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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # News diverses ... => Thema gestartet von: SiLæncer am 30 November, 2009, 23:04

Titel: Elena: Wer streikt, wird erfasst
Beitrag von: SiLæncer am 30 November, 2009, 23:04
Eine neue bundesweite Datenbank sorgt momentan für Wirbel. Datenschützer und Gewerkschaften schlagen Alarm. Was verbirgt sich hinter "Elena"?

Elektronischer Einkommensnachweis - kurz Elena. Der harmlose Name der Datenbank ist alles, aber sicher nicht Programm. Ab dem 1. Januar 2010 soll das System in Betrieb genommen werden. Die Gewerkschaften sowie Datenschützer befürchten eine Katastrophe. Das System soll alles leichter machen. Wie so oft. Arbeitgeber geben darin sämtliche Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer an. Diese werden zentral bei der Deutschen Rentenversicherung gespeichert.

Ab dem Jahr 2012 sollen anhand dieser Datensätze dann etwaige Sozialleistungen beantragt werden können. Sei es nun Wohngeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld. Alles soll schnell und einfach gehen. Ohne Papierkram. Digital eben. Was nett klingt, ist jedoch eine Mogelpackung. Aus den Datensätzen lässt sich nämlich weit mehr ableiten, als nur der Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Ganze 40 Seiten umfasst der Katalog, den Arbeitgeber abhandeln müssen. Darin festgehalten sind sämtliche Bestandteile, die sie über ihre Arbeitnehmer angeben müssen. Neben den klassischen Angaben wie Name, Geburtsdatum und Anschrift gibt es auch andere Felder. Diese tragen Bezeichnungen wie "Fehlzeiten" oder sind per "Ja/Nein" Abstimmung zu beantworten.

Hat ihr Mitarbeiter an einem Streik teilgenommen? Ja.

Dass diese Daten weit über ein Mindestmaß hinausgehen, wird inzwischen nicht mehr bezweifelt. Schließlich hört es mit Fehlzeiten und Streiks nicht auf. Weitere Details sollen festgehalten werden. Hat der Mitarbeiter eine Abmahnung erhalten? Hat sich der Mitarbeiter ein fehlerhaftes Verhalten zuschulden kommen lassen?

Alles Fragen, die zur Berechnung von Sozialleistung eigentlich nur eines sind: Völlig unbedeutend. Erhoben werden sie dennoch. Die Gewerkschaft verdi läuft dagegen Sturm. "Das ist ein absoluter Skandal. Ich bin schockiert, dass solche Daten zentral gelagert werden", attestiert Werner Filipowski, der Vize-Vorsitzende des Verdi-Gewerkschaftsrats.

Besonders bedenklich sei der Sachverhalt, dass der Arbeitgeber über Kündigungs- und Abmahngründe Auskunft geben soll. Der betroffene Arbeitnehmer kann sich dazu nicht äußern. Seitens der Behörden versucht man etwaige Besorgnis als unhaltbar abzustempeln. Von der Bundesagentur für Arbeit hört man lediglich, dass Kenntnisse über "vertragswidriges Verhalten" wichtig seien. Schließlich könne es dann eventuell eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld geben.

Die Erfassung von streikenden Mitarbeitern geschehe auch nur aus einem Grund: Es ist zu deren Bestem. Schließlich würden nur "rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen" zur sozialversicherten Beschäftigungszeit zählen. Überhaupt müsse man sich keine Sorgen machen. Die Daten von Elena seien sicher. Eine Abfrage finde nur bei Leistungsanträgen statt. Nur die zuständige Stelle könnte dann darauf zugreifen, aber auch nur wenn der Arbeitnehmer zustimmt. Die Arbeitgeber kommen an die Daten nicht heran, so eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: Elena: Wer streikt, wird erfasst
Beitrag von: Jürgen am 01 Dezember, 2009, 00:37
Ob ich streike, geht den Staat überhaupt nichts an.
Den Sachbearbeiter von Arbeitsagentur oder Arge oder Jobcenter schon überhaupt nicht.
Das Streikrecht ist ein von der Verfassung garantiertes Grundrecht.
Der Staat hat sich da überhaupt nicht einzumischen.

Und es gibt ganz sicher keinen Zusammenhang von Streikrecht und internationalem Terrorismus, auch wenn Arbeitgeberpräsidenten oder andere fette Bonzen uns das gerne glauben machen wollen...

Wehret den Anfängen, schasst endlich die Verfassungsfeinde in Ämtern und wirtschaftlichen Machtpositionen   >:(
Titel: Arbeitsministerium will bei Elena nachbessern
Beitrag von: SiLæncer am 02 Januar, 2010, 14:33
Nach Kritik am Datenerfassungs- und Vernetzungsprogramm "Elena" will das Bundesarbeitsministerium nachbessern. "Wir werden nur die zur Berechnung von Sozialleistungen zwingend erforderlichen Informationen speichern. Der entsprechende Datenfragebogen wird in Kürze überarbeitet", sagte ein Sprecher von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Samstag). Eine direkte Zuordnung von Streiktagen eines Beschäftigten soll dabei unmöglich gemacht werden.

Beim Elektronischen Entgeltnachweis "Elena", der zum Jahreswechsel in die Tat umgesetzt wurde, sollen die Arbeitgeber schrittweise Daten über Beschäftigungsdauer und Einkommen ihrer Mitarbeiter an einen zentralen Datenspeicher senden. Ab 2012 sollen die Sozialbehörden dann auf Basis dieser Daten Leistungen auszahlen oder verweigern. Kritik entzündete sich unter anderem daran, dass Elena auch erfasst, wann ein Arbeitnehmer legal oder illegal gestreikt hat, ob er schon einmal eine Abmahnung erhalten hat und was gegebenenfalls Kündigungsgründe waren.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat sich kürzlich den Bedenken von Datenschützern gegen die seit dem 1. Januar geltende zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten angeschlossen. "Ein ursprünglich sinnvolles Projekt wird durch eine aberwitzige Datensammelwut ins absolute Gegenteil verkehrt", sagte Verdi-Chef Frank Bsirske. Verdi prüfe "sämtliche Klagemöglichkeiten gegen diesen Datenkatalog".

Sinn mache Elena, wenn Beschäftigte nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber vorstellig werden müssten, weil sie etwa Wohngeld beantragen wollten. Das gehe den Chef nichts an. Aber inzwischen umfasse die Liste der zu meldenden Daten ganze 41 Seiten, darunter Angaben zu Kündigungen, Abmahnungen und Entlassungsgründen. "Das hebelt jeden Persönlichkeitsschutz aus und ist inakzeptabel", betonte Bsirske. Er äußerte die Erwartung, dass die Bundesregierung den Datenbogen unverzüglich überarbeite.

Zuvor hatte bereits der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar Bedenken gegen Elena geäußert. Dabei würden höchst sensible Daten abgefragt und die Grenze der Zulässigkeit überschritten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Wird Elena auf Zwangsdiät gesetzt?
Beitrag von: SiLæncer am 06 Januar, 2010, 10:19
Ursula von der Leyen will beim Streit um die zentrale Speicherung von Einkommensdaten einlenken

Das neue Jahr hat mit einem datenschutzrechtlichen Paukenschlag begonnen. Während sich Politik und Medien in bizarren Scheingefechten über die sogenannten Nacktscanner ergehen, nahm am Neujahrstag weitestgehend unbeachtet auch eine Datenbank namens Elena ihren Betrieb auf. Was zunächst nach einem sympathischen Mädchennamen klingt, ist bei näherer Betrachtung ein gänzlich unsympathisches Datenmonster. Hinter dem Kürzel Elena verbirgt sich der elektronische Entgeltnachweis, eine Datenbank, die sensible Informationen von rund 40 Millionen Deutschen zentral speichert. Nach harscher Kritik aus den Reihen der Datenschützer, der Gewerkschaften und der Politik, will das Arbeitsministerium nun die Datensätze verschlanken - ob diese Ankündigung auch sinnvoll in die Tat umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Noch sind Zweifel an derartigen Lippenbekenntnissen mehr als berechtigt.

Die Ich-weiß-fast-alles-Datenbank

Seit Jahresbeginn wird Elena von den Arbeitgebern mit einem schieren Wust an Daten gefüttert. Wenn die Datenbank 2012 ihren Dienst aufnimmt, wird sie auf dem Gebiet der Arbeitsverhältnisse ein beinahe allwissender Koloss sein. Elena weiß nicht nur, was jeder Arbeitnehmer, Beamte, Richter oder Soldat verdient - die Datenbank weiß auch, wann - und wenn ja, wie oft - man sich krank gemeldet hat, wann - und wenn ja, wie oft - man erlaubt oder unerlaubt gestreikt hat, wann - und wenn ja, warum - man eine Abmahnung kassieren musste und warum man entlassen wurde. Diese Informationen stehen zwar offiziell nur autorisierten staatlichen Stellen zur Verfügung, doch alleine Quantität und Qualität der erhobenen Datensätze laden förmlich zum Missbrauch durch professionelle Datenhändler ein. Wer hat eigentlich ein Interesse an einem Zentralregister, in dem auch Fehlzeiten, Abmahnungen und Kündigungsgründe gespeichert werden?

Eigentlich sollte das Elena-Verfahren, das ursprünglich einmal unter dem Schlagwort "Jobcard" diskutiert wurde, Bürokratie abbauen und Effizienz fördern - doch was als durchaus sinnvolles Projekt begann, nahm über die Zeit hin erschreckende Formen an. Als Vater von Elena gilt der umtriebige, ehemalige VW-Personalvorstand und Schröder-Intimus Peter Hartz. Als er der rot-grünen Bundesregierung die Ergebnisse der nach ihm benannten Hartz-Kommission übergab, war auch das "Aktionsprogramm Informationsgesellschaft" ein Bestandteil des Forderungskatalogs. Die "Jobcard" sollte Bürokratie abbauen und aufgrund ihrer Zertifizierung nebenbei auch den Handel im Internet stärken. Es gibt rund 180 Antragsarten, für die man heute eine Bescheinigung vom Arbeitgeber benötigt. Dazu zählen nicht nur Anträge auf Arbeitslosengeld, sondern auch Anträge für Wohngeld, Prozesskostenbeihilfe, Kindergeld oder die Kostenerstattung für einen Kita-Platz. Die Idee der Hartz-Kommission war simpel - warum ersetzt man diese Anträge in Papierform nicht einfach durch ein elektronisches Informationssystem, das die Personalabteilungen entlastet und dem Bürger so manchen unnötigen Gang zum Amt abnimmt?

Datenmissbrauch ante portas

57 Seiten stark ist der Datenkatalog, den Arbeitgeber von diesem Jahr an das Zentralregister übermitteln müssen. Neben den Daten, die auch auf jeder Lohnbescheinigung stehen, enthält Elena jedoch auch sensible Daten, die zwar von einigen Ämtern für besondere Entscheidungen auch schon heute in schriftlicher Form angefordert werden können, die aber in einer zentralen Datenbank aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eigentlich nichts zu suchen haben.

So findet sich auf Seite 25 des Fragebogens beispielsweise die Angabe nach Fehlzeiten und dem Grund für diese. Natürlich werden diese Daten nach gültiger Rechtslage beispielsweise von der Arbeitsagentur für mögliche Sanktionen gegen einen Antragsteller benötigt - aber aus welchem Grund werden sie auch von Arbeitnehmern gespeichert, die diesen Antrag überhaupt nicht stellen wollen? Und warum werden diese Daten von Beamten oder Richtern erhoben, die noch nicht einmal einen Rechtsanspruch auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld haben? Auch die Angaben auf den Seiten 26 und 47, auf denen nach dem Streikverhalten von Arbeitnehmern und Abmahnungen gefragt wird, bieten alleine aufgrund ihrer seltenen Nutzung kaum einen Vorteil für die Ämter, dafür aber ein exorbitantes Missbrauchspotential. Was würde ein großer Arbeitgeber für einen Datensatz bezahlen, aus dem er schlussfolgern kann, ob ein Interessent für einen Arbeitsplatz ein streiklustiger Quartalskranker ist, der auch schon mal eine Abmahnung wegen aufrührerischen Verhaltens bekommen hat, oder ob er ein folgsames Schaf ist, das selbst erkältet seinen Dienst tut?

Hätte sich die Politik für eine durchdachte, schlanke Lösung entschieden, die gegen potentiellen Missbrauch geschützt wäre, hätte die "Jobcard" auch eine echte Innovation sein können. Warum sollte ein Arbeitnehmer eigentlich für einen Antrag auf Wohngeld in entwürdigender Art beim Arbeitgeber vorsprechen müssen, um sich den Antrag vom Amt ausfüllen zu lassen? Mit einer schlanken "Jobcard" würde der Sachbearbeiter auf dem Amt mit der Einwilligung des Antragstellers schnell und unkompliziert Zugang zu den relevanten Daten bekommen, die auch auf der Lohnbescheinigung oder dem Finanzamtsbescheid zum Steuerjahresausgleich stehen. Wenn man die Bürokratie wirklich entlasten wollte, könnte man allerdings auch ganz einfach die Anzahl der Bescheinigungen absenken und diverse Leistungen gegen Vorlage eines Einkommensbescheides vom Finanzamt zur Verfügung stellen.

