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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # News diverses ... => Thema gestartet von: SiLæncer am 03 Mai, 2009, 11:39
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Heute vor 100 Jahren trat das "Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen" in Kraft. Mit ihm wurde ein einheitlicher Führerschein für das Deutsche Reich geschaffen. Lange Zeit war dieser Schein ein häßlicher Lappen in verschiedenen Schmutzfarben, dann ein handliches Kärtchen. Die Zukunft ist natürlich digital: 2010 stehen in der EU die Beratungen zum elektronischen Führerschein an, der ab 2012 eingeführt werden soll.
Der elektronische Führerschein ist mithin ein Schein mit integriertem Chip und biometrischen Daten des Fahrers, der den europäischen Polizeibehörden die Prüfung der Lizenz über ein noch einzurichtendes europäisches Zentralregister erleichtern soll. Er wird europaweit eingeführt und befindet sich seit langer Zeit bei der ISO in der Normierungsphase. Allerdings soll es nach einem Beschluss der zuständigen EU-Verkehrskommission jedem Land freigestellt sein, dieses Chip in seine Führerscheine zu integrieren. Diese Freiwilligkeit ist zumindest in Deutschland so interpretiert worden, dass bis zum Jahre 2021 der gängige Führerschein, erweitert um einige Sicherheitsmerkmale, durch die Bundesdruckerei produziert wird.
Zur Geschichte des Führerscheins in Deutschland siehe den Hintergrund-Artikel in heise Autos (http://www.heise.de/autos/):
* 100 Jahre einheitlicher Führerschein (http://www.heise.de/autos/100-Jahre-einheitlicher-Fuehrerschein--/artikel/s/7803/), Am 3. Mai 1909 kam das "Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen"
Quelle : www.heise.de
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Deutsche Führerscheine erhalten künftig ein Verfallsdatum. Ab 2013 soll das Dokument nur noch 15 Jahre gültig sein, berichtet die Saarbrücker Zeitung. Hintergrund sind entsprechende Gesetzesänderungen, die die Bundesregierung jetzt auf den Weg gebracht hat.
Demzufolge soll ab Januar 2013 jede neue Fahrerlaubnis nur noch 15 Jahre anerkannt werden. Danach müssen die Verkehrsteilnehmer einen neuen Führerschein beantragen, jedoch keine neue Fahrprüfung ablegen. Mit dem Umtausch soll unter anderem erreicht werden, dass das Foto des Führerschein-Inhabers regelmäßig aktualisiert wird.
Auch alle vor 2013 ausgestellten, unbefristeten Führerscheine bekommen dann ein Ablaufdatum. Sie müssen spätestens bis 2033 umgetauscht werden, berichtet die Zeitung mit Bezug auf einen Sprecher des Bundesverkehrsministeriums weiter.
Grund für die Befristung der Fahrlizenzen ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, die der Gesetzgeber bis 2011 in deutsches Recht umsetzen muss. Nach Angaben des Ministeriums werde es dann EU-weit nur noch ein Führerscheindokument geben. Mit dem regelmäßigen Austausch seien die Dokumente zudem stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik.
Eine Gesundheitsprüfung, die auf EU-Ebene zusätzlich angeregt wurde, sei in Deutschland nicht geplant. "Der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden", erklärte das Ministerium. Der Bundesrat muss den Plänen noch zustimmen.
In Deutschland gibt es seit gut 100 Jahren einheitliche Führerscheine, nachdem 1909 im Deutschen Reich das "Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen" in Kraft getreten war. Bislang gelten die Dokumente unbefristet und unabhängig davon, in welchem deutschen Staat sie ausgegeben worden sind. Wegen ihrer grauen Farbe werden ältere, postkartengroße Führerscheine gern auch "Lappen" oder "Pappe" genannt.
