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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # News diverses ... => Thema gestartet von: SiLæncer am 11 März, 2006, 12:11

Titel: Schweizer Bundesrat ruft zur Novellierung des Urheberrechts auf
Beitrag von: SiLæncer am 11 März, 2006, 12:11
Der Schweizer Bundesrat hat heute dem Parlament eine Botschaft zukommen lassen, in denen die Abgeordneten zur Ratifikation von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und zur Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes aufgefordert werden (PDF-Datei). "Im Mittelpunkt der Bestrebungen zur Verbesserung des Urheberrechtsschutzes steht die Einführung eines Verbots der Umgehung technischer Maßnahmen wie Zugangsschranken bei Internetdiensten oder Kopiersperren auf CDs und DVDs", heißt es in einer Mitteilung.

Das Verbot erfasse auch die Herstellung und den Vertrieb von Umgehungssoftware sowie das Anbieten von Dienstleistungen zur Umgehung von Kopiersperren. Jedoch sollen Fachleute zusammen mit den Betroffenen dafür sorgen, dass "mit solchen Schutzvorrichtungen nicht in missbräuchlicher Weise gesetzlich erlaubte Werkverwendungen unterbunden werden".

Der Download von Werken zum persönlichen Gebrauch soll weiterhin uneingeschränkt zulässig sein. Dem Konsumenten soll nicht zugemutet werden, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen. Wer über Tauschbörsen Dritten den Zugang zu eigenen Dateien mit geschützten Werken per Upload ermögliche, mache sich schon nach geltendem Recht strafbar. Daran werde sich nichts ändern.

Weitere Bestimmungen sollen dafür sorgen, dass die Internet-Service-Provider nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden haften und dass "Bibliotheken und Archive ihrem Dokumentationsauftrag auch im digitalen Umfeld nachkommen" können. Menschen mit Behinderungen soll der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken erleichtert werden. Die Verwendung von Ton- und Tonbildträgern soll einheitlichen Verwertungsregeln unterstehen. Die bestehende Vergütungsregelung für das Vervielfältigen zum Eigengebrauch werde geändert, um Doppelbelastungen der Nutzer zu vermeiden. Es wird keine zusätzliche Abgabe beim Kauf von Geräten wie Computern mit CD- oder DVD-Brennern geben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re:Schweizer Bundesrat ruft zur Novellierung des Urheberrechts auf
Beitrag von: Jürgen am 13 März, 2006, 00:12
Das scheint mir auch für Deutschland ein geeignetes Vorbild zu sein.

Allerdings befürchte ich, dass die Grundgedanken für deutsche Politiker allzu vernünftig erscheinen dürften, insofern ist hierzulande mit einer entsprechenden Regelung keinesfalls zu rechnen :o

Was wäre diese Land ohne seine stets zunehmenden Restriktionen und Gängelungen und Mehrfach-Schröpfungen der Bürger ::)
Titel: Schweiz: Kopierschutzknacken für private Zwecke
Beitrag von: SiLæncer am 16 November, 2006, 12:02
Der Rechtsausschuss des Schweizer Parlaments hat nur geringfügige Änderungen an der umstrittenen Regierungsvorlage zur geplanten Urheberrechtsrevision vorgeschlagen. Es soll damit zu einer Regelung kommen, wonach einerseits "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht umgangen werden dürfen". Andererseits sieht der von den Rechtspolitikern im Prinzip befürwortete Gesetzesentwurf des Bundesrates  im Gegensatz zum geltenden Urheberrechtsgesetz in Deutschland vor, dass Kopierschutzknacken für private Zwecke erlaubt wird.

Ziel der Revision ist es, Möglichkeiten zum Kopieren für den rein privaten Gebrauch sowie für andere "gesetzlich erlaubte Verwendungen" wie etwa "wissenschaftliche Zwecke" nicht durch Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) einzuschränken. Auch das Herunterladen von Werken aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch soll uneingeschränkt zulässig bleiben. Der Entwurf wird nun dem Plenum des Schweizer Ständerates "im Hinsicht auf die Wintersession 2006" zur weiteren Beratung und Verabschiedung unterbreitet.