Aber eine solche Low-Tech-Lösung wäre einer Informationsgesellschaft wohl nicht angemessen. Daher basiert die Technik hinter der "Jobcard" auch auf einem - auf dem Chip integrierten - Zertifikat zur Erstellung qualifizierter Unterschriften. Solche Karten sind heutzutage noch kaum verbreitet und hätten vor allem für Anbieter im Internet einen unschätzbaren Vorteil, da sie eine rechtsgültige Unterschrift ersetzen können. Offen ist jedoch, wer diesen unfreiwilligen Zertifizierungswahn bezahlen soll. Das Bundeswirtschaftsministerium sieht im Regelfalle vor, dass die Kosten vom Arbeitnehmer getragen werden. Wenn tatsächlich einmal 40 Millionen Chipkarten ausgestellt werden, würden sich die jährlichen Kosten zwar "nur" im einstelligen Eurobereich bewegen, aber warum sollte der Arbeitnehmer die Kosten für ein Verfahren übernehmen, das zuallererst den Arbeitgeber entlastet?

Milchmädchenrechnung

Wenn die Regierung von einem Einsparvolumen von bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr spricht, ist jedoch Vorsicht geboten. Die Grundlage dieser Kalkulation bezieht sich darauf, dass möglichst viele Antragsvorgänge durch Elena übernommen werden und die dadurch eingesparte Zeit auch tatsächlich anderweitig genutzt werden kann. Wer die tägliche Arbeit in der Personalabteilung eines mittelständischen Betriebes kennt, wird diese Kalkulationsgrundlage allerdings anzweifeln. Kleine Betriebe haben meist eine, mittlere Betriebe zwei oder drei Fachkräfte für die Lohnbuchhaltung. Es ist natürlich absurd, anzunehmen, dass die Zeitersparnis, die bei solchen Betrieben pro Jahr im ein- bis zweistelligen Stundenbereich anfallen würde, in irgendeiner Form Kosten reduzieren würde. Zunächst einmal ist das Gegenteil ist der Fall, da sowohl die Hardware, als auch die Personalschulung für das Elena-Verfahren hier voll zu Buch schlagen. Wenn Elena wie geplant 2012 tatsächlich von den Ämtern eingesetzt wird, sollen zunächst einmal ganze fünf Antragsarten durch dieses System digitalisiert werden - überflüssig zu erwähnen, dass keine dieser Antragsarten etwas mit den sensiblen Daten der Datenbank zu tun hat.

Die Kritik wächst

Der Nutzen durch Elena ist marginal, was sogar die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BdA) dazu veranlasst hat, das System als ineffizient und kostenverursachend abzulehnen. Dabei steht die BdA nicht alleine - auch der Bund der Steuerzahler, die Gewerkschaft Ver.di, der Marburger Bund und fast alle Datenschützer lehnen Elena in dieser Form ab. Elena verstoße nicht nur eklatant gegen das Prinzip der informationiellen Selbstbestimmung, sondern sei auch ein Einfallstor für den Missbrauch der Daten. Ver.di und der Marburger Bund prüfen momentan, ob sie gegen den elektronischen Lohnnachweis beim Bundesverfassungsgericht eine Klage anstrengen. Sollten die Gewerkschaften nach Karlsruhe ziehen, haben sie möglicherweise sehr gute Chancen, das Elena-Verfahren zu stoppen. Elena stellt eine zentrale, anlasslose Vorratsdatenspeicherung von personenbezogenen Daten dar. Damit verstößt Elena genauso gegen den Erforderlichkeitsgrundsatz, wie die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, die sich zur Zeit in Karlsruhe auf dem Prüfstand befindet. Sollten die Verfassungsrichter die Vorratsdatenspeicherung kippen, droht auch Elena das Ende.

Zensursula reagiert

Wie bescheiden der rechtliche Rahmen rund um Elena aussieht, weiß auch die Regierung nur allzu gut. Arbeitsministerin von der Leyen, die bereits im Familienressort feststellen musste, dass Datenschützer unbequeme Gegner sind, hat nun erstmals reagiert und angekündigt, den Elena-Fragebogen zu überarbeiten. Eine direkte Zuordnung der Streikzeiten soll zukünftig nicht mehr möglich sein, die Fehlzeiten stehen indes nicht zur Disposition. Es sollen künftig nur noch Daten erhoben werden, die für die Berechnung von Sozialleistungen erforderlich sind, so ein Sprecher von der Leyens. Hier steckt der Wurm jedoch im Detail - alle Elena-Daten sind für eine Berechnung bestimmter Leistungen notwendig, dennoch stellt sich die Frage, ob diese Daten überhaupt zentral gespeichert werden müssen und dürfen. Bis Ende März will man nun einen neuen Fragenkatalog präsentieren, der Elena in kritischen Punkten verschlanken soll. Ob dies ausreichen wird, um die Sicherheitsbedenken zu befriedigen, ist jedoch mehr als fraglich. Letzten Endes werden sich wohl wieder einmal die Richter in Karlsruhe mit dem Informationshunger des Staates beschäftigen müssen. Vielleicht sollten sich die Politiker in Berlin jedoch ganz einfach mal einen trefflichen Sinnspruch Montesquieus in ihr Poesiealbum schreiben lassen: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen".

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Bürgerrechtler gegen Arbeitnehmerdatenbank Elena
Beitrag von: SiLæncer am 12 Januar, 2010, 12:58
Mit der Arbeitnehmerdatenbank Elena, die auch Abmahnungen und Streikbeteiligungen erfasst, habe die Bundesregierung eine weitere Vorratsdatenspeicherung geschaffen, kritisiert das Aktionsbündnis "Freiheit statt Angst".
Bürgerrechtler haben die zum Jahresbeginn 2010 gestartete Arbeitnehmerdatenbank Elena scharf kritisiert. Rainer Hammerschmidt vom Aktionsbündnis 'Freiheit statt Angst' sagte: "Dies ist eine weitere Vorratsdatenspeicherung. Erneut werden unnötigerweise die Daten von 40 Millionen Arbeitnehmern gespeichert."

Das Elena-Verfahren (Elektronischer Entgeltnachweis) war als Jobcard von der rot-grünen Bundesregierung Gerhard Schröders (SPD) gestartet worden und geht auf die Initiative der Hartz-Kommission und der Arbeitgeberverbände zurück.

Seit 1. Januar 2010 muss jeder Arbeitgeber für alle Arbeiter und Angestellten einmal monatlich einen umfangreichen Datensatz an eine zentrale Datenbank bei der Rentenversicherung Bund in Würzburg übermitteln. Neben Angaben zu Gehalt und Sozialabgaben werden auch Kündigungsgründe wie Abmahnungen und detaillierte Angaben zur Art der Fehlzeiten festgehalten. Dazu gehört auch die Abwesenheit am Arbeitsplatz wegen legaler und illegaler Streiks. Die Gewerkschaften sehen darin die Erstellung elektronischer schwarzer Listen gegen Menschen, die wegen Streikbeteiligungen dann möglicherweise keinen Arbeitsplatz mehr bekommen.

"Elena zeigt eindrucksvoll, dass neue Technologien auch wesentlich zum Bürokratieabbau beitragen können", hatte hingegen Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) im Juni 2008 gesagt. Ziel sei es, Einkommensnachweise elektronisch in Verbindung mit einer persönlichen Chipkarte auszustellen.

Das Aktionsbündnis "Freiheit statt Angst" betont dagegen, dass personenbezogene und sensible persönliche Daten nicht in zentrale Datenbanken gehören: "Verknüpfungen von persönlichen Daten mit einem Generalschlüssel wie der Steuer-ID bergen die Gefahr des gläsernen Bürgers." Das Elena-Verfahren sei gefährlich und völlig unnötig, weil Aufwand und mögliche Einsparung in keinem Verhältnis stünden.

Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte zuletzt am vergangenen Wochenende deutliche Einschränkungen. "Ich finde, wir sollten uns auf Daten beschränken, die für das Ausstellen der fraglichen Arbeitsbescheinigungen unbedingt erforderlich sind", sagte sie dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Angaben über Streiktage oder Abmahnungen gehörten "sicher nicht in diese Kategorie".

Quelle : www.golem.de
Titel: ELENA Datenbank: Zwei E-Petitionen gestartet
Beitrag von: SiLæncer am 19 Januar, 2010, 09:31
Fast zeitgleich wurden zwei E-Petitionen vom Deutschen Bundestag angenommen, die sich beide gegen die Datenspeicherung durch das ELENA-Verfahren richten.

Beide Petitionen richten sich gegen die Speicherung von Arbeitnehmerdaten in der sog. "ELENA-Datenbank", wobei die Petitionen je unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Die erste Petition (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8926) richtet sich gegen das Vorhaben der Datenbank ELENA an sich. In der Begründung heißt es von dem Petenten Peter Casper: "Es werden unzulässig Daten erhoben, die weit über den ursprünglichen Sinn des Gesetzes hinausgehen. Zum Beispiel werden Streik- oder Aussperrungszeiten gespeichert, die Arbeitgeber müssen Abmahnungs- und Kündigungsgründe angeben. Dem Sinn des Gestzes widerspricht schon der 2 jährige Aufbau einer Datenbank, die auch mit erheblichem Aufwand der Arbeitgeber verbunden ist. (...) Nach meiner Meinung wurde mit diesem Gesetz das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt."

Die zweite Petition (http://exit.gulli.com/url/https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9114) will den Umfang der Datensätze, die durch ELENA erfasst werden sollen, deutlich reduzieren. So sollen "die Speicherung und Datensammlung der Art der Fehlzeiten der Arbeitnehmerdaten im sogenannten ELENA-Verfahren nochmals überarbeitet und überdacht werden". In der Begründung schlägt der Petent Thomas Herr vor, dass eine ganze Reihe von Daten nicht mit in ELENA aufgenommen werden - unter anderem Fehlzeiten, unbezahlter Urlaub oder Streikzeiten. In der Begründung schreibt er: "Es geht kein Finanzamt und keine Krankenkasse an, wenn ich zu spät zur Arbeit komme, wenn ich streike, wenn ich unbezahlten Urlaub nehme und so weiter. Ich fühle mich als Bürger total gläsern und total vom Staat überwacht. Desweiteren zweifle ich an, ob dieses Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stand hielte."

Ob man sich nun an E-Petitionen dieser Art beteiligt oder nicht: der Vorstoß des Gesetzgebers durch ELENA ist schon allerhand. Da sollen Daten unter dem Vorwand von Kostenersparnis zentral erfasst werden, die jeden sozialpflichtigen Arbeitnehmer gläsern machen. Was geht den Staat Krankenzeiten oder Streiks von Mitarbeitern an? Man kann sich gut vorstellen, dass sich schon aufgrund der Tatsache der Erfassung selbst Arbeitnehmer überwacht und unter Druck gesetzt fühlen. Erfasst werden sollen diese Daten für den "elektronischen Entgeldnachweis" auch noch durch den Arbeitgeber selbst. Doch auch hier gilt wieder die oberste Devise des Datenschutzes: Nur nicht erhobene Daten können auch nicht missbraucht werden.

Die Zeichnungsfrist beider Petitionen ist der 2.März 2010.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Bundesrat soll Übermittlung sensibler Daten an Elena verhindern
Beitrag von: SiLæncer am 27 Januar, 2010, 16:05
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat erneut Bedenken gegen das Datenerfassungs- und Vernetzungsprogramm "Elena" vorgebracht. Es sieht den Entwurf (PDF-Datei) aus dem Bundesarbeitsministerium für eine Verordnung zur Übermittlung der Daten für den Elektronischen Entgeltnachweis als zu unbestimmt an, er sei möglicherweise verfassungswidrig. Es müsse verhindert werden, dass "intime Daten" aus Arbeitsverhältnissen an das zentrale Elena-System übertragen werden, meinen die Datenschützer. Sie appellieren daher an den Bundesrat, den Vorstoß in seiner jetzigen Form abzulehnen.

Der Bundesratsausschuss für Arbeit und Sozialpolitik befasst sich am morgigen Donnerstag mit dem Entwurf für die Datensatzverordnung. Laut ULD lässt er weitgehend offen, welche konkreten Informationen über Beschäftigte ein Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung des Bunds übermitteln muss. Die benötigten Datensätze solle ein "nicht demokratisch legitimiertes Gremium" in einer zusätzlichen technischen Datensatzbeschreibung festlegen. Dabei vertreten seien allein Sozialversicherungsinstitutionen und Kommunen. Eine Beratung erfolge durch die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftliche Verwaltung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Für die Datenschützer ist fraglich, ob eine Verordnung als Rechtsgrundlage für die Übermittlungsverpflichtung genügt. Wegen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sei höchstwahrscheinlich ein parlamentarisch legitimiertes Gesetz erforderlich.

