sperren von Webseiten im Ausland für Zugriffe aus dem EU-Raum.

Der portugiesische Innenminister Rui Pereira, der den Ratsvorsitz innehat, unterstützt die Sperrung von Webseiten, mit denen Terroristen neue Mitglieder zu werben versuchen oder Terroranschläge verherrlichen. Allerdings gebe es über die grundsätzliche Übereinstimmung hinaus noch "technische und politische" Probleme zu klären. Nicht alle EU-Innenminister sind mit dem Vorschlag einverstanden. So wandte sich der luxemburgische Justizminister Luc Frieden gegen das Sperren von Webseiten. Es sei wichtiger, die Seiten zu überwachen, um herausfinden, wie Terroristen kommunizieren. Das Sperren von Webseiten entspreche überdies nicht "nicht unseren Auffassungen von Freiheit und Kommunikation, die wir ja sonst so gerne in der Welt verteidigen". Frattini wiederholte seinen Einwand, dass beispielsweise Anleitungen zum Bombenbau "nichts mit Meinungsfreiheit" zu tun hätten.

Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kritisiert den Vorschlag und argumentiert pragmatisch. Auch wenn man Seiten aus dem Internet in Deutschland entfernen würde, könnten sie in anderen Ländern wieder online gestellt: "Das das ist auch unser größtes Problem bei der Bekämpfung neonazistischer Inhalte und von Kinderpornografie." Schäuble räumte ebenfalls ein, dass Webseiten bei Sperrung oder Verbot auf Server in andere Länder verlegt werden können. Er forderte aber, dass die Sicherheitsbehörden bei der Terrorbekämpfung eine "sichere rechtliche Grundlage" haben müssten. Mit welchen technischen Vorkehrungen überhaupt der Zugang zu Webseiten gesperrt werden könnte, haben die Innen- und Justizminister offenbar noch nicht diskutiert.

Quelle : www.heise.de
Titel: Koalition will Verfahren zum BKA-Gesetz beschleunigen
Beitrag von: SiLæncer am 02 Oktober, 2007, 10:56
Im Dauerstreit über heimliche Online-Durchsuchungen haben sich die Spitzen der großen Koalition bei einem Treffen am gestrigen Montagabend laut Agenturmeldungen einem ungewöhnlichen Vorgehen angenähert. Demnach soll der Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA), in das Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Rahmen der im Prinzip bereits beschlossenen Stärkung der präventiven Überwachungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörde auch die besonders umkämpfte Lizenz für die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" eingebaut hat, zunächst vom Bundeskabinett beschlossen und an den Bundesrat zur weiteren Beratung übergeben werden. Den Passus zu den Netzbespitzelungen will die CDU/CSU-Fraktion dabei gleichsam in Klammern setzen. Er solle formell im Papier drin bleiben, erklärte der neue CSU-Vorsitzende Erwin Huber. Allerdings werde die Klausel mit dem Hinweis versehen, dass es darüber im Regierungsbündnis noch keine Verständigung gibt.

Von dem historisch wohl einmaligen klaren "Jein" zu einem Kernpunkt eines Reformvorhabens in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren erhofft sich die Union laut Huber "einen großen Zeitgewinn". 15 innerhalb der Koalition unstrittige Punkte könnten nun erst einmal mit den Ländern abgestimmt werden. Der Koalitionsausschuss, an dessen gestriger Sitzung unter anderem auch Unionsfraktionschef Volker Kauder, CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer und SPD-Chef Kurt Beck teilgenommen hatten, soll sich dann erst nach der mündlichen Verhandlung zu Online-Razzien vor dem Bundesverfassungsgesetz erneut mit dem Knackpunkt beschäftigen.

Beck betonte nach dem vierstündigen Gespräch im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz des so genannten Bundestrojaners: "Es hat sich inhaltlich nichts bewegt." Er gab zudem seine Verwunderung über das Vorgehen Schäubles zum Ausdruck, da dieser den Ländern den Entwurf für die Novelle des BKA-Gesetzes aus dem eigenen Hause bereits vor einigen Tagen zur Information geschickt habe. Mit dem Vorstoß sollen die bundesweit tätigen Ermittler im Rahmen der Terrorabwehr unter anderem auch zu Rasterfahndungen, präventiven Telekommunikationsüberwachungen und zum großen Lauschangriff ermächtigt werden. Kritiker des Vorhabens sprechen von einem geplanten Aufbau einer "Superabhörpolizei". Alarmierend sei die beabsichtigte weitere "Verwischung der Grenzen von Polizei und Geheimdiensten".

Vizekanzler Franz Müntefering rief die Union derweil dazu auf, die Paragraphen zu verdeckten Online-Durchsuchungen besser vor einem Kabinettsbeschluss und der Länderabstimmung komplett aus dem Entwurf zu streichen. Dann solle der Rest des Vorhabens rasch verabschiedet werden. Davon erhofft sich der SPD-Politiker eine deutliche Stärkung des Bundeskriminalamtes. Eine echte gemeinsame Linie scheint zwischen den Regierungsfraktionen somit trotz der Hoffnung von Unionspolitikern auf eine baldige Einigung bei Netzbespitzelungen nicht wirklich in Sicht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble will Webseiten mit gefährlichen Inhalten sperren
Beitrag von: Jürgen am 02 Oktober, 2007, 13:08
Welches Grundrecht hat Schäuble eigentlich noch nicht infrage gestellt?

Grundgesetz Artikel 5 (1):
"...Eine Zensur findet nicht statt."

Da steht übrigens nicht die sonst oft übliche Einschränkung "...das Nähere regelt ein Bundesgesetz".

Einen Server ausser Betrieb zu setzen oder Inhalte von dort zu entfernen, entspräche sicherlich unserem Rechtssystem.
Aber eine wie auch immer geartete inhaltliche Filterung dahinter ist zweifellos Zensur und damit verfassungswidrig.

Wenn bislang gelegentlich die Verbreitung bestimmter Inhalte unterbunden werden sollte und wohl auch durfte, beispielsweise durch Rückruf oder Beschlagnahme und Verbreitungsverbot von Medien, oder z.B. Schwärzung bestimmter Texte innerhalb von Büchern, dann erfolgte das stets unter einer gänzlich anderen gesetzlichen Handhabe, beispielsweise im Rahmen von Persönlichkeitsschutz mit schliesslich wirksamer Androhung von Haft oder empfindlicher Geldstrafe gegen den Rechtsverletzer. Handelnder war dabei stets der Rechtsverletzer oder sein Beauftragter, oder ein Staatsorgan in seinem Auftrag bzw. mit seiner Zustimmung. Eine Beschlagnahme vorab oder sonstige Verbreitungsbehinderung ist dagegen immer nur eine vorübergehende Massnahme im Rahmen der 'Gefahr im Verzuge' und bedarf grundsätzlich der sofortigen rechtlichen Prüfung im Einzelfall. 
Dafür bedarf es keiner neuen Gesetze.

Wie wir wissen, ist eine solche Handhabung wenig praktikabel, wenn sich der Rechtsverletzer nicht im Geltungsbereich unserer Rechtsordnung befindet.
Aber international können es Hoheitsrechte erlauben, bestimmten Personen oder Institutionen zu verbieten, in den Geltungsbereich hinein Waren oder Dienstleistungen anzubieten.
Bei so einem Verbot sind aber stets auch die rechte von Personen im Inland berührt, und diese unterliegen eben dem Schutz unserer Verfassung.

Und die Grundrechte sind in ihrem Wesensgehalt  nach Art. 19 (2) unantastbar. Der Art. 19 gehört selbst ausdrücklich dazu.
Selbst wenn eine entsprechende Änderung formell eingeführt würde, wäre die elementar verfassungswidrig und von vornherein unwirksam, weil grundsätzlich verboten. Das Verfassungsgericht würde das nur bestätigen, aber sein Handeln wäre nicht zwingend erforderlich, um die Unwirksamkeit einer derartigen Änderung zu bewirken.
Und wir wissen, dass auch der Bundespräsident nicht bereit ist oder gezwungen werden kann, derlei zu unterschreiben und inkraftzusetzen.

Ein Täter kann nach Art. 18 Grundrechte verwirken, aber dieses muss in jedem Einzelfall nach Art und Umfang ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht bestimmt werden. Und solche Einschränkungen richten sich stets ausschliesslich gegen den Täter, nicht gegen die Allgemeinheit!

Übrigens sollte man durchaus ernsthaft erwägen, ob der Minister nicht inzwischen selbst von Art. 18 betroffen sein müsste.

Meines Erachtens stellt er heutzutage die grösste reale Gefahr für unsere Grundrechte, die Verfassung und die gesamte Rechtsordnung dar.

Jürgen
Titel: Online-Durchsuchungen müssen kommen
Beitrag von: SiLæncer am 03 Oktober, 2007, 11:31
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat seine Forderung nach Online-Durchsuchungen erneut verteidigt. Der Kernbereich des Privaten müsse zwar geschützt werden, sagte Schäuble im Deutschlandfunk. Aber auch dieser Kernbereich dürfe nicht dazu missbraucht werden, schwere Terroranschläge vorzubereiten. Hier müssten Lösungen gefunden werden, etwa indem ein Richter entscheide.

"Es kann nicht so sein, dass der Kernbereich dann dazu führt, dass wir gewissermaßen die Terroristen aller Länder einladen, ihre verbrecherischen Anschläge in Deutschland vorzubereiten und durchzuführen, weil sie hier von niemandem kontrolliert und überwacht werden können", sagte Schäuble.

Forderungen verteidigt

Im Streit um die Äußerungen von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) zum Abschuss eines von Terroristen gekaperten Passagierflugzeuges erinnerte Schäuble daran, dass der Versuch einer gesetzlichen Regelung für einen solchen Fall auf die rot-grüne Koalition zurückgehe. Der Innenminister fügte hinzu, er habe dies damals wegen fehlender verfassungsrechtlicher Grundlage kritisiert und sei durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt worden.

In allen Rechtsstaaten der Welt könne es zu Notfällen kommen, die vielleicht gar nicht vorher gesetzlich zu regeln seien, sagte Schäuble. Dennoch müsse dann auch in solchen Grenzbereichen irgendeine Instanz in der Lage sein, die Mittel des Staates rechtmäßig einzusetzen.

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 03 Oktober, 2007, 12:44
Zitat
"Es kann nicht so sein, dass der Kernbereich dann dazu führt, dass wir gewissermaßen die Terroristen aller Länder einladen, ihre verbrecherischen Anschläge in Deutschland vorzubereiten und durchzuführen, weil sie hier von niemandem kontrolliert und überwacht werden können", sagte Schäuble.

Da kann ich guten Gewissens drauf antworten:

Wer so dieses Thema in die Öffentlichkeit zerrt und dann drauf rumtrampelt wie ein Verrückter braucht sich nicht zu wundern wenn noch der hinterletzte "Möchtegern-Terrorist" oder Trittbrettfahrer magisch von D angezogen wird.
Titel: CDU-Fraktionschef drängt auf schnelles OK für Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 04 Oktober, 2007, 10:09
Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) hat die SPD-Spitze aufgerufen, den Widerstand gegen die gesetzliche Regelung von Online-Durchsuchungen aufzugeben.

"Die SPD will auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten, dem ein schlecht gemachtes Landesgesetz zugrunde liegt. Da kann ich nur sagen: Wir sind der Gesetzgeber, nicht das Bundesverfassungsgericht", sagte Kauder der Zeitung "Die Welt" (Donnerstag). Zweidrittel der Bevölkerung seien für Online-Durchsuchungen. "Auch die Parteibasis der SPD ist in Fragen der inneren Sicherheit so weit nicht von unserer entfernt."

Die Koalition erwägt, Online-Durchsuchungen von Privatcomputern im Anti-Terrorkampf in ein Gesetz über mehr Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) aufzunehmen. Die SPD will zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einem Landesgesetz über Online-Durchsuchungen abwarten. Die Spitzen der Koalition hatten am Montag vereinbart, dass die übrigen 15 Punkte des BKA-Gesetzes bereits mit den Ländern abgestimmt werden sollen. Nach der mündlichen Verhandlung will sich der Koalitionsausschuss im November erneut mit dem Thema befassen. Führende Unions-Politiker wie der neue CSU-Chef Erwin Huber machen auf den Koalitionspartner Druck, möglichst schnell die Online-Durchsuchung zu erlauben.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte die Union. "Hier wird rein parteipolitisch Druck gemacht", sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg der "Münsterschen Zeitung" (Donnerstag). "Die beiden Seiten sollten aufeinander zugehen." Es sei vernünftig, das BKA-Gesetzgebungsverfahren jetzt zu beginnen. Mit der Regelung zur Online-Durchsuchung solle man jedoch "aus Hochachtung vor dem Bundesverfassungsgericht warten" bis eine Entscheidung gefallen sei. Hier komme es auf "einige Wochen" nicht an.

Quelle : SAT+KABEL
Titel: Gutachter bezweifeln Durchführbarkeit von heimlichen Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 04 Oktober, 2007, 13:26
Die bisher bekannt gewordenen Fachgutachten zur anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Rechtmäßigkeit von heimlichen Online-Durchsuchungen zweifeln an der Machbarkeit eines "Bunds-Trojaners". Der Tenor: Die allgemeine Sicherheit von ITK-Systemen sollte wichtiger sein als die Ausnutzung von Sicherheitslücken durch eine Online-Durchsuchung. Diese Durchsuchung könnte größte Probleme damit haben, gerichtsverwertbare Beweise zu präsentieren. Wenn potenzielle Terroristen beobachtet werden sollen, seien analog zum großen Lauschangriff TEMPEST-Abhörmaßnahmen die bessere Methode

Im Streit um das BKA-Gesetz, dass die heimliche Durchsuchung von Rechnern festschreiben soll, spielt die anhängige Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz eine immer wichtigere Rolle. So einigte sich die Regierungskoalition am vergangenen Dienstag auf ein Verfahren zur Novellierung des BKA-Gesetzes, bei dem die Online-Durchsuchung gewissermaßen in Klammern gesetzt erwähnt wird. Je nachdem, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner anstehenden Verhandlung zur Online-Durchsuchung entscheidet, soll die Klammer oder der Passus zur Online-Durchsuchung gelöscht werden.

Vor der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes hat das Gericht mehrere Gutachter mit einer Stellungnahme zur Online-Durchsuchung beauftragt. Als "sachkundige Auskunftspersonen" gaben Prof. Dr. Andreas Pfitzmann, TU Dresden, Prof. Dr. Felix Freiling, Universität Mannheim, Prof. Dr. Ulrich Sieber vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Freiburg, Dirk Fox von der Secorvo Security Consulting in Karlsruhe und Andreas Bogk vom Chaos Computer Club in der letzten Woche ihre Einschätzungen zur Online-Durchsuchung ab. Das Gutachten der Sicherheitsfirma wurde nun als PDF-Datei im Web veröffentlicht (PDF-Datei), weitere technische Gutachten liegen heise online vor.

Allen vorliegenden Gutachten ist gemein, dass erhebliche Zweifel an der Durchführbarkeit einer heimlichen Online-Durchsuchung angemeldet werden, bei der nach Analyse des Zielsystems dort vorhandene Sicherheitslücken gezielt ausgenutzt werden. So heißt es im Gutachten des Sercovo-Forschers Dirk Fox: "Tatsächlich sind keine Möglichkeiten bekannt, eine Online-Durchsuchung so zu gestalten, dass ein Zielsystem nicht wirksam davor geschützt werden kann. Der Betreiber des Zielsystems kann durch geeignete Maßnamen entweder die Installation ("Einnistung") der Durchsuchungssoftware auf seinem System verhindern oder durch Sicherheitssoftware die Arbeit der Durchsuchungssoftware aufdecken oder zumindest erheblich behindern."

Im Gutachten von Andreas Pfitzmann, Leiter der Datenschutz-Forschungsgruppe an der TU-Dresden werden auch die voraussichtlichen Gegenmaßnahmen beschrieben: Das online gestartete Eindringen "lässt sich durch eine leichte Erweiterung der heute üblichen Sicherheitsmechanismen beim Download von Software entdecken – und damit wirkungslos machen. Hierzu müssen nur viele Endgeräte miteinander Hashwerte ihrer Downloads austauschen, um Inkonsistenzen zu entdecken und bei entdeckten Inkonsistenzen auch die Downloads selbst auszutauschen. Diese Entdeckung und Vereitelung funktioniert selbst dann, wenn der Hersteller des Programms rechtlich zur Kooperation verpflichtet wäre, indem er eine digitale Signatur unter sein um das Trojanische Pferd erweiterte Programm liefert."

Auch die von Hartmut Pohl in einem Gutachten angesprochene Ausnutzung eingekaufter Less-Than-Zero-Day-Exploits für den Einsatz von Trojanischen Pferden wird in allen vorliegenden Gutachten sehr kritisch als staatliche Förderung des Hacker-Untergrunds gesehen. In der Stellungnahme von Dirk Fox heißt es: "Die Verwendung von 'Less Than Zero Day Exploits' (unveröffentlichte Schwachstellen) und deren Erwerb durch Strafverfolgungsbehörden könnte eine erhebliche Erhöhung der allgemeinen Bedrohungslage zur Folge haben, falls die behördliche Nachfrage dazu motivieren würde, auf die (bisher übliche) Veröffentlichung und Weitergabe entdeckter Schwachstellen an die betroffenen Hersteller zu Gunsten eines Verkaufs zu verzichten."

So kritisch die Online-Durchsuchung auch gesehen wird, so erkennen die Gutachter doch das berechtigte Interesse der Behörden an, Rechner von verdächtigen Personen zu überwachen. Eine genehmigte Online-Durchsuchung sollte daher als "physischer Zugriff auf das Endgerät" erfolgen, wobei es über den Zugriff unterschiedliche Ansichten gibt. Das "traditionelle, robuste Agentenhandwerk" der Remote Forensic Software wird von den Gutachtern als die richtige Methode angesehen. Pfitzmann etwa beschreibt die Methode des zweimaligen "Ausleihens" eines Gerätes und die maßgeschneiderte Anbringung eines Programms als Maßnahme mit lokal begrenzter Wirkungsentfaltung, die deutlich besser zu unserem Rechtssystem passe und helfe, Verstöße gegen das internationale Völkerrecht zu vermeiden, wenn etwa ein Online-Trojaner unbeabsichtigt zu einem "Auslandseinsatz" mitgenommen werde. Allerdings könne es sein, dass Nutzer ihre Endgeräte (Computer, PDA, Mobiltelefone) mit Erkennungsmechanismen für physische Eingriffe ausstatten, in dem sie schwer nachmachbare, kaum lösbare Klebestreifen anbringen.

Aus diesem Grunde sind zumindest für Pfitzmann TEMPEST-Angriffe die beste Methode. Obendrein seien sie bereits im Rahmen des Großen Lauschangriffes einzusetzen: "TEMPEST-Angriffe verändern die im Gerät verarbeiteten Daten und Programme nicht. Selbst durch Inkaufnahme deutlichen Mehrgewichts ist Schutz gegen TEMPEST-Angriffe keinesfalls auch nur annähernd perfekt zu realisieren. Wegen der durch das Mehrgewicht deutlich geringeren Marktgängigkeit und zusätzlichem technischen Aufwand sind TEMPEST-geschützte Geräte deutlich teurer als entsprechende Geräte ohne TEMPEST-Schutz. Wer TEMPEST-geschützte Geräte kauft oder benutzt, fällt also auch in der vorhersehbaren Zukunft auf", heißt es im Dresdener Gutachten.

Mit diesen Argumenten und weiteren Auslegungen der Gutachter soll sich das Bundesverfassungsgericht in der nächsten Woche befassen. Eine Entscheidung des Gerichtes wird indes erst im Frühjahr 2008 erwartet.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesregierung: BKA setzt Handys nicht als Abhörwanzen ein
Beitrag von: SiLæncer am 04 Oktober, 2007, 17:41
Die Strafverfolger des Bundes lauschen nicht mit umprogrammierten Mobiltelefonen. Dies hat das Bundesinnenministerium zumindest in seiner jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Fraktion der Linken im Bundestag versichert. Weder die Bundespolizei, noch das Bundeskriminalamt (BKA) oder das Zollkriminalamt würden Handys als Wanzen umfunktionieren. Der Einsatz einer derartigen Überwachungstechnik sei von diesen Behörden auch weder zu repressiven noch zu präventiven Zwecken geplant.

Ganz dementieren will das Ministerium Berichte über entsprechende staatliche Lauschangriffe mit Mobiltelefonen aber auch nicht. Man äußere sich eben nur nicht zu Angelegenheiten der Länderpolizeien, da diese den Bund nichts angehen würden. Zu einer potenziellen Verwendung des ungewöhnlichen Abhörverfahrens durch Geheimdienste des Bundes wiederum könne man höchstens im zuständigen parlamentarischen Kontrollgremium unter Ausschluss der Öffentlichkeit Stellung nehmen.

Laut Experten ist die Verwandlung von Handys in Wanzen technisch machbar. Dazu würden diese so umfunktioniert, dass sie in einen scheinbar ausgeschalteten Zustand wechseln. So würden Display und Lautsprecher als deaktiviert erscheinen, während im Hintergrund aber die Mobilfunkverbindung aufrecht erhalten bleibe. So könne etwa die Freisprecheinrichtung eines Mobiltelefons heimlich aktiviert werden. Aber auch über drahtlose Schnittstellen wie Bluetooth, WLAN oder Infrarot seien Schadprogramme wie Trojaner leicht einzuschleusen.

Zur Verhinderung der geschilderten Lauschangriffe verweist die Bundesregierung prinzipiell auf Erläuterungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Effektivste Schutzmaßnahme sei demnach, bei Gesprächen mit sensitivem Inhalt erst gar kein Handy mitzuführen. Darüber hinaus sollten sämtliche drahtlosen Schnittstellen von Mobilfunkgeräten deaktiviert werden. Letztlich sei auch der Einsatz des vom BSI entwickelten Detektors MDS ratsam.

Mit dem angeblich leicht zu bedienenden Tischgerät könne jedwede Mobilfunkaktivität in einem Raum aufgespürt werden. Vier getrennte Kanalempfänger scannen dazu sequentiell die Frequenzbänder GSM900, GSM1800, UMTS und DECT ab. Empfangene Signale werden aufbereitet und von einem zentralen Prozessor ausgewertet. Bestellen können den etwa 500 Euro teuren Detektor aber nur Behörden und geheimschutzbetreute Wirtschaftskreise.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: ionti am 04 Oktober, 2007, 20:33
BKA macht sich Verdächtige

Bundeskriminalamt stellt Informationen zur »Militanten Gruppe« auf seine Internetseite. Wer darauf klickt, gerät ins Visier der Ermittler
Von Ralf Wurzbacher

Wer sich über mutmaßliche Terroristen informieren will, ist wahrscheinlich selbst einer. Ein Besuch auf der Webseite des Bundeskriminalamtes kann auf direktem Wege in die Schnüffelnase irgendwelcher Terroristenjäger führen. Wie der Berliner Tagesspiegel am Montag berichtete, wurden etliche Nutzer, die sich im Vorfeld des G-8-Gipfels im Juni auf den Internetseiten des BKA über die angeblich linksterroristische Vereinigung »Militante Gruppe« erkundigt haben, registriert und anhand ihrer Verbindungsdaten identifiziert. Damit seien »weiterführende polizeiliche Ermittlungen wie unter anderem die Identifizierung weiterer Mitglieder der Gruppe ermöglicht« worden, zitierte das Blatt aus einem Vermerk der Behörde. Warum eine Recherche auf der Internetseite des BKA ein Indiz für eine »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sein soll, bleibt völlig schleierhaft.

Ein vor wenigen Tagen für rechtskräftig erklärtes Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte sollte den BKA-Leuten allerdings kalte Füße bereiten. In dem Fall ging es um vergleichsweise eher harmlose Praktiken des Bundesjustizministeriums (BMJ). Nach dem Urteil ist es dem Ministerium untersagt, Daten eines Klägers, die im Zusammenhang mit der Nutzung des BMJ-Internetportals übertragen wurden, über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern.

Unter Datenschützern und Bürgerrechtlern sorgt der Beschluß für Hochstimmung: »Das ist ein super Urteil, weil es unmißverständlich klarstellt, was Rechtslage ist«, äußerte sich Ralf Behrendt vom Netzwerk Neue Medien (NNM) am Donnerstag gegenüber jW. »Ich glaube, das löst einen Schock bei sehr vielen Anbietern aus.« Wie er erwartet auch der siegreiche Kläger, Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat), eine »Signalwirkung für die gesamte Branche«. Die personenbeziehbare Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens sei mit sogenannten Logfiles und Clickstream-Verfahren etwa bei »Großunternehmen wie Google, Amazon und eBay weithin üblich«, schreibt der Jurist Breyer in einer Stellungnahme.

Breyer hatte sich in seiner Klage dagegen verwahrt, daß mit Speicherung seiner IP-Adresse – so etwas wie die Hausnummer seines Computers – nachvollzogen werden könne, welche Informationen für den Besucher von Interesse seien. Je nach Inhalt könnten Rückschlüsse auf politische Meinung, Krankheiten, Religion oder Gewerkschaftszugehörigkeit gezogen werden. Das Gericht folgte dieser Argumentation und wertetet eine derartige Vorratsprotokollierung als »Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung«. Ab sofort ist es dem Justizministerium demnach verboten, die IP-Adresse des zugreifenden Hostsystems, den Namen abgerufener Dateien oder Seiten, Datum und Uhrzeit des Abrufs sowie die übertragene Datenmenge zu erfassen.

Wenngleich es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, dürfte der Vorgang zahllosen Justitiaren Kopfzerbrechen bereiten. Breyers Beispiel könnte nämlich Schule machen. Er selbst hat in seinem Weblog unter
Datenspeicherung.de Vorlagen für Musterklagen bereitgestellt, »mit deren Hilfe sich jeder gegen die Protokollierung wehren kann«. Ob sich etwa der Deutsche Bundestag derart schlechte Publicity wird leisten wollen, muß sich zeigen. Denn selbst der höchste Gesetzgeber im Staat protokolliert gegenwärtig das Verhalten der Nutzer seines Internetportals, »unter Verstoß gegen seine eigenen Gesetze«, wie Breyer zu bedenken gibt.

Praktiken wie die des BKA werden nach Ansicht von Ricardo Cristof Remmert-Fontes von der Humanistischen Union und Berliner Repräsentant des AK Vorrat von keinem der sogenannten Sicherheitsgesetze gerechtfertigt. Auch das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das ab 1. Januar 2008 gelten soll, würde an dieser Rechtslage nichts ändern, erläuterte er im jW-Gespräch. Der demnächst vom Bundestag zu beratende Entwurf soll lediglich die Speicherung von Verbindungsdaten beim Telefonieren und eMail-Verkehr für die Dauer von einem halben Jahr ermöglichen. Es sei aber nicht auszuschließen, daß unter Verweis auf eine angebliche »Sicherheitslücke« ein entsprechendes Gesetz gefordert wird, schwant Remmert-Fontes Böses: »Bei Herrn Schäuble kann man nie wissen.«

bka.de/fahndung/personen/tatkomplexe/militante_gruppe/

Quelle: jungewelt.de
Titel: Internet-Telefonate werden abgehört
Beitrag von: SiLæncer am 06 Oktober, 2007, 13:14
Kurz bevor das Verfassungsgericht in Karlsruhe am 10. Oktober erste Verfassungsbeschwerden gegen die Lizenz zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsgesetz verhandelt, bildet sich laut einem Vorabbericht des Spiegels im Streit um das Verfassungsinstrument eine neue Front innerhalb der Großen Koalition. Auslöser dafür sei, dass der Zollfahndungsdienst die Technik zur Online-Durchsuchung in zwei Fällen dazu eingesetzt habe, Internet-Telefonate zu überwachen. Auch das bayerische Landeskriminalamt habe bestätigt, auf den Computern Verdächtiger Programme installiert zu haben, um Internet-Gespräche abzufangen.

Nach Ansicht des Innenministeriums ist die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) rechtlich gedeckt, da es sich um die Kontrolle des Fernmeldeverkehrs handle und nicht um die Ausspionieren von Daten. Auch die Installation eines Trojaners, der bei Internet-Telefonaten die Gespräche noch vor der Verschlüsselung abhört, sei in diesem Zusammenhang legitim. So hatte auch die Bundesjustizministerein Brigitte Zypries (SPD) im September argumentiert, als sie im September die Sicherheitsbehörden aufforderte, die technischen Vorraussetzungen dafür zu verbessern.

Nun meldet der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz wie zuvor die FDP ebenfalls erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Abhörverfahrens an. Aus seiner Sicht bräuchte man dazu eine eigene Rechtsgrundlage. Gedeckt sei nur das Abhören der Internet-Telefonate, nicht aber der Eingriff, der das ermögliche.

Quelle : www.heise.de
Titel: LKA Bayern bestreitet Trojaner-Einsatz beim VoIP-Abhören
Beitrag von: SiLæncer am 07 Oktober, 2007, 17:32
Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) hat einen Bericht zurückgewiesen, es würde mithilfe von Trojanern Lauschsoftware zum Abhören von Internet-Telefonaten auf privaten PCs installieren. "Das würde technisch keinen Sinn machen", erklärte ein Sprecher der Behörde gegenüber tagesschau.de. Gleichzeitig räumte er aber ein, dass das LKA via Voice over IP (VoIP) geführte Gespräche weniger als zehn Mal belauscht habe. Dies sei "nur in Fällen schwerster Straftaten und mit richterlicher Genehmigung" erfolgt. Die Datenpakete seien dabei auf dem Weg zwischen den Kommunikationspartnern abgefangen worden.

Der Spiegel hatte am gestrigen Samstag vorab gemeldet, dass das LKA Bayern und das Zollkriminalamt im Rahmen einer so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) Internet-Telefonate abhören würden. Dafür werde dieselbe Technik angewandt wie bei den geplanten, heftig umstrittenen Online-Durchsuchungen.

Das Abhören der Internet-Telefonie bereitet Ermittlern wie Datenschützern seit längerem Kopfschmerzen. Für klärungsbedürftig hielt der Bundesdatenschutzbeauftragte vor einem Jahr die Frage, wie der auch bei VoIP gesetzlich gestattete Zugriff auf die Kommunikationsdaten gewährleistet werden könne, "ohne dass es zu einer Totalüberwachung oder zu einem Verschlüsselungsverbot kommt". Probleme bereitet den Behörden etwa, dass bei VoIP eine große Vielfalt an Diensteparametern und Netzprotokollen vorherrscht, die den Zugriff auf die Telekommunikation erschweren.

Erfolgt die Internet-Telefonie unverschlüsselt etwa auf P2P-Basis, haben die Lauscher noch leichtes Spiel. Sie können die Daten dann direkt am Teilnehmeranschluss ­ also in der Regel an der DSL- oder ISDN-Leitung abgreifen. Für das Abhören von Internet-Telefonie per SIP-Server (Session Initiation Protocol) war laut Bundesnetzagentur Anfang 2006 zunächst eine Übergangslösung in Kraft getreten. Dabei wird allein eine Überwachung der Signalisierung durchgeführt, die gemäß dem SIP-Protokoll am Server abgegriffen werden kann.

Einzelne Anbieter können technisch zwar auch schon die eigentlichen Gesprächsinhalte erfassen. Darauf wurde zunächst aber im Sinne der Gleichbehandlung aller Provider und angesichts damals fehlender internationaler Standards verzichtet. Auch im März hieß es von Technikern noch, dass das analoge Abhören am Verteilerkasten leichter sei als das umständliche Herausfischen der VoIP-Daten aus dem Netz. Das bayerische LKA selbst hat keine Einzelheiten über die eingesetzte Bespitzelungsmethode verraten.

Oppositionsppolitiker üben derweil scharfe Kritik am Vorgehen der Strafverfolger. Der FDP-Innenexperte Max Stadler forderte die bayerische Staatsregierung auf, sofort alle möglicherweise bereits laufenden heimlichen Online-Durchsuchungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu stoppen. "Es zeugt von grober Respektlosigkeit vor dem höchsten deutschen Gericht, wenn die Staatsregierung nicht einmal die Verhandlung und Entscheidung Karlsruhes abwartet", schimpfte der Passauer Bundestagsabgeordnete unter Anspielung auf die für Mittwoch angesetzte Beratung des Bundesverfassungsgerichts über eine Beschwerde gegen die Lizenz zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" in Nordrhein-Westfalen.

Wegen seiner angeblichen Erlaubnis von Trojaner-Einsätzen hat sich der künftige bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) nach Ansicht von FDP-Generalsekretär Dirk Niebel gar für sein neues Amt disqualifiziert. Der bayerische Innenminister "sollte sich fragen, ob er sich kurz vor seiner Wahl ins Ministerpräsidentenamt jenseits des Rechts stellen kann", gab der Liberale gegenüber der Frankfurter Rundschau zu bedenken. Ein Ministerpräsident, der keine Rücksicht auf Verhandlung und Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts nehme, "ist in unserem Rechtsstaat ohne Beispiel und im Grunde nicht wählbar".

Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion der Linken im Bundestag, Ulla Jelpke, protestiert derweil gegen die Vorlage von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) jenseits der damit verknüpften Netzbespitzelungen. Mit der vorgeschlagenen Kompetenzerweiterung des BKA werde aus der Einrichtung eine zentrale Sicherheitsbehörde, "die bereits weit im Vorfeld eines konkreten Tatverdachts über ein breites Instrumentarium geheimpolizeilicher Befugnisse und Weisungskompetenzen verfügt". Der Gesetzentwurf sei als Ganzes abzulehnen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble hält Details zur Videoüberwachung durch die Bahn geheim
Beitrag von: SiLæncer am 08 Oktober, 2007, 14:43
Das Bundesinnenministerium hat einen Antrag der Grünen auf Einsicht in den Vertrag des Bundes mit der Deutschen Bahn AG zum gemeinsamen Sicherheitszentrum auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) abgelehnt. Als Grund nannte das Ressort Sicherheitsbedenken. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Silke Stokar, ist über den negativen Bescheid empört. Im Stundentakt fordere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) neue Sicherheitsmaßnahmen, moniert die Oppositionspolitikerin. "Gleichzeitig verweigert er Auskunft darüber, was er in seinem Zuständigkeitsbereich tatsächlich macht." Der Bundestag und die Bürger hätten aber ein Recht zu erfahren, wie der Sicherheitsvertrag zwischen dem Ministerium und dem Transportunternehmen aussehe.

Stokar hatte das formelle Begehren auf Akteneinsicht gestellt, um die Debatte über den Einsatz elektronischer Kameraaugen zur Abwehr von Straftaten im öffentlichen Raum zu versachlichen. "Wir wollen Auskunft darüber, wie viele Bahnhöfe in Deutschland mit Videokameras überwacht sind, welche Vereinbarungen es zur Qualität der eingesetzten Technik gibt und wie die Kostenaufteilung zwischen Bahn und Ministerium geregelt ist", begründete die Grüne im Juli die Initiative. Die Übertragung von Aufgaben auf den privaten Sicherheitsdienst der Bahn dürfe nicht zu gefährlichen Sicherheitslücken führen. Zuvor hatten Schäuble und der Branchenverband Bitkom nach den versuchten Terroranschlägen mit Autobomben in London und am Flughafen Glasgow einen Ausbau der Videoüberwachung zur effektiveren Terrorbekämpfung gefordert.

Mit der Ablehnung des Antrags wollen sich die Grünen nicht zufrieden geben und laut Stokar "notfalls das Recht auf Einsicht in die Sicherheitsverträge einklagen". Schäuble habe bei der Praxis der Videoüberwachung an Bahnhöfen offenbar "einiges zu verbergen". Die Begründung, die Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gefährde die Sicherheit der Bundesrepublik, hält die Innenexpertin für skandalös: "Gefährdet wird die Sicherheit, wenn offensichtliche Sicherheitsmängel geheim gehalten werden." Die Grünen selbst haben die Position ausgearbeitet, Kameraaugen unter anderem nur auf Bahnsteigen, nicht aber auch auf Bahnhofsvorplätzen zuzulassen.

Es ist nicht das erste Mal, dass Abgeordnete mit ihren Wünschen nach Akteneinsicht bei Bundesministerien auf Granit beißen. So haben die Karlsruher SPD-Abgeordnete Jörg Tauss und Johannes Jung im August Regierung wegen Nichterfüllung ihrer Pflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz verklagt. Im Prozess des Medienpolitikers Tauss geht es um die vom Bundesverkehrsministerium geheim gehaltenen Verträge mit dem Maut-Konsortium Toll Collect. Jung ist gegen das Bundesinnenministerium gerichtlich zu Felde gezogen, da dieses ihm eine Kopie des Rahmenvertrages mit der privatisierten Bundesdruckerei GmbH zur Produktion elektronischer Reisepässe verweigerte.

Quelle : www.heise.de
Titel: SPD gibt Widerstand gegen Fingerabdrücke in Personalausweisen auf
Beitrag von: SiLæncer am 09 Oktober, 2007, 18:05
Innen- und Rechtspolitiker der SPD-Fraktion im Bundestag haben anfängliche Vorbehalte gegen die biometrische Aufrüstung des Personalausweises aufgegeben. Dies berichtet der Tagesspiegel im Vorfeld einer abschließenden Koalitionsrunde zu dem lange umstrittenen Thema am heutigen Dienstag. Union und SPD haben sich demnach einer Lösung analog zum ePass angenähert. Neben dem digitalen Gesichtsbild sollen so auch zwei Fingerabdrücke in die elektronischen Ausweise auf einen kontaktlos auslesbaren Funkchip integriert werden. Außerhalb der Dokumente ist dagegen keine Speicherung der sensiblen Körpermerkmale vorgesehen. Oppositionspolitiker haben dennoch davor gewarnt, dass die Bürger damit wie Kriminelle erkennungsdienstlich bei den Meldebehörden behandelt würden.

SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz hält die Aufnahme der Fingerabdrücke in die kaum zu umgehenden Ausweise für verantwortbar, wenn darüber hinaus "definitiv und auf gar keinen Fall eine Speicherung vorgesehen ist". Der digitale Personalausweis sei ein "faszinierendes Modernisierungsprojekt". Angesichts der Vorteile, die dem Bürger mit dem neuen Dokument etwa bei der Erledigung von Meldeangelegenheiten oder der Altersprüfung im Internet vom privaten PC aus erwachsen könnten, werde er das Projekt mittragen. Zur eindeutigen Identifizierung und Authentifizierung sei zwar ein digitales Fotos gut, "aber ein Fingerabdruck noch besser". Auch für SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper ist die Linie klar: "Fingerabdrücke ja, auf keinen Fall eine Datei". Selbst der rechtspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Klaus Uwe Benneter, der bislang als großer Kritiker des Vorhabens bei den Genossen galt, hat Zustimmung signalisiert. Der biometrische Personalausweis sei sicher "ein Gewinn für die Bürger".

Innenpolitikern der Union wie Hans-Peter Uhl wäre es zwar lieber, "den Fingerabdruck bei der ausgebenden Behörde zu speichern" und so einen einfachen Zugriff von Sicherheitsbehörden zu ermöglichen. Doch der CSU-Abgeordnete will darauf nicht bestehen: "Das ist kein Kampfthema zwischen uns und der SPD". Die Koalition will den prinzipiellen Konsens nun in trockene Tücher bringen, so dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ein entsprechendes Eckpunktepapier noch bis Ende der Woche fertig stellen könnte. Nach einem Kabinettsbeschluss und der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat plant die Koalition dann, Ende 2009 mit der sukzessiven Ausgabe der elektronischen Ausweise zu beginnen.

Der Innenexperte der Linken im Parlament, Jan Korte, lehnt die Pläne dagegen weiterhin ab. Die Speicherung von Fingerabdrücken auf dem Ausweis ist ihm zufolge unnötig, da die deutschen Personaldokumente schon heute zu den sichersten der Welt zählen würden. Die biometrische Vollerfassung der Bevölkerung sei dagegen "unverhältnismäßig". Die Beteuerungen der SPD, die Fingerabdruckdaten würden auf keinen Fall in einem Register gespeichert, hält Korte zudem nicht für glaubwürdig: "Bisher war es immer so, dass Daten, die einmal vorhanden sind, Begehrlichkeiten wecken und dann auch genutzt werden." Der beste Schutz von Privatsphäre und Bürgerrechten sei, unnötige Daten gar nicht erst zu erheben und zu speichern.

Für die FDP betonte der Bundestagsabgeordnete Karl Addicks auf der Plattform Abgeordnetenwatch, dass eine Ausweitung der biometrischen Systematik aus dem Pass auf die Personalausweise derzeit unverantwortlich sei. Solange die Sicherheitsprobleme mit dem RFID-Chip in den Reisepässen noch nicht gelöst seien und etwa der Chef des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, sein Reisedokument zum Schutz vor unberechtigtem Auslesen sicherheitshalber in Alufolie verpacke, dürfe eine Übertragung des Verfahrens auf den Personalausweis nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden.

Im Gegensatz zum Reisepass sei der Personalausweis zudem letztlich gesetzlich vorgeschrieben, gibt Addicks zu Bedenken. Dadurch rücke der gläserne Bürger noch einen großen Schritt näher, da von jedem über 16 Jahren die Fingerabdrücke gespeichert würden. Eine sicherheitspolitische Begründung lasse sich für die Maßnahme nicht erkennen. Die Gefahren, die durch inländische Terroristen drohten, lägen zudem nicht im Bereich des Identitätsbetrugs. Sie könnten daher durch die geplante Vorhaltung von Fingerabdrücken im Ausweis nicht bekämpft werden. Vergleichbare Einwände hatte auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar geäußert.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble sieht breite Unterstützung für Online-Razzien
Beitrag von: SiLæncer am 09 Oktober, 2007, 19:31
Vor der Verhandlung über heimliche Online-Durchsuchungen vor dem Bundesverfassungsgericht am morgigen Mittwoch hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble von einem breiten Rückhalt für seine Pläne zum Einsatz des so genannten Bundestrojaners gesprochen. Zwei Drittel der Bevölkerung halten es laut dem CDU-Politiker für richtig, das umstrittene Mittel in Ausnahmefällen auf Basis einer richterlichen Entscheidung zur Terrorabwehr einzusetzen. Schäuble bezog sich dabei anscheinend auf eine Umfrageim Rahmen des ZDF-Politbarometers. Laut einer Meinungsbefragung jüngeren Datums ist aber nur eine knappe Mehrheit der Deutschen für Online-Razzien.

Die bevorstehende Befassung der Karlsruher Richter mit den Netzbespitzelungen wollte Schäuble nicht direkt kommentieren. Er verwies darauf, dass der für die Novelle des BKA-Gesetzes vorbereitete Formulierungsvorschlag ein ganz anderer sei, als die bereits bestehende Lizenz zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" in dem vor Gericht verhandelten nordrhein-westfälischen Landesverfassungsschutzgesetz. Die Union betont seit kurzem generell, dass das geplante Bundesgesetz viel mehr Rücksicht auf die Rechte der Betroffenen nehme als die Landesregelung. Daher brauche man das Urteil für die Beratung des BKA-Gesetzes nicht abwarten. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hatte der großen Koalition dagegen persönlich jüngst den Hinweis gegeben, dass sie die Entscheidung in diesem Fall für die Gesetzgebung zu Hilfe nehmen solle. Die Netzbespitzelung müsse sich an den strengen Karlsruher Vorgaben zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung messen lassen.

Schäuble scheute auch die Diskussion mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar im Rahmen der Präsentation dessen Buches ("Das Ende der Privatsphäre. Der Weg in die Überwachungsgesellschaft.") in Berlin nicht. Vielmehr verteidigte der Minister dort ferner die geplante Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. "Sind Sie jetzt auch gegen die Autokennzeichen?" fragte Schäuble seinen alten Gegenspieler. "Die haben wir doch auch nur deswegen, um bei einem Schaden zu sagen: Du warst es." Genauso sei es bei der verdachtsunabhängigen Aufbewahrung der Verbindungs- und Standortdaten. Schaar versuchte dem Minister zu verdeutlichen, dass der Vergleich hinke und Kfz-Kennzeichen nicht überall registriert würden. Man könne sie aber erfassen, beharrte Schäuble auf seinem Ansatz.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte warnte zugleicht vor der immer größer werdenden Datenflut im Alltag. Bei der Vorratsdatenspeicherung sah er die Unschuldsvermutung in Gefahr, bei den verdeckten Online-Durchsuchungen seien die Eingriffe in den Persönlichkeitsschutz gravierend. Möglicherweise könnten sensibelste Daten wie medizinische Informationen oder Tagebücher zur Kenntnis der Sicherheitsbehörden gelangen.

Unterstützung erhielt Schaar aus ungewöhnlicher Ecke. So hat sich auch der Chef des NRW-Verfassungsschutzes, Hartwig Möller, gegen Online-Razzien durch das BKA ausgesprochen. "Meiner Meinung nach braucht die Polizei solche Befugnisse im Vorfeld konkreter Straftaten nicht. Hier liegt das Aufgabenfeld des Verfassungsschutzes", sagte Möller in einem Interview mit der taz. Zugleich gab er bekannt, dass seine Behörde die seit Ende 2006 bestehenden Befugnisse noch nicht genutzt habe. Zudem gebe es in Nordrhein-Westfalen weder eine allgemeine Befugnis zur Durchsuchung von Festplatten noch für einen Zugriff etwa auf die Webcam eines Computers.

Ex-BKA-Chef Hans-Ludwig Zachert stärkte derweil dem Innenminister den Rücken. "Schäuble liegt total auf dem richtigen Gleis, aber parteipolitische Interessen überlagern die kriminalistischen Notwendigkeiten", beklagte der Ruheständler gegenüber der Welt die zögerliche Haltung der SPD. Unter den "Praktikern" gebe es niemand, der Zweifel an verdeckten Online-Durchsuchungen habe, behauptete Zachert vor den Äußerungen Möllers. Zugleich übte er Druck auf die Sozialdemokraten aus: "Ich möchte nicht Kassandra spielen, aber wir werden nicht von einem großen Anschlag verschont bleiben. Müssen erst Hunderte von Toten auf der Straße liegen? Dann wird sich niemand mehr gegen das neue BKA-Gesetz stellen".

Auch der neue CSU-Vorstand pocht auf Online-Razzien. "Wir brauchen einen wehrhaften Staat", unterstrich CSU-Chef Erwin Huber nach einer Sitzung des Gremiums. Man müsse die technischen Instrumente zur Verfügung haben, um gegen hochgerüstete Terroristen gewappnet zu sein. Ein BKA-Gesetz ohne Klausel zur Online-Durchsuchung wäre ein Torso, dem die bayerische Partei nicht zustimmen könne.

Quelle : www.heise.de
Titel: Studie: Videoüberwachung in Berliner U-Bahn brachte keinen Sicherheitsgewinn
Beitrag von: SiLæncer am 10 Oktober, 2007, 08:06
Im April 2006 begann in Berlin ein Pilotprojekt, mit dem die Verkehrsbetriebe auf drei U-Bahn-Linien testen wollten, inwieweit sie mit 24-Stunden-Videoüberwachung die Kriminalität senken können. Neben den U-Bahnlinien U2 und U6 war auch die U8 Bestandteil des Pilotprojekts. Die SPD, die das Projekt im Abgeordnetenhaus stark befürwortete, versprach sich davon eine "generalpräventive Wirkung".

Eine in Auftrag gegebene wissenschaftliche Auswertung des Projekts durch das Büros für angewandte Statistik wurde jedoch nach einem Zwischenbericht überraschend gekündigt. Die BVG sprach davon, dass sich dass Pilotprojekt bei der Aufklärung von Tätlichkeiten und Sachbeschädigungen bewährt habe und beschloss eine Ausweitung auf alle 170 Berliner U-Bahnhöfe bis Jahresende.

Nun konnte die Bürgerrechtsgruppe Humanistische Union die Offenlegung des Berichts (PDF-Dokument) erzwingen, den die BVG bisher verweigert hatte. Danach führte die Videoüberwachung und -aufzeichnung auf den drei U-Bahn-Linien nicht zu einer sinkenden Kriminalitätsrate, sondern im Gegenteil sogar zu einem leichten Anstieg.

Zu insgesamt mehreren tausend Straftaten sei nur in 78 Fällen Bildmaterial vorhanden. Und nur bei einem Drittel dieser Aufzeichnungen reiche die Qualität, um Verdächtige zu identifizieren. Vor allem bezüglich der Verhinderung von Schmierereien konnten die Kameras offenbar nicht zu einer höheren Aufklärungsquote beitragen: Hier ist in dem Bericht davon die Rede, dass unter anderem deshalb keine verwertbaren Aufnahmen vorlagen, weil die Übeltäter die Geräte in ihre Aktivitäten "einplanten".

Quelle : www.heise.de
Titel: Online-Durchsuchung plus Online-Durchsicht ergibt Online-Überwachung
Beitrag von: SiLæncer am 10 Oktober, 2007, 10:15
Einen Tag vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz und die in ihm festgelegte Erlaubnis zur verdeckten Online-Durchsuchung haben IT-Spezialisten und Juristen vor Kriminalisten und Datenschützern in Bochum zur ai-3-Tagung Verdeckte Online-Durchsuchung referiert. Ausführlich wurde auf der Tagung das Bemühen der Strafverfolger diskutiert, zwischen Online-Durchsicht, Online-Überwachung und Quellen-TKÜ zu unterscheiden. Am Ende war allen Beteiligten klar, dass die häufig angeführte terroristische Bedrohungslage nur eine sehr untergeordnete Rolle bei der Internet-Aufrüstung der Strafverfolger spielt. Sie kam nur in einer Podiumsdiskussion vor, mit der die Tagung endete.

Zunächst gab Christoph Wegener von der Bochumer Firma wecon it-consulting einen Überblick der Möglichkeiten, wie eine "Remote Forensic Software" auf einem Rechner installiert werden kann, komplett mit den Schutzmöglichkeiten wie Knoppix-CD, Nutzung zweier strikt getrennter PC oder von "zufälligen Kommunikationswegen" wie etwa fremden UMTS-Karten. Wegener wies auf die mitunter erheblichen Vorarbeiten hin, die durch eine begleitende TKÜ geleistet werden müssen. Allerdings setzte er den Bedarf nicht so hoch an wie der Mannheimer Informatiker Felix Frieling, der die Arbeit von zwölf Experten einen Monat lang für eine einzelne Online-Durchsuchung veranschlagte. Unter forensischen Gesichtspunkten klassifizierte Wegener jede Art von Online-Durchsuchung als sehr problematisch. Die mangelnde Brauchbarkeit der Ermittlungen für spätere Gerichtsverfahren stelle die Sinnhaftigkeit einer Online-Durchsuchung in Frage, so Wegener.

Christoph Fischer von der Karlsruher BFK edv-consulting behauptete: "Was Herr Schäuble da machen will, beherrschen die Russen perfekt, das kann das BKA billiger bei den Russen einkaufen." Der am Horst-Görtz-Institut für IT-Sicherheit forschende Felix Gröbert zeigte danach in einer Proof of Concept-Demo, wie einfach ein "Man in the Middle", der Kontrolle über das IP-Routing hat, ein Spionageprogramm in einem vergifteten Firefox-Download auf den Zielrechner transportieren kann. Die ablehnende Sicht der vor Gericht auftretenden Forensiker erklärte Christian-Böttger von der Hildesheim-Dubaier DN-Systems: "Die Online-Durchsuchung macht eine Analyse mit verwertbaren Beweismitteln unmöglich."

Jürgen-Peter Graf, auf IT-Themen spezialisierter Richter am Bundesgerichtshof, unterschied in seinem Vortrag über die Online-Durchsuchung aus rechtlicher Sicht zwischen der Online-Durchsicht als "einmalige Maßnahme", die zweimal durchgeführt werden kann, um Differenzen der Festplatteninhalte feststellen zu können, und der Online-Überwachung als Dauermaßnahme. Die Online-Durchsicht ist für Graf das Pendant zur Hausdurchsuchung und obendrein eine akzeptable Maßnahme: "Ich persönlich würde eine Online-Durchsicht als weitaus angenehmer empfinden als wenn morgens um acht Uhr mein Computer herausgetragen wird."

Zur Frage der späteren Verwertbarkeit der Ergebnisse in einem späteren Strafverfahren wies Graf auf die Möglichkeit hin, alle Tastatureingaben der Ermittlungsbeamten zu protokollieren und fortlaufend Screenshots ihrer Rechner anzufertigen, die selbst in einem Sicherheitsraum aufgebaut sein müssten. Den Argumenten, dass mit Linux-Boot-CDs, getrennten Rechnern und Verschlüsselung jeder Trojaner ausgekontert werden kann, begegnete Graf mit Erzählungen aus der Praxis, in der Täter ihre E-Mail trotz klarer Anweisung nicht verschlüsselten. Graf plädierte für den Ausbau der Maßnahmen, weil die Behörden sich dem technischen Fortschritt anpassen müssten, und wies darauf hin, dass der Bundesgerichtshof bei seinem Stopp der Online-Durchsuchung die fehlende Gesetzesgrundlage bemängelt, aber nichts von einer etwaigen Verfassungswidrigkeit gesagt habe. Von der anhängigen Entscheidung in Karlsruhe versprach sich Graf darum nicht viel: "Man wird sich wohl eher auf die Gesetzeslage in NRW beschränken, als allgemeine Aussagen machen."

Carl-Friedrich Stuckenburg, Dozent für internationales Strafrecht, befasste sich mit der Frage, wie die gezielte oder versehentliche Online-Durchsuchung von Rechnern im Ausland juristisch bewertet werden kann. Die Frage könnte relevant werden, etwa wenn ein observierter Laptop auf Reisen geht oder ein deutscher Rechner mit einer belgischen UMTS-Karte ins Internet geht. Ausgehend von der Auskunft des BKA, dass in Rumänien, Zypern, Lettland und Spanien bereits Gesetze für Online-Durchsuchungen gelten, wollte sich Stuckenburg mit diesen befassen, konnte aber die entsprechenden Vorschriften selbst mir Hilfe von Verfassungsjuristen vor Ort nicht finden. Insofern beließ es der Jurist bei einer theoretischen Einordnung des Problems. Danach können, ein entsprechendes Rechtshilfeabkommen zwischen den Staaten vorausgesetzt, Online-Durchsuchungen im Ausland nur dann berücksichtigt werden, wenn sie deutschen Standards wie Richtervorbehalt und Rücksichtnahme auf Kernbereich der privaten Lebensführung entsprechen. In allen anderen Fällen, in denen im Ausland laxe Gesetze gelten, müsste nach Stuckenberg ein Beweisverwertungsgebot greifen.

Die abschließende Podiumsdiskussion mit Befürwortern und Gegnern der Online-Durchsuchung litt unter Zeitdruck und darunter, dass die Protagonisten aus NRW, die sich heute vor dem Bundesverfassungsgericht um die Online-Durchsuchung streiten, vorab rhetorisch warm liefen. Marco Thelen von der Staatsanwaltschaft Bonn, als erfolgreicher Fahnder nach Phishern bekannt, betonte die Notwendigkeit der Online-Durchsuchung und der langfristigen Vorratsdatenspeicherung, auch wenn es seiner Behörde gelang, die Phisher ohne dieses Instrument zu fassen. Für Phishing-Fälle oder den Nachweis des Besitzes von Kinderpornographie gehöre die Online-Durchsuchung künftig zu einem Gesamtpaket von Instrumenten der Strafverfolger, die im repressiven und nicht im präventivem Bereich arbeiten. Helmut Ujen, der beim Bundeskriminalamt die Programmierung der jeweils angepassten "Bundestrojaner" leitet, verwies auf Umfrageergebnisse, nach denen 65 Prozent der Bevölkerung für Online-Durchsuchungen sind. Er betonte, dass die beim BKA entwickelten Verfahren sowohl zur Online-Durchsicht wie zur Online-Überwachung funktionierten, machte aber auch den großen Erfolgsdruck deutlich, der auf den Kriminalisten lastet: "Wir haben Aussagen aus dem politischen Raum erhalten, dass wir unverzüglich loslegen müssen."

Quelle : www.heise.de
Titel: Karlsruhe verhandelt über umstrittene Online-Durchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 10 Oktober, 2007, 12:13
Vor dem Bundesverfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung über die umstrittene Online-Durchsuchung der Computer von Terrorverdächtigen begonnen. Anlass ist die Klage gegen eine Regelung im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, die das Einschleusen von Spionageprogrammen auf Computer sowie die permanente Überwachung der Internet-Kommunikation erlaubt. Die Karlsruher Entscheidung gilt als richtungsweisend im Streit zwischen Union und SPD um die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplanten Online-Durchsuchungen. Das Urteil wird für Anfang 2008 erwartet.

Einer der Kläger, der frühere Bundesinnenminister Gerhard Baum (FDP), sagte vor Beginn der Sitzung in Karlsruhe, er erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht den Sicherheitsbehörden ähnliche Grenzen setze wie etwa beim so genannten Großen Lauschangriff. Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte im Deutschlandradio Kultur, die Online-Durchsuchung sei ein massiver Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung. Der PC spiele heute die Rolle eines ausgelagerten elektronischen Gehirns, in dem persönlichste Dinge gespeichert würden. Deshalb sei "eine heimliche Online-Razzia dieser privaten PCs etwas, das sehr tief in die Privatsphäre geht".

Quelle : http://de.news.yahoo.com
Titel: Informatiker plädiert vor Bundesverfassungsgericht für "Schutz des Denkens"
Beitrag von: SiLæncer am 10 Oktober, 2007, 13:38
Während sich die Frankfurter Allgemeine Zeitung in einem Artikel über Die Angst vorm Bundestrojaner über Spekulationen lustig macht, es könnten sogar ans Internet angeschlossene Kühlschränke überwacht werden, gehen die Gedanken der Fachleute bereits viel weiter. In seiner Rede vor dem die Online-Durchsuchung verhandelnden Bundesverfassungsgericht hat der Dresdner Informatiker Andreas Pfitzmann darauf aufmerksam gemacht, dass die Debatte viel zu kurz greife, wenn Computerdaten nicht in persönlichen Rechnern, Mobiltelefonen und intelligenten Jacken gespeichert werden, sondern zukünftig auch in menschlichen Körpern.

Für Pfitzmann ist eine Debatte, die die Online-Durchsuchung nur unter dem Artikel 13 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung) wertet, rückwärtsgewandt. Vielmehr müsse überlegt werden, wie sich die Zukunft der Computertechnik gestalten wird. Mensch und Computer würden in naher Zukunft immer engere symbiotische Verbindungen eingehen, wie es bei Menschen mit intelligenten Hörgeräten heute bereits ersichtlich werde: "Wir werden in diese Rechner zunehmend verloren gegangene Fähigkeiten auslagern, um sie so wiederzugewinnen. Wir werden an sie persönlichste Denk- und Merkfunktionen delegieren, um uns zu entlasten", so Pfitzmann in seiner Argumentation.

Daher sei die Debatte um die Zukunft der Online-Durchsuchung künftig weniger mit einer klassischen Hausdurchsuchung vergleichbar als vielmehr ein direkter körperlicher Eingriff, der mit der "Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen zum Zwecke des Erlangens von Aussagen" vergleichbar, meint Pfitzmann. Aus diesem Grunde müsse das Verfassungsgericht ein "grundlegendes Urteil zum Schutz unseres Denkens und Merkens" fällen. Mit der computerunterstützten Persönlichkeitserweiterung gehe es bei der Entscheidung zur Online-Durchsuchung künftig zentral um den "Schutz des autonomen und unbeobachteten Denkens", so Pfitzmann in seinem Plädoyer.

Seine Ausführungen verband der Dresdener Informatiker mit einer Bemerkung zur Wahrnehmung der heutigen Lebensrealitität durch unterschiedliche Segmente der Bevölkerung. Für diejenigen, die sich nicht für die Digitalisierung interessieren oder über sie reden, ohne auch nur ansatzweise zu verstehen, was sich verändert, sei die Online-Durchsuchung eine einfache Technik. Für die anderen sei sie hingegen der direkte, einschneidende Eingriff in das eigene Leben.

Quelle : www.heise.de
Titel: NRW-Regierung: "Hier gibt es keine Online-Durchsuchung"
Beitrag von: SiLæncer am 10 Oktober, 2007, 14:06
Zum Erstaunen von Richtern und Experten hat der juristische Vertreter der nordrhein-westfälischen Landesregierung, Dirk Heckmann, bei der mündlichen Verhandlung über das NRW-Verfassungsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht die damit gestattete Ausforschung etwa von Festplatten privater Rechner kleinzureden versucht. "Es geht hier nicht um das Auslesen des gesamten Festplatteninhalts", sagte Heckmann am heutigen Mittwoch in Karlsruhe. Die Befugnis erlaube es den Verfassungsschützern, allein die Kommunikation im Internet zu überwachen. "Ich gestatte mir die Frage, ob wir vom gleichen Gesetz ausgehen", zeigte sich Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier daraufhin verwundert. Die Formulierung im Gesetz spreche "ganz klar" vom heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme. "Das haben Sie, glaube ich, ein bisschen weginterpretiert." Das Urteil wird für Anfang 2008 erwartet.

Ähnlich wie Heckmann hatte zuvor Karl Peter Brendel, Staatssekretär des nordrhein-westfälischen Innenministers Ingo Wolf (FDP), den Wirbel um die Verfassungsschutzregelung in seinem Land als übertrieben bezeichnet: "In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Online-Durchsuchung", behauptete er gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Vielmehr werde – im Gegensatz zur geplanten Regelung im Novellenentwurf zum Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) – nur ein zielgerichteter Zugriff auf Kommunikationsdaten insbesondere bei der Internet-Telefonie erlaubt.

Die Erfassung persönlicher Dateien jenseits der Internetkommunikation sei in NRW ausgeschlossen, meinte Brendel. Betroffen von den zielgerichteten Zugriffen seien nur Personen, die aus einer politisch-extremistischen Motivation heraus schwerwiegende Straftaten begehen wollten. Es gebe daher für die überwältigende Mehrzahl der Bürger keinen Grund für eine Änderung ihres Kommunikationsverhaltens. Der Schutz des Kernbereichs der Persönlichkeit bleibe gewahrt. Wolf selbst hält die umstrittene Online-Regelung ebenfalls nach wie vor für verantwortbar. Im SWR sagte er, mit dem Gesetz seien die Belange sowohl der Freiheit als auch der Sicherheit gewahrt worden.

Die Beschwerdeführer sind anderer Auffassung. Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) sowie zwei weitere Rechtsanwälte, die Mülheimer Autorin Bettina Winsemann (alias Twister) sowie ein Mitglied der Linkspartei Karlsruhe haben wegen einer Reihe von Vorschriften in der Rechtsgrundlage für die Arbeit der NRW-Verfassungsschützer Karlsruhe angerufen. Ihnen gehen die nach ihrer Interpretation gestatteten Eingriffe in Grundrechte deutlich zu weit. Zugleich geht es ihnen um einen Testlauf für die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorangetriebene bundesweite Regelung. Gerichtpräsident Papier riet der großen Koalition in diesem Sinne an, im Dauerstreit um heimliche Online-Durchsuchungen durch das BKA die anstehende Entscheidung zu dem Landesgesetz abzuwarten.

"Auch der Bund will natürlich keine pauschale Online-Durchsuchung, sondern – genau wie in NRW – eine Möglichkeit, in besonderen Fällen auf informationstechnische Systeme zugreifen zu dürfen", wies Winsemann gegenüber heise online die Darstellung der Regierungsvertreter zurück. Die Befugnis sei so schwammig formuliert, dass von der Installation eines Keyloggers bis hin zum Unterjubeln eines Trojaners "alles" machbar sei. "Der Punkt ist für mich, dass der geheime Zugriff auf Kommunikationssysteme ein unkalkulierbares Risiko darstellt und auch etwa das Vertrauen in staatliche Software unterminiert." Dies werde sich auch auf das zwischenmenschliche Verhalten auswirken.

Technische Gutachter hatten in ihren schriftlichen Stellungnahmen die praktische Durchführbarkeit von Online-Durchsuchungen größtenteils angezweifelt. Zielsysteme könnten immer wirksam vor der Einnistung der Spionagesoftware oder der eigentlichen Ausforschung geschützt werden, hieß es. Kompliziert sei es bereits, in der vernetzten Computerwelt festzustellen, wer was wo gespeichert hat, warnte der als Sachverständiger nach Karlsruhe geladene Mannheimer Informatikprofessor Felix Freiling. "Die Zuordbarkeit digitaler Spuren zu bestimmten Personen ist schwierig." Als Alternative waren Tempest-Angriffe zum Auffangen der elektromagnetischen Strahlen von Computerbildschirmen ins Spiel gebracht worden.

Auch FDP-Rechtspolitiker Burkhard Hirsch, einer der Kläger gegen den großen Lauschangriff, kann die "offizielle" Lesart des Gesetzestextes nicht nachvollziehen. Nicht nur eine Durchsuchung, "sondern eine Ausforschung des gesamten Inhalts eines privaten Computers", werde gestattet, sagte er dpa. "Das ist, als ob man alle Briefe, alle Überweisungen, alle Bestellungen eines Menschen heimlich durchsucht und darüber hinaus fortlaufend mitliest, was er mit seinem Computer schreibt. Es ist ein so brutaler Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass man das verfassungsrechtlich einwandfrei regeln kann." Wichtig sei generell die Schaffung von Rechtsklarheit: "Zum Beispiel: Gilt hier der Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung?"

Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht die Freiheits- und Bürgerrechte durch die geplante Online-Durchsuchung ebenfalls massiv gefährdet. Im Deutschlandradio erklärte die FDP-Politikerin, sie fühle sich in der Debatte um die Netzbespitzelungen an die Zeit vor der Einführung des großen Lauschangriffs erinnert. Die Ausforschung von privaten PCs habe auf jeden Fall "eine vergleichbare Qualität beim Eingriff in die Privatsphäre" wie die akustische Wohnraumüberwachung. "Da ist nicht der eine Terrorist, bei dem man ein einziges Mal und das vielleicht zweimal insgesamt im Jahr auf dem privaten PC so heimlich zugreift wie ein legaler Hacker. Sondern das betrifft sehr, sehr viele Personen, weil man ja noch gar nichts Konkretes hat." Ihr gehe es im Streit um die Maßnahme nicht um Parteipolitik. Vielmehr müsse verhindert werden, dass die Verfassung "zum Spielball von Machtinstrumenten" werde.

Der Hightech-Verband Bitkom erwartet aus Karlsruhe eine erste Weichenstellung für die Bundesebene. "Wir gehen davon aus, dass rechtsstaatliche Prinzipien auch im Internet gelten und nicht ausgehebelt werden", betonte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Online-Durchsuchungen greifen sehr viel tiefer in die private und geschäftliche Vertrauenssphäre ein als etwa die Telefonüberwachung." Würden zudem Anbieter von Sicherheitssoftware wie Virenscannern gezwungen, spezielle Schnittstellen zu den Sicherheitsbehörden einzubauen, entstünden dadurch zusätzliche Risiken. Auch das international hohe Renommee deutscher Anbieter von Sicherheitssoftware wäre gefährdet.

Viele Experten halte es für denkbar, dass Online-Razzien beim höchsten deutschen Gericht ein ähnliches Schicksal beschieden sein wird wie dem großen Lauschangriff. Im März 2004 unterwarf Karlsruhe die Abhörbefugnis strengen rechtsstaatlichen Schutzmechanismen. Die akustische Wohnraumüberwachung wird daher heute in der Praxis kaum noch genutzt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Viel Skepsis in Karlsruhe gegenüber verdeckten Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 10 Oktober, 2007, 20:14
Experten sehen nach der mündlichen Verhandlung über das NRW-Verfassungsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht und die damit gestattete Ausforschung "informationstechnischer Systeme" wenig Chancen für eine Aufrechterhaltung der umstrittenen Regelung. Der Erste Senat machte durch mehrere kritische Fragen an die Landesregierung deutlich, dass das Gesetz schwammig formuliert sei und damit wohl schon dem "Gebot der Normenklarheit" widerspricht. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier kündigte zugleich ein Grundsatzurteil zu heimlichen Online-Durchsuchungen an, das "weit" über die NRW-Bestimmungen hinaus Bedeutung haben werde. Es gehe um "grundlegende Fragen im Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit" angesichts neuartiger terroristischer Bedrohungen.

Die Opposition im nordrhein-westfälischen Landtag hat die Anhörung als "Riesenblamage" für Landesinnenminister Ingo Wolf (FDP) bezeichnet. SPD-Innenexperte Karsten Rudolph kündigte ein Nachspiel im Landtag an: "Der gesetzgeberische Dilettantismus der Landesregierung muss rasch ein Ende finden", sagte er und forderte Wolf gleichzeitig auf, "den Gesetzentwurf nach der miserablen Vorstellung in Karlsruhe unverzüglich zurückzuziehen". Die Innenexpertin der Grünen in Düsseldorf, Monika Düker, warf dem Minister vor, ein "rechtsstaatliches Desaster" fabriziert zu haben.

Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, zeigte sich überzeugt, "dass das Verfassungsgericht das Gesetz mit Pauken und Trompeten verwerfen wird". Zugleich sprach er im Deutschlandfunk von der "überragenden Bedeutung" des Anfang 2008 erwarteten Urteils. Dabei gehe es weniger um die Landesregelung, sondern um die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Befugnis für Online-Razzien im Entwurf zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA). Werde dieses Vorhaben abgesegnet, würden sich in Folge ähnliche Bestimmungen zur Netzbespitzelung "in mehr als 30 Sicherheitsgesetzen in Deutschland" finden. Wiefelspütz selbst blieb bei seiner Auffassung, dass der Einsatz des so genannten Bundestrojaners erforderlich sei. Allerdings nur entlang der Vorgaben aus Karlsruhe.

BKA-Chef Jörg Ziercke verlieh seinen Forderungen nach Netzbespitzelungen Nachdruck. Die heimliche Online-Durchsuchung müsse "unbedingt sein", sagte er der Mainzer Allgemeinen Zeitung. Dennoch stehe er "allen Kontrollmaßnahmen, die Missbrauchsängste abbauen helfen, offen gegenüber". Um Befürchtungen in der Bevölkerung zu begegnen, regte Ziercke die Einrichtung eines gesonderten parlamentarischen Kontrollgremiums an. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, forderte angesichts der zunehmenden Internetnutzung durch Terroristen "neue Befugnisse" für sein Amt.

Der Bevollmächtigte der NRW-Landesregierung, Dirk Heckmann, gab in Karlsruhe zu, "dass die Norm durchaus suboptimal formuliert ist". Er habe sie aber auch nicht selbst formuliert. "Wir haben das konzeptionell noch nicht durchdacht", räumte er die Voreiligkeit des Gesetzgebers ein. Prinzipiell seien Online-Durchsuchungen aber machbar. Dass die Spione dabei den richtigen Rechner erwischt hätten, würden sie ja daran sehen, ob die Schnüffelsoftware Daten zurück liefere, die dies bestätigen würde.

Zuvor hatte Heckmann die Sache so dargestellt, dass es NRW hauptsächlich auf eine so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung ankomme, also um das Abgreifen von Internet-Telefoniedaten vor beziehungsweise nach einer möglichen Verschlüsselung direkt auf dem Zielcomputer. "Es kann nicht nur um laufende Kommunikation gehen", formulierte dagegen der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutzes, Heinz Fromm, seine Wünsche für bundesweite Lizenzen zur Netzbespitzelung. Ersichtlich werden müsse dabei auch, was sich jemand über das Internet "besorgt und womit er arbeitet." Es sei wichtig, etwa ganze Festplatten durchsuchen zu können.

Bayerns Justizministerin Beate Merk kritisierte die Vermischung verschiedener Dinge bei der Diskussion um das bereits praktizierte Abhören von verschlüsselten Telefongesprächen via Internet. Dieses habe "mit der Online-Durchsuchung überhaupt nichts zu tun". Vielmehr sei das Belauschen von VoIP im strafrechtlichen Verfahren "unter bestimmten Voraussetzungen genauso erlaubt wie das Abhören von Handy- und Festnetztelefonaten". Dabei "ist es auch möglich, eine Verschlüsselung zu überwinden oder zu umgehen". Dies sei richtig, da es keine rechtsfreien Räume geben dürfe.

Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stephan Mayer, hält eine rasche Verabschiedung des BKA-Gesetzes einschließlich der Klausel zu Online-Razzien weiter für unverzichtbar, damit terroristische Vorbereitungshandlungen möglichst frühzeitig aufgedeckt werden können. Das Urteil der roten Roben werde zwar sicher eine über den konkreten Fall in Nordrhein-Westfalen hinausgehende Relevanz haben. Das entbinde den Bundesgesetzgeber aber nicht von seiner Verantwortung, in dieser Frage eine eigene Entscheidung zu treffen. Ein "ohnmächtiges Warten" auf die Karlsruher Entscheidung sei nicht verantwortbar.

Mit Meyer konform ging sein Parteikollege, Hans-Peter Uhl. Der Innenexperte der Unionsfraktion erklärte, Online-Razzien müssten "bei Terrorverdächtigen neben der Überwachung der Internet-Telefonie oder anderen verdeckten Maßnahmen als weitere Erkenntnisquelle dazukommen". Zugleich machte sich Uhl für eine Verfassungsänderung nach dem Vorbild beim großen Lauschangriff stark: "Falls das Bundesverfassungsgericht der Auffassung ist, dass der jetzige verfassungsrechtliche Rahmen für eine entsprechende Rechtsgrundlage nicht ausreicht, ist der Verfassungsgesetzgeber aufgerufen, einen entsprechenden Rahmen zu schaffen."

Der Innenexperte der Linken im Bundestag, Jan Korte, gab dagegen seiner Hoffnung Ausdruck, "dass das Verfassungsgericht in der Kontinuität seiner Rechtssprechung der Online-Durchsuchung einen Riegel vorschieben wird". Er kritisierte, dass "Innenminister die Bürger vor allem als Risiko für den Staat sehen und somit jeden Eingriff in die Grundrechte rechtfertigen wollen". Diese Logik müsse ein Ende haben. Schäuble legte der Oppositionspolitiker ans Herz, seine Pläne für Online-Razzien sofort zurückzuziehen. Die SPD solle zudem ihr "ewiges Hin und Her beenden und sich endlich klar gegen Online-Durchsuchung und damit für Rechtsstaat und Demokratie positionieren".

Quelle : www.heise.de
Titel: Mehrzahl der Bundesministerien speichert IP-Adressen
Beitrag von: SiLæncer am 11 Oktober, 2007, 12:42
Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass trotz gegenläufiger Urteile des Berliner Amts- und Landgerichts die "überwiegende Anzahl" der Bundesministerien und nachgeordneter Behörden IP-Adressen der Surfer aufbewahre. Es gebe Gründe für die Speicherung Daten, betonte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU), am gestrigen Mittwoch auf Anfrage der Grünen im Bundestag. "Sie wird zum einen unter Sicherheitsgesichtspunkten zur Ermöglichung effizienter Reaktionen auf Angriffe aus dem Internet für erforderlich gehalten." Dies empfehle etwa das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Unter Statistikgesichtspunkten diene die Vorhaltung der Netzkennungen über nicht genannte Zeiträume zur Feststellung, "wie das Internetangebot angenommen wird und welche Themenbereiche besonders gefragt sind". Nur so könnten auch häufige Anfragen von Parlamentariern zum Kosten-Nutzen-Verhältnis von Webpräsenzen beantwortet werden.

Allein das Bundesjustizministerium, gegen das sich die Entscheidung der Berliner Gerichte konkret richtete, und das Bundesforschungsministerium haben laut Altmaier die Speicherung gestoppt. Das bedeute ganz konkret etwa bei ersterem, "dass dort derzeit weder IP-Adressen noch andere personenbezogene Daten der Personen protokolliert werden, welche die Internetseite dieses Ministeriums aufrufen". Im Geschäftsbereich des Justizministerium würden Netzkennungen derzeit aber noch beim Bundesgerichtshof, beim Bundesfinanzhof, beim Bundesverwaltungsgericht, beim Bundespatentgericht und beim Deutschen Patent- und Markenamt für die Abrechnung kostenpflichtiger Internetangebote beziehungsweise für die genannten statistischen Zwecke protokolliert. In welcher Weise sich die Rechtsprechung auf diese Praxis auswirke, werde zurzeit einzeln in eigener Verantwortung der Behörden geprüft. Dies gelte auch für alle anderen Ressorts der Bundesregierung und deren nachgeordnete Bereiche.

Altmaier äußerte sich auch zur gleichzeitig mit den Berliner Urteilen bekannt gewordenen "anlassbezogenen Speicherung von IP-Adressen" von Besuchern der Internetseite des Bundeskriminalamtes (BKA) über die "militante gruppe". Generell beruhe ein solches Verfahren als "erste Ermittlungsmaßnahme durch das BKA" auf der kriminalistischen Erfahrung, "dass sich Täter insbesondere bei Straftaten, die ein großes öffentliches Interesse geweckt haben, regelmäßig über den Fortgang der Ermittlungen informiert haben". Nur in solchen Fällen bewahre die Strafverfolgungsbehörde die Netzkennungen unter Berufung auf die allgemeine Ermittlungsbefugnis aus den Paragraphen 161 und 163 Strafprozessordnung auf. Diese Rechtsauffassung werde von der Generalbundesanwaltschaft laut einem Vermerk vom 4. April 2005 gestützt. Das BKA sei im Verantwortungsbereich der Bundesregierung die einzige Behörde, die so verfahre.

Wolfgang Wieland von den Grünen wollte von dem Regierungsvertreter daraufhin wissen, ob der Bürger auf dem Weg zum E-Government beim Kommunizieren mit Behörden eigentlich noch Vertrauen haben könne. Jeder Surfer müsse ja schon jetzt befürchten, dass er, "wenn er beim BKA auch nur nachsieht", weitere Ermittlungsschritte auf sich lenken könne. Altmaier glaubt dagegen nicht, "dass irgendein Internetangebot staatlicher Stellen als Lockvogelangebot bezeichnet werden kann". Vielmehr halte er es für nachvollziehbar, dass man in "einzelnen, abgegrenzten Fällen zu ermitteln versucht, wer hinter einer bestimmten IP-Adresse steht". Die Regierung gehe davon aus, dass diese Praxis "auf einer einwandfreien Rechtsgrundlage beruht".

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Silke Stokar, legte das "Geständnis" ab, sich nach den Auseinandersetzungen um den G8-Gipfel auch für die Internetseite zur "militanten gruppe" interessiert zu haben. Sie wollte wissen, ob sie nun auch zu den Verdächtigen zähle oder beim BKA als gefährliche Linksextremistin gespeichert sei. "Da Sie nach allen mir bekannten Informationen bei den Vorgängen in Heiligendamm nicht im Umfeld krimineller Handlungen, sondern sehr wohl staatstragend in Erscheinung getreten sind, können Sie davon ausgehen, dass Sie weder beim BKA noch irgendwo sonst als Verdächtige geführt werden", versuchte Altmaier die Innenexpertein aber zu beruhigen.

Der grüne Geheimdienstexperte Hans-Christian Ströbele hakte derweil bei Berichten über das Abhören von Internet-Telefonaten unter anderem durch das Zollkriminalamt (ZKA) nach, bei dem angeblich ähnliche Verfahren wie vor einer heimlichen Online-Durchsuchung eingesetzt worden sein sollen. Ein solcher Zugriff sei aber von einer Bundesbehörde aus nicht erfolgt, beschied Altmaier. Insbesondere habe das ZKA nicht "mithilfe eines Trojaners" auf Festplatten von Bürgern zugegriffen. Die Überwachung von verschlüsselt geführter Internet-Telefonie könne technisch in einer Weise erfolgen, dass eine nicht näher spezifizierte Schnüffelsoftware auf dem Endgerät eines Teilnehmers installiert werde. Diese ermögliche es, die Telekommunikation vor der Verschlüsselung an die Überwachungsstelle auszuleiten. Nur auf diese Weise können derzeit kryptierte VoiP-Gespräche überwacht werden.

Altmaiers Erläuterungen decken sich mit den Angaben des bayerischen Landeskriminalamtes. Die Maßnahmen des ZKA seien auf Antrag einer Staatsanwaltschaft durch Gerichtsbeschluss angeordnet und dabei auf die allgemeine Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung gestützt worden. "Umfasst war von der Anordnung ausdrücklich die Übertragung einer Software auf das Endgerät des Beschuldigten", betonte der Staatssekretär. Auf welchem Wege die Spionagekomponente auf den Zielrechner gelangte, erläuterte er nicht. Die Prüfungen und Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung zu der Frage, ob die bestehenden und zur Anwendung gelangten gesetzlichen Regelungen zur so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung "eine Präzisierung" erfahren sollten, seien zudem noch nicht abgeschlossen. In der SPD gibt es Stimmen, die hier eine zusätzliche Rechtsgrundlage für nötig halten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: berti am 13 Oktober, 2007, 03:44
Warum regen wir uns denn  überhaupt auf?  Eine bekannte Persönlichkeit würde sagen “ hatten wir schon mal“. Kaum zu glauben, aber hier mal eine etwas veränderte Version aus der Geschichte, die als Fiktion im nächsten Jahr spielt.

28.2.08 Verordnung zum Schutz von Volk und Staat: Zur Abwehr staatsgefährdender  Gewaltakte wird folgendes beschlossen: Einschränkung der Grundrechte (u.a. persönliche Freiheit, freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit, Vereins und Versammlungsfreiheit, Eingriffe in das Brief und Fernmeldegeheimnis, Hausdurchsuchungen und Beschränkungen sind zulässig).
 
23.2.08 Gesetz zur Behebung d. Not von Volk und Staat: Gesetze können von der Regierung beschlossen werden und dürfen von der Verfassung abweichen.

31.3.08  erstes Gesetz zur Gleichschaltung der Länder und dem Bund:
Alle Landtage und kommunale Selbstverwaltungsorgane werden aufgelöst und entsprechend dem Wahlergebnis neu    zusammengesetzt.

7.4.08 zweites Gleichschaltungsgesetz:
Bundes-Statthalter sind für die Durchführung der Richtlinien des Bundeskanzlers verantwortlich in den Ländern.
Gesetz zur Wiederherstellung des Beamtentums: Beamte können entlassen werden , wenn sie „ausländischer Abstammung“ sind oder wenn sie „nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewahr dafür bieten, das sie jederzeit rückhaltlos für den Staat eintreten“

14.7.08  Gesetz gegen die Neubildung von Parteien:
als einige politische Partei wird die „Bundespartei“  zugelassen.  (Bundespartei = BP)

1.12.08 Gesetz zur Sicherung der Reinheit von Partei und Staat:
  Die „BP“ wird nach dem Sieg der nationalen und sozialen Revolution als die „Trägerin des deutschen Staatsgedanken und mit dem Staat unzertrennlich verbunden“ anerkannt. Stellvertreter des „Kanzlers“ sowie BKA und Nachrichtendienst-Chefs werden Mitglieder der Bundesregierung.

30.1.09 Gesetz über den Neuaufbau des Bundes:
Volksvertretungen der Länder werden aufgehoben, die Hoheitsrechte der Länder gehen auf den Bund über, die Landesregierungen unterstehen der Bundesregierung, die neues Verfassungsrecht setzen kann.

14.2.09 Gesetz über die Aufhebung des Bundesrates:
Der Bundesrat als Verfassungsorgan wird aufgelöst.

1.8.09 Gesetz über das Staatsoberhaupt Deutschlands: Das Amt des Bundespräsidenten wird mit dem des Bundeskanzlers vereinigt. Die bisherigen Befugnisse des Bundespräsidenten gehen auf den Kanzler „XXX“ über.



Das oben genannte passierte vor 74 Jahren und zwar genauer in den Jahren 1933/34, was danach geschah, ist ziemlich bekannt. Damals wie auch heute gab es kaum Widerspruch der Bevölkerung, ganz im Gegenteil.

Stimmt irgendwie nachdenklich.

 
Titel: Schäuble fordert erneut rasche Einführung Onlinedurchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 13 Oktober, 2007, 12:25
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat trotz der Zweifel des Bundesverfassungsgerichts erneut eine rasche Einführung von Online-Durchsuchungen gefordert. "Terroristen nehmen keine Rücksicht auf unsere Debatten. Daher mein Drängen, die Online-Durchsuchung für Terror-Computer schnellstmöglich in das Gesetz zu nehmen", schrieb Schäuble in einem Gastbeitrag für die "Bild am Sonntag". Bei der Terrorbekämpfung spielten nicht nur die Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden eine Rolle, sondern auch der Faktor Zeit. "Wir brauchen gute Instrumente - und wir brauchen sie schnell", schrieb Schäuble.

Zu den beim ersten Verhandlungstag über ein nordrhein-westfälisches Landesgesetz zu Online-Durchsuchungen geäußerten Bedenken der Karlsruher Richter schrieb Schäuble, Karlsruhe schreibe Urteile, keine Gesetze. Außerdem habe der erste Verhandlungstag gezeigt, dass es kein grundsätzliches Verbot von Online-Ermittlungen gebe. "Also muss die Politik jetzt handeln; die Bevölkerungsmehrheit sieht das längst so."

Quelle : http://de.news.yahoo.com
Titel: Von Magischen Laternen und Bundestrojanern
Beitrag von: SiLæncer am 13 Oktober, 2007, 13:58
Ist die "Online-Durchsuchung" der einflussreichste Hoax der letzten Jahre?

Die mündliche Verhandlung über das NRW-Verfassungsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht hat bis jetzt eines gezeigt: Die Durchsuchung privater Rechner, auch falsch "Online-Durchsuchung" genannt, ist der einflussreichste Hoax der letzten Jahre. Sogar einige Verteidiger des Gesetzes geben aber jetzt zu: Es war irgendwie alles anders gemeint mit dem Zugriff auf "Internet-Festplatten".

Die klassische Medien-Ente "Online-Durchsuchung" hatte mehrere Geburtshelfer: den Wunsch der Verfechter des Überwachungsstaats, das Internet als solches und seine Nutzer zu kontrollieren, ahnungslose Journalisten, die darauf verzichteten, die Fakten zu recherchieren und sich an der völlig abwegigen Idee eines "Bundestrojaners" festgebissen haben und nicht mehr davon lassen wollen - und die urbane Legende vom Hacker, dem magische Fähigkeiten zugedichtet werden, auch im staatlichen Auftrag. Dazu kommt vermutlich das vage Gefühl vor allem vieler Nutzer eines sehr verbreiteten Betriebssystems, das Bombardement des eigenen Rechners mit Würmen, Viren und Trojanischen Pferden sei eine Art Naturereignis wie der Hagel und der Blitz, dem man ohnehin kaum abhelfen könne und gegen das nur noch technischer Regenzauber wie eine "personal firewall" helfe.

Natürlich hatte Professor Dirk Heckmann, der Bevollmächtigte der nordrhein-westfälischen Landesregierung, völlig recht, wenn er laut FAZ bei der mündlichen Verhandlung sagte: "Es geht hier nicht um das Auslesen des gesamten Festplatteninhalts", sondern allgemein um "heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären im Internet". "Heimlich" sei zum Beispiel "die Teilnahme an Internetforen unter falschem Namen." So banal kann es sein. Das war jedoch den Beamten des Innenministeriums vor der Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes noch verboten. Niemand sprach in Karlsruhe mehr davon, private Festplatten durchsuchen zu wollen. Das konnte nur jemanden verwirren, der irrig davon ausging, es habe "Online-Durchsuchungen" bisher schon gegeben. Viel wichtiger war das Motiv bei der Formulierung des Gesetzes vor einem Jahr: Die tun was gegen das Böse, vor allem im Internet. Was genau, so hoffte man vermutlich, werde ohnehin niemand nachfragen.

Was die ursprüngliche Absicht des Gesetzes war, hat der nordrhein-westfälische Innenminister Dr. Ingo Wolf am 31.08.2006 bei einer Rede aufgelistet -und dabei auch unfreiwillig das allgemeine technische Niveau der Diskussion demonstriert: "Die Beobachtung von Internetseiten, Chats und auch das Eindringen in Rechnersysteme ist daher ein notwendiges Instrumentarium für einen wirksamen Verfassungsschutz." Vor einem Jahr sprachen Medien wie die Welt daher noch vorsichtig von "Internet-Kontrollen" und der "Kontrolle von Internet-Festplatten". Weder im Gesetz noch in der öffentlichen Diskussion steht und stand damals explizit etwas von einem Zugriff auf private Computer. Ausgeschlossen wurde es aber auch nicht - ein Einfallstor für die spannende Idee des Hackers im dienstlichen Auftrag.

Der öffentliche Diskurs ist schnell zum geschlossenen System geworden

Um an Informationen zu gelangen, sollte dem Verfassungsschutz Tarnen, Täuschen und Tricksen auch im Internet erlaubt sein. Daraus entstand der von den Medien herbeigeschriebene Hype "Online-Durchsuchung". Daraus erwuchs bei Schäuble und anderen - technisch wenig versierten - Politikern der Wunsch, genau das tun zu können, was ihnen suggeriert wurde - die digitale Privatsphäre der Bürger zu hacken. Danach war das mediale Hallo groß: Dürfen die das? Genau in dieser Reihenfolge. Und verstärkt wurde das juristisch dominierte Hintergrundrauschen vom nicht immer unzutreffenden Generalverdacht, der große Bruder versuchte alles, wenn man ihn nicht daran hinderte.

Gegner und Befürworter der "Online-Durchsuchung" in den Medien haben eines gemeinsam: Sie glauben, wenn etwas nur oft genug behauptet worden sei, müsse schon ein Körnchen Wahrheit vorhanden sein. Ihnen fehlt der Mut zu rufen: Der Kaiser ist nackt. Es hat noch nie eine erfolgreiche Online-Durchsuchung gegeben, und bis jetzt hat auch niemand eine Methode vorgestellt, wie das auch nur annähernd realistisch vonstatten gehen könnte. Es bleibt beim Gemurmel im Konjunktiv rund um Trojaner, Social Engineering, Exploits und Keylogger. Nichts Genaues weiß man nicht. Aber es könnte vielleicht doch möglich sein.

Deshalb will man nicht ausschließen, dass es einem Superhacker in irgendeiner Behörde doch gelingen könnte, eine Software zu konstruieren, die das kann, was der Bundesgerichtshof im Januar verboten hat. Im Klartext: Der Bundesgerichtshof hat etwas untersagt, das nur geplant war, aber nicht erfolgreich hätte technisch umgesetzt werden können. Aber zahllose selbst ernannte Computerspezialisten und geheimnisvoll raunende Experten werden sich bemühen, doch einen Weg zu finden, dem staatlichen trojanischen Pferd Leben einzuhauchen: Wem es gelingt, der ist Teil einer kleinen erleuchteten Gemeinde mit einem Geheinwissen, das soziales Prestige verschafft und das garantiert vom gewöhnlichen dümmsten anzunehmenden User nicht auf Fakten überprüft werden kann.

Sicher würde eine behördliche Software, die einen Remote-Zugriff auf fremde Privatrechner ermöglichte, sofort zu einem typisch deutschen Exportschlager wie der Kindergarten, der Blitzkrieg und das Berufsverbot. Man muss sich fragen: Warum kauft Schäuble seine Spionage-Programme nicht einfach bei der NSA, beim Mossad oder beim Chinesen ein? Können die das noch nicht? Oder tummeln sich schon israelische, russische und in Mandarin programmierte Magic Lanterns auf allen Computern - und die Deutschen wollen nur aufschließen? Ganz nebenbei - auch wenn es bei Wikipedia anders steht: Die "magische Laterne" ist nur eine urbane Legende hart am Rand der Verschwörungstheorie, genau wie die "Online-Durchsuchung".

Eines steht fest: Auch wenn das Bundesverfassungsgericht, was jetzt wahrscheinlicher geworden ist, die Online-Durchsuchung aller möglichen Internet- und sonstigen Festplatten verbieten würde – die Online-Zahnpasta ist aus der Tube und kann nicht wieder zurück. SIE dürfen das nicht. Aber kann man sich dessen wirklich sicher sein?

Quelle : www.heise.de
Titel: Opposition wirft Union Verfassungsblindheit bei Online-Razzien vor
Beitrag von: SiLæncer am 14 Oktober, 2007, 14:03
Die Forderung nach einem raschen Einsatz des so genannten Bundestrojaners durch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) auch nach der großen Skepsis in Karlsruhe gegenüber heimlichen Online-Durchsuchungen hat bei Oppositionsparteien Empörung ausgelöst. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Gisela Piltz, sprach von "respektlosen und unangemessene Bemerkungen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht", welche das Verfahren über Online-Razzien in Nordrhein-Westfalen zunächst solide prüfen müsse. Damit beweise Schäuble erneut "eine erschreckende Missachtung unserer Verfassung und der Verfassungsorgane". Die Argumentation des Ministers, Terroristen würden sich um rechtsstaatliche Debatten nicht scheren, könne kein Maßstab für die Politik sein. Piltz warf dem CDU-Politiker vor, er wolle eine verfassungswidrige Maßnahme wider besseren Wissens einführen.

Der Innenminister hatte in der Bild am Sonntag erneut darauf gedrängt, die von ihm für das Bundeskriminalamt (BKA) gewünschte Lizenz für verdeckte Online-Durchsuchungen "schnellstmöglich" in die Novelle des BKA-Gesetzes zu nehmen. Zu den geäußerten Bedenken der roten Roben konstatierte der Minister, Karlsruhe schreibe Urteile, keine Gesetze. Außerdem habe die mündliche Verhandlung gezeigt, dass es kein grundsätzliches Verbot von Online-Ermittlungen gebe. "Also muss die Politik jetzt handeln; die Bevölkerungsmehrheit sieht das längst so."

Bundeskanzlerin Angela Merkel gab Schäuble ein weiteres Mal Rückendeckung. Schäuble habe mit seiner Forderung Recht, sagte die CDU-Politikerin am Freitagabend auf einer Regionalkonferenz der CDU in Hamburg. Der Staat müsse auf Festplatten Zugriff haben, wenn darauf Anhaltspunkte dafür vorhanden seien, dass ein terroristischer Anschlag geplant sei. Die innenpolitischen Sprecher von CDU und CSU in Bund und Ländern bekräftigten auf ihrer Jahrestagung in Cuxhaven ebenfalls die Forderung nach Online-Razzien. Diese müssten nach richterlicher Anordnung und Genehmigung heimlich, also ohne Wissen des Betroffenen möglich sein, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.

Erwogen werden soll demnach aber ein Vorschlag des BKA-Chefs Jörg Ziercke, ob zusätzlich eine vertrauliche Unterrichtung eines parlamentarischen Kontrollgremiums notwendig sei. Die Unionspolitiker erklärten zudem, es sei nicht geplant, Computer von unbescholtenen Bürgern zu durchsuchen. Die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" solle sich nur gegen "mittels umfangreicher Vorfeldermittlungen identifizierte Gefährder" richten.

Die Opposition im nordrhein-westfälischen Landtag will derweil die umstrittene Befugnis zu Netzbespitzelungen für den NRW-Verfassungsschutz auch auf Landesebene auf den Prüfstand stellen. "Die Verhandlung bestätigt uns in unserem Vorhaben, umgehend auf der Grundlage des verfassungsrechtlichen Gutachtens zu diesem Gesetz eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof NRW in Münster einzureichen", teilten die innenpolitischen Sprecher von SPD und Grünen, Karsten Rudolph und Monika Düker, in Düsseldorf mit. Gegen das federführend von NRW-Innenminister Wolf (FDP) geschmiedete Gesetz, das einen "heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme" erlaubt, werde im November in Münster Klage eingereicht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: ionti am 14 Oktober, 2007, 23:11
S. faselt in der Bild am Sonntag von "Terror-Computer"...

WAS, um alles in der Welt ist jetzt ein Terror-Computer ??? ??? ???


ionti
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: berti am 14 Oktober, 2007, 23:21
Intel PC mit Vista  ;D

sorry,couldn't resist!
Titel: Re: Opposition wirft Union Verfassungsblindheit bei Online-Razzien vor
Beitrag von: Jürgen am 15 Oktober, 2007, 02:17
Zitat
Die Argumentation des Ministers, Terroristen würden sich um rechtsstaatliche Debatten nicht scheren, könne kein Maßstab für die Politik sein.
Moooooment 'mal...

Sie DARF nicht, KANN aber...

Und bei Herrn Sch. IST sie's ganz sicher.

Seine erkennbare gedankliche Richtung läuft ganz eindeutig darauf hinaus, dass, weil sich 'Terroristen' eh' nicht an unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung halten, man diese auch gleich einfach abschaffen könnte.
Mir ist kein Grundrecht mehr bekannt, welches er nicht in letzter Zeit infragegestellt hat.
In seiner Funktion auch als Verfassungsminister...

Aus meiner Sicht versteht der Kopfschüssige vom Rechtsstaat genauso viel wie der Papst vom Kinderkriegen, mischt sich aber ebenso inkompetent ständig ein, im verbohrten Wahn der eigenen Unfehlbarkeit.
Erschütternd ist dabei die völlig fehlende Rücksichtnahme auf individuelle Freiheit und das Recht Andersdenkender.
Offensichtlich will man sich zum Herrn über Alles und Jeden aufspielen.
Wer dem nicht zu folgen bereit ist, wird mit allen verfügbaren oder in der eigenen kranken Phantasie wünschenswert erscheinenden Mitteln massiv bekämpft, oder wenn das nicht praktikabel erscheint, so zumindest hemmungslos bedroht, unterdrückt, verleumdet und möglichst stark eingeschüchtert.
Das muss dem Betrachter zwangsläufig als als das typische Verhalten eines paranoiden Psychopathen erscheinen... 
 
Der Mann gehört unbedingt entmachtet.
Wer die Möglichkeit dazu hat, diese aber nicht endlich nutzt, der macht sich mitschuldig.
Wer irgendwann bei der nächsten Runde Nürnberger Prozesse neben ihm sitzen will, der mag sich an seinen Bestrebungen beteiligen, oder ihn schlicht decken und einfach machen lassen.
Mitgegangen - mitgefangen - mitgehangen...
Titel: Überwachungskameras verfolgen Personen in Menschenmengen automatisch
Beitrag von: SiLæncer am 16 Oktober, 2007, 15:46
Noch vor den Anschlägen im Juli 2005 auf die U-Bahn in London ist das europäische Projekt Integrated Surveillance of Crowded Areas for Public Security (Iscaps) gestartet worden. Zehn europäische Unternehmen kooperieren hier, gefördert durch die Europäische Kommission, um von vielen Menschen belebte Orte automatisch überwachen und durch Erkennung von Personen oder Verhalten beispielsweise vor Terroranschlägen schützen zu können.

Im Rahmen des Projekts haben britische Techniker des Rüstungskonzerns BAE Systems, der University of Reading und des französischen Rüstungs- und Telekommunikationsunternehmens Sagem die technischen Möglichkeiten dafür entwickelt, verdächtige Personen automatisch durch Überwachungskameras verfolgen zu können. So könne man mit dem entwickelten Programm das Gesicht einer Person, die sich durch eine Menschenmenge bewegt, auch dann automatisch von Kamera zu Kamera verfolgen, wenn diese ihr Aussehen verändert oder sich unter einem Hut versteckt.

Überdies soll das System auch mögliche Kriminelle anhand von verdächtigen Körperbewegungen erkennen. Mit der Technik sei es auch möglich, den Weg einer Person nach einer Tat auf gespeicherten Videos nachzuvollziehen. Mit 30 Merkmalen wird eine Person, die verfolgt werden soll, von dem System "charakterisiert" und aufgrund von diesen auf anderen Bildern angeblich wiedererkannt. In einer Supermarktkette wird das System bereits getestet.

Das BKA hatte nach einem halbjährigen Test zur Foto-Fahndung mit Überwachungskameras festgestellt, dass zumindest die biometrische Gesichtserkennung aufgrund von 2D-Fotos noch nicht einsatzfähig ist. Das Ergebnis wurde besonders durch die Lichtverhältnisse beeinträchtigt.

Quelle : www.heise.de
Titel: CCC warnt vor Risiken und Nebenwirkungen des neuen Reisepasses
Beitrag von: SiLæncer am 16 Oktober, 2007, 17:57
Der Chaos Computer Club (CCC) hat auf die nur noch wenige Tage bestehende Möglichkeit zur Beantragung biometrischer Reisepässe ohne Fingerabdruckerfassung verwiesen. Vom 1. November an starte ein "Risikoexperiment an der Bevölkerung", in dessen Rahmen allen reisewilligen Bürgern zwei Fingerabdrücke auf den Meldeämtern abgenommen würden. "Nach Beginn der Speicherung des digitalen Gesichtsbildes auf einem Funkchip vor zwei Jahren wird damit das Projekt biometrische Vollerfassung der Gesamtbevölkerung fortgesetzt", heißt es bei der Hackervereinigung. Sie geht davon aus, dass die neuen Regelungen für den ePass einer verfassungsrechtlichen Prüfung in Karlsruhe unterzogen werden. Auch Besitzer eines noch gültigen Passes könnten die Zeit bis dahin überbrücken und noch rasch ein Reisedokument ohne "erkennungsdienstliche Behandlung" verlangen. So könne man sich vorerst noch der "biometrischen Datensammelwut der deutschen Behörden entziehen".

Der CCC hatte bereits im Juni zu einem Boykott der Abgabe von Fingerabdrücken aufgerufen und vor einer drohenden "permanenten Alltagsüberwachung" gewarnt. Konkret sehen die Hacker nun vor allem Senioren von den "Nebenwirkungen" der zweiten ePass-Generation betroffen. Erfahrungen sowie internationale und deutsche Studien würden zeigen, dass weit über zehn Prozent der Senioren damit rechnen müssten, keine erfassbaren Fingerabdrücke zu haben. Daher erwarte sie unweigerlich eine "Diskriminierung durch verschärfte Kontrollen und lange Wartezeiten". Daneben dürften auch intensiv mit den Händen arbeitende Menschen mit derartigen Benachteiligungen zu kämpfen haben.

Zugleich erhebt der Club erneut grundsätzliche Zweifel an dem IT-Großprojekt: "Der Sicherheitsgewinn durch die biometrischen Ausweisdokumente ist selbst nach Aussage der Bundesregierung nicht messbar." Die Einführung der "Risikotechnologie" sei offenbar vorwiegend durch die privatwirtschaftlichen Interessen nicht nur ehemaliger Regierungsmitglieder motiviert, verweist der neue CCC-Sprecher Dirk Engling etwa auf die Aktivitäten von Ex-Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) bei Biometriefirmen. Dies sei eigentlich ein Fall für die Korruptionsliste von Transparency International.

Das Ausmaß der Gefahren für die Betroffenen durch biometrische Funkchips in Ausweisdokumenten hat für die Hacker der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, illustriert. Trotz aller Beteuerungen seiner "Experten", dass die biometrischen Daten "sicher" auf dem RFID-Tag seien, trage der Ermittlerchef seinen eigenen Reisepass in einer Abschirmhülle. Auch das Auswärtige Amt traue den Sicherheitsversprechungen des Bundesinnenministeriums nicht. Diplomatenpässe würden "wegen der besonderen Gefährdungslage" keine Funkchips enthalten.

Das eigentliche Ziel der "Sicherheitshysteriker" offenbart für den CCC die von der SPD bislang abgeschmetterte Forderung der Union nach Speicherung der sensiblen biometrischen Daten bei den ausgebenden Behörden. "Die Beteuerungen deutscher Politiker, die Fingerabdrücke würden nicht zentral gespeichert, haben angesichts der maßlosen Datengier des Staates nicht mal mehr Unterhaltungswert", fürchtet Engling. "Jetzt zu behaupten, dass es keine zentrale Biometriedatei geben werde, ist eine vorsätzliche Täuschung des Bürgers." Mit der unlängst in Eckpunkten beschlossenen Einführung der biometrischen Personalausweise werde der Kurs trotz der bekannten Sicherheitslücken fortgesetzt. Eine bisher nur Verbrechern vorbehaltene Maßnahme treffe dann die gesamte Bevölkerung. Offen seien weiter die tatsächlichen finanziellen Belastungen der Allgemeinheit durch die biometrische Vollerfassung. Trotz der inzwischen nahezu abgeschlossenen Beschaffung der erforderlichen Scan-Geräte gebe es immer noch keine Aufstellung der entstehenden Gesamtkosten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Österreich will heimliche Online-Durchsuchung 2008 einführen
Beitrag von: SiLæncer am 17 Oktober, 2007, 09:35
Das Instrument der heimlichen Online-Durchsuchung durch die Polizei soll in Österreich ab Herbst 2008 eingesetzt werden können. Darauf haben sich laut einem Bericht des Radiosenders Ö1 die österreichische Justizministerin Maria Berger (SPÖ) und ihr Innenminister Günther Platter (ÖVP) geeignet. Im "Morgenjournal" des Senders sagte Platter, dass die Online-Durchsuchung nur bei schweren Verbrechen und dem Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung eingesetzt werden soll. Der von Platter und Berger abgestimmte entsprechende Gesetzentwurf soll heute im Ministerrat diskutiert werden. Dann soll eine Expertengruppe die juristischen und technischen Fragen klären, die der Einsatz eines Trojaner-Programmes aufwirft.

Ähnlich wie in Deutschland betonen die österreichischen Politiker den Ausnahmecharakter der Maßnahme. Nach Angaben der Justizministerin Berger soll die Online-Durchsuchung ein- bis zweimal im Jahr eingesetzt werden, etwa so so oft wie der Lauschangriff. Außerdem muss die Maßnahme richterlich genehmigt und von dem Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums überwacht werden. Damit würde das österreichische Verfahren ziemlich genau den deutschen Plänen entsprechen, was nach dem lex fori die internationale Verwertbarkeit von Daten erleichtern würde, die mit der verdeckten Online-Durchsuchung ermittelt werden.

Etwas anders liegt derzeit nur die Schweiz, die in ihrem zur Novellierung anstehenden Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit die heimliche Online-Durchsuchung ausschließlich zur Terrorabwehr durch das Bundesamt für Polizei zulassen will. In Österreich soll der Einsatz eines Trojaners hingegen auch bei schweren Straftaten möglich sein, bei denen mindestens 10 Jahre Haft drohen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Unionsländer rebellieren gegen Schäubles Super- BKA
Beitrag von: SiLæncer am 20 Oktober, 2007, 16:15
Widerstand aus dem eigenen Lager: Bayern, Hamburg und andere Unionsländer sperren sich gegen Wolfgang Schäubles Plan, dem Bundeskriminalamt mehr Macht bei der Terrorabwehr zu verleihen. Nach SPIEGEL-Informationen fürchten sie Machtverlust.

Hamburg - Die meisten Länder haben massive Vorbehalte gegen Schäubles Entwurf vorgetragen, und die Unionsländer marschieren dabei vorneweg. In schriftlichen Stellungnahmen rügen sie nach SPIEGEL-Informationen, dass das Bundeskriminalamt zu weit in die Befugnisse der Landespolizeibehörden eingreifen dürfe. Aus dem Schäuble-Entwurf gehe nicht klar hervor, wann das BKA einen Fall an sich ziehen könne und ob es die Länder über den Stand der Ermittlungen danach noch unterrichten werde.

So hält es der Hamburger Senat für "schlicht nicht hinnehmbar, dass das BKA grundsätzlich eine Zuständigkeit für bestimmte Fallgruppen reklamiert, sich dann jedoch ... allein die Entscheidung vorbehält, ob es im konkreten Fall aktiv werden wird".

Für das bayerische Innenministerium ist der weitgehend freie Zugriff des BKA auf Fälle "nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen. Auch aus polizeifachlichen Gründen ist eine derartige Regelung nicht akzeptabel". Niedersachsen kritisiert, das BKA sei doch ohne die Länder gar nicht fähig, Terrorziele zu schützen. Entsprechend dürfe das geplante Gesetz dem BKA keinen Freischein für Alleingänge ohne ständige Rücksprache mit den betroffenen Ländern geben.

Grüne: Gut, dass die Länder nun aufwachen

Das saarländische Innenministerium fürchtet wiederum, das BKA könnte im Saarland gegen Terrorverdächtige ohne Rücksprache mit den Landesbehörden ermitteln und dabei etwa "vor Ort Kontaktpersonen/Informanten enttarnen".

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, begrüßte es, "dass die Bundesländer beim BKA-Gesetz langsam aufwachen". Die Grünen hätten immer davor gewarnt, "dass die neuen Befugnisse des BKA beim Terrorismus nur zu einem unnötigen Kompetenzwirrwarr zwischen Bundes- und Landespolizeibehörden führen wird", sagte Beck am Samstag laut einer Mitteilung.

Der Entwurf sieht unter anderem auch die umstrittene heimliche Ausspähung von Privatcomputern bei Terrorverdächtigen als Fahndungsinstrument vor. Die SPD lehnt dies weiterhin entschieden ab - anders als Schäuble und die Union will sie einen Urteilsspruch des Verfassungsgerichtes zu einer entsprechenden Regelung in Nordrhein-Westfalen abwarten, der erst im nächsten Jahr erwartet wird.

Nach Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wird es zeitlich auch gar nicht mehr möglich sein, das Gesetzgebungsverfahren vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuschließen. Sie sagte der Berliner "B.Z. am Sonntag": "Es muss einen nachvollziehbaren Bedarf der Sicherheitsbehörden für Online-Durchsuchungen geben und das Gesetz muss mit der Verfassung vereinbar sein."

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die umstrittenen Online-Durchsuchungen erneut verteidigt. In einer Rede beim Deutschlandtag der Jungen Union in Berlin sagte sie: "Mit richterlicher Erlaubnis in einem schweren Verdachtsmoment muss das möglich sein." Eine Computer-Festplatte dürfe kein Raum sein, wo ein Terrorist tun und lassen könne was er wolle, ohne überwacht zu werden.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Re: Unionsländer rebellieren gegen Schäubles Super- BKA
Beitrag von: Jürgen am 20 Oktober, 2007, 18:13
Zitat
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die umstrittenen Online-Durchsuchungen erneut verteidigt. In einer Rede beim Deutschlandtag der Jungen Union in Berlin sagte sie: "Mit richterlicher Erlaubnis in einem schweren Verdachtsmoment muss das möglich sein." Eine Computer-Festplatte dürfe kein Raum sein, wo ein Terrorist tun und lassen könne was er wolle, ohne überwacht zu werden.
Wie immer gilt, wer absolut keine Ahnung hat, soll lieber schweigen, um sich nicht bestenfalls total zu blamieren.

Festplatten haben i.d.R. nichts mit dem Begriff Online zu tun, es sei denn, sie sind dafür explizit freigegeben und / oder über das Internet angebunden.
Lokale Festplatten, also sicher über 99% der Fälle, sind eher mit einem Notiz- oder Tagebuch zu vergleichen, allgemein in den besonders geschützen Bereich privater oder geschäftlicher Dokumentensammlungen einzuordnen.

Wer das aber doch weiss und dennoch Anderes öffentlich verbreitet, muss sich dem Vorwurf ausgesetzt sehen, bewusst zu lügen und die Öffentlichkeit gröblichst täuschen zu wollen, und das unter dem offensichtlichen Ziel der Aushebelung verfassungsmässig garantierter Menschen- und Grundrechte.
Sowas charakterisiert die Feinde unseres Rechtsstaats und ist eine untragbare Schande für Funktionsträger eben dieses Staates.
Man muss sich fragen, wem diese Person dient, einer künftigen Diktatur in Anlehnung auf vergangene, oder dem einzigen legitimen Souverän, dessen Wohl zu wahren und zu mehren sie öffentlich geschworen hat, dem deutschen Volke.

Disqualifiziert.

Stasi 2.0 ist keine Fiktion.
Titel: Unions-Länder fallen Schäuble beim BKA-Gesetz in den Rücken
Beitrag von: SiLæncer am 21 Oktober, 2007, 11:06
Der Plan von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), das Bundeskriminalamt (BKA) mit zahlreichen präventiven Befugnissen aufzurüsten, geht gerade seinen Kollegen in Bundesländern mit Unionsregierungen deutlich zu weit. Dies berichtet der Spiegel. In schriftlichen Stellungnahmen rügen die Länder demnach vor allem, dass das BKA zu stark in die Belange der Landespolizeibehörden eingreifen dürfe. Aus dem Entwurf für die Novelle des BKA-Gesetzes gehe nicht klar hervor, wann genau das Wiesbadener Polizeiamt einen Fall an sich ziehen könne und ob es die Länder über den Stand der Ermittlungen danach unterrichten werde. Schäubles Taktik, seine Initiative ohne einen Kabinettsbeschluss für Kommentare der Länder zu öffnen und den bisherigen Hauptsstreitpunkt der heimlichen Online-Durchsuchungen zu umgehen, hat somit die Aussichten auf eine rasche Verabschiedung des Vorhabens nicht verbessert.

Dem Bericht zufolge hält es etwa der Hamburger Senat für "schlicht nicht hinnehmbar, dass das BKA grundsätzlich eine Zuständigkeit für bestimmte Fallgruppen reklamiert, sich dann jedoch allein die Entscheidung vorbehält, ob es im konkreten Fall aktiv werden wird". Für das bayerische Innenministerium ist der weitgehend freie Zugriff des BKA auf Strafverfolgungsvorgänge "nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen. Auch aus polizeifachlichen Gründen ist eine derartige Regelung nicht akzeptabel".

Niedersachsen kritisiert dem Spiegel zufolge, das BKA sei doch ohne die Länder gar nicht fähig, etwa Terrorziele zu schützen. Entsprechend dürfe das geplante Gesetz der Behörde keinen Freischein für Alleingänge ohne ständige Rücksprache mit den betroffenen Ländern geben. Das saarländische Innenministerium wiederum fürchtet, das BKA könnte im Saarland gegen Terrorverdächtige ohne Rücksprache mit den Landesbehörden ermitteln und dabei etwa "vor Ort Kontaktpersonen/Informanten enttarnen".

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, lobte, "dass die Bundesländer beim BKA-Gesetz langsam aufwachen". Seine Partei habe immer davor gewarnt, "dass die neuen Befugnisse des BKA beim Terrorismus nur zu einem unnötigen Kompetenzwirrwarr zwischen Bundes- und Landespolizeibehörden führen" würden. Für die Fraktion der Linken im Bundestag kritisierte deren Vize-Chefin Petra Pau, dass das harmlos klingende Gesetz den Weg in einen präventiven Sicherheitsstaat weise. Ihrer Ansicht nach schwänden damit die Grenzen zwischen BKA und Geheimdiensten. "Das ganze Konstrukt wird zunehmend zentralisiert und zugleich immer weniger kontrollierbar." Das Bundeskriminalamt würde zu einem "gefährlichen Fremdkörper in einem demokratisch verfassten Rechtsstaat".

Schon Schäubles Vorgänger Otto Schily hatte in rot-grünen Regierungszeiten wiederholt im Rahmen seiner diversen Anti-Terrorpakete versucht, das BKA mit "Vorfeldermittlungsbefugnissen" zu versehen und zu einer zentral agierenden "Superbehörde" auszubauen. Immer wieder scheiterte der SPD-Politiker, dem momentan als Bundestagsabgeordneten wegen angeblich verschwiegener Beratertätigkeiten für Siemens Ärger droht, am Widerstand der um die Vollmachten ihrer Polizeibehörden besorgten Länder sowie des damaligen Koalitionspartners.

Schäubles Plan geht über das Vorhaben Schilys deutlich hinaus. Mit dem Vorstoß sollen die bundesweit tätigen Ermittler im Rahmen der Terrorabwehr unter anderem präventiv zu Rasterfahndungen, Telekommunikationsüberwachungen und zum großen Lauschangriff ermächtigt werden. Der Entwurf sieht ferner die heimliche Ausspähung "informationstechnischer Systeme" vor. Diese Klausel würde die SPD nach wie vor am liebsten außen vor halten, da sie erst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Razzien in Nordrhein-Westfalen abwarten will. Laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wird es zeitlich auch nicht mehr möglich sein, das Gesetzgebungsverfahren vor dem Karlsruher Urteil abzuschließen. Sie sagte der Berliner B.Z. am Sonntag: "Es muss einen nachvollziehbaren Bedarf der Sicherheitsbehörden für Online-Durchsuchungen geben und das Gesetz muss mit der Verfassung vereinbar sein."

Auch in einem Leitantrag der SPD-Spitze zur inneren Sicherheit für den Parteitag der Genossen in der kommenden Woche in Hamburg wird die Verabschiedung einer Lizenz für den Einsatz des "Bundestrojaners" derzeit strikt abgelehnt. Die Politik dürfe "nicht ohne Not das Risiko einer verfassungswidrigen Regelung" eingehen, heißt es. Die LKW-Mautdaten sollen nach dem Willen der SPD aber künftig von den Sicherheitsbehörden auch zur Verfolgung von schweren Straftaten und zur Abwehr von Gefahren genutzt werden dürfen. Einer dauerhafte Speicherung von Fingerabdrücken aus den elektronischen Reisepässen der zweiten Generation und den geplanten neuen Personalausweisen wollen die Sozialdemokraten vorbauen. Unvereinbar mit der Verfassung ist nach Ansicht der SPD die von Schäuble ins Gespräch gebrachte Aufgabe der Unschuldsvermutung im Strafrecht sowie die gezielte Tötung von Verdächtigen, die Internierung so genannter Gefährder, die Anwendung von Folter und eine Bestrafung für "bloße Gesinnung".

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble bekräftigt Forderung nach Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 21 Oktober, 2007, 15:10
In seiner Rede zum Abschluss des Deutschlandtags der Jungen Union in Berlin hat sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble noch einmal für die Einführung von Online-Durchsuchungen sowie für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern ausgesprochen. Deutschlands Sicherheitsbehörden müssten die neuen Möglichkeiten, die sich aus dem technischen Fortschritt im Kommunikationszeitalter ergeben, nutzen, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Online-Durchsuchungen seien eine geeignete Maßnahme, Terroranschläge zu verhindern. "Sonst machen wir die Polizei blind und taub", sagte Schäuble. Die Bundeswehr sorge in aller Welt für Frieden und Sicherheit – nur in Deutschland dürfe sie dieser Aufgabe bislang nicht nachkommen, heißt es in einer Zusammenfassung der Rede.

Auf der gleichen Veranstaltung hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel ebenfalls eine rechtliche Handhabe für Online-Durchsuchungen gefordert. Bei schweren Verdachtsmomenten sei es unumgänglich, Online-Durchsuchungen durchzuführen. Seinen Kollegen in Bundesländern mit Unionsregierungen gehen Schäubles Pläne für eine Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) deutlich zu weit, berichtet der Spiegel. In schriftlichen Stellungnahmen rügen die Länder demnach vor allem, dass das BKA zu stark in die Belange der Landespolizeibehörden eingreifen dürfe. Schäubles Taktik, seine Initiative ohne einen Kabinettsbeschluss für Kommentare der Länder zu öffnen und den bisherigen Hauptsstreitpunkt der heimlichen Online-Durchsuchungen zu umgehen, hat somit die Aussichten auf eine rasche Verabschiedung des Vorhabens nicht verbessert.

Quelle : www.heise.de
Titel: wg. BKA-Aufrüstung
Beitrag von: Jürgen am 22 Oktober, 2007, 01:25
Wieder einmal rüttelt Schäuble an einem wesentlichen Bestandteil unserer Rechtsordnung.
Polizei ist grundsätzlich Ländersache, gemäss Artikeln 30, 73 (10.), 83, 91, und unterliegt zudem insbesondere dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Dabei ist also strikt zwischen Legislative und Exekutive zu trennen.

Der Grund für solche Vorgaben des Grundgesetzes ist klar in den leidvollen Erfahrungen aus dem 'Dritten Reich' zu suchen.
Das interessiert den Herrn aber sicher überhaupt nicht, und so mir zwingt sich der Eindruck auf, er hätte unter solchen Umständen sicherlich nicht weniger weit vorne mitgemacht. Und der entsetzliche Verdacht entsteht, eine Wiederholung der Geschichte könne durch gewissenlose Politiker wieder möglich werden, eventuell gar beabsichtigt...

Wer die wehrlosen Passagiere entführter Flugzeuge abknallen lassen will, hat sowieso in Staatsorganen einer Demokratie absolut nichts verloren!

Wann endlich begreift das unsere Regierung?
Titel: CDU-Politiker fordert mehr Mittel für Kampf gegen Terrorismus
Beitrag von: SiLæncer am 22 Oktober, 2007, 10:53
Der sächsische CDU-Politiker Volker Bandmann hat mehr rechtliche und technische Mittel für den Kampf gegen den internationalen Terrorismus verlangt. "Polizei und Behörden müssen auf die veränderte Bedrohungslage angemessen reagieren können. Wenn von Kriminellen das Internet zur Begehung von Straftaten missbraucht wird, sind Online-Durchsuchungen von Computern terrorverdächtiger Personen ein geeignetes Abwehrmittel", sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Er forderte ferner eine "präventive Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung" und die Rasterfahndung zur Verfolgung Terrorverdächtiger.

"Die Gefahr durch islamistische Terroristen nimmt bedrohlich zu. Die Ausbildung in sogenannten Terror-Camps muss ein Straftatbestand werden", erklärte der Brandmann. Das gelte, wenn Personen zur Vorbereitung von Terroraktionen – zum Beispiel im Bombenbau – geschult würden. Die CDU wolle friedliche Bürger schützen und deshalb potenzielle Gewalttäter präventiv an der Ausübung von Anschlägen hindern. Es sei dringend notwendig, "auf veränderte Bedrohungslagen entschlossen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Freiheit zu handeln".

Die Grünen im Landtag warfen Bandmann vor, sich im "Kampf gegen terroristische Bedrohungen" profilieren zu wollen. "Das ist nicht nur ideenlos. Es ist ermüdend und erinnert an das tägliche Grüßen eines Murmeltiers", sagte der innenpolitische Sprecher Johannes Lichdi: "Es sind weder Probleme bei der Datengewinnung noch beim Missbrauchschutz bei der Online-Untersuchung gelöst. Deshalb sollte auf gut ausgebildete und motivierte Polizisten gesetzt werden und nicht auf Technik mit zahllosen Unbekannten und Problemen."

Nach einem Bericht des Spiegels gibt es allerdings in den Bundesländern massive Vorbehalte gegen das von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Gesetz zur Stärkung des Bundeskriminalamtes (BKA) bei der Terrorabwehr. In ihren schriftlichen Stellungnahmen zu dem Entwurf rügten allen voran die unionsregierten Länder, dass das BKA zu weit in die Befugnisse der Landespolizeibehörden eingreifen dürfe. Der Entwurf sieht auch die umstrittene heimliche Ausspähung von Privatcomputern bei Terrorverdächtigen als Fahndungsinstrument vor. Schäuble dagegen forderte auf dem Deutschlandtags der Jungen Union am Wochenende erneut die Einführung von Online-Durchsuchungen sowie die Ermöglichung eines Einsatzes der Bundeswehr im Innern.

Quelle : www.heise.de
Titel: BKA-Präsident bekräftigt Forderung nach Mautdatennutzung und Online-Durchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 22 Oktober, 2007, 22:23
Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, hat sich bei einem Symposium in Mainz erneut für die Nutzung von Daten aus der Lkw-Mautkontrolle bei Ermittlungen nach schweren Straftaten ausgesprochen. Er halte es für "unerträglich", dass die Mautdaten derzeit zwar abgerufen würden, um Verstöße gegen die Gebührenpflicht zu ahnden, aber nicht bei der Suche nach mutmaßlichen Mördern, sagte Ziercke bei der Veranstaltung zum Thema "Innere Sicherheit" am heutigen Montag. CDU und SPD haben sich in der Vergangenheit auf Bundesebene ebenfalls dafür ausgesprochen, Mautdaten zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Gefahrenabwehr zu nutzen. Die SPD sprach sich erst am Montag in einer Beschlussempfehlung für ihren Parteitag an diesem Wochenende erneut dafür aus.

Ziercke bekräftigte zudem, für die wirksame Bekämpfung von Terrornetzwerken und Organisierter Kriminalität seien Online-Durchsuchungen unerlässlich. "In der Welt des Internets" reichten die bisherigen Maßnahmen zur Überwachung nicht mehr aus. Nur wenn Computer von Ermittlern ausgespäht werden dürften, sei es möglich, "einen Einstieg" in ein Terrornetzwerk zu bekommen, sagte der BKA-Chef. Angesichts von derzeit 230 Ermittlungsverfahren in Deutschland mit terroristisch-islamistischen Hintergrund müsse die Online-Untersuchung jedoch "schnell kommen". Der Streit in der Koalition über die Online-Durchsuchung hatte die neue BKA-Gesetzgebung monatelang blockiert. Die SPD will anders als Schäuble und die Union den Urteilsspruch aus Karlsruhe zu einer entsprechenden Regelung in Nordrhein-Westfalen abwarten. Dieser wird für Anfang 2008 erwartet.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Hesse am 22 Oktober, 2007, 23:05
Zitat
Wer die wehrlosen Passagiere entführter Flugzeuge abknallen lassen will, hat sowieso in Staatsorganen einer Demokratie absolut nichts verloren!

Ich weiss ja, du meinst es gut Jürgen....

Aber :

Wer sagt denn dass die Passagiere grundsätzlich so wehrlos sind ?
Also mal angenommen ich hätte Bodybuilder-Masse, mein Fuss wäre noch OK und wir gehen mal davon aus, dass die hypothetischen Entführer nicht gerade Schusswaffen haben...also einem der nur ein Brotmesser hat, würde ich dann auch auf die Gefahr hin ein zwei Stichverletzungen abzubekommen mal dermassen eins in die Fresse geben !  Und jemanden der theoretisch unter Anleitung (über Funk) + instrumentengestützt (ILS) trotzdem noch eine halbwegs sichere Landung hinbekommen könnte dürfte es an Bord wohl auch geben.


Der Herr S. wäre nur ganz gerne gottgleich, dass ist das Problem.

Wann ist die nächste Wahl ?
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Jürgen am 23 Oktober, 2007, 03:20
Der Möchtegern-Herr-über-Leben-und-Tod würde Dich gern' abschiessen lassen, bevor Du dem 'Krieger' kräftig in den Hintern treten könntest.

Den Begriff wehrlos meine ich im Zusammenhang mit dem Rollinator, nicht gegen irgendwelche durchgeknallten Irren an Bord.

Welche dieser beiden das üblere Mordgelüst hat, sei 'mal dahingestellt.
Fanatische und durchgeknallte Fundamentalisten sind eben in jeder Position lebensgefährlich.

Aber bei dem einen könnten wir's vielleicht noch verhindern, sofern man uns lässt.
Eine Fortsetzung der Grossen Koalition oder irgendeine andere Regierung unter Teilnahme dieses Herrn und seiner Spiessgesellen ist auch nach der nächsten Wahl leider nicht auszuschliessen.
Titel: Bundesdatenschützer warnt vor mehr Überwachung der Bürger
Beitrag von: SiLæncer am 23 Oktober, 2007, 12:59
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat in Warschau davor gewarnt, dass die Kombination verschiedener neuer Technologien zu mehr Überwachung des Bürgers führt. Schaar nimmt an einer vom polnischen Datenschutzbeauftragten Michal Serzycki veranstalteten Konferenz teil. In seiner Eröffnungsrede wies er darauf hin, gerade vor dem Hintergrund der schmerzhaften Erfahrungen mit totalitären Überwachungsstaaten in Polen und Deutschland müsse der Umgang mit personenbezogenen Daten verantwortungsbewusst und sparsam geschehen.

"Wäre der Übergang zu demokratischen Gesellschaften überhaupt möglich gewesen, wenn die alten totalitären Regimes über die Überwachungsmöglichkeiten verfügt hätten, die heute zur Verfügung stehen?", fragte Schaar. "Und können wir wirklich sicher sein, dass die freiheitlichen Gesellschaften auf Dauer stabil sein werden?" Schon deshalb sei es besonders wichtig, dass der Datenschutz bei der Gestaltung und beim Einsatz neuer Techniken berücksichtigt werde. Rein rechtliche Begrenzungen könnten dagegen leicht zurückgenommen werden, wenn sich politische Verhältnisse änderten.

Nach dem 11. September 2001 seien neue Gesetze erlassen worden, um die Bürger besser überwachen zu können. Doch die dadurch gewonnenen Daten würden nicht nur im Kampf gegen den Terrorismus verwendet, meint Schaar. Ein alarmierendes Bereispiel sei die Verpflichtung von Telekommunikationsfirmen, Daten zum Telefon- und Internetverkehr vorzuhalten. Wegen einiger weniger Verdächtiger würden Daten unschuldiger Menschen gespeichert. Strafermittler wollen die Daten auch nutzen, um weniger schwer wiegenden Verbrechen auf die Spur zu kommen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Hesse am 23 Oktober, 2007, 18:06
Zitat
Der Möchtegern-Herr-über-Leben-und-Tod würde Dich gern' abschiessen lassen, bevor Du dem 'Krieger' kräftig in den Hintern treten könntest.

Den Begriff wehrlos meine ich im Zusammenhang mit dem Rollinator, nicht gegen irgendwelche durchgeknallten Irren an Bord.

Ist mir im nachhinein auch aufgefallen dass das unglücklich formuliert war mit völlig falscher Bezugnahme usw...aber da war´s schon gepostet...sorry.

Aber egal, was ich ja eigentlich sagen wollte kam ja dennoch rüber :
Man kann nicht von vornherein sagen : Ein Flugzeug wurde entführt also müssen wir es abschiessen. Wer das tut, mischt sich in einer Art und Weise in das Schicksal anderer Menschen ein wie es ihm nicht zusteht.
Der Punkt, dass die Insassen sich unter Umständen sehr wohl wehren können war mir wichtig.
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: lucky am 23 Oktober, 2007, 22:35
Ja und stellen wir uns nur vor, das evtl. kurz vor der Zielerreichung mit EVENTUAL CRASH, sich die 'BÖSEN' (Wörter mit T********* am Anfang machen schon verdächtig) im Flugzeug eines besseren besinnen und einfach wieder lieb werden. Manche machen 'Learning by Doing', dann wär es aber zu spät für alle im Jet, weil schon von Amts wegen aus dem Verkehr gezogen! (gute Vormulierung lucky)

Ergo Voraussetzung: Vor Abschluss ohne 'l' wäre sicherzustellen, dass die sich das nicht nochmal anders überlegen. Wer macht das denn nun wieder? Je mehr ich darüber nachdenke, um so mehr weiss ich, das is nix für mich.

Solche Entscheidungen werde ich auch in Zukunft vertrauensvoll in die Hände meines Innenministers legen. Die machen schon alles richtig zum Wohle von uns, oder?. Na, wenn das kein Erkenntnisgewinn war? Diese vielen Fragen ist doch zu blöd...

lucky
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Jürgen am 24 Oktober, 2007, 03:59
Jetzt 'mal ganz wild phantasiert:

Was würde eigentlich unsereinem passieren, wenn er jemandem, der an Bord seinen Schuh anzuzünden oder ein Teppichmesser aus selbigem holt und das Cockpit zu erobern versucht, kurzerhand das kleine Licht ausbläst?
Vermute 'mal, man würde sich schleunig im Karzer in irgendeiner EU-Randlage oder im Mutterland des Übeltäters wiederfinden, ggf. freundlich von CIA und BKA massiert werden, und dann schlicht dort vermodern...
Selbstjustiz und Notwehrexzess gehen ja auch wirklich nicht an, wahllose Tötungen stehen nur Ministern zu...
Titel: Bitkom will Onlinedurchsuchung mit Sachverstand diskutieren
Beitrag von: SiLæncer am 24 Oktober, 2007, 16:44
Vertreter des Branchenverbands Bitkom forderten auf der IT-Messe Systems in München heute eine verlängerte Frist für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung, eine rasche Regelung der Kostenfrage und gleichzeitig eine intensive Diskussion um die vom Bundesinnenministerium vorgeschlagene Online-Durchsuchung. Es wäre schon viel gewonnen, wenn man sich mit den zuständigen Ressorts darüber einig werden könnte, "dass es nicht um Flächendeckung, sondern um Effizienz geht", sagte Bitkom-Präsidiumsmitglied Dieter Kempf. Er warnte vor den Gefahren des Bundestrojaners und forderte für Onlinedurchsuchungen dieselben Hürden wie für die akustische Wohnraumüberwachung. "Online-Durchsuchungen greifen sehr viel tiefer in persönliche und geschäftliche Informationen ein als eine Telefonüberwachung", begründete Kempf seinen Vorschlag.

Mit Blick auf die übernächste Woche im Bundestag zur Abstimmung stehende Vorratsdatenspeicherung sorgt sich die Industrie mittlerweile vor allem um Kosten und Übergangsfristen. Kempf bezifferte die Installationskosten entsprechender Software auf 75 Millionen Euro, die jährlich anfallenden Betriebskosten auf einen zweistelligen Millionen-Betrag. Markus Haas, Vorsitzender des Bitkom-Arbeitskreises Telekommunikationspolitik und bei O2 für Regulierungsfragen zuständig, bezifferte die Einmalkosten für die Umsetzung der geplanten Anforderungen allein für sein Unternehmen auf 2,1 Millionen Euro, die Betriebskosten beziffert er auf 300.000 Euro.

Die Unternehmen müssten künftig auch zusätzliche Daten für sechs Monate erfassen, die sie bisher nicht speichern. Mit einigem Aufwand verbunden sei etwa die Verknüpfung von Verbindungs- und bislang nicht gespeicherten Lokationsdaten. "Die Umsetzung zum ersten Januar 2008 ist für eine große Zahl von Unternehmen nicht darstellbar", sagte Haas. Den Unternehmen blieben statt der ansonsten üblichen sechs- bis zwölfmonatigen Implementierungsfrist nur noch ganze sieben Wochen, um die spezielle und von wenigen Mitarbeitern betreuten Datenbank einzurichten. Die Betriebskosten hängen darüber hinaus auch davon ab, wie sich die Zugriffszahlen und auch der Straftatenkatalog entwickeln werde. Kempf warnte in diesem Zusammenhang davor, dass nach dem aktuellen Entwurf die Daten auch dazu verwendet werden, Beleidigungsdelikte im Internet zu verfolgen. "Das hat mit der öffentlichen Sicherheit wenig zu tun", sagte Kempf.

Hohe gesetzliche Hürden fordert der Bitkom beim zweiten Streitthema, der Onlinedurchsuchung. Die Verbandsvertreter hoffen noch auf fruchtbare Diskussionen mit der Politik und in der Öffentlichkeit. Man stehe erst am Anfang einer öffentlichen Diskussion, die mit Sachverstand geführt werden müsse. "Onlinedurchsuchung ist wesentlich komplexer, als ein Telefon abzuhören", mahnte Kempf mit Blick auf mögliche Gefahren. Die Behörden müssten beispielsweise überlegen, wie sie die unkontrollierte Verbreitung eines per E-Mail eingeschleusten Trojaners verhindern wollten.

Vom Bundestrojaner halten die Unternehmen gar nichts, sagte der Verbandsfunktionär. Der Sicherheit informationstechnischer Systeme würde es wesentlich mehr schaden als nützen, wenn deutsche Sicherheitssoftware für einen solchen Bundestrojaner ein Hintertürchen offen lassen müsste. Die Unternehmen würden sich dem Instrument Onlinedurchsuchung sicherlich nicht generell verschließen, aber es müssten der akustischen Wohnraumüberwachung vergleichbare Hürden dafür geschaffen werden. Für private Inhalte, die von der Festplatte ausgelesen werden, müsse es ein Verwertungsverbot geben.

"Wenn es um eine niedrige zweistellige Zahl an Durchsuchungen gehe, dann ist die Online-Durchsuchung ein Fall für qualifizierte Spezialisten der Ermittlungsstellen, nicht für eine generelle Softwareschnittstelle." Auch wenn das mit einem gewissen Aufwand für die Provider verbunden ist, sei eine durch einen Richter angeordnete und vom Provider eingerichtete Einzelmaßnahme wesentlich sympathischer als eine generelle Schnittstelle, auf die Ermittler einfach zugreifen könnten. Generell sei der Trend bei Überwachungsmaßnahmen steigend, im vergangenen Jahr wurden laut Bundesnetzagentur 35.816 Mobiltelefone und 5099 Festnetzanschlüsse überwacht, zudem lasen die Ermittler 473 E-Mail-Konten mit, und in 44 Fällen griffen die Ermittler auf VoiP-Anschlüsse zu.

Vorsichtig kritisch äußerte sich Kempf schließlich zu den vom Bayerischen Landeskriminalamt vorgenommenen Überwachungsmaßnahmen. Er gehe davon aus, sagte Kempf, dass man hierbei die Grenze zur Onlinedurchsuchung bereits überschritten habe. Bei der sogenannten "Quell-TKÜ" wird auf einen lokalen Rechner zugegriffen, um etwa ein VoiP-Gespräch abhören zu können. Jüngsten Medienberichten zufolge soll dies in Bayern in rund einhundert Fällen der Fall gewesen sein. Eine weitere Forderung, die bereits jetzt vermehrt von den Behörden gestellt wird, ist laut Kempf die Herausgabe von Schlüsseln, um zum Beispiel an die verschlüsselten Inhalte einer Festplatte zu gelangen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Konferenz der Datenschützer zu Online-Durchsuchung und Steuerdatei
Beitrag von: SiLæncer am 24 Oktober, 2007, 17:20
Die Datenschützer von Bund und Ländern beraten auf der 74. Konferenz der Datenschutzbeauftragten am morgigen Donnerstag und am Freitag unter anderem über die umstrittenen Online-Durchsuchungen und die geplante zentrale Steuerdatei. Auch das Thema "Geodaten und Persönlichkeitsrecht" steht auf der Tagesordnung.

Vor dem Treffen in Saalfeld in Thüringen sagte der Datenschutzbeauftragte des Landes, Harald Stauch, bei der Durchsuchung privater Computer über das Internet gehe es um die zentrale Frage, ob und wie der Kernbereich des Privatlebens unangetastet bleiben könne. Bereits bei ihrer Konferenz Anfang Juni in Erfurt hatten die Experten vor weiteren Einschränkungen der Grundrechte gewarnt und Forderungen nach Einführung heimlicher Online-Durchsuchungen kritisiert. Dies würde rechtsstaatlichen Grundsätzen "eklatant widersprechen und das Vertrauen in die Sicherheit der Informationstechnik massiv beschädigen", hieß es damals. Die Datenschützer wollen in Saalfeld über technische und rechtliche Fragen von Online-Durchsuchungen beraten und die Pläne dazu bewerten.

Auch über die Folgen der geplanten zentralen Speicherung von Steuerdaten wollen die Datenschützer diskutieren. Hintergrund sind die Pläne der Bundesregierung, die Papier-Lohnsteuerkarte abzuschaffen und sie von 2011 an durch eine elektronische Variante zu ersetzen. Dazu soll beim Bundeszentralamt für Steuern eine Datenbank aller relevanten Lohnsteuer-Daten angelegt werden. Bisher liegen diese nur den einzelnen Meldebehörden vor.

Durch das neue Verfahren entstehe ein Datenpool, der allein wegen seines Umfangs aus datenschutzrechtlicher Sicht eine völlig neue Dimension darstelle, hieß es vor der Konferenz. Die Datenschützer befürchten, dass damit eine Entwicklung angestoßen wird, die zu einem allgemeinen Personenkennzeichen führen könnte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Staatssekretär muss sich für Online-Durchsuchungen rechtfertigen
Beitrag von: SiLæncer am 24 Oktober, 2007, 19:51
Die Union hat sich mit der Opposition überraschend darauf geeinigt, den jetzigen Justizstaatssekretär Lutz Diwell vor den Innenausschuss des Bundestags zu zitieren. Der SPD-Politiker soll dort Auskunft geben über die von ihm in seiner früheren Position als Innenstaatssekretär im Sommer 2005 unterschriebene Dienstanweisung, der zufolge Geheimdienste wie das Bundesamt für Verfassungsschutz vorübergehend "informationstechnische Systeme" im Rahmen heimlicher Online-Durchsuchungen ausforschen durften. Die Fraktionen der Linken, der FDP und der Grünen drängen bereits seit langem auf eine entsprechende Ladung des hochrangigen Beamten. Dies hatte die große Koalition bisher aber strikt abgelehnt. Von Oppositionsseite musste sie sich daraufhin den Vorwurf gefallen lassen, die Aufklärung der noch von der Vorgängerregierung erlaubten Online-Razzien zu verhindern.

Das Einlenken von CDU/CSU bei der Sitzung des Innenausschusses am heutigen Mittwoch hat zu einem Eklat mit dem Koalitionspartner SPD geführt. Die Union hatte sich zunächst "aufgrund der Koalitionsräson" dazu entschieden, "zu dem Thema zu schweigen" und einen Antrag der Liberalen zur Anhörung Diwells vom Tisch gewiesen. Nun betonten Vertreter der Konservativen aber, dass es sehr wohl von Bedeutung sei, ob der Staatssekretär sich damals über die Auswirkungen der Anweisung im Klaren gewesen sei. Diwell hatte zuvor zum Ausdruck gebracht, die Tragweite der von ihm abgesegneten Formulierungen unter dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) nicht erkannt zu haben. Seiner Einschätzung nach sei damit keine Lizenz für verdeckte Online-Durchsuchungen verknüpft gewesen. Er habe geglaubt, dass es nur um die Beobachtung von abgeschotteten Internet-Foren gehe.

Nach Ansicht der Sozialdemokraten ist die Diskussion um das subjektive Empfinden Diwells allerdings "gehobener Kaffeeklatsch", da "es nicht darauf ankommt, was Diwell damals gedacht haben könnte". Die FDP bekräftigte dagegen ihre Überzeugung, es sei "ein ernster Vorgang", dass Diwell der Einladung des Innenausschusses an die Regierung bisher nicht Folge geleistet habe. Seiner neuen Dienstherrin Brigitte Zypries (SPD) warfen die Liberalen vor, dass sie es anscheinend nicht zulasse, dass sich ihr Staatssekretär vor dem Ausschuss erkläre. Wenn man sich das gefallen lasse, verfehlt das Gremium aber laut FDP-Innenpolitikern seine Kontrollaufgaben. Es gehe dabei nicht um die Person des Beamten. Vielmehr müsse die Frage geklärt werden, wie es sein könne, dass in einer Verwaltungsanordnung Maßnahmen erlaubt werden könnten, die zu "tiefen Grundrechtseingriffen" führten.

Der Haltung der Liberalen stimmten Linksfraktion und Grüne ausdrücklich zu. Letztere hielten zwei Szenarien für denkbar: Entweder habe der Verfassungsschutz "rechtswidrig und illegal im eigenen Ermessen" die Verwaltungsanordnung so ausgelegt, dass sie schwere Grundrechtseingriffe erlaube. Andernfalls sei denkbar, dass Diwell sich in seinem Statement verteidigt habe, von dieser Interpretation nichts gewusst zu haben, "obwohl sein damaliger Chef Schily grünes Licht" für den Einsatz des so genannten Bundestrojaners gegeben habe. Dem ehemaligen Innenminister warfen die Grünen vor, dass er das heftig umstrittene Beschnüffelungsverfahren "innerhalb rechtlicher Grauzonen" habe ausprobieren wollen. Der Vorgang müsse daher "im Detail aufgeklärt werden".

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied Anfang des Jahres, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden gibt. Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), andere Innenpolitiker der Union, das Bundeskriminalamt (BKA) und etwa der SPD-Innenpolitikexperte Dieter Wiefelspütz fordern seitdem die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für das derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüfte neue Ermittlungsinstrument. Ende April war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz derartige Ausspähungen etwa von Festplatten bereits in einigen Fällen durchführte. Dies empörte nicht nur Oppositionspolitiker. Nach den massiven Protesten stoppte Schäuble die Online-Razzien vorerst, hält sie aber als Mittel für Geheimdienste und Strafverfolger weiterhin für dringend notwendig.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Hesse am 24 Oktober, 2007, 21:42
Zitat
Was würde eigentlich unsereinem passieren, wenn er jemandem, der an Bord seinen Schuh anzuzünden oder ein Teppichmesser aus selbigem holt und das Cockpit zu erobern versucht, kurzerhand das kleine Licht ausbläst?

In dem Fall hättest du doch ca. 300 Zeugen (die Mit-Passagiere) die bestätigen können das es ganz klar Notwehr war.

Und wenn du gar nichts unternimmst würdest du wohl sowieso draufgehen, egal ob durch die bösen T***** oder durch den staatlichen Abschussbefehl.

Aber mal im Ernst : 300 Leute gegen sagen wir mal 6 "böse Menschen". Da ist Gegenwehr (aus Notwehr heraus) doch wohl nicht so ganz unmöglich oder ?

@ lucky :

Zitat
im Flugzeug eines besseren besinnen und einfach wieder lieb werden.

Auch diese Möglichkeit besteht durchaus. Vielleicht nicht das sie "lieb werden", aber dass sie trotz Indoktrination mit komplett irrem, bösem Gedankengut evtl. doch noch Schiss bekommen die Aktion durchzuziehen und evtl. doch noch weiterleben wollen.
Nicht alle die auf ein Haus klettern und runterspringen wollen tun es letztlich auch.
Titel: Datenschützer warnen vor Grundgesetzänderung für Online-Durchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 25 Oktober, 2007, 15:16
Die Datenschützer von Bund und Ländern haben vor heimlichen Online-Durchsuchungen gewarnt und ein Vorgehen mit Bedacht angemahnt. Zunächst müsse die Entscheidung der Verfassungsrichter über das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen abgewartet werden, das dem Geheimdienst heimliche Online-Durchsuchungen gestattet, sagte auf einer Konferenz der Datenschützer in Thüringen der dortige Landesbeauftragte Harald Stauch. "Es ist eine Frage der Achtung vor dem Bundesverfassungsgericht, dass man nicht kurz vor dessen Entscheidung noch ein Gesetz durchpeitscht, das derart umstritten ist." Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) plädiert dafür, den Sicherheitsbehörden rasch die Möglichkeit zu geben, private Computer von Terrorverdächtigen heimlich über das Internet zu durchsuchen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnte eine Verfassungsänderung für die Online-Fahndung ab. "Ich warne davor, das Grundgesetz anzutasten, um eine Maßnahme durchzusetzen, auf die man bisher verzichten konnte", sagte er der Thüringer Allgemeinen. Er fürchte, dass es zu einer Ausweitung dieser Methode über das Vorgehen gegen Terrorverdächtige hinaus komme und auch die Polizeibehörden davon Gebrauch machen wollten – "und zwar nicht nur zur Terrorbekämpfung". Ähnlich sei es beim Verfahren zum Kontenabruf gewesen, das ursprünglich habe helfen sollen, Geldströme von Terroristen aufzudecken. "Heute haben jedes Finanzamt und die Sozialbehörden Zugriff auf diese Daten. Ohne die Begründung Terrorbekämpfung wäre diese Abfragemöglichkeit aber überhaupt nicht durchsetzbar gewesen."

Quelle : www.heise.de
Titel: NRW-Innenminister: Verfassungsschützer spähten keine privaten Computer aus
Beitrag von: SiLæncer am 25 Oktober, 2007, 16:06
Die umstrittene nordrhein-westfälische Verfassungsschutz-Novelle ist nach Angaben der Landesregierung bislang nicht zum Ausspähen privater Computer genutzt worden. Der Zugriff auf sogenannte "informationstechnische Systeme" erfolge nur nach seiner persönlichen Anweisung und Bestätigung einer Landtagskommission, sagte NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) am heutigen Donnerstag im Düsseldorfer Parlament. "Bis heute ist von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden." Die Novelle war Ende 2006 verabschiedet worden. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit aufgrund von Beschwerden gegen das nordrhein-westfälische Gesetz, ob Online-Durchsuchungen grundsätzlich zulässig sind. NRW erlaubt bisher als einziges Bundesland das heimliche Ausspähen privater Computer.

Die Opposition forderte, das umstrittene Landesgesetz bis zu einer für das kommende Jahr erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen. Wolf lehnte dies als überflüssig ab, da es bislang keinen Fall gegeben habe und die Erörterungen der Verfassungsrichter ohnehin bei einer Bewilligung berücksichtigt würden. SPD und Grüne warfen Wolf gesetzgeberischen Dilettantismus vor. "Wie konnte es passieren, dass Nordrhein-Westfalen so blamabel vor dem höchsten deutschen Gericht vor den Augen der gesamten Öffentlichkeit auftritt?", fragte SPD-Vizefraktionschef Karsten Rudolph. Nach der ersten mündlichen Erörterung vor zwei Wochen waren juristische Vorbehalte und Formulierungsschwächen deutlich geworden. Rudolph zitierte im Landtag das "verheerende Presse-Echo", das sich an Kommentaren wie "Wolfs Waterloo" und "legislativer Murks des Jahres" ablesen ließ.

Die Opposition sieht den Schutz der Privatsphäre massiv bedroht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes können die Verfassungsschützer in NRW umfassender als bisher Bankkonten, Telefone und Computer heimlich kontrollieren. Wolf betonte, dabei gehe es ausschließlich um den Zugriff auf Extremisten. Die Vernetzung von Terroristen und die Vorbereitung von Anschlägen über das Internet sei eine Tatsache. "Wir müssen uns sicherheitspolitisch aufstellen. Es ist nicht zu vertreten, von einer Online-Durchsuchung anderer Staaten profitieren zu wollen und selbst den Kopf in den Sand zu stecken." Dabei enthalte das NRW-Gesetz keinesfalls eine Ermächtigung zur Online-Durchsuchung aller privaten Dateien. "Persönliche Daten wie Krankenakten, Urlaubsbilder, Tagebücher sind tabu." Die Opposition sieht dies im Gesetz nicht gewährleistet.

"Wir sind die Vorreiter", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Peter Biesenbach. "Es ist keine Schande, wenn das Gesetz vor Gericht überprüft wird." Es müsse "Waffengleichheit" mit Kriminellen im Internet hergestellt werden. Auch das Bundesinnenministerium hält Online-Durchsuchungen für zwingend nötig.

Quelle : www.heise.de
Titel: Opposition tadelt Schäuble für das neue Fluggastdaten-Abkommen
Beitrag von: SiLæncer am 26 Oktober, 2007, 19:04
Oppositionsvertreter kritisierten bei der 1. Lesung des Regierungsentwurfs zur Umsetzung des Abkommens zum Transfer von Fluggastdaten aus der EU in die USA scharf einen mangelhaften Datenschutz in dem Vertrag. Aufs Korn nahmen sie dabei vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der die Vereinbarung während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft mit Washington im Frühsommer ausgehandelt hatte. Der CDU-Politiker habe es bei den Absprachen "leider" versäumt, "sich für die Wahrung europäischer Datenschutzstandards einzusetzen", bemängelte Ernst Burgbacher für die Liberalen im Bundestag. Jan Korte von der Linken attestierte Schäuble und den USA, einen "enthemmten Anti-Terrorkampf" ohne Evaluierung der geschaffenen Schnüffelmaßnahmen zu führen. Die grüne Innenexpertin Silke Stokar monierte, dass die Regierungen in Brüssel "erneut ein rechtswidriges Abkommen" unterzeichnet hätten und dieses nun von den nationalen Parlamenten letztlich nur noch durchzuwinken sei.

Schon die formale Tatsache, dass die "Aussprache" zu dem Gesetzesentwurf in die Nacht von Mittwoch auf Donnerstag gelegt worden war und die Reden somit nur noch zu Protokoll gegeben werden konnten, führte zum Stirnrunzeln bei der Opposition. "Die offene Debatte zum Abkommen der EU mit den USA zur Übermittlung von Passagierdaten scheut Schwarz-Rot aus guten Gründen", meinte Stokar. Die neue, von der Regierung als Meilenstein ihrer Ratspräsidentschaft gefeierte Übereinkunft sei "um keinen Deut besser" als die zuvor vom Europäischen Gerichtshof kassierte. Zu diesem Ergebnis sei mit den Stimmen von SPD und Union auch das EU-Parlament gekommen, dass die nationalen Volksvertretungen zu einer sorgfältigen Prüfung des Abkommens aufforderte und unisono mit EU-Datenschützern schwere Bedenken aufwarf. Für Stokar bleibt notfalls "nur die Klärung über die Gerichte", sollten die Regierungen und Brüssel weiterhin " so massiv und ungeniert gegen geltendes nationales und europäisches Datenschutzrecht verstoßen".

Einig waren sich die Oppositionspolitiker, dass der Vertrag zur Übermittlung der Passenger Name Records (PNR) entgegen der Behauptungen Schäubles keine Verbesserungen beim Datenschutz mit sich bringt. Sie verwiesen etwa darauf, dass die umfangreichen personenbezogenen Daten künftig 15 statt bislang dreieinhalb Jahre in den USA vorgehalten und an sämtliche mit der Terrorbekämpfung betrauten Behörden weitergegeben werden dürfen. "Das US-amerikanische Department of Homeland Security hat sich in allen Punkten durchgesetzt", konstatierte Burgbacher. Katastrophal sei zudem, ergänzte Stokar, "dass die Datenschützer nicht mehr an den jährlichen Evaluationen beteiligt sind und die Zweckbindung der Daten völlig unzureichend ist". FDP und Grüne stemmten sich zudem gegen das Vorhaben von Schäuble und der EU-Kommission, eine "Kopie der amerikanischen Datensammelwut für Europa" zu forcieren und ein eigenes PNR-System aufbauen zu wollen. Das vorliegende Papier sei in keiner Weise geeignet, ein Vorbild für eine europäische Datenerfassung zu bilden.

Wolfgang Gunkel von der SPD schloss sich Einwänden aus der Opposition, dass die einzigen Regelungen zum Datenschutz von Washington nur in einem Briefwechsel mit Brüssel –­ und nicht im Abkommen selbst – umrissen worden seien. Prinzipiell erschien ihm auch die festgesetzte Speicherdauer "als sehr lang". Trotzdem kam er angesichts der mangelnden Verhandlungsbereitschaft der US-Seite zu dem Resümee, dass "wir mit dem Erreichten einigermaßen zufrieden sein können". Die EU-Länder kämen ja nicht umhin, ein neues Abkommen mit den USA zu finden. So würden die positiven Aspekte der Rechtssicherheit die negativen "schlussendlich überwiegen". Für Staaten außerhalb der EU hat das US-Ministerium für innere Sicherheit nach Verabschiedung des Vertrags mit Brüssel allerdings eine deutlich reduzierte Datenabgabe vorgeschrieben.

Von einer "sehr beachtlichen Verhandlungsleistung" Schäubles sprach dessen ungeachtet die Innenexpertin der CDU/CSU-Fraktion, Beatrix Phillip. Sie sei sich sicher, dass die Bürger "dieses Abkommen als eine gelungene Balance zwischen Datenschutz- und Sicherheitsinteressen werten werden". Konkret lobte sie, dass die USA eine Verpflichtung zur Filterung, Nichtnutzung und Löschung besonders sensibler Passagierdaten etwa über Rasse, ethnische Herkunft oder Religion vorgesehen hätten. Das Department of Homeland Security habe sich dankenswerterweise ferner bereit erklärt, "die aus PNR-Daten gewonnenen analytischen Informationen an die EU und ihre Mitgliedstaaten zu übermitteln". Davon "haben wir auch in der Vergangenheit schon öfter davon profitiert". Der Entwurf für das Umsetzungsgesetz (PDF-Datei) wird nun in den Ausschüssen weiter beraten, bevor es mit der signalisierten Zustimmung der großen Koalition verabschiedet werden soll.

Quelle : www.heise.de
Titel: SPD kritisch gegenüber Bundes-Trojaner
Beitrag von: SiLæncer am 27 Oktober, 2007, 14:40
Auf ihrem Bundesparteitag in Hamburg hat die SPD ihre Vorbehalte gegenüber Online-Durchsuchungen bekräftigt. Die Partei fordert eine "Sicherheitspolitk mit Augenmaß". Das Ausspähen von Computerfestplatten greife in besonderem Maße in die Bürgerrechte ein, heißt es in einem am gestrigen Abend gefassten Beschluss: "Würde die Drohung des Terrorismus uns dazu verleiten, der Sicherheit einseitigen Vorrang vor der Freiheit einzuräumen, hätte der Terror mit unserer eigenen Hilfe eines seiner Ziele, nämlich die Zerstörung unserer freiheitlichen Ordnung, erreicht", heißt es in dem Text.

Die SPD konnte sich allerdings nicht zu einer grundsätzlichen Ablehnung von Online-Durchsuchungen durchringen. Dementsprechende Anträge wurden auf dem Parteitag abgelehnt. Man müsse zuvor noch juristische und technische Fragen klären und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die umstrittene Verfassungsschutz-Novelle in Nordrhein-Westfalen zu einem möglichen Einsatz des Bundes-Trojaners abwarten. Eine dauerhafte Speicherug von Fingerabdrücken, wie sie für deutsche Reisepässe ab dem 1. November erforderlich sind, lehnt die SPD derweil ab.

Quelle : www.heise.de
Titel: Zypries: Karlsruher Urteil wird nicht entscheidend für Online-Ermittlung sein
Beitrag von: SiLæncer am 28 Oktober, 2007, 13:19
Das Bundesverfassungsgericht wird mit seinem Urteil zu Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen aus Sicht von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) keine Vorentscheidung über die Einführung des Fahndungsinstruments auf Bundesebene treffen. Nach dem Karlsruher Spruch Anfang 2008 werde man zwar verfassungsrechtlich klarer sehen, sagte sie der Leipziger Volkszeitung. Unabhängig davon müsse aber anschließend noch sachpolitisch entschieden werden, "ob wir eine solche Regelung überhaupt benötigen". Es werde "ganz sicher keinen Automatismus" geben. Sie sei eher skeptisch, dass es einen Weg für eine gesetzliche Regelung gebe.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) möchte es dem Bundeskriminalamt (BKA) bereits vor der Karlsruher Entscheidung ermöglichen, Computer von Terrorverdächtigen heimlich via Internet zu durchsuchen. Durch den SPD-Parteitag sieht sich Zypries indes in ihrem Widerstand bestärkt. "Dass man den Rechtsstaat hochhalten muss und längst nicht alles mitmachen darf, was gefordert wird, ist langsam wieder ein Thema für die SPD." Nach der Ära des früheren SPD- Innenministers Otto Schily und jetzt im Widerstreit mit Schäuble sei nun klar, dass man auch mit dieser widerstehenden Politik "für die SPD in Wahlkämpfen punkten kann".

Quelle : www.heise.de
Titel: Bilder aus Videoüberwachung könnten künftig einen Monat gespeichert werden
Beitrag von: SiLæncer am 28 Oktober, 2007, 14:16
Das Bundesinnenministerium hat einen Änderungsentwurf zum Bundespolizeigesetz erarbeitet, wonach die Bilder aus der Videoüberwachung auf Bahnhöfen und Flughäfen künftig einen ganzen Monat gespeichert werden sollen. Das berichtet das Magazin Focus. Bislang betrug die Speicherdauer lediglich 48 Stunden. Aus "polizeifachlicher Sicht" sei eine Verlängerung notwendig, heißt es zur Begründung.

Die Bundespolizei hatte demnach beim Innenministerium mehr Zeit zur Auswertung gefordert, um das Video-Material im Falle von Terroranschlägen und zur Aufklärung anderer Straftaten "sinnvoll" nutzen zu können. Die Kosten für die erhöhte Speicherkapazität sollen im Haushaltsjahr 2009 2,5 Millionen Euro betragen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Hesse am 28 Oktober, 2007, 20:35
Zur Frau Zypries :

Die Frau macht immer wieder mal durchaus sehr gute Vorschläge.

"Bagatellklausel" war ein sehr guter Vorschlag.

"Begrenzung von Abmahngebühren auf ein realistisches, nicht gleich Existenzzerstörendes Mass - auch um Missbrauch durch Anwaltskanzleien vorzubeugen, die ausschliesslich damit ihr Geld verdienen" war ebenfalls ein sehr guter Vorschlag. (bin mir nicht 100% sicher ob der Vorschlag von ihr kam, aber ich meine sie mal in einem Interview gesehen zu haben, wo sie dies befürwortet hatte).

Das blöde ist nur....

Wenn es Ernst wird, knickt die gute Frau immer ein.
Dann ist plötzlich doch wieder die Meinung geldgeiler Industriebonzen wichtiger,
als die Belange des "kleinen Mannes".

Ihre teilweise guten Vorschläge in allen Ehren Frau Zypries, aber ein bisschen Standhaftigkeit erwarte ich dann doch noch zusätzlich von meinen Volksvertretern.
Titel: BGH: Verschlüsselung von E-Mails begründet keinen dringenden Tatverdacht
Beitrag von: SiLæncer am 31 Oktober, 2007, 14:24
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung zur Aufhebung des Haftbefehls gegen den Soziologen Andrej H. auch klargestellt, dass allein aus dem Umstand der Verschlüsselung von E-Mails nicht zwingend geschlossen werden dürfe, in den Nachrichten seien strafbare Handlungen enthalten. (Beschl. v. 18. 10. 2007 – Az.: StB 34/07)

Der Fall sorgt schon seit einiger Zeit für Aufregung. Die Generalbundesanwaltschaft führt gegen den promovierten Soziologen Andrej H. ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Am 1. August 2007 erließ der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auf Antrag der Generalbundesanwaltschaft Haftbefehl gegen den Soziologen, der daraufhin in Untersuchungshaft genommen wurde.

Wissenschaftler aus aller Welt protestierten gegen die Inhaftierung. Für Skepsis sorgten vor allem die als fragwürdig empfundenen Anhaltspunkte, aus denen die Generalbundesanwaltschaft den Tatverdacht herleitete. Eine Internetrecherche des Bundeskriminalamtes brachte die Ermittler auf die Spur des später Inhaftierten, der mit Begriffen wie "Gentrification" oder "Prekarisierung" ähnliche Begriffe verwendet hatte, wie sich auch in einem Bekennerschreiben der "militanten gruppe" (mg) auftauchten. Außerdem verfügte er nach Angaben der Ermittler "über Zugang zu Bibliotheken, um dort die Recherchen durchzuführen, die notwendig sind, um Texte für eine militante Gruppe zu verfassen." Rechtsanwältin Christina Clemm, die den Berliner Soziologen vertritt, sprach von einer "Beweisnot der Ermittlungsbehörden".

Mit Beschluss vom 22. August 2007 hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl gegen Andrej H. außer Vollzug gesetzt, wogegen die Generalbundesanwaltschaft Beschwerde eingelegt hatte. Diese Beschwerde wies der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zurück und hob gleichzeitig den Haftbefehl endgültig auf. Im nunmehr im Volltext vorliegenden Beschluss des Senates äußern sich die BGH-Richter zum Ausmaß des Tatverdachts und nehmen dabei auch zur Frage Stellung, inwieweit eine Verschlüsselung von E-Mails einen Verdacht begründen kann.

Denn als Ergebnis der Ermittlungen tauschte sich Andrej H. mit einem weiteren Verdächtigen, "L.", über einen Yahoo-Account mit verschlüsselten E-Mails aus. Dazu suchten Andrej H. und L. jeweils Internetcafés auf und speicherten die E-Mails im Entwurfsordner des Accounts. So konnte der jeweils andere beim Login die Nachrichten lesen, ohne dass sie als E-Mail verschickt werden mussten. "Ein solches Vorgehen deutet zwar darauf hin, dass der Beschuldigte seine Kontakte zu L. und die mit diesem zu besprechenden Themen geheim halten wollte" führt der BGH nun aus. Gleichwohl lägen die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls nicht vor; denn die Ermittlungsergebnisse begründen nach Auffassung des Gerichts keinen dringenden Tatverdacht gegen den Andrej H. Ein solcher dringender Tatverdacht sei nur gegeben, "wenn den ermittelten Tatsachen entnommen werden kann, dass sich der Beschuldigte mit großer Wahrscheinlichkeit der ihm angelasteten Tat schuldig gemacht hat; bloße Vermutungen genügen dagegen nicht".

Mit Blick auf die verschlüsselten E-Mails reiche der bloße Umstand der Verschlüsselung nicht aus, entscheidend sei vielmehr der Inhalt. "Ohne eine Entschlüsselung der in den Nachrichten verwendeten Tarnbegriffe und ohne Kenntnis dessen, was bei den – teilweise observierten und auch abgehörten – Treffen zwischen dem Beschuldigten und L. besprochen wurde, wird hierdurch eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in die 'militante gruppe' jedoch nicht hinreichend belegt", beurteilte der 3. Strafsenat die Verdachtslage. Auch geben die Richter zu bedenken, dass Andrej. H. "ersichtlich um seine Überwachung durch die Ermittlungsbehörden wusste". Schon allein deshalb konnte er "ganz allgemein Anlass sehen", seine Aktivitäten zu verheimlichen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Jürgen am 01 November, 2007, 00:30
Zitat
...Schon allein deshalb konnte er "ganz allgemein Anlass sehen", seine Aktivitäten zu verheimlichen.
Das kann seit Stasi 2.0 mittlerweile jeder i.d.u.L.
Schäuble sei Dank, wir sind gewarnt...
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Hesse am 01 November, 2007, 00:43
Also bei mir ist das so :

Gefühlte 67 Prozent von "ständig beobachtet sein" seit 2001 an jeder Strassenecke, auf der Arbeit sowieso, in jedem Kaufhaus, am Telefon, im Internet, meinem Schlafzimmer (wo der computer steht) und hoffentlich nicht auch noch in selbigem Haus welches mit "Sch" anfängt.

0 % Angst jemals durch böse T**** verletzt zu werden, egal ob zu Hause oder in der 50.000 Einwohner Stadt wo ich arbeite. Die Gefahr, Opfer eines Autounfalls zu werden wäre um ein vielfach-tausendfaches höher.

Ich versteh das nicht....

Woher diese Angst ?
Woher ?

Die Angst vorm "Schwarzen Mann" ?

Woher soviel Angst, dass angeblich über 50 % der Bevölkerung bereit wären ihre Freiheitsrechte zu opfern, bei vergleichsweise SEHR niedrigem Risiko jemals von so was schlimmem (die bösen T´s und ihre wirren Pläne) betroffen zu sein ?

10-Tausende Verkehrstote pro Jahr, aber wegen denen macht sich im Strassenverkehr ja auch nicht jeder gleich in die Hose !
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: berti am 01 November, 2007, 01:02
[ot]

liegt vieleicht auch daran, das deutschland der weltmeister in sachen paranoia ist ( finde grade den passenden artikel nicht).

Neben herz-kreislauf erkrankungen und fetleibigkeit sind "nervenleiden" (depressivität, zukunftsängste u. Ä ) die meisten erkrankungen in deutschland.

nachdenklich stimmt auch noch das folgende:

Zitat
Dpa: Alle 47 Minuten bringt sich ein Mensch in Deutschland um, alle vier Minuten findet ein Suizidversuch statt. Damit sterben in Deutschland mehr Menschen durch Suizid als durch Verkehrsunfälle, Mord, Totschlag, illegale Drogen und Aids zusammen.
[...]
Deutschland habe im europäischen Vergleich die dritthöchste Absolutzahl von Suiziden. Traditionell sind die Selbstmordraten in den vier Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen und Thüringen am höchsten. Die Altersgruppe der bis 25-Jährigen weist die höchste Rate bei Suizidversuchen auf. 20 Prozent der Mädchen und zehn Prozent der Jungen haben Erfahrungen mit suizidalen Handlungen.

Vieleicht ist die aufgabe der "zivilrechte" auch nur eine andere art von selbstaufgabe des einzelnen.

warum und wieso diese tendenz in deutschland um sich greift, darüber kann nur spekuliert werden,
mir fehlt da der überblick.
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: ritschibie am 01 November, 2007, 12:34

Gefühlte 67 Prozent von "ständig beobachtet sein" seit 2001 an jeder Strassenecke, auf der Arbeit sowieso, in jedem Kaufhaus, am Telefon, im Internet, meinem Schlafzimmer (wo der computer steht) und hoffentlich nicht auch noch in selbigem Haus welches mit "Sch" anfängt.


Lieber Bruder,

ich möchte Dich ja nicht weiter beunruhigen, aber auf dieser Seite:

h**p://private.freepage.de/cgi-bin/feets/freepage_ext/339483x434877d/rewrite/groomlake/conspiracies.html

kannst Du Deine Paranoia 'gesundpflegen' oder auch 'entzündlicher' machen.

Von mir soviel zum Thema: Natürlich ist meine aktuelle IP immer und überall ablesbar, aber ich vertraue dabei in die Begrenztheit von 'bösen Buben', die das ausnutzen können (technisch wie personalbedingt). Ich habe aber tiefes Misstrauen gegenüber 'malware' und schütze mich (und meinen PC) davor, wie es eben geht. Nach Pakistan plane ich keinen Urlaub, ebensowenig nach Afghanistan (aus aktuellem Anlaß) und in ein paar andere Krisenländer. Das ist eine Einschränkung meiner Bewegungsfreiheit, die ich vorübergehend akzeptieren kann.

Was mich eher stört ist, dass ich seit Jahren einen Aufenthalt bei einem sehr lieben Freund aus grauer Vorzeit in den USA scheue, weil der mir ständig am Telefon von einem echten 'kippen' der vormals liberalen Einstellung der meisten Kalifornier in Gegenrichtung Bürgerrechte erzählt. Der fühlt sich nicht von irgendwem oder irgendwas verfolgt, ist aber in der politischen Diskussion sehr eingeengt. Zwar wird dort der Protest gegen die aktuelle Aussenpolitik spürbar stärker, das Feindbild ist aber immer noch sehr eindimensional. Wenn man sich vorstellt, was in Kalifornien in den 60ern möglich war und was heute da los ist: Ich habe mein Utopia verloren!

Ich will mit der Vorrede sagen, dass mir hier zwar der 'Aufstand der Massen' gegen den Abbau von Freiheitsrechten abgeht, ich mich aber in meinem Schneckenhaus noch nicht vom angekündigten Bundestrojaner erschrecken lasse. Ich kann mit KollegInnen und Freunden noch sehr offen über politische Grenzwertthemen reden und ecke dabei keineswegs negativ an. Also: Paranoia bei mir (derzeit) Fehlanzeige!

Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: lucky am 01 November, 2007, 13:15
Wenn aber viele schon genau überlegen was sie wo und mit wem besprechen, ist das nicht mehr diese Gesellschaft vor etwa 20 Jahren.

Klar ist die Schlussfolgerung:
'Selbstmord aus Angst vor dem Tod'

auch bei mir nicht das Mittel der Wahl!

lucky
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: ritschibie am 01 November, 2007, 15:59
Geht Euch das wirklich so? Zensor schon im Gehirn? Hatte ich zuletzt in den 70ern, im studentischen Umfeld bewegten sich von der einen und der anderen Seite einige Gestalten, die 'offene' Rede nicht vertrugen. Da waren selektive Privatzirkel angesagt.

Heute hat sich (bei mir) der Freiheitswillen auf die Privatsphaere verlagert (öffentliches Sendungsbewusstsein ist nach jahrelangem jugendlichen Kampf gegen Stalinisten und Nationales Frömmlertum bei mir gegen 0). Da werden auch die Aussagen 'gemässigter'. Trotzdem lese ich immer noch mit klammheimlichen Vergnügen Jürgen's Polterreden, wenn's um 'die da Oben' geht. Friede den Hütten, Krieg den Palästen, kann ich mir nicht mehr erlauben. Sitze in 'ner Vierzimmerwohnung mit allerlei Annehmlichkeiten und pflege den altersgemässen Stoizismus!

Da bin ich schon verbogen genug, mehr hält mein Geist und damit meine Zunge nicht aus. Und mehr überlege ich auch nicht!
Titel: Kritik und Zustimmung zum ePass
Beitrag von: SiLæncer am 01 November, 2007, 16:49
Die Einführung des elektronischen Reisepasses der zweiten Generation wird von zahlreichen Stellungnahmen begleitet. Im RBB Inforadio warnte Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, davor, den neuen Pass als Testlauf für den elektronischen Personalausweis zu sehen. Fingerabdrücke würden sonst flächendeckend erfasst.

In einem weiteren Interview mit der Süddeutschen Zeitung zeigte sich Schaar bestürzt über die zunehmende Datensammelwut eines Staates, der sich auf dem besten Weg in eine Misstrauensgesellschaft befinde. In diesem Zusammenhang warnte Schaar erneut vor der Vorratsdatenspeicherung als Maßnahme mit einer unzulässigen Streubreite, weil praktisch jeder vom Kindergarten an erfasst werde. Die FDP-Fraktions-Innenexpertin Gisela Piltz bemängelte an der neuen Version des ePasses: "Früher wurden Fingerabdrücke nur von Verbrechern genommen." Es sei "nur eine Frage der Zeit", bis Angreifer die Kontrollen überwinden.

Die Maßnahme der Hansestadt Lübeck, ihren Bürgern den Erwerb einer schützenden Alu-Hülle anzubieten, ist nicht ohne Widerspruch geblieben. Ein BKA-Sprecher dementierte die in Lübeck verbreitete Behauptung, BKA-Chef Jörg Ziercke würde seinen Pass in dieser Weise schützen. Ziercke lege Wert auf die Feststellung, dass er seinen Ausweis nicht in einer Schutzhülle trage, weder aus Plastik noch aus Alufolie. Ziercke sehe zu solchem Verhalten keinerlei Veranlassung, betonte der BKA-Sprecher. Zustimmung zum neuen ePass kam auch vom Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft, Konrad Freiberg. Gegenüber dem MDR Inforadio erklärte Freiberg, dass Fälschungen nun weitestgehend ausgeschlossen seien. Freiberg verwies dabei auf den Zusammenhang von Menschenhandel und Passmissbrauch.

Quelle : www.heise.de
Titel: Grüne wollen den Rechtsstaat "offensiv" verteidigen
Beitrag von: SiLæncer am 01 November, 2007, 18:29
Der Bundesvorstand der Grünen hat im Vorfeld des Bundesparteitags der Oppositionspartei Ende November in Nürnberg einen Antrag beschlossen, der sich unter anderem gegen die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sowie Online-Razzien richtet. Mit dem Papier wollen die Grünen "den Rechtsstaat offensiv verteidigen" und die Bürgerrechte stärken. "Terrorszenarien werden zur Stimmungsmache heraufbeschworen und zu ihrer Bekämpfung eine Fülle von neuen rechtsstaatlich inakzeptablen Instrumenten gefordert, die weit in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen", heißt es in dem Vorstoß. Doch Sicherheit dürfe nicht zur "Staatsdoktrin" werden, der sich alles unterzuordnen habe. Die Aufgabe, Sicherheit zu organisieren, verlange gerade auch den Schutz der Freiheitsrechte. Eine Politik, die das ignoriere, "hat den Kampf gegen den Terror schon verloren".

Im Zentrum der Kritik der Grünen steht Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Der CDU-Politiker erweckt für die Oppositionspartei den Eindruck, "wir würden in einem permanenten Kriegszustand leben, der die Einführung eines neuen Feindrechts rechtfertigen würde". Dieser Ansatz schaffe Unsicherheit, "weil alle pauschal verdächtigt werden und die Verfassung wie ein Steinbruch malträtiert wird". Die Grünen bestreiten zudem ins Feld geführte Gesetzeslücken und wenden sich gegen eine Instrumentalisierung der tatsächlichen wie vermeintlichen Bedrohungslage. Nötig sei ein Sicherheitsbegriff, der auch ökonomische und soziale Konzepte zur Prävention und zur Konfliktlösung unter Einbezug der Zivilgesellschaft und einem Dialog der Kulturen umfasse.

Im Einzelnen wenden sie sich etwa gegen den Entwurf Schäubles zur Novelle des BKA-Gesetzes, welcher der Polizeibehörde eine Präventivzuständigkeit zur "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" einräume. Laut den Grünen hat der Innenminister den dafür von der Föderalismusreform vorgesehenen Rahmen "mit einem Freibrief verwechselt". Schäuble übe sich nun "in rechts- und innenpolitischer Maßlosigkeit" und habe ein wahres "Best of" aus dem Katalog des Überwachungsstaates in das Papier eingebaut, das etwa Befugnisse für bundesweite Rasterfahndungen, Schleierfahndung, heimliche Online-Durchsuchungen und den kleinen wie großen Lauschangriff einbeziehe. Der Gesetzentwurf zeige, dass Schäuble neben dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren systematisch ein zweites Ziel weiter verfolgte: ein deutsches FBI und eine damit einhergehende "grundlegende Änderung unserer Sicherheitsarchitektur".

Die Grünen fürchten, dass sich mit der geplanten Ausklammerung der föderalen Struktur der Polizei "ein unkontrollierbarer Moloch mit unbegrenzten Kompetenzen herausbildet". Dabei solle das BKA sogar der Aufsicht durch die Generalbundesanwaltschaft entzogen werden. Dies käme einem "Abkoppeln von der Strafprozessordnung" gleich. Nur dort gelte ja laut Schäuble die Unschuldsvermutung, im Polizeirecht angeblich nicht mehr. Das BKA würde mit dem Entwurf zudem weitere Befugnisse erhalten, die bisher den Geheimdiensten vorenthalten seien.

Die geplante Ausforschung "informationstechnischer Systeme" bezeichnen die Grünen als "unbemerkten Einbruch in den Computer". Der große Netzangriff solle in einem der intimsten Bereiche des heutigen digitalen Lebens geführt werden. Die Oppositionspartei hält dies schlicht für verfassungswidrig. Karlsruhe müsse daher dem in Nordrhein-Westfalen schon erlaubten "Spuk" ein Ende bereiten. Ihrerseits wollen die Grünen "den gesellschaftlichen Widerstand gegen solche Überwachungsmaßnahmen breit organisieren und im Bundestag wie in den Länderparlamenten selbst konsequenten Widerstand leisten". Teil der Strategie ist eine für den 14. November in Berlin geplante "lange Nacht der Bürgerrechte" mit vielen grünen Abgeordneten.

Ein weiterer Stein des Anstoßes ist die von der großen Koalition so gut wie abgesegnete Vorratsdatenspeicherung. Sechs Monate könnte der Staat zukünftig nachverfolgen, wer mit wem wann von wo aus telefoniert oder gemailt hat. Diese "Totalüberwachung" degradiere alle Bürger zu potentiellen Straftätern. Die bei der "Totalprotokollierung" der elektronischen Kommunikation anfallenden Datenmengen würden zudem bereits Begehrlichkeiten wecken. So fordere die Musikindustrie den Zugang dazu, um Tauschbörsennutzer zu identifizieren. Strafverfolgungsbehörden dürften die Daten nach den Plänen der Bundesregierung selbst zur Verfolgung von Bagatelldelikten nutzen dürfen, wenn dabei Telekommunikation verwendet wurde. Dagegen sei absehbar, dass die Vorratsdatenspeicherung terroristische Straftaten nicht verhindern könne und hohe Kosten verursache. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag, sprach in Berlin von einem "gefährlichen Richtungswechsel".

Weiter nimmt der Antrag eine Reihe von Forderungen aus vergleichbaren Papieren der Bundestagsfraktion zur Stärkung des Datenschutzes auf. Dabei geht es etwa um eine bessere Wahrung der Privatsphäre im Internet, beim Scoring zur Bonitätsprüfung, bei RFID oder bei der Videoüberwachung. Die Nutzung des globalen Datennetzes müsse den gleichen verfassungsmäßigen Schutzstatus erhalten wie die klassischen Kommunikationsmittel Brief und Telefon. Zudem dürfe der Terrorismusvorwurf nicht als Generalermächtigung zum Vorgehen gegen politisch motivierte Straftäter herangezogen werden. Der umstrittene einschlägige Paragraph 129a Strafgesetzbuch müsse eingegrenzt werden. Die Strafbarkeit dürfe zudem nicht mit weiteren geplanten Verschärfungen immer weiter in den Bereich des Vorhabens, Denkens und Wollens ausgedehnt werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Kritik und Zustimmung zum ePass
Beitrag von: Jürgen am 01 November, 2007, 23:21
Ja klar, illegale Einwanderer und Eingeschleuste aus aller Welt benutzen bisher massenhaft gefälschte deutsche Reisepässe  ::)
Wäre ja auch seeeehr überzeugend, nicht wahr...

Oder verstehe ich da 'was grundsätzlich falsch ???
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Jürgen am 02 November, 2007, 00:17
...den altersgemässen Stoizismus...
...lasse ich für mich nicht gelten.

Patienten mit supranasaler Oligosynapsie kenne ich schon seit frühester Jugend, oft in einer der Jugendorganisationen einer (angeblich) christlich-demokratischen Partei anzutreffen, nach mehreren Ehrenrunden schliesslich mit dem Wagen von Papas Kohle zur Uni, um etwa 20 Semester Belangloses zu studieren...
Mit derlei Gestalten braucht man sich wahrlich nicht mehr als unbedingt nötig auseinanderzusetzen.
Auf so ein Niveau anpassen? Niemals.

Meine Grossmutter wird heute 95, sie ist geistig noch sehr fit.
Und ihre politischen und sozialen Ansichten unterscheiden sich von meinen kaum.
Denken kostet nix.
Nicht denken kostet erst den Geist und später die Freiheit.

Dennoch kenne auch ich den 'inneren Zensor'.
Mir ist nämlich durchaus bewusst, wo die Grenzen der Legalität und insbesondere der Rechtspraxis liegen, und dass es kaum Sinn macht, im Recht und dennoch vor Gericht unterlegen zu sein.
Aber vieles ist schlicht eine Frage der genauen Formulierung.
Und ich bin nicht zu faul geworden, genau danach zu suchen.

Freiheit ist nicht darauf beschränkt, so sein und denken und reden zu dürfen, wie alle anderen auch. Weder insgesamt, noch in irgendeiner Gruppe.
Aufgewachsen in Zeiten der Dogmatischen Linken, habe ich früh gelernt,  mich auch solchen selbsternannten Weltverbesserern ebenso zu erwehren wie unverbesserlichen Revanchisten und arroganten wohlhabenden Spiessern.
Mit den Lila Latzhosen und einigen frühen Grünen habe ich mich solange gestritten, bis die Sinnlosigkeit unverkennbar wurde.
Die sitzen oft immer noch mit Birkenstock hinter'm Steuer ihres Diesel-Stinkers...
Mit Beschränkten von einem der äusseren Ränder meine Zeit zu verschwenden, kam mir aber erst garnicht in den Sinn.

Und die leidige political correctness kann ich schon überhaupt nicht akzeptieren.
Don't fence me in...

Auch mein Leben bietet durchaus einige Komfort-Aspekte, die meisten davon allerdings selbst geschaffen oder erarbeitet.
Aber das kann mich nicht wirklich korrumpieren.

Ausserdem gibt es wirklich kein Alter, in dem man Heimatfilme, deutsche Schlager, Gelsenkirchener Barock oder ähnlich Widerwärtiges zu mögen anfangen muss.

Never ever  :o
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: ritschibie am 02 November, 2007, 01:00
Ausserdem gibt es wirklich kein Alter, in dem man Heimatfilme, deutsche Schlager, Gelsenkirchener Barock oder ähnlich Widerwärtiges zu mögen anfangen muss.
Never ever  :o
You got my vote - whatever worth it is...
Ist es nicht schrecklich, dass man sich H.S. und O.P. im Jahre 2007 ansehen muss (von wegen supranasal), nachdem man H.S. noch in seiner stolzen WDR-Blüte erleben durfte? Und im Hintergrund läuft auf einem ÖR ungehindert Bohlen bei Kerner, das ist doch Massensadismus! Da blocke ich ab und schalte stoisch auf den Cube - my way.

Was mir aber viel wichtiger ist als mein Gebrabbel vom älter werden: Alles Gute Deiner Oma zum Geburtstag, auch wenn ich da einen Tag zu spät komme! Meine Omi war 89 als ich sie vor sechs Jahren verloren habe und ich habe da eine Leitfigur meines Lebens beerdigt...
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Jürgen am 02 November, 2007, 03:08
Mir schon klar, welche Sendung Du vorhin gesehen hast.
Allerdings ist diese Formulierung m.w. ebensowenig exklusiv Dr. v. H. wie z.B. der morbus mediterranensis, unter dem heutzutage auch viel Einheimische ab etwa 50 'leiden', längst in mentaler Frührente...
Kenne ich schon ewig.


Nicht zu spät, ich schrieb um 00:17 'heute'.

Das mit der Leitfigur unterschreibe ich.
Manch' ein Oldie gerade aus der Zeit ist bis zuletzt mehr auf der Höhe der Zeit und geistig besser in Schuss als die Generation danach.

Mag sein, dass die Zwanziger Jahre bei manchen damaligen Jugendlichen eine geistige Offenheit erweckt und stabile Persönlichkeiten erzeugt haben, die weder die '1000 Jahre' danach, noch die folgende Not der ersten Nachkriegsjahre (dann meist mit kleinen Kindern und oft ohne 'Ernährer'), die miefigen 50er oder die verbohrt-modernen 60er und frühen 70er zu verbiegen vermochten. Nur das Aufgeben haben sie dabei nie gelernt  8)

Ob wir, die Jugendlichen der 70er, ihnen das jemals nachzumachen verstehen werden, ist durchaus fraglich.

Geben wir, jetzt gerade halb so alt, uns also jede Mühe, dieses hochmoralische Erbe würdig anzutreten.

Mit Vernunft und Herz, Pflichtbewusstsein und Verständnis, Würde und Mitgefühl, Bescheidenheit und Grosszügigkeit
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: lucky am 02 November, 2007, 11:02
Geben wir, jetzt gerade halb so alt, uns also jede Mühe, dieses hochmoralische Erbe würdig anzutreten.

Mit Vernunft und Herz, Pflichtbewusstsein und Verständnis, Würde und Mitgefühl, Bescheidenheit und Grosszügigkeit

Danke, das ist ein wirklich schöner Appell!

Meinerseits eine kleine Erweiterung um den Begriff Respekt gewünscht (steckt auch im Begriff Verständnis). Und zwar vor anderen Menschen genauso wie deren Eigentum. Da scheint mir in dieser 68 iger Gesellschaft einiges abhanden gekommen zu sein. Ich denke an die Mittwoch Sendung 'Hart aber Fair' in der ein Jugendlicher (natürlich verdeckt) darüber sprach, wie man bei (in seinen Augen) zu schweren Karossen (teuren Autos) mal ebenso die Luft ablässt. Das mit einem Zettel an der Windschutzscheibe kommentiert als einen Beitrag zur Umweltpolitik.

Nun, damit das klar ist, ich wäre kein Ziel mit meinem Fahrzeug für den jungen Mann. Dennoch zeigt mir, dass dieses Verhalten bzw. Denken und deren Publikation in den Medien nicht so schlimm ist. Es verfolgt ja ein gutes Ziel der Umwelt zu liebe...
Ergo wer fremde Wände besprüht mit: "Tut was Gutes" kann ja nicht so böse sein. Wo führt das denn hin? Wenn der Junge mal eben einen Volltreffer im Lotto hätte, ist es schnell vorbei mit seinem Umweltbewusstsein?

Der Zweck heiligt also die Mittel! Damit habe ich auch gleich wieder die Kurve bekommen zur Überschrift des Themas hier. Was ist das für ein Rechtsstaat, der so argumentiert. Wenn Beweismittel nicht mehr rechtsstaatlich erworben werden, wo führt das hin?

lucky

Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: ritschibie am 02 November, 2007, 13:03

Meinerseits eine kleine Erweiterung um den Begriff Respekt gewünscht (steckt auch im Begriff Verständnis). Und zwar vor anderen Menschen genauso wie deren Eigentum. Da scheint mir in dieser 68 iger Gesellschaft einiges abhanden gekommen zu sein.
lucky

@lucky
Respekt liegt für mich schon im Begriff des 'Verständnis'. Verstehe ich den anderen, habe ich auch in einem gewissen Mass Respekt vor ihm. Respekt vor ihm habe ich erst dann nicht mehr, wenn alle Versuche den Gegenüber zu verstehen (seine Situation, Motivation, etc.) an z.B. meinem 'Weltbild' scheitern. Sehr subjektive Sache also, wie so vieles in dieser Welt.

Ich bin überhaupt nicht einverstanden, wenn man die 68er als respektlose Generation bezeichnet. Da ist viel Schindluder mit dem Begriff antiautoritär getrieben worden! Ich verstand mich sehr wohl als antiautoritär wenn es darum ging, gewissen Privilegien nicht mehr folgen zu wollen (Stichwort damals: 'Unter den Talaren der Muff von 1000 Jahren'). Trotzdem hatte ich vor natürlichen Autoritäten
gehörigen Respekt (z.B. meiner Grossmutter, meiner Grosstante und sogar vor einem Prof!).

Selbstverständlich war die damalige Botschaft 'Make Love Not War' eine Platitüde. Aber vergiss nicht, da dampfte im Fernen Osten schon wieder ein menschenverachtender Krieg und eine Jugendbewegung war entstanden, die bereit war auch im Wohlstandswesten (was im übrigen für mich eine Vorbedingung der ganzen Bewegung war, wäre es uns Sch... gegangen, hätte in Deutschland wieder der berühmte Lenin-Spruch gegolten: 'Wenn die Deutschen auf dem Bahnhof demonstrieren wollen, dann lösen sie vorher noch einen Eintrittsschein') für weit entfernte 'Andere' auf die Strasse zu gehen.

Was oft vergessen wird: Als die grosse Koalition die Notstandsgesetze beschloss (68) war uns damals allen klar, worum es ging. Man wollte den massenhaften Protest mit neuen 'großkalibrigen' Waffen (Springer war attackiert worden, die ersten Arbeiter streikten, etc.) eindämmen. Das hat natürlich zu grösserer 'Gewaltbereitschaft' auf Seiten der Ordnungshüter und der Demonstranten geführt (Polizeipsychologen wurden damals erst 'geboren'). Hier bitte einmal den Begriff 'Wechselwirkung' berücksichtigen (wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück)! Ich kann hier nur für meine damalige Bezugsgruppe reden: Wir wollten uns das Demonstrieren für die eigenen Anliegen nicht verbieten lassen und sind nie 'mit Stullen auf die Bullen' losgegangen.

Wenn es um die Gewalt gegen Menschen und Sachen geht (die ich für mich nicht akzeptiere) sollten auch die konservativeren Mitbürger (die ich voll respektiere) mal daran denken, dass ohne die Französische Revolution (die voll von solcher Gewalt war) ihr Wohlstand vermutlich noch in den Händen der Grossgrundbesitzer und des Adels läge. Und: Die Gewaltbereitschaft 'von oben' war (bis auf wenige historische Ausnahmen) m.E. immer grösser als die 'von unten' (u.a. durch das sog. 'Gewaltmonopol', das allerdings von den 68ern heftigst diskutiert wurde).

Entschuldige die Suada Lucky, aber das musste mal grundsätzlich raus. Ich wollte damit nur sagen, dass 'Kleinvandalen' von heute nicht auf das Konto einer Generation von damals gutgeschrieben werden können. Dafür war die 'Bewegung' von damals doch etwas grösser! Grundsätzlich gilt: Jugendgangs im 21. Jahrhundert sind eher das Ergebnis sozialer Konfliktstufen, als das historischer 'Erbschaften'.

Als Ergebnis (auch grossbürgerlicher) Sozialisation hing (68) und hänge ich weiter dem Ideal der Aufklärung, des gebildeten Bürgers, nach. Leider macht es Hartz X nicht leichter, jedem Jugendlichen die gleiche Chance zur Erlangung dieser Bildung zu geben. Ergo wird es auch weiterhin 'untaugliche' Mittel zur Äusserung von persönlichen und sozialen Konflikten geben. Allerdings (bei allem Verständnis für Jugendliche in Assi-Situationen): Mich würd's auch (unabhängig von der Begründung) mächtig wurmen, wenn mein relativ neues Auto zerstochene Reifen und aufgeschlitzten Lack hätte!

Sorry Mods für diese Verschwendung von Bandbreite, aber zumindest indirekt hatte sie ja was mit dem Thema zu tun...

Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: ritschibie am 02 November, 2007, 13:05
Mag sein, dass die Zwanziger Jahre bei manchen damaligen Jugendlichen eine geistige Offenheit erweckt und stabile Persönlichkeiten erzeugt haben, die weder die '1000 Jahre' danach, noch die folgende Not der ersten Nachkriegsjahre (dann meist mit kleinen Kindern und oft ohne 'Ernährer'), die miefigen 50er oder die verbohrt-modernen 60er und frühen 70er zu verbiegen vermochten. Nur das Aufgeben haben sie dabei nie gelernt  8)

Gut, dass mich der Toskana-Bazillus nicht erwischt hat! Oder: Schlecht, wenn's sich mit ihm besser lebt!

Sehr interessant Dein historisches Zitat. Nur eine Anekdote dazu: Anfang der 70er haben die mehr 'Flower Power'-Jugendlichen (zu denen ich mich zumindest musikalisch zählte) Tonnen von Literatur (übertrieben) über die 'Wandervögel'-Bewegung gelesen und Utopia daraus konstruiert. Von meiner Grosstante wusste ich explizit, dass sie diese Bewegung kannte und ihren (leider früh verstorbenen) Sohn in den 20ern zwecks Kur dorthin in die Schweiz geschickt hat. Weiss zwar jetzt nicht, ob Du Dich eher auf politische Prozesse der Weimarer Republik oder auf die Jugendbewegung der damaligen Zeit beziehst, werfe das aber mal als weiteren historischen 'Anker' in's Diskussionswasser.
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Jürgen am 02 November, 2007, 13:57
Ich bezog mich nicht auf die politische Entwicklung in der Weimarer Republik, denn die hat mithilfe hochverräterischer Politiker, gewissenloser Bonzen und zahlloser Revanchisten zielgerichtet in die Nazi-Diktatur geführt.

Ebensowenig bezog ich mich auf Wandervögel oder andere Jugendbewegungen oder sonstige Organisationen.

Mir ging's im obigen Zusammenhang um die erste Demokratie auf deutschem Boden, einer zunächst dem Frieden und der Freiheit verpflichteten sozialen Grundordnung. Und damit um das daraus entstandene Lebensgefühl, das eben Menschen wie meine Grossmutter ganz entscheidend geprägt hat.
Leider waren die Friedliebenden zu schwach (oder auch zu tolerant und duldsam), um die bekannte Entwicklung rechtzeitig zu verhindern.

Und Ähnliches droht uns auch heute wieder.
Die Parallelen sind unübersehbar.
Auch jetzt werden angebliche äussere Bedrohungen an den Haaren herbeigezogen, um ein alles und jeden kontrollierendes und zur Willkür-Herrschaft über Leben und Tod selbst ermächtigtes Regime zu installieren, in dem die Rechte des Einzelnen nichts mehr wert sind.

Der Schoss, aus dem das kroch, ist fruchtbar noch. (Brecht)
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: lucky am 02 November, 2007, 14:17
...Ich bin überhaupt nicht einverstanden, wenn man die 68er als respektlose Generation bezeichnet...

Da sind wir nicht einer Meinung, muss ja auch nicht. Ich sehe diese Schilys, Fischers, Schröders mit samt der ganzen grünen Bagage schon in der Verantwortung für unsere Verhältnisse. Stichwort 'antiautoritäre Erziehung' wirkt halt nach und begründet genau dieses Verhalten von Respekt- bzw. Verständnislosigkeit anderen gegenüber.
Wie sagte die Senta Berger in der Sendung bei Kerner, als es gegen Eva Herman ging, die ja auch die 68er angegriffen hatte?
Sinngemäß: Wie schön war es in den 50ern als ich als Teenager in Italien war und in den Restaurants die Kinder lärmend, herumtollend umher kreischten. In Deutschland mussten die alle noch gerade am Tisch sitzen und waren diszipliniert.
Genau das haben diesen Bla wuchten (sind sie für mich) abgeschafft. Was ist denn so schlecht an guter Erziehung?

Bis 1990 gab es im Osten kaum Grafites oder besser Schmierereien an den Wänden. Auf die Idee Züge oder Häuser zu beschmieren kamen die Leute nicht. Spätestens wenn Eigentum der Alt-68er beschädigt wird, sehen die das dann heute auch gaaanz anders. Häuser besetzen, Polizisten prügeln schadet nicht, um in dieser Republik Außenminister und Vizekanzler zu werden. Na dann wollen wir mal vorsichtig sein in der Beurteilung mit einem der jetzt noch Springerstiefel trägt, vielleicht hat der ja noch eine ähnliche Entwicklung vor sich...

Ich bin auch ein großer Anhänger der französischen Revolution und der vertretenen Ideale: Freiheit - Gleichheit - Brüderlichkeit. Nur haben die damals Tabula rasa gemacht. In Deutschland?

Ordnung, Disziplin, Fleiß waren auch Werte unserer Eltern und Großeltern. Und vor allem wo bleibt die Achtung ihrer Lebensleistung in der Zeit in der heute am liebsten so getan wird, als wäre Deutschland damals von Aliens regiert worden. Die 68er haben doch gerade ihren Eltern vorgeworfen in den '1000' Jahren zu wenig Widerstand gehabt zu haben. Ja was denn nun, Wertschätzung der Lebensleistung unserer Großeltern und Vorfahren oder Verdammung wegen Mitläufer tum? Waren doch die 68er die nur Vorwürfe für ihre Eltern hatten.

Nee, nee die 68er lass ich nicht raus aus der Verantwortung für unser heutiges Deutschland. Und nach dieser Entwicklung wird wieder eine andere Richtung die Geschichte prägen.

"Glaubt nicht, dass der Deutsche seine göttliche Heimat verloren hat. Eines Tages wird er sich wach finden am Morgen eines ungeheuren Schlafes."
Friedrich Nietzsche

PS: Wie immer verstehe ich diesen Diskurs nicht als Streit - siehe meine Signatur in der ich mich Voltaire verpflichtet fühle
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: ritschibie am 02 November, 2007, 15:09
Zitat
Nee, nee die 68er lass ich nicht raus aus der Verantwortung für unser heutiges Deutschland. Und nach dieser Entwicklung wird wieder eine andere Richtung die Geschichte prägen.

"Und das ist gut so"! Wir sollten niemand und nichts aus der Verantwortung für die Geschichte entlassen. Wundert mich nur, dass Du die 68er noch so in die Verbindung mit der heutigen Geschichte bringst. Fischer hat dem Serbien-Krieg zugestimmt, Schröder auch und Schily (jetzt haben wir den Bogen zum Thema geschafft) den 'fälschungssicheren' Ausweis auf die Ladentheke geschmissen. 'Schöne neue Welt', wo einer dem anderen nicht mehr traut. Aufrufe, 'sonderbare Verhaltensweisen' zu melden, zeigen mir, dass die T's schon ein gut Stück den Sieg über die einstmals so starke Bürgergesellschaft davongetragen haben. Eine Gesellschaft, in der abweichendes Denken und - soweit die anderen in ihren Freiheiten nicht beeinträchtigendes - Verhalten nicht mehr möglich ist, hat sich selbst um die Entwicklungschancen gebracht. Stell Dir mal vor, wir würden alle noch auf allen vieren kriechen, wenn da vor langer, langer Zeit nicht der Abweichler 'erectus' gewesen wäre! Deshalb geniesse ich Dein Motto so!

Kleine Abweichung vom Thema: das mit dem
Zitat
In Deutschland mussten die alle noch gerade am Tisch sitzen und waren diszipliniert.
Genau das haben diesen Bla wuchten (sind sie für mich) abgeschafft. Was ist denn so schlecht an guter Erziehung?
meinst Du doch zwinkernd, oder? Ich will mich ja gar nicht erst in eine medizinische Diskussion einlassen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Du selbst immer gerade am Tisch gesessen hast und dauernd diszipliniert warst. Da bin ich doch zu sehr Freudianer, als dass ich hierin nicht auch einen Ursachenkeil devianten Verhaltens sehen würde. Tischsitten sind eh' vage und haben in jedem Kulturkreis eine andere Ausformung (aber vielleicht sage ich das nur, weil ich mir schon die Unsitte angewöhnt habe, des öfteren vorm Fernseher zu essen, auch keine gute 'Kinderstube'! :-[).

Wieder zurück zum Thema Transparenz: Ich finde, dass nur eine offene, liberale und solidarische Gemeinschaft den Angriffen von Fundamentalisten und Egomanen wirklich überzeugend widerstehen kann. Je mehr sie sich der Mittel der Repression bedient, desto anfälliger für selbstzerstörerische Impulse wird sie. Um es mit Martin Luther King zu sagen: "I had a dream..."

Titel: Überwacht die Überwacher!
Beitrag von: SiLæncer am 04 November, 2007, 11:42
Die Aktion "Überwach!" wehrt sich auf originelle Weise gegen den Überwachungsstaat

Ja, haben die denn nichts Wichtigeres zu tun, als uns ständig mit neuen unappetitlichen Vorhaben zu belästigen? Vorhaben wie Online-Durchsuchung, Fingerabdrücke in Pässen oder eben der Vorratsdatenspeicherung. Offenbar nicht! Und da war es wohl höchste Zeit für die Aktion Überwach!, um die Überwacher und ihre Helfershelfer zu überwachen. Auf der Webseite wird nämlich genau aufgelistet, welche Bundes- und Landesministerien, welche Regierungs- und Oppositionsparteien welche Netzseite besucht haben. Natürlich nur Netzseiten und Blogs, die sich an dieser Aktion beteiligen. Und mitmachen kann dort jeder.

Über ihre Intentionen schreiben die Überwacher:

Zitat
Die große Koalition aus CDU & SPD will Deutschland in Zeiten des internationalen Terrors zu einem sicheren Land für uns alle machen. Das klingt auf den ersten Blick gut, ist es aber auf den zweiten gar nicht. Denn das wenig mehr an Sicherheit sollen wir, die Bürger dieses Landes, teuer mit einem großen Verlust an persönlicher Freiheit bezahlen. De facto droht die Bundesrepublik Deutschland durch die geplanten Maßnahmen zu einem präventiven Überwachsungsstaat umgebaut zu werden.

Mit ihrer Aktion soll nun der Spieß umgedreht werden. Und das sind ein paar Ergebnisse: So hat sich beispielsweise kürzlich ein Mitarbeiter des Bundesfinanzministeriums die Seite arrogant.de angeschaut. Warum auch immer? Interessanter ist jedenfalls der Besuch eines Mitarbeiters der Bundesregierung bei annalist.noblogs.org/summary.php, das Weblog einer Frau, die beschreibt, wie sie und ihre Familie vom BKA überwacht wurde.

Ein weiterer Mitarbeiter der Bundesregierung schaute gleich mehrfach bei Rasputin vorbei – einer recht obskuren Homepage für "freie Geister" mit ganz seltsamen Links. Vom Finanzministerium wurde frühmorgens erst die Seite Anti-Terrordatei.de und dann Sozialbetrug.org aufgerufen. Das lässt ja einiges erwarten. In der Landesregierung Sachsen-Anhalt gibt es dagegen offenbar einen Spielfreak, der sich von www.trainer-paradies.de ein paar Tipps versprochen hat. Und bei der Bundesregierung arbeitet offenbar ein Alt-Punk, der sich gern mal die Seite blog.pantoffelpunk.de anschaut.

Doch die Top 10 der von Ministerien und Parteien besuchten Blogs und Websites wird eindeutig angeführt von Schnullerfamilie - Das Elternforum mit Herz und Verstand, auf Platz 5 liegt interessanterweise ein Angst- und Panikforum, was den ausufernden Überwachungswahn ja zumindest ein wenig erklärlicher macht. Und wie einsam sich unsere amtlichen Überwacher fühlen, zeigt Platz 6 mit Planet-Liebe.de, wo es heißt:

Zitat
Dating, Flirten, Freunde finden...
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Ja, vielleicht sollten wir daher alle die angstbesessenen und sich nach einer Familie sehnenden Überwacher einfach mal in den Arm nehmen. Und heftig knuddeln. Vielleicht lassen sie dann ja die Finger von Vorhaben wie Online-Durchsuchung, Fingerabdrücke in Pässen oder der Vorratsdatenspeicherung. Und wenn nicht, dann hilft vielleicht ein finaler Tritt in den Hintern. 

Quelle und Links : http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26542/1.html
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 05 November, 2007, 11:41
ARD-Vorsitzender kritisiert geplante Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung

Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff hat noch einmal an die Bundestagsabgeordneten appelliert, der geplanten Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Das Gesetz, über das die Abgeordneten diese Woche abstimmen sollen, mache Journalisten zu Geheimnisträgern zweiter Klasse, meint Raff. Es bestehe die Gefahr, dass sie künftig ihre Informanten nicht mehr schützen können. "Dadurch werden sie weniger heiße Informationen bekommen", befürchtet der ARD-Vorsitzende, der gesellschaftliche Auftrag der Medien werde erschwert.

Raff zeigt Verständnis dafür, dass die Politik nach neuen Möglichkeiten einer effektiven Bekämpfung von Terror und Kriminalität suche. Er wendet aber ein, dass die Freiheit nicht geschützt werden könne, indem Grundrechte abgeschafft würden. In dem Gesetzentwurf sei vorgesehen, dass Journalisten ein deutlich geringerer Schutz gegen Ermittlungsmaßnahmen gewährt werden solle als anderen Berufsgeheimnisträgern. Während Abgeordnete und Strafverteidiger von der Telekommunikationsüberwachung, beispielsweise ihrer Telefone, ausgenommen werden sollen, soll bei Journalisten nach dem Willen der Bundesregierung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall erfolgen.

Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen, zu dem die ARD gehört, hatte im April gegenüber der Regierung und am vergangenen Freitag gegenüber den Bundestagsabgeordneten seine Kritik an dem geplanten Gesetz verdeutlicht. Dem Bündnis gehören außerdem der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), der Deutsche Presserat und das ZDF an.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Hesse am 06 November, 2007, 02:31
"Pressefreiheit" ist natürlich so ein Punkt...
der noch weit weniger zählt, als das was auf uns zukommen wird...nämlich
"Verlust der Redefreiheit" !

Um mal ein Beispiel zu bringen :

Ein bei uns angesessener Reporter schreibt, in einer bei uns ansässigen "Lokal-Tageszeitung" (sinngemäss) :

"Das ganze Geld, für die Diskussion um Bundestrojaner und Co, insbesondere vor dem Bundesverfassungsgericht, kostet den deutschen Steurerzahler nur unnötig Geld, und ist angesichts der Terrorgefahr überflüssig."

Antwort :

Nun, wenn es um Berichterstattung im Sinne von

(Der "Hasenzüchterverein Demo-bergwaldstadt" hat das schönste Kaninchen.)

geht, dann haben Sie natürlich Recht lieber Herr Reporter,

...

aber was haben sie bloss genommen, als sie Aldous Huxley´s "Brave New World" als positive  ???  Utopie   missinterpretierten ??

Titel: BKA-Chef setzt auf Online-Durchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 06 November, 2007, 11:02
Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), hält weiterhin die heimliche Online-Durchsuchung von Computern für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument. Gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung erklärte Ziercke, dass die Polizei online auf die Festplatten gelangen müsse, weil sie nur so an die dort abgespeicherten, in der Regel verschlüsselten Informationen kommen könne. "Verschlüsselung darf nicht vor Strafvollzug schützen und wirksame Gefahrenabwehr unmöglich machen", betonte Ziercke.

In dem Interview führte Ziercke weiter aus, dass er auf eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Online-Durchsuchung setzt, das Hinweise geben solle, wie diese "Norm" auszugestalten sei. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht sagt: Die Online-Durchsuchung ist grundsätzlich nicht erlaubt." Sollte das Gericht die heimliche Online-Durchsuchung für unrechtmäßig erklären, hätte die Polizei ein massives Problem. Ziercke betonte vor dem Hintergrund der Festnahme von drei Tatverdächtigen im Sauerland, dass zwar eine Gefahrenspitze gekappt worden sei, es aber ein Bekennerschreiben der Islamischen Dschihad Union gebe, in dem zum Weitermachen aufgefordert werde. Daher brauche man das Instrument der Online-Durchsuchung so rasch wie möglich.

Quelle : www.heise.de
Titel: Weg frei für mehr Videoüberwachung und Handy-Ortung in Berlin
Beitrag von: SiLæncer am 06 November, 2007, 14:08
Der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat am gestrigen Montag die Senatsvorlage für die Verschärfung des Landespolizeigesetzes mit rot-roter Regierungsmehrheit gebilligt. Mit dem Entwurf (PDF-Datei) zur Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) sollen vor allem die Möglichkeiten der Ermittler zum Zugriff auf die Videoaufzeichnungen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und anderer privater Stellen sowie zur Handy-Ortung ausgedehnt werden. Die Opposition stimmte geschlossen gegen den Vorstoß. Die Grünen sprachen von einem "Dammbruch" zu Lasten der Bürgerrechte und kündigten eine Verfassungsklage an. Die FDP wollte die Gesetzesänderung mit einer Verfallsklausel versehen. Da dieser nicht stattgegeben wurde, fürchten die Liberalen nun die polizeiliche Totalüberwachung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Der CDU ging der bereits im Vorfeld von der rot-roten Koalition abgestimmte Entwurf dagegen nicht weit genug. Sie will der Polizei generell an gefährdeten Plätzen eine Überwachung mit Kameraaugen ermöglichen. Diese Befugnis schränkt das Papier auf Großveranstaltungen wie die Fanmeile zur Fußball-Weltmeisterschaft im vergangenen Jahr ein. "Die Berliner haben keine Angst vor Videoüberwachung", konstatierte dagegen der parlamentarische CDU-Geschäftsführer, Frank Henkel. Die Novelle des Polizeigesetzes soll nun noch im Herbst endgültig vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden.

Eine bislang noch wenig beachtete Passage des Entwurfs sieht vor, dass auch Autofahrer bei Kontrollen durch Funkwagen-Besatzungen künftig gefilmt werden können. In 340 Polizeiautos sollen dafür Videokameras eingebaut werden. Die elektronischen Augen sollen immer dann angeschaltet werden, wenn die Funkwagenbesatzung aussteigt und etwa Alkoholproben durchführt. Die Kosten liegen allein für die Geräte und die Auswertungseinrichtungen bei 660.000 Euro.

Bei den Linken ist das Vorhaben weiter umkämpft. Bereits Ende September hatten sich Mitglieder der Linken aus Berlin gegen die Reform ausgesprochen. Im Oktober meldete sich dann Evrim Baba, Mitglied des Fraktionsvorstandes der Linken im Berliner Abgeordnetenhauses, mit einem Positionspapier (PDF-Datei) kritisch zu Wort. Sie hat etwa Zweifel, ob der Einsatz von Videokameras in Polizeiwagen wirklich die Sicherheit der Beamten erhöht. Auch bei den Kosten von 246.000 Euro für die geplante Handy-Ortung suizidgefährdeter oder vermisster Menschen mit Hilfe eines eigenen IMSI-Catchers für die Berliner Polizei meldete sie Bedenken an. Generell fürchten die Linksaußenvertreter eine Vorverlagerung des Gefahrenbegriffs. Diese führe dazu, dass das polizeiliche Erfassungsraster gröber werde und dadurch die Wahrscheinlichkeit, als Bürger ins Visier der Polizei zu geraten, steige.

Laut einem Gegenpapier (PDF-Datei) der Befürworter der Novelle zeugt die Kritik Babas aber "von profunder Unkenntnis der Aufgaben und Funktion von Polizei in einem Rechtsstaat, wie die Bundesrepublik ihn darstellt". Die Angegriffene hält aber in einer Erwiderung (PDF-Datei) an ihrer Haltung fest. In dem Papier schreibt sie unter anderem: "Nach dem vorliegenden Entwurf sollen die Polizeibehörden Videoaufzeichnungen in öffentlich zugänglichen Räumen des öffentlichen Personennahverkehrs nicht nur zur Abwehr terroristischer Gefahren herstellen dürfen, sondern zur Abwehr und zum Erkennen von Straftaten von erheblicher Bedeutung. Damit werden der Polizei also neue Eingriffsbefugnisse, die über das im Koalitionsvertrag verabredete hinausgehen, eingeräumt."

Quelle : www.heise.de
Titel: Heftige Schelte für die neuen Anti-Terrorpläne der EU-Kommission
Beitrag von: SiLæncer am 06 November, 2007, 19:28
Die neuen Anti-Terrorpläne der EU-Kommission sind bereits kurz nach ihrer Vorstellung in Brüssel durch Justizkommissar Franco Frattini heftig umstritten. So sprechen Vertreter von Oppositionsparteien in Brüssel und Berlin gerade angesichts der vorgeschlagenen Risikobewertung von Flugreisenden von einem "weiteren Schritt in einen europäischen Überwachungsstaat" und einer um sich greifenden "Datensammelwut". Die "direkt von den USA kopierten" Pläne zur Flugpassagierüberwachung "machen jeden Bürger von vornherein zum Terrorverdächtigen", moniert etwa Cem Özdemir, grünes Mitglied im Innenausschuss des EU-Parlaments.

"Bei der Konstruktion der europäischen Fluggastdatenüberwachung werden die gleichen Fehler gemacht wie bei der zugrunde liegenden Vereinbarung mit den USA", bemängelte auch Alexander Alvaro. Für den innenpolitische Sprecher der liberalen Fraktion in der EU-Völkervertretung ist nicht erkennbar, dass die Kommission aus den zahlreichen Diskussionen im EU-Parlament oder in Abgeordnetenhäusern der Mitgliedstaaten zu dem Thema gelernt hat.

Die Brüsseler Behörde will mit dem mehrteiligen Vorschlagpaket besser gegen den Terrorismus vorgehen. So sollen etwa die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat sowie die Anwerbung und Ausbildung für terroristische Zwecke unter Strafe gestellt werden. Auch die Nutzung von Passenger Name Records (PNR) bei strafrechtlichen Ermittlungen soll geregelt werden. Ein weiterer Vorstoß zielt darauf ab, Terroristen an der Verwendung von Sprengstoffen zu hindern. Bestandteil des Pakets ist ferner der zweite Bericht über die Durchführung des bestehenden Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung.

Alvaro begrüßte das Vorhaben der Kommission, in diesem Rahmen die Implementierung der Maßnahmen zur Terrorbekämpfung in den Mitgliedstaaten abzufragen. Es könne nicht sein, "dass die Gesetzesmaschinerie in Brüssel auf vollen Touren läuft und die Mitgliedstaaten mit halber Lunge bei der Sache sind". Ebenfalls auf Zustimmung des liberalen EU-Abgeordneten stößt der Ansatz, ein Kommunikationssystem unter den Mitgliedstaaten zu etablieren, das eine rasche Benachrichtigung der notwendigen Behörden im Falle des Diebstahls oder Verlustes von Sprengstoffen sicher stellen soll. Die Notwendigkeit der Einführung neuer Straftatbestände hinterfragt der FDP-Politiker dagegen, da er negative Auswirkungen auf die "Meinungs-, Vereinigungs-, und Religionsfreiheit" fürchtet. Glücklicherweise habe Frattini zumindest seinen Vorschlag, bestimmte Webseiten etwa mit Bombenbauanleitungen sperren zu lassen, zunächst wieder in der Schublade verschwinden lassen.

Beim geplanten Aufbau eines europäischen PNR-Überwachungssystems beklagt Alvaro konkret, dass es der Initiative an Vorschriften zum Datenschutz sowie zu Auskunftsrechten der Betroffenen mangele. Den alleinigen Verweis auf den noch gar nicht verabschiedeten und "wachsweichen" Rahmenbeschluss zum Datenschutz für den Sicherheitsbereich hält er für "unseriös". Für Özdemir steht die vorgeschlagene Erstellung von Risikoprofilen über alle Fluggäste mit einer 13jährigen PNR-Speicherung "im Widerspruch zum europäischen Selbstverständnis von Datenschutz und Privatsphäre". Besonders bedenklich sei, dass weder der Europäische Gerichtshof noch das EU-Parlament hier starke Mitwirkungs- und Kontrollrechte zum Schutze der Bürger besäßen. Bestehende Richtlinien zur Einreisekontrolle würden dagegen nicht voll umgesetzt. Es sei zu verhindern, dass der Kampf gegen den Terror zu einer Aushöhlung der Demokratie führe.

Oppositionspolitiker im Bundestag zeigten sich ebenfalls besorgt. "Nachdem die USA bereits auf dem besten Weg zu einer weitgehenden Überwachung der Bürger sind, versucht die EU, diesen Irrweg mitzugehen", wetterte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Ernst Burgbacher. Bislang sei völlig unklar, ob eine wirksame Terrorismusbekämpfung durch das Sammeln von Fluggastdaten erreicht werden kann. Durch den pauschalen Terrorismusverdacht gegenüber Flugpassagieren würden hingegen die Freiheitsrechte der Passagiere unnötig beschränkt. Diese müssten wohl bald auf den entstehenden Datenfriedhöfen beerdigt werden.

"Heute führt ganz normales Alltagsverhalten dazu, dass Risikoanalysen über Bürger erstellt und über Jahre gespeichert werden", stemmte sich auch die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Silke Stokar, gegen das vorgestellte PNR-Regime. "Wir sehen die große Gefahr, dass in wenigen Jahren die Datenbanken der Sicherheitsbehörden über die Reisefreiheit des Einzelnen entscheiden." Schon heute sei es in den USA Realität, dass politische Aktivitäten wie gegen den Irak-Krieg dazu führen würden, dass Menschen auf "No Fly"-Listen landen und damit von Flugreisen ausgeschlossen sind. Die Grünen seien aber gegen ein "Europa, in dem es die Reisefreiheit nur noch für den sicherheitsüberprüften, politisch angepassten Fluggast mit nachgewiesener Bonität gibt".

Frattini selbst hatte seine Gesetzesentwürfe als "starkes Signal gegen alle Verbrecher- und Terrorgruppen" bezeichnet. Der Terrorismus stelle nach wie vor eine "Bedrohung für das politische Fundament der Europäischen Union wie für das Leben und Wohlergehen unserer Bürger dar". Man wisse nie, wann, wo und mit welchen Mitteln der nächste Anschlag erfolge. Kritik von Hütern der Privatsphäre bezeichnete der Italiener als unbegründet: "Sicherheit ist ein Grundrecht, und deshalb sehe ich keinen Widerspruch zu anderen Grundrechten". EU-Datenschützer hatten die europäische Fluggastüberwachung zuvor als unnötig bezeichnet. Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx erinnerte schon im Juni in einem Schreiben an die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft daran, dass im Anti-Terrorkampf die Grundrechte "unter allen Umständen geschützt werden müssen".

Quelle : www.heise.de
Titel: Kommt die Bundesabhörzentrale?
Beitrag von: SiLæncer am 10 November, 2007, 17:08
Geht es nach Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), sollen in Zukunft alle staatlichen Lauschangriffe zentral vom Bundesverwaltungsamt in Köln aus gesteuert werden. Dies berichtet das Magazin Focus in seiner Online-Ausgabe unter Berufung auf "Berliner Sicherheitskreise". Nach Angaben der Financial Times Deutschland (FTD) hat ein Sprecher des Innenministeriums die Pläne mittlerweile bestätigt.

Neue Befugnisse sollten dabei nicht geschaffen werden, es gehe lediglich um Kostenersparnis, schreibt die FTD weiter. Bisher hören Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz und Bundespolizei unabhängig voneinander die Telefone mutmaßlicher Schwerkrimineller ab oder lesen E-Mails und Faxe von Personen mit, die des Terrorismus oder der Spionage verdächtig sind. Nach Schäubles Plänen sollen die Sicherheitsbehörden künftig ihre Zuständigkeit für solche Überwachungsaktionen komplett an das Bundesverwaltungsamt abtreten. Dieses soll die Operationen offenbar leiten und nach deren Ende die Ergebnisse den Behörden zur Auswertung übergeben.

"Ein gewisses Unbehagen" bei Schäubles Plänen äußerte Max Stadler gegenüber dem Focus. Der FDP-Innenpolitiker sieht durch Schäubles Sparplan die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten gefährdet, weshalb das Projekt sehr kritisch geprüft werden müsse. Bei einem Symposium des Bundesnachrichtendienstes Anfang November soll Schäuble laut Focus betont haben, ein solches "Trennungsgebot" von Polizei und Geheimdiensten habe keinen Verfassungsrang.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kritik an Anti-Terrorlisten von UN und EU
Beitrag von: SiLæncer am 11 November, 2007, 13:17
Auf den Schwarzen Listen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union über Terrorverdächtige stehen nach Erkenntnissen des Berichterstatters der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Dick Marty auch unbescholtene Bürger. Für eine Privatperson, die nur aufgrund "vager Verdachtsmomente" in das Visier des US-amerikanischen Geheimdienstes CIA geraten sei, bedeute ein solcher Eintrag eine "zivile Todesstrafe", sagte Marty vor der Vorstellung seiner Untersuchung am Montag in Paris.

Es sei "skandalös und rechtstaatlich nicht vertretbar", dass Personen weder über den Eintrag in die Liste noch über die Gründe dafür informiert würden, sagte Marty in einer am Sonntag verbreiteten Erklärung des Europarats. Der 62-jährige Schweizer Abgeordnete und frühere Tessiner Staatsanwalt ist durch Untersuchungen über CIA-Geheimflüge und Geheimgefängnisse in Europa bekanntgeworden ist.

Auslöser der Untersuchung ist der Fall des 76-jährigen Italieners ägyptischer Herkunft Youssef Nada, dessen Geschäft durch den Eintrag in die Schwarze Liste ruiniert worden ist. Nach dem Verdacht des US-amerikanischen Geheimdienstes CIA soll Nada zu den Finanzgebern der Anschläge vom 11. September 2001 gehören, doch vierjährige Ermittlungen der Schweizer Justiz, die der Betroffene selbst gefordert hatte, haben keine Verdachtsmomente ergeben. "Keiner kann sagen, dass ich in meinem Leben irgendetwas Unrechtes getan habe", sagte Nada der Deutschen Presse Agentur (dpa).

"Meine Konten sind gesperrt, ich kann seit fünf Jahren nicht mehr arbeiten und auch nicht über die Grenze zum Arzt fahren". Er sei auf die Schwarze Liste gesetzt worden, ohne informiert zu werden, ohne angehört zu werden und ohne Möglichkeit, dagegen juristisch vorzugehen. Aus seinem Glauben hat er nie einen Hehl gemacht. Er bezeichnet sich selbst als islamischen Aktivisten, der friedlich und ohne jede Gewalt die Menschen zu überzeugen sucht. "Dies ist nur ein Beispiel von vielen", sagte Marty.

Das Verfahren im Sanktionsausschuss des UN-Sicherheitsrats und im EU-Ministerrat ist nach Ansicht Martys ein "rechtsstaatlicher Skandal unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung". Es schaffe gravierendes Unrecht für viele Einzelpersonen, gegen die kein Beweis strafrechtlicher Handlungen vorliegt. Wie viele Unschuldige in die Liste mit mehreren 1000 Einzelpersonen geraten sind, ist nicht klar, Marty vermutet jedoch eine Reihe von Einzelfällen.

Die Regierungsvertreter bei den UN und der EU, die auf Wunsch der USA die Verdächtigen in die Schwarze Liste eintragen, wissen nach Angaben Martys meistens auch nicht, welche Verdachtsmomente gegen diese Personen vorliegen. Auch habe es bisher keine Möglichkeit gegeben, von der Liste wieder herunterzukommen.

Marty wendet sich nicht gegen die Listen an sich, die die Terrororganisation El Kaida und die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK enthalten, doch das willkürliche Verfahren der Auflistung "macht den internationalen Kampf gegen den Terrorismus unglaubwürdig". Auch die EU, die sich der Grundrechtscharta verschrieben habe, schade mit derart "indiskutablen Prozeduren" ihrem Image.

Martys Ermittlungen, die er vor etwa einem Jahr in Angriff genommen hat, haben bereits erste Erfolge gezeigt. Personen werden nach Angaben des Europarates jetzt schriftlich informiert, bevor sie auf die Liste gesetzt werden und Länder können einen Antrag stellen, um eine Einzelperson von der Liste wieder herunterzunehmen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Neue Vorschläge der SPD zur heimlichen Online-Überwachung
Beitrag von: SiLæncer am 13 November, 2007, 08:50
Ein angedachter Kompromissvorschlag der SPD zur heimlichen Online-Durchsuchung von Rechnern stößt bei BKA-Chef Jörg Ziercke auf Skepsis. Auf einer Tagung des Hamburger Anwaltvereins versuchte SPD-Justizstaatssekretär Lutz Diwell nach einem Bericht der tageszeitung zwischen laufender, mit Verschlüsselung und Passwörtern geführter Online-Kommunikation und "geronnener Kommunikation" im Sinne von auf Festplatten abgelegten Mails und Chat-Protokollen zu unterscheiden. Ein Zugriff auf die laufende Kommunikation, etwa auf ein verschlüsseltes Gespräch mit Skype könne sich die SPD vorstellen, während ein Zugriff auf die geronnene Kommunikation ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre sei, erklärte Diwell in Hamburg.

Gegen die Unterscheidungskünste des Staatssekretärs argumentierte BKA-Chef Jörg Ziercke für den Zugriff auf Daten, die auf der Festplatte gespeichert sind: "Ich will wissen, welche Ziele eine terroristische Vereinigung ins Auge gefasst hat. Nur wenn ich sehe, welche Informationen aus dem Internet heruntergeladen wurden, kann ich erkennen, wo die nächste Gefahr droht." Gegen Zierckes Position wiederum argumentierte in Hamburg Ulrich Hebenstreit, jener Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, der die heimlichen Online-Durchsuchungen Anfang des Jahres für unzulässig erklärt hatte. Hebenstreit zog die Parallele zu der schon heute möglichen Beschlagnahmung eines Rechners, die aber offen und nicht heimlich passiere. In diesem Punkte erntete Hebenstreit Widerspruch von Ziercke, der die Überwachten nicht vorzeitig warnen möchte.

In der Frankfurter Rundschau (Dienstagsausgabe) appelliert Ziercke an die SPD, den Widerstand gegen die heimliche Online-Durchsuchung aufzugeben. Am Rande einer Tagung über die Gefahren des Terrorismus für die Wirtschaft sprach sich Ziercke gegenüber der Zeitung dafür aus, dass die Online-Durchsuchung möglichst rasch eingeführt werde. Sie könne es ermöglichen, die Strukturen der süddeutschen Terrorzelle schneller und besser aufzuklären, die im Sommer im Sauerland aufgeflogen war. Zwar seien inzwischen vier der rund 40 Mitglieder der Terrorgruppe in Haft, doch die Gefahr sei noch nicht beseitigt.

Weder gegenüber der tageszeitung noch der Frankfurter Rundschau ging Ziercke detaillierter auf das von der SPD vorgetragene Beispiel der zu erlaubenden Überwachung einer "laufenden Kommunikation" via Skype ein. Über die Abhörmöglichkeit dieser Kommunikation hat es in der Vergangenheit immer wieder Gerüchte gegeben. Nach Ansicht von TK-Experten soll ein Abhören jeweils dann möglich sein, wenn die Firma Skype selbst kooperiert. Nach bisher unbestätigten Informationen aus dem BKA wird bei der "Elektronischen Schnittstelle Behörden", die angeblich bei vier großen Providern in den Testbetrieb gegangen ist, zwischen einer "Vollausleitung IP" und einer "Vollausleitung VoIP" unterschieden. Das deutet darauf hin, dass Telefonate über Systeme wie Skype, die mit Verschlüsselung arbeiten, möglicherweise kein Problem für die Behörden darstellen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Grüne und Bürgerrechtler veranstalten "Nacht der Bürgerrechte"
Beitrag von: SiLæncer am 14 November, 2007, 13:14
Führende Grünen-Politiker, Bürgerrechtler und Computer-Experten wollen in einer "Langen Nacht der Bürgerrechte" Menschen beraten, die um den Schutz ihrer Daten besorgt sind. An der Aktion in Berlin nehmen die Fraktionschefin Renate Künast und die Parteivorsitzende Claudia Roth teil. Auch Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck, Abgeordnete des Bundestags und des Berliner Abgeordnetenhauses sind dabei, zusätzlich beteiligen sich unter anderem Mitglieder des Chaos Computer Clubs sowie Vertreter des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

Die Veranstaltung soll nach den Plänen der Grünen vom heutigen späten Mittwochnachmittag (17 Uhr) bis zum morgigen frühen Donnerstag (2 Uhr) dauern. Bei newthinking in der Tucholskystraße in Berlin wird es diverse Diskussionen und Beiträge geben, darunter unter anderem zur Vorratsdatenspeicherung mit Jerzy Montag, dem rechtspolitischen Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, und Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu Fingerabdrücken im Personalausweis mit der grünen Bundestagsabgeordneten Silke Stokar oder zur Online-Durchsuchung mit Wolfgang Wieland, ebenfalls Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen. Auch per Hotline oder Internet-Chat sollen Fragen beantwortet werden; die Veranstaltung soll auch schon in der Nacht zum Donnerstag mit Videos dokumentiert werden.

Das gesamte Programm gibt es auch zum Download als PDF-Datei. Die Grünen wollen mit der Aktion "ein Zeichen gegen den Überwachungsstaat von Wolfgang Schäuble" setzen. Man wolle aber auch interessierten Bürgern zeigen, wie man Daten im Internet besser schützen könne, und demonstrieren, was schon jetzt an Daten über jeden Einzelnen abrufbar sei.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/98961
Titel: Polit-Posse um heimliche Online-Durchsuchungen unter Schily
Beitrag von: SiLæncer am 14 November, 2007, 15:06
Lutz Diwell, der frühere Staatssekretär des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD), muss sich nun doch nicht für die von ihm unterzeichnete Dienstanweisung zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" vor dem Bundestag rechtfertigen. Die Union hatte sich Ende Oktober gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen im Innenausschuss des Parlaments überraschend darauf geeinigt, den jetzigen Justizstaatssekretär vor das Gremium zu bitten. Der SPD-Politiker sollte dort Auskunft geben über die näheren Umstände der inzwischen widerrufenen Befugnis für Geheimdienste wie das Bundesamt für Verfassungsschutz, heimliche Online-Durchsuchungen durchzuführen. Diwell sieht sich nach eigenem Bekunden nach dem Ressortwechsel nun aber "sachlich" nicht mehr zuständig für die heftig umstrittene Anweisung.

