Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # WWW, Telefon, Provider & Co => Thema gestartet von: SiLæncer am 20 Mai, 2007, 16:00
Titel: Filehoster diverses ...
Beitrag von: SiLæncer am 20 Mai, 2007, 16:00
Der beliebte 1-Click-Hoster Rapidshare hat erfolgreich an seine Internet-Anbindung gebastelt. Das im vergangenen Jahr im schweizerischen Cham gegründete Unternehmen steht Privatkunden und Firmen zur Verfügung. Mit der verbesserten Anbindung reagiert der Betreiber nach eigenen Angaben auf die deutlich gestiegenen Zugriffe.
Neue Anbindung von 100 Gbit/s
Mit einem neuen Port, der Daten mit einer Geschwindigkeit von zehn Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) überträgt, stehen den Anwendern nun insgesamt 100 Gbit/s für den Zugriff auf Rapidshare zur Verfügung. Diese Bandbreite erlaubt es, bis zu 500.000 Anfragen gleichzeitig abzuwickeln oder den Inhalt von 17 CD-ROMs in nur einer Sekunde zu übertragen. Technischer Partner ist Level 3 Communications. Mit einer Bandbreite von 40 Gbit/s wird Rapidshare damit an eines der weltgrößten Internet-Backbones angeschlossen.
Vorteile für Premium-Nutzer
Kostenpflichtige Premium-Accounts bieten diverse Zusatzfeatures, darunter die Wiederaufnahme von abgebrochenen Downloads und das sofortige Starten eines Downloads ohne lästige Wartezeit. Der wohl wichtigste Punkt: Es gibt keine Begrenzung, wie viele Downloads maximal gleichzeitig ausgeführt werden können. Bei der Gratis-Version ist der Download auf eine Datei limitiert. Premium-Accounts kosten für zwei Tage 4,50 Euro, ein Monat wird mit 6,99 Euro berechnet. Für 16,99 Euro sind drei Monate inklusive, sechs Monate kosten 29,99 Euro und zwölf Monate 54,99 Euro. Die Bezahlung erfolgt über Paypal oder Überweisung. Nur für das Zweitagesticket steht als Bezahlungsart lediglich Payoal und Paybycall zur Verfügung.
Für Besitzer eines Premium-Accounts gibt es neben zahlreichen Vorteilen beim Download auch Verbesserungen beim Upload. Beim so genannten Remote-Upload wird die ausgewählte Datei von Rapidshare mit einer sehr hohen Geschwindigkeit automatisch in den Premiumbereich geladen. Ohne Premium-Account müssen Benutzer eine Buchstabenkombination eintippen, um Dateien von Rapidshare herunterzuladen. Zusätzlich nervt die bereits beschriebene Download-Limitierung.
Verstöße gegen Urheberrecht
Doch über Rapidshare werden nicht nur legale Daten getauscht: Erst Anfang des Jahres hatte es einen Rechtsstreit gegeben. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hatte im Januar eine einstweilige Verfügung gegen die Rapidshare-Betreiber für das Angebot in Deutschland und der Schweiz erwirkt. In dem Konflikt ging es um urheberrechtlich geschützte Musik und die Frage, ob Rapidshare illegale Daten nur löschen oder auch den Zugang zu allen Dateien des betroffenen Nutzers sperren muss, die das Musikstück enthalten.
Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Re: Rapidshare erhöht das Tempo
Beitrag von: Dudelsack84 am 20 Mai, 2007, 16:57
Wird auch Zeit das das mal schneller wird. Mit 5MByte/s saugen ist schon ganz schön lahm.
Titel: 1-Click-Hoster Rapidshare baut Premium-Dienst um
Beitrag von: SiLæncer am 09 Juni, 2009, 18:21
Der 1-Click-Hoster RapidShare hat die Beta-Phase eines neuen Premium-Angebots gestartet, bei dem die zahlenden Nutzern des vor allem zum Austausch von Dateien genutzten Dienstes zahlreiche neue Funktionen erhalten.
Unter anderem führt RapidShare mit der Aktualisierung seiner "Premium Zone" eine Art Datei-Manager ein. Mit diesem so genannten FileManager können die Nutzer nun bis zu 254 Ordner und Unterordner anlegen, um Dateien in ihnen abzulegen. Die Erstellung von Linklisten zu den Dateien in einem Ordner ist mit wenigen Klicks möglich.
Darüber hinaus halten einige weitere neue Funktionen Einzug. So ist es nun möglich, bereits hochgeladene Dateien umzubenennen, um alte Dateinamen zu korrigieren oder Schreibfehler zu beheben. Die Premium-User können ab sofort außerdem Dateien untereinander direkt austauschen, also von einem Account auf einen anderen verschieben.
Mit Hilfe eines neuen Upload-Systems können nun nicht mehr nur Dateien nacheinander, sondern auch parallel hochgeladen werden. "Unser Ziel war es, das Datei-Handling zu vereinfachen und die Übersicht zu verbessern. Dies haben wir mit dem Update der Premium-Zone sehr gut gelöst," erklärte Bobby Chang, COO bei RapidShare.
Quelle : http://winfuture.de
Titel: RapidShare gibt API frei
Beitrag von: ritschibie am 10 Juni, 2009, 11:48
Der umstrittene Hoster RapidShare hat am Mittwoch seine Schnittstelle zur Anwendungsprogrammierung (API) freigegeben. Damit können Entwickler bereits vorhandene Features des Anbieters in ihre eigenen Tools einbinden - beispielsweise Upload-Funktionen integrieren. Außerdem lassen sich Programme für die Verwaltung von RapidShare-Konten schreiben, teilte das Unternehmen mit.
(http://res.magnus.de/res/_2/3/6/6/97835.jpg)
Die API ermöglicht es den Angaben zufolge Dateien, Ordner und LinkListen zu verwalten. Als Implementierungsreferenz dient die erst gestern offiziell gestartete kostenpflichtige "Premium-Zone" (wir berichteten). Eine Dokumentation der API kann hier geladen werden:
http://images.rapidshare.com/apidoc.txt
Rapidshare steht wegen verschiedener Verstöße gegen das Urheberrecht durch seine Nutzer am Pranger. Eine Kontrolle der Inhalte schloss das Unternehmen kürzlich aus. Quelle: http://news.magnus.de
Titel: GEMA feiert Erfolg gegen Rapidshare
Beitrag von: SiLæncer am 23 Juni, 2009, 15:21
Das Landgericht Hamburg hat den Share-Hoster Rapidshare angewiesen, Download-Angebote für 5.000 verschiedene Musiktitel zu unterbinden. Geklagt hatte der Rechteverwerter GEMA.
Demnach muss das Unternehmen dafür Sorge tragen, dass Nutzer die entsprechenden Titel nicht auf die Plattform hochladen können. Eine Löschung der Datei nach Hinweisen des Rechteinhabers reiche nicht aus, heißt es in dem kürzlich ergangenen Urteil.
Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, bezeichnete das Urteil als "Meilenstein im Kampf der GEMA gegen die illegale Nutzung von Musikwerken im Internet". Es sei Bestandteil einer Strategie, beim Kampf gegen die illegale Verbreitung geschützter Inhalte im Internet gezielt gegen die Anbieter von Verbreitungs-Infrastrukturen vorzugehen.
Bei Rapidshare misst man der Entscheidung hingegen weniger große Bedeutung zu. "Wie andere Verfahren in ähnlichen Streitigkeiten mit der GEMA gezeigt haben, weichen die Einschätzungen der Gerichte teilweise stark voneinander ab. Unserer Erfahrung nach schränken Oberlandesgerichte die Entscheidungen von Landgerichten häufig wieder ein", sagte Bobby Chang, Chief Operating Officer des Betreibers.
Man tue längst mehr als das von anderen Gerichten geforderte, schütze aber gleichzeitig die Privatsphäre der User. Dennoch komme es immer wieder zu neuen Verfahren, weil sich herausstellt, dass offensichtlich kein Maßnahmenpaket langfristig verhindert, dass urheberrechtlich geschützte Werke im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden, so Chang weiter.
"Deshalb fragen wir uns, ob es nicht sinnvoller wäre zusammenzuarbeiten, um Musikliebhabern den richtigen Service zum richtigen Preis anzubieten und Musikschaffenden neue Einnahmequellen im Internet zu eröffnen? Wir sind überzeugt davon, dass sich damit die Nachfrage nach Raubkopien deutlich eindämmen ließe", erklärte er.
Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
Titel: Rapidshare will gegen GEMA-Urteil in Berufung
Beitrag von: SiLæncer am 25 Juni, 2009, 14:29
Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg gegen die Rapidshare AG hat der Filehoster Berufung angekündigt. Das Unternehmen, das mit der GEMA schon mehrfach im Clinch gelegen hat, strebt ein klärendes Urteil einer höheren Instanz an. Ziel sei, "langfristig ein Urteil des Bundesgerichtshofes oder des Europäischen Gerichtshofes zu erwirken", teilte das Unternehmen dazu mit.
In dem Verfahren vor dem Hamburger Landgericht ging es um insgesamt rund 5000 Musikstücke, die auf den Servern des Hosters gespeichert waren und durch Verlinkung auf verschiedenen Websites "veröffentlicht" wurden, wie das Gericht feststellte. Die GEMA hatte diese Veröffentlichung bei Rapidshare angezeigt und die Löschung der Dateien gefordert – was auch geschehen sei, bekräftigt der Hoster. Doch die Musikstücke seien danach immer noch verfügbar gewesen, heißt es in der Klage der GEMA, die Unterlassung forderte.
Das Hamburger Landgericht gab der Klage statt und stellte fest, dass die von Rapidshare ergriffenen und vor Gericht dargelegten Vorbeugemaßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen nicht ausreichend seien. Der Anbieter müsse größere Anstrengungen unternehmen, um im Falle der angemahnten 5000 Musikwerke erneute Rechtsverletzungen zu verhindern. Für die GEMA ist das Urteil ein "Durchbruch", dehnt es doch nach Ansicht der Rechteinhaber die Prüfpflichten des Hostinganbieters wieder ein Stück weiter aus.
Ob Rapidshare seinen Pflichten angemessen nachkommt, war auch in vergangenen Verfahren vor Gerichten in Düsseldorf und Köln unterschiedlich bewertet worden. Das Unternehmen selbst vermisst nun eine klare Ansage, wie die Verbreitung der von der GEMA genannten Musikstücke "hundertprozentig verhindert werden könne", und hofft auf mehr Klarheit in der nächsten Instanz und schließlich durch den Bundesgerichtshof.
Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: RapidShare mit virtuellem MP3-Player
Beitrag von: ritschibie am 03 September, 2009, 09:40
Der wegen vermeintlicher Urheberrechtsverstöße umstrittene schweizerische Hoster RapidShare wirbt mit einem neuen Feature um zahlende Kundschaft.
Abonnenten erhalten ab sofort einen virtuellen MP3-Player, um in der "Premium-Zone" gespeicherte Musik online abzuspielen, teilte das in Cham ansässige Unternehmen am Donnerstag mit. Voraussetzung ist ein Browser-fähiges Endgerät, um die Verbindung mit RapidShare und dem Account herzustellen.
Dateien im MP3-Format werden automatisch erkannt, außerdem kann die Kundschaft ihre MP3-Songs in einer individuellen Abspielliste zusammenstellen. RapidShare wurde 2006 gegründet und war seither in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten mit der Film- und Musikindustrie verwickelt. Zuletzt hatte der Anbieter eine Niederlage gegen die Verwertungsgesellschaft Gema erlitten, will aber in Berufung gehen (wir berichteten).
Quelle: SAT+KABEL
Titel: Constantin Film AG - Rapidshare muss Verbreitung unterbinden
Beitrag von: SiLæncer am 12 September, 2009, 19:32
Der Schweizer Filehoster Rapidshare (RS) wurde kürzlich erneut von der Constantin Film AG mit einer Einstweiligen Verfügung überzogen. Das Filmunternehmen versucht damit zu verhindern, dass auf den RS-Servern ihr neuer Kinofilm "Maria, ihm schmeckt's nicht!" verfügbar ist. Dies ist der dritte ähnlich gelagerte Fall, nachdem Constantin bereits Einstweilige Verfügungen wegen der illegalen Verbreitung der Filme "Horst Schlämmer - Isch kandidiere!" und "Männersache" erwirken konnte.
Weil der Schweizer One-Click-Hoster es trotz der Aufforderung durch den Verleih unterlassen hat, die Verbreitung des Films im Vorfeld unmöglich zu machen, erwirkte Constantin nun eine Einstweilige Verfügung. Gemäß dieser Einstweiligen Verfügung darf Rapidshare den Film von Regisseurin Neele Leana Vollmar weder direkt noch indirekt anbieten. Eine Zuwiderhandlung könnte mit einem Ordnungsgeld oder sogar einer Ordnungshaft geahndet werden.
Laut den News von Blickpunkt:Film hatte man Rapidshare (RS) eine Woche vor dem Kinostart des neuen Werkes aufgefordert, alles zu tun, um zumindest die Verbreitung eines Leaks zu erschweren. Da dies nicht zur Zufriedenheit des Rechteinhabers geschah, sah das Landgericht München I den Tatbestand angesichts der "Vorgeschichte" als ausreichend an, um den Filehoster ab sofort als Störer in die Haftungsverantwortung zu nehmen. Das war auch der Grund, warum die Einstweilige Verfügung vor Gericht akzeptiert wurde. Einer weiteren Vorwarnung durch Constantin hätte es nach Ansicht des Gerichts nicht bedurft, die "speziellen Umstände" seien für diesen Schritt ausreichend.
Man erwartet bei der Constantin Film AG, dass man auf diese Weise den Schweizer ShareHoster in Zukunft schneller und einfacher in die Haftung nehmen kann. Vorstandsmitglied Martin Moszkowicz sieht dies als "weiteren Erfolgsbaustein" seines Konzepts zum Schutz der eigenen Werke an. Er unterstreicht die zunehmende Bereitschaft deutscher Gerichte, die Rechteinhaber bei ihrem Kampf gegen die Raubkopierer zu unterstützen. Bis zum nächsten Verfahren dürfte es nicht lange dauern, Michael "Bully" Herbigs "Wikie und die starken Männer" ist am 9. September in den deutschen Kinos angelaufen.
ghandy von gulli meint:
Erst im Mai dieses Jahres haben wir darüber berichtet, dass die Münchener Constantin Film AG Abmahnungen an deutsche Filesharer verschickt, die ihre urheberrechtlich geschützten Werke über Peer-To-Peer Netzwerke austauschen. Es ist aber im höchsten Grad fraglich, ob man das Angebot neuer Filme durch Abmahnungen auch wirklich effektiv unterbinden kann. Den wenigen modifizierten BitTorrent-Clients, die die IP-Adressen der Tauschbörsenbenutzer protokollieren sollen, steht eine Heerschar von Filesharern gegenüber. Bei diesem Verhältnis ist der Igel wie üblich schon längst am Ziel eingelaufen, bevor der Hase loslaufen kann.
Dass zumindest alle populären neuen Filme kurz nach Kinostart durch die Mitglieder der Warez-Szene veröffentlicht werden, ist seit vielen Jahren nichts als eine Binsenweisheit. Der Geschäftsleitung des Münchener Unternehmens scheint dies in der Tat wenig zu gefallen. An dieser Tatsache ist zunächst auch nichts auszusetzen. Allerdings kann es durchaus passieren, dass man das Problem durch diese Aktion verlagert, anstatt es zu lösen. Einerseits dürfte ein Ordnungsgeld -unabhängig von seiner Höhe- nichts als Peanuts für Rapidshare darstellen. Andererseits werden sich die Verantwortlichen in Cham auf Dauer überlegen müssen, ob sie ihren Hauptsitz und alle Server nicht mittelfristig in einen Staat verlegen, wo keine juristischen Mittel mehr greifen können. Andere Filehoster haben dies schon mit Erfolg vorgemacht. Darüber hinaus ist die Hamburger proMedia als auch die GEMA schon seit vielen Monaten aktiv im Kampf gegen RS unterwegs. An der Existenz oder dem Inhalt der Dienstleistungen von Rapidshare hat dies bislang nichts ändern können.
Auch sollte man nicht so eindimensional über die ganze Angelegenheit berichten. Von einer unmittelbaren illegalen Verbreitung, wie dies beim Blickpunkt Film zu lesen ist, kann keine Rede sein. Rapidshare selbst bietet über deren Webseite keine Links zu illegalen Werken an. Dies gilt es zu unterscheiden, will man den Sachverhalt ausgewogen schildern.
Es stimmt natürlich - unter Mithilfe der unzähligen Webwarez-Portale oder Suchmaschinen wie rapidlibrary.com wird einem die Suche nach Mitschnitten aktueller Kinofilme tatsächlich sehr leicht gemacht. Die meisten Cam-Ripps sind den Platz auf der Festplatte nicht wert. Dazu kommt: Diese Webseiten werden nicht von der Rapidshare AG betrieben.
Und vom Hasen und dem Igel wussten schon die Gebrüder Grimm zu berichten: "Wahr muß sie (die Geschichte) sein, mein Sohn, sonst könnte man sie ja nicht erzählen."
Quelle : www.gulli.com
Titel: Blues Destiny verklagt Google wegen Links zu Rapidshare
Beitrag von: SiLæncer am 10 Dezember, 2009, 11:24
Ein kleines Plattenlabel aus den USA mit dem Namen "Blues Destiny" hat Google und Microsoft verklagt, weil diese Beihilfe zu illegalen Downloads bei RapidShare leisten würden.
Das kleine Blueslabel "Blues Destiny" aus Florida hat die beiden Giganten Google und Microsoft verklagt. Doch auch RapidShare spielt in der Angelegenheit eine Rolle. Denn bei der Suche nach Titeln von dem Label landen regelmäßig Links zu illegalen Downloadangeboten via RapidShare in den Top-Suchergebnissen der Suchmaschinen "Google Search" und "Microsoft Bing". Der Vorwurf von "Blues Destiny Records" lautet nun folgendermaßen: Das Geschäftsmodell von RapidShare würde unter anderem auf Bezahlwerbung von Google und Microsoft setzen. Deswegen würden die Suchmaschinen davon profitieren, möglichst viel Traffic an RapidShare abzugeben. Und genau aus diesem Grunde würden die Suchmaschinen gegen den DMCA (Digital Millenium Copyright Act) verstoßen. Denn sie würden von illegalen Downloads nicht nur wissen und diese dulden, sondern sogar finanziell davon profitieren.
Das Label aus Florida hat schon vor der Klage "Takedown-Notices" an Microsoft und Google geschickt. Jeweils mit unterschiedlichen Ergebnissen. Doch gerade aufgrund dieser Meldungen sehen sich die Rechteinhaber dazu in der Lage, berechtigt zu klagen. Google soll auf insgesamt 17 dieser "Takedown-Notices" noch überhaupt nicht reagiert haben. Microsoft dagegen schon. Deswegen stellt auch der Tech-Analyst und Assistenz-Professor Eric Goldman die Frage, warum Microsoft überhaupt in der Klageschrift auftaucht.
Der Fall ist aber möglicherweise noch etwas komplizierter. Eric Goldman argumentiert in seinem Blog, dass die Klage voraussichtlich nur wenig Aussicht auf Erfolg hat, obschon es vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall gab, der vor Gericht erfolgreich gewesen ist. Denn Google würde bei den fraglichen Referenzierungen nicht auf RapidShare selbst linken, sondern in der Regel auf private Webseiten, auf welchen man die Links zu den Inhalten bei RapidShare findet. Daher stimmt der Vorwurf nicht, dass Google auf RapidShare verlinkt. Auch bei Microsoft ist der Fall etwas "spezieller". Denn diese haben vor der Takedown-Notice in den Suchergebnissen einer kleinen Box die Suchergebnissen gewissermaßen vorweg genommen. In dieser Box waren die Inhalte der Suchergebnisseite knapp zusammengefasst und somit auch Direktlinks auf RapidShare vorhanden. Diese "Übersichtsboxen" sind nach der Beanstandung durch das Blues-Label verschwunden. Dennoch sieht sich das Label unrechtmäßig behandelt.
Man kann sich vorstellen, dass dieser Rechtsstreit sich zum einen in die Länge ziehen könnte und zum anderen versprechen könnte, interessant zu werden. Man habe wohl davon abgesehen, gegen RapidShare selbst vorzugehen, da diese ihre Heimat in Europa haben und man sie deswegen wohl kaum wegen dem DMCA in den USA vor Gericht bekommen wird, vermutet Eric Goldman.
Quelle : www.gulli.com
Titel: Urteil gegen Rapidshare: Senator mit Einstweiliger Verfügung
Beitrag von: SiLæncer am 16 Dezember, 2009, 17:00
Der Berliner Filmverleiher Senator hat vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den Filehoster Rapidshare erwirkt. Grund ist der Streifen "Der Vorleser" mit Kate Winslet in der Hauptrolle, der dort illegal zum Download angeboten worden sein soll.
Zuvor sei Rapidshare der mehrmaligen Aufforderung des Verleihs nicht nach nachgekommen, die Dateien von den Servern zu entfernen, teilte Senator am Mittwoch mit. Eine Unterlassungserklärung wollte das Unternehmen mit Sitz im schweizerischen Cham ebenfalls nicht abgeben.
Sollte Rapidshare den Film weiterhin anbieten, droht dem Unternehmen ein empfindliches Bußgeld. "Die illegale Verbreitung von Filmen im Internet hat existenzbedrohende Ausmaße für die Filmindustrie erreicht. Zu unserem Schutz müssen wir die massive Verletzung unserer Rechte konsequent rechtlich verfolgen. Die einstweilige Verfügung setzt ein deutliches Zeichen gegen diese Form der Wirtschaftskriminalität und trägt dazu bei, die Filmpiraterie im Internet einzudämmen", sagte Helge Sasse, Vorstand der Senator Entertainment AG.
Quelle: SAT+KABEL
Titel: Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare
Beitrag von: SiLæncer am 12 Februar, 2010, 16:56
Die Verlage De Gruyter und Campus haben am 4. Februar gegen den Filehoster Rapidshare eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg erwirkt. Rapidshare muss dafür sorgen, dass 12 Buchtitel dort nicht mehr verfügbar sind.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels teilte heute mit, dass die beiden Verlage einen Etappensieg im Kampf gegen die Internetpiraterie erringen konnten. Lediglich die betreffenden Dateien vom Schweizer Filehoster entfernen zu lassen, scheint vielen Verlagen nicht mehr auszureichen. Ähnlich wie die Constantin Film AG erwirkte man kürzlich eine einstweilige Verfügung um Rapidshare dazu zu zwingen, dass ihre Werke dort nicht mehr angeboten werden.
"Kreative Leistungen müssen entlohnt werden, ganz gleich, ob sie gedruckt oder digital erscheinen. Es ist beschämend, dass man eine solche Selbstverständlichkeit in der modernen Mediengesellschaft gerichtlich erkämpfen muss. Als ein erster Schritt bestätigt uns der vorliegende Beschluss des Landgerichts Hamburg in unserer Haltung. Deshalb ist er schon jetzt ein wichtiger und grundsätzlicher Erfolg für die Buchbranche", kommentierte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels den Vorgang. Bei der Suche nach effizienten Strategien gegen Urheberrechtsverletzungen will man die eigenen Bücher und Hörbücher nun mithilfe derartiger Maßnahmen schützen. Herr Skipis weiter: "Dieses Grundsatzverfahren sollte deshalb alle Verlage, die bei diesem One-Click-Hoster von Urheberrechtsverletzungen betroffen sind, motivieren sich zu wehren."
Das dürfte für den Schweizer Anbieter nichts Gutes verheißen. Sollten andere Unternehmen dem Beispiel der beiden Verlagshäuser folgen, so würde dies auf Dauer das Geschäftsmodell von Rapidshare kaputt machen. Derartige Uploads komplett zu verhindern ist bei der Anzahl von hochgeladenen Dateien so gut wie unmöglich. Zumindest ist dies sehr zeitaufwendig und bindet die Arbeitszeit viele Mitarbeiter des Schweizer Anbieters. Verstößt aber der One-Click-Hoster gegen die Auflage, drohen von gerichtlicher Seite empfindliche Strafen. Auch das wird sich Rapidshare auf Dauer nicht leisten wollen oder können.
Klingt vernünftig, wenn man Repressionen in Deutschland aus dem Weg gehen will. Die Com-Server sollten dann allerdings in Island stehen :)
Titel: Rapidshare: einstweilige Verfügung von sechs Verlagen
Beitrag von: SiLæncer am 24 Februar, 2010, 21:27
Die Verlagshäuser scheinen langsam aber sicher Druck auf Rapidshare auszuüben. Das Landgericht Hamburg hat erneut zu Ungunsten des Filehosters entschieden. Es erließ auf Antrag von sechs Verlagen eine einstweilige Verfügung. Hohe Ordnungsgelder drohen bei einem Verstoß.
Beantragt hatten die einstweilige Verfügung die internationalen Verlagshäuser Elsevier, Cengage Learning, McGraw-Hill, Pearson, John Wiley und Macmillan. Der Schweizer Filehoster muss die 148 fraglichen Titel der Verlage entfernen und dauerhaft verhindern, dass diese jemand dort zur Verfügung stellt. Die sechs Verlage folgen damit dem Vorbild von De Gruyter und Campus. Sollte bei Rapidshare eines der Werke von De Gruyter und Campus verfügbar sein, droht den Betreibern von Rapidshare beispielsweise ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.
Der Präsident des amerikanischen Verlegerverbands sieht dies als ein Signal für weitere gerichtliche Schritte gegen den Schweizer One-Click-Hoster an. Die Entscheidung sei am Landgericht Hamburg binnen sechs Tagen gefallen. Nach Schätzungen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels werden dort täglich 150.000 Dokumente hochgeladen. Rapidshare.com verzeichnet täglich etwa 42 Millionen Visits. Die aktuelle Vorgehensweise mancher Verlage und Filmstudios dürfte unter anderem dazu geführt haben, dass Rapidshare.de zum 1. März eingestellt wird.Nur zu gerne würde man auch gegen Portale wie boese.bz, mygully & Co. vorgehen, sollten diese juristisch greifbar sein, was aber nicht der Fall ist.
Dr. Christian Sprang vom Börsenverein des deutschen Buchhandels hatte sich kürzlich im gulli:Interview für ein stimmiges Gesamtkonzept der Politik eingesetzt, um Sharehostern entgegen zu treten. Solchen Anbietern müsste man die finanziellen Quellen austrocknen. Gefragt seien dabei vor allem Kreditkartenfirmen und Werbetreibende. "Zudem ist internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich ein großes Thema, weil wir es hier mit Sonderformen organisierter Kriminalität zu tun haben." Er strich auch heraus, ihm sei es wichtig, dass mindestens 95 Prozent aller Surfer im Bereich legaler Nutzungen bleiben.
Quelle : www.gulli.com
Titel: Ordnungsgeld gegen Rapidshare
Beitrag von: SiLæncer am 17 März, 2010, 22:09
Für den Schweizer Filehoster sind das Peanuts. Das Label freute sich heute dennoch, weil gegen Rapidshare erstmalig ein solches Urteil inklusive Ordnungsgeld ergangen ist. Einstweilige Verfügungen scheinen sich zum neuen Wundermittel der Industrie zu entwickeln.
Rapidshare hatte es trotz einer einstweiligen Verfügung nicht geschafft, das aktuelle Kiss-Album von ihren Festplatten zu verbannen. Da dies trotzdem verfügbar war, erging nun das Ordnungsgeld in Höhe von 1500 Euro. Die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner hatte für das Label Roadrunner bereits im Oktober 2009 eine einstweilige Verfügung gegen die Rapidshare AG erwirkt. Dementsprechend darf der Sharehoster das aktuelle Kiss-Album "Sonic Boom" in Deutschland nicht mehr zum Download anbieten.
Rechtsanwalt Thomas Schlegel von Sasse & Partner kritisierte gegenüber der MusikWoche, dass das Kiss-Album trotz gerichtlicher Anordnung verfügbar war. Dies sei ein klarer Verstoß gegen die Anordnung des Gerichts, weswegen das Landgericht Hamburg Rapidshare auf Antrag das Ordnungsgeld auferlegt hat. Herr Schlegel glaubt, diese Maßnahme hätte den One-Click-Hoster in der Form erstmalig getroffen. Sollten sie das Angebot nicht auf Dauer effektiv unterbinden können, wird es wahrscheinlich nicht das letzte Mal bleiben.
Die zahlreichen ergangenen einstweiligen Verfügungen von Verlagen und Firmen der Film- und Musikwirtschaft scheinen für das Unternehmen in Cham auf Dauer problematisch zu werden. Die Liste der Firmen, die dieses Rechtsmittel für sich in Anspruch nehmen, wächst mit jedem Monat, der vergeht.
Quelle : www.gulli.com
Titel: Rapidshare: Fakemails sorgen für Panik
Beitrag von: SiLæncer am 24 März, 2010, 11:20
Seit gestern Abend verunsichert eine Meldung zahlreiche Rapidshare-Nutzer. Es geht um E-Mails, die angeblich vom One-Click-Hoster verschickt werden. Darin wird erklärt, dass der Account wegen Urheberrechtsverletzungen gesperrt worden sei.
Gestern Abend veröffentlichten die Kollegen von TorrentFreak einen Artikel, der die User des beliebten File-Hosting Dienstes Rapidshare erschrecken ließ. Das Unternehmen würde gezielt Accounts von Uploadern sowie Downloadern sperren, die urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen oder verbreiten. Darüber hinaus würden die IP-Adressen der entsprechenden Konten gespeichert.
Als Beweis für diese Behauptungen zitierte man aus einer E-Mail. Diese soll von Rapidshare an die User gesperrter Accounts geschickt worden sein. Darin heißt es:
"Uns ist zur Kenntnis gekommen, dass illegale Uploads auf unseren Servern durchgeführt wurden, die die Urheberrechte von Dritten verletzen und zu einem Prozess führen können. Dies verletzt unsere Geschäftsbedingungen. Wir haben die Dateien entdeckt und auf Anfrage der Rechteinhaber von unseren Servern entfernt. Gegenwärtig löschen wir Konten, die diese Materialien heruntergeladen oder gespeichert haben, um eine weitere Verbreitung und Urheberrechtsverletzung zu unterbinden."
Besonders heftig diskutiert wurde jedoch eine andere Formulierung in den E-Mails: "Eine Log-Datei all ihrer Login-IP-Adressen und herauf- bzw. heruntergeladenen Dateien wird aus rechtlichen Gründen aufbewahrt."
Dies wäre widersprüchlich zu allen bisher getätigten Äußerungen über das Logverhalten der Rapidshare AG. Wie das Unternehmen bis heute mehrfach betonte, wird nicht gespeichert, wer welche Datei herunterlädt. Egal ob Premium oder Free-User.
Bei Premiumnutzern wird lediglich der verbrauchte Traffic protokolliert. Ein Vergleich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rapidshare AG hätte eigentlich bereits Klarheit schaffen müssen, dass hier etwas faul ist. Wir haben die Rapidshare AG kontaktiert und um eine Stellungnahme gebeten, die uns soeben erreicht hat. Die Pressesprecherin der Rapidshare AG bestätigte unsere Vermutungen.
Bei den zitierten E-Mails handelt es sich um Fakemails. Die Rapidshare AG ist nicht der Absender. Die in den Mails festgestellten Behauptungen sind nicht korrekt. Wie man uns erklärte, versucht man gegenwärtig eine Korrektur zu erwirken.
Quelle : www.gulli.com
Titel: Rapidshare: Abmahnung für Bushido-Upload
Beitrag von: SiLæncer am 24 März, 2010, 21:04
Die Münchener Constantin Film AG erhöht derzeit den Druck auf den Filehoster Rapidshare. Trotz erfolgter Einstweiliger Verfügung wurde erneut der aktuelle Kinofilm von Bushido hochgeladen. Dem Uploader wurde kürzlich eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf zugestellt.
Der Empfänger des kostenpflichtigen Briefes hat den Kinofilm "Zeiten ändern dich" bei Rapidshare hochgeladen. Das Werk wurde aber nicht direkt von zu Hause aus transferiert. Wahrscheinlich um einen eventuellen mehrfachen ReUpp schneller realisieren zu können, wurde dafür ein Server der Firma Keyweb AG in Anspruch genommen. Die vom Rechteinhaber beauftragte Kanzlei Waldorf erfragte also bei Rapidshare die IP-Adressen des Uploaders und landete somit vorerst beim Anbieter des Servers. Die Keyweb AG war dazu gezwungen, die Adresse des Vertragspartners auf Anfrage preiszugeben. Somit konnte die Abmahnung der Kanzlei Waldorf mit ein wenig Verzögerung erfolgen.
Wir sind beim Blog Zen-Men über den Vorfall gestolpert und haben zur Überprüfung des Sachverhalts bei Rechtsanwalt Frommer von der Kanzlei Waldorf angerufen. Obwohl Constantin nachweislich ein Mandant von Waldorf ist, konnte uns heute tagsüber leider niemand eine konkrete Auskunft geben. Auf unsere Anfrage per E-Mail erhielten wir eine direkte Antwort einer Frau Kurz von der Unternehmenskommunikation der Constantin Film AG. Man möchte zu dem von uns beschriebenen Sachverhalt kein Statement abgeben.
Downloader sind bei Rapidshare wie eh und je auf der sicheren Seite. Aber gerade bei Unternehmen, die gegen den Schweizer Filehoster eine Einstweilige Verfügung erwirken konnten, ist das Unternehmen aus Cham quasi machtlos. Sie sind dazu verpflichtet, dem Rechteinhaber über den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch die IP-Adresse des Uploaders mitzuteilen.
Sollte ein Anonymisierungsdienst in Anspruch genommen worden sein und der Uploader hat für den Premium-Account nicht seine Bankdaten offengelegt, so hätte Constantin in diesem Fall keine Chance, gegen den Täter vorzugehen. Dann wäre es lediglich bei der Sperre des Premium-Accounts geblieben.
Fest steht: Mit jedem verstrichenen Monat steigt die Zahl der Unternehmen, die die Einstweilige Verfügung als Mittel gegen den Filehoster einsetzt. Downloader müssen bei dem gewaltigen personellen und finanziellen Aufwand für eine Abmahnung schon alleine wegen der geringen kriminellen Energie bzw. der minimalen Schadensersatzzahlungen nicht mit Problemen rechnen. Der Anbieter wirbt ja zudem damit, dass man die Daten der Downloader nicht speichern würde. Uploader sollten sich lieber vorsehen. Gerade solche, die Werke zur Verfügung stellen wollen, die Rapidshare per Strafandrohung eines Gerichts nicht anbieten darf. Mit dieser Abmahnung ist aber im Gegensatz zum Blogeintrag keine "Bastion gefallen", derartige Fälle gab es in der Vergangenheit schon häufiger. Das Unternehmen hatte letztes Jahr im Rahmen der eigenen Pressemitteilung derartige Vorgänge direkt bestätigt.
Quelle : www.gulli.com
Titel: Rapidshare wird legal: Piraten in Kunden verwandeln?
Beitrag von: SiLæncer am 27 März, 2010, 16:02
Nein, dies ist kein verfrühter Aprilscherz. Glaubt man den Ausführungen von TorrentFreak, so will Rapidshare tatsächlich gänzlich neue Wege beschreiten. Man sucht derzeit nach neuen Partnern in der Unterhaltungsindustrie. Kann man Filesharer tatsächlich konvertieren?
Man will mit dem neuen Vorhaben Brücken zwischen den Urhebern und den Nutzern der Seite bauen. Die Contentindustrie und alle Filesharer gemeinsam in trauter Runde? Eine Vorstellung, die viele Leute zum Kopfschütteln bewegen dürfte. Man kann sagen, was man will: Die Firma in Cham hat sich damit keine leichte Aufgabe gesucht. Möglicherweise ist dies aber die einzige Lösung, die ein Überleben auf Dauer garantieren kann.
Rapidshare beschreibt bei TorrentFreak selbst sehr genau, zwischen welchen Fronten sie derzeit zerrieben werden. Sie möchten ihre zahlenden Kunden zu ihrer vollsten Zufriedenheit bedienen. Andererseits haben zahlreiche Rechteinhaber in den letzten Wochen und Monaten eine weitaus härtere Gangart eingelegt, um ihre Urheberrechte zu verteidigen. Interessanterweise bezeichnet ausgerechnet Rapidshare-CEO Bobby Chang Uploader von geschützten Inhalten als „Kriminelle“. Man will diese weiterhin aggressiv „ins Visier nehmen“. Dies sind in der Tat höchst ungewohnte Worte aus der Schweiz. Gesperrt werden aber nur die Premium-Accounts der Uploader. Die IP-Adressen der Downloader werden wie üblich nicht mitgeschnitten.
Wie Chang in einer E-Mail an die Industrie mitteilt, hat sich der Aufsichtsrat der Rapidshare AG dazu entschlossen, sich nicht mehr alleine auf das Filehosting-Biz zu verlassen. Man will vermehrt legale Inhalte anbieten und vertreiben. "Seit einigen Wochen und Monaten haben wir Veränderungen im Filehosting Geschäft beobachtet. Mehrere neue Akteure versuchen mit heftigen und unseriösen Geschäftspraktiken den Markt für sich zu erobern. Ich bin davon überzeugt, dass diese Akteure sehr viele Bemühungen in Ihre Aktivitäten investierten, um die Gunst der Nutzer zu erhalten, die auf Cyberlocker Dienste angewiesen sind, um urheberrechtlich geschütztes Material verteilen und verbreiten zu können." Man möchte sich von einem derartigen Verhalten klar abgrenzen und Verfahren gegen Konkurrenten in Gang setzen, die absichtlich „kriminelle Aktivitäten“ unterstützen. Chang erklärte auch, seit Jahren würde man mit Organisationen wie der GVU kooperieren. Er möchte aber nicht im Detail erläutern, welche Konsequenzen sich aus dieser Zusammenarbeit ergeben haben.
Statt lediglich die Seiten zu schließen, von denen urheberrechtlich geschütztes Material heruntergeladen werden kann, möchte der Dienstleister künftig die Nutzer zu einem eigenen Online-Shop weiterleiten, in dem die User denselben Inhalt legal käuflich erwerben können. "Wenn ein Nutzer feststellt, dass mehrere Versuche scheitern eine rechtswidrige Kopie einer DVD herunterzuladen, und diese Versuche diese DVD "zu stehlen" ihn zu einem Online-Shop geführt haben, könnte er letztendlich frustriert sein und zudem bereit eine lizenzierte Kopie des Films zu kaufen, was auch für andere Medien wie Musik und Spiele gilt", erläutert Bobby Chang seinen Plan. Nach eigenen Angaben hat man bereits ein Lizenzgeschäft für Werbematerial (Trailer) mit dem Filmstudio Warner Bros. abgeschlossen und würde gerne dieses Geschäft auf komplette Titel verschiedener Studios erweitern. Wer also deren Werke herunterladen will, bekommt den Trailer statt den Download zu Gesicht. Chang spricht von bis zu 250.000 Unique Visitors täglich auf derartigen Werbeseiten. Benutzer von automatischen Download-Tools bekommen diese natürlich nicht zu sehen, dafür funktioniert aber dennoch der gewünschte Transfer nicht.
"Wir sind bereit erheblich in diesen Online-Shop zu investieren und würden uns freuen, uns mit der Unterhaltungsindustrie über RapidShare zu unterhalten, und zwar nicht als Gefahr sondern als Möglichkeit um Ihre Produkte zu verkaufen. Mein Unternehmen hat mehrere Millionen Nutzer pro Tag. Ich bin mir sicher, dass ein signifikanter Anteil dieser Nutzer bereit ist, die Filme Ihres Unternehmens zu kaufen", stellt der RS-CEO fest.
Mit dieser Aussage hat er sicher nicht Unrecht. Nicht jeder Besucher dieser Webseite ist dem Kauf von digitalen Gütern total abgeneigt. Gänzlich freiwillig wird man dieses Umdenken in Cham aber nicht vollzogen haben. Auf Dauer steht die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel, sollten noch mehr Unternehmen Einstweilige Verfügungen gegen den One-Click-Hoster erwirken. Der Plan ist geradezu genial. Ehemalige juristische Gegner aus der Contentindustrie möchte man zu Kunden machen. Wer kooperiert, bezahlt künftig für Werbung anstatt für Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Filesharer sollen zu Konsumenten konvertiert werden. Wen man oft genug mit den Werbeeinblendungen nerven konnte, der kauft die Ware vielleicht sogar. Ansonsten wird der Anbieter dafür sorgen, dass die Werke der Partner keinesfalls auf dem eigenen Webspace verfügbar sind. Die aktuelle Entwicklung könnte spannender nicht ausfallen.
Stellt sich nur die Frage, ob beide Seiten das mitmachen werden. Viele Rapidshare-User werden dem Anbieter den Rücken kehren und sich auf die Suche nach Alternativen machen. Erste Versuche, sich auf der Music Meets Media letzten Sommer auf die Vertreter der Musikbranche zuzubewegen, gingen schief. Wir haben aber von weiteren geheimen Verhandlungen gehört, die bereits dieses Jahr stattgefunden haben. Grundsätzlich wäre dies eine Zusammenarbeit, die für beide Seiten nur von Vorteil wäre. Rapidshare könnte trotz eines nicht geringen Verlusts an zahlenden Kunden sein Überleben sichern. Die Unternehmen der Unterhaltungsbranche könnten so mit weniger finanziellem Aufwand dafür sorgen, dass ihre Werke dort nicht mehr illegal angeboten werden. Sollten genügend Firmen auf den Zug aufspringen, könnte der Deal gelingen. Verlierer wären primär die kleinen und kleinsten Anbieter wie die Independent-Labels, da diese sich kaum die Kosten für die Werbung leisten können. Und wer aus der Rapidshare-Community absolut nichts kaufen will und sich gegen diese Entwicklung sperrt, wird früher oder später auf einen anderen Filehoster wechseln. Dieser wird seinen Hauptsitz sicherlich dort haben, worauf kein deutsches oder europäisches Gericht Zugriff hat.
Quelle : www.gulli.com
Titel: Kommentar: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold
Beitrag von: SiLæncer am 28 März, 2010, 18:04
Vergangene Woche war der beliebte Filehoster Rapidshare gleich mehrmals in den Schlagzeilen. Eines dieser Ereignisse bereitet uns aber nach wie vor Kopfschmerzen. Denn es erweckt den Eindruck, als ob man von der Abschreckungs-Taktik nicht mehr viel hält.
Die Kanzlei Waldorf hatte in der vergangenen Woche eine Abmahnung an einen Rapidshare-Uploader verschickt. Er soll das Filmwerk "Zeiten ändern dich" bei Rapidshare hochgeladen und verbreitet haben. Als Rechteinhaber tritt die Constantin Film AG auf. Im P2P Bereich ist dieser Rechteinhaber schon lange kein Unbekannter mehr. Regelmäßig lässt man Tauschbörsennutzer abmahnen, die deren Werke ohne Erlaubnis verbreiten.
Doch es geht weniger darum, welche Filesharing-Methode getroffen wurde. Es ist nicht von Belang, dass hier einer der größten Filehoster das Ziel war. Es hätte jeder x-beliebige andere Hoster sein können. Was uns vielmehr in Staunen versetzt hat, war die Reaktion der Kanzlei Waldorf sowie der Constantin Film AG. Diese hüllen sich zum Vorfall nämlich in Schweigen.
Bekanntermaßen sind Uploader bei Filehostern nicht mehr wirklich "100 Prozent Save". Die Zahl derer, die abgemahnt wurde, ist bis dato zwar leicht zählbar. Doch sie wird es nicht immer bleiben.
Auch Abmahnungen für Filesharer sind seit Jahren keine wirkliche Neuigkeit mehr. Zumindest im P2P-Bereich. Zu den Abmahnungen folgt jedoch stets ein und dieselbe Predigt: Es gehe nie darum, jemanden finanziell zu vernichten. Auch würde man keine Profitabsicht anstreben.
In erster Linie gehe es um Abschreckung. Die in der Abmahnung geforderte Summe soll nicht die Existenz vernichten, aber sie soll wehtun. Nur so könne man die Filesharer von ihren Handlungen abschrecken. Sie müssten die Probleme der Kreativindustrie verstehen. Deren Existenznot durch zunehmendes Filesharing. Der Schlüssel zu diesem Ziel ist dabei immer gleich.
Jeder soll jemanden kennen, der jemanden kennt ...
Verbreitung der Risiken und Gefahren lauten die Stichworte. Es muss um jeden Preis bekanntgemacht werden, was passiert, wenn man ein urheberrechtlich geschütztes Werk hochlädt. Im P2P-Bereich hat das bereits geklappt. Einigermaßen zumindest. Doch Filesharing via BitTorrent und Co. ist nicht das Ende der Nahrungskette, sondern vielmehr der Anfang.
Es gibt zig andere Dienste, die im Kern dieselbe Funktion bereitstellen. Eine Datei von A nach B wandern lassen. Besonders beliebt und häufig genutzt werden neben dem obligatorischen P2P-Filesharing die sogenannten One-Click-Hoster. Die Platzhirsche dieser Branche sollten bekannt sein. Eines ist bei diesen jedoch anders.
Via P2P wird jeder Downloader automatisch zum Uploader, Leecher-Mods und dergleichen einmal außen vor gelassen. Bei One-Click-Hostern ist das Schema anders. Nur ein Nutzer lädt das Werk hoch. Viele weitere User laden das Werk herunter. Das Ziel, also der Uploader, lässt sich stark eingrenzen. Zumindest könnte man das meinen.
Durch Bonusprogramme zahlreicher Filehoster gehen aber immer mehr Downloader auch ein weit größeres Risiko ein. Sie werden selbst zum Uploader. Für ein paar Punkte hier, und ein paar Downloads dort gibt es entweder bares Geld oder diverse "Fan-Güter". Sie fühlen sich sicher. Für Downloader mag dieses Gefühl mehr als zutreffend sein. Ihnen droht bis dato keine Gefahr. Es sieht auch nicht danach aus, als ob sich das verändern würde.
Doch der unbedarfte Uploader spielt inzwischen mit dem Feuer. Je nachdem welches Werk wessen Urheber er hochlädt und ob zwischenzeitlich eine einstweilige Verfügung gegen den Filehoster ergangen ist. Nicht alle sind technisch so begabt und haben ein so großes Sicherheitsbedürfnis, um ein virtuelles privates Netz (kurz VPN) beim Upload zwischenzuschalten. Und selbst wenn sie es tun: Sie wähnen sich oft genug so sicher, dass sie ihre echte E-Mail-Adresse sowie sonstige persönliche Daten bei dem Filehoster angeben.
Pssst! Ja nicht weitersagen ...
Irgendwann liegt dann plötzlich die Abmahnung im Postkasten. Der Uploader hat vielleicht weder einen VPN genutzt, noch sonstige Fake-Daten bei seinem Filehoster angegeben. Entweder aufgrund mangelnder Kenntnis, oder weil er sich ja völlig sicher fühlte. Denn eines ist klar: Abmahnungen für Uploader bei Filehostern sind bisher nicht an der Tagesordnung.
Nichtsdestotrotz wird weiterhin fleißig hochgeladen. Wo ein Uploader aufhört, folgen zwei Neue. Über das sehr geringe aber dennoch vorhandene Risiko sind sich nur wenige wirklich bewusst. Letzten Endes sind es aber nicht einmal die Uploader, die hier zu Kopfschmerzen führen. Sollen diese ihrem Tun weiterhin nachgehen, es ist schließlich ihr freier Wille.
Aber ein Blick in die Zukunft wirft schon Fragen auf, wohin dieses Totschweigen führen wird. Oder viel wichtiger: Warum man es praktiziert. Man könnte nach jeder gelungenen Abmahnungen gegen einen Uploader bei einem Filehosting-Dienst eine Pressemitteilung rausjagen. Die Medien würden sich darauf stürzen. Doch man tut es nicht. Man schreckt nicht ab. Man schweigt die Problematik scheinbar lieber tot.
Irgendwo verstehen wir das ja auch. Denn schließlich könnte sonst vielleicht die Zahl der Uploader zurückgehen. Uploader, die eine Abmahnung erhalten könnten. Denn eines haben die kleinen Briefe gemeinsam. Egal ob P2P- oder Filehosting-Upload: Alleine der Empfänger trägt die enorme Kostenlast der Abmahnung. Sollte der P2P-Bereich also irgendwann abgegrast sein, sind neue Felder bereits bestellt.
Da bewahrheitet sich dann auch das Sprichwort: "Reden ist Silber, Schweigen ist Geld Gold"
Quelle : www.gulli.com
Titel: Rapidshare: Prozess in den USA
Beitrag von: SiLæncer am 19 April, 2010, 23:10
Der beliebte One-Click-Hoster Rapidshare ist erneut in die Schusslinie geraten. Diesmal klagt das US-amerikanische Magazin Perfect 10 - vor einem US-Bezirksgericht!
Die Luft für Rapidshare scheint immer dünner zu werden. Auch wenn Downloader nach wie vor einen sicheren Hafen bei dem Filehoster finden, so ist die Situation für Uploader schon seit einigen Monaten eine ganz andere. Dass die Probleme auch nicht vor Ländergrenzen halt machen, beweist der aktuellste Fall. Das US-amerikanische Männermagazin "Perfect 10" verklagt den Webhoster aus der Schweiz vor einem US-amerikanischen Bezirksgericht.
