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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # News & Infos zu Kino/TV/Radio => Thema gestartet von: SiLæncer am 19 Dezember, 2006, 10:30

Titel: GEMA ....
Beitrag von: SiLæncer am 19 Dezember, 2006, 10:30
Der Webdienst MP3flat.com, der automatisiert Radiosendungen mitschneidet, habe "sein illegales Angebot nach einer Abmahnung durch die GEMA eingestellt", erklärte die Musik-Rechteverwertungsgesellschaft. MP3flat.com selbst erklärte, man betreibe den Dienst nach einigen Änderungen weiter.

In der Neuen Musikzeitung ist die Pressemitteilung der Autorengesellschaft GEMA zum angeblichen Sieg über den Online-Radiorecorder-Dienst MP3Flat.com noch zu finden. Auch der Hintergrund der Abmahnung wird genannt: MPFlat.com habe "auf illegale Weise" monatlich bis zu 30.000 Musiktitel zur Verfügung gestellt, ohne die hierfür erforderliche Lizenz bei der GEMA einzuholen. Sowohl die Betreibergesellschaft als auch der inzwischen zurückgetretene Geschäftsführer hätten nach der Intervention durch die GEMA eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet.

Zitiert wird in der Mitteilung auch das GEMA-Vostandsmitglied Dr. Harald Heker mit den Worten: "Der Fall Mp3flat.com zeigt, wie die zur Verfügung stehenden Techniken der digitalen Musikdistribution zu qualitativ und quantitativ bislang ungekannten Dimensionen von Urheberverletzungen beitragen können, wenn diese gegen die kreativen Musikautoren eingesetzt werden."

Bei der GEMA-Website ist diese Mitteilung allerdings bislang nicht zu finden. Tatsächlich bestätigte der Betreiber des Dienstes gegenüber heise online aber die Abmahnung durch die GEMA, verweigerte jedoch genauere Angaben. Man habe auf die GEMA-Forderungen reagiert und einige Änderungen vorgenommen, sodass der Dienst nun weiterbetrieben werden könne, betonte der MP3Flat.com-Sprecher. Darüber, welche Änderungen konkret vorgenommen wurden, schweigt sich der Betreiber des Dienstes bislang allerdings aus.

[Update]:
Mittlerweile liegt eine ausführlichere Stellungnahme von MP3flat.com zur Abmahnung vor. Demnach sei der Dienst mittlerweile so umgestaltet worden, dass es nun der Nutzer in der Hand habe, welchen Radiosender er zu welchem Zeitpunkt aufnimmt. Alle Aufnahmen und der Download der mitgeschnittenen Radioprogramme seien kostenlos. "Unseres Erachtens ist dieses Vorgehen vom Recht auf Privatkopie gemäß § 53 Urheberrechtsgesetz gedeckt", machen die Rechtsanwälte Christian Solmecke und Dr. Sven Dierkes von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde & Beuger deutlich, die den Dienst im Rechtstreit gegen die GEMA vertreten. "Es handelt sich hier um ganz private Radio-Mitschnitte, die jeweils einem einzelnen Nutzer zugeordnet werden", betont Anwalt Solmecke. Die einzelnen Aufnahmen können auch nur individuell mittels Usernamen und Passwort abgerufen werden.

Laut Solmecke sei auch die GEMA offenbar der Meinung, dass der Dienst in dieser Form legal ist. Entscheidender Unterschied zur früheren Version sei, dass der Nutzer nunmehr alle Aufnahmen selbst anfertigt und MP3flat.com lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung stellt. Da auch keinerlei Werbung geschaltet werde, würden die Aufnahmen völlig kostenfrei erfolgen.

Quelle : www.heise.de
Titel: GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen Rapidshare
Beitrag von: SiLæncer am 18 Januar, 2007, 14:07
Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hat beim Landgericht Köln einstweilige Verfügungen gegen die Betreiber der Dateitauschdienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com erwirkt. Sie sollen Werke aus dem GEMA-Repertoire rechtswidrig genutzt haben. Die Dienste halten Speicherkapazitäten vor, damit Nutzer Inhalte einspeisen und anderen Nutzern öffentlich zugänglich machen können. GEMA-Sprecher Hans-Herwig Geyer sagte gegenüber heise online, die Dienste dürften in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden. Insbesondere verlangt die Gesellschaft von ihnen nun Auskunft darüber, wie viele Werke aus dem GEMA-Repertoire vorgehalten werden.

Insbesondere der Dienst www.rapidshare.de hat laut GEMA zeitweise damit geworben, aus seinen Speichern seien 15 Millionen Dateien abrufbar. Eine Lizenz hierfür sei aber bei der GEMA nicht erworben worden. RapidShare habe bislang behauptet, der Dienst habe keine Kenntnis von den durch Nutzer abgespeicherten Inhalten und könne diese auch nicht kontrollieren. Das Landgericht Köln habe mit den einstweiligen Verfügungen aber nun deutlich gemacht, dass die Tatsache, dass der Dienstbetreiber die Inhalte nicht selbst einstellt, sondern diese durch Nutzer hochgeladen werden, rechtlich nichts daran ändere, dass die Dienstbetreiber für die im Rahmen des Dienstes stattfindenden Urheberrechtsverletzungen haften.

GEMA-Vorstandsvorsitzender Harald Heker sieht diese Entscheidungen auch für den künftigen Umgang mit "Web-2.0-Diensten" wie YouTube und MySpace von großer Bedeutung. Sie zeigen laut Heker, "dass die bloße Abwälzung der Nutzungshandlungen auf die Nutzer und die angebliche Unkontrollierbarkeit der Inhalte den Dienstbetreiber nicht von seiner urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für die auf seiner Webseite zum Abruf gestellten Inhalte entheben".

Quelle : www.heise.de
Titel: Rapidshare will gegen einstweilige Verfügung vorgehen
Beitrag von: SiLæncer am 19 Januar, 2007, 19:24
Die Betreiber der "Webhosting-Dienste" Rapidshare.de und Rapidshare.com wollen gegen eine von der Verwertungsgesellschaft GEMA erwirkte einstweilige Verfügung vorgehen. Das Landgericht Köln hatte den Unternehmen mit der Verfügung untersagt, einige spezifisch bezeichnete Musikwerke weiter öffentlich zugänglich zu machen. Die für den Betrieb von Rapidshare.com verantwortliche Rapidshare AG zeigte sich in einer Mitteilung zuversichtlich, im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens eine Aufhebung der Verfügung erwirken zu können. Der Geschäftsführer der in der Schweiz beheimateten Aktiengesellschaft, Bobby Chang, erklärte, das Unternehmen biete selbst keine geschützten Werke öffentlich an.

Doch finden sich im Internet zahlreiche Links zu Rapidshare-Dateien, die Filme oder Musik enthalten. Chang bestreitet nicht, dass auf Rapidshare unter Umständen auch urheberrechtlich geschützte Daten zu finden sind, beziffert deren Anteil aber auf einen niedrigen einstelligen Prozentsatz. Er weist darauf hin, dass sein Unternehmen selbst diese Daten nicht veröffentlicht oder indiziert, sondern die Nutzer dafür die Verantwortung tragen. "Wir löschen alle Raubkopien, die uns bekannt werden, wir setzen darüber hinaus Software-Filter und ein ganzes Team von Abuse-Mitarbeitern ein", erklärte Chang.

Die GEMA sieht das anders. Rapidshare versuche sich mit dem Hinweis auf die Unkenntnis der von Nutzern hochgeladenen Daten nur der rechtlichen Verantwortung zu entziehen. Dass der Dienstbetreiber die Inhalte nicht selbst einstellt, ändere rechtlich nichts seiner Haftung für mögliche Urheberrechtsverletzungen, heißt es in einer Mitteilung der Rechteverwerter. Für die GEMA ist der "Doppelschlag" gegen die Rapidsharer auch wegweisend für den Umgang mit anderen Netz-Angeboten. "Diese Entscheidungen sind auch für den künftigen Umgang mit Web-2.0-Diensten wie YouTube und MySpace von großer Bedeutung", erklärte der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. Die GEMA fordert von Youtube-Eigner Google Lizenzgebühren für Musikinhalte.

Auf den beiden Rapidshare-Plattformen können Nutzer beliebige Daten auf die Server der Anbieter laden und dort ablegen. Über einen spezifischen Download-Link lassen sich die Datenpakete dann wieder abrufen. Damit können die Daten auch anderen Nutzern zugänglich gemacht werden. Gegen Gebühr, die nach Unternehmensangaben einzige Einnahmequelle, erhalten die Nutzer gewisse Privilegien. Das deutsche Unternehmen Rapidshare.de wurde 2001 von Christian Schmid gegründet. Auch bei dem Schweizer Betreiber von Rapidshare.com, der erst im Oktober 2006 eingetragenen AG, ist Schmid als Mitglied eingetragen. Chang und Schmid weisen jedoch darauf hin, dass es sich um getrennte Unternehmen handelt. Zur Größe der Unternehmen, ihrem Datenaufkommen und erwirtschafteten Umsätzen wollten sich die beiden nicht äußern.

Quelle : www.heise.de
Titel: GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT
Beitrag von: SiLæncer am 24 Januar, 2007, 19:36
Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA feiert einen neuen juristischen Erfolg im Kampf gegen großflächige Urheberrechtsverletzungen im Internet. Ihren Angaben zufolge hat das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Dienstes UseNeXT.de am 18. Januar per einstweiliger Verfügung untersagt, von der Verwertungsgesellschaft lizenzierte Werke zugänglich zu machen und illegale Nutzungsoptionen zu bewerben. "Diese erfolgreiche Verfügung markiert einen weiteren wichtigen Schritt in unserer Bekämpfung der illegalen Online-Nutzung der Werke des GEMA-Repertoires", freut sich der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. Es werde wieder einmal deutlich, "dass die Rechteinhaber derartigen Rechtsverletzungen hierzulande nicht machtlos gegenüberstehen". Bereits in der vergangenen Woche verkündete die Verwertungsgesellschaft, auch gegen die Betreiber der Webhoster Rapidshare.de und Rapidshare.com einstweilige Verfügungen erwirkt zu haben. Die für den Betrieb verantwortliche Firma will aber gegen den Bescheid vorgehen.

Der hinter UseNeXT stehenden Aviteo Ltd. aus München wirft die GEMA vor, mit dem Hinweis auf einen einfachen und schnellen Zugriff auf rund eine Million Musiktitel im MP3-Format Kunden angelockt zu haben. Der Dienst "geriert sich selbst als reiner Zugangsvermittler zum UseNet, einem auf Diskussionsforen basierten Netzwerk", beklagt die Verwertungsgesellschaft. Dabei habe der Betreiber sein kostenpflichtiges Angebot zu einer speziellen Newsgroups-Erschließung "mit eindeutigen Bezügen zu illegalen Tauschbörsen" beworben. Insbesondere die Anonymität, Schnelligkeit und Sicherheit des Zugriffs auf die im Rahmen des UseNet verfügbaren Inhalte würden angepriesen. Darüber hinaus biete der Dienst nach wie vor eine besonders ausgefeilte Such-Software an, um Musikwerke und sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte leichter auffindbar zu machen und komfortabler zu verwalten.

Tatsächlich verspricht die Website unter anderem "Download ohne Limit" bei hohen Geschwindigkeitsraten. "Bei über 384 Millionen Artikeln finde ich immer genau das Richtige für mich", wird der Nutzer "Thomas D." zitiert. Allein in den Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen aus dem Jahr 2004 findet sich klein gedruckt ein Hinweis zum Urheberrechtsschutz. Demnach verpflichtet sich der Kunde bei der Nutzung des Services, keine Materialien "zu posten oder zu übertragen, die gegen irgendein Patent, eingetragenes Marken(-zeichen), Copyright, Geschäftsgeheimnis oder anderes Recht irgendeines Dritten verstoßen, es sei denn, Sie sind der Inhaber der Rechte oder haben die Erlaubnis des Inhabers".

Quelle : www.heise.de
Titel: UseNeXT will Verfügung wegen Urheberrechtsverletzungen nicht hinnehmen
Beitrag von: SiLæncer am 25 Januar, 2007, 11:45
Der Betreiber des UseNeXT-Dienstes, die Münchner Aviteo Ltd., hat gegen die von der GEMA erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg nach eigenen Angaben Widerspruch eingelegt. Die Musikrechte-Verwertungsgesellschaft sieht durch den Dienst das Urheberrecht verletzt, da Werke des GEMA-Repertoires illegal online genutzt würden. Der Anbieter von Software zur einfacheren Erschließung von Dateien im Usenet, dem alt gedienten "Schwarzen Brett" des Internet mit zehntausenden Newsgroups, sieht den Betrieb seines Dienstes aber durch den ohne mündliche Anhörung erreichten Gerichtsbeschluss nicht betroffen. UseNeXT habe "als reiner Wiederverkäufer von Usenet-Zugängen selbst keinen Einfluss auf die Inhalte", heißt es in einer Erklärung von Aviteo. Anders als im Fall RapidShare, in dem die Musikverwertungsgesellschaft ebenfalls eine einstweilige Verfügung in die Hand bekommen hat, halte UseNeXT keine eigenen Dateien vor.

Mit dem Gerichtsbeschluss soll es Aviteo vorläufig untersagt werden, von der Verwertungsgesellschaft lizenzierte Werke zugänglich zu machen und illegale Nutzungsoptionen möglicherweise missverständlich zu bewerben. Der UseNeXT-Anbieter beteuert nun, dass man mit der "beanstandeten Kommunikation keineswegs Nutzer zu Rechtsverletzungen verleiten haben wolle". Die Verwendung von Begriffen wie "ungefiltert" im Rahmen des Zugangsversprechens verweise vielmehr auf "eine Grundeigenschaft des Usenet". Die Newsgroups sollten es ihren Benutzern ermöglichen, Meinungen ohne staatliche und sonstige Zensur zu äußern. In vielen autoritären Staaten sei das Usenet daher gänzlich verboten.

Dass diese Freiheiten im Usenet von einem kleinen Teil der Nutzer missbraucht werden, ist Aviteo zufolge nie zu 100 Prozent auszuschließen. Sofern UseNeXT aber über urheberrechtlich geschützte Dateien in Newsgroups in Kenntnis gesetzt werde, leitet man diese Informationen umgehend zur Untersuchung beziehungsweise zur Löschung der entsprechenden Werke an die betroffenen Usenet-Provider weiter. Dies sei auch bei den von der GEMA reklamierten Musikdateien geschehen. Es könne schließlich nicht toleriert werden, dass ein kleiner Teil missbräuchlicher Nutzung ein ganzes System, deren Nutzer und die Anbieter ungerechtfertigt in Misskredit bringe.

Die GEMA rechnet sich trotzdem auch in einer Gerichtsverhandlung gute Chancen für die Aufrechterhaltung der Verbote aus der einstweiligen Verfügung aus. "Diese richten sich auch gegen die spezielle Such-Software von UseNeXT", erklärte eine Sprecherin der Verwertungsgesellschaft gegenüber heise online. Man sehe einem Verfahren zuversichtlich entgegen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 26 Januar, 2007, 12:18
Das wird interessant:

Handlanger der Staatsanwaltschaft gegen Gebühreneintreiber.....
Titel: GEMA lässt bei MP3flat.com nicht locker
Beitrag von: SiLæncer am 02 Februar, 2007, 19:03
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat eigenen Angaben zufolge eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber des Radio-Recorder-Dienstes MP3flat.com erwirkt. Das Landgericht Köln habe den Betreibern die Vervielfältigung geschützter Musikwerke im Rahmen des Dienstes ohne Zustimmung der GEMA untersagt, teilte die Rechteverwertungsgesellschaft am heutigen Freitag mit. Über den Webdienst können Musikfreunde Radioprogramme mitschneiden lassen und die Mitschnitte dann innerhalb einer bestimmten Frist auch auf den eigenen Rechner herunterladen.

Die GEMA sieht in dem Angebot eine Verletzung der Urheberrechte der von ihr vertretenen Komponisten, Textdichter und Musikverleger. Ohne Lizenz der GEMA würden über MP3flat.com monatlich bis zu 30.000 Musiktitel illegal zur Verfügung gestellt. Als Folge flatterte den Betreibern im Dezember vergangenen Jahres eine Abmahnung ins Haus – und die GEMA berichtete bereits von der Einstellung des Dienstes. Allerdings etwas voreilig, denn MP3flat.com bietet seine Dienstleistungen nach einigen Umgestaltungen auch heute noch an.

Nach Ansicht der Betreiber ist das Angebot von MP3flat.com vom Recht auf Privatkopie gemäß § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) gedeckt. Auch wenn man dem Nutzer Technik und Festplattenplatz zur Verfügung stelle, handele sich doch um ganz private Radiomitschnitte, die jeweils einem einzelnen Nutzer zugeordnet werden. Einzelne Aufnahmen könnten nur individuell mittels Usernamen und Passwort abgerufen werden. Zudem seien alle Aufnahmen und der Download der mitgeschnittenen Radioprogramme kostenlos.

"Die von den Betreibern vorgebrachten Argumente vermochten das Gericht nicht zu überzeugen", schreibt die GEMA in einer Pressemitteilung. Der Dienst sei auch nach erfolgter Neugestaltung nicht von der Privatkopieregelung des § 53 UrhG gedeckt. Ob und wie es mit MP3flat.com weiter geht, ist derzeit nicht bekannt. Für Stellungnahmen – etwa zum genauen Wortlaut der einstweiligen Verfügung – waren weder MP3flat.com, die GEMA noch das Landgericht Köln am Freitagnachmittag erreichbar.

Quelle : www.heise.de
Titel: MP3flat.com ist offline
Beitrag von: SiLæncer am 21 Februar, 2007, 19:01
Der Radio-Recorder-Dienst MP3flat.com ist nicht mehr erreichbar. Nach Angaben von Rechtsanwalt Christian Solmecke, der Mp3flat Ltd. vertritt, erfolgte die Abschaltung des Dienstes, über den Musikfreunde Radioprogramme mitschneiden lassen und die Mitschnitte dann innerhalb einer bestimmten Frist auch auf den eigenen Rechner herunterladen konnten, am heutigen Mittwoch durch den Provider Host Europe. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) habe dem Provider mit rechtlichen Schritten gedroht, falls der Dienst weiter gehostet wird, erklärte Solmecke gegenüber heise online.

Zuvor hatte die GEMA beim Landgericht Köln eine weitere einstweilige Verfügung gegen MP3flat.com erwirkt, in der den Betreibern unter Androhung einer Ordnungsstrafe von 250.000 Euro verboten wird, insgesamt zehn Musikwerke (darunter Titel von Udo Jürgens, Modern Talking, Tokio Hotel, Rosenstolz und Silbermond) ohne Zustimmung der GEMA zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen. Eine ähnliche einstweilige Verfügung war MP3flat.com bereits Anfang des Monats zugestellt worden. Die GEMA sieht in dem Angebot eine Verletzung der Urheberrechte der von ihr vertretenen Komponisten, Textdichter und Musikverleger.

MP3flat.com argumentiert hingegen damit, dass das Angebot vom Recht auf Privatkopie gemäß § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) gedeckt sei. Auch wenn man dem Nutzer Technik und Festplattenplatz zur Verfügung stelle, handele sich doch um ganz private Radiomitschnitte, die jeweils einem einzelnen Nutzer zugeordnet würden. Einzelne Aufnahmen könnten nur individuell mittels Usernamen und Passwort abgerufen werden. Zudem seien die Aufnahmen und der Download der mitgeschnittenen Radioprogramme inzwischen kostenlos.

"Wir haben für unsere Mandantin auch Verhandlungen mit der GEMA über eine Lizenzierung geführt", sagt Anwalt Solmecke. "Der Dienst hätte für die GEMA also auch eine Einnahmequelle werden können." Um so bedauerlicher sei die jetzt erfolgte Abschaltung. Wie es mit dem Dienst weiter geht, soll nach einem Urteil des LG Köln am 28. Februar entschieden werden. Geklagt hatte hier die Musikindustrie. Solmecke kann sich vorstellen, dass der Dienst bereits Anfang März in neuer Form wieder online geht und es "zu einer Verlagerung mehr auf die Rechner des Einzelnen" kommt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Rapidshare muss künftige Verletzungen des GEMA-Repertoires verhindern
Beitrag von: SiLæncer am 27 März, 2007, 14:05
Das Landgericht Köln hat mit einem Urteil vom 21. März die von der GEMA im Januar erwirkten einstweiligen Verfügungen gegen den Dateitauschdienst Rapidshare bestätigt. Dies berichtet die Musikverwertungsgesellschaft in einer aktuellen Mitteilung. Der Anbieter kann demnach der Auffassung des Gerichts zufolge für ausgemachte Urheberrechtsverletzungen im Rahmen seines Dienstes zur Verantwortung gezogen werden. Den unter den Adressen www.rapidshare.de und www.rapidshare.com auftretenden Share-Hostern haben die Richter gemäß der GEMA zudem vorsorgliche Prüfpflichten auferlegt. Sie müssten ihren Dienst fortan "umfassend auf künftige Verletzungen ihm bekannter Weise illegal genutzter Werke des GEMA-Repertoires hin kontrollieren".

Die Verwertungsgesellschaft feiert das Urteil als wichtige Grundsatzentscheidung für die Rechteinhaber. "Das Gericht bestätigt mit seiner Entscheidung, dass es nicht Aufgabe der Rechteinhaber sein kann, auf eigene Kosten fortgesetzt Dienste zu kontrollieren, die mit der illegalen Nutzung ihrer Werke wirtschaftlichen Profit erzielen", freut sich der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. Es sei klargestellt worden, dass es Dienstbetreibern ab Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen durchaus zumutbar sei, auf sich abzeichnende Wiederholungen oder Fortsetzungen zu achten und diese zu unterbinden. Somit gehe von der Entscheidung "eine bedeutende Signalwirkung" an alle Dienste aus, welche "einzelne Nutzer dafür einspannen, ein umfassendes illegales Angebot zu schaffen um am Ende mit diesem Angebot für sich Einnahmen zu generieren." Im Visier hat die GEMA damit anscheinend vor allem auch "Web-2.0-Plattformen" wie YouTube oder MySpace. Die GEMA fordert von Youtube-Eigner Google bereits Lizenzgebühren für Musikinhalte.

Die hinter Rapidshare.com stehende Rapidshare AG hatte sich nach den einstweiligen Verfügungen noch zuversichtlich gezeigt, im Rahmen eines Widerspruchverfahrens juristisch die Oberhand zu behalten. Der Geschäftsführer der in der Schweiz beheimateten Aktiengesellschaft, Bobby Chang, erklärte damals, das Unternehmen biete selbst keine geschützten Werke öffentlich an. Der Anteil der urheberrechtlich geschützten Dateien auf den beiden Plattformen bewege sich im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Zudem habe man Software-Filter zum Erkennen von Urhebererchtsverletzungen im Einsatz und lösche bekannt werdende Raubkopien. Beim Betreiber von Rapidshare.de soll es sich nach Angaben der Schweizer um eine unabhängige Unternehmung handeln.

Das Urteil dürfte generell auch die Debatte um die Haftung von Host-Providern wieder neu beleben. Branchenverbände wie der Bitkom oder eco sowie Einrichtungen wie die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) hatten im Vorfeld der Verabschiedung des umstrittenen Telemediendienstegestz (TMG) Klarstellungen zu den Verantwortlichkeiten der Provider gefordert und sich gegen vorauseilende Überwachungspflichten ausgesprochen. Die Anbieter seien nach wie vor einer erheblichen Rechtsunsicherheit ausgesetzt, wenn etwa ein vermeintlicher Rechteinhaber eine angebliche Rechtsverletzung geltend mache, ohne diese näher zu belegen. Der Bundestag verschob eine Neuregelung aufgrund von Zeitdruck auf eine bereits geplante TMG-Novelle.

Quelle : www.heise.de
Titel: RapidShare geht im Streit mit der GEMA in Berufung
Beitrag von: SiLæncer am 28 März, 2007, 12:35
Der Dateitauschdienst Rapidshare will gegen das Urteil des Kölner Landgerichts im Streit mit der Musikverwertungsgesellschaft GEMA Rechtsmittel eingehen. "Die RapidShare AG ist als Betreiber des Webhosting-Dienstes ihren Prüfungspflichten nicht nur in vollem Umfang, sondern über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus nachgekommen", heißt es in einer Mitteilung der Schweizer Betreiberfirma von www.rapidshare.com. Man werde daher in Berufung gehen. Laut Bobby Chang, dem Geschäftsführer RapidShare AG, hat es das Landgericht "abgelehnt, sich in der notwendigen Tiefe mit dem Details des Sachverhalts auseinander zu setzen". Man baue daher darauf, die Lage in zweiter Instanz verdeutlichen zu können.

