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Der Genuss von brandneuen Kinofilmen über Streaming-Portale ist legal, lediglich der Download und die Verbreitung ist es nicht.
Das dürfte den Besuchern von Streaming-Portalen gefallen. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke gab kürzlich bekannt, dass der reine Konsum von Filmen über derartige Streaming-Portale legal ist. Verboten ist lediglich die Verbreitung und der Download der Filme, Letzteres ist bei einem Stream ja nur sehr indirekt der Fall. Ist der Blockbuster zu Ende, befindet sich der Film ohne einen zusätzlichen Streamripper nicht auf der Festplatte des Zuschauers.
Die Quellen derartiger Filme dem hingen sind in den allermeisten Fällen illegal. Oftmals handelt es sich um Mitschnitte, die mithilfe einer tragbaren Kamera unbemerkt im Kinosaal angefertigt werden. Dementsprechend sind solche Organisationen, die im Auftrag der Filmwirtschaft arbeiten, natürlich auf der Suche nach den Hintermännern von Kino.to & Co. Die haben ihre Lokalität aber schon längst ins Ausland verlegt, wo sie nur schwerlich erkannt oder verfolgt werden können. Die Anbieter verlinken ihrerseits wiederum nur auf One-Click-Hoster, wo die entsprechenden Streams hinterlegt werden. Will man dies unterbinden, der GVU bliebe nichts anderes übrig, als jeden Tag unzählige Male beim Filehoster die illegalen Inhalte zu melden, damit diese gelöscht werden. Nur verfügt beispielsweise die GVU derzeit über kein Mandat, um sich im Auftrag ihrer Vereinsmitglieder um die Filehoster zu kümmern. Nur: Wie lange bleibt das noch in dieser Form erhalten? Die Aktivitäten der One-Click-Hoster sind auch den Mitarbeitern der GVU nicht entgangen.
Dazu kommt - sollte sich auch dort wie bei der Musikindustrie durchsetzen die Uploader über den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch dingfest zu machen, die Anbieter müssten sich etwas einfallen lassen, um ihre IP-Adresse und damit ihre Identität zu verschleiern. Doch bislang ist der Erfolg dieser Webseiten ungebremst. Auch bei Alexa sprechen die Statistiken für sich, Kino.to ist derzeit auf Platz 89 der meist besuchten Webseiten in unserem Land, das Gros der Besucher kommt aus Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Luxemburg. Eben von dort, wo die deutsche Sprache verstanden wird.
Die Konkurrenz untereinander ist groß. Es gibt zahlreiche Mittbewerber. Kino.to, G-Stream.in, MovieStreams.in, Mega-Stream, Heimkino.x2.to, OnlyDivX.org, Stream-IT.cc, Cinestream, Stream-Master, CineTV, DeluxeStream, StreamTown - oder wie auch immer sie alle heißen mögen. Sie alle wollen ausnahmslos, dass sich so viele Besucher wie möglich auf ihrer Seite verirren. Deren Aufbau ist meist sehr ähnlich. Manche indes erinnern eher an ein Forum, andere sehen einem Portal ähnlich. Einige bieten auch den Download der Filme an, andere nicht. Eine Auswahl an Portalen hat sich auf den Mitschnitt von TV-Serien oder Spielen der Fußball-Bundesliga spezialisiert, wieder andere wollen für jeden Geschmack etwas anbieten.
Wer einen Blick hinter die Kulissen wagen möchte: Wir von gulli haben vor einigen Wochen ein Interview mit den Machern von kino.to durchgeführt.
Quelle : www.gulli.com
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Juristen des Urheberrechtsportals iRights.info sehen es derzeit als völlig unklar an, ob die Nutzung von Streams aktueller Filme über umstrittene Plattformen wie kino.to hierzulande legal sei. Nutzer entsprechender Webangebote müssten sich im Klaren darüber sein, dass sie sich "in einer rechtlichen Grauzone" bewegen, schreiben die Rechtsexperten Till Kreutzer und John-Hendrik Weitzmann in einem aktuellen Beitrag (http://irights.info/index.php?id=847) zum Thema Video-Nutzung im Internet. Wer sich über entsprechende Seiten mit Verlinkungen auf illegale Streaming-Dienste die neuesten Kinofilme ansehe, gehe ein gewisses rechtliches Risiko ein. Darüber hinaus lauerten dort oft auch "unkalkulierbare Kostenfallen, versteckte Abonnements und andere Gefahren, vor denen man sich nur schwer schützen kann".
Das reine Anschauen von Filmen falle zunächst zwar – ebenso wie das Anhören von Musik oder das Lesen von Büchern – grundsätzlich nicht unter das Urheberrecht. Bei der digitalen Nutzung sei die Sache aber etwas komplizierter. Denn beim Ansehen eines Films auf einem Computer entstünden automatisch selbst bei einem Live-Streaming eine Reihe von Kopien im Zwischen- oder Arbeitsspeicher des Clients. Derlei rein technische Vervielfältigungen seien zwar grundsätzlich erlaubt. Allerdings sei die entsprechende Regel, die das alleinige Recht des Urhebers oder Verwerters zum Veröffentlichen seiner Werke einschränkt, schwammig formuliert. Gerichtsurteile zu dieser Thematik gebe es zudem noch nicht.
Als unstrittig sehen es die Autoren daher an, dass rechtmäßig ins Internet gestellte Inhalte per Streaming auf dem eigenen Rechner angeschaut werden dürfen: "Sich die Tagesschau in der ARD-Mediathek anzusehen, ist also in Ordnung", bringen sie ein Beispiel. Bei Verlinkungen über Domains, die "im Südseeinselstaat Tonga registriert" seien, könne man aber davon ausgehen, dass ein solches Angebot nicht die erforderlichen Rechte für eine Veröffentlichung etwa eines noch in Lichtspielhäusern gezeigten Blockbusters habe.
Das heißt für die Experten zwar noch nicht unbedingt, dass man dort verfügbar gemachte Filme nicht ansehen dürfe. So könne man der Meinung sein, dass es sich um einen rechtmäßigen "digitalen Werkgenuss" handele. Die Inhalte würden schließlich nur gestreamt, nicht heruntergeladen. Die Frage der Legalität der Quelle spiele dann keine Rolle. Für diese Ansicht spreche, dass nur so die Nutzer aus rechtlichen Fragen herauszuhalten seien, die primär den Anbieter der Inhalte beträfen. Einer Kriminalisierung der Bevölkerung könnte so entgegengewirkt werden. Dagegen sei aber etwa einzuwenden, dass kino.to und ähnliche Seiten "offensichtlich rechtswidrig sind und deren Nutzung generell untersagt sein sollte". Einen Schutz vor unsicherer Rechtslage benötigten die Nutzer bei derart eindeutig illegalen Diensten dann nicht.
Ähnlich verhält sich die Rechtslage laut dem Beitrag beim Abgreifen und Speichern von Video-Streams. Diese Tätigkeiten seien in der Regel von der Möglichkeit gedeckt, für private Zwecke Vervielfältigungen geschützter Werke erstellen zu dürfen. Hier gelte aber klar die Bestimmung, dass Privatkopien von "offensichtlich rechtswidrig" ins Netz gestellten Vorlagen verboten seien. Dies müssten Nutzer auch beim Einbinden entsprechender Inhalte in eigene Webseiten beachten. Es sei aber in der Regel bei den großen Seiten wie YouTube nicht davon auszugehen, dass es sich um entsprechend illegale Angebote handle. Registrierte Nutzer von Video-Plattformen müssten zudem eventuelle Sonderbestimmungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Hinterkopf behalten. Eine eigene Veröffentlichung abgegriffener Streams sei auf jeden Fall verboten.
Quelle : www.heise.de
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Der Streaming-Anbieter Kino.to ist Hollywood schon länger ein Dorn im Auge. In einem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf ist nun die Ausstrahlung eines Films untersagt worden - theoretisch.
Der Antrag richtete sich nach einer Mitteilung der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte am Montag zum einen gegen das Unternehmen, das über die Plattform kostenfreie Blockbuster zum Herunterladen per Stream anbietet. Außerdem wurde auch der Host-Provider in Anspruch genommen, auf dessen Server die Inhalte gespeichert waren. Beide Unternehmen reagierten den Angaben zufolge nicht auf Abmahnungen.
Einer Einstweiligen Verfügung wurde dann von der Urheberrechtskammer des LG Düsseldorf stattgegeben. Die Kammer sah eine Unterlassungspflichtigkeit aufgrund der "Verletzereigenschaft des Diensteanbieters", hieß es. Der Host-Provider hafte daneben als Störer für die von seinem Kunden begangenen Rechtsverletzungen. Kino.to bietet seit längerem Hunderte aktuelle Kinostreifen per Streaming-Verfahren an. Ein Download ist nicht möglich. Juristisch ist das Unternehmen trotz der gerichtlichen Verfügung praktisch nicht angreifbar, die Domäne gehört ins tonganische Königreich, einer Inselkette an der Datumsgrenze in der Südsee.
Quelle : SAT + KABEL
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Die site ist jedenfalls noch da, das Angebot undurchsichtig (drängen einem Player auf mit Anmeldung und so...). Tonga halt 8)
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Filebase.to, einem kooperierenden Unternehmen von kino.to, möchte man juristisch die Verbreitung eines neuen Kinofilms unmöglich machen. Primär richtet sich diese Aktion allerdings gegen die populäre Video-on-Demand-Website und nicht gegen den Hoster selbst.
Gegen den Sharehoster filebase.to und dessen niederländischen Hostprovider wurde beim Amtsgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung erlassen. Ziel der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte ist es, im Auftrag der Capelight Pictures die illegale Verbreitung eines neuen Films bei kino.to zu verhindern. Der Titel "Sunshine Cleaning" soll künftig nicht mehr beim illegalen Anbieter kino.to verfügbar sein.
Da die Hintermänner dieses Videoportals nicht greifbar sind, der Nürnberger Anbieter filebase.to aber eng mit ihnen zusammenarbeitet, lag es nahe, sich rechtlich an ihn zu wenden. Kläger Capelight Pictures will mit deren Vorgehen die eigenen Vertriebswege über iTunes, DVD und Blu-ray schützen und dafür sorgen, dass die illegale Verbreitung künftig eingedämmt wird. Laut Informationen vom mediabiz VideoMarkt ist das Verfahren derzeit noch nicht rechtskräftig.
Unklar ist noch, ob dieser Schritt auf Dauer wirklich von Erfolg gekrönt sein wird. Sollten weitere größere oder kleinere Filmstudios dem Beispiel von Capelight folgen, wird man sich ausländische Filehoster suchen, die nicht der hiesigen Gerichtsbarkeit unterliegen. Statt einer Reduzierung der Verbreitung würde dann lediglich eine Verschiebung der Sharehoster stattfinden. Es bleibt fraglich ob man damit wie angekündigt etwas beweisen oder erwirken kann. Die einstweilige Verfügung wird die Durchführung der Piraterie im Internet kaum erschweren können.
Quelle : www.gulli.com
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Der österreichische Verein für Antipiraterie (VAP) hat vor dem Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen den Provider UPC erwirkt. Daraus geht hervor, dass der Provider seinen Kunden den Zugang zu kino.to sperren muss. Die Website ist dafür bekannt, Links zu Streams von urheberrechtlich geschützten Filmen anzubieten.
Auf vielfältige Weise hat man bereits versucht, das Online-Portal "Kino.to" zu beseitigen. Praktisch jeder Weg ist bisher gescheitert. Nun hat der Verein für Antipiraterie (VAP) vor dem Handelsgericht in Wien eine einstweilige Verfügung gegen den österreichischen Provider UPC erwirkt. Wie aus dieser Entscheidung hervorgeht, muss UPC Maßnahmen ergreifen, dass deren Kunden nicht länger auf kino.to zugreifen können. Oder anders ausgedrückt: Sie müssen eine ganz spezifische Netzsperre einrichten.
Bereits Ende 2010 hatte der Verein für Antipiraterie eine Klage gegen UPC auf den Weg gebracht. Ursprünglich wollte man gegen kino.to selbst vorgehen. Dies war jedoch nicht möglich, da der Betreiber der Website nicht festgestellt werden konnte. Darüber hinaus wird die Website in Russland gehostet. Wie man seitens des VAP in einer Pressemitteilung erklärt, habe man UPC daher aufgefordert, den eigenen Kunden den Zugang zu diesem Portal zu sperren. UPC sollte dabei beispielhaft für alle anderen Provider stehen. Man verband mit dem Schritt also auch eine mögliche Signalwirkung.
Der VAP beruft sich dabei auf das österreichische Urheberrechtsgesetz sowie EU-Recht. Demnach tritt eine Unterlassungspflicht von Internet Service Providern (Telekommunikationsanbietern) dann in Kraft, wenn diese von einer "konkreten Rechtsverletzung Kenntnis" erlangen. Man habe den Providern klar gemacht, dass auf kino.to illegale Videos verfügbar gemacht werden. Die einzig hilfreiche Konsequenz wäre folglich eine Sperre der betreffenden Seite. Die Provider könnten sich ihrer Verantwortung für diese Inhalte nicht entziehen.
UPC selbst hat sich zum Vorfall noch nicht geäußert. Aufgrund der grundsätzlichen Haltung ist jedoch davon auszugehen, dass man gegen diese Verfügung intervenieren wird. Wie UPC in der Vergangenheit mehrfach betonte, stehe man für "Netzneutralität".
Darüber hinaus gilt es auch zu bedenken, dass kino.to nur eine beliebige Website ist. Die kritisierten Inhalte werden dort lediglich verlinkt. Gehostet werden sie stets an völlig anderen Orten.
Quelle : www.gulli.com
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Die vom österreichischen Verein für Anitipiraterie (VAP) erwirkte Netzsperre gegen die Streaming-Website Kino.to wurde nach nur einem Tag umgangen. Die Betreiber haben schlichtweg eine neue Domain zur Verfügung gestellt, die jetzt wieder alle Österreicher besuchen können. Der Erfolg des VAP war nur von kurzer Dauer. Ob dies dazu führen wird, den Sinn von Netzsperren kritischer zu hinterfragen?
Der VAP vertritt die österreichische Filmwirtschaft im Kampf gegen jegliche Piraterie von urheberrechtlich geschützten Werken. Vor wenigen Tagen hatte der VAP beim Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen den österreichischen Internetanbieter UPC erwirkt.Darin wird der Provider UPC juristisch dazu gezwungen, allen Kunden den Zugang zur Seite Kino.to unmöglich zu machen.
Wie sinnlos solche Sperren sind, zeigt sich schon nach nur 24 Stunden. Die Betreiber von Kino.to haben sich kurzfristig dazu entschlossen, allen UPC-Kunden eine alternative Domain zur Verfügung zu stellen. Sollte früher oder später auch moviestream.to gesperrt werden, so wird man im Forum cinecommunity.to jeweils eine Domain finden können, um weiterhin auf alle Inhalte der Seite zugreifen zu können. Zudem bestehen die Macher der Seite darauf, dass man sie nicht als Streamseite ansehen darf. Kino.to sei lediglich eine Linkpage, weil sie selber keinen der indirekt angebotenen Streams hosten. Dass sie von den angebotenen Streams direkt profitieren, bleibt davon aber unbenommen. Ohne die Kinomitschnitte würden sie nicht über die zahlreichen Besucher und somit über die damit verbundenen Werbeeinnahmen verfügen.
Quelle : www.gulli.com
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Update:
Der Geschäftsführer vom VAP hat nun offiziell auf die kurzfristige Umgehung der Sperre reagiert. Wir zitieren seine Aussage ungekürzt:
Lieber Lars Sobiraj,
dass kino.to sich wie eine Natter häutet, um ihr Geschäft weiterführen zu können, ist wenig überraschend. Und dass unser erstinstanzlicher Anspruch gegen einen Provider leider auch kein Garant ist, dass kino.to oder andere Seiten, die von Urheberrechtsverletzungen profitieren, ihre Tätigkeit einstellen, haben wir leider erwartet. Trotz allem - auch wenn kino.to aus dem digitalen Abbottabad weiter arbeitet, wird die Urheberseite langfristig gewinnen - einfach, weil sie im Recht ist.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Yours sincerely
Dr.Werner Müller
Fachverband der Film- und Musikindustrie Österreichs Film and Music Austria
Verein für Anti-Piraterie der Film-und Videobranche
Quelle : www.gulli.com
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Die kürzlich vom Handelsgericht in Wien erlassene einstweilige Verfügung gegen den Internet-Provider UPC ist am Freitag um 24.00 Uhr offiziell in Kraft getreten. Davon sind nur die in Wien ansässigen Kunden betroffen.
Den bisher bekannt gewordenen Informationen zufolge wird der Provider die erlassene Entscheidung akzeptieren und den Zugriff der hauseigenen Kunden auf die Streaming-Plattform Kino.to unterbinden. Da sich die einstweilige Verfügung auf das Konzernunternehmen UPC Telekabel Wien GmbH beschränkt, sind nur Kunden aus Wien von dieser Maßnahme betroffen.
Damit die Kino.to-Zugriffssperre in Österreich in Kraft treten konnte, mussten die Kläger noch eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese dient für eine etwaige Entschädigung, wenn in einer weiteren Instanz entschieden werden sollte, dass die Einstweilige Verfügung nicht rechtmäßig war.
Die Betreiber von Kino.to haben in der letzten Woche auf diesen Sachverhalt reagiert und eine erste Alternativdomain geschaltet. Über die Adresse Moviestream.to wurde bereits eine Weiterleitung auf das bekannte Portal von Kino.to geschaltet. Über neue Domains will man über das Forum Cinecommunity.to informieren.
Mit der Unterstützung des Vereins für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) führten österreichische und deutsche Filmproduzenten einen Musterprozess gegen den Internetprovider UPC. Ursprünglich hat man sich für dieses Vorhaben entschlossen, da über Kino.to zahlreiche urheberrechtlich geschützte Inhalte angeboten werden.
Quelle : http://winfuture.de
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Am heutigen Donnerstag hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden einen konzentrierten Schlag gegen das Online-Videostreaming Portal kino.to durchgeführt. Unter Unter Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) vollzogen Polizeikräfte in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden Razzien in zahlreichen Wohn- und Geschäftsräumen.
Der Einsatz wurde mit maximalen personellen Mitteln unterstützt. So durchsuchten allein in Deutschland über 250 Polizisten und Steuerfahnder sowie 17 Datenspezialisten bundesweit und vor allem zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume sowie Rechenzentren. Insgesamt wurden bisher 13 Personen verhaftet. Nach einer Person wird noch gefahndet. Die Domain kino.to ist gegenwärtig nicht zu erreichen. Dies ist auf die Beschlagnahmung seitens der Polizei zurückzuführen.
Darüber hinaus wurden mehrere Streamhoster ebenfalls vom Netz genommen. Auf den Hostern waren die urheberrechtlich geschützten Filmmaterialien bereitgehalten worden. Kino.to selbst verwies auf diese Angebote. Nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ist der Grund dieser massiven AKtion der "Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen". Dies bestätigt auch die Generalstaatsanwaltschaft Dresen in einer Presseinformation.
Seinen Lauf nahm diese Aktion am 28. April 2011. Zu diesem Zeitpunkt hat die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) einen Strafantrag gegen kino.to gestellt. Im Vorfeld war jahrelang gegen die Köpfe hinter kino.to ermittelt worden.
Wie die GVU mitteilt, führten die Erkenntnisse zum System kino.to darauf hin, dass es sich um "ein arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell" handelt, welches "auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert wurde, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen."
Aufgrund mehrerer Indizien habe man außerdem herausgefunden, dass es eine enge Verflechtung zwischen diversen Streamhostern sowie der Website kino.to gibt. Man verfüge darüber hinaus über Anhaltspunkte, die einen Anfangsverdacht gegen diese Hoster begründen, wonach diese aktiv zum Funktionieren von kino.to beitrugen.
Dies findet seine Grenzen aber nicht darin, dass sie schlicht die Inhalte gehostet haben. Die GVU geht aufgrund ihrer Ermittlungen davon aus, dass einige Hoster einzig aus dem Zweck gegründet wurden, das System kino.to am laufen zu halten. Darüber hinaus sollen die Verantwortlichen von kino.to einige Hoster selbst betrieben haben.
Die GVU schätzt, dass kino.to auf erhebliche Werbeeinnahmen zurückgreifen kann. Dies geschehe durch die wiederholten Werbeeinblendungen sowie die Vermittlung von Premium-Zugängen der diversen, dort angebotenen Hoster. Diese Erkenntnisse waren auch Teil des Strafantrags, der an die Generalstaatsanwaltschaft Dresen übermittelt wurde.
Federführend bei diesem Zugriff war die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES). Nachdem der Strafantrag eingereicht wurde, ermittelten diese ebenfalls weitere relevante Details und zogen auch andere Dienststellen zur Unterstützung heran. Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnte der Anfangsverdacht konkretisiert werden, so dass bei den zuständigen Gerichten Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle beantragt und erlassen wurden. Die Ermittlungen dauern zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch an.
Update: Gegenwärtig liefert die Domain kino.to folgenden Inhalt:
"Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen."
Quelle : www.gulli.com
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Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft Dresen heute die Plattform kino.to deaktiviert und mehrere Betreiber verhaftet hat, geht bei einigen Nutzern - insbesondere aufgrund einer bei kino.to angezeigten Meldung der Kriminalpolizei - die Angst um. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde&Beuger erklärt, ob Risiken bestehen.
Es ist eine knappe Meldung, die gegenwärtig unter kino.to abgerufen werden kann:
"Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen."
Doch haben die Nutzer wirklich etwas zu befürchten? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde und Beuger verneint dies: "Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch beweisen hat."
Die Filmindustrie vertritt die Auffassung, dass schon das Zwischenspeichern eines Films im flüchtigen Speicher eines Computers (RAM) als illegale Kopie anzusehen ist. Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke festhält, teilt er die Einschätzung der Filmindustrie jedoch nicht. Da diese Frage von den Gerichten noch nicht geklärt worden ist, sind daher Abmahnungen zumindest denkbar.
Die betroffenen Nutzer müssten dann mit so genannten Unterlassungserklärungen versprechen, künftig keine Filme mehr zu vervielfältigen und darüber hinaus Schadensersatzansprüche zahlen.
Der Schadensersatzanspruch setzt sich zusammen aus den Anwaltsgebühren, die auf 100 Euro gemäß § 97 a Abs 2 UrhG gedeckelt sein dürften und dem tatsächlich entstandenen Schaden, der sich beispielsweise an den Kosten eines Kinobesuchs beziehungsweise am Ausleihen einer DVD mit etwa 10 Euro orientieren dürfte. Wesentlich höhere Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten werden zwar in den tausenden Filesharing-Verfahren in Deutschland angesetzt, beim Filesharing liegt jedoch der Hauptvorwurf darin, dass ein Film nicht nur heruntergeladen, sondern in den Tauschbörsen auch automatisch (und oft unbewusst) der gesamten Welt wieder angeboten wird. Bei kino.to war und ist dies jedoch nicht der Fall.
Rechtsanwalt Solmecke hat aktuell einige Fragen beantwortet, die insbesondere für Nutzer von kino.to relevant sein dürften. Wir geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten:
Ist das Abrufen von Filmen über kino.to illegal? Gibt es rechtskräftige Entscheide, da man immer wieder verschiedene Meinungen zu dem Thema hört? Mit welchen Strafen muss man rechnen, wenn man sich hier Filme anschaut?
RA Solmecke: "Um es ganz klar zu sagen: Das Anbieten der Filme ist höchst illegal. Ob das reine Konsumieren illegal ist, ist unter Juristen sehr umstritten. Ich bin der Ansicht, dass sich die Nutzer nicht strafbar machen. Allerdings muss nicht alles was nicht strafbar ist auch redlich sein. Illegal kann allerdings bereits das Verlinken der Seite selbst sein. Hilfreich wäre es, wenn der Gesetzgeber in Punkto "Streaming-Portale" Rechtssicherheit schaffen könnte. Bislang ist mir kein Fall bekannt, in dem gegen Nutzer von Livestream-Portalen vorgegangen worden ist. Denkbar ist, dass der Nutzer eine Lizenzgebühr zahlen muss. Das ist der Preis, den er hätte zahlen müssen, wenn er den Film auf legalem Weg erworben hätte (Kauf, Videothek.Kinoeintritt). Aus meiner Sicht macht es übrigens einen großen Unterschied, ob sich ein User ein Video nur anschaut oder ob der den Film auch herunterlädt. Der Download offensichtlich rechtswidrig verbreiteter Filme ist auf jeden Fall illegal. Das Anschauen eines Streams aus meiner Sicht nicht."
Wie sieht es mit Bundesliga-Übertragungen im Internet aus, die etwa über chinesische Anbieter laufen und man per Software anschauen kann?
RA Solmecke: "Prinzipiell gelten hier die selben rechtlichen Regelungen wie bei den anderen Streaming Portalen. Wenn allerdings eine Zusatzsoftware benötigt wird, um die Bundesliga-Übertragungen anzuschauen, dann ist höchste Vorsicht geboten! Oftmals handelt es sich dabei um so genannte P2P-Software. Das ist die gleiche Technologie, die auch bei Filesharing-Börsen zum Einsatz kommt. Ohne es zu wissen, konsumiere ich dann die Fernsehübertragung nicht nur, sondern verbreite sie gleichzeitig auch noch weiter. Das ist strengstens verboten."
Ist es illegal, per Proxy Netzsperren zu umgehen und auf Seiten wie etwa www.hulu.com Inhalte anzuschauen, die eigentlich nur für User aus den USA zur Verfügung gestellt werden?
RA Solmecke: "Hier stellt sich die Frage, ob eine Proxy-Sperre eine wirksame Zugangssperre darstellt. Aus meiner Sicht darf das wohl bezweifelt werden. Letztlich kann dieser Fall allerdings kaum nach deutschem Recht beurteilt werden. Da es sich bei hulu.com um einen Anbieter aus den USA handelt, dürfte auch das dortige Rechtssystem greifen"
Sind überhaupt schon einmal Online-"Schwarzseher" verurteilt worden?
RA Solmecke: "Bislang sind die Konsumenten von solchen Streaming-Angeboten meines Wissens noch nicht abgemahnt worden. Das liegt insbesondere daran, dass die IP-Adressen der Nutzer nur dem jeweiligen Streaming-Anbieter bekannt sind. Klar ist, dass die Betreiber solcher Webseiten selbst hoch illegal agieren. Entsprechend scharf werden sie auch von der Filmindustrie verfolgt. Solange sie jedoch nicht gefunden werden, können sie auch keine IP-Adressen ihrer Nutzer herausgeben."
Warum ist zwar das Anbieten, nicht aber das Anschauen selbst illegal?
RA Solmecke: "Wer Filmwerke im Internet anbietet, fertigt meist eine Kopie davon an. Außerdem stellt auch das Anbieten selbst eine urheberrechtlich relevante Handlung dar. Diejenigen, die einen Film über die Streaming-Portale nur konsumieren, fertigen - wie oben dargelegt - keine Kopie im eigentlichen Sinne an. Insofern ist aus meiner Sicht nur das Angebot, nicht aber der Konsum illegal."
Was raten Sie der wachsenden Zahl der Umsonst-Film-Freunde - aus juristischer Sicht?
RA Solmecke: "Auch wenn ich persönlich der Meinung bin, dass der Konsum von Streaming-Angeboten legal ist, so kann ich nur von dieser Handlung abraten. Letztlich handeln jedenfalls die Seitenbetreiber selbst höchst illegal. Diese illegalen Machenschaften sollten keinesfalls unterstützt werden."
Sämtliche Fragen & Antworten (http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/ermittlungen-gegen-kino-to-was-haben-die-nutzer-jetzt-zu-befurchten-8628/) finden sich auf der Homepage der Kanzlei Wilde & Beuger.
Quelle : www.gulli.com
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Da meldet sich nur noch ein:
502 Bad Gateway/nginx/1.0.4
Wetten das die in spätestens 10 Tagen wieder weiter machen?
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Spoke, ich fand diese Formulierung:
Wie die GVU mitteilt, führten die Erkenntnisse zum System kino.to darauf hin, dass es sich um "ein arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell" handelt, welches "auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert wurde, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen."
so gut, paßt irgendwie auf manche Geschäftsmodelle von Investment-Bankern (wenn man "Urheberrechtsverletzung" mit "Bonitätsprüfungen" ersetzt ;)). Die Brüder Lehmann lassen grüßen...
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Am Mittwoch hat die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) die Festnahme zahlreicher Betreiber des Online-Filmportals "kino.to" bekanntgegeben. Kurz darauf wurde die Webseite des Industrieverbands von Hackern lahmgelegt.
Auf die Webseite der GVU konnte vom gestrigen Mittwochabend bis zum Donnerstagmorgen nicht zugegriffen werden. In diesem Zeitraum war lediglich der Blog des Verbands verfügbar, auf dem über den Schlag gegen die mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer berichtet wird. Medienberichten zufolge könne ein direkter Zusammenhang zwischen den Festnahmen und der Cyberattacke nicht ausgeschlossen werden. Sympathisanten von “kino.to” könnten möglicherweise für den Angriff auf die GVU-Seite verantwortlich sein, hieß es.
Zur Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen gehören eigenen Angaben zufolge über 80 Unternehmen und Verbände aus der Filmbranche an. Seit seiner Gründung im Jahr 1984 trägt der Verband dazu bei, "geistiges Eigentum zu schützen und die Verbreitung von illegalen Kopien einzudämmen“.
Am gestrigen Dienstag überführten Polizisten, Steuerfahnder und Computerexperten insgesamt 13 mutmaßliche Verantwortliche des Online-Portals Kino.to in Deutschland und Spanien. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt nun wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen.
Quelle : www.digitalfernsehen.de
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Statt Millionen potenzieller Kunden zu verschrecken, sollte die Filmindustrie von Angeboten wie Kino.to lernen, empfiehlt die Piratenpartei.
Ein Vertreter der Piratenpartei hat das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen das Filmportal Kino.to scharf kritisiert. "Diese Aktion war vollkommen sinnlos. Schon bald werden andere kommen und die Lücke füllen", sagte Andreas Popp, Urheberrechtsexperte und Exbundesvorstand der netzpolitischen Partei. "Wahrscheinlich hatten die Betreiber von Kino.to einfach nur Pech. Wären sie in den USA mit ihrer Idee gestartet, hätten sie anstelle von Haftbefehlen eher ein Milliardenangebot von Google erhalten, so wie einst Youtube."
Die Kriminalisierung von Millionen potenziellen Kunden führe sicher nicht zu mehr Einnahmen an der Kinokasse, sagte Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. "Vielleicht sollte sich die Content-Industrie überlegen, den Betreibern einen Job anzubieten, statt sie zu verfolgen". Portale wie Kino.to zeigten, welche große Nachfrage es nach einem solchen Angebot gebe. Das Portal sei täglich von rund vier Millionen Menschen besucht worden. Auf der deutschsprachigen Video-on-Demand-Plattform wurden Kinofilme, Serien und Dokumentationen ohne Einverständnis der Rechteinhaber gezeigt.
"Die Medienindustrie hat die Europäer von allen existierenden Streamingportalen ausgesperrt, ein lizenziertes deutsches Streamingportal gibt es nicht. Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn Alternativangebote entstehen", erklärte Nerz. Nötig sei eine echte Reform des Urheberrechts.
Quelle : www.golem.de
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Einen Tag nach der bundesweiten Razzia gegen das Filmportal Kino.to sind 12 der 13 festgenommenen Verdächtigen weiter in Haft. Eine Person sei freigelassen worden, nach einem weiteren Beschuldigten werde weiter gefahndet, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Donnerstag. "Wir beginnen jetzt mit Vernehmungen der Beschuldigten". Die Staatsanwaltschaft rechnet damit, dass die Ermittlungen mehrere Monate dauern werden.