Generell zeigte sich die "Kommission für Rechtsfragen des Ständerates" mit dem Papier des Bundesrates weitgehend einverstanden. Mit 7 zu 5 Stimmen beantragte sie, dass das Recht, Archivwerke von Sendeunternehmen unverändert zu senden und zugänglich zu machen, nur über die zugelassenen Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden kann. Hierzulande stößt eine entsprechende Klausel zur "Kabelweitersendung" im Rahmen der 2. Stufe der Urheberrechtsreform auf Kritik.

Zudem drängt die Kommission auf mehr Freiheiten für Archive mit geschützten Werken. So soll eine Bestimmung über die Nutzung "verwaister Werke" neu in das Urheberrechtsgesetz aufgenommen werden. Die Verwertung muss dabei laut dem Änderungsantrag öffentlich zugängliche Archive oder Archive von Sendeunternehmen betreffen, die Rechtsinhaber müssen unbekannt sein und die Ton- beziehungsweise Tonbildträger vor mindestens zehn Jahren in der Schweiz produziert oder hergestellt worden sein. Das Nutzungsrecht soll ferner nur über die zugelassenen Verwertungsgesellschaften im Zusammenhang mit der Zahlung einer Vergütung geltend gemacht werden dürfen. Eine Minderheit des Rechtsausschusses beantragt zudem, dass Benutzer eines Werks pro Verwendung nur eine Entschädigung bezahlen müssen.

Im Vorfeld der parlamentarischen Behandlung des Revisionsvorhabens hatten unter anderem Künstler und Forscher im Rahmen der Initiative Kunstfreiheit.ch insbesondere gegen den geplanten Rechtsschutz für DRM-Systeme Stellung bezogen und eine Unterschriftenaktion gestartet. Mit dem Entwurf würden die "Interessen der traditionellen Verwertungsindustrien einseitig bevorzugt", lautete die Kritik. Bei einer Diskussion in Zürich Mitte Oktober fürchtete Felix Stalder, Mitinitiator der Petition, dass die Revision zu "größerer Rechtsunsicherheit sowohl bei Kulturschaffenden wie bei Verbrauchern" führt. Es drohten sich diejenigen durchzusetzen, "welche die höchsten Anwaltsbudgets haben".

Unterschiedliche Interessen prallten Ende Oktober bei einer Debatte in Aarau auf Einladung des Schweizer Musikrates SMR und des Studienzentrums Kulturmanagement der Universität Basel zusammen. Schweizer Musiker wie Andreas Vollenweider und Urs Frauchiger zeigten sich dort skeptisch über die rechtlichen und technischen Schutzmaßnahmen. Das Urheberrecht "wird über kurz oder lang so oder so kollabieren", prognostizierte Vollenweider. Sein Kollege mahnte zur Wachsamkeit, dass Staat und Wirtschaft nicht mit Hilfe von DRM "einen gigantischen Überbau und eine riesige Bürokratie produzieren, welche die Kreativität ersticken."

Richard Schneider und Leszek Oginski von der Firma Logistep warben derweil offen für den "Überwachungsstaat Internet" und priesen ihre speziell zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen entwickelte Software an. Raubkopierer könnten damit über längere Zeit observiert werden, auch wenn sie zwischenzeitlich Namen, Domain oder Server wechseln würden. So aufgespürte "Sünder" würden dem Staatsanwalt gemeldet. In Deutschland sei es auf diese Weise bereits zu über 100.000 Strafanzeigen gekommen, was Politiker als schwerwiegende Belastung der Justiz beklagen. In der Schweiz stünden der Umsetzung der Anzeigenmaschinerie aber noch juristische Hindernisse entgegen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Korrekturen an der Schweizer Urheberrechtsnovelle gefordert
Beitrag von: SiLæncer am 18 Dezember, 2006, 15:18
Eine Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen hat das Schweizer Parlament aufgefordert, der im Rahmen der Revision des Urheberrechtsgesetzes vorgesehenen rechtlichen Absicherung von Kopierschutzverfahren Auflagen zur Offenlegung von Informationen zur Interoperabilitätssicherung entgegenzusetzen. Die geplanten Bestimmungen über digitale Kopierbeschränkungen seien mit Pflichten zu ergänzen, die dann bei der Anwendung der so genannten "technischen Schutzmaßnahmen" beachtet werden müssen, schreiben Vereinigungen wie die Swiss Internet User Group (SIUG), Wikimedia CH, Digitale Allmend oder Wilhelm Tux in offenen Briefen an den Ständerat. Dort steht die Novelle am morgigen Dienstag für die weitere Beratung und Verabschiedung auf der Tagesordnung.

