DVB-Cube <<< Das deutsche PC und DVB-Forum >>>

Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # WWW, Telefon, Provider & Co => Thema gestartet von: SiLæncer am 08 Oktober, 2009, 18:15

Titel: Pilotprojekt zur Bürger-E-Post De-Mail gestartet
Beitrag von: SiLæncer am 08 Oktober, 2009, 18:15
Informatikprofessor Werner Zorn und Bernhard Rohleder, Geschäftsführer des Branchenverbands Bitkom, haben am heutigen Donnerstag in Berlin einen sechsmonatigen Testlauf  für die Bürger-E-Post "De-Mail" in der "T-City" Friedrichshafen gestartet. Rohleder verschickte dazu die erste elektronische Nachricht über den Dienst an Zorn, der vor 25 Jahren auch in dem Team der Universität Karlsruhe war, das die erste E-Mail hierzulande erhielt. Zorn hofft, dass Deutschland mit der Initiative für eine verschlüsselte Mail international eine Vorreiterrolle einnehmen wird: Das Internet werde damit sicherer, zugleich würden sich "Exportmärkte" für deutsche Anbieter öffnen. De-Mail solle ein "internationales Erfolgsmodell" werden, um "global sicher zu kommunizieren".

Hans Bernhard Beus, Beauftragter für Informationstechnik der Bundesregierung, bezeichnete das Vorhaben als "wichtigen Baustein" für eine vertrauenswürdigere Online-Kommunikation. Die aktuellen Meldungen über Phishing-Attacken machten deutlich, dass hier Nachbesserungen dringend erforderlich seien. De-Mail sei "nicht in erster Linie ein staatliches Großprojekt". Es werde vielmehr vorrangig von der Internetwirtschaft vorangetrieben. Der Staat ermögliche nur die Infrastruktur und den dafür benötigten Rahmen. Beus räumte aber auch ein, dass die scheidende schwarz-rote Regierung den entsprechenden Gesetzesentwurf zu spät in den Bundestag eingebracht habe. Es werde daher eine der ersten Aufgaben der neuen Koalition sein, eine neue Initiative zu präsentieren. Bis dahin sei es "hilfreich, wenn wir praktische Erfahrungen in Friedrichshafen sammeln können".

"Wir haben die erste anwendbare sichere E-Mail gesehen", freute sich auch Hartmut Isselhorst, Abteilungsdirektor im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), über den historischen Moment. Heute würden Mails nur im "unteren Promillebereich verschlüsselt", da die erforderlichen Sicherheitsmechanismen komplex seien und sich nicht in der Breite durchgesetzt hätten. Jetzt werde diese Dienstleistung auch für den Bürger angeboten: "Der Provider übernimmt die Verschlüsselung." Für den Anwender werde es so einfacher. Nur die Identifizierung vor der Inanspruchnahme des Dienstes müsse der Nutzer mit Hilfe des Post-Ident-Verfahrens oder künftig mit dem elektronischen Personalausweis selbst leisten.

Das BSI hat die Voraussetzungen für das Projekt laut Isselhorst gemeinsam mit Anwendergruppen und Betreibern abgesteckt. Bevor ein Provider an den Markt gehen könne, müsse er sich prüfen lassen. Dabei führe das BSI auch Hackertests durch, kontrolliere das Sicherheitssystem und achte auf vorliegende Datenschutzsiegel. Das schließe Angriffe zwar nicht hundertprozentig aus, erlaube aber den Aufbau "rechtssicherer Kommunikation" auf der Infrastruktur. So könnten die Anwender etwa wichtige digitale Unterlagen in einem Datensafe hinterlegen. Phishing-Attacken auf Grundlage gefälschter E-Mails würden zugleich zurückgedrängt: Die Wahrscheinlichkeit im De-Mail-Bereich dafür sei sehr gering, weil Täter dort bekannt seien.

Zu den künftigen Kosten der verschlüsselten Bürgermail konnten sich die Beteiligten nach wie vor nicht klar äußern. Der Preis werde sich auf jeden Fall "unter dem für den normalen Papierverkehr bewegen", erklärte Jürgen Schulz, Leiter des öffentlichen Dienstleistungsangebots bei T-Systems. Im Rahmen des Pilotbetriebs am Bodensee könnten Bürger und Unternehmen das Verfahren sechs Monate lang kostenfrei testen. Auf große Einsparpotenziale für die Wirtschaft verwies Christoph Schmallenbach, Vorstandsmitglied der Generali Deutschland Holding. Allein die Versicherungsbranche verschicke jährlich über 800 Millionen Schreiben an ihre Kunden, wobei sie bislang vor allem auf den Postweg setze. Diese Kommunikation könnte künftig weitgehend digitalisiert werden.

Rohleder appellierte zugleich an die geplante schwarz-gelbe Regierungskoalition, den Rechtsrahmen für De-Mail mit dem Bürgerportalgesetz zügig zu verabschieden. Neben anderen Oppositionsparteien hatte bislang aber auch die FDP "gravierende Mängel" in dem Entwurf ausgemacht. Die Liberalen bemängelten, dass gebe es über die Kosten nur "vage Vermutungen" gebe. Als potenzielle Gefahr für die Bürgerrechte sahen sie einen unter sehr weiten Voraussetzungen skizzierten Auskunftsanspruch für private wie öffentliche Stellen gegen Dienstebetreiber zur Abfrage personenbezogener Nutzerdaten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesregierung zieht positives Fazit des De-Mail-Tests
Beitrag von: SiLæncer am 04 April, 2010, 10:37
Das Anfang Oktober 2009 in Friedrichshafen gestartete  Pilotprojekt für die Bürger-E-Post De-Mail ist am Mittwoch nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums (BMI) erfolgreich abgeschlossen worden. Insgesamt haben sich den Angaben zufolge 812 Einwohner aus der Testregion beteiligt und eine De-Mail-Adresse beantragt. Damit seien die Erwartungen leicht übertroffen worden.

Hochgerechnet auf ein Jahr würde man laut BMI von einer Beteiligungsquote von 2,75 Prozent der Bevölkerung der Stadt am Bodensee ausgehen können. In den Überlegungen für das Bürgerportalgesetz, das die Basis für einen bundesweiten Start für De-Mail bilden sollte, vom Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode aber nicht mehr verabschiedet wurde, sei man von einer Akzeptanzquote von zwei Prozent im ersten Jahr ausgegangen.

Der Statistik nach nahmen auch 40 Unternehmen, Kammern und Behörden unterschiedlicher Größe an der Testphase teil. Das entspricht laut Hochrechnungen des Innenministeriums 400 weiteren Pilotierungspartnern. Zuvor hatten schon Vertreter der beteiligten Provider GMX, Web.de und Deutsche Telekom sowie Behörden und eingeschlossene Firmen auf der CeBIT ein positives Fazit der Feldstudie gezogen. Laut einer Nutzerumfrage würden 89 Prozent der De-Mail-Tester den Dienst gern weiter nutzen. Datenschützer hatten dagegen jüngst angehmahnt, dass beim De-Mail-Angebot bezüglich der Schaffung von Rechtsregeln und der Infrastruktur noch viel getan werden müsse.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bürger können erste De-Mail-Postfächer vorregistrieren
Beitrag von: SiLæncer am 06 Juli, 2010, 16:08
Die zum Konzern United Internet gehörenden E-Mail-Provider GMX und Web.de haben mit der Vorab-Registrierung von De-Mail-Adressen begonnen. Da die Adressen nach dem Schema Vorname.Nachname@providerxy.de-mail.de  gebildet und bei Namensgleichheit derselben Provider-Kunden Nummern an den Nachnamen gehängt werden, erwarten die Provider eine große Nachfrage, auch wenn De-Mail selbst noch nicht bundesweit starten kann. Dazu muss das Bürgerportal-Gesetz in Kraft treten, was bis zum Jahresende der Fall sein soll.

De-Mail soll als rechtsverbindlicher Service die Online-Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden verbessern. Den Dienst dürfen nur zertifizierte Unternehmen anbieten, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüft wurden. Sie müssen definierte Verschlüsselungs- und Speicherstandards einhalten und sind verpflichtet, die eindeutige Identifizierung der Inhaber von De-Mail-Konten nachzuweisen. Zur Vorregistrierung eines De-Mail-Accounts gehört daher, dass die interessierten Bürger mit einem Formular und dem Personalausweis oder Pass zu einer Behörde gehen. Diese muss die Identität bestätigen und das Formular zum De-Mail-Anbieter schicken.

Die Gebühr für eine einfache De-Mail dürfte bei 15 Cent liegen. Höhere Gebühren sind möglich, wenn es sich um kompliziertere Behördenvorgänge handelt. Dies betrifft beispielsweise Behördenbescheide und Zahlungsaufforderungen, gegen die ein Bürger Einspruch erhebt, der nach derzeitigem Recht auf dem Papierweg erfolgen muss.

Passend zum Start der Vorab-Registrierung haben GMX und Web.de einen Hybrid-Maildienst in Betrieb genommen, mit dem E-Mails an Empfänger ohne E-Mail-Konto geschickt werden können. Ihnen wird die ausgedruckte, kuvertierte Mail postalisch zugestellt. Eine einzelne, schwarzweiß einseitig gedruckte Mail im DIN-A4-Format soll bei GMX und Web.de 54 Cent kosten. Für mehrseitige Mails, Farbdruck oder ein Einschreiben mit/ohne Rückschein gelten die Preisbedingungen der postalischen Subunternehmer. GMX arbeitet hier mit Edipost zusammen, Web.de mit Frankotyp Postalia.

De-Mail wurde sechs Monate lang in einem Pilotprojekt in Friedrichshafen erfolgreich getestet. Zuletzt hatte Bundesinnenminister Thomas de Maiziére in seiner netzpolitischen Grundsatzrede De-Mail als Möglichkeit gelobt, mit der Bundesbürger auch abseits von Ballungszentren einen schnellen Zugang zu den Behörden haben.

Quelle : www.heise.de
Titel: De-Mail - Gesetzentwurf für rechtssicheres E-Mail-System aufgetaucht
Beitrag von: SiLæncer am 12 Juli, 2010, 12:26
Mit De-Mail soll ein rechtssicheres E-Mail-System geschaffen werden, über das auch Unternehmen und Behörden offizielle Schreiben zustellen können. Netzpolitik liegt ein Referentenentwurf für das dazu gehörige Gesetz vor.

De-Mail soll es Behörden und Unternehmen erlauben, rechtsverbindlich mit Bürgern und Kunden per E-Mail zu kommunizieren. Behördliche Schreiben könnten damit per E-Mail zugestellt werden, statt mit normaler Briefpost. Dazu bedarf es allerdings der Änderung diverser Gesetze, was im Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften – De-Mail-Gesetz (http://www.netzpolitik.org/wp-upload/100702_De-Mail-Gesetz_Referentenentwurf.pdf) zusammengefasst ist.

Der Entwurf soll den Rechtsrahmen zur Einführung vertrauenswürdiger De-Mail-Dienste schaffen und die Möglichkeiten verbessern, die Authentizität von Willenserklärungen in elektronischen Geschäftsprozessen zu beweisen sowie Erklärungen nachweisbar zuzustellen. Dazu wird unter anderem eine beweissichere Abholbestätigung eingeführt. Außerdem erfolgt eine Anpassung des Verwaltungszustellungsgesetzes.

Ziel von De-Mail ist es, den elektronischen Geschäftsverkehr zu fördern und Kosten einzusparen. So wird in dem Entwurf ein Einsparpotenzial in den ersten fünf Jahren von 20 bis 40 Millionen Euro pro Jahr genannt, da der Versand der elektronischen Briefe deutlich günstiger sein soll als der von Papierbriefen. Davon verschickt die Verwaltung rund 1,3 Milliarden mit einem Gewicht von unter 50 Gramm pro Jahr.

De-Mail-Dienste sollen von akkreditierten Diensteanbietern betrieben werden, aber auch Behörden dürfen grundsätzlich De-Mail-Dienste anbieten. Dabei soll jeder Bürger ab 16 Jahren ein De-Mail-Konto einrichten können, das "nur ihm zugeordnet ist und nur von ihm genutzt werden kann (De-Mail-Konto)". Die Anbieter müssen dabei die Identität des Antragstellers anhand des amtlichen Ausweises feststellen, samt Name, Geburtsort, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit. Bei einer juristischen Person oder bei einer Personengesellschaft oder öffentlichen Stelle sind es dann Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter.

De-Mail-Adressen müssen immer den Namen der Person oder des Unternehmen enthalten. Das Versenden von De-Mail-Nachrichten müssen die Diensteanbieter auf Antrag des Senders bestätigen - mit der De-Mail-Adresse des Empfängers sowie mit dem Datum der Zustellung im De-Mail-Postfach.

Öffentliche Stellen sollen zudem die Erstellung einer Abholbestätigung verlangen können. Daraus geht hervor, dass "die Nachricht in das Postfach des Empfängers eingelegt wurde und sich der Empfänger danach an seinem De-Mail-Konto im Sinne des § 4 angemeldet hat". Loggt sich ein Nutzer nicht ein, soll ein Schreiben dennoch am dritten Tag nach der Absendung als zugestellt gelten, ähnlich wie bei der Zustellung per Briefpost.

Unternehmen, die De-Mail in einer Kundenbeziehung nutzen, um Dokumente zu verschicken, sollen dazu verpflichtet werden, auch De-Mail-Nachrichten von Kunden zu empfangen. Sie sollen sie nicht mehr auf andere Kommunikationswege verweisen dürfen.

Noch handelt es sich bei dem jetzt aufgetauchte Gesetzentwurf um einen nicht offiziell veröffentlichten Referentenentwurf. Es kann also gut sein, das er in der Diskussion noch deutlich verändert wird.

Quelle : www.golem.de
Titel: Re: De-Mail - Gesetzentwurf für rechtssicheres E-Mail-System aufgetaucht
Beitrag von: Jürgen am 13 Juli, 2010, 01:27
Erst kürzlich hat es eine höchstrichterliche Entscheidung gegeben, dass ein Hartz-IV-Empfänger KEIN Recht auf einen Rechner hat.
Gleichermassen steht ihm kein Anspruch auf einen regelmässigen Internet-Zugang zu, oder auch nur auf einen Zuschuss zu einem gebrauchten Computer oder zur Instandsetzung eines solchen.
Nun wissen wir aber, dass fast jeder einmal arbeitslos werden kann. Und wenn man kein grosses Glück hat, z.B. weil man nicht mehr ganz so jung und gefragt ist, ist man nach einem Jahr auf Hartz IV.

Und wann geht ein vorhandener Rechner kaputt?
Genau dann, wenn man ihn ganz dringend braucht...
Ersatzweise denke man an eine plötzliche three-strikes-Internet-Sperre.

Das dürfte dann exakt der Moment sein, wo eine ganz wichtige Nachricht eingeht, deren Nicht-Wahrnehmung einem endgültig den Hals bricht.
Und sie gilt als zugestellt, böse Rechtsfolgen sind quasi unvermeidlich.
Ausserdem frage ich mich, wie lange es dann dauert, bis sich Abmahn-/Inkasso-Betrüger und ähnliche Abzocker dieses Dienstes bemächtigen werden.
Vom Begriff "akkreditierte Diensteanbieter" halte ich gar nichts, denn als solche dürften bisherige Inkasso-Büros und Winkel-Advokaten auch sehr schnell zu gelten wissen...

Bin zwar derzeit nicht von solchen Problemen betroffen, werde mich aber (auch) aufgrund solcher Überlegungen auf gar keinen Fall bei De-Mail registrieren.
Für wircklich wichtige oder ganz besonders lästige Korrespondenz gibt's bei mir den klassichen Briefkasten...

Jürgen
Titel: Telekom startet Registrierung für rechtssichere De-Mail
Beitrag von: SiLæncer am 13 Juli, 2010, 09:23
Auch die Deutsche Telekom beginnt mit der Registrierung für rechtssichere E-Mail-Adressen. Ab sofort können sich Privatkunden kostenlos anmelden und ihre persönliche De-Mail-Adresse reservieren. Die E-Mail-Anbieter GMX und Web.de (United Internet) hatten vergangene Woche den Startschuss für die Registrierung gegeben. Mitte der Woche will auch die Deutsche Post mit ihrem E-Postbrief starten – dabei handelt es sich um per E-Mail aufgegebene Post, die bei Bedarf auch als gedruckter Brief zugestellt wird.