Bereits am 18. November 2009 reichte Perfect 10 die Klageschrift ein. Man wirft Rapidshare vor, urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke illegal zu verbreiten. Darüber hinaus würde man die Marken- sowie Veröffentlichungsrechte von Perfect 10 verletzen. "Der Erfolg des Geschäfts von Perfect 10 beruht fast ausschließlich auf dessen geistigen Eigentum. Aus diesem Grunde ist die fortlaufende und massive Verletzung der Rechte von Perfect 10 verheerend und bedroht die Existenz der Geschäfte von Perfect 10", so eine Passage aus der Klageschrift.
Nach Angaben von Perfect 10 werden bei Rapidshare Hunderttausende urheberrechtlich geschützte Bilder sowie Songs und Filme im Wert mehrerer Milliarden US-Dollar gelagert. Man gestattete es "Nutzern von der ganzen quasi jede illegale Kopie eines Bildes, Songs oder Films für 10 US-Dollar im Monat zu kaufen. Rapidshare bietet außerdem ohne Berechtigung Perfect 10 DVDs und Videos an, inklusive des Perfect 10 Model Of The Year Videos, dessen Produktionskosten bei etwa 1.000.000 US-Dollar lagen" so die Kläger.
Insgesamt würde Rapidshare die Rechte an 26.000 Fotos und Videos verletzen, die Perfect 10 gehören. Bereits am 29. Mai 2009 habe man den Webhoster darüber informiert, dass er 800 Bilder von Perfect 10 "zum Verkauf anbietet". Der One-Click-Hoster soll auf diese Beschwerde nicht geantwortet oder anderweitig reagiert haben. Daraufhin wollte man ein Verfahren in den USA in die Wege leiten.
Rapidshare reagierte mit der Forderung, dass das Verfahren vertagt und nach Europa verlegt werden müsse. Es solle unter deutscher Rechtsprechung gehört werden. Ein interessanter Schachzug, insbesondere in Anbetracht der letzten juristischen Niederlagen von Rapidshare vor deutschen Gerichten. Die Forderung von Rapidshare wurde jedoch in ganzer Breite abgelehnt!
Das Verfahren gegen den Filehoster wird vor dem Bezirksgericht in San Diego stattfinden. Nach Angaben von Rapidshare habe Perfect 10 nie die exakten Standorte der geschützten Werke genannt. Hätte man gewusst, wo diese liegen, wären sie selbstredend entfernt worden.
Der Geschäftsführer von Perfect 10, Norm Zada, interessiert sich nur wenig für diese Entschuldigung: "Es ist nicht meine Pflicht oder Aufgabe, Zeit mit der Suche nach solchen Links zu verbringen. Das ist nicht mein Problem. Sie müssen damit aufhören Dinge zu verkaufen, die ihnen nicht gehören."
Gegenüber XBiz erklärte Zada, dass Rapidshare kein Anbieter für Speicherplatz sei. Vielmehr handele es sich um die größte rechtsverletzende Bezahlseite im Netz. Man würde mehr als 80 Millionen US-Dollar im Jahr einstreichen, die eigentlich US-amerikanischen Studios und Produzenten gehören.
Die rechtliche Durchsetzbarkeit eines US-Urteils mag man zwar kritisch sehen. Tatsächlich dürfte es wohl jedoch möglich sein. Wir verweisen an dieser Stelle auf ein Interview mit Rechtsanwalt Udo Vetter.
Quelle : www.gulli.com
Titel: RapidShare will vor den BGH
Beitrag von: SiLæncer am 20 April, 2010, 09:32
Entscheidung in oberster Instanz? Der beliebte Filehoster aus der Schweiz scheint sich mit den Urteilen und Verfügungen der Vergangenheit nicht zufriedenzugeben. Der Bundesgerichtshof soll nun eine finale Entscheidung treffen.
In immer kürzer werdenden Abständen gerät der begehrte Filehosting-Dienst mit Sitz im schweizerischen Cham unter Beschuss. Insbesondere der Börsenverein des deutschen Buchhandels kämpft immer aggressiver für einstweilige Verfügungen gegen RapidShare. Parallel hierzu ruft man außerdem alle Mitgliedsverlage auf, es dem Börsenverein gleich zu tun. Es ist nicht verwunderlich, dass die Zahl der gerichtlichen Entscheidungen gegen Rapidshare deshalb stetig zunimmt.
Bisher war RapidShare jedoch nicht auf der Seite der Gewinner. Den Anträgen der Kläger wurde stets in allen Punkten stattgegeben. Die Summen, die RapidShare zu tragen hat, stiegen stetig an.
Gegenüber buchreport hat die Pressesprecherin der RapidShare AG nun erklärt, dass man gegen die einstweiligen Verfügungen Widerspruch einlegen werde. Es sei nämlich schlicht nicht möglich, den Upload von Buchtiteln kontinuierlich zu verhindern. Erst kürzlich hatte wieder ein Verlag eine einstweilige Verfügung gegen RapidShare erwirkt.
Wie sich der Widerspruch entwickeln wird, lässt sich gegenwärtig noch nicht abschätzen. Es gilt die Frage zu klären, ob RapidShare seinen Pflichten nachgekommen ist. Der One-Click-Hoster löscht bisher urheberrechtlich geschützte Werke erst dann, wenn er von Rechteinhabern auf deren Standort (also einen RapidShare-Link) aufmerksam gemacht wird. Darüber hinaus sei ein Upload derselben Datei nicht mehr möglich.
Den Verlagen ist dies nicht genug und auch sonst steht die Argumentation der RapidShare AG unter heftiger Kritik. Nach Angaben der Pressesprecherin strebe man ein Musterverfahren vor dem Bundesgerichtshof an. Die Entscheidung, die hier erreicht wird, wäre dann verbindlich. Egal wie sie ausfällt.
Modellrechnung der Verfahrenskosten (Quelle: Börsenverein/buchreport)
Prozesskostenrisiko für Verlage bei den Klagen gegen RapidShare: (oder einen anderen Filehoster)
- Streitwert pro Titel 50.000 Euro - Gegenstandswert 10 Titel 500.000 Euro - Kosten für Abmahnung 4.659 Euro - Einstweiliges Verfügungsverfahren (mit Widerspruch) 15.488 Euro - Berufungsverfahren EV 21.830 Euro - Kostenbei vollständigem Unterliegen 55.555 Euro - Hauptsacheverfahren: 17.805 Euro (Prozess wird ausgesetzt bis zur Entscheidung im Musterprozess)
Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: Rapidshare: Prozess in den USA
Beitrag von: Theos am 20 April, 2010, 16:03
Titel: Re: Rapidshare: Prozess in den USA
Beitrag von: SiLæncer am 20 April, 2010, 16:31
Danke :)
Hatte ich gestern Abend echt übersehen ...
Titel: RapidShare setzt Chef vor die Tür
Beitrag von: ritschibie am 21 April, 2010, 16:01
Der umstrittene schweizerische Web-Hoster RapidShare hat sich von seinem bisherigen Geschäftsführer Bobby Chang getrennt.
Das Ruder übernimmt nun kommissarisch Christian Schmid, Erfinder und Gründer des Unternehmens. Man könne das Ziel, den Service schneller auszubauen "mit einer anderen Führungspersönlichkeit besser erreichen", erklärte Schmid in einer Mitteilung am Dienstag. Die neue Strategie soll in der kommenden Wochen vorgelegt werden.
RapidShare hatte zuletzt mit juristischen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die Verlage De Gruyter und Campus erwirkten eine Verfügung, auch der Filmverleih Senator ging gerichtlich gegen das Unternehmen vor.
Der Hauptvorwurf der Medienindustrie lautet, dass Rapidshare als eine Art Verteilstation für Raubkopien agiert. Der Hoster selbst wehrt sich gegen die Vorwürfe mit dem Argument, lediglich Speicherplatz zur Verfügung zu stellen und für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer nicht verantwortlich sein zu können. In der realen Welt ist dies so: So kann beispielsweise die Post nicht für Inhalte der von ihr transportieren Briefe oder Pakete zur Rechenschaft gezogen werden.
Quelle: SAT+KABEL
Titel: RapidShare: Nachahmer abgemahnt
Beitrag von: SiLæncer am 26 April, 2010, 10:23
Der Schweizer Filehoster hat die Betreiber mehrerer Websites abgemahnt, die ihren Markennamen benutzen. Sie würden ihre Besucher zudem dazu auffordern, urheberrechtlich geschütztes Material illegal herunterzuladen.
Drei der bekannt gewordenen Opfer derartiger Briefe ist die Suchmaschine Rapidshare.net, das Linkforum Rapid.org (ehemals Rapidfind) und der Warez-Blog Rapidshare4movies.com. Die Betreiber werden dazu aufgefordert, dem One-Click-Hoster ihre Domains binnen 14 Tagen zu übertragen. Sie hätten gegen das Markenrecht verstoßen und sich laut der Schreiben der Rechtsanwälte dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
Die Betroffenen können die Welt nicht verstehen. Sie haben in der Vergangenheit nichts anderes getan, als dem Filehoster durch ihr Tun jede Menge Traffic zu besorgen. Bislang ist unklar, ob man sie lediglich davon abhalten möchte ein kleines Stück vom Kuchen zu bekommen. Oder ob dabei tatsächlich der Kampf gegen Raubkopien im Vordergrund steht. Der Gründer von Rapid.org, einem englischsprachigen Pendant von Boerse.bz, wird der Forderung zumindest nicht entsprechen. Gegenüber dem Blog TorrentFreak gab er bekannt, dass er sich für sein Forum künftig andere Filehoster suchen wird, auf die sich die Links beziehen, die in der Community ausgetauscht werden.
Bislang ist unklar, ob RapidShare mit dem Vorgehen die eigene Position im Markt stärken oder vor allem die Beziehungen zur Industrie verbessern möchte. Zumindest scheint man sich eindeutig von manchen Mitstreitern von gestern abgewendet zu haben. Leicht ist die Position des Unternehmens nicht. Das frühere Geschäftsmodell wird man bei dem anhaltenden Druck der Industrie nicht mehr ewig aufrechterhalten können. Zu schnell darf man die Kunden von gestern aber auch nicht verärgern. Denn für richtig pralle Umsätze sind noch nicht genügend neue Partner der Filmindustrie, Softwarehäuser, der Musikwirtschaft oder von den Verlagen auf den Zug aufgesprungen, um dort für ihre Produkte zu werben. Bis dahin wird man die Uploader der Warez und die zahlenden Premium-User wahrscheinlich nicht zu sehr verärgern wollen. Derzeit versucht man irgendwie die völlig gegensätzlichen Interessen der Downloader und der Industrie gleichzeitig zu verfolgen, das weitere Vorgehen des Unternehmens bleibt folglich abzuwarten.
Quelle : www.gulli.com
Titel: "Rapidshare haftet nicht für Nutzer"
Beitrag von: SiLæncer am 02 Mai, 2010, 16:58
Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 22.03 entschieden hat, haftet der Filehoster Rapidshare nicht für die Handlungen seiner User. Besonders interessant ist dabei die Argumentation des Gerichts.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 22.03 ein beeindruckendes Urteil gefällt, welches jetzt öffentlich bekannt wurde. Dabei stellt sich das Gericht gegen alle bisher ergangenen Entscheidungen rund um den Filehoster Rapidshare. Nach Ansicht des OLG haftet der Hoster in keinster Weise für die Taten seiner Nutzer. Damit stellt sich das Gericht gegen zahlreiche andere Urteile, die in diesem Bereich gefällt wurden.
Geklagt hatte ein Rechteinhaber, der seine Filme nicht mehr über Rapidshare verbreitet sehen wollte. Konkret handelte es sich um folgende Werke: An American Crime, My name is Bruce, The Fall, Eagle vs. Shark, Unter der Sonne Australiens sowie Insomnia. Nach Ansicht des Klägers läge es in der Verantwortung von Rapidshare, die illegale Verbreitung dieser urheberrechtlich geschützten Werke zu verhindern.
Das OLG Düsseldorf widersprach dieser Forderung. Zuerst hielt das Gericht fest, dass die urheberrechtlich relevanten Nutzungshandlungen nicht von Rapidshare begangen werden:
"In Bezug auf die zu untersagenden Benutzungshandlungen bestehen Unklarheiten. [Rapidshare] selbst nimmt keine "Vervielfältigungen" von Filmen vor; dies macht der Nutzer. [...] [Rapidshare] selbst macht auch kein Filmmaterial öffentlich zugänglich. [...] Alleine der Kunde bestimmt, an wen er den Link zu den Dateien weiterleitet. Insofern kann von einer öffentlichen Wiedergabe durch den Provider nicht gesprochen werden, da diese im Verantwortungsbereich des Nutzers liegt, der sowohl über Dateiname, als auch über Dateiinhalte und Dateilinks exklusiv verfügt."
Aus diesem Grunde würde Rapidshare weder als Täter, noch als Teilnehmer für die Urheberrechtsverletzungen durch seine Nutzer haften. Einzig eine Haftung als Störer müsse man in Betracht ziehen. Dazu müsse man jedoch festlegen, welche Prüfpflichten Rapidshare obliegen und zumutbar sind. Das Oberlandesgericht unternahm hier eine eingehende Prüfung der Möglichkeiten, illegale Uploads durch Rapidshare-User zu verhindern. Das klare Fazit: Die Optionen sind entweder ungeeignet oder für Rapidshare unzumutbar.
Im Detail erklärte das Gericht, dass eine Prüfung nach Dateinamen ineffektiv sei. Schließlich könne der Nutzer die Namen selbst vergeben. Darüber hinaus seien die Titel der streitgegenständlichen Werke so allgemein, dass eine Wortfilterung nicht infrage käme. Von einer Fehlererkennung durch die automatische Filterung einmal ganz abgesehen. Auch eine Sperrung nach Dateitypen verneinte das Gericht. Dies könne Urheberrechtsverletzungen nicht verhindern. Darüber hinaus seien RAR-Dateien kein Indiz für rechtswidrige Inhalte.
"Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erläutert, daß für ihn die Verwendung einer Endkennung ".rar" ein wichtiges Indiz für eine Filmdatei sei. Dies ist unzutreffend. RAR ist ein allgemeines Dateiformat zur Datenkompression, um den Speicherbedarf von Dateien für die Archivierung und Übertragung zu verringern. Mit Filmdateien hat das unmittelbar nichts zu tun."
Auch eine manuelle Prüfung der Dateien und Linklisten lehnte das OLG grundsätzlich ab. So erklärte dass Gericht, dass "die Forderung nach einer menschlichen, gezielten Überprüfung von Inhalten, bei denen eine gesteigerte Wahrscheinlichkeit für Rechtverletzungen besteht, [...] sich wegen des damit verbundenen Personalaufwands in der Praxis regelmäßig nicht realisieren [lässt]."
Ungeachtet dessen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein weitaus interessanteres Argument ins Rennen geführt, auf welches Rechtsanwalt Thomas Stadler hingewiesen hat: die Privatkopie.
Das Gericht kam zu der Ansicht, dass es technisch nicht zuverlässig möglich sei, die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke über Rapidshare zu unterbinden. Die einzige greifbare Option wäre letztlich nur das Verbot, bestimmte Dateien auf die Server des Filehosters zu laden. Dies sei jedoch problematisch in Bezug auf die urheberrechtlichen Schranken der Privatkopie. Diese wird im §53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes geregelt.
Das Gericht kam hierbei zu der Ansicht, dass der Nutzer eine rechtmäßig erworbene Filmkopie grundsätzlich auf den externen Servern zu privaten Zwecken speichern darf. Lediglich den "Standort" der Dateien, also den Link dorthin, dürfe er nicht öffentlich mitteilen. Im Rahmen der Privatkopie sei jedoch die Weitergabe an Familienmitglieder und Freunde gestattet.
"Würde man Rapidshare zwingen, bereits den Upload bestimmter Film- oder Musikdateien generell zu verhindern, dann wäre es den Rechteinhabern damit auch gelungen, die bei ihnen ohnehin unbeliebte Möglichkeit der Privatkopie insoweit auszuhebeln. Das ist eine, wie ich finde, durchaus beachtliche Argumentation des OLG Düsseldorf", so Rechtsanwalt Stadler in seinem Blog.
Quelle : www.gulli.com
Titel: Etappensieg für Rapidshare in US-Copyright-Prozess
Beitrag von: SiLæncer am 20 Mai, 2010, 17:05
In dem Rechtsstreit (09-CV-2596H WMC) zwischen dem Herausgeber eines Online-Erotikmagazins und dem Sharehoster Rapidshare hat ein US-Bundesgericht am Dienstag in Kalifornien den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Hoster abgelehnt. Das Erotikmagazin Perfect 10 hatte zuvor im Rahmen einer Urheberrechtsklage gegen Rapidshare beantragt, dem Hoster weitere Urheberrechtsverletzungen mittels einer strafbewehrten Einstweiligen Verfügung zu untersagen. Die vorsitzende Richterin Marilyn Huff wies den Antrag nach der Abwägung verschiedener Faktoren zurück, weil die Kläger weder einen direkte Urheberrechtsverletzung noch eine Begünstigung durch Rapidshare glaubhaft machen konnten.
"Perfect 10" hatte Rapidshare im November 2009 wegen Verletzung von Urheber- und Markenrechten sowie unlauteren Wettbewerbs verklagt und fordert Schadensersatz sowie Strafzahlungen in Millionenhöhe. Genaueres solle in einem Geschworenenverfahren geklärt werden, fordern die Anwälte des Erotikanbieters. Bis dahin ist der Prozess allerdings noch nicht fortgeschritten. In einer Anhörung in der vergangenen Woche entschied das Gericht zunächst über einige Anträge von beiden Seiten, darunter der nun abgewiesene Verfügungsantrag der Kläger.
Zwar hat Richterin Huff keine Zweifel, das urheberrechtlich geschützte Bilder des Erotikanbieters von Rapidshare heruntergeladen werden konnten und dass dies einen Verstoß gegen die Rechte des Klägers sei. Allerdings könne Rapidshare dieser Verstoß nicht angelastet werden. Anders als etwa bei Napster (dem Filesharingdienst), folgert die Richterin in ihrer Begründung, könne die Öffentlichkeit auf Rapidshare nicht einen Katalog nach dem gewünschten Material durchsuchen. Die Veröffentlichung des auf Rapidshare abgelegten Materials liege allein in der Verantwortung der Nutzer. Damit sei der Hoster nicht im Sinne des US-Copyright für direkte Urheberrechtsverletzungen haftbar zu machen.
Auch den Vorwurf der Beihilfe oder Begünstigung konnte der Kläger nach Ansicht der Richterin nicht begründen. Zwar lägen Verstöße durch Dritte auf Rapidshare unzweifelhaft vor, schreibt Huff. Doch könne ein Mitwissen des Hosters nicht alleine deshalb angenommen werden, weil Rapidshare grundsätzlich auch missbräuchlich genutzt werden könne. Der Argumentation, Rapidshares Geschäftsmodell beruhe auf einer Plattform für Rechtsverletzungen, wollte die Richterin nicht folgen.
Perfect 10 hatte Rapidshare laut Prozessunterlagen eine DVD mit gefundenen Bilderserien zukommen lassen, ohne dazu die genaue Fundstelle mitzuteilen. Damit hatte der Hoster zwar Kenntnis der Verstöße, folgert die Juristin, ein wesentlicher Beitrag zur Rechtsverletzung sei aber nicht nachgewiesen worden. Im konkreten Fall habe es der Kläger zudem versäumt, den Hoster genau von den Rechtsverletzungen in Kenntnis zu setzen sowie dessen Koperationsangebot ignoriert.
Den Anspruch Rapidshares auf Schutz durch das im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) festgeschriebene Haftungsprivileg für Provider und Diensteanbieter wies Richterin Huff jedoch aus formalen Gründen ab. Das Gesetz verlange, dass Diensteanbieter einen Ansprechpartner für das US Copyright Office nenne, um in den Genuss dieser "Safe Harbor"-Regelung zu kommen. Das habe Rapidshare versäumt. In der Abwägung aller Fakten wies sie den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung dennoch zurück.
Rapidshare freut sich über die "bahnbrechende Entscheidung", die einer ähnlichen Argumentation folge wie zuletzt auch das Oberlandesgericht Düsseldorf. Der Beschluss bedeutet mindestens einen Etappensieg in dem ansonsten andauernden Prozess. Für Perfect 10, dessen Gründer sich auf Anfrage bisher nicht zum Fortgang des Verfahrens geäußert hat, ist es nicht die erste Schlappe vor Gericht. Das Erotikmagazin, das bessere Zeiten gesehen und das gedruckte Heft längst mit dem Internet getauscht hat, war schon gegen Microsoft, Amazon und Google vorgegangen.
Quelle : www.heise.de
Titel: RapidShare: Wir sind nicht böse!
Beitrag von: SiLæncer am 22 Mai, 2010, 11:25
Der Geschäftsführer des Filehosters RapidShare wehrt sich vehement gegen die Einstufung des US-amerikanischen Kongresses. Dieser hatte den Anbieter auf eine Stufe mit The Pirate Bay und anderen illegalen Anbietern gestellt.
Auf Antrag der amerikanischen Interessengemeinschaft der Musikindustrie RIAA und der Filmwirtschaft MPAA wurde der Schweizer Filehoster vom Kongress auf die schwarze Liste der übelsten Urheberrechtsverletzer gesetzt. RapidShare-Gründer Christian Schmid weist diese Position entschieden zurück:
„Wir sind empört, dass ein Ausschuss des US-amerikanischen Kongresses unsere Website in Zusammenhang mit Piraterie benennt. Wir sind ein Unternehmen, das legitime Bedürfnisse unserer Kunden bedient. Das Unternehmen RapidShare vervielfältigt weder urheberrechtlich geschützte Daten noch macht es solche Daten öffentlich zugänglich. Zudem unternehmen wir alles in unserer Macht stehende, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.“ Dies sei dem One-Click-Hoster kürzlich durch zwei Gerichtsurteile in den USA und Deutschland bestätigt worden.
„Wir stehen für den Dialog mit den Rechteinhabern. Dass wir nun in eine Reihe mit teilweise dubiosen Websites gestellt werden, die ganz andere Geschäftsmodelle und Ziele verfolgen, zeigt, dass die RIAA - Recording Industry Association Of America, die MPAA - Motion Picture Association of America und der US-Kongress offenbar keine tiefen Kenntnisse darüber verfügen, wie das Unternehmen RapidShare operiert. Wer Sündenböcke für eine schwarze Liste benötigt, sollte sich lieber bei anderen Sharehostern umsehen, die die Verbreitung von Raubkopien - im Gegensatz zu uns - gezielt fördern.“
Derlei Aussagen dürften von den Mitgliedern der WebWarez-Szene interessiert aufgenommen werden. Bis vor Kurzem hatten sie den Hoster umfangreich durch ihre Uploads unterstützt. Sie waren im Gegenzug dafür von RapidShare öffentlich als „Kriminelle“ diffamiert worden. Wenn der Empfänger der Daten so viel Wert auf Legalität legt, braucht man auf Uploads nicht mehr lange zu hoffen. Ohne neue Daten wird man auf Dauer auch keine neuen Premium-Zugänge verkaufen können.
Herr Schmid scheint den eingeschlagenen Weg des ehemaligen Geschäftsführers Bobby Chang fortzusetzen. RapidShare will kein schwarzes Schaf mehr sein und zeigt sich ganz in Weiß. Im Hintergrund laufen die Premium-Accounts des ehemaligen Geschäftsmodells solange es halt noch geht. Spätestens, wenn sich die Masse der zahlenden Warez-Leecher abgewendet hat, funktioniert das neue Geschäftsmodell, scheint man in Cham zu hoffen.
Vor wenigen Wochen unterlag das Unternehmen hinter dem Männermagazin Perfect 10 in einem Verfahren gegen den One-Click-Hoster Rapidshare. Dieser hat seinerseits nun eine Klage eingereicht, in der Perfect 10 als "Copyright Troll" bezeichnet wird.
Das Männermagazin Perfect 10 ist seit Jahren dafür bekannt, gegen Dritte wegen Urheberrechtsverletzung zu klagen. Bisher hat man praktisch jedes Verfahren verloren. Auch das Verfahren gegen die Rapidshare AG endete vor wenigen Wochen mit einer deutlichen Niederlage. Offensichtlich ist der Rechtsstreit mit dem One-Click-Hoster damit jedoch nicht beendet. Dieser hat nun nämlich eine Klage gegen Perfect 10 eingereicht. Der Vorwurf: Bei Perfect 10 handelt es sich nur um einen "Copyright Troll".
In der Klageschrift wird man entsprechend deutlich. Das Unternehmen würde kein wirkliches Geschäft betreiben, sondern stattdessen die Verbreitung seiner urheberrechtlich geschützten Werke im Netz fördern, um Websites und Dienste, die deren Bilder lagern, zu belangen. Darüber hinaus würde Perfect 10 nicht die Angestellten oder Attribute aufweisen, die ein rechtmäßiges Gewerbe benötigt. Doch der Tonfall wird noch schärfer: "Heute ist Perfect 10 im Grunde eine Art Anwaltsgehilfe, der seinen Dienst hinter einem Porno-Unternehmen verschleiert. Das Unternehmen wird von seinem Gründer, Norm Zada, aus seinem Haus in Beverly Hills geführt. Mit der Hilfe von Voll- und Teilzeit Angestellten, die primär dafür bezahlt werden, das Internet nach vermeintlich urheberrechtsverletzenden Perfect 10 Bildern abzusuchen (und nicht zu löschen), damit man dies in einer ausgeführten oder zukünftigen Klage nutzen kann [...]. Perfect 10 ist so klagefreudig, dass ihnen Richter Matz vom Central District of California, [...], klargestellt hat, dass Perfect 10 keine weiteren Klagen einreichen sollte. Aus diesem Grunde hat das Unternehmen [die Klage gegen Rapidshare] im Southern District of California eingereicht, obwohl keine der beiden Parteien dort Verbindlichkeiten hat. [...]."
Die Klageschrift ist deutlich umfangreicher. Dabei ist in jedem Falle bemerkenswert, mit welcher Aggressivität Rapidshare hier vorgeht. In einem weiteren Teil des Dokuments hält man beispielsweise fest, dass es Zada nicht um den Schutz der Urheberrechte ginge. Vielmehr habe er die Jagd nach Urheberrechtsverletzung als Geschäftsmodell entdeckt.
Bei all den deutlichen Worten geht die eigentliche Forderung der Rapidshare AG fast unter. Diese werfen Perfect 10 unter anderem "unfaire Geschäftspraktiken" vor. Insgesamt betrachtet sind dies jedoch sehr vage Anschuldigungen. Ob damit ein Prozess gewonnen werden kann, sei dahingestellt.
Quelle : www.gulli.com
Titel: Rapidshare: RapidPoints-Programm wird eingestellt
Beitrag von: SiLæncer am 18 Juni, 2010, 20:31
Wie der bekannte Filehoster Rapidshare heute bekanntgegeben hat, wird man ab dem 1. Juli das RapidPoints- sowie das RapidDonations-Programm einstellen. Dies sei eine Reaktion auf die Vorwürfe, dass die Programme Urheberrechtsverletzungen belohnen würden.
Ab dem 1. Juli werden zwei wichtige Programme des Filehosters Rapidshare abgeschaltet. Dazu gehört das RapidPoints-Programm sowie das RapidDonations-Programm. Beide waren zu Kernbestandteilen des beliebten Filehosters geworden. Hinter den RapidPoints stand im Wesentlichen ein Belohnungsprinzip für Uploader. Wurde eine hochgeladene Datei häufig genug heruntergeladen und erfüllte darüber hinaus weitere Kriterien, erhielt der Uploader RapidPoints.
Diese konnten für diverse Prämien eingelöst werden. Darunter waren beispielsweise Rapidshare Premium-Accounts, mit denen ein schnellerer Download möglich wurde. Darüber hinaus bestand mit RapidDonations die Möglichkeit, die Punkte für wohltätige Zwecke zu spenden. Auch diese Funktion wurde regelmäßig genutzt, wie die Rapidshare AG erklärt.
Mit der Beendigung der Prämienprogramme habe man auf Behauptungen reagiert, dass diese nur eine Belohnung für das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte darstellen würden. Man möchte die Nutzer des Filehosters keinesfalls einem solch ungerechtfertigten Generalverdacht aussetzen. Aus diesem Grunde werden beide Programme zum 1. Juli eingestellt.
Für die Nutzer wird sich nichts ändern, so der Schweizer Filehoster. Die bisher gesammelten Punkte können noch bis zum 6. Juli 2010 eingelöst werden. Wer die Punkte über einen Collectors-Account gesammelt hat, wird in den kommenden Tagen kontaktiert. Diesen Usern wird die Möglichkeit geboten, ihren Collectors Account in einen kostenlosen Premium-Account umzuwandeln. Man werde sich darüber hinaus Gedanken machen, wie das Spendenprogramm RapidDonations in Zukunft fortgeführt werden könne.
Quelle : www.gulli.com
Titel: RapidShare: Neue Preismodelle - Mehr Flexibilität?
Beitrag von: SiLæncer am 27 Juni, 2010, 14:48
Mit einem neuen Preis- und Produktmodell will der Filehosting-Gigant RapidShare seine User verwöhnen. Einige interessante Änderungen wurden vollzogen, aber können sie die Deaktivierung des "RapidPoints" Programms auffangen?
Es steht außer Frage, dass die Deaktivierung des RapidPoints-Programms ein schwerer Schlag für die zahlreichen User des Filehosters ist. Bis zum 6. Juli können angesammelte Punkte noch getauscht werden. Danach ist Schluss. Ein umfangreicher Eingriff, der insbesondere die Nutzer vom Generalverdacht befreien soll, dass der Filehoster nur zur illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke fungiere. Mit einem neuen Preis- und Produktmodell will man die RapidPoints und das bisherige Laufzeitkontosystem offenbar begraben. Neue Preis- und Paketmodell
Als "Quasi-Nachfolger" der RapidPoints wird ein neues System eingeführt. Die Währung trägt zukünftig den Namen "Rapids". Im Gegensatz zu den RapidPoints können diese nicht gesammelt werden, wenn Dritte eine Datei herunterladen. Sie sind käuflich zu erwerben und können für eines der zahlreichen neuen Pakete verwendet werden. Zukünftig wird man also nicht mehr einen Account für x-Tage erwerben, sondern "Rapids". Diese können wiederum in die diversen Kontingentpakete investiert werden.
mehr ... (http://www.gulli.com/news/rapidshare-neue-preismodelle-mehr-flexibilit-t-2010-06-27)
Quelle : www.gulli.com
Titel: Rapidshare: Ein Paket für alle
Beitrag von: SiLæncer am 07 Juli, 2010, 14:39
Das enorme Feedback seitens der Rapidshare-User hat den Filehoster offenbar dazu gebracht, seine neuen Preismodelle zu überdenken. Mit "RapidPro" soll nun alles besser werden.
Feedback kann etwas erreichen. Vorausgesetzt, es tritt in Masse auf. Bei dem beliebten Filehoster Rapidshare war dies in den vergangenen Tagen der Fall. Seit der Umstellung des Preis- und Produktmodells hagelte es Feedback ohne Ende. Viele Usern waren verärgert über die neuen Modalitäten. Der Kommentarbereich unserer News dazu spricht Bände darüber.
Die Rapidshare AG hat sich dieses Feedback jedoch zu Herzen genommen und ihren Geschäftsplan noch einmal überdacht. Man hat das System grundlegend überarbeitet und vereinfacht, um die verunsicherten Nutzer zurückzugewinnen. Infolge dieser Veränderung gibt es ab sofort ein Paket für alle User: RapidPro.
Dieses kann zum Preis von 99 Rapids erworben werden. Das Paket läuft über 30 Tage, bietet 30 GB Transfer-Volumen und ein Speicher-Volumen von 10GB. Die Preise für "Rapids" sind gleich geblieben. Wer "mehr" Speicherplatz oder Traffic benötigt, kann diesen nun individuell zubuchen, ohne gleich in ein höheres Paket optieren zu müssen. Viele User fanden diesen "Zwang" besonders störend.
Pro weiteres Gigabyte Speicherkapazität werden 2 Rapids pro 30 Tage fällig. Für weitere 5 Gigabyte Transfer-Volumen fallen 14 Rapids an. Die wohl wichtigste Neuerung dürfte die Tatsache sein, dass gekaufter Traffic zukünftig nicht mehr verfällt. Benötigt ein User also nur 2 der gekauften 5 Gigabyte in einem 30-Tage-Zyklus, werden die restlichen 3 Gigabyte auf den folgenden übertragen.
Durch die drastische Vereinfachung erhofft man sich, die Bedürfnisse der User nun wieder zu erfüllen. Es dürfte sich in absehbarer Zeit zeigen, ob sich diese Hoffnungen tatsächlich erfüllen lassen.
Quelle : www.gulli.com
Titel: Rapidshare übernimmt Seiten von Markenrechtsverletzern
Beitrag von: SiLæncer am 19 Juli, 2010, 11:45
Dem Filehoster Rapidshare ist es nach zahlreichen Beschwerden bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) gelungen, die Domains von Markenrechtsverletzern zu übernehmen. Insgesamt gehen rund zwei Dutzend Domains mit dem Begriff "rapidshare" in das Eigentum des Unternehmens über.
Ein Filehoster im Wandel wäre der treffendste Begriff, den man für Rapidshare anbringen könnte. Seit Monaten vollzieht der Dienst aus der Schweiz einen Wandel, der von manchen nicht akzeptiert wird. Andere wiederum sehen darin die einzig richtige Entscheidung. Sei es nun die Einstellung des RapidPoints-Programms oder die Etablierung neuer Pakete. Man trimmt sich eindeutig in eine Richtung. Damit der eigene Name nicht verwässert oder gar missbraucht wird, wurde der Filehoster vor einigen Monaten aktiv.
Man wandte sich an die World Intellectual Property Organization (WIPO). Und beschwerte sich über zahlreiche Inhaber von Websites, die den Begriff Rapidshare in der URL führten. Das WIPO sollte ein Verfahren durchführen, um zu klären, ob hier tatsächlich eine Markenrechtsverletzung stattfindet. In zahlreichen Fällen hat man dies nun bejaht. Das Ergebnis: Rund zwei Dutzend Domains gehen in das Eigentum der Rapidshare AG über. Dazu gehören unter anderem:
Nach diesem Erfolg hat die Rapidshare AG bereits weitere Anträge eingereicht. Erneut sollen mehr als ein Dutzend URLs geprüft werden. Darunter Suchmaschinen und Link-Seiten wie rapidshareindex.com und rapidsharel.com. Trotz all dieser Erfolge ist man vereinzelt auch gescheitert. Eine zur Prüfung vorgehaltenen Domains war "rapidbay.com". Hier erklärte die WIPO, dass "rapid" im englischen Sprachgebrauch ein Wort sei, dass häufig verwendet würde, um schnelle Dienstleistungen zu betonen. Bay habe darüber hinaus keinen Bezug zu "share", weshalb niemand eine Verbindung zu Rapidshare herstellen würde
Quelle : www.gulli.com
Titel: RapidShare: OLG Düsseldorf stärkt Position des Filehosters
Beitrag von: SiLæncer am 22 Juli, 2010, 16:19
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt, dass der Filehoster RapidShare keine ausufernden Maßnahmen ergreifen muss, um die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zu verhindern. Damit wurde ein Urteil der vorhergehenden Instanz abgeändert.
Im vergangenen Jahr erhielt die RapidShare AG eine einstweilige Verfügung, die am Landgericht Düsseldorf ergangen war. Antragssteller war der Filmvertreiber Capelight Pictures. Das Unternehmen warf der RapidShare AG vor, seinen urheberrechtlich geschützten Film "Inside a Skinhead" illegal zu verbreiten. Der Filehoster aus der Schweiz wehrte sich gegen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf.
Bereits im April 2010 hatte der Filehoster einen juristischen Sieg gegen Capelight Pictures verbuchen können. Damals sahen es die Richter als gegeben an, dass der Filehoster weit mehr Maßnahmen ergreife, als man ihm zumuten könne. Besonders war an diesem Verfahren die Tatsache, dass der Filmtitel beschreibende Begriffe beinhaltete. Der Einsatz eines Wortfilters hätte möglicherweise zu einer hohen Anzahl an Fehltreffern geführt, weshalb dies als unzumutbar angesehen wurde.
Auch im aktuellen Verfahren beinhaltete der Dateiname den gesamten Filmtitel. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf jedoch bestätigt, würde auch in einem solchen Fall der Einsatz eines Wortfilters nicht geschuldet sein. Dies würde nämlich dazu führen, dass unter Umständen auch rechtmäßige Speicherungen von Privatkopien verhindert werden. Darüber hinaus lehnte das Gericht die Forderung ab, dass RapidShare gegen die Verbreitung von Download-Links und Linksammlungen vorgehen müsse.
Ein positives Urteil, wie Rechtsanwalt Daniel Raimer, der die RapidShare AG in diesem Verfahren vertreten hat, meint: "Das Urteil ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die früher übliche Praxis von Rechteinhabern, RapidShare unter Verkennung der Realitäten und Missachtung des Geschäftsmodells von RapidShare auf gut Glück zu verklagen, geht nicht mehr auf. Die jüngsten Gerichtsentscheide in Deutschland und in den USA zeigen dies ganz deutlich."
Auch Christian Schmid, Gründer und Geschäftsführer der RapidShare AG zeigte sich hocherfreut über diese neuerliche Gerichtsentscheidung: "Das Urteil freut uns auch deshalb, weil es mit einem Kostenerstattungsanspruch verbunden ist. Insofern sollten sich Rechteinhaber in Zukunft genau überlegen, ob sie sich nicht die Zeit und vor allem die Kosten sparen wollen, RapidShare für etwas zu verklagen, für das das Unternehmen nicht haftbar gemacht werden kann."
Quelle : www.gulli.com
Titel: Kleinkrieg zwischen Filehostern vorerst beigelegt
Beitrag von: SiLæncer am 18 August, 2010, 14:13
Uploaded.to gab gestern bekannt, dass sie ihr Gewinnspiel nach dem juristischen Rückzug von Konkurrent RapidShare nun doch zu Ende bringen dürfen. RapidShare war zuvor mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Mitbewerber vorgegangen. Und dies offenbar, weil ihnen die Bedingungen des Gewinnspiels nicht gefallen haben. Die Schlammschlacht der beiden Hoster scheint vorübergehend vorbei zu sein.
Die beiden Schweizer Dienstanbieter könnten von ihrer Ausrichtung her unterschiedlicher nicht sein. Während sich RapidShare immer mehr den Rechteinhabern und ihren Wünschen zugewendet und damit von der Warez-Szene und den Uploadern abgewendet haf, so gibt es bei der Uploaded AG keinerlei Anzeichen für einen Strategiewechsel des Unternehmens. Seit April des Vorjahres lief ein kleiner rechtlicher Schlagabtausch zwischen den beiden One-Click-Hostern, die beide ihren Hauptsitz im Schweizer Cham haben.
Zunächst hatte das Landgericht Düsseldorf dem unliebsamen Konkurrenten mit Beschluss vom 15.04.2009 untersagt, "die Teilnahme von Verbrauchern an Gewinnspielen auf der Internetseite "www.uploaded.to" von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig zu machen." Soll bedeuten, wer kein Abo kaufte, sollte die gleichen Chancen haben wie die restlichen Teilnehmer. Die einstweilige Verfügung wurde auf Antrag der RapidShare AG erlassen, die in dem Umstand, dass die Gewinnchance durch den Erwerb von Premium-Accounts und den damit verbundenen Erhalt von zusätzlichen Losen, gesteigert wurde, einen Verstoß gegen das sogenannte Kopplungsverbot im Sinne von §§ 4 Nr. 6 UWG sah. Uploaded.to war überrascht, weil ihrer Ansicht nach solche Gewinnspiele durchaus „üblich“ seien. Sogar der Schweizer Konkurrenz höchst selbst soll ein vergleichbares Gewinnspiel veranstaltet haben. Fragt sich, wer hat zu diesem Zeitpunkt alles gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen?
Der kleine David wehrte sich anfangs nicht gegen den Schachzug des großen Goliath. Man zog es vor, den Ausgang eines vergleichbaren Rechtsstreits vor dem Gerichtshof der Europäischen Union abzuwarten. Nachdem dieser die Kopplung der kostenpflichtigen Premium-Accounts mit den Gewinnchancen als unproblematisch ansah, legte Uploaded.to gegen die einstweilige Verfügung am 01.07.2010 Widerspruch ein. Daraufhin nahm RapidShare seinerseits den Antrag zurück.
Ob im Kanton Zug jetzt Ruhe einkehren wird? Der Anlass des Rechtsstreites an sich scheint dabei sowieso keine große Rolle gespielt zu haben. Vielmehr ging es wohl eher darum, keine Möglichkeit ausfallen zu lassen, um dem Konkurrenten Schaden zuzufügen. Man darf also gespannt abwarten, welche Nebenschauplätze man sich als Nächstes einfallen lassen wird. Die Fantasie der leitenden Mitarbeiter in Cham ist offenbar nahezu grenzenlos. Schauen wir mal, welche juristische Steinschleuder demnächst zum Einsatz kommt.
Quelle : www.gulli.com
Titel: Uploaded.to gewinnt gegen GEMA
Beitrag von: SiLæncer am 07 September, 2010, 12:09
Die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat im Rechtsstreit zwischen dem Filehoster Uploaded.to und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) eine Entscheidung gefällt. Die Einstweilige Verfügung gegen Uploaded.to wurde aufgehoben, der ursprüngliche Antrag wurde zurückgewiesen.
Juristischer Sieg für den Filehoster Uploaded.to. Vor der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf kämpfte der Dienst um die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung. Diese hatte die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 27.06.2008 beantragt. Am 01.07.2008 war sie der Antragsgegnerin Uploaded.to zugegangen. Nach nunmehr über zwei Jahren ist die Verfügung aus dem Weg geräumt worden. Der Antrag der GEMA auf den Erlass der einstweiligen Verfügung wurde ebenfalls zurückgewiesen.
Wie das Landgericht festhält, musste die einstweilige Verfügung aufgehoben werden, da der Unterlassungsanspruch der GEMA mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht mehr festgestellt werden konnte. Die Antragsgegner kämen nicht als Täter der Urheberrechtsverletzung infrage. Man würde selbst keinerlei Dateien auf die Server laden.
Ebenso wenig biete man Verzeichnisse mit Download-Links an. Auch eine Haftung als Teilnehmer sei zur überwiegenden Wahrscheinlichkeit nicht feststellbar. Diese würde nämlich einen Vorsatz seitens Uploaded.to bezüglich der Haupttat verlangen. Da ebenfalls "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" nicht davon ausgegangen werden kann, dass Uploaded.to bis zur einstweiligen Verfügung Kenntnis vom Inhalt der Dateien hatte, wurde das Verfahren abgelehnt.
Wie die 12. Zivilkammer weiter ausführt, käme auch eine Störerhaftung nicht in Betracht. Hierzu müsste der Diensteanbieter willentlich und adäquat kausal zur Urheberrechtsverletzung beigetragen haben, indem er "im Rahmen seines Dienstes Speicherplatz zur Verfügung" stellt. Nach einer kurzen Ausführung zu den Haftungsprivilegien, die das Telemediengesetz (TMG) offeriert, nimmt man Bezug zum Rahmen der Störerhaftung. Diese dürfe nicht über Gebühr ausgedehnt werden. Das Geschäftsmodell "Sharehosting" werde zwar grundsätzlich von der Rechtsprechung gebilligt. Doch es müsse im konkreten Fall auch in Betracht gezogen werden, dass Uploaded.to finanzielle Anreize für Downloads bietet.
Nach Ansicht des Gerichts ist nicht feststellbar, dass der Antragsgegner nicht alle gebotenen Maßnahmen ergriffen habe, um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern. Die fraglichen Dateien wurden gelöscht, ein Hash-Filter kam und kommt zum Einsatz. Beide Parteien mussten jedoch einräumen, dass dieser unzureichend sei. Infolge dieser gegebenen Sachverhalte war die einstweilige Verfügung aufzuheben, der Antrag auf Erlass selbiger abzuweisen. Die GEMA hat den Ausgang des Verfahrens bisher nicht öffentlich kommentiert. Das Urteil wird dort aber sicherlich keinerlei Begeisterung hervorgerufen haben.
Quelle : www.gulli.com
Titel: RapidShare sieht sich als Opfer der Industrie ...
Beitrag von: SiLæncer am 16 September, 2010, 20:49
RapidShare-CEO Christian Schmid glaubt, die Kreativwirtschaft hätte den Ruf seines Unternehmens stark beschädigt. Sie würden den Anbieter grundlos mit den schwarzen Schafen, den sogenannten Crimehostern, in einen Topf werfen. Mit Urheberrechtsverletzungen Geld zu verdienen sei nicht seine Welt.
Autor Jan Mölleken von Spiegel Online veröffentlicht heute den dritten und letzten Teil seiner Artikelreihe über Filehoster. Im ersten Teil hinterfragte er, ob die One-Click-Hoster Hehler oder Helfer seien. Gestern befragte er die Geschäftsleitung von Megaupload und Rapidshare zur anhaltenden Urheberrechtsproblematik. Sie sehen sich offiziell lediglich als IT-Dienstleister, damit ihre Kunden eine Vielzahl an Daten virtuell auf ihren Servern ablegen können. Christian Schmid von RapidShare ist der Meinung, sein Unternehmen würde sich klar von den anderen Anbietern abheben. Die schwarzen Schafe der Branche würden sich aber für die Verbreitung von urheberrechtlich geschützen Werken bezahlen lassen. Er wehrt sich gegen den schlechten Ruf seiner Firma und sieht viel Klärungsbedarf bei den Vertretern der Industrie. "Wir sind da genau so ein Opfer wie die Content-Industrie, die uns mit solchen 'Crimehostern' in einen Topf wirft."
Dann zeigt Schmid mit dem Finger auf die böse Konkurrenz, die ihre Umsätze in eigene Warez-Portale investieren würde. So würde man mit pornografischen Werken dem Jugendschutz entgegen wirken, Schadsoftware und illegale Kreditkartendaten in Umlauf bringen, von den zahlreichen Urheberrechtsverletzungen einmal ganz abgesehen. Er glaubt, die Anzahl der Dateien, die das Urheberrecht verletzten, würde sich bei RapidShare lediglich im einstelligen Bereich bewegen. Ob ihm die meisten seiner zahlenden Premium-Kunden bei dieser Ansicht folgen würden?
Auch die Antworten von Konkurrent Megaupload sind durchaus interessant zu lesen. Sie würden den Konsumenten eine Festplatte in der Cloud anbieten, um dort ihre Daten abzulegen. Sie selbst sehen sich nicht als Anbieter jeglicher Inhalte. Ihr Geschäft würde sich lediglich auf das Angebot von Bandbreite und Speicherplatz reduzieren. Was aber kann ein Dienstleister mit einer noch so hohen Anbindung tun, gäbe es nichts zu übertragen?
Labelchef und Berater Stefan Herwig (Mindbase Strategic Consulting) empfindet es als einen Treppenwitz, wenn ausgerechnet eine Firma, die vom Kopieren von Inhalten lebt, sich darüber ausläßt, dass Dritte ihr Geschäftsmodell kopiert hätten. Das Urheberrecht zu verletzen und sich darüber zu wundern, dass man auch sie kopiert hätte, empfindet er als „drollig“.
Quelle : www.gulli.com
Titel: File-Hoster RapidShare muss 150.000 Euro zahlen
Beitrag von: SiLæncer am 02 Dezember, 2010, 14:22
Der umstrittene im schweizerischen Cham ansässige Internet-Hoster RapidShare hat eine Schlappe vor Gericht erlitten und muss nun einen hohen Schadenersatz an mehrere Verlage zahlen.
Nach Angaben der Medienunternehmen Bedford, Freeman and Worth Publishing Group, Cengage Learning, Elsevier, John Wiley & Sons The McGraw-Hill Companies und Pearson Education am Mittwochabend (Ortszeit), hat das Landgericht Hamburg eine Strafzahlung von 150.000 Euro angeordnet.
RapidShare bzw. dessen Nutzer soll gegen eine bereits im Februar erlassene Einstweilige Verfügung verstoßen haben. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, insgesamt 148 E-Books illegal zum Download vorgehalten zu haben. Offenbar war ein Großteil der Werke auch nach der Verfügung abrufbar.
Das Landgericht hatte RapidShare in der Verfügung dazu verdonnert, die Uploads seiner Benutzer in Zukunft technisch besser zu kontrollieren - beispielsweise mit Textfiltern. Der Anbieter hält dies für unmöglich und verweist darauf, dass ein Transporteur nicht für Inhalte seiner Nutzer verantwortlich gemacht werden kann. RapidShare nimmt urheberrechtlich geschütztes Material von seinen Servern, sobald sich die jeweiligen Rechteinhaber zur Wehr setzen. Das Unternehmen hat zur Stunde noch keine Stellungnahme abgegeben. Unklar ist, ob sich RapidShare gegen das Urteil zur Wehr setzt.