Konkret sollen die Anbieter von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) nach Ansicht der Organisationen die nötigen Informationen offen legen, "damit Programme von anderen Anbietern auch auf die geschützten Dateiformate zugreifen können". Ganz wichtig sei die Herausgabe der Schlüsseldaten "für Menschen mit Behinderungen, die technische Hilfsmittel wie Screen-Reader, Braille-Displays oder besondere Eingabegeräte verwenden", heißt es in den Schreiben an die Abgeordneten. Es solle aber etwa auch verhindert werden, "dass man Musik zweimal kaufen muss, einmal für die Stereoanlage zu Hause und einmal für den MP3-Player unterwegs". Darüber hinaus seien Textdokumente bedroht: "In den letzten Jahren wurden große Anstrengungen unternommen, Standard-Dateiformate zu definieren, damit Dokumente auf jedem Computer geöffnet werden können", schreiben die besorgten Gruppierungen. Diese Bemühungen drohten nun mit einem zu strengen rechtlichen DRM-Schutz wieder zunichte gemacht zu werden.

Die Open-Source-Vereinigung Wilhelm Tux weist zusätzlich darauf hin, dass Software wie GNU/Linux, der Webserver Apache oder der Webbrowser Firefox nur entstehen konnten, weil es möglich war, "einfach und ohne Hindernisse Ideen zu kopieren, zu verbreiten und weiterzuentwickeln". Der geforderte Pflichtenartikel solle daher verhindern, dass die technischen Einzelheiten der digitalen Kopierbeschränkungen geheim gehalten werden. Es dürften von den Gesetzgebern keine künstlichen Schranken gesetzt werden, durch die Dokumente sowie Audio- und Video-Inhalte mit freier Software nicht mehr geöffnet werden könnten. Ein Großteil der anderen an der Aktion beteiligten Organisationen warnt zudem vor weiteren möglichen Konsequenzen der "technischen Schutzmaßnahmen": Diese könnten auch die Privatsphäre gefährden oder "zu einer Abhängigkeit von einem Software-Anbieter führen". Ein weiterer potenzieller Effekt sei, "dass gekaufte Werke durch den Fortschritt der technischen Entwicklung irgendwann unbrauchbar werden".

Laut dem vom Rechtsausschuss des Ständerates größtenteils befürworteten Revisionsentwurf der Schweizer Bundesregierung soll es zu einer Regelung kommen, wonach einerseits "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht umgangen werden dürfen". Andererseits sieht der von den Rechtspolitikern im Prinzip unterstützte Gesetzesentwurf des Bundesrates im Gegensatz zum geltenden Urheberrechtsgesetz in Deutschland vor, dass Kopierschutzknacken für private Zwecke erlaubt wird.

Ziel der Reform ist es, Möglichkeiten zum Kopieren für den rein privaten Gebrauch sowie für andere "gesetzlich erlaubte Verwendungen" wie etwa "wissenschaftliche Zwecke" nicht durch Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) einzuschränken. Auch das Herunterladen von Werken aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch soll uneingeschränkt zulässig bleiben. Diese Möglichkeiten reichen den Bürgerrechtsvertretern aber nicht aus. Im Vorfeld der parlamentarischen Behandlung des Revisionsvorhabens hatten auch bereits unter anderem Künstler und Forscher im Rahmen der Initiative Kunstfreiheit.ch gegen den geplanten Rechtsschutz für DRM-Systeme Stellung bezogen und eine Unterschriftenaktion gestartet. Sie bemängelten, dass mit dem Entwurf die "Interessen der traditionellen Verwertungsindustrien einseitig bevorzugt werden".

Quelle : www.heise.de
Titel: Schweizer Ständerat befürwortet DRM-Knacken zum Eigengebrauch
Beitrag von: SiLæncer am 19 Dezember, 2006, 20:25
Der Schweizer Ständerat hat die Regierungsvorlagen zur Urheberrechtsrevision mit kleinen Änderungen gemäß der Empfehlung seiner "Kommission für Rechtsfragen" am Dienstagabend mit großer Mehrheit befürwortet. Die Eidgenossen steuern so mit der Unterstützung der Vertretung der Kantone im Schweizer Parlament auf eine Regelung zu, wonach einerseits "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht umgangen werden dürfen". Andererseits schloss sich die "kleine Kammer" dem Vorstoß des Schweizer Bundesrates an, wonach Kopierschutzknacken für den Eigengebrauch erlaubt werden soll.