De-Mail soll als rechtsverbindlicher Service die Online-Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden verbessern. Den Dienst dürfen nur zertifizierte Unternehmen anbieten, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüft wurden. Sie müssen definierte Verschlüsselungs- und Speicherstandards einhalten und sind verpflichtet, die eindeutige Identifizierung der Inhaber von De-Mail-Konten nachzuweisen. Zur Vorregistrierung eines De-Mail-Accounts gehört daher, dass die interessierten Bürger mit einem Formular und dem Personalausweis oder Pass zu einer Behörde gehen. Diese muss die Identität bestätigen und das Formular zum De-Mail-Anbieter schicken.

Bis die sicheren E-Mails versendet werden können, dauert es voraussichtlich aber noch bis 2011. Dazu muss der Bundestag das geplante Bürgerportal-Gesetz verabschieden, was für Ende des Jahres erwartet wird. Netzpolitik hat einen ersten Referentenentwurf des De-Mail-Gesetzes veröffentlicht, der dem Politik-Blog zugespielt wurde. Durch die notwendige Registrierung, bei der sich die Nutzer zuvor ausweisen müssen, sollen die De-Mails rechtsverbindlichen Charakter haben und eine Alternative zum Beispiel für den Briefverkehr mit Behörden oder Anwälten darstellen.

Die Telekom will laut dpa ihren Kunden die Gebühr für die Registrierung und das Postfach zunächst erlassen, darüber hinaus sollen die Nutzer eine bestimmte Anzahl von Gratis-Mails erhalten. Wie viel De-Mails kosten sollen, steht noch nicht fest. Im Referentenentwurf für das zugrundeliegende Gesetz steht, es sei von Portokosten deutlich unter den heute üblichen 55 Cent für einfache Briefe auszugehen. Langfristig verspricht sich der Bonner Konzern durchaus ein Geschäft von den sicheren E-Mails. Der Chef der Telekomsparte T-Systems, Reinhard Clemens, legt seinen Berechnungen deutschlandweit bis zu zehn Milliarden Briefsendungen jährlich zugrunde, für die in Zukunft der Versand per De-Mail infrage kommt. Das Verfahren könne auch das klassische Einschreiben mit Eingangsbestätigung ersetzen.

Clemens hat es vor allem auf die Geschäftskunden abgesehen. Für die wiederum ergibt der Einsatz von De-Mail nur Sinn, wenn auch ihre Kunden den Dienst nutzen. "Wir wollen De-Mail mit unserem Einführungsangebot möglichst schnell in die Fläche bringen", sagte Clemens. Der Registrierungsprozess sei allerdings "relativ aufwendig" und werde irgendwann Geld kosten. Die Telekom hat die sicheren E-Mails zusammen mit dem Innenministerium und United Internet (GMX, web.de) entwickelt und bereits in Friedrichshafen getestet.

Die De-Mail-Adressen werden nach einem einheitlichen Muster gebildet: vorname.nachname@anbieter.de-mail.de – dabei wird der Name des jeweiligen Anbieters wie gmx, web.de oder t-online eingesetzt. Wenn bei häufigeren Personennamen die Adresse schon vergeben ist, werden Ziffern an den Namen angehängt. Zunächst ist der Versand nur zwischen deutschen Teilnehmern gedacht. Zwar gibt es ähnliche Projekte schon in anderen europäischen Ländern, ein europäischer Standard fehlt aber noch.

Quelle : www.heise.de
Titel: Rechtssichere Bürger-E-Post De-Mail: Besonderheiten und Fallstricke
Beitrag von: SiLæncer am 13 Juli, 2010, 15:21
Steht zwar zum Teil schon in den vorherigen Beiträgen ...hier aber nochmal von heise.de präzisiert und zusammengefasst ...



Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen: Die Teilnahme an De-Mail ist freiwillig und kostenpflichtig. Bürger wie Behörden dürfen durch keine Verordnungen gezwungen werden, dem De-Mail-System beizutreten. Hat sich ein Bürger bei einem De-Mail-Provider registriert und einer Behörde mit Preisgabe seiner De-Mail-Adresse angezeigt, dass er die elektronische Kommunikation akzeptiert, so kann diese ihm Verordnungen und Bescheide per Mail zustellen. Wie bei der Papierpost gilt die Zustellfiktion des Verwaltungszustellungsgesetzes, dass ein Bescheid nach drei Tagen zugestellt ist, auch wenn der Bürger in dieser Zeit nicht in sein De-Mail-Postfach schaut oder im Ausland weilt. Anders als bei der Papierpost gilt diese Frist auch an Sonn- und Feiertagen, zu denen der vorliegende Referentenentwurf keine Aussagen macht.

Öffnet der Bürger sein De-Mail-Postfach, so ist der Provider verpflichtet, der absendenden Behörde eine Zustellbestätigung zu schicken, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben sein muss. "Zum Nachweis der Zustellung dient die elektronische Versandbestätigung oder ein Vermerk der absendenden Behörde in den Akten, zu welchem Zeitpunkt und an welchen Zugang das Dokument gesendet wurde. Der Empfänger ist über den Eintritt der Zustellungsfiktion nach Satz 1 zu benachrichtigen."

Will der Bürger nachweisen, dass ein Bescheid nicht sein Postfach erreicht hat, reicht die Glaubhaftmachung einer nicht oder verspätet erfolgten Zustellung wie bei der Briefpost nicht mehr aus, weil ein "Vollbeweis" erforderlich ist. Im Kommentar des Referentenentwurfes heißt es: "Damit übernimmt der Empfänger in Fällen, in denen das Verwaltungsverfahren auf sein Verlangen in elektronischer Form abgewickelt werden muss, die Beweislast für den Nichtzugang oder verspäteten Zugang des elektronischen Dokuments. Auf diese Weise wird der missbräuchlichen Widerlegung der Zustellungsfiktion, z. B. um eine Genehmigungsfiktion eintreten zu lassen, entgegengewirkt."

Auch bei ausgehenden De-Mail-Nachrichten an die Behörde muss der Bürger die volle Beweislast übernehmen, dass die Nachricht abgeschickt wurde. Hierzu kann er bei seinem De-Mail-Provider gegen eine Zusatzgebühr eine digital signierte Versandbestätigung anfordern.

Wie im Falle der Behörden und Bürger ist De-Mail für Unternehmen freiwillig. Bieten sie jedoch diese Form der rechtverbindlichen Kommunikation an, so gilt ein Gegenseitigkeitsprinzip, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert wird: "Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke der Ausübung seiner vertraglichen Beziehung mit einem Kunden des De-Mail-Dienstes im Sinne des De-Mail-Gesetzes und versendet an diesen De-Mail-Nachrichten, so ist er verpflichtet, über die De-Mail-Dienste versandte De-Mail-Nachrichten des Kunden an ihn zu empfangen, soweit der Kunde dies verlangt. Insbesondere darf er De-Mail-Nachrichten seines Kunden nicht mit der Begründung ablehnen, dass der Kunde stattdessen seine Angebote im Internet wie Herunterladen von Formularen nutzen kann."

Schließlich enthält der Referentenentwurf eine Passage, dass die technischen Geräte, mit denen ein De-Mail-Provider seinen Dienst anbietet, ausschließlich im Gebiet der EU-Mitgliedsstaaten stehen dürfen. Mail-Dienste anderer EU-Staaten müssen dem De-Mail-System gleichgestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Sicherheitsanforderungen und die Prüfung der Diensteanbieter in den anderen Ländern gleichwertig zu den deutschen Anforderungen sind, die das BSI und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit überwachen.

Quelle : www.heise.de



Ansonsten kann ich Jürgen hier mal wieder nur beipflichten ....ein absoluter NO GO Fall....
Titel: E-Postbrief - Post startet De-Mail-Konkurrent
Beitrag von: SiLæncer am 14 Juli, 2010, 11:10
Die Deutsche Post beginnt heute mit der Registrierung von Adressen für ihren De-Mail-Konkurrenten E-Postbrief. Interessierte können sich eine E-Postbrief-Adresse mit ihrem Namen und Vornamen reservieren lassen. Der Preis für einen E-Postbrief soll bei 55 Cent liegen.

Verbindlich, vertraulich und verlässlich soll er sein, der E-Postbrief der Deutschen Post. Er steht in Konkurrenz zum De-Mail-Projekt, an dem unter anderem die Telekom und United Internet arbeiten. Die Post hatte im Rahmen des Projekts Brief im Internet den Start des E-Postbrief auf der Cebit für Juli 2010 angekündigt.

Video: E-Postbrief - der Brief im Internet (3:38)

Der E-Postbrief kann sowohl elektronisch als auch klassisch per Postbote zugestellt werden. Wie bei De-Mail soll sich der Kunde zunächst unter Vorlage seines Personalausweises bei der Post registrieren. In der Startphase erhalten User nach der Namensreservierung einen Freischaltcode per Brief zugesandt. Damit will die Post zu Beginn für eine gleichmäßige Auslastung der Systeme sorgen und eine Überlastungen verhindern. Ab November soll dieser Zwischenschritt wegfallen.

Die Anmeldung ans Postfach wird durch ein Passwort in Kombination mit einer Handy-TAN gesichert. Das bedeutet, dass dem Nutzer bei der Anmeldung per SMS eine TAN auf sein Handy geschickt wird, die er zusätzlich zum Passwort eingeben muss.

Automatische Verschlüsselung

Die Inhalte des E-Postbrief werden automatisch verschlüsselt, einschließlich der mitgesendeten Dateianhänge. Das entsprechende Portal unter epost.de soll es erlauben, bestehende E-Mail-Konten einzubinden. Es bietet sogar eine Faxfunktion. So sollen Nutzer des E-Postbrief ihre gesamte Kommunikation in einem Portal erledigen können. Mail-Clients auf dem Rechner oder Handy des Nutzers sind bislang wie bei der Konkurrenz nicht vorgesehen.

Verfügt der Empfänger eines E-Postbrief nicht über einen elektronischen Briefkasten, druckt die Deutsche Post das Schreiben aus und stellt es per Boten zu. Optional kann der E-Postbrief auch als elektronisches oder klassisches Einschreiben versandt werden.

Zusatzdienste für Geschäftskunden und öffentliche Verwaltung

Für Geschäftskunden bietet die Post zudem Scan- und Druckdienstleistungen an, speziell für die öffentliche Verwaltung gibt es die sogenannte E-Poststelle: Sie bietet Schnittstellen zu Dokumentenmanagement-, E-Mail-, Fax- und Workflowsystemen und gleichzeitig die klassischen Funktionen einer Poststelle, wie Posteingangs- und Postausgangsbearbeitung.

55 Cent für einen elektronischen E-Postbrief

Abgerechnet wird der E-Postbrief über ein Guthabenkonto. Der Versand eines E-Postbreifs schlägt mit 55 Cent zu Buche, entspricht also dem Porto eines normalen Briefs. Die Nutzer können wählen, ob ihr Brief elektronisch an ein anderes E-Postbrief-Konto zugestellt wird oder von der Deutschen Post ausgedruckt und per Briefträger zugestellt wird. Der Preis bleibt der gleiche. Zusatzleistungen wie Einschreiben werden extra abgerechnet.

Die De-Mail-Konkurrenz wird voraussichtlich günstiger. Eine gedruckte und per Briefpost ausgelieferte De-Mail soll bei 1&1 54 Cent kosten, eine elektronische zugestellt allerdings nur etwa 15 Cent.

Lottoschein per E-Postbrief abgeben

Mehrere Unternehmen sind zum Start des E-Postbrief mit dabei, darunter der ADAC, einige Versicherungen und Lotto. So wird es künftig möglich sein, Lottospielscheine per E-Postbrief auf elektronischem Wege abzugeben. Zusätzliche Kosten, neben der Spiel- und Bearbeitungsgebühr, sollen dafür nicht anfallen. SAP plant, den E-Postbrief an seine Personalmanagement-Software SAP ERP HCM anzubinden.

Quelle : www.golem.de
Titel: Bericht - De-Mail ist unsicher
Beitrag von: SiLæncer am 21 Juli, 2010, 11:47
De-Mail ist nicht sicher, meldet die Frankfurter Rundschau. E-Mails würden bei dem System nicht durchgängig verschlüsselt, sondern auf den Servern entschlüsselt und neu verschlüsselt.

"Ich habe schwere Bedenken und bin gegen das De-Mail-Gesetz. Die Sicherheitslücken sind nicht zu übersehen", zitiert die Frankfurter Rundschau (http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/2868446_De-Mail-Elektronischer-Kuvertwechsel.html) den Anwalt und IT-Experten der Bundesrechtsanwaltskammer Thomas Lapp. Auch Elmar Müller, Vorstandschef des Deutschen Verbands für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT), der der De-Mail eigentlich wohlwollend gegenüberstehe, sehe ein Problem, so der Bericht.

Worin das konkrete Problem besteht, geht aus dem Artikel nicht hervor. Dort heißt es nur, die E-Mails würden bei De-Mail zwar von den Nutzern verschlüsselt übertragen, dann aber auf dem Server aus technischen Gründen für kurze Zeit entschlüsselt und neu verschlüsselt. Bei E-Mails, die von einem Provider zum nächsten gesendet werden, geschehe das zweimal.

Was passiert genau?

De-Mail arbeitet browserbasiert, die Nutzer geben also ihre E-Mails im Browser ein. Die über das Browserformular gesendeten Daten werden dann über eine per SSL verschlüsselte Verbindung an den Server übertragen und dort entschlüsselt. Erst wird die eigentliche E-Mail auf Serverseite verschlüsselt und gegebenenfalls an einen anderen Provider übertragen. Ruft nun ein Nutzer eine so verschlüsselte E-Mail über das Browserinterface seines Providers ab, wird die E-Mail wieder serverseitig entschlüsselt und über eine mit SSL gesicherte Verbindung an den Browser geschickt.

Die von der FR zitierten Experten Lapp und Müller drängen darauf, diese Lücke zu schließen. Das aber steht der Grundidee von De-Mail entgegen, geht es doch darum, ein massentaugliches System anzubieten, das ohne individuelle Zertifikate und Schlüssel beim Nutzer auskommt. Für die geplanten Hybridmail-Produkte, bei denen die E-Mails ausgedruckt und per Briefpost zugestellt werden, kommt man nicht umhin, die E-Mails auf Seiten der Provider zu entschlüsseln.

Das Bundesinnenministerium weiß um das Problem, sieht laut Frankfurter Rundschau aber keinen Handlungsbedarf, da die De-Mail-Anbieter überprüft und zertifiziert würden. Die Idee dahinter: Es ist wahrscheinlicher, dass die Serversysteme der zertifizierten Provider abgesichert werden, als dass das für alle teilnehmenden Clientsysteme gilt.

Quelle : www.golem.de
Titel: Kritik am E-Postbrief wächst
Beitrag von: SiLæncer am 24 Juli, 2010, 14:12
Mit der Einführung eines E-Postbriefs versucht die Deutsche Post, einen Dienst zu etablieren  der „sicher und verbindlich, wie ein Brief mit der Deutschen Post“ sein soll. Jeder E-Postbrief wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, die eine Integritätsprüfung der enthaltenen Daten ermöglicht.

Die Stiftung Warentest hat nach einer ersten Überprüfung bereits beklagt, dass die Anmeldung für das Verfahren sehr umständlich sei, theoretisch jeder gedruckte E-Postbrief von Postmitarbeitern gelesen werden könne, die Nutzer angehalten würden, ihr Konto mindestens einmal je Werktag zu kontrollieren und der Dienst unverhältnismäßig teuer sei.

Richard Gutjahr, freier Mitarbeiter und Moderator beim Bayerischen Rundfunk, legt nun in seinem Internet-Blog nach. Er hat sich gemeinsam mit juristischem Beistand durch die Rechtsanwälte Udo Vetter und Thomas Stadler die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post genauer angesehen und moniert vor allem verklausulierte Pflichten, die dem Kunden auferlegt werden und die Weitergabe von Daten an Dritte. Von Bloggern werden die Erkenntnisse bereits satirisch kommentiert.