Das ULD stört sich zum Beispiel daran, dass Arbeitgeber melden sollen, ob einer Kündigung eine Abmahnung vorausgegangen war. In einem Freitextfeld sollte das vermeintlich vertragswidrige Verhalten, welches Anlass zur Entlassung gab, beschrieben werden. Zudem sollte auf Fehlzeiten etwa aufgrund von legalen oder illegalen Streiks verwiesen werden. Eine überarbeitete Version der Beschreibung (PDF-Datei) von Ende Dezember verzichtet auf Angaben über die Teilnahme an Protestkundgebungen. Das Arbeitsministerium hat ferner angekündigt, dass alle Daten in dem Katalog noch einmal auf ihre Notwendigkeit hin geprüft werden sollten.

Trotzdem bemängelt das ULD das vorgesehene Verfahren zur Festlegung der Datensätze. ULD-Leiter Thilo Weichert geht davon aus, dass derzeit eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung vor allem der strittigen personenbezogenen Informationen fehlt. Solange Bund und Länder hier nicht nachgebessert hätten, "muss unseres Erachtens kein Arbeitgeber entsprechende Meldungen vornehmen". Generell kritisiert der Datenschutzbeauftragte, dass "die zentrale Speicherung der Daten aller Beschäftigten in der Bundesrepublik auf Vorrat eine völlig andere Qualität als das bisherige Verfahren hat, bei dem im Bedarfsfall eine Bescheinigung auf Papier ausgestellt wurde".

Beim Bundestag sind unterdessen zwei Online-Petitionen zu Elena anhängig. Ein Antrag, der derzeit von knapp 7000 Mitzeichnern unterstützt wird, fordert die komplette Aufhebung des Verfahrens. Zur Begründung heißt es, dass "unzulässig Daten erhoben werden, die weit über den ursprünglichen Sinn des Gesetzes hinausgehen". Damit werde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die zweite Petition macht sich allein für eine Zusammenstreichung der Arten der Fehlzeiten stark, um den Bürger nicht "total gläsern" erscheinen zu lassen. Dieses Begehren hat derzeit etwas über 2000 Unterstützer. Für die nordhessischen Jusos steht derweil fest: "Das Elena-Gesetz muss weg", um weiteren Formen der Vorratsdatenspeicherung einen Riegel vorzuschieben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesrat lässt Verordnung zum Datentransfer an Elena passieren
Beitrag von: SiLæncer am 12 Februar, 2010, 16:22
Der Bundesrat hat der Verordnung zur Übermittlung von Daten für den Elektronischen Entgeltnachweis (Elena) keine Steine in den Weg gelegt. Die Länderchefs verabschiedeten in ihrer Plenarsitzung am heutigen Freitag den entsprechenden Entwurf der Bundesregierung, obwohl in Datenschützer als zu unbestimmt und möglicherweise verfassungswidrig eingestuft  hatten. Das umfangreiche Datenerfassungs- und Vernetzungsprogramms kann damit in Betrieb gehen. Der Bundesrat fordert in einer Entschließung  aber im weiteren Verfahren einen besseren Datenschutz ein.

Zugleich erinnerte die Länderkammer an die besondere "verfassungsrechtliche Brisanz" von Elena. Diese ergebe sich daraus, dass von allen über 30 Millionen abhängig Beschäftigten hierzulande einkommensrelevante Informationen gespeichert würden. Dabei stehe nicht fest, dass diese Daten im Einzelfall tatsächlich gebraucht würden. Eine solche Form der Vorratsdatenspeicherung sei nur zulässig, wenn neben der grundsätzlichen Erforderlichkeit zum Zeitpunkt der Aufbewahrung der Informationen deren Zweck bestimmt sei. Zudem müssten "wirksame technische, organisatorische und rechtliche Sicherungen gegen Zweckänderungen und Datenmissbrauch gewährleistet" sein. Hier halten die Länder Nachbesserungen für möglich, um den "berechtigten datenschutzrechtlichen Anforderungen in vollem Umfang Rechnung zu tragen".

Konkret soll die Bundesregierung gemäß der Resolution prüfen, ob die Schlüssel für die bei der Zentralen Speicherstelle vorgehaltenen Daten nicht von einer unabhängigen Treuhandinstanz verwaltet werden sollten. Ferner sei sicherzustellen, dass das Auskunftsrecht von Arbeitnehmern im Abrufungsverfahren über die zu ihnen gespeicherten Informationen "sofort und effektiv wahrgenommen werden kann". Weiter hat der Bundesrat Zweifel, ob die besonders umstrittene Übermittlung von "Fehlzeiten" von Mitarbeitern aus der Verordnung abgeleitet werden kann. Die Entschließung regt zudem einen Verzicht auf die bisher vorgesehene Möglichkeit an, im Datenbaustein "Kündigung" und "Entlassung" über ein Freitextfeld Zusatzinformationen etwa über Abmahnungen oder vertragswidriges Verhalten einzugeben.

Abschließend bitten die Länder die Bundesregierung, den mit den Meldungen an die Zentrale Speicherstelle verbundenen Aufwand für die Arbeitgeber auf das "absolut erforderliche Mindestmaß zu beschränken". Wenn der Umfang der zu übermittelnden Informationen verringert werde, verkleinere dies auch den Bürokratieaufwand für die betroffenen Unternehmen. Weiter sei die Kostenschätzung noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls ein Konzept zur Einbeziehung weiterer Verdienstbescheinigungen in das Elena-Verfahren zu erarbeiten. Der Hightech-Branchenverband Bitkom drängt seit Längerem darauf, dass Elena viel zu wenige der bestehenden Nachweispflichten auf den elektronischen Weg verlagere. Ursprünglich machte sich der Bundesrat dafür stark, Daten zum Wohngeld nicht in das Verfahren einzubeziehen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Online-Petition gegen ELENA
Beitrag von: SiLæncer am 01 März, 2010, 19:22
Dies ist der finale Aufruf an alle, die kurz vor Toreschluss noch etwas gegen ELENA unternehmen möchten. Noch bis morgen, den zweiten März kann die Online-Petition gegen ELENA unterzeichnet werden.

Der Text der Petition an den Deutschen Bundestag lautet:  "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§ 95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird."

Durch die Einführung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) zum 1. Januar dieses Jahres sind alle Arbeitgeber verpflichtet, monatlich Entgelt- und andere Daten ihrer ArbeitnehmerInnen an die Deutsche Rentenversicherung elektronisch zu übermitteln. Diese werden in einer zentralen Datenbank auf Vorrat bis zu fünf Jahre gespeichert für den Fall, dass jemand Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Wohngeld beantragt.

Neben den Daten über den Verdienst, die abgeführten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, Name, Adresse, Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Angaben zum Arbeitgeber und zur Tätigkeit werden auch Art und Umfang von Fehlzeiten, Abmahnungen und Gründe für Kündigungen und Entlassungen erfasst und gespeichert - Letztere sogar als Freitext. Dadurch entsteht eine gigantische Sammlung sensibler Daten aller 36 Millionen ArbeitnehmerInnen, ohne dass sicher wäre, dass diese jemals benötigt werden. Bislang wurden diese Daten dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber in Papierform bescheinigt, wenn er sie für einen Antrag auf Sozialleistungen verlangt hat. Ab 2012 sollen die Sozialbehörden die Daten direkt mit Zustimmung des Antragstellers mittels einer Signaturkarte aus der Datenbank abrufen können.

Eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Übermittlung und zentrale Speicherung der Daten ist nicht vorgesehen. Auch gibt es für die BürgerInnen keine Möglichkeit, bis 2012 Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu erhalten. Welche Gefahren in derartigen Datensammlungen liegen, zeigen die Skandale der letzten Zeit. Außerdem werden Begehrlichkeiten anderer Behörden geweckt, auf diese Daten zuzugreifen. Dieses ist zwar bislang per Gesetz ausgeschlossen, eine Gesetzesänderung bei entsprechenden Mehrheiten bleibt jedoch möglich.

Die Online-Petition kann hier unter dieser Adresse (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8926) unterzeichnet werden. Dazu ist zunächst eine einmalige Registrierung notwendig, die hier (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID=642c25a9cca85ef80590f4c204ac276b&action=register) durchgeführt werden kann.

Eine weitere Petition zur Modifizierung des ELENA-Verfahrens kann hier (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9114) unterzeichnet werden.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Bundestag streitet über Moratorium für Elena
Beitrag von: SiLæncer am 05 März, 2010, 17:15
Ein Antrag  (PDF-Datei (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/17/17024.pdf)) der Grünen zur Aussetzung und strikten Begrenzung des Elektronischen Entgeltnachweises (Elena) kam bei seiner 1. Lesung im Bundestag am gestrigen Donnerstagabend vor allem bei CDU/CSU und SPD nicht gut an. Das Gesetz über das Verfahren sei ein wichtiger Meilenstein zum Abbau bestehender Bürokratie und ein deutliches Signal für mehr Innovationen, erklärte Kai Wegner im Namen der Unionsfraktion. Es erfülle die höchsten Datensicherheitsstandards. Zudem habe die Bundesregierung bereits auf Kritik reagiert, sodass zum Beispiel Daten über eine Streikteilnahme nicht mehr allgemein erhoben werden sollen.

(http://www.heise.de/imgs/18/4/9/1/5/5/6/nt-elena-gr.jpg-054efd56fe9f1f17.jpeg)
Schematische Darstellung des Elena-Verfahrens
 

Doris Barnett (SPD) verwies darauf, dass auch bei anderen Verfahren in der Sozialversicherung anlasslose Daten für längere Zeit gespeichert würden. Elena beachte zugleich alle Vorgaben aus dem Urteil  des Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung wie Prinzipien der getrennten Aufbewahrung von Daten, asymmetrische Verschlüsselung, fortschrittliche Authentifizierung und das revisionssichere Protokollieren von Zugriffen und der Löschung.

Der Netzexperte der Grünen, Konstantin von Notz, bezog sich auf einen Passus der Karlsruher Urteils, wonach  der Spielraum für weitere anlasslose Datensammlungen [­--] wie Elena – auch über den Weg der Europäischen Union erheblich geringer werde. Das System sei zu datenhungrig uns müsse "ordentlich abspecken". Eine Bundestagspetition, die eine sofortige Aufhebung des "Datenmonsters" fordere, haben 27.500 Unterzeichner gefunden.

Claudia Bögel von der FDP hielt es ebenfalls für nötig,  Elena weiter "hübsch schlank" zu machen. "Erste Reparaturen" seien zwar in Angriff genommen und der geplante Umfang korrigiert worden. Es müsse aber alles daran gesetzt werden, den Mittelstand von neuen bürokratischen Auflagen zu entlasten. Für die Linke signalisierte Petra Pau Zustimmung zu dem grünen Antrag, da sie die "ausufernde Speicherung von Arbeitnehmerdaten für verfassungswidrig" halte.

Quelle : www.heise.de
Titel: FDP will zentrales Einkommensregister Elena zu Fall bringen
Beitrag von: SiLæncer am 14 März, 2010, 11:25
Spitzenpolitiker der Liberalen machen im Lichte des Urteils  des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gegen den elektronischen Entgeltnachweis (Elena) mobil. Die FDP wolle das System, mit dem monatliche Gehaltsabrechnungen und andere persönliche Daten von Arbeitnehmern in einem zentralen Register bei der Deutschen Rentenversicherung gespeichert werden sollen, kippen, kündigten FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz und der parlamentarische Geschäftsführer der Liberalen, Christian Ahrendt, gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) an.

Mit Elena drohe "die lückenlose Dokumentation des Alltags aller Berufstätigen", warnte Ahrendt laut dem Bericht. Der Staat dürfe aber nicht verdachtsunabhängig etwa Informationen erheben, wann ein Arbeitnehmer gestreikt habe oder wann er oder seine Kinder krank gewesen seien. Generell lesen die beiden FDP-Politiker das Urteil aus Karlsruhe als Aufforderung an die Politik, "sich bei der Datensammelwut zurückzunehmen". Bundesregierung und Bundestag müssten "die klaren Feststellungen" des Verfassungsgerichts ernst nehmen und "ein neues Datenbewusstsein schaffen".

Zuvor hatte auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Fortbestand von Elena sehr skeptisch beäugt. Es sei "sehr fraglich, ob das Sammeln all dieser Daten geboten ist", sagte die Liberale laut einem Bericht der Financial Times Deutschland auf einer Tagung der "Berliner Datenschutzrunde" am Donnerstag. Der Richterspruch aus Karlsruhe werde Auswirkungen auf viele Projekte zur Datenerfassung haben.