Am Mittwoch waren über 200 Polizisten, Steuerfahnder und Computerspezialisten in Deutschland und im europäischen Ausland im Einsatz. Dabei wurden 42 Wohnungen, Büros und Rechenzentren in 20 Städten durchsucht sowie umfangreiches Material beschlagnahmt. Die Ermittlungen richten sich gegen 21 Personen, die das Filmportal Kino.to sowie damit verbundene Filehoster betrieben haben sollen. Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen.
Mit Kino.to ist eine der bekanntesten "Moviez"-Sites vom Netz genommen worden. Auch wenn in der Filmindustrie nun die Korken knallen, machen sich Branchenvertreter keine Illusionen über die Nachhaltigkeit einer solchen Polizeiaktion. "Es ist zu vermuten, dass Nachfolger in Erscheinung treten werden", sagte eine Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am Donnerstag der dpa. Das Kino.to-Publikum weicht unterdessen unter Protest gegen die "Content Mafia" auf andere Angebote aus.
Das werden kaum die legalen Alternativen sein. Die gibt es zwar, doch werden sie von den traditionellen Vertriebsstrukturen der Industrie daran gehindert, den illegalen Angeboten ernsthaft Konkurrenz zu machen. Mit Rücksicht auf etablierte Verleihfenster für die Kino- und Videoauswertung kommen Streaming-Anbieter oft als letzte dazu, einen neuen Film zu zeigen. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen machen es neuen Angeboten oft schwer – hier will immerhin die EU-Kommision Abhilfe schaffen.
Dennoch könnte der Fall Kino.to eine längerfristige Wirkung entfalten. Kino.to war nicht das harmlose Hobby von ein paar Filmfreunden, wie es gerne verniedlicht wird. Glaubt man der Staatsanwaltschaft, war das Portal ein Unternehmen mit Millionenumsätzen. Eine Anklage der Betreiber könnte auch in der Öffentlichkeit das Bewusstsein dafür schärfen, dass es sich bei solchen Websites nicht um Kavaliersdelikte handelt. Die GVU hegt darüber hinaus die Hoffnung, dass die Polizeiaktion gegen Kino.to "eine gewisse Erschütterung in der illegalen Szene bewirken" werde.
Quelle : www.heise.de
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so, so. Wenn, wie letztens in Berlin (glaub ich) in der U-Bahn einer ins Koma geprügelt wird, lässt man den Täter laufen.
Na ja, Totgeschlagene haben ebend keine Lobby.
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Hey Kater, Du wirst doch nicht etwa ein Moralist werden?
Mich wundert eher, dass die mal (selten genug) Finanzjongleure hops nehmen. Wenn es stimmt, dass das Portal ein Unternehmen mit Millionenumsätzen
war, dann waren das ja keine Cineasten mit dem Slogan "Movies For The People", sondern eher Gauner nach dem Motto "Money For Nothing" - eben keine Robin Hoods der filmkonsumierenden Massen. Die kannten ihr Risiko, Pech gehabt...
Wobei: Totschläger laufen zu lassen auch nicht so das Wahre ist, Jugendstrafrecht hin, Jugendstrafrecht her....
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Glaubt man der Staatsanwaltschaft, war das Portal ein Unternehmen mit Millionenumsätzen.
;muah
Wo sollen die denn hergekommen sein. Das halte ich für hausgemachten Blödsinn
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Naja, es war aber offensichtlich auch kein Schrebergartenverein, der das aufgezogen hat:
Dabei wurden 42 Wohnungen, Büros und Rechenzentren in 20 Städten durchsucht
Bestenfalls war's 'ne philantropische Vereinigung ;D
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Lange versuchte die Industrie vergeblich, der Streamingsite habhaft zu werden. Als sie einen Hinweis auf einen Betreiber bekam, ging die Abschaltung der Server von Kino.to schnell.
Ist es illegal, sich den Stream eines Filmes anzusehen? Nein, sagen jene, die auf diese Art illegale Kopien aktueller Filme im Netz sehen. Ja, sagt die Filmindustrie, die das als Schädigung ihrer Geschäfte betrachtet. Rechtlich geklärt ist die Frage nicht, auch wenn sie seit Jahren Juristen und vor allem Nutzer beschäftigt. Sie tut es noch viel mehr, seit der Filmstreamingdienst kino.to von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden abgeschaltet wurde.
Doch kino.to wurde nicht geschlossen, weil die Site Streams anbot. Nach Aussage der ermittelnden Staatsanwaltschaft wurden die Betreiber festgenommen, weil sie außerdem auch die Sites steuerten, auf denen die illegalen Kopien lagen und auf die kino.to verlinkte. Man habe zumindest genug entsprechende Indizien für einen dringenden Tatverdacht, sagt der Sprecher der Ermittler, Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein.
Und er sagt, die Ermittler hätten sich der Debatte, ob Streams illegal sind oder nicht, noch gar nicht gewidmet: "Wir sehen das Problem, haben die Frage aber erst einmal zurückgestellt." Vorrangig sei es darum gegangen, der Anbieter habhaft zu werden, nicht der Nutzer.
Nutzer sollten sich nicht allzu sicher fühlen
Sicher sollten sie sich deswegen aber nicht unbedingt fühlen. Zwar vertritt der Anwalt Christian Solmecke die Rechtsauffassung, Streams anzuschauen sei nicht illegal. So muss es aber nicht bleiben.
Oberstaatsanwalt Klein sagte dazu lediglich: "Sobald wir mehr Luft haben, werden wir die Rechtslage prüfen, die Nutzerseite außer Acht lassen werden wir nicht."
Bei kino.to also ging es nicht um Streams, es ging um die illegale Verbreitung von Filmen, daher das Speichern und Anbieten derselben. Außerdem wurde die Site nicht gesperrt, sondern der Server, auf dem sie lag, abgeschaltet. Dafür bekommt die Generalstaatsanwaltschaft derzeit viel Applaus.
So gratuliert der Verband der Internetprovider Eco, die Ermittler hätten erfolgreich die Quelle dicht gemacht und nicht nur eine Netzsperre davor gehängt. "So muss man es machen", sagt eine Sprecherin des Branchenverbandes: "Internationale Zusammenarbeit und an der Quelle handeln, alles andere nutzt nichts."
Staatsanwaltschaft hält sich bedeckt
Gemeint ist damit die nicht nur in Deutschland heftig geführte Debatte um Netzsperren, also um das Blockieren von Sites, auf denen beispielsweise oft als Kinderpornografie bezeichnete Vergewaltigungsbilder zu sehen sind. Eine solche Blockade, die nur wirkt, wenn der Nutzer seinen eigenen Weg zum Zielserver nicht verschleiert, gilt als untauglich, um etwas gegen das Problem zu unternehmen. Trotzdem war ein entsprechendes Gesetz längere Zeit in Kraft, bis es vor Kurzem endgültig beerdigt wurde.
Kino.to dagegen ist nicht gesperrt, der Server selbst ist nicht mehr am Netz. Wie genau das gelang, kann oder will die Generalstaatsanwaltschaft nicht sagen. Bekannt ist lediglich, dass sie die Domain beschlagnahmt hat, was nicht viel heißt, wenn diese physisch im Ausland liegt. Wahrscheinlich hatten die Ermittler im Ausland Rechtshilfe, zumindest sagt Oberstaatsanwalt Klein, in Frankreich und den Niederlanden habe man Amtshilfe gehabt.
Die GVU, die Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen, ist keine Hilfe. Sie hat zwar im April eine entsprechende Anzeige erstattet und durch eigene Recherchen der Staatsanwaltschaft geholfen, wie beide erklären. Wie die Ermittler aber letztlich Zugriff auf den Server bekamen, weiß die GVU nach eigenem Bekunden nicht.
Genau das aber war das vorrangige Problem bei dem Kampf gegen kino.to. Die Site ist bei einem Anbieter registriert, der keine Angaben über denjenigen macht, der bei ihm Domains mietet. Auch die Server, auf denen die Seite lag, befanden sich im Ausland und waren in den vergangenen Jahren mehrfach umgezogen, zuletzt wohl nach Russland. Zumindest legt das eine IP-Suche nahe.
Wie es letztlich gelang, diese Hürden zu überwinden, könnte durchaus interessant sein. Immerhin gibt es weitere solcher Streamingdienste im Netz, die illegale Filmkopien anbieten. Den Hinweis auf die Betreiber - die lange unbekannt waren -, hat die GVU wohl zumindest beigesteuert. Sprecherin Christine Ehlers sagt jedenfalls, man habe jahrelang Hinweise auf die Personen gesammelt, letztlich aber einen Tipp "aus der Szene" erhalten. Der Verdächtige habe sich im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Dresden befunden, weswegen man bei dieser Anzeige erstattet habe.
Die Ermittlungen gingen dann offensichtlich recht schnell - zumindest angesichts der Tatsache, dass die GVU seit 2008 versuchte, an kino.to heranzukommen. Am Mittwoch wurden insgesamt 42 Wohnungen durchsucht und 13 Menschen festgenommen. Einer ist inzwischen wieder frei, sagte Klein. Die anderen sollen verhört werden. Außerdem müsse man die Beweise auswerten, darunter auch mehrere beschlagnahmte Rechner. Wie erfolgreich die Aktion letztlich war, will Klein nicht bewerten: "Wir sind weit gekommen, aber das letzte Wort haben die Gerichte."
Quelle : www.golem.de
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Ob sich die ehemaligen Nutzer der Streaming Plattform Kino.to strafbar machten, ist weiterhin nicht geklärt. Die GVU ist mittlerweile jedoch davon überzeugt, dass man den rund vier Millionen Nutzern, straf- sowie zivilrechtlich an den Karren fahren kann. Zumindest will man den Kino.to-Fall nutzen, um einen Präzedenzfall zu schaffen.
Seit der Schließung des deutschen Streaming-Portals kino.to sind viele der ehemaligen Nutzer besorgt, dass sie für die Nutzung des Dienstes mit Strafen rechnen müssen. Ob das Ansehen eines Stream rechtlich überhaupt ein Vergehen ist, wurde bislang noch nicht geklärt. Auch unter Experten ist man sich nicht einig, wie man mit dem Sachverhalt im Rahmen des deutschen Rechtes umgehen soll.
Für die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., ist die Sache allerdings schon klar. In einem Blogeintrag heißt es, dass die durch das Streaming erfolgende Zwischenspeicherung des Videomaterials eine Kopie darstelle, die der Urheber nicht gestattet. „Die Nutzung von illegalen Streams über illegale Portale wie kino.to“ sei „somit selbst illegal.“, heißt es in der Stellungnahme. Als Folge der Urheberrechtsverletzung hätten die Nutzer somit mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe zu rechnen. Auf zivilrechtlicher Seite kämen nochmals Entschädigungsstrafen infrage. Selbst der Versuch einen Stream zu nutzen sei strafbar.
Allerdings gesteht man, dass es bis jetzt noch keine höchstrichterliche Entscheidung darüber gab, ob die rechtlichen Vermutungen der GVU tatsächlich so auszulegen sind, wie beschrieben. Dafür benötige man einen Präzedenzfall, bei dem ein Gericht ein Urteil fällt, an dem sich weitere Verhandlungen orientieren. Der Fall Kino.to böte hierfür eine gute Gelegenheit, so die GVU. Man müsste also mindestens einen mutmaßlichen Nutzer der Plattform vor Gericht bringen, über dessen Fall ein Gericht dann entscheidet.
Doch schon hier stellt sich das erste Problem. Noch ist nicht geklärt, ob auf den Server der Betreiber überhaupt brauchbare IP-Daten zu finden sind, die einen Nutzer eindeutig identifizieren könnten. Dies falle laut GVU in den Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, deren Ergebnisse allerdings noch nicht öffentlich sind. Und selbst wenn IP-Daten zu finden sind, müssten die jeweiligen Provider die entsprechenden Daten noch auf Lager haben, wofür es aber schon zu spät sein dürfte.
Quelle: www.gulli.com
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Auf die 400.000.000.000 Anklageschriften bin ich gespannt. Viel Spass beim IP's rausfusseln, zuordnen etc. :fr
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soweit ich weis haben die doch auch schnelle Zugänge verkauft (wie viele Hoster).
Da liegen doch Bankdaten mit personlichen Angaben vor. Und die werden wohl nicht im Ausland gespeichert sein.
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Und deswegen, wer nicht warten kann und die Free-Zugänge nutzen will, der nun ja der ist eben selber schuld wenn der name wo steht...
Nicht das ich da irgendwie Erfahrungen hätte
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Seit dem Bust von kino.to gibt es angeregte Diskussion darüber, ob auch die Nutzer in den Fokus geraten könnten. Insbesondere nach den jüngsten Ankündigungen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU), dass sich die Nutzer sehr wohl strafbar gemacht hätten. Beispielsweise der Jurist Peter Kehl beurteilt die Rechtslage der Nutzer des Portals völlig anders als die GVU.
Diese Rechtsansicht mag nachvollziehbar sein, schließlich vertritt die GVU bestimmte Interessen. Es ist nur verständlich, dass diese ein möglichst großes Schreckensszenario für die Nutzer aufbauen wollen, um diese von der Nutzung der zahlreichen Alternativangebote abzuhalten. Gegenwärtig spricht jedoch nur sehr wenig dafür, dass die Nutzer tatsächlich eine strafrechtlich relevante Handlung begangen haben.
In erster Linie geht es darum, die Frage zu klären, ob die gestreamten Inhalte kopiert wurden und dieses Kopie als Verbreitung im Sinne des Gesetzgebers angesehen werden darf. So erfüllt nicht jede digitale Kopie oder Bruchteile einer digitalen Kopie eines Werkes den Straftatbestand. Auch wenn dies bei der kurzfristigen Herstellung von körperlichen Werken bereits hinreichend ist. Durch die relevanten Gesetze soll sichergestellt werden, dass eine Vervielfältigung verhindert wird, die über eine gewisse "Zeitspanne" existiert.
Eine temporäre Zwischenspeicherung, wie bei vielen Streams üblich, entspricht dem jedoch nicht. Deshalb kann auch nicht die Rede von einer Vervielfältigung sein. Inzwischen haben sich mehrere Juristen dahingehend geäußert, dass die Begrifflichkeit der "Vervielfältigkeit" hier restriktiv ausgelegt werden muss.
Ungeachtet dessen gibt es ein weiteres, sehr wichtiges Argument, dass gegen eine strafbare Handlung der Nutzer spricht. Das deutsche Strafrecht setzt nur vorsätzliches Handeln unter Strafe. Mit Ausnahme der Paragraphen, in denen auch fahrlässiges Handeln mit Strafe bedroht ist. Gerade bei Streaming-Seiten wie kino.to dürfte es jedoch schwierig sein zu beweisen, dass der Nutzer eine Kopie anlegen wollte. Es ist ja gerade der Sinn von Streaming-Seiten, dass diese nur temporär den Inhalt übermitteln. Ohne dass die Festplatte vollgestopft wird. Von daher erscheint die Aussage der GVU mehr als zweifelhaft.
Quelle: www.gulli.com
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Nachdem das Streamingportal Movie2k.to schon letzte Nacht offline war, mehrten sich bei den Nutzern die Gerüchte, sie hätten das gleiche Schicksal wie die Betreiber von kino.to ereilt. Gut informierte Kreise besagen aber, die Website steht seit einigen Stunden unter DDoS und kann deswegen nicht erreicht werden.
Wie wir gut informierten Kreisen entnommen haben, gibt es augenblicklich keinerlei Hinweise darauf, dass die Polizei das Portal hochgenommen haben könnte. Die Website steht seit einigen Stunden unter Dauerfeuer zahlreicher Rechner, die die Webserver mit unzähligen sinnlosen Anfragen in die Knie zwingen. Die Verursacher der Attacke sind derzeit unbekannt. Auf polizeiliche Aktionen gibt es aber keine konkreten Hinweise. Wir haben bei den Betreibern von Movie2k per E-Mail um eine Stellungnahme nachgefragt. Deren Kommunikation wird aber im gleichen Umfang beeinträchtigt sein, wie die Auslieferung der Webseite selbst. Von daher ist leider mit keiner zeitnahen Antwort zu rechnen.
Quelle: www.gulli.com
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Update:
Wir bekamen von den Betreibern gerade die Bestätigung: "Hi Lars, hiermit bestätige ich, dass wir unter DDoS stehen. Der Server läuft jetzt erstmal wieder, es hat keinen Bust gegeben und es besteht auch nicht die Gefahr dazu. DDoS kommt mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit von der Konkurrenz."
Quelle: www.gulli.com
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Das Innenministerium von Sachsen wurde abgemahnt, weil auf der von den Ermittlern übernommenen Webseite kein Impressum hinterlegt wurde. Arrangiert wurde das Schreiben vom Portal Cineastentreff.de und den Kölner Medienanwälten Oblaten und Gaessler. Man möchte damit auf den in Deutschland vorherrschenden Abmahnwahn hinweisen. Gleichzeitig distanziert man sich vom Geschäftsmodell von kino.to.
So ziemlich jeder regelmäßige Besucher von Kino.to konnte in den vergangenen Tagen die Mitteilung der Kriminalpolizei vernehmen. Wer sind aber die neuen Betreiber der Seite? Ob die Domain nun von der Polizei beschlagnahmt wurde oder nicht - laut dem Telemediengesetz muss jede Webseite über ein Impressum verfügen. Die Verfasser der Abmahnung kommentieren ihre Aktion: "(...) offenbar seien nicht mal Behörden in der Lage, die „schwammige und völlig unklaren gesetzlichen Regelungen“ des Telemediengesetzes in Bezug auf die Impressumspflicht einzuhalten. „Neben der Beseitigung des Rechtsverstoßes wollen wir zu dieser Problematik eine Diskussion anregen“. Was das Thema Abmahnungen in Deutschland betrifft, müsse dringend "Rechtssicherheit geschaffen werden". Nur so wären derartige meist kostenpflichtige Schreiben nicht mehr möglich.
Verschickt wurde die Abmahnung von der Kölner Medienrechtskanzlei Obladen Gaessler, die sich auf die Verteidigung von Abmahnopfern spezialisiert haben. Rechtsanwalt Obladen dazu: "Meines Erachtens sind die gesetzlichen Vorschriften für den einzelnen Internetuser so undurchsichtig, dass die Gestaltung eines zu hundert Prozent rechtssicheren Internetauftritts kaum möglich ist. Sobald man im Internet aktiv ist, ist bereits die Abmahngefahr gegeben, was von den Abmahnenden gnadenlos ausgenutzt wird." Die Verantwortlichen können im Prinzip froh über diese PR-wirksame Aktion sein. Denn wenn auf kino.to bald möglichst ein Impressum hinterlegt wurde, ist keine kostenpflichtige Abmahnung mehr möglich.
Das PDF der Abmahnung kann hier (http://www.critch.de/blog/wp-content/uploads/2011/06/abmahnung-15-6-11.pdf) ungekürzt eingesehen werden.
Quelle: www.gulli.com
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Nach dem Schlag gegen das illegale Internet-Filmportal Kino.to hat die Justiz erste Konten beschlagnahmt, auf denen vermeintliche Millionen-Gewinne der Betreiber vermutet werden.
Nach einem Bericht des Magazins "Focus" (kommende Ausgabe), der sich auf die Generalstaatsanwaltschaft Dresden stützt, stellten Ermittler auf Konten in Spanien, rund 2,5 Millionen Euro sicher. Diese sollen dem aus Leipzig stammenden Hauptbeschuldigten gehören. Zudem beschlagnahmten sie bei ihm Computertechnik sowie drei Autos in Deutschland und auf Mallorca. Laut "Focus" fanden die Ermittler auf dem deutschen Konto eines führenden Kino.to-Mitarbeiters 200.000 Euro.
Ob der Leipziger tatsächlich der Kopf der Plattform ist, bleibt zunächst offen. Er soll das Modell der Streaming-Plattform entwickelt haben. "Der war kein Robin Hood, der Daten einfach im Netz verteilte", sagte ein Fahnder dem "Focus", sondern habe im Gegenteil einen "Riesenreibach" gemacht.
Der Dresdner Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein ist indessen davon überzeugt, dass es sich bei Kino.to "um ein hochkriminelles, profitorientiertes System" handelt, bei dem die Anführer alles penibel organisiert haben – "vom illegalen Beschaffen der Filme über das Aufladen der Hoster, die man zum Teil selbst betrieben hat, bis zur Bereitstellung der Links auf ihrer Internet-Seite".
Am 8. Juni hatten Polizisten, Steuerfahnder und Datenspezialisten bundesweit zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht, um die Betreiber von Kino.to dingfest zu machen. 13 Personen wurden verhaftet, eine inzwischen wieder freigelassen. Nach einer Person wird noch bundesweit gefahndet. Seither ist das Portal in seiner bislang gewohnten Form nicht mehr abrufbar. Begonnen hatte das Verfahren mit einem Strafantrag der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) von Ende April.
Wie hoch der Schaden durch Raubkopien ist, diskutieren Experten durchaus kontrovers. Erst im letzten Jahr hatte die US-Regierung Lobby-Organisationen wie der mächtigen MPAA vorgehalten, mit falschen Zahlen zu operieren, um eigene Interessen rücksichtslos durchzusetzen.
Quelle : SAT + KABEL
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Die wenigen auf freiem Fuß befindlichen ehemaligen Betreiber von Kino.to und dem Filehoster Duckload stellen derzeit einen Nachfolger ihres Streamingportals auf die Beine. Duckload war beispielsweise mit einer Weiterleitung ihrer eigenen Domain behilflich. Die Seite ist derzeit komplett werbefrei und soll es nach eigenen Angaben auch bleiben.
Das dürfte weder der GVU und auch nicht allen anderen Rechteinhabern der Filmindustrie gefallen. Nach eigenen Angaben waren die wenigen auf der Flucht befindlichen Macher von Kino.to die letzten Tage sehr damit beschäftigt, einen offiziellen Nachfolger ihres Portals auf die Beine zu stellen. Ihr Ziel: Das neue Streaming-Portal soll möglichst übersichtlich und schnell zu bedienen sein. Wie uns versichert wurde, möchte man mit diesem Schritt den "Kampf gegen die Content-Industrie" weiterführen. Der Takedown von Kino.to soll nicht das Ende all ihrer Aktivitäten darstellen.
Die Betreiber behaupten vollmundig, ihr neues Portal könnte nicht mehr von den Ermittlern vom Netz genommen werden. Um eine Wiederholung der Vorkommnisse ihrer alten Seite zu verhindern, wurden bei 5 verschiedenen Domain-Registraren über 50 Domains geschaltet. Zudem gibt es nach eigenen Angaben drei Serverstandorte um dafür zu sorgen, dass die restlichen Server den anfallenden Traffic übernehmen, sollte einer der bestehenden 3 Server von der Polizei offline genommen werden. Neben zahlreichen Mitschnitten aktueller Kinofilme stehen bei video2k.tv auch einige Fernsehserien zur Verfügung.
Dass der Nachfolger schon so kurze Zeit nach dem Bust ans Netz geht, dürfte bei der Staatsanwaltschaft und in den Konzernzentralen der Filmwirtschaft für Aufregung sorgen. Es war von Beginn an fraglich, ob man das Bedürfnis der Surfer nach aktuellen Kinofilmen nur mithilfe von Durchsuchungen und Beschlagnahmungen decken kann. Die hohen Zugriffszahlen der Streaming-Portale entstehen ja nicht zufällig. Auch wären sicherlich viele Nutzer bereit gegen ein gewisses Entgelt für den Bezug von Filmen zu bezahlen anstatt sich den Camrip des Streifens anzuschauen. Die Filmwirtschaft sollte sich jetzt darauf konzentrieren, sich auf die Bedürfnisse der Zuschauer einzustellen anstatt die Hintermänner der inoffiziellen Alternativen zu verfolgen oder Internet-Provider gerichtlich dazu zu zwingen, ihren Kunden den Zugang zu derartigen Portalen zu versperren.
Quelle: www.gulli.com
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Wetten das die in spätestens 10 Tagen wieder weiter machen?
Naja, es sind 12 Tage geworden. Man kann nicht alles haben. Und irgendwas...
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Das Wochenende können wir ja getrost abziehen! ;D ;wusch
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Video2k.tv tritt seit gestern offiziell in die Fußstapfen des mittlerweile gebusteten Streamingportals Kino.to. Wenn es nach der GVU geht, soll es damit schon bald wieder vorbei sein. Die Berliner Antipiraterie-Organisation will die Plattform im Auftrag der deutschen Filmwirtschaft so schnell wie möglich wieder stoppen. Bislang ist fraglich ob dies allzu schnell gelingen wird.
Erst gestern berichteten wir über Video2k.tv. Nach Ansicht der Betreiber ist dieses Portal legal. Sämtliche Staatsanwälte und Vertreter der Filmwirtschaft dürften diese juristische Fragestellung allerdings ganz anders beurteilen. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) kündigte an, das neue Portal dichtmachen zu wollen. Man habe bereits die Staatsanwaltschaft informiert und habe den Sachverhalt "auf dem Schirm". Auch wenn die Seite an sich illegal ist, ein Premium-Zugang wird dort aber nicht vertrieben, wie dies teilweise in den Medien berichtet wurde. Die Benutzung aller Streams ist und bleibt kostenlos.
Die Webseite der GVU ist momentan nicht erreichbar. Möglicherweise liegt es an den vom Internet-Kollektiv Anonymous angekündigten DDOS-Attacken gegen die Vereinigung. Auf dem Blog der GVU schrieb Alexander Thies, Vorsitzender des Vorstands der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen: "Wir Produzenten begrüßen die Abschaltung von kino.to wirklich sehr und freuen uns, dass es nach Jahren der Unsicherheit gelungen ist, dieses für die Internet-Piraterie zentrale Angebot so nachhaltig zu treffen. Die illegale Verbreitung unserer Werke bedeutet einen massiven wirtschaftlichen Schaden für die Branche. Sie schmälert die Refinanzierung und damit auch die Finanzierung neuer Produktionen, und sie behindert legale Online-Angebote. Es wäre schön, wenn auch die anderen illegalen Quellen – existierende und zukünftige – ebenso schnell ausgeschaltet würden."
Andreas Popp von der Piratenpartei Deutschland hat kürzlich eine sehr gelungene Anleitung verfasst, wie der Neustart der Filmwirtschaft gelingen könnte. Wonach es den Surfern verlangt ist ein Mehrwert gegenüber den restlichen Angeboten im Netz. Das ist davon unabhängig ob diese legal oder illegal beschaffen sind. Wer das Konzept versteht, wird auch das Rennen gegen die Portale aus dem Graubereich gewinnen. Andreas Popp setzt sich ebenfalls für das Aufbrechen der jetzigen Verwertungskette ein, die die Unternehmen der Filmbranche davon abhalten ihre Werke ohne erhebliche Verzögerungen außerhalb der Kinosäle anzubieten. Wer den Zuschauern alle Freiheiten lässt und ihnen einen Mehrwert anbietet, wird seine Ware auch gegen Bezahlung an den Nutzer bringen können. Bis Hollywood reagiert, dürfte leider noch etwas Zeit ins Land gehen. Bleibt zu hoffen, dass man nicht dem Beispiel der Musikindustrie folgt und wartet, bis die finanziellen Einschnitte derart groß sind, dass man gar nicht mehr anders kann, als sich den Bedürfnissen der Nutzer anzupassen. Wenn, wie bei der Musikwirtschaft geschehen, im Laufe der Jahre 40% weniger hohe Umsätze eingefahren werden, zerstört dies nicht nur Arbeitsplätze sondern auch jede Menge Kunst und Kultur. Das wäre mehr als bedauerlich. Es gilt jetzt das Erfolgsmodell der Anbieter aus dem Graubereich zu kapieren und nicht zu kopieren.
Quelle: www.gulli.com
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Uns liegen Informationen vor, die ausführlich darlegen, wie das Streamingportal Kino.to im Detail aufgebaut war. Schnell wird klar, welch eng vernetztes personelles und technisches System sich hinter zahlreichen Seiten, Filehostern, Freischaltern und Uploadern verbarg. Kino.to war letztlich das Ergebnis jahrelanger Vorbereitungen und zahlreicher Kooperationen. Video2k.tv funktioniert ganz genauso.
Wir werden im Verlauf dieses Artikels genauestens beschreiben, wie die komplette Organisation rund um Kino.to beschaffen war. Angefangen mit der Domain. Sie wurde vom verhafteten Leipziger Angeklagten auf Tonga registriert, dessen Ehefrau ebenfalls in die Geschäfte involviert war. Die Server von Kino.to hingegen befinden sich in Russland. Die Verwaltung und Geschäftsleitung des Portals befanden sich aber ausschließlich in Deutschland. Den Beklagten wird unter anderem der Betrieb der Webseite Moviestream.to vorgeworfen, die sich primär an österreichische Nutzer wendet.
Der Leipziger Hauptbeschuldigte soll als tatsächlicher Gründer und Chef von Kino.to agiert haben. Er habe das technische Konzept aufgrund seiner Erfahrungen seiner früheren Internetseite Saugstube entwickelt, die Kinofilme zum Download angeboten hat. Seit etwa 2006 entwickelte sich Kino.to zur Nachfolgeseite des vorherigen Angebots. Schon seit März 2008 sind die Links zu urheberrechtlich geschützten Werken zum kostenlosen Streaming freigeschaltet. Als Administrator verfügte er über alle Zugriffsrechte des eigens dafür erstellten Zugangskontrollprogramms ACP und führte seine Mitarbeiter beim Betrieb des Portals an. Ihm wird aber auch vorgeworfen, Inhaber des Filehosters archiv.to zu sein.
Der namentlich nicht näher bezeichnete Stellvertreter des Unternehmens war bereits bei der Webseite Saugstube involviert. Er fungierte seit 2010 als Betriebsleiter von Kino.to und hatte ebenfalls volle Zugriffsrechte auf das firmeneigene Zugangskontrollprogramm ACP. Im Kinobereich soll er für die indirekte Bereitstellung der Filmmitschnitte gesorgt haben. Nach eingehender Prüfung neuer Werke aus der Release-Szene soll er für die Speicherung auf einem der Filehoster und die Freischaltung auf dem Streaming-Portal gesorgt haben. Dabei soll der firmeneigene Filehoster archiv.to stets bevorzugt behandelt worden sein. Dort erschienen die Filme etwa 12 Stunden vor allen anderen Filehostern um dem Anbieter einen Vorteil zu verschaffen. Er soll dabei via Skype die Kommunikation zu allen anderen Mitarbeitern der Webseite aufrecht erhalten haben. Er war auch für die Zusammenarbeit mit fremden Filehostern zuständig. Neue Anbieter mussten zunächst ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Dazu zählt auch, dass deren Uploader die neuesten Filme möglichst zeitnah zur Verfügung stellen konnten. Damit sollte gewährleistet werden, dass stets bei Kino.to die aktuellsten Werke für alle Besucher verfügbar waren. Der Stellvertreter soll darüber hinaus mit Einwilligung des Leipziger Eigentümers den eigenen Filehoster Quickload.to betrieben haben. Der auf Tonga registrierte Hoster verfügte über Server in Deutschland und wurde auch hierzulande betrieben und verwaltet. Auch Quickload.to wurde zu einem der Datenlieferanten für das gebustete Streamingportal. Er soll auch der Verantwortliche für die Streaming-Webseite Neu.to sein. Mit Zustimmung des Leipzigers sollte sich Neu.to vor allem an das internationale Publikum richten. Die Seite ist noch immer online und stellt ihr Angebot derzeit in deutscher Sprache zur Verfügung. Auch hier wurde die Domain in Tonga registriert, Sitz und Server befinden sich aber wie gewohnt in Deutschland. Neu.to soll mit einem großen Angebot an englischsprachigen Filmen zusätzliche Besuchergruppen aus anderen Ländern anlocken, die mit dem ausschließlich deutschen Angebot der Schwesterseiten nichts anfangen können.