Zunächst, schreibt Gutjahr, werde der Nutzer aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren, das gelte zum Beispiel auch im Urlaub. Habe er der Veröffentlichung der Daten im Adressverzeichnis zugestimmt, dürfe die Post mit seiner Adresse und seinen Daten munter Handel betreiben und diese beispielsweise an Adress-Broker weiterverkaufen. Die mögliche Folge sei, dass Spam und Reklame auch die E-Mailbox verstopften. Bonbon für die Werbetreibenden: Der Kunde hat sich ja verpflichtet, jeden Tag seinen E-Mail-Eingang zu überprüfen.

Vor allem genieße der E-Brief nicht den Schutz des Briefgeheimnisses. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliege er nur dem Fernmeldegeheimnis und sei damit allenfalls so geschützt wie eine Postkarte. Als E-Postbrief-Kunde sei man mit seinen kompletten Daten registriert, einschließlich der Personalausweisnummer. Darum falle es wesentlicher leichter, eine bestimmte Person zu identifizieren, Um einen herkömmlichen Brief zu öffnen, sei eine richterliche Anordnung nötig. Bei der elektronischen Variante könne ein Polizeibeamter, wenn er gegen jemanden einen Anfangsverdacht habe, bei der Post gegebenenfalls sogar E-Mails einsehen. Dabei müsse es sich nicht einmal um ein schweres Vergehen handeln. Dies falle umso mehr ins Gewicht, als die Post eine Kopie dieses Briefes für einen nicht näher definierten Zeitraum speichere – ob man das wolle oder nicht.

Derweil geriet auch De-Mail, das von der Bundesregierung propagierte, aber noch nicht im Betrieb befindliche System für rechtssichere E-Mail, in die Diskussion Zweifel an der Sicherheit von De-Mail, mit der das System der Post konkurriert, hat das Bundesinnenministerium laut einem dpa-Bericht zurückgewiesen. Nur Anbieter, die strengen Sicherheitsanforderungen entsprächen, dürften die elektronische Post anbieten, erklärte das Ministerium. Zudem sei das System so sicher, dass Hacker es in einem Pilotprojekt in mehreren Versuchen nicht hätten knacken können. Damit reagierte das Ministerium auf Kritik an der Sicherheit von De-Mail, die nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau aufgekommen war.

Aus technischen Gründen würden De-Mails auf dem Server des Anbieters einmal kurz entschlüsselt und anschließend sofort wieder verschlüsselt. Kritiker sehen darin eine Schwachstelle, die sich Angreifer zunutze machen könnten – das sei wie bei einem Brief, der unterwegs geöffnet und in ein neues Kuvert gesteckt werde. Mehrere Unternehmen hatten in den vergangenen Wochen De-Mail-Angebote gestartet.

Das Ministerium erklärte, die zwischenzeitliche Entschlüsselung geschehe in "Hochsicherheitsrechenzentren", die strenge Vorschriften aus dem De-Mail-Gesetz einhalten müssten – bislang liegt dieses Gesetz aber lediglich als Referentenentwuf v or. Zudem könnten Nutzer mit einer zusätzlichen Software auf dem eigenen Rechner ihre elektronische Post vor dem Versand selbst verschlüsseln, also quasi in einen Extra-Umschlag stecken. "Das System ist speziell für diese Erweiterungsmöglichkeit konzipiert."

Auch die Erfahrungen sprächen für den hohen Sicherheitsstandard. Im Pilotprojekt in Friedrichshafen hätten Hacker mehrfach erfolglos versucht, in das System einzudringen. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe im Rahmen der Zertifizierung Testangriffe gestartet, um Sicherheitsmängel erkennen und beseitigen zu können.

Quelle : www.heise.de
Titel: Rechtliche Risiken, Adresshandel und Zwangsspeicherung gelöschter Inhalte
Beitrag von: SiLæncer am 24 Juli, 2010, 18:38
Der E-Postbrief bringt dem Verbraucher mehr Nachteile als Vorteile

Standardbriefe sind seit vielen Jahren eigentlich überflüssig: Rechtlich Relevantes muss man ohnehin per Fax oder Einschreiben verschicken, seit bei der teilprivatisierten Post nach Recherchen des Korruptionsforschers Werner Rügemer täglich etwa 30.000 Briefe verschwinden. Der Rest lässt sich mit Telefon-Flatrate, Email und eventuell der Bitte um eine Empfangsbestätigung sehr viel praktischer schneller und billiger erledigen. Insofern war es für die Post eine Herausforderung, einen Service zu bewerben, den eigentlich kein Mensch braucht, so lange er nicht staatlicherseits direkt oder indirekt dazu gezwungen wird.

Man versuchte das damit, dass man an das alte Zuverlässigkeitsimage aus der Zeit anknüpfte, als die Briefe noch von Beamten eingesammelt, sortiert und zugestellt wurden. Dass diese Zeiten lange vorbei sind und die Post stattdessen Geringverdiener beschäftigt, liegt offen zutage. Etwas besser versteckt sind andere Nachteile, die den Service nicht nur kostenseitig zu einem deutlich schlechteren und vor allem gefährlicheren Geschäft machen als eine Adresse bei einem der zahlreichen Freemail-Anbieter.

Im "Kleingedruckten" des Angebots, in den AGBs, verstecken sich nämlich, wie der BR-Rundschau-Moderator und Blogger Richard Gutjahr mit Hilfe seiner juristisch gebildeten Kollegen Udo Vetter und Thomas Stadler herausfand, Passagen, die den Kunden unter anderem dazu verpflichten, einmal täglich sein Postfach anzusehen. Tut er das nicht, hat er beispielsweise bei fristrelevanten Schreiben potenziell deutlich schlechtere Karten als bei der Nutzung des normalen Briefwegs. Zudem gibt der Kunde schon mit der Anmeldung automatisch das Einverständnis ab, dass die Post Handel mit den Adressverzeichnissen treiben darf.

Ebenfalls bemerkenswert ist, dass die Post, die damit wirbt, dass sie mit dem E-Postbrief ein "Briefgeheimnis" im Internet einführen würde, die Schreiben nicht einmal dann löscht, wenn der Sender oder Empfänger das macht, sondern Kopien auf unbestimmte Zeit vorrätig hält, falls Sicherheitsbehörden oder Geheimdienste mal ohne richterliche Anordnung einen Blick rein werfen wollen. Dafür händigt ihnen die Post auch ganz unbürokratisch die Zugangskennung zum elektronischen Postfach aus.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: epost-Betreiber befürchtet Massenansturm
Beitrag von: SiLæncer am 25 Juli, 2010, 15:47
Seit dem 14. Juli nimmt die  Deutsche Post die Registrierungen von Kunden für ihren angekündigten E-Mail-Zustelldienst epost entgegen. Doch trotz der Werbeaussage, schon wenige Tage nach der Anmeldung und dem Abschluss des darüber angestoßenen Postident-Verfahren würde sie den Nutzern per SMS die Freischaltung ihrer Nutzerkonten bestätigen, scheint die Post ihre Kunden absichtlich warten zu lassen.

Wie der Focus meldet, warten Interessenten bereits seit eineinhalb Wochen vergeblich darauf, den Dienst nutzen zu können. Demnach fürchten die Admins bei der Post, ihre Server könnten unter dem Ansturm der Zustellaufträge zusammenbrechen, wenn sie zu viele Konten auf Anhieb aktivieren. Immerhin hätten sich schon in den ersten zwei Tagen der Anmeldefrist 250 000 Nutzer registriert. Nun lasse man vorerst nur so viele Kunden ins System, dass die eingeplanten Server der erwarteten Last standhalten können.

Die Besonderheit des epost-Dienstes liegt darin, dass hierüber zugestellte Nachrichten als rechtssicher gelten sollen -- schließlich versieht die Post jede Mail mit einer qualifizierten digitalen Signatur, nachdem sie über das Postident-Verfahren die Identitäten von Absender und Empfänger verifiziert hat, und weil sie im Bedarfsfall Mails ausdruckt und als konventionelle Briefe zustellt. Das konzipierte Verfahren hat in der Vergangenheit jedoch schon einige Kritik heraufbeschworen, weil es nur eine lückenhafte Verschlüsselung der Daten auf dem Weg vom Absender zum Empfanger vorsieht und damit nur den Einhalt des Fernmeldegeheimnisses, nicht aber des umfassenderen Briefgeheimnisses gewährleistet. Außerdem erlegt die "E-Mail mit Briefporto" den Empfängern die unangenehme Pflicht zum täglichen Check ihres epost-Eingangs auf und ermächtigt unter Umständen die Post, die gesicherten E-Mail-Adressen an Werbevermarkter zu verkaufen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Anwälte kritisisieren De-Mail
Beitrag von: SiLæncer am 26 Juli, 2010, 20:13
Der deutsche Anwaltsverein hat in einer Stellungnahme (PDF-Datei (http://anwaltverein.de/downloads/stellungnahmen/SN-10/SN-39.pdf)) die geplanten Regelungen des De-Mail-Dienstes  kritisiert. Grundsätzlich sieht er gar keinen Bedarf für den Dienst. Wer rechtssichere Mail haben wolle, könne schon heute mit der vorhandenen Infrastruktur der elektronischen Signatur arbeiten.

Der Anwaltsverein, in dem nach eigenen Angaben 67.000 Rechtsanwälte vertreten sind, sieht demzufolge auch keinen triftigen Grund, einen De-Mail-Dienst zu installieren. Mit der elektronischen Signatur sei eine Zustellung elektronischer Dokumente bereits möglich. Deshalb könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass deutsche Behörden tatsächlich einen Bedarf für diesen Dienst hätten.

Sollte De-Mail aber dennoch eingeführt werden, heißt es weiter, würden sich die Anwälte eine klare gesetzliche Regelung wünschen, wonach es für die anonyme Kommunikation im Internet abseits der drei De-Mail-Dienste (De-Mail, De-Safe und De-Ident) keine Nachteile geben dürfe. "Die anonyme Kommunikation im Internet ist ein wichtiger Grundwert, der Meinungs- und Informationsfreiheit sichert. Er darf über die Einrichtung von De-Mail-Diensten nicht eingeschränkt werden. Dies bedingt nicht nur die Möglichkeit für die Nutzer von Portalen, sich anonym im Internet bewegen zu können", heißt es in der Stellungnahme.

Außerdem sollte die künftige Regelung einen Passus erhalten, nach dem weder eine staatliche Behörde noch ein Unternehmen mit Monopolcharakter (etwa ein Stromversorger) noch der Arbeitgeber eines Bürgers diesen über juristische Regelungen zwingen kann, sich ein De-Mail-Konto zu besorgen. Schließlich üben die Anwälte auch deutliche Kritik an der geplanten Neuregelung des Verwaltungszustellungsgesetzes, die die sogenannte Zustellfiktion an Sonn- und Feiertagen abschafft.

Quelle : www.heise.de
Titel: Sicherheitsunternehmen kritisieren De-Mail
Beitrag von: SiLæncer am 28 Juli, 2010, 14:16
In einer Mitteilung begrüßt der TeleTrust e.V. den Gesetzentwurf zur De-Mail, übt aber auch grundsätzliche Kritik. De-Mail soll als rechtsverbindlicher Service die Online-Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden verbessern. Den Dienst dürfen nur zertifizierte Unternehmen anbieten, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüft wurden. Sie müssen definierte Verschlüsselungs- und Speicherstandards einhalten und sind verpflichtet, die eindeutige Identifizierung der Inhaber von De-Mail-Konten nachzuweisen. Zur Vorregistrierung eines De-Mail-Accounts gehört daher, dass die interessierten Bürger mit einem Formular und dem Personalausweis oder Pass zu einer Behörde gehen. Diese muss die Identität bestätigen und das Formular zum De-Mail-Anbieter schicken. An dem geplanten Dienst, dessen gesetzliche Grundlage sich noch in der Entwurfsphase befindet, gibt es bereits einige  Kritik.

Der Verein TeleTrust wünscht sich nun eine stärkere Beteiligung von Trustcentern und eine Einbeziehung ihrer Technik: Mit dem neuen Gesetz werde "ein neues Mittel einfach neben die bestehende Lösung gesetzt, statt eine Initiative zur weiteren Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur zu ergreifen." Einige der deutschen Trustcenter sind TeleTrust-Mitglied.

Die im Signaturgesetz als "Zertifizierungsdiensteanbieter" bezeichneten Unternehmen hätten bereits eine Infrastruktur aufgebaut, die sowohl eine sichere Authentisierung als auch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Nachrichten ermögliche. Für beide Funktionen könnten die von den Trustcentern ausgegebenen Smartcards mit den darauf installierten Zertifikaten genutzt werden. Außerdem ließe sich die Erstregistrierung zumindest für diejenigen De-Mail-Interessenten vereinfachen, die bereits eine Signaturkarte besitzen: Stimmen sie zu, könnten sie sich ohne erneute Identitätsprüfung online bei dem Dienst registrieren. Die persönlichen Daten erhielte der De-Mail-Provider dann vom jeweiligen Trustcenter.

Außerdem fordert TeleTrust eine stärkere Berücksichtigung von IT-Normen. So reiche es nicht, lediglich Web-Clients für De-Mail vorzusehen. Nötig sei auch eine sichere Anbindung klassischer Mail-Clients via POP3, IMAP und SMTP. Auch für die Absicherung dieser Dienste ließen sich die Smartcard-Zertifikate einsetzen, sagte ein Teletrust-Vertreter gegenüber heise online.

Kritik übt der Verein an einer Lücke im Gesetzentwurf. Sie ermögliche es, dass Behörden via De-Mail Bescheide und Verfügungen zustellten, die Bürger jedoch nicht per Antwort-Mail darauf Rechtsmittel einlegen könnten. Denn bislang sei nach Verwaltungsverfahrensgesetz und Verwaltungsgerichtsordnung eine qualifizierte elektronische Signatur dafür erforderlich. Es stelle sich für den Nutzer "die Frage, warum er De-Mail nutzen soll, wenn im Zweifel doch die qualifizierte elektronische Signatur erforderlich wird."

Quelle : www.heise.de
Titel: Notare und Anwälte gemeinsam gegen De-Mail
Beitrag von: SiLæncer am 03 August, 2010, 18:31
Nach dem deutschen Anwaltverein hat sich auch der Deutsche Notarverein gegen De-Mail in der derzeit geplanten Form ausgesprochen. In einer gemeinsamen Erklärung von Anwälten und Notaren  (PDF-Datei (http://www.dnotv.de/_files/Aktuelles/PressemitteilungDe-MailfrHomepage.pdf)) wird vor allem der Unterschied zwischen einem postalischen und einem elektronischen Briefkasten herausgestellt. In solch einem e-Briefkasten könne schnell eine Vielzahl auch unerwünschter Nachrichten einlaufen und so zum allgemeinen "Datenoverkill" beitragen. Die Folge: E-Mails, die anders als ein Brief nicht auf den ersten Blick als amtliche Schreiben erkennbar seien, könnten nicht wahrgenommen oder aus Versehen gelöscht werden. Dies könne dazu führen, das wichtige Dokumente zugestellt werden, ohne dass der Bürger es registriert und Fristen für Rechtsmittel ungewollt verstreichen.

Darüber hinaus kritisieren die Anwälte und Notare die Kosten für De-Mail. Es sei problematisch, dass die Kosten des Bürgers für den Unterhalt eines funktionierenden Rechners keine Erwähnung finden. Das Vorhaben sei damit ein "Versuch der Industrie, für die E-Mail Gebühren einzuführen wie beim Telefon." Anders als beim Mobilfunk aber habe der Nutzer beim Wechsel des De-Mail-Anbieters kein Rechtsanspruch darauf, seine Mail-Adresse zu behalten. Problematisch sei außerdem, dass die Indentitätsfeststellung nur einmal erfolge und Namenswechsel, etwa bei Heirat, nicht berücksichtigt würden. Damit würde dem Missbrauch des Systems Vorschub geleistet.