Die GEMA hatte im Januar einstweilige Verfügungen gegen die RapidShare AG sowie RapidTec, den im baden-württembergischen Kenzingen angesidelten Betreiber des ähnlich ausgerichteten Dienstes www.rapidshare.de, erwirkt. Diese bestätigten die Kölner Richter im Rechtsschutzverfahren mit einem Urteil. Die beiden Diensteanbieter können demnach für ausgemachte Urheberrechtsverletzungen auf den beiden Plattformen unter bestimmten Umständen zur Verantwortung gezogen werden. Sie müssen ihre Angebote zudem auf künftige Verletzungen von bekannter Weise illegal genutzten Werken des GEMA-Repertoires hin kontrollieren.

Der Knackpunkt an dem Urteil sei, dass sich dieses auf die Verhinderung der Verbreitung geschützter musikalischer "Werke" beziehe, führte Chang gegenüber heise online aus. Bei RapidShare würden aber nur mit beliebigen Namen versehene Dateien bereit gehalten, aus denen man zunächst keine Rückschlüsse auf eventuell dahinter stehende Musikstücke ziehen könne. Laut Chang hat das Gericht aber auch deutlich darauf hingewiesen, dass eine Haftung von RapidShare für Urheberrechtsverletzungen nur in Betracht kommt, wenn der Anbieter selbst schuldhaft gegen Verpflichtungen verstößt. Ob das der Fall sei, müsse gesondert geklärt werden. Die Materie sei viel komplexer, als für viele auf den ersten Blick ersichtlich. Gerade deshalb brauche die Branche Rechtssicherheit und eine Entscheidung, "die Innovationen Rechnung trägt".

Nach geltendem Recht mit den Haftungsregeln aus dem umstrittenen Telemediengesetz (TMG) sieht sich das Unternehmen "weder generell verpflichtet, auf seinem Server befindliche fremde Angebote zu überwachen, noch nach rechtswidrigen Inhalten zu forschen". Als Webhosting-Provider sei man für fremde Inhalte nur dann verantwortlich, wenn man sie kenne. Prüfpflichten zur Verhinderung künftiger Rechtsverletzungen bestünden nur im technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Rahmen. Würde dieses Rechtsverständnis in Frage gestellt, hätte das Chang zufolge "für unsere Branche und damit für die Bereitstellung von Kommunikationsinfrastruktur weit reichende Konsequenzen".

RapidShare biete allgemein Speicherplatz für Unternehmen und Privatpersonen. Die Daten könnten über einen dedizierten Link heruntergeladen oder gelöscht werden. Diesen Verweis mache man "nur demjenigen zugänglich, der die Daten gespeichert hat". Dieser könne den Link aber natürlich auch an Bekannte weitergeben. Ob RapidTec für Rapidshare.de ebenfalls in Berufung gehen wird, ist noch unklar. Der Chef der Unternehmung sitzt zwar im Verwaltungsrat der RapidShare AG, aber ansonsten betonen beide Firmen ihre Unabhängigkeit.

Quelle : www.heise.de
Titel: Hostingdienst RapidShare verklagt die GEMA
Beitrag von: SiLæncer am 18 April, 2007, 10:00
Die Schweizer RapidShare AG hat im andauernden Rechtsstreit mit der GEMA draufgesattelt und eine negative Feststellungsklage gegen die Musikverwertungsgesellschaft beim Landgericht Düsseldorf eingereicht. Der Anbieter der Dateitauschplattform www.rapidshare.com will damit die gesetzlichen Verpflichtungen eines Webhosters zur Verhinderung von Rechtsverletzungen, die einzelne Nutzer über den eigenen Dienst begehen, und dem damit einhergehenden Missbrauch des Angebots klären. So wolle man Rechtssicherheit für den Hosting-Betrieb schaffen, heißt es bei der Chamer Firma.

"Die unklare Rechtslage ist für die Branche gravierend", begründet Bobby Chang, Geschäftsführer der RapidShare AG, die Vorwärtsverteidigung. "Zum einen sind viele Einzelheiten im Zusammenspiel der gesetzlichen Regelungen ungeklärt. Zum anderen können bestimmte technische Infrastrukturen nur bereitgestellt werden, wenn die Haftung beschränkt wird." So sehe es in Deutschland das umstrittene Telemediengesetz (TMG) im Einklang mit den Vorgaben des Europarechts eigentlich auch vor. Beispielsweise habe der Gesetzgeber den Konsumenten in vielen Fällen Möglichkeiten zum privaten Kopieren ihrer Musik eingeräumt. Der Webhoster könne aber nicht bereits im Vorfeld erkennen, ob ein Nutzer seines Dienstes beabsichtige, den Link zu einer entsprechend kopierten Musikdatei im privaten Bereich zu halten oder widerrechtlich über die im Urheberrechtsgesetz gestatteten Nutzungsformen öffentlich zugänglich zu machen.

Die GEMA hatte im Januar einstweilige Verfügungen gegen die RapidShare AG sowie RapidTec erwirkt, den im baden-württembergischen Kenzingen angesiedelten Betreiber des ähnlich ausgerichteten Dienstes www.rapidshare.de. Das Landgericht Köln wies im März den Widerspruch von RapidShare zurück. Die Richter machten in ihrem Urteil aber auch deutlich, dass der Webhoster nur dann mit Ordnungsmitteln belegt wird, wenn das Unternehmen selbst schuldhaft Verpflichtungen verletzt. Ob das der Fall ist, soll in einem gesonderten Verfahren geklärt werden. Gleichzeitig hat die RapidShare AG gegen den Kölner Richtspruch Berufung eingelegt. Trotz der sich damit verhärtenden Fronten gibt sich Chang überzeugt, den Konflikt mit der GEMA lösen und gleichzeitig "Innovationen Rechnung tragen" zu können.

Auf Widerspruch stößt die Kölner Gerichtsentscheidung bei Chang vor allem, da sich diese auf die Verhinderung der Verbreitung geschützter musikalischer "Werke" beziehe. Bei RapidShare würden aber nur mit beliebigen Namen versehene Dateien bereit gehalten, aus denen man zunächst keine Rückschlüsse auf eventuell dahinter stehende Musikstücke ziehen könne. Geht es nach Chang, beschränken sich die Pflichten des Hosters darauf, diejenigen Dateien zu löschen, über deren illegale Speicherung er unterrichtet wurde. Fraglich sei dagegen, ob der Anbieter auch gezwungen sei, den Zugang zu allen Files zu sperren, die das vom Rechteinhaber gemeldete Musikwerk enthalten. Da ein Titel in verschiedenen Dateiformaten und unter unterschiedlichen Namen gespeichert werden könne, müsste der Anbieter in diesem Fall zur Vermeidung von Rechtsverletzungen Inhalte vorab prüfen. Das Telemediengesetz sowie die europäische Gesetzgebung würden Hostprovider jedoch ausdrücklich von derlei "proaktiven" Prüfungspflichten befreien.

RapidShare bietet Chang zufolge allgemein Speicherplatz für Unternehmen und Privatpersonen. Die Daten könnten über einen speziellen Link heruntergeladen oder gelöscht werden. Diesen Verweis mache man "nur demjenigen zugänglich, der die Daten gespeichert hat". Der Kunde könne den Link aber natürlich auch an Bekannte weitergeben oder anderweitig veröffentlichen.

Die Haftungsregelungen für Host-Anbieter und einschlägige Gerichtsurteile dazu sind hierzulande seit langem ein vermintes Terrain. Branchenverbände wie der Bitkom oder eco sowie Einrichtungen wie die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) hatten im Vorfeld der Verabschiedung des TMG Klarstellungen zu den Verantwortlichkeiten der Provider gefordert und sich gegen vorauseilende Überwachungspflichten ausgesprochen. Die Anbieter seien nach wie vor einer erheblichen Rechtsunsicherheit ausgesetzt, wenn etwa ein vermeintlicher Rechteinhaber eine angebliche Rechtsverletzung geltend mache, ohne diese näher zu belegen. Der Bundestag verschob eine Neuregelung aufgrund von Zeitdruck auf eine bereits geplante, bislang aber nicht in Angriff genommene Gesetzesnovelle.

Quelle : www.heise.de
Titel: Rapidshare scheitert auch in zweiter Instanz
Beitrag von: SiLæncer am 04 Juni, 2007, 10:17
Zwei juristische Punktsiege gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet haben die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und ein namentlich nicht genanntes "großes Musiklabel" errungen. In zweiter Instanz hat das Landgericht Köln eine am 15. Januar erlassene einstweilige Verfügung gegen die Download-Plattform Rapidshare bestätigt.
   
Rapidshare verurteilt

Nach dem am 21. März gefällten Urteil des Landesgerichts Köln haftet Rapidshare als "Mitstörer". Mit der einstweiligen Verfügung wurde der Anbieter dazu verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, wiederholte urheberrechtliche Verstöße zu unterbinden und die jeweiligen Dateien umgehend zu sperren. Dass der Anbieter Einnahmen aus einem angebotenen Premium-Zugang erzielt, untermauert nach Ansicht der Richter diese Pflicht.

Ferner unterliege Rapidshare einer Überwachungspflicht, wenn auf bestimmten Webseiten regelmäßig urheberrechtswidriges Material zum Download angeboten wird. Trotz mehrfacher Abmahnung hatte der Anbieter, der erst im Mai die Geschwindigkeit seiner Internet-Anbindung deutlich erhöht hatte, wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen und eine auf einzelne Werke bezogene Unterlassungserklärung ignoriert.

Da die Urheberrechtsverletzung in Deutschland begangen wurde, ist trotz des Schweizer Hauptsitzes von Rapidshare ein deutsches Gericht zuständig. Nun droht den Schweizern im Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die Tatsache, dass die Musikstücke von den Nutzern hochgeladen werden, ändert an der Rechtslage nichts (Az.: LG Köln 28 0 19/07).

Zweites Urteil zugunsten der Musikindustrie

Auch das Landgericht Düsseldorf hat in einem ähnlichen Verfahren im Sinne eines deutschen Tonträgerherstellers entschieden. Dabei wird einem weiteren Betreiber eines Zugangsdienstes zum Usenet eine Mithaftung für dort begangene Urheberrechtsverletzungen angelastet. Dem Anbieter wird mit einer einstweiligen Verfügung vom 23. Mai untersagt, die strittige Musikaufnahme der Öffentlichkeit weiterhin zugänglich zu machen. Bei Zuwiderhandlungen wird ebenfalls ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht.

Eine am 14. Februar erteilte Abmahnung und die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung blieb seinerzeit ohne Erfolg. Gegen eine monatliche Pauschale gewährt der Anbieter Zugang zu den weltweiten Diskussionsforen. In einigen Usenet-Bereichen, die Binärdateien als Dateianhang erlauben, werden auch zunehmend illegale MP3-Dateien angeboten (Az.: LG Düsseldorf 12 O 151/07).

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Re: GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen Rapidshare
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 04 Juni, 2007, 12:29
Als nächstes wird die GEMA die Hoster verklagen, haha.
Und danach die ISPs, und am Ende noch alle Telekomanbieter und Gerätehersteller.


GEh MAl.............
Titel: Usepirat stellt Dienst ein - bis auf weiteres
Beitrag von: SiLæncer am 03 August, 2007, 14:49
GEMA erfreut über abgeschalteten UseNet-Zugang der mit Musik und Filmen wirbt

Um einen langwierigen Rechtsstreit mit der GEMA zu vermeiden, hat der UseNet-Dienst Usepirat zum 31. Juli 2007 seinen Dienst freiwillig eingestellt. Während sich die GEMA über den Rückzug freut, heißt es seitens Usepirat allerdings nur, dass es sich um einen temporären Zustand handle.

Usepirat verspricht - wie andere kostenpflichtige Dienste dieser Art - einen schnellen Zugang auf datenintensive Newsgroups des UseNet, um darüber "beliebig viele MP3s, Filme, Software, Games und Erotik" herunterladen zu können. Laut GEMA stellt sich Usepirat "ausdrücklich in den Kontext der rechtswidrigen Nutzungsmöglichkeiten des UseNet" und werbe mit dem Zugriff auf über 1,3 Millionen Filme und ein MP3-Angebot von etwa 1 Millionen Werken. Darunter seien auch Musikstücke, die von der GEMA vertreten werden.

Nach einer Abmahnung entschieden sich die Usepirat-Betreiber laut eigenen Angaben auf Anraten ihres Anwaltes Dr. Metzner für eine freiwillige Vereinbarung mit der GEMA, in deren Rahmen der Usenet-Zugangsdienst abgeschaltet wurde.

GEMA-Vorstandsvorsitzender Dr. Harald Heker zeigt sich zuversichtlich: "Diese aktuellste Entwicklung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Mit der wegweisenden Grundsatzentscheidung des Landgerichts Hamburg in dem Verfahren gegen den UseNet-Zugangsvermittler UseNext haben wir ein wichtiges Exempel statuiert, welches bei Gerichten und in der Szene zunehmend Bestätigung findet."

Seitens des französischen UseNet-Server-Provider Netconsortium heißt es allerdings, dass der Dienst nur temporär abgeschaltet wird - solange bis das Ergebnis der von UseNext angestrebten Berufung in einem ähnlichen Fall fest stehe. Das könnte in einem halben Jahr soweit sein, so ein Usepirate-Sprecher gegenüber Golem.de. Die Usepirat-Website bleibt zwar online erreichbar, es kann aber kein Vertrag abgeschlossen werden. Die Zahlungsabwicklung und den Support übernahm Aspirate.

Quelle : www.golem.de
Titel: Rapidshare siegt gegen die GEMA
Beitrag von: SiLæncer am 22 September, 2007, 16:33
Wende im Fall Rapidshare: im Verfahren um Urheberrechtsverletzungen im Internet hat das Oberlandesgericht Köln gestern ein Urteil des Landgericht Köln gegen die Download-Plattform Rapidshare in weiten Teilen aufgehoben.
   
Die von der Rapidshare AG einzuhaltenden Sorgfaltspflichten wurden eingegrenzt: in Zukunft müssen bestimmte Dateien gelöscht werden, die auf einer vom Gericht definierten Webseite (Link-Ressource) öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist nicht möglich.

Während des Termins hatten die Richter deutlich gemacht, dass die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) versäumt habe die Maßnahmen zu nennen, mit denen RapidShare Rechtsverletzungen verhindern könne. Das Unternehmen tue bereits sehr viel, um die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken zu unterbinden. Das sei möglicherweise mehr als das Gesetz verlange.

In der ersten Instanz vor dem Landgericht Köln im März diesen Jahres war der einstweiligen Verfügung der GEMA gegen die Rapidshare zunächst stattgegeben worden. Das Gericht hatte jedoch deutlich gemacht, dass der Webhoster nur dann mit Ordnungsmitteln belegt wird, wenn das Unternehmen selbst schuldhaft Verpflichtungen verletzt.

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: GEMA sieht "bahnbrechenden Erfolg" im Vorgehen gegen Sharehoster
Beitrag von: SiLæncer am 24 September, 2007, 12:20
Die GEMA sieht mit zwei Urteilen des Oberlandesgerichts Köln die Verantwortlichkeit von RapidShare für illegal herunterladbare Songs bestätigt. Die Richter hätten mit ihrer Entscheidung festgeschrieben, "dass Speicherplatzanbieter sich gerade nicht grenzenlos auf die Unkontrollierbarkeit ihrer Angebote berufen können", freut sich Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der Musikverwertungsgesellschaft. "Rechteinhaber haben jetzt durch dieses Urteil ein zusätzliches Instrument gegen illegale Nutzungen ihrer Werke verstärkt vorzugehen."

Zuvor hatte bereits Bobby Chang, Geschäftsführer der Schweizer RapidShare AG, die Entscheidungen zu RapidShare.com und der deutschen Site RapidShare.de begrüßt. Er sieht das Urteil des Landgerichts Köln gegen die RapidShare AG "in weiten Teilen aufgehoben." Man müsse nicht – wie von der GEMA angestrebt – das ganze Netz nach Links auf die eigenen Angebote absuchen. Vielmehr seien nur bestimmte Dateien zu löschen, die auf einer vom Gericht definierten Webseite beziehungsweise Link-Ressource öffentlich zugänglich gemacht wurden.

Auch die GEMA scheint mit dieser Ansage gut leben zu können. Sie spricht von einem "bahnbrechenden Erfolg für die Musikurheber in ihren Bemühungen gegen die Online Piraterie". So könnten sich die Hostprovider künftig nicht mehr darauf berufen, dass Prüf- und Kontrollpflichten deshalb unzumutbar seien, weil keine Filtersoftware existiere. Das Gericht habe darauf hingewiesen, dass die Dienste ihre Plattformen durch Mitarbeiter zu überwachen haben. Dabei müsse RapidShare als reiner Anbieter von Speicherplatz auch externen Suchseiten Dritter im Auge behalten.

Nach Auffassung des Gerichtes verstoßen die Dienstebetreiber laut GEMA gegen ihre gesetzlichen Pflichten, wenn sie lediglich einzelne, illegale Musikdateien aus ihrem Dienst entfernen. Die Hostprovider hätten jetzt vielmehr die Pflicht zu kontrollieren, ob die Musikwerke als solche über ihre Plattformen angeboten werden. Bei dem Urteil handele es sich somit um eine "wichtige Grundsatzentscheidung". Es stelle klar, dass es den Dienstebetreibern ab Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen auch bei automatisierten Massennutzungen unter Einsatz von Mitarbeitern zumutbar ist, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Rechtsverletzungen nicht wiederholen beziehungsweise fortsetzen. Chang hofft derweil im noch ausstehenden Hauptsacheverfahren auf eine weitere Klärung der technischen Grenzen der Kontrollpflichten. Die RapidShare AG hat in dem sich bereits einige Zeit hinziehenden Rechtsstreit im Mai eine negative Feststellungsklage gegen die Musikverwertungsgesellschaft beim Landgericht Düsseldorf eingereicht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Streit über Auslegung des Sharehoster-Urteils geht weiter
Beitrag von: SiLæncer am 27 September, 2007, 18:01
Die RapidShare AG hat die Urteilsbegründung (PDF-Datei) des Oberlandesgerichts (OLG) Köln in der Auseinandersetzung mit der GEMA veröffentlicht, um die ausgemachte Einschränkung der Prüfpflichten von Host-Anbietern zu belegen. Die zulässige Berufung des Sharehosters gegen eine von der niederen Instanz bestätigte Unterlassungsverpflichtung gegenüber der Musikverwertungsgesellschaft hatte demnach "in der Sache teilweise Erfolg". Die Richter wiesen eine Reihe von Begehrlichkeiten der GEMA als unbegründet oder zu weit gehend zurück. Ganz aufheben wollten sie die Auflagen des Unterlassungsanspruchs der Vertretung der Rechtehalter freilich auch nicht.

Die GEMA hatte am Montag ihrer Freude Ausdruck verliehen, dass sich die Betreiber des Schweizer Angebots RapidShare.com und der deutschen Site RapidShare.de gemäß der Entscheidungen nicht grenzenlos auf die auf die Unkontrollierbarkeit ihrer Speicherdienste berufen könnten. Dies sei ein "bahnbrechender Erfolg für die Musikurheber in ihren Bemühungen gegen die Online Piraterie". Für Bobby Chang, den Geschäftsführer der RapidShare AG, lässt die Urteilsbegründung aber "kaum Spielraum für Interpretationen". Damit werde klar, dass ein Speicherplatzanbieter nur bedingt für die über seine Dienste herunterladbaren Musikwerke verantwortlich sei. Sharehoster könnten im Streit um die Rechtsverletzungen weder als "Täter noch Teilnehmer" bezeichnet oder belangt werden. Das Unternehmen komme somit seinen gesetzlichen Kontrollpflichten als Provider nach, wenn es einzelne, öffentlich zugänglich gemachte Musikdateien aus seinem Angebot entfernt.

In der Urteilsbegründung heißt es konkret: Soweit die GEMA darlegt und nachzuweisen versucht habe, dass RapidShare mit seinem Geschäftskonzept Urheberrechtsverletzungen nicht nur bewusst in Kauf nahm, sondern es sogar darauf anlegte, die Raubkopierszene zur Nutzung des Dienstes einzuladen, genüge dies nicht für die Annahme, dass die Beklagte die streitgegenständlichen Rechtsverletzungen vorsätzlich veranlasste oder unterstützte. "Selbst wenn hierfür auf der Grundlage des Vorbringens der Antragstellerin – das letztlich auf einen Generalverdacht gegen Sharehoster-Dienste und ihre Nutzer hinausläuft – starke lndizien sprechen würden, hätte sie die maßgeblichen Anknüpfungstatsachen doch nicht hinreichend glaubhaft gemacht." Denn wie RapidShare beispielhaft dargelegt und plausibel gemacht habe, seien legale Nutzungsmöglichkeiten des Dienstes, "für die ein beträchtliches technisches und wirtschaftliches Bedürfnis besteht, in großer Zahl vorhanden und üblich".

Auch könne nach dem Vorbringen der Parteien in der Berufungsinstanz nicht entscheidend darauf abgestellt werden, dass die Speicherplatzanbieter von Urheberrechtsverletzungen der Nutzer profitieren. Man vermöge mit den gegebenen Erkenntnismöglichkeiten – insbesondere ohne Einholung sachverständigen Rates, die einem eventuellen späteren Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben müsse – nur festzustellen, dass den Antragsgegnern eine regelmäßige Überprüfung der in der Urteilsformel genannten Link-Resource möglich und zumutbar ist. Nach dem nicht widerlegten Vorbringen von RapidShare stünden dem Einsatz automatischer Filtersysteme "erhebliche technische Schwierigkeiten entgegen". So würden insbesondere schon geringste Veränderungen der hochzuladenden Datei eine ldentifizierung ihres potenziell rechtsverletzenden Inhalts mit sich bringen.

Dazu kommt gemäß dem OLG, dass der Einsatz solcher Filter nach dem übereinstimmenden Vortrag der Parteien nur im Zeitpunkt des Hochladens erfolgen könne. Unter diesen Umständen sei ihre Eignung aber schon deshalb zweifelhaft, weil der Upload urheberrechtlich geschützter Werken der Musik für sich genommen – ohne Mitteilung an die Öffentlichkeit – noch keine Rechtsverletzung darstellen müsse. Geeignete technische Möglichkeiten, die bei Dateien mit urheberrechtlich geschützten Inhalten eine Weitergabe des Download-Links unterbinden könnte, habe die GEMA wieder nicht glaubhaft dargestellt.

Die Gefahr, dass über RapidShare-Linksammlungen erneut eine urheberrechtswidrige Veröffentlichung der in der Abmahnung der Antragstellerin genannten Musikwerke erfolge, hielten die Richter aber prinzipiell für besonders groß. Dieser Möglichkeit "hatten und haben" die Sharehoster – notfalls unter personeller Erweiterung ihrer mit der Kontrolle von Missbrauchsfällen betrauten "Abuse"-Abteilung – entgegenzuwirken. Dass sie in diese Richtung alles Zumutbare unternommen hätten, könne nicht festgestellt werden. Die so im Grundsatz zu bejahende Unterlassungsverpflichtung beziehe sich allerdings nur auf die drohende Wiederholung des beanstandeten Verhaltens, aus der sich seine Störerhaftung ableite. Auf Urheberrechtsverletzungen, die von den Antragsgegnern nicht durch zumutbare Kontrollmaßnahmen verhindert werden können, sei auch das gerichtliche Unterlassungsgebot nicht zu erstrecken. Somit sei den Speicherplatzanbietern nicht jedes öffentliche Zugänglichmachen der betroffenen Musikwerke über ihre Internetangebote zu untersagen, "sondern nur eine Veröffentlichung, die sie durch die gebotene Art und Weise der Kontrolle überhaupt hätten erkennen können". Nur ein solches Angebot sei geeignet, "eine Verletzung ihrer Prüfungspflichten widerzuspiegeln".

