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Elf Verbraucher- und Bürgerrechtsorganisationen stellen heute einen Forderungskatalog für ein neues Telemedienrecht vor, das einen effektiveren Datenschutz im Internet verwirklichen soll. Hintergrund ist der aktuelle Entwurf (PDF-Datei) des im Bundeswirtschaftsministerium erarbeiteten Telemediengesetzes, der Ende vergangenen Jahres vorgestellt wurde. Das Gesetz soll schon im Frühjahr beschlossen werden. "Der Entwurf sieht erhebliche Absenkungen des bestehenden Datenschutzniveaus vor", warnt der Jurist Patrick Breyer, Initiator des gemeinsamen Forderungskatalogs. "Dabei würde letztlich auch die Wirtschaft profitieren, wenn sich die Verbraucher sicherer und unbesorgter im Internet bewegen könnten."
"Den besten Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch stellt es dar, wenn von vornherein möglichst wenige persönliche Daten erhoben und gespeichert werden", heißt es in dem Forderungspapier. Es wird unter anderem von der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) und dem Virtuellem Ortsverein der SPD unterstützt.
Verbraucherinnen und Verbraucher erwarteten, meinen die Organisationen, dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie im wirklichen Leben. Der Gesetzgeber soll deshalb für mehr Transparenz bei der Aufzeichnung und Speicherung persönlicher Daten im Internet sorgen. Derzeit werde jedoch das Verhalten von Nutzern im Internet auf Schritt und Tritt aufgezeichnet, während noch jedermann öffentliche Bibliotheken, Buchläden und Kaufhäuser anonym betreten und nutzen könne.
Im Einzelnen verlangen die elf Verbraucher- und Bürgerrechtsorganisationen Verbesserungen beim Datenschutz bei Mehrwertdiensten, Internetzugängen und E-Mail-Diensten. Sie fordern einen höheren Schutz der Meinungsfreiheit im Internet. Außerdem erwarten sie, dass die Regelungen "für Verarbeitung personenbezogener Daten durch Anbieter von Telemedien zu ausschließlich journalistisch-redaktionellen Zwecken" nicht nur für "Unternehmen und Hilfsunternehmen der Presse" als Anbieter von Telemedien, sondern auch reine Online-Zeitungen und private Online-Journale (Blogs) gelten sollen. Die vorgesehene Regelung würde diese sonst diskriminieren und eine Aufrechterhaltung der Angebote letztlich unmöglich machen.
Aufmerksam machen die Verbraucherorganisationen auch auf die geplante Regelung für die Impressumspflicht. So sollen Angebote "ausschließlich zu persönlichen oder familiären Zwecken" von der Impressumspflicht ausgenommen werden. Doch von Privatpersonen angebotene Telemedien dienen nie nur der eigenen Nutzung oder der Nutzung durch die eigene Familie. Auch eine private Homepage wird nicht "ausschließlich zu persönlichen Zwecken" veröffentlicht, sondern immer auch zur Information von Freunden und Bekannten sowie von anderen interessierten Personen. Eine Impressumspflicht für Privatpersonen würde es Straftätern jedoch ermöglichen, potenzielle Opfer zu identifizieren und auszuforschen. Die Organisationen schlagen deshalb vor, von der Impressumspflicht alle natürliche Personen auszunehmen, "die Telemedien zu einem Zweck anbieten, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann".
Auch fordern die Bürgerrechtsorganisationen ein Recht auf Anonymität, das auch den Schutz vor zwangsweiser Datenerhebung beziehungsweise das Ausspionieren des Nutzers durch Spyware beinhaltet. Sie kritisieren zudem die vorgesehene Datenübermittlung zur Strafverfolgung, an Geheimdienste und an Inhaber geistigen Eigentums. Insbesondere die beabsichtigte Zulassung von Auskünften "zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" sei "vollends undurchdacht". So sei schon der Begriff des "geistigen Eigentums" "tendenziös und unbestimmt". Inhaber gewerblicher Schutzrechte könnten keine Auskünfte "anordnen". Die uneingeschränkte Zulassung von Auskünften an Rechteinhaber sei damit "inhaltlich inakzeptabel".