Schließlich kritisieren die Anwälte und Notare, dass sie im gesamten Gesetzgebungsverfahren bis zum 30. Juli nur drei Wochen Zeit hatten, Stellung zu nehmen. Demgegenüber habe die Industrie eine Frist von drei Jahren gehabt, sich auf De-Mail vorzubereiten. Anwälte wie Notare fordern mindestens einen zusätzlichen Passus im Gesetzentwurf, nach dem weder die Behörden noch die Arbeitgeber oder Unternehmen mit Monopolcharakter einen Bürger zwingen können, sich ein De-Mail-Konto zu besorgen.

Mit der gemeinsamen Erklärung von Anwälten und Notaren wächst das Lager der De-Mail-Kritiker. Zuvor hatten schon die Trustcenter De-Mail kritisiert, weil rechtsverbindliche E-Mail dank dem Signaturgesetz heute schon möglich ist. Auch die Anwälte und Notare betonen diesen Aspekt, wobei allerdings verschwiegen wird, dass die Notare auf Basis der qualifizierten elektronischen Signatur seit einiger Zeit ein eigenes europäisches Verbundsystem für den Dokumentenaustausch betreiben, dass sie ihren Klienten als Service in Rechnung stellen.

Mehr aus der Sicht des Endkundens argumentiert der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen in seiner Stellungnahme zur De-Mail. In ihr kommen die Juristen zum Schluss, dass die Nachteile für den Bürger einen möglichen Nutzen deutlich überwiegen. Bemängelt werden etliche Ungereimtheiten bei den Verzeichnis- und Auskunftsdiensten. In einem Punkt üben die Verbraucherschützer allerdings Fundamentalkritik: "Eine Sicherheit, ein Datenschutz und eine Vertrauenswürdigkeit einer rechtverbindlichen elektronischen Kommunikation mittels De-Mail kann nur durch eine gesetzlich verbindliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erreicht werden." Eine solche Verschlüsselung, bei der der Bürger in Besitz des Schlüssels für seine E-Mail ist, ist im De-Mail-System als zusätzliche Komponente angedacht, die den Upload von Briefen zum elektronischen Postdienst absichern kann.

Quelle : www.heise.de
Titel: Innenministerium weist Kritik an De-Mail zurück
Beitrag von: SiLæncer am 05 August, 2010, 16:44
Erwin Schwärzer, Referatsleiter IT 1 im Bundesinnenminsterium, weist in der aktuellen Ausgabe des Behörden-Spiegels (http://www.behoerden-spiegel.de/) die Kritik an dem geplanten Dienst De-Mail zurück. Der Dienst sei datenschutzkonform und werde vom Bundesbeauftragten für Datenschutz  positiv bewertet. Das Innenministerium sieht eine große Akzeptanz und hofft auf weitere De-Mail-Anbieter, die im Wettbewerb untereinander das System weiter entwickeln.

(http://www.heise.de/imgs/18/5/5/2/2/8/2/nt-demail-b2aa9953786cd538.gif)
Die Kritik am De-Mail-System, das die Briefe entschlüsselt und auf Viren oder Spam überprüft, kann das Innenministerium nicht nachvollziehen. In seiner Stellungnahme heißt es: "Die Daten liegen daher kurz im Klartext beim Provider des Versenders vor. In dieser Zeit befinden sie sich ausschließlich in Hochsicherheitsrechnern, die im Rahmen der Zertifizierung des Providers einer Sicherheitsüberprüfung anhand der strengen Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik standhielten."

Nach Angaben des Bundesinnministeriums ist diese Prüfung ein besonderer Service des Systems, weil man bewusst darauf verzichtet habe, Anwender zur Installation zusätzlicher Sicherheitssoftware zu zwingen. "Erkennt das System einen Virus oder einen Trojaner an einer De-Mail, wird die Nachricht entsprechend elektronisch gekennzeichnet. Diese Maßnahme schützt den Empfänger der De-Mail und seine Technik." Was mit einer schädlichen Mail passiert, die ja ein offizielles Behördenschreiben sein kann und was dem Anwender droht, der eine solche Mail dennoch öffnet, darüber wird offenbar noch beraten. Das Innenministerium gibt zu diesem Problem keine Auskunft.

Auch der E-Postbrief der Deutschen Post wird in der Ausgabe des Behörden-Spiegels vorgestellt. Harald Lemke, ehemaliger hessische IT-Staatssekretär und Vorsitzender von Deutschland Online, nimmt als neu ernannter "Sonderbeauftragter für E-Justice" der Deutschen Post zum E-Postbrief Stellung. Nach Lemke entspricht er allen De-Mail-Standards, soll aber weit über De-Mail hinausgehen. So sollen mit einem E-Postbrief und seiner integrierten Bezahlfunktion direkt fällige Verwaltungsgebühren oder sonstige Gebühren bezahlt werden können. Im Wettbewerb mit anderen Anbietern sieht Lemke die Post in punkto Akzeptanz deutlich besser gestellt als der Wettbewerb, weil die Post bereits heute "mit hoheitlichen Aufgaben beliehen" sei. Dies zeige auch der Run auf den E-Postbrief, den über eine Viertel Million Bürger bereits bestellt haben und ausprobieren.

Zum Thema sichere elektronische Kommunikation mit Behörden hat der Behörden-Spiegel eine Sonderausgabe seines Newsletters herausgebracht, der per Download (http://www.behoerden-spiegel.de/Internet/sub/844/84434d5f-224a-21a3-b217-17b988f2ee23,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-bbbb-000000000003&uMen=dd870a33-23dd-64%2011-c9b9-a612700266cb&_ic_nopic=true.htm) zur Verfügung steht.

Quelle : www.heise.de
Titel: E-Postbrief laut Warentest noch "unausgereift"
Beitrag von: SiLæncer am 14 August, 2010, 14:44
Die 'Stiftung Warentest (http://www.test.de/themen/computer-telefon/schnelltest/E-Postbrief-Nicht-ausgereift-4123786-4123788/)' hat einen ersten Schnelltest des E-Postbriefs durchgeführt und nun das Resultat dieser Untersuchung bekannt gegeben. Angeblich hat die Post ein unfertiges Produkt auf den Markt gebracht, heißt es von Warentest.

Von der aktuellen Ausführung des E-Postbriefs rät die Stiftung Warentest ab. Gleich nach der Einführung dieses Angebots der Deutschen Post haben sich zwei Tester für den Dienst angemeldet. Diesbezüglich zeichnete sich zumindest bei einem Zugang ein überdurchschnittlich langer Anmeldeprozess ab.

Nach sechs Tagen schaltete die Post das erste Konto frei. Gut dreieinhalb Wochen später konnte dann auch der zweite Test-Account genutzt werden. Zu diesem teilweise schleppenden Anmeldeprozess hat sich der Postsprecher Uwe Bensien geäußert. Seinen Aussagen zufolge handelt es sich um ein kontrolliertes Hochfahren der Systeme. Besserung verspricht Bensien ab Oktober dieses Jahres.

Auch nach der erfolgreichen Anmeldung zum E-Postbrief wurden die Tester auf einige verbesserungswürdige Aspekte aufmerksam. Zu den Hauptkritikpunkten gehört unter anderem eine verspätete Zustellung von ausgedruckten Briefen. Grundsätzlich verspricht die Post eine Zustellung dieser Briefe am nächsten Werktag. In dem Test war dies jedoch nicht der Fall.

Farbfotos im PDF-Format kamen als weißes Blatt an, teilte die Stiftung Warentest mit. Besonders ärgerlich sei dies, da die Post auch bei Fehldrucken 10 Cent je Farbseite in Rechnung stellt. Mit dazu kommt darüber hinaus noch die übliche Porto-Gebühr.

Zudem konnten einmal angehängte Dokumente nicht gelöscht werden. Das Hochladen von PDF-Dateien ohne Seitenrand war zwar möglich, allerdings kam es zu Problemen beim Versand der Dokumente.

Unter dem Strich könnten sich die Nutzer des neuen Angebots der Deutschen Post bei ausgedruckten Briefen also nicht sicher sein, was letztlich bei den Empfängern ankommt.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Knack die Post: Hacker sollen Lücken in E-Postbrief finden
Beitrag von: SiLæncer am 22 September, 2010, 12:24
Die Mozilla Foundation und Google haben es mit ihren Fehler-gegen-Geld-Programmen erfolgreich vorgemacht; nun versucht sich die Deutsche Post in einem ähnlichen, aber zeitlich begrenzten Programm zum Aufdecken von Lücken in seinem Dienst E-Postbrief. Im Rahmen des sechswöchigen "Deutsche Post Security Cup (http://www.deutschepost.de/securitycup/announce)" sollen sich mehrere Teams aus der Sicherheits-Community am Live-System mit eigenen Tools versuchen, um Fehlern auf die Spur zu kommen.

Der Fund größerer Fehler soll mit 5000 Euro, kleinere Fehler mit 1000 Euro belohnt werden. Um die Bewertung der Schwachstellen kümmert sich eine vierköpfige Jury, zu der unter anderem Professor Thorsten Holz vom Honeynet Project, Harald Welte sowie Jennifer Granick von der Electronic Frontier Foundation gehören.

Noch bis Ende September können sich Teams bewerben, der Wettbewerb startet am 26. Oktober. An die Teilnahme sind einige Bedingungen geknüpft: Daten anderer Anwender dürfen nicht manipuliert werden, gefundene Fehler dürfen nur an die Jury gemeldet werden und es ist ein Abschlussbericht anzufertigen. Die teilnehmenden Teams erhalten ein Nutzerkonto und eine Start-Prämie von 3000 Euro – die allerdings zum Teil auf die gebührenpflichtigen Dienste entfallen.

Die Deutsche Post geht damit einen anderen Weg als viele andere Anbieter und Dienstleister, die ihre Webserver und Anwendungen von Sicherheitsfirmen untersuchen und anschließend mit einem Siegel ausstatten lassen. Dort ist oftmals für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, was eigentlich getestet wurde.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundeskabinett verabschiedet De-Mail-Gesetzentwurf
Beitrag von: SiLæncer am 13 Oktober, 2010, 16:54
Die Bundesregierung hat dem vom Bundesinnenministerium erarbeiteten Entwurf des "Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten" zugestimmt. Damit sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass De-Mail ab 2011 an den Start gehen kann. Der Gesetzentwurf ergänzt das Bürgerportalgesetz  um den Rechtsrahmen für private De-Mail-Anbieter, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik akkreditiert werden müssen.

Weniger als fünf Prozent der E-Mails würden heutzutage verschlüsselt versendet, heißt es in der Mitteilung des Innenministeriums zum Kabinettsbeschluss. Der Rest könne "abgefangen" und "wie Postkarten mitgelesen" werden, wird Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zitiert. "Absender und Empfänger können nie vollständig sicher sein, mit wem sie gerade kommunizieren und ob die gesendete E-Mail tatsächlich beim Empfänger angekommen ist."

Diesen Zustand der Rechtsunsicherheit soll De-Mail beenden. Während Nutzer sich zur an müssen Auflagen zur IT-Sicherheit, zum Datenschutz und zur Verschlüsselung von De-Mails zu halten. Für die drei De-Mail-Anbieter Web.de, GMX und T-Online teilte der Internetkonzern 1&1 am Mittwoch mit, dass bei den Providern bisher fast 700.000 Voranmeldungen registriert wurden. Die drei Anbieter beliefern nach Angaben der Internet-Studie 2010 über 60 Prozent aller Deutschen mit E-Mail-Diensten und wollen mit De-Mail eine ähnlich starke Position erreichen.

De-Mail selbst ist allerdings nicht unumstritten. Notare und Anwälte, aber auch die Verbraucherschützer haben den Gesetzentwurf kritisiert. Inhaltlich wurde vor allem moniert, dass mit der einhergehenden Neuregelung des Verwaltungszustellungsgesetzes behördliche Schreiben per De-Mail auch an Sonn- und Feiertagen zugestellt werden können. Auf technischer Seite steht in der Kritik, dass De-Mails im System zwar verschlüsselt versendet und gespeichert werden, die E-Mails zwecks Spamprüfung aber kurzzeitig entschlüsselt werden. Diesen Punkt hatte das Innenministerium als unzutreffend bezeichnet, weil die Klartext-Daten ausschließlich auf Hochsicherheitsrechnern in den Rechenzentren der De-Mail-Provider vorliegen würden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Secunet: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei De-Mail ist möglich
Beitrag von: SiLæncer am 14 Oktober, 2010, 18:33
Secunet hat sich zur Kritik wegen mangelhafter Verschlüsselung bei De-Mail geäußert. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für den rechtsverbindlichen E-Mail-Dienst werde zusätzlich möglich sein, sagte Unternehmenssprecher Patrick Franitza Golem.de. Hier stünden die Mail-Provider in der Pflicht.

Das Sicherheitsunternehmen Secunet hat zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die grundlegende Konzeption von De-Mail und den einzelnen Diensten entworfen und bis zur technischen Richtlinie entwickelt.

Bundesdatenschützer Peter Schaar hatte im Februar 2009 Mängel in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Bürgerportalgesetzes kritisiert. Es reiche nicht aus, dass die Diensteanbieter bei De-Mail untereinander verschlüsselt kommunizieren sollen. Damit könnten Nachrichten bei den Anbietern weiterhin von Dritten gelesen und gegebenenfalls verändert werden. Deshalb sollte die Kommunikation durch eine End-to-End-Verschlüsselung zwischen Absender und Empfänger gesichert werden. Auch die Ablage persönlicher Daten in einem elektronischen Safe sei nur wirklich sicher, wenn die Daten verschlüsselt gespeichert würden, und ausschließlich der Betroffene den elektronischen Schlüssel dazu besitze, so Schaar.

Franitza räumte ein, dass im Normalfall, in dem der Anwender eine De-Mail an einen anderen De-Mail-Teilnehmer schicke, diese kurzzeitig in einem Hochsicherheitsrechenzentrum des De-Mail-Diensteanbieters entschlüsselt und wieder verschlüsselt werde. Das sei so festgelegt worden, um eine möglichst einfache Nutzbarkeit von De-Mail für die Endanwender zu ermöglichen. Die Beschaffenheit des Hochsicherheitsrechenzentrums werde vom BSI festgelegt.

"Sie können aber jederzeit auch eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung für ihre De-Mails verwenden, wenn sie ein höheres Sicherheitsniveau benötigen. Dann kann auch der Diensteanbieter die E-Mails nicht mehr entschlüsseln", sagte Franitza.

"Geschäftskunden, die über ein Gateway an De-Mail angeschlossen sind, können die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung über bestehende Systeme wie S/MIME oder PGP durchführen. Für Privatkunden ist aktuell bei den uns bekannten Providern nur die Möglichkeit gegeben, auf Fileebene verschlüsselte Daten an eine De-Mail als Attachment anzuhängen, etwa mit Truecrypt verschlüsselte Dokumente. Die Provider könnten aber, sofern sie es wollen, in ihren Portalen eine Möglichkeit zur Ende-zu-Ende Verschlüsselung anbieten", so Franitza. Ob das mit zu installierenden Clients oder mit einer Https-Verbindung zum Provider realisiert wird, lasse sich noch nicht sagen.

Auch der Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur sei möglich, wenn zum Beispiel die eigenhändige Unterschrift bei einem Dokument vorgeschrieben sei. Damit werde die Sicherheit erhöht.

Auch beim Dokumentensafe sei vorgesehen, dass der Benutzer seine Daten zusätzlich selbst verschlüsseln kann. Dazu seien die Diensteanbieter angehalten, geeignete Software zu empfehlen oder selbst zur Verfügung zu stellen, sagte er.

Quelle : www.golem.de
Titel: Über eine Million Kunden für den E-Postbrief
Beitrag von: SiLæncer am 03 November, 2010, 22:14
Die Deutsche Post hat für ihren neuen Online-Brief bereits eine Million Kunden gewonnen. Das berichtete das Unternehmen am Mittwoch in Bonn. Der so genannte E-Postbrief wurde Mitte Juli eingeführt und seither in einer breit angelegten Kampagne beworben. Die Post ist das erste Unternehmen, das einen solchen Online-Brief eingeführt hat. Sie hofft, mit dem Dienst Einbußen aus dem steten Rückgang beim traditionellen Briefversand ausgleichen zu können. Doch die Konkurrenz formiert sich: Die Deutsche Telekom und United Internet (Web.de und GMX) planen ein ähnliches Angebot und verzeichneten bereits rund 700.000 vorab registrierte Kunden.