Quelle : www.heise.de
Titel: GEMA sieht sich erneut gegen Sharehoster RapidShare siegen
Beitrag von: SiLæncer am 29 Januar, 2008, 09:42
Die Verwertungsgesellschaft GEMA reklamiert im Streit um Urheberrechtsverletzungen erneut einen Sieg für sich gegen den Sharehoster RapidShare vor Gericht. Das Landgericht Düsseldorf habe den Dienstebetreibern umfassende Handlungspflichten auferlegt, teilt die GEMA mit. Nach einem Urteil vom 23. Januar (Az. 12 O 246/07) sei RapidShare verpflichtet, "auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss". Der Dienst werde nach Ansicht des Gerichts "nicht hauptsächlich für legale Aktivitäten genutzt" und sei für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte "besonders gut geeignet". Er ziehe gerade hieraus "in nicht unerheblicher Weise" einen finanziellen Vorteil.

RapidShare bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, beliebige Inhalte anonym bei dem Dienst abzuspeichern und unbegrenzt abzurufen. Die GEMA verweist darauf, dass darunter auch urheberrechtlich geschützte Musikdateien seien. Zuvor hätten bereits die Landgerichte Köln und München dem Sharehoster umfassende Handlungspflichten auferlegt, schreibt die GEMA. Allerdings hieß es in der Urteilsbegründung des Landgerichts Köln, die Beweisführung der GEMA habe nicht für die Annahme ausgereicht, dass RapidShare die Rechtsverletzungen vorsätzlich veranlasste oder unterstützte. Vor diesem Hintergrund gab es bei der Auslegung des Urteils einige Unterschiede.

GEMA-Vorstandsvorsitzender Harald Heker sieht heute – ähnlich wie seinerzeit – die Entscheidung als einen "Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung unseres Repertoires" an. RapidShare hatte sich hingegen nach dem Urteil von Köln darauf berufen, dass der Sharehoster nur bestimmte Dateien löschen müsse, die auf einer vom Gericht definierten Webseite beziehungsweise Link-Ressource öffentlich zugänglich gemacht wurden. Ein Stellungnahme von RapidShare zum aktuellen Düsseldorfer Urteil steht noch aus.

Quelle : www.heise.de
Titel: RapidShare wehrt sich weiterhin gegen GEMA
Beitrag von: SiLæncer am 31 Januar, 2008, 15:33
Nachdem das Landgericht Düsseldorf eine negative Feststellungsklage von RapidShare gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA abgewiesen hat, will der Sharehoster in Berufung gehen. Ihm geht es darum, eine "obergerichtliche Entscheidung über die Prüfungspflichten von Webhostern" herbeizuführen, heißt es in einer Mitteilung. Das erstinstanzliche Urteil habe keine Auswirkungen auf den Betrieb von rapidshare.com.

RapidShare offeriert Speicherplatz für Unternehmen und Privatpersonen. Die Daten könnten über einen speziellen Link heruntergeladen oder gelöscht werden. Diesen Verweis macht RapidShare nach eigenen Angaben "nur demjenigen zugänglich, der die Daten gespeichert hat". Der Kunde könne den Link aber natürlich auch an Bekannte weitergeben oder anderweitig veröffentlichen. Die GEMA stört sich daran, dass sich unter den gespeicherten Daten auch urheberrechtlich geschütztes Material befindet.

RapidShare meint, die Prüfungspflichten für Hoster würden bisher unterschiedlich interpretiert und will dies nun klären lassen. Die Forderungen reichten von der Nutzung von Softwarefiltern, der Registrierung aller User, der Erhöhung der Anzahl der kontrollierenden Mitarbeiter bis zur Prüfung von Link-Ressourcen. Welche Software-Filter den Prüfungspflichten genügen, wie viele für die Prüfung abgestellte Mitarbeiter ausreichen und welche der Link-Ressourcen geprüft werden sollen, sei nicht einheitlich definiert. RapidShare meint, dass "selbst all diese Maßnahmen nicht ausreichen werden, um den Missbrauch von Hosting-Diensten mit 100-prozentiger Sicherheit zu unterbinden".

RapidShare hatte zuvor bereits ein von der GEMA angestrengtes Verfahren in der ersten Instanz verloren. Über die Auslegung der Entscheidung in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln waren die Streitparten uneins. Während die GEMA meint, RapidShare könne sich nicht grenzenlos auf die Unkontrollierbarkeit ihrer Speicherdienste berufen, meint die Gegenseite, ein Speicherplatzanbieter sei nur bedingt für die über seine Dienste herunterladbaren Musikwerke verantwortlich.

"Unserer Meinung nach ist es kontraproduktiv, das Internet und das Hosting pauschal dafür zu verdammen, dass sie wie jede Infrastruktur missbraucht werden können", meint Bobby Chang, Geschäftsführer der RapidShare AG. "Das Ziel ist, in Deutschland vernünftig und differenziert mit dem Thema umzugehen."

Quelle : www.heise.de
Titel: Einbruch bei Gema-Gebühren - "Raubkopierer und CD-Brenner sind schuld"
Beitrag von: SiLæncer am 02 Februar, 2008, 15:37
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) hat einen Einbruch der Einnahmen im vergangenen Jahr verzeichnet.

Nach 874 Millionen Euro im Jahr 2006 gingen die Einnahmen um bis zu 30 Millionen Euro zurück, sagte eine Gema-Sprecherin der in Essen erscheinenden "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (Samstagsausgabe). "Erstmals in der Gema-Geschichte haben die Einnahmen in einer solchen Höhe abgenommen", sagte die Sprecherin. Wie üblich wurden als Grund das illegale Laden von Musik aus dem Internet und das Brennen von CDs genannt. Zum Karneval strömen die Kontrolleure der Gema unterdessen aus, um in Kneipen und auf Privatpartys zu prüfen, ob die vorgeschriebenen Gebühren für das Abspielen von Musik gezahlt wurden. Die offizielle Bilanz für 2007 soll in Kürze bekannt gegeben werden.

Quelle : SAT+KABEL
Titel: Re: Einbruch bei Gema-Gebühren - "Raubkopierer und CD-Brenner sind schuld"
Beitrag von: Jürgen am 03 Februar, 2008, 17:55
Ich glaube nicht an diese Behauptungen.

Musik-Downloads waren bei mir in '06 gleich Null, in '07 reichlich doppelt so viele  ::)
Privatkopien von anderen bzw. für andere dito.
Der Kauf entsprechender Datenträger hat sich allerdings deutlich reduziert, etwa von 10 auf 3.
Ursachen dafür sind sowohl das immer weniger interessante Angebot als auch die Peis- und Einkommensentwicklung.
Hinzu kommt, dass ich kein Geld für Un-CDs mit DRM auszugeben bereit bin, die nicht auf jedem Gerät uneingeschränkt laufen.

Aus meiner Sicht ist daher die geschilderte Entwicklung der Gema-Einnahmen weitestgehend selbst verschuldet.
Die Gier der Einen verdirbt die Freude der Anderen.
Titel: Re: Einbruch bei Gema-Gebühren - "Raubkopierer und CD-Brenner sind schuld"
Beitrag von: Warpi am 03 Februar, 2008, 19:19
Die brauchen sich bei der immer mieseren Mucke nicht zu wundern. Von 20 Titeln einer Audiocd sind 80% Schrott.
Dazu kommt noch die schlechte Audioqalität. Damit es noch aus einem Joghurtbecher gut krächst. ( Dank an Jürgen für den Vergleich) ;D
Titel: GEMA geht erfolgreich gegen Alphaload vor
Beitrag von: spoke1 am 06 März, 2009, 10:25

Die GEMA hat nach eigenen Angaben einen weiteren juristischen Sieg im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet erzielt. So freut sich die Musikverwertungsgesellschaft über ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, demzufolge der kommerzielle Usenet-Zugangsanbieter Alphaload Downloads des geschützten GEMA-Repertoires zu unterbinden habe. Der Plattformbetreiber, die in Online-Foren umstrittene Schweizer Walea GmbH, müsse dafür Sorge tragen, dass Dateien mit den monierten Werken über den Dienst "nicht mehr auffindbar sind und nicht mehr heruntergeladen werden können".

Alphaload unterstützt seine Kunden kostenpflichtig bei der Suche nach Inhalten in Newsgroups und erlaubt Downloads über eine spezielle Software. Die GEMA hatte sich vor allem an der Werbung des Anbieters gestoßen, dass Nutzer anonym und sicher vor Rechtsverfolgung auf Filme, MP3-Dateien, Software oder Computerspiele zugreifen können. Auch aus dem geschützten Repertoire der Gesellschaft seien eine "große Anzahl" Musikwerke gesetzeswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden. Die GEMA konnte ihren Angaben nach so im Oktober 2007 beim Landgericht Hamburg eine Unterlassungsverpflichtung erwirken. Zudem sei das Schweizer Unternehmen dazu verurteilt worden, sämtliche Werbeaussagen für eine illegale Nutzung des Dienstes einzustellen.

Walea war gegen die Entscheidung in Berufung gegangen. Durch die Urteilsbegründung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28. Januar sieht sich die GEMA nun in ihrem Kurs bestätigt, wollte das Dokument aber auf Anfrage von heise online nicht öffentlich zugänglich machen. Die Verwertungsgesellschaft ging parallel auch gegen die Anbieter UseNeXT sowie Usepirat vor und konnte dabei die Schließung der zuletzt genannten Plattform erreichen. (Stefan Krempl)


Quelle: http://www.heise.de/
Titel: Urteil gegen Usenet-Anbieter Alphaload bestätigt
Beitrag von: SiLæncer am 09 März, 2009, 19:53
In zweiter Instanz hat das Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) ein Urteil zu Gunsten der Rechteverwertungsgesellschaft GEMA bestätigt. Der Usenet-Anbieter Alphaload muss nun gewährleisten, dass bestimmte geschützte Werke nicht mehr über den Zugangsdienst auffindbar sind.
   
Werbesprüche untersagt

Wie die GEMA mitteilt, liege jetzt die Urteilsbegründung des OLG vom 28. Januar vor. Demnach muss der Betreiber des Dienstes, die Walea GmbH, dafür Sorge tragen, dass Dateien mit den "streitgegenständlichen Musikwerken" aus dem GEMA-Repertoire über Alphaload nicht mehr heruntergeladen werden könnten. Neben der Unterlassungsverpflichtung wurde das Unternehmen dazu verurteilt, sämtliche Werbeaussagen einzustellen, mit denen die Nutzung des Dienstes zu "illegalen Zwecken" angepriesen wurde. Alphaload werbe damit, dass Nutzer günstig, sicher vor Rechtsverfolgung sowie schnell und anonym Zugriff auf Filme, MP3-Dateien, Software oder Games bekämen.

Vor dem Hintergrund, dass der Dienstanbieter durch seine Werbeaussagen die Möglichkeit der Nutzung fremder Werke im Usenet explizit hervorheben würde und zudem eine Software zur Verfügung stelle, die dies maßgeblich erleichtere, bestätigte das OLG ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26. Oktober 2007.

Dienstanbieter in der Pflicht

"Durch sein Werbeverhalten hat Alphaload ein erhöhtes Risiko für Rechtsverletzungen durch seine Nutzer verursacht", so Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. "Das Gericht hat festgestellt, dass Access-Provider durchaus auch für Urheberrechtsverletzungen, die sie durch ihre Zugangsvermittlung ermöglichen, in die Pflicht genommen werden können." Allerdings hat erst im Januar 2008 das Düsseldorfer OLG anders entschieden und kam zu der Auffassung, dass Usenet-Provider, wie der damals betroffene United Newsserver, nicht für Urheberrechtsverletzungen haften.

Alphaload ermöglicht seinen Kunden die Nutzung des Usenet. Das Usenet wird häufig als eine Art "Vorgänger des Internet" bezeichnet, da es vor dem World Wide Web entstand. Seine Funktionsweise ist mit einem virtuellen schwarzen Brett vergleichbar. In den vergangenen Jahren wurde das Usenet zunehmend für den kostengünstigen Bezug verschiedener Inhalte verwendet, darunter auch urheberrechtlich geschützte Werke. Die Dateien werden dabei nicht von den Betreibern der Server zur Verfügung gestellt, sondern von den jeweiligen Nutzern des Usenet.

Quelle : www,onlinekosten.de
Titel: GEMA beklagt "katastrophale" Erträge im Online-Geschäft
Beitrag von: SiLæncer am 23 April, 2009, 16:20
Für die GEMA haben sich Hoffnungen auf ein boomendes Lizenzierungsgeschäft mit Songs über digitale Medien bislang nicht realisiert. Trotz der zunehmenden Musiknutzung über das Internet und Mobiltelefone konnte die Musikverwertungsgesellschaft ihre Einnahmen in diesem Sektor im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2007 nur um 1,4 Prozent auf magere 7,3 Millionen Euro steigern. Der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker sprach daher von einem "katastrophal niedrigen" Ergebnis in diesem Bereich. Dieses werde nur noch durch Hinterlegungen aufgrund von Schiedsverfahren abgemildert, die bei Klingeltönen 4,1 und bei Music on Demand 9,5 Millionen Euro betragen.

Insgesamt kann die GEMA mit ihren Jahreszahlen nicht sonderlich glänzen. "Wir haben im vergangenen Jahr einen Gesamtertrag von 823 Millionen Euro erwirtschaft", sagte Heker. Dies sei ein Rückgang um 3,1 Prozent. Davor sei auch das Jahr 2007 schon von einem starken Rückgang gekennzeichnet gewesen. So konnte die Verwertungsgesellschaft 2008 noch etwas über 700 Millionen Euro an die Rechteinhaber ausschütten, was einem Minus von 3,9 Prozent entspricht. Die Aufwendungen konnten mit 122,4 Millionen Euro recht konstant gehalten werden, der Kostensatz ist von 14,2 auf 14,9 Prozent gestiegen. Der wichtige Ertrag über Tonträger, Datenträger, Online und Ruftonmelodien ging insgesamt um 15,3 Prozent auf 186,8 Millionen Euro zurück. Bei CDs und DVDs allein war sogar ein Minus um 17,4 Prozent zu verzeichnen. Der Löwenanteil des Rückgangs ging mit fast zwei Dritteln auf das Konto des Auslandsgeschäfts.

Bei Internetanbietern vermisste Heker weiterhin die grundsätzliche Bereitschaft, angemessene Vergütungen zu zahlen: "Wir müssen in immer mehr Verfahren eintreten." Bezeichnend seien etwa die zähen und harten Verhandlungen mit YouTube. Mit der noch jungen deutschen Tochterfirma von Google habe die GEMA zunächst Anfang 2008 einen Übergangsvertrag geschlossen, der ein Jahr später durch eine dauerhaftere Lösung ersetzt werden sollte. Man habe dabei Informationen über die genutzten Musikwerte und Angaben über die Anzahl der Streams gefordert, was technisch kein Problem darstelle. Dreh- und Angelpunkt sei bei den wieder aufgenommenen Verhandlungen, "welche Daten uns YouTube liefern kann". Die GEMA brauche die Nutzungsmeldungen, schließlich "können und dürfen wir uns nicht mit einer Pauschalzahlung abspeisen lassen". Es gehe dabei "ums Prinzip", nicht ums große Geld. Im Verhältnis zu dem, was die Radio- und Fernsehsender zahlen, seien die Erwartungen über eine Lizenzgebühr finanziell niedrig gesteckt.

Der zwischenzeitliche Abbruch der Verhandlungen durch YouTube hat die GEMA laut Heker "völlig überrascht". Er warf der Google-Tochter zudem vor, "gegenüber der Öffentlichkeit mit der Unwahrheit gearbeitet" zu haben. So habe man keine 12 Cent pro Stream verlangt, sondern einen. Dieses Angebot habe YouTube schriftlich vorgelegen. Entgegen der Ankündigung der Firma, Beiträge mit GEMA-Anteil zu sperren, liegen der Verwertungsgesellschaft zudem "keine Erkenntnisse vor, dass tatsächlich Videos herausgenommen worden sind". Nun sei es den Urhebern aber gelungen, "ihre Position klarzustellen". In den kommenden Wochen stehe nun möglicherweise ein Spitzengespräch auf Vorstandsebene an. Verbieten lassen könne die GEMA YouTube aber nicht, die beanstandeten Clips zu blockieren. Darüber müsste die Schiedsstelle im Deutschen Patent- und Markenamt entscheiden und im Streitfall "nach fünf bis sechs Jahren dann der Bundesgerichtshof".

Als "noch offenes Rennen" bezeichnete Heker den seit 2007 gerichtlich ausgetragenen "Kampf gegen die Internetpiraterie". Die GEMA habe mittlerweile über 20 Verfahren geführt, die alle im Sinne der Autoren entschieden worden seien. Damit werde aber das "grundlegende Problem" nicht gelöst, "geistiges Eigentum im Internet zu schützen". Hier sei endlich ein "übergreifender gesellschaftlicher Konsens zu finden und dann auch ein entsprechender Rechtsrahmen zu schaffen". Man stehe daher mit der Bundesregierung, der EU-Kommission und dem EU-Parlament in Gesprächen über neue Richtlinien. Ergebnis dabei dürfe aber nicht sein, "dass sich Minderjährige und Eltern strafbar machen".

Quelle : www.heise.de
Titel: GEMA-Petition - Schon über 61.000 Mitzeichner!
Beitrag von: SiLæncer am 24 Juni, 2009, 18:07
Die ePetition, die den Bundestag dazu aufruft, sich einmal genauer mit den Machenschaften der Musikverwertungsgesellschaft GEMA zu beschäftigen, hat die magische Grenze von 50.000 Unterzeichnern bereits weit überschritten.

Vor wenigen Wochen fristete die GEMA-Petition noch ein relativ schattenseitiges Dasein , doch offenbar ist das Thema, welches in der Petition angesprochen wird, für viele Bundesburger so bedeutsam, dass der Link zu der Petition von vielen verbreitet wurde - vor allem auch in Online-Foren, sowie vermutlich auch per E-Mail. Die Grenze von 50.000, die eine Beschäftigung des Petitionsausschusses mit dem Thema auslöst, wurde nun überschritten. Momentan steht die Petition bei knapp 61.000 und wächst derzeitig kometenhaft - ähnlich der Petition gegen Netzzensur. Die Zeichnungsfrist endet dagegen erst am 17. Juli 2009. Damit hat die ePetition bald mehr Unterstützer gefunden, als die GEMA-Mitglieder hat.

In einem Interview sagte die Petentin Monika Bestle, dass die GEMA in einem "krassen Gegensatz zu unseren rechtsstaatlichen Gesetzen" steht. Die Kulturveranstalterin stellt in vielen Gesprächen vor allem auch mit Künstlern und Musikern, die selbst GEMA-Mitglieder sind, "nicht zu ihrem Recht kommen" und "zunehmend in ihrem künstlerischen Schaffen behindert" werden. Sie bittet den Bundestag daher, die "'GEMA-Gesetze', 'GEMA-Richtlinien' und 'GEMA-Durchführungsverordnungen' auf ihre rechtsstaatliche und demokratische Richtigkeit, in Hinblick auf das Urheberrechtsgesetz und das Vereinsgesetz zu prüfen. Und ob die Praktiken mit unserem Grundgesetz vereinbar sind." Sie sieht vor allem das Problem, dass die Kulturarbeit aufseiten der Veranstalter erheblich erschwert wird, und mittlerweile dafür sorgt, dass Kultur eher vernichtet oder verhindert wird, anstatt diese zu fördern. Sie fordert "gleiches Recht für alle", sowie unter anderem "Genaue und für jeden verständliche Geschäftsbedingungen" und "eine größtmögliche Transparenz".

Das Thema scheint viele zu interessieren, denn heute endet die Zeichnungsfrist einer zweiten ePetition, welche ebenfalls die GEMA zum Thema hat. Auch hier wird eine höhere Transparenz der Kostenabrechnung gefordert. Für die zweite Petition konnten bisher über 11.700 Mitzeichner mobilisiert werden.

Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: GEMA-Konzertgebühren - Veranstalter werden "systematisch runiniert"
Beitrag von: SiLæncer am 30 Juni, 2009, 19:03
Kleine Konzertveranstalter beklagen, von der GEMA massiv ausgebeutet zu werden.

Im Interview mit Zeit Online kritisiert Monika Bestle die Praxis der GEMA bei der Einnahme von Konzertgebühren. Bestle ist Leiterin der Sonthofer Kulturwerkstatt, die unter anderem Theater, Konzerte und Kinderveranstaltungen organisiert. Sie ist außerdem Initiatorin einer ePetition an den Bundestag, in der sie eine Reform der GEMA fordert. Insbesondere die Gebühren für Kleinveranstalter und die Tantiemenberechnung sollen reformiert werden. Außerdem fordert sie mehr Transparenz in der Verwertungsgesellschaft. Bestle fühlt sich als Konzertveranstalterin von der GEMA abgezockt. Für ein Konzert in ihrem Konzertsaal, der für etwa 100 Leute Platz bietet, zahlt sie nach eigenen Angaben etwa 100 Euro pro Aufführung, egal, wie viele Besucher tatsächlich kommen.

Das ist für einen Kleinveranstalter kaum zu leisten, meint Bestle. Doch die hohen Konzertgebühren seien nicht das Schlimmste. "Die Gema legt den Veranstaltern harte Bandagen an. Kleinste Nachlässigkeiten ahndet sie oft hart. Dann droht die Verwertungsgesellschaft mit dem Anwalt, der treibt Geld ein, Recherchegebühren werden fällig. Die Kleinen können sich so etwas nicht leisten." In der Praxis werden Kleinveranstalter von der GEMA "systematisch runiniert", so Bestle. Sie betonte, dass kleine Konzertveranstalter wie ihre Sonthofer Kulturwerkstatt gewährleisten, dass Kultur überall und nicht nur in den Metropolen stattfinde. Gleichzeitig distanzierte sie sich jedoch von der Kritik an der Erhöhung der GEMA-Gebühren um 600 Prozent . Das, so Bestle, treffe vor allem die Großen, die sich nun beschweren. "Diesen Protest kann ich nicht unterstützen." Ihre Petition zur Reformierung der GEMA hat indes über 80.000 Unterzeichner gefunden.

Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: GEMA: Stellungnahme zur ePetition
Beitrag von: SiLæncer am 08 Juli, 2009, 19:49
Die GEMA hat eine Stellungnahme zu der aktuell noch laufenden ePetition abgegeben. Man möchte an beklagten Punkten nichts ändern, statt dessen weiter die Gebühren für Konzerte erhöhen.

Die GEMA hat sich in einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gewendet, und kommentiert in ihrem gewohnten süffisanten Stil die ePetition gegen die GEMA, die derzeitig 93.513 Mitzeichner, und somit Unterstützer gefunden hat. Der Hauptbelang der Petition ist, das Kleinveranstalter durch die GEMA deutlich in der Ausübung ihrer Funktion behindert werden, vor allem durch pauschale Entrichtung einer GEMA-Gebühr. Die Pressemitteilung der GEMA geht nun auf alles mögliche ein, ohne jedoch das Problem direkt anzusprechen. Schaut man sich die Stelle, die es betrifft, einmal genau an, so wird man feststellen, dass die GEMA, wie sie das immer tut, sich nicht einen Milliometer vom Fleck rührt: "Kleinspielstätten haben keine Erhöhungen zu befürchten." Eine gnädige GEMA.

Weiter heißt es in der Meldung: "Auch eine Angleichung der teilweise unterschiedlichen Tarife wird erst dann durchgeführt, wenn ein entsprechender Kulturtarif eingeführt ist, der sicherstellt, dass für Kleinspielstätten keine signifikanten Erhöhungen entstehen. An diesem Kulturtarif arbeitet die GEMA derzeit und es ist nicht bekannt, dass Kleinveranstalter trotzdem schon mit höheren Forderungen durch die GEMA konfrontiert wurden."

Dann geht es vor allem um eine Rechtfertigung, dass ihre Erhöhung der Tarife für Großveranstalter berechtigt ist, verknüpft mit der Aussage, dass man sich um eine "sachliche Diskussion" bemühe. Angesichts dieser Formulierungen wird man der GEMA jedoch auch zukünftig Intransparenz vorwerfen müssen (was ebenfalls Teil der Petition ist - eine deutlche Transparenz zu schaffen).