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Der Programmierer von ACP ist auch der Autor aller mit Kino.to im Zusammenhang stehenden Programmcodes. Als technischer Admin war er für die Betreuung der Seite verantwortlich. Bei Änderungswünschen entwickelt er die hauseigene Software ACP ständig weiter. Ziel einer vierten Version von ACP war es, externe Filehoster stärker einzubinden, um eine weitere Verlagerung der Werbeeinnahmen von diesen auf Kino.to zu erreichen. Seine Firma wickelte die Bezahlung der externen Mitarbeiter ab. Als Rechnungsgrundlage dienten unter anderem Webdienstleistungen einer legalen Webseite. Dort wurde eine Fülle von Informationen rund um populäre Fernsehserien bereitgestellt.
Ein anderer Beschuldigter fungierte als weiterer Programmierer des illegalen Netzwerkes. Seine Aufgabe war es, die Portale vor Hackerangriffen zu schützen und Schwachstellen oder Sicherheitslücken in der eigenen Programmierung zu entdecken und zu beseitigen. Auch war es seine Aufgabe, die Seiten Dritter zu hacken, um diese lahmzulegen und möglichst viele interne Informationen ausfindig zu machen. Er wurde als freier Mitarbeiter in bislang unbekannter Höhe für seine Tätigkeit entlohnt.
Weiterhin tritt der Grafiker der Seite in Erscheinung. Er war für das äußere Erscheinungsbild von Kino.to verantwortlich. Er soll zudem den Filehoster Speedload.to betrieben haben. Auch dort wurden diverse Werke hochgeladen, um sie bei Kino.to anzubieten. Der Technik-Experte des Teams war unter Anwendung seines IT-Unternehmens für die Beschaffung der Serverkapazitäten zuständig. Er soll zudem das ACP im Ausland betrieben haben und wurde aufgrund seiner guten Sprachkenntnisse für den Kontakt mit ausländischen Partnern ausgewählt. Er hatte anfangs Server in Holland angemietet, die man aufgrund der Recherchen der GVU wieder aufgeben musste. Er war auch für die Verlagerung der Server nach Russland verantwortlich. In den Niederlanden hätte man sich nicht dauerhaft vor einer Aufdeckung der Identität der Betreiber schützen können. Auch der Techniker im Team besass einen eigenen Filehoster. Freeload.to war ebenfalls fest ins Hosternetzwerk von Kino.to involviert. Zudem wurde von ihm die vermeintliche Konkurrenzseite streamline.to ins Leben gerufen.
Gefahndet wird auch nach den sogenannten Freischaltern, die den immensen Anfall von mehreren tausend neu angebotenen Links zu Filmwerken aus Kino und Fernsehprogramm bewältigen. Die Freischalter prüfen alle Links daraufhin, ob darüber streamfähige Filme angeboten werden können. Sie müssen dafür die Mitschnitte in Bezug auf Optik und Akustik untersuchen. Bei ausreichender Qualität wurden die Links dann zeitnah für Kino.to oder eine der Partnerseiten zur Nutzung freigegeben. Auch dafür kam die hauseigene Software ACP zur Anwendung. Bei technischen oder organisatorischen Problemen stehen die Freischalter mit den Uploadern im direkten Kontakt. Wer diesen Bereich übernahm, musste für die Bezahlung ein selbstständiges Gewerbe anmelden. Für ihre Aufgaben erhielten sie je nach Arbeitsmenge ein Entgelt, was sie monatlich der spanischen Firma des Leipziger Hauptbeschuldigten in Rechnung stellten. Später erfolgten die Rechnungen an ein anderes Unternehmen. Die Beschuldigten Karin und Bernd N. waren seit Anfang an als Freischalter aktiv. Karin P. soll monatlich 2.500 Euro dafür erhalten haben. Ihr Mann konnte nach Aufgabe seiner eigentlichen Berufstätigkeit über ein Einkommen von 5.000 Euro verfügen. Dafür wurden von ihm zuletzt täglich im Durchschnitt über 1.000 Links freigeschaltet. Im Herbst 2010 soll es aber zu internen Streitigkeiten gekommen sein, die dazu führten, dass sie sich teilweise aus diesem Geschäft zurückgezogen haben. Dafür bildeten sie einen Nachfolger aus, der dort zuvor als Uploader fungiert hatte. Er wurde mittlerweile auch zu einem der Hauptansprechpartner für alle weiteren Uploader. Daneben soll er zudem als Filmbeschaffer für den Filehoster Freeload.to und das Portal streamline.to tätig gewesen sein.
Das Ehepaar Bernd und Karin N. war es auch, das sich nach den internen Streitigkeiten an die Ermittler wendeten und die sich deshalb bis heute nicht in Untersuchungshaft befinden. Sie sind nach jahrelanger erfolgloser Ermittlungsarbeit auch als die Hauptverantwortlichen des Busts anzusehen. Über ihre Motive die früheren Arbeitgeber zu verraten kann derzeit nur spekuliert werden. Zumindest hat dies zur Folge, dass sie zivil- wie strafrechtlich weitaus weniger harte Konsequenzen erwarten dürfen.
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In der Hierarchie des Netzwerkes gab es unterhalb der Freischalter die Uploader. Sie waren zumeist als Freischaffende tätig. Die meisten von ihnen waren nicht direkt in die Organisation der Webseiten eingebunden und verfolgten ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen. Ihre Aufgabe bestand darin, die Filme so schnell wie möglich den FTP-Servern der Releaser-Szene zu entnehmen, um diese auf den Filehostern des Netzwerkes zur Verfügung zu stellen. Manche Hacker sollen zudem bei fremden Filehostern nach Schwachstellen gesucht haben, um an die Filme ohne jede Bezahlung zu gelangen. Es gab sowohl organisatorisch integrierte Haupt-Uploader als auch die freien Mitarbeiter. Alle in diesem Bereich tätigen Personen haben im Vorfeld ausgemacht, wie viel sie mindestens monatlich hochladen und welches Entgelt ihnen dafür ausgezahlt wird. Christian K. wird beispielsweise als einer der Haupt-Uploader genannt. Täglich soll er ungefähr 1.000 Filme zur Verfügung gestellt und an dessen Verwertung mitverdient haben. Wichtig war den Machern, dass die Filme von externen Hostern aufgrund von wirtschaftlichen Interessen, so schnell wie möglich auf den eigenen Servern gespeichert wurden.
Die Ermittlungen wurden offenbar gemeinsam durchgeführt von der Steuerfahndung Leipzig, dem Landeskriminalamts Sachsens und dem Bundeskriminalamt. Dazu kommen diverse Geständnisse von Beteiligten und die Feststellungen eines externen IT-Sachverständigen. Aufgrund der Fluchtgefahr der Beteiligten wurde jeweils die Untersuchungshaft angeordnet. Die Beschuldigten sehen sich Vorwürfen ausgesetzt, die aufgrund ihrer Schwere nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Allen Angeklagten wird zur Last gelegt, dass sie sich trotz erheblicher Bemühungen seitens der Ermittler nicht vom Betrieb des Portals haben abbringen lassen. Dies dürfte sich vor Gericht negativ auf das Strafmass auswirken.
Sonderlich viel hat der Bust letztlich nicht bewirken können. Schon wenige Tage nach dem Takedown war mit Video2k.tv ein offizieller Nachfolger am Netz. Die Betreiber der neuen Seite kündigten an, dauerhaft auf jegliche Werbung verzichten zu wollen.
Quelle: www.gulli.com
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Nach einem umfassenden Geständnis ist einer der Beschuldigten im Fall des Filmportals kino.to aus der Haft entlassen worden. Der Mann habe umfangreiche und glaubhafte Angaben zu seinen eigenen Taten sowie denen seiner Mitstreiter gemacht, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit. Dadurch habe er die Ermittlungen nachhaltig unterstützt. Derzeit befinden sich noch elf Beschuldigte in Untersuchungshaft. Als Streaming-Hoster sollen sie illegale Kopien von Filmen, darunter auch aktuelle Blockbuster, bereitgestellt haben.
Den Betreibern wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung und gewerbsmäßige Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen. Erst in der vergangenen Woche haben Fahnder Konten und Autos beschlagnahmt. Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt.
Quelle : www.heise.de
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Die Betreiber der abgeschalteten Webseite kino.to kontrollierten offenbar weitere Filmportale, über die raubkopierte Kinohits angeschaut und teils auch heruntergeladen werden konnten.
Nach Erkenntnissen der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft steckte die Gruppe um den mutmaßlichen Gründer und Chef Dirk B., 38, auch hinter den Internetseiten movie2k.to und neu.to und betrieb zudem diverse sogenannte Filehoster, auf denen die Dateien vorgehalten wurden, berichtete "Der Spiegel" in seiner aktellen Ausgabe. Die Beschuldigten hätten die "dauerhafte und umfassende Schädigung der Film- und Fernsehwirtschaft" angestrebt, heißt es in den Justizunterlagen, und "die öffentliche Ordnung nachhaltig gefährdet".
Der Hauptbeschuldigte Dirk B., ein gelernter Bodenleger aus Leipzig, ist bereits einschlägig vorbestraft. Im Juni 2004 hatte ihn das Amtsgericht Leipzig zu 3900 Euro Geldstrafe verurteilt, demnach hatte er auf seiner damaligen Seite "saugstube" mindestens 15 Hollywood-Filme illegal zum Download vorgehalten. Bei Kino.to waren den Justizunterlagen zufolge zuletzt mehr als eine Million Links auf "geschützte Filmwerke aus Film und Fernsehen" im Angebot, monatlich seien "etwa 131.000" hinzugekommen.
Nach Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden kamen die Beschuldigten, denen sie die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorwirft, gemeinsam auf "jährliche Einnahmen im zweistelligen Millionenbereich". Allein Dirk B. und seine 28-jährige Ehefrau sollen "einen Anteil im mindestens einstelligen Millionenbereich erhalten haben". Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, hält zwar die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Streaming-Inhalten für illegal, will die Besucher von kino.to aber nicht juristisch verfolgen: "Von unserer Seite aus werden wir keine rechtlichen Schritte gegen einzelne Nutzer einleiten".
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte in einem Schlag gegen das größte deutschsprachige Filmraubkopienportal "kino.to" zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet.
Unter Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) haben Polizeikräfte in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden zeitgleich in zahlreichen Wohn- und Geschäftsräumen Razzien durchgeführt. In Deutschland beteiligten sich über 250 Polizisten und Steuerfahnder sowie 17 Datenspezialisten bundesweit an der Aktion, im Zuge derer die Polizei die Domain "kino.to" beschlagnahmt hat. Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen.
Quelle : www.digitalfernsehen.de
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(http://static.gulli.com/media/2011/06/thumbs/370/movie2k.com.jpg)
Die Macher des Streaming-Portals movie2k.to reagieren bei gulli hiermit exklusiv auf die Medienberichte der vergangenen Tage. Letzte Woche wurde noch behauptet, die Webseite sei aufgrund der polizeilichen Ermittlungen offline. In den letzten Tagen verbreitete sich in zahlreichen News-Portalen hingegen das Gerücht, ihr personeller Zusammenhang mit Kino.to sei weitaus größer als bisher angenommen.
Als Reaktion auf den Bust von kino.to sowie auf eine Nachrichtenlage, die unsere Seite in ein falsches Licht setzt, halten wir es für angebracht, eine Stellungnahme abzugeben. Diese richtet sich in erster Linie an unsere Besucher, die nach dem Ende von kino.to, aber auch nach einigen Artikeln besorgniserregenden Inhalts über movie2k.to verunsichert sind. Sie sollen hier erfahren, wie wir zu den Geschehnissen stehen und was sie von uns zu erwarten haben. In zweiter Linie wenden wir uns an die interessierte Öffentlichkeit, die (möglicherweise) vorsätzlich getäuscht werden soll.
Der Bust von kino.to ereignete sich für die Öffentlichkeit, wie auch für uns, aus heiterem Himmel. Was haben wir nun dazu zu sagen? Obwohl kino.to unsere größte Konkurrenz darstellte, können wir uns aus zweierlei Gründen nicht darüber freuen.
Erstens: Der gesetzliche Zugriff auf die Betreiber erfolgte aufgrund von zweifelhaften Anschuldigungen. Fakt ist und bleibt, dass es kein Gesetz gibt, welches das Betreiben von Streamingseiten, wie kino.to eine war und wie wir eine sind, verbietet. Solange kein solches Gesetz existiert, lässt sich dagegen nicht verstoßen; um für etwas belangt zu werden, bedarf es einer Grundlage, aus der Entsprechendes hervorgeht.
Nun ist es kein Geheimnis, dass Streamingseiten der Filmwirtschaft, der trotz ihrer finanziellen Potenz die Hände gebunden waren, ein Dorn im Auge sind. Deren Interessenvertreter, allen voran die GVU, aber auch diverse weitere, trotz geringerer öffentlicher Bekanntheit überaus einflussreiche Lobbygruppen, üben seit Jahren Druck auf die Gesetzesgeber und somit indirekt auf die Gesetzesvollstrecker aus. Nun, da es kein bestehendes Gesetz gab, auf welches zurückgegriffen werden konnte, um das Unterhalten von Streamingseiten zu bestrafen, ermittelt man gegen die kino.to-Betreiber wegen §129 StGB, Bildung einer kriminellen Vereinigung. Ob diese Beschuldigung zutrifft und die kino.to-Betreiber deswegen strafrechtlich belangt werden können, wird das in den kommenden Monaten stattfindende Verfahren erweisen. Warum wir eine Verurteilung stark anzweifeln, wird im weiteren Verlauf des Statements erläutert.
Zweitens: Medienberichten zufolge wird auch gegen movie2k.to ermittelt, weil diese Seite Teil des kino.to-Komplexes, dem, neben kino.to selbst, diverse Streaminghoster zugerechnet werden, sei. Den Ermittlern unterstellen wir das Wissen darüber, dass es sich hierbei um Unsinn handelt. Um etwaige Zweifel auszuräumen, erklären wir hiermit, dass das Streamingportal movie2k.to zu keinem Zeitpunkt direkt oder indirekt Teil eines kino.to-Komplexes war. Es gab keinerlei Absprachen oder sonstige Zusammenarbeit!
Trotz dessen wird, die Wahrheit der Berichte vorausgesetzt, gegen uns ebenfalls wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt; was zur Folge hat, dass dem Bundeskriminalamt weit reichende Ermittlungsmethoden (Sonderbefugnisse!) zur Verfügung stehen, nämlich all jene, die von Rechts wegen dafür legitimiert sind (Telefonüberwachung ist dabei noch eine der Harmlosesten). Wir stellen diesen Punkt in vorliegender Ausführlichkeit dar, um in aller Deutlichkeit auf ermittlungsbehördliche Praxis hinzuweisen, die mit den geltenden Gesetzen dieses Rechtsstaates nicht vereinbar ist! Was hier, von uns unterstellt, passiert, ist keine Demokratie, keine Regierung der gesellschaftlichen Mehrheit, sondern eine Regierung des Geldes! Für einen schnellen Fahndungserfolg sowie für die Befriedigung der unzufriedenen Filmbranche wird auf ein konstruiertes Hirngespinst zurückgegriffen. Der § 129 StGB wurde bereits des Öfteren harsch kritisiert; die Verurteilungen, zu denen es nach Anwendung dieses Paragrafen kam, lassen sich beinahe an einer Hand abzählen; ganz offensichtlich wird sich dieses Paragrafen stets bedient, um unliebsame Zusammenschlüsse einzuschüchtern oder um auf Zufallsfunde zu stoßen, die hinreichend Beweise für Verurteilungen anderer Straftaten zulassen.
Wir sind an einem Punkt der Entwicklung, an dem es sich in aller Entschiedenheit entgegenzustellen gilt, um Schlimmeres zu verhindern!
(http://static.gulli.com/media/2011/06/thumbs/370/Cinema-by-4k1.jpg)
Sollte ein Gesetz in Kraft treten, das Streamingseiten, wie movie2k.to eine ist, verbietet, werden wir die Seite vom Netz nehmen. Solange dies jedoch nicht der Fall ist, sehen wir dazu keinen Anlass.
Wir rufen hiermit alle, denen etwas daran liegt, nicht von Großkonzernen regiert zu werden, dazu auf, Farbe zu bekennen! Im vorliegenden Fall sind vordergründig wir es, die Eurer Unterstützung bedürfen; doch in der Konsequenz geht es um jeden einzelnen Bürger dieses Landes. Wenn Millionen von Bundesbürgern kriminalisiert werden, läuft gehörig etwas schief; mangels sich im Rahmen des Gesetzes bewegender Lösungen wird der Einfachheit halber die einschüchternde Macht der Exekutive angewandt. Die Anwendung des schwammigen Paragraphen 129 StGB lässt mit großer Treffsicherheit vermuten, dass es keine Beweise für eine Straftat gibt.
Abschließend wollen wir unseren Usern erneut versichern, dass auf movie2k.to keinerlei Logs gespeichert werden. Unabhängig davon vertreten wir nach wie vor den Standpunkt, dass das Ansehen von Filmen über Streams keine strafbare Handlung darstelle.
Wir wollen weiterhin dafür sorgen, dass Ihr unsere Seite im gewohnten Umfang nutzen könnt!
Euer m2k-Team
Quelle: www.gulli.com
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Unter anderem auch aufgrund der Aussagen der movie2k.to-Admins bei gulli.com herrscht in sozialen Netzwerken und Foren die Diskussion vor, ob derartige Streaming-Portale wie cine.to, video2k.tv, movie2k.to und andere illegal seien. Die GVU ist sich dessen sicher und beruft sich dabei auf die unerlaubte Verwertung und die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken.
Aktuell dreht sich allseits eine Diskussion darum, ob solche Streaming-Portalseiten wie kino.to und die Nachahmer illegal seien. Dabei wird auf dem Blog der GVU die Aussage der Administratoren von movie2k.to auf gulli.com zitiert, es gäbe kein Gesetz, welches das Betreiben derartiger Webseiten verböte. Dies trifft nach Aussage der GVU nicht zu. Vielmehr regeln die Paragraphen 106 und 108a des Urheberrechtsgesetzes die „Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“ bzw. „die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung“, wie es im Gesetzestext heißt.
Der Grund: Eine Portalseite mit katalogisierten Linksammlungen zu urheberrechtlich geschützten Filmen ermöglicht es Internetnutzern überhaupt erst, diese Dateien zu finden. Denn die Filehoster, bei denen die Dateien gespeichert sind, verfügen über keine Suchfunktion für diese Inhalte und sind somit nicht öffentlich. Erst durch die Veröffentlichung der Links auf der Portalseite werden die Dateien anderen Personen zugänglich gemacht. Die Betreiber der oben genannten Portalseiten besitzen dafür allerdings nicht die Erlaubnis der Rechteinhaber. Somit handelt es sich nach Ansicht der GVU um eine unerlaubte Verwertung und – wenn dadurch Einnahmen generiert werden – um eine gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung. Und eine wie auch immer geartete Verwertung findet immer statt.
Entsprechende Urteile im Sinne der Filmstudios haben bereits diverse Gerichte gefällt – darunter die Oberlandesgerichte Hamburg (OLG Hamburg, Urteil vom 30.09.2008, Az. 5 U 111/08), Köln (OLG Köln, Urteil vom 21.09.2007, Az. 6 U100/07) und München (OLG München, ZUM 2005, 896, 900) oder auch das Landgericht Düsseldorf im Jahr 2008 (LG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2008, Az. 12 O 246/07). Bereits im Jahr 2004 verurteilte das Amtsgericht Papenburg (AG Papenburg, Urteil vom 18.08.2004, Az. 14 Ds 830 Js 580/04) den Betreiber einer Filesharing-Portalseite wegen Betreibens einer Internetseite, auf der „eine große Anzahl von sog. Links zu illegalen Filmangeboten“ abgelegt waren. Damit, so das Gericht, habe der Mann das öffentliche Bereithalten von illegalen Filmdateien gefördert und deren Download durch Dritte ermöglicht.
Ob das öffentliche Bereitstellen von Raubkopien per Stream strafbar sei, ist eine Frage, die zwar in den USA jetzt vor der endgültigen Klärung steht. Dagegen stand dies in Deutschland im Gegensatz zur Nutzung der Streams nicht zur Diskussion. Denn der Paragraph 19 a UrhG regelt das „Recht der öffentlichen Zugänglichmachung“ unabhängig von der verwendeten Technologie.
Quelle: www.gulli.com
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Nach einem Geständnis ist erneut einer der Beschuldigten im Fall des illegalen Internet-Filmportals Kino.to aus der Haft entlassen worden. Auch dieser Mann habe umfangreiche und glaubhafte Angaben zu seinen eigenen Taten sowie denen von Hintermännern gemacht und damit die Ermittlungen unterstützt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Donnerstag laut dpa mit. Der Beschuldigte war den Angaben zufolge einer der sogenannten Freischalter bei Kino.to. Nach einer Qualitätskontrolle der Raubkopien habe er die Filme für die Nutzer freigegeben.
Im Rahmen einer internationalen Polizeiaktion gegen das beliebte deutsche Streaming-Portal vor drei Wochen waren 13 Personen festgenommen worden. Vorangegangen waren Ermittlungen einer Sondereinheit der Staatsanwaltschaft Dresden gegen insgesamt 21 Verdächtige. Derzeit befinden sich noch zehn Beschuldigte in Untersuchungshaft. Bereits in der vergangenen Woche war einer der Beschuldigten nach einem umfassenden Geständnis aus der Haft entlassen worden.
Den mutmaßlichen Hintermännern des Streaming-Portals wird gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Betreiber des Internetportals auch für einige File-Hoster verantwortlich sind, auf denen die illegalen Filmkopien abgelegt wurden. Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt worden.
Quelle : www.heise.de
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Dem ehemaligen Betreiber der stillgelegten Streaming-Seite Kino.to drohen angeblich bis zu 15 Jahre Haft. Diese Zahl brachte ein Sprecher der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft im Magazin "Focus" (kommende Ausgabe) ins Spiel.
Die Staatsanwaltschaft wole am Ende des Ermittlungsverfahrens aus der Vielzahl der Urheberrechtsverstöße eine größere Zahl herausgreifen, außerdem gehe die Staatsanwaltschaft von umfangreicher Steuerhinterziehung aus und ermittele auch wegen des Verdachts der Geldwäsche, hieß es. Es drohe "eine empfindliche Freiheitsstrafe", mehr als 15 Jahre seien aber nicht möglich.
Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft plant nach "Focus"-Angaben demnächst auch gegen ehemalige Werbepartner von kino.to vorzugehen. Die Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Christine Ehlers, sagte dem Blat: "Das wäre tatsächlich das erste Mal, dass Unternehmen, die auf einer illegalen Seite werben, auch strafrechtlich belangt werden." Nach GVU-Berechnungen verdienten die Macher von kino.to in den letzten zwölf Monaten durch Werbung mindestens 14,6 Millionen Euro.
Den Betreibern wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung und gewerbsmäßige Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen. Erst kürzlich hatten Fahnder Konten und Autos beschlagnahmt. Auf Konten in Spanien, die einem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt. Ein Nachfolger von Kino.to ist bereits an den Start gegangen. Die Piratenpartie bezeichnete das Vorgehen der Behörden als "vollkommen sinnlos".
Quelle : SAT + KABEL
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15 Jahre?
Dann hätte er wohl lieber jemanden totschlagen sollen :o
Damit kommt man hierzulande meist viel billiger davon.
Was ernsthafte Gedanken über das Wertesystem aufzwingt...
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hmm, 15 Jahre für 2,5 mio, wenn man mal daran denkt, was einige Wirtschaftsbosse so an Milliarden "vernichtet" haben, sollte man eventuell anfangen, Gefängnisse seniorengerecht zu bauen.
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sollte man eventuell anfangen, Gefängnisse seniorengerecht zu bauen.
Wenn man dann noch in der richtigen Partei ist (s. "Kölner Klüngel" u.a.), dann lohnt sich das deutlich mehr....
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da können wir gleich mal in Leipzig bleiben. Der Fall Heininger,
http://www.leipzig-fernsehen.de/default.aspx?ID=5846&showNews=895364
alles klar.
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Nachdem wir dem Konkurrenten Movie2k.to kürzlich die Gelegenheit zu einem Statement gegeben haben und dieses juristisch von der GVU bewertet wurde, ist heute der Macher des neuen Streaming-Portals Video2k.tv an der Reihe. Er erhebt schwere Vorwürfe gegen die Ermittler. Die GVU sei systematisch mit falschen Informationen versorgt worden. Mehrere Personen sitzen möglicherweise unschuldig in U-Haft.
Nach dem unfreiwilligen Ableben des Marktführers Kino.to haben alle Mitstreiter einen enormen Besucherzuwachs verzeichnet. Der Statistik-Dienst Alexa besagt, der mehr oder weniger offizielle Nachfolger Video2k.tv sei derzeit die meist besuchte Streamingseite im Internet. Eine Grafik mit dem Vergleich zwischen den einzelnen Portalen ist hier einsehbar. Darin ist auch deutlich erkennbar, dass die DDoS-Angriffe vor einigen Tagen nicht ihr kurzfristiges Ziel verfehlt haben. Da die Seite unter den Attacken kaum jemand vernünftig nutzen konnte oder ganz offline war, fielen die Zugriffszahlen im freien Fall in den Keller. Eine weitere Grafik ist hier verfügbar. Derartige Racheaktionen sind in diesem Bereich nichts Ungewöhnliches. Auch Movie2k.to stand mehrere Tage unter Einfluss von Massen an sinnlosen Aufrufen. In beiden Fällen konnten die Angriffe mittlerweile in den Griff bekommen werden.
Movie2k.tv ist nach wie vor frei von Werbung. Lediglich die eingebundenen Filehoster wie Kimbles Megavideo bieten teilweise kostenpflichtige Premium-Zugänge an. Nach eigenen Angaben soll das Streaming-Portal nicht an den Einnahmen beteiligt werden, was wir an dieser Stelle nicht überprüfen können. Da derartige Webseiten generell für viele Filmfreunde und Leser interessant sind, haben wir dem Macher von Video2k.tv kürzlich einige Fragen gestellt.
mehr ... (http://www.gulli.com/news/16506-video2ktv-im-interview-die-dunklen-seiten-im-netz-04-07-2011)
Quelle: www.gulli.com
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(http://www.digitalfernsehen.de/uploads/media/Kino-to_teaser_top_21.jpg)
Nach der Razzia beim Filmstreaming-Portals kino.to hat die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft auch die Werbepartner der Internetseite im Visier. Gegen die Betreiber der Plattform wird zusätzlich wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt.
Nach einem Bericht der Online-Ausgabe des Nachrichtenmagazins "Focus" vom Sonntagabend plant die sächsische Generalstaatsanwaltschaft, gegen ehemalige Werbepartner von kino.to vorzugehen. Christine Ehlers, die Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), sagte dem Nachrichtenmagazin, dies würde das erste Mal seien, dass Unternehmen, die auf illegalen Seiten werben, auch strafrechtlich belangt werden. Nach den Berechnungen der GVU haben die Werbepartner des Filmstreaming-Portals mindestens 14,6 Millionen Euro in den letzten 12 Monaten verdient.
Zumindest bei Kino.to-Betreiber Dirk. B geht die Staatsanwaltschaft auch von umfangreicher Steuerhinterziehung aus und ermittelt zusätzlich wegen des Verdachts der Geldwäsche. Nach Angaben von Wolfgang Klein, Sprecher der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft, droht dem Beschuldigten eine empfindliche Freiheitsstrafe. Mehr als 15 Jahre könne er aber nicht bekommen.
Bereits eine Woche nach der Portal-Schließung im Juni hatten die Fahnder erste Konten und Luxusautos beschlagnahmt. Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt, wie Klein sagte. Nach einem umfassenden Geständnis war einer der Beschuldigten Ende Juni wieder freigelassen worden.
Nach der Schließung des Portals hatte die GVU in ihren Online-Blog angekündigt, offenbar auch die Nutzer zur Rechenschaft ziehen. Nach Geschäftsführer Matthias Leonardy, hat sich jeder Nutzer, der einen Film über das Portal abgerufen hat, strafbar gemacht. Unter Experten herrscht in diesem Punkt bisher Uneinigkeit. Auch existiert noch kein höchstrichterliches Urteil über die Strafbarkeit der Nutzung von illegalen Videostreams vor.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte am 8. Juni in einem Schlag gegen das Filmraubkopienportal kino.to zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen.
www.digitalfernsehen.de
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Die Streaming-Plattform Kino.to wird offenbar unter der Adresse Kinox.to weitergeführt. Seit Montag ist auf der neuen Webpräsenz das komplette Angebot an Filmen und Serien zu sehen, das schon beim Vorgänger vorhanden war. In einer Mitteilung der neuen Betreiber wendet man sich vor allem an die GVU, der man erklärt, dass man das Webprojekt nicht stoppen könne.
Das Streamingportal Kino.to ist wohl doch nicht so offline, wie man denken mag. Zwar wurde ein Großteil des Mitarbeiter-Teams Anfang Juni von den Ermittlungsbehörden geschnappt. Allerdings scheint die Plattform seit Montag den Betrieb wieder aufgenommen zu haben.
Während unter der Adresse Kino.to nach wie vor nur eine Botschaft der Kriminalpolizei zu lesen ist, betreiben Unbekannte auf Kinox.to die Plattform offenbar weiter. Im gewohnten Layout werden auf der neuen Seite wie schon beim Vorgänger aktuelle Filme und Serien als Streams auf externen Hostern angeboten. Überdies haben die Betreiber auf der Webpräsenz eine Botschaft hinterlassen, die an die „Fans, Filmfreunde und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ gerichtet ist.
Dort heißt es unter anderem: „Liebe GVU, Filmindustrie und Staat: Denkt ihr wirklich ihr könnt uns stoppen nur weil ihr haufenweise Geld habt? Wie kann es sein, dass harmlose Webseitenbetreiber auf eine Stufe mit Mördern und Vergewaltigern gestellt werden? Merkt ihr überhaupt noch was in eurem Wahn? Für was finanzieren wir euch jeden Monat? Damit ihr uns verarscht?!“ In den weiteren Zeilen bedanken die Leiter von Kinox.to bei den Fans und „besonders“ beim Internet-Kollektiv Anonymous, das offenbar am Wiederaufbau der Seite behilflich war. Mit dem Sprichwort „Legends may sleep, but they never die,“ endet das kurze Schreiben.
Da das Erstellungsdatum des mutmaßlichen Kino.to-Nachfolgers noch nicht lange zurückliegt, sind noch keine Stellungnahmen von Ermittlungsbehörden oder der GVU verfügbar. Es dürfte jedoch interessant werden, wie die Content-Industrie auf den „neuen Feind“ reagieren wird.
Quelle: www.gulli.com
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Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) spricht sich massiv gegen das wiederbelebte Streaming-Portal KinoX.to aus. Die gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen der Betreiber als auch die Illegalität der Besucher derartiger Angebote wird herausgestrichen. Derweil steht die Webseite der GVU unvermindert unter DDoS und bleibt mit Ausnahme des Blogs unerreichbar.
Aus Kino.to wird KinoX.to. Neue Domain, neue Server, altes Konzept. So einfach klingt die Rechnung der Betreiber. Bereits letzte Nacht stellten wir das auferstandene Streaming-Portal KinoX.to vor, welches das vor einigen Wochen von der Polizei hochgenommene Original ersetzen soll. Freunde von Dokumentation, älteren Kinofilmen und Fernsehserien können auf eine schier unendlich groß wirkende Auswahl an gestreamten Filmen zurückgreifen. Da die Pause des Portals vergleichsweise kurz ausfiel, fragten wir bei den privaten Ermittlern der GVU in Berlin nach, welches Stimmungsbild dieses Revival bei den Rechteinhabern hervorruft.