Privatpersonen, Behörden oder Unternehmen, die ihre Briefe mit der Deutschen Post rechtssicher wahlweise übers Internet oder gedruckt versenden wollen, müssen sich zuvor registrieren und eine passende Mail-Adresse sichern. Unabhängig davon, ob übers Internet oder ausgedruckt zugestellt, kostet der E-Postbrief wie ein Standardbrief 55 Cent. Dennoch soll er nach Angaben der Post für Unternehmen und Verwaltungen die Kosten für die Postbearbeitung um bis zu 60 Prozent senken.

Nach Angaben der Post haben sich bereits mehr als 100 große deutsche Unternehmen und Behörden für die Nutzung des E-Postbriefs entschieden. Seit 2. November sei das Portal auch für kleinere Unternehmen geöffnet.

Die Post wirbt damit, mit dem E-Postbrief werde das Briefgeheimnis ins Internet übertragen. Alle E-Postbriefe seien auf ihrem Weg verschlüsselt und könnten nicht von Unbefugten eingesehen oder verändert werden. Kritiker warnen jedoch, dass bei der Post gespeicherte E-Postbriefe nicht dem Briefgeheimnis unterliegen, sondern als E-Mail behandelt werden, in die Ermittlungsbeamte leichter Einsicht nehmen können als in verschlossene Postsendungen. Außerdem könne der Kunde nicht erkennen, wenn seine Briefe bei Zustellung auf Papier zwischen Ausdruck und Kuvertierung von Postangestellten gelesen würden.

Quelle : www.heise.de
Titel: De-Mail verzögert sich um Monate
Beitrag von: SiLæncer am 04 November, 2010, 18:44
Der Start von De-Mail-Diensten, die einen rechtssicheren E-Mail-Verkehr gewährleisten sollen, verzögert sich, da sich die Verabschiedung des dafür notwendigen Gesetzes offenbar noch hinzieht. Nach Informationen der Tageszeitung Die Welt (Freitagsausgabe) geht die interne Planung des Bundesinnenministeriums von einem abschließenden Durchgang im Bundesrat erst am 11. Februar aus. Die beteiligten Unternehmen Deutsche Telekom und United Internet planten daher einen Start erst im März.

Ein Sprecher der zu United Internet gehörenden 1&1 Internet AG bedauerte die Verzögerung. "Wir hätten uns schon gewünscht, im Januar loslegen zu können. Jetzt müssen wir quasi nochmals eine Warteschleife ziehen", sagte er der dpa am Donnerstag. Das Unternehmen werde jetzt alle Interessenten informieren." Gleichzeitig wollen wir die Kunden auch ermuntern, sich jetzt schon registrieren zu lassen und einen Namen zu sichern."

Allerdings werde auch der neue Zeitplan innerhalb der Unternehmen als sehr ambitioniert bezeichnet, schrieb die Zeitung. Sollte der Bundesrat größere Änderungswünsche haben, sei auch ein deutlich späterer Start möglich, verlaute aus dem Umfeld der Unternehmen. United Internet und die Telekom haben bereits mit der Registrierung von Adressen begonnen und 850.000 davon vergeben. Preise wollen die beteiligten Unternehmen jedoch erst nennen, wenn das Gesetz endgültig verabschiedet ist.

Die Deutsche Post dürfte die Verzögerung mit Interesse zur Kenntnis nehmen, schließlich setzt sie auf ein eigenes Konkurrenz-Angebot : Für epost.de hat das Unternehmen seit Mitte Juli eigenen Angaben zufolge bereits eine Million Kunden gewonnen können. Auch hätten sich bereits mehr als 100 große deutsche Unternehmen und Behörden für die Nutzung des E-Postbriefs entschieden. Ein E-Postbrief kostet wie ein Standardbrief 55 Cent.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundestag streitet über geplantes De-Mail-Gesetz
Beitrag von: SiLæncer am 12 November, 2010, 17:48
Vertreter von CDU/CSU und FDP haben den Entwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" in erster Lesung am Donnerstagabend gegen Kritik verteidigt. "Bestehende Möglichkeiten für die sichere elektronische Kommunikation werden nicht genutzt", erklärte Clemens Binninger im Namen der Unionsfraktion laut den zu später Stunde zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen. Aufgabe des Bundestages sei es daher, gesetzliche Rahmenbedingungen für eine sichere elektronische Kommunikation zu schaffen, "die einfach und nutzerfreundlich ist".

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe technische Richtlinien für einen Wettbewerbsrahmen erarbeitet, in dem Unternehmen Geschäftsmodelle entwickeln könnten. Dies sorge auch für Interoperabilität. Die De-Mail-Standards seien so konzipiert, "dass in einer Basisvariante keine zusätzlichen Verschlüsselungsprogramme auf den Computern der Anwender notwendig sind". Für noch mehr Sicherheit müssten die Provider eine "Premiumvariante" mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten. Binninger wies weiter darauf hin, dass De-Mail eine "beweissichere Eingangsbestätigung" zur Verfügung stelle, dank derer Dokumente rechtsverbindlich verschickt werden könnten.

Für die FDP gab Manuel Höferlin die Parole aus, dass der Entwurf "weg von der Generation Aktenordner hin zur freien digitalen Gesellschaft" weise. Aus liberaler Sicht sei das Gesetz "ein Schritt in die richtige Richtung" mit "mehr Vertraulichkeit, mehr Datenschutz und Unabhängigkeit von aufwändiger Bürokratie. Dennoch wolle Schwarz-Gelb am vorliegendem Papier "noch etwas arbeiten": So müssten Hürden für eine Zertifizierung "auch für kleine Unternehmen mit geringerem Investitionsvolumen zu nehmen sein". Die staatliche Zertifizierung dürfe nicht den freien Markt und Wettbewerb behindern.

Gerold Reichenbach von der SPD erinnerte daran, dass das Parlament vergangenes Jahr auf Betreiben der FDP sogar noch eine Haushaltssperre für das Projekt De-Mail in den Haushaltsplan 2010 eingetragen habe. Nun solle das Verfahren wohl "noch in diesem Jahr noch über die Bühne gehen". Die Sozialdemokraten sähen "noch erheblichen Beratungs- und Nachbesserungsbedarf, insbesondere mit Blick auf Transparenz, Vertrauenswürdigkeit, Sicherheit und Nutzerrechte". Bei den Voraussetzungen für die staatlichen Eingriffsmöglichkeiten bestehe noch "erheblicher Erörterungsbedarf".

Auch Jan Korte von den Linken äußerte bürgerrechtliche Bedenken und stellte überdies den Nutzen für den Bürger in Frage. Sicherheitsbehörden könnten mit De-Mail persönliche Daten aus offiziellem Geschäftsverkehr, der Bankkommunikation oder aus behördlichen Schreiben einsehen, mahnte der Linke. Zudem sei etwa die technisch bedingte Ver- und Entschlüsselung der De-Mails beim Provider aus datenschutzrechtlicher Sicht fragwürdig und mit dem Signaturgesetz nicht in Einklang zu bringen.

Konstantin von Notz von den Grünen lobte die verbesserte Sicherheit bei der Anmeldung, die Klarstellung der Vertraulichkeitsverpflichtung für alle zertifizierten Anbieter und die erweiterten Transparenzpflichten im Gegensatz zum früheren Bürgerportalgesetz. Im Kern aber würden "besonders kritikwürdige Grundentscheidungen beibehalten". So werde die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht von Grund auf umgesetzt. Die vorgesehenen gesetzlichen Veränderungen würden Nutzer auch dazu zwingen, "sich regelmäßig" anzumelden, um nicht unanfechtbaren Entscheidungen ausgesetzt zu sein.

Quelle : www.heise.de
Titel: Große Bedenken im Bundesrat zum geplanten De-Mail-Gesetz
Beitrag von: SiLæncer am 22 November, 2010, 20:07
Im Bundesrat ist der Entwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" auf viel Kritik gestoßen. Experten aus den Fachausschüssen der Länderkammer begrüßen zwar grundsätzlich das damit verfolgte Anliegen, eine sichere und vertrauensvolle elektronische Kommunikation im Rechts- und Geschäftsverkehr zu gewährleisten. Gemäß ihrer 20-seitigen Empfehlungen für eine Stellungnahme des Bundesrates, über die die Länderchefs bei ihrer Plenarsitzung am Freitag abstimmen sollen, wirft die Initiative aber noch eine "Vielzahl rechtlicher und technischer Fragen auf". Diese müssten im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch einer Lösung zugeführt werden.

Konkret ist der Rechtsausschuss etwa der Ansicht, dass das De-Mail-Verfahren zwingend einer Abstimmung mit dem Signaturgesetz bedürfe. Derzeit solle es Behörden zwar ermöglicht werden, Bescheide an Bürger zuzustellen. Diese könnten jedoch nicht wirksam Rechtsmittel dagegen auf gleichem Weg einlegen, da dafür eine qualifizierte elektronische Signatur nötig sei. Zudem sei sicherzustellen, dass der gesetzlich umrissene Ansatz mit dem in der Justiz standardmäßig eingesetzten Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) kompatibel ist. Andernfalls müsste die zusätzliche Kommunikationsstruktur "mit hohem Aufwand in die gerichtlichen Geschäftsabläufe integriert und überwacht werden".

Weiter befürchten die Ländervertreter Akzeptanzprobleme durch die gewählte Konzeption der De-Mail-Adresse, da diese auch den Namen des jeweiligen Providers enthalten solle. Damit dürften die Accounts beim Wechsel des Zugangsanbieters nicht übertragbar sein. Zudem werde mit der Einbindung des Begriffs "De-Mail" in die Adresse "kein verwechslungssicheres einheitliches Schema" aufgezeigt. "Bedenklich" erscheine ferner die Zulassung von Pseudonymen. Es sei nicht nachvollziehbar, inwieweit dies einer sicheren und offenen elektronischen Kommunikation dienen solle. Der Entwurf lasse auch offen, welche Folgen für den Nutzer mit einer automatisierten Weiterleitung von Nachrichten an eine andere De-Mail-Adresse ­ vergleichbar zu einer Briefkastenleerung durch Nachbarn ­ verbunden seien. Hier sei wenigstens zu regeln, wann eine Zugangs- oder Abholbestätigung ausgestellt werde. Unklar bleibe auch, ab welchem Zeitpunkt die Zustellbarkeit von Behördenpost anzunehmen sei.

Der Innenausschuss moniert, dass der Entwurf neben "inhaltlichen Defiziten" bereits durchgehend "redaktionelle und sprachliche Mängel" aufweise und teils "nicht konsistent" sei. So würden einmal eingeführte Schlüsselbegriffe uneinheitlich verwendet. Insgesamt sei es fraglich, ob das Papier dem "Gebot der Normenklarheit" entspreche und seine Ausführungen allgemein verständlich und nachvollziehbar seien. Die Eilbedürftigkeit des Vorhabens sei angesichts der Komplexität der Vorschläge jedenfalls nicht hinreichend dargelegt. Ferner könne der Entwurf nur mit der Zustimmung der Länderkammer beschlossen werden, da es sich um die Gewährleistung einer "flächendeckenden Dienstleistung" handle. Der Bund will die Länder bislang weitgehend außen vor halten.

Inhaltlich drängen die Innenpolitiker unter anderem darauf, eine konstante "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" der ausgetauschten Daten zur Pflicht zu machen. Nach dem Entwurf sei nur der Einsatz "gängiger Standards für sicheren Mailversand" wie SSL oder SMTP/TLS gewährleistet. Der Innenausschuss will zudem sicherstellen, dass eine Veröffentlichung von Nutzerdaten in einem Verzeichnisdienst freiwillig und ohne wirtschaftlichen Druck getroffen werden kann. Selbst bei der Publikation einer De-Mail-Adresse hätten öffentliche Stellen nachzufragen, ob sie diese für Schriftverkehr im Verwaltungsverfahren nutzen könnten. Die Regelungen über elektronische Behördenzustellungen gegen Bestätigungen müssten technikneutral gestaltet werden. Nicht zuletzt sei die Wichtigkeit des Schutzes der Nutzerdaten bei akkreditierten Diensteanbietern mit einer eigenständigen Vorschrift zu betonen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesrat fordert umfassende Änderungen am De-Mail-Gesetz
Beitrag von: SiLæncer am 26 November, 2010, 15:25
Der Bundesrat hat am heutigen Freitag eine umfangreiche Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" abgegeben. Die Länderchefs übernahmen dabei die scharfe Kritik der Fachausschüsse an dem Vorhaben ohne große Abstriche, was selten vorkommt. Der Bundesrat begrüßt zwar grundsätzlich das verfolgte Anliegen von Schwarz-Gelb, eine sichere und vertrauensvolle elektronische Kommunikation im Rechts- und Geschäftsverkehr zu gewährleisten. Die Initiative werfe aber noch eine "Vielzahl rechtlicher und technischer Fragen auf", ohne deren Klärung das Gesetz nicht verabschiedungsreif sei.

Schon formal beklagt die Länderkammer, dass der Entwurf neben "inhaltlichen Defiziten" bereits durchgehend "redaktionelle und sprachliche Mängel" aufweise und teils "nicht konsistent" sei. Generell sei es fraglich, ob das Papier dem "Gebot der Normenklarheit" entspreche und seine Ausführungen allgemein verständlich und nachvollziehbar seien. Die Eilbedürftigkeit des Vorhabens sei angesichts der Komplexität der Vorschläge nicht hinreichend dargelegt. Der Entwurf bedürfe auch der Zustimmung des Bundesrats, da es sich um die Gewährleistung einer "flächendeckenden Dienstleistung" handle.

Die Länderkammer setzt sich unter anderem nachdrücklich für eine Abstimmung des De-Mail-Verfahrens mit dem Signaturgesetz ein. Es sei auch sicherzustellen, dass De-Mail mit dem in der Justiz standardmäßig verwendeten Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) kompatibel ist. Der Bundesrat fordert zudem, die Portierbarkeit zwischen den verschiedenen privatwirtschaftlichen Diensteanbietern zu sichern und eine für alle De-Mail-Adressen einheitliche Kennzeichnung vorzusehen. Der Nutzer müsse auf den ersten Blick erkennen können, dass es sich um einen Dienst nach dem Gesetz handele. Für eine "dauerhafte Identifikation" eines Anwenders mit einer Mail-Adresse sei es ferner nötig, dass diese bei einem Wechsel des Providers gleich bleibe.

Die Länder drängen, eine konstante "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" der ausgetauschten Daten zur Pflicht zu machen. Akkreditierte Diensteanbieter sollen verpflichtet werden, dem Nutzer den Zugriff auf sein Konto standardmäßig durch eine mithilfe von "zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln" geschützte Anmeldung zu ermöglichen. Eine Abfrage von Benutzername und Passwort reiche dafür nicht aus. Nur im Einzelfall dürfe auf Verlangen des Anwenders ein Kontozugang ohne entsprechende Sicherheitsfunktionen eröffnet werden.

Der Bundesrat will weiter gewährleistet wissen, dass eine Veröffentlichung von Nutzerdaten in einem Verzeichnisdienst freiwillig und ohne wirtschaftlichen Druck getroffen werden kann. Selbst bei der Publikation einer De-Mail-Adresse durch einen Anwender etwa auf einem Briefbogen hätten öffentliche Stellen nachzufragen, ob sie diese für Schriftverkehr im Verwaltungsverfahren nutzen könnten. Die Regelungen über elektronische Behördenzustellungen gegen Bestätigungen müssen nach Ansicht des Bundesrats technikneutral gestaltet werden. Schließlich sei die Wichtigkeit des Schutzes der Nutzerdaten bei akkreditierten Diensteanbietern in einer eigenständigen Vorschrift zu betonen.

Quelle : www.heise.de
Titel: De-Mail verklagt E-Post
Beitrag von: SiLæncer am 12 Dezember, 2010, 11:42
Im Streit der konkurrierenden Mail-Projekte De-Mail und E-Post hat die United Internet AG die Deutsche Post vor dem Landgericht Köln verklagt, berichtet die Wirtschaftswoche. United Internet betreibt zusammen mit der Deutschen Telekom das De-Mail-Projekt, während die Post seit Mitte Juli den konkurrierenden E-Postbrief anbietet.

