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Im Oktober registrierte der PirateBay-Mitgründer Peter "brokep" Kopimi die seit Anfang des Jahres brachliegende Domain IFPI.com. Bis Ende Oktober 2006 erreichte man über diese Seite den Internet-Auftritt der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI); danach war nur noch die Domain IFPI.org auf die Interessengemeinschaft der Musikindustrie registriert.
IFPI.com führte indes (und tut dies auch derzeit noch) auf die Website der International Federation of Pirate Interests. Nicht zuletzt das hämische Medienecho dürfte zu einer schnellen Reaktion der IFPI geführt haben, die sich postwendend an die World Intellectual Property Organization (WIPO) wandte, um die Domain ifpi.com zurück zu bekommen. Die IFPI unterstellte dem neuen Domain-Inhaber "Cyber-Squatting" sowie "böse Absichten".
Offenbar zeigte die IFPI-Beschwerde Wirkung, denn nun flatterte Peter Kopimi eine Mail ins Haus. Im Beitrag "WIPO steals for their loved ones" seines Blogs schreibt brokep, er habe am gestrigen Freitag eine Mail vom Administrative Panel der WIPO erhalten, die ihn auffordere, die Domain an den Beschwerdeführer zurückzugeben. Die Entscheidung, der er innerhalb von zehn Tagen hätte nachkommen sollen, sei auf den 19. November datiert gewesen. Im Folgenden macht sich Kopimi über die in Auszügen im Blog veröffentlichte Begründung der WIPO lustig und schließt mit den Worten, er habe sämtlichen Respekt vor der UN-Unterorganisation verloren.
Da IFPI.com nach Ablauf der Frist weiterhin auf die International Federation of Pirate Interests verweist, ist davon auszugehen, dass Kopimi der WIPO-Forderung nicht ohne weiteres nachkommen wird.
Quelle : www.heise.de
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Der Personenkreis um The Pirate Bay ist dabei, einen VPN-Anonymisierungsdienst ins Leben zu rufen. Die Beta-Phase ist bereits gestartet.
Eigentlich möchte man meinen, dass die Macher hinter The Pirate Bay (TPB) gegenwärtig andere Sorgen hätten, als den Schutz und die Sicherheit ihrer Fans.
Dem ist jedoch nicht einmal im Ansatz so. In Anbetracht der immer enger werdenden rechtlichen Situation für Filesharer und aufgrund der konstant intensiver werdenden Zusammenarbeit zwischen Rechteinhabern und Providern plant man einen Anonymisierungsdienst. Der Dienst soll besser sein als die bekannten VPN-Anbieter und trägt auch bereits einen imposanten Namen: IPREDATOR.
Die Nutzung von VPN-Diensten ist seit geraumer Zeit auch für den gewöhnlichen Filesharer relevant geworden, da sich dieser Service inzwischen für wenige Euros kaufen lässt. Vorteil dieses Dienstes ist, dass er quasi versteckt auf das Internet zugreift, da sein Datenverkehr durch die Server eines VPN-Anbieters gesendet wird. Um die Sicherheit zu maximieren, stehen diese zumeist im nicht rechtlich greifbaren Ausland. Die wahre IP-Adresse des Filesharer bleibt bei dieser Methode verborgen, es wird lediglich die IP des VPN-Anbieters angezeigt, welche aber keinen effektiven Nutzen für eventuelle Piratenjäger hat.
Insbesondere für schwedische Filesharer dürfte dieser Dienst über kurz oder lang gefragt werden, da bereits am 1. April die Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) umgesetzt werden soll. Diese würde es den Rechteinhabern um ein vielfaches leichter machen, an die persönlichen Daten von Filesharern zu gelangen, wenn sie diese beim Tauschen von urheberrechtlich geschützten Werken ertappen. Man erkennt, dass man sich etwas überlegt hat, als man dem Dienst den Namen IPREDATOR gab. Laut The Pirate Bay sollen Kunden des Dienstes "anonymer" sein, als wenn sie traditionelle VPN-Anbieter nutzen. Peter Sunde erklärte, dass der Dienst sich gegenwärtig in einer Beta-Phase befinden würde und lediglich 500 User darauf Zugriff hätten. Erst wenn diese User den Service als fehlerfrei ansehen, wird er der breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Ein kleines Merkmal gilt es jedoch noch zu erwähnen, da man dies von The Pirate Bay so nicht gewohnt ist. Der Dienst ist verständlicherweise nicht umsonst und schlägt mit einer Gebühr von 5 Euro pro Monat auf den Geldbeutel. Dafür sollen jedoch Kunden auf der ganzen Welt absolute Anonymität erhalten. Selbstverständlich verspricht The Pirate Bay auch, dass keinerlei Logs geführt werden. Wer Interesse hat, an der Beta teilzunehmen, kann sich hier (http://ipredator.se/) registrieren.
Quelle : www.gulli.com
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Anonymen Datenaustausch zwischen registrierten Mitgliedern soll ab nächster Woche der VPN-Service IPREDator des schwedischen BitTorrent-Trackers The Pirate Bay gewährleisten. Das Interesse am Dienst ist nach Angaben der schwedischen Zeitung The Local, die sich auf Aussagen von PirateBay-Sprecher Peter Sunde stützt, enorm: So sollen sich seit der Ankündigung bereits 113.000 Nutzer für den Dienst registriert haben. Davon seien 80 Prozent schwedische Staatsbürger. Fünf Euro pro Monat soll die Nutzung des IPREDator, der keinerlei Verbindungsdaten speichert, kosten.
Der Piratebay-Dienst ist eine Reaktion auf die Umsetzung der "EU-Richtlinie zur Durchsetzung Geistiger Eigentumsrechte" (Intellectual Property Rights Enforcement Directive, IPRED, PDF-Datei), die am 1. April in Schweden in Kraft getreten ist. Rechteinhaber können auf dieser Grundlage gerichtlich an die Daten von Nutzern gelangen, die urheberrechtlich geschütztes Material tauschen.
Kurz nach Inkrafttreten der Richtlinie sank das Internet-Aufkommen in Schweden: So verzeichnete beispielsweise der Internet-Provider Netnod bis zu 30 Prozent weniger Datenverkehr. Der Sprecher der schwedischen Piratenpartei Christian Engström wies im Gespräch mit der BBC darauf hin, dass der durch Filesharing verursachte Datenverkehr wieder ansteigen werde, sobald die Nutzer entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen hätten.
Quelle : www.heise.de
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Die Luft für Filesharer wird zunehmend dünner, wie ein PDF, welches uns aktuell zugegangen ist, bestätigt.
Dass Filesharer in Tauschbörsen nicht anonym sind, ist schon seit jeher kein Geheimnis. Die IP-Adresse ist offen einsehbar, man muss diese nur mithilfe der Staatsanwaltschaft oder dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch zuordnen können.
Nicht umsonst gibt es auf dem Markt nun immer mehr VPN-Angebote. Diese Virtual Private Network-Dienstleister gewähren den Kunden dabei einen Zugang ins World Wide Web, jedoch mit einem besonderen Detail. Man surft nicht mit der eigenen IP-Adresse im Netz, sondern mit der des Dienstleisters. Infolge dessen ist man selbst - zumindest im Bezug auf die IP-Adresse - hundertprozentig anonym. Für einen kleinen monatlichen Obulus, welcher sich bei vielen im einstelligen Euro Bereich bewegt, erhält der zahlende Kunde somit etwas, was er anderweitig wohl nicht bekommen könnte. Absolute Anonymität ohne Geschwindigkeitsverlust. Nicht umsonst können Dienste wie IPREDATOR, der durch The Pirate Bay auf die Beine gestellt wird, nicht binnen kürzester Zeit über 100.000 Voranmeldungen verzeichnen.
Aktuell wurde uns das Schreiben einer deutschen Staatsanwaltschaft zugespielt, die im Fall einer Urheberrechtsverletzung ermittelt. Anhand des Standortes der Staatsanwaltschaft wäre es das Naheliegendste, dass die Strafanzeige durch eine abmahnende Kanzlei ergangen ist, dies können wir jedoch bislang nicht bestätigen. Für den Kern ist dies auch unbedeutend, wenngleich die Korrektheit dieser Annahme bedeuten würde, dass eine Kanzlei bei der Erhebung der Daten an einem VPN-Dienst gescheitert ist. Die kontaktierte Staatsanwaltschaft befindet sich nun scheinbar in der Situation, selbst Ermittlungen durchführen zu müssen. Interessant ist hierbei das harsche Vorgehen, mit welchem man versucht vorzugehen. Der Staatsanwaltschaft liegt - wie aus dem Schreiben ersichtlich - eine IP-Adresse sowie Datum und Timestamp vor. Zu dieser möchte man nun die wahre IP-Adresse erfahren, um somit an den Urheberrechtsverletzer zu gelangen. Besonders interessant ist, dass sich die Staatsanwaltschaft scheinbar genötigt sieht, auch mit "Zwangsmaßnahmen" zu drohen, sollte der VPN-Dienst nicht freiwillig die - vermutlich sowieso nicht gespeicherten - Daten herausgeben. Es ist interessant zu beobachten, mit welchen Mitteln manche Staatsanwaltschaften in Deutschland inzwischen vorgehen, um Urheberrechtsverletzer zu ergreifen. Augenscheinlich könnte 2009 noch zu einem harten Jahr in Bezug auf das Thema "Urheberrechtsverletzung" werden.
(http://img525.imageshack.us/img525/50/staatsanwalt.jpg)
Zu erwähnen ist vielleicht noch, dass es sich um den Anbieter "Trackbuster" handelt, welcher sich auch am Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und deren Vorgehen gegen die verdachtsunabhängige Speicherung von elektronischen Kommunikationsdaten beteiligt. Herausfinden wird man die wahre IP wahrscheinlich nicht, die angedrohten Zwangsmaßnahmen werden vermutlich ebenfalls im Sande verlaufen. Zwar verfügt das Unternehmen über einen Eintrag im deutschen Handelsregister, die haftende Gesellschafterin ist jedoch die Trackbuster Limited in Großbritannien.
Quelle : www.gulli.com
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Während The Pirate Bay nach wie vor an ihrem VPN-Dienst IPREDATOR arbeiten, entwickelt sich in Frankreich ein passender Partner, welcher den Namen IPODHA trägt.
Seit dem 1. April ist die Intellectual Property Rights Enforcement Directive, kurz IPRED, in Schweden aktiv. Sie ermöglicht es, den dortigen Rechteinhabern unter Umgehung der Strafermittlungsbehörden die Anschlussinhaberdaten zu IP-Adressen abzufragen, die im Verdacht stehen, urheberrechtlich geschützte Werke illegal verbreitet zu haben.
Viele Provider haben sich unter anderem deshalb dazu entschlossen, die Daten ihrer Kunden schnellstmöglich zu löschen. Noch gibt es in Schweden nämlich kein Gesetz, welches eine langfristige Speicherung verlangt. Dies soll sich jedoch in absehbarer Zeit ändern, nachdem die EU die schwedische Regierung inzwischen dazu gedrängt hat, ein entsprechendes Gesetz innerhalb kürzester Zeit zu realisieren. Sobald der Speicherzwang für die Provider dann "rechtmäßig" wird, würden viele User diesem womöglich zum Opfer fallen. Die Betreiber von The Pirate Bay arbeiten deshalb seit geraumer Zeit an der Einführung eines VPN-Dienstes, welcher den treffenden Namen IPREDATOR, in Anlehnung an die IPRED-Richtlinie, trägt. Mit diesem - leider noch nicht aktiven - Dienst ist die Piratenbucht inzwischen nicht mehr alleine. Auch französische Netzaktivisten ziehen nun offensichtlich nach.
In Frankreich hat das Three-Strikes-Gesetz oder auch HADOPI-Gesetz seinen Weg durch die Instanzen gefunden. Der Name HADOPI lehnt sich dabei insbesondere an die Behörde an, welche das Gesetz umsetzen soll. Eine ultimative Behörde die alle Gewalten in sich vereint. Um Verbindungstrennungen für französische Surfer zu verhindern, haben mehrere französische Netzaktivisten den Dienst IPODHA gestartet, der ähnlich wie IPREDATOR noch nicht benutzbar ist. Per E-Mail kann man sich jedoch registrieren und wird kontaktiert, sobald der Dienst online geht. Das Design ist dabei (un)bewusst ähnlich zur Website von IPREDATOR. Die Entwickler informieren über den Stand der geschlossenen Beta auf ihrem Blog und diskutieren dort auch andere, durchaus tiefgründige Fragen. Darunter beispielsweise ein Blogeintrag, wie man einen wirklich anonymen VPN-Dienst bieten kann, ohne dabei unter Umständen die Verbreitung von Kinderpornografie zu fördern. Noch haben die Entwickler darauf keine eindeutige Antwort, was viele jedoch abschrecken dürfte, ist die Ansage, dass man plant, eine Art Log zu führen. Dieser soll sich selbst zerstören, wenn nicht einer der Administratoren darauf zugreift. Ob es letztendlich wirklich zu diesem Log kommt und viele weitere Fragen sind gegenwärtig noch nicht zu beantworten, der Dienst wird jedoch mit Sicherheit ähnlichen Zulauf bekommen, wie IPREDATOR.
Quelle : www.gulli.com
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Anonymisierungsdienst soll Nutzer vor Identifizierung schützen
Die geschlossene Betatestphase von IPREDator läuft, wenn auch mit einiger Verspätung. Eigentlich sollte das zur Anonymisierung gedachte virtuelle private Netz (VPN) der Pirate-Bay-Gründer bereits im April 2009 starten.
Insbesondere die Nutzer des schwedischen BitTorrent-Trackers The Pirate Bay, über den vor allem Schwarzkopien gelistet werden, sollen über das VPN künftig anonym Daten austauschen können. Wie das Pirate-Bay-Team in seinem Blog angibt, ist IPREDator nun in der Betaphase - mit den ersten 3.000 Gästen. "Es gibt einige kleine Probleme, die aber gerade gelöst werden, danach werden wir mehr Leute einladen", so die Entwickler.
An Bewerbern für die Betaphase des Piraten-VPNs mangelt es nicht, rund 180.000 Menschen warten auf Accounts. Innerhalb der nächsten vier Wochen könnten alle ihre Einladungen für die geschlossene Beta erhalten haben. Danach soll dann der kostenpflichtige Dienst regulär starten.
Trotz der Niederlage in erster Instanz vor dem schwedischen Gericht, das die vier Betreiber des BitTorrent-Trackers Pirate Bay wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt hat, scheint dem Team der Humor nicht abhanden gekommen zu sein. "Ja, wir sind wieder mal spät dran. Aber wir wären nicht wir, wenn es keine Verspätung gegeben hätte :-)", heißt es im Pirate-Bay-Blog des IPREDator.
Der Name IPREDator spielt auf die europäische Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Intellectual Property Rights Enforcement Directive, IPRED) an, die in Schweden am 1. April 2009 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie 2004/48/EG soll die Position der Rechteinhaber bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen stärken.
http://www.ipredator.se/ (http://www.ipredator.se/)
Quelle : www.golem.de (http://www.golem.de)
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Der VPN-Dienst der schwedischen Piratenbucht hat nach einigen Verzögerungen endlich damit begonnen, seinen Dienst aufzunehmen.
(http://www.gulli.com/img/ipredator.gif)
Die ersten 3.000 User, die sich für die Beta-Tests eingetragen hatten, haben bereits eine Einladung per E-Mail erhalten.Die Betreiber von The Pirate Bay kündigten den VPN-Dienst im März 2009 an und wollten den Internetusern einen neuerlichen Hafen für anonymes Surfen im Web bieten.
Insbesondere, nachdem am 1. April 2009 die Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) in Kraft getreten war, schienen viele ihre gewohnten Aktivitäten einzustellen, was der Trafficeinbruch in Schweden verdeutlichte. Nach einigen Verzögerungen konnte IPREDATOR nun endlich damit beginnen, den ersten 3.000 Usern anonymes Surfen zu ermöglichen. Mit IPRED wurde es Rechteinhabern nämlich ermöglicht, unter Umgehung der Strafermittlungsbehörden die Adressdaten zu ermittelten IP-Adressen beim Provider abzufragen, sofern ein Richter das Auskunftsersuchen genehmigt. Es gab zwar einige Bemühungen, die User zu schützen, so beispielsweise vom schwedischen Provider Bahnhof, welcher ankündigte, die Verbindungsdaten schnellstmöglich zu löschen, damit gab es aber noch immer genug andere Probleme.
Mit Ipredator soll aber alles anders werden, wie der Blog der Piraten verrät: "Mädels & Jungs! IPREDATOR läuft nun in der Betaphase. Die ersten 3.000 Leute auf der Beta-Liste wurden bereits eingeladen. Es gab einige kleine Probleme, aber diese werden jetzt gelöst, danach laden wir weitere Leute ein. Es sind 180.000 (!!!) Leute in der Warteschlange für Accounts und wir hoffen, dass alle ihre Einladung innerhalb eines Monats bekommen. Und danach? Da werden wir den Dienst für die restliche Welt öffnen... Yeah, wir sind spät dran wie gewöhnlich. Aber wir wären nicht, wer wir sind, wenn es nicht verspätet kommen würde."
Der Preis liegt gegenwärtig bei rund sieben US-Dollar (etwa fünf Euro), was durchaus ein günstiges Angebot darstellt. (Firebird77)
(via zeropaid, thx!)
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Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) versucht seit einiger Zeit zahlreiche Provider dazu zu bringen, den Zugriff auf The Pirate Bay zu unterbinden.
Der größte norwegische Provider Telenor erhielt ebenfalls eine solche Anfrage, weigerte sich jedoch dieser Folge zu leisten. Aus diesem Grunde verklagte die IFPI den Dienstleister, welche vergangenen Monat das erste Mal vor Gericht aufeinander trafen.
Die IFPI warf Telenor hier vor, dass man vorsätzlich dazu beitragen würde, die Urheberrechte von Dritten zu verletzen. Dies ergäbe sich daraus, dass man den Kunden weiterhin den Zugriff auf den beliebten BitTorrent-Tracker gestatten würde. Telenor widersprach dieser Anschuldigung jedoch und erklärte heute in einer Pressemitteilung, wieso diese Behauptung falsch ist: "Wenn Telenor als ein Komplize bei irgendeiner illegalen Online-Aktivität betrachtet wird, dann müssten wir den Zugriff auf Websites für unsere Kunden beim geringsten Verdacht von illegalen Aktivitäten durchführen. Telenor würde damit wie eine private Polizei oder Zensurbehörde agieren, was sehr besorgniserregend in Anbetracht der Bedeutung der freien Meinungsäußerung ist." Man sei sich zwar einig, dass Piraterie ein Problem sei und die Kunden, die diesem nachgehen, auch nicht decken möchte, aber eine Zensur bestimmter Seiten ohne richterliche Anordnung würde man nicht umsetzen.
"Statt die Internet-Provider nach Zensurmaßnahmen für das Internet zu fragen und sie aufzufordern, die übertragenen Inhalte zu übertragen, glaubt Telenor dass der beste Weg um illegales Filesharing zu vermindern der ist, mehr legale Download-Angebote zu bieten."
Oberflächlich betrachtet ist der Ausgang dieses Verfahrens jedoch egal, da The Pirate Bay verkauft wurde und über kurz oder lang keine illegalen Inhalte mehr anbieten wird. Ob dann eine "legale" Seite blockiert wird?
Quelle: http://www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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Wayne Rosso, der neue Chef des BitTorrent-Trackers The Pirate Bay, hat sich gegenüber dem US-Magazin 'CNet' erstmals konkret zum neuen Geschäftsmodell der Plattform geäußert.
Die Plattform wurde kürzlich von dem Unternehmen Global Gaming Factory übernommen. Dieses kündigte an, ein legales Modell zu entwickeln, mit dem die Anwender zukünftig Inhalte austauschen können. Die Rechteinhaber sollen von der Firma Tantiemen erhalten.
Rossos Vorstellungen laufen darauf hinaus, dass die Anwender eine monatliche Gebühr zahlen und Pirate Bay dann zum legalen Austausch von Musik und Filmen verwenden können. Der Preis soll nicht sonderlich hoch sein aber zusammen mit Werbeeinnahmen ausreichen, um die Rechteinhaber zufrieden zu stellen.
Besonders aktive Nutzer werden außerdem voraussichtlich weniger Zahlen - unter Umständen sinken ihre Monatsgebühren sogar auf Null. Hier kommt eine zweite geplante Einnahmequelle zum Tragen. Rosso will parallel einen Cloud-Computing-Dienst aufbauen.
Kunden sollen so Speicherplatz und Rechenleistung in der Pirate Bay-Cloud anmieten können. Die Daten werden jeweils redundant auf den Systemen der BitTorrent-Nutzer gespeichert. Je mehr Ressourcen ein User wiederum für diesen Dienst bereitstellt, umso geringer fällt seine Monatsgebühr für Downloads aus.
Die Technologien für den Aufbau eines solchen Cloud-Dienstes sind bereits im Einsatz. Das Schweizer Startup Caleido betreibt mit Wuala beispielsweise ein entsprechendes Angebot, bei dem Online-Speicherplatz auf den Festplatten der teilnehmenden Nutzer bereitgestellt wird.
Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
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Nachdem fest steht, dass The Pirate Bay verkauft wird, sammeln sich bereits die ersten Gläubiger um die ehemaligen Besitzer der Piratenbucht.
Gläubiger ist dabei vielleicht etwas übertrieben formuliert, den eigentlich gibt es hier ja nur die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) sowie die Motion Picture Association (MPA), die das Urteil unbedingt vollstrecken wollen.
Nachdem die beliebte BitTorrent-Seite für den respektablen Betrag von rund 5,5 Millionen Euro in die Hände von Global Gaming Factory X (GGF) gewandert ist, war es nur eine Frage der Zeit, bis sich die Contentindustrie auf den Betrag stürzen würde. Diese hatten bei der Verurteilung der The Pirate Bay-Macher nämlich einen Schadensersatz von 2,5 Millionen Euro zugesprochen bekommen. Ein Betrag, den diese niemals begleichen könnten, selbst wenn sie wollten. Ein Sprecher der IFPI erklärte, dass man immer vorhatte, die zugesprochene Summe auch einzutreiben, was im Falle eines rechtswirksamen Verkaufes nun auch realisierbar werden dürfte. Denn laut einigen Presseberichten zufolge ist der Deal noch nicht endgültig geklärt. Die Hälfte der Kaufsumme soll angeblich mit Bargeld beglichen werden, die andere Hälfte in Form von Aktienanteilen. Um dies jedoch realisieren zu können, benötigt GGF die Zustimmung des Aufsichtsrates, welche nicht vor August erwartet wird.
Ob die Contentindustrie wirklich an das Geld gelangen kann, ist bislang nicht eindeutig klar. Laut Peter Sunde soll das Geld an eine Stiftung gehen, die sich zukünftigen Internetprojekten annimmt. Laut dem Rechtsanwalt von GGF befindet sich der gegenwärtige Eigentümer von The Pirate Bay auf den Seychellen. Ob die Kaufsumme hier für die IFPI greifbar ist, bleibt fraglich. Laut der IFPI spiele dies jedoch keine Rolle. Die vier Betreiber seien verurteilt worden und müssten Schadensersatz leisten. Man wird sich also auch weiterhin mit allen Mitteln an diese halten.
Quelle: www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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Mit den rechtlichen Problemen der Noch-Betreiber des Torrent-Portals The Pirate Bay möchten die bald neuen Besitzer möglichst wenig zu tun haben. Gegenüber der Presse verweist der Chef von Global Gaming Factory X (GGF) vorsorglich darauf, dass er mit dem überraschend angekündigten Kauf des Portals eigentlich nur die Domain übernehme. Aus der Piratenbucht soll ein völlig legales Projekt werden, schließlich ist GGF ein börsennotiertes Unternehmen. Doch kaum wird die schwedische Agentur in die gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Pirate Bay hineingezogen, kommen Zweifel an der Übernahme auf. Zweifel, die GGF-Chef Hans Pandeya sofort zu zerstreuen sucht.
Die niederländische Copyright-Organisation BREIN hat ihr Zivilverfahren gegen die Betreiber der Pirate Bay auf den Käufer ausgedehnt. Bei einem Gerichtstermin am gestrigen Dienstag in Amsterdam war ein Anwalt für GGF zugegen, dessen Äußerungen gegenüber der Presse für Verwirrung sorgten. Danach scheint es alles andere als sicher, dass die Übernahme tatsächlich über die Bühne geht. GGF werde die Pirate Bay nur kaufen, sagte Anwalt Ricardo Dijkstra der Nachrichtenagentur AP, wenn sich das Portal in ein "rechtmäßiges Unternehmen" verwandeln lasse. Derzeit werde geprüft, ob sich Pirate Bay auf legalem Wege nutzen lassen.
Ein "Zurückrudern", wie AP es nennt, will Pandeya darin nicht sehen. "Niemand ist sich bei irgendwas nicht sicher", sagte der GGF-CEO gegenüber CNet News. Die Übernahme soll wie geplant im August mit der Zustimmung seiner Investoren über die Bühne gehen. Die Äußerungen seines niederländischen Anwalts seien "verdreht" worden. Die Gelder für die Übernahme lägen bereit – das sind 30 Millionen Kronen sowie weitere 30 Millionen Kronen in GGF-Aktien, insgesamt knapp 5,5 Millionen Euro. Der Kauf habe von Anfang an von der Zustimmung der Aktionäre abgehangen.
Damit ist eins immerhin klar: Noch ist die Übernahme nicht über die Bühne. Trotz aller Relativierungsversuche des GGF-Chefs ist es durchaus nicht sicher, dass seine Aktionäre das Geschäft wie geplant abnicken. Ihre Zustimmung wird davon abhängen, ob GGF ein plausibles Geschäftsmodell für die Pirate Bay vorweisen kann. In dieser Hinsicht bleibt das Unternehmen vage: Der Umsatzmix aus Werbung, P2P-basierten Cloud-Diensten und Nutzergebühren mag auf dem Papier gut aussehen, doch stehen dahinter einige Fragezeichen.
GGF behauptet, mit dem P2P-Verfahren von Peerialism die Lasten im Netz effektiv regional verteilen zu können. Damit könnten die Provider ihre Backbones entlasten. Ob sich die Zugangsanbieter allerdings dafür erwärmen können ist ebenso fraglich wie die Zusammenarbeit mit den Produzenten der Inhalte. Denn die braucht die neue Pirate Bay, will sie für Millionen Nutzer weiter attraktiv bleiben. Und Millionen Nutzer braucht das Unternehmen, schließlich will es frei Ressourcen der Nutzer-PCs als eine Art P2P-Cloud vermarkten. Bleibt also die Frage, ob sich zahlende Kunden finden für Cloud-Speicherplatz, der über die Kinderzimmer der ganzen Welt verteilt ist.
Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
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Die Gründer von The Pirate Bay haben ihren kostenpflichtigen Anonymisierungsdienst IPREDator zwar mittlerweile gestartet. Wie nun herauskam, handelt es sich jedoch um einen bekannten VPN-Dienst namens Relakks, umgeschminkt und mit neuem Namen versehen.
IPREDator ist seit kurzem online. Insbesondere die Nutzer des schwedischen Bittorrent-Trackers The Pirate Bay, über den vor allem Schwarzkopien gelistet werden, sollen über das VPN künftig anonym Daten austauschen können. Dabei hatte das schwedische Pirate-Bay-Gründerteam - auch durch den Rechtsstreit mit der Unterhaltungsindustrie - großes Interesse für sein VPN wecken können.
Mittlerweile ist der Dienst offiziell gestartet - und es stellt sich heraus, dass nicht das Pirate-Bay-Team ihn betreibt, sondern das Unternehmen Trygghetsbolaget i Lund AB. Dieses steht auch hinter dem Anonymisierungs-VPN Relakks, den die schwedische Piratenpartei letztes Jahr lobte und damit wegen gesteigerten Interesses zu Überlastungen des Diensts führte. Im Mai 2009 gab es rund 50.000 Relakks-Abonnenten.
Nun kommen also auch noch die Pirate-Bay-Freunde hinzu. "mindfreakonline" hat sich die Verbindung von IPREDator und Relakks näher angeschaut und sich eher enttäuscht darüber gezeigt, dass die TBP-Gründer keinen eigenen VPN-Dienst auf die Beine gestellt haben.
Ob IPREDator oder Relakks - die FAQ und Abogebühren sind die gleichen. Abhängig von der Laufzeit werden quartalsweise 15 Euro oder jährlich 45 Euro fällig. Der Kunde kann sich dann über einen VPN-Tunnel mit anonymer IP-Adresse im Internet bewegen und beliebige Dienste nutzen.
Quelle : www.golem.de (http://www.golem.de)
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Nachdem die niederländische Organisation zum Schutz von Urheberrechten BREIN eine Sperrung des BitTorrent-Trackers "The Pirate Bay" durch die Provider, nicht durchsetzen konnte, versucht man nun den umgekehrten Weg.
Bei einem Gericht in Amsterdam wurde kürzlich Klage gegen die bisherigen Pirate Bay-Betreiber eingereicht. Bei einer ersten Anhörung forderte BREIN, dass diese den Nutzern aus den Niederlanden den Zugang zu ihrem Angebot verwehren. Das geht aus einem Bericht des Magazins 'TorrentFreak' hervor.
Wie in verschiedenen anderen Verfahren wird den Betreibern die Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen zur Last gelegt. Auch das Unternehmen Global Gaming Factory, dass kürzlich die Rechte an der Pirate Bay-Plattform übernahm, wurde bereits in die Klageschrift aufgenommen.
Die Pirate Bay-Betreiber waren bei der ersten Anhörung selbst nicht vertreten. Unklar ist derzeit noch, ob das Verfahren letztlich wirklich aufgenommen wird. Immerhin liegt der Sitz von Pirate Bay in Schweden und es ist fraglich, ob das niederländische Gericht für die Auseinandersetzung zuständig ist.
Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
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Die Noch-Betreiber des nach eigenen Angaben weltgrößten BitTorrent-Trackers The Pirate Bay haben ihrerseits Klage gegen einen Vertreter der niederländischen Anti-Piraterie-Organisation BREIN eingereicht.
Wie Peter Sunde, Presse-Repräsentant der Pirate Bay-Macher, gegenüber schwedischen Medien erklärte, wirft er Tim Kuik von BREIN vor, ihm mit falschen Angaben geschäftlichen Schaden zufügen zu wollen. Kuik hatte zuvor behauptet, die Betreiber von The Pirate Bay würden DDoS-Attacken gegen die Website von BREIN durchführen.
Kuik konnte dies jedoch nicht belegen. Sunde und seine Mitstreiter wollen nach eigenem Bekunden nicht länger hinnehmen, dass ihnen Anti-Piraterie-Organisationen "irgendwelches absurdes kriminelles Verhalten" unterstellen. Man wolle außerdem darauf aufmerksam machen, dass regelmäßig Gesetze gebrochen werden, um The Pirate Bay und seine Unterstützer ruhig zu stellen.
Zuvor hatte BREIN in den Niederlanden eine Klage gegen die Betreiber von The Pirate Bay angestrengt, die allerdings auf wackligen Füßen steht. Sunde und seine Helfer sehen die Klage nicht als Gefahr an, weil keiner von ihnen in den Niederlanden lebt, von dort arbeitet oder überhaupt als Anbieter von The Pirate Bay auftritt.
Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
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Vor weniger als einem Monat wurde der Verkauf des Webportals und BitTorrent-Trackers "The Pirate Bay" angekündigt. Mittlerweile sind zwei neue Tracker verfügbar, ein weiterer steht in den Startlöchern. "The HiddenTracker" wird seinen Aufenthaltsort mithilfe von Tor (The Onion Routing) verschleiern. Schlechte Zeiten für MPAA, RIA & Co.?
Seit Bekanntwerden der Pläne "The Pirate Bay" (TPB) zu verkaufen haben OpenBitTorrent und sein Klon PublicBitTorrent damit begonnen, die Arbeit der Tracker von TPB zu ersetzen. Der nächste öffentliche Tracker mit Namen "The HiddenTracker" befindet sich derzeit in Planung. Auch dort wird jeder Filesharer an den Transfers teilnehmen können, eine Tor-Installation der Anwender ist ebenfalls nicht zwingend notwendig.
(http://www.gulli.com/img/2009/thehiddentracker.jpg)
Das wirklich Interessante daran ist aber: Die Identität des Trackers soll mit Unterstützung des Tor-Netzwerks verschleiert werden. Auf dem Tracker selbst muss dafür eine Software installiert werden, die das Protokoll für versteckte Dienste von Tor integriert. Verborgen bleibt aber nur der Tracker selbst. Alles andere wird mit Tor nicht in Berührung kommen. Zwar werden es viele P2P-Fans begrüßen, dass sie die stark gedrosselte Geschwindigkeit von Tor nicht in Kauf nehmen müssen. Dafür ist die IP der Filesharer leider genauso wenig verschleiert, wie bei allen anderen Trackern auch.
Trotzdem ist es gut zu wissen, dass sich für die Technik der Schweden bereits erste Nachfolger formieren. Sollten demnächst tatsächlich in Stockholm die Stecker gezogen werden, verbleiben immerhin zwei funktionstüchtige Tracker plus der versteckte Tracker, der demnächst seinen Betrieb aufnehmen soll.
Und ein Tracker den man nicht orten kann, deren Betreiber kann man nicht mit Abmahnungen und Klagen überziehen. Das zumindest wäre ein erheblicher Vorteil der neuen Implementierung von Tor. Wenn nach der Verurteilung der TPB-Admins in erster Instanz auch am 26. August das Urteil gegen Mininova negativ ausgehen sollte, wird unter den restlichen Admins die Angst umgehen. Eine solche Verschleierung des eigenen Serverstandorts, die für die Filesharer kaum Änderungen mit sich bringt, dürfte spätenstens Ende August für viele Anbieter interessant werden.
Wie man kürzlich auf dem eigenen Blog nachlesen konnte - das Anomos-Projekt für gänzlich anonymes Filesharing ist nach dem ersten Testlauf leider noch weit von seiner Fertigstellung entfernt. Noch im Januar dieses Jahres hatten wir uns im Rahmen eines Interviews ausführlich mit Rich Jones über seine Pläne unterhalten. Wir warten also gespannt ab, wann Anomos die Beta-Phase verlassen wird.
Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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Im April erst befand ein schwedisches Gericht vier Verantwortliche des Torrent-Trackers The Pirate Bay der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung für schuldig und verurteilte sie zu einjährigen Haftstrafen sowie Schadensersatz in Millionenhöhe. Das Verfahren aber ging in die Berufung – und die Piratenbucht ist derweil weiter geöffnet, während sich das Verfahren sich über diverse Instanzen noch Jahre hinziehen kann.
Dass die Pirate Bay weiter operiert, als sei nichts gewesen, wollen sich Hollywood-Studios nicht länger mit ansehen. Zwar ist die Pirate Bay mittlerweile von der Firma Global Gaming Factory aufgekauft worden, die ein legales Paid-Content-Modell mit dem Torrent-Tracker entwickeln will. Die US-Filmindustrie möchte die Site aber stilllegen, da weiterhin über den Torrent-Tracker illegale Film-Downloads vermittelt würden. Laut der BBC sind 13 US-Filmfirmen an der neuen Klage beteiligt, darunter Disney, Universal und Columbia. Bereits im Mai hatte die Musikindustrie ähnliche Verfügungen gegen die Macher der Pirate Bay beantragt, mit denen der Betrieb der Site untersagt werden sollte.
Gegenüber der Site TorrentFreak gab sich Pirate-Bay-Sprecher Peter Sunde amüsiert; das sei nur ein anderer Tag in der Seifenoper rund um die Pirate Bay. Niemand von den Beschuldigten lebe in Stockholm, wo die Klage eingereicht worden sei; und nicht einmal die Besitzverhältnisse des Trackers vor dem Verkauf an Global Gaming Factory hätten die Kläger in den Unterlagen richtig dargestellt.
Auf Global Gaming Factory kommt bei der Übernahme der Pirate Bay zudem neues Ungemach zu, über die juristischen Scharmützel hinaus. Schon zuvor gab es Zweifel an der seriösen Finanzierung des Kaufs, die nun auch Wayne Rosso, ehemaliger Chef der P2P-Softwarefirma Grokster und als neuer Piratenkapitän angeheuert, zum Rückzug bewegen. Er habe starke Zweifel, dass Global Gaming Factory genügend Kapital habe, um die Übernahme von Pirate Bay zu finanzieren, erklärte Rosso gegenüber CNet. Darüber hinaus stehe die Glaubwürdigkeit von Hans Pandeya, Chef von Global Gaming Factory, in Frage. Vereinbarte Zahlungen an Rosso und seine Mitarbeiter sollen ausgeblieben sein – Pandeya aber betonte gegenüber CNet, diese Zahlungen seien in Vorbereitung, alles werde nach Plan verlaufen und er habe unzählige Investoren, die an dem Geschäft interessiert seien.
Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
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Peter Sunde Kolmisoppi zufolge sind die Gründer seit 2006 nicht mehr im Besitz des Torrent-Trackers. Die Filmindustrie müsste sich an Reservella auf den Seychellen wenden. Auch ein Scheitern der Übernahme durch Global Gaming Factory ist für ihn kein Problem.
Der langjährige Sprecher des BitTorrent-Trackers The Pirate Bay, Peter Sunde Kolmisoppi, hat eine von der Motion Picture Association of America formulierte Anklageschrift als "Bullshit" bezeichnet. Sie gehe von falschen Voraussetzungen aus: Die Pirate-Bay-Gründer seien nicht mehr im Besitz des Diensts.
Die MPAA hatte gestern in Stockholm Klage eingereicht: Kolmisoppi, Fredrik Neij und Gottfrid Svartholm Warg helfen demzufolge weiterhin Millionen Menschen bei Urheberrechtsverstößen, obwohl sie zu einem Monat Gefängnis und einer Strafe von 3,6 Millionen Dollar verurteilt worden waren. Die MPAA fordert die schwedischen Behörden auf, das Trio zu stoppen.
Die MPAA behauptet, der jetzige Pirate-Bay-Betreiber Reservella sei nur vorgeschoben und im Besitz der Gründer. Neij kontrolliere das Unternehmen mit Sitz auf den Seychellen, einer Inselgruppe nordöstlich von Madagaskar. Kolmisoppi bestreitet dies: "Fragen Sie doch einmal die MPAA, wie sie das wissen kann. Es ist einfach nicht wahr. Die sagen das nur, weil sie sich ärgern, dass ihre Klage auf falschen Voraussetzungen beruht."
Kolmisoppi hatte schon in der Vergangenheit ausgesagt, man habe die Eigentümerschaft an Pirate Bay 2006 an Reservella übertragen. Der "Whois"-Eintrag der Website thepiratebay.org jedoch widerspricht dieser Version. Er nennt Neij als Inhaber von Reservella.