Schließlich greifen Initiatoren der Initiative zum Telemedienrecht langjährige Forderungen der Datenschützer auf und verlangen die Einführung eines eigenen Telemediennutzungsgeheimnisses. Derzeit erstreckt sich das Fernmeldegeheimnis nur auf Telekommunikationsdienste. Für Telemediendienste gibt es kein entsprechendes Nutzungsgeheimnis.Wichtig sei dieses aber schon deshalb, weil "schon die Information, welche Telemediendienste eine bestimmte Person in Anspruch nimmt, weit reichende Rückschlüsse auf ihre politischen, finanziellen, sexuellen, weltanschaulichen, religiösen oder sonstigen persönlichen Interessen und Neigungen zulassen" kann.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68537
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Mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP hat der Bundestag am heutigen Donnerstag die umstrittenen Pläne der Bundesregierung zur Neuordnung des Medienrechts im Rahmen des Elektronischen Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (ElGVG) mit den Änderungsvorschlägen aus dem Wirtschaftsausschuss verabschiedet. Künftig soll so etwa die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich werden, wenn E-Mail-Werber bestimmte Informationspflichten verletzen, ihre Aussendungen also etwa nicht als Spam kenntlich machen oder den Absender "verschleiern". Ferner sieht das neue Telemediengesetz (TMG), das den Kern des ElGVG ausmacht, vor, dass Ermittler Bestandsdaten bei Anbietern auch für die vorbeugende Straftatenbekämpfung abrufen können. Bei den Regeln zur Providerhaftung wird andererseits entgegen den Forderungen der Wirtschaft nicht nachgebessert.
Mit dem Paragraphenwerk will der Gesetzgeber im Zusammenspiel mit dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (PDF-Datei) den föderalistischen Regulierungswust rund um neue Mediendienste lichten. Künftig soll nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden werden, die bislang unterschiedlich etwa im Teledienstegesetz (TDG) des Bundes und im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) der Länder geregelt sind. Der Entwurf sieht dabei etwa vor, dass der herkömmliche Rundfunk, Live-Streaming oder Webcasting nicht zu den Telemediendiensten zählen. Auch die bloße Internet-Telefonie soll nicht darunterfallen.
Vom TMG erfasst werden alle Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschließlich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich zuzuordnen sind. Dabei kann es sich etwa um Online-Angebote von Waren und Dienstleistungen mit sofortiger Bestellmöglichkeit, zeitversetztes Video on Demand, Weblogs, Online-Dienste wie Internet-Suchmaschinen oder die kommerzielle Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungen per E-Mail handeln. Experten kritisieren, dass eine trennscharfe Unterscheidung der einzelnen Bereiche schwierig ist und eine Anpassung an die sich momentan im europäischen Abstimmungsprozess befindende Novelle der Fernsehrichtlinie auf sich warten lasse. Politiker der großen Koalition legten aber Wert darauf, dass das Gesetz zeitgleich mit dem Rundfunk-Staatsvertrag am 1. März in Kraft treten kann. Sie räumten ein, dass bereits bald mit den Beratungen über eine TMG-Novelle zu beginnen sei. Dazu solle aber etwa noch eine EU-Studie zur EU-weiten Umsetzung der Haftungsregelungen abgewartet werden.
Anbieter von Telemedien müssen künftig laut dem TMG "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes" Bestandsdaten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen herausgeben. Diese Klausel bezieht sich auch auf die "Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" sowie auf die "Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder".
Damit verankere die Koalition einen "Freibrief für die ermittelnden Behörden ohne richterliche Anordnung", monierte Ulla Lötzer von den Linken. Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Grünen, stieß ins gleiche Horn: Statt ein "Koppelungsverbot" gegen die Praxis zur Verknüpfung elektronischern Dienstleistungen an die Preisgabe persönlicher Informationen festzuschreiben, werde der Zugriff auf Nutzerdaten erleichtert. Bettin kritisierte zudem, dass die Koalition keine bundesweite Behörde benannt habe, an die sich Verbraucher bei Spambelästigungen wenden könnten. Zudem müsste jede unzulässige Werbemail unter den neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand fallen. Insgesamt wolle Schwarz-Rot die Welt des Internet weiter "ohne die Nutzer gestalten". Der Medienexperte der FDP, Hans-Joachim Otto, bezeichnete das Gesetz "jetzt schon als überholt und in Teilen obsolet". Dass der Reformbedarf bereits bei der Verabschiedung feststehe, "dient nicht der Rechtssicherheit und dem Vertrauen in die Gesetzgebungsarbeit". Schweren Herzens stimme man trotzdem zu, um bei der ausgemachten Novelle zu einer Zusammenarbeit über Parteigrenzen zu kommen.