Nach Ansicht von United Internet versuche die Post, die Einführung der De-Mail zu verzögern. So soll sich die Post weigern, der De-Mail das Postident-Verfahren anzubieten, das in Deutschland standardmäßig zur rechtsgültigen Identifikationsprüfung eingesetzt wird. Die Wirtschaftswoche zitiert einen nicht genannten Sprecher der Post mit der Aussage: "Wir torpedieren nichts, aber wir stehen ja bald im Wettbewerb zueinander". Mit der Klage will United Internet die Post zwingen, Postident auch für De-Mail anzubieten. Die Post habe auch der Telekom das Postident-Verfahren zum 1. Januar gekündigt und will bei einem Neuvertrag ausschließen, dass sie dieses für De-Mail nutzt, meldet die Süddeutsche Zeitung.

Selbst für die Debatte um die Sicherheit der De-Mail soll die Post verantwortlich sein. So verdächtigt laut Wirtschaftswoche die Telekom ihr einstiges Schwesterunternehmen Post AG, sie habe die zentrale Prüfung der E-Mails auf Virenfreiheit, die eine Entschlüsselung erfordert, als Sicherheitslücke ins Gespräch gebracht.

Hauptursache für die Verzögerungen beim De-Mail-Start sind politische Auseinandersetzungen, hinter denen man schon im September 2009 die Lobby-Arbeit der Post vermutete. Die Post war frühzeitig aus dem De-Mail-Projekt ausgestiegen, um in eigener Initiative ihren E-Postbrief aufzubauen; sie hat angekündigt, nach Verabschiedung des De-Mail-Gesetzes eine Zulassung als Dienstleister zu beantragen. Wie spinnefeind sich beide Seiten sind, erwies sich erst kürzlich auf dem Nationalen IT-Gipfel: Weil Kanzlerin Merkel den De-Mail-Stand besuchte, boykottierte die Post AG diese Veranstaltung.

Quelle : www.heise.de
Titel: Sichere E-Mail: Bundesrat fordert durchgehende Verschlüsselung bei De-Mail
Beitrag von: SiLæncer am 17 Dezember, 2010, 14:23
Der Streit um das De-Mail-Gesetz eskaliert. Die De-Mail könnte sich wegen der Forderung des Bundesrats nach einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verzögern. Die Regierung will dies ausdrücklich nicht.

Der Bundesrat will Änderungen im Gesetz für die De-Mail. Dabei geht es hauptsächlich um eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für den rechtsverbindlichen E-Mail-Dienst, gab der Deutsche Bundestag am 17. Dezember 2010 in Berlin bekannt. Damit wird sich die Einführung der De-Mail mit großer Wahrscheinlichkeit verzögern.

Union und FDP haben seit ihrer Niederlage bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen keine Mehrheit mehr in der Länderkammer. Die Opposition kann so zustimmungspflichtige Gesetze im Bundesrat blockieren. Ob das De-Mail-Gesetz zustimmungspflichtig ist, darüber sind sich Bundesrat und Bundesregierung nicht einig.

Der Bundesrat äußerte in seiner Stellungnahme datenschutzrechtliche Bedenken bei der vorgesehenen Verschlüsselung und forderte die Bundesregierung auf, eine durchgehende Verschlüsselung der Daten vorzusehen. "Die Nachrichten werden zur Überprüfung von Viren und zur Prüfung, ob es sich um eine Spam-Mail handelt, kurzfristig entschlüsselt", heißt es in der Stellungnahme. Währenddessen seien die Nachrichten einem "erhöhten Risiko des Angriffes durch unbefugte Dritte ausgesetzt".

Wenn der Anwender eine De-Mail an einen anderen De-Mail-Teilnehmer verschickt, wird diese kurzzeitig auf den De-Mail-Servern entschlüsselt und wieder verschlüsselt. Dabei wird die Verbindung zum Nutzer per SSL verschlüsselt, diese Verschlüsselung aber auf Serverseite terminiert. Geschäftskunden, die über ein Gateway an De-Mail angeschlossen sind, können die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung über bestehende Systeme wie S/MIME oder PGP durchführen. Für Privatkunden ist aktuell nur die Möglichkeit gegeben, auf Fileebene verschlüsselte Daten an eine De-Mail als Attachment anzuhängen, etwa mit Truecrypt verschlüsselte Dokumente. Secunet hatte die Provider aufgefordert, in ihren Portalen eine Möglichkeit zur Ende-zu-Ende Verschlüsselung anzubieten.

Die Bundesregierung hat der Forderung des Bundesrats nach der Ende-zu-Ende Verschlüsselung widersprochen: "Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährdet das gesamte Ziel von De-Mail, die einfache - und ohne spezielle Softwareinstallation mögliche - Nutzbarkeit durch die Bürger", heißt es in der Erwiderung. Damit sich eine sichere E-Mail-Kommunikation möglichst schnell verbreite, solle De-Mail für den Anwender möglichst einfach zu nutzen sein. Daher werde bei De-Mail bewusst darauf verzichtet, dass der Anwender zusätzliche Installationen auf seinem Computer vornehmen muss.

Mit De-Mail sollen in Deutschland rechtsverbindliche elektronische Nachrichten, ein Identifizierungsdienst und eine gesicherte Onlinedokumentenablage möglich sein. Bei den United-Internet-Marken GMX und Web.de und bei der Telekom konnten sich Menschen für eine De-Mail-Adresse registrieren lassen. Bislang sollen eine Million Menschen davon Gebrauch gemacht haben.

Quelle : www.golem.de
Titel: Scharfe Kritik am De-Mail-Gesetzentwurf
Beitrag von: SiLæncer am 07 Februar, 2011, 20:40
Bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags hat die Mehrzahl der Experten den umstrittenen Regierungsentwurf für ein "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" in weiten Zügen abgelehnt. Es sei zwar zu begrüßen, dass die sicherere Kommunikation im Internet vereinfacht werden solle, erklärte Werner Hülsmann vom FIFF am heutigen Montag. Der Vorstoß erfülle aber "nicht die Erwartungen". Harald Welte vom Chaos Computer Club (CCC) warf die Frage auf, warum sich ein Bürger ein System angewöhnen sollte, "das rechtlich viele Nachteile hat". Oliver Vossius sprach im Namen des Deutschen Notarvereins von einer "Mogelpackung" und "Bauernfängerei".

Hauptkritikpunkte an dem Entwurf waren die nicht gesetzlich vorgeschriebene durchgehende Verschlüsselung bei dem "offiziellen" Maildienst, die Regeln zur Bestätigung einer Abholung eines elektronischen Schreibens aus dem Postfach und die mangelnde Interoperabilität mit bestehenden E-Mail-Standards. Einen weiteren Kernstreitpunkt stellten Anforderungen zur formalen Ausgestaltung von De-Mail-Adressen und die damit verknüpfte Frage der Portierbarkeit dar.

Hülsmann plädierte für eine Verpflichtung für die zertifizierten Dienstleister, eine "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung webbasiert auf Knopfdruck anzubieten". Bisher werde "nur suggeriert", eine De-Mail sei sicher. Wenn der Rechner des Absenders "verseucht" sei nütze auch eine Anmeldung bei dem Dienst etwa über den elektronischen Personalausweis nichts. Die derzeitig vorgesehene kurze Entschlüsselung der De-Mails beim Anbieter im Rahmen einer "Sicherheitsprüfung" schaffe zudem klar auszumachende Angriffspunkte. Diese stellten eine besonders große Gefahr dar, weil davon auszugehen sei, dass die Sicherheitsanforderungen nur "eine Handvoll Provider" erfüllen könnten.

Auch Welte argumentierte, dass das gesamte Verfahren "deutlich günstiger gestaltet" werden könnte, wenn eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorgesehen sei. Der durchgehende kryptographische Ansatz könne zudem mit modernen Webtechniken im Browser implementiert werden und stelle damit auch den Anwender nicht vor zusätzliche Probleme. Zudem werde das Briefgeheimnis bei De-Mail nicht ausreichend gewahrt. So hätten Geheimdiensten und Polizei ohne Richterbeschluss Zugang zu im Postfach liegenden Mails. Dies stelle eine "deutliche Verschlechterung gegenüber der Briefpost" dar. Michael Bobrowski vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) machte sich ebenfalls für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stark. Alles andere sei eine Verschlechterung aus Sicht der Konsumenten.

Vossius beklagte, dass die De-Mail "als Beweismittel nichts wert ist". Letztlich bestätige sie nur, dass irgendwer irgendwann einmal einen Ausweis zu ihrer Beantragung gezeigt habe. Ein echter Schutz von Trojanern bestehe nicht. Die "Abholbestätigung" verifiziere ferner allein, dass sich ein Nutzer sicher an seinem Postfach angemeldet habe. Danach liefen Rechtsmittelfristen, auch wenn ein tatsächliches Lesen einer Nachricht etwa aus technischen Gründen unterblieben sei. Dies zerstöre "das Vertrauen in den Rechtsstaat". Der Notar monierte auch, dass bereits vorhandene Technologien wie Elster oder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) außen vor blieben. Es gehe es insgesamt wohl darum, "Porto für E-Mail einzuführen".

Eine Lanze für den Entwurf brach Bernhard Rohleder vom Hightechverband Bitkom, der darin einen "Quantensprung" hin zu einem sicheren und verbindlichen Internet ausmachte. Er lobte einen "deutlichen Fortschritt" bei der Verschlüsselung der E-Post auf der Transportebene. Wie viel weitere Sicherheit ein Anwender möchte, "sollte sich jeder selbst aussuchen können". Der Lobbyvertreter zeigte sich zuversichtlich, dass die Provider eine durchgehende Verschlüsselung eh anböten. Letztlich werde sich die einfachste, komfortabelste und sicherste Ausformung durchsetzen.

Der Göttinger Rechtsprofessor Gerald Spindler plädierte ebenfalls dafür, dass "der Markt über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung entscheiden soll". Stefan Brink, Abgesandter des Landesdatenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz, hofft, der Vorstoß könne trotz einiger Schwächen helfen, den "Sumpf Internet" auszutrocknen. Für die Regierung betonte Martin Schallbruch vom Bundesinnenministerium, dass auch der De-Mail-Dienst unter das Telekommunikationsgeheimnis falle und in diesem Sinne nicht "unsicherer" sei als die normale Mail. Die Zuordnung zu dem Dienst erfolge "durch die Einlieferung in das De-Mail-Postfach".

Die Deutsche Telekom meldete sich jenseits des geladenen Expertenkreises zu Wort. Die derzeitigen Arbeiten am Gesetzentwurf sähen nicht mehr vor, dass die De-Mail-Adresse einheitlich gekennzeichnet werden müsse, monierte der Konzern. Der zuständige Projektleiter, Gert Metternich, hält dies nicht nur für "verbraucherunfreundlich", sondern sieht damit "den Erfolg von De-Mail insgesamt" gefährdet: "Wenn der Kunde nicht klar erkennen kann, welche elektronische Post rechtsverbindlich ist und welche nicht, wird er sie nicht nutzen". Die einheitliche Domain mit dem Wortbestandteil "De-Mail" sei von Projektbeginn an ein wesentliches Merkmal gewesen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Nur noch geringfügige Änderungen am De-Mail-Gesetz
Beitrag von: SiLæncer am 22 Februar, 2011, 17:17
Die schwarz-gelbe Koalition hat sich auf eine leichte Überarbeitung des umkämpften  Regierungsentwurfs für ein "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" verständigt. Mit De-Mail soll nach den Plänen der Bundesregierung eine sichere, vertrauensvolle und rechtsgültige elektronische Kommunikation im Rechts- und Geschäftsverkehr ermöglicht werden; Kritiker sehen aber zu viele Fallstricke in den vorgesehenen Regelungen und befürchten unter anderem eher noch mehr Rechtsunsicherheit.

Nach dem geänderten Gesetzentwurf soll es nicht mehr erforderlich sein, eine abgesicherten E-Mail über eine feste Domain beziehungsweise den Wortbestandteil "De-Mail" zu kennzeichnen. Die einzige Grenze bestehe darin, dass eine für De-Mail verwendete Domain dann auch nur für diesen Zweck genutzt werden dürfe, erläuterte der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin am heutigen Dienstag in einem Pressegespräch in Berlin.

Verbraucherschützer und die Deutsche Telekom hatten in einer Anhörung im Bundestag zuvor erklärt, dass der Kunde klar erkennen können müsse, welche elektronische Post rechtsverbindlich ist. Eine einheitliche De-Mail-Domain sei daher Voraussetzung für den Erfolg des Projekts. Höferlin hält die jetzt von der Koalition festgeschriebene Lösung dagegen für nützlicher. Damit könne jedes Unternehmen für die De-Mail eine eigene Domain registrieren, die nicht einmal im .de-Adressraum liegen müsse. Den Providern werde freie Hand gelassen, ihr Produkt zu gestalten. Dem Endanwender könne in einem gängigen E-Mail-Programm durch eine spezielle Markierung signalisiert werden, dass es sich um eine De-Mail handle.

Bei der Regelung des sicheren Identifizierungsverfahrens haben die Verhandlungsführer von CDU/CSU und FDP ergänzt, dass möglicherweise erstellte Ausweiskopien vom Dienstleister sofort vernichtet werden müssen. Weiter bestehen bleibt die Alternative, den elektronischen Personalausweis zur Identitätsprüfung einzusetzen. Außerdem soll das Bundesinnenministerium herausfinden, in welchen Fällen die digitale Behördenkommunikation auch ohne elektronische Signatur möglich ist. "Wir wollen das Tempo ein wenig hochhalten", betonte der CDU-Innenpolitiker Clemens Binninger. Zusammen mit einem geplanten Spezialgesetz und dem neuen Personalausweis soll Bürokratie abgebaut und mehr Nutzen für den Bürger geschaffen werden. Nur so könne das E-Government beflügelt werden.

Der Änderungsantrag der Koalition sieht weiter eine Verpflichtung für zertifizierte Anbieter vor, dass eine De-Mail etwa auch bei Zahlungsverzug abrufbar ist. Ein Provider kann ein Konto also nicht komplett sperren, sondern höchstens kündigen oder die Versandoption blockieren. Schließlich soll der Dienst bei Anforderung einer Eingangsbestätigung durch den Absender rechtlich wie ein Einwurfschreiben funktionieren, wenn der Nutzer dem prinzipiell zugestimmt hat. Eine De-Mail gilt dann im Einklang mit der "Zustellfiktion" bei der Briefpost nach drei Tagen als "erhalten", unabhängig vom tatsächlichen Abruf durch den Kontoinhaber. Die "Abholbestätigung", mit der ein Fristablauf nach Erhalt eines elektronischen "Einschreibens" verzögert werden soll, bezeichnete der IT-Direktor im Innenministerium, Martin Schallbruch, in diesem Sinne als "Goodie". Es solle "am Anfang" den Verbraucherschutz erhöhen, hebele die Dreitagesregelung aber nicht aus.

Den Forderungen mehrerer Sachverständiger und des Bundesrates, die bisher vorgeschriebene Verschlüsselung des Transportwegs der De-Mail auf einen kryptographischen Schutz des gesamten Verfahrens auszudehnen, hat die Koalition nicht aufgegriffen. Es gebe bereits zahlreiche Methoden für eine "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" und darüber hinaus das Signaturgesetz, erläuterte Höferlin die Absage an ein umfassenderes kryptographisches Konzept. Es gebe in der IT immer Punkte, an denen der Nutzer selbst für Sicherheit an seinem Rechner sorgen müsse. Auch dürfe die De-Mail nicht mit Anforderungen überfrachtet werden, "die wir im realen Leben gar nicht haben", ergänzte Binninger. Providern soll aber vorgeschrieben werden, auf die Option der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausdrücklich hinzuweisen.