Auf die Frage, ob die Gebühren um 600 Prozent angehoben werden, antwortet sie: "Nein. Ab dem 01.02.2009 beträgt die Tariferhöhung im Konzertbereich, bezogen auf die Anzahl der Besucher, durchschnittlich 14%. Allerdings werden die Tarife schrittweise über einen Zeitraum von sechs Jahren, d. h. bis 2014, erhöht. Für die Mitglieder der Verbände der Konzertwirtschaft bedeutete das konkret eine Nettovergütung in Höhe von 8%." Um wieviel geht es also? Auch beharrt die GEMA darauf, dass sie einen Sozial- und Kulturtarif hätte, so kann man also wählen, beispielsweise zwischen Tarifen wie "Vergütungssätze WR-OKJE" oder "Vergütungssätze WR-VR-B 1".

An der Petition (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=4517) sollte man sich kann man sich noch bis zum 17. Juli 2009 beteiligen.

Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Das letzte Bollwerk
Beitrag von: SiLæncer am 23 August, 2009, 19:10
Zehn Jahre nach dem Napster-War und sechs Jahre nach seiner Einführung im großen Stil (Fairplay) ist das Digital Rights Management für Musik tot. Der Streit um ein zeitgemäßes Urheberrecht und seine Verwertung ist es jedoch noch lange nicht. Schließlich ist da noch ein großes Bollwerk: die GEMA, die für Musikschaffende Tantiemen für die öffentliche Verwertung ihrer Werke einsammelt.

Verwertungsgesellschaften wie die GEMA sind wie das heutige Patentsystem ein Produkt aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, als sich die Musikproduktion zu industrialisieren begann. In dieser Phase des Kapitalismus war der bedingungslose Schutz geistigen Eigentums modern. Heute, im Zeitalter seiner totalen digitalen Reproduzierbarkeit ist er es nicht mehr. Zeitgemäßer ist für mich das Creative-Commons-Konzept von Lizenzen mit gestaffelten Nutzungsrechten, die das Neukombinieren und Abwandeln von Musik (und anderen kulturellen Erzeugnissen) ermöglichen. Denn das ist, wie Lawrence Lessig überzeugend argumentiert, der Nährboden für kulturellen Fortschritt. Immer gewesen.

Der Berliner Musiker und Netzaktivist Danny Bruder startet derzeit einen zweiten Versuch, der GEMA die Augen für die Gegenwart zu öffnen. Auf PledgeBank Germany kann man sein Vorhaben "GEMA hacken" unterstützen, eine Pressekonferenz mit GEMA-Vertretern zu organisieren, auf der deren Problem mit Creative-Commons-Lizenzen öffentlich diskutiert werden soll.

Bereits 2006 hatte Bruder (der u.a. mit Kronstädta den Ton-Steine-Scherben-Klassiker "Rauch-Haus-Song" aufgefrischt hat) mit der GEMA gerungen. Seit etlichen Jahren GEMA-Mitglied, wollte einen Teil seiner Musik unter eine Creative-Commons-Lizenz stellen. Bei der GEMA beschied man ihm nach einer kafkaesken Telefon-Odyssee jedoch: "ganz oder gar nicht." Sollte er sein Vorhaben wahrmachen, müsse er aus der GEMA austreten (was er auch tat). Hinter vorgehaltener Hand sagte man ihm auch, dass sich daran noch auf Jahre nichts ändern werde.

Die GEMA erläuterte ihre Position anlässlich der damaligen Konferenz Wizards of OS in einem Rundbrief:

“Aus Sicht der GEMA ist es wichtig, Autoren darauf hinzuweisen, dass das Creative Commons-System
keine Alternative zum gewachsenen und bewährten System der Rechtewahrnehmung durch die
Verwertungsgesellschaften darstellt."

Man fragt sich, woher die GEMA das so genau weiß. Praktisch nähert sich das Urheberrecht bei DRM-freien Stücken in Online-Musikshops mindestens der Creative-Commons-Lizenz BY-NC-ND an. Denn natürlich schicke ich manchen Freunden jetzt dort gekaufte Songs als Empfehlung, die daraufhin manchmal das ganze Album kaufen. Ich verwerte sie nur nicht kommerziell weiter.

Weiter schrieb die GEMA: "Das einzelne Herauslösen von Werken aus dem Gesamtschaffen (cherry picking) ist einem GEMA-Mitglied nicht gestattet, denn dies gefährdet die in der kollektiven Rechtewahrnehmung begründete Interessenvertretung der Verwertungsgesellschaften."

Das klingt danach, als überfordere es den Verwaltungsapparat, GEMA-Songs und Nicht-GEMA-Songs auseinander zu halten (offenbar werden für anzumeldende Musikfolgen wirklich noch physische Formulare ausgefüllt). Drei Jahre später sind die Online-Radios populärer denn je, und es sollte ja eigentlich nicht unmöglich sein, einzelne Stücke in einem Datenstrom mit einem GEMA-Flag zu versehen, der ausgelesen und nach Berlin geschickt wird.

Vor allem gefährdet das Creative-Commons-System das GEMA-Monopol der Interessenvertretung. Würde die GEMA brillant und transparent arbeiten, hätte sie es vielleicht leichter mit ihrer Position. Doch unter vielen Musikschaffenden regt sich Unmut über die Gesellschaft, weil sie just diese Interessenvertretung nur unbefriedigend ausgeführt sehen.

In dem Rundbrief von 2006 gab es auch noch einen guten Rat für Musiker: "Insbesondere hat der Schöpfer geistiger Werke in diesem System keine Aussicht, von seiner Kreativität leben zu können, da er keine Vergütung für die Nutzung seiner Werke erhält.” Das ist schon blanker Paternalismus.

Es ist wichtig, immer wieder zu betonen, dass der Musikschaffende nicht sein Urheberrecht verliert, wenn er ein Werk unter eine CC-Lizenz stellt. Er vergibt nur andere Nutzungsrechte, für die er gute Gründe haben kann. Wenn selbst die Musikindustrie einsieht, dass die Durchsetzung des Urheberrechts in seiner klassischen Form nicht mehr funktioniert und neue Vertriebskonzepte ausprobiert werden müssen, wenn also für jeden ersichtlich nicht alles beim Alten bleiben kann, warum will gerade die GEMA alles beim Alten belassen?

Danny Bruders Vorhaben, die GEMA zur Diskussion an einen Tisch zu bekommen, mag zwar erst mal ein wenig aussichtslos erscheinen. Aber einen Versuch ist es wert. Die jüngste Petition an den Bundestag, die GEMA-Satzung gründlich zu überprüfen, wurde 100.000 Mal gezeichnet. Das Projekt "GEMA hacken" hat dieselbe Unterstützung verdient.


Quelle und Links : http://www.heise.de/tr/Das-letzte-Bollwerk--/blog/artikel/143367
Titel: Die GEMA ... oder wie man Kreative dazu bringt, auszuwandern!
Beitrag von: SiLæncer am 01 Oktober, 2009, 18:04
Wer nicht nach unserer Flöte tanzt, der muss halt woanders musizieren. GEMA und neue Vermarktungsideen in ein und demselben Land? Das scheint derzeit absolut nicht zu funktionieren. Björn M. Braun von SellYourRights zieht nach zähen und gleichsam erfolglosen Verhandlungen mit der GEMA seine Konsequenzen: Er verlässt Deutschland!

GEMA und Creative Commons unter einem Hut? Das geht nicht. Das war so, es ist so und das wird vorerst wohl auch so bleiben. Das übliche Argument der GEMA: Um die kollektive Rechtewahrnehmung zu ermöglichen, können einzelne Werke eines Urhebers nicht aus der Rechtewahrnehmung seitens der GEMA herausgelöst werden. Wäre dies möglich, könnten Urheber, die die Gabe besitzen in die Zukunft zu sehen, sich die Rosinen ihres Schaffens herauspicken und so die kollektive Interessenvertretung gefährden.

Es geht also um Geld, dass am Gemeinschaftstopf der GEMA vorbeifließen würde, wenn Urheber auf einmal die Rechte einzelner Stücke selbst verwerten dürften. Doch warum muss eine CC-Lizenzierung automatisch mit einem Umgehen der GEMA gleichgesetzt werden? Warum kann die GEMA, im Interesse ihrer Mitglieder, nicht einfach selbst die Lizenz erteilen? Ausnahmen will man momentan leider nicht zulassen. Welchem Künstler das System nicht gefällt, der kann die GEMA verlassen.

Ein wenig Background vorweg. "SellYourRights ermöglicht es Künstlern ihre Inhalte unter Creative Commons Lizenz zu veröffentlichen und gleichzeitig an der digitalen Veröffentlichung zu verdienen", so Björn M. Braun, Gründer der SellYourRights GmbH. "Bei uns definieren Künstler einen Betrag X, für den sie ihre Werke unter CC-Lizenz veröffentlichen würden. Wir helfen ihnen diesen Betrag bei ihren Fans und Freunden einzusammeln. Kommt genug zusammen wird das Produkt 'frei'. Wenn nicht - dann nicht. Würde die GEMA mitspielen, hätten wir hier eine klare Win-Win-Win Situation. GEMA-Künstler könnten CC-Lizenzen nutzen, die GEMA könnte mitverdienen und wir hätten in Deutschland eine Zukunft."

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) spielt jedoch nicht mit. Man schlug dem Initiator des Start-Ups allen Ernstes vor, sein Geschäftsmodell zu beerdigen. "Dies ist ein trauriges Beispiel, wie ein staatlich geschaffenes (Quasi-)Monopol innovativen, zukunftsorientierten Unternehmen den Markteintritt verbaut und Deutschland ein Stück wettbewerbsunfähiger macht", so Björn in seiner Pressemitteilung weiter.

Er zieht nun entsprechende Konsequenzen. "In Deutschland sind wir auf der Suche nach der Nadel im Heuhaufen: erfolgreichen, progressiven Künstlern, denen durch die GEMA nicht die Hände gebunden sind. Als privat finanziertes Start-Up verfügen wir nicht über die Mittel hier lange Trockenübungen zu machen und für Investoren werden wir durch den GEMA-Faktor nicht gerade attraktiver. Uns bleibt also nichts anderes übrig als sich auf einen Heuhaufen mit mehr Nadeln zu konzentrieren".

SellYourRights wird es in den USA versuchen. ASCAP und BMI - die GEMA-Pendents dort - arbeiten mit nicht-exklusiven Lizenzen. Ihren Mitgliedern steht es somit frei Inhalte unter CC-Lizenz zu veröffentlichen. "Für mich ist das eine traurige Entwicklung", fügt Björn Braun an und schlägt jedem Urheber die Möglichkeit vor von der neu gewonnen Freiheit Gebrauch zu machen Verwertungsgesellschaften europaweit frei wählen und wechseln zu können. Sowohl BUMA/STERMA in den Niederlanden, als auch KODA in Dänemark arbeiten bereits mit Creative Commons zusammen.

ghandy von gulli meint:

Die ganze Angelegenheit erscheint umso trauriger, wenn man weiß, dass SellYourRights mithilfe eines EXIT-Gründerstipendiums der Universität Frankfurt/Main entstanden ist. Soll bedeuten, einerseits buttert man mit öffentlichen Mitteln in dieses Projekt hinein, um die Firma an einer anderen Stelle indirekt mit öffentlichen Mitteln wieder zu zerschlagen. Man bedenke: Die Rechtsfähigkeit des wirtschaftlichen Vereins GEMA fundiert auf einer staatlicher Verleihung. Wie also läuft das hier bei uns - die eine Seite baut auf, die andere haut drauf? Oder hat man den Begriff EXIT-Stipendium gar etwas zu ernst genommen?

Sinn scheint die Angelegenheit nur für eine Partei zu machen, nämlich für die GEMA selbst. Schon auf der Diskussionsveranstaltung auf der c/o pop machte Vorstandsmitglied Georg Oeller klar, dass alle "neuen Modelle mit uns besprochen werden." Besprochen hat Björn seine Idee ja auch mit dieser Verwertungsgesellschaft. Nur leider hat dieses Gespräch zu nichts geführt, außer zu der Einsicht, dass eine Umsetzung seiner Vorschläge unmöglich gemacht wurden. Schon der französische Monarch Ludwig der XIV. war der Ansicht: "Der Staat bin ich".

Der gelernte Bankkaufmann und Rechtsanwalt Georg Oeller sagte in Köln leicht polemisch: "Creative Commons ist eine pauschale Abgeltung, mit der man sein Gewissen beruhigen will", woraufhin ihn Moderator Johnny Haeusler fragte, ob er das Prinzip der Creative Commons überhaupt verstanden hat!? CC-Lizenzen sind eben keine Rechtfertigung für illegale Kopien eines Musikstückes. Und auch kein Freifahrtschein, um mit den geschützten Werken tun zu dürfen, was einem gerade einfällt.

Björn besteigt also morgen von Frankfurt aus für mehrere Monate seinen Flieger gen USA. Man weiß gar nicht so recht, was man ihm jetzt wünschen soll. Ein Kreativer mehr, dessen Kopf voller Ideen steckt, verlässt frustriert seine Heimat. Kann er dort mit mehr Erfolg agieren, wird er nicht zurückkommen. Ansonsten besteht eventuell vielleicht doch eine Chance, dass sich eines schönen Tages der Elefant GEMA mal in Richtung Öffnung bewegt?? Möglicherweise hat sich der Verein bis dahin selbst schon überflüssig gemacht. Bis dahin ziert als "Dankeschön" ein riesiges GEMA-Stoppschild die Webseite von SellYourRights. (siehe Grafik links!)

Auf jeden Fall ist sehr bitter zu beobachten, wie hier in Deutschland unter indirekter Beteiligung staatsnaher Organe neue Geschäftsmodelle in Rohrkrepierer verwandelt werden.

Sofern hier jemand meinen Tipp hören möchte: Wenn Björn schlau ist, kommt er nie zurück.

Quelle : www.gulli.com
Titel: GEMA stellt Forderungen an Unions-FDP-Koalition
Beitrag von: SiLæncer am 05 Oktober, 2009, 11:50
Vor den anstehenden Koalitionsgesprächen zwischen der CDU/CSU und der FDP hat der Rechteverwerter GEMA seine Forderungen formuliert. Ein zentraler Bestandteil ist dabei der stärkere Schutz von Urheberrechten im Internet.

Der Schutz des geistigen Eigentums soll nach Vorstellung der GEMA im Regierungsprogramm ebenso fest verankert werden wie die angemessene Vergütung schöpferischer Leistungen - sowohl in Deutschland als auch in Europa, hieß es in einer Stellungnahme der Organisation.

So fordert man von der Bundesregierung unter anderem Unterstützung bei der Durchsetzung eines gesamteuropäischen Rechtsrahmens für Verwertungsgesellschaften. Bisher gibt es hier vor allem im Online-Bereich massive Probleme, weil der Online-Markt im Grunde europaweit organisiert ist, die Verwertungsgesellschaften jedoch national arbeiten.

Das hat in der Vergangenheit bereits dazu geführt, dass verschiedene Vorhaben nicht umgesetzt werden konnten. Eines der bekanntesten Beispiele dafür ist Apples iTunes Store. Das Unternehmen konnte hier nicht eine einheitliche Plattform für alle Euro-Länder schaffen, sondern musste die vielen Länder einzeln angehen.

Die neue Bundesregierung soll außerdem für größere Klarheit bei der Regelung der Urheberabgaben auf elektronische Geräte und Speichermedien sorgen, so die GEMA. Zwar gab es im Rahmen des zweiten Korbs der Reform des Urheberrechts in diesem Bereich Übergangsfristen, die von den Geräteherstellern aber nicht akzeptiert wurden.

"Von daher wünschen wir uns von der neuen Bundesregierung, dass sie eine Präzisierung und Verlängerung der Übergangsregelung vornimmt oder an den Verhandlungstisch mit Verwertungsgesellschaften und Industrieverbänden zurückkehrt", erklärte der Verband.

Der vom Bundeswirtschaftsministerium initiierte Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der so genannten Internetpiraterie zielt auf freiwillige Vereinbarungen zwischen der Telekommunikationswirtschaft und den Rechteinhabern zur Bekämpfung von Internetpiraterie.

"Wir wünschen uns von der zukünftigen Bundesregierung, dass sie dieses Thema zur Chefsache erklärt und ihm damit einen höheren rechts- und gesellschaftspolitischen Stellenwert einräumt", so die GEMA weiter. Hier hat sie durchaus gute Chancen, stehen die beiden neuen Koalotionspartner doch eher für die Interessen der Inhalte-Anbieter statt für die der Verbraucher.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: GEMA unterliegt vor dem Bundesgerichtshof
Beitrag von: SiLæncer am 04 Dezember, 2009, 13:33
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist in einem Rechtsstreit unterlegen, der bis vor den Bundesgerichtshof gebracht wurde. Das Urteil dürfte tiefe Eingriffe in die Arbeitsreichweite der GEMA haben.

Bereits am 10. Juni ist das Urteil ergangen, doch erst gestern wurde es bekannt. Der Grund dafür ist - neben den Mühlen der Justiz - vielleicht auch die Brisanz des Urteils. Die GEMA hatte einen Prozess gegen eine Werbeagentur führen müssen. Man wollte eine Vergütung für Musik haben, die in Werbespots verwendet wird. In den ersten beiden Instanzen bekam die Verwertungsgesellschaft Recht zugesprochen.

Dann landete man vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Die Niederlage die man dort erlitt, lässt sich kaum beschreiben. Im inzwischen vorliegenden Urteil heißt es: "Die Beklagte [GEMA] ist aufgrund der mit den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge nicht berechtigt, deren urheberrechtliche Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen." Eine Ohrfeige, den der BGH nicht unkommentiert lässt.

Dieser Sachverhalt würde sich aus den Verträgen ergeben, die mit den "Wahrnehmungsberechtigten" geschlossen wurden. Wahrnehmungsberechtigte sind die Urheber der Musik. Erwähnt würde in diesen Verträgen alles, so der Bundesgerichtshof. Aber eben nicht die für den Rechtsstreit relevante Passage. Man würde zwar "bestimmte Rechte zur Nutzung von Musikwerken im lnternet" wahrnehmen. "Von einer Nutzung der Musikwerke zu Werbezwecken ist hier jedoch keine Rede". Vielmehr würde der Vertrag in eine gänzlich andere Richtung laufen.

Aus dem Urteil des BGH: "Mit dieser Bestimmung werden der Beklagten jedoch keine entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt. Vielmehr ist dort ausdrücklich festgehalten, dass die Befugnis des Berechtigten, die Einwilligung zur Benutzung eines Werkes (mit oder ohne Text) zur Herstellung von Werbespots der Werbung betreibenden Wirtschaft, z.B. im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), zu erteilen, unberührt bleibt."

Das Urteil des BGH hat für die Werbeagentur zwar nun für Klarheit gesorgt. Die GEMA dürfte nun jedoch einem regelrechten Berg an Fragen gegenüberstehen. Nach Interpretation des Urteils darf die GEMA nämlich keine Gebühren von Werbeagenturen einziehen, die selbstständig Musik komponieren lassen. Was ist jedoch, wenn andere Werbeagenturen bereits bezahlt haben? Wird man die Wahrnehmungsverträge nun umgestalten? Oder läuft gar alles darauf hinaus, dass der Musiker seine Ansprüche direkt beim Nutzer (der Werbeagentur) einfordern muss? Viele ungeklärte Fragen, die auf eine Antwort warten.

Die GEMA scheint bislang noch an einer Stellungnahme zu arbeiten.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Privatsender wollen Anteil an Zwangsabgaben
Beitrag von: SiLæncer am 02 Februar, 2010, 09:51
Einnahmen über marktwirtschaftliche Aktivitäten zu erzielen ist bei großen Unternehmen oft bemerkenswert unbeliebt. Aktuell bemühen sich die privaten Fernsehsender darum, ihr Geschäftsmodell vom Verkauf von Werbung auf Zwangsabgaben umzustellen. Nicht nur über das huckepack mit HDTV eingeführte DRM, sondern auch direkter, über Leermedien- und Geräteabgaben.

In einer Rede auf dem letzte Woche vom Privatsenderverband VPRT und der VG Media abgehaltenen Symposium zu "Sendeunternehmen als Innovations- und Wirtschaftsmotor" zeigte sich Gerhard Zeiler, der Chef der RTL-Gruppe, pessimistisch, was das bisherige Geschäftsmodell seiner Sender angeht. Einen langsameren Schwund der Werbeerlöse zwischen Oktober und Dezember 2009 mochte er noch nicht als sicheres Zeichen einer Wende sehen - und selbst wenn er es doch wäre, dann ist laut Zeiler zweifelhaft, ob aus Wirtschaftswachstum auch höhere Fernsehwerbeeinnahmen resultieren.

Deshalb, so der Manager, müsse man sich darauf einstellen, dass der Werbemarkt nicht wachse und sich andere Einnahmequellen erschließen. Dabei sucht er die Vorbilder in einer verwandten Branche. Denn, so Zeiler, "das, was im Bereich der Musik gilt, sollte eigentlich auch für uns Fernsehsender nur recht und billig sein". Im Bereich Musik geht die Leermedien- und Geräteabgaben nämlich nicht bloß an Urheber, sondern auch an Medienkonzerne, an welche die Gema  etwa 40  Prozent Verlagsanteile ausschüttet. Auch von der VG  Wort erhalten Verwerter 30 Prozent der Reprographie-Ausschüttung, 50 Prozent der Bibliothekstantieme und theoretisch  41 Prozent für Texte im Internet. Weil Verlage solche Texte aber ohne Zutun der Autoren melden können, diese jedoch ohne Mitwirkung ihrer Rechteverwerter nur einen Trostbetrag bekommen, dürfte der Anteil für Unternehmen in der Praxis sehr viel höher liegen.

Die Höhe der Ausschüttungen an die einzelnen Urheber und Rechteverwerter ist extrem unterschiedlich, richtet sich allerdings nach reinen Mutmaßungen - denn niemand weiß, was wie oft privat kopiert wurde. Und mit Rücksicht auf das Grundgesetz und die informationelle Selbstbestimmung der Mediennutzer sollte dies auch niemand wissen. Die gerechteste Lösung wäre deshalb, die Leermedien- und Geräteabgaben an die Künstlersozialkasse auszuschütten, die sich darum kümmert, dass Kulturschaffende im Alter und im Krankheitsfall nicht zu Sozialfällen werden. Eine auch  motivationspsychologisch eigentlich optimale Lösung.

Die Bundesregierung will jedoch eine genau entgegengesetzte Richtung einschlagen: Auf dem in der Berliner Bertelsmann-Repräsentanz abgehaltenen Symposium ließ die Bundesjustizministerin erkennen, dass sie den Wünschen der Privatsender nach einem Anteil am Abgabenkuchen wohl nachkommen wird: Sie halte, so Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, "eine Beteiligung der Sender an den Abgaben für einen gangbaren Weg" und habe sich vorgenommen, dafür notwendige Gesetzesänderungen in Angriff zu nehmen.

Wohlgemerkt: Für Fernsehsendungen wird bereits kräftig verteilt - an Drehbuchautoren, Schauspieler, Komponisten und Produzenten. Wer an einer Soap mitschreibt, erhält deshalb für gewöhnlich jedes Jahr einen hohen vierstelligen Betrag von der VG Wort - zusätzlich zum eigentlichen Honorar. Kommt der Zwangsgebührenanteil für die Medienkonzerne, dann rechnet die von RTL und ProSiebenSat.1 ins Leben gerufene VG Media damit, dass von den Ausschüttungen an die Urheber jährlich 60 bis 70 Millionen Euro an Privatsender umgeleitet werden können. Angeblich hat auch das mit der Aufsicht der Verwertungsgesellschaften betraute Deutsche Patent- und Markenamt in München bereits seine Zustimmung zu solch einer Aufteilung signalisiert.

Motivationstheoretisch zu rechtfertigen ist ein solcher Anteil kaum: Selbst dann, wenn man Urheberprivilegien als Naturrecht sieht, wäre unklar, warum ein Sender schöpferisch tätig sein soll, bloß weil er etwas ausstrahlt. Auch eine Kultursubvention, wie sie bei Oper und Theater geltend gemacht wird, kann für das Programm von RTL, so möchte man meinen, nicht wirklich als Argument herangezogen werden. Die offensichtliche Untauglichkeit hielt RTL-Group-Chef Gerhard Zeiler aber nicht davon ab, tatsächlich von einer "gesellschaftlichen Verantwortung" zu sprechen, der man nur dann weiter nachkommen könne, wenn die Einnahmen sprudeln würden.

