Rückwirkend ab 2002 werden bis zu 36,21 Euro fällig
Die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) hat laut Financial Times Deutschland im Streit zwischen PC-Herstellern und Verwertungsgesellschaften festgelegt, dass ab 2002 für jede im PC eingebaute Festplatte rückwirkend 15 Euro Abgaben fällig werden.
Nach Auffassung der Schiedsstelle seien "PC mit eingebauter Festplatte erkennbar dazu bestimmt, Fernsehfilme zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen", zitiert die FTD aus dem Schiedsvorschlag. Der Leiter der Schiedsstelle, Jörg Portmann, verwies auch auf die Verkaufsargumente der PC-Hersteller: "Eine Firma warb mit dem Spruch 'Dieser PC ersetzt ihren DVD-Rekorder'. Das ist eines der Argumente dafür, dass wir eine Vergütungspflicht sehen." Ob einer oder mehrere der betroffenen PC-Hersteller gegen den Entscheid vor Gericht gehen werden, ist noch offen.
Zusätzlich zu den Urheberabgaben auf Festplatten müssen die PC-Hersteller für verbaute DVD-Brenner bereits jetzt 9,21 Euro an die Verwertungsgesellschaften zahlen. Noch nicht rechtskräftig ist ein Urteil des Oberlandesgerichts München, wonach zusätzlich für das Kopieren von Texten 12,- Euro fällig werden sollen. Sollte das Urteil beim Bundesgerichtshof Bestand haben und sollte der Schiedsspruch rechtskräftig werden, würden sich die Abgaben auf 36,21 Euro pro neu verkauften PC summieren.
Die betroffenen PC-Hersteller schätzen die Höhe der für 2002 bis 2005 gegebenenfalls zu leistenden Abgaben bei ca. 13 Millionen verkauften PCs auf rund 200 Millionen Euro. Zwar haben die großen Hersteller Rücklagen gebildet, aber gerade kleinere Unternehmen könnten laut Branchenverband Bitkom in Zahlungsschwierigkeiten geraten. "Die Auswirkungen auf den PC-Handel wären verheerend", so Judith Lammers vom Branchenverband Bitkom.
Mit dem Inkrafttreten des zweiten Korbs der Urheberrechtsreform, mit dem Ende 2007 oder Anfang 2008 zu rechnen ist, werden sich die Abgabensätze weiter erhöhen. In der Gesetzesnovelle ist vorgesehen, dass Rechteinhaber und Gerätehersteller die Höhe der Abgaben untereinander aushandeln sollen. Eine ursprünglich vorgesehene Kappung der Abgaben hat die Bundesregierung auf Drängen der Verwertungsgesellschaften wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
Der Bitkom sieht die Gefahr eines wachsenden Standortnachteils. "Die deutsche IT-Branche und die deutschen Verbraucher haben im EU-Vergleich wieder einmal das Nachsehen", kommentierte der Bitkom-Vorsitzende Jörg Menno Harms anlässlich der Verabschiedung des zweiten Korbs Anfang Juli 2007. Schließlich würden in anderen EU-Ländern vergleichbare Abgaben nicht fällig.
Die Verwertungsgesellschaften haben bereits deutlich gemacht, dass sie eine weitere Erhöhung der Abgaben anstreben. So sei durchaus vorstellbar, dass in Zukunft auch auf Mobiltelefone, PDAs und Digitalkameras Urheberabgaben fällig würden.
Eine Reihe großer Gerätehersteller, darunter HP, Epson, Canon und Brother, haben sich zur Initiative gegen Urheberrechtsabgaben zusammengeschlossen. Sie setzen sich für "individuelle Abrechnungssysteme" auf Basis von digitalem Rechtemanagement (DRM) statt Pauschalabgaben ein. Zu diesem Zweck fordern sie für die "Verwertungsgesellschaften [...] einen gesetzlichen Auftrag zum Aufbau einer DRM-Infrastruktur" und die Förderung von DRM durch die öffentliche Hand.
Quelle : www.golem.de