Erst Anfang März hatte der Bundestag einen Antrag der Grünen zur Aussetzung von Elena kontrovers diskutiert. Die Opposition hatte damals mit Ausnahme der SPD vorgebracht, dass der Spielraum für anlasslose Datenspeicherungen wie das ursprünglich von Rot-Grün vorangebrachte Elena-Verfahren gemäß der neuen Vorgaben der Hüter des Grundgesetzes enger werde. Politiker der Union und der SPD hatten beim Einkommensregister dagegen alle Auflagen aus Karlsruhe erfüllt gesehen.

Ahrendt und Piltz verschärften laut NOZ auch ihre Kritik an der geplanten Einführung des elektronischen Personalausweises im November. Das neue Hoheitsdokument ist ihrer Ansicht nach "nicht sicher, schon gar nicht für zehn Jahre Gültigkeitsdauer". Die Bürger liefen damit Gefahr, dass ihre Daten unbefugt ausgelesen würden. Es drohe verstärkter Identitätsdiebstahl. Zudem bestünde keine Notwendigkeit, biometrische Merkmale in den Ausweis aufzunehmen. Die beiden FDP-Politiker wiederholten zugleich ihre Forderung, das Großprojekt bis 2020 auf Eis zu legen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Mitmach-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA gestartet
Beitrag von: SiLæncer am 15 März, 2010, 12:58
Gegen die zentrale Erfassung von elektronischen Entgeltnachweisen ("ELENA") wird noch vor dem 1. April 2010 eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das kündigte der FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) an.

Ähnlich wie bei der Beschwerde zur Vorratsdatenspeicherung arbeitet der FoeBuD daran, dass sich möglichst viele Bürger beteiligen. Der Verein hat deshalb am heutigen Montag eine Webseite freigeschaltet (https://petition.foebud.org/ELENA), auf der sich jedermann ohne viel Papierkrieg der Beschwerde gegen das ELENA-Projekt anschließen kann.

Viel Zeit bleibt den Aktivisten vom FoeBuD nicht: Am 1. April jährt sich die Verabschiedung des Gesetzes zu Elena, dann wäre die Beschwerde am Bundesverfassungsgericht nicht mehr möglich. Derzeit ist geplant, dass die beiden federführenden Rechtsanwälte am 31. März in Karlsruhe die Beschwerde direkt bei Gericht einreichen.

Via ELENA sollen Arbeitgeber Informationen über ihre Beschäftigten in eine zentrale Datenbank übertragen. Bei dem Verfahren werden unter anderem Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe des Gehalts und der Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses übermittelt. Datenschützer kritisieren ELENA scharf. Zuletzt hatte sogar Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion angekündigt, das Projekt kippen zu wollen.

Quelle : www.heise.de
Titel: ELENA: 10.000 Verfassungsbeschwerden nach 48 Stunden
Beitrag von: SiLæncer am 18 März, 2010, 10:50
Seit Kurzem ruft die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD e.V. zur Unterzeichnung einer Verfassungsbeschwerde gegen ELENA auf. Aktuell beteiligen sich bereits über 12.500 Menschen daran.

Das Urteil zur Eindämmung der Vorratsdatenspeicherung scheint vielen Menschen Mut gemacht zu haben. Nach nur 48 Stunden haben sich bereits über 10.000 Personen an der Verfassungsbeschwerde gegen das Datensammelmonster ELENA beteiligt. ELENA steht für den "ELektronische EntgeltNAchweis". Das heißt, dass seit Anfang Januar 2010 jeden Monat persönliche Daten aller Arbeitnehmer an eine zentrale Datenbank gemeldet werden. Viele dieser detaillierten Angaben sind inhaltlich hochsensibel. Beispielsweise beim Kündigungsgrund ist fraglich, was die Behörden mit diesen Daten anfangen wollen. Thomas Wüppesahl, der Vorsitzende der Kritischen Polizisten kritisierte, dass über 90% aller bei ELENA gesammelten Daten nicht benötigt werden. Ähnlich wie bei der geplanten Volkszählung im Jahr 1983 handelt es sich hier um eine verbotene Vorratsdatenspeicherung, "mit der unglaublich viele und unterschiedliche Persönlichkeitsprofile generiert werden können. Und "nicht benötigt" heißt ja nicht, dass die Daten ruhen. Die Daten werden nicht "mal so" gespeichert. (...) Mit ELENA wird vielmehr bei den Finanzämtern, den Polizeien, den Krankenkassen, anderen privaten Stellen (Banken, Versicherungen, Schufa usw.) eine eminent hohe Motivation bestehen, sie verwenden zu können. Und zumindestens bei den klassischen polizeilichen Büchsenöffnern gegenüber Bürgerrechten, also in den Fällen von Organisierter Kriminalität, Sexualdelikten, Rauschgift, Staatsschutzdelikten, Terrorismus sowieso ist doch jetzt schon absehbar, was von der heute noch versicherten Zweckbindungsklausel - mithin der Datensicherheit - dieser Mega-Zentral-Datei übrig bleiben wird." In Bezug auf den späteren Missbrauch führt Wüppesahl im Rahmen unseres Interviews die verfremdete Benutzung der Maut-Kontrollstellen an, da sich diese auch für die Verbrechensbekämpfung einsetzen lassen. Bis jetzt ist nicht absehbar, wofür die bei ELENA gesammelten Daten alles verwendet werden könnten. Keiner weiß, was sich die Beamten, Polizisten oder Politiker später noch alles einfallen lassen.

Alle Betroffenen (also alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) können noch bis zum 25. März 2010 Vollmachten unterzeichnen, um sich an der Verfassungsbeschwerde gegen diese gigantische Datensammlung zu beteiligen. Die Teilnahme ist kostenfrei, zur Refinanzierung wird um Spenden gebeten.

Der FoeBuD e. V. wird am 31. März 2010 beim Bundesverfassungsgericht mithilfe der Rechtsanwälte Meinhard Starostik und Dominik Boecker alle Schreiben einreichen. Die Zeit drängt. Das Gesetz trat bereits am 1. April 2009 in Kraft, für Verfassungsbeschwerden gilt lediglich eine Jahresfrist. Je mehr Menschen sich jetzt daran beteiligen und je schneller sie dies tun, umso besser!

Quelle : www.gulli.com
Titel: Elena hat 35 Millionen Datensätze gespeichert
Beitrag von: SiLæncer am 18 März, 2010, 17:16
In der Datenbank zum umstrittenen  elektronischen Entgeltnachweis "Elena" sind schon 35 Millionen Datensätze über Beschäftigung und Einkommen von Arbeitnehmern gespeichert. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sagte am Donnerstag in Stuttgart, diese Daten seien verschlüsselt und könnten deshalb noch nicht genutzt werden. Auch fehlten noch etliche rechtliche Regelungen. Mit "Elena" will die Bundesregierung lästigen Papierkram in der Arbeitswelt abschaffen. Die Arbeitgeber müssen seit Jahresbeginn monatlich die Daten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Gegen das Vorhaben läuft seit dem vergangenen Montag eine "Mitmach-Verfassungsbeschwerde" des FoeBuD. Zur Stunde verzeichnet die Aktion bereits 16.000 Teilnehmer.

Zum Abschluss einer zweitägigen Konferenz sprachen sich die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern auch erneut gegen die sogenannte Vorratsdatenspeicherung aus. Die obersten Datenschützer sehen in der Speicherung einen "besonders schweren Eingriff" in persönliche Rechte. Die entsprechende Europäische Richtlinie müsse deshalb aufgehoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 2. März die vorsorgliche Speicherung von Daten aus Telefon- und Internetverbindungen zur Terrorabwehr für verfassungswidrig erklärt.

Ferner machen sich Schaar und seine Länderkollegen für eine grundlegende Neuordnung des Datenschutzes stark. Es dürfe nicht mehr zwischen öffentlichem und privatem Bereich unterschieden werden. Dies hatte auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, der eine stärkere Unabhängigkeit des Datenschutzes in Deutschland verlangt hatte. Schaar mahnte jedoch, die Zusammenlegung der bisher in einzelnen Bundesländern getrennten Zuständigkeiten dürfe nicht zu einem Abbau des Datenschutzes führen.

Für mehr Rechte der Menschen im Internet plädierte der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix. Im weltweiten Netz dürfe nicht länger alles auf ewig gespeichert bleiben: "Das bedeutet auch, dass man Fantasie und Geld dafür investiert, um so etwas wie einen digitalen Radiergummi zu entwickeln." Die Bundesregierung solle sich für entsprechende internationale Abkommen einsetzen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Mehr als 20.000 Mitbeschwerden gegen ELENA
Beitrag von: SiLæncer am 22 März, 2010, 10:42
In der ersten Woche nach dem Start  der Website  für eine Mitmach-Verfassungsbeschwerde gegen die zentrale Erfassung von elektronischen Entgeltnachweisen (ELENA) haben dort bereits über 20.000 Mitbeschwerdeführende Vollmachten abgegeben. Das teilt der FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) am heutigen Montag mit. Er hat die Aktion zusammen mit weiteren Datenschutzorganisationen initiiert.

Seit Anfang dieses Jahres müssen Arbeitgeber monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg übermitteln. Mittlerweile sind dort 35 Millionen Datensätze gespeichert. Ähnlich wie bei der Beschwerde  zur Vorratsdatenspeicherung arbeitet der FoeBuD daran, dass sich möglichst viele Bürger beteiligen. Letzter Versendetermin ist der 25. März, später eintreffende Vollmachten können nur noch symbolisch gewertet werden.

Die Verfassungsbeschwerde soll bis 31. März beim Bundesverfassungsgericht abgegeben werden. Die Datenschützer wollen erreichen, dass die zentrale Datenbank mit Arbeitnehmerdaten gelöscht wird. Sie sehen darin eine Vorratsdatenspeicherung von Arbeitsstunden, Krankheitstagen und Urlaubstagen. Art und Menge der zusammengetragenen Daten seien "höchst gefährlich" und in dieser Form verfassungswidrig.

Eine Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der Sage Software GmbH hat indessen ergeben, dass 40 Prozent der Befragten das ELENA zugrundeliegende Gesetz nicht kennen. 56 Prozent gaben an, nicht von ihrem Arbeitgeber über die Weitergabe ihrer Lohn- und Gehaltsdaten informiert worden zu sein. Dabei seien Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Übermittlung der Personaldaten an die Zentrale Speicherstelle zu informieren, teilt Sage mit. Die Forschungsgruppe Wahlen haben vom 10. bis 17. März 2010 insgesamt 1.005 Interviews durchgeführt. Dabei wurden 492 Bürger, die abhängig beschäftigt sind, zum Thema ELENA befragt.

Quelle : www.heise.de
Titel: ELENA kommt erneut auf den Prüfstand
Beitrag von: SiLæncer am 23 März, 2010, 13:23
Der Umfang der zentralen Speicherung von Arbeitnehmerdaten (ELENA) kommt nochmals auf den Prüfstand. Das haben die Koalitionsspitzen nach Informationen von dpa bei ihrem Treffen am heutigen Dienstag vereinbart. Dabei sollen vor allem die jüngsten Vorgaben  des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung berücksichtigt werden, hieß es.

Für den elektronischen Entgeltnachweis müssen Arbeitgeber seit Jahresbeginn die Daten ihrer Angestellten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Vor allem Datenschützer und Gewerkschaften kritisieren die Datensammlung heftig. Im Internet werden derzeit Unterschriften für eine Massen-Verfassungsbeschwerde gegen Elena gesammelt. Nach Angaben der Organisatoren gibt es bereits mehr als 23.000 Teilnehmer.

Auch die neuen Vorgaben für die allgemeine Speicherung von Telefon- und Internetdaten werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Karlsruhe hatte die bisherige Massenspeicherung dieser Daten verworfen. Die Koalitionsrunde ließ nach Teilnehmerangaben einen Zeitplan dafür offen. Zunächst müsse die Überprüfung im Rahmen der EU abgewartet werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Elena-Verfassungsbeschwerde wird übergeben
Beitrag von: SiLæncer am 31 März, 2010, 12:35
Die Bürgerrechtler vom FoeBuD haben in kurzer Zeit 22.005 Unterstützer für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Arbeitnehmerdatenbank Elena gesammelt. Heute werden über 60 Aktenordner beim Bundesverfassungsgericht abgegeben.

Am heutigen Tag wird die Bürgerrechtsorganisation FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) die Verfassungsbeschwerde gegen den elektronischen Einkommensnachweis Elena in Karlsruhe übergeben. Die Datenschützer hatten eine Plattform online gestellt, mit der die Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Arbeitnehmerdatenbank unterzeichnet werden konnte. FoeBuD will die Vorratsdatenspeicherung von Sozialdaten verhindern und die Löschung erreichen.

Insgesamt wurden 22.005 Vollmachten erteilt, die dem Bundesverfassungsgericht nun überreicht werden. Innerhalb von zwei Wochen erreichten den FoeBuD über 40 Kisten mit Briefen. Von allen Vollmachten wurde der Barcode eingescannt, um sie den elektronisch gemachten Angaben der Unterzeichner zuordnen zu können. Nun werden über 60 Aktenordner in einem Transporter zum Bundesverfassungsgericht gebracht. Möglich war das durch den freiwilligen Einsatz vieler Helfer und von Unternehmen. Eine Bielefelder Firma stellte eine Brieföffnungsmaschine zur Verfügung, eine andere einen schnellen Barcodescanner.