In diesem Zusammenhang beklagte sich der RTL-Chef auch darüber, dass Privatsender im Vergleich zu den Printverlagen und der Filmwirtschaft, die bei der Bundesregierung stets auf "offene Ohren" stießen, als "Stiefkinder" und "notwendiges Übel" betrachtet würden. Warum und für was seine Senderkette notwendig sein soll, ließ er freilich ebenso unerklärt wie seine Einstufung juristischer Personen als "Kreative". Was die Kohärenz betrifft, darf man an Zeilers Forderungen allerdings ohnehin keine zu strengen Maßstäbe anlegen: Will der RTL-Chef doch die Kopien, für die er Geräte- und Leermedienabgaben kassieren möchte, gleichzeitig möglichst unterbinden. Nicht nur per DRM, sondern auch durch Internetsperren und einen Ausbau der Vorratsdatenspeicherung. Denn jede aufgenommene und gespeicherte Sendung schränkt seiner Ansicht nach die Attraktivität von Wiederholungen ein, was angeblich negative Folgen für die Programmqualität hat.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Anhörung der GEMA-Petition im Mai: Chance oder Farce?
Beitrag von: SiLæncer am 19 April, 2010, 12:21
Am 17. Mai wird der Petitionsausschuss die Online-Petition über die GEMA behandeln. Ob die Anhörung wirklich eine faire Verteilung der Gelder unter den Urhebern bewirken kann? Wird man, wie gefordert, die juristischen Grundlagen der GEMA ernsthaft unter die Lupe nehmen?

Monika Bestle, die Initiatorin der Online-Petition, wurde eingeladen, am 17. Mai ihr Anliegen vorzutragen und sich den Fragen der Ausschussmitglieder zu stellen. Diese Petition konnte immerhin die stolze Summe von 106.575 Mitzeichnern zusammentragen. Das ist überaus viel, verglichen mit den meisten anderen Online-Petitionen. Die GEMA hatte im Vorfeld höchst geschickt reagiert. Anstatt diese Initiative zu verurteilen oder zu ignorieren, wurden sogar die eigenen Mitglieder dazu aufgefordert, die Petition zu unterzeichnen. Man sieht sich dadurch indirekt als Vertreter der Musikurheber bestätigt.

Dabei ging es doch eigentlich darum, dass neben der Transparenz eine Neuausrichtung der GEMA gefordert wurde. Man gab bekannt, sie würden, wie in der Petition gefordert, den Bedürfnissen der Veranstalter von Kleinspielstätten in besonderer Weise entgegenkommen. Zudem würde man an einer Umgestaltung der eigenen Organisation arbeiten. Leider wird verschwiegen, dass es den Organisatoren der Petition nicht darum ging, dass andere mehr, sondern dass sie weniger zahlen müssen, um die Existenz von Kleinveranstaltern zu schützen. Die GEMA gab bekannt, man würde weiterhin für angemessene Tarife „kämpfen“. Ob gestaffelte Tariferhöhungen den Forderungen der Petitionszeichner gerecht werden, darf aber ernsthaft bezweifelt werden. Geld spielt hierbei offenbar die einzig entscheidende Rolle. Noch im Dezember wurde die Zusammenlegung diverser Bezirksdirektionen bekannt gegeben. Die Neue Musikzeitung nimmt an, dass dabei zirka 90 Arbeitsplätze verloren gehen. Die Ankündigung hätte man nach Angaben der nmz im „Bayerischen Hof mit Krustentier und Schampus“ gefeiert. Mittelfristig sollen weitere Entlassungen von Mitarbeiten drohen. Dem hingegen gab man vor wenigen Tagen bekannt, dass die GEMA im Vorjahr ein Plus von 2,2 Prozent an Einnahmen verzeichnen konnte.

Der Berliner Musiker Franz de Byl geht mit seinen Forderungen noch sehr viel weiter. So sollten seiner Auffassung nach z. B. die Lizenzbezüge der einzelnen ordentlichen Mitglieder der GEMA sofort offen gelegt werden. Dann könnte man ähnlich wie bei Manager- und Politikergehältern auf einen Blick sehen, wer wann welche Summe aus dem großen Topf bekommen hat. Auch sollte bekannt werden, wie sehr die Verleger mit den ordentlichen, angeschlossenen oder außerordentlichen Mitgliedern verflochten sind. Die Liste aller 3.200 ordentlichen Mitglieder sollte demnach öffentlich gemacht werden. Auf seinem Blog finden sich aber noch zahlreiche weitere Forderungen, die inhaltlich noch krasser ausfallen. So schlägt er unter anderem eine Klage gegen die Verwertungsgesellschaft vor, um die Aufrichtigkeit und Transparenz der GEMA von einem Gericht prüfen und notfalls herstellen zu lassen.

Von solch krassen Forderungen ist die Petition von Frau Monika Bestle von der Sonthofer Kulturwerkstatt aber weit entfernt. Aber vielleicht hat sie wegen ihrer fehlenden Härte so viele Unterzeichner gewinnen können. Wie dem auch sei. Manche Beobachter erhoffen sich von der Anhörung am 17. Mai eine Breitenwirkung in den Medien. Christian Hufgard glaubt, dass dann vielleicht der eine oder andere Urheber darüber nachdenken könnte, ob ihm noch immer das Modell der GEMA gefällt. Der Gedanke ist leider wenig aussichtsreich.

Dennoch konnte die Petition eine Diskussion über die GEMA-Praktiken und das Urheberrecht weit über die Musikfachkreise hinaus auslösen. Das alleine ist schon viel wert.

Quelle : www.gulli.com
Titel: GEMA: Petitionsausschuss des Bundestages für Reformen
Beitrag von: SiLæncer am 19 Mai, 2010, 12:57
Auf der gestrigen Sitzung hat sich der Petitionsausschuss für mehr Transparenz und ein faireres Abrechnungsmodell der GEMA ausgesprochen. SPD, LINKE und Piratenpartei haben Kritik an der bisherigen Verfahrensweise der GEMA geäußert, es fehle an staatlicher Kontrolle.

Grundlage der Sitzung waren insgesamt drei Petitionen, eine davon hatte alleine mehr als 106.000 Unterschriften. Der Verwertungsgesellschaft wird ein ungerechtes Vergütungs- und Abrechnungsmodell vorgeworfen, das insbesondere die "kleinen Mitglieder" benachteiligen würde. Auch war die Rede von einem schwarzen Loch im Lizenzbereich von 300 bis 750 Euro bei Veranstaltungen, wodurch bis zu 90 Prozent der Einnahmen bei der GEMA verbleiben und lediglich 10 Prozent an die Mitglieder ausgeschüttet würden. Auch die Struktur des Vereins an sich wurde in Zweifel gezogen. Die 2.000 ordentlichen Mitglieder haben mehr Rechte als die über 60.000 außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder zusammen. Darüber hinaus wurde das Delegiertenverhältnis innerhalb der GEMA kritisiert. Die derzeit 34 beziehungsweise demnächst 45 Delegierten seien nicht ausreichend für die über 60.000 Mitglieder der GEMA.

SPD und DIE LINKE äußerten Kritik in Bezug auf die staatliche Aufsicht durch das Deutsche Patent- und Markenamt. Dieses sei personell chronisch unterbesetzt und könne nicht ausreichend seinen Aufsichtspflichten nachkommen. Die Piratenpartei sieht sich in ihrer Kritik an der Vereinigung bestätigt und fordert den Bundestag auf, jetzt endlich zu handeln. „Dies ist nun nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs in 2005 und den Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" im Jahr 2007 das dritte Mal, dass festgestellt wird, dass das intransparente Arbeiten der GEMA den Interessen der Mitglieder widerspricht. Es ist höchste Zeit, dass den Worten nun Taten folgen. Kultur muss sich in Deutschland auch für kleine Urheber wieder lohnen“, so Andreas Popp, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei. Vor allem der Verteilungsschlüssel der eingenommenen Gelder bedarf einer Überarbeitung. Für jedes Mitglied muss klar und ohne großen bürokratischen Aufwand nachvollziehbar sein, wie die eingenommenen Gelder verteilt werden. „Das Arbeitsmodell der GEMA stammt noch aus einer Zeit, als es für kleine Künstler nur schwer möglich war, ihre Rechte selbstständig wahrzunehmen. Dies ist glücklicherweise heute nicht mehr so. Die GEMA muss sich nun endlich der veränderten Realität anpassen“, so Andreas Popp weiter.

Max Stadler (FDP), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, bestätigte das Grundproblem des pauschalen Abrechnungs- und Vergütungsmodells der GEMA, das besonders kleine und karitative Veranstalter treffen würde. Laut dem BGH sei dieses Modell aber grundsätzlich rechtmäßig. Der Bundesgerichtshof gesteht dem Verein einen gewissen Handlungsspielraum ein. Dieser muss dennoch sparsam und kosteneffizient agieren, das Deligiertenverhältnis liegt aber im Ermessen der GEMA. Das Deutsche Patent- und Markenamt sei mit einer besseren Personaldecke versehen worden. In Bezug auf die Transparenz und Informationspolitik sieht Herr Stadler Verbesserungsbedarf bei der GEMA.

Gegenwind gab es auch in Form einer Anzeige in der Fachpublikation MusikWoche. Geschaltet hatte die Print-Anzeige das Label Kontor, weil deren Videos von Scooter & Co. bei YouTube aufgrund der abgebrochenen Verhandlungen durch die GEMA nicht mehr verfügbar sind. Der Screenshot des Videohosters wurde mit den Worten "Liebe GEMA, vielen Dank für GAR Nichts!!" übermalt. (siehe Bild oben) Gezeigt wird der eigene Account von Kontor, wo dem Surfer die Ansicht der Videos verweigert wird. Den Fantastischen Vier ereilte einen Tag vor deren Albumveröffentlichung das gleiche Schicksal, wir berichteten darüber.

Es bleibt so oder so kritisch abzuwarten, ob die Politiker wirklich das heiße Eisen GEMA kurzfristig anpacken wollen, das Thema gammelt in Berlin schon länger vor sich hin. Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, selbst drei oder gar 30 Petitionen führen nicht zwingend eine Veränderung der gesetzlichen Grundlagen herbei. Dennoch ist es löblich, dass dieses Thema mittlerweile häufiger öffentlich behandelt wird. Da sich die GEMA selber für eine Öffnung und mehr Transparenz ausspricht, dürfte sie nichts dagegen einzuwenden haben.

Quelle : www.gulli.com
Titel: GEMA-Betrugsfall: Staatsanwaltschaft eingeschaltet
Beitrag von: SiLæncer am 28 Mai, 2010, 12:55
Harald Heker und Bettina Müller gaben auf der heutigen Webkonferenz bekannt, dass zirka zehn Mitglieder und zwei Mitarbeiter der GEMA gemeinschaftlich Gelder veruntreut haben. Es sollten dabei Gelder für Live-Aufführungen ausgeschüttet werden, die es nie gab.

Vorstandsvorsitzender Harald Heker und Pressesprecherin Bettina Müller standen in der heutigen Pressekonferenz Rede und Antwort. Die GEMA hatte bereits gestern die Aufdeckung eines umfangreichen Betrugsfalls angekündigt. In den vorliegenden Fall sind zwei Mitarbeiter verwickelt, die in Absprache mit dem Betriebsrat fristlos gekündigt wurden. In Zusammenarbeit mit rund 10 Mitgliedern der Organisation wurden Live-Auftritte gemeldet und ausgeschüttet, die nicht stattgefunden haben. Die Mitarbeiter haben offenbar vorsätzlich die falschen Meldungen weiter geleitet, was nach Bekanntwerden zu ihrer sofortigen Freistellung führte. Jemand hatte der GEMA vor wenigen Tagen einen Hinweis über den Betrug zugespielt.

Herr Heker kann den genauen Schaden derzeit noch nicht beziffern, die Ermittlungen stehen noch am Anfang. Kurz vor der Web-Konferenz hatte man die bisherigen Erkenntnisse bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Mithilfe einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll jetzt das eigene Verfahren zur Abrechnung überprüft werden. Die fälschlich abgerechneten Auftritte wurden im gesamten Bundesgebiet gemeldet und würden alleine die Sparte Unterhaltungsmusik betreffen. Populäre Künstler sollen in den kriminellen Machenschaften nicht verwickelt sein. Es gibt noch einen weiteren Verdachtsmoment, der wieder andere Mitglieder betrifft. Auch diesen Fall will man schnellstmöglich der Staatsanwaltschaft übergeben. Die Konsequenzen für die Mitglieder müsse man abwarten, das sei jetzt zunächst Angelegenheit der Staatsanwaltschaft.

Darüber hinaus bezeichnet man das eigene System als sicher. „Wenn das System durch hohe kriminelle Energie umgangen wird, ist auch dieses System machtlos. Ein 100% dichtes System wird es nicht geben“, sagte der Vorstandsvorsitzende Heker dazu.

Entgegen der sonst eher gemächlichen Vorgehensweise der GEMA hätte man hier sehr schnell regiert. Auf Nachfrage eines Journalisten gab Herr Heker bekannt, der Verteilungsplan sei entsprechend dem Willen der Mitglieder gestaltet. Bisher sei dies nicht nötig gewesen aber man würde jetzt die Möglichkeiten des Strafrechts nutzen, um das Vertrauen der Mitglieder nicht in Gefahr zu bringen.

Die Sprecher räumten auch ein, dass das Abrechnungsverfahren sehr komplex sei. „Das Prinzip GEMA muss deutlicher und verständlicher werden.“ Es sei umfangreich mit sehr vielen Regeln, die sehr viele Sachverhalte betreffen. Desto mehr Einzelfallgerechtigkeit man erreichen möchte, umso komplexer wird ein Verfahren, erklärte der Vorstandsvorsitzende.

Man wendete sich so zeitnah an die Öffentlichkeit, um für die Selbsthygiene zu sorgen. Die GEMA selbst hätte nichts zu verbergen. Das bisherige System würde funktionieren. Man glaubt, bei den beiden vorliegenden Fällen würde es sich lediglich um Einzelfälle handeln. Es gäbe keine Anhaltspunkte für weitere kriminelle Machenschaften zwischen Mitarbeitern und Mitgliedern. Wir werden über den Fortgang der Ermittlungen berichten.

Quelle : www.gulli.com
Titel: GEMA: Schützenverein soll Gebühren für WM-Song leisten
Beitrag von: SiLæncer am 16 Juni, 2010, 13:02
Ein Schützenverein aus Aachen sollte Lizenzgebühren an die GEMA abführen, weil während der WM Fernsehgeräte im Vereinsheim aktiv seien. Über diese würde eine öffentliche Vorführung stattfinden.

Bekanntermaßen entgeht der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) nicht viel. So auch die Tatsache, dass die Brander St. Donatusschützen in ihrem Schützenheim mindestens ein Fernsehgerät besitzen. Da zusätzlich eine Ausschankkonzession vorhanden ist, rechnete die GEMA offensichtlich mit einer öffentlichen Vorführung bestimmter Sendeinhalte.

So erhielt der 1. Vorsitzende des Vereins vor kurzem ein Schreiben der GEMA. Die Forderung: Pro Fernsehgerät sollten 26,76 Euro für den Zeitraum 11. Juni bis 11. Juli 2010 entrichtet werden. Der Zeitraum mag verwunderlich stimmen. Schnell wurde jedoch klar, dass es einzig und allein um die Fußball-Weltmeisterschaft geht. So hielt das Schreiben fest, dass "während der Übertragung der Spiele [...] der WM-Song und die Nationalhymnen öffentlich wiedergegeben [werden]. Diese sind urheberrechtlich geschützt. Auch die Kommentare der Reporter sind urheberrechtlich geschützt."

Infolge dessen würde die GEMA auch die Rechte der Verwertungsgesellschaft Wort wahrnehmen. Den Schützen wurde auch äußerst plakativ erklärt, warum man die Gebühr einfordere: "Damit Sie kein "Foul" an den Urhebern begehen, ist es erforderlich, diese Wiedergaben von Fernsehsendungen bei der Gema zu lizenzieren." Der Schützenverein wird auf das großzügige Angebot der GEMA jedoch nicht eingehen.

Man will darauf verzichten, im Schützenhaus die Fußball-Weltmeisterschaft zu sehen. Somit entfällt auch die geforderte Zahlung der Lizenzgebühren. Dies bestätigte auch ein Sprecher der GEMA. Die GEMA geht in diesem Fall also vermutlich leer aus.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: GEMA: Schützenverein soll Gebühren für WM-Song leisten
Beitrag von: Jürgen am 17 Juni, 2010, 00:08
Für die Forderung im Zusammenhang mit der (dt.) Nationalhymne sollte man m.e. die Verantwortlichen der GEMA körperlich und finanziell strengstens züchtigen.
Erstens sind die Autoren von Text und Melodie schon ewig lange tot.
Zweitens muss eine Nationalhymne als Gemeineigentum der Bürger (vertreten durch das Staatsgebilde) angesehen werden. Diese sind zum Konsum (und gelegentlich sogar zur aktiven öffentlichen Darbietung) dieser auch oft genug regelrecht gezwungen.
Eher dürfte man auf die Idee kommen, gewerbliche Anwender der Hymne direkt mit Lizenzabgaben zu belegen, also die sog. Künstler und die Produzenten, unmittelbar zugunsten des Steuersäckels.
Titel: Aus "creative commons" wird GEMA?
Beitrag von: SiLæncer am 15 August, 2010, 18:15
„The GEMA takes it all“ - Wer als Künstler der GEMA beitritt, lizensiert nicht nur alle zukünftigen, sondern im Normalfall auch alle bisherigen Werke über die Verwertungsgesellschaft. Im Zeitalter der cc-Lizenzen kann das jedoch für die Künstler zu unliebsamen Überraschungen führen.

Kann aus GEMA-freier Musik GEMA-lizensierte Musik werden? … Welche Konsequenzen hat das für Künstler, die z. B. Podcasts veröffentlichen oder DJ Sets spielen, die bei auf Basis von cc-lizenzierter Musik entstanden sind bzw. daraus bestehen? Roland aka ronsens von Machtdose.de berichtet auf PHLOW vom Fall eines DJs, der auf einer Netaudio-Veranstaltung ausschließlich GEMA-freie, also cc-lizenzierte Musik aufgeführt hat. Im Anschluss daran wurde er – wie üblich – von der GEMA zur Abgabe einer Spielliste aufgefordert. Deren Reaktion auf die Liste rund ein ganzes Jahr später ergab, dass in der Zwischenzeit drei Netaudio-Künstler Mitglied der GEMA geworden waren und die bei der Veranstaltung aufgeführten Stücke somit GEMA-Abgabe-pflichtig seien.

Einen ähnlichen Fall schildert (http://www.medienrauschen.de/archiv/creative-commons-vs-gema/) Jörg-Olaf Schäfers  schon im Jahr 2006, bei dem das Stück „Now get busy” der New Yorker HipHopper „Beastie Boys“, obwohl mit cc-Lizenz im Ausland veröffentlicht, sich im GEMA-Katalog befand.

Die GEMA warnt in ihrem Brief Nr. 59 (September 2006, S. 13) ihre – potentiellen - Mitglieder, dass „Creative Commons […] den individuellen Schöpfer dazu bewegen [will], durch ein spezielles Modell der Rechteübertragung sein Werk der Community zu schenken“, und dass „der Schöpfer geistiger Werke in diesem System keine Aussicht [darauf hat], von seiner Kreativität leben zu können, da er keine Vergütung für die Nutzung seiner Werke erhält.“

Im Klartext heißt das (ebenda): „Überträgt ein Autor die Rechte an seinem Werk an Creative Commons,muss er sich darüber im Klaren sein, dass er 1) sein Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hat, ohne dass dies reversibel wäre, 2) sein Werk ohne Anspruch auf Vergütung weltweit anbietet, sein Werk für die gesamte Schutzdauer aus der Hand gegeben hat,sein Werk unter Umständen für die gewerbliche Nutzung durch Dritte freigegeben hat.“

Eines der Grundprobleme der creative-commons-Lizenzen gerade für Laien bzw. unerfahrene Rechteinhaber ist die prinzipielle Irreversibilität einer einmal erteilten cc-Lizenz. Während man aus der GEMA austreten kann und der Verwertungsgesellschaft damit die Wahrnehmung der eigenen Rechte entziehen kann, kann man die GEMA also nicht mit der Wahrnehmung von unter cc-Lizenz veröffentlichter Musik beauftragen, da mit einer cc-Lizenz kein automatischer Vergütungsanspruch verbunden ist.

Wer als Podcaster oder DJ also nachweisen kann, dass Material Dritter zum Zeitpunkt der Verwendung vom Urheber unter einer cc-Lizenz veröffentlicht worden war, kann unter Hinweis auf diese Lizenz einen etwaigen später erhobenen Vergütungsanspruch des Urhebers durch die Verwertungsgesellschaft ablehnen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Gema kassiert jetzt auch bei Kindergärten
Beitrag von: SiLæncer am 23 Oktober, 2010, 13:54
Ein wichtiger Profiteur der neuen Einnahmequelle ist der Verleger Axel Sikorski, der 2009 Präsident der VG-Musikedition wurde

Wie das BR-Magazin Quer in einem Beitrag aufdeckte, verlangt die Gema neuerdings von Kindergärten Geld für "nicht lizenzierte Kopien". Gemeint sind damit nicht Dateien, sondern Fotokopien von Noten und Texten. Die geben Erzieherinnen den Eltern mit, damit sie die im Kindergarten gelernten Lieder zuhause üben können. Und obwohl die Verwertungsgesellschaften ohnehin für jede Kopie im Copyshop Geld erhalten und für jedes gekaufte Kopiergeräte Abgaben kassieren, sind diese Kopien nach deutschem Urheberrecht noch einmal gesondert genehmigungs- und abgabepflichtig, was nicht nur einen finanziellen, sondern auch einen erheblichen bürokratischen Aufwand für die meist klammen Betreuungseinrichtungen bedeutet.

Auf diese neue Politik angesprochen verweist die Gema darauf, dass sie nur der Erfüllungsgehilfe der VG Musikedition sei, für die sie als Inkassounternehmen agiert. Die wiederum rechtfertigt sich damit, dass ihr Vorgehen vom Urheberrechtsgesetz und von Urheberrechtswahrnehmungsgesetz gedeckt sei.

Einen Teil der von Kindergärten eingezogenen Gebühren behalten die Gema und die VG Musikedition. Der Rest geht nicht nur an Urheber, sondern zu einem großen Teil an Musikverlage, die zwar keine schöpferische Leistung erbringen, aber als "Leistungsschutzberechtigte" trotzdem einen Anspruch geltend machen. Einer der größten Verlage für Kinderlieder ist die Sikorski-Gruppe. Ihr Geschäftsführer Axel Sikorski wurde am 26. Mai 2009 Präsident der VG Musikedition. Einige Monate später schrieb diese Verwertungsgesellschaft die ersten Kindergärten an und verlangte Geld von ihnen. Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition bestreitet allerdings, dass dieses neue Vorgehen mit besonderen finanziellen Interessen Sikorskis in Zusammenhang steht.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Re: Gema kassiert jetzt auch bei Kindergärten
Beitrag von: spoke1 am 23 Oktober, 2010, 15:53
Alle schönen Sachen in D fangen mit "G" an

- Gebühren
- GEMA
- GEZ

Zitat
Und obwohl die Verwertungsgesellschaften ohnehin für jede Kopie im Copyshop Geld erhalten und für jedes gekaufte Kopiergeräte Abgaben kassieren, sind diese Kopien nach deutschem Urheberrecht noch einmal gesondert genehmigungs- und abgabepflichtig,

KANN man eigendlich noch irgendetwas in diesem Land machen OHNE Angst haben zu müssen irgendeinen Halsabschneider dabei zu hintergehen der einen dafür richtig übel belangt???  :grr
Titel: Re: Gema kassiert jetzt auch bei Kindergärten
Beitrag von: Jürgen am 24 Oktober, 2010, 01:07
Ich frage mich gerade, wie die Themen Notenblätter und Liedtexte an Schulen gehandhabt werden, allgeminbildenden oder auch speziellen Musikschulen.
Für Kindergärten müsste prinzipiell das gleiche Recht gelten.