Reservella ist wohl auch der Ansprechpartner, dem Global Gaming Factory den Tracker abzukaufen versucht. Nach dem Absprung von Wayne Rosso scheint dies aber unwahrscheinlicher denn je. Der Ex-Grokster-Chef hatte an der Liquidität seines Auftraggebers Hans Pandeya gezweifelt. Pandeya widerspricht dem. Für Kolmisoppi wiederum ist auch dieses Problem keines: "Wenn Pandeya kein Geld hat, wird die Übernahme nicht klappen."
Quelle : http://www.zdnet.de (http://www.zdnet.de)
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Die Betreiber des Torrent-Trackers Pirate Bay müssen eine erneute juristische Schlappe vor Gericht einstecken: Ein niederländisches Gericht verfügte, dass die Piratenbucht den Datenverkehr mit dem Land innerhalb von 10 Tagen einstellen muss, berichtet die niederländische Tageszeitung de Volkskrant. Niederländische Nutzer sollen damit effektiv von der Pirate Bay ausgeschlossen werden – geschieht dies nicht, müssen die Besitzer der Site pro Tag, an dem der Zugang nicht gesperrt ist, eine Geldbuße von 30.000 Euro zahlen (bis zu einer Höchststrafe von 3 Millionen Euro).
Beschuldigte in dem Verfahren, das der niederländische Rechteverwerter Brein angestrengt hatte, sind die drei Gründer der Pirate Bay, die in Schweden bereits wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung verurteilt wurden. Aber auch die Firma Global Gaming Factory, die vor kurzem die Absicht verkündete, die Site zu übernehmen, muss die Strafe zahlen, sollte sie nach Abschluss der Übernahme die Site wie bisher weiterbetreiben. Die Pirate-Bay-Gründer hatten allerdings in den jüngsten Gerichtsverfahren immer wieder angegeben, sie seien gar nicht mehr Eigentümer der Site. In dem niederländischen Verfahren, von dem sie trotz diverser Berichte und ungewöhnlicher Versuche des Gerichts, sie zu erreichen, nichts gewusst haben wollen, möchten sie nun in Berufung gehen, erklärte der Pirate-Bay-Sprecher Peter Sunde gegenüber TorrentFreak.
Im April erst befand ein schwedisches Gericht vier Verantwortliche des Torrent-Trackers The Pirate Bay der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung für schuldig und verurteilte sie zu einjährigen Haftstrafen sowie Schadensersatz in Millionenhöhe. Das Verfahren ist nun in der Berufung – und die Piratenbucht ist derweil weiter geöffnet, während sich das Verfahren über diverse Instanzen noch Jahre hinziehen kann. Dagegen hat nicht nur die niederländische Verwertungsgesellschaft etwas: Auch die Hollywood-Studios wollen sich das nicht länger mit ansehen und haben gegen Pirate Bay auf Einstellung des Betriebs geklagt.
Derweil geht das Durcheinander um den Aufkauf der Pirate Bay durch den Internetcafé- und Spielhallenbetreiber Global Gaming Factory weiter. Die Firma, die aus der Pirate Bay ein von der Musik- und Filmindustrie akzeptiertes Filesharing-Angebot mit bezahlten Inhalten machen will, möchte alle Zweifel an der Finanzierung des Kaufs ausräumen: Man habe nun über 30 Investoren, die das Kapital für die Pirate-Bay-Übernahme bereitstellen, betonte Firmen-Chef Hans Pandeya gegenüber der Los Angeles Times. Zuletzt hatte sich der ehemalige Chef des P2P-Softwarehauses Grokster, Wayne Rosso, zurückgezogen, da es Zweifel an der finanziellen Seriosität der Pirate-Bay-Übernahme gebe. Rosso sollte eigentlich als neuer Piratenkapitän eine Art Aushängeschild der "neuen" Pirate Bay werden und den Übergang zu einem P2P-Paid-Content-Anbieter leiten.
Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
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Die Federazione Industria Musicale Italiana (FIMI) hat angekündigt eine Schadensersatzklage von rund einer Million Euro gegen The Pirate Bay einzureichen.
Es scheint geradezu so, als würde es der Musikindustrie Freude bereiten auf einem geschlagenen Gegner herumzureiten. Tote wehren sich bekanntlich ja nicht, was zu einer geschmacklosen Frage führen könnte. Diese lassen wir aber außen vor.
Fokussieren sollte man nämlich die von der Federazione Industria Musicale Italiana (FIMI) angekündigte Klage gegen die (bald) ehemaligen Betreiber von The Pirate Bay. Man hat öffentlich erklärt, dass man eine Schadensersatzklage anstreben würde, bei der man rund eine Million Euro fordern will. Die Sperre von The Pirate Bay Mitte 2008 hatte für erheblichen Wirbel gesorgt und befindet sich nach wie vor auf dem Weg durch die juristischen Instanzen. Nachdem die Gerichtsbarkeit in Bergamo entschieden hatte, dass der Zugriff auf ausländische Websites nicht gesperrt werden darf. Auch wenn diese im Verdacht stehen, die Urheberrechte von Dritten zu verletzen. Die höchste italienische Gerichtsbarkeit muss sich nun mit diesem Fall befassen, eine Entscheidung steht noch in weiter Ferne.
Zeit genug für die FIMI, eine weitere Klage gegen die Betreiber von The Pirate Bay ins Feld zu führen. Nachdem man in deren Heimat vor Gericht gescheitert war, rechnet man sich nun offensichtlich große Chancen aus. "Der Anspruch basiert außerdem auf der Tatsache, dass die Seite an Dritte verkauft wird. Dadurch haben die Gründer eigentlich bestätigt, dass die gesamten illegalen Handlungen von The Pirate Bay nur deshalb waren, um Profit zu machen. Deshalb ist es inakzeptabel, dass sich hier jemand das Geld schnappt und dann damit abhaut, ohne den entstandenen Schaden zu reparieren", so Enzo Mazza, der Präsident der FIMI. Wir wissen bereits jetzt, wer sich das Geld gerne schnappen würde.
Die italienischen Anwälte von Peter Sunde erklärten derweil, dass die Klage durchaus möglich wäre. Bislang habe man jedoch nichts gehört, was laut Giovanni Battista Gallus zu folgendem Schluss führt: "Ich vermute sie haben ihre Absichten angekündigt, bevor sie überhaupt ihre Tat umgesetzt haben."
Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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Einer der drei Gründer des nach eigenen Angaben größten BitTorrent-Trackers der Welt will sich nicht länger an dem Projekt beteiligen. Über sein Weblog gab Peter Sunde Kolmisoppi bekannt, dass er nicht mehr länger der Sprecher von The Pirate Bay ist.
Sunde war von Anfang an das Gesicht von The Pirate Bay in der Öffentlichkeit. Künftig will er sich neuen Aufgaben widmen. Als Grund für seinen Ausstieg nannte er den Wunsch, seine Zeit für andere Projekte zu nutzen. Die Position bei The Pirate Bay mache dies derzeit unmöglich.
Sunde will nun neue Unternehmungen starten und plant unter anderem, ein Buch fertig zu stellen, an dem er schon länger arbeitet. Sein Weggang kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Zukunft von The Pirate Bay alles andere als sicher ist. Erst kürzlich wurde der Verkauf des Trackers an einen schwedischen Anbieter von Webdiensten bekannt gegeben.
Derzeit laufen zudem in den Niederlanden und Italien neue Klagen gegen das Portal. Im Frühjahr waren Sunde und seine Mitstreiter zu jeweils einem Jahr Haftstrafe und der Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 2,75 Millionen Euro verurteilt worden. Sie behaupten weiterhin, dass ihnen The Pirate Bay nicht gehört und sie somit nich belangt werden können.
Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
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Geht es nach dem Musikindustrieverband IFPI, so soll der fällige Kaufpreis von The Pirate Bay direkt auf das eigene Konto fließen.
In diese Richtung gehen jedenfalls die derzeitigen Anstrengungen seitens der IFPI. Auf verschiedenen Portalen wurde bekannt, dass der Musikindustrieverband alles Mögliche unternehmen will, um den Kaufpreis direkt einkassieren zu können. Wäre dies der Fall, so würden die Köpfe hinter dem weltgrößten Torrent-Tracker leer ausgehen.
Hierbei handelt es sich aber nicht um eine bloße Bitte. Der Leiter der Rechtsabteilung der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) hat sich schriftlich an die interessierten Käufer der Global Gaming Factory (GGF) gewendet. Laut dem Schreiben wolle man die zuständigen schwedischen Behörden aufsuchen und einen Erlass einholen. Auf diese Weise soll die GGF gehindert werden, den fälligen Kaufpreis von über fünf Millionen Euro an die Betreiber der Piraten Bucht auszuzahlen. Ferner soll das Geld direkt in die Kassen der Rechteinhaber eingezahlt werden.
Einerseits scheint das geplante Vorhaben der Global Gaming Factory, welches sich im Bereich der Legalität bewegen soll, auf Zuspruch bei der IFPI stoßen. Sogar Unterstützung hat man den neuen Besitzern versprochen. Diese ist aber nur dann gegeben, wenn die GGF einen rechtlich einwandfreien Weg einschlägt. Da anzuknöpfen, wo die Pirate Bay aufgehört hat, steht in den Augen der IFPI außer Frage. Sollte eine Verletzung des Urheberrechts festgestellt werden, so würde man in bekannter Weise nicht vor einer Klage zurückschrecken.
Doch soweit wird es dem ersten Anschein nach gar nicht erst kommen. Die Global Gaming Factory plant zwar einen Datentausch-Dienst, dieser soll sich aber zweifelsohne im legalen Rahmen bewegen. Folglich würden die Rechteinhaber auf ihre Kosten kommen und hätten keinen Grund zur Beschwerde. Dazu kommt, dass der Verkauf noch nicht in trockenen Tüchern ist.
Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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Die Betreiber von The Pirate Bay wollen offenbar das in den Niederlanden gegen sie erlassene Gerichtsurteil anfechten, nach dem sie allen Nutzern aus Holland den Zugriff auf ihren BitTorrent-Tracker verwehren müssten.
Eine entsprechende Frist, die von dem niederländischen Gericht gesetzt wurde, ist inzwischen ohne weiteres verstrichen. Bisher wird weder Nutzern aus Holland der Zugriff verweigert, noch fließen Schadenersatzzahlungen an die Rechteinhaber, deren Werke über The Pirate Bay illegal verbreitet werden.
Die in den Niederlanden agierende Anti-Piraterie-Organisation BREIN will nun nach eigenen Angaben zunächst bis zum 27. August abwarten, bevor man die Durchsetzung der vom Gericht festgelegten Strafzahlung in Höhe von täglich 30.000 Euro verlangt.
Dieser Tag ist der Termin für die Übernahme des Portals durch den schwedischen Internetdienstleister Global Gaming Factory, der daraus nach eigenen Angaben ein legales Angebot machen will. Sollte "The Pirate Bay" nach dem 27. August weiter in der bisherigen Form bestehen, will BREIN gegen den Käufer vorgehen.
BREIN geht außerdem davon aus, dass die Betreiber von The Pirate Bay das Urteil des Gerichts noch in letzter Minute anfechten wollen. Dafür gebe es jedoch kaum Erfolgsaussichten, so die Einschätzung der Lobbygruppe der Rechteinhaber. Bisher ist nicht einmal sicher, ob der Verkauf an Global Gaming Factory in der angekündigten Form stattfindet.
Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
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Am 27. August soll die schwedischen Torrent-Tracker-Webseite The Pirate Bay an das Unternehmen Global Gaming Factory (GGF) verkauft werden. Um sicherzustellen, dass die ursprüngliche Ideologie der Pirate Bay auch nach dem Verkauf weiterleben kann, hat ein findiger User nun eine Art Kopie des Portals und der dort angebotenen Torrents erstellt.
Der neue Eigentümer GGF will das Konzept von The Pirate Bay vollkommen umkrempeln und auf Filesharing-Technologien setzen, mit denen auch die Rechteinhaber an dem Multimediamaterial eingebunden werden können. Einige treue Fans der Seite befürchten aber, dass dadurch der "Piratencharakter" der Plattform völlig verloren geht.
"Ich möchte erreichen, dass wir eine Art Sicherheit in der Hand haben. Wenn das Ergebnis des Pirate-Bay-Verkaufs nicht unseren Erwartungen entspricht, können wir die Seite nun einfach selbst wieder zum Leben erwecken", erklärt der anonym bleibende Filesharer, der sich für die Erstellung der Pirate-Bay-Kopie verantwortlich zeichnet, gegenüber dem auf die Torrent-Szene spezialisierten Weblog TorrentFreak (http://torrentfreak.com/). Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn der neue Eigentümer beschließen würde, alle Torrents nach dem Seitenverkauf auf mysteriöse Weise verschwinden zu lassen. Um das zu verhindern, hat der User eigenen Angaben zufolge eine Kopie von 873.671 der insgesamt rund zwei Millionen Torrent-Dateien der Seite erstellt, die für jeden Nutzer frei zum Download zur Verfügung steht. "Mithilfe dieses Backups kann jeder innerhalb weniger Minuten seine eigene 'Piratenbucht' starten", schreibt TorrentFreak. Dass dieses Angebot für einige sehr verlockend sein dürfte, zeigt der Umstand, dass sich bereits knapp 300 User an dem 21,3 Gigabyte großen Download versuchen.
"Wir wollen Geschäftsmodelle einführen, die es Rechteinhabern ermöglichen, für den via Pirate Bay heruntergeladenen Content bezahlt zu werden", hatte GGF-CEO Hans Pandeya Ende Juni in einem ersten offiziellen Statement zur geplanten Pirate-Bay-Übernahme betont. Um sicherzustellen, dass Pandeya sein Versprechen auch einhält, hat die Musikindustrie, vertreten durch die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), kürzlich den Druck auf das schwedische Unternehmen verstärkt. In einem Brief an Pandeya drohte Jo Oliver, General Counsel der IFPI, sogar mit gerichtlichen Schritten, falls sich nach der Übernahme nichts am "illegalen Pirateriecharakter" der Seite ändern sollte. Bei einer Umwandlung in einen legalen Online-Musik-Service, der brav mit den Musiklabels zusammenarbeitet und die entsprechenden Lizenzabgaben bezahlt, könne man hingegen auf die IFPI als einen Freund zählen, so Oliver.
Quelle : www.tecchannel.de
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Nach langen Zweifeln, ob der Käufer von The Pirate Bay tatsächlich Lizenzgeber auf seine Seite ziehen kann, wurde nun der erste nennenswerte Vertragspartner vorgestellt.
Die Gerüchteküche brodelte so stark wie schon lange nicht mehr, als die Betreiber von The Pirate Bay den Verkauf an Global Gaming Factory X bekanntgaben. Ein gigantischer Betrag sollte für die beliebte BitTorrent-Seite transferiert werden.
All dies änderte jedoch nichts daran, dass niemand wirklich an einen Deal zwischen Global Gaming Factory X (GGF) und diversen Rechteinhabern glaubte. Insbesondere nach dem Ausstieg von Wayne Rosso schien es fast so, als wäre das Endergebnis katastrophal. Dem scheint jedoch überraschenderweise nicht so zu sein. GGF präsentierte gestern ihren ersten Vertragspartner: Die Svenska Tonsättares Internationella Musikbyrå (STIM). Mit diesen hat man bereits einen Lizenzvertrag geschlossen, um Musikwerke bei The Pirate Bay anbieten zu können. Ein Wunschtraum, der schrittweise in Erfüllung geht. Oder ist das doch nur eine höchst zerbrechliche Verbindung?
Eine schwer zu beurteilende Frage, zumal sich die Situation durch diese Vorstellung geändert haben dürfte. STIM stellt keinesfalls einen unbedeutenden Partner dar. Die Aussage von GGF, dass man mit weiteren wichtigen Vertretern der Contentindustrie in Verhandlungen sei, gewinnt somit bedeutend an Seriösität. Bisher ist der einzig bekanntgegebene Partner zwar STIM, doch weitere sollen folgen. Spätestens sobald der Verkauf über die Bühne gegangen ist.
Wie bedeutend STIM als Partner ist, erklärte GGF Chief Executive Officer (CEO) Hans Pandeya: "STIM ist sehr wichtig für uns, weil sie schon seit Jahren spezielle Vertragsvereinbarungen für Filesharer konzipieren. Das ist keine einfache Aufgabe, weil die Musikwelt so kompliziert ist, dass es schwierig ist, einen Anfang zu finden. Andere Lizenzgesellschaften können auf der Arbeit von STIM aufbauen, anstatt das Rad neu zu erfinden."
Tatsächlich hat STIM vor einiger Zeit Projekte durchgeführt, wie man "legalisiertes Filesharing" vertraglich festlegen könnte. Dass dies kein einfaches Unterfangen ist, steht außer Frage. Schlussendlich weißt Pandeya jedoch auf ein Kernproblem der Contentindustrie hin. Deren Welt ist in vielerlei Hinsicht zu kompliziert.
Quelle : www.gulli.com
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Einige Tage vor einer Entscheidung über den Verkauf des Torrent-Portals Pirate Bay ist eine Kopie der Website unter neuer Adresse an den Start gegangen. Bereits am vergangenen Wochenende hatten Fans ein über 20 Gigabyte umfassendes Archiv der kompletten Website über Pirate Bay verbreitet. Das Archiv ist von den Betreibern des Trackers BT Arena unter neuer Adresse online gestellt worden. Noch ruckelt das als Archiv gedachte Angebot gewaltig, doch soll das bald behoben werden, berichtet (http://torrentfreak.com/torrented-pirate-bay-copy-comes-to-life-090820/) das Zentralorgan der Szene, TorrentFreak.
Der schwedische IT-Dienstleister Global Gaming Factory (GGF) will die Pirate Bay für umgerechnet 5,5 Millionen Euro übernehmen und legalisieren. In der kommenden Woche sollen die Anteilseigner und der Vorstand des börsennotierten Unternehmens endgültig über den Kauf entscheiden. Die Übernahme ist davon abhängig, ob die Plattform legal genutzt werden kann. An der Machbarkeit der Pläne von GGF wird jedoch gezweifelt. Zuletzt war der von GGF mit der Umsetzung betraute Branchenexperte Wayne Rosso nach kurzer Zeit wieder abgesprungen. Zudem halten Rechteinhaber ihren Druck aufrecht und nehmen auch den neuen Eigentümer ins Visier.
Quelle : www.heise.de
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Eircom, der größte irische Provider, wird seinen Kunden vom 1. September an den Zugang zu The Pirate Bay versperren. Der Zugangsanbieter folgt damit den Bestimmungen einer außergerichtlichen Einigung in einem Rechtsstreit mit den großen Plattenfirmen EMI, Sony BMG, Universal und Warner. Dies berichtet die Irish Times. Andere irische Provider wie BT Ireland oder der Kabelnetzbetreiber UPC wollen den Blockadewünschen der Musikindustrie für den schwedischen Torrent-Tracker dagegen nicht nachkommen. Es gebe für ein entsprechendes Ansinnen keine Rechtsgrundlage, heißt es bei ihnen. UPC gelobte zudem, im Gegensatz zu Eircom die eigenen Position gegen die rechtlichen Androhungen der Rechteinhaber gegebenenfalls entschieden vor Gericht zu verteidigen.
Der Platzhirsch unter den irischen Internet-Providern hatte sich Ende Januar zum einen bereit erklärt, ein "Three Strikes"-System zur abgestuften Erwiderung auf Urheberrechtsverstöße im Internet aufzusetzen. Details der entsprechenden Vereinbarung mit der Irish Recorded Music Association (IRMA) hat die Nachrichtenseite TorrentFreak vor Kurzem aufgedeckt. Der irische Verband der Musikwirtschaft wird demnach Eircom mit IP-Adressen von Rechtsverletzern und entsprechenden "Nachweisen" über getauschte Werke und die genutzte Filesharing-Anwendung versorgen. Nach zwei Warnhinweisen soll Eircom dann Netzzugang des angeblichen Wiederholungstäters kappen. Als Beschwerdeinstanz ist zunächst allein der Kundendienst des Providers vorgesehen. Wie die Call-Center-Mitarbeiter die Eingaben betroffener Nutzer handhaben sollen, ist dem Bericht nicht zu entnehmen.
Im Zuge des Vergleichs mit der IRMA willigte Eircom auch ein, keine von der Musikindustrie vor Gericht erreichte Sperrungsaufforderung abzulehnen. Die Lobbyvereinigung hat nun zunächst am 24. Juli eine Verfügung erwirkt, wonach der Zugangsanbieter die sich gerade in einem Umwandlungsprozess befindliche Pirate Bay zu blockieren hat. Der Richter merkte dabei an, dass die Torrent-Site sich in einer "verrückten ideologischen Sichtweise" dem Stehlen geschützter Werke verschrieben habe. Einige der betroffenen "hart arbeitenden Künstler" seien zwar "sehr reich". Viele würden aber mit ihrem Schaffen und der Liebe zur Musik allenfalls gerade so über die Runden kommen. Ein Vertreter Eircoms hatte laut der Irish Times gegenüber anderen Providerkollegen bei einer Anhörung im Januar davon gesprochen, dass Filesharing der Gesundheit "Kokain-schnüffelnder Rockstars" zuträglich sei, da es ihnen weniger Geld übrig lasse für "Sex und Drogen".
Quelle : www.heise.de
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Wenige Tage bevor der Verkauf des Torrent-Trackers The Pirate Bay endgültig über die Bühne gehen soll sieht es eher danach aus, als würde die Übernahme doch noch platzen. Die Ereignisse der vergangenen Tage kulminierten am heutigen Freitag, als nach Berichten über mögliche Zahlungsschwierigkeiten des Käufers Global Gaming Factory X (GGF) die Aktie des Unternehmens vom Handel ausgesetzt wurde. GGF habe noch nicht nachgewiesen, dass es den Kaufpreis von insgesamt 60 Millionen Kronen aufbringen könne, teilte die Börse Aktietorget dazu mit. Der erneute Handelsstopp habe aber nichts mit dem zuvor erhobenen Verdacht des Insider-Handels zu tun.
Schwedischen Medienberichten zufolge wurde GGF-Chef Hans Pandeya zudem wegen ausstehender Zahlungen beim Amt für Gerichtsvollzug (Kronofogden) gemeldet. Der ehemalige GGF-Technikchef Johan Sellström, der seit Mitte Juli nicht mehr für Pandeya arbeitet, macht den Berichten zufolge gegen seinen ehemaligen Boss und die Firma Forderungen in Höhe von 6 Millionen Kronen (597.000 Euro) geltend und erwägt eine Klage. Zudem soll Pandeya Steuerschulden in Höhe von rund 780.000 Kronen haben.
Auch das in dem Deal als Technikpartner vorgesehene Startup Peerialism hat nach Angaben seines Chefs von GGF versprochene Zahlungen bisher nicht erhalten. Peerialism sollte ebenfalls von GGF übernommen werden und seine selbstentwickelte P2P-Technik in das Pirate-Bay-Projekt einbringen. Peerialism-CEO Johan Ljungberg sagte gegenüber CNet News, noch habe sein Unternehmen nicht mit den Vorbereitungen begonnen, weil er noch kein Geld gesehen habe.
GGF hatte angekündigt, für die Übernahme von Peerialism weitere 100 Millionen Kronen (9,86 Millionen Euro) zu zahlen. Die Hälfte sollte in bar, der Rest in neuen GGF-Aktien beglichen werden. Pandeya habe versprochen, die Hälfte der Barsumme vorab zu überweisen. "Das war vor zwei Monaten", sagte Ljungberg. "Wir haben seine Unterschrift unter dem Vertrag, aber er hat nicht gezahlt und wir haben die Arbeit nicht gemacht." Zudem habe Pandeya zwar der Presse viel erzählt, seinen Partnern aber nur wenig über das künftige Geschäftsmodell verraten.
GGF war angetreten, um dem Torrent-Tracker mit Peerialism und in Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern ein legales Geschäftsmodell zu verpassen. Mit Ankündigung der Übernahme, die am kommenden Donnerstag endgültig abgesegnet werden soll, wurden jedoch schnell Zweifel an dem Modell laut – zumal sich die Rechteinhaber bisher eher wenig begeistert gezeigt haben. Auch Grokster-Veteran Wayne Rosso, kurzzeitig von Pandeya an Bord geholt, sprang mit erheblichen Zweifeln nach nur drei Wochen wieder ab.
Pandeya hat die Berichte bisher nicht kommentiert. Unterdessen versucht sein Unternehmen weiter, Zweifel am Zustandekommen des Geschäfts zu zerstreuen. GGF habe die 60 Millionen Kronen von privaten Investoren zur Verfügung gestellt bekommen, heißt es in einem auf der Website der Börse veröffentlichten Papier (PDF-Datei). Der Kauf solle nun auch komplett in bar abgewickelt werden. Der schwedischen Börse reicht diese Versicherung offenbar nicht.
Sollte die Übernahme wie geplant in der kommenden Woche über die Bühne gehen, bleibt die Frage, wer die 60 Millionen Kronen kassiert. GGF kauft dafür die Domain von dem auf den Seychellen registrierten Unternehmen Reservella, hinter dem vermutlich zumindest der Pirate-Bay-Mitgründer Fredrik Neij steckt. Über ihre möglichen Verbindungen zu Reservella haben sich die anderen Pirate-Bay-Macher, die in Schweden erstinstanzlich zu Haftstrafen und Schadensersatz verurteilt worden waren, bisher nicht geäußert.
Quelle : www.heise.de
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Die Internetpräsenz von The Pirate Bay ist momentan nicht erreichbar. Diversen Berichten zufolge hat der Netzbetreiber Black Internet die Leitung unter Androhung eines Bußgelds von 500.000 schwedischen Kronen gekappt.
Veranlasst wurde dieses Unterfangen offenbar vom Stockholmer Bezirksgericht. Obgleich die nordische Piratenbucht zwar hauptsächlich, aber nicht nur durch Black Internet an das Netz angebunden zu ein scheint, ist die offizielle Webseite im Moment nicht erreichbar.
Den Unternehmens-Chef von Black Internet, Victor Moller, hat diese Meldung heute Mittag erreicht. Die Anweisung des Gerichts war es, die Webseite mit sofortiger Wirkung vom Netz zu nehmen, bis der Fall in letzter Instanz entschieden sei. Seine Firma kam dieser Aufforderung nach.
Wie das Online-Portal Torrentfreak meldet, soll die Webseite bereits umgezogen sein. Der Normalbetrieb des Torrent-Trackers werde schon am morgigen Dienstag wieder aufgenommen, so der Bericht.
Noch in dieser Woche soll der Verkauf von The Pirate Bay an die Global Gaming Factory (GGF) stattfinden. Bis zu 5,5 Millionen Euro bietet das Unternehmen für die Übernahme an.
Schwedische Behörden haben mittlerweile ein Ermittlungsverfahren gegen den möglichen Käufer eingeleitet. Der GGF wird vorgeworfen, dass es im Zusammenhang mit dem Deal zu illegalen Aktienverkäufen gekommen sei.
Quelle : http://winfuture.de
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Wie schon fast zu erwarten war ist The Pirate Bay wieder online. Nach nur einem Tag ist die Seite erneut komplett funktionsfähig. In ihrem Blog schrieben sie eine modifizierte Version einer berühmten Rede von Winston Churchill, in welcher sie die Freiheit des Internets ansprechen, die es zu verteidigen gilt. Nicht schlecht staunen dürften die Industrievertreter, das die Seite nun einfach unverändert aussieht und weitermacht. Inzwischen aber soll der ehemalige Netzprovider von The Pirate Bay, Black Internet, heute massive Trafficprobleme unbekannter Ursache haben. Der Geschäftsführer spricht von Sabotage und zusammen mit Technikern und der Polizei gehen sie das Problem an.
Quelle : www.gulli.com
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Der Verkauf des berühmt-berüchtigten Torrent-Trackers The Pirate Bay an ein schwedisches Unternehmen soll doch noch über die Bühne gehen. Aktionäre des Kaufinteressenten Global Gaming Factory (GGF) haben dem geplanten Geschäft auf einer außerordentlichen Versammlung am heutigen Donnerstagnachmittag zugestimmt. Laut schwedischen Medienberichten waren nur wenige Anteilseigner anwesend. GGF-CEO Hans Pandeya und seine Familie kontrollieren den Berichten zufolge die Mehrheit der Unternehmensanteile. Über die Finanzierung der Kaufsumme von 60 Millionen Kronen (5,8 Millionen Euro) schweigt sich das Unternehmen weiter aus. Gegenüber heise online hat sich Pandeya trotz wiederholter Nachfrage nicht zu den Plänen geäußert.
Zuvor musste GGF in einer offiziellen Mitteilung allerdings einräumen, dass einige der bisher anonymen Investoren wieder abgesprungen seien, nachdem zahlreiche Medienberichte Zweifel an der Übernahme und dem vorgeschlagenen Geschäftsmodell geschürt hatten. Dennoch hatte sich der GGF-Chef vor der Aktionärsversammlung zuversichtlich gezeigt, mit der Übernahme fortfahren zu können. Zur Not werde er die benötigten Investitionen mit seinen eigenen Anteilen absichern, hatte Pandeya vor Journalisten in Stockholm kurz vor Beginn der Versammlung zu Protokoll gegeben.
Nun soll das Geschäft offenbar über die Ausgabe neuer Bezugsrechte finanziert werden, berichtet die Tageszeitung Svenska Dagbladet. Das allerdings dürfte schwierig werden, solange die GGF-Aktie vom Handel ausgesetzt ist. Das Papier war am vergangenen Freitag wegen der ungeklärten Finanzierungsfrage aus dem Handel genommen worden. Am heutigen Donnerstagmorgen erklärte die Börse Aktietorget, den Handel des GGF-Papiers bis auf Weiteres nicht wieder aufnehmen und den Fall der Disziplinarkommission übergeben zu wollen. Dem Unternehmen droht damit im Ernstfall auch der dauerhafte Ausschluss von der Börse.
Trotz Pandeyas wiederholter Versicherungen, internationale Investoren stünden mit ausreichenden Mitteln bereit, waren schnell Zweifel an der Finanzierung des Geschäfts aufgekommen. Auch sind bis heute die Rechteinhaber nicht wie ursprünglich versprochen mit an Bord. Zwar hat Pandeya einige Kommunikationsfehler eingeräumt, doch die Identität seiner Geldgeber will er weiter nicht preisgeben. Die geplante Übernahme fand ein weltweites Presse-Echo. Nachdem auch Meldungen über Zahlungsschwierigkeiten von GGF sowie Steuerschulden von Pandeya die Runde gemacht hatten, seien einige der Investoren wieder abgesprungen, erklärte der CEO.
Pandeya drängt nun die Börse, GGF sofort wieder zum Handel zuzulassen. Der Handelsstopp sie "vollkommen inakzeptabel". Er will den Kauf bis zum 12. September abwickeln. Danach sieht es allerdings nicht aus. Erfahrungsgemäß dauere die Meinungsbildung des Disziplinarausschusses "mehrere Wochen", sagte ein Sprecher von Aktietorget. Vorher könne der Handel des GGF-Papiers nicht wieder aufgenommen werden. Dies entspreche den Regularien der Finanzaufsicht.
Auch mit der geplanten Übernahme des Startups Peerialism will Pandeya offenbar fortfahren – für weitere 100 Millionen Kronen (9,9 Millionen Euro). Die Verträge sind unterschrieben. Doch auch der für die Pirate-Bay-Pläne enorm wichtige Partner äußerte starke Zweifel. Das Startup entwickelt verteilte Traffic- und Storagelösungen auf der Basis von P2P-Technik, etwa eine Streaming-Lösung für Videoinhalte. Bevor das Unternehmen in die Pirate-Bay-Übernahme involviert wurde, "hatten wir Filesharing gar nicht auf der Agenda", sagte CEO Johan Ljungberg gegenüber heise online.
Für die neue Pirate Bay soll Peerialism ein System entwickeln, mit dem der Datenverkehr zwischen den Teilnehmern möglichst innerhalb eines Netzes eines Betreibers abgewickelt wird, um Ressourcen zu sparen. Dieser Entwicklungsauftrag ist Gegenstand eines weiteren Vertrages zwischen Peerialism und GGF über 2 Millionen Kronen (198.000 Euro). Die Hälfte sollte GGF vorab bezahlen. Eine Vorsichtsmaßnahme: "Global Gaming war für uns ein komplett unbeschriebenes Blatt", sagte Ljungberg. Gesehen hat er das Geld bisher nicht.
Noch will der Peerialism-CEO nicht die Reißleine ziehen. "Wir sind nicht ein Unternehmen, das einfach aussteigt", bekräftigte Ljungberg – er will seinen Teil der Vereinbarungen einhalten, wenn auch die Gegenseite ihren Teil erbringt. Mit den notwendigen Entwicklungsarbeiten hat Peerialism allerdings noch nicht begonnen. Denn der CEO hat Zweifel. GGF sei gebeten worden, seine Pläne zu erläutern und nachzuweisen, dass die Investoren an Bord sind und die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. "Wir haben nichts dergleichen gesehen", sagt der schwedische IT-Veteran.
Quelle : www.heise.de
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Der in der vergangenen Woche gestartete Mirror des BitTorrent-Trackers The Pirate Bay ist bereits Angriffen durch die Musikindustrie ausgesetzt. Das berichtete das Magazin 'TorrentFreak (http://torrentfreak.com/pirate-bay-clone-threatened-by-romanian-riaa-090826/)'.
BTArena aus Rumänien hatte die Seite ins Netz gestellt und nutzte dazu eine komplette Kopie der Pirate Bay-Daten, die kürzlich über das BitTorrent-Netz bereitgestellt wurden. Nun meldete sich der rumänische Branchenverband der Musikindustrie bei dem Magazin und teilte mit, dass man bereits rechtliche Schritte gegen BTArena eingeleitet habe.
Der Verband namens Asociatia Industriei Muzicale din Romania (AIMR) ließ wissen, dass man sowohl rumänische als auch internationale Musikfirmen vertrete. Da BTArena die Pirate Bay-Kopie in Rumänien hoste, werde man auch in diesem Land gegen die Seite vorgehen.
Der Betreiber von BTArena weiß nach eigenen Angaben noch nichts von einer Klage. Er habe davon selbst nur aus der lokalen Presse gehört. Die AIMR hat den Angaben zufolge auch den Provider kontaktiert, auf dessen Servern die Seite liegt, dieser wolle aber erst einmal ein offizielles Schreiben der Behörden abwarten, statt im vorauseilenden Gehorsam aktiv zu werden.
Quelle : http://winfuture.de
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Neuer Rückschlag für Pirate-Bay-Käufer Hans Pandeya: Sein Auto und sein Motorrad wurden beschlagnahmt. Sein Unternehmen GGF (Global Gaming Factory) scheint Probleme zu haben, den Kauf von The Pirate Bay finanziell zu stemmen.
Hans Pandeya schuldete dem schwedischen Staat beinahe 77.000 Euro. Nachdem er es nicht geschafft hatte, seine Steuerschulden zu bezahlen, beschlagnahmten Vollziehungsbeamte gestern Pandeyas Auto und sein Motorrad. Es ist eine erneute Demütigung für den schon länger in der Kritik stehenden Unternehmer.
Die Aktion dürfte sich kaum als Teil einer gegen den Chef von GGF gerichteten Kampagne verkaufen lassen. So hatte Pandeya zuletzt noch Berichte kommentiert, die den Kauf von The Pirate Bay durch sein Unternehmen immer zweifelhafter erscheinen ließen.
Pandeya soll neben dem schwedischen Staat auch GGF-Vorstandsmitglied Johan Sellström Geld schulden. Es geht um keine kleine Summe: Sechs Millionen Schwedische Kronen entsprechen beinahe 600.000 Euro. Sellström hatte Pandeya deshalb vergangene Woche angezeigt.
Noch bedenklicher sind die finanziellen Probleme des Geschäftsmannes, weil auch der Technologiepartner Peerialism Geld von GGF sehen will. Jeweils 6,5 Millionen US-Dollar in bar und in Aktien hatte Pandeya dem Unternehmen zugesagt. Eine Summe, die er aus seinen eigenen Anteilen an GGF begleichen wollte. Wenn sein Vermögen nun noch nicht einmal für die Bezahlung der vergleichbar geringen Steuerschuld ausreicht, dürfte der Pirate-Bay-Deal wohl kaum zu realisieren sein.
Quelle : www.gulli.com
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Der irische Telekommunikationskonzern Eircom hat jetzt offiziell bestätigt, dass seit Monatsbeginn der Zugriff auf den BitTorrent-Tracker "The Pirate Bay" in seinem gesamten Netz blockiert wird.
Gesperrt wird dabei sowohl auf DNS-Ebene, also die Domain und die URLs, als auch die IP der Server, teilte das Unternehmen mit. Damit ist der Zugang zu der Seite für Eircom-Kunden nur noch über einen Proxy oder einen VPN-Tunnel zu einem Rechner außerhalb des Netzes ihres Anbieters möglich.
Im Zuge der Schlichtung eines Rechtsstreits mit der Musikindustrie hatte sich Eircom verpflichtet, jede Webseite zu blockieren, die in den Augen der Irish Recorded Music Association (IRMA) dazu beiträgt, die Rechte an den Werken ihrer Vertragskünstler zu untergraben.
Eircom betonte allerdings, dass die Filtersysteme keine Aufzeichnungen über Nutzer machen, die versuchen, auf Pirate Bay zuzugreifen. Die Vereinbarung mit der IRMA umfasse auch keine Weitergabe von persönlichen Daten der Kunden, so das Unternehmen.
Quelle : http://winfuture.de
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Das Berufungsverfahren gegen die vier erstinstanzlich verurteilten Betreiber des Torrent-Trackers "The Pirate Bay" soll im November stattfinden. Das Verfahren sei zunächst für neun Verhandlungstage ab dem 13. November angesetzt, erklärte Ulrika Ihrfelt, Richterin am Stockholmer Berufungsgericht, gegenüber heise online. Die Beklagten allerdings sind mit dem Termin nicht glücklich. Der ehemalige Pirate-Bay-Sprecher und mitangeklagte Peter Sunde hat nach Angaben des Berufungsgerichts eine Verschiebung beantragt.
Sunde sowie seine Mitstreiter Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg und Carl Lundström waren im April dieses Jahres wegen Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung zu jeweils einjährigen Haftstrafen sowie gemeinsamem Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt worden. Sowohl die Pirate-Bay-Macher als auch die klagende Unterhaltungsindustrie hatten umgehend Berufung gegen das Urteil angekündigt.
Nach dem Urteil hatten die Verurteilten dem vorsitzenden Richter wegen seiner Kontakte zu Lobbygruppen der Unterhaltungsindustrie Befangenheit vorgeworfen und ein neues Verfahren gefordert. Nach einer Untersuchung wurde der Richter allerdings für nicht befangen erklärt. Auch Richterin Ihrfelt halten die Beklagten frühere Verbindungen zur Unterhaltungsindustrie vor. Ihrfelt wird eigenen Angaben zufolge der Berufungskammer unter Vorsitz von Kristina Boutz zusammen mit Richter Ingemar Persson sowie zwei Laienrichtern angehören.