GVU-Pressesprecherin Christine Ehlers dazu: "Das Auftauchen der Seite ist keineswegs überraschend. Dass es vergleichsweise lange gedauert hat, bis diese Resteverwertung von kino.to online gestellt wurde offenbart, wie empfindlich die Aktion der Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Szene getroffen hat. Insgesamt macht das Verfahren schon jetzt deutlich, dass die Köpfe hinter dem parasitären System kino.to eindeutig wirtschaftlich motivierte Kriminelle sind. Dabei wird das tatsächliche Ausmaß der Geschäftemacherei erst nach abgeschlossener Auswertung der beschlagnahmten Server und Unterlagen durch die Ermittlungsbehörden bekannt werden. Auch in den GVU-Vorgängen gegen andere illegale Portale wurde und wird die Gewerbsmäßigkeit der Urheberrechtsverletzungen immer wieder deutlich.
Nicht zuletzt deshalb wird die Organisation auch weiterhin die Strafverfolgung von solchen digitalen Hehlern unterstützen. Dies gilt sowohl für bestehende, als auch zukünftige Verfahren. Dabei kann nunmehr infolge des wochenlangen Medieninteresses an dem Fall kino.to davon ausgegangen werden, dass Nutzern die Illegalität solcher Angebote bewusst sein dürfte."
Die Illegalität allerdings ist unter Juristen höchst fraglich. Strittig ist vor allem, ob der Konsum eines gestreamten Films mit einem Download gleichzusetzen sei. Bislang hat aber noch kein Richter den Besucher eines solchen Portals verurteilt. Und auch Staatsanwaltschaft und GVU gaben unlängst bekannt, keinen der Besucher der gebusteten Seite Kino.to juristisch verfolgen zu wollen. Das wäre auch müßig, weil beim reinen Bezug der urheberrechtlich geschützten Werke straf- wie zivilrechtlich mit keinen erheblichen Konsequenzen zu rechnen wäre. Aufwand und "Ertrag" einer möglichen Abmahnung oder eines strafrechtlichen Verfahrens stehen in keinem Verhältnis. Dazu kommt: Dafür müsste man die Nutzer erstmal identifizieren. Und die Betreiber von KinoX.to haben auf ihrer Webseite unlängst bekannt gegeben, dass sie keinerlei IPs speichern würden. Wenn das stimmt, fällt eine Verfolgung sowieso komplett flach.
Wie engmaschig die Organisation von Kino.to hingegen aufgebaut war, hatten wir ausführlich in einem Artikel beleuchtet, der sich inhaltlich auf die Dokumente der Anklage bezog. Die Struktur von Kino.to hatte man tatsächlich rein auf die Gewinnmaximierung hin perfektioniert. Doch sollte man auch bedenken: Wäre es nicht zu den internen Streitigkeiten im Team gekommen, würden private wie behördliche Ermittler wahrscheinlich bis heute darüber im Dunklen tappen, wer hinter der Seite steckt. Wer sich auch immer mit diesem "Erfolg" brüsten möchte, sollte nicht verschweigen, dass er ohne die Hinweisgeber erfolglos geblieben wäre. Wann und ob die neuen Webseiten tatsächlich aus dem Netz gekegelt werden können, bleibt also abzuwarten.
Quelle: www.gulli.com
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Der Betreiber von Video2k.tv ist momentan sehr wütend. Jemand hat offenbar bei KinoX.to die komplette Datenbank und somit all seine Links zu den Streams übernommen und diese mit dem alten Design von Kino.to verknüpft. Video2k.tv schrieb uns, die neue Konkurrenz sei inoffiziell und besäße nicht annähernd alle Links der Datenbank von Kino.to. Auch das Telefonat mit der GVU bestätigt diese Annahme.
Schon die Prinzen sangen einst: „Entschuldigung, das hab' ich mir erlaubt, denn das ist alles nur geklaut.“ Der Krieg der Klone ging gestern in die nächste Runde. Jemand war sehr fleißig und hat wahrscheinlich mithilfe eines Skripts alle Links der Filme von Video2k.tv übernommen, um selber einen „offiziellen“ Nachfolger von kino.to aufzusetzen. Die deutschsprachigen News-Portale waren heute voll davon. Steaming so weit das Auge reicht, so gut wie überall wurde der gestern online gegangene Neuling als der tatsächliche Nachfolger von kino.to gefeiert.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat das muntere Treiben in der digitalen Grauzone intensiv verfolgt. Die benutzten Filehoster seien ganz genau die gleichen, wie die von Video2k.tv. Auch ein oberflächlicher Blick auf die Auswahl der Filme zeigt schnell, dass die Palette beim Original weitaus breiter gefächert war. Wer auch immer die Datenbanken von einem oder mehreren Konkurrenten geklaut hat, konnte dennoch nicht das komplette Angebot von kino.to zusammentragen. Das Original bleibt bislang unerreicht. Der Betreiber von Video2k.tv schrieb uns in einem offiziellen Statement, dass seine Datenbank schlichtweg gecrawlt wurde, was ihn nicht gerade glücklich stimmt.
Und dennoch. Aufgrund der medialen Aufmerksamkeit haben sich zahlreiche Besucher auf der neuen Seite eingefunden. Ob die Betreiber von KinoX.to ihre vollmundigen Versprechen halten können, wird sich bald zeigen. Möglicherweise ist ihre Infrastruktur den vielen Surfern momentan nicht gewachsen. Oder aber, was in dem Bereich nicht überraschend wäre, jemand aus der Konkurrenz hat den Neuling bereits mit DDoS-Angriffen überzogen, um ihn kurzfristig aus dem Netz zu fegen. Über die Ursachen der Downtime kann zum jetzigen Zeitpunkt nur spekuliert werden. Seit heute Mittag ist die Seite schlecht bis überhaupt nicht mehr zu erreichen.
Frau Ehlers von der GVU gab auf telefonische Rückfrage bekannt, dass sie nicht für die Downtime von KinoX.to verantwortlich seien. „Noch zumindest nicht“, gab uns die Pressesprecherin lächelnd zu verstehen. Auch der GVU waren auch die vielen neuen Anbieter bei den Filehostern aufgefallen. Das seien exakt die gleichen Dienstleister wie die bei Video2k.tv. „Mit der alten Infrastruktur kann das eh niemand bewerkstelligen.“ Die Server der alten One-Click-Hoster sind soweit dies möglich war alle beschlagnahmt, die Hintermänner bis auf wenige Flüchtige in Untersuchungshaft. Als einziger regelmäßig von Kino.to benutzer Hoster ist nur noch Megavideo von Kim Schmitz aka Kimble online. Der aber wurde damals nicht an erster Stelle in Anspruch genommen, sondern höchstens als Backup benutzt. Megavideo kam bei Kino.to nur dann zum Einsatz, damit der Film im Fall einer Abusemeldung bei den eigenen Hostern verfügbar blieb.
Eine wichtige Frage bleibt aber im Raum bestehen: Wer steckt nun dahinter? Da sich fast alle wichtigen Personen in Schlüsselpositionen in U-Haft befinden, wie hätte jemand aus dem Kernteam einen Nachfolger aufbauen können? Entweder waren es ein paar Personen aus dem äußeren Zirkel von kino.to. Oder aber ein bereits etablierter Anbieter versucht sich mit einer neuen Seite selbst Konkurrenz zu machen. In diese Richtungen bewegen sich auch die Vermutungen von Frau Ehlers von der GVU. Die genauen Hintergründe sind aber bislang nicht bekannt.
Quelle: www.gulli.com
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Gestern war das neue Portal wirklich überall in den Medien präsent. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen gegen die Betreiber von KinoX.to mittlerweile anlaufen lassen. Unser Anruf ergab, dass zunächst geprüft werden muss, ob es tatsächlich einen Zusammenhang mit dem alten Streaming-Portal gibt und man in Dresden für die Verfolgung zuständig ist.
Oberstaatsanwältin Heike Teitge erklärte uns am Telefon vorhin, der erste Schritt sei es zu klären, ob es einen Sachzusammenhang zwischen Kino.to und dem neuen Klon KinoX.to geben würde. Die Ermittlungen seien diesbezüglich noch nicht abgeschlossen. Vor allen Dingen müsste zu Beginn geklärt werden, ob die Generalbundesanwaltschaft in Dresden überhaupt für diesen Fall zuständig ist. Kommen die mutmaßlichen Täter aus einem anderen Bundesland, so werden die vorläufigen Ergebnisse an die zuständigen Ermittler übergeben.
Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein sagte gegenüber dem Portal Bild.de, dass es eine kriminelle Handlung sei, raubkopierte Filme der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Das könne mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Pressesprecher OStA Wolfgang Klein glaubt an keine hehren Ziele der Portalbetreiber. Ihnen ginge es nicht um die Freiheit des Internets. Allein finanzielle Interessen würden seiner Meinung nach beim Aufbau einer solchen Webseite im Vordergrund stehen.
Für eine offizielle Nachfolge spricht beispielsweise, dass das offizielle Forum von Kino.to CineCommunity.to direkt auf KinoX.to weiterleitet. Gerade erreichte uns aber eine Stellungnahme, dass das Forum CineCommunity.to absolut nichts mit den Machern von KinoX.to gemeinsam habe. "Auch steckt keiner der Ehemaligen von kino.to hinter KinoX.to. Die Domain wurde gekapert, an dieser Stelle Glückwunsch an diejenigen, dürfte nicht leicht gewesen sein. Der Domain-Inhaber von CineCommunity.to hat jedenfalls nichts mit dieser Aktion zu tun. Genausowenig unterstützen wir diese sogenannte Nachfolgeseite. Dies betrifft auch video2k.to. Mittlerweile befindet sich die CineCommunity auf einem anderen Server und wird die nächsten Tage mit einer neuen Endung wieder online gehen."
Mit den Betreibern von KinoX.to sind wir mittlerweile auch in Kontakt. Die kämpfen aber noch immer mit anhaltenden DDoS-Angriffen, so wie gestern Abend auch Video2k.tv. Der Kampf um die Nachfolge ist also in vollstem Maße entbrannt. Darüber hinaus wurde die Spiegelseite von KinoX.to bereits abgeschaltet. Kino.uk.to und kino.pirat.to sollten die Hauptseite bei zu viel Traffic entlasten. Mittlerweile haben die Betreiber die beiden Mirrors aus Sicherheitsgründen wieder aus dem Netz entfernt. Nach eigenen Angaben handelt es sich dabei um eine kleine Gruppe Freiwilliger und Fans, die die Seite mit extra Servern unterstützen wollte. Diese Form der Begeisterung und Unterstützung hätte der GVU aber auf Dauer weniger gut gefallen.
Hinter den Kulissen geht der Stress zwischen den Kino.to-Klonen und Webseiten mit einem ähnlichen Konzept weiter. Auf Dauer wird sich also zeigen, wer sich von cine.to, loads7.com, movie2k.to, video2k.tv, monsterstream.info, iload.to, g-stream.in, streamz2k.com und kinoX.to durchsetzen wird.
Quelle: www.gulli.com
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Update: (18:15 Uhr)
Gerade erreichte uns ein offizielles Statement der Betreiber von kinoX.to: "Der Inhalt der News entspricht nicht der Wahrheit. Die aufgeführten Spiegelseiten von KinoX.to wurden nicht von uns erstellt, auch haben wir keine Facebook-Page. Wir besitzen lediglich einen Twitter-Account, der unter folgender Adresse erreicht werden kann: http://twitter.com/#!/kinoxofficial.
Dead_Cow's Aussage, dass CineCommunity.to nicht zu KinoX.to gehöre, ist nicht ganz richtig. Dead_Cow hat sich lediglich um die adminstrative Verwaltung von CineCommunity.to gekümmert. Er hatte also nur Zugriff auf das Control Panel von dem Board und besaß keine Möglichkeit und Berechtigung die Seite zu ändern. Ebenfalls hatte er zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Domain oder den Server. Zudem stand er wegen einiger Differenzen kurz vor dem Rauswurf aus dem CineCommunity.to-Team."
Quelle: www.gulli.com
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Offenbar gibt es noch immer jede Menge Probleme zwischen der CineCommunity (Forum) und KinoX.to. CineCommunity-Admin Dead_Cow reagierte jetzt auf das Statement von KinoX.to:
"Also das ist schon sehr dreist was da geliefert wird. Es stimmt, ich hatte keinen Zugriff auf den Board-Server. Dazu hatten wir einen Techniker der das managte und weitere zwei, die die nötigen Erfahrungen mitbrachten. Auch zur Domain hatte ich keinen Zugriff, das stimmt ebenfalls. Hier hatten nur zwei Personen darauf Zugriff. Mehr nicht.
Mir sollte das eigentlich egal sein, ist es aber wegen den persönlichen Freundschaften nicht. Schon allein wegen der Aussage das es Differenzen gegeben haben soll. Ich hab leider keine Ahnung auf welchem Brett diese sogenannten Nachfolger surfen, aber ich selbst stand regelmäßig in engem Kontakt zu den ursprünglichen Betreibern. Von Differenzen kann hierbei keine Rede sein, da hier auch zusammengearbeitet und Verbesserungen am Forum vorgenommen werden sollten. Wissen diese "neuen Betreiber" aber offenbar nicht.
Es wäre für mich ein Leichtes, die Namen zu nennen, mit denen ich in Kontakt stand. Für diese "neuen Betreiber" müsste es auch ein Leichtes sein meinen Namen zu nennen. Und damit meine ich natürlich nicht meinen Nick, der jedem bekannt ist. Was da also erzählt wird, ist hanebüchen und bestenfalls an den Haaren herbeigezogen. Wie diese Leute darauf kommen ist mir absolut schleierhaft. Offensichtlich wissen sie gar nicht wovon sie überhaupt reden. Es war aber klar das man eine "Gegendarstellung" raushauen muss, schließlich gilt es die alten User auf die neue Site zu locken, möglichst über die Forendomain. Das den ursprünglichen Betreibern aber der Support sehr wichtig war, das erwähnt man hierbei natürlich nicht, dazu müsste man ja wissen das es so war. Hier stellt sich auch die Frage warum man bei Aufruf der Community in den FAQ wieder auf kinox.to geleitet wird. Diese Schlaumeier halten sich für sehr kreativ, das kann man ihnen nichtmal absprechen. Aber Wissen ist was anderes, nicht das was da posaunt und propagiert wird.
Am besten man diskreditiert die eigentlichen Forenbetreiber, die was anderes sagen als man eigentlich lesen will. Mundtot machen nennt man sowas. Seltsam auch das man die Forenbetreiber nichtmal informiert hatte, sondern einfach umgeleitet hat. Da gab es aber keine Absprache oder sonstwas. Dabei sind die Kontaktwege für diese "hochoffiziellen Nachfolger" sowohl über E-Mail als auch Messenger bekannt. Sollte es zumindest sein.
Ich kann diese Herren kinox.to-Betreiber aber gerne mal zu einer Jabber-sitzung einladen. Die Addy dafür müsste ja bekannt sein. Ansonsten: schämt euch! Ihr schadet den ursprünglichen Betreibern mit euren haltlosen Behauptungen nur."
Quelle: www.gulli.com
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..und kaufen teurere Karten - Aus dem Giftschrank der Konsumforschung: Eine Umfrage über kino.to-Nutzung wird von der Branche versteckt
Nutzer der kürzlich staatsanwaltschaftlich vom Netz genommenen Video-on-demand-website kino.to und anderer, vergleichbarer sogenannter "illegaler Downloadseiten" gehen weit häufiger ins Kino als der Durchschnittsbürger. Dies belegt eine Studie, die bereits vor einiger Zeit von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) unternommen wurde. Das Brisante an dieser Studie: Sie führte zu Ergebnissen, die der GfK, die als Lobbyist großer Medienkonzerne unter anderem für die Ermittlung von Einschaltquoten zuständig ist, derart unangenehm sind, dass sie nicht publiziert wurde. Seit Fertigstellung wird die Studie unter Verschluss gehalten und ist, so ein mit den Inhalten vertrauter Mitarbeiter, "im Giftschrank verschwunden".
Auch andere Ergebnisse widersprechen nämlich dem gängigen und für die bundesdeutschen Urheberrechtsdebatten zurechtgestutzten Klischee eines Users, dessen ungenehmigtes Anschauen von Filmen im Netz den Verleihern und DVD-Händlern Millionenschäden beschere. Das Gegenteil ist offenbar der Fall. "kino.to"-Nutzer gehen nicht nur sehr oft ins Kino, sie geben auch überdurchschnittlich viel Geld an der Kinokasse aus. "Die User kaufen oft ein Ticket an den teuren Wochenend-Tagen."
"Wir haben damit nicht gerechnet", sagte ein GfK-Mitarbeiter, der verständlicherweise anonym bleiben möchte. "Wir vermuten das eigentlich schon lange" war dagegen aus Kreisen des Hauptverband Deutscher Filmtheater e.V. (HDF) zu hören, der Dachorganisation und Interessenvertretung der Kinos in Deutschland. "Wer Filme herunterlädt, hat ein erhöhtes Interesse am Kino"
Jeder, der das Konsumverhalten von Menschen kennt, die die attackierten Download-Seiten nutzen, weiß, dass diese keineswegs wenige Kinofilme sehen, oder gar "nie ins Kino" gingen. Das Vorgehen gegen "kino.to" hat daher auch nicht zuletzt mit dem Ausschalten der Konkurrenz zu tun, bastelt man doch bereits in der Branche selbst längst an File-Share- und Video-on-Demand-Modellen.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Die Ermittlungen im Fall Kino.to sind nach Auskunft der Neuen Osnabrücker Zeitung noch an kein Ende gelangt. Wolfgang Klein von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gab gegenüber noz.de bekannt, man sei derzeit mit der Sichtung von 1.000 TB beschäftigt. Externe Berater unterstützen die Ermittler bei der Analyse des beschlagnahmten Materials. Auch gebe es in Bezug auf den Fall 4 neue Verdächtige.
Nachdem das populäre Streaming-Portal bereits im Juni dieses Jahres offline genommen wurde, dauern in Dresden die Ermittlungen gegen die Hintermänner an. Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung teilte Wolfgang Klein von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit, dass man derzeit mit der Auswertung von über 1.000 Terabyte an Daten beschäftigt sei. Dafür habe man sich externe Mitarbeiter besorgt, um die Menge an Informationen untersuchen zu können.
Derzeit befinden sich noch immer sechs Beschuldigte in Untersuchungshaft. Bei weiteren sechs Personen wurde die Untersuchungshaft unter Auflagen ausgesetzt, die Verdächtigen handelten zumeist kooperativ. Insgesamt fahndet man jetzt nach 25 und nicht mehr nur nach 21 Personen. Es könne durchaus passieren, dass weitere Personen wegen des Verdachts auf "Geldwäsche, Steuerhinterziehung sowie Gründung einer illegalen Vereinigung zum Zwecke der millionenfachen Urheberrechtsverletzung" angeklagt werden, so die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Damit sei wahrscheinlich noch in diesem Jahr zu rechnen, heißt es weiter.
Gegen Video2k.tv, Kinox.to oder andere Trittbrettfahrer kann man dort momentan nicht vorgehen. Wahrscheinlich ist dies aufgrund der personellen Situation schlichtweg nicht machbar. Sprecher Klein sagte der NOZ, das könne man sich einfach nicht leisten.
Quelle: www.gulli.com
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(http://static.gulli.com/media/2011/09/thumbs/370/ninjavideo.jpg)
Im Zuge der Operationen des Immigrations and Customs Enforcement (ICE) wurden seit 2010 zahlreiche Streaming-Websites vom Netz genommen. Eine davon war NinjaVideo. Fünf Personen, die als Admins oder Uploader an der Seite beteiligt waren, wurden nun angeklagt. Sie sollen durch ihr Streaming-Angebot 500.000 US-Dollar verdient haben.
Die Zahl der durch das Immigrations and Customs Enforcement (ICE) beschlagnahmten Domains geht inzwischen in den dreistelligen Bereich. Ziel der Operationen war und ist es, urheberrechtsverletzende Websites in den USA zu beseitigen. In der Regel folgte keine weitere strafrechtliche Verfolgung, zumal sich dies in einigen Fällen als äußerst schwierig erwies.
Im Falle von NinjaVideo ist es jedoch anders verlaufen. Die Seite, respektive einige Personen, die damit in Zusammenhang stehen, erleben gegenwärtig die volle Härte der juristischen Möglichkeiten. Fünf Personen, die als Admin oder Uploader an NinjaVideo beteiligt waren, wurden angeklagt. Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie zahlreiche Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen.
Zu den Angeklagten zählen Hana Beshara (29, Admin), Matthew Smith (23, Admin), Zoi Mertzanis (36) und Joshua Evans (34), die als die intensivsten Uploader identifiziert wurden, sowie abschließend Jeremy Andrew (33), der für die Sicherheit der Website verantwortlich war. In den vergangenen Monaten hatten die Behörden versucht, mit den Angeklagten eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Diese hatten das Angebot jedoch ausgeschlagen.
Bereits in der kommenden Woche sollen alle fünf vor dem US-Bezirksrichter Anthony Trenga erscheinen, da das Verfahren gegen sie eröffnet wird. Hana Beshara hat derweil ein emotionales Video veröffentlicht, in der sie die Ereignisse der vergangenen Monate Revue passieren lässt. Sie begründet auch, dass sie nicht bereut, an der Seite mitgewirkt zu haben. Offen bleibt jedoch bisher die Frage, inwieweit die Anschuldigungen der Kläger zutreffen.
Während die Sachlage hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung relativ eindeutig ist, da NinjaVideo Serien aus den Jahren 2008 bis 2010 selbst gehostet hat, sieht es anderweitig problematischer aus. Insbesondere die Behauptung der Kläger, dass das Quintett in diesem Zeitraum 500.000 US-Dollar durch die Seite verdient haben soll, bedarf Klärung.
Quelle: www.gulli.com
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Nach einem Delmenhorster wird nach Informationen der Zeitung „Weser-Kurier“ bundesweit gefahndet. Er ist der mutmaßliche Betreiber des Videoportals video2k.tv. Ein Jugendrichter veranlasste wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe die Fahndung nach dem 20-jährigen Mann. Wegen des Verdachts auf seine Mitarbeit beim Streaming-Portal Kino.to liegt zudem eine Ausschreibung zur Festnahme vor.
Der 20-Jährige aus Delmenhorst im Oldenburger Land (Niedersachsen) ist den Ermittlern schon seit längerer Zeit namentlich bekannt. Er wurde nicht erst seit den europaweiten Verhaftungen der Betreiber der Streaming-Webseite Kino.to im Juni dieses Jahres aktenkundig. Aktuell befindet er sich nach Informationen des Weser-Kuriers wegen Steuerhinterziehung auf der Flucht und hat Deutschland höchst wahrscheinlich bereits vor mehreren Monaten verlassen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden soll mittlerweile eine Ausschreibung zur Festnahme veranlasst haben. Kurze Zeit nach der behördlichen Abschaltung von Kino.to hatte er die mehr oder weniger offizielle Nachfolgeseite Video2k.tv eröffnet. Als Anwärter für die Nachfolge kam später noch das Portal kinox.to hinzu.
Eine Jugendberufungskammer des Landgerichts Oldenburg hatte ein länger zurückliegendes Verfahren wegen der Schwere des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingestellt, weil ihm deswegen eine mehrjährige Haftstrafe droht. Beim vorherigen Verfahren ging es lediglich um das Fahren eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis. Auch wurde der ehemalige Betreiber des Filehosters Duckload vor seiner Untersuchungshaft verschont, weil die zuständige Justiz glaubte, es bestünde keine Verdunklungsgefahr. Laut Weser-Kurier soll der Delmenhorster von rund 200.000 Personen Zahlungen aufgrund der Ausstellung von rechtswidrigen Rechnungen erhalten haben. Die Ankläger sprechen hierbei von Internet-Abzocke. Die Fahndung läuft aber nicht wegen der unrechtmäßigen Einkünfte oder seines neuesten Projekts. Bislang wird er lediglich wegen Steuerhinterziehung gesucht. Das könnte sich aber möglicherweise in absehbarer Zeit ändern. Der Jugendrichter plant, das anstehende Verfahren an das Landgericht Dresden abzugeben. In Dresden würde man dann alle Anklagen gesammelt behandeln.
Sollte es tatsächlich zur Festnahme kommen und sich neue Anklagepunkte finden, so wäre der Flüchtige einer erheblichen Strafe ausgesetzt. Zumindest im Fall der Steuerhinterziehung und der Internet-Abzocke könnte er womöglich darauf hoffen, dass er für die Tatzeit noch unter das Jugendstrafrecht fällt. Die Mitarbeit an Kino.to und der Betrieb von Video2k.tv wären davon aber nicht betroffen. In beiden Fällen käme das reguläre Strafrecht zur Anwendung.
Angeblich soll sich der Macher von Duckload derzeit in der Schweiz aufhalten, dies ist aber unbestätigt. Unsere heutige Anfrage beim Macher von Video2k (ehemals Duckload) blieb bisher leider unbeantwortet.
Quelle: www.gulli.com
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Nach der Razzia gegen das deutsche Streamingportal kino.to hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Anfang der Woche beim Landgericht Leipzig Anklage gegen einen mutmaßlichen Verantwortlichen erhoben. Das Gericht müsse sie nun prüfen und zur Verhandlung zulassen, erklärte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft gegenüber der dpa. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hatte im April Strafantrag gestellt und damit die Ermittlungen gegen die Hintermänner des populären Portals ins Rollen gebracht.
kino.to versammelte Links zu meist illegalen Kopien aktueller Filme, die als Stream direkt im Browser angeschaut oder heruntergeladen werden konnten. Den mutmaßlichen Hintermännern des Streaming-Portals wird gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Betreiber des Internetportals auch für einige File-Hoster verantwortlich sind, auf denen die illegalen Filmkopien abgelegt wurden.
Anfang Juni hatten die Behörden bei Razzien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden 13 Verdächtige festgenommen, von denen sechs nach Angaben der GVU noch in Haft sitzen. In Deutschland wurden über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht. Dabei wurden umfangreiche Datenbestände sichergestellt. Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 2,5 Millionen Euro beschlagnahmt worden. Einige Verdächtige waren wieder auf der Haft entlassen worden, nachdem sie ausgepackt hatten.
Bei dem nun Angeklagten handelt es sich nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden nicht um den Hauptbeschuldigten aus Leipzig. Es gehe um einen "wichtigen Mittäter", sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag der dpa. Dem Mann werde vorgeworfen, in mehr als einer Million Fällen gewerbsmäßig das Urheberrecht verletzt zu haben. Es werde vermutlich auch gegen die anderen fünf Inhaftierten Anklagen geben.
Quelle : www.heise.de
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Fahnder der Sonderermittlungseinheit der sächsischen Polizei haben am Sonntag einen weiteren mutmaßlichen Verantwortlichen des geschlossenen Streamingportals Kino.to verhaftet. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden am Montag mit. Der Beschuldigte war seit Anfang Juni auf der Flucht, nachdem zwölf weitere Personen im Zuge einer europaweiten Razzia gegen die Drahtzieher des Streamingportals verhaftet worden waren.
Der Flüchtige wurde den Angaben zufolge am Sonntagmorgen in der Nähe von Delmenhorst in Niedersachsen festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, als Betreiber eines Filehosters in großem Umfang illegale Kopien von Filmen über Kino.to verbreitet zu haben. Darüber hinaus soll der jetzt Festgenommene an Aufbau und Betrieb eines Nachfolgeportals beteiligt gewesen sein.
Anfang Juni hatten die Behörden bei Razzien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden 13 Verdächtige festgenommen, von denen einige nach umfangreichen Aussagen wieder aus der Haft entlassen worden waren. Ende Oktober hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage beim Landgericht Leipzig erhoben.
Bei Durchsuchungen in 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren waren umfangreiche Datenbestände sichergestellt worden. Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 2,5 Millionen Euro beschlagnahmt worden.
Quelle : www.heise.de
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Nächstes Streaming-Portal offline??
Hab mich gerade vertippt ;) Begrüsst wurde ich folgendermaßen: "Beim Versuch movie2k.to zu kontaktieren, wurde die Verbindung abgelehnt." Da kommt doch sicher noch was.....
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Per VPN gehts ;D
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Hat sich erledigt, sind wieder da. Was wollte ich da nur?? ::)
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Die Filmbranche will den Betreibern illegaler Angebote im Netz ans Portemonnaie. "Wir müssen uns auch auf die Geschäftsmodelle konzentrieren", sagte der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, zur Eröffnung des fünften GVU-Branchenforums für die deutschsprachige Filmindustrie in Berlin. Der Erfolg gegen das inzwischen stillgelegte Streamingportal Kino.to habe gezeigt, dass die Szene einen hohen Organisationsgrad aufweise: "Die haben das nicht als Hobby betrieben."
"Wo eine große Nachfrage herrscht, da entstehen Geschäftsmodelle", sagte Leonardy. Auch hier müsse die Piraterie-Bekämpfung ansetzen. Der GVU-Chef bietet den Dialog an und hofft, dass die Werbewirtschaft ihr Bewusstsein für illegale Werbeumfelder schärft und im Dialog mit den Rechteinhabern einen eigenen Kodex entwickelt, diese zu vermeiden. In Berlin wurden dafür auch technische Lösungen gezeigt, wie Werbetreibende ihre Marken vor der Beschädigung durch illegale Plattformen schützen können. Darüber hinaus will die GVU aber auch die Frage der "rechtlichen Verantwortung" der Werbebranche geklärt wissen.
Illegal kopierte und veröffentlichte Filme sind nach Erkenntnissen der GVU in der Regel "Lockmittel", mit dem Traffic erzeugt und vermarktet wird. Die noch laufenden Ermittlungen gegen Kino.to haben nach Angaben der Anti-Piraterie-Organisation ergeben, dass die Verantwortlichen des Portals zugleich nicht nur Sharehoster, sondern auch Media-Agenturen zur Vermarktung der Werbeplätze betrieben hätten. So sollen sie ihre Einnahmen maximiert haben. Nach der Razzia gegen Kino.to im Juni waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 2,5 Millionen Euro beschlagnahmt worden.
Zwar wertet die Branche den Schlag gegen Kino.to als Erfolg, doch macht sich Leonardy keine Illusionen, die Szene damit nachhaltig geschwächt zu haben. "Nach Kino.to ist vor Kino.to", sagte der GVU-Chef und will damit auch betonen, wie wichtig es sei, an verschiedenen Angriffspunkten anzusetzen. Neben der Werbewirtschaft sollen etwa auch die Zugangsanbieter weiter in die Pflicht genommen werden.
"Die Access-Provider haben eine besondere Verantwortung", sagte der Rechtsanwalt Nikolaus Kraft, der für die österreichische Partnerorganisation Verein zur Bekämpfung der Film- und Medienpiraterie (VAP) von einem laufenden Musterverfahren berichtete. Dabei habe das Oberlandesgericht Wien eine Verfügung gegen den Provider UPC Telekabel bestätigt, dass der Zugang zu Kino.to zu unterbinden sei.
Hintergrund des österreichischen Verfahrens ist eine EU-Verordnung, der zufolge die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass Rechteinhaber "gerichtliche Anordnungen gegen Vermittler beantragen können", über die Urheberrechtsverletzungen begangen werden. In Deutschland sei diese noch nicht umgesetzt, sagte Kraft. Doch wünscht sich die Branche auch hierzulande einen schnelleren Zugriff auf die Access-Provider.
Geklärt werden müsse einerseits die Frage der Fristen, wie lange Provider die Verbindungsdaten ihrer Kunden aufbewahren sollen, sagte Leonardy. "Zehn Tage halten wir für einen gangbaren Weg", ansonsten laufe der gesetzliche Auskunftsanspruch faktisch ins Leere. Bei nachgewiesen illegalen Inhalten müssten die Zugangsanbieter dann sperren oder filtern, führte der GVU-Chef aus. Über das Verfahren könne etwa eine unabhängige "Clearingstelle" wachen. Eine neue staatliche Behörde einzurichten, hält Leonardy nicht zwingend für die beste Lösung.