Sollte der Entwurf zur Änderung des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) in Folge nun auch von der zweiten Kammer, dem Nationalrat, befürwortet werden, käme es zu einer deutlich liberaleren Sanktionierung technischer Fesseln für digitale Inhalte als in Deutschland. Ziel der Revision in der Schweiz ist es, Möglichkeiten zum Kopieren für rein private Zwecke sowie für andere "gesetzlich erlaubte Verwendungen" wie etwa "wissenschaftliche Zwecke" nicht durch Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) einzuschränken. Auch das Herunterladen geschützter Werken aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch soll uneingeschränkt zulässig bleiben.

Eine Reihe zivilgesellschaftlicher Organisationen fordert aber bei Kopierblockaden darüber hinaus prinzipiell Auflagen zur Offenlegung von Verschlüsselungsinformationen zur Interoperabilitätssicherung. Die Initiative Kunstfreiheit.ch lehnt einen rechtlichen DRM-Schutz zudem generell ab. Ihre Ermahnungen stießen im Ständerat jedoch auf taube Ohren.

Eine Debatte über die DRM-Klausel fand nicht statt. Ausgiebig diskutierten die Abgesandten der Kantone dagegen über einen letztlich abgelehnten Antrag von Hannes Germann aus der Schweizerischen Volkspartei zur Kopiervergütungsregelung. Er wollte erreichen, dass Benutzer eines Werks pro Verwendung nur eine Entschädigung zahlen müssen. Bei einer CD-ROM, brachte Germann ein Beispiel, sei bereits eine Urheberabgabe auf den Rohling bezahlt worden. Nun solle der Konsument zusätzlich für die Speicherkapazität "abkassiert" werden, auch wenn er nur selbst geschossene Fotos darauf sichere. "Künstler sollen entschädigt werden, aber gezielt für eine effektiv stattgefundene Leistung", verlangte der Vertreter der Volkspartei. Unterstützung erhielt er von Dick Marty. Der Liberale wetterte gegen Nutzungsbeschränkungen durch DRM wie die nur fünfmal gestattete Übertragung von Songs, die bei iTunes gekauft werden, auf andere Rechner.

Der Berichterstatter Hansruedi Stadler hielt dagegen, dass mehreren Rechten von Urhebern und Verwertern auch bei scheinbar nur einer Nutzung eines Werks Rechnung getragen werden müssten. Dabei habe sich die in der Schweiz 1992 eingeführte Pauschalvergütung zur angemessenen Entschädigung der Rechtehalter bewährt, mit der "unkontrollierbare Massennutzungen im Interesse der Nutzer legalisiert werden." Eine Geräteabgabe werde es weiterhin nicht geben. In Computer oder MP3-Player eingebaute Speicher wie Festplatten seien aber "faktisch Leerträger" und müssten daher von der Kopiervergütung erfasst werden.

Bundesrat Christoph Blocher verteidigte die Pauschalentgeltung als "einfach". Sie habe zwar den Nachteil, "dass jemand etwas mehr und jemand etwas weniger bezahlt." Eine individuelle Abrechnung hätte dagegen "unglaubliche Folgen" in Richtung "Schnüffelei". Nirgends in Europa gebe es ferner ein so gutes System der Kontrolle über die Festlegung der Pauschalen "mit einer Schiedskommission in paritätischer Zusammensetzung" wie in der Schweiz. Die Neufassung von Artikel 19 Absatz 5 URG stelle zudem klar, dass bei individuell bezahlten Werken nicht noch einmal eine pauschale Abrechung über eine Verwertungsgesellschaft erfolge.