Der Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), machte die Abfuhr seines Parteigenossen bei der Sitzung des Gremiums am heutigen Mittwoch bekannt. Diwell habe ihm auf seine briefliche Ladung geantwortet, dass er sich außer Stande sehe, zu dem Thema vor den Abgeordneten zu sprechen. Der Staatssekretär hatte zuvor zum Ausdruck gebracht, die Tragweite der von ihm abgesegneten Formulierungen nicht erkannt zu haben. Seiner Einschätzung nach sei damit keine Lizenz für Online-Razzien verknüpft gewesen. Er habe geglaubt, dass es nur um die Beobachtung von abgeschotteten Internet-Foren gehe.

Die Opposition zeigte sich erwartungsgemäß sehr verärgert über die Absage Diwells und die damit verhinderte Aufklärung der Hintergründe der frühen, der Öffentlichkeit nicht bekannt gemachten Online-Durchsuchungen. Vertreter der Linken erstaunte besonders, dass der Staatssekretär gerade erst neue Vorschläge zur Unterscheidung verschiedener Formen bei Online-Razzien gemacht habe. Dies lasse seine Erklärung, nicht zuständig zu sein, "seltsam" aussehen. Die Grünen stellten fest, man sei in einer "geschäftsordnungsmäßig verfahrenen Lage": Der Innenausschuss habe nicht nur das Recht zur Kontrolle des Regierungshandelns, sondern auch die Pflicht dazu. Die "nicht nachvollziehbare erneute Weigerung" Diwells, im Ausschuss zu erscheinen, stelle einen "Präzendenzfall" dar. Dem Parlament werde damit "die Möglichkeit genommen, zurückliegende Vorgänge zu prüfen".

Auch die Union zeigte sich empört: Der Vorgang sei "eine Farce" und man fühle sich "als Parlamentarier auf den Arm genommen". Diwells Verhalten sei nicht das, was "man von einem der höchsten Beamten der Bundesrepublik erwartet hätte". Allerdings seien den Ausschussmitgliedern nunmehr die Hände gebunden und man plädiere dafür, die Sache "als unwürdigen Vorgang im Deutschen Parlament" abzuschließen. Anders als in der vergangenen Ausschusssitzung unterstützte die Union aber das Beharren der Opposition, Diwell dennoch zu laden, nicht mehr. Ein Antrag der FDP, erneut an Diwell und auch erstmals an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zu schreiben, scheiterte daher am nun wieder vereinten Widerstand der großen Koalition. Von den Regierungsfraktionen war zu hören, dass es "kein Zitierrecht" des Ausschusses gebe und man Diwell zu einem Besuch so "nicht zwingen" könne. Das frühere Verhalten von CDU/CSU Ende Oktober hatte zuvor zu schweren Verstimmungen mit der SPD geführt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) untersagte heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden Anfang des Jahres wegen fehlender Rechtsgrundlage. Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), andere Innenpolitiker der Union, das Bundeskriminalamt (BKA) und der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz fordern seitdem die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für das derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüfte neue Ermittlungsinstrument. Ende April war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz derartige Ausspähungen etwa von Festplatten bereits in einigen Fällen durchgeführt hatte. Nach massiven Protesten von vielen Seiten stoppte Schäuble die Online-Razzien vorerst, hält sie aber als Mittel für Geheimdienste und Strafverfolger weiterhin für dringend notwendig.

Der Streit um die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) und die damit verknüpfte Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen spitzt sich innerhalb der Koalition derweil weiter zu. Schleswig-Holsteins scheidender Innenminister Ralf Stegner (SPD) heizte die Debatte gerade erneut an. Das "gesetzgeberische Abenteuer" Schäubles stellt ihm zufolge einen schweren Eingriff in die Freiheitsrechte dar. Er warf seinem Kollegen auf Bundesebene vor, politisch "unanständig" und "verwerflich" vorzugehen. Auch Unions-regierte Länder lehnen das Vorhaben Schäubles aufgrund einer befürchteten Einschränkung der Ermittlungsmöglichkeiten der Landeskriminalämter entschieden ab.

Stegner übermittelte Schäuble nun einen sozialdemokratischen Gesetzesentwurf zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKA), den er zuvor mit den SPD-Innenministerkollegen anderer Bundesländer und dem SPD-Präsidium abgestimmt hatte. In dem Alternativentwurf fehlen die Passagen zur Online-Durchsuchung, die Schäuble in seinen Vorstoß zur Ausweitung der BKA-Befugnisse eingebaut hat. Das Bundesinnenministerium sprach daraufhin von einem "vergifteten Angebot". Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der mit Stegner den Entwurf vorstellte, unterstrich dagegen, dass Online-Razzien kein Allheilmittel zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus seien.

Quelle : www.heise.de
Titel: Künast wirbt für Allianz von Verbraucher- und Bürgerrechtlern
Beitrag von: SiLæncer am 15 November, 2007, 11:10
Bei der "langen Nacht der Bürgerrechte" der grünen Bundestagsfraktion hat deren Fraktionschefin, Renate Künast, am gestrigen Mittwochabend für neue Allianzen zur Auffrischung der Wertigkeit der Grundrechte geworben. "Ich würde mir wünschen, dass die Verbraucherrechte zu den Bürgerrechten gehören", erklärte die frühere Verbraucherschutzministerin. Es gehe darum, die "Grundrechte weiterzuentwickeln". Dazu gehöre etwa auch das Recht zu wissen, was in Erzeugnissen "drin ist und wie etwas produziert wurde". Der Bürger müsste aber auch in Erfahrung bringen dürfen, "wie man bei Finanzdienstleistungen beschissen wird" oder was in der Pflege- und Sozialversicherung eigentlich alles enthalten sei. Dies sei ein "wichtiger Aspekt, um zu einer neuen Generation von Bürgerrechten zu kommen".

Aber auch auf dem traditionellen Terrain der Freiheitsrechte sprach sich Künast für deren Stärkung in Zeiten der Bekämpfung des weltweiten Terrors aus. "Wo setzt man den Damm", muss der Fraktionsvorsitzenden zufolge aktuell vor allem die Frage lauten. Früher sei die Strafverfolgung als "reines Abwehrrecht" begriffen worden, kritisierte sie vor allem die Vorstöße von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Umwandlung des freiheitlichen Rechtsstaates in einen "präventiven Sicherheitsstaat". Jetzt würden von jedem die Fingerabdrücke im Rahmen des elektronischen Reisepasses beziehungsweise künftig mit der neuen Generation des Personalausweises genommen, Telefon- und Internetdaten auf Vorrat gespeichert, die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten verwischt sowie die Bundeswehr für Einsätze im Inneren "hoffähig" gemacht. Mit diesen Maßnahmen und Bestrebungen würden die "Grundsätze unseres Rechtsstaates aufgeweicht".

Zugleich räumte Künast aber ein, dass "wir eine transnationale Bewegung des islamistischen Terrorismus haben". Es seien Ideen in der Welt, von denen sich andere radikalisieren lassen würden. Ein "Kampf gegen das demokratische System" aus dieser Richtung sei nicht zu leugnen. Dabei gebe es auch neue Täterprofile: "Man weiß überhaupt nicht mehr, wer es sein könnte." Klar verhandelbare Ziele seien nicht zu erkennen, vielmehr würden die islamistischen Terroristen es auf "Zersetzung" abgesehen haben. Diese Bedrohung darf laut Künast "aber nicht dafür herhalten, dass wir unser System über Bord kippen". Die Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates müssten vielmehr aufrechterhalten. Die Bedrohungsszenarien seien zudem auch letztlich austauschbar. Dem Befinden der Grünen nach könnte man dafür etwa "auch internationale Finanzströme und die dahinter stehenden Aktivitäten nehmen".

Als Prinzip für den Datenschutz in der vernetzten Welt stellte Künast die Regel auf: "Was man offline nicht darf, darf online auch nicht so einfach gehen." Da es der Polizei hierzulande nicht erlaubt sei, einfach Wohnungen auszuspionieren, sei dieses Schutzprinzip auch auf die von Schäuble geplanten heimlichen Online-Durchsuchungen zu übertragen. Der so genannte Bundestrojaner sei ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre. Da müsse man sich zuerst anschauen, ob dieses Mittel überhaupt dem Polizeirecht entspreche, also "geeignet und verhältnismäßig" wäre. Wenn sich potenzielle Täter mit Fachwissen derlei Ausforschungen entziehen könnten, der Durchschnittsbürger aber keine "Gegenwehr" auf seinem Computer installiere, sei das Verhältnismäßigkeitsprinzip bereits nicht mehr gewahrt. Die Grünen haben sich generell wiederholt gegen Online-Razzien ausgesprochen.

Für sinnvoll hält die Fraktionschefin einen besseren Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden untereinander, solange dabei keine Volldateien einsehbar seien. Zugleich suchte Künast die Beteiligung ihrer Fraktion an manchem Anti-Terror- und Überwachungsgesetz während der rot-grünen Regierungszeit verständlich zu machen. "Ich wusste am 11. September: Jetzt wird alles anders", erinnerte sie sich an den Herbst 2001 zurück. "Wir waren aber auch ein Korrektiv" zu den Vorschlägen von Ex-Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). So habe man wieder und wieder über die Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden diskutiert und "schon auch mal die Sense" ausgepackt. Dennoch sei nicht immer das "Super-Optimale" bei der Gesetzgebung herausgekommen. "Ich wünsche uns allen, dass man eine solche Drucksituation nicht noch mal erlebt."

Andere Parteien wie die FDP brauchen laut Künast zudem nicht mit dem Finger auf die Grünen zeigen, da auch deren Mitglieder in Regierungsfunktionen etwa in einzelnen Bundesländern Überwachungsvorhaben wie heimliche Online-Durchsuchungen mit verabschiedet hätten. Für sie persönlich sei jedenfalls klar: "Ich will nicht ein gläserner Bürger im Orwellschen Sinne von 1984 sein." Für "unterbelichtet" hält Künast in diesem Zusammenhang noch, "was vom Supermarkt bis zur Krankenkasse alles über uns gespeichert wird". Hier müsse mehr Transparenz ins System der Datensammelei gebracht werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: BKA-Chef: Zur Online-Durchsuchung gibt es keine Alternative
Beitrag von: SiLæncer am 15 November, 2007, 13:05
Im Rahmen der beliebten Osnabrücker Ringvorlesung Kriminalistik sprach am gestrigen Mittwochabend Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), vor über 600 Zuhörern über "Innere Sicherheit in Deutschland". Dabei verteidigte Ziercke vehement das Instrument der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern: "Es ist keine Frage des 'Ob', sondern eine Frage des 'Wie', denn es gibt keine Alternativen zur Online-Durchsuchung."

Ziercke begann seinen Vortrag mit einer ausführlichen Darstellung der extrem gefährlichen Bombenbauer von Oberschledorn. Nach seinen Angaben arbeiten über 40 Spezialisten daran, 170.000 Dateien mit insgesamt 2,3 Terabyte Volumen auszuwerten. Insgesamt sei der Fall ein hervorragendes Beispiel dafür, wie das BKA mit der Technik Schritt halten müsse, in einer völlig neuen Welt, in der jede Digitalkamera Chips enthalte, auf denen möglicherweise brisantes Material gespeichert sei. Von der Arbeit des gemeinsamen Terror-Abwehr-Zentrums (GTAZ) über die tägliche Lagebeurteilung bis zum Auslandseinsatz von BKA-Beamten gab Ziercke ein Porträt der Arbeit seiner Behörde im Gefährdungsraum Deutschland, in dem nach seinen Angaben aktuell 230 Ermittlungsverfahren mit terroristischem Hintergrund laufen. Er erklärte die Online-Durchsuchung als Maßnahme, zu der es keine Alternative gebe, und nannte die Datenspeicherung von Kommunikationsdaten für die Dauer von 6 Monaten eine dringend notwendige Maßnahme: "Ohne die IP-Adresse können wir nichts aufklären".

Der BKA-Präsident verteidigte außerdem die Einrichtung der Anti-Terror-Datei, mit der in Sekunden und Minuten Fakten zur Verfügung stünden, nicht erst nach stundenlangem Abklappern einzelner LKA- und Verfassungsschutzämter. Unter Verweis auf 3 Millionen Ausweispapiere, die als verloren gemeldet seien, begrüßte Ziercke die Einführung biometrischer Reisepässen und Personalausweise als wichtigen Schritt. Nach einem Exkurs zur internationalen Arbeit des BKA und der Zusammenarbeit mit Europol und Frontex stellte Ziercke noch die Forschungsstelle Extremismus/Terrorismus und das von ihr entwickelte Projekt Netcrawler vor, mit dem verdächtige Webseiten fortlaufend beobachtet werden.

Im Anschluss an seinen Vortrag wurde Ziercke vom Professor Hans-Dieter Schwind als Leiter der Ringvorlesung gebeten, die Position zur Online-Durchsuchung noch einmal kurz zusammenzufassen. Wir dokumentieren den Wortlaut von Zierckes Antwort:

    "Die Verschlüsselungstechniken führen heute dazu, dass, was sie verschlüsseln, sei es über Voice over IP, dass sie es da mit Datenvolumina zu tun haben, die einerseits für die Auswertung ein Problem sind und andererseits durch die Verschlüsselung für alle weltweit ein Problem sind. Wenn ich mich in Washington oder in Moskau oder Peking unterhalte, können alle mit dieser Verschlüsselung so nicht umgehen. Gleichzeitig ist Kryptopolitik, ist Kryptographie unbedingt erforderlich.

    Es kann nicht sein in einem Rechtsstaat, dass Menschen schwerste Straftaten im Internet vorbereiten durch das Herunterladen von Bombenbauanleitungen, oder wie in diesem Fall in Oberschledorn, wussten wir definitiv, dass bestimmte Ziele ausgesucht werden sollten, wie das über Google Earth geht. Wir müssen in solchen Fällen die Chance haben, als ultima ratio auch dort zu sein.

    Die Online-Durchsuchung ist einerseits der heimliche Zugriff auf die Festplatte, auf der anderen Seite ist es der heimliche Zugriff durch Quellen-TKÜ. Dieses Programm, was wir da entwickeln, muss ein Unikat sein, darf keine Schadsoftware sein, darf sich nicht selbst verbreiten können und muss unter der Kontrolle dessen stehen, der es tatsächlich einbringt, wobei die Frage des Einbringens die spannendste Frage für alle überhaupt ist. Ich kann Ihnen hier öffentlich nicht beantworten, wie wir da konkret vorgehen würden. Sie können sich die abstrakten Möglichkeiten vorstellen, mit dem man über einen Trojaner, über eine Mail, oder über eine Internetseite jemanden aufsucht. Wenn man ihnen erzählt hat, was für eine tolle Website das ist oder eine Seite mit ihren Familienangehörigen, die bei einem Unfall verletzt worden sind, sodass sie dann tatsächlich die Seite anklicken. Die Geschichten sind so vielfältig, dass es kaum jemanden gibt, der nicht auf irgendeine Form dieser Geschichte hereinfällt. Oder aber wir gehen den Weg über verdeckte Maßnahmen."

Quelle : www.heise.de
Titel: Punk-Bands, ostdeutsche Zeitschriften und Journalisten im Überwachungsnetz
Beitrag von: SiLæncer am 16 November, 2007, 12:52
Krasse Überwachungsfälle gegen Punk-Bands, Mitglieder der "ostdeutschen Zeitschrift" telegraph und andere Pressevertreter sorgen hierzulande verstärkt für Unbehagen. Zum einen ergeben sich immer mehr Details über die Ermittlungen im Fall des staatlichen Vorgehens gegen die "militante gruppe" (mg) und damit zusammenhängenden Verdächtigen. Demnach haben Fahnder im Auftrag der Bundesanwaltschaft nicht nur Briefe aus der linken Szene an Berliner Tageszeitungen abgefangen, sondern auch im großen Stil Telefongespräche zwischen Journalisten etwa des NDR, der taz und von Spiegel Online abgehört, protokolliert und ohne Anomymisierung zu den Akten gegeben. Die ehemalige DDR-Oppositionszeitschrift telegraph meldet zudem, dass bei den Ermittlungen gegen die mg sogar Material aus persönlichen Stasi-Opferakten interner DDR-Kritiker zur Erstellung eines aktuellen Personenprofils herangezogen worden sein soll.

Die Materialien sollen aus dem Jahr 1988 stammen, als Teile der DDR-Opposition auch im Osten gegen den Westberliner Gipfel des Internationalen Währungsfonds sowie der Weltbank mobil machten. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat nach Angaben der vor der Wende als "Umweltblätter" betitelten Zeitschrift versucht, mit Hilfe der Arbeit der "Kollegen" von der DDR-Staatssicherheit Kontakte schon zu damaligen Zeiten zu "terroristischen Kreisen" im Westen zu belegen. Im konkreten Beispiel habe sich das Ministerium für Staatssicherheit in seinen Unterlagen damit unter anderem die Umweltorganisation Greenpeace.

Auslöser der Heranziehung der Stasi-Akten waren im Rahmen der Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129a Strafgesetzbuch (StGB) gegen vier Autoren der Zeitschrift telegraph neun Wörter wie "implodieren" oder "drakonisch", die auch in Bekennerschreiben der mg aufgetaucht sein sollen. Zu den Beitragslieferanten gehört auch der Berliner Sozialolge Andrej H., gegen den der Bundesgerichtshof (BGH) einen bereits ausgestellten Haftbefehl Ende Oktober aufhob. Schon damals hatten Wissenschaftler aus aller Welt die fragwürdigen Begründungen der Ermittlungen und der Verhaftung scharf kritisiert. Es ging dabei ebenfalls um die Verwendung von Fachbegriffen und über Google-Suchabfragen angeblich herausgefundene Gemeinsamkeiten mit Bekennerschriften der militanten Gruppe.

Gegen den Soziologen folgten laut der Stellungnahme der Redaktion Rundum-Observationen mit Hausdurchsuchungen, GPS-Wanzen am Auto, stündlich zugesandten "stillen" SMS auf Handy, Videoüberwachung, Kontrolle des Surfverhaltens im Internet und der E-Mail-Kommunikation sowie die Überprüfung des Freundeskreises und weiterer Personen. "Inwieweit unsere journalistische Arbeit von diesen Entwicklungen betroffen ist, können wir nur erahnen", erklärte telegaph-Redakteur Andreas Schreier zu dem Fall. "In den Ermittlungsakten sollen Observationsfotos vom Sitz der telegraph-Redaktion auftauchen und die überwachten E-Mails des Hauptbeschuldigten Andrej H. lagen auf dem Mailserver unserer Redaktion." Betrachte man die jüngsten Überwachungsfälle von Journalisten und Rechtsanwälten, stelle sich die Frage: "Sind wir auf dem Weg zu einer neuen deutschen Geheimpolizei?"

Zu Unrecht beschattet fühlt sich derweil auch die Band "Mono für Alle!" (MfA). Die Punkformation aus Gießen stand aufgrund von kritischen Texten etwa beim Lied "Hallo Verfassungsschutz" schon einmal im Zentrum der Aufmerksamkeit der bayerischen Staatsschützer, welche die Löschung der Songprosa von der Homepage der Musikgruppe verlangte. Nun meldet MfA, dass auch die Staatsanwaltschaften Stuttgart und Gießen seit knapp einem Jahr gegen sie aufgrund des Lieds "Amoklauf" ermittle. Demnach soll der mit dem Fall beauftragte Staatsschutz das Umfeld der Bandmitglieder observiert, Schulakten durchforscht und Konzertveranstalter kontaktiert haben. Zudem habe sich ein Fahnder mit einer extra angelegten E-Mail-Adresse im Fanklub von MfA angemeldet. Dies alles sei ohne Kenntnis der Bandmitglieder geschehen, die nach eigenen Angaben erst kürzlich aufgrund der Befragungen in ihrem Umfeld von den Ermittlungen erfahren haben.

Laut der inzwischen erfolgten Akteneinsicht starteten die Verdachtsmomente im Dezember 2006, als die Polizeidirektion Waiblingen auf den Song "Amoklauf" gestoßen sei und diesen in einer E-Mail an die Stuttgarter Staatsanwaltschaft als "sehr aggressiv und aufreißerisch" beschrieben haben soll. Erwähnt wird unter Bezug auf ein Interview mit der Band aus einem Computerspiele-Magazin, dass das Lied nicht vor 22 Uhr im Radio laufen dürfe. Nicht hervorgehoben wird die darin ebenfalls enthaltene Passage, dass MfA selbst dem Lied eine therapeutische Wirkung unterstellen, die vom Amoklaufen abhalte. Genauso fehlt der Hinweis, dass das Stück Medienwächtern zufolge klar unter die in Artikel 5 Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit fällt. Die Staatsanwaltschaft selbst kommt laut der Ermittlungsakte zu dem Schluss, dass der Titel in Zusammenhang mit Amokläufen an Schulen gesehen werden müsse und wittert eine "Anleitung zu Straftaten" gemäß Paragraph 130a StGB.

Der Fall wandert an die Staatsanwaltschaft Gießen weiter, welche den Staatsschutz mit weiteren Ermittlungen beauftragt. Dieser unterstellt der Band ein "extrem konspiratives Vorgehen", da es "keinerlei Anhaltspunkte zur Identifizierung der Mitglieder" gebe. Die folgenden Observationen konzentrierten sich laut MfA zunächst unter anderem auf die Durchforschung des Internet, die Online-Bestellung von Tonträgern sowie die Auswertung von Fotos und Interviews. Auch Veranstaltungszentren, an denen Auftritte der Gruppe geplant sind, sollen ins Visier der Fahnder geraten sein. Erst acht Monate nach dem Beginn der Ermittlungen kommen die Staatsschützer laut der Akte auf die Idee, eine Whois-Abfrage über die Domain der Band-Webseite zu stellen. Die dabei herausgefundenen personenbezogenen Daten nutzten sie MfA zufolge, um im Familien- und Bekanntenkreis herumzuschnüffeln und Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Mono für Alle! hat nun einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Die Berichte über ungewöhnliche staatliche Observationen haben bei Betroffenengruppen und Oppositionsparteien Kritik ausgelöst. NDR-Intendant Jobst Plog etwa warnt vor einem "massiven Angriff auf die Rundfunk- und Pressefreiheit". Die Arbeitsmöglichkeiten von Journalisten würden massiv beeinträchtigt. Journalistenverbände sehen den Informantenschutz massiv geschädigt. Die Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Renate Künast, erklärte insbesondere den Rückgriff des BKA auf Stasiakten zum "Skandal". Zumindest das Vorgehen der Bundesanwaltschaft beim Belauschen von Terrorverdächtigen und Pressevertretern hat auch bereits ein parlamentarischen Nachspiel gefunden. Der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie mit den Protokollen der abgehörten Telefonate umgegangen werden soll. Seiner Ansicht nach ignorierten die Bundesanwaltschaft bei der Anordnung sowie das BKA und LKA Kiel bei Ausführung der Überwachung offenbar alle Regelungen zum Schutz von Presse- und Rundfunkfreiheit.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble lässt Bundestrojaner weiterentwickeln
Beitrag von: SiLæncer am 17 November, 2007, 16:45
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat den Entwicklungsstopp für den heftig umstrittenen Bundestrojaner beim Bundeskriminalamt (BKA) wieder aufgehoben. Dies berichtet der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Der CDU-Politiker treibt demnach sein Prestigeprojekt der heimlichen Online-Durchsuchung gegen alle Widerstände weiter voran. In einem "Aufhebungserlass" soll er am Dienstag dem BKA erlaubt haben, die Arbeit an der Schnüffelsoftware wieder aufzunehmen und neues Personal dafür einzustellen. Zuvor hatte die Wiesbadener Polizeibehörde bereits eine Stellenanzeige aufgegeben, deren Zuschnitt auf die Programmierung des Bundestrojaners schließen ließen. Schäubles Ministerium hatte im andauernden Streit mit der SPD über Online-Razzien im Sommer aber mehrfach betont, dass das Projekt auf Eis liege.

Nachdem der Bundesgerichtshof Anfang des Jahres die verdeckte Ermittlungsmaßnahme aufgrund fehlender Rechtsgrundlage untersagte, hatte Schäuble zunächst nach heftigem politischen Druck reagiert. Er verbot vorläufig nicht nur die Anwendung des Bundestrojaners für alle Sicherheitsbehörden in seinem Bereich, sondern stoppte auch die weitere Entwicklung der Technik. Bereits im Rahmen des umstrittenen Programms zur Stärkung der inneren Sicherheit bewilligte Mittel in Höhe von mehreren hunderttausend Euro für die Arbeit an der "Remote Forensic Software" (RFS) wurden daraufhin eingefroren, zwei dafür vorgesehene Personalstellen nicht besetzt.

Diese Einschränkungen hat der Minister laut dem Magazinbericht nun zurückgenommen. Zuvor soll er sich aber bei SPD-Innenpolitikern Rückendeckung geholt haben. Auf großen Widerstand dürfte er dabei nicht gestoßen sein. Der Innenexperte der Sozialdemokraten im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, gilt als Verfechter heimlicher Online-Durchsuchungen unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen. Auch im Haushaltsausschuss soll sich Schäuble für die Freigabe der Mittel eingesetzt haben.

Eine Einigung innerhalb der großen Koalition auf eine baldige rechtliche Grundlage ist trotzdem nach wie vor fraglich. Offizielle Linie der SPD ist es, vor einer abschließenden Meinungsbildung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Lizenz für Netzbespitzelungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz abzuwarten. Bei der mündlichen Anhörung hatten die Verfassungsrichter in Karlsruhe schwerwiegende Bedenken gegen Online-Razzien durchblicken lassen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zweifelte zudem jüngst erneut die Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen generell an. Trotzdem will das Innenministerium offensichtlich für eine eventuelle spätere rechtliche Befugnis vorsorgen und technisch vorbereitet sein. Für diesen Fall "muss eine funktionsfähige Software zur Verfügung stehen", beschied die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordneten Gisela Piltz.

Die Weigerung des früheren Innenstaatssekretärs Lutz Diwell (SPD), vor dem Innenausschuss des Parlaments über die Hintergründe seiner Dienstanweisung für die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" schon unter Schäubles Vorgänger Otto Schily (SPD) auszusagen, sorgt derweil weiter für Empörung. "Wenn er wirklich ein reines Gewissen hätte, wäre es ihm doch ohne Weiteres möglich, vor dem Ausschuss zu erscheinen", sagte der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach der Tageszeitung Die Welt. Er habe eher den Eindruck, der jetzige Justizstaatssekretär tauche ab: "Da legt sich einer in die Ackerfurche und hofft, dass der Wind über ihn hinwegweht." Das Schweigen Diwells sei eine Brüskierung des Bundestages, "übrigens auch der Kollegen von der SPD. Da schwingt Politikverachtung mit".

In der SPD mehren sich zugleich die Stimmen, die für die Schaffung eines Grundrechts auf Informationsfreiheit im Internet plädieren. "Das Internet ist ein neuer Raum der Freiheit, der im Grundgesetz nicht vorkommt", philosophierte Wiefelspütz gegenüber der Welt. Es sei an der Zeit, die Ausübung von Bürgerrechten im Netz "gegen staatliche Eingriffe zu sichern". Die Kommunikation verändere sich, "darauf müssen wir reagieren", meint auch der Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD). Die "Kodifizierung von Bürgerrechten für die virtuelle Welt in der Verfassung" sei deshalb sinnvoll. "Unsitten" wie die Speicherung von IP-Adressen der Besucher von Webauftritten zahlreicher Bundesministerien und untergeordneter Behörden würden diese Notwendigkeit genauso belegen wie die Unionspläne für verdeckte Online-Durchsuchungen.

Das Innenministerium denkt selbst ebenfalls darüber nach, ob der Grundrechtsschutz nicht auf das Internet ausgedehnt werden müsse. Damit will es Online-Razzien freilich keineswegs Steine in den Weg legen. Johann Hahlen, Staatsekretär unter Schäuble, machte vor kurzem unmissverständlich klar, auch der gesondert in die Verfassung aufzunehmende Schutz der vertraulichen Kommunikation über elektronische Medien und IT-Systeme brauche klare Schranken. Im Notfall müsse auf Daten Verdächtiger zugegriffen werden können. Zypries will sich auch in der Frage des neuen Grundrechts erst nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Netzbespitzelungen klar positionieren.

Quelle : www.heise.de
Titel: 3 Promille Trefferquote: Hessens verdachtsloses KFZ-Scanning
Beitrag von: SiLæncer am 19 November, 2007, 15:01
Seit März 2007 bereits eine Million Kennzeichen in Hessen gescannt

Die Polizeigesetze mehrerer Bundesländer, darunter auch in Hessen, erlauben das verdachtslose Einlesen von KFZ-Kennzeichen vorüberfahrender Fahrzeuge und den automatischen Abgleich mit Fahndungsdatenbanken. Gegner sehen damit das Recht der Fahrer auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und klagten. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag, den 20. November 2007 über Klagen gegen das Kennzeichen-Scannen in Hessen und Schleswig-Holstein.
Alleine seit März 2007 hat die hessische Polizei eine Million Autokennzeichen mit ihren automatischen Lesegeräten fotografiert. Der automatische Abgleich mit Fahndungsdatenbanken ergab lediglich dabei 300 Treffer, wie das hessische Innenministerium dem Focus mitteilte. Zu etwa zwei Dritteln waren es die Fahrer von Autos ohne Haftpflichtschutz, die der Polizei ins Netz gingen. Zur Fahndung ausgeschrieben sind zurzeit 2,8 Millionen Fahrzeuge. Es handelt sich vor allem um gestohlene und unversicherte Fahrzeuge, sagen die Gegner der verdachtslosen Fahndungsmaßnahme.

Die Beschwerdeführer bemängeln, dass der Kennzeichenabgleich jeden Autofahrer wie einen potenziellen Straftäter behandelt. Gleichzeitig würden damit die Grundlagen geschaffen, einen immer stärkeren maschinellen Abgleich der Bevölkerung mit polizeilichen Datenbanken zu vollziehen. Viel Sinn mache die Fahndung nicht - die Zahl gestohlener Kraftfahrzeuge sei zwischen 193 und 2006 um 83 Prozent gesunken. Was den Fahrern blüht, die aufgrund eines "false positive", d.h. eines fälschlichen Treffers auffallen, ist nicht bekannt. Nach Angaben der Gegner des Systems sind 40 Prozent der gemeldeten "Treffer" fehlerhaft.

Die Beschwerdeführer bezweifeln zudem, dass es nicht später doch dazu kommt, dass die Bewegungsdaten aller Verkehrsteilnehmer aufgezeichnet und Bewegungsprofile erstellt werden. Allein durch die Möglichkeit automatischer Verkehrsüberwachung wird nach Ansicht der Gegner ein psychischer Druck erzeugt, der geeignet ist, die allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit zu beschränken.

Hessen argumentiert, dass die Kennzeichen im Falle eines Nicht-Treffers nur für Sekunden gespeichert sind, wobei Bayerns Polizei gegenüber dem Focus einräumte, dass es dort möglich sei, alle gescannten Kennzeichen für einen längeren Zeitraum zu speichern, zum Beispiel bei einer Ringfahndung.

Auch der ADAC sieht das Scannen skeptisch. Der Leiter der Abteilung Verkehrsrecht, Michael Ludovisy, bezweifelte, "dass der Staat in solchem Maß Personen unter Generalverdacht stellen darf". Ihn stört besonders, dass die Kennzeichen heimlich gefilmt werden.

Nach Angaben des Nachrichtenmagazins wird in ungefähr der Hälfte aller Bundesländer bereits auf das Kennzeichen-Scanning gesetzt: Dazu gehören neben den beklagten Ländern Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland- Pfalz. Baden-Württemberg will dafür 2008 das Polizeigesetz ändern.

Den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts interessierte nach Angaben des Focus, ob auch die Insassen des Fahrzeugs erkannt werden können. Die hessische Staatskanzlei sandte zwei Originalaufnahmen ein, auf denen Umrisse und Marke des Wagens erkennbar sind. Der Innenraum liegt im Schatten. Ob dies auf allen Bildern der Fall ist, wurde nicht bekannt.

Quelle : www.golem.de
Titel: Schäuble: Bundestrojaner gefährdet Datenschutz nicht
Beitrag von: SiLæncer am 19 November, 2007, 17:29
Das Bundesinnenministerium hat eine Liste mit Fragen und Antworten zum Streitthema verdeckter Online-Durchsuchungen veröffentlicht, die Bedenken von Bürgern zerstreuen soll. Die von Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Ausforschung "informationstechnischer Systeme" diene "ausschließlich dazu, Terroristen zu bekämpfen und ihre Anschlags-Pläne zu entdecken" und werde als "letztes Mittel" verwendet, heißt es "zur Klarstellung" etwa in den Ausführungen. Dass Unionspolitiker bereits den Einsatz des so genannten Bundestrojaners etwa auch gegen gewaltbereite Fußballfans forderten, ist ihnen dagegen nicht zu entnehmen. Generell betont das Innenministerium, dass Online-Razzien "nicht flächendeckend" und "nicht zur Überwachung unbescholtener Bürger" durchgeführt werden sollten.

Den Datenschutz sieht die Berliner Behörde allgemein gewährleistet. Bevor Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) eine heimliche Online-Durchsuchung in die Wege leiten, prüfe ein unabhängiger Richter grundsätzlich, ob die benötigte Schnüffelsoftware auf einem PC einer Privatperson oder einer Firma installiert werden dürfe. Bei der Arbeit der Sicherheitsbehörden gelte zudem, dass diese die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung beachten müssten. Ferner seien Vorgaben für die Kennzeichnung der Daten, für die Verwendung der Daten und Pflichten zum Löschen der Daten vorgesehen. Eine entsprechende Ermittlungsmaßnahme sei auch auf "höchstens drei Monate zu befristen", die Betroffenen müssten nach Abschluss über die heimliche Durchsuchung ihrer Gerätschaften prinzipiell benachrichtigt werden.

Sicherheitsbedenken müsse die Bevölkerung ebenfalls nicht haben, knüpft das Ministerium an seine früheren Ausführungen gegenüber der SPD-Bundestagsfraktion sowie dem Bundesjustizministerium an. "Die Ermittlungs-Software wird nicht zu einer Beeinträchtigung der auf dem betroffenen Rechner installierten Sicherheitssoftware führen", heißt es in Schäubles Haus bestimmt. Dritten werde somit ein Eindringen in den betroffenen Rechner durch den Einsatz des Bundestrojaners nicht erleichtert. Außerdem werde sichergestellt, dass die Software "keine eigenen Verbreitungsroutinen und einen wirksamen Schutz gegen Missbrauch durch Dritte beinhaltet".

Über das Aufspielen des Spionagewerkzeugs auf IT-Systeme hält sich das Innenressort dieses Mal bedeckt. Im Sommer hatte die Ankündigung, auch gefälschte Behördenmails als Transportmittel nutzen zu wollen, für besondere Empörung gesorgt. Das Ministerium schließt allein aus, dass Dritte wie Dienstleister oder Provider zum aktiven Mitwirken beim Zugriff auf gespeicherte Daten eines Kunden verpflichtet werden sollten. Generell würde es aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen nur zu einer "sehr geringen Zahl solcher Maßnahmen kommen".

Die gewonnenen Daten werden bei einer Durchsuchung laut den Erläuterungen unter Zuhilfenahme technischer Auswertungs-Instrumente quasi vorselektiert, sodass für die manuelle Analyse und die eigentliche Informationsübertragung ans BKA ein "überschaubarer Datenbestand" verbleibe. Der Transfer erfolge "derart verschlüsselt, dass der Zugriff Dritter hierauf ausgeschlossen ist und die übermittelten Daten durch hohe Datenschutzstandards geschützt sind". Die übertragenen Informationen würden weiter "nach den bewährten Vorschriften über die Behandlung von Asservaten des BKA, die mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt sind, behandelt".

Wirklich neu sind die vorgetragenen Aspekte für Beobachter der hitzig geführten Auseinandersetzung um den Bundestrojaner insgesamt nicht. Erstaunlich ist nur, dass das Ministerium das Vorhaben wie eine längst beschlossene, problemlos durchführbare Ermittlungsmaßnahme darstellt und den Konjunktiv erst gar nicht bemüht – die Maßnahme ist aber auf Bundesebene bislang keineswegs beschlossene Sache, und auch die Umsetzung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz wird gerade vom Bundesverfassungsgericht geprüft, das wohl eine Grundsatzentscheidung zur Online-Durchsuchung fällen wird. Am Wochenende war aber bekannt geworden, dass Schäuble den Stopp für das Entwicklungsprojekt beim BKA für den Bundestrojaner gerade wieder aufgehoben hat. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Klaus Jansen, plädierte dagegen gerade für eine Stärkung der Internet-Qualifikation der Fahnder. Es müssten vor allem besondere technische und psychologische Fähigkeiten stärker vermittelt und dafür Geld in die Hand genommen werden. Im Blick hatte Jansen dabei vor allem die Ausbildung der Beamten zur Verhinderung von Amokläufen, wie es die Kölner Polizei in einem aktuellen Fall für sich reklamiert. Der BDK-Chef verwies aber zugleich darauf, dass auch das umstrittene Feld verdeckter Online-Durchsuchungen vor diesem Hintergrund noch einmal diskutiert werden müsse.

Quelle : www.heise.de
Titel: Rücktritt Schäubles wegen rhetorischem Angriff auf Datenschützer gefordert
Beitrag von: SiLæncer am 20 November, 2007, 11:18
Die vor anderthalb Wochen vom Bundestag beschlossene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten und der politische Streit über das Vorhaben erhitzt weiter die Gemüter. Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der Bürgerrechtlern und Datenschützern aufgrund ihrer massenhaften Bereitschaft zum Gang nach Karlsruhe eines Hitler-Vergleichs unterzog, nun in diesem Zusammenhang als "nicht mehr tragbar" bezeichnet. "Eine Verfassungsbeschwerde, die auf die Verteidigung der Grundrechte gerichtet ist, in Beziehung zum menschenverachtenden Unrechtsregime des Dritten Reiches zu setzen, ist völlig inakzeptabel und geschmacklos", moniert die Liberale. Damit habe Schäuble als Verfassungsminister "die rote Linie überschritten".

Schäuble hatte im Vorfeld der entscheidenden Lesung des Gesetzesentwurfs zur Neufassung der Telekommunikationsüberwachung vor Journalisten und Richtern in Karlsruhe laut einem Zeitungsbericht erklärt: "Wir hatten den 'größten Feldherrn aller Zeiten', den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten".

Die bayerische Justizministerin Beate Merk räumte derweil ein, unter anderem mit der Vorratsdatenspeicherung und den von ihr geforderten heimlichen Online-Durchsuchungen die Verfassung "bis an die Grenze" austesten zu wollen. "Wir müssen doch keinen Anstandsabstand einhalten, wie viele Gutmenschen meinen", erklärte die CSU-Politikerin im Gespräch mit der Welt am Sonntag in Bezug auf den Grundrechtsschutz. "Für die Sicherheit der Menschen zu sorgen, ist ein klarer Auftrag unserer Verfassung. Und den nehme ich ernst." Das "große Wehklagen" über den Beschluss zur verdachtsunabhängigen Aufzeichnung der Nutzerspuren kann Merk nicht verstehen, da die Bürger doch "freiwillig schon viel mehr Daten über Kundenkarten an private Unternehmen preisgeben".

Der Verein der Ingenieure für Kommunikation (ifKom) begrüßte im Rahmen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vor allem das "Verbot von Anonymisierungsdiensten", durch das "großer volkswirtschaftlicher Schaden" abgewendet werde. Laut dem Entwurf sind die Anbieter von Servern zur Verschleierung von Nutzerspuren ausdrücklich nicht von der Verpflichtung zur Aufbewahrung von Verbindungsdaten ausgenommen. Laut dem Technikerverband ist aber darauf zu achten, dass die Sicherheit der Vorratsdaten gewährleistet sei. Die Ingenieure fordern weiter, dass die zusätzlichen Kosten der Provider, die durch den erhöhten Speicherbedarf entstehen, "nicht zulasten der Kunden gehen". Vielmehr müsse es zu einer "gerechten Aufteilung" der Aufwendungen "zwischen Provider, Staat und Kunden" kommen.

Aus Sicht der Ermittler verteidigte der Oldenburger Staatsanwalt Robert Bondzio die Vorratsdatenspeicherung gegenüber der Zeit. Sie sei erforderlich, um einige Straftaten im Bereich der Computer- und Internetkriminalität "überhaupt verfolgen zu können". Die Angst vor dem Gesetz hält der Jurist zugleich aber teilweise für berechtigt: "Es stellt sich ein gewisses Unbehagen ein, wenn man sich beobachtet fühlt. Das ist menschlich." Dazu komme die Art der Diskussionsführung. "Leider werden dabei auf ungute Weise Terrorabwehr und Verbrechensbekämpfung vermengt und in einen Topf geworfen. Es herrscht dadurch ein latentes Gefühl der Bedrohung vor." Jeder, der surfe, könne so den Eindruck bekommen, "seine Daten könnten mit dem Argument der Terrorabwehr für eine lückenlose Verhaltenskontrolle auch ohne Verdacht missbraucht werden".

Bondzio forderte zugleich, die bestehenden Anti-Terrorgesetze und unter dem Aufhänger der Terrorbekämpfung eingeführten Überwachungsregelungen auf den Prüfstand zu stellen. "In der politischen Debatte ist das alles eins, ob ein biometrischer Pass gemacht wird, ein Bundestrojaner oder eine Vorratsdatenspeicherung. Das subjektive Sicherheitsgefühl soll gesteigert werden, aber die Debatte führt genau zum Gegenteil." Die Bürger würden den Eindruck erhalten, "dass jetzt jeder unter Generalverdacht steht – vor Kurzem mussten nur Straftäter ihre Fingerabdrücke abgeben, jetzt auf einmal jeder". Eigentlich müsste daher jedes Sicherheitspaket aufgeschnürt und herausgestellt werden, welches Ziel mit den einzelnen Maßnahmen erreicht werden solle: "nur" Terrorabwehr oder auch Strafverfolgung.

Insbesondere von Bloggern kritisch beleuchtet wird unterdessen eine in viele Richtung auslegbare Zusatzerklärung einer Reihe von SPD-Abgeordneten zum Beschluss der Massendatenlagerung. "Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken" hatten die 26 Sozialdemokraten einschließlich der stellvertretenden Parteivorsitzenden Andrea Nahles dem Entwurf zugestimmt. Letztlich sei dies auch vertretbar, "weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird".

"Wer von der Verfassungswidrigkeit einer Regelung überzeugt ist, sollte sie — Fraktionsdisziplin hin oder her – nicht mittragen", kommentierte das Verhalten der von Gewissensbissen geplagten Volksvertreter nun der Berliner Staatsrechtler Christian Pestalozza im Online-Journal Spreerauschen. "Wir dürfen von den Abgeordneten auch insoweit erwarten, dass sie ihrem Gewissen – hier: ihrer entschiedenen Rechtsüberzeugung – folgen." Ganz sicher scheint sich der Jurist aber letztlich doch auch wieder nicht zu sein. So darf sich seiner Ansicht nach auch ein Abgeordneter mit verfassungsrechtlichen Zweifeln an einer Bestimmung "der erhofften überlegenen Klugheit der Mehrheit anschließen und auf die spätere Klärung durch das Bundesverfassungsgericht hoffen".

Klarere Worte zu dem Vorgang findet Wolfgang Wieland, Sicherheitsexperte der Grünen im Bundestag, gegenüber dem Weblog Coffee & TV. Für ihn das Verhalten der SPD-Kollegen schlicht "enttäuschend". Sei es doch Aufgabe des Gesetzgebers, verfassungsrechtliche Bedenken von vornherein auszuräumen und entsprechende Gesetze zu verabschieden. Das Motto "Koalitionsfrieden wahren, Ideale zitierfähig ins Protokoll schreiben, Karlsruhe das Aufräumen überlassen" dürfe nicht die Handlungsmaxime sein.

Die immer wieder direkt oder indirekt angesprochene Nahles wehrt sich dagegen auf der Plattform Abgeordnetenwatch vor allem gegen das Motto "Stasi 2.0" von Überwachungsgegnern. "Die Vorratsdatenspeicherung mit Stasimethoden gleichzusetzen" ist ihrem Empfinden nach "ein Schlag ins Gesicht der wirklichen Opfer der Staatssicherheit. Diese mussten um ihr Leben fürchten, wurden in Gefängnissen psychisch wie physisch gefoltert und leiden oft heute noch unter den Folgen. Das mit einem Gesetz, das auch auf Grundlage von EU Beschlüssen formuliert wurde, gleichzusetzen, ist unangebracht".

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesregierung legt Einsatz von Trojanern beim VoIP-Abhören nahe
Beitrag von: SiLæncer am 20 November, 2007, 13:14
Das Bundesinnenministerium hat eingeräumt, dass die Software fürs Belauschen verschlüsselter Internet-Telefonate technisch dem geplanten Bundestrojaner nahe kommt. Bei der so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) von Voice over IP (VoIP) und der heimlichen Online-Durchsuchung sei die "Technik der Vorgehensweise ähnlich", erklärte das Ressort von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz. Durch "programmtechnische Vorrichtungen" sei beim Abhören verschlüsselter Internet-Telefonate etwa über Skype jedoch von vornherein sichergestellt, dass eine über den Überwachungszweck hinausgehende Ausforschung des Rechners nicht möglich sei.

Wie genau die elektronische Abhörwanze auf einen Zielrechner gelangt, verrät das Innenministerium nicht. Bei den geplanten Online-Razzien sind als Lösungsansätze etwa das Anhängen eines Trojaners an unverfänglich aussehende E-Mails oder das Ausnutzen mehr oder weniger bekannter Schwachstellen vernetzter Rechner im Gespräch. Auch vom Eindringen von Ermittlern in Wohnungen und das Aufspielen der Schnüffelsoftware auf PCs war aber bereits die Rede. Die Stellungnahme nimmt auf letzteren Fall konkret Bezug, insofern das "physische Betreten der Wohnung gegen den Willen des Wohnungsinhabers" für die "Installation des entsprechenden Programms" als Verstoß gegen das in Artikel 13 der Verfassung garantierte Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Wohnraums gewertet werden könne.

Generell führe das Einschleusen der Lauschsoftware aber "nicht zwangsläufig" zu einem entsprechenden Eingriff ins Grundgesetz. Zum einen müsse sich der betroffene Rechner nicht unbedingt in einer Wohnung befinden. Zum anderen sei auch bei einer "herkömmlichen" Telekommunikationsüberwachung, die mit Hilfe eines Providers durchgeführt wird, ja nicht von einer Verletzung von Artikel 13 auszugehen. Bei den direkt am Rechner abgefangenen Daten handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung nicht einmal um "Telekommunikationsinhalte", da "hier der Vorgang der Versendung noch nicht begonnen hat". Auch das Fernmeldegeheimnis werde folglich nicht verletzt.

Die Notwendigkeit zur Quellen-TKÜ ergibt sich laut dem Innenministerium in der Regel nur dann, wenn die klassische Telekommunikationsüberwachung wegen der Verschlüsselung der Inhalte scheitere. Den Überwachungsvorgang selbst beschreibt die Behörde vergleichsweise detailliert. Demnach werden die Audiodaten bei einem via PC geführten Skype-Telefongespräch, für welches das Mikrophon und der Lautsprecher des genutzten Rechners in Anspruch genommen werden, "bei der Übermittlung aufgezeichnet". Dabei würden keine Daten am Mikro erfasst, die "nicht der Kommunikation dienen". Das VoIP-Gespräch sei nämlich dadurch klar gekennzeichnet, dass ihm "immer die Anwahl des Skype-Telefongesprächspartners sowie der Verbindungsaufbau über das Internet vorausgehen". Erst danach werde mitgeschnitten.

Eine gesonderte Rechtsgrundlage hält das Innenministerium für die Quellen-TKÜ nicht für notwendig. Die bisher durchgeführten entsprechenden Maßnahmen seien "auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch Gerichtsbeschluss angeordnet und dabei auf die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung gestützt" worden. Die "Übertragung einer Software auf das Endgerät des Beschuldigten" sei davon "ausdrücklich" umfasst gewesen. Angesichts einer anderen Sichtweise im Bundesjustizministerium schreibt das Innenressort aber auch, dass die Prüfung und Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu der Frage, ob die bestehenden und zur Anwendung gelangten gesetzlichen Regelungen insoweit eine Ergänzung erfahren sollten, noch nicht abgeschlossen seien.

Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) hatte im Oktober den Verdacht von sich gewiesen, es würde mithilfe von Trojanern Lauschsoftware zum Abhören von Internet-Telefonaten auf privaten PCs installieren. "Das würde technisch keinen Sinn machen", behauptete ein Sprecher der Behörde damals. Gleichzeitig räumte er aber ein, dass das LKA via VoIP geführte Gespräche bis zu zehn Mal belauscht habe. Dies sei "nur in Fällen schwerster Straftaten und mit richterlicher Genehmigung" erfolgt. Die Datenpakete seien dabei auf dem Weg zwischen den Kommunikationspartnern abgefangen worden.

Das Abhören der Internet-Telefonie bereitet Ermittlern wie Datenschützern seit längerem Kopfschmerzen. Für klärungsbedürftig hielt der Bundesdatenschutzbeauftragte vor einem Jahr vor allem die Frage, wie der auch bei VoIP gesetzlich gestattete Zugriff auf die Kommunikationsdaten gewährleistet werden könne, "ohne dass es zu einer Totalüberwachung oder zu einem Verschlüsselungsverbot kommt". Grundzüge fürs Abhören der Internet-Telefonie hat die Bundesnetzagentur bereits im Herbst 2005 vorgestellt. Probleme bereitet den Behörden aber neben der Verschlüsselung, dass bei VoIP eine große Vielfalt an Diensteparametern und Netzprotokollen vorherrscht, die den Zugriff auf die Telekommunikation erschweren.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble: Informationsgesellschaft ist auch "Basis des Verbrechens"
Beitrag von: SiLæncer am 20 November, 2007, 15:30
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat in einer jetzt veröffentlichten Rede vor der Justizpressekonferenz in Karlsruhe seine Vorstellungen über die "Sicherheit im Verfassungsstaat" erläutert. Dabei hat er insbesondere die Globalisierung sowie die Virtualisierung von Kommunikationsnetzen kritisiert, die ihm zufolge negative Auswirkungen auf das Gemeinwohl und das Sozialgefüge haben: "Die weltweite immer dichtere Vernetzung durch moderne Kommunikations- und Transportsysteme, die massenhafte, weltumspannende Individualkommunikation, der elektronische Austausch von Gütern und Dienstleistungen, die Mobilität der Menschen, die Virtualität und Ortlosigkeit ganzer Unternehmen, bereiten dem Staat erhebliche Probleme." Besondere Sorgen bereite ihm angesichts dieser neuen Unübersichtlichkeit, dass offene Grenzen und das Internet natürlich von Kriminellen "intensiv genutzt" würden.

"Die globale Informationsgesellschaft ist eben auch die Basis des Verbrechens", fasste der CDU-Politiker seine Einschätzung der Veränderungen durch Telekommunikation und Computer zusammen. Deswegen dürfe der demokratische Rechtsstaat – was die Nutzung und Kontrolle der Informationstechnologie betrifft – "den Wettkampf mit den Gefährdern nicht verweigern". Er müsse insoweit vor allem weiter darauf achten, dass im virtuellen Raum "keine Rückzugsräume" für Kriminelle entstehen. "Deswegen werde ich mich weiter für die Online-Durchsuchung einsetzen", gelobte der Christdemokrat. "Wir geben den Rechtsstaat eher auf, wenn wir zulassen, dass der Staat und sein Recht in der globalisierten Internet-Gesellschaft an Boden verlieren, als – wie dies vielfach beschworen wird – durch die Einführung neuer, dem technischen Fortschritt geschuldeter Ermittlungsinstrumente." Die Möglichkeiten der klassischen Telekommunikationsüberwachung würden für die Kontrolle von Verbrechern und Terroristen im 21. Jahrhunderts nicht mehr ausreichen.

Schäuble beließ es nicht bei der seit Jahrhunderten üblichen Schelte an der Einführung neuer Medien. Vielmehr holte der Minister weiter aus und versuchte Begründungen für eine Reihe seiner umstrittenen Äußerungen etwa zur Abschaffung der Unschuldsvermutung und zur Notwendigkeit eines präventiven Sicherheitsstaates zu liefern. "Unter den Bedingungen moderner Staatlichkeit bedrohen grundsätzlich nur nichtstaatliche Akteure das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit", wies Schäuble jegliche Verdachtsmomente gegen das Aufkommen neuer Diktaturen in Westeuropa von sich. Auch die persönliche Freiheit und die Bewegungsfreiheit seien dabei "weit mehr von nichtstaatlicher Gewalt bedroht als durch den Rechtsstaat".

Wiederholt suchte der Minister seinen Zuhörern zu verdeutlichen, dass nicht die Auswirkungen von Überwachung zu fürchten sei, sondern deren Anlass. Vor allem die terroristische Bedrohung gefährdet Schäuble zufolge die Bewegungs- und Handlungsfreiheit der Bevölkerung unmittelbar. "Wenn etwa in der Debatte über die Videoüberwachung öffentlicher Räume die gefühlte – und damit auch reale – Verkürzung der individuellen Freiheit geltend gemacht wird, so ist ebenso an die reale Verkürzung individueller Freiräume zu erinnern, die aus unsicherer und bedrohter persönlicher Sicherheit im öffentlichen Raum erwächst." Ein "Maximum an informationeller Selbstbestimmung" nützte eben nichts, "wenn uns dadurch die Freiheit genommen wird, uns sicher zu bewegen".

Schäuble bemühte sich auch, den aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelten Fall des Scannens von Kfz-Kennzeichen mit dieser Logik und einer dazu aufgeworfenen Frage zu verteidigen. "Ist die Freiheitsverkürzung, die in einer automatischen Ablesung von Autokennzeichen und dem sofortigen Abgleich mit der Fahndungsdatei gestohlener Autos liegt, wirklich relevant im Vergleich zur Freiheitsverkürzung, die mit der Gefahr häufig unaufgeklärter und damit sanktionsloser Autodiebstähle verbunden ist?" Welchem Freiheitsideal entspreche es, wenn die Bürger ein Gefühl staatlicher Ohnmacht haben müssten, und sie sich nur im Wege des Selbstschutzes etwa mit immer aufwendigeren Alarmanlagen oder gar "gated communities" wehren könnten? Schon bei der Zusammenführung "banaler Daten" würden schwerwiegende Freiheitsverkürzungen gemutmaßt, monierte der Minister. "Der chilling effect einer allgemeinen Bedrohungslage oder sehr konkreter Unsicherheit wird dabei oft ignoriert."

Erneut brachte Schäuble ferner seine Überzeugung zum Ausdruck, dass "nationale Rechtsordnungen wie internationales Recht den neuen Formen der Bedrohung im Grunde nicht mehr ausreichend gerecht werden". Beispielsweise entspreche die strikte Trennung zwischen Völkerrecht im Frieden und im Krieg den neuen Gefährdungen nicht mehr. Und auch die Einordnung von Terroristen in das System des humanitären Völkerrechts, das von der "Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten" ausgeht, bereite Schwierigkeiten. Dem Gesetzgeber müsse insgesamt der notwendige Spielraum verbleiben, seine rechtstaatlichen Aufgaben und insbesondere die Gewährleistung von Sicherheit wahrzunehmen.

Internationale Proteste bei IT-Sicherheitsexperten hat derweil die Nachricht ausgelöst, dass Schäuble den Stopp des Entwicklungsprojekts für den so genannten Bundestrojaner beim Bundeskriminalamt gerade wieder aufgehoben hat. Die in Sydney beheimatete Security-Firma Tier-3 warnt aktuell vor nicht kontrollierbaren Kollateralschäden der heimlichen Online-Durchsuchung. Da die eingesetzten Trojaner sicherlich mithilfe von harmlos aussehenden E-Mails auf die Rechner von Zielpersonen gespielt werden sollten, würden sie eine "schwerwiegende Bedrohung der IT-Sicherheit" darstellen. Schließlich könnten sie rasch in die falschen Hände fallen und dann zu echter Schadsoftware umgewandelt werden. Eine solche Umgestaltung sei permanent zu beobachten. Schutz böten dann aufgrund des voraussichtlich speziellen Zuschnitts der deutschen Überwachungswerkzeuge wohl nur Sicherheitslösungen, die PC-Schädlinge anhand von Verhaltensauffälligkeiten enttarnen könnten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verfassungsrichter zweifeln an automatischer Kennzeichenerfassung
Beitrag von: SiLæncer am 20 November, 2007, 17:16
Das Bundesverfassungsgericht hat sich sehr skeptisch über die Rechtmäßigkeit des Scannens von Kfz-Kennzeichen durch die Polizei in Hessen und Schleswig-Holstein geäußert. Die Karlsruher Richter ließen am heutigen Dienstag bei der mündlichen Verhandlung des Ersten Senats über Verfassungsbeschwerden gegen entsprechende Klauseln in den Polizeigesetzen der beiden Bundesländern durchblicken, dass sie die Regelungen für die automatische Nummernschilderfassung und den Abgleich mit Fahndungsdateien zumindest für zu unpräzise halten. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier fragte, wie die Anlage von Bewegungsprofilen der überwachten Autofahrer verhindert werden könnte.

Mehrere Autobesitzer sehen sich durch die neue Fahndungsmethode in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und hatten daher gegen die Befugnisse Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Polizei werde "zu einer massenhaften heimlichen Beobachtung von Unverdächtigen ermächtigt", betonte der Anwalt der Kläger, Udo Kauß. Dies sei eine "neue Qualität der Kontrolle". Der Prozessbevollmächtigte machte deutlich, dass dies sonst nur in einem Polizeistaat üblich sei. Die hessische Polizei habe in diesem Jahr bislang eine Million Autokennzeichen mit den Lesegeräten fotografiert. Doch nur 300 Mal habe es einen Treffer gegeben – eine Quote von 0,3 Promille. Die Kläger sähen in dem Verfahren einen "Präzedenzfall" für eine präventive Überwachung der Bevölkerung.

Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) hielt dagegen, dass die Maßnahme "erforderlich und verhältnismäßig" sei. Er glaube, dass es sich um einen Grundrechtseingriff "an der Bagatellgrenze" handle. Von einer "Fahndung ins Blaue" hinein und einem "Dammbruch" könne keine Rede sein, erwiderte er den Befürchtungen der Kläger. Die Polizei nutze bei ihrer Aufgabenerfüllung im Rahmen des automatischen Abgleichs nämlich nur zwei Fahndungslisten des Bundeskriminalamts (BKA). Insgesamt gehe es um das Auffinden von 2,7 Millionen gesuchter Kennzeichen. Die Erstellung eines Bewegungsprofils von Autofahrern sei schon rein technisch ausgeschlossen. Radarmessgeräte würden schon jetzt mehr Daten über die Halter liefern als die automatische Erfassung, meinte ein Vertreter Schleswig-Holsteins. Die Kennzeicheninformationen würden zudem nur bei Treffern gespeichert. Die beschworenen Gefahren seien "aus der Luft gegriffen".

"Bauchschmerzen" bei der Frage nach der Klarheit der gesetzlichen Regelung hatte der hessische Datenschutzbeauftragte, Michael Ronellenfitsch. Der Tatbestand sei "sehr vage gefasst" und müsste "präziser" formuliert werden. Deutlicher in seiner ablehnenden Haltung gegenüber der Nummernschild-Erfassung zeigte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar: "Mich stört, dass wir auf Schritt und Tritt überwacht werden", sagte er im Bayerischen Rundfunk. Das Kennzeichen-Scanning sei ein weiterer Mosaikstein in einer Überwachungsinfrastruktur, "die alle möglichen Lebensbereiche betrifft. Er bezweifelte zugleich die Fehlerfreiheit solcher Erkennungssysteme. Schon zuvor hatte Schaar ausgeführt, dass es sich bei der Maßnahme "um eine weitere anlasslose generelle Datenerhebung" handle. Wie bei der Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten könne auch die Verwendung der Nummernschilder später erweitert werden.

Ähnliche Bestimmungen wie in Hessen und Schleswig-Holstein gibt es in sechs weiteren Bundesländern. Das sächsische Innenministerium teilte zudem gerade mit, dass Autokennzeichen künftig auch im Freistaat automatisch erfasst werden sollen. In der Nähe der tschechischen und polnischen Grenze würden mobile und stationäre Lesegeräte aufgestellt, hieß es. Man reagiere damit auf den Wegfall der Grenzkontrollen am 21. Dezember. Gespeichert werden sollen angeblich nur Kennzeichen von gesuchten Fahrzeugen. Um die Scanner einführen zu können, sei zunächst aber eine Änderung des sächsischen Polizeigesetzes notwendig.

Das Urteil des Gerichts wird Anfang 2008 erwartet. Sollten die Verfassungsrichter der speziellen Form der Rasterahndung Einhalt gebieten, dürfte das auch eines der Überwachungsvorhaben der großen Koalition im Bund bremsen. Auf der Kippe stehen könnte dann auch die Verkehrsüberwachung mit Hilfe der Kameras in den Mautbrücken an Autobahnen und Landstraßen, die bislang gesetzlich nicht zulässig ist. Auch die Klärung der Zuständigkeiten dürfte bundesweit Auswirkungen haben. Umstritten ist bislang, ob der Zweck der Kennzeichenerfassung die vorsorgliche Verhinderung von Straftaten oder auch deren Verfolgung ist. Die Kläger machen geltend, dass die Länder nur im Falle der Gefahrenabwehr – nicht aber bei der Strafverfolgung – eine Gesetzgebungskompetenz hätten. Nach Interpretation der Länder ist die Erfassung aber eine präventive Maßnahme; sie würde damit in ihre Zuständigkeit fallen.

Politiker der Oppositionsparteien kritisierten derweil die zunehmende Überwachung der Bürger: "Der Einsatz von Kennzeichenlesegeräten, die Debatte um die Nutzung von Mautdaten, der Einsatz von Handy-Ortungsgräten: All dies sind Baussteine beim Knüpfen eines immer engeren Überwachungsnetzes", beklagte der hessische Innenexperte der Grünen, Jürgen Frömmrich. "Dabei spielen strafrechtliche Verdachtsmomente keine Rolle, jeder wird zunächst erfasst." Ähnlich äußerte sich die stellvertretende Parteivorsitzende der Linken, Katina Schubert: "Die komplette Kennzeichenerfassung von Fahrzeugen, die Überprüfung sämtlicher Kreditkartenbesitzer in der Bundesrepublik, der Zugriff auf Konten und die ab Januar beschlossene Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen machen beängstigend klar: Persönliche Daten sind nicht länger persönlich." So werde der Rechtsstaat "gefleddert".

Quelle : www.heise.de
Titel: Tatort Wiesbaden: BKA berät über das kriminelle Potenzial des Internet
Beitrag von: SiLæncer am 20 November, 2007, 18:16
Unter dem Titel "Tatort Internet – eine globale Herausforderung für die innere Sicherheit" unternimmt die Herbsttagung des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden den Versuch, die neuen Anforderungen an Sicherheitsbehörden und Strafverfolger zu bestimmen. BKA-Präsident Jörg Ziercke wies darauf hin, dass die Verschlüsselung von Kommunikation eine effektive Gefahrenabwehr verhindere. "Wir können uns nach den erfolgreichen Festnahmen im Sauerland nicht zurücklehnen. Wir haben von einem Netzwerk von 30 bis 40 Personen 4 Tatverdächtige festgenommen. Diese Tatsache allein ist Ausdruck massiver Ermittlungsprobleme, weil wir sicher sind, dass dieses Netzwerk weiterhin überwiegend virtuell kommuniziert und die neuesten Technologien benutzt." Ziercke (SPD) appellierte an die Zuhörer aus Politik und Polizeikreisen, das BKA mit der Verabschiedung des BKA-Gesetzes zu unterstützen und dankte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für die massive Unterstützung in diesem Punkt.

In seiner Eröffnungsrede zum dreitägigen Kongress über den Tatort Internet skizzierte Schäuble zunächst die Vorteile des Internet, um verschiedene Aktivitäten wie das Gemeinsame Internet Zentrum (GIZ) oder das Terrorabwehrzentrum (GTAZ) und die Arbeit mit der Antiterror-Datei zu loben. Trotz der gigantischen Ausmaße des Webs gebe es doch nur eine begrenzte Zahl der Plätze im Internet, die als die Hauptquellen des Terrorismus angesehen werden müssten, beruhigte Schäuble die Zuhörer. Das Internet lasse aber auf der anderen Seite die klassischen Instrumente der Sicherheitsbehörden immer häufiger ins Leere laufen. "Der Staat darf sich nicht vorsätzlich blind und dumm machen", sagte Schäuble.

Doch die Beobachtung des Internet alleine reiche nicht aus. "Wir beobachten gegenwärtig, dass die Terroristen bei ihrer konspirativen Kommunikation das Überwachungsnetz der Sicherheitsbehörden immer professioneller zu umgehen versuchen." Dass die Behörden in dieser Lage die Verbindungsdaten der Kommunikation bräuchten, sei zur Abwehr schwerer terroristischer Gefahren notwendig. Die Vorratsdatenspeicherung ebenso wie die ins Auge gefasste Online-Durchsuchung seien darum kein qualitativ neuer Schritt, sondern lediglich eine Anpassung an den technischen Fortschritt. "Die Ansicht der Kritiker, dass der Rechtsstaat in einen Überwachungsstaat umgebaut wird, ist technischer Unsinn. Gerade wenn wir wollen, dass Behörden nicht in Grauzonen ermitteln, brauchen wir andere Gesetze und müssen dafür Sorge tragen, dass die Behörden personell und materiell ausgestattet sind."

Das technische Auftaktreferat hielt Axel Zweck vom VDI Technologiezentrum, dort Leiter der Abteilung Zukünftige Technologien. Seine "Perspektive 2020" beschäftigte sich indes kaum mit dem Internet und nur am Rande mit Kriminalistik, sondern stellte die Zukunft der virtuellen Realität vor. 2020, lautet die These von Zweck, wird sich ein Gutteil der Menschen in simulierten Welten aufhalten und mit ausgefeilten Mensch-Maschine-Schnittstellen arbeiten. Zweck verwies darauf, dass es heute schon Menschen gibt, die davon leben, dass sie Dienstleistungen in Second Life erbringen und dass es dort bereits zu Diebstählen und Betrügereien gekommen sei. Die Debatte um Pornograhie und Kinderpornograhie in Second Life erwähnte Zweck nicht. Die Polizei der Zukunft müsse sich die Frage stellen, wie sie Menschen in der virtuellen Realität schützen könne.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschützer kritisiert Ausdehnung der bundesweiten Videoüberwachung
Beitrag von: SiLæncer am 20 November, 2007, 18:39
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat bemängelt, dass der Bundestag in einer "Nacht- und Nebelaktion" die Vorgaben zur Löschung von Videoaufnahmen der Bundespolizei durch eine bis zu 30-tägige Speichermöglichkeit ersetzt hat. "Ich bin überrascht, dass solch eine Sache so geräuschlos an der Öffentlichkeit vorbei und ohne gründliche parlamentarische Beratung eingeführt werden konnte", sagte der Hüter der Privatsphäre der Nation in einem Gespräch mit der Märkischen Oderzeitung. Er kritisierte vor allem, dass die große Koalition den entsprechenden Antrag (PDF-Datei -  http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/071/1607148.pdf ) zur Verschärfung des Bundespolizeigesetzes erst am vergangenen Mittwoch ­ einen Tag vor der Bundestagsentscheidung­ einbrachte.

Im Rahmen des Blitzverfahrens bohrte Schwarz-Rot die Speicherfristen für das Material aus Überwachungskameras an Bahnhöfen und Flughäfen deutlich auf. Galt bislang, dass die Aufnahmen "unverzüglich" und somit spätestens nach 48 Stunden gelöscht werden mussten, darf sie die Bundespolizei nun zum Schutz der Anlagen maximal einen Monat lang aufbewahren. Die entsprechende Änderung beschloss der Bundestag gegen die Stimmen der Opposition am Donnerstagabend zusammen mit der heftig umstrittenen Ratifizierung des transatlantischen Abkommens zur Weitergabe von Flugpassagierdaten aus der EU an die USA. Die Kritik von FDP, Linken und Grünen konzentrierte sich somit bei der Debatte im Wesentlichen auf den Transfer der Passenger Name Records (PNR). Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU), streifte zwar kurz die Ausweitung der Videoüberwachung. Er charakterisierte diese aber allein als "maßvoll", ohne auf die Details einzugehen.

Die Ausdehnung der Speicherdauer begründen die Regierungsfraktionen in dem jetzt bekannt gemachten und vom Innenausschuss des Bundestags im Vorfeld abgesegneten Papier mit "folgenreichen Anschlägen in anderen Staaten" sowie "Anschlagsplanungen und Drohungen aus dem islamistisch-terroristischen Umfeld in Deutschland" auf öffentliche Verkehrsinfrastrukturen. Diese stünden besonders im Fokus potenzieller Attentäter. Die Auswertung der Erkenntnisse zu den Anschlägen in London im Jahr 2005 und zu den versuchten Attentaten auf Regionalzüge in Dortmund und Koblenz Ende Juli vergangenen Jahres hätten zudem "die besondere Bedeutung der Bildaufzeichnungen" deutlich gemacht. Die bislang festgeschriebene kurze Speicherfrist gefährde somit Fahndungserfolge, mit denen auch möglichen weiteren Tatversuchen zuvorzukommen sei. Die neue Aufzeichnungsdauer von 30 Tagen sei dagegen aus "einsatztaktischen und ermittlungstechnischen Gründen erforderlich".

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschützer fordert Ende der Datensammelwut
Beitrag von: SiLæncer am 21 November, 2007, 13:44
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat auf die Risiken der immer "exzessiveren Erhebung" persönlicher Daten hingewiesen. "Wer den Daten-GAU vermeiden will, muss für Datensparsamkeit sorgen", erklärte der Vorsitzende der so genannten "Artikel 29"-Gruppe der europäischen Datenschutzbehörden am heutigen Mittwoch auf einem Workshop der EU-Kommission zu datenschutzfreundlichen Technologien in London. Die Brüsseler Behörde hat es sich zum Ziel gesetzt, Verstöße gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht künftig schon auf der technischen Ebene erschweren. Sie will dazu den Datenschutz durch Technik stärken.

Mit Sorge verwies Schaar auf aktuelle Beispiele, in denen gespeicherte personenbezogene Informationen "außer Kontrolle" geraten seien. Konkret nannte er etwa die Panne bei einer Unterbehörde des britischen Finanzministeriums, bei der die gesamte Kindergelddatenbank mit 25 Millionen Einträgen etwa über Sozialversicherungs-, Adress- und Geburtsdaten sowie Kontodetails beim CD-ROM-Versand "verloren gegangen" seien. Niemand wisse, wer nun alles auf sie zugreifen könne.

"Die Fälle von Identitätsdiebstahl und Datenmissbrauch nehmen weltweit zu", warnte Schaar. "Wenn datenschutzfreundliche Lösungen mit derselben Intensität entwickelt würden wie Überwachungsmaßnahmen, hätten wir dieses große Risiko bereits im Griff." Begegnet werden könne den Gefahren nur durch datenschutzfreundliche Techniken, die so genanten Privacy Enhancing Technologies (PET), sowie der bewusste Verzicht auf die Erhebung und Speicherung von Daten. Im Zentrum der technischen Lösungen müsse dabei ein Identitätsmanagement stehen, "bei dem der Einzelne verschiedene elektronische Dienste mit unterschiedlichen Pseudonymen nutzen kann".

Anwender hierzulande erinnerte der Datenschutzbeauftragte daran, dass die Vorgabe, technische Systeme datenschutzfreundlich zu gestalten, bereits vor Jahren in das Datenschutzrecht aufgenommen worden sei. "Nach dem Bundesdatenschutzgesetz sind Verfahren so zu gestalten, dass dabei keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich verarbeitet werden." Schaar beklagte, dass die Verpflichtung "sowohl von öffentlichen Stellen als auch von Firmen weitgehend ignoriert wird". Mit Sorge beobachte er, "dass immer mehr persönliche Daten erhoben, unter gemeinsamen Identifikationsnummern wie der neuen lebenslangen Steuernummer gespeichert und zusammengeführt werden".

Ross Anderson, Informatikprofessor an der Universität in Cambridge, kritisierte ebenfalls die Strategie von Regierungen, zu viele persönliche Informationen an zentralen Orten in immer umfangreicheren Datenbanken zu speichern. "Das war ein Vorfall, der absehbar war", sagte er laut BBC zu dem riesigen Datenverlust des britischen Finanzministeriums. "Wenn es hier nicht passiert wäre, hätte es sich anderweitig ereignet."

Der britische Finanzminister Alistair Darling bedauerte derweil den "katastrophalen" Vorgang. Man müsse von einem "sehr, sehr ernsthaften" Verstoß gegen den Datenschutz sprechen, der das Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung unterwandern könne. Zugleich betonte Darling aber, dass es noch keine Anzeichen für einen Missbrauch der Informationen gebe. Die Banken würden jedenfalls die betroffenen 7,25 Millionen Konten überwachen, über die Informationen auf den nicht mehr aufzufindenden CDs gespeichert waren. Potenzielle finanzielle Schäden, die auf das fehlerhafte Verfahren der Behörde zurückzuführen seien, würden ausgeglichen.

Siehe dazu auch:

    * Millionen Briten von Datenpanne betroffen -> http://www.heise.de/newsticker/meldung/99315

Quelle : www.heise.de
Titel: Kölner Demo gegen den Überwachungsstaat findet weitere Unterstützer
Beitrag von: SiLæncer am 21 November, 2007, 16:48
Die geplante Demo gegen den Überwachungsstaat am kommenden Samstagmittag in Köln wird nun nach Angaben des Veranstalters auch vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und dem Chaos Computer Club (CCC) mitgetragen. Beide Organisationen rufen demnach gemeinsam mit der Bürgerrechtsvereinigung "Freiheit ist Sicherheit" zu der Kundgebung auf, die um 12.30 Uhr am Albertus-Magnus-Platz in Köln starten soll. Die Proteste sollen sich vor allem gegen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) richten, der immer wieder Vorschläge zur weiteren Einschränkung der Freiheitsrechte unterbreite.

Schäuble selbst verteidigte seine heftig umstrittenen Pläne für heimliche Online-Durchsuchungen am gestrigen Dienstag auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) als "Ultima Ratio der Terrorismusabwehr", die hohen rechtstaatlichen Hürden unterliege. Dass der konkrete Gesetzesentwurf aus dem Haus des Christdemokraten teils die Auflagen nicht so eng nimmt, steht auf einem anderen Blatt. Für den innenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, geht die Debatte um die Terrorgefahr hierzulande jedenfalls inzwischen "an der politischen Wirklichkeit vorbei". In einigen Teilen Deutschlands sei die Gefahr, Opfer rechtsextremer Gewalt zu werden, tausendmal größer als die Wahrscheinlichkeit eines Terroranschlags, sagte der Online-Durchsuchungen prinzipiell offen gegenüberstehende Sozialdemokrat nach einer Tagung von SPD-Innenpolitikern in Schwerin.

Auf der Konferenz haben die beteiligten Genossen sich darauf verständigt, dass unmittelbar nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Razzien in Nordrhein-Westfalen eine Positionierung der Sozialdemokraten erfolgen soll. Mit der Entscheidung in Karlsruhe wird nicht vor Anfang nächsten Jahres gerechnet. Wiefelspütz stellte zugleich klar: "Wenn der Bundesinnenminister zu 90 Prozent nur noch über Terrorismus redet, verkennt er die deutsche Kriminalitätswirklichkeit."

Die Union steht derweil dem Vorstoß von Wiefelspütz und anderen SPD-Politikern skeptisch gegenüber, ein neues Grundrecht auf Informationsfreiheit im Internet zu schaffen. Zwar sei man grundsätzlich gesprächsbereit, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jürgen Gehb (CDU), der Tageszeitung Die Welt. Sollte das neue Grundrecht aber lediglich eine "Lex Online-Durchsuchung" zur Blockade der geplanten Ermittlungsmethode für das Bundeskriminalamt darstellen, werde die Union nicht mitmachen. Den Sicherheitsbehörden dürfe der Einsatz technischer Innovationen zur Verbrechensbekämpfung nicht verwehrt werden. Weit auseinander scheint die Koalition damit aber nicht zu liegen: Auch Wiefelspütz erläuterte inzwischen, es müsse Schranken und Gesetzesvorbehalte für die Erweiterung der Grundrechte geben. Zu diesen könne unter bestimmten Voraussetzungen auch die umkämpfte Online-Durchsuchung zählen.

Nach Ansicht der früheren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist es grundsätzlich richtig, die Stellung der Bürger im Umgang mit dem Internet zu stärken. Wichtig sei aber, "dass dabei ein Mehr an Freiheit entsteht und keine weiteren Beschränkungen wie zuletzt bei einigen Gesetzesprojekten der Bundesregierung." Deshalb hänge viel von der konkreten Formulierung des neuen Grundrechts ab. Die innenpolitische Sprecherin der Liberalen im Bundestag, Gisela Piltz, hält die Entdeckung der Bürgerrechte durch die SPD für "wenig glaubwürdig". Regierungsvertreter hätten bereits klar gemacht, dass dem geplanten neuen Freiheitsrecht klare Schranken gesetzt werden müssten. Gemäß dem Rechtsexperten der Grünen, Jerzy Montag, fordert seine Partei schon seit langem, ein umfassendes Kommunikationsgrundrecht in die Verfassung aufzunehmen. Diese müsse das bislang nur vom Bundesverfassungsgericht formulierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auch den Datenschutz beinhalten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Unwissend, verlogen, heuchlerisch – und stolz darauf?
Beitrag von: SiLæncer am 21 November, 2007, 18:04
Im Bereich Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung bestätigt die SPD derzeit nicht nur alle Vorurteile gegenüber Politikern, sie scheint hierfür auch noch ein Lob erhalten zu wollen

Politiker sind Umfaller, haben keine Ahnung, heucheln oder lügen – so einige der gängigen Vorurteile, die man Politikern entgegenbringt. Wer auch immer zur Zeit für die Public Relations der SPD zuständig ist, der sollte eine Umschulung in Erwägung ziehen. Denn die derzeitigen Kommentare etlicher SPD-Mitglieder zu heiklen Themen wie Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung tragen nicht gerade dazu bei, diese Vorurteile zu entkräften. Im Gegenteil – es wird mit Unwissen und Machtlosigkeit kokettiert und dem Wähler direkt das Gefühl gegeben, die Zeit, da sich Politiker noch wenigstens den Anschein gaben zu wissen, wovon sie sprächen, sei endgültig vorbei. Heutzutage gibt man offen zu, nicht gewusst zu haben, was man tat, oder verbreitet unverdrossen weiter Halbwahrheiten und Nebelkerzen.


Mehr... (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26640/1.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Unwissend, verlogen, heuchlerisch – und stolz darauf?
Beitrag von: Jürgen am 22 November, 2007, 00:34
Noch bevor die leidige Epoche der allgemeinen Verdächtigung und Überwachung ihren Höhepunkt auch nur annähernd erreicht hat, bereiten die Mittäter ihre eigenen Persilscheine vor.

Hinterher war's eben keiner, hat's niemand gewollt oder nur geahnt.

Kennen wir auch schon.
Kein Wunder, dass immer wieder Vergleiche mit dem Ende der Weimarer Republik gezogen werden.

Angst davor zu haben, als vaterlandsloser Geselle verunglimpft zu werden, hat auch damals schon die meisten davon abgehalten, rechtzeitig deutlich zu warnen und angemessen heftig einzuschreiten.
So aber macht man sich mitschuldig.
Und im Kommunikationszeitalter kriegt's diesmal die halbe Welt in Quasi-Echtzeit mit.
Titel: Hauchdünne Mehrheit für Verschärfung des Berliner Polizeigesetzes
Beitrag von: SiLæncer am 23 November, 2007, 09:59
Die rot-rote Koalition im Berliner Abgeordnetenhaus hat die heftig umstrittene Novelle des Landespolizeigesetzes mit einer Stimme Mehrheit verabschiedet. Kern der Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) ist die Ausdehnung der Möglichkeiten zur Videoüberwachung und zur Handy-Ortung. Bei der namentlichen Abstimmung über die Verabschiedung des umstrittenen Polizeigesetzes votierten 74 der Parlamentarier mit Ja und 73 mit Nein. Zwei Abgeordnete der Linken enthielten sich. Die rot-rote Koalition verfügt im Berliner Landesparlament über insgesamt 76 Stimmen, sodass sie haarscharf an ihrer ersten Niederlage vorbeischrammte. Die drei Oppositionsfraktionen CDU, FDP und Grüne lehnten den Gesetzentwurf ab.

Das Votum war bis zuletzt heftig umkämpft. Die Hauptkritikerin der Linken an dem Vorhaben, Evrim Baba, hatte gestern noch betont, ihre Bedenken gegen die Verschärfung der Polizeibefugnisse seien nicht geringer geworden. Zuvor hatte sich am Dienstag noch der Berliner Anwaltsverein zu Wort gemeldet hatte: Die Juristen bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs, welcher der Polizei einen weit reichenden Zugriff auf Videobilder der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und anderer privater Stellen erlaubt. Zudem sollten Beamte, die Verkehrskontrollen durchführen, aus ihren Fahrzeugen heraus filmen dürfen. Diese Videoaufnahmen zur "Eigensicherung" der Beamten sahen die Anwälte besonders kritisch, da unbeteiligte Dritte oder zufällig vorbeigehende Spaziergänger von dieser Überwachung erfasst würden. Auch eine massive Ausweitung der Videoüberwachung bei Großveranstaltungen ohne Anhaltspunkte für das Begehen von Straftaten sei nicht hinnehmbar.

Die Humanistische Union hatte am heutigen Vormittag ebenfalls noch einmal an die Abgeordneten appelliert, den Vorstoß nicht abzusegnen. Laut der Bürgerrechtsorganisation hat sich gemäß den Ergebnissen des Pilotprojektes zur 24-Stunden-Videoaufzeichnung in Berlin die bisherige Praxis der Videoüberwachung bei der BVG nicht bewährt. Sie sollte deshalb einer kritischen Prüfung unterzogen werden, bevor über ihre Verlängerung oder gar Ausweitung entschieden werde. Die von der SPD erhoffte "generalpräventive Wirkung" der elektronischen Augen sei nicht eingetreten, die Zahl der Sachbeschädigungen durch Graffiti und Vandalismus im Untersuchungszeitraum sogar leicht anstiegen. Die Behauptung des Entwurfs, die Videoüberwachung habe sich "als geeignetes Mittel" zur Bekämpfung der Drogenkriminalität oder terroristischer Anschläge bewährt, sei "völlig aus der Luft gegriffen".

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte sich am Dienstag mit der Linkspartei noch auf Änderungen an der Novelle geeinigt. So dürfen nun etwa Daten von Handy-Ortungen nur mit Zustimmung der betroffenen Personen an Dritte weitergegeben werden. Der Innenausschuss nahm auch eine Klausel zur Evaluation der Neuregelungen nach zwei Jahren in den Entwurf auf. Laut Agenturmeldungen strich das Plenum zudem noch die "Filmgenehmigung" für die Beamten zum Selbstschutz. Die Korrekturen in letzter Minute hätten ihre grundsätzliche Kritik an einer Einschränkung der Bürgerrechte aber nicht ausgeräumt, begründeten Baba und ihre Fraktionskollegin Mari Weiß ihre Enthaltung. Weiß erinnerte daran, dass Parlamente dazu da seien, Bürger vor Willkür zu schützen. Das sei hier nicht gelungen.

Die Innenexpertin der Fraktion der Linken im Abgeordnetenhaus, Marion Seelig, bekundete ebenfalls Gewissensbisse. Sie räumte ein, dass es bei den Änderungen um einen "Grundrechtseingriff geht, der nicht gering ist". Das sähen viele Mitglieder ihrer Fraktion mit sehr gemischten Gefühlen. Man habe sich aber in der Koalition nicht ganz durchsetzen können.

Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann warf dem rot-roten Senat und den Regierungsfraktionen eine Abkehr von den Freiheitsrechten vor. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) schicke sich derzeit mit ständig neuen Sicherheitsvorschlägen an, "grundlegende Prinzipien unseres Rechtsstaates umzubauen". Rot-Rot habe nun mit der Novelle "die Tür ein Stück" aufgemacht in "Schäubles Welt". Aus Protest entrollten die Grünen-Abgeordneten bei Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses DIN-A-3-große Plakate, auf denen Videokameras abgebildet waren. Mit den in Fernrohre verwandelten Blättern "filmten" sie anschließend die Abgeordneten von Rot-Rot.

Der CDU-Innenexperte Frank Henkel lobte zwar den Ansatz des Vorhabens. Damit sei Rot-Rot endlich Forderungen der CDU gefolgt. Doch die Ausdehnung der Überwachungsbefugnisse gehe nicht weit genug. Weiterhin käme es etwa nicht zur Montage von Kameras an Kriminalitätsschwerpunkten und zur Aufzeichnung von Graffiti-Schmierereien. "Wir werden trotz aller Verbesserungen diesen halbherzigen Entwurf nicht mittragen", betonte Henkel. Sein FDP-Kollege Björn Jotzo hielt Rot-Rot dagegen vor, "ein Sicherheits-Placebo auf Kosten der Bürgerrechte" statuiert zu haben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Abhörsichere "Skype"-Telefonate im Netz stellen deutsche Polizei vor Probleme
Beitrag von: SiLæncer am 23 November, 2007, 10:39
Die deutschen Polizeibehörden sehen sich beim Abhören von Internet-Telefonaten über den Voice-over-IP-Dienst "Skype" ungeahnten Schwierigkeiten ausgesetzt.

Es sei den deutschen Behörden nicht möglich, die Verschlüsselungstechnologie der Software zu überwinden, um Anrufe von mutmaßlichen Kriminellen und Terroristen abzuhören, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke am Donnerstag auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamts in Wiesbaden. Ziercke sagte, aus diesem Grund werde das Thema Online-Durchsuchungen in Deutschland derzeit intensiv diskutiert. Es sei von gesetzgeberischer Seite erforderlich, sich in die Anrufe bereits vor Anwendung der Verschlüsselung einschalten zu können.

Das technische Problem bei "Skype" und anderer Software für Internet-Telefonie liegt in der Art der Datenübermittlung begründet. Die Sprachinformationen werden in kleine Pakete aufgebrochen und über tausende unterschiedlicher Routerpfade übermittelt. Es gebe keinen konstanten Datenfluss zwischen Anrufer und Angerufenem wie bei der traditionellen Festnetz-Telefonie.

Ziercke betonte, es liege nicht in der Absicht des BKA, bei "Skype" eine Offenlegung des eingesetzten Verfahrens zu erwirken oder "Hintertüren" für deutsche und andere Strafverfolgungsbehörden einzurichten. "Ich halte das nicht für hilfreich", sagte Ziercke. "Ich gehe auch nicht davon aus, dass irgendein Anbieter sich auf eine solche Vereinbarung einlassen würde."

Die Gefahr der Einführung von Online-Trojanern und Spionageprogrammen werde in der Bevölkerung stark überschätzt, sagte Ziercke weiter. Entsprechende Maßnahmen würden nur in seltenen Fällen eingesetzt. "Derzeit verfolgen wir 230 Verdachtsmomente in Verbindung mit mutmaßlichen Ismalisten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir in mehr als zwei oder drei Fällen auf entsprechende Ermittlungsmethoden zurückgreifen würden".

Quelle : SAT+KABEL
Titel: Brieftauben verschlüsseln nicht
Beitrag von: SiLæncer am 23 November, 2007, 13:46
Drei Tage lang informierte das Bundeskriminalamt (BKA) auf seiner Herbsttagung über das Thema "Tatort Internet". Verglichen mit dieser "Fernuniversität des Terrors, die rund um die Uhr geöffnet hat", so BKA-Chef Ziercke, war das recht kurz, doch die Nachricht kam rüber: Den straffreien Raum Internet wird es nicht geben, weil es ihn nicht geben darf. Zum guten Schluss kamen im Rahmen einer Podiumsdiskussion erstmals die Kritiker der Online-Durchsuchung zu Worte.

ZDF-Moderator Steffen Siebert hatte keine Mühe, die Diskussion in Gang zu bringen, dazu waren die Positionen zu klar vorgegeben. Der ehemalige Bundesinnenminister Baum, Beschwerdeführer beim Bundesverfassungsgericht, tat die Online-Durchsuchung als überflüssig ab und kritisierte die Arbeit der gesetzgebenden Politiker als Schluderei. Moderater gab sich Bundesdatenschützer Peter Schaar. Er habe keine Bedenken, wenn mit der Online-Durchsuchung tatsächlich gegen Terroristen ermittelt werd.e Er habe aber Probleme damit, wenn das Verfahren auf umfangreiche Vorfeldermittlungen ausgeweitet werde. Als Beispiel führte Schaar die Kontoabfrage an, die zunächst nur für schwerste Straftaten wie Terrorismus und organisierte Kriminalität gedacht war und nun zur Kontrolle von Hartz-IV-Beziehern verwendet werde.

Die Gegenposition bezog der hessische Innenminister Volker Bouffier. Er wischte die Bedenken mit der Bemerkung vom Tisch, dass es Aufgabe des Staates sei, Opfer zu vermeiden, und erntete mit dieser Position wiederholt den Beifall des Auditoriums. Bouffier nahm vom Moderator in die Diskussion eingebrachten Vergleich auf, den Innenminister Schäuble gemacht hatte. Ob durch die Kommunikation mit Brieftauben oder über Telefon oder mit dem Internet, immer müsse es darum gehen, dass der Staat Einblick in die Kommunikation von Verdächtigen nehmen kann. "Brieftauben verschlüsseln nicht. Sie wollen einen Polizisten in den Schrank des Brieftaubenzüchters setzen," entgegnete Datenschützer Schaar.

Unbeeindruckt von den Bedenken der Kritiker zog BKA-Chef Ziercke am Ende sein Fazit der Tagung. Sie habe die Notwendigkeit einer Kriminalistik der digitalen Welt gezeigt, wie sie auch seine Grundsatz-Thesen bestätigt habe (inzwischen als PDF-Datei vom BKA veröffentlicht). Besonders erschreckend sei es, dass terroristische Propaganda mittlerweile in Kinderzimmer eindringe. Unter Bezugnahme auf das Referat (PDF-Datei) des Arabisten Yassin Musharbash erklärte Ziercke, dass sich Al-Qaida nur mit Hilfe des Internet von einer Kader-Organistation zu einer interaktiven Terror-Organisatuin zu wandeln. Die anonymisierte, kryptierte und nomadisierende Kommunikation der Terroristen verlange dringend nach Mitteln wie jenen der Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung. "Den maßgeschneiderten Modi Operandi von Terroristen und Schwerkriminellen müssen wir maßgeschneiderte Ermittlungsinstrumente entgegensetzen," erklärte Ziercke seine Forderung nach technikoffenen flexiblen Lösungen. Die Ungleichzeitigkeit der Entwicklung von Technik und Recht müsse aufgehoben werden. Dies sei besonders darum wichtig, weil die "realen Probleme von heute die Verbrechen in den virtuellen Welten von morgen sind".

In der abschließenden Pressekonferenz erklärte Ziercke, dass Österreich, die Schweiz und Spanien die Länder sind, die die Technik der Online-Durchsuchung bereits umgesetzt hätten. Zumindest in Bezug auf Spanien gibt es für diese Aussage von dortigen Juristen keine Bestätigung, wie es auf der Bochumer Tagung zur Online-Durchsuchung bekannt wurde. Unter Verweis auf die europäische Dimension der Vorratsdatenspeicherung erklärte Ziercke, dass alle Länder schon erkannt haben, dass man handeln müsse. Bei zwei konkreten Anlässen habe man die Online-Durchsuchung benötigt. Für die Zukunft schätzte der BKA-Chef erneut, dass in 10 bis 15 Fällen pro Jahr zur Online-Durchsuchung gegriffen wird, um der Auswertungsproblematik bei kryptierten Inhalten begegnen zu können und so noch während eines laufenden Ermittlungsverfahrens die massenweise anfallenden Daten auf wichtige Inhalte sieben zu können. "Nur so haben wir die Chance, im laufenden Verfahren zu erfahren, welche Objekte Ziel eines Anschlages sein sollen."

Ziercke bestätigte dabei, dass die geforderte Quellen-TKÜ vor allem wegen der Skype-Telefonate benötigt wird. Mit Skype selber habe man bislang keine Gespräche geführt, um sich Backdoors offen zu halten. Ebenso mache es für ihn keinen Sinn, von der Bevölkerung zu verlangen, dass alle Kryptoschlüssel zentral hinterlegt werden müssen, weil sich Schwerkriminelle und Terroristen nicht an die Regelung halten würden. Auf Nachfrage von heise online erläuterte Ziercke seine Forderung, Kompetenz-Center zur Analyse von Massendaten einzurichten. Entsprechende Geräte können 50 bis 60 Millionen Euro kosten und könnten angesichts der weiter abnehmenden Halbwertzeit von IT-Anlagen nicht von allen Kriminalämtern einzeln angeschafft werden.

Insgesamt wurde mit der Herbsttagung deutlich, dass für die Kriminalisten das "Sicherheitsversprechen des Staates gegenüber seinen Bürgern" (Ziercke) auf dem Spiel steht und sie darum ohne wenn und aber die Online-Durchsuchung, die Quellen-TKÜ und die Einrichtung von Kompetenz-Centern fordern. An der technischen Umsetzbarkeit der Maßnahmen haben die Spezialsten absolut keinen Zweifel. "Wenn die Verdächtigen über offene WLANs ins Internet gehen, haben wir keine Probleme, einen Ü-Wagen hinzustellen und ihnen ein offenes WLAN zu geben", erklärte ein Beamter gegenüber heise online. "Schauen Sie sich doch Ihre Kollegen an." In der Tat: Bedenkenlos nutzten die meisten Pressevertreter die bereitgelegten Netzwerkkabel des BKA, um ihre Berichte in die Redaktionen zu mailen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Die Grünen kritisieren die Aufweichung des Datenschutzes
Beitrag von: SiLæncer am 25 November, 2007, 14:38
In einer Rechtsstaatsdebatte warnten die Grünen auf ihrem Parteitag in Nürnberg vor einem Marsch in den "präventiven Überwachungsstaat". Sie kündigten eine Kampagne gegen eine weitere Einschränkung von Freiheitsrechten und des Datenschutzes an. Ein Leitantrag des Vorstands, in dem die Grünen unter anderem Plänen für eine Vorratsdatenspeicherung, eine Online- und Videoüberwachung, eine Stärkung der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes eine Absage erteilten, wurde mit überwältigender Mehrheit verabschiedet.

Die Parteivorsitzende Claudia Roth betonte, ein funktionierender Rechtsstaat sei eine wichtige Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit einer lebendigen Demokratie. Der Bundesregierung warf sie im Zusammenhang mit der ihrer Ansicht nach fortschreitenden Aufweichung des Datenschutzes vor, "Totengräber der Demokratie" zu sein. Für Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) heilige der Terrorismus inzwischen jedes Mittel. Mit seiner "Salamitaktik" höhle er die Bürgerrechte immer mehr aus.

Die FDP nannte die Klage der Grünen über immer weitergehende Eingriffe der Koalition in die Bürgerrechte unglaubwürdig. Der massive Abbau der Bürgerrechte habe schließlich schon mit den Anti-Terror-Gesetzen der vorigen rot-grünen Regierung begonnen, sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz.

Quelle : www.heise.de
Titel: Journalist will BND-Daten einsehen
Beitrag von: SiLæncer am 28 November, 2007, 11:04
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am heutigen Mittwoch die Klage des Berliner Journalisten Andreas Förster gegen den Bundesnachrichtendienst (BND). Die Richter müssen entscheiden, in welchem Umfang der Geheimdienst Einsicht in seine Daten gewähren muss. Der Berliner Journalist will wissen, was über ihn gespeichert wurden. Dies wird ihm bislang verwehrt.

Um Lecks in den eigenen Reihen aufzudecken, hatte der Geheimdienst Journalisten ausspioniert. Ende 2005 wurde die Affäre bekannt. Im Mai 2006 wurde ein Bericht des früheren Bundesrichters Gerhard Schäfer für das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestags veröffentlicht. Danach war das Vorgehen rechtswidrig.

Der BND hält die Angaben, die er dazu bislang dem 48 Jahre alten Journalisten gegenüber gemacht hat, für ausreichend. Es gebe keine gesetzliche Grundlage für eine Akteneinsicht. Die Leipziger Richter müssen nun prüfen, wie weit der Auskunftsanspruch tatsächlich geht. Förster verlangt, die Akten zu seinem Fall selbst einsehen zu können. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzte Instanz zuständig. Eine Entscheidung will der zuständige 6. Senat noch heute fällen.

Quelle : www.heise.de
Titel: IT-Branchenverband lehnt Online-Razzien nicht durchweg ab
Beitrag von: SiLæncer am 28 November, 2007, 15:01
Der Bitkom hat besonders strenge Voraussetzungen für die vor allem vom Bundesinnenministerium und von Unions-Politikern geforderten heimlichen Ausforschungen von IT-Systemen gefordert. "Wir sind der Meinung, dass die Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff auch bei der Online-Durchsuchung eine Orientierung geben sollten", erklärte Dieter Kempf aus dem Präsidium des Branchenverbands beim Forum "Innere Sicherheit und Hightech" am heutigen Mittwoch in Berlin. Die Vielfalt der auch sehr privaten Daten, die etwa auf einer Festplatte zu finden seien, sei "ähnlich umfang- und facettenreich wie die Kommunikation innerhalb von Wohnungen". Wenn entsprechend restriktive Vorgaben gefunden würden, will der Bitkom laut Kempf seinen Widerstand gegen ein entsprechendes Bespitzelungsvorhaben aufgeben. "Dann müssen wir nicht mehr davon ausgehen, dass uns eine breit angelegte Überwachung von PCs und Festplatten droht."

Das Bundeskriminalamt (BKA) spreche von fünf bis zehn einschlägigen Fällen pro Jahr, führte Kempf weiter aus. Sollten damit tatsächlich terroristische Gefahren vermieden werden können, "sollten wir dieses Instrument nicht prinzipiell ablehnen". Ein entsprechendes Gesetz müsse aber "mit einem harten Kontrollverfahren und einem Verfallsdatum versehen werden". Falls es eine Nützlichkeit in der Praxis nicht erweise, sollte es wieder abgeschafft werden. Noch fehle es aber an genaueren Informationen über die Pläne des Innenministeriums und an einer "klaren Definition der juristischen Voraussetzungen" verdeckter Online-Durchsuchungen. Besonders prekär findet Kempf in diesem Zusammenhang, dass nach dem aktuellen Gesetzesentwurf "prinzipiell alle Computersysteme ein mögliches Ziel staatlicher Überwachung" seien. Dies schließe auch mobile Endgeräte und die Zentralrechner von E-Mail-Anbietern ein, falls diese von einem Verdächtigen genutzt würden.

In der Debatte um die Technik von Online-Razzien will der Bitkom vor allem verhindern, dass hierzulande tätige Verkäufer von Sicherheitssoftware für den so genannten Bundestrojaner "standardisierte Hintertüren einbauen müssen". Derlei Anforderungen schloss August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, rasch und vehement aus, während er generell erneut für die Einführung einer Lizenz zu heimlichen Online-Durschsuchungen für das BKA Partei bezog. Nicht weniger problematisch wäre laut Kempf ein Zugriff auf die Server von E-Mail-Providern. Hier sei ein nationaler Ansatz wenig sinnvoll. Offen sei auch nach wie vor, ob das Spionageprogramm etwa als Trojaner oder als elektronische Wanze in Form eines Key-Loggers zum Abgreifen von Tastaturanschlägen komme. In jedem Fall müssten wohl Firewalls, Virenscanner oder andere Sicherheitsvorkehrungen umgangen werden. Zudem müsste ausgeschlossen werden, dass der falsche Rechner ausgeforscht werde. Das gesamte Verfahren sei so "weit komplexer, als ein Telefon abzuhören".

Die bereits vom Bundestag beschlossene Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sowie die damit einhergehenden Eingriffe in die Privatsphäre lehnte der Vertreter der Lobbyvereinigung ebenfalls "nicht grundsätzlich" ab, "wenn dadurch eine Reihe schwerer Straftaten aufgeklärt werden kann". Es müsse aber hinterfragt werden, wie praxisgerecht die neue Regelung ausgestaltet sei. Leider seien die Abgeordneten der dringenden Bitte, die Speicherverpflichtung erst 2009 in Kraft zu setzen, nur teilweise im Internetbereich nachgekommen. Die auch bei den Mobilfunkbetreibern erforderlichen technischen Erweiterungen und die personelle Aufstockung seien innerhalb weniger Wochen nicht hinzubekommen. Kempf bedauerte weiter, dass die von der großen Koalition ins Spiel gebrachten Entschädigungspauschalen "viel zu niedrig sind".

Grundsätzlichere Kritik an den laufenden Überwachungsvorhaben übte Heribert Prantl, Leiter des Ressort Innenpolitik bei der Süddeutsche Zeitung. Die Grundrechte seien mit den Plänen zur Schaffung eines "Präventivstaates" und deren laufender Umsetzung insbesondere durch das Innenministerium "unter Generalverdacht geraten", warnte der Pressevertreter. Sie würden "banalisiert und verbraucht". Mit der Vorratsdatenspeicherung etwa "gilt jeder Einzelne erst einmal als verdächtig". Viele politische Skandale dürften künftig nicht mehr durch die "machtvolle Publizistik" aufgedeckt werden können, da die Informanten eine Enttarnung befürchten müssten. Prantl sprach von einer "Kastration der Pressefreiheit", die sich in anderen Berufsfeldern wie bei Anwälten widerspiegele. Das System von Sicherheit und Freiheit sei "völlig außer Balance geraten".

Für den Innenpolitikexperten produziert der Gesetzgeber im Wahn der Terrorabwehr immer mehr "vergiftete Paragraphen". Immer mehr Bürger könnten sich des bedrohlichen Gefühls nicht erwehren, der Staat wolle ihnen etwa mit der Netzbespitzelung "ins Hirn schauen". Die Präventionslogik trage dabei einen "Hang zur Maßlosigkeit" mit sich. Wenn der Staat "alles tun muss", um etwa Anschläge zu verhindern, "ist die Politik damit noch lange nicht fertig". Es müssten unter anderem Vorbeugehaft, Schutzhaft und Langzeitquarantäne für potenzielle "Gefährder" folgen. Der starke Staat sei der Staat, der seine Regeln und Prinzipien mit kühlem Kopf verteidigt, plädierte Prantl dagegen für einen stärkeren Schutz der Freiheitsrechte. "Innere Sicherheit verlangt innere Festigkeit." Das allein glückselig machende legislative Heilmittel gegen den Terrorismus gebe es generell nicht. Der Staat müsse daher die Wahrheit sagen, "dass er bei aller Wachsamkeit Risiken nicht ausschalten kann".

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesnachrichtendienst muss Journalist Einsicht in BND-Akten gewähren
Beitrag von: SiLæncer am 28 November, 2007, 19:48
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Bürger gestärkt, die Auskunft vom Bundesnachrichtendienst (BND) verlangen. Nach einer Entscheidung vom Mittwoch muss der BND dem Journalisten Andreas Förster von der "Berliner Zeitung" Akteneinsicht gewähren. Damit hatte die Klage des Redakteurs Erfolg. Der BND hatte Förster und andere Journalisten bespitzeln lassen, um Lecks in den eigenen Reihen aufzudecken. Die Affäre wurde Ende 2005 bekannt. (Az.: BVerwG 6 A 2.07).

"Ich freue mich sehr und hoffe, dass ich bald vom BND eingeladen werde, um meinen Akten einzusehen", sagte Förster der Deutschen Presse-Agentur dpa. Sein Anwalt Christian Schertz zeigte sich hochzufrieden mit dem Grundsatzurteil. "Es zeigt, dass auch ein Nachrichtendienst nicht im rechtsfreien Raum agieren kann", sagte Schertz. Die Entscheidung sei eine eindeutige Vorgabe für den BND, wie er mit Akten umzugehen habe.

Nach dem Urteil des 6. Senats muss der Geheimdienst dem Redakteur der Berliner Zeitung nun Auskunft darüber erteilen, welche Informationen und Daten er über ihn gespeichert hat. Dies gelte sowohl für elektronisch gespeicherte als auch auf Papier festgehaltene Daten. Letzteres hatte der BND verhindern wollen. Er hatte dem 48 Jahre alten Journalisten bislang nur Auskunft über elektronische Daten erteilt. Für weitergehende Informationen fehle die gesetzliche Grundlage, argumentierte der Geheimdienst.

Diese Gesetzesauslegung wollte der BND durch die Leipziger Richter in einem Grundsatzurteil bestätigt bekommen – obwohl auch aus seiner Sicht im konkreten Fall Förster keine Gründe für die Weigerung vorlagen. Das Bundesgericht – in erster und letzter Instanz für die Pullacher Geheimdienstler zuständig – folgte aber der Argumentation aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht.

Der Vorsitzende Richter Franz Bardenhewer verwies dabei auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983. Vor diesem Hintergrund sei das Bundesverfassungsschutzgesetz 1990 entstanden, in dem die Datenspeicherung und der Datenschutz geregelt würden. "Man gewinnt den Eindruck, dass es dabei um eine Stärkung des Auskunftsanspruchs des Bürgers ging", sagte der Richter mit Blick auf das damalige Gesetzgebungsverfahren. Das nachrichtendienstliche Geheimhaltungsinteresse sahen die Richter trotzdem geschützt. Das Gesetz lege fest, dass eine Auskunft verweigert werden könne, wenn eine Gefährdung für die Aufgabenerfüllung bestehe.

Förster war von 2001 bis 2005 durch einen Journalisten aus Leipzig bespitzelt worden. Ein im Mai 2006 veröffentlichter Bericht des früheren Bundesrichters Gerhard Schäfer für das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestags hatte das Vorgehen als rechtswidrig bezeichnet. BND-Präsident Ernst Uhrlau entschuldigte sich für die Aktion, bei Förster auch persönlich. Die von dem Redakteur geforderte Akteneinsicht wurde jedoch abgelehnt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Koalition will Online-Durchsuchung nicht übers Knie brechen
Beitrag von: SiLæncer am 28 November, 2007, 19:48
Punktsieg im Streit um heimliche Online-Durchsuchungen für die SPD: Vertreter von Bundesregierung und Union erklärten auf dem Bitkom-Forum zur inneren Sicherheit am heutigen Mittwoch in Berlin, dass man gemäß dem Drängen der Sozialdemokraten vor einem Entscheid über eine Befugnis für bundesweite Online-Razzien das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen abwarten wolle. "Das haben wir so vereinbart", sagte Stephan Mayer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, in Bezug auf entsprechende Koalitionsgespräche. Zuvor hatte auch August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, signalisiert, dass der Gesetzesentwurf mit der umkämpften Passage zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" zunächst auf Eis gelegt worden sei.

Die Karlsruher Richter zeigten bei der Anhörung über die Schnüffellizenz für den Verfassungsschutz in NRW Anfang Oktober deutliche Zweifel an der Verfassungskonformität der entsprechenden Gesetzesgrundlage. Dennoch beharrten vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der Chef des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, auf der raschen Einführung einer bundesweiten gesetzlichen Regelung für verdeckte Online-Durchsuchungen im Rahmen der Novelle des BKA-Gesetzes. Die roten Roben dürften die Klausel für Online-Razzien kippen, hat Mayer dagegen inzwischen erkannt. Das Landesgesetz sei wohl tatsächlich "nicht optimal ausgestaltet". Man wolle daher die Hinweise aus Karlsruhe im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene aufgreifen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts könne aber "kein apodiktisches Urteil" für einen Beschluss im Bundestag darstellen.

Generell hält Mayer den Einsatz des sogenannten Bundestrojaners weiter für "am allervordringlichsten erforderlich", weil das Hauptkommunikationsmittel von Terroristen und anderen Straftätern heutzutage das Internet sei. Über das klassische Telefon würden dagegen kaum noch relevante Informationen übermittelt. Der Gesetzgeber habe daher die "verdammte Pflicht", Ermittlern Möglichkeiten zu geben, sich auf gleicher Augenhöhe mit den Kriminellen zu "duellieren". Der private PC dürfe da "nicht sakrosankt sein".

Für Max Stadler, FDP-Obmann im Innenausschuss des Bundestags, lautet das Grundproblem dagegen, "ob es einen Kernbereich der Privatsphäre geben soll, den wir unangetastet lassen". Die Sicherheitsbehörden sollten zwar "den neuesten technischen Stand zur Verfügung haben". Man müsse aber bei den alten rechtsstaatlichen Prinzipien bleiben. Danach habe der Staat wohl das Recht, jemand zu überwachen. Aber nur dann, wenn er sich verdächtig gemacht habe. "Auch zur Verhinderung von Straftaten muss an ein konkretes Verdachtsmoment angeknüpft werden, sonst geraten ja praktisch alle ins Visier." Mit Online-Razzien lasse sich der Gesetzgeber zudem auf ein Hase-und-Igel-Spiel ein. "Wenn es einen Verdächtigen in Berlin gibt, sollen dann auch alle Berliner Internet-Cafés flächendeckend überwacht werden?", warf Stadler als Frage auf. Bei einem solchen Ansatz würden "die Maßstäbe verloren gehen".

Die von Befürwortern heimlicher Online-Durchsuchungen in der Union gern ins Feld geführten hohen Verfahrenshürden bezeichnete der Liberale als "stumpfes Schwert". Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), dem das Innenministerium die Befugnis zur Beantragung entsprechender Ermittlungsmaßnahmen geben will, werde in jedem Fall sicher "bestimmte Verdachtselemente" vortragen. Wer diese als Richter ablehne, "hat eine ganz große Verantwortung". Zu einer echten Eingrenzung würden die Anforderungen an das Prozedere daher wohl kaum führen. Stadler verwies zudem auf eine stärkere Sensibilisierung für den Schutz der Privatsphäre gegenüber dem Staat in der Bevölkerung, die auch etwa mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gewachsen sei. Gerade viele jüngere Menschen würden sagen, "das geht uns zu weit".

Gleicher Ansicht war Heribert Prantl, Leiter des Ressorts Innenpolitik bei der Süddeutschen Zeitung. Er beschwor die Gefahr herauf, "dass die Akzeptanz von Sicherheitsgesetzen schwindet". Die "Generation Internet" springe ab und verweigere den Gesetzesgehorsam, wie sich am Widerstand gegen neue Überwachungsvorhaben in der Blogosphäre bereits zeige. Er vermisse in der Diskussion um die Verschärfung von Sicherheitsgesetzen die Frage nach dem "absoluten Tabu". Dieses verlaufe wohl "in der Nähe des privaten Computers".

Der Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Udo Helmbrecht, stellte dagegen die Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden durch eine neue, von Kommunikation getragene und in virtuellen Welten lebenden Gesellschaft in den Vordergrund. Nationale Territorien und Bereiche wie "Wohnung" oder "Haus" seien darin nicht mehr abgrenzbar. Als größtes Problem bezeichnete er dabei die Entwicklung internationaler Bot-Netze. Zur Online-Durchsuchung wollte Helmbrecht nicht direkt Stellung nehmen. Er zeigte sich nur sehr unglücklich, dass die Medien weiter vom "Bundestrojaner" sprächen. Beim BKA in Arbeit sei dagegen eine "Remote Forensic Software" (RFS), die keine Schwachstellen in IT-Infrastrukturen ausnutzen werde.

"Viel mehr Augenmaß" in der Debatte forderte Thomas Tschersich von der Deutschen Telekom. Vor dem Ruf nach neuen Befugnissen müssten zunächst die bestehenden Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. "Wir müssen die Überwachungsfähigkeit in die Netze integrieren", führte der Vorsitzende des Lenkungsausschusses Sicherheit im IT-Branchenverband Bitkom am Beispiel der Verpflichtung zum Einbau von Abhörboxen durch die Provider aus. Aber nur Behörden in drei Bundesländern seien technisch überhaupt in der Lage, sich dort einzuklinken. Mit der RFS bekäme man jedenfalls "nur die Dummen", während man den Internet- und E-Mail-Anschluss von Verdächtigen schon beschatten könne. Größtes Problem seien aber nicht Einzelmaßnahmen, sondern "die hunderttausend Überwachungsbeschlüsse, die bei uns reinflattern".

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble: Online-Razzien sind die Polizeiautos der digitalen Welt
Beitrag von: SiLæncer am 29 November, 2007, 22:51
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat bei der hitzigen Bundestagsdebatte über den Haushalt des von ihm geführten Ressorts am heutigen Donnerstag erneut für heimliche Online-Durchsuchungen geworben. Die Notwendigkeit der geplanten neuen Ermittlungsmaßnahme suchte der CDU-Politiker mit einem Vergleich zu illustrieren: "Seit das Auto erfunden ist, braucht auch die Polizei Kraftfahrzeuge." Dass den Fahndern niemand den Einsatz von Computern und das Fahren auf der Datenautobahn verwehren will, thematisierte Schäuble im Anschluss nicht weiter. Das Bundeskriminalamt (BKA) müsse mit den technischen Möglichkeiten Schritt halten können, forderte er vielmehr pauschal. Nur ein Staat, der das Recht auch durchsetzen könne, sei ein Rechtsstaat.

In einer Abkehr von früheren düsteren Bedrohungsszenarien, welche die Opposition bereits vielfach als Panikmache kritisiert hatte, beurteilte der Innenminister die Sicherheitslage hierzulande als insgesamt gut. Dies habe "mit der bewährten Sicherheitsarchitektur des Grundgesetzes" und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern zu tun. In den zwei Jahren der großen Koalition seien zahlreiche Vorhaben im Bereich innere Sicherheit vorangebracht worden, die zuvor jahrelang nicht lösbar schienen. Schäuble nannte als Beispiele die Einführung des Digitalfunks für Behörden mit Sicherheitsfunktionen, die Anti-Terrordatei und das gemeinsame Anti-Terrorzentrum von Polizeien und Geheimdiensten.

"Ihre Sicherheitsarchitektur gleicht einer Bruchbude", hielt Hartfrid Wolff von der FDP dem Minister dagegen vor. BKA und Bundespolizei müssten zusammenarbeiten, statt einander Konkurrenz zu machen. Zugleich warf der Liberale Schäuble vor, Ängste vor Anschlägen zu schüren und die Bevölkerung so für Gesetze geneigt zu machen, die eigentlich nicht notwendig sind". Sein Parteikollege Max Stadler sprach in diesem Zusammenhang konkret die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten "von Millionen unverdächtiger Bürger" an, die eine neue Überwachungsqualität einführe.

Der Grünen-Politiker Wolfgang Wieland wagte wie Schäuble einen historischen Vergleich, mit dem er sich vor allem bei der Union unbeliebt machte. Es stimme nicht, dass "in den Metropolen Krieg herrsche", wies der Innenexperte der Oppositionspartei eine Einschätzung des CDU-Politikers im Bezug auf das Treiben krimineller Banden in Großstadtvierteln zurück. Einen "solchen Müll" habe er zuletzt von Andreas Baader gehört. Aber das sei ein RAF-Terrorist gewesen und nicht der Verfassungsminister. Wieland bezeichnete ferner das von Schäuble empfohlene Buch "Selbstbehauptung des Rechtsstaates" von Otto Depenheuer als eine "grauenhafte Kampfschrift des Konservatismus", die viele Zitate des umstrittenen Staatsrechtlers Carl Schmitt und von Ernst Jünger aufweise. Den Haushaltsplan selbst tat der Grüne als "in Zahlen gegossenen Überwachungsstaat" ab.

Der Bundestag billigte schließlich den umkämpften Etatentwurf für das Innenministerium mit Änderungen (PDF-Datei) aus dem Haushaltsausschuss mit den Stimmen der großen Koalition. Schäuble will 2008 rund 3,3 Milliarden Euro für innere Sicherheit ausgeben. Der Löwenanteil von 2,2 Milliarden Euro soll an die Bundespolizei gehen. Der Haushaltsmittelansatz für das BKA liegt bei etwa 362 Millionen Euro. Daran haben die Ausgaben für Informationstechnik in Höhe von zirka 48,6 Millionen Euro einen Anteil von rund 13 Prozent. Für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das etwa im Bereich biometrischer Verfahren und Kryptoprodukte sowie beim Schutz kritischer Infrastrukturen aktiv ist, sind etwa 60,2 Millionen Euro vorgesehen. Insgesamt beläuft sich der beschlossene Etat für das Innenressort auf fast 5 Milliarden Euro.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Schäuble: Online-Razzien sind die Polizeiautos der digitalen Welt
Beitrag von: ionti am 29 November, 2007, 23:07

Hat jemand "die 300" gesehen?
...dieser kleine bucklige Gnom...der Verräter...
...an wen erinnert mich der bloss? ::) 
Titel: Re: Schäuble: Online-Razzien sind die Polizeiautos der digitalen Welt
Beitrag von: Jürgen am 29 November, 2007, 23:50
Zitat
"Seit das Auto erfunden ist, braucht auch die Polizei Kraftfahrzeuge."

Spinnen wir das doch einmal weiter:

Seit die Handgranate erfunden ist, braucht auch die Polizei Bomben.
Hat sie auch schon ziemlich lange im Arsenal.

Seit die Kanone erfunden ist, braucht auch die Polizei Artillerie.
MPs reichen eben nicht immer, um endgültig Ruhe zu schaffen, stimmt's?

Seit das Kampfflugzeug erfunden ist, braucht auch die Polizei Bordkanonen.
Schon wegen gewisser Passagiermaschinen...

Seit die Atombombe...

Guillotinen hatten sie ja früher schon.
Beispielsweise in Hamburg, vor etwa 65 Jahren.
Und Folterzellen.
Und spurlose Entsorgung der Opfer.
Und Persilschen und Weiterbeschäftigung hinterher, natürlich...
Titel: Landesdatenschutzbeauftragter fordert Ausgabestopp für ePass
Beitrag von: SiLæncer am 01 Dezember, 2007, 16:49
Das Bundesinnenministerium (BMI) überprüft derzeit Hinweise von Datenschützern, nach denen es bei der Ausstellung der neuen elektronischen Reisepässe (ePass) gravierende Sicherheitsmängel gebe, so das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Erst seit etwa einem Monat sind digitale Fingerabdrücke ein weiterer Bestandteil der biometrischen Daten des ePass, neben einem Passfoto müssen Antragsteller auch zwei Fingerabdrücke abgeben.

Mecklenburg-Vorpommerns Landesdatenschutzbeauftragter Karsten Neumann stieß bei stichpunktartigen Kontrollen in Passämtern nach Angaben des Magazins auf "gravierende Sicherheitsmängel". In keinem Fall seien die datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten worden. Dem zuständigen Landesinnenministerium in Schwerin empfahl Neumann daher, das Ausgabeverfahren vorerst auszusetzen. Dem gleichzeitig informierten Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar sollen ähnliche Berichte aus anderen Bundesländern vorliegen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble will präventives Polizeirecht auf internationaler Ebene
Beitrag von: SiLæncer am 01 Dezember, 2007, 17:25
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat bei einem Treffen mit Amtskollegen auf fünf europäischen Ländern und den USA für gemeinsame verstärkte Maßnahmen zur Terrorismus-Bekämpfung geworben. Als erforderlich bezeichnete der CDU-Politiker in der Runde, die am heutigen Samstag im brandenburgischen Werder an der Havel zu Ende ging, die Entwicklung eines "einheitlichen Rechtsrahmens für ein internationales Polizeirecht auch zur präventiven Terrorismusbekämpfung". Weiter pochte er auf Lösungsansätze zur Abwehr von Gefahren durch das Internet, wobei er vor allem heimliche Online-Durchsuchungen international ins Gespräch brachte.

Auf der Agenda stand zudem die Suche nach Maßnahmen gegen terrorismusverdächtige Ausländer in ihrem jeweiligen Aufenthaltsstaat. Damit sollen "sichere Häfen" für Schwerverbrecher verhindert und bessere Möglichkeiten zur Kontrolle und Überwachung potenzieller "Gefährder" aus Drittstaaten gefunden werden, die nicht sofort abgeschoben werden können. Die Minister diskutierten auch über den "Ausbau der guten Zusammenarbeit unter den Nachrichtendiensten" ihrer Länder. Ein besserer Informationsfluss sei nötig. Kritiker monieren dagegen seit langem, dass Schäuble einen "Präventivstaat" anstrebe und dabei jeden Bürger zum Verdächtigen erklären wolle.

Ziel des zweitägigen Symposiums auf Einladung der Bundesregierung war es allgemein laut Innenministerium, "jenseits des politischen Tagesgeschäftes und gerade auch mit Hilfe unabhängiger wissenschaftlicher Expertise die Entwicklungen im Bereich des internationalen Terrorismus zu reflektieren". Zugleich sollte der Dialog über "die Entwicklung von wirksamen Maßnahmen gegen diese Bedrohung" intensiviert werden. Die Konferenz im so genannten "G6-Rahmen" folgte auf ein Treffen in gleicher Besetzung im Mai in Venedig. Konkrete Beschlüsse sind nicht gefasst worden. Die Debatte über die teils tief in Verfassungsgefüge einschneidenden Vorhaben soll zunächst fortgeführt werden.

Schäuble unterstrich, dass "der neue Terrorismus die überkommene Grenze zwischen innerer und äußerer Sicherheit verschwimmen" lasse. Spätestens seit dem 11. September 2001 stelle sich die Frage, wie eine in souveränen Staaten verfasste Weltgemeinschaft auf einen global agierenden Terrorismus effektiv reagieren kann. Das staatliche Gewaltmonopol sei schon längst keine Konstante in der weltpolitischen Beurteilung mehr. Terrororganisationen würden über ein Gewaltpotenzial verfügen, das verheerende Wirkung haben könne. In der G6-Runde sei man sich daher einig, "dass ein strategischer Rahmen zur präventiven Bekämpfung des Terrorismus erforderlich ist". Rechtsstaatlichkeit und effektiver Schutz der Bevölkerung seien dabei keine Gegensätze. US-Heimatschutzminister Michael Chertoff betonte in diesem Sinne, dass alles zum Schutz unschuldiger Menschen getan werden müsse.

In einem Interview mit der Wirtschaftswoche warnte Schäuble parallel vor Cyber-Attacken gegen das internationale Finanzsystem. "Gewisse Zentren" desselben würden zu den "kritischen Infrastrukturen" gehören. Es sei "ein reales Risiko", dass diese nicht nur "physischen Angriffen", sondern auch "Hackern oder Attacken von Computer-Viren" ausgesetzt sein könnten. Es sei unbestritten, dass Regierung und Wirtschaft die kritischen Infrastrukturen "stärker gegen Terrorismus schützen müssen".

Gleichzeitig verteidigte der Innenminister seine Pläne für Online-Razzien. Es gebe darin "keinen Ansatz für eine flächendeckende Untersuchung von Online-Daten", versuchte er Gegner des Vorhabens zu beruhigen. Im Gesetzesentwurf zu Online-Untersuchungen gehe es "nur um Terrorismusabwehr und nicht um Steuerfahndung" sowie auch "sonst um nichts anderes". Unionspolitiker und Strafverfolger wollten den so genannten Bundestrojaner dagegen auch bei der Bekämpfung einer Reihe anderer Straftaten einsetzen, etwa zur Verfolgung von Kinderpornographie, Wirtschaftskriminalität oder von gewaltbereiten Fußballfans. Dagegen erklärte Schäuble, dass die deutsche Verfassung es "nur unter strengsten Voraussetzungen" zulasse, "in den geschützten Raum der persönlichen Lebensführung einzugreifen".

Trotz weiteren Widerständen in Reihen der Sozialdemokraten gegen die Netzbespitzelung zeigte sich der Minister zudem zuversichtlich, dass sich die Koalition beim Streitthema Online-Durchsuchungen im kommenden Jahr rasch einigen wird. "Die Auslassungen der SPD begründen sich doch einzig darin, dass die Sozialdemokraten mit schlechten Umfragewerten kämpfen. In Wahrheit bestreitet die SPD nicht ernsthaft, dass wir die Online-Durchsuchung brauchen". Den vor allem in der Bloggerszene erhobenen Vorwurf, er setze ein Modell der Stasi 2.0 um, bezeichnete Schäuble als irreal. "Die jungen Menschen, die mir derartige Vorhaltungen machen, meinen das ja auch nicht ernst." Aber er wundere sich schon, "wie über die Medien mit offensichtlichen Fehlinformationen solche Hysterie geschürt" werde. Auf einen aktuellen Fall, in dem das Bundeskriminalamt Material aus Stasi-Opferakten interner DDR-Kritiker zur Erstellung eines Personenprofils heranzog, ging der Minister nicht ein.

Quelle : www.heise.de
Titel: "VoIP-Überwachung kein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung"
Beitrag von: SiLæncer am 04 Dezember, 2007, 22:56
Ende November warf eine Antwort des Innenministers auf eine Anfrage der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zahlreiche neue Fragen zu dieser Überwachungsmethode auf. Heute wurde die Antwort (PDF) der Bundesregierung auf eine weitere Anfrage (PDF-Datei) bekannt.

Die FDP-Fraktion wollte darin wissen, wann nach Ansicht der Regierung ein Telekommunikationsvorgang "in technischer wie rechtlicher Hinsicht" genau beginnt. Insbesondere interessierte sie dabei die Verschlüsselung von E-Mails und von VoIP-Telefonaten, die bereits vor dem Versenden erfolgen muss.

Der Antwort der Bundesregierung zufolge beginnt der Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes erst in dem Moment, in dem der Übermittlungsvorgang "unumkehrbar eingeleitet" wird. Damit bekräftigt sie ihre bereits im November bekannt gewordene Auffassung, dass es sich bei den vor einer Verschlüsselung auf dem Rechner abgefangenen Daten nicht um "Telekommunikationsinhalte" handle, weil "hier der Vorgang der Versendung noch nicht begonnen" habe.

Trotzdem sieht die Bundesregierung im Falle der Online-Installation eines VoIP-Trojaners nur den Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes, nicht aber den des Artikels 13 betroffen. Dass sie als Konsequenz aus diesen beiden Aussagen ausschließlich das Abfangen von Daten ab dem Beginn einer Telekommunikation erlaubt, ist allerdings eher unwahrscheinlich – unter anderem deshalb, weil sich die "Notwendigkeit" zur Quellen-TKÜ laut Innenministerium "in der Regel" nur dann ergibt, wenn aufgrund einer Verschlüsselung der Kommunikationsinhalte die klassische Telekommunikationsüberwachung ins Leere greift. In den Ministerien war niemand erreichbar, der dazu eine verbindliche Stellungnahme abgeben wollte.

In ihrer Antwort auf die Frage, inwieweit die heimliche Online-Installation eines Trojaners, der nicht nur auf Telekommunikationsdaten zugreift, den Schutzbereich des Artikels 13 verletzt, verwies die Bundesregierung auf die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das sich derzeit mit dem von Nordrhein-Westfalen zugelassenen Online-Trojaner befasst.

Ferner bestritt die Bundesregierung, dass die im Einsatz befindliche Quellen-TKÜ-Software nach der Installation für den Zugriff auf andere Daten verändert werden kann. Dies sei alleine deshalb nicht möglich, weil die Software "programmtechnisch so programmiert" sei. Hinzu komme, dass der Online-Zugriff auf diese Software fehle. Letzteres deutet darauf hin, dass die Programme möglicherweise nicht online, sondern über ein physisches Eindringen in die Wohnung installiert wurden. Keine Antwort gab es auf die Frage, welche Staatsanwaltschaften die Installation der aktuell im Einsatz befindlichen Quellen-TKÜ-Vorrichtungen genehmigten. Dies, so hieß es, könne "die Ermittlungen und die Sicherheit von Personen gefährden".

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: "VoIP-Überwachung kein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung"
Beitrag von: Jürgen am 05 Dezember, 2007, 00:43
Zitat
Dies, so hieß es, könne "... die Sicherheit von Personen gefährden".
Allerdings.
 
Möglicherweise überraschte Wohnungsinhaber dürften gelegentlich ungehalten reagieren, wenn sie zuhaus' plötzlich und unerwartet auf Fremde stossen.

Und übel nehmen könnte man ihnen das nicht wirklich.

Auch ich selbst würde vermutlich nicht erst lange nachfragen.
Eine steile halbe Treppe tiefer geht's - über ein nicht einmal hüfthohes Geländer - etwa 15 Meter nach unten.
Debattieren kann man ggf. hinterher...
Titel: VoIP-Überwachung respektiert Verschlüsselung
Beitrag von: SiLæncer am 05 Dezember, 2007, 12:48
Die Ansicht der Bundesregierung, dass es sich bei den vor einer Verschlüsselung auf dem Rechner abgefangenen Daten einer VoIP-Telefonie nicht um die Überwachung der Telekommunikationsinhalte handelt, ist nicht nur juristisch umstritten. Auch IT-technisch wie polizeitaktisch gibt es unterschiedliche Ansichten.

So machte BKA-Chef Jörg Ziercke während einer Pressekonferenz auf der Herbsttagung seiner Behörde darauf aufmerksam, dass mehrere Überlegungen eine Rolle spielen und nannte exemplarisch die VoIP-Software Skype: "Es ist richtig, die Software Skype stellt uns vor gravierende Probleme. Wir können nicht mehr entschlüsseln. Deshalb sprechen wir ja von Quellen-TKÜ, weil wir an der Quelle, am Endgerät ansetzen, bevor etwas verschlüsselt gesendet wird."

Auf die Nachfrage, welche Kontakte es mit dem Hersteller gibt, erklärte Ziercke: "Es gibt keine Gespräche mit Skype. Ich glaube auch nicht, dass es Sinn macht, gewisse Backdoors in diesem Bereich offenzuhalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Provider darauf eingehen würde, und ich will es auch gar nicht, um es ganz klar zu sagen, weil ich glaube, dass ganz grundsätzlich erst einmal anerkannt werden muss, dass Electronic Banking und der Finanzstrom in Datennetzen natürlich sicher sein muss. Dazu ist Verschlüsselung und Kryptografie gedacht. Deshalb macht es auch keinen Sinn, zu verlangen, der Kryptoschlüssel müsste irgendwo hinterlegt werden bei der Zentrale, das wollen wir nicht. Deshalb ist unser Ansatz ein anderer, dass wir vor oder nach der Verschlüsselung ansetzen."

Fragt man bei der Firma Skype nach, so kommt die prompte Antwort: "Abgesehen von regulären Routineanfragen im Rahmen normaler polizeilicher Ermittlungsverfahren bestand bis dato kein Kontakt zwischen Skype und den deutschen Ermittlungsbehörden. Die Maßnahmen der regulären Zusammenarbeit richten sich nach den Bestimmungen der Rechtsprechung in Luxemburg als Hauptsitz unseres Unternehmens." Fragt man jedoch nach, ob "Routineanfragen im Rahmen normaler polizeilicher Ermittlungsverfahren" mehr sind als die Übermittlung von Angaben zur Identität eines Skype-Nutzers, so verweigert Skype jede Auskunft mit dem Hinweis, dass man grundsätzlich keine Auskunft zu laufenden Ermittlungsverfahren und zu technischen Details der Software gebe.

Die Frage einer Schnittstelle zur "lawful interception" bleibt somit unbeantwortet im Raume stehen. Allerdings deuten die Arbeiten an der "Elektronischen Schnittstelle Behörden" beim BKA auf eine gewisse Zusammenarbeit hin. In den Spezifikationen dieser Schnittstelle, die derzeit bei vier großen Providern getestet werden soll, wird zwischen einer "Vollausleitung IP" und einer "Vollausleitung VoIP" unterschieden. Möglicherweise werden so auf Vorrat die Telekommunikationsinhalte von Teilnehmern mitgeschnitten, die im Rahmen einer regulären Telefonüberwachungsmaßnahme abgehört werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Innenminister streiten über heimliche Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 05 Dezember, 2007, 12:49
Bremens Regierungschef Jens Böhrnsen hat sich im Vorfeld der Herbstkonferenz der Innenminister von Bund und Ländern gegen heimliche Online-Durchsuchungen und weitere Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger ausgesprochen. Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung müsse gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts "absolut tabu" bleiben, erklärte der SPD-Politiker laut dpa. Ein flächendeckendes Ausspähen ohne konkrete Anhaltspunkte richte gesellschaftspolitisch "enormen Flurschaden" an: "Wir müssen ein größeres Gespür dafür vermitteln, dass man die Demokratie auch zu Tode schützen kann." Es gebe genügend Instrumente im Strafprozessrecht, um die Bedrohungen für die innere Sicherheit auch im Internet abzuwenden. Die Polizei dürfe nicht als "staatlicher Hacker" agieren.

Auf der Tagesordnung des Treffens der Innenminister, das am heutigen Mittwochabend in lockerer Runde beginnt, steht die Bekämpfung des internationalen Terrorismus mal wieder weit oben. Besprochen werden soll etwa eine weitere Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen als Konsequenz aus den im September vereitelten Terrorplänen deutscher Islamisten und den Festnahmen im Sauerland. Konkret wird es etwa um den heftig umkämpften Entwurf aus dem Bundesinnenministerium für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) gehen. Zum einen will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) darin auch gleich eine Befugnis für die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" verankert sehen. Zu einer Einigung an diesem Punkt wird es aber wohl kaum kommen. Vertreter der großen Koalition haben unlängst klar gemacht, dass sie hier erst das Urteil des Bundesverfassungsgericht über die Befugnis zu Netzbespitzelungen in Nordrhein-Westfalen abwarten wollen.

Auf Widerstand dürfte Schäuble auch mit seinem Vorhaben stoßen, die Präventivbefugnisse des BKA allgemein in der vorgeschlagenen Weise auszubauen. Sogar aus den Unions-regierten Ländern gibt es dagegen heftige Proteste. Im Hintergrund schwelt ein Kompetenzstreit zwischen Polizei und Geheimdiensten. Mit dem Entwurf für das neue BKA-Gesetz sollen die Ermittler und bisherigen Strafverfolger stärker für die Gefahrenabwehr zuständig werden und letztlich mehr geheimdienstliche Kompetenzen erhalten. Den Verfassungsschützern, deren traditionelle Aufgabe die Vorfeldermittlung ist, geht dies zu weit. Sie fürchten eine Aufhebung der Trennung von polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit. Nicht spruchreif dürften somit auch im Raum stehende Punkte wie eine erneute Ausdehnung der Video- und Telekommunikationsüberwachung durch die Polizei sowie eine Neudefinition besonders zu beobachtender "Gefährder" sein. Weiter verhandelt werden soll über mögliche Verbote der NPD und von Scientology.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat derweil auf dem Parteitag der CDU in Hannover Anfang der Woche erneut vehement für mehr Überwachung sowie eine Aufhebung der Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit geworben. Die Politik dürfe "Gefährdern und Kriminellen" nicht signalisieren, dass Deutschland ein geeigneter "Ruheraum für Terroristen" ist, sagte die CDU-Chefin in ihrer 70-minütigen Rede unter viel Beifall. Deswegen besage das Konzept der Christdemokraten, dass die Bundeswehr heute auch im Inneren unter bestimmten Bedingungen einsetzbar sein müsse. Unter "bestimmten restriktiven Bedingungen" seien zudem Online-Razzien erforderlich: "Davon werden wir nicht abgehen." Wer das "als Marsch in den rechtlosen Überwachungsstaat diffamiert", wisse nicht, was es heiße, in einem solchen zu leben, betonte die ostdeutsche Politikerin. Er verhöhne die Menschen, "die das leider erleben mussten".

Mit großer Mehrheit haben die CDU-Delegierten am Montagabend zudem den Entwurf für das neue Grundsatzprogramm mit einigen Änderungen aus den regionalen Vortreffen der Partei beschlossen. "Eine wehrhafte Demokratie muss es ihren staatlichen Organen erlauben, im Rahmen festgelegter Grenzen die zur Kriminalitätsbekämpfung notwendige Technik zu nutzen und sich die hiefür notwendigen Informationen zu beschaffen", heißt es in den Leitlinien für die selbsternannte politische Vereinigung "der Mitte". Belange des Schutzes der Privatsphäre seien mit dem Interesse an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung in Einklang zu bringen: "Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden."

Weiter fordert die CDU in dem finalen Papier (PDF-Datei) für "Freiheit und Sicherheit" in Deutschland das die internationale Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und Justiz ausgebaut werden müsse, wobei Schäuble hier am Wochenende bereits seine Vorstellungen für ein präventives Polizeirecht in westlichen Ländern präsentierte. Das Programm fordert an dieser Stelle: "Grenzenloser Kriminalität muss unbegrenzt Recht entgegengehalten werden können."

Quelle : www.heise.de
Titel: Neuer Reisepass in der Diskussion
Beitrag von: SiLæncer am 05 Dezember, 2007, 15:46
Der elektronische Reisepass der zweiten Generation, in dem auch Fingerabdrücke gespeichert werden, ist in die Diskussion geraten. Datenschützer kritisieren die unsichere Übermittlung der sensitiven Daten an die Bundesdruckerei und äußern Bedenken zu den Fingerabdruck-Lesegeräten, die in den Meldeämtern verwendet werden. Sie sollen nicht in der Lage sein, die Fingerabdrücke kontrollieren zu können.

Nach einem Bericht der tageszeitung sind Datenschützer in verschiedenen Bundesländern auf Sicherheitsmängel bei der Ausstellung des elektronischen Reisepasses gestoßen. So sollen vorgegebene Sicherheitsstandards bei der Übertragung der Fingerabdruck- und Bilddaten zur Bundesdruckerei nicht eingehalten werden. Vom Bundesinnenministerium wird die Darstellung der Datenschützer nicht bestritten, jedoch darauf verwiesen, dass die Daten verschlüsselt und damit sicher übertragen werden.

Auf einen anderen Aspekt macht Harald Strauch, der thüringische Datenschützer aufmerksam. Gegenüber der Thüringer Allgemeinen wies Strauch darauf hin, dass die in den Meldeämtern und Passbehörden eingesetzten Lesegeräte nicht dafür geeignet sein sollen, die auf dem Chip im Reisepass gespeicherten Daten zu lesen und mit den Abdrucken des Passinhabers zu vergleichen. So hätten die Bürger keine Möglichkeit, ihre eigenen Fingerabdrücke zu kontrollieren.

Auch diese Darstellung wird nach Presseberichten vom Bundesinnenministerium dementiert. Dort verwies man darauf, dass zumindest in den Passbehörden aller Landeshauptstädte insgesamt 200 Lesegeräte stehen, die die Fingerabdrücke auslesen können. Diese Geräte sollen auch von Einwohnern anderer Städte benutzt werden können. Technisch sind diese Fingerabdruck-Lesegeräte und die Pass-Lesegeräte so angeschlossen, dass sie Authentifizierungs-Zertifikate austauschen und prüfen können. Nur dann ist das Auslesen und Vergleichen der Fingerabdrucke über die so genannte Extended Access Control möglich.

Quelle : www.heise.de
Titel: FDP zeigt sich um die Achtung der Grundrechte schwer besorgt
Beitrag von: SiLæncer am 05 Dezember, 2007, 19:11
"Vage Begriffe" wie die Bedrohung der Sicherheit durch Terrorismus oder Kriminalität und damit begründete verstärkte Freiheitseingriffe lassen die FDP befürchten, dass die "Grundrechte an Substanz verlieren". Von den Möglichkeiten zur Einschränkung der Verfassungsrechte macht der Gesetzgeber und der Staat nach Ansicht der Liberalen "leider viel zu oft Gebrauch, ohne dass das notwendige Augenmaß gewährt bleibt". Änderungen des Grundgesetzes selbst würden zusätzlich die Gefahr bergen, dass "Grundrechte in der Substanz geändert und relativiert werden". Der Freiheitsgedanke und das Leitbild des mit unveräußerlichen Rechten ausgestatteten Menschen stünden dagegen immer seltener Pate für politisches Handeln. Die FDP hat diese Entwicklungen zum Anlass genommen, um von der Bundesregierung im Rahmen einer jetzt veröffentlichten Großen Anfrage (PDF-Datei) umfassend Auskunft zu verlangen, wie sie es mit der Verfassung hält.

Der Staat trägt laut der Vorbemerkung der Liberalen durch seine Missachtung der Grundrechte dazu bei, dass die gesellschaftliche Anerkennung und herausragende Bedeutung der Grundrechte verloren geht. Wenn Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in seiner Funktion auch als Verfassungsminister selbst die Pfeiler der Verfassung als Hindernis bei der Terrorismusbekämpfung darstelle, sei es nicht weiter verwunderlich, wenn Teile der Bevölkerung die Grundrechte ebenfalls nicht mehr wertschätzen könnten. Damit einher gehe unweigerlich ein Werteverlust der Gesellschaft. Ohne die Garantie der Grundrechte, zu denen die FDP die Sicherheit ausdrücklich nicht dazu zählt, sei ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen aber nicht denkbar. Der Schutzauftrag des Staates könne nur erfüllt werden, wenn alle Menschen hierzulande sich der Verbindlichkeit und Unverbrüchlichkeit der Grundrechte bewusst seien. Daher müssten diese sowohl in der Schulbildung als etwa auch in Integrationskursen breiteren Raum einnehmen.

Die Freiheitsrechte sind der Anfrage zufolge aber auch durch das Handeln Privater und die rasante technische Entwicklung bedroht. Wenn die informationelle Selbstbestimmung durch Kundenkarten und die "Sammelwut privater Unternehmen" in Gefahr gerate, sei auch hier der Staat aufgefordert, die Missstände zu beheben. Gerade das Internet böte zudem viele Ansatzpunkte, um den Datenschutz aufzubröseln. Immer wieder stelle sich zudem das Problem, dass europäische Rechtsakte umgesetzt werden müssten, in denen der Schutz und das Verständnis der Reichweite der Grundrechte in Frage stünden. Dies sei etwa bei der umstrittenen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten der Fall gewesen. Die Bundesregierung müsse sich daher auch in Brüssel stärker als Anwalt der Bürger verstehen und deren Freiheitsrechte stärker verteidigen.

Konkret wünschen die Liberalen in 167 Fragen Aufklärung über das Grundrechtsverständnis der Regierung und sich daraus ableitende Folgerungen. Detailliert will die FDP etwa wissen, durch welche Gesetze in Zeiten der großen Koalition in welche Grundrechte eingegriffen worden sei und welche weiteren Vorhaben in dieser Richtung verfolgt würden. Von Interesse ist für die Liberalen auch, welche Änderungen des Grundgesetzes mit welcher Begründung geplant sind. Zum Artikel 1 Grundgesetz zum Schutz der Menschenwürde fragt die FDP unter anderem, ob dieser nach Ansicht der Bundesregierung durch Computerspiele wie 3D-Shooter oder TV-Serien wie "Big Brother" oder Model-Casting-Shows gewahrt bleibe.

Bei dem zunächst allein vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bohrt die Oppositionspartei nach, inwieweit dieses eigenständig in der Verfassung verankert werden solle. Weitere Anfragen in diesem Kapitel beziehen sich auf Gefahren durch die RFID-Technologie, die Rasterfahndung oder die Einführung zentraler Dateien bei Behörden. Im Abschnitt zur Meinungsfreiheit und Artikel 5 sorgt sich die FDP etwa um einen Verlust derselben durch überzogene Haftungsregelungen für Betreiber von Internetforen. Kritisch beleuchten wollen die Liberalen zudem Durchsuchungen von Redaktionen und damit einhergehende Eingriffe in die Pressefreiheit.

Zum Artikel 10 und dem damit garantierten Post- und Fernmeldegeheimnis interessiert die FDP vor allem, ob die Regierung in heimlichen Online-Durchsuchungen privater Festplatten hier einen Eingriff vorliegen sieht. Weiter fragt sie nach dem Erfolg der Telefonüberwachungen, der Verhältnismäßigkeit von Postbeschlagnahmen oder dem Grundrechtsschutz bei der Internet-Telefonie. Ähnliche Auskünfte unter anderem zur Rechtmäßigkeit von Online-Razzien tauchen auch unter dem Katalog zur Unverletzlichkeit der Wohnung und Artikel 13 auf. Bei Artikel 14 und dem Eigentumsschutz geht es vor allem um Einschätzungen zu Immaterialgüterrechten und der Grundrechtsverträglichkeit von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Nicht zuletzt wollen die Liberalen wissen, ob erfolgte Grundrechtseinschränkungen auch wieder rückgängig gemacht werden sollen.

Quelle : www.heise.de



Das fällt denen ja echt früh ein  ::)
Titel: Österreichs Polizei soll auch IP-Daten ohne Richterbeschluss erhalten
Beitrag von: SiLæncer am 06 Dezember, 2007, 18:50
Außer Daten zu Inhabern von Telefonanschlüssen inklusive des Aufenthaltsorts von Mobiltelefonen soll die österreichische Polizei auch Zugriff auf IP-Adressen und die Daten deren Nutzer erhalten. Eine inhaltliche Begründung gegenüber dem Provider oder ein Richterbeschluss sind nicht mehr vorgesehen. Wie berichtet, plant die Koalitionsregierung aus ÖVP und SPÖ, die zusammen über eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat verfügt, eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes. Diese soll in der Nacht von Donnerstag auf Freitag im Nationalrat beschlossen werden.

Bereits im Oktober hatte der Grünen-Abgeordnete Peter Pilz Alarm geschlagen: Innenminister Günther Platter (ÖVP) wolle mit einer Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) das Abhören von Mobilfunktelefonaten ohne richterliche Kontrolle erlauben. Die Mobilfunkanbieter sollen gezwungen werden, den Sicherheitsbehörden Standortdaten und die internationale Mobilteilnehmerkennung (IMSI) von Anschlüssen zu nennen. Den Behörden soll zugleich erlaubt werden, so genannte IMSI-Catcher zum Einsatz zu bringen, mit denen jegliche Kommunikation der Mobiltelefone abgehört und mitgeschnitten werden kann. Der angeführte Grund für die Änderung waren Fälle wie die Rettung einsamer, verunglückter Wanderer – diesem Zweck sind der Einsatz von IMSI-Catchern und das Mitschneiden von Telefonaten aber nicht dienlich.

Das Ministerium relativierte damals die Kritik mit dem Hinweis darauf, dass der Text der Regierungsvorlage bereits überholt sei. Die neue Version war jedoch nicht in Erfahrung zu bringen. Erst am heutigen Donnerstag ist die von der Koalition beabsichtigte endgültige Variante bekannt geworden. Die ARGE Daten veröffentlichte einen Abänderungsantrag von SPÖ- und ÖVP-Abgeordneten. Der Zugriff auf Standortdaten und IMSI ist inhaltlich unverändert vorgesehen. Zusätzlich sollen jedoch auch Daten über die Nutzer bestimmter IP-Adressen ohne Richterbeschluss herausgegeben werden. Und der in der Regierungsvorlage vorgesehene Aufwandsersatz für die Telekomanbieter ist weggefallen, sie sollen ihre Leistung nun kostenlos erbringen. Gleichzeitig haben sie keine Handhabe, die Rechtmäßigkeit des Auskunftsersuchens zu überprüfen. Sie müssen die Informationen über ihre Kunden preisgeben.

"Die Sicherheitsbehörden sind berechtigt, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste [...] und sonstigen Diensteanbietern [...] Auskunft zu verlangen über 1. Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses, 2. Internetprotokolladresse (IP-Adresse) zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung sowie 3. Namen und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war, wenn sie diese Daten als wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung der ihnen nach diesem Bundesgesetz übertragenen Aufgaben benötigen. Die Bezeichnung eines Anschlusses nach Z 1 kann für die Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht oder die Abwehr gefährlicher Angriffe auch durch Bezugnahme auf ein von diesem Anschluss geführtes Gespräch durch Bezeichnung eines möglichst genauen Zeitraumes und der passiven Teilnehmernummer erfolgen. Die ersuchte Stelle ist verpflichtet, die Auskunft unverzüglich und kostenlos zu erteilen", soll der neuen §53a Absatz 3a Sicherheitspolizeigesetz lauten. Die Abfrage der Handy-Daten wurde in den neuen Absatz 3b verschoben: "Ist auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen, dass eine gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen besteht, sind die Sicherheitsbehörden zur Hilfeleistung oder Abwehr dieser Gefahr berechtigt, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste Auskunft über Standortdaten und die internationale Mobilteilnehmerkennung (IMSI) der von dem gefährdeten Menschen mitgeführten Endeinrichtung zu verlangen sowie technische Mittel zu ihrer Lokalisierung zum Einsatz zu bringen."

"Durch die geplante praktisch unbegrenzte Zugriffsmöglichkeit ist die Polizei erstmals in der Lage persönliche und private Internet-Kommunikation ohne Gerichtsbeschluss zu analysieren und auszuwerten", warnt die ARGE Daten. Pilz bezeichnete die kurzfristige Abänderung als "Sauerei" und sprach von "DDR-Methoden". Zudem deckte er Weiteres auf: Zwar sollen über Opfer gesammelte Daten nach maximal einem Jahr gelöscht werden. Die Löschungsbestimmung über Daten sogenannter Gefährder ist aber gestrichen worden, so dass nun statt drei Jahren offenbar eine unbegrenzte Speicherdauer vorgesehen ist. Außerdem muss der dem Innenministerium zugeordnete Rechtsschutzbeauftragte nicht mehr, wie ursprünglich geplant, über Standortbestimmungen informiert werden. Diese nachträgliche Befassung des Rechtsschutzbeauftragten war aber wesentlich für die wohlwollende Äußerung des österreichischen Datenschutzrates zur Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes.

Quelle : www.heise.de
Titel: SPD-Innensenator plädiert für heimliche Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 06 Dezember, 2007, 20:11
Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat sich hinter die umstrittenen Pläne des Bundesinnenministeriums für Online-Razzien gestellt. "Ich halte den Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Schäuble zur Online-Durchsuchung für richtig", sagte Körting am heutigen Donnerstag im ZDF. Befürchtungen, der Staat werde die Bürger bespitzeln, wies Körting im Vorfeld des im Zeichen der Terrorismusbekämpfung stehenden Herbsttreffens der Innenminister von Bund und Ländern zurück: "Online-Durchsuchungen werden nur dann in Frage kommen, wenn eine immense Gefahr droht." Ängste, wonach der Staat seine Kompetenzen überschreiten könnte, seien unbegründet.

Bei der zweitätigen Herbstkonferenz der Innenminister unter dem Vorsitz des Berliner Senats zeichnete sich derweil heute erwartungsgemäß keine Einigung über eine gemeinsame Position zur geplanten Ausforschung von IT-Systemen ab. Der hessische Innenminister Volker Bouffier forderte, mit dem Verfahren zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) einschließlich der darin momentan enthaltenen Lizenz zum Einsatz des sogenannten Bundestrojaners rasch zu beginnen. Andernfalls sieht der CDU-Politiker das Zustandekommen der Reform in dieser Legislaturperiode gefährdet. Bouffier unterstrich, die Union sei sich einig, dass die Länder bei Anschlagsplänen im Grundsatz zuständig bleiben würden und das BKA allein Zusatzkompetenzen erhalte.

Mehrere SPD-Innenminister wollen aber weiterhin zunächst die für März erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu verdeckten Online-Durchsuchungen abwarten. "Das Problem ist immer noch das Beharren Schäubles auf Online-Durchsuchungen", erklärte der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch von den Sozialdemokraten. Körting unterstrich dagegen, dass nur Kommunikationsdaten durchsucht werden sollten, nicht aber "rein private Daten" auf den Computern. Er forderte jedoch ähnlich wie zuvor Unions-regierte Länder eine klarere Abgrenzung der geplanten BKA-Ermittlungsbefugnisse zu denen der Landeskriminalämter. Es dürfe nicht alles doppelt gemacht werden. Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner lehnte eine Ausweitung operativer Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu Lasten der Länder ab. Den Computer will der SPD-Politiker dagegen "nicht sakrosankt" stellen.

Die Rechtsanwaltschaft hat unterdessen verfassungsrechtliche Bedenken gegen Online-Durchsuchungen vorgebracht. Die umkämpfte Ermittlungsmaßnahme wäre eine Verletzung gleich mehrerer Grundrechte, bekräftigten der Sprecher der schleswig-holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Jürgen Doege, und der Kieler Strafrechtsexperte Gerald Goecke. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchungen dennoch zulassen, "zeichnet sich in Deutschland eine Rundum-Überwachung ab", betonte Doege. Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, Wolfgang Kubicki, teilt die Auffassung der Anwälte. Die geplanten Online-Razzien seien neben der beschlossenen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungen, der geplanten Vorhaltung und Weitergabe von Fluggastdaten in der EU ein weiterer Baustein zur "Rund-Um-Überwachungsbetreuung des Staates".

Im Vorfeld der Innenministerkonferenz appellierte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) an die Politik, sich eingehend mit einer internen Auswertung der Ermittlungen zu beschäftigen, die im September zu den Festnahmen dreier mutmaßlicher Terroristen im Sauerland führten. Darin würden die Fahnder eindringlich beschreiben, dass sie an die Grenzen der personellen, technischen und rechtlichen Möglichkeiten in der Terrorismusbekämpfung gelangt seien. Dieser "Hilferuf" dürfe nicht ungehört bleiben. Noch immer würden die Sicherheitskräfte fieberhaft nach rund 30 hochgefährlichen Mitgliedern der "Islamistischen Jihad-Union" (IJU) fahnden. Der GdP-Bundeschef Konrad Freiberg warnte: "Ohne spürbare Personalverstärkungen in den Spezialdienststellen zur Terrorismusbekämpfung, bessere technische Ausstattung und eindeutige Rechtsgrundlagen zur Kommunikationsüberwachung sind die Chancen gering, künftige Anschlagspläne zu durchkreuzen."

Die FDP hat derweil von den Innenministern gefordert, die Ausgabe der elektronischen Reisepässe mit Fingerabdrücken zu stoppen. "Die Innenministerkonferenz sollte sich auf ein Moratorium einigen", sagte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler der Berliner Zeitung. Zunächst müssten die bekannt gewordenen Mängel geprüft und behoben werden. Hintergrund sind Beanstandungen am ePass zweiter Generation, der seit November mit Fingerabdrücken auf einem Chip versehen ist. Stadler rief die Minister auch dazu auf, sich auf der Konferenz klar zur Trennung von Geheimdiensten und Polizei bei der Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität zu bekennen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: CableStar am 07 Dezember, 2007, 12:02
bin gerade auf eine internetpräsentation gestoßen, die imho das problem mit dem "schrittweisen" überwachungsstaat ganz gut zeigt, ich hoffe es passt hier direkt in den news beitrag rein:

http://panopti.com.onreact.com/swf/index.htm
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Jürgen am 07 Dezember, 2007, 14:07
Passt sehr gut und sollte m.e. regelmässig aktualisiert und vor allem bekannt gemacht werden.
Titel: Bundesanwalt: Online-Razzien laufen ins Leere
Beitrag von: SiLæncer am 07 Dezember, 2007, 15:35
Der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum betrachtet im Gegensatz zu seiner Chefin Monika Harms heimliche Online-Durchsuchungen sehr skeptisch. Die geplante umstrittene Ermittlungsmaßnahme hält er für wenig praxisgerecht. "Der Ruf nach der Online-Durchsuchung geht oft ins Leere", erklärte der Strafverfolger am heutigen Freitag laut Medienberichten auf einer Tagung des baden-württembergischen Justizministeriums zum Thema "Terrorismusbekämpfung gestern und heute" in Triberg. Da Verdächtige häufig Laptops wechseln und ein regelrechtes Telefon-Center-Hopping betreiben würden, sei die Ausgangslage für eine verdeckte Ausforschung der PC-Systeme oft gar nicht gegeben. Die Aufdeckung oder Vereitelung geplanter Straftaten durch Online-Razzien wäre laut Griesbaum daher wohl eine Ausnahme. Statt dessen solle man traditionelle Ermittlungsmethoden wirksamer nutzen und dafür Ressourcen schaffen.

Generalbundesanwältin Monika Harms unterstützte dagegen im Februar noch die Forderung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und des Bundeskriminalamtes (BKA) nach heimlichen Online-Durchsuchungen noch voll und ganz. "Wir müssen technisch auf Augenhöhe mit den Terroristen bleiben und dürfen nicht nur hinterherhecheln", hatte sie damals betont. Griesbaum hatte dagegen zuvor auf der Herbsttagung des BKA Ende November bereits durchblicken lassen, dass verdeckte Online-Durchsuchungen zwar "ganz wünschenswert" wären. Von einem Königsweg der Strafverfolgung könne aber keine Rede sein.

Der Leiters der Terrorismusabteilung der Karlsruher Generalbundesanwaltschaft äußerte zudem weitere Bedenken gegen die geplante Novelle des BKA-Gesetzes, in die Schäuble die Befugnis für die Online-Durchsuchung einbauen will. Die Bundespolizei würde laut Griesbaum mit dem Entwurf erheblich mehr Kompetenzen in der Terror-Prävention erhalten. Diese Entwicklung berge die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaften nicht über die polizeilichen Ermittlungen informiert würden. Die Staatsanwaltschaften hätten aber darüber zu entscheiden, wann noch präventiv polizeilich beobachtet werde und wann ein förmliches Ermittlungsverfahren beginne. Griesbaums Appell an den Gesetzgeber: "Das Entscheidungsmonopol der Staatsanwaltschaften muss gewahrt werden".

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll rief auf der Expertenkonferenz ferner allgemein zu einem sensiblen Umgang mit dem Schutz der Privatsphäre angesichts immer größerer Datensammlungen von Staat und Wirtschaft auf. Der FDP-Politiker verwies dabei konkret auf den heftig umstrittenen Vorschlag der EU-Kommission zur Vorhaltung von Fluggastdaten für maximal 13 Jahre in Europa und auf die von Bundestag und Bundesrat beschlossene sechsmonatige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Bei solchen Projekten müssten dringend einerseits der Nutzen für die Verbrechensbekämpfung und andererseits die Grenzen des Rechtsstaats stärker geprüft werden. Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, wollte die Notwendigkeit heimlicher Ermittlungen nicht prinzipiell bestreiten. Er plädierte aber für bessere rechtsstaatliche Absicherungen. So sei etwa der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu beachten.

Die Innenminister von Bund und Ländern konnten sich auf ihrer Herbstkonferenz in Berlin derweil erwartungsgemäß nicht auf gemeinsame Positionen zur Reform des BKA-Gesetzes und Online-Razzien verständigen. Sie einigten sich allein auf eine allgemeine Stellungnahme zu diesen besonders umkämpften Bereichen. Demnach begrüßt die Konferenz die Zusage des Bundesinnenministeriums, die Zuständigkeiten der Länder bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus bei der Änderung des BKA-Gesetzes unberührt lassen und die Erfordernisse einer frühzeitigen und umfassenden Abstimmung des BKA mit den Polizeien der Länder berücksichtigen zu wollen.

Vor dem Hintergrund der "anhaltend hohen Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus" sei es erforderlich, dass dessen Bekämpfung bei Bund und Ländern weiterhin oberste Priorität habe, hielt die Konferenz weiter fest. Mit Blick auf die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen zur erfolgreichen Führung aufwendiger Ermittlungsverfahren komme der Unterstützung durch Länder eine wichtige Bedeutung zu.

Einig waren sich die Innenminister, ein Vereinsverbot für Scientoloy anstrengen zu wollen. Sie unterstrichen "die Gefährlichkeit der auf Abhängigkeit ausgerichteten Aktivitäten" der Organisation und hielten im Bereich der Prävention verstärkte Bemühungen insbesondere gegen kriminelle Methoden für erforderlich. Die Minister blieben zudem bei ihrer Auffassung, dass Scientology verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sollen die umstrittene Vereinigung daher nun stärker ins Visier nehmen und Material für ein mögliches vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren sammeln.

Quelle : www.heise.de
Titel: Neue Überwachungsrechte für Österreichs Polizei beschlossen
Beitrag von: SiLæncer am 07 Dezember, 2007, 18:04
Mit den Stimmen der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP hat der österreichische Nationalrat am Donnerstagabend kurz vor Mitternacht das Sicherheitspolizeigesetz (SPG), das Grenzkontrollgesetz und das Polizeikooperationsgesetz geändert. Damit erhält die österreichische Polizei eine Fülle neuer Befugnisse. Für besonderen Unmut bei den Oppositionsparteien sorgte die umfassende Abänderung der seit Oktober bekannten Novelle wenige Stunden vor der Abstimmung.

Öffentlichkeit und Opposition waren nicht informiert, auch der zuständige Innenausschuss wurde nicht eingeschaltet. Daher stimmten auch die rechten Parteien FPÖ und BZÖ, die sonst eher für eine Erweiterung der Polizeibefugnisse eintreten, gegen die Neuerungen. Ebenso ablehnend votierten die Grünen sowie der über die SPÖ-Liste ins Parlament gewählte liberale Abgeordnete Alexander Zach.

Die Sicherheitsbehörden können nun ohne richterliche Genehmigung Telecom-Anbieter dazu zwingen, Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Der Theorie nach ist das nur zulässig, wenn "eine gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen besteht", eine unabhängige Überprüfung dieser Voraussetzung findet aber nicht statt. Tatsächlich werden die Behörden mit den erlangten Informationen technisch in die Lage versetzt, einen IMSI-Catcher zum Einsatz zu bringen. Ein solches Gerät ermöglicht das Aufzeichnen und Entschlüsseln von Telefonaten, die von den betroffenen Anschlüssen geführt werden.

Außerdem müssen Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgegeben werden. Der Provider-Verband ISPA hat in letzter Sekunde eine Einschränkung auf "konkrete Gefahrensituationen" und eine nachträgliche Information des Rechtsschutzbeauftragten, der dem Innenministerium beigeordnet ist, erwirkt. Doch auch hier gibt es vorab keine Kontrolle, ob die Voraussetzungen für das Auskunftsersuchen wirklich gegeben sind.

Ebenfalls eingeführt werden Meldepflichten, zwangsweise Vorführungen und "präventive Anhaltungen" für Personen, die gegen ein Betretungsverbot verstoßen haben oder im Zusammenhang mit einer bis zu zwei Jahre zurückliegenden Sportveranstaltung im In- oder Ausland "unter Anwendung von Gewalt einen gefährlichen Angriff gegen Leben, Gesundheit oder fremdes Eigentum begangen" haben. Diese neuen Bestimmungen sollen laut Regierung vor allem gegen Hooligans eingesetzt werden.

Sie müssen "zu einem bestimmten Zeitpunkt in unmittelbarem Zusammenhang mit einer bestimmten Sportgroßveranstaltung bei der Sicherheitsbehörde oder einem Polizeikommando persönlich" erscheinen und sich belehren lassen, "wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, [sie würden] im Zusammenhang mit dieser Sportgroßveranstaltung einen gefährlichen Angriff" setzen. Vorladungen zwecks Belehrung sind auch für Personen vorgesehen, die lediglich Verwaltungsübertretungen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen begangen haben. Betroffene Personen können gegen die Maßnahmen zwar Rechtsmittel ergreifen, jedoch haben diese Rechtsmittel ausdrücklich keine aufschiebende Wirkung. Wer den Auflagen nicht nachkommt oder die Belehrung stört, hat mit Geldstrafen zu rechnen.

Auch eine in der Öffentlichkeit als "Sexualstraftäter-Datei" bekannte "Zentrale Analysedatei über mit beträchtlicher Strafe bedrohte Gewaltdelikte, insbesondere sexuell motivierte Straftaten" werden die Sicherheitsbehörden nach der neuen Rechtslage anlegen. "Es dürfen Informationen zu Tötungsdelikten, Sexualstraftaten unter Anwendung von Gewalt, Vermisstenfällen, wenn die Gesamtumstände auf ein Verbrechen hindeuten und zu verdächtigem Ansprechen von Personen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine mit sexuellem Motiv geplante mit Strafe bedrohte Handlung vorliegen, verarbeitet werden", sieht der neue § 58d SPG vor, "Darüber hinaus dürfen tat- und fallbezogene Daten inklusive Spuren, Beziehungsdaten und Hinweise, Objektdaten und andere sachbezogene Daten, etwa zu Waffen oder Kraftfahrzeugen sowie Verwaltungsdaten verarbeitet werden." Daten über Opfer dürfen 20 Jahre, solche über Verdächtige auch ohne Verurteilung 30 Jahre gespeichert werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Polizeibehörden dringen auf «Großen Spähangriff"
Beitrag von: SiLæncer am 08 Dezember, 2007, 11:48
Hamburg. Die Spitzen des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Landeskriminalämter dringen auf eine erhebliche Ausweitung ihrer rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten bei der Terrorabwehr.

Der Große Lauschangriff solle durch eine optische Überwachung von Wohnungen mit Videokameras, dem «Großen Spähangriff», gesetzlich ergänzt werden, heißt es dem Nachrichtenmagazin «Spiegel» zufolge in einem vertraulichen Bericht des Bundeskriminalamtes an die Innenminister von Bund und Länder. Zur Begründung werde auf die Festnahme mehrerer islamistischer Terrorverdächtiger im Sauerland verwiesen.

Zwar sei ein vom mutmaßlichen Terroristen Fritz G. angemietetes Haus im Sauerland verwanzt gewesen, aber aufgrund «schwer verständlicher Kommunikation» sei das Geschehen im Ferienhaus «zeitweise unklar» gewesen, heißt es dem «Spiegel» zufolge weiter. Die Ermittler plädierten zudem für eine Grundgesetzänderung, um eine «verdeckte Durchsuchung inklusive verdeckter Videografie» von verdächtigen Wohnungen zu erlauben. In den Polizeigesetzen der Länder solle außerdem einheitlich geregelt werden, dass Beamte bereits dann präventiv Telefonate abhören können, wenn der Betroffene noch gar kein Beschuldigter sei.

Ausbauen wollen die Fahnder dem Bericht zufolge auch die Beobachtung von Internetcafés. Es gebe «einen wesentlich höheren Bedarf an Überwachungstechnik für breitbandige Call-Shops». Weil die Verdächtigen um G. mehrfach per W-Lan über ungeschützte Anschlüsse von Privatpersonen mit Funktionären der «Islamischen Dschihad Union» in Pakistan kommuniziert hätten, hätten die Polizeichefs zudem die bundesweite Beschaffung sogenannter W-Lan-Catcher angeregt. Die Geräte, die bislang nur beim BKA sowie in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eingesetzt würden, simulierten einen Zugangspunkt fürs Internet - und ermöglichten so die Überwachung des Datenverkehrs.

Quelle : www.derwesten.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Hesse am 08 Dezember, 2007, 14:49
Zitat
Der Große Lauschangriff solle durch eine optische Überwachung von Wohnungen mit Videokameras, dem «Großen Spähangriff», gesetzlich ergänzt werden

Soll jetzt heissen, wer ein Haus neu baut, der sollte am allerbesten zumindest für Schlaf- und Badezimmer auf Bleiwände mit einer Stärke von mindestens 0,5 Metern setzen. Fensterlos versteht sich !

Nee nee Leute, sagt mal geht´s noch ?
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: berti am 08 Dezember, 2007, 15:05
nee, neue bauvorschrift ist dann ne kamera in jeden raum und ne direktleitung zu horch&kuck

das kanns wirklich nicht sein, was da abgeht.

interessant ist auch folgender satz:
Zitat
dass Beamte bereits dann präventiv Telefonate abhören können, wenn der Betroffene noch gar kein Beschuldigter sei.

so züchtet man terroristen ran  :-X
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Hesse am 08 Dezember, 2007, 15:22
Und das kann wohl jeder sein...

Hier in der Gegend gibt´s übrigens höhere Strafen für´s protestieren gegen Studiengebühren als für gefährliche KV.

Tja schöne neue Welt...

Gebt mir genug Geld und ich bau mir ein Haus aus Blei !
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: berti am 08 Dezember, 2007, 15:29
wobei blei nicht die beste lösung ist. da gibt es besseres.
beheizte wände gegen ir-kameras, metallbedampftes thermoglas, spürgeräte gegen wanzen usw.
ist günstiger als blei-haus  ;D
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Jürgen am 08 Dezember, 2007, 19:35
Klare Salami-Taktik, man verlangt einen totalen Freibrief für alles erdenkliche, übliche Maximalforderung.
Dann wartet man ab, was davon gleich durchgeht.
Und weil man ja immer nur Teile genehmigt bekommt, kann man zu jeder Gelegenheit neue Forderungen stellen.
Am Ende stehen wir alle nackt da...


Und wenn ich mir vorstelle, wie die Karniggels (http://de.wikipedia.org/wiki/Karniggels) in unsere Schlafzimmer und Toiletten gaffen, frage ich mich, ob nicht zumindest die Schnurrbartträger unter ihnen auch ein heimliches homoerotisches Interesse daran haben  ::)
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Hesse am 09 Dezember, 2007, 00:28
Und was noch viel schlimmer ist :

Man (die Überwacher) macht immer erst einfach mal Dinge, die jeder Mensch der ein gesundes, funktionierendes Gehirn besitzt als offensichtlich verfassungswidrig einstufen würde.

Dann kommt irgendwann die Verfassungsklage, das Verfassungsgericht sagt : Nein das dürft ihr nicht machen.

Daraufhin passt denen die gesamte Verfassung nicht mehr und sie wollen sie geändert haben oder sie gleich per "Sondergesetz" umgehen.

Hallo, ist das so die richtige Reihenfolge rechtmässigen Handelns ??
Sind wir hier in Nordkorea oder in Deutschland ?
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Yessir am 09 Dezember, 2007, 00:43
...und das alles unter dem Deckmantel 'zum Wohle und zum Schutz der Bundesbürger vor terroristischen Kräften'...

wenn's nich so traurig wäre, müsste man eigentlich drüber Lachen...
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Chrisse am 09 Dezember, 2007, 00:56
Tja, so werden Grundrechte ausgehölt. Man kann ja über alles reden d.h. wer das nicht tun will ist zumindest rechtsradikal... ([Ironie an] Es stellt sich doch allen Ernstes die Frage warum Leute mit 2 funktionierenden Nieren rumlaufen dürfen während andere dringend eine brauchen und die Krankenkassen belasten... so in etwa, tja Eigentum verpfichtet...[Ironie aus])

Man kann eben nicht über alles diskutieren, versuch das mal mit den Abgeordnetendiäten... Eigentlich will ich nur meine Ruhe, so ist doch die Einstellung der meisten, aber Dummheit, Überheblichkeit und Arroganz unserer Unfehlbaren scheint dieses immer mehr als Freibrief zu immer größeren Frechheiten zu interpretieren. Wenn ich das Gelabere höre : "Warum immer alles zu 100% planen und realisieren, 90% sind doch mehr als ausreichend..." das ist doch die Leute verarscht... (sorry ich schweife ab), diesen Leuten würde ich gerne mal ein Glas Wasser aus der Kläranlage eintrichtern, selbstverständlich zu mehr als ausreichenden 90% gereinigt  ;D  ;D
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Hesse am 09 Dezember, 2007, 01:02
@Chrisse

SCHWEDENTRUNK , SCHWEDENTRUNK ! ;D

[1978Bruder skandiert wieder mal ein Filmzitat - aber lassen wir das jetzt]
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Chrisse am 09 Dezember, 2007, 20:55
Jetzt wollen wirs offensichtlich wissen... Ja sind wir den närrisch??? Vielleicht noch ein Schild hinstellen "Hier bitte reinschütten!" und eine Liste mit den einschlägigen Mitteln und Bezugsquellen dazu damits auch der letzte Depp kapiert. So klappts dann endlich, es wurde ja schon immer gesagt, war ja nur eine Frage der Zeit...

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,521771,00.html

(Der Text hat m.E. in der Öffentlichkeit nix zu suchen)
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Jürgen am 09 Dezember, 2007, 22:38
Journalistische Verantwortung heisst, nicht alle Informationen zu veröffentlichen, bloss weil man's kann, sondern in entscheidenden Details auch 'mal schweigen oder sogar bewusst (technisch) abweichend darstellen zu können.

Es ist sicher nicht möglich, reale Gefahren wegschreiben zu können, totschweigen funktioniert schon gar nicht.
Aber Schwachstellen offen und detailliert darzustellen kann schlafende Hunde wecken.

Zumindest sollte man in solchen Fällen nur auf solche 'Möglichkeiten' konkret hinzuweisen, die doch sofort auffallen oder wenigstens wirklich nicht funktionieren.

Nur in wenigen Einzelaspekten hat man sich hier daran zu halten versucht.
Nur sehr wenig gehört dazu, diese im Text zu entdecken.

So gesehen hast Du recht.
Der Text wäre besser ungeschrieben geblieben.
Titel: Zu kurz gedacht: Schäuble und seine Kritiker
Beitrag von: SiLæncer am 10 Dezember, 2007, 08:33
Der Innenminister und seine volksparteiübergreifende Gefolgschaft weiden im Sicherheitswahn die Verfassung aus - kritische Fragen und kritisches Denken sind demgegenüber auch in der freien Presse Mangelware

Rituale haben immer etwas Beruhigendes. Man braucht keine unangenehmen Überraschungen zu befürchten, bewegt sich auf bekanntem Terrain. Rituale spenden Trost in Zeiten der Veränderung. Ob als Gute-Nacht-Geschichte auf der Bettkante oder als politische Formel wie "Die Rente ist sicher" sollen sie einlullen in gefühlte Sicherheit. In jedem Fall lautet ihre Formel: "Mach dir keine Gedanken!"

Was bei Kindern noch berechtigt und womöglich psychologisch geboten ist, hat in der harten Wirklichkeit der Erwachsenenwelt einen kleinen Haken: Wir können uns gerade nicht darauf verlassen, dass Vater Staat (ob als Regierung, Parteien oder Medien) tatsächlich das Beste weiß (und tut) und uns beschützt. Doch diese Erkenntnis reicht nicht. Nicht nur können wir uns nicht darauf verlassen, wir dürfen es auch nicht. Eine Gesellschaft, die nicht dem nächstbesten Rattenfänger hinterherlaufen, sondern frei sein will, ist in der Pflicht, sich Gedanken zu machen. Das einzige, was es dazu braucht, sind regelmäßige Ermutigung, ein bisschen Anleitung - und Vorbilder. Politik und Medien müssen sich in die Pflicht nehmen lassen.

Spätestens seit dem Februar dieses Jahres sind Gedanken des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble das einschlägige Beispiel für eine Debatte, der von Anfang an Maß und Reflexion gefehlt haben. Im Interview mit der "tageszeitung" erklärt sich der Innenminister zu seinen Ideen zur so genannten Online-Durchsuchung, zur Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit sowie zu seinem grundlegenden Verständnis von Rechtsstaat und Demokratie. Darin spricht er sich für die heimliche Durchsuchung der Computer Verdächtiger aus, legt explizit mehr Gewicht auf Sicherheit als auf Freiheit und hält es für einen Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien, wenn der Staat darauf festgelegt werden könnte, für andere Zwecke erhobene Daten nicht nachträglich zur Strafverfolgung zu nutzen.

Falsch angelegte Kritik

Die Berichterstattung über des Ministers Gedanken tut, wie in solchen Fällen üblich, zweierlei: Sie kritisiert an der Idee isolierte Details (zum Teil scharf) und sie fragt nach, unter welchen konkreten Voraussetzungen sie denn Gestalt annehmen könnten. Beide Reaktionen haben ihre Berechtigung. Sie sind dennoch fundamental falsch.

Der Reihe nach: Zu den prominentesten Kritikern der Schäubleschen Gedanken gehören Heribert Prantl und Robert Leicht, die vielleicht profiliertesten Kommentatoren der deutschen Zeitungslandschaft. In der "Sueddeutschen Zeitung" geißelte Prantl die Pläne des Innenministers als "maßlos", sie gäben "Anlass zu tiefer Sorge"; der Minister missachte Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts; und Prantl zitiert aus dem Urteil des Gerichts zum Großen Lauschangriff die Meinung der Richterinnen Jaeger und Hohmann-Dennhardt, "es sei heute bei staatlichen Grundrechtsverletzungen nicht mehr den Anfängen, 'sondern einem bitteren Ende zu wehren'". Aber welche Grundrechte werden verletzt? Welche Vorgaben missachtet? Welches Maß überschritten?

Nur wenig mehr Substantielles bietet Leicht in der "ZEIT". Schäuble gefährde mit einigen seiner Vorschläge "Geist und [...] Tradition des >Habeas Corpus Amendment Act aus dem Jahr 1679, wie er in Artikel 104 des Grundgesetzes seinen gültigen Niederschlag gefunden hat". Gegen die Online-Durchsuchung bringt Leicht gar nur praktische Erwägungen vor, die sie als "Unsinn" erscheinen ließen. Wiederum: Welcher Geist ist es denn konkret, der durch die ministeriellen Gedanken in Gefahr ist, ausgetrieben zu werden? Und gibt es eventuell gar rechtsverbindliche Vorschriften, die es staatlichen Organen verbieten, "unsinnige" Hoheitsakte durchzuführen?

Die in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes kodifizierten Grundrechte haben eine bessere Behandlung verdient. Und was möglicherweise wichtiger ist: Die Öffentlichkeit hat eine bessere Aufklärung über diese Rechte verdient. In aufsteigender Reihenfolge der Komplexität:

Die Online-Durchsuchung - vom Bundesgerichtshof (BGH) im Januar 2007 für rechtswidrig erklärt -, die nach dem Willen der Bundesanwaltschaft und des Bundesinnenministerium ohne Wissen des Betroffenen stattfinden soll, entspräche anderen "grundrechtsintensiven Ermittlungsmaßnahmen" gemäß §§ 100 a bis i StPO - die unter die griffigere Formel "Großer Lauschangriff" fallen. Diese Maßnahmen dürfen gemäß § 100 c Abs. 4 StPO nur angeordnet werden, wenn "auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte [...] anzunehmen ist, dass [der] Kernbereich privater Lebensgestaltung" nicht berührt wird. Allerdings hat nicht einmal die Bundesanwaltschaft einen Beschluss nach den genannten Vorschriften zu erwirken versucht; sie sind also irrelevant, insofern konkret die Online-Durchsuchung kritisiert wird.

Die Vorschriften, nach denen ein Beschluss vor dem BGH erwirkt werden sollte, betreffen die "Durchsuchung beim Verdächtigen" entsprechend §§ 102 ff. StPO. Diese Maßnahme stellt einen Eingriff in die nach Art. 13 GG garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Um einen Missbrauch dieses Eingriffes möglichst auszuschließen, sehen die einschlägigen Rechtsnormen insbesondere die offene Durchführung und ein Anwesenheitsrecht des Betroffenen vor, die ihm die Möglichkeit geben, die Zwangsmaßnahme zu kontrollieren oder ihren unrechtmäßigen Vollzug zu verhindern. (Die Argumentation des Generalbundesanwalts, eine heimliche Online-Durchsuchung "sei zulässig, insbesondere sei das Anwesenheitsrecht [...] gewahrt, weil der Computernutzer während der Übertragung des zu durchsuchenden Datenbestandes an die Ermittlungsbehörde 'online' sein müsse", verdient hier wegen ihrer atemberaubenden Unverfrorenheit besondere Beachtung.)

Jeder hoheitliche Akt, wozu sowohl das Erlassen eines Gesetzes als auch der Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses zählen, muss dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit genügen. Hergeleitet aus dem in den Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG kodifizierten Legalitätsprinzip, stellt das Verhältnismäßigkeitsprinzip vier Anforderungen an eine zu beurteilende Maßnahme: Verfolgung eines legitimen, konkret benannten Zwecks; Eignung, den Zweck zu erreichen; Erforderlichkeit der Maßnahme (es gibt keine mindestens ebenso geeignete Maßnahme, die den Betroffenen weniger belastet); Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn, also Überwiegen der Vorteile der Maßnahme.

Grunderechte und die Online-Durchsuchung

Angewendet auf den Fall der Online-Durchsuchung ergeben sich bei allen vier Anforderungen ernste Probleme. Bislang hat sich insbesondere Innenminister Schäuble weder bereit erklärt zu spezifizieren, bei welchen Delikten die Maßnahme in Frage käme, noch welchen konkreten Zweck sie verfolgen würde, nämlich entweder Sicherstellung von Beweismitteln oder Abhören und Beobachten. Zwar sind keine der Schäubleschen Vorschläge bislang in tatsächliche Hoheitsakte gemündet, aber es stünde dem Mitglied eines Verfassungsorgans dennoch gut zu Gesicht, Rechtsprinzipien von Verfassungsrang mehr als nur unbedingt nötig zu würdigen.

Die zweite Anforderung ist größtenteils eine technische Frage, die allerdings nicht ohne Rekurrieren auf den Zweck der Maßnahme zu beantworten ist. Unter der Maßgabe, dass die Online-Untersuchung nur bei Verdacht auf schwerwiegende Straftaten angewendet werden soll - Schäuble als für Sicherheit zuständiger Minister ist "natürlich für einen weiten Anwendungsbereich"; BKA-Chef Ziercke spricht nur von "Einzelfällen" -, wäre sehr zu bezweifeln, dass der tatsächliche Schwerverbrecher nicht ohnehin entsprechende Ermittlungsmaßnahmen abzuwehren oder sich ihrer zu entziehen weiß, was technisch fraglos [extern] möglich ist. Sollte die Maßnahme sich auch gegen eine entsprechend größere Zahl technisch unbedarfter Verdächtiger richten, würde eine höhere Eignung der Maßnahme wohl unvermeidlich eine geringere Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne bedingen.

Ist die Online-Durchsuchung erforderlich? Schäuble, Ziercke und auch der Generalbundesanwalt sagen: ja. Belege: keine. Im gesamten Jahr 2006, als die Bundesanwaltschaft offiziell noch von der Rechtmäßigkeit der Maßnahme ausging, durchgeführte Online-Durchsuchungen: zwei. Entweder gibt es also kein besonders großes Gefahrenpotential, oder alternative Ermittlungsmaßnahmen führen in der massiv überwiegenden Zahl der Fälle ebenso zum Erfolg. In jedem Fall bliebe zu zeigen, dass es keine mildere Maßnahme gäbe, die ebenso geeignet wäre. Innenministerium, BKA und Bundesanwaltschaft sind hier beweispflichtig.

Zu guter Letzt bleibt noch die Prüfung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne: Hier ist eine Abwägung aller rechtlichen Konsequenzen der Maßnahme erforderlich. Insbesondere grundrechtsrelevante Fragen und solche, die die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung betreffen, sind von Belang. Vor allem die heimliche Durchführung einer Online-Durchsuchung stellt ohne Zweifel und auch nach Meinung des BGH einen sehr weitgehenden Eingriff in Grundrechte dar. Für den Großen Lauschangriff hat das Verfassungsgericht solche Eingriffe für verfassungskonform (und damit verhältnismäßig) erklärt, wenngleich eine Minderheitsmeinung in diesem Verfahren die von Prantl zitierten schweren Bedenken anmeldete. Bereits 1971 im ersten großen Abhörurteil des Verfassungsgerichts hatten die Richter von Schlabrendorff, Geller und Rupp in ihrem vielbeachteten Minderheitsvotum erklärt:

Zitat
Es ist ein Widerspruch in sich selbst, wenn man zum Schutz der Verfassung unveräußerliche Grundsätze der Verfassung preisgibt.

Ihre damals noch nicht wirklich ernst genommenen Gedankenspiele weiterer Entwicklungen sind heute eine beklemmende Realität:

Zitat
So könnte Art. 13 GG dahin erweitert werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen Haussuchungen ohne Zuziehung des Wohnungsinhabers und dritter Personen vorgenommen und dabei auch Geheimmikrofone unter Ausschluss des Rechtsweges angebracht werden dürften.

Ersteres entspräche der heimlichen Online-Durchsuchung, letzteres ist seit 1999 bereits geltendes Recht. Ihr Vertrauen in den Rechtsstaat war dabei noch nicht einmal erschüttert:

Zitat
Man mag davon ausgehen, dass in einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie alle Normen 'korrekt und fair' angewendet und die Geheimdienste entsprechend kontrolliert werden.

Wie realitätsfern diese Annahme ist, ist mit Montesquieu nicht zuletzt einem der Väter des Rechtsstaats aufgefallen:

Zitat
Eine ewige Erfahrung lehrt, dass jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu missbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt.

Spätestens an diesen Grenzen müssen Grundrechte - deswegen heißen sie so - gegen jegliche Angriffe verteidigt werden. Und der Rechtsstaat – deswegen heißt er so - hat seine oberste Verpflichtung gegenüber der Sicherheit des Rechts, aus der erst die Sicherheit der Bürger folgt.

"Ich bin anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken"

Für die zweite Kategorie der Berichterstattung stehen stellvertretend Interviews der "tageszeitung" mit Schäuble und BKA-Chef Ziercke, zwei Artikel der "ZEIT", die das Für und Wider von Kameraüberwachung und Online-Durchsuchung ausloten, und eine Replik des Verfassungsrichters Di Fabio auf eine Wiederholung von Schäubles Thesen in der "ZEIT". Während sich die "tageszeitung" weitgehend darauf beschränkt zu erkunden, wie häufig die Online-Durchsuchung denn durchgeführt werden solle, ob man dafür eine Grundgesetzänderung benötige und wie die Durchsuchung konkret ablaufen solle, ist der Ausgangspunkt in der "ZEIT" die Frage, ob Kameras im "Kampf gegen den Terrorismus" helfen könnten.

Die konkreten Versäumnisse der genannten Beiträge sollen hier nur kurz angerissen werden, denn sie sind durchaus erheblich: Schäubles in der "taz" getaner Äußerung: "Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken" wird nicht die Frage nachgestellt, aus welchem Rechtsprinzip folgt, dass die Grundrechte Verdächtiger verletzt werden dürfen, solange nur der angeblich anständige Innenminister eine solche Maßnahme nicht zu befürchten braucht. Passt es etwa gerade nur gut ins politische Kalkül zu verdrängen, dass die "Nichts-zu-verbergen"-Einschüchterung ebenso ins Repertoire totalitärer Regime gehört wie die Förderung "schafsmäßiger Ergebenheit" (Haffner, Geschichte eines Deutschen) in Einschränkungen der persönlichen Freiheit?

Kaum kritischer sind die Kollegen der "ZEIT". Gero von Randow bezweifelt um der Argumentation pro Überwachung willen einfach, dass selbst verschlüsselte Internet-Kommunikation in den privaten Bereich fällt, denn: "Wer, der ins Netz geht, weiß denn nicht, dass darin letztlich alles öffentlich ist?" Und Falk Lüke wiederholt umstands- und kritiklos die so zentrale wie aus der Luft gegriffene Behauptung, "die westliche Form von Freiheit ist, was im Visier der Attentäter steht". Ein Problem mit dem in den genannten Artikeln in Rede stehenden Terrorismus, den sie angeblich bekämpfen, hatten bislang genau zwei Gruppen von Staaten: solche, die prominent an der Irak-Invasion beteiligt sind oder waren; und solche, die eine prominente Militärpräsenz in Afghanistan unterhalten.

Und während Udo Di Fabio in seinem Essay in der "Welt" (zuvor als Rede vor der Bundesakademie für Sicherheitspolitik gehalten) den "Sirenengesängen" u.a. aus dem Bundesinnenministerium zumindest ein paar verfassungsrechtliche Grundsätze entgegenhält, bleiben doch zentrale Prämissen sowohl der angeblichen Bedrohungslage als auch der Notwendigkeit bestimmter Ermittlungsmaßnahmen unhinterfragt. Auch Di Fabio spricht von einer "Asymmetrie neuer Bedrohungen", ohne auch nur darauf einzugehen, ob die Bedrohungen echt oder imaginär sind und ob vorhandene Strafverfolgungsmethoden dafür ausreichend sind. (Selbst die Anschläge vom 11. September 2001 hätten durch normale Polizeiarbeit problemlos verhindert werden können und müssen.) Auch hält er neue Ermittlungsmethoden offenbar dann für zunächst einmal unbedenklich, wenn sie sich als "unverzichtbar für moderne Polizeiarbeit" herausstellen. Dass dieser Beobachtung die Überlegung vorangestellt sein muss, ob die Methoden möglicherweise Grundrechte verletzen, fällt in der Diskussion auch hier schnell unter den Tisch.

Das zeigt: Der weiterreichende Fehler im Denken liegt früher. Der Psychologe Edward De Bono führt ihn in seinem Buch Six Thinking Hats auf die philosophische "Dreierbande" Platon, Sokrates und Aristoteles zurück: "Die westliche Denktradition beschäftigt sich mit dem Status quo", nimmt also einmal eingeführte argumentative Rahmen als gegeben hin und erstarrt dann typischerweise in Konfrontation. Im Gegensatz dazu sucht Di Bono nach Wegen zu einem konstruktiven Ergebnis, das eine Lösung für tatsächliche Probleme darstellt. Kurz gesagt: Auf ein Stichwort hin nur noch das Für und Wider zu "diskutieren", führt häufig genug an Problem und Lösung vorbei.

Gibt es die Gefahrenlage, für die die Online-Durchsuchung die Antwort ist?

Die erste relevante Frage auf eine vorgeschlagene Lösung hat demnach zu lauten: Welches konkrete Problem soll sie lösen? Niemand ist verpflichtet, die von Politikern häufig genug angebotenen Lösungen für nichtexistente Probleme zu erörtern. Hier besteht eine Bringschuld auf Seiten desjenigen, der etwas fordert, zunächst die Notwendigkeit für ein Handeln darzulegen. Und es besteht eine kritische Prüfungspflicht auf Seiten desjenigen, dessen vornehmste gesellschaftliche Aufgabe es ist, ein mündiges Bürgertum zu befördern - der freien Presse.

Die erste kritische Frage im Falle der Online-Durchsuchung wäre also, ob es die vielfach ohne Belege behauptete Gefahrenlage überhaupt gibt. Aus der tatsächlichen (also durch Tatsachen belegbaren) Natur dieser Lage ergeben sich dann überhaupt erst mögliche Handlungsnotwendigkeiten, die Gegenstand einer Diskussion sein können. Und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verlangt nicht nur, dass eine konkrete Maßnahme geeignet ist, ihren Zweck zu erfüllen, sondern auch dass es keine milderen Alternativen gibt. An dieser Stelle allzu oft vorgebrachte Argumente, ein bestimmtes Mittel sei durch kein anderes zu ersetzen, sind zudem mit großer Skepsis zu prüfen - denn selten ist die Versuchung größer, auf einen Fehlschluss hereinzufallen: das Argument aus mangelnder Vorstellungskraft.

Und nichts ist in einer Diskussion mehr vonnöten als Vorstellungskraft. Eine sich ändernde Welt verlangt zwar nach neuen Problemlösungen, die sollten aber aus den Grundprinzipien einer Gesellschaft fließen. Im Gegensatz dazu dürfen die Grundprinzipien einer Gesellschaft eben nicht nach Belieben einer gerade opportunen Problemlösung zum Opfer fallen.

Quelle und Links: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26809/1.html
Titel: Oppositionspolitiker lehnen "großen Spähangriff" ab
Beitrag von: SiLæncer am 10 Dezember, 2007, 13:19
Die jüngsten Forderungen aus dem Bundeskriminalamt (BKA) und Landeskriminalämtern für weitere umfassende Befugnisse zur Terrorismusbekämpfung haben die Debatte um die innere Sicherheit weiter verschärft. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und andere CDU-Politiker sprachen sich rasch prinzipiell für eine Umsetzung der polizeilichen Wunschliste aus. Auf ihr sind unter anderem in Ergänzung zur akustischen Wohnraumüberwachung ein so genannter großen Spähangriff mit Videokameras sowie ein Ausbau der Kontrolle von Internet-Cafés verzeichnet. Linke, Grüne und Liberale protestierten derweil gegen weitere massive Eingriffe in die Grundrechte und den Ausbau der Überwachungsstrukturen.

Laut Schäuble reichen angesichts der "möglichen Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus die klassischen Mittel der Strafverfolgung nicht mehr in allen Situationen aus". Der CDU-Politiker betonte im Gegensatz zur Ansicht der FDP, dass "eines der fundamentalen Menschenrechte auch das Recht auf Sicherheit ist". Es müsse alles Mögliche getan werden, um Anschläge zu verhindern. "Viele Jahre" hätten sich die Bundesbürger noch auf entsprechende Bedrohungen einzustellen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) plädierte ebenfalls für eine Erweiterung der polizeilichen Ermittlungsinstrumente. Die Videoüberwachung von Wohnungen, in denen sich mutmaßliche Schwerstkriminelle aufhalten, sei dringend notwendig. Sie bedürfe aber einer eindeutigen rechtlichen Grundlage sowie einer richterlichen Genehmigung.

Links-Fraktionsvize Petra Pau rügte dagegen, dass das "BKA wieder eine Attacke gegen das Grundgesetz startet". Die Polizei sei unersättlich. Im Kern gehe es darum, "Grund- und Bürgerrechte einzuschränken oder zu umgehen". Auch der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, lehnt Spähangriffe ab: "Es gilt einerseits, die Gefahren ernst zu nehmen, und andererseits, Augenmaß zu behalten und populistischer Panikmache entgegenzuwirken." Der grüne Geheimdienstexperte Hans-Christian Ströbele warnte in der Neuen Presse, "dass unter dem Trommelfeuer der immer neuen Gesetze von dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und von dem Post- und Fernmeldegeheimnis nicht viel übrig bleibt". Er wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht schon dem großen Lauschangriff deutliche Grenzen gesetzt habe. "Es muss einen Kernbereich der privaten Lebensführung geben, der für den Staat tabu ist", sagte Ströbele. Was für das Abhören gelte, müsse umso mehr für die Videoüberwachung gelten.

Der FDP-Innenexperte Max Stadler monierte, Schäuble beschreite einen "gefährlichen Weg". Die Grundrechte wie etwa der Schutz der Menschenwürde würden eine Schranke bilden, die auch bei den Methoden der Gefahrenabwehr nicht überschritten werden dürfe. Der Bundesinnenminister nähere sich dagegen in bedenklicher Weise der Lehre vom "Feindstrafrecht". Gegen eine solche Demontage des Rechtsstaats werde die FDP Widerstand leisten.

Zur Begründung für ihren Vorstoß verweisen die Kriminalämter in einem Bericht an die Innenministerkonferenz auf Ermittlungsprobleme vor der Festnahme mehrerer islamistischer Terrorismusverdächtiger im September im Sauerland. Zwar sei ein vom mutmaßlichen Terroristen Fritz G. angemietetes Ferienhaus verwanzt gewesen, aber aufgrund "schwer verständlicher Kommunikation" sei das Geschehen in dem Domizil "zeitweise unklar" gewesen. Die Fahnder plädierten daher für eine Grundgesetzänderung, um eine "verdeckte Durchsuchung inklusive verdeckter Videografie" von verdächtigen Wohnungen zu erlauben. In den Polizeigesetzen der Länder solle außerdem einheitlich geregelt werden, dass Beamte bereits dann präventiv Telefonate abhören können, wenn der Betroffene noch gar kein Beschuldigter ist.

Zudem sehen die Ermittler "einen wesentlich höheren Bedarf an Überwachungstechnik für breitbandige Call-Shops". Weil die Verdächtigen mehrfach per WLAN über ungeschützte Anschlüsse von Privatpersonen mit vermutlichen Funktionären in Pakistan kommuniziert hätten, müssten zudem bundesweit so genannte WLAN-Catcher angeschafft werden. Die Geräte, die bislang angeblich beim BKA sowie in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ohne explizite Rechtsgrundlage eingesetzt werden, simulierten einen Hotspot und ermöglichten so die Überwachung des Datenverkehrs.

In einem Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Unterstützer des Terrornetzwerks al-Qaida bemängelte derweil Vorsitzende Richter Ottmar Breidling in seiner Urteilsbegründung, dass der große Lauschangriff durch die Karlsruher Vorgaben ein "stumpfes Schwert" geworden sei. Wolle man, "dass in Fällen schwerster Kriminalität den Strafverfolgungsbehörden ein brauchbares Ermittlungsinstrument zur Verfügung gestellt wird, dann ist eine handhabbare und schlagkräftige Wohnraumüberwachung geradezu unverzichtbar". Breidling appellierte an Gesetzgeber und Verfassungsrichter "ihre Entschließungen neu zu überdenken und weiterzuentwickeln". Der Schutz der Privatsphäre sei "zu einem Schutzschild für Verbrecher geworden, das Deutschland zu einem Biotop für Terroristen und organisierte Kriminelle macht", findet gar der rechtspolitische Sprecher der Union, Jürgen Gehb. Er plädiert dafür, Karlsruhe immer wieder neu mit dieser Thematik zu konfrontieren. "Vielleicht gibt es irgendwann einen Erkenntnisgewinn."

Der baden-württembergische Landesdatenschützer Peter Zimmermann warnte Ende vergangener Woche vor der "Tendenz des Staates, sich zunehmend in höchst private Lebensbereiche einzumischen". Furcht vor Terrorismus und "die Verheißung einer größtmöglichen Sicherheit" diene der Politik als Begründung für immer intensivere Zugriffe etwa auf Telefon- und Internetdaten im Rahmen der Vorratsspeicherung. Mit Sorge beobachte er, wie das höchste deutsche Gericht beim Datenschutz immer mehr zum "Reparaturbetrieb" für den Gesetzgeber werde. Dem Magazin Focus zufolge haben allein die deutschen Geheimdienste 2006 mehr als 460.000 Telefonate, Briefe oder Faxe erfasst. Das sei ein Anstieg um 25 Prozent gegenüber 2004, schreibt das Blatt und beruft sich dabei auf einen Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste des Bundestags.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: McQuade am 10 Dezember, 2007, 16:15
Hab zum Thema was im Netz gefunden da einige der
Meinung sind, dass sie außer im Netz mit IP nicht
einsehbar sind, wenn sie mit PC ohne I-Net Anschluss
oder mit anderen Geräten die HF Abstrahlen arbeiten.  :o
h**p://annalist.noblogs.org/post/2007/10/17/telefonterror-ii/page/4
Mit Profifunkscannern und spezi PC-Soft ist so einiges möglich,
denn auch normale Scart Verbindungen, wie auch VGA Leitungen
strahlen HF ab, die man mit Scannern ausspähen kann !
Es kommt nur auf die Spähtechnik, die bestimmt nicht
aus nen Baumarkt, oder von C****d kommt !  ::)

McQuade


Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Hesse am 10 Dezember, 2007, 20:48
@ McQuade : Das hatten wir hier schon und nennt sich "Van-Eck Phreaking" oder auch "Tempest". Deswegen ja mein Haus aus Blei. Wäre es dick genug, so käme nichtmal die bestversteckteste Funkkamera da durch. Und die Abstrahlung des PC´s schon mal gar nicht. Leider etwas kostenintensiv...
Titel: Neuerlicher Schlagabtausch in Sachen Online-Durchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 10 Dezember, 2007, 21:36
Selbst einer neuen Art von Bürgerbeauftragtem oder Ombudsmann will der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, den Kritikern der Online-Durchsuchung gerne zugestehen, wenn er die gesetzliche Grundlage für die umstrittene Maßnahme bekommt. Bei einer Diskussion in Karlsruhe, zu der das Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft der Uni Karlsruhe und die Jungen Juristen eingeladen hatten, warnte Ziercke einmal mehr vor den verfolgungsfreien Räumen, die die Informationstechnologie dem internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität eröffneten. Der ehemalige Bundesinnenminister Günther Baum (FDP) mahnte dagegen: "Wir haben natürlich das Problem von verfolgungsfreien Räumen, wir brauchen aber auch überwachungsfreie Räume."

Baum befürchtet eine regelrechte Krise zwischen den Verfassungsorganen heraufziehen, wenn ein Bundesinnenminister schreibe, er könne mit den jüngsten Verfassungsurteilen zur Luftsicherheit, zur Rasterfahndung und zum großen Lauschangriff nicht zurecht kommen. Auch der Umstand, dass wie im Fall des Luftsicherheitsgesetzes sechs Leute ein Gesetz vor dem Verfassungsgericht zu Fall gebracht hätten, das die Mehrheit der Parlamentarier verabschiedet und damit für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt habe, stimme bedenklich. Der Bundestag habe die Fragen zur Preisgabe von Menschenleben im Fall des Luftsicherheitsgesetzes und auch die jetzt in Karlsruhe diskutierten Fragen zur Online-Durchsuchung lange nicht so ausführlich behandelt, wie man es nun in der juristischen Auseinandersetzung tue.

Baum kündigte in Karlsruhe auch den nächsten Gang vor das Verfassungsgericht an. "Wir haben gerade die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung fertig gemacht und wenn das Gesetz im Gesetzblatt erschienen ist, werden wir flugs unsere Beschwerde in Karlsruhe einreichen.

Ziercke konterte bei dem neuerlichen Schlagabtausch mit Baum die in der vergangenen Woche von heise online berichteten Äußerungen des stellvertretenden Generalbundesanwaltes bezüglich der mangelnden Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen, auf die Baum verwiesen hatte. "Ich habe nochmals mit der Generalbundesanwältin telefoniert", sagte Ziercke. "Frau Harms ist ganz klar der Meinung, dass die Online-Durchsuchung notwendig, angemessen und durchführbar ist", sagte Ziercke. Eine Evaluation oder ein Verfallsdatum für eine gesetzliche Grundlage, parlamentarische Kontrolle und den Richtervorbehalt halte er für selbstverständlich und auch einen möglichen Bürgeranwalt oder Ombudsmann wolle er gerne zustimmen. Denn am Vertrauen der Bevölkerung sei den Strafverfolgern sehr wohl gelegen.

Die Idee des Bürgeranwaltes stellte der Frankfurter Juraprofessor Hans-Jörg Geiger in Karlsruhe im Details vor. Der Bürgeranwalt könne bei einer Online-Durchsuchungsmaßnahme neben den Richter und den ermittelnden Staatsanwalt treten, beziehungsweise diesen gegenüber die Rechte des von der Maßnahme Betroffenen wahrnehmen, denn dieser selbst solle ja aus ermittlungstaktischen Gründen erst in Nachhinein aufgeklärt werden. Der Bürgeranwalt könne dann während der Maßnahme überprüfen, ob sie überhaupt gerechtfertigt sei nach dem dann geltenden Gesetz und ob die vom Richter im Einzelfall genehmigten Schritte in der Praxis auch eingehalten würden.

Eine Art Bürgeranwalt bei verdeckten Maßnahmen gibt es laut Peter Wedinger vom österreichischen Innenministerium in verschiedenen Ministerien in der Alpenrepublik bereits. Wedinger berichtete in Karlsruhe von den Vorarbeiten für ein Gesetz zur Online-Durchsuchung, für die die österreichische Regierung eine Arbeitsgruppe eingesetzt habe. Eine Ablehnung sei noch möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich. Allerdings sei etwa das österreichische Gesetz zur Rasterfahndung noch niemals angewandt worden.

In der Heimlichkeit der Online-Durchsuchung sehen Geiger und Baum den entscheidenden Unterschied zur klassischen Beschlagnahme. Bei letzterer könne der Durchsuchte sagen: "Stopp, das hier sind meine Tagebücher". Auch in der Frage des absoluten Schutzes des Kernbereichs privater Lebensführung gehen die Meinungen allerdings weit auseinander. Ziercke meinte, die Strafverfolger müssten sofort alle 50 bis 80 heute in Deutschland vermutlich beschlagnahmten Rechner oder Festplatten gleich wieder ausliefern, wenn der PC wie von Baum behauptet, der Inbegriff der Privatsphäre sei. Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof, bestätigte, dass Festplatten und sichergestellte Daten von PCs in vielen Verfahren eine Rolle spielten und ihre Beschlagnahme vom Verfassungsgericht anerkannt worden sei. Nach Ansicht von Baum ist in dem zu erwartenden Grundsatzurteil zur Online-Durchsuchung allerdings auch eine Neubewertung dieser Frage durchaus möglich.

Quelle : www.heise.de
Titel: Neue Polizeirechte: Österreichs Datenschutzrat zeigt sich uninformiert
Beitrag von: SiLæncer am 11 Dezember, 2007, 10:07
Die umstrittene Novelle des österreichischen Sicherheitspolizeigesetzes hat nur teilweise den Datenschutzrat des Landes passiert. Und auch in diesem Teil war das Gremium nicht umfassend informiert. Dies geht aus einem Bericht des ORF hervor, der mit Harald Wögerbauer, dem Vorsitzenden des Datenschutzrates gesprochen hat. Der Politiker ist auch stellvertretender Klubdirektor und Politischer Koordinator des ÖVP-Klubs (Fraktion) im österreichischen Nationalrat.

Das mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP novellierte Sicherheitspolizeigesetz ermöglicht den Sicherheitsbehörden, ohne richterliche Genehmigung Telecom-Anbieter dazu zwingen, Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Durch eine erst am Abstimmungstag bekannt gemachte Erweiterung müssen auch Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgegeben werden.

"Die IP-Adressen waren nicht in der Begutachtung. Sie wurden dem Datenschutzrat nicht vorgelegt, und daher haben sie ihn auch nicht passiert", sagte Wögerbauer zum ORF. Auch er habe den Abänderungsantrag nicht vor den anderen Abgeordneten erhalten, gab der ÖVP-Funktionär an. Der zuständige Innenausschuss im Parlament wurde nicht damit befasst. Wie die anderen Abgeordneten der Regierungsfraktionen hat auch der Vorsitzende des Datenschutzrates trotzdem für die Gesetzesänderungen gestimmt.

"Dass in der Novelle von Beginn an kein Richtervorbehalt für die Standortermittlung eines Handys vorgesehen war, liege darin begründet, so Wögerbauer weiter, dass es sich um 'Gefahrennotwehr' handle und eben nicht um strafrechtliche Ermittlungen. Im Datenschutzrat sei man sich einig gewesen: 'Mit Richter geht das nicht'", heißt es in dem Bericht weiter.

In den Materialien zur Regierungsvorlage wird der Ankauf eines weiteren IMSI-Catchers angekündigt. Davon soll aber in der dem Datenschutzrat vorgelegten Version keine Rede gewesen sein. Dazu der ORF: "Ob dem Datenschutzrat bekannt sei, dass IMSI-Catcher keine Peilgeräte, sondern solche zum Abhören von Mobiltelefonen ohne Mitwirkung des Netzbetreibers seien, so lautete die letzte Frage. 'Mit dem IMSI-Catcher habe ich mich nicht auseinander gesetzt', sagt Wögerbauer. 'Abhören ist jedenfalls nicht erlaubt.'"

Quelle : www.heise.de
Titel: Heimliche Online-Durchsuchung: Eine stumpfe polizeiliche Waffe?
Beitrag von: SiLæncer am 12 Dezember, 2007, 11:25
Eine heimliche Online-Überwachung von Computern zum Zwecke der Terrorabwehr scheint eine stumpfe polizeiliche Waffe zu sein. Dies legt eine "Manöverkritik" nahe, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Nach Angaben der Zeitung hatten die Fahnder im Fall der Terrorverdächtigen von Oberschledorn mit zahlreichen Schwierigkeiten wie Personalmangel und Geräteproblemen zu kämpfen, nicht jedoch mit der Computertechnik der mutmaßlichen Bombenbauer.

So habe es sechs Wochen gedauert, bis der Mitschnitt eines Telefongespräches der Verdächtigen vorlag, weil das Bundeskriminalamt (BKA) nur vier Phonetiker zur Analyse von Telefonaten beschäftigt. Auch hatten die Ermittler anscheinend nicht genügend Telefone, die Gespräche verschlüsseln können, und mussten auf Apparate anderer Dienststellen ausweichen: Es bestand offenbar der Verdacht, dass die potenziellen Bombenbauer den Polizeifunk abhören könnten. Aushilfsweise wurde daher mit Handy-Schaltkonferenzen gearbeitet, die im funktechnisch unterversorgten Sauerland häufig zusammenbrachen. Große Probleme machte den Fahndern nach Angaben der Zeitung die Tatsache, dass der Hauptverdächtige seine Anrufe 167 Mal über insgesamt 33 verschiedene "Call-Shops" abwickelte. Hier musste jeweils festgestellt werden, welche Telefonleitung der Verdächtige benutzte, ehe abgehört werden konnte.

Auch das gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) steht nach einem weiteren Bericht der Zeitung nicht besonders gut da. Sie beruft sich dabei auf Recherchen des Südwestrundfunks, die ergeben hatten, dass längst nicht alle Bundesländer und Nachrichtendienste dafür Sorge tragen, dass ein Kontaktbeamter ihrer Behörde im Zentrum Dienst hat. Vor allem über das Wochenende sowie Montags und Freitags sollen viele Stühle im GTAZ leer bleiben. Über diese Behörde gingen im November 2006 die ersten Hinweise ein, die die Ermittler auf die Spuren der mutmaßlichen Terroristen brachten.

In einem weiteren Bericht erklärt die Zeitung ihren Lesern dann auch, wie Terroristen das Internet benutzen können. Neben der Nutzung von USB-Sticks mit Systemimages zum Rechnerstart und offenen WLANs wird der – allerdings bei Experten etwas in Verruf geratene – Anonymisierungsdienst Tor als wichtigste Möglichkeit genannt, um Spuren zu verwischen. Auch die seit den Anschlägen vom 11. September 2001 bekannte Methode, E-Mail nicht abzuschicken, sondern in einem Entwurfsordner bei Webmail-Anbietern zu speichern, wird wieder erwähnt. Mindestens einer der Festgenommenen von Oberschledorn soll die Daten auf seinem Computer verschlüsselt und die Fahnder "blind" gemacht haben, heißt es in dem Bericht der Zeitung. Dies ist der einzige Hinweis darauf, dass eine heimliche Online-Überwachung nach Ansicht der Fahnder Sinn ergeben hätte.

Quelle : www.golem.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Chrisse am 12 Dezember, 2007, 12:20
Es braucht mir keiner erzählen, daß diese, sagen wir mal Unzulänglichkeiten, im System keinem unserer zuständigen Unfehlbaren bekannt sind.
Ich werte das nur als weiteren Beweis, daß es mit der Verschärfung der Gesetzeslage nicht primär um Terrorabwehr gehen kann sondern vielmehr die Grundrechte im Visier stehen. Der gemeine Bürger nutzt halt seltener Callshops, hat öfters mal Festnetzanschluß (mit nur einer Leitung), einen verwanzbaren festen Wohnsitz und schon bald soviel Druck daß er gar nichts mehr sagt. 
Titel: Erweiterte polizeiliche Abhörbefugnisse gefordert
Beitrag von: SiLæncer am 13 Dezember, 2007, 10:21
Die Mängel bei der Fahndung nach den im Sauerland festgenommenen mutmaßlichen islamistischen Terroristen, die in einer Art Manöverkritik der beteiligten Dienststellen festgehalten sein sollen, müssen aus Sicht von Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) Konsequenzen haben. Gespräche Verdächtiger müssten in jedem Fall aufgezeichnet werden dürfen, erst im Nachhinein sollte ein Richter entscheiden, welche Passagen verwertet werden können, sagte er den in Dortmund erscheinenden Ruhr Nachrichten. Bosbach reagierte damit darauf, dass die drei Verdächtigen einem Bericht zufolge kurz vor dem Zugriff am 4. September die Fahnder beinahe abgeschüttelt hätten, weil während der Lauschaktion einer von ihnen zu beten begann. Laut Gesetz darf der private Kernbereich nicht abgehört werden. "Links wird gebetet, rechts wird Sprengstoff hergestellt – und die Polizei soll ihre Abhörgeräte abschalten", kritisierte Bosbach.

Über die Pannenliste einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Polizei hatte die Süddeutsche Zeitung berichtet. Nach Angaben der Zeitung hatten die Fahnder im Fall der Terrorverdächtigen von Oberschledorn mit zahlreichen Schwierigkeiten wie Personalmangel und Geräteproblemen zu kämpfen, nicht jedoch mit der Computertechnik der mutmaßlichen Bombenbauer.

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz wandte sich gegen den Vorschlag des CDU-Politikers und warnte in der Zeitung davor, "ständig hysterisch nach neuen Gesetzen zu rufen". Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) will zunächst die Empfehlungen von Experten für mögliche Konsequenzen abwarten. "Die Festnahmen der drei Terrorverdächtigen haben gezeigt, dass die deutschen Sicherheitsbehörden so gut aufgestellt sind, dass sie zusätzlich zur allgemeinen Polizeiarbeit solche Ermittlungserfolge erzielen können", sagte er der Zeitung. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), verlangte dagegen eine personelle Verstärkung der Polizei. "Der Abbau von 6000 Stellen seit 1998 ist ein Problem. Wir sind personell nicht so gut aufgestellt, wie wir sein sollten", sagte er der Berliner Zeitung. "Der Rechtsstaat muss rund um die Uhr abwehrbereit und handlungsfähig sein."

In dem Bericht wird laut Süddeutscher Zeitung auch moniert, dass immer wieder Beamte, die für die Bearbeitung des Terrorfalls abgestellt waren, auf ihre alten Dienststellen zurückbeordert wurden. Im Sommer habe dann über einen Zeitraum von vier Monaten hinweg in Baden-Württemberg, Hessen und im Saarland kein einziges mobiles Einsatzkommando mehr zur Verfügung gestanden, weil alle verfügbaren Beamten für die Terror-Ermittlungen abgestellt waren. Wolfgang Wieland von den Grünen sprach in der Berliner Zeitung von einem "Lobbypapier". Er habe den Eindruck, dass es darum gehe, mit Panikrufen den Boden für neue Gesetze zu bereiten. "Da werden altbekannte Tatsachen dramatisiert, um leichter neue personelle und finanzielle Forderungen zu stellen."

Quelle : www.heise.de
Titel: Klage gegen Fingerabdrücke in Reisepässen
Beitrag von: SiLæncer am 14 Dezember, 2007, 13:28
Der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz hat wegen der biometrischen Erfassung von Fingerabdrücken für den ePass der zweiten Generation das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angerufen, da er vor allem sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sieht. Mit der Klage gegen die Ordnungsbehörde der Stadt Bochum möchte der Jurist erreichen, dass ihm die Meldestelle entgegen eines Ablehnungsbescheids aus der ersten Novemberwoche einen Reisepass ohne eingescannte Aufnahmen von Fingerabdrücken erteilt. In der Klageschrift (PDF-Datei) verknüpft Schwarz die Zwangsmaßnahme mit dem "Idealbild" des gläsernen Bürgers, welches nicht zuletzt der Staat anstrebe, und zitiert dabei aus der Fachliteratur: "So wird der Mensch maschinenlesbar, nehmen George Orwells düstere Visionen vom überwachten Menschen reale Konturen an."

Seine datenschutzrechtlichen Bedenken umschreibt der Anwalt, welcher der Bielefelder Datenschutzvereinigung FoeBuD nahesteht, mit der "Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit der Person sowie Verstöße gegen Rechtsstaats- und Demokratiegebote nach dem Grundgesetz". Zugleich würde mit der Erfassung von Fingerabdrücken von Amts wegen, die momentan Datenschützer wegen Sicherheitsbedenken stoppen wollen, auch die Menschenrechtskonvention der EU missachtet. Die Eingriffe seien überaus "breit, tief und weit reichend". Auf 43 Seiten hat Schwarz daher seine Bedenken gegen die Maßnahme grundlegend und im Einzelnen mit vielen Zitaten gewürzt und dargestellt. Zugleich gibt er in der nahezu philosophischen Abhandlung nach einer historischen Entwicklung der Datensammelwut in Staat und Gesellschaft Ausblicke auf die drohende Entwicklung.

Der Anwalt verweist in seiner ausführlichen Begründung unter anderem darauf, dass die "Protagonisten unter den Kriminalisten" schon vor einhundert Jahren auf die "Volksdaktyloskopie" in Form der amtlichen Erfassung der Fingerabdrücke aller Bürger hinaus wollten. Auch damals seien ähnlich wie heute mit dem "Krieg gegen den Terror" propagandistische Bedrohungsszenarien aufgebaut worden, um den "Totalitätsanspruch" durchsetzen zu können. Polizeiangehörige hätten auch bereits mit den "Sicherheitszuwächsen" argumentiert, "von denen nicht nur der Staat, sondern die ganze Gesellschaft und Privatunternehmen profitieren könnten".

Als Vorbild hat laut Schwarz international Portugal gegolten, das 1912 den Fingerabdruck des Inhabers ­ damals noch sichtbar in den Pass aufgenommen hatte. Trotzdem sei die Daktyloskopierung hierzulande auf Kriminelle, Tatverdächtige und gesellschaftliche Randgruppen beschränkt gewesen. Eine weitere Erfassung der Individuen zu Präventionszwecken sei "gesellschaftlich unerwünscht" gewesen. Der Nationalsozialismus habe dann enthüllt, "dass Totalitarismus nie positive Ordnung im Sinne allgemeiner Sicherheit sein kann". Vielmehr schließe dieser "wesensmäßig jede wirksame Kontrolle aus".

Bezogen auf den neuen Vorstoß zur Volksdaktyloskopie durch die EU und den Gesetzgeber hierzulande gibt der Jurist weiter zu bedenken, dass die Verknüpfung biometrischer Daten wie der Fingerabdrücke mit einer natürlichen Person eine Verknüpfung darstelle, die über den eigentlichen Einsatzzweck etwa der Authentifizierung hinaus bestehe und technisch auch in anderen Zusammenhängen verwendet werden könne. Deswegen habe der Gesetzgeber 1986 unter dem Eindruck des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts von 1983 noch festgehalten, dass der Pass "weder Fingerabdrücke noch verschlüsselte Angaben über die Person des Inhabers enthalten darf". Dieses Verbot sei spätestens mit dem vom früheren Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) ausgehandelten zweiten Anti-Terrorpaket hinfällig geworden.

Der Bundestag ist bei den jüngsten Verfahren bis hin zur Änderung des Passgesetzes für den ePass der zweiten Generation in diesem Jahr laut Schwarz aber seinem Auftrag, Gesetze nur mit Sorgfalt und am Gemeinwohl orientiert zu konzipieren, nicht nachgekommen. Verweise von Experten, dass islamistische Terroristen nicht mit deutschen Ausweisdokumenten einzureisen pflegen, sowie Warnungen von einem Überwachungsstaat unvorstellbaren Ausmaßes seien in den Wind geschlagen worden. Bei der EU-Verordnung zur Aufnahme von Fingerabdruckbildern in Pässe sei den nationalen Parlamenten zudem die Entscheidung in der Sache über den Brüsseler Umweg letztlich entzogen worden. Noch ausstehe nun die von der EU-Kommission ebenfalls bereits vorgeschlagene Einrichtung eines europäischen Passregisters, um eine schier beliebige Abfrage der dann zentral gespeicherten Fingerabdrücke zu ermöglichen. Der Vertrag von Prüm leiste hier schon Vorarbeit und erlaube den Austausch auch von Fingerabdruckdateien zwischen den angeschlossenen Mitgliedsstaaten.

Im Einklang mit früherer Kritik des FoeBuD moniert Schwarz ferner, dass die Aufnahme von Fingerabdruckbildern in die Reisepässe viele Gefahren berge. So seien Fragen der Datensicherheit wie die Möglichkeit, den Funkchip im ePass unbefugt auszulesen, nicht ausreichend geklärt. Bürger würden auch daran gewöhnt, ihre Fingerabdrücke an von ihnen nicht kontrollierbaren Geräten abzugeben. Damit steige das Risiko enorm, dass digitale Fingerabdrücke in die falschen Hände gelangen und missbraucht werden. Der Umfang von Drittländern mit Zugriff auf personenbezogene Daten ihrer Besucher entziehe sich zudem komplett der Kontroll- und Einflussmöglichkeit deutscher Stellen.

Insgesamt ist die obligatorische Erfassung von Fingerabdrücken laut der Klageschrift formell rechts- und hierzulande verfassungswidrig. Zum Schutz vor Fälschungen oder vor einer betrügerischen Verwendung von Reisedokumenten sei sie dagegen nicht geeignet und somit nicht erforderlich. Nur derjenige, dessen Fingerabdrücke nicht registriert seien, "könne damit auch nicht verdächtigt oder erpresst werden". Der eingeschlagenen Weg führe dagegen zu einer globalen Sicherung von Herrschaftsansprüchen ohne Recht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble schaltet bei Online-Razzien einen Gang zurück
Beitrag von: SiLæncer am 14 Dezember, 2007, 17:29
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will einen neuen Entwurf für heimliche Online-Durchsuchungen erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vorlegen. Er müsse respektieren, dass die SPD erst die Entscheidung aus Karlsruhe vor einer weiteren Beratung der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) mit der umkämpften Klausel zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" abwarten wolle. Die zunächst mit großer Dringlichkeit geforderten neuen Befugnisse für das BKA zur Terrorabwehr einschließlich Befugnissen zum präventiven Abhören der Telekommunikation, großem Lauschangriff oder Rasterfahndung liegen damit wohl noch bis zum Frühjahr auf Eis. Dann wollen die roten Roben voraussichtlich ihr Urteil über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vorlegen, das erstmals hierzulande eine rechtliche Grundlage für Online-Razzien schuf.

Der CDU-Politiker, der vor kurzem noch auf den raschen Einsatz des sogenannten Bundestrojaners pochte, schloss sich mit dem Gesinnungswandel der Linie der großen Koalition im Bundestag an. CSU-Politiker hatten Ende November bereits erklärt, angesichts der großen Skepsis der Karlsruher Richter gegenüber verdeckten Online-Durchsuchungen beim BKA-Gesetz nichts übers Knie brechen zu wollen. Hessens Datenschutzbeauftragter Michael Ronellenfitsch bezeichnete die Netzbespitzelungen derweil als "datenschutzpolitische Sauerei". Es müsse verhindert werden, dass Bürger von der Internetnutzung abgeschreckt werden, weil sie Zweifel an der Datensicherheit haben.

Schäuble warnte zugleich vor überstürzten Schlussfolgerungen aus dem Mängelbericht der Kriminalämter von Bund und Ländern zur Vereitelung mutmaßlich geplanter Terroranschläge durch die Verhaftung dreier Verdächtiger im September. "Es wäre ja schlimm, wenn man nach solchen Erfahrungen nicht zunächst einmal sagen würde, lasst uns mal gucken, was ist gut gelaufen, was ist schlecht gelaufen, was können wir daraus lernen", sagte der Minister der Agentur AFP. Vorschläge aus einem internen Bericht seien aber keine politischen Positionen. Damit sei auch nichts vorab entschieden.

Das Papier der Polizeien liest sich laut Zeitungsberichten streckenweise wie ein Pannenreport. So fehlten abhörsichere Telefone und Personal für die Überwachung, der Mitschnitt eines Telefongesprächs war erst nach sechs Wochen ausreichend bearbeitet worden. Zudem soll die Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten unzureichend gewesen sein. Dem internen Bericht zufolge fordern die Kriminalämter zudem unter anderem die stärkere Überwachung von Internetcafés und einen "großen Spähangriff" mit Videokameras im Konzert mit dem großen Lauschangriff.

Auch der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz plädierte für eine sorgfältige Prüfung der Klagen über Schwächen bei der Terrorfahndung. "Wir brauchen jetzt keinen Gesetzgebungsaktivismus, sondern sollten uns um die tatsächlichen Arbeitsbedingungen der Polizeibeamten kümmern", sagte er der Berliner Zeitung. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, beklagte dagegen, die bisherigen Fahndungserfolge seien "nichts als Glück" gewesen. Gebraucht würden 50.000 zusätzliche Kräfte. Dabei gehe es uns nicht nur um mehr Polizisten, sondern um Experten für Chemie, Abhörtechnik und Computer. Auch der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, sprach von "zum Teil haarsträubenden Zuständen".

Besorgt äußerte sich Schäuble darüber, dass deutsche Konvertiten zunehmend in die islamistische Szene eingebunden würden. Generell verwies Schäuble darauf, dass die Bedrohung durch Terroristen für Deutschland unverändert ernst zu nehmen sei. Es bestehe aber kein Grund zur Panik.

Gleichzeitig wandte sich der Minister strikt gegen Überlegungen auch aus Teilen seiner Partei, bestehende Gesetze zur Terrorabwehr so aufzubohren, dass sie auch auf die zivilrechtliche Verfolgung von Delikten wie etwa Urheberrechtsverletzungen angewendet werden könnten. So dürften vor allem die von Januar an verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichernden Telefon- und Internetdaten nicht etwa Firmen aus der Musik- und Filmindustrie oder anderen privaten Institutionen zur Verfügung gestellt werden. Diese Forderung brachte zuletzt der Rechtsausschuss des Bundesrates auf, scheiterte damit aber im Plenum der Länderkammer. Der Urheberrechtsexperte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Günther Krings, hatte zudem bereits vor über einem Jahr erklärt: Wenn bei den Providern Verbindungsdaten vorhanden seien, "kann man sie auch für die Verfolgung von Copyright-Verstößen nutzen".

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Hesse am 14 Dezember, 2007, 20:01
Was ist denn jetzt bloss mit Herrn Schäuble los ?

Das klingt ja mit Ausnahme des "Spähangriffs" schon beinahe vernünftig.

Hat den gerade eine vorweihnachtliche Versöhnlichkeitsstimmung ergriffen ?
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: berti am 14 Dezember, 2007, 23:37
denke eher, das das ne augenwischerei ist - schäuble hat langsam mitbekommen, das er mit seiner ersten idee auf wiederstand stösst und bringt jetzt eine "getarnte" version auf den markt. was dann später daraus wird, das wird er sicherlich jetzt noch nicht mitteilen.

ist aber nur ne überlegung von mir, könnte auch sein, das er zu plötzlicher weisheiit gekommen ist.
Titel: SPD stellt Ja zu Online- Durchsuchung in Aussicht
Beitrag von: SiLæncer am 15 Dezember, 2007, 18:14
Im Streit über die Änderung des BKA-Gesetzes und die Online-Durchsuchung ist ein Ende in Sicht. Der SPD-Politiker Edathy signalisierte die Zustimmung seiner Partei. Das neue Gesetz könnte demnach nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fertiggestellt werden.

Berlin - Voraussetzung für eine Einigung ist laut Sebastian Edathy, dass das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr Leitlinien aufgestellt. Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter könne das BKA-Gesetz fertiggestellt werden, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag der "BZ am Sonntag". Er erwarte von der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts kein grundsätzliches Nein zur Online-Durchsuchung, sondern Leitlinien für Umfang und Voraussetzungen eines solchen Eingriffs. "Die SPD war nie prinzipiell dagegen. Aber weil es hier um rechtliches Neuland geht, wollen wir die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu abwarten", bekräftigte Edathy die Haltung seiner Partei.

Die Online-Durchsuchung dürfe nur gegen den internationalen Terrorismus und den Menschenhandel angewandt werden, nicht aber gegen Bagatelldelikte. Außerdem müsse es einen Richtervorbehalt geben und der Kern der Privatsphäre geschützt bleiben. "Es wird keine staatliche Peepshow geben, der gespeicherte Liebesbrief bleibt für die Ermittler tabu", sagte er.

Auch die Wohnraumüberwachung, der sogenannte Große Lauschangriff, solle wieder praktikabel geregelt werden. Wie bei der Online-Durchsuchung sollten auch hier Richter die Auswertung übernehmen, sobald die Privatsphäre eines Verdächtigen betroffen sei, sagte Edathy. Dazu solle beim Abhören ein Richterband mitlaufen. "Wenn der Beamte feststellt, im Gespräch geht es nicht um die Vorbereitung einer Straftat, sondern zum Beispiel um den Zustand der Ehe, lässt der Ermittler zwar das Band weiterlaufen, hört aber selbst nicht weiter zu", erklärte der SPD-Politiker. Der Richter lösche dann die privaten Passagen und gebe den Rest zur Auswertung frei. Dieser Lösung könne auch die SPD zustimmen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Großen Lauschangriff mit Verweis auf den mangelhaften Schutz der Intimsphäre stark eingeschränkt. Die SPD blockiert das BKA-Gesetz, in dem die Online-Durchsuchung verankert werden soll, seit Monaten. Sie hält eine Regelung vor dem Entscheid der Karlsruher Richter für unsinnig. Das Verfassungsgericht wird voraussichtlich im Frühjahr urteilen, ob und in welcher Form die Computer-Razzien zulässig sind.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Hesse am 16 Dezember, 2007, 00:03
Zitat
schäuble hat langsam mitbekommen, das er mit seiner ersten idee auf wiederstand stösst und bringt jetzt eine "getarnte" version auf den markt. was dann später daraus wird, das wird er sicherlich jetzt noch nicht mitteilen.

Ist mir schon klar, ich wollte nur andeuten : Was sind denn das für ungewohnte Töne ?
Baldrian ?
Titel: Neues österreichisches Sicherheitspolizeigesetz in der Kritik
Beitrag von: SiLæncer am 16 Dezember, 2007, 19:27
Die Änderungen des österreichischen Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) sorgen für Aufregung und heftige Kritik von unterschiedlichen Seiten. Zu den Kritikern gehört Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ), die dem Gesetz aber zugestimmt hat. Gegenüber der Tiroler Tageszeitung sagte die Politikerin auf die Frage, ob sie darüber nicht glücklich sei, "dass das SPG mit Handy-Standorterfassung und dergleichen ohne Diskussionen durchgepeitscht wurde": "Darüber kann niemand glücklich sein. Das höre ich von allen Abgeordneten, auch von SPÖ- und ÖVP-Vertretern. Eine solche Vorgangsweise schadet dem Ansehen des österreichischen Parlaments." Sie habe vorgeschlagen, nur die für die in Österreich und der Schweiz 2008 stattfindende Herren-Fußballeuropameisterschaft als erforderlich erachteten Änderungen zu beschließen. "Den Rest hätte man im Innenausschuss beraten und dann erst im Januar beschließen können. Das ist aber leider abgelehnt worden." Der Ausschuss hat seit fast einem Jahr nicht mehr getagt.

Die Novelle ist in der Nacht von 6. auf 7. Dezember vom österreichischen Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen worden. Kurz vor der Abstimmung hatten die beiden Regierungsfraktionen noch Anträge eingebracht, die die Befugnisse der Polizei gegenüber der Regierungsvorlage erheblich ausweiten. Mobilfunker müssen auf Polizeibefehl Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preisgeben. Gleichmaßen müssen Provider Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben. Eine richterliche Kontrolle der Wünsche der Polizei gibt es nicht mehr.