Heftig protestiert der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco: "Statt endlich Rechtssicherheit in Fragen der Haftung und der Abgrenzung zu bekommen, werden den Unternehmen neue Pflichten zur Auskunftserteilung auferlegt, die sie allmählich zu Hilfspolizisten für jedermann machen", beklagt Vorstand Oliver Süme. Damit seien Anbieter von Online-Angeboten auf dem deutschen Markt klar im Nachteil. Der Bundestag verpasse erneut die Chance, einen fortschrittlichen Rechtsrahmen für das Internet zu schaffen und eine Vorreiterrolle in Europa einzunehmen. Süme vermisst im TMG ein klares Zeichen gegen die zunehmende Tendenz in der Rechtsprechung, "Geist und Buchstaben der E-Commerce-Richtlinie aus Brüssel zu missachten". "Die Gerichte erlegen vielen Betreibern von Foren, Internet-Auktionen, aber zunehmend auch von Suchmaschinen immer weitergehende Pflichten zur Prüfung der Inhalte von Dritten und zur Überwachung ihrer Nutzer auf", meint der Verbandsvertreter. "Setzt sich diese Praxis weiter durch, könnte dies das Aus für viele derartige Angebote in ihrer bisherigen Form bedeuten."
Quelle : www.heise.de
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Die Mülheimer Journalistin und Autorin Bettina Winsemann alias Twister will wegen der Überwachungsklauseln im gerade vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung des Medienrechts nach Karlsruhe ziehen. Die Bürgerrechtlerin sieht im neuen Telemediengesetz (TMG), das den Kern des Elektronischen Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (ElGVG) ausmacht, einen weiteren Stein in einer Mauer von Bespitzelungsvorhaben der großen Koalition, welche "die Privatsphäre und den Datenschutz abblocken". Die Freiberuflerin hat erst vor kurzem eine Verfassungsbeschwerde auch gegen das neue Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen initiiert, das eine Rechtsgrundlage für verdeckte "Online-Durchsuchungen" privater Internet-PCs durch Geheimdienste schafft.
Vorgehen will Twister mit der weiteren angekündigten Verfassungsbeschwerde vor allem gegen Paragraph 14 TMG, der ihrer Ansicht nach Privaten einen direkten Auskunftsanspruch über Nutzerdaten gegenüber den Anbietern von Telemediendienste einräumt und damit den Schutz der Privatsphäre aushöhlt. "Dass Lobbyisten die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in einem Atemzug mit den Aufgaben der Geheimdienste nennen, ist ein Skandal", empört sich die Bürgerrechtlerin. "Dass diese Formulierung nun aber Eingang in ein Gesetz findet, ist weitaus skandalöser." Damit würden sich Regierung und Parlament zum Handlanger für private Interessensvereinigungen machen.
Werner Hülsmann, Vorstand der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD), will die Beschwerde gemeinsam mit Twister führen: "Mit der beschlossenen Verwendung der Internetnutzungsdaten zur 'polizeilichen Gefahrenabwehr' und bei privatrechtlichen Auskunftsansprüchen im Urheberrechtsbereich werden Scheunentore geöffnet, ohne dass Verfahrensregelungen aufgestellt würden, die datenschutzrechtlichen Mindeststandards genügen würden", erläutert er seine Beweggründe zur Unterstützung der Klage. "Dieses Vorgehen ist verfassungsrechtlich nicht haltbar und stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Internetnutzer dar."
Die beiden Aktivisten engagieren sich auch im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und sehen durch Gesetze dieser Art die Privatsphäre und die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten aller Bürger in hohem Maße gefährdet. "Die gesamte Diskussions- und Informationskultur wird leiden, wenn eine unüberwachte Kommunikation kaum mehr möglich ist", gibt Twister zu bedenken. Die Bürgerrechtlerin reibt sich vor allem auch daran, dass nunmehr schon "das Herunterladen von bestimmten Informationen quasi einen Anfangsverdacht darstellen soll". Ähnliche Sorgen hatten Datenschützer bereits bei einer Anhörung zum TMG im Bundestag Mitte Dezember geäußert.
Der besonders umstrittene Absatz im Telemediengesetz sieht vor, dass die erfassten Anbieter künftig Informationen wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen auch für Präventionszwecke herausrücken müssen. Die Provider werden verpflichtet, "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum und zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder" die entsprechenden Daten weiterzugeben.
Quelle : www.heise.de
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Internetnutzer, so die gängige Meinung, kümmern sich nicht oder zu wenig um den Schutz ihrer persönlichen Daten. Glaubt man jedoch einer aktuellen Umfrage, scheint diese Vorstellung nicht (mehr) der Realität zu entsprechen.