Quelle: SAT+KABEL
Titel: Mastercard will Zahlungen an Filehoster stoppen
Beitrag von: SiLæncer am 17 Dezember, 2010, 17:47
Mastercard plant, sich im Kampf gegen die Software- und Musikpiraterie mit drastischen Mitteln zu beteiligen. Wie aus einem Bericht von ZDNet hervorgeht, hat das Unternehmen vor, die Konten dubioser Dateihoster zu sperren. Offenbar befindet sich der Konzern in Gesprächen mit der amerikanischen Musikindustrie. Ein Mitarbeiter der RIAA bestätigte die Zusammenarbeit.
Die Kreditkartenorganisation Mastercard plant, sich im Kampf gegen die Musik- und Software-Piraterie maßgeblich zu beteiligen. Wie aus einem Bericht von ZDNet hervorgeht, will der US-Konzern dubiosen Dateihostern künftig den Geldhahn zudrehen. Scheinbar befindet sich das Kreditunternehmen im Gespräch mit der amerikanischen Musikindustrie, vertreten durch die RIAA (Recording Industry Association of America) sowie die MPAA (Motion Picture Association of America) . Gemeinsam scheint man verhindern zu wollen, dass sich Internetanbieter an den Werken Anderer bereichern.
Unter Berufung auf „an den Gesprächen beteiligten Personen“ nennt ZDNet als konkretes Beispiel den Dateihoster Megaupload.com. Dieser Onlinedienst wird oftmals von Dritten dazu genutzt, geschützte Werke illegal zu verbreiten. Um sich als Downloader schnelleren Zugang zu verschaffen, kann man gegen ein gewisses Entgelt einen Premium Account erwerben. Als Bezahlmethode werden auch Kreditkarten-Anbieter wie Mastercard genutzt. Doch das könnte sich bald ändern, falls Mastercard tatsächlich die Konten von derartigen Online-Services blockiert.
Das Unternehmen selbst äußerte sich auf Nachfrage von ZDNet nicht zu den Vermutungen. Allerdings gab Mitch Glazier, ein hohes Mitglied der RIAA mehr Aufschluss: „Insbesondere Mastercard verdient Respekt für seinen proaktiven Ansatz, mit betrügerischen Websites umzugehen, die Kunden hereinlegen. Sie sind auf uns und andere Mitglieder der Unterhaltungsgemeinschaft zugekommen, um etwas zu gründen, was sich unserer Meinung nach als produktive und effiziente Partnerschaft herausstellen wird.“, ließ er verlauten.
Die Vorgehensweise von RIAA und Co. scheint im Zusammenhang mit einer ihrer neusten Erkenntnisse zu stehen: „Klagen schützen keine Inhalte“ hieß es vor Kurzem in einem ihrer Berichte an das US-Handelsministerium. Ob weitere Kreditunternehmen ebenfalls involviert sind, ist bislang nicht bekannt.
Quelle : www.gulli.com
Titel: MegaUpload: Blockiert uns nicht, verklagt uns!
Beitrag von: SiLæncer am 25 Dezember, 2010, 12:01
Die Betreiber des Filehosters MegaUpload haben eine Stellungnahme zu den aktuellen Verhandlungen zwischen Rechteinhabern und dem Finanzdienstleister Mastercard veröffentlicht.
Sie kritisieren dabei das Vorhaben, die Überweisung von Mitgliedsgebühren zu blockieren und so die Finanzierung des Angebots zu erschweren, weil MegaUpload zu Urheberrechtsverletzungen beitragen soll. Das geht aus einem Bericht des US-Magazins 'ZeroPaid' hervor.
"Sollen die Bezahl-Dienstleister zur Legislative des nächsten Jahrzehnts werden?", so Bonnie Lam von MegaUpload. Lam verwies darauf, dass MasterCard schon Transfers an WikiLeaks blockiert, obwohl es bisher weder eine offizielle Anklage noch ein Urteil gegen die Organisation gebe.
"Was kommt als nächstes? Wo soll das enden? Wird man zukünftig nicht mehr in der Lage sein, die Rechnung seines Providers über MasterCard zu bezahlen, weil dieser möglicherweise von Urheberrechtsverletzungen profitiert?", so Lam weiter.
Die Rechteinhaber wurden aufgefordert, statt solche Verhandlungen zu führen, eine Klage gegen MegaUpload einzureichen, wenn sie der Ansicht sind, dass das Unternehmen unrechtmäßig handelt. Dann könne ein ordentliches Gericht eine Entscheidung treffen.
Laut Lam wäre eine Blockade durch MasterCard aber für das Geschäft des Filehosters keine zu starke Einschränkung. Immerhin generiere man den größten Teil der Einnahmen durch Werbung und nicht durch Mitgliedsgebühren.
Quelle : http://winfuture.de
Titel: Re: MegaUpload: Blockiert uns nicht, verklagt uns!
Beitrag von: Harald.L am 25 Dezember, 2010, 12:52
So, ein "Bonnie Lam" hat die Stellungnahme abgeben müssen. Hatte Kimble (http://de.wikipedia.org/wiki/Kim_Schmitz) gerade keine Zeit oder wollte er nicht? ;)
Titel: Rapidshare gewinnt Berufungsverfahren gegen Atari
Beitrag von: SiLæncer am 06 Januar, 2011, 11:42
Der bekannte Filehoster RapidShare hat Recht in einem Streit um den Umfang seiner Prüfungspflichten erhalten. RapidShare hatte Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom März 2010 eingelegt, wonach das Unternehmen keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen habe, um die Verbreitung des Computerspiels "Alone in the dark" über seine Plattform zu verhindern.
Geklagt hatte die Vertreiberin des Computerspiels, die Atari Europe S.A.S.U. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage nun unter Abänderung des ursprünglichen Urteils abgewiesen.
"Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkannte die Anstrengungen von RapidShare gegen die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material an und erachtete zusätzliche von Atari geforderte Maßnahmen als unzumutbar oder nicht zielführend" heißt es in einer Mitteilung des Filehosters. In seiner Begründung verweist das Gericht weitgehend auf frühere Ausführungen zu dem Thema.
So könne RapidShare beispielsweise nicht auferlegt werden, per Wortfilter alle Dateien aufzuspüren und zu löschen, in deren Dateinamen bestimmte Schlüsselbegriffe vorkommen. Hierdurch entstehe nämlich die Gefahr, dass auch legale Dateien gelöscht werden, deren Dateinamen die entsprechenden Schlüsselbegriffe enthalten. Auch eine manuelle Überprüfung von Inhalten, bei denen der Verdacht auf Rechtsverletzungen besteht, stehe wegen des damit verbundenen personellen Aufwands in keinem angemessenen Verhältnis zum Erfolg.
Atari hatte außerdem gefordert, dass RapidShare Suchanfragen in bestimmten Linksammlungen unterbinden solle. Das Gericht wies auch diese Forderung zurück, da RapidShare mit den genannten Websites in keinerlei Verbindung stehe und es dem Unternehmen folglich unmöglich sei, Einfluss auf deren Inhalte zu nehmen.
Quelle : http://winfuture.de
Titel: Rapidshare wehrt sich gegen Piraterie-Vorwurf von Marktforschern
Beitrag von: SiLæncer am 13 Januar, 2011, 12:27
Der Filehoster Rapidshare hat eine Studie (PDF-Datei (http://www.markmonitor.com/download/report/MarkMonitor_-_Traffic_Report_110111.pdf)) der Marktforscher von MarkMonitor über "Piraterie" im Internet scharf zurückgewiesen. Rapidshare werde darin verleumdet, die Behauptung, die Website betreibe "digitale Piraterie", sei absurd, heißt es laut Medienberichten in einer Mitteilung. Der Filehoster behalte sich rechtliche Schritte gegen MarkMonitor vor.
Die Marktforscher, die im Auftrag von Unternehmen Markenrechtsverletzungen im Internet beobachten, haben nach eigenen Angaben festgestellt, dass Websites, auf denen Fälschungen oder widerrechtliche Kopien von 22 beobachteten Marken erhältlich sind, jährlich 53 Milliarden Seitenbesuche generieren. Davon entfalle der größte Teil auf digitale Inhalte wie Musik, Video und Software. Allein die drei größten, als "digital piracy" eingestuften Anbieter rapidshare.com, megavideo.com und megaupload.com generierten jährlich 21 Milliarden Besuche pro Jahr.
Rapidshare bezeichnet sich selbst als rechtmäßiges Unternehmen, das seinen Kunden die Möglichkeit biete, große Datenmengen zu speichern und zu verwalten. In Deutschland hatte im vergangenen Jahr das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass Rapidshare nicht für Urheberrechtsverletzungen haftbar ist. Andere Gericht wie das OLG Hamburg sahen das zuvor anders.
Quelle : www.heise.de
Titel: Hotfile & PayPal: Liberty Media will Daten von 1.000 Kunden
Beitrag von: SiLæncer am 20 Januar, 2011, 11:46
Das amerikanische Medienunternehmen Liberty Media hat eine Klage gegen den Filehoster "Hotfile" sowie 1.000 Nutzer des Dienstes eingereicht. Man will die Herausgabe der Klarnamen gerichtlich erwirken. Darüber hinaus soll das Gericht die Beschlagnahmung der Domain von Hotfile anordnen. Neben Hotfile wird auch PayPal im Verfahren erwähnt. Der Bezahldienst soll das Konto von Hotfile einfrieren.
Auch in den USA wird nun auf die große Jagd nach den Filehostern geblasen. Liberty Media hat das erste Verfahren eingeleitet. Betroffen ist der Filehoster Hotfile. Das Gericht soll einen Beschluss erlassen, der die Sicherstellung der Domain von Hotfile anordnet. Darüber hinaus sollen die Daten von über 1.000 Hotfile-Nutzern ausgehändigt werden. Damit der Filehoster auch wirtschaftlich getroffen wird, soll der Anbieter PayPal die Aktion aktiv unterstützen. Der Internet-Bezahldienst soll vom Gericht dazu verpflichtet werden, die Konten des Filehosters einzufrieren.
Nach Angaben von Liberty Media sei absolut unklar, wer sich hinter Hotfile verberge. Das Unternehmen aus Panama habe keine Geschäfte dort. Der Eigentümer von Hotfile könnte sich in Bulgarien aufhalten. Oder den Niederlanden. Ein Anwesen befinde sich in Florida.
Der Filehosting-Dienst verfüge zwar auch über ehrliche Kunden. Es sei jedoch Ziel des One-Click-Hosters, "aus der illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material zu profitieren". Ein Großteil (!) dieser Werke gehöre Liberty Media. Eine "Armee von Assistenten" würde Hotfile bei der Verbreitung unterstützen. Mehr als 1.000 Nutzerdaten sollen dem Medienkonzern deshalb ausgehändigt werden.
Insgesamt habe man mehr als 2.400 Links zu mehr als 800 Werken gefunden. Liberty Media hat beantragt, ein öffentliches Verfahren gegen Hotfile einzuleiten. In diesem soll der Filehoster der Erleichterung sowie Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden werden. Darüber hinaus soll Schadensersatz in Höhe von 150.000 US-Dollar pro verletzem Werk geleistet werden.
Quelle : www.gulli.com
Titel: Rapidshare Uploader abgemahnt - Abmahnkosten über 2.000 Euro
Beitrag von: SiLæncer am 25 Januar, 2011, 15:59
Erneut wurde ein Uploader des beliebten One-Click-Filehosters Rapidshare abgemahnt. Der betroffene hatte das Filmwerk "Umständlich verliebt" auf den Filehoster geladen. Die Kanzlei Waldorf fordert für die Rechtsverletzung eine Gesamtsumme von über 2.000 Euro.
Filesharing via One-Click-Hoster ist mitunter ein gefährliches Spiel. Dies gilt zwar nicht für die Downloader, sehr wohl aber für die Uploader. Wir haben bereits mehrfach über Abmahnungen berichtet, die Uploader diverser Filehoster betroffen haben. Nun liegt uns erneut eine Abmahnung vor, die einen Nutzer des One-Click-Hosters Rapidshare betrifft.
Der betreffende User hatte das Werk "Umständlich verliebt" bei Rapidshare hochgeladen. Anhand der Abmahnung der Kanzlei Waldorf ist anzunehmen, dass dies per Remote-Upload geschah. Die Quelle des Uploads: ein Server, den der betroffene Nutzer bei der OVH GmbH angemietet hatte. Die Kanzlei Waldorf hatte sich laut dem Schreiben zuerst an Rapidshare gewandt. Dort händigte man die zu den hochgeladenen Dateien zugehörigen IP-Adressen aus.
Aus dem Schreiben geht interessanterweise nicht hervor, ob hierfür ein gerichtlicher Beschluss bemüht wurde. Anhand des Wortlautes könnte man annehmen, dass dies nicht geschehen ist. So heißt es, dass man den Filehoster "zur Auskunft aufgefordert" hätte. Dieser Anfrage kam man detailliert nach.
Die IP-Adressen führten die Kanzlei zur OVH GmbH. Diese wurde ebenfalls aufgefordert, Auskunft zu erteilen. Gleichwohl variiert die Formulierung hier, da explizit von einem "Auskunftsverfahren" gegen die OVH GmbH die Rede ist. Seitens des Hosters wurde sodann mitgeteilt, wer den betreffenden Server gemietet hat.
Für die Rechtsverletzung soll der Abgemahnte 1.350 Euro Schadensersatz leisten. Die entstandenen Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Waldorf werden mit 911,80 Euro beziffert. Insgesamt soll der Abgemahnte somit 2.261,80 Euro begleichen.
Quelle : www.gulli.com
Titel: Megaupload mit 5 Millionen US-Dollar Klage überzogen
Beitrag von: SiLæncer am 02 Februar, 2011, 17:33
Das Porno-Unternehmen "Perfect 10" hat in den USA eine Klage gegen den Megaupload auf den Weg gebracht. Man wirft dem Filehoster vor, die Urheberrechte von Perfect 10 zu verletzen, da man deren Werke rechtswidrig hostet. Für die angeblichen Rechtsverletzungen fordert man Schadensersatz in Höhe von 5 Millionen US-Dollar.
Perfect 10 ist kein unbekannter Name, wenn es um die Bekämpfung von Piraterie geht. Nun hat sich das Unternehmen einen neuen Gegner gesucht. Megaupload. Man verklagt den Filehoster wegen Urheber- und Markenrechtsverletzung auf rund 5 Millionen US-Dollar. Der Vorwurf lautet, dass Megaupload nur einem Zweck diene, nämlich dem, geistiges Eigentum von Dritten zu speichern, zu verbreiten und darzustellen. Darunter befänden sich auch Milliarden Werke, deren Urheber dafür keine Freigabe erteilt haben.
Megaupload würde die Urheberrechtsverletzungen durch sein "Belohnungs-System" sogar fördern. Für 5 Millionen Punkte würden Uploader etwa 10.000 US-Dollar erhalten. Die User würden dazu getrieben, Inhalte, die vermutlich häufig heruntergeladen werden, bei Megaupload hochzuladen. Zu derartigen Inhalten zählt man pornografische Bilder, Kinofilme sowie Songs.
Problematisch wird die Situation aufgrund der "Safe Harbour"-Klausel. Im Rahmen des Digital Millenium Copyright Act wurde diese Klausel eingeführt. Sie befreit Diensteanbieter von jedweder Haftung, vorausgesetzt, sie reagieren auf Löschaufforderungen von Rechteinhabern. Nach Ansicht von Perfect 10 greift diese Klausel jedoch nicht bei Megaupload. Der Filehoster würde direkt von den Urheberrechtsverletzungen profitieren.
Für die Urheberrechtsverletzungen soll Megaupload 5 Millionen US-Dollar Schadensersaz begleichen. Darüber hinaus soll man Strafschadensersatz und Rechtsanwalts- sowie Gerichtsgebühren zahlen. Wie Megaupload zwischenzeitlich mitgeteilt hat, werde man beantragen, das Verfahren abzulehnen. Man sei sich sicher, dass man nichts Illegales getan habe. Alle von Perfect 10 gemeldeten Dateien seien binnen kürzester Zeit entfernt worden. Auch als Perfect 10 eine Löschaufforderung für ein Werk von Christina Aguilera stellte, habe man nach Prüfung des Inhalts reagiert. Man zweifle aber daran, dass Perfect 10 auch die Rechte daran hatte.
Die Motion Picture Association of America hat eine Klage gegen den Filehoster hotfile eingereicht. Man wirft dem Anbieter vor, Kunden bewusst Speicherplatz zur illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Filme zur Verfügung zu stellen. Es handele sich hier eindeutig um Piraterie mit gewerblichen Absichten.
"In weniger als zwei Jahren ist Hotfile zu einer der 100 meistbesuchten Seiten der Welt geworden. Das ist ein direktes Ergebnis des massiven digitalen Diebstahls den Hotfile fördert." Mit diesen Worten hat die Motion Picture Association of America (MPAA) auf eine Klage gegen den Filehoster hotfile aufmerksam gemacht. Nach Angaben des Interessensverbandes gehört das Unternehmen einem Bürger aus dem US-Bundesstaat Florida. Offiziell gibt man als Hauptsitz der "Operating Company" Panama im Impressum an.
Dies ist nun schon die zweite Klage gegen den Filehoster. Offenbar will man damit austesten, wie die juristischen Chancen stehen. Sollte man gegen hotfile erfolgreich sein, ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch Klagen gegen andere Betreiber folgen. Gleichwohl hat die MPAA betont, dass nicht alle Filehoster illegal seien. Die Grenze hierfür sieht man im Digital Millenium Copyright Act (DMCA). Nach Ansicht der MPAA muss ein Provider mindestens einen Anspruch auf die Safe Harbour Richtlinie haben. Diese besagt, dass ein Diensteanbieter nicht für die Taten seiner Kunden haftet. Vorausgesetzt er reagiert auf etwaige Rechtsverletzungen, wenn ihm diese gemeldet werden. Werden nach der Abuse E-Mail die fraglichen Inhalte zeitnah gelöscht, handelt der Anbieter legal.
Wie die MPAA erklärte, könne hotfile diesen Schutz nicht für sich beanspruchen. Es ermutige potenzielle Kunden dazu, urheberrechtsverletzende Werke hochzuladen und zu verbreiten. Es gehe nicht um "freie Informationen". Ziel der Seite sei es ausschließlich, durch Urheberrechtsverletzungen Profit aus der Sache zu schlagen.
hotfile hatte sich bereits bei der ersten Klage gegen diese Anschuldigungen gewehrt. Man lösche unverzüglich, sobald man auf ein urheberrechtsverletzendes Werk hingewiesen werde. Das Ergebnis dieses Rechtsstreits darf mit Spannung erwartet werden.
Quelle : www.gulli.com
Titel: Hotfile löscht Premium-Accounts von Urheberrechtsverletzern
Beitrag von: SiLæncer am 19 Februar, 2011, 21:27
Im Zuge der jüngsten Verfahren gegen den Filehoster Hotfile hat dieser sich offenbar für eine härtere Gangart gegenüber Urheberrechtsverletzern entschieden. Im Laufe der Woche hat man bei Hotfile zahlreiche Premiumaccounts inklusive der darauf gehosteten urheberrechtlich geschützten Dateien gelöscht. Das Geld, das diese Accounts durch das "Belohnungssystem" eingenommen haben, wurde auch storniert.
Wie sehr Filehoster auf Kunden angewiesen sind, die urheberrechtlich geschützte Werke über sie verbreiten, ist nicht belegt. Doch wenn man den Markt betrachtet, sind sie wohl ein beachtlicher Kundenstamm. Nicht umsonst sind sie das Ziel juristischer Schritte seitens diverser Rechteinhaber. Insbesondere der Filehoster Hotfile hatte in den vergangenen Wochen erhebliche Probleme mit Rechteinhabern. Man sieht sich mehreren Klagen gegenüber. Diese waren wohl nun der Auslöser für eine Bereinigung des Kundenstamms.
Im Laufe dieser Woche hat Hotfile zahlreiche Premium-Accounts samt deren hochgeladener Inhalte gelöscht. Die Mehrheit der Inhaber der betroffenen Accounts hatte urheberrechtlich geschützte Werke hochgeladen und die Links in diversen Börsen verteilt. Darüber hinaus waren die Accounts am Bonusprogramm von Hotfile beteiligt. Das bedeutet, dass für eine bestimmte Menge an Downloads ein gewisser Geldbetrag ausgezahlt wurde. Die angesammelten Summen der gelöschten Accounts werden nun nicht mehr ausbezahlt.
Der Filehoster hat sich zu dem Vorgehen bisher nicht geäußert. In jedem Fall ist diese Aktion völlig unerwartet auf die zahlreichen Premium-Account Inhaber eingeprasselt. Anfragen an den Support von Hotfile seitens der Account-Inhaber blieben unbeantwortet. Dies sei aber wenig verwunderlich, da der Support in den seltensten Fällen reagieren würde, so diverse Account-Inhaber.
Quelle : www.gulli.com
Titel: LG Hamburg: Rapidshare haftet für Nutzer
Beitrag von: SiLæncer am 10 März, 2011, 20:31
Ein neues Urteil des Landgerichts Hamburg hält fest, dass der Filehoster Rapidshare als Störer in Haftung genommen werden kann, wenn dessen Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke über den Dienst verbreiten. Juristische Klarheit schafft das Urteil dennoch nicht.
Es ist ein juristisches Ping-Pong-Spiel. Wenn ein Gericht eine Störerhaftung für Rapidshare verneint, folgt wenige Wochen später ein anderes Gericht mit einem völlig entgegengesetztem Urteil. Diesmal war wieder das Landgericht Hamburg an der Reihe. In einem Urteil bestätigen die Richter, dass Rapidshare für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haftet.
Im konkreten Fall ging es darum, dass ein Nutzer von Rapidshare diverse urheberrechtlich geschützte Bücher über den Filehoster verbreitet hatte. Eine Klage des Verlags gegen Rapidshare war vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich. Mit Beschluss vom 14.01.2011 halten die Richter fest, dass der Filehoster seine Prüfpflichten nicht erfüllt habe. Gegen die kriminellen Handlungen hätte man Webcrawler und Wortfilter zum Einsatz bringen müssen. Paradox: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte erst vor kurzem entschieden, dass eben genau dies nicht getan werden muss.
Wie das Landgericht Hamburg betonte, spiele es auch keine Rolle, dass durch derartige Methoden kein "vollständiger Schutz" erreicht werden kann. Tatsache ist jedoch vielmehr, dass durch einen Wortfilter auch legale Dateien betroffen wären. Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger festhält, sei das Urteil sehr fragwürdig. Einerseits habe das Gericht nicht berücksichtigt, dass der Aufwand dieser "Schutzmaßnahmen" für den Betreiber sehr hoch ist. Außerdem sei ein Generalverdacht gegenüber dem Hoster nicht angemessen.
Klarheit wird spätestens dann herrschen, wenn der Bundesgerichtshof sein Urteil spricht. Das für Rapidshare positive Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf wurde nämlich zur Revision zugelassen und wird vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.
Quelle : www.gulli.com
Titel: RapidShare beginnt mit dem Verkauf von Games
Beitrag von: ritschibie am 03 Mai, 2011, 11:50
Ohne eine Pressemitteilung zu verschicken, begann der Filehoster RapidShare kürzlich mit einem eigenen Online-Shop für Computerspiele. Bezahlt werden die bisher 13 Spieletitel mit den firmeneigenen Rapids. Also der Währung, mit der auch Premiumuser ihr Downloadkontingent abrechnen.
Eher still und leise eröffnete das Unternehmen aus der Schweiz kürzlich seinen RapidShare Shop, nachdem man zuvor bereits längerfristig Betaversionen von Spielen zum Download anbot und in den letzten Jahren mehrfach auf die Musikbranche zugegangen war. In der Vergangenheit hatte man bereits angekündigt, auch Filme von großen Filmstudios wie Warner Bros. anbieten zu wollen. Ende 2009 soll es diesbezüglich einen ersten experimentellen Shop gegeben haben. Der Verkauf der Filme ist aber noch nicht angelaufen. Dafür werden die Nutzer von RapidShare häufig auf offizielle Filmtrailer geleitet, statt auf die gewünschten illegalen Mitschnitte zugreifen zu können. Der neue Gamestore scheint ein weiterer Schritt in Richtung Legalität zu sein.
Nach eigenen Angaben soll die Abwicklung für Käufer wie auch Anbieter von digitalen Inhalten so schnell und unkompliziert wie möglich sein. Wer bereits RS-Kunde ist, muss sich für den Kauf der Games nicht extra anmelden. Nach der Entrichtung der Rapids können die Spiele von den Servern des Filehosters heruntergeladen werden. Darunter auch Spiele der Namco Bandai Partners GmbH, EuroVideo Bildprogramm GmbH und anderen Publishern. Die ganz großen Anbieter der Gamesbranche scheinen noch nicht angebissen zu haben.
Die Sache dürfte für die Spielehersteller ein zweischneidiges Schwert sein. Einerseits ist fraglich, ob man Powerdownloader zu zahlenden Kunden umwandeln kann. Dafür verfügt man bei RapidShare über genügend Trafic, um Publishern die Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, die sie für den Verkauf von neuen Spieletiteln so dringend benötigen.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Filehoster: Mangelhafte Sicherheit bei privaten Uploads
Beitrag von: SiLæncer am 08 Mai, 2011, 16:15
Filehoster werden gerne genutzt, um große, aber auch kleinere Dateien zu verbreiten. Doch wie sicher sind diese Uploads, wenn sie nicht für die Allgemeinheit gedacht sind. Eine wissenschaftliche Studie ist zu einem katastrophalen Ergebnis gelangt, zeigt aber auch auf, dass Filehoster inzwischen sehr häufig für private Dateien genutzt werden.
Die Zahl der Filehoster ist in den vergangenen Jahren regelrecht explodiert. RapidShare, Easyshare, FileFactory... die Liste lässt sich beliebig lange fortsetzen. Sie alle haben eines gemeinsam: man kann seine Dateien dort hochladen und - wenn man will - für Dritte verfügbar machen. Meist geschieht dies äußerst einfach über eine URL.
Wer immer die URL kennt, kann sich auch die Datei herunterladen. Wer bewusst zur Verbreitung der Datei beitragen will, postet einfach den Link. Der Rest erledigt sich von selbst.
Doch was ist mit Dateien, die nur für Freunde oder die Familie gedacht sind? Eine Forschungsstudie aus Belgien und Frankreich hat ergeben, dass es geradezu erschreckend einfach ist, auch an diese Dateien zu gelangen - selbst wenn der Link nicht öffentlich verbreitet wurde. Natürlich ist das gezielte Ausspähen der Foto-Uploads eines Nachbarn nicht möglich. Dennoch attestieren die Wissenschaftler mehr als 100 Filehostern ein Totalversagen beim Schutz der Uploads.
"Während diese Dienste behaupten, dass diese URLs geheim sind und nicht erraten werden können, zeigt unsere Studie, dass das alles andere als wahr ist", so einer der Wissenschaftler. Zu Demonstrationszwecken und zur Überprüfung ihrer Theorie habe man einen Webcrawler programmiert, der innerhalb eines Monats hundertausende privater Dateien gefunden hat. Darüber hinaus habe man bei den Filehostern selbst "Scheinuploads" durchgeführt, um zu prüfen, ob sich Dritte mit ähnlichen Methoden an die Dateien heranmachen.
Das Ergebnis war selbst für die Forscher verblüffend. Innerhalb eines Monats gab es 275 Zugriffe auf die Datei von 80 unterschiedlichen IP-Adressen. All das, obwohl der Link nicht verbreitet wurde. Die Forscher sehen darin ihre Theorie bestätigt, dass diese Methode des Auslesens durch zufällige URL-Kombinationen bereits angewandt wird.
Am schlechtestens schnitten solche Filehoster ab, die eine sequentielle URL vergeben. Also mit einer fortlaufenden URL aus Buchstaben oder Zahlen. Die Forscher entwickelten ein Script, dass diese ID durchprobierte. Zeichen für Zeichen. Innerhalb des Testmonats konnte man somit 311.000 Dateien finden. Um zu prüfen, wie viele davon öffentlich vorhanden waren, konsultierte man Suchmaschinen. Das Ergebnis: 168.320 URLs waren der Suchmaschine Bing nicht bekannt.
Die Wissenschaftler schlussfolgerten daraus, dass die Dateien nicht online verbreitet werden und somit privat sind. Diese Überlegung ist insofern korrekt, als dass es bestimmte Filesharing-Portale geben mag, die ihre Download-Links entweder verschlüsseln oder bestimmte Seiten nicht von Suchmaschinen indexieren lassen.
Unter der Annahme, dass die vorliegende Erhebung keinerlei Fehler aufweist, würde nämlich ein wichtiges Argument der Kreativwirtschaft angegriffen, nämlich dass Filehoster nur zur Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke verwendet werden. Nach dieser Erhebung wäre eher das Gegenteil der Fall.
Um bestimmte Filehoster nicht bloßzustellen, hat man die kritischsten Fälle nicht benannt. Für regelmäßige Nutzer derartiger Dienste dürfte sich anhand der Informationen jedoch ableiten lassen, ob ihr Filehoster ebenfalls dazugehört. Die Forscher empfehlen derweil ein Prozedere, das beim Upload privater Daten sowieso Standard sein sollte: Die Dateien verschlüsseln.
Hierzu hat man ein Proof-of-Concept für ein Firefox Add-On vorgestellt, das während des Uploads die Dateien ver- oder entschlüsselt. Zu den Forschern gehörte Nick Nikiforakis, Steven Van Acker, Wouter Joosen, von der Katholieke Universiteit in Löwen (Belgien) sowie Marco Balduzzi und Davide Balzarotti vom Institut Eurécom in Frankreich. Die Studie kann hier im Volltext heruntergeladen werden.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Sharehoster müssen Boerse.bz, Mygully & Co. überprüfen
Beitrag von: SiLæncer am 19 Mai, 2011, 11:09
Gestern wurde ein Beschluss vom Landgericht Hamburg vom 2. März bekannt, wonach Sharehoster dazu verpflichtet werden dürfen, „gängige Linksammlungen“ im Internet auf illegale Inhalte hin zu untersuchen. Wenn auf den Börsen auf illegale Inhalte verlinkt wird, die das Unternehmen selbst hostet, müssen diese unverzüglich gelöscht werden.
Die Urteile vom Landgericht Hamburg genießen in Insiderkreisen einen sehr „speziellen“ Ruf. Anfang März entschied man sich im Rahmen eines Eilverfahrens zugunsten der GEMA. Nicht zufällig verzichten alle Filehoster auf eigene Linklisten, um als „Mitstörer“ nicht in die Verantwortung genommen zu werden. Es gibt Gerüchte, dass kleinere Filehoster eigene Börsenseiten betreiben oder finanziell an Blogs mit Downloadlinks beteiligt sind, um das eigene Geschäft anzukurbeln. Das Problem für die Verwertungsgesellschaft GEMA besteht darin, dass sie die Rechte ihrer Mitglieder vertreten soll. Sie können dabei aber nicht den Linklisten habhaft werden, weil sich diese außerhalb jeglicher Gerichtsbarkeit befinden. Jetzt sollen die Sharehoster selbst die illegale Verbreitung von Musik, Filmen, Pornos, Hörbüchern und mehr unmöglich machen.
Das Gericht erkannte einen engen Zusammenhang zwischen den Börsen und den Filehostern. Dementsprechend sollen die Betreiber der Filehoster alle illegalen Inhalte löschen, weil die Rechteinhaber auf die Listen der Börsen keinen Einfluss haben. Das Landgericht Hamburg befand, spätestens nach entsprechenden Hinweisen des Rechteinhabers müsse dies geschehen, im Idealfall proaktiv. Man sieht dies als effektives Mittel an, um Rechtsverletzungen zu erschweren. Unzumutbar sei die Prüfung nur dann, wenn der finanzielle Aufwand außer Verhältnis zu den Erlösen stünde. Dazu hat der verklagte Sharehoster aber natürlich keine konkreten Zahlen geliefert. Das Urteil wird damit begründet, dass das verklagte Unternehmen nicht seinen Prüfpflichten ausreichend nachgekommen sei. Nach dem Eingang der Hinweise des Rechteinhabers habe eine erhöhte Prüfpflicht bestanden. Ein Abgleich der Uploads mit den betreffenden Linklisten sei zumutbar, befand das Gericht. "Das gelte selbst dann, wenn sich diese Prüfung teilweise nur manuell und nicht ausschließlich softwaregestützt vornehmen lasse."
Die GEMA hatte bemängelt, die üblichen Wort- und Hashfilter seien leicht zu umgehen. Auch ein neu installiertes Filtersystem beim One-Click-Hoster überzeugte die Hamburger Richter nicht. Im konkreten Fall ging es um urheberrechtlich geschützte Werke der Musikgruppen „Die Ärzte“ und „Böhse Onkelz“. Gegen das landgerichtliche Urteil kann Berufung beim OLG Hamburg eingelegt werden. Man darf beim zu erwartenden Umfang neuer Pflichten für Sharehoster davon ausgehen, dass dies passieren wird. Dennoch stellt das jetzige Urteil einen Erfolg für die GEMA dar. Bislang war es den Rechteinhabern nicht gelungen, die Sharehoster auch für die Inhalte auf den Börsen zur Verantwortung zu ziehen. Auszüge aus dem Urteil können hier (http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA110501634) eingesehen werden.
Quelle: www.gulli.com
Titel: MPAA: Anti-Piraterie Strategie muss geheim bleiben
Beitrag von: SiLæncer am 26 Juli, 2011, 13:00
Im Rechtsstreit zwischen der Motion Picture Association of America (MPAA) und dem Filehoster Hotfile haben die Kläger das Gericht aufgefordert, einen Antrag von Hotfile zurückzuweisen. Hotfile möchte Details im Hinblick auf die Anti-Piraterie Strategie der MPAA erfahren. Die MPAA verwehrt sich dieser Forderung. Man befürchtet, dass die Piraten daraus Vorteile ziehen könnten.
Anfang 2011 zogen fünf Filmstudios gegen den Filehoster Hotfile juristisch ins Feld. Während die Auseinandersetzung andauert, ist es nun zu einem interessanten Ereignis gekommen. Die MPAA hat von Hotfile umfangreiche Datensätze gefordert, darunter IP-Adressen von Uploadern und Downloadern (!) sowie den Quellcode der bei Hotfiles Dienst zum Einsatz kommt.
Der Filehoster wiederum hat auf diese Anfrage mit einer Gegen-Anfrage reagiert. Wie man betont, könne man sich nur dann gegen die Forderungen der MPAA verteidigen, wenn man deren Arbeitsweise kenne. Aus diesem Grunde hat Hotfile vor Gericht beantragt, dass die MPAA offen legen muss, wie sie urheberrechtlich geschütztes Material finden, welchen Filmen sie Priorität einräumen und wann sowie wo sie nach rechtsverletzenden Werken suchen.
Der Antrag war kaum gestellt, als sich die MPAA auch bereits auf eine heftige Abwehr dieser Forderung einstellte. Man hat das Gericht um eine Schutzanordnung gebeten. Oder anders ausgedrückt: Das Gericht soll alles dafür tun, damit die MPAA ihre Anti-Piraterie Strategie nicht offen legen muss. Nach Angaben der MPAA könnte dies katastrophale Konsequenzen haben, weil die "Piraten" dadurch nur schlauer würden und der Kampf gegen sie somit schwieriger.
"Die Beklagten haben alle Dokumente angefragt, die zeigen, wie der Kläger und seine Anbieter rechtsverletzenden Material online finden. Im Kern sind die Beklagten also wie der Fuchs, der nach der Kombination für das Schloss des Hühnerstalls fragt", so die MPAA bei deren kreativen Vergleich. Um die Situation noch dramatischer darzustellen, bedient man sogar einen Vergleich zwischen Filesharing und Drogenschmuggel. Das Gericht hat noch keine Entscheidung getroffen, doch sollte es sich gegen die MPAA stellen, dürften die Ergebnisse nicht nur Hotfile interessieren.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Filehoster Megaupload muss in den USA vor Gericht
Beitrag von: SiLæncer am 06 August, 2011, 08:45
Der Verleger des vierteljährlich erscheinenden Erotikmagazins Perfect 10 bringt den Filehoster von Kim Schmitz nun vor Gericht. Der Antrag von Megaupload auf eine Abweisung der Klage wurde vom zuständigen US-Bundesgericht kürzlich abgelehnt. Der Erotikanbieter Perfect 10 hat sich bereits in Klagen gegen Google, CCBill und RapidShare verstrickt. Die neueste Klage erscheint aber aussichtsreicher.
Wie schreibt der Kölner Autor Torsten Kleinz so passend auf seiner Startseite zur Kimble-Dokumentation: „Es ist schwer, eine Legende sterben zu lassen. Es kommt auf einen Versuch an.“ Genau diesen Versuch wird nun das Verlagshaus hinter dem Erotikmagazin „Perfect 10“ angehen. Die letzte Klage gegen den Internetdienstleister RapidShare brachte den Machern des Magazins am Ende nichts als Ärger ein. Das Gericht konnte bei RapidShare keinen Grund erkennen, warum das Unternehmen für die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken zu bestrafen sei. Im Gegensatz zum Anbieter aus der Schweiz sollen die Nutzer von Megaupload aber sogar dazu ermuntert werden, möglichst viel urhberrechtlich geschütztes Material hochzuladen. Die besten Uploader mit den meisten Downloads der populärsten Filme und anderer Werke werden von Megaupload finanziell extra entlohnt. Das wurde jetzt auch im aktuellen Urteil berücksichtigt. Nach Ansicht des Gerichts soll Megaupload inhaltlich mehr dem Angebot eines Streaming-Portals ähneln, als dem eines Filehosters. Und das obwohl das gleiche Unternehmen das Portal MegaVideo betreibt. Gegenüber dem Portal ZDNet haben die Betreiber von Megaupload erstmals öffentlich zugegeben, dass Kim „Kimble“ Schmitz tatsächlich in Verbindung mit dem Unternehmen steht, bislang hatte man das stets dementiert. Laut der Sprecherin soll Schmitz zwar zu den Gründern des Filehosters gehören. Allerdings sei er angeblich nur stiller Teilhaber ohne jeden Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen. Bleibt abzuwarten, ob sich das Gericht von dieser Aussage überzeugen lässt.
Kim Schmitz kommt aus Kiel und verfügte stets über gute Kontakte, bereits im Jahr 1998 wurde er wegen Computerbetruges vom Landgericht München verurteilt.. Er ist in der Öffentlichkeit erstmals in den 90ern als angeblicher Hacker aufgetaucht, obwohl er sein ganzes Wissen von anderen Personen bezog. In der TV-Sendung Monitor führte er stolz vor, wie man über die Leitungen eines US-amerikanischen Telefonanbieters kostenlos via Blue-Boxing telefonieren konnte. Einen Tag später waren diese Frequenzen nicht mehr gebrauchbar. Eine lediglich von Insidern benutzte Schwachstelle des Satelliten wurde von einer einzigen Person binnen weniger Sendeminuten zerstört. Und das nur, weil Schmitz mit der Vorführung sein Ego stimulieren wollte. Später schlich er sich unter dem Pseudonym Kimble/Loons in unzählige illegale Mailboxen ein, um die Informationen Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth zu verkaufen, der darüber begangene Urheberrechtsverletzungen nachweisen konnte. In der Folge wurden in Deutschland binnen weniger Jahre mindestens 50 illegale Mailboxen mit Durchsuchungen belegt.
Später tauchte Schmitz als Leader der Releasing Gruppe Romkidz auf, gründete selbst mit der „House of Coolness“ eine eigene illegale BBS und verschenkte illegal erworbene Calling Cards an die besten Uploader seiner Mailbox. Gravenreuth und Schmitz wird nachgesagt, gemeinsam mit "Scene Talk" eine illegale Hotline für Szenemitglieder betrieben zu haben. Die Telefonkonferenzen konnten in verschiedenen öffentlichen Räumen durchgeführt werden. Der Dienst setzte sich aber in der Szene nicht durch, weil die Calling Cards von den Telefongesellschaften zumeist nach nur einem Anruf gesperrt wurden. Seit einigen Jahren hält sich Schmitz im Ausland verborgen. Gerüchte besagen, dass ein Aufenthalt in Deutschland zu erheblichen negativen gesundheitlichen Folgen führen würde. Schmitz soll hierzulande noch über einige offene Rechnungen verfügen.
Wer sich für die komplette Geschichte des angeblichen Hackers, Börsenspekulanten, Retters von LetsBuyIt.com und Unternehmers interessiert, sollte sich die Kimble Doku von Torsten Kleinz einmal näher anschauen. Interessant ist auch ein Kommentar zu seiner Verhaftung (http://jurassic-pack.de/JP1o-KimbleComment.htm) in Thailand aus dem Jahr 2002.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Filehoster weiter auf dem Vormarsch, P2P rückläufig
Beitrag von: SiLæncer am 30 August, 2011, 12:39
Schaut man sich die meist besuchten Webseiten von Googles doubleclick ad planner an, so wird sofort klar, dass heutzutage der Dateiaustausch von urheberrechtlich geschützten Werken zumeist über einen Filehoster stattfindet. BitTorrent spielt in dem Zusammenhang nur noch eine untergeordnete Rolle. Natürlich gab The Pirate Bay bekannt, dass ihre Zugriffszahlen so nicht stimmen sollen.
Das Internet sei die weltweit größte Kopiermaschine, besagt sogar das Filesharing-Portal TorrentFreak, die sich die 10 meist besuchten Portale aus dem Graubereich angesehen haben. Lediglich die werbefreie Suchmaschine Torrentz.eu als auch die Seite des BitTorrent-Indexers The Pirate Bay haben es überhaupt noch in die Top 10 geschafft. Laut Google führt der Hoster 4shared die Riege der Tauschbörsen im Internet an. 2,5 Millionen Seitenaufrufe hat der Filehoster laut doubleclick monatlich. Danach folgen Megaupload, Mediafire, Filestube und RapidShare. Manche Seitenbetreiber haben sofort Alarm geschlagen, die Angaben der Google Tochter würden nicht stimmen. The Pirate Bay nimmt sogar mehr als das Doppelte an Pageviews für sich in Anspruch. Auch andere Anbieter wollen auf ihren Servern weitaus mehr Trafic als angegeben verzeichnen. Man mag von derartigen Ankündigungen halten was man will, an der Reihenfolge der 10 beliebtesten Untergrundseiten hat dies laut TorrentFreak sowieso nichts geändert.
Auffällig ist und bleibt aber, dass die Filehoster generell seit einigen Jahren auf dem Vormarsch sind. Schon wegen der Abmahngefahr haben sich zahlreiche Anwender vom Thema Peer-To-Peer abgewendet. Dazu kommt, dass die Unterhaltungsindustrie bislang nur sehr wenig dazu in der Lage war, die Filehoster juristisch zu belangen. Die fraglichen Links verschwinden auf Anfrage, die Dateien werden innerhalb weniger Minuten wieder neu hochgeladen. Der Erfolg der Kreativbranche derartiger Anfragen ist gleich Null. BitTorrent-Indexseiten wie Mininova und viele andere wurden im Gegensatz dazu mit teuren Klagen überzogen, die nicht selten sogar zur Einstellung des alten Geschäftsmodells geführt haben. Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, ob auch Streaming-Anbieter mit in die Aufzählung integriert wurden. Gerade die Nachfolger und alten Konkurrenten von Kino.to dürften in Deutschland stark zur Verbreitung von aktuellen Kinofilmen oder Fernsehserien beitragen.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Hotfile muss Nutzerdaten an MPAA aushändigen
Beitrag von: SiLæncer am 30 August, 2011, 20:32
Der beliebte Filehoster Hotfile musste eine juristische Niederlage gegen die Motion Picture Association of America hinnehmen. Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass der Filehoster Nutzerdaten, die Identitäten sowie Einnahmen und Finanzinformationen von Top-Partner offenlegen muss.
Wie Richter Adalberto Jordan erklärte, sei es der Motion Picture Association of America (MPAA) nur mit diesen Datensätzen möglich, zu beweisen, das Hotfile Urheberrechtsverletzungen fördert und davon profitiert. Mit dieser Behauptung war die MPAA in den Prozess gegangen. Die Tatsache, dass Hotfile nun diese Behauptung durch Offenlegung interner Daten belegen beziehungsweise widerlegen soll, kommt praktisch einem Ausforschungsbeweis gleich.
Wie Richter Jordan entschied, muss Hotfile mit Ausnahme des Quellcodes alle von der MPAA geforderten Informationen aushändigen. Das bedeutet, dass die MPAA über jede Datei, jeden Dateinahmen, jeden Download und jede gespeicherte IP-Adresse eines Down- oder Uploaders in Kenntnis gesetzt wird. Vorausgesetzt die entsprechenden Datensätze sind noch vorhanden, was in gewissem Rahmen bezweifelt werden kann.
Der Filehoster legte Widerspruch gegen die gerichtliche Anordnung ein und betonte, dass hier die Privatsphäre der Nutzer gefährdet würde. Außerdem würden Informationen über Dateien erhoben, die für den Fall selbst nicht relevant sind. Richter Jordan lehnte den Widerspruch jedoch ab: "Um diese grobe Rechtsverletzung zu beweisen, müssen die Filmstudios eine statistische Analyse anfertigen, die zeigt, dass ein Großteil der hochgeladenen und heruntergeladenen Inhalte das Urheberrecht von Dritten verletzt", so Richter Jordan.
Neben den erwähnten Nutzerdaten muss Hotfile darüber hinaus umfangreich Auskunft zu den Top 500 Affiliate-Partner erteilen. Dazu zählt deren Identität - soweit bekannt - sowie die bisher ausgezahlten Beträge. Laut dem Beweisantrag der MPAA könnten diese Personen Schlüsselzeugen sein, die wichtige Aussagen zu den Geschäftstätigkeiten von Hotfile ableisten könnten. Neben diesen beiden Kerninformationen muss Hotfile darüber hinaus die eigene Finanzsituation erläutern.
Bis zum 12. September muss die Datenübermittlung abgeschlossen sein. Gegenwärtig sieht es auch nicht danach aus, als ob Hotfile noch gegen die richterliche Anordnung vorgehen könnte. Downloader von Hotfile sollten in der Zwischenzeit Ruhe bewahren. Bisher sieht es nämlich nicht danach aus, dass einzelne User belangt werden. Insbesondere keine Downloader. So hat die MPAA dem Filehoster bereits zuvor angeboten, das letzte Oktett der IP-Adressen zu löschen. Es gehe schließlich nur darum, die Herkunftsländer zu bestimmen.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Hotfile verklagt Warner Bros. wegen Betrug
Beitrag von: SiLæncer am 13 September, 2011, 20:13
Der One-Click-Hoster Hotfile hat Klage gegen den Rechteinhaber Warner Bros. eingereicht. Man wirft dem Konzern vor, dass Anti-Piraterie Tool des Filehosters systematisch missbraucht zu haben. Dadurch sollen auch Dateien von den Servern gelöscht worden sein, an denen Warner Bros. keine Rechte hielt.
Die Auseinandersetzung zwischen dem Filehoster Hotfile und diversen Rechteinhabern hat offenbar einen neuen Höhepunkt erreicht. Eine Ankündigung seitens Hotfile, dass man Klage wegen missbräuchlicher Nutzung des Anti-Piraterie Tools einreichen werde, wurde nun wahrgemacht. Ziel der Klage ist das Filmstudio Warner Bros. Nach Angaben der Kläger haben diese das Anti-Piraterie Tool, mit dem Rechteinhaber urheberrechtsverletzende Dateien löschen konnte, systematisch rechtswidrig genutzt.
Laut der Klageschrift geschah dies insbesondere in der Form, das Warner Bros. Löschungen von Dateien durchführte, an deren Inhalt man gar keine Rechte hatte. Zu den gelöschten Werken sollen Spieledemos und sogar Open Source Software gehört haben. Man habe diese Praxis auch weiter fortgeführt, selbst nachdem Hotfile mehrfach auf dieses Fehlverhalten aufmerksam gemacht hat.
Wie der Klageschrift zu entnehmen ist, war der "Special Rightsholder Account" (SRA) an Michael Bentkover geknüpft. Dieser ist Leiter der Internet Anti-Piraterie Operationen bei Warner Bros. Mit dem Zugang ist es Rechteinhabern möglich, eine unbegrenzte Zahl an Dateien zu löschen, vorausgesetzt sie halten die Rechte daran. In zahlreichen Situationen war dies jedoch nachweislich nicht der Fall. Oftmals soll nicht einmal ein Download durchgeführt worden sein, um die Rechtswidrigkeit des Inhalts zu bestätigen.
Die enormen Löschzahlen nutzte man jedoch für die Klage gegen Hotfile, obwohl man sich bewusst gewesen sein muss, dass diese völlig überhöht sind. Hotfile hat nun beantragt, ein Gerichtsverfahren mit einer Jury durchzuführen. Für die Verluste die Hotfile durch die exzessive Löschpraxis erhalten hat, fordert man außerdem Schadensersatz. Darüber hinaus soll das Gericht eine Verfügung erlassen, die Warner dazu zwingt, jede Datei vor der Löschung separat zu prüfen, wobei dies sowieso die Norm sein sollte.