Die Österreichische Liga für Menschenrechte sieht massive Rückschritte im Bereich Asyl- und Fremdenwesen und kritisiert den geplanten "Überwachungsstaat". Auf dem Altar der vermeintlichen Sicherheit werde zurzeit viel geopfert, sagte Liga-Vorstand Barbara Helige: "Weitreichende Überwachungsmöglichkeiten ohne rechtsstaatliche Kontrolle. Da fehlt dann nicht mehr viel auf die Schreckensvision in George Orwells '1984'." Mit der Vorratsdatenspeicherung habe ein Paradigmenwechsel stattgefunden: Es würden nicht mehr Verdächtige überwacht, sondern jedermann. Die Daten wären nicht sicher und würden oft weitergegeben, denn Lücken im System gebe es immer wieder. Angesichts der Fälle in der letzten Zeit, in denen sogar hohe Polizeioffiziere wegen der Weitergabe von Daten angeklagt wurden, sagt Helige: "Die Sicherheitsbehörden sind nicht in einem so völlig unantastbaren Zustand, dass ich ihnen meine Daten gerne anvertrauen würde."

Scharfe Worte kommen auch von der österreichischen Richtervereinigung. Vizepräsident Manfred Herrnhofer sieht im neuen SPG einen Eingriff in die Grundrechte. Die Richter seien zwar an effizienter Strafverfolgung interessiert, doch müsse man in so sensiblen Bereichen besonders vorsichtig agieren: "Und niemals heiligt der Zweck die Mittel." Er befürchtet, dass die neuen Polizeibefugnisse, die nach dem Gesetz nur in Gefahrensituationen ausgeübt werden dürfen, dazu missbraucht werden, auch in anderen Fällen Verdächtige auszuforschen. Kritisiert wird auch die fehlende Beschwerdemöglichkeit Betroffener.

Das Innenministerium sieht das anders und verweist auf den im eigenen Haus eingerichteten Rechtsschutzbeauftragten, der sich anstelle des Betroffenen bei der Datenschutzkommmission beschweren könne. Diese kann auf Antrag erkennen, dass die Rechte einer Person verletzt wurden. Strafen oder Schadenersatz kann sie jedoch nicht zusprechen.

Auch der SPÖ-Klub im Nationalrat steht in diesem Fall nicht auf Seiten der Richter. Denn ein Richter müsse im Gegensatz zum Datenschutzbeauftragten vorab prüfen. "Und was ist, wenn man eine Stunde auf den Richter wartet und das Opfer stirbt in der Zeit?", hieß es aus dem roten Klub gegenüber der Wiener Zeitung. Herrnhofer lässt dieses Argument nicht gelten, denn schließlich gibt es einen rund um die Uhr erreichbaren Richter-Journaldienst.

Aus der angesprochenen Datenschutzkommission (DSK) kommt ebenfalls Kritik. "Dem Zweck nach ist diese Bestimmung an sich zu begrüßen." Das Problem sei, dass man die technischen Mittel, mit denen man das Handy lokalisiert werde, auch dazu gebrauchen könne, Handys abzuhören, meinte Waltraut Kotschy, geschäftsführendes Mitglied der DSK, zum Ö1 Mittagsjournal am Samstag.

Gerade in solch heiklen Fragen brauche es nach Ansicht der DSK eine effiziente Kontrolle durch richterliche Anordnung, was im SPG nicht vorgesehen ist. Das Grundrecht auf Vertraulichkeit der Kommunikation gehe jetzt immer mehr verloren. Die Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte seien ein so heikles Thema, dass es wert sein müsse, keine Schnellschüsse zu machen, sondern wohlüberlegt durchzudiskutieren. Das sei hier eindeutig verabsäumt worden, so Kotschy, die auch Leiterin der Abteilung für Datenschutz im Bundeskanzleramt ist.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Hesse am 16 Dezember, 2007, 23:41
Tja, dumm gelaufen, wenn dennoch jemand mit eingelegtem Akku im Handy zu vertraulichen Geschäftsgesprächen ginge. Ganz, ganz dumm gelaufen...

Jede Technik lässt sich im Prinzip (die richtigen Leute vorrausgesetzt) kopieren : Somit auch von Chinesen, Russen, der direkten Konkurrenz-Firma, dem/der eifersüchtigen Ehemann/Ehefrau, Schnüffel-Eltern etc..

Dazu braucht es nicht zwangsläufig die Kooperation des Mobilfunkanbieters.
Titel: Österreich: Petition gegen den Überwachungsstaat gestartet
Beitrag von: SiLæncer am 17 Dezember, 2007, 15:50
Drei Informatik-Professoren und eine Richterin haben gemeinsam mit den Grünen eine "Initiative für den Schutz vor dem Überwachungsstaat" gestartet und treten als Erstunterzeichner einer Online-Petition auf. Sie haben den Nationalratsabgeordneten Peter Pilz ausgewählt, um die Petition dem Nationalrat zu überreichen. Auf diesem Weg soll gemäß § 100 der Geschäftsordnung des Nationalrates erreicht werden, dass das vorvergangene Woche novellierte Sicherheitspolizeigesetz (SPG) doch noch im Innenausschuss des Nationalrats beraten wird. Das neu gefasste SPG verpflichtet Mobilfunker, auf Polizeibefehl Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Gleichermaßen müssen Provider Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben. Eine richterliche Kontrolle der Wünsche der Polizei gibt es nicht mehr, auch eine Information der Betroffenen ist nicht vorgesehen.

"Es ist ein Anliegen der Informatikprofessoren (...) einen verantwortungsvollen Umgang mit der Technologie" zu fördern, sagte der Erstunterzeichner, Universitätsprofessor Gerald Futschek, der Präsident der Österreichischen Computer Gesellschaft (OCG) ist, anlässlich der Vorstellung der neuen Initiative am heutigen Montag in Wien. "Technisch ist sehr sehr viel machbar. (...) Die Bürger wollen nicht in einem Überwachungsstaat leben." Die OCG fordere richterliche Kontrolle und dass das neue Gesetz einer ordentlichen Begutachtung zugeführt werde.

Die Regierungsvorlage hatte nur die Auskunft bezüglich der Mobilfunkdaten vorgesehen, und auch dies war nach der Begutachtung um Innenministerium als überholt dargestellt worden. Erst wenige Stunden vor der Abstimmung zu mitternächtlicher Stunde hatten zwei Abgeordnete von SPÖ und ÖVP einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Auskunftspflicht auf IP-Adressen erweiterte. Die Änderungen wurden mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen, ohne dass der zuständige Innenausschuss befasst worden wäre.

Pilz kritisierte die "überfallsartige Befassung des Nationalrates ohne Begutachtungsverfahren." Hätte es eine Begutachtung und eine Beratung im Innenausschuss gegeben, wäre es "sehr unwahrscheinlich gewesen, dass das Gesetz in der Form beschlossen worden wäre." Als Grund für die plötzliche Erweiterung vermutet Pilz eine Entscheidung der Datenschutzkommission vom 3. Oktober. Darin war anlässlich eines konkreten Falles festgestellt worden, dass der polizeiliche Zugriff auf IP-Adressen ohne richterliche Genehmigung rechtswidrig ist. In der Folge habe sich das Innenministerium eine Gesetzesänderung gewünscht, um weiterhin ungehindert auf IP-Daten zugreifen zu können. Pilz hält die Novelle für verfassungswidrig, weil sie gegen das in Artikel 10 des Staatsgrundgesetzes verankerte Briefgeheimnis verstoße.

"Wir als Opposition haben keine Möglichkeit mehr. Es gibt aber die Möglichkeit der parlamentarischen Petition", umriss Pilz den Grund für die nun gestartete Unterschriftensammlung. Dabei werde von den Unterzeichnern ein Abgeordneter beauftragt, der dem Petitionsausschuss vorschlagen kann, die Petition in einem anderen Ausschuss, diesfalls im Innenausschuss, zu behandeln. "Unter 10.000, 20.000 Unterschriften glaube ich in Kenntnis der Regierungsparteien, dass sie es nicht übermäßig ernst nehmen werden" so Pilz, "Ich hoffe, dass wir jetzt ganz schnell die 10.000 kriegen und dann wesentlich mehr."

Ein wesentlicher Mangel der neuen Rechtslage sei, dass es keine nachträgliche Information der Überwachten gäbe. "Sie haben überhaupt nur eine Chance, zu erfahren, dass Sie überwacht wurden, wenn es ein Strafverfahren gibt. Ist es aber eine rein polizeiliche Ermittlung (...), ist die Chance gleich Null." Daher könne in der Regel auch kein Rechtsmittel ergriffen werden. "Ich behaupte, dass das beabsichtigt ist", sagte Pilz, der außerdem klarstellte: "Ich bin heute nicht da als grüner Sicherheitssprecher, sondern als jener Abgeordneter, der die Petition einbringen soll."

Erstunterzeichner Hannes Werthner, Professor an der Technischen Universität Wien, fragte rhetorisch: "Soll man wirklich alles Überwachen, was am Handy und am Computer abläuft, ohne richterliche Kontrolle und ohne dass es nachher Information gibt?" Die Überwachung bremse das Vertrauen, das die Menschen in E-Commerce hätten, und dies reduziere die generelle und individuelle Akzeptanz. Die Überwachung schade also der Wirtschaft. Ebenfalls an der TU Wien lehrt Erstunterzeichner Professor A Min Tjoa. Der Grundrechtsschutz gehe auf das Briefgeheimnis das Habeas Corpus Gesetz zurück, was nicht in einer Nacht aufgegeben werden dürfe, meinte er. Es brauche "richterliche Kontrolle und nicht irgendeinen Rechtsschutzbeauftragten" sowie eine Information des betroffenen Bürgers. "Das ist im Gesetz nicht drin", erinnerte Tjoa. Vierte Erstunterzeichnerin ist Barbara Helige, ehemalige Präsidentin der Richtervereinigung und Vorstandsmitglied der Österreichischen Liga für Menschenrechte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Niedersachsens Innenminister will auch Wohnungen heimlich durchsuchen lassen
Beitrag von: SiLæncer am 18 Dezember, 2007, 11:30
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann hat zusätzlich zu Online-Razzien eine verdeckte Wohnraumüberwachung und -durchsuchung durch die Polizei zur Terrorabwehr gefordert. "Bei einer terroristischen Bedrohungslage muss es möglich sein, auch ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen zu durchsuchen", sagte der CDU-Politiker dem Magazin Focus. Als Vorbedingung solle ein richterlicher Beschluss ausreichen. Schünemann thematisierte nicht, dass die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten damit weiter verwischt und die präventiven Befugnisse der Ermittler erneut enorm ausgedehnt würden.

Die Forderung des Ministers steht in Zusammenhang mit einer Analyse des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Landeskriminalämtern zu Problemen, die im Rahmen der Verhaftung dreier Terrorverdächtiger im September auftraten. Das Papier der Polizeien liest sich streckenweise wie ein Pannenbericht. So fehlten abhörsichere Telefone und Personal für die Überwachung, der Mitschnitt eines Telefongesprächs war erst nach sechs Wochen ausreichend bearbeitet worden. Zudem soll die Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten unzureichend gewesen sein. Dem internen Report zufolge fordern die Kriminalämter unter anderem die stärkere Überwachung von Internetcafés und einen "großen Spähangriff" mit Videokameras im Konzert mit dem großen Lauschangriff. Aber auch Online-Durchsuchungen und heimliche Wohndungsdurchsuchungen stehen auf ihrer Wunschliste.

BKA-Chef Jörg Ziercke ist nicht gegen die Begehren der Polizeiämter, hält zumindest das Verlangen nach verdeckten Beschnüffelungen von Wohnräumen aber noch für "verfrüht". Er will zunächst als Konsequenz aus dem Bericht zusätzliches Personal in Observationsteams des Bundeskriminalamts einsetzen. Die bisherigen Mitarbeiter in diesen Trupps seien "bei derartigen Lagen extremen Belastungen ausgesetzt", sodass hier rasche Verstärkung nötig sei. Ziercke plant weiter, bei Verfahren gegen islamistische "Gefährder" den Anwälten von Verdächtigen gerichtliche Beweise vorzuenthalten. Um Ermittlungen nicht zu gefährden, sei zu prüfen, ob in so genannten In-Camera-Verfahren einzelne Aktenteile "nur für das Gericht einsehbar sein sollen".

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich derweil skeptisch sowohl gegenüber heimlichen Wohnraum- als auch Online-Durchsuchungen geäußert. Derlei Fragen sind ihrer Ansicht nach verfassungsrechtlich problematisch. Eine verdeckte Online-Razzia entspreche "ja quasi der heimlichen Durchsuchung einer Wohnung, denn heute legt man auf seiner Festplatte ja alles das ab, was man früher in seinem Schreibtisch abgelegt hat: Fotos, Kontoauszüge und andere private Dinge", erläuterte die SPD-Politikerin im rbb-Inforadio. Sie appellierte in dem Streit weiter dafür, vor einem Stricken an Gesetzestexten zumindest das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu verdeckten Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen abzuwarten. Ein SPD-Innenpolitiker sicherte im Gegensatz dazu gerade eine rasche Einigung mit der Union auf einen Gesetzestext für die Ausforschung "informationstechnischer Systeme" zu.

August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sprach sich dagegen ein weiteres Mal mit bereits oft angeführten Argumenten für Online-Razzien aus. Diese seien im Kampf gegen den Terrorismus wichtig, sagte er im ZDF-Morgenmagazin. Die Täter würden heute modernste Technik verwenden, darauf müsse der Staat reagieren. "Das Internet darf nicht zum Freiraum für potenzielle Täter werden", fügte er hinzu. Der normale Bürger sei von den umstrittenen Ermittlungsmaßnahmen aber nicht betroffen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Niedersachsens Innenminister will auch Wohnungen heimlich durchsuchen lassen
Beitrag von: Yessir am 18 Dezember, 2007, 11:35
Ich glaube, dem ist das perfekte Promi Dinner nicht bekommen.... ::)
Oder will der Herr Schünemann sich für zukünftige Wahlen ins Gespräch bringen?
Die haben doch nicht mehr alle Latten am Zaun.  >:(

Titel: Rheinland-pfälzischer Datenschützer: Eingriffe in Privatsphäre nehmen zu
Beitrag von: SiLæncer am 18 Dezember, 2007, 13:57
Immer mehr Gesetze schränken nach einem Bericht des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten ( http://www.datenschutz.rlp.de/ ) die Privatsphäre ein. Viele der rund 50 Regelungen, die landes- und bundesweit seit Oktober 2005 in Kraft traten, begrenzten den Datenschutz stark, sagte Edgar Wagner heute bei der Vorstellung des aktuellen Berichtes zum Landesdatenschutzgesetz in Mainz. So werde unter anderem das Selbstbestimmungsrecht, persönliche Daten freizugeben oder geheim zu halten, oft beschnitten.

Wagner nannte als Beispiele die sogenannte Antiterrordatei oder den "Lauschangriff" auf private Gespräche. "Der Datenschutz hat es schwer, sich zu behaupten", sagte er. Die Gesetzgeber seien oft dazu bereit, Regelungen festzulegen, die an die Grenzen des Verfassungsrechts stießen.

Nach Wagners Angaben soll der neue Landesdatenschutzbericht den Behörden daher in erster Linie als Handbuch dienen. "Der Datenschutz ist eine Straße, die ständig im Bau ist", erklärte er. Besonders für den Schutz von Kindern und Jugendlichen müsse viel getan werden. "Viele junge Leute präsentieren sich im Internet, ohne über die möglichen Folgen Bescheid zu wissen", erklärte Wagner. Die Online-Profile der Jugendlichen seien oft jahrzehntelang abrufbar. Dies könnte etwa bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz von Nachteil sein.

Arbeitgeber informierten sich immer öfter über ihre Bewerber mit Hilfe des Internets. Aus diesem Grund wolle die Datenschutzbehörde enger mit dem rheinland-pfälzischen Jugendministerium zusammenarbeiten. Außerdem solle insgesamt die Aufklärungsarbeit der Datenschutzbehörde verbessert werden. Mit Informationsveranstaltungen, Zusammenarbeit mit Hochschulen und Preisausschreiben solle die Bevölkerung aufgerufen werden, private Daten selbst auch besser zu schützen.

Für den Europäischen Datenschutztag am 28. Januar ist bereits eine Informationsveranstaltung unter dem Motto "Denn sie wissen nicht, was sie tun – Datenschutz in der Online-Generation" geplant. Der Veranstaltungsort wird die Akademie der Wissenschaften in Mainz sein.

Quelle : www.heise.de
Titel: Von der heimlichen Onlinedurchsuchung zur heimlichen Hausdurchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 19 Dezember, 2007, 15:54
Am Abbau rechtsstaatlicher Schutzvorschriften wird nicht nur an der virtuellen Front gearbeitet

Von den Kritikern der Onlinedurchsuchung wird oft als Argument eingebracht, dass es ja auch keine heimlichen Hausdurchsuchungen gäbe. Auch das BKA sieht darin ein Problem – eines, das man auch auf der Hausdurchsuchungsseite angehen könnte.

Niedersachsen will Hausdurchsuchungen ohne Richtervorbehalt

Bei der Debatte um die Onlinedurchsuchung wird häufig der möglicherweise fehlende Richtervorbehalt bemängelt. Allerdings ist solch ein Richtervorbehalt oftmals nur ein scheinbarer Schutz. In einer erschrecken hohen Anzahl von Fällen werden Anträge auf richterliche Beschlüsse abgesegnet, die mit schweren Mängeln behaftet sind. Ein am Max Planck Institut erstelltes "Gutachten zur Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100 a, 100 b StPO und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen" ergab beispielsweise, dass lediglich 23,5% der Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen substantiell begründet waren.

Zitat
"Bei 55% der untersuchten Fälle verwendete der Richter zur Begründung Vordrucke, konnte aufgrund des fehlenden Beschlusses keine Bewertung vorgenommen werden oder stellte die Begründung eine Kombination aus den staatsanwaltlichen Begründungen, Gesetzesformeln und Verweisen dar. Bei 21% der Beschlüsse entsprachen sich richterliche und staatsanwaltliche Begründung, bei 15% wurde nur eine Gesetzesformel verwendet, bei 9% handelte es sich um Verweise, z. B. auf ältere Beschlüsse. Die Untersuchung stellt auch fest, dass die richterlichen Begründungen dann substanzieller werden, wenn dies auch bei den staatsanwaltlichen Begründungen der Fall ist, die wiederum substanzieller werden, wenn auch die polizeilichen Ausführungen/Anträge substanzieller sind. Bei Verlängerungen oder Folgemaßnahmen von TKÜ-Anordnungen fand im Grunde überhaupt keine weitere Begründung statt. In 70% aller Fälle erging der richterliche Beschluss einen Tag nach der polizeilichen und dann staatsanwaltlichen Antragstellung."

Dennoch stellt der Richtervorbehalt gerade hinsichtlich der Überwachungsmaßnahmen für die meisten Kritiker immer noch eine Hürde dar, die es zu schätzen gilt – und an der kräftig gerüttelt wird.

Bereits 2005 wurde in Niedersachsen ein Gesetz eingebracht, das den Richtervorbehalt bei Verdacht auf Verstöße gegen den Meisterzwang abschaffen soll. Die zuständigen Behörden sollen so das Recht erhalten, Personen sowie Unterlagen direkt in den Geschäftsräumen der Arbeitgeber und Auftraggeber zu überprüfen. Bemerkenswert an dem von den Medien größtenteils ignorierten und derzeit im Bundestag "auf Eis" liegenden Gesetz ist vor allem, dass es hier nicht etwa um schwere Straftaten geht, sondern in der Regel um Ordnungswidrigkeiten.

Heimlichkeit und Nichtanwesenheit des Betroffenen

Einem anderen Argument gegen die Onlinedurchsuchung, der Heimlichkeit, begegnete das BKA laut einem Spiegelbericht nun mit der Forderung nach einer heimlichen Hausdurchsuchung. Zwar wurde diese Meldung mittlerweile insofern dementiert, als es sich laut einer nachgeschobenen Ergänzung des Amtes lediglich um "eine Analyse organisatorischer, personeller, technischer und rechtlicher Probleme am konkreten Fall" handelt, "die als Grundlage für weitere Beratungen dienen soll" – aber dafür nahm Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann den vom BKA zugespielten Ball auf und sprach sich klar für eine solche heimliche Hausdurchsuchung aus: "Bei einer terroristischen Bedrohungslage muss es möglich sein, auch ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen zu durchsuchen" argumentierte der CDU-Politiker und verwies auf Probleme bei der Fahndung nach den im Sauerland festgenommenen drei als islamistische Terroristen Verdächtigten.

Auf gewohnt absurde Weise wird auch mit Bezug auf die heimliche Durchsuchung argumentiert, dass man sich ja sonst einer Hausdurchsuchung entziehen könne indem man abwesend sei. Dass eine Hausdurchsuchung nicht "heimlich" durchgeführt wird, heißt jedoch nicht, dass der Betroffene vor Ort sein muss. Die geforderte "Offenheit" bedeutet lediglich, dass überhaupt jemand außer den Strafverfolgern vor Ort ist und der Betroffene informiert wird. Ist der Wohnungsinhaber nicht zuhause, dann reicht es, einen Nachbarn als Zeugen hinzuzuziehen. Das Argument entpuppt sich also bei näherer Betrachtung als Nebelkerze, die den Eindruck erwecken soll, dass die Offenheit der Hausdurchsuchung ein Problem darstellen würde.

Es ist bereits das zweite Mal, dass das BKA die Forderung nach heimlichen Hausdurchsuchungen dementiert. Beim ersten Mal ging es darum, dass BKA-Chef Ziercke in einem Interview zur Onlinedurchsuchung davon sprach, dass seine Behörde heimlich in die Wohnung eindringen und dort einen Trojaner installieren könnte. Dieses Interview bezeichnete er später als "unautorisiert" und definierte die Idee der Onlinedurchsuchung als Einsatz einer Remote Forensic Software, welche nach Meinung von Fachleuten vieler eher dem Wunschtraum des BKA als real einsetzbaren Programmen entspricht. Die Software, die Ziercke vorschwebt, soll den Kernbereich der privaten Lebensführung nicht antasten indem sie nur bestimmte Dateien oder Dateitypen sucht, ohne Rückstände wieder bei Entdeckung deinstalliert werden können, individuell auf den einzelnen Rechner zugeschnitten und so entwickelt sein, dass Antivirensoftware oder Firewalls sie nicht ausbremsen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Österreichs Bundesrat winkt Sicherheitspolizeigesetz durch
Beitrag von: SiLæncer am 20 Dezember, 2007, 08:36
Der Bundesrat, die Länderkammer des österreichischen Parlaments, hat am heutigen Mittwoch die umstrittene Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) bestätigt, in dem kein Widerspruch beschlossen wurde. Für ein Veto stimmten nur die Abgeordneten der Grünen, des BZÖ, der freiheitliche Vertreter sowie der Vorarlberger SPÖ-Abgeordnete Reinhold Einwallner. Das neu gefasste SPG verpflichtet Mobilfunker, auf Polizeibefehl Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Gleichermaßen müssen Provider Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben. Eine richterliche Kontrolle der Wünsche der Polizei gibt es nicht mehr, auch eine Information der Betroffenen ist nicht vorgesehen.

Zu Beginn der Debatte meldete sich der Wiener Grüne Bundesrat Stefan Schennach zu Wort. Er kritisierte zunächst die Art der Beschlussfassung im Nationalrat: "Es wurde einfach eingebracht und durchgepeitscht. Wenn wir uns jenen Bereich der IP-Adressen ansehen: [...] Um 22:50 Uhr eingebracht, um 23:50 Uhr abgestimmt. Das ist parlamentarische, sorgfältige Beratung? Das ist Umgang mit den Grundrechten?", fragte Schennach. "Das ist ein Skandal im Umgang mit Datenschutz, im Umgang mit parlamentarischer Kontrolle. [...] Es wurde nicht nur die parlamentarische Kontrolle ausgeschaltet. Es wurde ausgeschaltet die Kontrolle der Provider und es wurde vor allem die Kontrolle der Richter ausgeschaltet. Warum ist denn die Polizei so interessiert an allem ohne richterliche Kontrolle?"

Der beabsichtigte Einsatz der IMSI-Catcher diene vor allem dem Abhören von Gesprächen. Denn zum angeführten Einsatzzweck der Ortung von Vermissten oder Entführungsopfern seien IMSI-Catcher untauglich, da man erst einmal 50 Meter an das entsprechende Handy herankommen müsse. Zur Ortung selbst reichten auch sogenannte "stille SMS".

Seit dem 11. September 2001 werde versucht an den Freiheits- und Bürgerrechten zu drehen und diese zu reduzieren, führte Schennach weiter aus: "Ein bisschen stärker die Rasterfahndung, ein bisschen stärker den Lauschangriff, die Trojaner, die Genmusterabdrücke, Vorratsdatenspeicherung, Fingerabdrücke, Videoüberwachung. Wir wenden uns immer mehr in Richtung eines Überwachungsstaates." Das Sicherheitspolizeigesetz werde immer mehr in ein polizeiliches Ermächtigungsgesetz umgearbeitet. "Die einseitige Sicherheitspolitik führt dazu, dass sich immer mehr Menschen in unserem Land unfreier fühlen."

Schließlich verwies Schennach auf die am Montag gestartete Petition der "Initiative für den Schutz vor dem Überwachungsstaat", die bislang rund 8.800 Unterzeichner aufweist. Damit würden tausende Bürger fordern: "Schützt unsere Grund- und Freiheitsrechte. Schützt diese vor allen Begehrlichkeiten sie einzuschränken, sie zu amputieren."

Der Wiener SP-Bundesrat Josef Kalina kritisierte daraufhin Schennachs Partei. "Die Grünen sind eine Anti-Sicherheitspartei. Die Unterschriften kommen nur zustande, wenn die Grünen [die Leute] wahrheitswidrig informieren." Es würden wahrheitswidrig Horrormeldungen verbreitet. "Abhören bleibt weiterhin ohne richterliche Genehmigung nicht möglich. Es wird durch das SPG kein Grundrecht eingeschränkt", insistierte Kalina. Die Novelle diene dem Kampf gegen Hooligans, Verbesserungen beim Auffinden und Bergen von Vermissten und dem Ausforschen von Verursachern gefährlicher Drohungen.

"Wie jedes Mal, wenn es um eine Novelle des SPG geht, befassen wir uns mit einer massiven Ausweitung der Befugnisse der Polizei", äußerte sich die Tiroler Grüne Eva Konrad, "Einer Opposition, die sich bitte begründet Gedanken macht und begründet Kritik äußert, einfach vorzuwerfen, 'Ihr seids eh nur für die Verbrecher' ist sicher nicht im Sinne einer ernsthaften Debatte." In einer zweiten Wortmeldung warf Schennach der SPÖ vor, Sicherheitspolitik mit Polizeigesetzen zu verwechseln. Der Vorarlberger VP-Bundesrat Edgar Mayer setzte sich für die Neuerungen im SPG ein: "Diese Gesetzesnovelle bringt wichtige Handhabe zur Vorbeugung, Verhinderung und Verfolgung von Straftaten. Wir werden deshalb sehr gerne zustimmen."

Als Einwallner das Wort ergriff, kritisierte er den Ablauf zum Zustandekommen der Gesetzesänderung. Aber auch die Grünen bekamen ihr Fett ab: "Ich kritisiere hier auch diese massive und sehr polemisch geführte Diskussion, wie sie von den Grünen betrieben wird, die teilweise mit bewusster Fehlinformation die Menschen verunsichert." Das sei keine seriöse Auseinandersetzung mit dem Thema. Für das Abhören von Telefongesprächen sei weiterhin eine richterliche Genehmigung erforderlich.

Er bedauere aber sehr, dass der Wunsch des Datenschutzrates nach richterlicher Kontrolle für die Handyortung vom Innenministerium nicht berücksichtigt worden sei. "Bei der Standortbeauskunftung fehlt die richterliche Kontrolle. Dieses Fehlen ist für mich nicht akzeptabel." Nach Angaben von Polizeibeamten führe in der Praxis die richterliche Genehmigung zu keinen Verzögerungen. Außerdem fehle im Gesetz die Einrichtung von Schutzzonen vor Abtreibungskliniken. Dort sollten Demonstrationen verboten werden, um Frauen in schwierigen Situationen zu schützen. Einwallner war schließlich der einzige Abgeordnete der Regierungsfraktionen, der die SPG-Novelle ablehnte.

Als Letztem wurde Innenminister Günther Platter (ÖVP) das Wort erteilt. Er sagte, dass es nicht um Gesprächsinhalte sondern um Handyortung gehe: "Was wir brauchen, sind die Standortdaten." Damit könnten verunglückte Bergsteiger oder Entführungsopfer gerettet werden. "Wenn wir ein Leben allein retten können, durch so eine Maßnahme, ist es richtig und gut", meinte der Innenminister. Die Auskünfte über die Nutzer von IP-Adressen habe die Polizei schon bisher bekommen, im SPG handle es sich also bloß um eine "Klarstellung der schon bestehenden Angelegenheit."

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Hesse am 20 Dezember, 2007, 13:33
So´n Tauchbecken im Sinne vom Ende von "Terminator 2" fehlt mir persönlich eigentlich auch noch....

Jeder meiner Bekannten, der trotz Verbots ein Handy mit in mein Haus bringt, könnte es dann direkt da rein schmeissen. Handyverbote machen viel mehr Sinn als Rauch- und Alkoholverbote !

Handys müssen draussen bleiben !
Titel: 10.000 Unterschriften gegen den Überwachungsstaat
Beitrag von: SiLæncer am 21 Dezember, 2007, 10:51
Am Vormittag des vierten Tages hat eine österreichische Petition gegen den Überwachungsstaat bereits mehr als 10.000 Unterstützer gefunden. Die Unterschriftensammlung war am Montag als Reaktion auf die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) gestartet worden. Sie hat als primäres Ziel, das Gesetz einer Beratung im Innenausschuss des Parlaments zuzuführen. Allgemein soll ein Zeichen gegen den Überwachungsstaat gesetzt werden. Das neu gefasste SPG verpflichtet Mobilfunker, auf Polizeibefehl Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Gleichermaßen müssen Provider Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben. Eine richterliche Kontrolle der Wünsche der Polizei gibt es nicht mehr, auch eine Information der Betroffenen ist nicht vorgesehen.

"10.000 Unterschriften in vier Tagen – die Petition ist schon jetzt ein Erfolg", freut sich der grüne Nationalratsabgeordnete Peter Pilz, der die Petition im Parlament überreichen wird, "Wir sind die schnellste Petition der Republik – und wir wollen auch die stärkste werden." Pro Stunde würden hundert Menschen online unterschreiben und damit "gegen unkontrollierte Überwachung, gegen Ausschaltung von Richtern und Parlament und gegen den systematischen Bruch von Grundrechten und Verfassung" stimmen. "Wir bringen das Sicherheitspolizeigesetz zurück ins Parlament. Jede weitere Stimme ist ein Argument, das Stasi-Gesetz zu ändern", plädiert Pilz.

Die Petition wurde von der neuen "Initiative für den Schutz vor dem Überwachungsstaat" initiiert. Als Initiatoren und Erstunterzeichner traten neben Pilz drei Informatikprofessoren und eine Richterin auf. Wie der ORF berichtet, müssen sie heftige Kritik der SPÖ einstecken. Pilz' Kritik an der Novelle des SPG sei "das letzte Aufflackern einer überalterten Ego-Truppe", die "in Datenschutzfragen nicht ernst zu nehmen" sei, wird der Nationalratsabgeordnete Johann Maier zitiert, der Konsumentenschutzsprecher der SPÖ und stellvertretender Vorsitzender des Datenschutzrates ist. Im Bundesrat hatte SPÖ-Abgeordneter Josef Kalina gemeint, die Unterschriften würden nur aufgrund "wahrheitswidriger Horrormeldungen" der Grünen zustande kommen.

Gegen die Novelle des SPG und damit die Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP hat sich aber auch die Wirtschaftskammer gestellt. Die Gespräche mit der Regierung über das neue SPG seien konstruktiv verlaufen, bis der Gesetzesentwurf "in eine völlig andere Richtung abgedriftet und überfallsartig" verabschiedet worden sei. Diese Vorgehensweise sei "indiskutabel", sagte Rene Tritscher vom Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen in der Wirtschaftskammer.

Außerdem sei die Umsetzung nicht reibungslos möglich, weil die Behandlung der "IP-Adressen-Thematik völlig unausgegoren" sei. Auf die Netzbetreiber komme daher eine Fülle von Problemen zu. Auch die Kostenfrage möchte Tritscher diskutieren. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Telekommunikationsunternehmen ihre Leistungen bei der Eruierung und Herausgabe von Namen, Adressen und IP-Adressen kostenlos erbringen.

Quelle : www.heise.de
Titel: "Bundesabhörzentrale ist reine IT-Maßnahme"
Beitrag von: SiLæncer am 22 Dezember, 2007, 19:40
Der Verfassungsschutz, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt mit den angeschlossenen Landeskriminalämtern sollen in der geplanten Bundesabhörzentrale beim Bundesverwaltungsamt gemeinsame IT-Ressourcen nutzen können. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, von der die tageszeitung berichtet. Die gemeinsame Nutzung von Software und Servern soll danach technisch so gestaltet werden, dass "diese auf Wunsch auch von anderen Bedarfsträgern genutzt werden kann". Die Notwendigkeit für die Einrichtung einer Bundesabhörzentrale wird von der Bundesregierung mit Kosteneinsparungen begründet. Über die Höhe und Art der Einsparungen wurden der Linksfraktion gegenüber keine Angaben gemacht.

In der Antwort auf die Anfrage heißt es, dass die Trennung von Polizei und Geheimdiensten trotz der Nutzung einer gemeinsamen Zentrale eingehalten werde. Die Zentrale sei schließlich ein reiner IT-Dienstleister wie ein Rechenzentrum, das für unterschiedliche Firmen arbeite. "Die behördenspezifische Trennung würde für jede einzelne Maßnahme durch technische Gegebenheiten sichergestellt", erklärt die Bundesregierung. Als reine IT-Dienstleistung sei die geplante Zentrale eine interne Organisationsmaßnahme, über die man nicht im Bundestag verhandeln müsse.

Gegenüber der tageszeitung meldete Bundesdatenschützer Peter Schaar seine Bedenken an der Errichtung einer Abhörzentrale an. Administrative oder softwaregesteuerte Zugriffsbeschränkungen könnten schnell aufgehoben werden: "Viele Erfahrungen belegen, dass, wenn solche Möglichkeiten gegeben sind und sich eine entsprechende Änderung der politischen Großwetterlage ergibt, etwa wenn sich die Sicherheitslage zuspitzt, dass dann diese Informationen zusammengeführt würden", erklärte Schaar.

Quelle : www.heise.de
Titel: Terrorangst: Limbach, Schäuble und der Kampf um die Grundrechte
Beitrag von: SiLæncer am 23 Dezember, 2007, 11:03
Wie viel Freiheit darf man für die Sicherheit opfern? die ehemalige Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, hat die Politik im Kampf gegen den Terror vor Maßnahmen kurzfristigen Denkens gewarnt. Im Visier dürfte sie vornehmlich einen haben: Innenminister Schäuble.

Berlin - Limbach wirft den Sicherheitsbehörden bei ihrem Kampf gegen den Terror ein "unersättliches" Streben nach immer neuen Instrumenten und Zuständigkeiten vor. Dabei schössen sie in Zeiten terroristischer Bedrohung leicht über das Ziel hinaus, sagte die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, die seit 2002 Vorsitzende des Goethe-Instituts ist, dem Berliner "Tagesspiegel". Mit Blick auf die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geplanten Online-Durchsuchungen sagte Limbach, es müsse immer geprüft werden, "ob der Verlust an Freiheit und die Eingriffe in die Privatsphäre in einem angemessenen Verhältnis zum Gewinn an Sicherheit stehen".

Im Umgang mit dem Terrorismus reagiere die Politik "häufig mit Maßnahmen kurzfristigen Denkens", die vor allem Aktivität signalisierten, "aber kaum das Übel bei der Wurzel fassen", sagte die ehemalige Berliner Justizsenatorin. Dieser aus der Aufgabe resultierende Eifer könne nur durch Gegenkräfte im Zaum gehalten werden.

In einem funktionierendem Rechtsstaat seien Richter, Rechtsanwälte und Justizminister die natürlichen Widersacher einer ausufernden Sicherheitspolitik. "Sie müssen immer wieder deutlich machen, dass ein Rechtsstaat dann seine größte Bewährungsprobe zu bestehen hat, wenn seine Feinde sich anschicken, diesen zu unterminieren", sagte Limbach. Wenn die zivilisierte Welt in ihrer Gegenwehr obsiegen wolle, dürfe sie sich im Respekt ihrer Grundwerte nicht irremachen lassen.

Dass er die Menschen unnötig mit Drohszenarien erschrickt, halten viele vor allem Wolfgang Schäuble vor. Der Bundesinnenminister macht kein Hehl daraus, dass er die Bundeswehr gern im Inneren einsetzen möchte, um besser gegen terroristische Bedrohungen gewappnet zu sein. Auch sein Engagement für die Fahndung per Online-Durchsuchung mit einer "Bundestrojaner" genannten Spionage-Software rührt aus dem Bewusstsein des CDU-Politikers, nicht genug für den Schutz der Bürger zu leisten. Vor Monaten zog er sogar den Unmut von Bundeskanzlerin Merkel auf sich, als er in einem Interview sagte, die Fachwelt rechne fest mit einem terroristischen Anschlag mit einer schmutzigen Bombe.

Im Ringen zwischen Rechtsstaat und Bürgerschutz scheint es derzeit kaum einen Kompromiss zu geben. "Was ist, wenn die Leute Zweifel an der Schutzfunktion des Staates bekommen? Wenn sie uns nicht mehr zutrauen, dass wir die Unversehrtheit von Leib und Leben garantieren?", fragte Schäuble im SPIEGEL und warnt davor, die Bedrohung auf die leichte Schulter zu nehmen: Mit einem Anschlag werde man in Deutschland fertig, so der Innenminister, "aber zwei, drei Anschläge an verschiedenen Orten, zu verschiedenen Zeiten? Ich weiß nicht, ob wir darauf vorbereitet sind".

Die Deutschen hätten "eine andere Bedrohungswahrnehmung" als Länder, die schon ihre Erfahrungen mit dem neuzeitlichen Terror gemacht haben, meint Schäuble. "Wir hatten über 40 Jahre eine eingeschränkte Souveränität, daran haben wir uns gewöhnt. Wir wollen seit Hitler nur noch ganz friedlich sein und hoffen, dass andere das dann auch sind."

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Videoüberwachung der Bremer Discomeile startet
Beitrag von: SiLæncer am 23 Dezember, 2007, 13:26
In der Hansestadt Bremen beginnt am heutigen Samstag nach einem Bericht der tageszeitung die polizeiliche Videoüberwachung einer Problemzone. Zwischen 20 Uhr und 8 Uhr morgens wird die Bremer "Discomeile" überwacht. Zur Eröffnung betonte der Bremer Innensenator Willi Lemke (SPD), dass das installierte Überwachungssystem ausschließlich der Prävention und Strafverfolgung diene. Die Kameraüberwachung sei von Datenschützern akzeptiert worden, weil graue Balken den Blick in Privatbereiche verhindern, sobald auf die Wohnungen friedliebender Bürger geschwenkt werde.

Mit einer ähnlichen Videoüberwachung von gemischten Wohn- und Problembereichen hatte die Hansestadt Hamburg eine Niederlage einstecken müssen: Im Sommer verurteilte das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Stadt dazu, beim Videoüberwachungssystem der Reeperbahn mechanische Sperren einzubauen, weil die eingeblendeten Balken zum Schutz der Privatsphäre möglicherweise softwareseitig abgestellt werden können.

Insgesamt hat die Videoüberwachung der Reeperbahn den Hamburgern nicht die gewünschte Entschärfung der Problemzone gebracht: Vor wenigen Tagen setzte Hamburg als erstes Bundesland eine Möglichkeit des Waffengesetzes um und erklärte die Reeperbahn (und den Bahnhofsvorplatz in St. Georg) zur Waffenverbotszone.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schaar für gesetzliche Regelung des Datenschutzes für Arbeitnehmer
Beitrag von: SiLæncer am 29 Dezember, 2007, 11:54
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat eine gesetzliche Regelung zur Sicherung des Datenschutzes am Arbeitsplatz gefordert. Er sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, in dieser Richtung habe sich auch 2007 nichts getan. Dabei werde der ganze Arbeitsprozess durch den Einsatz elektronischer Systeme auch im Detail immer besser überwachbar. "Die Arbeitsleistung derer, die an einem PC arbeiten, ist bewertbar geworden, genauso wie ihr Kommunikationsverhalten."

Wenn jemand im Internet surfe, sei nachvollziehbar, welche Seiten er aufgerufen habe. Schaar: "Er hinterlässt eine Spur, und das kann im Extremfall zur Kündigung führen." Bei Bewerbungsverfahren könne die Unsicherheit des Internets Bewerber auch in Gefahr bringen. "Es geht hier etwa um die Frage, inwieweit der Arbeitgeber Informationen nutzen darf, die er irgendwo im Internet findet."

Schaar warnte auch vor zunehmender Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Videokameras seien zwar überwiegend in dem Bereich eingesetzt, in dem Publikumsverkehr stattfindet. "Aber dort sind üblicherweise auch Arbeitnehmer beschäftigt, und damit wird auch ihr Verhalten überwachbar, etwa das von Bankangestellten und von Verkaufspersonal." Hier müssten "klare gesetzliche Verwertungs-Begrenzungen" vorgenommen werden: "Wenn Publikumsverkehr überwacht wird, dürfen die dabei anfallenden Daten über Arbeitnehmer nicht zur Verhaltens- und Leistungskontrolle verwendet werden." Außerdem sei sicherzustellen, dass es "nicht zu einer Rundumüberwachung im Arbeitsalltag kommt".

Quelle : www.heise.de
Titel: 2007 - Schwarzes Jahr für Bürgerrechte
Beitrag von: SiLæncer am 30 Dezember, 2007, 10:07
Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht 2007 als ein schwarzes Jahr für die Bürgerrechte. "Mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung werden ab dem 1. Januar 2008 alle Bürger unter einen Generalverdacht gestellt", erklärte Leutheusser in Berlin. Der Staat bekomme damit genaue Kenntnis vom Kommunikationsverhalten der Bürger und könne konkrete Bewegungsprofile erstellen. "Allgemeine Grundsätze des Datenschutzes werden schlicht ignoriert, Grundrechte werden erneut ausgehöhlt", kritisierte die FDP-Politikerin.
   
Grenzen des Rechtsstaats?

Aber auch generell sei 2007 gekennzeichnet gewesen "von wirren Debatten über die Grenzen unseres Rechtsstaats". Der Höhepunkt sei "die unsägliche Diskussion über den Abschuss von Passagierflugzeugen" gewesen, erklärte Leutheusser. Auch die Debatte über die geplante Einführung von Online-Durchsuchungen "lässt jede Sensibilität für die Balance zwischen Freiheitsrechten der Bürger und den Sicherheitsinteressen des Staates vermissen". Die frühere Bundesjustizministerin forderte für 2008 eine Wende in der Rechtspolitik und "eine Renaissance der Grundrechte".

Trauermarsch in Hamburg

Mittlerweile hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu einem symbolischen Trauerzug für den "Verlust von Privatsphäre, Grund- und Bürgerrechten" in Hamburg aufgerufen. Die Zeremonie soll in der Silvesternacht stattfinden, teilte der Verband mit. Hintergrund sei das von der Koalition beschlossene Gesetz, dem zufolge ab 2008 "das Kommunikations- und Bewegungsverhalten aller Telefon-, Handy- und Internetnutzer in Deutschland verdachtslos registriert werden soll".

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Deutliche Verschlechterung beim Schutz der Privatsphäre in Deutschland
Beitrag von: SiLæncer am 30 Dezember, 2007, 18:03
Die in London ansässige Bürgerrechtsvereinigung Privacy International hat ihren diesjährigen Bericht zum Stand des Schutzes der Privatsphäre in 47 Staaten vorgelegt. Im Rahmen der Studie schätzen 200 Experten die Länder nach verschiedenen Kriterien vom verfassungsrechtlichen Status des Schutzes der Privatsphäre über den Einsatz von Biometrie bis zu konkreten Überwachungsmaßnahmen ein.

War Deutschland 2006 unter den europäischen Staaten beim Schutz der Privatsphäre noch auf Platz eins mit der Klassifizierung "Umfangreiche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen vorhanden", reicht es 2007 nur noch für Platz sieben. Die Einschätzung hat sich um zwei Stufen auf "Schwache Schutzmaßnahmen" verschlechtert. Schlusslicht in der EU ist Großbritannien, das zusammen mit Staaten wie Russland und Singapur in der schlechtesten Kategorie "Überwachungsgesellschaft" gelandet ist.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: ionti am 30 Dezember, 2007, 22:37
Zitat
Schäuble. "Wir hatten über 40 Jahre eine eingeschränkte Souveränität, daran haben wir uns gewöhnt. Wir wollen seit Hitler nur noch ganz friedlich sein und hoffen, dass andere das dann auch sind."

...einfach nur goldig  :-*
der sollte mal in den Geschichtsbüchern schnüffeln anstatt auf Festplatten:
               -  seit '45 alte Nazis in Amt und Würden
               -  Wiederbewaffnung
               -  NATO-Doppelbeschluss
               -  Notstandsgesetze
               -  '99 Überfall auf Jugoslawien (deutsche Bombardierung Belgrads zum 3ten mal im 20.Jahrhundert)
               -  Beteiligung am Irak-Krieg
               -  Afghanistan-'Friedensmission' zur Bewachung dortiger Mohnfelder um Drogennachschub zu sichern
               -  'Verteidigung' Deutschlands in aller Welt
und immer drauf auf die Demonstranten von Schahbesuch, Startbahn West + Atomgegnern bis G8
und ich bin sicher mir fällt noch mehr ein wenn ich noch länger hier sitze (aber... ein Modem ist ein Groschengrab :()
aber das noch:   komischerweise war die NVA die erste und einzigste deutsche Armee die kein anderes Land überfallen hat



               
 
           
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Jürgen am 30 Dezember, 2007, 23:37
Die NVA sah ihren Feind offensichtlich überwiegend im Innern.
Untätig war sie ja nicht...

Aber diese Ausrichtung wird für die Bundeswehr auch immer wieder gefordert, von denselben Politikern, die sicherlich auch '33 - '45 fein Karriere gemacht hätten...

Gewissen = 0
Skrupel = 0
Schamgefühl = 0
Ehrlichkeit = 0
Verfassungstreue = 0
usw. ...
Titel: Stuttgarter Justizminister Goll gegen Online-Durchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 01 Januar, 2008, 13:13
Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) lehnt Online-Durchsuchungen von Computern zum Schutz vor Terroristen weiter rigoros ab. "Wenn sich Selbstmordattentäter dazu entschließen, andere mit in den Tod zu nehmen, wird ihnen das auch gelingen", sagte Goll in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Stuttgart. Der Ruf nach immer mehr Überwachung in Deutschland versetze ihn in Alarmbereitschaft. "Ich warne vor Mitteln, deren Risiken und Nebenwirkungen die Freiheit vergiften. Die Online-Durchsuchung ist so ein Fall, die Speicherung sämtlicher Daten auf Vorrat ebenso."

Es wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht seine Vorgaben zur Online-Durchsuchung im ersten Quartal 2008 verkünden wird. Gegen die seit Neujahr erlaubte Datenspeicherung auf Vorrat hatten Kritiker am Montag Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Goll sagte: "Ich stelle eine schleichende Entwicklung hin zu einem Überwachungsstaat fest." Die Vorstellung eines Staates, der seine Bürger unter Generalverdacht stelle, sei unerträglich. Weder Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) noch BKA-Präsident Jörg Zierke seien bislang in der Lage gewesen, den konkreten Nutzen der Online- Durchsuchung zu belegen. "Verbrecher müssen überhaupt nicht mehr ihre eigenen Computer nutzen, um sich auszutauschen. Sie wählen sich über WLAN in fremde PCs ein. Auf der Festplatte des Terroristen, die Herr Schäuble so dringend durchsucht wissen will, würde er gar nichts finden."

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 01 Januar, 2008, 13:50
Ziemlich getroffen:

"Ich warne vor Mitteln, deren Risiken und Nebenwirkungen die Freiheit vergiften."
Titel: SPD-Fraktionschef kann sich Online-Durchsuchung vorstellen
Beitrag von: SiLæncer am 02 Januar, 2008, 10:17
Stern: Struck für Online-Durchsuchung mit Richtervorbehalt

Bei der SPD scheint sich die Einstellung zu Online-Durchsuchungen zu ändern. In einem Interview mit dem Stern erklärte SPD-Fraktionschef Peter Struck, er sei für die Online-Durchsuchung, wenn rechtsstaatliche Bedingungen wie erhebliche Verdachtsmomente und ein Richtervorbehalt eingehalten würden.
"Die Sicherheitsbehörden haben uns überzeugend dargelegt, dass viele Terror-Aktivitäten mit Hilfe des Internets koordiniert werden", wird Struck im Stern zitiert. Kritiker halten die Online-Durchsuchung für verfassungswidrig, da diese anders als eine normale Hausdurchsuchung verdeckt durchgeführt werde.

Davon abgesehen gibt es erhebliche Zweifel an der Zweckmäßigkeit der Online-Durchsuchung. Diese bestätigte auch der für Terrorismus zuständige stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum und forderte, zuerst zu prüfen, ob die Online-Durchsuchung als Fahndungsinstrument überhaupt geeignet sei.

Noch in diesem Jahr wird sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema Online-Durchsuchungen befassen. "Wenn Karlsruhe Online-Durchsuchungen nicht für verfassungswidrig hält, werden wir sie auch einführen - mit den Einschränkungen, die das Gericht fordert", so Struck im Hinblick auf die anstehende Entscheidung. Er sei sich auch "ganz sicher", dass ihm dabei die eigene Fraktion ohne Murren folgen werde, zitiert ihn der Stern.

Quelle : www.golem.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 02 Januar, 2008, 11:22
Struck....   :D

Herbert W. hätte dem nen Einlauf gemacht, hehe.
Titel: Immer mehr Staaten überwachen ihre Bürger
Beitrag von: SiLæncer am 03 Januar, 2008, 12:31
Datenschutzbericht: Verletzung der Privatsphäre als globaler Trend

Überwachung von Telefongesprächen, Speicherung und Austausch von Daten, Kontrolle am Arbeitsplatz, biometrische Merkmale im Ausweis – die Maßnahmen, mit denen Regierungen und Unternehmen der Privatsphäre zuleibe rücken, sind vielfältig. Einheitlich hingegen ist der Trend: Unter dem Vorwand, für mehr Sicherheit zu sorgen, werden Datenschutz und Schutz der Privatsphäre der Bürger untergraben. Selbst stolze Demokratien, die sich die Menschenrechte auf die Fahnen geschrieben haben, mutieren zu Überwachungsgesellschaften.
Mit dem Beginn des neuen Jahres 2008 verpflichtet die Bundesregierung Telefongesellschaften und Internet-Provider, sämtliche Daten von Telefongesprächen und Internetverbindungen ein halbes Jahr lang zu speichern. Was die Regierung als Sicherheitsmaßnahme verkauft, betrachten jedoch viele Bürgern als Verletzung ihrer Privatsphäre. Da mag es für die Deutschen nur ein schwacher Trost sein, dass sie nicht die einzigen sind, denen ihre Regierung über die Schulter schaut.

Tatsächlich ist zunehmende Überwachung der Bürger bei einer gleichzeitigen Erodierung von Datenschutz und Privatsphäre ein globaler Trend. Zu diesem Ergebnis kommt der Weltdatenschutzbericht ("International Privacy Ranking") der beiden Bürgerrechtsorganisationen Privacy International aus Großbritannien und Electronic Privacy Information Center aus den USA. Die Organisationen stuften für das Jahr 2007 mehr Staaten als "endemische Überwachungsgesellschaften" als in den vergangenen Jahren ein.

(http://www.golem.de/0801/56777-karte.jpg)

Wer auf Privatsphäre Wert legt, sollte einen Umzug nach Griechenland erwägen: Das Land führt das Ranking der 47 geprüften Staaten an und hat als einziges Land 2007 das Prädikat "ausreichender Schutz gegen Missbrauch" bekommen. Meiden sollte man hingegen Großbritannien: Es bildet in der EU das Schlusslicht - mit der Einstufung als "endemische Überwachungsgesellschaft", zusammen mit Russland, Malaysia, China, Singapur, Taiwan, Thailand und den USA.

Das umfangreiche Datenschutzgesetz, das Griechenland so gut hat abschneiden lassen, orientiert sich dabei am deutschen Vorbild. Da ist es besonders bitter, dass das Vorbild Deutschland abgerutscht ist und 2007 nur noch auf dem siebten Platz rangiert - im vergangenen Jahr besetzte man mit der Einstufung "Umfangreicher Schutz und Sicherungsmaßnahmen" noch den Spitzenplatz in Europa. Die Klassifizierung hat sich gleich um zwei Stufen auf "Einige Sicherheitsmaßnahmen, aber geschwächter Schutz" verschlechtert – mit der Bemerkung "alarmierend starker Abbau des Schutzes".

Die beiden Bürgerrechtsorganisationen haben für ihren Bericht 47 Staaten auf 14 verschiedene Merkmale von Überwachungs- und Schutzmaßnahmen überprüft, darunter zum Beispiel: Welchen Schutz der Privatsphäre bietet die Verfassung? Welche biometrischen Merkmale werden in den Ausweisen erfasst? Wie stark wird der öffentliche Raum mit Kameras überwacht? Geprüft wurden jedoch nicht nur die Überwachungsmaßnahmen seitens der Regierungen. Privacy International und Electronic Privacy Information Center stellten fest, dass die Bürger auch mehr und mehr von einer wachsenden Überwachungsindustrie unter die Lupe genommen werden. Je nach Abschneiden in den einzelnen Disziplinen wird ein Land in eine von sieben Klassen eingeordnet – von "hält durchweg die Standards der Menschenrechte ein" bis hin zur "endemischen Überwachungsgesellschaft". Die beste Klassifizierung 2007 war nur Stufe drei ("ausreichender Schutz gegen Missbrauch"). Alarmierend ist zudem, dass sich die Situation in 14 der geprüften Staaten verschlechtert, aber nur in einem einzigen, nämlich in Slowenien, verbessert hat.

Quelle und Links : http://www.golem.de/0801/56777.html
Titel: Videoüberwachung weiter in der Diskussion
Beitrag von: SiLæncer am 04 Januar, 2008, 12:21
Nach einer Serie von Übergriffen betrunkener Jugendlicher diskutieren Politiker die Ausweitung der Videoüberwachung. So berichtet die Rheinische Post von einer Einigung der nordrhein-westfälischen Regierungsparteien CDU und FDP, die auf fünf Jahre befristete Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten in Nordrhein-Westfalen unbefristet zu verlängern. Auch die Oppositionspartei SPD will der Verlängerung zustimmen, möchte aber die Auswertung der Videoüberwachungen in Bielefeld, Coesfeld, Düsseldorf und Mönchengladbach abwarten. Die befristeten Projekte zur Videoüberwachung waren noch von der rot-grünen Landesregierung von NRW als Forschungsvorhaben genehmigt worden.

Eine andere Stimme kommt aus Sachsen-Anhalt: Dort haben sich die Jungliberalen gegen die Ausweitung der Videoüberwachung ausgesprochen, nachdem es in der Landeshauptstadt in der Silvesternacht zu einer Serie von Krawallen gekommen war.

Wie der Kriminologe Nils Zurawski feststellt, trägt die "reflexartige Forderung" von Politikern nach Ausweitung der Videoüberwachung nicht dazu bei, dass die Grenzen der Technik diskutiert werden. Dies wird auch in NRW deutlich, wo die wissenschaftliche Auswertung der vor fünf Jahren erlaubten Videoüberwachung noch aussteht. CDU und SPD wollen die befristete Maßnahme verlängern und werden dabei von Kommentaren untertützt, die behaupten, dass Videoüberwachung die Aufklärung von Verbrechen begünstigt.

Dass dies keineswegs ungeeingeschränkt so sein muss, zeigt ein aktueller Fall aus München. Dort haben Polizei und Staatsanwaltschaft vier Tage nach einer U-Bahn-Schlägerei ein Überwachungsvideo veröffentlicht. Auf ihm seien die drei mutmaßlichen Täter gut zu sehen, es werde nach ihnen noch gefahndet. Der genaue Ablauf der Auseinandersetzung sei noch unklar, es fehlten Zeugen, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Quelle : www.heise.de
Titel: CSU fordert Online-Razzien "ohne jede weitere Verzögerung"
Beitrag von: SiLæncer am 04 Januar, 2008, 15:05
Die CSU-Landesgruppe im Bundestag drängt die SPD in einem Strategiepapier zur inneren Sicherheit, die vom Bundesinnenministerium geforderten Befugnisse für eine Ausforschung "informationstechnischer Systeme" durch das Bundeskriminalamt (BKA) rasch gutzuheißen. "Deutschland muss sich darauf einstellen, auch in Zukunft Ziel terroristischer Anschläge zu sein", heißt es in dem Dokument laut der Passauer Neuen Presse. Es sei "von entscheidender Bedeutung, die Sicherheitsbehörden durch geeignete Ermittlungsinstrumente in die Lage zu versetzen, Anschlagsplanungen frühzeitig aufdecken zu können". Die Sozialdemokraten müssten daher spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Razzien in Nordrhein-Westfalen "umgehend und ohne jede weitere Verzögerung der Schaffung der Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung im Bundeskriminalamtgesetz zustimmen".

Das Papier soll auf der Klausurtagung der CSU in Wildbad Kreuth debattiert werden. Dort will die bayerische Partei laut Landesgruppenchef Peter Ramsauer das bürgerliche Lager stärker umwerben. Von Montag an sollen zweieinhalb Tage lang Richtlinien für die weitere politische Arbeit festgelegt werden. Im innenpolitischen Bereich will die CSU neben dem Thema Jugendkriminalität vor allem die Terrorabwehr und die Verschärfung von Überwachungsgesetzen in den Vordergrund rücken. Auch die Verfassungsschutzbehörden sollten daher gemäß dem Strategiepapier im terroristischen Umfeld verdeckt online Daten erheben und etwa Computer durchsuchen dürfen. Die CSU will es dabei nicht zur Bedingung machen, dass vorab Informationen über "konkrete Anschlagsplanungen" bekannt sind.

Nach Ansicht der CSU-Experten ist der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorlegte Referentenentwurf für ein Vorgehen gegen terroristische Straftaten im Vorfeld zudem nicht ausreichend. Vor allem das geplante gesetzliche Verbot von Aufenthalten in Terror-Ausbildungscamps gehe nicht weit genug. So dürfte Beschuldigten eine "konkrete Absicht", danach Anschläge zu begehen, "so gut wie nie nachzuweisen sein", heißt es in dem Papier. Zum Schutz gegen den Missbrauch von Visa und Schleuserkriminalität verlangt die CSU ferner eine gesetzliche Grundlage für eine "Visa-Warndatei".

Geht es nach SPD-Fraktionschef Peter Struck, hätte es der erneuten Ermahnung der Bayern im Streit um die Netzbespitzelung nicht mehr bedurft. Der Ex-Verteidigungsminister ging gerade erneut ein Stück auf die Union zu und zeigte sich bereit, eine Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen einzuführen. Voraussetzung sei, dass die umkämpfte Ermittlungsmaßnahme nicht von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt werde.

Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic, begründete in einem aktuellen Artikel in der taz dagegen gerade ausführlich, warum er den Gesetzesentwurf für den so genannten Bundestrojaner für verfassungswidrig hält. Die bei Unionspolitikern beliebte Begründung für ihren Ruf nach Online-Razzien, dass der Computer kein "rechtsfreier Raum" sein dürfe, hält er für völlig paradox: "Gerade weil der heimische Computer kein rechtsfreier Raum ist, sondern dem verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliegt, darf der Staat nicht einfach so auf der Festplatte herumstöbern."

Schon die Rede von der "Online-Durchsuchung" vernebelt dem früheren Richter am Bundesgerichtshof zufolge aber, "wie intensiv der Eingriff in die Privatsphäre wirklich ist". Gefordert werde "die heimliche und dauerhafte Überwachung des gesamten in Daten gefassten Lebens eines Computernutzers". Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlange, "dass Informationen, wie sie etwa in Tagebüchern, Liebesbriefen, Chatprotokollen und privaten Videos und Fotos enthalten sind, dem Zugriff der Behörden insgesamt entzogen bleiben". Mit dem Einsatz spezieller Suchbegriffe würde man da nicht weiterkommen: "Völlig paralysiert" wäre ein solches System laut Nescovic spätestens dann, wenn es auf Wortschöpfungen wie "Sexbombe" stoße würde. So könne die Computerbeschnüffelung allenfalls und ausschließlich zum Einsatz kommen, wenn es eine dringende Gefahr abzuwehren gelte. Mit den Plänen des Bundesinnenministeriums lasse dagegen der Polizeistaat grüßen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Steuerzahlerbund warnt vor Überwachungsstaat
Beitrag von: SiLæncer am 05 Januar, 2008, 13:38
In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung hat Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler, vor dem Marsch in den Überwachungsstaat gewarnt. "Es wird immer mehr kontrolliert und gegängelt, der Marsch in den Überwachungsstaat ist unaufhaltsam. Man soll endlich wieder dem Steuerzahler seine Freiheiten lassen und ihn nicht der ständigen Kontrolle unterwerfen," forderte Däke.

Däke kritisierte besonders die lebenslange Steueridentifikationsnummer TIN, die derzeit eingeführt wird. Sie ist für den Steuerzahlerbundpräsidenten problematisch, weil es so gut wie keine Verordnungen gibt, was mit dieser Nummer verbunden ist. Mit ihr "scheint es beliebig zu sein, wie viele Daten gespeichert werden und wer auf diese Daten Zugriff hat." Während der Bürger einer immer größeren Kontrolle unterworfen werde, zeige die Ablehnung der Politiker, ihre Aufwandsentschädigungen vor dem Finanzamt erklären zu müssen, dass mit zweierlei Maß gemessen werde. Im Interview forderte Däke außerdem Steuersenkungen, eine Reduzierung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sowie die Abschaffung des Solidaritätsbeitrages.

Quelle : www.heise.de
Titel: Medienbericht: BND hat bereits Online-Razzien durchgeführt
Beitrag von: SiLæncer am 05 Januar, 2008, 14:06
Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll bereits rund 60mal heimlich Zielrechner Verdächtiger im Ausland über das Internet heimlich ausgeschnüffelt haben. Über diese Zahlen berichtet das Magazin Focus in seiner kommenden Ausgabe. Auf Anfrage habe der Auslandsgeheimdienst weiter mitgeteilt, dass Operationen innerhalb Deutschlands generell nicht zu seinem Aufgabengebiet gehörten. Der so genannte Bundestrojaner sei daher auch nicht gegen deutsche Bürger im Inland eingesetzt worden. Keine Angaben gibt es zu der Frage, auf welcher Rechtsgrundlage der BND die heimlichen Online-Durchsuchungen im Ausland durchführte.

Sicherheitsexperten wie etwa vom Chaos Computer Club (CCC) trauen bereits seit längerem am ehesten noch dem BND unter den deutschen Geheimdiensten das benötigte Know-how zu, im Rahmen einer gezielten Trojanerattacke informationstechnische Systeme auszuspähen. Andere Sicherheitsbehörden wie Verfassungsschutzeinrichtungen würden im Rahmen der "Amtshilfe" auf dessen Lösungen zurückgreifen. Ganz in diesem Sinne soll der BND dem Focus zufolge auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Frühjahr 2006 unterstützt haben, den Rechner des Berliner Islamisten Reda Seyam zu durchleuchten. Der Inlandsdienst soll dem bekennenden "Gotteskrieger" eine getarnte E-Mail mit der Spionagesoftware geschickt haben. Seyam klickte demnach auf den anscheinend unverdächtig daherkommenden Anhang und aktivierte so den Trojaner.

Bei der so erfolgten Online-Razzia soll es sich um die "erste und bislang einzige" geglückte Netzbespitzelung dieser Art hierzulande gehandelt haben. Der Spähangriff hat dem Magazin zufolge bis 2007 gedauert. Dabei seien die Verfassungsschützer unter anderem auf eine Anleitung zum Bau von Sprengsätzen und Fotos von verstümmelten US-Soldaten gestoßen sein. Die Funde reichten allerdings nicht aus, um Seyam den Prozess zu machen. Der Islamist selbst erklärte, die Trojanerattacke bemerkt zu haben. Sein russischer Virenscanner habe angeschlagen. Seitdem habe er den Verdacht gehabt, "jemand macht etwas mit meinem Computer". Für Chats bevorzuge er seitdem Internet-Cafés, in denen aber laut CCC auch bereits Keylogger zum Abgreifen von Tastatureingaben gefunden worden sind.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bürger demonstrieren in München für die Freiheitsrechte
Beitrag von: SiLæncer am 06 Januar, 2008, 18:10
Auf einer Protestkundgebung am Rande einer CSU-Veranstaltung mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in München betrauerten am heutigen Sonntag rund 600 Demonstranten den Verlust der Privatsphäre durch die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten und andere Überwachungsprojekte. Während Schäuble in der alten Kongresshalle der bayerischen Hauptstadt auf der Theresienhöhe vor rund 400 Gästen über das Thema "Was zählt ist Sicherheit" sprach und dabei vor allem die Jugendkriminalität ins Visier nahm, waren die Aktivisten davor der Ansicht: "Was zählt ist Freiheit".

Der Staat müsse vor seinen Bürgern gläsern werden, "nicht die Bürger vor ihrem Staate", betonte Roland "ValiDOM" Jungnickel vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der zu der Versammlung geladen hatte. Mit der verschärften Telekommunikationsüberwachung, der neuen "Personenkennziffer" in Form der einheitlichen Steuer-Identifikationsnummer, den geforderten heimlichen Online-Durchsuchungen oder dem biometrischen Reisepass mit Fingerabdruckbildern habe sich die Bundesrepublik aber auf einen Überwachungsstaat hinbewegt, der Erinnerungen an das System der Stasi wecke.

Die Veranstaltung sei trotz der Anwesenheit eines so genannten schwarzen Blocks mit teils vermummten Demonstranten "sehr friedlich verlaufen", erklärte Jungnickel im Anschluss gegenüber heise online. Man habe versucht, Schäuble den "Bundessarg" zu überreichen. Mit diesem hatte der Arbeitskreis an Silvester die Privatsphäre zunächst symbolisch in Hamburg zu Grabe getragen, bevor der hölzerne Schrein über Kassel, Frankfurt und Ulm in München eintraf.

Die Aktivisten sind laut Jungnickel aber nicht an den gut abgeschirmten Innenminister herangekommen. Es sei nun geplant, dem nach eigener Aussage für eine direkte Debatte mit den Kritikern bereiten Schäuble den Sarkophag in Berlin zu übergeben. Diesen zu tragen heiße aber nicht, "dass wir die Privatsphäre aufgeben. Nein, wir wollen sie auferstehen lassen!" Erwünscht sei gerade nicht eine "Gesellschaft des Schweigens". Diese entstehe aber, wenn man im Bewusstsein leben müsse, "auf Schritt und Tritt" etwa durch die verdachtsunabhängige Aufzeichnung der Verbindungs- und Standortdaten überwacht zu werden.

Nach Angaben der Polizei nahmen an der Kundgebung rund 500 Bürger teil, während der Veranstalter von 700 Demonstranten spricht. Zu den Rednern gehörte unter anderem der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag. Er mahnte, im Zweifel müsse die Entscheidung für die Freiheit ausfallen – und gegen die Sicherheit. Die Aktivisten trugen Plakate mit Sprüchen wie "Schäuble muss weg". Der Minister verteidigte dagegen im Saal die umstrittene Novelle der Telekommunikationsüberwachung. Voraussetzung für solche Maßnahmen sei eine richterliche Entscheidung. Diese Bedingung gilt aber nicht für die häufig von Strafverfolgern verlangte Identifizierung von Internetnutzern anhand der IP-Adresse. Es sei "schierer Unsinn" zu behaupten, das ganze Volk werde zu Tatverdächtigen gemacht, erklärte Schäuble weiter. Auch mit der Ausweitung der Videoüberwachung werde die Freiheit nicht bedroht.

FDP-Chef Guido Westerwelle zog derweil in seiner Rede auf dem Dreikönigstreffen der Liberalen in Stuttgart eine negative Bilanz für die politische Entwicklung des vergangenen Jahres. Scharf wandte er sich gegen die von der großen Koalition beschlossene Vorratsdatenspeicherung und die Pläne für Online-Razzien. Was Jugendkriminalität angeht, lehnte Westerwelle eine Erhöhung des Strafmaßes für schwere Straftaten ab.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Hesse am 06 Januar, 2008, 21:38
Zitat
Was Jugendkriminalität angeht, lehnte Westerwelle eine Erhöhung des Strafmaßes für schwere Straftaten ab.

Und wieder einer der nicht zwischen Mp3-Downloaden und wirklich schweren Straftaten unterscheiden kann !

Müssen Politiker eigentlich mindestens Abitur haben oder kommen manche der Entscheidungsträger auch von Sonderschulen ?

Hat da eigentlich irgendjemand noch einen Sinn für REALITÄT ?

Und das meine ich ausschliesslich auf die Verhältnismässigkeit zwischen Opfer und Täter bezogen.
 
Stichwort : Downloadender Jugendlicher A bekommt für die geringfügige rein finanzielle Schädigung eines Milliardenschweren Grosskonzerns im Grunde eine höhere (in seinem Falle Geld-) Strafe, als der extrem brutale Mehrfach-Gewalttäter-Jugendliche B, der nur eine Bewährungsstrafe bekommt.

Ja wo leben wir denn ??
Titel: Verfassungsschutz soll gezielte Trojanerattacken abwehren
Beitrag von: SiLæncer am 07 Januar, 2008, 12:34
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will einem Magazinbericht zufolge als "koordinierende Zentralstelle für Wirtschaftsspionage" fungieren und Cyberangriffe ausländischer Geheimdienste abwehren. Einen entsprechenden Vorschlag hat der Präsident des deutschen Inlandsnachrichtendienstes, Heinz Fromm, laut der Wirtschaftswoche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) unterbreitet. Der Behördenchef hatte zuvor bereits auf einer Veranstaltung im Dezember in Berlin der Wirtschaft die Zusammenarbeit seiner Einrichtung im Kampf gegen Ausspähung durch ausländische Geheimdienste angeboten. Sein Amt verfüge über das Wissen, Spionage zu erkennen und zu verfolgen, warb er damals für das Vorhaben und einen entsprechenden personellen Ausbau des Bundesamtes.

Nach Schätzungen des Innenministeriums entstehen der deutschen Wirtschaft allein durch den Datenklau jährlich Schäden von rund 20 Milliarden Euro. Rund 750.000 Computer hiesiger Unternehmen sollen mit Trojanern infiziert sein und vertrauliche Daten unbemerkt weiterleiten –­ oft direkt an die Konkurrenz. Dabei sollen häufig professionelle Spione im Staatsauftrag hinter den gezielten Attacken stehen. Vor allem chinesischen Geheimdiensten sind im vergangenen Jahr wiederholt besonders hartnäckige Trojanerangriffe vorgeworfen worden. Selbst Rechner im Bundeskanzleramt sollen infiziert worden sein. Zudem unterstellte Estland der russischen Regierung, einen Cyberwar gegen die eigenen kritischen Netzinfrastrukturen ausgeführt zu haben.

Trotz der verursachten massiven Schäden fristet die Spionageabwehr beim Verfassungsschutz laut der Wirtschaftswoche bisher nur ein Schattendasein. Einige Landesämter hätten nur einen einzigen Beamten als Kontaktperson für spionagegefährdete Unternehmen abgestellt. Außerdem erschwere Kompetenzgerangel die Arbeit der Behörde. Denn neben dem Verfassungsschutz würden sich derzeit auch der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) um die Abwehr von Wirtschaftsspionen kümmern. Eine enge Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden gebe es im Bereich Cyberkriminalität nicht. Daher werde darüber diskutiert, dass nun das BfV die Federführung übernehmen solle. Behörden-Chef Fromm wolle dann bei Unternehmern dafür werben, dass sie sich bei ersten Verdachtsmomenten sofort an den Verfassungsschutz wenden.

Die Sache hat aber den ein oder anderen Haken. Zum einen dürfte der Inlandsgeheimdienst nur aktiv werden, wenn eine betroffene Firma von dem Verdacht ausgeht, dass ein ausländischer Nachrichtendienst hinter einer Attacke steht. Geht der Angriff von einer privaten Stelle aus, sind den Verfassungsschützern die Hände gebunden. Zum anderen machte am Wochenende parallel die Meldung die Runde, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Amtshilfe vom BND selbst bereits zumindest eine geglückte Trojanerattacke nebst einer heimlichen Online-Durchsuchung hierzulande durchführte. Dabei ging es zwar um die Terrorabwehr, trotzdem dürfte ein zweigleisiges Fahren im sensiblen Bereich der Internetsicherheit nicht gerade Vertrauen wecken. Fromm geht dagegen davon aus, das es für den Verfassungsschutz leichter sei als für andere Behörden, mit der Industrie zusammenzuarbeiten. Grund: "Wir können Diskretion zusichern."

Quelle : www.heise.de
Titel: CSU besteht in Grundsatzpapier auf Einführung der Online-Durchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 09 Januar, 2008, 15:04
An der umstrittenen Online-Durchsuchung hält die CSU fest. Das ist einer der Punkte im Grundsatzpapier, welches die Partei bei der Klausur in Wildbad Kreuth verabschiedet hat.

Demnach soll die Maßnahme in "bestimmten, eng umgrenzten Fällen" angewandt werden. Das Instrument soll nicht nur zur Abwehr und Verhütung terroristischer Anschläge, sondern auch zur Strafverfolgung von Terrorstraftaten dienen. Welche Vorgaben für eine solche Durchsuchung nötig sind, bliebt in dem Papier offen.

Im Januar vergangenen Jahres hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass solche Online-Durchsuchungen "ohne Rechtsgrundlage" seien. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) setzte daraufhin eine entsprechende Dienstvorschrift außer Kraft. Das Bundesverfassungsgericht will in diesem Frühjahr über die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen entscheiden.

Sollten die Richter grünes Licht geben, will auch die SPD nach den Worten von Fraktionschef Peter Struck der umstrittenen Online-Durchsuchung von Privatcomputern zustimmen. "Wenn Karlsruhe Online-Durchsuchungen nicht für verfassungswidrig hält, werden wir sie auch einführen - mit den Einschränkungen, die das Gericht fordert", sagte Struck der Illustrierten "Stern". Die Sicherheitsbehörden hätten "überzeugend dargelegt", dass viele Terror-Aktivitäten übers Internet koordiniert würden.

Quelle : SAT+KABEL
Titel: Oberster Verfassungsrichter mahnt Schäuble
Beitrag von: SiLæncer am 12 Januar, 2008, 13:38
Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier greift überraschend in die deutsche Sicherheitsdebatte ein. Entführte Passagierflugzeuge abzuschießen, wie es Wolfgang Schäuble im Grundgesetz ermöglichen will, hält er für undenkbar - und warnt im SPIEGEL vor weiteren Plänen des Innenministers.

Hamburg - Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat es ausgeschlossen, für den Fall eines Terrorakts wie am 11. September 2001 den Abschuss entführter Passagierflugzeuge doch noch per Grundgesetzänderung zu erlauben.

Die "Menschenwürdegarantie" könne "selbst durch eine Verfassungsänderung nicht eingeschränkt werden", sagte Papier dem SPIEGEL. Er erteilte damit auch den Bestrebungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine klare Absage, einen solchen Abschuss als Landesverteidigung zuzulassen. Für die Pläne gibt es damit wohl keine Chance mehr.

Zwar habe das Verfassungsgericht in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz die Frage offengelassen, ob im Falle eines "Angriffs", der "auf die Beseitigung des Gemeinwesens und der freiheitlichen Rechtsordnung" gerichtet ist, "von den Bürgern verlangt werden kann, ihr Leben zu opfern". Der "Abschuss einer Passagiermaschine, die von Terroristen als Tatwaffe benutzt wird", sei aber "kein solcher Fall".

Höchstgericht entschied 2006: Verfassungswidrig

Bisher scheiterte der Abschuss-Paragraf des im Januar 2005 in Kraft getretenen "Luftsicherheitsgesetzes" am Grundgesetz. Er sollte den Abschuss von Passagierflugzeugen als letzte Maßnahme erlauben, "wenn davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist". Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Februar 2006, dieser Paragraf verstoße gegen das Grundrecht auf Leben und gegen die Menschenwürde. Es erklärte ihn für verfassungswidrig.

Im SPIEGEL wandte sich Verfassungsgerichts-Chef Papier auch gegen aktuelle Überlegungen Schäubles, Terroristen als "Feinde der Rechtsordnung" teilweise rechtlos zu stellen: Er halte "die ganze Diskussion über einen rechtsfreien Status und eine Feindstellung von Personen für völlig unangebracht".

Die sogenannten Terrorlisten der Uno und der EU bezeichnete Papier im SPIEGEL als ein "ganz heikles und in meinen Augen ungelöstes Problem". Die auf diesen Listen namentlich aufgeführten Terrorverdächtigen könnten "im Grunde gar nichts mehr machen". Dabei würden die Betreffenden "weder vorher angehört", noch würden ihnen "Beweise mitgeteilt", und sie hätten auch "keinen effektiven Rechtsschutz".

Ausdrücklich wies Papier darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden habe, sich beim Grundrechtsschutz gegenüber EG-Recht nur so lange zurückzuhalten, wie auf europäischer Ebene "gleichwertiger Grundrechtsschutz" gewährleistet sei. Das setze in der Regel "Individualrechtsschutz durch unabhängige Gerichte" voraus: "Daran fehlt es hier."

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Österreichs Grüne drehen den Überwachungs-Spieß um
Beitrag von: SiLæncer am 13 Januar, 2008, 18:32
"Wir überwachen die Überwacher!" Unter diesem Motto steht ein neues, von den österreichischen Grünen initiiertes Projekt namens Platterwatch. Mithilfe der Online-Community soll der Innenminister der Republik, Günther Platter (ÖVP) bei seinen öffentlichen Auftritten überwacht werden. Fotos, Videos und Berichte werden gesammelt und online gestellt, wobei die Initiatoren auch auf die Hosting-Dienste von YouTube und Flickr zurückgeifen wollen. "Nur ein gut kontrollierter Innenminister ist ein guter Innenminister", heißt es auf der Website. Die privaten Erledigungen des ÖVP-Politikers sind für die Überwachungs-Überwacher allerdings tabu.

Der Innenminister hat schon reagiert", schreibt Peter Pilz, Sicherheitssprecher der österreichischen Grünen im zugehörigen Blog. "Bis vor kurzem sind seine öffentlichen Auftritte Wochen vorher angekündigt worden. Plötzlich ist das anders. Erst am Tag vorher wird bekannt gegeben, wo der Minister ist und was er dort tut." Die erste Dokumentation ist aus Österreichs zweitgrößter Stadt Graz vom 9. Januar aus der Endphase des dortigen Gemeinderats-Wahlkampfes. Fotos und ein Video zeigen, wie Innenminister Platter gemeinsam mit dem Grazer Bürgermeister und ÖVP-Spitzenkandidaten Siegfried Nagl eine Tafel enthüllt, die auf neu installierte Überwachungskameras hinweist.

Anlass für die neue Initiative sind vor allem die von Platter beabsichtigte Einführung von Trojanern zur Spionage auf privaten Computern sowie das novellierte Sicherheitspolizeigesetz (SPG), das Mobilfunker verpflichtet, auf Polizeibefehl Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Gleichermaßen müssen Provider Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben. Eine richterliche Kontrolle der Wünsche der Polizei gibt es nicht mehr, auch eine Information der Betroffenen ist nicht vorgesehen. Als Reaktion haben drei Informatik-Professoren und eine Richterin gemeinsam mit den Grünen eine "Initiative für den Schutz vor dem Überwachungsstaat" gestartet. Sie sammeln online Unterschriften gegen den Überwachungsstaat und möchten mittels einer parlamentarischen Petition eine Beratung des SPG im Parlament erreichen. Rund 19.000 Bürger haben bereits unterzeichnet.

Unterdessen wurde auf der Platterwatch-Site jenes Formular (PDF) veröffentlicht, das die Bundespolizeidirektion Wien entworfen hat, um Polizisten die Anforderung der Daten von Netzbetreibern zu erleichtern. Informationen von bis zu 30 Personen können auf einmal erfragt werden. Dabei können auf dem Formular auch Datenanforderungen gestellt werden, die rechtswidrig sind. So kann etwa die Beauskunftung von Vermittlungsdaten mit der "Abwehr gefährlicher Angriffe" begründet werden – dafür ist aber eine richterliche Genehmigung erforderlich. Mit der gleichen Begründung ist es möglich, die Preisgabe von IMSI-Nummern (International Mobile Subscriber Identity) zu verlangen – dies ist jedoch nur im Falle der Ortung eines gefährdeten Menschen gesetzeskonform. Da keine richterliche Kontrolle mehr erfolgt, liegt es allein an den Mitarbeitern der Mobilfunker und Internetprovider zu kontrollieren, ob der Auskunftswunsch der Polizei gesetzlich gedeckt ist. "Das Formular lädt zum Missbrauch ein. Bei Tausenden Anforderungen ist der Missbrauch garantiert", heißt es dazu auf Platterwatch.at.

Quelle : www.heise.de
Titel: Der Bundestrojaner fürs Volk
Beitrag von: SiLæncer am 13 Januar, 2008, 19:38
Wer nichts zu verbergen hat, der braucht sich auch keine Sorgen machen

In Zeiten, in denen sogar der Eiffelturm ins Visier von Terroristen geraten sein soll, besteht natürlich auch bei uns Handlungsbedarf. Und handeln will die Initiative Bundestrojaner.net, die auf ihrer Netzseite kürzlich einen offenen Brief an die deutsche Bevölkerung veröffentlicht hat.

Darin schreibt der Sprecher dieser Initiative, offenbar der Bundesinnenminister2.0 höchstpersönlich:

Zitat
Sie haben es sicherlich durch die Medien erfahren, dass ich einen Bundestrojaner einsetzen möchte, um die freiheitlich-demokratischen Grundrechte der Bundesrepublik auch in Zukunft zu bewahren.
Wir leben in schweren Zeiten, ständig müssen wir Angst vor Terroranschlägen haben, es wird Amok gelaufen und es werden laufend neue Kinderpornos produziert.
Ich fordere: Schluss damit!
Ich habe die Wurzel allen Übels gefunden. Den Ort wo sich die Verbrecher und Terroristen verschwören und ihre Aktionen planen. Sie ahnen es sicher schon, es ist das Internet.
Daher fordere ich jeden anständigen Bundesbürger auf, sich den Bundestrojaner auf seiner Onlinefestplatte bzw. seinem Computer zu installieren - denn wer nichts zu verbergen hat, der braucht sich auch keine Sorgen machen.

Und bei Bundestrojaner.net werden nicht nur offene Briefe veröffentlicht. Nein, dort wird zur Tat geschritten, also der Bundestrojaner in der Version 0.8.15 zum Download angeboten: Kostenlos! Und wer ihn jetzt sofort installiert, der bekommt sogar als Zugabe das "Vorteils-Pack Bürgercontrol 2.0 inkl. Telefonüberwachung" gratis dazu.

(http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27049/27049_1.jpg)

Wie toll der Bundestrojaner funktioniert, das kann man in ersten Praxis-Testberichten lesen – zwei Beispiele:

Zitat
Beim Tippen auf eine Taste stoppt der Rechner für 6 Sekunden. Diese Funktion fasziniert mich jedes Mal aufs Neue. In nur sechs Sekunden, registriert das Programm den Tastendruck, macht einen Screenshot, fotografiert mittels der Webcam die Umgebung, ermittelt anhand meiner Biometrischen Daten wer ich bin, berechnet mein Persönlichkeitsprofil und sendet alle Informationen ANSI-verschlüsselt an die Regierung.

Zitat
Nachdem ich den Bundestrojanmer installiert hatte, fragte ich mich, warum immer mehr Firmen ins Ausland abwandern. So ein göttliches Stück Software kann nur aus eiserner deutscher Hand geschmiedet worden sein! Eine Lösung für fast alle Probleme auf der Welt: Kein Terrorismus mehr, keine Kinderpornographie, keine Piraterie und auch Aids vermag er zu bekämpfen. (...) Ich persönlich kann mir ein Leben ohne den Bundestrojaner nicht mehr vorstellen!

Zwei kleine Probleme gibt es dennoch. Auf Apple-Rechnern läuft der Bundestrojaner nämlich noch (!) nicht. Als Ausweg wird daher empfohlen:

Zitat
Ich bitte Sie daher, Ihren Wohnungsschlüssel kurzzeitig bei der nächsten Polizeiwache abzugeben und in den Urlaub zu fahren. Nachdem Sie wieder zurück sind, wurden Ihre Wohnung und auch Ihr Mac durch geschultes Fachpersonal durchsucht.

Und wer tatsächlich immer noch mit Linux arbeitet, der sollte nach Ansicht des Bundesinnenministers2.0 vorsichtshalber schleunigst auf die sichere Seite wechseln. Schließlich, schreibt er in den FAQs, wurde der Bundestrojaner für Windows entwickelt,

Zitat
aber dank unserem kompetenten Programmiererteam soll er gerüchteweise auch unter WINE zum Laufen zu bringen sein. Dennoch sollten Sie überdenken, ob Sie nicht von Linux (einem Terroristenbetriebssystem) zu Microsoft Windows wechseln sollten, schon allein um das Tuscheln hinter Ihrem Rücken zu vermeiden.

Sonst gerät man womöglich ins Visier der Sicherheitsbehörden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bürgerrechtler wollen geplante EU-Fluggastdatenaufzeichnung verhindern
Beitrag von: SiLæncer am 14 Januar, 2008, 12:05
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat eine Verfassungsbeschwerde  angekündigt, falls die Bundesregierung dem Vorhaben der EU-Kommission zur 13-jährigen Speicherung von Fluggastdaten zustimmt. "Mit der Registrierung Millionen unbescholtener Urlauber und Geschäftsreisender droht der nächste Verfassungsbruch", warnt Patrick Breyer von dem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern. "Das Bundesverfassungsgericht hat eine solche Vorratsdatenanhäufung eindeutig verboten – egal für welche Zeitdauer und welche Personen", ergänzt der Jurist.

Die Kommission stellt mit ihrem Vorschlag auf ein dezentrales System zur Vorhaltung von Flugpassagierdaten ab. Fluglinien sollen die begehrten Passenger Name Records (PNR), die unter anderem Namen, Geburts- und Flugdaten, Kreditkarteninformationen, besondere Essenswünsche, Buchungen für Hotels oder Mietwagen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern enthalten, spätestens 72 Stunden vor dem Start sowie direkt nach dem Abfertigen einer Maschine an so genannte Passagier-Informationseinheiten in jedem Mitgliedsstaat weiterleiten. Anders als bei der Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten soll das System zur PNR-Auswertung durch einen Rahmenbeschluss durchgedrückt werden. Eine solche Gesetzesgrundlage kann derzeit nur einstimmig von den nationalen Regierungen der Mitgliedsstaaten im EU-Rat verabschiedet werden.

Der Arbeitskreis fordert SPD und Union im Bundestag daher auf, den Entwurf für den Rahmenbeschluss abzulehnen. An ein entsprechendes "Nein" wäre die Bundesregierung dann gebunden. Die Niederlande, Österreich, Schweden und Ungarn hätten sich vorab bereits skeptisch zu dem Vorhaben geäußert, während Berlin den Plan befürwortet habe. Zugleich appellieren die Bürgerrechtler auch an den Bundesrat, seine Zustimmung zu dem nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbarenden Vorschlag zu verweigern. Der Innenausschuss der Länderkammer will das Papier aus Brüssel am 31. Januar beraten. Ferner erinnern die Datenschützer daran, dass Rahmenbeschlüsse im Gegensatz zu EU-Richtlinien keinen Vorrang vor nationalem Recht haben und auch von der deutschen Gerichtsbarkeit voll überprüft werden können.

Ein eigenes PNR-System nach US-amerikanischem Vorbild würde dem Arbeitskreis zufolge nur Millionen von Euro verschlingen. Es sei aber nicht nachgewiesen, dass dadurch auch nur eine einzige Straftat verhindert werden könne. Nach Angaben der EU-Kommission könnten die Fluggastdaten zum Abgleich "mit einer Reihe von Merkmalen und Verhaltensmustern zwecks Erstellung eines Risikoprofils" verwendet werden, "um Flugreisende mit hohem Gefährdungspotenzial herauszufiltern". Derartige Verfahren würden in den USA dazu führen, "dass eine Vielzahl unschuldiger Menschen in Schwierigkeiten bei der Grenzabfertigung gerät, ihnen die Einreise verweigert wird, sie verhört oder gar inhaftiert werden".

Laut Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Arbeitskreis hat "die Überwachung der Reisebewegungen jedes Einzelnen in einer freien Gesellschaft ebenso wenig Platz" wie die pauschale Kontrolle des Telekommunikationsverhaltens. Gegen die Vorratsdatenspeicherung im Internet- und Telefonbereich haben rund 30.000 Bürger dem federführenden Anwalt des Datenschutzbündnisses Vollmachten für eine Verfassungsbeschwerde erteilt. Diese ist stellvertretend im Namen von Vertretern einzelner Berufsgruppen noch an Silvester in Karlsruhe eingereicht worden. Die Vollmachten der übrigen Beteiligten sollen nach und nach folgen.

Quelle : www.heise.de
Titel: BKA-Gesetz soll Abhörschutz praktisch abschaffen
Beitrag von: SiLæncer am 18 Januar, 2008, 21:43
Nach Dokumenten, die der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vorliegen, sollen mit der geplanten Novellierung des BKA-Gesetzes nicht nur Ärzte, Journalisten und Drogenberater unter den sogenannten Berufsgeheimnisträgern abgehört werden können. Auch der bislang noch nicht angetastete Abhörschutz von Abgeordneten, Geistlichen und Strafverteidigern soll nach dem neuen Gesetzentwurf gestrichen werden, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist.

Die geplante Erweiterung des BKA-Gesetzentwurfes im Paragraphen 20u umfasst nach Darstellung der Zeitung praktisch die Aufhebung des Abhörschutzes für alle "Berufsgeheimnisträger". Der absolute Abhörschutz soll entfallen, auch wenn die Novelle bei diesen Berufsgruppen eine besonders intensive Verhältnismäßigkeitsprüfung jeder einzelnen Überwachungsmaßnahme vorschreibt. Die Gründe für die Nachbesserung des Gesetzentwurfes durch das Bundesinnenministerium sind noch unklar.

Bei der in der gleichen Gesetzesnovelle diskutierten heimlichen Online-Durchsuchung von Computern wurde von Fachleuten bemängelt, dass nicht ohne Weiteres Berufsgeheimnisträger prinzipiell von der Überwachung ausgeschlossen werden können.

Quelle : http://www.heise.de
Titel: Schäubles neue Pläne empören die Opposition
Beitrag von: SiLæncer am 18 Januar, 2008, 21:43
Der Plan von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, seinen bereits an sich heftig umstrittenen Entwurf für eine Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) weiter aufzubohren und den Abhörschutz für so genannte Berufsgeheimnisträger endgültig abzuschaffen, hat bei Linken und Grünen zu empörten Reaktionen geführt. "Wenn nun auch Geistliche, Abgeordnete und Verteidiger abgehört werden sollen, dann ist das ein weiterer Versuch, Bürger- und Freiheitsrechte brutal auszuhebeln", monierte die Bundesvorsitzende der Grünen, Claudia Roth. Der CDU-Politiker nehme bewusst in Kauf, "dass hier elementare Vertrauensverhältnisse zerstört werden". Auch bei Journalisten, Ärzten oder Anwälten würde der ohnehin löchrige Schutz weiter abgebaut, indem selbst die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Überwachungsmaßnahmen entfalle. Roths Gegenappell: "Kirchen, Anwaltskanzleien, Abgeordnetenbüros, Arztpraxen und Redaktionsräume müssen Schäuble-freie Zonen bleiben."

Für Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit der Grünen, und seinen rechtspolitischen Kollegen Jerzy Montag zeigt der Vorstoß, wie weit der Innenminister "in seinem Präventiv-Wahn gehen will". Gerade erst habe die große Koalition aufgrund der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts wenigstens Abgeordnete, Strafverteidiger und Seelsorger von der strafprozessualen Telekommunikationsüberwachung ausnehmen müssen. Schon wolle sich Schäuble anderweitig einen "Freibrief" ausstellen. Das Argument des Ministers, dass die Schranken nur bei einer "Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" fallen sollten, lassen die Parlamentarier nicht gelten: "Darum geht es bei der Terrorbekämpfung immer." Schäuble habe sich "im Windschatten einer groß inszenierten Debatte über die sinnlose Online-Durchsuchung ein ganzes Arsenal an Abgründigkeiten zusammengestellt".

Ein Sprecher des Innenministeriums hat Zeitungsberichte über das Vorhaben Schäubles inzwischen bestätigt. Die Regelung sei "fachlich erforderlich und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden". Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der Linken, hält dem entgegen: "Das Grundgesetz, auf das sich Bundesinnenminister Schäuble zuweilen beruft, muss eine Fälschung sein." Die geltende Verfassung enthalte noch immer Bürgerrechte, "die zugleich Schutz- und Trutzrechte vor einem allzu begierigen Staat sind". Die Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger vor Überwachung seien hoch zu halten, da deren Arbeit "unverzichtbar für eine lebendige Demokratie ist".

Auch die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Ulla Jelpke, warnte davor, dass Schäuble einmal mehr die "Axt" an die Volksherrschaft setze. "Wanzen in den Büros von Abgeordneten sind aus demokratischer Sicht unvorstellbar. Die Bundesregierung könnte sich damit stets im Voraus über die Absichten der Opposition informieren. Das wäre das permanente Watergate." Gehe es nach Schäubles eigener Logik, hätten schon längst Überwachungseinrichtungen im Bundesinnenministerium installiert werden müssen. Der CDU-Politiker selbst entwickle sich zur "dringlichsten Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung".

Quelle : http://www.heise.de
Titel: Bayern plant Alleingang bei Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 19 Januar, 2008, 11:29
Bayern plant, noch im Februar einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, um Verfassungsschützern die heimliche Online-Durchsuchung der Computer von Terrorverdächtigen zu ermöglichen. Das kündigte der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in einem Interview des Nachrichtenmagazins Focus an. "Wir warten nicht mehr", sagte Herrmann. "Unabhängig von etwaigen Entscheidungen in Berlin" wolle er die bayerischen Behörden in die Lage versetzen, einen genauen Blick auf Festplatten zu werfen.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht erst im Frühjahr ein Grundsatzurteil zu den umstrittenen Online-Durchsuchungen sprechen wolle, dränge Herrmann zur Eile, heißt es in dem Bericht. Er sei der Auffassung, "dass wir mit Online-Durchsuchungen nicht länger warten dürfen, weil die Gefahr terroristischer Anschlagsplanungen im Internet leider nicht virtuell, sondern sehr real ist". Etwaige Vorgaben aus Karlsruhe könne man während der parlamentarischen Beratungen im Landtag in die Gesetzgebung einfließen lassen.

Herrmann widersprach in dem Interview Befürchtungen, der Verfassungsschutz könne beliebig in persönlichen Daten unbescholtener Bürger herumstöbern, ohne dass die etwas davon mitbekämen. Er rechne in Bayern pro Jahr nur "mit einer Handvoll Online-Durchsuchungen". Bereits Anfang des Jahres hatte die CSU-Landesgruppe im Bundestag in einem Strategiepapier die schnelle Umsetzung der Online-Durchsuchung gefordert.

Quelle : www.heise.de
Titel: Streit zwischen Schäuble und Zypries um BKA-Gesetz
Beitrag von: SiLæncer am 19 Januar, 2008, 15:08
Zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries herrscht Eiszeit im Streit über die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA). Der CDU-Politiker und seine Kabinettskollegin aus der SPD haben gerade Brandbriefe ausgetauscht, in denen sie sich gegenseitig schwere Vorwürfe über die Strategie zum Ausbau der präventiven Befugnisse für die Polizeibehörde machen. Nach Berichten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und des Berliner Tagesspiegels wies Schäuble die Justizministerin in einer schriftlichen Beschwerde zunächst in ungewöhnlich scharfen Ton zurecht. In dem Schreiben ist demnach die Rede von "mutwilligen Verletzungen vereinbarter Verfahren" und "Störungen des gedeihlichen Miteinanders". Es habe schon 2007 "im Zuständigkeitsbereich unserer beiden Ressorts vermehrt vermeidbare Schwierigkeiten bei der politischen Konsensfindung über Gesetzgebungsvorhaben der großen Koalition gegeben".

Indirekt warf der Innenminister Zypries gezielte Indiskretionen vor. Hintergrund sind Medienberichte, wonach das Innenministerium seinen im Kabinett noch nicht abgestimmten und an sich bereits heftig umstrittenen Entwurf für das neue BKA-Gesetz deutlich aufbohren will. So soll der Abhörschutz für sogenannte Berufsgeheimnisträger wie Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete endgültig abgeschafft werden, was SPD-Politiker und Opposition empört hat. Andererseits sind bei den Sozialdemokraten keine kritischen Töne mehr über die Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen zu hören, die bislang im Vordergrund der Debatte über das BKA-Gesetz stand.

Zypries hat inzwischen gekontert. In ihrer Replik an Schäuble moniert sie, dass dieser das Gesetz mit seinem Beharren auf Online-Razzien und dem jüngsten Draufsatteln verzögere. Sie befürworte eine Stärkung der präventiven BKA-Befugnisse, versicherte Zypries. Dabei geht es auch allgemein um den Ausbau der Telekommunikationsüberwachung, des großen Lauschangriffs und der Rasterfahndung, weshalb Kritiker die Gesamtkonzeption mit ihrer Verknüpfung polizeilicher und geheimdienstlicher Methoden entschieden ablehnen. Die Justizministerin wollte nach eigenen Angaben das Verfahren mit dem Vorschlag beschleunigen, den Entwurf unabhängig von der Formulierung zur Online-Durchsuchung ins parlamentarische Verfahren zu geben.

Sie fügte hinzu: "Insgesamt habe ich den Eindruck, dass durch immer wieder neue Vorschläge Ihres Hauses die Probleme mit der Umsetzung des BKA-Gesetzes nicht kleiner, sondern größer werden." In der Sache scheint eine Einigung so in weite Ferne gerückt zu sein. Das Ansinnen von Schäuble, auch Abgeordnete, Pfarrer oder Anwälte abzuhören, wirft Zypries zufolge "ernste verfassungsrechtliche Fragen auf". Es sei nicht praktikabel.

Bundeskanzlerin Angela Merkel stellte sich unterdessen auch hinter Schäubles jüngste Vorschläge: Die Taktiken des internationalen Terrorismus erforderten neue Antworten. "Das alte Prinzip der Abschreckung nützt nichts mehr", wenn es um Angriffe aus dem Internet gehe, sagte die CDU-Politikerin. Deshalb unterstütze sie generell die Forderung nach der Ausforschung informationstechnischer Systeme unter strengen juristischen Kriterien. Die Kanzlerin plädierte bei der Kriminalitätsbekämpfung zudem für den verstärkten Einsatz der Videoüberwachung. Die Kofferbombenattentäter und die Schläger aus der Münchener U-Bahn wären sonst nicht entdeckt und gefasst worden.

Schäuble selbst hat seinen Ruf nach Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung verteidigt. Schnelle technologische Veränderungen würden rasche Reaktionen des Rechtsstaates erfordern, betonte der Minister am Freitag auf einem Sicherheitskongress der CDU in Hamburg. "Kein Grundrecht ist absolut", meinte der auch für den Schutz der Verfassung verantwortliche Politiker. Zugleich forderte er erneut den Einsatz der Bundeswehr im Inneren.

Doch auch die Proteste dauern an. Die geplante Lockerung der Einschränkungen für Abhörmaßnahmen sei nicht akzeptabel, sagte Ulrich Schellenberg aus dem Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Schäuble ziehe nun sogar die erst Anfang des Jahres in Kraft getretenen, an sich bereits sehr löchrigen Bestimmungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern im Rahmen der Neuregelung der allgemeinen Telekommunikationsüberwachung in Zweifel. "Durch den Vorstoß des Bundesinnenministeriums entsteht der Eindruck, dass das Haltbarkeitsdatum eines Gesetzes unter dem eines Joghurts liegt".

Die Kirchen fürchten zudem um den Schutz des Beichtgeheimnisses. Dieses dürfe nicht ausgehöhlt werden, verlangte der Leiter des Katholischen Büros der Deutschen Bischöfe in Berlin, Prälat Karl Jüsten. Laut dem stellvertretenden Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, David Gill, sagte, zählen Beicht- und Seelsorgegespräche zum Kernbereich privater Lebensführung, in den laut Bundesverfassungsgericht nicht eingegriffen werden dürfe. Ein Sicherheitsgewinn sei nicht zu erwarten, wenn das hohe Gut des Beichtgeheimnisses geopfert werde, ergänzte der Präsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Peter Steinacker. Seelsorger könnten im Rahmen dieser Gespräche sogar Schlimmes verhindern, sofern die Diskretion gewahrt bleibe. Kirchenvertreter forderten zudem, dass auch Briefe oder Telefonate aus dem Seelsorgebereich geschützt bleiben müssten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble greift Verfassungsrichter Papier scharf an
Beitrag von: SiLæncer am 20 Januar, 2008, 12:57
Das Wochenende dient vielen Menschen als Gelegenheit, Konventionen abzulegen und sich gehen zu lassen - etwa beim Fußball. Innenminister Wolfgang Schäuble gibt zum Wochenende hin regelmäßig Interviews, in denen er rechtsstaatliche Konventionen und Grundsätze in Frage stellt. Schlagen die Wellen zu hoch, beruft sich der Innenminister häufig auf "Missverständnisse und Fehldeutungen".

Nun hat er sich den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, als Ziel eines ungewöhnlichen Angriffs ausgesucht. Papier ist CSU-Mitglied und gilt als konservativ, allerdings in einer weniger exzentrischen Weise als der Innenminister. Hintergrund war, dass Papier in einem Interview erklärt hatte, die zwingenden verfassungsrechtlichen Hürden würden auch für ein neues Luftsicherheitsgesetz mit Abschussoption kaum zu nehmen sein. Schäubles Vorgänger Schily war mit einem Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss von Passagiermaschinen beinhaltete, vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil das Gesetz gegen den Grundsatz der Menschenwürde verstoßen hatte. In der Folge hatte Verteidigungsminister Jung angekündigt, Maschinen trotzdem abschießen zu lassen, wenn er dies für nötig hält.

Schäuble, der ein neues Luftsicherheitsgesetz plant, sagte nun der Zeitung Die Welt, Verfassungsrichter seien für "Ratschläge" zur Ausgestaltung solcher Gesetze "nicht demokratisch legitimiert". Im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht befand der Innenminister, ohne die Menschenwürde auszunehmen: "Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo". Wo diese Grenzen liegen, ist seiner Ansicht nach "Sache des Gesetzgebers".

Quelle : www.heise.de
Titel: Bayerns geplantes Solo bei Online-Razzien ist heftig umkämpft
Beitrag von: SiLæncer am 21 Januar, 2008, 11:54
Der Vorstoß von Bayerns neuem Innenminister Johannes Herrmann (CSU), Verfassungsschützern des Freistaats unverzüglich eine Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen zu geben, hat die Opposition empört und Strafverfolger erfreut. SPD, FDP und Linke lehnten das Vorhaben entschieden als übereilt und übertrieben ab. "Ein voreiliger bayerischer Sonderweg ist weder geboten noch sachgerecht", erklärte der bayerische SPD-Fraktionschef Franz Maget am gestrigen Sonntag in München. Die große Koalition habe sich auf Bundesebene einvernehmlich darauf verständigt, das für Frühjahr angekündigte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Befugnissen für Online-Durchsuchungen durch die Staatsschützer in Nordrhein-Westfalen abzuwarten. Er appellierte daher an die in Bayern allein regierende CSU und an Herrmann, "dass sie diese Vereinbarung einhalten".

Vor einem "Schnellschuss" warnte auch Dieter Wiefelspütz, der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Es handle sich um eine "peinliche Profilierungsgeschichte". Ein prinzipieller Gegner von Online-Razzien ist Wiefelspütz freilich nicht. Ihm zufolge geht es nur noch um das "Wie" der Ausforschung informationstechnischer Systeme, nicht mehr um das "Ob". Nach der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz werde man unverzüglich der verdeckten Online-Durchsuchung mit den von Karlsruhe geforderten Einschränkungen zustimmen.

Der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, attestierte dem bayerischen Landesinnenminister eine "grobe Respektlosigkeit gegenüber dem Bundesverfassungsgericht". Der bayerische Parlamentarier sprach von einer "Machtdemonstration von Herrn Herrmann, der als neuer Innenminister gegenüber der konservativen Wählerschaft beweisen will, dass er eine harte Linie verficht". Es mache ja keinen Sinn, vor dem Karlsruher Grundsatzurteil einen eigenen Gesetzentwurf anzukündigen. Die Online-Durchsuchung sei ein so massiver Eingriff in die Grundrechte, "dass Hau-Ruck-Aktionen und übertriebener Ehrgeiz hier völlig fehl am Platz sind".

Die Linke äußerte sich ebenfalls erzürnt. "Auch der Freistaat Bayern ist nicht frei von den Geboten des Grundgesetzes", sagte Fraktionsvize Petra Pau. Das heimliche Ausspähen von Computern greife tief in verbriefte Grundrechte der Bürger ein. Daher sei das Thema zunächst unbedingt vom Bundesverfassungsgericht zu klären.

Der für große Teile Nordbayerns zuständige Generalstaatsanwalt in Bamberg, Heinz-Bernd Wabnitz, will die Strafverfolger derweil nicht hinter den Staatsschützern zurückstehen wissen. Beim Jahresempfang der Justiz im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg unterstützte der 64-jährige Experte für Wirtschaftskriminalität daher laut der Frankenpost die Forderung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) und forderte entsprechende Pendants auf Länderebene: "Wir müssen in die Computer hinein."

Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden ist die Möglichkeit heimlicher Online-Durchsuchungen gemäß dem Staatsanwalt dringend erforderlich. "Wir müssen eine entsprechende Befugnis für spezielle und eng begrenzte Fälle schaffen, die es – nach entsprechender richterlicher Anordnung – gestattet, auf beweisrelevante Daten verdeckt, frühzeitig und gezielt zuzugreifen, bevor diese verschlüsselt oder unauffindbar im Internet abgelegt werden." Als Ursache nannte er die wachsenden Ausmaße der Cyber-Verbrechen. Nur langsam würden Öffentlichkeit und Politik begreifen, "was sich in den Weiten des Internets an Möglichkeiten, Strafbares zu tun, weltweit zusammenbraut". Es gebe kaum noch einen Kriminalitätsbereich, in dem das Internet als Tatmittel keine Rolle spiele. Die Palette reiche vom internationalen Terrorismus über Kinderpornografie und die Verbreitung von rechtsradikalem Gedankengut bis hin zum Betrug bei Online-Auktionen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Opposition fordert Schäuble zur Achtung des Verfassungsgerichts auf
Beitrag von: SiLæncer am 21 Januar, 2008, 13:34
Oppositionspolitiker haben Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nach dessen jüngster Kritik am Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, Respektlosigkeit gegenüber den obersten Richtern der Republik vorgeworfen. "Diese öffentlichen Maßregelungen sind unangemessen", erklärte FDP-Chef Guido Westerwelle gegenüber der Passauer Neue Presse. Schäuble überschreite hier deutlich seine Kompetenzen. Die Exekutive habe sich "gefälligst daran zu gewöhnen, dass wir unabhängige Richter haben".

Papier hatte vor kurzem durchblicken lassen, dass jede Neufassung des von Karlsruhe gestoppten Luftsicherheitsgesetzes mit Bestimmungen über den Abschuss von Passagierflugzeugen am Bundesverfassungsgericht scheitern würde. Schäuble verbot sich daraufhin in einem Interview am Wochenende jede Einmischung und betonte zugleich, dass alle grundrechtlich geschützten Bereiche endlich seien.

Derlei Äußerungen bringen die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Scharrenberger, auf die Palme. Schäuble verfolgt ihr zufolge "mit seinen permanenten Forderungen die Absicht, das höchste deutsche Gericht zu schwächen". Die Regelung des Abschusses von entführten Passagierflugzeugen ist dabei nur ein Beispiel. "Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber in zahlreichen Urteilen zum Schutz der Menschenwürde und Privatsphäre klare Grenzen gesetzt." Derlei Entscheidungen könnten manchen Politikern nicht gefallen, da sie den Grundrechtsschutz gestärkt hätten. Diese Linie des Bundesverfassungsgerichts sei "heute jedoch notwendiger denn je" und müsse daher außerhalb der Parteipolitik und des Wahlkampfes stehen.

Für Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der Linken im Bundestag, scheint hinter "der Attacke" des Innenministers auf den Verfassungsrichter "Schäubles gestörtes Verhältnis zum Grundgesetz" auf. Der CDU-Politiker habe das Grundgesetz mehrfach als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet. Dies sei "ein seltsames Gebaren für einen obersten Verfassungsminister". Die Piratenpartei Deutschland rief die CDU insgesamt "zur Besinnung auf den demokratischen Rechtsstaat" auf. Schäubles Ziel sei die Vermengung von Friedens- und Kriegsrecht und der Übergang von einem Rechts- zu einem Präventivstaat, in dem die bloße Möglichkeit einer Straftat bereits zu Sanktionen für Betroffene führt. Es sei an der Zeit, dass der Innenminister zurücktrete.

Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach stellte sich dagegen hinter Schäuble. Ihn habe die Aussage Papiers "auch selber überrascht", sagte der stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag im Gespräch mit dem Deutschlandfunk. Es sei problematisch, wenn man das Ergebnis eines möglichen Rechtsstreites vorwegnehme über eine Vorschrift, die es noch gar nicht gibt. "Herr Papier weiß nicht, Herr Schäuble weiß nicht, wir alle wissen nicht, welche Intensität terroristische Angriffe haben könnten." Die erneute Arbeit am Luftsicherheitsgesetz sei daher "eine Frage der Vorsorge, die wir hier treffen". Beschwichtigend fügte Bosbach an: Wenn der Bestand des Staates nicht gefährdet sei, könne die geplante Vorschrift zum Abschuss von Passagierjets "ja auch gar nicht zur Anwendung kommen". Generell "verteidigt keiner die Verfassung mehr als der Bundesinnenminister".

Noch für diskussionswürdig hält der CDU-Innenpolitiker aber den Vorstoß aus dem Bundesinnenministerium, den Abhörschutz für Berufsgeheimnisträger einschließlich von Seelsorgern, Strafverteidigern oder Abgeordneten im Rahmen der Terrorabwehr komplett abzuschaffen. Nach dem heftigen brieflichen Schlagabtausch zwischen Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist dazu aus dem Bundesinnenministerium derzeit vor allem zu hören, dass es sich allein um einen Referentenentwurf handle. Dieser sei zwar bereits an andere Ressorts gegangen, Schäuble habe ihn aber trotzdem noch nicht gebilligt. "Aus den Ländern, nicht etwa vom Schreibtisch Wolfgang Schäuble, kam der Vorschlag", reichte Bosbach nun den Schwarzen Peter weiter. Zugleich versetzte er sich in die Denkstrukturen der Unterstützer des heftig umkämpften Ansatzes. Wenn es schon eine Auskunftspflicht gebe für ansonsten zeugnisverweigerte Personen, dann müsse doch auch die Möglichkeit offen stehen, zur Abwehr schwerster Gefahre, Abhörmaßnahmen vorzunehmen, "wenn diese Personen der Auskunftspflicht nicht nachkommen".

Aus seiner eigenen Warte erläuterte Bosbach, dass es bei der Initiative zur weiteren Aufbohrung des Entwurfs für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) ja "nicht um Strafverfolgung geht". Vielmehr stehe die "Abwehr schwerster Gefahren" im Fokus. Dabei müsse der Staat eine Güteabwägung vornehmen. "Auf der einen Seite haben wir das Recht zur Zeugnisverweigerung und das hohe Gut des vertraulichen Gespräches. Auf der anderen Seite haben wir die staatliche Schutzpflicht für das Leben", führte der CDU-Politiker aus. Er habe allerdings auch Bedenken, was die Formulierung angeht. Seines Erachtens müsste eine solche Gefahr schon "ganz konkret" und "gegenwärtig" sein. Allein ein Warnhinweis aus dem Ausland, es könnte ein Attentat in Deutschland geplant sein, dürfe etwa nicht als Rechtfertigung für Abhörmaßnahmen bei zur Zeugnisverweigerung berechtigten Personen dienen.

Quelle : www.heise.de
Titel: CSU hält trotz Kritik an Plänen für Online-Durchsuchung fest
Beitrag von: SiLæncer am 22 Januar, 2008, 13:39
Ungeachtet einer heftigen Kritik nicht nur von Datenschützern will die CSU ihre umstrittenen Online-Fahndungspläne zum heimlichen Ausspähen von Computern bis zum Sommer unter Dach und Fach bringen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte angekündigt: "Wir warten nicht mehr." "Unabhängig von etwaigen Entscheidungen in Berlin" wolle er die bayerischen Behörden in die Lage versetzen, einen genauen Blick auf Festplatten zu werfen.

Landtagsfraktionschef Georg Schmid begründete die Eile laut dpa mit der bevorstehenden Landtagswahl. Wenn das Gesetz nicht vor der Wahl im Herbst verabschiedet werde, müsste das Verfahren komplett von vorne beginnen. "Das würde eine Verzögerung von mindestens einem Jahr bedeuten", sagte Schmid. Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens ist die so genannte Diskontinuität. Wenn ein Parlament ein Gesetz vor dem Wahltag nicht verabschiedet hat, wandert der Entwurf in den Papierkorb.

Schnelles Handeln sei angesichts der Bedrohung durch Terroristen notwendig. Da Terroristen das Internet nutzten, müsse der Staat reagieren, sagte Schmid. "Wir machen das nicht aus lauter Übermut. Es ist in Deutschland unter den Fachleuten unbestritten, dass das angesichts der neuen Herausforderungen zwingend notwendig ist."

Die Opposition, der bayerische Datenschutzbeauftragte und die Gewerkschaft der Polizei werfen der CSU dagegen übergroße Hast vor, da noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Fahndung aussteht. Die Kritiker haben Innenminister Joachim Herrmann (CSU) deswegen aufgefordert, wenigstens das Karlsruher Urteil abzuwarten. Der bayerische SPD-Fraktionschef Franz Maget meinte, die große Koalition habe sich auf Bundesebene einvernehmlich darauf verständigt, das für Frühjahr angekündigte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Befugnissen für Online-Durchsuchungen durch die Staatsschützer in Nordrhein-Westfalen abzuwarten. Er appellierte daher an die in Bayern allein regierende CSU und an Herrmann, "dass sie diese Vereinbarung einhalten". Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, nannte den bayerischen Vorstoß bei Online-Durchsuchungen eine "peinliche Profilierungsgeschichte".

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesregierung will Seeverkehr schärfer überwachen
Beitrag von: SiLæncer am 22 Januar, 2008, 17:46
Nach dem Flugverkehr will die Bundesregierung auch Reisen zur See stärker kontrollieren. Am morgigen Mittwoch berät der federführende Verkehrsauschuss des Bundestags einen Gesetzesentwurf (PDF-Datei) zur Änderung "seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht", den das Bundeskabinett bereits beschlossen hat. Teil des Vorhabens ist die Einfügung einer Klausel in das Seeaufgabengesetz, wonach die zuständigen Behörden neben Identifikationsmerkmalen von Schiffen oder deren Eigentümern unter anderem auch persönliche Daten der an Bord befindlichen Reisenden erfassen sollen. Neben Namen und Geschlecht sind dabei der Geburtstag und die Staatsangehörigkeit auf der Liste. Dazu kommen sollen Informationen etwa über den letzten Auslauf und den nächsten Anlaufhafen sowie weitere statistische Daten der Reise.

Zu den Zugriffsmöglichkeiten auf die demnach anzusammelnden Informationen heißt es in dem Papier schwammig: "Die Daten dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben worden sind." Zugleich wird eine Übermittlung an andere öffentliche Stellen aber zugelassen, "wenn dies zur Erfüllung von Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich oder durch eine bereichsspezifische Ermächtigungsgrundlage erlaubt ist. Zudem würde ein Großteil der Angaben "an die Bundespolizei zur Gewährleistung des grenzpolizeilichen Schutzes des Bundesgebietes übermittelt", teils auf "Ersuchen im Einzelfall". Informationen, die nicht die konkreten Schiffspassagiere betreffen, dürfen laut dem Entwurf zudem etwa auch an Hafenbetriebe oder Schiffsmeldedienste und andere private Stellen weitergegeben werden. Regelungen zur Löschung der Angaben sind nicht vorgesehen.

Ebenso wird der Transfer der Daten auch an "ausländische oder über- oder zwischenstaatliche öffentliche Stellen" sowie internationale Organe und Einrichtungen nicht prinzipiell ausgeschlossen. Vor allem innerhalb der EU setzt das Vorhaben dem Datenabfluss kaum Grenzen. Eine Übermittlung darüber hinaus soll unterbleiben, "soweit die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse" daran hat und im Ausland ein angemessenes Datenschutzniveau nicht gewährleistet werden könne. Von der Einschränkung ausgenommen werden sollen wiederum Informationen über "wesentliche Verstöße gegen anwendbare internationale Regeln und Normen über die Seetüchtigkeit der Schiffe und den Schutz der Meeresumwelt".

Protest gegen den Vorstoß zur umfangreichen Datensammlung über den Passagier- und Frachtverkehr kommt vor allem von Hans-Michael Goldmann, Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Häfen und Schifffahrt. Damit würden etwa Inselurlauber und selbst Tagestouristen "einfach unter Generalverdacht gestellt", beklagte er gegenüber dem Ostfriesischen Kurier. "Ebenso gut könnte man bei Bussen und Bahnen im Fernverkehr solche Kontrollen einführen." Mit dem Entwurf, dem die große Koalition im Verkehrsausschuss voraussichtlich zustimmen wird, würde "ein weiteres Stück Freiheit verloren gehen". Auf Reedereien kämen aber auch "unnötige Kosten und Hemmnisse" zu. Darüber hinaus sei der Nutzen der Bespitzelungsmaßnahme fragwürdig, wenn womöglich künftig an jeder Fähre Passagierdaten mehrfach erfasst und an das zentrale Register geschickt würden.

Vollkommen unklar bleibt dem Liberalen zufolge auch, wie die geplante Erfassung aller Ladungen und Schiffsbewegungen in der Praxis funktionieren soll. In deutschen Häfen seien allein 2005 über 2800 Millionen Tonnen Güter umgeschlagen worden. Anstatt die nächste "Monsterdatei" über die 29 Millionen Schifffahrtsgäste pro Jahr hierzulande zu schaffen, solle die Bundesregierung besser endlich den Zoll vernünftig ausstatten. Dieser habe momentan nicht einmal Gerätschaften, um mit Giftgasen belastete Container aufzuspüren. Zusammen mit den Ländern müsse die föderal zersplitterte Küstenwache zudem bundesweit zusammengefasst und modernisiert werden. "Das sind die wichtigsten Aufgaben, um die Sicherheit der Schifffahrt zu verbessern", betont Goldmann. Die "Dauerkontrolle der Bürger" gehöre nicht dazu.

Der Bundestag machte erst Mitte November den Weg zur weiteren Übermittlung von Flugpassagierdaten in die USA frei. Das Parlament billigte dazu den umstrittenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des entsprechenden transatlantischen Abkommens zum Transfer von Passenger Name Records (PNR) mit den Stimmen der großen Koalition. Gemeinsam mit dem Vorhaben verabschiedeten die Parlamentarier auch die Novelle des Bundespolizeigesetzes, wonach die ehemaligen "Grenzschützer" Flugpassagierdaten erheben und 24 Stunden lang speichern können. Zudem erlaubt die Reform eine Verlängerung der Vorhaltefristen der Daten von Videoaufzeichnungen der Bundespolizei.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verfassungsschützer wünschen sich Ausweispflicht für Internet-Cafés
Beitrag von: SiLæncer am 23 Januar, 2008, 12:08
Verfassungsschutz-Experten von Bund und Ländern beraten heute über neue technische Möglichkeiten für die Behörden bei der Terrorismus-Bekämpfung. Zur Diskussion stehen laut einem Arbeitspapier, das dem Südwestrundfunk (SWR) nach eigenen Angaben vorliegt, eine gesetzliche Ausweispflicht für die Nutzer von Internetcafés, Handy-Ortungen in Echtzeit, verdeckte Durchsuchung von Wohnungen und Erleichterungen beim Umgang mit Geheim-Dokumenten.

"Wünschenswert wäre eine gesetzliche Regelung analog der italienischen Vorgehensweise – also der Fertigung einer Kopie des Personalausweises in Verbund mit einer eindeutigen Benutzer-ID für die Dauer des Callshopbesuches", zitiert der SWR aus dem Papier. Zur Handy-Ortung heißt es demnach dort: "Sinnvoll wäre die Möglichkeit, die Standortdaten von Telekommunikationsgeräten und Funkzellenabfragen beim Provider in Echtzeit abfragen zu können, um kurzfristig operative Maßnahmen einleiten zu können."

Grundlage der Beratungen über die Forderungen an die Innenministerkonferenz, neuen Befugnissen für die Geheimdienste zu erhalten, sei eine interne Analyse der Ermittlungen gegen die so genannte Sauerlandgruppe im vergangenen Jahr, die im September 2007 zur Festnahme dreier Terrorverdächtiger in Nordrhein-Westfalen geführt haben. In dem Arbeitspapier des Verfassungsschutzverbundes heißt es demnach, die Terrorverdächtigen seien nur mit Hilfe ausländischer Geheimdienste entdeckt worden. Zudem habe es zahlreiche rechtliche und technische Hemmnisse bei den Ermittlungen gegeben.

Das Papier sei aber nicht unumstritten, berichtet der SWR. Länder wie Hessen, Hamburg und Bremen hielten einen direkten Zugriff des Verfassungsschutzes auf das polizeiliche Informationssystem INPOL oder die verdeckte Durchsuchung von Wohnungen für nicht erforderlich. Auch Rheinland-Pfalz habe teilweise rechtliche Bedenken.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bayern verweigert Auskunft zu Überwachungsmaßnahmen
Beitrag von: SiLæncer am 23 Januar, 2008, 14:00
Staatsregierung und CSU verweigern im Landtag die Auskunft über Lauschangriffe und Online-Durchsuchungen in Bayern. Die CSU lehnte am heutigen Mittwoch im Innenausschuss des Landtags die Forderung der Grünen nach einem Bericht der Staatsregierung zu Spähmaßnahmen ab. Als Grund nannte die Regierungsfraktion die Vertraulichkeit der Informationen. Die Auskünfte sollen nur dem Parlamentarischen Kontrollgremium und anderen geheim tagenden Institutionen vorgelegt werden. SPD und Grüne werteten das als fadenscheinigen Vorwand. Die Grünen-Abgeordnete Christine Stahl warf der CSU vor, mit ihrer Politik den Rechtsstaat auszuhöhlen.

Normalerweise stimmt die CSU im Landtag Berichtsanträgen der Opposition zu. Beim Thema Lauschangriff wich die CSU jedoch von den langjährigen Gepflogenheiten des Parlaments ab. Die Grünen wollten von der Staatsregierung wissen, aus welchen Gründen wie viele Bürger in Bayern seit 2003 abgehört wurden. Außerdem verlangt die Opposition Auskunft, welche Technik eingesetzt wird, um Telefongespräche und Internet-Verbindungen anzuzapfen sowie Gespräche in Wohnungen zu belauschen. Auch die SPD bezeichnete die Weigerung der CSU als unverständlich: "Es gibt überhaupt keinen Grund, warum die Staatsregierung nicht berichtet", sagte der Münchner Abgeordnete Florian Ritter.

Die Grünen-Abgeordnete Stahl kritisierte insbesondere den Vorstoß von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), dem Verfassungsschutz das Eindringen in private Computer über das Internet zu erlauben. "Wann ist bei Ihnen eigentlich das Ende der Fahnenstange erreicht", fragte Stahl. "Ihnen ist wichtig, dass der Staat Zugriff auf alles und jeden hat." Die CSU habe mit ihrer Sicherheitspolitik in den vergangenen Jahren fünfzehnmal Ohrfeigen vom Bundesverfassungsgericht kassiert, sagte Stahl mit Blick auf die Niederlagen des Freistaats in Karlsruhe.

Die CSU verteidigte sich mit dem Argument, die Politik dürfe die technische Entwicklung nicht ignorieren. "Wenn Verbrechensabredungen im Internet getroffen werden, muss die Politik darauf reagieren", sagte der CSU-Abgeordnete Herbert Ettengruber.

Quelle : www.heise.de
Titel: Ein "Bayerntrojaner" zum Abhören von Internet-Telefonie?
Beitrag von: SiLæncer am 24 Januar, 2008, 14:38
Ein bislang unbestätigtes Schreiben des bayerischen Justizministeriums, das der Piratenpartei nach eigenen Angaben in die Hände geraten ist, legt den Einsatz von Trojanern zum Abhören von Internet-Telefonaten auf privaten PCs durch die Polizei nahe. In dem Papier werden den Piraten zufolge die Kernmerkmale der verwendeten Lauschsoftware so beschrieben, dass eine Installation durch die Ermittler sowohl vor Ort direkt auf dem Zielrechner als auch per E-Mail erfolgen kann. Darüber hinaus werde die Möglichkeit angepriesen, die ins System eingebaute Wanze gleichsam spurlos zu aktualisieren, zu erweitern und zu entfernen. Dies sind Funktionen, die auch das Bundesinnenministerium dem geplanten "Bundestrojaner" zubilligt. Sie waren zudem bereits frühzeitig für einen Schweizer "Kommissar Trojaner" im Gespräch.

Als weitere Fähigkeiten des "Bayerntrojaners" nennt das Schreiben laut Piratenpartei etwa das Versenden der abgegriffenen Daten über einen Rechner außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes und den Zugriff auf interne Merkmale des Clients für die Telefonie-Software Skype sowie auf SSL-verschlüsselte Webseiten. Als besonders bemerkenswert schätzt Jan Huwald, politischer Geschäftsführer der jungen Partei, den Schnäppchenpreis des Angebots für die Wanze ein: Mit 3500 Euro Miete pro Monat und Maßnahme sei wohl nur von der "Spitze eines Eisbergs" auszugehen. Derlei Dumping-Offerten würden sich nur "durch den massenhaften Einsatz der Software" rechnen.

Möglicherweise sei ein solcher von der bayerischen Landesregierung bereits unter der Hand anberaumt worden, mutmaßt Huwald. Andernfalls sei davon auszugehen, dass die Entwicklungsfirma den Trojaner auch an andere Sicherheitsbehörden veräußere. Dies hätte Huwald zufolge aber "katastrophale Folgen für die Sicherheit der Polizei, der Überwachten und der Beweise, die vermeintlich sicher gestellt werden". Der unkontrollierten Verbreitung einer solchen Bespitzelungstechnik würde damit Tür und Tor geöffnet.

Ungeachtet einer noch ausstehenden Authentifizierung des zugespielten Materials fordern die Piraten die bayerische Regierung eindringlich auf, das nahe gelegte Vorgehen zu verwerfen. Andernfalls gerate das Ansehen des Staates in Gefahr. Die Bemühungen von Regierung und Justiz sollten vielmehr darauf gerichtet sein, die Privatsphäre zu schützen und das Vertrauen der Menschen zu stärken. Sonst müsse der Bürger Angst haben, dass unabsichtliche oder gar absichtliche Sicherheitslücken durch den Staat vertuscht oder zum Lauschangriff und zur Datenausforschung missbraucht werden.

Im Herbst hatte zuvor das Bundesinnenministerium eingeräumt, dass die Software fürs Belauschen verschlüsselter Internet-Telefonate technisch dem geplanten Bundestrojaner nahe kommt. Bei der so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) von Voice-over-IP (VoIP) und der heimlichen Online-Durchsuchung sei die "Technik der Vorgehensweise ähnlich", erklärte das Ressort von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Durch "programmtechnische Vorrichtungen" sei beim Abhören verschlüsselter Internet-Telefonate etwa über Skype jedoch von vornherein sichergestellt, dass eine über den Überwachungszweck hinausgehende Ausforschung des Rechners nicht möglich sei. In der Verfassung garantierte Grundrechte würden "nicht zwangsläufig" verletzt.

Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) hatte im Oktober den Verdacht von sich gewiesen, es würde Trojaner zur Quellen-TKÜ verwenden. "Das würde technisch keinen Sinn machen", behauptete ein Sprecher der Behörde damals. Gleichzeitig räumte er aber ein, dass das LKA via VoIP geführte Gespräche bereits bis zu zehn Mal belauscht habe. Dies sei "nur in Fällen schwerster Straftaten und mit richterlicher Genehmigung" erfolgt. Die Datenpakete seien dabei auf dem Weg zwischen den Kommunikationspartnern abgefangen worden.

Auf Nachfrage von heise online hieß es beim LKA nun, dass von einem entsprechenden Schreiben des Justizministeriums bei der Behörde nichts bekannt sei. Die Praxis der Quellen-TKÜ sei gleich geblieben: "Wir gehen rein und leiten aus, was übermittelt werden soll." Den technischen Unterschied der "Ausleitungssoftware" zu einem Trojaner mit Spyware-Komponente konnte der Sprecher nicht verdeutlichen. Er betonte aber, dass es keineswegs um das Ausspähen ganzer Festplatten im Rahmen einer Online-Durchsuchung gehe.

Die bayerische Landesregierung und die CSU gehören zu den größten Fürsprechern einer raschen gesetzlichen Lösung für Online-Razzien, die sowohl Polizei als auch Verfassungsschutz nicht nur zur Terrorabwehr durchführen können sollen. Erst am Wochenende machte Bayerns neuer Innenminister Johannes Herrmann (CSU) einen heftig umstrittenen Vorstoß, Verfassungsschützern des Freistaats unverzüglich eine Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen zu geben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Grüne wollen Kommunikationsgeheimnis im Grundgesetz verankern
Beitrag von: SiLæncer am 24 Januar, 2008, 15:21
Geht es nach Grünen, soll das informationelle Selbstbestimmungsrecht explizit in die Verfassung aufgenommen und das Fernmeldegeheimnis im Grundgesetz zu einem Kommunikationsgeheimnis weiter entwickelt werden. Ziel sei die Etablierung eines "umfassenden Kommunikationsgeheimnisses", das den Austausch von Informationen über die neuen Medien und das Internet voll erfasse ihn vor "Beobachtung" schütze. Einen entsprechenden Beschluss (PDF-Datei) hat die grüne Bundestagsfraktion vor kurzem auf ihrer Klausurtagung in Wörlitz zum Datenschutz gefasst. In dem jetzt veröffentlichten Papier wird die entsprechende Forderung nach der Stärkung der Grundrechte als unabdingliches Korrektiv für die "zunehmenden technischen Möglichkeiten des Staates wie auch Dritter zur heimlichen Überwachung und Kontrolle der Menschen" bezeichnet.

Auch in der großen Koalition gibt es seit vergangenem Jahr konkrete Überlegungen, eine Art Grundrecht auf Informationsfreiheit im Internet einzuführen. Damit sollen laut dem Innenexperten der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, die gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Betätigungen der Netzbürger "gegen staatliche Eingriffe" geschützt werden. Das Bundesinnenministerium denkt ebenfalls darüber nach, ob der Grundrechtsschutz nicht auf das Internet ausgedehnt werden müsse. Damit will es etwa heimlichen Online-Durchsuchungen freilich keine Steine in den Weg legen. Der gesondert in die Verfassung aufzunehmende Schutz der vertraulichen Kommunikation über elektronische Medien und IT-Systeme brauche vielmehr klare Schranken. Im Notfall müsse auf Daten Verdächtiger zugegriffen werden können.

Dieser Ansatz ist laut den Grünen falsch. Bei einem echten Kommunikationsgeheimnis darf es ihrer Meinung nach eben nicht darum gehen, "ein geschwächtes Grundrecht zu schaffen, das Eingriffe wie die Online-Durchsuchung unter möglichst geringen Voraussetzungen gerade erst ermöglicht". Vielmehr müsse das informationelle Selbstbestimmungsrecht als "umfassendes Kommunikationsgrundrecht" ausgestaltet werden, wie dies auch das so genannte Professorengutachten zur Modernisierung des Datenschutzrechts schon vor Jahren vorgeschlagen habe. Es sei ein "Querschnittsgrundrecht" zu formulieren, "das den kommunikativen Gehalt aller Grundrechte zum Ausdruck bringt, ohne deren spezielle Schutzmechanismen einzuschränken".

Eile ist dem Fraktionsbeschluss nach geboten. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) würden beharrlich die Erweiterung des Zugriffs nationaler und internationaler Sicherheitsbehörden auf immer mehr Daten in immer mehr Fällen forcieren – "egal, ob es sich um staatliche oder private Datenbestände handelt". Tabus gebe es dabei kaum mehr. Zugleich werfe vor allem der geplante verdeckte Online-Zugriff mit Hilfe von Trojanern auf private Festplatten verfassungsrechtlich "außerordentlich wichtige Fragen" auf. Dabei verbinde sich ein Eingriff ins informationelle Selbstbestimmungsrecht mit einem Eindringen in die räumlich abgegrenzte Privatsphäre. Unklar sei derzeit ferner etwa auch, welchen Schutz "hochsensible personenbezogene Daten genießen, die auf einem Laptop gespeichert und an einem öffentlichen Ort bearbeitet oder über einen öffentlichen WLAN-Zugang verschickt werden".

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Papier zufolge zwar schon mehrfach Dammbrüche zu Lasten der Bürgerrechte rückgängig gemacht und unter anderem mit seiner Entscheidung zum großen Lauschangriff den "Kernbereich des Privatlebens jedweder Überwachung entzogen". Das für Anfang 2008 angekündigte Urteil aus Karlsruhe zu Online-Razzien werde zudem voraussichtlich zeigen, "dass auch heimliches Hacken durch bundesdeutsche Sicherheitsbehörden im Grundsatz ein verfassungswidriger Eingriff in die Rechte der Bürger ist". Es sollte aber nicht alleine den Bundesverfassungsgericht überlassen bleiben, die Grundlagen der freien und offenen Informationsgesellschaft zu sichern. "Dies obliegt in erster Linie dem Gesetzgeber."

Malte Spitz aus dem Bundesvorstand der Grünen zeigte sich über den Beschluss noch nicht in allen Punkten glücklich. Seines Erachtens wäre es am besten gewesen, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Frage der Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen abzuwarten und anschließend erst eine klare Positionierung vorzunehmen. Trotzdem biete das jetzige Dokument seiner Ansicht nach "eine Grundlage für weitere Diskussionen".

Quelle : www.heise.de
Titel: Journalisten-Verband stellt sich gegen Bayerns Vorstoß zu Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 24 Januar, 2008, 16:37
Der Bayerische Journalisten-Verband (BJV) hat den Vorstoß von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zur Online-Durchsuchung scharf kritisiert. Die von Herrmann geplante Gesetzesinitiative sei ein Angriff auf die Pressefreiheit, sagte der BJV-Vorsitzende Wolfgang Stöckel. "Ich kann nicht verstehen, dass der bayerische Innenminister nicht bereit ist, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr abzuwarten und wieder alleine vorpreschen und verschärfen muss." Herrmann hatte am Wochenende angekündigt, noch in diesem Februar einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, um Verfassungsschützern Online-Durchsuchungen gegen Terrorverdächtige zu ermöglichen.

Auch die zu Jahresbeginn eingeführte Vorratsdatenspeicherung behindert nach Auffassung des BJV die Arbeit der Journalisten. "Wenn man die Kommunikationsdaten über ein halbes Jahr speichern kann, hat der Journalist nicht mehr die Sicherheit, dass sein Informant geschützt ist", sagte BJV-Geschäftsführerin Frauke Ancker, "dann müssen wir mit den Informanten wieder in den Wald gehen oder ins Hofbräuhaus. Dann kommen wir wirklich in archaische Zeiten zurück".

Außerdem kritisierte der BJV erneut den nach seiner Ansicht zunehmenden Trend zu Leiharbeit und Outsourcing bei der Beschäftigung von Journalisten. "Nur qualitativ hochwertiger Journalismus kann auf Dauer bestehen, doch gut ausgebildete Journalisten wollen auch angemessen beschäftigt und bezahlt werden", sagte Stöckel.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kein Dementi aus Bayern zum Trojaner-Einsatz fürs VoIP-Abhören
Beitrag von: SiLæncer am 25 Januar, 2008, 18:44
Das bayerische Justizministerium hat einen Brief, der die Verwendung eines so genannten Bayerntrojaners zum Abhören von Internet-Telefonaten nahe legt, nicht direkt als authentisch bezeichnet. "Die Echtheit des Schreibens kann nicht bestätigt werden", erklärte ein Sprecher der Behörde gegenüber heise online. Zugleich wollte er das inzwischen vom Chaos Computer Club (CCC) im Internet veröffentlichte Papier aber auch nicht als Fälschung bezeichnen. Die Diskussion über das Belauschen von Ferngesprächen via Voice over IP (VoIP) etwa über Skype sei nicht neu, hieß es zur Ergänzung. Es handle sich um eine Form der Überwachung der Telekommunikation, "die bereits heute unter engen Voraussetzungen bei bestimmten schwerwiegenden Straftaten zulässig ist". Dabei können auch verschlüsselte Daten entschlüsselt werden.

Ein solches Vorgehen hat dem Sprecher zufolge aber nichts mit den immer wieder von bayerischen Regierungsvertretern und der CSU geforderten heimlichen Online-Durchsuchungen zu tun, bei denen es um den Zugriff auf Daten auf einer Festplatte gehe. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte hier bereits im Herbst betont, dass man beide Aspekte scharf voneinander trennen müsse.

Das zunächst der Piratenpartei zugespielte und jetzt im Netz aufgetauchte Schreiben ist an die Generalstaatsanwälte und die Präsidenten der Oberlandesgerichte in München, Nürnberg und Bamberg adressiert. Es wird darin vor allem klargestellt, dass die Kosten für das Abhören von Internet-Telefonaten hauptsächlich aus dem Polizeihaushalt zu zahlen sind. Die Staatsanwaltschaften seien dagegen lediglich für Entschädigungen oder Vergütungen von Zeugen, Sachverständigen, Dolmetschern oder Dritten unmittelbar zur Rechnung zu ziehen.

Beigefügt ist dem Brief ein Fax-Angebot der hessischen Firma DigiTask für eine vor Ort oder per E-Mail auf einen Zielrechner zu übertragende Lauschsoftware in Form einer sogenannten Skype-Capture-Unit, die bereits bei einem Verfahren der Staatsanwaltschaft München eingesetzt worden sei. Die digitale Wanze ermöglicht laut Leistungsbeschreibung das Mitschneiden der Skype-Kommunikation einschließlich Chats sowie die Ausleitung an einen anonymen Aufzeichnungsserver. Dieser leite die Daten dann an "den eigentlichen Recording-Server weiter", auf den mit Hilfe mobiler Auswertestationen zugegriffen werden könne. Die übertragenen Daten würden durch einen speziellen Audio-Codec stark komprimiert, um die beanspruchte Bandbreite gering zu halten. Einsetzbar ist die zu mietende Lauschsoftware dem Fax nach allein unter Windows 2000 und XP.

Felix von Leitner vom CCC hält das Schreiben für authentisch. Das genannte Unternehmen biete auf seiner Webseite "Überwachungskram" an und sei auch in Standardisierungsgremien wie dem European Telecommunications Standards Institute (ETSI) aktiv, wo es um die Spezifizierung von Überwachungsschnittstellen geht. Als bemerkenswert bezeichnet der Hacker in einem Blogeintrag vor allem die angegebene Lieferzeit von vier bis sechs Wochen. Das könnte darauf hindeuten, dass die Firma das Programm erst nach Auftrag innerhalb eines guten Monats zusammenbasteln wolle oder allein vorgefertigte Modelle anderer Anbieter weitervertreibe.

Als mögliche Schwachstelle hat von Leitner vor allem die Streaming-Komponente für die Ausleitung der unverschlüsselten Kommunikation direkt vom Rechner ausgemacht. Hier gebe es "mit Sicherheit" ausnutzbare Lücken. Um den auf Bandbreitensparsamkeit getrimmten Codec auszuspielen, brauche es zudem vermutlich nur ein bisschen Verkehrslärm oder Musik im Hintergrund. Zudem könnte der vorgesehene doppelte Datenabfluss über die Wanze von den betroffenen PC-Nutzern relativ einfach bemerkt werden. Ein Sprecher des Landeskriminalamts Bayerns (LKA) räumte am gestrigen Donnerstag die Verwendung von "Ausleitungssoftware" zum VoIP-Abhören in einzelnen Fällen mit richterlicher Genehmigung ein. Zu dem mit dem Brief verknüpften Angebot wollte er konkret aber keine Stellung nehmen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bayern erwägt GPS-Überwachung von entlassenen Straftätern
Beitrag von: SiLæncer am 26 Januar, 2008, 18:36
Bayern will sich unter Ministerpräsident Beckstein, dem früheren Innenminister, im Hinblick auf die innere Sicherheit profilieren und neue Techniken einführen. Kürzlich preschte Innenminister Herrmann vor und kündigte einen Gesetzesentwurf an, um es dem bayerischen Verfassungsschutz zu ermöglichen, Online-Durchsuchungen vorzunehmen. Die Justizministerin Beate Merk hat bereits den Wunsch angemeldet, Online-Durchsuchungen auch bei der Verfolgung von Kinderpornographie einsetzen zu können.

Gerade erst hat Bayern eine Bundesratsinitiative gestartet. Danach sollen "alle für den Schutz von Kindern relevanten Straftaten" im Führungszeugnis eingetragen werden, das Arbeitgebern vorgelegt wird, um so "weitere Straftaten im beruflichen Umfeld des Täters schon im Vorhinein" zu verhindern.

Nach einer Vorabmeldung des Spiegel will nun die bayerische Justizministerin nach US-Vorbild entlassene Sexualstraftäter mit einer GPS-gestützten elektronischen Fessel überwachen lassen. Damit sollen rückfallgefährdete Sexualstraftäter daran gehindert werden, bestimmte Sicherheitszonen, beispielsweise um Kindergärten oder Schulen, zu betreten. Welche Technik verwendet werden soll, ist noch nicht geklärt. Mit einer GPS-Überwachung wäre der jeweilige Aufenthaltsort einer Person feststellbar. Wenn sie sich einer Sicherheitszone nähert, so könnte über eine SMS Alarm ausgelöst werden, schreibt der Spiegel.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kritisiert das Vorhaben, das nur bei vorzeitig Entlassenen als Bewährungsauflage denkbar sei. Zur Gefahrenabwehr müsse man aber zu anderen Maßnahmen greifen.

Die britische Regierung hatte letztes Jahr ein Projekt mit GPS-Überwachung von Straftätern aufgrund zahlreicher Mängel abgebrochen. Die Straftäter konnten in der Nähe von großen Gebäuden nicht mehr verfolgt werden, die Kontrolle war lückenhaft und manche der Überwachten entfernten einfach die Fußfessel oder nahmen den GPS-Empfänger nicht mit. Derzeit überlegt die britische Regierung, stattdessen RFID-Chips zu verwenden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: rillie am 26 Januar, 2008, 18:40
Mist dann muß ich ja zum Hollow Man3 werden. Verdammte Naht!
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: berti am 26 Januar, 2008, 21:30
und da wird mir immer wieder vorgeworfen, ich lebe in einen diktatorischen überwachungsstaat  ::)

naja, dann kann ich mir ja das urlaubsticket nach deutschland sparen, ist unschön was da abgeht.

aber mal ne frage

Zitat
Derzeit überlegt die britische Regierung, stattdessen RFID-Chips zu verwenden.

Irgendwie gabs da ja mal die behauptung, diese überwachung wäre nicht möglich ?  Nun plötzlich doch ?  ???
Titel: Großer Online-Lauschangriff ?
Beitrag von: SiLæncer am 28 Januar, 2008, 11:39
Die aktuellen juristischen Gutachten zur "Online-Durchsuchung" sind sich in zwei Fragen einig: Technisch ist sie kaum machbar, und gegen sie sprechen schwer wiegende verfassungsrechtliche Bedenken

Der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat schon vor einem knappen Jahr die "verdeckte Online-Durchsuchung" verboten. In Kürze wird [extern] entschieden, ob die Verfassungsbeschwerde gegen deren bisher einzige juristische Ermächtigungsgrundlage, das nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, Erfolg haben wird.

Das Bundesverfassungsgericht wird über die so genannte "Online-Durchsuchung" jedoch nur indirekt urteilen. Im fraglichen Gesetz heißt es wörtlich, es gehe um "heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel." Der Begriff "Online-Durchsuchung? kommt im Text gar nicht vor. Die Idee, die Strafverfolger und die Behörden würden auf privaten Rechnern heimlich Software installieren können, war eine Erfindung der Medien, insbesondere der Süddeutschen (07.12.2006) und der taz. Der polizeiliche "Hackerangriff" hat sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch und seit dem Medienhype vor einem Jahr auch als Wunschvorstellung in der Politik eingebürgert.

Ulf Buermeyer, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, hat im August 2007 in einem Aufsatz umrissen, warum schon aus der vergangenen Rechtsprechung abgeleitet werden kann, dass ein heimlicher Zugriff des Staates auf private Rechner, wie von Schäuble befürwortet, schlicht verfassungswidrig ist. Unter "Zugriff" kann man verstehen, mit Hilfe technischer Mittel den Rechner eines Verdächtigen - ohne dessen Wissen - über einen bestimmten Zeitraum zu überwachen, auch ohne dass die dazu notwendige Software "online" implementiert werden müsste. Das ist ohnehin noch nie erfolgreich geschehen, trotz gegenteiliger Meldungen in den Medien, und auch äußerst unwahrscheinlich, da sich jeder dagegen mit einfachen Mitteln schützen könnte.

Buermeyer zweifelt in seinem Text "Die 'Online-Durchsuchung'. Verfassungsrechtliche Grenzen des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme" nicht nur daran, dass die Ermittlungsmethode der Online-Durchsuchung "jemals effektiv wird angewendet werden können", sondern führt zwei gewichtige juristische Argumente an, die das Bundesverfassungsgericht zu erwägen habe - die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes und den so genannten "Kernbereichsschutz" privater Lebensgestaltung. Interessant ist der Aufsatz Buermeyers vor allem deshalb, weil er beweist, dass das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung über den Haufen werfen müsste, erlaubte es das, was dem Bundesinnenministerium vorschwebt (zum Beispiel in den Fragen und Antworten zur Online-Durchsuchung).

Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. März 2004 zum "Großen Lauschangriff" geurteilt, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung meine nicht nur den Schutz vor unerwünschter physischer Anwesenheit eines Vertreters der Staatsgewalt in allen Räumen, die privat und beruflich genutzt werden - inklusive Keller, Balkon und Garten, ja sogar ein zeitweilig genutztes Hotelzimmer. Es ging noch viel weiter:

Zitat
Die heutigen technischen Gegebenheiten erlauben es, in die räumliche Sphäre auch auf andere Weise einzudringen. Der Schutzzweck der Grundrechtsnorm würde vereitelt, wenn der Schutz vor einer Überwachung der Wohnung durch technische Hilfsmittel, auch wenn sie von außerhalb der Wohnung eingesetzt werden, nicht von der Gewährleistung des Absatzes1 umfasst wäre.

Die wenigen Juristen, die eine heimliche "Online-Durchsuchung" für unbedenklich halten, kommen um diese Argumentation des Bundesverfassungsgerichts nicht herum. Die Wohnung ist sakrosankt, und was das Bundesverfassungsgericht einmal entschieden hat, besitzt quasi Gesetzeskraft. Man kann das nur durch verbale Taschenspielertricks umgehen. Einige Juristen konstruieren um den Computer einen "virtuellen Raum", der mit einem Online-Anschluss entstehe und der daher nicht mehr zur "Wohnung" gehöre. Noch abwegiger ist zum Beispiel die These, derjenige, der sich des Internet bediene, wüsste, dass sein Computer "hierdurch vielfältigen Angriffen durch Würmer usw." ausgesetzt sei. Der Nutzer nehme das somit in Kauf, öffne sein System selbst und begebe sich damit in die "Sozialsphäre", die keine "Wohnung" mehr sei.

Dr. Jürgen P. Graf, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, meinte noch 1999 in der Deutschen Richterzeitung, der Anbieter von Daten erkläre sich mit der Eröffnung des freien Zugangs im Internet "mit dem Zugriff durch beliebige Dritte" automatisch einverstanden. Mit dem technischen Sachverstand der meisten Juristen ist es ohnehin nicht sehr weit her. Die überwiegende Anzahl der Autoren nimmt es unkritisch als Tatsache hin, dass ein - wie auch immer gearteter - "Bundestrojaner" technisch umsetzbar sei. Man könnte auf ähnlichem Niveau auch darüber diskutieren, ob der Einsatz einer Tarnkappe - wie im Nibelungenlied - für Polizisten der Verfassung entspräche.

Buermeyer aber war Netzwerk-Administrator der Universität Leipzig und ist daher eine Ausnahme. Die zweite Säule seiner Argumentation, warum eine Online-Durchsuchung verwassungswidrig sei, ist der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Der fußt auf der durch den Artikel 1 des Grundgesetzes geschützten unantastbaren Menschenwürde. Noch nicht einmal der Bundestag könnte diesen Artikel mehrheitlich abschaffen oder verändern:
Zitat
Aus der Menschenwürdegarantie folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar nicht, dass ein heimliches Vorgehen des Staates schlechthin unzulässig wäre, denn allein darin, dass der Mensch zum Objekt der Beobachtung wird, ist noch nicht zwingend eine Missachtung seines Wertes als Mensch zu erblicken. Gleichwohl ist bei staatlichen Beobachtungen ein unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung zu wahren, denn würde der Staat in ihn eindringen, verletzte dies die jedem Menschen unantastbar gewährte Freiheit zur Entfaltung in den ihn betreffenden höchstpersönlichen Angelegenheiten. Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in diesen absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen. Insbesondere ist kein Raum für eine Abwägung mit kollidierenden Rechtsgütern wie dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse.

In diesem "Kernbereich" darf der Staat noch nicht einmal Daten erheben. Das hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig formuliert und damit auch allen Ideen eines "Richterbands" oder "Richtervorbehalts" eine Absage erteilt. Für die Online-Durchsuchung heißt das: Da es keine technischen Möglichkeit gibt, auf einem Rechner vorab "private" Daten, die unter diesen "Kernbereich" fallen, von denen zu trennen, für die das eventuell nicht zutrifft, verbietet sich der Einsatz heimlicher staatlicher Schnüffel-Software sogar bei Keyloggern.

Das Bundesinnenministerium müsste genug sachverständige Experten haben, die sowohl die juristische Argumentation als auch die technischen Implikationen nachvollziehen könnten. In den "Fragen und Antworten zur Online-Durchsuchung", die mittlerweile auch auf der Website des Bundeskriminalamts verlinkt ist, wird jedoch das Gegenteil suggeriert. Auf das Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Online-Durchsuchung wird mit keinem Wort eingegangen, bloße technische Spekulationen werden für bare Münze ausgegeben:

Zitat
Bevor eine Online-Durchsuchung durch Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) durchgeführt wird, prüft ein unabhängiger Richter grundsätzlich, ob diese Durchsuchung auf einem PC einer Privatperson oder in einer Firma durchgeführt werden darf." (...) Die Ermittlungs-Software wird nicht zu einer Beeinträchtigung der auf dem betroffenen Rechner installierten Sicherheitssoftware führen. (...) Sollte die Software dennoch entdeckt werden, wird sie vom Zielsystem entfernt.

Diese drei Thesen haben weder eine rechtliche Grundlage noch sind sie als unverbindliche Idee gekennzeichnet. Technisch erscheinen sie ohnehin als unsinnig. Eine derartige Software - inklusive einer Art Selbstzerstörungsmechanismus und der Möglichkeit, gerichtfeste Daten zu bekommen - gibt es noch nicht und wird es wohl auch nicht geben. Das Gutachten Prof. Ulrich Siebers zum Beispiel bekräftigt das differenziert: "Nach den Standards für digitale Forensik ist die Analyse eines im Betrieb befindlichen Systems problematisch, da ständig Daten verändert werden." Falls die Daten einen dümmsten anzunehmenden Kriminellen "online" zu den Strafverfolgern gelangten, hätte die Staatsanwaltschaft größte Probleme, deren Authentizität zu beweisen.

Fragen an das Bundesinnenministerium

Das Bundesinnenministerium verweigert über den technischen Hintergrund jede Auskunft. Auch auf einfache Fragen erhält man keine Antwort, zum Beispiel:

"Ist Ihnen bekannt, dass sich jeder Computer-Nutzer leicht dagegen schützen kann, dass ihm unbemerkt Fremdsoftware auf den Rechner "gespielt" wird, wenn man sich an die Ratschläge des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik hält? Wie kann verhindert werden, dass Terroristen die Ratschläge des BSI zum Thema Internet-Sicherheit beherzigen? Ist ihnen bekannt, dass bis jetzt in Deutschland noch kein erfolgreicher Versuch seitens des Bundeskriminalamtes und des Verfassungsschutzes (nach dessen eigenen Angaben) stattgefunden hat, einem Verdächtigen ohne dessen Wissen eine Software auf den Rechner zu spielen, um einen so genannten Remote-Access-Zugang zu erhalten? Haben Sie vor der Veröffentlichung "Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen" den Rat Sachverständiger eingeholt, ob eine Online-Durchsuchung überhaupt technisch umsetzbar sei? Was veranlasst Sie zu der Annahme, das sei zukünftig der Fall?

Markus Beyer, Pressereferat des Bundesinnenministeriums antwortet nur:

Zitat
Wie Sie wissen handelt es sich bei der geplanten sog. Onlinedurchsuchung, wie auch bei der geplanten Novelle des BKA-Gesetzes insgesamt, um einen laufenden Gesetzgebungsprozess auf Fachebene, der noch nicht abgeschlossen ist. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir auf weitere Detailfragen derzeit nicht eingehen können. (...) Insbesondere darf ich darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht allein über eine Regelung des Landes NRW (!) entscheidet. Die geplante Novelle des BKA-G ist nicht Gegenstand der Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht.


Man tut also so, als ob das möglich sei. Und da das Bundesverfassungsgericht nur über das Verfassungsschutzgesetz eines Bundeslandes befinden will, macht man einfach so weiter, als gebe es die vergangene und aktuelle Rechtsprechung gar nicht. Der Verdacht drängt sich auf, dass man in Schäubles Haus schlicht keine Ahnung hat, wie man das gewünschte polizeiliche "Hacken? bewerkstelligen will. Nur völlig unerfahrene Computernutzer sind durch die wolkigen Formulierungen zu beeindrucken, Terroristen vermutlich nicht.

Auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann forderte in einem Interview Online-Durchsuchungen. Herrmann ist ebenfalls nicht in der Lage, auf nur eine der ihm gestellten Fragen substanziell zu antworten - weder auf die juristischen noch auf die technischen. Zum Beispiel:

"Auf Grund welcher Annahmen geht Herr Joachim Herrmann davon aus, dass es Zukunft eine funktionsfähige Methode zur "Online-Durchsuchung' privater Rechner geben wird?"

Oder: "Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung zum Niedersächsischen Polizeigesetz seine Feststellungen aus dem Jahre 2004 zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung vor Eingriffen des Staates nochmals verdeutlicht. Das Gericht hebt hervor, ein Erhebungsverbot bestehe, wenn in einem konkreten Fall Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Überwachungsmaßnahme Inhalte erfassen könne, die zu dem definierten Kernbereich gehören. Frage: Wie kann der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung garantiert werden, wenn eine Software auf dem Rechner des Verdächtigen ohne dessen Wissen installiert worden ist?"

Die lapidare Antwort - per Word-Attachment - von Karl Michael Scheufele, dem Pressesprecher des Bayerischen Staatsministeriums des Innern:

Zitat
Moderne Kommunikationstechnik darf nicht die Folge haben, dass Terroristen rechtsfreie Räume für Verbrechensplanung haben. Wenn solche Organisationen sich dieser Kommunikationsmittel bedienen, dann müssen die Sicherheitsbehörden die Möglichkeiten haben, darauf zu reagieren. Selbstverständlich werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben des BverfG eingehalten.

Man darf getrost annehmen, dass hier der Wunsch der Vater des Gedankens ist. Aber die Leitmedien argumentierten beim Thema auch nicht gehaltvoller als die Politiker. Auf der Website der Tagesschau wird seit Monaten eine Infografik präsentiert, die suggeriert, eine Online-Durchsuchung würde im Sinne Schäubles schlicht funktionieren, ohne die skeptischen Einwände der IT-Fachleute auch nur ansatzweise zu berücksichtigen. Der Redaktion von tagesschau.de gelang es im Lauf einer Woche nicht, trotz mehrmaliger Anrufe und einiger E-Mails, den zu benennen, der die Infografik erstellt hatte.

"Ist tagesschau.de bekannt, dass es bis jetzt noch keine einzige erfolgreiche Online-Durchsuchung gegeben hat? Was veranlasst tagesschau.de anzunehmen, dass die in der Info-Grafik vorgestellten "Methoden" umsetzbar und praktikabel seien?"

Auch darauf gab es keine Antwort. Was zu beweisen war.

Quelle : http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27154/1.html
Titel: Wer soll den Bayern-Trojaner bezahlen?
Beitrag von: SiLæncer am 28 Januar, 2008, 15:30
Vertrauliche Dokumente bei Wikileaks veröffentlicht

Aus Dokumenten, die der Website Wikileaks zugespielt wurden, geht hervor, was sich der Freistaat Bayern das Abhören von Skype-Telefonaten und das Ausspionieren der Skype-Buddy-Liste kosten lässt.
Die bayerische Abhörsoftware kommt als Trojaner durchs Netz. Das geht aus der Leistungsbeschreibung der von der Firma DigiTask entwickelten Software hervor: "Das Konzept der Firma DigiTask sieht es vor, auf dem PC des Überwachten eine so genannte Skype-Capture-Unit zu installieren. Diese Capture-Unit ermöglicht das Mitschneiden der Skype-Kommunikation, wie zum Beispiel Voice und Chat, sowie die Ausleitung an einen anonymen Recording-Proxy. [...] Für die Installation der Skype-Capture-Unit wird eine ausführbare Datei mitgeliefert die zum Beispiel als Anhang an eine E-Mail versendet werden kann oder aber direkt auf dem Zielsystem installiert werden kann."

Den bei Wikileaks veröffentlichten Dokumenten ist zu entnehmen, dass der "Bayern-Trojaner" für Skype von den Behörden zum Preis von 3.500 Euro "pro Monat und Maßnahme" gemietet werden muss. Dazu kommen "einmalige Installationskosten vor Ort für den Auf- und Abbau" von 2.500 Euro. Der "Mietpreis der SSL-Dekodierung pro Monat und Maßnahme" schlägt ebenfalls mit 2.500 Euro zu Buche.

Wie das bayerische Justizministerium in einem Schreiben an die Generalstaatsanwälte in München Nürnberg und Bamberg sowie die Präsidenten der Oberlandesgerichte dieser Orte mitteilt, sind "die Kosten für die Beschaffung einer DV-Ausstattung (Hard- und Software) ausschließlich aus dem Polizeihaushalt aufzuwenden. Dies gilt auch, soweit technische Geräte angemietet werden müssen. Auch bei dem vorgenannten Miet- und Installationskosten handelt es sich um entsprechende Kosten, die aus dem Polizeihaushalt zu zahlen sind."

Nach Installation greift der Trojaner der Firma DigiTask die gewünschten Informationen vor der Verschlüsselung durch Skype ab, verschlüsselt sie mit AES und leitet sie an einen "anonymen Recording-Proxy" weiter. Von dort werden die Daten "an den eigentlichen Recording-Server" übertragen, wo der Zugriff "mittels mobiler Auswertestationen" erfolgen kann. Dort lassen sich die mit geschnittenen Telefonate und Chats live verfolgen.

Wie die Überwachungssoftware gegebenenfalls installierte Firewall- und an die Viren-Software überwinden soll, geht aus den Unterlagen nicht hervor.

Quelle : http://www.golem.de/0801/57291.html
Titel: Nummernschilder-Scanning verstößt massiv gegen Verfassung
Beitrag von: SiLæncer am 29 Januar, 2008, 11:15
Kritiker der automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen auf deutschen Autobahnen bekommen juristische Unterstützung: Einem Rechtsgutachten zufolge verstoßen sieben deutsche Länder mit ihren Scanning-Regelungen gegen die Verfassung. Am schlimmsten schnüffelt Rheinland-Pfalz.

Der Kasseler Rechtsprofessor Alexander Roßnagel hat die in acht Bundesländern geltenden Scanning-Regelungen untersucht und teils massive Verstöße gegen das Grundgesetz festgestellt. Das im Auftrag des Auto-Clubs ADAC erstellte Gutachten liegt SPIEGEL ONLINE vor.

Der Experte kritisiert unter anderem die Unverhältnismäßigkeit der ständigen automatisierten Straßenüberwachung sowie den Umstand, dass die betroffenen Autofahrer nichts von der Überwachung erfahren: "Die Zulassung verdeckter Erhebung greift in besonderer Weise in die Grundrechte ... ein", so das Gutachten. Betroffene hätten "keine Möglichkeit ..., in einem vorgeschalteten Verfahren Einfluss auf das eingreifende Verhalten der Polizei zu nehmen".

Insgesamt acht deutsche Bundesländer wenden das umstrittene Kennzeichen-Scanning bereits seit Längerem an. Dabei erfasst die Polizei per stationärer Kamera die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Autos. Die Kennzeichen werden dann per Computer automatisch mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen.

Bagatelle oder massiver Eingriff in Informationsrechte?

Drei Kläger aus Hessen und Schleswig-Holstein haben gegen die automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Urteil aus Karlsruhe wird im Frühjahr 2008 erwartet. Bei einer ersten Anhörung im November 2007 hatte der hessische Innenminister Volker Bouffier erklärt, das Scanning sei völlig unbedenklich. Der CDU-Politiker sprach seinerzeit von einem "Grundrechtseingriff an der Bagatellgrenze".

Roßnagel kommt zu einem gänzlich anderen Ergebnis. Lediglich in Brandenburg seien die gesetzlichen Regelungen verfassungskonform. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern verstießen teilweise gegen das Grundgesetz. Für Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein konstatiert der Jurist hingegen massive Verstöße gegen die Verfassung.

Am krassesten sind die Rechtsbrüche Roßnagel zufolge in Rheinland-Pfalz. Die polizeilichen Regelungen seien in dem von SPD-Chef Kurt Beck regierten Land besonders schludrig formuliert. "Die Entscheidung über die Grenzen der Freiheit des Bürgers ist der Vorschrift nicht zu entnehmen, sondern einseitig in das Ermessen der Verwaltung gestellt", rügt das Gutachten.

Besonders unverhältnismäßig sei zudem die lange Speicherung der gesammelten Informationen. Auch die Nummernschilddaten von Autofahren, gegen die nichts vorliegt, werden in Rheinland-Pfalz zwei Monate lang gespeichert - und der Polizei zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung gestellt.

Einiges spricht somit dafür, dass die Karlsruher Richter etliche der bestehenden Landesregelungen kippen werden. Das könnte auch ein Scanning-Projekt von Innenminister Wolfgang Schäuble ausbremsen: Er würde am liebsten den gesamten Autobahnverkehr mit Hilfe der Kameras in den rund 300 deutschen Lkw-Mautbrücken überwachen zu lassen.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Proteste gegen EU-Polizeikongress und Schäubles neue Pläne
Beitrag von: SiLæncer am 29 Januar, 2008, 21:20
 Rund 400 Demonstranten äußerten in Berlin am heutigen Dienstag Unmut über den Überwachungsstaat und "neue Sicherheitsarchitekturen". Das inoffizielle Motto der Protestkundgebung gegen den 11. Europäischen Polizeikongress, der zum gleichen Zeitpunkt im Berliner Congress Centrum (bcc) am Alex Vertreter der Staatsmacht und Ausrüster aus der Wirtschaft zusammenführte, lautete "Sicherheit kostet Freiheit". Die Demo richtete sich konkret unter anderem gegen die seit Januar in Kraft gesetzte Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten, die Videoüberwachung, das Aufweichen der Grenzen zwischen Polizeien und Geheimdiensten sowie den Anti-Terrorparagraphen 129a. Aufgerufen zu dem Marsch von der Friedrichstraße zum Alex hatte das Komitee für Grundrechte und Demokratie gemeinsam mit zahlreichen linken Gruppierungen, die gegen den Polizeistaat kämpfen.

Einem verteilten Flugblatt zufolge hätte die Veranstaltung auch mit der Ansage: "Wir ham wat zu verbergen" überschrieben werden können. Die Organisatoren stimmen in dem Pamphlet, das auch mehrfach über den mitgeschobenen Lautsprecherwagen verlesen wurde, ein Hoch etwa auf den "Riss in der Linse der Überwachungskamera". Dem RFID-Chip, der in der Mikrowelle unbrauchbar gemacht werde, weine man keine Träne nach, heißt es weiter. Der Protest richtet sich auch gegen Rüstungskonzerne wie EADS und SAP, die auf dem Kongress die vernetzte Kriegsführung als Computerspiel "der Stärkeren" vorführen würden. Moniert wird in dem Papier ferner, dass einem wie auch immer gearteten Staatsapparat in der Zukunft viele Hindernisse zur Überwachung der Bürger bereits aus dem Weg geräumt worden seien.

 Ein großes Polizeiaufgebot von insgesamt 1200 Beamten begleitete und umschloss die teils mit schwarzen Kapuzen angetretenen Demonstranten, so dass Spannungen nicht ausblieben. Schon im Vorfeld hatte die Einsatzleitung der Polizei die Veranstalter mit hohen Auflagen zu einer Routenänderung gezwungen. So durfte die Kundgebung nicht vor dem Kaufhaus der Firma Dussmann in der Friedrichstraße starten. Der Konzern verkaufe nicht nur Bücher oder CDs, sondern sei auch im Wachschutzbereich vorn mit dabei und liefere "Fraß" für eine Abschiebezentrale für illegale Immigranten in Spandau. Zudem durfte die Demo nicht am Haus der deutschen Wirtschaft vorbeiführen.

Im Umfeld der Kundgebung führte die Polizei dann Taschenkontrollen bei Fußgängern durch, die sie offenbar der autonomen Szene zurechnete. Von Anfang an filmten mehrere Ordnungshüter zudem wie bei der Großdemo gegen den "Überwachungswahn" im September den Zug mit Videokameras. An der Spitze fuhr ein "TV-Übertragungswagen" der Polizei, auf dem ebenfalls sichtbar ein Kameraauge aufgebaut war. Zweimal kam es dann zu brenzligen Situationen. Gegen 16:40 Uhr forderten die Sicherheitskräfte auf Höhe der von den Veranstaltern kritisch gewürdigten Bertelsmann-Repräsentanz Unter den Linden den Einzug von mitgeführten Transparenten, die höher als die genehmigten 1,5 Meter gewesen sein sollen, und versperrte den Weg. Nach Drohgebärden beider Seiten ging der Marsch aber weiter. Am Bahnhof Alexanderplatz stürmte die Zugführung der Demo dann einige Meter auf die vor ihr aufgebaute Polizei zu, bremste aber gleich wieder ab. Ein frontaler Zusammenstoß blieb aus, es kam nur zu Rempeleien.

Oppositionspolitiker kündigten derweil Widerstand gegen die Verlautbarungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf dem Polizeikongress an. Der CDU-Politiker hatte sich bei auf gut abgeschirmten Treffen dafür ausgesprochen, so schnell wie möglich durch eine Ausweitung des Vertrags von Prüm den automatisierten Zugriff der Polizeien aller 27 EU-Mitgliedsstaaten auf die nationalen Datenbanken der Strafverfolger inklusive DNA-Abgleich umzusetzen. Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz erklärte dazu, dass eine engere polizeiliche Zusammenarbeit zwar sicher notwendig sei. "Das darf aber nicht bedeuten, dass jeder auf jegliche Daten unkontrollierten Zugriff erhält." Schon die Vorratsdatenspeicherung sei ein Beispiel für einen "nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Freiheit". Wenn unbescholtene Bürger nun unter Generalverdacht gestellt würden, "gehen Freiheit und Recht verloren".

Links-Fraktionsvize Petra Pau hielt Schäuble vor, er wolle die EU zu einem "bürgerrechtsfreien Raum" umgestalten. "Immer mehr persönliche Daten werden gesammelt, gespeichert, gehandelt, ausgetauscht und abgeglichen. Ohne Verdacht, rein präventiv. Das ist wider das Grundgesetz und das darf auch nicht über den Umweg EU zum Standard werden." Für die Innenexpertin der Linken, Ulla Jelpke, ist der Polizeikongress eine "einzige Werbeveranstaltung" europäischer Innenpolitiker und Sicherheitsexperten für die weitere Einschränkung von Grund- und Menschenrechten. Politik und Wirtschaft würden dort ausloten, "was technisch machbar ist und politisch durchsetzbar zu sein scheint".

Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, bescheinigte Schäuble, nun "völlig auszurastern". Der Minister wolle ein engmaschiges Netz der "totalen elektronischen Überwachung über den erweiterten Schengen-Raum ziehen". Die "grenzenlose Aushöhlung des deutschen und europäischen Datenschutzrechts" nehme er dabei in Kauf. Mit seinen Forderungen nach dem unbeschränkten polizeilichen Zugriff auf alle Daten vom Autokennzeichen über den Fingerabdruck bis hin zu DNA-Merkmalen werde Europa zur datenschutzfreien Zone erklärt. Die SPD forderte Stokar auf, Schäuble zu stoppen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Europäischer Polizeikongress: Heimliche Online-Durchsuchung unverzichtbar
Beitrag von: SiLæncer am 30 Januar, 2008, 12:36
Der hessische "CIO", Innenstaatssekretär Harald Lemke, hat auf dem 11. europäischen Polizeikongress die heimliche Online-Durchsuchung von Computern als zentrale staatliche Maßnahme bezeichnet. Sie sei wichtiger als die Vorratsdatenspeicherung und alle anderen Maßnahmen, Staatlichkeit in das Internet zu bringen, erklärte Lemke im Grundsatzreferat "Die Online-Durchsuchung in Europa".

Lemke ermahnte die Zuhörer, nicht technisch veralteten Vorstellungen nachzuhängen. Es sei längst so, dass Terroristen und die organisierte Kriminalität sich über das Internet koordinieren, ohne dabei E-Mail zu nutzen. Längst würden sie eine End-to-End-Veschlüsselung einsetzen, die nur dadurch zu überwinden sei, dass man vor der Verschlüsselung auf das System zugreift. "Die Vorstellung, dass die Festplatte heilig ist, ist eine veraltete Vorstellung."

Lemke appellierte an die Wirtschaft, im Dialog mit der Politik "strategiefähige Lösungen" zu entwickeln und den technischen Fortschritt ein, zwei Perioden vorauszudenken. "Bis wir ein Gesetz haben, hat sich die Technik längst weiterentwickelt." In diesem Sinne sei die Online-Durchsuchung nur die derzeit passende Maßnahme, die technisch weitergedacht und weiterentwickelt werden müsse. Vorbild müsse die Industrie sein, die sichere Techniken entwickelt, die wiederum von denen kopiert würden, die das Netz der Netze für dunkle Zwecke nutzten. Zur angemahnten Visionsfähigkeit der Industrie gehöre die Entwicklung neuer Schutzverfahren. Als Beispiel nannte Lemke das Trusted Computing, mit dem Firmenrechner sicher gemacht würden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Zypries verteidigt das Recht der informationellen Selbstbestimmung
Beitrag von: SiLæncer am 31 Januar, 2008, 13:38
In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ihre auf dem europäischen Polizeikongress geäußerte Kritik an der geplanten Speicherung von Flugpassagierdaten bekräftigt. Unter Verweis auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung schreibt Zypries, dass der "Staat nicht alles, was er wissen könnte, auch wissen will und darf". Gegen die zunehmenden Datenberge müsse ein "konkret auf den digitalen Lebensbereich zugeschnittenes Grundrecht" gesetzt werden.

Der Text der Bundesjustizministerin, eine überarbeitete Fassung ihrer Rede vor dem europäischen Polizeikongress, beschäftigt sich mit einem Zitat von Scott McNealy. Der ehemalige Vorstandschef von Sun Microsystems hatte vor 9 Jahren in einem Interview zur Vorstellung der damals neuen Jini-Technologie die Privatsphäre im digitalen Zeitalter als nichtexistent bezeichnet. In seiner Antwort auf Fragen, ob die universale Vernetzung von Kleingeräten nicht zur Überwachung des Einzelnen führen würde, hatte McNealy erklärt: "You have zero privacy anyway. Get over it."

So dürfe ein Rechtsstaat nicht antworten, befindet Zypries. Sie fordert darum eine Rückbesinnung auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht, wie es 1983 zu "datentechnisch idyllischen" Zeiten formuliert worden war. Die Richter definierten seinerzeit dieses Recht in Antwort auf eine Reihe von Beschwerden gegen die geplante Volkszählung. "Die Gefahr einer Katalogisierung des Einzelnen geht heute freilich weniger von Volkszählungen aus", meint Zypries, die überbordene Datensammlungen etwa von Fluggastdaten und die Speicherung von Internet-Spuren für gefährlicher hält. Grundsätzlich müssten sich Politiker und Juristen der Frage stellen, welchen gesetzlichen Rang der Datenschutz im digitalen Zeitalter besitze und ob dieser Rang noch wie 1983 begründet werden kann: "Brauchen wir dazu ein im Grundgesetz ausdrücklich statuiertes Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung oder genügt die Ableitung des Schutzes des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 2 Ab. 1 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes?"

Quelle : www.heise.de
Titel: Verfassungsbeschwerde gegen Fingerabdrücke in Reisepässen
Beitrag von: SiLæncer am 31 Januar, 2008, 19:08
Die Schriftstellerin Juli Zeh hat wegen der biometrischen Erfassung von Fingerabdrücken für den ePass der zweiten Generation das Bundesverfassungsgericht angerufen. Für die politisch ambitionierte Autorin, die sich mit Romanen wie "Adler und Engel", "Spieltrieb" oder zuletzt "Schilf" einen Namen gemacht hat, ist es laut einem Bericht der Wochenzeitung Die Zeit schlicht eine "entwürdigende Vorstellung", ihre Fingerabdrücke bei der Beantragung eines biometrischen Reisepasses wie eine Kriminelle abgeben zu müssen. Zudem eröffne der kontaktlos auslesbare Chip auf dem Dokument sowie die Gewöhnung an die Abgabe der höchstpersönlichen Merkmale zahlreiche Missbrauchmöglichkeiten.

Die Verfassungsbeschwerde hat die Juristin gemeinsam mit dem Leipziger Rechtsanwalt Frank Selbmann Anfang der Woche eingereicht. In ihrer Klageschrift (PDF-Datei) betonen sie, dass die obligatorische Erfassung von Fingerbadrücken in Reisepässen ein "grundsätzliches Problem in einer freiheitlichen Gesellschaft darstellt". Es handele sich dabei um einen Teil eines rasant fortschreitenden Prozesses, im Zuge dessen "hart erkämpfte Freiheitsrechte zugunsten eines zweifelhaften Begriffs von 'Sicherheit' leichthändig aufgegeben werden". Das Verhalten der politischen Entscheidungsträger lasse vermuten, dass diese Entwicklung noch lange nicht abgeschlossen sei. Durch "hysterische politische und mediale Reaktion auf den so genannten islamistischen Terrorismus" sähen sich die staatlichen Institutionen zu einem sich beschleunigenden Aktionismus veranlasst, der die demokratische Grundordnung auf vielen Ebenen gefährde.

"Gerade in einer Zeit, in welcher das Tempo des technischen Fortschritts politische Entwicklungen zu überflügeln scheint, ist es umso wichtiger, am verfassungsmäßigen Standard unserer Grundrechte festzuhalten", schreiben die Beschwerdeführer weiter. Eine Aushöhlung der Grundlagen der demokratischen Ordnung dürfe nicht gedankenlos in Kauf genommen werden. Einen Schutz vor potenziellen Terroristen, die strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten sind, böten in Reisepässen gespeicherte Fingerabdrücke nicht. Dies gelte umso mehr, als zuvor gegen die Fälschungs- und Identifizierungssicherheit der alten Reisepässe keine Bedenken bestanden hätten und somit aus technischer Sicht gar kein Handlungsbedarf gegeben gewesen wäre.

Die Beschwerde richtet sich auch gegen das Zustandekommen der Brüsseler Vorgaben für die Änderung des Passgesetzes unter der Federführung von Bundesinnenminister Otto Schily. Dabei waren kritische Eingaben des EU-Parlaments nicht zuletzt durch verfahrenstechnische Manöver des EU-Rates umgangen worden. Dabei unterstellen Zeh und Selbmann Schily auch geschäftliche Interesse. Der SPD-Politiker war von 2006 an pikanterweise im Aufsichtsrat der Biometrie-Firma Byometric Systems. Es bestehe die Besorgnis, dass der Ex-Minister befangen gewesen sei, heißt es in dem 32-seitigen Papier für die Karlsruher Richter. Es sei nicht auszuschließen, dass er sich bei dem Vorantreiben des Überwachungsvorhabens in Brüssel "von einem eigenen wirtschaftlichen Interesse" habe leiten lassen.

Schily hat den Vorwurf als "grotesk" zurückgewiesen. "Schriftsteller sollen bekanntlich besonders fantasiebegabt sein", sagte er der Zeit. "Als Grundlage für Gerichtsentscheidungen taugen Fantasieprodukte aber nicht. Eine Vergütung für meine Aufsichtsratstätigkeit habe ich nicht erhalten. Inzwischen bin ich aus dem Aufsichtsrat wieder ausgeschieden." Darüber hinaus hatte Schily aber auch eine Beteiligung an der SAFE ID Solutions AG erworben. Das Unternehmen mit Sitz in Unterhaching bietet Hard- und Software-Lösungen für die Personalisierung elektronischer Ausweisdokumente an.

Anders als der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz, der sich wegen der erkennungsdienstlichen Maßnahme auf dem Meldeamt zunächst an ein Verwaltungsgericht gewandt hat, wollen Zeh und Selbmann nicht erst den niederen Klageweg ausschöpfen. Den Beschwerdeführern würden weder der Gang zu den Fachgerichten noch andere Abhilfemöglichkeiten in zumutbarer Weise offen stehen, begründen sie die sofortige Anrufung des höchsten deutschen Gerichts. Gegen die unmittelbar durch Gesetz erfolgte Grundrechtsverletzung sei der Rechtsweg nicht zulässig. Solange die auf die Beschwerdeführer ausgestellten Reisepässe gültig seien, werden die Gerichte verwaltungsrechtliche Verpflichtungsklagen auf Ausstellung eines Reisepasses ohne die Erfassung von Fingerabdrücken ablehnen.

Es sei den Klägern aber nicht zuzumuten, über einen längeren Zeitraum auf ein gültiges Reisedokument zu verzichten, heißt es in der Beschwerde weiter. Dies wäre aber erforderlich, wenn sie "auf den Bedarfsfall" warten müssten, sie also etwa wegen Verlust oder Ungültigwerden des alten Passes gezwungen wären, ein Dokument nach neuem Recht zu beantragen. Sie würden so gegebenenfalls für mehrere Jahre erhebliche berufliche Beeinträchtigungen sowie einen Verlust ihrer Freizügigkeit in Bezug auf Auslandsreisen erleiden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Verfassungsbeschwerde gegen Fingerabdrücke in Reisepässen
Beitrag von: Jürgen am 01 Februar, 2008, 01:17
Noch einmal die Gretchenfrage(n):

Was, um alles in der Welt, haben 'islamische Terroristen' mit unseren Fingerabdrücken in unseren deutschen Reisepässen zu tun?
Wie viele von 'denen' reisen denn bisher unauffällig mit gefälschten oder gestohlenen deutschen Pässen?
Wie viele von 'denen' würde man nun an registrierten Fingerabdrücken erkennen, und nur dadurch?

Was also ist der wahre Grund für's Ganze?
Mich graust's vor der Wahrheit...
Wir selbst sind's, um die es geht, nicht irgendwelche Attentäter.
'Unsere' Regierung hält offensichtlich uns alle für Verbrecher oder mindestens Hochverdächtige.
Sollen sich die Paranoiker doch gefälligst ein anderes Volk suchen  :P
Titel: Schäubles Pläne und das Beichtgeheimnis
Beitrag von: SiLæncer am 01 Februar, 2008, 11:31
Prälat Karl Jüsten, der gegenüber der Bundesregierung die Interessen der katholischen Bischöfe vertritt, hat die geplante Reform des BKA-Gesetzes scharf kritisiert. Laut einer Vorabmeldung des Spiegel sagte er: "Wo kommen wir hin, wenn die Menschen gar keine Person mehr haben, an die sie sich vertrauensvoll wenden können, ohne die Angst zu haben, dass sie belauscht werden?" Die Politik müsse mit erheblichem Widerstand der Kirche rechnen, sollte dem Bundeskriminalamt im Einzelfall erlaubt werden, auch Abgeordnete, Anwälte und Geistliche abzuhören. "Das vertrauensvolle Gespräch mit dem Seelsorger, oft die letzte Anlaufstelle für Menschen mit Sorgen, darf nicht in Frage gestellt werden", warnt Jüsten. Er könne sich nicht vorstellen, dass ausgerechnet eine "C"-Partei am Beichtgeheimnis rüttelt.

Mitte Januar waren Pläne aus dem Bundesinnenministerium bekannt geworden, laut denen mit einer Erweiterung des BKA-Gesetzentwurfes im Paragraphen 20u der Abhörschutz für alle "Berufsgeheimnisträger" praktisch aufgehoben werden soll. Demnach sollte auch der bislang noch nicht angetastete Abhörschutz von Abgeordneten, Geistlichen und Strafverteidigern gestrichen werden, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist.

Derweil hat die FDP laut einer weiteren Spiegel-Meldung massiven Widerstand gegen Speicherung von Fluggastdaten angekündigt. "Erst die Vorratsdatenspeicherung und nun die Fluggastdaten – es ist an der Zeit, den Irrweg der EU-Kommission zu stoppen", sagte demnach die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz. Der Vorschlag von Kommissionsvizepräsident Franco Frattini, laut dem wie beim Fluggastdatenabkkommen mit den USA künftig 19 Informationen pro Passagier (Passenger Name Records, PNR) mit Zielen außerhalb der EU gespeichert und 13 Jahre lang vorgehalten werden sollen, sei "ein weiterer Schritt zur flächendeckenden Überwachung der Menschen in der EU und ein Abschied vom Datenschutz". Der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch spricht angesichts der Frattini-Pläne von "einem Akt der legislativen Hysterie".

Alexander Alvaro, innenpolitischer Sprecher der liberalen Fraktion im EU-Parlament, kündigt "Schützenhilfe" für Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) an. Sie hatte beim Europäischen Polizeikongress erklärt, die EU-Pläne seien in ihrer jetzigen Form "nicht mit deutschem Verfassungsrecht vereinbar". Im Innenministerium wird die Äußerung laut Spiegel als weitere Provokation im Dauerkonflikt der beiden Ministerium gewertet. Die Staatssekretäre Lutz Diwell (Justiz) und Peter Altmaier (Inneres) hätten zuvor versucht, für den Konflikt gütliche Sprachregelungen zu finden. Daran habe sich die Ministerin, die zuletzt in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verteidigte, nicht gehalten. Das Publikum des Polizeikongresses müsse den Eindruck gewonnen haben, die deutsche Regierung spreche nicht mit einer Stimme, hieß es laut Bericht aus Schäubles Umfeld.

Quelle : www.heise.de
Titel: Entscheidung zur Onlinedurchsuchung rückt näher
Beitrag von: SiLæncer am 03 Februar, 2008, 10:49
Manch ein Bundesland (wie z.B. Bayern) kann es ja gar nicht abwarten, Nordrhein-Westfalen zu folgen und die Onlinedurchsuchung (ob heimlich oder nicht) einzuführen. Warten auf den Urteilsspruch der Richter in Karlsruhe? Nein, dazu wäre ja alles viel zu dringlich. Nun wird man aber hoffentlich noch die 25 Tage abwarten können, denn am 27.02.2008 wird man in Karlsruhe das Urteil über die vielkritisierte Maßnahme sprechen.

Die ganze Angelegenheit "Onlinedurchsuchung" hat allerdings schon jetzt das Zeug zur absoluten Posse. Ein Ex-Innenminister, der meinte, die Maßnahme könne sich durch eine Dienstanweisung regeln lassen; ein Staatssekretär, der die Maßnahme durchwinkte, sich noch jetzt dazu äussert und vermeintlich technisch versierte Statements darüber abgibt, während er sich andererseits als nicht mehr zuständig (schon gar nicht sachlich) wähnt und insofern auch der Aufforderung, einem Ausschuss Rede und Antwort nicht nachkommt. Was dann netterweise als "unwürdiger Vorgang" abgehandelt wird weil es keine Möglichkeit gibt ihn zur Antwort zur zwingen. Eine Justizministerin und ein Innenminister, die sich öffentlich in die Haare bekommen und jede Menge absurd anmutender Ideen, wie denn die Onlinedurchsuchung nun funktionieren soll - während ein BKA-Präsident mantrahaft wiederholt, dass die Onlinedurchsuchung sein muss, während sie einerseits gegen versierte Terroristen helfen, andererseits aber genau für diese ungeeignet ist da sie sich leicht entziehen können.

Wenn am 27.02.2008 ein hoffentlich sehr klares Urteil gesprochen wird, wird es wohl wieder heissen: wir benötigen die Onlinedurchsuchung dennoch. Wir benötigen also eine Verfassungsänderung. Same procedure...

Quelle : www.heise.de
Titel: Heimliche Offline-Durchsuchung bei der Justizministerin
Beitrag von: SiLæncer am 03 Februar, 2008, 11:11
Einbrecher sollen aus der Berliner Wohnung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zwei Laptops entwendet haben. Wie die Berliner Morgenpost am Wochenende meldete, hat sich die Tat in der vergangenen Woche ereignet. Die Ministerin habe den Diebstahl erst nach Tagen bemerkt.

Die Polizei hat bestätigt, dass Ermittlungen aufgenommen wurden, jedoch keine offizielle Mitteilung an die Presse herausgegeben. Der Berliner Morgenpost zufolge fanden Experten des Landeskriminalamts keine Spuren eines gewaltsamen Eindringens. Ein Ermittler habe von einer "chirurgischen Tat" gesprochen, die offenbar gezielt den elektronischen Daten der Politikerin galt. "Man kann nicht ausschließen, dass es sich um eine politisch motivierte Tat handelt", zitiert das Blatt.

Die Ministerin unterhält eine Wohnung im Stadtteil Steglitz, die nur dann unter Bewachung steht, wenn sie sich dort aufhält. Das war den Tätern anscheinend bekannt. "Ein Einbruch bei einer solch einflussreichen Frau wird nicht aus einer Laune heraus begangen", sagte ein Beamter der Zeitung. Auf den tragbaren Computern sollen sich keine brisanten Daten befunden haben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesverfassungsgericht verkündet Ende Februar Urteil zu Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 04 Februar, 2008, 12:36
Das Bundesverfassungsgericht wird am 27. Februar sein Grundsatzurteil in dem Verfahren "Online-Durchsuchung" verkünden. Das teilt das Gericht heute mit. Die Sitzung ist für 10 Uhr anberaumt. Die mündliche Verhandlung hatte am 10. Oktober stattgefunden.

In dem Verfahren geht es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das als bisher einziges Gesetz das heimliche Ausspähen privater Computer erlaubt. Dagegen hatten die Autorin Bettina Winsemann (alias Twister), ein Mitglied der Partei Die Linke und drei Rechtsanwälte voriges Jahr Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zu den Klägern gehört auch der FDP-Politiker Gerhart Baum. Das Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung für die Einführung der Befugnis zur Online-Durchsuchung.

Quelle : www.heise.de
Titel: Videoüberwachung: Eine Bank, ein Hundehaufen - und kein Gespür für Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 05 Februar, 2008, 19:36
Passiert ist das sicherlich schon jedem einmal: Ein unachtsamer Tritt – und schon hängen am Schuh die Reste eines säuberlich abgelegten, vom Tierhalter aber nicht beseitigten Hundehaufens. Diese Erfahrung musste jüngst auch die kleine Matilda machen. Einem Artikel der Stuttgarter Nachrichten zufolge stapfte das dreieinhalbjährige Kind vor einer Filiale der Volksbank in Degerloch in einen solchen Haufen, ohne es zu bemerken, und betrat anschließend mit ihrer Mutter den Geldautomatenbereich der Bank.

Nachdem der Abhebevorgang beendet war, entdeckte die 34-Jährige, dass ihre Tochter schmutzige Fußspuren auf dem dortigen Steinboden hinterlassen hatte und eilte in einen nahegelegenen Drogeriemarkt, um mit frischen Feuchttüchern die Spuren des Malheurs zu beseitigen – zumindest beim Kind. Wegen Zeitnot sei sie dann nach Hause gerast, um die Tochter vor dem anstehenden Arztbesuch umzuziehen, heißt es in der Zeitung.

Eigentlich habe sie in der ganzen Hektik auch noch an einem der Bankschalter Bescheid sagen wollen, sagt die Mutter. "Aber meine Tochter wäre mir mit Sicherheit hinterhergelaufen und hätte auch noch Abdrücke auf dem Teppich hinterlassen." Kurzum, der Vorfall im Dezember wurde als Lehre für das Kind (Pass auf, wo du deine Füße hinsetzt) abgehakt und angesichts der doch recht geringen Tragweite schnell vergessen.

Doch vor wenigen Tagen erhielt die Frau Post von der Stuttgarter Volksbank. "Sehr geehrte Frau Herre", heißt es darin, "aufgrund der Videoüberwachung in unserer Filiale konnten wir feststellen, dass es resultierend aus Ihrem Besuch unseres Geldautomatenbereichs zu einer fäkalen Verunreinigung kam. Wir bitten Sie daher, für die entstandenen Reinigungkosten aufzukommen." In Rechnung gestellt werden 52,96 Euro für "eine Stunde Arbeitszeit Meister/Obermonteur". Zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Wie die Volksbank selbst einräumt, wurden die Aufnahmen der installierten Videokameras, die vor allem Räuber und Trickbetrüger abschrecken sollen, unmittelbar nach dem Vorfall ausgewertet. Über den Transaktionsvorgang am Geldautomat ermittelte die Bank dann den Namen und die Adresse der Kundin. Ein unerhörter Vorgang, meint die 34-Jährige: "Ich ärgere mich wahnsinnig über die Art und Weise, wie mit Kunden umgegangen wird". Das Mindeste sei doch gewesen, vorher anzurufen, um das Ganze in einem persönlichen Gespräch zu klären.

Für den Vorgang interessiert sich inzwischen auch die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im Innenministerium von Baden-Württemberg. Deren Leiter Günter Schedler erklärte gegenüber den Stuttgarter Nachrichten, es stelle sich vor allem die Frage, ob es rechtens war, in diesem Fall auf die Videoüberwachung zurückzugreifen und die Bänder nach dem Verursacher der Fußabdrücke durchzusehen. "Auf den ersten Blick haben wir einige Zweifel daran."

Laut Bundesdatenschutzgesetz dürften öffentlich zugängliche Räume grundsätzlich nur zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke überwacht werden. Üblicherweise sei dieser Zweck bei Banken und Sparkassen die Verfolgung von Straftaten, sagte Schedler. Eine solche liege in diesem Fall aber eindeutig nicht vor. Außerdem sei es fraglich, ob die Bank ihre Kundendaten habe durchsehen dürfen, um den Namen und die Adresse der Kundin zu ermitteln.

Die Volksbank hingegen sieht "grundsätzlich kein Problem". Eine Sprecherin sagte gegenüber der Zeitung, die Beobachtung der Räume und die Auswertung des Bildmaterials sei zur Wahrnehmung des Hausrechts zulässig. Dies würde auch häufiger praktiziert, weil es immer wieder zu Vandalismus komme. Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz hat aber dennoch ein Fax mit elf Fragen an die Stuttgarter Volksbank geschickt. Man wolle den Vorgang zum Anlass nehmen, die Praxis der Bank grundsätzlich zu überprüfen. Nicht ermittelt werden konnte bislang allerdings der eigentliche Verursacher des ganzen Ärgernisses: der Hund.

[Update]

Einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten zufolge stellt die Bank den Vorfall inzwischen anders dar. Es habe sich nicht um einen Hundehaufen gehandelt, der von außen hereingetragen wurde. Vielmehr habe es sich um "eine massive Verunreinigung durch das Kind" gehandelt. Auf Videoaufzeichnungen sei das klar zu erkennen und die Kundin habe auch bemerkt, dass sich die Tochter erleichtert hat.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Videoüberwachung: Eine Bank, ein Hundehaufen-und kein Gespür für Datenschutz
Beitrag von: Jürgen am 05 Februar, 2008, 20:23
Wenn sie schon so umfassend überwacht, soll die Bank doch den Hundehalter über die Aussenkameras ermitteln...

Davon 'mal ab, diese Verunreinigung durch das Kleinkind ist als höhere Gewalt anzusehen.

Und die Ermittlung zumindest als heftiger Eingriff in den Datenschutz, der vollständiger Aufklärung und sicherlich persönlicher Konsequenzen bei allen Beteiligten bedarf.
Erschwerend kommt hinzu, dass diese Personen allesamt unter Verschwiegenheitspflichten stehen und beruflich in Datenschutzbelange eingewiesen sind.
Da kann's eigentlich keine mildernden Umstände geben...
Titel: Stuttgarter Volksbank sucht gütliche Einigung im "Haufen-Streit"
Beitrag von: SiLæncer am 06 Februar, 2008, 17:01
Die Stuttgarter Volksbank hat am heutigen Mittwoch die "Eskalation im Falle der Verunreinigung ihrer Filiale in Degerloch" bedauert. Die Bank suche die gütliche Einigung mit der Kundin und ziehe die Bitte um Rückerstattung der Reinigungskosten zurück, heißt es in einer Mitteilung der Bank (PDF-Datei). Die Stuttgarter Zeitung hatte zuvor berichtet, die Bank habe Videoaufnahmen und Transaktionsvorgänge auswerten lassen, um die Mutter eines kleinen Mädchens ausfindig zu machen, das den Boden im Geldautomatenbereich einer Filiale verschmutzt hatte.

Während die Mutter erklärte, die Verunreinigung sei durch von außen hereingetragen Hundekot entstanden, behauptete die Bank später, das Kind habe sich in der Bank "erleichtert". Für die Beseitigung "einer fäkalen Verunreinigung" stellte die Bank 52,96 Euro für "eine Stunde Arbeitszeit Meister/Obermonteur" in Rechnung. "Wir bedauern den Vorfall sehr", erklärte jetzt der Vorstandssprecher der Bank. Wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Auswertung von Videoaufnahmen und Transaktionsdaten in diesem Fall hatte sich auch die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im Innenministerium von Baden-Württemberg eingeschaltet.

Quelle : www.heise.de
Titel: "Terroristen forcieren Pläne für Anschläge in Deutschland"
Beitrag von: SiLæncer am 08 Februar, 2008, 12:34
Die Sicherheitsbehörden warnen vor forcierten Plänen des Terrornetzes Al-Qaida für Anschläge in Deutschland. Die Führer im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet hätten entschieden, in der Bundesrepublik Anschläge zu verüben, sagte Innen-Staatssekretär August Hanning nach Angaben der Zeitung Die Welt. "Wir haben die Sorge, dass wir nicht jede Operation verhindern können."

Es gebe nun klare Hinweise, "dass es neben den Planungen der Sauerland-Attentäter mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrere weitere Planungsstränge gibt", sagte demnach der Vizepräsident des Bundeskriminalamts (BKA), Bernhard Falk. Die Sicherheitsbehörden hatten im September drei Terrorverdächtige im Sauerland festgenommen.

"In den vergangenen Jahren war Deutschland mit im Blick, jetzt sind wir deutlich im Fadenkreuz", sagte Ministeriumssprecher Stefan Paris der dpa. So gebe es bei der Anwerbung möglicher Terroristen im Internet mehr deutsche Untertitel und deutsche Sprache. Stundenlanges neueres Filmmaterial werde ausgewertet. Es handele sich um eine funktionsfähige Anleitung zum Bombenbau. Entsprechender Frontalunterricht sei abgefilmt worden. Al-Qaida forciere es deutlich, Extremisten gezielt zum Schritt hin zum Terror zu bewegen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bayern will bei heimlichen Online-Durchsuchungen Berufsgeheimnis achten
Beitrag von: SiLæncer am 08 Februar, 2008, 16:51
Bei der geplante heimlichen Online-Durchsuchung privater PCs in Bayern will Innenminister Joachim Herrmann (CSU) Ärzte, Anwälte, Journalisten und Geistliche ausnehmen. Das Arzt- und Anwaltsgeheimnis, das Beichtgeheimnis und auch das Redaktionsgeheimnis blieben bei der Überarbeitung des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes voll gewahrt, sagte Herrmann bei einer Veranstaltung der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und des Bayerischen Verbandes für Sicherheit in München. Gegenteilige Befürchtungen entbehrten jeder Grundlage und beruhten auf "Fehlvorstellungen" darüber, in welchen Fällen heimliche Online-Durchsuchungen zulässig sein sollen.

Wie bisher schon die Telefonüberwachung dürfe die Online- Durchsuchung von Computern nur in "engen Ausnahmefällen" bei Terrorverdächtigen angeordnet werden. "Eine Online-Datenerhebung bei einem Berufsgeheimnisträger scheidet damit aus, wenn er nicht selber zum Beispiel Sprengsätze zusammenbaut", sagte Herrmann laut dpa. Außerdem blieben die heimlichen Online-Durchsuchungen auf "ganz wenige Fälle im Jahr" begrenzt und müssten darüber hinaus von einer unabhängigen Kommission des Landtags genehmigt werden.

Der bayerische Innenminister hatte Mitte Januar Pläne vorgestellt, um durch eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes dem Geheimdienst die heimliche Online-Durchsuchung der Computer von Terrorverdächtigen zu ermöglichen. Die Opposition in Bayern lehnte das Vorhaben ab und bezeichnete es als übereilt und übertrieben. Die SPD hatte damals betont, dass sich die große Koalition auf Bundesebene einvernehmlich darauf verständigt habe, das für Frühjahr angekündigte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Befugnissen für Online-Durchsuchungen durch die Staatsschützer in Nordrhein-Westfalen abzuwarten. Er appellierte daher an die in Bayern allein regierende CSU und an Herrmann, "dass sie diese Vereinbarung einhalten". CSU-Vertreter meinten hingegen, schnelles Handeln sei angesichts der Bedrohung durch Terroristen notwendig: Da Terroristen das Internet nutzten, müsse der Staat reagieren.

Mittlerweile ist bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über die heimliche Online-Durchsuchung und deren Regelung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz am 27. Februar verkünden will. Experten sahen während der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe im Oktober vergangenen Jahres eine gehörige Portion Skepsis auf Seiten der Verfassungsrichter gegenüber der heimlichen Online-Durchsuchung als Mittel für Strafermittler und Geheimdienste.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schäuble : "Ich bin sanft und ausgewogen"
Beitrag von: SiLæncer am 09 Februar, 2008, 09:00
Der Streit um Online-Durchsuchungen hat so hohe Wellen geschlagen, dass sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gegen seinen Ruf als Hardliner wehren muss.

Die Online-Durchsuchung steht auf dem Prüfstand, doch der Bundesinnenminister versprüht Gelassenheit. In drei Wochen entscheidet das Bundesverfassungsgericht über das Gesetz, mit dem die NRW-Landesregierung den Sicherheitsbehörden das geheime Ausspähen von Computerfestplatten erlauben wollte. "Ich sehen dem Verfahren mit einem gewissen Interesse entgegen, aber auch nicht mehr", sagte Wolfgang Schäuble (CDU) diese Woche im Gespräch mit der WAZ.

Solange das Gerichtsverfahren um Online-Durchsuchungen in NRW andauert, liegt auch im Bund eine entsprechende Gesetzgebung auf Eis. Schäubles Koalitionspartner von der SPD wollen erst beschließen, wenn die Entscheidung aus Karlsruhe eingegangen ist. Schäuble gefällt das nicht. Er sagt: "Das Bundesverfassungsgericht ist nicht Gesetzgeber."

Trotzdem scheint er in diesen Tagen bemüht, die Diskussion um den "Überwachungsstaat" nicht wieder anzufachen. Im vergangenen Jahr hatten ein paar Äußerungen genügt, Schäuble in der öffentlichen Wahrnehmung einen Ruf als "Hardliner" einzutragen. Sein Selbstbild sieht anders aus. "In Wahrheit bin ich immer sanft und ausgewogen", sagt Schäuble über Schäuble. Er steht auf dem Standpunkt, er habe in der Terrorbekämpfung nur längst begonnene Gesetzesprojekte seines Amtsvorgängers Otto Schily (SPD) umgesetzt. Und es vermieden, in rechtlichen Grauzonen zu agieren. "Die Behörden, für die ich Verantwortung trage, handeln nur auf der Grundlage von Gesetzen und nicht im rechtsfreien Raum. Insoweit", sagt Schäuble, "bin ich Hardliner."

Das mit dem rechtsfreien Raum ist mehr als nur eine Rechtfertigung. Es lässt sich auch als Spitze gegen die rot-grüne Vorgängerregierung verstehen. Sie hatte Online-Durchsuchungen schon in einigen Fällen angewandt, ohne eine ausreichende gesetzliche Grundlage dafür zu haben. Verantwortlich war damals neben Innenminister Schily auch die heute noch amtierende Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), mit der Schäuble sich vor wenigen Wochen öffentlich über die Innere Sicherheit zankte.

Doch Schäuble ist noch nicht fertig mit der Anti-Terror-Gesetzgebung. „Es geht ja weiter. Ich weiß ja nicht, was morgen die nächste technologische Innovation ist”, sagt er. Und er erwähnt die mögliche Auswertung von Daten der Lkw-Mauterfassung für die Aufklärung von Verbrechen. "Es ist ein Fehler, dass man Lkw-Mautdaten nicht zur Aufklärung von Mordfällen benutzen kann. Da waren wir uns eigentlich im Herbst 2005 alle in der Großen Koalition einig, aber der Gesetzentwurf ist immer noch nicht da. Ich bin nicht dafür federführend, sonst wäre er da." Auch das ist eine Spitze gegen den Koalitionspartner. Denn zuständig ist in Fragen der Lkw-Maut das Verkehrsministerium von SPD-Mann Tiefensee.

 > Das WAZ-Gespräch mit Innenminister Schäuble  -> http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/2008/2/6/news-21734712/detail.html

Quelle : www.derwesten.de
Titel: Bundesländer verstoßen gegen Datenschutz-Vorgabe
Beitrag von: SiLæncer am 09 Februar, 2008, 11:38
Das Thema Datenschutz steht neben der Vorratsdatenspeicherung wieder einmal im Mittelpunkt der Öffentlichkeit. Derzeit liegt beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eine Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland vor. Grund dafür ist die Weigerung aller Bundesländer, auf Weisungsbefugnisse gegenüber ihren Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu verzichten, und dadurch gegen den Unabhängigkeitsgrundsatz der Datenschützer zu verstoßen.
   
EU-Richtlinie existiert seit 1995

Einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 1995 zufolge hat jeder Bürger ein Recht darauf, dass der Umgang mit seinen persönlichen Daten von einer unabhängigen Stelle beaufsichtigt und überprüft wird. Diese Unabhängigkeit ist vorgeschrieben worden, weil sich die Datenschützer oft bei mächtigen Gegenspielern unbeliebt machen müssen, um die Rechte der Bürger durchzusetzen, wie beispielsweise bei Groß-Datensammlern wie der Schufa. In Deutschland übernimmt allerdings der Innenminister in allen 16 Bundesländern die Datenschutzaufsicht oder verfügt über ein Weisungsrecht gegenüber den Datenschützern. Eine unabhängige Arbeit der Datenschutzbeauftragten ist gemäß der EU-Richtlinie damit nicht gewährleistet.

Unabhängigkeit fehlt

Mit ihrer Klage will die EU-Kommission die Bundesländer nun zwingen, die Datenschutzaufsicht unabhängigen Datenschutzbeauftragten zu übertragen, die an Weisungen nicht gebunden sind. So heißt es in der Klageschrift: "Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen verstoßen, indem sie die für die Überwachung der Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen in den Ländern einer staatlichen Aufsicht unterwirft und damit die Vorgabe der 'völligen Unabhängigkeit' der Datenschutz-Aufsichtsbehörden fehlerhaft umsetzt."

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Bayern bringt Gesetz über Online-Durchsuchungen auf den Weg
Beitrag von: SiLæncer am 12 Februar, 2008, 16:23
Trotz massiver Kritik hat Bayerns Staatsregierung ihre Pläne zur heimlichen Online-Durchsuchung von Computern auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte heute den Gesetzentwurf von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), geht aus einer Mitteilung der Staatskanzlei hervor. Damit soll es dem Verfassungsschutz erlaubt werden, heimlich über das Internet auf die Computer von Terrorverdächtigen zuzugreifen.

"Die Befugnisse des Verfassungsschutzes sollen an neue technische Entwicklungen angepasst werden. Wenn Terroristen sich modernster Kommunikationstechniken bedienen, dann kann der Verfassungsschutz nicht auf dem technischen Stand von vor zehn Jahren stehenbleiben", sagte Herrmann nach der Kabinettssitzung in München. Bayern setze als eines der ersten Länder und noch vor dem Bund die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ins Gesetz um. Strenge Verfahrensregelungen sollen "ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit" garantieren.

Am 27. Februar gibt das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über eine Regelung zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz bekannt. Das Gesetzgebungsverfahren wurde in Bayern bereits jetzt schon eingeleitet, um es noch in dieser Legislaturperiode abschließen zu können. Die eventuellen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen noch in das Gesetz eingebaut werden. Der Ministerrat werde sich deshalb Anfang April nach der Verbandsanhörung noch einmal mit dem Gesetzentwurf befassen, bevor er dem Landtag zugeleitet wird, sagte Herrmann.

Der bayerische Gesetzentwurf fasse die Voraussetzungen für eine Online-Durchsuchung "deutlich enger als die nordrhein-westfälische Regelung", heißt es aus der Staatskanzlei. In Bayern soll eine Online-Datenerhebung nur zulässig sein, wenn die Voraussetzungen für eine Telefonüberwachung gegeben sind. Außerdem werde der Kernbereich privater Lebensgestaltung ausdrücklich geschützt. Die Online-Durchsuchung müsse von der unabhängigen G-10-Kommission des Bayerischen Landtags genehmigt werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: BKA-Gesetz: Opposition beklagt "schwarzen Tag für die Grundrechte"
Beitrag von: Jürgen am 20 Dezember, 2008, 09:14
Neben Berufsverbänden von Ärzten, Anwälten und Journalisten halten auch Oppositionspolitiker die am Freitag erfolgte endgültige Verabschiedung der jahrelang umkämpften Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) für verfassungswidrig. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach von einem "schwarzen Tag für die Grundrechte". Die stellvertretende Fraktionschefin der Liberalen im Bundestag warf der großen Koalition vor, "große verfassungsrechtliche Probleme" zu schaffen. Die anhaltende Kritik am BKA-Gesetz sei "völlig berechtigt, weil die Kumulation an heimlichen Eingriffsbefugnissen die Grundrechte der Bundesbürger in bislang ungekanntem Ausmaß gefährdet".

Die Vizechefin der Linken im Parlament, Petra Pau, monierte, das Gesetz wirke "wider den Rechtsstaat". Es verändere "die Bundesrepublik gravierend zum Schlechteren". Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth verurteilte den Vorstoß mit seinen Befugnissen etwa zu heimlichen Online-Durchsuchungen, großem Späh- und Lauschangriff oder Rasterfahndungen ebenfalls scharf. "Die große Koalition der Verfassungsfeinde aus CDU, CSU und SPD untergraben, unterhöhlen unseren Rechtsstaat mit diesem BKA-Gesetz". Zugleich kündigte sie an, die Grünen würden gegen das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und alle Mitstreiter dort unterstützen.

Zuvor hatte bereits der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum Verfassungsbeschwerde angekündigt. Der Altliberale setzt dabei auf seine in vielfachen Verfahren in Karlsruhe bewährten Kampfgenossen. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, schloss zudem eine Organklage ihrer gesamten Fraktion nicht aus. "Verfassungsbruch lässt sich auch durch Wiederholungstaten nicht rechtfertigen", erklärte sie unter Hinweis auf die Vorratsdatenspeicherung. Den Zugriff auf die verdachtsunabhängig vorzuhaltenden Nutzerspuren hat das Verfassungsgericht bereits mehrfach eingeschränkt.

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(Stefan Krempl) / (vbr/c't) 

Der ganze Artikel:
http://www.heise.de/newsticker/BKA-Gesetz-Opposition-beklagt-schwarzen-Tag-fuer-die-Grundrechte--/meldung/120776

Quelle:
heise.de
Titel: BKA-Gesetz endgültig beschlossen
Beitrag von: Yessir am 21 Dezember, 2008, 20:44
Der Bundesrat hat mit 35 zu 34 Stimmen für das BKA-Gesetz gestimmt, das unter anderem das Ausspähen privater Computer zur Terrorismusbekämpfung erlaubt. Damit ist das Gesetz beschlossen, allerdings wurde bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Das umstrittene BKA-Gesetz ist beschlossen. Es kann zu Beginn kommenden Jahres in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am heutigen Freitag zu. Am gestrigen Donnerstag hatte der Bundestag ebenso abgestimmt.
Es war bereits die zweite Abstimmung, der erste Entwurf des Gesetzes war am Bundesrat gescheitert. Die jetzige Zustimmung gilt einem Kompromiss, der zwischen den Koalitionsparteien und im Vermittlungsausschuss ausgehandelt wurde. Der wesentliche Unterschied zum ersten Entwurf: Bevor das Bundeskriminalamt eine Onlinedurchsuchung startet, muss dem ein Richter zustimmen. Er muss auch entscheiden, welche Daten nicht erhoben und ausgewertet werden dürfen, weil sie zum privaten Kernbereich gehören.
Das Gesetz ermöglicht ferner zur Gefahrenabwehr Telefonüberwachung, Rasterfahndung und das Abhören und Filmen von Verdächtigen in Wohnungen.
Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) kündigte an, Verfassungsklage gegen das Gesetz einzureichen. Die Opposition meint, das Gesetz gebe dem BKA entschieden zu viele Vollmachten, Datenschützer kritisieren die Onlineüberwachung ebenfalls scharf.
Quelle: www.magnus.de (http://internet.magnus.de/sicher-surfen/artikel/bka-gesetz-endgueltig-beschlossen.html)
Titel: Kripo hält BKA-Gesetz für kaum mehr umsetzbar
Beitrag von: SiLæncer am 22 Dezember, 2008, 18:36
Auch nach der Verabschiedung der Novelle des BKA-Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat bleibt das Vorhaben, das bereits zum Jahresanfang in Kraft treten soll, umstritten. So bemängelte der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) am heutigen Montag, dass die Initiative nach dem Nein des Bundesrats in den letzten Verhandlungsrunden zwischen Bund und Ländern zu stark verwässert worden sei.

"Man kann gesetzliche Hürden auch so hoch legen, dass sie von keinem Ermittler mehr genommen werden können", beklagte der BDK-Vorsitzende Bernd Carstensen. Im Blick hatte er dabei vor allem die Kompromissformel, wonach heimliche Online-Durchsuchungen immer von einem Richter angeordnet werden müssen. Die zunächst geplante Eilfallregelung zur Gefahrenabwehr in einer besonders drängenden terroristischen Bedrohungssituation strichen die Verhandlungspartner der großen Koalition.

"Wenn mit diesem Gesetzentwurf eine Handlungsfähigkeit des BKA hergestellt werden soll, muss es Richter geben, die letztlich an 7 Tagen der Woche 24 Stunden für Entscheidungen zur Verfügung stehen", betonte Carstensen. Dies sei aber "nicht Realität". SPD-Politiker der Länder hatten im Vorfeld dagegen mehrfach betont, dass im Zeitalter des Mobilfunks ein Richter quasi rund um die Uhr greifbar sei.

"Im BKA-Gesetzentwurf ist beschrieben, wie viel zusätzliche Kriminalisten beim BKA für die Umsetzung der zusätzlichen Gefahren abwehrenden Aufgabenstellungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erforderlich sind, nicht jedoch die Anzahl der zusätzlich zu schaffenden Richterstellen", zeigte sich Carstensen dennoch besorgt. Dabei solle auch über die Feststellung, ob bei einem großen Späh- oder Lauschangriff zur der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betroffen ist, immer von einem Richter entschieden werden.

Der Opposition und Vertretern von Verbänden von Berufsgruppen wie Ärzten, Anwälten oder Journalisten, deren Zeugnisverweigerungsrecht beschnitten wird, geht das Vorhaben mit seinen umfangreichen Befugnissen für das BKA dagegen entschieden zu weit. Ganz in diesem Sinne fürchtet auch Bruno Schirra, Autor unter anderem für die Zeitschrift "Cicero", dass mit dem BKA-Gesetz "der investigative Journalismus zu Grabe getragen wird". Seine Informanten müssten "wahnsinnig sein", wenn sie sich mit ihm auf den herkömmlichen Kommunikationswegen wie E-Mail oder Telefon noch mit ihm in Verbindung setzen würden. Sie müssten immer die Angst haben, dass sie von der neu geschaffenen "Superbehörde" Bundeskriminalamt "abgeschöpft" werden.

Das Vorhaben sei nach dem Muster "Sicherheit statt Freiheit" gestrickt, monierte Schirra im Deutschlandfunk. Der Journalist vor drei Jahren im Rahmen seiner Recherchen ins Fadenkreuz von Ermittlern des BKA und des BND geraten. Er fragt sich nun, was das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Pressefreiheit aus dem Februar 2007 angesichts der neuen Bestimmungen noch wert sei.

Quelle : www.heise.de
Titel: "Sitzen in der Technikfalle" - Hamburgs Datenschützer zieht Bilanz
Beitrag von: SiLæncer am 26 Dezember, 2008, 11:56
Traut er sich überhaupt noch, im Internet zu surfen? Hartmut Lubomierski lächelt. "Ich gebe zu, dass ich das Netz benutze", sagt Hamburgs scheidender Datenschutzbeauftragte. Auch er habe dort schon mal Urlaubsreisen oder Flüge gebucht. Aber natürlich müsse man höllisch aufpassen, ergänzt der hochgewachsene 64-Jährige. "Man sollte schon gucken, wem man etwas anvertraut." Sicher sei man nur bei namhaften Anbietern.
Vier Jahre lang hat Lubomierski sich tagtäglich mit den dubiosen Geschäftspraktiken windiger Adressenhändler befasst, die technische Entwicklung im Kommunikationssektor kritisch begleitet und Stellung gegen die zunehmend hemmungslosere Erfassung sensibler Daten durch Wirtschaft und Staat bezogen. Wenn Hamburgs oberster Datenschützer seinen Posten zum Jahresende niederlegt und in den Ruhestand geht, blickt er auf eine ebenso bewegte wie arbeitsreiche Amtszeit zurück.

Illegaler Datenhandel in Callcentern, Datenlecks bei der Telekom oder die Diskussion um das Ausspähen von Computern durch die Polizei haben mittlerweile vielen die Gefahren einer zunehmenden Vernetzung und einer technisch immer einfacheren Datenspeicherung in digitaler Form verdeutlicht. "Vor allem mit dem Internet sitzen wir in einer Technikfalle", betont Lubomierski beim Gespräch in seinem Büro im fünften Stock des Bezirksamts Mitte und zieht bei einem Blick über die Stadt eine ernüchternde Bilanz. "In der Summe muss man sagen: Dem Einzelnen ist die Beherrschbarkeit seiner persönlichen Daten verloren gegangen. Auch ich kann das Rad nicht mehr zurückdrehen."

Lubomierski hat sich den Schutz der Privatsphäre der Bürger zur Aufgabe gemacht, das merkt man. Eigentlich habe er mit Datenschutz nie viel zu tun gehabt, erzählt der gelernte Jurist und frühere Spitzenbeamte der Senatskanzlei. Aber nachdem er 2004 die Leitung der Datenschutzbehörde der Hansestadt mit ihren rund 20 Mitarbeitern und einem Jahresbudget von 1,3 Millionen Euro übernahm, habe ihn das Thema "angetörnt", erzählt er.

Dass seine Experten im vergangenen Jahr große, zuvor unbekannte Sicherheitslücken im behördeninternen Computernetz der Hansestadt entdeckten, sei einer der größten konkreten Erfolge seiner Amtszeit gewesen, erläutert Lubomierski. Auch dass Verwaltung und Unternehmen allmählich begriffen, dass ein funktionierender Datenschutz für sie ein strategischer Image- und Wettbewerbsvorteil sei, rechne er sich und der Arbeit seiner Mitarbeiter an. "Da haben wir viel bewegt."

Auf der anderen Seite müsse er feststellen, dass die Politik die Bedeutung einer stärkeren Kontrolle datenverarbeitender Unternehmen trotz der Skandale der vergangenen Monate noch nicht erkannt habe. So verfügten die Landesdatenschutzbeauftragten längst nicht über genug Personal und Kompetenzen, um Firmen gut genug zu überprüfen. In einer Wirtschaftsmetropole wie Hamburg seien nur drei Mitarbeiter für diese Aufgabe vorgesehen. Diese könnten lediglich die jährlich rund 700 Hinweise von Bürgern abarbeiten, sagt Lubomierski. Aktiv verdachtsunabhängig kontrollieren könnten sie kaum. "Ich bin froh wenn ich das schaffe, worauf die Bürger uns aufmerksam machen."

Dabei wäre eine bessere staatliche Kontrolle der Wirtschaft nach Auffassung des scheidenden Datenschutzexperten der wohl einzige Weg aus dem Dilemma einer zunehmend raffinierteren, schnelleren und vom Einzelnen nicht mehr zu durchschauenden Auswertung von Nutzerspuren. Zwar verhielten sich viele Menschen angesichts der Gefahr digitaler Datenerfassung viel zu sorglos. Aber selbst ein Bewusstseinswandel könne die weitere Verbreitung hochsensibler Informationen nicht mehr stoppen, warnt Lubomierski. Zu viele persönliche Daten kursierten bereits im Netz – oder seien digital gespeichert und könnten daher beliebig kopiert werden. "Sie haben als Normalbürger nicht mehr die Kraft, das zu beherrschen. Nein, diese Kontrolle haben sie verloren."

Quelle : www.heise.de
Titel: BKA rechnet 2009 mit drei oder vier Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 01 Januar, 2009, 16:03
Der Bundestrojaner ist angeblich einsatzbereit. Pünktlich zum Inkrafttreten der heftig umstrittenen Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) am heutigen Neujahrstag erklärte der Präsident der Wiesbadener Polizeibehörde, Jörg Ziercke, dass die für heimliche Online-Durchsuchungen erforderliche Spionagesoftware fertig gestellt sei. Sie müsse jedoch dann an den jeweiligen Fall angepasst werden, betonte der SPD-Mann gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Das vom BKA als "Remote Forensic Software" betitelte, nach wie vor geheimnisumwitterte Untersuchungswerkzeug werde "in Fällen schwerwiegender terroristischer Gefahrenlagen" angewendet, wenn alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft seien. Insgesamt rechnet Ziercke so mit "drei bis vier" Online-Razzien im neuen Jahr.

Im zweijährigen politischen Streit um die neuen Befugnisse für das BKA, die der Terrorismusbekämpfung dienen sollen, hatte Ziercke wiederholt von "maximal zehn" verdeckten Zugriffen auf informationstechnische Systeme pro Jahr gesprochen. Andererseits hatte er aber auch mehrfach verkündet, dass nur "99,9 Prozent" der Bundesbürger niemals von der Spionagesoftware betroffen wären. Dies würde genau genommen wohl einer höheren Fallzahl pro Jahr entsprechen als in konkreten Zahlen angekündigt. Schon immer beteuert hatte Ziercke, dass speziell etwa an die Verschlüsselungsstrategien von Terrorverdächtigen angepasste Unikate verwendet werden sollten.

Der gesamte Text (PDF-Datei) für das "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" ist inzwischen im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Zuvor hatte es Bundespräsident Horst Köhler (CDU) ohne durchgreifenden Bedenken unterschrieben, nachdem Bundestag und Bundesrat die im Vermittlungsausschuss noch einmal geänderte Novelle abgesegnet hatten. Zu den neuen präventiven Kompetenzen des BKA zählen unter anderem auch Rasterfahndungen, das Abhören von Telekommunikation nebst Internet-Telefonie sowie Möglichkeiten zum Abfragen von Verbindungsdaten und zur Ortung von Mobiltelefonen.

Oppositionspolitiker sowie Bürgerrechtler wollen gegen den Vorstoß Verfassungsbeschwerden einlegen, was Ziercke aber nicht fürchtet: Aus seiner Sicht wird das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht einer Klage standhalten. Zuvor hatten die Karlsruher Richter dem Einsatz des Bundestrojaners enge Grenzen gesetzt. Laut dem Kompromiss der großen Koalition dürfen die BKA-Beamten zur Installation der Software nicht in die Wohnungen von Verdächtigen eindringen, sodass oft nur der Weg über das Internet etwa per E-Mail offen bleiben dürfte. Online-Razzien müssen in jedem Fall von einem Richter angeordnet werden.

(Stefan Krempl) / (vbr/c't) 
Quelle : www.heise.de

Links finden sich auf der heise-Seite:
http://www.heise.de/newsticker/BKA-rechnet-2009-mit-drei-oder-vier-Online-Durchsuchungen--/meldung/121034
Titel: Britische Regierung drängt auf EU-weite heimliche Online-Durchsuchungen
Beitrag von: Jürgen am 05 Januar, 2009, 12:30
Das britische Innenministerium will die Polizei heimliche Online-Durchsuchungen ohne richterliche Genehmigung im Inland und in EU-Staaten durchführen lassen. Über ein entsprechendes Vorhaben berichten britische Tageszeitungen wie die "Times" oder der "Telegraph". Demnach beruft sich Innenministerin Jacqui Smith von der Labour-Partei auf die noch vagen Pläne der EU-Justiz- und Innenminister, mittelfristig "Ferndurchsuchungen" ("Remote Searches") auch als grenzüberschreitendes Ermittlungsinstrument zuzulassen. Selbst Polizeikräfte aus anderen EU-Ländern sollen demzufolge verdeckt Zugriff auf Festplatten der Bürger eines Mitgliedsstaates erhalten, soweit es dort gesetzliche Regelungen für Online-Razzien gibt.

Nach dem bisherigen Willen des Innenministerrates könnten sich etwa britische Ermittler bei einer Ausarbeitung des Vorhabens in einer EU-Verordnung oder einem Rahmenbeschluss auch in die Rechner von Bundesbürgern "einhacken". Denn hierzulande sind seit Anfang Januar mit dem Inkrafttreten der umstrittenen Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) heimliche Online-Durchsuchungen rechtlich verankert. Andererseits könnten BKA-Beamte den "Bundestrojaner" etwa gegen Verdächtige in Großbritannien einsetzen – in diesem Fall dann auch ohne Richtererlaubnis.

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(Stefan Krempl) / (jk/c't)
Der ganze Artikel:
http://www.heise.de/newsticker/Britische-Regierung-draengt-auf-EU-weite-heimliche-Online-Durchsuchungen--/meldung/121144

Quelle: www.heise.de

Die spinnen, die Briten  ::)

Strafverfolgung ist, wie die Ermittlungen dazu, nach wie vor Sache der natiionalen Polizei.
Beziehungsweise hierzulande zunächst Ländersache.
Selbst das BKA darf nicht allgemein frei handeln.
Soll sich jemand, der hier einen Eingriff der Briten feststellt, etwa in London  dagegen wenden müssen???

Jürgen
Titel: Re: Britische Regierung drängt auf EU-weite heimliche Online-Durchsuchungen
Beitrag von: Hesse am 05 Januar, 2009, 21:31
Zitat
Die spinnen, die Briten 

Die haben einfach Zeit und Personal zuviel. Kein wunder bei denen ihrem üblen Wetter; wer will da schon auf der Strasse Dienst schieben, wo sich die Jugendlichen ständig gegenseitig abstechen. Da bleibt man doch lieber im schicken Büro, säuft seinen Tee mit Schuss und stöbert auf anderer Leute Festplatten.  :-\
Titel: Re: Britische Regierung drängt auf EU-weite heimliche Online-Durchsuchungen
Beitrag von: ritschibie am 05 Januar, 2009, 21:41
Heißt das: Ich krieg' vielleicht Besuch vom "Wixer" ;)? Bin schon ganz aufgeregt :embarassed:. Was soll ich denn da anziehen? ???
Titel: Re: Britische Regierung drängt auf EU-weite heimliche Online-Durchsuchungen
Beitrag von: Jürgen am 06 Januar, 2009, 00:22
Ach, zieh doch einfach die Webcam raus...

Körperlich können die Mintsauce-Extremisten hier ja noch lange nicht auftreten.
Eher derzeit immer noch die Cowboys, mit 'nem (un)heimlichen Freiflug one-way nach Guantanamo...  :o
Titel: Re: Britische Regierung drängt auf EU-weite heimliche Online-Durchsuchungen
Beitrag von: ritschibie am 06 Januar, 2009, 10:09
Die Cowboys und -girls (Frau Rice) reiten sich auch noch in den Ruin, wie die heilige UdSSR. Wonderboy Obama hat ja schon 60.000 Reiter der Apokalypse für den Hindukusch angekündigt ;D
Titel: Zunehmende Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien
Beitrag von: SiLæncer am 10 Januar, 2009, 19:08
In Großbritannien wächst der Widerstand gegen die Verpflichtung zur einjährigen Aufzeichnung von Verbindungsdaten im Internet, die britische Zugangsanbieter von Mitte März an trifft. So laufen derzeit Provider, Bürgerrechtler, Forscher und die Opposition Sturm gegen die Auflagen zur Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung, die sich im Vereinten Königsreich derzeit allein auf Telefongesellschaften bezieht. So fürchtet laut BBC etwa der Earl of Northesk, Vertreter der Konservativen im Oberhaus des Parlaments, dass mit der zweiten Stufe der Protokollierung von Nutzerspuren jedermanns Bewegungen rund um die Uhr verfolgt werden könnten: "Die Menschen müssen sich Sorgen machen über das Ausmaß, prinzipiell wird ihr ganzes Leben über 500 öffentlichen Behörden preisgegeben." Dies sei nicht in Einklang zu bringen mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtserklärung, der jedem Bürger ein Grundrecht auf Privatsphäre zusichere.

Richard Clayton, Sicherheitsforscher an der Universität Cambridge, ist der Ansicht, dass die von den Providern für die Datenvorhaltung aufzuwendenden Millionen besser in die Aufstockung von Online-Polizeistreifen und die Ausbildung qualifizierter Internet-Ermittler investiert wären. Künftig müssten die Verbindungsangaben jeder versandten E-Mail von den Providern ein Jahr lang aufbewahrt werden. Das schließe selbst Spam-Nachrichten ein. Eine solche Form der Überwachung aller Bürger nur aufgrund der Möglichkeit, dass sie kriminell sein könnten, sei nicht effizient.

Malcolm Hutty vom Internetknotenpunkt London Internet Exchange (LINX) beklagt unterdessen, dass die Vorgaben für die Zugangsanbieter nicht klar seien. Auf dem Papier stehe, dass alle Provider zum Speichern verpflichtet seien. Informell habe das federführende britische Innenministerium aber Ausnahmen für kleine Anbieter gut geheißen. Was passiere nun, wenn ein derzeit nur wenige Kunden bedienender Provider wachse? Sähe er sich dann mit Sanktionen wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Auflagen konfrontiert? Das ist für Hutty nur eine der offenen Fragen. Für Verwirrung gesorgt habe die Regierung zudem mit ihren Ankündigungen, eine zentrale Datenbank für alle Vorratsdaten anlegen zu wollen. Spätestens dann müssten alle Zugangsanbieter dem Staat die Verbindungs- und Standortinformationen zumindest zuliefern und sie somit zunächst erfassen.

"Wovor wir uns vor allem fürchten müssen, sind die nächsten Schritte", konstatiert auch Shami Chakrabarti von der Bürgerrechtsbewegung Liberty. Prinzipiell könne man weder der Regierung noch anderen Organisationen vertrauen, dass sie die "sehr sensiblen Informationen über uns alle sicher verwahren". Ein Missbrauch der Datenmengen sei vorprogrammiert.

Laut dem Innenministerium sind die Vorratsdaten dagegen ein wichtiges Werkzeug für die Aufklärung und Abwehr von Straftaten. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie diene der inneren Sicherheit. Hierzulande ist die Pflicht zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung auch im Internetbereich Anfang des Jahres in Kraft getreten. Gegen die Gesamtregelung laufen diverse Verfassungsbeschwerden, unter anderem eine "Massenklage" von über 34.000 Bürgern.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Hesse am 10 Januar, 2009, 21:33
Zitat
Künftig müssten die Verbindungsangaben jeder versandten E-Mail von den Providern ein Jahr lang aufbewahrt werden. Das schließe selbst Spam-Nachrichten ein.