Die Beklagten fürchten, in Stockholm auf keine unvoreingenommenen Richter zu treffen. Sunde und seine Mitangeklagten hatten eine Verlegung des Verfahrens an eine Kammer in einem anderen Gerichtsbezirk gefordert. Zudem wollen die Beklagten die Berufungsverhandlung aus terminlichen Gründen auf Januar 2010 verschieben lassen. Das Gericht habe Sunde gebeten, seine Gründe für die beantragte Verschiebung zu erläutern, erklärte Ihrfelt.
Quelle : www.heise.de
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Die Übernahme des Torrent-Trackers The Pirate Bay durch den schwedischen Unternehmer Hans Pandeya steht vor dem Aus. Der Stockholmer Nebenwertemarkt Aktietorget schloss Pandeyas Unternehmen Global Gaming Factory (GGF) am heutigen Mittwochnachmittag vom Handel an der Börse aus. Damit schwinden die Chancen Pandeyas, den Kaufpreis von umgerechnet 5,7 Millionen Euro noch aufzubringen. Nachdem angebliche anonyme Investoren des Geschäfts zwischenzeitlich abgesprungen waren, sollte eine Neuemission von GGF-Bezugsrechten an der Börse das nötige Kapital einbringen.
Aktietorget schließt GGF auf Empfehlung des eigenen Disziplinarausschusses mit sofortiger Wirkung vom Handel aus, teilte der Nebenwertemarkt in Stockholm mit. Die Kontrolleure der Börse hatten sich mit der Informationspolitik von GGF beschäftigt, nachdem massive Zweifel an der Finanzkraft des Unternehmens aufgekommen waren.
GGF habe sich schwerer Verstöße gegen die Börsenregeln schuldig gemacht, lautet das Fazit des Disziplinarausschusses. Das Unternehmen habe wiederholt gegen die Pflicht verstoßen, wahrheitsgemäße Informationen zu veröffentlichen. GGF hatte in zahlreichen Mitteilungen irreführende Angaben über mögliche Investoren, Übernahmeangebote und den Stand der Verhandlungen mit Rechteinhabern gemacht.
GGF-Chef Pandeya hatte noch vor wenigen Tagen bekräftigt, der eigentlich für Ende August angekündigte Verkauf werde nun bis Mitte September über die Bühne gehen. Die Möglichkeit, sich an der Börse frisches Geld zu besorgen, haben die Kontrolleure von Aktietorget verbaut. Pandeya hatte Ende Juni angekündigt, Pirate Bay für 60 Millionen Kronen zu übernehmen und in eine legale Tauschbörse für Filme, Musik und Software umzuwandeln. Trotz Pandeyas wiederholter Versicherungen, internationale Investoren stünden mit ausreichenden Mitteln bereit, waren schnell Zweifel an der Finanzierung des Geschäfts aufgekommen.
Quelle : www.heise.de
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Während das Schicksal der schwedischen Piratenbucht immer ungewisser wird, machen sich die ersten Personen bereits Gedanken, was nun wohl folgen wird.
Die Ära von The Pirate Bay neigt sich immer deutlicher einem völligen Ende zu. Es ist unwahrscheinlich, dass es der Global Gaming Factory X noch gelingt, das sinkende Schiff als "Retter aller Filesharer" zu bewahren. Auch wird immer deutlicher: Es mangelt nicht an Alternativen. Selbst wenn The Pirate Bay und Mininova untergehen. Es wird immer Tracker geben. Mit jedem vernichteten, kommen zwei neue Tracker hinzu. Ein Zeichen für den ausweglosen Kampf der Contentindustrie? Vermutlich. Doch eigentlich ist der Bedarf für einen völlig neuen Ansatz präsenter als je zuvor. Ein neues, überwältigendes Konzept. Aber wer kann es bieten, außer die Contentindustrie selbst?
Der Mitbegründer von Piratbyran, Rasmus Fleischer, versucht einen Blick in die Zukunft und erklärt, was das Ereignis verdeutlicht hat: "Der symbolische Wert von The Pirate Bay hat es uns ermöglicht, einen Unterschied in vielen Dingen zu erkennen. Aber es gibt auch Probleme damit, die ebenso deutlich werden. Nach allem was passiert ist [wird deutlich], dass P2P nie darauf ausgelegt war, unter einem einzigen Schiff als allmächtiges Symbol zu segeln. Es ist an der Zeit, das Schiff aufzugeben und weiterzuziehen." Um die Auswirkungen zu verstehen, hat er eine Präsentation erstellt (s.u.), die sich auf seinem Blog verlinkt ist. Kernthese ist dabei die schlichte Tatsache, dass The Pirate Bay zwar tot ist, aber dafür viele "neue The Pirate Bays" auftauchen werden. Über kurz oder lang und mit anderem Namen.
Wichtig ist es dabei vor allem, eine dezentralere Struktur anzufertigen. Während The Pirate Bay als Suchmaschine und Tracker für viele ein Anlaufpunkt war, darf dies nicht erneut so sein. Es gibt viele Faktoren zu beachten, die Fleischer auch teilweise in seiner Präsentation erwähnt. Diese lässt sich hier ansehen.
Quelle : http://www.gulli.com/news/the-pirate-bay-das-ende-ist-2009-09-14/
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Vor einigen Wochen wurde der Hoster von The Pirate Bay, Black Internet, dazu verurteilt, den Zugriff auf The Pirate Bay zu blockieren. Gegen diese Entscheidung hat man nun Widerspruch eingelegt.
Bis zum Schluss hat Black Internet die größte BitTorrent-Seite The Pirate Bay mit Bandbreite "befeuert". Selbst als am 24. August in Stockholm eine gerichtliche Entscheidung erklärte, das der Hoster die Seite vom Netz nehmen müsse. Geklagt hatten zahlreiche Filmstudios. Eigentlich hätte Black Internet die Seite bis zu einem bestimmten Termin hin abschalten müssen, sonst hätte eine Geldstrafe von knapp 50.000 Euro gedroht. Schlussendlich musste man der Forderung nachkommen, um dieser enormen Strafe zu entgehen. Doch damit wollte man sich nicht abfinden.
Zahlreiche Politiker aus Schweden kritisierten diese Entscheidung und sprachen sich mitunter sogar gegen sie aus. Darunter Camilla Lindberg, welche Abgeordnete im schwedischen Parlament ist. Ihrer Ansicht nach darf ein Diensteanbieter nicht mit einer Geldstrafe bedroht werden. Dies ginge zu weit. "Um einen Anbieter zum Schweigen zu bringen, ist dies mehr als übertrieben. Wir müssen das Gesetz neu überarbeiten und eine angemessene Lösung dafür finden. Die Öffentlichkeit sowie die Firmen der IT-Industrie waren überrascht und entsetzt über die Entscheidung des Stockholmer Bezirksgerichts, die von Black Internet verlangte, den Zugang zu sperren. Viele sind der Ansicht, dass diese Entscheidung wider dem Legislativprozess des Zusatzes zum Urheberrechtsgesetz im Jahr 2005 ist", so Lindberg. Dabei brachte sie weitere Befürchtungen zur Sprache, die bei der Netzbevölkerung schon lange ein Thema sind. Irgendwann in der Zukunft werden Provider & Hoster vielleicht gezwungen sein, den Datenverkehr ihrer Kunden zu prüfen. Was für Lindberg wie ein Alptraum klingt, ist im Rahmen des Three-Strikes-Gesetz bereits häufig angesprochen worden.
Umso bemerkenswerter ist es nun, dass Black Internet scheinbar über das Urteil nachgedacht hat. Ursprünglich wollte man keine Berufung dagegen einlegen. Dies hat sich nun scheinbar geändert. "Das ist das erste Mal, dass ein Anbieter in Schweden angewiesen wurde, jemandem keinen Internetzugang mehr zu bieten. Wir wollen wissen, ob das so korrekt ist. Das Bezirksgericht hat eine sehr kontroverse Entscheidung getroffen. Die gesamte IT-Landschaft braucht Klarheit in dieser Angelegenheit. Hier wurde eine Tür geöffnet und wir haben keine Ahnung, was sich dahinter verbirgt. Es geht hier um eine sehr wichtige Frage für alle ISPs, wir können uns nicht einfach zurücklegen", so Victor Möller, der Chief Executive Officer von Black Internet.
Quelle : www.gulli.com
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Nächster Akt im Possenspiel um den angeblichen Verkauf des Torrent-Trackers "The Pirate Bay": Dem potenziellen Käufer droht ein Insolvenzverfahren. Schwedischen Medienberichten zufolge hat ein Gläubiger des Unternehmens Global Gaming Factory X (GGF) beim Stockholmer Bezirksgericht die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Bisher ist darüber noch keine Entscheidung gefallen. Dennoch wird die Übernahme des Torrent-Portals durch GGF-Chef Hans Pandeya damit immer unwahrscheinlicher.
Antragsteller ist den Berichten zufolge das Unternehmen Advatar System von Pandeyas ehemaligem Geschäftspartner und GGF-Vorstandskollegen Johan Sellström. GGF soll Advatar noch 1,4 Millionen Kronen (136.000 Euro) schulden, die bereits Mitte Juli fällig gewesen seien. Sellström hatte bereits im August erklärt, GGF schulde ihm noch viel Geld. Gleichzeitig waren Berichte über Steuerschulden Pandeyas aufgekommen, die dieser weitgehend bestätigte. Wenig später wurden Auto, Motorrad und Boot des Unternehmers von Gerichtsvollziehern beschlagnahmt.
GGF hatte Ende Juni angekündigt, Pirate Bay für 60 Millionen Kronen zu übernehmen und in eine legale Tauschbörse für Filme, Musik und Software umzuwandeln. Trotz Pandeyas wiederholter Versicherungen, internationale Investoren stünden mit ausreichenden Mitteln bereit, waren schnell Zweifel an der Finanzierung des Geschäfts aufgekommen. Schließlich räumte Pandeya ein, dass Investoren abgesprungen seien. Seinem neuen Plan, das Geschäft durch eine Emission von Bezugsrechten am Kapitalmarkt zu finanzieren, machte die Börse einen Strich durch die Rechnung. Der Nebenwertemarkt Aktietorget schloss GGF nach Verstößen gegen die Börsenregeln vom Handel aus. Inzwischen soll GGF mit Mangold einen neuen Handelsplatz gefunden haben.
Quelle : www.heise.de
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Als die Betreiber von The Pirate Bay verurteilt wurden, ging ein Raunen durch die juristische Landschaft. Schwere Anschuldigungen wurden gegen Thomas Norström, den verhandelnden Richter laut. Durch seine Mitgliedschaft in Pro-Urheberrechtsverbänden sei er befangen gewesen und habe kein objektives Urteil sprechen können. Das Berufungsgericht lehnte diese Beschwerde ab. Norström war neutral. Dennoch gehen die vier Köpfe hinter der Bucht in Berufung. In Stockholm soll die Berufungsverhandlung stattfinden.
Doch bereits jetzt, mehrere Wochen vor einem möglichen Verhandlungstermin gibt es erneut Skepsis über die Neutralität des Verfahrens. Einer der Schöffen ist nämlich ein Angestellter von Spotify. Der Musikstreamingdienst selbst ist von Deutschland aus nicht zu erreichen. Dies lässt sich auf die strenge Lizenzierungen zurückführen, die seitens der Majorlabels umgesetzt wurden. Diesen gehört nämlich auch ein beachtlicher Teil des Dienstes. Somit erhält auch der Schöffe als Angestellter von Spotify einen Teil seines Gehalts vom Label selbst. Ob er die Hand beißen wird, die ihn füttert? Und falls nicht, wird er dann seinen "gerechten Lohn" empfangen dürfen? Fragen über Fragen. Keine Antworten. Peter Sunde trifft es dabei mit seinem Blogeintrag am deutlichsten. Das Verfahren muss endlich raus aus Stockholm. Es ist lächerlich geworden. Eine Farce.
Treffend formuliert, wobei uns vor allem eine Frage auf den Lippen brennt: Gibt es keine kompetenten Richter und Schöffen, die nicht der Musikbranche angehören und dennoch ausreichend gut informiert sind, zu dieser Thematik ein Urteil zu fällen? Bislang steht noch kein genauer Gerichtstermin fest. Spätestens im November soll es jedoch bereits soweit sein. Sei es nun mit diesem Schöffen, oder ohne ihn.
Quelle : www.gulli.com
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Pirate-Bay-Kaufinteressent Gaming Factory X hat Schulden, die Unternehmenschef Hans Pandeya nun begleichen muss, auch aus seinem Privatvermögen. Derweil geht der Streit um die Pirate-Bay-Urteile weiter - mit Befangenheitsvorwürfen gegen Richter des Berufungsgerichts und einen Laienrichter.
Gaming Factory X wurde wegen Falschangaben dauerhaft von der schwedischen Börse ausgeschlossen und zahlte seine Schulden bisher nicht zurück - dennoch spricht Unternehmenschef Hans Pandeya weiterhin vom Erwerb von Pirate Bay. Er wolle die Website zur Not auch ohne Investoren und mit Hilfe privater Mittel kaufen, verkündete er. Nach der Insolvenzklage eines Schuldners, eines ehemaligen Aufsichtstatmitglieds von Gaming Factory X, verpfändet ein schwedisches Gericht nun laut Cnet Pandeyas Besitztümer - darunter Grundbesitz und Aktienanteile.
Eine Verpfändung mache die Übernahme schwerer, so Pandeya gegenüber Cnet, für unmöglich scheint er den Pirate-Bay-Kauf durch Gaming Factory X trotz allen Negativschlagzeilen nicht zu halten. Er gehe davon aus, die Übernahme am 30. September 2009 abschließen zu können.
Cnet-Autor Greg Sandoval vergleicht deshalb Pandeya mit dem schwarzen Ritter aus dem Monty-Python-Film Ritter der Kokosnuss. Nachdem ihm der König von England in einem absurden Duell beide Arme abgeschlagen hat, behauptet der schwarze Ritter noch: "ist doch nur 'ne Fleischwunde".
Auch der Kampf der vier Pirate-Bay-Gründer gegen die Musikindustrie läuft noch. Im November 2009 soll er in die nächste Runde gehen, nachdem die Pirate-Bay-Gründer bisher der Musikindustrie unterlagen und rund 2,94 Millionen Euro Schadensersatz wegen der Verbreitung von Schwarzkopien zahlen sollen. Die Pirate-Bay-Anwälte versuchen laut der schwedischen Nachrichtenwebsite The Local weiterhin zu beweisen, dass das Verfahren nicht sauber läuft - zwei der drei zuständigen Berufungsrichter sollen durch ihre Mitgliedschaft bei Urherberrechtsorganisationen befangen sein. Zudem kam heraus, dass einer der beteiligten Laienrichter Angestellter des kommerziellen Online-Musikdienstes Spotify ist.
Quelle : www.golem.de
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Weiter geht es im Drama um die angebliche Übernahme des Torrent-Trackers The Pirate Bay. Ein Stockholmer Gericht hat Vermögenswerte des potenziellen Käufers Hans Pandeya eingefroren, nachdem dessen ehemaliger Geschäftspartner Johan Sellström die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für Pandeyas Unternehmen Global Gaming Factory X (GGF) beantragt hatte. Der früherer GGF-Technikchef Sellström behauptet, sein ehemaliger Arbeitgeber schulde im noch knapp 1,4 Millionen schwedische Kronen (137.000 Euro). Pandeya weist das zurück. Dennoch sieht es danach aus, als könne die drohende Pfändung seines Vermögens das endgültige aus für die Übernahmepläne sein.
Durch den Gerichtsbeschluss sieht sich Sellström bestätigt, dass ihm die geforderte Summe aus einem privaten Darlehen an Pandeya noch zusteht. Der GGF-Chef sieht das anders: Die Forderung sei "erfunden", meint er auf Anfrage von heise online. "Sellström hat diese Summe nie verliehen. Das waren Schulden, die er 2006 unentgeltlich übernommen hat, die jetzt verfallen sind." Pandeya sieht in den Anschuldigungen nur einen "weiteren Trick, um das Unternehmen zu schädigen".
Sellström verweist auf die gerichtlich veranlasste Sicherung von Vermögenswerten. "Das Gericht hat bereits festgestellt, dass der unterschriebene Schuldschein, den ich für das private Darlehen habe, gültig ist", erklärt er gegenüber heise online. Der Pfändungsbeschluss gelte solange, bis die Angelegenheit geklärt werde, notfalls in einer übergeordneten Instanz. Pandeya hält Bericht über die "Pfändung" für übertrieben, das sei eine "kleine Sache". Er habe Immobilien im Wert von 2,5 Millionen Kronen als Sicherheit angeboten, bis der Fall geklärt werde.
Pandeya war mit GGF im Juni 2009 angetreten, um den Torrent-Tracker Pirate Bay für 60 Millionen Kronen zu übernehmen und in eine legale Tauschbörse für Filme, Musik und Software umzuwandeln. Nach wiederholten Beteuerungen, internationale Investoren stünden mit ausreichenden Mitteln bereit, stand Pandeya schließlich alleine da und wollte das Geschäft durch die Neuausgabe von GGF-Bezugsrechten am Kapitalmarkt finanzieren. Doch der Nebenwertemarkt Aktietorget schloss GGF nach Verstößen gegen die Börsenregeln vom Handel aus.
Vor zwei Wochen hatten Sellströms Anwälte bei Gericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über GGF beantragt, um die offenen Forderungen einzutreiben. "Meine Anwälte sagen, das sei das Standardverfahren", erläutert Sellström. Zahlt GGF, werde der Antrag automatisch widerrufen. "Andernfalls müssen sie nachweisen, das sie nicht insolvent sind und die Rechnung bezahlen." Doch auch abgesehen vom Ausgang des Verfahrens wird aus der Übernahme der Pirate Bay wohl nichts mehr. Zwar hält Pandeya noch an dem erneut auf Ende September verschobenen Vollzugsdatum fest. Doch muss auch er einräumen, dass es nicht mehr ganz so gut aussieht. Daran gibt der GGF-Chef mutwilligem Störfeuer von außen die Schuld. "Der Übernahmeversuch sieht langsam wie eine Farce aus. Niemand nimmt ihn mehr ernst."
Quelle : www.heise.de
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Vor einigen Tagen wurde die Befürchtung laut, einer der Schöffen in der Berufungsverhandlung gegen The Pirate Bay könnte befangen sein.
Dabei war dieser Schöffe nicht allein. Kurze Zeit später stellte sich heraus, dass auch zwei der drei Richter nach Ansicht der Verteidigung als befangen gelten. Die Verteidigung stellte jüngst einen Antrag zur Feststellung der Befangenheit. Insbesondere im Falle des Schöffen war diese mehr als offensichtlich. Wie das Berufungsgericht nun entschieden hat, wurde dieser vom Verfahren abgezogen. Der Schöffe Fredrik Niemelä wird nicht mehr an der Berufungsverhandlung gegen The Pirate Bay teilnehmen.
Interessant an diesem Szenario ist jedoch, dass der Befangenheitsantrag gegen den Schöffen nicht von der Verteidigung kam. Diese agierten nur gegen zwei der drei Richter. Der jetzt bestätigte Antrag stammte von der Klägerseite, was das Ganze nicht nur nebulös sondern auch hochinteressant macht. Fredrik Niemelä ist in den US-amerikanischen Musikstreaming-Dienst Spotify involviert. Spotify wird bekanntlich in erster Linie von den Majorlabels betrieben. Darüber hinaus hält Niemelä Aktienanteile an dem Unternehmen. Während all dies eigentlich für seine Befangenheit spricht, ist es doch unverständlich, wieso sich die Contentindustrie so offen gegen ihn richtet. Ein Verhalten, das man eigentlich nicht gewohnt ist. Die Chefklägerin für die Filmindustrie, Monique Wadsted, erklärte den Antrag wie folgt: "Es soll keinerlei Zweifel an diesem Verfahren geben."
Was bleibt ist dann natürlich die Frage, wieso man nicht auch gegen die beiden Richter vorgeht. Herr Niemelä selbst hat seine Befangenheit derweil bestritten, was jedoch bedeutungslos ist. Dem Beschluss kann nicht widersprochen werden. Man darf sich aber die Frage stellen, wieso die Kläger so verbohrt waren, Niemelä aus dem Verfahren zu entfernen. Die naheliegendste Vermutung wäre, dass sein Fachwissen Einfluss auf die Entscheidung genommen hätte. Er ist ein kompetenter Software-Entwickler, der gemeinsam mit dem Programmierer von µTorrent ein Patent für eine Streaming-Technologie besitzt. Dass er demzufolge auch von BitTorrent mehr als nur Ahnung hat, sollte somit klar sein. Vielleicht hat man genau dieses Wissen als "gefährlich" für das Verfahren angesehen. Die genauen Hintergründe werden wir eh nie erfahren, es wäre aber durchaus möglich.
Quelle : www.gulli.com
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Eigentlich war es bei der Vorgeschichte nicht anders zu erwarten gewesen. Bekanntlich stirbt die Hoffnung aber zuletzt. So auch im Fall des Verkaufs von The Pirate Bay an das Unternehmen Global Gaming Factory X.
Es war ein absurdes Schauspiel, das die Netzlandschaft in den vergangenen Wochen begleitete. Nach dem vernichtenden Urteil gegen die vier Betreiber des weltgrößten BitTorrent-Trackers war der Verkauf der Seite der einzige Ausweg. Die Global Gaming Factory X, allen voran der Chief Executive Officer (CEO) Hans Pandeya ließen auf ein glückliches Ende dieser "Saga" hoffen. Zumindest, bis die Probleme auftauchten.
Nachdem bereits wegen Insiderhandel gegen das Unternehmen ermittelt wurde, stellten sich alsbald weitere Fragen. War der Käufer finanziell überhaupt in der Lage, sich The Pirate Bay anzueignen? Skepsis wurde breit, die durch den Ausschluss aus der schwedischen Börse nicht gebessert wurde. Als dann noch ein ehemaliges Vorstandsmitglied als Gläubiger auftrat, dem die Global Gaming Factory X einen stattlichen Betrag schuldete, schien alles dahin. War doch bereits zuvor einiges von Hans Pandeyas Eigentum vom Staat beschlagnahmt worden - wegen Steuerschulden. Das Gericht bestätigte die Forderungen des Gläubigers, Johan Sellström. Bis die Schuld beglichen ist, muss Pandeya sein Privateigentum als Pfand bereitstellen. Es wird von staatlicher Seite verwaltet. Eigentlich ist dies der Stoff aus dem ein Wirtschaftskrimi gestrickt wird, es fehlen lediglich die Toten.
Die Deadline für den Transfer des Kaufpreises ist nun abgelaufen. Geflossen ist nichts, wie Resevella erklärt. Reservellas Unternehmen "hostet" The Pirate Bay und tritt als Verkäufer auf. War also alles nur eine Farce? Die Kollegen von Torrentfreak haben versucht mehr zu erfahren. Sie kontaktierten den Geschäftsführer von Global Gaming Factory X, Hans Pandeya. Genauer gesagt: Sie versuchten es. Auf schriftliche Nachrichten wird nicht geantwortet, die Telefonleitung ist offensichtlich abgestellt. Wenn man dieses Szenario eine Weile beobachtet hat, kommt man spätestens jetzt zu dem einem, unweigerlichen Schluss: Der Verkauf an die Global Gaming Factory X ist endgültig gescheitert. Eigentlich irritierend, insbesondere wenn man bedenkt, dass es ja doch Investoren gab. Scheinbar jedoch nicht genug.
Wie man inzwischen von Hans Pandeya gewohnt ist, wird er in den kommenden Tagen eine Pressemeldung herausgeben. Irgendwas sei schief gelaufen, es brauche noch Zeit, alles sei optimal. Wir spekulieren weiter. Ja, natürlich werde man The Pirate Bay kaufen.
Und dann folgt das Ende eines jeden Märchens. Danach werden sie glücklich leben, bis ans Ende ihrer Tage.
Quelle : www.gulli.com
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Besser spät als nie, scheint die Devise der italienischen Justiz zu sein. Diese hat nun eine Zugriffssperre auf The Pirate Bay erneut richterlich abgesegnet.
Es ist inzwischen über ein Jahr vergangen, seit sich Italien - genauer gesagt ein einzelner Staatsanwalt - gegen den damals weltgrößten BitTorrent-Tracker gestellt hatte. Zahlreichen italienischen Internetusern wurde der Zugriff verwehrt. Die Begründung für die Sperre war simpel: The Pirate Bay (TPB) verbreitet urheberrechtlich geschützte Werke, dies müsse man unterbinden. Die Betreiber von TPB versuchten gegen diesen Beschluss, der von einem Richter unterzeichnet worden war, vorzugehen. Das Berufungsgericht hat nun darüber entschieden.
Nach dem Berufungsverfahren in Bergamo steht nun fest, dass der Beschluss weiterhin in Kraft bleibt. Konkret bedeutet dies zwar nicht, dass die italienischen Provider den Zugriff auf The Pirate Bay blockieren müssen, aber diese Möglichkeit wird damit offen gehalten. Aktuell gäbe es auch wenig, was man blockieren könnte. Die Seite selbst ist zwar noch existent, aber inaktiv. Wie die Anwälte der vier Köpfe hinter The Pirate Bay mitteilten, würde der Zugriff auf die Seite vorerst nicht gesperrt. Das Gericht hat seine Entscheidung indes noch nicht begründet, doch dies ist vermutlich auch nicht notwendig. Wie die Juristen mitteilen ließen, wird es eine weitere Anhörung über eine mögliche Sperre geben. Dort soll dann erneut über die Rechtmäßigkeit selbiger entschieden werden. "Wir werden noch einmal vor das Gericht in Bergamo gehen, weil wir mehr als genügend Gründe haben, um The Pirate Bay zu verteidigen. Wir könnten sogar vor das oberste Gericht gehen mit diesem Urteil."
So weit wird und will man es letzten Endes vermutlich aber nicht bringen. Bereits seinerzeit sorgte die Sperre für mehr als genug Aufsehen, obwohl sie binnen kürzester Zeit ausgehebelt wurde. Am Ende der Aktion konnte The Pirate Bay sogar einen Nutzerzuwachs aus Italien verzeichnen, was sie nicht zuletzt der öffentlichen Aufmerksamkeit verdankten, die durch die Sperre entstanden war.
In einem Statement der Federazione Industria Musicale Italiana (FIMI) erklärte deren Präsident, Enzo Mazza, wie "zufrieden" er über diese Entscheidung sei: "Bis zum ersten Prozess war The Pirate Bay jahrelang in der Lage, ungestraft zu agieren und der italienischen Musik[industrie] großen Schaden zuzufügen. Diese jüngste Entscheidung beweist, dass der Zugriff erneut gesperrt werden kann, so wie es im August 2008 bereits der Fall war."
Quelle : www.gulli.com
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Am gestrigen Freitag war die Webseite des schwedischen BitTorrent-Trackers "The Pirate Bay" nicht mehr über die Google-Suche auffindbar. Wie mittlerweile bekannt wurde, war ein interner Fehler dafür verantwortlich.
Laut einem Bericht des Online-Portals CNet lieferte eine Suchanfrage nach dem Begriff "The Pirate Bay" am gestrigen Freitag kurzzeitig nicht die offizielle Webseite des weltgrößten Torrent-Trackers. Zunächst wurde dies von Google mit einer Beschwerde im Zusammenhang mit dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) begründet.
Allerdings wurde diese Begründung wenig später zurückgenommen. Letztlich hieß es, dass ein interner Fehler für dieses Problem verantwortlich sei. Angeblich stehe dies aber in keinem Zusammenhang mit der eingegangenen Beschwerde.
Inzwischen ist die Webpräsenz des Torrent-Trackers wieder wie gewohnt über die Google-Suchmaschine erreichbar.
Mit weiterführenden Details zu diesem Thema hielt sich der Internetkonzern Google zurück.
Quelle : http://winfuture.de
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Sperrung oder Probleme mit dem Hoster?
Seit gestern ist Pirate Bay nicht erreichbar. Der Branchenverband der niederländischen Film- und Musikindustrie hat einen Provider angewiesen, den Datenverkehr des Bittorrent-Trackers zu sperren. Die Betreiber machen jedoch Probleme mit ihrem neuen Hoster für die Ausfälle mitverantwortlich.
Trotz des Umzugs Ende letzter Woche war der Bittorrent-Tracker Pirate Bay am gestrigen Montag weitgehend nicht erreichbar. Grund war, dass ein niederländischer Verband einen Provider angewiesen hat, den Datenverkehr von Pirate Bay zu blockieren, berichtet der niederländische Branchendienst Tweakers.
Datenverkehr gesperrt
Nach dem Umzug der Pirate Bay lief der Datenverkehr über den niederländischen Dienstleister Nforce. Die Bescherming Rechten Entertainment Industrie Nederland (etwa: Gesellschaft zum Schutz der Rechte der Unterhaltungsindustrie, kurz: Brein), der Branchenverband der Film- und Musikindustrie in den Niederlanden, forderte Nforce dazu auf, den Datenverkehr von Pirate Bay zu stoppen. Nforce leistete dem Folge, damit war der Bittorrent-Tracker de facto abgeschaltet.
Im Juli 2009 hatte ein Gericht in Amsterdam auf Antrag von Brein geurteilt, dass Pirate Bay für niederländische Nutzer gesperrt werden soll. Das Gericht wies die Betreiber an, keinen Datenverkehr aus und in die Niederlande zuzulassen.
Anwälte auf Provider gehetzt
Nach der Anordnung eines Stockholmer Gerichts im August 2009, Pirate Bay abzuschalten, setzte die Filmindustrie ihre Anwälte auf jeden Provider an, mit dem Pirate Bay zusammenarbeite, berichtet der US-Branchendienst Cnet unter Berufung auf Quellen in der Filmindustrie. Die Anwälte drohten den Unternehmen mit Klagen und zwängen diese dazu, Pirate Bay zu sperren.
Die Betreiber des Bittorrent-Trackers sagten dem Blog Torrentfreak jedoch, dass die Sperrung nur zum Teil für die gegenwärtigen Ausfälle verantwortlich sei. Ein weiterer Grund seien Schwierigkeiten mit dem neuen Hoster. Ihren Angaben zufolge sollte Pirate Bay im Laufe des heutigen Dienstags wieder erreichbar sein. Am Vormittag war die Site noch offline.
Quelle : www.golem.de
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Die umstrittene P2P-Plattform "The Pirate Bay" ist am Dienstagnachmittag wieder an den Start gegangen, die Domain thepiratebay.org wieder erreichbar.
Die Ursache des bis Dienstagmittag andauernden Ausfalls war längere Zeit unklar. Branchendienste spekulieren über eine durch den Verband Bescherming Rechten Entertainment Industrie Nederland (BREIN) initiierte Sperrung. "Pirate Bay" hatte in der vergangenen Woche den Hoster gewechselt, der gesamte Datenverkehr des Internet-Trackers wird seither über einen Provider in Holland in Richtung Ukraine geroutet, wo die Server der Plattform stehen.
Die Betreiber wiesen zuvor dagegen bei "Torrentfreak" darauf hin, dass "Pirate Bay" im Laufe des Dienstags wieder online gehen soll und es verschiedene Probleme mit dem osteuropäischen Hoster gegeben habe. "Pirate Bay" ist vor allem der Filmindustrie seit längerem ein Dorn im Auge, da die Nutzer über die Plattform auch Raubkopien von Filmen, Musik und Software in großem Stil untereinander austauschen können. Die vier Betreiber sind inzwischen zu Haft- und Geldstrafen in Schweden verurteilt worden. Ein Revisionsverfahren läuft (wir berichteten). Im letzten Monat tauchte ein erster Clone des P2P-Trackers im Internet auf (wir berichteten). Die Übernahme durch die Firma Global Gaming Factory X (GGF) scheiterte.
Quelle: SAT+KABEL
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Neuer Ärger für die Pirate Bay: Während der Prozess gegen die Gründer in Stockholm in die zweite Runde geht und der geplante Verkauf der Website vor den Augen der Weltöffentlichkeit implodierte , bleibt die Unterhaltungsindustrie bei ihrer Zermürbungstaktik. Von den Angriffen der Rechteinhaber zum Abzug aus Schweden gezwungen, bleiben die Piraten auch an neuer Wirkungsstätte nicht vor dem Zugriff des Gegners verschont.
Die in den Niederlanden operierende Copyright-Organisation Brein veranlasste dort ansässige Carrier, die Netzanbindung des Trackers zu kappen. Der Zugang zur Piratenbucht ist daher seit dem Wochenende immer wieder gestört, in den vergangenen Stunden war The Pirate Bay aus den meisten Netzen nicht erreichbar. Inzwischen wird der Traffic über den niederländischen Provider cb3rob geroutet.
Offenbar hatte der Hoster, zu dem der Tracker nach dem Ärger in Schweden am Wochenende umgezogen war, seinen Traffic über Netzbetreiber in den Niederlanden abgewickelt. Die von der Unterhaltungsindustrie getragene Brein forderte nach eigenen Angaben drei niederländische Unternehmen auf, keinen Traffic für The Pirate Bay mehr durch ihre Netze zu leiten.
Der Netzbetreiber Leaseweb, der niederländischen Berichten zufolge den Pirate-Bay-Traffic für den Hoster NForce abwickelte, wies zwar darauf hin, dass bei ihm keine Torrent-Websites gehostet seien und er zudem nicht für Transit-Traffic anderer Provider verantwortlich zu machen sei. Doch gab offenbar NForce der Unterlassungforderung von Brein nach und stellte die Unterstützung für Pirate Bay ein. Auch ein dritter Provider hatte das Routing für den Adressblock des Trackers eingestellt.
"Wer Dienstleistungen für bekannt illegale Websites erbringt, handelt sich Probleme ein", kommentiert Brein-Chef Tim Kuik das neue Vorgehen der Copyright-Branche. "Wenn niederländische Provider die Website am Laufen halten, machen wir sie dafür haftbar." Die Organisation hatte zuvor eine gerichtliche Anordnung gegen die Betreiber des Torrent-Trackers erwirkt, laut der jeglicher Datenverkehr über niederländische Netze zu unterbleiben hat.
Rechteinhaber hatten im August eine gerichtliche Verfügung samt Bußgeldandrohung gegen den schwedischen Provider Black Internet erwirkt und waren in der Folge auch gegen andere ISPs vorgegangen. Inzwischen versuchen Rechteinhaber weltweit, ihren Kampf gegen illegales Filesharing über die Provider zu führen und deren Haftungsprivileg zu untergraben. Auch in Dänemark war die Musikindustrie erfolgreich gegen einen Provider vorgegangen . In Australien begann am heutigen Dienstag der Prozess zahlreicher Filmstudios gegen den Provider iiNet, in dem es um die Haftungsfrage für Urheberrechtsverstöße von Zugangskunden geht. Angesichts solcher Entwicklungen warnen Branchenvertreter, dass hier elementare Rechtsgüter auf dem Altar des Urheberrechts geopfert werden sollen.
Quelle : www.heise.de
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Der BitTorrent-Tracker "The Pirate Bay" ist zukünftig zumindest vor physischen Angriffen komplett geschützt. Die Daten der Plattform werden nun von der niederländischen Firma CyberBunker gehostet.
Deren Datenzentrum ist in einem Bunker untergebracht, der in den 1950er Jahren von der NATO gebaut wurde. Die Server sind dort sogar vor Angriffen mit Atomwaffen und Bomben, die mit elektromagnetischen Impulsen Elektronik lahmlegen sollen, sicher, berichtet das Magazin 'TorrentFreak'.
Am vergangenen Freitag musste Pirate Bay Schweden verlassen. Zu groß waren die juristischen Probleme inzwischen geworden. Daraufhin zog man offiziell in die Ukraine um. Das Hosting übernahm hingegen zumindest vorübergehend der niederländische Anbieter Nforce.
Dieser wurde allerdings sofort von Anwälten der Medienindustrie mit Klagen bedroht. Bisher ist unklar, ob das Unternehmen daraufhin einknickte und den Betrieb einstellte. Nun sei Pirate Bay allerdings zu CyberBunker gewechselt und soll zukünftig von dort aus bereitgestellt werden.
Wie Sven Kamphuis, einer der Eigner des Hosters, ausführte, erwarte man keine Auseinandersetzung mit der Anti-Piraterie-Organisation BREIN, die in den Niederlanden die Interessen der Rechteinhaber vertritt. Zuletzt habe man mit diesen vor etwa acht Jahren eine Auseinandersetzung gehabt, die nach einigen Stunden ergebnislos beendet wurde.
Die Pirate Bay-Seiten sollen derzeit auf den neuen Servern eingerichtet werden. In einigen Regionen seien sie bereits wieder verfügbar. Es gebe allerdings noch Probleme mit einigen Providern, die den Datenverkehr noch nicht durchleiten. Hier wird nach Lösungen gesucht. Die Internet-Anbindung dürfte so das einzige aktuelle Problem sein - der Bunker verfügt über ausreichend Wasser- und Treibstoff-Reservern für die Stromversorgung, um eine sehr lange Abschottung von der Außenwelt zu ermöglichen.
Quelle : http://winfuture.de
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Der Verkauf des Torrent-Trackers The Pirate Bay an das schwedische Unternehmen Global Gaming Factory X (GGF) ist geplatzt. Ende September verstrich der von GGF proklamierte und zuvor mehrfach verschobene Termin für den Abschluss des millionenschweren Geschäfts. Am heutigen Mittwoch räumte GGF erstmals Schwierigkeiten ein und rückte von den Plänen ab. "Derzeit kann GGF nicht erkennen, ob die Übernahme unabhängig vom Ausgang des Verfahrens vollzogen werden kann", teilt das Unternehmen im Hinblick auf die drohende Insolvenz mit.
Zudem war ein für die Übernahmepläne wichtiger Technologiepartner abgesprungen. Das Startup Peerialism sollte die P2P-Technik für die neue Pirate Bay liefern; GGF wollte das Unternehmen für 100 Millionen Kronen (9,7 Millionen Euro) ebenfalls übernehmen. Für Peerialisms CEO Johan Ljungberg, der ohnehin nicht mehr an ein Zustandekommen glaubte, ist das Vorhaben jetzt endgültig vom Tisch. "Die Übernahmevereinbarung ist am 30. September abgelaufen, also ist das Geschäft geplatzt", bestätigt er gegenüber heise online.
Für 60 Millionen Kronen (5,8 Millionen Euro) wollte GGF die Domain des Trackers übernehmen und unter der weltbekannten Adresse einen legalen Downloaddienst etablieren. Doch schon früh kamen Zweifel an dem Vorhaben auf: GGF-Chef Hans Pandeya wollte angebliche Investoren nicht nennen, das Unternehmen bekam Ärger mit der Börse wurde schließlich vom Handel ausgeschlossen. Zudem ist das private Vermögen, mit dem Pandeya die Übernahme absichern wollte, Gegenstand eines Insolvenzverfahrens, in dem es um Schulden bei einem ehemaligen Geschäftspartner geht, und wurde vom Gericht eingefroren.