Ähnlich argumentierte der Christdemokrat Eugen David. Ihm zufolge wird die kollektive Vergütung umso wichtiger, je mehr die digitale Technik voranschreitet. Natürlich könne man jede einzelne Nutzung zählen, sagte er in Richtung Germann, "aber stellen Sie sich mal vor, welchen Überwachungsapparat das gibt! Das ist Big Brother, das wollen wir nicht." Zudem wäre es auch sehr kostspielig, die Abrechnungsapparaturen aufzubauen. Eine statistische Durchschnittsbetrachtung, wie CDs genutzt werden fürs Speichern von Musik, komme daher für den Verbraucher günstiger. Ab wann Privatkopien konkret entschädigungspflichtig sind und ob die Weitergabe einer gebrannten CD an Freunde oder Kollegen zulässig ist, sah David mit dem Revisionsentwurf aber nicht klar geregelt. Blocher will hier die Gerichte entscheiden lassen.

Streit gab es auch um die Einführung einer Regelung, wonach Fernsehsender zehn Jahre altes Material ohne die ihrer Ansicht nach schwer einzuholende Individuallizenz der vielen Rechtehalter im Gegenzug für die Zahlung einer Vergütungspauschale online zugänglich machen dürfen. Die Mehrheit des Ständerates stimmte ihr aber letztlich genauso zu wie einer verwandten Bestimmung über freie Verwendungsmöglichkeiten "verwaister Werke", bei denen Rechtehalter nicht mehr ausfindig zu machen sind.

Abgesegnet hat der Ständerat weiter eine Erlaubnis für Archive, ihre Werke im Interesse der Erhaltung von Wissen und Kultur elektronisch zu erneuern. Eine kommerzielle Nutzungsmöglichkeit soll damit nicht verknüpft sein. Auch vorübergehende und rein technisch notwendige Vervielfältigungshandlungen bei Providern oder Sendern sollen laut der kleinen Parlamentskammer gestattet werden. Im Endeffekt sprach Blocher angesichts der großen Auseinandersetzungen um das Urheberrecht von einer Einigung "auf das am wenigsten konfliktträchtige Konzept". Ein besserer Interessensausgleich habe sich bisher nicht abgezeichnet, "ohne dass man andere benachteiligt".

Quelle : www.heise.de
Titel: Schweiz will weiter DRM-Knacken zum Eigengebrauch zulassen
Beitrag von: SiLæncer am 02 Juni, 2007, 13:20
Die Rechtskommission des Nationalrats des Schweizer Parlaments hat am gestrigen Freitag ihre Empfehlungen für die Novelle der neuen Schweizer Urheberrechtsgesetzgebung abgegeben. Die Rechtspolitiker schlossen sich dabei größtenteils dem Beschluss der kleineren Parlamentskammer in Form des Ständerats an. Demnach sollen einerseits "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht umgangen werden dürfen". Andererseits soll Kopierschutzknacken etwa für den Eigengebrauch ausdrücklich erlaubt werden. Ein solches Umgehen technischer Schutzmaßnahmen müsste aber in einer rechtlichen Grauzone stattfinden: Programme zu diesem Zweck sollen mit der Revision eigentlich illegal werden.

Die Schweizer Sektion des Musikindustrieverbands International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) hatte im Vorfeld der Entscheidung für die gesetzliche Verankerung eines Schutzes technischer Kopierblockaden gekämpft. Ihr ging es dabei auch darum, dass die Umgehung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) in jedem Fall und ausnahmslos verboten werden sollte. Gruppierungen der Zivilgesellschaft wie die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) oder die Swiss Internet User Group (SIUG) wollten die entsprechende Klausel dagegen kippen oder eingeschränkt wissen.

Angesichts der Forderungen der IFPI befürchtete die SIUG vor allem eine Diskriminierung von Sehbehinderten durch DRM. Gemäß der bisherigen parlamentarischen Kompromissformel soll es nämlich etwa auch erlaubt werden, einen geschützten Text in einem Standard-Format zu speichern und so das Lesen für Blinde und Menschen mit Sehstörungen dank entsprechender Hilfstechniken zu erleichtern.