Hahahahahaaaaaaa (teuflisches Gelächter)  ;D

Es heisst ja fast jedem Ding wohnen gleichzeitig gute wie böse Eigenschaften inne. Bei SPAM war ich bisher immer sicher, dass er ausschliesslich zu 100% böse sei. Das ändert sich gerade. Endlich ist der Mist mal zu was nütze  ;)
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Jürgen am 11 Januar, 2009, 00:17
Wäre ich betroffen,würde Spam nicht (halb)automatisch gelöscht, sondern zwischen zahlreichen eigenen Mail-Accounts im Kreise gejagt, bis den Grossohren selbige glühen.
Harr-harr-harr (frei nach 176-761)
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Hesse am 11 Januar, 2009, 00:29
Eben so war es gemeint. Ersticken mögen die Lauscher im unendlichen Datenwust.

Hoffentlich kommt demnächst der allgemeine Wechsel eines Grossteils der Bevölkerung (und auch der Spammer) von herkömmlichen Mails hin zu Video-Mails in HD-Qualität.  ;D
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: Jürgen am 11 Januar, 2009, 01:00
Darauf bin ich im Grunde schon vorbereitet.
So fette Pakete müsste man für solche Zwecke ja garnicht immer durch die eigene Leitung jagen,  höchstens einmal am Anfang.
Und der Rest ginge dann von Provider zu Provider, schlicht per Weiterleitung und / oder Auto-Responder mit Vollzitat.
Sozusagen DIY-dDoS, bis die Backbones qualmen...

Dear children, please don't try this at home...
Titel: Österreich: Per Video Überwachte haben meist keinen Auskunftsanspruch
Beitrag von: SiLæncer am 12 Januar, 2009, 10:40
Wer in Österreich per Video überwacht wird, hat nach Ansicht der Datenschutzkommission (DSK) keinen Anspruch auf Auskunft über diese Daten, sofern der Überwachende die Videoaufnahmen nicht auswertet. Dies geht aus einer Entscheidung der DSK hervor (K121.385/0007-DSK/2008). Beschwert hatte sich ein Wiener, der in U-Bahn-Waggons der Wiener Linien gefilmt worden war. Er hatte dem Verkehrsunternehmen noch am selben Tag ein Auskunftsersuchen nach dem Datenschutzgesetz (DSG 2000) übermittelt und begehrte unter anderem eine Kopie der Aufnahmen seiner Person. Das Verkehrsunternehmen verweigerte jedoch die Herausgabe der Daten.

Die Wiener Linien begründeten ihre Weigerung unter anderem mit dem Schutz der Privatsphäre der übrigen, mitgefilmten Fahrgäste. Auch sei die Auswertung "mit unverhältnismäßig hohem organisatorischem Aufwand verbunden". Zudem seien die Daten nach 48 Stunden automatisch überschrieben worden. Paragraph 26 DSG 2000 bestimmt zwar, dass Daten vier Monate lang nicht vernichtet werden dürfen, wenn ein Betroffener um Auskunft ersucht. Nach Ansicht der Wiener Linien ist eine automatische Überschreibung aber kein "Vernichten".

Der Fahrgast beschwerte sich bei der DSK über die seiner Auffassung nach rechtswidrige Auskunftsverweigerung. Die DSK wies die Beschwerde jedoch ab. Denn die Wiener Linien dürften die Aufnahmen, außer in bestimmten Fällen wie etwa Vandalismus, nicht auswerten. "Dieses Verbot steht im Konflikt zur Auskunftserteilung, da diese eine Durchsuchung der Aufzeichnungen voraussetzt, ohne dass der als 'vorrangig' anerkannte Anlass vorliegt", führt die DSK aus. "Es besteht somit (...) ein Verbot der Identifizierung", von den Sonderfällen abgesehen.

Würden die Aufnahmen aufgrund des Auskunftsbegehrens ausgewertet, könnten andere Fahrgäste zufällig identifiziert werden. Dies würde deren Datenschutzrechte unverhältnismäßig beeinträchtigen. "Anders als im Hinblick auf Daten, die nach einer Auswertung von Videoaufzeichnungen beim Auftraggeber gespeichert sind, ist (...) im vorliegenden Fall (...) ein Auskunftsrecht des Beschwerdeführers nicht entstanden", begründet die DSK die Abweisung der Beschwerde.

Ein Auskunftsanspruch Gefilmter entsteht demnach erst dann, wenn der Überwachende seine Videos auch tatsächlich nutzt. Wie Betroffene erfahren können, dass sich jemand ihre Aufnahme angeschaut hat, bleibt offen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesregierung: Biometrie taugt kaum zur Terrorabwehr
Beitrag von: SiLæncer am 13 Januar, 2009, 16:25
Opposition: Überwachung der Bürger als wahrer Hintergrund

Die Bundesregierung hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei zugegeben, dass "biometrische Verfahren allenfalls sekundär zur Früherkennung von terrorverdächtigen Personen" dienen können. Nach Einführung des biometrischen E-Reisepasses wird weiter an 3D-Gesichtserkennung im Alltag gearbeitet.

Der Einsatz von biometrischen Erkennungsverfahren auf Bahnhöfen, Flughäfen und im elektronischen Reisepass taugt kaum zur Terrorabwehr. "Biometrische Verfahren dienen der verbesserten Identifikation und Verifikation und damit allenfalls sekundär zur Früherkennung von terrorverdächtigen Personen", hat das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei, die Golem.de vorliegt, eingeräumt. "In den Haushaltsdebatten klang das vor wenigen Wochen noch ganz anders", moniert Jan Korte, Datenschutzexperte der Linken.

Nötig sei "eine Politik zum Schutz und nicht zur Überwachung der Bürgerinnen und Bürger". Kritische Wissenschaftler und Oppositionsparteien betonten, dass die Bundesregierung bislang den Beweis schuldig geblieben sei, worin der Sicherheitsgewinn für die Bevölkerung beispielsweise in der Einführung biometrischer Merkmale in Pässen und Personalausweisen bestünde, so Körte. Dessen ungeachtet investiere die Merkel-Regierung jährlich Millionen Euro in Forschungs- und Entwicklungsprojekte für biometrische Verfahren. Allein im Bundeshaushalt für 2008 seien hierfür über 8 Millionen Euro ausgewiesen worden.

Obwohl die Regierung wisse, dass mit biometrischen Verfahren "kein einziger mutmaßlicher Terrorist" erkannt würde, halte sie an ihren zahlreichen - auch EU-weiten - Entwicklungsprojekten, beispielsweise zur 3D-Gesichtserkennung fest. Allein im Bundeshaushalt für 2008 seien hierfür über 8 Millionen Euro ausgewiesen worden. Körte befürchtet, dass sich zukünftig Visa-Antragssteller, Bahnkunden oder Flugpassagiere einer solchen Erkennungsprozedur unterziehen müssen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Abhören von Wohnungen in Niedersachsen auch in Zukunft möglich
Beitrag von: SiLæncer am 15 Januar, 2009, 10:21
Das nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ermöglichte Abhören von Wohnungen durch den Verfassungsschutz ist in Niedersachsen auch in den kommenden fünf Jahren möglich. Dies sieht das neue Gesetz zum Verfassungsschutz vor, das am Mittwoch im Landtag in Hannover mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Neben den Regierungsfraktionen von CDU und FDP stimmten auch die Abgeordneten der SPD für das neue Gesetz, das zum 1. Februar 2009 greifen soll.

Gleichzeitig wurde der Rechtsschutz der Bürger bei Datenabfragen von Postdienstleistern, Banken, Fluggesellschaften oder Internet-Diensten verbessert. Sollten Verfassungsschutzämter entsprechende Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung beschließen, muss der Betroffene darüber informiert werden. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) bezeichnete das neue Gesetz als "das modernste und aktuellste bundesweit".

Dagegen sprach der rechtspolitische Sprecher der Landtagsgrünen, Ralf Briese, von einem "unverständlichen und komplizierten Gesetz" und stellte die Verfassungsmäßigkeit in Frage. "Es werden ein weiteres Mal Bürgerrechte beschnitten", sagte Pia Zimmermann von den Linken. Laut Grundgesetz ist der Lauschangriff zur Aufklärung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr möglich. "Das sind klassische Polizeibefugnisse. Ein Geheimdienst hat den Lauschangriff normalerweise nicht zu beschließen", sagte Briese. Da der Verfassungsschutz das Abhören von Wohnungen bislang noch nicht angeordnet hat, obwohl auch bisher die Möglichkeit dazu bestand, gibt es auch noch keine Urteile von Verfassungsgerichten zu dieser Frage.

Briese kritisierte zudem, dass die Rechtskontrolle der umstrittenen Maßnahmen beim Amtsgericht Hannover liegt und nicht beim Oberlandesgericht Celle, das eigentlich für Fragen des Staatsschutzes verantwortlich ist. Die bisherige Norm war 2004 wegen der möglichen Eingriffe in Grundrechte nur befristet beschlossen worden. Der eigentliche Gesetzesentwurf war in mehreren Punkten geändert worden, nachdem die unabhängigen Landtagsjuristen Kritik geäußert hatten.

Quelle : www.heise.de
Titel: EU-Parlament segnet Kompromissvorschlag zu biometrischen Reisepässen ab
Beitrag von: Yessir am 15 Januar, 2009, 13:07
 Das Europäische Parlament hat gestern den Kompromissvorschlag abgesegnet, auf dessen Grundlage bis spätestens 28. Juni überall in der EU biometrische Reisepässe eingeführt werden sollen. Die Verordnung legt die Details fest für Sicherheitsfeatures und biometrische Daten (zwei Fingerabdrücke, ein Foto). Das Parlament setzte sich dabei insbesondere mit seinem Vorschlag durch, bei Kindern bis zu 12 Jahren auf die Fingerabdruck-Daten zu verzichten. Die Fingerkuppen von Kindern veränderten sich in dieser Zeit noch so stark, dass sie keine verlässlichen Merkmale abgeben könnten, begründete ein Mitarbeiter der liberalen britischen Abgeordneten Sarah Ludford gegenüber heise online diesen Schritt. Die Kommission wird nun aufgefordert, eine Studie zu den Unsicherheiten von Fingerabdrücken bei Kindern zu erstellen.

Hinnehmen mussten die Parlamentarier im Kompromiss mit dem Rat allerdings, dass Mitgliedsländer, in denen bereits Fingerabdrücke von Kindern von 6 bis 12 Jahren genommen werden, noch vier Jahre Zeit für eine Umstellung haben. Danach soll auf der Basis der Studie die Altersgrenze endgültig festgelegt werden, erklärte der portugiesische Parlamentsberichterstatter Carlos Coelho (EVP). Weitere Ausnahmen legt die Verordnung für Personen fest, bei denen etwa wegen körperlicher Behinderungen keine Fingerabdrücke genommen werden können.

Mehr als die Übergangsfrist für die Fingerabdrücke von Kindern bedauert Ludford, dass das Parlament die Verwendung der biometrischen Daten für nationale Datenbanken nicht einschränken konnte. "Die Mitgliedsländer können allerdings nun nicht mehr sagen, dass die Einrichtung von biometrischen Datenbanken auf Grundlage dieser EU-Verordnung notwendig ist", so Ludfords parlamentarischer Mitarbeiter Wouter van Ballegooij gegenüber heise online. Vielfach hätten Mitgliedsstaaten beim Aufbau der Biometrie-Datenbanken auf Brüssel verwiesen. In der neu gefassten Verordnung sei nun klargestellt, dass sie nicht zum Aufbau solcher Datenbanken ermächtigt oder auffordert.

Die auf Grundlage der Verordnung erhobenen Daten seien zweckgebunden für die Sicherung der Außengrenzen der Union, erläutert van Ballegooij. Wollten die Mitgliedsstaaten die Daten anderweitig, etwa zum Zweck der Strafverfolgung verwenden, müssten sie auf jeden Fall eigene, nationale Gesetze erlassen. Erst dann gebe es eine Rechtsgrundlage. Gerne hätten die Liberalen auch Grenzen für die Verwendung der Daten festgeschrieben, doch das hätte die Kompetenzen der Union überschritten.

Eine Grenze für die nationalen Regierungen hat allerdings kürzlich der Europäische Gerichtshof (EUGH) mit seiner Entscheidung gegen die britische Regierung (Marper vs. UK) gesetzt. Darin hatte der EUGH die Speicherung von DNA-Daten und Fingerabdrücken für unverhältnismäßig und unvereinbar mit dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention erklärt. Etwaige nationale Gesetze zu den biometrischen Datenbanken fänden hier ihre EU-rechtliche Grenze, erläutert van Ballegooji.

Quelle: www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Re: EU-Parlament segnet Kompromissvorschlag zu biometrischen Reisepässen ab
Beitrag von: Jürgen am 16 Januar, 2009, 00:11
Fingerabdrücke von unschuldigen Kindern zu nehmen, ist meines erachtens eine der grössten Sauereien, die sich kranke Politikerhirne überhaupt audenken können.
Was soll das denn überhaupt?
Sind jetzt schon Sechsjährige verdächtig, Terroristen zu sein?
George Orwell war ein ahnungsloser Waisenknabe...  :o
Titel: BKA-Chef will Bundestrojaner auch gegen organisierte Kriminalität einsetzen
Beitrag von: SiLæncer am 20 Januar, 2009, 13:08
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, fordert angesichts der "Industrialisierung" von Cybercrime eine Ausweitung der gesetzlichen Grundlage für heimliche Online-Durchsuchungen und die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung direkt auf dem Rechner eines Verdächtigen. Die Polizei müsse in der Lage sein, der organisierten Kriminalität auch im Internet "Paroli bieten zu können", erklärte der BKA-Chef am heutigen Dienstag im Umfeld einer Sicherheitstagung des Hightechverbands Bitkom in Berlin. Dazu sei es erforderlich, vor oder nach der Verschlüsselung "auf dem System" zu sein. Die Ermittler müssten "auf dem Gerät sein", um die Kommunikation von Computerkriminellen überwachen zu können.

Das Anfang des Jahres in Kraft getretene neue BKA-Gesetz erlaubt den Einsatz des Bundestrojaners nur präventiv zur Abwehr terroristischer Gefahren. Inzwischen seien allein hierzulande aber "täglich 300.000 bis 500.000" Rechner mit Schadsoftware infiziert, schilderte Ziercke den Umfang von Cybercrime. Die Folge sei der Missbrauch der befallenen Computer für Phishing, Spamming, den Einbruch in fremde Systeme oder "Distributed Denial of Service"-Attacken (DDoS). Das Abfischen von Passwörtern und Logindaten beim Online-Banking habe die Einführung des iTan-Verfahrens zwar im vergangenen Jahr zunächst um über 50 Prozent zurückgedrängt. Inzwischen habe sich die Täterszene aber mit ausgefeilterten Trojanern angepasst, sodass schon wieder 1800 neue Phishing-Fälle zu registrieren gewesen seien. Dazu kämen Kinderpornographie und andere Betrugsfälle, umschrieb Ziercke das nicht zu verleugnende dunkle "Phänomen des Internet", das zu all den positiven Dingen auf der Datenautobahn hinzutrete.

Die Strafverfolgung sei bei Cybercrime schwierig, verwies der BKA-Chef auf die rege Diskussion um Datenschutz hierzulande. Man werde aber etwa über die Möglichkeit der Quellen-TKÜ zur Aufklärung von Computerkriminalität reden müssen, die Experten zufolge technisch gesehen verdeckten Online-Durchsuchungen nahe kommt. "70 Prozent der Erfolge beruhen heute auf der TKÜ", sagte Ziercke. "Da kann man den Kopf nicht in den Sand stecken". Es gehe auch bei Cybercrime längst um organisierte Strukturen, nicht um den kleinen Nutzer, der Musikstücke runterlädt. Verortet seien die Banden der Cybergangster vor allem in Osteuropa. "Die Justiz muss sich aufstellen", plädierte der Fahnder für ein rasches Gegensteuern. Zugleich gab er zu Protokoll, dass die Polizei von ihren ausgeweiteten Kompetenzen bei der Internetüberwachung maßvoll Gebrauch mache: "Wir haben noch nicht eine Online-Durchsuchung durchgeführt." Er gehe daher weiter davon aus, dass es zu "vier bis fünf" Maßnahmen mit einem verdeckten Zugriff auf IT-Systeme pro Jahr komme. Online-Razzien würden so "keine Bedrohung für den einzelnen Bürger" darstellen.

Auch Dieter Kempf, Präsidiumsmitglied des Bitkom und Vorstandsvorsitzender des Vereins "Deutschland sicher im Netz", machte sich für eine neue Sichtweise der Computerkriminalität stark: "Wir müssen unsere Einstellung zu dem Thema deutlich verändern, es sind kriminelle Akte." Es werde daneben zwar noch den "idealtyptischen Hacker" geben, gleichsam den Graffiti-Sprüher des Web. Dieser sei aber nicht Thema der Veranstaltung. Als großes Hindernis bei der Aufklärung von Verbrechen im Internet machte der Vorstandsvorsitzende der DATEV den Einsatz von Verschlüsselungstechniken durch Angreifer aus: "Wenn nur die Kryptographie nutzen, die etwas verbergen wollen, haben wir ein Riesenproblem."

Generell erhofft sich Kempf ein effektiveres Vorgehen gegen Cybercrime durch den Aufbau spezialisierter "Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften". Damit könne das Know-how der Strafverfolger "massiv gestärkt und gebündelt" werden. Ziercke betrachtete diesen Vorstoß aber skeptisch. Das Internet finde schließlich "in allen Bereichen statt" und es komme querbeet zu Betrug, Wirtschaftskriminalität oder Terrorismus. Prinzipiell sei daher eine bessere Ausbildung von Staatsanwälten und Richtern wünschenswert.

Udo Helmbrecht, Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), möchte beim Kampf gegen Computerkriminalität am liebsten schon bei "der Jugend in den Schulen ansetzen" und die Sozialisierung für den Cyberspace von Anfang an in richtige Bahnen lenken. Als Hilfsmittel zumindest gegen Phishing und Spam-Mails brachte er just die von Kempf skeptisch beäugten Verschlüsselungsmethoden in Form eines verstärkten Einsatzes digitaler Signaturen ins Spiel. Die damit mögliche Authentisierung der Absender erfordere aber ein Lesegerät und eine Signaturkarte: "Sicherheit kostet Geld." Der Gesetzgeber suche daher nun, die Verbreitung elektronischer Zertifikate für E-Mails durch die entsprechende freiwillige Zusatzfunktion beim elektronischen Personalausweis zu fördern.

Quelle : www.heise.de
Titel: Der E-Personalausweis auf der Suche nach Anwendungen
Beitrag von: SiLæncer am 22 Januar, 2009, 14:51
Identity-Management ist eines der zentralen Themen der omnicard in diesem Jahr, da durfte der elektronische Personalausweis natürlich nicht fehlen, verfügt dieser doch über eine eID-Funktion, die Diensteanbietern und Bürgern die wechselseitige Authentifizierung im Internet erlauben soll. Nun muss der Bundesrat am 13. Februar noch der Änderung des Personalausweisgesetzes zustimmen, dann steht der zum 1.11.2010 geplanten Einführung nichts mehr im Wege.

Am heutigen Donnerstag warb der für das Pass- und Ausweiswesen zuständige Referatsleiter Andreas Reisen vom Bundesinnenministerium (BMI) vor den Vertretern der Chipkarten-Branche für die eID-Funktion des neuen elektronischen Personalausweises, die mehr Vertrauen zwischen Anbietern und Kunden in den E-Commerce bringen soll. Eine Besonderheit ist dabei die wechselseitige Authentisierung mit der gezielten Freigabe derjenigen persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum oder Anschrift, wie sie im normalen Geschäftsverkehr bei der physischen Vorlage eines herkömmlichen Personalausweises offen lesbar sind. Online werden nur berechtigte Diensteanbieter, also von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) beim Bundesverwaltungsamt zertifizierte Anbieter, die eID-Funktion nutzen und Daten zur Person abfragen dürfen. "Dadurch unterscheidet sich der deutsche ePA von allen anderen elektronischen Ausweisprojekten in der Welt", betonte Reisen. Einen Zugriff über die eID-Funktion auf den hoheitlichen Bereich des Personalausweises, also die elektronisch gespeicherten biometrischen Daten, wird es in kommerziellen Anwendungen nicht geben.

Das BMI bereitet zur Zeit eID-Anwendungstests vor, die im Oktober starten und Ende Oktober 2010 gleitend in den Wirkbetrieb übergehen sollen. Getestet werden sollen unter anderem die Altersverifikation, die Registrierung für Dienstleistungen, Portale und Benutzerkonten – auch unter Verwendung eines Pseudonyms --, das automatische Ausfüllen von Webformularen, die Eröffnung eines Benutzerkontos und Anmeldung am sicheren DE-Mail-Dienst sowie Zugangskontrollen, etwa zum Firmengelände. "Wer da eine Idee hat, sollte sich bei uns registrieren lassen", warb Reisen. Wer sich bis zum 28. Februar auf der Registrierungswebseite angemeldet hat, bekomme "viele Infrastrukturleistungen von uns kostenfrei zur Verfügung gestellt".

"Der Personalausweis wird aus unserer Sicht zu einer Eintrittskarte", meint Christian von Hammel-Bonten von der Münchner Wirecard AG, einem Anbieter virtueller Kreditkarten auf Guthabenbasis für das Webshopping. Wirecard hat in Zusammenarbeit mit Giesecke&Devrient die eCard-API, die Middleware zur Einbindung der eID-Funktion des elektronischen Personalausweises intern bereits getestet und zeigte sich begeistert. "Ich würde mich freuen, wenn heute schon 2010 wäre", bekundete er.

Denn mit der neuen eID-Funktion werde die Online-Einrichtung eines Wirecard-Kontos für den Kunden erheblich einfacher. "Bei der Registrierung meldet sich der Bürger-Client, und es erscheint die Anzeige, dass jemand auf meinen Personalausweis zugreifen möchte." Die geforderten Daten werden vom Client angezeigt und zur Freigabe bedarf es dann nur noch der Eingabe der sechsstelligen PIN; die sonst von Hand einzugebenden Daten werden anschließend automatisch übernommen. Beim späteren Login in das Konto braucht der Kunde ebenfalls nur noch die eID per Kartenleser zu präsentieren und mit der PIN-Eingabe freizugeben; den Client für den Kartenzugriff löst ein simpler Klick auf den Login-Button aus.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundestag verabschiedet elektronischen Einkommensnachweis
Beitrag von: SiLæncer am 23 Januar, 2009, 12:48
Mit den Stimmen der großen Koalition hat der Bundestag am gestrigen Donnerstagabend den Gesetzesentwurf zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) verabschiedet. Die Linke votierte gegen das umstrittene Vorhaben zur Erfassung von allein rund 60 Millionen Einkommensbescheinigungen und anderen Entgeltnachweisen in einer zentralen Datenbank, die FDP und die Grünen enthielten sich. Obwohl die vom federführenden Wirtschaftsausschuss am Mittwoch noch vorgebrachten Nachbesserungen (PDF-Datei) beim Datenschutz im Plenum eine Mehrheit fanden, meldete der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Vorstoß zum Bürokratieabbau an. Auch Oppositionsvertreter kritisierten den Entwurf teils scharf.

Für die Fraktionen der Union und der SPD stellt die Initiative dagegen einen wichtigen Baustein zur Kostenreduzierung in den Ämtern dar. Der CDU-Wirtschaftspolitiker Kai Wegner lobte wie schon in der ersten Parlamentsdebatte zu dem Vorhaben das Einsparpotenzial von rund 60 Millionen Papierbescheinigungen für Behörden und Gerichte über den Bezug von Sozialleistungen. Mit dem ELENA-Verfahren, das auf bereits bestehenden Übertragungswegen zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungen aufbaue, könne dieser "kostspielige Medienbruch" entfallen. Bereits für die sechs Bescheinigungsarten, die nach dem Gesetzentwurf in die zentrale Datenerfassung einbezogen werden sollen, ergebe sich für die Unternehmen eine Nettoentlastung von rund 86 Millionen Euro pro Jahr.

Angesichts einer "tiefen Verunsicherung in der Bevölkerung in Bezug auf das Speichern von Daten" betonte Wegner, dass das ELENA-System die höchsten Sicherheitsstandards erfülle. Es gewährleiste "die volle Kontrolle des Bürgers über seine gespeicherten persönlichen Daten". Über den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur bei den Behörden werde sichergestellt, dass nur mit Einwilligung des Bürgers die notwendigen Daten aus der Speicherstelle abgerufen werden könnten. Der Bürger müsse die abrufende Stelle immer dazu autorisieren. Darüber hinaus hätten die Betroffenen jederzeit das Recht, vom Arbeitgeber gemeldete Daten über sie selbst einzusehen. Auch eine Verwendung der Informationen zu anderen Zwecken sei ausgeschlossen.

Für die SPD lobte Doris Barnett ELENA und die geplante Zentrale Speicherstelle (ZSS) als "Meilenstein in Sachen Bürokratieabbau und bessere informationelle Selbstbestimmung". Arbeitgeber könnten mit dem Verfahren viel Geld sparen. Aber auch der Arbeitnehmer, der sich für rund zehn Euro eine drei Jahre gültige Signaturkarte besorge, könne mit seinem "individuellen ELENA-Schlüssel" etwa in der Arbeitsagentur an eigens dafür aufgestellten Terminals mit Hilfe eines Mitarbeiters auf seine Daten in der ZSS zugreifen und Entgeltnachweise erstellen. Zugleich bedauerte Barnett, dass nach Intervention des Bundesrats das Verfahren auf die Beantragung von Wohngeld aus dem Entwurf gestrichen worden sei. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen bereits eine wesentliche, im Wirtschaftsausschuss vorgenommene Änderung herausgestellt, wonach der "Masterkey" beim Bundesdatenschutzbeauftragten als Zertifizierungsstelle hinterlegt werden soll. Damit erhoffen sie sich einen Zuwachs an Vertrauenswürdigkeit in das System.

Für die Liberalen monierte Ulriche Flach einen Start mit angezogener Handbremse, da nur acht von 45 Nachweisverfahren in ELENA integriert würden: "Das System kann viel mehr, wird aber nicht vollständig genutzt". Darüber hinaus müsse die Wirtschaft die Anschaffungskosten für Lesegeräte tragen, während der Arbeitnehmer für den Datenabruf und die bislang für ihn kostenlose Zusendung eines Einkommensnachweises zahlen müsse. Auch der Nutzerkreis werde nicht ausgeschöpft, da das Verfahren bei Ländern und Kommunen vorerst außen vor bleibe.

Petra Pau von den Linken lehnte das mit einem Kosenamen umschriebene IT-Großprojekt entschieden als weitere Form der Vorratsdatenspeicherung ab. Lohn- und Gehaltsdaten von rund 30 Millionen Bundesbürgern würden für den Fall aufbewahrt, dass sie "irgendwann einmal Anspruch auf Sozialleistungen haben könnten". Die Risiken eines Datenmissbrauchs seien weit höher als der Nutzen der zentralen Vorhaltung. Die grüne Wirtschaftsexpertin Kerstin Andreae warnte ebenfalls vor den Begehrlichkeiten, die eine "so umfangreiche Datensammlung" wecken könne. Die Grünen hatten daher zwei Änderungseinträge eingebracht. Damit wollten sie eine durchgängigere Löschung veralteter Daten durchsetzen sowie die Einrichtung einer unabhängigen Treuhänderstelle etwa bei der Bundesnotarkammer zur Verwaltung des Datenbankhauptschlüssels der ZSS. Durchsetzen konnte sich die Oppositionspartei mit diesen Forderungen freilich nicht.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte begrüßte in einer ersten Reaktion, dass im Laufe der parlamentarischen Beratungen datenschutzrechtliche Verbesserungen erreicht werden konnten. "Die Daten sollen durchgängig verschlüsselt gespeichert werden", lobte Schaar. Ein Zugriff sei nur unter Verwendung von qualifizierten elektronischen Signaturen der Betroffenen und der beteiligten Behörden möglich. Für Fallkonstellationen, bei denen mit Hilfe des Datenbank-Hauptschlüssels eine Ver- und Entschlüsselung dieser Informationen erfolgen müsse, hätten die Abgeordneten ihm entgegen seiner Wünsche die Aufgabe einer Treuhänderstelle zugewiesen, die den Hauptschlüssel verwaltet. Auf diese Weise solle ausgeschlossen werden, dass es zu einer unrechtmäßigen Kenntnisnahme oder Verwendung der Daten kommt.

Trotz der technischen Sicherungen geht Schaar aber unverändert davon aus, "dass die weitaus meisten vorrätig gehaltenen Daten niemals benötigt werden, weil viele Betroffene die dem Anwendungsbereich des ELENA-Verfahrens unterliegenden Sozialleistungen nicht in Anspruch nehmen dürften". Dieses Missverhältnis zwischen umfassender Aufbewahrung personenbezogener Informationen und deren "punktueller Nutzung" könne mit den Kerngehalten des Grundgesetzes kollidieren.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/Bundestag-verabschiedet-elektronischen-Einkommensnachweis--/meldung/122235
Titel: Kripo warnt vor rechtsfreiem Cyberspace
Beitrag von: SiLæncer am 26 Januar, 2009, 17:21
Klaus Jansen, Vorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK), sieht in Online-Razzien den allein Erfolg versprechenden Ansatz für die Strafverfolgung im Internet. "Nichts anderes" würde im Cyberspace "funktionieren", als möglichst rasch Computersysteme heimlich zu durchsuchen, sagte der Kripo-Vertreter am heutigen Montag im Rahmen der 3. Berliner Sicherheitsgespräche zum Thema "Der virtuelle Tatort" in Berlin. Nur so könnte klar werden, welche Beweismittel ein Täter auf einem Rechner abgelegt habe. Anders könne die Polizei das Gewaltmonopol des Staates angesichts der zunehmenden Internetkriminalität kaum wahrnehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte für den Einsatz des Bundestrojaners im vergangenen Jahr wenig Raum gelassen und ein Grundrecht auf die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen formuliert. Der Gesetzgeber hat dem Bundeskriminalamt (BKA) in Folge Befugnisse zum verdeckten Zugriff auf Festplatten und andere Rechnerkomponenten zunächst allein zur Terrorabwehr gegeben. Doch damit will sich die Polizeiführung nicht abfinden. So hatte vergangene Woche bereits BKA-Präsident Jörg Ziercke Kompetenzen für heimliche Online-Durchsuchungen zur Aufklärung der sich "industrialisierenden" Cyberkriminalität gefordert.

Die Ermittler fühlen sich derzeit trotz erweiterter Fahndungsbefugnisse und der gewünschten Vorratsspeicherung im Netz "allein gelassen", meint Jansen. Im Internet werde "unser Rechtsstaat immer unfähiger zur Reaktion", klagte auch Erhard Rex, Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein. Die Justiz betreibe nur noch eine reine "Kriminalitätsverwaltung", die Strafverfolgung sei "ausgepowert". Staatsanwaltschaften würden "zugebuddelt" mit Anfragen zur Verfolgung von IP-Adressen etwa von der Musikindustrie. Dazu kämen "bandwurmähnliche", nicht mehr verständliche Gesetze und eine höchstrichterliche Rechtsprechung, "die allen Sicherheitsgesetzen die Zähle gezogen hat". Im Cyberspace sei der Staat "ohnmächtig".

Sollte Karlsruhe auch die Vorratsdatenspeicherung weiter stutzen, würde laut Rex eine "flächendeckende Zone der Nichtverfolgbarkeit entstehen". Keiner wolle zwar eine "kalte Sicherheitsgesellschaft". Jedes Auto habe aber ein Kfz-Kennzeichen, plädierte der Staatsanwalt für eine stärkere Regulierung der Internetnutzung. Zumindest sollten alle vorhandenen Möglichkeiten zur Strafverfolgung ausgeschöpft werden, um das "Dunkelfeld" aufzuhellen. Ein Dorn im Auge sind Rex dabei vor allem Anonymisierungsdienste.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sprach bei der Bekämpfung von Delikten im Netz von einem "Balance-Akt". So betreffe die Vorratsdatenspeicherung etwa "ganz überwiegend legales Verhalten". Die dabei anfallenden Datenbestände könnten selbst Gegenstand von Missbrauch werden. Es helfe zudem nicht, auf der Suche nach einer Stecknadel die Heuhaufen zu vergrößern, ohne Möglichkeiten zur sinnvollen Auswertung zu haben. "Nur weil wir alle Spuren hinterlassen, kann es nicht darum gehen, dass man sie ständig verwendet." So würden hierzulande auch nicht alle Nummernschilder überall aufgezeichnet. Beunruhigt zeigte sich der Datenschützer, dass beim Einsatz des Bundestrojaners bisher von speziell anzufertigender Untersuchungssoftware in Form von "Unikaten" die Rede war. Nun erkläre die Kripo, dass ein entsprechender verdeckter Zugriff auf IT-Systeme "innerhalb einer halben Stunde machbar" sei.

Insgesamt mangelt es laut Schaar nicht an gesetzlichen Vorschriften für das Internet, unter anderem seien auch die Hackerparagraphen verschärft worden. Wichtiger sei es, Justiz, Polizei und Datenschützern mehr Ressourcen zur Durchsetzung der bestehenden Regeln zur Verfügung zu stellen. Die Hersteller von IT und Kommunikationstechnik müssten zudem stärker in die Verantwortung gezogen werden. So könne es etwa nicht angehen, dass offenbar schnurlose DECT-Telefone überwiegend ohne Verschlüsselung der übertragenen Daten ausgeliefert würden und leicht abhörbar seien.

Michael Bartsch von T-Systems sprach sich dagegen dafür aus, die Nutzer zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn ein User seinen Rechner nicht ausreichend abdichte und dieser Teil eines Angriffsnetzes werde, müsse dem Unvorsichtigen ein Teil der Verantwortung übertragen werden. Die Großindustrie versuche bereits "mit sehr viel Geld, ihre Systeme abzusichern", betonte der Telekom-Abgesandte. Viele kleinere Unternehmen würden aber auf das Restrisiko setzen. Um auch technisch versierte international agierende Täter zu fangen, bedürfe es zudem einer "globalen Rechtsordnung". Andernfalls würden im Netz der Vorratsdatenspeicherung nur Eierdiebe hängen bleiben". Gemeinsam mit einem Vertreter der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) plädierte Bartsch dafür, Polizeibeamte mit Unterstützung der Wirtschaft in öffentlich-privater Partnerschaft besser für die Fahndung im Netz auszubilden.

Jansen untermauerte derweil seine Kritik am Vorstoß von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), Webseiten mit Kinderpornographie vor deutschen Surfern wegzusperren. "Ich will an die Täter ran", erklärte der Fahnder. Dabei würde die Initiative der "IT-Fachfrau" aus der Bundesregierung nicht helfen. Dafür mache China bereits über eine Kampagne gegen Kinderporno Werbung für die eigenen Filterinfrastrukturen, mit denen das Regime letztlich "Dissidenten in den Würgegriff nehme". Jansen warf die Frage auf, ob sich Deutschland tatsächlich in ein solches System "reinlullen" lasse wolle, nur weil das Thema Kinderpornographie so emotional besetzt sei.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz läuft
Beitrag von: SiLæncer am 27 Januar, 2009, 14:46
Die Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann ("Twister") hat am heutigen Dienstag Verfassungsbeschwerde gegen das Ende vergangenen Jahres novellierte Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) eingereicht. Die Telepolis-Autorin wird dabei von Fredrik Roggan von der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union anwaltlich vertreten, mit dem sie bereits erfolgreich gegen die Bestimmung zu Online-Razzien im Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in Karlsruhe geklagt hatte. Twister zeigte sich zuversichtlich, "dass auch diesmal das Bundesverfassungsgericht den steten Wünschen nach mehr Überwachung und Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger einen Riegel vorschieben wird."

Das neue BKA-Gesetz ist vor allem wegen der Möglichkeit heimlicher Online-Durchsuchungen zur Terrorabwehr umstritten. Inzwischen fordert die Kriminalpolizei bereits, den verdeckten Zugriff auf IT-Systeme entgegen der bisherigen Ansagen aus Karlsruhe als Standardmaßnahme zur Verfolgung von Internetkriminalität zuzulassen. Weiter hat der Gesetzgeber dem BKA Befugnisse etwa für den großen Späh- und Lauschangriff, Rasterfahndungen und die präventive Telekommunikationsüberwachung gegeben. Auch Vertreter der Grünen, der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) sowie weitere Liberale haben angekündigt, wegen der ihrer Ansicht nach unverhältnismäßigen Ausweitung der Kompetenzen der Ermittler vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Dritter Europäischer Datenschutztag
Beitrag von: SiLæncer am 27 Januar, 2009, 20:43
Am morgigen Mittwoch, dem 28. Januar, wird zum dritten Mal der Europäische Datenschutztag begangen. Mit ihm will der Europarat das Bewusstsein für den Datenschutz bei den Bürgern erhöhen, wie die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erläutern. Der Datenschutztag findet jährlich am 28. Januar statt, weil an diesem Datum die Unterzeichnung der Europaratskonvention 108 begann. Mit ihr verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, für die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten insbesondere des Persönlichkeitsbereichs bei der automatisierten Datenverarbeitung zu sorgen.

Aus diesem Anlass findet morgen in Berlin eine zentrale Veranstaltung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Berlin statt. Ab 17 Uhr werden im Plenarsaal des Abgeordnetenhauses Referate gehalten und auf dem Podium zum Thema "Wie viel darf mein Arbeitgeber über mich wissen?" diskutiert.

Der ZDF-Datenschutzbeauftragte und der ZDF-Jugendschutzbeauftragte sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz laden Interessierte nach Mainz ein (PDF-Datei), die Schnittstelle zwischen Jugendschutz und Datenschutz zu diskutieren. Dabei sollen neue Aspekte des "Datenoutings" von Heranwachsenden ausgeleuchtet und praktische Lösungen und Hilfen entwickelt werden. Ein ähnliches Thema behandelt eine Veranstaltung der liechtensteinischen Datenschutzstelle unter dem Titel "Denn sie wissen nicht, was sie tun?! – Soziale Netzwerke unter der Lupe".

Das Europa-Institut an der Universität Zürich führt erneut eine Tagung (PDF-Datei) zum Datenschutzrecht durch. Diesmal steht die Bearbeitung von Kundendaten im Zentrum. Außerdem fand in der Schweiz die erste repräsentative Befragung zum Thema Datenschutz statt, die von Privatim, der Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, in Auftrag gegeben wurde. Die Ergebnisse wurden nun vorgestellt.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/Dritter-Europaeischer-Datenschutztag--/meldung/122459
Titel: Opposition warnt vor Gesinnungsstrafrecht bei neuen Anti-Terrorparagraphen
Beitrag von: SiLæncer am 29 Januar, 2009, 18:40
Vertreter der Opposition haben den Regierungsentwurf zu neuen Straftatbeständen im Staatsschutzrecht zur Terrorabwehr scharf kritisiert. Jörg van Essen von der FDP-Fraktion warnte bei der 1. Lesung des Vorhabens im Bundestag am heutigen Donnerstag vor einer reinen "Symbolgesetzgebung" in einem "Graubereich", mit der die Verfassung weiter ausgetestet werde. Ulla Jelpke von den Linken sprach von einem "uferlosen Anti-Terrorsystem" mobil zu machen. Die große Koalition wolle eindeutig bereits eine reine Gesinnung bestrafen. Für den Grünen Wolfgang Wieland gehen die Pläne "in Richtung Feindstrafrecht".

Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen, die den Kabinettsentwurf zur Beschleunigung des Verfahrens selbst noch einmal ins Parlament eingebracht haben, wollen lange Haftstrafen unter anderem für den vorsätzlichen Besuch von Terrorcamps und die Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen über das Internet einführen. Dies sei ein Schritt weg vom Schuldstrafrecht, meint Wieland. Wer schon das erste Herunterladen extremistischer Materialien aus dem Internet bestrafen wolle, handle nach einer Art Guantanamo-Logik.

Der Liberale Van Essen warnte, die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus dürfe nicht dazu führen, "verfassungsfragwürdige Gesetze zu verabschieden". Der Gesetzgeber könne es den Staatsanwaltschaften nicht zumuten, Verdächtigen eine reine Absicht bei Androhungen hoher Freiheitsstrafen nachzuweisen. Jelpke kündigte den Widerstand der Linken gegen die Initiative an, mit der Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen getreten würden.

Siegfried Kauder von der CDU/CSU-Fraktion räumte ein, dass die Strafbarkeit vorverlagert werden solle, um Ansatzpunkte für Ermittlungsmaßnahmen zu haben. Heute würde kein Richter bei einem vagen Verdacht etwa eine Telekommunikationsüberwachung zulassen. Die vorgeschlagenen drei neuen Paragraphen würden den Fahndern dagegen mehr Möglichkeiten für das Abhören oder die Wohnraumüberwachung eröffnen. "Wer Sicherheit in Deutschland liebt, muss diesem Gesetz zustimmen", sagte der CDU-Politiker.

Wenn die erste U-Bahn in Deutschland hochgehe, würde auch die Opposition als erstes auf die Koalitionslinie einschwenken, meinte Joachim Stünker von der SPD-Fraktion, und ermahnte gleichzeitig die Kritiker für ihre Wortwahl, mit der sie "die Schmerzgrenze überschritten" hätten. Keiner müsse Angst haben vor dem Gesetz, da die Verdächtigen im Zweifelsfall natürlich freigesprochen würden. Zudem müssten neben dem Besuch eines Terrorcamps oder dem Herunterladen von Sprenganleitungen Planungen für ganz konkrete Tatbestandsmerkmale wie Mord, Totschlag oder Menschenraub vorliegen.

Zuvor hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betont, "dass Deutschland im Fokus des internationalen Terrorismus steht". Die Drohvideos der vergangenen Tage hätten deutlich gemacht, dass die Politik die Gefahren ernst nehmen und die Bürger mit Betreten "juristischen Neulands" schützen müsse. Dabei seien aber die rechtsstaatlichen Grundsätze zu wahren. Strafbar werden solle daher nur die Verknüpfung einer objektiven Tat mit einer subjektiven Vorsatzkomponente. Wer sich die Chemieseiten bei Wikipedia anschaue, sei außen vor. Anders ist der Fall laut der SPD-Politikerin gelagert, wenn jemand zu bestimmten terroristischen Anschlägen aufrufe und daneben Bausätze für Sprengstoffe veröffentliche.

Schon heute würden Vorbereitungshandlungen etwa für einen Angriffskrieg oder "ein hochverräterisches Unternehmen" unter Strafe stehen, verteidigte auch Jürgen Gehb im Namen der Union den Entwurf. Es handle sich zwar um eine verfassungsrechtlich "auf Kante genähte Regelung" wie bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen. Der Gesetzgeber dürfe aber "doch nicht aus dem Angst vor dem Tode Selbstmord begehen". Mit der Initiative würde zudem ein Europarats-Übereinkommen zur Terrorbekämpfung umgesetzt, sodass es auch internationale Verpflichtungen gäbe. Über das weitere Vorgehen wollen die Parlamentarier nach einer Anhörung im Rechtsausschuss entscheiden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundeskabinett verabschiedet Bürgerportalgesetz
Beitrag von: SiLæncer am 04 Februar, 2009, 15:09
Der vom Bundesinnenministerium erarbeitete Gesetzentwurf über Einrichtung und Betrieb von "Bürgerportalen" ist von der Bundesregierung verabschiedet worden. Das Bürgerportalgesetz (PDF-Datei) regelt die Einrichtung einer sicheren Kommunikationsplattform, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Einhaltung der Sicherheitsstandards überwacht wird. Bürger erhalten ein "De-Mail"-Konto bei einem akkreditierten Diensteanbieter nur, wenn sie sich mit ihrem Personalausweis identifiziert haben.

"De-Mail steht für Fortschritt, IT und IT-Sicherheit made in Germany", lobt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) das Projekt in einer Mitteilung. Jeder Bürger, der sich eine kostenpflichtige De-Mail-Adresse zulegt, kann vertrauliche und verschlüsselte Mails verschicken und empfangen. Zudem kann der Absender einer De-Mail eine rechtssichere Sende-Bestätigung erhalten, die der Diensteanbieter mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen muss. Für den Versand und die Bestätigigung muss er Porto bezahlen.

Damit soll nun elektronisch abgewickelt werden können, was nach Angaben des Ministeriums "heute mangels erforderlicher Sicherheit, Verbindlichkeit und Vertraulichkeit im Internet in der Regel nicht möglich ist" – also etwa der Versand von vertrags- und geschäftsrelevanten Unterlagen oder vertraulichen Dokumenten. Nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums soll De-Mail jährlich zwischen 1 Milliarden und 1,5 Milliarden Euro einsparen, die sonst für den Versand ausgegeben werden.

Mit De-Mail folgt Deutschland in gewisser Weise dem e-Vorbild Estland. Dort hat jeder Bürger eine staatliche E-Mail-Adresse, die auf seinem Personalausweis steht und die mit einem Kartenlesegerät den Zugang zum Bürgerportal gestattet. Im Unterschied zu Estland ist das deutsche System nicht mit dem kommenden elektronischen Personalausweis gekoppelt und nutzt nicht dessen elektronisches Identifizierungsverfahren, sondern die herkömmliche Identifikation nach dem "Post-Ident-Verfahren". Besteht der Verdacht auf Vortäuschung einer Identität, kann der Bürger auf Weisung der Überwachungsbehörde von De-Mail ausgeschlossen werden.

Innerhalb des De-Mail-Systems können sich nicht nur Bürger mit einer "offiziellen" Adresse etwa als detlef.borchers.123@(Domain).de-mail.de anmelden, sondern auch Firmen und Institutionen mit juristischen Personen. Auch Pseudonyme sind möglich, müssen aber mit einem vorgestellten pn_ als solche kenntlich gemacht werden. Neben dem eigentlichen Mail-Dienst können akkreditierte De-Mail-Anbieter Speicherplatz unter dem Namen De-Safe anbieten, in dem Bürger ihre Dokumente und Bescheinigungen aufbewahren können.

Das Bürgerportalgesetz wurde nach einer kurzen Beratungsphase verabschiedet, in der die Bürger ihre Anregungen in einer Online-Konsultation einbringen konnten. Kritiker von De-Mail befürchten, dass über ein Hintertürchen staatliche Dienste die vertraulichen Mails mitlesen könnten. Im Rahmen der Online-Konsultation antwortete die Projektleiterin Bürgerportale beim Bundesinnenministerium, Heike Stach: "De-Mail unterliegt den gesetzlichen Rahmenbedingungen der elektronischen Kommunikation. Das heißt, das Mitlesen von Inhalten ist grundsätzlich nur nach entsprechender richterlicher Anordnung möglich, wie es auch bei Papierpost der Fall ist. Ansonsten wird die gesamte Kommunikation und Datenablage standardmäßig vom Provider verschlüsselt."

Quelle : http://www.heise.de/security/Bundeskabinett-verabschiedet-Buergerportalgesetz--/news/meldung/126886
Titel: Re: Bundeskabinett verabschiedet Bürgerportalgesetz
Beitrag von: ritschibie am 04 Februar, 2009, 22:08
Der Staat sahnt ab, der Bürger wird immer gläserner... :embarassed:
Titel: Re: Bundeskabinett verabschiedet Bürgerportalgesetz
Beitrag von: Jürgen am 05 Februar, 2009, 01:25
Mit mir nicht.

Habe seinerzeit schon den an sich bewährten E-Mail-Account unter hamburg.de abgestellt, als die plötzlich doch ein paar Pfennige im Monat haben wollte. Nicht, weil mir das zu teuer gewesen wäre, sondern weil ich nicht wollte, dass die so meine Bankkontodaten bekommen.
War sicher richtig so, denn seitdem hat der Anbieter mehrmals seinen Besitzer gewechselt.

Habe natürlich schon lange Accounts bei mehreren Anbietern. Und deren jeweilige Nutzung hängt auch davon ab, wieviele (echte) Daten man von mir hat.
Titel: Datenschützer und Opposition kritisieren Mängel bei De-Mail
Beitrag von: SiLæncer am 05 Februar, 2009, 11:25
Elektronischer Safe sollte nur für Nutzer zugänglich sein

Der Bundesdatenschützer und die Opposition im Bundestag haben Kritik an der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) angekündigten Einführung der rechtsverbindlichen De-Mail geäußert. Die Kommunikation müsse durch End-to-End-Verschlüsselung zwischen Absender und Empfänger gesichert werden, forderte Peter Schaar.
Mit De-Mail sollen in Deutschland ab 2010 rechtsverbindliche E-Mails, ein Identifizierungsdienst und eine gesicherte Onlinedokumentenablage möglich sein. Doch am Regierungskonzept gibt es Kritik. "Ich bezweifle, dass Herr Schäuble, wenn er unerwünschtes Mitlesen verhindern will, auch sich selber meint", sagte die Datenschutzexpertin der Grünen, Silke Stokar, der Berliner Zeitung. Das Projekt müsse von externen Datenschützern gründlich untersucht werden. Welche Behörden Zugriff auf die De-Mails hätten, müsse für den Bürger klar sein.

"Der Staat ist nicht der bessere Provider. Je größer das Projekt, desto größer ist die Gefahr des Scheiterns. Auch bei der De-Mail". sagte FDP-Datenschutzexpertin Gisela Piltz der Zeitung.

Auch Bundesdatenschützer Peter Schaar hat Mängel in dem am 4. Februar 2009 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Bürgerportalgesetzes angemahnt. "Mir reicht es nicht aus, dass die Diensteanbieter bei De-Mail untereinander verschlüsselt kommunizieren sollen." Damit könnten Nachrichten bei den Anbietern weiterhin von Dritten gelesen und gegebenenfalls verändert werden. Deshalb sollte die Kommunikation durch eine End-to-End-Verschlüsselung zwischen Absender und Empfänger gesichert werden. Auch die Ablage persönlicher Daten in einem elektronischen Safe sei nur wirklich sicher, wenn die Daten verschlüsselt gespeichert würden und ausschließlich der Betroffene den elektronischen Schlüssel dazu besitze.

Eine weitere Schwachstelle sei, dass der Nachweis des Absenders nur durch die Anmeldung am Bürgerportal erfolgen soll. Damit könne der Absender einer De-Mail nicht sicher bestimmt werden. So wäre der Versand allein durch ein Trojanisches Pferd möglich. Genauso könnten auch die Daten im De-Safe gelöscht oder verändert werden. "Hier sind zusätzliche Sicherheitsanforderungen sinnvoll", sagte Schaar.

Die Pilotphase der De-Mail startet wie geplant im Sommer 2009 in Friedrichshafen. Das Bundesinnenministerium und die Deutsche Telekom testen dort gemeinsam mit weiteren Unternehmen wie United Internet, Banken, Versicherungen und Anwendern die gesicherte Kommunikationsform. Erprobt werden rechtsverbindliche Abschlüsse von Versicherungspolicen oder die komplette Durchführung von Verwaltungsangelegenheiten über das Internet. Ab 2010 will Deutschland international zu den Vorreitern der vertrauenswürdigen Internetkommunikation gehören, so die Projektpartner.

Quelle : www.golem.de
Titel: Streit um erweiterte Befugnisse für deutsche Geheimdienste
Beitrag von: SiLæncer am 07 Februar, 2009, 16:21
Sicherheitspolitiker der Unionsfraktion streben eine Verknüpfung der Datenbanken des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit dem im Inland tätigen Verfassungsschutz und den deutschen Polizeibehörden an. Der BND könnte dann seine Erkenntnisse aus abgehörten internationalen Gesprächen automatisch mit Personaldaten im Inland abgleichen. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Die Sozialdemokraten fürchteten dagegen eine unüberschaubare Datenvermengung.

Außerdem wolle die Union das bisherige Fundstellenregister Nadis zu einer umfangreichen Datenbank ausbauen. Unter den Koalitionspartnern sei auch eine gesetzliche Regelung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung strittig. Dabei geht es um das Belauschen via Internet geführter Telefonate und das Mitlesen von E-Mails. Weitgehend einig, so das Nachrichtenmagazin weiter, sei sich die Koalition dagegen, dass der BND künftig in Notfällen auch die Telefonanschlüsse von Deutschen im Ausland abhören darf, wenn eine Gefahr für Leib und Leben bestehe.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bislang geheime Datenbank erfasst in Großbritannien alle Ein- und Ausreisen
Beitrag von: spoke1 am 08 Februar, 2009, 21:52
In Großbritannien baut die Regierung im Rahmen des 2005 gestarteten Programms e-borders eine Datenbank auf, in der auch die Reisedaten aller Briten gesammelt und für 10 Jahre vorrätig gehalten werden. Nach dem Vorbild des US-Visit-Programms sollen damit alle Reisebewegungen lückenlos erfasst werden. Wie die Times berichtet, werden Namen, Adressen, Telefonnummern, Reservierungen, Reiserouten und Kreditkarteninformationen aller Reisenden gespeichert, die Großbritannien verlassen oder einreisen. Dabei handelt es sich jährlich um insgesamt 250 Millionen Reisen.

In dem Zentrum, dessen genauer Standort noch nicht bekannt ist, arbeiten 600 Menschen. Hier werden die Daten nicht nur gesammelt, sondern auch mit anderen Informationen der Polizei, der Sozialbehörden und der Geheimdienste abgeglichen. Bislang wurden Daten von 70 Millionen Reisebewegungen gespeichert.

Das Innenministerium hat die Existenz der Datenbank bestätigt und sie damit begründet, dass sie entscheidend für die Bekämpfung von Kriminalität, illegaler Einwanderung und Terrorismus sei. Der für Einwanderung zuständige Minister Phil Woolas verteidigte das Vorhaben damit, dass man bereits eine der am beste überwachten Grenzen in der Welt habe und dass dies auch weiter so bleiben müsse: "Unsere Hightech-Grenzsysteme ermöglichen es uns, alle Ein- und Ausreisenden zu erfassen und die herauszufischen, die nicht gewillt sind, sich an unsere Regeln zu halten."

Erst letzte Woche hatte der Verfassungsausschuss des Oberhauses einen Bericht vorgelegt, in dem eine Reduzierung der ausufernden Überwachungsmöglichkeiten verlangt wurde. Die exzessive Überwachung und Sammlung persönlicher Informationen würde die britische Demokratie unterminieren. Kritiker warnen, dass mit der neuen Datenbank ein weiter Schritt in Richtung Überwachungsstaat gemacht werde. Der für die Innenpolitik zuständige konservative Abgeordnete Chris Grayling sagte, dass zwar jede weitere Überwachung mit Sicherheit und persönlichem Schutz gerechtfertigt werde, aber: "Wir können es nicht zulassen, dass wir zu einer Big-Brother-Gesellschaft werden."


Quelle: http://www.heise.de
Titel: In Großbritannien häufen sich Datenverluste und -diebstähle
Beitrag von: SiLæncer am 09 Februar, 2009, 15:43
Großbritannien ist nicht nur führend im Sammeln von Daten, sondern vermutlich auch beim Datenverlust. Allein in den letzten drei Monaten wurden dem für Datenschutz zuständigen Information Commissioner’s Office (ICO) 100 Vorfälle gemeldet, bei denen persönliche Daten wie Namen, Adressen, Bankdaten, Informationen über Gehälter oder medizinische Daten verloren gegangen sind oder gestohlen wurden. Das wäre ein Vorfall jeden Tag.

Insgesamt waren es 2008 und bis Ende Januar 2009 insgesamt 376 Vorfälle, 36 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Meist kamen Behörden die Daten abhanden, mit 112 Vorfällen traten aber auch fast ein Drittel der Vorfälle in der Privatwirtschaft auf – mit steigender Tendenz. Das ICO fordert die Unternehmen auf, den Datenschutz zu stärken, da sie ansonsten Vertrauen verspielen würden.

Der Datenschutzbeauftragte Richard Thomas sagte, es sei nicht akzeptabel, dass seine Behörde keine Überprüfungen ohne Zustimmung der betreffenden Organisation machen dürfe: "Man würde auch nicht erwarten, dass ein Lebensmittelprüfer erst einmal die Erlaubnis des Restaurants erhalten muss, um eine Inspektion durchzuführen." Während bereits eine gesetzliche Grundlage für Inspektionen ohne Ankündigung bei Behörden vorbereitet wird, schreibt die Times, ist bislang für Privatunternehmen derartiges nicht vorgesehen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Zypries gegen erweiterte Geheimdienst-Befugnisse
Beitrag von: SiLæncer am 13 Februar, 2009, 09:59
In der Großen Koalition gibt es Streit über erweiterte Abhör- und Speicherrechte für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stellt sich in der Neuen Osnabrücker Zeitung gegen Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der CDU/CSU-Fraktion, die Befugnisse der Geheimdienste noch vor der Bundestagswahl deutlich auszubauen. "Die Union will kurz vor dem Ende der Legislaturperiode so nebenbei noch schnell einige sehr problematische – weil mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbundene – Befugnisse regeln, über die seit Jahren gestritten wird", sagte Zypries der Zeitung. Das könne nicht funktionieren. Dafür seien die rechtlichen Probleme viel zu komplex.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), sagte der Zeitung hingegen, er halte es für unverantwortlich, wenn der Gesetzgeber angesichts bestehender akuter Bedrohungslagen untätig bliebe. Auch das Innenministerium spricht nach Angaben der Zeitung in einem Schreiben an die Unionsfraktion von "dringendem Handlungsbedarf im Bereich der Nachrichtendienste" und will die "erforderlichen Gesetzesänderungen noch in dieser Legislaturperiode durchsetzen".

Zur umfangreichen Wunschliste der Christdemokraten und -sozialen gehöre die Erlaubnis für die Geheimdienste, heimlich auf private Computer zuzugreifen, um via Internet geführte Telefonate belauschen oder E-Mails vor einer Verschlüsselung mitlesen zu können. CDU/CSU dringen zudem auf eine erweiterte Datensammlung des Verfassungsschutzes. Schäuble will dem Verfassungsschutz zudem Zugriff auf die Verbindungsdaten eröffnen, die für sechs Monate auf Vorrat bei den Telefon- und Internetanbietern gespeichert sind. Dies wäre nach den Worten der Justizministerin "ein kompletter Affront gegen das Bundesverfassungsgericht". Denn das Gericht habe entsprechende Befugnisse der Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste im Eilverfahren teilweise ausgesetzt. "Wenn der Gesetzgeber nun einer endgültigen Klärung aus Karlsruhe vorgriffe, wäre das schlechter Stil."

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesrat schickt ELENA in den Vermittlungsausschuss
Beitrag von: SiLæncer am 13 Februar, 2009, 19:02
Der Bundesrat hat im Streit um das Gesetz zur Einführung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag angerufen, der das Vorhaben im Januar verabschiedet. Die Länder stoßen sich vor allem an der vorgesehenen Einbeziehung des Wohngelds in das Verfahren, da dies zu einem erheblichen, in der Höhe nicht sachgerechtem Verwaltungsaufwand führen würde. Dazu zählt der Bundesrat neue Informations- und Hinweispflichten, die Anpassung der EDV-Programme, die Anschaffung und den Unterhalt der technischen Einrichtungen sowie Schulungen. Darüber würden weitere finanzielle Aufwendungen für den Abruf der gespeicherten Daten über eine Signaturkarte letztlich an den Ländern hängen bleiben. Eine echte Kostenbeteiligung des Bundes sei nicht vorgesehen. Die Länderchefs folgten damit zum Teil einer Empfehlung des Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen.

Eine Mehrheit fand auch ein Antrag (PDF-Datei) Bayerns zur Einberufung der Schiedsstelle mit dem Parlament. Damit sprechen sich die Länder dafür aus, dass der Bund die zentrale Speicherstelle für ELENA-Daten sowie die für Fachverfahren zuständige Einrichtung finanzieren soll. Zur Begründung heißt es, dass der elektronische Einkommensnachweis der Entlastung der Unternehmen diene und es sich somit um Wirtschaftsförderung handle. Eine solche Maßnahme dürfe nicht zu Lasten der Länder gehen.

Mit ELENA sollen rund 60 Millionen Einkommensbescheinigungen und andere Entgeltnachweise in einer zentralen Datenbank erfasst werden. Über den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur bei den Behörden soll sichergestellt werden, dass nur mit Einwilligung des Bürgers die notwendigen Daten aus der Speicherstelle abgerufen werden können. Datenschützer und Oppositionspolitiker beklagen, dass die weitaus meisten aufbewahrten Informationen niemals benötigt werden und es sich bei dem Verfahren daher um eine verfassungswidrige Form der Vorratsdatenspeicherung handeln könne.

Quelle : www.heise.de
Titel: Weltweite Datenschutznormen – eine Aufgabe für die Vereinten Nationen?
Beitrag von: SiLæncer am 14 Februar, 2009, 14:39
Globale Datenschutznormen seien ein notwendiger nächster Schritt auf dem Weg zum besseren Schutz der Identität – so Thilo Weichert, Chef des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) anlässlich der Fachtagung Domainpulse in Dresden. Weichert sagte, die Vereinten Nationen, aber auch internationale Standardisierungsorganisationen wie die ISO seien gefordert. Der Datenschützer widersprach damit entschieden Äußerungen verschiedener Unternehmensvertreter, die dafür eintraten, dass die Pflege der eigenen Online-Reputation vor allem Privatsache sei.

Tim Cole von Kuppinger Cole + Partner, einem auf ID-Management spezialisierten Consulting-Unternehmen, sagte: "Meine Jugendsünden sind vergessen, die meiner Tochter werden weiter leben. Aber soll man keinen Spaß mehr haben?" Cole wünschte sich "ein bisschen mehr Entspannung" im Umgang mit Daten im Netz.

Kommunikationsberater Klaus Eck von imagecapital riet, nicht auf die Unterstützung von staatlicher Seite zu warten, wenn es um den Schutz der eigenen digitalen Identität gehe: "Da warten wir vermutlich zehn, zwanzig oder dreißig Jahre. Dann sind wir tot." Vielmehr sei es eine "Vereinbarungsfrage" und eine "Verantwortungsfrage", was man an Informationen über die eigene Person im Netz akzeptiere. Manches Problem lasse sich auch durch einen Anruf aus der Welt schaffen.

Seit einiger Zeit weisen Datenschützer auf Risiken hin, die durch unbedachte Nutzung von Social Networks im Zusammenhang mit dem Unterschätzen der Geschwätzigkeit von Internet-Suchservices entstehen. Michael Lindenberg von der "Freunde-Suchmaschine" StayFriends ist bemüht, Besorgnis zu dämpfen: Der Helpdesk seines Unternehmens arbeite sehr schnell, wenn jemand sich entscheide, dass er eine Seite nicht mehr öffentlich machen wolle. Durch eine Mitteilung an Google sorge StayFriends zudem dafür, dass die Seite möglichst umgehend erneut "gespidert" werde und die Aktualisierung dadurch auch in den Google-Bestand gelange. Datenschützer Weichert hatte die Herausnahme von Einträgen, die einmal bei Google gelistet werden, als schwierig, langwierig und manchmal unmöglich bezeichnet.

Lindenberg nannte die Zusammenarbeit mit großen Anbietern dagegen oft einfacher als mit den kleinen, die persönliche Daten ungefragt aus Google auslesen und zusammenstellen. Er gab allerdings zu bedenken: "Unsere Möglichkeiten enden an den Grenzen unseres Portals. Erst bei der Verknüpfung von Identitäten wird es gefährlich."

Mit einem Appell wandte sich der Privacy-Experte Andreas Pfitzmann von der Technischen Universität Dresden an die Informatiker bei den Registries. Sie sollten sichere Tools für das Identitätsmanagement der Nutzer bereitstellen. "Wir haben diese Tools noch nicht", sagte er. Insbesondere gelte es, eine Infrastruktur zu schaffen, die dem Einzelnen keine festen Identifizierungsmerkmale bei der Kommunikation im Netz zuweise. Leider werde mit der Vorratsdatenspeicherung aber gerade alles in die falsche Richtung umgebaut. Wenn man digitale Identität besser schützen und auch einen technisch-organisatorischen Rahmen dafür schaffen wolle, dürfe man nicht auf die deutsche Politik hoffen. "Das müssen wir selbst machen", sagte Pfitzmann.

Quelle : www.heise.de
Titel: Frankreich: Videoüberwachung soll verdreifacht werden
Beitrag von: SiLæncer am 16 Februar, 2009, 16:11
Die französische Innenministerin Michèle Alliot-Marie will die Zahl der Überwachungskameras auf Frankreichs Straßen von 20.000 auf 60.000 verdreifachen und die Polizeikräfte in den Problemvierteln um 4.000 Beamte verstärken. Wie Alliot-Marie in einem Gespräch, das in der Tageszeitung France Soir erscheint, bekanntgab, will man in den nächsten fünf Jahre 555 Millionen Euro in die Entwicklung neuer Techniken zur Verbesserung der inneren Sicherheit investieren. Die Polizei soll "technisch und wissenschaftlich" davon profitieren, die Videoüberwachung ist ein Schwerpunkt.

Alliot-Marie kündigte die baldige Umsetzung erster Schritte an, etwa die Verdreifachung der Überwachungskameras auf den Straßen. Ein Regierungsdekret, das sie am 22. Januar unterzeichnet habe, "erleichtere und verkürze" die Vorgänge, um an die entsprechende Aussattung zu gelangen. Verstärkt werden sollen auch die Sicherheitskräfte in den Banlieues und Bezirken (Départements), die als soziale Brennpunkte gelten. Bis Ende 2011 werden 4000 Polizisten in Spezialeinheiten eingesetzt, den sogenannten Unités territoriales de quartier (Uteq), die in besonders problematischen Vierteln von Compagnies de sécurisation unterstützt werden.

Zwar soll die Zahl der auf offener Straße begangenen Straftaten in Frankreich um 6,3 Prozent abgenommen haben, doch verzeichnet man immer mehr Gewaltakte von immer jüngereren Täter, berichtet die österreichische Zeitung Der Standard . Schon im Sommer 2007 verkündete die Innenministerin, dass die Regierung die Videoüberwachung ausbauen möchte. Damals hieß es, dies sei angesichts terroristischer Risiken, mit denen man zu rechnen habe, "unerläßlich". Konkret schwebte Alliot-Marie zu diesem Zeitpunkt eine verbesserte Zusammenarbeit mit bereits bestehenden privaten Kamera-Netzen vor. Man müsse verschiedene Überwachungssysteme, z.B. solche, die von der Polizei genutzt werden, mit anderen, etwa von Transportunternehmen oder beispielsweise von Kirchen oder Moscheen, aufeinander abstimmen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 20 Februar, 2009, 12:17
CDU/CSU-Politiker wollen Verfassungsschutz auch Daten von Kindern elektronisch speichern lassen

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag will die Altersgrenze für die elektronische Speicherung personenbezogener Daten von bisher 16 Jahren auf 14 oder 12 Jahre absenken. Das berichtet die Berliner Zeitung. Damit solle eine bessere Überwachung terrorverdächtiger Minderjähriger erreicht werden, zitiert die Zeitung den innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Hans-Peter Uhl. Noch vor der Sommerpause solle das Verfassungsschutzgesetz geändert werden.

Oppositionspolitiker kritisieren laut dem Bericht die Pläne. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Max Stadler sieht demnach eine Grenze überschritten: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein unabweisbares Bedürfnis für solche Praktiken gibt." Der Grüne Jerzy Montag meint, die Union gebe sich "dem allgemeinen Wahn nach vollständiger Überwachung" hin. Auch in der mitregierenden SPD rege sich Kritik: "Das sind Vorschläge, die mir überhaupt nicht nötig erscheinen. Es gibt also keinen Grund, dem Vorschlag zu folgen", sagte laut dem Zeitungsbericht der Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD).

Auch ohne Rechtsgrundlage sind Verfassungsschützer aber bereits aktiv geworden, die Daten von Personen unter 14 Jahren elektronisch abzuspeichern, und zwar zwei Jahre lang in Sachsen-Anhalt. Der sachsen-anhaltische Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat kürzlich den Landesverfassungsschutz angewiesen, "unverzüglich alle Daten, die in elektronischer Form über Personen gespeichert sind, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gesetzeskonform in Papierakten zu führen und alle elektronisch erfassten diesbezüglichen Daten zu löschen".

Die Speicherpraxis war durch Äußerungen des Leiters der Abteilung Verfassungsschutz bei Beratungen des Landtags-Rechtsausschusses bekannt geworden. Der FDP-Fraktionschef im Landtag, Veit Wolpert, sagte laut Berliner Zeitung: "Ich habe das Gefühl, für die Sicherheitsbehörden ist die Verfassung etwas, das man überwinden muss, statt sie zu schützen."

Quelle : www.heise.de
Titel: Berlin erhält zentrale Schülerdatei
Beitrag von: SiLæncer am 20 Februar, 2009, 19:58
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am gestrigen Donnerstag mit großer Mehrheit den umstrittenen Gesetzesentwurf zur Einrichtung einer zentralen Schülerdatei in der Bundeshauptstadt verabschiedet. Neben fast allen Mitgliedern der Regierungskoalition von SPD und Linken stimmte auch die CDU für das Vorhaben. Gegen das Gesetz votierten die Grünen und die FDP.

Erfasst werden sollen vom kommenden Schuljahr an neben Name, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Anschrift, Ansprechmöglichkeiten der Erziehungsberechtigten und Informationen zur besuchten Schule etwa auch spezieller Förderbedarf oder "die Befreiung von der Zahlung eines Eigenanteils für Lernmittel". Datenverarbeitungs- und Zugriffsrechte sind für die zuständigen Schulen sowie die bereichsspezifischen Schulämter der Berliner Bezirke vorgesehen. Diese sollen Informationen mit weiteren Behörden wie Jugendämtern teilen dürfen.

Den sensiblen Bereich der Datenweitergabe hatte die Koalition zuvor mit Änderungen entschärft. So muss die Polizei Adressen der Erziehungsberechtigten von Schulschwänzern weiter über die Meldeämter abfragen. Auch die Angaben über die "nichtdeutsche Herkunftssprache" dürfen nur noch verkürzt und zusammengefasst an andere Stellen transferiert werden. Diese können so nur noch in Erfahrung bringen, wie viele Schüler eine andere Muttersprache haben. Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix sah seine ursprünglichen Bedenken ausgeräumt. Die Interessen der Schulverwaltung und das Recht der Schüler auf informationelle Selbstbestimmung würden in einer Balance gehalten.
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Hauptziel der Datei ist laut der rot-roten Koalition, das Problem tausender Doppelanmeldungen pro Jahr und die Schulplanung besser in den Griff zu bekommen. Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) wünschte sich die Datei seit langem, um eine bessere Übersicht zu erhalten, wie viele Lehrer zum neuen Schuljahr einzustellen sind. Das Register soll auch verhindern, dass einzelne Eltern ihre Kinder gar nicht anmelden und so die Schulpflicht umgehen. Den Schulen steht mehr Personal zu, wenn sie nachweisen können, dass sie viele Kinder aus Zuwanderer- oder sozial bedürftigen Familien aufnehmen.

Der datenschutzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Benedikt Lux, warf dem Senat während der abschließenden Lesung vor, eine "riesige Datenkrake" zu schaffen. Für die Datenbank würden teils sensible Informationen von 300.000 Schülern gespeichert. Auch sei der Datenschutz in den Schulen nicht gewährleistet. Der Bildungsexperte der Linksfraktion, Steffen Zillich, hielt dem entgegen, dass im Gesetzgebungsverfahren alle Anregungen des Landesdatenschutzbeauftragten aufgenommen worden seien. Die frauenpolitische Sprecherin der Linken, Evrim Baba, versagte dem Vorstoß trotzdem ihre Zustimmung. In einer persönlichen Erklärung bezeichnete sie es angesichts einer von ihr befürchteten hohen Missbrauchgefahr als unhaltbar, umfangreiche Informationen über die Schüler "nur deswegen zu erheben, weil diese in einer vagen Weise nützlich sein könnten".

Bürgerrechtler übten bis zuletzt Kritik an dem Entwurf. Das Aktionsbündnis "Freiheit statt Angst" forderte, die offensichtlich für das Register budgetierten 22 Millionen Euro in die Modernisierung der schulischen IT-Infrastruktur oder in qualifizierte Schulungen für Lehrer und Schüler zum Datenschutz zu investieren. Es hat mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen für den kommenden Mittwoch zu einer Demo mit Treffpunkt Axel-Springer-Straße geladen.

Der Chaos Computer Club (CCC) rief die Eltern zu einem "Datenboykott" auf. Die Hacker appellieren an die Erziehungsberechtigten, den Direktoren beziehungsweise den Trägern der Schulen ihrer Kinder "umgehend die Weitergabe der Daten untersagen". Dazu genüge ein formloses Schreiben. Der Senat habe in keiner Weise darlegen können, wieso die offiziellen Ziele des Schulregisters nicht auch auf Basis anonymisierter Daten verfolgt werden könnten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Europäische Fahnder wollen VoIP abhören
Beitrag von: SiLæncer am 23 Februar, 2009, 12:49
Polizei: Kriminelle nutzen Internettelefonie zur Planung von Straftaten

Europäische Strafverfolger wollen künftig verschlüsselte Telefonate über das Internet abhören. Grund ist der Kampf gegen das organisierte Verbrechen, insbesondere gegen die italienische Mafia. Ermittler aus mehreren EU-Ländern haben die Initiative gestartet.
Internettelefonie ist ein gutes Medium, um der Vorratsdatenspeicherung und anderen Nachstellungen durch die Behörden zu entgehen. Das hätten auch Kriminelle mitbekommen und nutzten das verschlüsselte Skype-System zur Kommunikation, klagen Strafverfolger. Fahnder im italienischen Mailand bemerkten nach eigenen Angaben, dass ein Verdächtiger einen Komplizen auf Skype verwies, um die Details einer Drogenlieferung zu besprechen.

Strafverfolger aus mehreren europäischen Ländern haben deshalb eine Initiative ins Leben gerufen, um künftig die Möglichkeit zu haben, auch Internettelefonate belauschen zu können. Die Koordination der Maßnahmen wird auf Wunsch der italienischen Nationalen Antimafia-Staatsanwaltschaft (Direzione Nazionale Antimafia, DNA) Carmen Manfredda übernehmen. Sie ist das italienische Mitglied der Europäischen Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust). Zu ihren Aufgaben wird gehören, "unter Berücksichtigung verschiedener Datenschutzrichtlinien und Bürgerrechte die technischen und juristischen Hindernisse beim Abhören von Internet-Telefonie-Systemen aus dem Weg zu räumen", heißt es in einer Mitteilung von Eurojust.

"Die Möglichkeit, Internettelefonie abzuhören, ist ein wichtiges Mittel im Kampf gegen das internationale organisierte Verbrechen in Europa und anderswo", sagte Manfredda nach einem Treffen mit Justizbeamten in Mailand. "Unser Ziel ist nicht, Nutzer davon zu abzuhalten, die Vorteile der Internettelefonie wahrzunehmen, sondern zu verhindern, dass Kriminelle Skype und andere vergleichbare Dienste nutzen, um gesetzeswidrige Handlungen zu planen und durchzuführen."

Eurojust ist die europäische Justizbehörde, die ihren Sitz in Den Haag hat. Sie koordiniert grenzüberschreitende Strafverfahren in der Gemeinschaft. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität, wie etwa der Handel mit Waffen, Drogen und Menschen. Weitere Schwerpunkte sind der Kampf gegen Terrorismus, Kinderpornografie und Geldwäsche.

Quelle : www.golem.de
Titel: EU-Strafermittler nehmen Vorwürfe gegen Skype zurück
Beitrag von: SiLæncer am 28 Februar, 2009, 19:34
Die europäische Behörde zur Koordinierung grenzüberschreitender Strafermittlung Eurojust hatte Skype vorgeworfen, das Abhören von VoIP-Telefonaten durch ein Verschlüsselungssystem zu verhindern, das als gut gehütetes Geschäftsgeheimnis gewahrt werde. Da organisierte Kriminelle etwa in Italien zunehmend VoIP-Dienste wie Skype nutzten, verhindere dies die Kriminalitätsbekämpfung.

Gegenüber US-Medien hatte die eBay-Tochter dem allerdings heftig widersprochen. Vielmehr habe man Eurojust längst eine Mitarbeit angeboten. Dieser Darstellung haben sich mittlerweile auch die EU-Strafermittler in einem neuen Statement angeschlossen. Demzufolge habe Skype bereits im September 2006 an einem ersten strategischen Treffen zur Internet-Telefonie teilgenommen und eine Kooperation mit den Behörden vereinbart.

Gegenüber britischen Medien erklärte ein Eurojust-Sprecher den Sinneswandel damit, man habe Skype in der ursprünglichen Erklärung nur als Beispiel genannt, da es sich dabei um den bekanntesten Anbieter von Internet-Telefonverbindungen handele. Skype begrüßte die Richtigstellung und kündigte an, auch künftig mit Eurojust und Strafermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten, soweit dies rechtlich und technisch möglich sei.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundestag streitet über Datenschutz in sozialen Netzwerken
Beitrag von: SiLæncer am 06 März, 2009, 12:54
Die Grünen brachen am gestrigen Donnerstag im Bundestag einen Lanze für ihr Vorhaben (PDF-Datei), die Privatsphäre in sozialen Netzwerken besser zu schützen und deren Betreiber stärker in die Pflicht zu nehmen. "Die Anbieter sollen persönliche Daten nur verwenden oder mit ihnen handeln können, wenn die Nutzer dem vorher ausdrücklich zugestimmt haben", machte sich die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Grietje Staffelt, für eine Opt-in-Regelung zu personalisierter Werbung stark. Um mehr Transparenz zu schaffen, plädierte sie zudem für eine Vorschrift, "jede Datenverwendung und -weitergabe zu protokollieren". Nutzer sollten auf Wunsch nachvollziehen können, was mit ihren persönlichen Angaben geschehe. Nötig sei es auch, dass Communities hierzulande "einheitliche Mindeststandards" in Datenschutzfragen gewährleisten und auf Mobbing oder Identitätsmissbrauch zügig reagieren.

Volle Unterstützung für den Antrag erhielten die Grünen nur von den Linken. Deren Medienexperte Lothar Bisky plädierte laut den zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen dafür, "einen vorbildlichen Datenschutzstandard für die digitale Welt zu schaffen". Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, hielt es dagegen nicht für sinnvoll, eine gesonderte "Lex StudiVZ" zu machen. Erforderlich seien generelle Regeln über ein grundsätzlich modernisiertes Datenschutzrecht, die dann natürlich auch für soziale Netzwerke gelten würden. Den Nutzern müsse aber auch klar sein, dass sie freiwillig ihre Privatsphäre aufgeben, wenn sie etwa ihr gesamtes Liebesleben auf MySpace preisgeben oder Videos von sich selbst im "stockbesoffenen" Zustand auf YouTube stellen. Anbieter hätten die Grundeinstellungen so vorzunehmen, dass nicht jedem alle Profilinformationen offen stünden.

Vertreter der Union und der SPD sahen den größten Teil der Forderung bereits mit dem laufenden Vorhaben zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes abgedeckt. "Keine neuen Erkenntnisse" für diese Initiative konnte der SPD-Innenpolitiker Michael Bürsch in dem Anliegen der Grünen ausmachen. Der Verbraucherschutzexperte der Sozialdemokraten, Manfred Zöllmer, drängte auf ein "digitales Verfallsdatum für Daten" und die Möglichkeit, Profile "rückhaltlos" löschen zu können. Die CDU-Innenpolitikerin Beatrix Philipp von der CDU warnte davor, "in die Privatautonomie potenzieller Vertragspartner einzugreifen", auch wenn der Bereich sozialer Netzwerke "unserer besonderer Aufmerksamkeit" bedürfe. Ihre Parteikollegin Rita Pawelski plädierte für Ehrlichkeit: "Schärfere Vorschriften werden aus dem Dschungel Internet keinen friedvollen Kulturwald machen." Die Internetnutzung werde ein "ständiger, eigenverantwortlicher Balanceakt zwischen der Faszination des Möglichen und dem Beherrschen der Risiken bleiben".

Quelle : www.heise.de
Titel: Geheimdienste: Schäuble forciert neues Speichersystem
Beitrag von: SiLæncer am 07 März, 2009, 10:52
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will nach SPIEGEL-Informationen nun doch ein neues Computersystem für die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern beschaffen. Es soll den Zugriff auf die Daten von Extremismusverdächtigen verbessern.

Hamburg - Die Pläne für das neue Computersystem gehen aus einem vertraulichen Bericht für das sogenannte Vertrauensgremium des Bundestags vom 9. Februar hervor. Darin beantragt das Innenministerium in diesem Jahr 3,5 Millionen Euro und weitere 18 Millionen Euro für die folgenden Jahre bis 2012 allein für den Bundesanteil am Projekt "Nadis-neu". Es soll den Zugriff sämtlicher Verfassungsschutzbehörden auf die Daten von Extremismusverdächtigen deutlich verbessern.

Das bisherige System stammt aus den siebziger Jahren. Allerdings fürchten Experten unüberschaubare Entwicklungsrisiken und Kostenfallen, ebenso wie fehlende Rechtsgrundlagen. Schäuble selbst hatte im Frühjahr 2008 das Projekt gestoppt, das Vertrauensgremium, das unter anderem für die Haushaltspläne der Geheimdienste zuständig ist, sperrte im November die Mittel.

Inzwischen aber hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Konzeption und die Zuständigkeiten leicht verändert - dies macht Schäuble nun zur Grundlage seines Vorstoßes. Zugleich bekräftigte er in dem vertraulichen Bericht, dass eine Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes "noch in dieser Wahlperiode angestrebt" wird. Dabei soll auch der Informationsaustausch zwischen den Verfassungsschutzämtern erleichtert werden. In der Großen Koalition ist das Projekt umstritten, die SPD-Innenpolitiker stehen den Plänen skeptisch gegenüber.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Keine überwachungsfreien Räume
Beitrag von: SiLæncer am 14 März, 2009, 10:39
Innen-Staatssekretär und Ex-Geheimdienstler August Hanning hat offenbar seine ganz eigenen Vorstellungen bezüglich Sicherheit, Überwachung, Privatsphäre und Bürgerrechten.

In einem Interview mit der Zeitung taz (http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/intime-geraeusche-werden-geloescht/) äußerte Hanning einige durchaus kontroverse Meinungen zu diesem Themenkomplex. Auf die Frage, ob es zum Schutz der Privatsphäre Bereiche geben sollte, in die der Staat verlässlich nicht hineinschauen darf, antwortete er entschieden: "Natürlich nicht. Wenn man ein Vakuum lässt, ist klar, dass dies zur Verabredung von Verbrechen genutzt wird. Kein Rechtsstaat der Welt wird sich Bereiche leisten, die jeglicher staatlicher Überwachung entzogen sind." Er betonte, es gehe "darum, dass unsere Gesetze in jedem Winkel Deutschlands gelten müssen. Es darf keine Bereiche geben, in denen der Staat nicht auf potenziell Tatverdächtige zugreifen kann. Das haben die Sicherheitsbehörden auch erst lernen müssen."

In eine ähnliche Richtung gingen weitere Thesen Hannings, die dieser während des Interviews äußerte. So sprach er sich dafür aus, früher geschützte Bereiche nicht mehr als tabu zu betrachten: "Früher glaubte man zum Beispiel, dass die Polizei um Universitäten und Gotteshäuser einen großen Bogen schlagen sollte. Und dann wurden die Anschläge vom 11. 9. 2001 unter anderem in der Hamburger Universität und in Hamburger Moschee-Veranstaltungen vorbereitet." Hanning gab sogar an, dass er auch öffentliche Toiletten überwachen würde, wenn davon auszugehen sei, dass sich Terroristen dort träfen - mit Mikrofonen und notfalls, beispielsweise im Falle rein schriftlicher Kommunikation, auch mit Kameras. Das alles diene natürlich nur dazu, "das Leben potenzieller Anschlagsopfer zu schützen", so Hanning. Die Tatsache, dass bei einer solchen Praxis auch Unbeteiligte "beim Pinkeln" mit überwacht würden, tat Hanning ab:  "Solche Bilder kämen ja nie in die Akten, die interessieren die Polizei überhaupt nicht." Auf die möglichen psychologischen Folgen einer derart allgegenwärtigen Überwachung ging der Staatssekretär in diesem Zusammenhang nicht ein.

Offenbar etwas befremdet fragte der das Interview führende taz-Redakteur Christian Rath, ob es für Hanning überhaupt keine Grenzen gebe. "Wenn ich Grenzen hätte, würde ich sie nicht in der Zeitung nennen. Ich gebe doch keine Gebrauchsanleitung für konspiratives Verhalten. Ansonsten gilt selbstverständlich immer das Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Aber wenn es um die Vermeidung von Terroranschlägen geht, kann es keine absolut sicheren Rückzugsräume geben," antwortete Hanning und fügte, auf den im Grundgesetz als besonders schützenswert definierten Kernbereich privater Lebensgestaltung angesprochen, hinzu: "Den achten die Sicherheitsbehörden natürlich. In der Praxis gibt es damit auch kaum Probleme. Für die Privatgespräche und die Sexualität der Verdächtigen interessiert sich die Polizei ja auch gar nicht. Und Gespräche über kriminelle Pläne gehören laut Bundesverfassungsgericht nie zum Kernbereich des Privatlebens." Dabei sei es auch egal, wo und unter welchen Umständen diese Gespräche geführt würden.

Abschalten würden die Beamten aber in offensichtlich unter die Privatsphäre fallenden Situationen, wie beispielsweise beim Sex, nicht, so Hanning. "Sie glauben doch nicht, dass da die ganze Zeit ein Polizist sitzt und mithört, um rechtzeitig auf den Aus-Schalter zu drücken? In der Praxis läuft da meist ein Band mit, das man sich anschließend anhört. Und dann werden intime Geräusche sofort gelöscht und nur das polizeilich Relevante wird gespeichert." Dies gleicht in etwa dem von Ermittlern immer wieder geforderten "Richterband", bei dem zunächst alles aufgenommen wird und ein Richter anschließend prüft, welcher Teil des Materials vor Gericht verwertet werden darf. Um ein Veto des Bundesverfassungsgerichts, wie es früher bereits bei einer solchen Praxis eingelegt wurde, macht sich Hanning offensichtlich keine Gedanken. "Da hat sich das Gericht inzwischen aber bewegt, wie wir im Urteil zur Online-Durchsuchung gesehen haben. Dort haben die Richter zugelassen, dass zunächst die ganze Festplatte eines Terrorverdächtigen kopiert wird und bei der Sichtung dann die offensichtlich privaten Dateien gelöscht werden. Niemand kann wollen, dass Deutschland zu einer Oase wird, in der man sich der Strafverfolgung verlässlich entziehen kann."

Unter einem Überwachungsstaat versteht Hanning nach eigenen Angaben eine "anlasslose Totalüberwachung", wie er sie als Diplomat in der DDR erlebte. Das habe aber mit den von ihm vorangetriebenen Maßnahmen, wie etwa der Visa-Warndatei, nichts zu tun, betonte er. Diese sei nicht ohne konkreten Anlass: "Vergessen Sie bitte nicht den Visa-Untersuchungsausschuss und dessen Kritik am Auswärtigen Amt. Wir haben mit unserem Gesetzentwurf nur den Koalitionsvertrag umgesetzt. Dass nun das Bundesjustizministerium blockiert, geht deshalb vor allem zu Lasten des Auswärtigen Amtes. [...] In der Vieleinlader-Datei versuchen wir Fälle zu erkennen, die Probleme machen könnten. Als Vieleinlader gelten nur Personen oder Organisationen, die binnen zwei Jahren mehr als fünf Mal visumpflichtige Ausländer eingeladen haben. Das hat mit Verdacht noch gar nichts zu tun. Es geht hier um Aufgreifschwellen, ab denen man Fälle überhaupt erst näher anschaut. So etwas ist in der Verwaltung von Massenvorgängen, etwa im Steuerrecht, durchaus üblich." Dabei hat Hanning offenbar schon ziemlich genaue Vorstellungen, unter welchen Umständen in der Datei erfasste Personen und Organisationen als verdächtig gelten: "Bei Unternehmen, Kirchengemeinden und Sportvereinen ist doch klar, dass es nicht um die Einschleusung von Ausländern geht. Da wird nicht weiter geprüft. Vielmehr würde die neue Datei in solchen Fällen die Visaerteilung sogar beschleunigen. Aber wenn Christian Rath Dutzende von Frauen aus allen Teilen der Welt einlädt, würden wir schon genauer nachfragen."

Quelle : www.gulli.com
Titel: Heimliche Online-Duchsuchung für die Strafverfolgung
Beitrag von: SiLæncer am 16 März, 2009, 10:24
Generalbundesanwältin Monika Harms hat sich dafür ausgesprochen, die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus zu erweitern. "Wir müssen die Erkenntnisse, die wir im präventiven Bereich über das BKA-Gesetz gewinnen, auch im Bereich der Strafverfolgung nutzen können", sagte Harms dem Hamburger Abendblatt. Die Generalbundesanwälting regte eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung an, um das BKA-Gesetz, in dem unter anderem die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung privater PCs geregelt ist, auch für die Strafverfolgung einsetzen zu können. "Ich habe immer gefordert, dass die technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden so erfolgen muss, dass wir auf Augenhöhe mit denjenigen sind, die unsere Freiheit bedrohen. Eine Verbesserung ist jetzt durch die Maßnahmen des BKA-Gesetzes erreicht worden – jedenfalls im präventiven Bereich. Man wird aber nicht darum herumkommen, auch für die Strafprozessordnung über neue Instrumente nachzudenken", erklärte Harms.

Bedenken von Datenschützern wies Harms zurück. "Wer behauptet, Polizei und Staatsanwaltschaft wollten in jeden Computer hineinschauen, verkennt die Realität", sagte sie. "Erkenntnisse aus diesen technischen Durchsuchungen werden nur in wenigen Fällen genutzt und natürlich unter Wahrung der Beschuldigtenrechte im Ermittlungsverfahren." Solche Diskussionen kämen ihr ohnedies merkwürdig vor. "Einerseits regen sich die Leute über mögliche Online-Durchsuchungen auf, andererseits geben sie ihre Daten überall freigebig preis", sagte sie.

Die Generalbundesanwältin äußerte sich besorgt über die Sicherheitslage im Jahr der Bundestagswahl: "Wir haben seit Anfang des Jahres im Internet eine zunehmende islamistische Propaganda zu verzeichnen, die sich in deutscher Sprache auch an deutsche Bürger wendet." Diese Propaganda ziele darauf ab, Entscheidungen zu beeinflussen, etwa über Auslandseinsätze der Bundeswehr, sagte Harms. Schon in der Vergangenheit hätten Islamisten mit einzelnen Drohvideos versucht, Bundestagsentscheidungen zur Verlängerung der Afghanistan- Mission zu beeinflussen. "Jetzt sehen wir Videos mit ähnlichen Botschaften in relativ kurzen Abständen. Das ist eine ernst zu nehmende Situation."

Ob Erkenntnisse etwa aus der heimlichen Online-Durchsuchung überhaupt gerichtsvertbare Beweise liefern und für die Strafverfolgung sinnvoll sein können, wird von Juristen stark bezweifelt. Unabhängig davon stießen die Forderungen von Harms prompt auf Kritik. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, warf Harms vor, ihre Forderungen nicht eindeutig begründen zu können: "So pauschal darf man die Grenzen zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nicht infrage stellen. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass wichtige Beschuldigtenrechte auf der Strecke bleiben", sagte Beck dem Abendblatt. Er bemängelte die rechtliche Grundlage von Online-Durchsuchungen: "Die Online-Durchsuchung ist keine Petitesse. Die Durchsuchung findet statt, ohne dass der Nutzer davon erfährt. All die Rechte, die er bei einer gewöhnlichen Hausdurchsuchung hat, laufen in diesem Fall leer."

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesregierung will Online-Durchsuchung auch zur Strafverfolgung erlauben
Beitrag von: SiLæncer am 21 März, 2009, 13:52
Die Regierungskoalition will künftig die heimliche Online-Durchsuchung auch für die Aufklärung schwerer Verbrechen erlauben. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung in ihrer Samstagsausgabe. Wolfgang Bosbach, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte gegenüber dem Blatt, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung der Strafprozessordnung vorgenommen werden solle. Ein entsprechender Entwurf der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) läge bereits vor.

Strafverfolger müssten bei schweren Taten die Möglichkeit haben, mit Hilfe von Spionage-Software beispielsweise Internettelefonate abzuhören oder E-Mails abzufangen, bevor eine Software diese Daten verschlüsselt. Bosbach sagte, dass man dafür sorgen müsse, dass sich Straftäter nicht mit Hilfe von Verschlüsselungstechniken der Strafverfolgung entziehen könnten. Es sei also notwendig, die Befugnisse der Behörden dem technischen Fortschritt anzupassen. Der Entwurf sehe unter anderem vor, dass Ergebnisse aus Online-Durchsuchungen des BKA oder von Länderpolizeien auch bei der Strafverfolgung verwendet werden dürfen. Eine eigenständige Erlaubnis von Online-Durchsuchungen soll es in der Strafprozessordung allerdings nicht geben.

Einen ähnlichen Vorschlag äußerte jüngst auch Generalbundesanwältin Monika Harms: Sie sprach sich dafür aus, die im präventiven Bereich über das BKA-Gesetz gewonnenen Erkenntnisse auch zur Strafverfolgung zu nutzen. Dafür regte sie eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung an, um das BKA-Gesetz, in dem unter anderem die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung privater PCs geregelt ist, auch für die Strafverfolgung einsetzen zu können.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Bundesregierung will Online-Durchsuchung auch zur Strafverfolgung erlauben
Beitrag von: lucky am 21 März, 2009, 20:01
Maut Erfassungssysteme auf den Autobahnen sollten auch nur für eben diesen Zweck verwendet werden - sagte der Gesetzgeber bei Einführung! Natürlich braucht man das auch jetzt schon zur Verfolgung schwerer Straftaten.

Nun kommt die wichtigste Frage:
Wer definiert schwer?
Die Willkür?

Na ja wer die zugelassene Höchstgeschwindigkeit um sagen wir mal x Prozent überschreitet, andere und sich damit gefährdet?
Schwere Straftat, denke ich mal!

Macht nur weiter so, dann werden euch die Leute lange gut sein!
Titel: SPD: Online-Durchsuchungen vorerst nicht zur Strafverfolgung
Beitrag von: SiLæncer am 22 März, 2009, 17:28
In Kreisen der SPD-Bundestagsfraktion gilt es als ausgeschlossen, dass die große Koalition noch in dieser Legislaturperiode den Einsatz des Bundestrojaners im Rahmen der Strafprozessordnung (StPO) zulässt. Dieser Ansatz zur Freigabe heimlicher Online-Durchsuchungen für die Strafverfolgung oder etwa auch für den Verfassungsschutz sei zwar letztlich konsequent, erklärte ein Sprecher gegenüber heise online, die Materie sei aber "rechtlich sehr komplex". Bisher darf allein das Bundeskriminalamt (BKA) zur Abwehr terroristischer Gefahren verdeckt auf IT-Systeme Verdächtiger zugreifen. Gegen die entsprechende Gesetzesnovellierung laufen aber Verfassungsbeschwerden. Diese wollen die Sozialdemokraten auf jeden Fall zunächst abwarten. Weitere Grundrechtseingriffe in diesem Bereich würden "ohne höchstrichterlichen Segen" der bestehenden Regeln nicht verfolgt.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang Bosbach, hatte zuvor verkündet, dass noch vor den Bundestagswahlen eine entsprechende StPO-Änderung erfolgen solle. Für dieses vom BKA und der Generalbundesanwaltschaft verfolgte Vorhaben kann die Union nun aber nicht auf die Unterstützung des Koalitionspartners zählen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte zuvor erwogen, eine Verwertbarkeit der Funde bei heimlichen Online-Durchsuchungen zur Terrorabwehr für die Strafverfolgung zuzulassen. Wie ein Sprecher ihres Ressorts am heutigen Sonntag aber gegenüber heise online erklärte, wolle man auch in dieser Frage die Entscheidung aus Karlsruhe zur Novellierung des BKA-Gesetzes abwarten. Die Verfassungsrichter hatten vergangenes Jahr dem Ausspähen von Festplatten bereits vorab sehr enge Grenzen gesetzt.

Weiter verfolgt wird in der Koalition laut Justizministerium eine Initiative, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) verstärkt im Rahmen der Strafprozessordnung zuzulassen. Dabei geht es um das Abhören von Internet-Telefonaten vor beziehungsweise nach einer Verschlüsselung direkt auf dem Rechner des Betroffenen. Die dazu eingesetzte Technik ist vergleichbar mit der zur Online-Durchsuchung, es darf offiziell aber nur auf die laufende Kommunikation zugegriffen werden und keineswegs auf gesamte Festplatteninhalte. Einen Vorstoß der Bundesregierung wird es nach Angaben des Justizressorts aus Zeitgründen aber nicht mehr geben. Die Fraktionen von Union und SPD müssten hier einen eigenen Entwurf vorlegen.

Nach der FDP kritisierten unterdessen auch die Linken die Gedankenspiele der großen Koalition scharf. Petra Pau, Mitglied im Fraktionsvorstand, bezeichnete die "Maßlosigkeit der CDU/CSU" als "verlässlich". Am Anfang heiße es, dass niemand die Absicht habe, heimlich Computer auszuspähen. Am Ende stehe dann die Devise: "Bürgerrechte, wie Datenschutz und Postgeheimnis, waren gestern." Der Respekt der Union gegenüber dem Grundgesetz befinde sich im freien Fall.

Das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet zudem über neue Einzelheiten zu den zuvor bereits bekannt gewordenen Geheimdienstoperationen mit dem Bundestrojaner. Demnach griff der Bundesnachrichtendienst (BND) in den vergangenen Jahren in ausländischen Staaten wie Afghanistan oder Kongo in angeblich 90 Fällen verdeckt auf Computer zu und spähte dabei Festplatteninhalte aus. Dies habe der stellvertretende BND-Chef Arndt Freiherr Freytag von Loringhoven am Mittwoch gegenüber Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) des Bundestags eingeräumt. Die heimlichen Online-Durchsuchungen richteten sich demnach vorwiegend gegen politische Institutionen, Behörden und Firmen. In etwa zehn Prozent der Fälle seien Rechner von Einzelpersonen inspiziert worden. Davon zu unterscheiden seien die mindestens 2500 Fälle, in denen der Nachrichtendienst versucht habe, E-Mail-Konten mithilfe von Spionagesoftware zu lesen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschützer: "Das Jahr der Skandale, nicht der Konsequenzen"
Beitrag von: SiLæncer am 31 März, 2009, 11:45
Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert, zeigt sich recht ernüchtert: ""Das vergangene Jahr war eines der Datenskandale und der Ankündigungen – nicht der Konsequenzen", zog er die Bilanz anlässlich der Vorstellung des ULD-Tätigkeitsberichts.

Besonders die Bespitzelung von Mitarbeitern bei Lidl und der illegale Handel mit Adress- und Kontodaten standen für Weichert im vergangenen Jahr im Mittelpunkt. Immerhin habe man aber beim Discounter-Datenschutzskandal einen "relativ professionellen Umgang der Konzernleitung mit den eigenen offensichtlich unzulässigen Praktiken" erlebt. Ganz anders sehe es jedoch beim Skandal illegalen Datenhandel aus, der von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und dem ULD aufgedeckt wurde und danach Kreise in der gesamten Bundesrepublik zog.

Nun sei die öffentliche Aufmerksamkeit etwas zurückgegangen, und man müsse ernüchtert feststellen, "dass fast nichts passiert ist". Der illegale Datenhändler sei mit einem lächerlich geringen Strafbefehl sanktioniert worden. Und auch die angekündigten politischen Konsequenzen drohten dank der Lobbyarbeit einzelner Wirtschaftsbranchen im Sande zu verlaufen, bekräftigte Weichert die Besorgnis der Datenschützer um die anstehende Novellierung des Datenschutzrechts. Gleichzeitig kritisierte Weichert erneut die das geplante Datenschutzaudit scharf, mit dem "ein bürokratisches Monster präsentiert" worden sei.

Weichert wiederholte auch die Forderung, dass das Datenschutzrecht in Deutschland dringend einer Modernisierung bedürfe: "Die Diskussion um den illegalen Datenhandel hat schlaglichtartig offenbart, dass unser Datenschutzrecht nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist." Die Grundstrukturen, die noch aus den 90er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammten, passten nicht mehr in die Zeit des Internets.

Insgesamt bleibe der Bereich der Privatwirtschaft für die Datenschützer weiter problematisch. "Der Missbrauch der Videoüberwachung zur Bespitzelung von Mitarbeitern, Nachbarn, Kunden bis hin zu Bordellbesuchern" werde "weiterhin fröhlich fortgeführt". Und die "zumeist nicht böswillige, sondern blauäugige, aber nicht minder gefährliche Verwendung des Internet zur Verarbeitung von Daten von Kunden, Vereinsmitgliedern oder Schulangehörigen" zeige, dass mit der "Begeisterung für das Mitmachweb oft das Problembewusstsein auf der Strecke bleibt".

Quelle : www.heise.de
Titel: KFZ-Tracking in der EU - Überwachung von Neuwagen geplant
Beitrag von: SiLæncer am 31 März, 2009, 19:24
Mithilfe einer Tracking-Box für neue Fahrzeuge will man auf freiwilliger Basis EU-weit für mehr Sicherheit, weniger Staus und weniger Umweltbelastungen sorgen.

Laut Informationen, die dem Guardian vorliegen, ist ein sogenanntes Tracking-System für Neuwagen in der EU geplant. Eine in diesen Fahrzeugen installierte Box soll alle 500 Millisekunden Auskunft über Geschwindigkeit, Ort und Richtung geben. Der Aufenthaltsort soll damit bis auf einen Meter genau bestimmbar sein. Das ist deutlich genauer, als es aktuell per Satelliten möglich ist. Weiterhin soll diese Box ermöglichen, dass solcherlei Fahrzeuge auch untereinander "kommunizieren" und damit Daten abgleichen können. So könnte man beispielsweise Ampelschaltungen optimieren und drohende Unfälle vermeiden.

Die Europäische Kommission scheint es ernst zu meinen. So wurden bereits entsprechende Bandbreiten im Bereich 5.9 Gigahertz reserviert. Eine Verpflichtung für solch eine Box ist jedoch nicht geplant. Vermutlich spielt dabei derzeit noch die Kritik von Datenschützern eine Rolle. Paul Kompfner, Leiter von CVIS, hält das aktuelle Stadium des Projekts für günstig. So könne man nun noch über Bedenken bezüglich des Datenschutzes debattieren. Im gleichen Atemzug hält er diese Erfindung jedoch für derart bahnbrechend, dass er sie als zukünftig verpflichtend anpreist. Entsprechende Pläne liegen soweit vor und sollen bis 2013 unter dem Namen Cooperative Vehicle-Infrastructure Systems (CVIS) umgesetzt werden können.

Für Großbritannien wäre dies alles nur ein kleiner Schritt. Dort werden seit Jahren mittels spezieller Kameras am Straßenrand Verkehrsdaten erfasst. Gespeichert und weiterverarbeitet werden sie in einer Datenbank, wo sie fünf Jahre lang aufbewahrt bleiben.

(http://www.gulli.com/img/2009/surveillance-01-large.jpg)

Damit überwacht man derzeit die Wege von ca. 10 Millionen Fahrzeugen pro Tag. Allerdings weist dieses System noch zahlreiche Mängel im Gegensatz zu einer erweiterten Technologie wie CVIS auf. Dies dürfte man mit Sicherheit in den weiteren Debatten um den verpflichtenden Einsatz auf Seiten der Befürworter in naher Zukunft lesen können. Simon Davies, Vorsitzender von Privacy International warnt "Das Problem ist weniger, was diese Daten für den Staat bedeuten, sondern das, was in Kombination mit den bereits vorhandenen Daten dabei rauskommt. Wenn man ein solches Fahrzeug-Tracking-System mit den Daten aus dem Mobilfunknetz verbindet, welches ebenso eine Überwachung der Menschen erlaubt, so bekommt man ein nahezu lückenloses Überwachungssystem".

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: KFZ-Tracking in der EU - Überwachung von Neuwagen geplant
Beitrag von: Jürgen am 31 März, 2009, 21:51
Na klar.
Erst harmlos einführen, dann leichten Druck ausüben z.B. über die Versicherungen, dann endlich zwingend vorschreiben.

Begründen wird man z.B. mit Terroristen, Kinderschändern usw.
Die aber werden dann ihre Kisten eifrig patchen, wie schon jetzt Tempo-Begrenzer, Fahrtenschreiber usw.
Und dem trotteligen Wahlvieh / Normalverbraucher stehen bald drahtlose Knöllchen bevor.
Und sicher noch weitere Verknackungen nach Datenlage.
Beispielsweise wegen unrichtiger Angaben bei'm Kilometergeld, oder wg. unerlaubter Anwesenheit unter ALG I / II, oder auch bei'm Blaumachen...

Am Ende steht natürlich auch die Kopfsteuer PKW-Maut / Strassenbenutzungsgebühr / Freizügigkeitsabgabe...

Kinnings, jeder einzelne von uns ist so verdächtig, dass man jede Sekunde auf ihn aufpassen muss.
Nur die Grossen kommen natürlich ungeschoren davon, z.B. wegen Abgeordnetenimmunität, Vitamin B o.ä.
Titel: Re: KFZ-Tracking in der EU - Überwachung von Neuwagen geplant
Beitrag von: lucky am 31 März, 2009, 22:49
Na klar.
...
Nur die Grossen kommen natürlich ungeschoren davon, z.B. wegen Abgeordnetenimmunität, Vitamin B o.ä.

@Jürgen

/Ironie an
die Genannten sind die GUTEN. Das können wir nicht selbst wissen und schon gar nicht entscheiden, wer gut und böse ist. Diese Entscheidung legen wir am besten in die Hände der uns regierenden. Wer sich am besten anpasst hat auch die besten Chancen vorwärts zu kommen. Das wusste schon:

Pierre Augustin Caron de Beaumarchais (1732-1799)
 „Mittelmäßig und kriechend, das ist der Weg zum Erfolg.“  :P

Also an alle:
Mehr Vertrauen bitten, auch zu denen die uns nicht vertrauen!  :-X
/Ironie aus
Titel: Kundendaten der Telekom für die Rasterfahndung
Beitrag von: SiLæncer am 02 April, 2009, 09:34
Das Bundeskriminalamt hat nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf Millionen von Kundendaten der Deutschen Telekom zur Rasterfahdnung zurückgegriffen, berichtet die Frankfurfert Rundschau. Ohne ersichtliche Rechtsgrundlage habe der Telekommunikationskonzern die Kundendaten für die großangelegten Rasterfahndungen bereitsgestellt, will die Zeitung von gut informierten Konzernkreisen erfahren haben. Dabei soll es nicht einmal um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkrete Gefahren gegangen sein: Es habe sich um "eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom" gehandelt.

In den Kundendaten sei nach den Terroranschlägen von New York und Washington im Jahr 2001 anhand bestimmter Kriterien nach potenziellen "Schläfern" gesucht worden, hieß es. Lange seien Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz bei der Telekom ein- und ausgegangen, beklagen die Insider laut der Frankfurter Rundschau. Informationen würden oft auf dem kleinen Dienstweg beschafft – ohne richterliche Verfügungen.

Die Telekom nimmt bislang zu den Vorwürfen nicht Stellung, dementiert sie aber auch nicht: "Wir sind nicht befugt, über Auskunftsersuchen staatlicher Stellen, die wir aufgrund unserer Stellung als Telekommunikationsprovider zu beantworten haben, Dritten gegenüber irgendwelche Informationen zu erteilen", erklärte ein Telekom-Sprecher gegenüber der Frankfurter Rundschau. Generell helfe man Behörden erst nach eingehender juristischer Prüfung.

Bei der Telekom waren in der letzten Zeit mehrere Vorfälle bekannt geworden, bei denen Mitarbeiterdaten missbräuchlich verarbeitet oder Kundendaten im illegalen Datenhandel auftauchten. Die allgemeine Rasterfahndung, die deutsche Ermittlungsbehörden nach den Anschlägen des 11. September 2001 bundesweit durchführten, ist nach einem 2006 ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Eine massenhafte Datenermittlung sei nur bei einer "konkreten Gefahr für hochrangige Rechtsgüter" erlaubt. Eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie seit den Terroranschlägen von New York und Washington "praktisch ununterbrochen" bestanden habe, reiche nicht aus.

Quelle : www.heise.de
Titel: Airbus glich Kontendaten der Mitarbeiter ab
Beitrag von: SiLæncer am 02 April, 2009, 13:05
Der Datenschutz von Arbeitnehmern steckt nach Ansicht von Datenschützern in einer tiefen Krise – unisono fordern etwa die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder schnelle Maßnahmen, um den Arbeitnehmerdatenschutz zu verbessern, und die Verabschiedung eines Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz. Nach den Skandalen bei Lidl, der Telekom und der Bahn gibt den Datenschützern nun ein neuer Vorfall Recht: Der Flugzeugbauer Airbus hat die Kontendaten von Mitarbeitern mit denen von Zulieferern abgeglichen. Auch hier soll es um Korruptionsbekämpfung gegangen sein, berichtet das Hamburger Abendblatt.

Der Abgleich der Kontendaten soll im Jahr 2007 bei sämtlichen der damals rund 22.000 Beschäftigen des Konzerns in Deutschland stattgefunden haben. Ein Konzernsprecher bestätigte den Vorgang gegenüber der Zeitung. Allerdings haben weder Mitarbeiter noch Betriebsrat von dem Datenabgleich erfahren, erst nach Antritt des neuen Personalchefs im Oktober 2008 ist der Betriebsrat informiert worden. Der will den Vorgang jetzt juristisch prüfen lassen, zumal es bei Airbus seit 1997 eine Betriebsvereinbarung gibt, nach der laut Betriebsrat die Arbeitnehmervertreter über eine Datenabgleich nicht nur informiert werden, sondern explizit ihre Zustimmung geben müssen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Airbus glich Kontendaten der Mitarbeiter ab
Beitrag von: Jürgen am 03 April, 2009, 01:53
Bekannlich ist auf deutscher Seite Daimler(-Chrysler) massgeblich am Airbus-Konsortium beteiligt.
Es wäre also mehr als verwunderlich, wenn es keinen Transfer von Vorgehensweisen, Verdächtigungen und Verfolgung gegeben hätte.
Wenn nun ein Spezi aus dem Dunstkreis zur Bahn geht, schliesst sich in meinen Augen der Kreis, aber sicherlich nicht auf die koschere Art...
Titel: BKA: Keine Rasterfahndung mit Telekom-Kundendaten
Beitrag von: SiLæncer am 03 April, 2009, 09:48
Das Bundeskriminalamt hat dementiert, dass die Telekom nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 Millionen von Kunden-Daten für eine Rasterfahndung zur Verfügung gestellt habe. Man weise die Darstellung, die nicht den Tatsachen entspreche, zurück, erklärte das BKA in einer Stellungnahme zu dem Bericht, den die Frankfurter Rundschau veröffentlicht hatte. Einen "massenhaften Abgleich vertraulicher Kundendaten" habe es nicht gegeben. Dem BKA seien von der Telekom im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11.September 2001 und auch in anderem Kontext keine Kundendaten übermittelt worden, die in eine Rasterfahndung eingeflossen seien. Auch die Behauptung, "Informationen der Deutschen Telekom würden vom BKA oft auf dem kleinen Dienstweg beschafft", entbehre jeder Grundlage.

Allerdings räumt das BKA ein, dass man nach dem 11. September "aus Gründen der Gefahrenabwehr Daten von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erhoben" habe. Darin sei auch die Telekom einbezogen gewesen: "Angefragt waren seinerzeit weder Bestands- oder Verbindungsdaten noch Kundendaten anderer Art, sondern ausgewählte Daten von Mitarbeitern und innerhalb des Konzerns zugangsberechtigten Dritten. Die Deutsche Telekom war im Übrigen gebeten worden, nur Daten von Mitarbeitern zu übermitteln, die vom BKA mitgeteilte Kriterien erfüllten", betonte das Bundeskriminalamt. Dies sei auch im Einklang mit den Regelungen des BKA-Gesetzes durchgeführt worden. Zu einem Datenabgleich sei es aber danach gar nicht gekommen; die erhobenen Daten seien dann bereits im Jahr 2003 vernichtet worden. Die Anforderung der Daten bei der Telekom sei zudem vom Bundesdatenschutzbeauftragten geprüft und nicht beanstandet worden.

Die Maßnahme habe bezweckt, vor dem Hintergrund der angespannten Sicherheitslage die kritischen Infrastrukturen in Deutschland zu schützen, betonte das BKA: "Ausgangspunkt der Erhebung war die Annahme, dass sich in Deutschland weitere Personen islamistisch-extremistischer Gesinnung aufhalten, die Anschläge planen, vorbereiten und durchführen."

Die Frankfurter Rundschau wirft dem BKA in diesem Zusammenhang nun vor, eine Art "delegierte Rasterfahdnung" unternommen zu haben: Die Telekom habe praktisch in ihren Mitarbeiterdaten die für das BKA relevanten Datensätze vorselektiert. Unklar bleibe, "wie viele Mitarbeiter betroffen waren, mit welchen Kriterien gesucht wurde und auf welcher Rechtsgrundlage die Rasterung erfolgte". "Dieser Sache muss auf den Grund gegangen werden", betonte Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, gegenüber der Zeitung. "Das wird ein parlamentarisches Nachspiel haben."

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: ZENTRALREGISTER: Schäuble will Ausländern Fingerabdrücke abnehmen
Beitrag von: Jürgen am 13 April, 2009, 23:32
Wieso eigentlich nicht, wenn Fingerabdrücke von Deutschen auch erhoben werden (sollen)?


Alle oder keiner.
Weder Ausländer dürfen diskriminiert werden, noch Eingeborene.
Titel: Datenschützer attestieren Bürgerportal-Gesetz "erhebliche Mängel"
Beitrag von: SiLæncer am 17 April, 2009, 17:40
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder dringen auf Nachbesserungen beim geplanten Bürgerportal-Gesetz. Der vom Bundesinnenministerium (BMI) erarbeitete Gesetzentwurf soll den Aufbau sicherer Kommunikationsplattformen regeln, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Einhaltung von Sicherheitsstandards überwacht werden. Über die Portale sollen später etwa der Behörden-E-Mail-Dienst De-Mail, die Dokumentenablage De-Safe und ein Identitätsbescheinigungsdienst abgewickelt werden. Bürger erhalten ein "De-Mail"-Konto bei einem akkreditierten privaten Dienstleister, wenn sie sich zuvor per Personalausweis identifiziert haben.

Der Innenausschuss des Bundesrats hatte die Umsetzung des Vorhabens Ende März jedoch als "unzureichend" bezeichnet. Zwar sei die Zielsetzung, einen sicheren, die Vertraulichkeit von Nachrichten und Kommunikationspartnern gewährleistenden Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation im Geschäftsverkehr zu schaffen, zu begrüßen, die vom BMI vorgelegte Konzeption sei dafür aber "nicht geeignet". Auch die Länderchefs forderten später umfassende Korrekturen an dem Gesetzentwurf. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder betonen nun, dass der Gesetzentwurf zum Aufbau einer Bürgerportal-Infrastruktur "erhebliche Mängel gerade in puncto Datensicherheit" aufweise und deshalb "gründlich überarbeitet" werden müsse.

So müsse etwa verbindlich im Gesetz festgeschrieben werden, dass Portalbetreiber für eine Akkreditierung nicht nur einen Nachweis der technischen und administrativen Sicherheit zu erbringen haben, sondern auch, dass sie datenschutzrechtliche Standards "tatsächlich einhalten". Eine Akkreditierung sollten Portalbetreiber nur dann erhalten, wenn die Umsetzung dieser Anforderungen "durch unabhängige Prüfstellen bescheinigt wurde". Auch reichen den Datenschützern Verschlüsselungen beim Transport von Daten zwischen den Diensteanbietern und eine Sicherung des Zugangs zu den Bürgerportalen nicht aus. Vielmehr müsse sichergestellt werden, dass Nachrichten "auch bei den Portalbetreibern nicht durch Dritte gelesen oder verändert werden können". Dazu müsse die Kommunikation standardmäßig durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen geschützt sein.

Weitere Forderungen der Datenschützer sind "keine unsichere Anmeldung am Bürgerportal per Passwort", die Möglichkeit der Nutzung von "pseudonymen Bürgerportaladressen" sowie eine umfangreiche Aufklärung der Nutzer über mögliche Rechtsfolgen – etwa zur verbindlichen Kommunikation mit staatlichen Stellen – bei Eröffnung eines Bürgerportalkontos. Eine Benachteiligung von Bürgern, die über kein Bürgerportalkonto verfügen, müsse ausgeschlossen werden, heißt es in einer Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 16. April (PDF-Datei). Den Gesetzgeber fordern die Datenschützer zudem auf, klarer zu formulieren, dass personenbezogene Daten von den Diensteanbietern ausschließlich für die Teilnahme am Bürgerportal und nicht etwa für Werbe- oder Marktforschungszwecke genutzt werden dürfen.

Quelle : www.heise.de
Titel: BKA-Gesetz - Weitere Verfassungsbeschwerde
Beitrag von: SiLæncer am 21 April, 2009, 07:17
Gegen das BKA-Gesetz wird in Kürze eine weitere Verfassungsbeschwerden eingelegt werden.

Die Verfassungsbeschwerde soll am Donnerstag, 23. April, 11 Uhr, im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt werden. Eingereicht wird sie vom freien Fernsehjournalisten Christoph Maria Fröhder, ZEIT-Herausgeber Dr. Michael Naumann, den Rechtsanwälte Gerhart R. Baum, Innenminister a.D., und Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Landesverbandes Berlin des DeutscherAnwaltVereins, sowie dem Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Diese konnten ein Team renommierter und erfahrener Anwälte für ihre Sache gewinnen: Juristisch vertreten werden sie von Gerhart R. Baum (Kanzlei Baum Reiter & Collegen) sowie den Rechtsanwälten Dr. Burkhard Hirsch und Peter Schantz.

Die Beschwerdeführer kommen aus mehreren Gründen zu dem Schluss, dass das BKA-Gesetz verfassungswidrig ist. Insbesondere kritisieren sie "die Ausweitung von Sicherheitsbelangen auf Kosten der Freiheit der Bürger, zum Beispiel durch die Möglichkeiten der Online-Durchsuchung und der Überwachung der Telekommunikation, die Verletzung des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und gegen die Relativierung des Schutzes von Patienten, Mandanten und Informanten in den Berufsgruppen der Ärzte, Anwälte und Journalisten."

Unterstützt wird diese Verfassungsbeschwerde auch vom Deutschen JournalistenVerband (DJV). Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken betonte: "Journalisten und auch Anwälte haben die Aufgabe, staatliche Machtausübung zu kontrollieren. Wie soll diese gesellschaftliche Funktion noch wahrgenommen werden können, wenn sie in ihrem Kern, dem Zeugnisverweigerungsrecht, unverhältnismäßig beschränkt wird?"

Gegen das BKA-Gesetz wurde bereits von der Online-Journalistin Twister Bettina Winsemann eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Auch weitere Personen und Gruppen zogen einen derartigen Schritt in Erwägung und werden ihn gegebenenfalls ebenfalls realisieren.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Bericht des Datenschutzbeauftragten Schaar für 2007 / 2008
Beitrag von: Jürgen am 21 April, 2009, 08:35
Aus dem Videotext der ARD:

P127 ARDtext Di. 21.04.09

 Schaar: Bürgerrechte eingeschränkt      
                                       
 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Schaar, wirft der deutschen Po-
 litik vor, beim Datenschutz kein gutes Beispiel gesetzt zu haben.             
                                       
 Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 sei seiner Meinung nach   
 "viel zu viel an Bürgerrechten eingeschränkt worden", sagte Schaar im ge- 
 meinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF. Die Maßnahmen müssten daher über-
 prüft werden.                 
                                       
 Am Vormittag stellt der Datenschützer seinen Bericht für die Jahre 2007 und 
 2008 vor.
Titel: Bundesregierung: Geplante Bürger-Mail ist international einsetzbar
Beitrag von: SiLæncer am 21 April, 2009, 18:17
Berlin hat einen Großteil der Kritik aus dem Bundesrat am Entwurf für ein Bürgerportal-Gesetz und dem damit verknüpften verschlüsselten De-Mail-Dienst zurückgewiesen. So wischt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung (PDF-Datei, ab Seite 55) zur Stellungnahme der Länderkammer etwa die vorgetragenen Bedenken beiseite, wonach das geplante IT-Projekt nicht mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie oder dem Deutschland-Online-Projekt SAFE (Secure Access to Federated E-Justice/E-Government) zu vereinbaren sei. "Die technische Konzeption setzt auf der weltweit verbreiteten E-Mail-Technologie auf", heißt es in der Erwiderung. Eine Integration in IT-Landschaften auch im Ausland sei zudem wegen der verwendeten international anerkannten Standards "technisch einfach möglich".

Konkret können laut Bundesregierung auch Bürger aus anderen europäischen Ländern bei einem Dienstanbieter ein De-Mail-Konto eröffnen, solange ihre Identität sicher festzustellen sei: "Bürgerportale bieten damit eine europaweit einsetzbare Technik." Vergleichbare Dienste aus anderen Mitgliedsstaaten der EU könnten zudem den Angeboten eines akkreditierten Portalbetreibers gleichgestellt werden. Die Konzeption sei zudem mit anderen staatlichen "Vertrauensdomänen" des Bundes und der Länder konzeptionell abgestimmt.

An der Regelung, dass den Bürgerportal-Nutzer die Beweislast für den Nichtzugang oder verspäteten Erhalt eines elektronischen Dokuments trifft, will die Regierung nicht rütteln. Es werde schließlich keiner gezwungen, den Dienst zu nutzen. Die geplante Überprüfung der Bestimmungen ermögliche es, in der Praxis eventuell auftretende Umsetzungsprobleme aufzugreifen und nachzujustieren. Strengere Akkreditierungsvorgaben für zertifizierte Dienstleister hält Berlin ebenfalls nicht für nötig. Dies hatten unter anderem Datenschützer gefordert.

Festhalten will die Regierung auch an der Möglichkeit zur Einrichtung pseudonymer Adressen, da die Identität des Kommunikationspartners nachvollziehbar sei und die Erstellung von Konsumentenprofilen trotzdem erschwert werden könne. Eine generelle Pflicht zur sicheren Anmeldung auf einem Bürgerportal lehnt der Bund ab, um den Dienst "für jeden verfügbar zu machen". Einem Nutzer, der ein solches Verfahren verlange, müsse dies aber ermöglicht werden. Eine Zustimmungspflicht des Bundesrats zu dem Gesetz sei nicht gegeben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz vorgestellt
Beitrag von: SiLæncer am 23 April, 2009, 16:48
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat heute die von ihr unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen die im vergangenen Jahr verabschiedete Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) vorgestellt (http://www.djv.de/SingleNews.20+M571c23c2ffa.0.html). An das Bundesverfassungsgericht wenden sich unter anderem der freie Fernsehjournalist Christoph Maria Fröhder, Zeit-Herausgeber Michael Naumann, der ehemalige Innenminister Gerhart Baum und der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages Jörg-Dietrich Hoppe.

Baum erläuterte, das BKA-Gesetz sei in vielen Punkten verfassungswidrig. Dabei sei die Ausweitung von Sicherheitsbelangen auf Kosten der Freiheit der Bürger hervorzuheben, zum Beispiel durch die Möglichkeiten der Online-Durchsuchung und der Überwachung der Telekommunikation. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung werde verletzt und der Schutz von Patienten, Mandanten und Informanten relativiert. Von den Auswirkungen des Gesetzes seien nicht nur einige Berufsgruppen, sondern alle Bürger betroffen.

Durch das seit Anfang dieses Jahres geltende, von der Opposition im Bundestag massiv kritisierte Gesetz wurden dem BKA umfangreiche neue Befugnisse einräumt, die der Terrorismusbekämpfung dienen sollen. Dazu gehören heimliche Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, das präventive Abhören der Telekommunikation mitsamt der Internet-Telefonie oder die Möglichkeit zum Abfragen von Verbindungsdaten und zur Ortung von Mobiltelefonen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar meinte Ende 2008, das Gesetz werde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht bestehen und dort vermutlich eingegrenzt werden. Seinerzeit hatten Baum und andere bereits angekündigt, nach Karlsruhe gehen zu wollen. Im Januar dieses Jahre hat bereits die Bürgerrechtlerin Bettina Winseman dort gegen das BKA-Gesetz Beschwerde eingereicht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Opposition hat schwere Bedenken gegen das Bürger-Mail-Projekt
Beitrag von: SiLæncer am 25 April, 2009, 13:46
Der Regierungsentwurf für ein Bürgerportal-Gesetz und der damit geplante verschlüsselte De-Mail-Dienst ist bei der Opposition auf Widerstand gestoßen. Bei der 1. Lesung im Bundestag forderten Vertreter von FDP, Linken und Grünen umfangreiche Nachbesserungen an dem auch beim Bundesrat und Datenschützern umstrittenen Vorhaben. Vor allem Sprecher der Unionsfraktion verteidigten dagegen das im Raum stehende IT-Großprojekt. Ihre Reden gaben die Abgeordneten angesichts der fortgeschrittenen Stunde zu Protokoll.

"Gravierende Mängel" machte die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz in dem Entwurf aus. Schon grundsätzlich sei nicht nachvollziehbar, warum neben bestehenden Technologien zur sicheren Kommunikation ein neues "Mammutprojekt" aus der Taufe gehoben werden müsse. Zudem gebe es für die Kosten zur Einführung des Dienstes oder zu Folgekosten für Bürger und Wirtschaft nur "vage Vermutungen". Als potenzielle Gefahr für die Bürgerrechte sah die Liberale einen unter sehr weiten Voraussetzungen geplanten Auskunftsanspruch für private wie öffentliche Stellen gegen den Dienstebetreiber zur Abfrage personenbezogener Nutzerdaten. Dies habe mit Datenschutz nichts zu tun. Bedenklich sei auch, dass der elektronische Personalausweis "Voraussetzung zur Nutzung" von De-Mail werden solle. Nicht zuletzt werde der Nutzer gezwungen, regelmäßig sein Konto abzurufen, um nicht in die Gefahr einer Unanfechtbarkeit etwa eines Mahnbescheids zu kommen.

Auch Jan Korte bemängelte für die Linken, dass die Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards mit dem Vorstoß nicht garantiert werde. Durch die vorgesehene Möglichkeit der Anmeldung bei Bürgerportalen allein durch Passwörter werde ferner Angriffen Tür und Tor geöffnet und das gesamte Vorhaben diskreditiert.

Die Bundesregierung habe es wieder einmal fertig gebracht, ein an sich gutes Projekt komplett zu vermurksen, beklagte Silke Stokar im Namen der Grünen. Die Akkreditierung der Anbieter dürfe erst erfolgen, wenn eine unabhängige Prüfstelle bescheinige, dass die Anforderungen erfüllt sind. Derzeit sei die Datensicherheit "in keiner Weise gewährleistet". Das Konzept für den "De-Safe" erschien ihr zudem technisch noch nicht ausgereift. Die Bürger müssten zudem besser über die Folgen der Teilnahme am Bürgerportal für den Rechtsverkehr aufgeklärt werden.

Der CDU-Innenpolitiker Clemens Binninger antwortete auf die Vorwürfe, dass "bereits vier Millionen Deutsche Opfer von Internetkriminalität geworden sind". Personenbezogene Daten, Passwörter und Zugangsinformationen würden gestohlen, missbraucht und zu Geld gemacht. Viel zu oft würden persönliche, sensible oder interne Informationen unverschlüsselt über E-Mail verschickt. Das Bürgerportalgesetz stelle ein sicheres Kommunikationsverfahren im Netz zur Verfügung, das ohne hohen technischen und finanziellen Aufwand genutzt werden könne. Bürgern und der Wirtschaft werde es so möglich, eine "authentische elektronische Adresse anzulegen, die mit der normalen Anschrift vergleichbar ist". Hinter allen De-Mail-Adressen stünden jeweils "sicher identifizierte Kommunikationspartner". Abgerundet werde das Angebot durch die "sichere Dokumentenablage" De-Safe und den Identitätsnachweis De-Ident.

Am Herzen liegt Binninger bei De-Mail vor allem, dass die Anbieter "kontrolliert und vom Staat zertifiziert werden, um höchste Sicherheitsstandards zu garantieren". Zu betonen sei auch, dass Firmen durch Umstellung auf sichere elektronische Kommunikation und Geschäftsprozesse "mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr einsparen können". Auch für die öffentliche Verwaltung werde eine einfachere und schnellere rechtsverbindliche Kommunikation geschaffen, was die Steuerzahler um bis zu 150 Millionen Euro jährlich entlasten könnte.

Michael Bürsch von der SPD-Fraktion beschrieb die Funktionsweise der zu schaffenden Portale als "eine Art E-Mail-Intranet". Nach einer einmaligen Akkreditierung beziehungsweise Identifizierung der Nutzer könnten diese die "gesicherten Postfächer" wechselseitig "für alle Angelegenheiten mit rechtliche verbindlichem Charakter wie Widersprüche gegen Steuerbescheide, Kaufverträge oder Mahnungen nutzen. Es müssten aber noch eine Reihe offener Fragen geklärt werden. So sei bei der Zertifizierung privater Betreiber sicherzustellen, "dass sie datenschutzrechtliche Standards auf jeden Fall einhalten". Die herkömmlichen Zustellungswege müssten ferner gleichberechtigt erhalten bleiben. Auch die "Verquickung privater Dienstleistungen mit hoheitlichen Aufgaben" sei genau abzuwiegen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: bigobelix am 26 April, 2009, 16:34
Ein Bild sagt bekanntlich mehr als 1000 Wort:
(http://img524.imageshack.us/img524/5280/uschiwolle.jpg)

bigobelix
Titel: Datenschutz zwischen neuen Gesetzen und "Super-GAU"
Beitrag von: SiLæncer am 03 Mai, 2009, 10:52
Die Pläne zur Verschärfung des Datenschutzes gehen den obersten Datenschützern in Hamburg und Schleswig-Holstein nicht weit genug. In einem Gespräch mit dpa kritisierte der Kieler Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert die in Aussicht gestellten Änderungen als unzureichende "Rumpfregelung". In vielen Fällen – etwa beim Schutz von Arbeitnehmerdaten – müssten die gesetzlichen Grundlagen noch viel weiter ausgebaut werden. Weicherts neuer Hamburger Kollege Johannes Caspar plädierte stattdessen dafür, den Datenschutz im Grundgesetz zu verankern.

Der Verfassungsrang könne helfen, Politiker und Behörden für den Datenschutz als gesellschaftliche Aufgabe zu sensibilisieren. "Es besteht eine Schutzpflicht des Staates gegenüber den Bürgern. Das Bewusstsein zum Schutz der Persönlichkeit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist noch nicht hinreichend entwickelt", sagte Caspar. Angesichts der jüngsten Datenskandale um die Ausspähung von Arbeitnehmern durch Firmen und einer bedenklichen Sorglosigkeit vieler Leute bei der Preisgabe von Informationen im Internet sei die Politik gefragt. Diese verhalte sich bisweilen aber zu passiv.

Dass der Prozess insgesamt nicht vorankomme, liege allerdings nicht an der mangelnden Einigkeit der großen Koalition in Berlin, sondern am Einfluss der Lobbyisten, betonte Weichert. "Beide Parteien sind zurückgerudert. Die Frage ist nicht mehr, ob CDU und SPD sich einigen, sondern ob sie es der Wirtschaft recht machen können", sagte er. Die Koalition will noch vor der Sommerpause über das veränderte Datenschutzgesetz entscheiden, das den Adresshandel einschränken und erste Regelungen zum Datenschutz für Arbeitnehmer enthalten soll. Das werde er natürlich nicht kritisieren, betonte Weichert. "Was möglich ist, sollte man machen", sagte er. "Aber es ist nur der erste Schritt und der wird nicht ausreichen." Es drohe eine "Dauerbaustelle".

Eine Verankerung des Datenschutzes im Grundgesetz sieht er eher skeptisch. "Aus optischen Gründen wäre das vielleicht wünschenswert – als symbolischer Akt", sagte Weichert gegenüber dpa. Wichtiger sei jedoch das Datenschutzgesetz mit umfassenden und detaillierten Regelungen. Caspar argumentierte dagegen, dass der Schutz der Privatsphäre leichter etwa zum verpflichtenden Lehrinhalt an Schulen erklärt werden könnte, wenn er auf einer Verankerung im Grundgesetz aufbaue. Angesichts einer vielfach erschreckenden Unwissenheit von Jugendlichen hinsichtlich der Gefahren sogenannter sozialer Netzwerke im Internet sei dies seiner Meinung nach ein entscheidender Schritt, betonte er.

Auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans- Jürgen Papier, hat angesichts jüngster Datenskandale bei großen Unternehmen vor einem "Supergau des Datenschutzes" gewarnt. Zugleich mahnte er mehr Schutz der Privatsphäre der Bürger an. Dem Grundrecht auf Datenschutz drohe nicht nur von staatlicher, sondern auch von privater Seite Gefahren, sagte Papier der Bild am Sonntag. Der Staat habe die verfassungsrechtliche Pflicht, für einen angemessenen Datenschutz der Bürger gegenüber Privaten Sorge zu tragen, betonte Papier.

Quelle : www.heise.de
Titel: Großbritannien - Der Überwachungs-Betrug
Beitrag von: SiLæncer am 03 Mai, 2009, 19:45
Bei den Plänen der britischen Innenministerin Jacqui Smith, auf eine zentrale Datenbank mit Kommunikationsdaten aus Datenschutz-Gründen zu verzichten, handelt es sich nach Aussagen interner Quellen um eine reine Nebelgranate.

Noch Anfang letzter Woche hatte Smith verzichtet, statt einer derartigen Mega-Datenbank auf dezentrale Speicherung zu setzen. Bürgerrechtler dachten schon, wenn doch nicht die Datenspeicherung als solche, so doch wenigstens deren extrem gefährliche Zentralisierung verhindert zu haben. Angeblich war diese Erleichterung jedoch verfrüht: Pläne für eine entsprechende zentralisierte Infrastruktur sollen, fernab vom kritischen Auge der Öffentlichkeit, längst existieren und derzeit umgesetzt werden.

Nach Angaben der IT-News-Seite The Register und der britischen Zeitung The Sunday Times wird in den Government Communications Headquarters (GCHQ) derzeit fleißig an einem Projekt namens "Mastering the Internet" (MTI) gearbeitet. Zu dem Projekt sollen "Tausende von Deep Packet Inspections" in den Netzen diverser Telekommunikations-Provider gehören. Zur Analyse stehen massive Großrechner-Kapazitäten im Hauptquartier der Behörde in Cheltenham, dem sogenannten "Donut", zur Verfügung. Laut "gut informierten Quellen" wurden längst private Partnerfirmen mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Einer dieser Leute sagte: "Bei MTI werden Computer-Kapazitäten nicht auf die traditionelle Art, in GB, TB, Megaflops oder Teraflops gemessen... sondern in Tonnen!... und sie haben eine Menge davon."

Unter anderem soll an dem Projekt die US-amerikanische, oft an militärischen oder nachrichtendienstlichen Projekten beteiligte Firma Lockheed Martin beteiligt sein, die einen Deal im Wert von 200 Millionen britischen Pfund (rund 225 Millionen Euro) abschließen konnte. Auch das Unternehmen Detica, dem enge Verbindungen zu den britischen Geheimdiensten MI5 und MI6 nachgesagt werden, soll bei MTI mitwirken.

Nach Angaben aus gut unterrichteten Kreisen ist MTI ein zentraler Bestandteil des sogenannten Interception Modernisation Programme (IMP) der britischen Regierung. Die kürzlich von der Regierung gemachten Zugeständnisse seien gegenüber den massiven Überwachungs-Kapazitäten des MTI eine reine "Nebenvorstellung", so ein Regierungsbeamter. Ähnlich äußerte sich Shami Chakrabarti, Direktorin der Bürgerrechtsorganisation Liberty: "Wir waren gegen die 'Big Brother-Datenbank', weil sie dem Staat direkten Zugriff auf die Kommunikation aller Menschen gab. Aber dieses Netzwerk von Black Boxes erreicht dasselbe auf einem Schleichweg."

Eine Sprecherin des GCHQ sagte, ihre Behörde würde keine Auskunft darüber geben, wie die gesammelten Daten genutzt würden, da dies "Rückschlüsse über die Kapazitäten [des GCHQ] zulassen könnte, die die nationale Sicherheit gefährden." Befürworter bezeichnen MTI und IMP als "unabdingbar, wenn die Geheimdienste ihre Fähigkeit aufrecht erhalten wollen, Terror- und andere kriminelle Netzwerke zu überwachen." Es sieht nicht so aus, als würde man sich von diesen Plänen noch abbringen lassen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Verdächtige SMS führt zu 24-stündigem Polizeigewahrsam
Beitrag von: SiLæncer am 04 Mai, 2009, 16:51
Eine SMS mit "verdächtigem Inhalt" hat einem jungen Franzosen 24 Stunden in Polizeigewahrsam eingebracht. Der Text der Kurzmitteilung lautet nach Angabe der französischen Tageszeitung Le Monde: "Hast du eine Idee, wie man einen Zug zum Entgleisen bringen kann?" Weil er diese Nachricht nicht sofort bei den Behörden meldete, wurde der 29-Jährige aus Abbeville (Picardie) in Nordfrankreich, der als nicht vorbestraft bezeichnet wird, von der Polizei festgenommen.

Abgeschickt hatte die SMS nach Informationen der Lokalzeitung Courrier Picard eine "entfernte Arbeitsbekanntschaft". Abgefangen wurde sie von der Telefongesellschaft, die dem jungen Mann ein Ersatzhandy zur Verfügung gestellt hatte, da sich sein Mobiltelefon in Reparatur befand. Das Mobilfunkunternehmen tat, was der SMS-Empfänger unterließ: Es meldete die verdächtige Kurznachricht bei der Staatsanwaltschaft in Abbeville, die den Mobiltelefonbesitzer anschließend vorlud.

Laut Lokalzeitung fällt der junge Mann "aus allen Wolken", als er vom Staatsanwalt mit dem Terrorismusverdacht konfrontiert wird und vor allem mit der möglichen Konsequenz einer bis zu zehn Tage dauernden Festnahme. Nach eigenen Angaben hat er in der SMS "nichts Böses gesehen". Staatsantwaltschaft und Polizei sehen das allerdings anders. "Das Procedere ist für jeden gleich, egal ob das Risiko mehr oder weniger wahrscheinlich ist" – nach den Worten des Staatsanwalts hat das "Prinzip der Vorsicht" bei allen Belangen, die mit Terrorismus zu tun haben, unbedingten Vorrang.

Zum Nachteil des Verdächtigen wirkte laut Staatsanwalt eine Äffäre, die sich im Herbst letzten Jahres in Frankreich abspielte und noch in frischer Erinnerung sei: die Affäre Tarnac. In deren Verlauf wurde eine Gruppe von Personen festgenommen, die im Verdacht stand, die französische Eisenbahn sabotiert zu haben. Wie Berichte deutscher und französischer Medien zeigen, wurden die Verdächtigen im Fall Tarnac allerdings wieder freigelassen, weil die gegen sie erhobenen Vorwürfe unhaltbar waren.

Weshalb der Arbeitskollege die folgenreiche SMS versandt hat, ist bislang noch nicht öffentlich bekannt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Verdächtige SMS führt zu 24-stündigem Polizeigewahrsam
Beitrag von: Jürgen am 04 Mai, 2009, 20:37
Das ist krank.

Auf diese Art könnte jeder Idiot jeden Unschuldigen 'mal eben aus dem Verkehr ziehen lassen.
Und ihm so bei Job, Freundin und Öffentlichkeit ernstlich schaden.

Richtig wäre zweifellos, zunächst den Absender einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.
Und ihm dabei klar zu machen, in was für Schwierigkeiten er auch den Empfänger bringen kann.
Auch und gerade wenn er vielleicht "nur" ein bekloppter Spammer oder sonstiger inzüchtiger Menschen-Müll ist...

Jürgen
Titel: Re: Überwachung, Transparenz, Datenschutz
Beitrag von: spoke1 am 05 Mai, 2009, 22:42
Ich finde es schon eine Frechheit das die Provider überhaupt die SMS mitloggen. Was geht die das an was ich meiner Liebsten für Sauereien via SMS zuflüster  ??? Hier sollte das Gleiche Recht wie beim Briefgeheimnis gelten!
Titel: BGH setzt niedrige Hürden zur E-Mail-Überwachung
Beitrag von: SiLæncer am 10 Mai, 2009, 15:23
Ein knapp begründeter Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. 1 StR 76/09, PDF-Datei) löst mit seinem überraschenden Inhalt derzeit unterschiedliche Reaktionen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Providern aus. Die Karlsruher Richter hatten über die rechtlichen Anforderungen an einen Zugriff auf E-Mails in der Mailbox eines Internet-Nutzers zu entscheiden und wählten einen Weg mit nur geringen Hürden für den staatlichen Zugang.

Seit langem diskutieren Juristen die Frage, unter welchen Voraussetzungen der staatliche Zugriff auf E-Mails, die in der Mailbox ruhen, zulässig ist. Soll die Nachricht während der Phase der Speicherung in der Empfänger-Mailbox beim Provider als Telekommunikation gelten, wäre sie nur nach Maßgabe des Paragraphen 100a der Strafprozessordnung (StPO) überwachbar. Er setzt Strafverfolgern verhältnismäßig hohe Hürden. Sollte hingegen die E-Mail während des Ruhens in der Mailbox nicht als Telekommunikation gelten, kann sie nach Paragraph 94 StPO beschlagnahmt werden – mit deutlich niedrigeren rechtlichen Voraussetzungen. In einer vielbeachteten Entscheidung hatte das Landgericht Hamburg zuletzt hohe Hürden errichtet.

Im vorliegenden Fall wandte sich der Täter gegen seine Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung. Der Angeklagte rügte in seiner Revision unter anderem den Zugriff auf E-Mails. Das Landgericht München I hatte sich in seinem Urteil maßgeblich auf E-Mails gestützt, die Ermittler zuvor einfach beschlagnahmt hatten, ohne dabei den besonderen Anforderungen an eine Telekommunikationsüberwachung gerecht zu werden. Darin sah der BGH jedoch keine Rechtsverletzung. Für die Frage des Zugriffs auf die E-Mails wählte der BGH in seinem Beschluss einen Weg, der weder über den strengen Paragraphen 100a der Strafprozessordnung, noch über den besonders einfach gangbaren Paragraphen 94 StPO führt. Nach Auffassung der Karlsruher Richter stelle der Zugriff auf E-Mails in der Mailbox eine Postbeschlagnahme nach Paragraph 99 StPO dar. In dieser Phase sei der Zugriff "vergleichbar mit der Beschlagnahme beispielsweise von Telegrammen", erläutern die Richter.

Soweit bislang Instanzgerichte mit der Frage beschäftigt waren, ergingen zwar ganz unterschiedliche Entscheidungen. Jedoch wählten nur die wenigsten Gerichte den Weg über die Postbeschlagnahme nach Paragraph 99 StPO. Zu wenig passend erschien der dort erlaubte Zugriff auf "Postsendungen und Telegramme". Für Beobachter der Auseinandersetzung um Grenzen des staatlichen Zugriffs auf E-Mails kam die Entscheidung damit jedoch nur bedingt überraschend. Denn zwei der beteiligten BGH-Richter vertraten in eigenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen bereits zuvor die Auffassung, ein Zugriff sei unter den geringeren Voraussetzungen der Postbeschlagnahme zulässig.

Die Provider dürften über diese Wendung kaum erfreut sein. Herabgesetzte Hürden für einen staatlichen Zugriff auf E-Mails könnten die Begehrlichkeiten und damit die anfallende Arbeit für die Provider erhöhen. Insbesondere aber konterkariert der vorliegende BGH-Beschluss die erheblichen Anschaffungen, zu denen die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) die Provider zwingt. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft erlassene Rechtsverordnung schreibt Anbietern detailliert vor, welche Technik sie bereithalten müssen. Doch dabei bezieht sich die TKÜV auf Telekommunikationsüberwachungen nach Paragraph 100a StPO. Wie der BGH nun jedoch darlegt, muss der Zugriff auf die E-Mails jedenfalls während der Speicherung beim Provider gar nicht auf Grundlage von Paragraph 100a StPO erfolgen. Die TKÜV verpflichtet damit zu teuren Investitionen, um einen rechtlichen Zugriff zu ermöglichen, der nun als Folge der BGH-Entscheidung gar nicht durchzuführen ist.

Quelle : www.heise.de
Meldung mit Links: Meldung 137582 (http://www.heise.de/newsticker/BGH-setzt-niedrige-Huerden-zur-E-Mail-Ueberwachung--/meldung/137582)
Titel: Breites Medienbündnis gegen BSI-Überwachungsgesetz
Beitrag von: SiLæncer am 11 Mai, 2009, 10:43
Verleger und Journalisten sehen Presse- und Rundfunkfreiheit bedroht

Eine breites Bündnis von Medienverbänden, -unternehmen und Journalisten wendet sich gegen ein Gesetz, das die IT-Sicherheitsbehörde BSI ermächtigt, die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden zu überwachen, Voice over IP eingeschlossen.
Journalisten, Verleger und Fernsehsender wollen das BSI-Überwachungsgesetz verhindern. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll ermächtigt werden, die komplette elektronische Kommunikation der Bundesbehörden mit Dritten auszuwerten.

"Da Ausnahmetatbestände nicht vorgesehen sind, ist auch die Kommunikation mit Journalisten betroffen. Der Gesetzentwurf umfasst die Nutzung von Internetseiten, E-Mails, IP-Telefonie und anderen Formen der elektronischen Kommunikation", so der Deutsche Journalisten-Verband. Liegt ein Verdacht auf eine mit Hilfe von Telekommunikation begangene Straftat vor, reicht das BSI die gesammelten Daten an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

Das Bündnis ist der Auffassung, dass derartige Überwachungsbefugnisse nicht mit der verfassungsmäßig garantierten Presse- und Rundfunkfreiheit vereinbar seien. Der Informantenschutz werde auf diesem Weg weiter ausgehöhlt. Der Gesetzgeber solle den Entwurf keinesfalls in der vorliegenden Form akzeptieren, so der Appell.

Dem Bündnis der Medienverbände und -unternehmen gehören der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalisten-Union in Verdi, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Deutsche Presserat, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien, die ARD und das ZDF an.

Mitte Februar 2009 hatte die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bereits die geplante Gesetzesänderung kritisiert.

Quelle : www.golem.de
Titel: Überwachungsbefugnisse im BSI-Gesetz sollen entschärft werden
Beitrag von: SiLæncer am 12 Mai, 2009, 13:36
Die große Koalition will die umstrittenen Pläne der Bundesregierung zur Ausrüstung des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und von Internetfirmen mit umfangreichen Überwachungsbefugnissen zurechtstutzen. Vor allem soll die im Raum stehende Erlaubnis für Anbieter von Telemedien entfallen, Nutzerdaten zum Zweck der Störungsbekämpfung zu speichern. Dies kündigten Vertreter der Fraktionen von CDU/CSU und SPD am gestrigen Montag bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags zum Novellierungsentwurf für das BSI-Gesetz an. Der Ausschussvorsitzende, Sebastian Edathy (SPD), erklärte, dass sich aufgrund dieser Klausel "sehr viele besorgte Bürger" an die Abgeordneten gewandt hätten. Die mit dem Vorhaben verknüpfte Änderung auch des Telemediengesetzes (TMG) sei nun vom Tisch.

Zuvor hatten der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Datenschutzbeauftragte vor einer unverhältnismäßigen Protokollierung des Surfverhaltens etwa durch Google oder eBay gewarnt und teils zu Protesten aufgerufen. Auch der Bundesrat hatte gefordert, dass die Nutzerdaten zumindest "unverzüglich" bei Wegfall der Speichervoraussetzungen gelöscht werden sollten. Die Bundesregierung hatte ihre Initiative indes immer wieder gegen Kritik verteidigt.

"Grundsätzlich geeinigt" haben sich die Koalitionsfraktionen auch auf eine Entschärfung der nicht weniger umkämpften Befugnis für das BSI selbst, "Protokolldaten" einschließlich personenbeziehbarer Nutzerinformationen wie IP-Adressen unbegrenzt erheben und automatisiert auswerten zu dürfen. Wie auf der Anhörung zu hören war, soll die Behörde diese Angaben nur in anonymisierter oder pseudonymisierter Form zur Abwehr von Gefahren für die Informationstechnik des Bundes speichern und analysieren können.

Die Mehrzahl der geladenen Experten brachte schwere Bedenken gegen den Entwurf vor. Der Dresdener Informatikprofessor Andreas Pfitzmann etwa appellierte an die Abgeordneten, eine parlamentarische Kontrollkommission einzusetzen. Außerdem müsse die Behörde vor der Einleitung von Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung von Bürgern eine richterliche Genehmigung einholen. Weiter forderte er gemeinsam mit der Gesellschaft für Informatik (GI) eine Verpflichtung für das BSI, alle Erkenntnisse über Sicherheitslücken und Schadprogramme umgehend an Betroffene weiterzugeben und zeitnah veröffentlichen zu müssen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erinnerte ebenfalls daran, dass der Transparenz der Verfahren zur Steigerung der Sicherheit in Informationssystemen des Bundes besondere Bedeutung zukomme und pochte auf umfangreiche Korrekturen. Der Bochumer Verfassungsrechtler Ralf Poscher monierte ein Ungleichgewicht zwischen Sicherheit und Datenschutz bei dem Vorhaben. Diesem fehlten entscheidende Regelungen, um Missbrauch zu verhindern. Die Software-Entwicklerin Annette Brückner fürchtete, dass durch den Entwurf der "digitale Tsunami" der Speicherung personenbezogener Daten noch angefacht werde. Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz unterstrich nach der Anhörung, dass es angesichts der vielfach erfolgten Einschätzung des Vorstoßes als "untauglich" und "verfassungswidrig" geradezu "unerträglich wäre", wenn die Koalition den Plan überhaupt noch weiter verfolge.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschutzbeauftragter: Verstoß gegen Sozialgeheimnis
Beitrag von: spoke1 am 13 Mai, 2009, 12:15
"Bild": Krankenkassen verkauften Patienten-Daten

Bei den gesetzlichen Krankenkassen bahnt sich offenbar ein neuer Datenschutz-Skandal mit Patientendaten an. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, sollen in mindestens zwei Fällen Krankenkassen dem Sozialgeheimnis unterliegende Versichertendaten an eine Privatversicherung verkauft haben, damit diese gezielte Zusatzversicherungen anbieten kann. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, befürchtet dem Blatt zufolge, dass das auch bei anderen Krankenkassen üblich ist.

"Bild" zufolge wurden die Verstöße bei Kontrollen Schaars bei zwei Krankenkassen festgestellt. In beiden Fällen habe Schaar Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaften Oldenburg und Aurich ermittelten deshalb gegen die IKK Weser-Ems, hieß es weiter. Schaar zufolge habe die Privatversicherung mit Hilfe der Daten Kunden angerufen und ihnen dabei den Eindruck vermittelt, dass sie im Auftrag ihrer gesetzlichen Kasse Zusatzversicherungen anbiete. Dabei sollen die Mitarbeiter der Privatversicherung auch Gesundheitsdaten der Angerufenen wie "Krebs/darmkrank", "keine Zähne" erhoben und in Listen gespeichert haben.

Schaar sieht in dem Verhalten der Kassen einen strafbaren Verstoß gegen den Datenschutz, da die Kassen die Daten gegen Bezahlung weitergegeben haben. Der Zeitung sagte er: "Die Krankenkassen hätten Daten, die dem Sozialgeheimnis unterliegen, nicht ohne Einwilligung der Versicherten weitergeben dürfen." Er gehe davon aus, dass es sich bei betroffenen Krankenkassen nicht um Einzelfälle handle: "Ich fürchte, dass auch andere gesetzliche Krankenkassen ähnlich mit Privatversicherungen zusammenarbeiten."


Quelle: http://freiepresse.de
Titel: Weg frei für Verabschiedung der neuen Anti-Terror-Paragraphen
Beitrag von: SiLæncer am 13 Mai, 2009, 17:04
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch mit den Stimmen der großen Koalition grünes Licht gegeben für den umstrittenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung neuer Straftatbestände im Staatsschutzrecht. Mit dem von CDU/CSU und SPD nur redaktionell an einem Punkt überarbeiteten Vorhaben sollen unter anderem die gezielte Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen über das Internet und der vorsätzliche Besuch von Terrorcamps kriminalisiert werden. Die vorgesehenen Freiheitsstrafen für derlei "schwere staatsgefährdende Gewalttaten" betragen bis zu zehn Jahren. Die Opposition votierte geschlossen gegen den Vorstoß, hinter dem sie die Schaffung eines Gesinnungs- und Feindstrafrechts wittert.

Vertreter der Regierungsfraktionen betonten im Rahmen der Sitzung, dass auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Entwurf habe. Man könne aus Angst vor dem Tod nicht schon Selbstmord begehen, hieß es bei der Union unter Anspielung auf eine mögliche Prüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht. Die SPD fügte hinzu, es gebe einen "eng begrenzten Kreis" von Terroristen, die nach Deutschland zurückkommen könnten. Deshalb sei das Vorhaben notwendig. Zypries hatte zuvor eingeräumt, dass der Entwurf verfassungsrechtlich "auf Kante genäht" sei.

Die FDP hielt dagegen die bestehenden Gesetze für ausreichend, um die nicht zu leugnende terroristische Bedrohung zu bekämpfen. Polizei und Geheimdienste seien mit ausreichend Instrumenten ausgerüstet, um gegen diese Gefahr vorzugehen. Die Grünen unterstrichen, dass eine parlamentarische Anhörung die eigenen Bedenken gegen den Vorstoß deutlich gemacht hätten. Trotzdem habe die Koalition keinen Anlass gesehen, die Regierungspläne gründlich zu überarbeiten. Andererseits lehnte Schwarz-Rot im Rechtsausschuss auch einen Antrag aus dem Bundesrat ab, den Entwurf noch zu verschärfen. Das Vorhaben soll nun in der kommenden Sitzungswoche Ende Mai im Plenum des Bundestags verabschiedet werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Emails - Beschlagnahmung erleichtert
Beitrag von: SiLæncer am 14 Mai, 2009, 07:38
Ein kürzlich gefasster Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) schränkt den Schutz privater E-Mails erheblich ein.

Bereits im März wurde diesbezüglich ein Urteil gefällt, das allerdings erst jetzt an die Öffentlichkeit gelangte. Der Beschluss der Richter dürfte Datenschützer nicht gerade glücklich machen: Wenn E-Mails beim Provider beschlagnahmt werden, gilt nicht das Fernmeldegeheimnis. Stattdessen müssen sich die Beamten nur an die lockereren Regelungen halten, die auch bei einer Postbeschlagnahmung gelten.

Besonders betroffen von diesem Urteil dürften Nutzer von Freemail-Providern sein; insbesondere diejenigen, die ihre Mails nicht mit Hilfe eines Mailclients abrufen, sondern per Webmail zugreifen, wobei die Mail auf dem Server verbleibt (oder die beim Abrufen per POP3 eine Sicherheitskopie auf dem Mailserver lassen).

Dass E-Mails im Falle eines Tatverdachts von der Polizei beschlagnahmt werden können, ist an sich keineswegs neu. Unsicher war bisher aber, unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Bisher waren die Gerichte diesbezüglich nicht einig; während beispielsweise das Landgericht Hamburg Anfang 2008 zu dem Schluss kam, dass E-Mails dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, kam das Gericht Braunschweig 2006 zu einem ganz anderen Schluss. Die Braunschweiger Richter urteilen, dass es sich bei der Beschlagnahme von E-Mails um eine ganz normale Beschlagnahme handle, wie sie bei Straftaten aller Art möglich ist. "Schließlich sei der Übertragungsvorgang zumindest bei den gelesenen Mails beendet. Der Nutzer habe es jetzt selbst in der Hand, ob er die Nachrichten löschen will."

Das nun getroffene Urteil des BGH bildet eine Art Mittelweg zwischen den beiden zuvor getroffenen Urteilen. Die Postbeschlagnahmung ist, ebenso wie "normale" Beschlagnahmungen, bei Straftaten aller Art zulässig. Bei Briefen, und nun auch bei E-Mails, muss die Durchsicht der Mails aber durch den Richter oder einen Staatsanwalt erfolgen, während bei der normalen Beschlagnahme auch ein einfacher Polizist die Mails auswerten dürfte.

Das letzte Wort ist allerdings in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen. Ein ähnlicher Fall beschäftigt bereits seit 2006 das Bundesverfassungsgericht und wurde bisher noch nicht entschieden. Wann diesbezüglich ein Urteil gefällt wird, ist gerade angesichts der momentanen Häufung von Verfassungsbeschwerden gegen fragwürdige Sicherheitsgesetze unmöglich zu sagen.

Über die Folgen des BGH-Urteils heißt es in der Zeitung taz: "Die neue BGH-Rechtsprechung hat keine Auswirkungen auf die Beschlagnahme von Mails auf den heimischen Computern. Hier gelten weiter die allgemeinen Beschlagnahmeregeln. Und wenn Mails zwischen den Providern abgefangen werden, gilt dies wie bisher als Telekommunikationsüberwachung. Für die Ermittler dürfte aber der Zugriff beim Provider künftig am bequemsten sein."

Quelle : www.gulli.com
Titel: Lässt BMI Domain einer Satireseite kündigen?
Beitrag von: ritschibie am 14 Mai, 2009, 09:48
Eine Parodieseite über das "Bundesministerium des Inneren (BMI)" wurde vermutlich aufgrund der Bitte des Ministeriums von Seiten des Providers gekündigt.

Die bereits gesetzlich beschlossene Einführung von Kinderporno-Sperrlisten in Deutschland hat bei vielen bereits die Angst aufkommen lassen, dass bald nicht nur Bilder von Vergewaltigungen hinter virtuellen Stoppschildern versteckt werden könnten. Auch Seiten der politischen Opposition könnten schnell Opfer von Zensurmaßnahmen werden. Dass es dafür nicht einmal das neue von-der-Leyen-Gesetz braucht, zeigt jetzt der Fall eines deutschen Bloggers. Ausgerechnet dessen Parodie einer Vorschaltseite des Ministeriums von Wolfgang Schäuble für gesperrte Seiten ließ das BMI nun aus dem Web entfernen.

Der als "Pantoffelpunk" bekannte Blogger hatte im vergangenen Februar eine humoristische Vorschaltseite entworfen, mit der beliebige Seiten als "gesperrt" ausgegeben werden konnten. Die Seite enthielt neben der Sperrmeldung auch eine freundliche Begrüßung des Innenministers, Bannerwerbung für den Waffenhändler Karl-Heinz Schreiber, einst Schlüsselfigur in der CDU-Spendenaffäre und heute Insasse eines kanadischen Abschiebegefängnisses, und, was sich als der scheinbar entscheidende Punkt zeigen sollte, das Logo des Schäuble-Ministeriums.

Es ist kein Wunder, dass eine solche Seite im Innenministerium nicht gerade Freudensprünge auslöst. Dennoch überrascht es, dass von eben dort die Bitte an den Hoster von "Pantoffelpunk" gerichtet wurde, diese Seite unverzüglich "freiwillig" zu löschen. Im Klartext: Dass ein deutsches Ministerium auf außergerichtlichem Wege eine Zensurmaßnahme veranlasst. Das zumindest berichtet der Hoster von "Pantoffelpunk". Offiziell begründet werde der Schritt vom BMI mit der Urheberrechtsverletzung, dargestellt durch die Nutzung des Ministeriums-Logos auf der Website.

Der Hoster habe dem Wunsch aus Berlin binnen kürzester Zeit entsprochen - der betroffene Blogger bezeichnet ihn aber als "kooperativ". Augenscheinlich gab es bei dem Unternehmen begründete Befürchtungen, durch die Beschlagnahmung von Servern könnte ein noch weit größerer Schaden bei anderen Kunden entstehen. Mittlerweile wurde auch die Domain wieder entkündigt, nachdem "Pantoffelpunk" eigenen Angaben zufolge versichert hat, die beanstandeten Inhalte aus dem Netz zu nehmen.

Wie das Internet aber so ist, konnte die Seite natürlich für die Allgemeinheit gerettet werden. Die Maßnahme das BMI dürfte nur dazu geführt haben, dass dieser Screenshot noch von einigen Menschen mehr angesehen wurde.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Online-Durchsuchungen sollen EU-weit möglich sein
Beitrag von: SiLæncer am 15 Mai, 2009, 16:32
Die Polizeibehörden sollen zukünftig einfacher Informationen austauschen können, die sie beispielsweise über Online-Durchsuchungen bei Verdächtigen erlangen. Eine entsprechende Gesetzgebung wurde auf den Weg gebracht.

Derzeit sei es bei grenzüberschreitenden Ermittlungen mitunter kompliziert, Daten auszutauschen. Grund seien die unterschiedlichen Rechtsordnungen in den Mitgliedsstaaten der EU, erklärte Sharon Lemon, Expertin für Online-Kriminalität bei der Abteilung Organisierte Kriminalität (SOCA) der britischen Polizei, gegenüber dem 'Register'.

Die neue, europaweite Regelung, die derzeit erarbeitet wird, soll es beispielsweise ermöglichen, dass Ermittler aus einem osteuropäischen EU-Land ihre Kollegen in Großbritannien darum bitten, in einen bestimmten Rechner einzudringen und Beweise zu sichern und weiterzugeben, hieß es. Aktuell ist dies nicht möglich.

In Großbritannien ist die so genannte Online-Durchsuchung bereits seit einiger Zeit per Gesetz geregelt. "Entfernte Suche" heißt die Methode in Polizeikreisen. Das die Möglichkeiten der Briten nun auch anderen Ermittlern in Europa zugute kommen können, dafür soll die Gesetzesänderung auf EU-Ebene sorgen.

Aktuell prüft eine von der Europol zusammengestellte Gruppe, welche rechtlichen Änderungen dafür in Brüssel und in den jeweiligen Mitgliedsstaaten notwendig sind.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Pressefreiheit - Neue Charta vor Unterzeichnung
Beitrag von: SiLæncer am 24 Mai, 2009, 19:13
Am kommenden Montag wollen Medien-Schaffende in Hamburg eine "Europäische Charta für Pressefreiheit" ins Leben rufen.

50 Chefredakteure und leitende Journalisten aus 20 Ländern werden die Charta unterzeichnen, deren Ziel eine größere Unabhängigkeit der Presse sein wird. Beteiligt am Entwurf der Leitsätze waren Mitarbeiter namhafter Publikationen wie "Stern", "Spiegel", "Focus", "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und "National Geographic".

Die Charta wird insgesamt zehn Artikel enthalten. Diese umfassen Grundsätze für die Freiheit der Medien gegenüber staatlichen Eingriffen wie Überwachungen, Lauschaktionen und Durchsuchungen von Redaktionen und Computern. Journalisten sollen sich im Falle von Konflikten mit staatlichen Stellen auf die Charta berufen und auch die Solidarität ihrer Kollegen einfordern können.

Maßnahmen wie beispielsweise die Vorratsdatenspeicherung und das BKA-Gesetz wurden schon oft als Gefahr für die Pressefreiheit kritisiert. Auch unabhängige Untersuchungen kommen immer wieder zu dem Schluss, dass die Pressefreiheit innerhalb der EU durch die aktuelle Sicherheitspolitik stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Vor diesem Hintergrund dürfte es besonders interessant sein, zu sehen, welche Auswirkungen die nun entwickelte Charta haben wird.

Quelle : www.gulli.com
Titel: BKA-Chef: Bisher noch keine Online-Durchsuchungen
Beitrag von: SiLæncer am 25 Mai, 2009, 19:41
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in den fünf Monaten seit der Einführung von Online-Durchsuchungen angeblich noch kein einziges Mal auf diese Ermittlungsmethode zurückgegriffen.

Das sagte BKA-Chef Jörg Ziercke gegenüber der morgigen Ausgabe des 'Westfalen-Blatts'. "Ich setze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, diese Durchsuchungen nur als ultima ratio, also als letztes Mittel einzusetzen, konsequent um", sagte er.

Die Nutzung der Online-Dursuchung sei bisher noch nicht notwendig gewesen. Bei den in der letzten Zeit behandelten hätten herkömmlichen Ermittlungsmöglichkeiten zur Aufklärung ausgereicht, so der BKA-Chef weiter. Zukünftig werde sich dies aber vermutlich ändern - mit vier oder fünf Durchsuchungen rechnet Ziercke dann jährlich.

Wenn es weniger seien, wäre ihm das auch recht, führte er aus. Es sei ihm aber wichtig, wenn seine Beamten im Ernstfall auf dieses Mittel zurückgreifen könnten.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Frankreichs Regierung will den "Franzosentrojaner"
Beitrag von: SiLæncer am 27 Mai, 2009, 14:47
Nach den Debatten über die Internetsperren wegen Urheberrechtsverletzungen stehen Frankreich nun neue Diskussionen bevor: Die Sperre von Webseiten mit Kinderpornografie und der Einsatz von Trojanern zur Überwachung von verdächtigen Computer sind Bestandteil eines neuen Gesetzentwurfes zur Verbesserung der inneren Sicherheit, den die Innenministerin Michèle Alliot-Marie heute Morgen ihren Ministerkollegen vorgestellt hat.

Ziel des Gesetzespakets mit über 40 Paragrafen und dem langen Namen "Loi d'orientation et de programmation pour la performance de la sécurité intérieure" und dem freundlicheren Kürzel LOPPSI: die Anpassung der französischen Ordnungskräfte an neuere Entwicklungen der Kriminalität. Zwar freute sich die Innenministerin über rückläufige Zahlen in der Kriminalitätsstatistik, aber deutlich sei auch, dass bei der Kriminalität "neue Formen der Gewalt aufgetaucht sind".

Mit Hilfe von vorgesehenen Mitteln in Höhe von 2,5 Milliarden Euro will man nun die innere Sicherheit in den nächsten fünf Jahren ausbauen und auf neue Herausforderungen einrichten. Neben schärferen Regelungen für Gesetzesüberschreitungen im Straßenverkehr, für Gewalt in Fußballstadien und einer Neuorganisation der Polizeiarbeit gehören die Computerüberwachung und die Bekämpfung der Cyberkriminalität zu den zentralen Punkten des Reformprojekts zur inneren Sicherheit.

Zu den neuen technischen Mitteln, mit denen Strafverfolger laut Loppsi künftig ausgestattet werden sollen, gehört allen voran die Möglichkeit mittels einer "Spionage-Software" die Computer von verdächtigen Personen zu überwachen – nach erteilter Befugnis durch einen Magistratrichter. Die "Cyber-Hausdurchsuchung", die vom Innenministerium mit dem Abhören des Telefons verglichen wird, sei vor allem für Fahndungen in Fällen von Terrorismus und Schwerkriminalität gedacht.

Seiten mit kinderpornografischen Inhalten sollen laut Loppsi künftig in Frankreich gesperrt werden, auch das ist neu und dürfte auch im Nachbarland zu einigen Diskussionen führen. Die Liste für die zu sperrenden Seiten werden den Internetprovidern laut Gesetzesentwurf künftig vom Innenministerium zugeschickt.

Eine Neuerung gibt es auch beim Idenditätsdiebstahl: So sollen auch dann Gefägnisstrafen (bis zu einem Jahr) und Geldstrafen bis zu 15.000 Euro verhängt werden, wenn dem Geschädigten ein "moralischer Schaden" entstanden ist. Bislang orientierte sich das entsprechende Gesetz einzig am finanziellen Schaden.

Der Gesetzesentwurf wird nicht vor Mitte Juli zur ersten Lesung im Parlament erwartet, Bis dahin verspricht der Vorschlag, für eine rege öffentliche Diskussion zu sorgen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesregierung erwägt Online-Durchsuchungen durch Verfassungsschutz
Beitrag von: SiLæncer am 27 Mai, 2009, 21:04
Die Bundesregierung spielt mit dem Gedanken, nach dem Bundeskriminalamt (BKA) auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Kompetenzen zum Einsatz des Bundestrojaners auszurüsten. Der entsprechende verdeckte Zugriff auf informationstechnische Systeme könne angesichts der IT-Nutzung etwa bei Anschlagsvorbereitungen in terroristischen Netzwerken auch den Staatsschützern "nützlich" sein, schreibt das federführende Bundesinnenministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken. Eine entsprechende Regelung werde "in die Prüfung des Handlungsbedarfs der nächsten Wahlperiode einbezogen".

BfV-Präsident Heinz Fromm hatte zuletzt Ende vergangenen Jahres öffentlich seine Forderung nach einer Lizenz für heimliche Online-Durchsuchung für die Agenten erneuert. Die Verfassungsschutzbehörde brauche diese Befugnis, falls sie von einem anderen Nachrichtendienst eine Information über terroristische Gefahren bekomme und diese nicht an die Polizei weitergeben dürfe. Es sei dann wichtig, selbst Festplatten Verdächtiger inspizieren zu dürfen. BKA-Präsident Jörg Ziercke verkündete unterdessen, dass die Wiesbadener Polizeibehörde von der ihr Anfang 2009 anvertrauten Kompetenz für den heimlichen Zugriff auf IT-Systeme bislang noch keinen Gebrauch gemacht habe.

Bedeckt hält sich die Bundesregierung angesichts weiterer Fragen der Linken, ob der Verfassungsschutz bereits ohne rechtliche Regelung das Instrument der Online-Durchsuchung angewendet oder dazu Amtshilfe erbeten habe. Keinen Kommentar gab das Innenministerium auch zu Spekulationen, dass das BfV bereits intern über technische Mittel zum Einsatz des Bundestrojaners verfüge. Zur Begründung heißt es, dass man zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel und operativer Methodik der Geheimdienste des Bundes grundsätzlich nur im dafür zuständigen parlamentarischen Kontrollgremium Stellung nehme.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundestag verabschiedet neue Anti-Terror-Paragraphen
Beitrag von: SiLæncer am 28 Mai, 2009, 12:49
Mit den Stimmen der großen Koalition hat der Bundestag am heutigen Donnerstag den umstrittenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung neuer Straftatbestände im Staatsschutzrecht abgesegnet. Mit dem von CDU/CSU und SPD nur redaktionell überarbeiteten Vorhaben sollen unter anderem die gezielte Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen über das Internet und der vorsätzliche Besuch von Terrorcamps kriminalisiert werden. Die vorgesehenen Freiheitsstrafen für derlei "schwere staatsgefährdende Gewalttaten" betragen bis zu zehn Jahren.

Die Opposition votierte geschlossen gegen den Vorstoß und kritisierte ihn scharf. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, sah in den neuen Anti-Terror-Paragraphen "mehr als einen rechtsstaatlichen Kollateralschaden". Dass die Vorbereitung einer Vorbereitung einer Straftat unter Strafe gestellt werden solle, sei "Ausdruck einer Sicherheitsphobie", die keine Grenzen kenne. Die Gefahr, dass unbescholtene Bürger betroffen sein würden, "ist nicht vertretbar". Scheibchenweise habe Schwarz-Rot die Grundpfeiler des Rechtsstaates geopfert. Die Gesellschaft müsse dagegen lernen, mit Risiken zu leben, um stark zu sein gegen Straftäter, "die unsere freiheitliche Rechtsordnung im Visier haben". Ähnlich äußerten sich Vertreter der FDP und der Linken, die vor einem Gesinnungsstrafrecht warnten.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte die Initiative dagegen vorab gegenüber der Frankfurter Rundschau verteidigt. Strafbar mache sich nicht, wer zufällig auf eine Webseite mit Anleitungen zum Bombenbau gerate oder sich bei Wikipedia informiere. Es gehe der Koalition nicht darum, "neugierige Surfer zu bestrafen". Der Täter müsse den Vorsatz haben, eine schwere, den Staat gefährdende Straftat zu begehen. Telefone abgehört oder Computer ausgespäht werden dürften bei dieser Straftat nicht. Es würden auch keine Gesinnungen bestraft, sondern nur konkrete Vorbereitungshandlungen.

Gleichzeitig mit den neuen Paragraphen 91 und 89a Strafgesetzbuch (StGB) hat die Koalition ein Bündel weiterer rechtspolitischer Vorhaben wie die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung oder zur Verständigung in Strafverfahren (umgangssprachlich "Deals" genannt) verabschiedet. Abgeordnete der Regierungsmehrheit nutzten die abschließende gemeinsame Lesung der entsprechenden umfangreichen Gesetzesentwürfe in nur 90 Minuten daher auch zu einer Generaldebatte. Schwarz-Rot habe in den vergangenen vier Jahren "rechtspolitische Geschichte geschrieben", betonte etwa Joachim Stünker von der SPD.

Siegfried Kauder von der Unionsfraktion erklärte die CDU zur "Partei der inneren Sicherheit". Ohne sie gäbe es keine heimlichen Online-Durchsuchungen oder keine Vorratsdatenspeicherung. Das Strafrecht könne generell auch präventiv wirken und es sei etwa möglich, schon in Vorbereitungsphasen Telekommunikation zu überwachen, um Ermittlungsansätze zu erhalten. Für die FDP in Baden-Württemberg signalisierte der dortige Justizminister Ulrich Goll unterdessen bereits seine Zustimmung im Bundesrat zum erweiterten Staatsschutzrecht. Es gebe trotz des Neins der Liberalen im Bund keine Blockade der Länder mit FDP-Regierungsbeteiligung.

Quelle : www.heise.de
Titel: BKA-Studie zu Online-Durchsuchung und Skype-Ausleitung
Beitrag von: SiLæncer am 29 Mai, 2009, 17:22
Im Zuge der jüngst angelaufenen Diskussion über Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz hat BKA-Chef Jörg Ziercke darauf hingewiesen, dass seine Behörde von der seit Anfang 2009 bestehenden Möglichkeit zur Online-Durchsuchung keinen Gebrauch gemacht hat. Prompt ist eine BKA-Studie aufgetaucht, die Online-Durchsuchungen, Skype-Abhörmaßnahmen und die Chat-Teilnahme von Kriminalbeamten in den Jahren 2006 bis 2008 analysiert.

Die vom BKA-Referat KI 15 verfasste Studie "Auswirkungen gesetzlicher Neuregelungen auf die Ermittlungspraxis der Strafverfolgungsbehörden" (AGNES) ist im Rahmen des sogenannten Retasast-Programms entstanden. Retasast steht für Rechtstatsachensammelstelle und ist der Versuch, aus konkreten Vorfällen ein generelles Vorgehen der Polizei zu destillieren. Dieser Versuch ist unter Wissenschaftlern umstritten. So bezeichnet der Politikwissenschaftler Stephan Heinrich die Arbeit der Abteilung KI 15 als "Lobbyinstrument", das durch gezielte Auswahl der Fälle die Wirkung neuer polizeilicher Befugnisse "beweisen" soll. Dennoch sind Details der AGNES-Studie im Hinblick auf die weitere Diskussion zur Online-Durchsuchung und des Schutzes des Privatsphäre durch ein "Richterband" interessant.

Der 160 Seiten starke AGNES-Bericht untersuchte auf der Basis konkreter polizeilicher Ermittlungen der Jahre 2006 bis 2008 drei Bereiche:

1. Die akustische Wohnraumüberwachung und das Problem, wie der grundgesetzlich garantierte Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung gewahrt bleiben kann. Dabei wurden 16 von 18 Verfahren ausgewertet, bei denen der "Große Lauschangriff" in den Jahren 2006/2007 zum Einsatz kam.

2. Ermittlungen wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a und das Problem, wie möglichst frühzeitig eine terroristische Absicht nachgewiesen werden kann, die obendrein geeignet ist, einen Staat oder eine internationalen Organisation erheblich zu schädigen. Dabei wurden 24 Verfahren ausgewertet, wobei 21 von ihnen dem Linksterrorismus zugerechnet wurden, zwei einen islamischen Hintergrund hatten. Ein Verfahren wurde dem Rechtsterrorismus zugerechnet, mangels Bekennerschreiben aber nicht ausgewertet,

3. Die kurzfristige Online-Durchsuchung beziehungsweise langfristige Online-Überwachung, definiert als Technik, "ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme" einzugreifen. Dieser Technik fehlte zum Zeitpunkt des Abschlussberichts von AGNES wegen eines Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über Maßnahmen des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen die gesetzliche Grundlage. Die Auswertung von 13 Vorfällen und Gespräche mit Experten für die Online-Durchsuchung respektive "Quellen-TKÜ" sollte das Problem eingrenzen, wie die Polizei an "verschlüsselte und geronnene Kommunikation" (im Unterschied zur laufenden Kommunikation der TKÜ kommen kann, ohne im Besitz von Passwörtern durch den Einsatz von Hardware (Keyloggern) zu sein. Die in AGNES ausgewerteten Fälle polizeilicher Ermittlungspraxis umfassten dabei unter der Rubrik "verdeckter Zugriff auf zwischengespeicherte Daten" nicht die Online-Untersuchung, sondern Probleme, die verschlüsselte Kommunikation mittels Skype zu verfolgen und auf Web-Mailboxen im In- und Ausland zuzugreifen.

Bezogen auf die Wohnraumüberwachung kommt die Studie zu dem Schluss, dass dieses Instrument der "einzige erfolgversprechende" Ermittlungsansatz im linksextremistischen Bereich darstelle. Dennoch seien Polizeibehörden angesichts des hohen technischen und personellen Aufwandes (Live-Dolmetscher) wie der hohen rechtlichen Hürden skeptisch, was die Zukunft der Überwachungstechnik anbelangt. Ein "Richterband" könne helfen, den Aufwand zu minimieren, auch sei es als forensisches Beweismittel besser geeignet als aufgezeichnete/übersetzte Gesprächsabschnitte. Dies sei umso wichtiger, als die "abschließende Definition des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bislang nicht gelungen" sei.

Weiterhin sei Wohnraumüberwachung durch eine begleitende Videoüberwachung im "Nahbereich von Wohnungen" (etwa das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses) zu ergänzen, was aber derzeit für die Strafverfolger unzulässig sei. Die Autoren der Studie plädieren zusammenfassend für einen "zweistufigen" Kernbereichsschutz zumindest bei fremdsprachigen Gesprächen: "Dies bedeutet, dass zunächst bei der Anordnung einer Maßnahme Kernbereichsschutz zu realisieren ist; ist dies nicht möglich, genügt adäquater Schutz bei der Auswertung."

Der mittlere Teil der Studie über die Bildung terroristischer Vereinigungen ist vor dem Hintergrund der hier erfolgenden IT-Berichterstattung wenig ergiebig. In Hinblick auf Berichte zu einem Verfahren gegen einen Berliner Soziologen mag die Mahnung der Autoren zur Einzelfallbetrachtung mutmaßlicher terroristischer Aktivitäten wichtig sein: So seien Brandstiftungen an Gebäuden und Sachen mit durchaus hohen Sachschäden nicht geeignet, einen Umsturz des politischen Systems herbeizuführen, würden also keinen terroristischen Hintergrund haben. Anders sei der Fall gelagert, wenn Betriebe oder Institutionen ausländischer Mitbürger angegriffen würden.

In Bezug auf die seinerzeit verbotene, inzwischen durch das verabschiedete BKA-Gesetz mögliche Online-Durchsuchung beziehungsweise Online-Überwachung kommt die Studie zu dem Schluss, dass durch die "stetig zunehmende Kryptierung" die versteckte Technik im engen rechtsstaatlichen Rahmen zugelassen werden müsse. Auch bei der Online-Durchsuchung plädiert die AGNES-Studie für einen zweistufigen Kernbereichsschutz. Ohne verdeckte Online-Durchsuchung seien besonders Verfahren mit Tatverdächtigen aus dem IuK-Breich (Information und Kommunikation) aussichtslos, da diese alles auf einem PC speichern und keine schriftlichen Beweismittel hinterlassen würden.

In der Auswertung der Einzelfälle beschäftigt sich die Studie vor allem mit Mailbox-Fächern als zwischengespeicherte Kommunikation. Danach gelang es den Ermittlern, in 8 von 13 Fällen, Einsicht in teils verschlüsselt gespeicherte Kommunikation zu bekommen, wobei man entweder zunächst über eine TKÜ die Passwörter ermittelte oder eine Ausleitung der Daten durch den Provider erfolgte. Dies funktionierte offenbar auch mit ausländischen Providern. Weiterhin nahmen verdeckte Ermittler in zwei Fällen an einem Chat teil, in weiteren zwei Fällen war diese Maßnahme nur angedacht. Die Studie bemängelt, dass Chats von den Ermittlern zu wenig beachtet würden.

Während normale VoIP-Gespräche den Ermittlern keine Probleme bereiteten (Ausleitung durch Provider), scheiterten sie beim Einsatz der Verschlüsselung, bei der Passwörter benötigt werden. "Dies kann durch die Installation einer speziellen Software ähnlich der Online-Durchsuchungs-Software ermöglicht werden", heißt es in der Studie. Die Installation entsprechender Programme wurde in allen zitierten Fällen von den Gerichten gestattet.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/BKA-Studie-zu-Online-Durchsuchung-und-Skype-Ausleitung--/meldung/139631
Titel: Bundestag beäugt Abkommen zum Datenaustausch mit den USA skeptisch
Beitrag von: SiLæncer am 02 Juni, 2009, 15:30
Die geplante gesetzliche Verankerung der Regierungsübereinkunft zur Weitergabe sensibler personenbezogener Informationen über Deutsche an die USA wird nur von der Union ohne Abstriche befürwortet. Dies zeigte sich bei der 1. Lesung eines Gesetzesentwurfs zur Umsetzung des Abkommens zwischen Berlin und Washington über die "Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" im Bundestag am Donnerstagabend, bei der die Reden angesichts der späten Stunde zu Protokoll gingen und erst heute veröffentlicht wurden. Clemens Binninger betonte demnach im Namen der CDU/CSU-Fraktion, dass das Abkommen erforderlich sei, da "vom islamistischen Terrorismus nach wie vor eine sehr ernst zu nehmende Bedrohung für Deutschland ausgeht".

Für wichtig hält es der CDU-Politiker dabei, dass sich beide Seiten nach Vorbild des Prümer Vertrags keinen vollen Zugriff im Rahmen des geplanten automatisierten Austauschs von Fingerabdruck- und DNA-Daten gewähren. Personenbezogene Daten müssten auf dem normalen Weg der Rechtshilfe bei Treffern im Rahmen dieses Verfahrens abgefragt werden. Generell werde das Thema Datenschutz "sehr groß geschrieben" bei der Vereinbarung. So würden nur Informationen über Personen weitergegeben, die mit einem "konkreten und bestätigten Verdacht dem terroristischen Umfeld zugerechnet werden".

Als "sensiblen Punkt" bezeichnete dagegen Wolfgang Gunkel vom Koalitionspartner SPD just den Datenschutz bei dem Abkommen. Zu Recht habe schon der Bundesrat auf unterschiedliche Grundstandards in diesem Bereich in beiden Ländern hingewiesen. Nicht konkret genug seien vor allem die Anforderungen an die Übermittlung besonders sensibler Daten über Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse Überzeugungen, die Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder die Gesundheit und das Sexualleben. Viele dieser Informationen seien für die Verhinderung terroristischer Straftaten nicht von Bedeutung. Kritisch seien weiter die fehlenden verbindlichen Löschungs- oder Prüffristen.

Für die FDP bemängelte deren Innenexpertin Gisela Piltz die geplante "umfassende Weitergabe von Daten über eine Vielzahl von Personen auf völlig unbestimmter rechtlicher Grundlage, ohne datenschutzrechtliche Absicherung und mit schwerwiegenden Eingriffen in die Grundrechte". Damit würden "rechtsstaatliche Grundgewissheiten infrage gestellt". Das auch von Bürgerrechtlern scharf kritisierte Abkommen dürfe daher nicht ratifiziert werden.

Jan Korte von den Linken beklagte, dass die Regierung nicht einmal den eigentlichen Inhalt des Abkommens vorgelegt habe und das Thema "möglichst geräuschlos an der Öffentlichkeit vorbei zu den Akten" gelegt werden solle. Das Parlament sei aber nicht das "Abnickorgan exekutiver Überwachungs- und Allmachtsphantasien". Die grundgesetzwidrige Vereinbarung müsse aufgrund ihrer "bürgerrechtlichen Brisanz und der Tiefe der Eingriffe" gestoppt werden. "Brüche mit unseren Rechtsstaatstraditionen" machte auch Wolfgang Wieland von den Grünen in dem Vorhaben aus. Es würden neue Datensammlungen angelegt und "die Prinzipien des Datenschutzes über Bord geworfen". Einen "uferlosen Datenaustausch mit den USA" lehne seine Fraktion ab.

Quelle : www.heise.de
Titel: Neue Online-Überwachungspläne der Innenminister kritisiert
Beitrag von: SiLæncer am 04 Juni, 2009, 09:42
FDP-Innenexpertin sieht "Axt an der Freiheit der Menschen"

Laut einem Plan der Innenministerkonferenz in Bremerhaven soll die Überwachung der Informations- und Kommunikationstechnik erneut massiv ausgebaut werden. Ziel sei es, mittels Ausweitung der Onlinedurchsuchung, Internetüberwachung und verdeckter Überwachung der Telekommunikation gegen kriminelle Hacker und Terroristen vorzugehen.
Die Innenminister von Bund und Ländern wollen dem Terror aus dem Internet Einhalt gebieten und provozieren heftige Kritik der Bundestags-Opposition. Die FDP lehnt die Pläne der Minister strikt ab und warnt davor, "die Axt an die Freiheit der Menschen" zu legen.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, hat die Pläne der Innenminister von Bund und Ländern für erweiterte Befugnisse zur Bekämpfung der steigenden Internetkriminalität scharf kritisiert. "Mit Forderungen nach einer Ausweitung der Onlinedurchsuchungen über die Terrorismusbekämpfung hinaus sowie für den Verfassungsschutz sowie der Forderung nach einer insgesamt stärkeren Überwachung des Internets untergräbt der Bundesinnenminister das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat", sagte Piltz am Mittwoch im Gespräch mit Handelsblatt.com.

Auch im Internet gilt die Verfassung

Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, auch hier fänden die Strafgesetze Anwendung. Aber genauso gelte auch die Verfassung im Internet. "Wer immer nur betont, dass die Freiheiten der Kommunikation und der Information angeblich vor allem Terroristen nutzen, legt die Axt an die Freiheit der Menschen", warnte Piltz.

Die FDP-Politikerin reagierte damit auf einen Bericht des Handelsblatts. Darin heißt es unter Berufung auf ein Programm "Innere Sicherheit", das an diesem Mittwoch anlässlich der Innenministerkonferenz in Bremerhaven vorgestellt wurde, die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik erfordere etwa Befugnisse für verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme oder die Anpassung der Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung.

"Die FDP-Fraktion lehnt heimliche Online-Durchsuchungen strikt ab, erst recht kommt eine Ausweitung auf andere Kriminalitätsbereiche, die Nutzung für die Strafverfolgung und auf den Verfassungsschutz nicht in Frage", betonte Piltz. Auch der Einsatz der Bundeswehr im Innern komme für die FDP nicht in Frage. "Innere Sicherheit ist Sache der Polizei, nicht des Militärs", sagte Piltz und fügte hinzu: "Wer davon abrückt, verletzt Grundprinzipien unseres Rechtsstaates."

Die Innenminister treffen sich an diesem Donnerstag und Freitag zu ihrer Frühjahrskonferenz in Bremerhaven.

Quelle : www.golem.de
Titel: Schaar: Viele Unternehmen überwachen ihre Mitarbeiter
Beitrag von: SiLæncer am 22 Juni, 2009, 11:12
Zwischen großen Unternehmen gibt es nach Vermutung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz einen regen Austausch unter den Sicherheitsabteilungen. "Möglicherweise sind bei der Kooperation auch personenbezogene Daten im Spiel", sagte Peter Schaar dem Tagesspiegel. Die Firmen bedienten sich teilweise sogar derselben Detekteien. "Aber es gibt natürlich keine schriftlichen Protokolle über solche Vorgänge. Ich vermute, die Dunkelziffer ist hoch", sagte Schaar der Zeitung.

"Mitarbeiter zu überwachen, ist eine sehr weit verbreitete Praxis", betonte Schaar nach dem jüngsten Datenskandal bei der Post. Ein Indiz dafür sei der starke Absatz von so genannter Spionagesoftware, die angeblich der Wartung der EDV diene. "Aber man kann damit auch gut die Computer der Mitarbeiter ausforschen."

Auch ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz, an dem derzeit im Bundesarbeitsministerium gearbeitet wird, könne nach Meinung Schaars nicht die illegale Überwachung von Arbeitnehmern verhindern, aber es könne in Zweifelsfragen helfen. "Einem Massenscreening, wie wir es bei der Deutschen Bahn erlebt haben, würde ein solches Gesetz einen engeren Rahmen setzen."

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Kfz-Scanning soll in Hessen bald wieder möglich sein
Beitrag von: SiLæncer am 23 Juni, 2009, 16:13
Hessens Polizei soll bald wieder automatische Nummernschild-Lesegeräte aufstellen dürfen. Derzeit ruht ihr Einsatz wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Ein heute von CDU und FDP vorgestellter Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) verschafft ihnen eine neue Rechtsgrundlage. Er erlaubt ferner unter bestimmten Bedingungen das Abhören von Internet-Telefonaten und das Stören von Mobilfunkverbindungen. Bei der Wohnraumüberwachung wird der Schutz des privaten Kernbereichs gestärkt.

CDU und FDP sprachen von einer Abwägung zwischen Grundrechten und der Anpassung polizeilicher Mittel an technische Entwicklungen und neue Bedrohungslagen; ähnlich äußerte sich Innenminister Volker Bouffier (CDU). Die Grünen beklagten massive Einschränkungen bürgerlicher Freiheitsrechte, die SPD erklärte den Entwurf für ungenügend. Die Regierungsfraktionen wollen den Entwurf im Juli ins Parlament einbringen.

Kennzeichen-Lesegeräte darf die hessische Polizei künftig etwa zur Suche nach Entführungsopfern oder zur Überwachung von Kriminalitäts-Schwerpunkten einsetzen. Mit Hilfe der Geräte werden Nummernschilder entziffert und automatisch mit der Fahndungsdatenbank abgeglichen. Gespeichert werden nur noch die Treffer, Bewegungsbilder bestimmter Personen sind nicht zulässig. Die SPD kritisierte allerdings, dass auch Bildaufzeichnungen zulässig sind, die Fahrzeuginsassen miterfassen.

Einen flächendeckenden Einsatz der Lesegeräte hatte das Bundesverfassungsgericht im März 2008 untersagt. Auch bei der Rasterfahndung berücksichtigt das Gesetz neue Urteile und grenzt sie auf konkrete Gefahrensituationen ein. Die SPD beurteilt die Formulierungen als ungenau.

Das Gesetz ermächtigt die Polizei auch, mit richterlicher Erlaubnis Wohnungen und Garagen zu betreten, um technische Überwachungsmittel zu installieren. Abhören darf sie Wohnungen aber nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person. Schutz vor Abhörmaßnahmen genießen Geistliche, Rechtsanwälte, Abgeordnete und Journalisten; damit geht das hessische Polizeirecht künftig über die Vorschriften für die Bundespolizei hinaus.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Bürgerrechtler rufen zu Demonstration gegen Überwachung auf
Beitrag von: SiLæncer am 01 Juli, 2009, 16:38
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und andere Bürgerrechtler rufen für den 12. September 2009 zu einer Demonstration gegen Überwachung in Berlin auf. Die Demonstration soll Teil des europaweiten Aktionstages "Freedom not Fear – Freiheit statt Angst" werden, zu dem länderübergreifend Proteste stattfinden sollen.

Besonders die Überwachung am Arbeitsplatz habe zugenommen, schreiben die Bürgerrechtler in einer Mitteilung. Beschäftigte würden in ihrem Arbeitsumfeld und teilweise auch in ihrem Privatleben überwacht. Zugleich würden staatliche Stellen die Bürger bei immer mehr Gelegenheiten registrieren, überwachen und kontrollieren.

Die Bürgerrechtler fordern einen Abbau der Überwachung, also unter anderem keine heimlichen Durchsuchungen von Privatcomputern, eine Überprüfung der bestehenden Überwachungsbefugnisse und ein Moratorium für neue. Außerdem müsse die Meinungsfreiheit und der freie Informationsaustausch über das Internet gewährleistet werden. Hiermit wenden sich die Bürgerrechtler unter anderem gegen die vom Bundestag beschlossenen Websperren.

Treffpunkt für die Demonstration ist um 15.00 Uhr am Potsdamer Platz. Der Protestmarsch durch die Stadt soll am Roten Rathaus mit einer Abschlusskundgebung enden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist unter anderem Initiator einer "Massenklage" von über 34.000 Bürgern beim Bundesverfassungsgericht gegen die seit 1. Januar 2008 geltende Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/Buergerrechtler-rufen-zu-Demonstration-gegen-Ueberwachung-auf--/meldung/141417 (http://www.heise.de/newsticker/Buergerrechtler-rufen-zu-Demonstration-gegen-Ueberwachung-auf--/meldung/141417)
Titel: Auch die Sparkasse hat nun ihren Datenskandal
Beitrag von: SiLæncer am 02 Juli, 2009, 16:37
Nachdem einige Zeit keine größeren Datenpannen mehr bekannt wurden, berichtet der Westdeutsche Rundfunk (WDR) nun von einem Vorfall, der sich bei der Sparkasse Köln/Bonn ereignet haben soll.

25 Festplatten mit sensiblen Daten sollen bei einem externen Unternehmensberater gelegen haben, hieß es. Zu dem Material gehörten Informationen über Kunden und Mitarbeiter sowie auch Protokolle von Vorstands- und Verwaltungsrats-Sitzungen, berichtete der Sender.

So sei unter anderem zu sehen, wer wieviel Geld in welchen Fonds angelegt hat. Hinzu kommen Beurteilungen von Beschäftigten und Geschäftsdaten einzelner Filialen. In einer Stellungnahme durch die Sparkasse hieß es, die Weitergabe dieser Daten sei nicht genehmigt worden. Man will nun rechtliche Schritte gegen den Berater einleiten.

Die Daten erhielt dieser nach eigenen Angaben im Rahmen eines Auftrags zur Optimierung des Vertriebssystems. Die Informationen stellte man ihm demnach sofort und ohne die sonst übliche Anonymisierung zur Verfügung. Auch eine Vertraulichkeitserklärung habe er nicht unterzeichnen müssen.

Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol kündigte an, die Einleitung eines Verfahrens zu prüfen. Wird der Sparkasse ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz nachgewiesen, könnten ihr Bußgelder von bis zu 250.000 Euro drohen.

Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
Titel: Bundestag bestätigt Abkommen zum Datentransfer an die USA
Beitrag von: SiLæncer am 04 Juli, 2009, 17:02
Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition am gestrigen Freitag die umstrittene Regierungsübereinkunft zur Weitergabe sensibler personenbezogener Informationen über Deutsche an die USA abgenickt. Als letzten gesamtparlamentarischen Akt vor der Sommerpause beschlossen die Abgeordneten mit der Mehrheit von Schwarz-Rot zugleich ein Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zwischen Berlin und Washington über die "Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität".

Die Opposition stimmte geschlossen gegen die Initiative, mit der unter anderem zur Terrorismusbekämpfung ein Online-Zugriff auf nationale DNA- und Fingerabdruckdatenbanken für einen automatisierten Abgleich nach Vorbild des Prümer Vertrags für europäische Staaten gestattet werden soll.

Besonders umkämpft war im Vorfeld, dass auch Informationen über die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften sowie die Gesundheit und das Sexualleben zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn sie "besonders relevant" sind. Der Bundestag mahnt nun in einer zusätzlichen Entschließung an, diese Daten restriktiv zu behandeln.

Damit gibt sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar aber nicht zufrieden. Entsprechende Einschränkungen hätten seiner Ansicht nach im Umsetzungsgesetz verbindlich geregelt werden können. Es fehlten zudem Konkretisierungen, welche Straftaten nach nationalem Recht als "schwerwiegend" beziehungsweise "terroristisch" gelten, und damit eine klare Bestimmung des Anwendungsbereiches des Abkommens.

Offen bleibt laut Schaar ferner, ob Fingerabdrücke, zu denen US-Behörden Zugang erhalten, auch von Asylbewerbern und Ausländern stammen können. Zudem wäre eine klarstellende Verpflichtung im Umsetzungsgesetz zur Mitteilung der im Inland geltenden Löschungsfristen im Falle einer Datenübermittlung geboten gewesen. Derlei zusätzliche Regelungen im Umsetzungsgesetz wären umso dringender gewesen, als in den USA ein angemessenes Datenschutzniveau nach europäischen Maßstäben mit Auskunftsrechten der von einer staatlichen Datenverarbeitung Betroffenen und einer unabhängigen Datenschutzkontrolle nicht besteht. Generell habe der Bundestag die Chance verpasst, "verbliebene Interpretationsräume" beim Grundrechtsschutz auszumerzen.

Die FDP-Fraktion hatte zuvor an die Bundesregierung in einem eigenen vom Plenum abgelehnten Antrag appelliert, unverzüglich Nachverhandlungen zu der Sicherheitsvereinbarung aufzunehmen. Ziel sollte es sein, Rechte zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten sowie Höchstfristen zur Speicherdauer festzulegen. Zudem seien die Angaben einer strengen Zweckbindung zu unterwerfen und die besonders sensiblen persönlichen Informationen herauszuhalten. Auch die Grünen hatten sich in einem ebenfalls abgewiesenen Antrag gegen einen "uferlosen Datenaustausch mit den USA" eingesetzt und ähnliche Einschränkungen gefordert.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Re: Bundestag bestätigt Abkommen zum Datentransfer an die USA
Beitrag von: Jürgen am 05 Juli, 2009, 21:55
Ich frage mich gerade, was Sexualleben, Rasse und ähnliche Merkmale mit Terrorismus zu tun haben könnten  ::)
Grundsätzlich ist anzumerken, dass so ein Staat nicht UNSERER ist. Niemand hat ihn zu solchem Verrat ermächtigt. Aber dessen Verhalten weist selbst zunehmend Züge von Terrorismus auf.
Parallelen mit der unsäglichen Nazi-Zeit sind unverkennbar, aber diesmal nicht nur im Alten Europa  >:(
Titel: Bundesrat soll Datenauslieferung an die USA stoppen
Beitrag von: SiLæncer am 07 Juli, 2009, 15:58
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat an den Bundesrat appelliert, dem umstrittenen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Abkommens zur Weitergabe sensibler personenbezogener Daten über Deutsche an die USA nicht zuzustimmen. "Unverhältnismäßigkeit, mangelnde Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit, unzureichende Zweckbindung, fehlende Sicherungen, kein effektiver Rechtsschutz – diese Übereinkunft verfehlt in nahezu allen Punkten die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an Grundrechtsbeschränkungen", wendet sich der Jurist in einem offenen Schreiben an die Länderkammer. Nach den "spektakulären Fehltritten des Gesetzgebers in den letzten Jahren wie etwa mit dem großen Lauschangriff oder der anlasslosen Protokollierung von Nutzerspuren sollte nicht riskiert werden, dass auch diese Vereinbarung für verfassungswidrig erklärt wird.

Die erst am Freitag vom Bundestag bestätigte Übereinkunft sieht laut Breyer vor, einer ungenannten Zahl US-amerikanischer Behörden bis hin zu Geheimdiensten einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken zu ermöglichen. Außerdem sollen deutsche Behörden den USA ungefragt melden dürfen, welche Personen sie der Beteiligung an oder Planung von terroristischen Aktivitäten verdächtigen. Die Betroffenen würden niemals von dem Informationsaustausch erfahren. Europäer hätten auch kein Recht, unabhängige Gerichte anzurufen, um sich gegen irrtümliche oder illegale Maßnahmen der US-Behörden zu wehren. Generell sei das Abkommen von der Bundesregierung in Verkennung des geringen Grundrechtsschutzes in den USA auf Basis vergleichbarer europäischer Regelungen konzipiert worden.

Weiter verweist der Jurist darauf, dass beim Bundesverfassungsgericht bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen die Datenauslieferung an die USA im Rahmen der Cybercrime-Konvention des Europarates anhängig sei. Vor der Entscheidung Karlsruhes sollte sich der Bundesrat daher einer noch weiter gehenden Informationsauslieferung widersetzen und den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen. Ferner seien andere EU-Staaten irritiert über den Alleingang Deutschlands, da in den USA die Mindestgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht gälten. Es sei daher auch mit Blick auf Brüssel besser, die Ratifizierung des Übereinkommens zu stoppen.

Der Bundesrat wird sich in seiner Plenarsitzung am Freitag vor der Sommerpause außerdem unter anderem mit dem umkämpften Gesetzesentwurf für Web-Sperren zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschäftigen. Dass die Länder dem Vorhaben ihre Zustimmung vorenthalten, ist nicht zu erwarten. So heißt es in der Erläuterung (PDF-Datei) zum entsprechenden Tagesordnungspunkt, dass der Bundestag mit seinen umfangreichen Änderungen und der Verabschiedung eines Spezialgesetzes "wesentliche Forderungen" des Bundesrates erfüllt habe. So sei etwa ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesdatenschutzbeauftragten einzurichten, das die Sperrliste jederzeit einsehen könne und diese quartalsweise zu überprüfen habe.

Zu dem von der Länderkammer zu absolvierenden Pensum gehört ferner das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts. Im Zentrum der Initiative steht die Straffung von Nichtigkeitsverfahren, in denen es um die Prüfung bereits erteilter gewerblicher Schutzrechte geht. Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt auch hier, das Vorhaben passieren zu lassen. Ebenfalls auf der Tagesordnung steht die erst kürzlich vom Parlament verabschiedete Reform des Datenschutzrechts, mit der die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte an etwas strengere Maßgaben geknüpft werden soll. Eine Empfehlung aus den Ausschüssen für das Abstimmverhalten der Länderchefs zu diesem Punkt liegt noch nicht vor.

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Titel: Bundesrat stimmt für neue Datenschutz- und Sicherheitsgesetze
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juli, 2009, 20:24
Der Bundesrat hat in seiner letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause am heutigen Freitag eine Reihe neuer Gesetze zum Datenschutz und zur inneren Sicherheit bestätigt. Ohne weitere Aussprache segneten die Länderchefs etwa die lange umstrittene Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes ab, mit der die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte an etwas strengere Maßgaben geknüpft wird. Ebenfalls direkt passieren ließen sie Gesetze, mit denen die Ausweitung der Befugnisse und eine neue rechtlicher Verankerung Europols sowie der Prümer Vertrag zum einfacheren Austausch von Fahndungsdaten innerhalb der EU umgesetzt werden.

Mehr Bauchschmerzen hatte der Bundesrat bei einem vergleichbaren Abkommen zur Weitergabe sensibler Daten deutscher Staatsbürger an die USA. Hier fassten die Länder auf Empfehlung Hamburgs eine Entschließung (PDF-Datei). Darin wird die Bundesregierung angehalten, mit Washington Nachverhandlungen aufzunehmen. In die Vereinbarung sollen nach Ansicht des Bundesrates verbindliche Definitionen der Begriffe "schwerwiegende Kriminalität" und "terroristische Straftaten" aufgenommen werden. Die Voraussetzungen für eine Übermittlung besonders privater Daten etwa zur Gewerkschaftsmitgliedschaft, zu Gesundheit oder zum Sexualleben seien zu überarbeiten. Für eine allgemeine Verbesserung des Datenschutzniveaus nennen die Länder Rechte der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Informationen.

Der Rechtsausschuss des Bundesrates hatte zuvor die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Bundestag und die Aufhebung der vom Parlament beschlossenen Gesetze zur Umsetzung des Abkommens gefordert (PDF-Datei). Die Ländervertreter äußerten Bedenken, dass das Bundeskriminalamt statt der Staatsanwaltschaft über die Weitergabe der Daten entscheide. Entsprechende deutsche Ermittlungsergebnisse dürften aber nur ans Ausland gegeben werden, wenn gewährleistet sei, dass sie nicht zum Zweck der Verhängung der Todesstrafe verwendet werden. Weiter führte der Ausschuss umfangreiche datenschutzrechtliche Einwände ins Feld.

Die von der Bundesregierung ausgehandelte Übereinkunft sieht vor, US-amerikanischen Behörden bis hin zu Geheimdiensten einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken zu ermöglichen. Außerdem sollen deutsche Behörden den USA ungefragt melden dürfen, welche Personen sie der Beteiligung an oder Planung von terroristischen Aktivitäten verdächtigen. Auch Bürgerrechtler hatten an den Bundesrat den dringenden Appell gerichtet, die Umsetzung dieser Bestimmungen zur Datenauslieferung zu stoppen.

Bei der abgenickten Reform des Datenschutzrechts ist vom ursprünglich vorgesehenen Opt-in-Prinzip zur Weitergabe persönlicher Daten für Werbung, Markt- und Meinungsforschung nicht viel übrig geblieben. Laut dem jetzigen Gesetz dürfen listenmäßig erfasste Daten wie Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel weiterhin auch ohne Zustimmung weitergegeben werden. Die Übermittlung muss aber grundsätzlich zwei Jahre dokumentiert werden. Betroffene sind über gespeicherte Daten und deren Herkunft zu informieren. Damit soll es für sie leichter werden, der Weitergabe und der Nutzung ihrer Daten wirksam zu widersprechen.

Die Datensicherheit will der Gesetzgeber durch Vorschriften zur Verschlüsselung verbessern. Hervorgehoben wird die Pflicht zur Datensparsamkeit. Neu ist eine Informationspflicht bei Datenpannen. Gestärkt wird die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Daneben werden die Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen Datenschutzregelungen nicht mehr nur Sanktionsverfahren mit höheren Bußgeldern einleiten können. Vielmehr dürfen sie auch anordnen, dass der entsprechende Verstoß eingestellt wird.

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Titel: Münchener Koalition beschließt Änderungen beim "Bayerntrojaner"
Beitrag von: SiLæncer am 14 Juli, 2009, 19:05
Die bayerische CSU/FDP-Koalition hat am heutigen Dienstag eine Reihe von Änderungen im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz beschlossen, um damit die Online-Durchsuchung von Computern verfassungsrechtlich wasserdicht zu machen. Die Neufassung enthält etwa das bislang vorgesehene heimliche heimliche Betreten und Durchsuchen der Wohnung nicht mehr und verbietet eine Manipulation der Daten. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nannte im Bayerischen Landtag auch Straftaten wie schwerste Internetkriminalität und Kinderpornographie als künftige Ziele von Online-Ausspähungen. Bei Kinderpornographie sei es sonst schwer, die wahren Hintermänner und nicht nur die Nutzer zu fassen.

Die Opposition aus SPD und Grüne erwartet, dass das Gesetz vor dem Verfassungsgericht wegen zu unbestimmter Vorgaben zum Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre durchfallen werde. Von einem "guten Tag für die Bürgerrechte" sprach dagegen der FDP-Abgeordnete Andreas Fischer. Bayern bekomme ein Stück Freiheit zurück, sagte Fischer. Allerdings räumte er gleichzeitig auch ein: "Wir hätten die Online-Durchsuchung gerne weiter zurückgeführt, wir hätten sie gerne abgeschafft." Die Neufassung des Gesetzes sei ein Kompromiss.

Fischer nannte als Verbesserungen in dem ab August gültigen Gesetz die Verpflichtung zur Benachrichtigung des von der Online-Durchsuchung Betroffenen und möglicher Dritter, die Wahrnehmung der richterlichen Kontrolle durch eine Kammer statt durch einen Einzelrichter und das Verbot einer automatischen Aufzeichnung. Auch sollen aufgezeichnete Daten nun früher gelöscht werden. Sie dürfen, sofern es keine weiteren Ermittlungen gibt, maximal drei Wochen gespeichert werden.

Der Liberale sprach verschiedentlich gar von einem zweiten Schritt, bei dem man weitere Problempunkte aus Sicht der Liberalen angehen wolle. Für weiterhin diskussionswürdig hält der Liberale die Doppelzuständigkeit von Polizei und Verfassungsschutz, der Online-Durchsuchungen aufgrund des gleichzeitig geänderten Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes durchführen kann. Ein CSU-Vertreter erklärte dagegen, von einem zweiten Schritt wolle er nichts wissen.

SPD und Grüne lehnten die Gesetzesänderungen gemeinsam ab. Die Grünen hatten eigene Gesetzesentwürfe vorgelegt, die auf eine Aufhebung der Online-Durchsuchung generell abzielten. Die SPD, die bereits im vergangenen September Verfassungsbeschwerde gegen das damalige Gesetz eingelegt hatte, hatte detaillierte Änderungsvorschläge vorgelegt. Der SPD-Abgeordnete Horst Arnold verwies vor allem auf Unklarheiten beim Kernbereichsschutz, die womöglich auch "dieses Gesetz wieder in die Luft fliegen" lassen würden. Arnold warnte, dass der Bayerntrojaner letztlich ein Trick sei, strafprozessuale Maßnahmen zu umgehen.

Die grüne Abgeordnete Susanna Tausendfreund mahnte, die Regierungskoalition habe selbst die Bedenken des Bayerischen Datenschutzbeauftragten, Thomas Petri, vom Tisch gewischt, der in einer ausführlichen Stellungnahme unter anderem gefordert hatte, dem Verfassungsschutz keine Online-Durchsuchung zu ermöglichen. Petri hatte auch die Ausgestaltung des Kernbereichsschutz für verfassungsrechtlich unzureichend erklärt und weitere Änderungen empfohlen.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Bundesverfassungsgricht erlaubt Ermittlern Zugriff auf E-Mails beim Provider
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juli, 2009, 12:52
E-Mails können bei Ermittlungen der Polizei auch dann beschlagnahmt werden, wenn sie auf dem Mailserver eines Internet-Anbieters gespeichert sind. Nach einem Beschluss (2 BvR 902/06 (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090616_2bvr090206.html)) des Bundesverfassungsgerichts können die Ermittler sich dabei auf die Regelung zur Beschlagnahme (Paragraphen 94 ff.) stützen – die strengeren Voraussetzungen einer Telefonüberwachung (Paragraph 100a) müssen dazu nicht erfüllt sein. Allerdings unterliegen gespeicherte Mails grundsätzlich dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses, so dass bei einer Beschlagnahme genau geprüft werden muss, ob der Eingriff in die Rechte des Betroffenen noch verhältnismäßig ist.

Mit der heute veröffentlichten Entscheidung wies das Karlsruher Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Firmeninhabers ab. Im Zuge von Ermittlungen wegen Untreue und Betrugs – die sich nicht gegen ihn, sondern gegen Geschäftspartner richteten – waren seine Räume durchsucht worden. Da er seine Mails nicht auf dem eigenen Rechner, sondern auf dem Server des Providers gespeichert hatte, ließen die Ermittler dort rund 2500 Mails kopieren.

Der Beschwerdeführer hatte seine E-Mails auch nach dem Abruf in einem zugangsgesicherten Bereich auf dem Mailserver seines Providers speichern lassen, erläutert das Bundesverfassungsgericht. Der Beschwerdeführer habe die Ermittler darauf hingewiesen und sich gegen einen Zugriff auf die E-Mails verwahrt, weil der Durchsuchungsbeschluss dies nicht zulasse. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, der Deutsche Anwaltsverein und die Bundesrechtsanwaltskammer hielten seine Verfassungsbeschwerde für begründet.

Wenn E-Mails bei einem Provider gespeichert seien, habe der Kunde keine technische Möglichkeit, die Weitergabe der E-Mails durch den Provider an Dritte zu verhindern, heißt es in dem Beschluss. Da diese Form der Kommunikation durch "Mangel an Beherrschbarkeit" leichter einem staatlichen Zugriff ausgesetzt sei als eine direkte Kommunikation, sei sie besonders schutzbedürftig. Allerdings seien wirksame Strafverfolgung, Verbrechensbekämpfung und öffentliches Interesse legitime Zwecke, die eine Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses rechtfertigen könnten.

Ermittlern werde es nicht immer möglich sein, E-Mails nach ihrer Relevanz für das Verfahren vor Ort zu sortieren. Daher müsse die "vorläufige Sicherstellung" größerer Teile oder des gesamten E-Mail-Bestands erwogen werden, an die sich eine Durchsicht anschließt, schreibt das Gericht. Bei dieser Prüfung kann der Betroffene einbezogen werden, auf jeden Fall muss er über den Zugriff informiert werden, damit er seine Rechte wahrnehmen kann.

Wenn eine Trennung der E-Mails nicht zumutbar sei, könne auch der gesamte Datenbestand beschlagnahmt werden. Allerdings müsse im Einzelfall geprüft werden, ob hier das Übermaßverbot eingehalten wird. Und "es muss sichergestellt werden, dass Kommunikationsinhalte des höchstpersönlichen Bereichs nicht gespeichert und verwertet, sondern unverzüglich gelöscht werden, wenn es ausnahmsweise zu ihrer Erhebung gekommen ist", heißt es in der Entscheidung.

2007 hatte sich das Bundesverfassungsgericht zur Frage des Zugriff auf Inhaltsdaten von E-Mails erstmals geäußert und sie erst einmal ausdrücklich ungeklärt gelassen, bis eine Verfassungsbeschwerde vorliegen sollte. In der Zwischenzeit hatte das Landgericht Hamburg in einem ähnlichen Verfahren der E-Mail-Überwachung hohe Hürden gesetzt und betont, das Bedürfnis nach Schutz auf Basis des Fernmeldegeheimnis bestehe auch dann, wenn der E-Mail-Empfänger die Nachrichten dauerhaft auf dem Server des Providers belasse.

Seit einiger Zeit diskutieren Juristen darüber, ob eine E-Mail als nicht abgeschlossene Telekommunikation gilt, also noch gar nicht gelesen wurde, oder beim Provider nach dem Lesen nur noch gespeichert ist. Wenn eine E-Mail während der Phase der Speicherung in der Empfänger-Mailbox beim Provider als Telekommunikation gelten würde, wäre sie nur nach Paragraphe 100a der Strafprozessordnung (StPO) überwachbar. Wenn die E-Mail während des Ruhens in der Mailbox nicht als Telekommunikation gelten würde, könnte sie mit deutlich niedrigeren rechtlichen Voraussetzungen nach Paragraph 94 StPO beschlagnahmt werden. Für das Bundesverfassungsgericht war es nun unerheblich, ob die ruhenden E-Mails gelesen oder noch nicht zur Kenntnis genommen wurden.

Einen weiteren Weg fand dieses Jahr der Bundesgerichtshof. Für die Richter dort stellte der Zugriff auf E-Mails in der Mailbox eine Postbeschlagnahme nach Paragraph 99 StPO dar. In dieser Phase sei der Zugriff "vergleichbar mit der Beschlagnahme beispielsweise von Telegrammen".

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Datenschützer moniert "rasante Ausbreitung" der Videoüberwachung
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juli, 2009, 14:42
Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner hat die zunehmende Videoüberwachung in Arztpraxen und Schnellrestaurants kritisiert. Auch immer mehr Schulen und städtische Busse würden mit Kameras beobachtet, sagte er heute. Insgesamt seien in Rheinland-Pfalz derzeit zwischen 30.000 und 50.000 Kameras auf Besucher, Kunden oder Passanten gerichtet, viele hingen auch in öffentlichen Gebäuden oder an Einkaufspassagen. Tendenz: steigend.

Oft seien die Videokameras gar nicht mehr als solche zu erkennen, sondern ähnelten kleinen Lampen. "Wir stehen am Scheideweg. Wenn wir nicht gegensteuern, werden wir eine unkontrollierbare Ausbreitung der Videoüberwachung erleben", sagte Wagner. Auch die Überwachung in Regionalzügen sieht er kritisch. Die Sicherheit der Fahrgäste werde dadurch nicht entscheidend verbessert.

Das sieht anscheinend die Deutsche Bahn anders, die laut einem Bericht des Trierischen Volkfsfreunds plant, die bisher von Bussen befahrene Strecke Koblenz über Trier nach Perl ab Dezember mit einem Regionalzug samt Videoüberwachung zu bedienen. Das entspreche den Ausschreibungsbedingungen und sei auch im Sinne der Bahn, sagte demnach ein Sprecher des Konzerns.

Wagner fordert strengere gesetzliche Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Videoüberwachung und bessere Möglichkeiten, ihre Einhaltung zu überprüfen. Er will unzulässige Videoanlagen, fehlende und mangelhafte Hinweisschilder und fehlerhafte Videoüberwachungskonzepte mit fühlbaren Bußgeldern ahnden. Behörden sollten Orientierungshilfen bekommen, um eine rechtskonforme und zurückhaltende Anwendung der Videoüberwachung zu ermöglichen. Wichtiger ist es für Wagner aber, dass die Bürger mit offenen Augen durch ihren Alltag gingen. Sie sollten es nicht klaglos akzeptierten, wenn in ihrer Eisdiele, im Schwimmbad, im Wartezimmer oder im Zug nach Hause Videokameras installiert würden.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Schweiz: ISPs sollen Überwachungstechnik einrichten
Beitrag von: SiLæncer am 16 Juli, 2009, 14:25
In der Schweiz müssen Provider Systeme in ihre Infrastrukturen einbauen, die den Polizeibehörden eine Überwachung der kompletten Kommunikation über einen Breitband-Internetanschluss erlauben.

Dadurch soll es Ermittlern möglich werden, den Datenverkehr von Verdächtigen ebenso zu belauschen wie Telefonate. Das geht aus einem Bericht der Schweizer 'Wochenzeitung' hervor. Die Dokumente, in denen diese Regelung enthalten ist, sollten demnach eigentlich geheim bleiben.

In den Unterlagen sei von einer "Echtzeit-Überwachung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses" die Rede. Der Datenstrom soll als Kopie direkt an die jeweils zuständige Behörde weitergeleitet werden. Das Justizministerium, von dem die Dokumente stammen, sieht die Regelung durch das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ausreichend gedeckt.

Die Zeitung hat daran allerdings ihre Zweifel. Eine Anpassung des Gesetzes an die Kommunikation via Internet gab es bisher nicht. Den Angaben zufolge habe es das Justizministerium außerdem recht eilig. Die übliche Frist für Stellungnahmen seitens der Provider wurde von drei Monaten auf drei Wochen zusammengestrichen.

Schon am 1. August soll die Regelung Gültigkeit erlangen. Bis Sommer 2010 will man den Aufbau der Überwachungstechnik abgeschlossen haben. Die Kosten sollen die Provider selbst tragen. Lediglich dann, wenn eine Abhöraktion erfolgt, werde der Staat eine Entschädigungsgebühr überweisen, die allerdings im Vergleich zum Aufwand recht gering ausfällt.

"Du musst also fast hoffen, dass möglichst viele deiner Kunden kriminell werden, wenn du die Investitionen amortisieren willst", zitiert die Zeitung die Ansicht eines Providers zu der Regelung. Insbesondere kleinere Anbieter seien finanziell und personell kaum in der Lage, den geforderten Aufwand zu stellen.

Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
Titel: EU: Innere Sicherheit soll Bürgerrechte nicht einschränken
Beitrag von: SiLæncer am 17 Juli, 2009, 12:21
Keine neuen Eingriffsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden in Europa und stattdessen mehr Datenschutz beim Austausch von Informationen – das sei die Stoßrichtung des künftigen Programms der EU für innere Sicherheit, sagte Martin Valfridsson, Sprecher der schwedischen Justizministerin Beatrice Ask auf Anfrage von heise online. Schweden hat seit dem 1. Juli die EU-Präsidentschaft inne.

Kritik verschiedener Bürgerrechtsorganisationen vor einer Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen durch das sogenannte "Stockholm-Programm" beruhten auf "Missverständnissen", meinte Valfridsson. Bürgerrechtler hätten das Stockholm-Programm mit den Berichten der "Future Group" einzelner Mitgliedsstaaten verwechselt, die weitergehende Vorstellungen entwickelt habe.

Das Stockholm-Programm, das bei einem informellen Treffen der Justiz- und Innenminister diskutiert wird, wolle gerade "die andere Seite", nämlich Datenschutz und die Sicht des Bürgers, stärken, versicherte Valfridsson. "Wir brauchen eine Politik des Informationsmanagements", erklärte er. Darin solle festlegt werden, welche Daten zwischen den Mitgliedsstaaten weitergegeben werden könnten, wie lange diese Daten gespeichert werden dürften und auch, ob Daten an Drittstaaten außerhalb der Union weitergegeben werden können. Die schwedische Präsidentschaft habe die Diskussion über ein spezielles Rechtsinstrument zu diesem "Informationsmanagement" gestartet und die Mitgliedsstaaten um erste Stellungnahmen gebeten. "Bislang gab es keinen großen Widerspruch dagegen", sagte Valfridsson.

Begrüßt hatte der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx die Zusagen, den Datenschutz bei der polizeilichen Zusammenarbeit und beim Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsstaaten aufzuwerten. Hustinx leitet aus dieser Zusage die Forderung ab, den im vergangenen Jahr nach langem Tauziehen vom Rat verabschiedeten Beschluss zum Datenschutz in der polizeilichen Zusammenarbeit noch deutlich zu verbessern. Der Ratsbeschluss sei eben gerade kein echter Rahmen für die sensiblen Fragen. Er wünsche sich vielmehr eine stärkere Anpassung zwischen den in der Datenschutzrichtlinie festgelegten Regeln für die private Wirtschaft und den Regeln für den Datenschutz durch die öffentliche Hand. Der oberste EU-Datenschützer hatte allerdings auch davor gewarnt, die bloße technische Möglichkeit bei der Zusammenführung von Datenbeständen in der Union als Anlass für den Aufbau zentraler Datenbanken zu werten. Dezentrale Datenhaltung und -sparsamkeit seien aus Datenschutzperspektive vorzuziehen.

Weniger beruhigt durch die Ausführungen der schwedischen Präsidentschaft zeigte sich im Büro des frisch ins Europaparlament eingezogenen "Piraten" dessen Mitarbeiter Henrik Alexandersson. Zwar versuche die schwedische Präsidentschaft sich jetzt vom Bericht der Future Group zu distanzieren, allerdings habe sie als Mitglied dort auch formuliert, dass deren Berichte Anstoß und Beitrag für das geplante Stockholm-Programm sein sollten. Alexandersson zeigte sich besonders besorgt über Vorschläge, Überwachungsmaßnahmen aus den Mitgliedsstaaten in einer zentralen Datenbank zu speichern.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Belgisches Finanzamt beobachtet Online-Aktivitäten
Beitrag von: SiLæncer am 18 Juli, 2009, 21:22
Steuersünder sollten Social-Network-Aktivitäten im Auge behalten: Laut einem Bericht der Tageszeitung De Morgen beobachtet der belgische Fiskus eBay-Aktivitäten sowie Profile auf Facebook, Netlog und anderen Online-Treffpunkten. Die dort gefundenen Informationen haben zwar keine Beweiskraft, können aber bei offensichtlicher Differenz zwischen Einkommen und Lebensstil verschärfte Aufmerksamkeit der Steuerfahnder nach sich ziehen. "Es ist technisch möglich, es ist legal, es passiert", zitiert TechCrunch den Leiter der Behörde.

Behörden interessieren sich zunehmend für Online-Aktivitäten, verstehen sie aber nicht immer richtig. Das musste kürzlich der Brite Andrew Poole erfahren. Zur Feier seines 30. Geburtstages hatte er eine Grillparty auf einer Wiese bei Sowton in der Grafschaft Devon organisiert und das per Facebook angekündigt, wie der Daily Telegraph meldet. Die Polizei befürchtete offenbar eine nicht genehmigte Massenveranstaltung und rückte mit gepanzertem Mannschaftswagen und Hubschrauber an, während 15 Menschen Burger grillten. Ein Sprecher der örtlichen Polizei sagte, die Entscheidung sei nicht leichtfertig gefallen. Tatsächlich haben sich in der Vergangenheit mehrfach private Feiern via Internet in Großereignisse verwandelt.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Bericht: EU will Terrorfahndern Zugriff auf Bankdaten ermöglichen
Beitrag von: SiLæncer am 20 Juli, 2009, 13:27
Die EU-Kommission plant, Fahndern zum Zweck der Terrorismusbekämpfung den Zugriff auf Bankverbindungsdaten des internationalen Finanzdienstleisters Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Swift) zu ermöglichen. Das berichtet das Handelsblatt, dem nach eigenen Angaben ein Entwurf der EU-Kommission vorliegt. Die Daten sollen demnach einem neuen Rechenzentrum in der Schweiz entnommen werden, das derzeit im Einzugsgebiet von Zürich errichtet wird und im September in Betrieb genommen werden soll.

Dieses neue Rechenzentrum soll die Daten des europäischen Zahlungsverkehrs spiegeln, der im niederländischen Zouterwoude abgewickelt wird. Die dort anfallenden Daten werden bislang im US-amerikanischen Culpeper gespiegelt. Der anhaltende Zugriff von US-Behörden auf diese Daten war der Swift ein Dorn im Auge. Bereits im vergangenen Oktober entschloss sich die Genossenschaft, die EU-Daten dem Zugriff der amerikanischen Behörden zu entziehen. Nun plant die EU laut dem Bericht, die Informationen zu Fahndungszwecken selbst auszuwerten, um sie auf Anfrage den US-Fahndern zur Verfügung zu stellen. In einem zweiten Schritt sei ein eigenes Antiterrorprogramm nach dem Vorbild der USA geplant.

Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx habe vor massiven Eingriffen in die Privatsphäre der Europäer gewarnt. Auch das Europaparlament habe protestiert, dennoch wolle die EU die Pläne noch in dieser Woche billigen. Die 27 EU-Botschafter wollten einen entsprechenden Vorschlag der Brüsseler Kommission am Mittwoch absegnen. Am 27. Juli sollen dann die Außenminister zustimmen. Danach solle ohne Mitwirkung des Europaparlaments mit den USA ein neues Abkommen über die Lieferung sensibler Daten geschlossen werden. Rechts- und Finanzexperten des EU-Parlaments kündigten Widerstand gegen den Vorstoß der Kommission an. In einem Brief an die EU-Kommission schreiben sie laut Handelsblatt, das Parlament dürfe nicht übergangen werden.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Datensätze über 40 Millionen Menschen illegal im Handel
Beitrag von: SiLæncer am 22 Juli, 2009, 20:15
Ein britischer Medienbericht gibt neue Einblicke in den weltweit florierenden illegalen Handel mit personenbezogenen Daten. Laut der Times hat ein früherer britischer Polizist eine Datenbank erstellt, die sensitive Einträge über 40 Millionen Menschen weltweit umfasst. Gefüttert habe der einst im Betrugsdezernat tätige Ex-Ermittler die Sammlung allein mit Informationen, die in Internetforen rechtswidrig angeboten werden. Darunter sollen sich Finanzinformationen einschließlich Kreditkarten- und Kontonummern befinden, Telefonnummern, Adressen, Geheimnummern, Nutzernamen oder Passwörter. Enthalten seien auch Angaben über etwa vier Millionen Briten.

Die Daten stammen angeblich vor allem aus Phishing-Raubzügen oder Hackerangriffen auf die Computersysteme von Firmen. Aber auch britische Behörden und Einrichtungen bis hin zu Polizei und Militär sind bekannt dafür, personenbezogene Informationen immer wieder zu "verlieren". Unter den Betroffenen, die in der weltweit angeblich einmaligen Datenbank erfasst sind, sollen sich hauptsächlich US-Bürger befinden. Einzelne ihrer Kreditkartendetails würden für wenige Cent über Untergrund-Foren im Netz verscherbelt.

Colin Holder, der Inhaber der prekären Datensammlung, hat nach eigenen Angaben rund 160.000 britische Pfund in die vier Jahre alte Unternehmung investiert. Quellen seien gegen Cyberkriminelle kämpfende Aktivisten und Mitglieder der Öffentlichkeit. Seine Kosten will der Ex-Cop wieder einspielen, indem er die Datenbank gegen Gebühr öffentlich zugänglich macht. Jeder Interessierte könnte dann prüfen, ob die Sicherheit seiner einschlägigen Daten bereits kompromittiert wurde. Holder ist zudem im Gespräch mit dem britischen Datenschutzbeauftragten. Dessen Büro prüft derzeit den Plan und hat nach eigenen Angaben bereits erste Hinweise gegeben, wie die sogenannte "Lucid Intelligence"-Datenbank mit den Anforderungen des britischen Datenschutzrechts in Einklang gebracht werden könnte. Datenschützer anderer Länder haben sich offenbar mit dem Projekt noch nicht beschäftigt.

Die britische Polizei und Sicherheitsexperten, die mit der Datenbank vertraut sind, schätzen das Risiko für umfangreiche Identitätsdiebstähle durch die enthaltenen Informationen als gering ein. Sie weisen aber darauf hin, dass selbst die Sammlung reiner E-Mail-Adressen für Spammer interessant sei. Ein betroffener britischer Bürger forderte eine stärkere Verfolgung der Online-Betrüger durch die Finanzinstitute und die Sicherheitsbehörden.

Hierzulande schätzten Datenschützer im Rahmen des Skandals um illegalen Datenhandel im vergangenen Sommer, dass Namen- und Adressangaben der gesamten bundesdeutschen Bevölkerung für Marketingzwecke im Umlauf seien. Zugleich würden etwa 10 bis 20 Millionen Kontodaten illegal in der Call-Center-Branche und auf Handelsplattformen im Internet vagabundieren, hatte es damals geheißen. Die Bundesregierung startete in Folge den Anlauf, die Weitergabe personenbezogener Daten für Werbung und Marketing nur noch mit expliziter Einwilligung der Betroffenen zu erlauben. Von dieser geplanten strengen Opt-in-Regelung ist im Bundestag bei der letztlich verabschiedeten Datenschutzreform aber nicht mehr viel übrig geblieben.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Bundesregierung nennt Details zu polizeilich geführten Datenbanken
Beitrag von: SiLæncer am 24 Juli, 2009, 08:09
Die Bundesregierung hat auf Anfrage der Fraktion der Linken eine umfangreiche Aufstellung (PDF-Datei (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/135/1613563.pdf)) der beim Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei vorhandenen Datensammlungen für Zwecke der Prävention und Strafverfolgung veröffentlicht. Die Liste enthält Informationen zum Zeitpunkt der Einrichtung, Zweckbeschreibungen und die Zahl der enthaltenen Datensätze beziehungsweise der erfassten Personen und Gegenstände von Verbunddateien, die beim BKA gespeichert sind und aus verschiedenen Quellen gefüttert werden dürfen, sowie für sich stehende Zentral- und Amtsdateien.