Pandeya ist auf Tauchstation, beantwortet keine Fragen zu dem geplatzten Deal. Auch die Pirate-Bay-Vertreter – ansonsten nicht medienscheu – sagen zu dem geplanten Verkauf der Website auch auf wiederholte Anfragen nichts. So bleibt vorerst unklar, ob es weitere Interessenten und damit eventuell einen zweiten Anlauf gibt. Unbekannt bleiben weiterhin die entscheidenden Köpfe hinter dem Domainbesitzer Reservella, einer auf den Seychellen registrierten Firma – und damit die möglichen Empfänger einer Millionenzahlung.
Pirate-Bay-Mitgründer Fredrik Neij wird in den Whois-Datensätzen als Ansprechpartner geführt. Anwälte der Rechteinhaber halten die Unternehmung für eine Briefkasten-Front. Doch Mitgründer Peter Sunde hat gegenüber CNet News Verbindungen des Pirate-Bay-Gründungsteams zu Reservella bestritten. 2006 sei die Pirate Bay an neue Besitzer überschrieben worden. Gestützt wird diese Version von Erkenntnissen des schwedischen Amts für Gerichtsvollzug, das Berichten zufolge keine Verbindung der drei Gründer zu Reservella nachweisen konnte.
Das Gründungsteam – neben Neij und Sunde gehört noch Gottfrid Svartholm Warg zum Nukleus der Pirate Bay – bereitet sich unterdessen auf sein Berufungsverfahren in Schweden vor. Die drei waren zusammen mit dem umstrittenen Unternehmer Carl Lundström im April von einem schwedischen Gericht zu einjährigen Haftstrafen und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 30 Millionen Kronen (2,9 Millionen Euro) verurteilt worden.
Am 13. November soll in Stockholm das Berufungsverfahren beginnen. Vorab kam es bereits zu Beschwerden gegen die Besetzung der Berufungskammer. Die Verteidigung hatte zwei Richter aufgrund ihrer Verbindungen zu Copyright-Organisationen wegen Befangenheit vom Verfahren ausschließen wollen, scheiterte am gestrigen Dienstag aber mit einem entsprechenden Antrag. Zuvor war ein für den Prozess eingeteilter Schöffe wegen seiner Mitarbeit beim Musikdienst Spotify wegen Befangenheit abgelehnt worden.
Quelle : www.heise.de
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Während rund um The Pirate Bay (TPB) alles in der Schwebe zu sein scheint, versucht die niederländische Anti-Piraterieorganisation BREIN weiter ihre Show abzuhalten. Dabei ist nun Peter Sunde, ehemaliger Pressesprecher von TPB, auf eine Ungereimtheit gestoßen, die wirklich als ungeheuerlich bezeichnet werden kann.
Gestern fand in den Niederlanden eine besondere gerichtliche Anhörung statt. Die niederländische Anti-Piraterieorganisation BREIN gegen Svartholm/Neij/Sunde - oder pauschaler: Die Köpfe hinter The Pirate Bay. Es ging um die Zugangssperre, die aktuell in den Niederlanden aktiv ist, und den Zugriff auf The Pirate Bay (TPB) verhindert. In erster Instanz hatte BREIN das Verfahren gewonnen. Per Versäumnisurteil. Denn die Beklagten hatten von dem Verfahren gegen sie nichts gewusst, und waren folglich auch nicht angereist. Auch stellte sich ein grundlegendes Problem: Die vier Schweden wurden in den Niederlanden verklagt und dort per Versäumnisurteil für schuldig befunden.
Das größte Problem kam jedoch noch: Die vier Köpfe hinter The Pirate Bay sind nicht die Eigentümer. Für BREIN war das zu keiner Zeit wichtig. Der Anwalt von TPB strengte bei der schwedischen "Kronofogden" (vergleichbar dem Finanzamt) Ermittlungen an, die bestätigen, dass keiner der drei Beklagten als Besitzer von The Pirate Bay eingetragen ist. Der wahre Eigentümer ist ein Unternehmen namens "Reservella". Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) sowie die Motion Picture Association of America (MPAA) wiederholten die Anfrage an die Behörde. Mit demselben Ergebnis.
Für BREIN war es nun der nächste logische Schritt, das Unternehmen einfach mit in die Klage aufzunehmen. Ohne Zweifel war dies eine schlüssige Handlung, jedoch gab es ein winziges Problem. BREIN konnte sich nicht auf den vorhergehenden Prozess stützen. Infolge dessen hätten sie die gesamten Kosten des Verfahrens - 60.000 Euro - selber tragen müssen. Es gab also keinen Weg, die vier Köpfe hinter TPB vom Verfahren zu entfernen, ohne dann die Rechnung begleichen zu müssen. Reservella musste aber ins Verfahren aufgenommen werden. Wie erreicht man dies?
Es passierte Magie...
"Dann passierte Magie: BREIN bekam einen Finanzbericht über die britische Firma Experian, der beweist, dass Reservella in Verbindung mit Fredrik steht!", schreibt Peter Sunde in seinem Blog. Dieser Bericht wurde im Anschluss daran als Beweismaterial (!) an das Gericht gesendet. Der Anwalt der Beklagten erhielt eine Kopie. "Ich habe [das Dokument] erhalten und konnte nicht glauben, was ich da sah: Fredrik ist der Chief Executive Officer und Geschäftsführer von Reservella! Das war uns allen völlig neu, wir wussten nicht, was wir sagen sollten", so Sunde. Unsere Leser vermuten jetzt eventuell, dass Fredrik Neij tatsächlich der Chief Executive Officer von Reservella ist. Sundes Ausführungen gehen aber noch weiter. Sie werden spitz, sarkastisch, und führen zu einem Ergebnis: Fredrik Neij ist nicht der CEO von Reservella. Dabei wird eingängig erklärt, wieso dem so ist.
Fein säuberlich führt Sunde die Informationen des Berichts auf.
Name der Firma: Reservella
Adresse: Suite 13, 1Fl, etc
Eindeutige Lizenznummer: 32549
Eintragungsdatum: 28. Juni 2004
Registriert durch: Mossack Fonseca & Co Ltd.
Management: Fredrik Neij, CEO
Wie aus dem Dokument ersichtlich wird, ist Neij nicht nur CEO und Geschäftsführer des Unternehmes, nein er ist auch ein Bürger Seychellens. Sunde bemerkt spitz, dass keiner das geahnt hätte. So viele Informationen über ihren Freund. Es stellte sich sogar heraus, dass hier so viele Informationen vorliegen, von denen selbst Hans Fredrik Lennart Neij nicht gewusst hatte. Dies ist der rechtsgültige Name von Fredrik, der sich in zahlreichen Datenbanken wiederfindet. In seinem Pass, seinen Kreditkarten, faktisch jedem Dokument, das ihm gehört. Es gibt nur eine einzige Ausnahme. Im Whois-Eintrag von thepiratebay.org steht als Registrant lediglich "Fredrik Neij".
Verständlicherweise machten man sich nun auf die Suche nach den Ursprüngen dieser Informationen. Die Fakten sollten geprüft werden. Ein langwieriges Verfahren, welches wir an dieser Stelle nur abgekürzt wiedergeben. Unter der "Eindeutigen Lizenznummer" fand man alles, aber nicht Reservella. Dort wurde eine "Elara Ltd." ans Tageslicht befördert - die seit 2004 nicht mehr existiert. Die Firma heißt auch nicht Reservella, sondern Reservella Ltd. Ein kleiner Zusatz, der in einem Finanzbericht nicht fehlen darf. Sunde konnte keine der gegebenen Informationen bestätigen, stattdessen lernte er etwas völlig Neues. Auf den Seychellen wird keine Datenbank über Geschäftsführer oder CEOs geführt. Woher kamen die Daten also? Man kontaktierte Mossack Fonseca & Co. Diese waren zutiefst überrascht über die Datensätze. Auf Sundes "magische E-Mail" Anfrage erhielt er folgende Antwort:
"Bezugnehmend auf ihre E-Mail im Anhang möchten wir sie darüber informieren, dass dieser Name [Reservella] nicht in unserer Datenbank existiert. Darüber hinaus geben wir unter keinen Umständen Informationen über unsere Kunden oder Geschäftsführer an eine dritte Person heraus, außer ein Gericht unter nationalem Recht verlangt dies. [...]." Sunde führte den Kontakt fort, denn scheinbar war man höchst aufgebracht über dieses Ereignis. Es folgte ein Fax, welches eine wichtige Feststellung von Mossack Fonseca & Co. Ltd. enthielt: "Darüber hinaus: Wir hatten niemals Kontakt mit Experian."
Sunde setzte seine Suche nun bei Experian fort, schließlich mussten nun alle Informationen von dort stammen. Bei der Suche nach weiteren Berichten des Unternehmens stieß man auf ein kleines - vielleicht unbedeutendes - Detail. Die Fußzeile jedes Berichts enthielt folgende Passage:
"Report created on Tag, xx Month Year at xx:xx:xx Dept.: xx Invoice Ref.:INTxxxxx Copyright © 2005 Experian Ltd". Der Bericht, der an das Gericht weitergeleitet wurde, enthielt lediglich diese Fußzeile: "Copyright © 2009 Experian Ltd". Darüber hinaus enthält der Bericht keinerlei Datum (!) wann er erstellt wurde. Sunde ließ nicht locker und kontaktierte Experian. Man war höchst erstaunt darüber, denn man fand keine Kopie des Berichts in den eigenen Unterlagen. Man habe nun Ermittlungen eingeleitet, um die Echtheit des Berichts zu bestätigen. Noch steht das Ergebnis aus. Für Peter Sunde und die Köpfe hinter The Pirate Bay ist aber schon jetzt klar, was BREIN hier getan hat.
Diese erfreuen sich derweil weiterhin ihres niederländischen Hostings, welches in einem ehemaligen NATO-Bunker stattfindet. Bleibt lediglich die Frage, wie lange noch.
Quelle : www.gulli.com
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Wie heute bekanntgeworden ist, will das Berufungsgericht im Verfahren gegen die vier Köpfe hinter The Pirate Bay nicht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes warten.
Nach dem Schuldspruch gegen Gottfrid Svartholm, Fredrik Neij, Carl Lundström und Peter Sunde erklärten die vier Betreiber von The Pirate Bay (TPB), dass man sich an den europäischen Gerichtshof wenden werde. Man begründete dies mit der Behauptung, dass das Urteil an sich falsch wäre. Man stelle lediglich einen ähnlichen Dienst wie Google zur Verfügung. Man sei somit als eine Suchmaschine einzustufen. Nicht mehr, nicht weniger. Der Europäische Gerichtshof sollte dies bestätigen.
Der Rechtsanwalt von Fredrik Neij, Jonas Nilsson, hat nun erklärt, dass man darauf wohl nicht warten könne. Zumindest habe sich das Berufungsgericht scheinbar dahingehend geäußert, dass man auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes verzichten würde. Die simple Begründung: Man möchte die Problematik der Klassifizierung als "Suchmaschine" gerne selbst erörtern. Es scheint also fast so, als ob man nur zu gerne auf eine Fremdeinmischung verzichten wolle. Dahinter muss keine bösartige Verschwörung lauern, wie dies von vielen Seiten immer wieder vermutet wird. Interessant ist es dennoch.
Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hätte unter Umständen eine Signalwirkung gehabt, die auch auf die restlichen EU-Mitgliedsstaaten Einfluss nehmen könnte. Dies wäre nicht zum ersten Mal der Fall. Zu bedenken gilt auch, dass ein späteres Urteil des Europäischen Gerichtshofes keinerlei großartigen Einfluss mehr haben wird, wenn die vier vom Berufungsgericht erneut für schuldig befunden werden.
Nilsson hofft derweil, dass das Berufungsgericht den Status als Suchmaschine anerkennen wird. Sollte dies der Fall sein, wäre mit einem Freispruch zu rechnen, so der Jurist. Inzwischen wurden zwei Anträge der Beklagten abgelehnt. Zunächst wollte man den Standort des Gerichts nach Skåne verlagern, da man der Ansicht ist, die Richter im Berufungsverfahren in Stockholm seien befangen. Darüber hinaus wollte man eine zeitliche Verschiebung des Verfahrensbeginns aus persönlichen Gründen erreichen. Beide Anträge wurden abgelehnt. Somit beginnt die Berufungsverhandlung bereits Anfang nächsten Monats.
Quelle : www.gulli.com
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In Norwegen hat gestern ein Gerichtsverfahren begonnen, bei dem es darum geht, ob einer der größten Internet-Zugangsanbieter des Landes gezwungen werden kann, den Zugriff auf den umstrittenen BitTorrent-Tracker "The Pirate Bay" zu sperren.
Der norwegische Telekommunikationskonzern Telenor hatte sich im Juni öffentlich geweigert, den Rufen der Musik- und Filmindustrie nach einer Sperrung des Trackers für seine Kunden nach zu kommen. Das Unternehmen will sich nur durch ein Gericht dazu zwingen lassen, nicht aber durch den Druck der Medienkonzerne, berichtet 'PCWorld'.
Nach norwegischem Recht kann ein Internet Service Provider nicht für mögliche Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden zur Rechenschaft gezogen werden, die unter Verwendung des durch das Unternehmen bereit gestellten Internet-Zugangs begangen werden. Im Rahmen des jetzt angelaufenen Verfahrens sind vorerst fünf Verhandlungstage angesetzt.
"The Pirate Bay" ist nach eigenen Angaben der weltgrößte BitTorrent-Tracker. Das Angebot geriet in der letzten Zeit immer wieder in rechtliche Schwierigkeiten. Zuletzt wurden die Server deshalb auf verschiedene Standorte in aller Welt verteilt. In einigen Ländern konnten die Rechteinhaber ISPs bereits durch Klagen dazu zwingen, den Zugriff für ihre Kunden zu blockieren.
Quelle : http://winfuture.de
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Das geplante Berufungsverfahren im Fall der umstrittenen Internet-Tauschbörse Pirate Bay wird auf den nächsten Sommer verschoben.
Diese Zeit brauche das Gericht, um die Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen alle vorgesehenen Richter zu prüfen, teilten die schwedischen Behörden am Montag mit. Die Mitglieder der zuständigen Gerichtskammer sollen ausnahmslos Mitglieder von Organisationen zur Verteidigung des Urheberrechts sein.
Wegen Verletzung des Urheberrechts wurden vier Verantwortliche für Pirate Bay im April in erster Instanz zu je einem Jahr Haft und Schadensersatzzahlungen von umgerechnet 2,7 Millionen Euro an Film- und Musikkonzerne verurteilt. Das Urteil galt auch international als richtungsweisend in der Auseinandersetzung um kostenlose Internet-Raubkopien von Filmen, Musik und Computer-Software.
Pirate Bay bietet für diesen Tausch zwischen Internetnutzern eine technische Plattform. Nach dem ersten Prozess betrieben die vier Verurteilten erfolglos die Annullierung des Urteils wegen Befangenheit des Gerichtsvorsitzenden. Auch dieser gehörte einer Organisation zur Bewahrung des Urheberrechts an. Ursprünglich sollte das Berufungsverfahren am 13. November eröffnet werden.
Quelle : www.digitalfernsehen.de
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Ein Amsterdamer Gericht hat im Verfahren gegen den BitTorrent-Tracker "The Pirate Bay" entschieden, dass dieser eine Reihe von Torrents aus seiner Datenbank zu entfernen hat.
Drei Monate haben die Betreiber dafür Zeit. Dies trifft auf Inhalt zu, die von BREIN, einer Organisation zum Schutz der Urheberrechte, vor Gericht explizit angeführt wurden. Diese hatte auch die Klage gegen die Betreiber der Seite eingereicht.
Außerdem muss Nutzern aus den Niederlanden der Zugang zu bestimmten Bereichen der Seite gesperrt werden. Dies betrifft insbesondere den Zugang zu Torrent-Files, die den Download urheberrechtlich geschützter Inhalte ermöglichen. Wird dies nicht umgesetzt, drohen für jeden der drei Betreiber Strafen in Höhe von 5.000 Euro pro Person und Tag.
In den Niederlanden wurde bereits einmal die Sperrung der Seite für niederländische User angeordnet. Die Betreiber versuchten, gegen dieses Urteil mit einem Berufungsverfahren vorzugehen. Allerdings ist dieses damit offenbar gescheitert. Man prüft derzeit, ob eine erneut Berufung sinnvoll ist.
Quelle : http://winfuture.de
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Das Schicksal wendet sich nun wohl auch in Schweden gänzlich gegen die Betreiber des BitTorrent-Trackers "The Pirate Bay". Ein Gericht will diese nun zur Schließung des Angebotes zwingen.
Schalten die noch verbliebenen beiden Gründungsmitglieder die Seite nicht ab, müssen sie eine Strafe in Höhe von jeweils 71.500 Euro zahlen, urteilte das Gericht nun. Das Verfahren hatten verschiedene Musikunternehmen im Mai angestrengt.
Im Rahmen des Prozesses wurde bereits der Provider Black Internet angewiesen, keinen Datenverkehr mehr für Pirate Bay zu übernehmen. Diese Entscheidung befindet sich derzeit im Revisionsprozess. Sie hatte ohnehin wenig praktischen Wert, da der Traffic schnell über andere Wege geleitet werden konnte.
Nun geht es allerdings direkt gegen Fredrik Neij und Gottfrid Svartholm Warg, die bereits zum Gründungsteam der Plattform gehörten. Die beiden wollen das Urteil allerdings anfechten, da noch nicht einmal das letzte Verfahren gegen sie abgeschlossen wurde, in dem sie bereits zu hohen Schadensersatzzahlungen an die Musikindustrie verurteilt wurden und nun in der Berufung stehen.
Quelle : http://winfuture.de
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Die vorübergehende Zwangsabschaltung des BitTorrent-Trackers "The Pirate Bay" im August hatte nicht den von der Medienindustrie erhofften Effekt eines Rückgangs der Filesharing-Nutzung - das Gegenteil ist der Fall.
Das geht aus einem aktuellen Bericht des Sicherheitsunternehmens McAfee hervor. Als der Tracker nicht mehr erreichbar war, stieg die Zahl alternativer Angebote massiv an. Letztlich wurden rund 300 Prozent mehr gezählt, teilte das Unternehmen mit.
"Pirate Bay leitet die Nutzer lediglich dahin weiter, wo der Download von Medien und anderen Dateien möglich ist", erklärte Greg Day, Security Analyst bei McAfee, gegenüber dem britischen Magazin 'PC Pro'. Als das Angebot nicht mehr erreichbar war, wichen die Anwender auf Alternativen aus.
Dies führte dazu, dass eine Reihe anderer Anbieter einsprangen, um das frei gewordene Potenzial an Nutzern aufzufangen. "Wir ermittelten einen 300-prozentigen Anstieg an Seiten, die Filme und Software verfügbar machen", so Day. Dabei wurden meist die Datenbestände von Pirate Bay unter einer neuen Oberfläche auf einem neuen Server bereitgestellt.
Die neuen Betreiber gingen dabei in der Regel offenbar auch davon aus, dass die Server von Pirate Bay überwacht wurden. Kopien der Datenbanken wurden meist über Verbindungen abgerufen, in denen Anonymisierungs-Dienste zwischengeschaltet waren.
"Das Beispiel Pirate Bay zeigt, wie schwer es ist, die Verbreitung von Daten zu stoppen, die einmal im Netz sind", so McAfees Bericht. "Eine Webseite kann abgeschaltet werden - aber irgendwer, der vorher Zugang zu den Daten hatte, kann die Inhalte weiter verbreiten."
Quelle : http://winfuture.de
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Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) ist mit ihrer Klage gegen den norwegischen Provider Telenor gescheitert. Diesen hatte man aufgefordert, den Zugriff auf die Filesharing-Seite The Pirate Bay zu blockieren.
Was die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) gegenüber Telenor aussprach, war ein Ultimatum. Man solle den Zugriff auf The Pirate Bay blockieren. Falls nicht, würde man verklagt werden. Telenor weigerte sich, die IFPI reichte Klage ein. Bereits zu Beginn dieses Monats wurden beide Parteien gehört. Das Urteil wurde gestern bekanntgegeben.
Telenor hat das Verfahren gewonnen. Nach Ansicht des Gerichts sei der Provider nicht an den Urheberrechtsverletzungen beteiligt, wenn seine Kunden auf The Pirate Bay zugreifen. Aus diesem Grunde gäbe es keine gesetzliche Basis, auf der eine solche Sperre befürwortet werden könne. "Wir sind froh, dass das Bezirksgericht zu diesem Schluss gekommen ist", erklärte der Chief Executive Officer (CEO) von Telenor, Ragnar Kårhus.
Dabei wies er auch darauf hin, dass das Verfahren eine weit größere Bedeutung habe. "Es ist jetzt aber auch wichtig für uns zu verstehen, dass dieses Verfahren sich nicht für oder gegen das Urheberrecht ausspricht. Vielmehr geht es um die Frage, ob es akzeptabel ist, wenn Internet Service Provider mit einer Zensur belegt werden, in Anbetracht der Inhalte im Internet."
Dabei verwies er insbesondere die IFPI und andere Rechteinhaber in ihre Schranken. Es läge an diesen, Geschäftsmodelle zu entwickeln, welche die Nutzung von Seiten wie The Pirate Bay weniger attraktiv machen. In diese Richtung ist bisher wenig getan worden. Ob sich daran jedoch viel ändert, nur weil Telenor das Verfahren gewonnen hat? Vermutlich nicht. Der IFPI wurde dadurch jedoch einmal mehr aufgezeigt, wo ihre Grenzen liegen.
Quelle : www.gulli.com
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Was lange währt, wird endlich gut. Mit diesem Sprichwort würde die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) die Abschaltung des Trackers von The Pirate Bay wohl bezeichnen.
Es war ein langwieriger Rechtsstreit, der mitnichten beendet ist. Auf Seiten der Kläger: Der Staatsanwalt und die Contentindustrie. Auf der anderen Seite vier Personen, die eigentlich nur eines verbindet. Eine Website namens The Pirate Bay. Binnen kürzester Zeit wurde der BitTorrent-Tracker von The Pirate Bay zum weltgrößten überhaupt. So groß, dass man in den Medien immer präsenter wurde. Bis schließlich die Contentindustrie mit allen Mitteln gegen die vier schwedischen Betreiber vorging.
Es folgte eine juristische Niederlage und viele obskure Verstrickungen. Eine Neuverhandlung wurde abgelehnt, die Berufung steht noch aus. Beim beliebten und viel genutzten Tracker werden jetzt endgültig die Stecker gezogen. Zu Spitzenzeiten dirigierte er 25 Millionen BitTorrent-User, auch Peers genannt. Ab dem heutigen Tag wird die Zahl ruckartig abfallen. Auf null Teilnehmer, zumindest vorläufig.
Die IFPI kann feiern. Denn offensichtlich ist ihr mit der Klage ein großartiger Sieg gelungen. In Wahrheit sieht es aber anders aus. Es ist ein Kampf gegen Windmühlen. Der Erfolg, so bedeutend er jetzt wirken mag, für die Masse ist es ein schwerer, aber kein vernichtender Schlag. Filesharing via BitTorrent hat sich schon lange von der zentralen Struktur mit Trackern gelöst.
DHT, so die Abkürzung für die keinesfalls magische Funktion, die Tracker unnötig macht. Distributed Hash Tables, so die ausgeschriebene Form des Kürzels. Natürlich müssen die Torrents nach wie vor von einem bestimmten Punkt kommen. Doch es gibt mehr Torrent-Seiten, als die Contentindustrie verklagen kann. Vorausgesetzt, die Seiten befinden sich überhaupt in juristisch greifbaren Ländern.
Die Befürchtungen, das Ende von BitTorrent stehe mit dem Fall von The Pirate Bay bevor, sind nach Betrachtung aller Tatsachen falsch. Irgendwann wird auch die Contentindustrie erkennen, dass der juristische Weg, nicht der ist, digital-affine Kunden zu gewinnen. Was lange währt, wird dann vielleicht endlich gut.
Quelle : www.gulli.com
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soweit ich den tpb blog eintrag verstanden habe, dann wird nur der tracker abgedreht (der in der vergangenheit sowieso meist überlastet war), die website mit der sammlung bleibt erhalten.
DHT, so die Abkürzung für die keinesfalls magische Funktion, die Tracker unnötig macht. Distributed Hash Tables, so die ausgeschriebene Form des Kürzels. Natürlich müssen die Torrents nach wie vor von einem bestimmten Punkt kommen. Doch es gibt mehr Torrent-Seiten, als die Contentindustrie verklagen kann. Vorausgesetzt, die Seiten befinden sich überhaupt in juristisch greifbaren Ländern.
das stimmt nicht. DHT unterstützt auch den download der torrents selbst. diese werden dann von den einzelnen peers heruntergeladen.
einzige benötigte vorraussetzung ist der (info) hash des torrents, also 20bytes.
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Seit der Verurteilung der vier Betreiber von The Pirate Bay war es mehr oder minder still um das Verfahren geworden. Der Grund waren Unstimmigkeiten bei den Richtern, die für die Berufungsverhandlung verantwortlich sein sollten.
Während sich prozesstechnisch nichts vorwärts bewegte, entbrannte eine Diskussion über eine "Bindung zur Contentindustrie" bei den betreffenden Richtern. Es schien, als sei jeder in irgendeiner Form befangen - das zumindest behauptete der Anwalt Per E. Samuelsson, welcher einen der vier Verurteilten vertritt. Die Berufungsrichterin Ulrika Ihrfelt gehört zum schwedischen Urheberrechtsverband (SFU). Die zweite Richterin Christina Boutz ist Mitglied in der Schwedischen Vereinigung zum Schutze geistigen Eigentums (SFIR).
Dies sind nun einmal unbestreitbare Tatsachen. Bereits in erster Instanz sah man eine Befangenheit des Richters Tomas Norström. Die Verteidigung zielte bisher darauf ab, dass ursprüngliche Verfahren aus erster Instanz wegen Befangenheit verwerfen zu können. Somit hätte alles noch mal "von vorne" begonnen. Eine Berufung wäre somit nicht notwendig geworden.
Der Befangenheitsantrag wird jedoch gerade an das Gericht gestellt, dem Befangenheit vorgeworfen wird. Wenig überraschend also die Entscheidung der Berufungsinstanz, dass man nicht befangen sei. Wie nicht anders zu erwarten war, trug Samuelsson seinen Antrag eine Instanz höher. Die oberste Gerichtsbarkeit solle entscheiden, ob die Berufungsverhandlung an dem kritisierten Gerichtsstandort stattfinden darf.
Der Widerspruch von Samuelsson wurde heute beantwortet. Das Oberste Gericht hat erklärt, dass die Frage der Befangenheit der beiden Berufungsrichterinnen verhandelt wird. Bezüglich der vermuteten Befangenheit von Richter Tomas Norström könne man jedoch keine Entscheidung treffen. Für Außenstehende mag dies merkwürdig wirken. Tatsächlich handelt es sich hier jedoch um ein Prozedere der schwedischen Justiz.
Die eigentliche Berufungsverhandlung zur Verurteilung wird im kommenden Jahr stattfinden. Bis dahin wird man sich auch mit der vielleicht vorhandenen Befangenheit der beiden Richterinnen auseinandergesetzt haben.
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Vor etwa einem Monat hatten sich einige Filmstudios aus Hollywood an das Stockholmer Bezirksgericht gewandt. Man solle den Hoster des OpenBitTorrent-Trackers dazu verurteilen, die Seite abzuschalten. Schließlich sei es nur ein Ableger von The Pirate Bay.
Das Gericht prüfte die Forderungen, welche von Monique Wadsted vorgebracht wurden. Diese ist als Anwältin für die Filmindustrie tätig, und trat auch im Prozess gegen The Pirate Bay (TPB) auf den Plan. Man hielt fest, dass OpenBitTorrent nahezu alle Torrents von The Pirate Bay abarbeiten würde. Folglich würden die Urheberrechtsverletzungen dort fortgeführt. Eine zügige Abschaltung sei deshalb unabdingbar. Konkret sollte der Hoster "Portlane" die Seite zeitnah abschalten.
Das Gericht gab dem Antrag jedoch nicht statt. Man hielt zwar fest, dass Urheberrechtsverletzungen durchaus möglich seien. Alleine dadurch ließe sich aber keine Begründung konstruieren, mit der eine Abschaltung rechtmäßig haltbar wäre. Der Hoster müsse viel mehr tun, als nur seinem Geschäftszweck - dem Hosting - nachgehen, um zu so einer Handlung verurteilt zu werden. Verständlicherweise zeigten sich die Kläger wenig begeistert über diese Entscheidung.
Aus diesem Grunde hat man nun Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Die nächsthöhere Instanz soll das Gerichtsurteil prüfen und notfalls revidieren. Damit ein anderes Urteil wahrscheinlich wird, hat die Klägerseite in der Trickkiste gekramt. Der bereits im ersten Verfahren angewandte Vorwurf, Portlane würde nicht genug tun, um Urheberrechtsverletzungen über OpenBitTorrent zu unterbinden, wurde um ein interessantes Detail erweitert.
Man versucht einen etwas anzüglichen Vergleich, der dem Berufungsgericht verdeutlichen soll, wie prekär die Lage inzwischen sei. Portlane wird dabei mit einem Grundstücksbesitzer verglichen, welcher wissentlich Prostitution auf seinem Gelände duldet. Obwohl er davon Kenntnis hat, unternimmt er jedoch nichts dagegen. Die "rechtswidrigen Handlungen" würden also geduldet. Ein interessanter Vergleich, der wohl primär auf eines abzielt. Es geht primär darum, die schwer verständliche Urheberrechtsverletzung von digitalen und somit immateriellen Gütern auf eine andere Tat zu übertragen. Eine Tat, die auch für einen Richter wesentlich plakativer und verständlicher ist. Und dies unabhängig von der Tatsache, ob der Vergleich korrekt ist oder hinkt. Man darf also gespannt abwarten, ob am Ende der Griff in die Trickkiste zum gewünschten Erfolg führen wird.
Quelle : www.gulli.com
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Die Major-Labels erhöhen erneut den Druck gegen The Pirate Bay. Die ehemaligen Betreiber sollen endlich eine Geldstrafe entrichten.
Die vier großen Majorlabels üben Druck auf das schwedische Gericht aus. Dieses soll endlich eine Geldstrafe gegenüber den beiden ehemaligen Betreibern von "The Pirate Bay" geltend machen. Der Grund seien Verstöße gegen Auflagen nach dem Urteil gegen The Pirate Bay vom Oktober 2009. Denn aufgrund des Urteils von Oktober 2009 ist es dem Torrent-Tracker untersagt, urheberrechtlich geschützte Werke zu verbreiten. Die beschuldigten Gottfrid Svartholm und Fredrik Neij hätten das Torrent-Tracker System nach dem Urteil vom Oktober 2009, wie gefordert, von der Seite entfernt. Momentan wird der Tracker von dem Unternehmen Reservella betrieben. Daher stünde die Frage im Raum, warum sich die Vertreter der Industrie da so sicher sind, dass nach wie vor die ehemaligen Betreiber verantwortlich wären für die Seite "The Pirate Bay". Schließlich wurde schon eine einjährige Haftstrafe gegen sie verhängt.
Die geforderte Strafe entspricht der Summe von 500.000 Kronen - umgerechnet etwa 49.000 Euro - pro Person. Also insgesamt fast 100.000 Euro. Auch sind sich mit ihrem Ansinnen die Major-Labels sicher, dass Gottfrid Svartholm und Fredrik Neij nach wie vor im operativen Geschäft von The Pirate Bay tätig sind. Sie selbst aber sagen, dass sie sich im Ausland aufhalten und eine Anfechtung ihrer Haftstrafe vorbereiten. Fredrik Neij sagte wohl auch öffentlich, dass er aufgrund von vielen vorhergehenden Prozessen bereits Schulden von über 4.8 Millionen Euro hätte, die er ohnehin nicht bezahlen kann. "Da machen ein paar Millionen mehr oder weniger auch keinen Eindruck mehr auf mich."
Quelle : www.gulli.com
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Das Amtsgericht von Bergamo hat jüngst die Sperren von The Pirate Bay bestätigt. Alle italienischen Internet-Anbieter werden angehalten, ihren Kunden den Zugang unmöglich zu machen. Man folgt damit der Entscheidung des obersten Gerichts für Zivil- und Strafsachen.
Das Urteil im norditalienischen Bergamo kommt dem des Corte Suprema di Cassazione sehr nah. Das oberste Gericht für Zivil- und Strafsachen in Italien hatte im Januar entschieden, dass Webseiten wie The Pirate Bay (TPB) ihren Besuchern zu Urheberrechtsverletzungen verhelfen würden. Man sieht TPB lediglich als eine Suchmaschine und ein Inhaltsverzeichnis für Torrent-Dateien an. Darüber würde man indirekt zu illegalen Inhalten gelangen, so die Aussage der Richter. Mit herkömmlichen Suchmaschinenanbietern hätte TPB nichts gemeinsam. Im Januar sah man dies als die einzig effektive Maßnahme an, um die italienische Internetpiraterie einzudämmen. Nachdem man in Bergamo bereits im Oktober 2009 das Berufungsverfahren verlor, ging diese Entscheidung ebenfalls zu Ungunsten der schwedischen Betreiber aus.
Erste Gerichtsverfahren zum Aufstellen der Stoppschilder im Internet begannen bereits im Sommer vor zwei Jahren. Die Verteidiger von TPB, Giovanni Battista Gallus, Giuseppe Campanelli und Francesco Micozzi, äußerten sich gegenüber dem P2P-Blog TorrentFreak dahingehend, dass die Richter es als unnötig ansehen würden, den Fall der nächsthöheren Instanz zu übergeben. Noch sei man sich unsicher, ob man juristisch gegen die Entscheidung vorgehen will. Auch sei noch unklar, wann die Provider beginnen würden, ihre Filter wieder in Aktion zu setzen. Das dürfte aber bald sein, so Rechtsanwalt Franco Micozzi.
Nüchtern betrachtet stehen die Zeichen eher gegen ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Bis zu einer Eröffnung des Verfahrens würde viel Zeit vergehen. Und wer weiß schon, wie lange es The Pirate Bay überhaupt noch in der jetzigen Form geben wird? Dazu kommt: Die angekündigten Sperren dürften sogar von halbwegs informierten Surfern leicht zu umgehen sein. Von einem Besuch der Webseite wird die italienische Justiz nur absolute Einsteiger abhalten können. Es stehen zudem mehr als genügend Alternativen zur Verfügung, auf die die Filesharer ausweichen könnten.
Quelle : www.gulli.com
Dazu kommt: Die angekündigten Sperren dürften sogar von halbwegs informierten Surfern leicht zu umgehen sein.
Eben ...nen Proxy gegriffen und schon gehts ...
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Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) musste in Norwegen einen erneuten Rückschlag hinnehmen. Das Amtsgericht hat den Berufungsantrag abgelehnt.
Im November 2009 nahm die Klage gegen den norwegischen Provider Telenor ihren Lauf. Geklagt hatte die IFPI, nachdem der Internet Service Provider einer vorhergehenden Aufforderung nicht nachgekommen war. Man hatte verlangt, dass dieser für all seine Kunden den Zugriff auf The Pirate Bay blockiert. Die juristische Maschinerie der IFPI konnte jedoch keinen vollständigen Sieg erringen.
Das Gericht teilte zwar die Ansicht, dass man als Anbieter einer Infrastruktur eine gewisse Mitschuld trägt. Die Forderungen der IFPI würden sich jedoch nicht gezielt gegen einzelne Urheberrechtsverletzer richten. Stattdessen wären alle Kunden betroffen. Dies könne nicht akzeptiert werden. Das Gericht entschied zugunsten des beklagten Providers. Damit sollte das Verfahren jedoch nicht enden, da die IFPI in Berufung ging.
Das norwegische Berufungsgericht "Borgarting lagmannsrett" hat der IFPI nun erneut eine Ohrfeige erteilt. Der Berufungsantrag wurde komplett abgelehnt. Es wird auch vorerst keine neue Verhandlung geben. Die Begründung für die Ablehnung ist simpel formuliert. Es gibt schlichtweg kein Gesetz in Norwegen, auf dem ein Anspruch auf diese Forderungen basieren könnte. Bereits im November 2009 erklärte Cato Power, von der Verwertungsgesellschaft TONO, dass Norwegen die EU-Urheberrechtsdirektive von 2005 nicht richtig umgesetzt hätte. Auf Basis dieser wäre eventuell ein Handeln möglich gewesen.
Nachdem die Berufung abgelehnt wurde, erklärte Power in einem Statement: "Das Berufungsgericht bestätigt, was wir bereits zuvor vorhergesagt hatten. Die Lizenzgeber aus Norwegen haben recht, diesen Bereich anzukreiden."
Marte Thorsby von der IFPI zeigte sich ebenfalls enttäuscht über die negative Entscheidung. Es bestünde Klärungsbedarf. "Das Berufungsgericht formuliert in seiner Entscheidung, dass die Grenzen für eine Mitverantwortlichkeit unklar sind und das Kultusministerium diese klarstellen muss, sobald das Urheberrecht überarbeitet wird. Anders formuliert: Unter den gegenwärtigen Gesetzen bewegen wir uns im "Niemandsland" und das bedeutet, dass es den Leuten freigestellt ist, illegale Aktivitäten über die Netzwerke norwegischer ISPs durchzuführen."
Bis auf weiteres hat man sich zur Beratung zurückgezogen. Man will alle Optionen erörtern, ehe man eine Entscheidung trifft. In Anbetracht der Situation ist zu erwarten, dass man sich an den Obersten Gerichtshof wendet.
Quelle : www.gulli.com
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Peter Sunde, Mitbegründer des Torrent-Trackers The Pirate Bay, hat einen neuen Payment-Dienst gestartet, mit dem Inhalte-Anbieter möglichst leicht für ihr Angebot bezahlt werden können.
Der Service trägt den Namen Flattr und steht vorerst als Beta zur Verfügung. Er soll nicht dazu dienen, bei herkömmlichen Anbietern Musik oder Filme zu kaufen, sondern eher den auf vielen frei verfügbaren Webseiten zu findenden Spenden-Button durch ein möglichst simples Zahlungsmodell ersetzen.
Somit wird der Service vor allem Bloggern, Podcastern, Fotografen und vielen anderen Einzelanbietern helfen, Gelder aus ihrer Arbeit zu generieren. Wie viel man letztlich erhält, hängt davon ab, ob man eine größere Zahl von Nutzern gewinnen kann, den Anbieter zu unterstützen.
Und so funktioniert es: Jeder Anwender, der sich bei Flattr registriert, kann einen beliebigen Betrag wählen, den er jeden Monat für Inhalte ausgeben will. Dieser wird an den Dienst überwiesen. Anschließend kann er auf jeder Webseite, in die ein Flattr-Button integriert ist, entscheiden, ob der Inhalt ihm es Wert ist, dem Anbieter einen Teil seines Monatsbudgets zukommen zu lassen.