Darüber hinaus spricht sich die GVU weiterhin für ein "Warnhinweismodell" aus, bei dem Nutzer von urheberrechtswidrigen Inhalten verwarnt werden sollen. Das könne "einiges Potenzial aus dem illegalen Markt" nehmen, so Leonardy. Ausgehend von dem Verfahren gegen Kino.to erhofft sich die Filmbranche zudem vom Gesetzgeber die Klärung der Frage, wie das Ansehen von Filmen auf illegalen Streaming-Portalen rechtlich zu bewerten ist. Die Dresdener Staatsanwaltschaft konzentriert ihre Ermittlungen im Fall von Kino.to auf die Betreiber und ignoriert bisher die Nutzer.
Anfang Juni hatten die Behörden bei Razzien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden 13 Verdächtige festgenommen, von denen einige nach umfangreichen Aussagen wieder aus der Haft entlassen worden waren. Bei Durchsuchungen in 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren waren umfangreiche Datenbestände sichergestellt worden. Ende Oktober hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage beim Landgericht Leipzig erhoben.
Auch gegen die Quelle der illegalen Raupkopien geht die GVU weiter vor. Laut dem am Dienstag vorgestellten Jahresbericht 2010 hat die Organisation im vergangenen Jahr 595 Ermittlungen wegen Urheberrechtsverletzungen durchgeführt, davon 213 gegen Release-Gruppen und Vetriebsstrukturen wie Streaming-Portale. Die Ermittlungen mündeten den Angaben zufolge in 367 Strafverfahren. Im Jahr 2010 wurden 422 Verfahren mit Sanktionen für die Beklagten abgeschlossen. Dabei kam es zu Geldstrafen, im Fall einer Gruppe von organisierten Raubkopierern aus dem Ruhrgebiet auch zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und vier Jahren.
Quelle : www.heise.de
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(http://static.gulli.com/media/2011/11/thumbs/370/kinto-geschlossen.jpg)
Gegen einen mutmaßlichen Administrator von Kino.to wurde kürzlich nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ Anklage erhoben. Der Zwickauer Verdächtige soll nach Informationen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden für die technische Betreuung des Streaming-Portals und anderer angeschlossener Server verantwortlich gewesen sein.
Wie wir in unserem exklusiven Artikel im Juni dieses Jahres beschrieben, setzte sich das Team der Verantwortlichen des Streaming-Portals Kino.to aus mehreren Gruppen zusammen, die jeweils für eine andere Aufgabe verantwortlich waren. So waren manche Personen für die Beschaffung neuer illegaler Kinomitschnitte zuständig, andere überprüften die Qualität der eingereichten Videos. Wieder andere administrierten das eigentliche Portal und die damit verknüpften Filehoster. Die Umsätze der Betreiber wurden aus den Werbeeinahmen aller Webseiten und den Abos generiert, die bei den kooperierenden Filehostern oder Anbietern von Abofallen abgesetzt werden konnten. Nach unseren Informationen wurden mit dem Portal Kino.to und den restlichen Webseiten monatlich bezogen auf alle Webseiten maximal 50.000 Euro erwirtschaftet. Ein realistischer Mittelwert pendelt sich bei etwa 30.000 Euro Umsatz pro Monat ein. Die Presse sprach und spricht hingegen von Millionenbeträgen, die als Gewinn abgefallen seien.
Doch gerade was die Werbewirtschaft betrifft, haben private wie behördliche Ermittler nachgezogen und verfolgen heutzutage nicht nur die Geldströme, die deswegen fließen. Auch schalten sich immer häufiger Vereinigungen ein und verwarnen Vermarkter und Unternehmen, weil sie sich auf Geschäfte mit den Schmuddelkindern des Netzes eingelassen haben. Derartige Antipiracy-Vereine werden zumeist finanziell von der Filmwirtschaft und Spieleindustrie unterstützt oder komplett leistungsbezogen entlohnt. Die Warnbriefe an Werbetreibende haben als Nebenwirkung auch zur Folge, dass beispielsweise auf allen Seiten mit illegalen Inhalten (unter anderem auch zur Deckung der Kosten) vermehrt anrüchige Pornoanzeigen oder Banner geschaltet werden, mit der die Besucher in Abofallen gelockt werden. Der Grund: Zahlreiche seriöse Werbeanbieter haben sich nach den Warnbriefen vermehrt aus dem Graubereich des Netzes zurückgezogen. Übrig bleiben dann mehr und mehr nur noch die unseriösen Anbieter, die für ihre Kampagnen sonst keine Abnehmer mehr finden.
Aktuell wurde nach Spiegel-Informationen von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen den Admin Michael H. aus Zwickau erhoben. Er soll für die technische Betreuung des kompletten Kino.to-Netzwerkes verantwortlich gewesen sein. Laut Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein müsse das Landgericht Leipzig nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Als letzter ehemals flüchtiger Verdächtiger wurde Tim C. Anfang November verhaftet. Ihm wird vorgeworfen, unter anderem den Filehoster Duckload und die Kino.to-Nachfolger video2k.tv und Kinoo.to betrieben zu haben. Auch soll es bei der Versteuerung seiner Einnahmen zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein.
Quelle: www.gulli.com
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Für die Mitarbeit am illegalen Internet-Filmportal kino.to ist ein 33 Jahre alter Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig sprach ihn am Freitag der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Der 33-Jährige ist der erste, der im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu dem Filmportal verurteilt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Mann hatte ein Geständnis abgelegt und damit nach Einschätzung des Gerichts entscheidend zur Aufklärung des Falls beigetragen. "Es ging bei kino.to rein darum, Geld zu machen", sagte Richter Mathias Winderlich in seiner Urteilsbegründung. Die Betreiber des Portals hatten Millionen-Umsätze mit Online-Werbung erzielt.
Bei kino.to waren nach früheren Angaben zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen präsentiert worden, monatlich kamen etwa 131.000 hinzu. Die Drahtzieher des illegalen Netzwerkes saßen in Leipzig. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt. Als Hauptbeschuldigter gilt ein 38-Jähriger. Insgesamt gab es 13 Festnahmen.
Quelle : www.heise.de
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Unglaublich wie schnell die deutsche Justiz kann wenn sie will. Meistens will sie ja nicht.... aber wenn es was zu greifen gibt und die richtige Lobby dahinter steckt. Werden wohl ein bis zehn Staatsanwälte dieses Jahr noch einen schönen Skiurlaub o.Ä. geniessen dürfen ;wusch
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Ein weiterer Drahtzieher des illegalen Filmportals Kino.to ist am Mittwoch zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig sprach den 27-Jährigen der gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig.
Der gelernte Kfz-Mechaniker hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Als Administrator von kino.to machte er Raubkopien von Filmen im Internet zugänglich. "Es ging Ihnen darum, schnell und unkompliziert Geld zu verdienen", sagte Richter Mathias Winderlich.
Der 27-Jährige agierte auf der mittleren Ebene der konspirativen Organisation. Er kassierte in rund drei Jahren 226 500 Euro für seine Mitarbeit. Als Administrator betreute er das Nutzerforum. Zudem betrieb er einen sogenannten Filehoster, einen Rechner, auf dem die illegalen Kopien für das Streaming und den Download gelagert wurden.
Das große Geschäft bei kino.to machten allerdings andere - etwa der Schwager des 27-Jährigen. Der Leipziger gilt als Kopf von kino.to. Gegen ihn und zwei weitere Hauptbeschuldigte ist inzwischen Anklage beim Landgericht Leipzig erhoben worden. Über Werbeeinnahmen auf dem Portal machten sie Millionen. Die Macher hätten die "denkbar schwerste Urheberrechtsverletzung in der deutschen Geschichte" begangen, sagte Staatsanwalt Dietmar Bluhm.
Am vergangenen Freitag war bereits ein kino.to-Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Am nächsten Donnerstag steht der nächste Beschuldigte vor dem Amtsgericht, ein sogenannter Uploader, der Raubkopien beschafft und auf die kino.to-Rechner geladen hat. Insgesamt gibt es in dem Verfahren nach Angaben der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft mehr als 20 Beschuldigte.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte am 8. Juni in einem Schlag gegen das Filmraubkopienportal kino.to zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet. Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen.
Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt. Momentan sitzen sechs der Beschuldigten noch in Untersuchungshaft. Es gibt außerdem noch weitere Beschuldigte, die nicht hinter Gittern sitzen. Bei ihren Untersuchungen hatten die Ermittler unter anderem die riesige Datenmenge von mehr als einer Million Gigabyte sichergestellt. Zur Auswertung wurden auch externe Fachleute hinzugezogen.
Quelle : www.digitalfernsehen.de
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Bei ihren Untersuchungen hatten die Ermittler unter anderem die riesige Datenmenge von mehr als einer Million Gigabyte sichergestellt.
Das versuche ich mir gerade vorzustellen.
In den Nachrichtensendungen sieht man die armen Kerle ja sonst regelmäßig beschlagnahmte PCs, Monitore, Keyboards und Drucker rausschleppen und ihre Fünftürer damit vollstopfen.
Aber bei den heutigen Festplattengrößen, handelsüblich bis zu 3 TiB pro Stück, und der erwähnten Datenmenge ginge es hier um viele hundert Platten und natürlich die passenden Racks dazu.
Tonnenschweres Zeug.
Also dürfte das eher mit Hubwagen, Gabelstapler und großen LKW vonstatten gegangen sein.
Und dann stellt sich die Frage, wo die Forensiker das Ganze zur Beweissicherung untersuchen und wie sie es dafür anschließen wollen.
Die sonst dafür üblichen eigenen Räumlichkeiten dürften dafür eher zu klein sein, zu schwach verstromt und gekühlt...
Da man die Systeme nicht normal starten darf, um jede Datenveränderung auszuschließen, sondern nur an Spiegelungen arbeiten kann, fragt sich zudem, wie und worauf man diese so mal eben erstellen will.
Andererseits, vielleicht versteigert die Behörde im Anschluss an rechtskräftige Urteile eines Tages eine Masse netter Festplatten.
Käme nur leider zu spät für die derzeitige Mangelsituation :'(
Jürgen
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Das Amtsgericht Leipzig hat am Donnerstag einen Mitarbeiter des von den Behörden stillgelegten Streaming-Portals Kino.to zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann aus Nordrhein-Westfalen sei geständig, von Juni 2009 bis Juli 2011 urheberrechtlich geschütztes Material auf verschiedene Server hochgeladen zu haben, teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechten (GVU) am Freitag in Berlin mit. Wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen sei der Uploader zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Dem Verurteilten wurde vorgeworfen, über tausende Dateien mit urheberrechtlich geschützten Inhalten auf verschiedene Filehoster hochgeladen zu haben. Dabei soll es sich überwiegend um vollständige TV-Serien gehandelt haben. Damit habe der Mann in zwei Jahren über 12.000 Euro erwirtschaftet, heißt es in der Mitteilung der GVU weiter. Damit Der Verurteilte hat laut Generalstaatsanwalt pro Raubkopie nur sehr wenig verdient – gerade einmal 10 Cent. Der Hauptadministrator habe dagegen jährlich im sechsststelligen Bereich verdient, der Mann an der Spitze sogar im Millionenbereich.
In der Begründung der Strafzumessung betonte der Richter, der Angeklagte sei nur ein kleiner, untergeordneter Teilnehmer im System kino.to gewesen. Daher müsse seine Strafe niedriger ausfallen als die eines Administrators. Der Haupt-Admin des illegalen Portals war in der vergangenen Woche zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Zuvor war ein weiterer Mitarbeiter des Portals zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Verfahren gegen den Hauptverdächtigen und weitere mutmaßliche Mittäter werden für das nächste Jahr erwartet.
Anfang Juni war das Portal aufgeflogen. Die Behörden hatten bei Razzien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden 13 Verdächtige festgenommen, von denen einige nach umfangreichen Aussagen wieder aus der Haft entlassen worden waren. Bei Durchsuchungen in 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren waren umfangreiche Datenbestände sichergestellt worden. Auf Konten in Spanien beschlagnahmten die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Ende Oktober hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage beim Landgericht Leipzig erhoben.
Quelle : www.heise.de
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Das Amtsgericht Leipzig hat am Mittwoch einen weiteren Beteiligten des von den Behörden stillgelegten Streaming-Portals Kino.to zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein 47-Jähriger, der nach Überzeugung des Gerichts Serverinfrastruktur im Ausland für das Portal organisiert und einen eigenen Filehoster betrieben hat, wurde nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) vom Donnerstag zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.
Der Angeklagte habe das Geschäftsmodell Kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert, meldet die GVU mit Bezug auf die Urteilsbegründung. Allen Mitarbeitern von Kino.to sei bewusst gewesen, dass dort Rechtsverletzungen vonstatten gingen. "Es muss mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass solche Rechtsverletzungen nicht geduldet werden können", zitiert die Organisation der Filmbranche den Vorsitzenden Richter. Der habe darüber hinaus festgestellt, dass beim Streaming von Inhalten eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfinde.
Der Verurteilte sei für Anmietung und Betrieb von Servern im Ausland verantwortlich gewesen, heißt es in der Mitteilung weiter. Darüber hinaus habe der 47-Jährige einen Filehoster betrieben, auf dem zuletzt Raubkopien von 10.754 unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert gewesen sein sollen. Der Mann soll seit 2008 Einnahmen von mehr als 630.000 Euro durch Werbung und Provisionen für Abofallen erzielt haben, davon sei etwa die Hälfte als Gewinn geblieben.
Der Angeklagte habe ausgesagt, dass er zu dem Hauptbeschuldigten von Kino.to seit 2002 geschäftliche Beziehungen unterhielt, als er für ihn einen Server in den USA anmietete. In den folgenden Jahren haber der Internetprovider tätige Kleinunternehmer mit seinen Sprachkenntnissen dem Hauptbeschuldigten bei internationalen Geschäften geholfen, etwa einer Firmengründung in Spanien.
Anfang Juni 2011 war das Portal aufgeflogen. Die Behörden hatten bei Razzien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden 13 Verdächtige festgenommen, von denen einige nach umfangreichen Aussagen wieder aus der Haft entlassen worden waren. Bei Durchsuchungen in 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren waren umfangreiche Datenbestände sichergestellt worden. Auf Konten in Spanien beschlagnahmten die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro.
Ende Oktober hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage beim Landgericht Leipzig erhoben. Anfang Dezember war ein 33-jähriger Webdesigner wegen gewerbsmäßiger Urhbererrechtsverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ein Administrator des Portals muss für drei Jahre ins Gefängnis. Ein sogenannter Uploader, der Filmkopien auf die Server hochgeladen hatte, kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Das Verfahren gegen den Hauptbeschuldigten steht noch aus.
Quelle : www.heise.de
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User illegaler Film-Plattformen wie kino.to müssen künftig mit Strafverfolgung rechnen. Das Amtsgericht Leipzig stellte in seinem Urteil gegen einen Betreiber des kriminellen Netzwerkes kino.to fest, dass auch das so genannte Streaming "dem Grunde nach" einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt.
Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" in seiner aktuellen Ausgabe meldet, müssen User von Raubkopie-Seiten, die beim Streaming einen Film teilweise auf dem eigenen Rechner zwischenspeichern, also künftig mit Strafverfolgung rechnen.
Bisher galt die Frage noch als juristische Grauzone. Praktisch dürfte den Magazin zufolge die Verfolgung wegen der Masse der Fälle allerdings schwierig sein.
Quelle : www.digitalfernsehen.de
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(http://static.gulli.com/media/2012/01/thumbs/370/kinoxto-streaming-gvu.jpg)
Nach dem Bust des populären Streaming-Portals Kino.to im Juni 2011 bereitet man nun bei der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) laut Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ einen Strafantrag gegen den mehr oder weniger offiziellen Nachfolger kinox.to vor.
Laut dem doubleclick ad planner sollen im Dezember 2011 weltweit 5,1 Millionen Personen auf kinox.to zugegriffen haben. 89 Millionen Seitenaufrufe sollen so im letzten Monat des Vorjahres produziert worden sein. Die Analysten der Google-Tochter schätzen, die meisten Personen verfügen jährlich über ein Haushaltseinkommen von 0 bis zu maximal 18.000 Euro. 8 Minuten und 50 Sekunden soll jeder Besucher durchschnittlich auf der Seite verblieben sein, zu kurz, um sich den Cam-Rip eines neuen Kinofilms anzuschauen. Überraschenderweise sollen mit 31% die meisten Besucher stolze 45 bis 54 Jahre alt sein. Diese Altersgruppe ist übrigens auch beim Konkurrenten movie2k.to ähnlich aktiv. Movie2k.to liegt bezogen auf den Traffic aber schon alleine aufgrund des deutlich früheren Starttermins vor dem Kino.to-Nachahmer.
Nach der erfolgreichen Abschaltung von kino.to wird derzeit ein Strafantrag gegen kinox.to vorbereitet. Ein anderer inoffizieller Nachfolger, video2k.tv, leitet nach dem Bust des Verantwortlichen Tim C. alle Besucher auf die private Webseite des gulli.com-Chefredakteurs Lars Sobiraj weiter. Wir haben Frau Ehlers diesbezüglich im Dezember 2011 prophylaktisch kontaktiert und zum Ausdruck gebracht, dass es weder auf unserer Facebook-Seite noch sonst irgendwo illegale Inhalte gibt, auf die unsere Besucher zugreifen könnten. Wer hingegen die Gulli:News und entsprechende Diskussionen auf Facebook verfolgen möchte, soll sich durch die unerwünschte Umleitung nicht abhalten lassen. Die Hintergründe der Weiterleitung der Domain von Herrn Tim C. sind uns hingegen nicht bekannt.
Allerdings sei noch am Ende vermerkt, dass Christine Ehlers dem Spiegel bestätigte, dass die Denunzianten der ehemaligen Kino.to-Administratoren von der GVU eine „niedrige sechsstellige Summe“ als Prämie erhalten haben. Ohne die Hinweise der Insider würden die privaten wie behördlichen Ermittler aller Wahrscheinlichkeit noch heute im Dunklen tappen. Es wird also spannend, ob es erneut gelingt jemanden im Dunstkreis der Macher aufzuspüren, der sich zu schlecht bezahlt fühlt.
Quelle: www.gulli.com
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(http://static.gulli.com/media/2012/01/thumbs/370/kinoto-rest-in-peace.jpg)
Die GVU und einige Internet-Portale versuchen seit ein paar Wochen das Gerücht zu streuen, dass die Nutzung von Streaming-Portalen strafbar und somit gefährlich sei. Man bezieht sich dabei auf eine einzelne Aussage des Richters, der in Leipzig über die Betreiber von kino.to geurteilt hat. Wir haben dieses Gerücht vom Hamburger Fachanwalt für Urheberrecht, Dr. Alexander Wachs prüfen lassen.
Dr. Alexander Wachs: Aufmerksame Nutzer haben es schon vor knapp einer Woche gemerkt. Der Anbieter Megaupload ist "down". Und wieder geistern Gerüchte durch die Blogs und Foren. Viele Nutzer von Streaming-Diensten fragen sich nun, ob morgen die Polizei vor ihrer Tür steht oder übermorgen ein Anwalt eine teure Abmahnung verschickt. Dem ist aber nicht so.
Zwar existiert eine Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), wonach Richter Mathias Winderlich vom Amtsgericht Leipzig "nebenbei" andeutet, dass es auch verboten sei, sich einen Stream anzuschauen. Dies ist aber sehr umstritten. Es ist unter Juristen nicht endgültig geklärt, ob durch das Streamen tatsächlich im Cache eine echte Vervielfältigung stattfindet. Nach meiner Einschätzung ist dies zu verneinen.
Jedenfalls ist es aber so, dass selbst wenn das Streamen strafbar wäre, die Ermittlungsbehörden keine Möglichkeit hätten, dies einer bestimmten Person zuzuordnen. Der Staatsanwalt müsste nämlich beweisen, wer genau aus dem Haushalt zum fraglichen Zeitpunkt vor dem Rechner saß. Hinzu kommt, dass man sich in einem Strafverfahren auch nicht selber belasten muss. Zumal ja nicht einmal "Beweise" auf der Festplatte wären, denn der Stream ist eben nicht dauerhaft auf dem PC, sodass auch nicht aus der Zugehörigkeit des Rechners (Kinderzimmer oder Arbeitszimmer) zumindest ein Verdacht konkretisiert werden könnte. Daher würde ein Strafverfahren, ohne Geständnis wohl immer eingestellt werden.
Anders könnte dies zivilrechtlich aussehen. Denn zivilrechtlich würde es schon ausreichen, wenn die "Vervielfältigung" - unterstellen wir hier einmal eine solche beim Konsum eines Streams - über den Anschluss erfolgte. Nur ist hier klar zu sagen, dass sich die Verfolgung für abmahnende Anwälte kaum lohnen würde. Denn die Werte um die es gehen würde, also Gegenstandswert und Schadensersatz, wären sehr gering. Beim Schadensersatz wird dies besonders deutlich. Der Schaden wird bei Urheberrechtsverletzungen üblicherweise nach der Lizenzanalogie berechnet. Bei der Lizenzanalogie wird geprüft, was ein Rechteinhaber für ein Entgelt für den Abruf des Streams verlangt hätte. Dabei ist ausschlaggebend, was vernünftige Vertragsparteien vereinbart hätten. Hier kann es nur um Summen gehen, die deutlich niedriger sind, als was der Kauf eines Musikalbums oder der Kinofilm auf Blu-Ray Disc oder DVD gekostet hätte. Denn vernünftige Vertragsparteien würden für einen Stream bei dem man nur einmal ein Album anhören kann, niemals so viel zahlen, wie wenn man das Album unbegrenzt oft genießen kann.
Mein Fazit lautet: Das Anschauen von gestreamten Filmen ist für Nutzer weiterhin ungefährlich, wenn auch nicht sicher legal. Ob es allerdings richtig ist, Musik oder Filme zu konsumieren ohne diese zu bezahlen, steht auf einem anderen Blatt.
Dr. Alexander Wachs, Hamburg
Ergänzung von Lars Sobiraj:
Es ist bei der Angelegenheit Folgendes zu bedenken: Die Schadensersatzforderungen der Abmahn-Anwälte sind ja nur deswegen so hoch, weil das Werk bei P2P-Transfers innerhalb kürzester Zeit sehr vielen Personen zum Download angeboten wird. Bei einer massenweisen Verbreitung können Rechteinhaber und abmahnende Anwälte folglich sehr hohe Schadenersatzforderungen verlangen. Bei einem Stream geht es im Unterschied dazu nur um den Download, nicht um den Upload eines Werkes an Dritte. Da nach Ende des Konsums der Film nicht in Form einer Datei vorliegt, ist unter Juristen selbst der Download strittig. Und wie schon von Herrn Wachs ausgeführt: Wenn überhaupt, müsste der Nutzer einer Streaming-Webseite nur den Wert begleichen, den man sonst für den legalen Stream hätte entrichten müssen. Von daher erscheint der Versand von Massenabmahnungen für jegliche Anwälte bei weitem nicht lukrativ genug. Das gilt auch für diejenigen Anwälte, die mit ihrer Kanzlei wenig bis keinen Umsatz einfahren können. Abmahnungen wären also theoretisch möglich. Sie sind aber finanziell gesehen nicht wirklich attraktiv.
Den illegalen Beziehern von Filmen den Mittelfinger zu zeigen, erscheint unpassend. Die Aktion von Constantin Film, Sido und B-Tight war aber sowohl kreativ als auch unterhaltsam. Jeder Power-User von kinox.to oder Power-Downloader bei RapidShare sollte sich dennoch einmal in Ruhe überlegen, von welchen Einnahmen die mitunter horrenden Kosten für die Produktion neuer Filme beglichen werden sollen, wenn niemand mehr ins Kino geht. Da nützt es recht wenig zu argumentieren, die Unternehmen seien es selbst schuld, weil sie aus finanziellen Erwägungen heraus ihre Verwertungskette nicht aufbrechen wollen.
Am Ende stellt sich also die Frage: Muss man tatsächlich alles Mögliche im Internet tun, nur weil es nicht bestraft wird?
Quelle: www.gulli.com
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Im Zuge der weitergehenden Ermittlungen gegen das im vergangenen Jahr abgeschaltete Streaming-Portal Kino.to soll nun offenbar auch gegen Nutzer der Plattform vorgegangen werden. Tausende ehemalige Anwender müssen nach Informationen des Nachrichtenmagazins 'Focus' (heutige Ausgabe) mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen.
Bei diesen handelt es sich um die so genannten Premium-Kunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal eine Gebühr zahlten. Deren Daten fand die Staatsanwaltschaft auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to. Ein ähnliches Bezahlsystem existiert auch auf der Nachfolgeseite Kinox.to.
"Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts", erklärte der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, gegenüber dem Magazin. Er beruft sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011, nach dem das streamen von Film-Raubkopien aus dem Internet strafbar ist.
Allerdings ist die Problematik noch nicht abschließend von den Gerichten entscheiden. Letztlich wird sich zeigen, inwieweit die Justiz wirklich bereit ist, Nutzer der Angebote wirklich strafrechtlich zu belangen. Schließlich dürften ihre Taten im Vergleich zu den Betreibern oder den Uploadern eher als Bagatellen eingeschätzt werden. Die Betroffenen müssen wohl eher damit rechnen, im Zuge einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgeben und einige hundert Euro zahlen zu müssen.
Gegen die Macher von Kinox.to will die GVU im Februar Strafantrag stellen. Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers. Zu Hintermännern und Struktur der Seite seien "eine Menge Hinweise bei uns eingegangen", so Ehlers. Die GVU geht davon aus, dass es sich bei den Betreibern von Kinox.to um deutschsprachige IT-Experten handelt.
Quelle : http://winfuture.de/
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Bitte nicht richtig ernst nehmen!!
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Kino.to war einst die Lieblingsseite vieler Filmfans, die anstatt ins Kino zu gehen, die neuesten Kinofilme lieber umsonst auf ihren Computer herunterladen wollten. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Streaming-Seite kino.to dichtgemacht hat. Wenige Stunden nach der Schließung von kino.to schossen dann aber kino.to-Kopien und Copycats aus dem virtuellen Boden des Internets. Doch nach dem Ende der beliebten Streamingseite, kann es für die User von kino.to ein Nachspiel geben, denn die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt nun gegen die Nutzer von kino.to, die die Seite als Premiumkunde nutzten. Die Staatsanwaltschaft hat die PayPal-Daten der User sicherstellen lassen und nun droht den Nutzern eine Strafverfolgung aufgrund Urheberrechtsverletzung (mehr zum Thema: kino.to: legal oder illegal?).
Die User von kino.to haben beim Anschauen der Filme und Serien Daten auf die eigene Festplatte geladen. Auch wenn dies beim Streamen nur zeitlich begrenzt passiert, Download ist Download, so die Begründung. Natürlich vertritt auch die Filmindustrie diesen Standpunkt. Und so könnte es jederzeit zu zivilrechtlichen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen kommen können. Die Strafe für die Nutzer soll dabei vergleichsweise gering ausfallen. Von 10 Euro je Stream beziehungsweise Download ist die Rede. Derzeit soll die Staatsanwaltschaft aber prüfen, ob die User von kino.to sich anstatt Urheberrechtsverletzung nur wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung strafbar gemacht haben, als sie sich Kinofilme auf kino.to angeschaut haben.
Quelle: http://zweinullig.de/kino-to-droht-fur-kino-to-nutzer-nun-eine-strafe/
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woher kommt bloss immer solcher Humbug? :Kopf
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Zuallererst betone ich, solche Dienste noch nie genutzt zu haben.
Allerdings wundert mich, was das Betrachten eines Streams mit der Festplatte zu tun hat.
Wenn ich hier etwas von der Du-Röhre oder den ö-r Mediatheken betrachte, bliebt die HDD-LED chronisch dunkel.
Und selbst wenn auf einem Rechner mit viel zuwenig RAM eifrig ausgelagert würde, wäre der so gepufferte Inhalt dennoch ohne vorherige Anwendung spezieller Werkzeuge nur als hochgradig flüchtig anzusehen, definitiv nicht zur Speicherung bestimmt.
So kann von einer bei / von mir gespeicherten Kopie eines Werks überhaupt nicht die Rede sein.
Anders wäre das sicherlich bei Torrent-Downloads, weil da typischerweise eine komplette Datei auf die lokale Festplatte geladen wird, die zudem bei diversen Diensten standardmäßig auch gleich wieder zur Weiterverbreitung bereitgestellt wird.
Und das schon ab dem ersten eingegangenen Fragment, wenn ich mich nicht irre.
Streaming ist aber noch etwas völlig anderes, nämlich eine in gewissen Kreisen verbreitete Methode, einmal zunächst per Abo empfangene Inhalte quasi in Echtzeit unberechtigt und gegen Bezahlung als IP-TV Stream an andere Orte bzw. Nutzer weiterzuverbreiten. Da machen sich sicherlich beide Seiten sofort strafbar.
Vielleicht sollten wir uns wieder etwas der Realität zu nähern versuchen.
Soweit ich weiß, ist reines Betrachten ohne eigene Überwindung einer wirksamen Sperre oder Beteiligung daran eventuell verboten, aber nicht strafbewehrt.
Aber das Hochladen ohne entsprechende Rechte sehr wohl. Auch das Wiederverfügbarmachen.
Nur, die Rechteverwerter würden wohl gern schon jeden erschießen oder zumindest in den Schuldturm werfen lassen, der beim Nachbarn gegenüber durch's Fenster zufällig einen Blick auf dessen pay per view erhascht...
Jürgen
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Die Räumlichkeiten mehrerer Verantwortlicher des Filehosters Skyload, der unter anderem als Lieferant für das gebustete Streaming-Portal Kino.to fungierte, wurden letzte Woche in Frankfurt, Rosberg und Chemnitz durchsucht. Die mutmaßlichen Betreiber wurden festgenommen. Die GVU hatte im Zuge der Ermittlungen gegen Kino.to auch Beweise gegen den Anbieter Skyload gesammelt.
Frau Ehlers, die Pressesprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU), gab auf Anfrage der Gulli:News bekannt, man habe der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Januar 2012 deren gesammelten Erkenntnisse übermittelt. Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft im Fall Kino.to sollen aber derzeit noch immer andauern. Pressestaatsanwalt Wolfgang Klein bestätigte vergangenen Freitag, dass der mutmaßliche Betreiber von Skyload sowie ein Betreiber eines Frankfurter ISPs festgenommen wurden. Zudem wurden die in Frankfurt befindlichen Server beschlagnahmt. Der Filehoster ist seit einigen Tagen nicht mehr erreichbar, was auch bei den Streaming-Portalen unverzüglich berücksichtigt wurde.
Nach offiziellen Angaben sollen auf den Servern über 10.000 illegale Kinomitschnitte gespeichert gewesen sein. Den Verdächtigen Maik P. und Marcel E. wird vorgeworfen, massenhaft gemeinschaftlich Urheberrechtsverletzungen begangen oder diese erleichtert zu haben. Laut doubleclick wurden auf Skyload kürzlich noch pro Monat geschätzte 6,2 Million Seitenaufrufe generiert. Diese kamen nicht zuletzt durch die Zusammenarbeit mit den Portalen kinox.to und movie2k.to zustande.
Leider ist unbekannt, warum die beiden Skyload-Betreiber nach der Festnahme der Hintermänner von Kino.to im Juni 2011 nicht aus Sicherheitsgründen ihre Tätigkeit eingestellt haben.