Zu den besonders umstrittenen Dateien gehören diverse Informationssammlungen über "Gewalttäter", auf die die Anfrage besonders abzielte. In der sogenannten "Hooligan-Datei" waren nach Ausführungen des federführenden Innenministeriums im Juni 11.245 Personen aufgeführt. Ende Januar waren darin noch 10.711 "Gewalttäter Sport" gelistet. Auch über ein halbes Jahr nach der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Datenbank durch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht prüft die Regierung eigenen Angaben zufolge weiterhin, ob entgegen der bisherigen Linie der Rechtsprechung für die Errichtung entsprechender Dateien der Erlass einer speziellen Rechtsverordnung erforderlich ist. Weiter betont das Innenministerium, dass aus der Datensammlung nicht hervorgehe, wie viele der in ihr gespeicherten Personen rechtskräftig verurteilt worden sind. Keine Erkenntnisse gebe es auch darüber, ob gegen die Betroffenen ein Ermittlungsverfahren laufe.

Über die Wirksamkeit der Hooligan-Datei schweigt sich das Ministerium ebenfalls aus. Diese ließe sich nur im Rahmen einer "zeitaufwendigen Abstimmung mit den Ländern" ermitteln, da diese die Datenbank hauptsächlich nutzten. Zur Einstellung von Daten auf Länderseite seien die Staatsschutzdienststellen und die Landeskriminalämter berechtigt. Abgerufen werden dürften die Angaben durch alle Polizeibehörden. Genutzt werden könnten sie etwa, um sich über bereits verfügte Ausreiseuntersagungen zu informieren und diese durchzusetzen. Die Auskunftserteilung an ausländische Polizeibehörden erfolge grundsätzlich einzelfallbezogen. Eine Statistik darüber werde nicht geführt.

Aus der Antwort geht weiter hervor, dass in der sogenannten Anti-Terror-Datei 13.674 und in der Datei "International agierende gewaltbereite Störer" (IgaSt) Anfang Juni 2966 Personen gespeichert waren. Die zuletzt genannte Sammlung unterstützte die Verhütung und Aufklärung von Straftaten in Fällen politisch motivierter Kriminalität. Recht gut gefüllt sind auch die Dateien "Gewalttäter Links und Rechts" mit 1866 beziehungsweise 1328 Erfassten. Die Datenbank für politische motivierte Ausländerkriminalität fällt mit 154 geführten Personen dagegen vergleichsweise klein aus.

Zu den größten Dateien allgemein gehören Erkennungsdienstliche Behandlungen mit bald sechs Millionen Betroffenen, die Schengen-Fahndungsinstrumente mit bald 4,5 Millionen gelisteten Personen und 4,3 Millionen Sachen sowie Kriminalaktenaufzeichnung. Die Fingerabdruckdatei AFIS zur Personenidentifizierung enthält derzeit rund 2,5 Millionen Datensätze. Digital vorliegen hat das BKA bereits 2,2 Millionen Finger- und Handflächenabdrucke. In einer Zentraldatei zum Landesverrat führt die Wiesbadener Polizeibehörde 12.348 Personen. Die Aufstellung der Amtsdateien bezieht sich immer wieder auf den Verdacht der Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen, des Mordes oder des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Umfangreiche Dateien werden ferner etwa zur Bekämpfung der Kinderpornographie, der Falschgeldkriminalität oder der Geldwäsche geführt.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Scharfe Kritik an geplantem EU-Abkommen über US-Zugriff auf Bankdaten
Beitrag von: SiLæncer am 25 Juli, 2009, 14:07
Die Pläne der EU-Kommission, Fahndern zum Zweck der Terrorismusbekämpfung den Zugriff auf Bankverbindungsdaten des internationalen Finanzdienstleisters Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Swift) zu ermöglichen, stoßen auf scharfe Kritik. Die Daten sollen einem neuen Rechenzentrum in der Schweiz entnommen werden, das derzeit im Einzugsgebiet von Zürich errichtet wird und im September in Betrieb genommen werden soll. Über entsprechende Pläne waren erste Informationen Anfang der Woche an die Öffentlichkeit gedrungen. Nun hieß es aus EU-Kreisen, die EU-Außenminister wollten am Montag in Brüssel ohne weitere Diskussion ein Mandat zum zügigen Abschluss eines entsprechenden Abkommens mit Washington beschließen

In der Swift-Datenbank sind Überweisungsdaten von 8000 Banken aus mehr als 200 Ländern gespeichert. Über SWIFT werden täglich im Durchschnitt fast 15 Millionen Transaktionen und Transfers mit einem Volumen von etwa 4,8 Billionen Euro abgewickelt. Auch grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der EU und Eil-Überweisungen innerhalb Deutschlands werden von Swift abgewickelt.

Das neue Swift-Rechenzentrum soll die Daten des europäischen Zahlungsverkehrs spiegeln, der im niederländischen Zouterwoude abgewickelt wird. Die dort anfallenden Daten werden bislang im US-amerikanischen Culpeper gespiegelt. Nach scharfer Kritik am anhaltenden Zugriff von US-Behörden auf diese Daten entschloss sich die Genossenschaft, die EU-Daten dem Zugriff der amerikanischen Behörden zu entziehen. Nun plant die EU laut dem Bericht, die Informationen zu Fahndungszwecken selbst auszuwerten, um sie auf Anfrage den US-Fahndern zur Verfügung zu stellen.

Die Pläne der EU werden von Datenschützern und Politikern entschieden abgelehnt. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix bezeichnete das Vorhaben gegenüber der Berliner Zeitung als "völlig inakzeptabel". Sollte dies umgesetzt werden, müssten die Europäer damit rechnen, dass viele ihrer Transaktionen von US-Behörden überwacht würden. Und Marit Hansen vom unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein meinte: "Es erstaunt, dass die EU-Kommission anscheinend die europäischen Datenschutzwerte so leichtfertig aufgeben möchte und sich als Handlanger der US-Behörden anbiedert."

Auch der FDP-Innenpolitiker Max Stadler lehnte die Pläne ab. Vertreter der Linken sprachen sich ebenfalls dagegen aus, dass US-Fahnder Zugriff auf europäische Bankdaten bekommen.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Weg frei in Europa für Bankdaten-Transfer an die USA
Beitrag von: SiLæncer am 27 Juli, 2009, 15:03
Die EU-Außenminister haben der EU-Kommission am heutigen Montag trotz heftiger Proteste das Mandat erteilt, ein temporäres Abkommen mit Washington zum Zugriff von US-Behörden auf Überweisungsinformationen des Finanzdienstleisters SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) auszuhandeln. Das grüne Licht habe der Außenrat ohne weitere Aussprache erteilt, hieß es aus Diplomatenkreisen. Ein Sprecher von Justizkommissar Jacques Barrot betonte in Brüssel, dass es sich dabei nicht um einen "Freibrief" für die USA handele. Die Vereinbarung über den Zugang zu den begehrten Daten werde "auf ein paar Monate" eingeschränkt und einer "strikten Kontrolle" unterzogen.

Das in Belgien beheimatete SWIFT-Netzwerk bündelt Überweisungsdaten von 8000 Banken aus mehr als 200 Ländern gespeichert. Über SWIFT werden täglich im Durchschnitt fast 15 Millionen Transaktionen und Transfers mit einem Volumen von etwa 4,8 Billionen Euro abgewickelt. Eingeschlossen sind auch Überweisungen innerhalb der EU und Eil-Anweisungen innerhalb Deutschlands. Damit könnte theoretisch jeder EU-Bürger wieder ins Visier der US-Fahnder geraten.

Anlass für die Verhandlungen ist die für Herbst geplante Verlagerung des globalen SWIFT-Datenverarbeitungszentrums in die Schweiz. Damit wollte das Netzwerk die zunächst in den Niederlanden gehosteten Finanzdaten eigentlich dem einfachen Zugriff der US-Behörden über einen Spiegelserver in den USA entziehen. Die Genossenschaft reagierte mit der Überarbeitung der Systemarchitektur auf die anhaltende scharfe Kritik von Datenschützern und entsprechenden Anweisungen der Aufsichtsbehörden. Die USA nutzen die Informationen bereits seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Die Aufrechterhaltung dieser Praxis will Brüssel nun unter engeren Bedingungen sicherstellen.

Die Überwachung des Finanzverkehrs sei "sehr wichtig im Kampf gegen Terroranschläge", begründete der Sprecher Barrots den Willen zur Kooperation mit Washington. Jede Unterbrechung "wäre sehr gefährlich". Es werde aber zusätzliche Schutzgarantieren geben auf Basis der EU-Datenschutzbestimmungen. Die Zugriffsmöglichkeiten würden beschränkt, die Speicherung der Daten in den USA eingegrenzt. Als Limit sind fünf Jahre in Gespräch. Zugleich widersprach der Kommissionsvertreter Berichten, dass die EU ein eigenes System zur Auswertung der Finanzdaten aufbauen wolle. Dies müssten die Mitgliedsstaaten entscheiden; auf Kommissionsebene gebe es dazu derzeit keine Initiative.

Für die Bundesregierung betonte Staatsminister Günter Gloser, die EU wolle sich in den Verhandlungen um ein höheres Datenschutzniveau bemühen. So müssten vor Abschluss eines Abkommens die "Rechtsschutzmöglichkeiten" geklärt werden. Dabei gehe es um die Frage, wie betroffene Bürger sich zur Wehr setzen können, wenn sie ins Visier der US-Terrorfahnder geraten.

Die Verabschiedung des Verhandlungsmandats steht noch unter dem Vorbehalt, dass die französische Nationalversammlung zustimmt. Es hat als einzige nationale Volksvertretung in dieser Frage ein Mitspracherecht hat. Das EU-Parlament ist zunächst nicht eingebunden, erst nach dem Inkrafttreten des umstrittenen EU-Vertrags von Lissabon dürfte es in dieser Frage der Sicherheitspolitik mitentscheiden. Falls die neue Rechtsgrundlage für die Union nach der für Oktober geplanten zweiten Volksabstimmung in Irland doch noch in Kraft tritt, soll laut der Zusicherung der Kommission unter Beteiligung des EU-Parlaments eine neue, langfristige Vereinbarung über die Weitergabe der SWIFT-Daten an die USA ausgehandelt werden.

Der Fraktionschef der Grünen im Europaparlament, Daniel Cohn-Bendit, forderte dagegen eine sofortige Einbindung der EU-Volksvertreter. "Sonst wird es einen Riesen-Putsch im Parlament geben", wetterte er in der Berliner Zeitung. Es sei ungeheuerlich, dass die Kommission die Entscheidung an den EU-Abgeordneten vorbei treffen wolle, betonte Cohn-Bendits Kollegin Rebecca Harms. Die Erhebung und Weitergabe sensibler persönlicher Daten an Washington stellten einen eklatanten Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar. Das geplante neue Abkommen garantiere den Datenschutz in keiner Weise, sehe keine verbindlichen Schutzmechanismen vor.

FDP-Chef Guido Westerwelle nannte es "völlig inakzeptabel", dass US-Behörden Zugriff auf inländische Kontobewegungen in Deutschland bekommen sollten. Das Vorhaben müsse gestoppt werden. Auch der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionschef im Bundestag, Wolfgang Bosbach, warnte davor, der Überwachung des europäischen Zahlungsverkehrs durch die US-Terrorfahndung bedingungslos zuzustimmen. "Es muss sicher gestellt sein, dass der Datenschutz berücksichtigt ist und die Daten unbescholtener Personen umgehend gelöscht werden", escholtene-Buerger.html betonte der CDU-Politiker gegenüber der "Frankfurter Rundschau". Außerdem solle die EU Rechenschaft fordern, welche Erkenntnisse durch diese Überwachungsmöglichkeit bisher schon gewonnen worden seien.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: EU will Zugang zu US-Bankdaten
Beitrag von: SiLæncer am 31 Juli, 2009, 09:43
In der Diskussion um den Zugang zu europäischen Bankdaten durch US-Terrorfahnder beansprucht Europa nun seinerseits Zugriff auf Bankdaten in den USA. "Wir fordern volle und perfekte Gegenseitigkeit", sagte EU-Justizkommissar Jacques Barrot am Donnerstag in Brüssel. "Wir wollen ebenfalls Überwachungen durchführen und Daten, die in den USA gespeichert sind, nutzen können."

Auch betonte Barrot erneut, dass alle EU-Staaten – inklusive Deutschland – Schweden als amtierender EU-Ratspräsidentschaft das Mandat zur Verhandlung eines vorläufigen Abkommens mit den USA gegeben hätten. Die vor allem in Deutschland massive Kritik an der Europäischen Kommission sei fehlgeleitet.

In dem Streit geht es um die Nutzung der Bankdaten des Finanzdienstleisters Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Swift), dessen Rechenzentrum aus den USA in die Schweiz verlegt wird. Die USA wollen weiter darauf zugreifen dürfen. Ursprünglich wollte das belgische Unternehmen mit dem Umzug genau das verhindern.

Schweden soll nun mit den US-Behörden ein vorläufiges Abkommen aushandeln. Es soll zeitlich begrenzt sein, da für das endgültige Abkommen das Europaparlament mit an Bord geholt werden soll. Dies wird mit Inkrafttreten des EU-Reformvertrags von Lissabon möglich, der den Volksvertretern Mitentscheidung im Justiz- und Innenbereich einräumt. Damit wird für kommendes Jahr gerechnet.

Der in Deutschland ausgebrochene, parteiübergreifende Sturm der Entrüstung hatte sich vor allem gegen die EU-Kommission gewandt. "Die Kommentare waren nicht objektiv und fehlgeleitet", sagte Barrot. Es seien die 27 EU-Außenminister gewesen, die die "politische Verantwortung" übernommen hätten. Die Rolle der Kommission sei es, darüber zu wachen, dass der persönliche Datenschutz respektiert werde. "Ich finde es schwierig, zu verstehen, wie es zu einer solchen Kampagne kommen konnte und warum die Fakten manipuliert wurden." Es gehe darum, finanzielle Transaktionen zu identifizieren, mit denen Terrorismus finanziert werden könnte. Schon jetzt gebe es dabei "rote Linien", etwa, dass die US-Fahnder ihre Anfrage "klar und ernsthaft" begründen müssten und die Daten nur für eine bestimmte Zeit gespeichert werden dürften. "Für das endgültige Abkommen werden wir noch ambitionierter vorgehen.

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Titel: Datenschützer gegen Schäubles Abhörzentrum
Beitrag von: SiLæncer am 04 August, 2009, 11:12
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die vor kurzem begonnene Bündelung der Anlagen zur Telekommunikationsüberwachung deutscher Sicherheitsbehörden scharf kritisiert. Er halte es für bedenklich, dass das federführende Bundesinnenministerium das Abhörzentrum im Bundesverwaltungsamt (BVA) ohne klare rechtliche Grundlage in Betrieb genommen habe, erklärte der Datenschützer am heutigen Dienstag. Innenminister Schäuble hätte Schaar zufolge den Abschluss der bereits angelaufenen Beratungen über ein Gesetz abzuwarten, das die Rechte und Pflichten des BVA festlegen soll. Mit der Beauftragung des Kölner Amtes mit der technischen Durchführung von Telekommunikationsüberwachungen werde generell "eine grundrechtlich in besonderer Weise sensible Behördenkooperation begonnen".

Das neue technische "Servicezentrum" beim BVA führt zunächst Abhörmaßnahmen für das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei durch. Die Verknüpfung der Überwachungstechnik für die beiden Strafverfolgungseinrichtungen soll gemäß dem Plan Schäubles aber nur den Startpunkt für eine viel umfassender Kooperation von Sicherheitsbehörden darstellen. So erinnerte Schaar an das Vorhaben, die entstehenden Einrichtungen beim BVA auch auf die Nachrichtendienste des Bundes sowie die Sicherheitsbehörden der Länder auszudehnen.

Die Einbindung des Kölner Amtes in Abhörnmaßnahmen verschiedener Behörden bedeutet nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten einen zusätzlichen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis. Derartige Schritte kämen nur in Betracht, wenn sie ausdrücklich gesetzlich geregelt wären. Ein entsprechendes Gesetz, führt Schaar weiter aus, "müsste die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Kooperation bei der Durchführung von Überwachungsmaßnahmen festlegen".

Die von Kritikern als "Bundesabhörzentrale" bezeichnete Anlage soll künftig auch als eine Art übergeordnete Denkfabrik für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die Bundespolizei und das BKA fungieren. Finanziell lohnt sich das von der Bundesregierung als "reine IT-Maßnahme" bezeichnete Zusammenziehen der Abhörfunktionen laut einer Analyse des Bundesrechnungshofs nicht. Die Hüter der Steuergelder kreideten Schäuble vergangenes Jahr an, die Parameter bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung so lange geändert zu haben, bis das gewünschte positive Ergebnis zugunsten des Bündelungsmodells herausgekommen sei.

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Titel: "taz" boykottiert Leichtathletik-WM - Protest gegen Journalisten-Überprüfung
Beitrag von: SiLæncer am 05 August, 2009, 17:53
Aus Protest gegen die Überprüfung persönlicher Daten von Journalisten wird "die tageszeitung" ("taz") nicht über die Leichtathletik-Weltmeisterschaft in Berlin berichten.

Wie schon bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006, müssten Reporter für die Akkreditierung Athleten-Wettkämpfen einer umfassenden Kontrolle zustimmen. Dies sei ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit, erklärte das Blatt am Mittwoch in Berlin. "Wenn ein Journalist nachweisen kann, dass er ein Journalist ist, hat er das Recht seiner Arbeit nachzugehen. Jegliche Einschränkungen sind aus guten Gründen nicht geboten", betonte das Blatt.

Die Kontrollen seien eine rechtswidrige Auflage, um eine Arbeitsgenehmigung im Olympiastadion zu bekommen. Genutzt würden dabei Datensammlungen der Polizei des Bundes und der Länder bis hin zu Informationen des Verfassungsschutzes sowie des Bundesnachrichtendienstes. Außerdem würden Privatunternehmen wie etwa das Berliner Organisations-Komitee (BOC) entscheiden, wer das Stadion betreten dürfe und wer nicht. Auch dafür gebe es keine Rechtsgrundlage. Unter dem "Deckmäntelchen Sicherheit" würden die Rechte von Journalisten immer weiter eingeschränkt, erklärte die "taz" weiter.

Bundesdatenschützer mahnt Grundrechtsverletzung an

Die "taz" zitiert auf ihrer Internetseite den Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Dietmar Müller: "Solche Zuverlässigkeitsüberprüfungen greifen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein." Grundrechtseingriffe seien unter Umgehung gesetzlicher Vorschriften nicht erlaubt.

Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) protestierte gegen die Kontrollen. "Dass Journalisten offenbar generell als Sicherheitsrisiko gesehen werden, ist mit der Pressefreiheit nicht vereinbar", erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Der Presseausweis der hauptberuflichen Journalisten müsse für die Akkreditierung ausreichen.

Dagegen sagte BOC-Sprecher Stefan Thies, insgesamt hätten 3.700 Medienvertreter den Überprüfungen zugestimmt. Das Verfahren sei zwischen dem Land Berlin, dem Landeskriminalamt und den Organisatoren so abgesprochen. Mit Ausnahme der "taz"-Reporter hätten alle anderen Journalisten die Kontrollen so hingenommen.

Quelle : http://satundkabel.magnus.de (http://satundkabel.magnus.de)
Titel: Das Wehklagen der Wirtschaft zum Thema Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 12 August, 2009, 20:06
Zum x-ten male beschwert sich die Wirtschaft über das neue Datenschutzrecht und erweckt den Eindruck, kein Kunde dürfe mehr angerufen werden. Schlichtweg falsch.

Mitleid ist angesagt, wenn es um den Versandhandel geht - denn seit dem neuen Datenschutzrecht sind Firmen quasi gezwungen, all ihre Telefonisten, die seit Jahren fleißig die Kunden anrufen, zu entlassen, da diese ja nicht mehr telefonieren dürfen. "Erreicht hat man, dass wir seit zwei Monaten massive Stornierungen von Aufträgen verspüren. Das Gesetz bewirkt faktisch, dass der Versandhandel seine Kunden nicht mehr anrufen kann. So hat der zügellose Telefonterror der staatlich kontrollierten Klassenlotterien dazu geführt, dass die gesamte Wirtschaft, aber auch staatliche Stellen, eines wichtigen Kommunikationskanals beraubt worden sind", wird ein Callcenterbetreiber zitiert, dessen Firma für Versandhäuser arbeitet.

Es ist schlichtweg albern und falsch zu behaupten, dass Kunden nun nicht mehr angerufen werden dürfen, stattdessen aber haben die Kunden die Möglichkeit, sich explizit für oder gegen die Werbeanrufe auszusprechen. Dass die Wirtschaft, nicht nur der werte Herr, der hier zitiert wird, lieber einfach weiterhin munter den Menschen die Zeit stehlen würde, um jederzeit Dienstleistungen und Produkte jeder Art anzubieten, egal ob gewollt oder nicht, dass sie weiterhin lieber zu jeder Tages- und Nachtzeit die Telefone blockieren möchte, um dann lapidar mitzuteilen (wie es diverse Callcenter sich zur Gewohnheit gemacht haben), dass doch jeder, der ein Telefon hat, auch angerufen werden möchte - als sei ein Gerät, das zur selbstbestimmten Kommunikation gedacht ist, automatisch ein Freibrief für Belästigung jeglicher Art - ist verständlich. Zu lange hat man sich daran gewöhnt, die Nerven und die Leitungen der Menschen zu strapazieren, ohne dass wenigstens kleine Hürden gesetzt wurden.

Dabei gelten sowieso weiterhin so umfangreiche Übergangsfristen, dass die Mehrheit der Firmen weiterhin munter die "Kunden abtelefonieren" darf und kann. Doch selbst wenn es so wäre, dass jetzt nur mehr Anrufe erlaubt sind, wenn der Kunde vorher explizit diesem zustimmte, so wäre dies letztendlich eher eine Selbstverständlichkeit, die man lange genug vermisst hat. Vielleicht ist es dann für viele irgendwann möglich, ihr Firmentelefon oder Faxgerät wieder zu nutzen, ohne dass 3/4 der Anrufe nur in dem Anpreisen von Losen, Sonderangeboten usw. bestehen. Und - die Anrufe der Firmen, von denen man gerne Sonderangebote bekommen möchte, bekommt man ja weiterhin. :)

Quelle : http://www.heise.de/tp/ (http://www.heise.de/tp/)
Titel: Datenschützer bezeichnet WM-Akkreditierungsverfahren als rechtswidrig
Beitrag von: SiLæncer am 15 August, 2009, 10:11
Der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix hat die Senatsinnenverwaltung der Hauptstadt aufgefordert, endlich eine angemessene Rechtsgrundlage für die "Zuverlässigkeitsprüfungen" vor Großveranstaltungen wie der am morgigen Samstag startenden Leichtathletik-Weltmeisterschaft zu schaffen. Die derzeit vom Veranstalter des Sportspektakels, dem Berlin Organising Committee 2009 (BOC), geforderte Einwilligung für Journalisten und Servicepersonal erfolge nicht freiwillig, erklärte eine Sprecherin des Datenschützers gegenüber heise online. Ein Berichterstatter könne nur "Ja" sagen, wenn er seinem Beruf nachgehen wolle. Damit ergebe sich "keine ausreichende Legitimation" für die Weitergabe seiner persönlichen Daten an die Polizei zum Abgleich mit diversen Datenbanken der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern.

Dix hat die Praxis der Überprüfungen in der "taz" klar als "rechtswidrig" bezeichnet. Die Berliner Tageszeitung hatte Anfang August die Berichterstattung über die Leichtathletik-WM aus Protest gegen das Screening im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens abgesagt. Mit der für Stadien-Reporter nicht zu umgehenden Einverständnis-Erklärung muss der Betroffene einwilligen, dass seine persönlichen Daten etwa mit Datensammlungen wie INPOL-neu oder der umstrittenen Hooligan-Datei "Gewalttäter Sport" abgeglichen werden. Das Landeskriminalamt (LKA) Berlin stellt zudem personenbezogene Nachfragen beim Berliner Verfassungsschutz. Liegen Erkenntnisse bei den Sicherheitsbehörden vor, teilt das federführende LKA diese Tatsache dem BOC und der betroffenen Person ohne Angabe von Einzelheiten mit.

Wie Dix herausstellt, ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte durch die Polizei mit Einwilligung aber "nur dann rechtens, wenn echte Freiwilligkeit gegeben ist". In jedem Fall führten solche Überprüfungen zu Eingriffen in die Grundrechte der Pressefreiheit und der informationellen Selbstbestimmung und im schlimmsten Fall zu "Stigmatisierungen" von Journalisten. Auch dafür sei eine "glasklare gesetzliche Grundlage" nötig, wie sie bereits bei der Fußball-WM 2006 vergeblich angemahnt worden sei. Der Datenabgleich sei zudem auch unzulässig, weil die Datei "Gewalttäter Sport" laut Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts von Ende 2008 ihrerseits einer rechtlichen Basis entbehre.

Die Verantwortlichkeit für den Abgleich der Journalistendaten mit den Datenbanken von Polizei, Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst sieht Dix beim Land Berlin und nicht beim Organisationskomitee als privatem Veranstalter. "Damit haben wir nicht die Befugnis, bei dem Verfahren den Stecker zu ziehen", erläuterte seine Sprecherin. "Wir können im öffentlichen Bereich nur beanstanden." Das Berliner Abgeordnetenhaus habe daraufhin vor Kurzem eine Beschlussempfehlung des federführenden Unterausschuss Datenschutz angenommen, mit dem es ebenfalls für einen rechtlichen Rahmen für Zuverlässigkeitsprüfungen eintritt. Nun müsse das Innenressort einen entsprechenden Entwurf vorlegen. Nach der Sommerpause werde das Anliegen der Parlamentarier am 22. September noch einmal im Unterausschuss debattiert. Die Leichtathletik-WM sei schließlich nicht das letzte geplante Großereignis in Berlin.

Die taz sieht sich derweil ebenfalls die Hände gebunden. Man könne gegen die Ablehnung zweier ihrer Reporter, die ihre Einwilligung zum Screening nicht abgaben, nicht klagen, schreibt das Blatt. Schuld daran sei die "Flucht des Staates ins Privatrecht", da es sich beim BOC um einen privatwirtschaftlichen Veranstalter handle. Aber nur gegen eine Verwaltungsentscheidung ließe sich mit Aussicht auf Erfolg vor Gericht ziehen. Die Zwangsüberprüfung dient laut Veranstalter dazu, die Sicherheit der Zuschauer, Athleten, Mitarbeiter und aller weiteren Personen an den Stätten der Leichtathletik-WM zu gewährleisten.

Quelle : www.heise.de
Titel: BGH lässt Verwertung von Erkenntnissen aus illegalem Lauschangriff zu
Beitrag von: SiLæncer am 15 August, 2009, 14:05
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Anti-Terror-Prozess die Nutzung von Beweisen aus einem großen Lauschangriff auf Basis des rheinland-pfälzischen Polizeigesetzes erlaubt, obwohl dieses in Teilen verfassungswidrig war. Die drei Angeklagten wandten sich laut einer Mitteilung über das entsprechende, am gestrigen Freitag ergangene Urteil (Az.: 3 StR 552/08) erfolglos gegen die Verwertung der Erkenntnisse aus der akustischen Wohnraumüberwachung, die zur Aufklärung der Taten geführt hatte.

Zwar entsprach das rheinland-pfälzische Polizeigesetz, auf dessen Grundlage die Verwanzung im Sommer 2004 angeordnet worden war, laut dem Richtspruch nicht in vollem Umfang den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner im März 2004 ergangenen Entscheidung zum großen Lauschangriff nach der Strafprozessordnung aufgestellt hatte. Insbesondere enthielt es nach der Einschätzung des BGH keine Regelung zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In diese Sphäre darf der Staat nach der Maßgabe aus Karlsruhe auf keinen Fall eingreifen.

Die gewonnenen Erkenntnisse konnten aufgrund einer im Einzelfall erfolgten "Gesamtabwägung" gleichwohl für das Verfahren verwendet werden, urteilte nun der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs. Im konkreten Verfahren seien die Grundrechtsverletzungen geringfügig gewesen, das Interesse der Strafverfolgung habe überwogen. Der BGH bestätigte insgesamt in weiten Teilen ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, gegen das die Beschuldigten Revision eingelegt hatten.

"Bei uns ist es leider nicht so wie in den USA, wo die Nutzung der Früchte vom verbotenen Baum auch in den Verfahren tabu ist", kommentierte der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert die Entscheidung gegenüber der Frankfurter Rundschau. Der Datenschützer fürchtet, die Rechtsprechung des BGH könnte dazu führen, dass Behörden auch rechtswidrig ermitteln. Dahinter stünde die Hoffnung, die illegal erlangten Beweise doch in Verfahren einspeisen zu können.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, dass sie durch Versicherungsbetrug dem Terror-Netzwerk al-Qaida Geld verschaffen wollten. Das vorausgegangene Urteil gegen einen der drei Angeklagten hob das Gericht wegen minder schwerer Schuld der Unterstützung der Gruppierung auf. Die Haftstrafen von sieben beziehungsweise dreieinhalb Jahren gegen die beiden anderen Verurteilten ließ der BGH dagegen gelten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschutzverletzung durch neue Software?
Beitrag von: SiLæncer am 15 August, 2009, 20:14
Personalräte und Gewerkschafter verschiedener Jobcenter im Bundesgebiet kritisieren die mit der Einführung des sogenannten 4-Phasen-Modells verbundene neue Software.

Die Verwaltung der Bundesagentur für Arbeit verspricht sich von dem Modell eine Verbesserung der Integrationsarbeit. Jobcenter-Mitarbeiter monieren, dass ihnen die neue Software, die an diesem Wochenende eingeführt werden soll, ohne Mitsprache aufgedrückt werde und sie ungenügend eingearbeitet worden seien.

In einem Telepolis vorliegenden Schreiben der Berliner Arbeitnehmervertreter an die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Soziales und Arbeit heißt es: „Im Rahmen dieser Neuausrichtung und Umstellung der Software ist durch die Bundesagentur für Arbeit kaum Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen….“ Daher lehnt der Hauptpersonalrat die Einführung des 4 Phasen-Modells ab.

Kritik an dem neuen Modell kommt auch von Gewerkschaftern aus Hannover und Frankfurt/Main. "Nach sorgfältiger Abwägung möglicher Vor- und Nachteile für die Beschäftigten überwiegen die befürchteten Nachteile", heißt es in einem Schreiben des Personalrates des Jobcenter Hannover.

Eine intensivere Kontrolle der Mitarbeiter, aber auch ein verschärftes Profiling von Hartz IV-Empfängern wird durch die Einführung der neuen Software befürchtet. Erwerbslosengruppen üben schon lange starke Kritik am Profiling und sprechen von Ausforschung einer ganzen Bevölkerungsgruppe.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Spiegel-Verlag räumt Datenschutz-Fehler ein
Beitrag von: ritschibie am 18 August, 2009, 19:05
Der Spiegel-Verlag steht wegen eines angeblichen Datenmissbrauchs in der Kritik. Gegenüber magnus.de räumte das Unternehmen am Dienstag Fehler mit dem Umgang der vertraulichen Daten von Mitarbeitern seiner Tochterfirma Quality Service (QS) ein.

(http://res.magnus.de/res/_2/3/a/b/105525.jpg)
Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel"

"Bedauerlicherweise sind die vertraulichen Daten nicht gesichert gespeichert und in einem für die Mitarbeiter des QS zugänglichen Ordner abgelegt worden. Dieser Fehler wurde vor zwei Wochen festgestellt und umgehend behoben", sagte eine Unternehmenssprecherin auf Nachfrage. Die Mitarbeiter des QS seien anschließend darüber informiert worden.

Blogger Torsten Engelbrecht hatte am Montag in seinem Spiegelblog berichtet, dass das Abonnenten-Callcenter Krankendaten über seine rund 40 Mitarbeiter sammle. Der Fall beschäftige den Betriebsrat, der nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt der Gewerkschaft Ver.di darin einen "klaren Verstoß gegen den Datenschutz" sehe, hieß es (magnus.de berichtete).

Datenerfassung innerhalb der "betrieblich notwendigen Maßnahmen"

(http://res.magnus.de/res/_2/3/c/7/105562.jpg)
Spiegelblog über den Spiegel-Verlag

Engelbrecht berief sich auf ein internes Rundschreiben des Betriebsrats der Spiegel-Tochterfirma Quality Service (QS), die den Abonnentenservice des Magazins in Hamburg verantwortet. Bestimmte Mitarbeiter seien sogar in einem "Krankheits-Ranking" zusammengefasst worden, schreibt der Blogger.

Von einer illegalen Sammlung und Verwendung der Daten will der Spiegel-Verlag allerdings nichts wissen: "Nein, die Spiegel-Tochterfirma Quality Service, zuständig für den Abonnentenservice der Spiegel-Gruppe, sammelt keinesfalls illegal Krankendaten über ihre Mitarbeiter", so die Spiegel-Sprecherin gegenüber magnus.de. Die dortige Erfassung von Arbeitsunfähigkeitstagen und weiteren Abwesenheitstagen erfolge im Rahmen der üblichen und betrieblich notwendigen Maßnahmen. "Sie dient ausschließlich der quantitativen Ermittlung von Fehlzeiten, die von Unternehmen erhoben werden müssen".

Spiegels Einsatz gegen unerlaubte Verwendung "geheimer Krankenakten"

Nach einer Anfang August vorgelegten Auswertung des Mediendienstleisters Landau Media lag die Enthüllung über geheime Krankheitsakten beim Discounter Lidl ganz vorne in der Liste der meistzitierten Artikel über alle Medien hinweg - aufgedeckt hatte die Geschichte ausgerechnet der "Spiegel" (magnus.de berichtete). Anfang März machten Deutsche Telekom und Bahn mit vereinten Bespitzelungsaktivitäten Schlagzeilen. Die Konzerne hatten bei der Überwachung ihrer Beschäftigten zusammengearbeitet.

Quelle: http://news.magnus.de
Titel: Bundesverfassungsgericht rügt anlasslose Videoüberwachung des Straßenverkehrs
Beitrag von: SiLæncer am 20 August, 2009, 15:29
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem heute veröffentlichten Beschluss (Az. 2 BvR 941/08) der anlasslosen Video- und Geschwindigkeitsüberwachung des Straßenverkehrs Grenzen gezogen. Eine solche Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung benötige eine klare und verfassungsgemäße Rechtsgrundlage. Der hier von den Vorinstanzen zugrunde gelegte Erlass zur Überwachung des Sicherheitsabstandes nach Paragraph 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern sei aber eine reine Verwaltungsvorschrift und reiche daher nicht aus.

Der Beschwerdeführer war im Januar 2006 mit seinem Auto auf der BAB 19 von einem Verkehrskontrollsystem mit Videoaufzeichnung erfasst worden. Ihm wurde vorgeworfen, er habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 29 km/h überschritten. Gegen den Bußgeldbescheid über 50 Euro legte der Beschuldigte Widerspruch ein. Er meinte, der Verkehr sei ohne konkreten Tatverdacht videoüberwacht worden, scheiterte mit seinen Argumenten aber beim Amtsgericht Güstrow und beim Oberlandesgericht Rostock.

Das Bundesverfassungsgericht erwiderte nun, die Rechtsauffassung der beiden Gerichte sei "willkürlich" und verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Artikel 3 des Grundgesetzes. Nun muss sich das Amtsgericht Güstrow erneut mit dem Fall befassen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gerichte zu einem für den Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis gelangt wären, wenn sie den Fall ordnungsgemäß geprüft hätten.

Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), begrüßte den Beschluss. Es stehe außer Frage, dass Verstöße im Straßenverkehr wegen der Gefährdung von Menschen verfolgt werden müssen. Die Verfolgung werde aber mit modernsten Mitteln weiterentwickelt, ohne dass die Betroffenenrechte vom Gesetzgeber ausreichend berücksichtigt würden. Dadurch würden Verfahren undurchsichtig und könnten nicht überprüft werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verkehrsüberwachung kann auch in Wohnräume schauen
Beitrag von: SiLæncer am 22 August, 2009, 14:06
Nachdem er eine umfassende Erhebung und Kontrolle der zur Beobachtung an öffentlich zugänglichen Orten eingesetzten Videokameras veranlasst hat, kommt der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink in einer ersten Auswertung zu einem beklemmenden Ergebnis.

Die Zahl der von Firmen und Behörden installierten Kameras habe geradezu seuchenhaft zugenommen, klagt er in einer Mitteilung, die das Virtuelle Datenschutzbüro, die zentrale Informations- und Anlaufstelle für Datenschutzfragen, verbreitet.

Nach einer ersten groben Sichtung der von ihm versendeten Fragebögen fehlten in zahlreichen Fällen zum Beispiel die so genannten Verfahrensbeschreibungen und die Hinweisschilder. Damit würden erschreckend häufig die Vorgaben des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes zur Steuerung des Einsatzes von Videoeinrichtungen nicht beachtet.

Dem Bremer Weserkurier gegenüber monierte Wahlbrink, dass oft genug verbotenerweise in Wohn- oder Firmenräume geschaut werden könne, wenn zum Beispiel eine Kamera, die lediglich den Verkehr überwachen soll, um 360 Grad drehbar sei und einen Zoom habe. Wie viele Anlagen in Niedersachsen in Betrieb seien, sei unbekannt. Allein in Hannover betreibe die Polizei 80 Überwachungskameras.

Quelle : www.heise.de
Titel: An den Absichten sollt ihr sie erkennen
Beitrag von: SiLæncer am 22 August, 2009, 17:06
Britisches Innen- und Verteidigungsministerium wollen die Entwicklung eines technischen Systems fördern, mit dem sich die Absichten von Menschen in großen Mengen erkennen lassen sollen

In den Zeiten der Gehirnscanner und des Terrorismus kam schon bald nach dem 11.9. die Vorstellung auf, dass Techniken praktisch wären, mit denen sich aus der Entfernung und unbemerkt böse Absichten von Menschen erkennen lassen sollten. Daran wurde in den USA nicht nur beim Heimatschutzministerium) weiter gearbeitet (Auch die US-Army will aus der Ferne Absichten erkennen), sondern auch das britische Verteidigungsministerium scheint von der Idee fasziniert zu sein, Gefahrenabwehr irgendwie durch Früherkennung von Absichten betreiben zu können.

Großbritannien, vollgestopft mit Überwachungskameras und vorne dran bei anderen Überwachungstechniken, soll in der Sicherheitstechnologie führend bleiben, sagt das britische Innenministerium. Dazu soll das Programm Science and Technology Counter-Terrorism Strategy (CONTEST) beitragen, in dem beispielsweise ein von Raketen angetriebenes Netz entwickelt wurde, um Schnellboote zu stoppen.

Das Innenministerium hat einen Minister, der für Sicherheit zuständig ist. Wenn man Lord West zuhört, könnte man meinen, dass Terrorismus schon auch notwendig ist, um Großbritannien innovativ in der Sicherheitstechnologie zu halten und deren Anwendung dann auch durchzusetzen. Dazu dient auch das Unterprogramm von CONTEST namens Innovative Science and Technology in Counter-Terrorism (INSTINCT). In Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsministerium verfolgt man das "innovative" Projekt Absichten in großen Menschenmengen erkennen zu wollen.

Es gebe eine neue Form des Terrorismus, heißt heißt es zur Begründung. Die Täter hätten es darauf abgesehen, möglichst viele Menschen bei Anschlägen zu treffen. Deswegen seien öffentliche Orte, wo sich viele Menschen befinden oder bewegen, sehr gefährdet. Notwendig seien Maßnahmen zum Schutz der Menschenmengen, die aber die Freiheit der Menschen und der Unternehmen nicht behindern sollen. Man kann also nicht einfach Plätze absperren oder überall Sicherheitsschleusen einrichten. Zudem sei es schwer, Terroristen in der Menschenmenge aufzuspüren, weil sie sich nicht offenkundig von den anderen Menschen unterscheiden und sie ihre Waffen versteckt mit sich führen.

Man kann Techniken entwickeln, um versteckt Waffen zu entdecken, INSTINCT setzt hingegen darauf, die Bösen anhand ihrer Absichten und Verhaltensweisen herauszupicken. Jetzt sucht man also "innovative Ansätze, um Absichten an belebten öffentlichen Orten zu verstehen, zu charakterisieren, zu entdecken und zu beeinflussen". Wenig erstaunlich ist man dabei ganz offen, schließlich handelt es sich um eine Wunschtechnologie. Vorschläge könnten auf dem Kontext, dem Verhalten oder physiologischen und neurologischen Informationen beruhen.

Man sei vor allem an der Entdeckung bösartiger Absichten interessiert, aber auch die von Unschuldigen sei nicht unwichtig, heißt es, da sich die Bösen auch aus den Guten herausfiltern lassen könnten. Man ist sich schon klar, dass es erst einmal darum geht, überhaupt zu definieren, was Absichten sind und wie sich entwickeln und verändern. Weiß man einmal, was Absichten sind, so die Hoffnung, dann könne man sie auch entdecken und quantifizieren. Man fände auch schön, die Absichten von bösartigen Menschen irgendwie beeinflussen zu können oder zumindest die möglichen Opfer schnell vom Ort der Gefahr weglocken zu können. Q, der innovative Wissenschaftler der James Bond-Filme, war da geradezu bescheiden, auch wenn er nun als Vorbild zur Entwicklung der Wunschmaschinerien zur Terrorabwehr dient. Man fragt sich auch beispielsweise, ob die erwünschte Technik nur diejenigen herausfiltern soll, die an Ort und Stelle direkt einen Anschlag – oder eine Schlägerei? – planen oder ob "Terroristen" entdeckt werden sollen, die gerade ein Eis schlecken und mit den Gedanken ganz woanders sind?

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Europaweite Protestaktionen gegen Überwachung geplant
Beitrag von: SiLæncer am 25 August, 2009, 11:55
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft zu einer Großdemonstration gegen Überwachung auf. Die Teilnehmer sollen sich am Samstag, dem 12. September, um 15 Uhr am Potsdamer Platz treffen. Die Demonstration sei Teil des internationalen Aktionstages "Freedom Not Fear" zu dem unter anderem auch in London, Amsterdam, Helsinki, Sofia und Stockholm Protestaktionen stattfinden sollen, heißt es in einer Mitteilung des Arbeitskreises.

Die Demonstration wird von über 120 Organisationen unterstützt, darunter der DGB, die Humanistische Union, der FoeBuD, der Chaos Computer Club, die Freie Ärzteschaft, Attac, der Lesben- und Schwulenverband, die Piratenpartei, die Linke, die FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Sie wenden sich gegen das Ausspionieren von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber, gegen die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten und gegen das "Zugangserschwerungsgesetz" zur Errichtung von Internetsperren gegen Kinderpornografie. Im vorigen Jahr hatte die zweite Demonstration gegen den "Überwachungswahn" zehntausende Menschen auf die Beine gebracht.

Ebenfalls für den 12. September hat das Aktionsbündnis "Freiheit statt Angst der Datenschutzaktivisten Ricardo Cristof Remmert-Fontes und Lotar Küpper ebenfalls zu einer Demonstration in Berlin aufgerufen. Sie soll um 13 Uhr am Neptunbrunnen vorm Roten Rathaus beginnen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Intelligente Autos und der Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 30 August, 2009, 10:58
Die ersten Feldversuche mit einer Adhoc-Kommunikation zwischen funkenden Autos sind abgeschlossen. Im Frankfurter Raum haben die Arbeiten an einem knapp 70 Millionen Euro teuren Großtest begonnen, der weltweit einzigartig ist. Was aber ist, wenn 60 Millionen Pkw in Deutschland Daten senden und empfangen, über die sie sich gegenseitig vor Gefahren warnen oder über die Hotelzimmer für die Fahrzeuglenker bestellt werden? Muss dann eine Abwrackprämie für die Privatsphäre von Autofahrern eingeführt werden? Werden Fahrverbote für weniger intelligente Autos fällig, weil diese dann ein Sicherheitsrisiko darstellen, weil sie "dumm" im Verkehr mitschwimmen? Mit solchen Fragen beschäftigte sich der CAST-Workshop Mobile Security for intelligent Cars in Darmstadt.

Es ist gerade einmal eine Woche her, seit EU-Kommissarin Viviane Reding verkündete, ab 2011 nur noch Autos in der EU zulassen zu wollen, die mit einem sogenannten eCall-System ausgerüstet sind. Solche Systeme, die bei einem Unfall automatisch einen Notruf über ein Funknetz absetzen und zusätzlich via GPS die eigene Position bestimmen können, gibt es bereits, etwa in der Oberklasse bei BMW. Nun sind diese eCalls eine Untermenge der Car-to-Car-Kommunikation, gewissermaßen der einfachste Fall, wenn die Karre steht. Die Autos der nächsten Generation sollen mehr können. Sie sollen als vernetzte Informanten einander warnen, wenn Glatteis oder Nebel herrscht oder wenn ein Auffahrunfall droht. Die Warnungen "hüpfen" per Funk von Auto zu Auto und sollen schließlich über intelligente Verkehrsbanken in die Steuerzentralen der Straßenwacht fließen.

Das größte Projekt dieser Art ist derzeit sim TD ("Sichere intelligente Mobilität im Testfeld Deutschland"). simTD wird rund um Frankfurt einer Autobahnstrecke ausgebaut, auf der IBM und Aimetis für die hessische Verkehrszentrale bereits eine automatische Standstreifenbeobachtung installiert haben. Diese Autobahnstrecke sowie von ihr abgehende Landstraßen und ein Stück Stadtverkehr in Frankfurt werden mit "Roadside Units" ausgestattet, hinzu kommt die Aufrüstung von 2000 Pendler-Autos, die diese Strecken regelmäßig befahren. Das 69 Millionen Euro teure Projekt soll ein realitätsnaher Feldtest sein, bei dem untersucht wird, wie Verkehrs- und Umweltdaten via Car-to-Car-Communication im Verbund mit intelligenten Wechselverkehrszeichen zur unfallfreien Verkehrslenkung zusammenkommen. Laut Marc Menzel von Continental Chassis & Safety gibt es abseits von Rechnersimulationen derzeit noch keinen Test, bei dem die die Car-to-Car-Communication im großen Maßstab eingesetzt wurde. Mit 30 Millionen unterstützen Wirtschafts- und Forschungsministerium das Projekt, 23 Millionen kommen aus der Industrie, den Rest teilen sich das Land Hessen und das Verkehrsministerium.

Neben einem Lasttest soll auch die Systemsicherheit auf den Prüfstand kommen. Nachrichten, die zwischen den Autos und zu den Verkehrsdatenbanken transferiert werden, sollen kryptografisch geschützt sein, damit Hacker den Verkehr nicht lahmlegen können. Die Daten müssen aber auch möglichst schnell abgeschickt werden, damit sie effektiv als Warnungen ankommen. In seinem Referat berichtete Panos Papadimitratos von der Fachhochschule Lausanne vom Projekt Secure Vehicle Communication (Sevecom). Neben den in Rechnern simulierten Messreihen mit jeweils 100 Wagen bei 20 Meter Abstand hat das Projekt im Oktober 2008 einen ersten Test mit 15 Autos hinter sich.

Überlegungen zum Schutz der Privatsphäre präsentierte Frank Kargl von der Universität Ulm, der im Projekt Preciosa arbeitet. Ausgeschrieben steht der Name für "Privacy Enabled Capability in Co-operative Systems and Safety Applications". Neben eindeutigen Fahrzeug-IDs, die elektronisch über einen DRM-Chip der Trusted Computing Group gesichert sind, soll ein Management-System zum Einsatz kommen, bei dem für die Kombination von Fahrer und Auto Pseudonyme zum Einsatz kommen. Sie erlauben es, dass etwa Versicherungen Abrechnungsdaten für ihre Pay-as-you-Drive-Systeme erheben können, aber dennoch die Privatsphäre des Fahrers geschützt ist. So könnte beispielsweise festgehalten werden, dass ein Fahrer auf der Landstraße mit überhöhtem Tempo unterwegs war (was die Prämie erhöhen würde), nicht aber, wann und wo dies geschah.

Einen anderen Aspekt des Datenschutzes beleuchtete Marko Wolf von der Firma Escrypt. Er arbeitet beim Projekt EVITA mit, an dem das Fraunhofer SIT beteiligt ist. Bis zum Jahr 2011 soll eine offene Hardware-Plattform entwickelt und geprüft sein, die gegen Hardware- und Software-Attacken immun ist. Einzelne abgesicherte Systeme gibt es bereits, wie die OBU von Toll Collect oder die digitalen Tachographen, doch die Sicherheit der gesamten Fahrzeugelektronik beruht heute allzu oft auf der Geheimniskrämerei der verschiedenen Hersteller.

CIVIS, das europäische Projekt über "Cooperative Vehicle Infrastructure Systems", wurde unlängst im britischen Guardian als Big-Brother-Technologie angegriffen. Gegen die Interpretation der Verkehrstechnik als Überwachungstechnik wandte sich Antonio Kung von Trialog, der auf europäischer Ebene die Arbeitsgruppe eSafety mit leitet. Diese Arbeitsgruppe entwickelt Privacy-Standards und -Empfehlungen, untersucht aber auch bisher eingesetzte Mautsysteme oder Versicherungs-Blackboxen nach Datenschutzkriterien. Von 17 Angeboten für "Pay per Use" waren ganze drei völlig unbedenklich, während sich acht als "very privacy invasive" herausstellten und sieben als "medium invasive" bewertet wurden. Insgesamt eine Bilanz, die zeigt, dass es eigentlich schon zu spät ist.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/CAST-Forum-Wie-datensicher-koennen-intelligente-Autos-sein--/meldung/144462
Titel: Datenschutzgesetz - Verstöße fast aller Parteien
Beitrag von: SiLæncer am 02 September, 2009, 21:17
Wie das Düsseldorfer Beratungsunternehmen Xamit herausgefunden hat, verhalten sich nahezu alle Parteien und parteinahen Unternehmen nachlässig oder sogar gesetzeswidrig, wenn es um den Datenschutz geht.

Die Internetauftritte von 48 Parteien und parteinahen Organisation wurden von Xamit unter die Lupe genommen. Das Ergebnis war dabei teilweise mehr als erschreckend. Nach drei Kriterien wurden die Webseiten durchleuchtet. Das erste Kriterium bezog sich auf den Ablauf einer Online-Spende. Das Zweite auf die Sammlung und Auswertung von Benutzerdaten. Abschließend wurde die Frage, ob die Betreiber einen Plan haben, wie mit den Daten verfahren wird, untersucht. Die Entwicklung und Anwendung eines solchen ist vorgeschrieben. Wer dieser Auflage nicht nachkommt, kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro riskieren. Vorgeschrieben wird ein sogenanntes "Verfahrensverzeichnis" vom Bundesdatenschutzgesetz. Er soll der Selbstkontrolle in Unternehmen und Behörden dienen und muss auf Verlangen jedem Interessierten vorgezeigt werden.

Wie Xamit herausfand, verfügten mehr als drei Viertel der geprüften Webauftritte der Parteien über keinerlei offenes Verfahren. Im Zweifelsfall kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben, wie das Düsseldorfer Unternehmen erklärt. Als besonders erschreckend empfand man den Umgang mit den ermittelten Userdaten. Zahlreiche Parteien - allen voran die CSU - nutzten für ihre Erhebung und Analyse von Besucherdaten Google Analytics.

Dieser Dienst des Suchmaschinengiganten ist aufgrund seiner "Datengier" höchst umstritten. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein bezeichnete den Dienst sogar als unvereinbar mit dem Datenschutzrecht. Daneben wirken kleinere "Pannen" wie die der Bundeswebsite der SPD unbedeutend. Diesen Auftritt spricht nach wie vor von einem "Teledienstdatenschutzgesetz". Dieses wurde jedoch durch das Telemediengesetz abgelöst - und dies bereits im Jahr 2007.

Auch die Möglichkeit, der Partei online eine Spende zukommen zu lassen, gestaltet sich mitunter höchst merkwürdig. Allgemein empfiehlt Xamit das Lastschriftverfahren. Viele Parteien bieten es an - mit Ausnahme der CDU und CSU. Diese rechnen über PayPal ab. Ein äußerst beliebter Dienst, der seine Daten jedoch auch zum Mutterkonzern in die USA überträgt. Dem Spender ist es nicht möglich herauszufinden, was dort mit den Daten geschieht. Die Bundeswebsite der SPD wurde von Xamit besonders harsch attackiert, da sie Techniken nutze, die angeblich auch Kriminelle gerne verwenden würden. Hier wird der Spender nämlich von der Bundeswebsite auf die Seite eines externen Dienstleisters weitergeleitet. Dies geschieht zu allem Überfluss unbemerkt. Das eigentliche Transaktionsverfahren sei zwar dort sicher, doch es sei "unverantwortlich" die User dafür auf eine andere Seite zu lenken. Fehler machten alle getesteten Parteien und parteinahen Organisation. Die Piratenpartei wurde im Bericht nicht explizit erwähnt, so dass sich nicht erkennen lässt, inwiefern deren Webauftritte rechtskonform waren.

Eine besondere Glanztat vollzogen jedoch die "Grünen" aus Nordrhein-Westfalen. Die Anfrage nach dem Verfahrensverzeichnis wurde zwar von vielen Parteien gar nicht beantwortet, das wahre Meisterstück kam jedoch von dieser Partei. Nachdem der Tester per E-Mail eine Anfrage nach dem Verfahrensverzeichnis gestellt hatte, erhielt er eine äußerst spitzfindige E-Mail, die den Tester vielmehr "lächerlich" machte, wie Xamit erklärt. Die Testperson erhielt als Antwort auf die Nachfrage nach dem Verfahrensverzeichnis eine schlichte E-Mail, die auf letmegooglethatforyou verwies. Der 34-Seiten starke Bericht kann hier (http://www.xamit-leistungen.de/downloads/XamitStudieParteienDatenschutz.pdf) heruntergeladen werden.

Quelle : www.gulli.com
Titel: CDU liest heimlich eMails
Beitrag von: ritschibie am 05 September, 2009, 19:40
Wer eine Mail an einen politischen Vertreter schreibt, wünscht sich eigentlich, dass dieser die Nachricht auch persönlich liest. Das jedoch scheint die Führung der Gelderner CDU nur moderat zu interessieren - sie leitete entsprechende Mails ohne das Wissen der Betroffenen einfach um.

(http://gulli.com/img/2009/email_surveillance.jpg)

Auf der Homepage der Gelderner CDU sind die Namen von Fraktions-Mitgliedern und ihre personalisierten eMail-Adressen (mit Vor- und Nachnamen) aufgelistet. Wer diese Mailadressen benutzt, geht davon aus, den betreffenden Politiker persönlich anzuschreiben. Weit gefehlt: Die entsprechenden eMails werden, ohne das Wissen der Beteiligten, automatisch an die Stadtverbandsspitze weitergeleitet. Die Politiker dachten sich zunächst nichts bei der Tatsache, dass sie über die betreffenden Adressen nie Post erhielten - sie gingen davon aus, die Bürger würden in dem kleinen Ort die Politiker lieber persönlich ansprechen. Die Praxis der Stadtverbandsspitze fiel nur durch einen dummen Zufall überhaupt auf: Nach Berichten der Zeitung Rheinische Post schrieb CDU-Ratsmitglied Bernd Holz einem Bürger eine SMS. "Dieser hatte seine Antwort dann nicht ebenfalls per SMS versendet, sondern per E-Mail an die Adresse bernd.holz@cdu-geldern.de. Daraufhin erhielt Holz die Mail von der Fraktionsvorsitzenden und stellvertretenden Stadtverbandschefin Marianne Ingenstau weitergeleitet - mit der Frage, um was es denn bitteschön dabei gehe." Dadurch erst wurde Holz klar, dass seine Mails, wie er es ausdrückt, "abgefangen und mitgelesen" wurden.

Holz und andere CDU-Mitglieder sind entsetzt. Sie sehen die Praxis als Vertrauensbruch nicht nur den Fraktions-Mitgliedern, sondern auch den hilfesuchenden Bürgern gegenüber an. Immerhin könnten auch vertrauliche Inhalte in den Mails zu finden sein. Aus diesem Grund erstattete Holz nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen und fordert eine umfassende Aufklärung der Geschehnisse. Innerhalb der Fraktion ist gar von "Stasi-Methoden" die Rede.

Die Verantwortlichen sind nicht der Ansicht, sich falsch verhalten zu haben. Sie haben extra zuvor rechtlichen Rat eingeholt und sind überzeugt, sich gemäß den geltenden Gesetzen verhalten zu haben. Nach geltendem Recht sei "eine Mail wie eine Postkarte zu bewerten", so Stadtverbands-Vize Marianne Ingenstau. Demnach läge auch keine Verletzung des Postgeheimnisses vor - denn diese würde erst beim unbefugten Öffnen eines geschlossenen Briefes entstehen. Man darf gespannt sein, ob diese Ansicht beim Gericht und auch bei den Gelderner Bürgern auf Gegenliebe stoßen wird.

Quelle: www.gulli.com
Titel: "Anonymisierung von Daten ist eine Illusion"
Beitrag von: SiLæncer am 09 September, 2009, 13:18
Paul Ohm, ein Juraprofessor aus den USA, hat in einem neuen Forschungspapier (http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1450006) nachgewiesen, dass eine Anonymisierung von großen Datenbeständen eine Wiedererkennung Einzelner kaum verhindert.

Viele Unternehmen sammeln große Datenbestände, die sie analysieren, um ihr Geschäft weiterzuentwickeln. Insbesondere Internet-Firmen kommen recht leicht an wichtige Informationen über ihre Nutzer. So speichert Google beispielsweise über längere Zeiträume Daten über das Such- und Nutzungsverhalten, um seinen Index weiter zu verbessern.

Um den gesetzlichen Ansprüchen des Datenschutzes zu genügen, werden solche Daten in der Regel anonymisiert, also beispielsweise in einer separaten Datenbank ohne direkten Bezug auf ein bestimmtes Nutzerkonto oder eine IP-Adresse abgespeichert. Laut Ohm verhindert dies aber keinesfalls, dass die Daten nicht doch einem konkreten Anwender zugeordnet werden können.

Das Problem liegt dabei nicht einmal immer an der anonymisierten Datensammlung an sich - auch wenn es hier vorkommen kann, dass bestimmte Merkmale doch noch Rückschlüsse auf einzelne Nutzer zulassen. Wie etwa bei den vor einiger Zeit von AOL veröffentlichten Aufzeichnungen über das Suchverhalten von Usern, bei denen Einzelne identifizierbar waren, weil zwar ihre IP-Adresse aus dem Bestand gelöscht war, sie aber nach ihrem eigenen Namen und anderen spezifischen Interessen gesucht hatten.

Nahezu immer ist aber eine Identifizierung möglich, wenn man das Datenmaterial mit anderen Quellen abgleicht, so Ohm. Dies zeigte er beispielhaft an einer Sammlung, die von der Online-Videothek Netflix veröffentlicht wurde. Auch hier war das Leihverhalten nur einzelnen Kennnummern zugeordnet, Namen, Adressen und andere sensible Daten wurden aber gelöscht.

Informatiker glichen diese Datenbank dann aber mit den Nutzerprofilen der Filmdatenbank IMDB.com ab. Ein Abgleich, wer wann welche Filme kommentiert und bewertet hatte ermöglichte Rückschlüsse darauf, welchem Nutzer ein Ausleih-Profil von Netflix zuzuordnen ist.

Solche Versuche zerstören das Bild, dass man sich bisher beim Umgang mit Datenschutz über die Anonymisierung machte, so Ohm in seinem Forschungspapier. "Die Fortschritte bei der Reidentifizierung zeigen, dass die abgegebenen Versprechen oft eine Illusion sind", so der Wissenschaftler. Sein Fazit: "Daten können entweder nutzbringend oder anonymisiert abgespeichert werden - niemals aber beides."

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Demonstration gegen Überwachung durch den Staat
Beitrag von: SiLæncer am 11 September, 2009, 11:14
Unter dem Motto "Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn" haben Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften, Parteien, Berufsverbände und Bürgerinitiativen für diesen Samstag in Berlin zu einer Demonstration aufgerufen. Zu der Aktion werden von den Organisatoren mehrere tausend Menschen erwartet. Die Demonstration ist Teil eines internationalen Aktionstages gegen die nach Ansicht der Veranstalter ausufernde Überwachung der Bürger durch den Staat und die Wirtschaft.

Auf zwei Kundgebungen in Berlin sollen unter anderem Ver.di-Chef Frank Bsirske, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Petra Pau, und der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert sprechen. Die Teilnehmer der Kundgebung um 13 Uhr am Roten Rathaus wollen sich mit den Teilnehmern der Kundgebung am Potsdamer Platz vereinen, die um 15 Uhr beginnt. Die Proteste richten sich gegen die Vorratsdatenspeicherung und die flächendeckende Erhebung biometrischer Daten, aber auch gegen die Verzahnung von Polizei, Geheimdiensten und Militär.

Quelle : www.heise.de
Titel: Großdemonstration "Freiheit statt Angst" in Berlin gestartet
Beitrag von: SiLæncer am 12 September, 2009, 15:50
Pünktlich um 15 Uhr startete am Potsdamer Platz in Berlin die Großdemonstration "Freiheit statt Angst". Beobachter vor Ort berichteten, dass sich bislang mehrere Tausend Menschen eingefunden hätten. Insgesamt 167 Organisationen haben zu der Demonstration aufgerufen.

Bei der Auftaktkundgebung sprechen unter anderem der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert und Frank Bsirske, Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di. Gegen 15.30 Uhr soll sich der Demonstrationszug in Bewegung setzen. Vom Potsdamer Platz geht es über Ebert- und Behrendstraße, Unter den Linden, Bebelplatz, Französische Straße wieder zum Potsdamer Platz, wo etwa um 18 Uhr die Abschlusskundgebung beginnen soll.

Bereits um 13 Uhr hatten sich laut der Nachrichtenagentur dpa etwa 150 Menschen vor dem Roten Rathaus in Berlin versammelt, um ebenfalls "gegen den Überwachungsstaat" zu demonstrieren. Die Veranstalter von "Freiheit statt Angst" wiesen in einer Mitteilung darauf hin, dass die Veranstaltung am Roten Rathaus nichts mit der Großdemonstration zu tun gehabt habe.

Quelle : www.heise.de
Titel: Zehntausende auf Datenschutz-Großdemo in Berlin
Beitrag von: SiLæncer am 12 September, 2009, 18:36
In einem Meer von Fahnen und Luftballons in den Farben der Oppositionsparteien gingen in Berlin zehntausende Bürger auf die Straße, um ein Zeichen gegen Überwachung in Staat und Wirtschaft zu setzen. Politik und Unternehmen bräuchten "Nachhilfe in Sachen Datenschutz", erklärte Frank Bsirske, Chef der Gewerkschaft ver.di, bei der Auftaktveranstaltung. Sie startete unter dem Motto "Freiheit statt Angst" am Potsdamer Platz um 15 Uhr vor rund 20.000 Zuhörern.

Es sei ein "Unding", dass Firmen ihre Mitarbeiter derzeit mit Mitteln ausspionierten, die über das hinausgehen, was die Polizei etwa bei heimlichen Online-Durchsuchungen dürfe, erklärte Bsirske. Patrick Breyer vom Aktionskreis Vorratsdatenspeicherung, der die Großdemonstration wie in den vergangenen Jahren hauptsächlich organisiert hatte, warnte: "Wir dürfen nicht warten, bis uns die Überwachungslawine begräbt." Nötig sei "endlich wieder eine freiheitsfreundliche Politik an der Macht", verwies Breyer auf die Bundestagswahl in zwei Wochen. Konkret griff er Kanzlerin Angela Merkel und Innenminister Wolfgang Schäuble von der CDU an, weil sie seiner Ansicht nach "keine überwachungsfreien Räume" dulden lassen wollen.

"Für die herrschende Politik gibt es eine analoge Welt mit Diktatoren, Terroristen, Kinderschändern, Wirtschaftskriminellen und Rechtsextremisten", monierte der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert. "Bedienen die sich digitaler Techniken, so die Logik, dann muss eben überwacht und zensiert werden." Dabei sei den Herrschenden zumeist nicht ansatzweise bewusst, "dass sie mit völlig untauglichen Mitteln vorgehen, und dass sie zur Verteidigung unserer analogen Sicherheit unsere digitalen Freiheitsrechte opfern". Über nötige Schutzmaßnahmen werde nicht nachgedacht. So habe etwa noch kein einziger Staat ernsthaft versucht, "die informationelle Macht von Firmen wie Microsoft oder Google einzugrenzen". Der Datenschutz lande vielmehr auf den Streichlisten der Haushaltspolitiker. Die Bevölkerung benötige aber Informations- und Meinungsfreiheit Angebote zum Selbstschutz, nicht "Totalkontrolle".

Die Teilnehmer selbst forderten auf Plakaten und Transparenten "Finger weg von meinen Daten", "Nase raus aus meinem Bankkonto", "Überwachung abwählen" oder mit dem Slogan "Löschen statt Sperren" ein Aus für das Zugangserschwerungsgesetz. Der von einer "Datenkrake" angeführte Zug durchs Zentrum umfasste neben Blöcken der Liberalen, Linken, Grünen und der Piratenpartei auch einen "Schwarzen Block" mit Anhängern der Antifa. Die Polizei war mit einem Großaufgebot vertreten und machte teils bereits zu Beginn ohne nähere Begründung Videoaufnahmen.

Die Demo, die am Abend mit weiteren Ansprachen sowie DJ- und Live-Musik beschlossen werden soll, ist Teil des internationalen Aktionstages "Freedom not Fear", zu dem weltweit Proteste gegen Überwachung stattfinden. Ralf Bendrath vom Netzwerk neue Medien berichtete von parallelen Veranstaltungen etwa in Sofia, Prag, Stockholm, Helsinki oder Italien. Zugleich rief er dazu auf, gegen Überwachungsvorhaben wie die Vorratsdatenspeicherung, Biometrie-Pässe oder den Transfer von Überweisungsdaten in die USA bereits in Brüssel zu intervenieren: "Wir wollen keine europäische Überwachungsunion."

Zu der Protestkundgebung hatte ein breites Bündnis aus 167 Organisationen aufgerufen. Dazu gehörten Bürgerrechtsvereinigungen wie die Humanistische Union oder zivilgesellschaftliche Organisationen wie attac oder der Chaos Computer Club (CCC) genauso wie Gewerkschaften, Parteien und Berufsverbände von Anwälten, Richtern, Journalisten und Handwerkern. Im Vorfeld hatte zwei Stunden früher bereits das "Aktionsbündnis Freiheit statt Angst", das sich nach der Großdemo im Oktober vergangenen Jahres aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ausgeklinkt hatte, zu einem dünn besuchten "Warm-up" vor dem Roten Rathaus und einem Protestzug zum Potsdamer Platz geladen. Die Veranstalter der Hauptkundgebung sprachen von einer "Einzelveranstaltung einiger Organisationen aus der Berliner Polit-Szene".

Quelle : www.heise.de
Titel: Freiheit statt Angst - Veranstalter zufrieden
Beitrag von: SiLæncer am 12 September, 2009, 20:40
Vor etwa einer halben Stunde ging in Berlin die Großdemonstration "Freiheit statt Angst" gegen Überwachung und Zensur zu Ende. Die Demo wurde von den Veranstaltern als "großer Erfolg" gewertet.

Die Veranstalter, ein Bündnis von 167 Organisationen aus beinahe allen gesellschaftlichen Gruppen, betonten, der Erfolg sei um so höher zu bewerten, weil eine Woche nach der Anti-Atom-Demonstration abermals so viele Menschen mobilisiert werden konnten. "Das zeigt uns, dass die Menschen keinesfalls politikverdrossen sind - sie haben nur kein Vertrauen in die herrschende Politik", erklärte Rena Tangens vom Presseteam des Veranstalter-Bündnisses. "Jetzt müssen die neuen Überwachungsgesetze wie die Vorratsdatenspeicherung endlich wieder abgeschafft werden, sowohl national wie auch europaweit."

Ganz so viele Menschen wie im vergangenen Jahr, als mehrere 10.000 Menschen in Berlin für "Freiheit statt Angst" demonstrierten, konnte man allerdings diesmal nicht mobilisieren. Unabhängige Quellen sprechen von rund 15.000, die Veranstalter von gut 20.000 Teilnehmern. Die Polizei schätzt wie üblich etwas konservativer und geht von etwas mehr als 10.000 Demonstranten aus.

Auch einige organisatorische Pannen und Querelen im Vorfeld trübten das Bild etwas. Trotzdem gelang es heute bei strahlend schönem Wetter, die politischen Inhalte in den Vordergrund zu rücken. Neben dem Datenschutz, der schon auf den Vergangenen "Freiheit statt Angst"-Demonstrationen stets Thema war, ging man diesmal auch gegen die von der Bundesregierung kürzlich beschlossenen Netzsperren auf die Straße. "Eine Politik die uns, die Bürger dieses Landes, in erster Linie als potenzielle Terroristen, Kinderschänder oder Amokläufer sieht, zerstört die Grundlagen unserer Demokratie", sagte Franziska Heine auf der Abschlusskundgebung. Heine initiierte im Frühjahr dieses Jahres die Onlinepetition gegen Netzsperren an den Bundestag.

Parallel zur Demonstration in Berlin fanden im Rahmen eines internationalen Aktionstages auch in mehreren anderen Ländern Demonstrationen, öffentliche Anhörungen oder Aktionstage statt, so etwa in Tschechien (wo gleich zum Auftakt der Aktionswoche ein Haus besetzt wurde), in Schweden, Finland, Großbritannien, Slowenien, Österreich und auch in Guatemala. In Bulgarien wurde demonstriert, um die Menschenrechte in der digitalen Welt zu verteidigen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Her mit der Hypernanny
Beitrag von: SiLæncer am 13 September, 2009, 15:27
Er hält es für die "Armbanduhr des 21. Jahrhunderts": TechCrunch-Blogger Michael Arrington ist davon überzeugt, dass ein kompaktes Aufzeichnungsgerät große Veränderungen nach sich ziehen wird. "Stell dir ein kleines Kästchen vor, das du an einer Halskette trägst und das alle paar Sekunden ein Foto deiner Umgebung schießt und den ganzen Tag lang alles aufnimmt, was rund um dich herum zu hören ist." Es habe GPS und könne die aufgezeichneten Daten drahtlos in die Cloud hochladen, wo sie mit Timestamps und Geokoordinaten verknüpft und die Soundfiles transkribiert und indiziert würden. "Menschen auf Fotos werden automatisch identifiziert und mit Tags markiert. Man muss sich vorstellen, dass bald ein ganzes Leben aufgezeichnet und durchsuchbar gemacht werden kann."

"Und das ganze", kommentiert man drüben beim Perlentaucher sarkastisch, "wird wahrscheinlich vom Innenminister anstelle des Personalausweises ausgegeben".

Arrington sieht die Selbstüberwachungstechnik in kurzer Zeit schon "so verbreitet wie Armbanduhren" (wobei ihm vielleicht noch nicht aufgefallen ist, dass immer weniger Menschen eine Armbanduhr tragen, weil sie die Uhrzeit von ihrem Handy ablesen). Er würde sich sowas sofort umhängen. Privatsphäre? Was die Leute heute – als genüssliches soziales Experiment – auf Facebook und Twitter von sich vor allen anderen ausbreiten, wäre vor zehn Jahren ein Datenschutz-Alptraum gewesen. Wie hätte eine Familie gar in den siebziger Jahren reagiert, wenn ihre Fotoalben pötzlich auf Computern verfügbar und für die ganze Welt zu sehen gewesen wären? Sie wäre fassungslos gewesen.

"Die Hardware ist nicht das Problem, sondern die Frage, wie man die anfallenden Datenmengen online transkribiert, indiziert und sichert", umreißt Arrington das Projekt "Life Recorder" – und dann kommt's: "Nur einige wenige Firmen (Microsoft, Google, Amazon) sind in der Lage, mit solchen Datenmengen umzugehen."

Ich kenne da noch andere, Handelsunternehmen wie Wal-Mart beispielsweise, deren Computerpower und Data Mining-Werkzeuge man nicht unterschätzen darf. Nicht zu vergessen sind außerdem unsere alten Freunde von der NSA. Die Vorstellung, dass eine lückenlose Aufzeichnung "meines Lebens" von Google verwaltet wird, ist aber eher niedlich als erschreckend. Sie macht deutlich, dass jemand wie Michael Arrington sich nach einer Hypernanny sehnt, die ihn algorithmisch pampert und mit Komfort versorgt.

Dass "mein Leben" in diesem Zusammenhang in Anführunsgzeichen steht, hat damit zu tun, dass mein Leben mit dem, was sich von meinen Aktivitäten aufzeichnen lässt, nur peripher etwas zu tun hat. Mein Denken und meine Empfindungen, das, was wir "Ich" nennen und was als ein rätselhaftes Kontinuum über den ständigen Augenblick der Gegenwart hinwegfließt – alles das kann nur aufgezeichnet werden, wenn ich bereit bin, mich auszudrücken und auch dann nur in fragmentierter und reduzierter Form. Was sich aufzeichnen lässt, sind Versteinerungen des Lebens, aber nicht das Leben selbst.

Ganz unabhängig von der Frage, wie viel sich tatsächlich technisch aufzeichnen lässt von dem, was wir Persönlichkeit, Individualität oder Bewusstsein nennen, wird der Life Recording-Ansatz an Informationsüberdruss scheitern. 24-Stunden-Aufzeichnungen von 365 Tagen im Jahr sind weder nützlich noch eine Freude. Die totale Erinnerung (die das natürlich gar nicht ist) ist eine Last, und das nicht nur, weil sie ignoriert, dass auch Erinnerung lebt und nicht aus den immergleichen, mumifizierten Records besteht.

Wir erinnern uns nicht an alles, sondern an bestimmte Dinge, interessante, schöne, wissenswerte, tragische, dramatische. Wozu soll ich mir nochmal 50 Minuten Illustriertenumblättergeräusche aus einem Arztwartezimmer anhören oder mir meinen Ausweichaktivismus auf der Flucht vor dringener Arbeit nochmal ansehen? So etwas will mich doch nur daran hindern, mich zu ändern. In technischer Form ist Erinnerung nichts als Gerät gewordener Konservativismus: so war es immer, so bleibt es.

An der Idee des Life Recording wird schon länger herumgebastelt. Sie entstammt ursprünglich militärischen Überlegungen. Soldaten auf Patrouille oder im Gefecht, so die Vision, sollen mit massiver Aufzeichnungskapazität ausgestattet werden, um die Kommandeure mit jeder nur erdenklichen Information zu versorgen, um eventuell Übersehenes zutage zu fördern oder detsillierte Manöverkritik zu ermöglichen.

Auch Marketingleute träumen von der totalen Aufzeichnung. Für Microsoft Research etwa arbeitet Gordon Bell an einem solchen Projekt, das er "Life Caching" nennt. Er selbst digitalisiert alles, was er besitzt, aufschreibt, fotografiert, hört und präsentiert. Das System nimmt seine Telefongespräche auf, was er im Radio und sonst an Musik hört und im Fernsehen sieht. Ein Logger zeichnet jeden Tastendruck, jede Mausbewegung, jedes verschobene Fenster auf seinem Rechner auf. Die Speicheranforderungen sind erstaunlich moderat, 300.000 Datensätze nehmen etwa 150 Gigabyte Speicherplatz in Anspruch. Etwa 60 Gigabyte nehmen die Videodaten ein, 25 Gigabyte die Fotos, 18 Gigabyte Musik- und Audiodaten. Den Rest teilen sich etwa 100.000 Webseiten, E-Mails, 15.000 Textdateien, 2.000 Powerpoint-Files und ein bisschen Vermischtes.

Für ein Unternehmen ist vor allem die Marketing-Potenz eines solchen Lebensspeichers von Interesse – so würde kein Produkt mehr vergessen, das man jemals gekauft hat. Für Marktforscher ist die Schatzkiste, in der sich die Objekte unserer persönlichen Aufmerksamkeit befinden, von größtem Interesse. Diesen Fundus vollumfänglich anzapfen zu können, ist für die einen eine wundervolle Vorstellung, für die anderen ein Horror.

Angesichts solcher Entwicklungen, die letztlich in einen Terabyte-Totalitarismus führen würde, wird auch wieder deutlich, dass das Vergessen kein Mangel ist. Es ist keine Fehlerhaftigkeit, sondern etwas, das unser Menschsein bestimmt. Es entlastet uns von unnötigem Erinnerungsballast, erleichtert Veränderung und Entwicklung. Wir brauchen keinen Life Recorder, Michael. Was wir brauchen, sind noch viel bessere und raffiniertere Formen des Vergessens als die, die wir bereits beherrschen – um uns in dem wunderbaren Übermaß an Information, Wissen und aller nichtgoogelbaren Dinge auf das Wesentliche konzentrieren zu können. Versuchsweise jedenfalls.

Quelle : http://www.heise.de/tr/
Titel: Ermittlungen gegen Polizisten nach Einsatz auf Datenschutz-Demo
Beitrag von: SiLæncer am 13 September, 2009, 17:52
Veranstalter und Teilnehmer von zwei Demonstrationen am Wochenende in Berlin haben das unverhältnismäßig harte Vorgehen der Polizei gegen Demonstranten kritisiert. Nach der Demonstration "Freiheit statt Angst–Stoppt den Überwachungswahn" ermittelt die Polizei jetzt wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt in den eigenen Reihen, wie ein Polizeisprecher der dpa am heutigen Sonntag in Berlin sagte. Ein auf YouTube veröffentlichtes Video (http://www.youtube.com/watch?v=TDYfm-NsXq8) zeigt, wie ein Radfahrer von einem Polizisten am Hemd gezogen und ins Gesicht geschlagen wird, um im Anschluss von mehreren Kollegen zu Boden gezerrt und getreten zu werden. Mitarbeiter des Landeskriminalamts arbeiteten mit Hochdruck an der Aufklärung des Zwischenfalls, sagte der Polizeisprecher.

An der Echtheit des Videos bestünden keine Zweifel, sagte der Polizeisprecher. Problematisch sei aber, dass die Vorgeschichte nicht gezeigt werde. Im Nebentext zum Video heißt es, der Radfahrer wollte Anzeige gegen einen Beamten erstatten, der zuvor einen Freund "unter unfreundlichen Umständen festgesetzt" hatte. Nach Darstellung der Polizei hatte der 37-jährige zuvor Überprüfungen "massiv gestört" und mehrere Platzverweise erhalten, die er nicht befolgte. Die Vorgehensweise der Beamten habe die Polizei veranlasst, ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten.

Die Organisatoren der Demonstration zeigten sich "bestürzt über diesen Vorfall". "Uns ist völlig unverständlich, wie die Polizei so agieren konnte", hieß es in einer Pressemitteilung. An der Demonstration hatten sich nach Polizeiangaben rund 10.000 Menschen beteiligt, die Veranstalter selbst sprechen von "insgesamt 25.000" Teilnehmern. 900 Beamte waren im Einsatz. Etwa 700 Demonstranten gehörten laut Polizei dem "antikapitalistischen Block" an. Einige störten demnach die Überprüfung eines Lautsprecherwagens, von dem aus zuvor zu Straftaten aufgerufen worden war. Insgesamt wurden 19 Personen festgenommen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Chaos Computer Club - Polizisten identifizierbar machen!
Beitrag von: SiLæncer am 13 September, 2009, 23:36
Anlässlich der Polizeigewalt auf der "Freiheit statt Angst"-Demonstration fordert der Chaos Computer Club (CCC) die verpflichtende Einführung von Identifikationsnummern für Polizisten.

Im Umfeld der Abschlusskundgebung am gestrigen Samstag kam es zu gewalttätigen Szenen zwischen Polizei und Demonstranten, wobei viele Beobachter das Verhalten der beteiligten Polizisten als unverhältnismäßig einstufen (gulli:news berichtete). Dieser Ansicht schließt sich auch der CCC an. Ein CCC-Mitglied hatte die Auseinandersetzungen dokumentiert und im Internet veröffentlicht.

Der CCC verurteilt die Angriffe aufs Schärfste und fordert die Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte auf Demonstrationen sowie regelmäßige psychologische Überprüfung von Polizisten, die in direkten körperlichen Kontakt mit Demonstranten kommen. Die Mitglieder der Hacker-Vereinigung merken an, dass der an der Auseinandersetzung beteiligte Beamte offenbar nicht bereit war, seine Dienstnummer auf Nachfrage zu nennen. "Wenn die Identifikation von gewalttätigen Polizisten durch die Beamten selbst so unterlaufen wird, bleibt als einzige nicht die polizeilichen Maßnahmen störende Option das Anbringen von gut sichtbaren auf der Veranstaltung eindeutigen Identifikationsnummern an den eingesetzen Kräften. Die zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen eingesetzte Schriftart eignet sich dabei gut für eine Erkennung von Straftätern in der Polizei auch auf unscharfen und verwackelten Bildern," schlussfolgern die Aktivisten.

Der CCC merkt an, dass es auch von anderen Veranstaltungen (Demonstrationen, aber auch beispielsweise Fußballspielen) zuletzt häufiger Berichte über "unverhältnismäßige Gewalt der Polizei gegen Zuschauer und Demonstranten" gab. Indem man eine Möglichkeit schafft, Polizisten zweifelsfrei zu identifizieren und im Falle eines Fehlverhaltens zur Rechenschaft zu ziehen, hofft man, diesem besorgniserregenden Trend entgegen zu wirken. "Offensichtlich kann man die Übergriffe - wie sie nun zum ersten Mal in HD-Qualität dokumentiert wurden - nicht als bedauerliche Einzelfälle abtun. Innerhalb der Polizeitruppe gibt es einzelne Beamte, die - auch unter Deckung ihrer Kollegen - Veranstaltungen zum Aggressionsabbau benutzen," so der CCC. Andy Müller-Maguhn, Sprecher des CCC sagte, "Polizeieinsätze dürfen kein rechtsfreier Raum sein, die im Schutz der Anonymität zu Entgleisungen einladen."

Die CCC-Mitglieder gehen noch weiter: "Während bisherige Berichte über Polizeiübergriffe zu leichtfertig als übertrieben abgetan wurden, gibt es nach Erscheinen dieses Videos keinen Zweifel mehr. Wir fordern daher weiter, Polizisten regelmäßig Kontrollen zu unterziehen, ob sie die charakterliche Festigkeit besitzen, der teils aufgeheizten Stimmung in großen Menschenmengen gelassen und unter verhältnismäßigem Einsatz des ihnen vom Souverän eingeräumten Gewaltsmonopols zu begegnen," schreiben sie.

Nach Ansicht der Hacker-Vereinigung schadet ein solches Fehlverhalten der Polizei letztendlich nicht nur den Opfern, sondern auch dem Staat selbst: "Werden von Polizisten begangene Straftaten nicht mit der selben Härte verfolgt wie die ebenfalls verabscheuenswürdigen Angriffe von Demonstranten auf die Beamten, und wenn falsch verstandener Korpsgeist die Strafverfolgung behindert, besteht die Gefahr, dass das Internet als öffentlicher Pranger mißbraucht wird. Der Achtung vor unserem Staat und seinen Organen wird durch Vertuschung dieser Vorkommnisse ein Bärendienst erwiesen."

Mit seiner Forderung nach einer Identifikationsmöglichkeit für Polizisten durch Nummern- oder Namensschilder betritt der CCC keineswegs Neuland. Bereits seit mehreren Jahrzehnten werden solche Forderungen von Aktivisten, aber auch in der Politik immer wieder ins Gespräch gebracht. Sie sind aber bisher stets gescheitert. Auch in den letzten Jahren stellten sich Mitglieder der Polizei, insbesondere der Polizeigewerkschaften, vehement gegen diese Pläne. Häufig geschah dies mit der Begründung, dass die Beamten durch diese Maßnahme Opfer von "Racheaktionen" werden könnten. Der Status Quo jedoch, das hat die gestrige Demonstration gezeigt, ist auch alles andere als optimal. So wird die Forderung des CCC wohl erneut eine alte, aber keineswegs befriedigend gelöste Debatte anfachen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: BKA-Panne stellt Instrument der Videofahndung in Frage
Beitrag von: SiLæncer am 16 September, 2009, 19:36
Eine gestern vom Bundeskriminalamt (BKA) ausgelöste öffentliche Videofahndung des Kriminaldauerdienstes hat sich als unnötige Maßnahme erwiesen. Der im Bild gezeigte Mann war bereits im Jahr 1994 wegen der ihm vorgeworfenen Taten verurteilt worden. Nach Angaben von Peter Lückemann, Sprecher der zuständigen Rostocker Staatsanwaltschaft, ist man sich sicher, dass ein online gestelltes Video mit Missbrauchsszenen von Kindern vor 1994 produziert wurde und damit keine neue Straftat betreffen kann. Die BKA-Fahnder sollen das Online-Video Ende 2008 im Rahmen einer Ermittlung gegen kinderpornographische Tauschringe gefunden haben.

Die ausgelöste öffentliche Videofahndung war die zweite ihrer Art. Während das BKA lediglich mitteilt, dass die Fahndung beendet sei und die Medien bittet, Hinweise aus ihren Internetportalen zu löschen, läuft die Ursachenforschung für die Fahndungspanne erst an. Offenbar hatte man nach einer ersten erfolgreichen Videofahndung Anfang August den Eindruck gewonnen, über ein Instrument zu verfügen, das schnelle Erfolge verspricht: Der mutmaßliche Täter meldete sich bereits nach einem Tag bei einer Polizeidienststelle.

In beiden Fällen lief die öffentliche Videofahndung nicht einmal über volle 24 Stunden. Die Geschwindigkeit, mit der ein Erfolg, aber auch ein Misserfolg erzielt wurde, zeigt die Möglichkeiten, die das BKA mit der Videofahndung hat. Sie zeigt aber auch, dass nicht immer gründliche Vorermittlungen durchgeführt werden. Das BKA ist die Behörde, die die Listen für die DNS-Sperren liefert und aktualisiert, die nach dem Zugangserschwernisgesetz von deutschen Providern implementiert werden müssen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Wolfgang Schäuble : Geheimdienst-Kontrolle abschaffen
Beitrag von: SiLæncer am 17 September, 2009, 18:00
Innenminister Wolfgang Schäuble will dem Bundestag die Kontrolle der Geheimdienste entziehen. Dort herrsche zu viel Öffentlichkeit, welche die Ermittler nicht gebrauchen könnten.

"Parlamentskontrolle zielt auf Öffentlichkeit, Nachrichtendienste aber brauchen den Verzicht auf Öffentlichkeit", erklärte Schäuble auf der Sicherheits- und Verteidigungskonferenz des Handelsblatts in Berlin. "Wir benötigen eine andere Art der Kontrolle der Nachrichtendienste, vielleicht sollten wir eine bestimmte Persönlichkeit dafür berufen", sagte Schäuble. "Das machen wir bei der Finanzkontrolle mit den Rechnungshöfen ja auch."

Der Innenminister begründete seinen Vorstoß damit, dass ausländische Geheimdienste mittlerweile im Umgang mit den deutschen Stellen vorsichtig geworden seien. Sie befürchteten, dass Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischem Abschirmdienst (MAD) oder dem Verfassungsschutz nicht vertraulich blieben.

Die Kontrolle der Geheimdienste war erst in der vergangenen Legislaturperiode reformiert worden. Gerade einmal zwei Monate sind vergangen, seitdem die Aufgaben des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Grundgesetz festgeschrieben wurden. Damit soll verhindert werden, dass es erneut zu Skandalen wie um die Bespitzelung von Journalisten durch den BND und die Rolle deutscher Agenten im Irakkrieg kommt.

Die Reform verpflichtet unter anderem die Bundesregierung, das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Geheimdienste, sowie besonders bedeutsame Vorgänge zu informieren. Das diese Bestimmung einigen Parlamentariern ein Dorn im Auge ist, überrascht kaum. Über das Ausmaß dieser Verpflichtung hatte es immer wieder Streit im Bundestag gegeben.

Entsprechend schnell kam denn auch die Kritik an Schäubles Vorstoß. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, FDP-Politiker Max Stadler, meint, "Schäuble sollte nun doch erst einmal abwarten, ob das neue Gesetz wirkt". Zudem glaube er nicht, dass der Bundestag dem Vorschlag zustimmen werde, "denn die Kontrolle der Geheimdienste ist die ureigenste Aufgabe des Parlaments."

Thomas Oppermann (SPD) nannte Schäuble sogar "nicht auf der Höhe der Zeit". Es sei "völlig unverständlich, warum der Verfassungsminister gegen eine gerade beschlossene Verfassungsreform anrennt". Der Geheimdienst-Experte der Grünen, Hans-Christian Ströbele, wies auf die Gefahren von Schäubles Ansinnen hin. Es stelle sich die Frage, wie denn ein mit Mehrheit der Regierungskoalition gewählter Geheimdienstbeauftragter objektiv die der Bundesregierung unterstellten Dienste überwachen solle und was er mit seinen Erkenntnissen mache.

Gerade die Positionen von Ströbele und Schäuble könnten unterschiedlicher nicht sein. "Missstände müssen öffentlich gemacht werden", forderte der Grünen-Politiker. Der Innenminister dagegen äußerte sich ablehnend über die Forderung, Akten über die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker im Mordfall Buback zu veröffentlichen: Die Zusage von Vertraulichkeit, so Schäuble, sei das Lebenselixier für Dienste und Informanten.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: Wolfgang Schäuble : Geheimdienst-Kontrolle abschaffen
Beitrag von: Jürgen am 18 September, 2009, 00:26
Der Herr hätte gerne eine teilweise nur noch als diktatorisch einzuordnende Machtfülle ohne jede Kontrolle.
Das aber verbietet unsere Verfassung unabänderlich, glücklicherweise.
Und das weiss er. Muss er wissen, von Amts wegen.
Und er hat geschworen.
Man sieht sich gezwungen, über die Bedeutung des Begriffs Meineid nachzudenken...

Der oberste Souverän ist der Bürger.
Ihm und nur ihm ist jeder Teil der Staatsgewalt volle Rechenschaft schuldig.
Auch er.

Ein offenkundiger Verfassungsfeind als Verfassungsminister, das ist hanebüchen und pervers und zuletzt in den dreissiger Jahren des vorigen Jahrhunderts vorgekommen, einer Zeit, aus der er offenbar sein Verständnis von Recht und Ordnung bezieht.

Absolut untragbar, der Mann muss endlich aller Ämter enthoben werden. Kopfschuss hin oder her, sowas geht absolut nicht.

Jürgen
Titel: Ausschuss befasst sich mit prügelnden Polizisten
Beitrag von: SiLæncer am 20 September, 2009, 16:17
Eine Woche nach den gewalttätigen Übergriffen von Berliner Polizisten auf der Datenschutz-Demonstration Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn müssen Innensenator Ehrhart Körting (SPD) und Polizeipräsident Dieter Glietsch im Innenausschuss die Vorfälle erklären. Auf Antrag der FDP steht das Thema am Montag um 10 Uhr im Ausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses auf der Tagesordnung. Glietsch hatte angekündigt, den Fall "lückenlos" aufzuklären.

Videos im Internet zeigen, wie ein Polizist einen Radfahrer, der sich zuvor Notizen gemacht hatte, am Hemd zurückzerrt, ein anderer Polizist ihm ins Gesicht schlägt und der Mann dann zu Boden gedrückt wird. Die beiden beschuldigten Polizisten wurden in den Innendienst versetzt, aber nicht suspendiert. Glietsch kündigte inzwischen an, auch bei Demonstrationseinsätzen sollten Polizisten von 2010 an eine Kennzeichnung mit ihrem Namen oder ihrer Dienstnummer tragen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Übergriffe auf Demo: Polizeipräsident kündigt Verfahren gegen Polizisten an
Beitrag von: SiLæncer am 21 September, 2009, 09:46
Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch hat Konsequenzen für die Polizisten angekündigt, die an einem Übergriff auf einen 37-jährigen Radfahrer auf der Datenschutz-Demonstration "Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn" beteiligt gewesen sein sollen. Gegen sie sei ein Verfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet worden, sagte Glietsch am heutigen Montag im Inforadio des RBB. Die Übergriffe sind heute auch Thema im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses.

Videos im Internet zeigen, wie auf einer Datenschutz-Demonstration am 12. September ein Polizist einen Radfahrer am Hemd zurückzerrt, ein anderer Polizist ihm ins Gesicht schlägt und der Mann dann zu Boden gedrückt wird. Glietsch muss heute gemeinsam mit Innensenator Ehrhart Körting im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses zu dem Vorfall Stellung beziehen. Im Radiointerview sagte der Polizeipräsident, es lasse sich nicht ausschließen, dass die Polizisten überreagiert hätten, der Anschein spreche dafür.

Glietsch wies darauf hin, dass die Vorgeschichte der Ereignisse in dem Video im Internet nicht erfasst wurde. Es gebe unterschiedliche Darstellungen dazu. Er wolle den Sachverhalt nicht bewerten, da dies Gegenstand der laufenden Ermittlungen sei. Polizisten seien starken Belastungen ausgesetzt, sie würden oft gerade bei derartigen Großdemonstrationen angefeindet, beleidigt, angegriffen. Vor diesem Hintergrund könnten einem Polizisten im Einzelfall die Nerven durchgehen.

Der Berliner Polizeipräsident kündigte an, dass die Polizisten künftig im täglichen Dienst und bei Demonstrationen Namensschilder tragen. Dabei gehe es nicht darum, dass Übergriffe besser geahndet werden sollten, sondern um mehr Bürgernähe. Die Beteiligten der Vorfälle vor einer Woche seien auch ohne Namens- oder Nummernschild identifiziert worden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Anzahl der Verfahren mit Telekommunikationsüberwachung gestiegen
Beitrag von: SiLæncer am 23 September, 2009, 09:47
Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Verfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden, gegenüber dem Vorjahr um 11 Prozent gestiegen. Während es 2007 noch 4806 solcher Verfahren gegeben hat, sind es im vergangenen Jahr 5348 gewesen, berichtet die Süddeutsche Zeitung über eine Statistik des Bundesamtes für Justiz zu den Maßnahmen nach Paragraph 100a StPO. Insgesamt seien 16.463 Mal Überwachungsmaßnahmen angeordnet worden. Besonders stark sei mit 30 Prozent der Anstieg in Bayern gewesen, dort seien 2008 1023 Verfahren mit TK-Überwachung registriert worden.

Die Zahlen beziehen sich laut dem Bericht nur auf die Abhörmaßnahmen, die im Rahmen laufender Ermittlungs- und Strafverfahren wegen eines konkreten Tat-Verdachts eingeleitet wurden. Sie enthalten keine Abhöraktionen und Lauschangriffe der Polizei zu präventiven Zwecken und Eingriffe der Geheimdienste in das Fernmeldegeheimnis. Die Geheimdienste werden nicht von der Justiz, sondern von der G-10-Kommission des Parlaments kontrolliert.

Malte Spitz, Vorstandmitglied von Bündnis 90/Die Grünen, sieht in den Zahlen den Bedarf für eine umfangreiche Reform begründet. Die Telekommunikationsüberwachung dürfe nicht zum Regelinstrument werden, schreibt er in seinem Weblog, in dem er die Statistik des Bundesamts für 2008 veröffentlicht hat (PDF-Datei). Auch meint Spitz, die Vorratsdatenspeicherung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte, sie müsse beendet werden.

2008 gab es laut einer weiteren von Spitz veröffentlichten Statistik (PDF-Datei) 8316 Verfahren, in denen nach Paragraph 100g StPO Verkehrsdaten erhoben wurden. In etwa der Hälfte der Fälle waren die Daten allerdings nicht älter als einen Monat. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, hatte in seinem Jahresbericht auf ein Gutachten (PDF-Datei) des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht verwiesen, dass die datenschutzrechtliche Kritik an der Ausgestaltung der Verkehrsdatensabfrage zu Strafverfolgungszwecken bestätige.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/Anzahl-der-Verfahren-mit-Telekommunikationsueberwachung-gestiegen--/meldung/145735
Titel: Verwaltungsgericht München: Kfz-Kennzeichen-Scanning ist rechtmäßig
Beitrag von: SiLæncer am 23 September, 2009, 15:49
Das Verwaltungsgericht München hat eine Klage gegen das automatische Scannen von Autokennzeichen auf den Straßen des Freistaats abgewiesen (Az. M 7 K 08.3052). Die Kammer widersprach der Auffassung des Klägers, des Informatikers Benjamin Erhart, dass die entsprechenden Vorschriften im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) zu unbestimmt und überdies unverhältnismäßig seien. Da es zum massenhaften Scanning in Bayern aber noch keinerlei Rechtsprechung gebe, lässt die Kammer bewusst eine Berufung zu. "Es gibt durchaus gute Argumente, auch der anderen, der hier unterlegenen Seite zu folgen", meint das Gericht.

Erharts Anwalt, Patrick Breyer, einer der Hauptorganisatoren des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, hatte in der Verhandlung argumentiert, dass in den einschlägigen Artikeln 33 und 38 des PAG nicht klarwerde, welche Datenbestände konkret für den Abgleich mit den millionenfach gescannten Kennzeichnen herangezogen werden. Es würden keine rechtlichen Normen angegeben, deren Verletzung die Autofahrer in die Trefferliste bringen können. "Der Datenbestand kann sich damit dauernd ändern", warnte Breyer.

Diese Unbestimmtheit wiege schwer, da die automatischen Scans einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die informationelle Selbstbestimmung aller Betroffenen darstellten, sagte Breyer und verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2008 gegen das Kennzeichenscanning in Hessen und Schleswig-Holstein. Auf dieses Grundsatzurteil hatte sich Erhart gestützt und gefordert, dass das Verwaltungsgericht die bayerische Regelung ebenfalls dem Bundesverfassungsgericht vorlege. Doch das Gericht hielt die von den Vertretern des Bayerischen Innenministeriums angeführten "allgemeine Bestimmungen" für ausreichend.

Auch in der Frage, ob die Bürger über das Scannen informiert werden müssten, entschieden die Richter im Sinne des beklagten Freistaats. Da nach der bayerischen Regelung die Videodaten von Fahrzeugen, bei denen es keine Übereinstimmung mit Inpol-Fahndungsdaten gebe, sofort und spurlos gelöscht werden, entstehe keine Benachrichtigungspflicht für jedermann. Der Eingriff in Persönlichkeitsrechte und informationelle Selbstbestimmung sei damit gering, erläuterte das Gericht. Wer im Netz hängenbleibt, könne im Rahmen der weiteren, dann offenen Polizeimaßnahmen seine Rechte wahrnehmen. Falsche Treffer, vor denen der Kläger in seiner Klageschrift auch gewarnt hatte, kamen dabei nicht eigens zur Sprache. Der Kennzeichenabgleich auf Bayerns Straßen sei noch nicht mehr als stichprobenhaft, urteilte das Gericht mit Blick auf die Zahl der Anlagen.

Aktuell betreibt die bayerische Polizei laut Auskunft eines Polizeivertreters 22 Anlagen an 12 festen Standorten und zusätzlich eine mobile Anlage. Zwei weitere mobile Anlagen seien derzeit nicht in Betrieb. Durch das Scanning sollen nach Angaben der Polizei Terroristen oder potenzielle Attentäter verfolgt, und nicht, wie im Bayerischen Landtag verschiedentlich befürchtet, ausländerrechtliche Maßnahmen durchgesetzt werden können. Die Anlagen würden bevorzugt entlang von "Kriminalitätsrouten" installiert. Eine umfängliche Statistik zu den Fahndungserfolgen gibt es allerdings nicht. In der Antwort auf eine Anfrage (PDF-Datei) des SPD-Landtagsabgeordneten Florian Ritter im Jahr 2007 wurden neben Autodiebstahl, Trunkenheit, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz auch Grenzfahndungen und Aufenthaltsermittlungen angegeben.

Erhart und sein Anwalt erklärten heute, sie prüften eine Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Schon bald werde es eine weitere Klage gegen das Kennzeichen-Scanning in Baden-Württemberg geben. Laut einer vom ADAC in Auftrag gegebenen Studie des Datenschutzexperten Alexander Roßnagel zu den Regelungen in verschiedenen Bundesländern sind fast alle existierenden Gesetze in Teilen verfassungswidrig.

Quelle : www.heise.de
Titel: Project Indect: EU forscht an totaler Überwachung
Beitrag von: SiLæncer am 23 September, 2009, 15:56
Die Europäische Union hat ein Forschungsprojekt namens "Project Indect" gestartet. Dieses soll ein umfassendes Überwachungssystem für das Internet hervorbringen, berichtet die britische Tageszeitung 'The Telegraph (http://www.telegraph.co.uk/news/uknews/6210255/EU-funding-Orwellian-artificial-intelligence-plan-to-monitor-public-for-abnormal-behaviour.html)'.

Ziel sei es, eine Technologie zu entwickeln, die automatisiert das Internet überwacht und "Bedrohungen, unnormales Verhalten und Gewalt" erkennt. Dazu soll sie Informationen von Webseiten, Foren, File-Servern, Peer-to-Peer-Netzen und auch privaten Computern analysieren.

Das Forschungsprojekt ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt. Rund 11 Millionen Euro sind von der Europäischen Union zur Verfügung gestellt worden. Beteiligt sind Forscher an der britischen York University sowie neun weiteren Universitäten in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten.

Eingebettet ist das Projekt in ein Programm der EU, das den Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus voranbringen und zu einer stärkeren Steuerung der Zuwanderung führen soll. Die Etats in diesen Bereichen wurden dafür um rund 13,5 Prozent auf fast eine Milliarde Euro aufgestockt.

Für Stephen Booth, Analyst beim Think Tank "Open Europe", der dieses EU-Programm umfassend analysiert hat, haben Projekte wie Indect durchaus einen Orwellschen Zug und stellen die persönliche Freiheit der Bürger infrage. "Sie greifen massiv in die Privatsphäre ein und die Bürger sollten sich fragen, ob die EU ihre Steuergelder für so etwas ausgeben soll", sagte er.

"Die Überwachung der gesamten Bevölkerung statt individueller Verdächtiger ist ein ungeheurer Schritt für jede Gesellschaft", erklärte Shami Chakrabarti, Leiterin der Menschenrechtsorganisation Liberty. Das sei auf einer nationalen Ebene bereits sehr gefährlich - auf EU-weitem Niveau sei es hingegen sogar eine erschreckende Vorstellung.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Re: Project Indect: EU forscht an totaler Überwachung
Beitrag von: Jürgen am 24 September, 2009, 02:21
Wer hat die EU eigentlich ermächtigt, die Informations- und Meinungsfreiheit aller Bürger grundsätzlich in Frage zu stellen, jedermann als Verdächtigen hinzustellen und in seinem Privatleben herumzuschnüffeln?

Welcher Teufel reitet die, Begriffe wie "unnormales Verhalten" zu verwenden?

Was GeStaPo und Stasi nicht vermochten, will nun "unser" Europa ermöglichen???

Wie wehrt man sich gegen eine in entscheidenden Gremien demokratisch immer noch nicht legitimierte internationale Organisation, die keine Rücksichten auf Menschen- und Bürgerrechte nimmt?

Auf Glühlampen kann ich verzichten, auf meine Freiheit nicht.
Es wird höchste Zeit, dass dieser Versammlung abgeschobener Hinterbänkler Einhalt geboten wird, bevor umkehrbare Fakten geschaffen werden.

Jürgen
Titel: Innenministerium will Verfassungsschutz zur Polizei machen
Beitrag von: SiLæncer am 25 September, 2009, 09:30
Ein "Wunschzettel" aus den Referaten des Innenministeriums illustriert weitreichende Forderungen und Vorstellungen des Innenministeriums für Maßnahmen zur inneren Sicherheit nach den Bundestagswahlen. Nach dem Konzept, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, würde der Verfassungsschutz zahlreiche neue Kompetenzen bekommen, die bislang der Polizei vorbehalten waren. Auch soll etwa der genetische Fingerabdruck als erkennungsdienstlicher Standard etabliert werden, berichtet die Zeitung. Aus dem Innenministerium hieß es zu dem Konzept, das Papier sei kein Koalitionsverhandlungs-Papier, sondern ein "Ministeriums-Internum". Es sei nur im Auftrag von Referatsleitern aufgeschrieben worden, was man in der laufenden Legislaturperiode nicht geschafft habe.

Laut diesem Wunschzettel würde der Verfassungsschutz zu einer allgemeinen Sicherheitsbehörde ausgebaut. Die als Reaktion auf nationalsozialistische Herrschaftsinstrumente wie Gestapo und Reichssicherheitshauptamt etablierte strikte Trennung von Geheimdienst und Polizei würde damit weiter aufgeweicht. Der Verfassungschutz soll künftig das Recht zur heimlichen Online-Durchsuchung erhalten – dies ist nach dem jüngst in Kraft getretenen BKA-Gesetz bislang dem BKA vorbehalten. Außerdem soll der Inlandsgeheimdienst Zugriff auf die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung erhalten, bei der die Verbindungsdaten der Telekommunikation und des Internet-Zugriffs aller Bürger festgehalten werden. Bislang ist auch dies der Polizei vorbehalten.

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung allerdings harrt noch der verfassungsrechtlichen Prüfung, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Massenbeschwerde gegen das Gesetz steht noch aus. Auch das BKA-Gesetz soll zudem einer weiteren Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterzogen werden. Die Verfassungsrichter hatten zuvor bereits der Ausforschung von Computern und Festplatten enge Grenzen gesetzt und ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme etabliert.

Dem Verfassungsschutz sollen laut Innenministerium aber auch Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden. Neben den Plänen zum Verfassungsschutz enthält das Papier aus dem Innenministerium auch die Forderung, den genetischen Fingerabdruck als "erkennungsdienstliche Standardmaßnahme"einzuführen – bislang ist er nur bei "Straftaten von erheblicher Bedeutung" und nur nach Genehmigung durch einen Richter erlaubt. Zudem sollen verdeckte Ermittlern, wenn sie Straftaten begehen und diese zum "szenetypischem Verhalten" gehören, nicht bestraft werden.

Das Innenministerium verfolgt bereits seit geraumer Zeit eine Linie, die nicht nur die Befugnisse der Strafermittler auch im präventiven Bereich immer weiter ausdehnt, sondern auch die Grenzen zwischen Geheimdienst und Polizei aufweicht. Pläne des Innenministeriums, die Befugnisse des Verfassungschutzes auszubauen, wurden bereits Ende vergangenen Jahres bekannt – und von Unionspolitikern verteidigt. Auch kritisierten Datenschützer und Bürgerrechtler bereits beispielsweise das Abhörzentrum im Bundesverwaltungsamt als "Bundesabhörzentrale"; nach den Plänen des Innenministeriums soll sie künftig auch als eine Art übergeordnete Denkfabrik für das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundespolizei und das BKA fungieren.

Quelle : www.heise.de
Titel: "Wir brauchen in Deutschland keine Geheimpolizei"
Beitrag von: SiLæncer am 25 September, 2009, 15:30
Die angeblich geplante Zusammenlegung von Polizei und Verfassungsschutz stößt auf den Widerstand der organisierten Polizei. Sowohl die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) äußerten deutliche Kritik an einem Konzeptpapier des Bundesinnenministeriums, das seinen Weg in die Öffentlichkeit gefunden hat. Auch SPD, FDP und Grüne kritisierten die Pläne.

Hinter den Kulissen ist die Aufregung groß. Das Konzeptpapier, aus dem die Süddeutsche Zeitung zitiert, wird von allen Seiten als Eingriff in den Wahlkampf interpretiert. "Das ist eine einzige Aufforderung, bloß nicht CDU/CSU zu wählen", grantelte ein ranghoher Polizeibeamter gegenüber heise online. "Irgendwelche Bürokraten, die ab Sonntag sowieso nicht mehr im Amt sind, missbrauchen die Kritik an der Polizeiarbeit zu wahltaktischen Manövern."

Auch die verschiedenen Polizeiverbände kritisierten offiziell die Inhalte des Konzeptpapiers. Klaus Jansen vom Bund deutscher Kriminalbeamter wird in einer Pressemitteilung deutlich: "Wir brauchen in der Bundesrepublik Deutschland keine Geheimpolizei". Während Polizei wie Verfassungsschutz verdeckt ermittelten, unterliege die Polizeiarbeit der Überprüfbarkeit durch den betroffenen Bürger. Dieser wichtige Unterschied zum Verfassungsschutz (der in den einzelnen Bundesländern von G10-Kommissionen beaufsichtigt wird) dürfe nicht aufgegeben werden. Konrad Freiberg von der Gewerkschaft der Polizei stellte in einer Mitteilung fest, dass die bewährte Sicherheitsstruktur nicht leichtfertig in Frage gestellt werden sollte. "Im Übrigen sollte man zunächst das Wahlergebnis abwarten, um danach zu wissen, mit welchem Gesprächspartner man es zu tun hat," bemerkte der Gewerkschafter.

Wahlkampfbedingt heftige Reaktionen kamen von den politischen Parteien. Auf Seiten der FDP kündigte der Rechtsanwalt Gerhard Baum eine Verfassungsklage an, sollten die Pläne realisiert werden. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann ging direkt den Hausherrn des Bundesinnenministerium an: Das Konzeptpapier zeige, das Wolfgang Schäuble die roten Linien einer rechtsstaatlichen Innenpolitik überschreiten möchte. Volker Beck, sein Pendant bei den Grünen, warnte davor, dass nach der Bundestagswahl ein Anschlag auf die Bürgerrechte drohe.

Für die Piratenpartei kommentierte Uli König, der schleswig-holsteinische Parteivorsitzende den Vorgang. Er wolle Herrn Schäuble gerne an seinen Amtseid erinnern, in dem dieser gelobt hatte, das Grundgesetz zu verteidigen. Weiter heißt es in der Stellungnahme der jungen Partei: "Für die Piratenpartei besteht das strikte Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten in Deutschland aus gutem Grund, da in der deutschen Geschichte insbesondere Inlandsgeheimdienste durch ihre Methoden bei der Bekämpfung Oppositioneller den Staat als Ganzes delegitimiert und in Misskredit gebracht haben." Die Linkspartei orientierte sich in ihrer Stellungnahme gleich am Kommunistischen Manifest: "Ein Gespenst geht um in Europa..."

Im Bundesinnenministerium werden die bekanntgewordenen Pläne unterdessen heruntergespielt. "Es war und ist üblich, dass zur Vorbereitung auf die nächste Legislaturperiode in allen Abteilungen am Ende einer Wahlperiode die Referatsleiter in einer Stoffsammlung die erledigten und noch offenen fachlichen Punkte aus ihrer Sicht zusammenstellen. Dies dient ausschließlich dem eigenen Überblick der betroffenen Arbeitseinheiten. Auch die Referate der Sicherheitsabteilung des BMI waren beauftragt, eine solche Stoffsammlung zu erstellen. Es handelt sich um eine interne Aufzeichnung erledigter und offener Themen", erklärte Staatssekretär August Hanning in einer BMI-Mitteilung den Status des Papiers. Die Zusammenlegung von Polizei und Verfassungsschutz sei keineswegs eine Politik des Bundesinnenministeriums, so Hanning weiter.

Ungeachtet der wahlkampfbedingten Aufregung häufen sich die Indizien, dass nach der Wahl ein großes Revirement bei den Sicherheits- und Polizeibehörden geplant ist. Anfang September berichtete der Behörden-Spiegel von Plänen des Innenministeriums, die SPD-Mitglieder und Amtsleiter Jörg Ziercke (Bundeskriminalamt), Heinz Fromm (Verfassungsschutz) und Ernst Uhrlau (Bundesnachrichtendienst) in der kommenden Legislaturperiode durch CDU-Mitglieder zu ersetzen. Das Blatt spekulierte außerdem darüber, dass der Innen-Staatssekretär Hanning Leiter des Bundeskanzleramtes werden und dessen Leiter Thomas de Maizière als Bundesinnenminister weiter arbeiten könnte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Staatsgewalt mit Tarnkappe
Beitrag von: ritschibie am 25 September, 2009, 15:46
Zu SiL's Postings noch der Originalkommentar von Herbert Prantl ("SZ") - ohne Worte!
Die Wand, die den Inlandsgeheimdienst bislang von der Polizei trennte, wird eingerissen. Warum aus dem Verfassungsschutz keine geheime Polizei werden darf.

45 Jahre lang war die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst in Deutschland zugesperrt und verriegelt. Vor 15 Jahren wurde sie erstmals aufgesperrt und einen Spalt weit geöffnet; das geschah mit dem sogenannten Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994.

(http://pix.sueddeutsche.de/politik/572/488964/180x180_L6qqYA2hje.jpeg)
Online-Durchsuchung: Die Tür zwischen
Polizei und Geheimdienst soll ganz
aufgerissen werden. (Foto: ddp)


Dann wurde die Tür zwischen Polizei und Geheimdienst ganz aufgerissen; das geschah mit den Sicherheitsgesetzen nach dem 11. September 2001.

Dann wurde sie ganz aus den Angeln gehoben und ausgehängt; das geschah mit dem sogenannten Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz von 2006.

In der nächsten Legislaturperiode soll nun, so die Pläne des Bundesinnenministeriums, die ganze Wand eingerissen werden. Aus dem Verfassungsschutz, aus dem Inlandsgeheimdienst also, soll eine allgemeine Sicherheitsbehörde werden. Das heißt: Polizei und Geheimdienst werden zusammengeführt. Die Verquickung von Polizei und Geheimdienst, die 1994 begonnen hat, soll nun vollendet werden. Das also ist die neue Sicherheitsarchitektur, von der seit Jahren die Rede ist.

Die Geheimdienste erhalten, darin besteht die Politik der inneren Sicherheit seit 15 Jahren, immer mehr Kompetenzen, und zwar nicht irgendwelche, sondern Kompetenzen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung. Das heißt: Der Geheimdienst übernimmt immer mehr Polizei- und Staatsanwaltsaufgaben, ohne aber den gerichtlichen Kontrollen zu unterliegen, wie sie für die ordentlichen Sicherheitsbehörden, also für Polizei und Staatsanwaltschaft, vorgesehen sind. Aus dem Geheimdienst wird eine Geheimpolizei.

1994 wurde der Bundesnachrichtendienst, also der Auslandsgeheimdienst, zum großen Ohr der Polizei; er bekam das Recht, zur Bekämpfung der Drogenkriminalität Gespräche des internationalen Telefonverkehrs aufzuzeichnen, sobald bestimmte Stichwörter fallen. Die Erkenntnisse darüber werden, ohne dass Betroffene davon erfahren, an andere Sicherheitsbehörden weitergegeben. Solche Ermittlungsbefugnisse wurden seitdem stark ausgeweitet. Den Geheimdiensten sind Sonderrechte aber eigentlich nur zum Schutz der freiheitlichen Grundordnung eingeräumt. Die neueren Sicherheitsgesetze verleihen ihnen diese Sonderrechte auch zur allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung und losgelöst von den Kontrollen, die sonst bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten gelten.

Die Pläne, die im Bundesinnenministerium ausgearbeitet wurden und die Grundlage für die Koalitionsverhandlungen werden sollen, sehen alles vor, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verboten hat: Der Inlandsgeheimdienst soll künftig Computer online durchsuchen dürfen. Das höchste Gericht in Karlsruhe hat das, als Nordrhein-Westfalen ein solches Gesetz für den Landesverfassungsschutz gemacht hat, ausdrücklich verboten.

Der Inlandsgeheimdienst soll auch auf die Daten der Vorratsspeicherung zugreifen dürfen, also auf die Verbindungsdaten jedes Menschen, der in Deutschland telefoniert, faxt, E-Mails oder SMS-Kurzmitteilungen verschickt. Das dürfen bislang nur Polizei und Justiz, und auch diese Befugnis ist äußerst umstritten. Das einschlägige Gesetz liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Dem Inlandsgeheimdienst sollen schließlich Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden, offensichtlich ohne die strikten und scharfen Bedingungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum großen Lauschangriff der Polizei und der Justiz auferlegt hat. Der Verfassungsschutz wird auf diese Weise zur Geheimpolizei.

Von langer Hand vorbereitet

Die Pläne zum Umbau des Verfassungsschutzes in eine allgemeine Sicherheitsbehörde sind von langer Hand vorbereitet. Man muss zwanzig Jahre zurückblättern, in die Jahre 1989/90. Der damalige und heutige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stellte mit gelassener Genugtuung den Verfassungsschutzbericht vor: Die Bedrohung aus dem Osten war zusammengebrochen, die Gefahren, so lange beschworen, existierten nicht mehr. Wer sollte jetzt noch wühlen, wer noch zersetzen? Die zahlreichen Ableger der SED im Westen waren eingegangen.

Der Verfassungsschutzbericht, den der Bundesinnenminister Schäuble im Juli 1990 vorlegte, war deshalb der letzte von der alten Art. War mit dem Ende des Berichtszeitraums 1989 die große Geschäftsgrundlage entfallen, auf welcher der Verfassungsschutz seit seiner Gründung gearbeitet hatte? War der Verfassungsschutz nun überflüssig. Spannend war deshalb damals nicht Schäubles Rückblick, sondern sein Ausblick in die Zukunft. Das gesetzliche Aufgabenspektrum, so sagte er damals, "wird sich allen politischen Umwälzungen zum Trotz nicht verengen". Das machte hellhörig. Neue Aufgaben sollten die alten, die entfallenen, ersetzen.

Schäuble meinte unter anderem Aufgaben im Bereich der organisierten Kriminalität und des Handels mit Rauschgift. Es sei darüber nachzudenken, "ob und gegebenenfalls wie der Verfassungsschutz zur Lösung der Probleme eingesetzt werden kann". Damals begannen die Überlegungen, aus dem Verfassungsschutz eine Bundesbehörde für innere Sicherheit zu machen.

Dieser Umbau wurde sodann betrieben - er begann noch zu Zeiten der Regierung Kohl, also während der CDU/CSU-FDP-Koalition, er wurde fortgesetzt zu Zeiten der Regierung Schröder, also während der rot-grünen Koalition und unter der Ägide von Innenminister Schily, und er ging weiter zu Zeiten der Regierung Merkel, also während der schwarz-roten Koaliton mit Innenminister Schäuble.

Eine Geschichte der Affären

Diese Politik durchbricht und beendet die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst. Die hatte und hat aber ihren guten Grund. Die Geheimdienste stehen nämlich außerhalb der allgemeinen rechtsstaatlichen Kontrolle, sonst könnten sie ihre geheime Arbeit nicht tun.

Zwingende Konsequenz dieses Privilegs aber ist eine äußerst enge Beschreibung von Aufgabe und Kompetenzen. Geheimdienst und geheimdienstliche Methoden - das bedeutet immer: der Betroffene erfährt nichts, er kann sich nicht wehren, eine richterliche Kontrolle gibt es nicht.

Die Zurückhaltung der Geheimdienste, die Beschneidung ihrer Kompetenzen, gehört zur Staatsvernunft, sie gehört zu den Lehren aus der deutschen Geschichte, sie steht am Anfang der Geschichte der Bundesrepublik. Warum? Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs war von den Nationalsozialisten ein Reichssicherheitshauptamt eingerichtet worden: ein Generalstab, der die Führung von Geheimer Staatspolizei, Sicherheitsdienst SD und Kriminalpolizei koordinierte.

Alles, was in diese Richtung geht, sollte in der demokratischen Bundesrepublik Deutschland verboten sein. Deshalb schrieben die West-Alliierten im sogenannten Polizeibrief der Militärgouverneure vom 8./14. April 1949 über die Geheimdienste: "Der Bundesregierung wird es gestattet, eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnis haben." Entscheidend ist und bleibt dieser letzte Satz. Er ist zur Verfassungstradition der Bundesrepublik geworden. Diese Verfassungstradition wird nun zerstört.

Seltsame Dinge des Geheimdienstes

Die bundesdeutsche Geschichte zeigt, wie viele seltsame Dinge sich die Geheimdienste schon erlaubt haben. Ihre Geschichte ist auch eine Geschichte der Affären. Mehr als die Hälfte aller Untersuchungsausschüsse, die in den deutschen Parlamenten eingerichtet wurden, haben sich mit Geheimdienstaffären beschäftigt.

Die Affäre um das sogenannte Celler Loch gehört zu den Spitzenreitern auf der Liste geheimdienstlicher Verfehlungen: 1978 hatte der niedersächsische Verfassungsschutz nach Absprache mit dem Ministerpräsidenten ein Loch in die Mauer des Gefängnisses von Celle gesprengt und die Aktion Terroristen in die Schuhe geschoben, auf dass man sich so beim Wähler als effektiver Terroristenverfolger empfehlen konnte. Opfer wurden Unschuldige, aber auch die Polizei, die an eine terroristische Aktion glaubte; das Parlament und die Öffentlichkeit wurden zum Narren gehalten.

Der Skandal um das Celler Loch wird noch übertroffen von einem Schmuggel, den der Bundesnachrichtendienst 1994 einfädelte: Ein hochgefährlicher Plutonium-Schmuggel von Moskau nach München im August 1994 war von vorn bis hinten eine Inszenierung des Geheimdienstes.

Deutsche sogenannte Lockspitzel hatten so lange mit so viel Geld gewedelt, bis "normale" Kriminelle ins Nuklearschmuggel-Geschäft eingestiegen waren. Sie waren mit der Nase aufs Plutonium gestoßen worden - und der zu bekämpfende Markt auf diese Weise erst geschaffen worden. Kriminelle Banden handeln mit nuklearem Material: Aus dieser abstrakten Gefahr machte der Geheimdienst eine konkrete - und gefährdete damit die öffentliche Sicherheit in erheblicher Weise.

Die Vermischung von Geheimdienst und Polizei macht die Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten zu einem unverantwortlichen Abenteuer für den Rechtsstaat. Auf diese Weise setzt sich die Staatsgewalt eine Tarnkappe auf.

Es geht nicht an, dass die Regeln, die das Polizeirecht und die Strafprozessordnung formulieren, dadurch umgangen werden, dass man die Bekämpfung von Straftaten einem Organ überträgt, für das diese Gesetze nicht gelten. Wenn ein Geheimdienst wie eine Polizei arbeitet, muss er künftig auch wie die Polizei angeleitet und kontrolliert werden - von Staatsanwaltschaft und Justiz. Eine Geheimpolizei darf es im Rechtsstaat Bundesrepublik nicht geben.

Quelle: www.sueddeutsche.de
Titel: Schäubles "Horrorkatalog"
Beitrag von: SiLæncer am 25 September, 2009, 17:15
Kurz vor der Wahl zeigt ein Papier aus dem Innenministerium, wie man hier den Sicherheits- und Überwachungsstaat munter weiter ausbauen will.

Aus dem Haus von Bundesinnenminister Schäuble ist gerade noch rechtzeitig vor der Wahl eine Wunschliste in die Hände der Süddeutschen Zeitung gelangt, die weiter geht als alles, was man bislang aus dem Mund des Innenministers hörte, aber durchaus glaubwürdig wirkt und das Konzept des Sicherheits- und Überwachungsstaats nur weiter ausbaut.

Ob der Brisanz des Papiers versucht man im Bundesinnenministerium, es herunterzu spielen, wie das auch im Fall des Papiers aus dem von Guttenberg geleiteten Wirtschaftsministerium der Fall war. Es sei nur ein Wunschzettel der Referate des Ministeriums am Ende der Legislaturperiode, sagte Bruno Kahl, der Büroleiter von Minister Wolfgang Schäuble (CDU). Zur Leitungsebene sei es noch nicht gelangt. Zudem sei es nur ein "Ministeriums-Internum", aber kein Papier, das Koalitionsgesprächen zugrunde liegen soll, wie die SZ berichtete. Allerdings steht auf dem Bericht: „Vorbereitung Koalitionspapier“, und beruhigend ist auch nicht, wenn es heißt, dass doch nur im Auftrag von Referatsleitern aufgeschrieben worden sei, was man in der laufenden Legislaturperiode nicht geschafft habe. Das wiederum heißt dann doch, dass es sich um eigentlich verfolgte Ziele handelt.

Nach dem Papier besteht die Absicht, Die Aufgaben von Polizei und Verfassungsschutz wieder zusammenzufassen, also die strikte Trennung zwischen den Behörden einzureißen, die nach den Erfahrungen im Nationalsozialismus aufgebaut wurde. Überhaupt sollen die Kompetenzen des Geheimdienstes drastisch erweitert werden. Auch er soll Computer online durchsuchen oder auf die Daten zugreifen können, die im Zuge der Vorratsdatenspeicherung so praktisch bereitliegen. Zudem soll er Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen vornehmen, also heimlich in diese eindringen können. Dazu würde man gerne möglichst vielen Menschen als "erkennungsdienstliche Standardmaßnahme" Fingerabdrücke abnehmen und speichern können, um ähnlich wie in Großbritannien eine möglichst umfassende Datenbank anzulegen. Und zudem sollen sich verdeckte Ermittler die Finger schmutzig machen dürfen und nicht bestraft werden, wenn diese zum "szenetypischem Verhalten" gehören.

Die FDP, der Wunschpartner der Union, wird zeigen können, ob sie bei einer etwaigen Regierungskoalition auch glaubwürdig bleibt oder die Bürgerrechte der Macht opfert, was sie in den Länderkoalitionen schon gerne praktiziert. Noch erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Die Horrorliste aus dem Hause Schäuble ist für die FDP absolut inakzeptabel. Der Verfassungsschutz darf nicht zur Polizei werden."

Thomas Oppermann, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, meinte zum Spiegel: "Schäuble hat jedes Augenmaß verloren. Er überschreitet die roten Linien einer rechtstaatlichen Innenpolitik." Der SPD-Innenpolitker Sebastian Edathy hält die Pläne für "vollkommen inakzeptabel". Schäuble habe "die Balance zwischen den Sicherheitsinteressen des Staates und den Bürgerrechten vollkommen aus den Augen verloren". Allerdings hat die SPD schon unter Schröder und dann in der großen Koalition schon viele Schranken abgerissen und den Überwachungsstaat befördert.

Wolfgang Wieland, der innenpolitische Sprecher der Bündnisgrünen, spricht von einem "Horrorkatalog". Die Vermischung von Polizei und Geheimdiensten orientiere sich an Russland und China. Dem Tagesspiegel gegenüber sagte er, dass er eine Stellungnahme von Schäuble fordert: "Ich erwarte von ihm als Dienstherr, dass er sich entweder hinter die Giftliste aus seinem Haus stellt oder sich von ihr distanziert."

Ulla Jelpke, die innenpolitische Sprecherin der Fraktion der Linken, bezeichnet den Wunschzettel ebenfalls als "wahren Horrorkatalog": "Es wird höchste Zeit, Wolfgang Schäuble in seinem Wahn zu stoppen. Dem Marsch in den autoritären Sicherheitsstaat wird DIE LINKE parlamentarisch, außerparlamentarisch und juristisch Widerstand entgegensetzen".

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Verfassungsschutz - CDU backt kleine Brötchen
Beitrag von: SiLæncer am 26 September, 2009, 20:00
Nachdem Pläne, das Bundesamt für Verfassungsschutz mit umfangreichen neuen Befugnissen auszustatten, von mehreren Seiten für Kritik sorgten, rudert die CDU nun zurück.

Das Bundesinnenministerium hatte eine umfangreiche "Wunschliste" mit neuen Befugnissen für den Verfassungsschutz zusammengestellt, die unter anderem Online-Durchsuchungen, den Zugriff auf gespeicherte Vorratsdaten und die Durchführung von Lausch- und Spähangriffen umfasst (gulli:news berichtete). Von mehreren Seiten, unter anderem von Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, aber auch von der Deutschen Polizeigewerkschaft, war sofort heftige Kritik an diesen Plänen zu hören. Dies veranlasste den Vizevorsitzenden der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, zu der Aussage, eine entsprechende Kompetenzerweiterung sei "weder mit der FDP noch mit der SPD als Koalitionspartner durchzusetzen".

Bosbach bezeichnete die Diskussion über das Dokument als "Phantomdebatte" und betonte: "Neue Befugnisse wie Online-Durchsuchungen, Späh- oder Lauschangriffe für den Verfassungsschutz werden nach der Bundestagswahl keine Rolle spielen."

Diese Beteuerungen mögen sich für Kritiker einer derartigen Kompetenzerweiterung zunächst beruhigend anhören. Ob jedoch wirklich schon das letzte Wort zu diesem Thema gesprochen ist?

Quelle : www.gulli.com
Titel: Bundesregierung erstattet Bericht zum großen Lauschangriff
Beitrag von: SiLæncer am 01 Oktober, 2009, 15:25
Laut der Jahresstatistik der Bundesregierung über den Einsatz von Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung haben Strafverfolger von Bund und Ländern 2008 in sieben Ermittlungsverfahren zum Mittel des großen Lauschangriffs gegriffen. Einen entsprechenden Bericht haben Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und ihr Kollege im Innenressor, Wolfgang Schäuble, dem Bundestag übergeben. Sie weisen dabei auf eine sinkende Tendenz hin, da im Jahr 2007 eine Verwanzung von Wohnräumen noch in insgesamt zehn Fällen angeordnet worden sei.

Die Zahl der Genehmigungen für einen großen Lauschangriff liegt seit mehreren Jahren auf vergleichsweise niedrigem Niveau. 2005 ordneten Gerichte ebenfalls in sieben Verfahren eine akustische Wohnraumüberwachung an, 2006 in drei Fällen. In den Jahren davor lag die Zahl dagegen jeweils bei rund 30 Genehmigungen. Den Rückgang hat hauptsächlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Eingrenzung des großen Lauschangriffs vom März 2004 sowie dessen gesetzliche Umsetzung im Jahr darauf verursacht. Karlsruhe hatte damals vor allem einen besseren Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung gefordert.

Nach Angaben der Bundesregierung sind die Wohnraumüberwachungen 2008 zur Aufklärung von Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag sowie von Straftaten wie Menschenraub, Geiselnahme, Menschenhandel und im Rahmen Organisierter Kriminalität begangenen Betäubungsmittelverbrechen angeordnet worden. Dazu kamen große Lauschangriffe wegen der Bildung einer kriminellen beziehungsweise terroristischen Vereinigung. Entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur "Eigensicherung" von Ermittlern seien im Zuständigkeitsbereich des Bundes im Berichtsjahr nicht durchgeführt worden. Über den Erfolg der eingesetzten Mittel und die Verwertbarkeit von aufgezeichneten Beweismitteln vor Gericht sagt die Mitteilung der beiden Minister nichts aus.

In einer Auflistung noch unerledigter Aufgaben hatten Referate des Innenministeriums vor der Bundestagswahl eine Ausweitung des großen Lauschangriffs gefordert. Demnach sollen die Bänder bei der akustischen Wohnraumüberwachung und dem mittlerweile dem Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorabwehr erlaubten großen Spähangriff mit kleinen Kameras nicht sofort abgeschaltet werden müssen, wenn Verdächtige über Privates sprechen. Die kompletten Aufzeichnungen würden dann im Nachhinein an einen Richter gehen, der intime und somit besonders geschützte Inhalte auszusortieren hätte. Zudem sollen die Befugnisse des Verfassungsschutzes zur Wohnraumüberwachung ausgebaut werden. Die Opposition kritisierte den "Wunschzettel" aus Berlin als "Horror-Katalog".

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-erstattet-Bericht-zum-grossen-Lauschangriff--/meldung/146201
Titel: Innere Sicherheit - Unionsparteien nicht kompromissbereit
Beitrag von: SiLæncer am 04 Oktober, 2009, 19:03
Kurz nach der Wahl betonte die CDU/CSU erneut, dass mit ihr kein Kompromiss zum Thema Bürgerrechte und innere Sicherheit zu machen ist. Dabei griff sie die politischen Gegner scharf an.

Manche Bürgerrechtler setzen große Hoffnungen in die FDP, in der kommenden Legislaturperiode den Kurs der Sicherheitspolitik in Deutschland zu verändern - hin zu einem größeren Schutz von Bürgerrechten. Dies jedoch will die CDU nicht zulassen. Wichtige Landesminister der konservativen Partei bezogen gegenüber der Zeitung Welt am Sonntag deutlich Stellung und erklärten, dass für sie ein Eingehen auf Forderungen der FDP auf keinen Fall in Frage kommt.

"Mit der Union wird es auf diesem Feld keinen Kurswechsel geben", sagte der Innenminister-Sprecher der unionsregierten Länder, Volker Bouffier (CDU) aus Hessen. Wer die angesprochenen Sicherheitsgesetze, zu denen das BKA-Gesetz zählt, ersatzlos streichen wolle, handele "unverantwortlich". "Online-Durchsuchungen, das Abhören von Wohnungen, die Speicherung von Telefondaten und die Erfassung von Autokennzeichen sind absolut notwendig. Dieser Sicherheitsstandard darf von der FDP nicht untergraben werden", so Bouffier.

Auch die geplanten Netzsperren verteidigte Bouffier, unter anderem mit dem bekannten Argument, es gäbe keinen Rechtsanspruch darauf, kinderpornographische Darstellungen herunterzuladen, ohne dass der Staat eingreift.

Anstatt Sicherheitsmaßnahmen abzubauen, forderte Bouffier gar deren Erweiterung. Ein von ihm befürwortetes Konzept: "Der Verfassungsschutz muss zuständig werden für die Beobachtung der organisierten Kriminalität." Mit einer ähnlichen Forderung hatte das Innenministerium kurz vor der Wahl bereits für Aufsehen gesorgt (gulli:news berichtete). Zudem sprach sich der CDU-Politiker für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren "in einem vernetzten Sicherheitssystem für besondere Aufgaben" aus.

In eine ähnliche Richtung gehen auch die Äußerungen von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU), der nach Berichten der Welt "an die Vernunft der FDP appelliert". "Es darf an dem Sicherheitspaket, das die große Koalition geschnürt hat, keine Abstriche geben," betonte Schünemann, "Die FDP will dahinter zurück, aber das ist angesichts der angespannten Sicherheitslage und immer neuer Terror-Drohvideos schlichtweg unverantwortlich". Schünemann sprach sich dafür aus, die bisher nur dem BKA eingeräumten Befugnisse zur Terrorismusbekämpfung (wie etwa Online-Durchsuchungen sowie optische und akustische Wohnraum-Überwachung) auch den Behörden der Bundesländer zu ermöglichen. Auch Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung und die Überprüfung von Autokennzeichen seien für eine effektive Verbrechensbekämpfung unbedingt erforderlich, so der CDU-Politiker. Daher werde in diesen Fragen "die Union der FDP auch [...] nicht entgegenkommen."

(http://gulli.com/img/2009/civil_liberties_01.jpg)

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann schloss sich seinen Parteifreunden an. Bei seiner Ablehnung der FDP-Positionen wird er sogar polemisch: "Wir können den Terror nicht mit der Steinschleuder bekämpfen, wie es die FDP offensichtlich vorhat", sagte er der "Welt am Sonntag". Er kritisierte, der Forderungskatalog des potenziellen Koalitionspartners sei "von einem tiefen Misstrauen gegen alle staatlichen Einrichtungen geprägt". Nach Berichten der Online-Ausgabe der Welt nannte Hermann es "einen eklatanten Widerspruch, dass die FDP einerseits völlige Freiheit für sämtliche Aktivitäten im Internet verlange, andererseits aber dem Staat bei der Verfolgung von Terroristen und Schwerverbrechern Fesseln anlegen wolle." "Freiheit für Terroristen, massive Beschränkungen für Polizisten - das kann nicht die Lösung sein", sagte Herrmann. Er sehe es als Aufgabe der Unionsparteien an, zu "verhindern, dass die Koalitionsverhandlungen bei der inneren Sicherheit zu einer Profilierungsshow der FDP verkommen".

Angesichts dieser offensichtlich sehr stark abweichenden Positionen der beiden potenziellen Koalitionspartner ist es absehbar, dass sich die anstehenden Koalitionsverhandlungen schwierig gestalten werden. Dies vermutet auch Bouffier. Wichtig sei nun, so der Politiker, dafür zu sorgen, dass es zu "keiner Blockade bei der inneren Sicherheit kommt". In vielen Fällen würde wohl kaum ein Konsens zu erzielen sein. "Man kann sich mit der FDP aber darauf verständigen, bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen", schlug er vor. Bouffiers Parteifreund Hermann sieht einen Kompromiss zumindest bei der Fluggastdatenspeicherung als machbar an. Diese nämlich findet auch der CSU-Politiker selbst "völlig überzogen".

Verärgert zeigten sich die Unions-Innenminister dagegen über das generelle Auftreten der FDP. Sie werfen den Liberalen vor, "ein Exklusivrecht zur Verteidigung der Bürgerrechte" für sich zu beanspruchen. Für die Unionsparteien stünde dagegen "die Schutzverpflichtung des Staates gegenüber den Bürgern" im Vordergrund. "Für die Union heißt das erste Bürgerrecht ganz klar die innere Sicherheit. Ohne sie gibt es keine Freiheit. Doch die FDP will diesen Grundsatz umdrehen. Das machen wir nicht mit", sagte Schünemann. Dem Staat die Möglichkeit einzuräumen, seine Bürger effektiv zu schützen, müsse "eigentlich auch das Anliegen der FDP sein. Deren Forderungskatalog ist ein Oppositionspapier, das für Parteitage taugt, aber nicht für die Regierung."

Um der FDP einen Anreiz zu geben, nicht direkt von zu vielen ihrer Forderungen abzurücken, planen Bürgerrechtler für den kommenden Montag eine Mahnwache vor dem Schauplatz der Koalitionsverhandlungen. Unterstützt wird diese Aktion unter anderem von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Arbeitskreis gegen Zensur und Internetsperren, FoeBuD und dem Verein Missbrauchsopfer gegen Internetsperren. Ob ihre Forderungen Gehör finden, wird sich zeigen - fest steht, dass es auf beiden Seiten dieser Debatte sehr leidenschaftliche Vertreter gibt, die kaum bereit sein werden, von ihrer Position abzurücken.

Quelle : www.gulli.com
Titel: EU und USA wollen Abkommen zu Bankdatentransfer zügig abschließen
Beitrag von: SiLæncer am 05 Oktober, 2009, 14:52
Bei den im Juli gestarteten Verhandlungen zwischen der EU und den USA über die Weitergabe von Daten des Finanzdienstleisters SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) zeichnet sich eine Einigung ohne Mitsprache des EU-Parlaments ab. Die jüngste Gesprächsrunde Ende September habe große Fortschritte gebracht, berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf einen Diplomaten. Das geplante neue Abkommen müsse bereits im Dezember stehen, da sonst der Transfer internationaler Überweisungsinformationen an US-Behörden nicht mehr gewährleistet sei. Außerdem stünden Änderungen im EU-Recht bevor, falls in einigen Monaten der EU-Reformvertrag von Lissabon in Kraft tritt. Dann müssten die Volksvertreter an der Ausarbeitung einer entsprechenden Vereinbarung beteiligt und der Datenschutz strenger gefasst werden.

Laut einem Zwischenbericht steht der Entwurf für das Abkommen, er soll bei einem der nächsten Treffen der Justiz- und Innenminister der EU im Oktober oder November verabschiedet werden. Demnach wollen die USA EU-Bürgern beim Datenschutz die gleichen Garantien etwa für Akteneinsicht und Korrekturmöglichkeiten einräumen wie US-Bürgern. Beide Seiten versichern zudem, die Bankdaten nur zum Kampf gegen den Terrorismus zu nutzen und nicht zu anderen Zwecken wie etwa der Strafverfolgung. Washington habe zudem versprochen, eigene Erkenntnisse über Bedrohungen weiterhin mit den Europäern zu teilen. Die EU-Staaten sollen selbst Suchanfragen in der US-amerikanischen Anti-Terror-Datenbasis starten können.

Den transatlantischen Überlegungen zufolge könnte auch die EU ein "Terrorist Finance Tracking Program" (TFTP) einrichten, um die Überweisungsangaben selbst auszuwerten. Die USA seien bereit, ein solches System gemäß den Forderungen aus Brüssel mit einem geeigneten Betreiber zu unterstützen. Das SWIFT-Abkommen könnte so den Anstoß zum Aufbau gemeinsamer Terror-Fahndungsdatenbanken geben. Noch werde schon bei der geplanten Vereinbarung über Grundsatzfragen wie eine Definition von Terrorismus sowie Verfahrensfragen und mögliche Regressforderungen gestritten.

Das in Belgien beheimatete SWIFT-Netzwerk bündelt Überweisungsdaten von 9000 Banken aus über 200 Ländern. Über SWIFT werden täglich im Durchschnitt fast 15 Millionen Transaktionen und Transfers mit einem Volumen von etwa 4,8 Billionen Euro abgewickelt. Eingeschlossen sind auch Überweisungen innerhalb der EU und Eil-Anweisungen innerhalb Deutschlands. SWIFT hatte im Herbst 2007 angekündigt, sein Datenverarbeitungszentrum bis Ende dieses Jahers in die Schweiz zu verlagern. Danach sollen alle übermittelten Daten zwischen Institutionen in Europa auch in Europa verbleiben. Sie würden so den Beschlagnahmeanordungen des US-Finanzministeriums für derzeit noch in den USA vorgehaltene Spiegel-Server entzogen, was die beiden Verhandlungspartner mit dem Übergangsabkommen verhindern wollen. Nach Angaben der EU-Ratspräsidentschaft soll 2010 über eine dauerhafte Vereinbarung unter Einbezug des EU-Parlaments beraten werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Innere Sicherheit - Weiterhin kein Kompromiss in Sicht
Beitrag von: SiLæncer am 06 Oktober, 2009, 00:11
Das Thema innere Sicherheit sorgt nach der Bundestagswahl nach wie vor für heftige Debatten. Nun meldete sich auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu Wort.

Bürgerrechtler gegen die Befürworter von mehr und umfassenderen Sicherheitsmaßnahmen - so läßt sich die Kontroverse, die derzeit einen großen Teil der politischen Debatten einnimmt, wohl zusammenfassen. Union und FDP vertreten dabei offensichtlich sehr gegensätzliche Standpunkte und geben sich beide wenig kompromissbereit (gulli:news berichtete). Die Union tritt dabei entschlossen dafür ein, bestehende Sicherheitsgesetze wie die Vorratsdatenspeicherung, das BKA-Gesetz und die Netzsperren beizubehalten und womöglich auch noch weitere Projekte, wie eine Kompetenzerweiterung für den Verfassungsschutz, ins Auge zu fassen. Dieser Meinung schloss sich heute, pünktlich zum Beginn der Koalitionsverhandlungen, auch die GdP an.

Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg erklärte: "Der Koalitionsvertrag darf nicht auf Kosten der Inneren Sicherheit zustande kommen. Von einer Verwässerung der rechtlichen Grundlagen zur Verbrechensbekämpfung profitieren allein die organisierte Kriminalität und der islamistische Terrorismus." Die Ermittler fürchten dabei offenbar vor allem eine zu konsequente Haltung der FDP - nämlich, dass "angesichts der drohenden Auswirkungen der Finanzkrise und des Versprechens der Union, den sozialen Frieden nicht zu gefährden, für die FDP die Innen- und Rechtspolitik als einziges Profilierungsfeld übrig bleibe". Statt dieses in seinen Augen nicht wünschenswerten und sogar gefährlichen Szenarios wünscht sich Freiberg "eine Innenpolitik mit Augenmaß". Zudem sollten "personelle Defizite bei der Polizei" behoben werden, so der GdP-Vorsitzende.

Eine entgegengesetzte Meinung vertreten dagegen die Bürgerrechtler, die heute während der Koalitionsverhandlungen eine Mahnwache in Berlin durchführten. Sie wollten, wie sie selbst sagen, "die FDP am Umfallen hindern" - also von den Liberalen genau jene Konsequenz einfordern, die die GdP so fürchtet. Die Frage sei nun, "wie wichtig die FDP das Thema Bürgerrechte wirklich nimmt", sagt Rena Tangens vom Foebud. "Die Liberalen haben sich in der Vergangenheit extrem in Szene gesetzt mit diesem Thema, jetzt werden sie daran gemessen werden, ob sie in den Koalitionsverhandlungen zu ihrem Wort stehen", so die Datenschützerin. Es gehe um das Profil der Partei, für nichts habe die FDP in der Öffentlichkeit so sehr gestanden wie für die Freiheitsrechte des Einzelnen. Daran hänge nun ihre Glaubwürdigkeit. Einen Kompromiss zugunsten anderer Themen sind die sich kämpferisch gebenden Aktivisten nicht bereit zu akzeptieren. In punkto Kompromisslosigkeit allerdings tut sich wie gesagt auch die Gegenseite hervor. Man wird sehen, was aus diesem Konflikt noch erwächst.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Online-Durchsuchungen - Bisher kein Einsatz des Bundestrojaners
Beitrag von: SiLæncer am 14 Oktober, 2009, 20:40
In Deutschland gab es bisher nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) noch keine einzige Online-Durchsuchung. Trotzdem hält man den "Bundestrojaner" für ein wichtiges Instrument bei der Wahrung der inneren Sicherheit.

Seit dem 1. Januar dieses Jahres dürfen, so sieht es das BKA-Gesetz vor, in Deutschland unter bestimmten Umständen Online-Durchsuchungen durchgeführt werden. Dies wurde jedoch nach Angaben des BKA noch kein einziges Mal wirklich genutzt. Das teilte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage der "taz" (Donnerstag-Ausgabe) mit.

Trotzdem wollen die Ermittler nicht, wie es viele Kritiker, unter anderem in der FDP, fordern, künftig auf den Einsatz des "Bundestrojaners" verzichten. Sie sind nach wie vor der Ansicht, dass die Online-Durchsuchung ein wichtiges Instrument bei der Bekämpfung von Terrorismus ist. "In Zeiten der terroristischen Bedrohung halten wir die Online-Durchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument", sagte ein BKA-Sprecher auf eine entsprechende Frage hin.

Trotz dieser Aussage jedoch dürfte der bisherige Verzicht auf Online-Durchsuchungen Wasser auf die Mühlen vieler Kritiker sein, die betonen, dass herkömmliche Polizeiarbeit auch zur Verhinderung und Aufklärung terroristischer Straftaten ausreicht.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Datenschützer bemängeln Vertragsentwurf zum Bankdatenaustausch mit den USA
Beitrag von: SiLæncer am 16 Oktober, 2009, 13:12
Der geplante Vertrag der EU mit den USA über den Austausch von Zahlungsverkehrsdaten sieht vor, dass auch Datensätze über nationale Zahlungen grundsätzlich einsehbar wären. Das berichtet das Brüsseler WDR/NDR-Hörfunkstudio, dem nach eigenen Angaben der Entwurf vorliegt. Demnach sollen die Europäische Union und das US-Finanzministerium entscheiden dürfen, welche Banken-Dienstleister ihre Daten an die USA übermitteln müssen. Dann wären nicht nur Datensätze des internationalen Dienstleisters SWIFT für die Behörden zugänglich, sondern auch Angaben wie zum Beispiel zu Gehalts- und Mietüberweisungen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sagte laut WDR/NDR, es wäre nicht vertretbar, zukünftig auch rein nationale Zahlungsvorgänge einzubeziehen. Daten aus ausschließlich innerstaatlichen Transfers sollten deshalb ausdrücklich von der Übermittlung ausgeschlossen werden. Der FDP-Europaabgeordnete Alexander Alvaro bemängelt, dass es noch keine Regel für Löschungsfristen gebe. Außerdem habe er noch Bedenken, dass Informationen an Drittstaaten weitergegeben werden könnten, die europäische Datenschutzstandards nicht erfüllen.

Der grüne Europaabgeordnete Jan Albrecht fordert, dass die Verhandlungen ausgesetzt werden, damit das EU-Parlament in die Vertragsarbeit einbezogen werden könne. Das sei ab Januar möglich, wenn der Vertrag von Lissabon gelte. Albrecht vermisst eine klare Definition von Terrorismus in dem Abkommen. Es müsse sichergestellt werden, dass nur Daten ausgetauscht werden, wenn sie im Zusammenhang mit Terrorismus stehen. Am besten müsse ein Richter entscheiden, wann Informationen weitergegeben werden dürfen.

Das SWIFT-Netzwerk in Belgien bündelt Überweisungsdaten von 9000 Banken aus über 200 Ländern. Eingeschlossen sind auch Überweisungen innerhalb der EU und Eilanweisungen innerhalb Deutschlands. SWIFT hatte im Herbst 2007 angekündigt, sein Datenverarbeitungszentrum bis Ende dieses Jahres in die Schweiz zu verlagern. Danach sollen alle übermittelten Daten zwischen Institutionen in Europa auch in Europa verbleiben. Sie würden so den Beschlagnahmeanordungen des US-Finanzministeriums für derzeit noch in den USA vorgehaltene Spiegel-Server entzogen, was die beiden Verhandlungspartner mit dem Übergangsabkommen verhindern wollen. Momentan wird über eine Übergangsregelung verhandelt; nach Angaben der EU-Ratspräsidentschaft soll 2010 über eine dauerhafte Vereinbarung unter Einbezug des EU-Parlaments beraten werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschutz: "Demokratie zeichnet sich durch Informationsverzicht aus"
Beitrag von: SiLæncer am 28 Oktober, 2009, 15:17
Spiros Simitis, Spiritus Rector des Datenschutzrechts in Deutschland, hat bei der Feier zum 30. Geburtstag der Institution des Berliner Datenschutzbeauftragten die Datenspeicherung zu präventiven Zwecken scharf kritisiert. "Demokratie zeichnet sich durch Informationsverzicht aus", betonte der Professor für Rechtsinformatik. Wann immer personenbezogene Informationen gesammelt würden, "streuen sie", warnte Simitis vor Datenabflüssen in die Hände von Unternehmen oder Sicherheitsbehörden. Eine konsequent betriebene Politik der Prävention etwa von Straftaten oder Krankheiten führe zu einer "Steuerbarkeit" der Betroffenen. Wenn der Bürger Daten absichtlich oder unbewusst abgebe, dürften diese daher in einer Demokratie nicht in jedem Fall verwendet werden.

"Menschen sollen sich nicht wieder finden in allen möglichen Dateien, die anderen zugänglich gemacht werden", erklärte der langjährige Kämpfer für die Sicherung der Privatsphäre. Um diesen Ansatz durchzusetzen, müsse der Datenschutz die Grundprinzipien seiner Entstehungszeit aus den 1970ern überdenken. Es reiche nicht mehr aus, aus Reaktion auf die Informationstechnologie die Prinzipien der Zweckbindung und Erforderlichkeit der Informationsverarbeitung festzuschreiben. Vielmehr gebe es angesichts der "immer perfekteren Vernetzung" und Verlinkung "keine Daten des Einzelnen" mehr, "die nicht relevant sind oder nicht erreichbar wären". Personenbezogene Informationen seien zu einem "Verhaltensschlüssel" geworden, die gemäß der Politik der Prävention eine "Erkennbarkeit" individueller Vorhaben sicherstellen sollten.

Simitis führte vier Beispiele dafür an, dass die Verfügbarkeit und Verknüpfbarkeit von Daten von der Politik bewusst für Überwachungszwecke herangezogen werde. So habe das französische Innenministerium vor drei Wochen eine Verordnung erlassen, "um die Effizienz der Tätigkeit der Sicherheitsbehörden neu zu begründen". Sie schließe das Recht ein, "alle Daten zu sammeln, zu speichern und zu analysieren, von Personen, deren bisheriges individuelles oder kollektives Verhalten erkennen lässt, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet werden könnte". Wie bei der deutschen Anti-Terror-Datei dürften auch alle Kontaktpersonen erfasst werden. Weiter verwies der Jurist auf eine FBI-Initiative, die es ermöglichen solle, potenziell verdächtige Personen rechtzeitig auszumachen. Dabei erreiche "die Biometrie einen Höhepunkt". So würden Gesichtsfelder von Millionen Fahrern auf öffentlichen Straßen aufgenommen und mit Fotos von Führerscheinbesitzern abgeglichen.

Auch die britische Regierung gab Simitis Stoff zur Begründung seiner These. Sie habe einen Entwurf für eine Dringlichkeitsmaßnahme veröffentlicht, mit der Haushalte zur Installation intelligenter Stromzähler verpflichtet würden. Ziel sei es, die abgerufenen Daten bei den zuständigen Stellen zu bewerten und als Grundlage für eine alternative Energiepolitik anzusehen. Bei der britischen Biobank würden nicht nur Anzeichen für spezifische Alterskrankheiten gesammelt, sondern auch Informationen über die Lebensumstände. Zugänglich sei die Datenbank auch Strafverfolgern und Geheimdiensten.

Generell müssen Gesellschaft und Politik laut dem Rechtsprofessor die Möglichkeiten der Informationstechnik kritisch hinterfragen, "über jeden von uns ein vollständiges Profil" erstellen zu können. Mehr denn je sei klar: Entscheidend sei nicht etwa die Vertrauenswürdigkeit eines Ministers, "sondern, ob es objektive Grenzen gibt, die jeder einhalten muss". Nie zuvor sei die Bedeutung des Datenschutzes so elementar gewesen wie heute. Es handle sich um "eine elementare Funktionsbedingung einer demokratischen Gesellschaft". Genauso groß sei aber die Gefahr, dass alle Bemühungen zu seiner Umsetzung "vergeblich sind".

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum zeigte sich zuversichtlich, dass sich mit dem Regierungswechsel auf Bundesebene "das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit wieder stärker zur Freiheit hin orientiert". Der FDP-Politiker machte "Tendenzen" aus, unter Schwarz-Gelb vom Trend hin zum "Feindstrafrecht" wegzukommen. Gerade auch viele junge Leute engagierten sich wieder für den Datenschutz. Diese positive Entwicklung sei durch die Vorratsdatenspeicherung, heimliche Online-Durchsuchungen und das Gesetz für Web-Sperren vorangetrieben worden, da derlei Überwachungs- und Zensurbestrebungen Widerstand provoziert hätten. Es gebe aber "noch sehr viel zu tun". Die Politik müsse der fortdauernden Gefahr der "Verführbarkeit, die Verfassung nicht ernst zu nehmen", widerstehen.

Zugleich machte Baum klar, dass es auch unter der neuen Koalition "keine rechtliche Durchregulierung des Netzes geben" dürfe. Vor allem das Urheberrecht könne "sehr schnell zum Einfallstor für staatliche Kontrolle werden", warnte der Liberale vor einer "Urheberpolizei". Er wünsche sich dagegen, dass der Datenschutz wie der Umweltschutz "immer stärker ins Bewusstsein tritt" und zur Bürgerbewegung werde. Dazu müsse auch das neue, vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Grundrecht auf Integrität und Vertraulichkeit von IT-Systemen "ausgeschöpft" werden. Nötig sei eine "umfassende Renovierung des Datenschutzrechtes". Dabei müsse Schwarz-Gelb aufpassen, "dass nicht noch einmal starke Lobbykräfte die Reformen zum Teil kaputt machen".

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar freute sich darüber, dass im Koalitionsvertrag Datenschutz "nicht mehr als Bedrohung und bürokratisches Hindernis" erscheine wie unter der großen Koalition. Die Sicherung der Privatsphäre sei eine "gesellschaftliche Aufgabe". Datenschutz werde wichtiger in einer Gesellschaft, in der jeder nicht nur Objekt der Datenverarbeitung sei, sondern etwa in sozialen Netzwerken auch selbst Informationen über sich und andere bereitstelle. Schaar forderte die neue Regierung zugleich auf, es "nicht bei einer Absichtserklärung zu belassen". Die Modernisierung des Datenschutzrechts sei schon 1989 von Rot-Grün angekündigt worden, aber "auf den ersten Metern stecken geblieben". Das Berliner Datenschutzgesetz lobte Schaar, da es dem Pendant auf Bundesebene "etwa beim technischen Datenschutz einen Schritt voraus ist".

Quelle : www.heise.de
Titel: Streit um Kfz-Kennzeichen-Scanning geht in die nächste Runde
Beitrag von: SiLæncer am 30 Oktober, 2009, 12:20
Der Informatiker Benjamin Erhart will gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München zur Rechtmäßigkeit der in Bayern praktizierten massenhaften automatischen Erfassung von Autokennzeichen und dem Abgleich der Daten mit Fahndungsdateien in die Berufung gehen. Dies erklärte sein Anwalt, der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktive Jurist Patrick Breyer, nach der Veröffentlichung des erstinstanzlichen Beschlusses (Az.: M 7 K 08.3052) am heutigen Freitag. Der Kläger will demnach verhindern, dass "50 Millionen Autofahrer in Deutschland als potenzielle Verbrecher unter Generalverdacht gestellt werden".

Erhart befürchtet, Autofahrer könnten durch den Massenabgleich jederzeit irrtümlich angehalten und kontrolliert werden. Selbst wenn die Fehlerkennungsrate nur 5 Prozent betrage, komme es aufgrund des massenhaften Abgleichs stündlich zu Falschmeldungen. Die permanenten Überprüfungen mit Fahndungsdatenbanken, mit deren Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt werden könnten, entfalte insgesamt "eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft". Diese könne sich etwa im Vorfeld von Demonstrationen auswirken.

Argumentative und finanzielle Unterstützung erhält der IT-Experte und ehrenamtliche Freiheitsredner vom ADAC, der ein "Recht auf datenfreie Fahrt" fordert. Ulrich Becker, Vizepräsident des Automobilclubs, bemängelte im Rahmen der Bekanntgabe des Widerspruchsvorhabens, dass die "anlass- und verdachtslose Video-Rasterfahndung bisher keine erwähnenswerten Erfolge brachte". Erhart bittet auf seiner Homepage zusätzlich um Spenden zur Finanzierung des Gangs vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Seine Vertretung dort wird der Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauss übernehmen, der bereits die Verfassungsbeschwerde anderer Kläger gegen das Kfz-Kennzeichen-Scanning in Hessen und Schleswig-Holstein erfolgreich durchgefochten hat.

Aus der jetzt vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung aus München geht hervor, dass das Verwaltungsgericht zwar beim automatischen Abgleich von Nummernschildern ein Risiko der "fehlerhaften Erfassung" unschuldiger Autofahrer sieht. Zweck der automatisierten Kennzeichenerfassung sei "die präventive Datenerhebung ohne konkreten Anlass" als Vorsorge zur Verfolgung von beziehungsweise Verhütung von Straftaten. Es handle sich dabei naturgemäß um eine "wenig zielgenaue Befugnis". Obwohl der erfasste Autofahrer "keinen ihm zurechenbaren Anlass durch sein Verhalten" setze, sei die Maßnahme aber zulässig und auch verfassungsgemäß.

Die bayerische, auch auf stationäre Anlagen im Dauerbetrieb setzende Polizeipraxis greift nach Ansicht der Richter in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nur dann ein, wenn ein Kennzeichen nicht unverzüglich mit dem Fahndungsbestand abgeglichen und ohne weitere Auswertung nicht sofort wieder gelöscht wird. Zwar könne bereits die reine Informationserhebung einen Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts darstellen. Maßgeblich sei aber, "ob sich bei einer Gesamtbetrachtung mit Blick auf den durch den Überwachungs- und Verwendungszweck bestimmten Zusammenhang das behördliche Interesse an den betroffenen Daten bereits derart verdichtet hat, dass ein Betroffensein in einer einen Grundrechtseingriff auslösenden Qualität zu bejahen ist".

Datenerfassungen begründeten andernfalls laut dem Grundsatzurteil aus Karlsruhe keinen Gefährdungstatbestand, soweit die Informationen unmittelbar nach der Erfassung "technisch wieder spurenlos, anonym und ohne die Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, ausgesondert werden". Zu einem Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung komme es daher in den Fällen der elektronischen Kennzeichenerfassung dann nicht, "wenn der Abgleich mit dem Fahndungsdatenbestand unverzüglich vorgenommen wird und negativ ausfällt". Zusätzlich müsse rechtlich und technisch gesichert sein, dass die Daten "anonym bleiben und sofort spurenlos und ohne die Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, gelöscht werden". Die entsprechende Rechtsgrundlage im bayerischen Polizeigesetz stelle dies entsprechend den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts rechtlich sicher. Bei einem Nichttrefferfall sei ferner davon auszugehen, dass lediglich eine im Rahmen der Gefahrenabwehr zu akzeptierende grundrechtliche "Beeinträchtigung" vorliege.

Auch die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist laut der Entscheidung gegeben. Im Gegensatz zu den in Karlsruhe beanstandeten Regelungen in Hessen und Schleswig-Holstein sei nach den bayerischen Bestimmungen gerade kein anlass- und verdachtsunabhängiger Abgleich mit beliebigen Dateien möglich. Die automatisierte Kennzeichenerfassung werde auf Situationen begrenzt, "in denen Umstände der konkreten Örtlichkeit oder dokumentierte Lageerkenntnisse über Kriminalitätsschwerpunkte einen Anknüpfungspunkt geben, der auf gesteigerte Risiken der Rechtsgutgefährdung oder -Verletzung und zugleich auf eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hinweist", dass diesen Bedrohungen mit Hilfe des Mittels begegnet werden könne. Eine Begrenzung auf eine stichprobenhafte Durchführung der Maßnahme sei laut Bundesverfassungsgericht lediglich eine "beispielhafte Möglichkeit", die Eingriffsintensität im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu begrenzen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Hannover: 500 Überwachungskameras auf 300 Meter
Beitrag von: SiLæncer am 08 November, 2009, 12:45
Die Überwachung des täglichen Lebens wird nach Beobachtungen des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten von Jahr zu Jahr engmaschiger. Seit der Affäre um die Ausspähung von Beschäftigten beim Discounter Lidl flattern den Datenschützern immer schneller ähnliche Fälle auf den Tisch. "Alle zwei Tage haben wir einen neuen Skandal", sagte der Datenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink am Freitag in Hannover bei der Vorstellung seines Jahresberichts.

Zuletzt mussten sich die Datenschützer unter anderem um den Missbrauch von Kundendaten von Internet-Netzwerken und Banken kümmern, aber auch um unzulässige Bluttests bei großen Firmen, die neue Mitarbeiter einstellen. Auch die Dummheit eines Finanzbeamten beschäftigte den niedersächsischen Datenschutz. Der Mann hatte im hannoverschen Rathaus einen USB-Stick unter anderem mit sensiblen Steuererklärungen verloren. Ein Finder schaute sich die Daten an und schickte den Stick dann an das Team von Datenschützer Wahlbrink.

Zugenommen haben in seiner Behörde auch die Nachfragen besorgter Bürger zum Thema Handy-Ortung. Immer mehr Firmen bieten an, damit Kinder oder den Liebsten heimlich über das Handy zu überwachen. Dabei wird der Standort des Handys getrackt – und so können überbesorgte Eltern oder misstrauische Partner heimlich bis auf wenige Meter genau Auskunft darüber bekommen, wo sich der Handy-Besitzer gerade befindet. Auch ein genaues Bewegungsprofil kann mit dieser Technik erstellt werden.

Ferner können auch immer mehr Firmen den Standort ihrer Mitarbeiter per GPS oder Handy jederzeit orten. Vor allem Speditionen und Unternehmen mit vielen Außendienstlern nutzen diese Möglichkeit – nach Angaben der Datenschützer allerdings bisher in der Regel mit dem Einverständnis der Beschäftigten.

Nach wie vor versuchen die Datenschützer, vollständig zu erheben, wo überall in Niedersachsen an öffentlichen Stellen Überwachungskameras installiert sind. "Das sind sicherlich Tausende", sagte Wahlbrink. Allerdings kommt es zu Verzögerungen bei der Studie, weil das Justizministerium vergaß, auch die Kameras in den Gefängnissen mit anzugeben. Polizei, Behörden, alle Ministerien und Kommunen sollen Auskunft über Standorte der Kameras geben.

Nach Angaben von Wahlbrink gibt es in Hannover allein auf den wenigen Metern vom Bahnhof bis zum zentralen Platz Kröpcke 500 Überwachungskameras von Geschäften und Banken, aber auch von der Polizei. Viele davon seien illegal, erklärte Wahlbrink. "Was sie in der Fußgängerzone erleben, das ist permanente Überwachung", sagte er. So haben beispielsweise viele Polizei-Kameras auf öffentlichen Plätzen starke Zooms und sind rundum schwenkbar, so dass damit theoretisch auch Arztpraxen oder Privatwohnungen ausgespäht werden könnten.

Quelle : www.heise.de
Titel: EU will USA nahezu unbegrenzten Zugriff auf Bankdaten gewähren
Beitrag von: SiLæncer am 12 November, 2009, 12:05
Die Europäische Union will den USA nahezu unbegrenzten Zugriff auf Zahlungsverkehrsdaten gewähren. Das geht aus einem Vertragsentwurf der schwedischen Ratspräsidentschaft hervor, der der Financial Times Deutschland (FTD) nach eigenen Angaben vorliegt. Die Schweden haben den Entwurf demnach zusammen mit EU-Justizkommissar Jacques Barrot ausgehandelt. Er sehe vor, dass Terrorfahnder der USA künftig legal Daten zu grenzüberschreitenden und inländischen Überweisungen in Europa auswerten können.  Außerdem werde den US-Ermittlern ausdrücklich das Recht eingeräumt, ihre Daten auch an Drittstaaten weiterzugeben.

Zwar sollen die US-Terrorfahnder ihre Anfrage begründen und "so eng wie möglich zuschneiden", schreibt die FTD. Sei die auf dem Weg der Rechtshilfe gestellte Anfrage nicht präzise formuliert, sollten alle relevanten Daten wie Name, Adresse, Konto- und Personalausweisnummer im Paket übermittelt werden. Die Fahnder hätten nicht nur auf Daten des internationalen Dienstleisters SWIFT, sondern auch auf nationale Zahlungsverkehrsdienstleister Zugriff. Darüber hatte zuvor bereits der WDR aus Brüssel berichtet.

Der Entwurf soll laut FTD von den zuständigen Ministern am 30. November von den zuständigen Ministern abgesegnet werden – einen Tag vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags, mit dem das EU-Parlament erstmals Mitspracherechte in der Justiz- und Innenpolitik erhält. Das sehe der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht als Affront. Auch die Botschafter Deutschlands, Frankreichs, Finnlands und Österreichs hätten Bedenken angemeldet, sagten Diplomaten laut FTD.

Das SWIFT-Netzwerk in Belgien bündelt Überweisungsdaten von 9000 Banken aus über 200 Ländern. Eingeschlossen sind auch Überweisungen innerhalb der EU und Eilanweisungen innerhalb Deutschlands. SWIFT hatte im Herbst 2007 angekündigt, sein Datenverarbeitungszentrum bis Ende dieses Jahres in die Schweiz zu verlagern. Danach sollen alle übermittelten Daten zwischen Institutionen in Europa auch in Europa verbleiben. Sie würden so den Beschlagnahmeanordungen des US-Finanzministeriums für derzeit noch in den USA vorgehaltene Spiegel-Server entzogen, was die beiden Verhandlungspartner mit dem Übergangsabkommen verhindern wollen. Momentan wird über eine Übergangsregelung verhandelt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Justizministerin gegen Überwachung
Beitrag von: SiLæncer am 12 November, 2009, 20:00
Die frischgebackene Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte kürzlich an, sie wolle einige der neu eingeführten Sicherheitsmaßnahmen, die wegen ihrer Auswirkung auf die Bürgerrechte in der Kritik stehen, zurücknehmen.

Schon vor ihrer Ernennung wurde Leutheusser-Schnarrenberger als Gegnerin allzu weitreichender Sicherheitsgesetze bekannt. Im Jahr 1996 trat sie sogar aus Protest gegen den sogenannten Großen Lauschangriff von ihrem Posten als Bundesjustizministerin zurück. In den letzten Jahren äußerte sie sich immer wieder kritisch über Gesetze wie das zur Vorratsdatenspeicherung, zur elektronischen Gesundheitskarte und das BKA-Gesetz. Nun, da sie in Amt und Würden ist, will sie offenbar Taten folgen lassen. In ihrer ersten Rede nach dem Amtsantritt kündigte sie an, sie werde Gesetzesverschärfungen der vergangenen Jahre wieder zurücknehmen.

Auch bei der Verabschiedung neuer Sicherheitsgesetze will die FDP-Politikerin offenbar für mehr Mäßigung und eine größere Beachtung der Bürgerrechte eintreten. "Unser Grundsatz - niedergelegt in der Koalitionsvereinbarung - ist: Kein Weiterso mit dem Stakkato immer neuer Gesetze in der Sicherheitspolitik", sagte Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Zahlreiche Gesetzesänderungen seit dem 11. September 2001 hätten dazu geführt, dass "Menschen nicht mehr dieses Vertrauen in den Rechtsstaat haben, wie wir es brauchen." Mit einem Umdenken bei der Sicherheitspolitik will sie dieses Vertrauen nun zurückgewinnen.

So plädiert die Politikerin im Fall der Netzsperren kinderpornographischer Internetseiten für den auch von Anti-Zensur-Aktivisten, die in den Sperren eine Gefahr für die Informationsfreiheit sehen, propagierten Grundsatz "Löschen statt Sperren". "Wir nehmen hier die Befürchtungen und Sorgen der Menschen vor einer möglichen Zensur ernst, aber wir verschließen nicht die Augen davor, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf," so die Ministerin. Strenger eingefordert werden soll künftig allerdings das Urheberrecht im Internet.

Eine Nachricht, die viele Gegner der bisherigen Sicherheitspolitik begrüßen werden, ist, dass sich Leutheusser-Schnarrenberger für einen besseren Schutz von Berufsgeheimnisträgern einsetzen will. Dieser war in den letzten Jahren stark eingeschränkt worden. Welche Berufsgruppen konkret betroffen sein werden und wie der verbesserte Schutz aussehen soll, ist allerdings noch unklar.

Inwieweit Frau Leutheusser-Schnarrenberger und ihre Bündnispartner es allerdings schaffen werden, ihre Pläne auch in die Tat umzusetzen, ist fraglich. In der CDU/CSU dürften sie auf jeden Fall einen eher unwilligen Koalitionspartner haben. Entsprechend gibt es zahlreiche skeptische Stimmen. "Wenn es um die Verteidigung bürgerlicher Freiheitsrechte geht, finden sich womöglich außerhalb der Koalition mehr Bündnispartner als innerhalb", kommentierte beispielsweise der Linkspartei-Abgeordnete Raju Sharma die Pläne der Bundesjustizministerin. Nun heißt es abwarten, wer sich in der kommenden Legislaturperiode in welchen Punkten durchsetzen wird.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Kritik an Bankdaten-Austausch
Beitrag von: SiLæncer am 13 November, 2009, 00:08
Das geplante Abkommen zur Weitergabe von SWIFT-Bankdaten an die USA, über das die EU momentan verhandelt, zieht harsche Kritik von Datenschützern auf sich.

So bezeichnen beispielsweise die führenden Grünen-Politiker Claudia Roth und Malte Spitz die Pläne in einer aktuellen Stellungnahme als "Coup gegen den Datenschutz". "Die Europäische Union soll zukünftig Bankdaten ungeschützt an die USA ausliefern, ohne rechtsstaatliche oder datenschutzrechtliche Kontrolle," erklären die beiden. Sie kritisieren, die Verantwortlichen hätten sich "in den Verhandlungen offensichtlich vollkommen über den Tisch ziehen lassen und alle Bedenken gegen unzureichende Datenschutz- und Bürgerrechtsstandards beiseite gewischt."

Zudem werfen die Grünen-Politiker den verantwortlichen Innen- und Justizministern mangelnde Transparenz bei den Verhandlungen vor. "Dass sie den Abkommensentwurf wie ein Geheimdokument behandeln, macht das Versagen der verantwortlichen Minister nur noch schlimmer," erklären sie.

Roth und Spitz sehen die neue Bundesregierung in der Pflicht, den Datenaustausch noch zu verhindern und so für eine Wahrung des Datenschutzes zu sorgen. Deutschland hat im Rahmen des Lissabon-Vertrags ein Vetorecht gegen derartige Pläne. "Datensparsamkeit und Datenschutz müssen die Maximen in Europa sein," fordern die Grünen-Abgeordneten. Sie gehen sogar noch weiter, indem sie betonen, es bedürfe "einer grundlegenden Neuregelung zur Frage, ob und in welchen konkreten Fällen überhaupt persönliche Daten an andere Staaten weitergegeben werden dürfen. Der immer neue Aufbau von Datenbergen und Überwachungsbefugnissen muss beendet werden, der jetzige Entwurf des SWIFT-Abkommens darf nicht einmal ansatzweise in Kraft treten!"

Ebenfalls kritisch äußerte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar über das Abkommen. Er sagte gegenüber Spiegel Online, die Pläne seien "ein ganz schlechtes Zeichen für den Datenschutz in der EU". Es seien, so der Datenschützer, auch Unschuldige gefährdet: "Betroffen wären auch viele Daten von Bankkunden, bei denen keinerlei Zusammenhang zum Terrorismus besteht, die aber aufgrund irgendwelcher allgemeinen Kriterien, etwa dem Ziel oder Zeitpunkt der Überweisung, für die US-Behörden interessant sein könnten."

Die Datenschutz-Bestimmungen in den USA sieht Schaar als unzureichend an, was die ganze Maßnahme zu einem "verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Verfahren" mache. Allgemein seien bereits vorhandene Möglichkeiten der Kooperation für die Terrorismusbekämpfung ausreichend. Es bedürfe keiner derart drastischen neuen Regelungen, um die Sicherheit zu gewährleisten - weder in den USA noch in Europa. Der Entwurf ist hier bei Netzpolitik.org einsehbar.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Bankdaten-Zugriff für die USA: Deutschland lehnt ab
Beitrag von: SiLæncer am 13 November, 2009, 09:26
Deutschland wird dem Abkommens-Entwurf der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft, der US-Behörden den Zugriff auf die Daten von Bankkunden in Europa gewähren soll, nicht zustimmen.

Die Bundesregierung habe ihrem EU-Botschafter bereits eine entsprechende klare Weisung gegeben, berichtete die 'Frankfurter Rundschau (http://www.fr-online.de/top_news/2076889_Weitergabe-von-Bankdaten-Augen-zu-und-durch.html)' unter Berufung auf Regierungskreise. Damit stehe die Umsetzung bereits infrage, da eine einstimmige Zustimmung erforderlich sei, hieß es.

Das Papier soll eigentlich noch vor dem 1. Dezember durchgedrückt werden. Zu diesem Zeitpunkt tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft, der dem Parlament Mitspracherechte in diesem Fall einräumen würde. Am 30. November will die Ratspräsidentschaft ihn den zuständigen Ministern der Mitgliedsstaaten zur Abstimmung vorlegen.

Die Ablehnung seitens der Bundesregierung resultiere daher, das der Entwurf in Sachen Daten- und Rechtsschutz hinter den EU-Standards bleibe, hieß es weiter. Auch Frankreich wird voraussichtlich nicht zustimmen. Bei unseren Nachbarn stört man sich vor allem daran, dass den US-Behörden nicht nur der Zugriff gewährt, sondern auch eine Weitergabe der Daten an Drittstaaten erlaubt werden soll.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Re: Bankdaten-Zugriff für die USA: Deutschland lehnt ab
Beitrag von: Jürgen am 13 November, 2009, 16:35
Es geht weder die USA noch ihre Klientel irgendetwas an, wann ich in welcher Höhe an wen meine Miete zahle.
Sehr wahrscheinlich ist Datenvermeidung die beste Art des Datenschutzes.
Mir scheint, es gilt mehr denn je, Bargeld lacht.
Wann immer möglich...

Abgesehen davon frage ich mich, wer unsere Berliner oder Brüsseler Politiker ermächtigt haben soll, unsere Privatsphäre komplett anderen Staaten auszuliefern.
Stinkt für mich im Grunde nach Hochverrat...

Jürgen
Titel: Bayern fordert flächendeckende Videoüberwachung auf Bahnhöfen
Beitrag von: SiLæncer am 18 November, 2009, 14:11
Bayern will auf der Verkehrsministerkonferenz der Länder für eine möglichst flächendeckende Videoüberwachung auf allen deutschen Bahnhöfen kämpfen. Das hat Innenminister Joachim Herrmann (CSU) vor der am morgigen Donnerstag beginnenden Konferenz in einem Gespräch mit der dpa in München angekündigt. Zudem sollen Polizisten in Uniform den gesamten öffentlichen Nahverkehr in Deutschland grundsätzlich kostenlos benutzen können, um potenzielle Gewalttäter abzuschrecken und die Sicherheit auf Bahnhöfen sowie in Bussen und Bahnen zu erhöhen.

"Wir wollen, dass die Deutsche Bahn auf allen ihren Bahnhöfen die Videoüberwachung verstärkt – jedenfalls überall dort, wo es ein Kriminalitätsrisiko gibt", sagte Herrmann. Er verwies auf die tödliche Attacke auf einen Münchner S-Bahn-Fahrgast im September. Nach dieser Tat habe man registrieren müssen, dass es große Lücken bei der Videoüberwachung gebe. Dabei sei diese ein hervorragendes Mittel, um potenzielle Straftäter abzuschrecken und Menschen auf leeren Bahnsteigen ein gewisses Sicherheitsgefühl zu geben. "Und wenn doch eine Straftat passiert, dann werden die Fahndungsmaßnahmen und die Ermittlungen wesentlich erleichtert."

Herrmann hofft auf eine gemeinsame Haltung aller Länder-Minister, um damit den Druck auf die Bahn zu erhöhen. Es müsse aber ohnehin "ein hohes Eigeninteresse der Deutschen Bahn sein, in die Sicherheit ihrer Bahnanlagen zu investieren", argumentierte er.

Mehr Sicherheit verspricht sich Herrmann zudem durch eine bundesweit einheitliche Freifahrtregelung für Polizisten. Sein Ziel ist, dass Beamte in Uniform nicht nur im Dienst, sondern beispielsweise auch auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause kostenfrei mit Bus und Bahn fahren können. "Wir wollen die kostenlose Mitfahrt aller uniformierten Polizeibeamten im gesamten öffentlichen Nahverkehr in Deutschland ermöglichen." Dort, wo dies in Bayern bereits möglich sei, habe man damit sehr gute Erfahrungen gemacht, betonte Herrmann. Für Bayern will der Minister deshalb ohnehin zum 1. Januar eine einheitliche Regelung durchsetzen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschützer fordert Haft für Datenkraken
Beitrag von: SiLæncer am 19 November, 2009, 17:25
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix hat sich auf einer Veranstaltung der Humanistischen Union (HU) dafür ausgesprochen, schwere Datenschutzvergehen in Zukunft mit Freiheitsstrafen zu ahnden.

Dix sagte, die bisher verhängten Geldstrafen wirkten offensichtlich nicht abschreckend genug. Er ging dabei konkret auf das von seiner Behörde gegen die Deutsche Bahn verhängte Rekordbußgeld von 1,1 Millionen Euro ein. Die neue Unternehmensführung habe sich allerdings bereit gezeigt, die Strafe zu bezahlen und in Zukunft den Schutz der Privatsphäre ihrer Mitarbeiter ernstzunehmen.

In besonders schweren Fällen wäre die Möglichkeit, Haftstrafen zu verhängen, daher angemessen. Dabei bezog sich Dix insbesondere auf den Arbeitnehmerdatenschutz, denn Angestellte und Bewerber befänden sich in einer "strukturellen Abhängigkeit" von ihren Arbeitgebern. Hier müssten abschreckende Strafen her, um Unternehmen von Spitzeleien abzuhalten. Bisher sei die Verhängung von Haftstrafen wegen Datenschutzvergehen nur in Ausnahmefällen im Rahmen der Gesetzgebung gegen Stalking möglich, wenn einzelne Personen gezielt verfolgt würden.

Damit schloss Dix sich seinem britischen Kollegen Christopher Graham an. Der oberste Datenschützer des Vereinigten Königreichs hat sich ebenfalls für Haftstrafen bei schweren Datenschutzverstößen ausgesprochen. Anlass war der Verkauf von Vertragsdaten durch T-Mobile-Mitarbeiter an Konkurrenzunternehmen. Diese nutzten die Informationen, um Kunden kurz vor Ablauf ihrer Verträge anzurufen und sie zu einem Anbieterwechsel zu überreden.

Dix setzte sich bei der Veranstaltung in Berlin auch für eine komplette Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Dieses sei mittlerweile dreißig Jahre alt und trotz mehrerer Novellen nicht mehr zeitgemäß. Besonders in Bezug auf das Internet ließen sich viele Datenschutzfragen mit dem alten Gesetzestext überhaupt nicht beantworten.

Dabei regte er an, ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu schaffen, da zu diesem Bereich bisher nur mangelhafte Regelungen existierten. Als Beispiel nannte Dix die unklare Gesetzlage, wenn es um Bluttests bei Bewerbern geht. Entsprechende Maßnahmen beim NDR waren zuletzt in Kritik geraten - nur wenige Tage, nachdem der Sender negativ darüber berichtet hatte, dass Daimler Bewerber "bluten lässt".

Positiv äußerte sich der Datenschützer dagegen über Social Networks, die durch eine Reihe von Datenschutz-Verstößen bei schülerVZ zuletzt heftig in die Kritik gekommen waren. Zwar berichtete Dix auch von diesen Vorkommnissen. Zugleich wies er allerdings daraufhin, dass Social Networks einen Lernprozess bei Kindern und Jugendlichen in Gang setzten, was den Datenschutz anginge. An dieser Stelle hätten die Betreiber der Netzwerke eine besondere Verantwortung. Die werde zwar zunehmend, aber immer noch zu wenig wahrgenommen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Bundesdatenschutzbeaftragter kritisiert Usertracking bei Krankenkassen
Beitrag von: SiLæncer am 20 November, 2009, 11:57
Der Bundesdatenschutzbeauftragte moniert die Datensammelpraxis vieler gesetzlicher Krankenkassen auf deren Websites. Stellvertretend für Peter Schaar hat sein Referat III (Sozialwesen, Mitarbeiterdatenschutz) dutzende Kassen schriftlich ermahnt, nicht mehr auf den Tracking-Dienst Google Analytics zur Erfolgskontrolle zu setzen.

Die Nutzung des Google-Analytics-Service durch Website-Anbieter sei "unzulässig, da die derzeitige Konfiguration des Dienstes eine wirksame Wahrnehmung des Rechts auf Widerspruch, Information und Auskunft sowie Löschung der Daten durch den Betroffenen nicht ermöglicht". Google lasse die Nutzer "im Unklaren darüber, welche Daten konkret über sie zu welchem Zweck erhoben werden. Unklar sei auch, wie lange die Nutzungsdaten bei Google Inc. mit Sitz in den USA gespeichert werden.

Außerdem räume sich Google Inc. "ausdrücklich in seinen beim Einsatz zu akzeptierenden Regularien das Recht ein, die über den einzelnen Nutzer mittels einer eindeutigen Kennung gewonnenen Daten mit anderen bereits gespeicherten Daten zu verknüpfen und diese Informationen an Dritte weiterzugeben. Dies steht im Widerspruch zu den Vorgaben des Telemediengesetzes. Die Zusammenführung des pseudonymisierten Profils mit Angaben über die hinter dem Pseudonym stehenden natürlichen Personen ist unzulässig."

Schaar bittet die Krankenkassen konkret, aber ohne Fristsetzung, "die Nutzung des Google Analytics Services unverzüglich einzustellen, bei Ihnen vorhandene Daten zu löschen und mir dies schriftlich zu bestätigen." Zu einer ähnliche Maßnahme sah sich bereit im vergangenen Jahr Thilo Weichert, Landesdatenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, genötigt. Er hatte 25 deutsche Website-Betreiber angeschrieben .

Quelle : www.heise.de
Titel: Patientendaten im Müllcontainer
Beitrag von: SiLæncer am 21 November, 2009, 13:01
Ein Augenarzt soll in Mainz umfangreiche Patientenunterlagen in einen Müllcontainer eines Lebensmittelmarktes geworfen haben. Das berichtete (http://www.datenschutz.rlp.de/de/presseartikel.php?pm=pm2009112001) das Büro des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten am Freitag und bestätigte damit entsprechende Medienberichte. Es handele sich unter anderem um OP-Berichte und Bilder von Patienten aus der Augenklinik des Universitätsklinikums Mainz. Der Arzt, ein ehemaliger Mediziner der Augenklinik, bestreite, OP-Berichte entsorgt zu haben. Er habe die Unterlagen inzwischen wieder an sich genommen.

Derzeit wird laut Datenschützern geklärt, um wie viele Unterlagen und welche Inhalte es sich handelt. Eine endgültige Bewertung sei erst danach möglich. Nicht nur der datenschutzrechtliche, sondern auch der straf- oder bußgeldrechtliche Aspekt seien zu klären.

Quelle : www.heise.de
Titel: Widerstand gegen Bankdaten-Transfer in die USA bröckelt
Beitrag von: SiLæncer am 24 November, 2009, 12:16
Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft hat den Druck auf Deutschland und Österreich erhöht, dem umkämpften Abkommen für den Zugriff von US-Behörden auf Daten des Finanzdienstleisters SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) doch noch zuzustimmen. Das SWIFT-Netzwerk in Belgien bündelt Überweisungsdaten von 9000 Banken aus über 200 Ländern. Eingeschlossen sind auch Überweisungen innerhalb der EU und Eilanweisungen innerhalb Deutschlands. Über SWIFT werden täglich im Durchschnitt fast 15 Millionen Transaktionen und Transfers mit einem Volumen von etwa 4,8 Billionen Euro abgewickelt.

Laut einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) haben Brüsseler Diplomaten die Gegner des Vorhabens im Gremium der Mitgliedsstaaten wissen lassen, dass Frankreich und Finnland ihre Datenschutzbedenken "weitgehend aufgegeben" hätten. Nur Italien und Griechenland teilten noch die Skepsis der Regierungen in Berlin und Wien.

Auch die EU-Kommission trommelt demnach für die geplante Vereinbarung zwischen Brüssel und Washington zur Weitergabe der internationalen Überweisungsinformationen. Sie habe den Botschaftern der EU-Länder eine Liste mit Fahndungserfolgen präsentiert, bei denen die Auswertung europäischer Bankdaten eine Rolle gespielt habe. Darauf befinde sich auch die Verhaftung der sogenannten Sauerland-Gruppe, die hierzulande Terroranschläge geplant haben soll. Vertreter von Rat und Kommission hoffen nun, die verbliebenen Kritiker des geplanten Abkommens bis zum Treffen der Innen- und Justizminister der Gemeinschaft am 30. November noch umstimmen zu können.

Der Zentrale Kreditausschuss der an SWIFT beteiligten Banken riet Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dagegen von einem "übereilten Vorgehen" ab. Der Datenschutz könne durch das Abkommen "konterkariert" werden, fürchten die Experten. Zudem könnten die US-Fahnder künftig nicht nur auf die Überweisungsinformationen des in Brüssel beheimateten Finanznetzwerks, sondern auf die jedes Kreditinstituts zugreifen. Leutheusser-Schnarrenberger selbst hatte gerade noch einmal betont, dass gemäß der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung ein automatisierter Zugriff auf die SWIFT-Server von außen ausgeschlossen werden solle. Es sei zudem unpassend, dass das Abkommen kurz vor dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags Anfang Januar 2010 noch "durchgepeitscht" werden solle. Künftig stehe den EU-Abgeordneten ein Mitentscheidungsrecht zu.

"Die Bundesregierung darf auf die faule Nuss, die ihnen von der schwedischen Ratspräsidentschaft im Falle der Bankdatenweitergabe vorgelegt wird, nicht hereinfallen", warnt denn auch der Datenschutzexperte der Grünen im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht. In keinem der besonders kritisierten Bereiche habe der neue Abkommensentwurf eine Änderung gebracht. Sowohl die Bestimmungen zur Nutzung und Weitergabe der EU-Bankdaten etwa an dritte Behörden und Staaten, als auch bei der Ausgestaltung gleichwertiger Rechtschutzmöglichkeiten für europäische Bürger habe es keine Verbesserung gegeben. Für bedauerlich hält es Albrecht auch, dass Konservative, Sozialisten und Liberale eine Aussprache zu SWIFT in der Plenarsitzung des EU-Parlaments in dieser Woche abgelehnt hätten.

Zumindest die SPD-Gruppe der Volksvertretung hat in dem Streit aber bereits mit rechtlichen Konsequenzen gedroht. Man wolle klagen, falls die EU-Minister Ende des Monats die Vereinbarung absegnen sollten, hieß es bei den Sozialdemokraten. SPD-Innenexpertin Birgit Sippel monierte, dass die Ratspräsidentschaft trotz der Proteste aus dem Parlament diesem bislang keine Mitspracherechte angeboten habe. Aussagen, nach denen die USA durch die bereits seit Ende 2001 laufende Überprüfung der vom Finanzdienstleister abgewickelten Überweisungen wichtige Erkenntnisse für den Kampf gegen den Terrorismus gewonnen hätten, seien nicht schlüssig belegt worden.

Die US-Regierung sieht unterdessen keinen Grund für Nachbesserungen. Das Programm des Finanzministeriums habe zum Schutz der Bürger auf beiden Seiten des Atlantiks beigetragen und eine "Schlüsselrolle" bei einer Vielzahl von Terrorermittlungen gespielt, lautete die Ansage aus Washington. Die USA hätten schon seit Jahren umfassende und effektive Datenschutzvorkehrungen getroffen, an denen nichts geändert werden solle.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Bankdaten-Zugriff für die USA: Deutschland lehnt ab
Beitrag von: ritschibie am 24 November, 2009, 13:40
Im Grunde genommen hat Jürgen (ein paar Beiträge weiter unten) dazu schon alles geschrieben. Mich freut nur, dass auch ein paar deutsche (allesamt machtlos derzeit) Politiker hier wach geworden sind. Ist doch irrwitzig, wenn die "Sauerland"-Gruppe schon aus bestehenden Abkommen heraus "gefunden" wurde, jetzt auch noch systematisch jedes Bankkonto (zumindest transfermäßig) in einem großen Swap nichtauskunftspflichtigen Diensten über dem Atlantik nachzuschmeissen. Da freut sich doch die Kreditkarten-Mafia auf so ein löchriges Gebilde!!! BRRR!
Titel: Swift: Warum Europas Bankdaten für die USA tabu sein sollten
Beitrag von: SiLæncer am 25 November, 2009, 18:11
Dürfen die USA weiter auf Europas Bankdaten zugreifen? Innenminister de Maizière will sich beim Swift-Abkommen enthalten. Damit ignoriert er rechtsstaatliche Grundsätze.

In wenigen Tagen wird in der EU-Kommission ein Vertrag abgestimmt, der regelt, dass die USA europäische Finanzdaten zur Terrorfahndung nutzen können. Im Moment sieht es so aus, als würde er tatsächlich abgenickt, unter anderem, weil der deutsche Innenminister Thomas de Maizière sich dabei enthalten will.

Das wäre tragisch. Denn der Streit um das sogenannte Swift-Abkommen lässt sich auf eine einzige Frage reduzieren – die gleiche, die sich in den vergangenen Jahren immer stellte, wenn es um Terrorismus ging: Wollen wir für seine Bekämpfung wirklich alle rechtsstaatlichen Grundsätze opfern, die sich Demokratien mühsam errungen haben?

Bislang wurden Informationen über Überweisungen innerhalb Europas in einem Rechenzentrum in den USA verarbeitet. So verschafften sich die USA Zugriff darauf. Künftig wird das anders sein. Eine Umstrukturierung der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Swift) könnte dazu führen, dass europäische Daten die EU nicht mehr verlassen. Die USA wollen das nicht hinnehmen und haben daher ein entsprechendes Abkommen vorgeschlagen.

Was bei dem Ganzen vor allem skeptisch stimmt, ist das Vorgehen.

Die EU-Kommission will das Abkommen unbedingt noch vor dem 1. Dezember verabschieden. Danach nämlich tritt der EU-Reformvertrag von Lissabon in Kraft und der sieht vor, dass bei solchen Entscheidungen des Innenressorts künftig auch das EU-Parlament gehört werden muss. Dort aber gibt es noch viel mehr Vorbehalte dagegen, vor allem Liberale und Grüne lehnen den vorliegenden Entwurf zum Swift-Abkommen ab, wie auch einige Konservative.

Um Werbung für das Dokument zu machen, hat EU-Innenkommissar Jaques Barrot vergangene Woche einen Text mit 15 Fragen und Antworten ausgeben lassen. Das Blog Netzpolitik.org hat sie veröffentlicht. Wer sie liest, bekommt das Gefühl, alles sei halb so wild, nur zum Besten der Sicherheit.

Allerdings stehen darin einige Behauptungen, die sich so im Entwurfstext für den Swift-Vertrag nicht finden. Nur zwei Beispiele: Der Innenkommissar schreibt, laut dem Abkommen würden die gezogenen Daten vom US-Finanzministerium "üblicherweise nach fünf Jahren gelöscht". Doch bezieht sich die Löschung laut Paragraf 5, Absatz i bis m, nur auf jene Daten, die nicht oder "nicht länger" gebraucht werden. Weiter als sinnvoll erachtete Daten unterlägen demnach nur den Datenlöschungsfristen der Länder, an die sie übermittelt wurden. Im Zweifel also keinen.

In dem "Werbetext" wird außerdem behauptet, der Entwurfstext des Vertrages sei "very much in line" mit den Forderungen des EU-Parlaments, also sehr nahe an ihnen. Das aber ist weit hergeholt.

Das Parlament hatte im September eine Resolution verabschiedet, in der steht, unter welchen Bedingungen man bereit sei, dem Datenaustausch zuzustimmen.

So wollten die Abgeordneten unter anderem, dass die Daten tatsächlich nur der Terrorbekämpfung dienen und nur übermittelt werden, wenn es einen direkten Zusammenhang zu Personen und Gruppen gibt, die auch in der EU als Terroristen geführt werden. Sie forderten einen Richtervorbehalt für die Herausgabe, die Möglichkeit, diese auch nachträglich noch gerichtlich überprüfen zu können und die Chance für zu Unrecht Beschuldigte, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Vor allem aber wollten sie gesichert wissen, dass die einmal herausgerückten Informationen bei der Behörde in den USA bleiben, die sie angefordert hat, dem Finanzministerium.

Nichts davon ist in dem Entwurf für das Abkommen zwischen den USA und der EU berücksichtigt worden.

Letzteres vor allem macht Gegner des Vertrags Sorgen: Die Daten bleiben im Zweifel nicht einmal in den USA. In Artikel fünf, Abschnitt h des Entwurfes heißt es: Sie könnten auch geteilt werden mit "dritten Staaten, die einbezogen sind in die Ermittlung, Erkennung, Verhinderung oder Bestrafung von Terrorismus oder dessen Finanzierung".

Selbst also wenn der Vertrag die übrigen rechtstaatlichen Grundsätze beachten würde, an diesem Punkt flögen sie "right out the window", direkt aus dem Fenster, wie es im Amerikanischen heißt.

Es gibt noch ein Problem: Europa ist in diesem Gerangel um Daten nicht nur der arme Ausgespähte, der nichts dafür bekommt. Denn die Idee ist, dass hier eine eigene Behörde aufgebaut werden soll, die die Übermittlung verwaltet. Diese würde dadurch ganz nebenbei eigene Erkenntnisse über die Finanzierung von Terroristen gewinnen und so etwas wie eine EU-Terrorfinanzfahndung werden. Für europäische Innenminister garantiert ein interessanter Gedanke.

Außerdem steht in dem Entwurf explizit, dass das US-Finanzministerium "verpflichtet ist", seine Erkenntnisse mit den Behörden in Europa zu teilen, sollten sie Europa betreffen. Auch davon versprechen sich Ermittler hier sicher einiges.

Und warum muss uns das interessieren? Ganz einfach, weil man – sollte man irgendwie in das Raster der amerikanischen Fahnder geraten – keinen Zugriff aufs eigene Konto mehr hätte. Sie würden sofort gesperrt, damit über sie nicht weiter Terrorismus finanziert werden kann. Ein unter diesem Verdacht gesperrtes Konto aber hätte schnell üble Auswirkungen. Und der Betroffene keine Chance, diesen selbst zu widerlegen, gäbe es doch für ihn keine Rechtsmittel, um dem zu widersprechen und eine unabhängige Überprüfung zu erreichen.

Kein Wunder, dass die FDP sauer ist und darin einen Bruch der Koalitionsvereinbarung sieht. Sie will den Swift-Vertrag verhindern und hatte Entsprechendes auch im Koalitionsvertrag mit der Union geregelt. Dort steht, man wolle sich für eine "strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen".

Der Koalitionsvertrag spreche "eine glasklare Sprache", sagte der FDP-Abgeordnete Johannes Vogel der Welt. "Auf europäischer Ebene muss es selbstverständlich ein klares deutsches Nein geben, da eine Enthaltung das Abkommen nicht verhindern würde."

Quelle : www.golem.de
Titel: Bundesdatenschützer kritisiert geplantes Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten
Beitrag von: SiLæncer am 26 November, 2009, 12:30
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht in der geplanten Weitergabe von europäischen Bankdaten an die USA einen "massiven Grundrechtseingriff". In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau sagte er: "Dieses Abkommen darf nicht geschlossen werden, falls doch, werden sicherlich das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof angerufen werden." Schaar könne sich nicht vorstellen, dass ein solcher Zugriff auf Bankdaten verfassungskonform wäre.

In den nächsten Tagen werde sich entscheiden, ob der Rat der EU die demokratischen Prinzipien Europas akzeptiert oder ob hier ohne die Beteiligung der nationalen Parlamente, also ohne Beteiligung der Öffentlichkeit ein massiver Grundrechtseingriff beschlossen werde, erläutert Schaar. Man könne den Eindruck haben, dass hier ein "Geheimabkommen" geschlossen werden solle.

Bundesjustiziministerin Sabine Leuttheuser-Schnarrenberger sieht das geplante Abkkommen ebenfalls kritisch. Sie sieht es zudem als unglücklich an, dass dieses Abkommen einen Tag vor dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages nach den alten Regeln durchgesetzt werden soll. Das würde das EU-Parlament brüskieren, das dem Abkommen kritisch gegenüber stehe und das mit dem Lissabonner Vertrag ein Mitentscheidungsrecht erhalte. innerhalb der gesamten Bundesregierung gibt es zu dem Thema aber noch keine einheitliche Linie.

Schaar sieht laut Interview auch in der Marktbeherrschung von Suchmaschinen wie Google eine zunehmende Gefahr: "Da ist eine kritische Grenze überschritten, wo eine unglaubliche Wissensmacht über die Gesellschaft angesammelt wird, ohne dass es eine effektive Kontrolle gibt." Für den Arbeitnehmerdatenschutz fordert Schaar eine Klarstellung, dass Gesundheitstests im Rahmen von Bewerbungsverfahren auf Fragen beschränkt werden müssen, die arbeitsplatz- oder berufsspezifisch sind. Der Betroffene müsse darüber Bescheid wissen, welche Untersuchungen im Detail durchgeführt werden. Die Bundesjustizministerin hat hier bereits Änderungen angekündigt. Sie will dem Trend, durch persönliche Fragen und betriebsärztliche Untersuchung möglichst viel von Mitarbeitern und Bewerbern zu erfahren, gesetzliche Grenzen setzen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesrat warnt vor Wirtschaftsspionage durch SWIFT-Abkommen
Beitrag von: SiLæncer am 28 November, 2009, 10:34
Der Bundesrat hat sich in den Reigen der Gegner der geplanten transatlantischen Vereinbarung zum Transfer von Bankdaten eingereiht. Die Länderkammer teile die Sorge, "dass ein Zugriff auf die betroffenen Finanztransaktionsdaten die Gefahr von Wirtschafts- und Industriespionage großen Ausmaßes mit sich bringt", heißt es in einer am Freitag angenommenen Entschließung (PDF-Datei). "Erhebliche Bedenken" bestünden ferner insbesondere, "soweit eine Datenübermittlung auch ohne einen konkreten Verdacht auf strafbare Aktivitäten der Betroffenen beabsichtigt ist". Damit erhielten die Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika Befugnisse, die den deutschen Sicherheitsbehörden von Verfassungs wegen verwehrt seien.

Die Länderkammer erachtet eine substanzielle Beteiligung der nationalen Gesetzgebungsorgane und des EU-Parlaments an der Verhandlung des umkämpften Abkommens für den Zugriff von US-Behörden auf Daten des Finanzdienstleisters SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) angesichts der weitreichenden Bedeutung für die Freiheitsrechte und die wirtschaftliche Integrität der EU für geboten. Das in Belgien beheimatete SWIFT bündelt Überweisungsdaten von 9000 Banken aus über 200 Ländern. Eingeschlossen sind auch Überweisungen innerhalb der EU und Eilanweisungen innerhalb Deutschlands. Über das Netzwerk werden täglich im Durchschnitt fast 15 Millionen Transaktionen und Transfers mit einem Volumen von etwa 4,8 Billionen Euro abgewickelt.

Der Bundesrat erinnerte daran, dass sich die Informations- und Mitwirkungsrechte der Länder auch auf die Vorbereitung und den Abschluss völkerrechtlicher Abkommen durch die EU erstreckten. Er bittet die Bundesregierung, der Übereinkunft im EU-Rat nur zuzustimmen, wenn Zweck und Voraussetzungen der Datenübermittlung hinreichend klar festgelegt seien. Eine Weitergabe der Überweisungsinformationen an Drittländer müsse ausgeschlossen, ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet sein. Die Länder schlagen vor, die Übermittlung ausschließlich auf inter-nationale Transaktionsdaten zu begrenzen und diese nur aufgrund eines konkreten Übermittlungsersuchens über ein "Push"-System zur Verfügung zu stellen. Ein automatisiertes Abrufverfahren, mit dem auf die Daten ohne weitere Kontrolle zugegriffen werden könne, sei in dem Abkommen ausdrücklich auszuschließen.

Auch die Bankenbranche wehrt sich laut Agenturberichten gegen die Übereinkunft zwischen Brüssel und Washington. Die bislang bekannt gewordenen Eckpunkte ließen befürchten, dass europäische Datenschutzstandards unterlaufen würden, heißt es demnach in einem Brief des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Der Entwurf könne so ausgelegt werden, dass jede Bank in der EU Adressat eines Datenzugriffs wäre.

Mehrere Landes- und Bundespolitiker der Liberalen stützten die kritische Haltung Leutheusser-Schnarrenbergers. "Die Bundesregierung darf dem vorliegenden Abkommen nicht zustimmen. Auch eine Enthaltung kommt nicht in Frage", erklärte etwa der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, Wolfgang Kubicki. "Bei aller Verbundenheit zu unseren amerikanischen Freunden, ein pauschaler, flächendeckender Zugriff auf Überweisungsdaten europäischer Bankkunden ist ein Eingriff, den wir so nicht zulassen dürfen." Ähnlich äußerte sich Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf.

Bereits Mitte der Woche stemmte sich die CSU-Landesgruppe im Bundestag gegen die Vereinbarung. Die Abgeordneten forderten, die für Montag geplante Verabschiedung durch die Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedsländer zu verschieben. Sie beklagten vor allem, dass das EU-Parlament am Verfahren nicht beteiligt werden solle, obwohl am 1. Dezember der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt. Dieser sieht neue Mitentscheidungsrechte für die Volksvertreter vor. Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hält das Abkommen dagegen für nötig: "Wir brauchen Kenntnis über die internationalen Finanzströme", sagte der CSU-Politiker im ARD-Hörfunk. Die USA hätten bereits große Zugeständnisse gemacht.

Die Bundesregierung wird sich vermutlich erst am Montag direkt vor der Abstimmung auf ihre Position festlegen. "Die Gespräche laufen noch", erklärte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums gegenüber heise online. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), der zur entscheidenden Sitzung nach Brüssel fliegt, will sich laut Diplomatenkreisen enthalten und so den Weg für den zunächst auf ein Jahr angelegten Vertrag freimachen. Als Kompromiss habe man in Erwägung bezogenen, die Laufzeit noch weiter zu verkürzen und das EU-Parlament so schon frühzeitig im kommenden Jahr an der Arbeit an einer dauerhaften Lösung zu involvieren. Diese Linie müsse aber übers Wochenende noch mit Washington und den nationalen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten besprochen werden. Generell sei der Druck "der Amis" sehr groß gewesen und von einer Schicksalsentscheidung die Rede.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verfassungsbeschwerde gegen Kfz-Scanning in Baden-Württemberg
Beitrag von: SiLæncer am 30 November, 2009, 10:41
Zwei Autofahrer und eine Autofahrerin haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die automatische Erfassung von Pkw-Kennzeichen in Baden-Württemberg eingereicht. Die gesetzliche Grundlage dafür, das neue Polizeigesetz, war voriges Jahr von der schwarz-gelben Mehrheit im Landtag verabschiedet worden. Die Beschwerdeführer monieren, das Gesetz lasse "in Abwesenheit jeder Gefahr" eine automatisierte Massenkontrolle des öffentlichen Straßenverkehrs zu. Autofahrer müssten aufgrund des Kennzeichenabgleichs mit der Erstellung von Bewegungsprofilen rechnen. Die Befugnis sei so unbestimmt und weit gefasst, dass nicht vorhersehbar sei, wann und wie die Polizei von ihr Gebrauch macht.

Der Landesverband Baden-Württtemberg der Humanistischen Union weist in einer Mitteilung darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht im März 2008 vergleichbare Regelungen der Bundesländer Schleswig-Holstein und Hessen als mit dem Grundgesetz unvereinbar aufgehoben hatte. Die Beschwerdeführer stoßen sich daran, dass die automatische Kennzeichenerfassung in Baden-Württemberg auch zur Strafverfolgung eingesetzt werden solle, doch die Gesetzgebungszuständigkeit liege in diesem Bereich beim Bund. Wenn der Bürger von der Polizeikontrolle nicht angehalten werde, erfahre er nichts darüber, wann und unter welchen Umständen sein Kennzeichen erfasst wurde. Die Gerichte könnten entgegen den Erfordernissen im Grundgesetz daher nicht die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüfen.

Beim Scannen von Kfz-Kennzeichen werden auf ausgewählten öffentlichen Straßen alle Fahrzeuge automatisch mit einer Videokamera ohne besonderen Anlass oder Verdacht erfasst. Das Nummernschild wird dann automatisch mit dem Fahndungsbestand der Polizei abgeglichen. Die Technik will die CDU auch in Nordrhein-Westfalen anwenden, in Hessen soll sie durch ein neues Gesetz wieder ermöglicht werden, während Schleswig-Holstein und Bremen bereits darauf verzichteten.
Die neue schwarz-gelb-grüne Koalition im Saarland hat in ihrem Koalitionsvertrag (PDF-Datei) vereinbart, den Kfz-Massenabgleich im Saarland zu streichen.

Rechtsanwalt Udo Kauß von der Humanistischen Union, der die baden-württembergischen Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt, kritisiert, dass das Kfz-Scanning nur Zufallsfunde vornehmlich aus dem Bagatellbereich liefere. Zudem binde es Personal, das an anderen Stellen sinnvollver eingesetzt werden könnte. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könne für nächstes oder übernächstes Jahr gerechnet werden. Dem Gericht liegt bereits eine Beschwerde gegen das Kfz-Scanning in Niedersachsen vor (Az. 1 BvR 1443/08). Gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, das die automatische Erfassung von Kennzeichen als rechtmäßig erachtete, wurde Berufung eingelegt.

Quelle : www.heise.de
Titel: SWIFT-Abkommen zum Transfer von Bankdaten an US-Behörden beschlossen
Beitrag von: SiLæncer am 30 November, 2009, 15:30
Die EU-Innenminister haben die heftig umkämpfte transatlantische Vereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten am heutigen Montag in Brüssel abgesegnet. Die von Thomas de Maizière (CDU) vertretene Bundesregierung, Österreich, Ungarn und Griechenland enthielten sich bei der Abstimmung, hieß es in Diplomatenkreisen. Ein Veto gab es damit trotz der massiven Kritik aus dem EU-Parlament, dem Bundesrat, dem Bundesjustizministerium, von Banken, Bürgerrechtlern oder Datenschützern nicht. Das als Interimsvertrag angelegte Abkommen soll eine Laufzeit von neun Monaten statt der zunächst vom EU-Rat geplanten zwölf Monate haben. EU-Justizkommissar Jacques Barrot kündigte an, dass die Brüsseler Behörde in den ersten Monaten 2010 ein Mandat für die Aushandlung für eine langfristige Folgeübereinkunft gemeinsam mit dem EU-Parlament beantragen werde.

Das Abkommen schafft eine rechtliche Grundlage dafür, dass US-Behörden weiterhin auf Datenströme des Finanzdienstleisters SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) zugreifen zu können. Die in Belgien beheimatete Genossenschaft bündelt Überweisungsinformationen von 9000 Banken aus über 200 Ländern. Eingeschlossen sind auch Geldanweisungen innerhalb der EU und Eilüberweisungen innerhalb Deutschlands. Über das Netzwerk werden täglich im Durchschnitt fast 15 Millionen Transaktionen und Transfers mit einem Volumen von etwa 4,8 Billionen Euro abgewickelt.

Besonders umstritten am Verfahren war, dass der Rat das Abkommen quasi in letzter Minute verabschiedet hat. Schon von Dienstag an wäre für die Übereinkunft mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages eine Beteiligung des EU-Parlaments nötig geworden. Der Innenexperte der Grünen in der Volksvertretung, Jan Philipp Albrecht, sprach daher von einem "schwarzen Tag für die Bürgerrechte und die Demokratie in Europa". Unter dem Druck der amerikanischen Sicherheitsbehörden hätten die EU-Regierungen einer Vereinbarung zugestimmt, die "Datenschutzstandards und grundlegende rechtsstaatliche Grundsätze unterläuft".

Albrecht moniert weiter, dass ohne jegliche parlamentarische Mitbestimmung mit Billigung der Bundesregierung ein "Datenschutz-Dumping" eingeleitet worden sei, "das nur noch schwer aufzuhalten ist". Der Beschluss sei ein Präzedenzfall, auf den sich der Vertragspartner USA trotz gegenteiliger Beteuerungen berufen werde. Ein Zurück sei kaum mehr möglich. Der Grüne will daher eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen.

Auch Malte Spitz vom Bundesvorstand der Grünen ist empört: "Die Enthaltung der CDU/FDP-Bundesregierung im Ministerrat ist der Ausverkauf bei Bürgerrechten." Das Stillhalten der Liberalen sei ein Armutszeugnis, da jederzeit der Koalitionsausschuss hätte angerufen werden können. Statt sich jetzt über das Abstimmungsverhalten von Innenminister de Mazière zu beklagen, hätte die FDP ihre Rolle als Koalitionspartner ernst nehmen müssen. Im Bundesjustizministerium selbst heißt es, dass sich die Ressortleiterin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in der Frage aufgrund der enormen Lobbybemühungen von Seiten der USA und Großbritanniens nicht habe durchsetzen können.

Ein Vertreter der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft wertete es dagegen als "positiv, dass das Abkommen zustande kommt". Es seien aus europäischer Perspektive "noch einige Verbesserungen" erreicht worden. So solle eine "Rasterfahndung" per Data Mining in den ausgetauschten Informationen ausgeschlossen werden. Auf dieser Basis könne die gemeinsame Terrorismusbekämpfung mit den USA fortgesetzt werden, wie es auch eine Resolution des UN-Sicherheitsrates erforderlich mache. Unisono mit Barrot sprach er sich dafür aus, dass bald "eine dauerhafte Regelung gefunden werden" solle. Laut Diplomatenangaben hat sich die EU-Seite vorbehalten, selbst ein "Terrorist Finance Tracking Programme" nach US-Vorbild aufzubauen. Bisher sind die Strafverfolger auf dem alten Kontinent auf die Zuarbeiten von US-Seite angewiesen.

Quelle : www.heise.de
Titel: EU-Parlament kann SWIFT-Abkommen zum Bankdaten-Transfer in die USA noch ablehnen
Beitrag von: SiLæncer am 01 Dezember, 2009, 13:06
Die umkämpfte transatlantische Vereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten erfordert nach dem Segen des EU-Rates noch die Zustimmung des EU-Parlaments. Die Abgeordneten müssten den am gestrigen Montag in Brüssel erfolgten formalen Beschluss des Übergangsabkommens "in den kommenden Monaten" noch billigen, heißt es in einer Mitteilung des Ministergremiums der Mitgliedsstaaten. Einfluss auf den Text nehmen könnten sie dabei nicht mehr. Möglich ist nur ein Ja oder Nein.

Das EU-Parlament steht der Übereinkunft, die US-Behörden weiterhin Zugriff auf Datenströme des Finanzdienstleisters SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) verschaffen soll, sehr kritisch gegenüber. Es hatte in einer  Resolution umfangreiche Nachbesserungen gefordert. Die federführenden Innenminister griffen diese Vorschläge aber größtenteils nicht auf. Ihre Entscheidung trafen sie einen Tag vor Inkrafttreten des EU-Reformvertrags von Lissabon, der dem Parlament ein Mitspracherecht in der Angelegenheit jenseits der Abgabe von Empfehlungen eingeräumt hätte. "Der Ministerrat hat einen Fehlstart für den Lissabon-Vertrag hingelegt", monierte daher der EU-Abgeordnete Manfred Weber von der CSU. Seine SPD-Kollegin Birgit Sippel sprach von einem "Affront". Zuvor hatten schon Oppositionspolitiker der Liberalen, der Grünen und der Linken den Beschluss scharf kritisiert.

Es gilt trotzdem als unwahrscheinlich, dass die Abgeordneten den Vertrag in seiner jetzigen Form ablehnen. Damit würden sie sich auf vollen Konfrontationskurs zu den Regierungen der Mitgliedsstaaten und zu den USA begeben. Es ist fraglich, ob sich die Volksvertreter auf eine solche Machtprobe einlassen. Dazu kommt, dass die Parlamentarier schon mit dem geplanten Inkrafttreten des neun Monate gültigen Interimabkommens zum 1. Februar von der EU-Kommission in die Verhandlungen für einen dauerhaften Folgevertrag eingebunden werden sollen.

Gleichzeitig reißt auch hierzulande die Kritik am gewählten Verfahren und den Inhalten des Beschlusses nicht ab. "Diese Entscheidung verunsichert Millionen von Bürger in Europa", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die sich gegenüber ihrem Kollegen im Innenressort, Thomas de Maizière, mit ihren Bedenken nicht durchsetzen konnte. Neben den Liberalen hätten das EU-Parlament, der Bundesrat, Wirtschafts- und Bürgerrechtsverbände national wie europaweit auf ein hohes Datenschutzniveau gedrungen.

De Maizière begründete seine Enthaltung und den Veto-Verzicht vor allem damit, dass "die Beziehung zu Amerika im Kampf gegen den Terrorismus nicht belastet" werden dürfe. Es seien "Hinweise auch der amerikanischen Seite “ gewesen, "die in besonderer Weise zur Entdeckung der Sauerlandgruppe beigetragen haben". Der Innenminister verwies auf eine mit Leutheusser-Schnarrenberger abgestimmte Protokollerklärung zu dem Abkommen. Darin unterstreiche die Regierung gemeinsam mit Österreich ihre Bedenken, die den Rechtsschutz und die unklaren Löschfristen der Finanzdaten betrifft. Deutschland setzte nach Angaben de Maizières durch, dass innereuropäische Überweisungen nicht erfasst werden (auf die Daten von innereuropäischen Geldanweisungen, also Anweisungen zur Bargeldauszahlung an den Empfänger, können US-Behöhrden dagegen nach dem Abkommen zugreifen) . Für Tobias Bauschke, Vorsitzender der JuLis Niederbayern, ist der CDU-Politiker trotzdem "nicht haltbar".

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht es besonders kritisch, dass mit der Vereinbarung "die Übermittlung einer Vielzahl von Daten über Zahlungsvorgänge mit nur marginalem, indirektem oder sogar nur mutmaßlichem Bezug zum Terrorismus in die USA legitimiert wird". Auch die Wirtschaft fürchtet einen Datenstriptease. "Wir warnen vor der Gefahr, dass Unternehmen ausspioniert werden", sagte der Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Werner Schnappauf, der "Financial Times Deutschland". Aus den sensiblen Informationen aus dem Zahlungsverkehr von Unternehmen ließen sich Rückschlüsse auf Märkte, Vertragspartner und Geschäftsvolumina ziehen.

Die Opposition hierzulande ließ ebenfalls kein gutes Haar an der Entscheidung. Jan Korte, Mitglied des Vorstandes der Bundestagsfraktion der Linken, witterte eine "Katastrophe für den Datenschutz" und einen "klaren Bruch" des schwarz-gelben Koalitionsvertrags. Das dort vereinbarte "hohe Datenschutzniveau" für das SWIFT-Abkommen befinde sich in den nächsten Monaten "einige Meter unter Normal Null". Der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Gerold Reichenbach, beklagte, dass den von den Bürgern der EU-Mitgliedsstaaten gewählten Vertretern die Wahrnehmung wichtiger Rechte vorenthalten worden sei. Die Übereinkunft entspreche weder den Datenschutzstandards Deutschlands noch denen der EU. Die FDP habe ihren Kampf für persönliche Freiheitsrechte dem Sicherheitsdenken der Union geopfert. Fraktionsvize Olaf Scholz nannte die von "schweren Geburtsfehlern" gezeichnete Vereinbarung "inakzeptabel".

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann begrüßte es, dass sich der Rat "auf eine kurze Befristung" des Abkommens geeinigt haben. Es sei dringend notwendig, dass bei einem Nachfolgevertrag die Datenschutz- und Rechtsschutzinteressen von Anfang an wesentlich stärker berücksichtigt würden. Der CSU-Politiker kündigte an, dass sich auch Bayern intensiv in die Diskussion einschalten und hier seine neuen Beteiligungsrechte nutzen werde, die die Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag vorsähen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschutzprüfung im Unternehmen nur alle 39.400 Jahre
Beitrag von: SiLæncer am 02 Dezember, 2009, 14:32
Wenn es um den Umgang mit vertraulichen Daten geht, handeln viele Unternehmen nachlässig und alles andere als rechtskonform. Kein Wunder, stellten die Autoren des Datenschutzbarometers 2009 (PDF-Datei (http://www.xamit-leistungen.de/downloads/XamitDatenschutzbarometer2009.pdf)) der Xamit Bewertungsgesellschaft fest. Denn auf 100.000 Unternehmen kommen bundesweit gerade einmal zwei Kontrolleure. Rein rechnerisch heißt das etwa für Baden-Württemberg, dass ein Unternehmen nur alle 39.400 Jahre mit einer Überprüfung seines Datenschutzverhaltens durch Behörden rechnen muss.

Um das aktuelle Datenschutzniveau in Deutschland zu bestimmen, untersuchte Xamit die Webseiten von Unternehmen. Bisher behandelten die Studien der Firma den Umgang mit den personenbezogenen Daten sowie die Transparenz der Datenerhebung und -weiterverarbeitung. Diesmal kamen als weitere Aspekte das gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Verfahrensverzeichnis und die Kontrolle der Unternehmen durch die Aufsichtsbehörden hinzu.

Als Grundlage der Studie diente die maschinelle Quellcode-Analyse von circa 24.000 deutschen Webpräsenzen mit 1,6 Millionen Webseiten, darunter Gemeinden, politische Organisationen, Vereine sowie Unternehmen verschiedener Branchen. Konkret überprüft wurde außer den genannten Neuerungen die Einbindung von Google AdSense und Statistiktools auf den Webseiten nebst das Vorhandensein eines entsprechenden Nutzerhinweises, außerdem die Abfrage persönlicher Daten bei Kontaktformularen und die zugehörige Datenschutzerklärung für die Nutzer. Bei Shops versuchte das Analysetool, Shop-Software und Version zu ermitteln.

Die Autoren zählten sämtliche Webpräsenzen, die gegen den Datenschutz verstießen - etwa durch Einsatz des in einem Gutachten (PDF-Datei) des Datenschutzbeauftragten Schleswig-Holsteins als rechtswidrig eingestuften Google Analytics oder fehlende Datenschutzerklärungen für Nutzer - und gewichteten die Branchen nach Vertraulichkeit der dort anfallenden Informationen. Zusammengefasst ergaben sich folgende Ergebnisse: Auf 61 von 100 Webpräsenzen fanden sich datenschutzrechtliche Verstöße - das bedeutet eine Steigerung um 11 Prozent im Vergleich zum vergangenen Jahr.

Noch schlimmer sieht die Situation in Sachen Verfahrensverzeichnis aus. Laut § 4e BDSG muss jedermann auf Verlangen ein öffentliches Verfahrensverzeichnis zugänglich gemacht werden, das beschreibt, welche Daten ein Unternehmen oder eine Institution erhebt und für welche Zwecke es sie nutzt. Im Rahmen der Studie haben Testpersonen 395 der untersuchten Organisationen per Mail um  Zusendung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses gebeten, 17 Mails waren unzustellbar. Von den verbleibenden Angeschriebenen schickten 5 Prozent ein Verfahrensverzeichnis zu. 4 Prozent verstanden die Anfrage nicht, 1 Prozent stellte zahlreiche Gegenfragen, ein Steuerberater verweigerte die Einsichtnahme und satte 90 Prozent reagierten gar nicht. Mithin verstießen insgesamt 95 Prozent gegen das geltende Einsichtsrecht.

Die vollständige 47-seitige Studie ist ebenso wie alle bisher erschienenen Xamit-Studien auf der Website des Unternehmens kostenlos herunterzuladen (http://www.xamit-leistungen.de/studienundtests/index.php).

Quelle : www.heise.de
Titel: Heftiger Schlagabtausch zum SWIFT-Abkommen im Bundestag
Beitrag von: SiLæncer am 02 Dezember, 2009, 18:37
Die Opposition im Bundestag hat im Rahmen einer Aktuellen Stunde das Zustandekommen der transatlantischen Vereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten am heutigen Mittwoch scharf kritisiert. Eva Högl von der SPD-Fraktion warf der schwarz-gelben Bundesregierung vor, "Pirouetten" gedreht zu haben. Die Entscheidung über das Abkommen im EU-Rat, das US-Behörden weiterhin Zugang zu Datenströmen des Finanzdienstleisters SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) verschaffen soll, wäre ihrer Ansicht nach eine gute Gelegenheit gewesen, das Vertrauen der Bürger in die EU und den neuen Lissabon-Vertrag zu stärken. Stattdessen habe der Rat der Innenminister die Volksvertreter und die Bürgerrechte "gezielt missachtet".

Die Sozialdemokratin erinnerte an den Rücktritt von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nach der Debatte über den großen Lauschangriff. Mit der Enthaltung der Bundesregierung in Brüssel habe die liberale Politikerin "jetzt eine empfindliche Niederlage erlitten". Petra Pau von den Linken sprach von einem "massiven Einbruch in den Datenschutz", den sie für verfassungswidrig halte. Alle Lobreden auf eine stärkere Achtung der Bürgerrechte unter der neuen Bundesregierung seien mit dem Beschluss des "Gift-Abkommens" getilgt worden. Der netzpolitische Sprecher der Fraktion der Grünen, Konstantin von Notz, warf der FDP vor, ihre Prinzipien und Wahlkampfversprechen sowie die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag "an der Garderobe des Regierens" abgegeben zu haben.

Für die FDP erklärte Gisela Piltz, dass ihre Fraktion "nicht zufrieden" sei mit dem Erreichen: "Ein Traumstart für den Datenschutz sieht in der Tat anders aus." Das faule Ei sei Schwarz-Gelb aber "von der Vorgängerregierung ins Netz gelegt worden". So habe die SPD "zwei Jahre lang den Mund gehalten" angesichts der Datenzugriffe der USA. Piltz erwartete von der Regierung, "dass in unserem Sinne nachverhandelt wird". Der SPD-Fraktion unterstellte sie, "nicht die Traute" zu haben, bei der anstehenden Befassung des EU-Parlaments mit dem Abkommen Nein zu sagen: "Hier die Klappe aufreißen, in Brüssel aber nicht springen, das ist billig."

Die durchgesetzten Verbesserungen beim Schutz der Privatsphäre betonte dagegen Bundesinnenminister Thomas de Maizière. So gebe es mit dem Abkommen keinen pauschalen Zugriff der USA auf die Bankdaten mehr. Die festgeschriebene Löschungsfrist von fünf Jahren sei "nicht völlig abwegig". Ferner sei ein gerichtlicher Rechtsschutz über die Nationalstaaten erreicht worden, wenn auch nicht in den USA direkt. Erstmals gebe es die Möglichkeit, in den Vereinigten Staaten vor Ort die Einhaltung der Schutzbestimmungen zu überprüfen. Letztlich werde das EU-Parlament konsultiert und habe die Möglichkeit, Ja oder Nein zu sagen. Hier sei er "gespannt, wie die sozialistische Fraktion entscheidet". Generell sei die Zusammenarbeit mit den USA in allen Fragen der Terrorbekämpfung "zur Aufrechterhaltung unserer öffentlichen Sicherheit essenziell".

Quelle : www.heise.de
Titel: Hessen erweitert Befugnisse der Polizei
Beitrag von: SiLæncer am 09 Dezember, 2009, 15:37
Der Hessische Landtag hat am gestrigen Dienstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP die Novellierung des Polizeigesetzes verabschiedet. Der Entwurf (PDF-Datei) zur Änderung des Hessischen Gesetzes ü̈ber die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), den die schwarz-gelbe Koalitionsmehrheit mit geringfügigen Änderungen nach den Empfehlungen (PDF-Datei) des Innenausschusses annahm, bringt den Strafverfolgern eine Reihe neuer Befugnisse. Sie dürfen künftig Internet-Telefonate abhören, technische Überwachungsgeräte wie Peilsender an Autos etwa in Garagen anbringen oder Telekommunikationsvorgänge per IMSI-Catchter unterbrechen.

Im Vordergrund steht dabei die Abwehr von Terroranschlägen. So soll die Polizei etwa die Fernzündung von Bomben durch Mobiltelefone unterbinden können. Das reformierte Polizeigesetz ermöglicht auch wieder die automatische Erfassung von Kfz-Kennzeichen. Hessen hatte das Scannen der Nummernschilder nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2008 zunächst gestoppt. Nun wird es bei Bestehen einer "konkreten Gefahr" wie der Suche nach einer Geisel wieder eingeschränkt zugelassen. Die Lesegeräte sollen so eingestellt sein, dass zwar die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Wagen erfasst werden. Alle Nummernschilder, nach denen in einem speziellen Fall nicht gefahndet wird, seien aber automatisch sofort auszusortieren. Ebenfalls zur Bekämpfung einer konkreten Gefahr wird nun eine Rasterfahndung mit dem Abgleich umfangreicher Datenbestände öffentlicher und privater Stellen erlaubt.

Das Abhören von VoIP-Gesprächen wird in einer gesonderten Klausel zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung geregelt. Sie erlaubt es der Polizei, mit richterlicher Anordnung im Rahmen einer heimlichen "Online-Durchsuchung light" mit einem Trojaner oder anderen technischen Hilfsmitteln die "laufende" Telekommunikation vor oder nach einer Verschlüsselung direkt am Rechner eines Verdächtigen abzugreifen. An dem betroffenen IT-System dürfen dabei nur solche Veränderungen vorgenommen werden, die für die Datenerhebung unbedingt erforderlich sind. Dazu kommt eine Pflicht zur Protokollierung solcher Eingriffe.

Neu gefasst wird der Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Abgeordneten, Anwälten oder Journalisten sowie des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Beim großen Lausch- oder Spähangriff wird dabei die "Richterband-Lösung" angewendet: Wird das Gespräch zu intim, dürfen die Ermittler nicht mehr direkt mithören, sondern nur mitschneiden. Ein Richter oder Vertrauensbeamter soll dann die Aufzeichnungen auswerten. Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass  "allein" Erkenntnisse aus dem Kernbereich gewonnen würden, ist die Wohnraumüberwachung absolut unzulässig.

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino, sieht in der Novellierung eine "sinnvolle Weiterentwicklung eines der modernsten Polizeigesetze Deutschlands" und einen "wichtigen Baustein für Hessens Sicherheitsarchitektur". Insbesondere die Einführung der Quellen-TKÜ und die Neuregelung der Automatischen Kennzeichenlesesysteme seien Kernanliegen der CDU gewesen. Dadurch könne es gelingen, "frühzeitig von geplanten Terroranschlägen oder anderen schwerwiegenden Straftaten zu erfahren und diese zu verhindern". Bellinos FDP-Kollege Wolfgang Greilich wertete das Vorhaben als "liberalstes Polizeigesetz" in der hessischen Geschichte. Die Bürgerrechte würden gestärkt, die Handlungsfähigkeit der Polizei "nachhaltig verbessert".

Die Opposition lehnte die Novellierung geschlossen ab. Die SPD-Innenexpertin Nancy Faeser brachte erhebliche Zweifel vor, ob der Entwurf mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Ihre Fraktion behalte sich daher eine Verfassungsbeschwerde vor. Beim wieder eingeführten Kfz-Scanning stünden Aufwand und Erkenntniswert in keinem Verhältnis. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Jürgen Frömmrich, monierte, dass die Initiative "das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis" einschränke. Auch er hält "eine Vielzahl der vorgeschlagenen Regelungen nicht mit dem Grundgesetz" für vereinbar. Gemeinsam mit Hermann Schaus von den Linken beklagte Frömmrich einen weiteren Schritt des Landes in Richtung Überwachungsstaat.