Quelle: www.gulli.com
Titel: RapidShare betreibt Lobbyarbeit gegen PROTECT-IP Act
Beitrag von: SiLæncer am 16 September, 2011, 18:20
Seit Anfang dieses Jahres engagiert sich der US-Gesetzgeber den sogenannten "PROTECT IP Act" wahr werden zu lassen. Das Anti-Piraterie-Gesetz soll die Beschlagnahmung von Domains, Netzsperren und Zensuren bei Suchmaschinen zur Vorbeugung von Urheberrechtsverletzungen legitimieren. Der Filehoster RapidShare betreibt massive Lobbyarbeit gegen das Gesetz.
Es ist kein Geheimnis, dass zahllose Interessensverbände intensive Lobbyarbeit betreiben, um die Politiker in Parlamenten zu überzeugen. Die Sparte der Filesharer hat jedoch keine Lobby. Keine Interessensvertretung wendet sich offiziell an Abgeordnete, um diese von Anti-Piraterie-Gesetzen abzuhalten. Lobbyarbeit braucht nämlich sehr starke finanzielle Mittel. Das ist etwas, was Filesharer in der Regel nicht aufbringen können.
Umso interessanter ist es, wer sich nun gegen den US-amerikanischen Gesetzesentwurf PROTECT IP Act stemmt. Das Anti-Piraterie-Gesetz, dass die Beschlagnahmung von Domains, Netzsperren und Suchmaschinen-Zensur legitimieren soll, ist bereits seit Anfang dieses Jahres auf voller Fahrt. Der bekannte Filehoster RapidShare wirft dem Gesetz nun jedoch Steine in Weg. Der Dienstleister aus Cham hat das Lobbying-Unternehmen Dutko Worldwide engagiert. Diese sind auch für Google tätig.
Was genau Dutko Worldwide für RapidShare tut, ist offiziell nicht bekannt. Aus den Lobbyberichten von Dutko geht jedoch hervor, dass der PROTECT IP Act ganz oben auf der Liste steht. Bei dem Kundenstamm Google und Rapidshare verwundert dies nur wenig. Insbesondere letztere waren in den Fokus geraten, nachdem die Motion Picture Association of America und die Recording Industry Association of America gegenüber dem US-Handelsministeriums festhielten, dass RapidShare ein "Piratenhafen" sei.
Die Konsequenzen für RapidShare wären katastrophal, sollte der PROTECT IP Act in Kraft treten. Da der Filehoster bereits jetzt im Fokus steht, dürfte er wohl zu den ersten gehören, die vom Gesetz betroffen wären. Die Suche nach dem Filehoster würde vermutlich bei Suchmaschinen zensiert, der Zugang zur Website blockiert. Ob die Bemühungen von RapidShare indes erfolgreich sein werden, ist offen. Ohne Zweifel verfügen die RIAA sowie die MPAA über weit größere Etats für ihre Lobbyarbeit. Darüber hinaus will der Schweizer Filehoster durch die Beauftragung von Dutko Worldwide wohl neben dem eigenen Image auch das der Filehoster-Branche allgemein aufpolieren.
In jedem Fall ist ein Eingriff jedoch besser, als nur daneben zu stehen und auf das Gesetz zu warten. Mit etwas Glück bewirkt man sogar etwas. Dies wäre möglicherweise sogar gut, hätte dadurch doch auch einmal die Seite der Filehoster-Nutzer intensiven Einfluss auf die Politik. Ein Schritt, der Filesharern insgesamt bisher eher verwehrt war.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Megaupload legt Copyright-Rechtsstreit mit Vergleich bei
Beitrag von: SiLæncer am 04 November, 2011, 17:32
Gute Nachrichten für Kimble: Der Sharehoster Megaupload hat sich US-Medienberichten zufolge mit dem Betreiber des Erotikportals Perfect 10 auf einen Vergleich geeinigt. Damit ist die Klage gegen Megaupload und den vorbestraften deutschen Unternehmer Kim "Kimble" Schmitz hinfällig. Der Gründer von Perfect 10 war zuvor mit Urheberrechtsklagen gegen andere Internetanbieter mehrfach vor Gericht abgeblitzt. Bei Megaupload wertete die zuständige Richterin aber die Indizien gegen Hoster als schwerwiegend genug, um die Klage zuzulassen.
Das offiziell in Hongkong ansässige Unternehmen betreibt mehrere Filehosting-Plattformen, auf denen TV-Serien, Filme, Musik und auch Pornos verbreitet werden. Ähnlich wie bei der Plattform Kino.to bezahlt Megaupload die Uploader besonders beliebter Dateien, eine ganze Reihe von Seiten indizieren systematisch Links auf illegal bei Megaupload hochgeladenen Dateien. Wer unbegrenzt auf die Plattformen zugreifen will, muss Abogebühren bezahlen.
Über die Einzelheiten des Vergleichs geben weder Megaupload noch der Kläger Auskunft. Nach einemBericht des Branchendienstes AVN soll Perfect 10 zugesagt haben, nicht gegen Urheberrechtsverletzungen bei Megaupload vorzugehen und auch nicht den Safe-Harbor-Status der Plattformen anzugreifen. Sollte Megaupload diesen Status verlieren, könnte die Firma in den USA für jede Urheberrechtsverletzung auf ihren Servern haftbar gemacht werden. Megaupload steht auch auf einer Liste von Plattformen, gegen die mehrere Urheberrechts-Organisationen Ende Oktober Beschwerde bei dem US-Handelsbeauftragten eingereicht haben.
Besonders brisant an dem aktuellen Fall war für Kim Schmitz, dass er diesmal persönlich verklagt worden war. Bisher hatte das Unternehmen eine führende Rolle des Deutschen stehts bestritten. Journalisten des Magazins "Investigate" war es jedoch gelungen, die Spur zu dem sich jetzt "Kim Dotcom" nennenden Deutschen zurückzuverfolgen. Schmitz war mit seinem großspurigen Auftreten zu New Economy-Zeiten zu zweifelhaftem Ruhm gelangt. Nach einer Verurteilung wegen Insiderhandels hatte er Deutschland im Jahr 2003 verlassen und war vor Kurzem wieder in Neuseeland aufgetaucht. Doch die neuseeländischen Behörden zeigen sich gegenüber dem 37-Jährigen misstrauisch. Im September wurde ihm die Genehmigung zum Erwerb eines Luxus-Anwesens verweigert, da er charakterlich nicht geeignet sei.
Quelle : www.heise.de
Titel: Razzia gegen Megaupload: FBI lässt Kim Schmitz verhaften
Beitrag von: SiLæncer am 19 Januar, 2012, 23:42
Die US-Bundespolizei FBI hat in Zusammenarbeit mit den Behörden in Deutschland, Neuseeland und weiteren Ländern zum Schlag gegen den Sharehoster Megaupload ausgeholt. Wie das US-Justizministerium und das FBI am Donnerstagabend deutscher Zeit mitteilten, wurden Schmitz und drei andere Beschuldigte am Donnerstag in Auckland (Neuseeland) verhaftet. Drei weitere Personen werden noch mit Haftbefehl gesucht.
Den Beschuldigten um den 37-Jährigen Schmitz, der sich jetzt "Kim Dotcom" nennt, wird vorgeworfen, als Betreiber des Sharehosters Megaupload, der Streamingplattform Megavideo und weiterer Websites für "massive weltweite Urheberrechtsverletzungen" verantwortlich zu sein. Die US-Behörden sprechen von einem "internationalen organisierten kriminellen Unternehmen". Die Beschuldigten sollen damit insgesamt rund 175 Millionen US-Dollar umgesetzt haben. Den Schaden für die Rechteinhaber beziffert das US-Justizministerium auf über 500 Millionen US-Dollar.
Der Sharehoster Megaupload und die Schwester-Site Megavideo sind derzeit nicht zu erreichen. Ein US-Bundesgericht hat die Beschlagnahmung der Domains sowie weiterer 16 Adressen angeordnet. Die Behörden vollstreckten den Angaben zufolge 20 Durchsuchungsbefehle in den USA und acht weiteren Staaten. Dabei seien Server und anderes Firmeneigentum im Wert von rund 50 Millionen US-Dollar in den USA, den Niederlanden und Kanada beschlagnahmt worden, teilte das US-Justizministerium weiter mit.
Die Ermittlungen konzentrieren sich den Angaben zufolge auf die in Hongkong ansässigen Unternehmen Megaupload Limited und Vestor Limited. Die US-Ermittler gehen davon aus, dass Schmitz das Megaupload-Imperium geführt hat. Er habe Megaupload gegründet und sei der einzige Anteilseigner der Vestor Limited, in der er seine Beteiligungen der mit Megaupload verbundenen Websites gebündelt habe. Im Visier der Ermittler sind neben Schmitz noch drei weitere deutsche Staatsbürger sowie ein Slovake, ein Niederländer und ein Este.
Wohl im Zusammenhang mit dem Abschalten von Megaupload.com ist die Website des US-Justizministeriums derzeit nicht zu erreichen; www.justice.gov antwortet nicht auf Anfragen. Anonymous-Aktivisten brüsten sich in Online-Foren damit, die Website per DDOS-Attacke ausgeschaltet zu haben.
Quelle : www.heise.de
Titel: Anonymous rächt Schließung von MegaUpload.com
Beitrag von: ritschibie am 20 Januar, 2012, 09:57
Nachdem das US-Justizministerium die bekannte Filehosting-Plattform MegaUpload.com durch das FBI schließen ließ und deren Betreiber um den Deutschen Kim "Kimble" Schmitz verhaftete, greift die Gruppierung Anonymous im Rahmen ihrer "bisher größten Attacke" diverse Websites an.
Seit mehreren Stunden attackieren die lose zusammengewürfelten Mitglieder von Anonymous unter anderem die Internetangebote des US-Justizministeriums, des FBI, der Musik-Lobbyisten der RIAA, der Filmindustrievereinigung MPAA, des US-Urheberrechtsamts und einiger Plattenfirmen wie Warner Music, Universal Music und BMI. Die neue französische Behörde für den Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen HADOPI ist derzeit wie die meisten der genannten Websites entweder schlecht oder gar nicht erreichbar.
Über seine Twitter-Kanäle und ein Weblog lässt Anonymous aktuell in kurzen Abständen vermelden, dass man weitere Websites in die Knie gezwungen hat. Die Angriffe erfolgen wie bei den selbsternannten "Kämpfern für die Internet-Freiheit" üblich mit Hilfe sogenannter Distributed Denial of Service (DDoS) Attacken, bei denen zahlreiche Nutzer die Websites mit einer zu hohen Zahl von Anfragen überschwemmen.
MegaUpload Support-Video von bekannten Musikern (HD-Version) Quelle: www.youtube.com
Die Aktion wird als "Operation MegaUpload" bezeichnet und stellt eine direkte Antwort auf die von den US-Behörden durchgesetzte Schließung von MegaUpload.com und die Festnahme von Schmitz und drei weiteren Personen dar. Den insgesamt sieben Beschuldigten werden Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche vorgeworfen. Sie sollen einen Schaden von 500 Millionen Dollar verursacht und aus dem Betrieb des Online-Dateispeichers rund 175 Millionen Dollar erwirtschaftet haben.
Zwischenzeitlich war unter MegaUpload.bz eine angeblich neue Website des Filehosters verfügbar, die jetzt aber aufgrund des großen Interesses nur noch schlecht zu erreichen ist. Ihre Betreiber arbeiten derzeit angeblich daran, den Dienst schnellstmöglich wieder zugänglich zu machen. An den Attacken auf die Websites von Behörden und Unternehmen sind derzeit angeblich weit über 5000 Anonymous-Mitglieder beteiligt.
Das US-Justizministerium hat über seinen offiziellen Twitter-Account bestätigt, dass man derzeit eine "erheblich gesteigerte Aktivität" auf der eigenen Website feststelle. Dies werde als bösartige Handlung betrachtet, bis der genaue Grund dafür festgestellt werden könne. Die Website der deutschen GEMA ist nach wie vor erreichbar.
Quelle: www.winfuture.de
Titel: Megaupload: Anwalt erklärt die Folgen für Nutzer
Beitrag von: SiLæncer am 20 Januar, 2012, 16:32
Für die Nutzer des Filehosters Megaupload kann dessen Schließung unterschiedliche Folgen haben. Ein Risiko besteht für jene, die urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen haben. Downloader haben hingegen wohl nichts zu befürchten.
Diese Einschätzung gab der Rechtsanwalt Christian Solmecke heut ab. "Die 'Uploader', also diejenigen die Dateien wie Musik oder Filme auf den Server laden, werden in der Regel sehr stark zivil- und strafrechtlich verfolgt. Wurde urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen und der Link dazu, zum Beispiel auf einer Linkressource, veröffentlicht, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar", sagte er.
Hier kann es zu Schadensersatzforderungen von rund 1.000 bis 2.000 Euro und zur Einleitung eines Strafverfahrens kommen. Je nach Ausmaß der Urheberrechtsverletzungen drohen den Uploadern auch höhere Geldstrafen oder sogar mehrjährige Haftstrafen.
Anders sehe es dagegen bei den Downloadern aus. Auch sie begehen durch das Downloaden zwar eine Urheberrechtsverletzung, in aller Regel werden von ihnen jedoch keine IP-Adressen gespeichert, sodass dort keine Rückverfolgung möglich sein dürfte, so Solmecke. "Ich gehe nicht davon aus, dass die Nutzer von 'Megaupload' eine rechtliche Verfolgung durch die deutschen Behörden befürchten müssen", erklärte er.
Zunächst sei unklar, welche Daten genau auf den Servern von „Megaupload“ gespeichert worden sind. "Selbst wenn IP-Adressen gespeichert worden sind, sind diese nur innerhalb von sieben Tagen zurückzuverfolgen, das heißt die Provider dürfen die zu der IP-Adresse gehörenden persönlichen Daten nur sieben Tage speichern. Die Übermittlung der IP-Adressen aus den USA zu den deutschen Behörden wird garantiert deutlich länger dauern", erläuterte der Anwalt.
Die Nutzer dürften also wahrscheinlich noch glimpflich davonkommen, zumindest dann wenn sie nur heruntergeladen haben. Anders jedoch die Betreiber von Megaupload. "In Deutschland ist umstritten, ob der Betrieb einer Plattform wie Megaupload überhaupt illegal ist", sagte Solmecke. Der Sharehoster Rapidshare sei beispielsweise vom Oberlandesgericht Düsseldorf von der Haftung für Urheberrechtsverletzungen freigesprochen worden. Anders sieht die rechtliche Lage offenbar aus Sicht der US-Behörden aus.
Problematisch ist aus Sicht von Solmecke allerdings der Umgang der US-Justiz mit den legalen Daten, die auf den Servern von Megaupload zum Download bereitgehalten wurden. "Nutzer, die eigene Dateien, wie zum Beispiel Urlaubsfotos, auf Megaupload hochgeladen haben, kommen nun an diese Daten nicht mehr heran. In dieser Hinsicht verhalten sich die US-Behörden, die die Plattform ohne Rücksicht auf Verluste dicht gemacht haben, gewissermaßen wie Wild-West-Sheriffs", erklärte er. Insofern müsse man sich die Frage stellen, ob hier nicht auch Ansprüche gegen den US-amerikanischen Staat bestehen - die aber wohl nur schwer durchzusetzen wären.
Quelle: www.winfuture.de
Titel: Dubiose Meldungen über die Megaupload-Rückkehr
Beitrag von: SiLæncer am 21 Januar, 2012, 10:26
Kurz nachdem bekannt wurde, dass die Datei-Hosting-Plattform MegaUpload.com von der US-amerikanischen Bundespolizei FBI geschlossen wurde, tauchten Berichte über eine angebliche Rückkehr des Angebots auf.
Hinweise auf die Megaupload-Rückkehr wurden unter anderem von zahlreichen Nutzern der Microblogging-Plattform Twitter in Umlauf gebracht. Anstelle eines Domainnamens findet sich in den besagten Tweets jedoch nur eine IP-Adresse wieder, die zum Bereich eines in den Niederlanden ansässigen Webhosters gehört.
Ruft man diese Adresse auf, so erscheint eine Webseite, die zumindest auf den ersten Blick eine große Ähnlichkeit zu Megaupload.com aufweist. An dieser Stelle findet man darüber hinaus einen Hinweis darauf, dass man gegenwärtig auf eine IP-Adresse setzt, da man noch keinen Domainnamen dafür zur Verfügung hat.
Ferner soll es sich hierbei um die neue Webseite von Megaupload handeln und man sei damit beschäftigt, den Dienst wieder im vollen Umfang und mit allen Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Auch wenn es gegenwärtig im Hinblick auf diese Webseite noch keine konkreten Anzeichen dafür gibt, gehen Sicherheitsexperten davon aus, dass virtuelle Betrüger in absehbarer Zeit die Schließung von Megaupload zur Verfolgung ihrer Ziele nutzen könnten.
Unter der Adresse MegaUpload.bz war zwischenzeitlich eine weitere angebliche Nachfolger-Webseite von Megaupload zugänglich. Auch im Hinblick auf diese Webseite war die Rede davon, dass die Betreiber daran arbeiten, den Dienst so schnell wie möglich wieder anbieten zu wollen.
Quelle: www.winfuture.de
Titel: RapidShare zeigt sich unbesorgt wegen rechtlicher Schritte
Beitrag von: SiLæncer am 22 Januar, 2012, 16:00
Der Filehoster Megaupload wurde am Donnerstag durch internationale Behörden vom Netz genommen. Viele Nutzer stellen sich nun die Frage, auf welchen Dienst sie nach der Schließung der Plattform wechseln sollen. Rapidshare.com zeigte sich in einem Interview mit Ars Technica unbeeindruckt von den rechtlichen Schritten gegen die ehemalige Konkurrenz.
Dem Megaupload-Geschäftsführer, Kim Schmitz sowie rund sieben seiner Komplizen drohen bis zu 20 Jahre Haft. Die US-Justiz wirft den Betreibern vor, eine kriminelle Vereinigung zum gezielten Missbrauch von Urheberrechten unterhalten zu haben. Insgesamt 175 Millionen Dollar sollen durch den Verkauf von Premiumaccounts und Online-Werbung auf die Konten des Unternehmens gewandert sein.
Die logische Konsequenz aus den überraschenden Geschehnissen ist die Frage, ob auf andere Filehoster ähnliche Schritte der Justiz zukommen. Auch der Schweizerische Dienst Rapidshare.com könnte ins Visier der verantwortlichen Strafverfolgungsbehörden gelangen. Im Interview mit Ars Technica äußerte sich ein Sprecher der Plattform, Daniel Raimer, erstmals zu den Vermutungen: „Wegen der Razzia sind wir keinesfalls verängstigt oder beunruhigt. […] Filehosting an sich ist ein legales Geschäft“, so der Mitarbeiter. Auch die Geschäftsführerin des Unternehmens, Alexandra Zwingli, ist vom rechtlichen Standpunkt ihres Hosters überzeugt. Im Gespräch mit Netzwoche erklärte sie, dass man sich in einigen Punkten wesentlich vom Megaupload unterscheide. So habe man beispielsweise nie ein Geheimnis aus der Inhaberschaft von Rapidshare gemacht und immer korrekte Namen und Anschriften bekanntgegeben. Grundsätzlich sei der Dienst genauso legal, wie beispielsweise die Videoplattform Youtube. Rechtliche Uneinigkeit herrsche nur bei Fragen, inwiefern die Administration präventive Schritte gegen den Upload urheberrechtlich geschützter Dateien unternehmen muss. Aber auch in diesen Punkt werde man juristische Angelegenheiten zivilisiert vor Gericht besprechen.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: RapidShare zeigt sich unbesorgt wegen rechtlicher Schritte
Beitrag von: berti am 22 Januar, 2012, 23:04
naja, andere Filehoster haben mittlerweile die Panik bekommen, so löscht derzeit Fileserve extrem alle files, die im entferntesten mit irgendwelchen Urheberrechten in Verbindung stehen könnten, hoster filesonic meldet das folgende:
Zitat
All sharing functionality on FileSonic is now disabled. Our service can only be used to upload and retrieve files that you have uploaded personally.
If this file belongs to you, please login to download it directly from your file manager.
Fast alle haben auch schlagartig das "Bezahlsystem" für Files abgeschaltet, ein schelm wer da was böses denkt.
Und Rapidshare? Entgegen diversen Presseverlautbarungen geht auch hier das "grossreinemachen" forciert voran.
Titel: Nach Aus für Megaupload: Filesonic schmeißt hin
Beitrag von: ritschibie am 23 Januar, 2012, 11:40
Das unfreiwillige Ende von Megaupload hat auch Folgen für andere Filehoster: Um einer etwaigen Verfolgung durch die Strafbehörden zu entgehen, hat auch Filesonic seine Dienste praktisch eingestellt. Uploaded.to sperrt dagegen US-Nutzer aus.
Wie 'TorrentFreak' berichtet, hat mit Filesonic nun einer der Hauptkonkurrenten von Megaupload seine Dienste so gut wie eingestellt. Filesonic-Nutzer, die die Seite derzeit besuchen, finden dort eine Nachricht, die besagt, dass die Filesharing-Funktionalitäten eingestellt worden sind.
(http://scr.wfcdn.de/7045/Filesonic-1327304345-0-11.jpg) Quasi-Aus für Filehoster Filesonic
Derzeitige Nutzer von Filesonic können ab sofort nur noch auf Dateien zugreifen, die sie selbst hochgeladen haben. Der Austausch von Files mit anderen ist somit nun nicht mehr möglich. Zumindest vorerst sind damit unzählige Filesonic-Links also nutzlos geworden. Wenigstens können aber Nutzer, die ganz legale Inhalte (Urlaubsfotos etc.) dort geparkt haben, nach wie vor ungestört darauf zugreifen.
Zeitgleich hat Filesonic aber auch sein Belohnungsprogramm eingestellt. Damit können Uploader ab sofort kein Geld mehr "verdienen", wenn sie Dateien bei Filesonic hochladen bzw. andere diese downloaden. Was mit dem bis zu dieser (Quasi-)Abschaltung auf diese Art und Weise "verdienten" Geld geschieht, ist unklar. Dass dieses aber tatsächlich ausbezahlt wird, scheint derzeit allerdings höchst unwahrscheinlich.
Das Belohnungssystem war auch einer der Gründe für das Vorgehen der US-Behörden gegen Megaupload, da hier beim Austausch (bzw. bei dessen Bereitstellung) von urheberrechtlich geschütztem Material tatsächlich (echtes) Geld geflossen ist. Konkurrenten wie Rapidshare verweisen dagegen darauf, dass es bei ihnen kein vergleichbares System gibt.
Auch ein anderer beliebter Filehoster hat seine Nutzung eingeschränkt, zwar nicht im gleichen Ausmaß wie Filesonic, aber doch: Uploaded.to hat nämlich, sicherlich ebenfalls als Folge der Sperrung von Megaupload, den Zugriff für US-Nutzer unterbunden. Wer die Seite mit einer US-IP anwählt, bekommt die Nachricht, dass der Dienst in diesem Land derzeit nicht zur Verfügung steht.
Quelle: www.winfuture.de
Titel: Megaupload: Kimble bleibt in U-Haft
Beitrag von: SiLæncer am 23 Januar, 2012, 16:20
Kim Schmitz alias Dotcom bleibt in Neuseeland vorerst hinter Gittern. Der zuständige Richter vertagte am Montag die Entscheidung über einen Antrag auf Freilassung des Megaupload-Gründers gegen Kaution, wie der neuseeländische Rundfunk berichtete. Der 37-Jährige erklärte sich für unschuldig. Sein Anwalt Paul Davison erklärte, sein Mandant habe sich weder an der Verbreitung von Raubkopien noch an Geldwäsche beteiligt. Die Staatsanwälte in Neuseeland sind gegen eine Freilassung auf Kaution. Dotcom habe immer noch genug Geld und verfüge unter anderem über einen Helikopter für eine Flucht. Das Auslieferungsverfahren könnte Monate dauern, sagen Rechtsexperten.
Die Datentausch-Plattform Megaupload war vergangene Woche auf Betreiben der US-Behörden vom Netz genommen worden. Kim Dotcom und seine führenden Mitstreiter – überwiegend Deutsche – wurden in Neuseeland festgenommen. Die Amerikaner haben in Neuseeland einen Auslieferungsantrag gestellt. Der US-Anklage zufolge war Megaupload ein zentraler Umschlagplatz für Raubkopien von Musik und Kino-Hits. Die Betreiber hätten die massiven Urheberrechtsverletzungen nicht nur gefördert, sondern auch selbst mindestens 150 Millionen Dollar daran verdient, lautet der Vorwurf. Bei einem Schuldspruch in den USA drohen Kim Dotcom bis zu 20 Jahre Haft.
Das harte vorgehen der US-Behörden gegen Megaupload zieht bereits Kreise in der Branche. Der Dateien-Hoster Filesonic stoppte als Reaktion sein Datentausch-Angebot. Anwender können dort nur noch Dateien herunterladen, die sie zuvor selbst hochgeladen haben. Damit wird einer Verteilung von illegalen Kopien geschützter Werke ein Riegel vorgeschoben. Bisher konnten Anwender bei FileSonic – wie bei etlichen anderen vergleichbaren Diensten – beliebige Dateien von der Plattform herunterladen, wenn sie den Link kannten.
Quelle : www.heise.de
Titel: Kahlschlag bei Filehostern nach Megaupload-Aus
Beitrag von: ritschibie am 24 Januar, 2012, 10:51
Nach der spektakulären Schließung von Megaupload herrscht untern vielen den anderen Filehostern regelrechte Panik. Viele folgen dem Beispiel von Filesonic und verhindern ab sofort den Zugriff auf fremde Dateien oder blocken (wie Uploaded.to) US-IP-Adressen.
Die Vertreter der Musik- und Filmindustrie dürften dieser Tage in Feierlaune sein. Nach dem Schlag gegen Megaupload und den aufsehenerregenden Verhaftungen von Kim Schmitz und seiner Helfer, kündigt ein Filehoster nach dem anderen die Einstellung vieler - aus Sicht der Piraterie-Jäger dubioser - Dienste an.
Den Anfang machten gestern Filesonic und Uploaded.to: Filesonic-Nutzer, die die Seite derzeit besuchen, finden dort eine Nachricht, die besagt, dass die Filesharing-Funktionalitäten eingestellt worden sind und Nutzer ab sofort nur noch auf Dateien zugreifen können, die sie selbst hochgeladen haben. Uploaded hat hingegen einen anderen Schritt zum Selbstschutz gewählt und blockt ab sofort User mit einer US-IP-Adresse, damit will man einer Verfolgung durch US-Behörden entgehen.
Fileserve, ebenfalls einer der ganz großen Filehoster, folgt dem Beispiel von Filesonic und unterbindet ab sofort das Filesharing. Auch hier kann man nur noch die eigenen Dateien herunterladen. Ebenfalls analog zu Filesonic wurde das Bonus-Programm (wo Uploader zumeist mit Geld, aber auch Bandbreite belohnt werden) beendet.
(http://scr.wfcdn.de/7051/Filehoster-machen-dicht-1327394421-0-11.jpg) Auch für x7.to ist das Ende gekommen
Bei Filejungle und Uploadstation (die beiden zu Fileserve gehören) folgt man dem Beispiel des Hauptunternehmens und unterbindet künftig den Download "fremder" Dateien. Laut einer auf 'Reddit' veröffentlichten Liste testen beide Filehoster derzeit außerdem das Blocken von US-IP-Adressen.
4Shared löscht ab sofort multiple Dateien von seinen Servern, Videozer und VideoBB haben ihre Bonus-Programme eingestellt. EnterUpload, UploadBox und x7.to haben gleich ganz dicht gemacht. Vermutlich wird diese Liste in den kommenden Tagen noch länger werden.
Der wahrscheinlich bekannteste Filehoster überhaupt, Rapidshare, hat beteuert hingegen, den Betrieb so weiterführen zu wollen wie bisher. Unternehmensvertreter haben in den vergangenen Tagen immer wieder beteuert, dass man nach der Megaupload-Razzia nicht besorgt sei, da Filehosting an sich ein legales Geschäft sei.
Quelle: www.winfutue.de
Titel: AnonyUpload: Neuer Filehoster von Anonymous?
Beitrag von: SiLæncer am 24 Januar, 2012, 21:00
Kurz nach der Schließung des Filehosters Megaupload in der letzten Woche kündigten Aktivisten der Anonymous-Bewegung an, einen eigenen Dienst auf den Weg bringen zu wollen. Diesbezüglich sorgt nun Anonyupload nicht nur wegen der Namensgebung für Aufsehen.
Anonyupload verspricht sicheres, kostenloses und anonymes Hosting von Dateien. Über diese Plattform sei auch der Austausch von den hochgeladenen Files möglich, heißt es auf der Webseite von Anonyupload.
Inzwischen distanzieren sich die Betreiber dieses Angebots von Anonymous. Nichtsdestotrotz wollen sie sich den eigenen Angaben zufolge aber für die Anonymität im Internet einsetzen. Grundsätzlich soll es sich bei diesem Angebot weder um einen Fake, noch um einen Betrugsversuch handeln.
Bekanntlich verursacht der Betrieb eines Filehosters natürlich eine gewisse Menge an Kosten, um für die Bandbreite, den Speicherplatz und die zugehörigen Server sorgen zu können. Zur Sicherheit der Anwender wollen die Köpfe hinter Anonyupload auf eine Infrastruktur setzen, die sich in Ländern wie Russland oder der Ukraine befinden soll.
Spenden für den Betrieb von Anonyupload kann man beispielsweise in Form von Bitcoins überreichen. Der Bezahldienstleister PayPal hat bereits das zugehörige Konto gesperrt. Trotzdem sei man inzwischen damit beschäftigt, die zugehörigen Server aufzusetzen, heißt es auf der Webseite. Der Upload der jeweiligen Daten wird den bisherigen Informationen zufolge per FTP erfolgen. Auf diese Weise soll ein sicherer Austausch der Files möglich sein. Konkrete technische Details hat man noch nicht bekannt gegeben.
In Sachen Marketing setzen die Anonyupload-Betreiber auf eine durchaus interessante Strategie. Direkt auf der Startseite wird beschrieben, warum man derartige Dienste nicht verwenden sollte. Immerhin handle es sich bei Anonyupload um einen zentralisierten Service, bei dem die Daten auf den Festplatten der Betreiber gesichert werden. Dies sei unter anderem unvorteilhaft, da man persönliche Daten aus der Hand gibt und nicht kontrollieren kann, was damit passiert, heißt es. Wie das aktuelle Beispiel von Megaupload zeigt, ist es darüber hinaus nicht gewährleistet, dass man darauf einen dauerhaften Zugriff hat.
Doch Anonyupload geht auch darauf ein, warum man diesen Filehosting-Dienst nutzen soll und welche Absichten man mit diesem Projekt konkret verfolgt. Diesbezüglich ist man der Meinung, dass es sich um ein technisch interessantes Vorhaben handelt und man keinen Ersatz für Megaupload auf den Weg bringen möchte. Sofern man den Betrieb mit Spendengeldern aufrecht erhalten kann, will man das System weiter ausbauen.
Berücksichtigt man diese Beschreibung, so stellt man sich als Internet- oder Filehosting-Nutzer die Frage, ob man auf einer derartigen Infrastruktur persönliche Daten ablegen möchte und auf einen dubiosen Dienst setzt, von dem die Betreiber sogar selbst abraten.
Quelle: www.winfutue.de
Titel: Megaupload: Keine Kaution für Kim Schmitz
Beitrag von: SiLæncer am 25 Januar, 2012, 05:50
Am Montag war Kim Schmitz zum ersten Mal mit seinem Kautionsgesuch vor den Richter getreten – da wurde der Antrag auf den heutigen Mittwoch vertagt. Schmitz und drei anderen leitenden Angestellten des Sharehosters Megaupload wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung zu Last gelegt.
Heute bekam der Deutsche von Richter David McNaughton abermals eine Absage: Schmitz soll bis zum 22. Februar in Untersuchungshaft bleiben. An diesem Tag will das Gericht das Auslieferungsgesuch der USA anhören. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Montag vor Gericht argumentiert, bei Schmitz bestehe ein hohes Fluchtrisiko. Auch die anderen drei Beschuldigten bleiben in Haft.
Am vergangenen Donnerstag hatte das FBI eine Razzia gegen den Sharehoster Megaupload durchgeführt. Dabei wurden zahlreiche Server abgeschaltet und Konten des Unternehmens eingefroren. Die URL Megaupload.com zeigt derzeit nur noch auf eine Mitteilung des FBI und des US-Justizministeriums, die Domain sei beschlagnahmt worden.
Kim Schmitz hatte sich in seinem neuseeländischen Anwesen in einem Sicherheitsraum eingeschlossen, den die Ermittlungsbehörden erst knacken mussten, um ihn zu verhaften. Die schillernde Persönlichkeit beteuert weiterhin, Megaupload sei ein rein legales Unternehmen. In Neuseeland entwickelt sich der Angeklagte hingegen bereits zum Politikum: So fordert unter anderem der Politiker Winston Peters Aufklärung darüber, warum Schmitz trotz seiner bewegten Vergangenheit überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten habe.
Das radikale Vorgehen des FBI hat die Sharehoster-Branche erheblich aufgewirbelt. Nach Kenntnisnahme der 72-seitigen Anklageschrift gegen Megaupload haben zahlreiche Konkurrenzunternehmen ihre Dienste eingestellt oder bedeutend eingeschränkt. Hoster, die Uploader bisher für die Bereitstellung beliebte Dateien finanziell belohnt haben, kündigten diese "Affiliate"-Programme mittlerweile, oft ohne Vorwarnung. FileSonic und Fileserve erlauben Uploadern nur noch den Download ihrer eigenen Dateien; Uploaded.to hat seinen Dienst für US-Kunden gesperrt.
Quelle : www.heise.de
Titel: Megaupload: Der wohlkalkulierte Dominoeffekt
Beitrag von: SiLæncer am 27 Januar, 2012, 19:21
Eine Woche ist es jetzt her, dass der Sharehoster Megaupload "hochgenommen" wurde. In einer international konzertierten Aktion wurden vier der Firmenführer verhaftet, die Domains von Megaupload und Megavideo gesperrt, Server heruntergefahren und Privatvermögen beschlagnahmt. Die Anklage lautet auf Urheberverletzungen in großem Stil sowie Geldwäsche.
Die spektakulär inszenierte Polizeiaktion fand ein breites Medienecho; die extravagante Figur des Kim Schmitz war für den Boulevard gefundenes Fressen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nutzte den Fall für eine Stellungnahme zur Unterstützung des US-Pirateriegesetzentwurfs SOPA, von dem sich einige Fraktionsmitglieder gegenüber Spiegel Online gleich wieder distanzierten. Am anderen Ende des Spektrums kommentierte die Piratenpartei das Geschehen unter der Überschrift "Contentmafia lässt europäische Bürger nach US-Gesetzen in Neuseeland verhaften" und verglich Sharehoster mit Lagerhallenbetreibern.
Hatten Beobachter zunächst vermutet, dass die verbleibenden Sharehoster die Lücke einfach schließen würde, ergab sich schnell ein anderes Bild: Prominente Hoster wie Filesonic und Fileserve reduzierten ihr Angebot auf ein digitales Schließfach, kündigten ihre Bonusprogramme, suspendierten Tausende von Uploader-Accounts und gingen dann rigoros ans Löschen urheberrechtlich geschützter Inhalte.
Einigen Sharehostern jagte die Lektüre der 72-seitigen Anklageschrift offenbar einen derartigen Schreck ein, dass sie den Zugriff aus den USA blockierten oder ihre Dienste gar komplett abschalteten. Einer Statistik von Arbor Networks zufolge sackte der weltweite Internet-Traffic unmittelbar nach dem Abschalten von MegaUpload deutlich ab.
Nur wenige der Sharehoster behielten die Ruhe, darunter MediaFire und RapidShare. RapidShare hatte sich schon in der Vergangenheit gegen Anschuldigungen der Komplizenschaft bei Urheberrechtsverletzung zu Wehr gesetzt und löscht von Rechtsinhabern beanstandete Dateien mittlerweile sehr schnell. Einen Tag nach dem Mega-Raid veröffentlichte RapidShare sogar iOS-Apps zum Zugriff auf seinen Dienst.
Von Dauer war der Abschreckungseffekt allerdings nicht: Fileserve hob am Donnerstag die Einschränkung wieder auf, dass nur Uploader ihre eigenen Dateien herunterladen können – nach einer massiven Löschungsaktion. FileFactory entschuldigt sich derzeit auf seiner Homepage für eventuelle Download-Abbrüche aufgrund von "heavy traffic volume". In Webmaster-Webforen gehen die Uploader nach anfänglicher Aufregung zur Tagesordnung zurück: Wer bezahlt für meine Uploads am meisten Provision? Das Abschalten von Megaupload hat dem Netz also keinesfalls auf einen Schlag die große Lust am Saugen genommen.
Dabei ist unverkennbar, dass das FBI sein Ziel durchaus auch nach maximalem PR-Effekt ausgesucht hatte. Kim Schmitz hatte seine Firma immer wieder in die Schlagzeilen gebracht – zuletzt mit einem auf YouTube veröffentlichten "Mega Song", in dem US-Prominente wie P Diddy, Kim Kardashian und Serena Williams erklärten, wie gern sie Megaupload nutz(t)en. Universal Music hatte das Video als Copyright-Verletzung markiert, woraufhin YouTube es offline genommen hatte. Erst eine Klage von Megaupload gegen Universal stellte das Video wieder her. Die Klage wurde einen Tag nach der Razzia in Neuseeland fallengelassen.
Geschickt passten die Ermittler den besten Zeitpunkt für ihren Zugriff ab: Zum Geburtstag des Firmengründers Kim Schmitz konnten sie vier der Hauptverantwortlichen des Unternehmens auf einen Streich verhaften – in Neuseeland. Das Auslieferungsverfahren in die USA soll am 22. Februar beginnen. Hätte Schmitz in seinem Geburtsland gefeiert, wäre es nicht zu den Verhaftungen gekommen – Deutschland liefert nicht in die USA aus. Der sechste im Bunde, der deutsche "Head of Business Development" des Unternehmens, ist in Frankfurt daher vorerst in Sicherheit.
Zwei der Firmenchefs wurden mittlerweile auf Kaution freigelassen, Kim Schmitz und ein anderer bleiben in Untersuchungshaft. Bei Schmitz sah der neuseeländische Untersuchungsrichter erhöhtes Fluchtrisiko. Als Beleg hatte das FBI das Protokoll eines Skype-Gesprächs zwischen zwei der Angeklagten ins Feld geführt. Demnach sorgten sich der CTO und der Hauptprogrammierer schon 2007, ob Schmitz beim ersten Anzeichen juristischer Probleme mit allem Geld, dessen er habhaft werden könnte, das Weite suchen würde. Die Verteidigung versuchte vergeblich damit zu kontern, dass Schmitz eine Frau und drei Kinder habe und sein gesamtes Privatvermögen beschlagnahmt worden sei.
Es ist zu erwarten, dass der Fall Megaupload in den kommenden Wochen weiterhin von unterschiedlichen Seiten instrumentalisiert wird. Als Argument für eine Ausweitung der Urheberrechte durch Gesetzesentwürfe wie SOPA und PIPA sowie internationale Abkommen wie ACTA dürfte der Sharehoster allerdings nicht taugen – der internationale Zugriff der Ermittlungsbehörden erfolgte ja auf Basis der bereits bestehenden Rechtslage.
Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Megaupload: Der wohlkalkulierte Dominoeffekt
Beitrag von: berti am 28 Januar, 2012, 15:44
ist das neu ?
Zitat
Hätte Schmitz in seinem Geburtsland gefeiert, wäre es nicht zu den Verhaftungen gekommen – Deutschland liefert nicht in die USA aus
stimmt leider nicht, bei kapitalen verbrechen liefert auch die bunte republik aus, es soll da ein gemeinsames Abkommen geben. Und wenn den us-ermittlern alles nicht hilft: es starten und landen noch immer "anonyme" Flugzeuge ;D
Titel: Re: Megaupload: Der wohlkalkulierte Dominoeffekt
Beitrag von: ritschibie am 28 Januar, 2012, 18:01
@berti: Was mich an der Aussage eher wundert, ist , dass das ganze straffrei (also: ohne Verhaftung) in Deutschland gelaufen wäre ---> s. kino.to!
Titel: Re: Megaupload: Der wohlkalkulierte Dominoeffekt
Beitrag von: kater am 28 Januar, 2012, 18:47
ich seh das so. Megaupload MÖCHTE sich nur als Zwischenlager verstanden wissen. Wo jeder was ablegen und andere wiederum sich was nehmen können. Und das Ganze ohne Rücksicht auf die Ware. Kino.to hat gezielt eine Ware öffentlich gemacht zu deren Vertrieb sie kein Recht haben.
Titel: Re: Megaupload: Der wohlkalkulierte Dominoeffekt
Beitrag von: ritschibie am 28 Januar, 2012, 19:18
Das würde ich auch so sehen, wenn Megaupload nicht (wie die anderen alle auch) den Uploadern finanzielle Anreize bzw. geldwerte Vorteile für's Copyright-verletzen gewährt hätte. Das mag für uns gut gewesen sein, für das Imperium aber ein Grund für's heftige zurückschlagen!
Titel: Re: Megaupload: Der wohlkalkulierte Dominoeffekt
Beitrag von: kater am 28 Januar, 2012, 19:28
deswegen hab ich ja möchte in Großbuchstaben geschrieben. ;)
Titel: Re: Megaupload: Der wohlkalkulierte Dominoeffekt
Beitrag von: ritschibie am 28 Januar, 2012, 20:19
Wie immer ist zwischen Anspruch und Wirklichkeit.... ;D
Titel: Megaupload: Löschung der Daten ab Donnerstag?
Beitrag von: SiLæncer am 30 Januar, 2012, 12:36
Möglicherweise schlechte Nachricht für alle (legalen) Nutzer des vor kurzem hochgenommenen Filehosters Megaupload: Nach dem Bericht einer neuseeländischen Zeitung könnten bereits ab Donnerstag alle Daten - auch die "legalen" - gelöscht werden.
Wie der 'nzherald.co.nz (http://www.nzherald.co.nz/technology/news/article.cfm?c_id=5&objectid=10782188)' berichtet, dürften legitime Megaupload-Nutzer kaum noch eine Chance haben, ihre auf dem geschlossenen Filehoster gespeicherten Dokumente, Fotos etc. wiederzusehen. Nach Angaben von US-Ermittlern könnten diese Daten bereits ab Donnerstag gelöscht werden.
Der Grund ist schlichtweg Geld: Da Megaupload externe Unternehmen angeheuert hat, um auf deren Servern die Daten zu lagern und die US-Behörden nach Angaben von Megaupload-Anwalt Ira Rothken die finanziellen Mittel der Betreiber eingefroren haben, gibt es nun niemanden, der für die Server-Kosten aufkommt.
Bereits vergangenen Freitag hat die zuständige US-Staatsanwaltschaft einen Brief verfasst, der den Hostern (Carpathia Hosting Inc. und Cogent Communications Group Inc.) erlaubt, ab Donnerstag die Megaupload-Dateien zu löschen.
Die Hoster können, müssen die Daten aber nicht löschen. Was mit ihnen geschieht, liegt im Ermessen der beiden zuvor genannten Unternehmen. Die US-Behörden gaben außerdem zu Protokoll, dass sie selbst einen Teil der Daten kopiert hätten, die Server selbst aber nicht (physikalisch) beschlagnahmt hätten.
Megaupload-Anwalt Rothken sagte dazu, dass man derzeit mit den Ermittlungs-Behörden verhandle, um ein Löschen der Daten zu verhindern. Er gab außerdem an, dass mindestens 50 Millionen Nutzer Dateien bei Megaupload hochgeladen hätten. Der Rechtsvertreter argumentierte, dass abgesehen von den Kunden-Files, es dort auch Daten gäbe, die zur Verteidigung von Megaupload wichtig seien.
Rothken gab sich dabei "vorsichtig optimistisch", dass die Löschung vorerst verhindert werden kann, weil "die Vereinigten Staaten und Megaupload ein gemeinsames Interesse haben sollten, Kunden zu schützen."
Quelle: http://winfuture.de/
Titel: Filehoster: GVU fordert eine komplette Umkehr der Beweislast
Beitrag von: SiLæncer am 30 Januar, 2012, 13:15
Die GVU fordert eine Umkehr der Beweislast. Diese soll vor allem die Anbieter betreffen, die Uploader für das Hochladen besonders begehrter Dateien bezahlt. Nach gegenwärtiger Rechtslage sind Filehoster nur dann haftbar, wenn sie Abuse-E-Mails oder andere Hinweise von Rechteinhabern längerfristig ignorieren. Somit wäre erst einmal per se jeder Anbieter illegal, bis er seine Unschuld beweisen kann.
Der Takedown von Megaupload ist noch immer omnipräsent in den Medien. Diesen Umstand möchte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) offenbar für ihre Forderungen nach strengeren Gesetzen in Anspruch nehmen. Die Betreiber des Filehosters Megaupload wurden durch das strikte Vorgehen der US-amerikanischen Justiz überrascht. Kim Schmitz & Co. glaubten, solange sie gemeldete Dateien zügig genug entfernen, seien sie juristisch gesehen auf der sicheren Seite. Durch den Bust der Mega-Kette (MegaStuff.info, MegaPorn.com, MegaVideo.com und 15 weitere Domains) ist aber die gesamte Hoster-Branche ins Wanken geraten. Viele zogen es trotz des Schutzes durch den US-amerikanischen DMCA nach den Inhaftierungen in Neuseeland vor, ihre Belohnungsprogramme auf Eis zu legen. Analysen der GVU weisen bei den Hostern ohne Belohnungssystem auf einen „signifikanten Nutzerrückgang“ hin. Im Gegenzug verzeichnen die Anbieter, die ihre Uploader noch immer für das Beschaffen populärer Dateien vergüten, einen starken Zuwachs. Zwar profitieren so gut wie alle One-Click-Hoster vom Niedergang des Mega-Schwergewichts. Laut GVU profitiert jedoch niemand in dem Umfang, wie die Konkurrenz, die noch immer auf das alte Vergütungssystem setzt.
Die Streaming-Webseite kinox.to und weitere sind momentan dabei, ihr Angebot zu reorganisieren. Die Streams von Filehostern ohne Uploader-Provisionen werden entfernt. Konkurrenten mit derartigen Prämienprogrammen werden den Streaming-Seiten hinzugefügt. Der ständige Nachschub neuer Kinomitschnitte soll nach Annahme der GVU nur dann funktionieren, wenn die Beschaffer für ihre Tätigkeit bezahlt werden. Dazu kommt: Ein konstanter Nachschub an Kino-Mitschnitten sei die Voraussetzung für hohe Nutzerzahlen. Und hohe Werbeeinnahmen erreiche man eben nur aufgrund hoher Zugriffszahlen, der Kreis schließt sich.
Vor diesem Hintergrund verlangt die GVU, die Diensteanbieter seien grundsätzlich für alle Inhalte haftbar zu machen, die bei ihnen hochgeladen werden. In dem Fall könnten alle Filehoster, die nicht offshore betrieben werden, sofort ihre Pforten schließen. Dann wäre es innerhalb der EU oder USA unerheblich, ob man auf Löschanträge von Filmgesellschaften oder anderen Rechteinhabern reagiert. Wer eine Ausnahme dieses „parasitären Geschäftsmodells“ bildet, der müsse dafür nach Ansicht des GVU-Geschäftsführers Dr. Matthias Leonardy die Beweise selbst vorlegen. Demnach geht man nicht mehr von der Unschuld, sondern grundsätzlich von der Schuld aller Anbieter aus.
Ob man in den Reihen der Politik oder Justiz dieser Forderung nachkommen wird, bleibt aber zunächst abzuwarten. Natürlich sollte man auch kritisch hinterfragen, ob die Hintermänner des Mega-Konzerns tatsächlich mit Haftstrafen von bis zu 20 Jahren überzogen werden sollten. Mit karitativen Erwägungen dürfte der Aufbau des Filehosters aber eben auch nichts gemeinsam haben.
Wie seht ihr das: Sollte jeder One-Click-Hoster zum Wohl der Content-Industrie vor dem Gesetz als schuldig gelten, bis dessen Unschuld bewiesen wurde? Reicht die kriminelle Energie der Anbieter aus, um derartige Forderungen an den Gesetzgeber zu stellen?
Gestern hatte es noch geheißen, dass am Donnerstag die Löschung der (legalen) Daten beginnen würde. Nun gab Ira Rothken, der Anwalt des Filehosters Megaupload, vorerst Entwarnung: Die Daten sollten "mindestens" zwei Wochen lang unangetastet bleiben.
Wie Ira Rothken per 'Twitter' bekannt gab, haben die US-amerikanischen Hoster Carpathia und Cogent zugestimmt, die Dateien, die nicht gegen Urheberrechte verstoßen und von "legalen" Nutzern stammen, noch mindestens zwei Wochen lang auf den Servern zu behalten. Die Zeit wollen die Rechtsvertreter von Megaupload nutzen, um mit den US-Behörden eine Einigung darüber zu erzielen.
