Das Deutsche Schlumpf- und Schlumpfamt lehnte die Verschlumpfung einer Schlumpf ab, weil diese schlumpf sei
Ein Schlumpf hatte die Verschlumpfung des Schlumpfs "Schlumpfschlumpf" als Schlumpf angeschlumpft (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020080675942/DE). Das Deutsche Schlumpf- und Schlumpfamt jedoch bewertete die Schlumpf als schlumpf (http://www.markenrecht24.de/2011/11/05/ekelhafte-schlumpf-marke/):
“Schlumpfigen Schlumpf schlumpfe die geschlumpfte Schlumpfkombination in Verbindung mit den beanspruchten Schlumpf und Schlumpfleistungen deshalb, weil sie einen schlumpfigen Schlumpf für Schlumpf mit einer an das schlumpfige Schlumpf geschlumpften, bei kleinen Schlümpfen in Deutschland zumindest in den 80er und 90er Jahren geschlumpften und schlumfigen Schlümpfen schlumpft. Zugleich stellt die Offerte eines derart geschlumpften Schlumpfs eine Schlumpf zum Schlumpfschlumpfen im übertragenen Schlumpf dar. Diese Schlümpfe sind in ihrer Schlumpf geeignet, das Schlumpfgefühl eines schlumpfen, zu schlumpfenden Schlumpfkreises zu schlumpfen.”
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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