Einen Monat lang werden alle Klicks gezählt. Dann wird der vom Nutzer überwiesene Betrag gleichmäßig auf alle Inhalte-Anbieter aufgeteilt. So erhalten die Seitenbetreiber zwar von jedem User nur einen kleinen Betrag, wenn sich aber viele Anwender an dem Dienst beteiligen, kann wiederum eine größere Summe zusammenkommen.
Quelle : http://winfuture.de
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Der Termin für die Berufungsverhandlung gegen die vier Betreiber von The Pirate Bay wurde nun festgelegt. Am 28. September soll es soweit sein. Kritiker sehen diesen Zeitpunkt als politisch motiviert an. Kurz zuvor finden nämlich die Parlamentswahlen in Schweden statt.
Die schwedische Justiz hat sich lange Zeit gelassen, ehe sie einen Termin für die Berufungsverhandlung gegen The Pirate Bay festgelegt haben. Im vergangenen Jahr wurden die vier Betreiber des beliebten BitTorrent-Portals zu einer enormen Geld- sowie Haftstrafe verurteilt. Die Angeklagten akzeptierten das Urteil jedoch aufgrund diverser Ungereimtheiten nicht. In der Berufungsverhandlung soll sich für sie nun alles zum Guten wenden.
Interessant ist dabei der Zeitpunkt, an dem diese stattfinden soll. Man hat den 28. September 2010 gewählt. Neun Verhandlungstage wurden insgesamt angesetzt. Ein wirkliches Ende ist folglich zum 15. Oktober zu erwarten. Während die Beklagten also noch ein halbes Jahr warten müssen, können sie das Datum kritisch hinterfragen. Dieses scheint nämlich nicht willkürlich gewählt worden zu sein, wie Peter Sunde erklärte.
Denn interessanterweise findet das Verfahren fast exakt eine Woche nach den schwedischen Parlamentswahlen statt. Diese werden am 19. September durchgeführt. Peter Sunde kommentierte den Berufungstermin wie folgt: "Wer hat behauptet, dass dieser Prozess nicht politisch motiviert ist?" Aufgrund der langen Zeitspanne bis zur Verhandlung hat die Verteidigung genug Möglichkeiten, weitere Anträge einzureichen. Wie Sunde erklärte, sei man für eine Berufungsverhandlung nur vor den Wahlen verfügbar.
Dies mag zwar nicht wirklich in seiner Hand liegen. Doch die Wahl des Verhandlungstermins könnte zu einem Politikum werden. Die schwedische Piratenpartei konnte bei den Europawahlen bereits 7,1 Prozent erreichen. Der Ausgang des Verfahrens könnte auch ihr Ergebnis bei den Parlamentswahlen beeinflussen. Viele junge Schweden haben den Prozess rund um die vier Betreiber von The Pirate Bay intensiv verfolgt.
Sollte es zu einer erneuten Verurteilung kommen, so besteht eine realistische Chance, dass die Piratenpartei ihr Wahlergebnis noch mal deutlich verbessern kann. Dazu müsste die Verhandlung jedoch vor den Wahlen abgeschlossen werden. Ansonsten schweben viele potenzielle Wähler in Unsicherheit. Es scheint also fast so, als ob man das Verfahren bewusst hinauszögert.
Quelle : www.gulli.com
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Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) hat sich aus dem Verfahren gegen den norwegischen Provider Telenor zurückgezogen. Man hatte zweimal vergeblich versucht, eine Sperrung von The Pirate Bay zu erwirken.
Bereits vor einiger Zeit hatte die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) den norwegischen Provider Telenor ins Auge gefasst. Mit einer absurden Forderung war man vergangenes Jahr an ihn herangetreten. Der Zugang zur BitTorrent-Indexwebsite The Pirate Bay solle für all seine Kunden gesperrt werden. Sollte man der Aufforderung nicht nachkommen, drohe dem Internet-Anbieter ein Prozess. Schließlich würde man ja die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke begünstigen.
Im November 2009 unterlag die IFPI erstmalig vor einem Gericht. Gemeinsam mit der norwegischen Verwertungsgesellschaft TONO war man in den Prozess gestartet. Justitia sah Telenor zwar nicht als gänzlich unschuldig an. Es gab jedoch keinerlei rechtliche Basis, auf der man die Forderungen der IFPI hätte erfüllen müssen. Die Berufungsklage im Februar diesen Jahres wurde schließlich zu einem Debakel. Man wies die Klage der IFPI mit der Begründung ab, dass die norwegischen Gesetze überhaupt keine Basis für diese Forderungen einräumen.
Zweimal war man also kläglich gescheitert. Die einzige Chance, die jetzt noch offen stand, war der Weg vor den Obersten Gerichtshof. In einer Stellungnahme nach der zweiten Niederlage schien alles auf eine solche Klage hinauszulaufen. TONO erklärte, dass man "rechtliche Klarheit" schaffen wolle. Man war der Ansicht, dass die EU-Urheberrechtsdirektive nicht korrekt umgesetzt worden sei. Eine weitere Auseinandersetzung schien somit unausweichlich. TONO veröffentlichte jedoch gestern eine Stellungnahme, die einen Rückzieher auf breiter Front bestätigt.
"Wir wollten eine rechtliche Klärung, ob es unter norwegischem Recht möglich ist, von Providern eine Zugriffssperre auf The Pirate Bay zu verlangen. Jetzt haben wir zwei klare Entscheidungen erhalten, dass es unter norwegischem Recht keine rechtliche Basis für solch eine Sperrforderung gibt. Wir interpretieren beide [Gerichts]entscheidungen als Auslöser, damit weitere Fragen über eine adäquate Einbindung der EU-Urheberrechtsdirektive in norwegisches Recht aufkommen. Das Berufungsgericht hat in seinem Urteil erklärt, dass die Grenzen einer Mitverantwortlichkeit unklar sind. Wir erwarten, dass die weiteren Revisionen der Urheberrechtsdirektive diese Gesetzeslücke schließen."
Quelle : www.gulli.com
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In Italien hat die Polizei einen Server beschlagnahmt, der über eine Website als Proxy fungierte. Dritten war somit der Zugang zu The Pirate Bay möglich. Die BitTorrent-Seite ist in Italien seit etwa einem Monat gesperrt.
Im Februar urteilte das oberste italienische Gericht, dass der Zugang zu The Pirate Bay gesperrt werden müsse. Von dieser Sperre wollten sich jedoch nicht alle aufhalten lassen. Kurze Zeit nach Verkündung des Urteils tauchte die Seite "Labaia.net" auf. La Baia steht für The Bay. Genau dies war Grund genug für die Guardia di Finanza (GdF) gegen den Betreiber vorzugehen.
Im Rahmen einer Durchsuchung wurde seine gesamte Hardware sowie Kopien der Seite und Logdateien sichergestellt. Im Vorfeld sei keine Kontaktaufnahme erfolgt. Nach Aussage des Betreibers war ihm überhaupt nicht klar, dass der Betrieb eines Proxy-Servers solche Folgen haben kann. Vermutlich wäre dies auch nicht der Fall gewesen, hätte die Domain und das angesteuerte Ziel anders gelautet.
Die Federazione Industria Musicale Italiana (FIMI) begrüßte das rasche und deutliche Einschreiten der Polizei. Man habe dadurch enorme Schäden verhindert, die durch die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke entstehen. Dass dieser Zugriff dabei aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist, wird verschwiegen. Die italienischen Internetnutzer steuern zwischenzeitlich andere BitTorrent-Portale wie BTjunkie an.
Darüber hinaus bieten Portale wie "PirateBayItalia" einige Techniken an, mit denen sich die Sperre mitunter leicht umgehen lässt. Zu den Angeboten gehört eine Google Custom-Search sowie der Zugriff auf The Pirate Bay via Google-Übersetzer. Zeitgleich offenbaren diese Techniken jedoch auch die Ineffektivität von Websperren.
Das Spiel wird vorerst auf unbestimmte Zeit weitergehen. Ob dem Betreiber von LaBaia.net weitere juristische Folgen drohen, lässt sich gegenwärtig noch nicht sagen.
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Letztes Jahr im Oktober zog das P2P-Portal The Pirate Bay in einen holländischen Atombunker der NATO ein. Obwohl das Gerichtsverfahren erst im Sommer ansteht, hören die Probleme um TPB nicht auf. Seit einigen Monaten geht man gegen den niederländischen Hoster vor.
Ob die Server von The Pirate Bay wirklich in dem fraglichen Bunker (siehe Bild unten) untergebracht wurden oder es sich dabei um ein medienwirksames Gerücht handelt, ist derzeit noch unklar. Klar ist hingegen, dass Disney Enterprises, Paramount Pictures, Sony Pictures, Twentieth Century Fox, Universal Studios und Warner Bros seit dem Umzug juristisch gegen den Hoster CB3ROB Ltd vorgehen. Von dem Unternehmen werden auch die Server der Streming-Websites Watch-Movies-Online.tv, Movie2K.com, TVShack.net, NovaMov.com und MovShare.com betrieben. Wegen all der Angebote bekam man im November eine schriftliche Verwarnung. Sie sollen die Werke als auch die Torrent-Dateien der Kläger entfernen. CB3ROB antwortete darauf, die Anschuldigungen seien falsch, weil TPB keinen eigenen Tracker mehr betreiben würde. Das von der MPA konstruierte Geschäftsmodell sei nicht mehr vorhanden. Sie seien als Anbieter für die Aktiviäten ihrer Kunden nicht verantwortlich zu machen. Disney versuchte dennoch das Unternehmen wegen der Unterstützung bei Urheberrechtsverletzungen haftbar zu machen. Offline ist bislang keine der betroffenen Websites.
Als Hoster versuchen sie juristisch wie ein ISP behandelt zu werden. Da sie weder den Datentransfer einleiten, noch die übertragenen Daten verändern oder verfremden, unterstehen sie ihrer Meinung nach der Netzneutralität von Internet-Anbietern. An den US-amerikanischen Filmverband MPA gewandt, sagte der Geschäftsführer von CB3ROB, dass sie doch die Betreiber der Websites verklagen sollen. Wenn das bisher nicht möglich gewesen sei, ist das nicht sein Problem.
Es kann nicht die Lösung sein, die IT-Industrie zu erpressen anstatt die schlecht funktionierenden Geschäftsmodelle zu verbessern, sagte Sven Kamphuis gegenüber dem Blog TorrentFreak. Sie würden als Hoster alle zahlenden Kunden akzeptieren. Im Gegenzug würde die Firma die volle Anbindung ans Internet gewährleisten. Kamphuis schlug vor, die Internet-Provider könnten doch flächendeckend alle Datenpakete in den Müll werfen, die das Wort Disney beinhalten. Wenn sie nichts mehr verkaufen können wäre er gespannt, wie lange sie dann noch ihre Forderungen nach Filtermechanismen oder Zensur aufrechterhalten würden. Natürlich wird es dazu niemals kommen. Bislang gingen die Versuche TPB und den Streaming-Websites habhaft zu werden ins Leere. Wahrscheinlich werden die Mitglieder des Filmverbands MPA doch bis zum Ausgang des schwedischen Gerichtsverfahrens warten müssen.
Quelle : www.gulli.com
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Das Trauerspiel um den im vergangenen Jahr gescheiterten Verkauf des Torrent-Trackers The Pirate Bay findet eine Fortsetzung. Die Hauptrolle ist mit einem alten Bekannten besetzt, der mit dem angeblichen Coup schon einmal weltweit Aufsehen erregt hatte: Der schwedische Unternehmer Hans Pandeya will es noch einmal wissen. Zehn Millionen US-Dollar (7,5 Millionen Euro) will er für die Pirate Bay zahlen. Nur die Betreiber des Trackers wissen davon nichts.
Am Dienstag erklärte das unbekannte US-Unternehmen Business Marketing Services (BMS) per Pressemitteilung seine Absicht, Domain und Rechte an The Pirate Bay für 10 Millionen US-Dollar von dem schwedischen Unternehmen Global Gaming Factory (GGF) übernehmen zu wollen. Zahlen will BMS je nach Wunsch des Verkäufers bar oder in Aktien. Da trifft es sich gut, das hinter beiden Firmen ein und dieselbe Person steht: Hans Pandeya. Der GGF-Chef Pandeya wird den BMS-Chef Pandeya wohl kaum in die peinliche Lage bringen, die Millionen in bar hinblättern zu müssen.
Doch auch ein Deal auf Aktienbasis dürfte an einem wesentlichen Detail scheitern: GGF gehört die Pirate Bay nicht – auch wenn sich das laut Mitteilung bis Ende Juni ändern soll. Pandeya hatte zuvor mit seinem Versuch, die Piratenbucht zu übernehmen und in ein legales Unternehmen umzuwandeln, zwar viel Aufmerksamkeit bekommen, war am Ende aber kläglich gescheitert. Das soll sich nun ändern, wenn die Frist für die angekündigte Übernahme im Juni abläuft. Doch die Pirate-Bay-Macher dementierten umgehend per Blog-Eintrag: "Es gibt kein Geschäft mit denen. Wir haben nicht mal mit denen geredet." Das Ganze sei ein "ziemlich schwerer Betrug".
BMS ist eine US-Aktiengesellschaft, deren Anteile als Penny-Stock abseits der Börsen auf sogenannten "Over-the-Counter"-Märkten gehandelt werden. Die Firma gibt im Jahresbericht 2009 für die US-Börsenaufsicht SEC als ursprünglichen Geschäftszweck an, Jahres- und Wandkalender für Unternehmen zu drucken und Werbung darauf zu vermarkten. Für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 wurden keine Kalender hergestellt; Umsätze machte die Firma bis zum Jahreswechsel ebenfalls nicht. Das Geschäftsmodell werde überdacht, heißt es weiter.
Auftritt Pandeya: Der Schwede übernahm nach einer Vereinbarung vom 19. Januar die Mehrheit an der Firmenhülle vom bisherigen Inhaber. Für 15 Millionen der 19,2 Millionen ausgegebenen Anteilsscheine zahlte er dem SEC-Bericht zufolge 325.000 US-Dollar. Der Kurs damals: 1 Cent. Nach der Transaktion machte die BMS-Aktie einen Sprung auf 2 US-Dollar. Das Unternehmen ohne wesentliche Firmenwerte ist damit auf dem Papier mit über 38 Millionen US-Dollar bewertet. Im März hatte BMS dann angekündigt, Software des australischen Startups gTrade zu kaufen. Das Unternehmen hat eine Aktien-Handelsplattform für Startup-Anteile entwickelt. Bis Ende Mai soll das Geschäft über die Bühne gehen; 300.000 US-Dollar will BMS zahlen.
Unterdessen erzählt Pandeya gegenüber US-Medien weiter seine Geschichte von dem neuen, überlegenen Filesharing-Verfahren, auf das sein Geschäftsmodell für die Pirate Bay aufbaut. Die P2P-Technik sollte beim ersten Versuch vom Startup Peerialism kommen, das Pandeya ebenfalls übernehmen wollte. Auch dieser Deal scheiterte. Die Chancen, dass es mit der Pirate-Bay-Übernahme diesmal klappt, sind seither nicht wirklich gestiegen – es ist völlig unklar, wo das Geld dafür herkommen soll. Einer, der damals an dem Desaster beteiligt war, glaubt auch jetzt nicht an einen Erfolg – Hans sei "full of shit".
Quelle : www.heise.de
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Nun wird es doch nichts mit dem Verkauf: Das US-Unternehmen, das am Mittwoch noch die Übernahme der Torrent-Website The Pirate Bay samt aller Markenrechte verkündete, hat den Abschluss des Geschäfts laut einer eilig nachgeschobenen Mitteilung verschoben. Erst müsse der Ausgang eines Schlichtungsverfahrens in Schweden abgewartet werden, heißt nun es in der Mitteilung von Business Marketing Service (BMS).
Das schwedische Unternehmen Global Gaming Factory (GGF) habe bei der Stockholmer Handelskammer ein Schlichtungsverfahren in die Wege geleitet, um GGF entsprechend einer Übereinkunft mit dem Domaininhaber Reservella Ltd. Zugriff auf die Domains von Pirate Bay zu gewähren. GGF hatte im vergangenen Jahr die Übernahme der Domains von Reservella für umgerechnet 5,5 Millionen Euro angekündigt. Das Geschäft war aber nie zustande gekommen.
BMS ist offenbar eine "leere" US-Aktiengesellschaft ohne Unternehmenswerte, die GGF-Chef Hans Pandeya Anfang des Jahres übernommen hat. Pandeya wollte sich The Pirate Bay also selbst abkaufen – nur ist GGF nie im Besitz der Torrent-Website gewesen. Jetzt setzt Pandeya auf das Schlichtungsverfahren. Das Verfahren soll die Pläne von BMS, "bestimmte Bittorrent-Websites zu kaufen und die Filesharing-Technik der nächsten Generation einzuführen" nicht beeinträchtigen.
Quelle : www.heise.de
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Wird The Pirate Bay nun verkauft oder nicht? Um die Nachrichtenverwirrung komplett zu machen, erklärt Mitbegründer Peter Sunde nun, er wolle die Tauschplattform sinken sehen. Was passiert nun wirklich mit der umstrittenen Webseite und dem Filesharing?
In den Informationswirren um den angeblichen Verkauf der Torrentplattform The Pirate Bay (gulli::news berichtete) meldet sich nun auch der Mitbegründer Peter Sunde Kolmisoppi aka brokep zu Wort. In seinem Interview, das er The Register gestern gab, stellt er klar, dass er den BitTorrent-Indexer im Untergang begriffen sieht und dies auch gutheißt.
Sunde versteht TPB als internetgeschichtlich wichtige Institution, die jedoch ihren Zweck erfüllt hat und ihren Nutzern nun Platz machen soll für dezentrale Systeme des Filesharings und Trackings. Allerdings scheint dies momentan noch nicht absehbar zu sein, denn die Seite wächst kontinuierlich weiter, obwohl diejenigen, die ursprünglich hinter dem Projekt standen, nicht mehr daran arbeiten. Wie ein digitales Perpetuum mobile läuft die Plattform scheinbar von selbst weiter. Dies ist jedoch aufgrund des zentralistischen Charakters von TPB nicht im Sinne Sundes.
Die Frage, die sich mit den haltlosen Gerüchten um den Verkauf der Plattform und den Aussagen des Mitbegründers aufdrängt, ist diejenige nach der Zukunft des Filesharing an sich. Der Prozess gegen TPB wird sich noch bis in den Sommer hineinziehen. Was geschieht mit dem Modell des P2P-Indexings danach und welche weiteren Auswirkungen wird die Gerichtsentscheidung haben? Mit Sicherheit wird das Verfahren - egal welchen Ausgang es nehmen wird - Filesharing nicht beenden können, da sich üblicherweise sofort neue Mechanismen der Durchführung entwickeln.
Die Möglichkeit, große Datenmengen auszutauschen, birgt natürlich die Gefahr, dass illegales oder urheberrechtlich geschütztes Material getauscht wird. Doch diese Möglichkeit allein, macht das Modell an sich nicht verdammenswert. TBP nimmt nicht selbst am Tausch teil, sondern ermöglicht ihn nur durch das Auffinden der Quellen für Tauschwillige.
Letztlich ist der Hintergrund des Streits um Filesharing nur die Machtlosigkeit eines Industriezweigs, der einer digital vernetzten Welt auch nach über 10 Jahren immer noch nicht gewachsen ist und an einem veralteten Geschäftsmodell festhält. Und wie heißt es so schön in einem indianischen Sprichwort: Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab.
Quelle : www.gulli.com
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Das Berufungsverfahren gegen die Betreiber von The Pirate Bay schreitet voran. Nun hat das oberste schwedische Gericht entschieden, dass der Befangenheitsantrag gegen die verhandelnden Richter unbegründet ist.
Seit die Betreiber von The Pirate Bay vergangenes Jahr verurteilt wurden, ist es nicht mehr ruhig um sie geworden. An allen Ecken und Enden kamen mehr oder minder suspekte Details ans Tageslicht. Die vorgeworfene Befangenheit von Richter Norström war unter den ersten Meldungen. Da die vier Köpfe hinter der beliebten BitTorrent-Seite den Schuldspruch nicht einfach hinnehmen wollten, sind sie in Berufung gegangen.
Erneut stellte sich hier jedoch das Problem einer möglichen Befangenheit. Gegen die vorsitzenden Richter wurde ein entsprechender Befangenheitsantrag eingereicht und nun einige Wochen bearbeitet. Nach Ansicht der Beklagten sollen die Richter parteiisch sein, da sie Mitglieder in Pro-Urheberrechtsorganisationen sind. Wer sich der Möglichkeiten von The Pirate Bay bewusst ist, versteht, wieso man diese Richter nicht als Vorsitzende der Verhandlung sehen möchte.
Die oberste schwedische Gerichtsbarkeit hat nun über den Befangenheitsantrag der Beklagten entschieden. Die Richterin Ulrika Ihrfelt sowie Christina Boutz sind nach Ansicht der obersten Gerichtsinstanz nicht als befangen zu werten. Sie können also ohne Probleme an der Verhandlung teilnehmen.
Ulrika Ihrfelt war Mitglied des schwedischen Urheberrechtsverbandes "SFU". Christina Boutz gehörte wiederum zur Svenska Föreningen för Industriellt Rättskydd (SFIR). Eine Gruppierung, die sich unter anderem für geistiges Eigentum in der Industrie stark macht.
Wie Peter Sunde gegenüber TorrentFreak erklärte, habe man jedoch noch Hoffnungen. Die Tatsache, dass man mit einem Befangenheitsantrag in diesen Prozess startet, sei zwar nicht optimal. Vorhergehende Urteile der Richter seien jedoch gut gewesen, so dass man auch selbst auf ein faires Urteil hofft. Der Prozess wird aller Voraussicht nach am 28. September beginnen.
Die Gerüchteküche bezeichnet dieses Datum als politisch motiviert. Das Verfahren findet somit nämlich nach den schwedischen Parlamentswahlen statt. Man scheint eine Beeinflussung des Wahlergebnisses zu befürchten, sollten die Betreiber von The Pirate Bay erneut für schuldig befunden werden. Diese versuchen den Termin indes vorzuverlegen. Man würde am 28. September nicht zur Verfügung stehen, so deren schlichte Begründung. Als Ausweichtermin wird der 19. September genannt.
Quelle : www.gulli.com
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Wie heute bekannt wurde, erwirkte die MPA bereits am 6. Mai eine einstweilige Verfügung gegen den Routing-Provider CB3ROB aka Cyberbunker. Das Unternehmen verschleierte in der Vergangenheit den tatsächlichen Standort der Server des Filesharingportals The Pirate Bay.
Der US-amerikanische Verband Motion Pictures Association (MPA) erwirkte im Auftrag der Filmstudios eine einstweilige Verfügung gegen den Provider CB3ROB, alias Cyberbunker und dessen deutschen Geschäftsführer. Das Unternehmen leitet die Anfragen, beispielsweise nach aktuellen Hollywoodfilmen, an das Filesharing-Portal „The Pirate Bay“ weiter. Dies ist dem Routing-Provider und dessen Geschäftsführer nunmehr verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld oder bis zu zwei Jahren Haft. So entschied das Landgericht Hamburg in dem Zivilprozess.
Die Hamburger Präzedenzentscheidung bejaht damit die Verantwortlichkeit des Routing-Providers als „Störer“ bei Urheberrechtsverletzungen. Es sei der Firma möglich und jedenfalls nach den Abmahnungen der Rechteinhaber auch zumutbar, die Abrufbarkeit der Websites mit den Urheberrechte verletzenden Inhalten zu verhindern, formulierte das Gericht. Das Argument der „reinen Zugangsvermittlung“ greife nach Ansicht des Gerichts nicht. Auf das Haftungsprivileg des § 8 Telemediengesetz könne sich CB3ROB/Cyberbunker beziehungsweise dessen Geschäftsführer in diesem Fall nicht berufen.
Begonnen hatte das Verfahren bereits im Sommer 2009. Kurz zuvor waren die Betreiber von „The Pirate Bay“ in erster Instanz in Schweden verurteilt worden. Sie verlagerten den Sitz ihres Portals daraufhin in ein anderes Land und sind noch immer die Nummer Eins aller BitTorrent-Indexer. Der Routing-Provider Cyberbunker ermöglicht dabei nicht nur die Internetanbindung von The Pirate Bay, sondern verschleiert zum Ärgernis von MPA, GVU & Co. auch den Standort ihrer Server. Ein direktes Vorgehen gegen die Site ist damit stark erschwert.
Die MPA erweiterte daraufhin ihre Strategie, um juristisch gegen die Helfershelfer von TPB vorzugehen. Im Verfahren gegen den Anbieter bat die MPA die deutsche Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) um Unterstützung. Diese analysierte das Umfeld und die technischen Abläufe im Zusammenspiel von CB3ROB und „The Pirate Bay“. Diese Erkenntnisse flossen in das Zivilverfahren ein.
Der GVU-Geschäftsführer, Dr. Matthias Leonardy, begrüßte (natürlich) die nun erstrittene Entscheidung: „Wer, wie der Betreiber von Cyberbunker, Camouflage-Techniken im Internet anbietet, um damit digitalen Hehlern wie illegalen Portalseiten- und Trackerbetreibern zu helfen, ihr Geschäft abgeschirmt zu betreiben, muss zur Verantwortung gezogen werden.“ Man sei froh darüber, dass das Hamburger Gericht dies in der gebotenen Deutlichkeit klargestellt hätte.
Digitale Hehler würden auch zukünftig von der Kreativwirtschaft rechtlich verfolgt, stellt Herr Leonardy abschließend in Aussicht. Wir haben mit CB3ROB Ende April ein gulli:Interview veröffentlicht und warten derzeit auf ein Statement des Firmenleiters.
Quelle : www.gulli.com
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Die einstweilige Verfügung vom 6.5. gegen den Routing-Provider Cyberbunker hat Wirkung gezeigt. Aktuell ist der BitTorrent-Indexer The Pirate Bay nicht erreichbar. Diverse amerikanische Filmstudios hatten unter Mithilfe der GVU das Verfahren angestrengt.
Die einstweilige Verfügung erging an ein Berliner Unternehmen, das für das Filesharing-Portal The Pirate Bay als Routing-Provider den wahren Aufenthaltsort der Server verschleiert. (gulli:News berichtete darüber) Das Schreiben wurde erst am 10. Mai zugestellt, weswegen Sven Olaf Kamphuis, der Eigentümer des Unternehmens, gegenüber TorrentFreak antwortete, dass ihm kein Verfahren bekannt war.
Übers Wochenende hat sich ein Admin von TPB mit dem Betreiber von CB3ROB Ltd & Co. KG aka Cyberbunker in Bingen auf dem Bundesparteitag der Piratenpartei getroffen. Momentan wird vom Anwalt von Sven Olaf Kamphuis geprüft, ob die Torrent-Dateien der fraglichen Filme der Kläger nur in Deutschland oder global nicht mehr verfügbar sein dürfen. Die Kläger klingen wie das Who is Who der Filmbranche. Antragssteller sind Columbia Pictures Industries Inc., Disney Enterprises Inc., Paramount Pictures Corporation, Twentieth Century Fox Film Corporation, Universal City Studios Productions LLLP und Warner Bros. Entertainment Inc. Die Kläger wehren sich gegen die Verbreitung der Filme „The Body Hounter“, Alice in Wonderland“, „Our Family Wedding“, „Green Zone“, „Repo Men“ und „Cop Out“.
Der Firma soll gegen eine empfindliche Strafandrohung verboten werden die Server des Portals ans Internet anzubinden. Auch alle anderen Domains wie piratebay.se, thepiratebay.net etc. sind von der einstweiligen Verfügung betroffen. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten oder ein Ordnungsgeld bis maximal 250.000 Euro. Mit einem bereits erfolgten Gerichtsverfahren kann dies aber nicht gleichgesetzt werden. Es hat diesbezüglich keine Verhandlung stattgefunden, dazu dürfte es aber bald kommen.
Wie er es der Redaktion von gulli bekannt gab, wird sich Sven Olaf Kamphuis mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen. Sollte das Verbot der Verbreitung der sechs Torrent-Dateien nur Deutschland betreffen, so wäre die Website hierzulande in absehbarer Zeit wieder über einen Proxy, TOR oder einen VPN erreichbar. Aktuell denkt man sogar über eine Löschung der betroffenen Dateien nach. Im Fall von TPB wäre dies ein absolutes Novum. Nie zuvor sind die schwedischen Betreiber den Löschaufforderungen der Industrie nachgekommen und dies egal, welche rechtlichen Mittel diese eingesetzt haben.
Den Datenverkehr ohne Umweg über den Cyberbunker zu leiten würde den wahren Standort der TPB-Server verraten. Dieser muss offenbar geheim gehalten werden. Sollte man die Daten bereits abseits der EU hosten, wäre ein derartig umsichtiges Vorgehen unnötig. Im Worst Case würden auch die Server in Deutschland selbst stehen. In diesem Fall wären den Rechtsanwälten der Kläger Tür und Tor geöffnet, um weitere Klagen in die Wege zu leiten.
Quelle : www.gulli.com
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Die am Montag vom Netz abgeklemmte P2P-Plattform The Pirate Bay ist wieder da. Als neuer Internet-Provider hat sich die schwedische Piratenpartei zur Verfügung gestellt, wie die Organisation am Dienstagmorgen selbst bekannt gab. Tatsächlich ist der Service inzwischen wieder erreichbar.
Die Piratenpartei wies darauf hin, Anbindungs-Kapazitäten und die Suche zur Verfügung zu stellen. Der Vorsitzende Rick Falkvinge wurde mit den Worten zitiert: "Pirate Bay ist eine Suchmaschine und nicht verantwortlich für die Ergebnisse."
(http://www.satundkabel.de/images/stories/news/2010_Bilder/pirate-bay_logo.jpg)
Zuvor war die Anbindung des umstrittenen Torrent-Trackers in Absprache mit den Verantwortlichen abgeklemmt worden. Das hatte der Geschäftsführer des betroffenen Anbieters CB3ROB, Sven-Olaf Kamphuis, bestätigt. Grund dafür war eine Verfügung des Landgerichts Hamburg (Az. 310 O 154/10), die an dieser Stelle (http://torrentfreak.com/the-pirate-bay-cyberbunker-mpa-injunction-in-full-100516/)beim Branchendienst "TorrentFreak" abrufbar ist.
Columbia Pictures, Disney Enterprises, Paramount Pictures, 20th Century Fox, Universal und Warner Bros. waren gemeinsam gegen Pirate Bay juristisch vorgegangen - konnten sich über die Abschaltung allerdings nur kurz freuen.
Um die Plattform tobt seit Jahren heftiger Streit. Gegen die ehemaligen vier Betreiber der Piratenbucht läuft noch immer ein Berufungsverfahren. In einem ersten Prozess hatten die Richter die Verantwortlichen zu Haft- und hohen Geldstrafen verurteilt. Pirate Bay ist Hollywood ein Dorn im Auge, weil dort Informationen über raubkopierte Spielfilm-Torrents indiziert werden. Auf den Servern sind allerdings keine illegalen Inhalte zu finden, lediglich Verweise.
Quelle: SAT+KABEL
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Die Betreiber des BitTorrent-Portals The Pirate Bay hat eine eigene Dating-Plattform gestartet. Auf PirateDate.com können passionierte Filesharer und andere nun auf Partnersuche gehen.
Bei dem Projekt arbeitet man mit dem Social-Dating-Portal Meezoog zusammen. Dessen Technologien zur Filterung von Nutzern nach potenziell passenden Partnern kommen im Hintergrund zum Einsatz. Sie ermöglichen es auch, Freunden andere interessante Menschen vorzustellen.
Die Betreiber setzen bei der Vernetzung ihrer User aber auch auf Facebook Connect. Das Tool erspart es Nutzern, einen separaten Account anzulegen. Statt dessen können sie Informationen direkt aus dem Social Network übernehmen.
Der Service wird aber noch für eine andere Aufgabe genutzt. PirateDate will seinen Mitgliedern nicht einfach fremde Singles präsentieren, die möglicherweise ähnliche Interessen haben. Statt dessen wird in erster Linie der Kontakt zu anderen Menschen angeboten, die - wenn auch über mehrere Stationen - in irgendeiner Form eine Verbindung zum Partnersuchenden haben.
Außerdem wird Facebook Connect für die so genannte Social Trust-Bewertung eingesetzt. Diese soll die Echtheit von Profilen gewährleisten und verhindern, dass man versucht, mit Fake-Accounts in Kontakt zu treten.
Quelle : http://winfuture.de
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Im Zuge der anhaltenden Auseinandersetzung zwischen The Pirate Bay und zahlreichen Filmstudios aus Hollywood wurde der schwedische Provider "Black Internet" nun per Gerichtsurteil dazu gebracht, den Zugang zu der BitTorrent-Seite zu verwehren.
Obwohl der Provider "Black Internet" stets einen guten Kontakt zu The Pirate Bay hatte, scheint man nun kapitulieren zu müssen. Im vergangenen Jahr hatte man als Hoster für The Pirate Bay fungiert und war damit zur Zielscheibe der Contentindustrie geworden. Im August 2009 erhielt der Provider das erste Gerichtsurteil aus Stockholm. Er sollte den Zugang zu der beliebten BitTorrent-Seite sperren. Im Falle einer Zuwiderhandlung drohte eine Geldstrafe von rund 500.000 Schwedischen Kronen (ca. 52.000 Euro).
Black Internet akzeptierte das Urteil, so dass The Pirate Bay temporär abgeschaltet wurde. Die Seite fand jedoch schnell einen neuen Hoster. Kurze Zeit später hatte auch die Geschäftsleitung von Black Internet die schnelle Akzeptanz des Urteils revidiert. Man entschied sich, in Berufung zu gehen. Wie der Chief Executive Officer Victor Möller damals erklärte, sei es das erste Mal, dass ein Diensteanbieter in Schweden gezwungen wird, jemandem den Zugang zu verbieten.
Im vergangenen Monat verhandelte die Berufungsinstanz den Antrag des Providers. Der Ausgang war wenig erfreulich. Im Kern wurden die Feststellungen der ersten Instanz bestätigt. Obwohl man The Pirate Bay nicht mehr hostet, hat man jedoch enorm hohe Hürden aufgestellt. So darf Black Internet nie wieder als Hoster für The Pirate Bay auftreten. Darüber hinaus muss allen Kunden des Providers der Zugang zu der BitTorrent-Seite verwehrt werden.
Mit dieser Entscheidung ist Black Internet zum ersten schwedischen Provider geworden, der eine Internetseite für seine Kunden blockieren muss. "Wir haben uns entschlossen ein- und ausgehenden Traffic zu blockieren, der von IP-Adressen stammt, die unter Benutzung von Pirate Bay sind", so Möller.
Quelle : www.gulli.com
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Die schwedische Piratenpartei hat auf ihrer Webseite bekannt gegeben, seit kurzem der Bittorrent-Suchmaschine The Pirate Bay Bandbreite zur Verfügung zu stellen. Die Partei unterstütze die Suchmaschine, da sie durch die Sanktionen gegen The Pirate Bay die freie Meinungsäußerung und die Infrastuktur des Internets angegriffen sieht.
Die schwedischen Piraten beziehen sich dabei explizit auf ein nicht näher bezeichnetes deutsches Gericht, das kürzlich "der Webseite The Pirate Bay das Recht, politisch zu handeln, aberkannt hat und angeordnet hat, sie aus dem Internet zu verbannen" – was sich offenbar auf die von der Filmindustrie erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen den bisherigen Berliner Provider der Suchmaschine bezieht. Da niemandem das Recht auf politisches Handeln abgesprochen werden sollte, führt die schwedische Piratenpartei weiter aus, sei man in die Bresche gesprungen und der Internet Service Provider von The Pirate Bay geworden.
Zwar musste in der Vergangenheit auch bereits ein schwedischer Provider auf Anordnung eines Gerichts die Verbinungen zu The Pirate Bay kappen, die Partei hofft allerdings, bald sicher gegen solche Maßnahmen zu sein: Denn die schwedische Verfassung sichert Mitgliedern des Parlaments Immunität zu. Sie können nicht strafrechtlich für etwas belangt werden, was sie als Teil ihres politischen Mandats tun. Insbesondere, so die Argumentation der Piratenpartei, beziehe sich das auch auf jede politische Aktion, die innerhalb des Arbeitsumfelds stattfinde. Deshalb planen einige nicht näher genannte potenzielle Abgeordnete, The Pirate Bay komplett im Parlamentsgebäude zu hosten – falls die Betreiber der Suchmaschine einwilligen und die Piratenpartei bei der Reichstagswahl am 19. September mindestens einen Sitz erringen kann. Derzeit ist sie im Parlament nicht vertreten.
Prinzipiell hält die schwedische Piratenpartei die Torrent-Suchmaschine zwar für legal, sodass sie streng genommen den Schutz der Immunität gar nicht brauche. Allerdings wolle man The Pirate Bay ganz pragmatisch Schutz vor der "Copyright-Industrie" bieten, bis die Urheberrechtsgesetze gelockert würden. Außerdem misst die Partei dem Akt, The Pirate Bay buchstäblich aus dem Parlamentsgebäude heraus zu betreiben, eine hohe symbolische Bedeutung bei.
Quelle : www.heise.de
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Ein argentinischer Hacker hat vier Millionen Datensätze des umstrittenen Torrent-Trackers The Pirate Bay abgegriffen. Laut dem renommierten Security-Journalisten Brian Krebs enthalten die Daten Login-Namen, E-Mail-Adressen, Passwort-Hashes, IP-Adressen und hochgeladene Torrents von registrierten Nutzern. Der 23-jährige Argentinier "Ch Russo" konnte gegenüber Krebs glaubhaft belegen, dass er tatsächlich im Besitz von Login-Daten ist.
An die Nutzerdatenbank sei Russo durch eine Reihe von SQL-Sicherheitslücken gelangt. Auf dem Weg verschaffte er sich offenbar auch Zugriff auf das Admin-Interface von The Pirate Bay. Die von dem Argentinier genutzten Sicherheitslücken sollen mittlerweile geschlossen worden sein. Derzeit ist der Tracker wegen Datenbank-Arbeiten nicht erreichbar.
Änderungen an der Datenbank von The Pirate Bay will Russo laut Krebs nicht vorgenommen haben. Zwar habe dieser kurz mit dem Gedanken gespielt, wie viel der Recording Industry Association of America (RIAA) oder der Motion Picture Association of America (MPAA) der Datenfang wohl wert wäre, verkaufen wolle er die Daten aber angeblich nicht.
Siehe dazu auch:
* Pirate Bay Hack Exposes User Booty, (http://krebsonsecurity.com/2010/07/pirate-bay-hack-exposes-user-booty/) Bericht von Brian Krebs
Quelle : www.heise.de
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Justitia bremst The Pirate Bay aus. Ein Gericht in Amsterdam hat entschieden, dass die drei Betreiber der BitTorrent-Seite Benutzer aus den Niederlanden aussperren müssen. Gelingt ihnen dies nicht, droht eine Geldstrafe von 50.000 Euro pro Tag.