Quelle: www.gulli.com
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Das Landgericht Leipzig hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen einen Drahtzieher des illegalen Filmportals Kino.to zugelassen. Der Prozess gegen den Mann beginnt am 20. März, teilte das Landgericht am Freitag mit. Geplant sind vorerst noch vier weitere Verhandlungstage. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zusammen mit anderen Beteiligten massenhaft das Urheberrecht gebrochen zu haben.
Er soll von 2009 bis Mitte 2011 in mehr als 1,1 Millionen unerlaubte Kopien urheberrechtlich geschützter Filme, Dokumentationen und Fernsehserien im Internet zugänglich gemacht haben. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung sieht das Gesetz laut Gericht bis zu fünf Jahre Haft vor. Über die Zulassung einer weiteren Anklage gegen einen der Kino.to-Betreiber wurde noch nicht entschieden.
Ende vergangenen Jahres waren vor dem Amtsgericht Leipzig bereits mehrere Mittäter zu Haftstrafen verurteilt worden. Insgesamt gibt es in dem Fall laut Generalstaatsanwaltschaft mehr als 20 Beschuldigte.
Quelle : www.heise.de
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(http://static.gulli.com/media/2012/02/thumbs/370/kino-to-rip-grabstein.jpg)
Laut Informationen des Nachrichtenmagazins Focus müssen Tausende Nutzer von Kino.to mit einer Hausdurchsuchung oder einem Strafverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen. Man habe zahlreiche Anschriften von Kino.to-Nutzern anhand ihrer Zahlungen bei PayPal festgestellt. Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs und gulli.com versuchen nun den groben Unsinn, der verbreitet wurde, aufzuklären.
Zahlreiche Newsportale haben vor ein paar Wochen eine Meldung mit komplett falschem Inhalt verbreitet. Focus Online brachte die Meldung am 12. Februar heraus, fast alle anderen Internet-Portale haben den Inhalt der News ohne jede sachliche Prüfung übernommen. Demnach sollen bis zu dessen Schließung im Sommer des Vorjahres über die illegale Streaming-Webseite Kino.to Premium-Accounts verkauft worden sein. Die Nutzer dieser kostenpflichtigen Accounts hätten dann bei Kino.to nach Zahlung eines gewissen Betrages werbe- und barrierefrei auf die angebotenen Kinomitschnitte zugreifen können. Diese Fehlinformation, welche von der GVU sicher billigend in Kauf genommen wird, beruht auf einem Missverständnis der tatsächlichen Umstände wie Kino.to funktionierte beziehungsweise wie dessen Nachfolger beschaffen sind.
Und wieder ging das Schreckgespenst von drohenden Hausdurchsuchungen durch die Berichterstattung. Angeblich soll bald eine Welle von Hausdurchsuchungen auf Deutschland zurollen, um alle zahlenden Empfänger von Streams ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Lassen Sie sich bitte nicht täuschen. Die Aussagen sind in der dargelegten Form schlichtweg falsch! Es gab de facto keine Premium-Dienste, die man bei Kino.to käuflich erwerben konnte. Und auch die Nachfolgeseiten verfügen nach unseren Informationen über keine eigenen werbefreien Zugänge zu Filmmitschnitten. Kino.to verlinkte "nur" auf Dritt-Anbieter, auf welchen dann Daten vorgehalten wurden. Auch movie2k.to oder kinox.to verkaufen selbst keine Premium-Accounts an ihre Besucher. Dieses Angebot wird stattdessen den Zuschauern von den Internet-Dienstleistern (Filehostern) unterbreitet, mit denen die Streaming-Webseiten mehr oder weniger eng zusammenarbeiten. Es ist zwar richtig, dass es teilweise personelle Zusammenhänge zwischen den Hintermännern mancher Streaming-Webseiten und einigen Filehostern gibt. Dies kann der Nutzer jedoch nicht wissen, beziehungsweise ist dies für die Beurteilung ihres Fehlverhaltens irrelevant. Wer einen Premium- Account bei einem Filehoster nutzte oder nutzt um damit Filme anzusehen, der hat je nach Sichtweise (gulli:News berichtete) eine Urheberrechtsverletzung begangen oder eben nicht. Die Urheberrechtsverletzung wird aber nicht dadurch schwerer, nur weil der Nutzer ein kostenpflichtiges Angebot in Anspruch nimmt. Dies ist das erste Missverständnis.
Weiter ist auch zu berücksichtigen, dass es nicht illegal ist sich einen Premium-Account für einen Filehoster zuzulegen, sondern auch hier ist die konkrete Nutzung entscheidend, welche im Strafverfahren durch den Staatsanwalt nachgewiesen werden muss. Offenbar lagerten die Kundendaten mancher Filehoster auf den zu kino.to zugehörigen Servern, weswegen diese den Ermittlern nun vorliegen. kino.to habe entgegen der selbst getätigten Aussagen auf ihren Servern protokolliert, unter welcher IP-Adresse welche Angebote in Anspruch genommen wurden.
Das mag zwar sein, nur sind diese Daten für die Ermittlungsbehörden viele Monate nach dem Bust von kino.to völlig wertlos. IP-Adressen haben nämlich ein „Verfallsdatum“. Das bedeutet, dass die Zuordnung zwischen IP-Adresse und Klarnamen nicht ewig sondern nur für wenige Tage möglich ist. Bei der Telekom kann man von bis zu 7 Tagen ausgehen, andere Internet-Provider halten die Daten sogar für eine noch kürzere Zeit vor. Eine entsprechende Auswertung einige Wochen oder sogar Monate später ist damit ausgeschlossen. Wie aber will man (wie beim Focus angekündigt) deutschlandweit Hausdurchsuchungen durchführen, sofern man nicht einmal die Anschlussinhaber der protokollierten IP-Adressen ermitteln kann? Hand auf’s Herz: Hätten die zuständigen Redakteure die Sachlage auch nur oberflächlich geprüft, hätte der dazugehörige Artikel nicht auf der Startseite sondern im Mülleimer der News-Portale landen müssen.
Einer der Gründe, warum überhaupt behauptet wird, dass für kino.to Premium-Accounts verfügbar waren, scheint, dass in dem Fall die Behauptung einer Strafbarkeit einfacher fällt. So leuchtet es zunächst jedem ein, dass eine Webseite wie kino.to auf der ausschließlich urheberrechtlich relevante Inhalte ohne Erlaubnis der Rechteinhaber - über Dritte - zugänglich gemacht werden, durch den Abschluss eines Premium-Accounts unterstützt wird. Daher wird suggeriert, es liege damit eine Art der Beihilfe durch zahlende Nutzer vor. In der Realität ist es aber so, dass die Nutzer der Abonnements lediglich einen Filehoster unterstützten auf dem sich auch urheberrechtlich relevantes Material befand. Diese Filehoster konnten aber auch "legal" genutzt werden. Juristisch gesehen spielt es von daher keine Rolle, ob dies oft oder eher selten geschah.
Auch wie man die Daten von PayPal oder einem anderen Online-Bezahldienst mit dem direkten Konsum der Kinomitschnitte in Einklang bringen will, erscheint höchst fraglich. Nur weil jemand nachweislich ein Angebot der Filehoster in Anspruch nahm, weiß man doch noch lange nicht, welche Filme er konsumiert haben soll. Was bis auf ein paar Zufallsfunde hoffen die Polizeibeamten denn im Fall einer Hausdurchsuchung vorzufinden? Der Stream, der mit oder ohne Premium-Account übertragen wurde, liegt nach dem Konsum nicht mehr auf der Festplatte des Computers vor.
Fazit:
Die Strafbarkeit der Nutzung von Streams ist selbst unter Juristen höchst umstritten. Und selbst wenn dies bereits ein deutsches Gericht festgestellt hätte, was bislang nicht geschah, so müsste die Staatsanwaltschaft beweisen, wer aus der Familie über die festgehaltene IP-Adresse die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Und da der Film-Konsum selbst im Fall einer Durchsuchung nicht anhand einer heruntergeladenen Video-Datei nachgewiesen werden kann, erscheint der Nachweis schwierig bis unmöglich zu sein. Dazu kommt, dass nicht jeder Nutzer eines Premium-Accounts automatisch Urheberrechtsverletzungen begeht. Der Vertrag zwischen Filehoster und dem Nutzer des Abos ist an sich legal. Entscheidend ist lediglich, ob darüber Urheberrechte verletzt wurden oder nicht. Das müsste der Staatsanwalt dann noch vor Gericht beweisen, was er aber nicht kann. Der Vertrag kam zudem zwischen dem Filehoster und dem Nutzer, nicht aber zwischen kino.to und dem Nutzer zustande. So stellt sich auch die Sachlache bei kinox.to, movie2k.to und den anderen Anbietern aus dem Graubereich dar. Vom bereits erwähnten schnellen Verfall der Zuordnungsmöglichkeit von IP-Adressen einmal ganz abgesehen. Man sieht: Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird von vielen Rechteinhabern nicht gänzlich ohne Hintergedanken vorangetrieben.
(http://static.gulli.com/media/2012/03/thumbs/370/kino.to-polizeihinweis.jpg)
Dazu kommt: Kurz nach dem Bust von kino.to hatte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein, der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, kundgetan, dass man schon aus Zeitgründen nicht vorhabe, die gesamte Nutzerschaft dieses Portals zu „kriminalisieren“. Dies ließ Herr Klein auch beim Telefonat mit der Redaktion von gulli.com anklingen. Der Focus und zahlreiche Medien behaupten nun das genaue Gegenteil. Die aktuelle Kampagne scheint leider nicht der Aufklärung zu dienen. Offenbar sollen damit künftige Konsumenten von Schwarzkopien abgeschreckt und verängstigt werden, um sie von einer weiteren Nutzung der zugegeben illegalen Streaming-Webseiten abzuhalten.
Und wer weiß. Vielleicht können die heutigen Medien das tagtägliche Dauerrauschen nur noch mit Angst schürenden oder übertriebenen Aussagen übertönen, um genügend Aufmerksamkeit zu erzeugen. Es wäre wirklich schade, wenn dabei -wie hier geschehen- zunehmend die Wahrheit auf der Strecke bleibt.
Quelle: www.gulli.com
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(http://static.gulli.com/media/2012/03/thumbs/370/kinox.so-hacked-screenshot.jpg)
Eine vergleichsweise unbekannte Nachahmerseite des Streaming-Portals kino.to wurde kürzlich gehackt. Der unbekannte Täter erlangte über eine Subdomain Root-Zugriff auf den Server. Der Redaktion von gulli.com liegen Beweise in Form von Screenshots und Videos vor.
Unter der Domain kinox.so wird sowohl das Aussehen als auch teilweise das Konzept des letzten Sommer von der Polizei geschlossenen Streaming-Portals kino.to nachgeahmt. Im Unterschied zum Vorgänger hat man sich aber hierbei auf Dokumentation spezialisiert. Die Streams stammen von YouTube und anderen legalen Video-Hostern, nicht etwa von den sonst üblichen Anbietern aus dem Graubereich. Hinter der Subdomain scene.kinox.so verbirgt sich das Blog ScenePirat.ws, welches auf Wordpress basiert und seinen Lesern Tests und News aus der Webwarez-Szene offeriert.
Der unbekannte Hacker hatte vor rund einem halben Jahr Zugriff auf eine andere Datenbank erhalten und konnte die dort verzeichneten Passwörter benutzen, um sich Zugang zu verschaffen. Nach dem Root Zugriff hat er nach eigenem Bekunden via Wordpress und der Modifikation von einem Plug-in der Bloggersoftware eine eigene Shell hochgeladen. Mittels blind path gathering war es dann dem Angreifer möglich, auch auf fremde Verzeichnisse zuzugreifen, die sich außerhalb des Blogs befinden. Auf dem gleichen Server befinden sich unter anderem auch die Daten des Streaming-Portals.
Der kino.to Klon konnte von den Betreibern bislang in unveränderter Form fortgeführt werden, weil der Hacker an keiner Veränderung oder Zerstörung der Webseite interessiert ist.
Quelle: www.gulli.com
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Neun Monate nach der Razzia bei Kino.to muss sich ab Dienstag der mutmaßliche Hauptverantwortliche des Streaming-Portals vor Gericht verantworten. Am Landgericht Leipzig sind nach dem Prozessauftakt zunächst vier weitere Verhandlungstage eingeplant. Der Angeklagte soll von 2009 bis Mitte 2011 in mehr als 1,1 Millionen Fällen Kopien von urheberrechtlich geschützten Filmen, Dokumentationen und Fernsehserien im Internet zugänglich gemacht haben. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung sieht das Gesetz laut Gericht bis zu fünf Jahre Haft vor.
Die mutmaßlichen Drahtzieher des Portals saßen in Leipzig, sie hatten nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Millionen-Umsätze mit Online-Werbung erzielt. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld und große Datenbestände wurden beschlagnahmt. Insgesamt gab es 13 Festnahmen – und inzwischen auch erste Verurteilungen.
Einige der Hintermänner des Portals waren im Dezember zu Haftstrafen verurteilt worden. Ein 33-jähriger Webdesigner wurde rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte ein Geständnis abgelegt und damit nach Einschätzung des Gerichts entscheidend zur Aufklärung des Falls beigetragen. Ein Administrator muss für drei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis, ein anderer für drei Jahre. Ein Uploader, der das Portal mit frischer Ware versorgt hatte, kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Über die Zulassung einer Anklage gegen einen weiteren Kino.to-Betreiber wurde noch nicht entschieden.
Quelle : www.heise.de
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Der mutmaßliche technische Leiter des illegalen Filmportals Kino.to, Bastian P., hat zu Beginn seiner Verhandlung ein umfassendes Geständnis angekündigt. Der 29-Jährige soll auch dafür verantwortlich sein, dass Kino.to abgeschaltet wurde.
Vor dem Landgericht Leipzig ist am 20. März 2012 der Prozess gegen Bastian P. eröffnet worden. Der ehemalige Philosophiestudent gilt als einer der Hauptbetreiber des im Juni 2011 von den Strafverfolgungsbehörden geschlossenen Streamingdienstes Kino.to. Der Angeklagte soll der technische Leiter des Dienstes gewesen sein, wie der Staatsanwalt in seiner mehr als einstündigen Verlesung der Anklage laut FTD sagte. Bastian P. werden Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fällen zur Last gelegt, bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.
Seit seiner Verhaftung befindet sich der Programmierer in Untersuchungshaft, die ihm nach Angaben seines Anwalts zu schaffen macht. Daher will der Mann am zweiten Verhandlungstag, dem 30. März 2012, umfassend aussagen.
(http://scr3.golem.de/screenshots/1106/kino-to-offline/thumb620/kino.to-filme.png)
Dem Bericht der FTD zufolge soll er auch maßgeblich dafür verantwortlich sein, dass das Portal geschlossen werden konnte. Bereits im Juni 2011 sagte eine Sprecherin der Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen (GVU), ein "Tipp aus der Szene" habe zum Ende von Kino.to geführt.
In den Verfahren gegen die Betreiber des Dienstes gab es bisher vier Urteile mit Strafen zwischen 21 Monaten auf Bewährung für einen Uploader und drei Jahren und fünf Monaten Haft für den Betreiber eines Filehosters. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Drahtzieher des gesamten Projekts steht noch aus.
Quelle : www.golem.de
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Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to hat am Freitag im Landgericht Leipzig ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Der 29-Jährige aus Hamburg räumte ein, die Website von 2008 an programmiert zu haben. Ihm sei aber nicht klar gewesen, dass er etwas Strafbares tue. "Dass das Portal als solches tatsächlich Gefängnis bedeuten würde, wusste ich nicht", sagte der Mann. Er sitzt seit vergangenem Jahr in U-Haft.
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm eine massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor. Der Technik-Chef gilt als zweitwichtigster Mann von Kino.to, nach dem ebenfalls inhaftierten Leipziger Gründer.
Einige der Hintermänner des Portals waren im Dezember 2011 zu Haftstrafen verurteilt worden. Ein 33-jähriger Webdesigner wurde rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte ein Geständnis abgelegt und damit nach Einschätzung des Gerichts entscheidend zur Aufklärung des Falls beigetragen. Ein Administrator muss für drei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis, ein anderer für drei Jahre. Ein Uploader, der das Portal mit frischer Ware versorgt hatte, kam mit einer Bewährungsstrafe davon.
Quelle : www.heise.de
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Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to ist am Mittwoch zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig.
Der 29-jährige Programmierer aus Hamburg hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt, die Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben. Dieses Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung lediglich ein "angemessenes Strafmaß".
Der 29-Jährige hatte seit dem vergangenem Jahr in U-Haft gesesessen. Kino.to wurde im Juni 2011 von den Behörden gesperrt. Über die vom Angeklagten programmierte Seite waren 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei sogenannten Filehostern lagerten.
Der Prozess wirft ein Schlaglicht auf den Umgang mit Urheberrechten im Internet. Kino.to war von Anfang an illegal - um die nötigen Verwertungsrechte für die angebotenen Filme scherten sich die Drahtzieher nicht. Gleichwohl wussten sie, dass es eine große Nachfrage nach kostenlosen Inhalten im Internet gibt.
Quelle : www.digitalfernsehen.de
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Nach der Zerschlagung des illegalen Filmportals Kino.to nimmt sich die Justiz jetzt das Umfeld vor. Nun wurden auch zwei Werbevermittler der Videoplattform verhaftet.
Am Mittwoch ließ die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zehn Objekte in fünf Bundesländern durchsuchen, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein am Freitag und bestätigte einen Bericht von "Spiegel Online". Zwei Geschäftsleute wurden verhaftet. Laut Klein traten ein 23-Jähriger und ein 47 Jahre alter Mann als Werbevermittler auf. Sie sorgten dafür, dass Werbung bei Kino.to platziert wurde.
Die beiden Männer wurden in Hamburg und Rheinland-Pfalz verhaftet. Sie sitzen in Untersuchungshaft und sollen in nächster Zeit nach Sachsen gebracht werden. Konkret gab es Durchsuchungen in Hamburg, Hessen, Rheinland- Pfalz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Kino.to war im Juni 2011 aufgeflogen. Über die Seite waren zeitweise Hunderttausende raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei sogenannten Filehostern lagerten. Zeitweise verzeichnete das Portal bis zu vier Millionen Nutzer täglich. Geld wurde mit Werbung verdient.
Quelle : www.digitalfernsehen.de
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(http://static.gulli.com/media/2012/04/thumbs/370/movie2k.to.jpg)
Die Macher vom movie2k.to reagieren anlässlich des heutigen Welttags des "geistigen Eigentums" auf die anhaltenden Ermittlungen gegen jegliche Streaming-Portale. Sie bezeichnen ihr Angebot als legal. Es vernichte keine Arbeitsplätze und diene sogar dem Gemeinwohl. Bei den kino.to-Ermittlungen seien unrechtmäßige Methoden, so etwa das Abhören von Telefonanschlüssen Unbeteiligter, angewendet worden.
Offenbar als Reaktion auf das hohe Strafmaß der letzten Urteile gegen die kino.to-Organisatoren veröffentlichten die Macher von movie2.to (m2k) kürzlich ein eigenes Statement (http://www.movie2k.to/statement.html). Nach ihrer Meinung arbeiten sie auf legaler Basis. Auf ihrer Webseite seien lediglich die Links zu den illegalen Kinomitschnitten zu finden, nicht aber die Filme selbst. Sie sehen ihre Aufgabe lediglich darin, den Filminteressierten die Suche nach den gewünschten Inhalten zu erleichtern.
Nach Ansicht der Seitenbetreiber wird primär auf Druck der Filmindustrie und ihrer Interessenverbände und Lobbyisten gegen derartige Portale vorgegangen. Die Filmwirtschaft habe die entsprechenden finanziellen Mittel, um Politik und Justiz entsprechend zur Mitarbeit zu bewegen. "An kino.to soll ein Exempel statuiert werden; leider auf Kosten der Beschuldigten und, weiter noch, der einkommensschwachen Menschen des Landes." Offenbar aufgrund eigener Erkenntnisse wird auch massiv Kritik an der Justiz geübt. Wichtige Ermittlungserfolge seien lediglich aufgrund von unzulässigen Methoden zustande gekommen. "Zu den erlaubten Ermittlungsmethoden gehören Observationen, Telefonüberwachung sowie Postkontrolle. Im konkreten Fall erfolgte unter anderem über Monate die Telefonüberwachung der Eltern und Freunde der Beschuldigten sowie ihrer sämtlicher Werbepartner. Die Festnahme erfolgte in unseren Augen mithilfe fadenscheiniger, strafrechtlicher Anschuldigungen. Keiner der bisher Verurteilten konnte der Bildung einer kriminellen Vereinigung überführt werden. Stattdessen erfolgten Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht, wobei die Strafmaße an das Gemeinwohl schädigende Taten erinnert."
movie2k.to sieht sich selbst nicht als Konkurrenz, sondern lediglich als Ergänzung zu den Angeboten der Filmwirtschaft an. "Wer einen aktuellen Kinofilm sehen will, guckt möglicherweise bei uns rein, doch geht er anschließend ins Kino, da der Film dort in bestmöglicher Qualität gezeigt wird und ein Kinobesuch zudem ein gesellschaftliches Erlebnis ist, welches wir nicht zu bieten imstande sind." Filmfreunde, so die Argumentation, wollten ihre Lieblingswerke in optimaler Sound- und Bildqualität besitzen, weswegen sie sich diese oftmals als Blu-Ray oder DVD kaufen. Einige der bei m2k gezeigten Fernsehfilme würden hingegen durch die Zahlung der GEZ-Gebühren abgedeckt. Von daher halte sich der Schaden nach Ansicht der Portalbetreiber in jeder Hinsicht in Grenzen.
(http://static.gulli.com/media/2012/04/thumbs/370/fb-movie2k.to.jpg)
Im abschließenden Appell werden die derzeit gültigen Urheberrechte als völlig veraltet bezeichnet. Es gehe lediglich darum, dass die Filmwirtschaft ihre bisherigen Gewinne in den kommenden Jahrzehnten erhalten wollen. "Diese Praxis hat die Kriminalisierung von Millionen von Menschen und drakonische Strafen für alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen zufolge. Während den Besuchern von Streaming-Plattformen mit der Androhung von Geld- und Freiheitsstrafen Angst gemacht wird, werden die Betreiber dieser Plattformen wie Schwerverbrecher gejagt und wie Schwerverbrecher verurteilt; kürzlich wurden sogar Werbetreibende verhaftet, die Werbung auf kino.to schalteten - ein beispielloser Vorgang!" Die Besucher von m2k werden gebeten, ihren Unmut öffentlich kund zu tun. Die Parteien sollten lieber die Rechte der Nutzer und Wähler vertreten, nicht nur die der Industrie. Eine Reform des Urheberrechts sei überfällig, weswegen sich der Appell auch an die bundesdeutschen Parteien richtet: "Was die Vorratsdatenspeicherung angeht, so wird von verschiedenen Gruppierungen in der deutschen Parteienlandschaft versucht, den Rechtsstaat umzukehren, indem man jeden Internetnutzer pauschal verdächtigt. Um den Widerstand zu brechen, wird die Gesetzesvorschlag - in altbewährter Weise - über die EU eingebracht, damit die Umsetzung alternativ-los wird; das schäbige Kalkül, die EU-Kommission als Spielball zu benutzen, um Sachzwänge zu konstruieren, bleibt in der Regel unbemerkt und ungesühnt. Wir fordern straffreie Vervielfältigung von Kulturgut, zum Beispiel nach US-amerikanischem Vorbild ("Fair Use"), sofern sie nicht gewerbsmäßig erfolgt. Die Rechtevermarkter hätten immer noch die Möglichkeit, über eine Kulturflatrate oder eigenen, qualitativ hochwertigen Streaming-Diensten Geld zu verdienen."
Quelle: www.gulli.com
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Fünf Urteile sind im Fall des illegalen Filmportals Kino.to bereits gesprochen worden, von Dienstag an steht nun auch der Gründer und Chef des Film-Streaming-Angebots vor Gericht. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 39-jährigen Leipziger die massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor. Er soll am meisten von Kino.to profitiert und über Werbe-Anzeigen Millionen kassiert haben.
Für den Prozess vor dem Landgericht Leipzig sind vier Verhandlungstage anberaumt worden. Der gelernte Bodenleger hatte Kino.to 2008 gegründet. Bereits verurteilte Mitstreiter sagten aus, der Mann habe schnell begriffen, dass mit dem Streamen von Filmen ordentlich Geld zu scheffeln sei. Es gab offenbar genug Werbekunden, die Interesse hatten, in diesem Umfeld Anzeigen zu schalten. Kino.to sei sehr schnell gewachsen. Bis zu vier Millionen Nutzer täglich riefen die Webseite auf. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft waren rund 135.000 illegal kopierte Filme, Serien und Dokumentationen über das Portal zu erreichen.
Wie Kino.to funktionierte, ist durch die bisherigen Prozesse vor dem Amts- und Landgericht Leipzig gut dokumentiert. Alle Angeklagten vom Webdesigner bis zum Chef-Programmierer legten Geständnisse ab – mit dem Tenor: Man habe gedacht, Kino.to bewege sich in einer Grauzone. Einige kamen auch mit dem Robin-Hood-Argument: Kino sei teuer, das könne sich kein Hartz-IV-Empfänger leisten. Deswegen habe man kostenlos Filme zugänglich machen wollen. Nur: Ums Urheberrecht kümmerten sich die Kino.to-Macher nicht.
Die Justiz geht davon aus, dass die Kino.to-Drahtzieher keineswegs aus Nächstenliebe handelten. Amtsrichter Mathias Winderlich stellte in einem der ersten Prozesse klar: "Es ging rein darum, Geld zu machen." Besonders für den Gründer des Portals soll sich das ausgezahlt haben. Nach der Zerschlagung von Kino.to stellten die Ermittler bei ihm Luxuskarossen sicher. Zeitweilig lebte er nach Darstellung seiner Mitstreiter in Spanien. Der 39-Jährige sitzt seit seiner Verhaftung im Sommer vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Nach Angaben des Landgerichts hat er sich in seinen Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft umfangreich geäußert.
Quelle : www.heise.de
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(Der) Amtsrichter ... stellte in einem der ersten Prozesse klar: "Es ging rein darum, Geld zu machen."
Na und?
Man hatte ja auch keinen Antrag auf Gemeinnützigkeit gestellt.
Genausowenig wie ein Briefzusteller, Zeitungsausträger, Gerichtsvollzieher, oder sonst jemand, der regelmäßig einer Erwerbstätigkeit nachgeht.
Das Gericht hat das Handeln der Beschuldigten nach Recht und Gesetz zu bewerten, nicht durch vorurteilsbehaftete Brandmarkung vor einem Urteilsspruch herabzuwürdigen.
Es soll also klären, ob und ggf. inwieweit dieses Handeln bzw. welcher Teil davon strafbar gewesen sein sollte.
Eine Formulierung wie die zitierte eignet sich meiner Meinung nach trefflich, dem Richter Befangenheit vorzuhalten.
Jürgen
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Als Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to nahm ein gelernter Bodenleger aus Leipzig Millionen ein und finanzierte sich so ein Leben in Spanien. Seit Dienstag steht der 39-Jährige wegen der massenhaften Verletzung von Urheberrechten vor Gericht. Das Gericht hat den Prozess allerdings zunächst auf den 22. Mai vertagt.
Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen die massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor. Er soll von allen Kino.to-Machern am meisten profitiert und über Werbeanzeigen mehr als 6,6 Millionen Euro kassiert haben. Der Angeklagte schwieg zunächst zu den Vorwürfen. Der gelernte Bodenleger hatte das Portal laut Anklage 2008 gegründet und professionell betrieben. Im Jahr 2011 sperrten die Behörden die Webseite, über die mehr als 135 000 illegale Kopien von Kinofilmen, Serien und Dokumentationen erreichbar waren.
Mit einem "parasitären Geschäftsmodell" habe der Leipziger mit Kino.to ein völlig neues Medium neben Fernsehen und Kino geschaffen, sagte Staatsanwalt Dieter Blum. Laut Anklage soll er zusammen mit weiteren Drahtziehern täglich bis zu 3000 neue Links zu illegal kopierten Filmen und Serien in das Portal eingestellt haben. Auf diese Weise machten sie Kino.to zu einer der meistgeklickten Webseiten mit bis zu vier Millionen Besuchern am Tag.
Als der Druck der Behörden auf das illegale Portal zunahm, verlegte die Gruppe den Standort der Server von den Niederlanden nach Russland. Um einer dortigen Strafverfolgung vorzubeugen, untersagte der Kino.to-Chef jedoch, russische Filme zu verlinken.
Geld verdiente die Gruppe über Werbeanzeigen, die auf der Seite geschaltet wurden. Mehr als 6,6 Millionen Euro sollen zwischen März 2008 und Juni 2011 zusammengekommen sein. Rund 1,6 Millionen Euro zahlte der Angeklagte laut Generalstaatsanwaltschaft an seine Mitarbeiter. Was mit dem übrigen Geld geschehen ist, konnte demnach noch nicht vollständig ermittelt werden. Der Anwalt des Angeklagten sagte, der Leipziger habe sich unter anderem ein Leben auf Mallorca finanziert. Über ein spanisches Konto verwaltete er auch die Einnahmen.
Am 22. Mai soll der Prozess gegen den 39-Jährigen vor dem Landgericht fortgesetzt werden. Dieses hatte zuletzt im April einen 29 Jahre alten Hamburger zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Er hatte als Chef-Programmierer für Kino.to gearbeitet. Zudem wurden bereits im vergangenen Jahr vier weitere Helfer verurteilt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte am 8. Juni in einem Schlag gegen das Filmraubkopienportal kino.to zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet. Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen.
Quelle : www.digitalfernsehen.de
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Die beiden anonymen Datenschützer pin3apple und Chomik haben eine schwere Sicherheitslücke in der Administration der Domain kino.to entdeckt. Dadurch ist es möglich, die Domain zu übernehmen und das ehemals so populäre Streaming-Portal mit eigenen Inhalten zu füllen. Die Behörden werden gebeten, zwecks Fehlerbehebung mit den Findern der Lücke in Kontakt zu treten.
pin3apple und Chomik ist es gelungen, die letzten Sommer von der Polizei abgeschaltete Domain kino.to komplett zu übernehmen. Die beiden Datenschützer haben aufgrund eines Fehlers in der Administration der Domain vollen Zugriff auf sämtliche DNS-Funktionen. Momentan wird auf dem Streaming-Portal die altbekannte Warnung der Kriminalpolizei angezeigt. Ein Einbruch in die Server hat nach eigenen Angaben nicht stattgefunden, dies war aufgrund des Bugs auch nicht nötig.
Aufgrund mehrerer Screenshots und weiterer Beweise konnte man uns glaubhaft versichern, tatsächlich derzeit alle Inhalte auf kino.to zu kontrollieren. Die beiden deutschen Hacker verfolgen keine kriminellen Absichten, sondern wollen der Oberstaatsanwaltschaft lediglich dazu verhelfen, die Lücke selber zu schließen. Hätten Cyberkriminelle die Schwachstelle entdeckt, wäre es möglicherweise zu einem Aufleben des noch immer sehr bekannten Streaming-Portals gekommen.
Man hofft, dass die Behörden mit Hilfe der Hinweise der beiden Hacker eine feindliche Übernahme zeitnah unmöglich machen. Zudem hoffen die beiden Hacker, dass die Ermittler ihre freundliche Geste nicht mit einem Strafverfahren oder Ähnlichem erwidern.
Quelle: www.gulli.com
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Der mutmaßliche kino.to-Chef ging heute in seinem Verfahren zum Angriff über. Die Aussagen des Sachverständigen wurden vom Angeklagten massiv in Frage gestellt. So glaubt er nicht an die hohen Abrufzahlen der Anklage. Auch die Tätigkeit der sogenannten Freischalter sei ganz anders verlaufen. kino.to war offenbar ein Fulltime-Job, weswegen Dirk B. heute unter Bluthochdruck und Diabetes leidet.