Für Binninger geht es darum, "den Komfort der E-Mail mit dem Sicherheitsniveau des gedruckten Briefes zu verbinden". Er rechnet mit dem Versand von "mehreren Milliarden" De-Mail-Sendungen jährlich, da es in Verwaltung und Wirtschaft ein hohes Einsparpotenzial gebe. Über die konkreten Preise für die Verbraucher solle der Markt entscheiden. Schallbruch erwartet, dass Firmen Vergünstigungen für das De-Mail-Verfahren gewähren oder beim Wunsch nach einem Briefversand zusätzliche Gebühren erheben könnten. Generell wolle die Bundesregierung mit dem Abstecken des Regulierungsrahmens "auch ein Signal nach Europa" geben.

Die Koalition will die Änderungen am Mittwoch im federführenden Innenausschuss formell absegnen, die abschließenden Lesungen im Parlamentsplenum sind für Donnerstagabend vorgesehen. Im März könnte sich der Bundesrat erneut mit dem Entwurf beschäftigen, der aber nicht zustimmungspflichtig ist. Die Regelungen dürften so noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundestag verabschiedet De-Mail-Gesetz
Beitrag von: SiLæncer am 25 Februar, 2011, 09:39
Der Bundestag hat am Donnerstagabend das umstrittene "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition beschlossen. Die Opposition votierte geschlossen gegen das Vorhaben. SPD und Linke unterstützten vielmehr einen Antrag der Grünen, wonach die verabschiedeten Regelungen "maximal ein erster Schritt, in der Summe aber unzureichend" seien.

Die Oppositionsfraktionen forderten die Bundesregierung mit der Entschließung auf, die vorgeschriebene kryptographische Absicherung des Transportwegs bei De-Mail auf eine "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" des gesamten Verfahrens auszudehnen. Dafür hatten sich auch mehrere Sachverständige in einer Anhörung sowie der Bundesrat stark gemacht. Zudem solle gewährleistet werden, dass "die Beweislast für den Empfang von Nachrichten in einem hochtechnischen System" nicht auf die Bürger abgewälzt werde. Zudem müsse das maximale Porto einer De-Mail verbraucherfreundlich festgelegt und das Gesetz zwei Jahre nach Inkrafttreten von unabhängiger Seite überprüft werden. Es sei nicht auszuschließen, das Bürger, die den Dienst nicht nutzen wollen oder können, benachteiligt würden.

Der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin betonte, dass De-Mail-Nutzer künftig "rechtsverbindlich mit Behörden und Unternehmen sowie untereinander kommunizieren" könnten. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, auf die Anbieter ihre Kunden im Einklang mit den jetzt abgesegneten Änderungen der Koalition hinweisen müssen, sei gemäß Signaturgesetz optional durchführbar. Eine solche Vorschrift würde nach Ansicht des Liberalen aber der Verbreitung von De-Mail zuwiderlaufen. Es zeichne sich auch bereits "ein intensiver Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern" ab, was die Preise nach unten treiben dürfte. Gegenüber dem Postverkehr könne man von einem "enormen Einsparpotenzial" ausgehen.

Die schwarz-gelben Nachbesserungen sehen keine Pflicht mehr vor, eine abgesicherte E-Mail über eine feste Domain beziehungsweise den Wortbestandteil "De-Mail" zu kennzeichnen. Ein für den Dienst verwendeter Adressraum darf aber auch nur für diesen Zweck genutzt werden. Der Endanwender soll zudem in gängigen E-Mail-Programmen anhand einer Markierung eine De-Mail klar erkennen können. Ein De-Mail-Konto muss auch bei Zahlungsverzug abrufbar bleiben, der Anbieter kann dann den Vertrag nur komplett kündigen. Die Regierung soll innerhalb eines Jahres berichten, ob und wo De-Mail oder der elektronische Identitätsnachweis mit dem neuen Personalausweis die qualifizierte digitale Signatur als Schriftformalternative ersetzen könnte.

Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, warnte davor, dass De-Mail "floppen wird". Ein freiwillig zu nutzender Service müsse attraktiv sein, während der Service in der vorgesehenen Form gegenüber dem traditionellen Brief für die Bürger "fast nur Nachteile" habe. Wer wolle schon ein Einschreiben verschicken oder bekommen, von dem er wisse, "dass es an einer Stelle des Transportweges auf jeden Fall geöffnet wird". Auch die "harten Rechtsfolgen" der De-Mail verunsicherten die Menschen. Der Nutzer müsse regelmäßig nach elektronisch verschickten Gerichtsurteilen oder sonstigen Behördenmitteilungen Ausschau halten, meinte von Notz. Die "Angst vor dem Bagger vor dem Haus nach versäumter Kenntnisnahme einer Abrissverfügung" durch den Dienst werde die Menschen abschrecken. Die SPD sprach von einem "unreifen" Gesetz.

Der CDU-Innenpolitiker Clemens Binninger erklärte indes gegenüber heise online, dass ein Schreiben nur dann als zugestellt gelte, wenn der De-Mail-Anbieter eine Abholbestätigung erzeugt habe. Diese dürfe nur passieren, wenn sich der Nutzer sicher in einem zweistufigen Verfahren bei seinem Konto angemeldet habe. Rufe ein Bürger seine De-Mails über Wochen und Monate nicht ab, werde auch kein Abrufzertifikat generiert und es begännen keine Fristen zu laufen. Die Behörde habe dann aber die Möglichkeit, das Schreiben per Papierpost zuzustellen. Dieses gelte dann gemäß der "Zustellfiktion" nach drei Tagen als ausgeliefert. Nur falls ein Bürger eingewilligt habe, seine Verwaltungsverfahren ausschließlich digital abwickeln zu lassen, gelte eine De-Mail analog zum Briefverkehr ebenfalls nach drei Tagen als zugestellt. Damit solle eine Missbrauch des Dienstes zur Umgehung von Behördeneinschreiben verhindert werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesrat winkt De-Mail-Gesetz durch
Beitrag von: SiLæncer am 18 März, 2011, 15:25
Der Bundesrat hat das lange umkämpfte, vom Bundestag bereits Ende Februar abgesegnete "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" am heutigen Freitag passieren lassen. Ein Änderungsantrag (PDF-Datei) aus Brandenburg fand in der Länderkammer keine Mehrheit. Die Regelungen können so nach der Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt schon in wenigen Wochen in Kraft treten.

De-Mail-Nutzer sollen künftig rechtsverbindlich mit Behörden und Unternehmen sowie untereinander kommunizieren können. Dabei soll der Komfort der herkömmlichen E-Mail mit dem Sicherheitsniveau des gedruckten Briefes verbunden werden. Die Bundesregierung rechnet mit dem Versand mehrerer Milliarden De-Mail-Sendungen pro Jahr, sodass in Verwaltung und Wirtschaft viel eingespart werden könne. Provider, die De-Mail-Dienste anbieten wollen, müssen sich vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizieren lassen. Dafür haben sie nachzuweisen, dass sie einige technische und organisatorische Anforderungen erfüllen und ein Datenschutzkonzept vorlegen.

Als Anbieter stehen derzeit beispielsweise Web.de und GMX aus dem Hause United Internet sowie die Deutsche Telekom am Start, die bereits Voranmeldungen entgegennahmen. Die Firmen befinden sich aber noch in einem Rechtsstreit mit der Deutschen Post.

Brandenburg hatte gefordert, die vorgeschriebene kryptographische Absicherung allein des Transportwegs bei De-Mail auf eine "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" der Daten während des gesamten Verfahrens auszuweiten. Der Wirtschaftsminister des Landes, Ralf Christoffers (Die Linke), bemängelte auch, dass der Gesetzentwurf nur die Einführung einer nicht näher bestimmten Kennzeichnung von De-Mail-Adressen vorschreibe, nicht aber eine feste Domain beziehungsweise den namensgebenden Wortbestandteil. Das erschwere den Wechsel eines Nutzers zu einem anderen Provider und behindere den Wettbewerb.

Kritiker sehen viele Fallstricke in den vorgesehenen Bestimmungen und befürchten eher noch mehr Unsicherheiten. Die Opposition bemängelt vor allem die "harten Rechtsfolgen" der De-Mail, da sie künftig regelmäßig nach elektronisch verschickten Gerichtsurteilen oder sonstigen Behördenmitteilungen ausschauen müssten. Innenpolitiker von Schwarz-Gelb betonen dagegen, dass ein Schreiben nur dann als zugestellt gelte, wenn der De-Mail-Anbieter eine Abholbestätigung erzeugt habe. Das geschehe nur, wenn sich der Nutzer sicher in einem zweistufigen Verfahren bei seinem Konto angemeldet habe.

Rufe ein Bürger seine De-Mails über Wochen und Monate nicht ab, begännen keine Fristen zu laufen, heißt es bei der Koalition. Die Behörde habe dann aber die Möglichkeit, das Schreiben per Papierpost zuzustellen. Dieses gelte dann gemäß der "Zustellfiktion" nach drei Tagen als ausgeliefert. Nur falls ein Bürger eingewilligt habe, seine Verwaltungsverfahren ausschließlich digital abwickeln zu lassen, gelte eine De-Mail analog zum Briefverkehr ebenfalls nach drei Tagen als zugestellt. Damit solle eine Missbrauch des Dienstes zur Umgehung von Behördeneinschreiben verhindert werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesdatenschützer: De-Mail braucht Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Beitrag von: SiLæncer am 02 Mai, 2011, 15:49
Mit der Unterschrift des Bundespräsidenten tritt am morgigen Dienstag das De-Mail-Gesetz in Kraft. De-Mail-Nutzer sollen künftig rechtsverbindlich mit Behörden und Unternehmen sowie untereinander kommunizieren können. Dabei soll der Komfort der herkömmlichen E-Mail mit dem Sicherheitsniveau des gedruckten Briefes verbunden werden. Mit der Deutschen Telekom, der Deutschen Post, United Internet (GMX und Web.de) sowie Francotyp-Postalia (Mentana Claimsoft) befinden sich derzeit vier Unternehmen in der Zertifizierungsphase. Im Spätsommer sollen erste De-Mail-Postfächer geöffnet werden. Dies nimmt der Bundesdatenschützer Peter Schaar zum Anlass, alle Beteiligten daran zu erinnern, einfach zu bedienende Lösungen für die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu entwickeln.

Wenn die rechtsverbindliche De-Mail mit einem System zertifizierter De-Mail-Provider startet, soll der Versand von Bescheiden und Rechnungen einfach, aber sicher abgewickelt werden. Zu diesem Zweck sind die Konstrukteure des Gesamtsystems auf die Idee gekommen, die De-Mail auf Viren und Spam hin prüfen zu lassen. Kurzzeitig wird daher die De-Mail im Rechenzentrum des De-Mail-Providers entschlüsselt und geprüft. Für wirklich sicherheitskritische Nachrichten ist das ein unbefriedigender Zustand, meint Schaar. Die Datenverluste der letzten Tage hätten gezeigt, dass der Schutz persönlicher Daten im Internet verbessert werden müsse. Dies sei auch beim De-Mail-System erforderlich: "Bei der Übermittlung sensibler Inhalte –etwa von Gesundheitsdaten – müssen nun die verantwortlichen Stellen, etwa die Krankenkassen, für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sorgen. Ich setze auch darauf, dass die De-Mail-Anbieter entsprechende Lösungen entwickeln, die einfach zu bedienen sind," erklärte Schaar in einer Mitteilung.

Zum Start von De-Mail wird erwartet, dass rund 2 Millionen De-Mail-Postfächer für den Versand und den Empfang dieser rechtsverbindlichen Mail-Variante installiert werden. Eine Million Teilnehmer sollen dabei von der Deutschen Post kommen, die vorab mit ihrem e-Postbrief gestartet ist und sich nun nach dem De-Mail-Standard zertifizieren lässt. Auf 800.000 Vorabregistrierungen kommt United Internet, während die Telekom keine Zahlen nennen will. Mit einer "vierstelligen Zahl" bei den Vorabregistrierungen ist Mentana Claimsoft der kleinste Anbieter, aber hat dabei ausschließlich Versender im Blick, nicht empfangsbereite Bürger: Neben einigen Behörden haben sich nach Angaben der Firma vor allem Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer angemeldet. Auf die besonderen Belange dieser Klientel (zu denen man die Ärzte rechnen muss) zielen die Mahnungen des Bundesdatenschützers.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als oberste Aufsichtsbehörde über das De-Mail-System weist seit einiger Zeit darauf hin, dass eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung via De-Mail einfach zu realisieren sei. Die Verschlüsselung sei sogar komfortabler zu realisieren, weil die öffentlichen Schlüssel der Empfänger im De-Mail-Verzeichnisdienst abgelegt werden können – sofern Absender wie Empfänger ihr Einverständnis zum öffentlichen Speichern von Schlüsseln gegeben haben.

Quelle : www.heise.de
Titel: De-Mail kommt später
Beitrag von: SiLæncer am 16 Juli, 2011, 15:50
Nachdem das De-Mail-Gesetz im Mai mit der Unterschrift des Bundespräsidenten die letzte Hürde passierte, gingen die Projektverantworlichen im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) davon aus, dass zum Ende des Sommers die ersten De-Mails in den Postfächern der Kunden landen können. Wie das BSI nun gegenüber der Wirtschaftswoche bestätigte, verzögert sich der Start jedoch bis Ende 2011.

Grund für die Verzögerung ist der außerordentlich langwierige Zertifizierungsprozess, den die De-Mail-Provider durchlaufen müssen. Dabei muss das BSI zunächst Sicherheitsdienstleister und Auditoren zertifizieren, die wiederum die einzelnen De-Mail-Anbieter begutachten und prüfen. Diese Testate müssen anschließend vom De-Mail-Diensteanbieter dem BSI vorgelegt werden, das dann seinerseits die Unterlagen auf Plausibiltät und Vollständigkeit überprüft. Zusammen mit einer Einzelprüfung der Sicherheitszertifikate der Rechenzentren und dem Finanznachweis der Deckungsvorsorge kann schließlich die Akkreditierung erteilt werden, indem der Diensteanbieter ein De-Mail-Gütezeichen erhält. Dieser Prozess läuft derzeit nach Angaben des BSI sehr schleppend ab. Deshalb wird damit gerechnet, dass De-Mail-Post erst Ende 2011 verschickt werden kann.

Rund 2 Millionen Postfächer sind im Vorfeld von Bundesbürgern und Unternehmen bestellt worden. Derzeit werden vom BSI vier Unternehmen zertifiziert: Die Deutsche Telekom, die Deutschen Post, United Internet mit GMX und Web.de sowie die Francotyp-Postalia (Mentana Claimsoft) wollen De-Mail anbieten. Als schwerer Schlag gegen die De-Mail entpuppte sich das von der Bunderegierung zum 1. Juli 2011 beschlossene Steuervereinfachungsgesetz. Obwohl dieses Gesetz erst 2012 in Kraft tritt, können Unternehmen seit Monatsanfang darauf verzichten, elektronische Rechnungen mit einer qualifizierten Signatur zu verschicken, wenn sie ein "alternatives innerbetriebliches Kontrollverfahren" installiert haben. Ursprünglich sollte diese Vereinfachung bei De-Mail greifen und Unternehmen dazu animieren, ihre elektronischen Rechnungen via De-Mail an die Kunden zu schicken.

Quelle : www.heise.de
Titel: Rückschlag für E-Post-Brief
Beitrag von: SiLæncer am 14 August, 2011, 12:15
Vor rund einem Jahr ging der E-Post-Brief der Deutschen Post an den Start. Seitdem hatte das Unternehmen den Dienst unter anderem damit beworben, dass das Angebot "so sicher und verbindlich" sei "wie der Brief" und "die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet" übertrage. Dagegen hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklagt. Dort geht man davon aus, dass Verbraucher wichtige Fristen, wie etwa Kündigungstermine, versäumen könnten, wenn sie den Werbeaussagen der Deutschen Post folgten.

Für viele Bereiche sei die Schriftform und eine eigenhändige Unterschrift weiterhin zwingend notwendig, urteilte das Landgericht Bonn nach einem Vorabbericht des Spiegel nun. Das betreffe etwa die Kündigung von Wohnungen. Eine sichere elektronische Signatur gebe es bei dem von der Post beworbenen E-Post-Brief nicht, die Werbeaussagen seien deshalb irreführend.