Jedenfalls gibt es eine ganze Menge an Liedgut, dessen Urheberrechte abgelaufen sind.
Und Noten dazu könnte man als eine solche Einrichtung (oder als eine derer Zentralorganisationen) eventuell auch selbst schreiben / setzen und dann frei vervielfältigen.
Ebenso Grifftabellen usw.

Werde jedenfalls gelegentlich eine Freundin fragen, wie ihr Verein das handhabt.

Hinzufügen möchte ich noch, dass die GEMA lediglich für öffentliche Vorführungen zuständig ist.
Ausser zu besonderen Gelegenheiten ist jedoch der Betrieb eines Kindergartens regelmässig keine öffentliche Veranstaltung.
Schon aus Gründen des Schutzes des Kindeswohls hat nicht jedermann Zutritt.

Ähnliches erinnere ich noch vage von Schulfesten. Wenn mich nicht alles täuscht, hing das u.a. von eventuell geforderten Eintrittsgeldern und deren Höhe ab.
Soweit ich noch weiss, hatte meine Schule grundsätzlich einen Weg gefunden, keinerlei GEMA-Abgaben oder auch Steuern abführen zu müssen.

Jürgen
Titel: Lizenzgebühren für Martinsumzüge
Beitrag von: SiLæncer am 11 November, 2010, 18:01
Wer zu St. Martin für einen Umzug Liedtexte kopiert, der begeht einen Lizenzverstoß. So sieht es die GEMA. Dementsprechend bietet sie Kindergärten, die sich nicht der Raubkopiererei beziehungsweise Kinderliederpiraterie schuldig machen wollen, Lizenzverträge an.

Die Tage werden grauer, die Nächte länger: der November ist da, und damit auch St. Martin. Spontan denkt man da an Menschen im roten Umhängen auf Pferden und Kinder mit Laternen. Die Begriffe "Copyright" und "Lizenzrecht" wiederum scheinen nicht so ganz in die spätherbstliche Stimmung zu passen. Ganz anders sieht das die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Das Kopieren von Texten aus Liederbüchern für die Umzugsteilnehmer kann nämlich Lizenzgebühren verursachen.

Das Urheberrecht an einem Werk endet 70 Jahre, nachdem der Urheber oder Bearbeiter desselben gestorben ist. Dementsprechend sind klassische Lieder zu St. Martin wie "Sankt Martin ritt durch Schnee und Wind" aus dem neunzehnten und "Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne" aus dem achtzehnten Jahrhundert lizenzfrei. "Traditionelles Liedgut wie St.-Martins- oder auch Weihnachtslieder sind in der Regel urheberrechtlich nicht mehr geschützt", so die GEMA, es gebe aber auch eine Reihe neuerer Lieder, bei denen man sich strafbar macht, wenn man sie aus einem Liederbuch kopiert, um etwa für Verwandte ein Liedheft zu basteln.

Die Verwertungsgesellschaft Musikedition vertritt dabei die Verlage von Liederbüchern, die GEMA erfüllt dabei die Funktion eines Inkassounternehmens für die VG. Beide Organisationen haben zusammen den Kindergärten im Jahre 2009 einen Lizenzvertrag angeboten. Für bis zu 500 Kopien sind dabei 56 Euro pro Jahr zu zahlen. "In der Vergangenheit gab es für Kindergärten keine Möglichkeit, legal Kopien von einzelnen Liedern anzufertigen", so Christian Krauß, Geschäftsführer der VG. "Denn es gibt in Deutschland ein absolutes Kopierverbot für Noten." Der Vorwurf, man würde Abzocke betreiben, kann Peter Hempel von der GEMA nicht verstehen. "Ich kann mir den Aufschrei nicht erklären. Wir denken, dass es so für die Einrichtungen sinnvoller ist als vorher", so Hempel gegenüber der Augsburger Allgemeinen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Singen ohne Angst vor der Gema
Beitrag von: SiLæncer am 16 November, 2010, 11:04
Der Verein Musikpiraten will Kindergärten und Vorschulen mit einer Sammlung von Notenblättern helfen, die sich legal kopieren lassen

In einer Simpsons-Weihnachtsfolge ziehen Homer, Marge, Lisa und Bart zur Adventszeit von Haus zu Haus und singen Weihnachtslieder. Der Brauch endet abrupt, als sie zum Haus des bösen Anwalts kommen. Der häufig für Mr. Burns arbeitende Jurist meint nämlich, dass der Gesang der Familie Monopolrechte verletzen würde. Und als Homer darauf hin einen Seufzer ausstößt, zwingt er ihn, das in einer anderen Tonlage zu tun, weil auch diese geschützt sei.

Die deutschen Verwertungsgesellschaften Gema und VG Musikedition schaffen es derzeit, die Wirklichkeit wie diese Parodie aussehen zu lassen: Seit der Musikverleger Axel Sikorski die Präsidentschaft der VG Musikedition übernommen hat, lässt die Verwertungsgesellschaft via Gema nämlich auch bei Kindergärten kassieren. Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung stellt Christian Krauß, der Geschäftsführer der VG Musikedition, dies als eine Art Gnadenakt dar, mit dem man ein bisher illegales Vorgehen "legalisieren" wolle - aber freilich nur gegen ein erkleckliches Gebührensümmchen.

Man kann Krauß insofern keinen Vorwurf machen, als das Grundproblem des fast in der gesamten Medienlandschaft als unangemessen empfundenen Vorgehens in einem Urheberrecht begründet liegt, welches solche Praktiken erlaubt. Grob irreführend ist allerdings seine Angabe, dass praktisch alle Kinderlieder unter die Gebührenägide seiner Verwertungsgesellschaft fallen würden, weil es ja auch von gemeinfreien Stücken neuere und geschützte "Textbearbeitungen" gäbe. Dass nicht jede "Ho-La-Ho"-Änderung Schöpfungshöhe aufweist, hat das Landgericht München I unlängst in seinem Urteil zum Kufstein-Lied bekräftigt. Eine Entscheidung, die Krauß nicht unbekannt sein dürfte - auch wenn er darüber lieber schweigt und Eltern eine gegenteilige Rechtslage suggeriert.

Die alten gemeinfreien Kinderlieder haben gegenüber neueren wie "Schni- Schna- Schnappi" nicht nur den Vorteil, dass die Gema nichts dafür verlangen kann - sie sind in vielen Fällen auch einen klar nervenschonender. Allerdings ist es für Eltern und Erzieher schwierig, herauszufinden, welche Stücke nun gemeinfrei sind und welche nicht. Der Hinweis des VG-Musikedition-Geschäftsführers auf den Copyrightvermerk ist hier klar irreführend: Denn erstens ist ein solcher für einen urheberrechtlichen Schutz nicht notwendig und zweitens kann er auch auf gemeinfreien Werken straflos angebracht werden - was durchaus häufig geschieht.

Der im Piratenpartei-Umfeld entstandene gemeinnützige Verein Musikpiraten will Kindergärten und Vorschulen deshalb eine Möglichkeit eröffnen, ohne Angst vor der Gema singen zu lassen. Dazu plant er als ersten Schritt ein "kleines Notenbuch mit Liedern für die Vorweihnachtszeit [...], das jeder legal und kostenfrei kopieren und verteilen darf". Zusammengestellt werden soll dieses Notenbuch nicht nur von Personen, die wissen, welche Lieder gemeinfrei sind, sondern auch von solchen, die eigene Advents- und Weihnachtslieder unter den Creative-Commons-Lizenzen CC-BY oder CC-BY-SA veröffentlichen wollen. Darüber hinaus wird auch eine generelle Gabe der Komponisten und Textdichter in die Public Domain akzeptiert.

Über ein Web-Formular muss jemand, der zur Sammlung beitragen will, bis zum 30. November die Noten, den Text, den Titel und den Urheber eines älteren gemeinfreien oder selbst geschriebenen und freigegebenen Stücks in Form einer LilyPond-Notendatei einreichen. Die Noten der Stücke müssen nämlich sicherheitshalber neu gesetzt sein, damit die VG Musikedition in keinem Fall Rechte daran beanspruchen kann. Über grafische Eingabeprogramme wie Denemo ist dies jedoch auch musikalischen Laien möglich. Allerdings sollten sie vor Beginn der Arbeit über das Kontaktformular anfragen, ob sich nicht schon ein anderer für ein gemeinfreies Werk angemeldet hat.

Als Anreiz bekommen die Lieferanten der ersten 15 Stücke jeweils 10 Euro. Ist das Budget ausgeschöpft, wird dies den Teilnehmern bei der Reservierung eines Stücks mitgeteilt. Der Verein hofft allerdings auf finanzielle Unterstützer der Aktion, mit deren Spenden weitere Aufwandsentschädigungen gezahlt werden könnten.

Ziel der Aktion ist dem Vereinsvorsitzenden Christian Hufgard zufolge, dass sich Kindergärten und andere Einrichtungen wieder um ihre eigentlichen Aufgaben kümmern können, anstatt sich mit Lizenzproblemen herumschlagen zu müssen. Im nächsten Jahr soll dazu ein Projekt von Sebastian Nerz starten, das sich nicht auf Weihnachtslieder beschränkt, so dass eine alle Jahreszeiten und Anlässe umfassende Sammlung entsteht.

Quelle und Links : http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33664/1.html
Titel: Danke, Gema: Weihnachtsmarkt ohne Weihnachtsmusik
Beitrag von: SiLæncer am 25 November, 2010, 15:24
Nach Kindergärten hat die Gema ein weiteres, neues Betätigungsfeld entdeckt: Weihnachtsmärkte. Durch das Vorrecht des "Musikfinanzamts", einseitig Gebühren festzusetzen, kommt es nun in Aachen erstmals zu einer buchstäblichen stillen Weihnacht.

Der auch in Aachen traditionelle Weihnachtsmarkt findet in diesem Jahr in aller Stille statt. Auf anheimelnde Weihnachtsmusik wartet der Besucher vergebens. Der Grund für die ungewohnte Stille? Der Geschäftsführer des veranstaltenden Märkte und Aktionskreis City (MAC), Manfred Piana, erklärt gegenüber der Lokalpresse: "Die Kosten für die Gema-Gebühren sind explodiert". Bis 2009 hatte sich die Verwertungsgesellschaft noch mit 4.000 Euro Pauschale für weihnachtsmarktliches Abspielen von "O Tannenbaum" und "Süßer die Glocken nie klingen" begnügt. Um so schockierender fiel der Gebührenbescheid für 2010 aus: Satte 12.000 Euro will die Gema für das öffentliche Abspielen der abgenudelten Stimmungshits. Eine beachtliche Inflationsrate, gegen die ein Einspruch nicht möglich ist; die Gema setzt die Preise im Alleingang fest. Piana findet dafür nur eine Erklärung: "Diesmal war wohl ein neuer Sachbearbeiter am Werk und hat die Gebühren um rund 200 Prozent erhöht". Er hat dafür kein Verständnis: "Das ist unserer Meinung nach nicht mehr angemessen und steht in keiner Relation". Mit Musikberieselung würden die Standmieten explodieren, also bleiben die Lautsprecher im Tannengrün bis auf gelegentliche Durchsagen stumm.

Die Anbieter der Weihnachtsartikel sind sauer: "Das Flair des Weihnachtsmarktes fehlt diesmal völlig. Die Kauflaune der Besucher ist ohne Musik ganz schlecht", beklagen die Holzbrettchen-Händler Liesel Taschbach und Adi Warrimont, die den Markt seit 30 Jahren beliefern. Und Spielzeugverkäuferin Veronika Schorn betont: "Ein Weihnachtsmarkt ohne Musik ist eine traurige Veranstaltung".

Auch wenn die hier behandelte Musikrichtung vielleicht nicht jedermanns Geschmack ist, muss man sich doch fragen, ob das Verfahren zum Festlegen von Musik-Gebühren nicht vielleicht schon aus dem Ruder gelaufen ist. Kann es sein, dass eine privatwirtschaftliche Organisation einseitig Kosten verdreifacht? Ist hier nicht der Gesetzgeber gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen Ausgleich zwischen den Interessen aller Teilnehmer am Musikmarkt gerecht wird?


Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: Danke, Gema: Weihnachtsmarkt ohne Weihnachtsmusik
Beitrag von: dada am 25 November, 2010, 21:03
dieser ganze K(r)ampf läuft doch aus dem Ruder. Mir persönlich geht das seelenlose Gedudel auf Weihnachtsmärkten oder Warenhäusern Verbraucher-negativ auf die Nerven. Vielleicht sollte man mal ein Jahr auf diese Art der Berieselung verzichten, dann sind die Eintreiber pleite und es ist mal Ruhe.
Titel: Gema: Lizenzgebühren für Pakistanspenden
Beitrag von: SiLæncer am 20 Dezember, 2010, 18:14
In Münster verdichtete sich die Frage: Wie weit soll die Entschädigung von Komponisten gehen, wenn sie von Spendengeldern für hungernde Kinder in Katastrophengebieten abgezogen werden? Sollen Medikamente und Nahrungsmittel Vorrang vor dicken Tantiemenschecks haben?

Nach der gigantischen Flutkatastrophe in Pakistan blieben dort Millionen ohne Haus und Nahrungsgrundlage; überall auf der Welt wurden Spendeninitiativen ins Leben gerufen, um die Menschen dort nicht einfach sterben zu lassen.

So auch in Münster, wo die Humanity-Care-Stiftung Ende November ein Benefizkonzert veranstaltete. Ein 50köpfiges sinfonisches Blasorchester spielte vor einem fast ausverkauften Theater, die Organisatoren sprachen von einem vollen Erfolg. Jetzt schickte die Gema eine Rechnung über 470,23 Euro für die Aufführung urheberrechtlich geschützter und von ihr vertretener Werke.

Veranstalter Volker Flasse ist sauer: „Für dieses Geld könnten wir in Pakistan 47 Familien eine Woche lang mit Lebensmitteln versorgen oder zwei behinderten Kindern neue Prothesen beschaffen“. Er habe mit der Gema verhandelt, erklärte er gegenüber der Münsterschen Zeitung. Diese allerdings habe einfach die maximale Anzahl der Sitzplätze mit dem maximalen Eintrittspreis für die besten Plätze multipliziert und daraus die Gebühren berechnet. Auf eine niedrigere Summe wolle die Musikverwertungsgesellschaft nicht eingehen.

Schon früher hatte Flasse Ärger mit der Gema, als er vor vier Jahren ein Konzert mit pakistanischer Musik veranstaltete; auch damals habe ihm die Gesellschaft eine Rechnung geschickt, obwohl die Musik der pakistanischen Musiker nicht von einer Verwertungsgesellschaft vertreten werde. Die aktuelle Vorgehensweise allerdings reiht sich ein in die lange Kette von Aktionen, die man wohl nur als anhaltenden PR-GAU der Gema betrachten kann.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Kindergarten-Gema über Pauschalvertrag?
Beitrag von: SiLæncer am 23 Februar, 2011, 13:54
Trotz angeblicher Haushaltsnöte und einem Bürgerprojekt, das kostenlose Alternativen anbietet, soll nun der Steuerzahler den Verwertungsgesellschaften die erwarteten Einnahmen sichern

Letzte Woche wurde durch eine Anfrage des FW-Landtagsabgeordneten Hans Jürgen Fahn bekannt, dass das von Christine Haderthauer geführte bayerische Sozialministerium mit den Verwertungsgesellschaften Gema und VG Musikedition verhandelt. Auf Anfrage von Telepolis bestätigt das Ministerium "Sondierungsgespräche zu einem Pauschalvertrag", mit dem Forderungen an Kinderbetreuungseinrichtungen "abgegolten" werden sollen.

Solch ein Pauschalvertrag wäre dem Ministerium zufolge ein "gangbarer Weg" um die Kindergärten "von der Entgeltpflicht [sowie] der Pflicht zur Dokumentation der hergestellten Kopien" zu befreien und ihnen dadurch "die musische Bildung und Erziehung zu erleichtern". Federführend bei diesem Vorstoß sind der CSU-Bundestagsabgeordnete Karl Holmeier und der bayerische Staatssekretär Markus Sackmann.

Auf die Frage, für wann frühestens Ergebnisse dieser Verhandlungen erwartet werden, meint man nur, man "befinde sich auf einem sehr guten Weg" und sei "zuversichtlich, eine Lösung zu finden, die "die Interessen der Urheber von Musikwerken an leistungsgemäßer Vergütung wahrt und gleichzeitig den Einrichtungen die Möglichkeit eröffnet, Kopien zu fertigen." Aus diesem Grunde will man demnächst auch mit den Städten und Gemeinden sowie den kirchlichen und privaten Trägern sprechen. Dazu, wo gespart werden soll, wenn auf die Kommunen und das Ministerium zusätzliche Ausgaben für Pauschalzahlungen an die Verwertungsgesellschaften zukommen, will man im bayerischen Sozialministerium nichts sagen und begründet dies damit, dass man die laufenden Verhandlungen nicht "beeinträchtigen" wolle. Ganz zu vernachlässigen dürften solche Zahlungen nicht sein: Immerhin gibt es in Bayern insgesamt 8.068 Kinderbetreuungseinrichtungen.

Die Gema (die traditionell beste Kontakte zur Politik pflegt und lange von Reinhold Kreile angeführt wurde) hat kein finanzielles Interesse daran, dass Kindergärten frei verwendbare Lieder nutzen. Wer in ihrer Musikdatenbank gemeinfreie Titel wie Die Vogelhochzeit eingibt, dem wird unter Rückgriff auf leicht abgeänderte Versionen der Stücke (absichtlich oder unabsichtlich) der Eindruck vermittelt, dass er praktisch immer Zahlungen zu leisten hätte. Eine potenzielle Offenheit der Gema für eine Landespauschallösung, wie sie jetzt im Raum steht, könnte dadurch begünstigt sein, dass sie und die VG Musikedition durch eine Aktion des im Umfeld der Piratenpartei entstandenen Vereins Musikpiraten ihre Felle davonschwimmen sehen und sich nun ihre erwarteten Einnahmen einfach hintenrum vom Steuerzahler auszahlen lassen wollen.

Die Musikpiraten haben nämlich mit großem Erfolg zu Spenden für ein Liederbuch mit gemeinfreien Stücken aufgerufen, mit dem sich Kinderbetreuungseinrichtungen vor Forderungen der Gema schützen können. Weil dafür bereits über 40.000 Euro eingingen, kann das Buch gedruckt und kostenlos an alle 50.299 deutschen Kindergärten und Kinderkrippen verteilt werden. Nach Angaben des Sozialministeriums sind die "Sondierungsgespräche" aber nicht erst nach Bekanntwerden der Liederbuchaktion aufgenommen worden, sondern schon seit letztem September in gang, also noch bevor die Praxis der Verwertungsgesellschaften großes Medienaufsehen erregte.

Auf die Frage, ob es nicht kostengünstiger wäre, die Kindergärten jetzt, wo das Musikpiraten-Liederbuch verteilt wird, nur gemeinfreie Lieder kopieren zu lassen, geht man im bayerischen Sozialministerium nicht ein und verweist stattdessen darauf, dass die "aktuelle Situation nicht zufriedenstellend" sei und durch die "Weitergabe von Notenkopien auch Familien mit Migrationshintergrund in ihren Integrationsbemühungen unterstützt" würden, weshalb man, "keine unnötigen Hürden aufbauen" wolle. Warum die Beschränkung auf die zahlreichen gemeinfreien Kinderlieder eine "unnötige Hürde" sein soll, bleibt offen.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: GEMA wartet auf Lizenzierung von Apples iCloud in Deutschland
Beitrag von: SiLæncer am 15 Oktober, 2011, 14:16
Apples neuer Service iCloud steht in Deutschland bislang noch nicht zur Verfügung. Doch schon jetzt hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) angemeldet, dass sie eine Lizenzierung des Dienstes erwartet. Apple hat den Kontakt zur Gesellschaft bislang noch nicht gesucht.

iCloud vereinfacht es Benutzern von Apple-Geräten, ihre Multimediainhalte zu sichern und abzurufen. Kauft sich ein iPhone-Anwender beispielsweise einen Musiktitel aus dem Download-Shop iTunes, so kann er die Datei auch auf all seinen anderen kompatiblen Apple-Geräten kostenfrei herunterladen und nutzen. Selbiges gilt für aufgenommene Videos und Fotos. Die Daten werden bei der Prozedur auf Servern der Apple-Cloud gesichert und stehe entsprechend nur dem jeweiligen Uploader-Account zur Verfügung.

Während iCloud in den Vereinigten Staaten und einigen europäischen Ländern bereits gestartet ist, müssen deutsche User noch auf die Freischaltung des Dienstes warten. Die GEMA hat bereits jetzt bemerkt, dass sie eine Lizenzierung des Services für Deutschland verlangt. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die Golem.de vorliegt.

Offenbar hat die Organisation im Sinn, von Apple gewisse Gebühren zu erheben. Denn auch die US-Firma lässt sich den Dienst ab einer Datenmenge von fünf Gigabyte eine jährliche Gebühr kosten. Apple jedoch hat sich bislang allerdings noch nicht die Mühe gemacht, am GEMA-Verhandlungstisch Platz zu nehmen. „Apple hat bei uns bisher keine Anfrage gestellt, 'iTunes in the Cloud' in Deutschland zu lizenzieren. Wir können leider nichts zur Geschäftspolitik von Apple und über die Gründe sagen, diesen Service bisher nicht anzubieten. [...] Apple ist bezüglich 'iTunes in the Cloud' bisher nicht auf uns zugekommen“, zitiert Golem die Gesellschaft.

Wie Apples Verhalten zu deuten ist, bleibt fraglich. Eventuell hatte man bislang gar nicht im Sinn seine Tätigkeit der GEMA anzuzeigen beziehungsweise Gebühren zu entrichten. Eine Stellungnahme des Unternehmens bezüglich des Anliegens liegt nicht vor.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Gema will Geld für Creative-Commons-Veranstaltung
Beitrag von: SiLæncer am 14 November, 2011, 13:36
Die Verwertungsgesellschaft argumentiert, dass sich hinter Pseudonymen Urheber verbergen könnten, die bei ihr gemeldet sind

Im April veranstaltete der damalige Diplomand Jan Stern einen in der Essential Existence Gallery in Leipzig und der Bauhaus-Universität in Weimarer gleichzeitig abgehaltenen Konzept-Tanzabend, auf dem acht Stunden lang ausschließlich Musik mit Creative Commons Lizenz gespielt werden sollte. Dies hatte er nicht nur den Discjockeys und der Öffentlichkeit, sondern auch der Gema mitgeteilt, der er auf Anforderung eine "Musikliste mit Künstler-, Titel- und Labelangabe" und später auch die Downloadlinks mit den Lizenzangaben zukommen ließ.

Die Gema schickt Stern darauf hin wider Erwarten eine Rechnung über 200 Euro, die sie damit begründete, dass sich unter den Urhebern auch solche befinden könnten, die bei ihr gemeldet sind. Sicherausschließen könne man das nur, wenn Stern für alle gespielten Stücke die bürgerlichen Namen der Komponisten und Texter sowie deren Wohnorte und Geburtsdaten mitteilt.

(http://www.heise.de/tp/artikel/35/35869/35869_1.jpg)

Diese Forderung ist allerdings insofern schwer erfüllbar, als Netaudio eine – wie der DJ und Blogger Ronny Kraak es formulierte "sehr internationale Angelegenheit" ist und viele Musiker ihre Klarnamen gar nicht öffentlich machen – geschweige denn ihre Adresse oder sensiblere Daten. Zudem sind Netzlabels oft eine recht kurzlebige Angelegenheit, weshalb oft nicht einmal eine Anlaufadresse vorhanden ist, bei der ein Nachforschen beginnen könnte. Zudem, so Kraak, habe der stellvertretenden Gema-Aufsichtsratsvorsitzende Frank Dostal 2009 Stern gegenüber behauptet, dass die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft dort auch ihre Pseudonyme eintragen lassen.