Dirk B. widersprach am heutigen zweiten Prozesstag den Aussagen des IT-Sachverständigen. Es habe bei kino.to keine Qualitätsprüfungen der kompletten Filme gegeben. Die Freischalter sollten lediglich prüfen, ob es sich bei den hochgeladenen Filmen um Darstellungen von Kindesmissbrauch (sogenannte "kinderpornografische" Werke) handelte. Auch die geschätzte Anzahl der via kino.to gestreamten Filme soll nicht korrekt sein. Rund 90 Prozent aller Zuschauer hätten weit vor dem Ende des Films ihren Stream abgeschaltet. Technisch gesehen sei die von der Anklage genannte Anzahl der Streams mit den damals vorhandenen technischen Mitteln nicht durchführbar gewesen, so der Angeklagte. Er zweifelte zudem die große Anzahl der angebotenen TV-Serien und Kinofilme an. Viele Mitschnitte seien von unterschiedlichen Release-Groups oder in leicht modifizierter Form doppelt und dreifach verfügbar gewesen.
Der jetzige Nebenkläger GVU stellte im Jahr 2003 schon einmal einen Strafantrag gegen Dirk B. wegen Urheberrechtsverletzungen. Das damals eingeleitete Strafverfahren gegen das Portal Saugstube endete am 26. Februar 2004 mit einem Strafbefehl über 150 Tagessätze à 26 Euro. Die Saugstube konnte aber erst am 8. Juni 2011 gemeinsam mit kino.to dauerhaft abgeschaltet werden.
Dirk B. wird vorgeworfen, durch den Betrieb von kino.to habe der Angeklagte nach Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden insgesamt 6,605 Mio. Euro eingenommen. So etwa die Einnahmen durch den eigenen Filehoster archiv.to, sämtliche Werbeeinnahmen und Gebühren für die Vermittlung zwischen fremden Filehostern und dem eigenen Streaming-Portal.
Quelle: www.gulli.com
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(http://static.gulli.com/media/2012/06/thumbs/370/kinoto-apfelkuchen.jpg)
Seit nunmehr 16 Tagen versuchen zwei anonyme Datenschützer die fehlerhafte Domain kino.to der Staatsanwaltschaft zu übergeben, bisher ohne Erfolg. Für das abgeschaltete Streaming-Portal kino.to sieht sich niemand verantwortlich. Von daher bleibt bis auf weiteres alles beim Alten.
Die beiden deutschen Datenschützer pin3apple und Chomik versuchen seit über zwei Wochen der Staatsanwaltschaft behilflich zu sein, die will aber keine Hilfe. Sie haben eine schwerwiegende Sicherheitslücke gefunden, die ihnen die Übernahme der Domain kino.to ermöglichte. (gulli:News berichtete) Nach gulli.com haben zahlreiche bekannte aber auch weniger populäre Internet-Portale und Blogs über den Vorfall berichtet. Christine Ehlers, die Pressesprecherin der GVU hatte zwischenzeitlich nach unserer Vermittlung die zuständige Staatsanwaltschaft informiert. Die aber sieht keinen Handlungsbedarf. Eigentümer der Domain sei Dirk B. Der Angeklagte wartet als mutmaßlicher früherer Hauptbetreiber von kino.to derzeit auf sein Urteil. Das Landgericht soll für die Beseitigung des Bugs zuständig sein, befand der Sprecher des Staatsanwaltes, Wolfgang klein.
Auf der nur teilweise funktionstüchtigen Seite ist das Bild eines Apfelkuchens zu sehen (Bild siehe links oben). pin3apple und Chomik wollten damit aussagen, eine Woche hatte die Untätigkeit der Behörden schon angehalten. Der Zeitraum wurde jüngst durchgestrichen und durch zwei Wochen ersetzt. Auch bei dieser Angabe wird es höchst wahrscheinlich nicht bleiben. Die beiden Datenschützer werden mindestens bis zur Verurteilung von Dirk B. warten müssen.
Fest steht: Wenn die Staatsanwaltschaft schon eine Domain konfisziert, hat sie auch dafür Sorge zu tragen, dass diese sicher liegt und nicht von Dritten übernommen werden kann, zumal der Inhaber in Untersuchungshaft sitzt und mit einer langfristigen Freiheitsstrafe gerechnet werden muss. Hätte ein Krimineller statt der beiden harmlosen Hacker den Fehler gefunden, wäre die Angelegenheit weniger glimpflich ausgegangen. In dem Fall hätte der Cyberkriminelle versuchen können, kino.to wieder aufleben zu lassen. Alleine von der Besucherzahl her würde sich das noch immer lohnen. Bis heute besuchen täglich cirka 10.000 Personen das Portal, obwohl es bereits letzten Sommer hochgenommen wurde.
An Anfragen für das Schalten von Werbung auf kino.to hat es bei den beiden Datenschützern übrigens auch nie gemangelt. Aber wer weiß, vielleicht wartet die Staatsanwaltschaft lieber auf neue Domain-Eigentümer, die weniger Skrupel aber dafür mehr Bedarf an finanziellen Mitteln haben.
Quelle: www.gulli.com
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Die arbeiten genau so intelligent und sorgfältig wie unsere Vorzeigebeamten in Kiel. Die bekommen auch nichts gebacken. Bei den Experten darf man sich nicht wundern wenn man am frühen morgen unsanft geweckt wird und das Schlafzimmer voller hochmotivierter und intelligenten SEK Leuten ist. Es kann einem hier leicht passieren das trotz sorgfältiger sechmonatiger Planerei wieder mal die falsche Wohnung gestürmt wird.
klick (http://www.kn-online.de/Lokales/Kiel/Wie-im-Film-SEK-stuermte-die-falsche-Wohnung)
Jedem Einzelnem der dafür Verantwortlichen sollte man gründlich die Birne mit der Hausordnung massieren :x damit sie unterscheiden lernen zwischen "oben" und "unten"
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Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to hat vor dem Landgericht Leipzig ein Geständnis abgelegt. Er bedauere die von ihm begangenen Urheberrechtsverletzungen außerordentlich, ließ der 39-Jährige am Mittwoch über seinen Anwalt mitteilen. Das Geständnis war Bestandteil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer zur Abkürzung des Verfahrens vorgeschlagen hatte. Demnach soll die Strafe im Falle einer Verurteilung zwischen viereinhalb sowie vier Jahren und zehn Monaten liegen.
Über Kino.to, das bis zu seiner Sperrung durch die Behörden größte deutsche Streaming-Portal, waren rund 135.000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus erreichbar. Der Leipziger Fußbodenleger hatte das konspirative Projekt 2008 gestartet. Fünf Mitstreiter wurden bereits verurteilt. Schon in den Jahren vor der Gründung von Kino.to war ihm laut seinem Geständnis aufgegangen, dass man im Internet sehr viel Geld verdienen kann. Er sei den "Verlockungen erlegen".
Dass die viel propagierte Freiheit des Internets an Grenzen stößt – zum Beispiel die des Urheberrechts – diese Erkenntnis habe er erst nach und nach gewonnen. Für ein Vorläufer-Projekt von Kino.to war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. "Aus dieser Verurteilung hat er aber nicht das Signal erhalten, dass die Grundidee strafbar war", erklärte sein Anwalt. Er kritisierte, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der rasanten Entwicklung des Internets einfach nicht Schritt gehalten hätten.
Die Wirtschaftstrafkammer bezeichnete das vorgelesene Geständnis als "von Reue getragen". Im Rahmen des Deals akzeptierte der Angeklagte, dass sein noch vorhandenes Millionenvermögen "abgeschöpft" wird. Zudem muss er eine große Zahl von Handys, Note- und Netbooks sowie andere Computer-Hardware abgeben. Seine Haftstrafe wird er voraussichtlich im offenen Vollzug verbringen können. Die Wirtschaftskammer erklärte, sie würde das befürworten. Das Urteil wird voraussichtlich am Donnerstag nächster Woche (14. Juni) fallen.
Quelle : www.heise.de
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Der verurteilte Bastian P. sah sich Filme lieber von DVD auf dem Fernseher oder im Kino an, weil da die Qualität besser war. Das illegale Streaming-Angebot Kino.to nutzte er persönlich nicht.
Der verurteilte Chefprogrammierer der Plattform Kino.to mag persönlich keine illegalen Streamingangebote. Bastian P. liebe Actionfilme wie die "Stirb-langsam"-Reihe oder den Science-Fiction-Film "Phenomenon" mit John Travolta, sehe sie sich aber lieber "in besserer Qualität" an, sagte er dem Nachrichtenmagazin Focus. Seine DVD-Sammlung habe ihm die Staatsanwaltschaft gelassen.
In der Verhandlung vor dem Landgericht Leipzig hatte der Informatiker ausgesagt, dass er auch gerne ins Kino gegangen sei, aber durch die Arbeit für die illegale Plattform selten Zeit dazu gehabt habe.
Kino.to war mindestens seit 2007 online und bot in deutscher Sprache Streams an, die im Browser angesehen werden konnten. Die Inhalte waren bei scheinbar unabhängigen Streamhostern gespeichert, die aber laut Staatsanwaltschaft oft von Kino.to selbst gegründet oder betrieben wurden. Im Juni 2011 wurden die mutmaßlichen Betreiber verhaftet und das Portal offline genommen.
Bastian P. erklärte sich gleich nach seiner Festnahme bereit, Kronzeuge zu werden. Auch nach seiner Verurteilung will er in anderen Fällen von Urheberrechtsverletzungen mit den Strafverfolgungsbehörden und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) zusammenarbeiten und Informationen liefern, sagte er vor Gericht.
"Ich hoffe, Kinox.to wird abgeschaltet"
Entsprechend erklärte er, dass er das Ende des Nachfolgeportals Kinox.to begrüßen würde, das von Unbekannten betrieben wird. "Ich hoffe, die Seite wird abgeschaltet", so Bastian P. zu Focus. "Die verdienen Geld, und ich gehe ins Gefängnis."
Der Programmierer ist seit dem 11. April 2012 rechtskräftig zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt und wartet auf seinen Strafantritt.
Am 14. Juli 2012 ist vor dem Landgericht Leipzig der vierte Verhandlungstag im Prozess gegen den Chef von Kino.to angesetzt, wo vermutlich das Urteil gesprochen wird. Das Gericht stellte zuletzt einen Strafrahmen von 4 Jahren und sechs bis zehn Monaten in Aussicht. Theoretisch waren bis zu 15 Jahre Haft möglich. Am 06. Juni 2012 hatte Dirk B. ein Geständnis abgelegt, nachdem ihm die 11. Große Strafkammer zuvor eine mildere Strafe in Aussicht gestellt hatte.
Quelle : www.golem.de
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Im Fall des illegalen Filmportals Kino.to hat das Landgericht Leipzig den Betreiber der Plattform zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zuvor hatte der 39-Jährige ein Geständnis abgelegt.
Bereits Anfang Juni hatte der Mann vor dem Landgericht Leipzigein umfangreiches Geständnis abgelegt und sich zu den massenhaften Urheberrechtsverletzungen auf dem Videoportal bekannt. Damals hatte der nunmehr Verurteile über seinen Anwalt mitteilten lassen, dass er die Straftaten "außerordentlich" bedauere. Das Geständnis war Teil eines Deals den die Wirtschaftsstrafkammer angeregt hatte, um das Verfahren zügig zum Abschluss bringen zu können.
Über Kino.to, das bis zu seiner Sperrung durch die Behörden größte deutsche Streaming-Portal, waren rund 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus erreichbar. Der Leipziger Fußbodenleger hatte das konspirative Projekt 2008 gestartet. Fünf Mitstreiter wurden bereits verurteilt. Schon in den Jahren vor der Gründung von Kino.to war ihm laut seinem Geständnis aufgegangen, dass man im Internet sehr viel Geld verdienen könne. Er sei den "Verlockungen erlegen"
Quelle : www.digitalfernsehen.de
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Der Fall des illegalen Filmportals Kino.to hat in ganz Deutschland für Aufsehen gesorgt. Doch auch, wenn die Verantwortlichen mittlerweile verurteilt sind, geht der Kampf um die Urheberrechte im Internet weiter. Längst haben andere den Platz von Kino.to eingenommen und machen Geschäfte mit illegalen Streamings. Um die Freiheit im Netz geht es dabei nicht, sondern um große Profite.
Der Gründer und Chef des Filmportals Kino.to wirkt gefasst. Gerade hat er vor dem Landgericht Leipzig die Quittung für sein jahrelanges illegales Treiben erhalten: Viereinhalb Jahre Haft, sein beträchtliches Millionenvermögen wird "abgeschöpft". Trotzdem wirkt der 39-Jährige erleichtert, als er seine Angehörigen drückt. Der Haftbefehl wurde vorerst außer Vollzug gesetzt, er kann das Justizgebäude nach einem Jahr U-Haft freien Fußes verlassen. Seinem Anwalt zufolge ist der Mann entschlossen, "unter diesen Abschnitts seines Lebens einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen".
Kino.to, das einst größte deutsche Streamingportal, ist Geschichte. Doch der Kampf um den Schutz der Urheberrechte im Internet geht weiter. Längst gibt es Nachfolge-Portale, die Nutzer klickten jetzt einfach frühere Konkurrenten von Kino.to an, die ähnlich konspirativ und abgeschirmt vorgingen, sagt Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). In Hochzeiten hatte Kino.to nach Angaben der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft bis zu vier Millionen Nutzer täglich.
Der Drahtzieher von Kino.to hatte vor Gericht ebenso wie fünf zuvor verurteilte Komplizen ein Geständnis abgelegt. Demnach begriff der gelernte Fußbodenleger aus Leipzig schnell, dass man im Internet Geld verdienen kann. Viel Geld. Das Mittel zum Zweck: Filme, für die man sonst im Kino oder in der Videothek zahlen muss. Über Kino.to gab es sie kostenlos zu sehen. Auf dem Portal waren Millionen Links gesammelt, die zu insgesamt 135 000 raubkopierten Filmen, Serien und Dokumentationen führten.
Ums Urheberrecht scherte sich niemand. Nie habe einer der Kino.to-Macher versucht, mit einem Rechteinhaber in Kontakt zu kommen, stellt der Vorsitzende Richter Karsten Nickel in der Urteilsbegründung klar. Über Werbung wurden Millionen eingenommen. GVU-Mann Leonardy spricht von einer "werbewirtschaftsfinanzierten Internetkriminalität". Allen, vom Gründer über den Programmierer bis hin zum sogenannten Uploader der Raubkopien bei Kino.to, sei es ums Geldverdienen gegangen, sagt Chefankläger Dietmar Bluhm.
Es sei das zweifelhafte Verdienst des 39-Jährigen und seiner Mitstreiter, "Millionen Menschen an Urheberrechtsverletzungen gewöhnt" zu haben, sagt Bluhm. Eine ganze Generation von Internet-Nutzern glaube inzwischen: Geklaut ist normal. Dass Künstler Geld benötigen, um ihre Werke zu schaffen, werde einfach ausgeblendet. "Alle Einnahmen von Kino.to hätten nicht ausgereicht, um auch nur einen Blockbuster zu bezahlen", gibt Bluhm zu bedenken.
Die Kino.to-Macher hatten in ihren Prozessen ausgesagt, sich in einer rechtlichen Grauzone gewähnt zu haben. Sie glaubten demnach, dass nur das Kopieren von Filmen und das Verbreiten der Raubkopien strafbar sei, nicht aber das bloße Anbieten der Links. "Das ist falsch", sagt Staatsanwalt Bluhm. Vom Fall Kino.to müsse "das Signal ausgehen, dass sich alle strafbar machen, die sich an Raubkopie-Portalen bereichern und bereichert haben".
Allerdings scheint es nach wie vor schwierig, der Hintermänner der Portale habhaft zu werden. "Das ist ein weltweites Phänomen", sagte GVU-Geschäftsführer Leonardy. Die Domains werden in Ländern wie Tonga oder Tuvalu angemeldet, die Server stehen vielleicht in den Niederlanden, Russland oder der Ukraine. Auch an Kino.to sei die GVU drei Jahre lang dran gewesen, bis schließlich ein Streit ums Geld ihr den Erfolg brachte. Mehrere Kino.to-Mitstreiter seien unzufrieden mit ihrem Verdienst gewesen - vor allem gemessen an den Millionen, die der Chef scheffelte - und gaben den Fahndern schließlich die entscheidenden Tipps.
Quelle : www.digitalfernsehen.de
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(http://static.gulli.com/media/2012/06/thumbs/370/streaming25-com.jpg)
Unter der Adresse streaming25.com ging kürzlich ein weiterer Nachfolger des Streaming-Portals kino.to ans Netz. Gerüchte besagen, dass hinter dem Projekt einige der früheren Uploader des letzten Sommer von der Polizei geschlossenen Filmportals stecken. Bislang befindet sich die Webseite noch in der Testphase; sie ist aber bereits in vollem Umfang funktionstüchtig.
Das dürfte der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) überhaupt nicht gefallen: Wenige Tage nach der letzten Verurteilung der kino.to-Macher geht mit streaming25.com ein weiterer Klon online, der sich mit seinem Filmangebot sowohl an das deutschsprachige als auch an das englischsprachige Publikum wendet. Primär werden dort Mitschnitte aktueller Kinofilme und unzähliger Fernsehserien angeboten. Der Aufbau des Portals erinnert stark an die Mutter aller Streaming-Seiten. Die Betreiber der neuen Webseite arbeiten allerdings eng mit vielen verschiedenen Filehostern zusammen, zwischen denen man auswählen kann. Die Mitschnitte von Anonstream waren bei unseren Testläufen alle nicht verfügbar. Dafür wollte uns der Filehoster unter einer aktuellen Version von Safari, Google Chrome und Firefox jeweils einen "DivX Web-Player und AC3 Decoder" zum Download anbieten, was wir ablehnten. Da aber pro Film zumeist sechs bis acht verschiedene Streaming-Hoster zur Wahl stehen, kann man sich jeden in der Datenbank eingetragenen Film anschauen. Das Angebot an Filmen ist trotz der noch immer laufenden Beta-Phase umfangreich, ansonsten stehen den Fans von Original-Dialogen unter der Endung /en/ die englischsprachigen Fassungen zahlreicher Filme zur Verfügung. Auf das Angebot von pornographischen Werken hat man glücklicherweise komplett verzichtet.
Wir stellten bereits im Januar dieses Jahres gemeinsam mit dem Hamburger Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs fest, dass die Nutzung von Streaming-Portalen zwar illegal aber bislang nicht strafbar ist. Bisher wurde noch niemand vor Gericht wegen des Konsums von Streams oder der nachgewiesenen Existenz eines Premium-Accounts bei einem Filehoster verurteilt. Auch gilt es unter Juristen als strittig, ob der Empfang der Streams überhaupt bestraft werden kann. Selbst wenn dies so wäre, müssten die Ermittlungsbehörden feststellen und auch beweisen, wer innerhalb des Haushaltes die Streams empfangen hat. Das ist aber im Gegensatz zu heruntergeladenen Dateien bei diesem flüchtigen Medium unmöglich. Somit ist das von der GVU und manchen Internet-Portalen gestreute Gerücht der Strafbarkeit hinfällig. Man sollte dabei auch bedenken, dass die Internet-Anbieter die Zuordnung der Leitungsinhaber zu den IP-Adressen nur begrenzt lange anbieten. Wenn der Staatsanwaltschaft aufgrund von Unwissenheit unseriöser Anbieter massenweise IP-Adressen von Streaming-Portalen bekannt werden sollten, können diese die Anschlussinhaber nur innerhalb weniger Tage feststellen. Danach ist der Internet-Anbieter nicht mehr zur Herausgabe der Identität des Benutzers der IP-Adresse verpflichtet und in der Lage. Zivilrechtlich können im Gegensatz zu P2P-Abmahnungen aufgrund des fehlenden Angebots urheberrechtlich geschützter Werke keine hohen Kostennoten ausgestellt werden. Gegenstand der Abmahnung wäre lediglich der Gegenwert eines Original-Mediums (DVD oder Blu-Ray Disc) oder einer Kinokarte. Wegen der fehlenden Aussicht auf hohe Umsätze werden die meisten Abmahnkanzleien dankend ablehnen, derartige Fälle für Klienten zu übernehmen.
Wie dem auch sei: Ob man der Filmwirtschaft und allen dort tätigen Mitarbeitern den Eintrittspreis zum Lichtspielhaus dauerhaft verweigern und somit die Grundlage ihres Lebensunterhaltes verwehren sollte, nur weil es nicht bestraft wird, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Das muss jeder Zuschauer mit seinem Gewissen selbst ausmachen. Leider steht auch unzweifelbar fest: Gäbe es keinen Bedarf an derartigen Portalen, so würde es sich nicht finanziell lohnen, ständig neue Klone von kino.to aufzuziehen. Das aber ist ein Argument, welches leider kein Vertreter der Filmwirtschaft hören oder öffentlich darauf eingehen möchte.
Quelle: www.gulli.com
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Der österreichische Oberste Gerichtshof will Rechtssicherheit: Weil Rechteinhaber wegen drei bei Kino.to angebotener Filme eine Sperre der Domain bei einem Provider gefordert hatten, geht die Sache nun vor den Europäischen Gerichtshof. Erwartet wird eine Richtungsentscheidung zu Netzsperren.
Zu den Hochzeiten des illegalen Filmportals Kino.to verlangten die Inhaber von Rechten an drei dort gezeigten österreichischen Filmen eine Sperre der Domain beim Provider UPC. Dem gab das Wiener Handelsgericht im Mai 2011 statt, die österreichische Justiz hatte aber massive Zweifel an der Entscheidung. Zu der Sperre kam es durch eine einstweilige Verfügung; der Kern solcher Streitigkeiten wird meist erst in einem späteren Hauptsacheverfahren entschieden. Die ersten beiden Instanzen bestätigten die einstweilige Verfügung, der Oberste Gerichtshof Österreichs zweifelt aber immer noch an der Rechtmäßigkeit von Netzsperren.
Deshalb hat das Gericht nun eine förmliche Anfrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestellt, in der die Kammer vier konkrete Fragen stellt. Diese sind im Blog E-Comm im Detail und mit allen juristischen Hintergründen nachzulesen. Vor allem möchte das Gericht wissen, wie weit die Maßnahmen eines Providers gehen müssen, wenn er davon weiß, dass unter einer Webadresse rechtswidrige Inhalte zugänglich gemacht werden.
Ein Teil der Fragen ist dabei, wie viel Aufwand der Provider treiben muss, um Inhalte zu sperren. Das Gericht sagt ausdrücklich, dass viele Sperren leicht zu umgehen sind, was sich unter anderem auf veränderte DNS-Einträge bezieht. Dass solche DNS-Sperren wenig bringen, war auch Teil der Debatte um das gescheiterte Zugangserschwerungsgesetz in Deutschland.
Ist Streaming legal?
Ebenso will der österreichische Gerichtshof klären lassen, ob der Provider auch für die Durchleitung von rechtswidrigen Inhalten haftet. Das würde auch ein Grundsatzurteil zum Streaming bedeuten, auf diese nicht eindeutige Rechtslage stützten sich Angebote wie Kino.to. Das Filmportal betonte immer wieder, die Nutzer würden sich nicht strafbar machen, wenn sie Filme nicht herunterladen, sondern nur im Stream ansehen. Manche Juristen bezweifeln das.
Die Fragen der Österreicher beziehen sich auf die Auslegung einer EU-Richtlinie, die das Urheberrecht in der Union angleichen soll. Ob dazu auch Netzsperren rechtlich zulässig und für die Provider zumutbar sind, wird aber laut E-Comm von Gerichten in der EU unterschiedlich beurteilt.
Richter halten Netzsperren für nicht wirksam
Die österreichischen Richter bezweifeln auch deutlich deren Wirksamkeit: "Es ist allgemein bekannt, dass die eingangs genannten Sperren auch ohne besondere technische Kenntnisse leicht umgangen werden können. Zudem verhindern sie selbst bei einem vorläufigen Erfolg nicht, dass rechtswidrige Inhalte binnen kurzem unter einer anderen Domain angeboten werden."
Die Anfrage des Obersten Gerichtshof sind im Fallverzeichnis des EUGh bereits als eingegangen verzeichnet, ob und wann eine Entscheidung gefällt wird, ist aber noch nicht abzusehen. Ein mögliches Verfahren gilt als Musterprozess, daher hat die Anfrage beim EuGH auch der österreichische Anti-Piratrie-Verein VAP unterstützt. Diese der GVU vergleichbare Vereinigung hatte die ursprüngliche einstweilige Verfügung beantragt.
Quelle : www.golem.de
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Vor wenigen Tagen fand in drei Bundesländern eine Razzia und Festnahmen wegen des Verdachts der Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen statt. Die von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geleitete Aktion richtete sich gegen ein Netzwerk von Werbediensten, die unter anderem Streaminghoster von kino.to mit Werbeeinnahmen versorgt haben. Als Reaktion stehen derzeit die Webseiten der GVU unter DDoS.
Die mutmaßlichen Helfer sollen unter anderem bei kino.to angeschlossene Streaminghoster, auf denen illegale Film- und TV-Serien gespeichert waren, mit Werbung beliefert haben. Im Zuge der Durchsuchungen stellten die Beamten Unterlagen sowie Computer sicher. Ein Werbevermittler wurde am 11. Juli 2012 verhaftet, ein weiterer Verdächtiger stellte sich am 16. Juli freiwillig der Polizei. Die Webseiten des Werbenetzwerkes sind seit gestern nicht mehr erreichbar.
Im Vorfeld wurden seit Frühjahr 2011 von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Die Werbelayer einer Agentur fielen den privaten Ermittlern auf, weil diese bei einem der kino.to-eigenen Streaminghostern eingeblendet wurden. Im Verlauf der anschließenden Recherchen verdichteten sich die Indizien auf weitere Überschneidungen mit den von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden durchgeführten kino.to-Untersuchungen, weshalb die GVU der Behörde ihre gesammelten Erkenntnisse im Januar 2012 zur Verfügung stellte.
Nach Ansicht der GVU gehören die Werbevermarkter einem Firmengeflecht an, das Ende 2011 aus vier aktiven Unternehmen bestand. Zwei andere Firmen dieses Netzwerks hatte man bereits wieder eingestellt. Mindestens zwei Tochterunternehmen sollen die Werbung von Warez- und Erotikportalen sowie von Filehostern vermarktet haben. Auch kamen Indizien auf, die darauf hinweisen, dass man mit einigen Filehostern und einer Vielzahl Erotikportalen zusammengearbeitet hat. Als Hauptsitz des Unternehmens wurde Panama angegeben. Die Kunden der Werbevermarkter waren nach GVU-Erkenntnissen vorwiegend Anbieter von Internetkontaktbörsen, pornografischen und Abzock-Angeboten im Internet. Es wurde aber auch Werbung von seriösen Unternehmen und Anbietern von Browsergames vermarktet.
Derzeit ist weder die Webseite noch der Blog der GVU zuverlässig erreichbar. Eigenen Angaben zufolge wird seit heute früh eine massive DDoS-Attacke gegen die GVU durchgeführt.
Quelle: www.gulli.com
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Der Verein, dessen Privatermittler unter anderem an der Schließung von Kino.to beteiligt waren, stellt in einem Blogbeitrag eine Verbindung zwischen illegalen Streaming-Portalen und den Trojanern her. Vor allem über die noch aktive Seite KinoX.to, die starke Ähnlichkeiten zur Kino.to aufweist, sollen immer neue Versionen insbesondere des GVU-Trojaners verteilt werden.
Daraus schließt die GVU, dass die Betreiber der Portale ihr Geschäftsmodell verlagern - das ist jedoch eine reine Mutmaßung, Belege liefern die Urheberrechtsverfolger dafür nicht. Sie halten es jedoch für wahrscheinlich, dass der Druck auf seriöse Werbesysteme dafür sorgt, dass sich die Streaming-Anbieter andere Einnahmequellen erschließen müssen.
Auch Lücken in den Werbesystemen hält die GVU für möglich. Der Verein beruft sich dazu mehrfach auf Berichte im Trojaner-Board. Dieses Malware-Forum wird auch für die Behauptung zitiert, dass der über Webseiten direkt verteilte GVU-Trojaner keine Verschlüsselung der Daten des Anwenders vornimmt. Das wegen solcher Einschüchterungsversuche auch als Scareware bezeichnete Programm behauptet das zwar, in Wirklichkeit wird aber nur der Zugang zum Windows-Desktop - auch nach einem Neustart - gesperrt.
Besonders aggressive Trojaner per E-Mail
Im Unterschied dazu steht eine andere Version der Schadprogramme, die derzeit per E-Mail verteilt wird. Das Programm, das der Anwender selbst ausführen muss, verschlüsselt tatsächlich Daten. Davor warnt unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das auch berichtet, diese Version des Trojaners würde ebenfalls unter den Namen von BKA, GEMA und GVU auftreten.
Eine von der GVU gemachte Beobachtung kann die Redaktion von Golem.de nach Anfragen von Lesern in den letzten Monaten bestätigen: Die durch den Besuch von Webseiten vertriebenen Trojaner nutzen häufig Lücken in Java aus. Wenn ein Virenscanner Alarm schlug, wie Leser berichteten, fand sich bei weiterer Untersuchung stets eine veraltete Version von Java. Das und die immer neuen Varianten der Ukash-Trojaner sprechen dafür, dass hinter der Schadsoftware ein sehr aktives Team von Entwicklern steckt, das ständig nach neuen Lücken sucht. Die können auch im Flash-Player oder im Browser selbst stecken - beide Komponenten nennt die GVU als mögliche Angriffsflächen. Offenbar lohnt sich der hohe Aufwand für die Entwicklung der Trojaner schon seit über einem Jahr.
Quelle : www.golem.de
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(http://static.gulli.com/media/2012/09/thumbs/370/GVU-Trojaner.jpg)
Auf ihrem Blog formulierte die GVU die Vermutung, die Betreiber des Streaming-Portals kinox.to oder ihre Partner könnten etwas mit dem GVU-Trojaner oder der Verbreitung sonstiger Schadsoftware zu tun haben. Laut kinox.to sei dies aber nichts weiter als Panikmache. Mit einem simplen Update von Java und Flash könne man sich effektiv vor unerwünschten Zugriffen und jeglichen Schadprogrammen schützen.
Im Frühjahr tauchte der GVU-Trojaner erstmals im Internet auf. Wird ein Computer von diesem Trojaner infiziert, blockiert er den PC und fordert den Betroffenen zur Zahlung einer bestimmten Summe auf. Die Nachricht suggeriert, man könne den Rechner wieder nach Zahlungseingang benutzen, das stimmt aber nicht. In der ersten Version des Trojaners beläuft die "Mahnung" auf 50 Euro. Mitte Mai tauchte eine neue Variante des Schadprogramms mit einer Forderung von 100 Euro auf. Wer nicht zahlt, müsse mit der Beschlagnahmung seines Rechners und weiteren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, die Identität der Personen sei aufgrund der verwendeten IP-Adresse leicht festzustellen, teilte der Trojaner mit. Von den Betroffenen wurden später sogar bis zu 1.000 Euro verlangt. "Nicht wenige der zahlreichen Opfer, die in den letzten Monaten bei der GVU anriefen, hatten den verlangten Betrag zuvor entrichtet. Manche sogar mehrfach." Geholfen hat ihnen das nicht.
Der ganze Artikel (http://www.gulli.com/news/19659-kinoxto-wir-haben-mit-der-verbreitung-von-schadsoftware-nichts-zu-tun-2012-09-07)
Quelle: www.gulli.com
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(http://static.gulli.com/media/2012/10/thumbs/370/movie2kto-streaming.jpg)
Über das Streaming-Portal movie2k.to wurden wiederholt Trojaner verbreitet. Die IFrame-Schadsoftware führte bei Browsern mit veralteten PlugIns zu einer kompletten Übernahme der PCs. Auf dem digitalen Schwarzmarkt werden etwa 100 Dollar für die erfolgreiche Infektion von 1.000 PCs bezahlt. Analyst Christian Funk von Kaspersky Lab hält eine Verbreitung durch Werbeanbieter für am wahrscheinlichsten.