Dass Netzsperren wenig hilfreich sind, weiß man nicht erst, seit die Politik diese Methoden ausgegraben hat. Natürlich kann man engagiert versuchen, bestimmten Personen den Zugang zu Seiten zu verwehren. Für den völligen Laien mag eine Sperre kaum überwindbar sein. Wer clever ist, findet eventuell Anleitungen im Netz, das Problem zu beseitigen. Beheben lässt sich dies binnen einer Minute - falls notwendig.
Ein effektives Aussperren aller Nutzer ist jedoch praktisch unmöglich. Genau dies hat ein Gericht in Amsterdam nun jedoch von den The Pirate Bay Betreibern verlangt. Kein niederländischer User soll mehr Zugriff auf das beliebte BitTorrent-Portal haben. Die drei Betreiber müssen nun entsprechende Maßnahmen ergreifen. Sollten sie sich weigern oder nur mangelhaft zur Sache gehen, droht ihnen eine Geldstrafe. Pro Tag, an dem weiterhin niederländische Nutzer auf The Pirate Bay zugreifen können, satte 50.000 Euro.
Wie das Gericht entschied, würde The Pirate Bay nicht unbedingt selbst Urheberrechtsverletzungen begehen. Die Betreiber der Seite würden es Dritten jedoch sehr einfach machen, entsprechende Taten zu begehen. Mitunter könne man sogar davon sprechen, dass sie die User zur Verbreitung der Dateien via BitTorrent ermutigen.
Problematisch ist an diesem Urteil insbesondere die Signalwirkung, die es besitzen könnte. Es besteht durchaus die Gefahr, dass sich die niederländische Anti-Piraterie Organisation BREIN bald auf weitere Seiten stürzt. Im ersten Halbjahr 2010 ist es dem Verband bereits gelungen, zahlreiche "illegale Websites" abzuschalten. Mit Sperren für bestimmte Nutzergruppen würde man einen weiteren Weg begehen können. Zudem könnte es auch sein, dass Rechteinhaber in anderen Ländern auf die gleiche Idee kommen und man so versucht, dem BitTorrent-Indexer systematisch das Wasser abzugraben.
Quelle : www.gulli.com
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Auf einem Vortrag in Mexico 2010 hat der Pirate-Bay-Mitbegründer Peter Sunde seiner Hoffnung Ausdruck verliehen, „The Pirate Bay“ möge eher früher als später eingestellt werden.
Dass Werner Müller nicht mit Peter Sunde auf einer Bühne sitzen möchte, kann angesichts des fast einstündigen freien Vortrags des früheren Pirate-Bay-Betreibers kaum verwundern. So sehen keine Kriminellen aus und so verhalten sie sich auch nicht (höchstens vielleicht Politiker, die sich über die irdische Gerichtsbarkeit erhaben wähnen).
Natürlich war es ein Heimspiel auf der Campusparty in Mexiko 2010, das Peter Sunde da absolvieren durfte. Er sei nur über den Luftraum der Vereinigten Staaten geflogen, habe aber schon Vorkehrungen im Fall einer Notlandung auf US-amerikanischen Staatsgebiet getroffen. Seine Biographie über die Pirate-Bay-Zeit habe er ursprünglich „Lord of the Files“ nennen wollen (in Anlehnung an „Lord of the Flies“), im Falle seiner Verhaftung in den USA hätte er sie aber schnell in „From Pirate Bay to Guantanamo Bay“ umbenennen können.
Es lohnt sich, das Video in seiner Gesamtlänge anzusehen, vor allem, um den leichten und spielerischen, immer auf Veränderung hin ausgerichteten Geist der „digital generation“ zu erfassen. „Evolution“ ist es, was Peter Sunde und das Internet antreibt, nicht „Revolution“.
Darum auch das kurze Statement am Ende (ca. 48. Minute) zu The Pirate Bay: „It really sucks“. Denn die Plattform habe sich in den letzten fünf Jahren nicht weiterentwickelt, sondern sei nur quantitativ gewachsen, ohne weitere qualitativen techologischen Impulse auszusenden.
Das Internet ist ständig in Bewegung, wie die Natur ohne Ziel und Ende, ständiger Fortschritt, ständige Weiterentwicklung ist der Sinn im Netz. Weshalb auch Technologien wie Torrents oder Angebote wie 1-click-hoster morgen schon überholt sein können. Man merkt Peter Sunde in Vertretung seiner Mitstreiter an, dass ihm und dass ihnen das Hase-und-Igel-Spiel mit der Kreativindustrie kreative Freude bereitetet. Und gerade dieser Wettstreit es ist, der Kreativität gebar und beflügelte. Und die Hasenfüßigen der Medienbranche mit einem „Ich bin schon da!“ („Ick bün all dor“) stets aufs neue foppen konnte.
Quelle : www.gulli.com
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Der niederländischen Anti-Piraterie Vereinigung "BREIN" ist ein schnüffeltechnischer Coup gelungen. Bis in die österreichische Hauptstadt Wien ist man angereist, um Peter Sunde ausfindig zu machen und ihm das aktuellste Urteil gegen ihn und The Pirate Bay zu überreichen.
Nicht nur jeder Detektiv muss sich in Grund und Boden schämen, wenn er diese Zeilen liest. Auch so mancher Gerichtsvollzieher kann von der niederländischen Anti-Piraterie Vereinigung "BREIN" noch etwas lernen. In der Vergangenheit waren zahlreiche Urteile gegen The Pirate Bay und deren Betreiber ergangen. Die Seite sollte niederländischen Surfern den Zugang verwehren, lautete eine der letzten Entscheidungen.
Dieses Urteil war in Abwesenheit der Beklagten ergangen. Für jeden Tag, an dem weiterhin niederländische Nutzer Zugang zu The Pirate Bay haben, droht ihnen eine Geldstrafe von 50.000 Euro. Einziges Problem: Die Zustellung des Urteils offenbarte sich als besonders schwierig. Natürlich ändert dies nichts an der Tatsache, dass es ergangen wäre. Auch eine Zustellung von Amts wegen käme in Betracht.
Tim Kuik, der Managing Director von BREIN, wollte das Urteil jedoch jemandem überreichen, der direkt für The Pirate Bay verantwortlich ist oder war. Man witterte eine Chance, als Peter Sunde jüngst in Wien war. Dort war er als Panel-Teilnehmer bei den "Sommergespräch Kunst im digitalen Zeitalter" geladen. Tim Kuik witterte wohl seine Chance, hier das Urteil des niederländischen Gerichts loszuwerden. Persönlich begab er sich nach Wien und überreichte dem ehemaligen Pressesprecher von The Pirate Bay das Urteil. Wie er via Twitter verkündete, habe er es ihm eine Kopie übergeben und die Details erklärt. Um die Übergabe beweisen zu können, wurde das Ereignis sogar auf Film gebannt. Es liege nun an Sunde, so Kuik, ob man vor Gericht erscheinen würde oder lieber die Geldstrafe bezahlt.
Quelle : www.gulli.com
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Dass Vertreter der Contentbranche nicht die schnellsten waren, als es um die Adaption digitaler Modelle ging, ist bekannt. Doch auch bei den größten Anti-Piraterie-Verbänden dieser Welt scheinen manche Informationen nur tröpfchenweise oder gar nicht durchzudringen. So glaubt die Federation Against Software Theft, dass The Pirate Bay 2009 verkauft wurde.
Es war ein groteskes Schauspiel, als die Global Gaming Factory X versucht hatte, The Pirate Bay käuflich zu erwerben. Immer neue Rückschläge, gepaart mit unhaltbaren Versprechungen. Letzten Endes war klar: The Pirate Bay wurde nicht von der Global Gaming Factory X (GGF) gekauft. Diese Information wurde über nahezu alle medialen Kanäle verbreitet, die sich auch nur ansatzweise mit The Pirate Bay beschäftigen.
Kanäle, die auch die zahllosen Anti-Piraterie-Verbände sicherlich im Fokus haben. Besser: Haben sollten. Denn nur dann kann man verhindern, dass der Geschäftsführer eines solchen Verbandes ins Fettnäpfchen tritt. Erwischt hat es den Chief Executive Officer (CEO) der Federation Against Software Theft (FAST), John Lovelock. In einem jüngst veröffentlichten Artikel fällt er über The Pirate Bay und deren Gründungsmitglieder her.
Er übt Kritik an der Tatsache, dass die ehemaligen Betreiber nach wie vor auf freiem Fuß sind. Trotz der Verurteilung hätten sie keine Gefängnisstrafe verbüßt und ihre Geldstrafe wäre ebenso wenig beglichen worden. Bereits hier unterläuft ihm ein Irrtum. Denn auch wenn die Betreiber in erster Instanz verurteilt wurden, so hat man doch Berufung eingelegt.
Nach diesem Ausrutscher folgt jedoch der Nächste. Eingeleitet wird dieser mit der Argumentation, dass die Betreiber mehrere Millionen US-Dollar beim Verkauf der Seite erhalten hätten: "Jetzt [hat die Seite] einen neuen Besitzer, Pirate Bay wurde für 4,7 Millionen Britische Pfund (ca. 5,7 Mio. Euro) an Global Gaming Factory (GGF) Ende Juni 2009 verkauft. Drei Monate nach dem Prozess. Den ehemaligen Besitzern wurde damit ein Geldregen von mehreren Millionen Britischen Pfund beschert. Der neue Besitzer erklärte rasch, dass die Seite weiter als Filesharing-Plattform in Betrieb bleiben würde. Die Dateien würden jedoch legal gehostet, anstatt sie von den Urhebern zu stehlen."
Aufgrund der zahlreichen Fehlinformationen ist es schwierig, überhaupt einen klärenden Anfang zu finden. So kann man nur den Ratschlag erteilen, sich noch einmal detailliert über das Verfahren zu informieren.
Quelle : www.gulli.com
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Die schwedische Piratenpartei schaltet auf der Webseite des BitTorrent-Trackers The Pirate Bay Wahlwerbung. Eine Woche lang wird die Werbefläche auf der Einstiegsseite des Trackers zu sehen sein.
Angekündigt wurde dieses Vorhaben vom Parteichef Rick Falkvinge. Ob es die schwedische Piratenpartei schaffen kann, am 19. September dieses Jahres in den schwedischen Reichstag gewählt zu werden, wird von Experten bezweifelt. Anlass zu diesem Denken liefern aktuelle Umfragen.
Im Rahmen der letztjährigen Europawahlen gewann die Piratenpartei einen der schwedischen Sitze. 7,1 Prozent der Stimmen konnte die Partei damals für sich verbuchen. Grundsätzlich macht sich die Partei für ein liberales Internet stark und setzt sich gegen eine ausufernde behördliche Überwachung von Privatpersonen ein.
In erster Instanz wurden die Betreiber von The Pirate Bay im April vergangenen Jahres zu je einem Jahr Haft und Schadensersatz von umgerechnet 2,7 Millionen Euro verurteilt. Das damalige Urteil wurde von Film-und Musikkonzernen als großer Sieg gegen das Filesharing angesehen.
Quelle : http://winfuture.de
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The Pirate Bay ist untrennbar mit der Filesharing-Szene verknüpft. Doch die Geschichte der Piratenbucht ist umfangreich und schwierig zu erklären. Der Filmproduzent Simon Klose will diese Aufgabe mit einem Dokumentarfilm stemmen. Ein Spendenaufruf, um die Kosten zu decken, hat bereits nach drei Tagen den benötigten Betrag eingebracht.
(http://static.gulli.com/media/2010/08/thumbs/370/tpb-afk.jpg)
Was ist The Pirate Bay? Wer steckt dahinter? Wie kam es zu dieser Website? Viele dieser Fragen beantwortet mit Sicherheit Wikipedia. Der Filmproduzent Simon Klose möchte jedoch mehr als nur simplen Text. Ein Dokumentarfilm über The Pirate Bay soll es sein. Der geplante Titel: TPB - AFK. Doch die Produktion eines Films ist kostspielig. Aus diesem Grunde startete Klose vor wenigen Tagen einen Spendenaufruf, der auch seinen Weg durch das Netz fand. 25.000 US-Dollar war das angestrebte Ziel, das binnen 30 Tagen erreicht werden sollte.
Drei Tage sind seit dem Aufruf vergangen, als Klose bereits verkünden kann, dass das Ziel erreicht wurde. Innerhalb dieser kurzen Zeit hat man 28.099 US-Dollar gesammelt. Dem Film steht somit nichts mehr im Wege. Was den Zuschauer erwartet, hat Klose bereits erklärt: "TPB AFK ist weder ein Fan-Film über The Pirate Bay noch ist es ein journalistisches Stück über Urheberrechtskonflikte. Es ist ein observatorischer, charakteristischer Film über drei Leute, deren Hobby-Homepage zu einer globalen politischen Bewegung wurde."
Da nach wie vor Spenden eingehen, dürfte der Betrag in den kommenden Tagen noch weiter hinaufklettern. Ein Termin für die Premiere steht indes noch nicht fest. Man will abwarten, welchen Ausgang das Berufungsverfahren gegen The Pirate Bay nimmt. Wie Klose jedoch festhält, sei dies alles ein sehr zeitintensiver Vorgang. Ausgehend vom Berufungsverfahren könnte es somit 2011 werden, bis der Film seine Premiere erlebt.
Quelle : www.gulli.com
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In knapp einer Woche wird das Berufungsverfahren um die BitTorrent-Seite The Pirate Bay beginnen. Die Betreiber der Seite hoffen in zweiter Instanz auf eine Umentscheidung der schwedischen Justiz. Neue Beweise oder noch nicht angehörte Zeugen sind jedoch nicht zu erwarten. Die Rechteinhaber hoffen im Gegensatz dazu natürlich auf eine weitere Verurteilung der vier Admins.
Ab kommenden Dienstag geht der Rechtsstreit um das Filesharing-Portal The Pirate Bay in die zweite Runde. Die schwedische Justiz wird in einem Berufungsverfahren den Fall vor der nächst höheren Instanz nochmals aufrollen.
Die vier Betreiber der Seite, Svartholm Varg, Fredrik Neij, Peter Sunde und Carl Lundström, waren am 17. April 2009 bereits zu je einem Jahr Haft und einer satten Geldstrafe von umgerechnet 2,8 Millionen Euro verurteilt worden. Damals urteilte die erste gerichtliche Instanz, dass die vier Angeklagten Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen leisteten oder es zumindest billigend in Kauf nahmen, dass durch ihr Portal Millionen von urheberrechtlich geschützten Dateien auf Computern in aller Herren Ländern landeten. Die Tatsache, dass durch Werbung auf der schwedischen Webseite Geld eingenommen wurde, erhärteten die Vorwürfe. Die verhängten Strafen wurden jedoch bis jetzt noch nicht durchgesetzt. Die eingelegte Berufung der vier Schweden verhinderte dies bisher.
Im nun anstehenden Berufungsverfahren werden weder neue Beweise noch Indizien vorgelegt, oder kommen neue Zeugen zum Einsatz. Es wird lediglich darauf ankommen, ob das Berufungsgericht den Fall anders als die letzte gerichtliche Instanz einschätzt. Insbesondere die Errechnung des Schadensersatzes, von dem die Konzerne bislang immer noch nichts gesehen haben, wird zur Diskussion stehen. Und auch ein im April 2009 in Kraft getretenes Gesetz, das die Frage aufwirft, ob Dritte überhaupt ein Recht haben von Internet-Providern die IP-Adresse eines Users zu erfahren, könnte durchaus eine Rolle spielen. Bis zum 15. Oktober will man in Schweden zu einem Entschluss gekommen sein.
Sollten die Richter allerdings dem vorherigen Urteil ganz oder in zumindest in weiten Teilen zustimmen, wäre dies der erste Fall dieser Art in der schwedischen Rechtsgeschichte. Noch nie wurde dort jemand wegen einer Urheberrechtsverletzung durch die Nutzung von Bit-Torrent-Technik verurteilt.
Alle vier Angeklagten, die sich aktuell in Thailand, Kambodscha, der Schweiz und auch in Deutschland aufhalten, weigerten sich gegenüber der Presse ein Statement bezüglich des Verfahrens abzugeben. Mit vollmundigen Ankündigungen wie zu Beginn letzten Jahres hält man sich aber zurück. Bleibt also kritisch abzuwarten, ob der damals angekündigte "Epic Win" tatsächlich eintreten wird.
Quelle : www.gulli.com
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Das Berufungsverfahren gegen die die vier Betreiber von The Pirate Bay hat heute in Schweden begonnen. Vor dem Gericht in Stockholm waren jedoch nur drei der vier Beklagten erschienen. Gottfrid Svartholm konnte wegen einer Erkrankung nicht anreisen. Er befindet sich gegenwärtig im Krankenhaus.
Pünktlich begann am heutigen Morgen die Berufungsverhandlung gegen die vier Betreiber der Piratenbucht. Gleich zu Beginn stellte sich das Problem, dass nur drei der vier Beklagten anwesend waren. Gottfrid Svartholm fehlte. Nach Angaben seines Verteidigers befindet er sich gegenwärtig in einem Krankenhaus in Kambodscha. Dort wird er medizinisch betreut. Eine Anreise war ihm nicht möglich. Wie der Rechtsbeistand von Svartholm erklärte, könne das Verfahren jedoch auch in seiner Abwesenheit fortgeführt werden.
Die Staatsanwaltschaft sowie Nebenkläger zeigten sich wenig begeistert darüber. Offenbar war dieses Ereignis für alle Beteiligten überraschend. Das Gericht ordnete deshalb an, dass Svartholm bis zum 7. Oktober einen medizinischen Bericht beibringen muss. Die Anhörungen selbst verliefen bisher wenig spektakulär. Die Beklagtenvertreter teilten dem Gericht mit, dass sie Freisprüche für ihre Mandanten fordern. Die geforderten Schadensersatzsummen sollten vermindert oder gänzlich fallengelassen werden.
Nachdem dieser Teil des Verfahrens behandelt war, widmete man sich primär der Vergangenheit von The Pirate Bay sowie einigen technischen Aspekten. Man berichtete darüber, wie The Pirate Bay entstanden war. Der Staatsanwalt berichtete wenig später über die Ermittlungen gegen die Piratenbucht. Bis zur Mittagspause gab es somit keinerlei brisanten Ereignisse. Das Verfahren wird gegenwärtig fortgeführt.
Insgesamt sind 14 Verhandlungstage anberaumt. Somit sollte das Berufungsverfahren bis zum 15. Oktober abgeschlossen sein.
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Das Verfahren gegen die vier Betreiber von The Pirate Bay neigt sich langsam dem Ende zu. Staatsanwalt Håkan Roswell stellte bei seinem Plädoyer klar, dass er wie schon in 1. Instanz eine einjährige Haftstrafe fordere. Die Kreativwirtschaft legte indes nach und forderte mehr Schadensersatz.
Es dauert noch einige Tage, bis das Verfahren gegen die Betreiber der schwedischen Piratenbucht zu Ende geht. Vergangenes Jahr waren die vier Köpfe hinter der BitTorrent-Seite "The Pirate Bay" zu Haft- und Geldstrafen verurteilt worden. Ihnen wird Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Gegen das Urteil in 1. Instanz war man in Berufung gegangen.
Aufgrund des Verlaufs der Berufungsverhandlung ist es schwierig zu sagen, ob das Urteil in dieser Form bestehen bleibt. Seitens der Beklagten gab es keinerlei ereignisreiche Wendungen, die das ursprüngliche Urteil ins Wanken bringen könnten. Nicht zuletzt deshalb forderte Staatsanwalt Håkan Roswell erneut eine Haftstrafe von einem Jahr.
Die Kreativwirtschaft legte indes ein wenig nach. Die ursprüngliche zugesprochene Schadensersatzsumme sei zu niedrig. Man stellte klar, dass 30 Millionen Schwedische Kronen (ca 3,24 Mio. Euro) dem entstandenen Schaden entsprechen würden. Das Gericht hatte in 1. Instanz die Kalkulation der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) abgewiesen. Ein niedrigerer Betrag wurde kalkuliert. Nach Ansicht der Musikwirtschaft sei dies jedoch nicht korrekt.
Das Verfahren wird diesen Freitag beendet. Sollte es zu einer erneuten Verurteilung kommen, steht den vier Personen hinter The Pirate Bay noch ein letzter Weg offen. Sie könnten - zumindest theoretisch - eine höchstrichterliche Entscheidung anstreben. Bisher hat man sich nicht geäußert, ob man eine derartige Option wahrnehmen würde. Somit bleibt vorerst unklar, ob das Quartett den Weg zur höchsten schwedischen Gerichtsbarkeit auf sich nehmen wird.
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Nach drei Wochen ist der Berufungsprozess gegen die vier Betreiber von The Pirate Bay zu Ende gegangen. Die Verteidigung forderte für jeden Beklagten einen Freispruch. Das Urteil wird am 26. November verkündet. Bis dahin können die Beklagten nur hoffen, dass die Plädoyers ihrer Verteidiger gewirkt haben.
Die Verteidigung führte umfangreich aus, dass die Unterhaltungsindustrie bereits in der Vergangenheit gegen neue Technologien vorgegangen wäre. Angefangen bei Radios bis hin zu Kassetten und Rohlingen. Man betonte, dass die Schadenskalkulation absurd wäre. Einige der Downloads hätten beispielsweise von Staaten durchgeführt werden können, in denen Filesharing - zumindest für private Zwecke - legal ist.
Das Aufrechterhalten eines Schuldspruchs wäre eine Gefahr für das gesamte Internet und dort vorhandene Dienste. Als Beispiel führte man Twitter und Facebook an. Wenn The Pirate Bay für Urheberrechtsverletzungen von Dritten zur Verantwortung gezogen werden kann, was ist dann erst mit Suchmaschinen wie Google oder Yahoo?
Die eigentlichen Urheberrechtsverletzer seien diejenigen, die diese Tat tatsächlich begangen haben. Dies wäre aber nicht The Pirate Bay. Zu keinem Zeitpunkt habe man auch nur einen Bruchteil urheberrechtlich geschützten Materials gehostet. Auch die Schadensersatzforderungen würden auf absurden Kalkulationen beruhen. Die Zahlen seien nur von der Unterhaltungsindustrie geliefert worden. Unabhängige Expertenmeinungen seien hierzu nicht gehört worden.
Das Urteil soll am 26. November bekanntgegeben werden. Im Falle einer erneuten Verurteilung stehen die Chancen nicht schlecht, dass das Verfahren vor die höchste schwedische Gerichtsbarkeit gebracht wird. Wie Peter Sunde erklärte, sei das ganze Verfahren jedoch nur "verschwendete Zeit". Die Nebenkläger dürften dies wohl anders sehen.
Quelle : www.gulli.com
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Die Initiatoren des umstrittenen Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay sind auch in zweiter Instanz wegen Verletzung des Urheberrechts zu Haft und Schadensersatz verurteilt worden. Im Berufungsverfahren senkte das Stockholmer Oberlandesgericht die Gefängnisstrafe für die drei angeklagten Schweden am Freitag von je einem Jahr auf vier, acht und zehn Monate. Gleichzeitig erhöhten die Richter die Schadensersatzsumme von 30 auf insgesamt 46 Millionen schwedische Kronen (knapp 5 Millionen Euro).
Der ehemalige Sprecher des Torrent-Trackres und Gründer des Belohndienstes Flattr, Peter Sunde, soll für acht Monate hinter Gitter, Fredrik Neij für zehn Monate. Der umstrittene Investor Carl Lundström erhielt eine Haftstrafe von vier Monaten. Die drei Verurteilten müssen den Schadenersatz zu gleichen Teilen aufbringen. Das Verfahren gegen den dritten Pirate-Bay-Gründer Gottfrid Svartholm wurde abgetrennt, weil er aus gesundheitlichen Gründen nicht am Prozess teilnehmen konnte.
Den vier Männern wird vorgeworfen, Millionen Internetnutzern mit The Pirate Bay ein Forum für massive Urheberrechtsverletzungen zu bieten. Die Verteidiger der vier Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert. Sie verwiesen darauf, dass die Website selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download bereitgehalten habe. Sie vermittle lediglich entsprechende Verbindungen. Vorwürfe der Verteidigung, ein an dem Verfahren beteiligter Richter seien befangen, hatte die Justiz zurückgewiesen. Es gilt als sicher, dass der Fall auch in dritter Instanz vor dem Obersten Gericht in Stockholm neu verhandelt wird.
Quelle : www.heise.de
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Der Prozess um den BitTorrent-Tracker The Pirate Bay wird demnächst den Obersten Gerichtshof Schwedens beschäftigen. Carl Lundstroem, einer der wichtigsten Unterstützer der Plattform, will das letzte Urteil anfechten.
Im April wurde er zusammen mit den Pirate Bay-Betreibern zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 3,4 Millionen Euro verurteilt. Im November hielt die Berufungsinstanz die Entscheidung im Prinzip aufrecht. Lediglich die Haftstrafe wurde auf vier Monate reduziert, die Geldstrafe im Gegenzug auf 4,9 Millionen Euro angehoben.
"Wir akzeptieren diese Entscheidung des Berufungsgerichtes nicht", teilte Lundstroems Anwalt Per E. Samuelsson nun mit. Demnach könne sein Mandant nicht dafür haftbar gemacht werden, was die Nutzer einer Seite tun, für die er lediglich die technische Infrastruktur bereitgestellt hat.
Auch die Pirate Bay-Betreiber beriefen sich immer wieder darauf, dass sie selbst keine urheberrechtlich geschützten Inhalte zur Verfügung gestellt haben und damit nach schwedischem Recht nicht belangt werden könnten. Nach massivem Druck seitens der großen Medienkonzerne und auch der US-Regierung sah es das Gericht zumindest als gegeben an, dass die Angeklagten massiv Beihilfe zu Straftaten geleistet haben.
Quelle : http://winfuture.de
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TPB-AFK, so der Titel eines Dokumentarfilms über The Pirate Bay. Wie der Produzent und Filmemacher Simon Klose jetzt mitgetelt hat, beteilige sich inzwischen auch die schwedische Regierung mit umgerechnet rund 21.000 Euro Fördermitteln an dem Film. Dieser soll im Laufe dieses Jahres erscheinen.
Die Geschichte von The Pirate Bay ist vielen wohlbekannt. Es ist eine Erfolgsstory, die im Jahr 2003 beginnt. Eine Website wird ins Leben gerufen, die "BitTorrent-Dateien" - kleine Wegweiser für ein neu entwickeltes Filesharing-Protokoll - anbietet. Innerhalb kürzester Zeit wird die Seite sehr beliebt. Doch man macht sich auch Feinde, insbesondere in den Reihen diverser Rechteinhaber. Höhepunkt der Auseinandersetzung war eine Klage gegen die Betreiber der BitTorrent-Seite.
Wie es soweit kam, wieso man sich gegen die Rechteinhaber stellte und wieso The Pirate Bay so beliebt wurde - all diese Fragen will der Dokumentarfilm beantworten. Und viele weitere mehr. Der schwedische Produzent und Filmemacher Simon Klose hat es sich zur Aufgabe gemacht, dies zu bewerkstelligen. Im Zuge eines Spendenaufrufs hatte man bereits rund 36.000 Euro für die Produktion des Films gesammelt.
Nun erhält man eine zusätzliche Geldspritze von der schwedischen Kunst-Kommission. Diese untersteht dem schwedischen Kultusministerium. Insgesamt wurden umgerechnet rund 21.000 Euro überwiesen. Wie Klose betonte, fühle er sich geehrt, soviel Geld für seinen Film zu erhalten. Mit den Fördermitteln soll ein professioneller Schnitt von "TPB-AFK" sichergestellt werden. Vielleicht, so Klose, könne der Film etwas Einfluss auf die schwedische Regierung nehmen und ihr "schizophrenes Internetverhalten" ändern.
In den kommenden Monaten soll der Film fertiggestellt und danach der Öffentlichkeit präsentiert werden. Eine Kopie des Films wird selbstredend auch via BitTorrent verfügbar sein.
Quelle : www.gulli.com
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Es ist nicht lange her, seit es einer Gruppe von Hackern gelang, durch eine Sicherheitslücke die Kontrolle über The Pirate Bay zu übernehmen. Nachdem die Lücke geschlossen wurde, sollte eigentlich alles sicher sein. Eine Spam-Welle bewies wenig später jedoch das Gegenteil.
Man sollte vorsichtig sein, mit welchen Daten man im Netz hantiert. Auch wenn man selbst alle Vorsichtsmaßnahmen walten lässt, bedeutet das nicht, dass Dritte ebenso vorsichtig sind. Besonders große Datenbanken mit vielen Informationen sind ein echtes Bonbon für Personen, die damit keine gute Tat planen.
The Pirate Bay wurde bereits im Sommer vergangenen Jahres Opfer eines Hacker-Angriffs. Nachdem man eine Sicherheitslücke ausgenutzt hatte, erhielt man die Kontrolle über die Website. Die Absichten waren jedoch gut gemeint. Man wollte lediglich darauf aufmerksam machen, dass das System anfällig war. Seitens The Pirate Bay wurde die Lücke geschlossen. Die Seite sei damit nun absolut sicher, hieß es.
Das sollte sich jedoch als Trugschluss herausstellen. Nur zwei Monate später wurden zahlreiche User von The Pirate Bay Opfer einer Spamwelle, die angeblich von The Pirate Bay selbst ausging. Die E-Mails empfahlen den Nutzern, auf den privaten Tracker "DemUnoid" (nicht Demonoid!) zu wechseln. Aufgrund der Tatsache, dass echte The Pirate Bay Nutzernamen mit korrekten E-Mails verknüpft wurden, lag ein Gedanke nah. Entweder wurde die Datenbank erneut geknackt, oder diese Situation steht in Zusammenhang mit dem früheren Hacker-Angriff. Inzwischen kristallisiert sich heraus, dass der Vorfall kein Einzelfall ist. Wie die Kollegen von TorrentFreak berichten, gehen seit Mitte Februar erneut zahlreiche Spam-Mails bei The Pirate Bay Nutzern ein.
Nicht gänzlich klar ist, ob die Datenbank nun erneut geknackt wurde, oder ob auf eine alte Kopie zurückgegriffen wird. Die Kollegen vom P2P-Blog TorrentFreak sprechen bis zur Klärung des Falls die Empfehlung aus, sich mit einer WegWerf-Mailadresse zu registrieren. Benutzer die ihre E-Mail-Adresse bei The Pirate Bay nicht selbstständig ändern können, können im IRC-Channel von The Pirate Bay einen Moderator darum bitten.
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Vertreter der Musikwirtschaft haben in Finnland eine Klage gegen den Internet Service Provider Elisa eingereicht. Man will gerichtlich erzwingen, dass der Provider seinen Kunden den Zugang zu The Pirate Bay verwehrt. Die BitTorrent-Seite ist auch in Finnland äußerst beliebt.
The Pirate Bay musste bereits viele Versuche über sich ergehen lassen, aus dem Netz ausgesperrt zu werden. Sei es nun in Italien oder den Niederlanden. Nun versucht man sein Glück in Finnland. Dort haben Vertreter der Musikwirtschaft eine Klage gegen einen der größten finnischen Provider eingereicht. "Elisa" soll seinen Kunden zukünftig den Zugang zu The Pirate Bay verwehren.
Laut der Klageschrift gibt es keinen anderen Weg, als die Zugangssperre. Nur so könnten massenhafte Urheberrechtsverletzungen durch The Pirate Bay verhindert werden.
"Wir haben gewartet und gehofft, dass die Pirate Bay Admins ihren Dienst im November 2010 einstellen, nachdem sie vom schwedischen Berufungsgericht verurteilt wurden. Das ist nicht passiert, und im Gegenzug erhört sich die Zahl finnischer [The Pirate Bay] Nutzer", so Lauri Rechardt, ein finnischer Musikproduzent. Die Entwicklung eines legalen Online-Marktes für Musik könne nicht erfolgreich sein, solange illegale Dienste wie The Pirate Bay aktiv sind, ergänzt Rechardt.
Seine Ansicht teilt auch der Präsident des finnischen Musikverbands, Ahtisaari Vänttinen. Es sei eine Mischung aus Drama und Komödie, wenn man sehe, dass The Pirate Bay auch nach der Verurteilung einfach so weitermachen könne. Dieses Problem müsse auch in Finnland angegangen werden. "Oder ist das Internet ein rechtsfreier Raum?", so Vänttinen.
Ob es letztendlich zu einer Netzsperre gegen The Pirate Bay kommen wird, ist fraglich. Klar ist jedoch, dass Rechteinhaberverbände diese Option immer häufiger anstreben und damit auch teilweise Erfolg haben. Zumindest für einige wenige Stunden.
Quelle : www.gulli.com
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Zwei Mitbegründer von The Pirate Bay haben gestern einen neuen Filehoster mit dem Namen "Bayfiles" eröffnet. In Anbetracht der juristischen Situation rund um The Pirate Bay dürfte diese Entwicklung bei den Rechteinhabern sicherlich keine Freudensprünge hervorrufen. Es wird jedoch einen elementaren Unterschied zu The Pirate Bay geben.
Nach wie vor ist The Pirate Bay ein Begriff im Netz. Abertausende Filesharer greifen auf die Website zurück, um an Torrent-Dateien zu gelangen. Mit diesen ist dann das Herunterladen von Dateien möglich. Seit gestern bieten zwei Mitbegründer von The Pirate Bay einen neuen Dienst an. Dieser trägt den Namen "Bayfiles" und ist im Kern nichts anderes, als ein klassischer Filehoster. Man geht also in einen bereits bestehenden Markt und kehrt BitTorrent den Rücken.
"BitTorrent wird von den Internet Service Providern zunehmend gedrosselt oder gefiltert, auf HTTP trifft das nicht zu", so Fredrik Neij gegenüber TorrentFreak hinsichtlich der Beweggründe, einen solchen Dienst zu starten. "Speicherplatz und Transfers bei Bayfiles achten auf die Privatsphäre der Nutzer. Ein weiterer Vorteil ist die Tatsache, dass sich User sicher sein können, dass ihre Uploads auch online bleiben, was für persönliche Backups sehr wichtig ist. Darüber hinaus garantiert [Bayfiles], dass persönliche Dateien wie die eigene MP3-Sammlung jederzeit verfügbar sind, so dass Nutzer diese jederzeit live auf ihre Geräte streamen können", so Neij.
Für Rechteinhaber, die jahrelang juristisch gegen The Pirate Bay ins Feld zogen, dürfte diese Entwicklung eher unerfreulich sein. Gleichwohl wird Bayfiles jedoch nicht wie The Pirate Bay mit einer "Ignorieren-Taktik" auf Beschwerden reagieren. Man will sich Löschaufforderungen für Dateien seitens der Rechteinhaber beugen, so wie jeder andere Filehoster auch. Ob alle Uploads also wirklich immer online sind, darf von daher bezweifelt werden.
Quelle : www.gulli.com
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Ein schwedisches Berufungsgericht hat die in erster Instanz verhängte Strafe gegen den Pirate-Bay-Mitgründer Gottfrid Svartholm Warg am Freitag in Abwesenheit des Angeklagten bestätigt. Svartholm Warg war im April 2009 zusammen mit seinen Mitstreitern Peter Sunde und Fredrik Neij sowie dem Unternehmer Carl Lundström wegen der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung zu insgesamt 30 Millionen Kronen (3,3 Millionen Euro) Schadensersatz sowie je einem Jahr Haft verurteilt worden. Mit der Entscheidung der Berufungskammer vom Freitag ist das Urteil gegen Svartholm Warg rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Im November 2010 hatte das Berufungsgericht die Haftstrafen für Neij, Sunde und Lundström gesenkt, den von den drei zu zahlenden Schadensersatz allerdings auf zusammen 46 Millionen Kronen (5 Millionen Euro) erhöht. Die Verurteilten haben bereits angekündigt, ihren Fall vor das oberste schwedische Gericht zu bringen. Lundström, dem Verbindungen in die rechte Szene nachgesagt wurden, hatte Ende vergangenen Jahres gegen das Urteil Einspruch vor dem Obersten Gerichtshof Schwedens eingelegt.
Das Verfahren gegen Svartholm war in der Berufung abgetrennt worden, weil der Angeklagte aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht erscheinen konnte. Berichten zufolge hatte er in Kambodscha im Krankenhaus gelegen und ist seither verschwunden. Auch sein Anwalt wisse derzeit nicht, wo er sich aufhält. Nachdem Svartholm zu einem Gerichtstermin Mitte September nicht erschienen war und eine Einspruchsfrist von drei Wochen nun verstrichen ist, hat das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil bestätigt.
Den drei Gründern der Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay und dem Internetunternehmer wird vorgeworfen, Millionen Internetnutzern ein Forum für massive Urheberrechtsverletzungen geboten zu haben. Die Beklagten hatten stets erklärt, dass die Website selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download bereitgehalten habe.
Quelle : www.heise.de
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Tim Kuik erzählte vorgestern in Berlin auf dem DACH-Kongress der GVU vor Zeugen, wie er vor über zwei Jahren das zufällige Treffen mit einem Betreiber von The Pirate Bay dafür benutzte, um weitere Indizien für sein Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen des BitTorrent-Trackers zu sammeln. Wie er erzählt, habe ihm Gottfrid Svartholm ungewollt zahlreiche wichtige Informationen preisgegeben.
Am 22. und 23. November trafen sich in Berlin wieder Rechteinhaber aus Filmwirtschaft und Spieleindustrie. Mit dabei waren privatwirtschaftliche Piratenjäger wie der Chefermittler von proMedia, Frank Lüngen, Richard Schneider von Logistep, aber auch Staatsanwälte, Kriminalbeamte und Mitarbeiter verschiedener Landeskriminalämter. Auch Juristen, die häufiger der Fraktion der Abmahnanwälte zugerechnet werden, waren in Berlin Mitte gestern und vorgestern zugegen. So waren etwa die Kanzleien Waldorf Frommer, Nümann+Lang, Kanzlei Rasch und viele andere mehr vertreten. Mitten unter den Gästen befand sich auch Tim Kuik, der Geschäftsführer der niederländischen Antipiraterievereinigung BREIN.
Bei einer Zigarette erzählte der Rechtsanwalt und frühere Vizepräsident der Motion Picture Association of America (MPAA), wie gut ihm das Aufeinandertreffen mit dem Schweden Gottfrid Svartholm gefallen habe. Er habe im August 2009 auf der Hacking at Random nicht mit der Anwesenheit des Betreibers von The Pirate Bay gerechnet, weil er ihm sonst rechtsverbindlich einen Bescheid zugestellt hätte. Dafür war Svartholm nach Aussage des BREIN-Geschäftsführers auf der CCC-nahen Veranstaltung sehr unvorsichtig und erzählte ihm einige wichtige Details, die man später vor Gericht gegen Svartholm und seine Mitstreiter verwendete. Offenbar hatte er sich gegenüber dem cleveren Geschäftsmann zu naiv verhalten. Kuik gab zu, dass er die Informationen im laufenden Verfahren sehr gut gebrauchen konnte und sie auch aktiv einsetzte. Auf jeden Fall war er nach eigenen Angaben überrascht, dass sein Kontrahent so gesprächig war.