Quelle : www.heise.de
Titel: Musikschüler als Sicherheitsrisiko
Beitrag von: SiLæncer am 19 Dezember, 2009, 15:16
Im oberbayrischen Gilching sollen Musikschüler ab Januar 2010 nur noch nach erfolgreichem Scannen ihres Fingerabdrucks Zutritt zum Unterricht haben. Das berichtete die Münchner Abendzeitung. Es geht um den Zugang zum Gebäude der Arnoldus-Grundschule, eine der Unterrichtsstätten der örtlichen Musikschule. 180 Kinder bekommen am Nachmittag in diesem Gebäude ihren Musikunterricht. Die Grundschüler, die den normalen Schulstunden am Vormittag besuchen, dürfen das Schulgebäude frei betreten. Sobald der Unterricht begonnen hat, werden die Türen der Schule verschlossen, berichtete die Zeitung.

Kinder, die an einem zusätzlichen Betreuungsangebot in der Mittagszeit teilnehmen, müssen daher klingeln. Sie werden von ihren Betreuern in die Schule gelassen. Die Musikschüler öffneten sich bisher mit einem Zahlencode selbst die Tür. Darin sieht die Rektorin der Grundschule nun ein Sicherheitsrisiko. Ab Januar soll daher ein Fingerabdruckscanner installiert werden, den die Musikschüler, die zuvor beim Hausmeister einen Abdruck hinterlassen müssen, benutzen sollen, um Zugang zum Gebäude zu bekommen.

Ihm sei kein anderer Fall dieser Art in Bayern bekannt, sagte der Datenschutzbeauftragte des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung zur Abendzeitung, auch, dass er die Pläne für unangemessen und den ganzen Aufwand für übertrieben halte. Nachdem auch das Schulministerium sich kritisch zu den Plänen äußerte, unter anderem mit dem Hinweis, eine Schule sei "ein Ort der Freiheit und kein Hochsicherheitstrakt", hat der Gilchinger Bürgermeister für den kommenden Montag eine Sitzung einberufen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschützer warnt vor Ratifizierung des SWIFT-Abkommens
Beitrag von: SiLæncer am 21 Dezember, 2009, 14:37
Nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert missachtet die vom EU-Rat Ende November beschlossene transatlantische Vereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten "selbst die grundlegendsten Anforderungen des Datenschutzes". Es genüge eine Anfrage der US-Behörden unter Bezug auf Terrorismusbekämpfung, um den Finanzdienstleister SWIFT zur Herausgabe sensibler Überweisungsinformationen zu zwingen, erläutert der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) unter Verweis auf eine Analyse des Abkommens durch die Einrichtung. Die weitere Verwendung der personenbezogenen Auswertungsergebnisse und selbst ein Transfer an diktatorische Staaten setze nur voraus, dass die USA dies mit Ermittlung oder Verhütung von Terrorismusfinanzierung rechtfertigten.

Die Reichweite der umkämpften Übereinkunft sei nicht ausreichend klar festgelegt, meint Weichert. Die zu erfassenden Daten seien nicht hinreichend präzise beschrieben, die Definition von Terrorismus zu weit gefasst. Ein Data Mining in den Informationsbeständen sei nicht ausgeschlossen. Es gebe faktisch keine Rechtsschutzmöglichkeiten, keine hinreichenden materiellen Vorkehrungen zur Sicherung der Privatsphäre und keine unabhängige Datenschutzkontrolle. Für Weichert ist damit klar: Im anstehenden Ratifizierungsverfahren "muss Deutschland die Notbremse ziehen". Die EU und die Bundesregierung dürften sich nicht zum "Komplizen" Washingtons "beim systematischen Grundrechtsverstoß" machen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Projekt Datenspuren will Datenverkäufe aufdecken
Beitrag von: SiLæncer am 29 Dezember, 2009, 17:33
Das "Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung" (FIfF) hat ein Projekt namens "Datenspuren" ins Leben gerufen, um sich für mehr Datenschutz einzusetzen.

Im Rahmen des Projekts will man insbesondere die "vielfältigen Verflechtungen innerhalb der Datensammelindustrie" aufdecken, teilte das FIfF mit. Dies soll insbesondere durch eine koordinierte Abfrage und Auswertung der gespeicherten Daten bei Unternehmen erfolgen.

Das derzeit geltende Bundesdatenschutzgesetz sei nach Ansicht des Forums sehr einseitig zu Gunsten der Werbeindustrie ausgelegt und lasse den Werbern große Freiheiten für der Nutzung der Daten offen. Der Bürger habe dagegen nur sehr wenige Möglichkeiten, ausreichende Auskünfte von der Werbeindustrie zu bekommen, um damit die Nutzung der eigenen Adresse durch Dritte einzuschränken oder nachzuvollziehen zu können.

"Wird tatsächlich einmal von dem Recht auf Auskünfte über die gespeicherten Daten Gebrauch gemacht, kann erlebt werden, wie zum Teil Anfragen auch ignoriert, Datenschutzgesetze missachtet oder die Betroffenen getäuscht werden", hieß es.

Auch wenn es zur pflichtgemäßen Auskunft kommt, bleiben die Anfragen unkoordinierte Einzelaktionen. Der Einzelne konnte dann zwar in Erfahrung bringen, welche Wege seine Adressdaten genommen haben. Das große Ganze aber, die Vernetzung der Werbewirtschaft untereinander bleibt nach wie vor verborgen, erklärte das FIfF. Eine systematische Zusammenfassung und Auswertung der Datensammelwut finde nicht statt.

Hier will man für mehr Transparenz sorgen. Zusätzlich soll eine Datenbank entstehen, mit der für jeden Bürger einsehbar ist, wie die Firmen mit dem Datenschutz umgehen, ob sie z.B. Anfragen korrekt und innerhalb angemessener Zeit beantworten oder es vorziehen, berechtigte Anfragen zu ignorieren oder Informationen vorzuenthalten, hieß es weiter.

Informationen zum Mitmachen finden sich unter datenspuren.net.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: BKA hält Bankdaten-Transfer in die USA für sinnlos
Beitrag von: SiLæncer am 02 Januar, 2010, 19:15
Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht in der Auswertung der Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) keinen Wert für die Terrorismusbekämpfung. Dies berichtet der Spiegel laut Vorabmeldung in seiner kommenden Ausgabe unter Verweis auf einen internen Vermerk der Wiesbadener Polizeibehörde. In dem Papier heißt es demnach: "Für den Bereich der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität besteht kein fachlicher Bedarf beziehungsweise kein operatives Interesse an der Nutzung des SWIFT-Datenbestandes zum Zwecke einer systematischen anlassunabhängigen Recherche."
 
Die Ermittler kritisieren so indirekt auch das umkämpfte transatlantische Abkommen zur Weitergabe der Bankdaten. Die Vereinbarung zwischen Brüssel und Washington schafft eine rechtliche Grundlage dafür, dass US-Behörden weiterhin Zugang zu Datenströmen des Finanzdienstleisters haben. Mittelfristig will auch die EU ein vergleichbares System zur Auswertung der Überweisungsinformationen aufbauen. Das BKA sieht darin aber keinen Nutzen. Dem Bericht nach ist dem Vermerk zu entnehmen, dass die zu erwartenden Erkenntnisse aus einem "systematischen und umfangreichen Abgleich der SWIFT-Daten [...] – zumindest für den Bereich der Finanzierung des Terrorismus – aus hiesiger Sicht nicht den mit der Datenrecherche verbundenen erheblichen materiellen und personellen Aufwand" rechtfertigen.
 
Pikant an der Einschätzung ist vor allem, dass Thomas de Maizière – als Bundesinnenminister oberster Dienstherr des BKA – mit seiner Stimmenthaltung Ende November in Brüssel erst den Weg frei machte für die Absegnung des Abkommens. Der CDU-Politiker setzte sich dabei über die massiven Einwände aus dem Bundesjustizministerium, dem EU-Parlament, dem Bundesrat sowie von Banken, Bürgerrechtlern und Datenschützern hinweg. De Maizière hatte damals erklärt, der Vertrag bringe "mehr Sicherheit bei der Terrorbekämpfung". Die Proteste gegen das Vorhaben gehen aber weiter. So forderte der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert den Bundestag und die Bundesregierung jüngst auf, das Abkommen nicht zu ratifizieren und eine nationale Umsetzung damit zu verhindern. Andernfalls würden "selbst die grundlegendsten Anforderungen des Datenschutzes" missachtet.

Quelle : www.heise.de
Titel: Neuseeland: Neue Überwachungsmacht für den Staat
Beitrag von: SiLæncer am 03 Januar, 2010, 23:26
Still und vor allem leise ist es passiert. Die Polizei sowie der Geheimdienst Neuseelands haben neue Möglichkeiten erhalten, gegen Kriminelle vorzugehen. Mit im Paket: Eine Totalüberwachung des "digitalen Lebens".

In Neuseeland sind die Behörden einen bedeutenden Schritt vorwärts gekommen, wenn es um die totale Überwachung geht. Ein neues Gesetz gibt der Polizei sowie dem Geheimdienst alle Mittel an die Hand, um umfangreiche Überwachungen in die Wege zu leiten. Nach Expertenmeinung handelt es sich um die größten Zugeständnisse seit Jahrzehnten.

Alles darf vollumfänglich überwacht und protokolliert werden. Zum Wohle des Staates. Telefonanrufe, Kurznachrichten, E-Mails, Internet-Surfgewohnheiten, Online-Shopping, Chatten, Soziale-Netzwerke. Es gibt praktisch keine Kommunikationsform, die in dem Paket ausgeschlossen wurde. Die Polizei muss für die Überwachung zwar nach wie vor einen richterlichen Beschluss einholen.

Dieser gilt nun jedoch vollumfänglich für alle möglichen Kommunikationsmittel, die ein Verdächtiger benutzen könnte. Falls die Kommunikation nicht genügt: Auch die Ortung einer Person über das Mobiltelefon wird pauschal per Richterbeschluss genehmigt. Insbesondere die Polizei schätzt sich glücklich über diese neuen umfangreichen Vollmachten. Im ersten Halbjahr 2009 habe man 68 Personen überwachen müssen. Letzten Endes konnte man sogar 157 Personen durch diese Überwachungen strafrechtlich belangen. Was diese Feststellung vermitteln soll, ist fraglich.

Je mehr überwacht wird, desto mehr kann man verurteilen. Auch wenn vielleicht nichts gefunden wird? Der Vizepräsident der Polizei, Stuart Mills, jedenfalls befürwortete diese neuen Befugnisse entschieden. Kriminelle würden neue technische Mittel bei der Kommunikation einsetzen. Wer nicht kriminell aktiv ist, müsse wenig Furcht vor den neuen Gesetzen haben. Wenig hat jedoch eine andere Bedeutung als "gar keine" Furcht.

Die notwendigen Gerätschaften zur Überwachung haben die Telekommunikationsanbieter inzwischen installiert. Das ursprüngliche Gesetz für diese Entwicklung stammt nämlich bereits aus dem Jahr 2004. Als "Fertigstellungstermin" wurde lediglich 2010 angepeilt - mit Ausnahme der großen Anbieter, die bereits erheblich früher mit der Umsetzung fertig sein mussten. Die Anpassungen sollen den Polizeibehörden ermöglichen, schnell und automatisiert Daten abfragen zu können.

Wie einige interne Dokumente, die der Zeitschrift Star-Times zugespielt wurden, zeigen, kam die ursprüngliche Idee zu dieser Gesetzesinitiative nicht aus Neuseeland selbst. Die USA hatten auf eine solche Entwicklung gedrängt. Man solle "standardisierte" Überwachungsmaßnahmen besitzen.

Trotz massiven Widerstands der Bevölkerung wird das Gesetz nun in die Tat umgesetzt werden. Ein Einschnitt in die Rechte der Bevölkerung wird von Bürgerrechtsbewegungen prognostiziert. Nach Ansicht der neuseeländischen Regierung habe die Polizei jedoch kaum mehr Macht als zuvor.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Berlin: Geplante Polizei-Kennzeichnung stößt auf Kritik
Beitrag von: SiLæncer am 05 Januar, 2010, 19:34
In Berlin stößt die geplante Kennzeichnung von Polizisten nach wie vor auf Widerstand. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert die Pläne und fordert einen Verzicht auf die Kennzeichnung.

Offenbar sehen viele Polizisten die Pläne mit Skepsis oder gar Angst. "Die Unruhe und die Besorgnis sind in der Kollegenschaft erheblich", erklärte der Berliner GdP-Vorsitzende Eberhard Schönberg in einer aktuellen Stellungnahme. In Personalversammlungen und Gesprächen zeichnete sich offenbar eine breite Ablehnung der Pläne ab.

Kritiker befürchten, dass durch eine Kennzeichnung die Privatsphäre der Polizisten gefährdet wird. "Auch Polizistinnen und Polizisten haben ein Recht auf Privatsphäre. Sie haben ein Recht darauf, dass ihre Kinder und Lebenspartner in Anonymität und damit in Sicherheit leben können, denn sie müssen sich nicht mit netten und gewaltfreien Bürgern, sondern mit links- und rechtsradikalen Gewalttätern, Hooligans, besoffenen Fußballfans, der Türsteherszene, Rauschgifthändlern, kriminellen Motorradbanden und gewalttätigen Jugendgangs auseinandersetzen. Die Zwangskennzeichnung gefährdet die Einsatzfähigkeit der Polizei, wenn es zu Übergriffen auf Familienangehörige von Polizisten kommt", mahnt Schönberg. Wie allerdings bei der wahrscheinlich geplanten Vergabe zufällig zugeteilter Nummern für Außenstehende eine Zuordnung zu konkreten Personen möglich sein soll, bleibt unklar.

Ein weiterer Kritikpunkt: die Kennzeichnung könnte das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat untergraben. Auf die Aussage von Polizeipräsident Dieter Glietsch, in einem Rechtsstaat sei es "selbstverständlich, dass der Bürger weiß, mit wem er es zu tun hat, wenn er einem Polizisten auf der Straße begegnet" (die wiederum im Widerspruch zur reinen Nummerierung von Polizisten steht), antwortet Schönberg: "Haben wir bisher in einem Unrechtsstaat gelebt, wobei es für die Bürgerinnen und Bürger heute schon ein Glücksfall ist, einen Polizisten einfach auf der Straße zu treffen." Er fordert: "Überhaupt haben sie Vertrauen zu ihrer Polizei. Die übergroße Mehrheit will keine zwangsgekennzeichneten Polizisten. Die Zwangskennzeichnung bewerten sie und unsere Kolleginnen und Kollegen als einen Kniefall vor denen, die Gewalt gegen 'Bullen' befürworten."

Als Konsequenz fordert die GdP "von der SPD, den LINKEN, den Grünen und der FDP sich gegen eine Zwangskennzeichnung auszusprechen und sich gegenüber dem Polizeipräsidenten dafür einzusetzen, dass er seine Kennzeichnungsvorlage zurückzieht". Ob allerdings angesichts der im letzten Jahr verstärkt aufgekommenen Debatten über Polizeigewalt, insbesondere im Umfeld von Demonstrationen, diese Forderung auf fruchtbaren Boden fällt, bleibt abzuwarten. Nach wie vor scheint es außerdem Ungereimtheiten und Fehlinformationen zur genauen Umsetzung der Pläne zu geben. Auch im neuen Jahr wird dieses wichtige und kontroverse Thema wohl nicht aus dem Mittelpunkt des Interesses verschwinden.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Google Analytics nicht mit Landesdatenschutz vereinbar
Beitrag von: SiLæncer am 09 Januar, 2010, 21:08
In einer Pressemitteilung begründet der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte, warum er Google Analytics nicht für datenschutzkonform hält.

Der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, erklärte in einer aktuellen Pressemitteilung, Google Analytics sei als nicht datenschutzkonform zu betrachten. "So ermöglicht die derzeitige Konfiguration des Dienstes keine wirksame Wahrnehmung des Rechts auf Widerspruch, Information und Auskunft sowie keine Löschung der Daten auf Verlangen der Betroffenen. Unklar ist weiterhin, welche Nutzerdaten zu welchen Zwecken durch das Analysewerkzeug konkret erhoben werden und wie lange diese bei der Google Inc. mit Sitz in den USA gespeichert bleiben. Außerdem räumt sich Google in den zugrundeliegenden Bestimmungen ausdrücklich das Recht ein, die über den einzelnen Nutzer mittels einer eindeutigen Kennung gewonnenen Daten mit anderen bereits gespeicherten Daten zu verknüpfen und diese Informationen an Dritte weiterzugeben. Dies steht im Widerspruch zu den Vorgaben des Telemediengesetzes, wonach die Zusammenführung des pseudonymisierten Profils mit Angaben über die hinter dem Pseudonym stehenden natürlichen Personen unzulässig ist." Dieser Darlegung schließt sich ein Papier an, in dem die problematischen Punkt zusammengefasst sind.

Eines der monierten Probleme des Analysewerkzeugs von Google ist das Speichern der IP-Adresse in der kritisierten Standardkonfiguration. Verändert der Anwender diese nicht gezielt, wird die IP-Adresse automatisch nach der Erhebung gespeichert. Da diese Adresse aus Sicht der Datenschützer jedoch ein personenbeziehbares Datum darstellt, ist die Anonymität und damit der Schutz von Internetnutzern, die in dieser Statistik auftauchen, nicht mehr gewährleistet.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht gehen die Betreiber von Internetseiten und weiteren online-Angeboten das Risiko ein, gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Deshalb empfiehlt Wagner solchen Dienstleistern die Verwendung von Analyseprogrammen, die den Vorgaben zum Datenschutz nachkommen.

Google gab sich in einer Reaktion auf die Kritik von Behördenseite empört: "Datenschutz gehört bei Google zu den obersten Prioritäten. So binden wir Datenschutz-Optionen in all unsere Produkte ein. Wir begrüßen Initiativen, die die Balance zwischen Datenschutz-Einstellungen für Nutzer und Innovationen für Web-Dienste weiter verbessern, sind aber sehr besorgt über den gegenteiligen Effekt, den der Beschluss in Bezug auf Web-Analyse-Dienste des Düsseldorfer Kreises allgemein auf die deutsche Internet-Industrie haben wird. Die Daten, die Google Analytics erhebt, werden von Google für nichts anderes verwendet, als den Website-Betreibern, die Google Analytics verwenden, die Nutzung ihrer Seite aufzuzeigen. Dadurch helfen wir ihnen, die Effizienz und Benutzerfreundlichkeit ihrer Website zu verbessern. Google Analytics entspricht dem europäischen Datenschutz-Gesetz und wird darüberhinaus von einigen europäischen Datenschützern auf ihren eigenen Websites eingesetzt."

Die Kritik der Aufsichtsbehörde bezieht sich auf sechs Kernpunkte, die das Widerspruchsrecht des Seitenbesuchers auf die Erstellung von Nutzungsprofilen sowie die Trennung von Profil- und Nutzungsdaten tangieren. Dazu kommen Kritikpunkte in Bezug auf die Löschung der erhobenen Daten, den meist mangelnden Hinweis auf die Verwendung der Software auf den besuchten Seiten und die Übermittlung von Nutzerdaten in die USA. Der gravierendste Einwand bezieht sich auf die Analyse des Nutzungsverhaltens mithilfe der IP-Adressen der Seitenbesucher. "Der Dienst Google Analytics nutzt die erhobenen IP-Adressen zur Geolokalisierung der Nutzer. Eine Verarbeitung der vollständigen IP-Adresse zum Zweck der Analyse des Nutzungsverhaltens ist nach Auffassung der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz des Bundes und der Länder vom Telemediengesetz nicht gedeckt."


Quelle : www.gulli.com
Titel: Berliner Polizei gegen Kennzeichnung
Beitrag von: SiLæncer am 12 Januar, 2010, 09:30
Der Gesamtpersonalrat der Berliner Polizei lehnte eine verpflichtende Kennzeichnung von Polizisten einstimmig ab. Schon zuvor gab es aus den Reihen der Polizei Kritik an dem Vorhaben.

Die Kennzeichnung (von den Polizisten als "Zwangskennzeichnung" bezeichnet), wahrscheinlich umgesetzt in Form zufällig vergebener Nummern auf der Jacke oder Weste der Polizisten, soll vor allem eine bessere Identifizierung gewalttätiger Beamter ermöglichen. Ein solches Vorhaben war schon seit Jahrzehnten immer wieder im Gespräch und wurde nach verstärkten öffentlichen Diskussionen über Polizeigewalt (unter anderem bei einer Datenschutz-Demonstration) in Berlin auf den Weg zur Umsetzung gebracht.

Unter den Polizisten selbst stießen die Pläne von Anfang an auf wenig Gegenliebe. Viele Polizeibeamte fühlten sich vorverurteilt oder sahen ihre Sicherheit und Privatsphäre gefährdet. Der Landesbezirksvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Eberhard Schönberg, erklärte: "Polizistinnen und Polizisten sind im täglichen Dienst unter den derzeitigen Umständen schon hoch gefährdet. Das zeigen die Zahlen der Angriffe auf die Beamtinnen und Beamten und auf Polizeidienststellen. In diese Gefährdungssituation werden jetzt mit der Zwangskennzeichnung ihre Familienangehörigen noch stärker als bisher einbezogen. Das kann die Einsatzfähigkeit der Polizei erheblich gefährden. Darüber hinaus gewährleistet das Grundrecht des Art. 2 I i. V. mit Art. 1 I GG die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Der Bürger darf sich nicht in seiner persönlichen Freiheit beschränkt fühlen, der Polizeibeamte darf sich nicht aus Furcht um seine Intimsphäre oder um seine Familie in seinem polizeilichen Handeln zurücknehmen. Dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht schrankenlos gewährleistet, Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung muss der Einzelne im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen. Diese Einschränkungen bedürfen aber einer Gesetzesgrundlage, in der der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist. Unwichtige Daten gibt es nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht mehr. Damit sind alle Daten geschützt, die geeignet sind, den Bezug zu einer bestimmten Person herzustellen. Die Anforderungen an derartige gesetzliche Grundlagen sind eingedenk der Möglichkeiten der EDV sehr hoch."

Es dürfte für Beachtung sorgen, dass die Polizei sich in dieser Frage ausgerechnet auf die informationelle Selbstbestimmung beruft - wird doch dem Staat und auch der Polizei von Kritikern häufig vorgeworfen, es dieser selbst nicht so genau zu nehmen. Auch bliebe zu klären, ob eine reine Nummerierung schon einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre darstellt.

Die GdP jedenfalls will diesbezüglich kein Risiko eingehen. Sie fordert die Politik auf, von dieser "Menschen gefährdenden Forderung" abzurücken und "den Polizeipräsidenten über den Senat anzuweisen, seine Kennzeichnungsvorlage zurückzuziehen." Die Kennzeichnungspflicht, darüber scheint man sich einig zu sein, sei nichts anderes als "ein pauschales Misstrauensvotum gegen die Berliner Polizei.”

Quelle : www.gulli.com
Titel: Zweiter Anlauf für umstrittene Video-Aufzeichnung von Demonstrationen
Beitrag von: SiLæncer am 14 Januar, 2010, 16:14
Die niedersächsischen Regierungsparteien CDU und FDP haben sich auf den Entwurf für ein neues Versammlungsrecht geeinigt, der bereits am 19. Januar in den niedersächsischen Landtag eingebracht werden soll. Das neue Gesetz - der Entwurf  ist mittlerweile online verfügbar - gibt der Polizei unter anderem die Möglichkeit, sogenannte „Übersichtsaufnahmen“ von Demonstrationen anzufertigen „wenn dies wegen der Größe oder der Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall erforderlich ist“. Datenschützer hatten das anlassunabhängige Filmen von Demonstrationsteilnehmern als problematisch kritisiert.

Die Aufnahmen müssen laut Gesetz zwar „unverzüglich“ gelöscht werden, wenn sie „für die Aufgabenerfüllung der Polizei nach Abs. 1 oder 2 nicht mehr erforderlich sind“. Die Löschung von Übersichtsaufzeichnungen kann jedoch beispielsweise unterbleiben, „solange die Aufzeichnungen zum Zwecke der polizeilichen Aus- oder Fortbildung oder zur befristeten Dokumentation des polizeilichen Handelns verwendet werden“, heißt es im Gesetzestext.

Das Versammlungsrecht war bis zur Föderalismusreform von 2006 bundesweit einheitlich geregelt. Bayern war das erste Land, das 2008 ein eigenes Versammlungsgesetz beschlossen hatte, in dem ebenfalls - sogar verdeckte - „Übersichtsaufnahmen“ von Demonstrationen ausdrücklich erlaubt wurden. Das  Bundesverfassungsgericht hatte dieses Gesetz jedoch in einer Eilentscheidung im vergangenen Frühjahr teilweise außer Kraft gesetzt.

Nach Bayern ist Niedersachsen nun das zweite Land, in dem eine solch Regelung eingeführt werden soll. Natürlich habe man diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bei dem aktuellen Gesetzentwurf berücksichtigt, erklärte der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Oliver Wagner. Das Problem beim bayerischen Versammlungsgesetz sei jedoch gewesen, dass Übersichtsaufnahmen verdeckt durchgeführt werden sollten. Dies sei in Niedersachsen explizit nicht vorgesehen.

Der Pressesprecher des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten, Michael Knaps, erklärte, die zuständigen Kollegen müssten den Text, der ja erst seit kurzem vorliege, jetzt erst einmal analysieren. Eine Verbandsanhörung, wie sie ansonsten üblich sei, habe es zu diesem Gesetzesentwurf nicht gegeben, weil er direkt aus den Fraktionen komme: „Bisher hat uns also noch niemand gefragt“, sagte Knaps. Man habe aber „Zweifel“ daran, dass der Entwurf „nicht mit Mängeln behaftet“ sei.

Quelle : www.heise.de
Titel: ÖVP-Forderung: Polizei soll Autobahnen videoüberwachen
Beitrag von: SiLæncer am 17 Januar, 2010, 21:31
"Mit allen Möglichkeiten, die wir haben" will der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) der Polizei die Arbeit erleichtern. Entsprechend fordert er eine Änderung der Rechtslage, damit die Polizei auf die Videoüberwachung der Autobahnen zugreifen kann. Die SPÖ, Koalitionspartner der ÖVP auf Bundesebene, scheint dem nicht abgeneigt zu sein. Wie der ORF berichtet, möchte Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) dafür das Sicherheitspolizeigesetz novellieren. So soll eine Verknüpfung mit dem Fahndungscomputer des Innenministeriums erlaubt werden, so dass Fahrzeugtypen und Nummerntafeln automatisiert verfolgt werden können. Die Polizei wünscht sich das schon lange.

Nun will sich Erwin Pröll mit einem Brief an Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) wenden, damit auch dieser sich für die polizeiliche Videoüberwachung der Autobahnen einsetzt. Der Brief dürfte offene Türen einlaufen, denn bereits 2008 hat sich Faymann, damals noch Verkehrsminister, dafür ausgesprochen.

Das Innenministerium unterstütze "jeden Vorschlag, der gegen Kriminalität" sei, freut sich ein Sprecher der Innenministerin Maria Fekter (ÖVP). Die Polizei hatte im 2007 einen Pilotversuch mit mobilen Kameras durchgeführt und damit 18 gestohlene Fahrzeuge sichergestellt. Der niederösterreichische Landeshauptmann glaubt, dass mit den Videobildern Einbruchdiebstähle aufgeklärt werden können. Diese würden vorrangig entlang von Hauptverkehrsrouten verübt.

Beim staatlichen Autobahnbetreiber ASFINAG ist man weniger angetan. Die Qualität der derzeit eingesetzten Kameras reiche für Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung nicht aus. Sie seien für Betriebsthemen wie Staubeobachtung, Unfälle oder Schneeräumung konzipiert, Aufzeichnungen würden nicht angefertigt. Lediglich Bilder aus Tunnels würden für zwei Stunden aufbewahrt. Überhaupt seien die Kameras nicht flächendeckend installiert. Allerdings setzt die ASFINAG auch hochauflösende Kameras zur Mautüberwachung ein.

Kritisch äußerte sich Hans Zeger von der Datenschutzorganisation Arge Daten. Die Speicherung der Videoaufnahmen sei populistisch und sinnlos. Einbrecher könnten damit nicht gefasst werden.

Die österreichische Straßenverkehrsordnung (Paragraph 98a ff. StVO) sieht gegenwärtig vor, dass Verkehrsüberwachungsvideos ausschließlich zur Identifizierung des Fahrzeugs oder Verkehrsteilnehmers für Verwaltungsverfahren wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Unterschreitung des Sicherheitsabstandes oder Missachtung von Rotlicht verwendet werden dürfen. Ist keine solche Verletzung von Verwaltungsvorschriften gegeben, sind die Daten zu löschen. Auch im Falle einer solchen Verwaltungsübertretung sind andere Personen als der jeweilige Fahrzeuglenker ohne unnötigen Verzug unkenntlich zu machen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bürgerrechtler fordern Bundesregierung zu Umdenken auf
Beitrag von: SiLæncer am 18 Januar, 2010, 12:08
Die Bürgerrechtler des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung fordern von Bundesinnenminister Thomas de Maizière einen "radikalen Wandel der Innenpolitik" der vergangenen Jahre. Der Staat solle Überwachung abbauen und Projekte wie die Vorratsdatenspeicherung, De-Mail und den biometrischen Personalausweis stoppen, heißt es in einer Mitteilung anlässlich eines für heute angesetzten Treffens von Bürgerrechtlern, Verbraucherschützern, Wissenschaftlern und Vertretern aus der Wirtschaft mit dem Minister. Wenn der Staat diese Projekte nicht beende, leiste er Datenpannen Vorschub und könne von anderen nicht glaubwürdig mehr Anstrengungen im Bereich von Datenschutz und Datensicherheit verlangen.

Der Bundesinnenminister will im ersten Halbjahr 2010 insgesamt vier Dialogveranstaltungen zu den "Perspektiven deutscher Netzpolitik" durchführen. Thema der heutigen ersten Veranstaltung ist "Datenschutz und Datensicherheit im Internet". Neben Vertretern des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung nehmen an dem Treffen auch Mitglieder von Netzpolitik.org und des Chaos Computer Clubs teil. Außerdem teilnehmen wollen der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, Gerd Billen vom Verbraucherzentrale Bundesverband, Bernhard Rohleder vom Verband Bitkom sowie der Werber und Blogger Sascha Lobo. Andere Interessierte sollen sich über die Online-Plattform e-konsultation.de in den Dialog einbringen können.

Für einen besseren Schutz der Daten und um Werbemüll, Datendiebstahl und -missbrauch zu verhindern, sei neben einer Erhöhung des gesetzlichen Schutzniveaus zuerst die Durchsetzung vorhandener Gesetze möglich, meint der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Um Datenschutzverletzungen zu unterbinden, solle die Politik beispielsweise Abmahnungen durch Konkurrenten zulassen, Klagen von Verbraucherzentralen und Datenschutzverbänden ermöglichen, Entschädigungen bei Datenpannen vorschreiben und datenschutzkonforme Voreinstellungen kommerzieller Software und Dienste verlangen, heißt es in einer Stellungnahme (PDF-Datei (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Stellungnahme_Datenschutz_und_Datensicherheit_im_Internet.pdf)) der Bürgerrechtler. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte "Stiftung Datentest" könne Verbrauchern durch Testurteile wie die Auswahl datenschutzfreundlicher Dienste und Angebote ermöglichen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Zäher Datenschutz-Dialog zwischen Bürgerrechtlern und Innenminister
Beitrag von: SiLæncer am 19 Januar, 2010, 13:14
Bürgerrechtler und Netzaktivisten haben verhalten auf ein Gespräch über "Datenschutz und Datensicherheit im Internet" bei Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am gestrigen Montag in Berlin reagiert. "Es ist eine Enttäuschung, dass der Minister aus der gesamten Diskussion und den vielen Verbesserungsvorschlägen offenbar keinerlei gesetzliche Konsequenzen ziehen will", erklärte Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Anschluss an das Treffen. Dabei sei der Gesetzgeber dringend gefordert, "die Durchsetzung des Datenschutzes zu verbessern und das Datenschutzniveau zu erhöhen, soll es nicht nahezu wöchentlich zu weiteren Persönlichkeitsverletzungen kommen".

Ins gleiche Horn stieß Markus Beckedahl von Netzpolitik.org. Der Blogger begrüßte gegenüber heise online zwar die Einladung zum Dialog. "Jetzt müssen aber Taten folgen." Die Mehrheit der geladenen Experten aus der Zivilgesellschaft habe sich allgemein für mehr Transparenz und konkret etwa für die Einführung eines "Datenbriefes" ausgesprochen. Mit diesem sollten Bürger regelmäßig darüber informiert werden, welche Daten wo über sie verarbeitet und gespeichert werden. De Maizière gab demgegenüber zu bedenken, dass damit eine zusätzliche, gar nicht erwünschte Zusammenführung personenbezogener Informationen durchgeführt werden könnte und dass das Konzept womöglich noch nicht ausgereift sei.

Die Auffassung des Ministers, wonach nicht das Sammeln von Daten an sich, sondern erst der Zugriff darauf problematisch sein könnte, ist für Beckedahl Zeichen eines Verständnisproblems: "Zahlreiche Datenlecks zeigen, dass einmal erhobene Informationen schnell 'verloren' gehen können." Der Staat müsse daher mit gutem Vorbild vorangehen und etwa die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten oder Arbeitnehmerdaten über das ELENA-Verfahren stoppen.

Vertreter von Verbänden der Internet-, IT- und TK-Wirtschaft betonten bei dem mehrstündigen Gespräch, dass Deutschland beim Datenschutz eine Vorreiterrolle übernehmen müsse. Breyer warb zudem dafür, die Netzgemeinde schon im Ideenstadium angedachter Vorhaben einzubinden. Wenn Projekte wie De-Mail oder der elektronischer Personalausweis erst dann mit Internetexperten diskutiert würden, nachdem sie bereits beschlossen seien, könne man kein Vertrauen mehr schaffen.

Der Minister gab die Zielmarke vor, dass netzpolitische Gesetze möglichst im Konsens aller Beteiligten erarbeitet und verabschiedet werden sollten. Am Abschluss des Verfahrens stehe aber immer die Mehrheitsentscheidung des Bundestags. Vom Grundansatz her vertrat der CDU-Politiker die Meinung, dass das Internet gegenüber dem "wirklichen" Leben nicht vollkommen anders sei. Grundsätzlich müssten online wie offline dieselben Regeln gelten. Von Referenten vorgestellte Ansätze wie "Datenschutz durch Technik" hörten sich zwar gut an. Die Geschichte habe aber gezeigt, dass der Staat gescheitert sei, wo er die Gestaltung von Technik habe vorschreiben wollen. Auch die Festschreibung eines Vorrangs dezentraler Lösungen vor zentralen Informationssystemen würde seiner Meinung nach in der Praxis wenig bewirken.

Offen stand de Maizière dem Ruf von Verbraucherschützern nach Einführung einer Art Sammelklage bei Datenschutzverletzungen durch die Verbände gegenüber, nachdem die Union entsprechende Vorschläge in der Debatte über die jüngsten Reformen des Bundesdatenschutzgesetzes noch skeptisch beäugt hatte. Es sei aber auch hier vielleicht noch zu früh, bereits konkrete Gesetzesinitiativen voranzutreiben, warnte der Minister vor Schnellschüssen.

Die nächste der insgesamt vier geplanten Dialogveranstaltungen zu den "Perspektiven deutscher Netzpolitik" im Innenministerium soll Ende März stattfinden. Der Internetbereich gilt inzwischen aber auch generell als Profilierungsthema in der Bundespolitik. Dass es hier Nachholbedarf etwa nach der Debatte um Zensur und Web-Sperren gebe, haben vor allem CDU/CSU und SPD durchblicken lassen. Konkret gearbeitet wird nun an der Einrichtung einer Enquete-Kommission zur Regulierung des Internet im Bundestag.

Quelle : www.heise.de
Titel: EU-Parlament droht mit Stopp des SWIFT-Abkommens
Beitrag von: SiLæncer am 20 Januar, 2010, 13:33
Im EU-Parlament braut sich weiterer Widerstand gegen die vom EU-Rat Ende November beschlossene transatlantische Vereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten zusammen. Der Präsident des Abgeordnetenhauses, Jerzy Buzek, hat Ende vergangener Woche der spanischen EU-Ratspräsidentschaft erneut einen Brief geschickt, in dem er mehr Informationen über den Sinn und Zweck der andauernden Auswertung der Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) verlangt. Ein Sprecher Buzeks erklärte laut einem Bericht eines Brüsseler Nachrichtendienstes, dass ein im Dezember versandtes erstes Schreiben bislang ohne Antwort geblieben sei.

Parlamentsfraktionen wie die der Liberalen und der Grünen drohen, dem geplanten, in seiner Geltungsdauer bis Ende 2010 beschränkten Interimsabkommen ihre noch erforderliche Zustimmung zu verweigern. Der liberale Fraktionsführer Guy Verhofstadt nannte als Bedingung für eine Zustimmung, dass dem Parlament "voller Zugang zu allen relevanten Dokumenten und Informationen" rund um den Vertrag gewährt werde. Zudem müsse die Verhandlungsposition des Rates für das künftige langfristige Abkommen die Bedenken, die die Abgeordneten in einer Entschließung im September geäußert hätten, vollkommen berücksichtigen.

Die Grünen haben unterdessen für den heutigen Mittwochnachmittag eine Aussprache im Plenum über den Austausch der Bankdaten angesetzt. Davon erhoffen sie sich Klarstellungen von Vertretern des Rates und der EU-Kommission. Nach Ansicht der Oppositionspartei haben die Regierungsvertreter der Mitgliedsstaaten das Interimsabkommen einen Tag vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und den damit verknüpften Mitbestimmungsrechten des Parlaments "übereilt" festgezurrt. Die Vereinbarung, die eigentlich am 1. Februar in Kraft treten soll, könne nur als "Einbahnstraße" gesehen werden, auf der Überweisungsinformationen aus der EU an die USA weitergegeben werden. Es mangele an grundlegenden Sicherheiten im Bezug auf den Schutz von Daten und deren möglicher Weitergabe an Dritte.

Zuvor hatte der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert den Bundestag und die Bundesregierung aufgefordert, das Abkommen nicht zu ratifizieren und eine nationale Umsetzung zu verhindern. Das Bundeskriminalamt (BKA) kann in der Auswertung der Bankdaten keinen Mehrwert für die Terrorismusbekämpfung erkennen. Max Stadler (FDP), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, betonte jüngst, dass es "auf keinen Fall es einen unkontrollierten, automatisierten Zugriff auf die Daten von außen geben darf, auch nicht von befreundeten Staaten". Stadlers Parteikollegin Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich im Herbst im Kabinett mit ihrer Ablehnung der Vereinbarung wegen datenschutzrechtlicher Bedenken nicht durchsetzen können.

Quelle : www.heise.de
Titel: Machtpoker in Brüssel um Bankdaten-Transfer in die USA
Beitrag von: SiLæncer am 22 Januar, 2010, 16:32
In Brüssel geht der Machtkampf  zwischen den EU-Institutionen um die transatlantische Vereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten weiter. So häufen sich im EU-Parlament die Stimmen, die eine Verschiebung des Inkrafttretens des Abkommens zur Auswertung der Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) fordern. "Das ist unsere zentrale Forderung", erklärte Jan Philipp Albrecht, Innen- und Rechtspolitiker der Grünen, gegenüber heise online. Parlamentspräsident Jerzy Buzek habe einen entsprechenden Appell bereits dem Gremium der Regierungsvertreter übermittelt.

Darüber hinaus will Albrecht auf eine inhaltliche Prüfung des Vertragstexts durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) drängen: "Der Innenausschuss könnte die Anfertigung eines entsprechenden Gutachtens prüfen." In diesem Zusammenhang wäre es auch möglich, die auch bei der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten entscheidende Frage zu klären, inwieweit eine verdachtsunabhängige Aufbewahrung personenbezogener Informationen im großen Stil überhaupt mit den verbrieften Grundrechten in der EU vereinbar ist. Sollte sich der Rat gegen ein späteres Inkrafttreten des Abkommens stemmen, sollten die Abgeordneten Albrecht zufolge eine Klage vor dem EuGH in Betracht ziehen. Die dafür zuständigen Fraktionsvorsitzenden hätten sich in dieser Angelegenheit schon beratschlagt, aber noch keine Entscheidung getroffen.

Die im November vom Rat beschlossene Vereinbarung soll am 1. Februar rechtsgültig werden. Es war zunächst geplant, dass das Parlament kurz zuvor darüber abstimmt. Unter anderem aufgrund der verlängerten Prüfung der Mitglieder der neuen EU-Kommission ist eine dafür nötige Sonder-Plenarsitzung in der kommenden Woche aber abgesetzt worden. Die Volksvertreter können daher frühestens am 9. oder 10. Februar ihr Votum abgeben. Zu diesem Zeitpunkt wäre der Vertrag aber bereits in Kraft, was das Parlament als Affront wertet. Der Rat müsste für die geforderte Verschiebung andererseits die völkerrechtliche Vereinbarung im Einklang mit den USA hinauszögern, die davon nichts wissen möchten. Zudem will SWIFT Anfang Februar mit Verspätung die neuen Server in der Schweiz und den Niederlanden in Betrieb nehmen, mit denen der vergleichsweise einfache Zugriff Washingtons auf die internationalen Überweisungsinformationen ein Ende hätte.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière warb in diesem Sinne auf dem informellen Treffen der Innen- und Justizminister der EU mit der US-amerikanische Heimatschutzministerin Janet Napolitano im spanischen Toledo am gestrigen Donnerstag für das Interimsabkommen. Europa muss seiner Ansicht nach mit den USA als "vertrauensbildende Maßnahme im Interesse der Flugsicherheit Informationen austauschen". Parallel schlug der CDU-Politiker vor, dass beide Seiten auch ein besseres Datenschutzabkommen aushandeln: "Wenn wir dann zu einem guten Ergebnis kommen, ist das auch eine Geste der Amerikaner der europäischen Datenschutzkultur gegenüber."

Die Abneigung vieler EU-Abgeordneten gegenüber dem gesamten Verfahren und den Inhalten des Vertrags wächst unterdessen ständig. Bei der jüngsten Plenardebatte dazu am Mittwoch war viel Kritik zu hören im Stile eines "einfach unzulässigen Vorgangs" über das vorgelegte "Affentempo" bis zu "wirklich beschämend". Der Vizefraktionschef der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), Othmar Karas, und sein CSU-Kollege Manfred Weber halten die Wahrscheinlichkeit für groß, dass das Parlament das Abkommen ablehnt. Die Innenminister sollten sich ihrer Ansicht nach besser darauf konzentrieren, ihre Behörden stärker untereinander zu vernetzen. Ähnlich äußerten sich Fraktionschefs der Sozialisten und der Liberalen. Grüne und Linke lehnen die Übereinkunft generell ab.

Sollte sich im Parlament keine Mehrheit für das Abkommen finden, muss die EU die USA darüber in Kenntnis setzen, dass es wieder außer Kraft tritt. Dann dauert es laut Vertragstext 40 Tage, bis es endgültig eingestellt wird. Gleichzeitig werden sich Regierungen und Abgeordnete bei den Verhandlungen um das angestrebte dauerhafte Abkommen stärker bemühen müssen, den Anforderungen des Parlaments gerecht zu werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: EU nimmt neuen Anlauf zur Fluggastdaten-Auswertung
Beitrag von: SiLæncer am 24 Januar, 2010, 17:47
Die Innen- und Justizminister der EU wollen ihre Initiative  zum Aufbau eines Systems zur Sammlung und Auswertung von Flugpassagierdaten wieder aufnehmen. Brüssel hatte den ursprünglichen Plan zur 13-jährigen Aufzeichnung der sogenannten Passenger Name Records (PNR) Ende 2008 zunächst vor allem aufgrund des Widerstands der Bundesregierung auf Eis gelegt. Nach dem Anschlagsversuch auf ein US-Flugzeug bei Detroit beschlossen die europäischen Regierungsvertreter bei einem informellen Ratstreffen in Toledo Ende dieser Woche nun aber, einen zweiten Vorstoß zu unternehmen. "Wenn man das machen will, dann jetzt", erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière am Rand der Tagung. Nach Ansicht des CDU-Politikers geht es nicht mehr um die Frage des "ob", sondern nur noch um das "wie". Im Unterschied zum ersten Anlauf forderte er dieses Mal strengere Datenschutzbestimmungen.

Das Projekt für eine Art Rasterfahndung in 19 Datenkategorien einschließlich Name, Telefon-, Konten- und Kreditkartennummern sowie Essenswünschen ist aber nach wie vor heftig umstritten. "Bei uns gibt es da ganz, ganz große Zurückhaltung", betonte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Wenn überhaupt ein PNR-Abkommen zu Stande komme, müsse es dabei "ganz klare, hohe Datenschutz-Vorgaben geben".

Auch im EU-Parlament, das nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags nun ein Mitspracherecht in der Frage hat, ist die Skepsis groß. Es werde sehr schwierig für den Rat, mit diesem Vorschlag eine Mehrheit der Abgeordneten zu bekommen, sagte Manfred Weber, Vize-Fraktionschef der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), der Financial Times Deutschland. Die Innenminister sollten sich gemäß dem CSU-Politiker lieber darauf konzentrieren, ihre Behörden besser zu vernetzen. Auch Grüne und Sozialdemokraten kündigten Widerstand gegen das Vorhaben an.

Quelle : www.heise.de
Titel: Überwachung aus der Luft: Einsatz von Dronen ab 2012
Beitrag von: SiLæncer am 24 Januar, 2010, 23:02
Schon in zwei Jahren könnten unbemannte Fluggeräte den Himmel über Großbritannien patrouillieren. Das Ziel: Unmerkliche Überwachung aus der Luft, etwa im Einsatz gegen Verkehrssünder, Demonstranten und Umweltverschmutzer.

Bisher stellt das Unternehmen BAE Systems Dronen für den Einsatz in Kriegsgebieten her, etwa in Afghanistan. Doch im Auftrag britischer Behörden entwickelt der Waffenlieferant unbemannte Fluggeräte für den inländischen Überwachungsapparat. Das konnte der Guardian durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz in Erfahrung bringen.

Die Dronen würden die Überwachungskapazitäten des Staates "deutlich erweitern" und die "Polizeiarbeit revolutionieren", sagen der Hersteller und sein Auftraggeber, die Polizei der Region Kent. Dem Pilotprojekt haben sich fünf weitere Polizeibehörden angeschlossen. Sie wollen die Technologie für "Überwachung, Kontrolle und Sammlung von Beweisen" benutzen. Langfristig ist ihr Ziel, unbemannte Fluggeräte "in die Arbeitsroutine von Polizei, Grenzschützern und anderen staatlichen Behörden" einzuführen.

Technisch sind die Dronen den bisher eingesetzten ferngesteuerten Helikoptern, die bis zu 50 Meter hoch fliegen können, weit überlegen. Sie erreichen Höhen von mehr als 6000 Metern, in denen sie mit bloßem Auge nicht mehr erkennbar sind. Die unbemannten Fluggeräte sind mit HD-Kameras, Radargeräten und Infrarot-Sensoren ausgerüstet, um Aufnahmen zu machen und an eine Basisstation zurückzusenden. Bis zu 15 Stunden lang können sie so automatisiert vorbestimmte Aufgaben erfüllen, aber auch von ihrer Routine abweichen, wenn sie verdächtige Beobachtungen machen. Bisher will die Flugaufsicht die Geräte wegen drohender Zusammenstöße noch nicht lizenzieren, doch bald sollen Dronen auch damit selbstständig umgehen können.

Erstmals großflächig zum Einsatz kommen könnten die fliegenden Spione während der Olympischen Spiele 2012 in London. Die Kontrolle von Großveranstaltungen gehört zu den wichtigsten potentiellen Einsatzgebieten der Dronen. Aber auch "das Aufdecken von Diebstahl aus Bankautomaten, die Verhinderung von Traktor-Diebstählen und die Überwachung 'anti-sozialen' Verkehrsverhalten" steht auf der Liste. An anderer Stelle ist die Rede von "illegaler Müllentsorgung, verlassenen Fahrzeugen, ungewöhnlichen Frachten, Abfallbeseitigung".

Dass die Überwachung der Bürger bis hinein in kleinste Details nicht überall auf Gegenliebe stößt, scheint auch den Verantwortlichen klar zu sein. Nach außen hin wird deshalb vor allem davon gesprochen, die Dronen zur Kontrolle der britischen Hoheitsgewässer einzusetzen, etwa, um illegale Einwanderer abzufangen. "Es gibt das Potential, dass diese [maritimen] Nutzungsformen gegenüber der Öffentlichkeit eher als 'gute Nachrichten' denn als mehr 'Big Brother' dargestellt werden", heißt es in einem Protokoll.

Ebenfalls findig erwiesen sich die Freunde der fliegenden Spione bei der Frage der Finanzierung. Die Anschaffung der Dronen wird sich als ausgesprochen teuer erweisen, auch wenn verschiedene Behörden dafür zusammenlegen. Daher wurde auf einem Treffen vorgeschlagen, die Fluggeräte könnten in ihrer "Freizeit" Aufgaben für private Unternehmen erledigen, um Einnahmen zu generieren.

Bisher kamen Dronen lediglich in Kriegsgebieten zum Einsatz. Die US-Armee setzt in Afghanistan massiv auf unbemannte Fluggeräte. Ihr Einsatz war allerdings von Skandalen überschattet. Die Dronen gelten als unzuverlässig und werden immer wieder für die Ermordung von Zivilisten verantwortlich gemacht. Zudem wurde erst kürzlich publik, dass das Videosignal der eingesetzten Überwachungsflieger abfangen ließ.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Datenschützer sehen Verstöße bei Buchhändler und Drogeriekette
Beitrag von: SiLæncer am 25 Januar, 2010, 12:00
Der Hamburger Datenschutzbeauftrage Johannes Caspar sieht es als "absolut inakzeptabel" an, dass der Verlag Taschen GmbH Bilder von Webcams aus seinen Filialen im Internet zeigt. Das berichtete  der Radiosender NDR Info. Wie bereits das erste Geschäft in Paris, das im Jahr 2000 eröffnet wurde, seien alle Filialen des Verlags mit Kameras ausgestattet, die neben den Verkaufsräumen auch den Kassenbereich erfassen. Die Übertragung der Bilder ins Internet aus allen Filialen sei eine Werbemaßnahme, sagte eine Sprecherin des Verlags laut dem Sender.

Außerdem haben laut NDR Info Datenschützer die Drogeriekette  "Ihr Platz" in Visier genommen, die zum Schlecker-Konzern gehören. Dort würden Kunden und Mitarbeiter von Videokameras überwacht. Die bundesweit 700 Filialen umfassende Kette mit Sitz in Osnabrück verstoße damit gegen das Bundesdatenschutzgesetz, da die Filialen ohne Verfahrensbeschreibungen überwacht würden. Diese seien laut dem Gesetz erforderlich, bevor eine Überwachungsanlage installiert wird. Darin sei unter anderem geregelt, welchen Bereich eine Kamera erfasst, wie lange sie aufzeichnet und welches Datenschutzkonzept es gibt.

Der Sprecher des Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen, Michael Knaps, habe den Bericht bestätigt, berichtete NDR Info. Die Behörde ermittele seit gut drei Monaten gegen "Ihr Platz". Ein Hinweisgeber habe die Datenschützer auf die Missstände aufmerksam gemacht. Knaps sagte weiter demnach: "Wir gehen schon davon aus, dass wir mit unseren Ermittlungen bei 'Ihr Platz' in ein Wespennest stoßen, denn es ist ja noch nie flächendeckend überprüft worden, wie groß die Kameradichte ist.". Der Hamburger Datenschützer Caspar bedauerte laut dem Bericht, dass das Bewusstsein der Firmen mit Blick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Kunden und Mitarbeitern "deutlich zu wenig entwickelt" sei.

Quelle : www.heise.de
Titel: Überwachungskameras: Anzapfen für unter 100 Euro
Beitrag von: SiLæncer am 29 Januar, 2010, 14:27
Überwachungskameras werden von Kritikern oftmals als Symbol für den Verlust ihrer Privatsphäre gesehen. Nun kam heraus: neben dieser grundsätzlichen Problematik weisen einige der Geräte auch massive Sicherheitslücken auf.

Viele Menschen fühlen sich sicherer, wenn in einem Geschäft, an einer Tankstelle oder auch an öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfen Überwachungskameras verwendet werden. Sie hoffen, so nicht so leicht Opfer eines Verbrechens zu werden. Gegner der Video-Überwachung dagegen fühlen sich im Blick der mittlerweile weit verbreiteten Kameras unwohl, beobachtet. Sie sehen ihre Privatsphäre gefährdet und bezweifeln außerdem den Nutzen bei der Kriminalitätsbekämpfung. In den vergangenen Jahren verlief die Debatte zumeist zwischen diesen beiden Polen. Nun müssen Befürworter wie Gegner noch ein weiteres Thema in Betracht ziehen: Die Sicherheit der Systeme. Bei den beliebten Funk-Überwachungskameras gibt es hier offenbar teils erhebliche Mängel. Das ergaben Recherchen der Nachrichtensendungen Niedersachsen 19.30 und der ARD-Tagesthemen.

Es handelt sich bei den kritisierten Kameras um Geräte, die sowohl im kommerziellen wie auch im privaten Bereich populär sind. Alleine in der Stadt Hannover soll es nach Angaben von Experten "Hunderte" dieser Kameras geben, was eine bundesweite Verbreitung von Zehntausenden der Kameras durchaus wahrscheinlich wirken läßt. Die beanstandeten Geräte können nach Angaben der Journalisten "ohne größeren technischen Aufwand unbemerkt von Dritten angezapft werden".

Bei den kritisierten Geräten handelt es sich um sogenannte analoge Funkkameras, die ihre Daten kabellos auf einen Bildschirm übertragen. Die so übermittelten Daten können mithilfe eines Funkempfängers von Unbefugten unbemerkt aufgezeichnet und verbreitet werden. Solche Empfänger werden bereits für weniger als 100 Euro angeboten und können von jedermann gekauft werden.

Mit Hilfe der abgefangenen Video-Signale könnten sich beispielsweise Kriminelle ein Bild von der Situation in einem Geschäft verschaffen, bevor sie dieses überfallen. Auch für die Privatsphäre der Menschen, die von den Kameras erfasst werden, könnte die schlechte Sicherheit der Geräte negative Folgen haben. Dies wird insbesondere dadurch verschärft, dass neben den Bild- auch die Tonsignale abgefangen werden können. So könnten, wie die NDR-Journalisten bemerken, beispielsweise Beratungsgespräche zwischen Apotheker und Kunde von Unbefugten verfolgt werden. 

Das Problem bei diesen Kameras besteht darin, dass die Signale unverschlüsselt übertragen werden. Zudem senden die Geräte auf einer frei zugänglichen Funkfrequenz, was die Beschaffung geeigneter Empfänger erleichtert. Viele Benutzer sind sich des Problems nicht bewusst, zumal in der Dokumentation der Geräte nicht auf die Problematik hingewiesen wird.

Quelle : www.gulli.com
Titel: EU-Abgeordnete erhöhen Druck beim SWIFT-Abkommen
Beitrag von: SiLæncer am 29 Januar, 2010, 16:37
Der Chef der deutschen Unionsabgeordneten im EU-Parlament, Werner Langen, hat sich entschieden gegen die transatlantische Interimsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten ausgesprochen. "Ich gehe davon aus, dass das Abkommen am 1. Februar nicht in Kraft tritt", sagte der CDU-Abgeordnete. Der Vertrag dürfe am kommenden Montag nicht umgesetzt werden, befand auch Langens CSU-Kollege Markus Ferber. Andernfalls werde der Widerstand  der Abgeordneten gegen das Vorhaben bei der geplanten Abstimmung über das Abkommen zur Auswertung der Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) in der zweiten Februarwoche nur noch größer sein. Ferber erwartet eine "relativ große Koalition" gegen die Initiative, auch wenn die Fraktionen und der federführende Innenausschuss erst kommende Woche ihre Positionen festlegen.

Für den Innenexperten der Grünen im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht, ist klar, dass die Volksvertreter "das Abkommen klar ablehnen" müssen. Der Rat sei immer noch nicht gewillt, konkrete Antworten zu geben und die angeblich vorhandenen Informationen über die Notwendigkeit der Bankdaten zur Terrorismusbekämpfung offen zu legen. Dies sei ein schwerer Vertrauensmissbrauch. Der Grüne forderte die Regierungen im Rat daher auf, "jetzt das Inkrafttreten des Abkommens zu verhindern und die neue Rolle des Parlaments als Gesetzgeber in diesem Bereich endlich zu akzeptieren".

Die im November vom EU-Rat beschlossene Vereinbarung soll am Montag rechtsgültig werden. Das EU-Parlament geht aber davon aus, dass seine Zustimmung nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags erforderlich ist und will es möglicherweise auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Den Abgeordneten reicht es nicht, dass sie gemäß den Plänen der Regierungsvertreter rasch an der Ausarbeitung einer langfristigen Vereinbarung zum Bankdaten-Austausch bis zum Jahresende offiziell beteiligt werden sollen. Nun weist vieles auf einen Eklat zwischen den EU-Gremien hin. Sollte das Parlament dem Interimsabkommen seinen Segen verweigern, müsste es baldmöglichst von europäischer Seite entgegen dem enormen Druck Washingtons wieder ausgesetzt werden. Im Vertrag sind Kündigungsfristen von 40 Tagen vorgesehen.

Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert, appellierte unterdessen an SWIFT-Chef Lázaro Campos, bei einem Inkrafttreten des Abkommens Ersuchen der USA zur Herausgabe der Überweisungsinformationen nicht zu folgen. Die Vereinbarung möge zwar völkerrechtlich zustande gekommen sein, damit werde aber "keine wirksame Rechtsgrundlage" geschaffen, um in die Grundrechte von SWIFT, der Banken und vor allem ihrer Kunden einzugreifen. Daher sei das Finanznetzwerk "weder verpflichtet noch berechtigt, auf Ersuchen der belgischen zentralen Behörde Transaktionsdaten" weiterzugeben. Dem EU-Rat warf Weichert ein "erschreckendes Grundrechtsbewusstsein" vor.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Überwachungskameras: Anzapfen für unter 100 Euro
Beitrag von: Jürgen am 31 Januar, 2010, 20:21
Entsprechende Berichte gibt es immer wieder, so auch vor ein paar Tagen in der Hamburger Morgenpost.
Ein hier nun nicht persönlich zu nennender Fachberater und Techniker hat vorher mit den Reportern intensive Gespräche geführt, um rechtliche Probleme bei deren Ermittlungen zu vermeiden, auch was eventuelle Vorwürfe von Beihilfe oder Anstiftung betrifft. So wurden natürlich manche Möglichkeiten bewusst verschwiegen oder entscheidend abweichend dargestellt.

Der Empfang solcher Funkkamera-Ausstrahlungen ist tatsächlich noch einfacher und billiger als jeweils geschildert.
Und nicht eben wenige Zeitgenossen haben sogar geeignete Empfänger, ohne sich dessen bewusst zu sein, und betreiben ebensolche Sender.
Welche handelsüblichen Geräte selbst bei Lebensmittel-Discountern ohne Warnungen verömmelt werden, möchte ich auch hier lieber nicht aufführen.
 
Es werden tatsächlich vier Funkfrequenzen verwendet, und fast jeder Empfänger kann diese sogar zyklisch durchschalten.

Die meisten entsprechenden Kameras übertragen dabei auf ihrem Kanal ständig Bild UND Ton in die Nachbarschaft, selbst wenn der Empfänger mit Bewegungs- oder Lautstärkeerkennung ausgestattet ist und dem Nutzer daher den Eindruck vermittelt, das Ganze arbeite nur im Falle festgelegter Ereignisse.

Hinzu kommt, dass dabei regelmässig Signale gemäss unseres PAL-Fernsehstandards genutzt werden, die natürlich mit üblichen Video- / DVD- / HDD-Recordern oder z.B. USB-Interfaces auch nach Belieben aufgezeichnet, verbreitet und nachbearbeitet werden können.

Die angegebene Reichweite mag mit der Originalausstattung zwar sogar recht optimistisch sein, aber da es Empfangsantennen mit 20 dB und ggf auch weit mehr Gewinn gibt, oder man solche auch einfach selbst bauen kann (Stichwort Kaffeedosen-Antenne), kann der Lauscher auch aus viel grösserer als der zu erwartenden Entfernung angreifen, z.B. irgendwo von der Strasse aus im Fahrzeug.

Diese Risiken mag ja vielleicht ein Anwender für seinen eigenen privaten Bereich in Kauf nehmen können, aber sobald irgendwelche andere Personen in's Spiel kommen, hört jeder Spass auf, und es wird eindeutig kriminell. Man verstehe diese Ausstrahlungen bitte als Rundfunk  ::)
Am Empfang eines Hotels, eines Anwaltsbüros, einer Artztpraxis, am Tresen einer Apotheke usw. hat solche Funktechnik ABSOLUT nichts verloren.
Das alles geschieht nur, weil man Angst um die Wandfarbe oder Tapete hat und daher kein Videokabel legen will. Und das, obwohl die Systemkabel vieler verdrahteter Kameras kaum noch mehr als drei Millimeter dick ist und zudem auch die Stromversorgung übernimmt.

Wenn ich solche Funkkameras irgendwo entdecke und selbst erfasst werden könnte, hat der Betreiber regelmässig mit erheblichem Ärger zu rechnen...
Als Verkäufer rate ich stets ausdrücklich und strikt davon ab und erkläre die rechtliche Situation sehr drastisch.
Es gibt m.e. für solche Produkte kaum überhaupt irgendeine legale Anwendung, und daher gehören diese eigentlich komplett verboten.

Jürgen
Titel: Justitias Machtlosigkeit gegen Polizeigewalt
Beitrag von: SiLæncer am 01 Februar, 2010, 11:24
Gegen gewaltätige Übergriffe durch Polizisten scheint selbst Justitia machtlos zu sein. In Hamburg scheitert die Staatsanwaltschaft scheinbar bereits an der Ermittlung der Personalien gewalttätiger Polizisten.

Bei einer Hamburger Aktion gegen Gentrifizierung wurde ein Demonstrant im August 2008 Opfer willkürlicher Polizeigewalt. Schauplatz des Übergriffs auf einen Gentrifizierungskritiker war die Aktion "Landgang durch die Sonderrechtszone" des "Antriassistischen- und Klima-Camps", die als künstlerischer Rundgang in Hamburg veranstaltet worden war. Bis heute sind die Ermittlungen in diesem Verfahren jedoch immer noch nicht abgeschlossen und der gewalttätige Bereitschaftspolizist weder ausfindig gemacht noch zur Verantwortung gezogen worden. Nun haben Linkspartei und das "Netzwerk Gentrification" Bildmaterial veröffentlicht, das den Übergriff der Polizei auf den Mann zeigt.

Auf dem Video (siehe unten) sind die Gesichter der gewalttätigen Polizisten deutlich zu erkennen, doch dauerte es bis zum Mai 2009 bis ein Ermittlungsverfahren gegen einen der Polizisten wegen "Verdachts der versuchten Körperverletzung im Amt" eingeleitet wurde. In dieser gesamten Zeit war es dem Dezernat Interne Ermittlungen der Polizei nicht möglich, die Personalien der im Video erkennbaren Beamten festzustellen. Bekannt ist lediglich, dass der übergriffige Beamte zum ersten oder zweiten Zug der 3. Hundertschaft gehören müsste.

Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Partei DIE LINKE, vermutet, die Staatsanwaltschaft, in diesem Fall vertreten durch Staatsanwältin Dorothea Fellows, habe Probleme, in einen Konflikt mit der Polizei zu treten. Sie moniert an dieser Stelle weiter:

„Es ist ein handfester Skandal, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die offensichtlich rechtswidrige Polizeigewalt gegenüber einem Jugendlichen bisher nicht zur Anklage gebracht haben. DIE LINKE fordert jetzt sofortige Aufklärung, warum die Namen der beteiligten Polizeibeamten nicht ermittelt wurden und ob es eine Mauer des Schweigens bei der Polizei gibt. Seit Jahren stellen sowohl das Dezernat Interne Ermittlungen der Polizei als auch die Abteilung 73 der Staatsanwaltschaft fast alle Strafverfahren gegen Polizeibeamte ein. Die Staatsanwaltschaft hat seit 2003 jährlich zwischen 543 und 366 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt geführt. Insgesamt wurde von Januar 2003 bis Juli 2008 gegen 2.461 beschuldigte Polizeibeamte ermittelt. Von diesen 2.461 Beschuldigten wurde von 2003 bis 2005 nur gegen 17 Polizeibeamte Anklage erhoben. In den Jahren 2006 bis Juli 2008 wurde von der Staatsanwaltschaft keine einzige Anklage erhoben. Die signifikanten Zahlen verdeutlichen, dass sowohl die Dienststelle Interne Ermittlungen als auch die Abteilung 73 der Staatsanwaltschaft Körperverletzungsdelikte von Polizeibeamten als Kavaliersdelikte auffassen. Aufgeklärt werden muss jetzt auch die Frage, warum das DIE und die Staatsanwaltschaft nicht gegen die drei anderen Polizeibeamten ermittelt hat, die sich sowohl wegen Mittäterschaft bei der Körperverletzung als auch wegen Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht haben. DIE LINKE fordert deshalb gemeinsam mit Bürgerrechtsorganisationen die individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten und die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten, damit polizeiliches Handeln individuell zurechenbar wird und der Corpsgeist innerhalb der Polizei durchbrochen werden kann."

Auch Martin Reiter vom "Netzwerk Gentrification" misstraut der mangelnden Aufklärungsarbeit des Dezernats Interne Ermittlung: "Den Namen findet doch jeder Praktikant in 20 Minuten raus. Die Polizisten kennen sich doch alle untereinander."

Bereits Ende August 2008 erhielt Generalstaatsanwältin Angela Uhlig van Buren das Video von der Linkspartei als Beweismittel. Es zeigt den Tathergang, bei dem drei Beamte den 20-jährigen Daniel Z. am Boden halten, während ein vierter Polizist sich zu ihm kniet und ihm zweimal mit der Faust in den Bauch schlägt. Der Grund für diese Strafaktion war scheinbar die Gegenwehr des Demonstranten gegen einen vorherigen ersten Übergriff durch die Polizei, wie Daniel Z. berichtet: "Ich hatte den Polizisten als Reaktion geboxt, nachdem er meiner Freundin grundlos einen Knüppelschlag an den Kopf und mir einen in den Bauch versetzt hatte."

Der junge Programmierer aus Oldenburg hatte auf eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt verzichtet, weil das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde. Auf Weisung der Generalstaatsanwältin hatte Dorothea Fellows allerdings trotzdem gegen den Polizeibeamten ermitteln müssen. Woraufhin sie laut dem Opfer des Angriffs keinen Zweifel daran gelassen habe, den gewalttätigen Polizisten ausfindig machen zu können. Darüber hinaus ist Christine Schneider von der Mittäterschaft oder "zumindest der Strafvereitelung im Amt, da sie die Körperverletzung nicht angezeigt haben" der beteiligten Polizisten, die Daniel Z. am Boden festhielten, überzeugt.

Problematisch scheint an diesem Tag auch das gesamte politische Klima in Hamburg gewesen zu sein. Denn an diesem Tag war es in der Ausländerabteilung des Bezirksamts Hamburg-Nord zu Sachbeschädigungen durch 20 unbekannte Personen gekommen, die jedoch durch Innensenator Christoph Ahlhaus sofort der Antirassistischen- und Klima-Camp zugeordnet wurden. Daraufhin orderte er in Bezug auf den "Rundgang durch die Sonderrechtszone" hartes Durchgreifen gegen die "Chaoten" an.

Entsprechend wurde der Stadtteilrundgang auf der Reeperbahn drei Stunden lang von den Beamten der dort zuständigen Davidswache begleitet. Doch plötzlich griffen Bereitschaftspolizisten grundlos die Aktionsteilnehmer an, obwohl der Rundgang laut Martin Reiter bereits beendet gewesen sei, was die Polizeileitstelle anhand der laufenden Kameraüberwachung auch bewusst war. Daraufhin wurde gegen die Teilnehmer des Rundgangs wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Widerstands gegen die Staatsgewalt ermittelt, wobei alle Verfahren jedoch eingestellt werden mussten. Die gewalttätigen Polizisten wurden bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: EU gibt USA vorübergehend Einblick in Bankdaten
Beitrag von: SiLæncer am 01 Februar, 2010, 11:59
Die umkämpfte  transatlantische Übergangsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten ist unter Protesten von Datenschützern am heutigen Montag zunächst in Kraft getreten. Mit der Vereinbarung sollen US-Sicherheitsbehörden weiterhin Einblick in Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT  (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) erhalten. Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx monierte laut Handelsblatt, dass der Vertrag massiv in die Privatsphäre der EU-Bürger eingreife und nicht ausreichend vor Datenmissbrauch schütze. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte das vom EU-Rat im November im Alleingang beschlossene Übereinkommen als "weder datenschutzgerecht noch demokratisch legitimiert".

Geht es nach führenden EU-Parlamentariern, wird das Abkommen schon sehr bald wieder außer Kraft gesetzt. Die Volksvertreter stimmen kommende Woche über den Text ab. Da sie ihre inhaltliche Kritik nicht vom Rat aufgegriffen sehen, formiert sich eine starke Mehrheit aller Fraktionen gegen das Konstrukt, das nach dem Willen der Regierungsvertreter eigentlich neun Monate gültig sein soll.

Der EU-Abgeordnete Markus Ferber (CSU) begründete die voraussichtliche Ablehnung der Interimsvereinbarung damit, dass Europa sonst nicht "aus einer starken Position heraus" die eigenen Interessen zum Datenschutz und zur Eingrenzung der verfügbaren Informationen bei den Verhandlungen über ein langfristiges Abkommen vertreten könne. Auch die designierte EU-Justizkommissarin Viviane Reding stellte Ende vergangener Woche die SWIFT-Übereinkunft im Wesentlichen mit datenschutzrechtlichen Argumenten in Frage.

Quelle : www.heise.de
Titel: SWIFT gibt keine Finanzdaten an die USA heraus
Beitrag von: SiLæncer am 01 Februar, 2010, 18:45
Der belgische Finanzdatendienstleister SWIFT wird vorerst keine Transaktionsdaten an die USA weitergeben. Solange das EU-Parlament die umstrittene transatlantische Übergangsvereinbarung zwischen der EU und den USA nicht abgesegnet habe, fehle die notwendige Rechtssicherheit, erklärte eine SWIFT-Sprecherin gegenüber heise online und bestätigte entsprechende Medienberichte.

Die Vereinbarung mit den USA ist am heutigen Montag in Kraft getreten. Mit der Übergangslösung sollen US-Sicherheitsbehörden weiter auf Daten des Finanzdienstleisters zugreifen zu können. Die in Belgien beheimatete Genossenschaft bündelt Transaktionsinformationen von 9000 Banken aus über 200 Ländern, darunter auch Daten über Geldanweisungen innerhalb der EU (nicht Überweisungen) und Eilüberweisungen innerhalb Deutschlands.

SWIFT will nun abwarten, wie das EU-Parlament in der kommenden Woche abstimmt. Unter Abgeordneten und Datenschützern regt sich heftiger Widerstand gegen das vom EU-Rat abgesegnete Abkommen. Im Parlament formiert sich über alle Fraktionen hinweg eine Mehrheit gegen die Vereinbarung. Der EU-Rat hatte die umstrittene Lösung Ende November noch kurz vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags durchgewunken; andernfalls hätte das Parlament zwingend beteiligt werden müssen. Sollten die Abgeordneten das SWIFT-Abkommen in der nächsten Woche ablehnen und die EU das Abkommen dennoch nicht aussetzen, droht ein Eklat.

Quelle : www.heise.de
Titel: EU-Innenpolitiker lassen SWIFT-Abkommen durchfallen
Beitrag von: SiLæncer am 04 Februar, 2010, 16:46
Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag mit 29 zu 23 Stimmen gegen die transatlantische Übergangsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten ausgesprochen. Ein Abgeordneter enthielt sich. Das Votum gilt als Empfehlung für die entscheidende Abstimmung im Parlament Mitte kommender Woche. Sollte die Vollversammlung der Linie der Innenexperten folgen, wäre dies eine Kampfansage an den EU-Rat. Die darin versammelten Regierungsvertreter hatten das Anfang der Woche in Kraft getretene Abkommen Ende November ohne Beteiligung des Parlaments in einer Hauruck-Aktion beschlossen.

Ein Abgeordneter der Fraktion der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) suchte die Vorabstimmung im Ausschuss mit Verweis auf verfahrensrechtliche Probleme zu verhindern. Die liberale Berichterstatterin Jeanine Hennis-Plasschaert hielt dagegen, dass ein klares Signal an den Rat in Form einer Warnung abgegeben werden müsse. Das Parlament sei nicht dafür da, nur von Beschlüssen der Minister Notiz zu nehmen. Die Abgeordneten haben seit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags verstärkte Mitspracherechte auch in Fragen der inneren Sicherheit. Der Innenexperte der Grünen, Jan Philipp Albrecht, werte das Ergebnis im Ausschuss als gutes Zeichen "für Bürgerrechte und Demokratie in Europa". Rat und EU-Kommission müssten begreifen, "dass sie künftig keine Geheimverhandlungen mehr führen können".

Die US-Regierung und die Kommission haben unterdessen den Druck auf EU-Parlamentarier deutlich verstärkt. Damit sollen US-Sicherheitsbehörden weiterhin Einblick in Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) erhalten. Von regelrechten Stoßtrupps auf den Fluren des Abgeordnetenhauses und in den Büros entscheidender Volksvertreter unter Beteiligung von William Kennard, EU-Botschafter der USA, ist die Rede. Den Abgeordneten werde vor Augen gestellt, dass Bürger bei einer Blockade des Abkommens nicht mehr ausreichend vor terroristischen Anschlägen geschützt seien.

Die Front gegen die Vereinbarung hat daher erste Brüche erhalten. Bei einer Testabstimmung der EVP am Mittwoch votierte nur rund ein Drittel der versammelten Konservativen gegen das Abkommen. Die CDU/CSU-Gruppe will ihren Protest zwar aufrechterhalten. Kollegen aus anderen Mitgliedsstaaten wie Italien, Spanien oder Irland nehmen es mit dem Datenschutz und den Befürchtungen von Wirtschaftsspionage aber weniger genau. Die Fraktionsspitzen von Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken haben sich klar gegen die Übereinkunft positioniert. Trotzdem dürfte es bei der Stimmabgabe im Plenum am kommenden Mittwoch in Straßburg sehr eng werden. SWIFT selbst will vor der Entscheidung des Parlaments Auskunftsersuchen der Vereinigten Staaten nicht nachkommen.

Quelle : www.heise.de
Titel: SWIFT-Streit: Druck auf EU-Parlamentarier wächst
Beitrag von: SiLæncer am 05 Februar, 2010, 13:28
Die US-Regierung droht einem Zeitungsbericht zufolge, Gespräche mit der EU über den Transfer von Bankdaten abzubrechen, sollte das EU-Parlament das vom Rat verabschiedete Interims-Abkommen in der kommenden Woche ablehnen. Stattdessen könne über die Weitergabe der vom belgischen Dienstleister SWIFT verwalteten Daten mit den 27 EU-Mitgliedsstaaten direkt verhandelt werden. Das berichtet die Financial Times Deutschland unter Berufung auf einen Brief des amerikanischen EU-Botschafters William Kennard an die Fraktionsvorsitzenden des Parlaments. Abgeordnete sprächen von "Erpressung".

In der kommenden Woche stimmt das EU-Parlament über die Anfang Februar in Kraft getretene Übergangsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten an die USA ab. Abgeordnete aller Fraktionen lehnen das zunächst auf neun Monate befristete Abkommen allerdings ab. Im Innenausschuss des Parlaments fiel die Vereinbarung am Mittwoch bereits knapp durch. Der belgische Dienstleister SWIFT, der den Bankdatenverkehr verwaltet, lehnt die Übergabe der Daten ohne Zustimmung des Parlaments ab und hatte angekündigt, dem Abkommen zunächst nicht Folge zu leisten.

Derzeit sieht es nach einem Nein der Volksvertreter aus. Gegen die Vereinbarung wollen dem Bericht zufolge nahezu alle Sozialisten, Liberale, Grüne und Kommunisten stimmen. Auch einige Christdemokraten sind gegen den SWIFT-Vertrag. Der Druck auf die Abgeordneten wächst; neben den USA wollen die EU-Kommission und einige Mitgliedsstaaten das Abkommen durchdrücken. Die Befürworter hätten bereits die Abstimmung von Mittwoch auf Donnerstag verschieben können und damit einen Tag länger Zeit, um einzelne Abgeordnete noch umzustimmen. Gerade die Christdemokraten sollten noch auf Linie gebracht werden. Die Delegationen aus Italien, Spanien und Frankreich wollten fast geschlossen für das Abkommen stimmen.

Quelle : www.heise.de
Titel: EU-Abgeordnete wollen beim SWIFT-Abkommen hart bleiben
Beitrag von: SiLæncer am 06 Februar, 2010, 18:36
Die Innenexpertin der Sozialisten im EU-Parlament, Birgit Sippel, hat die hartnäckigen Versuche  der USA, die transatlantische Übergangsvereinbarung  zur Weitergabe von Bankdaten aufrechtzuerhalten, als "lächerlich" und "albern" abgetan. Washington habe "jegliches Maß für die Relationen verloren", sagte die SPD-Politikerin im Deutschlandradio.

Die Sozialdemokratin ließ auch das Argument der US-Diplomaten und der EU-Kommission nicht gelten, dass Überweisungsdaten des Finanznetzwerks SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) nötig seien, um Terroranschläge zu verhindern. Das SWIFT-Übereinkommen sei dafür "nicht das einzige Instrument". Die Terrorismusbekämpfung in der EU und den USA würde nicht generell beendet sein, wenn die Abgeordneten das Interimsabkommen kommende Woche bei der entscheidenden Abstimmung ablehnten. Zuvor hatte am Donnerstag der Innenausschuss des EU-Parlaments die Initiative des EU-Rats und Washingtons durchfallen lassen und damit eine Empfehlung für das Votum im Plenum gegeben.

Der innenpolitische Sprecher der FDP in dem Abgeordnetenhaus, Alexander Alvaro, geht trotz des "allgegenwärtigen Drucks" der USA auf die Abgeordneten davon aus, dass das Parlament zu der getroffenen Vorentscheidung stehen werde. Das Abkommen genüge "nicht den Ansprüchen, die wir an die Sicherheit von EU-Bürgern stellen". Die europäischen Datenschutzstandards würden nicht eingehalten, worauf die Liberalen im Vorfeld vielfach hingewiesen hätten.

Washington lässt unterdessen wenig unversucht, um bei den Volksvertretern noch einen Meinungswechsel herbeizuführen. So setzte sich mittlerweile US-Außenministerin Hillary Clinton bei der EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton für die Vereinbarung ein. Auf der Münchner Sicherheitskonferenz betonte James Jones,  Sicherheitsberater des US-Präsidenten Obama, dass das Abkommen als Zeichen des Kampfs gegen den Terror nicht scheitern dürfe. "Es hat Terrorangriffe verhindert und Leben gerettet, auch hier in Europa", warb er. Die Auswertung sei wichtig, um Finanzströme etwa von Al-Kaida nachzuvollziehen. Die Privatsphäre der Bürger werde ausreichend geschützt.

Der im US-Finanzministerium für das Terrorist Finance Tracking Program zuständige Abteilungsleiter, Adam Szubin, warnte laut dem "Spiegel" zudem vor ernsten diplomatischen Folgen beim Scheitern des Vertrags. Die US-Regierung sehe diesen als "ersten großen Testfall für die transatlantische Sicherheitskooperation nach dem Vertrag von Lissabon". Europa und insbesondere Deutschland seien derzeit "im Fadenkreuz des islamistischen Terrors und damit die Hauptprofiteure von SWIFT-Auskünften", sagte Szubin. Deutsche Behörden hätten allein in den Ermittlungen gegen die Sauerland-Gruppe rund 20 einschlägige Berichte aus den USA erhalten. Insgesamt seien seit 2006 deutlich mehr als hundert Reports mit Auswertungen der Überweisungsdaten nach Deutschland gegangen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschutz: Mehrheit fühlt sich schlecht informiert
Beitrag von: SiLæncer am 06 Februar, 2010, 19:07
In punkto Datenschutz herrscht noch immer Verunsicherung. Die Mehrheit der Europäer fühlt sich laut einer aktuellen Studie nicht ausreichend über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten aufgeklärt.

Die Umfrage wurde von der auf Datensicherheit spezialisierten Firma SafeNet im Zuge des kürzlich begangenen vierten europäischen Datenschutztages durchgeführt. Das Ergebnis ist eindeutig: lediglich 15 Prozent der Befragten fühlen sich von den Unternehmen hinsichtlich der Verwendung von personenbezogenen Daten gut informiert. In Deutschland sind es mit zwölf Prozent sogar noch weniger.

"Wir haben in der Umfrage nicht direkt nach eigenen negativen Erfahrungen gefragt, doch ein Grund für die Verunsicherung ist sicherlich die Häufung von Datenskandalen, die während der vergangenen zwölf Monate an die Öffentlichkeit kamen", meint Ansgar Dodt, Director Sales EMEA bei Safenet. Immer wieder waren Unternehmen durch schlampigen Umgang mit Mitarbeiter- oder Kundendaten in die Kritik geraten. Dies ist offenbar auch einer zunehmend großen Anzahl von Menschen bewusst. Das Bewusstsein für Datenschutz-Problematiken scheint insgesamt zu steigen. Viele Menschen fühlen sich allerdings überfordert mit der Umsetzung ihres Wunsches nach informationeller Selbstbestimmung. So werden Datenschutzvereinbarungen von vielen Menschen nicht oder nur flüchtig gelesen, weil sie oft sehr schwer verständlich sind.

Ein großes Thema im Datenschutz-Bereich waren im vergangenen Jahr auch sogenannte Social Networks wie Facebook, Myspace oder die deutschen VZ-Netzwerke. Offenbar sind sich viele Menschen der Tatsache, dass Social Networks ihre Privatsphäre gefährden, durchaus bewusst: Wenn es um Vertrauen in verschiedene Unternehmenstypen geht, schneiden Social Networks Europa weit am schlechtesten ab. In Deutschland erzielten die Sozialen Netzwerke sogar ein noch schlechteres Ergebnis als im Europa-Schnitt - ob dabei auch der SchülerVZ-Skandal des vergangenen Jahres (gulli:News berichtete) eine Rolle spielt?

Insgesamt ist das Ergebnis eher unerfreulich. "Die Umfrage zeigt, dass es bei den Bürgern offensichtlich eine große Unsicherheit in Bezug auf Datenschutz gibt. Die Menschen möchten sich einerseits nicht durch komplizierte Richtlinien kämpfen, andererseits sind sie sehr daran interessiert, dass ihre Daten gut geschützt sind", sagt Dodt.

Ein Verlust persönlicher Daten wäre für die Hälfte der Befragten Grund genug, die Geschäftsbeziehungen zum betreffenden Unternehmen abzubrechen. 30 Prozent würden die Polizei oder eine Verbraucherzentrale einschalten und 14 Prozent würden rechtliche Schritte einleiten.

"In den USA gibt es bereits Gesetze, die Unternehmen dazu zwingen, Vorfälle zu melden. Es ist nicht auszuschließen, dass in Europa ähnliche Regularien verabschiedet werden", so Dodt. Entsprechende Regelungen werden von zahlreichen Datenschützern gefordert. Aber auch ohne solche Vorschriften würden Unternehmen nicht umhin kommen, sich künftig stärker um die Sicherheit der Kundendaten zu kümmern. "Die Umfrage hat ziemlich deutlich gezeigt, dass diejenigen, die dies nicht tun, Kunden verlieren. Hinzu kommt der Image-Schaden, den Unternehmen dadurch erleiden", ergänzt Dodt. Wenn die Anzahl der Datenskandale zurückgehe, werde auch das Vertrauen der Verbraucher wieder ansteigen. Dahin jedoch scheint es angesichts der momentanen Situation noch ein weiter Weg zu sein. 

Quelle : www.gulli.com
Titel: Gemeinsame Abhörzentrale von Polizei und Verfassungsschutz gestoppt
Beitrag von: SiLæncer am 07 Februar, 2010, 11:44
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat die Pläne  seines Amtsvorgängers Wolfgang Schäuble gestoppt, eine gemeinsame Abhörzentrale von Polizei und Verfassungsschutz einzurichten. Er habe entschieden, dass es in Deutschland "keine Abhörzentrale nach britischem Vorbild" geben werde.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll damit nicht die technischen Einrichtungen zur Überwachung der Telekommunikation nutzen, die Bundespolizei und Bundeskriminalamt beim Bundesverwaltungsamt in Köln zur Verfügung stehen. Der frühere Innenminister Schäuble (CDU) hatte ab 2013 die Mitwirkung des Verfassungsschutzes an dem Mitte 2009 eingerichteten Zentrum beim Bundesverwaltungsamt in Köln-Riehl geplant.

"Ich halte es prinzipiell für richtig, das nach anderen Regeln funktionierende Abhören des Bundesamtes für Verfassungsschutz von dem Abhören von Bundespolizei und Bundeskriminalamt auch räumlich zu trennen" www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/zwoelfzweiundzwanzig/201002/136629.html  sagte de Maizière am Samstag im RBB-Inforadio (ab Minute 28).

"Das ist eine gewisse Grundentscheidung, die ich hier mitteile. Wie genau das geht, das werde ich sehr bald entscheiden." Ob und gegebenenfalls wo es eine Verknüpfung zwischen Bundespolizei und BKA geben werde, sei mehr eine technische als eine rechtliche Frage, "die auch bei meiner Kollegin Justizministerin ziemlich unumstritten ist", sagte de Maizière. "Das Abhören sollte zwischen Polizei und Verfassungsschutz jedoch getrennt stattfinden."

Politiker der Opposition, aber auch der FDP hatten in der Vergangenheit kritisiert, dass der Verfassungsschutz und die Landeskriminalämter von Köln aus mit Abhördiensten versorgt werden sollten. Dadurch sei das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendienst faktisch nicht mehr einzuhalten, hieß es. Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, teilte nun mit, de Maizères Entscheidung sei richtig. "Es zeigt sich, dass die längst überfällige Kehrtwende in der Innenpolitik nun erste Früchte trägt."

Quelle : www.heise.de
Titel: SWIFT-Streit: Im EU-Parlament stehen die Zeichen auf Ablehnung
Beitrag von: SiLæncer am 11 Februar, 2010, 07:44
Vor der heutigen Abstimmung des EU-Parlaments über die transatlantische Übergangsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten  war die Debatte am Mittwoch von scharfer Kritik am Abkommen und der Vorgehensweise des EU-Rats beherrscht. Die Spitzen der meisten großen Fraktionen rieten den Abgeordneten im Einklang mit der Empfehlung  des Innenausschusses, den Vertrag mit den USA abzulehnen. Parlamentspräsident Jerzy Buzek betonte, dass "wir verantwortlich sind für die Bürgerrechte".

Das vom Rat Ende November im Hauruck-Verfahren beschlossene Interimsabkommen, das US-Behörden weiterhin Einblick in Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT gibt, atme allein "den Geist der Sicherheitsideologie der Vereinigten Staaten", bemängelte der Chef der Sozialdemokraten, Martin Schulz. Die Übertragungsmöglichkeit großer Datenmengen ohne Spezifizierung befände sich in einem grundlegender Widerspruch zu den Schutzrechten in Europa. Daten dürften in den USA "bis zu 90 Jahren gespeichert werden". Das Parlament könne daher der Vereinbarung nicht zustimmen. Ein spanischer Sozialist sprach sich aber für den Vertrag aus.

Ernst Strasser von der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) bezeichnete das Zustandekommen des Textes als "nicht akzeptabel". Einige Forderungen  des Parlaments vom September etwa nach einem Klagerecht und Fristen zur Löschung der Daten seien vom Rat nicht umgesetzt worden. "Wir wollen das weiter besprechen", schloss er sich indirekt der Forderung anderer Christdemokraten nach einer Verschiebung der Abstimmung an. Der CSU-Abgeordnete Manfred Weber wollte einen entsprechenden Antrag nur mittragen, wenn der Rat innerhalb eines Monats ein besseres Abkommen mit den USA aushandeln könne. Das maltesische EVP-Mitglied Simon Busuttil erklärte, im Interesse der Sicherheit der EU-Bürger für die Vereinbarung votieren zu wollen.

Laut Berichterstatterin Jeanine Hennis-Plasschaert müssen die EU-Bürger "Vertrauen haben können in den Datenschutz". Das von den SWIFT-Daten gefütterte Terrorist Finance Tracking Program (TFTP) der USA sei nicht mit europäischen Grundfreiheiten vereinbar. Die Liberale appellierte daher an die Parlamentarier "hart aufzutreten" und keinen "Ausverkauf wichtiger Grundsätze" zu betreiben. Die Sicherheit der Bürger werde nicht in Gefahr gebracht, da es noch andere rechtliche Instrumente für einen Datenaustausch gebe.

Für die Grünen stellte Rebecca Harms klar, dass das Abkommen, das viele als Verstoß gegen geltendes EU-Rechte gewertet hätten, nicht länger in Kraft bleiben dürfe. Die US-Diplomaten, die in den vergangenen Tagen bei den Abgeordneten vorstellig geworden seien, hätten ihr wichtige Einblicke in die "völlig unterschiedliche Rechtsdogmatik in den USA" verschafft. Das fange bei der Definition von Terrorismus an. Es läge daher noch eine große Aufgabe vor dem Parlament, wenn es in dem Abkommen eine effiziente Terrorbekämpfung und einen entsprechenden Grundrechtsschutz garantieren wolle.

Alfredo Perez Rubalcaba bat im Namen der spanischen Ratspräsidentschaft für mehr Zeit, um Rücksprache mit den anderen Regierungsvertretern, der Kommission und den USA nehmen zu können. Er hielt es für machbar, in drei Monaten im Einklang mit einer Erklärung (PDF-Datei) des Rats die Grundlage für eine langfristige Vereinbarung mit stärkeren Datenschutzbestimmungen vorstellen zu können. Die EU-Seite werde auf solide Garantien zur effektiven Aufsicht und zur Löschung der Daten, konkrete Angaben zur Form des Informationsaustauschs und eine klare Zweckbestimmung der Daten drängen, um Data Mining zu verhindern. Bis dahin dürfe der Datenfluss nicht unterbrochen werden. Ähnlich äußerte sich die neue Innenkommissarin Cecilia Malmström. Die Liberale Sophia In't Veld konterte, dass der Rat seit 2007 zahlreiche Möglichkeiten gehabt habe, "das ordentlich zu regeln".

Quelle : www.heise.de
Titel: EU-Parlament kippt SWIFT-Abkommen zum Bankdatentransfer
Beitrag von: SiLæncer am 11 Februar, 2010, 13:14
Das EU-Parlament hat die vom EU-Rat Ende November auf den letzten Drücker im Alleingang verabschiedete  transatlantische Übergangsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten mit recht großer Mehrheit abgelehnt. 378 Abgeordnete votierten bei der Abstimmung am heutigen Donnerstag in Straßburg gegen das Abkommen, 196 dafür. In der abschließenden Debatte am gestrigen Mittwoch hatten die Spitzen der meisten großen Fraktionen den Abgeordneten im Einklang mit der Empfehlung des Innenausschusses bereits geraten, den Vertrag mit den USA abzulehnen. Sie sahen mit der Übereinkunft den in Europa garantierten Grundrechtsschutz nicht gewährleistet.

Die Volksvertreter haben damit erstmals von ihrem Mitentscheidungsrecht beim Abschluss internationaler Verträge auch im Bereich innerer Sicherheit Gebrauch gemacht, das sie durch den Vertrag von Lissabon Ende vergangenen Jahres bekommen haben. Die Parlamentsspitze sprach von einem "historischen Moment".

Mit dem Nein der Abgeordneten muss das am 1. Februar in Kraft getretene Abkommen ausgesetzt werden. Der Text sieht dafür eine 40-tägige Kündigungsfrist vor. Damit können US-Behörden zunächst nicht mehr EU-weit auf Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) in Europa zurückgreifen. Gesonderte bilaterale Rechtsvereinbarungen zu diesem Zweck sind aber denkbar.

Die Fraktion der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) beantragte zunächst eine Verschiebung des Votums für einen Monat. Das Parlament müsse zunächst zusätzliche Informationen vom Rat und den USA einholen, um das Vorhaben noch einmal gründlich prüfen zu können, hieß es zur Begründung. Die neue EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström unterstützte dieses Begehr. Schon am 21. Februar werde sie einen Vorschlag für ein neues Abkommen vorlegen und sofort mit den Verhandlungen mit den USA für ein langfristige Vereinbarung beginnen. Dabei habe sie das Ziel, "ganz ehrgeizige Datenschutzbestimmungen" festzuschreiben.

Parlamentsberichterstatterin Jeanine Hennis-Plasschaert sprach sich gegen einen Aufschub aus. Der Ball habe lange genug im Feld des Rats gelegen. Die Regierungsvertreter hätten nichts getan, um das Problem rechtzeitig in Griff zu bekommen. Die Liberale betonte, dass die Sicherheit der EU-Bürger mit dem Votum nicht in Frage gestellt werde. Die europäischen Datenschutzgesetze dürften aber nicht weiter grob von den USA missachtet werden. Ein vergleichbarer Vorgang sei auch im US-Kongress undenkbar, erklärte sie unter Beifall des Plenums.

Ein dem Parlament noch kurz vor der Abstimmung übersandter Bericht des französischen Richters Jean-Louis Bruguière hatte laut Medienberichten zehn konkrete Fälle aufgelistet, in denen die Bankdaten bei der Terrorismusbekämpfung geholfen haben sollen. So hätten zum 5. Jahrestag des 11. September 2001 Islamisten zwölf Flugzeuge aus Europa über New York, San Francisco, Boston und Los Angeles zum Absturz bringen wollen. Die Überweisungsinformationen hätten nach diesen Anschlagversuchen zu neuen Spuren geführt, Identitäten bestätigt sowie Beziehungen zwischen den einzelnen Verantwortlichen der Terrorplanung ausgemacht. Außerdem sollen im Sommer 2007 Daten von SWIFT vor der Festnahme der Sauerland-Gruppe in Deutschland zu den Konto- und Überweisungsdaten eines ihrer Mitglieder geführt haben.

Quelle : www.heise.de



Sehr schön  :)
Titel: Re: EU-Parlament kippt SWIFT-Abkommen zum Bankdatentransfer
Beitrag von: Jürgen am 12 Februar, 2010, 02:18
Ich verstehe ja, dass die Amis und ihre ergebenen Diener seit 9/11 die Büxen gestrichen voll haben.
Aber ich glaube nicht, dass die Sicherheit der westlichen Welt irgendwie davon profitiert, wenn die US-Geheimdienste sofort darüber informiert werden, dass Lieschen Müller ihren Spanien-Urlaub bezahlt.
Die "freiwilligen Spenden" gläubiger Zuwanderer an ihre kämpfenden "bedürftigen Brüder" dagegen, die ihr Vorbeter hierzulande stets in bar einsammelt, gehen mit Sicherheit an SWIFT komplett vorbei.

Also nützt es uns gar nichts, wenn wir alle uns vor den Cowboys komplett entblössen, THz-körperlich oder wirtschaftlich.

Jürgen
Titel: USA: Handynutzer ohne Richterbeschluss orten?
Beitrag von: ritschibie am 14 Februar, 2010, 11:28
Rechtsexperten der Obama-Regierung befürworten eine Änderung beim Lokalisieren von Mobiltelefonen Verdächtiger. Künftig soll dafür kein Richterbeschluss mehr nötig sein. Datenschützer sind über die Pläne, die momentan vor Gericht verhandelt werden, empört.

Ein US-Berufungsgericht befasst sich seit dem gestrigen Freitag mit der Frage, ob die Polizei künftig das Recht haben soll, die Mobiltelefone Verdächtiger auch ohne Richterbeschluss zu "tracken", also deren Standortdaten abzurufen. Einige Rechtsexperten glauben, das Verfahren könne sich zu "einem der wichtigsten Kämpfe um die Privatsphäre in der modernen Ära" entwickeln.

Die Obama-Regierung hatte den Antrag gestellt, dass Telekommunikationsunternehmen zukünftig auch ohne Richterbeschluss verpflichtet sein sollen, Standortdaten auf Anforderung der Ermittlungsbehörden auszuhändigen. Diese Pläne hatte auch schon die Vorgängerregierung unter George Bush erwogen, allerdings niemals in die Tat umgesetzt. Das zuständige Gericht hatte damals gegen die Wünsche der Regierung entschieden und festgelegt, dass erst ausreichende Verdachtsmomente vorgelegt und die Abhörmaßnahmen vom Richter abgesegnet werden müssen.

Amerikanische Bürgerrechts-Organisationen wie die American Civil Liberties Union (ACLU) und die Electronic Frontier Foundation (EFF) sehen in den Plänen eine unverhältnismäßige Verletzung der Privatsphäre der Betroffenen. Zudem, so die Aktivisten, widersprechen diese Pläne der US-Verfassung, die Schutz vor "illegaler Durchsuchung und Beschlagnahmung" garantiert. ACLU-Sprecherin Catherine Crump sagte, grundsätzlich sei das "Tracking" von Mobiltelefonen zwar eine notwendige und akzeptable Methode der Verbrechensbekämpfung. "Die Frage ist, ob die Regierung erst verpflichtet sein sollte, zu zeigen, dass sie gute Gründe hat, zu glauben, dass das Tracking Beweise für eine Straftat aufdecken wird," erklärte Crump, "Wir glauben, das sollte sie. In diesem Gerichtsverfahren geht es nicht um den Schutz Krimineller. Es geht darum, unschuldige Menschen vor ungerechtfertigten Eingriffen in ihre Privatsphäre zu schützen."

Die Stellungnahmen der EFF und der Regierung zum Thema sind auch im Internet erhältlich.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Bundesdatenschützer rügt Krankenkassen-Webseiten
Beitrag von: SiLæncer am 18 Februar, 2010, 18:05
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat bei einer stichprobenartigen Überprüfung der Web-Auftritte gesetzlicher Krankenkassen festgestellt, dass vielfach unzulässige Analysedienste zur Reichweitenmessung eingesetzt wurden.

Unzulässig seien solche Dienste dann, wenn sie das individuelle Surfverhalten von Nutzern registrieren und auswerten, ohne dass hierüber eine ausreichende Information stattfindet und ohne dass die Nutzer eingewilligt haben. Das teilte Schaars Behörde heute mit.

Schaar konnte demnach erreichen, dass die mehr als hundert Krankenkassen in seinem Zuständigkeitsbereich keine unzulässigen Analyseverfahren mehr verwenden. "Website-Anbieter dürfen solche Dienste nicht verwenden, bei denen eine wirksame Wahrnehmung des Rechts auf Widerspruch, Information und Auskunft an die Nutzerinnen und Nutzer unterbleibt oder bei denen die Daten nicht gelöscht werden", erklärte er.

Das Kontrollergebnis mache deutlich, wie wichtig datenschutzrechtliche Prüfungen und Beratungen sind. Schaar befürchtet, dass auch in vielen anderen Bereichen datenschutzwidrige Webanalysedienste genutzt werden und mahnte die Wirtschaft zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: De Maizière für mehr Datenkontrolle im Bürgerinteresse
Beitrag von: SiLæncer am 28 Februar, 2010, 12:37
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will beim Thema Datenkontrolle  eine Forderung von Internet-Aktivisten nach mehr Transparenz im Interesse der Bürger aufgreifen. Prüfenswert sei die Idee eines sogenannten Datenbriefs, mit dem Unternehmen jeweils zum Jahresende ihre Kunden über die gespeicherten persönlichen Daten informieren sollen, schrieb de Maizière in einem Beitrag  für den Tagesspiegel (Sonntag). Vom Koalitionspartner FDP kam der Einwand, dies bedeute für die Wirtschaft einen zu hohen bürokratischen Aufwand.

De Maizière unterstützte die Forderung vieler Internetnutzer, möglichst einfach die Fremdnutzung der persönlichen Daten kontrollieren zu können. "Das Bundesinnenministerium wird daher Vertreter der Netz-Community, des Datenschutzes und der Wirtschaft einladen, gemeinsam ein Konzept für einen solchen Datenbrief zu entwickeln und dieses in einem Pilotprojekt ergebnisoffen zu testen." Netzaktivisten wie der Chaos Computer Club wollen mit Hilfe des Datenbriefs die informationelle Selbstbestimmung der Bürger stärken und die Anhäufung von personenbezogenen Daten möglichst unattraktiv machen.

Die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz unterstützte Forderungen nach mehr Transparenz, sprach sich aber gegen eine Verpflichtung der Unternehmen aus. "Ein solcher bürokratischer Aufwand, der mit hohen Kosten für die Unternehmen verbunden ist, ist durch nichts gerechtfertigt", sagte Piltz dem Tagesspiegel. Unternehmen sollten möglichst kostenlos Daten zur Verfügung stellen. Diese sollten aber nicht automatisch versendet werden müssen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bei Gefahr Datenschutz überflüssig?
Beitrag von: SiLæncer am 01 März, 2010, 20:46
Der Innenminister von Bayern spricht sich dafür aus, dass die Internetprovider bei Gefahr im Verzug die Daten ihrer Kunden sofort herausgeben müssen. In solchen Fällen müsse der Datenschutz schlichtweg zurückstehen. Das sei dann auch ohne richterliche Anordnung möglich.

Der Innenminister Bayerns sagte bei Cop2Cop zu dem Thema: "Die Telekom und andere Internetanbieter müssen rasch und unbürokratisch handeln, wenn es um Leib und Leben von Menschen geht. Ich fordere die Telekom auf, in ihren internen Abläufen sicherzustellen, dass Telekommunikationsdaten wie die so genannte IP-Adresse eines Internetnutzers oder dessen Telefonnummer sofort herausgegeben werden, wenn Gefahr im Verzug ist. Wenn ein Menschenleben gefährdet ist, muss der Datenschutz zurückstehen. Im Gesetz ist das klar geregelt."

Anlass für die Aussage von Joachim Herrmann war der am 4. Februar online angekündigte Selbstmord des 18jährigen Thorsten S. Die Polizeibeamten im nordrhein-westfälischen Greven hatten versucht, mit Hilfe der Telekom herauszufinden, wer seinen Suizid über ein Forum minutiös ankündigen wollte. Die zuständigen Mitarbeiter der Telekom hatten der Polizei aber die Herausgabe der Daten verweigert. Während der Selbstmörder die Durchführung seiner Pläne in dem Forum quasi live bloggte, versuchten die Polizisten über einen anderen ISP den Anschlussinhaber zu ermitteln. Beim Eintreffen der Ermittler war der Selbstmörder schon tot. Genau nachweisen lässt sich der Zeitpunkt des Todes nicht mehr. Es gab keine Hinweise auf Fremdeinwirkung, dementsprechend fand keine Obduktion statt.

Die ortsansässige Polizei hat mittlerweile Strafanzeige gegen mehrere Mitarbeiter der Telekom gestellt. Der Vorwurf lautet auf unterlassene Hilfeleistung. Herr Herrmann folgert daraus, dass die Herausgabe von Personendaten auch ohne richterliche Anordnung möglich sein muss. Das aber nur in dem Fall, dass dadurch ein Menschenleben gerettet werden kann.

Bleibt zu hoffen, dass man derartige Ausnahmen später nicht auch auf andere Fälle ausweiten möchte. Dererlei nachträgliche Erweiterungen der ursprünglichen Aussagen oder Wahlversprechen stellen in den Reihen der Politik leider keinen Einzelfall dar.

Quelle : www.gulli.com



Ja...Nee...schon klar ...  :P
Titel: An den Nasen könnt ihr sie erkennen
Beitrag von: SiLæncer am 03 März, 2010, 19:44
Die Nase wird zum nächsten Objekt der biometrischen Identifizierung, allmählich könnten Burkas als Kleidungsmittel im öffentlichen Raum attraktiv werden

Menschen lassen sich anhand ihres Genprofils, ihrer Stimme, ihrer Bewegungen, ihres Gesichts, ihrer Iris, ihrer Fingerabdrücke oder Nasen erkennen. Adrian Evans und Adrian Moorhouse vom Department of Electronic & Electrical Engineering der University of Bath haben die biometrischen Identifizierungsmöglichkeiten noch einmal erweitert und ein Programm entwickelt, um Menschen an ihren Nasen angeblich eindeutig erkennen zu können.

Nasen haben den Vorteil, dass sie ziemlich markante und deutliche Körpermerkmale sind, sagen die Wissenschaftler. Sie lassen sich nicht so leicht verbergen und verändern sich kaum durch Körpermimik, weswegen sie für heimliche Überwachung oder bei einer unkooperativen Person gut zur biometrischen Identifizierung geeignet seien.

Die Idee entstand aus einem u.a. vom Innenministerium finanzierten Projekt namens PhotoFace, aus einer stereofotometrischen Aufnahmetechnik exakt die dreidimensionalen Strukturen sich bewegender Gesichter herzustellen, um daraus ein Gesichtserkennungsprogramm zu entwickeln, das möglichst unter allen Lichtbedingungen und Aufnahmewinkeln funktioniert. Innerhalb von 20 ms werden dabei vier Aufnahmen mit vier verschiedenen Lichtquellen gemacht (was dann so geheim noch nicht funktionieren kann). Für die Nase wurde ein gesondertes Programm geschrieben, um deren 3D-Struktur zu analysieren, sie sechs grundlegenden Nasenformen (römisch, griechisch, nubisch, Adler-, Stups-, Himmelfahrtsnase) zuzuordnen und sie zu vermessen (Länge, Breite Nasenspitze und –sattel). Damit ließen sich, so die Wissenschaftler, Menschen gut und schneller als etwa durch Gesichtserkennung identifizieren. Getestet wurde das Programm allerdings nur an einer kleinen Gruppe von Versuchspersonen, weswegen die wirkliche Fehlerrate nicht bekannt ist.

Möglicherweise werden Burka-ähnliche Gewänder, die den ganzen Körper einschließlich Gesicht verhülle, allmählich zu einem Mittel, in öffentlichen Räumen die Erkennung zu umgehen, wenn das Vermummungsverbot nicht auf die Präsenz im gesamten öffentlichen Raum ausgedehnt werden sollte. Der Ganzkörperschleier könnte aus dem religiösen und sexuellen Kontext heraustreten und zur gebotenen Datenverhüllung für Bürger werden, die das urbane Recht auf Anonymität für sich reklamieren. Man könnte auch die Begründung des Verfassungsgerichts im Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verwenden, nämlich dass "die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden" darf und ein "diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins" entsteht.

Die mit immensen Geldern ausgestattete Forschung und Entwicklung von Sicherheitstechniken macht es möglich, Menschen anhand immer weiterer biometrischer Merkmale zu identifizieren und sie dann nicht nur beim Durchschreiten von Kontrollstationen, sondern mittels stationären oder mobilen (Fahrzeuge, Drohnen etc.) Überwachungskameras im öffentlichen Raum heimlich und aus der Ferne zu erkennen und zu verfolgen.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Re: An den Nasen könnt ihr sie erkennen
Beitrag von: Jürgen am 03 März, 2010, 22:57
Ich prohezeihe eine deutliche Nachfragesteigerung für Groucho Marx (http://de.wikipedia.org/wiki/Groucho_Marx) Nasenbrillen
Bisher ein hierzulande eher weniger bekannter Scherzartikel, zukünftig ein Garant der Privatsphäre  ::)
Titel: Re: An den Nasen könnt ihr sie erkennen
Beitrag von: berti am 04 März, 2010, 13:46
ein weiterer beleg dafür, wie regierungsgelder verschleudert werden. es gibt bereits sehr viele abhandlungen und auch diplomarbeiten, in denen sehr gut belegt ist, warum sich eine identifizierung anhand von nasen, wangenknochen, ohrmuscheln usw kaum erfolgreich ist. ein einfaches gopher oder die alternative gogle/bing hatte einiges an mühe und geldern  erspart.
Titel: "Unantastbare Menschenwürdekerne" nicht hinreichend beachtet
Beitrag von: SiLæncer am 08 März, 2010, 09:50
Nach mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts  zugunsten der Freiheitsrechte der Bürger setzt dessen scheidender Präsident Hans-Jürgen Papier auf Einsicht beim Gesetzgeber. Er hoffe, dass die Entscheidungen wie zuletzt zur Vorratsdatenspeicherung "künftig auch die Gesetzgebung prägen werden", sagte Papier am Sonntag im Deutschlandfunk.

Er gehe davon aus, dass die Gesetzgebung auf die Vorgaben des Gerichts reagieren werde, "so dass wir nicht mehr so häufig Diskrepanzen zwischen der Gesetzgebung auf der einen Seite und der verfassungsmäßigen Rechtsprechung auf der anderen Seite vorfinden werden". Papier wies auf das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit hin und betonte, dass es zunächst Aufgabe der Politik sei, hier für einen "gewissen harmonischen Ausgleich" zu sorgen. "Und sie hat in den letzten Jahren nicht immer das an harmonischem Ausgleich gefunden, das wir – das Bundesverfassungsgericht – eigentlich verlangen müssen." Es seien in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "unantastbare Menschenwürdekerne" herausgearbeitet worden. Diese seien vom Gesetzgeber "in aller Regel nicht hinreichend beachtet" worden.

Das höchste deutsche Gericht hatte am vergangenen Dienstag entschieden, dass die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten ohne konkreten Verdacht unzulässig ist. Die bislang gespeicherten Daten müssten unverzüglich gelöscht werden. Mit der Regelung hatte Deutschland eine EU-Richtlinie umgesetzt. Allerdings meinte Papier im Deutschlandfunk auch, der deutsche Gesetzgeber sei weit über die Intention der Europäischen Union hinausgegangen. Während es der EU um die Verfolgung schwerer Straftaten gehe, habe der Gesetzgeber hierzulande auch die Verwendung der Daten für geringere oder mittlere Kriminalität zugelassen. "Es gibt durchaus eine grundgesetzkonforme Umsetzung der Richtlinie", betonte Papier.

Papier räumte zugleich ein, dass das Grundrecht auf Schutz der informationellen Selbstbestimmung heute nicht nur durch den Staat, sondern auch durch Private und Unternehmen bedroht werde. "Der Staat hat wie bei den Freiheitsrechten, die körperliche Unversehrtheit, das Leben oder die Gesundheit schützen, auch hier beim Grundrecht auf Datenschutz eine Schutzpflicht. (...) Hier ist in der Tat der Gesetzgeber gerufen und gefordert." Allerdings trage auch jeder einzelne Bürger "ein hohes Maß an Selbstverantwortung" im Umgang mit seinen Daten.

In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung hatte Papier bereits festgehalten: "Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das Verbot einer Totalüberwachung zur Identität der Verfassung Deutschlands gehört und auch von der europäischen Gesetzgebung nicht im Grundsatz negiert werden darf. Das ist eine Entscheidung, die weit über den konkreten Fall hinausreicht." Gesetze, die Grundrechtseingriffe ermöglichen, müssten nicht nur den Menschenwürdekern unangetastet lassen. Sie hätten auch für "ein angemessenes Verhältnis von Zweck und Mittel" zu sorgen und "hinreichend bestimmt" sein, betonte Papier. "Einige Gesetze des Bundes und der Länder sind – absichtlich oder unabsichtlich – über das Ziel hinausgeschossen, Terrorismus oder Schwerkriminalität zu bekämpfen."

Quelle : www.heise.de
Titel: EuGH fordert Unabhängigkeit deutscher Datenschützer
Beitrag von: SiLæncer am 09 März, 2010, 18:46
Die deutschen Datenschützer sind nicht unabhängig genug. Das bestätigte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil über die Datenschutzbehörden in Deutschland.

Deutschlands Datenschützer dürfen sich - theoretisch - freuen. Denn in seinem Urteil vom Dienstag gab das oberste europäische Gericht der Klage der EU-Kommision statt. Diese hatte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt, da sie die Praxis der deutschen Datenschutzbehörden für unvereinbar mit der Richtlinie 95/46/EG hielt. Teil dieser Richtlinie ist die Bestimmung, dass die Behörden zum Datenschutz unabhängig sein sollen, also ihrer Tätigkeit frei von Einflüssen von außen nachgehen können müssen. Diese Unabhängigkeit "ist erforderlich, um in allen Mitgliedsstaaten ein gleich hohes Niveau des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen", sagte der EuGH in seinem Urteil.

Die völlige Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden, so der Europäische Gerichtshof weiter, sei jedoch von der Bundesregierung "falsch umgesetzt" worden. Diese Einschätzung beruht darauf, dass die deutschen Datenschützer bisher der Kontrolle der Bundesländer unterstehen, wenn es um nicht öffentliche Sachverhalte geht. Das Gericht widersprach der Auffassung Deutschlands, dass die Unabhängigkeit auch unter staatlicher Kontrolle gewährleistet sei. Die Bundesrepublik steht mit diesem Gerichtsverfahren übrigens nicht allein da. Auch gegen Österreich wurde ein Vertragsverletzungsverfahren aufgrund mangelnder Unabhängigkeit seiner Datenschützer eingeleitet. Die Initiative ging von der ARGE Daten, einer österreichischen Bürgerrechtsorganisation, aus, die bei der EU-Kommission 2005 Beschwerde eingereicht hatte. Die Kommission untersucht derzeit, ob sie auch in dieser Angelegenheit vor dem EuGH klagt.

Die Entscheidung wurde von den deutschen Datenschützern mit Freude aufgenommen. "Europarechtswidrig ist nicht nur die organisatorische Einbindung knapp der Hälfte der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich in die jeweiligen Innenministerien, sondern auch die Aufsicht der Landesregierungen über die Datenschutzbehörden. Ich freue mich über diese klaren Worte des Europäischen Gerichtshofs. Dies ist eine deutliche Stärkung des Datenschutzes. Deutschland ist nun verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertragsverletzung zu beseitigen. Auch wenn sich das Urteil direkt auf die Aufsichtsbehörden der Länder bezieht, wird auch zu untersuchen sein, welche weiteren Konsequenzen sich für die anderen Stellen ergeben, die über den Datenschutz wachen", so der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Die Behörden des Datenschutzes sollen nach der EU-Direktive ihre Entscheidungen unabhängig treffen können, das Risiko einer Beeinflussung von außen müsse daher ausgeschlossen werden.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Datenschutz-Probleme nehmen atemberaubend zu
Beitrag von: SiLæncer am 10 März, 2010, 14:00
Der Trend zur Kommerzialisierung personenbezogener Daten hat sich mit atemberaubender Geschwindigkeit verstärkt. Das erklärte der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner.

In seinem heute vorgelegten Tätigkeitsbericht weist er darauf hin, dass er eine Häufung von Datenschutzproblemen vor allem im privatwirtschaftlichen Bereich verzeichnet habe. Außerdem bereite ihm die Verbreitung von Überwachungstechniken der unterschiedlichsten Art Sorge.

Insbesondere der immer stärker um sich greifenden Videoüberwachung müssen deutlicher als bisher Grenzen gesetzt werden, forderte Wagner. Nicht nur seitens der Behörden, sondern auch im nicht-staatlichen Bereich breitet sich die Videoüberwachung rasant aus. So werden Tankstellen, Supermärkte und Einkaufspassagen überwacht, aber auch Gaststätten, Cafés, Eisdielen, Arztpraxen, Friseursalons und Freizeiteinrichtungen. Dies geschieht ohne Rücksicht auf die Gesetzeslage und weitgehend kontrollfrei, bemängelte der Datenschutzbeauftragte.

Das Datenschutzbewusstsein der Nutzer, aber auch der Anbieter ist nicht besonders ausgeprägt, so Wagner. Die Defizite seien bereits groß und werden im Zuge der technologischen Entwicklung immer größer. "Das kann nicht einfach achselzuckend hingenommen werden. Denn der Datenschutz ist Teil der Menschenwürde", erklärte er.

Es gebe aber auch ermutigende Anzeichen einer Besserung. Ausdruck dafür ist laut Wagner die ernorm wachsende Zahl der Eingaben beim Landesdatenschutzbeauftragten und erste Verhaltensänderungen beispielsweise in den sozialen Netzwerken. Wesentlichen Anteil an dieser positiven Entwicklung hätten die Medien, die im bisher nicht gekannten Umfange über Datenschutzskandale, Datenschutzpannen und Datenschutzprobleme berichten.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Wie Arbeitnehmer bald per Handy überwacht werden sollen
Beitrag von: SiLæncer am 13 März, 2010, 16:26
Mit einer neuen Technologie hat der japanische Telekom-Konzern KDDI ein neues Handy-System entwickelt, das zur Überwachung von Arbeitskräften verwendet werden soll. Präzise Bewegungssensoren des Telefons sollen helfen, die Arbeitshaltung der Mitarbeiter zu analysieren.

Putzt die Reinigungskraft wirklich die Treppen oder vertreibt sie sich nur untätig die Zeit? Repariert der Hausmeister wirklich den Türrahmen oder trödelt er nur unambitioniert herum? Arbeitgeber rund um den Globus, die es brennend interessiert, was ihre Mitarbeiter treiben, werden mit großer Neugierde ihre Blicke nach Japan richten. Der Traum der schrankenlosen Überwachung könnte für einige Firmenbosse schon bald Wirklichkeit werden.

Der japanische Telekom-Konzern KDDI stellte Arbeitgebern kürzlich eine neue Technologie vor, die die Kontrolle der Angestellten und Mitarbeiter deutlich vereinfachen soll. Mit Hilfe der Bewegungssensoren der Handys soll das neue System mit höchster Präzision ermitteln, ob sich der Beschäftigte wirklich in seiner erwünschten Arbeitshaltung befindet. So soll das Programm verstehen, wo sich der Mitarbeiter befindet und ob er wirklich seiner Arbeit nachgeht. Dank der Präzision der Technologie könne ans Tageslicht gebracht werden, ob die Person steht, rennt, sich bückt oder sogar Treppen steigt. Die Bewegungssensoren sollen beispielsweise aufzweigen, ob eine Reinigungskraft gerade putze oder doch nur pausiere.

Die Möglichkeit der Effizienzsteigerung stehe beim Mobilfunkanbieter an hoher Stelle, heißt es. Mithilfe der gesammelten Daten zu den Mitarbeitern könne man gewisse Arbeitsabläufe effektiver gestalten. Auch sei die zentrale Überwachung von auswärtigen Arbeitskräften wie Putzkräften oder Sicherheitsleuten kostengünstig realisierbar.

Um Datenschützer und Verfechter der Privatsphäre ruhig zu stellen, glaubt der japanische Telekom-Konzern KDDI eine kompromissbereite Lösung gefunden zu haben: "Bevor das System in den jeweiligen Firmen in Kraft tritt, sollte zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung unterschrieben werden", so Hiroyuki Yokoyama von KDDI.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Datenschützer stoppen Video-Bikes der Polizei
Beitrag von: SiLæncer am 14 März, 2010, 18:18
Eigentlich klang der Plan der Polizei in Deutschlands Fahrradhauptstadt Münster nicht schlecht: Dort, wo häufig ein verkehrswidriges Verhalten von Zweiradfahrern beobachtet wurde, sollten Polizisten mit zwei aufgerüsteten City-Bikes auf Streife gehen. Die Fahrräder wurden extra dafür mit hochwertiger Kamera- und Videotechnik ausgestattet, um Übeltäter im Zweifelsfall eindeutig überführen zu können. Mit einer ähnlichen Technik sind auch die Streifenwagen der Polizei ausgestattet. Doch den Plänen der Münsteraner Schutzpatrouille wurde nun ein Strich durch die Rechnung gemacht - von Datenschützern.
   
Ende für die Video-Bikes

Laut eines Berichts der "Westfälischen Nachrichten" werde aus Datenschutzgründen auf den Kameraeinsatz verzichtet. Mit einer entsprechenden Bitte sei das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen an die Polizei Münster herangetreten, der nun entsprochen wurde. Der NRW-Datenschutzbeauftragte habe Bedenken gegen den Einsatz der Video-Räder geäußert, heißt es weiter. Wohl auch, weil bei den Videoaufnahmen unbeteiligte Bürger aufgenommen wurden. Die Zeugenaussage eines Polizeibeamten, der ein Fehlverhalten beobachtet hat, reiche für die Beweisführung aus, meinen die Datenschützer.

Die beiden hochgerüsteten Fahrräder sollen nun an Unfallschwerpunkten in Münster zum Einsatz kommen. Dort könnten Fahrradfahrern Videos vorgeführt werden, um auf die Folgen von verkehrswidrigem Verhalten zu verweisen. Denkbare Szenarien sind beispielsweise, welche Folgen das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss oder mit eingeschaltetem MP3-Player haben kann. In einer Box auf dem Gepäckträger wurde zu diesem Zweck ein kleiner Monitor installiert. Pro Fahrrad kostete die neue Technik rund 250 Euro.

Video-Stopp auch in anderen Städten

Ganz aufgegeben hat man die Hoffnung ist Westfalen aber noch nicht, künftig auch mit einer videounterstützten Fahrradstreife durch die Stadt zu radeln. Allerdings müsse dafür eindeutige Rechtsgrundlage bestehen. Die hatte das Bundesverfassungsgericht zuletzt angezweifelt. Ähnlich sieht man es auch in anderen Städten Deutschlands. Eingestellt wurden die polizeiliche Videoüberwachung auf Fahrrädern zwischenzeitlich unter anderem in Köln und Freiburg, wo die Video-Bikes bereits seit mehreren Monaten im Einsatz waren. In Münster wurde auf die geplante Einführung ganz verzichtet.

Quelle: onlinekosten.de
Titel: Datenschützer müssen agiler werden
Beitrag von: SiLæncer am 18 März, 2010, 13:30
Die Datenschützer müssen in Zukunft gewandt, gewitzt und im multikulturellen Dialog auf die zahlreichen Herausforderungen reagieren, die dem Datenschutz durch die sozialen Netzwerke entstehen. Sie müssen dabei lernen, auch abseits der eingefahrenen Gleise zu denken. Zur 10-jährigen Feier der International Association of Privacy Professionals (IAPP) hat die Dachorganisation der Datenschützer ein Grundsatzpapier veröffentlicht: A Call for Agility: The Next-Generation Privacy Professional (PDF-Datei). Es macht klar, wie wichtig Datenschutz in Zukunft sein kann. Der Aufruf zur Phantasie wird von Evgeny Morozov unterstützt, der in einem Artikel für die FAZ unterstreicht, dass Datenschutz lebensrettend sein kann.

Das Grundsatzreferat zur Feier der IAPP im Presseclub von Washington hielt Jennifer Stoddart, die oberste kanadische Datenschützerin. Sie forderte die Versammlung auf, sich jenseits der gesetzlichen Vorgaben Gedanken über die Anforderungen an einen zeitgemäßen Datenschutz zu machen. Stoddart ist Mitautorin des "Calls for Agility", in dem eine neue Rolle der Datenschützer beschrieben wird. Soziale Netze, elektronische Patientenakten, smarte Geräte, die ihre Nutzer ausforschen, genetische Tests und das Cloud Computing würden die Schützer der Privatsphäre vor neue Herausforderungen stellen, so der Aufruf. Wer sich in dieser Situation allein an die hergebrachten und gesetzlich fixierten Normen von Datenschutz halte, habe angesichts der dynamischen Entwicklung schon verloren. Die Datenschützer der Zukunft müssten in ständigem agilen Dialog mit den Nutzern der neuen Möglichkeiten immer darauf achten, dass die Freiheit des Einzelnen gegenüber den Begehrlichkeiten von Staat und Wirtschaft geschützt bleibt.

In seinem FAZ-Artikel "Vorsicht, Feind hört mit" schildert der weißrussische Politologe Evgeny Morozov, wie soziale Netzwerke von Geheimdiensten und Diktatoren genutzt werden, um Dissidenten aufzuspüren oder sie über diskriminierende Kommentare zu neutralisieren. Gegenüber dem Ansinnen der Netzwerkapologeten, dass der Datenschutz eine überholte Ideologie ist und Datenschützer dementsprechend obsolet sind, erklärt Morozov kategorisch: "Datenschutz kann Leben retten".

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschützer sehen Licht und Schatten
Beitrag von: SiLæncer am 23 März, 2010, 12:10
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sieht in seinem Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr Licht und Schatten beim Datenschutz. Auf der einen Seite gebe es die bekannt gewordenen Verstöße gegen den Datenschutz sowie mangelndes Bewusstsein bei vielen Datenverarbeitern und in der Bevölkerung. Dazu kämen teilweise nicht akzeptable Anwendungen und Datennutzungen über das Internet, insbesondere bei außereuropäischen Diensten. Auf der anderen Seite nehme in der Politik, der Verwaltung und Teilen der Wirtschaft das Bewusstsein für den Datenschutz zu. Es gebe eine "rasante Entwicklung bei datenschutzfördernder Technik", einige "positive höchstrichterliche Entscheidungen" und politische Absichtserklärungen, die in die richtige Richtung wiesen, heißt es in einer Mitteilung des ULD.

Zwar habe der Koaltionsvertrag (PDF-Datei) zwischen CDU, CSU und FDP auf Bundesebene die Richtung des nötigen Umsteuerns aufgezeigt. Doch seien beispielsweise bei der Modernisierung des allgemeinen Datenschutzrechts, bei den Rahmenbedingungen für ein die Persönlichkeitsrechte wahrendes Internet, beim Arbeitnehmerdatenschutz und bei Übermittlungsabkommen mit den USA keine konkreten Handlungsansätze erkennbar, meint das ULD. Um hierfür Anregungen zu geben, werde sich die diesjährige Sommerakademie am 30. August 2010 in Kiel damit befassen.

Bedarf nach Unterstützung und Beratung gibt es nach Meinung des ULD bei vielen IT-Projekten des Bundes, so zum Beispiel beim Elektronischen Leistungsnachweis (ELENA), bei dem derzeit alles auf eine "überbürokratische Lösung" hinauslaufe. Bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) versuchten einige Anwender, die hohen Sicherheitsanforderungen abzubauen. Die Netzstrukturen der Bundesagentur für Arbeit würden "beängstigend" langsam abgesichert. Anders als beim elektronischen Reisepass seien aber bei dem neuen elektronischen Personalausweis die Weichen in Richtung sichere Technik gestellt worden. Unklar sei aber noch, ob das Ziel der Datensparsamkeit erfolgreich angesteuert werde. Beim De-Mail-Angebot müsse bei der Schaffung der Rechtsregeln und der Infrastruktur noch viel getan werden. Und schließlich meint das ULD, dass bei übergreifenden E-Government-Anwendungen die Berücksichtigung des Datenschutzes noch nicht gewährleistet sei.

In Schleswig-Holstein, also auf Landesebene, gibt es nach Meinung des ULD keine derart angespannte Situation. "Die datenschutzarmen Wüsten in der schleswig-holsteinischen Verwaltungslandschaft werden weiter zurückgedrängt", heißt es in dem Tätigkeitsbericht. Allerdings gebe es immer wieder Behörden, in denen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch nicht selbstverständlich sei. Kommunen seien sich oft noch nicht hinreichend darüber klar, was mit personenbezogenen Dokumenten passiert, die ins Internet gestellt werden.

Der Schwerpunkt der Beschwerden, die im vergangenen Jahr beim ULD eingegangen sind, habe sich immer mehr in den nicht-öffentlichen Bereich verschoben. Davon seien praktisch alle Branchen betroffen, in denen personenbezogene Daten anfallen. Im Internet habe sich die "informationelle Fremdbestimmung" am gravierendsten verstärkt. Als Ursache sieht das ULD oft mangelnde Sensibilität der Anbieter von Webinhalten. Zudem habe der Gesetzgeber bisher keine klaren inhaltlichen Vorgaben gemacht und Verfahren festgelegt, wie bei Veröffentlichungen im Internet das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewahrt werden kann. Viele Internetanbieter, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, hätten das Anliegen des Datenschutzes noch nicht ansatzweise verstanden. Prominentestes Beispiel für die "skrupellose informationelle Ausbeutung" der Bevölkerung sei trotz kleiner Fortschritte Google mit seinen Angeboten wie Street View oder Analytics.

Quelle : www.heise.de
Titel: Neues SWIFT-Abkommen zum Bankdatentransfer geplant
Beitrag von: SiLæncer am 24 März, 2010, 17:35
Die Europäische Kommission hat heute ein vorläufiges Mandat für Verhandlungen mit der US-Regierung über die Weitergabe von Bankdaten angenommen . Sie möchte bis Sommer ein neues Abkommen mit den USA schließen. Diese benötigen die Daten angeblich dringend für ihr Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP). Im Februar hatte das EU-Parlament ein solches Abkommen gekippt, das der EU-Rat im November 2009 verabschiedet hatte. Die Mehrheit der Abgeordneten sah den in Europa garantierten Grundrechtsschutz darin nicht gewährleistet.

Der heute verabschiedete Entwurf wurde nicht veröffentlicht, doch die Kommission nannte Eckpunkte. Er soll demnach darauf abzielen, mit den USA weitreichende Garantien für den Schutz personenbezogener Daten auszuhandeln. Darüber hinaus sei darin festgelegt, dass die Kommission das Europäische Parlament in allen Phasen der Verhandlungen umfassend informiert. Kommt das Abkommen zustande, soll das Parlament über den Umfang der Datenweitergabe und daraus resultierende Erfolge bei der Antiterror-Fahndung informiert werden.

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström sagte, Datenanfragen müssten im Vorfeld von den Justizbehörden genehmigt werden und betroffene EU-Bürger sollten Zugang zu Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln erhalten. Das vorläufige Mandat fordere Garantien, dass die Daten ausschließlich für die Terrorismusbekämpfung verwendet werden. An Drittstaaten dürften lediglich Hinweise, aber nicht größere Datenmengen übermittelt werden. Ferner soll die Menge personenbezogener Daten, die den US-Behörden übermittelt wird, nach Möglichkeit beschränkt werden. Das Mandat sieht eine allgemeine Datenspeicherfrist von höchstens fünf Jahren vor. Im Falle eines Verstoßes gegen die Datenschutzgarantien soll die EU das Abkommen beenden können.

Quelle : www.heise.de
Titel: Wie Internet-Überwacher überwachen
Beitrag von: SiLæncer am 29 März, 2010, 09:08
Die Überwachung der Internet-Kommunikation ist ein florierendes Geschäft, vor allem in autoritären Staaten. Doch wer entwickelt und implementiert solche Systeme, und wie funktionieren sie? Technology Review bringt in seiner Online-Ausgabe nun einen Blick hinter die Kulissen: Ein auf Lauschsysteme spezialisierter IT-Berater verriet dem Magazin, wie die Abhör-Industrie und ihre Auftraggeber ticken.

Der Experte, der mit der Redaktion unter Zusicherung seiner Anonymität sprach, verbrachte mehrere Monate im Mittleren Osten damit, ein Überwachungssystem zum Laufen zu bringen. Er erläutert, wie das "Monitoring Center" funktioniert, die zentrale Anlage zur Überwachung des Internets in diesem arabischen Land – eine Light-Version der "großen chinesischen Internet-Mauer", wenn man so will. Hier wird allerdings nicht blockiert, sondern nur gelauscht: Der Datenverkehr wird mitgeschnitten, gespeichert und bei Bedarf an Polizei, Justiz oder den Geheimdienst übergeben. Dabei hält man sich streng an die Buchstaben des Gesetzes und arbeitet im Dienste des "Krieges gegen den Terror".

"Lawful Interception" nennt sich der Fachbegriff dafür – legale Überwachung. Das macht inzwischen kein Staat mehr selbst, erläutert der Experte, sondern kauft diese Dienstleistung bei großen internationalen Herstellern ein, die ihre Systeme nur noch an die jeweiligen "legal requirements" eines Landes anpassen müssen. Dabei läuft nicht immer alles nach Plan: "Das Projekt hatte ursprünglich eine Laufzeit von fünf Jahren, war aber, als wir einstiegen, bereits zwei Jahre überzogen. Das bedeutete, der US-Hersteller musste Vertragsstrafe zahlen – mehr als 1000 Dollar pro Tag. Und er wurde von den Arabern gezwungen, sich externe Berater zu holen."

Mehr zum Thema in Technology Review online:

    * Mein Job beim Big Brother (http://www.heise.de/tr/artikel/Mein-Job-beim-Big-Brother-964053.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: E-Mails - privat oder nicht?
Beitrag von: SiLæncer am 02 April, 2010, 16:44
Die US-amerikanische Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) beteiligt sich momentan an einem Gerichtsverfahren, bei dem es um eine interessante Fragestellung geht: Kann man bei der E-Mail-Nutzung Privatsphäre erwarten?

Konkret liegt dem Gerichtsverfahren der Fall des Whistleblowers Charles Rehberg zu Grunde. Dieser deckte massive Unregelmäßigkeiten in der Finanzverwaltung des Krankenhauses, in dem er arbeitete, auf. Diese teilte er per Fax den zuständigen Autoritäten mit. Daraufhin tat sich ein Staatsanwalt mit dem Krankenhaus zusammen, um unter einem Vorwand Zugriff auf Rehbergs E-Mails zu erlangen. Die dort enthaltenen Informationen wurden anschließend an einen Privatdetektiv weitergegeben und Rehberg wurde für Verbrechen, die er niemals begangen hatte, angeklagt. Das Verfahren wurde allerdings nach einer Weile eingestellt. 

Als Reaktion auf diesen sehr verworrenen Fall reichte Rehberg eine Beschwerde gegen die beteiligten Juristen ein. Das Berufungsgericht entschied allerdings, dass Rehberg nicht das Recht habe, Privatsphäre bei seinem E-Mail-Verkehr zu erwarten. Diese Entscheidung hält die EFF für "fehlerhaft" und "besorgniserregend". "Mr. Rehberg hat das richtige getan und finanzielles Mismanagement bekannt gemacht," so EFF-Sprecherin Jennifer Granick, "Als Antwort darauf wurde er von den örtlichen Behörden verfolgt und seine verfassungsmäßigen Rechte wurden verletzt. Es ist bekannt, dass Menschen das Recht auf Privatsphäre bei ihrer Kommunikation, elektronisch oder nicht, haben. Wir bitten das Gericht, sich dies noch einmal anzuschauen und dem Gesetz zu folgen."

Die Fragestellung dürfte auch viele Datenschutz-Interessierte bewegen. Technisch gesehen ist die E-Mail - es sei denn, man verwendet eine Verschlüsselungs-Option wie beispielsweise PGP/GPG - ein offenes Medium, das einem entschlossenen Angreifer gegenüber keine Privatsphäre bietet. Rechtlich jedoch ist der Fall nicht ganz so einfach. Man darf gespannt sein, ob die EFF hier erfolgreich sein wird.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Privatsphäre, Sicherheit und INDECT
Beitrag von: SiLæncer am 05 April, 2010, 08:00
Der EU-Datenschutzbeauftragte kritisiert das momentan in der Entwicklung befindliche EU-Überwachungsprojekt INDECT. Er fordert, dass bereits in der Planungsphase ein angemessener Schutz der Bürgerrechte, insbesondere der Privatsphäre, eingebaut wird.

Beim Projekt INDECT (Intelligent Information System Supporting Observation, Searching and Detection for Security of Citizens in Urban Environment) geht es um die Vernetzung verschiedener Überwachungsmethoden wie Kameras, satellitengestützter Aufklärung und Data-Mining (gulli:News berichtete). Das Projekt läuft seit 2009 und wird von der EU mit bisher elf Millionen Euro gefördert. Anfangs versuchte man, die Planung weitgehend von der Öffentlichkeit fernzuhalten, mittlerweile allerdings gab es schon recht zahlreiche Medienberichte über INDECT.

Befürworter sehen in INDECT ein wertvolles, zukunftsweisendes Instrument bei der Bekämpfung von Kriminalität, insbesondere Terrorismus. Das Projekt soll, so die Zielvorgabe, Sicherheitskräfte und Polizei bei der Überwachung, dem Erkennen von Gefahren und der Suche nach Verdächtigen unterstützen und damit die Sicherheit der Bürger im städtischen Raum erhöhen.

Kritiker dagegen befürchten im Rahmen von INDECT eine massive Einschränkung von Bürgerrechten. Die Überwachung der Menschen auch im privaten Bereich könnte zunehmen, warnen Aktivisten und Experten. Zudem könnte durch die verstärkte Beobachtung "unnormales" Verhalten zunehmend als riskant angesehen werden, wodurch sich manche Menschen unter Druck fühlen könnten, ihr Verhalten zu ändern.

Vor diesem Hintergrund befasst sich auch der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx mit der Materie. Gegenüber dem Magazin "matrix" des Österreichischen Rundfunks äußerte Hustinx sich kürzlich zu seinen Bedenken, Vorschlägen und Kritikpunkten bezüglich INDECT.

Bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang INDECT von der EU gefördert wird, waren Hustinx und seine Mitarbeiter nach Angaben des EU-Datenschutzbeauftragten nicht beteiligt. "Wir sind im Laufe des vergangenen Jahres auf das Projekt aufmerksam geworden und haben festgestellt, dass wir es uns näher anschauen sollten. Wir haben dann entschieden, auf eigene Initiative eine Stellungnahme gegenüber der Kommission abzugeben", berichtete Hustinx. Durch die Stellungnahme habe man sicherstellen wollen, dass vom frühestmöglichen Zeitpunkt an auch die Datenschutz-Problematik in die Überlegungen mit einbezogen wird. Das zugrunde liegende Prinzip bezeichnete Hustinx im Interview als "Privacy by Design" - schon bei der Konzeption der verwendeten Systeme soll dem Datenschutz Rechnung getragen werden. "Ich bin mir sicher, dass die Kommission, die das Projekt aus der Distanz verwaltet, unsere Stellungnahme berücksichtigen wird. Wir haben das schon in anderen Fällen gemacht, und es war effektiv", gab sich Hustinx optimistisch.

Seine Hauptbedenken beim Projekt INDECT fasste der Datenschutz-Experte folgendermaßen zusammen:

"Zwei Dinge.Erstens der Zweck der Forschung, diese ganzen Erkennungstechnologien und so weiter. Das ist potenziell ein großer Eingriff in die Privatsphäre. Ob es ein Eingriff wird oder nicht, hängt von den Ergebnissen der Forschung ab. Zweitens die Durchführung der Forschung. Es sind Tests geplant, die vermutlich in mehreren Mitgliedsstaaten durchgeführt werden sollen. Das würde natürlich unter die nationalen Datenschutzgesetze fallen. Die müssen beachtet werden." Hustinx sagte, er halte es für "möglich, aber nicht auch nur annähernd akzeptabel", dass im Rahmen der Testläufe des Projekts EU-Bürger ohne ihr Wissen überwacht würden. Deshalb müssten "Fragen nach dem Zweck, der Angemessenheit, der Vereinbarkeit und ganz besonders wichtig die Frage der Transparenz" möglichst früh geklärt werden. Die Gesetze gäben diesbezüglich nicht immer klare Vorgaben. Daher sieht es Hustinx als seine Aufgabe und die seiner Mitarbeiter an, die Bürger über ihre Rechte zu informieren. "Ich werde alles dafür tun, dass bei den Tests bestehende Gesetze berücksichtigt werden und wir nicht ein Ergebnis erhalten, das nicht akzeptabel ist", versprach er.

Hustinx zeigte sich überzeugt: "Prinzipiell sind Datenschutz und Sicherheit keine Gegensätze. Sie sind sehr gut miteinander vereinbar, und wenn wir bessere Sicherheit haben können und gleichzeitig die Privatsphäre respektieren, wäre das eine gute Lösung." Genau dafür wolle er sorgen.

Der EU-Datenschutzbeauftragte meinte, er könne verstehen, dass die Beschreibung zum Projekt INDECT zunächst bedrohlich klinge. Er selbst sieht das Ganze allerdings nicht ganz so dramatisch. "Die Frage ist aber, unter welchen Umständen und mit welchen Mitteln das umgesetzt wird und unter welchen Umständen das ein Dienst für die Gesellschaft wäre oder ein Bärendienst. Genau das ist der Grund, warum wir uns gedacht haben, dass wir uns das näher anschauen müssen. Aber bedenken Sie: Das ist sehr proaktiv! Es ist Forschung, und meine Beteiligung ist ebenfalls in einem frühen Stadium der Forschung. Wir wollen aber vermeiden, dass etwas entwickelt wird und dann, weil es schon einmal da ist, auch eingesetzt wird." 

Auf die Frage, ob es in Ordnung und mit geltenden Datenschutzgesetzen vereinbar sei, "abweichendes Verhalten" auszufiltern, gab Hustinx eine ambivalente Antwort. "Die Antwort ist Ja oder Nein," meinte er. Die Idee klinge "einerseits recht unschuldig. Natürlich sollten wir ein Interesse daran haben, dass Kameras nicht verschwendet, sondern intelligent eingesetzt werden." Er sprach aber durchaus auch über die Risiken dieses Vorgehens: "Andererseits: Was ist 'gefährliches Verhalten'? Welche Annahme steckt hinter dieser Auswahl? Das wirft eine Reihe von Fragen auf." Diese Fragen seien auch der Grund, wieso vorab stattfindende Tests so wichtig seien.

Hustinx sprach sein Vertrauen in die in der EU existierenden Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen bei Forschung und Entwicklung aus. An der Verschwendung von Steuergeldern und der Einschränkung individueller Rechte habe niemand Interesse. Dagegen gebe es aber auch wirksame Maßnahmen. "Es gibt ethische Begutachtungen, und manche Dinge machen wir in Europa nicht, weil sie unseren Werten widersprechen," erklärte er. Im Bereich der Privatsphäre seien diese ethischen Grundsätze allerdings oftmals nicht eindeutig vorgegeben. "Es gab in der Vergangenheit so eine starke Betonung der öffentlichen Sicherheit und wir müssen verhindern, dass das als etwas Positives gesehen wird. Es gibt negative Seiten, und deshalb müssen wir sehr aufmerksam sein," erklärte Hustinx.

Insgesamt, so Hustinx, brauche es ein größeres Bewusstsein für die Privatsphäre und deren Bedrohungen. Man habe "in den vergangenen fünf bis zehn Jahren die Sicherheit vielleicht zu sehr betont" und müsse "mehr tun […], um unseren Werten und Grundrechten gerecht zu werden". Vor diesem Hintergrund sehe er auch seine Bemühungen zu INDECT. "Das ist einer der positiven Einflüsse des Vertrags von Lissabon, dass Grundrechte, Privatsphäre und Datenschutz ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Grundrechtekommissarin Viviane Reding hat mehrmals gesagt, dass das für sie höchste Priorität hat", erklärte er.

Sicherheit und Privatsphäre, so der Datenschützer, ließen sich nur dann sinnvoll vereinen, wenn sie "von Anfang an berücksichtigt" würden. "Wenn man nur die Sicherheitstechnologie im Auge hat, geht das sicher schief. Man muss das Bewusstsein für die Privatsphäre innerhalb eines Projektes entwickeln. Politiker haben lange Zeit gesagt, man müsse ein bisschen Privatsphäre opfern für die Sicherheit. Aber wir müssen nicht etwas aufgeben, um Sicherheit zu haben, wir haben ein Recht auf beides!", erklärte er. Man müsse dabei immer die Frage nach dem Sinn und Zweck einer Technologie stellen.

Es ist noch zu früh, um Aussagen über die Erfolge von Hustinx beim Projekt INDECT treffen zu können. Ob seine Bemühungen jedoch ausreichen werden, um die Bedenken der Kritiker zu zerstreuen, ist fraglich. Nicht jeder, der bezüglich INDECT Bedenken hat, ist wohl so bereit wie Hustinx, den entsprechenden Gremien und Schutzmechanismen zu vertrauen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Deutsche angeblich uneins bei Netzpolitik
Beitrag von: SiLæncer am 11 April, 2010, 15:06
Im Auftrag des Branchenverbands BITKOM wurden 1.000 Deutsche telefonisch zum Thema Netzpolitik befragt. 65 Prozent der Befragten sollen dabei mehr Freiheit, ähnlich viele sollen mehr Regeln und Überwachung im Internet gefordert haben.

Beim Thema Netzpolitik haben die Deutschen offensichtlich sehr gegensätzliche Erwartungen: So sagten 65 Prozent der befragten Bürger, die Freiheit im Internet müsse erhalten bleiben. Gleichzeitig forderten 61 Prozent strengere Regeln und 55 Prozent eine stärkere Überwachung des Datenverkehrs von staatlichen Stellen. BITKOM-Präsident Prof. Dr. Scheer glaubt, dass viele Deutsche bei der Wahl zwischen Freiheit und Überwachung noch unsicher seien. "Jeder zweite Bundesbürger will gleichzeitig maximale Freiheit und maximale Sicherheit." Die Jüngeren bis 29 Jahre sprechen sich am stärksten für Freiheit aus, zu 77 Prozent. Ältere ab 65 Jahren haben hingegen weniger Bedenken gegen staatliche Eingriffe - hier sind nur 31 Prozent gegen staatliche Zensur. In den Altersgruppen bis 49 Jahre lehnt dies demgegenüber jeder Zweite klar ab.

Dennoch sagte Prof. Scheer, eine moderne Demokratie müsse akzeptieren, dass die Bürger auch legale Geheimnisse im Web haben dürfen. Die Privatsphäre der Menschen darf nicht leichtfertig zur Realisierung von Sicherheitsgesetzen geopfert werden. Mehr und breitere Debatten zum Thema wären nötig.

55 Prozent der Befragten sahen bei der Erhebung die Hauptverantwortung für den Datenschutz bei sich selbst. Jedem zweiten Anwender (47 Prozent) fehlen hingegen noch Informationen, wie er sich effektiv vor einer Bespitzelung schützen kann. 36 Prozent der Nutzer sehen den Staat als zuständige Stelle für Datenschutz im Web an, nur acht Prozent die Wirtschaft.

Die Daten Dritter werden aber nicht nur von staatlichen Stellen gesammelt und ausgewertet. Der Branchenverband beklagt, dass noch immer sehr viele Menschen zu sorglos mit deren Daten in sozialen Netzwerken umgehen würden. Eigene Bilder, Videos, Profile oder Meinungen stellen 40 Prozent der Deutschen online. Und dies zumeist in Communitys und Netzwerken wie StudiVZ, Xing oder Facebook. Dies ist fast eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr. Leider ist nicht davon auszugehen, dass die Deutschen auch doppelt so vorsichtig mit ihren Informationen umgehen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: EU finanziert System zur Fluggast-Überwachung
Beitrag von: SiLæncer am 11 April, 2010, 19:24
Fluggäste könnten zukünftig nach dem Willen der EU umfassend überwacht werden. Die EU finanziert momentan ein Projekt, das das Erkennen von "verdächtigem Verhalten" in Flugzeugen ermöglichen soll - durch Überwachung von Handlungen und Gesprächen der Passagiere.

Durchgeführt wird die Forschung von Wissenschaftlern der englischen Reading University. Geplant ist eine Kombination von Kameras, Mikrofonen, Sprengstoff-Detektoren und einem hochentwickelten Computer-System, die gemeinsam "verdächtiges Verhalten" der Passagiere entdecken und den Piloten warnen sollen. Befürworter erklären, auf vielen großen Flughäfen würden bereits seit Längerem intelligente Überwachungssysteme eingesetzt. In den Flugzeugen selbst allerdings werde kaum bis gar nicht überwacht. Dies sei ein unnötiges Sicherheitsrisiko.

Mit dem neuen System sollen durch eingebaute Mikrofone die Gespräche der Passagiere belauscht werden. Bestimmte Worte oder Ausdrücke würden dann ein Überwachungssystem auslösen. Einige der Systeme werden von den Wissenschaftlern bereits getestet. Sie sollen verdächtige Äußerungen, ungewöhnliches Verhalten und ähnliche Anzeichen, die auf einen terroristischen Anschlag hindeuten könnten, erkennen und melden. Die größte Herausfoderung ist die Entwicklung einer Software, die verdächtiges Verhalten möglichst effektiv vom normalen Benehmen unterscheidet.

Bürgerrechtler sehen das Anliegen äußerst kritisch. Sie befürchten eine weitere Zunahme exzessiver Überwachung und einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Passagiere. So erklärte Simon Davies, Direktor von Privacy International: "Akustische Flugzeug-Überwachung ist die Grenze, die in einer Hochsicherheits-Umgebung niemals überschritten werden darf. Passagiere müssen bereits nicht zu tolerierende Eingriffe in ihre Privatsphäre und Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit hinnehmen. Der Tag, an dem die Fluglinien versteckte Mikrofone in Flugzeugen installieren, ist der Tag, an dem alles Vertrauen in Fluglinien zerstört ist."

Die Entwicklung der Technologie wird komplett von der EU übernommen. Die Kosten für die Installation und Wartung allerdings müssten die Airlines selbst aufbringen. Diese würden die Kosten dann wahrscheinlich in Form höherer Ticketpreise an die Passagiere weitergeben. Die Entwickler sind aber zuversichtlich, dass die meisten Passagiere für ein Mehr an Sicherheit gerne bereit sind, ein wenig tiefer in die Tasche zu greifen.


Quelle : www.gulli.com
Titel: Überwachungsstaat London 2012
Beitrag von: SiLæncer am 18 April, 2010, 19:21
London bereitet sich auf die olympischen Spiele 2012 vor. Doch nicht nur sportlich werden neue Rekorde erwartet. Auch in Sicherheitsfragen scheint man dem Motto "höher, schneller, weiter" folgen zu wollen.

Guten Abend, London. Mit diesen Worten beginnt die Graphic-Novel-Dystopie "V for Vendetta" von Alan Moore und David Lloyd. Auch "1984" von George Orwell, der Klassiker der düsteren Zukunftsvisionen, spielt in der englischen Hauptstadt. 1984 entstand Ende der vierziger, V for Vendetta Ende der achtziger Jahre, beiden warnten vor einer Zukunft, in der die Gesellschaft vollkommen vom Staat überwacht und kontrolliert wird. Wirft man einen Blick auf die geplanten Sicherheitsvorkehrungen für die olympischen Spiele 2012 in London, scheint es, als hätte man sich dort diese Literatur als Vorbild genommen.

Ein Zaun, 17,5 km lang, geladen mit 5000 Volt, besetzt mit 900 Überwachungskameras, die sowohl bei Tageslicht als auch bei Nacht funktionsfähig sind, eine Kamera alle 50 Meter. Dazu kommen Gesichts- und Iriserkennung, die Registrierung von Finger- und Handabdrücken, eine neue Software, mithilfe derer die Überwachungskameras einer Person durch die Stadt folgen können, sowie Patrouillen mit Such- und Wachhunden. Gerüchten zufolge plant die Londoner Polizei auch den Einsatz unbemannter Überwachungsdrohnen. Was beinahe harmlos erscheint, wenn man bedenkt, dass die Royal Air Force auch ferngesteuerte Drohnen einsetzen will, allerdings bewaffnet mit lasergelenkten Bomben und Raketen, und die Royal Navy ihren neuesten Zerstörer auf der Themse stationiert. Die Seite des britischen Innenministeriums sagt dazu: "Den Schutz und die Sicherheit der Spiele von 2012 zu garantieren wird eine der größten, komplexesten Herausforderungen sein, der Großbritannien jemals gegenüber stand." Bei einer solchen Aussage könnte man fast meinen, der Angriff durch Nazi-Deutschland und die nukleare Bedrohung im Kalten Krieg wären nur lästige Ärgernisse gewesen im Vergleich zu einer seit ihren antiken Anfängen eigentlich friedlichen Sportveranstaltung.

(http://static.gulli.com/media/2010/04/thumbs/300/surveillance-cctv-euro-police.jpg)

"Es wird angenommen, dass die Bedrohung durch feindliche Individuen, die versuchen, die Eingrenzung zu durchdringen, den Einsatz des CCTV rechtfertigt", so das Handbuch für das "Close Circuit Television"(CCTV), dem Kameraüberwachungssystem für die olympischen Spiele. Allein der Ausdruck "Bedrohung durch feindliche Individuen" erinnert eher an einen Militärstützpunkt in Afghanistan als an den Austragungsort der ältesten Sportveranstaltung der Welt. Der Protagonist in V for Vendetta sagte an einer Stelle: "Ein Volk sollte nicht seine Regierung fürchten. Eine Regierung sollte ihr Volk fürchten."  Diesen Satz haben sich die Organisatoren wohl sehr zu Herzen genommen. Denn durch die vorangegangene Definition und die geplanten Sicherheitsmaßnahmen wird ein Generalverdacht gegen alle Besucher und Einwohner Londons geschaffen, der seinesgleichen sucht. Jeder, der nicht zu den Sicherheitskräften gehört, wird damit automatisch zum Verdächtigen und potentiellen Terroristen. Bei der WM in Südafrika sorgt man sich um die Sicherheit. 2012 in London wohl eher wegen der Sicherheit.

Quelle: euro-police.noblogs.org
Titel: EU-Parlament will bei SWIFT weiter Druck ausüben
Beitrag von: SiLæncer am 20 April, 2010, 19:21
Mit einer Resolution will das Europäische Parlament die Verhandlungen über ein zweites SWIFT-Abkommen beeinflussen. Im Februar hatten die Europa-Parlamentarier in einer spektakulären Entscheidung ein vom EU-Rat im November 2009 verabschiedetes Abkommen gekippt und so die Übertragung von Bankdaten in die USA gestoppt. Während die US-Regierung und die Europäische Kommission aufs Tempo drücken, um eine Nachfolgeregelung noch bis zum Sommer zu verabschieden, versuchen die Parlamentarier, den Verhandlungsrahmen zu begrenzen. Insbesondere die Bündelung von Daten ist umstritten, ebenso die Speicherfristen und der Rechtsschutz für EU-Bürger.

Das derzeit herrschende Beförderungschaos macht auch vor den Europa-Politikern nicht halt: Eigentlich wollten die Parlamentarier noch am Mittwoch über eine neue Resolution abstimmen, die von der niederländischen Berichterstatterin Jeanine Hennis-Plasschaert erarbeitet wurde. Die Abstimmung wurde jedoch auf Anfang Mai verschoben, am Mittwoch soll trotzdem in Straßburg über das Thema debattiert werden.

In dem heise online vorliegenden Resolutionsentwurf wird den Verhandlungsführern der EU ein strikter Kurs zum Datenschutz aufgeben, gleichzeitig skizziert der Entwurf aber einen "twin track approach", der es der EU ermöglichen würde, zuerst mehr Daten freizugeben als die Parlamentarier eigentlich für vertretbar halten. Später sollen die Datenströme beträchtlich reduziert werden. Der Finanzdienstleister SWIFT sieht sich derzeit außer Stande, irrelevante Daten auszusortieren, bevor die Datenpakete an die USA gesandt werden. Zeit für eine komplette Neuregelung bleibt nicht, da SWIFT die Datensätze nur 124 Tage abspeichert und das Abkommen offensichtlich abgeschlossen werden soll, bevor Lücken in den Datenströmen entstehen.

"Es ist ein wesentliches Kennzeichen dieses Transfers, dass die gebündelten Datensätze eine Art Black Box darstellen", erklärte ein Sprecher von SWIFT auf Anfrage. So kann der Dienstleister nicht einsehen, welche Überweisungen von bestimmten Personen getätigt wurden, sondern nur die gesammelten Daten der Kreditinstitute weiterleiten. Wenn die US-Behörden Daten anfordern, werden daher immer auch Daten von unbeteiligten Bürgern mit übertragen. "Da SWIFT hierbei nur als Postbote zwischen den Instituten fungiert, kann es als solcher die Datensätze weder öffnen noch lesen beziehungsweise darin Einblick nehmen", sagte der Unternehmenssprecher.

Für den Grünen-Abgeordneten Jan Philipp Albrecht ist dieser Zustand nicht hinnehmbar: "Hier geht es nicht um Recht- Durchsetzung, sondern hier wird Data-Mining betrieben, um überhaupt erst einen Verdacht zu schöpfen." Die vorgeschlagene Resolution sei daher nur ein "Abnicken des bisherigen unhaltbaren und illegalen Zustandes". Er möchte die Daten auf europäischer Seite kontrollieren lassen, um nicht explizit angeforderte Daten aussortieren zu können.

Der FPD-Europaparlamentarier Alexander Alvaro zeigt sich jedoch optimistisch, dass hierfür noch eine Lösung gefunden wird: "Das Mandat der Europäischen Kommission sieht vor, dass eine zielgenauere Ermittlung der von den USA erbetenen Datensätze mittelfristig technisch ermöglicht werden soll." Die sogenannten "bulk transfers" halte er nach wie vor für nicht vertretbar – fände sich dafür keine Lösung, werde er eine Ablehnung der Resolution empfehlen.

Manfred Weber, Vize- Fraktionsvorsitzender der EVP im Europäischen Parlament zeigt sich zufrieden mit den bereits erzielten Verbesserungen im Verhandlungsmandat: "Im Verhandlungsmandat sind uns Kommission und Ministerrat bereits deutlich entgegengekommen. Für uns ist mit das Wichtigste, dass die Datenmenge auf ein Mindestmaß reduziert wird." Nun liege es an den EU-Verhandlern, das Bestmögliche zu erreichen. "Die EVP will im Anti-Terrorkampf eine enge Zusammenarbeit mit den USA", verdeutlicht Weber. Dies aber nicht um jeden Preis: "Für uns gilt der Grundsatz: europäische Datenschutzstandards für europäische Daten."

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten, geht hingegen mit dem von der Kommission formulierten Verhandlungsmandat hart ins Gericht: "Dieser Vorschlag ist absolut unzureichend. Wenn sich daran nichts Wesentliches ändert, wird uns nichts weiter übrig bleiben, als auch zu einem neuen Abkommen nein zu sagen", erklärt die Abgeordnete gegenüber heise online. Zwar habe es die Kommission erreicht, dass die bei innereuropäischen Transfers anfallenden SEPA-Daten nicht Gegenstand des neuen Abkommens werden. In allen anderen Punkten greife die Position der Kommission aber zu kurz: "Unsere allererste Priorität ist, dass nicht Millionen Daten von unbescholtenen Bürgern in die USA transferiert werden", stellt Sippel klar. Besonders in Verbindung mit der von der Kommission vorgeschlagenen Speicherfrist von fünf Jahren sei dies nicht tolerierbar: "Entweder reduziert man die übertragenen Daten sehr stark oder man muss die nicht genutzten Daten sofort löschen", sagt Sippel. Eine Alternative sei es, die Daten nicht in den USA, sondern in Europa zu speichern. Gleichzeitig müsse der Rechtsschutz verstärkt werden – so sollen Betroffene nicht nur in Europa, sondern auch in den USA gegen die Datenübertragung klagen können.

Wie konkret die Resolution oder das Verhandlungsmandat aussehen werden, ist noch unklar. Voraussichtlich wird der Rat der Innen- und Justizminister Ende der Woche über das Verhandlungsmandat abstimmen, eine Parlamentsresolution könnte damit formal nicht mehr einfließen. Bevor diese verabschiedet werden kann, wird eine Delegation des Europäischen Parlaments zu weiteren Gesprächen mit Vertretern der US-Regierung nach Washington reisen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Niedersachsen: 99% aller Überwachungskameras illegal
Beitrag von: SiLæncer am 21 April, 2010, 16:40
Bei einer Untersuchung von 3.345 behördlich aufgestellten Kameras stellte man fest, dass lediglich 23 Stück korrekt betrieben werden. 99% aller Geräte verstoßen gegen die Datenschutzbestimmungen des Landes. Sogar Toiletten von Gefängnissen werden dabei videoüberwacht.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink hatte in Niedersachsen von Dezember 2008 bis März dieses Jahres zahllose Überwachungskameras von Ministerien, Kommunen, Städten, Justiz und der Polizei überprüft. Oftmals hätten laut NDR Online die Kameras Einblicke in Arztpraxen, Krankenhäuser, Wohnungen und sogar Schwimmbad-Umkleiden ermöglicht. Dabei wurden häufig nicht mal Hinweisschilder aufgestellt. Joachim Wahlbrink dazu: "Das hatten wir so nicht erwartet: Fast alle überprüften Behörden und zwei Drittel der überprüften Kommunen ignorieren in irgendeiner Weise die Datenschutzbestimmungen. Sie hängen keine Hinweisschilder auf, betreiben die Geräte seit vielen Jahren ohne die vorgeschriebenen schriftlichen Unterlagen und können mit den Kameras mitunter sogar in den absolut geschützten Bereich von Wohnungen schauen, was schlichtweg grundgesetzwidrig ist." Dies war die erste aber sicherlich nicht die letzte Erhebung und Kontrolle dieses Umfangs in Niedersachsen. "Trotz der immens gewachsenen Zahl der staatlichen Kameras und der von ihnen produzierten Datenberge ist klar zu erkennen, dass die öffentlichen Stellen die damit einhergehende größere Verantwortung bislang nicht ernst genommen haben. Das Bewusstsein für Risiken und Gefahren einer Videoüberwachung ist in weiten Bereichen völlig unterentwickelt."

Die Mängel im Detail:

- JVA-Insassen wurden in besonders gesicherten Hafträumen bei der Benutzung der Toilette videoüberwacht.
- Etliche Kameras erlaubten den Blick in Wohnungen, Seniorenheime, Hotels, Büros, Gartenkolonien, Arztpraxen und Krankenhäuser sowie in Hallenbad-Umkleidebereiche.
- Auf zahlreiche Polizeikameras hatten auch andere Behörden und Firmen Zugriff, die mitunter Kamerabilder sogar ins Internet stellen konnten.
- Die Speicherdauer der Aufzeichnungen betrug bis zu sechs Monate.
- Behördenmitarbeiter konnten unter anderem in Raucherecken beobachtet werden.
- Einige Kameras und Aufzeichnungsgeräte waren ohne Probleme für Unbefugte zugänglich und leicht manipulierbar.

Die im Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) ebenfalls vorgeschriebenen Vorabkontrollen und Verfahrensbeschreibungen wurden nur in Ausnahmefällen durchgeführt. Mit der Vorabkontrolle wird die Maßnahme rechtlich bewertet und die Abläufe der Datenverarbeitung transparent gemacht. Die Gefahren für die Rechte der Betroffenen werden aufgezeigt, Risiken abgeschätzt und Sicherungskonzepte entworfen. Die Vorabkontrolle muss vom behördlichen Datenschutzbeauftragten durchgeführt und schriftlich festgehalten werden. Öffentliche Stellen sind ferner dazu verpflichtet, in einer Verfahrensbeschreibung festzuhalten, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Datenschutzmaßnahmen dabei getroffen werden. Die Bürger könnten Einsicht in diese oftmals fehlenden Unterlagen verlangen. Herr Wahlbrink dazu: "Die Landesregierung hat hierbei ihre eigenen Vorschriften nicht befolgt. Es ist bittere Realität, dass es dieses elementare Datenschutz-Werkzeug bis zu unserer Überprüfung in den meisten Organisationen schlicht und einfach nicht gab. Aber ohne ein Verfahrensverzeichnis fehlt der Überblick, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Damit sind Zweckänderungen, ausbleibende Löschungen, Sicherheitsprobleme und weitere Datenschutzverstöße vorprogrammiert."

Bis zum 1.07.2010 sollen nachweislich alle Defizite beseitigt sein. Herr Wahlbrink kritisiert auch die zunehmende Zahl der Überwachungskameras um 822 Prozent. Er warnte nachdrücklich davor, den positiven Effekt von Videoüberwachung zu überschätzen. "Nach Ansicht von Wissenschaftlern ist es sehr fraglich, ob Überwachungstechnik den Alltag sicherer macht oder ob es sich bei Überwachungstechnik nicht vielmehr um symbolische Installationen handelt, die Sicherheit demonstrieren sollen und bestenfalls im Nachhinein in Einzelfällen zur Aufklärung von Straftaten geeignet sind." Auch der Einfluss auf die Kriminalitätsrate sei fraglich. Die bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen hätten die Effektivität von Videoüberwachungen jedenfalls nicht belegen können.

Die Ergebnisse der Erhebung können im Detail auf der Website des Landesdatenschutzbeauftragten eingesehen werden (http://www.lfd.niedersachsen.de/master/C62907614_N62907436_L20_D0_I560.html).

Quelle : www.gulli.com
Titel: Datenschutzbewusstsein durch den Datenbrief?
Beitrag von: SiLæncer am 24 April, 2010, 17:42
Vorgestern hat sich das Bundesinnenministerium erstmals über die Idee eines jährlichen "Datenbriefs" beraten. Diese vor allem vom Chaos Computer Club propagierte Idee sieht vor, dass Firmen, Behörden und Institutionen ungefragt, kostenlos und in regelmäßigen Abständen die Betroffenen informieren, welche personenbezogenen Daten gespeichert sind – unabhängig davon, ob diese Daten direkt angegeben wurden oder durch Zusammenführung mit anderen Quellen entstanden sind.

Bundesinnenminister de Mazière hatte bereits Ende Februar sein Interesse am Datenbrief geäußert. Nach Informationen von Zeit online sollen bereits Ende Mai erste Vorschläge zur Umsetzung vorliegen. Daten- und Verbraucherschützer sowie der CCC erhoffen sich von dem Datenbrief, dass die Betroffenen ein stärkeres Bewusstsein für das Ausmaß der über sie verbreiteten Informationen bekommen und so zur Datensparsamkeit angeregt werden.

Kritik an dem Modell kommt vor allem aus der Wirtschaft sowie von FDP und CSU, wo man die Mehrbelastung und die zusätzliche Bürokratie fürchtet. Dort denkt man eher an eine Stärkung der Auskunftsrechte, wie sie etwa seit Kurzem für die Schufa gelten.

Quelle : www.heise.de
Titel: SWIFT-Abkommen: USA wollen keine Gegenseitigkeit
Beitrag von: SiLæncer am 29 April, 2010, 19:17
Derzeit wird über ein neues Abkommen zum SWIFT-Daten-Austausch zwischen Europa und den USA verhandelt. Dabei wird immer deutlicher: an Gegenseitigkeit sind die USA nicht interessiert - sie wollen lediglich selbst auf die europäischen Daten zugreifen.

Bei dem Abkommen geht es an die Weitergabe der europäischen SWIFT-Daten an die USA zum Zweck der Terrorabwehr. Nachdem das ursprüngliche Abkommen ausgelaufen war und ein erster Entwurf für eine Neufassung wegen Datenschutzbedenken gekippt wurde, wird derzeit neu verhandelt. Ein entsprechendes Mandat wurde vergangene Woche beschlossen.

Momentan befindet sich eine Delegation des Innenausschusses des EU-Parlaments zu Verhandlungen in Washington. Diese versucht dabei nach eigenen Angaben, einen besseren Datenschutz durchzusetzen. Die Verhandlungen verlaufen jedoch zäh. Es scheint, als könne womöglich der Zeitplan, nach dem bis zum 10. Juni ein Ergebnis vorliegen soll, nicht eingehalten werden. Die EU-Delegierten bestehen darauf, dass das Prinzip der Reziprozität gelten müsse - also dass auch amerikanische Daten von europäischen Behörden eingesehen werden könnten. Daran scheinen die USA jedoch nicht das geringste Interesse zu haben. Nach Berichten des österreichischen Delegationsmitgliedes Ernst Strasser stoßen entsprechende Forderungen bei den US-Delegierten auf "völliges Unverständnis".

Quelle : www.gulli.com
Titel: Europarat will "Profiling" entschärfen
Beitrag von: SiLæncer am 03 Mai, 2010, 13:31
Der Europarat  will mit Hilfe einer Empfehlung das Profiling zu Marketing-Zwecken entschärfen. Das Profiling soll laut dem Entwurf, der heise online vorliegt, unter gewissen Bedingungen möglich sein. Vertreter der Werbebranche sehen in dem Dokument dennoch ein  Generalverbot (PDF Datei). Das Interactive Advertising Bureau Europe warnte vor "unnötigen, neuen Hürden" für die Wirtschaft.

Die Einordnung von Nutzern nach für sie oft nicht mehr transparenten Kriterien in ihnen unbekannte Kategorien berge "erhebliche Risiken" für die Bürger, heißt es in der Empfehlung. Die Nutzung von Teilidentitäten, auf die die Bürger ein Recht haben, werde durch mögliche Zusammenführung von Daten eingeschränkt. Diskriminierung und eine Verletzung der Grundrechte auf persönliche Würde, Datenschutz und andere Grundrechte und -freiheiten im Geschäftsleben könnten die Folge sein.

Verbindlich ist die Empfehlung "Zum Schutz individueller Nutzer im Hinblick auf die automatische Verarbeitung persönlicher Daten im Zusammenhang mit Profiling" nicht. Das erläuterte Kevin Fraser vom Vertragsbüro der Datenschutzkonvention des Europarats (Konvention 108), das das Dokument ausgearbeitet hat. Die Empfehlungen könnten möglicherweise bei der Datenschutzkonvention des Europarates berücksichtigt werden, die derzeit auf dem Prüfstand steht.

Den Sorgen der Wirtschaft ist der Europarat entgegengekommen. Der neueste Entwurf enthält nicht mehr wie der Vorgänger eine Verbotsklausel zur Verwertung von Profiling-Daten für andere Zwecke als die, für die sie gesammelt wurden. Ebenfalls gestrichen wurde ein Verbot der Weitergabe an Dritte. Auch haben die Europarat-Autoren auf die Forderung verzichtet, dass jedermann auch anonym shoppen und Dienste nutzen können soll. Nun sollen die Anbieter möglichst auch einen Profiling-freien Service anbieten. Die Empfehlungen gelten für Wirtschaft und Staat gleichermaßen. Ausnahmen seien beispielsweise vor dem Hintergrund der öffentlichen Sicherheit möglich.

Mit der Idee, Profiling immer dort zuzulassen, wo es nicht verboten ist, konnte sich die Seite der Werbetreibenden nicht durchsetzen. Das Europarat-Dokument sieht vor, dass Profiling ausdrücklich gesetzlich erlaubt sein soll. Der Profiler soll jeweils nachweisen, dass sein Kunde dem Profiling zugestimmt hat. Zudem muss er auch jederzeit und rasch die gespeicherten Daten, Speicherdauer, Empfänger herausgeben. Ein Kunde kann dem Profiling zu Marketingzwecken ohne jegliche Begründung widersprechen. Außerdem sollen keine Profile von Personen angelegt werden dürfen, die keine gültige Einverständniserklärung abgeben können. Datenschützer sollen laut dem Dokument Vorabprüfrechte bei besonders sensiblen Datensammlungen erhalten.

Die Nutzerorganisation European Digital Rights (EDRI) warnte in einer Stellungnahme (PDF Datei) zu einem früheren Entwurf bereits vor der Annahme, dass einmal anonymisierte Daten nicht re-personalisiert werden können. Der Europarat habe zu wenig bedacht, was im Zusammenhang mit dem Zugriff auf ausufernde Datenspuren eigentlich die "informierte Einwilligung" noch bedeuten könne. Das EDRI warnt außerdem vor den "berechtigten Interessen" von Wirtschaft und Staat. Automatisierte Entscheidungen auf der Basis einer Generalüberwachung und massenhaften Datensammlung verböten sich in demokratischen Gesellschaften.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/meldung/Europarat-will-Profiling-entschaerfen-991871.html
Titel: Datenschützer fordert stärkere Begrenzung von Melderegistern
Beitrag von: SiLæncer am 06 Mai, 2010, 14:35
Der Bundesdatendatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich dafür ausgesprochen, Melderegister schlank zu halten und nicht durch die "Anreicherung" mit zusätzlichen personenbezogenen Informationen wie dem Besitz von Waffenscheinen von ihrem ursprünglichen Zweck des Identitätsnachweises zu "entfremden". "Das Meldewesen ist auf seine Kernaufgabe zurückzuführen und möglichst effektiv zu gestalten", erklärte Schaar auf der 5. Konferenz  zu Diensten im europäischen Meldewesen, die die RISER ID Services GmbH in Berlin veranstaltete. Eine Profilbildung sei genauso auszuschließen, wie die Einführung eines allgemeinen Personenkennzeichens. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits in den 1970ern entsprechende Ausführungen gemacht.

Die Problematik der Verknüpfung einer persönlichen Kennziffer mit Melderegistern sei zwar heutzutage "etwas zu relativieren", da es auch andere Möglichkeiten gebe, Daten zusammenzuführen. Ein zentrales Merkmal, das zudem noch vom Staat verteilt werde, sei dafür nicht mehr nötig. Trotzdem sei zu beachten, dass Datenbanken immer Ordnungsmerkmale für die interne Organisation abgespeicherter Elemente bräuchten. "Sprechende" Charakteristika wie Geburtsdaten, örtliche Angaben oder Geschlechtsinformationen, die von sich aus schon Aussagen über Individuen ermöglichten, dürften nur intern als Ordnungsfaktoren verwendet werden. Ein Einsatz zur "Identifikation nach außen oder gegenüber Dritten" sei nicht gestattet.

Schaar führte weiter aus, dass das Meldewesen in vielen anderen Ländern deutlich weniger entwickelt sei als hierzulande. Auch der neuen Chefin des Department of Homeland Security (DHS) der USA, Janet Napolitano, käme die Einführung eines Melderegisters nach deutschem Vorbild "nicht im Traum in den Kopf". Jenseits des Atlantiks werde schon die Einführung eines Personalausweises sehr kritisch gesehen. Angesichts der erhöhten Missbrauchsmöglichkeiten zentraler Datensammlungen zeigte sich der Datenschützer in diesem Zusammenhang erleichtert, dass die schwarz-gelbe Koalition von den Plänen der schwarz-roten Vorgängerregierung zur Einführung eines Bundesmelderegisters zunächst Abstand genommen habe. Auch dezentrale Strukturen könnten aber mit Risiken behaftet sein, was sich nicht nur beim Cloud Computing zeige.

Der IT-Staatssekretär des Berliner Senats, Ulrich Freise, unterstrich die Notwendigkeit, beim Meldewesen die hiesige "Fixierung auf einen zweifelsfreien Identitätsnachweis im Lichte anderer Länder zu betrachten". Schon in der EU seien die rechtlichen Voraussetzungen sehr unterschiedlich. Berlin habe so eine "europäische Lektion erlernt" und prüfe nun in allen Einzelfällen, ob eine strenge Identitätsprüfung für die Abwicklung einzelner Dienstleistungen tatsächlich nötig sei. Sollte dies unabdinglich sein, könne die eigene Identität im Online-Bereich vom November an mit dem elektronischen Personalausweis nachgewiesen werden. Die optionale und kostenpflichtige Zusatzfunktion der qualifizierten Signatur stelle eine "konsequente Übertragung des Ausweises" in Papierform auf die elektronische Welt dar.

Die in Berlin angesiedelte europäische Meldeauskunft RISER (Registry Information Service on European Residents) selbst beansprucht für sich, gemäß der rechtlichen EU-Vorgaben kein "Daten-Pooling" durchzuführen und Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Man werde bei der praktischen Ausgestaltung der Sicherung personenbezogener Informationen vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) beraten. Mittlerweile nutzten Behörden, Banken oder Inkassostellen aus knapp 20 Ländern RISER und stellten rund zwei Millionen Online-Anfragen pro Jahr, während sie 2008 noch bei etwa 1,6 Millionen Auskunftsersuchen gelegen habe. 60 Prozent der deutschen Kommunen würden derzeit von RISER versorgt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Entschließungsantrag zum SWIFT-Abkommen eingereicht
Beitrag von: ritschibie am 07 Mai, 2010, 16:56
Bayern und Thüringen unterstützen die Forderung nach strikterem Datenschutz im Rahmen des SWIFT-Abkommens. Besonders Bayern ist erfreut über die aktuelle Entwicklung.

Der Entschließungsantrag Länder Bayern und Thüringen zum langfristig umstrittenen SWIFT-Abkommen wurde heute vom Bundestag mit großer Mehrheit angenommen. Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann erläuterte vor dem Bundesrat:

    “Wir müssen beim SWIFT-Abkommen für einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Erfordernis der Terrorismusbekämpfung und dem Schutz der Daten unserer Bürgerinnen und Bürger sorgen. Klar ist: Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus können wir nicht darauf verzichten, internationale Finanzbewegungen auf terroristische Hintergründe zu untersuchen. Wir müssen aber auch gewährleisten, dass unsere bewährten europäischen Datenschutz- und Rechtsschutzstandards in jedem Fall gewahrt werden. Deswegen müssen wir das SWIFT-Abkommen streng auf Zwecke der Terrorismusbekämpfung beschränken und eine ausreichende Kontrolle der Datenübermittlung sowie Datenlöschung sicherstellen. Jeder betroffene Bürger muss eine Überprüfung durch unabhängige Richter oder Datenschutzbehörden verlangen können. Wichtig ist für mich auch eine kurze Befristung des geplanten Abkommens. Denn nach einer Phase der Erprobung müssen wir überprüfen, ob der angestrebte Ausgleich zwischen Terrorismusbekämpfung und Schutz europäischer Bankdaten auch tatsächlich gelungen ist.”

Wie sich die Forderung nach der Wahrung dieser "bewährten" europäischen Daten- und Rechtsschutzstandards mit dem Aufruf zur Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung durch konservative Parteien infolge des Verfassungsurteils vereinbaren lässt, muss Gegenstand von Spekulationen bleiben. Das Verhandlungsmandat des SWIFT-Abkommens fand Ende April nicht nur die Billigung der EU-Innenminister, sondern auch die der bayrischen Konservativen, da es laut Herrmann konform mit dem thüringisch-bayrischen Entschließungsantragsantrag geht. Er führte aus, es berücksichtige die wesentlichen "bayrischen" Forderungen, doch gelte es nun, in den Verhandlungen sowie bei der Ausarbeitung der Regelung mit den USA "das Ziel eines ausreichenden Daten- und Rechtsschutzes konsequent weiterzuverfolgen". Der Entschluss des Bundesrates sei in Bezug auf die weitere Entwicklung sehr wichtig, da er sowohl der EU als auch der Bundesregierung für die zukünftigen Verhandlungen den Rücken stärke und "ein klares politisches Signal" setze.

Quelle: www.gulli.com

In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob sich die EU dem Druck der USA zu einer Regelung der Übermittlung von Banktransferinformationen bis zum Sommer beugen und inwiefern in der Ausarbeitung des Abkommens der Schutz europäischer Bürger gewahrt wird.
Titel: EU-Minister geben grünes Licht für Bankdaten-Abkommen
Beitrag von: SiLæncer am 11 Mai, 2010, 16:27
Die EU handelt mit den USA ein neues Abkommen über die Weitergabe von Bankkunden-Daten an US-Terrorfahnder aus. Der Rat der EU-Minister gab am Dienstag in Brüssel offiziell grünes Licht für die Verhandlungen. Drei Monate nach dem Scheitern  der ersten Vereinbarung führt die EU-Kommission nun erste Gespräche  mit den Amerikanern. Bis zum Sommer soll ein neuer Vertrag stehen.

Das Abkommen soll amerikanischen Geheimdiensten im Kampf gegen Terroristen den Zugriff auf Daten von europäischen Bankkunden erlauben. Dabei geht es um Name, Adresse, Empfänger und Höhe der Überweisung. Das gilt aber nur für den Fall, dass ein Kunde Geld in Länder außerhalb der EU überweist. Die USA wollen auf diese Weise Geldtransfers von Terroristen aufdecken und deren Finanzströme trockenlegen.

Widerstand gibt es allerdings aus dem Europaparlament, das zustimmen muss und im Februar das erste sogenannte Swift-Abkommen gestoppt hatte. Die Abgeordneten verlangen strenge Auflagen für die US-Geheimdienste und einen besseren Datenschutz. So sollen betroffene Bürger ein Klagerecht gegen die Verwendung ihrer Daten bekommen. Außerdem sollen die USA keine Daten an befreundete Geheimdienste weitergeben. Umstritten ist auch die lange Speicherdauer der Daten von fünf Jahren.

Quelle : www.heise.de
Titel: Energieverbrauch soll lückenlos aufgezeichnet werden!
Beitrag von: SiLæncer am 17 Mai, 2010, 19:16
Ein wenig klingt das geplante Vorhaben nach BigBrother reloaded. Die Bundesnetzagentur forderte eine obligatorische Aufzeichnung des Energie-Verbrauchsverhaltens in allen Wohnungen Deutschlands. Jeglicher Einspruch soll uns untersagt werden.

Den Einbau herkömmlicher, datenschutzfreundlicher Stromzähler möchte man am liebsten verbieten. An ihrer Stelle sollen digitale Geräte stehen, die mindestens alle fünfzehn Minuten den Zählerstand mitschneiden und die auch eine Fernauslesung erlauben. Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte bereits im März eine Prüfung der Vorschläge der Bundesnetzagentur an.

Anhand der neuen Zähler könnte man flächendeckend nachvollziehen, welche Geräte wir benutzen. Auch würde aufgezeichnet, wann wir aufstehen, abwesend sind oder ins Bett gehen. Auch lassen sich Regelmäßigkeiten und Unregelmäßigkeiten unseres Verhaltens in unserer Wohnung ermitteln. Beispielsweise könnten auch nicht angemeldete Untermieter nachgewiesen oder der Bezug von staatlichen Hilfsleistungen z. B. aufgrund der eheähnlichen Lebensgemeinschaft des offiziellen und des nicht gemeldeten Mieters infrage gestellt werden. Neben den Sozialämtern und anderen Behörden würden auch Marktforscher zu gerne erfahren, zu welchen Uhrzeiten wir welche Geräte benutzen. Mit diesem Feature könnte man perfekt Einbrüche planen. Kann der Dieb remote auslesen, zu welchen Uhrzeiten wir auf der Arbeit sind, braucht er sich bei seinem Raubzug keine Gedanken mehr machen.

Hintergrund: Seit dem 01. dieses Jahres dürfen in Neubauten und komplett sanierten Wohnungen nur noch digitale Zähler eingebaut werden. Bei bestehenden Anschlüssen ist der Einbau bisher nicht verpflichtend. Hat der Vormieter einen digitalen Zähler verwendet, besteht für seinen Nachfolger derzeit kein Widerspruchsrecht. Selbst wenn sich alle Bewohner einer Wohnung einig wären, können sie von ihrem Stromversorger momentan nicht verlangen, dass dieser den digitalen Zähler gegen ein älteres Gerät austauscht. Die von der Bundesnetzagentur versprochene „signifikante“ Effizienz der neuen Geräte ist weder untersucht noch wissenschaftlich belegt worden. Zudem besteht die Gefahr, dass durch diese Beschnüffelung eine Änderung des Verbrauchsverhaltens erfolgt. Ist dies noch eine Motivation zum Sparen - oder werden wir durch die Überwachung zu einem sparsamen Handeln gedrängt? Gegen die Pläne spricht auch der hohe Anschaffungspreis der Zähler. Fünf bis sieben Milliarden Euro würde das Vorhaben bundesweit kosten, auf den einzelnen Verbraucher umgerechnet wären dies etwa 125 Euro. Diese Kosten werden natürlich die Verbraucher zu tragen haben. Bei einem lückenlosen Einbau digitaler Erfassungsgeräte wäre laut Bundesnetzagentur gar mit einem sprunghaften Anstieg der Stromkosten zu rechnen.

Regulär gilt. Die Bundesnetzagentur hat derartige Forderungen überhaupt nicht aufzustellen, sie hat kein Recht zu verbindlichen Vorgaben. Natürlich verspricht man den Datenschutz beim Ausbau und Betrieb des neuen Netzes ausgiebig zu berücksichtigen und die Rechte der Anwender zu wahren. Steht das Netz aus digitalen Zählern erst mal, wird das kaum jemand effektiv überprüfen können. Auch dem Missbrauch wäre Tür und Tor geöffnet: Alt hergebrachte Zähler können nur mechanisch an Ort und Stelle manipuliert werden, bei elektronischen Geräten ginge dies auch remote.

Patrick Breyer hat auf Daten-Speicherung.de (http://www.daten-speicherung.de/index.php/bundesnetzagentur-fordert-zwingende-aufzeichnung-des-energie-verbrauchsverhaltens-in-wohnungen/) zahlreiche Forderungen an Bundesnetzagentur, Gesetzgeber und Stromversorger gestellt, die man im Fall einer obligatorischen Einführung beachten müsste.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: Energieverbrauch soll lückenlos aufgezeichnet werden!
Beitrag von: Jürgen am 18 Mai, 2010, 00:01
Das geschilderte Verhalten, die fernabfragbare Viertelstundenmessung, wird keinesfalls das Ende der Fahnenstange sein.

- Solche Zähler können auch zur Einführung stark variabler bis willkürlicher Stromtarife dienen.
So könnte z.B. die Überschreitung eines kurzfristig festgelegten Schwellwerts zu einer x-beliebigen Uhrzeit dazu führen, plötzlich den zehnfachen Kilowattstundenpreis zahlen zu müssen. Konsequenz wäre, vor Einschalten des Boilers oder Staubsaugers erst im Internet den dafür gültigen Strompreis nachschlagen zu müssen. Der Zähler ist ja oft nicht direkt erreichbar und er hat ohnehin kein ausreichendes Display, um solche Tarifschwankungen (vorab) direkt anzeigen zu können.
Derlei erinnern wir alle noch lebhaft von zweifelhaften analogen Modemzugängen oder CallByCall-Betrügern...

- Bei jeder Art von Zahlungsverzug oder ähnlichen Streitigkeiten könnte der individuelle Stromtarif problemlos deutlich erhöht werden.

- Im Gegensatz zu den bei Privathaushalten bisher verbauten Zählern könnte auch eine Berechnung von Blindlasten erfolgen, wie bisher nur bei gewerblichen Grossverbrauchern üblich. Dadurch dürfte -trotz erwiesener Wirksamkeit bei'm Wirkleistungsverbrauch- der Einsatz von Energiesparlampen und LED-Leuchtmitteln regelrecht bestraft werden können, die nämlich heutzutage meist erhebliche Blindlastkomponenten aufweisen, aufgrund von cos phi von ca. 0.2 bis 0.3 kapazitiv. Dann zählte die übliche ESL von 11 Watt mit ca. 27 - 30 VA...

- Um einzelne Geräte gezielt unterscheiden zu können, bedürfte es einer integrierten standardisierten Powerline-Schnittstelle. Die kommt dann sicherlich bald.
Der Geschröpfte bezahlt's dann mit dem Gerätepreis, ohne es zu wissen...


Ich persönlich würde alle erdenklichen Gegenmassnahmen ergreifen, um solchen Irrsinn nicht unnötig mitmachen zu müssen.
Dazu gehörten dann zweifellos Experimente mit Piezo-Feuerzeug-Elementen an empfindlicher Elektronik, Eingriffe aller Art in Verbraucher, Zeitschaltuhren zur quasizufälligen Steuerung, Filterung und Blindstromkompensation, Verwendung von altmodischen Störquellen und eventuell Abkopplung weiterer Verbraucher vom öffentlichen Stromnetz z.B. durch Umstellung auf Gasbetrieb oder Solartechnik.
Auch erscheint es denkbar, gezielt zu einem Stromanbieter zu wechseln, der noch eine altmodische Erfassung und Abrechnung ermöglicht.
Dadurch könnte nämlich durchaus ein neuer Markt entstehen, für diskreten Stromverbrauch.

Wir erinnern uns an die Deutsche Bundespost, die sich häufig anmasste, durch Verwaltungsvorschrift Verordnungen von quasi Gesetzeskraft durchzusetzen, von denen im Laufe der Jahre etliche schliesslich nicht vor Gericht standhielten. Das betraf nicht nur Verbote von Telefonen (und Zubehör wie Verlängerungskabeln und Steckdosen) und Anrufbeantwortern (oder ehemals sogar Ansagetexten) aus anderen Quellen, sondern auch z.B. die illegalen Lizenzforderungen für Mikrowellenöfen und Satanlagen, oder für letztere die unsägliche Filternorm, die uns allein auf TV-Sat festlegen und die Nutzung von Astra und Eutelsat versagen sollte.

Es scheint nun, dass sich die Netzagentur eine ähnlich umfassende Macht verschaffen will, ebenfalls ohne ausreichende Rechtsgrundlage.
Dabei geht es nicht nur um hanebüchene Verstösse gegen den Datenschutz bzw. den verbrieften Schutz der Privatsphäre, sondern um einen krassen Angriff gegen die grundgesetzlich zwingend vorgeschriebene Gewaltenteilung, in der Qualität eines schleichenden Umsturzes...

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht...

Jürgen
Titel: Grundrechte-Report 2010 beklagt "ungebremste Datensammelwut"
Beitrag von: SiLæncer am 20 Mai, 2010, 17:01
Der Grundrechte-Report 2010 (http://www.humanistische-union.de/publikationen/grundrechte_report/ausgaben/archiv/2010/) zieht erneut eine kritische Bilanz der gelebten Verfassungswirklichkeit hierzulande. "Auch in einer gefestigten Demokratie sind die Grundrechte nicht vor offener oder schleichender Aushöhlung sicher", erklärte der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum zur Vorstellung des "alternativen Verfassungsschutzberichts" am Donnerstag in Karlsruhe. Das zeige der Bericht anhand von einigen staatlichen Maßnahmen und zahlreichen Einzelfällen. In dem Sammelwerk, das in diesem Jahr 280 Seiten umfasst und zum 14. Mal erschien, dokumentieren neun Bürger- und Menschenrechtsorganisationen unter der Ägide der Humanistischen Union und der Gustav-Heinemann-Initiative jährlich den Umgang mit dem Grundgesetz.

Herausgeber Till Müller-Heidelberg kritisierte bei der Präsentation des Bands eine
"ungebremste Datensammelwut staatlicher Behörden". Baum wertete zum Beispiel das Verfahren für den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) als "weiteren Schritt hin zum Überwachungsstaat". Auch die geplante Neuauflage des Abkommens zur "Auslieferung" von Bankdaten des Finanznetzwerks SWIFT ohne wirksamen Datenschutz sei ein Beleg für besorgniserregende Entwicklungen. Neben Artikeln zu diesen und anderen Themen enthält der Report auch einen Beitrag von Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) über den befürchteten "Vertrauensverlust durch Internet-Zugangssperren".

Quelle : www.heise.de
Titel: Machtwort auf der Insel: Big Brother, nein Danke!
Beitrag von: SiLæncer am 23 Mai, 2010, 12:10
Die groß angelegte Überwachung der Bürger scheint in Großbritannien nicht mehr zeitgemäß zu sein. Während im Fernsehen die letzte Staffel der Container-Show Big Brother läuft, kündigt die neue konservativ-liberale Regierung eine radikale Kehrtwende bei der inneren Sicherheit an. Vorratsdatenspeicherung und Internetsperren sollen abgeschafft werden. Voran schreitet der seit 11. Mai amtierende Premierminister David Cameron. Zum Gram der Geheimdienste verzichtet er auf besonderen Personenschutz und gilt damit in den Augen vieler als leichtsinnig.

London gilt bei Kritikern als Weltmeister bei der Datensammlung und Überwachung. Mehr als 4,5 Millionen Kameras filmen das Leben der Briten und sollen Kriminelle abschrecken. Eine völlige Auswertung des Videomaterials können die Behörden jedoch weder personell noch finanziell leisten. Doch die Aufrüstung mit CCTV (Closed Circuit Television) hat laut Bürgerrechtlern dazu geführt, dass die Leute aus Furcht vor Verfolgung Angst haben, ihren Gedanken freien Lauf zu lassen.

Damit soll auf der Insel nun Schluss sein. Die neue Regierung will entsprechende Verbote und Zensur in bestehenden Gesetzen streichen, wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Koalitionsvereinbarung hervorgeht. Die europaweite Einführung von Personalausweisen mit Fingerabdrücken, Iris und Gesichtsmerkmalen soll in Großbritannien nicht kommen.

Die Liste der neuen Freiheiten ist lang. DNA-Datenbanken und die öffentliche Kameraüberwachung sollen stärker reguliert werden. In Schulen soll kein Fingerabdruck von Kindern ohne Erlaubnis der Eltern mehr erfasst werden. Das Internet soll offener werden. Auf den Prüfstand kommt unter anderem das Verleumdungsrecht, das London neben dem Scheidungsrecht zum Mekka für Millionklagen machte. Wie in Deutschland sollen Briten ein Auskunftsrecht in Behörden erhalten. Kurzum: Dem Volk soll die Angst vor dem Staat genommen werden.

Cameron stellte bereits wenige Tage nach seinem Amtsantritt als Regierungschef die etablierten Sicherheitsregeln für einen Premier auf den Kopf. Der 43-Jährige läuft die wenigen hundert Meter zwischen Downing Street No. 10 und dem Parlamentsgebäude wie ein Tourist frei und teilweise ohne Personenschutz herum. Der Inlandsgeheimdienst MI5 stufte Camerons Bedrohung laut Medienberichten auf "akut" hoch, womit ein Anschlagversuch als sehr wahrscheinlich angenommen wird.

Siehe dazu auch:

    * Neue britische Regierungskoalition will Vorratsdatenspeicherung begrenzen (http://www.heise.de/meldung/Neue-britische-Regierungskoalition-will-Vorratsdatenspeicherung-begrenzen-1000165.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschützer kritisieren Lastschriftverfahren bei Rewe
Beitrag von: SiLæncer am 25 Mai, 2010, 12:25
Kunden des Handelskonzerns Rewe, die mit EC-Karte und Unterschrift im Online-Lastschriftverfahren bezahlen, unterschreiben dabei laut einem Bericht des Radionsenders NDR Info auch eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe und -speicherung. Die Kunden bekämen keine Durchschrift der Einverständniserklärung, auch würden sie nicht durch Aushänge aufgeklärt. Die Rewe-Gruppe habe die Praxis mit Umweltschutzgründen rechtfertigt, hieß es in dem Bericht. Sie gerate nun in das Visier von Datenschützern.

Nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert verhalte Rewe sich damit "eindeutig rechtswidrig". Die Datenschützer seien von Rewe über Neuerungen des Verfahrens nicht informiert worden und fühlten sich nun getäuscht. Bettina Gayk vom nordrhein-westfälischen Datenschutzzentrum sei laut dem Bericht davon ausgegangen, dass der Kunde eine Durchschrift der Einwilligungserklärung bekommt.

Rewe- und Penny-Kunden genehmigen laut dem Bericht mit ihrer Unterschrift unter anderem die Weitergabe ihrer Daten an ein Unternehmen für Zahlungsdienstleistungen sowie zwei Wirtschaftsauskunfteien. Weichert meinte, die Kunden würden in einer Zwangssituation an der Kasse stehend zu einer Vielzahl von Erklärungen gezwungen, die sie überhaupt nicht abschätzen könnten. Zudem gebe es bei einem für Rewe und zahlreiche andere Unternehmen tätigen Dienstleister "Hinweise darauf, dass die Kundendaten über längere Zeit gespeichert werden und eventuell sogar Profile erstellt werden".

Die Landesdatenschützer wollen laut NDR Info am 10. Juni über den künftigen Umgang mit dem Online-Lastschriftverfahren beraten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen prüfe, wie er gegen die Rewe Group vorgehen könne, sagte eine Sprecherin.

Quelle : www.heise.de
Titel: EU-Kommission: Strenge Regeln für Datenaustausch mit US-Behörden
Beitrag von: SiLæncer am 26 Mai, 2010, 18:06
Die EU-Kommission  pocht bei der Übermittlung von Daten an US-Behörden zur Terror-Abwehr auf die Einhaltung von Datenschutzstandards. Justizkommissarin Viviane Reding legte am Mittwoch in Brüssel einen Vorschlag für die Verhandlungen über ein entsprechendes Grundsatzabkommen mit den USA vor. "Unsere Grundrechte müssen jederzeit gewahrt werden", betonte Reding.

Nach der kritischen Debatte innerhalb der EU über die Weitergabe von Passagierdaten und Informationen über Finanztransaktionen an US-Behörden will die Kommission in einem neu zu verhandelnden Abkommen nun den Datenschutz verankern und kommt damit einer Forderung des EU-Parlaments nach. Im Februar hatten die Abgeordneten den zuvor hastig geschlossenen Vertrag über die Weitergabe von Transferinformationen durch den Finanzdienstleister SWIFT abgelehnt. Die zuständigen Minister hatten daraufhin den Weg für ein neues Abkommen frei gemacht.

Reding schlägt nun vor, dass die Rechte der vom Datenaustausch betroffenen Bürger durch das Abkommen nicht angetastet werden dürfen. "Ich will sicherstellen, dass jedes Abkommen mit den USA ein hohes Maß an Datenschutz garantiert", so die Justizkommissarin in einer Videobotschaft. Dazu gehöre auch "das Recht, unsere persönlichen Daten einzusehen, wenn sie gesammelt wurden, und das Recht, sie zu korrigieren oder löschen zu lassen". Redings Kollegin für Inneres, Cecilia Malmström, schließt sich dem an: "Ein robustes Abkommen über den Schutz personenbezogener Daten wäre für beide Seiten des Atlantiks von Vorteil."

Dem Vorschlag zufolge soll die Nutzung der übermittelten Daten klar auf die Bekämpfung von Verbrechen und Terrorismus beschränkt werden. Auch sollen EU-Bürger das Recht erhalten, gegen eine unrechtmäßige Verarbeitung ihrer Daten in den Vereinigten Staaten Rechtsmittel einlegen zu können. Weiter fordert Reding unabhängige Stellen beiderseits des Atlantiks, die den Datentransfer überwachen und die Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen.

Mit dem Vorschlag der Justizkommissarin liegt der Ball nun beim Rat, der das Verhandlungsmandat absegnen muss. "Es wäre nützlich, wenn der Rat den Mandatsentwurf so rasch wie möglich annehmen würde, damit die Verhandlungen über dieses und andere wichtige Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten umgehend aufgenommen werden können", unterstrich Reding. Das Europäische Parlament soll in allen Phasen der Verhandlungen umfassend unterrichtet werden und muss den Verhandlungsergebnissen zustimmen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Innenminister wollen Zugriff auf Telefondaten
Beitrag von: SiLæncer am 29 Mai, 2010, 10:54
Die Innenminister von Bund und Ländern dringen auf eine rasche gesetzliche Regelung, um der Polizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen. Seitdem das Bundesverfassungsgerichts die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, sei die Fahndung nach Kriminellen erheblich erschwert worden, wurde nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bei der Konferenz der Innenminister in Hamburg am Freitag beklagt. Mit großer Mehrheit verlangten deshalb die Ressortchefs eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene. Lediglich Nordrhein-Westfalen habe sich enthalten, bestätigte der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) auf Anfrage.

In einem der dpa vorliegenden internen Vermerk heißt es: "Bereits jetzt zeigen sich gravierende Auswirkungen im Bereich der Strafverfolgung." Viele Telefonanbieter würden die Verbindungsdaten in kurzer Zeit wieder löschen oder gar nicht erst speichern, unter anderem weil immer mehr Kunden Verträge über eine Flatrate haben.

Deshalb steige die Zahl der Fälle, in denen die Ermittler mit ihren Anfragen ins Leere laufen. Dies gelte auch für kriminelle Umtriebe im Internet wie Betrügereien bei Ebay-Versteigerungen oder Kinderpornografie. So seien im Jahr 2007 etwa 20 Prozent der Auskunftsersuchen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg von den Netzanbietern nicht beantwortet worden, weil die Daten nicht mehr gespeichert waren. Im laufenden Jahr 2010 betrage die Quote bereits knapp 60 Prozent.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung am 2. März dieses Jahres die Vorschriften im Telekommunikationsgesetz für nichtig erklärt, die eine Speicherung von Verbindungsdaten für die Strafverfolgung geregelt hatten. Der Zugriff des Staates auf vorsorglich und ohne Anlass gespeicherte Daten sei nur in Ausnahmefällen zulässig. Zugleich forderten die obersten Richter in Karlsruhe vom Gesetzgeber eine detaillierte Regelung darüber, wie auf Vorrat gespeicherte Daten verwendet werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Wende im Datenschutz?
Beitrag von: SiLæncer am 30 Mai, 2010, 16:50
Nach dem Skandal um Google Streetview und den öffentlichen Protesten gegen Facebooks Privatsphäre-Einstellung fordern Politiker schärfere Datenschutzrichtlinien.

Im Ö1-Kalender für das Jahr 2006 – kongenial illustriert von Rudi Klein – lese ich zum Monat August. „Ich habe eine gute und eine schlechte Nachricht in einem: es ist gut, dass es nicht noch schlechter werden kann“. Angesichts der vielen Skandale in den letzten Jahren ist das eine "optimistische" Sicht auf den Datenschutz im Internet - aber vielleicht gibt es doch Anlass zur Hoffnung. Denn die Diskussionen um die Panne bei Google Streetview und die Privatsphäre-Einstellungen bei Facebook haben ein Gutes: der Schutz unserer persönlichen Daten und unserer Privatsphäre ist endlich auf die politische und gesellschaftliche Agenda gesetzt worden.

Zwar darf man zu Recht mißtrauisch sein, wenn Ilse Aigner (Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz., CSU) – „näher am Menschen“ – öffentlichkeitswirksam einen „offenen Brief an Mark Zuckerberg“ schreibt und fordert „Privates muß privat bleiben“. Denn niemand wird gezwungen, bei Facebook Mitglied zu werden und dort Privates oder gar Intimes öffentlich zu machen. Trotzdem machen es viele Diensteanbieter im Internet ihren Nutzern nicht leicht, eigenverantwortlich und selbstbestimmt mit eigenen Daten und „Verkehrsspuren“ im Netz umzugehen. Man wird erst einmal und automatisch „nackt ausgezogen“ und hat dann später die Möglichkeit, per Mausklicks oder sogenannten „opt-out“-Verfahren sich wieder vor der Entblößung zu schützen.

Bei Facebook und anderen Seiten kann man zwar mit mehr oder weniger großem Aufwand seine Daten schützen oder von vornherein sparsam mit Privatem sein. Google Streetview hingegen fotografiert erst einmal alles – und löscht oder verpixelt dann erst auf Zuruf der Abgebildeten. Dass zudem „ganz nebenbei“ und, wenn wir Google glauben dürfen: völlig unbeabsichtigt seit 2007 Datenverkehr aus offenen, d. h. völlig ungeschützten WLAN-Netzen mitgeschnitten wurde, zeigt, wie problematisch die „Sammelwut“ geworden ist. Zudem weigert sich Google bislang, deutschen Datenschützern Einblick in die unrechtmäßig gesammelten Daten zu gewähren. Ilse Aigner geht davon aus, dass über 50.000 Einzelklagen gegen den Suchmaschinenbetreiber gestellt werden; in Österreich ist eine rechtliche Auswertung derzeit nicht möglich - Google hat die Daten auf Verlangen der Datenschützer gelöscht.

„Meine Daten gehören mir“ - unter dieses Motto stellt EU-Justizkommissar Viviane Reding ihre Bemühungen um einen zeitgemäßen Datenschutz, der den Erfordernissen und Herausforderungen der digitalen Informationsgesellschaft angepaßt ist. Auch auf nationaler Ebene werden Weichen gestellt: für Deutschland kündigt Ilse Aigner bis zum Herbst 2010 einen Entwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Netz sowie „Richtlinien für Datenschutz und Privatsphäre im Internet“ an. In Österreich wurden die Fahrten der Streetview-Autos erst einmal zur Gänze verboten und nun fordert Medienstaatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ), Datensammeln auch ohne Vorsatz unter Strafe zu stellen, "damit Unternehmen gar nicht in Versuchung kommen". Und auch in den Vereinigten Staaten müssen sich Google und Facebook inzwischen kritische Fragen stellen lassen.

Nicht in Versuchung geraten dürfen aber auch die Internetnutzer: Privates, aber persönliche Daten wie  Adressen, Geburtstage und Kontoverbindungen werden gerne allzu leichtfertig in vorbereitete Formulare eingegeben und ohne weitere Bedenken dubiose „Datenschutzrichtlinien“ und „Geschäftsbedingungen“ bestätigt. Die Frage, wessen Aufgabe es ist, Daten zu schützen, läßt sich einfach beantworten: es ist unser aller Aufgabe und stellt sich nicht nur einer Gruppe, sondern Gesellschaft, Politik, Industrie und Endnutzer gleichermaßen. Auch die der Innenminister der deutschen Bundesländer, die eine rasche gesetzliche Regelung fordern, um der Exekutive wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: USA will Attentäter zukünftig im Voraus erkennen
Beitrag von: SiLæncer am 03 Juni, 2010, 20:25
Was klingt wie eine Utopie aus einem bekannten Kinofilm soll von Homeland Security in die Tat umgesetzt werden. Durch Informationsverknüpfung sollen Attentäter im Voraus erkennbar sein - ein zielführendes Projekt?

Technisch ist es durchaus möglich, die Körpersignale einer Person in einer Menschenmenge zu erkennen. Am einfachsten lässt sich dies durch biometrische Sensoren in der Umgebung bewerkstelligen. Doch bedeutet das, dass auf diese Weise auch potentielle Attentäter ganz einfach auszumachen sind?

Ein aktuelles Forschungsprojekt des US-amerikanischen Heimatschutzministeriums (Department of Homeland Security, DHS) soll genau dies erreichen. Ein Wissenschaftlerteam soll daher feststellen, ob es möglich ist, mit High-End-Geräten Personen mit böswilligen Absichten in Menschenansammlungen auszumachen. Das Projekt, das von derselben Behörde geleitet wird, die auch den Stealth Bomber entwickelte, lief bereits 2007 an. Es basiert auf der immer noch unbewiesenen Ansicht, dass Technologie Körper- und Verhaltenssignale sowie unterschwellige Veränderungen der Stimme etwa durch Stress sowohl identifizieren als auch interpretieren kann, wodurch das arglistige Vorhaben einer Person im Voraus berechenbar wäre. Aus deterministischer Sicht ist diese Idee sicherlich reizvoll, aus realistischer jedoch extrem unwahrscheinlich.

Doch tatsächlich ließ Bob Burns, der stellvertretende Leiter der damit betrauten Homeland Security Advanced Research Project Agency (HSARPA), dazu verlauten, man konzentriere sich auf die Voraberkennung terroristischer Akte.

Die zuständigen Forscher verknüpfen dazu hochauflösende Kameras mit schwachen Lasern und Geräten zur Überwachung biometrischer und Standortveränderungen. Diese messen unter anderem die Erweiterung der Pupillen, Körpertemperatur, Herzfrequenz und Unruhe der Bewegung. Dadurch sollen Vorhersagen möglich werden.

Die Forschungsarbeit an der Erkennung negativer Absichten hat bis heute etwa 20 Millionen US-Dollar verschlungen und zeigt, wo die Zukunft der Screening-Technologie liegt: Das Ziel, das es künftig zu identifizieren gilt, ist nicht mehr ein explosiver Gegenstand oder ähnliches, sondern die Person hinter dem Vorhaben.

Doch die Forschungsarbeit hat bisher noch kaum Früchte getragen. Trotz hohen technischen Aufwands ist es nur allzu oft nicht gelungen, Personen, die direkt mit fehlgeschlagenen Anschlägen in New York  oder Virginia in Zusammenhang standen, schon bei der Einreise zu erkennen. Aber das Heimatschutzministerium will sich so schnell nicht geschlagen geben und forscht weiter. Und solange der "Kampf gegen den Terror" nicht endet, sind die Forschungsgelder sicher.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: USA will Attentäter zukünftig im Voraus erkennen
Beitrag von: Jürgen am 03 Juni, 2010, 22:49
Oha, dann sollte man wohl zukünftig besser keinem heissen Schneckchen auf die Figur oder in die Augen schauen.
Und nicht öffentlich an seinen Chef oder die Steuer, die Schwiegermutter oder irgendwelche Politiker denken.
Sonst wären nämlich oft sehr ähnliche ungewöllte körperliche Reaktionen beobachtbar...
Titel: Ärger um neues Swift-Abkommen
Beitrag von: SiLæncer am 08 Juni, 2010, 15:43
Das umstrittene Bankdaten-Abkommen  zwischen der EU und den USA droht auch im zweiten Anlauf im Europaparlament zu scheitern. Der Entwurf des neuen Vertrages, den die EU-Kommission mit den USA in den vergangenen Wochen ausgehandelt hat, sorgt bei den Abgeordneten in Brüssel für Unmut. Führende Parlamentarier aus mehreren Fraktionen drohen nach der Lektüre des Textes damit, den Vertrag wie bereits im Februar scheitern zu lassen. Das Europaparlament muss dem Swift-Abkommen, das US-Fahndern im Kampf gegen den Terrorismus Zugriff auf die Daten europäischer Bankkunden geben soll, zustimmen.

"Die Gefahr besteht, dass das EU-Parlament ein zweites Mal 'Nein' sagen wird", sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Alexander Alvaro, am Dienstag. Die USA müssten verbindliche Zusagen zum Datenschutz machen. "In der Substanz des Abkommens hat sich nur wenig geändert", kritisierte auch der Grünen-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht. Auch aus den großen Fraktionen von Sozialisten und Christdemokraten kommt Kritik. Sie richtet sich vor allem gegen die lange Speicherfrist der Daten von fünf Jahren sowie dagegen, größere Pakete von Daten ohne Einzelfallprüfung weiterzugeben. Auch das geforderte Klagerecht für betroffene Bürger geht den Parlamentariern nicht weit genug.

Die Abgeordneten fühlen sich unter Zeitdruck: Das EU-Parlament soll nach dem Zeitplan der EU-Kommission bereits im Juli seine Zustimmung geben. "Das ist das größte Problem, weil das Parlament seine Kritik nicht in die neue Verhandlungsrunde einbringen könnte", sagte Albrecht. Bis Ende Juni soll nach Angaben der EU-Kommission ein Vertragstext vorliegen, dem das Parlament und die EU-Minister zustimmen müssen. Das erste fertig ausgehandelte Abkommen war im Februar am Nein des Europaparlaments gescheitert.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschützer kritisieren Swift-Abkommen
Beitrag von: SiLæncer am 23 Juni, 2010, 11:16
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar meint, der von der EU-Kommission mit den USA ausgehandelte Entwurf für ein neues Swift-Abkommen erfülle nicht die datenschutzrechtlichen Mindestanforderungen. Das sagte Schaar laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau. Es könne nicht hingenommen werden, dass die in die USA übermittelten Daten regelmäßig fünf Jahre gespeichert werden sollen. "Wer jetzt zu übertriebener Eile antreibt, könnte sich morgen die Augen reiben, weil das Abkommen erneut scheitert", sagte Schaar demnach

Nach Angaben der Zeitung wollen die EU-Mitgliedstaaten den Vertrag bereits am morgigen Donnerstag durchwinken. Er soll US-Terrorfahndern erlauben, Daten von Bankkunden abzurufen, die der in Belgien ansässige Finanzdienstleister Swift verwaltet. Auf diese Weise wollen die USA die Finanzströme des internationalen Terrorismus ausforschen. Dabei geht es um Name, Adresse, Empfänger und Höhe einer Banküberweisung, wenn ein Europäer Geld in Länder außerhalb der EU schickt.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx stört sich wie Schaar an der Datenaufbewahrungsfrist. Laut einer Mitteilung sagte der Niederländer, es gebe in dem Abkommen zwar signifikante Verbesserungen. Doch zeigte er sich besorgt über den Plan, den US-Behörden die Übermittlung großer Mengen von Bankdaten an US-Behörden ("bulk transfers") zu erlauben. Auch müsse das Abkommen in den Punkten Durchsetzbarkeit der Datenschutzrechte für die Bürger, gerichtliche Aufsicht und unabhängige Kontrolle verbessert werden. Das EU-Parlament, das im Februar eine frühere Version des Swift-Abkommens blockiert hatte, drohte bereits mit einem neuerlichen Nein.

EU-Kommissarin Cecilia Malmström verteidigte das Swift-Abkommen in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau. Die USA seien auf fast alle Einwände von EU-Seite eingegangen. Während des gesamten Verhandlungsprozesses habe es enge Kontakte mit dem Parlament gegeben. Dem Parlament sei die nötige Zeit für die Prüfung eingeräumt worden. Allerdings gebe es eine Sicherheitslücke, solange keine Daten an die USA geliefert würden.

Das neue Abkommen sei insbesondere beim Datenschutz deutlich verbessert worden. Zur Datenspeicherfrist sagte die EU-Kommissarin, die USA hätten mit Statistiken belegt, dass für die Terrorbekämpfung und für Gerichtsverfahren oft Daten herangezogen werden müssten, die zwischen drei und fünf Jahre alt seien. Zu Europol gebe es derzeit als Kontrollinstanz keine Alternative.

Quelle : www.heise.de
Titel: Wie Handys die Welt beobachten
Beitrag von: SiLæncer am 24 Juni, 2010, 12:29
Apple überrumpelt seine Nutzer mit einer weitreichenden Forderung: Der iPhone-Konzern will künftig Bewegungsdaten von allen iPads und iPhones erfassen dürfen. Damit ist der Konzern nicht allein - Mobilfunkbetreiber machen das schon lang, und Wissenschaftler entdecken Handys als Sensoren.

Die Nachricht versteckte sich in den Untiefen der Nutzungsbedingungen. Apple hat in dieser Woche seine Software für das iPhone und andere Geräte wie das iPad aktualisiert - und wer sie installieren will, muss vorher einmal sein Okay zu umfangreichen Detailklauseln geben.

Eine davon hat es diesmal in sich.

Denn Apple will jetzt, dass die Nutzer dem Konzern explizit das Recht geben, Bewegungsdaten zu erheben - anonymisiert, aber potentiell immer und überall. Apple will wissen dürfen, wo sich seine Kunden aufhalten. Die Daten sollen bei Nachfrage auch an Diensteanbieter weitergegeben werden. Im Passus zu standortbezogenen Diensten heißt es, der Konzern, seine Partner und seine Lizenznehmer könnten "präzise Standortdaten erheben, nutzen und weitergeben, einschließlich des geografischen Standorts Ihres Apple-Computers oder -Geräts in Echtzeit". Die Standortdaten würden anonymisiert erhoben.

Diese Nutzungsbedingung dürfte ziemlich viele Nutzer überrascht haben - wenn sie ihnen im Wust der Regelungen überhaupt aufgefallen ist. Bewegungsdaten von allen iPads und iPhones erfassen zu dürfen, eröffnet neue Ansätze für Dienste und Werbevermarktung. Aber wirft auch Fragen zum Datenschutz auf.

Apple ist mit seinen Plänen nicht allein. Auch andere Konzerne haben das Potential der Technik entdeckt. Anonymisierte Bewegungsdaten fallen schon heute bei jedem Mobilnetzbetreiber an.

Werbung nach Erfolg und Standort optimieren

Was man mit ihnen herausfinden kann, zeigt ein Beispiel aus dem Alltag. Ein Einkaufszentrum will mehr Passanten anlocken und probiert verschiedene Werbemittel aus - Plakatwände an der einen Straße, Handzettelverteiler an der anderen. Dann messen die Manager des Einkaufszentrums anhand der Handy-Daten, welche Aktion die meisten Passanten anlockt. Die Technik, die sie dafür brauchen, ist nicht mal besonders kompliziert, und die Ergebnisse sind erstaunlich. "Man kann in solchen Fällen messen, aus welcher Richtung die Passanten kommen und wie die Bewegungsmuster sich verändern", sagt der belgische Mathematiker Vincent Blondel.

Blondel hat sich mit den wertvollen Datensätzen beschäftigt, die durch Handy-Nutzer anfallen - mit den Möglichkeiten für Stadtplaner, für Verkehrsforscher und für Mathematiker wie ihn, die soziale Netze erforschen. Der Experte hat vor kurzem eine Konferenz am Massachusetts Institute of Technology (MIT) organisiert, bei der Wissenschaftler Auswertungen von Mobilfunkdaten zeigten. Für Blondel und seine Kollegen sind Mobiltelefone ein riesiges Sensorennetzwerk. Eine Quelle, die die Forschung bislang kaum ausgeschöpft hat.

Zwar ist die gebräuchliche Ortsbestimmung über Antennenpeilung nicht so präzise wie GPS-Lokalisierung, die bei Apple inzwischen Standard ist. Aber sie reicht für viele Einsatzmöglichkeiten aus, und Blondel ist sich sicher: "Man kann sich viele Fälle vorstellen, in denen die Auswertung solcher Daten für kommerzielle Marktforschung interessant ist."

Für lokalisierte Werbung auf Handys zum Beispiel. Google versucht sich daran gerade mit aller Macht - der Konzern will einer der führenden Betriebssystemanbieter für Mobilgeräte werden, um Anzeigen auch auf den Standort des Nutzers zuschneiden zu können. Es liegt nahe, dass das auch ein Grund für Apples neue Bestimmungen war, zumal der Konzern gerade selbst mit dem Dienst iAd in die Anzeigenvermarktung einsteigt.

Vodafone übermittelt Daten an TomTom zur Stauprognose

Die Datenspuren von Handys lassen sich aber auch für andere Zwecke auswerten. Anonymisiert übermittelt zum Beispiel der Mobilfunkanbieter Vodafone in Deutschland und anderen EU-Staaten ständig Bewegungsprofile aus seinem Netz an TomTom - für den Stauprognose-Dienst "HD Traffic". Dessen Grundprinzip: Wo sich Handys auf den Straßen kaum bewegen, gibt es ein Problem. Aus den Handy-Zellen-Daten und den GPS-gestützten "Live-Navis" kann man ableiten, mit welchem Durchschnittstempo sich wie viele Fahrzeuge bewegen.

Vodafone-Sprecher Dirk Ellenbeck legt Wert darauf, dass keine persönlichen Daten weitergegeben werden: "Da kann niemand nachverfolgen, welcher Nutzer sich wo befunden hat. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir diese Daten überhaupt weitergeben dürfen. Wären sie personenbezogen, müssten die Kunden vorab ausdrücklich zustimmen." Die GPS-gestützten Informationen der "Live-Navis", die regelmäßig ihre konkrete Position an TomTom melden, sind Ellenbeck zufolge in Städten elementar für eine brauchbare Stauansage - die Auflösung reiner Handy-Zellen-Daten allein genüge da nicht.

Wohin reisen Touristen?

Auch Wissenschaftler haben anonymisierte Mobilfunkdaten schon oft genutzt - für Verkehrsprojekte. Siemens ermittelt bei einem Forschungsvorhaben in China anhand solcher Daten die Verkehrsdichte. In Israel flossen die Daten von 160.000 Mobilfunknutzern in ein Verkehrsmodell ein. Besonders kreativ waren Forscher in Estland, die schon 2005 anhand von 9,2 Millionen Roaming-Anrufen bestimmt haben, zu welchen Zeiten sich wie viele Touristen in welchen Regionen aufhalten.

14 Universitäten und Forschungseinrichtungen haben im EU-geförderten Projekt Socionical Methoden entwickelt, um bei Katastrophen zum Beispiel in einem vollen Fußballstadion Menschenbewegungen zu erfassen - durch Mobilfunkdaten. Die Technik soll Rettungsdiensten fast live Hinweise geben, wo sie gebraucht werden und wie sie dort hinkommen.

Je spezieller die Fragen, umso präziser die Datenquellen, auf die Forscher zuzugreifen versuchen. Ein Dienstleister für den Flughafen Hamburg hat anhand von Bluetooth-Geräten untersucht, wie sich Besucher durch den Einkaufsbereich zu ihrem Gate bewegen. Das System erkennt und verfolgt Geräte mit aktiviertem Bluetooth-Empfänger so genau, dass kleinteilige anonyme Bewegungsprofile entstehen.

Billigtarife als Bonus für Datenfreigabe?

Die bisher gebräuchliche Handy-Ortsbestimmung über Mobilfunkzellen ist längst nicht so präzise und deshalb für viele Projekte nicht zu gebrauchen - aber das wird sich ändern, sagt Michael May. Er erforscht am Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme (IAIS) neue Verfahren zur Untersuchung und Anonymisierung von Mobilfunkdaten. Die Ortung in Mobilfunkzellen werde exakter und die Verbreitung von Geräten mit GPS und W-Lan größer. "Die Hürden für eine genaue Verfolgung einzelner Nutzer und Nutzergruppen von Mobilgeräten werden in Zukunft nicht technische sein", sagt May. "Die Politik muss entscheiden, welche Auswertung zulässig und gesellschaftlich erwünscht ist."

Klar ist: Für eine kommerzielle Nutzung gibt es schon jetzt rechtliche Grenzen. Handy-Daten dürfen nur dann genutzt werden, wenn eine Identifizierung des Nutzers unverhältnismäßig großen Aufwand bedeuten würde. Sobald es um eine nicht-anonyme Auswertung geht, müssen die Betroffenen ausdrücklich zustimmen. Vielleicht wird es sogar einmal Billigtarife für Menschen mit offenen Bewegungsprofilen geben - man stimmt der Nutzung zu und zahlt dafür weniger.

Wie wird man wirklich anonym?

Das Problem bei der Anonymisierung: Je größer die Datensätze sind, desto leichter kann man die Identität des Nutzers rekonstruieren. Wenn nur Name oder Gerätenummer durch Pseudonyme ausgetauscht werden, lässt sich anhand der Bewegungsmuster schnell herausfinden, wo der Nutzer arbeitet, lebt, wann und wo er Urlaub macht - das kann genügen, um einen Namen zuzuordnen.

Diese Probleme sind zu lösen, indem Pseudonyme regelmäßig geändert werden. Oder man gibt statt individueller Daten nur sogenannte Belastungswerte weiter: Es wird nicht verraten, welches Gerät wann wo war, sondern wie viele Personen sich in einem Zeitraum in einem Gebiet aufgehalten haben.

Wie viel man mit anonymisierten Handy-Daten herausfinden kann, hat Mathematiker Blondel in Belgien gezeigt. Er hat zum Beispiel die Verbindungen von zwei Millionen Handy-Nutzern analysiert - und ermittelt, dass flämische und wallonische Belgier kaum miteinander telefonieren. Das Land ist kommunikativ gespalten.

Blondel ist begeistert davon, wie gut Mobilfunkdaten tatsächliche Netzwerke abbilden. "Diese Daten sind einzigartig", sagt er. "Forscher können erstmals große soziale Netzwerke basierend auf echten Daten untersuchen, statt mit Teilmengen aus Umfragen zu arbeiten."

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Kompromiss für neues SWIFT-Abkommen steht
Beitrag von: SiLæncer am 24 Juni, 2010, 17:40
Im Streit  um den Transfer von Bankdaten aus Europa in die USA zur Terrorismusbekämpfung zeichnet sich eine Einigung ab. Verhandlungsführer des EU-Parlaments, des Ministerrates und der Kommission haben sich darauf verständigt, den Zugriff von US-Behörden auf Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT schärfer zu kontrollieren und langfristig ein eigenes europäisches Auswertungssystem aufzubauen. Dadurch soll die Notwendigkeit der Übermittlung der sensiblen Finanzdaten an die Vereinigten Staaten wegfallen. Alexander Alvaro, innenpolitischer Sprecher der FDP im EU-Parlament und Berichterstatter für das geplante neue SWIFT-Abkommen, sprach von einem "Durchbruch" nach "zähen Verhandlungen". Der Kompromiss trage "den Ansprüchen nach Sicherheit, aber auch der Freiheit und Privatsphäre der EU-Bürger Rechnung".

Abgeordnete der beiden größten Fraktionen im EU-Parlament haben ihre Zustimmung zu der ausgehandelten Linie signalisiert. "Wir wollen ein Votum im Juli", erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Sozialdemokraten, Claude Moraes, am heutigen Donnerstag in Brüssel. So könnte die überarbeitete Übereinkunft bereits am 7. Juli den Segen der Mehrheit der Volksvertreter erhalten und Anfang Juli in Kraft treten. Er sprach von deutlichen Verbesserungen gegenüber dem ursprünglich von der Kommission mit Washington ausgehandelten Text. Die Sozialdemokraten wollen aber noch eine Verkürzung der Laufzeit des Abkommens von fünf auf drei Jahre erreichen. "Wir sind auf einem guten Weg", verkündete auch der Vize-Fraktionsvorsitzende der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), Manfred Weber. Dem CSU-Politiker war es besonders wichtig, dass die EU ein eigenes Programm zur Durchforstung der Überweisungsdaten auf die Beine stellt.

Alvaro freute sich, dass es "für die bekannten Probleme rechtsverbindliche Lösungen" gebe. So werde künftig "ein europäischer Beamter vor Ort in den USA jeden Datenzugriff kontrollieren und gegebenenfalls blockieren können". Langfristig hätten die Abgeordneten "eine rechtsverbindliche Zusage der Kommission und des Rates" erhalten, dass in den kommenden Jahren eine europäische Lösung für die Auswertung der Daten geschaffen werden solle. Abgeordnete der Fraktionen der Linken und der Grünen wollen den Kompromiss dagegen nicht mittragen. "Die große Koalition aus Konservativen und Sozialdemokraten" sei "eingenickt", monierte der grüne Innenexperte Jan Philipp Albrecht. Sie schade damit "nicht nur der Stellung des Parlaments, sondern vor allem der Verhandlungsposition der Europäischen Union gegenüber den USA" in Sachen Datenschutzstandards.

Das Parlament hatte im Februar zunächst eine vom EU-Rat in aller Eile beschlossene Übergangsvereinbarung zur transatlantischen Weitergabe von Bankdaten gekippt und damit die neuen Gespräche über die Fortsetzung der Maßnahme nötig gemacht. Mitte des Monats drohten auch die Spitzen der großen Fraktionen noch mit einer zweiten Blockade des Abkommens, da ihnen der Schutz der Privatsphäre der EU-Bürger wieder nicht ausreichend gewährleistet schien. Auch Datenschützer mahnten in den vergangenen Tagen umfangreiche weitere Verbesserungen an. Die Kommission bestand dagegen auf einer raschen Verabschiedung des Vertrags.

Quelle : www.heise.de
Titel: Deutschland stimmt Swift-Abkommen zu
Beitrag von: SiLæncer am 28 Juni, 2010, 12:20
Deutschland hat dem Swift-Abkommen über die Weitergabe von Bankkunden-Daten an die USA zugestimmt. Dies teilte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) mit. Im Dezember war es über das Thema noch zum Streit zwischen ihm und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gekommen. Bei der Abstimmung über ein Interimsabkommen hatte sich de Maizière nur enthalten, obwohl die Justizministerin ihre Ablehnung deutlich gemacht hatte. Das Interimsabkommen scheiterte dann später im Europäischen Parlament.

De Maizière erklärte: "Das Abkommen enthält insbesondere im Hinblick auf den Rechtsschutz und den Datenschutz deutliche Verbesserungen gegenüber dem Interimsabkommen." So werde die Menge der Daten, die übermittelt werden, möglichst gering gehalten. Berichtigungen, Löschungen und Sperrungen könnten die Betroffenen über die Datenschutzbehörden der jeweiligen Mitgliedstaaten verlangen. Die Datenschützer leiteten die Anfrage an die USA weiter. Auch der Sprecher des Justizministeriums, Anders Mertzlufft, verwies auf die Verbesserungen: "Künftig gibt es keinen Automatismus bei der Datenübergabe des Unternehmens Swift an die USA."

Der Vertrag über die Weitergabe von Daten europäischer Bankkunden an US-Terrorfahnder tritt wahrscheinlich Anfang August in Kraft. In der vergangenen Woche gaben die Sozialdemokraten im Europaparlament ihren Widerstand gegen das Abkommen auf. Somit wird es bei der Abstimmung am 7. Juli im Parlament wohl eine klare Mehrheit geben. Im Februar hatten die Abgeordneten das Interimsabkommen abgelehnt, weil sie die Standards für den Datenschutz nicht erfüllt sahen.

Das Abkommen erlaubt den US-Geheimdiensten den Zugriff auf europäische Bankkundendaten wie Name, Adresse, Empfänger und Höhe einer Banküberweisung, wenn ein Europäer Geld in Länder außerhalb der EU schickt. Im Dezember hatte Leutheusser-Schnarrenberger von der Berliner Opposition scharfe Kritik geerntet, weil sie sich nicht gegen de Maizière durchgesetzt habe.

Quelle : www.heise.de
Titel: Weg (fast) frei für SWIFT-Abkommen zum Bankdaten-Austausch mit den USA
Beitrag von: SiLæncer am 06 Juli, 2010, 09:14
Das monatelang umstrittene Bankdaten-Abkommen wird aller Voraussicht nach im August in Kraft treten können. Nach dem sogenannten SWIFT-Abkommen können Daten des Dienstleisters SWIFT, über den die Banken ihre Transaktionen untereinander und länderübergreifend abwickeln, an US-Strafverfolgungsbehörden und -Geheimdienste zur Terrorbekämpfung weitergeben werden. Dies betrifft laut dem Abkommen Überweisungen in Länder außerhalb der EU und Zahlungen aus solchen Ländern. Die Daten sollen es ermöglichen, die Finanzströme des internationalen Terrorismus zu kappen; ob dies durch die Weitergabe dieser Überweisungsdaten aber effektiv möglich wird, ist auch unter Strafverfolgern umstritten. Und Datenschützer kritisisieren auch weiterhin, dass durch den Vertrag die Bürger- und Menschenrechte in Frage gestellt würden.

Der Rechtsausschuss des Europaparlamentes billigte am Montagabend in Straßburg mit 42 Ja-Stimmen den Vertrag mit den USA. Nun gilt als sicher, dass auch das Plenum des Parlaments am Donnerstag mit großer Mehrheit zustimmt. Acht Ausschussmitglieder stimmten mit Nein.

Ein erstes Abkommen mit den USA war im November vergangenen Jahres – noch gemäß dem EU-Vertrag von Nizza – vom Ministerrat unterzeichnet worden. Im Februar hatte das Parlament dieses Abkommen wegen Datenschutz-Bedenken abgelehnt. Der Text hatte zuvor auch zu Verstimmungen zwischen FDP und Union in der Bundesregierung geführt, weil Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Annahme im Ministerrat durch Enthaltung nicht verhinderte.

Das wegen der Ablehnung des Parlaments ausgehandelte neue Abkommen war im Juni von allen 27 EU-Regierungen gebilligt und Ende des Monats unterschrieben worden. Es kann aber gemäß dem neuen Lissabon-Vertrag nicht ohne Billigung durch das Parlament in Kraft treten. Liberale, Sozialdemokraten und Christdemokraten sind jetzt einhellig für die neue und verbesserte Fassung des Abkommens.

