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DVB Hardware diverses ... => # DVB-Hardware => Thema gestartet von: erdal am 10 November, 2006, 12:55

Titel: TT-budget S2-3200
Beitrag von: erdal am 10 November, 2006, 12:55
Läuft die  Karte  TT-budget S2-3200  evt. auch mit der smartmouse oder nur mit budget Ci?
Und hat die jemand mit Prem.HD am Laufen und kann auch aufnehmen, wenn ja welches Programm?
Für Antworten danke im vorraus.


 
Titel: Re: TT-budget S2-3200
Beitrag von: SiLæncer am 10 November, 2006, 13:00
Zitat
Läuft die  Karte  TT-budget S2-3200  evt. auch mit der smartmouse oder nur mit budget Ci?

Jede Karte läuft mit Smartmouse (sofern die Karte mit Programmen läuft die entsprechende Plugins zur Ansteuerung unterstützen)....

Und PW HD wird eh nur über Smartmouse gehen da es keine CA Module auf dem Markt zu kaufen gibt mit denen das funktioniert....

Zum Rest sollte am besten ein TT S2-3200 Besitzer was sagen...
Titel: Re: TT-budget S2-3200
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 11 November, 2006, 20:50
Das kann nicht gehen, da nicht Brumiere lizensiert und da es keine CAMs dafür gibt.

Erst nachdenken bitte.
Titel: Re: TT-budget S2-3200
Beitrag von: franzl11 am 25 November, 2006, 16:47
Natürlich kann das gehen - und es geht auch! Zwar nicht legal - aber es geht!
1) Betrieb mit Smartmouse ist möglich (Premiere HD sollte hier auch laufen - habe dies Mangels HD Abo allerdings leider noch nicht selbst ausprobieren können)
2) Betrieb mit CI + T-Rex Supermodul ist ebenfalls möglich (hier läuft Premiere HD sicher)

Was die Aufnahme betrifft: es existiert nur ein HDCP-Flag, welches von SÄMTLICHER PC-Software gänzlich ignoriert wird => Aufnahme ist wie auch das Schauen über analoge Ausgänge in voller Auflösung problemlos möglich.

Franz
Titel: Re: TT-budget S2-3200
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 26 November, 2006, 18:28
Natürlich kann das gehen - und es geht auch! Zwar nicht legal - aber es geht!
1) Betrieb mit Smartmouse ist möglich (Pr*mi*re HD sollte hier auch laufen - habe dies Mangels HD Abo allerdings leider noch nicht selbst ausprobieren können)
2) Betrieb mit CI + T-Rex Supermodul ist ebenfalls möglich (hier läuft Pr*mi*re HD sicher)

Was die Aufnahme betrifft: es existiert nur ein HDCP-Flag, welches von SÄMTLICHER PC-Software gänzlich ignoriert wird => Aufnahme ist wie auch das Schauen über analoge Ausgänge in voller Auflösung problemlos möglich.

Franz

Bis jetzt dachte ich dass wir hier ueber legale Sachen sprechen. Seit wann ist das nicht mehr so???
Aufnahme und Ansehen über die ANALOGEN Ausgänge in VOLLER Auflösung?! Das bezweifle ich, sorry.
Titel: Re: TT-budget S2-3200
Beitrag von: Jürgen am 26 November, 2006, 20:25
Ich denke nicht, dass dieses Vorgehen gegen Gesetze verstösst.

Sicher gegen die AGB, aber das berührt ggf. zunächst nur das Vertragsverhältnis.

Und ein fehlendes oder fehlerhaftes Sicherheitsmerkmal ist sicher auch nicht dem Hardware-Käufer bzw. -Nutzer anzulasten.

Bloss weil der Rechteinhaber, seine Lobbyisten oder die in technischen wie juristischen Fragen ja sooo gutinformierte Presse allgemein verbreiten lassen irgendetwas sei verboten oder zu verbieten oder wasauchimmer...
...heisst das noch lange nicht, dass das wirklich stimmt.
Nur was durch Gesetz ausdrücklich verboten ist, ist in diesem Sinne illegal.

Gegen gesetzliche Regelungen verstossen würde also eine Massnahme, die aktiv gegen einen (wirksamen) Kopier- oder Zugriffs-Schutz gerichtet ist.

So ist ja auch die Anwendung eines DVD-Spielers ohne Region Code (oder mit werksseitig fehlerhaftem...) nicht verboten, die Manipulation an einem vorhandenen Schutz dagegen schon.
Titel: Re: TT-budget S2-3200
Beitrag von: franzl11 am 26 November, 2006, 20:33
Wenn hier illegale Sachen wirklich ausgeschlossen werden würden, so hätte dieser Thread von Anfang an geschlossen/gelöscht/etc. werden müssen. Mit einer Smartmouse ist das legale Decodieren von verschlüsselten Sendern grundsätzlich NICHT möglich! Legal ist einzig und allein ein CAM mit der Lizenz des Verschlüsselungsanbieters - ALLES andere ist illegal. Nur da man 1.) ein Abo hat und 2.) die Lizenzgebühr ja schon mit dem offiziellen Decoder bezahlt hat (den man ja nicht gleichzeitig verwenden kann) dürfte es sich hier sicher um keinen schweren Verstoß handeln.