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) begrüßte die Verfassungsbeschwerde. "Die anlasslose Speicherung der Daten von über 30 Millionen Arbeitnehmern auf Vorrat ist mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kaum in Einklang zu bringen", kritisierte er. Es werde ohne konkreten Anlass eine außerordentlich große Zahl sensibler Daten, die von erheblicher Aussagekraft über die Lebensumstände der betroffenen Bürger sind, in einem einheitlichen Datenspeicher in staatlicher Regie auf Vorrat gesammelt und je nach Bedarf zu den gesetzlich freigegebenen Zwecken nutzbar gemacht, sagte der Minister. Ihm sei unklar, warum der Staat von mehreren Millionen Arbeitnehmern wissen muss, was sie im Einzelnen verdienen, wie oft sie krank sind und warum ihnen der Arbeitgeber gekündigt habe.

Das Elena-Verfahren für den elektronischen Entgeltnachweis war als Jobcard von der rot-grünen Bundesregierung gestartet worden. Seit 1. Januar 2010 sollen die Arbeitgeber für jeden Arbeiter und Angestellten einmal monatlich einen Datensatz an eine zentrale Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg übermitteln. Darin enthalten sind Angaben zu Gehalt, Sozialabgaben, Kündigungsgründe wie Abmahnungen und Angaben zu den Fehlzeiten auch im Falle von Streiks.

Quelle : www.golem.de
Titel: Weitere Kritik an Elena
Beitrag von: SiLæncer am 01 April, 2010, 17:06
Das Verfahren zum Elektronischen Entgeltnachweis (Elena), gegen das Bürgerrechtler am gestrigen Mittwoch mit rund 22.000 Unterstützern Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, stößt auch in den Reihen konservativer Politiker verstärkt auf Widerspruch. Für den elektronischen Entgeltnachweis müssen Arbeitgeber seit Jahresbeginn die Daten ihrer Angestellten unter anderem zu Einkommen, Arbeitsstunden, Krankheitstagen und Urlaubstagen an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden.

Es handle sich dabei um eine Art Vorratsdatenspeicherung, die weit über die nicht minder umkämpfte verdachtsunabhängige Protokollierung von Telekommunikationsdaten hinausgehe, erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, gegenüber heise online. Damit bestätigte der CSU-Politiker einen Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ), der ihn ähnlich kritisch gegenüber Elena zitiert. Uhl betonte, dass es sich dabei nicht um einen Aprilscherz handle.

Die Innenpolitiker der Union hätten den Aufbau des zentralen Registers für Arbeitnehmerdaten "schon immer mit Stirnrunzeln" begleitet, führte der Innenexperte weiter aus. Die Entscheidung sei aber "an uns vorbei gegangen". So sei der Innenausschuss des Bundestags zwar für allgemeine Fragen des Datenschutzes zuständig. Die Federführung für Elena habe aber bei den Wirtschaftspolitikern gelegen. Ferner seien die Ausschüsse für Arbeit und Soziales sowie für Recht hauptsächlich einbezogen worden.

Konkret sieht Uhl nun neben dem von der CDU-geführten Bundesarbeitsministerium das unter der Leitung der FDP stehende Wirtschaftsministerium gefordert, weitere Korrekturen am Elena-System vorzunehmen. Er wolle in deren Bereiche nicht ohne Not hineinreden, meinte der Münchner Politiker weiter. Aber es liege ihm am Herzen, auf einen "Wertungswiderspruch" hinzuweisen. So habe das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationssektor gekippt, obwohl es dort seiner Ansicht nach "um vergleichsweise harmlose Daten" gehe. Diese sollten zudem zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Rettung von Menschenleben herangezogen werden. Demgegenüber würden bei Elena "deutlich sensiblere" Informationen etwa über Einkommen, Fehlzeiten oder Kündigungen gesammelt. Und dies zudem zum Zweck des Bürokratieabbaus, der ein minderes Rechtsziel darstelle.

Der Sammelklage in Karlsruhe gegen Elena will sich Uhl trotzdem nicht anschließen. "Das wäre stillos" gegenüber der Fraktion, befand der Unionssprecher. CDU-Politiker hatten Elena zuletzt Anfang März im Rahmen einer Debatte über ein Moratorium für das Verfahren im Bundestag verteidigt. Es stelle ein Signal für Innovationen dar und erfülle höchste Datensicherheitsstandards, hatte es damals geheißen. Zudem habe die Bundesregierung bereits dafür gesorgt, dass etwa Daten über eine Teilnahme an Streiks nicht mehr erhoben werden sollten. Dennoch schloss sich nun auch die CDU-Datenschutzexpertin Beatrix Philipp laut NOZ der Kritik Uhls an mit den Worten: "So wie Elena angelegt ist, kann das nicht gehen." Sowohl das Ausmaß der erfassten Daten als auch ihre zentrale Vorhaltung schieße über das Ziel hinaus.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar untermauerte derweil seine Bedenken gegenüber dem Speichersystem: "Die Frage ist, ob ein solches Verfahren wirklich verhältnismäßig ist, ob sich die angestrebten Ziele nicht mit sehr viel weniger Daten erreichen lassen." Er hätte sich gewünscht, dass bei jeder einzelnen Informationskategorie überprüft worden wäre, ob sie notwendig ist. Konkrete Sicherheitslücken fürchtet Schaar bei Elena nicht. Alle Daten würden verschlüsselt gespeichert. Sie könnten zudem nur abgerufen werden, wenn der Arbeitnehmer dies fallbezogen erlaube.

Quelle : www.heise.de
Titel: "Elena" wird möglicherweise überarbeitet
Beitrag von: SiLæncer am 05 April, 2010, 16:00
Der elektronische Entgeltnachweis "Elena" wird möglicherweise überarbeitet: Laut Handelsblatt will Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle die Meldepflicht überprüfen lassen. Möglich sei etwa, dass kleine und mittlere Unternehmen davon befreit werden.

Nach Informationen des Handelsblatt gibt es im Bundeswirtschaftsministerium Überlegungen, den elektronischen Entgeltnachweis "Elena" neu zu regeln. Es gebe erhebliche Zweifel an der Praxistauglichkeit von Elena. Denkbar sei beispielsweise, dass kleine und mittlere Unternehmen künftig vollständig von der Meldepflicht befreit werden. Seit Januar 2010 müssen Arbeitgeber die Daten unter anderem über Einkommen und Fehlzeiten von rund 40 Millionen Beschäftigten monatlich an die Deutsche Rentenversicherung in Würzburg senden.

Gegen das Verfahren hatten Wirtschaftsverbände wegen des hohen Aufwands protestiert, aber auch Bürgerrechtsorganisationen und Politiker wie die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie kritisierten die Speicherung von großen Mengen an sensiblen Daten ohne ihrer Auffassung nach konkreten Anlass. Datenschützer wollen eine Verfassungsbeschwerde gegen Elena einreichen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Ist ELENA verfassungswidrig?
Beitrag von: SiLæncer am 11 April, 2010, 17:08
Kaum ist die Vorratsdatenspeicherung zumindest offiziell ad acta gelegt, steht schon die nächste Datensammlung ins Haus. ELENA, der elektronische Entgeltnachweis, ist jedoch nicht nur bürger-, sondern auch verfassungsrechtlich umstritten.

Es ist etwas mehr als einen Monat her, dass das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, eine riesige Sammlung von Kommunikationsverbindungsdaten, die von den Telekommunikationsfirmen zum Zwecke der "Sicherheit" gesammelt werden sollten, in seiner bisherigen Form für verfassungswidrig erklärte. Während dieses Datenmonster zumindest vorerst besiegt scheint, lässt das nächste nicht auf sich warten. Die Rede ist von ELENA, einer Datensammlung, deren Zweck es eigentlich sein sollte, die Verwaltung im Bereich Arbeit zu vereinfachen und Sozialbetrug zu verhindern.

Dazu soll eine Unmenge an Daten über den einzelnen Arbeitnehmer vom Arbeitgeber an einen Zentralrechner der Deutschen Rentenversicherung weitergeleitet werden. Zu diesen Daten gehören unter anderem Adresse, Steuerklasse, Gehaltshöhe, Arbeitsstundenzahl, Fehltage mit der Angabe von Gründen, Abmahnungen und Kündigungen. Zugang zu diesen Daten haben bis 2015 die Arbeitsämter, danach auch Krankenkassen, Pflegekassen, Studentenwerke, Renten- und Unfallversicherungen, Sozialämter und Jobcenter. Diese Liste könnte jedoch durch ein einfaches Bundesgesetz problemlos erweitert werden, beispielsweise um Polizei und Finanzämter. Die Aussage aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die Daten der Arbeitnehmer seien "zu 100 Prozent geschützt" und könnten nur mit deren Genehmigung abgerufen werden, wirkt da schon fast wie Hohn. Zumal diese Genehmigung nur ein einziges Mal zu Beginn erteilt werden muss, um die Daten freizugeben.

Dieser neue Vorstoß in Richtung des gläsernen Bürgers ist jedoch alles andere als unumstritten. So hält Prof. Spiros Simitis vom Deutschen Ethikrat "das Verfahren für eindeutig verfassungswidrig. Erstens, es sind Daten dabei, von denen man nicht weiß, wozu sie überhaupt da sind. Es herrscht also keine Klarheit über die die notwendigen Daten. Es ist zweitens so, dass man nicht weiß, wer genau an diese Daten heran kann". Ebenfalls "offen ist auch, welche Rechte hat der Betroffene, was kann er korrigieren, wird er laufend informiert?". Prof. Ulrich Goll, der baden-württembergische Justizminister(FDP), garantiert sogar "alle Daten, die erhoben werden, werden hinterher für andere Zwecke genutzt, als es ursprünglich im Gesetz drinsteht". Auch sein Parteikollege und ehemaliger Bundesinnenminister Gerhart Baum hält die Datensammlung ELENA für verfassungswidrig und für noch schlimmer als die Vorratsdatenspeicherung, da hier "eine Bundeseinrichtung zentral und gleich für bis zu fünf Jahre" die Daten speichere. "Für mich verstößt Elena gegen die informationelle Selbstbestimmung, das Verfahren enthält eindeutig verfassungswidrige Elemente", so Baum. Dementsprechend wurde beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Bleibt nur zu hoffen, dass dieser stattgegeben wird und nicht bereits die nächste Datensammlung in den Startlöchern steht.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Bundesjustizminsterin stellt ELENA grundsätzlich infrage
Beitrag von: SiLæncer am 04 Mai, 2010, 13:08
Bundesjustizministerin  Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellt die zu Jahresbeginn gestartete zentrale Erfassung von elektronischen Entgeltnachweisen  (ELENA) grundsätzlich infrage. Sie sei dafür, ELENA einer ganz kritischen Prüfung zu unterziehen, sagte die Ministerin am Dienstag in Berlin.

ELENA habe sich zu etwas verwandelt, was kein Mensch mehr möchte, sagte die Leutheusser-Schnarrenberger. Auch das Wirtschaftsministerium, das bei diesem Projekt federführend sei, sehe derzeit keinen Beitrag zum Bürokratieabbau. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen äußerten massiv Kritik. Datenschützer haben bereits eine Sammelbeschwerde gegen ELENA beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Aus für Arbeitnehmerdatenbank Elena?
Beitrag von: SiLæncer am 05 Juli, 2010, 10:54
Laut der heutigen Ausgabe vom "Handelsblatt" will Wirtschaftsminister Brüderle die Arbeitnehmerdatenbank Elena aus Kostengründen vorübergehend einstampfen. Aus dem Kabinett ist nur mit wenig Widerstand zu rechnen. Auch in der CDU & CSU wuchs der Widerstand gegen Elena.

Eigentlich sollte für die Arbeitgeber alles einfacher und billiger werden. 87 Millionen Euro sollten mithilfe von Elena eingespart werden. Jetzt stellte sich aber heraus, dass die Einsparungen nur die größeren Unternehmen betreffen. Wie das "Handelsblatt" berichtet, haben sich letzte Woche die Staatssekretäre der am Verfahren beteiligten Ministerien getroffen, um die aktuelle Situation sieben Monate nach der Einführung von Elena zu erfassen. Neben den enormen Kosten wurde dort auch auf die datenschutzrechtliche Problematik hingewiesen.

Neben Frau Leutheusser-Schnarrenberger hatte auch Herr Brüderle schon vor Wochen seine Bedenken geäußert. Die finanziellen Belastungen dürfen nicht überhandnehmen, sagte er. Darüber hinaus sei noch immer unsicher, ob der Mittelstand durch dieses Verfahren tatsächlich entlastet wird. Das allerdings war die offizielle Begründung für die Einführung von Elena.