Leider war Kuik während einer Zigarettenlänge nicht zu entlocken, worüber er den TPB-Admin im Detail ausfragte. Immerhin war er zu einem gemeinsamen Foto und einem späteren Interview bereit. Ob es nach dieser News wirklich dazu kommen wird, bleibt freilich abzuwarten.
Quelle : www.gulli.com
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Elisa, einer der größten Internet-Provider Finnlands, wurde kürzlich von einem Gericht in Helsinki dazu verurteilt, den BitTorrent-Indexdienst „The Pirate Bay“ (TPB) zu blockieren. Man erweiterte damit das Urteil vom Oktober 2011 und setzte fest, dass die Domain und die dazugehörigen IP-Adressen blockiert werden müssen. Elisa versucht sich gegen diese Maßnahme juristisch zur Wehr zu setzen.
Der finnische Verband der Phonoindustrie ist letztlich für das seit heute realisierte Urteil verantwortlich, weitere Gerichtsverfahren strenge man bei anderen Internet-Anbietern an, die sich ebenfalls gegen eine Sperre des Indexdienstes wehren. Zwischenzeitlich war aufgrund von Angriffen die Webseite der Antipiraterie-Organisation Antipiracy.fi nicht erreichbar, mittlerweile funktioniert sie aber wieder einwandfrei. Zu ähnlichen Aktionen war es bereits im Jahr 2010 gekommen. Hacktivisten von Anonymous riefen nun erneut zu Racheaktionen gegen die finnischen Piratenjäger auf. Der Internet-Anbieter Elisa hingegen kündigte an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.
Elisa und deren Schwesterunternehmen Saunalahti befinden sich aber in bester Gesellschaft. In Belgien müssen die Unternehmen Belgacom und Telenet Sperren gegen The Pirate Bay durchführen. TPB wird aber auch bei manchen Internet-Anbietern in Dänemark, der Türkei, Italien und Irland gesperrt. In Großbritannien gibt es ebenfalls Bestrebungen, den Internet-Anbieter BT zur Sperre des swedischen BitTorrent-Verzeichnisses zu zwingen.
Quelle : www.gulli.com
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Die niederländische Anti-Piraterie-Organisation BREIN erwirkte heute bei zwei Internetanbietern des Landes eine Sperre des BitTorrent-Indexdienstes „The Pirate Bay“ (TPB). Anfang der Woche wurd eine vergleichbare Sperre bei zwei finnischen Anbietern erwirkt. Laut Aussage des Gerichts sollen etwa 30% der Kunden von Ziggo und 4,5% der XS4ALL-Benutzer TPB für Urheberrechtsverletzungen einsetzen.
Die niederländische Organisation Bescherming Rechten Entertainment Industrie Nederland (BREIN) versucht die Werke und Umsätze ihrer Mitglieder zu verteidigen. Die vertretenen Unternehmen rekrutieren sich aus der niederländischen Film- und Musikindustrie. Kurz nach der Sperre in Finnland erging heute ein vergleichbares Urteil vor einem Gericht in Den Haag. Im Vorfeld hatte man die beiden ISPs Ziggo und XS4ALL gebeten, die schwedische Filesharing-Seite freiwillig zu sperren. Da die Unternehmen nach eigenen Aussagen nicht als „Zensoren“ agieren wolltne, lehnten sie die Anfrage von BREIN ab. Das Gericht gibt den beiden größten ISPs der Niederlande, Ziggo und XS4ALL, nun zehn Tage Zeit, die Sperre zu realisieren. Ansonsten droht ihnen eine tägliche Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.
The Pirate Bay befindet sich aber schon seit langer Zeit im Fokus dieser Antipiraterie-Organisation. Geschäftsführer Tim Kuik hatte uns gegenüber Ende letzten Jahres auf einer Veranstaltung der GVU erwähnt, wie er ein Zusammentreffen mit dem TPB-Admin Gottfried Svartholm nutzte, um ihm für das Gerichtsverfahren relevante Fakten zu entlocken. BREIN war aber in den letzten Jahren bereits für die Abschaltung mehrerer Anbieter aus dem Graubereich verantwortlich. So auch ShareConnector.com, NewsService.com, Everlasting.nu und viele andere. Der Indexdienst MiniNova entschied sich im Dezember 2010 nach zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen dazu, sich mit BREIN zu einigen, und auf ein gänzlich legales Geschäftsmodell auszuweichen.
Die Webpräsenz der niederländischen Piratenjäger unter anti-piracy.nl ist momentan übrigens aus uns nicht bekannten Gründen nicht erreichbar.
Quelle : www.gulli.com
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Jetzt ist auch das zweite Urteil im Prozess gegen die Gründer der Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay rechtskräftig. Wie TorrentFreak am heutigen Mittwoch meldet, hat der Oberste Gerichtshof Schwedens den Berufungsantrag der Gründer Fredrik Neij und Peter Sunde sowie des Unternehmers Carl Lundström abgelehnt. Damit ist das Urteil vom November 2010, in dem die beiden jeweils zu mehrmonatigen Haftstrafen und zur Zahlung von 46 Millionen Kronen (rund 5 Millionen Euro) verurteilt wurden, jetzt rechtskräftig. Bereits im November war das letzte Urteil im abgetrennten Prozess gegen Mitgründer Gottfrid Svartholm Warg bestätigt worden.
Den Gründern der Website und dem Internetunternehmer wird vorgeworfen, Millionen Internetnutzern ein Forum für massive Urheberrechtsverletzungen geboten zu haben. Die Beklagten hatten dagegen stets erklärt, dass die Website selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download bereitgehalten habe.
Seit Bekanntgabe der Entscheidung wird auf Pirate Bay außerdem von der ursprünglichen .org-Domain auf eine .se-Domain umgeleitet. Gegenüber TorrentFreak begründete ein Betreiber diesen Schritt mit der jetzt großen Gefahr, dass US-Behörden die Domain beschlagnahmen. Direkt von dem Urteil sei der Betrieb der Site aber nicht betroffen.
Quelle : www.heise.de
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Die Betreiber der berühmt-berüchtigten Torrent-Seite The Pirate Bay und ihre Nutzer machen sich nach Ansicht des obersten britischen Zivilgerichts der Urheberrechtsverletzung schuldig und sind dafür haftbar zu machen. Die Betreiber der Filesharing-Plattform ermunterten ihre Anwender geradezu zu Copyright-Verstößen, schreibt Richter Richard David Arnold in dem am Montag ergangenen Beschluss des Londoner High Courts. Die Macher der Torrent-Suchmaschine ergriffen darüber hinaus trotz der bereits gegen sie ergangenen Urteile keinerlei Maßnahmen, Copyright-Verletzungen zu verhindern.
Neun britische Plattenfirmen, darunter EMI, Sony Music und Warner Music sowie das zu Universal gehörende Label Polydor. hatten gegen die Provider British Sky Broadcasting (BSkyB), BT, Everything Everywhere, TalkTalk, Telefónica und Virgin Media geklagt. Sie fordern eine gerichtliche Anordnung, dass die sechs Unternehmen ihren Kunden den Zugang zur Piratenbucht verwehren. Darüber soll in einem zweiten Verhandlungsschritt voraussichtlich im Juni entschieden werden.
Nach der klaren Ansage vom Montag gehen viele Beobachter davon aus, dass Arnold die beantragte Blockade auch tatsächlich anordnen wird. Für eine Sperrungsverfügung spricht auch, dass der High Court im vergangenen Sommer bereits BT und in Folge weitere britische Provider dazu verdonnert hat, ihren Kunden den Zugang zu Usenet-Suchmaschine Newzbin zu erschweren. Die betroffenen Anbieter haben gegen die Auflagen keine Berufung eingelegt. Auch BSkyB und Virgin Media haben bereits angekündigt. einer möglichen gerichtlichen Sperrverfügung gegen Pirate Bay Folge leisten zu wollen.
Die britische Politikwissenschaftlerin Monica Horten verweist in ihrem Blog darauf, dass der Fall einen Vorgeschmack auf ähnliche Verfahren gebe, die mit dem umkämpften Anti-Piraterie-Abkommen ACTA international hoffähig werden könnten. So sei das aktuelle Urteil in Abwesenheit sämtlicher Beklagter ergangen, da die Provider nicht vor Gericht erschienen seien. Für Verfahren wegen Rechtsverletzungen "ohne Anhörung der anderen Seite" sehe ACTA für die Justizbehörden der angeschlossenen Länder die Befugnis vor, auf Antrag hin rasch einstweilige Verfügungen auszusprechen.
Quelle : www.heise.de
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Die wohl bekannteste Torrent-Seite Pirate Bay hostet seit gestern Abend nur noch Magnet-Links. Wie bereits vor einigen Wochen von seinen Machern angekündigt wurde, verzichtet Pirate Bay aufgrund des harten Durchgreifens der Behörden in Zukunft auf Torrent-Dateien. Einige Länder in der EU hatten mitgeteilt, noch härter gegen die Plattform vorzugehen und Torrent-Inhalte zu zensieren.
Pirate Bay begründet den Schritt damit, dass die Magnet-Links im Vergleich zu den Torrent-Dateien Speicherplatz sparten und schnellere Downloads erlaubten. Magnet-Links bestehen nur aus einer Hash-Datei und brauchen daher keine Tracker, da sich zusammengehörige Dateien über Hash-Tabellen selbstständig finden. Außerdem verspricht Pirate Bay durch den Wechsel auf Magnet-Links eine Vereinfachung beim Download für den Nutzer. Der Vorteil liegt aber vor allem darin, dass Download-Links nicht mehr so leicht geblockt werden können und dass es nicht ersichtlich ist, ob eine Datei heruntergeladen wird oder nicht.
Quelle : www.heise.de
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Die schwedischen Behörden ermitteln wieder gegen die Torrent-Site The Pirate Bay. Der Registrar von einigen Domains des Projekts bestätigte Anfragen der Polizei, will aber vorerst keine Informationen preisgeben, weil es noch keine richterliche Anordnung gibt.
Ein Sprecher des schwedischen Hosters und Registrars Binero hat gegenüber Torrentfreak bestätigt, dass es neue Ermittlungen der örtlichen Behörden gegen The Pirate Bay gibt. Binero habe einen "Brief mit Fragen" erhalten. Diese habe das Unternehmen nur mit den Informationen beantwortet, die durch öffentlich zugängliche Whois-Anfragen bereits verfügbar seien.
Weitere Daten über seine Kunden will Binero erst dann an die Ermittler übergeben, wenn es eine richterliche Anordnung dazu gibt, was bisher nach Darstellung des Unternehmens nicht der Fall sein soll. Wonach die Behörden genau suchen, gab Binero nicht an. Bei dem Hoster und Registrar sollen zwei der zahlreichen Domains der Piratenbucht registriert sein.
Bereits in der vergangenen Woche hatte The Pirate Bay in einem Blogpost darüber berichtet, dass es neue Ermittlungen gegen das Projekt gibt. Die Macher der nach eigenen Angaben größten Torrent-Site der Welt verrieten dabei auch ein wenig über ihre Infrastruktur. So soll es keinen zentralen Sitz der Server geben, diese seien über die ganze Welt verteilt.
Pirate Bay längst umstrukturiert
Dabei gebe es viele Rechner, die nur wie ein Router arbeiteten: Sie speichern keinerlei Daten. Die Rechner sollen nur aus Prozessor, RAM und Netzwerkanschluss bestehen. Das Speichern von Torrent-Dateien bezeichnete Pirate Bay erst Ende Februar 2012 als Platzverschwendung, seitdem bietet die Site nur noch Magnetlinks an, für deren Nutzung weder eine Datei heruntergeladen werden muss noch ein zentraler Server wie ein Bittorrent-Tracker nötig ist.
Bereits 2009 waren vier der Gründer von The Pirate Bay zu Haftstrafen und Schadensersatzzahlungen wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen verurteilt worden, die schwedische Justiz lehnte die letzte mögliche lokale Berufung im Februar 2012 ab. Carl Lundström, einer der Verurteilten, will nun vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.
Quelle : www.golem.de
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Ein Teil der Pirate-Bay-Infrastruktur könnte in Drohnen ausgelagert werden. Das soll vor dem Abschalten der Server schützen, die Idee startet jedoch vorerst nur als Experiment - wenn überhaupt.
Was die Betreiber der Pirate Bay in ihrem Blog ankündigen, klingt wie ein verfrühter Aprilscherz. Der Teil der Serverinfrastruktur, mit dem Nutzer zuerst in Kontakt kommen und diese anschließend weiterleitet, soll durch Drohnen ersetzt werden. Mit weitreichender Funktechnik - Drohnen, die sich via GPS steuern lassen - und Kleinstcomputern wie dem Raspberry Pi wollen die Betreiber erste Experimente wagen.
Laut eigener Aussage befindet sich die Idee der Betreiber noch im Anfangsstadium. Sie könnten jedoch nicht mehr darauf vertrauen, ihre Infrastruktur ausschließlich an Land zu hosten. Das Konzept der Drohnen soll vor allem davor schützen, dass Behörden die Server abschalten lassen, denn dafür würden dann Flugzeuge benötigt.
Erst vor wenigen Tagen gaben die Betreiber bekannt, dass ein Teil der eingesetzten Rechner lediglich wie Router arbeiteten und nur aus Prozessor, Arbeitsspeicher und Netzwerkanschluss bestehen. Derartige Miniserver sind vermutlich relativ einfach in die Luft zu bekommen, wie erfolgreich die Pirate-Bay-Betreiber jedoch mit ihrem Vorhaben sein werden, bleibt abzuwarten.
So kommen uns zum Beispiel einige Bedenken, etwa bezüglich der Stromversorgung oder der nötigen Flugstabilität der Drohnen. Ein technisch interessantes Experiment ist die Idee dennoch.
Quelle : www.golem.de
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Welcher Luftraum soll denn sicherer sein als ein Standort an Land?
Durch die Auswahl eines Serverstandorts an Land und entsprechender Registrierung kann man sich an das dort geltende Recht binden.
Und das kann durchaus auch einen gewissen Schutz vor Eingriffen der Rechte-Mafia bringen.
Im Luftraum darüber ist dieser Schutz schon weniger wert, weil sich kleine aber erhebliche Störungen ziemlich leicht und unauffällig erzeugen lassen. GPS eingeschlossen. Uups...
Über internationalen Gewässern dagegen schützt einen faktisch nichts, und die Schuld kriegt einfach das Wetter.
Sollte allerdings an ein verteiltes Netz aus vielen kleinen Flugobjekten gedacht werden, dann würde insbesondere mit Angriffen auf deren erforderliche Koordinationsstruktur zu rechnen sein, auch über rechtliche Hintergründe der erforderlichen Funkfrequenzen. Selbst UWB mit niedrigsten Leistungen unterliegt nationalem Recht, das sich natürlich auf Verlangen der wahrhaft Mächtigen jederzeit ändern lässt.
Insgesamt eine unausgegorene Schnapsidee, wie mir scheint.
Jürgen
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(http://static.gulli.com/media/2012/04/thumbs/370/the-pirate-bay.jpg)
Der Oberste Gerichtshof entschied kürzlich aufgrund einer Klage der britischen Musikindustrie, dass die Internet-Anbieter Sky, Everything Everywhere, TalkTalk, O2 und Virgin Media künftig verhindern müssen, dass ihre Kunden auf das Filesharing-Portal "The Pirate Bay" zugreifen können. Das Portal vernichte Arbeitsplätze und unterhöhle Investitionen in neue englische Künstler, gab der BPI bekannt.
Der Anbieter BT habe sich in dieser Frage noch etwas Bedenkzeit erbeten. Nach Angaben des Dachverbandes British Phonographic Industry (BPI) habe die oberste juristische Instanz bestätigt, dass auf The Pirate Bay Urheberrechtsverletzungen im großen Ausmass stattfinden. BPI-Chef Geoff Taylor sagte der BBC, die Betreiber füllten sich die Taschen mit dem Ausschlachten von Musik und anderen kreativen Werken, von denen die Urheber keinen Penny zu Gesicht bekämen. Das könne laut BPI so nicht weiter gehen. Musiker, Tontechniker und Videocutter sollten wie jeder andere bezahlt werden, so Taylor.
Das Verfahren begann bereits im November 2011, als der Dachverband die Blockade von Newzbin 2 und The Pirate Bay beantragte. Die Internet-Anbieter hatten auf die Anfrage geantwortet, sie würden die Webseiten nur auf Basis eines höchstrichterlichen Urteils blockieren. Ein Sprecher von Virgin Media gab bekannt, man würde dem Antrag nun folge leisten. Derartige Maßnahmen würden aber nur einen Teil der Lösung darstellen, so der Sprecher. Die Musikwirtschaft müsse noch mehr legale Alternativen wie Spotify zur Verfügung stellen.
Kritiker geben zu bedenken, es sei für die Nutzer sehr einfach, die Sperren zu umgehen. Auch sei man mit diesem Urteil auf dem besten Weg zu einem zensierten Internet. Jim Killock von der britischen Bürgerrechtsorganisation Open Rights Group bezeichnet die Maßnahme als sinnlos und gefährlich. Das schreie geradezu nach einer Ausweitung. Künftig könnten auch Rufe nach einer Blockade von Pornographie oder Extremismus laut werden, sagte er. Die Anwendung derartiger Zensurvorhaben sei in den letzten Jahre sehr viel einfacher geworden. Laut Killock hätte man nie den gewünschten Effekt erzielt. Die Blockade habe vielmehr aus Kriminellen Helden gemacht.
Quelle : www.gulli.com
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Vergangene Woche hat das britische Höchstgericht entschieden, dass die Internet-Provider auf der Insel den Zugriff auf Pirate Bay künftig blocken müssen. Fürs erste hat man damit aber genau das Gegenteil erreicht: Die Gratiswerbung bescherte Pirate Bay Rekordzugriffe.
Zwölf Millionen Nutzer bzw. Zugriffe mehr als sonst: Das ist das erste Fazit der Betreiber des BitTorrent-Verzeichnisses The Pirate Bay nach der Entscheidung der britischen Höchstrichter. Diese hatten vergangene Woche angeordnet, dass die Provider Sky, Everything Everywhere, TalkTalk, O2 und Virgin Media dafür sorgen müssen, dass ihre Nutzer nicht mehr auf "The Pirate Bay" zugreifen können.
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Wie 'TorrentFreak' berichtet, hat die britische Justiz vorerst das genaue Gegenteil erreicht: The Pirate Bay (TPB) konnte seit der Bekanntgabe der Sperrmaßnahmen Rekordzugriffe verzeichnen: "Wir sollten der BPI (Anm.: British Phonographic Industry) einen Dankesbrief schreiben", sagte ein TPB-Insider gegenüber dem Filesharing-Blog.
Die British Phonographic Industry (BPI), die britische Branchenvereinigung der Musikindustrie, war maßgeblich an der Entscheidung der Londoner Höchstrichter beteiligt, man hatte die Sperrung des Portals als Anti-Piraterie-Maßnahme vehement gefordert.
Die Macher von Pirate Bay hatten eine ähnliche Entwicklung bereits letzte Woche geahnt und sich gleich nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Gratiswerbung gefreut: Bezahlte Werbung wäre für TPB ohnehin nicht möglich gewesen, schon gar nicht in angesehenen Medien wie dem TV-Sender BBC bzw. Tageszeitungen wie Guardian und Telegraph, schreibt 'TorrentFreak'.
Das riesige Medienecho über die bevorstehenden Blockaden, die nun nach und nach von den ISPs umgesetzt werden (British Telecom überlegt noch welchen Standpunkt man in der Causa einnimmt), habe den TPB-Machern in Folge die "goldene Gelegenheit" gegeben, die Nutzer des Portals über alle Maßnahmen zur Umgehung der Sperren aufzuklären.
Quelle : http://winfuture.de
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Der Streit um die Torrentplattform „The Pirate Bay“ soll nun in höchster Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausgefochten werden. Der verurteilte Inhaber der Seite, Fredrik Neij hat in Straßburg Klage gegen die schwedische Justiz eingereicht. Diese hatte ihn und seine Kollegen zu knapp einem Jahr Gefängnis und rund 8 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt.
Die Anklage soll einen mutmaßlichen Verstoß gegen Artikel 10 der Menschenrechtskonventionen anprangern. Laut diesem steht jedem Menschen ein Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit zu, das ihm von keiner Regierung ohne Weiteres genommen werden darf. Durch die Verurteilung von Neij und den weiteren The Pirate Bay-Helfern habe die schwedische Justiz dieses Gesetz gebrochen - meint zumindest der Anwalt des Verurteilten, Jonas Nilsson.
Schließlich habe das Team hinter dem Webportal lediglich einen freien Austausch von Daten und Informationen ermöglicht. Nach der Argumentation des schwedischen Gerichts, Neij habe millionenfache Copyright-Verstoße billigend in Kauf genommen, sei entsprechend auch ein Post-Unternehmen kriminell, erklärt der Jurist. Schließlich könne sich in einem zugestellten Paket auch etwas Illegales befinden.
Weiter macht Nilsson der schwedischen Justiz schwere Vorwürfe, was den Weg ihrer Urteilsfindung betrifft. So scheint man sich letztendlich nur vor der Frage gedrückt zu haben, wie Internet-Services mit Torrent-„Wegweisern“ letztendlich zu beurteilen sind.
Eine eindeutige Gesetzgebung gibt es im skandinavischen Land nicht. Nun sieht sich wohl der Europäische Gerichtshof mit der schwierigen Frage konfrontiert, inwiefern die „Piratenbucht“ als freier Datenumschlagsplatz zu beurteilen ist. Dass die Administration nicht an deren Nutzung beteiligt ist, zeigte sich bereits, als die Mitarbeiter sich wegen der juristischen Probleme nicht mehr um die Webseite kümmerten. Damals lebte die Plattform gänzlich von alleine weiter, da unzählige Nutzer die Domain trotz teilweise schwerer Zugänglichkeit weiter besuchten. Die Webseite ist bis heute online.
Quelle : www.gulli.com
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Fast einen Tag lang wurde die Webseite der schwedischen The Pirate Bay durch einen größeren DDoS-Angriff komplett lahm gelegt. Seit den gestrigen Abendstunden ist das Angebot teilweise wieder erreichbar.
Aus einem Betrag der Szene-Plattform 'Torrentfreak' geht hervor, dass der erfolgreiche Angriff auf The Pirate Bay fast 24 Stunden andauerte. Wer für diese DDoS-Attacke verantwortlich ist, scheint gegenwärtig noch unklar zu sein.
Während die Webseite durch den Angriff für viele Besucher über die bekannte Adresse für geraume Zeit nicht mehr verfügbar war, konnte man das Torrent-Angebot weiterhin über so genannte Proxy-Server erreichen. Eine umfassende Liste solcher Webseiten stellt beispielsweise Piratereverse.info bereit.
Erst kürzlich haben sich die Betreiber der Torrent-Suchmaschine zum Thema DDoS geäußert und klargestellt, dass man nicht von Anonymous gerächt werden möchte. Anhänger der Aktivistenbewegung Anonymous haben derartige Angriffe angekündigt, als bekannt wurde, dass der britische Netzbetreiber Virgin Media den Zugriff auf die Webseite für die hauseigenen Kunden unterbindet.
In Großbritannien müssen mehrere Internetprovider den Zugriff auf The Pirate Bay unterbinden. Grundlage für diese Blockade bildet eine richterliche Anordnung. Virgin Media war der erste Dienstleister, der dies als erstes umgesetzt hat.
Quelle : http://winfuture.de
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Das BitTorrent-Portal "The Pirate Bay" ist nach einer massiven Distributed Denial of Service (DDoS) Attacke wieder verfügbar, wie die Betreiber mitteilten. Unterdessen hat sich ein selbst ernannter Hasser der Aktivistengruppierung Anonymous zu dem Angriff bekannt.
The Pirate Bay war gestern für lange Zeit nicht erreichbar, was die Betreiber auf einen Angriff beträchtlichen Ausmaßes zurückführten. Mittlerweile haben sie per Facebook verlauten lassen, dass man den vollen Betrieb wieder aufgenommen habe. Die Unterstützer des Portals wurden gebeten, sich durch Verwendung einer sogenannte PicBadge solidarisch zu zeigen.
Die "Hacktivisten"-Gruppe Anonymous hatte während der Downtime von The Pirate Bay beteuert, dass ihre Mitglieder nicht für die Angriffe auf das Filesharing-Portal verantwortlich seien. Dies wurde später von den Betreibern bestätigt. Mittlerweile hat jedoch eine Einzelperson mit dem Pseudonym "Nyre" die Verantwortung für die DDoS-Attacke übernommen, berichtet 'ZDNet'.
Nyre bezeichnet sich selbst als "Anonymous-Hasser" und ehemaliger Unterstützer der Gruppe, der er inzwischen aber den Rücken zugekehrt hat. Zunächst hatte der Angreifer per Twitter eine Reihe nicht jugendfreier Beschimpfungen abgesetzt und inzwischen wurde bei Pastebin auch eine Art Bekennerschreiben veröffentlicht.
Darin erklärt der Angreifer, dass er gegen Anonymous sei und die Gruppe nicht mehr unterstütze. Er helfe hin und wieder den Ermittlungsbehörden, womit offenbar deren Vorgehen gegen Mitglieder der Hacktivisten-Vereinigung gemeint ist. Als Grund für die Attacke gegen The Pirate Bay verwies Nyre auf dessen Nutzung für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen durch Anonymous.
Nyre machte zunächst keine Angaben darüber, wie die DDoS-Attacke durchgeführt wurde. Wahrscheinlich ist jedoch, dass ein ausreichend großes Botnetz zum Einsatz kam. Bisher gibt es außer den Äußerungen des Angreifers selbst keine Bestätigung für seine Angaben.
Quelle : http://winfuture.de
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Die Administration der Bittorrent-Webseite The Pirate Bay kämpft mit technischen Kniffen gegen nationale Internetsperren an. Durch eine neue IP-Adresse ist die Webpräsenz künftig wieder für alle Besucher verfügbar, selbst wenn in deren Land eine Blockade der Domain erwirkt wurde. Besonders für den Besuch unter Nutzung eines Web-Proxies soll die neue Adresse optimiert sein.
Dass gerichtlich erwirkten ISP-Sperren von unliebsamen Internetseiten unter dem Strich eher unwirksam sind, zeigten diese Woche die Betreiber der Pirate Bay. Da die Bittorrentseite in Belgien, Großbritannien, Italien und den Niederlanden von den Telekommunikationsanbietern blockiert werden muss, konnten die jeweiligen Besucher nicht mehr auf gewohntem Wege auf das Portal zugreifen. Nun hebelt eine neue alternative IP-Adresse diese Sperre aus.
Selbstverständlich hätte die Gegenseite nun wiederum die Möglichkeit, die neue IP zusätzlich sperren zu lassen. Allerdings gestalten sich solche Prozesse in vielen Fällen, zumindest auf bürokratischer Seite, sehr aufwendig. Erfahrene Internetnutzer dürften sich davon jedoch sowieso nicht beeindrucken lassen, da sie wissen, wie sie die ISP-Sperre via VPN oder Proxy umgehen können.
Für die Nutzer dieser Technologien soll das neue Alternativ-Portal sogar ausgelegt sein. Neben Performance-Optimierungen ist aus Sicherheitsgründen beispielsweise auch keine Möglichkeit zum Login gegeben.
Doch nicht nur den polizeilichen Maßnahmen sagen die Betreiber ein weiteres Mal den Kampf an. Einige Betrüger scheinen vorgeblich ungefilterte Proxies anzubieten, die jedoch auf modifizierte Pirate Bay-Portale weiterleiten, wo vom User Geld für die Nutzung des Angebotes gefordert wird. Laut den Leitern der Webseite dulde man ein solches Verhalten nicht, da The Pirate Bay ein kostenloser Dienst ist.
Derweil soll der juristische Streit um das gesamte Projekt schon bald in höchster Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausgefochten werden. Die in Schweden verurteilten TPB-Administratoren sehen im Handeln der Justiz einen Verstoß gegen das Recht auf freien Austausch von Daten und Informationen.
Quelle : www.gulli.com
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Der Geschäftsführer der Recording Industry Association of America (RIAA) sprach sich gestern in einer Rede vor dem US-Kongress erneut dafür aus, dass alle Suchmaschinenanbieter die Ergebnisse von BitTorrent-Seiten sperren sollen. Die Betreiber von The Pirate Bay glauben hingegen, dies würde zu einer zusätzlichen Marktmacht ihres Portals führen. Sie bedanken sich bei der RIAA für diesen Vorschlag.
Cary Sherman sprach gestern als Geschäftsführer der US-amerikanischen Plattenindustrie vor den Mitgliedern des US-Kongresses über die Zukunft des Musikvertriebs. Zunächst sprach er von den erheblichen Verlusten der RIAA-Mitgliedsunternehmen. Bing, Google und alle weiteren Suchmaschinen müssten gesetzlich dazu gezwungen werden, ihre Ergebnisse zu filtern. In seinen Augen müssen illegale Anbieter wie The Pirate Bay (TPB) und alle anderen BitTorrent-Portale von der Online-Suche komplett ausgeschlossen werden. Zudem müsse man alle Online-Vermarkter und im Internet werbenden Unternehmen davon überzeugen, dass man keine Anzeigen im Graubereich schalten soll. Die Werbebranche habe bereits angekündigt, weitere Schritte in diese Richtung zu unternehmen. Die Suchmaschinenbetreiber sollten ebenfalls die gleiche Richtung einschlagen und alle illegalen Links aus ihren Angeboten entfernen. Notfalls müsse man sie juristisch dazu zwingen, glaubt Sherman.
Die Betreiber von The Pirate Bay reagierten auf die Ankündigung gelassen. Einerseits wurde in den USA kein neues Gesetz erlassen, welches Google zu einer solchen Handlung zwingen würde. Andererseits kommen laut TPB nur etwa 10 Prozent aller Besucher von den Suchmaschinen herüber. Wenn man derartige Links verbietet, habe dies sogar noch positive Auswirkungen auf den Graubereich, glauben die Administratoren von The Pirate Bay. "Die Surfer kommen dann direkt zu uns, statt den Umweg über die Suchmaschinen zu nehmen." Wenn Google die Anzeige von Torrent-Dateien und Magnet-Links verboten wird, würde dies die Rolle der BitTorrent-Suchmaschinen noch vergrößern. In diesem Zusammenhang bedankte man sich freundlichst für den Vorschlag des RIAA-Geschäftsführers.
Neue Probleme drohen den Machern des Portals dagegen in Großbritannien. Zwei weitere Internet-Provider werden aktuell dazu gezwungen, ihren Kunden den Zugriff auf TPB zu verweigern. O2 und Be Broadband kündigten heute an, sich dem Gerichtsurteil des Obersten Gerichts zu beugen. O2 schrieb in einem Statement, man habe keine Wahl als dem Urteil über Nacht nachzukommen. In den Kommentaren haben bereits erste Kunden angedroht, ihre Verträge aufgrund der auferlegten Zensur zu kündigen. Bereits im April erging das Urteil gegen die britischen Provider BT, Sky Broadband, Everything Everywhere, O2, Be Broadband, TalkTalk und Virgin Media. BT wurde noch etwas Zeit zur Durchführung der gerichtlich geforderten Blockade eingeräumt. Anbieter TalkTalk ist dem Urteil bislang nicht nachgekommen. Kritiker sehen in dieser Maßnahme nur wenig Sinn. Die Aufhebung der Sperre ist dank zahlreicher Anleitungen und Listen von Umgehungen selbst für ungeübte Internet-Anwender eine Frage weniger Minuten. Man wird sehen, ob die britische Content-Industrie tatsächlich wie erhofft einen größeren Nutzen aus den Sperren ziehen kann.
Quelle : www.gulli.com
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(http://static.gulli.com/media/2012/06/thumbs/370/blocked-the-pirate-bay.jpg)
Als letzter größerer britischer Internet-Anbieter hat nun BT der gerichtlichen Anordnung nachgegeben und verwehrt seinen Kunden den direkten Zugriff auf das Filesharing-Portal The Pirate Bay. Innerhalb kürzester Zeit wurden den BT-Kunden weitere IP-Adressen zur Verfügung gestellt, der Wettlauf beginnt von Neuem. Nutznießer der Aktion ist vor allem die Piratenpartei in Großbritannien.
Gestern beugte sich mit BT der letzte größere Internet-Provider Großbritanniens der gerichtlichen Anordnung, The Pirate Bay zu blockieren. Damit folgte man dem Vorbild von Virgin Media, Everything Everywhere, Sky Broadband, TalkTalk, BE und dem Anbieter O2. Die in den letzten Wochen von TPB zusätzlich eingerichteten IP-Adressen müssen ebenfalls blockiert werden. Die gestern von den TPB-Admins neu eingerichteten IP-Adressen ermöglichen den Surfern vorübergehend den Besuch des Portals. Darüber hinaus stellt die britische Piratenpartei unter https://tpb.pirateparty.org.uk einen eigenen öffentlichen Proxy zur Verfügung. Die dortigen Piraten haben nach Einrichtung der Umleitung viele neue Mitglieder gewinnen können. Die Webseite befindet sich bereits bei den 600 meist besuchten Seiten des Landes.
Das Hase- und Igelspiel zwischen Rechteinhabern und den Admins von TPB wird derweil fortgesetzt. Der bekannte Blogger und Buchautor Cory Doctorow kommentiert die Blockade mit den Worten: "Informationen möchten vielleicht nicht frei sein, die Menschen wollen das aber sehr wohl."
Quelle : www.gulli.com
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(http://static.gulli.com/media/2012/06/thumbs/370/European-court-of-human-rights.jpg)
Die beiden Mitbegründer des BitTorrent-Indexdienstes The Pirate Bay, Fredrik Neij und Peter Sunde, bringen ihren Fall beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Sie wurden in Schweden auf höchster Ebene zu Strafen in Höhe von 6,6 Millionen US-Dollar verurteilt. Die Anwälte argumentieren, laut geltendem EU-Recht dürfe die Übermittlung von Informationen generell nicht gestört werden.
Seit den Urteilen im Jahr 2009 und 2010 versuchen die Betreiber von The Pirate Bay, juristisch gegen ihre Strafe anzugehen. Nach Ansicht ihrer Verteidigung seien alle Aktivitäten von The Pirate Bay laut EU-Gesetzgebung legal. Laut der Europäischen Menschenrechtskonvention dürfe der Empfang und die Weiterleitung jeglicher Informationen nicht durch staatliche Organe gestört werden, da dies die Meinungsfreiheit der Betroffenen begrenze. Nach Ansicht des TPB-Anwaltes Jonas Nilsson schließe dieses Gesetz auch das Angebot der Magnet-Links mit ein. Die entscheidende Frage ist nun, ob der Europäische Gerichtshof den Fall überhaupt annehmen wird. Gegenüber der Presse wollte diesbezüglich in Straßburg niemand einen Kommentar abgeben. Die Richter werden also prüfen, ob die Meinungsfreiheit der Verurteilten eingeschränkt wurde, weil das Angebot der Magnet-Links verboten ist.
Die beiden anderen Mitbegründer haben bereits Konsequenzen aus ihren Urteilen gezogen. Gottfried Svartholm soll sich in Asien aufhalten, wahrscheinlich in Vietnam. Der genaue Aufenthaltsort von Carl Lundstroem ist hingegen unbekannt. Peter Sunde lebt in Schweden und wurde kürzlich aufgefordert, seine achtmonatige Haftstrafe anzutreten. Sunde argumentiert, er sei in seiner Funktion als Geschäftsführer bei seinem Unternehmen Flattr unabkömmlich. Neij und Sunde versuchen derweil das Verfahren so lange wie möglich hinaus zu zögern. Es bleibt freilich abzuwarten, wie sie sich verhalten werden, sollte auch der Europäische Gerichtshof ihr Anliegen ablehnen. Davon abgesehen läuft das Filesharing-Portal zur Frustration der schwedischen Kreativwirtschaft ungebremst weiter. Zumindest diesen Kampf haben die vier Betreiber bis dato für sich entscheiden können.
Quelle : www.gulli.com
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Fredrik Neij (TiAMO) und Gottfrid Svatholm (Anakata) wurden kürzlich in Stockholm zu 500.000 Schwedischen Kronen Strafe verurteilt, weil sie sich nicht an die Auflagen des Gerichts hielten. Ihnen ist verboten, sich operativ am Geschäft des BitTorrent-Portals zu beteiligen. Die beiden Betreiber reagierten bereits und kündigten an, auch diese ihnen auferlegte Strafe nicht zu bezahlen.
Als Teil des Urteils wird den Gründern von The Pirate Bay untersagt, sich an der Leitung des Filesharing-Portals zu beteiligen. Fredrik Neij gab bekannt, sein Fehlverhalten bestünde lediglich darin, dass er dem Gericht nicht seine Unschuld beweisen könne. Bis dahin gelte er als schuldig. Dem Gericht gegenüber weigerte er sich preiszugeben, wem er die Leitung der Webseite übertragen hat. Man sagte ihm, er könne es ihnen sagen, sofern er selbst nicht mehr darin involviert sei. Neij lebt nicht mehr in Schweden und die etwa 57.000 Euro kämen zu den rund 10 Millionen Dollar dazu, die er Dritten schuldet. Er teiltet dem Gericht bereits mit, dass er nicht vorhabe, die Strafe zu begleichen.
"The Pirate Bay"-Gründer Peter Sunde hatte zu einem früheren Zeitpunkt scherzhaft gefragt, warum man nur Strafen in Höhe von Millionen und nicht in Höhe mehrerer Milliarden US-Dollar aufhäufen sollte. Momentan bleibt abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft mit dem Ausgang des Verfahrens umgehen wird. Sie erhielten weder den oder die Namen der neuen Betreiber, noch wird man dem schwedischen Staat auch nur eine Schwedische Krone überweisen.
Quelle : www.gulli.com
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(http://s.gullipics.com/image/9/8/5/hq2x3b-jc5vsh-y2vp/gottfrid1.small.jpeg)
Gottfrid Svartholm, der Gründer der Torrent-Suchmaschine "The Pirate Bay" wurde am Donnerstag in Phnom Penh, der Hauptstadt Kambodschas, festgenommen. Svartholm, der im Internet unter dem Pseudonym "Anakata" bekannt ist, wurde per internationalem Haftbefehl gesucht, nachdem er nach seiner Verurteilung zu einer einjährigen Gefängnisstrafe im Oktober 2011 nicht zum Haftantritt nach Schweden zurückkehrte. Weder Schwedische noch Kambodschanische Behörden kommentierten die genauen Hintergründe der Verhaftung. Svartholms Anwalt Ola Salomonson geht davon aus, dass sie im Zusammenhang mit dem "The Pirate Bay"-Fall steht. Weiterhin rechnet der Anwalt damit, dass sein Mandant nach der Verhaftung in sein Heimatland Schweden ausgeliefert wird. Svartholm nahm Ende 2010 aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes nicht an einer Anhörung zum Pirate-Bay-Fall teil, da er sich zu dem Zeitpunkt in einem Krankenhaus in Kambodscha befand. Seine Strafe hätte er am 2. Januar 2011 antreten sollen.