Und was gibt es daran zu bezweifeln, daß die volle Auflösung über analoge Ausgänge nicht möglich ist? Wenn ich mich nicht alles täusche, bist du selbst in Besitz der S2-3200 - also hättest du dich eigentlich schon lange selbst davon überzeugen können, daß dies sehr wohl möglich ist! An der VGA-Schnittstelle liegt es schonmal nicht - die ist ohne weiteres in der Lage Auflösungen >1920x1080 darzustellen. Das H.264 Material wird durch HDCP nicht beeinflusst (ist ja nur ein Flag) und liegt somit unverändert in voller Auflösung vor (kann also demnach auch so aufgezeichnet und ausgegeben werden). Also WAS BITTE soll der Grund sein, warum die Ausgabe in voller Auflösung deiner Meinung nach nicht möglich sein sollte?!
Ich habe es wiegesagt selbst erfolgreich ausprobiert und es würde mich nun wirklich interessieren, was dich zu der Annahme verleitet, daß dies nicht möglich wäre.

@Jürgen
Leider ist es gesetzlich illegal, Premiere auf diesem Wege zu entschlüsseln. Es handelt sich hier um einen Lizenzverstoß (in etwa vergleichbar mit dem Einsatz eines raubkopierten Windows XP o.ä.). Allerdings ist meines Wissens noch NIE jemand deswegen verurteilt worden, noch wird schätzungsweise irgendwann jemand dafür verurteilt werden, da soetwas wohl mehr Schaden als Nutzen anrichtet.

Sepp
Titel: Re: TT-budget S2-3200
Beitrag von: Jürgen am 26 November, 2006, 20:58
Ein Verstoss gegen den Abo-Vertrag muss nicht zwingend auch gegen Gesetze verstossen.
Sicher wollen uns die Anbieter das glauben lassen  ::)

Jedenfalls soll hier weder ein Schutzmechanismus technisch umgangen werden, denn gegen Nutzung in anderen als den zertifizierten Geräten sind die Karten offensichtlich eben nicht geschützt.
Noch soll eine Leistung erschlichen werden, immerhin geht's um eine Nutzung eben der Inhalte, für die ohnehin bezahlt wird.
 
Sicher ist es Absicht des Providers, mittels der AGB eine Nutzung über andere als ausdrücklich (im Moment) zertifizierte Geräte zu untersagen. Aber dem juristischen Laien und Nicht-Kaufmann muss ein solcher Gedanke nicht naheliegend erscheinen.
Eine solche Klausel ist daher prinzipiell in der Gefahr der Unwirksamkeit.
 
Schon sehr viele AGB-Klauseln haben rechtlichen Überprüfungen nicht standgehalten. Es handelt sich ja generell nicht um einzeln ausgehandelte Vereinbarungen zwischen Kaufleuten mit Vertragsfreiheit, sondern grundsätzlich um Formular-Verträge mit Endverbrauchern.
Einseitig benachteiligende, versteckte oder allgemein unübliche Klauseln sind da verboten, typischerweise sogar automatisch oder zumindest auf Antrag unwirksam.

Auch eine Formulierung, die eine erworbene Lizenz bei unerwünschter Nutzung automatisch erlöschen klassen soll, kann m.e. überhaupt nicht wirksam sein.

Der Vergleich mit einer XP-Raubkopie hinkt, denn hier geht's nicht um irgendeine Kopie, sondern das offizielle Original. Treffender wäre u.U. ein Versuch, MAC-OS auf einem normalen x86 einzusetzen.

Und Gesetze werden nun einmal in Parlamenten gemacht, nicht in den Büros grosser Firmen. Selbst die legendäre Bundespost musste das gelegentlich lernen...


Fazit:

Verboten heisst nicht automatisch illegal.
Titel: Re: TT-budget S2-3200
Beitrag von: franzl11 am 26 November, 2006, 22:56
Stop! Es gibt hier 2 verschiedene Dinge, die rechtlich NICHT gleichzusetzen sind:

1.) Der Einsatz einer Premiere-Karte in einem nicht-zertifizierten Receiver mit lizenzierter Hardware. Dies verstößt lediglich gegen die AGB - ist aber strafrechtlich nicht illegal (zivilrechtliche Folgen sind hier allerdings nicht auszuschließen). In diese Situation kommt man, wenn man z.B. in einem Receiver mit CI ein lizenziertes CAM (beispielsweise Alphacrypt-CAM) einsetzt. Probleme kann es hier allerdings bezüglich des Jugenschutzes geben (wenn Minderjährige im Haushalt leben), deshalb existieren die AGBs in dieser Form auch - sonst wäre es Premiere egal. Hier ist der Vergleich mit der XP-Raubkopie selbstverständlich absolut unpassend (diesen Fall habe ich ja auch nicht gemeint) - es ist hier alles korrekt lizenziert, weswegen nur der AGB-Verstoß übrigbleibt.

2.) Der Einsatz einer Premiere-Karte in einem nicht-zertifizierten Receiver mit NICHT-lizenzierter Hardware. In diese Situation kommt man z.B. wenn man die Premiere Karte in einer Dreambox ohne CAM im internen Kartenslot betreibt. Die Dreambox hat lediglich eine Dream-/Firecrypt-Lizenz allerdings KEINE Betacrypt oder Nagravision-Lizenz. Die Illegalität liegt hier im Softcam, welches den internen Kartenleser Betacrypt/Nagravision-tauglich macht. Hier hast du eben KEINE Lizenz => Raubkopie! Dies kann theoretisch strafrechliche Konsequenzen haben (ob das für die Praxis auch gilt sei mal dahingestellt) und ist deshalb ohne wenn und aber illegal (Premiere hat hiermit nichts mehr zu tun sondern in diesem Fall nur die Kudelski Gruppe).

Franz
Titel: Re: TT-budget S2-3200
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 27 November, 2006, 11:47
Na gut, danke für eure Erläuterungen.

Was die rechtliche Seite auf diesem Metier angeht, hatte ich keine Ahnung.

Also bitte nicht sauer sein, wenn das etwas komisch rüberkam.   ;)