Zur Erklärung: Seit dem 1. Januar 2010 sind alle deutschen Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Bezüge ihrer Beschäftigten an eine zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Man wollte damit die bisherigen Einkommensbescheinigungen in Papierform ablösen. Herr Brüderle sprach sich jetzt für eine Aussetzung des Verfahrens auf unbestimmte Zeit aus. Aktuell müsse man verschärft über ein Moratorium nachdenken, sagte er dem "Handelsblatt". Noch ist unklar, ob und für wie lange Elena tatsächlich ausgesetzt werden soll.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Weiteres Rätselraten um ELENA
Beitrag von: SiLæncer am 07 Juli, 2010, 12:20
Der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) wird auch vom Arbeitsministerium infrage gestellt. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, dass ein Moratorium und eine anschließende Neuregelung von ELENA denkbar sei, wenn den Firmen "sehr viele Mehrkosten" entstünden. Er betonte zudem, dass das Wirtschaftsministerium federführend sei. Was dort entschieden wird, werde man mittragen.

ELENA fasst alle Daten von Arbeitnehmern und Beamten zusammen, die für einen Einkommensnachweis nötig sind. Die Arbeitgeber sind seit dem 1. Januar verpflichtet, dafür die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten unter anderem zu Einkommen, Arbeitsstunden, Krankheitstagen und Urlaubstagen an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten ist Teil der unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder eingeleiteten Hartz-Reform. Zuletzt hatte Wirtschaftsminister Brüderle ein Moratorium für ELENA angedeutet. Dies sei sinnvoll, wenn ELENA keine Entlastung für den Mittelstand bringe.

Unterdessen warnt der IT-Branchenverband Bitkom davor, ELENA zu stoppen. Es sei ein Fehler, auf die Kosten für Chipkarten und die elektronische Signatur zu schauen und Einsparungen von 85 Millionen Euro zu ignorieren. Mit den angenommenen Einsparungen verweist der Bitkom jedoch auf eine Berechnung des Wirtschaftsministeriums, die als völlig veraltet gilt. In ihr tauchen keine Kostenrechnungen für die Chipkarte auf, da angenommen wurde, dass 2012 zum Start der ELENA-Abfragen mit dem beendeten Rollout der elektronischen Gesundheitskarte allgemein Karten im Umlauf sind, die eine digitale Signatur speichern können. Derzeit gehen Fachleute davon aus, dass die elektronische Gesundheitskarte frühestens 2015 allgemein verfügbar ist.

Außerdem wurden die jährlichen Kosten für eine qualifizierte elektronische Signatur mit 3,30 Euro im Jahr angesetzt, sie liegen derzeit aber bei mindestens 20 Euro. Bei der Beantragung von Wohngeld oder Arbeitslosengeld I soll die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Sozialamt diese Kosten für die Signaturkarte übernehmen. An dieser Regelung hatte sich Kritik entzündet, die sich vor allem auf die Kosten für die notwendigen Lesegeräte bezog, die von Städten und Gemeinden angeschafft werden müssen.

Über die nun laufende ELENA-Debatte, die eine Verschiebung und Überprüfung des Vorhabens allein aus Kostengründen thematisiert, sind die Bürgerrechtler vom FoeBuD ungehalten. Sie vermissen eine politische Debatte über die "Vorratsdatenspeicherung von Arbeitnehmerdaten". Der FoeBuD hat eine Verfassungsklage gegen ELENA initiiert und organisiert.

Quelle : www.heise.de
Titel: Und der Retter ist: Die Kostenfrage
Beitrag von: SiLæncer am 12 Juli, 2010, 09:03
Die ehemalige "Jobcard", nunmehr "EleNa" geannt, steht vor dem Aus - allerdings nicht aus Datenschutzgründen

Schon als sich die unter der unter der Ägide von Peter Hartz entstandene Jobcard-Idee in einen "Elektronischer Entgeltnachweis" (Elena) verwandelte, wurde über ein komplettes Ende dieses Vorhabens spekuliert. Nun sieht es tatsächlich danach aus, dass Elena gestoppt wird. Doch die Begründung hierfür hat nicht etwa mit den datenschutzrechtlichen Problemen zu tun. Dabei hatten keineswegs nur die "üblichen Verdächtigen" auf solche hingewiesen - die offiziell zur Entbürokratisierung erschaffene Ich-weiß-alles-Datenbank  machte nämlich auch vor Eintragungen zu Streiks etc. keinen Halt.

Nachdem die Kritik zu laut wurde, scheute sich die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, nicht, offen zuzugeben, dass die Datensparsamkeit bisher bei dem Projekt keine Rolle gespielt hatte. Sie verkündete, dass nunmehr die Daten auf ihre zwingende Notwendigkeit geprüft werden würden - was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

Wenn Elena nun vor einem Stopp steht, wie der Bundeswirtschaftsminister verlautbaren lässt, dann hat dies mit dem Datenschutz trotzdem wenig zu tun - auch wenn der FDP-Generalsekretär Christian Linder mitteilt, dass "Datensparsamkeit das Gebot der Stunde" sei. Die Entscheidung, ob Elena weitergeführt wird, hängt vielmehr davon ab, welche Kosten insbesondere auf die Wirtschaft und die Kommunen zukommen werden. Es ist nämlich alles andere als sicher, ob der Mittelstand durch das Vorhaben tatsächlich entlastet wird.
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Kritiker forderten bereits seit langem Prüfungen, ob durch Elena wirklich Bürokratie abgebaut wird. Trotzdem kam es dazu offenbar erst, nachdem das Projekt bereits angelaufen war. Technikfolgen- und Kostenabschätzungen scheinen erst dann opportun zu sein, wenn die Kassen zu leer sind. Und nur dann, wenn sich herausstellt, dass etwas zu teuer wird, zieht man den Datenschutz als zusätzliches Argument hinzu.

Darauf, dass der Datenschutz bei Abwägungsvorgängen gar nicht wirklich einbezogen wird, ließen bereits seit längerem Formulierungen wie die des Petitionsausschusses zur Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) schließen, in der es lapidar heißt, die Regelung sei "im Ergebnis ein tragbarer Kompromiss zwischen den Interessen einer effektiven Strafverfolgung und den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber von Telekommunikationsanlagen".

Was dies über die Einstellung einer politischen Klasse, die sich in den letzten Jahren in Datenschutzfragen regelmäßig harsche Kritik bis hin zu Ohrfeigen des Bundesverfassungsgerichtes einhandelte, zum Thema Datensparsamkeit und -schutz aussagt ist klar: Solange wir es uns leisten können, verfahren wir nach dem Prinzip "lieber zu viel sammeln als zu wenig". Der Staat geriert sich als Datenmessie - denn alles könnte ja irgendwann mal nützlich sein.


Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: ELENA: Unternehmen sparen, Verwaltung zahlt
Beitrag von: SiLæncer am 14 September, 2010, 12:42
Auf die öffentliche Verwaltung kommen durch ELENA höhere laufende Kosten zu, größere Unternehmen sparen dagegen. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens (http://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/Content/DE/Publikationen/Anlagen/2010-09-13-ELENA-gutachten,property=publicationFile.pdf) (PDF) des deutschen Normenkontrollrats (NKR). Während Behörden wie der Bundesanstalt für Arbeit verglichen mit dem bisherigen papiergebundenen Verfahren Mehrkosten in Höhe von rund 82 Millionen Euro jährlich entstehen, sinken die Ausgaben der Wirtschaft um 90 Millionen. Allerdings müssen Kleinstunternehmen mit höchstens 10 Mitarbeitern statt bislang einer nun 12 Meldungen pro Jahr abgeben. Ob für diese Firmen, die über 90 Prozent der deutschen Unternehmen ausmachen, ELENA höhere oder niedrigere Kosten verursacht, hat der NKR nicht ermittelt.

Den größten Anteil der zusätzlichen Verwaltungskosten machen die Erstattungen für die qualifizierte Signatur (QES) aus. Wer Wohn-, Eltern- oder Arbeitslosengeld beantragt, braucht ab Anfang 2012 eine mit der QES versehene Smartcard, um der jeweiligen Behörde Zugriff auf seine Daten zu gestatten. In seinen Berechnungen geht der NKR von einem QES-Preis von 8,33 Euro pro Jahr. Allerdings verlangen deutsche Trustcenter zurzeit zwischen 40 (T-Systems) und 59 (S-Trust) Euro jährlich dafür. Vor drei Jahren hatte der NKR in seinem damaligen ELENA-Gutachten noch 3,33 Euro angesetzt.

Zur Senkung der Verwaltungskosten sieht der NKR mehrere Möglichkeiten. So könne eine auf zehn Jahre verlängerte Gültigkeit der QES die jährlichen Kosten dafür auf 2 bis 4,50 Euro drücken. Zurzeit gilt die qualifizierte Signatur maximal fünf Jahre. Diese begrenzte Laufzeit ermöglicht es, die Schlüssel rechtzeitig durch längere zu ersetzen, bevor das Knacken zu einfach geworden ist. Außerdem, so der NKR, könne auf die elektronische Signatur zugunsten einer schriftlichen Vollmacht verzichtet werden. Bürger würden dann einem unabhängigen Dritten ermöglichen, ihre Daten mit seiner QES abzurufen. Diese Person könne etwa der Datenschutzbeauftragte der Behörde sein.

Die Einbeziehung weiterer Bescheinigungen in ELENA brächte der Verwaltung hingegen kaum Gewinne – stiege die Zahl der Dokumente von jetzt fünf auf fünfzehn, sänke der Aufwand der Behörden lediglich um gut 2 Millionen Euro. Die Unternehmen würden siebenmal soviel sparen.

ELENA sollte zur Entbürokratisierung beitragen und Kosten sparen, indem alle zur Beantragung von Sozialleistungen nötigen Daten zentral gespeichert werden. Bürgerrechtler kritisieren das Verfahren jedoch wegen der zentralen Sammlung und Speicherung von Informationen über alle Beschäftigungsverhältnisse. Außerdem sind die erhofften Spareffekte bisher nicht auszumachen, weshalb Wirtschaftsminister Brüderle bereits eine Aussetzung des Programms gefordert hatte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen ELENA ab
Beitrag von: SiLæncer am 22 September, 2010, 12:43
Das Bundesverfassungsgericht sieht derzeit keine Notwendigkeit zur sofortigen Aussetzung der mit dem elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) verknüpften Datensammlung. Dies geht aus einem dreiseitigen Beschluss der Karlsruher Richter vom 14. September hervor, der heise online vorliegt. Der zuständige Erste Senat lehnt damit einen Eilantrag der Münchner Kanzlei Riechwald  auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung des ELENA-Gesetzes ab. Er räumt zwar ein, dass die Datenspeicherung einen Grundrechtseingriff darstelle, der "ein Risiko unbefugter und missbräuchlicher Datenzugriffe schafft". Die Richter meinen aber auch, dass es ausreicht, wenn die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Bestimmungen im Hauptsacheverfahren geprüft wird. Dieses dürfte 2011 folgen.

Zur Begründung verweist das Verfassungsgericht auf bereits getroffene gesetzliche "Regelungen, die der Gefahr solcher Zugriffe entgegenwirken, die rechtmäßige Datenverwendung begrenzen oder sie außer zu Erprobungszwecken derzeit noch gänzlich ausschließen". Gespeicherte personenbezogene Informationen könnten "grundsätzlich erst ab 1. Januar 2012" abgerufen werden. Ein Zustand könne durch einstweilige Anordnung nur vorläufig "mit größter Zurückhaltung" geregelt werden, wenn dies zur Abwehr "schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist".

Die Kanzlei Riechwald, die fünf Beschwerdeführer vertritt, hatte dagegen argumentiert, dass durch das Gesetz alle Arbeitgeber schon seit Anfang des Jahres verpflichtet würden, "monatlich über das Internet zahlreiche Personaldaten aller Arbeitnehmer an eine neue Mammut-Datenspeicherungsbehörde in Würzburg zu übermitteln". Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung würde schon seit einiger Zeit auf vielfache Weise und in immer neuen "Spielarten" durch den Gesetzgeber unverhältnismäßig ausgehöhlt und gleichzeitig häufig durch Konzerne zusätzlich missachtet.

Der bei Riechwald mit der Federführung des Verfahrens beauftragte Rechtsanwalt Tobias Helmke kritisierte die Entscheidung gegenüber heise online als "bedauerlich und unverständlich". Er habe die Hoffnung gehabt, dass das Verfassungsgericht ähnlich wie bei der Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten schon vorab ein Zeichen setzen würde. Die Gefahr eines Missbrauchs der hochsensiblen Arbeitnehmerdaten sei bereits zum jetzigen Zeitpunkt groß.