Bei der Gema heißt es auf Nachfrage von Telepolis zu diesem Fall, dass Stern nur die "Interpreten" vorgelegt hätte, man selbst aber an den "Urhebern" – also an den Komponisten -interessiert sei. Bei zeitgemäßer elektronischer Musik sind diese beiden allerdings fast immer identisch. Hinsichtlich der Pseudonyme, die "nicht zwingend" bei der Verwertungsgesellschaft gemeldet würden, wolle die zuständige Gema-Bezirksdirektion in Dresden diese Woche ein klärendes Gespräch mit Stern führen, mit dem "Unklarheiten ausgeräumt" werden könnten.

Grundlage des Vorgehens der Verwertungsgesellschaft ist die sogenannte "Gema-Vermutung": Eine Beweislastumkehr, die auf der Annahme gründet, dass keine alten Musikaufnahmen gespielt und verlegt werden und dass jeder Musikurheber auf der ganzen Welt Mitglied bei der Gema oder bei einer ihrer ausländischen Äquivalente ist. Seit jedermann mit einem herkömmlichen Computer halbwegs hörbare Musikaufnahmen herstellen kann und sich auf Portalen wie Jamendo Zehntausende von Titeln und Musikern finden, für die sich die teuren Verwertungsgesellschaften nicht lohnen, wird die Zeitgemäßheit dieser Beweislastumkehr jedoch immer mehr infrage gestellt wird.

Aus diesem Grund initiierte der im Umfeld der Piratenpartei gegründete Verein Musikpiraten unlängst eine Gema-Gegenliste mit Namen und Stücken von Musikern, die nicht bei der Verwertungsgesellschaft gemeldet sind. Zusätzlich stellte der Musikpiratenvorsitzende Christian Hufgard eine Strafanzeige gegen die Gema erstatten, mit der geklärt werden soll, ob die Beweislastumkehr so weit geht, dass die Verwertungsgesellschaft die Herausgabe personenbezogener Daten von nicht bei ihr gemeldeten Musikern fordert.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: GEMA "schützt" eigene Künstler vor sich selbst
Beitrag von: SiLæncer am 30 November, 2011, 23:18
"Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar. Die GEMA hat die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt". Dieser Spruch dürfte wohl mittlerweile viele YouTube-Benutzer verärgert haben. Die Musik, die der Musiker Lou Reed auf seiner Facebookseite mit seinen Fans teilen wollte, können deutsche User nicht genießen.

Der Musiker Lou Reed nutzt sein Facebookprofil auch viel für private Zwecke. Er stellt Urlaubsfotos rein, mit sich, seiner Frau und seinem Hund oder auch mit Andy Warhol. Ihm scheint aber auch der Kontakt zu seinen Fans wichtig zu sein. Deshalb postet er manchmal Links zu seinen alten Musikstücken auf YouTube, die mittlerweile fast in Vergessenheit geraten sind. Den Schluss legen zumindest die Statistiken von Amazon nahe: Ein Song erreichte Platz "#201,524 in Music". Ein auf YouTube hochgeladenes Musikvideo dürfte also kaum für einen großen finanziellen Schaden sorgen.

Es ist eher zu vermuten, dass der Künstler seinen Facebook-Freunden eine Freude machen wollte, als er in seinem Beitrag den Nutzern ein altes, fast vergessenes Lied zeigen wollte. Doch bei diesem Spiel spielt die GEMA nicht mit. Mit einer deutschen IP-Adresse wird das Video geblockt und der alte Hinweis erscheint, der vielen Leuten wahrscheinlich mit der Zeit zur Crux geworden ist.

Doch es stellt sich die Frage, wessen Interessen die GEMA hier vertritt. Die Sueddeutsche Zeitung spricht sogar aufgrund der vielen gesperrten Videos von einer "GEMA-Diaspora".

Der Autor fragt sich auch, ob Lou Reed sich nun nach der Logik der GEMA strafbar machte, als er auf sein eigenes Werk verlinkte.

Und auch, warum sich die GEMA so zwischen den Künstler und seine Fangemeinde stelle, beziehungsweise sogar zwischen den Künstler und sein Werk.

Der Autor unterstreicht auch, dass es hierbei nicht um den Aufruf zur Raubkopie gehe. "Welche Rechte sind denn nun verletzt, wenn man auch in Deutschland ein Lied hört, das die ganze Welt hört, nur eben Deutschland nicht hören soll, weil es Gema-County ist? Was also, um es harsch zu sagen, ist illegal daran, in Deutschland Teil der Welt zu sein?"

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: GEMA "schützt" eigene Künstler vor sich selbst
Beitrag von: Jürgen am 01 Dezember, 2011, 01:50
Für genau diese Art Problem sollte die GEMA den Künstlern eine Art Signatur zur Verfügung stellen, die solche Sperren für genau diesen Einsatz aufhebt.
Sonst beschneidet sie nämlich den Künstler in unangemessener Weise.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Lou Reed überhaupt bei der GEMA (exklusiv) unter Vertrag ist, selbst wenn er wohl irgendwann in den 70ern mal etwas hierzulande gemacht hat ("Berlin").

Andererseits haben auch Künstler in aller Regel nicht die Rechte an allen Materialien in der eigenen Hand.
Videos produzieren sie selten selbst, CDs sehr oft auch nicht.

Genau so wenig wie wir selbst, wenn wir draußen überall aufgezeichnet werden...
So frage ich mich gerade, ob ich ein Überwachungsvideo, auf dem allein ich zu sehen bin, wenn ich dessen irgendwie legal habhaft werden könnte, selbst frei verwenden dürfte.
Ich glaub', ich such' mir bald die nächste öffentliche Webcam  ::)

Jürgen
Titel: Bitkom und Gema schließen Vertrag
Beitrag von: ritschibie am 08 Dezember, 2011, 16:28
Einigung im Lizenzstreit bei Online-Musik

(http://www.tagesschau.de/multimedia/bilder/musik100_v-mittel16x9.jpg)
Künftig müssen die Portale bei
Musik-Downloads bis zu neun
Cent an die Gema abführen.
Die deutsche IT-Branche und die Verwertungsgesellschaft Gema haben eine Vereinbarung geschlossen, die unter anderem die Vergütung von Musiktiteln für Streaming-Portale regelt.

Der Vertrag legt zudem die Vergütung bei Musik-Downloads fest. Online-Musikportale müssen demnach künftig zwischen sechs und neun Cent je Musikstück an die Gema zahlen. Unternehmen, die über das Internet Musik-Abos anbieten, müssen pro Nutzer und Monat zwischen 60 Cent und einem Euro zahlen.

Der Vertrag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2002. Die seither auf Hinterlegungskonten gelagerten Gebühreneinnahmen sollen nun nach und nach an die Künstler ausgeschüttet werden. Die Vereinbarung sieht zudem vor, dass Nutzer künftig einzelne Titel länger probehören können - statt wie bisher 30 Sekunden sollen die Hörproben bis zu 90 Sekunden laufen.

Branche hofft auf mehr Musikdienste in Deutschland

Die Einigung betrifft vor allem bezahlte Premium-Streaming-Dienste wie Spotify oder Simfy, allerdings bislang kein werbefinanziertes Angebot. Etliche im Ausland erfolgreiche Streaming-Dienste sind bislang nicht in Deutschland verfügbar, weil mangels einer Vereinbarung mit der Gema die Kosten nicht kalkulierbar waren. Sie gelten jedoch als Hoffnungsträger der gebeutelten Musikindustrie. "Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor", erklärte Bitkom-Vizepräsident Volker Smid. Die Branche gehe deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben werde, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können. "Für die seit Jahren andauernde Diskussion um eine angemessene Vergütung für Online-Musiknutzungen konnte nun endlich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden", sagte Gema-Chef Harald Heker.

Für Videoportale wie YouTube gilt die Einigung allerdings nicht - darüber wird weiter verhandelt. Die Gema vertritt die Rechte von rund 65.000 Musikschaffenden in Deutschland.

Quelle: www.tagesschau.de
Titel: Gema veröffentlicht Vergütungstarif für werbefinanziertes Musik-Streaming
Beitrag von: SiLæncer am 19 Dezember, 2011, 19:20
Die Verwertungsgesellschaft Gema hat am Montag einen neuen Vergütungstarif für Streaming-Dienste vorgelegt, die für den Nutzer kostenlos sind und etwa durch Werbung finanziert werden sollen. Den Tarifvorstellungen der Verwertungsgesellschaft zufolge sollen Anbieter solcher Dienste künftig 10,25 Prozent der durch die Musiknutzung erzielten Einnahmen an die durch die Gema vertretenen Urheber abführen. Die Verwertungsgesellschaft hatte sich erst kürzlich mit dem IT-Branchenverband Bitkom auf ein Vergütungsmodell für Online-Musikshops und bezahlte Streaming-Flatrates geeinigt.

Die Gema ergänzt das Tarifmodell um eine dreistufige Mindestvergütung, die abhängig vom "Interaktivitätsgrad" des jeweiligen Dienstes anfällt. Demnach werden mindestens 0,025 Cent pro abgerufenem Stream bei "niedriger" Interaktivität fällig – also etwa radioähnlichen Diensten, ohne Vorspulspul- und Auswahlfunktion. Für Dienste mit mittlerem Interaktionsgrad verlangt die Gema 0,31 Cent/Stream, bei hoher Interaktivität wie wohl im Falle von YouTube oder Spotify sind es 0,6 Cent/Stream. Sollte ein Gesamtvertrag zustandekommen, gibt es in dessen Rahmen einen Rabatt: Die Erlösbeteiligung sinkt auf in diesem Fall auf 8,2 Prozent. Pro Stream wären dann 0,02 Cent (niedrige Interaktivtät), 0,25 Cent (mittel) oder 0,48 Cent (hoch) fällig.

Der Bitkom reagierte zurückhaltend auf die Ankündigung. "Werbefinanzierte Dienste werden von unserer bisherigen Einigung mit der Gema nicht umfasst", erklärte Bitkom-Bereichsleiter Mario Rehse gegenüber dpa. Darüber hätte der Bitkom gerne weiterverhandelt. "Die einseitige Tarifveröffentlichung der Gema war aber ein Szenario, mit dem wir rechnen mussten." Jetzt prüfe der Bitkom, wie er mit den neuen Forderungen umgehe. "Jetzt wissen wir aber endlich genau, woran wir sind", sagte Steffen Holly vom Musikdienst Aupeo.

Es bleibt abzuwarten, wie weitere Dienst-Anbieter das neue Tarifmodell der Gema aufnehmen. Nicht zuletzt, weil sich die Verhandlungen beispielsweise mit der Google-Tochter YouTube schon seit Jahren hinziehen, geriet die Verwertungesellschaft in jüngster Zeit zunehmend in die Kritik der Musikbranche. Die Gema selbst sieht sich indes auf einem gut Weg: Sie macht "einen großen Schritt auf die Anbieter von unentgeltlich angebotenen Streamingdiensten zu und gewährleistet so einen Ausgleich zwischen den Anforderungen des Marktes und dem Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung", heißt es in der Mitteilung der Verwertungsgesellschaft.

Quelle : www.heise.de
Titel: GEMA bleibt beim Nein zu Creative-Commons-Lizenzen
Beitrag von: ritschibie am 01 Februar, 2012, 12:39
Die GEMA ist weiterhin der Ansicht, dass sich ihr Verwertungsmodell und das alternative Lizenzierungssystem Creative Commons (CC) nicht unter einen Hut bringen lassen. Die Musikverwertungsgesellschaft will so vorerst Pilotprojekten ihrer Pendants in Dänemark, Frankreich und den Niederlanden nicht folgen, in deren Rahmen Mitglieder spezielle Werke für nicht-kommerzielle Nutzungen über CC-Lizenzen freigeben können. Dies geht aus einer Stellungnahme (PDF-Datei) hervor, die die Treuhänderin den rechtspolitischen Telemedicus-Bloggern auf Anfrage zu einem jüngst gestarteten Versuch der französischen Verwertungsgesellschaft SACEM zukommen ließ.

In CC-Verträgen enthaltene Formulierungen enthielten bei der Definition nicht-kommerzieller Nutzungen Unschärfen, die eine klare Abgrenzung zur entgeltlichen "GEMA-Lizenz" und der damit verknüpften kollektiven Rechtewahrnehmung erschwert, begründet die Verwertungsgesellschaft ihre ablehnende Haltung. Dies führe zu einer "Beeinträchtigung der Rechtssicherheit für Berechtigte und Nutzer sowie zu einer Erschwernis der Verwaltung der Rechte durch die GEMA".

Die Verwertungsgesellschaft fürchtet zudem ein "Rosinenpicken": So tendierten auch erfolgreiche Künstler, die ihre schöpferische Tätigkeit etwa durch den Verkauf von Konzertkarten oder Fanartikel finanzieren könnten, zu einer kostenlosen Freigabe bekannter Titel. Just weniger verkaufsstarke Werke würden sie dagegen den Vertretungsgemeinschaften überlassen. Dies könne zu einem erheblichen Rückgang der Verteilungssumme und mittelbar der kulturellen Vielfalt im Bereich der Musik führen. Ferner besteht der GEMA zufolge bereits die Möglichkeit, einzelne "Sparten" wie den Online-Sektor von der Rechteübertragung auszunehmen. Mitglieder könnten so flexibel entscheiden, ob sie die ihre Ansprüche durch die Verwertungsgesellschaft wahrnehmen ließen oder sie unter eine CC-Lizenz stellten. Man unterstütze Teilhaber auch dabei, ihre Werke auf der persönlichen, "nicht kommerziell genutzten Website" über kostenloses Streaming zu präsentieren. Offenbar verfügt die GEMA demnach über eigene Kriterien, gewerbliche von nicht gewinnorientierten Angeboten zu unterscheiden.

Generell bleibt die Verwertungsgesellschaft bei ihrer Ansage, dass CC-Lizenzen, die Nutzungsmöglichkeiten für Dritte erhöhen, mit ihrem Wahrnehmungsmodell und insbesondere der aktuellen Fassung des Berechtigungsvertrags nicht vereinbar seien. Berechtigte räumten der GEMA umfassende ausschließliche Nutzungsrechte an allen bestehenden und künftigen Werken ein, was sich mit der Vergabe selektiver Rechte in der Regel beiße.

John Weitzmann, Rechtsexperte bei Creative Commons Deutschland, hält die Begründungen für vorgeschoben. Er räumt zwar ein, dass die beiden Modelle teils über Kreuz lägen. Änderungen am Wahrnehmungsvertrag seien nötig, was die drei anderen europäischen Verwertungsgesellschaften aber "mit offensichtlich überschaubarem Aufwand" geschafft hätten. Praktisch müsse die GEMA schon heute intern nach Stücken unterschieden, um zwischen Vergütungen für allein oder mit Co-Autoren komponierten Titeln zu differenzieren. Anhand dieser Daten und offener Schnittstellen ließen sich Lizenzabfragen zum Auseinanderhalten CC- und GEMA-lizenzierter Werke "sehr weitgehend automatisieren".

Nicht praxistauglich ist laut Weitzmann die vermeintliche Möglichkeit, einzelne Sparten von der kollektiven Verwertung auszunehmen. Erstens regiere hier das Alles-oder-Nichts-Prinzip der GEMA, sodass man etwa den Online-Bereich für alle eigenen Werke ausklammern müsse. Zweitens passe dieser Ansatz nicht zur Funktionsweise freier Lizenzen, da mit diesen Nutzungen nicht "spartenweise" erlaubt werden könnten. Insgesamt könne man so beim Spiel mit CC-Gedanken gleich ganz aus der Verwertungsgesellschaft austreten.

Quelle: www.heise.de
Titel: Konkurrenz für die GEMA
Beitrag von: SiLæncer am 21 Mai, 2012, 13:08
Die Pläne zur Gründung einer Verwertungsgesellschaft für Musik, die unter Creative Commons lizenziert ist, schreiten voran. Auf der Kölner Konferenz SIGINT stellte Mike Michalke die Cultural Commons Collecting Society (C3S) vor. Noch in diesem Jahr soll die Organisation als europäische Genossenschaft gegründet werden.

Bereits vor zwei Jahren hatte Michalke erste Pläne auf der SIGINT präsentiert. Aktivisten aus dem Umfeld freier Musik wollte damit auf die Weigerung der Verwertungsgesellschaft GEMA reagieren, mit Künstlern zusammenzuarbeiten, die ihre Musik unter freien Lizenzen zu veröffentlichen. Für die Betreffenden bedeutet das oft einen enormen Einnahmeverlust, den die neue Verwertungsgesellschaft ausgleichen soll. So soll die Gesellschaft Lizenzgebühren kassieren, wenn auf kommerziellen Veranstaltungen oder im Radio freie Musik gespielt wird.

Die C3S ist als Gegenentwurf zur GEMA geplant. Den teilnehmenden Künstlern soll freigestellt sein, welche Lizenzen sie verwenden und für unterschiedliche Werke können sie unterschiedliche Modelle wählen. Dabei solle die Verwertungsgesellschaft auch die Rechteverwertung unfreier Musik übernehmen, wenn der Künstler wenigstens einige Stücke zum unkommerziellen Kopieren freistelle. „Wenn wenigstens ein Teil von Stücken unter freien Lizenzen erscheint, ist das ein Vorteil“, erläuterte Michalke. Die Probleme mit der Nichtkommerziell-Klausel der Creative-Commons-Lizenzen sieht er dabei nicht. Eine Schiedsstelle der C3S solle gegebenenfalls darüber entscheiden, wann eine kommerzielle Nutzung vorliegt.

Die neue Gesellschaft soll auch demokratischer sein als die etablierten Konkurrenz: „Bei der GEMA entscheiden nur die, die einen Mindest-Umsatz machen“, sagte Michalke: „Wir wollen eine tatsächlich demokratische Gesellschaft schaffen.“ Als Form haben sich die Gründer daher für eine europäische Genossenschaft entschieden, bei der nur die Urheber selbst Mitglied werden sollen. Das notwendige Gründungskapital haben die Aktivisten allerdings noch nicht zusammen.

Michalke ist optimistisch, dass seine Pläne aufgehen. Zur Etablierung einer neuen Verwertungsgesellschaft sei lediglich eine Genehmigung des Deutschen Patent- und Markenamtes nötig, das die juristische Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften führt. Noch in diesem Jahr wollten die Gründer Gespräche mit der Behörde aufnehmen. Dazu benötige die C3S aber auch Unterstützung von Künstlern. „Wir müssen zeigen, dass wir tatsächlich Künstler vertreten“, sagte Michalke.

Quelle : www.heise.de
Titel: Gegen Tarifreform der GEMA formiert sich der Protest
Beitrag von: SiLæncer am 21 Juni, 2012, 13:10
(http://static.gulli.com/media/2012/06/thumbs/370/musiker-veranstalter-sklaven-der-gema.jpg)
Zeitgleich zum GEMA-Mitgliederfest am Montag wird in Berlin von verschiedenen Verbänden eine Kundgebung veranstaltet. Die Kulturereignisveranstalter und Clubbesitzer wollen damit gegen die geplante Erhöhung der GEMA-Gebühren um 400 bis 600 Prozent protestieren. Eine Aufrechterhaltung der Clubs sei bei diesen Gebühren unmöglich. Bei Einführung wird den Besitzern geraten, ihre Clubs zu schließen.

Wenn die GEMA ihre Mitglieder am Montag in Berlin zum Frannz Club in der Kulturbrauerei einlädt, sollen diese nicht unbehelligt bleiben. Der Verein Clubcommission Berlin und andere Party- und Clubveranstalter planen gegen die enorme Gebührenerhöhung auf die Straße zu gehen. Die Organisatoren betonen, man habe den Anspruch der Urheber auf eine angemessene Vergütung nie bestritten. Allerdings nutze die Verwertungsgesellschaft bei derartigen Preiserhöhungen ihre "Monopolstellung missbräuchlich aus" und treibe zahlreiche Betriebe "vorsätzlich in den Ruin", kommentierte der Vorsitzende der Clubcommission, Olaf Möller die geplante Tarifreform.

Zuvor hatte er im Rahmen eines Interviews die neue Gebührenstruktur als eine Frechheit bezeichnet. Man müsse nicht BWL studieren um zu wissen, dass die neuen Tarife so nicht funktionieren. Auf die Aussage der GEMA-Sprecherin Schilcher, die Clubbesitzer sollen sich nicht so anstellen, antwortete er, dies wäre eine absolute Frechheit. "Wenn die GEMA behauptet, dass wir in den letzten 30 bis 40 Jahren zu wenig bezahlt hätten, dann hat sie offenbar bisher ganz beschissene Arbeit gemacht, die Tarife zu verhandeln. Frau Schilcher hat auch schon behauptet, wegen den neuen GEMA-Tarifen müsse kein Club schließen. Das ist glattweg eine Lüge! Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das ordentlich recherchiert hat." Möller habe von anderen Berliner Clubbesitzern erfahren, dass diese unter den gegebenen Bedingungen ihre Location zum Jahresende dicht machen wollen. Der Gebührenanstieg von bis zu 2.000 Prozent sei schlichtweg nicht zu erwirtschaften. Die Abgaben steigen für mittelgroße Clubs von von 28.000 Euro auf 174.000 Euro an. Um das zu kompensieren, müsste man die Eintrittspreise verdoppeln oder beispielsweise die Bierpreise von 4 auf 10 Euro anheben. Das wären laut Möller Verhältnisse wie in Ibiza, das könne sich kein Normalsterblicher mehr leisten. Seinen Mitgliedern rät er: "Sieh zu, dass du aus deinem Gewerbevertrag rauskommst. Schließ deinen Laden." Die GEMA-Sprecherin hatte hingegen gegenüber dem Portal GIGA betont, ihr System sei "ausgeglichen und fair".

Gegen die Tarifreform wurde kürzlich eine Petition eingebracht, die hier (http://openpetition.de/petition/online/gegen-die-tarifreform-2013-gema-verliert-augenmass) mitgezeichnet werden kann.

Quelle : www.gulli.com
Titel: GEMA-Sprecherin verteidigt umstrittene Tarifreform
Beitrag von: SiLæncer am 23 Juni, 2012, 23:54
Die Pressesprecherin der Verwertungsgesellschaft GEMA wehrt sich ein einem Interview mit der Berliner Zeitung gegen die Vorwürfe, die angekündigten Tariferhöhungen seien überzogen, und verteidigt das Vorgehen der GEMA. Die Schuld für das schlechte Image sucht sie bei anderen.

Die Berliner Zeitung drückt es so aus: "Kein deutscher Verein ist verhasster als die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte." Damit dürfte sie richtig liegen, zumindest wenn man das Stimmungsbild vieler Internetnutzer aufnimmt. Einen großen Anteil hat daran neben dem scheinbar ewigen Konflikt rund um Youtube und die Leermedienabgabe eine Tarifreform, die dafür sorgen könnte, dass sich die Abgaben für Clubs und Diskotheken um bis zu 600 Prozent erhöhen könnten. Exorbitante Preissteigerungen konnte man bereits bei der Leermedienabgabe feststellen. Dort verlangte die GEMA spontan 1850 Prozent mehr Geld, zum Beispiel für USB-Sticks und Speicherkarten.

GEMA-Sprecherin Gaby Schilcher äußerte sich nun in einem Interview zu den Vorwürfen, die Preiserhöhung für Diskotheken sei überzogen. Zu bemerken ist eine Taktik, die die GEMA bereits zuvor häufig anwendete. Eine Schuld oder Verantwortung wird konsequent abgestritten. Schilcher sagt, die Bundesvereinigung der Musikveranstalter, darunter auch der Gaststättenverband Dehoga, habe die Verhandlungen über neue Tarife abgebrochen und sei nun mehr oder weniger selbst schuld. Bezogen darauf, dass eine ganze Kulturszene aussterben könnte, bis eine höhere Instanz die neuen Abgabeschlüssel überprüft hat, antwortet sie: "Die Bundesvereinigung hatte alle Chancen zu verhandeln, strittige Punkte im Vorfeld auszuschalten, die haben sie nicht genutzt." Schilcher sieht aber wohl auch, dass die GEMA ein ziemlich katastrophales Image hat. Das sei aber nicht die Schuld der GEMA, sondern vielmehr seien die Unterstützer einer Petition, die sich gegen die Preiserhöhung wehren, weil sie eine kulturelle Flaute befürchten, auf eine PR-Kampagne der Dehoga reingefallen. Das sei genau das gleiche wie im Streitfall mit Youtube. Google habe einfach viel mehr PR-Mitarbeiter eingestellt, um eine Kampagne gegen die GEMA zu fahren. Den Vorwurf, die GEMA wolle lediglich Verluste aus dem Tonträgerbereich kompensieren, wiegelt sie ab: "Die neuen Tarife zielen nicht auf höhere Einnahmen. Wir sind froh, wenn wir auf Null kommen."