Quelle : www.heise.de
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Und schon wieder hebt sich mein Mittelfinger zum Gruss:
hoffen die deutschen Behörden doch innig das ich meinen mittlerweile 4ten rosa Lappen gegen eine Scheckkarte eintausche und dieses bezahle, jetzt auch noch dieser Schwachsinn.
Auch alle vor 2013 ausgestellten, unbefristeten Führerscheine bekommen dann ein Ablaufdatum.
Sittenwidrig, unlauterer Wettbewerb!!!!
Lass ich mit mir nicht machen, neues Gesetz hin oder her. Als ich im deutschen Heimatland die Pappe erworben habe ich dies unter dem Passus gemacht das das Ding mir gehört bis ich nicht mehr bin. Habe die Gebühren dementsprechend entrichtet damit der bis dahin gültig ist. So lautet der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und mir! Ende aus Mickymaus, was kümmert mich Europa (mich sowieso nicht), da werd ich klagen. Ich zahl nicht für jeden Fatzkenkram den irgendein angerauchter da in Brüssel verzapft. Hätte man mich vor dem Erwerb ordentlich aufgeklärt hätte ich mir sicher das Geld gespart die zu machen.
:x
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Ich frage mich grundsätzlich, ob es überhaupt möglich ist, eine einmal erteilte unbefristete Fahrerlaubnis ohne Gründe in der Person nachträglich zu befristen.
Wahrscheinlich wird man es erst erfahren, wenn ein Betroffener ab 2033 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden soll und der bereit ist, bis in die allerletzte Instanz dagegen vorzugehen.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich meine olle Pappe bis dahin überhaupt einmal benutzen werde. Motorfahrzeuge liegen mir einfach nicht, hier dreht's nach wie vor mit Overdrive 52:11 ...
Jürgen
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Tja, so auch mein Ansinnen.
eine einmal erteilte unbefristete Fahrerlaubnis ohne Gründe in der Person nachträglich zu befristen.
nennt man unter ähnlichen Umständen in der freien Wirtschaft "unlauterer Wettbewerb". Seh ich ÜBERHAUPT nicht ein und lass ich nicht mit mir machen
Aber man hat es ja in NRW geschafft Baugenehmigungen zurückzuziehen. Die Häuser standen ja auch erst um die 15 Jahre. Trotz des Widerstands der Eigentümer wurde abgerissen. Kommt immer nur drauf an wer da einen Vorteil hat.
Die Zahlungspflichten hat für alles incl. Abriss natürlich zu Lasten der Eigentümer. Und es ging nicht um Schwarzbauten!!
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Hinzu kommt, dass da ja nichtmal ein Check, sagen wir mal ein Sehtest, dranhängt. Dann würde das Ganze sogar einen gewissen Sinn haben.
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Hm ... mag sein, dass ich das jetzt falsch verstehe, aber nicht die Fahrerlaubnis, sondern nur das Dokument hat eine befristete Daseinsberechtigung. Es wird ja quasi nur das Bild ausgetauscht ... und das kostet dann ... §$%&$%&/()=?
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Mein Führerschein wurde mir, im Gegensatz zum Perso und Reisepass, ohne irgendeine Klausel zu späterem Ablauf oder Widerruf oder erforderlichem Umtausch des Dokuments erteilt.
So wie der Sozialversicherungsausweis.
Das hat zweifellos Rechtskraft und müsste eigentlich Bestandsschutz geniessen.
Es gibt ja auch andere Aspekte älterer Führerscheine mit Bestandschutz, wie z.B. die alten Klassen, die bei manchen Fahrzeugarten weitere Grenzen aufweisen.
Sicherlich gäbe es Mittel und Wege, allgemein gültige Einschränkungen nachträglich einzuführen, wie z.B. altersbedingte Nachprüfungspflichten, nur beträfen die stets die verbundenen Berechtigungen, aber nicht die Form des Dokument selbst.
Das könnte interessante Rechtsstreitigkeiten geben, sobald sich erste Betroffene zur Wehr setzen...
Jürgen