Gegen ELENA laufen mehrere Klagen in Karlsruhe. So hat etwa auch der Datenschutzverein FoeBuD gemeinsam mit anderen Bürgerrechtsvereinigungen im März eine Sammelbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die von 22.005 Bürgern unterstützt wird. Auch in der Regierungskoalition ist der Einkommensnachweis umstritten. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hatte sich zuletzt im Juli für ein Moratorium der groß angelegten Speicherung von Arbeitnehmerdaten eingesetzt. Der FDP-Politiker begründete dies mit einer Kostenexplosion und mangelndem Datenschutz. Die ebenfalls den Liberalen angehörende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stellte ELENA schon zuvor grundsätzlich infrage. Auch Innenpolitiker der CDU/CSU-Fraktion sehen das Speicherverfahren kritisch.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundestag spricht sich gegen ELENA-Moratorium aus
Beitrag von: SiLæncer am 30 September, 2010, 20:16
Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition und der SPD den Antrag der Grünen zur Aussetzung und strikten Begrenzung des Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) abgewiesen, obwohl es auch in den Regierungsfraktionen bis in die Spitzen hinein viele Kritiker des IT-Großprojekts gibt. Die SPD enthielt sich bei der Abstimmung, während die Linken den Vorstoß aus den Reihen der Opposition unterstützten. Andreas Lämmel von der CDU/CSU-Fraktion begründete die Ablehnung eines Moratoriums mit der Ansage, dass "die wichtigsten Punkte des Antrags lange erledigt" seien.

Schon Anfang des Jahres sei die Datensammlung "eingedampft" worden, führte der CDU-Politiker aus. Auch die Unternehmen forderten trotz oder gerade wegen anfänglicher hoher Implementierungskosten mittlerweile eine Fortführung von ELENA, da die Verfahren ins Laufen gekommen seien und sie sonst auf ihren Aufwendungen sitzen blieben. Wichtig sei nun eine "zügige Beseitigung von Softwareproblemen" und das erneute "Durchforsten" der gespeicherten Datensätze.

Für die FDP-Fraktion erinnerte Claudia Bögel daran, dass die frühere rot-grüne Regierungskoalition die Vorversion von ELENA 2002 als deutsches Vorzeigeprojekt zum Bürokratieabbau ins Leben gerufen habe. Ihr erschienen die jetzigen Stopprufe daher "fast bigott". Die Liberalen seien sich der Kritik hinsichtlich der Kosten und des zu übermittelnden Datensatzes bewusst. Man könne die Effizienz des ELENA-Verfahren tatsächlich noch "in wesentlichen Punkten" verbessern. Auch die Datenschutzbedenken seien "von der FDP zuerst geäußert" worden. Das Bundesverfassungsgericht habe jüngst aber einen Eilantrag gegen das Projekt abgelehnt, sodass man "nicht das Kind mit dem Bade ausschütten" müsse. Die Koalition werde ELENA "korrigieren und hübsch schlank auf den Laufsteg schicken".

Die SPD-Politikerin Doris Barnett sah den Antrag dem "Hype" rund um die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten geschuldet. Letztlich würden mit dem Projekt aber nur alte Anordnungen für die Finanzverwaltung fortgesetzt, wobei man "ein paar Daten mehr mitgenommen" habe. Von einem "Übermaß" bei der Erfassung personenbezogener Informationen könne jedoch keine Rede sein. Auch um Datenschutzverstöße machte sich die Sozialdemokratin keine Sorgen, da etwa bei Krankenversicherungen noch keine vorgekommen und die Sicherheitsauflagen hoch seien. Informationen über eine Gewerkschaftszugehörigkeit und Streikdaten sein "raus". Es werde nur noch die Zeit festgehalten, "wann kein Geld fließt", was für die Berechnung des Arbeitslosengelds wichtig sei. Insgesamt habe die Politik "kein Ungeheuer losgelassen".

Das Bundesverfassungsgericht "hat uns den Auftrag gegeben, in uns zu gehen", hielt Jan Korte von der Links-Fraktion dagegen. ELENA sei nichts anderes als eine "Vorratsdatenspeicherung sensibelster Sozialdaten", die zentral gespeichert werden. Eine solche wecke Begehrlichkeiten, zudem könnten Persönlichkeitsprofile gebildet werden. Er forderte eine rasche Reduzierung der Datensätze und eine Aussetzung sämtlicher großer Datensammelprojekte.

Konstantin von Notz von den Grünen versuchte den Mitgliedern der Regierungskoalition ins Gewissen zu reden. Selbst Innenpolitiker der CDU/CSU-Fraktion hätten zurecht die Frage aufgeworfen, inwiefern eine anlasslose zentrale Datenspeicherung für den Bürokratieabbau legitim sei, wenn Karlsruhe eine solche selbst für höchste Rechtsgüter für verfassungswidrig erklärt habe. ELENA verstoße "gegen fundamentale Datenschutzgesetze". So gebe es etwa "keinen Auskunftsanspruch bis 2012". Das "größte Datensammelprojekt in der Geschichte der Bundesrepublik" sollte ursprünglich "ehrbaren Zielen dienen", räumte von Notz zwar ein. Es sei aber "leider schlecht gemacht" worden, "aus dem Ruder gelaufen" und aus Gründen des Datenschutzes, der Mittelstandsbelastung und der Verwaltungskosten sofort zu stoppen.

Gegen ELENA laufen mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. So hat etwa der Datenschutzverein FoeBuD gemeinsam mit anderen Bürgerrechtsvereinigungen im März eine Sammelbeschwerde eingereicht, die von über 22.000 Bürgern unterstützt wird. Auch in der Regierungskoalition ist der Einkommensnachweis umstritten. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hatte sich zuletzt im Juli für ein Moratorium der groß angelegten Speicherung von Arbeitnehmerdaten stark gemacht und dafür Unterstützung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erhalten. Die ebenfalls den Liberalen angehörende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stellte ELENA bereits prinzipiell infrage.

Quelle : www.heise.de
Titel: ELENA-Testphase soll verlängert werden
Beitrag von: SiLæncer am 19 November, 2010, 16:25
Die Bundesregierung will die Testphase für die umstrittene Arbeitnehmer-Datenbank ELENA verlängern. Sie soll nun zwei Jahre länger bis 2014 laufen, hieß es laut dpa in Koalitionskreisen nach dem Treffen der Spitzen von CDU/CSU und FDP im Kanzleramt.

Mit dem "elektronischen Entgeltnachweis" soll lästiger Papierkram in der Arbeitswelt abgeschafft werden. Anfang Januar startete die erste Phase: Unternehmen müssen mit ihren monatlichen Gehaltsabrechnungen für jeden ihrer Beschäftigten zahlreiche Eckdaten wie Name und Anschrift, Versicherungsnummer, Gesamt-, Steuer- und Sozialversicherungs-Bruttoeinkünfte, Abzüge für die Sozialversicherung sowie steuerfreie Bezüge verschlüsselt an die zentrale Datenbank der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Ursprünglich sollten mit Beginn des Regelbetriebs ab 2012 die für die Bewilligung von Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld erforderlichen Daten elektronisch abgerufen werden können, papierne Arbeitgeberbescheinigungen sollten dann nicht mehr nötig sein.

Rund 3,2 Millionen Arbeitgeber erstellen jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter. Diese wurden bisher ausgedruckt und von Ämtern zur Bewilligung von Sozialleistungen später wieder per Hand eingegeben.

Die Kommunen hatten gewarnt, dass die Kosten für den Aufbau von ELANA aus dem Ruder laufen. Ihnen drohten durch das Verfahren Mehrkosten von bis zu 250 Millionen Euro. Die Entlastungen für Unternehmen und Bürger seien dagegen äußerst gering, hieß es. Der Bundestag hatte sich Ende September gegen ein ELENA-Moratorium ausgesprochen.

Quelle : www.heise.de
Titel: ELENA wird eingestellt
Beitrag von: SiLæncer am 18 Juli, 2011, 18:20
Der elektronische Einkommensnachweis ELENA wird eingestellt. Darauf haben sich das Wirtschafts- und das Arbeitsministerium verständigt. Bereits Ende 2010 wurde der Start des Systems von der Bundesregierung um zwei Jahre verschoben.

Nach einer Überprüfung hat die Bundesregierung entschieden, das ELENA-Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Grund dafür sei eine mangelnde Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur, heißt es zur Begründung aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das System war von Datenschützern und Bürgerrechtlern scharf kritisiert worden, Wirtschaftsverbände hatten wegen des hohen Aufwands protestiert. Zu den Kritikern des Systems zählt auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Die Bundesregierung argumentiert, umfassende Untersuchungen hätten jetzt gezeigt, dass sich der für das ELENA-Verfahren aus Datenschutzgründen notwendige Sicherheitsstandard "trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird". Davon hänge aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.

Die Bundesregierung will nun dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden, heißt es in der Verlautbarung der beiden Ministerien. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

ELENA ganz fallen lassen, das will die Bundesregierung jedoch nicht: Das von Ursula von der Leyen (CDU) geführte Bundesarbeitsministerium soll ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden kann.

Quelle : www.golem.de
Titel: Re: ELENA wird eingestellt
Beitrag von: Jürgen am 19 Juli, 2011, 04:13
Das klingt für mich in der Tat nicht danach, als ob die Datensammel- und Überwachungswut damit vorbei sei.
Fakt ist, dass die Sozialversicherung schon lange über einen grossen Teil der Daten verfügt, die ELENA zentral sammeln sollte.
Und genau diese Daten sind es, die ich nicht in den Griffeln der Flachbearbeiter unserer Disziplinierungseinrichtungen sehen will.
"Ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung" bedeutet nichts anderes als die mögliche Auswertung zu anderen Zwecken, als für die, zu deren Erfüllung allein ihre Erfassung überhaupt legitimiert ist.
Es bleibt wie es ist, U.v.d.L versucht, ihr Big Brother Projekt mit allen Mitteln am Leben zu erhalten  :x
Titel: Nach ELENA-Aus: Kläger weiterhin besorgt über Daten-Infrastruktur
Beitrag von: SiLæncer am 23 Juli, 2011, 13:32
Gerade erst hatten die zuständigen Ministerien angekündigt, die umstrittene zentrale Arbeitnehmerdatenbank ELENA stoppen zu wollen. Schon melden sich kritische Stimmen zu Wort, die befürchten, die Infrastruktur solle nun anders genutzt werden. Die Rechtsanwälte der Massen-Verfassungsbeschwerde fordern die Einhaltung konkreter Kriterien.

Der Elektronische Entgeltnachweis (kurz: ELENA) wurde bereits 2009 von der Großen Koalition beschlossen, die Vorbereitung gingen noch länger zurück. Sinn sollte eine Vereinfachung des Steuerverfahrens und Entbürokratisierung durch zentrale Speicherung und einen einfacheren Abgleich mit den Sozialbehörden sein. Die Sicherheit sollte über ausgeklügelte Verschlüsselungsmethoden geschehen. Das reichte vielen Datenschützern aber nicht, für die der Satz "Nur nicht erhobene Daten sind sichere Daten" gilt und die das zentrale Speicherverfahren stört. Im Februar 2010 erhoben über 22.000 Menschen, vertreten durch die Anwälte Dominik Boecker und, dem schon durch das Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung bekannten, Meinhard Starostik Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Nun einigten sich das Bundeswirtschafts- und Bundesarbeitsministerium auf die Einstellung des für 2012 geplanten Verfahrens. Grund sei, so teilten sie am Montag in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit, die mangelnde Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Nun endet die seit erstem Januar 2010 bestehende Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitnehmerdaten Monat für Monat weiterzugeben. Bereits kurz danach meldeten sich Parteien, Datenschützer und Gewerkschaften, bis hin zu Mittelständlern zu Wort, die die Abschaffung des Verfahrens begrüßten. Auch da wurde jedoch schon vor einer weiteren Nutzung der umfangreichen, bestehenden Infrastruktur gewarnt.

In der Kritik steht vor allem der letzte Absatz der ministerialen Mitteilung: "Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können."

Auch wenn dieser Satz vielleicht nur als präventive Beschwichtigung der Bitkom dienen sollte, die Verfassungsbeschwerde-Anwälte Starostik und Boecker nehmen ihn jedenfalls genau. In einem offenen Brief an die beiden Ministerien warnen sie davor "den Ersatz der
Papierbescheinigungen bei der Beantragung von Sozialleistungen über ein Verfahren durchzuführen, bei dem detaillierte Lohndaten in einem zentralen Datenspeicher auf Vorrat gespeichert werden" und erinnern an die Hackerangriffe der letzten Monate.

In Anbetracht flächendeckender elektronisch erstellter und gespeicherter Lohnabrechnungen sei es möglich ein Verfahren zu entwickeln, das sowohl kostengünstig wie auch dezentral funktioniere und dabei folgende Mindeststandards erfülle:

"1. Vermeidung jeglicher zusätzlichen Speicherung von Entgeltdaten in zentralen oder auch dezentralen Zwischenspeichern sowie einer
dauerhaften Vorratsdatenspeicherung von Entgeltdaten ohne Anlass,

2. Übermittlung von Entgeltdaten lediglich anlassbezogen bei Beantragung von Sozialleistungen,

3. Übermittlung dieser Daten stets in verschlüsselter Form entsprechend den jeweils aktuellsten technischen (kryptografischen) Standards,

4. Der Arbeitnehmer kann vermeiden, dass sein Arbeitgeber von der Beantragung von Sozialleistungen erfährt. Dies erfolgt dadurch, dass
schweigepflichtige Dritte, z.B. der Steuerberater des Arbeitgebers, der ohnehin die Lohndaten bearbeitet, oder der Datenschutzbeauftragte
die Bescheinigung erteilen dürfen. Der Arbeitgeber muss insofern den Datenzugriff auf die bei ihm gespeicherten Lohndaten gewährleisten."