(http://scr.wfcdn.de/7068/Megaupload-Anwalt-Rothken-1327995587-0-11.jpg) Ira Rothken gab (vorerst) Entwarnung
Zuvor hatte das FBI den Hostern das OK gegeben, die Megaupload-Daten löschen zu dürfen, da die Ermittlungen diesbezüglich abgeschlossen sein. Rothken wollte das verhindern, nicht nur um legitime Nutzer vor einem Verlust ihrer privaten Daten zu bewahren, sondern auch weil er angab, dass sich darunter auch Informationen finden könnten, die zur Verteidigung von Megaupload wichtig seien.
Trotz aller dem vor kurzem geschlossenen Filehoster vorgeworfenen Urheberrechtsverstöße befinden sich bei Megaupload bzw. seinen Geschäftspartnern, die bisher die Server-Infrastruktur zur Verfügung gestellt hatten, Millionen legale Dateien von rund 50 Millionen Nutzern.
Ob die User ihre Daten je wiedersehen werden, ist aber eine andere Frage: Wie 'Carpathia Hosting' in einem Statement bekannt gab, habe man weder die technischen noch die rechtlichen Möglichkeiten an diese Daten heranzukommen. Jeder, der bei Megaupload Daten gespeichert hat, möge sich an Megaupload wenden und nicht an Carpathia, so der Hoster.
Die Tatsache, dass etliche der von Megaupload genutzten Server in den Vereinigten Staaten stehen, hat den Zugriff durch US-Behörden auf die mutmaßlich "kriminelle Organisation" erst ermöglicht. Als Unternehmen ist Megaupload aber in Hong Kong registriert und wurde von Neuseeland aus betrieben, was durchaus Fragen zur rechtlichen Zuständigkeit aufwirft.
Quelle: www.winfuture.de
Titel: Megaupload: Webseite für Betroffene eingerichtet
Beitrag von: ritschibie am 01 Februar, 2012, 12:25
In den vergangenen Tagen stellten sich Millionen Nutzer, die private und legale Dateien bei Megaupload hochgeladen hatten, die bange Frage, ob sie ihre Urlaubsbilder, Dokumente etc. je wieder sehen werden. Zumindest haben sie jetzt eine Anlaufstation.
Die Bürgerrechtsorganisation 'Electronic Frontier Foundation' (EFF) und der US-Hoster Carpathia, bei dem viele der Megaupload-Daten lagern, haben gemeinsam eine Webseite namens 'Megaretrieval.com (http://megaretrieval.com/)' eingerichtet. Auf diese Weise will man erreichen, dass geschätzte 50 Millionen User des vor kurzem gesperrten Filehosters vielleicht doch noch ihre Daten wiedersehen.
"Die EFF ist besorgt, dass so vielen rechtmäßigen Nutzer von Megaupload.com ohne Warnung ihr Eigentum weggenommen worden ist und das die Regierung keine Schritte unternimmt, um ihnen zu helfen", sagt EFF-Anwältin Julie Samuels. "Wir glauben, dass es wichtig ist, dass die Stimmen dieser Nutzer gehört werden, wenn das Verfahren voranschreitet."
Der Hoster Carpathia, dem die US-Behörden am Anfang der Woche (neben Cogent Communications) an sich die Freigabe erteilt hatten, die Megaupload-Daten von ihren Servern löschen zu dürfen, unterstützt die EFF-Initiative und hat auch die Megaretrieval.com-Seite eingerichtet.
Carpathia-Sprecher Brian Winter betonte noch einmal, dass der Hoster selbst keinen Zugang zu den Megaupload-Daten habe: "Wir unterstützen deshalb die EFF und ihre Versuche, den Usern zu helfen, die über Megaupload gespeicherten legalen Daten wiederzubekommen."
In einer gemeinsamen Pressemitteilung erklären die Bürgerrechtsorganisation und der Hoster, dass man Nutzern in den Vereinigten Staaten helfen wolle, rechtliche Unterstützung in dieser Causa zu bekommen. Für Betroffene aus Europa oder anderen Staaten trifft dies wohl nicht zu, da als rechtliche Basis für die EFF-Initiative die US-Gesetze gelten.
Anmerkung: Wir haben bei der EFF nachgefragt, ob es auch nur ansatzweise einen Sinn hat, sich als europäischer Nutzer bzw. Betroffener an die Organisation zu wenden. Sobald wir eine Antwort bekommen, werden wir diese als Update nachreichen.
Quelle: www.winfuture.de
Titel: Uploaded.to gängelt Kunden mit langsamen Downloads
Beitrag von: SiLæncer am 02 Februar, 2012, 06:00
Das Vorgehen der Behörden gegen den Filehoster Megaupload hatte für die Branche gravierende Folgen. Etliche Konkurrenten nahmen kurz nach dem Bekanntwerden der Verhaftung des „Mega“-Geschäftsführers Kim Schmitz ihre Services vom Netz. Uploaded.to schränkte sein Angebot zunächst zwar ein, nichtsdestotrotz scheinen etliche Kunden, zum Nachteil bestehender Kunden, zum verbliebenen Dienst zu strömen.
Uploaded.to gilt weiterhin als einer der bekanntesten File-Hoster im Netz. Dennoch ging das Strafverfahren gegen den Megaupload-Chef Kim Schmitz und seine Geschäftspartner nicht an dem Unternehmen vorbei. Wenige Stunden nach der Abschaltung von Megaupload.com wurde die Uploaded-Domain für sämtlich US-Bürger gesperrt. Nutzer aus Amerika werden auch aktuell noch mit einer Fehlermeldung abgespeist. Offenbar haben die Betreiber Angst, selbst ins Fadenkreuz der amerikanischen Ermittler zu geraten. Schließlich waren es Selbige, die die Verhaftungen beim neuseeländischen Konzern veranlassten.
Sogenannten Premium-Nutzer, die für eine schnelle Downloadgeschwindigkeit bezahlen, können den Dienst aktuell nicht in vollem Umfang nutzen. Wie in etlichen Internetforen zu lesen ist, werden Dateien seit einigen Tagen lediglich mit rund 50 Kilobytes pro Sekunde übertragen. Dieser Wert liegt selbstverständlich weit unter den Erwartungen der User. Eine knappe Stellungnahme liefert die Firma passenderweise auf der Unterseite „Support“. Angeblich komme es durch einen „massiven Nutzeransturm“ aktuell zu einer „kompletten Auslastung“ der Kapazitäten, wodurch der Standard der Plattform aktuell nicht erreicht würde. Eine Besserung des Problems stehe in „den nächsten Tagen“ bevor, heißt es in der kurzen Erklärung. Der Grund für den vermeintlichen Nutzeransturm liegt auf der Hand. Kunden, die zuvor noch bei Megaupload, Filesonic oder ähnlichen Diensten untergekommen sind, strömen nun offenbar zur verbliebenen Plattform.
Nichtdestotrotz scheint Uploaded aktuell penibel darauf zu achten, nicht selbst mit Urheberrechtsverletzungen in Verbindung gebracht zu werden. Auf etlichen Webseiten der Grauzone sind laut zahlreicher aufgebrachter User, überwiegend Dateien verlinkt, die auf Uploaded.to gelöscht wurden. Derartig akribische „Reinigungsaktionen“ waren beim Anbieter zu früheren Zeiten nicht zu beobachten. Selbst auf unsere E-Mail-Anfrage wurde lediglich mit dem Satz „Wir haben die von ihnen gemeldeten Dateien von unserer Plattform gelöscht.“ beantwortet – dabei ging es um etwas völlig anderes.
Quelle: www.gulli.com
Titel: MegaUpload-Mitarbeiter offenbar umfassend vom FBI bespitzelt
Beitrag von: SiLæncer am 04 Februar, 2012, 06:30
Die Schließung des Filehosters MegaUpload macht nach wie vor Schlagzeilen. Bemerkenswert ist dabei offenbar auch ein bislang eher weniger beachteter Aspekt: die Menge an Protokollen interner Kommunikationsvorgänge von MegaUpload, die das FBI ansammelte. Diese wurden aber offenbar auf einen korrekten Richterbeschluss hin erlangt.
Wie aus Dokumenten hervorgeht, die die US-Behörden kürzlich im Rahmen der Ermittlungen gegen den Filehoster bei einem neuseeländischen Gericht einreichten, sind einige der erlangten Kommunikations-Protokolle durchaus aufschlussreich. Einige der Logs gehen angeblich bis zu fünf Jahre zurück.
So gibt es ein Protokoll eines Skype-Chats von 2007, in dem MegaUpload-Manager besorgt die Meinung äußerten, MegaUpload-Gründer Kim "Dotcom" Schmitz passe "nicht gut auf sein Geld auf" und "die aktuelle Situation [sei] etwas riskant".
Es ist noch nicht restlos geklärt, wie das FBI an die interne Kommunikation der MegaUpload-Mitarbeiter kam. Es wird aber vermutet, dass eine Art "Staatstrojaner" - also eine auf den Rechnern der Verdächtigen installierte Spionage-Software - verwendet wurde. Verwunderlich ist jedenfalls, dass Skype die Chat-History seiner Nutzer laut AGB nur 30 Tage lang speichert, das FBI aber angeblich Protokolle bis zu fünf Jahre alte Skype-Chats vorliegen hat, obwohl die Ermittlungen gegen MegaUpload soweit bekannt erst vor wenigen Monaten begannen. Das IT-Newsportal CNET News berichtet außerdem unter Berufung auf anonyme Quellen bei Skype, der mittlerweile zu Microsoft gehörende VoIP-Dienst sei von den Behörden nicht zur Herausgabe von Informationen oder Logs aufgefordert worden. Das FBI wollte sich zu den technischen Einzelheiten nicht äußern und erklärte lediglich, für die Beschaffung der Informationen habe ein gültiger Richterbeschluss vorgelegen.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Megaupload: Weitere Vorwürfe gegen die Polizei
Beitrag von: SiLæncer am 07 Februar, 2012, 17:30
Laut einem Bericht des neuseeländischen Fernsehsenders '3News' kam es im Zuge der Verhaftung des Megaupload-Chefs Kim Schmitz alias Kim Dotcom möglicherweise zu einem überzogen Vorgehen der Polizeikräfte.
Einem Team des TV-Senders gelang es, in Begleitung von Wayne Tempero, dem Sicherheitschef der Familie Schmitz, auf das Anwesen des Megaupload-Chefs zu gelangen und dort zu drehen.
Dabei erzählt Tempero wie er die Polizeiaktion erlebt hat: Demnach sei er am Tag der Verhaftungen von Hubschraubern geweckt worden und nach Verlassen eines Seitengebäudes des Anwesens von einem Zivilbeamten mit Maschinengewehr in der Hand gezwungen worden, sich sofort auf den Boden zu legen. Der Polizist habe sich dabei allerdings nicht als Beamter zu erkennen gegeben, so der Sicherheitschef.
Tempero bestätigte, dass sich zu diesem Zeitpunkt im Hause seines Auftraggebers Schmitz zwei Schusswaffen befunden hätten, die beiden (auf Temperos Namen registrierten) Schrotflinten seien allerdings in Waffenschränken verschlossen gewesen.
Die Polizeibeamten hätten nach Angaben von Tempero auch jenen Teil des Hauses betreten, wo die Kindermädchen und drei kleine Kleinkinder gelebt haben. Auch diese Beamten seien mit Pistole, Gewehr und kugelsicherer Weste ausgerüstet gewesen, berichtet Tempero. Eines der Kindermädchen sei dabei nach Schusswaffen und Bomben gefragt worden.
Tempero zeigte dem TV-Reporter auch einen Haushalts-Aufzug, der von Polizeibeamten offensichtlich mit Schlaghämmern "bearbeitet" worden ist, weil diese den zu diesem Zeitpunkt sich noch versteckenden Schmitz dahinter vermutet haben.
Den so genannten "Red Room", also den Panikraum, in dem sich Schmitz versteckt hat, entdeckten die Polizisten erst, nachdem der Sicherheitschef sie darauf hingewiesen hat. Allerdings sagte Tempero, dass dieser Panikraum bereits vor dem Einzug des Megaupload-Chefs existiert habe und auch auf den Bauplänen verzeichnet sei. Eine Schrotflinte habe sich während der Verhaftung von Schmitz auch dort befunden, nämlich in einem der bereits erwähnten Waffenschränke. Schmitz sei aber währenddessen aber an der entgegengesetzten Seite des Raumes gewesen, also nicht ansatzweise in der Nähe der Waffe.
In einem 'Interview' im Anschluss an den Beitrag, bestätigte der Polizei-Sprecher Malcolm Burgess, dass beim Einsatz gegen Kim Dotcom auch Spezialkräfte der neuseeländischen Polizei vor Ort waren. Er rechtfertigte den Großeinsatz mit einer zuvor erfolgten Risikoeinschätzung und verwies auf die Schusswaffen sowie die Möglichkeit der Beweisvernichtung.
Quelle: www.winfuture.de
Titel: Das besiegelte Schicksal von Kim Schmitz
Beitrag von: SiLæncer am 10 Februar, 2012, 10:00
Mega-Prison für Megaupload-Betreiber Kim Dotcom und die Rolle des FBI - Teil 1
Als Kimble verhaftet wurde, konnte er lediglich vermuten, was gegen ihn vorliegt: Urheberrechtsverletzung. Für jemanden wie Kimble waren eine derartige Verhaftung und der Vorwurf nichts Neues. Doch wer hinter der Verhaftung wirklich steckte, wusste Kimble zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Das erklärt auch seine Gelassenheit, als ihn das neuseeländische Fernsehen direkt nach seiner Festnahme aufnahm. Womöglich dachte er dabei an die Rechtsabkommen, die zwischen Neuseeland, Deutschland und auch Finnland bestehen. Im Zweifelsfall findet der Prozess in Deutschland oder Finnland statt. Aber auch Neuseeland ist kein schlechter Ort für ein Urteil, da auch dort Straftäter wie er mit Samthandschuhen angefasst werden.
Mit den Konsequenzen seiner Taten glaubt sich Kimble bestens auszukennen. In Deutschland konnte er bereits viel Erfahrung sammeln. Bereits 1994 wurde er wegen Computerbetrugs, Bandenhehlerei und Missbrauch von Titeln zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dann, im Jahre 2002, lautete der Vorwurf Insiderhandel mit Aktien. Auch hier kam Kimble glimpflich davon - wieder nur eine Bewährungsstrafe. Eine Verhaftung mehr oder weniger dürfte Kimble mittlerweile nicht mehr besonders berühren. Vielleicht hat er im Falle von Megaupload ebenfalls nur mit einer Verhaftung gerechnet. Und auch dann würde er davonkommen. Wie immer. Diesmal vielleicht sogar erst recht, denn an Geld mangelte es Kimble zum Zeitpunkt seiner Verhaftung nicht. Auf 65 Millionen Dollar soll er sein Vermögen angehäuft haben. Dafür lohnt es sich aus seiner Sicht, eine Bewährungsstrafe zu riskieren.
Auf seiner gemieteten Villa in Neuseeland weht die finnische Flagge. Bei seinem Abschiedsgesang auf seiner Website warf er Deutschland vor einigen Jahren vor, ein Land voller neidischer und missgünstiger Menschen zu sein. Es sei hier kein Platz mehr für einen Helden wie ihn. Abgebildet war die deutsche Flagge mit einem Totenkopf. Untertauchen sei eine gute Sache, schrieb er noch in seinem Abschiedsbrief und verließ das Land. Anscheinend unter anderem nach Finnland, wo er sich einbürgern ließ.
Eine doppelte Staatsbürgerschaft in Finnland und Deutschland kann ohnehin nicht verkehrt sein, könnte er sich dabei gedacht haben. Länder wie Neuseeland haben ein eigenes Verständnis für Verhältnismäßigkeit bei der Bestrafung von Menschen wie Kimble. Zwar versuchen Industrie-Verbände in allen Ländern seit Jahren weltweit, ein Exempel an Schwarzkopierern zu statuieren. Kampagnen wie "Raubkopierer sind Verbrecher" sollen Angst und Schrecken in der Bevölkerung verbreiten. Doch die Justiz bleibt sachlich - vor allem in Europa. Letztlich sitzt auch auf der Klägerseite ein verbeamteter Staatsanwalt. Und er muss zumindest in Deutschland die Vor- und Nachteile des Beschuldigten abwägen. Ein guter Verteidiger kann den Beklagten schon irgendwie aus der Misere herausboxen. Letztlich kommt es auf eine gute Klageabwehr an. Das weiß Kimble.
Doch weder Deutschland noch Finnland oder Neuseeland haben diesmal mit den Ermittlungen gegen Kimble etwas zu tun. Zudem halten sich die beiden Länder, Deutschland und Finnland, dessen Bürger eigentlich Kimble ist, aus der Angelegenheit offenbar gänzlich heraus. So langsam muss es dann auch Kimble mulmig geworden sein. Dann kam die erschreckende Nachricht. Kurze Zeit später wurde klar, dass er sich mit einer anderen Klasse der Staatsgewalt angelegt hatte, nämlich den USA. Nun war die Stimmung von Kimble konzentrierter, und er schaute nicht mehr in Siegerpose in die Kameras, wie er es sonst zu tun pflegte. Neuseeland war lediglich der Klageschrift des amerikanischen Justizministeriums nachgekommen und hatte die Verhaftungen und Beschlagnahmungen präzise nach Vorgabe durchgeführt.
Doch eine weitere Tatsache macht die Angelegenheit für Kimble besonders bedrohlich: Der Ermittler ist nicht etwa die Filmindustrie oder eine von ihm beauftragte Detektei wie oft in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen mit Konzernen. Es ist das FBI. Das teilte ihm zumindest sein Anwalt mit, der es selbst den Medien entnommen hatte. Das FBI hat seinen Erfolg bereits auf seiner Website verkündet.
Was das FBI dazu veranlasst hat, bis nach Neuseeland vorzudringen, lässt Fragen offen. Laut den Unterlagen liegen dem FBI Telefongespräche, Email-Verkehr sowie Videoaufnahmen von Kimble vor. Dort ist alles dokumentiert. Das FBI weiß sogar bis aufs letzte Detail, wer welche Software wann und wie für Kimble programmiert hat. Aus den Unterlagen geht auch hervor, dass Kimble und sein Team selbst Schwarzkopien besorgt und in das Portal hochgeladen haben sollen. Megaupload ist nicht nur ein Fileserver wie Rapidshare gewesen, sondern eine kommerzielle Handelsplattform für nicht lizenzierte Filme, Musik und vieles mehr.
Die Vorgehensweise ist eine bislang noch nicht offenkundige Ermittlungstaktik des FBI außerhalb seiner eigenen Grenzen der USA. Wie konnte das FBI an all diese Daten in Neuseeland kommen? Was die wenigsten wissen ist, dass das FBI seit 2004 noch stärker in die Prozesse der übrigen Geheimdienste der USA integriert worden ist, um international effizienter agieren zu können. Nach 9/11 hat sich der gesamte amerikanische Geheimdienst im Rahmen der Intelligence Reform and Terrorism Prevention Act (IRTPA) gemeinsam mit der United States Intelligence Community (CI) neu formiert. Insgesamt 16 Geheimdienste sind dem Verbund CI angeschlossen, darunter die üblichen Dienste wie das Verteidigungsministerium DOD, die CIA, der NSA und dort eben auch das FBI.
Ziel der Reform ist es, eine internationale Macht auszuüben, um nicht nur Terroristen, sondern alle möglichen Straftäter überall und jederzeit dingfest machen zu können. Seither hat der Verbund CI auch Interpol und Europol beraten und mit reorganisiert. Justizbehörden weltweit profitieren auf diese Weise von den Ermittlungen der US-Geheimdienste. Seit mehr als 10 Jahren haben sich die USA nun auch zum Ziel gesetzt, die Interessen ihrer Lobbygruppen, der Film-, Musik- und Softwareindustrie exekutiv zu vertreten.
Interessanterweise hat sich das FBI Zeit gelassen. Mehrere Jahre soll es gegen die Megaupload-Verschwörung, wie sie das FBI nennt, ermittelt haben. Auch das ist eine Vorgehensweise, die das FBI mittlerweile auszeichnet. Schnellschüsse und Blitzaktionen sind vor allem im Bereich von internationaler Kriminalität kein vielversprechendes Vorgehen mehr. Wenn es darum geht, jemanden für lange Zeit aus dem Verkehr zu ziehen, wird einem gründlich ausgearbeiteten Plan gefolgt, der alle Interessensparteien mit einschließt. Eine gute Strategie im gesamten Prozess, von der Verhaftung bis zur Verurteilung, ist die Antwort der amerikanischen Justiz gegen Staranwälte, mächtige oder politisch einflussreiche Kriminelle. Erst wenn die Klage feststeht, die Beweise, Informationen und Anschuldigungen auf Stahl gegossen sind, folgt die Verhaftung. Man möchte nicht mehr in die Situation kommen, sich verteidigen zu müssen und zu keinem Zeitpunkt die Angelegenheit im Klageprozess aus dem Ruder gleiten lassen. Angriff ist nicht nur die die beste Verteidigung. Es geht vor allem um eins: Vorbereitung.
Ort des Verbrechens
Knapp 30 Meilen vom Weißen Haus und vom Hauptgebäude des FBI entfernt hortete Kimble im US-Bundesstaat Virginia, in der kleinen Stadt Dulles, seine immensen Daten, die er für sein illegales Portal Megaupload benötigte. Dort hatte seine Firma beim Internetprovider Carpathia Hosting insgesamt 25 Petabyte an Daten gemietet. Etwas südlicher, in Richmond Virginia, befindet sich auch die Elite der Staatsanwälte, die seit Jahrzehnten erfolgreich gegen Softwarepiraten vorgehen. Das dortige Justizministerium Virginia Department of Juvenile Justice ist auch gleichzeitig der Ort, wo die Klage gegen Kimble erhoben wurde.
Ob es pure Dummheit oder dreiste Frechheit war, die Kimble gewogen, seiner illegalen Tätigkeit ausgerechnet direkt vor der Nase der Ermittler nachzugehen, wird sich bei seiner egozentrischen Persönlichkeit schwer beantworten lassen. Gewiss ist allerdings, dass damit auch der Verhandlungsort Virginia besiegelt sein dürfte. Es stellt sich im Grunde kaum noch die Frage, ob Kimble in die USA ausgeliefert wird oder nicht. Neuseeland ist weder der initiierende Ermittler noch der Kläger gegen Kimble. Würde die Regierung darauf bestehen, die Klage im eigenen Land durchführen zu wollen, müsste die gesamte Klageschrift inklusive der vom FBI gesammelten Beweise ins neuseeländische Gesetz transferiert werden. Für Neuseeland dürfte derzeit kein Argument für eine solche Vorgehensweise sprechen. Die Formalitäten und die Dauer bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Auslieferung dürften aber weder für das US-Justizministerium noch für Neuseeland ein Problem darstellen, solange Kimble fest hinter Gittern sitzt. Diese Tatsache einmal vor Augen gehalten wird Neuseeland alles in seiner gesetzlichen Macht stehende versuchen, um eine vorzeitige Entlassung von Kimble zu verhindern, bevor sie ihn der USA übergeben.
Vorab erwartet Kimble ein längerer Aufenthalt in einem Gefängnis, womöglich ebenfalls in Virginia, bevor es überhaupt zur Verhandlung und Urteilsverkündung kommt. "Prison" - so heißen die Untersuchungshaftanstalten in den USA, in denen bis zu 20 Gefangene in einer Zelle aufbewahrt werden und zehn Jahre oder mehr auf ihre Verhandlungen warten. Die Prisons in den USA gelten als die schlimmsten Haftanstalten. Das einzige, was den Gefangenen den Aufenthalt über sich ergehen lässt, ist die Hoffnung oder die Angst vor der eigentlichen Verhandlung.
Dank den Ermittlungen des FBI weiß das Justizministerium bereits auch, was den Beschuldigten gehört oder, besser gesagt, gehört hat. Das zeigt auch das Ausmaß der Ermittlungen. Das FBI wusste bis aufs kleinste Detail, welche Gegenstände sich im Besitz von Kimble und seinen Komplizen in seiner gemieteten Villa in Neuseeland befanden. In der Klageschrift sind zahlreiche Bildschirme und Videokameras von bekannten Marken sowie Computer, Server und weiteres, detailliert bis auf ihre Seriennummern, aufgelistet. Hinzu kommen Fahrzeuge samt Kennzeichen, Gemälde und Statuen, die präzise mit Beschreibungen aufgeführt sind. Weiterhin erstreckten sich die Ermittlungen des FBI gegen die Megaupload-Verschwörung auf Länder wie China, Australien, die Philippinen, Singapur, die Niederlande, Slowakei und auch Deutschland. In all diesen Ländern wurden unzählige Konten der Beschuldigten beschlagnahmt, darunter auch Paypal-Konten, sogar Konten der Commerzbank und der Deutschen Bank.
Für das FBI gibt es also weder Grenzen noch Schwellenländer, wenn es um die Durchsetzung der eigenen Interessen geht. Es wird jeder Spur und jedem Hinweis nachgegangen und die Informationen vor Ort besorgt. Um in einem fremden Land ermitteln zu dürfen, braucht man schließlich keine Genehmigung. Im Grunde darf jeder FBI-Agent ohne Autorität und Schusswaffe mit seinem Reisepass in ein beliebiges Land einreisen und dort Beobachtungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten anstellen. Zollbehörden weltweit und letztlich auch das Interpol machen eigentlich nichts anderes. Auch deutsche Zollbeamte sind beispielsweise ständig auf den Flughäfen überall auf dem Globus im Einsatz, ohne eine polizeiliche Autorität vor Ort besitzen zu müssen, solange sie nur beobachten und nicht aktiv ins Geschehen eingreifen.
Wenn es dann um die aktive Verfolgung und Verhaftung von Kriminellen geht, spielen die hiesigen Behörden jedoch auch mit. Die Anklagepunkte gegen die Betreiber von Megaupload sind Konspiration, organisiertes Verbrechen, schwere Urheberrechtsverletzung in mehreren Fällen sowie Geldwäsche. Bei derartigen Vorwürfen fällt es den örtlichen Behörden ohnehin schwer, ihre Arbeit dem FBI zu verweigern. So funktioniert die internationale Strafverfolgung.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Filehoster HellShare sperrt User aus Deutschland und anderen Ländern aus
Beitrag von: SiLæncer am 10 Februar, 2012, 16:20
Möglicherweise aufgrund von rechtlichen Problemen sperrt der Cyberlocker HellShare.com derzeit die Besucher diverser Staaten aus. Erste Anfragen von Benutzern von Untergrund-Foren gingen bereits vor vier Tagen ein. Wer den Filehoster ohne Proxy oder VPN besucht, erhält derzeit die Fehlermeldung "502 Bad Gateway. We are sorry, but HellShare is unavailable in Germany".
Der tschechische Filehoster HellShare sperrt möglicherweise aufgrund juristischer Erwägungen seit einigen Tagen Surfer aus bestimmten Staaten aus. So ist die Webseite aus Deutschland, Österreich, den USA und bestimmten anderen Ländern nicht erreichbar. Wird die IP-Adresse des Filesharers hingegen verschleiert, so kann man den tschechischen Internet-Dienstleister problemlos in Anspruch nehmen. Tests mit webproxy.cz bestätigten die volle Funktionsfähigkeit der Webseite. In diversen Foren wurde bereits zu Beginn dieser Woche die mangelnde Erreichbarkeit festgestellt. Auch wurden vereinzelte Webproxies gesperrt, wie beispielsweise der Anonymous Proxy.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Ein arroganter, übergewichtiger Deutscher vor einer konservativen Jury
Beitrag von: SiLæncer am 11 Februar, 2012, 19:30
Mega-Prison für Megaupload-Betreiber Kim Dotcom und die Macht der Industrie - Teil 2
In den USA üben Verbände immensen Druck aus. Ein bekannter Name in der Filmindustrie ist die Motion Picture Association of America (MPAA), die schon seit den 30er Jahren in den USA großen politischen Einfluss hat. Dazu gehören seit eh und je Unternehmen wie Walt Disney, Sony Pictures, Fox, Paramount, Universal und Warner. Zuletzt hat auch MPAA in Deutschland für Furore durch massenhafte Klagen gegen Filmpiraten gesorgt. Unter der gleichen Decke steckt der Verband Business Software Alliance (BSA), der von Unternehmen wie Apple, Cisco, IBM, HP, Microsoft, Intel, SAP und vielen mehr finanziert wird, damit er ihre Interessen in jeder Hinsicht rigoros durchsetzt.
Gegen diese Maschinerie soll ein Verteidiger ankämpfen und seinen Mandanten vor einer langen Haftstrafe verschonen. Kaum verwunderlich, dass fast alle diese Verteidiger mittlerweile Vertreter dieser Konzerne und Verbände sind und für solche Fälle nicht mehr für den Angeschuldigten zur Verfügung stehen. Wem derartige Prozesse drohen, den möchte zudem kein Anwalt verteidigen, der jahrelang gebraucht hat, um sein Image und somit sein Wert in der amerikanischen Justiz zu steigern. Immerhin geht es hierbei nicht um eine medienpopuläre Lewinsky-Affäre. Kimbles Versuch, den weltbekannten Anwalt Robert Bennett für sich zu gewinnen, stößt bei ihm daher eher auf Bestürzung - die Absage des Verteidigers klingt wie "thanks, but no thanks", wie der Amerikaner zu sagen pflegt, wenn er etwas ablehnt, aber dabei gleichzeitig die Höflichkeit wahrt. Übrig bleiben mehr oder minder erfolgreiche Einzelkämpfer-Anwälte, die lediglich ihren Job tun, wie es das System von ihnen verlangt.
Zumal sich die Frage stellt, womit Kim Schmitz oder Kimble noch das Honorar eines Anwalts bezahlen könnte. Derzeit wurde sein gesamter Besitz mehr als nur beschlagnahmt. Er soll sein Vermögen nie wieder zurückbekommen, so will es zumindest das US-Justizministerium. Dort gilt, wer aus illegalen Geschäften Geld erwirtschaftet, dem stehe dieses Vermögen nicht zu. Das geht auch aus der 72-seitigen Anklageschrift hervor.
Auf das Vermögen von Kimble wird ein Anspruch in Höhe von mindestens 175 Millionen Dollar erhoben. Das ist um ein Vielfaches mehr, als Kimble eigentlich gehabt hat. Und er kann auf nichts davon zurückgreifen, auch nicht während seiner Verhandlung. Er hat nichts. Er ist arm. Nicht nur menschlich, sondern auch finanziell. Schon wieder. Nur die Kosten der Verhandlung muss er nicht zahlen - schließlich ist der Kläger der Staat selbst. Welch eine Erleichterung.
Star-Staatsanwälte
Derweil gibt es in den USA Star-Staatsanwälte, die unter großem Erfolgsdruck stehen. Die immensen Kosten während der Ermittlungen des FBI müssen letztlich auch für den einzelnen Fall gerechtfertigt sein. Der Einfluss der Verbände und der politische Druck sind riesig.
Bekannt ist die Methode von derartigen Verbänden, ihre eigenen Leute in Positionen als Richter, Staatsanwälte und Senatoren zu drängen. Und wen wundert es da noch, dass der ermittelnde Oberstaatsanwalt Neil H. MacBride im Fall vom Megaupload ausgerechnet der ehemalige Vizepräsident der BSA selbst ist. Seinen Auftrag erhielt er Anfang 2009 persönlich von Barack Obama, um den weltweiten Kampf gegen Softwarepiraten aufzunehmen. Was wie aus einem verschwörerischen Film klingt, ist pure Realität: Die Ermittler handeln im direkten Auftrag des Präsidenten der Vereinigten Staaten sowie im Interesse der nationalen Sicherheit und vertreten dabei das Interesse gigantischer Konzerne.
Unter der Unterschrift von MacBride in der Klageschrift lässt sich auch der bekannte Name des Staatsanwalts Jay V. Prabhu entdecken. Im Jahre 2002 war er der leitende Staatsanwalt im Fall gegen Danny Ferrer, dem Betreiber der Website BuysUSA.com, der dort, ähnliche wie Megaupload, illegale Software angeboten hatte. Damals ging man von einem Schaden von 20 Millionen US-Dollar aus. Vor Kimble galt das noch als ein großer Schlag gegen organisiertes Verbrechen. Dem großen Druck der Staatsanwaltschaft konnte Danny Ferrer nicht standhalten und gestand schließlich sämtliche Vorwürfe. Das FBI konnte zu diesem Zeitpunkt nicht alles ermitteln, weil die ermittlungstechnischen Möglichkeiten bezüglich Softwarepiraterie noch nicht ausreichten. So verriet Ferrel die Namen aller Komplizen und weiterer Drahtzieher. Damit nicht genug wurde Ferrer sogar Teil der operativen Ermittlungen des FBI und half der Behörde, weitere Täter dingfest zu machen. Nur aus diesem Grund wurde er zu einer mildernden Strafe verurteilt - sechs Jahre ohne Bewährung im Florida-Gefängnis Coleman Federal Correctional Complex, einem Knast für Mörder und Vergewaltiger.
Im Vergleich dazu steht Kimble mit einem ermittelnden Schaden in Höhe von 500 Millionen Dollar als ein Fall der Superlative dar. Mildernde Umstände geltend zu machen, dürfte nun schwierig werden, da Kimble selbst der Drahtzieher war und zudem das FBI keine weiteren Informationen mehr zur Überführung von anderen Komplizen benötigt. Die Zeiten, in denen organisierte Softwarepiraten noch Deals mit dem FBI machen konnten, sind längst vorbei. Seit Oktober 2000 hat das FBI mittlerweile eine vernetzte Struktur im Einsatz gegen solche Organisationen aufgebaut. Angefangen mit Operation Buccaneer folgten schließlich weitere internationale Ermittlungen gegen Softwaresyndikate mit Einsatznamen wie Operation Fastlink, Operation Safehaven und Operation Site Down. Ermittlungen gegen solche Syndikate gehören seitdem zur Routine. Das Netzwerk und die Mittel sind längst mit dem sogenannten Internet Privacy Act genehmigt, die Budgets sind seither immer weiter gestiegen.
Der Fall von Kimble ist für das FBI mit keinen Geheimnissen mehr verbunden, zumal Kimble nicht gerade dafür bekannt ist, sich und seine Taten geschickt zu verschleiern. Im Fall von Insiderhandel floh er ausgerechnet nach Thailand, wo einem übergewichtigen 2-Meter-Mann das Unerkanntbleiben unmöglich sein dürfte. Und in dem im Dezember 2011 erschienenen Werbeclip über sein illegales Portal Megaupload, der bei YouTube mehr als 12 Millionen Besucher zählt, taucht er sogar selbst als Sänger auf und schreit unter schrillen Megaupload-Logos ins Mikrofon: "It's a hit!"
Die Klage
Sollte es Kimble tatsächlich schaffen, einen renommierten Anwalt für sich zu gewinnen, kann er sich beispielsweise im Staate Virginia vor einer Jury verteidigen lassen. Das dürfte Kimbles einzige Chance sein - er muss die Sympathie der Jury für sich gewinnen. Die Anklagepunkte und Vorwürfe gegen Kimble sind übersät mit tatkräftigen Beweismaterialien, da das FBI selbst für die Beschaffung zuständig war. So kann eine Verurteilung gegen Kimble sogar zu einer Haftstrafe von über 50 Jahren führen, wenn er in allen Punkten schuldig gesprochen wird und diese Punkte zusammenaddiert werden, wie in den USA oft üblich. Das Verständnis für Verhältnismäßigkeit hat in den USA eine besondere Bedeutung als in Deutschland. Lange Haftstrafen von bis zu 200 Jahren sind dort keine Seltenheit. "Du bleibst hier selbst nach dem Tod", ist eine beliebte Aussage in amerikanischen Gefängnissen, denn die meisten werden auf dem gefängniseigenen Friedhof begraben.
So bleibt Kimbles letzte Chance, sich vor der Jury als Opfer darzustellen. Ein verlorener Computerjunkie, der aufgrund seiner Sucht die Grenzen seines Tuns nicht mehr sehen konnte. Er könnte sich beispielsweise als jemanden darstellen, der aufgrund falscher Freunde auf Abwege geriet und selbst dort nie ein Gewaltverbrechen verübte. Das könnte als Strategie funktionieren, um ihn davor zu bewahren, mehr als zehn Jahre in einem US-Gefängnis absitzen zu müssen. Er wird sicherlich auch diesmal nicht darum herum kommen, seine eigenen Geschäftsfreunde, die mit ihm verhaftet worden sind, zu belasten. Auch das würde Kimbles Persönlichkeit entsprechen.
In den späten 90er Jahren, kurz nachdem er wegen Kreditkartenmissbrauch verhaftet worden war, wurden in Hackerkreisen Stimmen laut, dass Kimble auch seine Freunde an die Softwareindustrie gegen Entgelt ausgeliefert habe. Der damalige berüchtigte Schwarzkopierer-Jäger und Anwalt Günther Freiherr von Gravenreuth hat seinen eigenen Aussagen zufolge Kimble als sogenannten Testbesteller beschäftigt. So wurden die damaligen Hacker genannt, die sich bei von Gravenreuth nebenbei Taschengeld verdienen wollten. Doch auch sonst scheint Kimble keine besonders erfolgreichen Geschäftsfreunde gehabt zu haben. Auch von Gravenreuth hat sich Jahre später das Leben genommen, nachdem ihm eine 14-monatige Haftstrafe in Deutschland drohte.
Kimble - eine verlorene Seele mit schlechten Mentoren und irregeleiteten Moralvorstellungen? In solch einer Opferfigur vermag man sich Kimble jedoch kaum vorzustellen. Stattdessen spricht vieles dafür, dass Kimble versuchen wird, sich lautstark zu verteidigen. Ein arroganter, übergewichtiger und reicher Deutscher vor einer konservativen Jury aus Virginia. Vielleicht ist es genau das, worauf sich die US-Staatsanwaltschaft freut.
Letztlich ist davon auszugehen, dass die US-Staatsanwälte auf derartige und weitere Begründungen vorbereitet sind. Dass Kimble nirgendwo auf der Welt Sympathisanten hat und selbst in Hackerkreisen in Verruf geraten ist, macht die Arbeit der Kläger noch einfacher. Anders als bei Hackern wie Kevin Mitnick, der trotz einer weltweiten Protestwelle für mehr als vier Jahre in Haft saß, gilt Kimble in Hackerkreisen als ein Unmoralischer und Defraudant. Im Gerichtssaal, ausgestattet mit modernsten Monitoren, Lautsprechern und Projektoren, werden Bilder von Kimble in Hubschraubern, in Jachten, mit Autos mit Kennzeichen wie "God" und "Mafia" und mit nackten exotischen Mädchen vorliegen. Kimbles Selbstdarstellung der letzten Jahre in den Medien ist genau das Material, was die Staatsanwaltschaft zu ihrem Vorteil benötigt, um die Geschichte von Kimble jederzeit in jegliche Richtung zu drehen. Zudem wird Kimble in den USA als Wiederholungstäter nach amerikanischem Gesetz verurteilt werden. Seine Bewährungsstrafen aus Deutschland, selbst wenn sie hierzulande erloschen sind, können dort zur Kräftigung der Klagebegründung erneut genutzt werden.
Das gesamte Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft und dem FBI bereits jetzt als Erfolg gefeiert. Solch einen eindeutigen und sogar einfachen Fall hatten auch die Verbände und Lobbygruppen noch nicht gehabt. Es ist fast so, als wären sie dankbar für das, was Kimble für sie getan hat. Ein besseres Exempel lässt sich kaum noch statuieren, eine bessere Erfolgsgeschichte für die US-Justiz und die Industrie kann es eigentlich kaum noch geben. So jemanden wie Kimble bekommt man nun einmal nicht alle Tage.
Sein Ziel, so Kimble in einem Interview, war es, zu den zehn reichsten Männern der Welt zu gehören. Er wollte jemand sein. Etwas Außergewöhnliches schaffen. Und die Welt sollte es mitbekommen. Und nun scheint er es geschafft zu haben. Zumindest für einige Jahre. Bis er wieder in Vergessenheit gerät und sich niemand mehr so recht erinnert, wer eigentlich dieser Kimble ist, der irgendwo in den USA eine langjährige Haftstrafe absitzt.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Megaupload: Kompagnon von Kim Schmitz auf Kaution frei
Beitrag von: SiLæncer am 15 Februar, 2012, 12:58
Richter David McNaughton hat Mathias Ortmann, den laut FBI zweiten Mann hinter Kim Schmitz bei Megaupload, auf Kaution freigelassen. Damit sind drei von vier Festgenommenen unter strikten Auflagen auf Kaution frei.
Nach Bran van der Kolk und Finn Batato darf nun auch Mathias Ortmann das Untersuchungsgefängnis verlassen, meldet die Zeitung New Zealand Herald. Den Dreien wird vorgeworfen, zusammen mit Kim Schmitz den Filehoster Megaupload betrieben zu haben.
Laut FBI war der Deutsche Matthias Ortmann nach Kim Schmitz der zweite Mann bei Megaupload. Ihm sollen laut Anklageschrift 25 Prozent der Anteile an Megaupload gehören, er soll dafür allein im Jahr 2010 rund 9 Millionen US-Dollar erhalten haben.
Für die drei auf Kaution Entlassenen gelten strikte Auflagen: Sie werden von der Polizei überwacht und dürfen das Internet nicht nutzen.
Kim Schmitz bleibt vorerst bis zum 22. Februar 2012 in Untersuchungshaft, entschied Richter David McNaughton bereits Ende Januar 2012.
Die Polizei in Neuseeland durfte sich nach der Verhaftung der Megaupload-Betreiber offenbar über positive Rückmeldungen von internationalen Strafverfolgunsgbehörden freuen, wie New Zealand Herald weiter meldet. Demnach wurde das Vorgehen der Polizei im Polizeimagazin "Ten One" beschrieben.
Quelle : www.golem.de
Titel: Verlagsbranche geht gegen E-Book-Sharing vor
Beitrag von: SiLæncer am 15 Februar, 2012, 17:50
Eine internationale Allianz aus Verlagshäusern und Verbänden hat laut eigenen Angaben beim Landgericht München 17 einstweilige Verfügungen gegen den Sharehoster ifile.it und eine damit verbundene Link-Website erwirkt. Die die Betreiber seien ausfindig gemacht und die Unterlassungsverfügungen am Dienstag zugestellt worden, meldet der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der zusammen mit anderen Branchenvertretern gegen die Plattform vorgeht. Die beiden Dienste sollen als illegale "Internet-Bibliothek" über 400.000 E-Books zum Download angeboten haben. Durch Werbung, Spenden, Verkäufe sowie Premium-Zugängen sollen die Betreiber jährlich acht Millionen Euro umgesetzt haben.
Nach Angaben der Anwälte der Verleger betrieben die Macher der Plattform ein "technisch ausgeklügeltes System" aus einer Linksammlung und dem unter einer italienischen Webadresse firmierenden Filehoster. Die Plattform soll auch über umfangreiche Suchfunktionen verfügt haben und nach "Regalen" zu bestimmten Fachrichtungen geordnet gewesen sein. Neben zahlreichen rechtswidrigen Kopien von Spielfilmen, Software und Computerspielen sollen sich dort auch erhebliche Mengen geschützter Sprachwerke befunden haben. Mittlerweile sind auf ifile.it keine Uploads möglich.
Beide Dienste seien zunächst abgemahnt worden, heißt es bei den Beschwerdeführern. Daraufhin hätten die Betreiber den Zugang zu der illegalen Online-Bibliothek stark eingeschränkt und keine Neuanmeldungen mehr zugelassen. Die Copyright-Verstöße seien innerhalb der Gruppe der bestehenden User aber fortgesetzt worden. Die Server sollen ursprünglich in Deutschland gestanden haben, später in der Ukraine. Die Whois-Einträge zu den Domain-Inhabern seien teils mehrfach geändert, E-Mails unter Decknamen beantwortet worden, teilten die Anwälte weiter mit. Die Betreiber der Plattform seien schließlich in Irland ausfindig gemacht worden, wohin die Verfügungen zugestellt wurden.
Für den Geschäftsführer des Börsenvereins, Alexander Skipis, zeigt das Beispiel, "dass sich die planmäßige Urheberrechtsverletzung zu einem hochkriminellen und profitablen Geschäft entwickelt hat". Das Vorgehen dagegen habe nichts "mit der Einschränkung von Meinungsfreiheit zu tun, sondern mit der Herstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse im Netz". Die internationale Buchbranche habe bewiesen, "dass sie den Kampf gegen organisierte Urheberrechtskriminalität fortführt", ergänzte Jens Bammel, Geschäftsführer der Internationalen Verleger-Union. Das Vorgehen sei "ein wichtiger Schritt zu einem transparenten, ehrlichen und fairen Handel von digitalen Inhalten im Internet".
Quelle : www.heise.de
Titel: RapidShare bremst kostenlose Downloader aus
Beitrag von: SiLæncer am 17 Februar, 2012, 20:30
Offensichtlich möchte der Schweizer Filehoster RapidShare die Anwender des JDownloaders und alle kostenlosen Downloader ohne Premium-Zugang von einer Benutzung des eigenen Dienstes abhalten. Wie bereits gestern im gulli:board berichtet wurde, hat man die Geschwindigkeit aller kostenlosen Transfers auf 30 kb/s reduziert.
Im Download-Client JDownloader erscheint bei kostenlosen Transfers momentan eine Nachricht, die die Nutzer darüber aufklärt, dass der Anbieter die Geschwindigkeit auf 30 kb/s reduziert hat. Einmal unterbrochene Downloads kann man jetzt nicht mehr zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, was die Attraktivität des Angebots für die Free User weiter begrenzen dürfte. Auch sollen nun künstliche Pausen beim Transfer eingebaut worden sein, um den Vorgang noch komplizierter zu gestalten. Die Bezahlkunden sind von den neuen Barrieren nicht betroffen. Sie können weiterhin barrierefrei und mit den herkömmlichen Übertragungsraten auf alle Daten des Schweizer Filehosters zugreifen.
Auf der Facebook-Seite des Anbieters wurde die Transfer-Bremse bereits bestätigt. Es sei zu einer Zunahme von nicht weiter erläuterten Missbräuchen gekommen, weswegen man sich zu dieser Maßnahme gezwungen sah. Die mehr als 100 Kommentare der Anwender fallen entsprechend negativ aus. Manche Besucher bemängeln, sogar Transfers via BitTorrent seien jetzt schneller als kostenlose Downloads von den Servern des Sharehosters. Ein anderer Kommentator versucht über den Schweizer Filehoster legale Dateien anzubieten. Er ist über das erschwerte Angebot seiner Archive wenig erfreut. Wieder andere mutmaßen sogar, die Maßnahme diene lediglich der Kundengewinnung und Gewinnmaximierung des Unternehmens.
Allen Kritikern sollte aber klar sein, dass die Nutzung von Download-Clients es dem Anbieter erschwert, Werbeeinnahmen durch seine Besucher zu erzielen. Bereits am 26. Januar gab man via Facebook bekannt, dass die Schließung von Megaupload einen erheblichen Zuwachs an Traffic mit sich brachte. Durch die exzessive Nutzung des kostenlosen Angebots entstehen RapidShare natürlich sehr hohe Kosten, die man offenbar mit dieser drakonisch anmutenden Maßnahme zu begrenzen versucht.
BastiB, ein User des g:b, fasste die Problematik gestern höchst passend zusammen: „Wenn du vor der Uni gratis eine FAZ in die Hand gedrückt bekommst, kannst du dich ja auch nicht darüber aufregen, dass beispielsweise der Wirtschaftsteil in der Gratis-Ausgabe nicht enthalten ist.“ Eine Presseanfrage wurde heute früh an das Unternehmen verschickt. Wir werden unverzüglich ein Update veröffentlichen, sollten wir eine Antwort von der PR-Abteilung von RapidShare erhalten.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Megaupload: Weitere Anklagepunkte gegen Kim Schmitz & Co.
Beitrag von: SiLæncer am 18 Februar, 2012, 22:30
Gegen den vor etwa einem Monat in Neuseeland festgenommenen Betreiber von Megaupload und weitere Verantwortliche wurden zusätzliche Anklagepunkte erhoben. Die neuen Vorwürfe lauten auf Betrug und Verletzung des Urheberschutzes. Vor allem habe man gegen die Uploader besonders attraktiver Dateien nichts unternommen, was beim Filehoster Megaupload zahlreiche Downloads nach sich zog.
Der Filehoster habe sich nach Ansicht der US-Behörden in massivem Ausmaß der Internetpiraterie schuldig gemacht, weil mehr als 90 Prozent der Nutzer den Dienst lediglich für den Download von urheberrechtlich geschützten Dateien eingesetzt haben. Die tatsächliche Kundenzahl wurde hingegen korrigiert. Über 66,6 anstatt 180 Millionen registrierte Nutzer sollen es nach offiziellen Angaben gewesen sein.
Den Betreibern wird vorgeworfen, der Filehoster habe keine Maßnahmen gegen die Uploader ergriffen, die im Laufe der Jahre immer wieder massiv gegen den Urheberschutz verstoßen haben. Ein einzelner Nutzer soll 16.950 Datensätze hochgeladen haben, die aufgrund ihrer Aktualität über 34 Millionen Mal bezogen wurden. Die US-Behörden verlangen weiterhin unter anderem die Auslieferung von Kim Schmitz, der mit Megaupload im Jahr 2010 angeblich 32 Millionen Euro verdient haben soll. Bislang ist unklar, ob die Zahlen der Ermittler der Wahrheit entsprechen.
