PCgo und PC Magazin bekommen Ärger mit dem Presserat
Der Deutsche Presserat rügte die Computermagazine PCgo und PC Magazin bereits im Dezember 2006 öffentlich inklusive einer "Abdruckverpflichtung" wegen der Veröffentlichung detaillierter Anleitungen zu illegalen Downloads, doch diese wurden von den Blättern bislang nicht veröffentlicht.
Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft, dem diese Rüge natürlich zupass käme, wies darauf hin, dass die "öffentliche Rüge mit Abdruckverpflichtung" die schärfste Sanktionsmöglichkeit des Presserates ist. Zuvor hatten sich mehrere Platten-Labels beim Presserat über die Berichterstattung beschwert. "Statt die Rüge abzudrucken, titelt die Zeitschrift PCgo in der aktuellen Ausgabe erneut: 'Original-Filme perfekt geknackt'", betonte der Rechtsanwalt Barend Bakker.
Hintergrund sind die Artikel des PC Magazins der Ausgaben 6/2006 und 8/2006. Dort wurde unter den Überschriften "Chinas illegale Download-Sites" und "Hier klaut Deutschland" jeweils beschrieben, wie illegal Musik aus dem Internet beschafft wird. Die Labels sehen darin eine Gebrauchsanleitung, die die Leser leicht nachvollziehen können.
Die PCgo berichtete ihrerseits unter dem Titel "Download Zone Russland", wie Software und Musik in Russland heruntergeladen werden kann.
Der Presserat musste zwar zugeben, dass die Berichterstattung über Raubkopien grundsätzlich legitim sei, doch müsse gewährleistet bleiben, dass der Artikel nicht zur Anleitung verkommt. Es sei mit dem Ansehen der Presse nicht vereinbar, wenn ein Medium durch die detaillierte Darstellung eines illegalen Vorganges jedem Rezipienten ermögliche, Raubkopien aus dem Internet zu ziehen, so der Presserat.
Quelle : www.golem.de
Stellungnahme zur Rüge durch den Presserat
Das vom Presserat gerügte PC Magazin will in der am 3. März kommenden Ausgabe 4/2007 die bisher noch nicht abgedruckte Rüge veröffentlichen. Die Redaktion des PC Magazins weist dabei die Kritik zurück, Software zum illegalen Download zu empfehlen oder Anleitung zu illegalen Handlungen zu geben. "Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass Berichterstattung in der vorliegenden Form zulässig ist."
Das PC Magazin habe in den monierten beiden Artikeln lediglich "über die Verhältnisse in China" bzw. über "ausdrücklich als illegal bezeichnete Download-Quellen" berichtet. "Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass Berichterstattung in der vorliegenden Form zulässig ist. Es muss uns gestattet sein, kritisch und umfassend zu berichten, auch dann, wenn das der Musikindustrie weh tut. Die Branche, die sich in den vergangenen Jahren bekanntermaßen in der Krise befand, hat offensichtlich noch kein Geschäftsmodell für die Zukunft gefunden, obwohl das weltbekannte MIT schon 1994 warnte, dass in zehn Jahren die Hälfte aller Musik über das Netz kommt", heißt es in einer Stellungnahme.
Der Presserat hatte das PC Magazin und die PCgo - beide vom Weka-Verlag - wegen der Berichterstattung über "Chinas illegale Download-Sites" und über illegale Download-Quellen unter dem Titel "Hier klaut Deutschland" gerügt und unter Hinweis auf die Ziffer 16 des Pressekodex gebeten, die Rüge zu veröffentlichen. Die früheren Beschwerden seien vom Presserat zurückgewiesen worden, so dass man sich beim PC Magazin über die Rüge erstaunt zeigt.
Die Beschwerde über Berichterstattung ging laut PC Magazin von sechs Großunternehmen der Musikindustrie aus, "die schon in früheren Verfahren gegen PC Magazin die Auffassung vertraten, dass die Nennung rechtswidriger Download-Angebote wie AllofMP3 durch die Berichterstattungsfreiheit nicht gedeckt sei, da sie deren wirtschaftliche Interessen existenziell bedrohe."
Der Vorwurf der Musikindustrie: Das PC Magazin müsse gewährleisten, dass der entsprechende Artikel nicht als Anleitung zum Download benutzt werden kann. Es genüge nicht, auf die Illegalität der Downloads hinzuweisen. Der Deutsche Presserat habe daher die Beschwerden der Musikindustrie für begründet erachtet und dem Magazin deshalb eine Rüge ausgesprochen.
Das PC Magazin weist die Rüge jedoch zurück: "Im Übrigen sei noch angemerkt, dass das Landgericht München I und das Oberlandesgericht München eine derartige Berichterstattung aus rein rechtlicher Sicht grundsätzlich für zulässig ansehen - nur dann nicht, wenn sich die Berichterstattung in der Anleitung zum illegalen Download erschöpft. Davon kann bei unseren Artikeln keine Rede sein."
Die Musikindustrie, die ebenso wie der Presserat auf einen früheren Abdruck der Rüge hoffte und sich nun lautstark beschwerte, sieht sich allerdings durch den aktuellen PCgo-Artikel mit dem Titel "Original-Filme perfekt geknackt" in seiner Kritik bestätigt.
Quelle : www.golem.de