Quelle : www.gulli.com
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Der kürzlich aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Kambodscha verhaftete Mitbegründer des BitTorrent-Portals The Pirate Bay, Gottfrid Svartholm Warg, soll aus anderen Gründen von den schwedischen Behörden gesucht werden, als bisher angenommen.
Bislang wurde vermutet, mit dem Haftbefehl aus Schweden sollte sichergestellt werden, dass Warg seine einjährigen Gefängnisstrafe absitzt, zu der er im Rahmen des Pirate Bay-Prozesses verurteilt wurde. Laut einem Bericht der schwedischen Tageszeitung 'Dagens Nyheter' sollen inzwischen allerdings neue Vorwürfe gegen ihn vorliegen.
So soll Warg an Angriffen gegen den schwedischen IT-Dienstleister Logica beteiligt gewesen sein. Das Unternehmen betreut unter anderem auch die IT-Infrastruktur des schwedischen Finanzamtes. Dem Vernehmen nach hätten sich die Angreifer bei ihrem Hack Zugang zu einer Reihe von sensiblen persönlichen Daten und anderen Dokumenten verschafft, hieß es.
Seitens der schwedischen Behörden ging man bisher noch nicht näher auf die Anschuldigungen ein. Allerdings dementierte man einen Zusammenhang zwischen Wargs Verhaftung und der Zahlung von Entwicklungshilfe an Kambodscha. Keine Person, die zu einem Jahr Gefängnis verurteilt ist, sei es Wert, dass 47 Millionen Euro für sie gezahlt werden, erklärte Anders Jörle, ein Sprecher des Außenministeriums.
Der Termin für die Verhaftung durch die kambodschanischen Behörden war wohl auch nicht ganz zufällig: Sie erfolgte dem Bericht zufolge an jenem Tag, an dem sein Visum für den Aufenthalt in dem Land abgelaufen war. Bisher war seitens der kambodschanischen Behörden auch noch nicht von einer Auslieferung an Schweden die Rede, sondern lediglich von einer Abschiebung aus dem Land.
Warg soll sich derzeit unter strenger Bewachung im Innenministerium in Kambodscha aufhalten. Ein Besucher beschrieb seinen Zustand als schlecht. Er soll inzwischen weniger als 40 Kilogramm wiegen und mit ernsten Drogenproblemen zu kämpfen haben.
Quelle : http://winfuture.de
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Kambodscha hat den Mitbegründer des umstrittenen Bittorrent-Trackers Pirate Bay, Gottfrid Svartholm Warg, abgeschoben. Wie die Phnom Penh Post unter Berufung auf die Polizei berichtete, verließ Warg das Land am späten Montagabend mit einem Flugzeug nach Bangkok.
Ein Beamter der schwedischen Botschaft in der kambodschanischen Hauptstadt bestätigte gegenüber dpa die Abschiebung, nannte aber keine Einzelheiten. Bertil Olofsson von der schwedischen Polizei erklärte der Zeitung, Warg würde von einem schwedischen Polizisten und einem schwedischen Gefängniswärter begleitet, um sicherzustellen, dass er in sein Heimatland zurückkehrt.
Warg war Ende 2011 in Schweden wegen Beihilfe zur Verletzung des Urheberrechts zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten und einer Geldbuße verurteilt worden. Gegen den 27 Jahre alten Schweden lag ein internationaler Haftbefehl vor, der in seinem Heimatland ausgestellt worden war. Schweden hatte daraufhin die Auslieferung von Warg gefordert. Verschiedene Medienberichte legten aber auch nahe, die Verhaftung Wargs habe mit einem anderen Vorwurf zu tun: So könnte er an Hacks gegen Logica, den IT-Dienstleister der schwedischen Steuerbehörden, beteiligt gewesen sein. Dabei soll seit 2010 mehrmals jemand in die Server eingedrungen sein, wobei Steuerunterlagen von rund 9000 Personen kompromittiert wurden.
Quelle : www.heise.de
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Der Pirate-Bay-Mitbegründer Gottfrid Svartholm Warg ist aus Kambodscha nach Schweden abgeschoben und dort verhaftet worden. Die schwedischen Strafverfolger verdächtigen den 27-jährigen, an Hacker-Angriffen auf den IT-Dienstleister Logica und die Steuerbehörde Schwedens beteiligt gewesen zu sein.
Wie die schwedische News-Seite The Local berichtet, sollen die Hacker-Angriffe 2010 begonnen und sich bis zum April 2012 fortgesetzt haben. Eine große Zahl persönlicher Informationen von Steuerzahlern soll dabei kompromittiert worden sein. Laut Bericht stand hinter der Verhaftung Wargs Ende August in Kambodscha aber die Verurteilung wegen schwerer Urheberrechtsverletzungen, wegen derer er mit internationalem Haftbefehl gesucht wurde. Schweden forderte kurz nach der Verhaftung seine Auslieferung, eine Forderung, der die kambodschanischen Behörden recht zügig nachkamen.
Warg war 2009 gemeinsam mit den beiden anderen Pirate-Bay-Gründer Peter Sunde und Fredrik Neij in Schweden wegen Beihilfe zur Verletzung des Urheberrechts zu jeweils einer Haftstrafe von zwölf Monaten und einer Geldbuße verurteilt worden. 2011 wurde das Urteil gegen ihn bestätigt.
Quelle : www.heise.de
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Die umstrittene Torrentseite The Pirate Bay verdient, wie viele andere Seiten auch, Geld durch Werbeeinblendungen. Da TPB sicherlich nicht den Ruf einer seriösen Seite genießt, gibt es in der Regel auch keine hochgradigen Banner zu sehen. Die kanadische Regierung machte hier nun - wenn auch unfreiwillig - eine Ausnahme. In dieser Woche waren Werbeeinblendungen für den wirtschaftlichen Aktionplan des kanadischen Finanzministeriums auf der Seite zu sehen. Seitens des Finanzministeriums erklärte man jedoch, dass man keinesfalls Werbung auf TPB, sondern lediglich bei vier Werbentzwerken (Bell Media, Canoe, Microsoft, Yahoo) gebucht habe. Diese arbeiten normalerweise nach strengen Richtlinien und verfügen auch über entsprechende Filter, die so etwas verhindern sollen. The Pirate Bay hat dieses "Drama" mit einem Lächeln gesehen und sogar in Erwägung gezogen, die ganze Homepage mit Werbebannern für den Wirtschafts-Aktionsplan zu versehen.
Quelle : www.gulli.com
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Die Torrentsuchmaschine The Pirate Bay ist von einem irdischen Server auf eine virtuelle Maschine in der Cloud umgezogen. "Langsam, aber sicher legen wir unsere irdische Form ab und steigen zur nächsten Daseinsstufe in der Cloud auf", teilen die unbekannten Betreiber der berühmt-berüchtigten Website in einem esoterisch angehauchten Blogbeitrag mit.
Mit dem Schritt machen sich die Betreiber unabhängiger von lokaler Infrastruktur – und damit auch weniger greifbar für die stets interessierten Behörden. Die haben schon mehrfach versucht, die Piratenbucht trocken zu legen. 2007 wurden die Server im Rahmen einer Polizeiaktion beschlagnahmt, zuletzt hatte der Hoster Anfang Oktober Besuch von den Behörden. Das sei nun nicht mehr so einfach, meinen die Piraten: "Jeder Versuch eines Angriffs auf The Pirate Bay ist von nun an ein Angriff auf Alles und Nichts."
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Piraten-ziehen-von-der-Bucht-in-die-Cloud-1731482.html)
Quelle : www.heise.de
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Der oberste schwedische Gerichtshof hat offenbar einen Antrag des verurteilten Pirate-Bay-Mitgründers Peter Sunde abgelehnt, den Prozess gegen ihn neu aufzurollen. Wie Torrentfreak berichtet, begründete Sunde seinen Antrag unter anderem mit einer mangelhaften Beweislage und einer möglichen Voreingenommenheit der verfahrensführenden Kammer. Der Gerichtshof sah dem Bericht zufolge jedoch keinen triftigen Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens.
2010 wurden Sunde und Fredrik Nej, ein weiterer Mitgründer der Filesharing-Plattform The Pirate Bay, wegen massiver Urheberrechtsverletzungen zu einer Geldbuße von 46 Millionen Kronen sowie jeweils zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt – Anfang des Jahres hatte das Urteil seine endgültige Bestätigung erhalten.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pirate-Bay-Gruender-scheitert-vor-oberstem-schwedischen-Gericht-1747703.html)
Quelle : www.heise.de
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Die Betreiber der Torrent-Website The Pirate Bay will gegen die Musikindustrie ausgerechnet wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung zu Felde ziehen. Die Betreiber wollen gegen das von Verbänden der Film- und Musikindustrie getragene finnisches Informationszentrum gegen Raubkopien (CIAPC) vorgehen, berichtet TorrentFreak. Auf der Facebook-Seite der Pirate Bay heißt es, die Klage solle sich gegen den finnischen Ableger der Internationalen Vereinigung der Musikindustrie (IFPI) richten.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pirate-Bay-will-Musiklobby-wegen-Urheberrechtsverletzung-verklagen-1803873.html)
Quelle : www.heise.de
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Das BitTorrent-Portal Pirate Bay will sich aus seiner ursprünglichen Heimat Schweden verabschieden, weil der rechtliche Druck auf die dortige Piratenpartei wächst, die bisher für das Hosting der Server der Website verantwortlich zeichnete
Nach Angaben von 'TorrentFreak' wird The Pirate Bay künftig mit Unterstützung der jeweiligen Piratenparteien in Spanien und Norwegen gehostet. Die Betreiber erhoffen sich von dem Umzug bessere rechtliche Rahmenbedingungen, um so möglichen Angriffen durch die Medienindustrie entgegenzuwirken.
Der ganze Artikel (http://winfuture.de/news,74850.html)
Quelle : http://winfuture.de
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Gestern gaben die Betreiber des Torrent-Trackers "The Pirate Bay" bekannt, dass Server-Abfragen ab sofort aus Nordkorea beantwortet würden. Der "Führer der koreanischen Regierung" habe die Betreiber eingeladen, ihren Dienst dorthin auszulagern. Mit Korea war allerdings nicht Südkorea gemeint, sondern Nordkorea. Kokett gaben die Piraten in ihrer Mitteilung Pjöngjang als Ortsangabe an – und als Verfasser "Kim Jung-Bay".
In der Mitteilung geben sich die Betreiber des Torrent-Trackers weiterhin als "Verfolgte" aufgrund ihres "Glaubens in die Informationsfreiheit". Dass sie ihre Datenpakete jetzt aus einem nicht gerade für grenzenlose Freiheit berühmten Staat schicken, sei als Signal zu sehen, dass das Land seine Ansichten bezüglich des freien Zugangs zu Informationen ändere.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pirate-Bay-in-Nordkorea-Der-grosse-Bluff-1815980.html)
Quelle : www.heise.de
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Die Pirate-Bay Gründer Peter Sunde und Fredrik Neij sind mit ihrem Antrag an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Sie wollten damit gegen ihre Verurteilung wegen Urheberrechtsverletzung angehen, die 2010 in Schweden über sie verhängt wurde. Die Straßburger Richter sahen die Entscheidung ihrer schwedischen Kollegen jedoch als angemessen an.
In ihrer im Juni 2012 eingereichten Beschwerde hatten Sunde und Neij argumentiert, dass die Verurteilung ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletze. So hätten sie mit "The Pirate Bay" lediglich eine Plattform zum freien Austausch von Inhalten bereitgestellt und seien nicht für die Urheberrechtsverletzungen, die andere damit begangen haben, verantwortlich.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pirate-Bay-Gruender-blitzen-vorm-Gerichtshof-fuer-Menschenrechte-ab-1822554.html)
Quelle : www.heise.de
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(http://static.gulli.com/media/2013/04/thumbs/370/tpb.jpg)
Das weltgrößte BitTorrent-Portal The Pirate Bay wechselt erneut seinen Standort. Über Nacht aktivierten die Administratoren eine neue Domain in Grönland, über die die Webseite bereits jetzt verfügbar ist. ThePirateBay.gl soll möglichen Beschlagnahmungsmaßnahmen der schwedischen Regierung vorbeugen und sogar ISP-Sperren vorrübergehend wieder aufheben.
Wie der Insiderblog Torrentfreak berichtet, vermuten die Verantwortlichen hinter The Pirate Bay (TPB), dass die schwedischen Behörden schon bald die bisherige Domain der Suchmaschine thepiratebay.se beschlagnahmen könnten. Entsprechend wurde über Nacht der Zugang zu den Servern über eine neue Adresse möglich gemacht. Über Grönlands .gl-Domain soll das Portal auch erreichbar sein, wenn Schwedens Verantwortliche die Geduld verlieren sollten, und eine Beschlagnahmung der .se-Domain veranlassen.
Für die meisten Nutzer der Plattform ändert sich zum aktuellen Zeitpunkt allerdings nicht allzu viel. Während TPB bereits über die grönländische Adresse verfügbar ist, kann alternativ auch die alte Adresse genutzt werden. Personen, denen der Zugang aufgrund von Zensurmaßnahmen mittlerweile jedoch nicht mehr möglich ist, könnten von der Investition der Verantwortlichen profitieren. Einige Internet Service Provider unterbinden zwar den Zugang zur alten Adresse, die grönländische Domain dürfte allerdings noch auf keiner schwarzen Liste auftauchen.
Auch auf Google könnte die Schutzmaßnahme der TPB-Leiter Auswirkungen haben. Durch etliche Urheber wurden aus dem Angebot der Suchmaschine 870.923 Pirate-Bay-URLs gestrichen. Jedoch bezog sich der Löschantrag bei allen Meldungen auf die jeweilige schwedische Adresse. Abzuwarten bleibt, ob Google von der Content-Industrie erwarten wird, jeden Download erneut als illegal zu deklarieren. In diesem Fall dürften zumindest zeitweise wieder deutlich mehr TPB-Downloads über die Google-Suche auffindbar sein.
Quelle : www.gulli.com
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Die grönländischen Behörden machen den Administratoren von The Pirate Bay nach nur wenigen Tagen ein Strich durch die Rechnung. Die Domain mit der Endung .gl, die am Anfang der Woche aus Sicherheitsgründen registriert wurde, ist mittlerweile nicht mehr erreichbar. Das zuständige Unternehmen beruft sich auf eine Entscheidung der dänischen Justiz, die das Portal für illegal erklärte.
Am Montag erklärten die Betreiber des weltgrößten Torrentportals The Pirate Bay (TPB), dass die schwedischen Behörden die Adresse ThePirateBay.se bald beschlagnahmen könnten. Aus diesem Grund meldete man eine entsprechende Alternativdomain in Grönland an. Das dort verantwortliche Unternehmen Tele-Post zeigte nun allerdings, dass es wenig von seinem neuen Kunden begeistert ist.
In einer Stellungnahme gegenüber dem Szeneblog Torrentfreak gab die Firma zu verstehen, direkt nach der Registrierung einen Anwalt kontaktiert zu haben. Da Grönland ein autonomer Bestandteil von Dänemark ist, fiel die Bewertung des Falls augenscheinlich nicht kompliziert aus, denn ein Gericht des Königreichs erklärte das Portal in der Vergangenheit bereits für illegal. Entsprechend wurden die beiden betroffenen Adressen ThePirateBay.gl und PirateBay.gl kurzerhand wieder gelöscht.
Folglich ist die Suchmaschine für Tauschbörsenangebote wieder ausschließlich über ihre schwedische Adresse verfügbar. Wie lange dies noch so bleibt, ist unsicher. Die Administratoren der Plattform machten bisher nicht öffentlich, weshalb man von einer Beschlagnahmung seitens der skandinavischen Verantwortlichen ausgeht.
Von der Entfernung der neuen Domain sind insbesondere Personen betroffen, deren Provider oder Regierung TPB zensiert, denn die grönländische Adresse dürfte kurz nach ihrer Registrierung noch in keine Blacklist eingetragen worden sein, was für betroffene Nutzer ein Schlupfloch hätte darstellen können.
Quelle : www.gulli.com
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Der Gründe von Pirate Bay, Anakata, bürgerlich Gottfrid Svartholm Warg, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Konten der Nordea Bank gehackt zu haben, um 5,7 Millionen Schwedische Kronen zu stehlen. Auch Daten von Personen mit geschützter Identität wurden kopiert.
Gottfrid Svartholm Warg ist für die Justiz kein Unbekannter. Im Gegenteil, er sitzt zur Zeit im Gefängnis. Im August 2012 wurde er in Kambodscha verhaftet und im September schließlich nach Schweden abgeschoben, weil er verdächtigt wurde, für Angriffe auf den IT-Dienstleister Logica verantwortlich zu sein.
Nun droht ihm neuer Ärger. Warg wird beschuldigt, Konten der Nordea Bank gehackt zu haben. Der Angriff, an dem insgesamt vier Personen beteiligt gewesen sein sollen, richtete sich auch gegen Regierungsstellen und Unternehmen. Der Staatsanwalt ist sich sicher: "Ich würde sagen, dass Svartholm Warg die wichtigste Person und der Kopf hinter dem Hackerangriff war."
Konkret wird ihm vorgeworfen, dass er mit seinen Angriffen 5,7 Millionen Schwedische Kronen erbeuten wollte, umgerechnet also rund 673.000 Euro. Doch diese Summe kam nicht zustande. Stattdessen habe er nur 27.000 Kronen (3190 Euro) überweisen können. Das Geld gehörte einer dänischen Gewerkschaft.
Außerdem wird ihm vorgeworfen, persönliche Informationen wie Identifikationsnummern von Personen mit geschützter Identität sowie Daten von Firmen und Behörden kopiert zu haben. Staatsanwalt Henrik Olin gibt aber zu, nicht zu wissen, warum die Daten kopiert und ins Netz gestellt wurden. "Wir haben viele Theorien, aber ich kann kein Motiv erkennen."
Gottfrid Svartholm Warg sitzt zur Zeit seine einjährige Gefängnisstrafe wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung ab, zu der er im Laufe des Pirate-Bay-Prozesses verurteilt wurde.Der Prozess wird aller Vorraussicht nach nächsten Monat stattfinden, berichtet die BBC.
Quelle : www.gulli.com
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Der Mitbegründer des Filesharing-Portals The Pirate Bay, Gottfried Svartholm Warg, wurde heute von einem Bezirksgericht im schwedischen Nacka zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, sich illegal Zugang zu Daten der skandinavischen Bank Nordea und der IT-Firma Logica verschafft zu haben. Bei dem Hack wurde versucht, über 683.000 Euro auf eigene Konten zu überweisen.
Gottfried Svartholm Warg verbüßt momentan eine einjährige Haftstrafe wegen des Betriebs und der damit verbundenen Urheberrechtsverletzungen auf The Pirate Bay. Warg wurde letzten September wegen eines Hacks der Firma Logica verhaftet, die schwedischen Unternehmen steuerliche Dienstleistungen anbietet. Ihm wird vorgeworfen, sich Zugang zu unzähligen Datensätzen verschafft und einige illegale Geldtransfers durchgeführt zu haben. Rund 4.300 US-Dollar konnten beim virtuellen Einbruch mit Erfolg erbeutet werden. Zudem wurde versucht, weitere 683.000 Euro im Rahmen diverser Transaktionen auf eigene Konten zu überweisen.
Warg beteuerte vor dem Bezirksgericht seine Unschuld. Der Richter sagte gegenüber der Presse, der Einbruch in die Datennetze sei sehr umfangreich und technisch sehr fortgeschritten gewesen. Den beiden Angreifern gelang es, in sehr sensible Bereiche der Unternehmen vorzudringen. Sie haben ihre Beteiligung an den Verbrechen bestritten. Sie beteuerten vor Gericht, ihre Computer habe man ferngesteuert oder jemand anderes hätte von ihrer IP-Adresse aus die Taten verübt. Richter Gunnar Lavett konnte dafür allerdings keine überzeugenden Anhaltspunkte finden.
Der ehemals flüchtige Warg wurde letzten September in Kambodscha verhaftet und an Schweden ausgeliefert. Derzeit verbüßt er seine einjährige Haftstrafe wegen der Urheberrechtsverletzungen, die mit Hilfe des BitTorrent-Portals The Pirate Bay durchgeführt wurden. Der 28-Jährige wird außerdem verdächtigt, einen Hackerangriff auf das dänische Polizeiregister verübt zu haben. Am Montag wurde entschieden, dass Warg für die Verhandlungen nach Dänemark ausgeliefert werden soll. Innerhalb der nächsten drei Wochen kann gegen den Beschluss Einspruch gegen die Auslieferung erhoben werden. In diesem Fall würde sich die Auslieferung weiter verzögern.
Quelle : www.gulli.com
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(http://static.gulli.com/media/2013/11/thumbs/370/Gottfrid-Svartholm-Warg-the-pirate-bay.jpg)
Am kommenden Mittwoch soll Gottfried Svartholm, Gründer von The Pirate Bay, aus einem schwedischen Gefängnis geholt und nach Dänemark ausgeliefert werden. Die Mutter des Angeklagten erhebt schwere Vorwürfe gegen ein Land, das nicht einmal formal eine Anklage ausgesprochen hat.
Der Auslieferungsantrag stammt noch aus dem Juni dieses Jahres und wird seitens dänischer Strafverfolgungsbehörden damit begründet, dass Gottfried Svartholm angeblich an einem Hack auf die Server einer dänischen Firma beteiligt war. Ein schwedisches Gericht hatte den 29-Jährigen zuvor von ähnlichen Anschuldigungen freigesprochen, nachdem die Anklage keine zwingende Beteiligung Svartholms nachweisen konnte. Svartholm wird dennoch am kommenden Mittwoch an Dänemark ausgeliefert, nachdem ein Ersuchen an Schwedens höchstes Gericht abgewiesen wurde.
Zwar konnte Svartholm in Schweden keinen kompletten Freispruch erzielen - er wurde für schuldig befunden und zu zwei Jahren Haft verurteilt - trotzdem erwirkte die Verteidigung eine Reduzierung der Haftstrafe auf nur zwölf Monate, da die Anklage keine eindeutigen Beweise für eine Beteiligung Svartholms am Hackerangriff auf die Bank Nordea vorlegen konnte. Die Verteidigung argumentierte, dass nicht bewiesen werden könne, dass Svartholms Computer auch von Svartholm selbst verwendet wurde und zeichnete eine feindliche Übernahme des Systems als mögliches Szenario. Der Fall in Dänemark betrifft einen Hack auf den Mainframe des IT-Unternehmens CSC, der im gleichen Zeitraum stattfand wie der Hack auf die schwedische Bank Nordea. Kann die Verteidigung also auch in Dänemark auf "im Zweifel unschuldig" plädieren und auf ein fremdgesteuertes System verweisen?
Unklarheiten, Anschuldigungen und internationale Polizeiarbeit
Kristin Svartholm, die Mutter des Beschuldigten, ist skeptisch. "Die dänische Polizei hat ein signifikant größeres Interesse daran gezeigt, was eine Person, die namentlich genannt und als 'schwedische Polizei' tituliert wird, laut Gerichtsunterlagen über den Computer und die Möglichkeit der Fernsteuerung gesagt haben soll", erklärt Svartholms Mutter gegenüber TorrentFreak. "Den Aussagen dieser Person zufolge hätte Gottfrieds Computer nicht ferngesteuert werden können."
Darüber hinaus habe die schwedische Polizei gegenüber den dänischen Kollegen davon gesprochen, so Svartholms Mutter, dass ihr Sohn den Nickname "My Evil Twin" verwendet habe - obwohl in den schwedischen Gerichtsunterlagen dieser Name kein einziges Mal aufgeführt wird. Der Nickname sei in der dänischen Ermittlung äußerst prominent geführt, obwohl der Ursprung mehr als fraglich ist, so Kristin Svartholm. Der Name sei in einer Datei auf Svartholms Computer gefunden worden und da eine Fernsteuerung des Rechners aus Sicht der Dänen ausgeschlossen ist, müsse dieser von Svartholm selbst verwendet worden sein. Interessant dabei ist, dass die Aussagen, der Computer könne nicht ferngesteuert werden und der Nickname sei definitiv Svartholms beide von ein und dem selben Mitarbeiter der schwedischen Sicherheitspolizei stammen. Zusätzlich sei es auch dieser Mitarbeiter gewesen, der die dänische Polizei überhaupt über den Hackerangriff auf CSC informiert hatte. In der Folge wurde sofort ein Haftbefehl ausgesprochen worden, der besagt, Svartholm habe das System der Firma CSC sabotiert und "umfangreiche Störungen eines Informationssytems" verursacht. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings der Schaden, beziehungsweise die genauen Umstände des Hacks noch absolut unklar.
"Die Dokumentation, die die dänische Polizei Gottfried übergeben haben, sind, in seinen eigenen Worten, extrem dünn", so Svartholms Mutter gegenüber TorrentFreak. "Seitdem ist einiges an Zeit vergangen und noch immer wurde keine Anklage eingereicht. Die Forderung nach einer Auslieferung bleibt allerdings bestehen." Sollte Gottfried Svartholm in Dänemark verurteilt werden, drohen ihm bis zu sechs Jahren Haft.
Quelle : www.gulli.com
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Der Bittorrent-Indizierer Pirate Bay ist nach einer Beschlagnahme zu einer neuen Top-Level Domain umgezogen. Doch dies sei nur eine Zwischenstation auf dem Weg nach Peru, so die Betreiber.
Die Betreiber des Bittorrent-Indizierers und -Trackers The Pirate Bay haben ihren Umzug auf eine neue Domain bekanntgegeben. Dazu heißt es am 12. Dezember 2013 im Blog von The Pirate Bay: "Neue Domain und bald ziehen wir wieder um. Wir sind nun unter http://thepiratebay.ac, aber das wird nicht lange so bleiben, bald sind wir auf dem Weg zur nächsten."
Der ganze Artikel (http://www.golem.de/news/bittorrent-the-pirate-bay-muss-erneut-umziehen-1312-103327.html)
Quelle : www.golem.de
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Der Mitbegründer der Filesharing-Plattform und Spitzenkandidat der Piratenpartei ist in Schweden festgenommen worden.
Peter Sunde (35), Mitbegründer von The Pirate Bay, ist am heutigen Sonntag auf einer Farm in der Nähe der schwedischen Stadt Skane Tonganoxie verhaftet worden. Das berichtet die schwedische Zeitung Expressen. Laut der schwedischen Polizei beruht die Festnahme auf einer Gerichtsentscheidung von 2009, in der Sunde für den Betrieb der Filesharing-Plattform zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 2,7 Millionen Euro verurteilt wurde. Seit 2012 wurde Sunde von Interpol wegen Urheberrechtsverletzungen gesucht.
Sunde ist Mitglied der Piratenpartei und deren Kandidat für die Präsidentschaft der EU-Kommission. Bei der Europawahl war er Spitzenkandidat der finnischen Piratenpartei. "Die Piratenpartei Deutschland ist entsetzt und fordert die sofortige Freilassung Sundes", heißt es in einer Pressemitteilung. "Peter Sunde ist das Opfer eines Schauprozesses der Copyright-Lobby gegen die private Nutzung von Inhalten im Netz. [...] The Pirate Bay ist eine Infrastruktur, die zu verschiedensten Zwecken genutzt wird. [...] Mit dem Urteil sollen Nutzer kriminalisiert und abgeschreckt werden", erklärt Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftrager der Piratenpartei Deutschland.
The Pirate Bay ist eine Bittorrent-Suchmaschine, die Links zu Dateien vermittelt, und steht unter der Kritik, Urheberrechtsverletzungen zu vereinfachen. Der Dienst wird seit 2010 von der schwedischen Piratenpartei angeboten. Bereits vor einem Jahr wurde ein anderer Mitgründer, Gottfrid Svartholm Warg, verhaftet. Laut Wikipedia hat Sunde auch die Social-Payment-Plattform Flattr gegründet.
Quelle : www.heise.de
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(http://static.gulli.com/media/2014/07/thumbs/370/the-pirate-bay.jpg)
The Pirate Bay steht seit kurzem in einer mobilen Version zur Verfügung. Die sogenannte Mobile Bay soll das weltweit vieldiskutierte Angebot auch auf Smartphones und Tablets anbieten. Das neue Feature stellt das größte Update des Projektes seit Jahren dar. Für die nähere Zukunft planen die Betreiber, das Portal in mehrere Webseiten zu unterteilen.
Eine der größten Stärken des Torrent-Trackers The Pirate Bay war schon immer seine enorme Widerstandsfähigkeit. Gleich wie sehr die Film- und Musikindustrie es versuchte, das Portal blieb durchgehend verfügbar. Über die letzten Jahre traf das Projekt immer wieder Maßnahmen, die eine Abschaltung erschweren sollten. So wurden beispielsweise die klassischen Torrent-Dateien zu Magnet-Links und alle Serverdaten in die Cloud verlegt.
Die in dieser Woche neu eingeführte Mobile Bay gilt als eines der ersten Updates seit langem, das den Nutzern direkt zugutekommt. Wer The Pirate Bay mit einem mobilen Endgerät besucht, sieht seit Donnerstag eine speziell für Smartphones und Tablets angepasste Version. Der grundsätzliche Funktionsumfang unterscheidet sich nicht wesentlich von der ursprünglich Startseite des Trackers. Die dargestellten Inhalte sind allerdings erstmals einwandfrei auf kleinen Bildschirmen lesbar. "Die normale Seite sieht auf mobilen Geräten schrottig aus", so einer der Entwickler gegenüber Torrentfreak.
Inwiefern das neue Angebot tatsächlich effizient genutzt wird, bliebt abzuwarten. Obwohl das Smartphone mittlerweile immer mehr Aufgaben des Computers übernimmt, sind mobil eingesetzte Torrent-Clients bislang doch eher die Seltenheit. Wesentlich interessanter scheinen da die weiteren Vorhaben des TPB-Teams.
So soll das Portal für eine bessere Übersichtlichkeit künftig in eine TV-, Musik- und Filmsektion unterteilt werden. Angedacht ist unter anderem eine Übersicht von Serien, in der einzelne Episoden benutzerfreundlich kategorisiert sind. Ebenfalls in der Pipeline ist nach Angaben der Entwickler die "RSSbay", die jedem User einen personalisierten Feed für neue Releases bereitstellen soll.
Veröffentlichungstermine für die geplanten Webseiten sind noch nicht bekannt. The Mobile Bay steht unter einer eigenen Domain bereits zur Verfügung. (http://themobilebay.org/)
Quelle : www.gulli.com
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Nach Verurteilungen und Haft in Schweden muss sich der Pirate-Bay-Mitgründer Gottfrid Svartholm Warg nun auch in Dänemark vor Gericht verantworten. Er und ein Mitanklagter sollen unter anderem das dänische Kriminalregister gehackt haben.
Ein Mitgründer der Filesharing-Website Pirate Bay, Gottfrid Svartholm Warg, steht seit Dienstag in Dänemark vor Gericht. Der 29-Jährige soll ab dem Frühjahr 2012 im Auftrag eines mitangeklagten Dänen öffentliche Datenbanken gehackt und im großen Stil Datensätze daraus kopiert haben.
(http://3.f.ix.de/imgs/18/1/2/9/8/2/7/4/Gottfrid_portrait-af59630abb9da7a6.jpeg)
Laut Anklageschrift soll Svartholm Warg bis August 2012 Informationen aus den dänischen Kriminal-, Führerschein- und Personenregistern sowie dem Schengen-Informationssystem heruntergeladen haben. Medienberichte sprechen vom bisher größten Hackerangriff Dänemarks. Svartholm Warg alias "Anakata" drohen bis zu sechs Jahre Haft.
Wie die schwedische Nachrichtenseite The Local berichtet, plädierte Warg nach Verlesung der Anklagepunkte auf "Nicht schuldig“. Kurz nach Auftakt musste die Verhandlung auch schon wieder unterbrochen werden: So soll die Staatsanwaltschaft neue Unterlagen und einen USB-Stick mit einer 92-seitigen Präsentation vorgelegt haben, die dem Verteidiger Swargs zuvor nicht zugänglich gemacht wurden.
Schwedische Gardinen
Warg war in Schweden bereits wegen Beihilfe zur Verletzung des Urheberrechts verurteilt worden. Im Sommer 2013 hatte ein ein schwedisches Bezirksgericht zudem entschieden, dass er wegen der Vorwürfe in Dänemark dorthin ausgeliefert werden solle. Ebenfalls wurde er im Juni in Schweden in einem weiteren Prozess zu zwei Jahren Haft verurteilt, das Strafmaß wurde dann aber im September von einem Berufungsgericht halbiert.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Warg zwischen 2010 und 2012 die Webseite der IT-Firma Logica gehackt habe. Der Vorwurf, dass er sich illegal Zugang zu einem Nordea-Bankkonto verschafft habe, wurde mangels Beweisen fallen gelassen. Warg hatte sich mit der Behauptung verteidigt, dass andere Personen seinen Rechner ferngesteuert haben sollen, um die Hackerangriffe durchzuführen. Es wird erwartet, dass seine Verteidigung in Dänemark ebenfalls auf dieser Argumentation fußt.
Quelle : www.heise.de
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Das weltweit wohl bekannteste BitTorrent-Portal The Pirate Bay ist derzeit offline. Hintergrund ist eine Durchsuchungsaktion der schwedischen Polizei, bei der es um Urheberrechtsverletzungen gehen soll. Laut Ermittlerkreisen und einer der schwedischen Vereinigung zum Schutz des Urheberrechts sollen die beiden Ereignisse in direktem Zusammenhang stehen.
Schon seit dem Mittag ist The Pirate Bay nicht mehr erreichbar. Zunächst wurde natürlich angenommen, dass es sich um technische Probleme handelt, die als wahrscheinlichste Ursache in Frage kommen würden. Mittlerweile berichten jedoch schwedische Medien, dass heute Morgen auf Veranlassung eines auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierten Staatsanwalts eine Durchsuchungsaktion stattfand.
Die Polizei soll einen Server-Raum in Stockholm selbst oder in dessen Umgebung durchsucht haben, wobei die Ermittler bisher noch keine genaueren Angaben zu ihrem Vorgehen gemacht haben. Es soll um Urheberrechtsverletzungen gehen, wie Paul Pintér, der nationale Koordinator der schwedischen Polizei für solche Fälle nach Angaben der Zeitung Dagens Nyheter verlauten ließ.
Die Anordnung der Polizeiaktion in Bezug auf den Server-Raum in Stockholm kam von Frederick Ingblad, der als Staatsanwaltschaft auf Fälle der Verletzung geistigen Eigentums spezialisiert ist. Ingblad bestätigte die Durchsuchungsaktion, nannte aber keine Details. Die Aktivitäten der Ermittler sollen von den Morgenstunden bis zum Nachmittag angedauert haben, hieß es. Dabei wurden mehrere Server und Computer beschlagnahmt, aber Ingblad wollte nicht sagen, wie viele Geräte betroffen waren.
Auch über die Art des Vergehens und mögliche Festnahmen wollte Ingblad noch keine Angaben machen. Die Frage nach einem Zusammenhang mit The Pirate Bay wollte der Staatsanwalt weder bestätigen noch dementieren. Die schwedische Nachrichtenagentur TT meldet jedoch unter Berufung auf Ermittlerkreise, dass die Aktion gegen The Pirate Bay gerichtet gewesen sei. Ebenso brüstet sich die sogenannte Rechteallianz, die sich für den Schutz des Urheberrechts einsetzt, ebenfalls damit, dass die Polizei "The Pirate Bay an einem Standort eines Hosting-Providers in der Gegend von Stockholm durchsucht hat". Die Rechteallianz habe selbst die zugrundeliegenden Anzeigen erstattet.
Quelle : http://winfuture.de
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Der Phoenix ist einmal mehr aus der Asche aufgestiegen. Doch der aktuelle Betreiber hat einen Teil des alten Teams verprellt und sich so womöglich einen unliebsamen Konkurrenten geschaffen.
Mitte Dezember ging die Tauschplattform The Pirate Bay das bisher letzte Mal offline. Erst nach einigen Wochen gab es wieder Bewegung, wenngleich ohne weitere Erklärung: In der Mitte der Webseite The Pirate Bay prangte ein Phoenix, Zeichen für einen vermutlich bevorstehenden Neustart und darüber lief ein Countdown-Zähler der suggerierte, dass es um 1 Uhr nachts am morgigen Sonntag wieder losgeht. Erklärungen des Betreibers gab es dazu nicht. Und den Countdown haben die Betreiber selbst kurzerhand ignoriert, seit Kurzem läuft die Plattform wieder.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/The-Pirate-Bay-ist-zurueck-2534471.html)
Quelle : www.heise.de
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The Pirate Bay ist bereits seit mehr als zwei Wochen wieder online, hat allerdings mit schweren Problemen zu kämpfen. Das zwielichtige Portal sucht vergeblich nach einem Hoster, der die Serverleistung für das Projekt zur Verfügung stellt. Bereits mehrere Anbieter haben dem Betreiber gekündigt, sodass die Webseite in den letzten Tagen immer wieder nicht verfügbar war.
Vor zwei Wochen ging The Pirate Bay wieder ans Netz. Seitdem haben Millionen Nutzern wieder ihren Weg zurück zu dem populären Torrent-Portal gefunden. Zwar ist die Webseite aktuell erreichbar, jedoch hat das Projekt seit seinem Comeback ernste Probleme, einen stabilen Server-Betreiber zu finden. Bereits zwei Mal wurde der Seite gekündigt und eingerichtete Server deaktiviert.
The Pirate Bay nutzt das dezentrale Netz des Anbieters Cloudflare. Aus diesem Grund ist der Name des verwendeten Hosters sowie der Standort der Server nicht zu ermitteln. Cloudflare leitet Beschwerden von Dritten gegen die Inhalte des Torrent-Portals allerdings an die Serverbetreiber weiter. Die Hoster kommen so oftmals zu dem Schluss, die Webseite nicht länger als Kunden bedienen zu wollen und nehmen das Projekt vom Netz. Seit dem Relaunch kündigten bereits zwei Hosting-Services die Zusammenarbeit. Das Resultat waren längere Downtimes am vorgestrigen Dienstag sowie vergangenen Freitag.
Der Administrator der Webseite "Winston" erklärte, dass die Suche nach einem stabilen Hoster, aktuell das Hauptproblem seines Projektes sei. Nach der Sicherstellung einer verlässlichen Serverinfrastruktur müsse man zudem das Spam-Problem auf The Pirate Bay angehen, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber Torrentfreak. Seit der Wiedereröffnung wird unter anderem die Kommentarfunktion des Portals massenhaft dazu missbraucht, Schadsoftware zu verbreiten. Aufgrund von Sicherheitsbedenken wurden allen ehemaligen Moderatoren der Zugang untersagt, wodurch aktuell keine aktive Kontrolle der Inhalte erfolgt.
Quelle : www.gulli.com