Eine Presseanfrage bei Mozilla ergab, dass sich das Streaming-Portal bereits auf der Blacklist von Google befand. Nutzer des Firefox erhielten dementsprechend beim Versuch, die Seite zu besuchen, die Warnmeldung, dass dort Schadsoftware hinterlegt war. Mozilla möchte in Zusammenarbeit mit Google bewirken, dass Nutzer des Firefox und anderer Browser vor den Online-Gefahren gewarnt werden. Der Sprecher der Mozilla Corporation konnte aber keine Auskunft darüber geben, seit wann oder für wie lange diese Warnung bestand. Aktuell kann man movie2k.to wieder ohne jeglichen Sicherheitshinweis betreten. Im Regelfall läuft dort das Verfahren so ab: Wird jemand bei der Mozilla Corporation über schädliche Webseiten informiert, gibt man die Informationen an Google weiter.
Der ganze Artikel (http://www.gulli.com/news/19943-werbeanbieter-verbreiten-trojaner-bei-movie2kto-2012-10-10)
Quelle: www.gulli.com
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Vergangenen Mittwoch fand eine Durchsuchung bei einem Verdächtigen aus Schleswig-Holstein statt, dem gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Die Maßnahme erfolgte im Rahmen der noch immer andauernden Ermittlungen gegen die Hintermänner von kino.to. Der Top-Uploader soll dort allein nahezu 100.000 Filmmitschnitte unter dem Pseudonym „Hologramm“ hochgeladen haben.
Dem Verdächtigen wird vorgeworfen, als einer der Top-Uploader in Deutschland unter anderem kino.to mit illegalen Filmmitschnitten versorgt zu haben. Nach Schließung dieses bekannten Streaming-Portals sorgte er bei mehreren derzeit aktiven Streaming- und Download-Angeboten im Internet für kontinuierlichen Nachschub an nicht autorisierten Kino- und Spielfilmen, indem er derartige Inhalte auf die einschlägigen Online-Speicherdienste (File- und Streamhoster) hochlud. Danach gab er nach Auffassung der GVU die entsprechenden Links zu den Dateien an die Streaming-Portale wie movie2k und Co. weiter.
Im Verlauf der Durchsuchung konnten der Computer und diverse Speichermedien sichergestellt werden. Der Verdächtige zeigte sich kooperativ und geständig. Sämtliche beschlagnahmten Gegenstände werden nun ausgewertet. Diese Maßnahme wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Rahmen des noch immer andauernden kino.to-Verfahrens durchgeführt, welches die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) durch einen Strafantrag am 28. April 2011 initiiert hatte. Der Strafantrag richtete sich gegen den kürzlich durchsuchten Top-Uploader, der nach GVU-Erkenntnissen unter dem Nicknamen „Hologramm“ bei kino.to zwischen September 2008 und April 2011 nahezu 100.000 illegale Filmkopien hochgeladen hat.
Quelle: www.gulli.com
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Derzeit geistern einige Gerüchte durchs Web. Denn seit dem gestrigen Mittwoch ist das populäre Streaming-Portal movie2k.to nicht mehr erreichbar. Zwischenzeitlich gab es einen Hinweis von ClouDNS, die Domain habe man für ihre Kunden reserviert. Mittlerweile wird man beim Aufruf der Website hingegen zu Google geleitet. Wir haben bei den Betreibern um die Bekanntgabe der Hintergründe gebeten.
Laut Alexa ist movie2k.to derzeit in Deutschland auf Platz 17 der beliebtesten Websites. Beim globalen Vergleich kommt das Kinoportal mit einem zumeist deutschsprachigen Angebot immerhin auf Platz 202. Keiner der Server von movie2k.to ist mehr ansprechbar, alle Seitenaufrufe verliefen erfolglos. Jetzt wird gemutmaßt, die Downtime könnte mit dem Bust des Power-Uploaders "Hologramm" in Verbindung stehen, der nach Szeneangaben angeblich komplett auf der sicheren Seite war. Bislang ist unklar, wie man den Mann überführen konnte.
Fest steht lediglich: Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hatte ursprünglich im Rahmen der kino.to-Ermittlungen einen Strafantrag gegen den Mann aus Schleswig-Holstein gestellt. Ihm wird vorgeworfen, alleine auf der Mutter aller Streaming-Portale kino.to mehr als 100.000 Filmmitschnitte hochgeladen zu haben. Nach Angaben der GVU gab sich der Mann geständig und gab bereits zu, ebenfalls bei movie2k.to aktiv gewesen zu sein. Derzeit wird spekuliert, der frühere Power-Uploader könnte den Ermittlern möglicherweise wichtige Hinweise bei der Fahndung nach den Betreibern von movie2k.to gegeben haben. Ob die Betreiber die Seite aus Vorsicht offline nahmen oder tatsächlich der gewerbsmäßigen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken überführt wurden, ist bislang nicht bekannt. Der Filesharing-Blog TorrentFreak fragte bereits erfolglos bei movie2k.to an, wir versuchen uns ebenfalls über die Hintergründe zu erkundigen.
Der ganze Artikel (http://www.gulli.com/news/21648-movie2kto-ist-offline-szene-spekuliert-ueber-durchsuchungen-2013-05-30)
Quelle: www.gulli.com
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Während die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) nicht für die Abschaltung von movie2k.to verantwortlich ist, wird neuerdings eine der ehemals aktiven Domains des Streaming-Portals umgeleitet. Bei movie4k.com wird momentan verkündet, man solle die Website nochmals später für weitere Neuigkeiten besuchen. Möglicherweise wird dort ein neues Kinoportal vorbereitet.
Auch GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy kann momentan nicht sagen, welche Gründe letztlich zur Abschaltung von Movie2k geführt haben. Gleichzeitig kündigt Leonardy an, die GVU hätte aufgrund der Kooperation des Top-Uploaders Hologramm nun Zugang zu internen Kenntnissen der Szene erlangt. Die neuen Informationen will die GVU "selbstverständlich den Strafverfolgungsbehörden in geeigneter Weise zur Verfügung" stellen. Zur Durchsuchung der privaten Räumlichkeiten des überaus aktiven Uploaders aus Schleswig-Holstein im Mai 2013 kam es nach einer Strafanzeige der GVU im Zuge der kino.to-Ermittlungen. Hologramm soll allein bei kino.to weit über 100.000 Filme hochgeladen haben. Er war aber zudem bei Movie2k und möglicherweise auch bei anderen Streaming-Portalen aktiv. Auch gibt sich die GVU gesprächsbereit, sollten sich die Admins von Movie2k freiwillig stellen wollen.
Das aber ist offenbar nicht der Fall. Stattdessen führte zwischenzeitlich eine der Domains des Streaming-Portals zu einem neuen Angebot mit der Domain movie4k.to. Die Kollegen vom P2P-Blog TorrentFreak erfuhren vom rumänischen Unternehmen voxility, dass die Betreiber des Streaming-Portals den Vertrag mit demselben gekündigt haben. Beim neuen Angebot Movie4k, deren Server angeblich auf den Jungferninseln gehostet werden sollen, wird unter movie4k.to angezeigt: "Please come back later for more news." Auf unsere E-Mails haben die Betreiber von Movie2k.to bislang nicht reagiert.
Natürlich handelt es sich dabei nur um Spekulationen. Allerdings ist es zum jetzigen Zeitpunkt wahrscheinlich, dass die Admins des Streaming-Portals nicht überführt wurden, sondern ihr Angebot aus reiner Vorsicht vom Netz nahmen. Wenn schon nicht Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein, der sich in den letzten Tagen gegenüber der Presse erneut sehr vorsichtig äußerte, so doch auf jeden Fall die GVU hätte mit Sicherheit bekannt gegeben, dass sie für die Abschaltung des illegalen Angebots verantwortlich ist. Wenn es den Machern gelingen sollte, bei völliger Abschottung ihrer eigenen Identität einen Klon ihres alten Portals auf die Beine zu stellen, so würden sie es auf jeden Fall tun. Ansonsten würde sich die Konkurrenz von kkiste.to, nox.to, g-stream.in, kinox.to & Co. weiterhin sehr über die zusätzlichen Besucherströme freuen, die die Downtime von Movie2k generiert. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Admins die bisherigen Einnahmen dauerhaft entgehen lassen wollen. Dass zwischenzeitlich movie2k.com auf movie4k.to umgeleitet wurde, deutet stark auf ein neues Portal mit altem Aussehen und den bekannten Inhalten hin.
Um bei der griechischen Mythologie zu bleiben: Manchmal wächst der Hydra sogar ein neuer Kopf nach, ohne das ihr der alte abgeschlagen wurde. Man darf gespannt sein, wie sich die Situation entwickeln wird.
Quelle: www.gulli.com
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Die mutmaßlichen Betreiber des Streamingportals Movie2k, welches am 30. April 2013 offline ging, haben sich nun mit einer Nachricht auf ihrer Nachfolgeseite an die Öffentlichkeit gewendet. Der eigene Erfolg wird als das Resultat eines kollektiven Bedürfnisses nach kostenlosen Medien angesehen. Man könne Urheberrechtsverletzungen nicht mit schweren Delikten gleichsetzen und ähnlich hart bestrafen.
Möglicherweise wird Movie4k derzeit von der Konkurrenz mit DDoS-Angriffen überzogen, weil die Seite heute mitunter nur schlecht erreichbar war. Das neue Streaming-Portal sieht wie erwartet wie ein Klon der alten Website aus. Die Betreiber wenden sich nun mit einer Nachricht an ihre Besucher. Niemand sollte aus monetären Gründen gerichtet werden, schreiben sie. Die Menschen hätten schlichtweg das Bedürfnis, Streaming-Portale zu besuchen. Die Problematik sei "das Resultat eines kollektiven Bedürfnisses der Menschen nach kostenfreien Medien." Man müsse dementsprechend der Industrie und dem Gesetzgeber klarmachen, dass "die "Verletzung eines Copyrights" auf keinen Fall mit einem Gewaltdelikt oder sogar Mord gleichzusetzen" sei. "Wieso sitzen Raubkopierer 5 Jahre im Gefängnis, während Kinderschänder mit einer Strafe von 22 Monaten auf Bewährung frei kommen? Weil es bei ersterem vor allem um einen finanziellen Schaden geht, der um ein Vielfaches wichtiger ist als ein unersetzbares Menschenleben."
Am Ende ihres Statements kommt auch der Kampf des Herakles gegen die Hydra aus der griechische Mythologie zum Zug. "Geht eine Seite offline, kommen in den nächsten Tagen fünf neue, die deren Platz einnehmen wollen. Ist es nicht an der Zeit, etwas an dem aktuellen Geschäftsmodell zu ändern und den Einfluss der neuen Medien zu akzeptieren?" Die Betreiber glauben, dass man den Wunsch der Menschen nach kostenlosen Streams nicht unterdrücken soll. Schließlich bedanken sie sich bei allen Usern, die ihnen in der Vergangenheit beim Kampf für ein "freies Internet" geholfen haben.
Dann empfehlen sie allen Lesern, bei der nächsten Wahl die Piratenpartei zu wählen. Höchstwahrscheinlich erhoffen sie sich von den Piraten eine Lockerung der bestehenden Gesetzgebung, obwohl führende Vertreter der Partei derartige Seiten, bei denen ein kommerzielles Interesse im Vordergrund steht, bereits öffentlich verurteilt haben. Online-Portale wie Movie4k, Kino.to oder Torrent.to verfolgen aber eindeutig kommerzielle Interessen. Der ehemalige Betreiber von Kino.to soll mit seinem Projekt insgesamt rund 6,6 Millionen Euro eingenommen haben. Der frühere Betreiber von Torrent.to soll zu Spitzenzeiten monatliche Einnahmen im hohen fünfstelligen Bereich erzielt haben.
Quelle: www.gulli.com
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Neben Movie4k gibt es seit kurzem einen weiteren Klon, der sich als Nachfolger von Movie2k präsentiert. Zwar sieht das Angebot auf www.movie2k.bz der bisherigen Seite sehr ähnlich. Wer genauer hinschaut, wird aber einige Unterschiede entdecken. Die GVU warnt indes, die Antivirensoftware von Kaspersky Lab hätte heute früh wegen der möglichen Verbreitung von Schadsoftware angeschlagen.
Während Movie4k im Gegensatz zu gestern derzeit gut erreichbar ist, versucht sich im Zuge der Umstellung ein weiteres Internet-Portal zu profilieren. Seit kurzem ist unter movie2k.bz ebenfalls eine Vielzahl an urheberrechtlich geschützten Kinomitschnitten verfügbar. Die Website sieht genauso aus wie die Vorgängerseite auch. Wer aber genauer hinschaut, wird schnell erkennen, dass die Website etwas unfertig wirkt. So können diverse Elemente zur Bedienung der Seite nicht aktiviert werden, beziehungsweise leiten diese die Besucher auf die Hauptseite weiter. Keine der neben dem Logo in der Grafik erwähnten alternativen Domains funktioniert. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, weil im Zuge der Abschaltung von Movie2k alle Domains von den Betreibern gesperrt wurden. Den Bereich für Pornofilme hat man bei movie2k.bz indes von der Bildfläche verschwinden lassen. Interessant erscheint auch die Auswahl der Streaming-Hoster. Die Macher von movie2k.bz arbeiten teilweise mit anderen Streaming-Hostern zusammen als die Admins von Movie4k. Auch das Statement der Movie4k-Betreiber fehlt beim neuen Klon komplett. Bei der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) schlug heute Vormittag die Antivirensoftware von Kaspersky Lab an. Derzeit warnen aber weder die Browser Firefox noch Google Chrome vor einer möglichen Verbreitung von Schadsoftware. Natürlich haben die privaten Ermittler der GVU auch den neuen Anbieter im Visier. Solange bei den Betreibern Einigkeit besteht, fällt deren Identifikation aber sehr kompliziert aus.
Aufgrund der Unterschiede zwischen den beiden neuen Seiten ist anzunehmen, dass es sich um zwei Portale von zwei unterschiedlichen Anbietern handelt. Wahrscheinlich hat jemand aus dem Umfeld der Movie2k-Hintermänner im Schnellverfahren eine neue Seite hochgezogen. Die angebotenen Streams sind zwar voll funktionstüchtig, der Rest der Seite befindet sich aber teilweise noch im Aufbau. Für die meisten Besucher dürfte sich dies aber nicht weiter störend auswirken.
Freilich bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickelt, Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft. Die Entwicklung erinnert an den Wegfall der Börse bei gulli.com im Jahr 2008 oder beispielsweise den Bust von Kino.to. In beiden Fällen gab es kurz nach dem Wegfall des alten Angebots mehrere Gruppierungen, die jeweils ein eigenes Internet-Portal hochgezogen haben. Möglicherweise versuchen sich die Wettbewerber untereinander gegenseitig mit weiteren DDoS-Attacken zu behindern. Gestern war der Zugriff auf Movie4k zeitweise nur im Schneckentempo möglich. In diesem Bereich der “Szene” wäre das Ausschalten der Konkurrenz mittels DDoS-Angriffen zumindest nicht unüblich.
Quelle: www.gulli.com
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(http://static.gulli.com/media/2013/06/thumbs/370/movie4k-malware.jpg)
Derzeit mehren sich die Hinweise, dass die Betreiber des Streaming-Portals kinox.to auch die Nachfolgeseite von movie2k.to ins Netz gestellt haben. Das alte Streaming-Portal leitet nach wie vor auf die Präsenz der Piratenpartei um. Für die zusätzlichen Besucherströme wurde eigens ein Video eingebunden, in dem für die quasi-Abschaffung des Urheberrechts in Deutschland geworben wird.
Die Redaktion von gulli.com erhielt in den letzten Tagen vermehrt Hinweise aus dem gulli:board, dass deren Nutzer sich mit dem Usernamen und Passwort von kinox.to auch bei movie4k.to einloggen können. Ein Hack der Datenbank von KinoX erscheint weniger wahrscheinlich. Die bestehenden Datensätze deuten vielmehr darauf hin, dass jemand die alte Datenbank von KinoX benutzte, um damit das neue TV- und Kinoportal Movie4k aufzubauen. Auch wurde uns berichtet, beide Websites werden von der Firma Akrino Inc. gegen DDoS-Angriffe geschützt, die angeblich dem Russian Business Network (RBN) angehören soll. Den Kontakt zu Akrino herzustellen, ist nach Auskunft eines Informanten alles andere als einfach. Die Dienstleistungen des Unternehmens sollen sich zudem sehr kostspielig gestalten. Auch fällt schon auf den ersten Blick auf, dass sowohl die Streams von kinox.to als auch von movie4k.to von beinahe exakt den gleichen Streaming-Hostern zur Verfügung gestellt werden. Wer sich das Statement auf Movie4k genauer durchliest, dem fällt auf, dass sich die Verwendung der deutschen Sprache von der der Movie2k-Admins im gulli:Interview merklich unterscheidet.
Der ganze Artikel (http://www.gulli.com/news/21763-wird-movie4k-von-kinox-betrieben-2013-06-14)
Quelle: www.gulli.com
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Österreichische Provider müssen den Zugang zu Webseiten sperren, sobald Rechtsverletzungen behauptet werden. Eine unabhängige Überprüfung gibt es nicht.
Nach der Vorlageentscheidung des EuGH in der Sache kino.to hat nun der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) über die ursprüngliche Klage endgültig entschieden. Wie der OGH auf seiner Website schreibt, hat er den Sperrbefehl der niedrigeren Instanzen bestätigt: "Access-Providern kann demnach untersagt werden, ihren Kunden den Zugang zu einer Website zu vermitteln, auf der Schutzgegenstände ohne Zustimmung der Rechteinhaber zugänglich gemacht werden."
"Das gilt aber nicht, wenn dadurch auch der rechtmäßige Zugang zu Informationen verhindert würde", heißt es in der Zusammenfassung weiter. Der Branchenverband ISPA (Internet Service Providers Austria) fürchtet den Missbrauch der Zensur: "Einen Nachweis muss der Rechteinhaber nicht erbringen. Es reicht die Behauptung, dass seine Rechte verletzt werden."
"Selbst eine Weigerung des Providers und eine anschließende Klage des angeblichen Rechteinhabers führen noch nicht zu einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung", führt die ISPA weiter aus, "Zuerst muss sich der Internetanbieter zu einer Beugestrafe verurteilen lassen. Erst wenn er dagegen beruft wird die inhaltliche Richtigkeit der Sperraufforderung überprüft."
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Websperren-Urteil-wegen-Kino-to-Oesterreichisches-Urteil-macht-Provider-ratlos-2265097.html)
Quelle : www.heise,de
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Ermittler haben sechs Wohn- und Geschäftsräume in vier deutschen Bundesländern durchsucht, um Kinox.to stillzulegen. Doch die beiden Hauptbeschuldigten sind entkommen, gegen sie wird jetzt europaweit gefahndet. Die Plattform ist online geblieben.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat mit Durchsuchungsaktionen versucht, die mutmaßlichen Betreiber von Kinox.to festzunehmen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, dem Informationen der Ermittler und eine E-Mail der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) an die Mitglieder vorliegen. Die Ermittler durchsuchten laut dem Bericht sechs Wohn- und Geschäftsräume in vier Bundesländern.
Eine Spezialeinheit versuchte, die Hauptbeschuldigten, zwei Brüder im Alter von 25 und 21 Jahren, die bei ihren Eltern leben, in einem Haus in der Nähe von Lübeck aufzuspüren. Sie konnte die beiden jedoch nicht aufgreifen. Ihnen wird gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung, Steuerhinterziehung, räuberische Erpressung und Brandstiftung vorgeworfen.
Zwei weitere Haftbefehle gegen wichtige Kräfte aus der Gruppe seien im Raum Neuss und in Düsseldorf vollstreckt worden. Bei einem Zahlungsdienstleister in Berlin seien "Vermögenswerte sichergestellt" worden, erklärte der Dresdner Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein dem Spiegel. Nach den Brüdern werde "europaweit gefahndet".
Laut eigenen Angaben stellt Kinox.to "keine direkten Links zu dem jeweiligen Stream (bereit), sondern indixiert, wie es auch Google macht." Das illegale Angebot ist weiterhin online.
Die Kinox.to-Betreiber sollen Kontakte zu der von der Staatsanwaltschaft geschlossenen Plattform Kino.to haben. Sie sollen auch eigene Filehoster wie Freakshare.com und Bitshare.com betrieben haben. Geld hätten sie mit Abo-Modellen und Onlinewerbung eingenommen. Über eine Million Euro Steuern seien hinterzogen worden. In der E-Mail der GVU wird von einem "illegalen, rein kommerziellen System" gesprochen. Die GVU behauptet, die Betreiber stünden auch hinter Movie4k.to, Boerse.sx und Mygully.com.
Kundengelder für Premium-Accounts bei Bitshare flossen nach einem Bericht der Welt am Sonntag vom Juni 2013 auf ein Konto in Berlin. Bitshare sei im lateinamerikanischen Belize ansässig. Die Kundengelder sollen über den in Berlin-Friedrichshagen und in der Schweiz ansässigen Zahlungsabwickler Micropayment auf zwei Konten der Berliner Commerzbank gegangen sein.
Im Juni 2011 wurden Kino.to und sein Netzwerk aus Sharehostern offline genommen und die Betreiber verhaftet. Der Gründer und Chef war am 14. Juni 2012 vom Landgericht Leipzig zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht blieb damit im untersten Strafrahmen
Quelle : www.golem.de
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Nette Geschichte!
Und weil die Jungs so dermassen abgew*chst sind wohnen die noch "oben bei Mutti". Kann ich durchaus verstehen wenn man sich 'ne Million teilen muss :hmm
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Nach der Razzia gegen die Betreiber von Kinox.to zeichnet sich ab, dass die Folgen für Nutzer des Streaming-Portals gering sein dürften. Ganz anders sieht es bei den Download-Portalen aus, die wohl ebenfalls von den Kinox.to-Machern betrieben worden sind.
Angesichts der Razzia gegen die mutmaßlichen Betreiber des illegalen Streaming-Angebots Kinox.to stellt sich die Frage, welche juristischen Folgen es für die Nutzer geben könnte. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt in einer ersten Einschätzung, dass sich Nutzer von Kinox.to keine großen Sorgen machen müssten. Deutlich größer seien hingegen die Gefahren für die Nutzer einiger Download-Portale, hinter denen ebenfalls die Kinox.to-Betreiber stehen sollen.
"Aus meiner Sicht haben die Nutzer von Kinox.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streaming-Diensten nicht rechtswidrig ist", erklärt Solmecke zu dem aktuellen Vorfall. Das gelte immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt werde. Er geht nicht davon aus, dass gegen Nutzer von Kinox.to im großen Stil vorgegangen werde.
Will die Staatsanwaltschaft Nutzer auf frischer Tat erwischen?
Auslöser der Razzia sei offenbar eine Strafanzeige der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) gewesen, die dafür bekannt sei, juristisch vor allem gegen die Betreiber vorzugehen. Das zeige auch die durchgeführte Razzia. Die betreffenden Portale sind vorerst wohl weiterhin erreichbar, die weitere Nutzung birgt allerdings derzeit ein erhöhtes Risiko. So geht die Webseite Tarnkappe.info davon aus, dass die Staatsanwaltschaft die Server weiter betreibe, um zu registrieren, welche Nutzer sich auf der Seite anmelden und diese damit quasi auf frischer Tat erwischen zu können.
Dieses Szenario hält Solmecke hingegen für eher unwahrscheinlich: Ein solches Vorgehen sei zwar theoretisch denkbar, "aus Sicht der anwaltlichen Praxis aber eher ungewöhnlich". Derzeit ist zudem unklar, ob Server wie Kinox.to überhaupt die IP-Adressen der Nutzer speichern, um diese identifizieren zu können.
Gerichte sahen Streams vielfach nicht als Urheberrechtsverletzung
Die Filmindustrie vertrete zwar - anders als Solmecke - die Auffassung, dass schon das Zwischenspeichern eines Films im flüchtigen Speicher eines Computers als illegale Kopie anzusehen sei. In Folge der Redtube-Abmahnungen tendierten allerdings etliche Gerichte dazu, den Konsum von Streams nicht als Urheberrechtsverletzung anzusehen.
Sollte es trotzdem zu Abmahnungen kommen, müssten die betroffenen Nutzer mit sogenannten Unterlassungserklärungen versichern, künftig keine Filme mehr zu vervielfältigen und Schadensersatzansprüche zahlen, so Solmecke. Der Schadensersatzanspruch setze sich zusammen aus den Anwaltsgebühren, die bei rund 155 Euro gedeckelt sein dürften, und dem tatsächlich entstandenen Schaden.
Dieser errechne sich aus den Kosten eines Kinobesuchs respektive dem Ausleihen einer DVD, die bei rund 10 Euro liegen dürften. Wesentlich höhere Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten würden in den Tausenden Filesharing-Verfahren in Deutschland angesetzt. In diesen Verfahren haben die Nutzer aber das illegale Material selbst mit verbreitet, was bei Kinox.to nicht der Fall ist.
Auch in Folge der Ermittlungen gegen den Kinox-Vorgänger Kino.to hat zwar die Generalstaatsanwaltschaft Dresden seinerzeit das Vorgehen gegen sogenannte zahlende Premium-Nutzer angekündigt, diese Drohung aber letztlich nicht wahr gemacht. Solmecke vermutet als Grund die rechtlichen Unklarheiten in diesem Fall.
Größeres Risiko für Nutzer der Download-Portale der Kinox.to-Betreiber
Tarnkappe geht davon aus, dass auch die Download-Portale Mygully, Freakshare alias Bitshare und Boerse.sx von den Gesuchten betrieben worden seien. Hier sei es nicht um das Streamen von Filmen gegangen, Nutzer konnten illegale Inhalte wie Musik, Filme, Bücher oder Software über sogenannte One-Click-Hoster herunterladen. Falls die Staatsanwaltschaft an die Namen dieser Nutzer gelangt, geht Solmecke davon aus, dass sie mit Abmahnungen der jeweiligen Rechteinhaber zu rechnen haben.
Ermittler haben sechs Wohn- und Geschäftsräume in vier deutschen Bundesländern durchsucht, um Kinox.to stillzulegen. Doch die beiden Hauptbeschuldigten sind entkommen, gegen sie wird jetzt europaweit gefahndet.
Quelle : www.golem.de
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Obwohl die Behörden nach den Betreibern des Film-Portals kinox.to fahnden, bleibt es vorerst wohl online: den Ermittlern fehlen die Zugangscodes. Den Flüchtigen werden zudem zahlreiche andere Websites zugerechnet.
Auch nach den umfangreichen Polizeiaktionen gegen die mutmaßlichen Betreiber des Streaming-Portals kinox.to, des einschlägigen Forums MyGulli sowie der Sharehoster Bitshare und Freakshare sind die Angebote weiter online. Die Behörden haben nach eigenen Angaben keinen Zugang zu den Servern. Den haben nach Einschätzung der Ermittler die zwei Hauptverdächtigen, die weiter auf der Flucht sind. "Das macht es kompliziert", sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegenüber dpa.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/kinox-to-nach-Razzia-weiter-online-Behoerden-haben-keinen-Zugang-2435404.html)
Quelle : www.heise.de
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Bisher gibt es keine heiße Spur, wo sich die Betreiber des illegalen Streamingportals aufhalten. Die Lübecker Brüder werden per internationalem Haftbefehl gesucht. Das Portal ist derweil weiterhin online.
Die Strafverfolgungsbehörden bekommen die mutmaßlichen Betreiber des illegalen Streaming-Portals Kinox.to auch nach fünf Monaten nicht zu fassen. Im Oktober 2014 waren sie zur Fahndung ausgeschrieben worden. "Wir haben noch keine heiße Spur bislang", sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden, Wolfgang Klein. Nach den 22 und 25 Jahre alten Brüdern aus dem Raum Lübeck wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Es habe immer wieder mal Vermutungen zum Aufenthaltsort der Männer gegeben, aber das sei "nicht zielführend" gewesen, sagte Klein. Die Gesuchten gelten als gewaltbereit.
Kinox.to ist ein Nachfolgeportal des 2011 vom Netz genommenen Kino.to, dessen Drahtzieher unter anderem in Leipzig saßen. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft führt die Ermittlungen.
Den Kinox.to-Betreibern werden unter anderem gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen, Steuerhinterziehung von mindestens 1,3 Millionen Euro, Erpressung und in einem Fall auch Brandstiftung vorgeworfen. Es gibt insgesamt vier Hauptbeschuldigte, zwei wurden bereits 2014 festgenommen. Trotz der Ermittlungen ist Kinox.to aber weiter online und streamt Filme und Serien. "Wir konnten es nicht abschalten, weil wir die Zugangscodes nicht haben", sagte Klein.
Quelle : www.heise.de
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In den USA hat Netflix Filesharing den Rang abgelaufen. Auch hierzulande greifen immer mehr zu einer Video-Flatrate. Bei Angeboten aus der Grauzone begeht man indes Urheberrechtsverletzungen und muss mit Abmahnungen rechnen, wenn auch nicht in jedem Fall.
Video-Flatrates liefern für 10 Euro im Monat jede Menge Unterhaltungsfutter und lassen sich dank moderner Streaming-Boxen wie Apple TV (4. Generation), Android TV oder Fire TV bequem nutzen. Allerdings fehlen Eigenproduktionen hiesiger Sender und Live-Events. Doch selbst dafür braucht man keinen Kabel- oder Satellitenanschluss mehr: Mediatheken und Live-Streams der Sender ergänzt um Online-Videorecorder wie Bong, Save.tv oder YouTV (früher Shift.tv) stopfen die verbleibenden Programmlücken.
Topaktuelle Blockbuster und Serien gibt es allenfalls per Pay per View. Doch eine einfache Internet-Suche fördert Dienste zutage, die auch aktuell im Kino laufende Streifen streamen. Einige dieser Streaming-Portale wirken auf den ersten Blick durchaus seriös, andere sind nach dem Aufpoppen von Werbebannern und dem anschlagenden Virenscanner sofort als zwielichtige Angebote entlarvt.
Wer illegal Filme herunterlädt oder streamt, begeht mindestens eine Urheberrechtsverletzung. Doch nicht in allen Fällen droht eine Abmahnung. Oft befinden sich Nutzer derartiger Portale im rechtlichen Graubereich, etwa beim Streaming über Share-Hoster. Das reine Anschauen eines Streams ist nach überwiegender Meinung der Juristen rechtlich nicht zu belangen.
Abmahnung vor Strafverfahren
Bei Diensten wie Popcorn Time und dessen Ablegern sieht die Sache anders aus. Da diese Angebote auf Torrents basieren, fällt die Identifikation der Anschluss-Inhaber leicht. Bis die Abmahnung kommt, ist es nur eine Frage der Zeit. Immerhin müssen die Ertappten im Normalfall keine Strafverfahren fürchten, auch wenn sie theoretisch möglich wären. Den Anwälten der Rechteinhaber geht es nach dem Motto "Turn piracy into profit“ nur darum, so viel Geld wie möglich einzunehmen.
Das Computermagazin c't vergleicht in der aktuellen Ausgabe 4/16 Video-Flatrates und zeigt auf, wie Mediatheken, Online-Videorecorder und Live-Streams sie zum Internet-Vollprogramm ergänzen. Außerdem werden illegale Download- und Streaming-Portale analysiert und die Abmahngefahr bei zwielichtigen Angeboten bewertet.
Quelle : www.heise.de