Der Gerichtsbeschluss ist laut dem Bericht noch nicht rechtskräftig. Dennoch dürfte das Urteil einen Rückschlag für den E-Post-Brief bedeuten, der laut Wikipedia von gerade einmal 100.000 Nutzern aktiv benutzt wird. Angemeldet sind bei dem Dienst demnach etwa eine Million Nutzer.

Quelle : www.heise.de
Titel: De-Mail macht Fortschritte
Beitrag von: SiLæncer am 09 November, 2011, 13:17
Auf der Fachmesse Moderner Staat haben die am De-Mail-Projekt für rechtssichere E-Mail Beteiligten eine erste Bilanz gezogen. Sie fiel positiv aus: Noch in diesem Jahr soll der erste De-Mail-Provider den Wirkbetrieb aufnehmen, nachdem er vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft wurde. Zur CeBIT sollen alle anderen im Boot sein. Wie teuer De-Mail für den einzelnen Bürger wird, soll bis dahin "am Markt ermittelt" worden sein.

Gert Metternich, Projektleiter De-Mail bei der Deutschen Telekom, erwartet, dass De-Mail bis 2018 jährlich 1 Prozent der 18 Milliarden anfallenden E-Mails, 50 Prozent der 8,75 Milliarden Postbriefe und 39 Prozent der 2,1 Milliarden Geschäftsfaxe ablösen werde. Damit werde De-Mail zu einem wichtigen Angebot mit hohem Einsparpotenzial für große Unternehmen, Behörden und dem modernen Mittelstand. Den Bürgern versprach Metternich eine "kostenlose Grundversorgung", die sich auf diese Weise mit De-Mail vertraut machen könnten. Erst dann, wenn sich wirklich alle Internet-affinen Bürger ein – derzeit noch kostenpflichtiges – De-Mail-Fach eingerichtet haben, können die vom Telekom-Manager genannten "Skaleneffekte" greifen.

Sven Gelzhäuser von 1&1, mit 30 Millionen Kunden bei GMX.de und Web.de der größte deutsche Mail-Anbieter, verwies darauf, dass sich bereits 850.000 Kunden seines Unternehmens den Namen für ein De-Mail-Postfach reserviert haben. Im ersten Jahr werden sich nach seiner Einschätzung 2,2 Millionen Kunden bereiterklären, die Kommunikation mit Behörden und Unternehmen über De-Mail abzuwickeln. Insgesamt könnten sich nach einer selbst durchgeführten Umfrage 60 Prozent der 1&1-Kunden vorstellen, De-Mail zu benutzen. Diese Zahl stimme den Konzern sehr optimistisch, meinte Gelzhäuser.

Als kleinster De-Mail-Anbieter versuchte sich Axel Janhoff von Mentana Claimsoft, einer Tochter von Francotyp Postalia, an einer Neudefinition: De-Mail sei keine herkömmliche E-Mail, sondern ein digitaler Brief. Als solcher betrachtet, laufe die Kritik an De-Mail ins Leere. Wenn Kritiker bemängelten, De-Mail biete keine End-to-End-Verschlüsselung, verkennten sie, dass in Unternehmen heute nur die Gateway-to-Gateway-Verschlüsselung gefragt ist. Alles andere sei uninteressant. Janhoff kündigte an, zusammen mit Microsoft De-Mail in Outlook zu integrieren.

Aus dem Kreis der De-Mail-Enthusiasten stach Harald Lemke von der Deutschen Post etwas heraus: Auch der gelbe Riese will in Zukunft De-Mail anbieten, er macht aber derzeit noch kräftig Werbung für seinen E-Postbrief, der bereits seit Sommer 2010 im Markt ist. Als Meilenstein nannte Lemke die Zusammenarbeit mit Hessen-Lotto, die nach seinen Worten überaus erfolgreich gestartet sein soll.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: De-Mail macht Fortschritte
Beitrag von: Jürgen am 10 November, 2011, 01:44
Zitat
De-Mail sei keine herkömmliche E-Mail, sondern ein digitaler Brief
Was ist das denn für ein Blödsinn?
Der englische Begriff mail und das deutsche Wort Brief sind eigentlich bedeutungsgleich.
Und elektronisch oder digital hier auch, denn die unterschiedlichen Benennungen entsprangen lediglich dem jeweiligen Zeitgeist, meinen aber ebenfalls genau das gleiche.
Datenbits per Leitungsdienst statt Papier per pedes...

Will uns dieser Sprachkünstler mit seinem Geschwafel für dumm verkaufen???

In Wirklichkeit geht's doch um den Unterschied zwischen (elektronisch-digitalem) Brief und (entsprechender) Postkarte.
Ein Brief ist prinzipiell verschlossen, für Fremde ohne Bruch des Briefgeheimnisses nicht (immer ganz einfach) lesbar.
Eine Postkarte dagegen trägt den Text üblicherweise offen, könnte den Inhalt nur mittels Verschlüsselung schützen.
Allerdings hat der papierne Brief eben keine standardisierte Schnüffel-Schnittstelle für die Behörden, weshalb deren Eingriff nicht immer unbemerkt bleibt.

Eine einfache E-Mail kommt somit in der Praxis einer Postkarte gleich.
Nur mit einem sicheren Container (elektronischem Sicherheitsumschlag) entspricht sie einem Brief, und das auch nur, wenn dieser keinerlei Hintertür enthält.
Titel: Einführung des E-Postbriefs langsamer als gedacht
Beitrag von: SiLæncer am 13 Februar, 2012, 12:57
Die Deutsche Post kommt bei der Einführung des E-Postbriefes schleppender voran als gedacht. "Wir haben am Anfang gesagt, dass es etwa drei bis fünf Jahre benötigt. Es können aber auch sechs Jahre werden", sagte Brief-Vorstand Jürgen Gerdes der Financial Times Deutschland (FTD). Trotz des erheblichen zusätzlichen Aufwands will er den Kostenrahmen von etwa 500 Millionen Euro für den E-Postbrief einhalten: "Ich habe derzeit keinen Grund, über ein höheres Budget nachzudenken." Derweil entwickeln Konkurrenten ähnliche Dienste.

Bisher haben sich laut Gerdes gut 1 Million Privatkunden, mehr als 100 Großkunden und rund 4000 Mittelständler für den E-Postbrief angemeldet: "Seit dem Marktstart im Jahr 2010 haben wir schon einige Millionen E-Postbriefe zugestellt." Die Masse des Volumens sei hybrid bewegt worden, also per E-Mail und per Postzustellung. Zum Vergleich: An einem Werktag befördert das Unternehmen durchschnittlich rund 66 Millionen Sendungen. Die Menge sei im Moment aber nicht entscheidend beim E-Postbrief, beteuerte Gerdes.

Gerdes sagte, dass die IT des E-Postbriefs weiterentwickelt werden müsse. Im ersten Halbjahr 2012 solle über die Plattform eine einfache Identitätsprüfung möglich sein. "Im zweiten Halbjahr werden wir ein E-Post-Payment, eine direkte Bezahlfunktion über das E-Postbrief-Portal, einführen." 2013 solle dann der Versand von E-Postbriefen aus Standardsoftware wie Word oder Lotus Notes möglich sein.

Der Konzern will mit dem E-Postbrief Einbußen im klassischen Briefgeschäft kompensieren, das durch die Konkurrenz von E-Mail und Fax schrumpft. Doch der Druck auf den E-Postbrief wächst: Demnächst gibt es mit der De-Mail, die etwa die Deutsche Telekom und die United-Internet-Tochter 1&1 anbieten wollen, Konkurrenz.

Laut Michael Fuchs, Mitglied der Geschäftsleitung des Softwareanbieters SAP Deutschland, ist ein solches Projekt nicht viel schneller umzusetzen. Bei seinen Kunden sieht Fuchs ein enormes Interesse am E-Postbrief. "Wir integrieren die E-Postbrief-Anwendung in unsere SAP-Standardsoftware", sagte er der FTD.

Quelle : www.heise.de
Titel: Telekom startet bundesweit mit De-Mail
Beitrag von: SiLæncer am 15 August, 2012, 12:22
Die Deutsche Telekom steht kurz vor dem Start des rechtsverbindlichen De-Mail-Dienstes. Die Deutsche Post ist mit dem Konkurrenzprodukt E-Postbrief nicht so erfolgreich wie erhofft.

Die Deutsche Telekom hat den bundesweiten Start der De-Mail angekündigt und die Presse dazu für den 23. August 2012 eingeladen.

Bei der Telekom und den United-Internet-Marken GMX und Web.de können sich Nutzer für eine De-Mail-Adresse registrieren, um rechtsverbindliche elektronische Nachrichten, einen Identifizierungsdienst und eine gesicherte Onlinedokumentenablage nutzen zu können. Das konkurrierende rechtsverbindliche Produkt der Post ist der E-Postbrief. Beide Dienste sind kostenpflichtig. Alle De-Mail-Adressen haben die Domainendung de-mail.de. Für Privatpersonen lautet die Adresse dann zum Beispiel Vorname.Nachname@t-online.de-mail.de.

Die Deutsche Post ist seit dem Sommer 2010 mit dem Produkt auf dem Markt. "Wir haben uns am Anfang mehr davon versprochen", hieß es unter den Mitarbeitern. Und Brief-Vorstand Jürgen Gerdes räumte ein, dass aus dem Plan, den E-Postbrief innerhalb von fünf Jahren zum erfolgreichen Produkt wachsen zu lassen, unter Umständen nichts werden wird. Zumindest sechs Jahre könnte es schon dauern.

Der Innenausschuss des Bundestages hatte am 23. Februar 2011 mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition das De-Mail-Gesetz beschlossen. Die Opposition hatte kritisiert, dass wichtige Forderungen - wie die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, eine einheitliche Domain mit dem Wortbestandteil De-Mail, Auskunftserteilung nur nach richterlicher Prüfung oder eine bessere Regelung bei der Zustellung zugunsten der Verbraucher - von der Regierungskoalition nicht aufgegriffen wurden. Die Mehrheit der Sachverständigen hatte in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzesentwurf diese und weitere Punkte moniert. Ein solches De-Mail-System werde den Bürgern nicht nutzen, sagte Gerold Reichenbach, der auch stellvertretender Vorsitzender der Enquêtekommission Internet und digitale Gesellschaft ist.

Quelle : www.golem.de
Titel: Deutsche Telekom: De-Mail geht zur IFA in Betrieb
Beitrag von: SiLæncer am 23 August, 2012, 16:20
Zur Internationalen Funkausstellung geht die Deutsche Telekom am 31. August mit der De-Mail an den Markt und macht damit nach eigener Aussage einen wichtigen "Schritt in die Gigabit-Gesellschaft". Privatkunden und kleine Betriebe werden zum Start des Systems mit 50 Gratismails pro Monat gelockt (sonst 39 Cent per Mail), Großkunden brauchen 6 Monate lang den monatlichen Grundpreis von rund 270 Euro pro 1000 Mitarbeiter nicht zu zahlen. Mit dabei als erste Kunden: die Allianz-Versicherung und die Targobank.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutsche-Telekom-De-Mail-geht-zur-IFA-in-Betrieb-1673810.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Streit um Sicherheit der De-Mail
Beitrag von: SiLæncer am 20 März, 2013, 19:40
Das Bundesinnenministerium hat Kritik des Chaos Computerclub an De-Mail zurückgewiesen. Der Chaos Computer Club hatte bemängelt, bei De-Mail würden sensible Daten nicht ausreichend geschützt. Dem widersprach das Innenministerium am Mittwoch auf Anfrage von heise online: Über De-Mail verschickte Informationen unterlägen dem Fernmeldegeheimnis, Einblicke darin seien strafbar. Per De-Mail sollen amtliche Briefe und Urkunden auf elektronischem Weg besonders sicher versendet werden können.

Wenn der Chaos Computer Club (CCC) stattdessen spezielle Programme zum Schutz der Privatsphäre empfehle, "dann setzt er auf komplizierte Speziallösungen, die für Hacker und versierte IT-Spezialisten verwendbar sind, kaum aber für technisch normal begabte Internet-Nutzerinnen und -Nutzer", erklärte ein Sprecher des Innenministeriums. Der Club hatte Lösungen wie OpenPGP, GNU Privacy Guard oder S/MIME empfohlen.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Streit-um-Sicherheit-der-De-Mail-1826850.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: De-Mail hat laut CCC ein "völlig lächerliches Sicherheitsniveau"
Beitrag von: SiLæncer am 21 März, 2013, 16:45
Anlässlich der gestrigen Anhörung im Innenausschuss des deutschen Bundestages übte der Chaos Computer Club (CCC) heftige Kritik am E-Government-Dienst De-Mail. Die Sicherheit des Dienstes sei "ein schlechter Witz", so das vernichtende Urteil der Hackervereinigung. Die Bundesregierung wies dies Kritik jedoch zurück.

Wie bereits vor zwei Jahren, als der CCC und andere Sachverständige De-Mail schon einmal ein katastrophales Zeugnis ausstellten, genüge der Dienst nicht "den eigenen Anforderungen zum Schutz sensibler Daten", so der CCC. Statt den Dienst sicherer zu machen, plane die Bundesregierung jedoch, durch das derzeit diskutierte "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften", die entsprechenden Vorschriften aufzuweichen, damit De-Mail diese auch in der aktuellen Form erfüllen könne. Dabei unterstellen die Hacker der Bundesregierung durchaus bedenklichere Motive als nur Inkompetenz und Faulheit. "Ziel des Gesetzes ist offenbar, durch die Vermeidung echter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eine Abhör-Hintertür für Polizei und Geheimdienste zu eröffnen – auch zum Einschleusen von staatlichen Trojanern auf Bürgercomputer," vermutet der CCC.

Der ganze Artikel (http://www.gulli.com/news/21084-de-mail-hat-laut-ccc-ein-voellig-laecherliches-sicherheitsniveau-2013-03-21)

Quelle : www.gulli.com
Titel: E-Post vs. De-Mail: Deutsche Post steigt endgültig bei De-Mail aus
Beitrag von: SiLæncer am 12 April, 2013, 14:15
Es deutete sich bereits auf der CeBIT an, nun ist die Entscheidung wohl endgültg: Die Deutsche Post stoppt die Entwicklung eines eigenes De-Mail-Angebotes für die verschlüsselte und rechtssichere elektronische Kommunikation. Stattdessen setzt das Unternehmen auf seinen bereits 2010 gestarteten E-Postbrief und will diesen mit neuen Funktionen für Privatkunden attraktiver machen. Solange der Gesetzgeber an den Bestimmungen für das Identifizierungsverfahren festhalte, habe die De-Mail für die Post keinen Sinn, sagte E-Postbrief-Chef Ralph Wiegand der Frankfurter Allgemeinen Zeitung). Er hatte bereits im Rahmen der CeBIT erklärt, man habe alle Zertifizierungen als De-Mail-Anbieter bestanden, sei aber mit dem eigenen PostIdent-Verfahren am Widerstand der Datenschützer gescheitert.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/E-Post-vs-De-Mail-Deutsche-Post-steigt-endgueltig-bei-De-Mail-aus-1840900.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: CCC: De-Mail bedeutet das Ende der kostenfreien E-Mail
Beitrag von: SiLæncer am 15 April, 2013, 13:37
Neben dem Aus für die kostenfreie E-Mail bringe De-Mail "unqualifizierte elektrische Makulatur statt qualifizierter elektronischer Signatur", sagen die Hacker vom CCC.

Die De-Mail soll der Zeit der kostenfreien E-Mails ein Ende setzen, die für die Deutsche Post und einige deutsche Freemail-Anbieter schon lange ein Problem darstellen. Das hat der Chaos Computer Club (CCC) zu der heutigen Anhörung zum elektronischen Rechtsverkehr im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt. De-Mails kosten je nach Datengröße zwischen 33 und 49 Cent. Der E-Postbrief trägt einen Preis von 55 Cent. Drei Standard-De-Mails pro Monat sind bei der Deutschen Telekom inklusive.

Der ganze Artikel (http://www.golem.de/news/chaos-computer-club-de-mail-soll-kostenfreiheit-der-e-mail-beseitigen-1304-98721.html)

Quelle : www.golem.de