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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # Internet-via-Sat, Datendienste => Thema gestartet von: xor am 02 September, 2006, 18:50
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Es gibt ja viele sollcher Programme (Skygrabber, Filegrabber, Skynet, Manna, ...).
Aber wie siehts mit der Legalität aus wenn man sich die Daten zieht und ansieht/verwendet etc?
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Du sendest deine E-Mails via Satellit und ich lese sie mir durch.
Du kaufst dir einen Film im Netz on Demand, lädts ihn runter und ich bekomm die Kopie.
Noch Fragen Kienzle??
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Noch Fragen Kienzle??
ne, wenn mans so ausdrückt, dann nich ;)
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@spoke1
"Du sendest deine E-Mails via Satellit und ich lese sie mir durch." das stimmt so aber nicht, wir lesen nur die heißen Mails seiner Freundin inkl. Camfilmanhang ;D ;D
bigobelix
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Mein Fehler, sorry ;D
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Du sendest deine E-Mails via Satellit und ich lese sie mir durch.
Ist übrigens noch ein Fehler drin, denn senden kann über den Satelit sicher nicht, wenn dann empfangen ::)
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Wenn sie nicht via Sat gesendet würden, wie kommen sie dann zu mir??
Wortklauberei....
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dann sendest aber nicht du deine emails sondern du empfängst sie und der satelit sendet sie.
Is ja auch egal jetzt ;)
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...oder Du hast einen Ka-Band-Uplink.
Man kann tatsächlich direkt über Astra senden, nur ist das derb teuer.
Wie auch immer, auch das Mitlesen privater Post über unverschlüsselte Datenverbindungen ist ein Eingriff in die Privatsphäre und ebenso verboten wie das Abhören von Telefonen oder das Mitlesen von Briefen (auch unverschlossenen).
Fernmelde- und Briefgeheimnis sind Verfassungsgüter, in die nur aufgrund von Gesetzen eigegriffen werden darf.
Wer zufällig auf solche vertraulichen Informationen stösst, darf nur folgendes tun:
Ignorieren, vergessen, niemals speichern oder weitergeben, die Tatsache der Kenntnisnahme konsequent verschweigen.
Übrigens ist auch die qualifizierte Bekanntgabe der technischen Mitlese-Möglichkeit rechtlich sehr problematisch, wenn sie im Sinne einer Anleitung auszulegen ist.
Aus diesem Grunde ist es sogar verboten, zu verraten, auf welchen Frequenzen genau z.B. der Polizeifunk sendet, selbst wenn's stellenweise immer noch analog und klar passiert.
Sogar die Mitteilung an einen Abgehörten über inhaltliche Kenntnisnahme kann ausserdem schon den Tatbestand der Beleidigung erfüllen, genauso wie "Ich habe Dich neulich nackt gesehen".