Zu den Änderungen gehört eine Ankündigung, dass die EU innerhalb von zwölf Monaten Pläne erarbeitet, um künftig selbst die Bankdaten auszuwerten und nur noch verdächtige Zahlungsvorgänge an die US-Geheimdienste weiterzuleiten. Neu eingeführt wurde eine Gruppe unabhängiger Prüfer, die die Datenauswertung in den USA kontrollieren können. Auch wurde eine Einspruchsmöglichkeit für Betroffene in den USA geschaffen.

Quelle : www.heise.de
Titel: EU-Parlament verabschiedet neues SWIFT-Abkommen zum Bankdatentransfer
Beitrag von: SiLæncer am 08 Juli, 2010, 13:26
Das EU-Parlament hat am heutigen Donnerstag mit 484 zu 109 Stimmen ein neues  transatlantisches Übereinkommen zur Weitergabe von Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) abgesegnet. US-Behörden können damit von Anfang August an wieder auf die begehrten Bankdaten zugreifen und in ihr darauf basierendes Anti-Terror-Programm TFTP (Terrorist Finance Tracking Program) einspeisen.

Das Abkommen betrifft Daten wie Name, Adresse, Empfänger und Höhe einer Überweisung für Transaktionen in Länder außerhalb der EU und Zahlungen aus solchen Ländern. Die Daten sollen es ermöglichen, die Finanzströme des internationalen Terrorismus zu kappen; ob dies durch die Weitergabe dieser Überweisungsdaten aber effektiv möglich wird, ist auch unter Strafverfolgern umstritten. Das in Belgien beheimatete und Server unter anderem auch in der Schweiz betreibende Unternehmen wickelt nahezu alle grenzüberschreitenden Bankgeschäfte für europäische Banken ab und meldet täglich mehr als 15 Millionen Transaktionen. Das Vorgängerabkommen hatten die Abgeordneten zunächst im Januar gekippt.

Auch der erste Entwurf für eine Neuauflage aus Brüssel stieß bei vielen Parlamentariern zunächst auf Widerstand. "In schwierigem Fahrwasser" sei es Verhandlungsführern der Volksvertreter, des EU-Rates und der EU-Kommission dann aber gelungen, "deutliche Verbesserungen zu erreichen", erklärte der zuständige parlamentarische Berichterstatter, Alexander Alvaro. Laut dem FDP-Abgeordneten schützt die überarbeite Vereinbarung "sowohl Recht der Bürger auf Privatheit als auch auf Sicherheit". Die Forderungen des Parlaments seien erfüllt worden.

Das sehen Datenschützer und Bürgerrechtler anders. So bemängelt die "European Digital Rights"-Initiative (EDRI), dass für den Datentransfer nach wie vor keine Richtergenehmigung erforderlich sei. Stattdessen solle just die Polizeibehörde Europol über Gesuche Washingtons wachen. Die Definition von Terrorismus bleibe ferner vage und das Einschreiten des Rechtswegs für EU-Bürger weiterhin eine holprig Sache. Nach wie vor sei die übermittelte Datenmenge unverhältnismäßig groß, sodass sich eine Spionagegefahr ergebe.

Der Innenexperte der Grünen im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht, sprach von einem Rückschlag für die Verhandlungen um einen verbindlichen Grundrechtsschutz in der Sicherheitszusammenarbeit. Zwar habe das Parlament Korrekturen erreicht, der grundsätzlichen Kritik an der "massenweisen verdachtsunabhängigen Datenweitergabe und den viel zu langen Speicherfristen" sei aber nicht nachgekommen worden. Konservative, Sozialdemokraten und Liberale akzeptierten so "eine Absenkung bisher geltender Rechtsstaatsprinzipien" und riskierten "eine EU-rechtswidrige Regelung".

Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx beäugt das neue Abkommen ebenfalls skeptisch. Es greife in die Privatsphäre der Bürger ein und sei "alles andere als zufriedenstellend", sagte er der Nachrichtenagentur AFP: "Die Mängel müssen in den kommenden Jahren beseitigt werden." Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält der EU-Datenschützer vor allem die generelle Speicherpflicht von fünf Jahren für zu lang. "Überwiegend mit Furcht und Skepsis" sieht Hustinx auch die geplante EU-Initiative, innerhalb von drei Jahren ein eigenes System zum Durchleuchten von Bankkundendaten aufzubauen. Eine kleine Nachbesserung soll es bei der Kontrolle der Verwendung der Finanzdaten in den USA geben. So versicherte Parlamentspräsident Jerzy Buzek, dass er in Einklang mit einem Änderungsantrag darauf drängen werde, die Aufsicht so bald wie möglich nicht allein durch EU-Beamte, sondern unter Mitwirkung parlamentarischer Kräfte durchzuführen.

Quelle : www.heise.de
Titel: SWIFT-Abkommen auch vom Bundestag gebilligt
Beitrag von: SiLæncer am 09 Juli, 2010, 09:29
Wenige Stunden nach dem Europaparlament  hat sich auch der Bundestag hinter das umstrittene Bankdaten-Abkommen Swift gestellt. Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP billigte das Berliner Parlament am Donnerstagabend einen Entschließungsantrag, in dem der überarbeiteten Vereinbarung zwischen der EU und den USA "deutliche Verbesserungen zum Daten- und Rechtsschutz" zugestanden werden. Obwohl die EU-Kommission nicht alle Vorgaben habe umsetzen können, handle es sich um ein "respektables Verhandlungsergebnis", in dem wesentliche Forderungen der Europäer berücksichtigt worden seien.

Nach der Billigung durch das Europaparlament können US-Geheimdienste für die Terrorismusbekämpfung künftig wieder die Daten europäischer Bankkunden auswerten. Das Abkommen betrifft Daten wie Name, Adresse, Empfänger und Höhe einer Überweisung für Transaktionen in Länder außerhalb der EU und Zahlungen aus solchen Ländern, die über den Finanzdienstleister SWIFT abgewickelt werden. Das in Belgien beheimatete und Server unter anderem auch in der Schweiz betreibende Unternehmen wickelt nahezu alle grenzüberschreitenden Bankgeschäfte für europäische Banken ab und meldet täglich mehr als 15 Millionen Transaktionen.

Nachdem die Parlamentarier den ursprünglichen Vertragstext im Februar aus Datenschutzgründen abgelehnt hatten, handelte die EU-Kommission schärfere Kontrollen der US-Anfragen sowie einen verbesserten Rechtsschutz für EU-Bürger aus. Kritiker halten das Abkommen aber weiter für eine weit überzogeneverdachtsunabhängige Sammlung von Daten unbescholtener Bürger, die kaum dazu dienlich sei, die Finanzströme des internationalen Terrorismus zu stoppen.

In dem Bundestags-Beschluss wird das Abkommen gleichermaßen als Baustein für die amerikanische wie für die europäische Sicherheit gewürdigt. Auch Deutschland könne es sich nicht leisten, auf die Erkenntnisse der US-Terrorfahnder zu verzichten.

Auch US-Präsident Barack Obama hat die Zustimmung des Europaparlaments zum Bankdaten-Abkommen am Donnerstag begrüßt. Er sprach in einer schriftlichen Erklärung von einem "wichtigen Werkzeug" zur Terrorabwehr. "Die Bedrohung durch den Terrorismus, mit der die USA und die Europäische Union konfrontiert sind, dauert an, und mit dieser Vereinbarung werden alle unsere Bürger sicherer sein", betonte Obama.

Er hob zugleich hervor, dass das Abkommen bedeutende zusätzliche Datenschutz-Mechanismen enthalte. Der Schutz der Privatsphäre und die persönlichen Freiheitsrechte seien der US-Regierung sehr wichtig. "Wir sind entschlossen, Bürger aller Nationen zu schützen, während wir gleichzeitig fundamentale Rechte aufrechterhalten", hieß es abschließend in der Erklärung.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kritik am beschlossenen SWIFT-Abkommen
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juli, 2010, 18:36
Nachdem das Europarlament das SWIFT-Abkommen durchwinkte, stimmte auch die Mehrheit der Abgeordneten in Deutschen Bundestag für das Bankdaten-Abkommen. Darauf reagiert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit heftiger Kritik.

Das SWIFT-Abkommen soll es amerikanischen Geheimdiensten ermöglichen, Bankdaten von EU-Bürgern zu erlangen und diese zwecks Terrorismusbekämpfung auszuwerten. Abgreifbar wären unter anderem verdächtige Überweisungen aus der EU ins Ausland. Das Abkommen tritt ab dem 1. August in Kraft. Die EU – Kommission hatte zuvor erwirkt, dass strengere Kontrollen die Datenanfragen aus Amerika beschränken.

Der Partei DIE GRÜNEN ist das allerdings nicht genug. Sie ist entschieden gegen das Abkommen und übte nun in einer Stellungnahme heftige Kritik. Der Vertrag würde keinerlei Verbesserung gegenüber dem aufweisen, der bereits im Frühjahr wegen mangelnder Berücksichtigung der Datenschutzgesetze abgelehnt wurde, so Claudia, Roth Bundesvorsitzende der Grünen. Denn „Die Daten sollen auch weiterhin in großen Paketen übermittelt und in den USA für fünf Jahre gespeichert werden“. Der Rechtsschutz innerhalb Europas würde auf ein deutlich niedrigeres Niveau wie dem des US-Rechts abgesenkt. Zudem würde eine juristische Prüfung, welche Daten tatsächlich für die Terrorismusbekämpfung relevant wären, ausbleiben und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes unterlaufen.

Weiter kritisierte Roth die Unbeständigkeit der Parteien, die dem Gesetz zustimmten, obwohl dies nicht ihren Parteizielen entspreche. Die „selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP“ hätte noch beim ersten SWIFT-Abkommen in einem Parteitagsbeschluss mit dem Grünen übereingestimmt und Mindestanforderungen für ein neues Abkommen gestellt. Und „Obwohl nun keine ihrer Forderungen wirklich berücksichtigt wurden, unternahm die FDP und allen voran die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger keinerlei Versuche, einen Stopp des Abkommens im Europäischen Rat zu erwirken oder dort zumindest eine hörbare Kritik einzubringen. In der schwarz-gelben Bundesregierung gibt es derzeit keine Stimme für Bürgerrechte. Die konservativen Hardliner der europäischen Sicherheitspolitik haben somit auch in Zukunft leichtes Spiel.“ Auch an die SPD richtete sich Roth. Die Sozialdemokraten wären dem Druck der spanischen Ratspräsidentschaft und des dortigen sozialdemokratischen Ministerpräsidenten José Zapatero nicht gewachsen und „widerstandslos eingeknickt“.

Die Grünen verdeutlichten, dass sie den „Verlust von politischen Partnern in Datenschutz- und Bürgerrechtsfragen“ bedauern. Dennoch begrüßen sie den „Vorstoß der EU-Justizkommissarin Vivienne Reding“ für ein Datenschutzabkommen im Sicherheitsbereich mit Amerika und werden an diesem mitwirken.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Praktisch keine Auskünfte über die in den USA gespeicherten Finanzdaten möglich
Beitrag von: SiLæncer am 18 Juli, 2010, 11:28
EU-Bürger sollen laut dem jüngst verabschiedeten Abkommen zwischen den Europäischen Institutionen und dem US-Finanzministerium Auskunftsrechte über das Treiben der US-Terrorjäger beim Zugriff auf EU-Banktransfersdaten (Terrorist Finanicial Tracking Programm, TFTP) erhalten. heise online machte die Probe aufs Exempel und versuchte sich beim US-Finanzministerium, bei den EU-Institutionen und bei den nationalen Datenschutzbeauftragten schlau zu machen, wie man nun Auskunft darüber erlangen kann, ob und welche persönlichen Daten beim US-Finanzministerium auf Halde liegen. Bemerkenswert dazu vor allem die Antwort aus dem US-Ministerium: Man bedauere, keine weiteren Informationen zu den Auskunftsverfahren, etwaigen Kosten und Fristen erteilen zu können.

Der künftig für Anfragen zuständige nationale Beauftragter für den Datenschutz kann vorerst noch nicht viel dazu sagen, wie das Verfahren genau aussieht. Die nationalen Datenschutzbehörden sollen laut dem Wortlaut des neuen Vertrages Ansprechpartner für die Bürger des jeweiligen Landes sein und deren Auskunftsersuchen an den Datenschutzbeauftragten des US-Finanzministeriums weiterleiten. Welche Möglichkeiten es für den Bürger und die nationalen Datenschützer gibt, wenn ein Auskunftsersuchen abgelehnt wird, das entziehe sich vorerst der Kenntnis der Experten im Haus, sagte die Sprecherin des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Man werde das ganze wohl auf sich zukommen lassen.

Die Artikel-29-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten hatte bis zuletzt gewarnt (PDF Datei), dass man sich auf der Basis des Abkommens praktisch außerstande sehe, die Datenschutzrechte der EU-Bürger zu gewährleisten. Denn man fungiere hier lediglich als "Poststelle" für die US-Behörden, habe selbst aber keinerlei Möglichkeit, selbst die Einhaltung von Schutzstandards zu überprüfen.

In einem Q&A-Dokument (PDF Datei) des US-Finanzministeriums zu dem neuen Abkommen stehen an erster Stelle der den Europäern zugesagten Änderungen die Zugangsrechte – "einschließlich eines Verfahrens zur Überprüfung, dass individuelle Datenschutzrechte gewahrt wurden". An zweiter Stelle wird der Anspruch auf Löschung oder Korrektur der Daten erwähnt und schließlich wird eine eigene Webseite versprochen, in der das Finanzministerium betroffenen Bürger aufklären will. Die Zusage, dass europäischen Bürgern nun Rechtsmittel in die Hand gegeben werden, wurde auch von den Befürwortern im Europaparlament und von den EU-Mitgliedsstaaten als großer Fortschritt bezeichnet.

Die Nachfrage beim EU-Rat ergibt, dass die Auskunftsrechte möglicherweise überaus beschränkt sind. Laut dem zuständigen Sprecher werden sich nämlich die Auskunftsrechte nicht auf die Daten erstrecken, die zwar als Teil der ganzen Datenpakete übertragen, aber von US-Filtern dann nicht als wichtig erachtet und somit nicht dem US-Finanzbehörden weitergeleitet wurden. Was in den so genannten "non-extracted data" vorliege, davon hätten ja auch die US-Behörden keine Kenntnis. Nicht, dass diese praktisch als Beifang ergatterten Daten sofort gelöscht würden, nein, sie können bis zu fünf Jahren gespeichert werden. Eine solche verdachtslose Vorratsdatenspeicherung auf amerikanischem Boden hatte unter anderem der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx als Fehler (PDF Datei) des Abkommens bezeichnet.

Keine Antwort hat man beim Rat der EU oder beim US-Finanzministerium schließlich auf die Frage, ob die Auskunftsrechte der Bürger sich auch auf früher im TFTP gespeicherte Daten erstrecken. Prinzipiell sei es die Kommission, so heißt es beim Rat, die für Umsetzungsfragen zuständig sei. Die Sprecher der zuständigen Kommissarin Malmström sahen sich zu einer Antwort auf solche offenbar unangenehmen Fragen allerdings diese Woche nicht in der Lage. Vielleicht erhält der Berichterstatter des Parlaments Alexander Alvaro ja irgendwann eine Antwort auf seine seinerseits an die Kommission gerichtete Anfrage zu diesen Themen.

Im Ergebnis müssen Bürger, die erwägen, die über sie in den USA gespeicherten Daten abzufragen, sich wie schon im Fall der Flugpassagierdaten in ein für sie vorerst völlig undurchsichtiges Verfahren begeben. Europas Datenschützer und Datenschutzexperten wie etwa Ralf Bendrath, wissenschaftlicher Mitarbeiter des grünen Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht, beurteilen auch die viel gepriesenen neuen Rechtsmittel, die den EU-Bürgern künftig helfen sollen, ihre Datenschutzrechte gegenüber den US-Behörden durchzusetzen, überaus skeptisch. Auf den einschlägigen Privacy Act der USA, der Bürgern erlaubt, über sich bei Behörden gespeicherte Daten abzufragen, können sich EU-Bürger vor einem US-Gericht nicht berufen, denn er gilt nur für US-Bürger und in den USA wohnende Personen, erläutert Bendrath.

Und was sagt das US-Finanzministerium zur Frage, ob EU-Bürger nun wegen eines TFTP-Widerspruchs vor ein US-Gericht ziehen können und ob man denn gewillt ist, Auskunftsrechte oder gar Ansprüche auf Löschung zu gewähren? Gar nichts.

Quelle : www.heise.de
Titel: Russland: Geheimdienst darf auf Verdacht verhaften
Beitrag von: SiLæncer am 20 Juli, 2010, 21:17
Dem russische Geheimdienst FSB der einst aus dem KGB hervorging wurden nun in einem Gesetz mehr Rechte zugesprochen. Zukünftig darf er russische Bürger verhaften, auch wenn diese keine Straftat begangen haben. Mit dieser Maßnahme will man Extremismus in der Förderation entgegentreten.

Der Föderale Dienst für Sicherheit der Russischen Föderation (FSB) erlangte durch ein vom Staatspräsident Medwedjew herbeigeführtes Gesetz mehr Macht.  Dieses besagt, dass künftig das Ignorieren oder das nicht Befolgen von Anweisungen des FSBs dazu ausreichen um einen Bürger für bis zu 15 Tage in Sicherheitsgewahrsam zu nehmen. Bislang wurden solche Vergehen mit Geldstrafen geahndet. Grund für diese Maßnahme sei die Tatsache, dass man extremistischen Aktivitäten ein Ende setzen wolle.

Weiter ist der Geheimdienst dazu befugt Russen zu verwarnen, wenn die Vermutung besteht, der Bürger könne wegen seinem politischen Verhalten eine Straftat begehen. Die russische Zeitung "Nesawissimaja Gaseta" meint, dass diese Vermutungen durch "anonyme Spitzelberichte" zustande kommen werden.

Das Gesetz wurde erstaunlich schnell von der Duma sowie dem Staatspräsidenten durchgewunken. Vermutlich da bereits im Frühjahr soziale Aufstände die Regierung beunruhigten.

Die Opposition unterstellte dem Kremel nach der Verabschiedung, dass das Gesetz dem FSB ermöglichen, würde so vorzugehen wie der ehemalige KGB. Auch Menschenrechtsbeauftragter Wladimir Lukin verlor kein gutes Wort an dem neuen Beschluss. Es wäre ein Gesetz entstanden, dass das russische Rechtssystem zersetze und dem Vertrauensverlust der Bevölkerung am FSB fördere.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Nun auch Anwälte für Kennzeichnungspflicht bei Polizisten
Beitrag von: SiLæncer am 27 Juli, 2010, 22:25
Nach Amnesty International sprach sich nun auch der Deutsche Anwaltverein für eine Kennzeichnungspflicht bei Polizisten aus. Eine solche Kennzeichnung würde zu einem größeren Vertrauen der Bürger gegenüber der Polizei führen und eine rechtliche Verfolgung unzulässiger Übergriffe der Exekutive vereinfachen.

Dass die Polizei sich auch nicht immer an Regeln und Gesetze hält ist spätestens seit einem Bericht von Amnesty International bewiesen. Allein in Diesem wurde von 138 Fällen berichtet in denen Bürger von der Polizei nicht korrekt behandelt wurden. Es kommt allerdings in den seltensten Fällen zu einer Klage gegen die entsprechenden Beamten, da diese oft nicht zu identifizieren sind. Aus diesem Grunde forderte bereits die Menschenrechtsorganisation Amnesty Internatioal eine Kennzeichnungspflicht damit falsch handelnde Beamten zur Rechenschaft gezogen werden können.

Der Deutsche Anwaltverein folgte nun diesem Beispiel. In einer siebenseitigen Stellungnahme  schildert er, dass eine Identifizerungsmöglichkeit bei Beamten im Einsatz zwingend notwendig wäre. Der Verein argumentiert, dass man dieses Verlangen nicht mit einem pauschalen Misstrauensvotum gegenüber der gesamten Polizei gleichsetzen solle. Vielmehr würde eine solche Kennzeichnung schon vom deutschen demokratischen Rechtstaat vorausgesetzt. Denn eine der tragenden Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates sei die Kontrollierbarkeit staatlicher Macht. Die Polizei, die über weitreichende Befugnisse verfüge, mit denen sie auch oft in die Grundrechte eines Bürgers eingreife, müsse auch unter solch einer Kontrolle stehen.
Weiter würde eine namentliche oder auch nur aus Buchstaben und Zahlen bestehende Kennzeichnung, das Vertrauen der Bürger in die Polizei erhöhen. Zudem sei es eine Selbstverständlichkeit in einer modernen Gesellschaft den Bürgern offen, kommunikativ und transparent entgegenzutreten.

Da eine solche Maßnahme allerdings nicht nur Gutes mit sich bringt, da Kritiker beispielsweise befürchten, dass Familien von Beamten durch eine namentliche Kennzeichnung gefährdet werden, bleibt abzuwarten ob es tatsächlich zu einer derartigen gesetzlichen Regelung kommt.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: Nun auch Anwälte für Kennzeichnungspflicht bei Polizisten
Beitrag von: Jürgen am 28 Juli, 2010, 00:20
Auf meinem Job bin ich vertraglich verpflichtet, stets gut sichtbar ein Namensschild zu tragen.
Mit meinem echten Nachnamen, "natürlich".

Insofern halte ich es für durchaus angemessen, wenn uniformierte Polizisten im Dienst zumindest eine Art eindeutiger Dienstnummer klar erkennbar tragen müssten.
Ich erinnere mich gut, das eine Freundin einmal bei einer Razzia in einer Kneipe von einem  - bzw. dem einzigen anwesenden - Polizeihund unprovoziert gebissen wurde und dass hinterher angeblich weder Hund noch Hundeführer festgestellt werden konnten...

Jürgen
Titel: SWIFT-Abkommen zum Finanzdatentransfer tritt in Kraft
Beitrag von: SiLæncer am 31 Juli, 2010, 11:16
Vom 1. August an können US-Sicherheitsbehörden internationale Finanzströme wieder einfacher durchleuchten. Am morgigen Sonntag tritt die umkämpfte neue transatlantische Übereinkunft zur Weitergabe von Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT  (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) in Kraft. Die in Belgien beheimatete Genossenschaft bündelt Überweisungsinformationen von 9000 Banken aus über 200 Ländern. Über das Netzwerk werden täglich im Durchschnitt rund 16 Millionen Transaktionen und Transfers mit einem Volumen von über 4,8 Billionen Euro abgewickelt.

Washington kann mit dem Inkrafttreten des Abkommens nun erneut auf die begehrten Bankdaten zugreifen und sie in das Anti-Terror-Programm TFTP (Terrorist Finance Tracking Program) einspeisen. Es soll helfen, Finanzquellen des internationalen Terrorismus aufzudecken und zu kappen. Ob dies die Weitergabe der Überweisungsangaben effektiv möglich macht, ist aber selbst unter Strafverfolgern umstritten.

Im Rahmen des SWIFT-Abkommens, dem die EU-Abgeordneten Anfang Juli nach zunächst angekündigtem erneuten Widerstand grünes Licht gaben, werden der Name des Absenders und des Empfängers, die Kontodaten sowie die Summe und der Verwendungszweck einer Überweisung übermittelt. Betroffen sind Europäer, die Geld in Länder außerhalb der EU etwa in die USA, nach Afrika, Asien oder Südamerika transferieren. Überweisungen innerhalb Europas sollen außen vor bleiben. Als problematisch gilt vor allem die Tatsache, dass das in Belgien beheimatete Finanznetzwerk nach eigenen Angaben seine Datensätze mehr schlecht als recht filtern kann: An die US-Behörden gehen so komplette Datenpakete mit beispielsweise allen Überweisungen, die Personen aus Berlin an einem bestimmten Tag oder einer ganzen Woche nach Marokko getätigt haben. Die Informationen werden in den USA in der Regel fünf Jahre lang gespeichert.

Im Vorfeld des Inkrafttreten der Regelungen verschärfte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar noch einmal seine Kritik auch an dem vom EU-Parlament leicht überarbeiteten Abkommen. Dieses entspreche nicht dem durch die Grundrechte-Charta und die allgemeine Datenschutzrichtlinie der EU vorgegebenen Bürgerrechtsniveau und unterlaufe so "unverzichtbare und bewährte Standards", bemängelte der Experte. Es sei zu erwarten, dass der Großteil der an die USA übermittelten Daten Personen beträfen, "die in keinerlei terroristische Aktivitäten verwickelt sind". Weder der Umfang der Informationsübermittlung, noch die Kriterien für den Datenzugriff seien sauber eingegrenzt. Die vorgesehene Speicherdauer sei "unverhältnismäßig", die ermöglichte Datenschutzkontrolle bleibe "lückenhaft".

Als "pikant" bezeichnete Schaar in diesem Zusammenhang, dass mit Europol ausgerechnet eine Behörde über Auskunftsbegehren der USA wachen solle, die zugleich von den US-Diensten mit den aus dem Datenbestand gewonnenen Erkenntnissen versorgt werde. Zwar sehe der Vertrag eine zusätzliche Kontrolle der Datenverarbeitung jenseits des Atlantiks durch unabhängige Prüfer vor, von denen einer durch die EU-Kommission benannt werden solle. Diese hätten jedoch nur eng begrenzte Befugnisse. Bei Verweigerung der Auskunftserteilung erführen zudem weder der Betroffene noch sein nationaler Datenschutzbeauftragter im europäischen Heimatland, ob und gegebenenfalls weshalb jemand in dem US-System gespeichert sei.

Als "einziges Bürgerrechts-Trauerspiel" bezeichnete Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Linksfraktion im Bundestag, den Deal um die Finanzdaten. Das neue Abkommen sei "mit unglaublicher Geschwindigkeit" durch die Volksvertretungen gepeitscht worden. Das Projekt sei den europäischen Regierungen so wichtig gewesen, "dass sie nahezu alle Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte der nationalen Parlamente faktisch unterlaufen haben". Nicht einmal eine ausstehende Beurteilung der Übereinkunft durch den juristischen Dienst des EU-Parlaments zur Kontrolle des Bankdatentransfers sei abgewartet worden.

Das Abkommen ist zunächst auf fünf Jahre begrenzt, verlängert sich aber danach automatisch, wenn er nicht rechtzeitig vorher von einer der beiden Vertragsseiten gekündigt wird. Die EU soll in den nächsten Jahren nach dem Willen der europäischen Volksvertreter ein eigenes System zur Auswertung der Finanzdaten aufbauen und damit den massenhaften Datentransfer beenden. Neuer Streit über diesen Ansatz ist jedoch absehbar, weil einige Mitgliedsstaaten eine solche Fahndung bislang ablehnen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Anonyme Bewerbungen - Bewerbung ohne Namen, ohne Bild und ohne Alter
Beitrag von: SiLæncer am 05 August, 2010, 10:08
Zwei Ministerien wollen künftig auf anonyme Bewerbungen setzen. Hinweise auf Alter, Geschlecht, Familie und ethnische Wurzeln sollen in Bewerbungsunterlagen möglichst unkenntlich gemacht werden. Auch Bundesdatenschützer Peter Schaar begrüßt die Idee anonymer Bewerbungen.
Ohne Namen, ohne Bild, ohne Alter: Ausschließlich die Qualifikation soll aus einer anonymen Bewerbung hervorgehen. Dafür plädiert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Das Bundesfamilienministerium und das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales wollen dies künftig umsetzen.

Mit den anonymen Bewerbungen sollen sich die Bewerbungschancen für diejenigen erhöhen, die normalerweise deutlich verminderte Chancen haben, überhaupt zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden: über 50-Jährige zum Beispiel, Eltern kleiner Kinder oder Migranten.

Eine solche Vorgehensweise sei auch aus Sicht des Datenschutzes zu begrüßen, meint der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Die anonymen Bewerbungen würden alle Angaben enthalten, die der Arbeitgeber in einem ersten Auswahlverfahren benötigt, so Schaar. "Zudem entsprechen sie dem zentralen Grundsatz des Datenschutzes: Datensparsamkeit. Hiernach sollen so wenig personenbezogene Daten wie möglich erhoben, verarbeitet oder genutzt werden."

Der Datenschützer hält den Ansatz zudem für geeignet, "um die zum Teil weitreichenden Recherchen von Arbeitgebern im Internet und in sozialen Netzwerken einzuschränken". Auch das in der Abstimmung befindliche Beschäftigtendatenschutzgesetz sollte hier klare Grenzen setzen, fordert Schaar.

Quelle : www.golem.de
Titel: EU-Kommission zu SWIFT: Daten bleiben anonym
Beitrag von: SiLæncer am 07 August, 2010, 11:06
Bankdaten von unbescholtenen Bürgern, die im Rahmen des Terrorist Finance Tracking Programm (TFTP) an die USA ausgehändigt werden, bleiben laut Michele Cercone, Sprecher von Innenkommissarin Cecilia Malmström, „anonym". Daher können Bürger in Bezug auf solche Daten auch kein Auskunftsrecht geltend machen. Cercone reagierte mit seiner Antwort auf eine ausführliche Anfrage  von heise online vom 15. Juli. Seit dem 1. August ist das zwischen den EU und den USA ausgehandelte und nach wie vor umstrittene TFTP-Programm in Kraft, das den USA den Zugriff auf beim belgischen Bankendienstleister SWIFT gespeicherte Überweisungsdaten zum Zweck der Terrorabwehr und -prävention ermöglicht.
„Stimmt", teilte Cercone, nach fast einem Monat Ermittlungsarbeit der eigenen Experten mit. „Daten, die durch den ausgewiesenen Provider an das US Finanzministerium übertragen worden sind, werden nicht unbeschränkt durchforstet, sondern sind Grundlage spezifischer Suchanfragen, die auf der Basis eines bestehenden Verdachts vorgenommen werden. Daten, die nicht Gegenstand solcher spezifischer Suchanfragen sind, bleiben anonym und das Finanzministerium kann solche Daten nicht ansehen."

Wessen Daten also als „Beifang" auf dem Tisch des US-Finanzministeriums landen, der guckt mit Blick auf ein Auskunftsrecht in die Röhre. Warum diese Daten nicht automatisch nach Abschluss der Ermittlungen gelöscht, sondern 5 Jahre gespeichert werden, hat bei den Verhandlungen offenbar niemand gefragt. Zum Auskunftsverfahren für alle diejenigen, deren Daten das US-Finanzministerium „sehen" kann, verwies Cercone auf den Artikel 5 des TFTP-Abkommens, nach dem jedermann Anspruch auf eine „Bestätigung" des US-Finanzministeriums darüber hat, ob seine Daten missbräuchlich verwendet wurden.

Inwieweit der nationale Datenschutzbeauftragte die Möglichkeit hat, Antworten zu überprüfen, ist nach wie vor unklar. Laut TFTP sind die nationale Datenschützer Adressaten für die Auskunftsersuchen der EU-Bürger und sie müssen gegenüber den EU-Behörden auch deren Identität bestätigen.

Das steht in einer diese Woche von US-Finanzministerium veröffentlichten Anleitung zu den Auskunftsverfahren. Bürger, die Zugang oder Löschung bestimmter Datensätze wünschen, müssen demnach erst einmal selbst die Hosen herunter lassen. „Jede Anfrage sollte eine Kopie des Führerscheins, Passes oder eines anderen offiziellen Dokumentes beinhalten, auf der eine persönliche Unterschrift ist. Die Eingabe sollte angemessen die spezielle Anfrage beschreiben und, wo nötig, die Datensätze beschreiben, nach denen gefragt wird." Wer Daten löschen oder korrigieren lassen will, muss laut dem Text „eine klare Identifikation des Datensatzes, einschließlich einer Beschreibung desselben, des Datums und anderer Details" vorlegen. Außerdem solle man genau mitteilen, was geändert oder für den Zugriff blockiert werden solle.

Eine interessante Antwort gibt das US-Finanzministerium aber doch in seiner Anleitung. Wer Rechtsmittel einlegen wolle, der kann sich laut der Behörde auf zwei gesetzliche Grundlagen berufen, auf den der Administrative Procedure Act (http://biotech.law.lsu.edu/Courses/study_aids/adlaw/), der Bürgern ermöglicht Verfahren und Entscheidungen von Behörden zu widersprechen, und auf den „Freedom of Information Act" (FOIA), das Pendent zum Informationsfreiheitsgesetz. Insbesondere letzteres könnte möglicherweise helfen, die Einsicht in die zufällig mitgespeicherten Daten zu erzwingen.

Cercone verweist in seiner Antwort im übrigen auf weitere einschlägige Gesetze, auf die sich Kläger aus Europa stützten könnten, den so genannten Inspector General Act, Bestimmungen zur Umsetzung von Empfehlungen der 9/11-Kommission aus dem Jahr 2007 sowie das Gesetz über Computerbetrug und -Mißbrauch (Computer Fraud and Abuse Act).

Quelle : www.heise.de
Titel: Rheinland-Pfalz vor Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung
Beitrag von: SiLæncer am 19 August, 2010, 15:19
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am Donnerstag in Mainz nach ersten Beratungen über den Gesetzentwurf im April den Entwurf zur Novellierung  des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) beschlossen. In der Neufassung des Polizeigesetzes werden unter anderem die sogenannte Quellen-TKÜ und die Online-Durchsuchung verankert.

Die rheinland-pfälzische Polizei erhält damit die Befugnis, Programme auf IT-Systemen zu installieren, die ein Mitschneiden von Kommunikation etwa in Form von Internet-Telefonie noch vor einer Verschlüsselung erlauben (Quellen-TKÜ). Voraussetzung für die Maßnahme ist ein richterlicher Beschluss.

Mit der gesetzlichen Zulassung von Online-Durchsuchungen dürfen rheinland-pfälzische Ermittler künftig zudem verdeckt auf Computer von Terrorverdächtigen und Schwerkriminellen zugreifen. Rheinland-Pfalz sei damit das erste Bundesland nach Inkrafttreten des BKA-Gesetzes Anfang 2009, das die gesetzliche Zulassung einer Online-Durchsuchung anstrebe, erklärte Innenminister Karl Peter Bruch (CDU). Die Erfahrungen in Bayern (wo Online-Durchsuchungen bereits seit 2008 möglich sind) und auf Bundesebene zeigten, dass diese Maßnahme "absoluten Ausnahmecharakter" habe, versicherte Bruch. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2008 damals bestehende Länder-Regelungen zur Online-Durchsuchung für verfassungswidrig erklärt , den möglichen Einsatz der Maßnahme stark eingeschränkt und im gleichen Zug ein Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" formuliert.

Das Internet werde zunehmend zur "Vorbereitung polizeirelevanter Gefährdungslagen" genutzt, erklärte der Innenminister von Rheinland-Pfalz nun. Deshalb sei es unerlässlich, "dass die Methoden der Sicherheitsbehörden mit den technischen Möglichkeiten der Terroristen und Kriminellen Schritt halten". Dazu gehört laut Innenministerium auch, "die Polizei zur Unterbrechung oder Verhinderung der Telekommunikation zu ermächtigen, um dadurch in besonderen Gefahrenlagen besonders wichtige Rechtsgüter wie Leib und Leben oder Freiheit einer Person effektiv schützen zu können". Als Beispiel wird hier die Fernzündung von Bomben über Mobilfunkgeräte angeführt.

Aufgehoben wird in der Neufassung des rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes die 2004 erteilte Ermächtigung zum automatisierten Kfz-Kennzeichen-Scanning. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Maßnahme im Jahr 2008 für verfassungswidrig erklärt. Zurückrudern muss Rheinland-Pfalz auch bei der Rasterfahndung, die künftig nicht mehr "bereits im Vorfeld einer konkreten Gefahr" zulässig ist, sondern nur noch "zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person". Auch diese Änderung beruht auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Im Hinblick auf zeugnisverweigerungsberechtigte Berufsgeheimnisträger sehe das neue Landes-POG einen weitergehenden Schutz als das BKA-Gesetz vor, heißt es in Mainz weiter. So dürften außer Geistlichen, Strafverteidigern und Abgeordneten auch Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten die Auskunft bei "polizeilichen Befragungen zur Abwehr von Gefahren für hochwertige Rechtsgüter" verweigern. Diese Berufsgruppen seien zudem "vor verdeckten Datenerhebungen umfassend geschützt". Der Gesetzesentwurf, der nun dem rheinland-pfälzischen Parlament zugeleitet wird, stelle eine "ausgewogene Balance" zwischen den Freiheitsrechten aller und dem Sicherheitsauftrag des Staates zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger dar, resümierte Innenminister Bruch.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schweizer Bundestrojaner stößt auf Widerstand
Beitrag von: SiLæncer am 19 August, 2010, 20:45
Mit seiner Idee, eine weitreichende Überarbeitung des Bundesgesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) durchzuführen, ist die Schweizer Bundesregierung auf heftigen Widerstand gestoßen. Von Parteien über die Internetgemeinde bis zu den Providern wird Kritik an der Maßnahme laut.

Oft genug wird Politikern vorgeworfen, dass sie sich nicht an die moderne digitale Welt anpassen. Der Bundesrat, das oberste Exekutivorgan der Schweiz, ist da anders. Er wollte eine Revision des "Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs"(BÜPF) vornehmen, damit das Gesetz den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden kann. Teil dieser Überarbeitung waren Bestimmungen wie die Verdoppelung der Aufbewahrungsfrist von Daten auf 12 Monate, die Pflicht aller Internet-User sich zu identifizieren oder auch die Erlaubnis für Ermittlungsbehörden zur Implantierung von "Informatikprogrammen in ein Datensystem". Mit solchen Trojanern wäre es möglich, Tastaturanschläge mitzulesen, die Inhalte von Festplatten zu scannen oder sogar ein an den Computer angeschlossenes Mikrofon in eine Wanze umzufunktionieren. In der Schweiz wird, bevor ein wichtiger Gesetzesentwurf im Parlament eingebracht wird, eine sogenannte Vernehmlassung durchgeführt. Hierbei wird ein Vorentwurf zusammen mit einem erläuternden Bericht den Kantonen, Parteien und anderen interessierten Kreisen zugesandt, die sich dann, ebenso wie Nicht-Adressaten, dazu äußern können.
 

Gegen den nun vorgelegten Gesetzesentwurf hat sich eine Front des Widerstandes in der Schweiz gebildet. So sprechen Blogger und Kommentatoren im Netz von einer "Aushöhlung der Bürgerrechte" und vom "Überwachungswahn der Beamten in Bern". Doch die Internetgemeinde ist nicht allein mit ihrer Kritik. Auch die Parteien laufen Sturm gegen den Entwurf. Pascal Gloor, Partei-Vizepräsident der Schweizer Piratenpartei, sieht zwar die Notwendigkeit, die Polizei mit Mitteln zur Bekämpfung von Verbrechen auszustatten, warnt jedoch vor Fehlentwicklungen. "Es sind viele kleine Schritte, die wir im Namen der Sicherheit akzeptieren. Und plötzlich haben wir einen Überwachungsstaat", so Gloor. Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) sprach vom "schwersten denkbaren Eingriff in die Privatsphäre", die Schweizerische Volkspartei (SVP) kritisiert die zu niedrigen Hürden für einen Einsatz der Trojaner, die FDP sorgt sich um "schwerwiegende Folgen" für die betroffenen Computer und sogar die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) meldet "gewisse Vorbehalte" an. Auch Internet-, Post- und Fernmeldeanbieter wehren sich gegen die Revision. Sie sollen die Überwachung durchführen sowie die Kosten dafür übernehmen. Dies stehe "in krassem Widerspruch mit den Interessen der Kunden" und sei eine "Verletzung fiskalischer Grundsätze und verfassungsmässiger Prinzipien". Die Chancen für den Einsatz eines Bundestrojaners in der Schweiz scheinen nicht sonderlich gut zu stehen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: “Freiheit statt Angst” Demo am 11. September geplant
Beitrag von: SiLæncer am 22 August, 2010, 11:15
Ein breites Bündnis zahlreicher Gruppierungen und Vereine ruft dazu auf, erneut für mehr Bürgerrechte, Datenschutz und ein freies Internet auf die Straße zu gehen. Die Neuauflage der Demonstration "Freiheit statt Angst" findet am Samstag, den 11. September in Berlin statt.

(http://static.gulli.com/media/2010/08/thumbs/370/fsa-header.jpg)
Auch wenn man die Politiker bisher eher wenig für dieses Thema begeistern konnte, in der Bevölkerung ist der Datenschutz schon ein wenig angekommen. Spätestens die Vielzahl der Datenschutzskandale konnte dafür sorgen, dass sich immer mehr Personen Sorgen um ihre privaten Angaben machen. Nachdem sich in den vergangenen Monaten viele Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) wendeten, wurde kürzlich auch die Klage gegen ELENA eingereicht. Doch die bereits realisierten Gesetze und Pläne in Berlin gehen bekanntlich weit über ELENA und die VDS hinaus.

Nach Ansicht der Organisatoren der geplanten Demo müssen die Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene gekippt werden, um hierzulande eine Neuauflage oder eine mögliche Wiedereinführung zu verhindern. In Deutschland sind die Internetsperren vorerst vom Tisch. Doch auf EU-Ebene oder bei unseren Nachbarländern noch lange nicht. Denn vertrauliche Daten werden beispielsweise auch im Namen der Europäischen Union gesammelt. "Im Aktionsplan zum sogenannten “Stockholmer Programm” ist der massive Ausbau europäischer Sicherheitsarchitekturen, die Aufrüstung an den Außengrenzen Europas und eine Zusammenführung von verschiedenen EU-Datenbanken vorgesehen. Damit wird nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet. Auch die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten sollen dadurch beschnitten werden."

Die Macher der Demo warnen vor einer zunehmenden Vermischung der Kompetenzen von Polizei, Geheimdiensten und Militär. Auch werden immer häufiger polizeiliche Aufgaben an private Sicherheitsdienste und andere Firmen abgetreten. Die Überwachung jedes einzelnen Bürgers nimmt zu und führt uns immer weiter von einer offenen und wirklich freien Gesellschaft weg.

Die diesjährige Demonstration “Freiheit statt Angst 2010" beginnt am Samstag, den 11. September um 13.00 Uhr auf dem Potsdamer Platz in Berlin. Gleichzeitig rufen die Organisatoren dazu auf, sich am internationalen Aktionstag “Freedom not Fear” zu beteiligen. Der Zeitpunkt der Demo wurde sicher nicht zufällig ausgewählt. Dieses Datum dürfte seit dem Jahr 2001 vielen Menschen in Erinnerung bleiben. Zudem begründen sich auf internationaler Ebene zahlreiche Gesetze, die unsere Überwachung perfektioniert haben, auf die Geschehnisse des 11. September.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen können hier (http://blog.freiheitstattangst.de/?page_id=2) eingesehen werden.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Zu wenig Spenden - Demonstration "Freiheit statt Angst" im kleineren Rahmen
Beitrag von: SiLæncer am 26 August, 2010, 21:07
Die Organisatoren der für den 11. September 2010 geplanten Demonstration unter dem Motto "Freiheit statt Angst" müssen sparen. Stattfinden soll die Veranstaltung, die den Trend zu immer mehr Überwachung kritisiert, aber in jedem Fall. Nur fällt der verringerten Spendenbereitschaft unter anderem ein Auftritt einer Band zum Opfer.

(http://www.golem.de/1008/77510-3721-Freiheit-Kamera.png)
Das Organisationsbüro  bestätigte Golem.de, dass die Durchführung der Demonstration selbst nicht gefährdet ist. Sie ist angemeldet und soll in jedem Fall stattfinden. Zuvor hatte der Anwalt Thomas Stadler gebloggt, die Veranstaltung stehe "auf der Kippe".

Laut den Veranstaltern müssen aber durch die nicht wie erwartet eingegangenen Spenden einige geplante Maßnahmen gestrichen werden. So soll es nach bisherigem Stand keinen Auftritt einer Liveband geben, auch Werbung in Berlins öffentlichen Verkehrsmitteln über das sogenannte "Berliner Fenster" wird es nicht geben.

2009 Kosten von über 45.000 Euro

Bereits Anfang August 2010 hatten die Organisatoren einen Spendenaufruf veröffentlicht, in dem sie auch die Kosten der letztjährigen Veranstaltung zusammenfassten. Für die Technik der Kundgebung, Toiletten, aber auch Werbung und Anwaltskosten waren 2009 über 45.000 Euro zu bezahlen. Bis fünf Wochen vor dem 11. September 2010 gingen aber lediglich Zusagen über rund 20.000 Euro ein - ein Großteil wurde bis dahin noch nicht überwiesen.

Die Demonstration "Freiheit statt Angst" findet seit dem Jahr 2006 mindestens einmal jährlich statt, 2009 kamen dabei nach Angaben der Organisatoren über 25.000 Menschen auf dem Potsdamer Platz in Berlin zusammen. Mehr als 150 Organisationen unterstützen den Aufruf zur nächsten Veranstaltung, darunter der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Chaos Computer Club, FoeBuD e.V. und Wikileaks.

Quelle : www.golem.de
Titel: Datenschutz: ein codex digitalis für die Online-Welt
Beitrag von: SiLæncer am 31 August, 2010, 17:09
Über 500 Datenschützer besuchten die diesjährige Sommerakademie  des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig Holstein. Während gleichzeitig das Landesverfassungsgericht das Wahlrecht Schleswig Holsteins für verfassungswidrig  erklärte, bemühte man sich um ein grundlegend neues Datenschutzrecht, einen codex digitalis universalis, der neben der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN Bestand haben könnte.

In Kiel wurden Facebook und Google abgewatscht, aber auch als Akteure eines großen Sozialexperimentes auf einen hohen Thron gehoben. Was ist eigentlich, wenn diese Global Players auf ihre Weise eine lex mercatoria durchsetzen wie die Handelsleute im Mittelalter, die sich nicht sonderlich um nationale Befindlichkeiten kümmerten? fragte der Jurist Gerrit Hornung in seinem Vortrag (PDF-Datei (https://www.datenschutzzentrum.de/sommerakademie/2010/sak10-hornung-regelungsinstrumente-im-virtuellen-raum%20.pdf)). Daraus könnte ein Gewohnheitsrecht des virtuellen Raumes entstehen, in dem die Konzerne ihre eigenen Standards setzen und nationale Vorgaben unterlaufen. Ein solches Verhalten zeige Google, das die Mails seines E-Mail-Dienstes scannt, um personalisierte Werbung zu ermöglichen. Damit werde das Fernmeldegeheimnis des § 88 Absatz 3 Telekommunikationsgesetzes unterlaufen, was Google ignoriert.

Gegen das "Gewohnheitsrecht" der Konzerne soll ein codex digitalis auf internationaler Ebene einen rechtsverbindlichen Gegenpunkt setzen. Wie Thilo Weichert ausführte (PDF-Datei (https://www.datenschutzzentrum.de/sommerakademie/2010/sak10-weichert-begruessung.pdf)), soll der codex digitalis analog zur Grundrechtecharta der Europäischen Union (PDF-Datei (http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf)) ein umfassender Grundrechtsschutz für die digitale Welt sein. Einzelstücke wie eine "Lex Google StreetView" oder Maßnahmen gegen Facebook seien dagegen untauglich Flickschustereien. Eigentlich gehe es um nichts weniger als um einen universal gültigen codex:
"Unser Ziel ist es, diese Diskussion über die Ländergrenzen hinweg nach Europa und in die ganze Welt zu tragen. Unsere ersten Überlegungen zum Titel der heutigen Veranstaltung waren „codex digitalis universalis“. Bei der weiteren Planung wurde uns schnell klar, dass wir zunächst kleine, nationale Brötchen backen müssen. Aber unser Anspruch und unser Ziel bleiben eindeutig, eine freiheitliche und demokratische Weltrechtsordnung zu erreichen. So wichtig es nach dem zweiten Weltkrieg war, sich im Rahmen der UNO auf eine – analoge – Menschenrechtscharta zu einigen, so dringend ist es heute, eine universelle Grundrechtsordnung für die digitale Welt anzustreben."

Nationale kleine Brötchen der besonderen Art tischte Max Stadler auf, der parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium. Er skizzierte die aktuellen Arbeiten am Arbeitnehmer-Datenschutz, wobei er ausdrücklich am Verbot der heimlichen Videoüberwachung festhielt, welches von Arbeitgeberseite kritisiert wird. Stadler skizzierte deren Befugnisse nach dem neuen Gesetz als abgestuften Regelmechanismus: Je mehr sich ein Verdacht gegen einen Arbeitnehmer erhärtet, desto mehr Zugriffsrechte hat der Arbeitgeber auf die angefallenen Daten. Der Datenschutz dürfe nicht die Supernanny der Nation werden, erklärte Stadler, freute sich aber auf die Einrichtung einer Stiftung Datenschutz, die etwa Vergleichstests von Antivirenprogrammen nach dem Vorbild der Stiftung Warentest durchführen und so "präventiv wirkende Gütesiegel" vergeben soll. Allerdings müsse noch die Finanzierung der Stiftung geklärt werden. Schließlich wünschte sich Stadler einen codex digitalis nach Art des Thermopapiers in Telefaxgeräten, auf dem die Informationen mit der Zeit verblassen. Für den 20. September kündigte er eine hochrangige Sitzung von Justiz- und Innenministerium an, auf der die Frage der Geodaten mit größter Dringlichkeit besprochen werden soll.

Weitere Vorträge kamen vom Bundesbeauftragten Peter Schaar und vom BSI-Präsidenten Michael Hange. Schaar mokierte sich über die Naivität von Datenschutzvorschlägen wie der Idee des Google-Chefs Eric Schmidt, der für jeden Menschen das Recht auf einen Neuanfang mit 21 bis 28 Jahren unter einem anderen Namen gefordert hatte. Solch ein Neuanfang sei nur mit einer Gesichtsoperation zu haben. Schaar warb für seine Idee eines zentralen Widerspruchsregisters gegen Veröffentlichungen von Daten im Internet und zeigte sich enttäuscht über die mangelnde Diskussionsbereitschaft in seinem neu eingerichteten Webforum zur Zukunft des Datenschutzes. Als ersten Schritt für einen codex digitalis universalis sah er Verhandlungen zwischen Spanien, Frankreich und Deutschland über gemeinsame Richtlinien zum Datenschutz, die vom auswärtigen Amt geführt werden sollen. BSI-Chef Hange stellte die Normierungs- und Gremienarbeit seines Amtes in den Vordergrund. Als größte Herausforderung für den Datenschutz der Zukunft nannte er das Thema "Smart Metering", wenn etwa Stromzähler Datenprofile von Hausbewohnern erfassen.

Marit Hansen, die stellvertretende Leiterin des Datenschutzzentrums, beschäftigte sich mit dem Thema Kontrollverlust (PDF-Datei der Folien (https://www.datenschutzzentrum.de/sommerakademie/2010/SAK2010-KontrollverlusteDurchIT-100830.pdf)) in zwei Varianten. Für den Informatiker stelle sich die Frage, ob es beweisbar sicheren Code geben kann. Ist dies nicht der Fall, weil er mit Software Programme schreibt, deren Sicherheit er nicht kenne, müssen andere Mechanismen her. Vor diesem Hintergrund plädierte Hansen für "Bananen-Software" mit Auto-Update-Funktionen, weil auch die IT-Sicherheit in Programmen nachreifen müsse. In einem zweiten Schritt untersuchte Hansen, wie der Kontrollverlust bei Bürgern ankommt. Das Spektrum reiche von Apathie und Passivität bis hin zu Forderungen von Kontrollbedürftigen, denen Placebo-Kontrollen angeboten werden.

Dass nach diesem Schema Datenschützer zu den Kontrolleuren gehören, die eine "Informationsangst" erfahren, zeigte die Umfrage, die unter den 500 Teilnehmern über Problemfelder des Datenschutzes durchgeführt wurde. Die Vorratsdatenspeicherung, die Datensammlungen von Facebook und anderen sozialen Netzwerken und der Arbeitnehmer-Datenschutz belegten dabei die ersten Plätze. Themen wie die elektronische Gesundheitskarte, der elektronische Personalausweis und Google/Suchmaschinen bildeten das Mittelfeld. Keine oder kaum Probleme sahen die versammelten Datenschützer beim Datenaustausch von SWIFT, bei der kommenden Volkszählung und bei den Sensornetzen sowie dem Smart Metering. Mit nur 27 Nennungen belegte die Datensammlung bei Hartz-IV-Anträgen den allerletzten Platz. Ob Langzeitarbeitslose einen codex digitalis brauchen oder eben nicht, weil ihre Daten vollständig erfasst sind, ist eine spannende Frage.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verfassungsbeschwerde gegen BSI-Gesetz eingereicht
Beitrag von: SiLæncer am 01 September, 2010, 10:08
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Grünen-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde (PDF-Datei (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/Beschwerdeschrift_BSIG_publ.pdf)) gegen das seit August 2009 geltende Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (PDF-Datei (https://www.bsi.bund.de/cae/servlet/contentblob/639500/publicationFile/36124/bsiges2009_pdf.pdf;jsessionid=F2D03E7D2A8D7C72198E767BA43B05FE)) eingereicht. Wieland erklärte laut Mitteilung, die kurz BSI-Gesetz genannten Regelungen ermächtigten zu einer grenzenlosen Vorratsdatensammlung. Breyer ergänzt, "dass die dem BSI erlaubte Kommunikations- und Surfprotokollierung direkt durch den Staat erfolgen und sogar die aufgerufenen Internetseiten umfassen soll, macht die Regelung von Grund auf verfassungswidrig, wenn man die Maßstäbe des Verfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung zugrunde legt".

Das Gesetz soll dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Mittel an die Hand geben, um Angriffe auf die IT-Infrastruktur des Bundes abzuwehren. Demnach darf das BSI zur Bekämpfung von Schadprogrammen alle "Protokolldaten" einschließlich personenbeziehbarer Nutzerinformationen wie IP-Adressen, die bei der Online-Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltungseinrichtungen des Bundes anfallen, unbegrenzt speichern und automatisiert auswerten. Vor allem E-Mail-Adressen sollen dabei aber herausgefiltert und durch Pseudonyme ersetzt werden, um die Erstellung von Kommunikationsprofilen zu verhindern.

Dabei werde auch jede Nutzung öffentlicher Internetportale von Bundesbehörden erfasst, erläutern Breyer und Wieland in einer Mitteilung. Es könne beispielsweise ermittelt werden, wer sich auf dem Internetportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über Impotenz informiert hat. Die Ermächtigung sei auch unter Sicherheitsgesichtspunkten überflüssig. Das zeige sich daran, dass sie bis heute nicht angewendet worden sei. "Durch dieses Gesetz ist das BSI zum Bundesamt für Unsicherheit in der Informationstechnik geworden. In grotesker Weise wird verkannt, dass der Bürger nicht nur einen Anspruch auf Sicherheit durch den Staat, sondern auch einen Anspruch auf Sicherheit vor dem Staat hat", erklärte Wieland.

Quelle : www.heise.de
Titel: Zukünftig strengere Geheimhaltung bei Indect
Beitrag von: SiLæncer am 03 September, 2010, 17:40
Das EU-weite Überwachungsprojekt INDECT zog viel Kritik auf sich. Statt mit Veränderungen am Konzept versuchen die Verantwortlichen, der Unzufriedenheit mit Intransparenz zu begegnen: künftig sollen weitaus weniger Informationen über das Projekt öffentlich gemacht werden. So sollen sich die an der Entwicklung Beteiligten besser auf ihre Arbeit konzentrieren können.

Das Projekt richtete nun einen "Etihkrat" ein, der künftig entscheiden soll, welche Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zudem soll der Ethikrat, der eher die Aufgaben einer PR-Abteilung wahrnimmt, Argumentationshilfen und eine argumentative Linie vorgeben. Offenbar will man so verhindern, dass die laut gewordene Kritik die Mitarbeiter des Projekts demotiviert und von der Arbeit ablenkt. "Für alle, die an INDECT mitarbeiten, ist es entmutigend, dass sie einen signifikanten Teil ihrer Zeit mit Erklärungen verbringen müssen, worum es bei dem Projekt nicht geht, anstatt zu forschen", heißt es in den "Schlussfolgerungen" zum ersten Bericht des Ethikbeirats des von der EU-Kommission geförderten INDECT-Projekts. Insbesondere von Medien und Internet-Aktivisten fühlt man sich missverstanden.

Das Projekt Indect soll eine vernetzte Überwachungs-Infrastruktur schaffen und dadurch die innere Sicherheit in Europa verbessern. Dies stieß - insbesondere bei Datenschützern und Bürgerrechtlern - auf Kritik und Misstrauen. Es ist fraglich, ob die nun verhängte Geheimhaltung daran viel ändern wird.

Künftig sollen "Themen, die sich negativ auf die Polizeiarbeit, die nationale und öffentliche Sicherheit, oder das Ansehen der Beteiligten auswirken könnten" nicht mehr veröffentlicht werden. Was in diese Kategorie fällt, bestimmt der Ethikrat. Kritiker könnten darin leicht mangelnde Kontrolle und somit die Gefahr eines Machtmissbrauchs sehen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Kritik an Plänen für "Stiftung Datenschutz"
Beitrag von: SiLæncer am 08 September, 2010, 12:50
Im Kampf um die Sicherheit sensibler privater Informationen hat der oberste Datenschützer in Rheinland-Pfalz der Bundesregierung Fehler vorgeworfen. Die von der schwarz-gelben Koalition geplante "Stiftung Datenschutz" sei der falsche Weg, erklärte der Landesdatenschutzbeauftragte Edgar Wagner. Dem Experten zufolge ist die Unabhängigkeit einer solchen Stiftung gefährdet, da sie mit Geld aus der Wirtschaft finanziert werden soll.

Wagner begrüßte zwar, dass Berlin sich um das Thema kümmere. "Eine von der Bundesregierung abhängige und von der Wirtschaft mitfinanzierte Stiftung wird dem Datenschutz aber nicht weiterhelfen, sondern die Stellung der Datenschutzbeauftragten schwächen", erklärte Wagner. So sei es fraglich, ob der Internetriese Google als ein möglicher Stiftungsfinanzierer ein Programm unterstütze, das nachher vor den Diensten des Konzerns warne. Besser ist es Wagner zufolge, vielfältige Aufklärungsangebote in den Bundesländern zu fördern.

Union und FDP hatten das Ziel einer "Stiftung Datenschutz" in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Die Einrichtung soll den Bürgern – ähnlich wie die Stiftung Warentest – Orientierungshilfe geben und informieren, wo privaten Daten womöglich Gefahr droht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Piratenpartei veröffentlicht Indect-Dokumente
Beitrag von: SiLæncer am 10 September, 2010, 21:11
Die Piratenpartei hat auf ihrem Server zwei Dokumente aus dem von der EU geförderten Indect-Forschungsprogramm veröffentlicht. Daraus geht im Detail hervor, welche Überwachungstechnologien im Rahmen von Indect entwickelt werden sollen.

Die europäischen Polizeibehörden würden gerne beobachten können, was genau die EU-Bürger so treiben – online und offline. Mit Hilfe einer kontinuierlichen Überwachung sollte es möglich werden, kriminelles Verhalten automatisch zu erkennen. Um die dafür benötigten Technologien zu entwickeln und zu testen, wurde Anfang des vergangenen Jahres auf Initiative der Polnischen Plattform für Heimatschutz das Programm Indect ins Leben gerufen. Das Programm wird aus dem siebten Rahmenprogramm der EU finanziert.

Sicherheit durch Überwachung

Indect steht für Intelligent Information System Supporting Observation, Searching and Detection for Security of Citizens in Urban Environment, übersetzt: Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung der Beobachtung, Suche und Erkennung für die Sicherheit von Bürgern in der urbanen Umgebung. Auf der Website des Projekts wird betont: "Indect ist ein Forschungsprogramm. Die Liste der Ziele umfasst keinerlei globale Überwachung irgendeiner Gesellschaft."

Was tatsächlich im Rahmen von Indect entwickelt wird, geht aus Dokumenten hervor, die jetzt von der Piratenpartei veröffentlicht worden sind. Die beiden Dokumente mit den Titeln "D1.1 Report on the collection and analysis of user requirements (http://files.piratenpartei.de/indect/INDECT_Deliverable_D1.1_v20091029.pdf)" und "Evaluation of Components, D9.4 WP9 (http://files.piratenpartei.de/indect/INDECT_Deliverable_D9.4_v20100127.pdf)" enthalten detaillierte Beschreibungen der vorgesehen Funktionen eines universellen Überwachungssystems. Darunter findet sich beispielsweise die Verarbeitung von Ton- und Bildaufnahmen aus Videoüberwachungskameras und die Überwachung von Websites mit Hilfe von "Sprachverarbeitung und Text-Mining".

Agenten im Netz

Dabei wird ein glober Überwachungsansatz verfolgt. Im Evaluationsdokument wird ausdrücklich betont, dass eine Überwachung ausschließlich "verdächtiger" Websites nicht ausreichend sei, da "Websites ihre Identität ändern und neue Websites ins Bild kommen." Folglich müsse ein System entwickelt werden, das das "Netz durchforstet", um "automatisch Websites zu finden, die möglicherweise kriminelle Verwendung finden".

Software-Agenten sollen die Aufgabe übernehmen, "automatisch und kontinuierlich öffentliche Ressourcen wie Websites, Diskussionsforen, UseNet-Gruppen, Fileserver, P2P-Netzwerke und individuelle Computersysteme zu überwachen". Dabei sollen "Inhalt und Verkehrsdaten" erfasst werden. Aus den gesammelten Daten sollen dann durch "Beziehungsmining" die Verhältnisse von Personen untereinander ermittelt und grafisch dargestellt werden.

Überwachungsdrohnen in der Luft

"Mobile Objekte" wie "Individuen, Fahrzeuge und Objekte" sollen unter anderem durch den Einsatz von unbemannten Fluggeräten (Unmanned Aerial Vehicles, kurz UAVs) praktisch in Echtzeit überwacht werden. Die erfassten Bewegungsdaten sollen dann für Offiziere im Außendienst auf "digitalen Vektorkarten" dargestellt werden, um "den Aufenthaltsort von bewegten Nutzern vorherzusagen und die Kontrolle von Überwachungsmaßnahmen zu unterstützen."

Der Polizei zur Hand

Alle gesammelten Erkenntnisse sollen den Polizeibehörden über ein zentrales Portal zur Verfügung gestellt werden. Die im System über Kriminelle gespeicherten Informationen könnten in Strafverfahren als "Beweismaterial [...] vor Gericht nützlich sein", heißt es in der Beschreibung von "Zielsetzung 4.2: Erfassung von Verhaltensprofilen bekannter Krimineller".

Am Indect-Programm arbeiten Hochschulen und Unternehmen aus verschiedenen EU-Staaten sowie die nordirische Polizeibehörde mit. Aus Deutschland sind beteiligt: die InnoTec DATA GmbH & Co. KG, die Firma PSI und die Universität Wuppertal.

Quelle : www.golem.de
Titel: Tausende demonstrieren für Datenschutz auf Großdemo in Berlin
Beitrag von: SiLæncer am 11 September, 2010, 18:22
(http://www.heise.de/imgs/18/5/6/8/5/5/9/f02b9be1974c9489.jpeg)
Zum Auftakt der Kundgebung "Freiheit statt Angst" am heutigen Samstag in Berlin machten Redner vor allem gegen die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten, den elektronischen Einkommensnachweis (ELENA), Websperren sowie die elektronische Gesundheitskarte  mobil. "Die Regierung hat gelernt", warnte die Journalistin Anne Roth vor einem "Schäuble im Schafspelz" unter Anspielung etwa auf Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der sich in der Öffentlichkeit mit Forderungen nach neuen Überwachungsprojekten stärker zurückhält als seine Vorgänger. Aber auch der CDU-Politiker wolle  die verdachtsunabhängige Protokollierung elektronischer Nutzerspuren, den Bankdatenaustausch sowie die Bundeswehr im Innern. Sein neuestes, in der Praxis bereits ohne Ankündigung vorangetriebenes Projekt sei es, "die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten aufzulösen".

"Es werden alle weiter beobachtet, die durchs Raster fallen", sagte Roth, die zusammen mit ihrem Lebensgefährten Andrej Holm monatelang wegen dessen "Hang zur Heimlichkeit" angesichts des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der Organisation "militante gruppe" von Sicherheitsbehörden überwacht wurde. "Aber wir lassen uns nicht kontrollieren", rief die Aktivistin. "Wir sind gemeinsam gegen Überwachung." Mit der vierten Großdemonstration für Datenschutz in Folge werde erneut deutlich, "dass es wieder eine Bewegung für Freiheit" gebe. Die Veranstaltung im vergangenen Jahr, an der sich mehrere zehntausend Bürger beteiligt hatten, habe der Politik erst gezeigt, was sie mit ihrem Drängen auf Sperren im Rahmen des umkämpften Zugangserscherungsgesetzes "verschlafen" habe.

Frank Bsirske, Chef der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, begrüßte, dass das Bundesverfassungsgericht mittlerweile in seinem Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung "grundlegende Maßstäbe" aufgestellt habe. So dürfe der Bürger durch Überwachungsmaßnahmen "nicht unter Anpassungsdruck" geraten. Gebe es ständig Anzeichen, beschattet zu werden, "ist die Demokratie in Gefahr". Pressefreiheit brauche Informantenschutz. Auch die Meinungsfreiheit könne sich nur "ohne Vorzensur" entfalten. Bei der Vorratsdatenspeicherung dürfe daher "keine Kompromisse" geben: "Sie muss endgültig abgeschafft werden." Dies sei auf EU-Ebene nun zu verankern. Deutschland habe in den vergangenen 80 Jahren genug Erfahrungen damit gesammelt, dass "Datensammlungen missbraucht werden können".

Beim Vorstoß der Regierung zum Arbeitnehmerdatenschutz befürwortete Bsirske das geplante "Verbot heimlicher Videoüberwachung". Andererseits bringe der Entwurf neue Überwachungsbefugnisse für Arbeitgeber mit sich, etwa im Bezug auf Verbindungs- und Inhaltsdaten der Telekommunikation. Selbst "auf Verdacht hin" dürften Daten erhoben werden. So würde etwa die "Schnüffelei bei der Deutschen Bahn", vor deren Konzernrepräsentanz am Potsdamer Platz die Demonstration startete, "legalisiert". Man habe bei ver.di zudem beschlossen, den mit ELENA drohenden "Exzess an Datensammelwut" nicht umzusetzen. An die Politik appellierte er, das schon "zum Himmel stinkende Projekt" endgültig zu begraben. Nicht zuletzt plädierte er dafür, den Grundsatz der Datensparsamkeit stärker zu berücksichtigen, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern und "die Medienkompetenz auch hinsichtlich des Urheberrechts zu stärken".

(http://www.heise.de/imgs/18/5/6/8/5/5/9/44f381fc73976461.jpeg)
"Wir sind gemeinsam gegen Staatswillkür und Datengier", betonte Martin Grauduszus von der Freien Ärzteschaft. Er machte eine "neue Protestkultur" in Deutschland aus, an der die Politiker nicht mehr vorbeikämen. Die Menschen begehrten auf "gegen die Bürgerferne ihrer Regierenden". Am Beispiel von ELENA und der elektronischen Gesundheitskarte machte der streitbare Arzt darauf aufmerksam, dass "die Würde des Menschen auf dem Seziertisch" liege und "zur Datenschnüffelei" freigegeben sei. So werde durch die "E-Card" im Gesundheitswesen etwa das "unverzichtbare Bollwerk der ärztlichen Schweigepflicht" durch die im Hintergrund bereits angelegten "riesigen Server" zur Datenzusammenführung hinweggefegt. Eine solche weitere "Vorratsdatenspeicherung in Reinkultur", die "schlimmer als die Google-Krake" sei, müsse nötigenfalls wieder vom Verfassungsgericht gestoppt werden.

(http://www.heise.de/imgs/18/5/6/8/5/5/9/92bc62df5f661331.jpeg)
Auch der Anmelder der wieder von einem breiten Bündnis  von Nichtregierungsorganisationen und Parteien getragenen Demo, padeluun von der Datenschutzvereinigung FoeBuD, wies auf die Justiz als immer wieder geforderte Regulierungsinstanz für den Gesetzgeber hin. So hätte die Bewegung innerhalb von 14 Tagen 22.000 Unterstützer für eine Verfassungsbeschwerde gegen ELENA und 14.000 gegen das Gesetz für die geplante neue Volkszählung zusammengebracht. Als nächstes werde man "gegen das Zensurgesetz" zur Erschwerung des Zugangs zu rechtswidrigen Seiten vorgehen, kündigte der Mitausrichter des "Big Brother Award" an. Dieses müsse weg, sodass die Anwälte der Bürgerrechtler derzeit an der Klage in Karlsruhe arbeiteten.

Im Anschuss machte sich bei strahlendem Sonnenschein ein knapp ein Kilometer langer Protestzugs mit mehreren Wagen sowie bunten Fahnenträgern der beteiligten Parteien, einem antikapitalistischen und einem antifaschistischen Block und der obligatorischen "Datenkrake" auf den Weg durch die östliche Innenstadt vorbei am Auswärtigen Amt und historischen Gebäuden am Boulevard Unter den Linden zurück zum Ausgangspunkt. Teilnehmer reckten Plakate und großflächige Transparente mit Aufschriften wie "Stoppt die willkürliche Datenspeicherung", "Lauscher zu, wenn ich telefoniere" oder "Privacy is not a crime" in den Himmel. Auch ein sich als "Google Street View"-Kamerawagen ausgebendes Auto war am Start. Vertreter des Organisationsteams gingen von rund 7500 Demonstranten und einem sichtbaren Rückgang der Teilnehmerzahl im Vergleich zu den beiden Vorjahren, da derzeit "das Feindbild" fehle. Der Kampf um die Bürgerrechte und gegen den Überwachungswahn spiele sich aber zunehmend auf vielen verschiedenen Ebenen ab.

Zu Beginn der Abschlusskundgebung erinnerte Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung daran, dass der Einsatz verbrecherischer Mittel nicht dadurch besser werde, dass er von einer gewählten Regierung ausgehe. Unter Anspielung auf den neunten Jahrestag des 11. Septembers 2001 erklärte er, dass kein Terroranschlag es rechtfertige, "Killerdrohnen" einzusetzen oder personenbezogene Informationen über EU-Bürger unkontrolliert an die USA auszuliefern.

Quelle : www.heise.de
Titel: Offenerhaushalt.de - Wohin fließt das Staatsgeld?
Beitrag von: SiLæncer am 21 September, 2010, 16:55
Was passiert mit dem Steuergeld? Welches Ministerium bekommt welchen Anteil? Das Onlineangebot Offenerhaushalt.de visualisiert diese Informationen aus dem Bundeshaushalt.

(http://www.golem.de/1009/78129-4245-offenerhaushalt_hp.jpg)
Was passiert eigentlich mit den Steuern, die wir jedes Jahr bezahlen? Die Antwort darauf gibt der Bundeshaushalt, den das Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Doch wer kann oder will sich schon durch tausende Seiten durcharbeiten? Das Internetangebot Offenerhaushalt.de illustriert, welches Ministerium wie viel Anteil an den Steuereinnahmen des Bundes erhält.

Rechteckige Ministerien

Der Staatshaushalt wird mit Hilfe eines Rechtecks visualisiert, das wiederum in verschiedene farbige Rechtecke unterteilt ist. Diese repräsentieren die Etats der einzelnen Ministerin: Je größer das Rechteck, desto mehr Geld bekommt das Ministerium. Den Löwenanteil - über ein Drittel des Staatsetats - bekommt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Will der Nutzer wissen, wie das Ministerium seinerseits seinen Etat unter seinen Ressorts aufteilt, klickt er auf das Rechteck eines Ministeriums und erhält ein neues Rechteck, das wiederum in farbige unterteilt ist.

Hinter dem Angebot steht eine Gruppe namens Tactical Tools, die nach eigenen Angaben "mit aktueller Webtechnologie Politik-Software und Werkzeuge für engagierte Bürger und für eine offene, transparente Demokratie zum Mitmachen" entwickelt.

Mehr Transparenz

Ziel von Offenerhaushalt.de sei, offenzulegen, "wie der Staat die Mittel seiner Bürger einsetzt", schreiben die Entwickler auf der Seite. "Wir sind uns sicher, den Bundeshaushalt damit leichter verständlich zu machen. Dadurch möchten wir einen Beitrag dazu leisten, Regierungshandeln transparenter und nachvollziehbarer zu machen."

Quelle : www.golem.de
Titel: Privatadressen - Einwohnermeldeämter verkaufen an Datenhändler
Beitrag von: SiLæncer am 04 Oktober, 2010, 14:00
Datenhändler kaufen Adressen im Tausenderpaket bei deutschen Bürgerämtern ein. Das amtliche öffentliche Verzeichnis der Einwohnermeldeämter steht dafür offen. Pro Datensatz nehmen die Behörden 5 bis 15 Euro.

Die Einwohnermeldeämter verkaufen Privatadressen auch an Datenhändler. Das berichtet das ZDF-Wirtschaftsmagazin Wiso unter Berufung auf die Behörde. "Es kommt schon vor, dass mit einer Anfrage 1.000 Adressen vermittelt werden", sagte Klaudia Zurth, Abteilungsleiterin im Bürgeramt Berlin, zu Wiso.

Der Zugriff auf die Bürgerdaten ist gebührenpflichtig, die Preise sind bundesweit uneinheitlich: Das Bürgeramt Berlin kassiert fünf Euro pro Adresse, in München liegt der Preis pro Adressdatensatz bei 15 Euro. Der Eintrag in das amtliche öffentliche Verzeichnis unterliegt in Deutschland der Meldepflicht und beinhaltet Namen, Staatsangehörigkeit, Religionsgemeinschaft, gegenwärtige und frühere Adresse, Familienstand und Kinder.

Bundesdatenschützer Peter Schaar hat gegenüber Wiso den Handel mit Bürgerdaten kritisiert: "Im Internetzeitalter hat das eine neue Qualität gewonnen. Diese Daten werden verwendet, um Profile zu aktualisieren, um den Adresshandel gegebenenfalls noch effizienter und noch ertragreicher zu gestalten." Das Bundesinnenministerium kündigte gegenüber Wiso an, zu prüfen, ob Melderegisterauskünfte "neu austariert werden müssen". Das Unternehmen Euro-Pro Gesellschaft für Data Processing aus Grävenwiesbach hat dem Magazin erklärt, von Meldeämtern Adressen bekommen zu haben. Die Firma bietet Bonitätsprüfungen für Privatpersonen und Firmen an.

Im Juni 2008 waren bereits durch ein Datenleck beim Behördensoftwarehersteller HSH Daten der Einwohnermeldeämter in 200 Kommunen über das Internet frei zugänglich. Wer eine Mausbewegung über einen Link zu einer Demoversion einer Onlineauskunft machte, erhielt den voreingestellten Benutzernamen und das Passwort für die Datenbank. Wurden mit der Installation das Auslieferungspasswort und der Benutzername vom Betreiber nicht geändert, war es möglich, auf das Informationsregister zuzugreifen und Einwohnerdaten zu lesen. Von den 40 Betreibern des Informationsregisters waren einige betroffen, räumte der Hersteller ein.

Quelle : www.golem.de
Titel: Verfassungsschutz erwägt Akten-Digitalisierung
Beitrag von: SiLæncer am 08 November, 2010, 10:34
Der Verfassungsschutz will seine bisher nur auf Papier vorliegenden Akten einscannen, um zukünftig eine Volltextsuche und weitere verbesserte Recherchemöglichkeiten nutzen zu können. Datenschützer warnen jedoch vor dieser neuen Form der Aktenrecherche. Diese widerspreche geltendem Recht, so die Kritiker.

Bisher liegen die meisten Berichte und Akten der Verfassungsschutz-Behörden von Bund und Ländern lediglich in Papierform vor. Nun will man diese jedoch digitalisieren, um eine effizientere Recherche, aber auch eine bessere Weitergabe von Informationen an andere Behörden zu ermöglichen.

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern sind aufgrund der in den Akten enthaltenen sensiblen Informationen besorgt. "Google darf nicht das Vorbild für die Recherche in den Dateien von Polizei und Verfassungsschutz sein", sagte der Stuttgarter Datenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil, der Gastgeber der Konferenz. Damit spielt er auf die Tendenz von Google an, enorme Mengen an Daten zu digitalisieren und öffentlich zur Verfügung zu stellen.

Die Datenschützer befürchten, dass durch die Digitalisierung der Akten auch die Privatsphäre komplett unbeteiligter Personen verletzt werden könnte. Klingbeil erklärte: "In den Akten befinden sich auch Daten von Personen, gegen die sich die Maßnahmen der Behörden gar nicht gerichtet haben, zum Beispiel weil sie zufällig bei der gleichen Veranstaltung waren wie ein Verdächtiger. Wenn künftig solche Namen zentral recherchierbar sind, wäre die Zweckbindung der Datenverarbeitung nicht mehr zu gewährleisten". Er berichtete, die umfassende Datensammlung liege in der Natur des Verfassungsschutzes begründet, da dieser oftmals auch präventiv tätig werden müsse. Die Behörde dürfe daher "auch Erkenntnisse zu legalem Verhalten und mit noch unklarer Relevanz registrieren".

Dementsprechend ist der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar der Ansicht, dass für die Digitalisierung der Verfassungsschutz-Akten zunächst eine Gesetzesänderung erforderlich sei. Dabei müsse man jedoch äußerst vorsichtig vorgehen, um keine verfassungsmäßig garantierten Grundrechte zu verletzen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Hausdurchsuchungen bei offensichtlich Unschuldigen
Beitrag von: SiLæncer am 15 November, 2010, 09:07
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück lässt die Wohnungen von Trojaneropfern von der Polizei durchsuchen und deren Rechner beschlagnahmen

Am Donnerstag den 29. April 2010 klingelten beim Windows-Fachmann Andreas S. um 8 Uhr morgens zwei Polizisten, die ihm einen Gerichtsbeschluss aushändigten und mehrere Stunden lang seine Wohnung durchsuchten, wobei sie besonders auf kleine Behältnisse achteten - angeblich, weil sich darin USB-Sticks befinden könnten. Sogar eine "Durchsuchung der Person" war in dem Beschluss angeordnet, blieb S. aber erspart. Anschließend nahmen sie einen PC, einen Laptop und zwei externe Datenträger mit.

Zur Begründung führten die Polizisten an, S. habe sich offensichtlich Malware eingefangen. Der Durchsuchungsbeschluss sprach von Malware-Verbreitung via Facebook und einem "Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Ausspähens von Daten, der Datenveränderung u.a." Allerdings, so stellte sich später heraus, fungierte kein Rechner des Durchsuchten als Zombie, über den Straftaten begangen wurden. Und man wollte auch nicht prüfen, ob der Besitzer diese Straftaten selbst beging. Vielmehr hatte das Amtsgericht den Durchsuchungsbeschluss nur deshalb ausgestellt, weil Ermittler den Download einer als JPEG-Bild getarnten Malware auf dessen Rechner registrierten.

(http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33653/33653_1.jpg)
Ganz besonders intensiv untersuchten die Polizisten ein silbernes Etui für Visitenkarten mit etwa 4 Millimeter nutzbarer Innenabmessung. Daneben zum Vergleich ein USB-Stick.

Tatsächlich hatte sich S. professionell mit Malware beschäftigt und in dieser Funktion unter anderem mit Softwareanbietern wie Avira und Malwarebyte zusammengearbeitet. Dabei hatte er am 18. April unter anderen Malware-Programmen auch eine Datei namens "s1.jpg" heruntergeladen. Die heruntergeladenen Schädlinge installierte S. in einer sicheren Sandbox und untersuchte sie mit dem Universal Extractor. Bei der Bilddatei war ihm schon zu Anfang der Analyse aufgefallen, dass die ersten Bytes in der ASCII-Darstellung "MZ" lauteten, was auf ein Programm hindeutete.

All dies teilte er den Polizisten bereits vor der Durchsuchung mit, ohne dass sich diese von der Beschlagnahme der Computer abbringen hätten lassen. Weil ihm die Beamten erklärten, dass sie die Geräte aufgrund des Durchsuchungsbeschlusses ohnehin mitnehmen würden und er bei einer "freiwilligen" Herausgabe mit einer schnelleren Rückgabe rechnen könne, widersprach er der Sicherstellung zuerst nicht.

Nach der Durchsuchung schraubte sich S. aus alten Computerteilen einen Ersatzrechner zusammen und verfasste einen Brief an die Polizeiinspektion Celle, in dem er all dies noch einmal schriftlich darlegte und darauf hinwies, dass sich auf dem Rechner unter anderem ein wichtiger Schriftverkehr mit einer anderen Behörde befand. Zudem stellte er klar, dass die von ihm untersuchten Malware-Dateien verschlüsselt auf seinem Rechner lagern und machte der Polizei das Angebot, sie zu entschlüsseln, worauf diese allerdings nicht antwortete. Darauf hin wandte sich der Windows-Fachmann an den Rechtsanwalt Emanuel Schach, der am 3. Mai Beschwerde gegen die Durchsuchung und die Beschlagnahme einlegte.

Als das Amtsgericht dieser Beschwerde nicht nachgab, erwirkte Schach im Oktober einen Beschluss des Landgerichts, nach dem der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts aufgehoben und die beschlagnahmte Hardware herausgegeben werden musste. Außerdem ordnete das Landgericht die Löschung der kopierten Daten an (Az.: 247 Gs (140 UJs 11147/10) 1737/10). In der Begründung bezieht sich die Instanz ausschließlich auf die Besonderheit, dass S. die Malware nicht unabsichtlich und zufällig, sondern absichtlich und zur Analyse herunterlud, weshalb eine Auswertung des Rechners und der Datenträger zur Feststellung des "genauen Infektionsweges" und des "genauen Wirkungsbereichs" nicht geeignet waren. Auf die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen bei Personen, die sich unbeabsichtigt Malware herunterluden, geht der Beschluss nicht ein.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück teilte Telepolis auf Anfrage mit, dass Durchsuchungen bei Unbeteiligten nach §105 StPO zulässig sind. Dabei muss allerdings besonderer Wert darauf gelegt werden, dass diese auch verhältnismäßig - also nicht nur geeignet, sondern auch erforderlich und angemessen - sind. Darüber, wie die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Osnabrück diese Verhältnismäßigkeit genau prüften, geben die beiden Stellen allerdings keine Auskunft und können deshalb auch Zweifel daran nicht ausräumen.

Das fängt bereits bei der Angemessenheit an: Für viele Menschen stellen Hausdurchsuchungen und Rechnerbeschlagnahmen einen wesentlich schlimmeren Eingriff dar, als die für ein Vergehen angedrohten Strafen. Vor die Wahl gestellt, würden sie auch unschuldig einen Strafbefehl im unteren vierstelligen Bereich akzeptieren, wenn sie dadurch verhindern können, dass ihre Alltagsgeschäfte für unbestimmte Zeit blockiert sind und fremde Menschen ihre persönlichsten Bilder und Briefe durchsuchen. Zudem ist solch ein Ereignis durch die Erfahrung eines relativ vollständigen Ausgeliefertseins durchaus dazu geeignet, Menschen in ähnlicher Weise zu traumatisieren wie ein sexueller Übergriff.

Auch S. klagt seitdem über Schlafstörungen und Albträume und musste sich von seinem Arzt mehrere Wochen lang mit Beruhigungsmitteln behandeln lassen. Inwieweit die Staatsanwaltschaft Osnabrück solche Wirkungen des sehr schweren Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung, die körperliche Unversehrtheit und die Menschenwürde bei der Anordnung der Durchsuchung berücksichtigte, bleibt offen.

Zudem ist fraglich, ob man mildere Mittel in ausreichendem Maße prüfte: Die Frage, warum die Funktionsweisen des Trojaners nicht dadurch ermittelt wurden, dass man ihn in Zusammenarbeit mit Experten auf einem Testsystem installierte, bleibt auch auf Nachfrage unbeantwortet. Hinsichtlich der Möglichkeit einer vorherigen Ankündigung heißt es lapidar, dass dem Betroffenen nach § 33 StPO "in der Regel kein vorheriges rechtliches Gehör gewährt" wird. Doch wären Durchsuchungen bei offensichtlich Unschuldigen nicht geradezu klassische Beispiele für Konstellationen, die nicht der Regelfall sind?

Das Amtsgericht begründete seine Entscheidung, erst zu "schießen" und dann zu fragen, mit einem Verweis auf § 33 Absatz 4 StPO und damit, dass S. vor der Durchsuchung möglicherweise Daten gelöscht hätte. In der Vergangenheit, so der zuständige Richter, hätten Trojaneropfer "Datenträger nicht freiwillig herausgegeben", "oder aber erst nach vorheriger Löschung von Daten (privaten Bildern, privaten Texten, Dateien, bei denen der Zeuge befürchtete, sich der Strafverfolgung auszusetzen, wie z. B. Tauschbörsenprogrammen)". Fragen danach, ob es denn Hinweise gab, dass sich der Trojaner über persönliche Daten und Filesharingprogramme verbreitet, lassen sowohl das Amtsgericht als auch die Staatsanwaltschaft Osnabrück konsequent unbeantwortet - egal, wie oft man sie stellt.

Auch hinsichtlich der Erforderlichkeit solcher Eingriffe zur Untersuchung einer bereits bekannten Schadsoftware ergeben sich angesichts des Umfangs, in dem man Antworten verweigert, durchaus Zweifel. Darüber hinaus ist sogar offen, ob Durchsuchungen und Beschlagnehmen von Opferrechnern zur Ermittlung der Täter - die offenbar selbst die Staatsanwaltschaft außerhalb Deutschlands vermutet - grundsätzlich geeignet sind. Sinnvoller erschiene hier eine Feststellung eventueller Nutznießer, die sich aber eher durch die Verfolgung von Geldströmen als durch die von Infektionswegen ermitteln lassen.

Der Nichtraucher S. vermutet, dass die Durchsuchung der kleinen Behältnisse, in die seinen Angaben nach gar keine USB-Sticks passten, eventuell dazu gedient haben könnte, "Beifang" in Form von Marihuana oder anderen verbotenen Substanzen zu produzieren. Neben positiven Auswirkungen auf die Statistik hätte dies den potenziellen Nebeneffekt gehabt, dass auch eine rechtswidrige Durchsuchung im Nachhinein legitimiert gewesen wäre.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestreitet gegenüber Telepolis, dass sie auf "Beifang" aus gewesen sei, und meint sogar, dass man bei solchen Anlässen gefundene "Raubkopien" oder jugendpornografisches Material "nicht weiter verfolgen" würde. Wie dies mit dem Legalitätsprinzip zu vereinbaren ist, das Behördenmitarbeiter dazu zwingt, entdeckte Straftaten ohne Ausnahmen zu verfolgen, kann oder will man nicht sagen.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Daten- und Verbraucherschützer nehmen Bundesregierung in die Zange
Beitrag von: SiLæncer am 06 Dezember, 2010, 16:10
Der Verbraucher- und der Datenschutz könnte im Internet unter die Räder kommen. Davor warnen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Beide Themen würden auch beim morgigen IT-Gipfel der Bundesregierung zu kurz kommen, sagte Schaar laut einer Mitteilung. Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssten als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden, forderte vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Den Anfang dieses Monats vorgelegten Datenschutz-Kodex der Internetwirtschaft bezeichneten der Bundesdatenschutzbeauftragte und der vzbv als ersten guten Schritt, es gäbe aber noch Mängel. Billen kündigte an, die Umsetzung der Selbstverpflichtung kritisch zu begleiten und zu prüfen, ob sie als Alternative zu einer gesetzlichen Regelung taugt. Den ebenfalls am 1. Dezember von Bundesinnenminister Thomas de Maizière vorgelegten Gesetzentwurf kritisierten Schaar und Billen als "deutlich zu kurz gesprungen". Es sei zu hoffen, dass dies lediglich erste Gedanken zur Neugestaltung des Datenschutzes im Internet seien. Schaar forderte – ähnlich wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – eine umfassende Modernisierung des Datenschutzes.

In einem 5-Punkte-Katalog fordern die Daten- und Verbraucherschützer, den gesetzlichen Rahmen zu verbessern. Dazu gehöre beispielsweise ein verbrieftes Widerspruchsrecht der Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer Daten im Internet. Zweitens sollten freiwillige Selbstverpflichtungen mit Kontrollen und Sanktionen bei Nichteinhaltung begleitet werden. Verbraucher- und Datenschutz sollten drittens international durchgesetzt werden. Viertens müssten bei der Entwicklung neuer Technik die Erfordernisse des Datenschutzes frühzeitig berücksichtigt werden. Datenerhebung und -verarbeitung sollten fünftens transparent gestaltet werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: De Maizières neue Superbehörde: Verstößt sie gegen das Grundgesetz?
Beitrag von: SiLæncer am 15 Dezember, 2010, 15:51
(http://static.gulli.com/media/2010/12/thumbs/370/BKA-Logo.jpg)
Bisher hat niemand die Folgen des jüngsten Vorschlags von Thomas de Maizière wirklich bis zum Ende durchdacht. Werden BSI, Bundespolizei und das BKA zu einer einzigen Bundespolizei mit Leitungsebene im Bundesinnenministerium zusammengeführt, so käme dies einer zentral gelenkten Behörde gleich. Die Gewalt der Polizei teilt unser Grundgesetz aber nicht zufällig auf 16 verschiedene Bundesländer auf.

Am 9. Dezember 2010 übergab die Regierungskommission unter der Leitung des früheren Berliner Innensenators Dr. Eckart Werthebach dem amtierenden Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maiziére, ihren Bericht. Die Ausarbeitung enthält diverse Vorschläge zur „Optimierung der Arbeit der Sicherheitsbehörden unter Berücksichtigung der Schnittstellen“. Doch hinter dem harmlos klingenden Konzept steckt weit mehr, als auf den ersten Blick zu erkennen ist. Unter der Leitung des Bundesinnenministeriums (BMI) soll künstlich zusammengefügt werden, was dem Grundgesetz widerspricht und von seiner Struktur her überhaupt nicht zusammen passt. Auch deshalb würde eine Gesamtleitung der drei bisher eigenständigen Polizeien bzw. dem BSI im Bundesinnenministerium eingerichtet werden. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
 
Das BKA - ein unersättliches schwarzes Loch?

Zu einem der wichtigsten Bestandteile der neuen Superbehörde würde die jetzige Bundespolizei werden. Sie verfügt an den Bahnhöfen größerer Städte über ihre eigenen Dienststellen, in Großstädten sind es sogar mehrere. Die Bundespolizei ist unter anderem flächendeckend für die Sicherheit aller Bahnstrecken und auch auf sämtlichen Flughäfen für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Somit wäre es im Rahmen der jetzt vorgeschlagenen Organisationsregelung, was so harmlos klingt wie ein neuer Haarschnitt, ein Leichtes, Schritt für Schritt die Mitarbeiter des BKA bundesweit einzusetzen.

Die Zusammenlegung von Polizeibehörden ist aber an sich nichts Neues, sie hat schon vor vielen Jahren begonnen. So wurde die Bahnpolizei Anfang der 90er in den Bundesgrenzschutz integriert, womit der Bundesgrenzschutz plötzlich und tagtäglich in ganz Deutschland präsent war. Im Jahre 2004 wandelte man den Bundesgrenzschutz in die heute noch bestehende Bundespolizei um. Deren Mitarbeiter verrichten Landauf, Landab ihren Dienst in Flughäfen, Freihäfen, auf sämtlichen Bahntrassen die unser Land durchqueren als auch in den deutschen Bahnhöfen. Sie sind außerdem beliebte Verstärkungskräfte für besondere polizeiliche Aufgaben. So bei CASTOR-Transporten, G 8-Treffen in Heiligendamm und so weiter.

(http://static.gulli.com/media/2010/12/thumbs/370/1984-by-EpoCALYPsE.jpg)
Aber schon jetzt kommt es zu einer gewollten Zusammenarbeit zwischen Bundeskriminalamt (BKA) und dem Generalbundesanwalt (GBA). Problematisch ist vor allem, dass nachrichtendienstliche und polizeiliche Aufgaben miteinander vermischt werden, die nicht zusammen gehören. Der GBA ist ein staatsanwaltschaftliches Strafverfolgungsorgan mit rund 200 Mitarbeitern. Diese verfolgen Straftaten, die die innere Sicherheit des Staates durch terroristische Anschläge, Landesverrat oder Spionage bedroht. Das dem Generalbundesanwalt zugeordnete und weisungsabhängige BKA ist aber nur für die Verbrechensbekämpfung und nicht für nachrichtendienstliche Aufgaben zuständig. Die GBA bedient sich aber in seiner Alltagsroutine regelmäßig nachrichtendienstlicher Methoden und Mittel. Ist eine strikte Trennung zwischen polizeilichen und nachrichtendienstlichen Methoden für die Bundeskriminalpolizei, dem BKA, schon jetzt kaum mehr möglich, so würde man nach der Fusion eine inhaltliche Trennung komplett ausschließen. Diese Vermischung würde aber nicht zufällig passieren.

Auch steht im Grundgesetz zum Thema Superbehörde einiges geschrieben. So ist die Polizei bis auf wenige klar definierte Ausnahmen Ländersache. Dies ist auch eine Folge der negativen Erfahrungen von zentralen Behörden des Naziregimes. Würde man das Konzept der Werthebach-Kommission 1:1 in die Realität umsetzen, würde man sich also sehr weit von den Vorgaben des Grundgesetzes entfernen oder müsste dieses abändern. So einfach, wie sich Herr Werthebach und seine Kommissionsmitglieder sich das vorgestellt haben, wird man diese Zwangsfusion aber nicht umsetzen können. Der Öffentlichkeit diese grundlegenden Veränderungen als reine Organisationsneuregelung verkaufen zu wollen, weil man keine Befugnisse verändern würde, funktioniert schlicht und ergreifend nicht. Oder vielleicht doch?

Doch damit nicht genug. Die Befürchtungen der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e.V. gehen noch weiter darüber hinaus. Sie befürchten, das Bundesinnenministerium (BMI) könnte auf die Idee kommen, auch noch die Aufgaben und Befugnisse des Zolls mit in die neue Behörde zu integrieren. Und tatsächlich kritisierte der neue Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, dass die Reformvorschläge der Werthebach-Kommission genau deshalb zu kurz greifen würden.

Die "Kritischen" machen sich aber mittel- bis langfristig betrachtet noch aus anderen Gründen Sorgen. Wenn das BKA in Deutschland erst einmal flächendeckend installiert wäre, könnte man auf die Idee kommen, den Landeskriminalämtern weitere Aufgaben zu entreißen. Das BKA könnte argumentieren, dass sie mit ihren Spezialabteilungen wie der kriminologischen Forschung oder der hochwertigen Kriminaltechnik besser für die Bearbeitung der gehobenen Kriminalitätsbekämpfung geeignet seien. Alles oberhalb eines Kleinkriminellen wäre dann über kurz oder lang im Aufgabenbereich der neuen gigantischen Superbehörde verankert. Wenn, ja wenn es das Grundgesetz nicht geben würde.
 
Nach gut Dünken Führungspositionen besetzen!

Im Spiegel Online Forum schrieb ein langjähriger Mitarbeiter der Polizei, dass die Pläne von de Maizière nur ein Ziel haben. Man will damit dem BMI Optionen schaffen, um nach gut Dünken die Führungspositionen des BKA mit Beamten der Bundespolizei zu besetzen. Und das BKA selbst wurde ja erst vor zwei Jahren mit zahlreichen neuen Befugnissen ausgestattet. In Wiesbaden würde die angekündigte Entmachtung konkret so aussehen, dass an oberster Stelle die Leitungsebene des Bundesinnenministeriums steht. Darunter die 5.600 hoch spezialisierten Kriminalbeamten und die über 40.000 Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei. Diese handeln bisher zumeist im Truppenverband und sind eigenständige Arbeit nur im Einzelfall gewohnt.

(http://static.gulli.com/media/2010/12/thumbs/370/CWP-Website-Images-010.jpg)
Bei Spiegel Online berichten Insider, dass man sich 60 Jahre Bundeskriminalamt nicht einfach kaputt machen lassen will. BKA-Präsident Ziercke soll zudem eingeschnappt gewesen sein, weil man ihn nicht frühzeitig einweihte. Erste durchgesickerte Aussagen von ihm besagen, dass er sich intern gegen die Fusionspläne ausgesprochen hat. Ein öffentliches Statement steht aber noch aus.
 
Bürger präventiv belauschen, zentral handeln?

Der Berufsverband „Die Kritischen“ fordert derweil die Kollegen dazu auf, zunächst ihre Hausaufgaben zu machen, wie die Angleichung der Sicherungsstandards für Flugfracht an jene für Flugpassagiere. Man kritisiert, nur wenige der BKA-Gesetze seien bisher vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. So wurden damals umfassende Regelungen zum Lausch- und Videoangriff erlassen, weil es nach Auffassung des Gesetzgebers keine überwachungsfreien Räume geben dürfe. Auch andere Regelungen zur Rasterfahndung, dem Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern, IMSI-Catchern und vieles mehr werden von Kritikern infrage gestellt Handelt es sich bei §§ 20a bis 20x des BKA-Gesetzes gar um Folterinstrumente eines Schnüffelstaates? Das "(...) alles im präventiven Bereich, noch bevor überhaupt eine Straftat vorliegt." Schon mit diesen geheimdienstlichen Instrumenten wäre das BKA schlechter zu kontrollieren, als das Bundesamt für Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst.

Auch von daher erscheinen die Vorschläge der Werthebach-Kommission in einem anderen Licht. Das vorgelegte Konzept der Regierungskommission fällt vom Inhalt her alles andere zufällig aus. Bleibt momentan abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickelt.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Datenschutz: Mini-Drohnen ins Visier
Beitrag von: SiLæncer am 26 Dezember, 2010, 13:55
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sieht Datenschutzlücken beim privaten Einsatz von Drohnen mit eingebauten Kameras. Sie warnt vor einem illegalen Gebrauch unbemannter Flugkörper, die es inzwischen in Elektronikmärkten zu kaufen gibt. "Früher wurden sie nur militärisch genutzt, künftig gewinnt auch der Einsatz ziviler Drohnen an Bedeutung, etwa für Luftbilder", sagte Aigner der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Schon mit den kleinen helikopterähnlichen Hobby-Modellen kann man rechtlich schnell an Grenzen stoßen." Die Linksfraktion sieht ebenfalls Gefahren.

Obwohl Modellbauern schon seit geraumer Zeit Quadkopter-Bausätze zur Verfügung stehen, konzentriert sich die Kritik derzeit auf ein Produkt des französischen Unternehmens Parrot, das seit August auch über den stationären Handel vertrieben wird: Die von vier Propellern angetriebene AR.Drone lässt sich über die Software Free Flight per iPhone, iPad oder iPod touch steuern und ist unter anderem mit zwei Kameras bestückt. Ein Kamera-Ausflug in Nachbars Garten wäre aber "zumindest problematisch", warnt Verbraucherministerin Aigner. "Die Aufnahme von Personen, die sich in einer Wohnung aufhalten, (wäre) ohne deren Einwilligung sogar strafbar."

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, beschäftigt sich laut dpa mit den Kamera-Drohnen. Er könne in privaten Fällen aber nicht tätig werden, wenn das Datenschutzrecht nicht betroffen sei. Eine Sprecherin erklärte, es handle sich um eine Grauzone. Die Linksfraktion befürchtet zunehmende Probleme und fordert eine rechtliche Regelung. "Je billiger die Technik werden wird, desto massenhafter wird sie angewendet werden", sagte Datenschutzexperte Jan Korte der dpa. Die AR.Drone etwa kostet rund 300 Euro – eignet sich angesichts geringer Reichweite und kurzer Flugzeit aber nicht als Überwachungsdrohne. Für Bastler ergeben sich dank offener Schnittstellen aber schöne Experimentiermöglichkeiten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Fusion von BKA und Bundespolizei angeblich vom Tisch
Beitrag von: SiLæncer am 14 Januar, 2011, 09:15
Der umstrittene Vorschlag einer Fusion von Bundespolizei und Bundeskriminalamt (BKA) ist nach einem Zeitungsbericht vom Tisch. Angesichts des Widerstandes der Länder sowie des BKA-Präsidenten Jörg Ziercke suche man nun nach einer "gesichtswahrenden Lösung". Das schreibt der Kölner Stadt-Anzeiger unter Berufung auf einen führenden Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Mit einer Fusion sei nicht mehr zu rechnen, sondern allenfalls mit einer engeren Kooperation in Teilbereichen.

Erst am Mittwoch vergangener Woche hatte sich eine Projektgruppe auf Bundesebene konstituiert. Sie soll die Empfehlungen der Werthebach-Kommission zur Schaffung einer neuen Bundespolizei bewerten und bis zum Frühjahr eine Entscheidungsgrundlage erarbeiten. Etliche Länderinnenminister lehnen das Vorhaben rundweg ab, andere wollen es vorerst noch nicht abschließend bewerten.

Dem Bericht zufolge will man BKA-Chef Ziercke nicht beschädigen. In der CDU/CSU-Fraktion heiße es, er genieße trotz seiner SPD-Mitgliedschaft auch in der Union ein hohes Ansehen. Überdies sei es nicht Aufgabe des Bundestages, Organisationsreformen durchzuboxen. Das sei eigentlich Sache der Regierung. Ziercke, der die Fusion ablehnt, sei mittlerweile in die Reformüberlegungen des Ministeriums eingebunden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Fusion von BKA und Bundespolizei angeblich vom Tisch [Update]
Beitrag von: SiLæncer am 14 Januar, 2011, 11:35
Das Bundesinnenministerium (BMI) wies den Bericht am Freitag zurück. Die Fusion von Bundespolizei und Bundeskriminalamt sei nicht vom Tisch. Anderslautende Meldungen entbehrten jeder Grundlage, sagte ein BMI-Sprecher: "Es handelt sich um reinstes Fantasiegeschreibsel."

Quelle : www.heise.de
Titel: INDECT - Das europäische Totalüberwachungs-Programm ...
Beitrag von: SiLæncer am 18 Januar, 2011, 21:49
Der innenpolitische Sprecher der FDP im Europaparlament kritisiert das Forschungsprojekt unter EU-Flagge, das in einem Mitgliedsstaat "so nicht durchsetzbar gewesen wäre"

Das umstrittene, mit 11 Millionen Euro geförderte EU-Forschungsprojekt INDECT gerät allmählich in die Aufmerksamkeit der Politik. INDECT (Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment) soll ein in Städten flächendeckendes Überwachungssystem werden, gegen das die Vorratsdatenspeicherung noch harmlos klingt.

Möglichst alle verfügbaren Daten, inklusive Multimedia, also Bild- und Videodateien von Kameras auf dem Boden und in Drohnen (Fliegende Kameras für Europas Polizeien), aus den Polizeidatenbanken und dem Internet sollen in Echtzeit auch durch virtuelle Agenten gesammelt, verbunden und "intelligent" ausgewertet werden, um automatisch Gefahren aufzudecken und "abnormales Verhalten oder Gewalt" zu erkennen. Dazu sollen "bewegliche Objekte" im Raum verfolgt werden (Allround-System für europäische Homeland Security).

INDECT soll demnach ein "integriertes netzwerkzentriertes System zur Unterstützung der operativen Aktivitäten von Polizisten unter Bereitstellung von Techniken und Instrumenten zur Beobachtung verschiedener beweglicher Objekte" entwerfen. Man kann davon sprechen, dass nun die EU mit der angestrebten Totalüberwachung der realen und virtuellen Räume ein europäisches Total Information Awareness Programm schaffen, dessen Realisierung in den USA von Kongress durch Streichung der Gelder unterbunden wurde.

Der innenpolitische Sprecher der FDP im Europaparlament Alexander Alvaro sagte dem Deutschlandradio, dass INDECT vom "Radar der Öffentlichkeit" bisher nicht erfasst worden sei. Auch Kritiker seien erst durch Bürgeranfragen darauf aufmerksam gemacht worden. Die Diskussion darüber, welche Daten hier eingegeben werden dürfen und wer verfolgt werden kann, sei noch gar nicht diskutiert worden. Nachdem seit Ende 2009 das Projekt bekannt wurde und kritische Anfragen kamen, hat man sich mehr und mehr zurückgezogen (Wer nichts getan hat, muss auch nichts befürchten). Das kritisiert auch Alvaro, der rügt, dass die das Projekt begleitende Ethikkommission "leider dicht gemacht" habe, nachdem sich kritische Fragen gehäuft haben. Auch EU-Abgeordnete hätten keine Auskunft von der Kommission mehr bekommen, zudem sei die Erreichbarkeit über das Internet eingeschränkt worden. Man könne sich da schon fragen, welchen Sinn eine Ethik-Kommission dann noch hat.

Von der EU-Kommission wollte Alvaro in einer schriftlichen Anfrage wissen, "welche Definition dem Begriff 'abnormales Verhalten' zugrunde liegt?" Es obliege, so die Antwort, "den sich bewerbenden Konsortien, eine solche Definition vorzulegen, wenn sie einen Vorschlag einreichen. Der Ethik-Ausschuss habe befunden, dass alle "rechtlichen Vorschriften und Auflagen" eingehalten würden, die Stellungnahmen der Experten würden jedoch nicht veröffentlicht.

In jedem einzelnen Mitgliedsland hätte ein solches Projekt wie INDECT zu öffentlicher Kritik geführt, ist Alvaro der Überzeugung. Europa werde benutzt, "um unter dem Deckmantel europäischer Forschung oder von Arbeitsprojekten dann Maßnahmen einzuführen, die in einem Mitgliedsstaat so nicht durchsetzbar gewesen wären". Im Zweifel müsse man für die Bürgerrechte sein und gegen den Ausbau eines derartigen Programms. Es sei allerdings schwer, einen Tanker wie Europa aufzuhalten, wenn er einmal auf Kurs ist.


Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: SWIFT-Abkommen ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen entstanden
Beitrag von: SiLæncer am 01 Februar, 2011, 18:29
Anders als von zahlreichen Politikern behauptet können US-Fahnder auf innereuropäische Überweisungen zugreifen, sofern diese über das System Swiftnet Fin abgewickelt werden. Vertraglich geschützt sind lediglich die 9,6% aller Transfers, die über Sepa laufen. Ein EU-Abgeordneter und die Financial Times Deutschland haben dies heute aufgedeckt. Die EU-Kommission hat den faux pas offiziell bestätigt.

Da hat sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) reichlich vertan. Er hatte öffentlich kundgetan, die US-Terrorfahnder hätten keinerlei Zugriff auf Überweisungsdaten von Transfers innerhalb Europas. Doch bei 90,4 Prozent aller Überweisungen können und dürfen sie darauf zugreifen.

Der unabhängige österreichische EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser hat heute in Zusammenarbeit mit der Financial Times Deutschland die Befürworter des SWIFT-Abkommens Lügen gestraft. Die Befürworter im EU-Parlament hatten argumentiert, dass eben solche innereuropäischen Überweisungen nicht betroffen seien. Birgit Sippel, die Verhandlungsführerin der SPD im LIBE-Ausschuss des EU-Parlaments hatte im Vorfeld ausgedrückt, dass für sie “von Sachkenntnis häufig unbelasteten Übertreibungen, Halbwahrheiten und Falschaussagen, auch in der veröffentlichten Debatte” schlichtweg “nicht akzeptabel” seien. Ob nun fehlendes Fachwissen oder Vortäuschung falscher Tatsachen: das Hauptargument der Befürworter ist kollabiert. Nach Angaben der Europäischen Zentralbank wurden Ende letzten Jahres weniger als 10 Prozent aller Überweisungen mittels SEPA durchgeführt. Mehr als 90% der Geldtransfers sind somit für FBI und andere US-Behörden einsehbar. Der fraktionslose EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser dazu: „Die Öffentlichkeit wurde beim SWIFT-Abkommen hinters Licht geführt. Aussagen von Verhandlungsführenden Politikern entsprechen offensichtlich nicht der Wahrheit. Die Bedingung Europas, dass innereuropäische Überweisungen ausgenommen sind, ist nicht erfüllt. Der Massendatentransfer muss daher wieder gestoppt und die Verhandlungen neu gestartet werden.“

Jan Korte (Die Linke) fordert, dass das SWIFT-Abkommen umgehend beendet wird. „Entweder haben EU-Kommission und Bundesinnenminister de Maizière die Parlamente bewusst irregeführt oder sie haben keinen blassen Schimmer von dem was sie tun. Beides muss Konsequenzen haben. (…) Es muss unverzüglich geklärt werden, inwieweit die Kommission oder die Innenminister bewusst Informationen über das tatsächliche Ausmaß der Datenweitergabe verschwiegen haben, um das Abkommen nicht zu gefährden.“

Auch die Financial Times Deutschland hält sich nicht mit Kritik zurück. Im heutigen Leitartikel wird hinterfragt, ob die Entscheider der EU naiv oder bösartig gehandelt haben. Sie sollen ihre Hausaufgaben machen, wollen sie Macht und Kontrolle ausüben. Das gilt umso mehr für die bald anstehenden Verhandlungen über die massenhafte Weitergabe von Fluggastdaten. „Diese müssen die Abgeordneten unterbinden und darauf dringen, dass Einzeldaten nur unter strengen Auflagen übermittelt werden. So können die Parlamentarier beweisen, dass sie es ernst meinen mit dem Datenschutz.“ Das Swift-Abkommen gilt in der jetzigen Form und lässt sich so einfach nicht wieder außer Kraft setzen.


Quelle : www.gulli.com
Titel: Daten- und Verbraucherschützer kritisieren sofortüberweisung.de
Beitrag von: SiLæncer am 30 Mai, 2011, 14:18
Der Online-Bezahldienst sofortüberweisung.de ist wegen seiner Datenschutzpraxis ins Visier von Verbraucher- und Datenschützern geraten. Der von der Firma Payment Network betriebene Dienst verschaffe sich einen umfangreichen Überblick über die Bankkonten von Kunden, ohne diese ausführlich darüber zu informieren, berichtet das Radioprogramm NDR Info. Neben dem Kontostand würden auch die Umsätze der vergangenen 30 Tage, der Dispokredit, die Stände anderer Konten bei der gleichen Bank oder ausgeführte und vorgemerkte Auslandsüberweisungen abgefragt.

sofortüberweisung.de habe dazu angegeben, es mache eine "Kontodeckungsabfrage" und prüfe den "verfügbaren Rahmen". Payment Network hat laut dem Bericht bestätigt, dass die bei den Stichproben festgestellten Prüfungen in einer überwiegenden Zahl von Fällen durchgeführt würden. Die Datenabfragen dienten der "Betrugsprävention" und würden von Mitarbeitern des Unternehmens nicht zur Kenntnis genommen und auch nicht gespeichert. Das Unternehmen habe erklärt, die Datenschutzhinweise nun juristisch prüfen lassen zu wollen.

Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Kranig meint laut dem Bericht, sofortüberweisungen.de arbeite nicht ausreichend transparent. Der Begriff "Kontodeckungsabfrage" erkläre nicht deutlich, was die Payment Network AG mache. Abfragen, die über den reinen Kontostand hinausgingen, müssten erklärt werden. Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisierte, die Datenschutzhinweise des Zahlungsdienstes seien nicht verbraucherfreundlich formuliert. Die Formulierungen ließen nicht nachvollziehen, welche Möglichkeiten dem Zahlungsdienst eingeräumt werden.

Über sofortüberweisungen.de können Internetnutzer Waren von Online-Anbietern bezahlen, indem sie bei dem Dienst die Daten ihres Onlinebanking-Kontos sowie eine TAN für die jeweilige Überweisung angeben. Sie müssen sich dafür nicht registrieren. Der Zahlungsempfänger erhält sofort nach Abschluss der "Sofortüberweisung" eine Bestätigung. So sollen Einkäufe im Internet schneller abgewickelt werden können.

Quelle : www.heise.de
Titel: Netherlands first European nation to adopt net neutrality
Beitrag von: Micke am 09 Juni, 2011, 16:20
Netherlands first European nation to adopt net neutrality :jo

The Dutch Parliament yesterday agreed to make the Netherlands the first nation in Europe to officially put net neutrality principles into law. The law will force ISPs and telecom operators to ensure access to all types of content, services or applications available on the network.

The new telecom law has won a near unanimous vote, despite fierce opposition from telecom operators, who had been planning to charge for over-the-top services, such as Skype or WhatsApp Messenger, which bypass traditional cellular communications. Vodafone Netherlands is currently still blocking the use of Skype on its 3G mobile network.

Facing sharp criticism, the largest Dutch political party – the liberal VVD – withdrew an amendment which would still allow carriers and ISPs to charge extra for services. The proposal came from Afke Schaart, who until last year was Director of Public Affairs for KPN, the biggest telecom operator in the Netherlands.

In recent months, Dutch telecom operators have complained that the volume of text messaging is slowing sharply because of cross-platform mobile messaging apps which allow users to exchange messages without having to pay for SMSes.

KPN recently reported that its youth-oriented brand, Hi, saw an 8 per cent decline in text messages per customer in the first three months of this year. The uptake of the WhatsApp messaging app grew from 0 per cent of Hi's Android phone users in August 2010 to 85 per cent in April 2011. KPN proposed new pricing models, but said it would not block VoiP services.

Vodafone in particular lobbied the country's minister of economic affairs, Maxime Verhagen, for a more lenient law. The new law would still allow ISPs to filter porn or other offensive content, but only if customers ask for it.

The final vote on the new telecommunications act in the Dutch House of Representatives will take place next Tuesday, but is considered a formality.

Last year, Chile was first country in the world to approve, by 100 votes in favour and one abstention, a law guaranteeing net neutrality.

Quelle: www.theregister.co.uk/

Titel: Re: Netherlands first European nation to adopt net neutrality
Beitrag von: ritschibie am 09 Juni, 2011, 18:20
Da kann man Chile und den Niederlanden nur gratulieren. Sie haben sich gegen Filter, Blockaden und Sperrungen jeder Art im Netz entschieden und damit auch gegen die zig Möglichkeiten mit workarounds der abstrusesten Art diese zu umgehen. Deshalb auch von mir:  :jo
Titel: Datenschutz: Ilse Aigner will neue Abmahnwelle lostreten
Beitrag von: ritschibie am 11 Juni, 2011, 17:11
(http://static.gulli.com/media/2011/06/thumbs/370/facebook-wisch.jpg)
Datenschutzgesetze sind in Deutschland mitunter strenger als anderswo. Weil Bürger und Datenschützer hier internationalen Änderungsbedarf sehen, plant die Verbraucherschutzministerin, ausländische Anbieter zu mehr Sorgfalt zu bewegen - allerdings mit einer sehr groben Keule.

Zumindest der anderorts gerne als "ehemaliges Nachrichtenmagazin" titulierte Spiegel will  nach Eigenbericht erfahren haben, dass es aufregende neue Pläne im Bundesministerium für Verbraucherschutz geben soll. Datenschutzprobleme bei Facebook und Co könnten demnach mit bewährt untauglichen Mitteln bekämpft werden. Dazu Christian Grugel, Leiter der Abteilung Verbraucherpolitik im erwähnten Bundesministerium:

"Wir prüfen, ob das Datenschutzrecht in Anlehnung an das Fernabsatzrecht so gestaltet werden kann, dass jeder, der im Internet Angebote in den deutschen Wirtschaftsraum macht, sich an deutsche Regelungen halten muss."

In anderen Worten: Wer auf Webseiten Werbung schaltet, die sich nicht an deutsche Datenschutzgesetze halten (bei Facebook und anderswo eher die Regel als die Ausnahme) kann dann von Konkurrenten abgemahnt werden, wegen angeblichen Wettbewerbsvorteils. Die bisher schon unerträgliche Abmahnpraxis soll also noch erweitert werden, auf Anzeigenkunden bei ausländischen Web-Anbietern.

Wenn der kühne Plan also jemals in Realität umgesetzt wird, dürften neue, spezialisierte Abmahnkanzleien einträgliche Geschäfte mit den laxen Datenschutzrahmen der grossen Webseitenbetreibern erschliessen können - ohne, dass sich allerdings am zugrunde liegenden Problem etwas ändert. Schliesslich macht der deutschsprachige Anzeigenmarkt nur einen kleinen Bruchteil des Advertising-Umsatzes bei Facebook, Google, Yahoo und den anderen aus; die Webgiganten werden ihre einträglichen Geschäfte mit Nutzerdaten nicht für einen vergleichsweise kleinen Markt riskieren.

Richtiger, wenn auch weit komplizierter, wäre ein direktes Vorgehen gegen den Missbrauch von Daten deutscher Bürger - aber damit käme man zumindest mit den Webgiganten selbst ins Gehege, und müsste im schlimmsten Fall solche strengen Normen auch auf deutsche Unternehmen und Behörden anwenden. Der vermeintliche Ausweg über das Wettbewerbsrecht dürfte weit mehr Schaden als Nutzen bringen. Es bleibt daher, zu hoffen, dass die Idee nur in die Kategorie "blinder PR-Aktionismus" fällt und nie verwirklicht wird. 

Quelle: www.gulli.com
Titel: Datenschutz: Jedem 7. Internetnutzer egal
Beitrag von: SiLæncer am 28 Juni, 2011, 13:36
Was passiert mit den persönlichen Daten, die man im Netz preisgibt? Was ist offen einsehbar? Was kann mit den Daten passieren? Laut einer aktuellen Umfrage des ITK-Branchenverbands BITKOM sind die Antworten auf diese Fragen jedem 7. Internetnutzer völlig egal. Nicht wenige Surfer verhalten sich im Web geradezu fahrlässig, wieder andere sind dort extrem vorsichtig.

Die besten Daten sind die, die nicht erhoben werden. Diese Datenschutz-Mantra kann man noch so oft wiederholen. Nicht jeder erkennt die Gefahr, die von persönlichen Daten ausgehen können. Vor allem für einen selbst. Dabei geht der Schutz von eigenen Daten im Internet von "egal" bis zu "aus Sicherheitsgründen kein digitales Leben". Keine der Extremen ist dabei gut.

"Zahlreiche Internet-Nutzer haben eine Schwarz-Weiß-Sicht auf die Datensicherheit im Internet. Eine vernünftige Balance zwischen Chancen und Risiken müssen viele erst noch finden. Dabei sollten Politik, Wirtschaft und Verbraucherschützer helfen", sagte Prof. Dieter Kempf, BITKOM-Präsident und Vorstandsvorsitzender des Vereins „Deutschland sicher im Netz“.

Laut der Studie ist es jedem 7. deutschen Internetnutzer völlig egal, was mit seinen persönlichen Daten im Netz geschieht. Das andere Extrem stellt jeder 6. deutsche Internetnutzer dar, der aus Sicherheitsgründen komplett auf Online-Transaktionen verzichtet. Das große Problem bei diesen Angaben ist, dass sie in erster Linie auf mangelnde Kenntnisse im Bereich Schutz der eigenen Daten zurückzuführen sind. Laut der Studie fehlen 47 Prozent der Internetnutzer wichtige Informationen, wie sie ihre Daten im Netz schützen können.

Während 40 Prozent der Internetnutzer davon ausgehen, dass ihre Daten in der digitalen Welt sicher sind, bleiben 55 Prozent skeptisch. Insbesondere jugendliche Surfer sowie User mit einem hohen Bildungsabschluss zählen zu dem Personenkreis, der eher kritisch auf die Preisgabe von Daten im Netz reagiert.

Für die Studie wurden 1.003 Personen ab 14 Jahren befragt, von denen über 700 Internetnutzer waren. Die Studie wurde im Auftrag des ITK-Branchenverbands BITKOM vom Institut Aris durchgeführt.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Anti-Terror-Gesetze werden größtenteils verlängert
Beitrag von: SiLæncer am 29 Juni, 2011, 12:14
Die deutsche Bundesregierung hat sich auf eine befristete Verlängerung zumindest eines Teils der umstrittenen Anti-Terror-Gesetze geeinigt. Das verlautete aus Koalitionskreisen in Berlin. Das Gesetzespaket, das den Geheimdiensten umfassende Sonderbefugnisse bei der Terrorismusbekämpfung einräumt, war zuvor ein Streitpunkt innerhalb der großen Koalition.

Die CDU/CSU hatte sich dafür eingesetzt, die Anti-Terror-Gesetze, die regulär Ende 2011 ausgelaufen wären, komplett zu entfristen. Die FDP dagegen war für eine Evaluation des gesamten Gesetzespaketes und den Verzicht auf diejenigen Gesetze, die sich dabei als nicht dringend benötigt erweisen. In den letzten Wochen waren bereits Anzeichen für einen Kompromiss zu erkennen. Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich deutete an, auch mit einer weiteren befristeten Verlängerung einverstanden zu sein. Auch von der FDP kamen zuletzt versöhnlichere Töne.

Den Angaben aus Regierungskreisen zufolge soll nun eine Regierungskommission eingesetzt werden, um eine "kritische Gesamtschau" auf die Gesetze vorzunehmen. Nicht verlängert werden sollen demnach Regelungen zu Eingriffen in den Postverkehr. Auch solle die Speicherfrist für gewonnene Daten insgesamt von 15 auf zehn Jahre verkürzt werden. Dafür sollen neue Befugnisse hinzukommen: zukünftig sollen auch Zugriffe auf das Flugbuchungssystem Amadeus und auf Kontostammdaten möglich sein.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt in einer Pressemitteilung die Entscheidung der Bundesregierung. Man nehme den Beschluss mit "Erleichterung" zur Kenntnis, so die Ermittler. In Bruchsal erklärte der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt: "Die Einigung der Regierung ist ein wichtiges Signal und ein großer Erfolg für die Sicherheitspolitik insgesamt. Jetzt endlich verspüren auch die Polizei und andere Sicherheitsorgane, dass Schwarz/Gelb die Zeichen der Zeit erkennt und zu konsequenter Politik in gemeinsamer Verantwortung imstande ist. Der Kampf gegen Terrorismus in Deutschland ist in den vergangenen Jahren erfolgreich gewesen und wird auch künftig davon geprägt sein, dass die Sicherheitsorgane alle Maßnahmen an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit ausrichten. Die Polizei hat stets sehr zurückhaltend von gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht, das wird so bleiben. Allerdings sind Recherche- und Analysefähigkeit unerlässlich, um den Hintergründen und Strukturen international agierender Terrorbanden und gefährlicher Einzeltäter auf die Spur zu kommen." Wendt forderte, dass sich die Bundesregierung nun auch zügig auf eine Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten einigen müsse.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Nie mehr anonym
Beitrag von: SiLæncer am 29 Juni, 2011, 16:44
Software zur Gesichtserkennung entwickelt sich zum preiswerten Service für Internet-Nutzer. Das jagt Datenschützern kalte Schauer über den Rücken, denn es gibt selbst für Passanten auf der Straße kein Entkommen und keine wirklichen Schutzvorkehrungen.

Das neue Feature kam, ganz nach Art des Hauses, durch die Hintertür. Im Firmenblog stellte Facebook-Ingenieur Justin Mitchell am 7. Juni 2011 eher beiläufig eine neue Funktion namens „Tag Suggestion“ vor. Die meisten der über 500 Millionen Facebook-Nutzer dürften davon, wenn überhaupt, erst aus den Medien erfahren haben – eigens informiert wurden sie jedenfalls nicht. Dabei hatte Facebook einen weiteren kleinen, aber entscheidenden Schritt „Richtung Ende der Anonymität in der Öffentlichkeit“ gemacht, wie der FDP-Politiker Jimmy Schulze gegenüber der „Financial Times Deutschland“ sagte. Wer neue Bilder bei Facebook hochlädt, dem macht nun eine Gesichtserkennungs-Software automatisch Vorschläge, welcher der Facebook-Freunde darauf zu sehen sein könnte. Hat der Algorithmus tatsächlich die richtigen Personen erkannt, kann der Nutzer mit einem einzelnen Klick jedem Gesicht den entsprechenden Namen zuweisen („taggen“).

Bereits im Dezember 2010 wurde dieser Dienst US-Nutzern zugänglich gemacht, im Juni wurde er stillschweigend auch in Deutschland und anderen Ländern scharf geschaltet. Betroffen sind zunächst einmal sämtliche Facebook-Mitglieder. Wer sich nicht taggen lassen möchte, muss selbst aktiv werden und die Option in einem gut versteckten Untermenü deaktivieren – ansonsten darf er damit rechnen, künftig auf allen möglichen Fotos im Facebook-Universum identifiziert zu werden. Doch auch für Menschen, die mit Facebook nichts am Hut haben, ist der Fall brisant: Er zeigt, dass die Gesichtserkennung den Sprung von der aufwendigen Spezialanwendung für Militär und Behörden zur preiswerten Massenanwendung für jedermann geschafft hat – zum Anlegen kompletter Personendossiers von Freund oder Feind, mit allen Fotos und Informationen, die über die jeweilige Person im Internet kursieren.

Die technische Grundlage dafür ist längst gelegt. Automatische Gesichtserkennung ist schon seit Jahren im Einsatz, zum Beispiel, um Spielern Zutritt zu Spielcasinos zu gewähren. Die Voraussetzungen dafür waren bisher allerdings gut ausgeleuchtete, frontale Aufnahmen sowie entsprechend hochwertige Vergleichsbilder in einer Referenz-Datenbank. Diese aufwendigen Verfahren kommen demnach also nur für einen klar definierten und kooperativen Kreis von Kunden infrage, die sich zur Identifizierung bewusst vor eine Kamera stellen. Doch dank leistungsfähiger Smartphones, schmerzfreier Nutzer sozialer Netze und weiterentwickelter Algorithmen können nun auch Schnappschüsse und Privatvideos verarbeitet werden. Verbreitet sich diese Technik, bedeutet das: Jeder, der sein Gesicht in der Öffentlichkeit zeigt, kann potenziell identifiziert werden – die attraktive Blondine am Nebentisch, der Passant im Hintergrund eines Touristenfotos, der Besoffene auf dem Rosenmontagszug.

Wie das konkret aussehen kann, demonstrierte die US-Firma Viewdle in diesem Januar auf der Technikmesse CES in Las Vegas: Eine Handykamera nimmt eine Gruppe junger Damen auf, die Viewdle-Software denkt ein paar Sekunden nach, und schließlich blendet sie zu jedem Gesicht auf dem Sucher den dazugehörigen Namen ein. Außerdem durchstöbert sie soziale Netze wie Facebook und Twitter nach den Profilen der Abgebildeten. Wird sie fündig, zeigt sie die letzten Updates in einer Sprechblase über den Köpfen an. In der freien Wildbahn funktioniert das allerdings noch nicht – die Vorführung in Las Vegas beruhte auf einer eigens für die Show gebauten Demo-Version. Aber Viewdle hat von großen Firmen wie Blackberry-Hersteller RIM, Chipentwickler Qualcomm und der Elektronikmarkt-Kette BestBuy schon zehn Millionen Dollar eingesammelt, um daraus ein fertiges Produkt zu entwickeln.

Vordergründig dienen solche Werkzeuge vor allem dazu, Fotos und Videos automatisch zu verschlagworten, um sie einfacher wiederfinden zu können. Doch sie bilden auch die Grundlage für ganz neue Anwendungen – etwa um Stammkunden in einem Geschäft mit maßgeschneiderter Werbung zu traktieren. Dieses wirtschaftliche Potenzial hat namhafte Unternehmen auf den Plan gerufen. So kaufte Apple im September 2010 die schwedische Firma Polar Rose für eine ungenannte Summe. Die russische Suchmaschine Yandex ist mit 4,3 Millionen Dollar der Hauptinvestor des Gesichtserkennungsspezialisten Face.com. Und Microsofts Innovationslabor in Israel stellte in diesem März gleich mehrere Prototypen zur Personenerkennung vor, die unter anderem Heimvideos nach Gesichtern durchsuchen und katalogisieren können.

Google arbeitet ebenfalls seit Jahren an Gesichtserkennung und hat dazu bereits 2006 mit dem Erwerb von Neven Vision einen der führenden Forscher auf dem Gebiet, den deutschen Computerwissenschaftler Hartmut Neven, eingekauft. Ein Interview, das Neven im März dem Nachrichtensender CNN gab, liefert einen kleinen Ausblick, wohin die Reise geht. Danach arbeitet sein Team an einer Handy-App, die – ähnlich wie Viewdle – den Schnappschuss einer Person mit persönlichen Informationen aus dem Web verknüpft.

Dazu passen zwei Google-Patente, die vor Kurzem erteilt beziehungsweise beantragt worden sind. Neven ist einer der Verfasser des ersten Patentes vom April 2010. Darin beschreibt er eine Methode zur automatischen Gesichtserkennung, bei der ein einziges Bild von mindestens fünf Megapixeln genügt, um eine Person nur anhand der Augen und Hautcharakteristika zu identifizieren. In einem Patentantrag vom Mai beschreibt der Suchriese eine Datenbank von Prominenten-Gesichtern, die sich bislang noch im Teststadium befindet. Einer der Mitverfasser dieses Patentes ist Nevens alter Mitarbeiter Hartwig Adam, der 2006 ebenfalls zu Google wechselte. Die Datenbank soll von anfangs 1000 Promi-Gesichtern auf mindestens 30000 ausgebaut werden, um das gesamte Web nach namhaften Persönlichkeiten durchsuchen zu können – selbst wenn die Bilder online nicht mit deren Namen versehen wurden.

Aus Datenschutzbedenken ist Googles Handy-App allerdings noch nicht scharf geschaltet. „Technisch können wir das alles leisten, aber als etabliertes Unternehmen muss Google sich viel konservativer verhalten als ein kleines Start-up, das nichts zu verlieren hat“, sagte Neven zu CNN. Der ehemalige Google-Chef Eric Schmidt wird noch deutlicher: „Meines Wissens ist dies die einzige Technologie, die Google je entwickelt und nach einem genauen Blick darauf wieder gestoppt hat“, zitiert ihn das „Wall Street Journal“. „Menschen können diese Sachen auf sehr, sehr fiese Weise benutzen.“

Facebook hat solche Skrupel in der Vergangenheit eher selten gezeigt. Und kein anderer Webdienst verfügt über ein derart umfangreiches Bildarchiv wie dieses Internet-Unternehmen. Insgesamt sitzt der Social-Networking-Riese auf geschätzten 30 bis 40 Milliarden Fotos, und Monat für Monat kommen weitere 2,5 Milliarden Schnappschüsse hinzu, die oft bereits manuell von den Nutzern getaggt werden. Diese Mitwirkung der Mitglieder ist auf zweierlei Weise entscheidend für das Fortschreiten der Gesichtserkennung: Jedes Mal, wenn ein Nutzer per Mausklick meldet, ob die Software die richtige Person erkannt hat, liefert er damit ein wichtiges Feedback für die Verfeinerung des Algorithmus. Zweitens helfen die Nutzer durch die manuelle Zuweisung von Gesichtern zu Personen dabei, dass Facebook eine gigantische Vergleichsdatenbank mit Gesichtsprofilen aufbauen kann, anhand derer neu hochgeladene Fotos identifiziert werden können.

Genau dies ist nämlich die Crux bei den bisherigen Ansätzen – sie funktionieren nur durch eine Mischung aus menschlicher und maschineller Arbeit. Die ersten Schritte geschehen noch rein maschinell: Zunächst werden Bilder in der Regel normalisiert und justiert – also entzerrt, begradigt und in der Beleuchtung korrigiert. Anschließend vermessen Algorithmen auf jedem Foto die darin enthaltenen Gesichter...

Quelle : http://www.heise.de/tr/
Titel: Strengere Datenschutzauflagen für EC-Karten-Dienstleister
Beitrag von: SiLæncer am 11 Juli, 2011, 14:30
Daten von Kunden, die in Supermärkten, Baumärkten oder an Tankstellen mit EC-Karte und Unterschrift zahlen, sollen statt wie bisher bis zu einem Jahr nur noch "einige wenige Tage" gespeichert werden. Das geht laut einem Bericht des Radiosenders NDR Info aus einem gemeinsamen Papier der Datenschutzbehörden von Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen hervor. Auch sollen Kunden, die das Lastschriftverfahren nutzen, über die Verwendung ihrer Daten informiert werden. Die gesammelten Daten sollen nur noch ausschließlich zur Bekämpfung von Missbrauch gesammelt werden dürfen.

Bundesweit haben sich die Landedatenschutzbehörden nicht einigen können; laut NDR Info habe sich die Mehrheit der Behörden nicht den Forderungen einzelner Länder anschließen können, das Bundesdatenschutzgesetz strenger auszulegen. Die von den strengeren Regeln betroffenen EC-Karten-Dienstleister Intercard, Telecash und Easycash haben laut dem Bericht gelassen reagiert.

NDR Info hatte voriges Jahr unter anderem aufgedeckt, dass Easycash Bewegungsprofile von EC-Karten-Kunden verkauft hat. Auch hatten Datenschützer den Einzelhandelskonzern Rewe kritisiert, weil Einwilligungserklärungen, den Kunden dort bei Lastschriftzahlungen zur Unterschrift vorgelegt werden, intransparent und unverständlich gewesen seien. Seitdem beraten die Datenschutzbehörden der Bundesländer zusammen mit den Handelsunternehmen und Netzbetreibern darüber, wie der Datenschutz gestärkt werden kann.

Quelle : www.heise.de
Titel: Mit Vorratsdatenspeicherung und "Auffälligen"-Datei gegen den Terror
Beitrag von: SiLæncer am 25 Juli, 2011, 12:44
Nach dem Bombenanschlag in Oslo und dem Massaker auf der Insel Utøya am Freitag mit insgesamt über 93 Toten wird die Debatte über die innere Sicherheit in Deutschland wieder intensiver – zum Beispiel mit der Forderung nach einer verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren. "Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung", betonte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, gegenüber der Passauer Neuen Presse. Dem CSU-Politiker zufolge müsse die Überwachung von Internetverkehr und Telefongesprächen vorab möglich sein. Nur wenn Ermittler die Kommunikation bei der Planung von Anschlägen verfolgen könnten, seien solche Taten zu vereiteln und Menschen zu schützen.

Uhl forderte die FDP auf, ihren Widerstand gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung aufzugeben. "Alle Sicherheitsexperten sind dieser Meinung, mit Ausnahme der Bundesjustizministerin." Uhl meinte, eine Tat wie in Norwegen könne in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht völlig ausgeschlossen werden, umso wichtiger sei es, präventiv zu handeln.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, sprach sich dafür aus, neben der Anti-Terror-Datei für offensichtliche "Gefährder" auch eine für auffällig gewordene Personen einzurichten. "Wir müssen alles tun, um mitzubekommen, wenn jemand mit solchen kruden Gedanken auffällt. Da wäre eine Datei hilfreich", sagte er der Welt. Ein gleichgelagertes Attentat könne jederzeit "auch bei uns geschehen". Man könne in die Köpfe solcher Täter aber nicht hineinschauen. Eine hundertprozentige Sicherheit gebe es daher nicht.

Der Chef des österreichischen Bundesamtes für Verfassungsschutz, Peter Gridling, forderte im ORF nun ebenfalls ein stärker auf Daten konzentriertes Vorgehen. Seit Jahren seien Einzeltäter zu beobachten, die oft durch das Internet radikalisiert seien. "Plötzlich steht eine entschlossene Person da, die grauenhafte Taten verübt", meinte Gridling. Die Signale seien für die Umgebung meist kaum wahrnehmbar.

Der Chaos Computer Club (CCC) appellierte nach dem Aus der "politischen Irrläuferprojekte" Websperren und Elena dagegen an die Politik, nun auch die Vorratsdatenspeicherung endlich zu den Akten zu legen. Es sei ungeheurlich, wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts de facto ignoriert werde und der Eindruck entstehe, man warte nur den nächsten Vorfall ab, der sich zu einer Begründung für die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung hinbiegen lasse. Datenvermeidung sei auch im Kontext des nicht nur behördlich festgestellten niedrigen Sicherheitsniveaus der Ermittlungsbehörden und der britischen Datenskandale bei Providern angebracht. Es könne nicht sein, dass Mobilfunknutzung hierzulande weitflächig erfasst werde allein aufgrund der Deutung einer Sachlage durch Polizeibeamte.

In Norwegen selbst wird über die innere Sicherheit noch deutlich verhaltener diskutiert. "Wir dürfen nicht aufhören, für unsere Werte einzutreten", erklärte der Ministerpräsident des Landes, Jens Stoltenberg im norwegischen Fernsehen. "Wir müssen zeigen, dass unsere offene Gesellschaft auch diesen Test absolvieren kann." Die Antwort auf die Gewalt muss nach Ansicht des Sozialdemokraten lauten: "Mehr Demokratie, mehr Menschlichkeit, aber niemals Naivität."

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Mit Vorratsdatenspeicherung und "Auffälligen"-Datei gegen den Terror
Beitrag von: Jürgen am 26 Juli, 2011, 03:26
Es ist absurd, aus dem norwegischen Massaker eine Rechtfertigung für umfassende Überwachung ableiten zu wollen.

Aus allen derzeit verfügbaren Medien geht einheitlich hervor, dass das umfangreiche Pamphlet des Täters von ihm erst sehr kurz vor den Taten online gestellt wurde, offenbar wie eine Art elektronischer Abschiedsbrief.
Auch über irgendwelche vorherigen Web- oder sonstige einschlägige Aktivitäten liegen, soweit mir bekannt, noch überhaupt keine Erkenntnisse vor.
Eindeutig scheint hingegen, dass es sich um einen Einzeltäter handelt.
Und der wird wohl kaum sich selber anrufen oder anmailen, um irgendeine Spionagesoftware oder die Büttel auf sich aufmerksam zu machen, bevor er selbst das will...

Aber Lobbyisten benötigen bekanntlich keine Fakten, sondern nur irgendwelche missbrauchbaren Anlässe.
Solche Typen gehören m.e. ebenso dauerhaft weggesperrt wie der Täter.

Jürgen
Titel: Urteil: Arbeitgeber darf auf dienstliche E-Mails eines Arbeitnehmers zugreifen
Beitrag von: SiLæncer am 28 Juli, 2011, 15:27
Ein Arbeitgeber kann ausnahmweise auch dann auf dienstliche E-Mails zugreifen, wenn elektronische Post in einem Unternehmen grundsätzlich auch privat genutzt werden darf. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 16. Februar 2011 (Az. 4 Sa 2132/10) entschieden.

Das Gericht hatte zu klären, ob die Klägerin ihren Vorgesetzten den Zugriff auf die im eigenen E-Mail-Postfach vorhandenen E-Mails verweigern kann. In einer Betriebsvereinbarung des Unternehmen aus der Automobilbranche heißt es, dass "E-Mail in geringem Umfang auch für die private interne und externe Kommunikation" genutzt werden darf. E-Mails privaten Inhalts sollten mit "privat" in der Betreffzeile gekennzeichnet werden, was die Klägerin auch beherzigte.

Ende November 2008 erkrankte die Klägerin. Nachdem ihr Arbeitgeber sie mehrfach nicht erreichen konnte, wurde Ende Januar 2009 unter Beisein des Betriebsrats und des Datenschutzbeauftragten auf das Mail-Postfach der Beklagten zugegriffen. Dabei wurden dienstliche E-Mails geöffnet und ausgedruckt, damit sie bearbeitet werden können. Dagegen klagte die Mitarbeiterin. Sie meint, jede Öffnung ihres elektronischen Postfaches ermögliche es, ihre privaten E-Mails zu lesen. Sie könne daher von ihrem Arbeitgeber verlangen, ihren E-Mail-Account nicht zu öffnen, bevor sie eingewilligt hat.

(http://www.heise.de/imgs/18/6/9/3/2/8/6/nt-urteil.jpg-2c39132d9b47c7a7.jpeg)
Das Arbeitsgericht als Vorinstanz hat die Klage im August 2010 abgewiesen, weil ein Unterlassungsanspruch der Klägerin nicht ersichtlich sei. Dieser Einschätzung folgte nun auch das Landesarbeitsgericht und wies die Berufung als unbegründet zurück. Der Arbeitgeber sei kein Diensteanbieter im Sinne von Paragraf 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und sei daher auch nicht rechtlich einem Provider gleichgestellt. Ohnehin sei durch diese Vorschrift nur das Fernmeldegeheimnis geschützt. Dessen Anwendungsbereich ende jedoch, wenn die E-Mail beim Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist.

Auch sei nicht gegen die Vorschriften des Paragraf 206 des Strafgesetzbuches (StGB) verstoßen worden, meinen die LAG-Richter. Der Beklagte sei weder Inhaber noch Beschäftigter eines Unternehmens, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt. Auch hätten die Beklagten nicht gegen Paragraf 202a StGB verstoßen. Die Klägerin habe nicht beweisen können, dass die Beklagten unbefugt auf Daten zugegriffen hätten, die nicht für sie bestimmt waren. Die Beklagten hätten es allein auf dienstliche E-Mails der Klägerin abgesehen gehabt, nicht auf private Nachrichten, die als solche gekennzeichnet waren.

Auch sei nicht in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin nach Artikel 2 des Grundgesetz] (GG) eingegriffen worden, meint das Gericht weiter. Wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht mit den Interessen des Arbeitgebers kollidiere, müsse im Einzelfall erwogen werden, welche der beiden Rechte vorrangig sind. Hier überwiege das Interesse des Arbeitgebers, den ungestörten Arbeitsablauf zu gewährleisten. Dem Unternehmen habe finanzieller Schaden gedroht, da einige der betreffenden E-Mails Kundenwünsche enthielten, die sonst nicht beachtet worden wären. Der Arbeitgeber habe auch alles mögliche unternommen, um einen Zugriff auf private E-Mails zu verhindern.

Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision gemäß Paragraf 72 ArbGG liegen nach Ansicht des Gerichts nicht vor. Die Kammer habe bei der Entscheidung die höchstrichterliche Rechtsprechung zugrunde gelegt, wobei die Umstände des Einzelfalls allein maßgebend gewesen seien.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schweizer Regierung will Internet in Echtzeit überwachen
Beitrag von: SiLæncer am 30 Juli, 2011, 18:00
Die Schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga drängt auf eine deutliche Ausweitung der Internetüberwachung. Künftig darf die eidgenössische Polizei ihren Plänen nach nicht nur Telefongespräche abhören und E-Mails abfangen. Vielmehr sollen es alle Zugangs- und Diensteanbieter den Ermittlern erlauben, sämtliche Online-Aktivitäten ihrer Kunden vom Chatten über Recherchen mit Suchmaschinen bis hin zum Abrufen von Videos "in Echtzeit" zu verfolgen. Dies berichtet der Schweizer Tagesanzeiger. Die neuen, umfassenden Verpflichtungen will Sommaruga demnach auf dem Verordnungsweg einführen – eine Gesetzesänderung unter Beteiligung des Parlaments halte sie nicht für erforderlich.

In dem Entwurf (PDF-Datei) für eine Novellierung der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) heißt es, dass "für die Übermittlung sämtlicher Daten, die über den überwachten Zugang gesendet oder empfangen werden, eine simultane Aufzeichnung angeordnet" werden können soll. Zu erfassen seien neben Verbindungsinformationen auch "die Kommunikationsparameter der Endgeräte und die Parameter zur Teilnehmeridentifikation" wie spezifische MAC-Adressen und Geräte- sowie Identifizierungsnummern im Mobilfunk. Auch eine "rückwirkende Überwachung" ist vorgesehen.

Die Bürgerrechtsorganisation "Digitale Gesellschaft", der unter anderem die Schweizer Piratenpartei, die Swiss Internet User Group oder der Verein Digitale Allmend angehören, schließt aus den Formulierungen, dass mit der Überarbeitung auch die Einführung einer zeitlich nicht näher befristeten, verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung einhergehen soll. Diese stelle einen "schwerwiegenden Eingriff in die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte dar" und bedürfe zumindest einer klaren rechtlichen Grundlage. Insgesamt würden "nach Gutdünken der Überwachungsbehörden Befugnisse erweitert und Grundrechte beschnitten". Die staatliche Annahme, dass die geplanten Änderungen mehr Rechtssicherheit sowie "Investitionsschutz" schafften, spreche den Tatsachen Hohn. Es sei davon auszugehen, dass schon die finanzielle Belastung für die Anschaffung der Überwachungsinfrastruktur existenzbedrohend für hunderte kleine Provider sei.

Scharfe Kritik kommt auch von Wirtschaftsvereinigungen. Das Vorhaben weite die Überwachung massiv aus, verliere aber kaum ein Wort zum Datenschutz, moniert ein Sprecher des Hightech-Verbands ICT Switzerland. Es bleibe etwa völlig unklar, wann der Staat das Recht habe, bei den Anbietern Passwörter von Kunden anzufordern. Die Lobbygruppe ärgert sich zudem, nicht zur im Juni eröffneten Anhörung über das Vorhaben eingeladen worden zu sein. Sie habe Sommaruga daher nun einen Protestbrief geschrieben.

Der Schweizerische Verband der Telekommunikationsanbieter asut rügt laut Tagesanzeiger, dass der Entwurf unverhältnismäßig sei. Der FDP-Nationalrat Ruedi Noser wird mit dem Hinweis zitiert, dass die Verordnung "technische Voraussetzungen für Methoden schafft, die gesetzlich nicht erlaubt sind und die das Parlament in Debatten klar abgelehnt hat". Das Justizdepartment hält dagegen, dass der Vorstoß nur Überwachungstypen regele, die "seit Jahr und Tag von den Strafverfolgungsbehörden angeordnet" und von den zuständigen Gerichten genehmigt würden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Anonymität im Netz zur Disposition gestellt
Beitrag von: SiLæncer am 07 August, 2011, 18:11
Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel die Anonymität im Netz in Frage gestellt. "Normalerweise stehen Menschen mit ihrem Namen für etwas ein. Warum nicht auch ganz selbstverständlich im Internet", meint Friedrich und betont, die Grundsätze der Rechtsordnung müssten auch im Netz gelten.

"Ich weiß, dass mir das in der Netzgemeinde wüste Beschimpfungen einbringen wird, aber warum müssen Fjordman und andere anonyme Blogger ihre wahre Identität nicht offenbaren", fragte der Christsoziale im Hinblick auf den anti-islamischen Blogger, auf den sich sich der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik in seinem Manifest bezieht.

"Wir haben immer mehr Menschen, die sich von ihrer sozialen Umgebung isolieren und allein in eine Welt im Netz eintauchen", sagte der Innenpolitiker. "Politisch motivierte Täter wie Breivik finden heute vor allem im Internet jede Menge radikalisierter, undifferenzierter Thesen, sie können sich dort von Blog zu Blog hangeln und bewegen sich nur noch in dieser geistigen Sauce", sagte Friedrich dem Spiegel weiter.

[Update: Die von Friedrich erwartete Kritik kam prompt: Die Möglichkeit, sich anonym zu äußern sei Voraussetzung für echte Meinungsfreiheit, erklärte die Piratenpartei. "Herr Friedrich greift hier einen der Grundpfeiler unserer Demokratie an", sagte der Parteivorsitzende Sebastian Nerz. "Meinungsfreiheit bedeutet, seine Meinung ohne Angst vor Konsequenzen frei sagen zu können. In letzter Instanz ist dies nur anonym möglich."

Als "Ausdruck von Hilfslosigkeit" wertete der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz die Überlegungen des Bundesinnenministers. "Der Gedanke ist ja menschlich durchaus sympathisch", sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. "Aber das internationale Netz entwickelt sich weltweit naturwüchsig und richtet sich nicht nach der Meinung des deutschen Innenministers oder anderer wohlgesinnter Zeitgenossen." Es sei "unglaublich naiv", wenn Friedrich glaube, die Probleme mit dem Extremismus auf diese Weise in den Griff zu bekommen.]

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Anonymität im Netz zur Disposition gestellt
Beitrag von: Jürgen am 08 August, 2011, 01:53
Ich meine, anstatt die Meinungsfreiheit und Anonymität im Internet durch üblicherweise völlig unbewanderte aber hinlänglich skrupellose Politiker bekämpfen zu lassen, sollte man sich wohl Gedanken machen, woher gefährliche Radikalisierungen und zunehmende Gewaltbereitschaft eigentlich kommen.

Das elende Geschwätz unserer Politiker und ihre immer hartnäckigeren Versuche zur kompletten Abschaffung aller bürgerlichen Freiheiten befördern die Radikalisierung, obwohl insbesondere vereidigte Amtsträger eigentlich die freiheitliche Grundordnung zu schützen geschworen haben.

Und statt zu polarisieren und Teile der Bevölkerung immer wieder gegeneinander auszuspielen, müssen Gegensätze, Widersprüche und ihre Ursachen und gesellschaftlichen Auswirkungen gemindert werden.
Dazu gehört allerdings auch, dass man die Rechte nicht nur von Zuwanderern sondern auch die der alteingesessenen Bürger verteidigt.

Wenn sich bestimmte Gruppen berechtigt als benachteiligt ansehen, sind die Ursachen anzugehen und Abhilfe oder Ausgleich zu schaffen.

Stellen sich andere Gruppen dagegen ungerechtfertigt als benachteiligt dar, ist energisch entgegenzuwirken, aufzuklären und schlimmstenfalls gegen Volksverhetzung vorzugehen.
Das gilt nicht nur für's Internet, sondern ebenso für Kanzeln und Minarette, für Traditionsgruppen und Kulturvereine, und so weiter und so fort...

Dabei darf niemand diskriminiert werden, weder als angeblicher Ungläubiger, noch als Mann ("Männer sind Schweine"), noch als Zeitarbeiter, Friseuse oder Arbeitsloser, auch nicht als blonder Depp oder Ölauge, oder als Ossi / Wessie / Friese / Franke / Asylant, als Lehramtsstudent mit Taxischein, als Bankier, Steuerfahnder, GEZ-Scherge oder im allerschlimmsten Fall als Politiker...

Wenn sonst nichts hilft, dann muss man eben wirklich wählen gegen, und zwar offenen Auges und mit klarem Verstand und Mut zu schwierigen Entscheidungen.
Die Hälfte bleibt ja statt dessen meckernd zuhause und flippt irgendwann privat aus.
Das hilft aber niemand, denn solche vereinzelten Exzesse sind einkalkuliert und werden missbraucht, um unsere Rechte immer noch weiter zu beschneiden.
Sicherheit versprechen und dabei ausgerechnet diejenigen, die uns inzwischen fast jede soziale Absicherung geraubt haben.
Also noch einmal, wirklich wählen gehen, und wenn es sein muss, dann auch so, dass es manchen Politikern richtig weh tut...

Bis dahin darf man sich noch mit dem Versuch befassen, ab und an mal selbst zu denken, anstatt immerzu auf die Lautesten unter den Dummen und Gierigen zu hören.

Jürgen
Titel: Anonymität im Netz zur Disposition gestellt (Update)
Beitrag von: SiLæncer am 08 August, 2011, 13:20
Der Anwalt und Blogger Udo Vetter stellte im Hyperland-Blog des ZDF klar, dass Anonymität im Netz auch "Schutz gegen die Tyrannei der Mehrheit" bedeute. Zudem wies er darauf hin, dass es für viele Blogs bereits eine Impressumspflicht gebe. Vetter findet deutliche Worte: Jede staatliche Maßnahme gegen Blogger gefährde das so wichtige Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Zum anderen sei die Klarnamenpflicht praktisch nur durchsetzbar, wenn das Internet nach den Vorbildern China, Nordkorea und Iran ausrgerichtet werde: "Nur ein aufgeplusterter Überwachungsapparat, und zwar auf grenzüberschreitender Ebene, könnte das Internet von Pseudonymen säubern. Das hätte ähnlich fatale Folgen, wie sie das Bundesverfassungsgericht für die Vorratsdatenspeicherung beschrieben hat. Der ehrliche Bürger nimmt dann aus Angst, Ärger durch Überwachung zu kriegen, sein Recht auf Meinungsäußerung gar nicht mehr wahr."

Auch in der Regierungskoalition wird bezweifelt, ob sich die Forderungen Friedrichs überhaupt umsetzen lassen. Burkhardt Müller-Sönksen, medienpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, sagte der Berliner Morgenpost, die Forderung sei illusorisch: "Kommentare und Blogs sind im weltweiten Netz nicht kontrollierbar. Jeder kann sich eine E-Mail unter falschem Namen zulegen. Wie will Herr Friedrich das bitte überprüfen?" Für die Umsetzung fehle es allein schon an Personal: "Sie können nicht Millionen Einträge mit einer handvoll Mitarbeiter überwachen."

Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, kritisierte: "Herr Friedrich kann nicht einmal in Deutschland für einen angemessenen Datenschutz sorgen, und jetzt will er global die Anonymität im Internet abschaffen. Das ist schlichtweg nicht möglich." Der SPD-Experte Lars Klingbeil verwies darauf, dass schon jetzt strafrechtlich relevante Beiträge im Netz verfolgt würden. "Das Problem sind eher Kommentare, die noch nicht strafbar sind, aber extreme Inhalte aufweisen", sagte Klingbeil der Zeitung. In der Berliner Zeitung sprach von Notz von einer "wohlfeilen Nebelkerze" des Bundesinnenministers. Klingbeil warf Friedrich in dem Blatt "Profilierung im Sommerloch" vor.

Quelle : www.heise.de
Titel: Innenministerium: Keine Pläne gegen Anonymität im Netz
Beitrag von: SiLæncer am 08 August, 2011, 14:09
Das Bundesinnenministerium hat nach eigenen Angaben keine Pläne, gegen die Anonymität im Internet vorzugehen. Es wäre ein Missverständnis, die Äußerungen von Minister Hans-Peter Friedrich (CSU) in einem Spiegel-Interview so zu interpretieren, sagte ein Sprecher am Montag der dpa. Friedrich habe sich lediglich für eine demokratische Streitkultur im Netz ausgesprochen. Er sei nach wie vor der Ansicht, dass es auch im Internet durchaus Bereiche gebe, in denen Anonymität sinnvoll sei. Es gehe nicht um eine gesetzliche Pflicht, sich im Netz überall ausweisen zu müssen.

Friedrich hatte sich mit seinen Äußerungen im Spiegel einige Kritik eingefangen. "In der demokratischen Auseinandersetzung streiten wir mit offenem Visier auf Basis unserer verfassungsmäßigen Spielregeln. Warum sollte das im Internet anders sein?" sagte er dem Nachrichtenmagazin unter anderem. Warum müssten Blogger wie der vom Norwegen-Attentäter Anders Behring Breivik zitierte "Fjordman" ihre wahre Identität nicht offenbaren (was Fjordman inzwischen hat), fragte Friedrich. "Normalerweise stehen Menschen mit ihrem Namen für etwas ein. Warum nicht auch ganz selbstverständlich im Internet?"

Unterstützung erhält Friedrich aus den eigenen Reihen. "Was der Bundesinnenminister verlangt, ist selbstverständlich", erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Hans-Peter Uhl. "Die Grundsätze unserer Rechtsordnung müssen auch im Internet gelten." Es müsse eine Debatte darüber geben, wie das zu verwirklichen sei. Diese Debatte sei aber " zu wichtig, um sie nur einigen Netzaktivisten zu überlassen", erklärte Uhl und nannte die Kritik aus der Netzgemeinde "unreflektiert".

"Die Forderung des Bundesinnenministers hat nichts mit einer Einschränkung der Meinungsfreiheit zu tun", meint Uhl. Man dürfe "nicht die Augen davor verschließen, dass die Möglichkeit zu anonymen Äußerungen im Netz gravierende Nachteile mit sich bringen kann. Erst durch die Anonymität ist die Verbreitung von Kinderpornografie oder extremistischem Gedankengut in einem nie gekannten Ausmaß möglich." Uhl hatte sich nach den Anschlägen in Norwegen erneut für die Vorratsdatenspeicherung stark gemacht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Innenministerium: Keine Pläne gegen Anonymität im Netz
Beitrag von: Jürgen am 09 August, 2011, 00:07
Der Vergleich mit dem normalen realen Leben hinkt gar nicht so sehr, wie man vielleicht meint.

In der Öffentlichkeit hat kein Normalbürger irgendein Recht zu verlangen, dass ich mich vor ihm identifiziere.
Er bedürfte selbst unter rechtfertigenden Umständen, wenn ich mich verweigerte, der Hilfe der Polizei.
Versuchte er dagegen, selbst Gewalt einzusetzen oder droht damit, kann mich das zur Notwehr berechtigen.
Ein Festhalten zur Personalienfeststellung ohne ausreichend rechtfertigenden Grund wäre Freiheitsberaubung und berechtigt ggf. gleichfalls zur Notwehr.
Das gilt auch für eine vorläufige Festnahme nach Jedermannsrecht.

Die Polizei selbst hat das Recht nur unter vom Gesetzgeber ausdrücklich festgelegten Umständen, mit dem Gebote der Verhältnismässigkeit.

Es gibt keine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Mitführen von Identifikationspapieren in der Öffentlichkeit.
Und schon überhaupt nicht, diese jedem dahergelaufenen Möchtegern-Diktator zu zeigen...

Jedenfalls lässt in meinen Augen das Demokratieverständnis etlicher rechter Politiker und Amtsinhaber kaum weniger zu wünschen übrig, als das anerkannt verfassungsfeindlicher extremistischer Organisationen.

Jürgen
Titel: "Internet darf nicht "gesetzlos" werden"
Beitrag von: SiLæncer am 10 August, 2011, 19:31
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat seine Kritik an der Anonymität im Internet bekräftigt. Es müsse gelingen, die geltende Rechtsordnung auch auf die digitale und virtuelle Welt zu übertragen, sagte Friedrich am Mittwoch in Potsdam. Beispielsweise existierten schon Gesetze gegen Volksverhetzung oder Kinderpornografie. Erst vor kurzem hatte Friedrich vor dem Hintergrund der Anschläge in Norwegen in einem Interview die Anonymität radikaler Blogger im Internet kritisiert und dafür teilweise heftige Kritik einstecken müssen.

"Die schon etwas dümmlichen Reaktionen haben mich enttäuscht", bemerkte der Minister dazu und sprach von "intellektueller Plattheit". Hier nur darauf zu verweisen, dass im Internet alles international und deshalb nicht zu regeln sei, reiche nicht aus. "Das kann's ja nicht gewesen sein." Vielmehr sei eine Struktur nötig und mit Blick auf die großen sozialen Netzwerke zu fragen: "Was verlangen wir von Google, von Facebook?" Jemand, der Alkohol kaufe, müsse auch nachweisen, dass er mindestens 18 Jahre alt sei, argumentierte Friedrich. Genauso würden Leserbrief-Schreiber beim Namen genannt, wenn sie Tatsachen über andere behaupteten. Er warnte davor, das Netz "ins Chaos der Gesetzlosigkeit" versinken zu lassen.

"Wir haben durchaus eine differenzierte Realität", stellte der CSU-Politiker am Rande eines Besuchs in der brandenburgischen Landeshauptstadt fest. Im weltweiten Netz würden "Klarheit, Wahrheit und Verlässlichkeit" gebraucht. Friedrichs Kritiker hatten ihm vorgeworfen, die Meinungsfreiheit im Internet aufs Spiel zu setzen und so einen "Grundpfeiler unserer Demokratie" anzugreifen. Sein Ministerium stellte nach dem Interview klar, dass es keine Pläne habe, gegen die Anonymität im Netz vorzugehen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Anti-Terrorgesetze: Piraten kritisieren fehlende Transparenz bei Verlängerung
Beitrag von: SiLæncer am 17 August, 2011, 20:53
Nachdem sich das Kabinett der Bundesregierung heute dazu entschlossen hat, die Geltungsdauer der Anti-Terrorgesetze um vier Jahre zu verlängern, wird demnächst der Bundestag über die Verlängerung entscheiden müssen. Die Piratenpartei kritisiert jedoch, dass die Ergebnisse einer vorgeschriebenen Evaluation der Öffentlichkeit vorenthalten werden.

Schon bei ihrer ersten Einführung kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 waren die sogenannten Anti-Terrorgesetze umstritten. Hauptkritikpunkte waren ihre Wirksamkeit und die Einschränkung von Grundrechten, die mit ihnen einherging. Dieser Sachverhalt ist auch jetzt, knapp zehn Jahre nach den Anschlägen, da eine Verlängerung ihrer Gültigkeit ansteht, unverändert.

Das Bundeskabinett hat dennoch heute vormittag beschlossen, die Geltungsdauer der Anti-Terrorgesetze um vier Jahre zu verlängern. Demnächst dürfte also eine Entscheidung des Bundestages in dieser Sache anstehen. Diese Verlängerung wird jedoch äußerst kritisch gesehen. "Zeitliche Beschränkungen für Gesetze sind reine Augenwischerei. Egal welche Regierung in Berlin sitzt, sie verlängern Freiheitseinschränkungen munter unreflektiert und ohne inhaltliche Begründung. Eine kritische und vor allem öffentliche Evaluation aller Sicherheitsgesetze ist allem Anschein nach nicht gewünscht", so Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

Die Piraten prangern neben der Verlängerung selbst aber auch eine fehlende Transparenz beim Prozess an. Laut des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes von 2007 sollte nämlich eine Evaluation unter wissenschaftlicher Mitarbeit bis zum 12. Januar 2011 durchgeführt werden. Diese fand statt, über die Ergebnisse ist die Öffentlichkeit jedoch bisher im unklaren. Der Innenausschuss des Bundestages hatte bereits im Mai diesen Jahres eine Herausgabe der Evaluation erbeten. "Die Ergebnisse einer solchen Untersuchung muss den Parlamentariern und allen Bürgern zugänglich gemacht werden. Vorher kann und darf es keine Entscheidung des Bundestags geben", so Nerz. Den kleinen Koalitionspartner bedachte er mit einer besonderen Kritik. "Es ist erstaunlich, dass die selbsternannte Bürgerrechtspartei FDP bei der Verlängerung einfach mitmacht".

Quelle: www.gulli.com
Titel: Freiheit statt Angst: Neuauflage der Datenschutz-Demo
Beitrag von: SiLæncer am 27 August, 2011, 17:15
Für den 10. September bittet ein breites gesellschaftliches Bündnis wieder zu einer großen Demonstration "für einen modernen Datenschutz und ein freies Internet" nach Berlin. Der Protestzug, der bereits seit mehreren Jahren Tradition hat, soll um 13 Uhr am Pariser Platz am Brandenburger Tor starten und zum Alexanderplatz ziehen. Dort ist bereits eine Stunde später die Abschlusskundgebung geplant. Die Routenführung wurde im Gegensatz zu den Vorjahren verkürzt, das Begleitprogramm gestrafft. Im Wesentlichen gleich geblieben sind die inhaltlichen Forderungen: Diese richten sich vor allem gegen eine erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung und der damit verknüpften "flächendeckenden Protokollierung der Telekommunikation, unserer Standorte und unserer Identität im Internet".

(http://www.heise.de/imgs/09/5/6/8/5/6/9/b517250532e1b02a.jpeg)(http://www.heise.de/imgs/09/5/6/8/5/6/9/2d280d6e038c943d.jpeg)(http://www.heise.de/imgs/09/5/6/8/5/6/9/025e0d1a7d9d0c4d.jpeg)
Bilderstrecke (http://www.heise.de/newsticker/bilderstrecke/bilderstrecke_1077559.html?back=1332197)

Demonstriert werden soll auch gegen eine grundlose Auswertung von Flugpassagierdaten, Nacktscanner an Flughäfen, den Bundestrojaner und heimliche Online-Durchsuchungen, die elektronische Gesundheitskarte, die einheitliche Steuernummer oder die Videoüberwachung großer Teile des öffentlichen Raums. An die Politik ergeht der Appell, für einen effektiven Arbeitnehmerdatenschutz zu sorgen, die bestehenden Überwachungsbefugnisse einer unabhängigen Überprüfung zu unterziehen und ein Moratorium für neue Sicherheitsgesetze zu erlassen.

Der Aufruf zur Demonstration macht sich für ein "freies, ungefiltertes und neutrales" Netz "ohne Sperrlisten, Filterinfrastrukturen oder Vorkontrollen" stark. Eine Kappung von Internetanschlüssen zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen soll nicht erfolgen. Nicht zuletzt ergeht der Ruf nach der uneingeschränkten Anerkennung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung in sozialen Netzwerken und nach einer "digitalen Menschenrechts-Charta des 21. Jahrhunderts".

Zur Begründung schreiben die Veranstalter, dass die Überwachung in Staat und Wirtschaft um sich greife und der "gläserne Bürger" Realität werde. Neben Telefon-, Internet-, Bewegungs- und Gesundheitsdaten würden auch Informationen aus sozialen Netzwerken, Arbeitsverhältnissen, der Volkszählung sowie "politische und biometrische Daten" zwangsweise erhoben und meist zentral gespeichert. Das Missbrauchspotenzial wachse damit täglich. Die verstärkte "Massenüberwachung" gefährde die offene Gesellschaft. Sie erzeuge schrittweise eine Gesellschaft unkritischer Bürger, die "nichts zu verbergen" hätten und zur vermeintlichen Gewährleistung einer totalen Sicherheit gehorsam ihre Freiheitsrechte aufgäben. Daher sei eine "180-Grad-Wende" beim "gegenwärtigen Überwachungswahn" herbeizuführen.

Getragen wird die Demo von zahlreichen Organisationen, Verbänden und Parteien. Aus dem Bürgerrechtslager zählen dazu etwa der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die Humanistische Union, der Chaos Computer Club (CCC), die Digitale Gesellschaft oder der FoeBuD. Die Dienstleistungsgesellschaft ver.di ist genauso vertreten wie die Katholische Junge Gemeinde oder die Freie Ärzteschaft. Aus dem politischen Spektrum sind Grüne, Linke, Piraten, eine FDP-Landtagsfraktion sowie die Jusos am Start. Für die "Mobilisierung" und die Unterstützung vor Ort suchen die Macher noch Hilfe. Auch Spenden werden noch entgegengenommen. In der Woche drauf soll der Protest dann nach Brüssel getragen werden. Dort ist für den 17. September eine Demo geplant, der ein Networking- und ein Diskussionstag folgen.

Quelle : www.heise.de
Titel: #fsa11_vie: "Freiheit statt Angst" am 10.9. auch in Wien
Beitrag von: SiLæncer am 07 September, 2011, 18:45
(http://static.gulli.com/media/2011/09/thumbs/370/freiheit-statt-angst.jpg)
Die Aktion "Freiheit statt Angst" findet am 10. September nicht nur mit der Berliner Kundgebung statt. Das Datenschutzportal Unwatched.org lädt alle Interessenten zu ihrem Aktionstag ins Wiener Metalab ein. Zu Vorträgen werden Gäste von EDRi, NoPNR, AK Vorrat Österreich und vielen anderen Organisationen erwartet. Zum Ausklang findet eine Diskussionsveranstaltung im Wiener Museumsquartier statt.

Kürzlich rief ein breites Bündnis bestehend aus zahlreichen Organisationen dazu auf, erneut in ganz Europa für Freiheit statt Angst auf die Straße zu gehen. Für den Schutz der Freiheitsrechte, einen modernen Datenschutz und ein freies Internet wird aber auch in Wien gefochten. Ziel ist es, auch in Österreich unterschiedliche Organisationen und Akteure, die sich für eine freie, demokratische und offene Gesellschaft einsetzen, zusammenzubringen und über Möglichkeiten zur Stärkung der Zivilgesellschaft zu diskutieren, Aktionen zu planen und Informationen auszutauschen.

Um 13:30 Uhr geht es im metalab mit der Begrüßung los. Später werden Referenten der Transparenz-Plattform Amtsgeheimnis.at, des Netzwerks open3.at, der Bürgerrechtsbewegungen NoPNR, Freiheit statt Angst Österreich, quintessenz, VIBE!AT - Verein für Internet-Benutzer Österreichs, FunkFeuer, AK Vorrat.at und European Digital Rights (EDRi) erwartet.

Ab 20 Uhr findet eine abschließende Diskussion im Museumsquartier (Raum D) statt. Während der Veranstaltung wird es einen Livestream geben, der von der Mitmachplattform Ich mach Politik.at bereitgestellt wird. Weitere Infos zum Aktionstag sind hier (http://www.unwatched.org/Freiheit_statt_Angst_2011?pk_campaign=twun&pk_kwd=20110905) verfügbar.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Land Berlin reicht Bundesratsinitiative zum Schutz von Whistleblowern ein
Beitrag von: SiLæncer am 08 September, 2011, 19:15
Berlins Arbeitssenatorin Carola Bluhm (Die Linke) teilte gestern mit, dass man im Bundesrat eine Initiative zum Thema "Informantenschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich verankern" eingebracht hat. Damit sollen Whistleblower geschützt werden, die den Behörden das gesetzeswidrige Verhalten ihres Arbeitgebers gemeldet haben. Bislang genießen diese keinen ausreichenden Schutz.

Die Linksfraktion im Bundestag hat schon im Juli 2011 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der ebenfalls einen Schutz für Whistleblower formuliert und besonders die gesellschaftliche Bedeutung der Offenlegung von Missständen herausstellt. Jetzt zog das noch Rot-Rot regierte Land Berlin mit einer Iniative für den Bundesrat nach. Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer durch Hinweise daran mitwirkt, dass gesetzeswidrige Zustände beseitigt werden, soll nicht mehr Gefahr laufen, deshalb seinen Arbeitsplatz zu verlieren oder in sonstiger Weise vom Arbeitgeber abgestraft zu werden. Die damit erreichte Rechtssicherheit und Rechtsklarheit diene laut Arbeitssenatorin Bluhm nicht nur den Beschäftigten, sondern auch den Unternehmen.

Einer vorherigen Beschwerde beim Arbeitgeber bedarf es nicht, sofern dies dem Arbeitnehmer nicht zumutbar ist. Unzumutbare Zustände sind solche, die eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Umwelt bedeutet. Die neue Regelung soll auch dann gelten, wenn beispielsweise eine Straftat begangen wurde und zu befürchten ist, dass dadurch die Aufdeckung und Ahndung der Straftat vereitelt werden könnte. Die Linksfraktion versucht damit der Tatsache gerecht zu werden, dass Whistleblowing weit über das Thema Wikileaks hinaus geht. Bislang gibt es keinen ausreichenden arbeitsrechtlichen Schutz für Whistleblower.

Es bleibt freilich abzuwarten, ob sich der Initiative weitere Bundesländer im Bundesrat oder weitere Fraktionen im Deutschen Bundestag anschließen werden.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Kritik an Berliner Vorschlag zum Schutz von Whistleblowern
Beitrag von: SiLæncer am 08 September, 2011, 20:30
Guido Strack, Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerks kritisiert die Bundesratsinitiative des Berliner Senats zum gesetzlichen Whistleblowerschutz als "hanebüchen". Entgegen der Erwartungen eines "progressiven" Vorschlags sei der Plan (PDF (http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/BRI_Informantenschutz_Endfassung-f%C3%BCr-BR.pdf)) der Berliner aber "nahezu eine Kopie" des Entwurfs (PDF (http://webarchiv.bundestag.de/archive/2010/0304/bundestag/ausschuesse/a10/anhoerungen/a10_81/16_10_849.pdf)) der großen Koalition, der auf Initiative des ehemalige Verbraucherministers Horst Seehofer (CSU) nach dem Gammelfleischskandal 2008 erfolglos in den Bundestag eingebracht worden war.

Der aktuelle Vorschlag der rot-roten Berliner Landesregierung bleibt nach Auffassung von Strack in einigen Punkten nun sogar hinter Seehofers Initiative zurück. Die Vorgabe, dass ein Arbeitnehmer vor einer Anzeige nicht nur konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat haben müsse, sondern auch nachweisen soll, dass eine Beschwerde im Betrieb die Aufdeckung der Missstände verhindern würde, mache Whistleblowing regelrecht unmöglich: "Diese völlig überhöhten Beweisanforderungen dürften Whistleblower kaum je erfüllen können", sagte Strack gegenüber heise online.

Die Vorgabe ignoriere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die Anzeige gegen ein Berliner Pflegeheim erstattet hatte. Strack: "Da kann man schon den Eindruck bekommen, dass der Berliner Senat mit dem aktuellen Vorschlag von Scheinrechten für Whistleblower vor allem Wahlkampf betreiben und von seiner Verantwortung als Inhaber von Vivantes im Fall Heinisch ablenken will."

Ein weiterer Kritikpunkt des Whistleblower-Netzwerks ist, dass zwei Regelungen des Seehofer-Vorschlags herausgenommen wurden. So könnten nun Arbeitgeber in Arbeitsverträgen festlegen, was ein Mitarbeiter intern unternehmen muss, bevor er sich an eine externe Stelle wie einen Ombudsmann oder gar die Polizei wenden darf, ohne seinen Arbeitsplatz zu riskieren. Außerdem wird darauf verzichtet festzulegen, dass andere Beschwerderechte wie etwa die datenrechtliche Beschwerde unberührt bleiben.

Weiterhin erneuerte Strack seine frühere Kritik, dass der Vorschlag sich nur auf Arbeitnehmer, nicht jedoch auf arbeitnehmerähnliche Verhältnisse wie Leiharbeit oder andere Dreiecksverhältnisse beziehe. Er vermisst außerdem, dass Whistleblower dem Entwurf nach zunächst eine interne Anzeige erstatten müssen und dass Ausnahmen hierzu nicht wirklich gerichtsfest beschrieben werden. Vor anderen Repressalien seien Whistleblower dann auch weiterhin ungeschützt. So müsse der Arbeitnehmer nachweisen, dass Verschlechterungen des Arbeitsverhältnisses oder Mobbing in Zusammenhang mit seinen Hinweisen stehen.

Das Whistleblower-Netzwerk vermisst zudem einen rechtlichen Schutz von anonymen oder vertraulichen Hinweisen. Dass dies notwendig ist, zeigen drei Fälle aus der Lebensmittelindustrie: In zwei von drei Fällen waren die Hinweisgeber durch Anonymität geschützt, im dritten Fall wurde der Whistleblower entlassen. Dass gerade hier Handlungsbedarf besteht zeigen auch die aktuellen Vorschläge des Sozialstadtrats Michael Büge (CDU) des Berliner Bezirks Neukölln, der angesichts anhaltender Missstände in der Berliner Altenpflege fordert, dass sich "ehemalige Mitarbeiter" anonym an einen Ombudsmann wenden können sollen, da in den betroffenen Unternehmen "ein Klima der Angst und eine Mauer des Schweigens" herrsche.

Quelle : www.heise.de
Titel: Demo gegen Datensammelwut in Berlin gestartet
Beitrag von: SiLæncer am 10 September, 2011, 16:52
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Über tausend Bürger protestieren zur Stunde in Berlin im Rahmen der Demonstration "Freiheit statt Angst" gegen den "Überwachungswahn" in Staat und Wirtschaft und für mehr Datenschutz sowie ein freies Internet. Der Protestzug startete mit rund einstündiger Verspätung am frühen Nachmittag am Brandenburger Tor und zieht nun über die Straße "Unter den Linden" zum Alexanderplatz, wo auf der Abschlusskundgebung unter anderem Nina Hagen das Redenprogramm auflockern soll.

Die bereits zur Tradition gewordene Aktion wird wieder von einem breiten Bündnis unterstützt. Dazu gehören neben zivilgesellschaftlichen Organisationen wie dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dem Chaos Computer Club (CCC) oder dem FoeBuD auch politische Parteien wie die Grünen, die Linken, die FDP oder die Piraten.

(http://www.heise.de/imgs/18/7/1/0/1/4/1/6e714e5c2fd34372.jpeg)
Auch diesmal gestaltet sich sich über mehrere hundert Meter hinweg erstreckende und vom Modell eines "gläsernen Menschen" begleitete Aufzug wieder bunt. Teilnehmer tragen Schilder mit Aufschriften wie "Finger weg von meinen Daten!", "Gegen Terrorismus aus dem Bundestag" oder "Jede Datensammlung schafft Begehrlichkeit".

Neben mehreren Bundestags- und EU-Abgeordneten nimmt auch die Berliner Bürgermeisterkandidatin Renate Künast von den Grünen am Protestzug bei. Nicht fehlen darf ein "Schwarzer Block", der die "Kriminalisierung in Dresden" nach dem "Handygate" der Polizei in der sächsischen Hauptstadt im Februar stoppen will. Die Demonstranten rufen Parolen wie "Keine Stasi 2.0" oder "Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Daten klaut".

"Wir demonstrieren gegen Datensammelwahn und Überwachung, für Freiheit und Bürgerrechte", erläuterte Rena Tangens vom Demo-Bündnis. "Zehn Jahre Terror" seien genug, meinte die FoeBuD-Vertreterin unter Hinweis auf die Verschärfung von Sicherheitsgesetzen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA. "Demokratie braucht Datenschutz", betonte Tangens. Ein besonderes Augenmerk richte man auf die von Teilen der Politik immer wieder ins Spiel gebrachte "anlasslose Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsverbindungen". Eine solche Protokollierung von Nutzerspuren würde Bürger einem "diffus bedrohlichem Gefühl des Beobachtetseins" aussetzen.

(http://www.heise.de/imgs/18/7/1/0/1/4/1/1e0ab36c83e499eb.jpeg)
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix erklärte im Vorfeld der Demo gegenüber der Nachrichtenagentur dapd: "Der Eindruck, dass eine Datensammelwut herrscht, drängt sich in der Tat auf." Diese Tendenz sei nicht nur in Deutschland, sondern europaweit zu bemerken. Wenn man die Überwachungsdichte in ihrer Gänze in den Blick nehme, sei die Lage "kritisch". Es dürfe nicht aus den Augen verloren werden, dass Kriminalität hierzulande mit den bestehenden Befugnissen der Sicherheitsbehörden bereits "sehr effektiv bekämpft" werde. Deshalb wehre er sich vor allem gegen Bestrebungen, immer mehr Menschen allein deshalb ins Visier zu nehmen, um erst einen Verdacht zu gewinnen.

Nicht durchsetzen konnte sich ein Teilnehmer, der der Polizei bereits im Vorfeld die anlasslose Videoüberwachung der Versammlung in Form von Aufzeichnungen oder durch die Übertragung von Aufnahmen verbieten lassen wollte. Der Erste Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigte vor der Demo eine Entscheidung der niederen Instanz, die einen entsprechenden Antrag ablehnte.

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Ausschlaggebend war eine Erklärung der Berliner Polizeispitze, keine "Übersichtsnahmen" der Veranstaltungen durchführen zu wollen. Diese Ansage sei ernst zu nehmen, meinten die Richter. Zudem könne gegen einen Verstoß im Nachhinein gerichtlich vorgegangen werden. Ob und unter welchen Umständen eine Videobeobachtung größerer Aufzüge rechtlich zulässig ist, ist eine derzeit noch nicht abschließend geklärte Frage. Videoaufnahmen der Staatmacht bei "Freiheit statt Angst"-Kundgebungen hatten in den vergangenen Jahren immer wieder zu Auseinandersetzungen geführt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Freiheit statt Angst 2011: "Die Bewegung hat sich verstetigt"
Beitrag von: SiLæncer am 10 September, 2011, 20:26
Friede, Freude, Eierkuchen: Auch Nina Hagen gab auf der Abschlusskundgebung der Demonstration "Freiheit statt Angst" am Samstag in Berlin ein klares Statement gegen die Überwacher ab: " Dieser Zug nimmt keine Control-Freaks mit", sang Nina Hagen, nachdem sie am Spätnachmittag mit pinken Gummistiefeln und Gitarre bewaffnet die Bühne am Alexanderplatz erklommen hatte. Mit dem Song "We shall overcome" erinnerte die "Queen of Punk" an Martin Luther Kings Auftritt in der Marienkirche wenige hundert Meter weg vom Veranstaltungsort in den 1960ern. "Tief in meinem Herzen glaube ich daran, dass wir die undemokratischen Verhältnisse überwinden werden", hauchte die Musikerin ins Mikrofon. "Wir werden zur Gerechtigkeit und Freiheit zurückkommen."

Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn
(http://www.heise.de/imgs/09/7/1/0/1/6/6/e5dbafdaadece933.jpeg)(http://www.heise.de/imgs/09/7/1/0/1/6/6/4cc926706f78ef6f.jpeg)(http://www.heise.de/imgs/09/7/1/0/1/6/6/dd19ff9c6fda6bc8.jpeg)
Bilderstrecke, 15 Bilder (http://www.heise.de/newsticker/bilderstrecke/bilderstrecke_1340653.html?back=1340657)

Auf der Demonstration und Kundgebung "Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn" gab es aber auch andere Töne. Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: "Es kann schlimme Folgen haben, wenn man ungerechtfertigt in Verdacht gerät", warnte der Jurist auf der Veranstaltung, die bereits zum fünften Mal stattfand. Diese Risiko sei bei Telekommunikationsdaten besonders hoch, "da sie nicht zu einem Menschen, sondern nur zu einem Anschluss führen". Bürger müssten sich auch anonym gegen Missstände einsetzen können, wandte sich Breyer gegen einen Identifizierungszwang im Internet. "Wir wollen uns weder von Betrügern noch von Terroristen unsere Freiheit kaputt machen lassen", proklamierte der Aktivist. Es dürfe nicht allen "die wichtige Unbefangenheit" weggenommen werden, "nur weil Einzelne sie missbrauchen".

Generell schade eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren vielen, während sie die Aufklärungsquote nicht wesentlich ändere, meinte der Rechtsexperte. Es sei daher wichtiger, "bessere Ermittlungsmöglichkeiten im Verdachtsfall zu schaffen". Breyer warb zugleich für die Unterzeichnung der aktuellen Online-Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung. "Wir brauchen bis nächsten Mittwoch noch 25.000 Unterschriften."

"Wir müssen unsere Bürgerrechte aktiv verteidigen", appellierte Markus Beckedahl von der Netzlobby "Digitale Gesellschaft" an die mehreren tausend Versammelten. Die Politik dürfe den Surfern nicht vorschreiben, wie sie das Internet nutzen sollten. Datenschutz bezeichnete der Netzpolitik-Blogger als "für unsere Demokratie unverzichtbar". Nötig sei auch eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität, "sonst wäre das Internet ein schlechterer Fernseher". Nutzern dürfe auch nicht das Internet abgeklemmt werden wegen Urheberrechtsverstößen. Das vorläufige Aus für Websperren mache ein wenig Hoffnung, dass der ein oder andere Politiker doch kapiert habe, dass Filtern und Überwachen "sinnlose Maßnahmen gegen die Interessen" der Wähler seien.

Für den Datenschutzverein FoeBuD kritisierte padeluun den "Pawlowschen Reflex" einiger Volksvertreter, bei jeder Gelegenheit nach der Vorratsdatenspeicherung zu rufen. Dabei schaffe es keine gute Ermittlungsbasis, wenn man die gesamte Bevölkerung überwache und riesige Datenhalden anhäufe. Auch er wertete es aber als positiv, dass den Aktivisten vor zwanzig Jahren noch "kein Schwein beim Datenschutz zugehört hat", während entsprechende Fragen heute zumindest immer wieder Thema im Bundestag seien. Die Demonstration setzte padeluun zufolge erneut ein deutliches Zeichen, "dass wir nicht weniger Überwachung wollen", sondern deren Abbau.

Matthias Monroy aus der Redaktion "Bürgerrechte & Polizei/CILIP" rief zum "grenzüberschreitenden Widerstand" gegen die Einschränkung von Freiheitsrechten auf. Hierzulande habe die "große Koalition der Inneren Sicherheit" schon lange vor dem 11. September 2001 Sicherheitsgesetze produziert, kleine und große Lauschangriffe durchgeführt, verdeckte Ermittlungen legalisiert und die Polizeibehörden und Geheimdienste ausgebaut. Die nach den Anschlägen in den USA einsetzende Terrorismusbekämpfung habe dann bewirkt, dass "der Motor der Sicherheitsgesetzgebung" nicht zum Stillstand gekommen sei. Sie habe etwa den Aufstieg der Biometrie als neue Identifikationstechnologie erlaubt oder zu "ausufernden polizeilichen Datenhalden" geführt, die zusehends international getauscht würden. Es sei an der Zeit, dass "wir uns mit datenschutzrechtlichen Brotkrümeln nicht mehr abspeisen lassen".

"Wenn sie so weitermachen, werden sie die Stasi noch überholen", nahm sich Jugendpfarrer Lothar König aus Jena Vertreter von Sicherheitsbehörden vor. Gegen den Geistlichen ermitteln sächsische Strafverfolger im Rahmen der Proteste gegen einen Neonazi-Aufmarsch im Februar in Dresden und der damit verknüpften massenhafte Abfrage von Mobilfunkdaten. "Wer diffamieren, isolieren und kriminalisieren will, braucht Informationen über uns", verwies König auf die Arbeitsprinzipien von Geheimdiensten. "Sie wollen alles und jedes wissen." Zugleich werde "gelogen bis hoch zum Generalstaatsanwalt, was das Zeug hält".

Abgesehen von einem kleinen Zwischenfall verlief die Kundgebung reibungslos: Viele Teilnehmer konnten sich einen lauten Knall nach dem Auftritt der Friedensbotschafterin Hagen zunächst nicht erklären. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Polizei mit einem Sprengstoffkommando angerückt war, um eine verdächtige, keinem Inhaber zuzuordnende Reisetasche am Stand der Junge Liberalen (Julis) kurzerhand unschädlich zu machen. Die Veranstalter nahmen es mit Humor: "Einen besonderen Dank richteten die Veranstalter an die Berliner Polizei, die eindrucksvoll unter Beweis stellte, wie eine Tasche voller Plastiktüten gesprengt wurde, ohne dass es dabei zu Schäden an Personen
und Sachen kam. Besonderen Beifall erhielt hierbei der rollende Polizei-Roboter, der die Sprengung ordnungsgemäß durchführte. Kritik äußerte hingegen eine schwäbische Wutbürgerin am Roboter: 'Der hät jo koi Namensschildle.'"

Das hinter der Protestversammlung stehende breite Organisationsbündnis bezeichnete die Veranstaltung, die nach "niederschmetternden" Tests auch gegen das "Mammutprojekt" des "digitalen Gerippes" der elektronischen Gesundheitskarte mobil machte und Datensammel-Kraken wie Facebook nicht ungeschoren ließ, im Nachgang als Erfolg. Mit über 5000 Teilnehmern seien die eigenen Erwartungen "deutlich übertroffen" worden, die Bewegung "habe sich verstetigt". Die Berliner Demo, die in Vorjahren auch schon mehrere zehntausend Mitstreiter anzog, und Begleitveranstaltungen in Wien, Dresden und Luxemburg machten den Auftakt für eine europäische Aktionswoche "Freedom not Fear". Sie soll am nächsten Wochenende mit einem weiteren Protestzug, einem Barcamp und Treffen mit EU-Politikern in Brüssel enden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschutz: "Freiheit statt Angst" kommt nach Brüssel
Beitrag von: ritschibie am 13 September, 2011, 12:11
(http://static.gulli.com/media/2011/09/thumbs/370/500px-Fnf11-logo04a.jpg)
Nachdem am vergangenen Samstag in Berlin demonstriert wurde, wollen Datenschützer am kommenden Wochenende in Brüssel für Datenschutz und Bürgerrechte aktiv werden. In der EU-Hauptstadt soll unter dem Motto "Freedom not Fear" ein "ein europaweites Treffen von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Initiativen statt, die sich gegen Überwachung und für eine freie Gesellschaft einsetzen" stattfinden.

Im Zeitraum von Samstag, den 17. September bis zum Montag, den 19. September, planen die Aktivisten "ein vielfältiges Programm mit Demonstration, Workshops, Vorträgen und Diskussionen". Man will sich aber nicht nur untereinander austauschen. Auch Gespräche mit EU-Politikern zum Thema Datenschutz und Bürgerrechte sind geplant.

Die drei Aktionstage haben jeweils eigene Mottos und Schwerpunkte. Der Samstag steht unter dem Motto "Day of Protest" und soll mit einer Demonstration beginnen. Der darauffolgende Sonntag ist "Day of Networking" und soll vor allem zur Vernetzung der Aktivisten aus verschiedenen EU-Ländern dienen. "In Workshops, Vorträgen, Diskussionen und gemütlichen Kleingruppen sollen das gegenseitige Kennenlernen und der Austausch von Ideen und Erfahrungen im Vordergrund stehen," so die Planung der Organisatoren. Am Montag dann sollen im Rahmen des "Day of Discussion" Gespräche mit EU-Politikern geführt werden.

Das Bündnis der Aktionstage fordert die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung, die Abkehr von den Plänen zur Einführung der sogenannten Fluggastdatenspeicherung sowie das engagierte Eintreten europäischer Politiker für ein freies und unzensiertes Internet mit gleichen Rechten für alle.

"Ein ständig zunehmender Anteil nationaler Gesetze, welche die Grund- und Menschenrechte der Europäer beschneiden, fußt auf europäischen Richtlinien," sagt Michael Ebeling, einer der Organisatoren der drei Aktionstage. "Mit unserer Veranstaltung möchten wir eine Bewegung starten, die auch konstruktiv auf die verantwortlichen Politiker zugeht und den argumentativen Austausch sucht. Wir sind sehr gespannt darauf, wie man uns dabei begegnen wird." "Auch aus Brüssel kommen immer wieder Vorschläge, die darauf abzielen, das Internet europaweit zu zensieren oder Nutzern das Internet als Strafe für Urheberrechtsverletzungen abzuschalten. Es ist daher essentiell, ein offenes, freies Internet und die Netzneutralität in Europa gesetzlich abzusichern" ergänzt Kirsten Fiedler, ebenfalls Mitorganisatorin der Aktionstage.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Handygate: Mehrere Strafanzeigen gegen sächsische Justiz erfolgt
Beitrag von: SiLæncer am 27 September, 2011, 19:02
Dresden. Im Zuge der Ermittlungen wurden im Februar dieses Jahres systematisch die Verbindungsdaten Hunderttausender Einwohner, Demonstranten, Politiker und Journalisten gesammelt und ausgewertet. Das Thema Handygate wird nun um Strafanzeigen mehrerer Abgeordneter der Fraktion „Die Linke“ bereichert. Im Februar haben bereits 6 Mitarbeiter der taz Beschwerde gegen die Funkzellenauswertung eingelegt

Die Affäre um die großflächig angelegte polizeiliche Handyüberwachung während der Proteste gegen den Neonaziaufmarsch vom 19. Februar 2011 wurde jetzt um eine weitere Facette bereichert. Hunderttausende Verbindungsdaten sollen die Ermittler ohne Erlaubnis von Anwohnern, Demonstranten, Politikern und Journalisten gesammelt haben, um diese auszuwerten. Jetzt haben mehrere Abgeordnete bei der Staatsanwaltschaft Dresden Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Darunter auch der Bundestagsabgeordnete Niema Movassat (Die Linke). Movassat kommentiert: „Die an den Abhörmaßnahmen beteiligten Behörden haben vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen und gesetzliche Bestimmungen und die Rechtsprechung ignoriert.“ Er sei als Abgeordneter von der Polizei widerrechtlich abgehört worden. „Damit fand ein massiver Eingriff in meine Grundrechte als auch in meine Abgeordnetenrechte statt.“ Die Bundesrepublik Deutschland erinnere ihn in diesem Zusammenhang insgesamt mehr an eine „Bananenrepublik“ denn an einen demokratischen Rechtsstaat.

Im Vorfeld hatten sechs Journalisten der Tageszeitung (taz) Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Dresden eingelegt. Laut taz-Anwalt Johannes Eisenberg bestünde der „Verdacht der Rechtsbeugung“. Auch sieht man durch dieses Vorgehen die Pressefreiheit bedroht. Ein Schutz der Informanten wäre unmöglich, wenn die sächsiche Justiz im Besitz sämtlicher Telekommunikationsdaten sei. Die sechs Beschwerdeführer der taz waren allesamt in Dresden im Einsatz, um über die Demonstrationen zu berichten.

Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Dresden argumentieren hingegen, es sei unwahrscheinlich, dass sich in den überwachten Funkzellen zu den fraglichen Zeiträumen friedlich demonstrierende Menschen aufgehalten hätten. Von daher wird automatisch jede Person zum Verdächtigen, der sich in der gleichen Funkzelle wie die Demonstranten befand. Movassat kann einer derartigen Logik nicht folgen: „Es wäre zu wünschen, wenn die sächsischen Justiz Nachhilfe in Demokratie und Grundgesetz erhalten würde.“ Natürlich bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft Dresden Ermittlungen gegen die noch unbekannten Beamten einleiten wird, zumal auch Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft selbst an Handygate beteiligt sein sollen.


Quelle: www.gulli.com
Titel: Verbraucherschützer starten Petition für einfacheren Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 04 Oktober, 2011, 13:29
Deutsche Verbraucherschützer wollen den Datenschutz im Internet vereinfachen. Nach ihren Vorstellungen müssen schon die Voreinstellungen bei Geräten und Diensten maximalen Datenschutz gewährleisten. Damit der Bundestag dieses Prinzip gesetzlich verankert, startete der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag eine Online-Petition (http://openpetition.de/petition/online/datenschutzfreundliche-voreinstellungen).

Habe die Initiative Erfolg, müssten sich Verbraucher nicht schon vor der ersten Nutzung informieren, was ein Gerät oder Dienst über sie preisgebe und wo man die Einstellungen ändern könne, erläuterte der Verbraucherverband. Dazu fehlten vielen Nutzern die Zeit oder Erfahrung. "Die Kontrolle über persönliche Daten darf kein Expertenprivileg sein", forderte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Standardmäßig dürften nur so viele Daten erfasst, verarbeitet und weitergegeben werden, wie für die Nutzung unbedingt erforderlich sei.

In Deutschland steht vor allem das Online-Netzwerk Facebook mit seiner Datenschutz-Politik in der Kritik. So kämpft Schleswig-Holsteins Datenschützer Thilo Weichert gegen den "Gefällt-mir"-Knopf von Facebook, weil über ihn zu viele Informationen gesammelt würden. Facebook weist die Vorwürfe zurück.

Quelle : www.heise.de
Titel: Erhebung von Fingerabdrücken im Reisepass ist rechtmäßig
Beitrag von: ritschibie am 06 Oktober, 2011, 18:03
(http://static.gulli.com/media/2011/10/thumbs/370/reisepass-deutschland.jpg)
Die Erhebung von Fingerabdrücken bei der Beantragung eines deutschen Reisepasses ist rechtmäßig. Dies entschied das Dresdner Verwaltungsgericht in einem am 14. September 2011 verkündeten Urteil. Ein aufgebrachter Bürger hatte sich darüber beschwert, dass durch die Speicherung seiner Fingerabdrücke sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt würde.

Seit dem Jahr 2007 muss ein jeder Deutscher, bei der Beantragung eines Reisepasses die Fingerabdrücke seiner Zeigefinger hinterlegen. Wie Udo Vetters Lawblog berichtet, klagte ein Mann aus dem Raum Dresden gegen diese neue Pflicht vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Ein warf dem Gesetzgeber vor, durch die Regelung die Informationelle Selbstbestimmung der Bürger einzuschränken. Überdies sei die Erhebung der Abdrücke unverhältnismäßig. Auch gab er in seiner Klageschrift zu bedenken, dass durch die Sammlung an biometrischen Daten die Gefahr eines intransparenten Informationspools entstünde, auch wenn bislang noch keine Speicherung in einer Zentraldatei vorgesehen sei.

Das Gericht urteilte am 14. September jedoch gegenteilig. So sei das Passgesetz weder verfassungs- noch europarechtswidrig. Die Fingerdrücke würden nur für eine möglichst sichere Identifikation des Passinhabers benötigt werden, da das bislang verwendete Foto keine hundertprozentige Sicherheit bot. Eine mutmaßliche Zentraldatei sei nach geltender Rechtlage ausgeschlossen. Weiterhin müsse es jeder Bürger hinnehmen, dass seine Grundrechte im „überwiegenden Allgemeininteresse“ eingeschränkt würden.

Mit der datenschutzrechtlichen Situation in anderen Ländern will die Justiz nichts zu tun haben. Im Urteil heißt es, dass es jedem Passinhaber obliege, vor der Einreise in ein anderes Land selbst Vorsorge zu treffen, „indem er sich über die dort bestehenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und Gepflogenheiten kundig macht und gegebenenfalls von einer Einreise absieht.“

Laut Lawblog plant der Kläger nun in Berufung zu gehen, um in der nächsthöheren Instanz nochmals gegen das fragliche Gesetz zu klagen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: EU-Kommission will Einreisende elektronisch überwachen
Beitrag von: SiLæncer am 25 Oktober, 2011, 20:15
Die EU-Kommission will die europäischen Grenzen mit einem Ein-/Ausreisesystem nach US-Vorbild und einem Vorzugsprogramm für Vielreisende "intelligenter" machen. Sie hat dazu am Dienstag eine Mitteilung veröffentlicht, die Optionen für ein "Smart Borders"-Paket darlegt und nach Konsultationen im nächsten Jahr in ein Gesetzgebungsverfahren münden soll. Die EU-Kommission sieht das Vorhaben als Teil eines Gesamtkonzepts zur Stärkung der Verwaltung des Schengen-Raums, der grundsätzlich bereits mit dem Schengener Informationssystem kontrolliert wird.

Das "Entry/Exit-System" soll Zeitpunkt und Ort der Einreise aus Drittstaaten sowie die zulässige Aufenthaltsdauer in einer elektronischen Datenbank speichern und die derzeitige Passabstempelung ersetzen. Damit soll effektiver verhindert werden, dass Personen über die erlaubte Besuchslänge hinaus in EU-Staaten abtauchen. Daher sollen Grenzkontroll- und Einwanderungsbehörden die erfassten personenbezogenen Informationen bekommen. Pate gestanden hat das US-System ESTA, mit dem elektronische Reisebewilligungen erteilt werden. Es gestattet nach einer Online-Anmeldung für EU-Bürger eine visafreie Einreise in die USA für bis zu 90 Tage.

Vielreisende wie Geschäftsleute oder deren Familienangehörige sollen im ergänzenden "Registrierungsprogramm" über automatische Kontrollschleusen in die EU gelangen, nachdem sie sich einer Vorprüfung unterzogen und ihre biometrischen Daten abgegeben haben. So sollen vor allem große Linienmaschinen beschleunigt abgefertigt werden können. Außerdem würde so der Weg bereitet für weitere Investitionen in moderne automatische Kontrollen an wichtigen Grenzübergängen.

Generell hält die EU-Kommission ein moderneres und effizienteres System für unabdingbar, um die Reiseströme an ihren Außengrenzen zu bewältigen. Schätzungen zufolge werde die Zahl der Grenzübertritte von Reisenden und der damit erforderlichen Personenkontrollen an EU-Flughäfen von 400 Millionen im Jahr 2009 bis 2030 auf 720 Millionen ansteigen.

Die Grünen im EU-Parlament sprechen angesichts der Pläne von einer "Big-Brother"-Maßnahme. Die EU versuche, für voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro ein US-Programm zu kopieren, "das wir hier in Europa überhaupt nicht brauchen und das in den USA nicht mal besonders gut funktioniert", meinte die grenzpolitische Sprecherin der Fraktion, Ska Keller. Schon heute müsse jeder, der ein Visum braucht, seine digitalen Fingerabdrücke und einen Gesichts-Scan hinterlegen. Dies sei bereits "zuviel der Erfassung und Bürokratie".

Kellers innenpolitischer Kollege, Jan Philipp Albrecht, warnte vor einem "Einstieg in die Kompletterfassung aller Informationen bei der Ein- und Ausreise". Was als freiwillige Privilegierung von Reisenden getarnt werde, sei nichts anderes als der Ausverkauf grundlegender Datenschutzprinzipien. Wer ohne teure Registrierung und freiwillige Informationsabgabe reise, werde künftig als Risiko eingestuft.

Quelle : www.heise.de
Titel: Stiftung Datenschutz verzögert sich weiter
Beitrag von: SiLæncer am 26 Oktober, 2011, 19:10
Die von der Regierungskoalition geplante Stiftung Datenschutz wird weiter von Startschwierigkeiten geplagt. Im September hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) beteuert, dass der Daten-TÜV noch in diesem Jahr seine Arbeit aufnehmen werde. Zuvor hatte sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wiederholt bei ihrem Kabinettskollegen dafür stark gemacht, dass der Innenminister das Prestigeprojekt der Liberalen zügig auf den Weg bringen möge. In einer Unterrichtung an den Haushaltsausschuss des Bundestags teilte das Innenressort nun aber mit, dass sich die Gründung und Arbeitsaufnahme der Stiftung übers Jahresende hinaus verzögern werde.

Um den im Bundeshaushalt 2011 bereits vorgesehenen Startzuschuss in Höhe von 10 Millionen Euro nicht zu verlieren, soll zunächst eine Treuhandstiftung ins Leben gerufen werden. Dort könnten die Finanzmittel zumindest vorübergehend geparkt werden, heißt es im Innenministerium. Zugleich gab das Haus bekannt, dass der Daten-TÜV in Leipzig und damit im Zentrum eines aufstrebenden IT-Standorts angesiedelt werden solle. Man behalte sich zudem vor, den Vorstand und den Verwaltungsrat zu benennen. Dem zusätzlich vorgesehenen Beirat solle eine beratende Funktion zukommen. Die Personal- und Sachkosten der Einrichtung will das Innenressort gering halten, die Verwendung des Stammkapitals auf maximal zehn Prozent in den ersten sieben Jahren begrenzen.

Mit der Erklärung entpuppe sich das Vorhaben nicht nur als Marionette des Innenministerium, sondern auch als "Luftnummer", ätzen die Grünen gegen Schwarz-Gelb. Verknüpft mit dem Versprechen, ein Gütesiegel und ein gesetzlich geregeltes Auditverfahren zu schaffen, kann eine Stiftung zwar auch nach Ansicht der Oppositionspartei einen Mehrwert für den Datenschutz schaffen. Ein mit äußerst spärlichen Mitteln ausgestattetes "Provinz-Feigenblättchen" entwerte aber die mit dem Ansatz prinzipiell verknüpfte Hoffnung auf eine bessere Akzeptanz privatsphärenfreundlicher Produkte und Prozesse in der Wirtschaft. Das "Baby" von FDP-Innenpolitikern, mit denen diese schon zu lange schwanger gingen, drohe zum "Alien" zu verkommen.

Die Liberalen halten den erneuten Aufschub für ärgerlich, werfen den Grünen aber vor, beim Datenschutz auf eine Bevormundung der Bürger und auf ein durchreguliertes Internet zu setzen. Sie verweisen zudem auf einen Entwurf für einen Beschluss des Haushaltsausschusses, wonach mit der Gründung der Treuhandstiftung keine Auswirkungen auf die Struktur und Arbeitsweise des Daten-TÜVs verbunden sein dürften. Die eigentliche Stiftung solle zügig unter Beteiligung des Parlaments möglichst bis Ende März 2012 errichtet werden. Man erwarte ferner, dass die Anschubfinanzierung nicht durch Kosten für die Treuhandinstanz geschmälert werde.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundestag verlängert Anti-Terror-Gesetze bis 2015
Beitrag von: SiLæncer am 28 Oktober, 2011, 07:30
Der deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag die umstrittenen Anti-Terror-Gesetze, die den Behörden weit reichende Sonderbefugnisse im Kampf gegen den Terror zubilligen, um weitere vier Jahre verlängert. Die Gesetze gelten nun bis Ende 2015. Sie wurden nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 verabschiedet und seitdem schon einmal verlängert.

Die Anti-Terror-Gesetze - nach dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily scherzhaft auch "Otto-Kataloge" genannt - wurden im Jahr 2002 als Reaktion auf die Terroranschläge des 11. September 2001 verabschiedet. Sie sollen den Ermittlungsbehörden durch Einräumung von Sonderbefugnissen bei der Terrorismusbekämpfung helfen.

Zunächst hatte sich die schwarz-gelbe Koalition in der Frage der Anti-Terror-Gesetze, die planmäßig Ende des Jahres auslaufen sollten, nicht einigen können. Die FDP war zunächst - wie man sagte aus Angst vor einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Bürgerrechte - komplett gegen eine Verlängerung, während die Unionsparteien sogar eine komplett unbefristete Verlängerung forderte. Schließlich einigte man sich auf eine weitere befristete Verlängerung und Modifikationen eines Teils der Gesetze. Dieser Kompromiss wurde nun vom Bundestag verabschiedet. Dabei stimmte neben der schwarz-gelben Regierungskoalition auch die SPD für die Verlängerung.

Im Rahmen der Anti-Terror-Gesetze können Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste bei Banken und Fluggesellschaften Informationen über Terrorverdächtige einholen. Neu eingeführt wurden Abfragen bei zentralen Stellen, wodurch die Arbeit der Ermittler erleichtert werden soll. Abgeschafft wurden hingegen Möglichkeiten zur Überwachung des Postverkehrs, die als wenig effizient galten.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Überwachung unserer Telekommunikation: so funktioniert es
Beitrag von: SiLæncer am 29 November, 2011, 16:15
Puh, habe gerade eine schräge Lektüre hinter mir. Natürlich ist es uns allen klar, dass Daten überwacht werden können. Schließlich dürfte gerade das Jahr 2011 für Datenskandale ohne Ende stehen. Heute hat die AK Vorratsdatenspeicherung (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/494/1/lang,de/) allerdings ein PDF veröffentlicht, welches das ganze Ausmaß der Telekommunikationsüberwachung erahnen lässt.

(http://img812.imageshack.us/img812/5642/30436493.jpg)

Denn die Generalstaatsanwaltschaft München hat ein PDF für den internen Gebrauch, welches genau erklärt, welche Überwachungsmechanismen möglich sind und aufgrund welchen Dingen diese Überwachungen durchgeführt werden dürfen. Folgende Überwachungspraktiken sind zu finden:

 -   das Aufzeichnen von Telekommunikationsinhalten (z.B. Telefongespräche, SMS, E-Mails),
 -   die Auswertung der Speicher von Handys, Smartphones und SIM-Karten (z.B. Fotos, Telefonbücher),
 -   die Abfrage von Nutzerdaten, Rechnungsdaten und Verkehrsdaten bei Anbietern wie Telekom, Arcor, eBay, YouTube, Facebook und Webmail-Anbietern,
 -   die Identifizierung der Inhaber von Rufnummern, IP-Adressen und E-Mail-Adressen,
 -   die Beobachtung des Standorts von Handys und Smartphones in Echtzeit,
 -   die Online-Durchsuchung externen Speicherplatzes,
 -   der Zugriff auf E-Mail-Postfächer und die Abfrage von Mailboxen,
 -   die Verhinderung der Kommunikation einzelner Handynutzer oder einer gesamten Funkzelle,
 -   die Ermittlung, welche Mobiltelefone sich zu einer bestimmten Zeit in einer Funkzelle befunden haben (Funkzellenabfrage),
 -   der Zugriff auf Kommunikation in geschlossenen Internetforen und Chatrooms einschließlich Liveüberwachung,
 -   die Ortung von Pkw mit eingebautem SIM-Modul (z.B. BMW, Audi, Porsche, Renault, Opel),
 -   die Erstellung von Bewegungsbildern mithilfe „stiller SMS“,
 -   die Aufzeichnung verschlüsselter Internetkommunikation (VoIP) unter Verwendung von Überwachungssoftware (sog. Quellen-TKÜ),
 -   die Identifizierung und Überwachung von WLAN-Internetzugängen („W-LAN-Catcher“),
 -   die Zielwahlsuche.

Alles in allem ein erschreckendes PDF mit äußerst fragwürdigen Mechanismen der Überwacher (siehe auch die Ausführungen von Udo Vetter (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/11/29/leitfaden-fr-lauscher/)).
Titel: Re: Überwachung unserer Telekommunikation: so funktioniert es
Beitrag von: Jürgen am 29 November, 2011, 18:18
Schräg?
Das nenne ich hier einen verniedlichenden Begriff...

Leider sind die Angaben zu Providern nicht eben aktuell.
Aber manch ein Zeitgenosse könnte trotzdem auf die Idee kommen, bestimmte Entscheidungen davon abhängig zu machen.
Insofern ist die Verbreitung dieser Informationen in meinem Augen nicht ohne eine gewisse Brisanz.

Und man könnte sich genötigt sehen, sich Gedanken über nicht (einfach) nachvollziehbare und unprotokollierbare alternative Datenpfade zu machen.
Im Sinne von einmal eingerichtet, aber in Gänze nur im absoluten Ausnahmefall zu nutzen.
Nur so eine Idee.. (http://www.dvbcube.org/index.php?topic=5952.0).
Titel: Dresdner Polizei sammelt weiter Handydaten
Beitrag von: SiLæncer am 04 Dezember, 2011, 21:37
Vor einigen Monaten wurde öffentlich, dass die Dresdner Polizei offenbar eine Million Mobilfunk-Verbindungsdaten von mehr als 330.000 Menschen durch eine Funkzellenabfrage erfasst hat. Diese Daten werden wohl einem Bericht der taz zufolge weiterhin für Ermittlungen genutzt.

Im Juni gab es einen großen Aufschrei, als Details dieser Datensammlung herauskamen. Dieser Fall wurde unter dem Namen #Handygate populär. Der Hintergrund war, dass angeblich während einer groß angelegten Demonstration gegen rechts Straftaten begangen wurden, zu deren Aufklärung eine Funkzellenabfrage unumgänglich war. Dabei wurden ungefähr eine Million Verbindungsdaten von mehr als 330.000 Bürgern erfasst. Das sind weit mehr Personen, als auf der Demonsration waren, geschweige denn sich an irgendwelchen Straftaten beteiligten.

Sachsens Innenminister sprach von 406 Fällen, in denen auch Name und Anschrift der Handynutzer erfasst wurden, so genannte Bestandsdaten. Im Juli kam allerdings heraus, das sich die Zahl der Bestandsabfragen auf mehr als 40.000 beläuft.

Andreas Schurig, Sachsens Datenschutzbeauftragter forderte die "unverzügliche Reduzierung des gespeicherten Datenbestands" und die "Sperrung des Rohmaterials" wegen Gesetzesverstößen seitens der Polizei.

Eine kleine Anfrage von einem Mitglied der Grünen-Fraktion im Landtag ergab nun, dass die Ermittler wohl im Laufe des Jahres zusätzliche 14.000 Bestandsdaten und 27.000 Verbindungsdaten abgefragt haben. Es ist allerdings nicht ersichtlich, ob diese aus dem bereits ermittelten Datenbestand stammen oder neu abgefragt wurden.

Der Sprecher des Datenschutzbeauftragten dazu: "Offensichtlich hat das LKA dafür noch genug Zeit, anstatt sich um das Unterstützerumfeld der Zwickauer Terrorzelle zu kümmern."

Quelle: www.gulli.com
Titel: Krankenkassen sind "Vertrauenssieger" beim Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 03 Januar, 2012, 16:51
Beim Datenschutz vertrauen die Deutschen vor allem den Krankenkassen und Banken sowie Ärzten und Krankenhäusern. Dies teilt der IT-Branchenverband Bitkom mit, der eine repräsentative Umfrage zum Vertrauen in Datenschutzmaßnahmen in Auftrag gegeben hatte. Nach ihr liegen staatliche Behörden auf einem mittleren Niveau, während das Vertrauen in den Datenschutz sozialer Netzwerke sehr gering ist.

Nach der von Forsa durchgeführten Befragung von mehr als tausend Personen haben 77 Prozent der Befragten großes Vertrauen, dass die Krankenkassen den Datenschutz ernst nehmen. Mit 75 Prozent folgen die Banken, mit 74 Prozent Ärzte und Krankenhäuser. Gegenüber diesen Spitzenwerten liegen Versicherungen (60 Prozent) sowie der Staat und deutsche Behörden (59 Prozent) bereits deutlich zurück. Energieversorger (50 Prozent) und Internet-Provider (48 Prozent) zeigen, wo das Vertrauen in das Misstrauen übergeht. Mit 14 Prozent Vertrauen überwiegt schließlich das Misstrauen bei den Internet-Providern.

Die vom Bitkom veröffentlichten Werte sagen nichts über die Kenntnisse in Sachen Datenschutz aus, die die Befragten besitzen. Sie geben auch keine Hinweise, inwieweit grobe Verstöße wie die Panne mit Patientendaten in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Der Bitkom nimmt die Studie zum Anlass, für Selbstverpflichtungen der Unternehmen und Behörden zu werben, statt staatliche Vorgaben zu fordern. Mit Selbstverpflichtungen könne man schnell, flexibel und international abgestimmt reagieren, meint Bitkom-Präsident Dieter Kempf.

Quelle : www.heise.de
Titel: Shopping-Portal MeinPaket.de übergibt Daten automatisch an Auskunftei
Beitrag von: SiLæncer am 06 Januar, 2012, 19:20
MeinPaket.de, ein Shopping-Portal der Post-Tochter DHL, übermittelt offenbar automatisch beim Einkauf einige Transaktionsdaten an die Arvato AG. Die Auskunftei Arvato zieht auch im Auftrag von Gläubigern als Inkassobüro Forderungen ein. Bonitätsabfragen bei jedem einzelnen Einkauf sind aber selbst dann unüblich, wenn der Shop seinen Kunden ein Lastschrift-Verfahren zur Verfügung stellt.

Das Blog Daten-Speicherung.de berichtete kürzlich über die Auskunftsfreudigkeit der Internet-Zahlungs- und Shopping-Plattform MeinPaket.de. Unabhängig von der gewählten Zahlungsart sollen einige Transaktionsdaten des Einkaufs an die Bertelsmann-Tochter Arvato gemeldet werden. Das Gütersloher Unternehmen beschäftigt sich unter anderem mit Risiko- und Forderungsmanagement für die Branchen Versandhandel, E-Commerce, Kreditwirtschaft, Versicherungen, Energie, Verkehr, IT und Telekommunikation, Gesundheit und öffentliche Hand.

Zu den routinemäßig an die Auskunftei weiter gereichten Daten gehören Name und Anschrift des Kunden sowie das Bestelldatum und der Gesamtwert des Einkaufs. Eine Anfrage per E-Mail und die eigene Datenschutz-Policy des Shopping-Portals bestätigen dies. Selbst wenn es zu keinen Auffälligkeiten bei der Zahlung kommt, soll Arvato die Daten für mindestens ein Jahr vorhalten. Die DHL-Tochter MeinPaket.de gab an, an die Auskunftei keinerlei Informationen über die gekauften Waren zu übermitteln, was eine genauere Einschätzung der Kundenvorlieben ermöglicht hätte. Regulär erfolgt eine Anfrage über die Zahlungsmoral (Bonität) nur bei Neukunden, um sich gegen mögliche Forderungsausfälle abzusichern. Ist der neue Kunde in der Vergangenheit durch jegliches Fehlverhalten (Mahnverfahren, eidesstattliche Versicherungen, Zwangsversteigerungen etc.) aufgefallen, wird der Händler nur ungern ein finanzielles Risiko eingehen. Von daher erscheint zumindest eine einmalige Bonitätsabfrage nachvollziehbar. Doch hier erfolgt diese offenbar bei jedem einzelnen Einkauf.

Doch damit nicht genug. Zur „Betrugsprävention“ werden zudem eigenen Angaben zufolge weitere personenbezogene Kundendaten an das britische Unternehmen „ReD Europe“ geschickt. Es ist allerdings unklar, zu welchem Zweck und unter welchen Voraussetzungen dies geschieht.

Zudem benutzt das Portal die Bestelldaten zu Werbezwecken. Wer dem Vorgehen nicht widerspricht, erhält automatisch den Newsletter des Unternehmens per E-Mail. Darüber hinaus wird auch die postalische Adresse ausgewertet, um dem Empfänger des Pakets auch noch das MeinPaket.de Kundenmagazin zukommen zu lassen. Der Autor des Blogs erhielt das gedruckte Magazin trotz eines ausdrücklichen Widerspruchs und der vorangegangenen Bestätigung der Abmeldung.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Datenschützerin kritisiert Gesichtserkennung
Beitrag von: SiLæncer am 15 Januar, 2012, 17:31
Die Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Imke Sommer, sieht mit der Gesichtserkennung im Internet neue Gefahren für die Nutzer. "Das ist aus-der-Hand-Geben biometrischen Materials", sagt die Datenschützerin in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Das weltgrößte Online-Netzwerk Facebook ist ihr dabei ein besonderer Dorn im Auge. Bei Facebook werde derzeit das Nutzungsrecht am eigenen Bild automatisch beim Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) übertragen. "Das hat mit abendländischen und deutschen Ideen über das Recht am eigenen Bild nicht mehr viel zu tun." Nach Ansicht von Sommer sind diese Einwilligungen der privaten Nutzer nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtswirksam. "Wenn keiner weiß, in was er alles einwilligt, und der Text schwer verständlich ist, ist eine Einwilligung rechtlich unerheblich." Auch wisse oft kein Mensch, wohin die Daten gingen. "Das ist zum Beispiel bei Facebook nicht transparent."

Probleme sieht Sommer nicht nur mit dem eigenen Bild, sondern auch mit Bildern anderer, auch fremder Menschen. "Ist das Bild bei Facebook hochgeladen und der Abgebildete ist ebenfalls Mitglied, dann hat er die AGBs akzeptiert, und dann gehört Facebook auch das Gesicht." Den Nutzern müsse also klar sein, dass sie auch über andere bestimmen, wenn sie Fotos dort hochladen. "Deshalb sollte jeder genau überlegen, ob er seine Urlaubsfotos dort veröffentlicht." Die Gesichtserkennungsprogramme würden immer besser. "Wir brauchen ein öffentliche Debatte und müssen darüber sprechen, welche neue Kultur des Fragens wir entwickeln, ob wir jemanden aufnehmen dürfen." Je besser die Programme, desto klarer werde man im Internet sichtbar. "Das ist eine Dimension, die nicht vorstellbar ist. Was es in einigen Jahren für Anwendungen geben wird, das ahnen wir nicht mal", sagt Sommer.

Das Datenschutzproblem betreffe aber das ganze Internet, sagt Sommer. "Das Internet sammelt und sammelt. Und nichts ist kostenlos, ich zahle immer mit meinen Daten." Viele Nutzer wüssten oft gar nicht, was da passiere. "Anonymität im Internet wird immer geringer, die Persönlichkeitsprofile werden immer genauer." Landesdatenschützer aus Schleswig-Holstein und Hamburg werfen Facebook Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen vor. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will im März einen ersten Entwurf der geplanten Selbstverpflichtung für Online-Netzwerke in Deutschland vorlegen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Neues Gesetz soll Haftbarkeit von Unternehmen bei Datenschutz-Vergehen erweitern
Beitrag von: SiLæncer am 17 Januar, 2012, 19:40
Die strafrechtliche Verfolgung internationaler Firmen aufgrund datenschutzrechtlicher Vergehen gestaltet sich auf nationaler Ebene nicht immer einfach. Oftmals liegt der eigentliche Firmensitz in einem anderen Land oder gar außerhalb der EU. Durch ein neues Gesetz sollen Unternehmen künftig auch dann haftbar sein, wenn sie sich mit ihrem Angebot an Kunden innerhalb der EU wenden.

Ein populäres Beispiel für einen derartigen Fall stellt das internationale Netzwerk Facebook dar. Will ein EU-Staat oder auch Privatpersonen gegen den US-Konzern klagen, musste er sich bisher an die irländische Justiz wenden. Dies war beispielsweise der Fall, als Wiener Studenten das soziale Netzwerk aufgrund datenschutzrechtlicher Vergehen in 16 Fällen beschuldigten. Ein solches Vorgehen ist verständlicherweise sehr umständlich und bietet keine Lösung, falls eine Firma keinen Sitz in Dublin oder einer anderen Stadt innerhalb der EU hat.

Der neue Gesetzesentwurf soll das Territorialprinzip ablösen. Der am nächste Woche Mittwoch zur Abstimmung stehende Vorschlag, lässt sämtliche Unternehmen dort haftbar machen, wo sie mit ihrem Geschäft auch agieren und Nutzer annehmen – unabhängig davon, ob sie einen Sitz innerhalb der Union besitzen. Im Falle von Verstößen sieht das Blatt Strafen vor, die im prozentualen Verhältnis zum Jahresumsatz des jeweiligen Konzerns stehen.

Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar begrüßte die Initiative am Dienstag in Berlin gegenüber der dpa. Gerade bei international agierenden Unternehmen wie beispielsweise Facebook tue man sich als Nationalstaat sehr viel schwerer, als auf EU-Ebene, so der Politiker. Das neue Gesetz zeige insbesondere das deutliche Bemühen, den Datenschutz in Europa auf ein höheres Niveau zu bringen, führte er weiter aus. Betreffend der neuen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, äußerte sich Schaar ebenfalls: Seiner Meinung nach sei die umstrittene Bestimmung nicht mit dem EU-Datenschutzrecht vereinbar.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Polizei fragt Funkzellendaten ab
Beitrag von: SiLæncer am 19 Januar, 2012, 18:00
Die von den Netzbetreibern routinemäßig erfassten Verkehrsdaten von den Handys unverdächtiger Kunden werden offenbar immer öfter abgefragt und ausgewertet. Nach dem Skandal um die massenhafte Auswertung von Mobilfunkdaten in Dresden berichtet (http://netzpolitik.org/2012/massenhafte-funkzellenabfrage-jetzt-auch-in-berlin-was-vorratsdatenspeicherung-wirklich-bedeutet/) nun das Blog Netzpolitik.org über einen weiteren Fall. Ende 2009 erfassten Polizei und Staatsanwaltschaft in Berlin sämtliche Verkehrs- und Verbindungsdaten in einem mehrere Quadratkilometer großen Gebiet rund um die U-Bahnhöfe Frankfurter Tor und Samariterstraße im Stadtteil Friedrichshain.

Grund für die Erfassung war in diesem Fall eine versuchte Brandstiftung an einem Fahrzeug. Aufgrund zahlreicher Autobrandstiftungen war die Berliner Polizei Ende 2009 erheblich unter Druck, Erfolge zu präsentieren. Von der Annahme ausgehend, dass der oder die Täter mit einem Handy unterwegs waren, ließ sich die Polizei sämtliche Verkehrsdaten aller 13 am Tatort zu empfangenden Funkzellen aller vier Netzbetreiber aushändigen. Ein Gericht hatte zuvor den Antrag bewilligt.

Noch ist unklar, wie viele Bürger in diese Rasterfahndung gerieten, wie viele Datensätze an die Polizei übermittelt wurden und wie viele Stammdatenanfragen nach der Datenübermittlung stattfanden. Netzpolitik.org ruft potenziell Betroffene dazu auf, Auskunftsersuchen nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu stellen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Reding: Datenschutz-Neuregelung für Verbraucher und Unternehmen
Beitrag von: SiLæncer am 23 Januar, 2012, 13:30
Viviane Reding, die EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft wirbt weiter für ihre Pläne, den europäischen Datenschutz anzugleichen. Auf der Konferenz Digital Life Design in München rief sie am Sonntag die Internetwirtschaft auf, ihr bei diesem Vorhaben zu helfen. Reding will am kommenden Mittwoch in Brüssel eine Neufassung der europäischen Datenschutzverordnung vorstellen. Diese Initiative werde nicht nur auf eine zunehmende Verunsicherung der Verbraucher eingehen, sondern auch Internetgründer und die mittelständische Wirtschaft entlasten, kündigte die Kommissarin an.

Reding zufolge brauchen Unternehmer und Verbraucher Verlässlichkeit und Transparenz beim Datenschutz. Bei derzeit 27 EU-Mitgliedsstaaten mit unterschiedlicher Gesetzgebung sei dies aber nicht gegeben. Darüber hinaus unterstrich Reding, wie wichtig das Recht sei, seine Daten im Internet wieder löschen zu können. Private Informationen wie Fotos und Kommentare müssen auf Nachfrage des Nutzers wieder gelöscht werden. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass die Meinungsfreiheit sowie die Freiheit der Medien gefährdet werden. Deswegen sollen beispielsweise Medienarchive und -datenbanken davon ausgenommen werden.

Reding erneuerte in München ihre Kritik an Gesetzesvorhaben in den USA, die drakonische Maßnahmen beim Bruch von Urheberrechten vorsehen. Die Freiheit des Internets und der Schutz der Urheberrechte seien keine Feinde und müssten immer wieder neu ausbalanciert werden. "Die Freiheit des Internets darf niemals unter dem Vorwand des Urheberrechtsschutzes eingeschränkt werden," sagte Reding. Außerdem versicherte sie, "Netzsperren sind nicht die europäische Option".

Bereits am Freitag hatte die Financial Times Deutschland berichtet (https://www.ftd.de/politik/international/%3Alobbyarbeit-in-bruessel-usa-torpedieren-eu-datenschutz-verordnung/60157602.html), dass die USA hinter den Kulissen derzeit massiven Druck auf Reding ausüben, um eine Aufweichung der Datenschutz-Novelle zu erreichen. Die Federal Trade Commission warnt demnach vor negativen Folgen für den internationalen Handel und einer Behinderung beim Datenaustausch zwischen US- und EU-Behörden. Obwohl der offizielle Entwurf der EU-Kommission noch nicht veröffentlicht wurde, sei der Druck bereits jetzt größer als als beim umstrittenen Bankdatenabkommen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Berliner Polizei rasterte millionenfach Handy-Daten
Beitrag von: SiLæncer am 23 Januar, 2012, 18:20
Die Berliner Polizei hat in den vergangenen Jahren auf der Suche nach Brandstiftern und politisch motivierten Straftätern weit mehr Mobilfunkdaten abgefragt als bisher bekannt. Bei einschlägigen Aktionen seien in 357 Fällen rund 4,2 Millionen Verbindungsdaten ausgewertet worden, erklärte die Vizepräsidentin der Berliner Polizei, Margarete Koppers, Berichten zufolge im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses am Montag. Rund 1,7 Millionen Datensätze würden noch aufbewahrt, während der Rest mittlerweile gelöscht worden sei. Die Betroffenen seien nicht informiert worden.

Insgesamt gehen die Maßnahmen weit über die flächendeckende Erfassung von Mobilfunkdaten anlässlich einer Anti-Nazi-Demonstration in Dresden im Februar 2011 hinaus. Die dortige Polizeidirektion hatte per Funkzellenabfrage 138.630 Verbindungs- und Standortinformationen erhoben, das Landeskriminalamt parallel knapp 900.000 "Verkehrsdaten", 257.858 Rufnummern und 40.732 Bestandsdaten mit Namen und Anschrift von Mobilfunkteilnehmern. Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig befand im Herbst, dass das Vorgehen unverhältnismäßig und so rechtswidrig gewesen sei.

Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft gehört die Auswertung von Mobilfunkdaten seit Jahren zu den normalen Ermittlungsmethoden und wird nur bei schweren Straftaten angewendet. Es werde eingegrenzt, wer sich zum entsprechenden Zeitpunkt am Tatort befunden habe. Koppers wusste nicht zu berichten, ob die Zahlen der Erfassung von Handy-Daten bereits vollständig sind. Zur Ergreifung von Straftätern sollen die Abfragen bislang nicht in entscheidendem Maße beigetragen haben.

Der Staatsrechtler Ulrich Battis von der Berliner Humboldt-Universität fordert im Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), die Ermittlungsbehörden müssten jetzt genau darlegen, ob es für die Überprüfungen jeweils eine richterliche Anordnung gegeben habe. Anschließend sei zu bewerten, inwiefern die Maßnahme angesichts der aufzuklärenden Tat als verhältnismäßig einzustufen sei oder ob die Polizei "mit Kanonen auf Spatzen" geschossen habe.

Innensenator Frank Henkel (CDU) betonte, es sei alles "streng nach Recht und Gesetz abgelaufen". Autobrandstiftung sei eine schwere Straftat, die nicht bagatellisiert werden dürfe. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach hielt die Abfragen für nachvollziehbar. Dass auch Mobilfunkverbindungen Unbeteiligter in die Rasterung einbezogen würden, müsse man in Kauf nehmen. Der Berliner Koalitionspartner SPD sieht die Sache skeptischer. Der Rechtspolitiker Sven Kohlmeier unterstrich gegenüber dem Tagesspiegel, dass bei einem solchen Eingriff in die Grundrechte eine gründliche Abwägung erfolgen müsse.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Berliner Polizei rasterte millionenfach Handy-Daten
Beitrag von: Jürgen am 24 Januar, 2012, 00:18
Ich frage mich ernstlich, für wie dumm die Behörden die Tätergruppe halten, und wie weit diese Einschätzung zutrifft.

Hätte ich die Absicht, illegal ein Gänseblümchen zu knicken, dann würde ich ganz sicher kein Handy zu dieser Untat mitnehmen.
Heutzutage muss doch so langsam wirklich jeder wissen, dass das Spuren hinterlässt, die meist direkt zu seiner Person führen.

Nun versuche ich mir gerade eine Szene vorzustellen, mit dem Möchtegern-Anarcho, der gerade dabei ist, sein Feuer zu legen.
Plötzlich klingelt sein Handy, und er spricht:
"Du, 'sch kann grad nich', muss paar Autos abfackln.
Bildä lad' ich noch hoch, kannze dann kukün.
Und dann mussich hause, sonst regt sich dä Mama wieder so auf, weissu.
Dann bis morgen Digga."

Und dann denke ich, so blöd kann ja eigentlich keiner sein.
Auch wenn die Behörden das wohl ganz stark hoffen...

Jürgen
Titel: Kriminalbeamte verteidigen Funkzellenabfrage in Berlin
Beitrag von: SiLæncer am 24 Januar, 2012, 18:40
Der Berliner Landesverband des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat die umstrittene Funkzellenabfrage in Berlin verteidigt. Man habe nur seine Pflicht als Ermittler getan und sehe kein Problem darin, diese Methode im millionenfachen Umfang einzusetzen, teilte der Verband in einer Stellungnahme (http://www.bdk.de/lv/berlin/presseerklaerung_funkzellen) mit. Der BDK fragt darin im Hinblick auf klassische Ermittlungsmethoden: "Fingerabdrücke dürfen nur noch in begrenzter Anzahl und zu bestimmten Delikten genommen werden?"

Seit den ersten Ermittlungserfolgen beim Einsatz der Funkzellenabfrage ist die Maßnahme umstritten. Eine wichtige Rolle in den Diskussionen spielte die Frage der Verhältnismäßigkeit. Der Berliner Fall, dass 4,2 Millionen Verbindungsdaten gespeichert und analysiert wurden, wird beispielsweise von den Berliner Grünen kritisiert. Sie fordern unter anderem, dass angefallene Daten, die nicht für Strafverfahren benötigt werden, sofort gelöscht werden.