Konkrete Vorschläge, wie ein neues Vefahren genau beschaffen sein soll, werden in dem Brief nicht gemacht. Der Brief endet mit dem Appell,  "moderne, effiziente und kostengünstige Wege der elektronischen Datenübermittlung und rechtssicheren Bescheinigung" [...] "bei der Antragstellung von sozialen Transferleistungen" zu gehen und "die Aushöhlung der Privatsphäre durch die ausufernde Speicherung von persönlichen Daten" zu beenden.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: Nach ELENA-Aus: Kläger weiterhin besorgt über Daten-Infrastruktur
Beitrag von: Jürgen am 24 Juli, 2011, 01:44
Genau dieser Satz stösst mir sauer auf:
Zitat
Der Arbeitgeber muss insofern den Datenzugriff auf die bei ihm gespeicherten Lohndaten gewährleisten.
Damit würden die Arbeitgeber gezwungen, quasi eine verdachtslose Vorratsspeicherung selbst zu betreiben, ohne eigene Notwendigkeit.
Bislang haben viele Firmen die Lohndaten überhaupt nicht selbst elektronisch gespeichert, nur monatlich an Datev abgegeben, teils sogar erst mit Umweg über den Steuerberater. Ergebnisse anschliessend ausgedruckt für Arbeitnehmer und papierne Akte, fertig.
Für die jährliche Bescheinigung / Steuerkarte werden dann fertige Datenextrakte wiederum per Datev bezogen.
Somit gibt's vor Ort gar keine Lohndatenbank.
In meinen Augen eindeutig der bessere Weg.

Sozialbehörden einen direkten Zugriff auf interne Firmendaten ermöglichen zu wollen, halte ich für überhaupt nicht zu rechtfertigen.
Das berührt m.e. nicht nur Datenschutzinteressen, sondern letztlich Betriebsgeheimnisse.
Abgesehen davon haben die Behörden ohnehin Zugriff auf die Bankdaten von Leistungsempfängern, und schon das halte ich für in der Regel unangemessen.
Ohne Richterbeschuss im Einzelfall auch noch auf geschützte Daten Dritter zugreifen zu wollen, das kann nur Allmachtsbesessenen einfallen, die in einem sozialen Rechtsstaat keinen Platz haben dürften.
Wer pauschal den Bürgern so misstraut, der soll sich nicht von ihnen bezahlen lassen, sondern sich geflissentlich ein anderes Land suchen...
Titel: Bundesregierung beschließt Aus für Elena
Beitrag von: SiLæncer am 21 September, 2011, 17:32
Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Anfang vom Ende des elektronischen Entgeltnachweises (Elena) formell besiegelt. Das Bundeskabinett hat dazu in seiner Sitzung einen Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zur Einstellung des vielfach kritisierten IT-Großprojektes verabschiedet. Laut der "Formulierungshilfe", die an ein anderes Gesetz gekoppelt werden soll, wird das Elena-Gesetz komplett aufgehoben und die alte Rechtslage wiederhergestellt. Die Regierung setzt damit eine Absprache vom Juli um, in der die ungenügende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur als Hauptgrund für die Einstellung von Elena genannt wurde.

Eine Sprecherin des Wirtschaftsressorts zeigte sich gegenüber heise online zuversichtlich, dass das Vorhaben im Herbst rasch Bundesrat und Bundestag passieren werde und so bis spätestens Anfang Januar 2012 in Kraft treten könne. Zu diesem Zeitpunkt würde sonst die zweite Elena-Phase greifen, in der die bei der Zentralen Speicherstelle vorgehaltenen, von den Arbeitgebern gelieferten Daten erstmals abgerufen werden könnten.

Die bereits erhobenen rund 700 Millionen Datensätze sollen laut dem Entwurf gelöscht werden. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung müssen Arbeitgeber mit ihren monatlichen Gehaltsabrechnungen für jeden ihrer Beschäftigten aber noch zahlreiche Informationen wie Name und Anschrift, Versicherungsnummer, Gesamt-, Steuer- und Sozialversicherungseinkünfte, Abzüge für die Sozialversicherung sowie steuerfreie Bezüge verschlüsselt an die zentrale Datenbank der Deutschen Rentenversicherung übermitteln.

Parallel zu der Aufhebungsinitiative hat das Kabinett Eckpunkte des Bundesarbeitsministeriums für ein "projektorientiertes Meldeverfahren in der Sozialversicherung" beschlossen. Es gehe dabei zunächst um ein "Forschungsprojekt", wie das mit Elena aufgebaute Wissen über neue Wege zum Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern weiter genutzt werden könne, erläuterte eine Ressortsprecherin gegenüber heise online. Eine Zeitspanne für diese Vorhaben gebe es noch nicht. Die Regierung hofft, dass die millionenschweren Aufwendungen für den Aufbau und Betrieb des Systems zum E-Gehaltsnachweis so nicht ganz verpuffen. Über die genauen bisherigen Kosten des Verfahrens kann die Bundesregierung noch keine Auskunft geben.

Kerstin Andreae, wirtschaftspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, und ihr für Innenpolitik zuständiger Kollege, Konstantin von Notz, sprachen von einem "Ende mit Schrecken für Elena". Das Aus für das Projekt sei lange überfällig gewesen, da es "datenschutztechnisch völlig aus dem Ruder gelaufen" sei und nicht den erhofften Bürokratieabbau mit sich gebracht habe. Die Kosten des Verfahrens seien explodiert; die Verunsicherung sowohl auf Unternehmerseite als auch bei den Bürgern sei groß gewesen. Die beiden Politiker bedauern, dass sich Schwarz-Gelb erst nach einem über Monate geführten Zuständigkeitsstreit und dem Treiben der Opposition dazu durchringen konnte, Elena "klammheimlich" vor der Sommerpause zu beerdigen. Die Bundesregierung muss nun nach Ansicht der Grünen "umgehend zukunftsfähige und unbürokratische Meldestrukturen aufbauen", die hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Forderungen an Elena-Nachfolgeverfahren
Beitrag von: SiLæncer am 02 Oktober, 2011, 16:50
"So bürgerfreundlich wie möglich" soll es sein, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Die bisherigen Pläne zum elektronischen Entgeltnachweis, wurden am Donnerstag endgültig zu den Akten gelegt. Die SPD monierte jedoch, obwohl "ELENA" "datenschutztechnisch, bürokratisch und kostenmäßig völlig aus dem Ruder gelaufen" sei, habe die Regierung es versäumt, für das "gute und ausgereifte System" zu werben.

Die SPD sieht Deutschland sogar wieder ins 20. Jahrhundert zurück katapultiert. Datenschützer weisen jedoch darauf hin, dass die erhobenen Daten strikt zweckgebunden sein müssen. Die Betroffenen sollten zudem ihre Informationen möglichst weitgehend kontrollieren können und Auskunfts- und Berichtigungsansprüche sollten ebenfalls gewährleistet sein.


Quelle : www.gulli.com
Titel: Bundesrat fordert umfangreiche Datenlöschung nach Elena-Aus
Beitrag von: SiLæncer am 07 November, 2011, 18:45
Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für den Stopp des elektronischen Entgeltnachweises (Elena) gegeben. Er hat dazu das Beherbergungs- und Handelsstatistikgesetz passieren lassen, mit dem der Bundestag im September einen Änderungsantrag zur Abwicklung des umstrittenen IT-Projekts verknüpft hatte. In einer Entschließung (http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_2034972/SharedDocs/Drucksachen/2011/0601-700/608-11_28B_29,templateId%3Draw,property%3DpublicationFile.pdf/608-11%28B%29.%20pdf) (PDF-Datei) fordern die Länder die Bundesregierung aber auf, umgehend zu prüfen, welche Daten auch nach Inkrafttreten des Gesetzes sowie im Licht der angestrebten Nachfolgeregelung für ein "projektorientiertes Meldeverfahren in der Sozialversicherung" noch zu löschen seien.

Hintergrund des Drängens des Bundesrates ist, dass im Rahmen des Elena-Verfahrens etwa von jeweils zuständigen Rentenversicherungsträgern bereits einschlägige Aufzeichnungskonten für Beamte, Soldaten und Richter angelegt wurden. Diese würden nach Beendigung des Projekt nicht mehr benötigt werden, schreiben die Länder. Laut ersten vorläufigen Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung Bund seien davon rund 120.000 Versicherte betroffen. Dem Bundesrat zufolge kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch bei anderen Behörden Daten im Rahmen des Verfahrens gespeichert worden seien, die nun nicht mehr erforderlich seien und vernichtet werden müssten. Insgesamt sollen laut dem Gesetz zunächst 700 Millionen Datensätze gelöscht werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Elena-Daten sind nicht mehr zugänglich
Beitrag von: SiLæncer am 08 Dezember, 2011, 13:10
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar haben nach eigenen Angaben den Datenbankhauptschlüssel für den Elektronischen Entgeltnachweis (Elena) gelöscht. "Die als Träger des digitalen Schlüssels verwendeten Chipkarten wurden überschrieben und werden geschreddert", teilte der oberste Datenschützer des Landes am Donnerstag mit. Damit sei nach dem Stand der Technik sichergestellt, dass niemand mehr auf die verschlüsselt gespeicherten Einkommensdaten von über 35 Millionen Arbeitnehmern zugreifen könne.

Der Bundestag hatte Elena Ende September im Einklang mit einem Regierungsbeschluss beerdigt. Mit der Vernichtung des Hauptschlüssels sieht Schaar nun den ersten Schritt zur endgültigen Löschung aller rund 700 Millionen Elena-Datensätze getan. Der Datenschützer versprach, in den kommenden Wochen würden sämtliche in der Datenbank sowie in anderen Verfahrenskomponenten gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig gelöscht. Seit dem 5. Dezember 2011 nehme die Zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung nach dem Inkrafttreten des Aufhebungsgesetzes auch keine Meldungen der Arbeitgeber für das System mehr an.

Die Bundesregierung ist derweil mit einem Prüfauftrag des Bundesrats beschäftigt. Dieser will wissen, welche Daten auch nach dem Elena-Stopp sowie im Lichte der angestrebten Nachfolgeregelung für ein "projektorientiertes Meldeverfahren in der Sozialversicherung" noch zu löschen seien. Im Blick haben die Länder dabei vor allem einschlägige Aufzeichnungskonten für Beamte, Soldaten und Richter, die von den jeweils zuständigen Rentenversicherungsträgern angelegt worden seien.

Quelle : www.heise.de
Titel: Elena-Daten sind gelöscht
Beitrag von: SiLæncer am 16 April, 2012, 13:26
Alle personenbezogenen Daten, die für das System des Elektronischen Entgeltnachweises (Elena) von über 35 Millionen Arbeitnehmern gesammelt wurden, sind gelöscht. Davon hat sich nach eigenen Angaben der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, überzeugt. Die rund 700 Millionen Datensätze waren bei der früheren Zentralen Speicherstelle und der Registratur Fachverfahren gespeichert.

Kurz nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung des Elena-Verfahrensgesetzes Anfang Dezember 2011 hatte Schaar, der den Datenbankhauptschlüssel verwaltet hatte, sämtliche Schlüssel vernichtet. Juristisch betrachtet waren die Daten damit bereits als gelöscht anzusehen; alle am ELENA-Verfahren Beteiligten hatten sich aber darauf verständigt, die Daten auch physisch zu löschen.

Der Bundestag hatte Elena Ende September 2011 beerdigt. Als Hauptgrund für die Einstellung des Systems wurde seinerzeit die ungenügende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur genannt. Kritiker wie der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum monierten aber auch, dass an zentraler Stelle sämtliche Daten gesammelt und für fünf Jahre vorgehalten würden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesregierung streitet Wiedergeburt von Elena ab
Beitrag von: SiLæncer am 22 Juli, 2013, 16:45
Die Bundesregierung betont, dass das 2011 beerdigte IT-Verfahren für den elektronischen Entgeltnachweis (Elena) mit dem Folgeprojekt OMS ("Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung") nicht direkt "fortgeführt" werde. Bei OMS hätten der Datenschutz und die Informationssicherheit "hohe Priorität", versichert das Bundesarbeitsministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und die IT-Beauftragte der Regierung, Cornelia Rogall-Grothe, seien von Anfang an in das Vorhaben eingebunden worden.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-streitet-Wiedergeburt-von-Elena-ab-1921388.html)

Quelle : www.heise.de