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Generelles => # Klatsch & Kotz...Off-Topic => Thema gestartet von: SiLæncer am 10 November, 2011, 12:30
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Mal wieder ein Video für euch. Und ja, es betrifft euch alle. Während ihr, die ihr vielleicht eine höhere Affinität zu Computern besitzt, als der Durchschnitts-Benutzer über Titelthemen in Computer-Zeitschriften a la “1000 geile Tricks für Windows, die sie garantiert nicht kannten”, “So machen Sie ihren PC 500% schneller”, “Die geheimen Tricks der Raubkopierer”, und “So laden Sie alle Filme illegal aus dem Netz” bestenfalls lachen können, wird der Otto-Normal-Benutzer vielleicht angesprochen und so zum Kauf der Zeitschrift animiert. ZAPP hat gestern einen Beitrag dazu gebracht (http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/zeitungen_zeitschriften/computerzeitschriften101.html) – knapp 8 Minuten, die ihr sehen solltet.
Ganz interessant und es wirft die Frage auf: darf ich auf illegale Möglichkeiten hinweisen? In Foren ? Als Blogger? Als Redakteur einer Zeitschrift? Was meint ihr?
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MMn ist es mehr als illegal, wenn man seine Leser auf diese Portale aufmerksam macht und dann noch verharmlost. Aufklären wäre ja ok, aber da geht doch jeder einen Schritt weiter. Warum? "Die anderen machen es doch auch und wenn wir es nicht machen, dann verkaufen wir weniger Exemplare."
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das ist wie der blanke Busen oder die schaurige Mordstory auf einigen TAGESZETUNGEN. ;D
Ohne knalligen Aufmacher lassen sich die Pseudo-Fachzeitungen nicht mehr verkaufen.
Und ein bisschen illegal zieht immer.
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...es wirft die Frage auf: darf ich auf illegale Möglichkeiten hinweisen? In Foren ? Als Blogger? Als Redakteur einer Zeitschrift? Was meint ihr?
Du?
Nein, besser nicht.
Du kannst Dir nämlich weder eine eigene Rechtsabteilung noch eventuelle Geldstrafen leisten.
Und egal wo unser Server gerade steht, für Dein Tun hierzulande gilt (auch) deutsches und EU-Recht.
Deine wahre Identität wird sich auch weder vor Behörden noch vor Rechteverwaltern oder Abmahnprofis dauerhaft verschleiern lassen.
Erinnere dich einfach derer Methoden...
Na gut, relativieren wir das mal etwas.
Es ist sicher möglich, über das Vorhandensein gewisser Schliche oder Hilfsmittel journalistisch zu berichten.
Aber jeder Ruch von Beihilfe oder Anstiftung muss vermieden werden.
Es ist absolut unnötig, Links zu illegaler Software zu setzen.
Wer unbedingt ein Produkt Bladiblubb erwerben will, der kann es ja selbst versuchen, bladiblubb.com anzusteuern, oder einmal kurz Google quälen.
Und Freischalt-Tricks sind heute meist nicht mehr so banal wie regdone=1 damals bei Win98.
Aber Anleitungen zu komplexeren Handlungen entspringen in den Augen des Rechtssystems eher strafverschärfender krimineller Energie als dem spontanen Geistesblitz.
Jedenfalls macht es aus meiner Sicht keinen Sinn, irgendjemand heutzutage noch Tips zur Beseitigung hüpfender Kästchen zu geben, wenn der ein paar Euros sparen kann, aber der Tipgeber anschließend in den Knast oder die Privatinsolvenz geht,,,
Es geht dann ja nicht nur um eine umgangene Lizenz, sondern um viele, dazu die Kosten eines Rechtsstreits und eventuell auch noch um Schadenersatz für nötig gewordene Systemumstellungen und allerlei damit verbundene Kosten.
Für einen PC-Blöd-Verlag sind die Verhältnisse anders.
Der kann erhoffte Umsatzsteigerungen mit möglichen Folgekosten gegenrechnen und notfalls einen Redakteur verantwortlich machen und feuern.
Und im Extremfall macht der das Blatt dicht und bringt dann PC-Krass neu auf den Markt...