Diese Forderung halten die Berliner Kriminalbeamten für übertrieben. Sie verweisen auf den Fingerabdruck als vergleichbares Fahndungssystem. Telefondaten seien wie Fingerabdruckspuren individuelle Muster. Finde man dieselben Muster an verschiedenen Tatorten, müsse hinterfragt werden, ob dies ein Zufall ist oder eine heiße Spur. "Wenn genügend Personal vorhanden wäre um Fingerabdruckspuren im Umfeld des Tatortes massenhaft aufzunehmen und auszuwerten, wäre das gleiche Prinzip erfüllt," heißt es in der Stellungnahme der Berliner Kriminalisten.

Quelle : www.heise.de



 ;muah
Titel: Re: Kriminalbeamte verteidigen Funkzellenabfrage in Berlin
Beitrag von: Jürgen am 24 Januar, 2012, 21:53
Der Vergleich mit Fingerabdrücken ist an Zynismus kaum zu überbieten.

Bis vor ziemlich kurzer Zeit durften Fingerabdrücke tatsächlich nicht ohne konkreten Anlass erfasst und aufbewahrt werden.
Hauptsächlich gab es dafür zwei als ausreichend geltende Begründungen, nämlich einerseits im konkreten Verdachtsfall zum Vergleich mit Tatortspuren. andererseits zur Absicherung von Ersatz-Ausweispapieren, wenn eine Identifikation durch andere gleichwertige Papiere nicht möglich war. Letzteres habe ich vor Jahrzehnten erlebt, als mir mein erster Perso gestohlen wurde. Führerschein oder Reisepass hatte ich seinerzeit noch nicht. Aber nach erfolgter Ausstellung des neuen Persos erhielt ich die hinterlegten Fingerabdrücke im Original zurück.

Seit kurzem gilt es anscheinend als normal, wenn man für Reisepass & Co. erst einmal Klavier spielen soll.
Wir stehen offenbar alle unter Generalverdacht, als potentielle Terroristen.
Flächendeckende Erfassung von Fingerabdrücken, lückenlose Überwachung unseres Zahlungsverkehrs und aller modernen Kommunikationswege scheinen da nur der Anfang.
Am liebsten wäre den Schnüfflern wahrscheinlich die elektronische Fußfessel für jedermann  >:(
 
Mir scheint, ihr Rechtsverständnis hätten Legislative wie Exekutive mittlerweile in Syrien aktualisiert...  ;wusch

Jürgen
Titel: Nicht nur Lob für Redings Datenschutzpläne
Beitrag von: SiLæncer am 25 Januar, 2012, 19:00
Die Initiative der EU für einheitliche Datenschutzstandards in Europa hat in Deutschland ein grundsätzlich positives Echo gefunden. Zu Details wurde aber auch deutliche Kritik laut. Die Vorschläge der EU-Kommission für einen neuen Datenschutz-Rechtsrahmen seien "eine gute Grundlage, auf deren Basis allerdings noch einige Verbesserungen vorgenommen werden sollten", sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Er erwarte von der Bundesregierung, dass sie sich in den anstehenden Beratungen der EU aktiv für einen verbesserten Datenschutz einsetze, erklärte Schaar.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich erklärte, "eine gegebenenfalls grundlegende Überprüfung des nationalen und des europäischen Datenschutzrechts" sei überfällig. Es müsse jetzt gelingen, das Datenschutzrecht im Zuge der anstehenden Verhandlungen auf EU-Ebene einfacher und effektiver zu machen. Allerdings sehe er mit Blick auf den künftigen "Datenaustausch im Sicherheitsbereich ... große Probleme bei der effektiven Wahrnehmung der Sicherheitsaufgaben", falls die Vorschläge der EU-Kommission umgesetzt werden sollten.

Die für den Verbraucherschutz zuständige Bundesministerin Ilse Aigner (CSU) sagte, wichtig seien gemeinsame europäische Datenschutzstandards "mit einer globalen Anziehungskraft". Dabei müsse das in Deutschland erreichte hohe Datenschutzniveau gewahrt bleiben.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) lobte den Vorschlag von Viviane Reding. Die Interessenvertretung betonte, "ein europaweit einheitliches Datenschutzniveau sei bei richtiger Ausgestaltung und Umsetzung ein Wettbewerbsvorteil." Daneben wies er jedoch auf noch offene Fragen und kritische Punkte hin. So müssten Begriffe wie "personenbezogene Daten" genauer definiert werden. Auch der Vielfältigkeit des Marktes sollte durch differenzierte Lösungen Rechnung getragen werden. Dazu müsste sich die EU-Kommissarin nun mit der betroffenen Branche abstimmen.

Auch der Branchenverband Bitkom begrüßte den Vorstoß der Europäischen Kommission. Gleichzeitig übte er jedoch auch Kritik an einzelnen Teilen der Reformpläne. So sei das Einwilligungsprinzip, nach dem Internetnutzer künftig in zahlreichen Einzelfällen gesondert zur Nutzung ihrer Daten zustimmen sollen nur vordergründig zu deren Vorteil. Bitkom-Präsident Dieter Kempf sagte, "mit einem solchen Ansatz würde das Web zu einem Hindernisparcours umgebaut." Seiner Meinung nach ist auch keine Verschärfung des Datenschutzrechts über das deutsche Niveau hinaus nötig, sondern dessen Modernisierung. Dabei müssten Freiheitsrechte und Schutzbedarf in Einklang gebracht werden.

Für die Grünen erklärte die Fraktionsvorsitzende Renate Künast, der Entwurf weise in die richtige Richtung: "Datenschutz und digitale Welt müssen zusammengeführt werden." Das in den Vorschlägen enthaltene "Recht auf Vergessen" sei der richtige Denkansatz, wenn es um das Löschen von Inhalten im Internet gehe.

Hingegen kritisierte der Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Sebastian Nerz, das von EU-Kommissarin Viviane Reding betonte Recht auf Vergessen im Internet offenbare "ein beinahe naives Verständnis von Technik". Die angestrebte europäische Novelle sei zwar im Prinzip zu begrüßen, aber in Teilen technisch nicht durchsetzbar und völlig abwegig. Wenn die neue Norm endlich in Kraft trete, habe sich die Technik im Internet längst weiterentwickelt.

Auch die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz, kritisierte: "Leider sind die Brüsseler Vorschläge an einigen Stellen bereits veraltet, bevor sie überhaupt Wirkung entfaltet haben." Angesichts digitaler Datenströme könnten national wirkende Regelungen allein den Schutz von Persönlichkeitsrechten aber nicht mehr effektiv gewährleisten.

Für die Deutsche Telekom erklärte Datenschutzbeauftragter Claus-Dieter Ulmer, für ein international tätiges Unternehmen sei die Harmonisierung innerhalb Europas ein nicht zu unterschätzender Vorteil. "Systeme, Plattformen und Geschäftsmodelle können endlich international aufgesetzt werden, ohne aufgrund einzelstaatlicher Gesetzgebung verschiedene und kostenintensive Lösungsansätze entwickeln zu müssen."

Dies begrüßte im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) auch der Datenschutzexperte Thomas Schauf. Problematisch sei aber "die offenbar vorgesehene extreme Ausweitung des Konzepts der personenbezogenen Daten." Wenn der Nutzer mit einer "Inflation von Einwilligungsanfragen" auch bei technischen Daten konfrontiert werde, sei dies kaum in seinem Interesse.

Quelle : www.heise.de
Titel: Deutsche Drohnen-Zulassung?
Beitrag von: Jürgen am 26 Januar, 2012, 12:28
Aus dem Videotext der ARD:
P108 ARDtext Do. 26.01.12 12:00
      Nachrichten tagesschau
Afghanistan-Einsatz im Bundestag      
                                      
Die Abgeordneten des Bundestags stimmen heute erneut über eine Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr ab
                                      
Der Regierungsentwurf sieht vor, die deutsche Beteiligung am internationalen Afghanistan-Einsatz ISAF bis Ende 2013 zu verlängern. Eine Mehrheit gilt als sicher.                                
                                      
Die Abgeordneten sollen auch über eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes abstimmen:
Auch "unbemannte Luftfahrtsysteme" sollen als Luftfahrtzeuge anerkannt werden.
Laut Regierung bedeutet das keine deutsche Drohnen-Zulassung.  


Was denn sonst?

Ausser den berüchtigten Miniatur-Hubschraubern mit Kameras an Bord, die seit einiger Zeit immer wieder für Überwachungzwecke verwendet werden sollen, fallen mir tatsächlich kaum andere unbemannte Flugobjekte ein, für die es einer besonderen rechtlichen Einordnung bedürfte.
Wetterballone oder Stratosphären-Segler für Untersuchungen der Luftzusammensetzung fallen unter die Freiheit von Forschung und Lehre, benötigen grundsätzlich keine spezielle Zulassung und kein neues Gesetz.
Für Fesselballone gilt ähnliches.
Natürlich werden die Luftfahrtbehörden trotzdem über solche Einsätze informiert, um eventuelle Konflikte mit normalem Flugbetrieb zu vermeiden.
Und gewisse lokale Verbote sind natürlich auch einzuhalten, wie z.B. in Einflugschneisen und Tiefflugzonen oder über Publikum.

So sehe ich, als zertifizierter Flugzeugelektroniker, auf den ersten Blick nur eine wesentliche Konsequenz einer solchen neuen Regelung:
Überwachungs-Drohnen irgendwie anzugreifen würde leicht zu einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr (http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrliche_Eingriffe_in_den_Bahn-,_Schiffs-_und_Luftverkehr), was jedenfalls eine schwere Straftat bedeutete.
Bisher wäre es allenfalls um Sachbeschädigung gegangen, eventuell kombiniert mit Fundunterschlagung.

Also nix mehr mit Schlafzimmerfenster per Zwille oder Fangnetz verteidigen...

Oder fällt jemandem eine bessere Begründung dafür ein?

Jürgen

p.s.
weitere Lektüre zum Thema Drohnen z.B. hier:
http://www.vdi-nachrichten.com/artikel/Unbemannte-Flugsysteme-erobern-den-Himmel/55850/1
Ich denke, diese Seite darf getrost als nicht Technik-kritisch angesehen werden.
Daher das folgende Zitat daraus:
Derzeit allerdings, schätzt Gordon Strickert, Spezialist für UAVs am Institut für Flugsystemtechnik des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR), „hinkt die zivile Entwicklung der militärischen noch um sechs bis zehn Jahre hinterher“ – nicht zuletzt deshalb, weil die engen rechtlichen Rahmenbedingungen die Entwicklung und die Flugtests ziviler Drohnen wesentlich schwieriger machen als es bei militärischen Entwicklungen der Fall ist.

Entscheidend für die zivile Nutzung zumindest in Deutschland wird deshalb sein, wie schnell die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür auch auf Länderebene geschaffen werden.
Ich erspare mir jetzt weitere Kommentare...

Jürgen
Titel: Surveillance Who's Who: Wer ist wer in der Überwachungsindustrie?
Beitrag von: SiLæncer am 12 Februar, 2012, 15:40
Die Datenschutz-Organisation "Privacy International" (PI) rief vergangene Woche mit dem "Surveillance Who's Who" ein neues Projekt ins Leben. Dieses soll die Akteure und Geschäftsbeziehungen der Überwachungsindustrie beleuchten. Zu diesem Zweck dokumentiert die Website, welche Regierungen und Unternehmen die in Fachkreisen als "The Wiretappers' Ball" bezeichneten ISS-Konferenzen besucht haben.

Noch vor zehn Jahren, so Privacy International in einer Erklärung (https://www.privacyinternational.org/big-brother-incorporated/surveillance-whos-who) zu seinem neuen Projekt (https://www.privacyinternational.org/big-brother-incorporated/countries/), sei der Umsatz der Überwachungsindustrie zu vernachlässigen gewesen. Heute schätzt die Organisation den Jahresumsatz auf rund fünf Milliarden US-Dollar, also knapp vier Milliarden Euro. Trotzdem sei das Thema jedoch sowohl von den Kontrollinstanzen als auch von der Zivilgesellschaft lange Zeit kaum beachtet worden.

"Käufer und Verkäufer treffen sich, unterhalten sich und tätigen Transaktionen auf geheimnisvollen Handelsmessen in aller Welt und die Details ihrer Geschäfte werden der kritischen Öffentlichkeit oft mit der allgegenwärtigen Verteidigung von 'nationaler Sicherheit' vorenthalten," berichtet PI über die Geschäfte der Überwachungsindustrie. In der Folge hätten sich "eine weit verbreitete Missachtung von Ethik und eine Kultur, in der die Verfolgung von Profit ohne Rücksicht auf Verluste die Norm ist" ausgebildet. Jahrelang hätten europäische und US-amerikanische Firmen Überwachungs-Technologie in repressive Regimes im Mittleren Osten und Nordafrika verkauft und damit den Machthabern geholfen, "die Meinungsfreiheit im Würgegriff zu halten, die Flammen des politischen Dissens zu ersticken und Individuen für Festnahme, Folter und Hinrichtung ins Visier zu nehmen". Diese Problematik rückte im vergangenen Jahr immer wieder in den Blickwinkel zumindest thematisch interessierter Internetnutzer, unter anderem mit der WikiLeaks-Veröffentlichung "Spy Files" (gulli:News berichtete). Sie ist aber noch immer nur unzureichend dokumentiert und der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt.

Dazu, dies zu ändern, will PI nun mit dem "Surveillance Who's Who" beitragen. Dazu werden auf der Website die Besucher der sechs von 2006 bis 2009 abgehaltenen ISS-Messen dokumentiert. Neben zahlreichen US-Behörden waren demnach nachweislich auch Behörden von unter anderem Bahrain, dem Jemen, Saudi-Arabien, Pakistan, Kenia und Libyen Besucher der Konferenzen und hatten somit Zugang zu hochentwickelter Überwachungstechnologie.

Auch Deutschland war den Daten von PI zufolge maßgeblich auf den ISS-Konferenzen vertreten. 16 Firmen, darunter auch das als Hersteller des im letzten Jahr viel diskutierten "Staatstrojaners" in die Medien gekommene Unternehmen, besuchten die Konferenzen, um ihre Produkte anzubieten. Auch auf Kundenseite fanden sich einige Deutsche: insgesamt sechs deutsche Behörden besuchten die Konferenzen. So soll das Bundesinnenministerium, die Bundesnetzagentur, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Deutsche Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste, der Deutsche Inlandsgeheimdienst und das Zollkriminalamt die Messen besucht haben. Genaue Informationen, ob dort Überwachungstechnologie gekauft wurde (und wenn ja welche) liegen PI derzeit nicht vor.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Ungeschützter Verkehr mit Freunden, Google und Europol
Beitrag von: SiLæncer am 20 Februar, 2012, 06:40
Über das Teilen von Daten

"Divide et impera!" - "Teile und Herrsche!" - soll Niccolò Machiavelli (1469-1527) gepredigt haben. Die damit verbundene Hoffnung: Man soll eine (gegnerische) Partei in Untergruppen aufspalten, damit sie leichter zu beherrschen und zu besiegen ist. Im Informationszeitalter ist jeder potentielle Kunde seine eigene Untergruppe; seine Behandlung lässt sich somit personalisieren - jedem seine eigene Schublade!

So orakelte ein Verantwortlicher bei Vodafone vor einem Jahr im Handelsblatt: "Langfristig sind auch Plattformen denkbar, über die das Navigationssystem Informationen über einen Stau auf dem täglichen Weg zur Arbeit direkt an den Wecker leitet, der dann eine Stunde früher klingelt." Einzige Voraussetzung dafür: Er muß bereit sein, seine Daten mit Vodafone zu teilen - wo sein Arbeitsort ist, wer ihm monatlich Lohn überweist, welchen Navi er auf welcher Wegstrecke nutzt und welche täglichen Routinen er so pflegt. Ähnliche Angebote lassen sich sicher auf Basis des Medienkonsums, der "Freunde" und Freizeitbeschäftigungen stricken.

Das Gängige allerdings ist mittlerweile schon langweilig. Jetzt kommt die "Selbst-Quantifizierung": Künftig sollen wir zusätzlich Herzfrequenz, Blutzucker, Schrittzahl, Kalorienverbrauch und Schlafverhalten messen, wie uns golem.de wissen lässt. Wem das noch nicht genug ist, kann sich mit einer Kamera beim Schlafen filmen. Wie aber ziehe ich jetzt tatsächlich sinnvolle Schlüsse aus meinen Bewegungen während meiner Tiefschlaf-Phase, meinem Kalorienverbrauch zu dieser Zeit und meinen Träumen? Da wird uns sicher Google beim Ordnen behilflich sein (kostenlos natürlich!) - die Suchmaschine will jetzt diensteübergreifende Benutzerprofile anlegen und bis 2020 "Gedanken lesen" ("2020 wird Google Gedanken lesen") können.

Der Autor Peter Bihr ist nun unter der Überschrift "Die Pflicht, Daten zu teilen" außerdem der Ansicht:

Zitat
Wer Verhaltensdaten sammelt, sollte sie auch teilen. Große Datensätze ermöglichen uns, mehr Bedeutung, mehr Wert zu schaffen. Skalierung ist der Schlüssel zu wahrhaft interessanten Erkenntnissen.

Zur Begründung führt Bihr an:

Zitat
Wenn man bedenkt, was die medizinische Forschung mit all unseren Körper- und Verhaltensdaten anstellen könnte, führt an dieser Frage kein Weg vorbei: Falls durch unsere Quantified-Self-Daten auch nur die Behandlung einer einzigen Krankheit möglich würde, wäre das allein nicht schon das Teilen wert?

Ob Google dann auch unsere gelesenen Gedanken mit anderen teilen wird?

Teilen läßt sich bei Facebook künftig sógar "frictionless" - so die Werbung: Es wird mir ganz warm ums Herz, wenn ich mir vorstelle, dass ich alle jemals bei Yahoo gelesenen Nachrichten und sämtliche bei Foodily aufgerufenen Rezepte "reibungslos" mit allen meinen Freunden teilen kann.

"Freunde" - das ist ein wenig unspezifisch. Peter Bihr rät: "Bevor wir persönliche Daten erheben und öffentlich teilen, sollten wir uns fragen: Wer interessiert sich für unsere Daten?" - Zu den besten Freunden könnten sich Bihr zufolge womöglich Markenartikler, Krankenkassen, Wissenschaftler "aller Coleur", Regierungen und Geheimdienste zählen. Allerdings bleibt Bihr die Frage schuldig, wie er das Teilen der Daten einerseits mit dem Datenschutz andererseits unter einen Hut bringen will.

"Reibungsloses Datenteilen"

"Reibungsloses Datenteilen" - das ist eine Vokabel, die wie Musik in der Europäischen Union klingen muß: In ihrer Entscheidung 2009/934/JHA haben die europäischen Regierungschefs die Beziehungen der europäischen Polizeibehörde Europol zu Partnern "einschließlich des Austauschs von personenbezogenen Daten" definiert.

Dem Ratsbeschluß zufolge dienen personenbezogene Daten der Identifikation einer natürlichen Person. Zu dieser Identifikation könnten sowohl eine Ausweisnummer oder "eines oder mehrerer Merkmale" genutzt werden, "die spezifisch für ihre physische, physiologische, geistige, ökonomische, kulturelle oder soziale Identität sind". Zur "Verarbeitung personenbezogener Daten" gehören "die Sammlung, Aufnahme, Ordnung, Speicherung, Anpassung, Veränderung, Suche, Beratung, Gebrauch und Bekanntgabe durch Übertragung, Weitergabe, oder in anderer Weise Verfügbarmachung, Abgleich oder Kombination, Blockade, Löschung oder Zerstörung".

Auch an die Verwendung personenbezogener Daten haben Angela Merkel und ihre Amtskollegen gedacht: Die Europäische Polizeibehörde Europol kann diese an Dritte übertragen, soweit der Direktor der Behörde "die Übertragung für absolut notwendig hält, um die essentiellen Interessen der betroffenen Mitgliedsstaaten zu schützen [...]". Da ist dem Verdächtigen zu wünschen, dass der Herr bzw. Frau Direktor gerade mal in einer Stimmung ist, in der die Daten nicht weitergegeben werden.

Die Mächtigen in Europa sind mittlerweile dabei, ihre Absichten mit Hilfe des Bevölkerungsscanners mit Namen "indect" in die Praxis umzusetzen: Dabei soll "abnormes Verhalten" mit Hilfe "intelligenter" Kameras erkannt und Personen identifiziert werden. Diese Erkenntnisse sollen mit Internet-Daten verglichen werden.

Bisher reden wir hier nur von Polizeibehörden. Das bedeutet aber nicht, dass andere leer ausgehen. Der Bundesverfassungsrichter Johannes Masing sorgt sich um die EU-Datenschutzverordnung, die den Datenaustausch zahlreicher Behörden zentral regeln soll:

Zitat
Insbesondere umfasst sie (die Verordnung, Anm. d. Autors) den gesamten innerstaatlichen Umgang mit Informationen aller Behörden, unabhängig von grenzüberschreitenden Bezügen. Unter ihren Anwendungsbereich fallen damit die Datenverwaltung im Finanz-, Ausländer- und Umweltrecht ebenso wie im Bereich der Sozialversicherungen, Krankenhäuser, Universitäten oder Schulen.

Das schafft neue Möglichkeiten, der Zielperson auf die Schliche zu kommen: Wie reagieren Blutdruck und Herzfrequenz auf ein bestimmtes Youtube-Video, wenn dieses einmal einen fetten Burger oder im anderen Fall nationalsozialistisches Gedankengut enthält? Und ab wann sind die Veränderungen als abnorm zu bezeichnen und beobachtungswürdig? Welche Behörde oder Krankenkasse sollte darauf Zugriff erhalten?

"Handlungsfeld Identifikation"

Kein Wunder, dass die Bundesregierung das "Handlungsfeld Identifikation" als attraktive Spielwiese entdeckt hat: Diesem Handlungsfeld "liegt das übergeordnete Ziel der Bereitstellung einer eindeutigen, ortsunabhängigen, elektronischen Identifizierungslösung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sowie einer Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Willenserklärung zugrunde".

Gebe ich eine solche "rechtsverbindliche elektronische Willenserklärung" zum reibungslosen Datenteilen mit allen ein, sobald ich den jeweiligen Dienst in Anspruch nehme? Gottwald Thiersch mußte unfreiwillig Daten mit einigen unserer Freunde (und Helfer) von der Polizei während einer Personenkontrolle teilen. Jahre später ist ihm die erzwungene Teilung vor die Füße gefallen (@Leistungsträger, Pflaumen, Gewinnertypen, Terroristen: Wir finden Euch!) - wenn seine Erzählung stimmt, kam er unschuldig in den Verdacht, mit Drogen zu handeln. Wegen dieses Verdachts wiederum wollte ein Staatsanwalt in einem Verfahren wegen Fahrerflucht angeblich keinen Sachverständigen bestellen. Ich vermute, Thiersch würde einen gewissen Reibungsverlust bestätigen.

Viel interessanter aber ist: Ist das Teilen von Daten überhaupt reibungslos möglich? Oder bedeutet "reibungslos" tatsächlich nur die unmittelbare Herrschaft Anderer über das eigene Ego? Niccolò Machiavelli jedenfalls hätte bestimmt seine helle Freude bei dieser Vorstellung gehabt.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Re: Ungeschützter Verkehr mit Freunden, Google und Europol
Beitrag von: Jürgen am 21 Februar, 2012, 01:32
Vergesst es, mein Hirn bleibt Jungfrau.

Wer etwas über mich wissen will, der darf mich fragen oder sich mit den paar Daten bescheiden, die ich dafür freiwillig zur Verfügung stelle bzw. gezielt verbreite.
Mehr gibt es nicht, basta!

Eine Borg-Assimilation meiner selbst kommt nicht in Frage, in die Matrix gehe ich nicht.

I owe you nothing.

WARNING:
Trying to read my thoughts can severly damage your mental health!
Jürgen
Titel: Überwachung: Was Joachim Gauck zur Vorratsdatenspeicherung sagte
Beitrag von: ritschibie am 21 Februar, 2012, 12:04
(http://www.golem.de/1202/sp_89906-30460-i.jpg)
Joachim Gauck und Kanzlerin Angela Merkel
(Bild: John Macdougall/AFP/Getty Images)
Joachim Gauck hat im Jahr 2010 die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung als hysterische Welle bezeichnet. Zugleich sagte der Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten, dass er die Sorge um die Grundrechte der Kritiker teile.

Auf Twitter und in Blogs werden die netzpolitischen Aussagen von Joachim Gauck diskutiert, der seit dem 19. Februar 2012 offiziell Kandidat für die Nachfolge von Christian Wulff im Amt des Bundespräsidenten ist. In der Matinée-Serie Europa im Diskurs am Wiener Burgtheater hat sich Gauck am 5. Dezember 2010 ausführlich zum Thema Vorratsdatenspeicherung geäußert.

Gauck bezeichnete den Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung als eine hysterische Reaktion, die den Beginn eines Spitzelstaates herbeirede. Auch wenn er diese Gefahr nicht sehe, müssten die Regierungen eindeutig erklären, warum diese Einschränkung der Grundrechte nötig sei, sonst seien die Freiheitsrechte in Gefahr, sagte Gauck.

Er sagte zu dem Grünen Hans-Christian Ströbele, der im Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages sitzt: "Was ich nicht so richtig nachvollziehen kann, ist, dass Herr Ströbele, bei der von mir getragenen Sorge, ob unsere Grundrechte eingeschränkt werden, nicht im Grunde eine hysterische Welle mit aufbaut, als sei die Speicherung von Daten, was möglicherweise meine Grundrechte ein wenig einschränkt, der Beginn eines Spitzelstaates."

Gauck weiter: "Das ist eine ganz tief sitzende Angst in vielen europäischen Völkern. Ich sehe die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland nicht in der Gefahr, zu einem Spitzelstaat zu werden."

Umso mehr müssten die Regierungen "mit wirklich tragfähigen Belegen" aufzeigen, wie viel mehr Kontrollmöglichkeiten, Sicherungsmöglichkeiten und Fahndungsmöglichkeiten uns tatsächlich Erfolge brächten. "Denn sonst würde ich das doch als eine beginnende Gefahr dieses Sicherheitsmantras gegenüber der Freiheitsbotschaft sehen", so Gauck.

Diese Sorge von Menschen wie Ströbele um die Unverletzlichkeit unserer Grundrechte, "die teile ich", sagte Gauck.

Quelle: www.golem.de
Titel: Karlsruhe beschränkt Verwendung von Telekommunikationsdaten
Beitrag von: SiLæncer am 24 Februar, 2012, 13:04
Die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig (Az. 1 BvR 1299/05). Das hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Regeln verletzten zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

[Update: Schluss macht Karlsruhe mit der nach Ansicht der Kammer "verbreiteten aber umstrittenen Praxis", §113 auch für Auskünfte über den Inhaber einer IP-Adresse heranzuziehen: Die Regelung "berechtigt [...] nicht zu einer Zuordnung von dynamischen IP-Adressen", entschieden die Richter, auch weil dies einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis darstelle. Der Gesetzgeber hat hier bis Juni 2013 Zeit, eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.

Kassiert hat das Gericht zudem eine in §113 Satz 2 geregelte spezielle Auskunftspflicht der Provider gegenüber Strafverfolgern und Geheimdiensten, die Zugangssicherungscodes wie Passwörter oder PINs betraf. Das ist nach Ansicht der Richter nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar, "weil sie nicht den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügt". Der Zugriff auf diese Daten sei in dem derzeit geregelten Umfang "für die effektive Aufgabenwahrnehmung dieser Behörden nicht erforderlich". Die Vorschrift erlaube den Behörden Zugriff, ohne die Voraussetzungen dafür zu regeln. Auch hier hat das Verfassungsgericht eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2013 angeordnet.

Keine Einwände hat Karlsruhe gegen die im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschriebene Pflicht für Telekommunikationsanbieter, die persönlichen Daten zu Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder anderen Anschlusskennungen zu speichern. Auch das über die Bundesnetzagentur abgewickelte automatische Auskunftsverfahren etwa für Strafverfolgungsbehörden ist in den Augen der Verfassungshüter nicht zu beanstanden, weil der damit einhergehende Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung "nur von begrenztem Gewicht" sei (§§ 111, 112 TKG).

Die Beschwerde richtete sich auch gegen §113, der alle Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen (also etwa auch Krankenhäuser oder Hotels) verpflichtet, einer anfragenden Behörde direkt Auskunft zu erteilen, wenn dies "für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die Gefahrenabwehr oder nachrichtendienstliche Aufgaben erforderlich ist".

Dagegen hat Karlsruhe grundsätzlich keine Einwände, macht aber eine klare Ansage für die Auslegung dieser Regelung. In der Praxis seien dabei bisher Rechtsgrundlagen, die die Behörden allgemein zur Erhebung von Daten ermächtigten, als ausreichend angesehen worden. Das sei nicht ausreichend: "Die Vorschrift ist jedoch verfassungskonform so auszulegen, dass es für den Datenabruf spezieller fachrechtlicher Ermächtigungsgrundlagen bedarf".

Das novellierte Telekommunikationsgesetz war im Juni 2004 in Kraft getreten. Ein Jahr später hatten vier E-Mail-Provider und zwei Privatpersonen eine Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) eingelegt. Die Internet-Unternehmen wandten sich dabei gegen die Auflage, Überwachungsschnittstellen ohne Entschädigung auf eigene Kosten vorhalten zu müssen. Dagegen hielten es die Privatpersonen für "grob unverhältnismäßig", persönliche Daten der gesamten Bevölkerung auf Vorrat zu speichern, nur weil ein Bruchteil dieser Daten einmal nützlich sein könnte. 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde in Teilen abgewiesen. Karlsruhe beschränkte sich auf die Überprüfung von Teilen des angegriffenen Gesetzes. ]

Quelle : www.heise.de
Titel: Geheimdienste überwachten 37 Millionen Netzverbindungen
Beitrag von: SiLæncer am 25 Februar, 2012, 10:24
Die deutschen Geheimdienste überwachen nach einem Bericht der Bild-Zeitung in immer größerem Stil E-Mails und andere Internet-Kommunikationen. Das schreibt das Blatt in seiner Samstagausgabe unter Berufung auf zwei neue Berichte des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages (PKG).

Im Jahr 2010 wurden dem Zeitungsbericht zufolge mehr als 37 Millionen E-Mails und Datenverbindungen überprüft, weil darin bestimmte Schlagwörter wie "Bombe" vorkamen. Damit habe sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr mehr als verfünffacht. 2009 waren 6,8 Millionen Internet- und sonstige Kommunikationen überprüft worden. Außerdem habe das Bundesamt für Verfassungsschutz in 16 Fällen sogenannte IMSI-Catcher eingesetzt. Mit diesen Geräten lassen sich Handygespräche mithören und der Standort von Mobiltelefonen innerhalb einer Funkzelle bestimmen.

Trotz der Überwachung habe es nur in 213 Fällen verwertbare Hinweise für die Geheimdienste gegeben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) dürfen den Datenverkehr unter anderem im Rahmen der Terrorabwehr durchforsten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Stille SMS: Versand durch privates Unternehmen
Beitrag von: SiLæncer am 26 Februar, 2012, 19:00
(http://static.gulli.com/media/2012/02/thumbs/370/celltower-funkmast.jpg)
Der Versand von so genannten "stillen SMS", die für Standortüberwachung unter anderem von der Polizei genutzt werden, erfolgt offenbar in Niedersachsen durch ein privates Unternehmen. Dies berichtet das Nachrichtenpportal golem.de. Die verwendete Software soll allerdings mangelhaft sein.

Niedersachsen hat den Versand von "stillen SMS" an ein privates Telekommunikationsunternehmen übertragen. Dies bestätigte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) auf eine Anfrage der Abgeordneten der Linkspartei Kreszentia Flauger und Pia-Beate Zimmermann. So geht aus der Antwort hervor: "Die Polizei in Niedersachsen nutzt zum Versenden von 'stillen SMS' den Server eines privaten Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen". Um welches Unternehmen es sich hierbei handelt wurde absichtlich nicht erwähnt. Das Unternehmen fürchtet offenbar einen Image-Schaden: "Der Anbieter, der um Vertraulichkeit gebeten hat, muss mit erheblichen Nachteilen für seine Geschäftstätigkeit und gegebenenfalls auch mit Angriffen auf seine Systeme rechnen, wenn bekannt wird, dass er auch im Bereich der verdeckten polizeilichen Maßnahmen Dienstleistungen erbringt". Des weiteren soll die Software nicht vollständig funktionieren. Die Polizei soll nicht in der Lage sein, zu zählen, wie viele stille SMS über den Server verschickt wurden. Die Software ist anscheinend einfach nicht darauf ausgelegt. Allerdings kann was diese Problematik angeht Abhilfe geschaffen werden: "Nach vorsichtigen Schätzungen würde eine neue Programmierung der Software Kosten in Höhe von etwa 80.000 Euro verursachen".

Bei "stillen SMS" handelt es sich um Kurznachrichten, deren Empfang nicht auf dem Telefon des Empfängers angezeigt wird. Da das Endgerät allerdings eine Verbindung zur Funkzelle aufbaut, lässt sich dadurch der Standort bestimmen und Bewegungsprofile erstellen.

Der Autor meint: "Hier sieht man einmal wieder, was es bedeutet, hoheitliche Aufgaben der Strafverfolgung an private Dienstleister zu übertragen. Die Problematik mit fehlerhafter beziehungsweise unvollständiger Software erinnert an das Desaster mit verschiedenen Versionen des Staatstrojaners. Bei der Version der Firma Syborg fehlte die Funktion, Daten zu löschen. Auch hier konnte für 130 000 Euro die Funktion des Löschens extra bestellt werden. Da stellt sich nun natürlich die Frage, ob absichtlich mangelhafte Software verkauft wird, um nachträglich mehr Geld einzunehmen."

Quelle: www.gulli.com
Titel: Scharfe Kritik am neuen Melderecht
Beitrag von: SiLæncer am 05 Juli, 2012, 19:20
Nachdem die Verabschiedung des Bundesmeldegesetzes am Donnerstag vor einer Woche während des EM-Halbfinalspiels Deutschland gegen Italien zunächst weitgehend unbemerkt von einer breiteren Öffentlichkeit über die Bühne ging, hagelt es mittlerweile Proteste. Thilo Weichert etwa, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), spricht von einer "Nacht- und Nebelaktion" des Bundestags, die "das bisherige Melderecht auf den Kopf stellen würde". Auch der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri lehnt die Initiative ab. Zuvor hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Änderungen bereits gegenüber heise online kritisiert.

Stein des Anstoßes ist die von CDU/CSU und FDP im Parlament eingefügte Bestimmung zur Nutzung von Meldedaten für Werbung oder Adresshandel. Dem ursprünglichen Regierungsentwurf zufolge sollten Auskünfte über Vor- und Familiennamen, akademische Grade sowie gegenwärtige Anschriften für diese Zwecke nur herausgegeben werden, wenn die betroffene Person zugestimmt hat. Schwarz-Gelb änderte diese "Opt-in"-Bestimmung nicht nur in eine für den Bürger schwerer praktikable Widerspruchslösung. Sie relativierte diese zusätzlich: dem Entwurf zufolge greift das "Opt-out" nicht, wenn mit den erfassten Daten bereits vorhandene Informationen bestätigt oder berichtigt werden sollen. Ein Widerspruch ist so leicht auszuhebeln.

Diese unscheinbar wirkende Änderung hätte beim Inkrafttreten des Gesetzes "gravierende Konsequenzen für die betroffenen Bürger und die Kommunen mit ihren Meldebehörden", meint Weichert. Profitieren würden vor allem Auskunfteien und Adresshändler. Diese könnten sich bisher keine Adressen aus dem Melderegister ohne Einwilligung der Betroffenen beschaffen. Das Verbot umgingen viele Adresshändler schon heute, "indem sie für Gläubiger auftragshalber Meldeauskünfte vermitteln und diese danach für eigene Zwecke weiternutzen". Diese illegale Praxis solle nun anscheinend legalisiert und massiv ausgeweitet werden.

Mit der geplanten Änderung "würde eine nicht aktuelle Adresse genügen, und schon könnten die Firmen sich die behördlich beschafften, geprüften aktuellen Adressen besorgen", erläutert der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte. Riesige Bestände von nicht aktuellen Daten gebe es zuhauf. Adresshändler könnten sich so wertvolle Behördendaten beschaffen und diese danach teuer weiterveräußern. Zugleich würden den Kommunen wichtige Einnahmequellen in Form der Gebühren für Melderegisterauskünfte genommen, weil Interessenten wie Gläubiger sich bei den Adresshändlern und ihren Vorratsdaten bedienen könnten.

Weicherts Kollege Petri ist ebenfalls der Ansicht, dass das unpräzise formulierte Gesetz den Interessen der Werbe- und Inkassowirtschaft einseitig Vorrang vor dem Datenschutz einräumt. Einmal bei einen Adresshändler gelandete Daten könnten nicht wieder "eingefangen" werden. Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun rechnet mit Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht und hält deren Erfolgsaussichten für hoch. Er erinnerte gegenüber der Main-Post an das Karlsruher Volkszählungsurteil von 1983 und das damit begründete "informationelle Selbstbestimmungsrecht", das mit der Initiative nicht ausreichend gewahrt bleibe.

Experten hinterfragen zudem die Wiedereinführung der Pflicht, dem Meldeamt bei einem neuen Eintrag ins Register eine Bescheinigung des Wohnungsgebers vorlegen zu müssen. In ganz Berlin gebe es pro Jahr offiziellen Zahlen zufolge 320 der sonst befürchteten "Scheinanmeldungen". Hier habe sich der Druck der Sicherheitsbehörden bemerkbar gemacht. Die Gegner setzen ihre Hoffnungen nun auf den Bundesrat, der dem Gesetz zur "Fortentwicklung des Meldewesens" noch zustimmen muss. Dem Vernehmen nach will unter anderem Schleswig-Holstein sich dafür einsetzen, dass die Länder den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag einberufen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Widerstand gegen neues Meldegesetz wird heftiger
Beitrag von: SiLæncer am 09 Juli, 2012, 13:12
Mit Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat sich eine erste Stimme aus dem Regierungslager in die schärfer werdende Kritik am überarbeiteten Melderecht eingereiht. Nach dem Beschluss des neuen Bundesmeldegesetzes durch den Bundestag Ende Juni "sehe ich hier noch Diskussionsbedarf", sagte die CSU-Politikerin der Berliner Zeitung. Im ursprünglichen Regierungsentwurf hätten aus guten Gründen die Bürger ausdrücklich zustimmen müssen, dass Meldebehörden Auskünfte über Vor- und Familiennamen, akademische Grade sowie gegenwärtige Anschriften für Werbung und Adresshandel herausgeben dürften. Diese Form der Einwilligung hält Aigner "nach wie vor für den besseren Weg".

Mitten in der Sommerpause laufen Opposition sowie Verbraucher- und Datenschützer derweil weiter Sturm gegen das von Schwarz-Gelb zunächst heimlich, still und leise während der Fußball-EM im Parlament durchgebrachte Gesetz zur "Fortentwicklung des Meldewesens". Der Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, kündigte an, den "besonders ärgerlichen Fall schwarz-gelber Klientelpolitik" im Bundesrat aufhalten zu wollen. Diese Linie bestätigte der Regierungschef des rot-grün regierten Bremen, Jens Böhrnsen: Er glaube, dass die Länder noch Korrekturen erreichen könnten, sagte der SPD-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung. Für das grün-rot regierte Baden-Württemberg unterstrich Bundesratsminister Peter Friedrich (SPD), dass eine Weitergabe von Daten ohne Zustimmung des Bürgers nicht mitgetragen werde. Ähnliche Töne waren aus dem rot-grünen Rheinland-Pfalz zu hören.

Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hatte das Gesetz Ende vergangener Woche als "gefährlichen Unsinn" bezeichnet. Er wolle nicht, dass seine Heimatstadt seine Adresse an Werbefirmen oder professionelle Datensammler verkaufen kann, führte er seine Einwände auf Facebook aus. Er wunderte sich zugleich "ein bisschen", dass der öffentliche Aufschrei so lange auf sich habe warten lassen. Matthias Höhn, Bundesgeschäftsführer der Linken, beklagte eine "gesetzlich verankerte Absage an das grundlegende Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Grünen-Fraktionschefin Renate Künast monierte im ZDF, dass sich Aigner "für die Bürger viel früher hätte einsetzen müssen". Die Verbraucherministerin habe dem Gesetz als Bundestagsabgeordnete "faktisch" zugestimmt. Nun werde es der Bundesrat kippen.

Die Länderkammer kann aber nur den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen, da das Gesetz nicht auf ihre Zustimmung angewiesen ist. Mit ihm wird eine Vorgabe der Föderalismusreform von 2006 umgesetzt, wonach das Melderecht von den Ländern auf den Bund übergeht. Theoretisch könnte die Regierungskoalition die Initiative mit der Kanzlermehrheit trotz Einspruch des Bundesrats unverändert durchboxen, wenn die Schlichtungsgespräche zu keiner Einigung führen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar legte mit seinen Vorbehalten derweil nach. Es gehe nicht an, dass Daten, die der Staat zwangsweise erhebt, gegen Entgelt und ohne Einwilligung des Betroffenen weitergegeben würden. Florian Glatzner vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geißelte im MDR einen Datenskandal. Vordrucke oder Hinweise für den Widerspruch zur Datenweitergabe gebe es bei den meisten Ämtern auf deren Webseiten. Sonst müssten sich Bürger derzeit im noch geltenden Meldegesetz ihres Bundeslandes unter "Rechte des Betroffenen" kundig machen und sich auf diese entsprechenden Paragrafen beziehen.

Der stellvertretende Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindetags, Helmut Dedy, wehrte sich gegen den Vorwurf, dass die Kommunen mit Adressen handeln wollten. Für diese sei der Schutz der personenbezogenen Daten ein "kostbares Gut", erklärte er gegenüber der "Süddeutschen Zeitung". Ein Entgegenkommen gegenüber den Adresshändlern im Bundesmeldegesetz wäre "problematisch".

(http://www.heise.de/imgs/18/8/8/6/5/7/6/fcdaa15a6b639073.jpeg)
Kommentatoren haben zudem das Video der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag entdeckt und sehen darin einen "Ausverkauf der Bürgerrechte in nur 57 Sekunden" sowie einen "Tiefpunkt des Parlamentarismus". Stein des Anstoßes: Zu später Stunde am Abend des vorletzten Sitzungstages vor der Sommerpause verzichteten die nur noch spärlich anwesenden Abgeordneten auf die sonst bei derlei Gesetzesvorhaben übliche abschließende Aussprache und gaben die vorgesehenen Redebeiträge zu Protokoll. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte bereits vor Jahren angesichts einer Häufung vergleichbarer Vorgänge gewarnt, dass eine derartige Herangehensweise nicht zum Standard der parlamentarischen Demokratie werden dürfe.

Eine Kampagne gegen das Gesetz haben die Bürgerrechtsorganisationen FoeBuD und Campact gestartet. Sie fordern die Chefs aller Bundesländer auf, gegen die Initiative zu stimmen. Der Appell kann online mitgezeichnet werden. 35.000 Unterschriften haben sich bereits angesammelt. Zur Erläuterung verweisen beide Organisationen auf den Hauptkritikpunkt, wonach die Bürger laut den Änderungen der Koalition aktiv Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer Stammdaten durch die Meldebehörden einlegen müssten. Selbst dieses "Opt-out" nütze aber nicht, wenn die Informationen dem Adresshändler oder Werber schon einmal vorlägen und nur "berichtigt" oder ergänzt werden sollten. Da irgendwelche Angaben quasi schon immer im Besitz der Interessenten seien, wäre so "der Datenschutz bei Meldedaten am Ende". Verbraucherschützer verweisen, darauf, dass es daher beim Inkrafttreten der neuen Bestimmungen besonders wichtig würde, sich direkt bei Unternehmen gegen eine Nutzung und Weitergabe der Informationen auszusprechen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Widerstand gegen neues Meldegesetz wird heftiger
Beitrag von: Jürgen am 09 Juli, 2012, 23:22
Verraten und verkauft, so darf sich der Bürger künftig fühlen.

Bis eine Verfassungsklage dagegen Wirkung zeigen könnte, haben sich die Adressdealer so umfassend bedient und weitervertickt, dass nichts je wieder rückgängig gemacht werden kann.

So wird man nur noch versuchen können, sich für diesen eindeutigen Fall von Missbrauch an den Beteiligten zu rächen.
Beispielsweise könnte man auf die Idee kommen, künftig alle unverlangten Werbesendungen anonym(isiert) und gesammelt an den örtlichen Abgeordneten weiterzuleiten. 
Auch die Vorbereitung einer manuell ausgelösten Anrufweiterleitung schwebt mir vor, z.B. an ein anderes großes Callcenter, oder gleich an das Meldeamt...
Zudem kann ich meine Rufnummern jederzeit selbst, sofort und kostenlos ändern  :P

Jedenfalls bin ich heilfroh, dass ich zur Kommunikation mit Behörden stets nur eMail-Adressen verwendet habe, die speziell dafür angelegt wurden.
Läuft darauf künftig doch Spam auf, ist der eigentlich Schuldige leicht festzumachen und wird natürlich angeprangert, belangt und/oder gezielt mit allerlei Voodoo-Zauber zu rechnen haben  ;wusch

Jürgen
Titel: Neues Meldegesetz - Kalkül und Chaos
Beitrag von: SiLæncer am 11 Juli, 2012, 13:05
Donnerstag vor zwei Wochen in Berlin. Der Halbfinalkick der deutschen Nationalmannschaft gegen Italien hatte gerade begonnen, als im Bundestag die Abstimmung über die inzwischen heftigst umstrittene Änderung des Melderechts anstand. Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau leitete um 20:51 zu Tagesordnungspunkt 21 über. Dann ging alles ganz schnell: Ohne Debatte kommt es zu zweiter und dritter Beratung. Die wenigen anwesenden Abgeordneten stimmen zweimal ab, Reden werden zu Protokoll gegeben. Das Gesetz ist durch.

Zwei Wochen später will es keiner gewesen sein. Die Bundesregierung geht auf Distanz zu ihrem eigenen Gesetz und spricht sich für eine Änderung der Änderung aus: Der Datenschutz im neuen Melderecht müsse wieder gestärkt werden, hofft Regierungssprecher Steffen Seibert. Dabei waren es die Regierungsparteien, die das eigentlich von allen mitgetragene neue Meldegesetz auf der Sitzung des Innenausschusses am Abend vor der Abstimmung im Bundestag entscheidend geändert hatten.

Aus der im Regierungsentwurf vorgesehenen Regelung, dass Bürger jeder Weitergabe ihrer Meldedaten an Adresshändler oder Werbung ausdrücklich zustimmen müssen, war über Nacht ein eingeschränktes Widerspruchsrecht geworden: Der Widerspruch soll wirkungslos bleiben, wenn die anfragende Partei damit bestehende Daten zur Person überprüfen will. Das Votum der Datenschützer: So ist das Widerspruchsrecht viel zu leicht auszuhebeln.

Die Koalition ist zuerst wohl ziemlich verdattert, dass ihnen dieser Last-Minute-Coup plötzlich doch noch um die Ohren fliegt. Wer bei Schwarz-Gelb nachfragt, hört zunächst Beschwichtigungen: Alles nicht so schlimm, meint Hans-Peter Uhl, für die CSU im Innenausschuss und mit dem Vorgang bestens vertraut. "Hysterisch abstrakte Diskussion." Die Werbewirtschaft habe davon gar nichts, aber die Organisation von Ehemaligentreffen wird jetzt viel einfacher. "Alle, die sich jetzt besserwisserisch zu Wort melden, haben keine Ahnung von der Materie", kanzelt Uhl die Kritiker in der Bild ab.

Auch bei FDP heißt es, dass selbst das kastrierte Gesetz noch besser ist als die derzeitige Rechtslage in den meisten Bundesländern. Das stimmt auch. Der vom Kabinett ursprünglich vorgelegte Vorschlag wäre allerdings der ungleich größere Wurf gewesen. Da fällt es selbst den liberalen Spin-Meistern schwer, den Fortschritt hervorzuheben und die Bürgerrechtsklientel nicht wieder zu verprellen. Wirklich gute Gründe für die Änderungen hat die Koalition nicht.

Doch auch die Opposition macht keine gute Figur. Im besten Fall sieht es so aus, als habe sie sich von den schwarz-gelben Strategen über den Tisch ziehen lassen. Oder sie haben einfach lieber Fußball geguckt - eine Verbindung zwischen dem Halbfinalkracher gegen Italien und der spärlichen Anwesenheit im Parlament herzustellen hält ein SPD-MdB aber für eine "unglückliche Verzerrung".

SPD, Grüne und Linke wähnten das weitgehend unstrittige Meldegesetz in trockenen Tüchern, als die Tagesordnung für die fragliche Bundestagssitzung zwischen dem Fraktionen abgestimmt wurde. Man war sich einig, dass die Abstimmung nur noch Formsache war und die Reden zu Protokoll gegeben werden sollten, weshalb auch nicht die komplette Mannschaft an Deck sein musste.

Claudia Roth fehlte also entschuldigt und durfte das Halbfinale (Endstand: 1:2) gucken. Doch wenn Beobachter von einem "Tiefpunkt des Parlamentarismus" schreiben, hat der Politikbetrieb Schaden genommen. Der Linke Jan Korte beklagt, solche Hauruck-Aktionen seien nicht neu: "Diese Praxis bestimmt schon lange den Parlamentsalltag, sie hat System". Er hält es auch für möglich, dass einige Abgeordnete die kurzfristigen und "gut versteckten" Änderungen gar nicht mitbekommen haben. Das schließen SPD und Grüne allerdings aus und verweisen auf ihren Widerstand im Ausschuss und die Gegenstimmen im Parlament.

Beide beklagen aber auch das mangelnde Interesse der Medien, die den Coup im Ausschuss nur zögerlich aufgegriffen haben. Man kann Schwarz-Gelb da durchaus Kalkül unterstellen: Mit Fußball-Europameisterschaft und Euro-Rettungsschirm war die Ablenkung groß. So versenkt man Geschichten, wenn das Sommerloch noch nicht tief genug ist. Hat nicht geklappt. Bleibt die entscheidende Frage nach dem Grund dieser Änderungen, die die Koalition noch nicht beantwortet hat.

Bei der FDP zeigen sie mit spitzem Finger auf den Koalitionspartner CSU. Aber Parteichef Horst Seehofer und Verbraucherministerin Ilse Aigner (auch CSU) geben die Überrumpelten. Vielleicht weiß ja Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (ja, CSU) mehr. Sein Ministerium soll "Formulierungshilfe" geleistet haben und kann das vielleicht erklären. Cui bono? Das würde nicht nur Seehofer und Aigner interessieren.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Neues Meldegesetz - Kalkül und Chaos
Beitrag von: Jürgen am 11 Juli, 2012, 16:34
Im Übrigen stellt sich mir dringend die Frage, ob die Geschäftsordnung des Bundestages bzw. die Anforderungen für die Beschlussfähigkeit eingehalten wurden und ggf. dringend einer Revision bedürften.

Wenn nur noch etwa fünf Prozent der Abgeordneten anwesend sind, sollten unabhängig vom Parteien-Proporz keine Beschlüsse mehr möglich sein, außer zur Feststellung der Beschlussunfähigkeit und/oder Vertagung.
Dafür sollte auch der Bundestagspräsident oder sein anwesender Vertreter verantwortlich sein.

Was für jeden Verein zwingend ist, sollte für ein Parlament selbstverständlich sein, damit nicht der letzte Anwesende allein die Revolution ausrufen kann...

Jürgen 
Titel: EU-Kommissarin setzt gegen Meldegesetz nach
Beitrag von: SiLæncer am 13 Juli, 2012, 10:48
Zitat
Im Übrigen stellt sich mir dringend die Frage, ob die Geschäftsordnung des Bundestages bzw. die Anforderungen für die Beschlussfähigkeit eingehalten wurden und ggf. dringend einer Revision bedürften.

Definitiv ...



Die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding hat ihre Kritik am jüngst vom Bundestag verabschiedeten Meldegesetz verschärft. "Das Ganze ist so unmöglich, wie es nur unmöglich sein kann", sagte Reding in einem Interview mit dctp.tv von der DLD Women. Der Gesetzentwurf opfere die Interessen der Bürger auf dem Altar einiger Privat-Organisationen.

Die Kommissarin zeigte sich "sehr verärgert" darüber, dass gegen ihren Vorschlag für ein europäisches Datenschutzrecht "aus deutschem Munde gestänkert" werde; es werde gefordert, dass öffentliche Stellen von dieser geplanten EU-Verordnung ausgenommen werden sollten. Dazu sagte Reding, "ich glaube, dass das Meldegesetz zeigt, wie wichtig es ist, dass der Bürger geschützt wird im privaten Bereich und im öffentlichen Bereich."

Der Bundestag hatte Ende Juni während des EM-Spiels Deutschland - Italien das neue Gesetz beschlossen. Etwas später meldeten sich die Kritiker, inzwischen hat auch die Bundesregierung gegen das Gesetz Stellung bezogen. Sie hatte ursprünglich geplant, dass Auskünfte über Namen, akademische Grade sowie gegenwärtige Anschriften nur noch für Werbung und Adresshandel herausgegeben werden, wenn die betroffene Person ausdrücklich zugestimmt hat. In dem vom Innenausschuss veränderten und dem Bundestag verabschiedeten Entwurf war diese "Opt-in"-Regelung durch eine wachsweiche "Opt-out"-Regelung ersetzt worden. Diese setzt den Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten außer Kraft, wenn damit bestehende Datenstände überprüft werden sollen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Meldegesetz: Regierung wusste schon lange von umstrittenen Änderungen
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juli, 2012, 11:12
Der schwarz-gelben Regierungskoalition waren die umstrittenen Änderungen im Bundesmeldegesetz schon früher bekannt als bislang zugegeben. Das zumindest berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner am morgigen Montag erscheinenden Ausgabe. Bereits Anfang April habe das Bundesinnenministerium auf Wunsch der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP Formulierungshilfen für das Gesetz vorgelegt: Darin sei erstmals die umstrittene Widerspruchslösung festgeschrieben gewesen, nach der Meldeämter personenbezogene Daten grundsätzlich herausgeben dürfen.

Außerdem war laut Spiegel in den Hilfen aus dem Innenministerium der neue Paragraf 44 Absatz 4 enthalten, der es Adresshändlern erlaubt, vorhandene Daten mit den Meldeämtern abzugleichen, selbst wenn die Betroffenen widersprochen haben. Erstmals sei die Änderung bei der ersten Lesung des Regierungsentwurfs im Bundestag am 26. April öffentlich geworden. Damals habe der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt versehentlich über den Absatz 4 gesprochen, obwohl dieser noch gar nicht im Gesetzestext stand, sondern nur Teil der unter der Hand vereinbarten Änderungen war. Der entlarvende Lapsus sei jedoch keinem so richtig aufgefallen, auch der Opposition nicht. Die Reden waren damals zu Protokoll gegeben und nicht im Plenarsaal gehalten worden.

Quelle : www.heise.de
Titel: OptOutDay 2012: Deine Daten gehören dir!
Beitrag von: SiLæncer am 25 Juli, 2012, 09:47
(http://static.gulli.com/media/2012/07/thumbs/370/optoutday.jpg)
Nach Bekanntwerden des geplanten veränderten Meldegesetzes und unzähliger Datenschutzskandale der letzten Jahre möchte man die Bürgerinnen und Bürger erneut mit dem OptOutDay sensibilisieren und ihnen klar machen, dass sie derzeit noch die Möglichkeit haben, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Nach der ersten Veranstaltung im Jahr 2009 ist es am 20. September 2012 wieder soweit.

Selbst nach den vielen Datenschutzskandalen der letzten Jahre und dem geplanten Ausbau des Adresshandels der Daten aus Melderegistern, sträubt sich das Bundesministerium des Innern und die schwarz-gelbe Koalition noch immer dagegen, uns vor Adresshändlern, Inkassounternehmen und Direktmarketing-Firmen zu schützen. Für diese Unternehmen gilt noch immer das sogenannte Listenprivileg, das es ihnen erlaubt, in Listen zusammengefasste, personenbezogene Daten zu speichern und zu verarbeiten. Der Bürger muss diesem Vorgang nicht im Vorfeld zustimmen. Wer das nicht möchte, muss seiner Datenerfassung und -weitergabe ausdrücklich mit dem Opt-out-Verfahren widersprechen.

Auf www.optoutday.de sind die Formulare zahlreicher Bundesländer gespeichert, die man für seinen Einspruch benutzen kann. Beim Ausfüllen ist bei vielen Bundesländern Vorsicht geboten, nicht alle Felder müssen angekreuzt werden. Einige Städte und Gemeinden sperren die Datensätze nach Eingang des Antrags übrigens nur für zwei Jahre. Dementsprechend muss der Antrag nach Ablauf der Frist erneut eingereicht werden. Auch nach einem Umzug muss der Widerspruch zumeist erneuert werden, weil die Erklärung ansonsten verfällt.

Am Aktionstag wollen zahlreiche Teilnehmer gemeinsam zum Bürgeramt, Bürgerbüro oder Rathaus gehen, die Bürger für dieses Thema sensibilisieren und der Weitergabe der Daten gemeinsam widersprechen. Wo überall Aktionen stattfinden werden ist noch nicht bekannt, weil die Planung noch nicht abgeschlossen ist. Weitere Infos werden auf der Webseite, dem Twitter-Account und der Facebook-Seite bekannt gegeben. Nach September 2009 ist dies der zweite Aktionstag. Der OptOutDay geht übrigens auf eine Idee der Piratenpartei Hameln zurück.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Europaweite Proteste gegen das Überwachungsprojekt INDECT
Beitrag von: SiLæncer am 28 Juli, 2012, 11:25
Am Samstag sollen in vielen deutschen Städten sowie in Österreich, Tschechien und Frankreich Demonstrationen gegen das von der EU geförderte Sicherheitsforschungsproject INDECT stattfinden, das für "Intelligent Information System Supporting Observation, Searching and Detection for Security of Citizens in Urban Environment" steht. Zu dem "europaweiten Aktionstag" haben Bürgerrechtsorganisationen und das Netzwerk Anonymous aufgerufen. Übersichten der bereits angemeldeten Protestkundgebungen finden sich auf der Webseite"StoppIndect" und bei den anonymen Hackern.

Im Aufruf zur Demo in Berlin, die um 14 Uhr am Neptunbrunnen vor dem Roten Rathaus starten und zur Reinhardtstraße unweit vom Bahnhof Friedrichstraße führen soll, wird INDECT als der "nächste Grundrechteeinschränkungskatalog" nach dem in Europa zunächst gescheiterten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA dargestellt. Die Teilnehmer des Protestzugs "ohne Truther und Nazis" sollen gegen den Überwachungsstaat und gegen den gläsernen Bürger auf die Straße gehen. Wehren möchte man sich gegen "Scanner, die darüber entscheiden, ob du kriminelle Handlungen begehst, nur weil du dich ungewöhnlich verhältst". Die zunächst geplante längere Demonstrationsroute hat die Polizei den Veranstaltern zufolge nicht genehmigt.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Europaweite-Proteste-gegen-das-Ueberwachungsprojekt-INDECT-1654965.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Video - INDECT: Unschuldig überwacht ...
Beitrag von: SiLæncer am 29 Juli, 2012, 21:00

posted on Anonymous Hamburg ...
Titel: Überwachung Trapwire spioniert Bürger in großem Stil aus
Beitrag von: ritschibie am 14 August, 2012, 11:27
(http://www.golem.de/1208/sp_93825-41210-i.)
"If you see something, say something" -
Aufkleber einer Kampagne der US-Regierung
für mehr "öffentliche Wachsamkeit" in
Washington D.C.
(Bild: Elvert Barnes/CC BY-SA 2.0)
Das riesige Spionagesystem Trapwire ist lange niemandem aufgefallen, bis Wikileaks darauf hinwies. Es verknüpft Überwachungskameras mit Datenbanken und sucht Verdächtige.

Jahrelang ist niemand über das Überwachungssystem Trapwire gestolpert (auch wir nicht), obwohl es eigentlich kein Geheimnis war. Erst eine Veröffentlichung von Wikileaks vor wenigen Tagen sorgte dafür, dass die Überwachungssoftware einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde.

Trapwire ist ein Algorithmus, der insbesondere Terroristen erkennen soll, bevor sie zuschlagen. Das zugrundeliegende Konzept heißt Predictive Policing. Dabei ist keines der Einzelteile von Trapwire revolutionär oder überraschend. Zu einem gespenstischen Instrument der Überwachung wird Trapwire jedoch durch den hohen Grad an Vernetzung.

Wie von Wikileaks veröffentlichte Dokumente nahelegen, die derzeit am besten via TOR zugänglich sind, ist das System inzwischen an vielen Orten vor allem in den USA und Großbritannien im Einsatz: in New Yorker U-Bahnen genauso wie in Casinos in Las Vegas, auf öffentlichen Plätzen in San Francisco, rund ums Weiße Haus und an der Londoner Börse.

Hier der gesamte Artikel (http://www.golem.de/news/ueberwachung-trapwire-spioniert-buerger-in-grossem-stil-aus-1208-93825.html)

Quelle: www.golem.de
Titel: Freiheit statt Angst: Anti-Überwachungsprotest zieht nach Brüssel
Beitrag von: SiLæncer am 14 August, 2012, 16:15
Unter dem Motto "Freedom not Fear" hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung für Mitte September ein Vernetzungswochenende in Brüssel angesetzt. Im Vorbereitungswiki der Veranstaltung heißt es, dass die europäische Politik "unser tägliches Leben und unsere Bürgerrechte mehr und mehr beeinflusst". Dazu komme, dass die EU den Menschen verstärkt "unnötige und unverhältnismäßige staatliche Überwachungsmaßnahmen" auferlege. Man sei nicht mehr gewillt, dies länger hinzunehmen.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Freiheit-statt-Angst-Anti-Ueberwachungsprotest-zieht-nach-Bruessel-1667059.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Wann kommt der Blankoscheck zur betrieblichen Überwachung aller Mitarbeiter?
Beitrag von: SiLæncer am 31 August, 2012, 14:30
(http://static.gulli.com/media/2012/08/thumbs/370/Ueberwachung-Surveillance-Leduc.jpg)
Das seit über zwei Jahren geplante Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes wird wahrscheinlich in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet. Die Ausdehnung der betrieblichen Videoüberwachung, anlasslose Screenings der Mitarbeiter, ein ausgedehntes Fragerecht bei Vorstellungsgesprächen und vieles mehr möchte man den Bürgern offenbar erst nach der nächsten Bundestagswahl zumuten.

Der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Wolfgang Bosbach kommentiert gegenüber GLaktuell, die Bundesregierung beabsichtige nicht, das neue Gesetzesvorlagen noch im Herbst dieses Jahres in den Innenausschuss einzubringen. Es würde bis heute nicht auf der Tagesordnung stehen. Zwar gäbe es Anträge der Parteien der Opposition, nicht aber der Bundesregierung. Die IG Metall hatte unter anderem das Vorhaben aufgedeckt und kritisierte, dass das Gesetz den Unternehmen ermöglichen soll, sowohl bei der Anbahnung als auch bei der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses auf zahlreiche persönliche Daten der Mitarbeiter zuzugreifen. Entgegen der jetzigen Rechtslage soll beispielsweise die Videoüberwachung in so gut wie allen betrieblichen Räumlichkeiten erlaubt werden.

Doch schaut man sich den Gesetzentwurf (https://extdsb.files.wordpress.com/2012/04/gesetzentwurf-beschc3a4ftigten-ds-synopse.pdf) genauer an, fallen einem weitere Punkte ins Auge: Ärztliche Untersuchungen und medizinische Eignungstests (§32a) sollen so künftig unter bestimmten Bedingungen vor einer Einstellung vorgenommen werden dürfen. Arbeitgeber dürfen Daten über die Vermögensverhältnisse, Vorstrafen oder laufende Ermittlungsverfahren speichern (§32), sofern ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht. Kirchliche Arbeitgeber dürfen Daten über die religiöse Überzeugung, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung der Beschäftigten erheben. Arbeitgebern im politischen Umfeld soll es erlaubt sein, Daten über die politische Meinung und die Geschwerschaftszugehörigkeit des Bewerbers zu speichern. Die Firmen dürfen ihre Mitarbeiter ohne deren Kenntnis bespitzeln, sofern sie den Verdacht haben, dass dieser eine Straftat oder eine andere schwerwiegende Pflichtverletzung begeht (§32e). Sogar den Einsatz von Ortungssystemen will man den Arbeitgebern unter bestimmten Bedingungen erlauben. Nämlich, sofern dies der Koordination der Einsätze der Beschäftigen oder ihrer Sicherheit dient. Daten von betrieblich genutzten Telekommunikationsdiensten dürfen gespeichert und ausgewertet werden, um eine stichprobenartige oder anlassbezogene Leistungs- und Verhaltenskontrolle durchzuführen (§32i). Die Daten der Beschäftigten dürfen sogar innerhalb einer Unternehmensgruppe ausgetauscht werden (§32m). Auch sollen Personalchefs Bewerber künftig deutlich mehr Fragen stellen dürfen als zuvor.

Der ganze Artikel (http://www.gulli.com/news/19605-wann-kommt-der-blankoscheck-zur-betrieblichen-ueberwachung-aller-mitarbeiter-2012-08-31)

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: Wann kommt der Blankoscheck zur betrieblichen Überwachung aller Mitarbeiter?
Beitrag von: Jürgen am 01 September, 2012, 00:15
Eines wird dabei völlig vergessen:

Bei weitem die meisten Verbrechen und Skandale entstehen direkt in den Chefzimmern.
Auch die allermeisten Firmenpleiten haben ihre Ursachen genau dort.

Also gehören die Bosse und Manager lückenlos überwacht!

Jürgen
Titel: 190.000 Unterschriften gegen das Meldegesetz
Beitrag von: SiLæncer am 04 September, 2012, 13:15
Wenn am kommenden Donnerstag der Innenausschuss des Bundesrats über die neue Fassung des Meldegesetztes berät, wollen sich Gegner des Vorhabens vor Ort zu Wort melden. Die Organisationen Campact, FoeBuD, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) laden die Innenminister ein, eine Liste von 190.000 Unterschriften entgegenzunehmen, die von der Bürgerrechtsorganisation Campact gesammelt wurden. Die Aktion soll von 9 bis 9.30 Uhr in Berlin vor dem Bundesrat stattfinden.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/190-000-Unterschriften-gegen-das-Meldegesetz-1698521.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Länder kippen umstrittenes Meldegesetz im Bundesrat
Beitrag von: SiLæncer am 06 September, 2012, 16:20
 Unter dem Eindruck von 190.000 Protestunterschriften hat der Bundesratsinnenausschuss das Meldegesetz abgelehnt. "Ein fauler Kompromiss im Vermittlungsausschuss muss verhindert werden", sagte Jan Korte.

Die Bundesländer lehnen das umstrittene Meldegesetz ab. Der Bundesratsinnenausschuss sprach sich am 6. September 2012 mit allen Stimmen dafür aus, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das gab die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz bekannt. Vor der Sitzung übergab das Bündnis "Meine Daten sind keine Ware" mehr als 190.000 Unterschriften gegen das neue Meldegesetz.

"Die FDP-Fraktion setzt darauf, dass nun nicht nur in den Ländern, sondern auch im Bundestag eine Mehrheit für eine Einwilligungslösung gegeben ist", erklärte Piltz. Es ist aber ein Gesetzentwurf von FDP, CDU und CSU, der im Interesse der Direktmarketing- und Inkasso-Unternehmen Melderegisterauskünfte für Werbung und Adresshandel ohne Einwilligung der Meldepflichtigen ermöglichen sollte. Das vorgesehene Opt-out gilt laut Gesetzestext zudem nicht, "wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden". "Staatliche Melderegister dürfen keine Grabbeltische der Werbewirtschaft und Adresshändler sein", sagte Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD) als Vorsitzender des Bundesratsinnenausschusses.

Jan Korte, Innenexperte der Fraktion der Partei Die Linke, erklärte: "Doch das sind nicht die einzigen Probleme beim Meldegesetz. Das Meldegesetz muss grundsätzlich und nicht nur bei der Frage der Einwilligung geändert werden. Auch in der früheren Fassung gingen das Datenverscherbeln und die Einschränkungen der informellen Selbstbestimmung schon viel zu weit. Ein fauler Kompromiss im Vermittlungsausschuss muss verhindert werden."

Der Staat könne niemals glaubhaft von Unternehmen wie Facebook oder Google die Einhaltung strenger Datenschutzauflagen verlangen, solange er selbst als größter Datenkrake auftritt und einen Ausverkauf des Datenschutzes an die Privatwirtschaft betreibe, sagte Korte.

Quelle : www.golem.de
Titel: Bundesrat schickt Meldegesetz in Vermittlungsausschuss
Beitrag von: SiLæncer am 21 September, 2012, 13:16
Das umstrittene Meldegesetz soll überarbeitet werden: Meldeämter sollen Namen und Anschriften nur dann an Werbefirmen und Adresshändler weiterreichen dürfen, wenn die Bürger damit einverstanden sind. Mit diesem Anliegen (PDF-Datei) rief der Bundesrat an diesem Freitag den Vermittlungsausschuss von Länderkammer und Bundestag an.

Der Bundestag hatte das neue Gesetz Ende Juni auf den Weg gebracht und damit heftige Proteste ausgelöst. Der strittige Punkt: Nach dem bisherigen Entwurf sollten Meldeämter Namen und Adressen ohne ausdrückliche Einwilligung der Bürger zu Werbezwecken an Firmen weitergeben dürfen. Für große Empörung hatte gesorgt, dass an der Abstimmung im Parlament nur wenige Abgeordnete beteiligt waren – parallel lief an dem Tag das Halbfinalspiel der Fußball-EM zwischen Deutschland und Italien.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-schickt-Meldegesetz-in-Vermittlungsausschuss-1714506.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Netzbetreiber sollen IP-Adressen und Passwörter herausgeben
Beitrag von: SiLæncer am 25 Oktober, 2012, 19:20
Eine Gesetzesergänzung des Bundesinnenministeriums soll Telekommunikationsbetreiber verpflichten, dynamische IP-Adressen, PIN-Codes oder E-Mail-Passwörter jederzeit an Geheimdienste und Polizei herauszugeben. Dazu soll der Verdacht auf Bagatellstraftaten ausreichen.

Das Bundesinnenministerium will das Telekommunikationsgesetz (TKG) ergänzen lassen, um Netzbetreiber zum Übermitteln von IP-Adressen, PIN-Codes und E-Mail-Passwörtern der Nutzer an staatliche Stellen veranlassen zu können.

Der ganze Artikel (http://www.golem.de/news/bundesinnenministerium-netzbetreiber-sollen-ip-adressen-und-passwoerter-herausgeben-1210-95323.html)

Quelle : www.golem.de



Aber sonst gehts noch ?!  :enno
Titel: Re: Netzbetreiber sollen IP-Adressen und Passwörter herausgeben
Beitrag von: Jürgen am 26 Oktober, 2012, 00:46
Wozu sollten die Stasi-Nachfolger meine E-Mail-Passwörter benötigen, zum Versenden von BKA-Trojanern über meinem Account oder zur beliebigen Unterdrückung von Nachrichten Dritter an mich?
Wozu brauchen die Erben der GeStaPo meine Handy-PIN? Wollen die ihre (Neo-)Nazi-V-Leute mit meiner Identität ausstatten, bei ihren Attentaten?

Wahrscheinlich begründet schon der bloße Verdacht der Internet- oder Handy-Nutzung die Annahme von Gefahr im Verzuge, mit sofortigem Durchsuchungs- und Beweissicherungsbedarf ohne vorherige richterliche Anordnung.
Aber selbst dafür bräuchten sie eigentlich weder meine E-Mail-Passwörter, noch meine PIN-Codes.

Die wahren Verfassungsfeinde und Verbrecher sitzen offenbar ganz oben in den Ministerien und im Kanzleramt.
Wurden wir alle Opfer einer gigantischen Verschwörung von Stasi und KGB, der Beitritt der Ex-DDR nur vorgetäuscht und in Wirklichkeit hier der ganze Laden von Honnecker und Mielke übernommen  :Kopf

Jürgen
Titel: Re: Netzbetreiber sollen IP-Adressen und Passwörter herausgeben
Beitrag von: dada am 26 Oktober, 2012, 01:03
Das macht mich doch jetzt fast sprachlos, das kann doch eigentlich nicht wahr sein. Big Brother ist not only watching you....Ich dachte, dass wir in einer Demokratie leben...und jetzt wird es ein Schei---Überwachungsstaat!
Titel: Re: Netzbetreiber sollen IP-Adressen und Passwörter herausgeben
Beitrag von: Jürgen am 27 Oktober, 2012, 00:40
Vielleicht ist die Sache auch ganz einfach, Bandsalat im Simulacron*  umpf
Das wäre jedenfalls mit Abstand die freundlichste Erklärung, die mir dazu einfällt.

Jeder andere Erklärungsversuch führt letztendlich immer zum Widerstandsrecht nach Art. 20 (4) und 19 (2) GG.
 
Jürgen

* "Welt am Draht", der einzige Fassbinder-Film, den ich nicht für ekelhaft und unerträglich sondern für äußerst gelungen und wichtig halte
Titel: Re: Netzbetreiber sollen IP-Adressen und Passwörter herausgeben
Beitrag von: dada am 27 Oktober, 2012, 00:53
ich habe in den späten Sechzigern auf den Schienen gesessen, ich würde heute als Teilzeitrentner wieder auf die Strasse gehen gegen so einen Schwachsinn
Titel: Re: Netzbetreiber sollen IP-Adressen und Passwörter herausgeben
Beitrag von: yvmifi am 27 Oktober, 2012, 01:03
wir haben schon gestern Formulare in der Regionalzeitung gehabt was du ausschneiden kannst und der Gemeindeverwaltung ausgefüllt,zurückschicken sollst ansonnsten geben sie alle Daten bei Anfragen jeglicher Art weiter.

Sowas ähnliches, nur nicht so offiziel und so Hirnverbrannt hatte ich 40 Jahr meines Lebens.Da Mielke ja alle liebte, muss der unheimlich viele Nachkommen haben ,die wieder in gehobenen Staatsposten sitzen müssen.

Das klingt nach einer schleichenden revolution--oder man bereitet sich auf die Chinesen vor.

yvmifi
Titel: Ein Filter, sie alle zu finden...
Beitrag von: SiLæncer am 03 Dezember, 2012, 14:27
Politik, Wirtschaft und Webzensur. Eine Bestandsaufnahme

Nachdem Websperren, SOPA, ACTA und andere Zensur- und Überwachungsgesetze erfolgreich von der Zivilgesellschaft gegen den Willen der Entscheidungsträger abgewendet werden konnten, ist vorübergehend Ruhe eingekehrt in Europa und den USA. Oder doch nicht? Ein kleines Tal namens Silicon Valley bereitet still und heimlich eine neue Offensive vor.

Kernstück dieser Offensive sind "freiwillige" Inhaltskontrollen, die Unternehmen automatisch durchführen lassen. Sie werden durch die AGB abgesichert, die jeder Nutzer akzeptieren muß, bevor er sein jeweiliges Lieblingsportal benutzen darf. So werden demokratische Entscheidungsprozesse umgangen - nicht ganz so elegant wie durch internationale Verträge, aber genauso wirksam. Um zu klären, wer für diese jüngste Entwicklung verantwortlich ist und welche Motivation dahintersteht, soll hier kurz eine Bestandsaufnahme versucht werden.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/tp/artikel/38/38070/1.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesrat nickt schärfere Telefon-Überwachung ab
Beitrag von: SiLæncer am 15 Dezember, 2012, 14:30
Die Regierung will das Telekommunikationsgesetz verschärfen, die Polizei soll etwa private Telefon-PIN-Codes erfahren dürfen. Der Bundesrat hat dagegen keine Einwände.

Der Bundesrat hat die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit nur kleinen Änderungswünschen durchgewunken. In ihrem Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung vor allem gefordert, dass Mobilfunkbetreiber die Daten ihrer Kunden der Polizei nicht mehr nur "im Einzelfall" herausgeben müssen. Das soll automatisch und ohne größere Hürden erfolgen, eine konkrete Gefahr oder ein konkreter Verdacht sollen dafür nicht notwendig sein. Außerdem sollen Internetnutzer leichter identifiziert werden können, da die Provider nun auch mitteilen müssen, wer sich hinter einer sogenannten dynamischen IP-Adresse verbirgt - somit also im Zweifel hinter jeder Kommunikationsverbindung.

Der ganze Artikel (http://www.golem.de/news/bestandsdaten-bundesrat-nickt-schaerfere-telefon-ueberwachung-ab-1212-96380.html)

Quelle : www.golem.de
Titel: Re: Bundesrat nickt schärfere Telefon-Überwachung ab
Beitrag von: Jürgen am 16 Dezember, 2012, 02:16
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Verfassungsgericht diese Version abnickt, da sie noch weniger Gewicht auf Verhältnismäßigkeit legt und noch tiefer in die schützenswerte Privatsphäre eingreift als die zuletzt abgelehnte.

Eine Handy-PIN in Händen einer Behörde kann meiner Ansicht nach überhaupt keine legale Anwendung haben, wenn dieses Gerät nicht bereits beschlagnahmt und gerichtlich als Beweismittel zugelassen wurde.
In so einem Fall aber besteht keine Verdunkelungsgefahr mehr, und daher auch keine besonders dringliche Gefahr im Verzuge, sodass es stets zumutbar ist, zumindest erst so einen Richterbeschluss zu erwirken.

Ansonsten sind nur wenige gespeicherte Daten mit der PIN gesichert, hauptsächlich Kontakte und gespeicherte empfangene Nachrichten.

Die aber, und auch viele technisch eventuell gar nicht geschützte, sind auch von der Verfassung ganz besonders geschützt, und erstere haben sogar noch nicht einmal unbedingt irgendwelchen Bezug auf Telekommunikation.
Das können Termine sein, z.B. anwaltlicher oder intimer Natur, oder private Photos, vertrauliche Gesprächsmitschnitte usw.

Der Lauscher an der Wand hört seine eigene Schand'...

Für den Fall der Fälle verfüge ich selbst bereits über Kommunikationswege, die nicht mehr ohne weiteres auf meine Person zurückgeführt werden können.
Das bleibt nicht nur so (und deshalb werden auch keinerlei Details verraten), sondern es wird mit Sicherheit künftig noch ausgebaut.

Wir bräuchten ein Tag oder einen Smiley für "kräftige Flüche und Verwünschungen, die hier nicht zitiert werden können" (© ca. 1970 Gudrun Penndorf MA / Ehapa Verlag, wenn ich mich nicht irre)

Jürgen
Titel: Generalbundesanwalt: Quellen-TK-Überwachung ist illegal
Beitrag von: SiLæncer am 23 Januar, 2013, 16:30
Der deutsche Generalbundesanwalt sieht für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) keine Rechtsgrundlage. Die Infiltration eines Rechners per Staatstrojaner verletzt das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme, so das Fazit eines Gutachtens, das das Blog "Netzpolitik" am heutigen Mittwoch veröffentlichte.

Bereits im Dezember hatte Netzpolitik über eine Antwort der Bundesregierung zum Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Aus dieser ging hervor, dass der Generalbundesanwalt die Quellen-Telekommunikationsüberwachung - ein Verfahren, bei dem Telekommunikation direkt auf dem Gerät eines Beteiligten per "Staatstrojaner" mitgelesen wird, um eine eventuelle Verschlüsselung bei der Übertragung zu umgehen - für rechtswidrig hält. Netzpolitik forderte das entsprechende Gutachten des Generalbundesanwalts unter dem Informationsfreiheitsgesetz über die Plattform "Frag den Staat" an und bekam dieses heute ausgehändigt.

Der ganze Artikel (http://www.gulli.com/news/20702-generalbundesanwalt-quellen-telekommunikationsueberwachung-ist-illegal-2013-01-23)

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: Generalbundesanwalt: Quellen-TK-Überwachung ist illegal
Beitrag von: Jürgen am 24 Januar, 2013, 04:05
Es kommt wahrlich nicht oft vor, dass der Generalbundesanwalt und ich einer Meinung sind.
Mir ist nur noch nicht klar, ob ich das rot oder schwarz am Kalender markieren sollte  :wall

Allerdings stellt sich nun dringend die entscheidende Frage, ob diese Feststellung überhaupt zu irgendwelchen Konsequenzen führen wird.
Mir ist nicht klar, wer jetzt wie rechtliche Schritte gegen den status quo einleiten könnte.
Von der Politik erwarte ich da ebensowenig Gutes wie von den beteiligten Staatsorganen.

Jürgen
Titel: Die Feinde des Internets und die Gefahr durch Überwachung
Beitrag von: SiLæncer am 12 März, 2013, 18:35
(http://static.gulli.com/media/2013/03/thumbs/370/Enemies-of-the-Internet-Surveillance.jpg)
Im Rahmen der heutigen Veröffentlichung der Listen der "Feinde des Internets" und des damit verbundenen "Welttages gegen Internet-Zensur" macht die Journalisten-Organisation "Reporter ohne Grenzen" (ROG) vor allem auf das Thema Überwachung aufmerksam. Online-Überwachung sei "eine wachsende Gefahr für Journalisten, Blogger, Bürger-Journalisten und Menschenrechts-Aktivisten", so ROG.

Mit Bezug auf die im Dezember 2011 von WikiLeaks veröffentlichten "Spy Files" verweist ROG auf die wachsende Überwachungs-Industrie. Diese verfüge über einen großen Markt, einen Umsatz von über fünf Milliarden US-Dollar (umgerechnet etwa vier Milliarden Euro) und sehr hoch entwickelte und spezialisierte Produkte, so die Pressefreiheits-Aktivisten.

Nach wie vor gebe es auch "traditionelle Überwachung" durch Beschattungen oder das Abhören von Telefonen, so ROG. Durch Online-Überwachung aber sei "die Auswahl der Möglichkeiten für Regierungen" stark gewachsen. Aus diesem Grund habe der diesjährige "Feinde des Internets"-Bericht das Schwerpunktthema Überwachung. Er solle auf "all die Überwachung und Spionage, die durchgeführt wird, um Dissidenten zu kontrollieren und die Analyse von sensitiven Informationen zu verhindern, Aktivitäten, die dazu gedacht sind, Regierungen zu stützen und potentielle Destabilisierung zu unterbinden" aufmerksam machen.

Der ganze Artikel (http://www.gulli.com/news/21002-die-feinde-des-internets-und-die-gefahr-durch-ueberwachung-2013-03-12)

Quelle: www.gulli.com
Titel: Bundestag segnet Neuregelung der Bestandsdatenauskunft ab
Beitrag von: SiLæncer am 22 März, 2013, 18:40
Der deutsche Bundestag verabschiedete am Abend des gestrigen Donnerstag wie erwartet eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, die die Abfrage sogenannter Bestandsdaten bei Telekommunikations-Dienstleistern durch die Ermittlungsbehörden neu regelt. Kritiker bezeichnen den Gesetzesentwurf als gegen den Datenschutz und sogar verfassungswidrig.

Am Mittwoch war der Entwurf bereits vom Innenausschuss des Bundestages abgesegnet und daraufhin an die Vollversammlung weitergereicht worden. Gestern Abend verabschiedete dann auch das Bundestagsplenum die Änderung der sogenannten Bestandsdatenauskunft; der Beschluss ist auch auf der Bundestags-Website verfügbar.

Der ganze Artikel (http://www.gulli.com/news/21104-bundestag-segnet-neuregelung-der-bestandsdatenauskunft-ab-2013-03-22)

Quelle: www.gulli.com
Titel: Bundesrat winkt Neuregelung der Bestandsdatenauskunft durch
Beitrag von: SiLæncer am 03 Mai, 2013, 13:49
Das umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft wurde am Vormittag des heutigen Freitag vom deutschen Bundesrat abgesegnet. Gegner halten das Gesetz nach wie vor in Teilen für verfassungswidrig und kündigten bereits an, Verfassungsbeschwerde dagegen einzulegen.

Der neue Gesetzesentwurf stand und steht massiv in der Kritik, weil er eine einfache Identifizierung von Internetnutzern - in besonderen Fällen auch die Abfrage von PINs und Passwörtern - ermöglicht. Die Identifizierung von Nutzern, von denen lediglich die IP-Adresse bekannt ist, soll dabei schon bei Ordnungswidrigkeiten möglich sein und ist nicht an einen Richtervorbehalt geknüpft. Telekommunikations-Dienstleister sollen zur Einrichtung von Schnittstellen für die einfachere Abfrage dieser Daten verpflichtet werden.

Nachdem der Gesetzesentwurf im März vom Bundestag beschlossen worden war (gulli:News berichtete) setzten viele Oppositionspolitiker und Aktivisten ihre Hoffnungen in den Bundesrat. Durch politischen Druck, Gespräche mit Abgeordneten und bundesweite Proteste versuchten sie, eine Ablehnung des Entwurfs in der Länderkammer des Parlaments herbeizuführen.

Diese Hoffnung bestätigte sich nun aber nicht. In der heutigen Bundesrats-Sitzung wurde der Gesetzesentwurf, wie eine Sprecherin des Bundesrats gegenüber dem Blog netzpolitik.org bestätigte, durchgewunken.

Gegner des Gesetzes, unter anderem der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz und der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer, kündigten bereits Verfassungsbeschwerden an. Breyer hatte bereits zuvor eine teils erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das bis dato gültige Telekommunikationsgesetz eingelegt, die die nun erfolgte Neuregelung erst notwendig machte. In der aktuellen Form sei das nun beschlossene Gesetz aber immer noch in Teilen verfassungswidrig, so Breyer. Er fordert, dass derartige Überwachungsmaßnahmen auf schwerste Straftaten beschränkt werden. Die Abfrage von Passwörtern oder der Zugriff der Geheimdienste auf die Bestandsdaten sollen nach Breyers Ansicht ganz anusgeschlossen werden, ebenso wie die verpflichtende Einführung von Überwachungs-Schnittstellen bei Telekommunikations-Dienstleistern.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Freiheit statt Angst 2013: Demo am 7. September in Berlin
Beitrag von: SiLæncer am 20 Juni, 2013, 21:36
Auch im Jahr 2013 wollen Aktivisten wieder unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!" für Datenschutz und Bürgerrechte auf die Straße gehen. Am 7. September 2013 soll in Berlin gegen zahlreiche aktuelle Überwachungs-Projekte demonstriert werden.

"Die Themen rund um Überwachung und Einschnitte in unsere Freiheit reißen nicht ab", kritisiert das Demo-Bündnis in seiner Ankündigung der Protestkundgebung. Als Beispiele für derartige Projekte werden unter anderem die Bestandsdatenauskunft, die Vorratsdatenspeicherung und der verstärkte Einsatz von Drohnen, aber auch das aktuelle Aufreger-Thema PRISM genannt. Gegen diese und andere politische Maßnahmen, durch die im Namen der Sicherheit auch unschuldige Menschen überwacht werden, wollen die Aktivisten ein Zeichen setzen.

Der Protestmarsch soll um 13 Uhr am Potsdamer Platz beginnen. Unterstützer sind aufgefordert, zu mobilisieren und ihr Umfeld auf die Kundgebung hinzuweisen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: Bundesrat winkt Neuregelung der Bestandsdatenauskunft durch
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 30 Juni, 2013, 08:27
Das umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft wurde am Vormittag des heutigen Freitag vom deutschen Bundesrat abgesegnet. Gegner halten das Gesetz nach wie vor in Teilen für verfassungswidrig und kündigten bereits an, Verfassungsbeschwerde dagegen einzulegen.

Der neue Gesetzesentwurf stand und steht massiv in der Kritik, weil er eine einfache Identifizierung von Internetnutzern - in besonderen Fällen auch die Abfrage von PINs und Passwörtern - ermöglicht. Die Identifizierung von Nutzern, von denen lediglich die IP-Adresse bekannt ist, soll dabei schon bei Ordnungswidrigkeiten möglich sein und ist nicht an einen Richtervorbehalt geknüpft. Telekommunikations-Dienstleister sollen zur Einrichtung von Schnittstellen für die einfachere Abfrage dieser Daten verpflichtet werden.

Nachdem der Gesetzesentwurf im März vom Bundestag beschlossen worden war (gulli:News berichtete) setzten viele Oppositionspolitiker und Aktivisten ihre Hoffnungen in den Bundesrat. Durch politischen Druck, Gespräche mit Abgeordneten und bundesweite Proteste versuchten sie, eine Ablehnung des Entwurfs in der Länderkammer des Parlaments herbeizuführen.

Diese Hoffnung bestätigte sich nun aber nicht. In der heutigen Bundesrats-Sitzung wurde der Gesetzesentwurf, wie eine Sprecherin des Bundesrats gegenüber dem Blog netzpolitik.org bestätigte, durchgewunken.


Es ist geradezu ein Skandal was da passiert ist und immer noch passiert!
Armes Deutschland...
Titel: Re: Bundesrat winkt Neuregelung der Bestandsdatenauskunft durch
Beitrag von: Jürgen am 30 Juni, 2013, 19:02
Tja, passiert ist dagegen offenbar bislang nix.

"Ordnungswidrigkeiten" ist tatsächlich ein so weiter Begriff, dass eine Verfassungsklage aussichtsreich erscheinen darf.

Übertragen auf den Straßenverkehr ist das Hupen in einer geschlossenen Ortschaft ohne eine Gefahr eine Ordnungswidrigkeit, oder das Parken auf einer Grundstückszufahrt, oder die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurtes, oder das Nichtabstellen des Motors am geschlossenen Bahnübergang.

So werden sich jederzeit bei Jedermann auch im Internet geeignete Gründe finden oder behaupten lassen, um ihn anschließend gründlich ausschnüffeln und behelligen zu können.
Die Abmahnabzocker haben heute sicher ihren höchsten Feiertag  :Kopf
Sie bekommen so zudem so umfangreiche amtlich bestätigte persönliche Daten, dass sich auch der anschließende Verkauf an andere Verbrecher durchaus lohnend anbieten dürfte.
Für mich grenzt das Gesetz insofern an Anstiftung, Begünstigung, Beihilfe...

Das Ganze ist m.e. absolut unangemessen und einseitig benachteiligend für den Normalverbraucher.
Nicht vorgesehen ist aber eine erleichterte IP-Auskunft über VoIP-Anrufe von Betrüger-CallCentern mit unterdrückter oder verfälschter Rufnummer!
Kriminelle werden so erheblich bevorteilt.
Auch das verstößt gegen elementare Prinzipien des Rechtsstaats.

Entsetzt bin ich insbesondere über all' die Politikclowns, die so einen Mist noch schnell vor der Sommerpause durchwinken, ohne mit der Wimper zu zucken.
Man könnte jetzt meinen, Wahltag ist Zahltag. Auch in den Ländern wird ja immer wieder mal gewählt.
Nur fragt man sich - mangels öffentlichen Aufschreis wenigstens einer einzigen Fraktion oder Partei - wer überhaupt noch so viel Anstand vertritt und Vertrauen verdient, dass man hoffen könnte, es würde sich nach der nächsten Wahl irgendetwas daran ändern können.

Jürgen
Titel: Smartphones: Totalüberwachung im Supermarkt
Beitrag von: SiLæncer am 16 Juli, 2013, 18:42
(http://static.gulli.com/media/2013/07/thumbs/370/bigdata.jpg)
Was beim Online-Einkauf schon länger Normalität ist, könnte demnächst auch Kunden treffen, die beim Supermarkt um die Ecke einkaufen gehen - Überwachung des Kundenverhaltens, unter anderem durch Mobiltelefone. Die Begründung lautet, dass der Einzelhandel durch fehlende Überwachung gegenüber Onlinediensten bisher benachteiligt war.

Bisher konnte man das Ausspionieren des Nutzerverhaltens dadurch vermeiden, dass man im Einzelhandel seiner Stadt einkaufen ging, statt Dienste wie Amazon zu nutzen. Doch wie lange diese Vermeidungsstrategie noch erfolgversprechend ist, ist fraglich.

Wie die New York Times berichtet, haben erste Handelsketten bereits mit der Überwachung ihrer Kunden begonnen. Wichtigstes Instrument dabei: Die Smartphones der Kunden. Über die WLAN-Signale sollen Bewegungsmuster erstellt werden. Spezielle Kameras runden das Gesamtpaket ab.

Für die Händler liegen die Vorteile auf der Hand: Welche Kunden halten sich wie lange vor welchen Regalen auf? Gucken sie sich die Waren nur an oder landen die Produkte auch im Einkaufswagen? Sind die Kunden vor Regal X eher männlich oder weiblich? Das sind die Informationen, die Online-Händler schon lange über ihre Kunden erheben. Nun ziehen die Einzelhändler damit nach.

Anonym sind auch diese Informationen nicht. Über die eindeutige Kennung, die Smartphones ausstrahlen, lassen sich Kunden wiedererkennen und leicht identifizieren. Die Kameras, die ebenfalls eingesetzt werden sollen, können nicht nur feststellen, vor welchem Regal der Kunde steht, sie können auch das genaue Produkt identifizieren, dass sich der Kunde anschaut. Auch die Stimmung der Kunden soll relativ zuverlässig erkannt werden.

Die Einzelhändler hoffen, dass die zusätzlich gewonnen Informationen dazu dienen können, maßgeschneiderte Angebote zu erstellen und so mehr Kunden anzulocken. Zur Zeit werden die Programme bei mehreren Einkaufsketten, zum Beispiel bei Nordstrom und Benetton, getestet.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: Smartphones: Totalüberwachung im Supermarkt
Beitrag von: Jürgen am 17 Juli, 2013, 04:46
Selbst mein ziemlich unsmartes Billig-Handy hat eigentlich W-LAN.
Aber allein schon weil mir mein Akku nicht wirklich viel zu lange durchhält, bleibt das W-LAN darin, genau wie der Blauzahn, grundsätzlich aus.

Allerdings könnte ich mir durchaus vorstellen, dass man durch eine gewisse GSM-Schnüffelei prinzipiell Gleiches anstellen kann. Ist nur mehr Aufwand, schon wegen mehrerer zu überwachender Funkbänder.

Zwar nehme ich mein Handy ohnehin meist gar nicht mit, aber selbst dann ginge immer noch allerlei.
Und zwar durch RFID, sowohl an Einkaufswagen /-körben, als auch an der schon mitgeführten Ware, als auch sogar an eigentlich deaktivierten versteckten Funketiketten in der eigenen Kleidung.
Selbst mit dem modernen Perso ist bekanntlich sowas denkbar, auch ohne dass man das System wirklich hacken müsste.

Ich halte es sogar für nicht ganz unmöglich, dass sich BND und NSA für einige solcher Daten interessieren könnten.
Bekanntlich gibt es diverse allein eigentlich harmlose Produkte bzw. Rohstoffe, aus denen zusammen man ziemlich brisante Dinge herstellen kann.
So könnte das Verweilen vor einem bestimmten Regal im Baumarkt nach oder mit anschließendem Besuch in einer Apotheke oder einem Geschäft für Fleischereibedarf schon als Verdachtsmoment für eine sehr intensive Überprüfung genügen  :wall 

Der Trend der Saison:
Anonymes Einkaufen ohne Funkgeräte, bar zahlen mit Münzen  :rauch

Jürgen
Titel: Hat sich die Sicherheit selber wegrationalisiert?
Beitrag von: SiLæncer am 05 August, 2013, 12:37
Aktuell reden ja alle von Prism, Tempora, XKeyscore, den BND und die NSA und verteufeln die Überwachung. Doch es wird immer vergessen: Überwachung ist wichtig, jedoch muss die Verhältnismäßigkeit gewährt sein. Hat sich der Schutz selber durch die angewandte Schutzarbeit aufs Abstellgleis geschickt?

Seit den Enthüllungen von Snowden wissen wir eindeutig: Wir alle werden überwacht und stehen unter Generalverdacht. Vielen ist das zu viel - zu viel Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, zu viel Eingriff in die Selbstbestimmung und zu viel Eingriff in die freie Kommunikation.

Als ich heute wieder Meldungen aus Indien mitbekam, wo wieder ein 11-jähriges Mädchen vergewaltigt und danach mit Kerosin übergossen und verbrannt wurde, war der erste Gedanke: "Hätte man das nicht mit öffentlicher Überwachung, wie z.B. Kameras verhindern können?".

Und an dieser Stelle wird es kritisch und jeder hat ein anderes Gefühl von "Eingriff in die Persönlichkeit". Das der Generalverdacht und eine 100% Ausspähung unverhältnismäßig sind, auch wenn laut Angaben von NSA mehr als 20 Anschläge in Europa dadurch vereitelt wurden, steht ja beinahe nicht zur Diskussion. Auch wenn man nicht daran vorbeikommt zu sagen: "Hätten die Anschläge stattgefunden, hätten wir dann nicht nach mehr Sicherheit geschrien?".

Die jetzige Situation ist einzigartig. Durch das öffentliche Interesse besteht nun die Möglichkeit Richtlinien und Vorgaben für solche Programme zu erschaffen und nach den Vorstellungen des Großteils der Bevölkerung zu formen.

Jeder muss sich eigentlich selber fragen: "Wie viel bin ich bereit aufzugeben um in Sicherheit zu leben?". Klar gibt es ausreichend Personen die argumentieren, dass die Angst vor Terror nur Fiktion sei. Wer sich einmal die Liste der Sprengstoffanschläge auf Wikipedia anschaut sieht: Es nimmt zu, aber wieso? Mehr medienwirksame Berichterstattung sensibilisiert uns auf das Thema, wodurch mehr und mehr das Thema in einem wacheren Kontext sehen und die Terroristen nutzen dies auch aus, damit sie ihre Nachricht in die Welt hinaustragen können.

Doch warum haben wir kein Bedürfnis nach Sicherheit, mit welcher ja argumentiert wird? Laut der oben benannten Liste war der letzte Anschlag mit Sprengstoff am 09. Juni 2004 (Nagelbomben-Attentat in Köln) ohne tödliche Verletzungen. Bereits am 31. Dezember 2013 gab es einen Rohrbombenanschlag auf eine Kirche in einem kleineren Städtchen, jedoch ohne Verletzte oder Tote und das an Silvester, so dass man hier eher von einem "Streich" ausgehen kann. Die letzten toten bei einem Sprengstoffanschlag gab es am 5. April 1986 in Berlin und ist somit fast 30 Jahre her. Besteht deswegen keine Notwendigkeit nach Schutz oder hat sich der Schutz durch seine Arbeit nun selber aufs Abstellgleis gestellt?

Abschließend kann man eigentlich nur sagen, dass sich jeder selber die Frage stellen muss ob Sicherheit notwendig ist oder ob wir nur so unbeschwert über das Thema reden, da die Sicherheit ihre Arbeit richtig macht.

Quelle: www.gulli.com
Titel: CCC: trügerische Sicherheitsversprechen "Made in Germany"
Beitrag von: SiLæncer am 10 August, 2013, 14:44
Der Chaos Computer Club (CCC) hat zur Vorstellung des Projekts "E-Mail made in Germany" unter dem Titel "Das Sommermärchen von der sicheren E-Mail" eine Stellungnahme verfasst. Am Freitag hatten die Deutsche Telekom und United Internet die Initiative in Berlin vorgestellt, mit der rund 20 Millionen Telekom-Kunden und 30 Millionen Nutzern von GMX und Web.de eine SSL/TSL-Verschlüsselung beim Mailen zur Verfügung gestellt werden soll. Dabei bliebe jedoch unklar, heißt es in der Stellungnahme, "ob auch andere Anbieter – so wie etwa der von erfahrenen Nutzern selbst betriebene Mailserver – von diesen verschlüsselten Verbindungen profitieren können."

Insgesamt, so der CCC, handele es sich bei den angekündigten Verbesserungen um Technik, "die immerhin seit Ende der 1990er Jahre existiert" und die die Anbieter nun "als bahnbrechende Innovation verkaufen wollen". Die eingesetzten Verfahren könnten nicht verhindern, dass sich Abhörschnittstellen im System einrichten ließen. Der Anbieter habe weiterhin vollen Zugriff auf die Inhalte von E-Mails. Diese Einschätzung deckt sich mit der kritischen Haltung der Aktivisten von Netzpolitik.org, die das Projekt von Telekom und United Internet als "reine Marketing-Kampagne" bezeichnet hatten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Apotheken verkaufen ungenügend anonymisierte Patientendaten
Beitrag von: SiLæncer am 18 August, 2013, 23:00
Die deutschen Apothekenrechenzentren verkaufen die von ihnen erfassten Rezept- und Patientendaten an Marktforschungsinstitute wie das US-amerikanische Unternehmen IMS Health. Zwar ist der Handel mit Patientendaten grundsätzlich nicht verboten. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie zuvor ausreichend anonymisiert werden. Bei diesem essenziellen Schritt wird offenbar geschlampt.

In einer Stellungnahme warnte Thilo Weichert, der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, die Apothekerbranche bereits im Juli vor den Folgen der ungenügenden Absicherung der Patientendaten. In einer Analyse stellten die Datenschutzbehörden fest, dass die Patientendaten allenfalls "pseudoanymisiert" werden.

Einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel zufolge soll es möglich sein, aus dem im Rechenzentrum vergebenen 64-stelligen Code die ursprüngliche Versichertennummer zurückzugewinnen. Anhand dieser Informationen könnten etwa Pharmaunternehmen zurückverfolgen, welche Ärzte bestimmte Medikamente verschrieben haben. Damit ließe sich die Effektivität von Pharmavertetern bewerten.

Das Norddeutsche Apothekenrechenzentrum (NARZ) soll bereits reagiert haben und seitdem ein besseres Anonymisierungsverfahren einsetzen. Andere Apothekenrechenzentren haben bisher aber nicht nachgezogen – angeblich aus Kostengründen. Konkret kritisiert Weichert das süddeutsche Apothekenrechenzentrum VSA. Statt sich an Datenschutzregeln zu halten, werde "geleugnet und verharmlost und auch schon mal gedroht."

Apothekenrechenzentren, die wissentlich unzureichend anonymsierte Daten weitergeben, setzen sich einer Strafverfolgung aus. Hier unterstreicht Weichert, dass man in dieser Sache "nicht den indirekten Austausch vor Gericht" scheue. Er hoffe aber, dass ein solcher Schritt nicht nötig wird.

Zur pseudozufälligen Patienten-ID erhalten die Marktforscher von den Apothekenrechenzentren zusätzlich Angaben über das Alter und Geschlecht des Patienten. Dem Spiegel zufolge zahlen Marktforscher pro Datensatz mitunter weniger als 1,5 Cent. IMS Health wertet nach eigenen Angaben die Rezeptdaten von 42 Millionen deutschen Versicherten aus.

Weichert gibt zu, dass das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht sich nicht der Ansicht der anderen Datenschutzbehörden angeschlossen habe, die Datensätze seien ungenügend anoymisiert. Dies habe das Amt aber "bis heute nicht nachvollzieh- und kritisierbar begründet".

Unter Weicherts Stellungnahme in der Deutschen Apotheker Zeitung findet sich ein Kommentar, dessen Autor sich als Frank Wartenberg bezeichnet. Sollte der Beitrag echt sein, stammt er vom Geschäftsführer des Bereichs Zentraleuropa von IMS Health. Er weist alle Vorwürfe weit vor sich: "IMS Health hat zu keinem Zeitpunkt illegal Daten von Apothekenrechenzentren erhalten" und lasse seine "Datenschutz-Compliance" "immer wieder" extern prüfen.

IMS Health habe auch eine Zertifizierung durch das Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein erwogen. Dies schließe man jetzt aber aus – nämlich weil Weichert durch die Stellungnahme seine dienstliche Schweigepflicht verletzt habe. So kann man natürlich auch versuchen, auf den Vorwurf eines Datenschutzverstoßes zu reagieren: einfach mit dem Finger in die Gegenrichtung zeigen und hoffen, dass niemand das billige Spiel bemerkt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Deutschland vorerst ohne Datenschutzbeauftragten
Beitrag von: SiLæncer am 11 Dezember, 2013, 19:20
Der Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich sieht keine Notwendigkeit darin, das Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten dauerhaft zu besetzen. Statt Peter Schaar darum zu bitten, seine Tätigkeit trotz Vertragsende weiter auszuüben bis ein Nachfolger gefunden wird, bleibt die Stelle vakant. Insbesondere wegen der Spionage- und Abhörskandale der letzten Zeit zeigen sich Bürger und Opposition empört.

Der langjährige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar muss nach Ende der schwarz-gelben Regierung seinen Posten räumen. Denn die Regelung sieht nur eine fünfjährige Amtszeit mit einmaliger Wiederwahl vor. Bislang war es allerdings üblich, dass der Behördenleiter seinen Dienst weiterführt, bis von der neuen Regierung ein Nachfolger gefunden ist.

Im Fall von Peter Schaar soll dies auf Geheiß des verantwortlichen Innenministers Hans-Peter Friedrich jedoch nicht geschehen. Für die Grünen stellt dieser Umstand einen Skandal dar. Gegenüber dem Handelsblatt bezeichnete der innenpolitische Sprecher der Partei, Konstantin von Notz, das Vorgehen des Innenministeriums als klar verfassungs- und EU-rechtswidrig. Der Politiker verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht im Verfahren um die Antiterrordatei den Datenschutzbeauftragten als "unverzichtbares Mittel des Grundrechtsschutzes" bezeichnete. Insbesondere wegen der Abhörskandale zeigte gegenüber dem Spiegel auch die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt kein Verständnis für die Entscheidung. Trotz der NSA-Affäre habe die künftige Bundesregierung kein Problem damit, ohne Bundesdatenschutzbeauftragten in die neue Wahlperiode zu starten, klagt die Politikerin.

Der Unions-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach versucht, die Opposition laut Berliner Zeitung zu beschwichtigen. Auch wegen der Debatten über die europäische Datenschutzgrundverordnung geht er davon aus, dass man "das Amt unmittelbar nach der Regierungsbildung wieder besetzen werde[n]".

Zum 17. Dezember läuft das Arbeitsverhältnis von Peter Schaar (Bündnis 90/Die Grünen) mit dem Bund folglich endgültig und vorläufig ersatzlos aus. Der Name eines potenziellen Nachfolgekandidaten ist noch nicht bekannt. Bosbach betonte, dass er einen parteilosen Beauftragten befürworte.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Wiki kümmert sich um Datenschnüffler unter anderem im trauten Heim
Beitrag von: SiLæncer am 18 Dezember, 2013, 12:10
Viele technische Geräte oder Software kontaktieren den Hersteller oder andere Unternehmen, ohne dass der Nutzer davon weiß oder dafür gesorgt hat. Um diese Produkte zu identifizieren, hat der Delmenhorster System- und Netzwerkadministrator Christian Drieling ein Wiki (http://www.telefoniert-nach-hause.de/index.php/Hauptseite) aufgesetzt und nun online gebracht. Allerdings mit Anlaufproblemen: Nachdem Drielings Projekt kurz im Weblog von Felix Leitner erwähnt wurde, ging der von ihm angemietete Server zwischenzeitlich arg in die Knie. Er will die Liste erweitern und ruft dazu zur Mitarbeit auf.

Interessierte Nutzer bittet Drieling, der Mitglied der Delmenhorster Piratenpartei ist, weitere Artikel zu erstellen, indem sie den Hersteller, den Gerätetyp und den Umstand angeben, unter dem das jeweilige Gerät den Hersteller oder andere kontaktiert. Weitere nützliche Informationen wären die Daten, die übermittelt werden, auf welchem Weg sie gesendet werden und wie sich das unterbinden lässt, am Gerät selbst oder in einer Firewall.

In dem Wiki sind bereits über 20 Produkte aufgelistet, die in irgendeiner Weise im Hintergrund "nach Hause telefonieren"; darunter steht auch das Motto der Website. Die Liste führt zum Beispiel Googles Web-Browser Chrome, unter anderem weil er nach einem automatischen Mechanismus Webseiten im Hintergrund komplett vorlädt uns ausführt, wie es dort heißt. Ebenfalls enthalten sind Smart-TVs von LG, weil einige ihrer Geräte Informationen über Dateien auf angeschlossenen USB-Speichern abgreifen und auch gegen den Willen der Nutzer das Sehverhalten erfassen und weitersenden. Nach einem Firmware-Update sammeln die Geräte allerdings nicht mehr so viele Daten wie bisher.

Drieling sammelt Geld, um die Servermiete, Domainkosten, einen Rechtsanwalt oder Kaffee zu bezahlen, wie er selbst schreibt. Dazu hat er Spenden-Möglichkeiten über Paypal, Flattr und Bitcoin eingerichtet.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Wiki kümmert sich um Datenschnüffler unter anderem im trauten Heim
Beitrag von: Jürgen am 19 Dezember, 2013, 01:49
Auch süß:

Ein nagelneuer Samsung SmartTV speichert lokal relativ hochwertige Thumbnails von allen Bildern, die er per Massenspeicher erkannt hat, selbst wenn die nicht geöffnet wurden.
Und diese Thumbnails bleiben gespeichert, auch wenn der Massenspeicher längst abgezogen wurde und das Gerät inzwischen stromlos war. 

Das macht der auch ohne irgendein Netzwerk!

Habe ich selbst vor ein paar Tagen bei einem Bekannten erlebt.
Zum Glück hatte ich auf dem Test-Stick nichts relevantes.

Kann u.U. recht peinlich werden, wenn die Bessere Hälfte das spitz kriegt...



Jürgen
Titel: Staats-Trojaner für Smartphones entdeckt
Beitrag von: SiLæncer am 24 Juni, 2014, 18:49
Kaspersky und das Citizen Lab haben Spionage-Software für Smartphones analysiert, die sie der Firma Hacking Team zuschreiben. Die verkauft ihre Überwachungs-Software ganz offiziell an staatliche Stellen in aller Welt.

Remote Control System (RCS) nennt Hacking Team seine Spionage-Software, für die es mittlerweile auch Module für Android, iOS, Windows Mobile und Blackberry gibt, berichten Forscher von Kaspersky (https://www.securelist.com/en/blog/8231/HackingTeam_2_0_The_Story_Goes_Mobile). Die italienische Firma verkauft die Überwachungs-Tools ganz offen an Regierungen und staatliche Behörden.

Der Funktionsumfang der Smartphone-Trojaner ist erschreckend: Mit allumfassenden Zugriff auf die Funktionen der Geräte und die dort gespeicherten Daten können sie nahezu jeden Aspekt des Lebens der ins Visier geratenen Zielpersonen ausforschen. Die Kameras lassen sich zur Kontrolle der Umgebung einsetzen, Mikrophone als Abhörwanzen nutzen, via GPS lässt sich jederzeit der Aufenthaltsort ermitteln, man kann Chat-Protokolle erstellen und vieles mehr.

Die Überwachungsaktionen lassen sich auch an bestimmte Ereignisse koppeln; so kann das Einbuchen in ein bestimmtes Funknetz oder das Anstecken an eine Ladestation die Übertragung der gesammelten Daten triggern, erklären die Forscher der kanadischen Citizen Lab, die die Android-Version von RCS detailliert analysiert haben.

Auf das Gerät kommt die Überwachungs-Software bevorzugt Huckepack bei der Installation legitimer Software, die um die RCS-Module erweitert und dem Opfer untergejubelt wurde. Auf iPhones und anderen iOS-Geräten muss dazu jedoch zuvor ein Jailbreak durchgeführt worden sein, schränkt Kaspersky das Nutzungsszenario etwas ein.

Quelle : www.heise.de
Titel: Google Glass-App MindRDR wird mit Gedanken gesteuert
Beitrag von: Joutungwu am 10 Juli, 2014, 22:55
Die neue App MindRDR kann über die Datenbrille Google Glass mit Gedanken gesteuert werden. Damit lassen sich Fotos schießen und diese dann online posten, ohne einen Finger rühren zu müssen. Mit der App möchten die Entwickler eine Welle von gedankengesteuerter Software ins Rollen bringen.

Die Entwickler des Studios "The Place" aus London haben eine neue App für die Datenbrille Google Glass entwickelt, welche man mit reinerGedankenkraft bedienen kann. Genutzt werden muss dafür ein kleines Zusatzgerät, der Neurosky Biosensor, der Gehirnwellen des Nutzers liest. Der Neurosensor wird an der Google Glass-Brille befestigt und liegt auf der Stirn des Nutzers auf, um hier direkt die Gehirnwellen aufzunehmen.

Quelle: http://www.gulli.com/news/24154-google-glass-app-mindrdr-wird-mit-gedanken-gesteuert-2014-07-10

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Leute, die sowas in Zukunft freiwillig mit sich machen lassen, benutzen ihr Gehirn wohl eh nicht häufig, nehme ich mal an.  :O
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Titel: Re: Google Glass-App MindRDR wird mit Gedanken gesteuert
Beitrag von: Jürgen am 11 Juli, 2014, 04:07
Leute, die sowas in Zukunft freiwillig mit sich machen lassen, benutzen ihr Gehirn wohl eh nicht häufig, nehme ich mal an.  :O
...deswegen wurde der erste Ansatz aufgegeben, die Brille gleich ganz mit Gedankenenergie zu betreiben. Zwecklos, so ganz ohne Saft und Kraft...
Käufer solchen Blödsinns nutzen zudem eher die primitiveren Regionen ihrer trägen amorphen grauen Masse, und die sitzen nicht hinter der Stirn, sondern weit hinten unten, wo die niederen Triebe hausen. Ein Aufnehmer dafür müsste wohl eher am Nacken sitzen, oder bei manchen Zeitgenossen noch viel weiter südlich  ::)

Jürgen
Titel: Bundesregierung: Trojaner-Einsatz des BND ist "Verschlusssache Geheim"
Beitrag von: SiLæncer am 23 Juli, 2014, 14:27
Details zur Frage, wie der Bundesnachrichtendienst (BND) Trojaner einsetzt, können nach Ansicht der Regierung die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden und die Aufgabenerfüllung des BND wesentlich schwächen.

Weder das BKA noch der Verfassungsschutz oder der Militärische Abschirmdienst setzen Trojaner ein. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zum Einsatz von Trojaner-Software hervor, die das Blog Netzpolitik.org veröffentlicht hat. Über den Einsatz derartiger Software beim Bundesnachrichtendienst (BND) wird darin keine Auskunft gegeben, da dies "VS-Geheim" sei. Die Zollfahnder, die im Auftrag des bayerischen Landeskriminalamtes Trojaner-Software von DigiTask einsetzten, werden überhaupt nicht erwähnt, da sie nicht zum Geschäftsbereich des Innen- oder Verteidigungsministeriums gehören.

Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet

Der BND mag Trojaner-Software bei seinen Ermittlungen einsetzen, doch der "Schutz seiner technischen Aufklärungsfähigkeiten" sei essentiell wichtig für die Existenz des Staates. In der Antwort auf die Anfrage der Linken heißt es: "Bereits die Information, ob beziehungsweise in welchem Umfang der Bundesnachrichtendienst 'Trojaner' einsetzt, kann zu einer wesentlichen Schwächung der Aufgabenerfüllung führen. Die Offenlegung dieser Informationen kann mithin die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen." Deshalb sei es unumgänglich, diese Information als "Verschlusssache Geheim" einzustufen.

Mitteilsamer gibt sich das Bundesinnenministerium auf die Frage, welche Firmen im Trojaner-Geschäft tätig sind. Genannt wird die Firma 4Soft, von der das für die Trojaner-Programmierung genutzte V-Modell XT stammt, und CSC Deutschland, die seit Bekanntwerden dieser Details den Quellcode prüft.

Die Einstufung der Trojaner-Einsätze beim BND auf die zweithöchste Geheimhaltungsstufe könnte damit zusammenhängen, dass der BND im Bereich der Softwarepflege mit ausländischen Diensten kooperiert oder Software dieser Dienste nutzt. Durch die Enthüllungen Edward Snowdens ist bekannt, dass die NSA eine Einheit namens Tailored Access Operations unterhält, die Trojaner-Software für verschiedene Einsatzzwecke herstellen soll.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Bundesregierung: Trojaner-Einsatz des BND ist "Verschlusssache Geheim"
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 23 Juli, 2014, 15:49
Irgendwie ausgelutscht: "Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet"

Immer wieder dieses alberne Totschlagargument.   :-C
Titel: Re: Bundesregierung: Trojaner-Einsatz des BND ist "Verschlusssache Geheim"
Beitrag von: Jürgen am 24 Juli, 2014, 02:06
Nicht nur das.
Ein Rechtsstaat kann nur mit offengelegten Rechtsgrundlagen (Gesetzen und Verordnungen) arbeiten, alles andere ist verfassungswidrige Willkür, nahe am Umsturz mit zwangsläufig folgendem Widerstandsrecht.
Das gilt auch für internationale Vereinbarungen, wenn sie irgendwelche Auswirkungen im Inland oder für Staatsbürger im Ausland haben sollen.

Zollrecht und seine Überwachung und Ausübung haben sich ebenfalls nach den Rechtsstaatsprinzipien zu richten.
Es ist also per se niemals geheim, und Interessen der Zollbehörden können elementare Grundrechte nicht aufheben, weil sie stets nur niedrigere Rechtsgüter betreffen.
Schlimm genug, das der Zoll eigene Vollstreckungsbefugnisse genießt, ohne Zutun eines Gerichts. Wie bisher nur noch die GEZ...
Eingriffe in die Informationsfreiheit, den besonderen Schutz der Privatsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung stehen dem Zoll nicht zu!

Die allermeisten und schlimmsten Verfassungsfeinde sitzen offenbar mitten im Apparat.

Was kommt als Nächstes?
Rootkits für's Finanzamt, z.B. um per Webcam nach Hundesteuerhinterziehern zu fahnden?
Staatstrojaner gegen Raucher oder zum Schutz von Nichtschwimmern?
 :rauch

Jürgen
Titel: BND will SSL-geschützte Verbindungen abhören
Beitrag von: SiLæncer am 09 November, 2014, 12:44
Der Bundesnachrichtendienst will offenbar mit Hilfe von Exploits Verbindungen auswerten, die mit der Transportverschlüsselung SSL gesichert sind. Bis 2020 sollen 4,5 Millionen Euro in das Projekt fließen.

Der Bundesnachrichtendienst BND will verschlüsselte Internet-Datenströme analysieren. Der Auslandsnachrichtendienst hat zu diesem Zweck bis zum Jahr 2020 rund 4,5 Millionen Euro für den Kauf von Werkzeugen und Informationen über "Zero Day Exploits" eingeplant, wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel vorab berichtet. Sie sollen Einblick in SSL-gesicherte Verbindungen geben, wie sie etwa beim Online-Banking und -Shopping eingesetzt werden.

"Den Markt für Schwachstellen zu unterstützen, ist aus staatlicher Sicht eine extrem schlechte Idee", kritisiert Michael Waidner, Leiter des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie das Vorhaben.

Der BND steht auch für die Zusammenarbeit mit der NSA in Kritik: Erst vor ein paar Tagen sorgte ein BND-Agent vor dem NSA-Untersuchungsausschuss für Aufregung, als er zur Kooperation zwischen den Geheimdiensten aussagte.

Quelle : www.heise.de
Titel: SSL abhören: Kritik an BND-Plänen zu Zero-Day-Exploits
Beitrag von: SiLæncer am 10 November, 2014, 15:58
Der BND will mit in das Geschäft mit Zero-Day-Exploits einsteigen. Außerdem will der BND im Ausland einen verdeckten Zugang zu einem Netzknoten kaufen. Beide Vorhaben werden von Datenschützern und Bürgerrechtlern kritisiert.

Nach Erkenntnissen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel und der Süddeutschen Zeitung hat der Bundesnachrichtendienst (BND) eine "Strategische Initiative Technik" (SIT) begonnen, um "auf Augenhöhe mit führenden westlichen Nachrichtendiensten" kooperieren zu können. Für die Vorbereitung von SIT sollen noch in diesem Jahr 6,22 Millionen Euro ausgegeben werden, nächstes Jahr dann 28 Millionen. Insgesamt sollen bis 2020 rund 300 Millionen Euro in die technische Aufrüstung investiert werden. Für diese Summe sollen Softwareschwachstellen eingekauft und verdeckte Netzzugänge finanziert werden.

Am Wochenende wurde die Existenz von zwei SIT-Projekten des BND bekannt: Unter dem Codenamen "Nitidezza" (italienisch für Bildschärfe) sollen Softwareschwachstellen eingekauft werden, um den Zugang zu geschützter Kommunikation durch Lücken in Betriebssystemen zu erhalten. Unter dem Codenamen "Swop" (englisch für Tauschen) will der BND allein im kommenden Jahr 4,5 Millionen Euro ausgeben, um einen "verdeckten Zugang zu einer ausländischen Vermittlungsstelle" unterhalten zu können.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/SSL-abhoeren-Kritik-an-BND-Plaenen-zu-Zero-Day-Exploits-2445246.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Wie die Bundesregierung Verschlüsselung umgehen will
Beitrag von: SiLæncer am 23 Januar, 2015, 17:19
Das Innenministerium will mit Staatstrojanern im Rahmen der Quellen-TKÜ Verschlüsselung umgehen. Ob und wie Backdoors in verschlüsselten Produkten eingesetzt werden sollen, ist noch unklar.

Das Bundesinnenministerium hat erklärt, dass verschlüsselte Kommunikation in Deutschland per Quellen-TKÜ überwacht werden soll.

Ministeriumssprecherin Pamela Müller-Niese sagte Golem.de auf Anfrage: "Wenn die Entschlüsselung in laufenden Ermittlungsverfahren auf richterlichen Beschluss hin aufgrund der eingesetzten Verschlüsselungstechnik nicht gelingt, muss die Verschlüsselung umgangen werden, um eine effektive Strafverfolgung beziehungsweise Gefahrenabwehr sicherzustellen." Dies könne durch den Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) erfolgen. "Mit der Quellen-TKÜ kann laufende Telekommunikation, die in verschlüsselter Form stattfindet, bei abgehender Kommunikation vor der Verschlüsselung beziehungsweise bei eingehender Kommunikation nach der Entschlüsselung ausgeleitet werden", sagte Müller-Niese.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte in dieser Woche gefordert, die deutschen Sicherheitsbehörden müssten "befugt und in der Lage sein, verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln, wenn dies für ihre Arbeit und zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist". Unklar bleibt dabei, ob de Maizière neue Befugnisse schaffen will, um bei Anbietern verschlüsselter Kommunikation die Herausgabe allgemeiner Schlüssel verlangen zu dürfen oder Hintertüren in Verschlüsselungsprogrammen einbauen zu lassen.

Bei der Quellen-TKÜ wird die Telekommunikation beispielsweise per Skype oder Whatsapp direkt auf dem Rechner überwacht, in dem die Kommunikation vor der Verschlüsselung mitgeschnitten wird. Dies unterliegt geringeren rechtlichen Hürden als die Online-Durchsuchung, erfordert aber eine richterliche Anordnung.

Unter der Online-Durchsuchung wird "die verdeckte Suche unter Einsatz elektronischer Mittel nach verfahrensrelevanten Inhalten auf informationstechnischen Systemen verstanden, die sich nicht im direkten physikalischen Zugriff der Sicherheitsbehörden befinden, aber über Kommunikationsnetze erreichbar sind", wie es in einem Fragenkatalog der Regierung aus dem Jahr 2007 heißt. Sie darf bisher nur zur Gefahrenabwehr in besonders schweren Fällen eingesetzt werden.

Der Präsident des Bundesverbands IT-Mittelstand (Bitmi), Oliver Grün, warnte: "Wenn jede Kommunikation - egal wie gut sie gesichert ist - theoretisch mit einem Knopfdruck von Sicherheitsbehörden umgangen werden kann, entsteht eine enorme Gefahr des Missbrauchs." Geschäftsgeheimnisse, Forschungsergebnisse, aber auch die Daten von Bürgerinnen und Bürgern seien in Gefahr.

Große Sorge äußerte er dazu, verschlüsselte Kommunikation durch Backdoors zu umgehen. So erleichtere die Regierung auch Kriminellen oder ausländischen Geheimdiensten den Zugang zu vertraulichen Informationen und fördere unfreiwillig Wirtschaftsspionage.

Quelle : www.golem.de
Titel: Massenverschlüsselung einziger Schutz gegen Massenüberwachung
Beitrag von: SiLæncer am 27 Januar, 2015, 14:04
Der Rechtsausschuss hat seine eineinhalb Jahre währende Aufarbeitung der Enthüllungen von Edward Snowden abgeschlossen. Er sieht Verschlüsselung als eine Frage der nationalen Sicherheit.

Verschlüsselung sei heute nicht nur geboten, um die Grundrechte zu schützen, vielmehr sei es eine Frage nationaler Sicherheit. Das bescheinigt jetzt der Rechtsausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Verschlüsselungsgegnern wie dem britischen Premierminister David Cameron, dem US-Präsidenten Barack Obama und einigem EU-Innenpolitiker. Der Europarat ist kein EU-Organ, sondern ein europäischer Staatenbund, dem auch Nicht-EU-Mitglieder sowie Russland und die Türkei angehören.

Die 47 Regierungen des Europarats müssten handeln und geheimdienstliche Tätigkeiten klar dem Recht unterstellen, "bevor der beständig wachsende geheimdienstlich-industrielle Komplex vollends außer Kontrolle gerät", heißt es in der vom niederländischen Berichterstatter Pieter Omtzigt (Christian Democratic Appeal) vorgelegten Abschlussbericht zur Massenüberwachung.

Der Rechtsausschuss schloss mit dem Bericht seine eineinhalb Jahre währende Aufarbeitung der Enthüllungen von Edward Snowden ab und legt sie der Parlamentarischen Versammlung vor. Von den 47 Mitgliedsstaaten fordert er, das illegale Ausspähen und Sammeln von Daten zu bestrafen. Persönliche Daten einschließlich so genannter Metadaten dürften nur in Verdachtsfällen oder nur erhoben werden, wenn die Betroffenen zustimmen. Hintertüren einzubauen und Sicherheitsvorkehrungen abzuschwächen müsse strikt verboten werden. "Es ist eine Sache, wenn die NSA einen ausspäht, aber was, wenn ISIS das tut?", begründete Omtzigt diese Bestimmungen.

Vom Ministerkomittee des Europarats wird in dem Bericht schließlich auch gefordert, auf internationaler Ebene einen Kodex über Geheimdienstarbeit zu verabschieden und schließlich auch in anstehenden Handelsverhandlungen wie TTIP oder Datentransfers-Abkommen im Flug- oder Bankdatenverkehr darauf zu pochen, dass die Menschenrechtscharta eingehalten wird.

Massenhaft verschlüsseln

Bis ein besserer rechtlicher Schutz verabschiedet und umgesetzt sei, "erscheint eine grundsätzlich überall eingesetzte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Dezentralisierung die einzige Abwehr gegen die Missbräuche, die die Integrität des Internet heute bereits beeinträchtigen", heißt es in dem Bericht.

Allerdings räumt Omtzigt ein, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen sei. Er lehne Vorschläge ab, wie sie derzeit etwa in Großbritannien vorgetragen würden: Wenn Schlüssel irgendwo gespeichert würden, könnten sie erneut eine leichte Beute werden. In gerechtfertigten und von Gerichten abgesegneten Fällen aber sollte es möglich sein, Schlüssel zu knacken.

Abkommen über nachrichtendienstliche Arbeit

Die Minister sollten auch eine Vereinbarung zur nachrichtendienstlichen Arbeit auf internationaler Ebene aushandeln, heißt es in dem Bericht weiter. Es müsse festgelegt werden, welche Regeln für die Zusammenarbeit der Geheimdienste der beteiligten Staaten im Kampf gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen einzuhalten sind.

Der Spionage-Kodex müssen unter anderem die Übereinkunft beinhalten, die Bürger anderer Staaten so zu behandeln wie die eigenen und sich beim Datenaustausch strikt an die gesetzlichen Beschränkungen halten. Auch wird in dem Bericht eine Ausfuhrbeschränkung für Überwachungstechnik gefordert.

Das Thema Schutz für Whistleblower ist Gegenstand eines weiteren Berichts, der im März auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses in Straßburg steht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Samsung warnt vor eigenen Smart-TVs: Fernseher können mithören
Beitrag von: SiLæncer am 09 Februar, 2015, 13:44
Der Elektronikkonzern Samsung rät Besitzern seiner Smart-TVs, vorsichtig bei privaten Gesprächen im eigenen Wohnzimmer zu sein.

Private Gespräche werden an Drittanbieter übertragen

Wenn die Bedienung per Sprache eingeschaltet sei, hörten die Geräte allem zu, was in dem Raum geschieht. Diese Daten werden an Drittanbieter übertragen, wie Samsung in den Nutzungsbedingungen schreibt. Besitzer der Smart-TVs sollten sich dessen bewusst sein, wenn sie "persönliche oder sensible Informationen" aussprechen. Sie können die Spracherkennung abschalten und das Gerät regulär mit der Fernbedienung steuern.

Die Warnung von Samsung sorgte am Wochenende für Diskussionen. Einige Internetnutzer sahen sich an die Überwachungsmethoden aus dem Roman "1984" erinnert. Der Elektronikkonzern erklärte der US-Webseite "The Daily Beast", man nehme die Privatsphäre der Kunden sehr ernst. Die Daten würden verschlüsselt übertragen, um sie gegen Fremde zu schützen. An welche Drittanbieter die Daten übermittelt werden, teilte Samsung nicht mit.

Quelle : http://www.onlinekosten.de/
Titel: Re: Samsung warnt vor eigenen Smart-TVs: Fernseher können mithören
Beitrag von: Jürgen am 10 Februar, 2015, 03:00
Ich spinne diese Überlegungen gleich 'mal etwas weiter:

Dieser Dritte kann sicherlich von gewissen staatlichen Stellen in die Pflicht genommen werden  :wall

Außerdem können auch Apps und Browser-Plugins zweifellos auf so ein eingebautes Mikro zugreifen, ohne dass das dem Nutzer auffallen muß. Kennen wir ja prinzipiell vom der Flash-Software am PC, die bei jedem Zugriff auf die Flash-Systemsteuerung Kamera- und Mikrofon-Funktionen ungebeten wieder einschaltet, auch wenn man die vorher manuell deaktiviert hatte.
 
Bedeutet, allein das Abschalten der Sprachbedienung schafft keine Sicherheit.

Wer nun aber glaubt, er sei auf der sicheren Seite, wenn er den Smart-TV gar nicht in's Netz lässt, täuscht sich möglicherweise gründlich.
Es gibt ja den HDMI-Audio-Rückkanal. So könnte ein per HDMI angeschlossenes anderes vernetztes Gerät, z.B. ein PC, SmartPhone oder BlueRay Player, zumindest über einen manipulierten Bildschirmtreiber, theoretisch ebenfalls unbemerkt das Mikro aktivieren und sonstwohin übertragen...

Für mich bedeutet das schon seit Jahren, für ein Gerät mit fest eingebautem Mikro gebe ich kein Geld aus, wenn's kein Telefon oder Camcorder ist. Also weder für solche Smart-TVs, noch für entsprechende PC-Monitore, Notebooks o.ä.
Selbst ein Dummy in einer eventuell vorhandenen Buchse für ein externes Mikro ist nicht sicher, weil kaum noch jemand eine echte Schaltbuchse verbaut. Und elektronische / Software-Umschalter sind prinzipiell auch manipulierbar...

Mag sein, dass sich der geschätzte Leser nun denkt, er hätte ja eigentlich nichts zu verbergen.
Aber spätestens, wenn ahnungslose Dritte so auch abgehört werden können, also Kinder, Partner, Besucher usw., wird es ausgesprochen heikel.
Schlimmstenfalls wäre das unwirsche Abwinken solcher Bedenken als aktive Billigung oder gar Beihilfe (allein schon durch Anschaffung und Betreiben solch eines Geräts) einzustufen.
Ähnliche Gefahren haben wir bekanntermaßen seit Jahren im Zusammenhang mit drahtlosen unverschlüsselten Überwachungskameras und Babyphones.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

Jürgen
Titel: Betreiber des DE-CIX will gegen BND-Überwachung klagen
Beitrag von: SiLæncer am 22 April, 2015, 21:26
Der Betreiber des größten Internetknotens der Welt hatte von Anfang an Zweifel, dass die massenhafte Ausleitung von Daten durch den BND rechtmäßig ist. Jetzt will er das gerichtlich klären lassen, zur Not vom Bundesverfassungsgericht.

Die Betreibergesellschaft des weltgrößten Internet-Knotenpunktes DE-CIX in Frankfurt will gegen die Überwachungsmaßnahmen des Bundesnachrichtendienstes (BND) Klage beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. "Wir bezweifeln die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und halten sie für unzulässig", sagte Aufsichtsrat Klaus Landefeld dem Rechercheverbund von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung. Im Falle einer Niederlage werde man auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Es ist das erste Mal, dass ein wichtiges Telekommunikationsunternehmen gegen die staatlichen Überwachungsmaßnahmen vor Gericht zieht. Der DE-CIX hat zur Unterstützung ein Gutachten anfertigen lassen. Unter den Autoren ist auch der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier, der sich bereits mehrfach als Kritiker der umfassenden Überwachung hervorgetan hat. Der DE-CIX will nun auch prüfen lassen, ob das Abhören von Ausländern ohne jede Einschränkung mit deutschen Gesetzen vereinbar ist. Papier hält das für einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Operation Eikonal

Der BND soll im Rahmen der "Operation Eikonal" jahrelang direkt am DE-CIX Daten abgegriffen und direkt dem US-Geheimdienst NSA überstellt haben. Laut dem G10-Gesetz darf die Behörde bis zu 20 Prozent der Leitungskapazität zur Überwachung ausleiten und durchleuchten, muss die Daten deutscher Staatsbürger jedoch ausfiltern. Beim Beschluss des Gesetzes ging es noch hauptsächlich um Telefonverbindungen.

Deshalb hat der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) als Betreiber des DE-CIX die Regelung mehrfach als nicht mehr zeitgemäß kritisiert. Es ließe sich "absolut nicht trennscharf" entscheiden, was im Netz "deutsch ist oder nicht", sagte Landefeld zuletzt im NSA-Untersuchungsausschuss, vor den er als Zeuge geladen war. Auch die 20-Prozent-Regel passe nicht ins Internetzeitalter. Schließlich legten die Provider ihre Leitungen so an, dass sie in der Regel nur zu 30 oder 40 Prozent ausgelastet seien. Mit der 20-Prozent-Regel lande man bei de facto 50 bis 60 Prozent des durchgeleiteten Verkehrs.

Machtwort aus dem Kanzleramt

Bereits 2008 hatte sich der DE-CIX-Betreiber mit seinen Bedenken an die G10-Kommission gewandt. Das vierköpfige parlamentarische Gremium muss Maßnahmen auf Grundlage des G10-Gesetzes genehmigen. Bis auf ein Mitglied habe sich aber kein Abgeordneter zu einem Gespräch bereit erklärt, sagte Landefeld im Untersuchungsausschuss. Dann habe das Bundeskanzleramt ein Machtwort gesprochen.

Frank Hofmann, Mitglied der G10-Kommission und ein früherer SPD-Bundestagsabgeordneter, erhebt in diesem Zusammenhang inzwischen schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung und spricht von "Trickserei" und einer "Täuschung der Kommission". In der Bundesregierung wird nach Angaben des Rechercheverbunds nun nach einem Weg gesucht, die Überwachungsmethoden mit einer neuen gesetzlichen Regelung abzusichern, darauf dränge auch die SPD. Noch vor der Sommerpause wolle die Bundesregierung einen ersten Gesetzentwurf vorlegen.

Quelle : www.heise.de
Titel: BND-Affäre bringt Regierung in Erklärungsnot
Beitrag von: SiLæncer am 02 Mai, 2015, 11:17
Der BND half dem US-Geheimdienst NSA wohl dabei, die EU-Kommission, die französische Regierung und andere europäische Stellen auszuspähen. Für die Bundesregierung ist das sehr unangenehm.

Die Spähaffäre um den BND und den US-Geheimdienst NSA bringt die Bundesregierung zunehmend in Erklärungsnot gegenüber EU-Partnern. Nach Berichten von üddeutscher Zeitung, NDR und WDR nutzte die NSA die Abhörstation des Bundesnachrichtendienstes (BND) im bayerischen Bad Aibling zum Ausspähen hochrangiger Beamter des französischen Außenministeriums, des Präsidentenpalastes in Paris und der EU-Kommission in Brüssel.

In Regierungskreisen wird der Affäre nach Informationen von dpa inzwischen eine große politische Dimension zugemessen. Personelle Konsequenzen von Verantwortlichen bei BND und Regierung wurden nicht ausgeschlossen. Auch der Generalbundesanwalt hat sich eingeschaltet.

Abhörstation

Vor einer Woche waren erste Vorwürfe ans Licht gekommen, wonach der BND der NSA über Jahre half, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen. Die NSA lieferte dem BND demnach für die Überwachung des Datenverkehrs von Bad Aibling aus viele Suchmerkmale (Selektoren) – wie etwa Telefonnummern oder IP-Adressen – zu Zielen in Europa. Der BND informierte das Kanzleramt bereits vor Jahren über unzulässige Spähversuche der Amerikaner. Doch erst als der NSA-Untersuchungsausschuss nachhakte, stellte die Regierung intensivere Nachforschungen an und weiß seit März detaillierter Bescheid. Das genaue Ausmaß der Affäre ist aber noch unklar.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete, es gehe im Kern um politische Ausspähung von europäischen Nachbarn und von EU-Institutionen. Deutsche Politiker seien nicht unter den Spähzielen, deutsche Firmen sollen ebenfalls kaum betroffen sein. Zu den Zielen aus der Wirtschaft soll der frühere EADS-Konzern – heute Airbus – gehören. Airbus verlangte von der Bundesregierung eine Stellungnahme und kündigte an, wegen des Verdachts der Industriespionage Anzeige zu erstatten, wie ein Sprecher mitteilte.

Ausforschung

Der Spiegel und die Bild am Sonntag berichteten, der BND sei noch im August 2013 auf mehrere Tausend Selektoren gestoßen, mit denen die NSA Diplomaten und Mitarbeiter europäischer Regierungen habe ausforschen wollen - unter anderem in Österreich. Der BND soll die Begriffe daraufhin aus der aktiven Suche herausgenommen haben. Die Bundesanwaltschaft hat wegen der neuen Vorwürfe inzwischen einen Prüfvorgang eingeleitet, wie ein Sprecher in Karlsruhe bestätigte.

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker verlangte Aufklärung von Deutschland. Der Präsident des EU-Parlaments, Martin Schulz (SPD), sagte der Passauer Neuen Presse, sollte sich der Verdacht bewahrheiten, wäre dies ein gravierender Vorgang. Die Linke forderte eine Regierungserklärung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) – auch mit Blick auf die Folgen für die deutsch-französische Freundschaft. FDP-Chef Christian Lindner rief Merkel auf, sich bei den europäischen Partnern zu entschuldigen. Die Regierung in Paris hielt sich zunächst bedeckt.

SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi attackierte das Kanzleramt. Sie sagte der Passauer Neuen Presse, die Aufsicht der CDU-geführten Regierungszentrale über den BND scheine kläglich versagt zu haben. Aus der Union kam daraufhin der Aufruf an die SPD, sich zu mäßigen. Das Bundestags-Gremium zur Kontrolle der Geheimdienste will am kommenden Mittwoch in einer Sondersitzung über die Affäre beraten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: BND-Affäre bringt Regierung in Erklärungsnot
Beitrag von: Jürgen am 03 Mai, 2015, 23:31
Ehrlich gesagt, es wundert mich sehr, dass meist nur von IPs, Handynummern und anderen Verbindungsdaten gesprochen wird, kaum je aber von Inhalten.

Eine in den letzten Tagen gelegentlich erwähnte Liste von Suchbegriffen macht aber nur Sinn, wenn (zumindest elektronisch lesbare) Inhalte damit geprüft werden.
Und allein für Verbindungsdaten bräuchte man zur Weiterleitung ganz sicher nicht zehn Prozent der DE-CIX Kapazität.

Mir ist auch aufgefallen, dass zwar in den vergangenen Tagen in wenigen Meldungen der ARD, auf tagesschau24 und im Teletext auch mal der Begriff Inhalte verwendet wurde, diese Meldungen aber schon nach kurzer Zeit nicht mehr wiederholt bzw. sehr bald durch andere ersetzt wurden.

Mir schwant, man möchte in unserer Demokratur den eigentlichen Kern der Problematik, nämlich die weitumfassende Durchsuchung sämtlicher unserer Kommunikationsmittel sowohl durch fremde als auch eigene Dienste, im wahren Umfang nicht auch nur annähernd öffentlich bekannt gemacht oder gar diskutiert haben.

Aber es darf getrost davon ausgegangen werden, dass jeder Kanzlerdarsteller und betroffene Minister spätestens im direkten Zusammenhang mit der Amtseinführung über die Kernelemente dieser Ausspähungen aufgeklärt und auf sie eingeschworen wird.
Die wahren Drahtzieher können sich schließlich ein plötzliches Querschießen von Regierungschefs nicht leisten, und "Lösungen" durch Attentate sind hier nicht üblich, soweit ich weiß...

Wenn man noch hoffen darf, dass für die Übernahme eines solchen Amts eine umfassende Erpressbarkeit NICHT unbedingte Voraussetzung ist, fragt man sich natürlich, wie die Hinnahme oder gar Unterstützung solcher umfassenden Verstöße gegen Amtseide und Grund- und Bürgerrechte in der Praxis bewirkt wird.

Was findet hier wirklich statt, M.I.B. Teil 4 ???

Ich bin extrem beunruhigt  :wall

Jürgen
Titel: BND-NSA-Skandal reißt tiefe Gräben im Bundestag auf
Beitrag von: SiLæncer am 06 Mai, 2015, 19:48
Die CDU/CSU-Fraktion sieht Innenminister Thomas de Maizière entlastet, die SPD will die Zielvorgaben umgehend auf dem Tisch haben. Die Opposition wittert Lügen und Verschleppungsversuche im Kanzleramt, drängt auf Rücktritte.

Koalition und Opposition haben sich am Mittwoch in einer Aktuellen Stunde im Bundestag einen heftigen Schlagabtausch zur BND-NSA-Affäre geliefert. "Es geht um Mitschuld durch Unterlassen", erklärte die grüne Fraktionschef Katrin Göring-Eckardt in Richtung Bundeskanzleramt. Es sei ein Skandal, wenn Angela Merkel (CDU) Aufklärung verspreche, "aber nicht liefert". Genauso skandalös sei es, wenn zugelassen werde, "dass deutsche und europäische Unternehmen ausgespäht werden" entgegen der klaren, 2002 verabredeten Regeln zur Kooperation zwischen Bundesnachrichtendienst und NSA zur Terrorismusbekämpfung.

Das Kanzleramt habe nichts getan, außer zu vertuschen, zu verschleiern und die Sache auszusitzen, betonte die Grüne. Es habe das Vertrauen von europäischen und transatlantischen Partner sowie des Parlaments enttäuscht. "Die Fehler sind so schlimm, dass das sowohl organisatorische als auch personelle Konsequenzen haben muss im Kanzleramt und im Bundesnachrichtendienst", ergänzte Göring-Eckardts Fraktionskollege Hans-Christian Ströbele. Er hätte erwartet, "dass die Kanzlerin sich hier herstellt und erklärt, dass ihre Aussage im Wahlkampf 2013 falsch war, dass es keinerlei Wirtschaftsspionage durch die NSA in Deutschland gibt".

"Eklatant gegen deutsches Recht verstoßen"

Der BND und sein US-Partnerdienst hätten nicht Firmen ins Visier genommen, die möglicherweise Beziehungen zu Waffen- oder Drogenhandel hätten, führte Ströbele seine Anschuldigungen aus. Vielmehr seien auch Unternehmen in den Fokus gekommen, "weil die NSA die Vereinbarung mit dem Bundesnachrichtendienst nicht eingehalten" und so "eklatant gegen deutsches Recht verstoßen" habe. Teile der Bundesregierung hätten diese Rechtsbrüche "mitgemacht, gefördert". Auch der heutige Bundesinnenminister Thomas de Maizière habe zu seiner Zeit als Kanzleramtsminister "nicht das Nötige getan, um das abzustellen". Dafür gebe es Anhaltspunkte in den Vermerken, die vor der Aussprache im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) auf den Tisch gekommen seien.

Das Kanzleramt sei seit mehr als fünf Jahren über die jüngst im NSA-Untersuchungsausschuss aufgedeckte Praxis der Wirtschaftsspionage informiert gewesen, schlug Martina Renner von den Linken in die gleiche Kerbe. Es stehe der NSA offenbar näher als dem offenbar ausgespähten "Elysee-Palast oder dem EU-Parlament". Trotzdem sei nicht einmal nach den Snowden-Enthüllungen in der Regierungsspitze etwas passiert, was das Wort Aufklärung verdient hätte. Dass Schwarz-Rot die Verantwortlichen im Kanzleramt wohl erst nach der Sommerpause im NSA-Ausschuss befragen lassen wolle, sei ein "Versuch der Verschleppung". Zuvor hatte der Linke Jan Korte der Regierung bereits vorgeworfen, das Parlament in Antworten auf zumindest zwei Anfragen offensichtlich belogen zu haben.

"Mindestens fünf Anschläge in Deutschland verhindert"

Der Innenexperte der Union, Stephan Mayer (CSU), unterstrich dagegen, dass sich im PKGr "die bodenlosen Unterstellungen gegenüber Thomas de Maizière restlos aufgeklärt und als haltlos erwiesen haben". Daher sei "Schindluder und Scharlatanerie mit unserem Bundesinnenminister getrieben worden". In keiner der Notizen des BND über Suchbegriffe der NSA sei 2008 eine Spur von Unternehmensnamen zu finden gewesen. Pullach habe vielmehr davor gewarnt, dass es bei einer intensiveren Kooperation mit dem US-Dienst zu Missbrauch kommen könne. Es komme so allenfalls in Frage, sich "über eine Neujustierung der parlamentarischen Kontrolle zu unterhalten".

In die Geheimdokumente des BND sei "nichts hineinzulesen, was mit Fehlern im Kanzleramt oder Wirtschaftsspionage zu tun hätte", befand auch der CDU-Abgeordnete Manfred Grund. Die Christdemokratin Nina Warken warf der Opposition "Effekthascherei" vor. Der BND habe mitgeholfen, mindestens fünf Anschläge in Deutschland zu verhindern.

"Man kann jetzt tüchtig auf die Pauke hauen", meinte Christian Flisek von der SPD. Dafür sei die Lage aber zu ernst. Zunächst müssten eine Reihe offener Fragen geklärt werden. Dafür brauche der Untersuchungsausschuss die Liste an Selektoren, die der BND von der NSA erhalten habe. Die Einsicht könne auch in einem abgestuften Verfahren erfolgen, sodass keine Sicherheitsinteressen verletzt würden. Die Sozialdemokratin Susanne Mittler stellte dem Kanzleramt ein Ultimatum bis zur nächsten Sitzung des NSA-Ausschusses am morgigen Donnerstag, um die einschlägigen "Sachbeweise" vorzulegen. Die Zielvorgaben seien "elementar für die Aufklärung".

Quelle : www.heise.de
Titel: UN-Beauftragter wirbt für Verschlüsselung und Anonymität
Beitrag von: SiLæncer am 01 Juni, 2015, 18:48
Der UN-Sonderbeauftragte für Meinungsfreiheit hat die Mitgliedsstaaten ermahnt, die Sicherheit der Online-Kommunikation durch Krypto-Lösungen zu stärken - und keine Hintertüren offen zu lassen.

Der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit, David Kaye, plädiert für ein Recht der Menschen auf verschlüsselte Kommunikation. Der US-Jurist appelliert an die UN-Mitgliedsstaaten, in ihrer Gesetzgebung "starke Verschlüsselung und Anonymität zu fördern" und zu schützen.

Verschlüsselung schützt Grundrechte

Digitale Technik böte nie dagewesene Möglichkeiten, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken, warnt Kaye. Online-Zensur, massenhafte und gezielte Überwachung sowie Datensammlungen, digitale Angriffe und Unterdrückung der Redefreiheit zwängen Menschen weltweit, ihre Kommunikation und ihren Anspruch auf Zugang zu unabhängigen Informationen technisch abzusichern. Dabei spiele Verschlüsselung eine entscheidende Rolle.

Staatliche Akteure sollten daher alle Maßnahmen vermeiden, die den Datenschutz im Netz aushöhlen, schreibt der Jurist. Sie dürften keine Hintertüren in IT-Produkte einbauen, Verschlüsselungsstandards nicht schwächen oder Nachschlüssel verlangen. Im Einzelfall sollten Gerichte aber eine Entschlüsselung von Kommunikationsteilen anordnen können, solange die grundsätzlichen Rechte der Betroffenen angemessen gewahrt blieben und es klare Rechtsgrundlagen gebe, die in einem transparenten Verfahren entstanden sind.

Recht auf Anonymität

Nutzer dürften nicht gezwungen werden, sich gegenüber Kommunikations- und Online-Diensten zu identifizieren, konstatiert der Menschenrechtsbeauftragte. Konkret kritisert er die auch hierzulande bestehende Pflicht, dass sich Mobilfunknutzer beim Kauf von SIM-Karten registrieren lassen und ausweisen müssen. Auch Firmen sollten ihre einschlägigen Verschlüsselungspraktiken prüfen und etwa den Einsatz von Pseudonymen im Netz erlauben.

Die UNO selbst ermahnt Kaye, selbst den Einsatz sicherer Kommunikationsmittel zu fördern und die Interaktion mit Dritten zu schützen. Weltweit müsse Verschlüsselung zum Standard bei digitalen Technologien werden. Für den Bericht hat Kaye nach eigenen Angaben eine Online-Konsultation bei den Mitgliedsstaaten durchgeführt, an der sich 16 Nationen einschließlich Deutschlands, Österreichs und der USA beteiligt hätten. Im Rahmen der neuen "Crypto Wars" hatten zuvor unter anderem die Chefs der NSA und des FBI gefordert, Staaten müssten Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation erhalten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundestag baut Geheimdienstbefugnisse deutlich aus
Beitrag von: SiLæncer am 03 Juli, 2015, 12:37
Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag den Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die "Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes" verbessert und der BND für Cyberangriffe zuständig werden soll.

Der Bundestag hat am Freitag den Regierungsentwurf, mit dem Kompetenzen und die Ausstattung von Geheimdiensten massiv gestärkt werden sollen, mit den Änderungen beschlossen, auf die sich die große Koalition vorab geeinigt hatte. Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Vorhaben. Das Nachrichtendienstliche Informationssystem (Nadis) der Staatsschutzbehörden von Bund und Ländern kann so mit dem Segen des Parlaments aufgebohrt werden: über seine bisherige Indexfunktion hinaus sollen darin künftig Volltextdateien schier beliebig gespeichert, ausgetauscht und ausgewertet werden dürfen.

Geheimdienste gegen Cyberangriffe

Die Abgeordneten wollen die "strategische Fernmeldeüberwachung" durch den Bundesnachrichtendienst (BND) zudem auf "Cybergefahren" ausdehnen. Der Auslandsgeheimdienst soll seinen Datenstaubsauger, der im Lichte des NSA-Skandals vielfach kritisiert wird, auch gegen IT-Angriffe in Stellung bringen dürfen. Strenger gefasst als vom Bundeskabinett zunächst vorgesehen hat der Bundestag die Möglichkeiten, V-Leute einzusetzen.

Bundesinnenminister Tomas de Maizière lobte das Gesetz als ausgewogen, da der Rechtsstaat "nicht blind werden" dürfe gegenüber Extremisten. "Wir entwickeln den gesetzlichen Rahmen mit 'Maß und Mitte' fort", betonte der CDU-Politiker mit seiner neuen Lieblingsformulierung in Überwachungsfragen. Als Konsequenz aus dem "kollektiven Versagen der Verfassungsschutzbehörden" werde das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Zentralstelle gestärkt, der "Informationsfluss im Verfassungsschutzverbund" gestärkt und dessen Analysefähigkeiten ausgebaut. Dabei gälten in allen Behörden die gleichen Datenschutzregeln.

Vermummung im schwarzen Block

Genauso wie die SPD-Abgeordnete Eva Högl räumte de Maizière ein, dass V-Leute ein "juristisch sensibles Einsatzmittel" seien. Niemand arbeite "mit diesen Leuten gerne zusammen", aber sie seien unverzichtbar. Personen mit gewichtigen Vorstrafen dürften nun nur aufgenommen werden, wenn dies für Aufklärung gefährlicher Bestrebungen unerlässlich ist. "Vermummung im schwarzen Block ist erlaubt", Sachbeschädigung nicht, erläuterte der Minister. Das Parlament übernehme mit einem vorgesehenen geheimen "Strukturbericht" hier einen Teil der Verantwortung.

Der Sozialdemokrat Uli Grötsch deutete die umfangreiche Kritik von Sachverständigen in einer parlamentarischen Anhörung so, dass die rechtlichen Grundlagen für das BfV nur angepasst werden müssten. "Wir haben an wesentlichen Punkten nachgebessert", beteuerte das Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums in diesem Sinne. Die vorgesehene Berichtspflicht werde die Staatsschützer ermuntern, stärker auf die Qualität der beschafften Informationen zu achten.

"Völlig unzulänglich"

Hans-Christian Ströbele monierte, dass V-Leute bei schweren Straftaten jenseits von Mord und Totschlag weiter beschäftigt werden könnten. Es handle sich um eine "völlig unzulängliche" Bestimmung: "Wir brauchen völlig neue Gedanken."

"In der Sache" lehnte auch die Linke Petra Pau den Entwurf entschieden ab. Auch die deutschen Geheimdienste seien "zunehmend diskreditiert im Zusammenhang mit NSU-Nazi-Morddesaster" und mit den "globalen Spähattacken der NSA". Versager dürfe man aber nicht auch noch millionenschwer so aufrüsten, ohne wirkliche Defizite zu behebe. Pau forderte, das V-Leute-Unwesen sofort zu beenden. Auch beim "Datenaustausch" täusche die Koalition: "Das Geheime wird weiter geschützt, nicht die Verfassung". Geheimdienste seien "Fremdkörper in einer Demokratie", das BfV müsse abgeschafft werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschutz bei Facebook & Co.: EuGH erklärt Safe Harbor für ungültig
Beitrag von: SiLæncer am 06 Oktober, 2015, 13:48
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat das Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Persönliche Daten europäischer Nutzer seien in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden geschützt.

Der Europäische Gerichtshof hat das Safe-Harbor-Abkommen zu Austausch personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und der USA für ungültig erklärt. Das urteilte das Gericht am Dienstagmorgen und folgte damit dem Antrag des Generalanwalts.

In dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen zwischen dem Juristen Max Schrems und der irischen Datenschutzbehörde gab das oberste europäische Gericht damit dem Österreicher recht. Der hatte den mangelnden Datenschutz bei Facebook kritisiert, für den Irland zuständig ist, weil das US-Unternehmen dort seinen Europasitz hat. Irlands Datenschutzbeauftragter hatte die zugehörige Beschwerde aber abgelehnt, weil bei Facebooks Datensicherung Safe Harbor Anwendung finde. Diesem Abkommen zufolge dürfen die Daten von EU-Bürgern in die USA übermittelt werden, da dort der Datenschutz ausreichend gesichert sei. Das sah Schrems anders, zog vor Gericht und landete schließlich vor dem EuGH.

Eindeutige Absage an Safe Harbor

In seiner Entscheidung ist der Gerichtshof der Einschätzung des Generalanwalts Yves Bot nun weitgehend gefolgt. So urteilt der EuGH, dass die Europäische Kommission die Befugnisse nationaler Datenschutzbehörden "weder beseitigen noch auch nur beschränken kann". Nach der Beschwerde von Max Schrems hätten Irlands Datenschützer prüfen können, ob die Grundrechte des Klägers gewahrt würden. Die Rechtmäßigkeit von Safe Harbor selbst habe aber tatsächlich nur der Europäische Gerichtshof prüfen können.

Zu dem Abkommen führt der Gerichtshof aus, dass der erlaubte Zugriff von Behörden auf Daten in den USA "den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens verletzt". US-Unternehmen seien verpflichtet, in Europa geltende Schutzregeln außer acht zu lassen, wenn US-Behörden aus Gründen der nationalen Sicherheit beziehungsweise des öffentlichen Interesses Zugriff auf persönliche Daten verlangen. Gleichzeitig gebe es für EU-Bürger keine Möglichkeit, per Rechtsbehelf die Löschung ihrer Daten zu verlangen. Das verletze "den Wesensgehalt des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz", das dem Wesen eines Rechtsstaats inhärent sei. Deswegen sei Safe Harbor ungültig und Irlands Datenschutzbehörde müsse nun prüfen, ob Facebooks Übermittlung von Daten europäischer Nutzer in die USA auszusetzen sei.

Problem für kleine Unternehmen

Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Bedeutung für US-Internetkonzerne, für die es nun schwieriger wird, Daten von Europäern in die USA zu übertragen. Aber deutsche Unternehmen, die auf US-Dienste zurückgreifen, sind von dem Urteil nicht weniger betroffen. Nach Ansicht des Gerichts können Bürger die nationalen Gerichte anrufen und nationale Datenschutzbehörde prüfen, ob die Daten einer Person geschützt sind.

Vor allem dürfte das Urteil kleinere Unternehmen treffen, die sich bisher komplett auf Safe Harbor verlassen hatten. Schwergewichte wie Facebook oder Google mit ihren großen Rechtsabteilungen können leichter die nötigen Verträge zur Datenübermittlung ohne Safe Harbor ausarbeiten.

Quelle : www.heise.de



 :jo :jo :jo
Titel: Safe Harbor gekippt: Europa diskutiert die Folgen des EuGH-Urteils
Beitrag von: SiLæncer am 06 Oktober, 2015, 16:38
Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil gegen das Safe-Harbor-Abkommen zum Datenaustausch zwischen der EU und den USA ein juristisches Erdbeben ausgelöst. Experten streiten noch über die Folgen.

"Paukenschlag", "Meilenstein für den Datenschutz", "schallende Ohrfeige für die Politik", "bahnbrechende, wegweisende, sensationelle und grundstürzende Entscheidung" ­ mit seinem Standpunkt zum Safe-Harbor-Abkommen für den Austausch personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Kommentatoren eine Steilvorlage geliefert. Die genauen Auswirkungen des Urteils im Fall Max Schrems gegen Facebook sind aber noch kaum abzusehen. Rechtsexperten, Politiker und Wirtschaftsverbände kommen deswegen zu unterschiedlichsten Einschätzungen des Urteils aus Luxemburg.

Freude in Deutschland

Bei deutschen Datenschützern, die den "sicheren Hafen" USA seit Langem anzweifeln und dagegen ebenfalls gerichtlich vorgegangen sind, knallt auf jeden Fall der ein oder andere Sektkorken. Nach den Grundsatzentscheidungen zum "Recht auf Vergessen" bei Google und gegen die Vorratsdatenspeicherung sei der EuGH erneut "energisch" für die Grundrechte europäischer Bürger eingetreten, lobte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff.

Die Christdemokratin sieht zugleich die Wächterbefugnisse der europäischen Datenschutzbehörden erheblich gestärkt. Transfers personenbezogener Informationen in die USA müssten von nun an generell im Lichte des Urteils betrachtet werden. Das könnte Auswirkungen etwa auch auf die Abkommen zum Übermitteln von Flugpassagier- und Finanzdaten haben.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix sprach von einem "guten Tag für den Datenschutz in Europa und den USA". Mit der Entscheidung habe das höchste europäische Gericht erneut bekräftigt, dass es "dem Schutz der Grundrechte einen ebenso hohen Stellenwert beimisst wie das Bundesverfassungsgericht". Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verglich die Bedeutung des Richterspruchs mit der des Volkszählungsurteils aus Karlsruhe, aus dem einst das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hervorging.

Stärkung des Verbraucherschutzes

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen vzbv sieht die Position der Luxemburger Richter auch als bedeutsam für den Verbraucherschutz an. Er forderte, dass Unternehmen künftig von einer unabhängigen Instanz wie europäischen Datenschutzbehörden zertifiziert werden müssen, bevor sie Daten in die USA übermitteln dürfen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der hierzulande eine neue Vorratsdatenspeicherung einführen will, wertete das Urteil als "starkes Signal für den Grundrechtsschutz in Europa": Privatsphäre und Datenschutz seien in einer global vernetzten Welt fundamental. Mit den USA müsse nun unverzüglich über die Folgen gesprochen werden und die geplante EU-Datenschutzreform sei rasch unter Dach und Fach zu bringen. Das darin verankerte Marktortprinzip werde ebenfalls dazu führen, "dass viele US-Unternehmen sich künftig an das europäische Datenschutzrecht halten müssen".

Maas' Vorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ernannte den EuGH zum "einzigen echten Hüter der Grundrechte in Europa". Die Weisung aus Luxemburg müsse zu einer politischen Zeitenwende führen. Der Fraktionsvize der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, lobte die Richter für die "erste gravierende Konsequenz" aus den Snowden-Enthüllungen.

Max Schrems ist zufrieden

Der österreichische Kläger sieht mit dem Richterspruch belegt, dass "Massenüberwachung" durch Geheimdienste wie die NSA, die durch Konzerne unterstützt wird, "unsere Grundrechte verletzt". Verfassungsbeschwerden gegen ähnliche Instrumente zum Ausspähen der Bevölkerung in EU-Ländern würden damit vereinfacht, glaubt Schrems. Das US-Recht müsse umfassend reformiert werden, sollte ein Datenaustausch mit der EU weiter erwünscht sein. Facebook sowie anderen US-Konzernen wie Apple, Google, Microsoft oder Yahoo, die Informationen an nationale Sicherheitsbehörden weitergegeben hätten, drohten "schwere rechtliche Konsequenzen".

Ein Facebook-Sprecher meinte dagegen, dass sich das Verfahren überhaupt nicht um das kalifornische Unternehmen gedreht habe. Hinterfragt werde nur einer von zahlreichen rechtlichen Mechanismen, um Daten zwischen der EU und den USA zu übermitteln. Es sei nun vordringlich, dass Brüssel und Washington weiter zuverlässige derartige Methoden zur Verfügung stellten und Fragen "nationaler Sicherheit" gemeinsam lösten.

Wirtschaft hofft auf neues Safe Harbor

In der hiesigen IT-Wirtschaft herrschen lange Gesichter vor. "Eine Umstellung von Safe Harbor auf andere rechtliche Verfahren bedeutet für die Unternehmen einen enormen Aufwand", hieß es vom Digitalverband Bitkom. Große Unternehmen hätten zum Teil Hunderte Verträge auf der Basis der Übereinkunft geschlossen, "die jetzt hinfällig werden". Prinzipiell geht die Vereinigung davon aus, dass die laufenden Verhandlungen zur Reform von Safe Harbor noch zu retten seien und bald ein überarbeitetes einschlägiges Abkommen stehe.

Oliver Süme vom eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft beklagte ebenfalls, dass der Wegfall der Vereinbarung "für viele Unternehmen erhebliche Rechtsunsicherheit" mit sich bringe. Die Bundesregierung und die EU müssen "schnellstmöglich eine neue Regelung finden, die unseren hohen Datenschutzstandards genügt und gleichzeitig eine praktikable Lösung für die Unternehmen schafft".

"Das Safe-Harbor Prinzip hat in den letzten Jahren für eine enorme Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der digitalen Wirtschaft in Europa geführt", erklärte dagegen Oliver Grün vom Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi). Künftig herrschten gleiche Rahmenbedingungen für alle. Wenn die Vorgaben durch die vorgesehene EU-Datenschutzverordnung weiter harmonisiert würden, sei dies "am Ende auch gut für die Nutzer". Der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek warnte aber vor falscher Euphorie: Es sei zu befürchten, dass die US-Giganten doch wieder jede Zustimmung der Nutzer bekämen und deutsche Startups das Nachsehen hätten.

Noch weitreichendere Konsequenzen?

In der Urteilsbegründung rügt der EuGH die Europäische Kommission dafür, dass sie nicht im Blick behalten habe, ob die USA aufgrund ihrer innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder internationaler Verpflichtungen tatsächlich noch eine "gleichwertige" Datensicherheit gewährleisten könnten. Dabei wäre etwa zu beachten gewesen, dass "die Erfordernisse der nationalen Sicherheit, des öffentlichen Interesses" und der Durchsetzung von Gesetzen Vorrang vor der Übereinkunft haben. US-Behörden könnten so in die Grundrechte von EU-Bürgern eingreifen, ohne dass diese begrenzt würden oder es einen "wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz" dagegen gäbe.

Wenn man die teils "wirre" Argumentation zu Ende denke, wären auch Safe-Harbor-Alternativen wie EU-Standardvertragsklauseln und Unternehmensvereinbarungen rechtswidrig, folgert der Rechtsanwalt Matthias Lachenmann. Nach diesen Bestimmungen bestünden "natürlich genauso Zugriffsrechte der Geheimdienste". Da die Spione Großbritanniens denen der USA in nichts nachstünden, könnte gar jegliche Übermittlung persönlicher Daten nach Großbritannien illegal sein.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kommentar zum Safe-Harbor-Urteil: Wir brauchen Alternativen!
Beitrag von: SiLæncer am 07 Oktober, 2015, 13:15
Der EuGH hat Safe Harbor gekippt und Internetdienste müssen nun reagieren. Wenn sie datenschutzfeindliche Wege wählen, brauchen wir Alternativen. Sonst könnten die Nutzer der NSA-Überwachung am Ende noch massenhaft zustimmen, fürchtet Martin Holland.

Noch ist unklar, wie die vielen betroffenen Unternehmen auf das bahnbrechende Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Safe Harbor reagieren werden. Wenn sie dafür aber mögliche datenschutzfeindliche Wege wählen, brauchen die Nutzer eine wirkliche Auswahl. Solche Konkurrenten müssen nicht nur bequem sein, sondern auch den Datenschutz bieten, den der Europäische Gerichtshof nun festgeschrieben hat. Das könnte sogar ein Erfolgsrezept für solche Dienste sein. Andernfalls könnte das EuGH-Urteil lediglich als Pyrrhussieg in die Datenschutzgeschichte eingehen.

Zustimmung zur Überwachung?

Viele Alternativen zum gekippten Safe Harbor haben die Internetdienste jedenfalls nicht und einige könnte der kompromisslose Richterspruch gleich mit versperrt haben. Vor allem große Dienste mit vielen Nutzern könnten deshalb probieren, sich von ihren Nutzern die Zustimmung zur Datenweitergabe zu holen. Zwar dürfen sie das nicht in überarbeiteten AGB verstecken, aber per Haken könnten Nutzer solch einem NSA-Paragraphen dann zustimmen. Wenn die zu erwartenden Debatten darüber losbrechen, braucht es andere Dienste zu denen Kritiker guten Gewissens ausweichen können.

Dass das kein naiver und übertriebener Optimismus ist, hat sich in der Vergangenheit schon gezeigt. Denn es ist doch immer wieder das gleiche: Wenn aus den unterschiedlichsten Gründen der Datenschutz bei einem Internetdienst in den Blickpunkt der breiten Öffentlichkeit rückt, wird auch über Alternativen oder den Mangel daran diskutiert. Stehen welche bereit, können die profitieren: Ganz genau seit der Diskussion über Facebooks Übernahme von WhatsApp ist Threema auf meinem Smartphone der meistgenutzte Messenger. Und das nicht etwa, weil ich WhatsApp deinstalliert habe. Auch wenn der Herausforderer der großen Konkurrenz nie gefährlich geworden ist, hat er doch profitiert und nicht nur ich wurde gewonnen.

Gezeigt hat sich aber auch, dass die große Mehrheit der Nutzer einem NSA-Haken zustimmen würde, wenn sie dafür so weitermachen kann, wie bisher. Sich darüber zu beschweren, ist müßig und wohlfeil. Ohne Alternativen würde ihnen andernfalls der Mehrwert fehlen, den dieser Teil des Internets zweifellos bietet. Eben deshalb brauchen wir stattdessen wirkliche und datenschutzfreundliche Dienste, die ihren Vorbildern vor allem in puncto Komfort in nichts nachstehen. Dann braucht es nur noch genügend Wechsler, um dem Urteil des EuGH wirklich Leben einzuhauchen.

Quelle : www.heise.de
Titel: EU-Kommission sieht nach EuGH-Urteil keinen Grund, Datenflüsse zu stoppen
Beitrag von: SiLæncer am 07 Oktober, 2015, 17:03
Die EU-Kommission und der luxemburgische Ratsvorsitz gehen davon aus, dass Firmen auch nach dem Aus für das Safe-Harbor-Abkommen weiter personenbezogene Informationen über den Atlantik schicken können.

Ein "Weiter so" hat die EU-Kommission aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen den transatlantischen Safe-Harbor-Vertrag herausgelesen. Auch wenn viele Beobachter meinen, dass der Richterspruch beim Datenschutz zwischen der EU und den USA kaum einen Stein auf dem anderen lässt, fühlt sich die EU-Kommission in ihrem Kurs bekräftigt: Er sehe das Urteil als "Bestätigung für das Bestreben" der Institution, den "sicheren Hafen" neu zu verhandeln, erklärte der Erste Vizepräsident der Kommission, Frans Timmermans, am Dienstag in Straßburg.

Keine konkreten Ergebnisse

Die frühere Justizkommissarin Viviane Reding hatte vor zwei Jahren im Lichte der NSA-Affäre der US-Regierung 13 Empfehlungen gegeben, um das schon damals heftig umstrittene Abkommen für den Transfer personenbezogener Informationen aus Europa in die USA zu verbessern. Unter anderem hatte sie vorgeschlagen, die Abläufe transparenter zu machen, EU-Bürgern in den USA den Gerichtsweg zu eröffnen und den Zugriff auf die Daten durch Geheimdienste einzuschränken.

Bis Sommer 2014 sollten so die gröbsten Schnitzer in der vormaligen Vermutung der Kommission ausgeräumt sein, dass der Datenschutz in den USA vergleichbar hoch ausgeprägt sei wie in der EU. Konkrete Ergebnisse gibt es bislang aber nicht. Seit 2013 habe die EU-Kommission mit den US-Behörden "unnachgiebig" an der Reform gearbeitet, betonte die aktuelle Justizkommissarin Vera Jourová nun. Es seien "wichtige Fortschritte" erzielt worden, "auf denen wir im Lichte des Urteils aufbauen können".

Forderungen an die EU-Kommission

Bis ein neuer "sichererer Safe Harbor" entsteht, der die EU-Grundrechtecharta berücksichtigt, könnten die transatlantischen Datenflüsse anhand der verfügbaren anderen rechtlichen Mechanismen ungehindert weitergehen, waren sich Timmermans und Jourová einig. Davon geht auch die luxemburgische Präsidentschaft des EU-Rates aus. Rechtsexperten sehen die Sache anders, da die übertragenen personenbezogenen Informationen so auch weiter von Geheimdiensten wie der NSA abgegriffen werden könnten und dies nicht mit dem EuGH-Urteil unter einen Hut zu bringen sei.

Das EU-Parlament hatte die Kommission bereits Anfang 2014 aufgefordert, das Abkommen umgehend zu kündigen. Der Leiter des Innenausschusses, Claude Moraes, drängte nun erneut auf einen Kurswechsel. "Die Kommission muss sofort einen neuen und starken Rahmen für die Weitergabe personenbezogener Informationen an die USA vorlegen", unterstrich der britische Labour-Abgeordnete. Dieser müsse mit dem EU-Recht vereinbar sein und mit "soliden, durchsetzbaren Datenschutzrechten und einer effektiven unabhängigen Aufsicht" verknüpft sein. Moraes beklagte zugleich, dass die Abgeordneten bis dato keine Angaben zum Stand der laufenden Diskussionen über eine neue Safe-Harbor-Übereinkunft bekommen hätten.

Datenschützer sehen "ernsthafte Fragen"

Zur Vorsicht mahnt die Artikel-29-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten. Sie sieht mit dem Richterspruch "ernsthafte Fragen" aufgeworfen zur "Kontinuität des Datenschutzniveaus", wenn persönliche Informationen in die USA übermittelt würden. Dies liege vor allem daran, dass der EuGH Hinweise auf Massenüberwachung jenseits des Atlantiks bestätigt und für einzelne Betroffene keine ausreichenden rechtlichen Hilfsmittel gesehen habe, Daten zu löschen oder zu korrigieren.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Datenschutz bei Facebook & Co.: EuGH erklärt Safe Harbor für ungültig
Beitrag von: Jürgen am 08 Oktober, 2015, 03:23
Bei all den Diskussionen, die nun auf die EuGH-Entscheidung folgen, fehlt mir im Grunde ein Ansatz, ob diese nicht auch jetzt schon praktische Folgen haben kann.

So könnte ich mir vorstellen, dass nun manche belastende Information vor Gericht nicht mehr verwendet werden kann, wenn sie auf in den USA ausgewerteten persönlichen Daten beruht oder auf Verkehrsdaten, die dort gesammelt und erst dann hier weiter verarbeitet wurden. Auszüge aus Serverprotokollen zu Abmahnzwecken, zum Beispiel.

Datenquellen, die in diesem Sinne als unsicher zu gelten haben, entbehren ohnehin jeder Beweiskraft, aber jetzt enthielten sie sogar rechtswidrig erfasste Daten. Dadurch müsste in einem Rechtsstaat auf ihre Verwendung zur Belastung vor Gericht grundsätzlich verzichtet werden. Allenfalls wäre so etwas noch polizeilich als erstes Indiz zum Anlaß weiterer Ermittlungen verwendbar, im Prozess als Beweismittel aber völlig ungeeignet. Dazu bräuchte es eben legal gewonnene Beweise.

Das ist meine rein persönliche und laienhafte Deutung.

Jürgen
Titel: Safe Harbor: EU-Abgeordnete lehnen Flickschusterei bei Datentransfers ab
Beitrag von: SiLæncer am 12 Oktober, 2015, 20:38
Innenpolitiker des EU-Parlaments gehen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf Konfrontationskurs zur EU-Kommission, die nur ein "sichereres" Safe-Harbor-Abkommen aushandeln will. Die USA müssten sich bewegen.

Vertreter fast aller Fraktionen des EU-Parlaments halten den transatlantischen Safe-Harbor-Vertrag, den der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangene Woche gekippt hat, nicht für reformierbar. Sie stellen sich damit gegen das Vorhaben der EU-Kommission, den "sicheren Hafen" für Datenflüsse von Unternehmen aus der EU und in die USA nur unter bereits vorgegebenen Punkten weiter neu zu verhandeln.

Nagelprobe

Die Liberale Sophie in't Veld stellte sich bei der ersten Aussprache im Innenausschuss des EU-Parlaments nach dem Urteil klar gegen die Pläne der Kommission. Denkbar sei allenfalls eine ganz neue Vereinbarung, wie immer diese dann genannt werden sollte. Für die Niederländerin stellt das Urteil die vielzitierten "gemeinsamen Werte" mit den USA "auf die Nagelprobe". Unter der klaren Ansage der Luxemburger Richter, dass die europäischen Grundrechte eingehalten werden müssten, könne die EU nicht "unten durchtauchen".

Laut in't Veld muss Brüssel auch baldmöglichst erklären, was das Urteil für andere Übereinkünfte etwa zum Transfer von Fluggast- und Finanzdaten oder das öffentliche Beschaffungswesen für IT-Dienste bedeutet. Der Kommission warf sie vor, den "Lackmustest" auf die Grundrechte nicht überstanden zu haben, obwohl das Parlament bereits mehrfach das Aus für Safe Harbor gefordert habe. Jetzt müssten sich auch die US-Behörden bewegen.

Turbulenzen

Die Liberale zeigte mit dem Finger aber auch auf die Abgeordneten: "Wir können es nicht einem einzigen hartnäckigen Bürger überlassen, das System infrage zu stellen." Viele Parlamentarier dankten dem österreichischen Studenten Max Schrems, der das EuGH-Verfahren mit einer Klage gegen Facebook ins Rollen gebracht hatte. Man brauche eine "bessere Gesetzgebung, um nicht dauernd in diese Turbulenzen zu geraten", meinte Schrems Landsmann Josef Weidenholzer von den Sozialdemokraten.

Der grünen Innenexperte Jan Philipp Albrecht stellte der Kommission ein "Armutszeugnis" dafür aus, dass sie "einfach ein Safe Harbor plus" zur Debatte gestellt habe. Sie sollte gegenüber dem "lieben US-Partner" klarstellen, dass nicht "auch nur ein Jota an der Grundrechtecharta” geändert werde. Andere Abgeordnete sprachen von einer "Revolution" und einer "katalysatorischen Wirkung", die der Richterspruch auslösen dürfte.

Neue Strategie

Der Ausschussvorsitzende Claude Moraes (Labour) rief nach einer "neuen politischen Strategie gegenüber den Vereinigten Staaten". Er habe für die dringliche Debatte über die weiteren Schritte Justizkommissarin Věra Jourová Ende Oktober in das Gremium einbestellt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Nach Safe Harbor: Die Datenschutz-Aufsicht in der Selbstfindung
Beitrag von: SiLæncer am 13 Oktober, 2015, 17:07
Wie es ohne Safe Harbor weitergeht, darüber werden nach dem Willen des Europäischen Gerichtshofs die Datenschutz-Aufsichtsbehörden befinden. Unklar ist, ob sie dies als "historischen Wendepunkt" begreifen, oder ein pragmatisches "Weiter so".

Wie eine Bombe hat das Urteil eingeschlagen, mit dem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Safe-Harbor-Abkommen über den Datenaustausch zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt hat. Während der erste Schock langsam nachlässt, versuchen Europas Datenschützer die neue Rolle zu füllen, die das Gericht ihnen zuweist. Bis Mittwoch wollen die deutschen Aufsichtsbehörden zu einem gemeinsamen Beschluss kommen. Am Donnerstag tagen dann die europäischen Datenschützer im Rahmen der Artikel-29-Gruppe. Eine gemeinsame europäische Strategie ist jedoch nicht in Sicht.

Nervöse Unternehmen

Unter US-Unternehmen wächst derweil die Nervosität. Ein Facebook-Manager deutete gegenüber dem irischen Independent an, dass eine Trennung von europäischen und nicht-europäischen Daten Milliarden US-Dollar kosten könnte, da man neue Rechenzentren in Europa bauen müsse.

Die EU-Kommission versucht diese Unsicherheit für sich zu nutzen: Obgleich der EuGH klarstellte, dass Brüssel die Kontrollrechte der Datenschutzaufsicht nicht einschränken darf, kündigte Kommissionsvize Frans Timmermann noch am Tag des Urteils forsch “klare Vorgaben” für die nationalen Datenschutz-Behörden an. Das soll in einigen deutschen Aufsichtsbehörden ein belustigtes bis empörtes Kopfschütteln ausgelöst haben. Es ist nach dem Willen des EuGH nämlich weder die Aufgabe der EU-Kommission noch des EU-Parlaments, das weitere Vorgehen festzulegen.

Wendepunkt im Datenverkehr?

Die Aufsichtsbehörden müssen sich erst noch in ihre neue Rolle finden, die ihnen der Gerichtshof zugeschrieben hat: Sie müssen ohne Vorgaben der Politik selbst zu einer Beurteilung der rechtlichen Lage im Einzelfall finden. Jede Behörde ist unabhängig und kann selbst Entscheidungen treffen. Gleichwohl ist eine gewisse Koordination untereinander nötig. In der Vergangenheit gelang dies den europäischen Aufsichtsbehörden bereits im Fall Google, der unter anderem in das EuGH-Urteil zum "Recht auf Vergessen" mündete. Die Aktion war vorher europaweit abgestimmt worden.

Unter deutschen Datenschützern gibt es noch wesentliche Differenzen. Während unter anderem der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar in dem Urteil einen historischen "Wendepunkt im Datenverkehr" sieht, versuchen andere die Dramatik des Urteils herunterzuspielen. Uneinig war man sich unter anderem darüber, ob das Urteil unmittelbar umzusetzen ist, oder ob den Unternehmen eine Art Übergangsfrist zu gewähren ist. Die Bremer Datenschutzbeauftragte Imke Sommer etwa hatte sich schon in der vergangenen Woche eindeutig positioniert und eine "sofortige Reaktion" von allen Unternehmen gefordert.

US-Zugriff begrenzen

Während die EU-Kommission meint, dass Daten mit den abgesegneten Standardvertragsklauseln und sogenannten Corporate Binding Rules weiter in die USA transferiert werden können, meint Sommer, "nur die US-Regierung" könne die Unternehmen "aus ihrer unbequemen Lage befreien". Washington müsse auf "unverhältnismäßige Zugriffe" auf personenbezogene Daten verzichten. Auch bei anderen Behörden ist man der Meinung, der EuGH habe den USA eine unzureichende Rechtsstaatlichkeit testiert. Solche Defizite könnten nicht durch vertragliche Vereinbarungen repariert werden, sondern nur durch politisches Einlenken der USA. Auch die Einwilligung, wie sie Justiz-Kommissarin Věra Jourová propagiert, gilt bei einigen Datenschützern nicht als adäquates Instrument.

Gleichwohl versuchen die meisten Aufsichtsbehörden keine totale Blockadehaltung einzunehmen, sondern Lösungswege aufzuzeigen. So könnten in bestimmten Geschäftsbereichen wie der Cloud technische Maßnahmen wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ein Mitwissen der Unternehmen unterbinden. Auch der Einsatz von attributbasierten Berechtigungsnachweisen könnte für einige Geschäftszwecke möglich sein. Das Safe-Harbor-Urteil könne somit auch "Privacy by Design"-Techniken zum Durchbruch verhelfen.

Europa uneinig

Während schon die Gefechtslage innerhalb Deutschlands schwierig ist, ist sie auf europäischer Ebene wohl nicht minder knifflig. Einiges deutet darauf hin, dass es wohl zu keiner "historischen Wende" kommen wird. Die französische Datenschutzbeauftragte, die derzeit den Vorsitz der Artikel-29-Gruppe inne hat, betont, dass die nationalen Aufsichtsbehörden künftig die Entscheidung über den Datentransfer treffen müssen, geht jedoch nicht weiter auf Details ein.

Der österreichische Datenschutzbeauftragte veröffentlichte hingegen zum Erstaunen seiner deutschen Kollegen bereits eine kleine Handreichung, in welcher er Unternehmen anbietet, eine gebührenpflichtige Überprüfung des Datenverkehrs durchzuführen. Dabei stellt er die Anwendung von Binding Corporate Rules nicht in Frage. Auch der britische Datenschutzbeauftragte schloss die Anwendung von rechtlichen Lösungen wie den Binding Corporate Rules ebenfalls nicht aus. Die spanische Datenschutzaufsicht, die das EuGH-Urteil gegen Google auf den Weg gebracht hatte, äußerte sich hingegen überhaupt nicht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Nach Safe Harbor: Die Eskalation vermeiden
Beitrag von: SiLæncer am 16 Oktober, 2015, 13:50
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen das Safe-Harbor-Abkommen ist die Quittung für eine Politik des Datenzugriffs durch die Hintertür. Jetzt muss schnell eine andere Lösung her.

Marit Hansen von der schleswig-holsteinischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde hat einen ordentlichen Aufschlag hingelegt: So gut wie jeder transatlantischer Datenverkehr muss schnellstmöglich auf den Prüfstand. Rechtliche Alternativen sieht sie keine, außer die USA führen ein gleichwertiges Datenschutzregime ein. Das sei “Wahnsinn. Einfach nur Wahnsinn“, meint die Rechtsanwältin Nina Diercks, die Unternehmen in Sachen Social Media berät.

Datenströme lassen sich nicht kappen

Der Aufschlag aus Schleswig-Holstein ist zwar ernst zu nehmen, doch die transatlantischen Datenströme lassen sich aus pragmatischen Gründen nicht einfach kappen. EU-Justiz-Kommissarin Vera Jourovà wies zurecht darauf hin, dass diese Datenflüsse das "Rückgrat unserer Wirtschaft" sind. Und das dürfte auch der Drohkulisse der US-Vertreter gegenüber der EU-Kommission entsprechen. Nicht nur die Aufsichtsbehörden werden also in den nächsten Tagen ordentlichen Druck erfahren.

Einiges deutet darauf hin, dass eine Lösung in der kommenden EU-Datenschutz-Grundverordnung liegen könnte. Sie verlangt das Marktortprinzip, wonach das Recht des Orts gilt, an dem die Umsätze generiert werden. Spätestens dann also müssen sich US-Unternehmen an EU-Recht halten. In gut zwei Monaten sollen die Verhandlungen abgeschlossen werden und es ist sicher, dass US-Unternehmen in dieser kurzen Zeit alles daransetzen werden, das europäische Niveau auf ein amerikanisches zu drücken. Dann, und nur dann lässt sich nämlich das geforderte "gleichwertige" Datenschutzniveau attestieren, das für den Datenfluss so notwendig ist.

Trojanisches Pferd TTIP

Die andere Alternative bestünde darin, dass in den USA das Schutzniveau für die Grundrechts-Träger angehoben wird. Amerikanische Bürgerrechtsorganisationen fordern das schon lange. Und auch die US-Internetkonzerne verlangen von Washington die FISA-Regeln aufzugeben, die sie zu Stillschweigen bei staatlichen Datenabgriffen verdonnern. Optimisten könnten in den jüngsten Äußerungen der demokratischen Präsidentschaftsbewerberin Hillary Clinton Anzeichen für einen Umschwung sehen: So äußerte sich jetzt kritisch über das transpazifische TPP-Freihandelsabkommen, das als Blaupause für das transatlantische TTIP gilt. Und TTIP gilt Europäern wiederum als Trojanisches Pferd, was den Datenschutz anbelangt.

Eines aber ist sicher: Die schlechteste Lösung ist der ungeregelte Zustand, wie er vor dem Safe-Harbor-Abkommen bestand. Das zeigt sich im Rückblick an der Person des David Aaron, der sich als Staatssekretär im US-Handelsministerium weltweit für eine Schlüsselhinterlegungs-Politik einsetzte – und kurz darauf für Safe Harbor. Bei der US-Kryptopolitik ging es Ende der 90er darum, dass Sicherheitsbehörden grundsätzlich Zugriff auf verschlüsselte Daten haben sollten. Als sich ein Scheitern abzeichnete, drohte Aaron unverhohlen mit einem Handelskrieg. Und schon damals unterhielt die NSA mit Echelon ein weltumspannendes Überwachungssystem.

US-Zugriff durch die Hintertür

Kurz danach tauchte Aaron wieder als Chef-Unterhändler des Safe-Harbor-Abkommens auf. Was über die Kryptopolitik nicht klappte, konnte er nun erreichen: Einen halbwegs legalen Zugriff auf europäische Daten. Was die USA mit ihrer Kryptopolitik nicht durchsetzen konnten, versuchten sie nun über Firmenkooperationen im Rahmen von Programmen wie PRISM doch noch zu erreichen. Safe Harbor war dafür das legale Durchgangstor. An der Denkart, die David Aaron damals verkörperte, hat sich bis heute nichts geändert.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die Quittung für diese Politik des halboffiziellen Durchgriffs. Dass US-Präsident Obama jetzt in den USA die Verschlüsselung per Gesetz nicht schwächen will, ist zwar erfreulich. Doch sollte das Europäer hellhörig machen. Sind legale Zugriffswege versperrt, wird das die US-Aufklärungsdienste nämlich erst recht zu weiteren Höchstleistungen im Unterwandern von IT-Systemen anspornen. Backdoor-Möglichkeiten gibt es auf den diversen System-Ebenen genug – und die Folgen können höchst gefährlich sein. Stichwort Cyberwar.

Abkehr vom Common Sense?

Safe Harbor war zwar immer nur fiktiv sicher, doch es war immerhin eine Vereinbarung, mit der und an der man hätte arbeiten können. Die Aufsichtsbehörden haben es zu lange versäumt, auf der Durchsetzung zu bestehen. Weil nun nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nahezu keine vertragliche Grundlage mehr etwas zu taugen scheint, ist eine Situation entstanden, in der der Schritt zu einem veritablen Handelskrieg nicht weit ist. Die kritischen Äußerungen Clintons gegenüber TPP könnten nämlich auch so gedeutet werden: als Abkehr von einer auf Common Sense beruhenden Zusammenarbeit. Auch andere Zeichen für eine Eskalation sind nicht zu übersehen.

Umso wichtiger ist es jetzt, politische und technische Lösungswege zu finden. Hier könnten wiederum die Schleswig-Holsteiner die Türöffner spielen: Marit Hansen hat bei der Entwicklung zentraler Privacy-Techniken mitgewirkt, die jetzt zum Anschlag kommen könnten. Ob und wie weit sie diese Karte ziehen wird, werden die nächsten Tage zeigen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Das digitale Ich braucht Verschlüsselung
Beitrag von: SiLæncer am 17 Oktober, 2015, 18:02
Auf einer “Konferenz für Nichttechniker” in Berlin ging es um den Wechsel von der analogen zur digitalen Welt – und was Verschlüsselung und Sicherheit dabei für eine Rolle spielen.

“Das digitale Ich” stand am Donnerstag im Fokus einer Konferenz, die gemeinsam von der Bundesdruckerei und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in Berlin veranstaltet wurde. Es ging um die Frage, wie der "Wechsel von der analogen zur digitalen Welt" gestaltet werden kann.

"Konferenz für Nichttechniker"

Wie Ulrich Hamann, Chef der Bundesdruckerei, es ausdrückte, sollte die "Konferenz für Nichttechniker" diese über ID-Technologien aufklären. Am besten gelang dies im ersten Themenblock über den Schutz der Privatsphäre – mit technischen Argumenten.

Der kleine Professor mit der Fliege rockte die Konferenz: Unermüdlich wies Jörn Müller-Quade vom Karlsruher KIT darauf hin, dass Informatik genügend kryptographische Methoden entwickelt hat, mit denen etwa die E-Mail verschlüsselt werden kann oder Datenbanken zuverlässig anonymisiert und dennoch ausgewertet werden können.

Fehlende digitale Instinkte

Was fehle, seien einfache Verfahren und besonders der menschliche Instinkt beim Umgang mit der digitalen Welt: So, wie wir von klein auf lernen, dass man sich verbrennen oder verletzen kann, lernen wir nicht, dass es gefährlich sein kann, mit Daten offen herumzuspielen. "Es ist schwierig, Leute zu belehren, die überhaupt nicht wissen, was technisch alles möglich ist", sagte Müller-Quade.

Auf die zentrale Frage "Können wir überhaupt den Geräten vertrauen" kann es laut Müller-Quade derzeit keine Antwort geben, weil es kaum Gesamtkonzepte für die Frage nach Sicherheit und Vertrauen gebe. Den teilnehmenden Politiker auf der Konferenz gab der Kryptologe die Empfehlung, über die Haftungsfrage Zeichen zu setzen. Nur dann, wenn Firmen Sanktionen für Sicherheitslücken befürchten müssen, wenden sie sich dem dringend nötigen "Security by Design" zu.

Datensparsamkeit passé?

Zuvor hatte Michael Meister, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, die Digitale Agenda der Bundesregierung als Beispiel dafür gelobt, dass Deutschland auch "übermorgen" in der digitalen Welt gut aufgestellt sein werde. Die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Safe-Harbor- Abkommen müsse Anlass sein, die digitale Wertschöpfungskette weiter zu erhalten.

Der FDP-Politiker Hans-Joachim Otto interpretierte später Safe-Harbor nicht als Verbot, Daten in die USA zu übertragen. Nur müssten vor der Übertragung konkrete Vereinbarungen her, in denen US-Standards beim Datenschutz sich dem EU-Niveau annähern könnten. "Im Zeichen von Big Data müssen wir vom hehren Grundsatz der Datensparsamkeit runter, als Annäherung an die Realität", erklärte Otto.

Quelle : www.heise.de
Titel: Deutsche Datenschutzbehörden prüfen Safe-Harbor-Beschwerden schon jetzt
Beitrag von: SiLæncer am 22 Oktober, 2015, 13:55
Die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben sich darauf verständigt, dass sie auf der Basis von Beschwerden schon jetzt Unternehmen transatlantische Datentransfers untersagen können.

Unabhängig von Beschwerdefällen wollen die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden bis Ende Januar darüber entscheiden, ob die EU-Standardvertragsklauseln sowie die Binding Corporate Rules hinfällig sind. Bis dahin wollen sie gegen Unternehmen nicht gemeinsam vorgehen, haben die Behörden nun vereinbart.

Pauschal- oder Einzelfallentscheidung

Schon vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Safe Harbor konnte die Anwendung des Abkommens ausgesetzt werden, wenn die rechtsstaatliche Situation im Empfängerstaat nicht stimmt. Europäische und nationale Arbeitsgruppen prüfen jetzt, ob sie diese Karte ziehen wollen oder ob sie die Datenübermittlung nur in Einzelfällen untersagen wollen. Ein Kriterium für eine Einzelfallentscheidung könnte beispielsweise darin bestehen, ob ein Unternehmen Teil des NSA-Überwachungsprogramms PRISM war. Dann wären vor allem alle großen US-amerikanischen IT-Konzerne betroffen.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar warnt gegenüber heise online die Unternehmen davor, die Zeit bis Januar untätig verstreichen zu lassen: "Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte sich bemühen, die Daten in Europa zu verarbeiten." Hamburg meint wie Bremen und Schleswig-Holstein, dass alternative Rechtsinstrumente das gekippte Safe-Harbor-Abkommen nicht ersetzen können, da das Problem wesentlich tiefer liege: So müssten die USA den EU-Bürgern ein gleichwertiges Rechtsniveau im Umgang mit ihren personenbezogenen Daten zusichern können.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutsche-Datenschutzbehoerden-pruefen-Safe-Harbor-Beschwerden-schon-jetzt-2852683.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Großbritannien plant extreme Vorratsdatenspeicherung
Beitrag von: SiLæncer am 03 November, 2015, 15:45
In Deutschland beschweren sich viele über das jüngst verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Doch in Großbritannien soll ein ähnliches Gesetz vorgeschlagen werden, welches noch einige Schritte weiter geht. Mit diesem soll etwa ein Jahr lang gespeichert werden, wer welche Website besucht, welche Suchbegriffe benutzt und wer wann welche Apps nutzt...

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, welches jüngst hierzulande verabschiedet worden ist, stieß auf viel Kritik. Vergleicht man dieses Gesetz aber mit dem, was für Großbritannien geplant ist, dann kommen wir noch "super" weg...

Die totale Überwachung im Internet

Die britische Innenministerin Theresa May bereitet derzeit einen Gesetzesentwurf für ein eigenes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor, der es ordentlich in sich hat. Im Prinzip könnte man sagen, dass damit die Totalüberwachung im Internet anstehen könnte. Damit sollen alle Kunden abgehört werden - und das soll sogar für ausländische Telekommunikationsunternehmen gelten, die bei Zuwiederhalung mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen hätten.

Der Gesetzesentwurf, der am Mittwoch vorgelegt werden soll, sieht vor, dass zwölf Monate lange gespeichert wird, wer wann welche Website aufruft, was aber nicht für die Unterseiten gelten soll. Hinzu kommt, dass genauso lange gespeichert werden soll wer welche Suchbegriffe im Internet benutzt, und wer wann welche Apps einsetzt. Zudem werden Inhalte von E-Mails oder Chats gespeichert. Auf diese Daten sollen 38 Behörden Zugriff haben. Allerdings nur, wenn ein Minister die Überwachung angeordnet hat und dies von einem Richter bestätigt worden ist. Um Missbrauch zu vermeiden, soll die neue Stelle des Powers Commissioner geschaffen werden, der dies alles überwacht.

Momentan ist noch unklar, ob dieser Gesetzesentwurf die Mehrheit erhält. Es sind noch einige Dinge offen, die zuvor geklärt werden müssen. Beispielsweise sollte es nicht möglich sein, dass ein Richter einfach so die Anweisung zur Überwachung eines Minister absegnen kann. Sollte das Gesetz allerdings durchgewunken werden, dann werden sich wohl auch andere Länder daran ein Beispiel nehmen und eigene Gesetze womöglich entsprechend anpassen wollen...

Quelle : www.gulli.com
Titel: Sonderermittler stellt BND und NSA weitgehenden Persilschein aus
Beitrag von: SiLæncer am 05 November, 2015, 18:48
Die Kooperation zur Fernmeldeaufklärung zwischen BND und NSA hätte in der gewählten Form nie durchgeführt werden, erklärte der Ex-Bundesrichter Kurt Graulich. An sich sei der Ansatz aber "politisch intelligent" gewesen.

Kurt Graulich, der Sonderermittler der Bundesregierung in der transatlantischen Spionage-Affäre, hat das umstrittene Überwachungsprojekt von Bundesnachrichtendienst (BND) und NSA am Donnerstag im Bundestag im Grundsatz befürwortet. Im Detail hätte die Gemeinschaftsinitiative zwar "so nie abgefahren werden dürfen", konstatierte der frühere Richter am Bundesverwaltungsgericht im NSA-Untersuchungsausschuss. An sich sei der Ansatz aber "richtig" und "politisch intelligent" gewesen.

Graulich hatte den Abgeordneten vorige Woche seinen Untersuchungsbericht zu den rund 40.000 "faulen" Selektoren vorgelegt, die der (BND) von der NSA zur Fernmeldeaufklärung per Satellit und an deutschen Internetknoten zusammen mit mehreren Millionen weiteren Suchmerkmalen erhielt. Eine gekürzte Version der Studie hat der Bundestag mittlerweile veröffentlicht. Im NSA-Ausschuss führte der Jurist nun aus, wie sich die "Ablehnungsliste" des BND zusammensetzte, welche Suchmerkmale er als besonders kritisch einschätzte und wie er die gesamte Aktion bewertet.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Sonderermittler-stellt-BND-und-NSA-weitgehenden-Persilschein-aus-2884498.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Antwort auf Terror von Paris: Grenzkontrollen, Datensammlungen, Datenaustausch
Beitrag von: SiLæncer am 20 November, 2015, 19:28
Reisen ohne Grenzkontrollen? In Zeiten des Terrorismus ist das kaum noch denkbar. Europa will seine Grenzen wieder strenger überwachen. Die EU-Minister haben ein Paket zur Terrorabwehr beschlossen. Hundertprozentige Sicherheit kann es aber nie geben.

Europas Bürger müssen sich ab sofort auf intensive Kontrollen und lange Schlangen an den Grenzen einstellen. Als Antwort auf die Anschläge von Paris wollen die EU-Staaten auch Bürger aus Staaten der Europäischen Union bei der Ein- und Ausreise in die EU wieder polizeilich überprüfen.

Darauf verständigten sich die EU-Innen- und Justizminister bei ihrem Sondertreffen zur Terrorabwehr am Freitag in Brüssel. Dies soll helfen, zurückkehrende Syrien-Kämpfer – wie einige Attentäter von Paris – und potenzielle Dschihadisten zu finden.

Schengen-Informationssystem

Am Flughafen oder auf der Autobahn wird somit künftig auch jeder EU-Bürger an einer EU-Außengrenze daraufhin kontrolliert, ob nach ihm gefahndet wird, er unter Terrorverdacht steht oder schon einmal in Europa verurteilt wurde. Dafür sollen Beamte auf die europaweite Fahndungsdatenbank des Schengen-Informationssystems (SIS) und Daten der Polizeibehörde Europol oder Interpol zugreifen. Diese systematischen Kontrollen sollten "so schnell wie möglich" beginnen, sagte Luxemburgs Minister Etienne Schneider, der das Treffen leitete. In der Erklärung der Minister heißt es, damit würde "sofort" begonnen.

Bisher werden laut Schengener Grenzkodex nur Nicht-EU-Bürger und ankommende Flüchtlinge bei der Ein- und Ausreise in den grenzkontrollfreien Schengen-Raum systematisch polizeilich überprüft. Bei EU-Bürgern wird lediglich Gültigkeit und Echtheit des Dokuments untersucht. Die Minister forderten die EU-Kommission auf, bis Jahresende einen Vorschlag für die entsprechende Änderung des Schengener Grenzkodex zu machen.

Grenzkontrollen

Reisende müssen sich aber auch innerhalb Europas auf Kontrollen einstellen, etwa an der französischen Grenze. Frankreichs Innenminister Bernard Cazeneuve sagte: "Wir werden an diesen Kontrollen festhalten, solange es die Terrorismuskrise erfordert." Zugleich schränkte Cazeneuve aber auch ein: "Man kann das Risiko bei der Terrorbekämpfung nicht gleich Null setzen."

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) begründete die Maßnahmen mit den Worten: "Wir (müssen) wissen, wer nach Europa fliegt, wer nach Europa zurückkommt, damit wir reagieren können." Es gebe Tausende reisende Dschihadisten, die in Syrien an der Seite der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) kämpften und dann Anschläge in Europa planten und ausführten. Fast jede Woche werde in Deutschland ein solcher Reisender festgenommen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, bei den Attentätern von Paris habe es sich "um mindestens zwei Syrien-Heimkehrer gehandelt". Nach Angaben der europäischen Polizeibehörde Europol sind bis zu 5000 Europäer zum Kampf nach Syrien ausgereist und haben dort gekämpft.

Die Minister vereinbarten bei dem Treffen ein Paket zur Terrorabwehr. Dazu gehören auch strengere Auflagen für den Kauf von Waffen und ein härteres Durchgreifen gegen den Waffenschmuggel. Die EU will auch mehr tun, um die Finanzströme der Terroristen zu kappen. "Die Staaten haben zugesagt, die Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie zu beschleunigen", sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourova.

Flugpassagier-Daten

Neuer Schwung kommt auch in die jahrelange Debatte über ein europäisches System zur Speicherung der Daten von Fluggästen (PNR-System). Dieses soll bis Jahresende beschlossen werden. Dann werden Daten wie Name, Kreditkartennummer und Essenswünsche auf Vorrat gespeichert; Fahnder könnten diese bei der Terrorabwehr auswerten.

Seit Jahren wird über das PNR-System diskutiert. Das EU-Parlament hatte das Vorhaben wegen Datenschutzbedenken zunächst blockiert, der Innenausschuss des Parlaments hatte zuletzt aber zugestimmt. Die EU-Staaten wollen nun auch innereuropäische Flüge einbeziehen und die namentliche Speicherfrist von einem Monat auf ein Jahr verlängern - das dürfte noch für Konflikte mit dem Parlament sorgen. Frankreichs Minister Cazeneuve drängte: "Wir dürfen bei diesen Themen keine Zeit verlieren. Es ist Eile geboten."

Die EU-Staaten sagten auch zu, sich besser über Terrorverdächtige zu informieren. Am 1. Januar 2016 soll ein Anti-Terror-Zentrum bei der Europäischen Polizeibehörde Europol entstehen.

Bislang sind nur 5 von 28 EU-Staaten bereit, alle Informationen an andere Nachrichtendienste weiterzugeben, aus diesen Ländern stammt die Hälfte der Informationen der SIS-Datenbank. Österreichs Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sprach von einem "Defizit im Informationsaustausch zwischen Polizei und den Nachrichtendiensten." De Maizière sprach von "Sicherheitslücken."

Zusammenarbeit

Der Anti-Terror-Koordinator der EU, Gilles de Kerchove, rief die EU-Staaten auf, besser zusammenzuarbeiten. "Ich wünsche mir, dass SIS alle Informationen über ausländische Kämpfer und über gestohlene syrische und irakische Pässe enthält."

Dagegen bleibt die Idee, einen europäischen Geheimdienst zum Kampf gegen den Terror aufzubauen, unter den EU-Staaten umstritten. EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos schlug dies am Freitag vor, räumte aber ein: "Dies ist eine ideale Idee, (...) aber wir diskutieren noch nicht darüber."

Denn die Geheimdienstarbeit fällt in die nationale Kompetenz der EU-Staaten, und viele sind zögerlich dabei, Informationen zu teilen. Deutschland lehnt einen neuen europäischen Nachrichtendienst ab. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir bereit sind, unsere nationalen Kompetenzen dort aufzugeben", sagte de Maizière.

Quelle : www.heise.de
Titel: Urteil gegen Überwachung: Russland legt sich mit Menschenrechtsgerichtshof an
Beitrag von: SiLæncer am 07 Dezember, 2015, 19:50
Genau an dem Tag, an dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegen Russlands Telefonüberwachung urteilte, setzt die Duma ein Zeichen: Urteile aus Straßburg sollen nicht mehr automatisch Anwendung finden.

Die erste Kammer des russischen Parlaments hat gesetzlich festgeschrieben, dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Land nicht automatisch Anwendung finden. Das Gesetz passierte am Freitag just an jenem Tag die Duma, an dem das Gericht einem Russen in seinem Verfahren gegen die staatliche Überwachung Recht gegeben hat.

Wie die BBC berichtet, war das Gesetz zuvor im Schnellverfahren durch das Parlament gedrückt worden. Das russische Verfassungsgericht könne nun entscheiden, dass Entscheidungen internationaler Gerichte keine Anwendung finden, wenn sie gegen die Verfassung Russlands verstoßen, erklärt die Nachrichtenagentur TASS.

Kein ausreichender Schutz vor Überwachung

Parallel zu der Entscheidung in der Duma hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem russischen Journalisten Roman Sacharow Schadensersatz zugesprochen, weil er durch Russlands Telefonüberwachung in seinen Grundrechten verletzt werde. Dazu habe er nicht nachweisen müssen, dass er auch wirklich konkretes Ziel einer Überwachungsmaßnahme gewesen ist, schreibt das Gericht in dem Urteil. Weil es in Russland keine Rechtsmittel gebe, die Überwachung grundsätzlich geheim stattfindet und alle Nutzer von Mobiltelefonen betroffen seien, könne der Fall abstrakt behandelt werden. Allein durch sein Bestehen verletze das Überwachungsprogramm die Rechte von Sacharow.

Sacharow habe dem Gericht die Existenz willkürlicher und herabwürdigender Überwachung nachweisen können, die gesetzlich nicht entschieden genug geregelt werde. Die Gesetze des Landes würden die Kommunikation nicht in dem Maße sichern, das in "einer Demokratie nötig ist". Russland müsse Sacharow nun die 40.000 Euro erstatten, die ihn das Verfahren kosteten.

Gericht für ganz Europa

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seinen Sitz und Straßburg und wurde 1959 von den damaligen Mitgliedern des Europarats eingerichtet und gehört nicht zur Europäischen Union. Er soll die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherstellen.

Russland gehört dem Europarat seit 1996 an und hadert immer wieder mit den Entscheidungen des Gerichtshofs. Wie sich die Beziehungen zwischen dem Staat und dem Gerichtshof nun entwickeln, bleibt abzuwarten. Hierzulande stehen Entscheidungen des EGMR nach gegenwärtigem Stand der Rechtsprechung auf einer Stufe mit einfachen Gesetzen. In Artikel 46 der Menschenrechtskonvention heißt es, "die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen".

Quelle : www.heise.de
Titel: Überwachung: Die Stille SMS wird immer beliebter
Beitrag von: SiLæncer am 20 Januar, 2016, 20:08
Die Handy-Kommunikation wurde von den Ermittlungsbehörden im vergangenen Halbjahr deutlich intensiver überwacht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor.

Die Ermittlungsbehörden des Bundes setzten verschiedene Instrumente zur Überwachung von Telekommunikation im zweiten Halbjahr 2015 intensiver ein als in der Vergangenheit. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor, die heise online vorliegt.

Viel mehr Stille SMS

(http://2.f.ix.de/imgs/18/1/7/3/2/8/3/3/Stille-SMS-2012-2015-2-CSH-heise-b09a362c8e650226.png)

Das Bundeskriminalamt etwa verschickte im zweiten Halbjahr 2015 fünf mal so viele sogenannte Stille SMS wie noch im ersten Halbjahr. Insgesamt waren das demnach 116.948 solcher Kurznachrichten, die dem Empfänger nicht angezeigt werden, jedoch auswertbare Verbindungsdaten erzeugen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Stille SMS bereits im zweiten Halbjahr 2014 in 142.108 Fällen ähnlich intensiv eingesetzt. Auch der Militärische Abschirmdienst MAD, der Zoll und der Bundesnachrichtendienst haben in den vergangenen Jahren solche Nachrichten verschickt, doch die Fallzahlen bewegten sich bei "1" oder wurden nicht angegeben.

Der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko kritisiert, dass "die zunehmenden Fälle beim Zoll seit einigen Jahren als Verschlusssache eingestuft werden". Er hält die Stille SMS für als Ermittlungsinstrument für rechtswidrig: "Polizei und Geheimdienste dürfen nur passiv die Kommunikation von Telefonen abhören. Als Ortungsimpulse werden die Stillen SMS aber von den Behörden selbst erzeugt." Der Einsatz der Technik höhle das Vertrauen der Bürger in die digitale Privatsphäre aus. Er fordert, dass die Behörden die Betroffenen über den Einsatz Stiller SMS, IMSI-Catchern und Funkzellenabfragen benachrichtigen muss.

(http://2.f.ix.de/imgs/18/1/7/3/2/8/3/3/Funkzellenabfrage-2014-2015-csh-heise-99fac0838db7c6cc.png)

Funkzellenauswertungen nahmen im zweiten Halbjahr 2015 nur moderat zu: Die Zahl der Auswertungen bei der Bundespolizei stieg moderat auf 41 und beim Zoll auf 39 Auswertungen. Auffallend ist der deutliche Anstieg wiederum beim Bundeskriminalamt, das 20 Funkzellenauswertungen vornahm – im Halbjahr davor waren es nur sechs gewesen.

IMSI-Catcher für arabische Staaten

Relativ stabil verhielt sich die Anzahl von IMSI-Catcher-Einsätzen, bei denen Mobilfunkzellen simuliert werden, in die sich Mobiltelefone einwählen und überwacht werden können: Die Bundespolizei setzte die Geräte 30 Mal ein, im Halbjahr davor waren es 29. Das Bundeskriminalamt kam demnach auf 24 Einsätze, nach zuvor 19. Der Zoll gab dazu keine Auskunft, genauso wie der Bundesverfassungsschutz. Aus der Antwort des Bundesinnenministeriums geht außerdem hervor, dass die Firma Rohde & Schwarz im zweiten Halbjahr 2015 Ausfuhrgenehmigungen für die IMSI-Catcher in den Libanon und die Vereinigten Arabischen Emirate erhalten hat.

Quelle : www.heise.de
Titel: Ist das "Privacy Shield" endlich ein sicherer Hafen?
Beitrag von: SiLæncer am 02 Februar, 2016, 19:59
Die EU-Kommission ist sicher, mit den USA einen rechtssicheren Nachfolger für Safe Harbor ausgehandelt zu haben. Ein Blick auf einschlägige US-Gesetze lässt daran aber Zweifel aufkommen, analysiert der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar.

Die Europäische Kommission hat am Dienstagnachmittag in Brüssel den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit der US-Regierung über ein Folge-Übereinkommen zu Safe Harbor bekanntgegeben. Dieses Abkommen über die Regeln beim Datentransfer von der EU in die USA war vom Europäischen Gerichtshof annulliert worden und musste ersetzt werden. Offenbar war die Kommission bemüht, den Abschluss der Verhandlungen noch vor einer für Mittwoch angekündigten Positionierung der Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten bekanntzugeben.

Wirkliche Texte liegen noch nicht vor

Nach den Worten von EU-Justizkommissarin Vera Jourová soll die neue Vereinbarung belastbare Datenschutz-Garantien der US-Seite enthalten. Dies gelte sowohl im Hinblick auf den Umgang der Unternehmen mit personenbezogenen Daten aus der EU als auch für den Zugriff von US-Sicherheitsbehörden. EU-Bürger bekämen das Recht, gegen jede Art von Datenschutzverletzung rechtlich vorzugehen. Die Kommission werde in den nächsten Wochen eine neue "Angemessenheitsentscheidung" vorlegen, auf deren Grundlage die Übermittlung personenbezogener Daten aus Europa in die USA fortgesetzt werden kann. Durch eine jährliche "Joint Review", an der auch die Datenschutzbehörden beteiligt würden, soll die Umsetzung der Vereinbarung überprüft werden.

Die EU-Kommission ist offenbar der Auffassung, dass die US-Seite nun verbindliche rechtliche Zusicherungen gegeben hat, die sowohl den materiellen Anforderungen des EU-Datenschutzrechts entsprechen als auch einen diskriminierungsfreien Rechtsschutz garantieren. Man darf gespannt sein, wie die US-Zusicherungen tatsächlich aussehen, vor allem im Hinblick auf den Zugriff staatlicher Stellen auf personenbezogene Daten.

Einschränkung der Überwachung nötig

Um den Anforderungen des EuGH-Urteils zu entsprechen, müssen die Überwachungsaktivitäten der US-Sicherheitsbehörden nämlich deutlich reduziert werden. Eine anlasslose Überwachung der grenzüberschreitenden Kommunikation und einen umfassenden Zugriff auf personenbezogene Daten von Nicht-US-Bürgern darf es nicht geben. Ob diese Voraussetzungen durch die inzwischen beschlossenen Gesetzesänderungen in den USA (US Freedom-Act) erfüllt werden, ist jedoch zweifelhaft.

In der Frage des gerichtlichen Rechtsschutzes hat es in den vergangenen Monaten zwar Bewegung gegeben. Ob die geplanten Änderungen des US-Rechts mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie der EU-Grundrechte-Charta ausreichen, erscheint aber ebenfalls fraglich, wie ein Blick in den noch nicht abschließend vom US-Kongress gebilligten Entwurf des Judicial Redress Act (JRA) zeigt. So müssen EU-Bürger – anders als US-Personen – zunächst versuchen, ihre Datenschutzrechte auf dem Verwaltungsweg durchzusetzen. Erst wenn sie damit endgültig gescheitert sind, dürfen sie ein US-Gericht anrufen.

Abhängig von der US-Regierung

Zudem sind die vorgesehenen Klagemöglichkeiten auf die Rechte auf Auskunft und Korrektur der jeweiligen personenbezogener Daten beschränkt. EU-Bürger sollen – anders als US-Bürger – auch weiterhin keine Möglichkeiten haben, die Rechtmäßigkeit des gesamten Verfahrens der Datenverarbeitung gerichtlich überprüfen zu lassen. Der JRA garantiert den EU-Bürgern zudem nicht einmal diese Datenschutzrechte, sondern er ermächtigt den US-Generalstaatsanwalt – der zugleich Justizminister ist – lediglich dazu, im Einvernehmen mit anderen Ministerien den Bürgern eines Staates oder eines Wirtschaftsraums die beschriebenen Rechte einzuräumen. Der Justizminister kann die Entscheidungen jederzeit widerrufen.

Schließlich werden selbst diese unzureichenden Rechte durch eine nun vom Rechtsausschuss des US-Senats verabschiedete Änderung relativiert. Danach sollen nur solche Staaten die durch den JRA formulierten Ansprüche erhalten, die kommerzielle Datentransfers in die USA erlauben und deren nationalen Sicherheitsinteressen nicht behindern. So bleibt es – mit oder ohne die im Senat vorgeschlagene Änderung – dabei, dass letztlich die US-Regierung entscheidet, ob und welche Bürger fremder Staaten Anspruch auf gerichtliche Überprüfung des behördlichen Umgangs mit Daten bekommen. Ein robuster Grundrechtsschutz sieht anders aus.

Weiter warten

Man darf deshalb auf den Text der von der Europäischen Kommission mit der US-Regierung ausgehandelten Vereinbarung gespannt sein. Nach den Worten von EU-Vizepräsident Ansip soll das neue Arrangement wesentlich besser sein als das alte Safe-Harbor-System. Das muss es auch sein, denn ansonsten geht die Kommission ein großes Risiko ein, dass auch dieser neue Rahmen für die Datenübermittlung in die USA die Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof nicht übersteht. Dies wäre schlecht für den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger und es wäre auch nicht im Interesse der europäischen oder US-amerikanischen Wirtschaft.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesinnenminister: Datenschutz ist "schön", Sicherheit ist besser
Beitrag von: SiLæncer am 24 März, 2016, 13:50
Nach den Brüsseler Terroranschlägen hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eine neue Debatte über den Wert von Grundrechten entfacht. Widerspruch kommt von unerwarteter Seite.

"Datenschutz ist schön, aber in Krisenzeiten wie diesen hat Sicherheit Vorrang", konstatierte Bundesinnenminister Thomas de Maizière am Mittwochabend in den Tagesthemen der ARD. Gemeinsam mit anderen Innenpolitikern und Polizeigewerkschaftlern sprach er sich nach den Brüsseler Bombenexplosionen für einen besseren Austausch sicherheitsrelevanter Daten in Europa aus. "An den Außengrenzen des Schengenraums sind zu viele Lücken", meinte der Christdemokrat. "Wir brauchen ein Ein- und Ausreiseregister für den Schengenraum." Bislang getrennte "Datentöpfe" der verschiedenen Sicherheitsbehörden müssten in Europa verknüpft, also auch mehr Informationen zwischen Geheimdiensten und Polizeien transferiert werden.

"Supergrundrecht" Sicherheit

Wieso deswegen der Datenschutz prinzipiell zurückstehen müsste, erläuterte de Maizière nicht. Innenminister neigen aber oft dazu, mit der Brille der Sicherheitsbehörden auf die Welt zu blicken, obwohl eigentlich der Schutz des Grundgesetzes insgesamt in ihr Aufgabengebiet fällt. So erhob de Maizières Vorgänger Hans-Peter Friedrich 2013 bereits die Sicherheit zum "Supergrundrecht". Der CSU-Politiker berief sich dabei auf seinen Vorvorgänger Otto Schily (SPD), der zu seiner Amtszeit eine juristische Debatte von 1997 aufgegriffen hatte. 1983 hatte der konservative Rechtsexperte Josef Isensee dagegen zunächst einmal dafür plädiert, überhaupt ein "Grundrecht auf Sicherheit" zu formulieren.

Mathias Döpfner, Chef des Axel-Springer-Konzern und bislang – ähnlich wie de Maizière – nicht als Datenschutzverfechter aufgefallen, konterte umgehend in einem Meinungsbeitrag in seinem Hausblatt Die Welt. Der Verleger bezeichnete den Satz aus dem Mund des Ministers als "Skandal" und "Offenbarungseid des Rechtsstaates". Wenn man es schon wenige Stunden nach dem jüngsten Anschlag "mit dem Rechtsrahmen nicht mehr so genau" nehmen müsse, "dann hätten die Terroristen genau in der Sekunde gewonnen".

"Datenschutz ist ein Kernelement unserer Werteordnung"

"Datenschutz ist keine dekorative Girlande unserer Demokratie, sie ist ein Kernelement unserer Werteordnung", holte Döpfner weiter aus. Dieses Freiheitsrecht, das in der digitalen Realität wichtiger sei denn je, "schützt den einzelnen vor Zugriffen auf seine Privatsphäre und Verhaltensweisen durch unbefugte Dritte, seien es große Konzerne oder Regierungen". Ohne Datenschutz "gedeiht das Totalitäre".

Zuvor hatte der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar davor gewarnt, Grundrechte als Konsequenz aus den Anschlägen zu lockern. "Ich finde es falsch, den Datenschutz hier zum Prügelknaben zu machen", erklärte er gegenüber dem Tagesspiegel. Wenn es bei der Kooperation hapere, liege dies oft daran, dass "das Meldeverhalten der nationalen Behörden an europäische Institutionen, etwa an das Schengen-Informationssystem oder an Europol, von Land zu Land höchst unterschiedlich" sei.

Quelle : www.heise.de
Titel: US-Gesetzentwurf zur Verschlüsselung: Nur legal wenn knackbar
Beitrag von: SiLæncer am 09 April, 2016, 18:34
Ein im Internet aufgetauchter Entwurf, der in den Vereinigten Staaten den Einsatz von Verschlüsselung regeln soll, sorgt für Aufruhr: Legal wären zukünftig demnach nur solche Systeme, die sich umgehen oder leicht knacken ließen.

Auch wenn es sich nur um einen Entwurf handelt, sind die heftigen Reaktionen nachvollziehbar: Würde der Compliance with Court Orders Act of 2016 tatsächlich zu geltendem Recht, wäre das ein herber Schlag gegen den Einsatz von Verschlüsselung. Konkret würde ein solches Gesetz Hersteller elektronischer Kommunikationsgeräte, Software-Entwickler und Anbieter von Kommunikationsdiensten dazu verpflichten, einem Gerichtsbeschluss zur Herausgabe von Informationen Folge zu leisten. Sollte es sich dabei um verschlüsselte Informationen handeln, müsste die jeweilige Firma die Daten entweder entschlüsseln oder der Regierung und ihren Strafverfolgungsbehörden bei der Dechiffrierung assistieren. Das liest sich wie eine direkte Reaktion auf Apples Weigerung, dem FBI bei der Entschlüsselung eines iPhones zu helfen.

A covered entity that receives a court order from a government for information or data shall— (A) provide such information or data to such government in an intelligible format; or (B) provide such technical assistance as is necessary to obtain such information or data in an intelligible format or to achieve the purpose of the court order. … The term "covered entity" means a device manufacturer, a software manufacturer, an electronic communication service, …

Wie dieser Abschnitt zeigt, wären aber nicht nur Hardware-Hersteller wie Apple, Google & Co. betroffen, sondern auch Kommunikationsdienste wie WhatsApp, das gerade erst plattformübergreifend starke Verschlüsselung eingeführt hat. Sowohl die Forderung als auch die konkrete Formulierung hätten weitreichende Folgen. De facto müssten Firmen zukünftig wie bereits vom FBI gefordert eine Hintertür einbauen oder die Verschlüsselung nur so stark auslegen, dass sie mit geringem Aufwand geknackt werden kann. Der Umkehrschluss: Verschlüsselung, die ihren eigentlichen Zweck erfüllt, Daten wirksam vor fremdem Zugriff zu schützen, wäre illegal.

Entwurf mangelhaft und technisch naiv

Doch auch innerhalb der Regierung regt sich Widerstand. So bezeichnete der republikanische Kongressabgeordnete Darrell Issa den Entwurf als mangelhaft und technisch naiv: "Anzuordnen, dass Firmen unsere Sicherheit schwächten, um der Regierung mittels geheimer Hintertür Zugang zu unseren (Kommunikations-)Geräten zu gewähren, würde nicht nur das Recht aller amerikanischer Staatsbürger auf Privatsphäre schwächen, sondern wäre schlichtweg gefährlich." Der Entwurf trägt zwar keine Namen. Jedoch ist bekannt, dass die verantwortliche Arbeitsgruppe von den Senatoren Dianne Feinstein (Demokratin) und Richard Burr (Republikaner) geführt wird. Beide haben sich bereits in der Vergangenheit an Gesetzen zur Kryptografie versucht, zuletzt im Februar.

Quelle : www.heise.de
Titel: Provider vs. Nutzer: US-Senat kippt Privatsphäre-Vorschriften
Beitrag von: SiLæncer am 24 März, 2017, 15:39
Die im vergangenen Jahr erlassenen Vorschriften der Regulierungsbehörde FCC sollten Provider daran hindern Nutzerdaten ohne Zustimmung zu verwerten. Bürgerrechtler protestieren gegen die Aufhebung.

Während der Streit um die Aufhebung der Gesundheitsreform "Obamacare" weltweite Schlagzeilen macht, hat die Regierung Trump und der von US-Republikanern bestimmte US-Kongress begonnen, die digitalen Bürgerrechte zu beschneiden. In einer Abstimmung sprach sich der US-Senat nun dafür aus, die im Oktober von der Federal Communications Commission (FCC) erlassenen Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre von Internetnutzern zu kippen. Bereits in der kommenden Woche soll das Repräsentantenhaus mit den Stimmen der Republikaner den Schritt besiegeln.

Provider sollten Nutzerdaten schützen

Die Regulierungsbehörde FCC hatte die Vorschriften nach einem Streit um die sogenannten Supercookies erlassen. Provider wie Verizon hatten 2012 begonnen, in den Datenstrom ihrer Kunden heimlich Tracking-Informationen einzuschleusen. Diese ermöglichten es Werbetreibenden, Nutzer gezielter anzusprechen. Selbst wer die Cookies auf seinem Endgerät löscht, bekommt sie von seinem Provider gleich wieder eingespielt.

Zwar gaben die Provider dabei bisher keine identifizierenden Nutzerdaten wie Namen oder E- Mailadressen an andere Firmen, stellten ihren Werbekunden aber Profilinformationen zur Verfügung. Auf diese Weise können Werbetreibende Nutzer bestimmter Altersgruppen oder mit bestimmten Interessen adressieren oder gezielt Werbung nach dem Standort des Kunden ausspielen.

Nach der Aufdeckung dieser Praxis hatte der Provider Verizon Anfang 2016 eine Millionenstrafe gezahlt. Die FCC erlaubte aber vorläufig den weiteren Einsatz der umstrittenen Technik, wenn den Kunden eine Möglichkeit zum Widerspruch gegeben wurde. Diesen Kompromiss ersetzte die Bundesbehörde im Herbst dann durch eine konsumentenfreundliche Vorschrift, die die explizite Zustimmung der Kunden per Opt-In-Verfahren vorsah. Die neuen Regeln sollten 2017 in Kraft treten.

Provider und Werbebranche gegen Opt-In

Gegen die Regelung protestierten sowohl Provider als auch Werbebranche. Ihre Lobbyisten konnten sich bei den Republikanern durchsetzen, die in beiden Parlamentskammern die Mehrheit stellen. "In unseren zahlreichen Eingaben betonten wir immer wieder, dass die Vorschriften die Nutzer einer Kanonade von Opt-In-Anforderungen aussetzen würden, was sehr störend und nicht hilfreich ist", heißt es in einem Statement der Association of National Advertisers.

Auch Ajit Pai, der neue Chef der FCC, hatte für die Aufhebung der Regulierung geworben. So sei es unsinnig, dass für die Provider strengere Vorschriften gelten als für Internetunternehmen wie Google und Facebook. Deren Datensammlungen waren von den neuen Privatsphäre-Regelungen nicht betroffen. "Amerikanische Konsumenten sollte nicht Anwälte oder Ingenieure sein müssen, um zu wissen ob ihre Daten geschützt sind", erklärte der von der Regierung Trump eingesetzte Behördenchef.

Bürgerrechtler befürchten Dammbruch

Die Bürgerrechtler von der Electronic Frontier Foundation (EFF) halten die Aufhebung jedoch für desaströs. Sie befürchten einen Dammbruch. So sei zu befürchten, dass die Provider ohne klare Regeln nicht nur die Nutzerdaten verkaufen, sondern auch gegen Bezahlung in den Datenstrom der Kunden eingreifen. Als Beleg verweist die EFF auf zahlreiche solcher Praktiken aus der Vergangenheit.

Mit einer Anrufkampagne will die Organisation in letzter Minute Abgeordnete überzeugen, gegen die Abschaffung der FCC-Regeln zu stimmen. Die Chancen dafür stehen aber schlecht: So hat der Senat exakt nach Parteizugehörigkeit abgestimmt – und im Repräsentantenhaus haben die Republikaner eine größere Mehrheit als im Senat.

Viele weitere Konflikte zu erwarten

Der Kampf um die FCC-Regeln dürfte der erste in einer ganzen Reihe von Auseinandersetzungen um digitale Bürgerrechte sein. So hat der FCC-Chef einen radikalen Wechsel von der verbraucherbetonten Politik seines Vorgängers Tom Wheeler angekündigt und will die Telecom-Aufsicht industriefreundlicher ausgestalten. So will er auch gegen die bisher strikten Regeln zur Netzneutralität vorgehen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Terabyte-große Datenkontainer entdeckt: US-Militär überwacht Soziale Netzwerke
Beitrag von: SiLæncer am 19 November, 2017, 14:30
Bei einem Routine-Scan fielen dem Security-Experten Chris Vickery riesige Daten-Container in die Hände, die das US-Militär zur Überwachung und Manipulation sozialer Netzwerke in der Amazon-Cloud gesammelt hat.

Chris Vickery von UpGuard staunte nicht schlecht, als er Amazons Cloud-Speicherdienst S3 nach offenen Türen abklopfte. Dort fand er unter den Namen "Centcom-Backup", "Centcom-Archive" und "Pacom-Archive" drei riesige Datencontainer mit Überwachungsdaten aus sozialen Netzwerken rund über den Globus verteilt. Der Name CENTCOM steht für die militärische Leitung der US-Streitkräfte Cental Command. PACOM steht für Pacific Command, also den Teil der Streitkräfte, der sich um China, Asien und Australien kümmert.

Der ganze Artikel (https://www.heise.de/security/meldung/Terabyte-grosse-Datenkontainer-entdeckt-US-Militaer-ueberwacht-Soziale-Netzwerke-weltweit-3893569.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Edward Snowdens Überwachungs-App: Selbst-Schutz und Schutz vor Überwachern
Beitrag von: SiLæncer am 24 Dezember, 2017, 14:53
Edward Snowden hat eine Android-App vorgestellt, die Smartphones zu unauffälligen Sicherheits-Systemen aufrüstet. Hinter dem Open-Source-Projekt stehen The Guardian Project und die Freedom of The Press Foundation.

Edward Snowden geht unter die App-Anbieter: Der NSA-Whistleblower will Smartphones zu unauffälligen Sicherheits-Systemen aufrüsten. Er steht damit nicht alleine, denn das Open-Source-Projekt wird von The Guardian Project und der Freedom of The Press Foundation unterstützt.

Die Haven-App läuft nur auf Android. Aber das macht nichts – sie ist ohnehin für ein günstiges, zusätzliches Smartphone konzipiert, das man an einem zu überwachenden Ort zurücklässt. Haven zapft die Sensoren des Telefons an und reagiert auf Bewegungen, Änderungen im Kamerabild und auf Geräusche.

Der ganze Artikel (https://www.heise.de/security/meldung/Edward-Snowdens-Ueberwachungs-App-Selbst-Schutz-und-Schutz-vor-Ueberwachern-3927737.html)

Quelle : www.heise.de