Während der Frust der deutschen Nutzer zu einem Großteil von gesperrten Youtube-Videos herrührt, können im Ausland geschützte Videos angesehen werden. Schilcher dazu: "Die Verwertungsgesellschaften [haben] dort dem Druck von Youtube nachgegeben, [haben] das Abspielen zugelassen. Das ist die Frage, wie stark sie sich für die Mitglieder einsetzen [...] Im Ausland sind die Kosten höher und die Urheber unzufriedener."

Quelle : www.gulli.com
Titel: Creative-Commons nicht erwünscht? GEMA verklagt Musikpiraten
Beitrag von: SiLæncer am 27 Juni, 2012, 05:39
Der Verein Musikpiraten e.V wurde von der Verwertungsgesellschaft GEMA verklagt, weil er eine CD mit Liedern veröffentlichte, die allerdings alle unter Creative Commons lizensiert waren. Das lässt die GEMA so allerdings nicht gelten. Der Verein sieht der Klage gelassen entgegen und hofft auf ein richterliches Grundsatzurteil, das die verworrene Lage klären soll.

Bekannt wurde der Verein Musikpiraten e.V, der sich 2009 gründete, dadurch, dass er kostenlose Liederbücher für Kindertagesstätten produzierte und verteilte, die ausschließlich GEMA-freie Musik enthielten. Nun wurde der gemeinnützige Verein von der GEMA verklagt, wegen der Produktion einer Musik-CD, die unter Creative Commons lizensiert wurde. Angeblich könne man bei einem Titel nicht prüfen, ob die GEMA tatsächlich keine Rechte an dem Song habe. Der Verein selber sieht dem Prozess aber gelassen entgegen: "Die GEMA betont immer wieder, dass Creative Commons-Lizenzen nicht mit ihrem Vertragsmodell vereinbar sind. Trotzdem will sie von uns jetzt Geld für die Produktion einer CD haben, die ausschließlich CC-Material enthält. Ich gehe davon aus, dass das Gericht diese Forderung der GEMA um die Ohren hauen wird" erklärt der Vorsitzende der Musikpiraten Christian Hufgard.

Der Vorfall, der die GEMA beschäftigt, fand schon im Juli 2011 statt. Damals rief der Verein unter dem Motto FreeMixter dazu auf, Musik einzureichen, die mit etwas Glück auf einer CD unter Creative Commons veröffentlicht wird. Die CDs erschienen allerdings nur in einer kleinen Auflage von 2000 Stück.

Die Klageschrift der GEMA im aktuellen Fall ist äußerst fragwürdig. So erklärt die Verwertungsgesellschaft sich zum Vertreter des gesamten Weltrepertoires an geschützter Musik. Dass sie allerdings noch nicht einmal Verträge mit 70 Prozent der internationalen Verwertungsgesellschaften hat, wird verschwiegen.

Im konkreten Fall geht es um das Lied "Dragonfly" der Künstler "Texas Radio", die allerdings pseudony bleiben möchten. Die GEMA weigert sich allerdings, das so zu akzeptieren. Sie behauptet, man könne aufgrund des verwendeten Pseudonyms keine Prüfung vornehmen, ob man nicht eventuell doch die Rechte an diesem Song vertritt. Hufgard erklärt dazu: "Die Begründung der GEMA, sie könne aufgrund der Nutzung eines Pseudonyms keine Überprüfung vornehmen, ist auch nachweislich falsch. Bereits bei der Anmeldung können Urheber ein Pseudonym angeben, das für die so genannten Einzeichnungen verwendet wird. Wenn ein Pseudonym nicht in Datenbank der GEMA gefunden werden kann, dann darf sie dafür auch kein Geld verlangen."

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: Creative-Commons nicht erwünscht? GEMA verklagt Musikpiraten
Beitrag von: Jürgen am 27 Juni, 2012, 23:03
Wenn die GEMA nicht prüfen kann, dann ist das allein deren Problem.
Definitiv ist nicht die gesamte Menschheit irgendwie verpflichtet, sich einer Prüfung der GEMA zu stellen oder diese gar aktiv zu unterstützen.
Allein Mitglieder der GEMA, die nämlich mit ihr im Vertrag stehen, könnten solche Pflichten vereinbart haben.
Niemand sonst.

Es fragt sich so auch, ob nicht wettbewerbswidriges Verhalten, falsche Anschuldigung und / oder die widerrechtliche Drohung mit einem empfindlichen Übel vorliegen könnten.
In allen Fällen gibt es auch andere Gerichte, die sich für sowas interessieren dürften.
Und dem angerufenen sollten solche Überlegungen zweifelsfrei auch gut stehen...

Jürgen
Titel: GEMA versus Musikpiraten: Außergerichtliche Klärung ausgeschlossen
Beitrag von: SiLæncer am 09 Juli, 2012, 19:00
Im Rechtsstreit der GEMA gegen den Verein Musikpiraten verlief heute der erste Termin beim Amtsgericht Frankfurt ohne Ergebnis. Beide Seiten streben ein Grundsatzurteil an und lehnen eine außergerichtliche Einigung ab. Es wird geklärt, ob Künstler ihre Musiktitel auch unter einem Pseudonym veröffentlichen dürfen. Die GEMA möchte dies nach Möglichkeit untersagen.

Die Streitfrage der beiden Parteien lautet: Wie weit darf die Kontrolle der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gehen? Müssen alle Urheber bei der GEMA ihren Realnamen angeben oder ist es ihnen erlaubt, ihre Musiktitel auch unter einem Pseudonym zu veröffentlichen? Darf diese Organisation Künstler die die Verwertungsgesellschaft nicht in Anspruch nehmen wollen, dennoch zur Mitarbeit zwingen? Derzeit sind die Fronten verhärtet. In der heutigen Verhandlung erklärten beide Seiten, ein Grundsatzurteil anzustreben und gegen das Urteil, das am 27. August verkündet wird, in Berufung zu gehen. Dessen ungeachtet sorgen die Musikpiraten für weiteren Zündstoff. Sie haben am 1. Juli 2012 zum nächsten Free! Music! Contest aufgerufen, wo ebenfalls Musik unter Creative Commons Lizenzen veröffentlicht wird, möglicherweise auch ohne Angabe des echten Vor- und Nachnamens der Musiker.

"Die GEMA versucht, die Verträge, die sie mit Urhebern abschließt, in einen so genannten 'Vertrag zu Lasten Dritter' umzudeuten. Dies ist aber mit dem Prinzip der Privatautonomie eindeutig nicht vereinbar. Wenn uns ein Urheber versichert, sein Werk sei ohne Zahlungen an die GEMA nutzbar, ist es an der GEMA, das Gegenteil zu beweisen", kommentiert Christian Hufgard, Vorsitzender der Musikpiraten, den Verhandlungsverlauf. "Künstlern zu unterstellen, sie würden die GEMA vorsätzlich betrügen wollen und sich so auch noch selber um ihre Tantiemen bringen, zeigt doch sehr deutlich, was für ein krudes Weltbild dort vorherrscht. Die Begründung der GEMA, sie könne aufgrund der Nutzung eines Pseudonyms keine Überprüfung vornehmen, ist auch nachweislich falsch. Bereits bei der Anmeldung können Urheber ein Pseudonym angeben, das für die so genannten Einzeichnungen verwendet wird. Wenn ein Pseudonym nicht in Datenbank der GEMA gefunden werden kann, dann darf sie dafür auch kein Geld verlangen", erläutert Hufgard.

In der Klageschrift besagt die GEMA, sie vertrete in Deutschland das gesamte Weltrepertoire an geschützter Unterhaltungs- und Tanzmusik, dabei hat sie mit etwa 70 Verwertungsgesellschaften weltweit Wahrnehmungsverträge abgeschlossen. Hufgard argumentiert, es gebe auch zahlreiche Portale im Internet, die explizit Musik von Urhebern anbieten, die keine Verwertungsrechte an die GEMA abgetreten haben. Beispiele hierfür seien der Marktführer für Creative Commons-Musik jamendo.com mit über 350.000 Titeln, magnatune.com (über 15.000 Titel) und ccmixter.org (über 25.000 Titel). Auf ccmixter.org wurde am 28. Dezember 2010 das Lied "Dragonfly" veröffentlicht, über den Anfang Juli in Frankfurt verhandelt wird. Die Musikpiraten verwendeten für ihr Album das Pseudonym "Radio Texas", weil die Musiker es ablehnen, ihre Identität preiszugeben. Die Musikpiraten argumentieren, das Urheberrecht sehe explizit Schutzfristen von 70 Jahren auch für pseudonyme oder anonyme Veröffentlichungen vor. Dies sei auch im Fall von CC-Veröffentlichungen der Fall.

Quelle : www.gulli.com
Titel: GEMA: "Wir sind keine karitative Einrichtung"
Beitrag von: SiLæncer am 12 Juli, 2012, 13:12
(http://static.gulli.com/media/2012/07/thumbs/370/musiker-veranstalter-sklaven-der-gema.jpg)
Die Pressesprecherin der GEMA ist der Meinung, ihre neuen Tarife seien jetzt viel klarer und transparenter. Für das zu erwartende Clubsterben möchte Frau Schilcher hingegen keine Verantwortung übernehmen. Wenn das Konzept von Clubs nicht stimmen sollte, so seien für den Konkurs der Unternehmen nicht die Urheber und ihre um bis zu 1.200 Prozent erhöhten Abgaben verantwortlich.

Das Musikportal Laut.de hat kürzlich ein Interview mit Gaby Schilcher, der amtierenden Pressesprecherin der GEMA, durchgeführt. Die Demonstrationen gegen ihren Arbeitgeber sieht sie in großen Teilen als "sehr emotional aufgeladen" und "polemisch" an. Das sei schade, denn mit der Reform würde man den bisherigen Tarifdschungel beseitigen. Private Partyorganisatoren müssen künftig das gleiche wie Clubbesitzer bezahlen, damit habe die Verwertungsgesellschaft mehr Gerechtigkeit hergestellt. Die Aufregung der Diskothekenbetreiber kann sie nicht nachvollziehen. Sollte jemand 100.000 Euro an die GEMA zahlen, so habe er bereits eine Million an Eintrittsgeldern umgesetzt. Sie weist zudem darauf hin, 80% der Club-Einkünfte werden durch den Verkauf von Getränken, Verzehr etc. generiert. Und die seien nicht von den Gebühren betroffen. Die Urheber wie bisher mit 2,50 Euro "abspeisen zu wollen" bezeichnet sie als unfair. Wenn die Besucher künftig ausbleiben oder der Umsatz nicht stimmt, so seien sie dafür nicht verantwortlich.

Als Grund für die Einführung weiterer Zuschläge gibt Frau Schilcher den Abbruch der Verhandlungen an. Dass diese aufgrund der geplanten Anhebung der Tarife um 600 bis 1.200 Prozent abgesagt wurden, will sie als Begründung nicht gelten lassen. Es gelte vielmehr "den Musikmarkt realistisch einzuschätzen". Es können nicht angehen, dass eine Diskothek, die von der Musik lebt, nur ein Bruchteil dessen abgibt, was jeder andere Veranstalter zahlt und die Urheber nicht davon leben können. "Es kann nicht sein, dass man sagt, mir ist egal, was mit den Musikurhebern ist, mir geht es nur darum, meine Gewinnmarge konstant zu halten." Pauschal zu sagen, in jeder Kneipe, in der Musik läuft, gebe es eine tausendfache Erhöhung sei ihrer Meinung nach "Polemik", das müsse im Einzelfall geprüft werden. Die Pressesprecherin kann sich nicht vorstellen, dass nächstes Jahr irgend ein Betrieb wegen der neuen Gebühren zur Schließung verdammt sei.

Auf den Verteilerschlüssel angesprochen, sagte sie, natürlich sei sie der Meinung, dass es die Realität abbildet, wenn nur fünf Prozent der Mitglieder mehr als die Hälfte der Einnahmen der GEMA erhalten. Die GEMA sei nicht für die Bewertung des Schlüssels zuständig. Auch das den 3.400 stimmberechtigten Mitgliedern lediglich 64 Vertreter der angeschlossenen Mitglieder gegenüberstehen, findet sie in Ordnung. Es könne nicht sein, dass viele Tausend Urheber ohne Umsätze die gleichen Mitbestimmungsrechte erhalten, wie die Profimusiker. Und das obwohl die angeschlossenen Mitglieder bis zu 35 Prozent der Umsätze generieren. Die angeschlossenen Mitglieder hätten nicht keine politischen Rechte, "sie haben andere politische Rechte". Es wäre sicher spannend die Betroffenen zu fragen, ob sie das genauso sehen.

Die cultural commons collecting society (C3S) kennt die Pressesprecherin nicht einmal. "Ich muss gestehen, dass ich nicht genau weiß, von welchem Anbieter Sie sprechen." Grundsätzlich sei zwar in der Wirtschaft Konkurrenz sinnvoll, in diesem Sektor aber nicht. Sie verfügen über ein Quasi-Monopol, bei mehreren Verwertungsgesellschaften würden folglich zwei Organisationen ihre Verwaltungsgebühren in Rechnung stellen, alles wird teurer. Einzelne Titel per Creative Commons Lizenz verschenken zu wollen, hält sie für zu aufwendig. Müssten sie sich nach jedem Konzert nach dem Anteil der lizenzfreien CC-Songs erkundigen, würden sich die Verwaltungskosten drastisch erhöhen.

Zur Klage gegen die Musikpiraten sagte sie noch abschließend, man bräuchte schlichtweg eine Freistellung, wenn man eine CD vervielfältigen will. "Wenn hier natürlich gewisse Spielchen gespielt werden, und zu gewissen Titeln einfach keine Angaben geschickt werden, dann muss man damit rechnen, dass die Forderungen aufrechterhalten werden." Man habe einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. "Und wenn bei einer CD nicht klar ist, ob es geschützt ist oder nicht geschützt ist, und derjenige, der diese CD vervielfältigt nicht bereit ist, uns Informationen zu geben, um vielleicht genau so eine politische Situation herbeizuführen, wie wir sie jetzt haben, dann ist das halt so. Wir müssen dieser Nutzung nachgehen."

Dies gelte auch im Fall einer Klage, die aufgrund einer Forderung von 68 Euro entstanden ist. Nach dem ersten Verhandlungstag hatten beide Parteien bekannt gegeben, sie streben ein Grundsatzurteil vor Gericht an.

Wer das Interview im Detail verfolgen möchte, es ist bei laut.de ungekürzt verfügbar (http://www.laut.de/GEMA-Interview/Wir-sind-keine-karitative-Einrichtung/11-07-2012).

Die Linke will übrigens noch im Berliner Abgeordnetenhaus einen eigenen Antrag einbringen, um zumindest in der Bundeshauptstadt das befürchtete Clubsterben abzuwenden.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Gericht bestätigt "GEMA-Vermutung"
Beitrag von: SiLæncer am 27 August, 2012, 20:45
Die Verwertungsgesellschaft GEMA kann für ein unter Pseudonymen veröffentlichtes Musikstück Gebühren verlangen. Das Amtsgericht Frankfurt am Montag den Verein Musikpiraten dazu, der GEMA für ein unter Creative-Commons-Lizenz veröffentlichtes Musikstück Schadensersatz zu zahlen.

Kern des Rechtsstreits ist die von deutschen Gerichten etablierte "GEMA-Vermutung", derzufolge die Verwertungsgesellschaft davon ausgehen darf, die Urheber von veröffentlichter Musik zu vertreten. Damit ist es der GEMA erlaubt, Gebühren für alle Veröffentlichungen und öffentlichen Aufführungen von Musik zu verlangen – außer wenn eindeutig feststeht, dass die Autoren nicht von der Verwertungsgesellschaft vertreten werden.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-bestaetigt-GEMA-Vermutung-1676570.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Online-Petition gegen GEMA-Vermutung angelaufen
Beitrag von: SiLæncer am 24 September, 2012, 18:40
Beim Deutschen Bundestag wurde eine Online-Petition gegen die GEMA-Vermutung eingereicht, die eine Umkehr der Beweislast im Urheberrecht bewirken soll. Der Hauptpetent vertritt die Meinung, die GEMA mache nur einen Bruchteil aller internationalen Künstler aus. Auch wird der enorme Aufwand kritisiert, der bei der Aufzeichnung aller bei einer Veranstaltung aufgeführten Musikwerke entsteht.

Kürzlich wurde eine Online-Petition gegen die GEMA-Vermutung eingereicht. Das ist exakt die gesetzliche Vorgabe, gegen die der Verein Musikpiraten nun zum zweiten Mal verstoßen hat. Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte im Vormonat den Verein dazu, der GEMA für jedes beanstandete CC-Musikstück nachträglich Schadenersatz zu zahlen. Der Verein weigerte sich im Vorfeld, die Realnamen von Künstlern preiszugeben, die ihre Stücke unter einem Pseudonym veröffentlicht haben. Laut der GEMA-Vermutung darf die GEMA davon ausgehen, in Deutschland alle Urheber von veröffentlichter Musik zu vertreten. Somit darf sie nur dann keine Gebühren verlangen sofern jemand beweisen kann, dass die Urheber nicht der GEMA angehören.

Der Hauptpetent David Henninger vertritt die Ansicht, die Vermutung der Sachbefugnis (§13c UrhWahrnG) sei ein veraltetes Gesetz, welches in dieser Form im 21. Jahrhundert nichts mehr zu suchen hätte. Zudem würde die Verwertungsgesellschaft mit 57.000 Künstlern nur einen Bruchteil aller internationalen und vor allem im Internet aktiven Künstler vertreten. Ein Kommentator weist darauf hin, im Strafrecht sei man so lange unschuldig, bis das Gericht einem seine Schuld nachweisen könne. Er vertritt die Ansicht, die GEMA-Vermutung sollte komplett umgedreht werden. Somit müsste die GEMA beweisen, dass ein Werk ihres Mitgliedes von Dritten abgespielt oder verbreitet wurde.

Im Jahr 2006 warnte die GEMA unter dem Titel "Wem nutzt die Freiheit?" sogar öffentlich vor dem Einsatz von CC-Lizenzen. Wer als Autor seine Rechte an Creative Commons überträgt, müsse sich darüber im Klaren sein, dass er seine Werke mit Verzicht auf jegliche Schutzfristen ohne Anspruch auf Vergütung weltweit zur Verfügung stellt. Dieser Schaden sei nicht reversibel und beträfe möglicherweise auch die gewerbliche Nutzung durch Dritte, die man somit freigegeben hat.

Die Online-Petition kann hier (https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_28/Petition_35441.$$$.a.u.html) bis zum 18. Oktober mitgezeichnet werden.

Quelle : www.gulli.com
Titel: GEMA-Petition erreicht 62.800 Stimmen
Beitrag von: SiLæncer am 19 Oktober, 2012, 15:25
(http://static.gulli.com/media/2012/10/thumbs/370/dj-by-hcube.jpg)
Die Petition für die Aufhebung der GEMA-Vermutung hat ihr Quorum erreicht. Wie sinnvoll ist das Anliegen wirklich, ist es umsetzbar, oder steht nur – so wie Kai Biermann von „Zeit Online“ meint – ein neues Aushandeln des Urheberrechts im Allgemeinen an, weil man in unserer Zeit den Überblick über Künstler und deren Werke einfach nicht mehr hat?

Heute endet die Mitzeichnungsfrist für die Online-Petition Nr 35441 mit dem Titel „Urheberrecht – Aufhebung der sogenannten GEMA-Vermutung“, das erforderliche Quorum für eine Behandlung im Petitionsausschuss hat das Anliegen mit aktuell 62.842 Stimmen bereits erreicht. Hauptpetent ist David Henninger, die Petition fordert eine komplette Aufhebung der Vermutung.

Was ist die GEMA-Vermutung? Sie besagt, dass, sofern es nicht anders bewiesen werden kann, jegliche Musik „zum GEMA-Repertoire gehört und somit entsprechende GEMA-Gebühren zu entrichten sind“, wenn diese öffentlich aufgeführt oder gewerblich genutzt wird. Es liegt beim mit der Musik arbeitenden Bürger, diesen Beweis zu erbringen, nicht bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) selbst. Diese Regelung zu kippen, ist das Anliegen der aktuellen Petition, welche ihr Ziel damit begründet, dass mittlerweile längst nicht mehr alle internationalen und im Internet aktiven Künstler bei der GEMA vertreten sind, welche etwa 57.000 Mitglieder hat. Darum sei es ein unverhältnismäßig großer Aufwand für Betreiber von Internetdiensten oder Clubs, die sogenannte GEMA-Vermutung zu widerlegen.

Der ganze Artikel (http://www.gulli.com/news/20008-gema-petition-erreicht-62800-stimmen-2012-10-19)

Quelle : www.gulli.com
Titel: GEMA blitzt mit Klage gegen YouTube ab
Beitrag von: SiLæncer am 30 Juni, 2015, 21:12
Das Landgericht München hat eine Klage der Verwertungsgesellschaft gegen die Google-Tochter abgewiesen und festgestellt, dass YouTube keine Abgaben für von Nutzern hochgeladene Inhalte zahlen muss.

Die Videoplattform Youtube muss für von Nutzern hochgeladene Inhalte mit Musik keine Abgaben an die Verwertungsgesellschaft GEMA zahlen. Das hat das Landgericht München am Dienstag festgestellt und damit eine Schadensersatzklage der GEMA abgewiesen. Das Gericht habe bestätigt, dass YouTube als Hoster gelte und damit für eventuelle Urheberrechtsverstöße von Nutzern nicht haftbar zu machen sei, teilte YouTube-Mutter Google dazu mit. Die GEMA war am Dienstagabend für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Langjähriger Streit

Der Streit zwischen der GEMA hält seit 2009 an und wird inzwischen vor verschiedenen Gerichten ausgetragen. Bei Verhandlungen über die Verlängerung eines bestehenden Lizenzvertrags konnten sich die Parteien nicht auf ein Modell einigen. Nachdem die GEMA die Verhandlungen im Mai 2010 für gescheitert erklärt hatte, zog die Verwertungsgesellschaft vor Gericht, um die Zahlungsverpflichtung der Videoplattform feststellen zu lassen.

Dass sich die Parteien nicht gütlich einigen konnten, lag an den grundsätzlich verschiedenen Vorstellungen, wie die Abgaben berechnet werden sollen: Während die GEMA auf einer Vergütung pro angesehenem Video bestand, wollte YouTube eine Beteiligung an erzielten Werbeeinnahmen durchsetzen. Beide Seiten wollten in den Verhandlungen nicht von ihrem Prinzip abrücken. Inzwischen hat sich die Google-Tochter allerdings mit verschiedenen europäischen Verwertungsgesellschaften geeinigt, doch die GEMA bleibt hart.

Schlechte Stimmung

Die Stimmung ist nicht gut zwischen den Parteien. Daran ist YouTube nicht unschuldig: Das Videoportal hat für deutsche Nutzer viele Videos gesperrt, die Musik aus dem GEMA-Repertoire enthalten könnten. Stattdessen blendet das Unternehmen einen Hinweis ein, der zunächst den Anschein erweckte, als weigere sich die GEMA, die entsprechenden Rechte einzuräumen. Dabei ist die Verwertungsgesellschaft verpflichtet, jedem Nutzer einen Standardtarif anzubieten – der ist YouTube schlicht zu teuer. Dass die Hinweistafeln nicht ganz die feine Art waren, haben inzwischen auch Gerichte festgestellt und YouTube gezwungen, die Hinweistafeln zu ändern.

An den Hinweistafeln wird das Münchner Urteil kurzfristig nichts ändern, meint ein Google-Sprecher. Trotzdem könnte mit der Entscheidung ein Schlussstrich unter den Streit gezogen werden. YouTube gibt sich wie immer verhandlungsbereit: “Wir möchten uns gerne mit der GEMA einigen”, bekräftigt Christophe Muller, Director Global Music Partnerships bei YouTube. “Wir laden die GEMA zu Gesprächen ein, um gemeinsam eine Lösung zu finden, statt vor Gericht danach zu suchen.”

Quelle : www.heise.de