Quelle: www.gulli.com
Titel: RapidShare bremst kostenlose Downloader aus (Update)
Beitrag von: SiLæncer am 20 Februar, 2012, 16:00
Auf unsere Anfrage vom 18. Februar erhielten wir just in diesem Moment eine Antwort von Frau Zwingli, der Geschäftsführerin von RapidShare, zur freien Verwendung:
"Sie haben in Ihrem inzwischen erschienenen Artikel korrekt festgestellt, dass wir mit dieser Massnahme einen Teil der Nutzer von RapidShare fernhalten möchten und insbesondere die Verwendung von Downloadmanagern durch Free-User nicht vorgesehen ist. Nicht korrekt ist allerdings, dass es dabei um Werbeeinnahmen geht. RapidShare ist im Gegensatz zu praktisch jedem anderen Hoster komplett werbefrei.
Nach der Schliessung von Megaupload und den Reaktionen einiger anderer Filehoster suchen sich deren ehemaligen Nutzer neue Dienste. Leider handelt es sich bei dem dadurch entstandenen Zustrom von Nutzern zu einem sehr grossen Teil um solche, die illegalen Aktivitäten nachgehen, insbesondere Urheberrechtsverletzungen. Obwohl unser Anti-Abuse-Team sich verstärkt diesen neu hinzugekommenen Nutzern widmet, ist es uns nicht so schnell wie erwünscht gelungen, den Anstieg der illegalen Nutzung zu stoppen. Deshalb haben wir uns zu dieser drastischen Massnahme entschieden. Dass diese wirksam ist, zeigt das bisherige Feedback in einschlägigen Foren, wo bereits nach neuen Alternativen gesucht wird.
Wie Sie aber ebenfalls festgestellt haben, sind auch viele derjenigen Kunden betroffen, die RapidShare ausschliesslich zu legalen Zwecken nutzen. Es war uns leider nicht möglich, diese von vornherein von der Einschränkung auszuschliessen, doch wir arbeiten an einer Lösung. Informationen dazu folgen auf unserer Facebook-Seite.
Grundsätzlich halten wir es für falsch, technische Dienste für alle einzuschränken, nur weil sie von einzelnen missbräuchlich verwendet werden können. Dass wir in diesem Fall von diesem Standpunkt abweichen, ist nur dadurch legitimiert, dass jede Alternative kurz- oder langfristig ebenfalls alle Kunden betroffen hätte. Wenn es uns wie erwartet gelingt, den Missbrauch einzudämmen, können wir uns wieder voll darauf konzentrieren, ein technisch hervorragendes Produkt anzubieten."
Quelle: www.gulli.com
Titel: RapidShare: Entfernung der Downloadbremse nur gegen Preisgabe der Identität
Beitrag von: SiLæncer am 21 Februar, 2012, 17:15
Wer die kostenlosen Downloads von Blog oder Webseite beschleunigen will, muss dem Schweizer Filehoster RapidShare zahlreiche Angaben machen. Mit dieser Aktion soll die Attraktivität für alle Free User erhöht und erneut die Legalität des eigenen Dienstes heraus gestrichen werden. Die Causa Megaupload trägt noch immer Früchte, denn die Angebote der Webwarez-Szene bleiben weiterhin außen vor.
In der Ankündigung auf Facebook streicht man erneut heraus, dass die Mehrheit der Anwender des Schweizer Internetdienstleisters lediglich legale Interessen verfolgen würden. Man sei sehr darüber betrübt, dass so viele legale Anwender von der Download-Bremse betroffen seien. Der Filehoster sei lediglich von einer Minderheit (von Urheberrechtsverletzern) missbraucht worden. Die Geschäftsleitung von RS glaubt, jede wie auch immer geartete Maßnahme hätte früher oder später auch die Benutzer mit ehrbaren Absichten betroffen.
Die Unterscheidung zwischen Raubkopierern und normalen Nutzern ist nach Ansicht von RapidShare schnell und einfach vollzogen. Wer für seine Daten nichts bezahlen will, möchte zumeist auch für Dienstleistungen nichts bezahlen. Neben anderen Gründen fürchten diese User, dass man sie aufgrund ihrer Angaben juristisch verfolgen könnte. Der Filehoster habe die einschlägigen Foren im Internet überwacht, was die Thesen der mangelnden Zahlungsbereitschaft und der Angst vor Verfolgung bestätigt haben soll.
Die von der Transfer-Bremse betroffenen Kunden, die darauf angewiesen sind, dass ihre Daten auch ohne Premium-Zugang zu attraktiven Konditionen kostenlos heruntergeladen werden können, dürfen sich ab sofort beim Schweizer Filehoster melden. Geschäftskunden sollen angeben, welchem Bereich ihr Unternehmen zugeordnet werden kann. Zudem muss man dem Schweizer IT-Dienstleister Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners hinterlassen, mit der eine direkte Kontaktaufnahme möglich ist. Auch der Name und die Adresse der eigenen Webseite nebst Informationen zu den angebotenen Dateien sollen im Rahmen der E-Mail angegeben werden. Wer das zusätzliche Angebot nutzen will, muss zudem bestätigen, dass er damit einverstanden ist, dass RapidShare überprüft, ob mit dem Angebot nicht doch illegale Zwecke verfolgt werden.
Hintergrund: Am 17. Februar gab der Internet-Dienstleister RapidShare bekannt, dass man für alle kostenlosen Downloads und Nutzer von Download-Clients eine maximale Geschwindigkeit von 30 kb/s eingerichtet hat. Damit wurde für die Free User der Zugriff auf sämtliche Dateien stark begrenzt. Mit voller Geschwindigkeit können nur noch die Käufer eines Premium-Accounts herunterladen.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Kim Dotcom auf Kaution entlassen
Beitrag von: SiLæncer am 22 Februar, 2012, 12:50
Gut einen Monat nach seiner Festnahme in Neuseeland ist der deutsche Betreiber der Internetplattform Megaupload, Kim Schmitz, gegen Kaution aus dem Gefängnis entlassen worden. Bei einer Anhörung vor einem Gericht in Auckland habe der Richter am Mittwoch keine besondere Fluchtgefahr erkennen können, berichteten neuseeländische Medien.
Drei Mitarbeiter des 38-Jährigen, der auch die finnische Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Namen inzwischen in Kim Dotcom geändert hat, waren schon zuvor gegen Kaution aus der Untersuchungshaft freigekommen, darunter zwei weitere Deutsche. Die vier waren am 20. Januar auf Antrag der US-Behörden von der neuseeländischen Polizei wegen Internet-Piraterie festgenommen worden.
Die USA fordern eine Auslieferung der Megaupload-Verantwortlichen. Sie werfen ihnen vor, die inzwischen dichtgemachte Plattform zu einem der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Filmen und Musik gemacht zu haben. Den Rechteinhabern sei so ein Schaden von mehr als 500 Millionen Dollar entstanden. Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück.
"Es macht den Anschein, als habe er allen Grund hierzubleiben, mit seiner Familie zusammen zu sein und darum zu kämpfen, sein erhebliches Vermögen zu behalten", so Richter Nevin Dawson am Mittwoch zu einer Fluchtgefahr des Deutschen. Zu den gegen Dotcom verhängten Auflagen gehört, dass er bis auf Weiteres weder das Internet noch Hubschrauber benutzt und sich nicht unangemeldet von seinem Anwesen nördlich von Auckland entfernt.
Quelle : www.heise.de
Titel: Deutscher Anbieter will "anonymes" Dateihosting betreiben
Beitrag von: SiLæncer am 26 Februar, 2012, 10:45
Durch die Schließung zahlreicher Filehoster entsteht Platz für Newcomer in der Branche. So will der offenbar deutsche Anbieter „Anonstream“ durch die frei gewordenen Kunden eine neue Plattform etablieren. Man wirbt mit vollkommener Anonymität und gar einer Vergütung für die Uploader. Jedoch bleibt fraglich, inwiefern man diese Versprechen tatsächlich einlösen will.
Das Vorgehen der Behörden gegen den ehemaligen Filehostingdienst Megaupload hatte gravierende Folgen. Nachdem das FBI die gesamte Domain beschlagnahmte und dem Betreiber, Kim Schmitz horrende Haftstrafen angedroht wurden, schlossen viele Konkurrenzbetriebe freiwillig ihre Pforten. Nun planen offenbar einige mutige Unternehmer, den Kundenstrom abzufangen.
Die Webseite „Anonstream.com“, die offenbar unter deutscher Führung steht, ist aktuell eines der prominentesten Beispiele. Auf der recht simpel gehaltenen Webpräsenz wirbt man mit „völlige[r] Anonymität beim Hochladen, Streamen und Downloaden“ und einer Vergütung für populäre Uploads. Auf welchem Wege diese Anonymisierung des Datenverkehrs allerdings erfolgen soll, wird nicht beschrieben.
Bei genauerer Untersuchung scheint zumindest das Portal auf deutschem Gebiet gehostet zu sein. Gerade wenn auch die Dateien der User dort gespeichert werden, wäre eine herausragende Sicherheit für die Nutzer vermutlich nicht gegeben. Über besondere Verschlüsselungsverfahren macht man auf der knappen Informationsseite ebenfalls keine Angaben. Auf das sogenannte „Pay per Download“ – System wird ebenfalls nicht explizit eingegangen.
Immerhin um die Belange der Contentindustrie hat man sich bemüht. Eine „Industrie-API“ soll es Urhebern ermöglichen, illegal angebotene Downloads wieder zu entfernen. Ein reguläres Impressum sucht man hingegen vergebens.
Der Preis für einen „Premium-Account“ hält sich mit höchstens 32 Cent pro Tag noch im Rahmen. Kunden mit einem solchen Zugang wird eine höhere Downloadgeschwindigkeit und anderer Komfort gewährt. User, die den Dienst gratis nutzen, können Dateien höchstens mit 80 Kilobytes pro Sekunden übertragen. Gerade dieses Detail lässt daran zweifeln, ob die sich Plattform tatsächlich etablieren kann.
Update: Der Filehoster wurde mittlerweile von der Hacker-Szene genauer unter die Lupe genommen. Das Ergebnis, zu dem der Blog „Bursali“ kommt, scheint fatal. Dem IT-Spezialisten „Deniz“ gelang es, die komplette Datenbank von Anonstream zu erbeuten. Doch damit nicht genug: Entgegen des Versprechens von Anonymität und Sicherheit, scheint der Betreiber der Internetseite die IP-Adressen seiner Kunden zu speichern. In den erbeuteten Listen war unter anderem der Eintrag „user_ip“ zu finden.
Ferner gelang es dem Angreifer durch eine gravierende Sicherheitslücke, die Passwörter der Administratoren herauszufinden. Diese seien über einen sogenannten Brute-Force-Angriff innerhalb weniger Minuten zu erraten.
Aktuell ist die Webseite nicht zu erreichen. Wann der Filehoster wieder verfügbar sein wird, bleibt abzuwarten.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Deutscher Anbieter will "anonymes" Dateihosting betreiben (Update)
Beitrag von: SiLæncer am 28 Februar, 2012, 21:00
Mittlerweile ist auf der Webseite Anonstream.com eine Stellungnahme der Betreiber zu lesen. Demnach sei es durch den Einbruch im Server zu keinem „Datenklau“ gekommen. Überdies habe man alle bekannten Sicherheitslücken behoben. Gegenüber Gulli bestätigte der Entdecker der Fehler, Deniz Isik alias „Bursali“, dass die entsprechenden SQL-Anfälligkeiten beseitigt wurden, nachdem die Administration um Unterstützung des IT-Spezialisten gebeten hatte. Ferner distanzierte sich Anonstream von diversen Gerüchten, die den Betreibern Verbindungen zu kriminellen Personen nachsagten.
Abschließend kritisierten die Leiter des Hosters die vorgeblich lückenhaften Beiträge der Portale Gulli und Winfuture mit den Worten: „Anonstream.com war nicht für solch eine immense und teils schlecht recherchierte Berichterstattung verantwortlich. Trotzdem hoffen wir das Wir einige zahlreiche Benutzer gewinnen konnten. Bei weiteren Fragen steht unser Support jederzeit zur Verfügung.“
Aktuell ist die Seite erneut offline geschaltet. Ob es sich um Wartungsarbeiten oder einen andersartigen Zwischenfall handelt, ist nicht bekannt.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Megaupload-Gründer Dotcom bleibt gegen Kaution frei
Beitrag von: SiLæncer am 29 Februar, 2012, 12:55
Der deutsche Gründer der inzwischen gesperrten Internet-Plattform Megaupload bleibt gegen Kaution auf freiem Fuß. Das entschied ein Gericht in Neuseeland am Mittwoch. Der gebürtige Kieler Kim Dotcom, früher Schmitz, darf in seinem Haus nördlich von Auckland auf die Anhörung im Auslieferungsverfahren im August warten. Die USA wollen Dotcom und einigen seiner Mitarbeiter wegen Urheberrechtsverletzungen und Betrugs den Prozess machen.
Dotcom war im Januar in seinem Anwesen in Coatesville bei Auckland festgenommen worden. Erst vergangene Woche wurde er gegen Kaution aus der Haft entlassen. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Sie fürchtet, dass Dotcom sich mit seiner schwangeren Frau und drei kleinen Kindern nach Deutschland absetzen könnte. Diese Gefahr sah der Richter nicht. Dotcom muss eine elektronische Fessel am Fußgelenk tragen und sei damit ausreichend zu überwachen.
Die US-Behörden werfen Dotcom und seinen Mitarbeitern vor, Copyright-Besitzer in großem Stil um ihre Einkünfte gebracht zu haben. Megaupload sei einer der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen. Den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden.
Dotcom weist die Vorwürfe zurück und wehrt sich gegen die Auslieferung. Er darf bis zur Anhörung kein Internet benutzen und sein Haus nur mit Genehmigung der Behörden verlassen. Bei der Festnahme waren Konten und Wertgegenstände im mehrstelligen Millionenbereich sichergestellt worden. Dotcom stellte nach Angaben seines Anwalts bei Gericht den Antrag, aus dem Vermögen monatlich 28.000 neuseeländische Dollar (17.500 Euro) für den Familienunterhalt ausbezahlt zu bekommen.
Quelle : www.heise.de
Titel: USA beantragen Auslieferung von Kim Dotcom
Beitrag von: SiLæncer am 05 März, 2012, 12:47
Die USA haben einen Auslieferungsantrag für den deutschen Gründer der inzwischen gesperrten Internet-Plattform Megaupload vorgelegt. Die neuseeländische Staatsanwältin Anne Toohey, die in diesem Fall die Interessen der USA vertritt, teilte am Montag mit, der Antrag gegen Kim Dotcom sei am Freitag beim Gericht in Auckland eingereicht worden.
Ein neuseeländisches Gericht hatte entschieden, dass der Deutsche gegen Kaution auf freiem Fuß bleibt. Der gebürtige Kieler Kim Dotcom, früher Schmitz, darf in seinem Haus nördlich von Auckland auf die Anhörung im Auslieferungsverfahren im August warten. Die USA wollen Dotcom und einigen seiner Mitarbeiter wegen Urheberrechtsverletzungen und Betrugs den Prozess machen.
Dotcom war im Januar in seinem Anwesen in Coatesville bei Auckland festgenommen worden. Gegen seine Freilassung auf Kaution war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Sie fürchtet, dass Dotcom sich mit seiner schwangeren Frau und drei kleinen Kindern nach Deutschland absetzen könnte. Diese Gefahr sah der Richter nicht. Dotcom muss eine elektronische Fessel am Fußgelenk tragen und sei damit ausreichend zu überwachen.
Die US-Behörden werfen Dotcom und seinen Mitarbeitern vor, Copyright-Besitzer in großem Stil um ihre Einkünfte gebracht zu haben. Megaupload sei einer der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen. Den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden.
Dotcom weist die Vorwürfe zurück und wehrt sich gegen die Auslieferung. Er darf bis zur Anhörung kein Internet benutzen und sein Haus nur mit Genehmigung der Behörden verlassen. Bei der Festnahme waren Konten und Wertgegenstände im mehrstelligen Millionenbereich sichergestellt worden.
Quelle : www.heise.de
Titel: Kim Schmitz: Megaupload hatte viele Nutzer in US-Regierungsstellen
Beitrag von: SiLæncer am 13 März, 2012, 12:57
Laut Kim Schmitz sollen viele Nutzerkonten des Sharehosters Megaupload zu US-Regierungsvertretern gehören. Er hoffe, dass die Daten der Nutzer bald freigegeben würden, sagt Schmitz.
Eine größere Zahl von Megaupload-Nutzern soll aus US-Regierungsstellen kommen. Das hat Megaupload-Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom in einem Interview mit dem Onlinemagazin Torrentfreak gesagt: "Stellen Sie sich vor: Wir fanden heraus, dass eine große Anzahl von Mega-Nutzerkonten von US-Regierungsbeamten, einschließlich des Justizministeriums und des US-Senats, stammen."
Schmitz und das Anwaltsteam seines Unternehmens versuchen derzeit, die beschlagnahmten Megaupload-Nutzerdaten freizubekommen. Dabei werde auch versucht, die Daten zumindest zeitweise nutzbar zu machen. "Ich hoffe, wir werden bald die Erlaubnis bekommen, ihnen und dem Rest unserer Nutzer Zugang zu ihren Dateien zu geben", sagte Schmitz. Millionen private Nutzerdaten wie Bilder und Dateien aus Büroanwendungen würden mit Sicherheit keine Urheberrecht verletzten.
Schmitz und vier seiner Mitarbeiter wurden im Januar 2012 verhaftet und warten in Neuseeland und in den Niederlanden auf ein Auslieferungsverfahren. Schmitz ist seit kurzem auf Kaution frei, sein Vermögen wurde eingefroren.
Auch die digitale Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) will den Megaupload-Nutzern helfen, wieder an ihre Dateien zu kommen und hat dafür Ende Januar 2012 die Aktion Megaretrieval gestartet. EFF-Anwalt Julie Samuels erklärte, die EFF sei besorgt, dass das Eigentum so vieler gesetzestreuer Nutzer von Megaupload.com eingezogen wurde und die Regierung nichts unternehme, um ihnen zu helfen. "Wir denken, es ist wichtig, dass diese Benutzer eine Stimmen bekommen und gehört werden, während diese Sache weiter voranschreitet."
Quelle : www.golem.de
Titel: Re: Kim Schmitz: Megaupload hatte viele Nutzer in US-Regierungsstellen
Beitrag von: Jürgen am 13 März, 2012, 23:47
Ohne hier für irgendeinen schrägen Vogel das Wort ergreifen zu wollen, möchte ich dennoch die Frage in den Raum stellen, ob die Wegnahme legaler Uploads, wie oben erwähnt, auch privater Bilder und Daten aus Büroanwendungen, nicht ihrerseits rechtswidrig sein mag.
Die Verfolger wird das sicher ebensowenig interessieren wie das Schicksal bombardierter schlafender Zivilisten oder versklavter / gefolterter / ermordeter / verstrahlter / vergifteter Zulieferer für den "American Dream". Oder der Umweltschutz in Nigeria, China usw.
Kollateralschaden oder "Friendly Fire", die Opfer werden sich für solche Details nicht interessieren...
Jürgen
Titel: OLG Hamburg modifiziert Haftung von One-Click-Hostern
Beitrag von: SiLæncer am 16 März, 2012, 17:20
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat die Verantwortlichkeit des One-Click-Hosters Rapidshare für über die Plattform begangene Urheberrechtsverstöße bejaht (Az. 5 U 87/09). Das Unternehmen könne als Störer in Haftung genommen werden, weil sein Geschäftsmodell strukturell die Gefahr massenhafter Begehung von Urheberrechtsverletzungen in einem Umfang in sich berge, der die Erfüllung von Prüf- und Handlungspflichten zumutbar mache. Soweit entsprechen die drei gleichzeitig ergangenen, aktuellen Urteile der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts.
An einer entscheidenden Stelle hat sich der 5. Zivilsenat des Gerichts aber von einem früheren Urteil distanziert: Nicht das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Werken an sich sei rechtswidrig, sondern das "öffentlich zugänglich machen". Und dies geschehe erst dann, wenn "die jeweiligen Rapidshare-Links im Rahmen von Downloadlink-Sammlungen im Internet dritten Personen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt worden sind". Anbietern von dezentralem Speicherplatz im Netz sei es häufig nicht verlässlich möglich, "mit vertretbarem Aufwand und ohne unzulässigen Eingriff in geschützte Rechtspositionen des Nutzers urheberrechtlich zulässige von unzulässigen Speichervorgängen zu unterscheiden".
Konkret hat das OLG Hamburg der Rapidshare AG auf Klage der Verwertungsgesellschaft GEMA mit Urteil vom 14. März 2012 verboten, über 4000 konkret bezeichnete Musiktitel im Rahmen ihres Onlinedienstes in Deutschland öffentlich zugänglich machen zu lassen. Es müsse in erster Linie darum gehen, die erneute Verbreitung als rechtsverletzend erkannter Dateien zu unterbinden, beispielsweise dadurch, dass rechtsverletzende Downloadlinks gelöscht und "unter anderem in Link-Ressourcen im Internet gezielt nach weiteren Links gesucht werde, über die das betreffende Werk in urheberrechtsverletzender Weise zugänglich gemacht werde."
De facto verlangt das OLG Hamburg also nun von Rapidshare, aktiv Link-Portale auf Rapidshare-URLs hin zu durchsuchen und bei Treffern die verlinkten Dateien auf den eigenen Servern zu löschen. Urheberrechtsexperten äußerten in ersten Kommentaren Kritik an diesem Urteil, so etwa Rechtsanwalt Thomas Stadler: "Das erfordert freilich ein aufwendiges Kontroll- und Überwachungssystem, das schwerlich mit den Paragrafen 7 Abs. 2 Telemediengesetz beziehungsweise Artikel 15 Abs. 1 der E-Commerce-Richtlinie vereinbar wäre." Joerg Heidrich, Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, wies darauf hin, dass nun "die bislang überdrehten Haftungsrisiken von Rapidshare als Hosting-Plattform zwar insgesamt gesenkt" würden. Trotzdem seien die in der Entscheidung statuierten Vorgaben für den Hoster kaum mit den gesetzlichen und höchstgerichtlichen Vorgaben vereinbar und technisch auch kaum umsetzbar.
Die GEMA zeigte sich zufrieden mit dem errungenen Urteil. Es bestätige, dass Rapidshare wirksame Maßnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte ergreifen müsse. Rapidshare hingegen betonte, dass das Gericht ist in den vorliegenden Fällen von seiner bisherigen Haltung abgewichen sei, "wonach das Geschäftsmodell von Rapidshare nicht von der Rechtsordnung gebilligt sei". In der Tat hatten die Richter aus Hamburg in dem Urteil aus dem Jahr 2008 noch die Ansicht vertreten, das Geschäftsmodell von Rapidshare habe grundsätzlich "nicht den Schutz der Rechtsordnung verdient".
Laut Rapidshare sehe das Gericht nunmehr die Verpflichtung von Rapidshare vor allem darin, das Problem der Piraterie dort zu bekämpfen, wo illegale Dateien tatsächlich verbreitet würden, nämlich auf den einschlägigen Link-Seiten. "Genau das tut Rapidshare bereits seit Jahren", teilte das in der Schweiz ansässige Unternehmen heute mit.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat der OLG-Senat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Das oberste deutsche Gericht wird sich ohnehin Mitte des Jahres mit der Haftung von Rapidshare beschäftigen: Am 12. Juli verhandelt er die Revision gegen ein Urteil des OLG Düsseldorf, in dem es um dieselben Fragestellungen geht.
Der Gründer des nun geschlossenen Dateihosters Megaupload, Kim DotCom, könnte seine beschlagnahmten Wertsachen schon bald zurückerhalten. Grund ist ein falsch ausgefülltes Formular der zuständigen Polizei, das vom zuständigen Gericht jüngst für ungültig erklärt wurde. Fälschlicherweise gab man dem Beschuldigten nicht die Chance, sich vor Gericht bezüglich der Konfiszierung zu rechtfertigen.
Kim DotCom (ehemals Schmitz) scheffelte mit seiner Geschäftsidee „Megaupload“ Millionen. Auf seinem Anwesen in Neuseeland fand die Polizei etliche Sportwagen, Jetskis, Kunstgemälde und andere Reichtümer, die gemeinsam mit allen Konten des Verdächtigen beschlagnahmt wurden. Grund für das Vorgehen der neuseeländischen Polizei war eine Forderung seitens der amerikanischen Behörden, die DotCom der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung bezichtigen. Mittlerweile steht der ehemalige Leiter der Hostingplattform nur noch unter Hausarrest, muss jedoch ohne sein Hab und Gut auskommen.
Dies könnte sich allerdings schon bald ändern. Wie die Zeitung New Zealand Herald schreibt, handelte die zuständige Polizei bei der Beschlagnahmung der Güter nicht gesetzeskonform. Laut dem Bericht habe der Polizeikommissar Peter Marshall eine falsche einstweilige Verfügung zur Beschlagnahmung der Gegenstände verfasst. Hierdurch war es DotCom nicht möglich, sich vor einem Gericht zur drohenden Konfiszierung zu äußern, um so etwas an der Entscheidung zu ändern. Nach neuseeländischem Gesetz hat der Millionär jedoch das Recht auf eine derartige Anhörung, weshalb die Richterin Judith Potter die Schrift nun für „ungültig“ erklärte.
Infolgedessen hat Kim DotCom nun gute Chancen, seine Wertgegenstände unabhängig vom laufenden Verfahren wiederzuerlangen. Hierfür müssten seine Anwälte der Polizei beispielsweise vorsätzlich böswilliges Handeln nachweisen, um so die Einbehaltung für rechtswidrig befinden zu lassen. Einen konkreten Termin für die nun notwendige Anhörung in dieser Sache gibt es noch nicht. Über die drohende Auslieferung DotComs in die Vereinigen Staaten wird erst am 20. August debattiert.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Megaupload: Warnung vor falschen Abmahn-Emails
Beitrag von: SiLæncer am 19 März, 2012, 21:00
Die in Berlin ansässige Firma 'eleven' macht darauf aufmerksam, dass sich seit dem vergangenen Wochenende massenhaft E-Mails im Umlauf befinden, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
In der elektronischen Post, die mit dem Betreff "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing" im Zusammenhang mit der geschlossenen Filehosting-Plattform Megaupload daher kommt, werden die Empfänger zur Zahlung von 146,95 Euro aufgerufen. Sollte man der Zahlung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommen, so müsse man 891,31 Euro aufbringen. Den Gegenstandswert beziffert man auf 10.000 Euro.
Eine angeblich in München ansässige Rechtsanwaltskanzlei, von der die Post stammen soll, vertritt den getroffenen Angaben zufolge mehrere bekannte Filmstudios und Plattenlabels. Hierbei kommt dann auch Megaupload ins Spiel. Die Empfänger werden beschuldigt, in der letzten Zeit urheberrechtlich geschützte Inhalte über den Filehoster heruntergeladen zu haben.
An die E-Mails wurde zudem ein PDF-Dokument mit einem Briefkopf der Anwaltskanzlei aus München angehängt. Während dieses auf den ersten Blick durchaus seriös wirkt, wird man bei genauerer Betrachtung auf verschiedene Fehler aufmerksam. Es ist unter anderem die Rede von Megaupload als ein Peer-to-Peer-Netzwerk. Ferner fehlen in dem Dokument Angaben zur zuständigen Rechtsanwaltskammer und diverse weitere Pflichtangaben.
Der Sicherheitsdienstleister eleven aus Berlin hat einen genauen Blick auf diese Informationen geworfen. Anstelle einer Festnetznummer findet man in dem Dokument zum Beispiel nur eine Mobilfunknummer. Das zugehörige Bankkonto befindet sich bei einem slowakischen Kreditinstitut und diverse Punkte auf der Webseite verweisen auf leere Seiten. Im Zweifelsfall sollten sich die Empfänger an eine Verbraucherzentrale in der Nähe wenden oder einen Anwalt kontaktieren, heißt es.
Quelle : http://winfuture.de/
War ja klar das da gewisse Leute auf Ideen kommen ::)
Titel: Re: Megaupload: Warnung vor falschen Abmahn-Emails
Beitrag von: Jürgen am 20 März, 2012, 01:58
...und sogar mit einigem Geschick. Liest sich für Laien ziemlich überzeugend. BTW, die aufgelisteten IP-Nummern gehören tatsächlich zum Pool der dtag.
Nicht sonderlich wundern würde mich allerdings, wenn irgendwann sogar Datensätze aus dem Dunstkreis der Betreiber zur Verwendung kämen. Nur wäre es dann mit größter Wahrscheinlichkeit viel zu spät, um gerichtsverwertbare Daten für die Zuordnung von auf den Servern eventuell gespeicherter IPs zu sichern. Selbst die gekippte Vorratsdatenspeicherung hierzulande hatte da klare Grenzen. Und unsere Provider werden sich nicht die Blöße geben, irgendwelche Daten herauszurücken, die sie nach geltenden Datenschutzregeln schon nicht mehr gespeichert haben dürfen.
Ohne ein offizielles gerichtliches Mahnschreiben oder eine Kontaktaufnahme seitens der Ermittlungsbehörden sollte man in so einem Fall noch nicht einmal Geld für einen eigenen Anwalt herauswerfen. Es sei denn, man hätte eine Zusage der eigenen Rechtsschutzversicherung und große Lust auf sowas.
Jürgen
Titel: Google unterstützt Hotfile vor Gericht
Beitrag von: SiLæncer am 20 März, 2012, 16:51
Im Gerichtsverfahren zwischen der amerikanischen Filmindustrie (vertreten durch ihren Spitzenverband MPAA) und dem One-Click-Hoster Hotfile ist nach der Electronic Frontier Foundation nun auch Google dem beklagten Unternehmen zur Seite gesprungen. Die Vorwürfe der Filmindustrie seien irreführend und würden im Falle einer Bestätigung durch das Gericht ganze Brachenzweige der Internetwirtschaft gefährden, erklärt der Internetkonzern in einer schriftlichen Eingabe (PDF-Datei).
Hotfile war im Februar 2011 von der MPAA und verschiedenen Filmstudios verklagt worden. Hollywood wirft dem Unternehmen vor, im Rahmen eines "Affiliate"- und "Referral"-Programms auch Betreiber von Linkseiten und Urheberrechtsverletzer zu belohnen. Die auf Hotfile gehosteten Inhalte würden mit Wissen des Hosters zumeist illegal verbreitet. Damit sei Hotfile mit für von Nutzern begangene Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Die Studios fordern Unterlassung und Schadensersatz.
Knackpunkt ist die Auslegung der sogenannten "Safe Harbor"-Regelung im Digital Millennium Copyright Act (DMCA), wonach Dienstanbieter für illegale Handlungen ihrer Nutzer nicht verantwortlich sind, wenn sie im vertretbaren Rahmen Gegenmaßnahmen getroffen haben und Verstößen nachgehen, sobald sie über solche informiert werden. Google argumentiert in seiner Eingabe, dass bei einer zu engen Auslegung das eigene Geschäftsmodell, aber auch die von Facebook, Twitter oder Wikipedia nicht mehr möglich wären.
In Deutschland hatte das Oberlandgericht Hamburg vor einigen Tagen die Verantwortung des One-Click-Hosters Rapidshare vergleichsweise weit ausgelegt und entschieden, der Hoster könne als sogenannter "Störer" in die Pflicht genommen werden, weil sein Geschäftsmodell massenhafte Urheberrechtsverletzungen möglich mache.
Quelle : www.heise.de
Titel: Megaupload: Carpathia verlangt Entscheidung zu Serverkosten
Beitrag von: SiLæncer am 23 März, 2012, 15:30
Carpathia Hosting, auf dessen Servern Daten des abgeschalteten Sharehosters Megaupload gespeichert sind, bittet angesichts der wachsenden Kosten um eine richterliche Entscheidung über das weitere Vorgehen. Der Server-Anbieter hat bei einem der Bundesbezirksgerichte im US-Bundesstaat Virginia einen Antrag eingereicht, um zu erfahren, was mit den ursprünglich von Megaupload gehosteten Daten geschehen soll. Seit der Dienst im Januar vom Netz genommen wurde, wird Carpathia für seine Dienste nicht mehr bezahlt.
Carpathia würde normalerweise die Daten löschen und die Server anderen Kunden zur Verfügung stellen, erklärte das Unternehmen. Doch im Falle der Daten von Megaupload sei das nicht geschehen, weil bereits mehrere Parteien Interesse daran angemeldet hätten. Megaupload selbst habe angeführt, die Daten könnten für die Verteidigung nötig sein oder irgendwann den Nutzern zurückgegeben werden. Auch die US-Regierung habe bereits ausgeführt, die Daten zu benötigen, während die Electronic Frontier Foundation (EFF) erklärt habe, die Interessen der Nutzer mit legalen Inhalten zu vertreten. Die Motion Picture Association of America (MPAA) begründe ihr Interesse wiederum mit eventuellen Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen.
In seinem Antrag führt Carpathia aus, dass die gehosteten Daten insgesamt 25 Petabayte umfassen, also 25 Millionen Gigabyte. Die Kosten dafür belaufen sich auf täglich 9000 US-Dollar (rund 6800 Euro). Außerdem habe das Unternehmen wegen eines auslaufenden Vertrags damit beginnen müssen, die Server in ein unternehmenseigenes Rechenzentrum zu überführen. Dafür seien Transportkosten in Höhe von 65.000 US-Dollar (49.000 Euro) angefallen. Zu denen kämen noch einmal monatliche Mietkosten in Höhe von 37.000 US-Dollar (28.000 Euro) hinzu. Die Server selbst hätten darüber hinaus einen Wert von rund 1 Million US-Dollar (rund 760.000 Euro).
Dem Gericht unterbreitet Carpathia drei Lösungsmöglichkeiten für das Kostenproblem: Entweder könnten die Interessenten dazu verpflichtet werden, die Server von Megaupload zu übernehmen. Dafür müsste Carpathia vernünftig entschädigt werden. Sollte Carpathia die Daten aber weiterhin sichern müssen, so verlangt es eine Entschädigung durch die Interessenten. Ansonsten bittet Carpathia das Gericht um die Erlaubnis, die Daten löschen zu dürfen. Dafür schlägt der Konzern eine "kurze, aber vernünftige" Übergangszeit vor, in der es einen genehmigte Prozedur gibt, um ausgewählte Daten zu kopieren.
Unterdessen steht der Gründer von Megaupload, Kim Dotcom, in Neuseeland weiter unter Hausarrest. Unter der Woche hatte ihm ein Richter den Anspruch auf monatlich 60.000 neuseeländische Dollar (knapp 37.000 Euro) aus seinem Vermögen zugesprochen. Außerdem bekommt er seinen Mercedes zurück, berichteten Medien übereinstimmend.
Quelle : www.heise.de
Titel: Kim Dotcom nimmt Stellung zu Vorwürfen
Beitrag von: SiLæncer am 27 März, 2012, 13:37
In einem gestern veröffentlichten Telefon-Interview (http://torrentfreak.com/kim-dotcom-the-us-government-is-wrong-heres-why-120326/) mit Torrentfreak nimmt Kim Schmitz alias Dotcom Stellung zu den Vorwürfen, die US-Behörden gegen ihn erheben. Er nennt die Punkte der Anklageschrift "Nonsens" und bezeichnet Megaupload als legalen Anbieter, der lediglich aus politischen Gründen geschlossen worden sei.
Einer der Vorwürfe lautet, Dotcom selbst habe urheberrechtlich geschütztes Material auf Megaupload geladen, konkret werden zwei Titel von 50 Cent und einer von Louis Armstrong genannt. Der Megaupload-Gründer behauptet hingegen, er habe die Titel von 50 Cent legal heruntergeladen und lediglich für den Test eines neuen Features hochgeladen. Der Link zu den Musikdateien sei nicht für öffentliche Downloads verfügbar gewesen. Der Armstrong-Song sei ebenfalls legal erworben und über einen rein privaten Link an ihn gegangen, betont Dotcom.
Eine weitere Anschuldigung lautet, dass Megaupload es den Rechteinhabern erschwert habe, rechteverletzende Inhalte zu löschen. Als ein Beispiel wird der Konzern Warner genannt, der das gesetzte Limit von 5000 Löschungen pro Tag als zu klein moniert hätte. Megaupload hätte dem Unternehmen aber nicht mehr eingeräumt. Dotcom hält dem entgegen, dass er Warner wenige Tage nach der Anfrage 100.000 Löschungen pro Tag zugestanden habe. Die Klageschrift erwähne das jedoch nicht. Der Löschungsstatistik nach hat Warner insgesamt fast 2 Millionen Links entfernt – deutlich mehr als andere Medienkonzerne wie Disney (circa 130.000) oder Sony (rund 3000).
Angesichts des Vorwurfs, dass bei Megaupload nur der Link, nicht aber die rechteverletzenden Inhalte gelöscht werden könnten, berief sich Dotcom auf die "Safe Harbor"-Regelung im Digital Millennium Copyright Act (http://www.copyright.gov/legislation/hr2281.pdf) (PDF-Datei). Ähnlich wie Google im Hotfile-Prozess argumentierte er, dass ein reiner Diensteanbieter nicht für illegale Handlungen der Nutzer haftbar zu machen sei. Außerdem verwies er darauf, dass Megaupload Kooperationsanfragen von mehreren Medienkonzernen erhalten habe – über einige davon wurde bereits auf Torrentfreak berichtet (http://torrentfreak.com/entertainment-industry-was-eager-to-work-with-megaupload-120326/).
Dotcom und weitere Mitbetreiber von Megaupload waren auf Veranlassung des FBI im Januar 2012 verhaftet worden. Im Februar kam Schmitz auf Kaution frei und durfte – überwacht per elektronischer Fußfessel – in sein neuseeländisches Anwesen zurückkehren. Gegen ihn liegt ein Auslieferungsgesuch der USA vor, über das noch keine Entscheidung gefällt wurde. Insgesamt werden ihm Urheberrechtsverletzungen im Umfang von 500 Millionen US-Dollar (derzeit rund 377 Millionen Euro) zur Last gelegt.
Quelle : www.heise.de
Titel: Rechtsstreit zwischen Gema und Rapidshare landet beim BGH
Beitrag von: SiLæncer am 27 März, 2012, 20:15
Der Rechtsstreit der Verwertungsgesellschaft Gema mit dem Filehoster Rapidshare geht in die nächste Runde und wird voraussichtlich vor dem Bundesgerichtshof entschieden. Das Oberlandesgericht Hamburg hat in der Begründung seines Urteils den Streit nun zur Revision zugelassen. Heute teilte die Rapidshare-Chefin Alexandra Zwingli mit: "Wir werden gegen das Urteil in Revision gehen, um die Frage der proaktiven Kontrolle fremder Websites höchstrichterlich klären zu lassen."
Derweil feiern beide Parteien das Urteil als Sieg in eigener Sache. Die Gema wirft Rapidshare vor, von ihr vertretene Urheberrechte massiv zu verletzen, indem über die Plattform geschützte Musik rechtswidrig veröffentlicht werde. Die deutsch-schweizerische Rapidshare hält dagegen, dass ihr Geschäftsmodell völlig legal sei. Über die Plattform könnten Dateien zwar hochgeladen werden, damit seien sie aber noch längst nicht "öffentlich zugänglich". Erst wenn der Kunde "auf einschlägigen Szene-Seiten" einen Link veröffentlicht, könnten Urheberrechte verletzt werden.
Das Geschäftsmodell von Rapidshare führe zwar nicht unmittelbar zu verstärkten Prüfpflichten, teilte das OLG in seiner Urteilsbegründung mit. Es berge jedoch "strukturell die Gefahr massenhafter Begehung von Urheberrechtsverletzungen in einem Umfang in sich, der die Erfüllung von Prüf- und Handlungspflichten zumutbar mache". Das Unternehmen sei verpflichtet gewesen, konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsverletzungen zu ergreifen, wenn diese bekannt seien, so die Richter.
Damit weiche das Gericht allerdings von seiner bisherigen Haltung ab, wonach das Geschäftsmodell von Rapidshare illegal sei, erklärte das Unternehmen – und wertet das als Erfolg. Auch habe das Gericht erstmals anerkannt, dass Dateien erst dann "öffentlich zugänglich" würden, wenn die Links durch den Benutzer im Internet veröffentlicht werden. Hier setze Rapidshare bereits seit Jahren an und sorge "aus eigenem Antrieb" für die Sperrung solcher Dateien. Eine Verpflichtung zu solchen Maßnahmen halte man allerdings für fragwürdig.
Die Gema wertet das Urteil ebenfalls als Sieg in eigener Sache. Es bestätige, dass Rapidshare wirksame Maßnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte ergreifen müsse, betonte die Verwertungsgesellschaft. Die bislang getroffenen Maßnahmen seien nicht für ausreichend gehalten worden. Mit dem Urteil, das am 14. März gefällt wurde, hat das OLG Hamburg Rapidshare verboten, über 4000 konkret bezeichnete Musiktitel in der Bundesrepublik öffentlich zugänglich machen zu lassen.
Quelle : www.heise.de
Titel: Filmindustrie nimmt 5 weitere Filehoster ins Visier
Beitrag von: SiLæncer am 02 April, 2012, 12:49
Nach der erfolgreichen Schließung des 1-Click-Hosters Megauplaod hat die US-Film-Branchenvereinigung Motion Picture Association of America (MPAA) angerkündigt, gegen fünf weitere Filehoster vorgehen zu wollen: Putlocker, Wupload, Depositfiles, FileServe und MediaFire.
Wie die Technikseite 'CNet' berichtet, hat Alfred Perry, Vizepräsident für weltweiten Schutz von Inhalte bei Paramount Pictures, bei einer Podiumsdiskussion angekündigt, dass die Schließung des Filehosters Megaupload erst der Anfang war und man gegen weitere Dienste dieser Art juristisch vorgehen wolle.
Perry sagte, dass die "Top-5 der bösartigen (Anm.: "Rogue" lässt sich nicht ganz exakt ins Deutsche übersetzen) Cyberlocker-Services jedes Jahr über 41 Milliarden Seiten-Zugriffe generieren" würden, das ergibt fünf Aufrufe für jede auf diesem Planeten lebende Person, so Perry. Konkret genannt wurden Putlocker, Wupload, Depositfiles, FileServe und MediaFire. Ob man bereits konkrete Schritte eingeleitet hat bzw. ob es schon behördliche Untersuchungen gibt, sagte Perry nicht.
Eine große Überraschung ist das natürlich nicht: Bereits kurz nach der Schließung von Megaupload Mitte Januar 2012 hatten sowohl Film- als auch Musikindustrie angekündigt, dass man weitere Verhaftungen anstrebe und einige Formen der Internet-Piraterie strafrechtlich verfolgen wolle.
MediaFire, eine der von Alfred Perry namentlich genannten Seiten, reagierte sogleich mit einer Gegendarstellung: Tom Langridge, einer der Mitgründer von MediaFire, schrieb an 'CNet' einen offenen Brief, in dem er die geäußerten Vorwürfe scharf dementiert: Sein Dienst sei nicht "verbrecherisch" und werde auch nicht von einer "kriminellen Gang" geleitet. Man habe auch keinerlei Versuche unternommen, "skrupellosen" Ex-Nutzern von Megaupload eine neue Heimat auf MediaFire zu geben, so Langridge.
Dass die Content-Industrie gegen Piraterie vorgeht ist natürlich nicht neu. Perrys Ankündigung eines strafrechtlichen Vorgehens dagegen schon, bisher wurden Anbieter von urheberrechtlich geschütztem Material in erster Linie zivilrechtlich verfolgt.
Quelle : http://winfuture.de/
Titel: Kim Dotcom darf Internet benutzen und Musikalbum aufnehmen
Beitrag von: SiLæncer am 02 April, 2012, 13:05
Der angeklagte Gründer der Online-Plattform Megaupload, Kim Dotcom (38), darf nach Medienberichten aus Neuseeland wieder das Internet benutzen. Das Distrikt-Gericht von North Shore bei Auckland gab einem Antrag seines Anwalts am Montag statt, berichtete das Onlineportal stuff.co.nz. Er erlaubte dem in Kiel als Kim Schmitz geborenen Internetunternehmer auch, ein eigenes Musikalbum aufzunehmen.
Dotcom war im Januar nach einer Anklage aus den USA in Neuseeland festgenommen worden. Die Amerikaner werfen ihm Copyright-Verletzungen in großen Stil vor und haben seine Auslieferung beantragt. Sie nahmen Megaupload vom Netz. Die Plattform habe den illegalen Austausch von Musikdateien ermöglicht und den Copyright-Besitzern Schaden in Höhe einer halben Milliarde Dollar zugefügt. Dotcom war zunächst in Haft, wurde aber gegen Kaution mit Auflagen freigelassen; dazu gehörte das Verbot, ins Internet zu gehen. Er bestreitet die Vorwürfe der Strafverfolger und wehrt sich gegen die Auslieferung. Die Anhörung dazu findet im August statt.
Dotcom und seine Mitangeklagten hätten alle Auflagen nach der Freilassung gegen Kaution erfüllt, sagte der Richter nach Angaben von stuff.co.nz. Dotcom brauche einen Internetzugang, um seine Verteidigung vorzubereiten, argumentierte sein Anwalt. Bei dem Album, das in einem Musikstudio in Auckland entsteht, handelt es sich nach seinen Angaben um eine Kooperation mit internationalen Künstlern, die teilweise aus den USA eingeflogen seien. Dotcom schreibe unter anderem an den Liedtexten mit. Das Gericht gestattete Dotcom außerdem, jeden Tag 90 Minuten lang Schwimmen zu gehen und dafür seine elektronische Fußfessel abzulegen.
Quelle : www.heise.de
Titel: FileServe & Wupload schalten das Filesharing ab
Beitrag von: SiLæncer am 04 April, 2012, 21:45
Nach der kürzlich erfolgten Ankündigung der US-amerikanischen Film-Branchenvereinigung MPAA, gegen diverse Filehoster vorgehen zu wollen, haben nun FileServe und Wupload die Filesharing-Funktionalität deaktiviert.
Kurz nach der Schließung des von Kim Schmitz gegründeten Datei-Hosting-Dienstes Megaupload hat sich FileServe noch im Januar dazu entschlossen, das Filesharing abzuschalten. Die Nutzer hatten damals nur noch die Möglichkeit, auf ihre eigenen Daten zuzugreifen. Zudem wurde das Bonus-Programm eingestellt.
Aus einem Bericht des Szene-Portals 'Torrentfreak' geht hervor, dass die Betreiber von FileServe diese Filesharing-Funktion allerdings später wieder uneingeschränkt zur Verfügung gestellt haben. Die Anzahl der Besucher konnte man trotzdem nicht steigern, heißt es.
Inzwischen ist die Filesharing-Sperre wieder aktiv. Wird ein Link zu Dateien, die von anderen Nutzern hochgeladen wurden, aufgerufen, so bekommt man lediglich einen Warnhinweis zu sehen.
Der Filehoster Wupload hat sich schon Ende des letzten Jahres dazu entschlossen, das hauseigene Affiliate-Programm einzustellen. Dies hatte zur Folge, dass deutlich weniger Besucher die Plattform und die zugehörigen Dienste in Anspruch genommen haben. Wie auf der offiziellen Webseite zu lesen ist, wurde nun auch das Filesharing deaktiviert.
Die Motion Picture Association of America will den eigenen Angaben zufolge gegen fünf Filehoster vorgehen. Es handelt sich dabei um Putlocker, Wupload, Depositfiles, FileServe und MediaFire. Angeblich war die Schließung des Filehosters Megaupload nur der Anfang.
Quelle : http://winfuture.de/
Titel: Sharehoster-Sterben geht weiter
Beitrag von: SiLæncer am 10 April, 2012, 16:16
Mit Wupload.com hat ein weiterer großer Sharehoster das Handtuch geworfen. Seit kurzem zeigt die Hauptseite eine unübersehbare Ankündigung: "All sharing has been disabled. Wupload is not a file sharing site." Bis dahin konnten auf Wupload hochgeladene Dateien von beliebigen Anwendern heruntergeladen werden; jetzt dient die Website allenfalls noch zur Online-Datensicherung.
Es ist nicht der erste Filehoster, der so reagiert: Nach der dramatisch inszenierten Schließung von Megaupload im Januar hatten einige Sharehoster ihr Angebot komplett eingestellt, andere die Download-Möglichkeit auf den Uploader beschränkt. Anfang April deaktivierte Fileserve.com seine Sharing-Funktion zum zweiten Mal – der Hoster war diesen Schritt nach der Megaupload-Razzia im Januar schon einmal gegangen, hatte die Einschränkung aber nach ein paar Tagen wieder zurückgenommen.
Ursache für den jüngsten Sinneswandel war vermutlich die Ankündigung des Branchenverbands Motion Picture Association of America (MPAA), er wolle verstärkt gegen "Rogue Cyberlockers" vorgehen, die illegales Material verbreiten. Eine von CNet veröffentlichte Infografik führt Depositfiles, Fileserve, MediaFire, PutLocker und Wupload als die fünf größten Sharehoster an, die nach Meinung der MPAA nicht genug gegen Urheberrechtsverletzungen unternehmen. MediaFire hatte sich umgehend gegen die Anschuldigung gewehrt.
