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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # News & Infos zu Kino/TV/Radio => Thema gestartet von: spoke1 am 28 März, 2011, 10:52
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Bei den LKW-Fahrern wird SABAM keine Freunde finden
Die belgische Verwertungsgesellschaft SABAM hat mit einer neuen Forderung die Gemüter erregt. Um den steten Fluss an Einnahmen sicherzustellen, sollen nun auch LKW-Fahrer Lizenzgebühren für Musik bezahlen, wenn sie diese in der Fahrerkabine hören.
Lizenzgebühren fürs Radiohören in einem Fahrzeug? Was auf den ersten Blick absurd klingt, hat die belgische Verwertungsgesellschaft SABAM ganz oben auf ihre Liste gesetzt. Natürlich hat man es nicht auf die privaten Radionutzer in ihren PKWs abgesehen. Deren Musiknutzung ist schließlich vom Urheberrecht abgedeckt. Vielmehr hat man sich auf LKW-Fahrer eingeschossen.
Da das Führerhaus eines LKWs praktisch ein Arbeitsplatz sei, müssten für diesen Lizenzgebühren abgeführt werden, sobald darin ein Radio gebührenpflichtige Musik abspielt. So will es das belgische Urheberrecht. Theoretisch könnte man diese Forderung auch über LKWs hinaus erweitern. Praktisch jeder Außenvertreter, der in seinem Firmenfahrzeug Radio hört, wäre damit gebührenpflichtig.
So abwegig die Idee aber auch klingen mag. SABAM meint es mehr als nur todernst. Nachdem sich mehrere Politiker sehr abwertend über diesen Vorschlag geäußert hatten, reagierte die Verwertungsgesellschaft etwas ungehalten. Man erklärte, dass man von jedem Geld fordern könne, der während der Arbeit Musik hört. Egal ob die Person in einem Büro oder in einem LKW sitzt.
Die belgische Abgeordnete Maggie De Block kommentierte SABAMs Idee mit den Worten "völliger Schwachsinn". Die LKW-Fahrer würden sich weit mehr für die Radiomeldungen interessieren, um Gefahrenquellen oder Staus zu umgehen. SABAM teilt diese Ansicht nicht. Nach deren Ansicht "profitieren" die LKW-Fahrer davon, dass sie kostenlos Musik hören können.
So erschreckend das Ganze auch wirken mag: Rein rechtlich betrachtet liegt SABAM völlig im Recht. Die Frage ist jetzt nur, ob man davon auch wirklich Gebrauch macht.
Quelle: gulli (http://www.gulli.com/news/belgien-truckfahrer-sollen-musiklizenz-erwerben-2011-03-27)
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Hier in Deutschland ist das Autoradio im überwiegend beruflich genutzten Fahrzeug, PKW wie LKW, schon ewig voll und separat gebührenpflichtig.
Selbst wenn das Fahrzeug nur regelmässig für den Arbeitsweg genutzt wird...
Das gilt allerdings nicht für Kofferradios oder ähnliche nicht fest installierte Empfänger, sofern diese regelmässig auch zuhause und / oder anderswo genutzt werden und daher von für dort entrichteten (oder befreiten) Gebühren abgedeckt sind. Und zwar selbst dann, wenn eine fest im Fahrzeug verbaute Verstärker- oder Lautsprecheranlage angesteckt wird, oder die fest verbaute Fahrzeug-Antenne.
Allerdings muss tatsächlich der Empfänger tragbar sein, nicht nur das Bedienteil, und eben auch wirklich ausserhalb nutzbar.
So wäre es auch gebührenmässig nicht zu beanstanden, sein Handy mit UKW über den Kopfhöreranschluss mit dem Line-In eines KFZ-Verstärkers zu verbinden, nur wäre der Empfang wohl nicht eben prickelnd, weil dann das Anschlusskabel als Antenne dient. Eine Antennenweiche für den Zweck habe ich noch nicht gesehen, wäre aber einfach realisierbar.
Aus diesen Gründen plädiere ich schon lange für echt mobile persönliche Universal-Empfangsteile, die am Ort der Wahl gerne ähnlich einem I-Pod angedockt werden könnten.
Die Industrie interessiert sich aber anscheinend nicht sonderlich für das Thema.
p.s.
Natürlich gebe ich hier keinen Rechtsrat, sondern schildere nur meine laienhafte und persönliche Sicht der Dinge.
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das stimmt schon mit der gebührenpflicht. In Belgien wird das normalerweise mit den Steuern erhoben.
Die Aufregung in Belgien ist aber darin begründet, das zusätzlich zur gebührenpflicht auch noch die SABAM abgreifen will.
um zu verdeutlichen mal deutschland und belgien gegenübergestellt
Deutschland Belgien
GEZ Finanzamt
GEMA SABAM
Ich denke, das es auch in Deutschland einen Aufschrei geben würde, wenn plötzlich die GEMA Gebühren für die gewerbliche Nutzung im LKW aufruft.
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Also geht's gar nicht um Radio, denn die Urheberrechtsabgaben zur Verbreitung obliegt den Sendern und wird über die Rundfunkgebühren ausgeglichen.
Anscheinend sind alle Wiedergabewege gemeint, insbesondere als Konserve.
Somit würde, wie in jeder Kneipe, auch das Kassettendeck oder der MP3-Player oder das Multimedia-Handy abgabepflichtig werden sollen.
Das entscheidende Merkmal fehlt hier aber, die öffentliche Aufführung.
Ausserdem gibt es schon längst pauschale Abgaben für die Nutzung der Privatkopie, in Form von Abgaben auf Geräte und Ton- / Datenträger.
Ich mag auch nicht glauben, dass man wirklich von gewerblicher Nutzung reden kann, denn die gilt ja für das auf dem Bock verzehrte Brötchen oder den Kaffee ebensowenig.
Mit diesem Verbrauch wird kein Gewinn erzielt, weshalb er auch nicht von der Steuer abgesetzt werden kann.
Mag aber auch sein, dass es am Ende nur darum geht, den Rechtsanwälten und Gerichten Arbeit zu verschaffen...
BTW, Rundfunkgebühren per Finanzamt, das droht hier ja auch, über die geplante Haushaltsabgabe.