Der E-Postbrief bringt dem Verbraucher mehr Nachteile als Vorteile
Standardbriefe sind seit vielen Jahren eigentlich überflüssig: Rechtlich Relevantes muss man ohnehin per Fax oder Einschreiben verschicken, seit bei der teilprivatisierten Post nach Recherchen des Korruptionsforschers Werner Rügemer täglich etwa 30.000 Briefe verschwinden. Der Rest lässt sich mit Telefon-Flatrate, Email und eventuell der Bitte um eine Empfangsbestätigung sehr viel praktischer schneller und billiger erledigen. Insofern war es für die Post eine Herausforderung, einen Service zu bewerben, den eigentlich kein Mensch braucht, so lange er nicht staatlicherseits direkt oder indirekt dazu gezwungen wird.
Man versuchte das damit, dass man an das alte Zuverlässigkeitsimage aus der Zeit anknüpfte, als die Briefe noch von Beamten eingesammelt, sortiert und zugestellt wurden. Dass diese Zeiten lange vorbei sind und die Post stattdessen Geringverdiener beschäftigt, liegt offen zutage. Etwas besser versteckt sind andere Nachteile, die den Service nicht nur kostenseitig zu einem deutlich schlechteren und vor allem gefährlicheren Geschäft machen als eine Adresse bei einem der zahlreichen Freemail-Anbieter.
Im "Kleingedruckten" des Angebots, in den AGBs, verstecken sich nämlich, wie der BR-Rundschau-Moderator und Blogger Richard Gutjahr mit Hilfe seiner juristisch gebildeten Kollegen Udo Vetter und Thomas Stadler herausfand, Passagen, die den Kunden unter anderem dazu verpflichten, einmal täglich sein Postfach anzusehen. Tut er das nicht, hat er beispielsweise bei fristrelevanten Schreiben potenziell deutlich schlechtere Karten als bei der Nutzung des normalen Briefwegs. Zudem gibt der Kunde schon mit der Anmeldung automatisch das Einverständnis ab, dass die Post Handel mit den Adressverzeichnissen treiben darf.
Ebenfalls bemerkenswert ist, dass die Post, die damit wirbt, dass sie mit dem E-Postbrief ein "Briefgeheimnis" im Internet einführen würde, die Schreiben nicht einmal dann löscht, wenn der Sender oder Empfänger das macht, sondern Kopien auf unbestimmte Zeit vorrätig hält, falls Sicherheitsbehörden oder Geheimdienste mal ohne richterliche Anordnung einen Blick rein werfen wollen. Dafür händigt ihnen die Post auch ganz unbürokratisch die Zugangskennung zum elektronischen Postfach aus.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
Erwin Schwärzer, Referatsleiter IT 1 im Bundesinnenminsterium, weist in der aktuellen Ausgabe des Behörden-Spiegels (http://www.behoerden-spiegel.de/) die Kritik an dem geplanten Dienst De-Mail zurück. Der Dienst sei datenschutzkonform und werde vom Bundesbeauftragten für Datenschutz positiv bewertet. Das Innenministerium sieht eine große Akzeptanz und hofft auf weitere De-Mail-Anbieter, die im Wettbewerb untereinander das System weiter entwickeln.
(http://www.heise.de/imgs/18/5/5/2/2/8/2/nt-demail-b2aa9953786cd538.gif)
Die Kritik am De-Mail-System, das die Briefe entschlüsselt und auf Viren oder Spam überprüft, kann das Innenministerium nicht nachvollziehen. In seiner Stellungnahme heißt es: "Die Daten liegen daher kurz im Klartext beim Provider des Versenders vor. In dieser Zeit befinden sie sich ausschließlich in Hochsicherheitsrechnern, die im Rahmen der Zertifizierung des Providers einer Sicherheitsüberprüfung anhand der strengen Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik standhielten."
Nach Angaben des Bundesinnministeriums ist diese Prüfung ein besonderer Service des Systems, weil man bewusst darauf verzichtet habe, Anwender zur Installation zusätzlicher Sicherheitssoftware zu zwingen. "Erkennt das System einen Virus oder einen Trojaner an einer De-Mail, wird die Nachricht entsprechend elektronisch gekennzeichnet. Diese Maßnahme schützt den Empfänger der De-Mail und seine Technik." Was mit einer schädlichen Mail passiert, die ja ein offizielles Behördenschreiben sein kann und was dem Anwender droht, der eine solche Mail dennoch öffnet, darüber wird offenbar noch beraten. Das Innenministerium gibt zu diesem Problem keine Auskunft.
Auch der E-Postbrief der Deutschen Post wird in der Ausgabe des Behörden-Spiegels vorgestellt. Harald Lemke, ehemaliger hessische IT-Staatssekretär und Vorsitzender von Deutschland Online, nimmt als neu ernannter "Sonderbeauftragter für E-Justice" der Deutschen Post zum E-Postbrief Stellung. Nach Lemke entspricht er allen De-Mail-Standards, soll aber weit über De-Mail hinausgehen. So sollen mit einem E-Postbrief und seiner integrierten Bezahlfunktion direkt fällige Verwaltungsgebühren oder sonstige Gebühren bezahlt werden können. Im Wettbewerb mit anderen Anbietern sieht Lemke die Post in punkto Akzeptanz deutlich besser gestellt als der Wettbewerb, weil die Post bereits heute "mit hoheitlichen Aufgaben beliehen" sei. Dies zeige auch der Run auf den E-Postbrief, den über eine Viertel Million Bürger bereits bestellt haben und ausprobieren.
Zum Thema sichere elektronische Kommunikation mit Behörden hat der Behörden-Spiegel eine Sonderausgabe seines Newsletters herausgebracht, der per Download (http://www.behoerden-spiegel.de/Internet/sub/844/84434d5f-224a-21a3-b217-17b988f2ee23,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-bbbb-000000000003&uMen=dd870a33-23dd-64%2011-c9b9-a612700266cb&_ic_nopic=true.htm) zur Verfügung steht.
Quelle : www.heise.de