RapidShare, einer der größten Datei-Anbieter, blieb bislang vor der Einordnung als Schurkenhoster verschont. Dazu dürfte beigetragen haben, dass die Website Ende Februar die Download-Geschwindigkeit für Gratis-Anwender auf 30 kByte/s drosselte. Der Website TorrentFreak gegenüber erklärte Rapidshare damals, die Plattform solle für illegal angebotene Inhalte gezielt unattraktiv gemacht werden. Grundsätzlich bietet RapidShare weiterhin schnelle Gratis-Downloads an – hierfür muss der Uploader aber einen Pro-Account besitzen und dafür geradestehen, dass die Dateien legal bereitgestellt werden.
Quelle : www.heise.de
Titel: Gnadenfrist für Megaupload-Datenbestand
Beitrag von: SiLæncer am 14 April, 2012, 17:45
Wie verschiedene US-Medien berichten, hat der Bezirksrichter Liam O’Grady die am Prozess gegen den Filehoster Megaupload beteiligten Parteien aufgefordert, sich erneut an den Verhandlungstisch zu setzen. Das Unternehmen Carpathia Hosting hatte eine Entscheidung darüber beantragt, was mit den von Megaupload auf seinen Servern gespeicherten Daten geschehen solle.
Seit der Abschaltung von Megaupload im Januar muss Carpathia die Kosten für die Speicherung allein schultern und möchte die Daten am liebsten sofort löschen. Alternativ sollen interessierte Parteien den Bestand gegen Kostenersatz übernehmen oder die Kosten für die fortlaufende Speicherung tragen. Mark Zwillinger, Carpathias Rechtsvertreter, bezifferte in der gestrigen Verhandlung die monatlichen Kosten auf 37 000 US-Dollar.
Die Anwälte von Megaupload wollen die Löschung verhindern, da sie die Daten zum Beweis der Unschuld ihres Mandanten benötigen; der Dienst sei schließlich nicht ausschließlich für illegale Zwecke genutzt worden. Der Verteidiger Ira Rothken bot Richter O'Grady an, dass Megaupload sich um die Server kümmert.
Dem widersprachen aber die Klageführenden: Der Interessenverband der Filmindustrie (MPAA, Motion Picture Association of America) wollte ursprünglich die Daten erhalten, um eventuell Zivilklagen gegen einzelne Uploader anzustrengen. Doch nun scheint die MPAA ihre Taktik zu ändern: Inzwischen sei sie nur noch daran interessiert, dass die bei Megaupload gespeicherten Videos nicht erneut in Umlauf gelangen.
Auch das Justizministerium der USA (Department of Justice) hat der Löschung zugestimmt. Man habe die für die eigene Beweisführung nötigen Daten kopiert und weigere sich, die angesichts der zu erwartenden Prozessdauer enormen Speicherkosten den US-Steuerzahlern aufzubürden.
Julie Samuels, Anwältin der Electronic Frontier Foundation (EFF), plädierte dagegen für den Erhalt. Sie erinnerte den Richter daran, dass von der Löschung auch unschuldige Dritte betroffen wären. So habe etwa der von der EFF vertretene Videojournalist Kyle Goodwin Sicherungskopien seiner Videos bei Megaupload gelagert, die er nun benötige.
O'Grady hat den Parteien zwei weitere Wochen gegeben, um eine Lösung zu finden.
Quelle : www.heise.de
Titel: Megaupload soll keine Gelder für Verteidigung erhalten
Beitrag von: SiLæncer am 16 April, 2012, 16:30
Die US-amerikanische Rechtsanwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan beantragte letzte Woche die Verteidigung der Betreiber des Filehosters Megaupload. Allerdings wird von Seiten der US Justiz versucht zu verhindern, dass das dafür notwendige Kapital freigegeben wird. Sollte dies gerichtlich bestätigt werden, wäre eine effektive Verteidigung unmöglich.
Um die Kosten für die Verteidigung zu decken, müssten weitere Teile der beschlagnahmten Gelder freigegeben werden. Die US-Regierung erhob letzten Mittwoch mehrere Einwände, die gegen eine Freisetzung des beschlagnahmten Kapitals sprechen. Bestätigt das Gericht die Anträge, könnte man es Kim Schmitz und seinen Mitstreitern unmöglich machen, sich mit Hilfe von Rechtsanwälten zu verteidigen. Das sonst eher moderate IT-Portal ars technica behauptet sogar, die US-Regierung arbeite momentan unter der Devise, keine Gefangenen zu machen.
Demnach sollen die Mitarbeiter der Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan nicht einmal die Möglichkeit erhalten, vor Gericht für ihre Auftraggeber sprechen zu dürfen. Die bislang bewilligten Mittel seien nach offiziellen Aussagen ausreichend, um auch die Kosten der Verteidigung zu decken. Schmitz’ Anwälte konterten, ihm und nicht Megaupload seien die Mittel bewilligt worden. Auch ginge es dabei lediglich um die Deckung der Lebenshaltungskosten des angeklagten Kim Schmitz und seiner Familie, nicht um die Bezahlung von Juristen. Auch seien für eine Verteidigung bezahlte Gutachter für Computer-Forensik, Sachverständige und Fachanwälte für Urheberrecht vonnöten. Mit den bisherigen Mitteln könne man die Kosten nicht decken.
Der beauftragten Kanzlei wird zudem von der US-Regierung vorgeworfen, sie befände sich im Zwiespalt, weil sie zuvor für Rechteinhaber wie Disney, Paramount, Time Warner, Fox und andere tätig waren. All diese Unternehmen seien „Opfer“ der Urheberrechtsverletzungen auf Megaupload. Von daher könne die Kanzlei in diesem Fall keine neutrale Position einnehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei antwortete darauf, die Betreiber des Filehosters hätten zugestimmt, dass diese von ihr beraten wird. Auch möchte die Regierung Kim Schmitz nicht zugestehen, sich in einem US-Gericht verteidigen zu lassen, weil sein Auslieferungsverfahren noch anhängig sei. Demnach sehe man ihn als einen "Flüchtigen" der US-Justiz an. Auch erscheint es den Klägern zu verwirrend, gleichzeitig gegen zwei unterschiedliche Kanzleien arbeiten zu müssen. Die eine Kanzlei versucht Schmitz' Abschiebung in die USA zu verhindern. Die andere vertritt Megaupload aufgrund der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen, die dem Unternehmen vorgeworfen werden.
Laut der Verteidigung habe das angeklagte Unternehmen aber ein verfassungsmäßiges Recht auf ein faires Verfahren und auch ein Recht auf die Unterstützung der eigenen Anwälte. Sollte das Verfahren nach der Rechtsauffassung der US-Regierung verlaufen, werden vor Gericht lediglich die Juristen der Anklage vertreten sein. Bislang ist allerdings unklar, wie unter diesen Umständen ein ausgeglichenes und somit faires Verfahren realisiert werden kann.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: Megaupload soll keine Gelder für Verteidigung erhalten
Beitrag von: Jürgen am 17 April, 2012, 01:27
Was für ein seltsames Rechtsverständnis steht eigentlich dahinter, einem Beklagten seine Verteidigung verwehren zu wollen? Und seit wann muss denn eine Anwaltskanzlei oder ein Verteidiger neutral sein? Neutral zu sein hat das Gericht, oder ein von ihm beauftragter Gutachter, sonst niemand.
Oder ist inzwischen die ganze Welt nur noch eine Außenstelle von Guantanamo???
Jürgen
Titel: Megaupload plante Gründung einer Aktiengesellschaft
Beitrag von: SiLæncer am 18 April, 2012, 13:10
Die Betreiber von Megaupload arbeiteten letztes Jahr bereits intensiv an der Gründung einer eigenen Aktiengesellschaft. Der Wert des künftigen Unternehmens wurde auf mehrere Milliarden US-Dollar geschätzt. Wirtschaftsprüfer hatten Megaupload unter Einhaltung ihrer Richtlinien bereits grünes Licht gegeben. Möglicherweise spielte dies beim Zeitpunkt des Busts ebenfalls eine entscheidende Rolle.
Bislang hielt sich hartnäckig das Gerücht, vor allem die geplante Gründung des Musikportals MegaBox könnte den Zeitpunkt der Beschlagnahmung und Festnahme im Januar 2012 bestimmt haben. Die MegaBox sollte als Partnerseite des Filehosters Megaupload eine Kombination aus cloudbasiertem Shop und Download-Portal werden. Selbst bei kostenlosen Downloads sollten die Künstler mit bis zu 90 Prozent an allen Einnahmen beteiligt werden. Bei den Besuchermassen auf Megaupload hätten Musiker sogar bei kostenlos angebotenen Dateien hohe Werbeeinnahmen erzielen können, so die Kalkulation von Kim "Dotkom" Schmitz. Für die Plattenindustrie erschien der Plan mehr als gefährlich, weswegen die MegaBox nicht über die Testphase hinaus ging. Die Major Labels wollten mit Sicherheit nicht kampflos zusehen, wie man ihnen ihre Rolle mit solchen Mitteln streitig macht.
Doch nun deuten neue Indizien auf einen möglichen Grund für die Wahl des Zeitpunkts der Maßnahmen von FBI und dem US-Justizministerium hin. Wäre es zur Gründung der geplanten Aktiengesellschaft gekommen, wäre nach Ansicht der US-Behörden eine „kriminelle Organisation“ auf den Aktienmarkt gelangt. Deren Chancen standen auf dem Markt nicht schlecht, weil im Gegensatz zu vielen anderen IT-Unternehmen mit einer hohen Rendite gerechnet werden konnte. Zur Vorbereitung liefen bereits Verhandlungen mit den vier größten US-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Megaupload zur Umwandlung der Unternehmensform Richtlinien vorlegten. Bei Einhaltung der Richtlinien sei mit keinerlei Problemen zu rechnen, hieß es. Zudem besteht an der US-Börse an Unternehmen mit derartigen Profitaussichten stets ein großer Bedarf.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Megaupload: Prozess in den USA steht offenbar auf der Kippe
Beitrag von: SiLæncer am 21 April, 2012, 17:00
Aufgrund mehrerer Verfahrensfehler wird es möglicherweise in den USA zu keinem Gerichtsverfahren gegen den Filehoster Megaupload kommen. Ein Richter gab gegenüber den Anwälten von Megaupload bekannt, dass es nach seiner Ansicht zu keinem US-Gerichtsverfahren kommen wird. Dem US-Justizministerium und dem FBI sind offenbar gleich mehrere kritische Fehler unterlaufen.
Der US-Richter Liam O’Grady, der diesen Fall bearbeitet hat, brachte kürzlich öffentlich seine Zweifel zum Ausdruck. Das FBI habe die Betreiber des Filehosters Megaupload zu keinem Zeitpunkt mit einer Strafanzeige bedroht. Eine vollzogene Strafanzeige sei aber die zwingende Voraussetzung für die Einleitung des anschließenden Prozesses. Außerdem könne man lediglich Personen aber keine Unternehmen außerhalb der USA verklagen. In den USA haben sich lediglich zahllose Server befunden, die vom Unternehmen angemietet wurden. Die Betreiber und die Firma sind hingegen außerhalb der USA gemeldet.
Beim Filesharing-Blog TorrentFreak hat sich Kim Schmitz aka Kim Dotcom über den neuen Verlauf seines Verfahrens ausgelassen. Laut Schmitz habe auf höchster politischer Ebene Korruption stattgefunden. Es ging den Politikern laut Schmitz lediglich darum, „die Interessen der Urheberrechtsextremisten aus Hollywood zu befriedigen“. Die US-Regierung habe Megaupload, Megavideo und zehn weitere Ableger dem Erdboden gleich gemacht. Darunter ein Unternehmen mit Namen N1 Limited, welches sich lediglich mit der Herstellung von Kleidung beschäftigt hat. „Sie haben 220 Jobs zerstört. Millionen legaler Mega-User haben jetzt keinen Zugriff mehr auf ihre Daten.“ Man habe dem Unternehmen weder einen Zugang zu den Beweisen gestattet, die deren Unschuld bewiesen hätten. Noch könne man aktuell die Rechtsanwälte bezahlen. Man verweigere ihnen zudem die Auswahl der gewünschten Rechtsanwälte und gebe ihnen folglich keine Chance für ein faires Verfahren, so Schmitz weiter. Am schlimmsten sei aber die Tatsache, dass man den Schaden nicht mehr ungeschehen machen könne. Die Justiz der USA habe die Webseite und alle Pläne für eine Umwandlung des Unternehmens in eine reguläre Aktiengesellschaft vernichtet.
„Wir sind auch ohne Prozess zum Tode verurteilt worden." Selbst wenn man vor Gericht ihre Unschuld bestätigen sollte, könne man den angerichteten Schaden nicht mehr reparieren. Schmitz sieht dennoch hoffnungsvoll in die Zukunft. Bis die Wahrheit herauskommt, wäre es nur eine Frage der Zeit. Man arbeite daran und würde gute Fortschritte machen, so Schmitz weiter.
Noch wurde die Aussage des Richters gegenüber dem NZ Herald durch kein offizielles Urteil bestätigt. Allerdings könnten seine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens dieses beenden, bevor es offiziell eröffnet wurde. Auch dürfte dies die Chancen der USA minimieren, dass Kim Schmitz von Neuseeland an die USA ausgeliefert wird.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Megaupload: Kim Dotcom erhält Zugriff auf mindestens 750.000 Dollar
Beitrag von: SiLæncer am 29 April, 2012, 16:30
Da klingelt die Kriegskasse des Filehosters. Megaupload-Gründer Kim "Dotcom" Schmitz erhält Gelder und PKWs im Wert von mindestens 750.000 Dollar zugesprochen. Dies hat kürzlich das zuständige Gericht in Neuseeland entschieden. Für die Angeklagten ist dies ein wichtiges Urteil. Denn damit können die früheren Betreiber des Filehosters endlich die Kostennoten ihrer Anwälte begleichen.
Gleichzeitig bedeutet das Urteil, dass die restlichen Gelder bis zum Ausgang des Auslieferungsverfahrens in die USA eingefroren bleiben. Entweder das oder laut Urteil maximal für zwei Jahre. Das Gericht hat Kim "Dotcom" Schmitz von seinem eingefrorenen Vermögen von etwa 10 Millionen Dollar monatlich 20.000 Dollar zugesprochen. Außerdem soll er und seine Ehefrau die Luxuskarossen zurück erhalten, zuzüglich zu einmalig über 300.000 Dollar und der Erstattung der medizinischen Behandlungskosten der Ehefrau von Kim Schmitz. Megaupload-Teilhaber Bram Van Der Kolk erhält ebenfalls seinen Mercedes Benz zurück und monatlich 10.000 Euro. Das Unternehmen Megastuff erhält 74.000 Dollar zur Zahlung von diversen aufgelaufenen Rechnungen.
Kim Schmitz, und die drei angeklagten Finn Batato, Mathias Ortmann und van der Kolk warten nun auf die Anhörungen bezüglich ihrer Auslieferungsanträge. Schmitz darf immerhin wieder ganz legal ins Internet, und täglich bis zu 90 Minuten den Swimmingpool seiner gemieteten Anlage benutzen. Schmitz gab bekannt, er würde jetzt an der Produktion eines eigenen Musikalbums arbeiten. Jede Einkommensquelle sei im laufenden Verfahren zur eigenen Verteidigung willkommen, so Schmitz.
In der Vergangenheit hatte das US-Justizministerium argumentiert, die Beschuldigten seien in die USA auszuliefern, weil sie aufgrund ihrer gemeinsam verübten Verbrechen mit mindestens fünf Jahren Freiheitsentzug rechnen müssen. Der zuständige Richter aber gab bekannt, es sei derzeit unklar, ob es überhaupt in den USA zu einer Anklage gegen Schmitz & Co. kommen wird. Den Ermittlern seien mehrere gravierende Formfehler unterlaufen, die ein Gerichtsverfahren grundsätzlich ausschließen.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Megaupload: Kim Dotcom gibt Passwörter nicht her
Beitrag von: SiLæncer am 23 Mai, 2012, 16:00
Der Megaupload-Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom fordert von den neuseeländischen Behörden Zugang zu 135 Rechnern und Festplatten, die im Zuge seiner Verhaftung beschlagnahmt worden sind. Bis es so weit ist, will er die Herausgabe der Passwörter, die nötig sind um an die verschlüsselten Daten zu gelangen, verweigern.
Wie das Filesharing-Blog 'TorrentFreak' schreibt, argumentiert Dotcom, dass auf der beschlagnahmten Hardware Daten zu finden seien, die zu seiner Verteidigung genutzt werden können. Ziel der Verteidiger-Teams ist es, die Rechtmäßigkeit jener Durchsuchungsbefehle anzufechten, die Anfang des Jahres beim Vorgehen der Behörden gegen Megaupload-Chef zum Einsatz gekommen sind.
Dotcoms Anwalt argumentiert dabei, dass die Daten, die sich auf der zuvor erwähnten Hardware befinden, benötigt würden, um die Verteidigung richtig aufziehen zu können. Damit soll unter anderem beweisen werden, dass das Vorgehen der Polizeikräfte "exzessiv" gewesen sei. Auf den Rechnern sollen sich nämlich die Videos der Überwachungskameras befinden, die den Vorwurf eines übertriebenen Einsatzes stützen.
Die US-Bundespolizei FBI, die an dem Einsatz der neuseeländischen Behörden beteiligt war, erhebt aber Einspruch gegen eine Herausgabe, weil die Daten darauf verschlüsselt sind. Die Passwörter will Dotcom aber nur dann hergeben, wenn ihm der Zugang dazu garantiert wird, falls nötig auch unter gerichtlicher Aufsicht.
Allerdings mussten die Megaupload-Anwälte im Zuge der nun erfolgten Anhörung erfahren, dass die Daten bereits an die US-Behörden übermittelt worden sind. Das Gericht hatte zuvor allerdings versichert, dass dies nicht ohne vorherige Warnung geschehen würde, was nun aber eben offenbar doch genau so passiert ist. Die Dotcom-Verteidigung bezeichnete die Übermittlung der Daten als "Entgleisung" und warf den Behörden vor Ort vor, die Rechte ihres Mandanten zu "unterminieren".
Die Verteidigung befürchtet nämlich ein "schmutziges Spiel" der Ankläger: Sollten die Rechner und Festplatten außer Landes und in die USA gebracht werden, wären diese außer Reichweite der neuseeländischen Gerichtsbarkeit und würden so die Verteidigung massiv behindern.
Quelle : http://winfuture.de/
Titel: Deutscher Anbieter will "anonymes" Dateihosting betreiben (Update)
Beitrag von: SiLæncer am 28 Mai, 2012, 12:15
Kürzlich wurde bei YouTube ein Video mit dem Namen "Anonstream Sicherheit" hochgeladen. Inhaltlich dreht sich das Video um eine weitere Sicherheitslücke des Anbieters. Dabei können Dritte via JavaScript die Videos aller anderen Nutzer ohne jede Berechtigung löschen. Ende Februar hatten die Betreiber bekannt gegeben, über die Sicherheitslücke innerhalb der Urheber-Schnittstelle sei es zu keinem Datendiebstahl gekommen.
Unter der inaktiven URL http://anonstream.com/index2.php?inc=imprint ist momentan zudem einsehbar, dass der Dienst Anonstream offenbar von den früheren Betreibern der Warez-Seite Datenklo organisiert wird. Im Impressum enthalten sind mehrere Klarnamen nebst Anschrift, Kontakt-E-Mail, Steuernummer, PayPal-Adresse und vieles mehr. Über die unerwünschte Transparenz des Anbieters mag sich jeder Leser bitte selbst ein Urteil bilden.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Megaupload-Prozess: Kim Dotcom darf FBI-Akten einsehen
Beitrag von: SiLæncer am 30 Mai, 2012, 21:00
Kim Schmitz alias Dotcom (38) erhält im Rahmen seines Auslieferungsverfahrens in Neuseeland Einsicht in Unterlagen der US-Bundespolizei FBI. Der zuständige Richter am Auckland District Court ordnete am Dienstag an, dass die US-Behörden die für die Vorwürfe gegen Dotcom relevanten Informationen mit der Verteidigung teilen müssen. Damit hat sich das Gericht laut einem Bericht von stuff.nz über eine Forderung der US-Regierung hinweggesetzt. Der Richter begründete den Beschluss damit, dass die Einbehaltung relevanter Unterlagen Dotcoms Recht auf einen fairen Prozess beeinträchtige.
Dotcom war im Januar 2012 in Neuseeland verhaftet worden. In den USA werden dem Gründer und Chef des von den US-Behörden geschlossenen Sharehosters Megaupload massive Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Im März hatten die USA die Auslieferung des Beschuldigten beantragt, gegen die sich Dotcom zur Wehr setzt. Im August sollen die Anhörungen dazu beginnen.
Laut dem Bericht kann sich Dotcom auch über einen zweiten Gerichtsbeschluss freuen: So darf er in sein Anwesen nahe Auckland zurückkehren, die bisherige elektronische Überwachung mit Fußfessel soll dabei ausgesetzt werden. Einen Monat zuvor hatte Dotcom vor dem neuseeländischen High Court bereits einen teilweisen Zugriff auf sein beschlagnahmtes Vermögen erwirken können.
Quelle : www.heise.de
Titel: Megaupload: Rechtsexperte glaubt nicht an Auslieferung von Kim Dotcom
Beitrag von: SiLæncer am 03 Juni, 2012, 21:20
Nach mehreren positiven, richterlichen Entscheidungen in Neuseeland könnte sich die Situation für den Megaupload-Gründer Kim Schmitz ändern. Ein Rechtsprofessor erwartet keine glatte Auslieferung mehr.
Ein Rechtsprofessor geht nicht davon aus, dass Megaupload-Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom in die USA ausgeliefert wird. "Ich glaube nicht, dass es ein einfaches Auslieferungsverfahren wird", sagte Bill Hodge, Associate Professor für Recht an der University of Auckland, dem Wall Street Journal.
Die Anklage müsse beweisen, dass in Neuseeland ein Gesetz existiert, dass dem Gesetz entspricht, das Dotcom angeblich in den USA gebrochen habe, sagte Hodge. "Ich wäre nicht überrascht, wenn er in Neuseeland bleibt."
US-Anwalt Ira Rothken, der das Unternehmen Megaupload mit Hauptsitz in Hongkong und den Firmengründer vertritt, hat am 30. Mai 2012 in den USA beantragt, die Klage gegen Megaupload abzuweisen. Begründung: Das US-Gesetz lasse eine Klage gegen Unternehmen wie Megaupload nicht zu, wenn diese keine Niederlassung in den USA unterhalten.
Schmitz und vier seiner Mitarbeiter wurden im Januar 2012 verhaftet und warten in Neuseeland und in den Niederlanden auf ein Auslieferungsverfahren. Seine Villa wurde durchsucht, Rechner und Speicher beschlagnahmt und die Plattform Megaupload offline genommen. Dotcom ist auf Kaution frei, sein Vermögen wurde eingefroren und anschließend teilweise wieder freigegeben. Da keine Fluchtgefahr mehr besteht, darf der 38jährige wieder in seiner angemieteten Villa wohnen.
Danach entschied ein neuseeländisches Gericht, dass das FBI das Material offenlegen muss, auf dessen Grundlagen Megaupload geschlossen und die Betreiber verhaftet wurden. Kim Schmitz' alias Kim Dotcoms Recht auf eine faire Verteidigung in dem Auslieferungsprozess sei sonst infrage gestellt, so Richter David Harvey. Die Anhörung für das Auslieferungsverfahren ist für den 20. August 2012 angesetzt.
Quelle : www.golem.de
Titel: Megaupload: FBI schaffte heimlich Daten von Kim Dotcom in die USA
Beitrag von: SiLæncer am 07 Juni, 2012, 12:55
Das FBI klonte heimlich Festplatten, obwohl die Beweismittel im Fall Megaupload von der neuseeländischen Polizei nicht freigegeben worden waren. Doch die Staatsanwaltschaft sieht keine Handhabe, weil nur die Images per Fedex außer Landes geschafft wurden.
Ohne Zustimmung und Wissen der neuseeländischen Polizei hat das FBI die Daten von sieben Festplatten des Megaupload-Gründers Kim Dotcom kopiert und in die USA gesandt. Das berichtet das neuseeländische Nachrichtenportal Stuff.co.nz, das zum australischen Medienkonzern Fairfax Media gehört.
Gegen dieses "hinterhältige Verhalten" hat Megaupload-Anwalt Willie Akel bei der Vorsitzenden des High Court of New Zealand, Helen Winkelmann, Protest eingereicht. Akel hat Beweise, dass FBI-Analysten am 20. März 2012 nach Neuseeland flogen, um in Manukau, einem Vorort von Auckland, die Festplatten ohne Wissen der dortigen Polizei zu klonen. Die Images wurden auf Datenträgern sofort per Fedex in die USA gesandt.
Doch der Datendiebstahl des FBI sei nach neuseeländischem Recht nicht strafbar gewesen, weil Informationen kein "physikalisches Material" seien, erklärte John Pike von der neuseeländischen Staatsanwaltschaft. Keine Gegenstände und Beweismittel seien ins Ausland geschafft worden, sagte Pike.
Daten ohne Wissen der Generalstaatsanwaltschaft aus dem Land geschafft
"Die ersten Kopien wurden versandt, ohne dass die neuseeländische Polizei irgendetwas davon wusste", sagte Akel. Der Polizeikommissar "hätte keine Kontrolle mehr über die Gegenstände gehabt", als diese in der Hand des FBI waren. Da sie ohne Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft aus dem Land geschafft worden seien, sei dies ein illegaler Akt gewesen, so der Anwalt.
Der 38-jährige Kim Dotcom alias Kim Schmitz ist auf Kaution frei und erwartet die Anhörung in dem Auslieferungsverfahren. Dotcom und die drei Mitbeschuldigten Mathias O., Fin B. und Bram K. sollen sich mit der Verbreitung von illegalen Kopien von Filmen und Spielen über Megaupload bereichert haben.
Schmitz und vier seiner Mitarbeiter wurden im Januar 2012 verhaftet. Seine Villa wurde durchsucht, Rechner und Speicher beschlagnahmt und die Plattform Megaupload offline genommen. Dotcoms Vermögen wurde eingefroren und anschließend teilweise wieder freigegeben. Da keine Fluchtgefahr mehr besteht, darf Dotcom wieder mit seiner Familie in seiner angemieteten Villa wohnen.
Die Anhörung für das Auslieferungsverfahren ist für den 20. August 2012 angesetzt.
Quelle : www.golem.de
Titel: Re: Megaupload: FBI schaffte heimlich Daten von Kim Dotcom in die USA
Beitrag von: spoke1 am 07 Juni, 2012, 21:36
Mal ganz banal gesprochen:
Ich hab meinem alten Kumpel Kim Daten anvertraut die sich die AMI's illegal und ohne meine Zustimmung beschafft haben. Wie nennt man sowas? Wo kann ich hier Klage einreichen bzw. ein Flugzeug drauf werfen? Halunkenpack! Sie machen sich nicht beliebter!!!
Titel: Megaupload: US-Justizministerium will Herausgabe legaler Daten verhindern
Beitrag von: SiLæncer am 11 Juni, 2012, 20:30
Das Portal CNET berichtet, der US-Sportreporter Kyle Goodwin versuche derzeit gerichtlich, an seine beim Filehoster Megaupload hinterlegten Videos zu gelangen. Das US-Justizministerium hingegen fordert das Gericht auf, die Herausgabe zu verweigern. Sie befürchten eine Welle von Klagen, weil Privatpersonen und Unternehmen dann versuchen könnten, auf diese Weise an ihre privaten Daten zu gelangen.
Momentan versucht die Regierung der USA offenbar einen Präzedenzfall zu vermeiden, dabei ist dieser längst in vollem Gange. Der US-amerikanische Journalist Kyle Goodwin erstellt Videoaufnahmen von Sport-Events und bietet diese über den Umweg über Filehoster den Besuchern seiner Webseite zum Download an. Bei den Filmen handelt es sich zumeist um Fußballspiele. Anwälte des US-Justizministeriums forderten nun das zuständige Gericht in Virginia auf, den Antrag auf Herausgabe der Daten abzulehnen. Sie befürchten, wird diesem ersten Antrag stattgegeben, könnte dies eine Welle von weiteren Klagen hervorrufen. Dem Portal CNET liegen die Gerichtsunterlagen im Detail vor.
Seit dem Bust im Januar ist die Auseinandersetzung um die legalen Uploads in vollem Gange. Das US-Justizministerium, die MPAA, die Anwälte von Megaupload und die US-Bürgerrechtsorganisation "Electronic Frontier Foundation" (EFF) streiten sich seitdem darum. Der Verband der Filmindustrie MPAA hat dem Antrag von Goodwin mit Vorbehalt zugestimmt. Man müsse aber in jedem Fall gewährleisten, dass dem Journalisten ausschließlich legale Dateien ausgehändigt werden, ein zeitaufwändiges Verfahren stünde den Beteiligten bevor. Unklar bleibt, wer die Kosten der Sichtung des gesamten Materials übernehmen müsste. Bei einer Vielzahl aufgenommener Fußballspiele von Schulsportvereinen käme einiges an zeitlichem und finanziellen Aufwand zusammen.
Doch es drohen noch weitere Probleme. Hoster Carpathia schreibt, sie hätten aktuell keinerlei Kontrolle über die beschlagnahmten Daten des Filehosters. Die US-Regierung gab hingegen bekannt, Carpathia hätte wieder vollen Zugriff auf alle ihre Server, die Megaupload bei Carpathia angemietet hat. Glaubt man den Angaben beider Seiten, wäre der tatsächliche Aufenthaltsort der Daten, legal wie illegal, bis auf weiteres unbekannt.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Megaupload: Wer seine Daten haben will, muss zahlen oder klagen
Beitrag von: SiLæncer am 19 Juni, 2012, 14:00
In einer aktuellen Stellungnahme erklärte die US-Regierung, dass man für forensische Gutachten zahlen, Megaupload oder Carpathia Hosting verklagen müsse, will man seine privaten Daten von den beschlagnahmten Servern zurückerhalten. Die Regierung glaubt, sie sei nicht für die Beschaffung legaler Daten verantwortlich und lehnt die Übernahme der Kosten dementsprechend ab.
Für die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium spielt es offenbar eine eher untergeordnete Rolle, ob und wie man an die beschlagnahmten Daten des Filehosters Megaupload gelangt, selbst wenn diese legaler Natur sind. Wer seine Dateien haben will, muss die Kosten des Gutachtens übernehmen oder alternativ den Hoster oder Megaupload verklagen. Sie antworteten damit auf die Anfrage der Electronic Frontier Foundation, die im Namen des Sportjournalisten Kyle Goodwin die Herausgabe seiner Videos erreichen will. Goodwin hatte die Aufnahmen für seine Webseite OhioSportsNet.tv stets bei Megaupload hochgeladen.
Nachdem das FBI den Filehoster am 19. Januar schloss, erlitt die Festplatte des Journalisten im gleichen Monat einen Crash. Alle Videos, die Goodwin den Benutzern seiner Webseite zur Verfügung stellen wollte, waren somit auf einen Schlag verloren. Die Regierungsstellen gaben zur Antwort, man verfüge nicht über die entsprechenden Daten. Zudem weigert man sich, die Kosten für die Sichtung, Kopie und Transfer der Filme zu übernehmen. Ein Team bestehend aus bis zu 10 Forensikern müsse auf Kosten des Journalisten tätig werden, so die Antwort. Alternativ schlug man der EFF vor, den Hosting-Anbieter oder Megaupload zu verklagen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Beide Unternehmen seien für derartige Fälle präpariert und sollen über entsprechende Versicherungen verfügen.
Bislang ist fraglich, ob eine Klage gegen die Staatsanwaltschaft oder das Justizministerium aussichtsreich wäre. Laut US-amerikanischem Recht darf zwar niemand vom Staat ohne gültiges Urteil benachteiligt oder sein Privatvermögen ohne Kompensation beschlagnahmt werden. Das Gericht müsste aber zunächst klären, ob eine Beschlagnahmung juristisch gesehen bereits wie ein Gerichtsurteil gewertet werden kann. In diesem Fall würden die Kosten der Bergung seiner Filme ebenfalls beim Journalisten verbleiben.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Der Fall Megaupload kommt langsam in Bewegung
Beitrag von: SiLæncer am 22 Juni, 2012, 18:40
Die Anwälte von Megaupload haben ihre Strategie geändert. Man beantragte nun die Einstellung des Verfahrens, weil sich das Unternehmen weit außerhalb der Staatsgrenzen der USA befindet. Die Beweislage der Anklage sei "ungenügend", da das Unternehmen seinen Sitz in Hongkong habe. Daneben gibt es Neuigkeiten zum Projekt MegaBox, welches das Geschäftsmodell der Musikindustrie in Frage stellen soll.
In einem Antwortschreiben der Rechtsanwälte beantragt man eine Ablehnung des Verfahrens. FBI und US-Justizministerium seien nicht in der Lage, die Anklage nach Maßgabe der US-Gesetze durchzuführen. Voraussetzung dafür ist der Sitz des beklagten Unternehmens innerhalb der Landesgrenzen der Vereinigen Staaten. Megaupload-Jurist Ira Rothken schrieb später auf Twitter, die Anklage spiele nicht fair. Die Betreibergesellschaft des Filehosters verfüge noch nicht einmal über eine Niederlassung innerhalb der USA. Am 29. Juni findet der nächste Verhandlungstag statt, an dem primär diese Fragestellung geklärt werden soll. Jegliche Anträge, das Verfahren weiter zu verzögern, will man ablehnen. Die Bemühungen der US-Regierung hätten das Unternehmen schon mehr als genug Zeit und Geld gekostet, so die Kanzlei weiter. Die entstandenen Kosten werden auf mehrere zehn Millionen US-Dollar beziffert.
Währenddessen war Kim Schmitz nicht inaktiv. Er arbeitet laut Twitter am Mega-Comeback in Form seines eigenen Musikstreaming-Angebots. Das Projekt MegaBox soll aber auf Dauer weit mehr als nur ein Musikstreaming-Portal sein. Schmitz plant im großen Stil den Vertrieb von Musik unter Umgehung jeglicher Plattenlabels. Er hatte schon früher angekündigt, eine direkte Konkurrenz zum herkömmlichen Plattenbusiness aufbauen zu wollen. Die Besucher seines Portals sollen dort Musik hochladen, streamen, kaufen und teilen können. Weitere Details über die Verfügbarkeit und Features der MegaBox sollen bald folgen. Für die Labels steht einiges auf dem Spiel. Den Künstlern hatte Schmitz schon vor dem Bust von Megaupload versprochen, dass diese bis zu 90 Prozent aller Einnahmen aus Online-Werbung und dem Verkauf ihrer Werke erhalten sollen. Aufgrund seiner guten Kontakte und der finanziellen Aussichten wäre dieses Angebot sicherlich für zahlreiche Künstler attraktiv. Sollten sich tatsächlich die ersten großen Acts auf dieses Wagnis einlassen, werden ihnen zahlreiche Musikschaffende folgen. Dann steht möglicherweise in nicht allzu ferner Zukunft das Geschäftsmodell der gesamten Musikindustrie auf der Kippe. Da Megaupload bereits mit juristischen Mitteln lahmgelegt wurde, wird es spannend, zu sehen, wie die Major Labels dies verhindern wollen.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Gericht: Megaupload-Hausdurchsuchung war illegal
Beitrag von: SiLæncer am 28 Juni, 2012, 13:25
Nächste (ganz) schwere Schlappe für die Behörden im Fall Megaupload: Das neuseeländische Höchstgericht hat entschieden, dass der bei der Polizeiaktion am Anwesen von Kim Dotcom verwendete Durchsuchungsbefehl nicht rechtens war.
Zusätzlich dazu entschieden das neuseeländischen Gericht, dass die Daten, die der US-Bundespolizei FBI übermittelt worden sind, gesetzeswidrig erlangt worden seien. Das berichtet das Blog 'TorrentFreak' unter Berufung auf die Gerichtsdokumente.
Das Blog schreibt, dass dies möglicherweise das Ende für die Causa Megaupload bedeuten könnte, schließlich war schon von Anfang an höchst umstritten bzw. fraglich, ob Kim Schmitz alias Kim Dotcom in den USA überhaupt der Prozess gemacht werden kann. So hatte etwa der in den USA für den Fall Megaupload zuständige Richter Liam O'Grady bereits Mitte April erklärt, dass es seiner Einschätzung nach höchst fraglich sei, ob man gegen die Betreiber von Megaupload in den Vereinigten Staaten tatsächlich eine Anklage erheben könnte.
Mit der aktuellen Entscheidung schwindet die Chancen dazu immer weiter: Höchstrichterin Helen Winkelmann deklarierte die Durchsuchungsbefehle als illegal, da sie nur ungenaue Angaben zu den Vorwürfen gegen Dotcom enthielten.
Außerdem wurde festgestellt, dass die Daten, an die das FBI gelangt ist (besser gesagt: die von den US-Behörden heimlich kopiert worden sind) nicht außer Landes hätten gebracht werden durften, da man an sie ebenfalls illegal gelangt sei. Richterin Winkelmann kritisierte außerdem das Vorgehen der neuseeländischen Exekutive, die Durchsuchung und Verhaftung könne als unangemessen gesehen werden. Zusätzlich dazu notierte sie, dass die Polizeiaktion auch als Hausfriedensbruch angesehen werden könnte.
Nun soll ein unabhängiger und erfahrener Anwalt des Obersten Gerichts das Beweismaterial sichten und entscheiden, was davon relevant für die Vorwürfe gegen Dotcom ist und was nicht. Alles, was nicht als relevant eingestuft wird, muss in Folge an Dotcom bzw. dessen Anwälte zurückgegeben werden, der Rest darf dann den US-Ermittlern übergeben werden.
Quelle : http://winfuture.de/
Titel: Auslieferungshearing gegen Kim Dotcom auf nächstes Jahr vertagt
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juli, 2012, 13:21
Die Anhörung zum US-Auslieferungsantrag gegen den in Neuseeland lebenden deutschen Gründer der inzwischen gesperrten Online-Tauschplattform Megaupload, Kim "Kimble" Schmitz aka Kim Dotcom, ist auf das kommende Jahr verschoben worden. Laut neuseeländischen Medienberichten vom Dienstag wird ein Termin für Ende März 2013 angepeilt. Eigentlich sollte das Anhörungsverfahren im August beginnen. Der Grund für die Verschiebung seien juristische Streitfragen.
Dotcom darf sich bei seiner Familie in seinem Haus nördlich von Auckland aufhalten. Nach seiner Festnahme im Januar war er vier Wochen im Gefängnis, ehe er gegen Zahlung einer Kaution unter strengen Auflagen freigelassen wurde.
Die US-Behörden werfen Dotcom und seinen Mitarbeitern vor, Copyright-Besitzer in großem Stil um ihre Einkünfte gebracht zu haben. Megaupload sei einer der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen. Den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden.
Dotcom weist die Vorwürfe zurück und wehrt sich gegen die Auslieferung. Bei der Festnahme waren Konten und Wertgegenstände im mehrstelligen Millionenbereich sichergestellt worden.
Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Auslieferungshearing gegen Kim Dotcom auf nächstes Jahr vertagt
Beitrag von: Jürgen am 11 Juli, 2012, 04:26
Mit solchen Terminplanungen kann man natürlich auch versuchen, Menschen von ihren Plänen und ihrem Leben abzuhalten, ohne etwas wirklich handfestes zu haben. Das haben die Fälle von Schmitz und Assange gemeinsam, beide sind praktisch handlungsunfähig, ohne ausreichende Haftgründe oder gar ein Urteil.
Im Gegenzug kann man ja mal wieder ein paar Gewalttäter aus der U-Haft oder Sicherheitsverwahrung entlassen, damit die wieder ihren Neigungen nachgehen können :wall
Titel: PayPal eröffnet Kampf gegen Raubkopierer
Beitrag von: SiLæncer am 11 Juli, 2012, 16:26
In jüngster Zeit hat PayPal diversen Filehostern wie Putlocker, DepositFiles, MediaFire und anderen Anbietern die Verträge gekündigt und diverse Konten eingefroren. Als Grund dafür gab der Micropayment-Anbieter Urheberrechtsverletzungen an. Bei manchen Unternehmen wollte man sogar den vollen Zugriff auf alle beim Filehoster hochgeladenen Dateien erhalten.
Wir berichteten kürzlich über den von PayPal gesperrten VPN-Dienst TorGuard. Doch daneben gibt es nach Angaben des Blogs TorrentFreak mehr als ein Dutzend weiterer Anbieter im Internet, denen man wegen Urheberrechtsverletzungen die Zusammenarbeit aufgekündigt hat. Um dauerhaft Kunde bleiben zu dürfen, sollten die Vertragspartner neuen Regelungen zustimmen, die mit dem eigentlichen Ablauf des Zahlungsverkehrs nichts zu tun haben. Der Anbieter Putlocker berichtet davon, PayPal habe sogar verlangt, vollumfänglichen Zugang zu allen auf dem Filehoster gespeicherten Daten und den Monitoring-Tools des Unternehmens zu erhalten. Die Privatsphäre der Benutzer habe das Unternehmen dabei nicht berücksichtigen wollen, berichtet die Geschäftsleitung des Filehosters. Putlocker sieht es als Verletzung des Datenschutzes an, sollten sie Drittfirmen erlauben, die Uploads auf den eigenen Servern zu überprüfen. Sie haben der Forderung von PayPal widersprochen, zumal sie auf ihrer Webseite die Regelungen des DMCA berücksichtigen und alle gemeldeten illegalen Daten löschen.
Der Verlust der Filehoster im Fall einer Kündigung ist groß. Noch immer nutzen viele Kunden PayPal, in den USA sollen es bei einigen Portalen bis zu 90 Prozent sein. Noch schwieriger würde es, sollten Kreditkartenorganisationen wie Visa und Mastercard dem Beispiel von PayPal folgen. MediaFire gab bekannt, man sehe die Aktion als direkte Folge des Megaupload-Busts an. Während sich MediaFire auf den Wechsel zu anderen Anbietern vorbereiten konnte, hatten andere Unternehmen dieses Glück nicht. Sie wurden von der Sperrung der Konten überrascht und begannen erst danach mit der Suche nach Alternativen.
Derzeit ist unklar, warum die Tochtergesellschaft von eBay aktiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorgeht. Mit ihrem Geschäftsmodell haben die jüngsten Kündigungen zumindest nichts gemeinsam. Möglicherweise möchte PayPal mit der Verabschiedung aller Anbieter aus dem Graubereich das eigene Image ein wenig aufbessern.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Megaupload: Kim Schmitz stimmt der Einreise in die USA bedingt zu
Beitrag von: SiLæncer am 11 Juli, 2012, 16:52
Sollten sich das FBI und US-Justizministerium auf die Bedingungen von Kim "Dotcom" Schmitz einlassen, wäre er bereit, trotz der zu erwartenden Haftstrafe freiwillig in die USA einzureisen. Voraussetzung dafür wäre aber ein faires Verfahren und die Rückgabe eines Teiles der beschlagnahmten Gelder.
Einerseits ist Schmitz offenbar noch immer guter Dinge, was den Ausgang seines Verfahrens vor Gericht angeht. Andererseits läuft ihm in den nächsten Wochen die Zeit weg. Er kann weder in voller Höhe seine Anwälte bezahlen, noch die weiteren Kosten decken. Schmitz befürchtet, bis zum März nächsten Jahres will man ihn und seine Unterstützer weiter finanziell "austrocknen". Zudem sucht er per Twitter Unterstützung beim Kampf um die Freiheit und Innovation im Internet. Auch braucht er Geld für seine nächsten Projekte, wie die bereits angekündigte MegaBox und für den Relaunch seines Filehosters Megaupload. Per E-Mail sollen ihn zuverlässige Hosting-Anbieter und andere Internet-Dienstleister kontaktieren, die ihren Hauptsitz auf keinen Fall in den USA haben sollen.
Zwar wäre die Einreise der Angeklagten in die USA verlockend, dennoch werden sich die US-Behörden wohl kaum auf seinen Vorschlag einlassen. Der Megaupload-Gründer glaubt selbst nicht daran, dass der Deal zustande kommen wird. Dotcom sagte der Presse, die US-Ermittler wüssten ganz genau, dass sie diesen Fall nicht gewinnen können. Schon deshalb würde man dem Vorschlag nicht zustimmen. In dem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, mit welcher Motivation Kim Schmitz überhaupt sein Angebot öffentlich unterbreitet hat. Handelt es sich dabei etwa um einen Versuch, die andere Seite schlecht aussehen zu lassen?
Hintergrund: Der in Norddeutschland geborene Unternehmer wurde im Januar in Neuseeland festgenommen, als sein im Jahre 2005 gegründetes Portal Megaupload vom FBI geschlossen wurde. Die Anhörung zur Auslieferung der Angeklagten in die USA sollte am 6. August stattfinden, aufgrund diverser juristischer Komplikationen wurde der Termin auf März 2013 verschoben. Im Höchstfall drohen ihm in den USA bis zu 20 Jahren Freiheitsentzug.
Quelle: www.gulli.com
Titel: BGH: Filehoster haften unter Umständen für Rechtsverletzungen
Beitrag von: SiLæncer am 12 Juli, 2012, 20:45
Speicherplattformen wie Rapidshare können unter bestimmten Bedingungen für Urheberrechtsverletzungen beim Abruf gespeicherter Dateien mit verantwortlich gemacht werden. Voraussetzung sei, dass das Unternehmen zuvor auf gleichartige Rechtsverletzungen hingewiesen wurde und zumutbare Schritte zur Vermeidung neuer Verstöße unterlassen hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag abend verkündeten Urteil. Die Richter verwiesen einen Streit zwischen dem Filehoster Rapidshare und der Computerspiel-Firma Atari laut dpa zurück an die Vorinstanz. Diese hatte Rapidshare Recht gegeben (Az. I ZR 18/11).
In dem Rechtsstreit geht es um die unerlaubte Verbreitung des Computerspiels "Alone in the Dark" über Server des Filehosters. Rapidshare hatte eine Kopie auf Hinweis des Rechteinhabers gelöscht. Atari Europe wollte Rapidshare auf dem Klageweg zwingen, mehr gegen die Verteilung weiterer Kopien zu unternehmen und war damit in der ersten Instanz auch erfolgreich. Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage im März 2010 statt und befand, Rapidshare habe seine Prüfpflichten verletzt und könne sich nicht auf das Haftungsprivileg für Hoster berufen.
Mit der Feststellung, dass Rapidshare selbst keine Urheberrechtsverletzung anzulasten sei, hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf das Urteil der Vorinstanz im Dezember 2010 wieder aufgehoben. Das OLG attestierte Rapidshare, ausreichende Vorkehrungen gegen die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials ergriffen zu haben. Die von Atari geforderten weiterreichenden Maßnahmen seien dem Unternehmen nicht zuzumuten. So könnten Wortfilter, die Dateien anhand bestimmter Schlüsselbegriffe aufspüren und löschen, auch legale Inhalte treffen. Bei einer manuellen Überprüfung stehe der Erfolg in keinem Verhältnis zum Aufwand (Az. I-20 U 59/10).
Im Laufe der Verhandlung vor dem BGH am Donnerstag argumentierte der Atari-Anwalt, Rapidshare könne problemlos überprüfen, ob Kopien des Spiels auf der Plattform gespeichert seien. Der Vertreter von Rapidshare hielt dem entgegen, das Unternehmen stelle nur die technischen Dienstleistungen der Speicherung und des Transfers von Daten zur Verfügung. "Wie soll Rapidshare ausschließen, dass der Nutzer nicht nur eine Sicherungskopie angelegt hat?" Dies schien BGH-Richter Wolfgang Kirchhoff nicht zu überzeugen: "Der Dienst heißt nun mal Rapidshare und nicht Rapidstore – und das sagt schon alles."
Das OLG Düsseldorf war mit seinem Urteil auf der Linie geblieben, der es auch in anderen Verfahren gegen das Unternehmen gefolgt war. Andere Oberlandesgerichte hatten dem umstrittenen Filehoster auch weiter reichende Prüfpflichten auferlegt. So hatte das OLG Hamburg in einem Aufsehen erregenden Urteil festgestellt, das Geschäftsmodell des Hosters verdiene nicht den "Schutz der Rechtsordnung"
Quelle : www.heise.de
Titel: BGH: Filehoster haften unter Umständen für Rechtsverletzungen (Update)
Beitrag von: SiLæncer am 13 Juli, 2012, 10:00
Der BGH hat das Urteil des OLG aufgehoben. Der Filehoster sei nicht selbst Täter der Rechtsverletzung, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm laut dpa bei der Urteilsverkündung am Donnerstagabend. Beim Filehosting handele es sich grundsätzlich um ein "anerkanntes Geschäftsmodell", für das es "viele legale Nutzungsmöglichkeiten" gebe. Wenn der Plattformanbieter jedoch Hinweise auf Rechtsverletzungen erhält, müsse er – beispielsweise mit einem technischen Filter – überprüfen, ob künftig entsprechende Dateien neu hochgeladen werden.
Darüber hinaus müsse er auch "den Bestand daraufhin untersuchen, ob von anderen Nutzern das Spiel auf die Plattform gestellt worden ist", sagte Bornkamm. Wenn es Hinweise gibt, dass bestimmte Dateien unter anderem Namen zum Download angeboten werden – etwa in Linksammlungen – müsse Rapidshare auch dieser Möglichkeit nachgehen. Wenn der Speicheranbieter diesen Pflichten nicht nachkommt, könne er als sogenannter Störer zur Unterlassung verurteilt werden.