Ziel der Änderung des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) bleibt es mit dem Votum der Rechtskommission allgemein, Möglichkeiten zum Kopieren für den rein privaten Gebrauch sowie für andere "gesetzlich erlaubte Verwendungen" wie etwa "wissenschaftliche Zwecke" nicht durch DRM einzuschränken. Auch das Herunterladen geschützter Werke aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch soll bedingungslos zulässig bleiben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Referendum gegen neues Schweizer Urheberrecht geplant
Beitrag von: SiLæncer am 05 Dezember, 2007, 09:56
In der Schweizer (Internet)-Szene ist in den vergangenen Tagen eine erneute Diskussion um das vom Schweizer Parlament am 5. Oktober 2007 verabschiedete neue Urheberrechtsgesetz (URG) entfacht. Angestachelt durch einen (missverständlichen) Artikel auf dem Webzine BoingBoing werben seit kurzem mindestens zwei Gruppen im Internet für ihre Bemühungen, ein Referendum zu starten, mit dem das voraussichtlich Mitte kommenden Jahres in Kraft tretende revidierte URG "vor das Stimmvolk" soll. Zum einen handelt es sich um eine "Facebook"-Gruppe aus der Westschweiz, die unter dem Motto "Contre l’ Arrêté Fédéral sur la Propriété Intellectuelle" mobil macht. Die zweite Gruppe tritt unter der Losung "No Swiss DMCA" an.

Das revidierte Urheberrechtsgesetz ist allerdings in den Augen der meisten Beobachter eines der liberalsten weltweit. So ist beispielsweise zwar der Upload urheberrechtlich geschützter Dateien auf Musiktauschbörsen verboten, nicht jedoch der Download solcher Dateien für den persönlichen Gebrauch. Auch die Herstellung von Kopien – und damit gegebenenfalls das "Knacken" eines Kopierschutzes" – bei Nutzung für persönliche Zwecke ist gesetzlich erlaubt. Der für die meisten Nicht-Juristen schwer zu verstehende Artikel 39a des neuen Urheberrechtsgesetzes, der die Verwendung von "Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie das Erbringen von Dienstleistungen" unter Strafe stellt, wenn sie dazu dienen "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten" zu umgehen, ist eines der Hauptargumente des geplanten Referendums gegen die URG-Revision.

Doch die Möglichkeiten zum Kopieren für den rein privaten Gebrauch sowie für andere "gesetzlich erlaubte Verwendungen" – beispielsweise die "Schutzausnahme, die es erlaubt, Werke in eine für Menschen mit Behinderungen zugängliche Form zu bringen und zu vervielfältigen" – bleiben dem Endanwender nach dem neuen URG freigestellt. Auch die Verwendung von Softwareprogrammen oder "das Erbringen von Dienstleistungen" zum Zwecke der Umgehung eines Kopierschutzes sind lediglich unter Strafe gestellt, wenn es sich um die Nutzung für andere als die im neuen URG legitimierten Zwecke handelt. Das wäre die "deutsche" Bedeutung des Textes im URG Artikel 39a, Absatz 4, bestätigte ein Sprecher des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum gegenüber heise online. ("Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschließlich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen." - URG Artikel 39a, Absatz 4)

Obwohl die Deutschschweizer Aktivisten eines Referendums selbst ziemlich pessimistisch gestimmt sind – "die Chancen, ein Referendum durchzukriegen, sind sehr gering, weil wir so spät damit starten" –, hat man mit der Sammlung von Unterschriften begonnen. Offenbar musste man jedoch die Unterschriftenbögen zunächst wieder zurückziehen, weil sie formal ungültig waren. In der "halbdirekten Demokratie" Schweiz gibt es für Schweizer Bürger zwei Möglichkeiten ein bestehendes Gesetz zur Abstimmung – und zu Fall – zu bringen. Mit 100.000 Unterschriften von Stimmberechtigten für eine Volksinitiative kann eine Änderung der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vorgeschlagen werden.

Mit 50.000 gesammelten Unterschriften hingegen kann innerhalb einer "Referendumsfrist" von 100 Tagen nach der Veröffentlichung eines vom Parlament verabschiedeten Gesetzes eine Volksabstimmung darüber erwirkt werden. Wegen der Frist von 100 Tagen müssen sich die Referendumsinitiatoren ziemlich beeilen, wollen sie den Termin bis Januar 2008 noch schaffen. Da gegenwärtig kein größerer Interessenverband bekannt ist, der die gerade gestarteten Referendumsbemühungen unterstützt, räumen Beobachter dem Referendum nur geringe Erfolgschancen ein, selbst wenn die notwendigen 50.000 Unterschriften gesammelt werden können.

Quelle : www.heise.de