Voraussetzung sei allerdings stets, dass die Maßnahmen für das Unternehmen zumutbar seien, betonte Bornkamm. Mit der Frage der Zumutbarkeit muss sich jetzt das OLG Düsseldorf noch einmal beschäftigen, an den der BGH das Verfahren zurückverwies. Dort könnte Rapidshare nun noch Argumente vorbringen, falls es einzelne Prüfpflichten für unzumutbar hält.
Quelle : www.heise.de
Titel: BGH-Urteil: Rapidshare hofft auf Revanche
Beitrag von: SiLæncer am 13 Juli, 2012, 16:00
Der Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag zum Trotz rechnet sich Rapidshare im Streit um mögliche Urheberrechtsverletzungen auf seiner Speicherplattform gute Chancen für das nächste Verfahren aus. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf könne das Unternehmen unter Beweis stellen, "dass Rapidshare bereits Vorreiter im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen ist und alle zumutbaren Prüfpflichten umsetzt", erklärte Firmenchefin Alexandra Zwingli am Freitag im schweizerischen Baar.
Der BGH hatte am Donnerstag abend verkündet, dass Filehoster unter bestimmten Voraussetzungen mitverantwortlich sind, wenn Nutzer illegal Spiele von der Plattform herunterladen. Die Richter verwiesen den Streit zurück an die Vorinstanz, also das OLG Düsseldorf. Geklagt hatte der Computerspiele-Hersteller Atari (Az.: I ZR 18/11).
Eine genaue Bewertung sei ohne schriftliche Urteilsbegründung noch schwierig, erklärte Daniel Raimer, Anwalt von Rapidshare. "Wir sind zwar ein wenig enttäuscht, dass der BGH uns in diesem Verfahren nicht Recht zugesprochen hat, sind uns aber sicher, dass wir uns in einer guten Ausgangslage für das Verfahren in Düsseldorf befinden." Das Unternehmen könne «zusätzliche Befunde» sammeln, die die Bemühungen im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen unterstreichen.
Einige Filtermethoden, die die Karlsruher Richter aufgeführt hätten, seien aber nicht zumutbar – das werde Rapidshare vor dem OLG Düsseldorf beweisen. Der BGH hatte geurteilt, dass Plattformanbieter nach Hinweisen auf Rechtsverletzungen überprüfen müssen, ob künftig entsprechende Dateien neu hochgeladen werden – etwa mit einem technischen Filter. Wenn es Hinweise darauf gebe – etwa in Gestalt von Linksammlungen – müsse Rapidshare auch dieser Möglichkeit nachgehen, hatte der BGH dem Filehoster in der mündlichen Urteilsbegründung aufgegeben.
Quelle : www.heise.de
Titel: Richter im Megaupload-Verfahren gibt den Fall ab
Beitrag von: SiLæncer am 18 Juli, 2012, 10:20
Der neuseeländische Richter David Harvey, der das Verfahren um das US-Auslieferungsersuchen gegen Kim Dotcom leitet, hat den Fall abgegeben. Das berichtet die Tageszeitung New Zealand Herald. Nach Angaben seiner Chefin Jan-Marie Doogue habe sich Harvey zurückgezogen, nachdem er sich vergangene Woche negativ über die USA geäußert hatte; dies könne nun als Anzeichen dafür gewertet werden, er sei befangen.
Harvey hatte sich vorige Woche auf einer Konferenz zum Auftakt der Kampagne "A Fair Deal" geäußert. Die Kampagne richtet sich gegen eine befürchtete Verschärfung des neuseeländischen Urheberrechts durch das geplante Anti-Piraterie-Abkommen der Pazifik-Anrainerstaaten Trans Pacific Partnership (TPP). Der Richter meinte, das TPP-Abkommen könne sich negativ auf den Alltag der Bürger seines Landes auswirken und machte dafür die USA verantwortlich ("Wir sind dem Feind begegnet, es sind die USA.").
Kim Dotcom – früher bekannt unter den Namen Kim Schmitz und Kimble – wird von den USA beschuldigt, mit dem von ihm gegründeten Sharehoster Megaupload gegen das US-Copyright verstoßen zu haben. Im Januar dieses Jahres ließ das FBI Dotcom in Neuseeland verhaften und beantragte die Auslieferung. Die Entscheidung darüber sollte Harvey als ausgewiesener Urheberrechts- und Internet-Experte fällen; die Anhörung dazu wurde vor Kurzem auf nächstes Jahr vertagt. Harvey gibt die Leitung an seinen Kollegen Nevin Dawson ab, der zuvor schon an dem Prozess beteiligt war.
Quelle : www.heise.de
Titel: Kim Dotcom veröffentlicht »Mr. President«-Musikvideo mit politischer Aussage
Beitrag von: SiLæncer am 21 Juli, 2012, 15:29
Kim Dotcom hat sein Versprechen – oder, wie es manche sehen, seine Drohung – wahrgemacht und sein erstes Musikvideo »Mr. President« auf seiner neu gestalteten Webseite veröffentlicht.
Die Webseite von Kim Dotcom verwendet die zum Besitzer perfekt passende Domain kim.com und enthält neben dem Musikvideo zu seinem Song »Mr. President«, über dessen Qualität man sicher streiten kann, auch einige Informationen zum Megaupload-Fall aus seiner Sicht sowie ein Interview.
Das Musikvideo enthält unter anderem Aufnahmen von Politikern, Bürgerrechtlern, vielen Aktionen von Anonymous und von Demonstrationen gegen ACTA. Es fordert dazu auf, Geschichte zu schreiben und zu verhindern, dass die »Hollywood-Marionetten« das Internet zerstören.
Die gesamte Präsentation des Videos und der Webseite mit Aussagen wie »Der Krieg um das Internet hat begonnen«, »Hollywood kontrolliert die Politik« und »Die Regierung tötet Innovation« zielt vor allem auf US-amerikanisches Publikum und gipfelt in der Frage, ob die Besucher Barack Obama erneut zum US-Präsidenten wählen würden.
Quelle : www.gamestar.de
Titel: Urteil macht Auslieferung von Dotcom unwahrscheinlicher
Beitrag von: SiLæncer am 16 August, 2012, 18:00
Die Auslieferung des ehemaligen Megaupload-Betreibers Kim Dotcom wird zunehmend unwahrscheinlicher. Das zuständige neuseeländische Gericht entschied nun, dass die USA Beweise vorlegen müssen, die eine Verurteilung des Geschäftsmanns in den Staaten rechtfertigen würden. Auch Dokumente zu verdeckten Ermittlungen des FBI müssen in diesem Rahmen offengelegt werden.
Nach Einschätzung der berichtenden Zeitung "New Zealand Herald" werde die Auslieferung des gebürtigen Deutschen damit unwahrscheinlicher. Dotcom hatte mit seinen Anwälten darauf bestanden, die ihm zu Last gelegten Beweise prüfen zu dürfen. Dies wurde ihm vom zuständigen Gericht nun gewährt, weshalb die amerikanischen Behörden nun mit offenen Karten spielen müssen. Richterin Helen Winkelmann befand die Veröffentlichung des Beweismaterials als Grundlage für eine korrekte Anhörung des Millionärs.
Letztendlich bleibt den amerikanischen Ermittlungsbehörden nun nichts anderes übrig, als die Beweise, die sie Dotcom zur Last legen, bekanntzumachen. Auch Dokumente über verdeckte FBI-Ermittlungen gegen den Internetunternehmer dürfen für ein korrektes Verfahren nicht länger vertraulich bleiben.
Rechtsexperten werten diesen Vorgang als ein klares Zeichen, dass sich Dotcom in den Staaten wohl keinem Verfahren ausgesetzt sehen wird. Letztlich müssen die vorgebrachten Beweise und Dokumente mit dem neuseeländischen Recht vereinbar sein und zudem einen klaren Verstoß gegen das nationale Recht belegen.
Auch der Megaupload-Gründer selbst zeigt erfreut über diese Tatsache. Auf Facebook erklärte er das richterliche Urteil für „großartige Nachrichten“. Nichtsdestotrotz werden noch einige Monate ins Land ziehen, bis es zu einer Entscheidung im Auslieferungsverfahren kommen wird. Die Anhörung ist erst für den März 2013 anberaumt. Dotcom lebt derweil auf Kaution auf freiem Fuß, ohne allerdings auf sein gesamtes Vermögen zugreifen zu können.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Sharehoster FileSonic ging offline
Beitrag von: SiLæncer am 02 September, 2012, 15:30
Der Sharehoster Filesonic ist seit letzten Mittwoch nicht mehr erreichbar. Ursache dafür sind wahrscheinlich mehrere Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen. Nachdem Megaupload vom FBI offline genommen wurde, schränkte der einst so populäre Dienst Filesonic sein Angebot als Vorsichtsmaßnahme ein. Doch nicht nur Filesonic ist betroffen, auch bei Oron und Wupload wurden kürzlich die Stecker gezogen.
Nachdem zunächst Oron der Stecker zog, folgte letzten Mittwoch der Sharehoster Filesonic. Der Pornohersteller Lava Works hatte beide wegen dem Vertrieb von urheberrechtlich geschützten Werken mit Klagen überzogen. Weder die BBC noch TorrentFreak konnten vom Betreiber der Domain, Renovatio Management ein Statement erhalten. Im Bericht von Google werden seit Mai 2011 über 151.000 Takedown-Aufforderungen festgehalten, die bei Filesonic eingingen. Die Rechteinhaber, die die Löschung von Schwarzkopien verlangten, waren allen voran Warner Bros., NBC Universal, Microsoft und der britische Musikverband BPI. Pornoproduzent Lava Works beanstandete vor allem das Zahlungsprogramm von Filesonic, welches die Uploader finanziell belohnte, die besonders beliebte Dateien zur Verfügung stellten. Als Reaktion auf den Bust von Megaupload nahm Filesonic ihr "Reward Program" kurze Zeit danach aus dem Angebot. Innerhalb der letzten Wochen sollte man sogar nur noch auf die Dateien zugreifen können, die man selbst hochgeladen hat. Mit dem Geschäftsmodell eines Filehosters hatte dies freilich nichts mehr gemeinsam. Offenbar bemerkte der Betreiber recht schnell, dass man den eigenen Dienst so nicht dauerhaft aufrecht erhalten konnte.
Filehoster Oron wurde Anfang August gerichtlich dazu verurteilt, dem Pornoproduzenten Liberty Media 550.000 US-Dollar zu bezahlen, jetzt ist die Seite offline. Nachdem Demonoid kürzlich offline ging, UKNova seine Torrent-Dateien löschte, der Eigentümer von Surfthechannel.com verhaftet wurde, und diverse Internet-Anbieter in verschiedenen Ländern zur Blockade von The Pirate Bay und Newzbin verurteilt wurden, wird die Luft in diesem Bereich immer dünner. Es bleibt also abzuwarten, wen es als nächstes trifft.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Verlässt Uploaded.to den Graubereich?
Beitrag von: SiLæncer am 06 September, 2012, 15:04
Uploaded.to scheint sich offenbar aus dem Graubereich heraus bewegen zu wollen. Der neue Betreiber, die Cyando AG, ändert den Namen des Filehosters und leitet sämtliche Zugriffe auf die Domain uploaded.net weiter. Offenbar möchte man dauerhaft auf die in der Szene übliche Domain in Tonga verzichten. Zudem wurden weitere Neuerungen angekündigt.
Noch im April 2012 wechselte der Betreiber des Filehosters, das Internet-Portal wurde an die Cyando AG mit Sitz in der Schweiz veräußert. Zudem wurde bekannt gegeben, dass die Speicherdauer der Uploads auf ein halbes Jahr verlängert wurde. Auch wurde am hauseigenen Filemanager gearbeitet. Dieser ermöglicht den Nutzern nun die Einrichtung mehrerer Ordner. So kann man beispielsweise für die Fotos des vergangenen Urlaubs oder für PDF-Dokumente und Briefe jeweils eigene Ordner erstellen. Bereits Ende Juli gab das Unternehmen den Umstieg auf neue Speichermedien bekannt, die die Performance erhöhen sollen. Ende August wurde die Android-App des Anbieters zuletzt aktualisiert. Diese kann den Inhalt des uploaded-Accounts anzeigen und verwalten, eigene Dateien verwalten, Links zu den eigenen Dateien versenden und vieles mehr. Die App ist zudem dafür gedacht, die Fotos des eigenen Smartphones hochzuladen oder Files vom Sharehoster auf das Android-Smartphone zu transferieren.
Der Wechsel und die Umbenennung auf uploaded.net sind möglicherweise Reaktionen auf das harte Vorgehen der US-Justiz auf Urheberrechtsverletzungen. Seit dem Vorgehen gegen Megaupload weht in diesem Bereich ein schärferer Wind. Keine Uploader für besonders beliebte Files zu bezahlen und dem eigenen Unternehmen einen seriöseren Anstrich zu geben, könnte sich möglicherweise auszahlen. Ob der Eigentümerwechsel zusammen mit dem Relaunch der Webseite und einem Umzug auf eine reguläre Domain auf Dauer ausreichend sind um sich vor juristischen Konsequenzen zu schützen, bleibt natürlich abzuwarten.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Rechtsstreit zwischen RapidShare und Constantin landet beim OLG
Beitrag von: SiLæncer am 13 September, 2012, 13:30
Ein Rechtsstreit zwischen der Produktionsfirma Constantin und dem Filehoster RapidShare beschäftigt heute das Oberlandesgericht München. Der Kläger kam zur Ansicht, das Angebot illegaler Filmkopien entspreche dem Geschäftsmodell des Schweizer Unternehmens. RapidShare hingegen beteuert, nur rund ein Prozent der hinterlegten Archive würde die Urheberrechte Dritter verletzen.
Die deutsche Produktionsfirma Constantin leitete das Verfahren wegen der unerlaubten Verbreitung seiner Filmwerke ein. So sollen Kinofilme wie "Francesco und der Papst" oder "Vorstadtkrokodile 3" über den Filehoster vertrieben worden sein. Die Anwälte von Constantin sind zu der Ansicht gelangt, auf den Servern des Schweizer Unternehmens seien vor allem illegale Inhalte hinterlegt. Der Internetanbieter hingegen beteuert, ein Großteil der von seinen Nutzern hochgeladenen Daten seien legaler Natur. Sie schätzen den Anteil illegaler Archive auf etwa ein Prozent.
Der ganze Artikel (http://www.gulli.com/news/19707-rechtsstreit-zwischen-rapidshare-und-constantin-landet-beim-oberlandesgericht-2012-09-13)
Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: Rechtsstreit zwischen RapidShare und Constantin landet beim OLG
Beitrag von: Jürgen am 13 September, 2012, 16:36
Wenn die zur Suche nach möglichen Urheberrechtsverstößen eingesetzten Crawler allein oder überwiegend Warez-Seiten durchkämmen, muss über die Aktivitäten eines solchen Filehosters ein völlig verzerrter Eindruck entstehen.
Spuren von legalen Uploads findet man dort nämlich untypisch wenig.
Höchstwahrscheinlich werden von den allermeisten solche öffentlich zugänglichen Spuren entweder gar nicht oder nur ganz woanders zu finden sein, wie z.B. in harmlosen Foren oder auf privaten Webseiten. Und an solchen Orten wird meist auf die Vermeidung von Verstößen geachtet.
Jürgen
Titel: Sharehoster Rapidshare unterliegt vor Gericht
Beitrag von: SiLæncer am 13 September, 2012, 20:15
Die Produktionsfirma Constantin hat vor Gericht einen weiteren Sieg gegen den Internetdienst RapidShare eingefahren. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag die Berufung des Sharehosting-Anbieters in drei Verfahren ab. Constantin kämpfte darin gegen die Verbreitung illegaler Kopien ihrer Filme "Franceso und der Papst", "Vorstadtkrokodile 3" und "Der Freischütz".
RapidShare ist ein Sharehosting-Dienst, der Internetnutzern Server zum Aufspielen und Speichern von Dateien zur Verfügung stellt. Sie erhalten einen Link zur Datei, den sie dann auch verbreiten können. Auf Linklisten im Netz werden so auch illegale Kopien von Filmen für ein breiteres Publikum zugänglich – so geschehen bei den genannten Constantin-Streifen. Die Filmfirma klagte auf Unterlassung, RapidShare legte Widerspruch dagegen ein. Dieser wurde nun auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Eine Begründung der Entscheidung stand am Donnerstag noch aus.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Sharehoster-Rapidshare-unterliegt-vor-Gericht-1707949.html)
Quelle : www.heise.de
Titel: Megaupload: Kim Dotcom wurde illegal abgehört
Beitrag von: SiLæncer am 24 September, 2012, 12:17
Kim Dotcom, der Betreiber von Megaupload, wurde im Rahmen der Razzia Anfang des Jahres illegal vom neuseeländischen Nachrichtendienst abgehört. Das geht aus einer Mitteilung des neuseeländischen Premierministers John Key vom heutigen Montag hervor, in der eine Untersuchung des Vorgangs angekündigt wurde. In "einigen Fällen" sei die Kommunikation zwischen Einzelpersonen ohne gesetzliche Erlaubnis überwacht worden, habe ihm der Chef des Nachrichtendienstes GSCB mitgeteilt.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Megaupload-Kim-Dotcom-wurde-illegal-abgehoert-1715351.html)
Quelle : www.heise.de
Titel: RapidShare veröffentlicht App für Android-Geräte
Beitrag von: SiLæncer am 24 September, 2012, 16:40
Der Internet-Dienstleister RapidShare wendet sich zunehmend den Nutzern moderner tragbarer Geräte zu. Neben iOS-Geräten wurde nun eine Applikation für Android-Smartphones und Tablet-PCs veröffentlicht. Damit kann man Transfers verwalten und alle gängigen Musik-, Bild- und Videodateien anzeigen und abspielen. Für Premium-User ist die App kostenlos, ansonsten fallen rund 3 Euro Gebühren an.
Wer im eng umkämpften Markt der Filehoster dauerhaft bestehen will, muss seinen Kunden einen Mehrwert anbieten. RapidShare veröffentlichte im März dieses Jahres eine App für das iPhone und iPad. Nun werden auch die Besitzer eines Gerätes mit Android als Betriebssystem eingebunden. Nicht nur am heimischen Desktop-PC können alle transferierten Dateien angezeigt und verwaltet werden, sondern auch unterwegs.
Der ganze Artikel (http://www.gulli.com/news/19800-rapidshare-veroeffentlicht-app-fuer-android-geraete-2012-09-24)
Quelle: www.gulli.com
Titel: US-Gericht will Klärung zu Megaupload-Daten herbeiführen
Beitrag von: SiLæncer am 05 Oktober, 2012, 14:07
Mehr als acht Monate nach der Schließung des Internet-Dienstes Megaupload können die Nutzer hoffen, doch noch an ihre privaten Daten zu gelangen. Bundesrichter Liam O'Grady vom Eastern District of Virginia beschloss jetzt eine Anhörung dazu, wie die Internet-Aktivisten der Organisation Electronic Frontier Foundation (EFF) mitteilten. EFF-Anwältin Julie Samuels sprach von einem lange überfälligen Schritt. Einen Termin für die Anhörung gibt es allerdings noch nicht.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Gericht-will-Klaerung-zu-Megaupload-Daten-herbeifuehren-1724317.html)
Quelle : www.heise.de
Titel: Mega(upload) ist bald wieder da
Beitrag von: SiLæncer am 01 November, 2012, 22:45
Dass Kim Schmitz noch ein Ass im Ärmel hat, war eigentlich klar. Seine Dienste “Megabox” und der Megaupload-Nachfolger “Mega” sollen am 19. Januar 2013 online gehen. Megabox ist eine Mischung aus Spotify und iTunes. Das neue Mega ist meiner Meinung nach schon um einiges interessanter.
“Mega” heißt das neue Megaupload von Kim Schmitz (Dotcom). Ähnlich, wie auch beim Vorgänger ist Mega ein Filehoster. Schmitz und sein Team stellen die Software und einige Server zur Verfügung. Den Großteil aller Server sollen jedoch Hoster und Investoren bereitstellen. So soll eine gute Anbindung auf der ganzen Welt und eine unschlagbare Uptime garantiert werden. Wer sich bereit erklärt, einen oder mehrere Server für Mega zu mieten, wird natürlich auch dementsprechend bezahlt.
Die Files der Nutzer auf den Servern werden, wie es heißt, extrem sicher verschlüsselt und können selbst von Schmitz nicht eingesehen werden. Nur der Uploader ist im Besitz eines Keys, um die Files brauchbar zu machen. Bei einer Beschlagnahmung der Server, kann also nicht festgestellt werden, ob es sich nur um private Videos oder um Kinofilme handelt. Außerdem ist eine Razzia bei Servern, die auf der ganzen Welt verstreut sind, fast unmöglich. Über die Finanzierung von Mega wurden noch keine genauen Infos verloren. Vermutlich gibt es wieder die Möglichkeit eine Premium-Mitgliedschaft zu erwerben. Server in den USA wird es übrigens keine geben.
Hier geht es zum neuen MEGA (http://me.ga/).
Titel: Me.ga: Kim Dotcom wurde die Domain entzogen
Beitrag von: SiLæncer am 07 November, 2012, 20:40
Große Pläne hat der Gründer des in diesem Jahr geschlossenen Filehosters Megaupload für den 20. Januar 2013 angekündigt. Erste Informationen zu diesem neuen Projekt konnte man bisher unter der Domain Me.ga einsehen.
Inzwischen verläuft der Nameservereintrag zu dieser Domain ins Leere und beim Aufruf der Adresse zeigt sich im Browser auch keine Seite mehr. Auf verschiedenen Plattformen im Internet ist diesbezüglich zu lesen, dass der zuständige Minister von Gabun, jenes Land, zu dem diese länderspezifische Top-Level-Domain gehört, persönlich dafür gesorgt hat.
Über diese Adresse soll keine Plattform für vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen starten, sagte er. Folglich wird der neue Dienst von Kim Dotcom im Januar nicht unter dieser Adresse erreichbar sein. Der Megaupload-Gründer zeigt sich diesbezüglich gelassen. Man will nun eine andere Adresse für diesen Dienst verwenden.
Über Twitter teilte Dotcom mit, dass diese Entscheidung mit dem Einfluss der US-amerikanischen Regierung und der Unterhaltungsindustrie zusammenhängen soll. Konkret führte er das Unternehmen Vivendi an. Die besagte Top-Level-Domain von Gabun wurde im Jahr 1994 eingeführt und wird von der Gabon Telecom verwaltet. Der Telekommunikationskonzern ist eine Tochterfirma von Vivendi.
Abgesehen von dieser offiziellen Begründung für die abgeschaltete Domain Me.ga gibt es noch eine weitere Erklärung, welche von 'Torrentfreak.com' veröffentlicht wurde. Angeblich habe die Domain in den letzten Stunden zur Webseite einer Gruppierung namens Omega weitergeleitet, die wenig von den Machenschaften von Dotcom hält.
Den eigenen Angaben zufolge will die Gruppe im Besitz der Domain sein. Ferner würde man die Domain auch unter Umständen an die Gegner von Dotcom verkaufen, heißt es. 10 Prozent der Einnahmen würde man an eine wohltätige Organisation des Landes Gabun spenden.
Quelle : http://winfuture.de/
Titel: Rapidshare führt Transferlimit ein
Beitrag von: SiLæncer am 08 November, 2012, 18:40
Rapidshare limitiert künftig den ausgehenden Public Traffic seiner Kunden. Das trifft ab sofort die nichtzahlenden Nutzer und ab Ende November 2012 auch Rapidshare-Pro-Account-Inhaber.
Der Cloud-Speicherdienst Rapidshare wechselt sein Daten-Traffic-Modell. Während die bisherige Drosselung der Downloadgeschwindigkeit von Dateien aus kostenlosen Accounts abgeschafft wird, gilt künftig eine Traffic-Limitierung für über Links öffentlich angebotene Dateien.
Ab sofort gilt, dass bei kostenlosen Accounts pro Tag nicht mehr als 1 GByte Daten übertragen werden dürfen. Ab 27. November 2012 wird auch für Public Downloads aus den kostenpflichtigen Rapidshare-Pro-Accounts eine Beschränkung gelten - hier sind pro Tag nicht mehr als 30 GByte ausgehender Traffic möglich.
Der ganze Artikel (http://www.golem.de/news/filehoster-rapidshare-fuehrt-transferlimit-ein-1211-95606.html)
Quelle : www.golem.de
Titel: Studie: Rückläufige Kinoeinnahmen durch Megaupload-Schließung
Beitrag von: SiLæncer am 25 November, 2012, 18:18
Die allgemeine Anschauung ist klar: One-Klick-Hoster wie etwa Megaupload treiben die Film- und Kinoindustrie in den Ruin. Doch stimmt das wirklich? Eine aktuelle wissenschaftliche Studie möchte Gegenteiliges belegen. Demnach sinken die Filmeinnahmen seit der Schließung von Megaupload. Blockbuster seien von diesem Trend nicht betroffen. In einem dreiseitigem Papier erklären Forscher, warum.
Die Film- und Kinoindustrie hat ein klares Feinbild: Jegliche Gruppen, die direkt oder auch nur indirekt mit Filesharing oder Software-Piraterie in Verbindung gebracht werden können, sind für sinkende Einnahmen verantwortlich. Diese klassische Anschauung wird seit Jahren als Grund für schwächelnde Absatzzahlen gehandelt. Kein Wunder also, dass viele Vertreter dieser Industrie am 19. Januar dieses Jahres in gewaltiger Feierstimmung war: An diesem Tag wurde der Sharehoster im Rahmen von FBI-Ermittlungen vom Netz genommen. Megaupload wurde durch das Justizministerium der Vereinigten Staaten geschlossen, gegen Gründer Kim Schmitz wurde unter anderem wegen Verschwörung zum Begehen von Urheberrechtsverletzungen Anklage erhoben.
Der ganze Artikel (http://www.gulli.com/news/20306-studie-ruecklaeufige-kinoeinnahmen-durch-megaupload-schliessung-2012-11-25)
Quelle: www.gulli.com
Titel: Kim Dotcom: Mega bringt ab Sonntag 50 GByte kostenlos für jeden
Beitrag von: ritschibie am 18 Januar, 2013, 11:37
(http://www.golem.de/1301/sp_97001-51723-i.jpg) Die Bühne für den Megastart steht bereit. (Bild: Kim Dotcom)
Mega startet am kommenden Sonntag und verspricht seinen Nutzern 50 GByte gratis. Das ist mehr als Dropbox, Web.de, Google Drive, iCloud und Microsofts Skydrive zusammen bieten. Und Premium-Nutzer von Megaupload sollen ihre Daten zurückbekommen.
Kim Dotcoms neuer Sharehoster Mega wird 50 GByte kostenlos für jeden Nutzer bereitstellen. Das kündigte Dotcom bei Twitter an. Mega soll am 20. Januar 2013 unter der neuseeländischen Domain Mega.co.nz starten.
Dotcom twitterte: "Mega wird sehr großzügige Limits für nicht zahlende Nutzer haben. Zum Beispiel erhalten Sie 50 GByte kostenlosen Speicher." Zum Vergleich: 2 GByte gibt es kostenlos bei Dropbox und bei Web.de, 5 GByte bei Google Drive und in der iCloud von Apple und 7 GByte bei Microsofts Skydrive.
Mitte Dezember 2012 erklärte Dotcom, dass er Racks mit 720 Terabyte einkaufe, eines komme pro Tag.
Die umstrittene Durchsuchungsaktion gegen Dotcom fand vor einem Jahr statt. Dotcom und vier seiner Mitarbeiter wurden verhaftet und warten weiter auf ein Auslieferungsverfahren. Rechner und Speicher wurden beschlagnahmt und die Plattform Megaupload vom FBI offline genommen.
Dotcom arbeitet laut mehreren Aussagen bei Twitter daran, den Opfern der FBI-Durchsuchung ihre Daten zurückzugeben. Dies sei derzeit noch nicht möglich, aber seine Anwälte versuchten gemeinsam mit der digitalen Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) in den USA, die Daten per Gerichtsbeschluss freizukriegen, um sie zu Mega zu transferieren. Wenn das erfolgreich verlaufe, bekämen die Premium-Nutzer von Megaupload "ihren Status und mehr" zurück, twitterte Dotcom.
Kyle Goodwin, dessen Startup Ohiosportsnet über Highschool-Sportveranstaltungen berichtet, hatte mit EFF-Hilfe vergeblich auf Herausgabe seiner Daten bei dem US-Hoster Carpathia geklagt. Dort hatte Megaupload 1.103 Server gemietet.
Quelle: www.golem.de
Titel: Kim Dotcom feiert Mega-Start mit Megaparty
Beitrag von: SiLæncer am 20 Januar, 2013, 17:15
"Nicht kleckern, sondern klotzen", könnte das Motto von Kim Dotcom (39) sein. Der schwere Internetunternehmer lässt es oft und gerne krachen. Am Sonntag feierte er mit einer Party auf seinem neuseeländischen Anwesen sein neuestes Baby: die Daten-Plattform Mega. "Es wird riesig", frohlockte er auf Twitter, innerhalb weniger Stunden hätte sich eine halbe Million Nutzer angemeldet.
Der gebürtige Schmitz aus Kiel liebt das Rampenlicht. Selbst unter Anklage sucht der einstige Hacker die Öffentlichkeit: als Rapper im Internet, mit derben Sprüchen auf Twitter, als unkonventioneller Weihnachtsmann im Theater. Der Mann in Schwarz mag's theatralisch. Mit Igelschnitt und deutschem Akzent gab er am Sonntag den Retter der Privatsphäre im Internet – "ein Menschenrecht!" rief er mit ernster Miene. Mit illegalem Datenaustausch habe das alles nichts zu tun.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kim-Dotcom-feiert-Mega-Start-mit-Megaparty-1787634.html)
Quelle : www.heise.de
Titel: Kim Dotcoms "Mega" durch Nutzerlast offline
Beitrag von: SiLæncer am 20 Januar, 2013, 21:30
Kim Dotcoms neuer Internetservice Mega ist bereits kurz nach seiner Eröffnung nicht mehr zu erreichen. Offenbar konnten die Server des Filesharing-Dienstes dem Nutzeransturm nicht standhalten. Am Morgen hatte der deutsche Unternehmer die Webseite auf seinem Anwesen noch in einer extravagant angelegten Präsentation eröffnet.
250 Journalisten und andere geladene Gäste durften der offiziellen Eröffnung von Kim Dotcoms neuem Projekt „Mega“ beiwohnen. Auf seinem neuseeländischen Anwesen ließ der gebürtige Deutsche um 6:48 Uhr Ortszeit den Startschuss geben: exakt 356 Tage nach der Razzia der Behörden, die bis heute wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen gegen den ehemaligen Betreiber des Hosters Megaupload ermitteln. Im Rahmen der Präsentation ließ Dotcom Stuntmen aus einem Helikopter abseilen und Gewehrschüsse imitieren, um die Vorfälle von vor einem Jahr überspitzt nachzustellen.
Während einer darauffolgenden Rede richtete er sein Wort auch an die großen Hollywood-Studios, denen er seiner Meinung nach das Vorgehen gegen Megaupload zu verdanken hat. So sei der Grund der Internet-Piraterie das Geschäftsmodell der Contentindustrie. So führte Dotcom an, dass Kinofilme zwar groß beworben werden, nach ihrem Release allerdings über Monate nicht legal im Netz zu erwerben seien. Mit seinem Projekt „Megamovie“ versuche er, eine Lösung für dieses Problem zu finden.
Zum Start von Mega saßen augenscheinlich etliche Internetnutzer wachsam vor ihrem Computern, um so schnell wie möglich einen Account auf der Webseite erstellen zu können. Bereits in der ersten Stunde wurden 100.000 Konten registriert. Nach etwas mehr als zwei Stunden zählte die Datenbank 250.000 Nutzer. Selbst einige Zeit nach dem Start scheint das Interesse an der neuen Webseite nicht abzureißen. Immer noch ist die Webseite nicht zu erreichen. Dotcom verkündete via Twitter, dass man aktuell versuche, mehr Kapazitäten bereitzustellen. Zum aktuellen Zeitpunkt verzeichne man ein „unglaubliches Interesse“ der Nutzer.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Megas erster Krypto-Fauxpas
Beitrag von: SiLæncer am 23 Januar, 2013, 16:54
Der Cloud-Speicherdienst Mega von Kim "Kimble" Dotcom setzt auf ein cleveres Konzept, den eigenen Code nachzuladen. Doch die Krypto-Funktionen, die dessen Integrität sicher stellen sollen, sind dazu völlig ungeeignet und lassen sich einfach austricksen, wie das Blog fail0verflow dokumentiert. Dieser Fauxpas lässt nichts gutes für den Rest der Krypto-Infrastruktur ahnen.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/security/meldung/Megas-erster-Krypto-Fauxpas-1790137.html)
Quelle : www.heise.de
Titel: Volumenbegrenzung: Rapidshare kündigt massenhafte Datenlöschung an
Beitrag von: ritschibie am 19 März, 2013, 12:21
Wer Rapidshare kostenlos nutzt, muss sich auf 5 GByte beschränken. Wer mehr Daten abgelegt hat, verliert diese ab dem 3. April 2013.
Nicht zahlende Rapidshare-Nutzer werden aufgefordert, ihre Daten anderweitig zu speichern. Am 3. April 2013 werden Daten der "Free User" gelöscht, die über die neue Volumenbegrenzung von 5 GByte hinausgehen. "Wir können das Datenlimit und den Termin für die Löschung bestätigen", erklärte das Unternehmen Golem.de auf Anfrage. Zuerst hatte das Onlinemagazin TorrentFreak über die drohende Löschung berichtet.
Der ganze Artikel (http://www.golem.de/news/volumenbegrenzung-rapidshare-kuendigt-massenhafte-datenloeschung-an-1303-98263.html)
Quelle: www.golem.de
Titel: Klage gegen FileServe wegen 1 Million Dollar Schadenersatz eingereicht
Beitrag von: SiLæncer am 12 Mai, 2013, 19:52
In Kalifornien wurde kürzlich vor Gericht ein Verfahren gegen den Sharehoster FileServe eingereicht. Die Filmfirma Cowslip Film Partners verlangt aufgrund von Urheberrechtsverletzungen eine Million US-Dollar Schadenersatz von den Betreibern. Damit folgt der Sharehoster mit Hauptsitz auf den Jungferninseln dem Beispiel von Megaupload, RapidShare, Hotfile und Oron.
Die Macher des Kinofilms "American Cowslip" gehen derzeit gerichtlich gegen die Betreiber des Internet-Speicherdienstes FileServe vor. Dem Anbieter wird vorgeworfen, er habe Urheberrechtsverletzungen verursacht und auch direkt unterstützt. Insbesondere stört man sich am Abosystem von FileServe, mit dem raubkopiertes Material an die Einwohner Kaliforniens verkauft wird, ohne die Urheber zu entschädigen, so die Anklageschrift. Da man gegen Bezahlung direkten Zugang auf die Server erhält, mache sich das Unternehmen zu einem direkten Vertriebspunkt von Raubkopien. Von März 2011 bis Februar 2012 hat die Firma Cowslip Film Partners nach Vorgabe des Digital Millenium Copyright Act (DMCA) zahlreiche Aufforderungen zur Löschung ihres Materials verschickt. Die Löschaufforderungen blieben aber ohne jede Reaktion. Ob die Löschaufforderungen tatsächlich dem DMCA entsprechen, muss gerichtlich geklärt werden. Für jedes verbreitete Werk verlangt das Unternehmen die maximale Summe von 150.000 US-Dollar, zuzüglich zu insgesamt einer Million Dollar Schadenersatz.
Die Probleme tauchen nicht völlig überraschend auf. Bereits letztes Jahr kündigte der Vizepräsident von Paramount Pictures an, FileServe sei in absehbarer Zeit eines der Hauptziele der US-Regierung im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen. Seit der Hausdurchsuchung bei Kim Dotcom und der Schließung von Megaupload kann man bei FileServe nur noch die Dateien herunterladen, die man selbst hochgeladen hat. Es bleibt aber abzuwarten, ob sich diese Vorsichtsmaßnahme auf das Verfahren auswirken wird.
Ein vergleichbares Gerichtsverfahren von Cowslip Film Partners gegen Megaupload wurde letztes Jahr außergerichtlich geeinigt. Die Bedingungen wurden allerdings nie bekannt gegeben. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass Megaupload dem Filmstudio einen Schadenersatz in unbekannter Höhe entrichtet hat. Möglicherweise wird man sich auch in diesem Fall vor Abschluss des Gerichtsverfahrens einigen.
Quelle: www.gulli.com
Titel: Rapidshare scheinbar vor dem Aus
Beitrag von: SiLæncer am 17 Mai, 2013, 16:30
Der (ehemalige) Filehoster Rapidshare wird laut Schweizer Medienberichten demnächst 45 seiner 60 Mitarbeiter entlassen. Das dürfte der letzte verzweifelte Schritt sein, um das wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen zu retten.
Wie die Schweizer Nachrichtenseite 20 Minuten (via Gulli) berichtet, glaubt kaum noch ein Mitarbeiter von Rapidshare, dass der Untergang abgewendet werden kann. Rapidshare-CEO Kurt Sidler hat die Massenentlassungen mittlerweile bestätigt, das drohende Ende für den einstigen Filehoster bestreitet er jedoch.
Die wirtschaftlich angespannte Lage leugnete der aktuelle Rapidshare-Chef allerdings nicht. Sidler meint, dass die Lage derzeit so sei, dass man "Kosten senken und etliche Mitarbeiter" entlassen müsse, der Betrieb soll aber aufrechterhalten werden, zudem habe man "konkrete Pläne für die Zukunft".
Unter den Angestellten glaubt laut Insider-Quellen niemand mehr daran, dass sich Rapidshare aus dem Sumpf ziehen kann. Die Mitarbeiter fühlten sich zudem "verarscht", so ein Informant gegenüber 20 Minuten. Rapidshare soll erst im vergangenen Dezember das Versprechen abgegeben haben, dass die Arbeitsplätze auch im Jahr 2013 sicher sein würden.
Der ganze Artikel (http://winfuture.de/news,76103.html)
Quelle : http://winfuture.de/
Titel: US-Filmindustrie jubelt über Copyright-Urteil gegen Hotfile
Beitrag von: SiLæncer am 29 August, 2013, 09:45
Die MPAA, der Verband der großen Hollywood-Studios, freut sich über ein Urteil gegen den Filehoster Hotfile. Wie US-Medien unter Berufung auf die MPAA berichten, hat eine Bundesbezirksrichterin in Florida Hotfile in einem abgekürzten Verfahren der Beihilfe zur Copyrightverletzung schuldig befunden. Das Urteil ist noch unter Verschluss, weil es erst redigiert werden muss. Jedenfalls ist die erstinstanzliche Entscheidung bislang nicht rechtskräftig. Von Hotfile liegt noch keine Stellungnahme vor.
Die Filmindustrie warf in dem seit 2011 laufenden Verfahren (1:11-cv-20427) Hotfile massive Copyrightverletzungen vor. Diesen Vorwurf hatte das Gericht abgewiesen. Hotfile sieht sein Angebot durch den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) gedeckt. Rechtswidrig bereitgestellte Dateien würden gesperrt, wenn auf sie hingewiesen werde. Dafür hat der Filehoster den Rechteinhabern Werkzeuge bereit gestellt.
Vor Gericht erhob Hotfile den Vorwurf, das Filmstudio Warner Bros. habe wiederholt die Löschung von Dateien verlangt, ohne die Rechte zu besitzen. Warner hat diese Rechteanmaßung eingestanden und argumentiert, dass die manuelle Prüfung verdächtiger Dateien zu mühsam gewesen sei. Software hatte Warner gezielt löschen wollen, weil diese den schnelleren Download rechtswidriger Kopien ermöglicht haben soll.
Die Richterin sah die Rechts- und Faktenlage aber offenbar so deutlich zu Gunsten der Kläger, dass sie das Verfahren durch ein Summary Judgement abgekürzt hat. Das Gericht lehnte es ab, die DMCA-Schutzbestimmungen anzuwenden und hat auch Hotfile-Gründer Anton Titov persönlich haftbar gemacht.
"Diese Entscheidung sendet ein klares Signal, dass Unternehmen wie Hotfile, die auf einem Fundament gestohlener Werke fußen, für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden, und für ein sicheres, legitimes Internet", wird MPAA-Chef Chris Dodd zitiert. "Wir applaudieren dem Gericht für die Erkenntnis, dass Hotfile nicht einfach ein Dateispeicher war, sondern ein Geschäftsmodell, das auf die massive Verbreitung gestohlener Inhalte aufbaut."
Quelle : www.heise.de
Titel: Rapidshare: ab Juli nur noch Speicherplatz gegen Bezahlung
Beitrag von: SiLæncer am 18 Mai, 2014, 11:50
Mit Neuigkeiten von dem Filehoster Rapidshare hat man eigentlich nicht mehr gerechnet: Nachdem es im Februar die ersten Meldungen von einem bevorstehenden endgültigen Aus gab, schließt der Anbieter nun zum 1. Juli 2014 alle kostenlosen Angebote. Demnächst muss man also zahlen, wenn man Rapidshare verwenden möchte.
Der Filehoster informiert aktuell die Kunden, dass die kostenlosen Accounts zum 1. Juli abgeschafft werden. Wie Heise berichtet, gilt das dann ab Juli nicht nur für neue Accounts, sondern ebenfalls für alle Bestandskunden. Bislang gab es 10 GByte Speicher gratis. Dieser Standard genannte Account fällt nun ersatzlos weg. Nun wird mit den neuen Angeboten ab dem 1. Juli der Startpreis bei 49,99 Euro für 300 GByte im Monat liegen. Alternativ gibt es 700 GByte Speicher für 99,99 Euro. Trotz des Versprechens der Unabhängigkeit von ausländischen Diensten und den selbstgesteckten hohen Ansprüchen beim Datenschutz ist das allerdings bei weitem kein konkurrenzfähiges Angebot.
Der ganze Artikel (http://winfuture.de/news,81755.html)
Quelle : http://winfuture.de/
Titel: Megaupload: Kim Dotcom bekommt Autos, Geld und Schmuck doch nicht zurück
Beitrag von: SiLæncer am 21 August, 2014, 13:28
Ein Berufungsgericht hat entschieden, dass Kim Dotcoms Vermögenswerte doch noch unter Verschluss bleiben. Davon betroffen ist auch Mona Dotcom, die sich im Mai von ihm getrennt hat.
Kim Dotcom (aka Kimble aka Kim Schmitz) bekommt doch noch nicht seine in Neuseeland beschlagnahmten Vermögenswerte zurück. Ein Berufungsgericht habe nun entschieden, dass Millionen an Bargeld, einige Luxusautos, Kunstwerke, Schmuck und anderer Besitz im Gesamtwert von umgerechnet 7,4 Millionen Euro bis zum 18. April 2015 eingefroren bleiben, berichtet der New Zealand Herald.
Von dem Beschluss betroffen ist auch Mona Dotcom, die sich im Mai dieses Jahres von ihrem Mann Kim getrennt hat. Sie wollte erreichen, dass zumindest ihr Anteil an dem Vermögen von der Konfiszierung ausgenommen wird.
Die Wertgegenstände und das Geld waren auf Antrag der US-Behörden bei einer Razzia im Januar 2012 auf Dotcoms Anwesen in Coatesville bei Auckland beschlagnahmt worden. Im April dieses Jahres weigerte sich ein Gericht in Auckland, die Vollstreckung des von einem US-Gericht übermittelten Beschlagnahme-Beschlusses zu verlängern. Das Berufungsgericht berief sich nun auf eine gesetzliche Klausel, laut der die Vollstreckung um ein Jahr verlängert werden kann. Die US-Behörden werfen ihm als Gründer der inzwischen geschlossenen Datenplattform Megaupload massiven Copyright-Betrug vor.
Als einer der ersten Filehoster und anfänglicher Liebling von Filesharern hat es Rapidshare nie geschafft, ein Geschäftsmodell abseits davon zu etablieren. Nun macht das Portal ganz dicht und will alle noch gehosteten Daten löschen.
Der Filehoster Rapidshare ist am Ende. Wie in einer Mitteilung auf der Startseite des Portals zu lesen ist, soll der Dienst zum 31. März 2015 schließen. Zwei kostenpflichtige Angebote namens "Standard Plus" und "Premium" können demnach noch bis Ende Februar verlängert werden, aber nicht darüber hinaus. Die Kunden werden gebeten, ihre gespeicherten Daten zu sichern, da ein Zugriff nach dem 31. März nicht mehr möglich sein werde. Die Inhalte würden dann automatisch gelöscht.
Die Krise von Rapidshare hatte sich bereits seit Jahren abgezeichnet. Im Jahr 2004 gegründet war Rapidshare einer der ersten Filehoster und erfreute sich zu Beginn vor allem bei Filesharern großer Beliebtheit. Für das ungebremste Herunterladen von Daten musste bezahlt werden, was auch viele taten und jede Menge Geld in die Kassen spülte. Rechtlich waren die Betreiber auf der sicheren Seite, da für sie als Serviceprovider das Haftungsprivileg galt. Inhalte, bei denen gegen das Urheberrecht verstoßen wurde, mussten erst nach Hinweisen gelöscht werden. Mit der Zeit wurde der Druck der Rechteinhaber und von Behörden aber immer größer und Rapidshare musste immer mehr Aufwand betreiben, um die gerichtlichen Auflagen zu erfüllen.
Als Rapidshare dann im November 2012 Trafficlimits für hochgeladene Dateien verlangte, wurde die Plattform mit einem Schlag uninteressant für Filesharer, die daraufhin weiter zogen. Das Unternehmen versuchte danach als Cloudanbieter ein neues Profil zu erlangen, blieb dabei aber offenbar erfolglos. Im Mai 2014 wurden dann das kostenlose Angebot komplett eingestellt und gleichzeitig drei Viertel der Mitarbeiter entlassen. Diese drastischen Schritte reichten aber nicht aus, um das Unternehmen zu retten.
Quelle : www.heise.de
Titel: Druck der Rechteinhaber zwingt Sharehoster Netload in die Knie
Beitrag von: SiLæncer am 11 Mai, 2015, 18:25
Unter neuem Management und neuer Domain, aber ohne Funktion: Nach Abmahnungen, Urteilen und einem Verkauf ist der einst beliebte Sharehoster nun offenbar am Ende.
Mit Netload.in ist nach Angaben der Anwaltskanzlei Rasch "der letzte verbliebene deutsche Sharehoster" vom Netz gegangen. Der Abschaltung seien mehrere Abmahnungen und eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vorausgegangene, teilte die Kanzlei am Wochenende mit. Inzwischen ist eine ähnliche Seite unter der Domain netload.me wieder online, der Upload funktioniert jedoch nicht.
Neues Management
Betreiber der neuen Seite ist eine S Digital Media GmbH aus Winzer in Bayern, die zuletzt auch für den Sharehoster unter seiner originalen indischen Domain verantwortlich zeichnete. Die Firma, die auch einen SMS-Flirt-Dienst betreibt und in verschiedenen Berichten mit fragwürdigen Geschäftsmethoden in Verbindung gebracht wird, hatte Netload laut der Kanzlei Rasch im Februar erworben.
Gegen den Vorgänger hatte Rasch eigenen Angaben zufolge verschiedene Verfahren geführt. Nachdem sich der Geschäftsführer weigerte, die Daten einiger Uploader herauszugeben, habe das Landgericht Frankfurt am Main zunächst einige Ordnungsgelder verhängt und schließlich im Dezember 2012 Ordnungshaft gegen den Geschäftsführer angeordnet (Az. 2-03 O 484/11).
In Abwicklung
Daraufhin habe der Betreiber die Auskünfte erteilt und sein Geschäftsmodell angepasst. Dadurch habe der Sharehoster in der Filesharing-Szene an Bedeutung verloren. Laut Impressum habe sich das Unternehmen seit November 2013 in Abwicklung befunden. Der neue Betreiber habe zunächst das alte Geschäftsmodell wiederbelebt.
Nachdem Hinweise von Rechteinhabern auf illegal über Netload verbreitetes Material nur zögerlich bearbeitet worden seien, habe Rasch beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die Anfang Mai zugestellt worden sei. Seit vergangener Woche seien dann keine Daten mehr abrufbar gewesen und die Adresse leitete auf eine Porno-Seite um.
Upload-Prämien
Netload war eine Weile ein beliebter Sharehoster, über den urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet wurde. Solche Dienste locken Uploader – das sind Nutzer, die Filme oder Musik hochladen – in der Regel mit attraktiven Prämien. die Hoster schützt das Haftungsprivileg für Diensteanbieter: Erst wenn sie Kenntnis von Rechtsverletzungen erlangen, müssen sie dagegen vorgehen.
Nachdem Netload das im Falle einiger Kopien des Spiels "The Elder Scrolls V: Skyrim" unterlassen hatte, verurteilte das Landgericht Frankfurt den Anbieter im Februar 2014 zu Schadensersatz und zur Auskunftserteilung (Az. 2-06 O 319/13).