Bei der Umfrage wurden 100.000 Internetnutzer nach ihren Gewohnheiten und Meinungen zum Thema Datenschutz befragt. Die meisten von ihnen scheinen sich der Bedeutung des Themas durchaus bewusst zu sein. So halten 79% der Befragten "einen Online-Shop nur dann für "sicher", wenn der Datenschutz klar und deutlich gewährleistet ist." Die Hälfte aller Umfrage-Teilnehmer fürchtet gar, dass ihre Daten beim Online-Shopping missbraucht oder gestohlen werden könnten. Kein Wunder, denn dem Umgang der Unternehmen mit vertraulichen Daten traut man offenbar nicht über den Weg - lediglich jeder Zehnte glaubt, dass die Unternehmen "alle Datenschutzbestimmungen einhalten", zwei von drei Befragten haben auch bereits einen Missbrauch persönlicher Daten zu Werbezwecken erlebt.
Ganz auf Nummer sicher geht rund ein Viertel der Befragten: So viele nämlich sind meistens unter Pseudonym im Netz unterwegs; jeder Fünfte macht erfundene Angaben, wenn er sich auf Websites registrieren muss. Vor allem will man sich so vor Datenmissbrauch und unerwünschter Werbung schützen. Auch der Wunsch Anonymität spielt dabei eine Rolle: Darum geht es rund der Hälfte derjenigen, die im Internet Pseudonyme oder andere erfundene Angaben verwenden.
Der Datenschützer und Jurist Patrick Breyer kommt angesichts dieser Umfrage zu dem Schluss, dass die meisten der Befragten das Prinzip der Datensparsamkeit durchaus verstanden hätten. Allerdings sei es auch nötig, dass die Nutzer den Selbstschutz groß schrieben, denn die Firmen würden Datenschutz-Grundsätze oft ignorieren und mit den Daten ihrer Kunden zu sorglos umgehen oder sich an diesen gar auf unethische Weise bereichern.
Als problematisch schätzt Breyer die Tatsache ein, dass demnächst der biometrische Personalausweis für die Authentifizierung im Internet eingesetzt werden soll. Dies würde die Verwendung eines Pseudonyms unmöglich machen.
Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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...der biometrische Personalausweis für die Authentifizierung im Internet eingesetzt.... Dies würde die Verwendung eines Pseudonyms unmöglich machen.
Grundsätzlich falsch.
NIEMALS würde ich meinen Perso einsetzen, um mich auf irgendeiner Webseite anzumelden.
Wer darauf besteht, der darf ohne mich auskommen.
So kann mich niemand zwingen, mich für die Kommunikation mit Behörden auf solche Art zu legitimieren.
Schliesslich gibt's überhaupt keinen Zwang zum Besitz eines Computers.
Oder eines geeigneten Lesegeräts (mit dem ich ohnehin nur Schindluder zu treiben genötigt wäre...).
Und online banking kommt mir gar nicht in die Tüte.
Und anderswo gibt's eben grundsätzlich Pseudonym, oder nur einen Vornamen, feddisch...
Und damit bin ich ganz sicher nicht allein.
Viel zu viele Ansätze in Richtung auf ständige Identifizierbarkeit im Netz haben wir schon entstehen und zerfallen sehen, wie index.dat geschützte residente Cookies, das Trusted Computing Modul im Mainboard-Chipsatz, die CPU-ID, MS Passport, die von dt. Behörden immer wieder geforderten / versprochenen elektronischen Zertifikate, ... ... ...
Sowie ich bei'm Einkaufen stark bevorzugt Bargeld einsetze, so werde ich auch weiterhin üblicherweise im Netz ohne Klarnamen oder ähnliche eindeutige Identifikation auftreten. Es sei denn, man verpetzt IPs bald systematisch (und nicht nur in Einzelfällen), dann zöge ich noch ganz andere Saiten auf, wie offene WLANs plus variable MACs...
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Der Chief Executive Officer des Antiviren-Herstellers Kaspersky hat in einem Interview einige markante Aussagen zur Anonymität im Internet getroffen.
Kaspersky Antivirus ist Russlands Antiviren-Paket Nummer eins. Der Chief Executive Officer des Unternehmens, Eugene Kaspersky, gab ZDNetAsia jüngst ein Interview, als er an einer Interpol-Konferenz in Singapur teilnahm. Im Gespräch wurden einige klassische Punkte durchgekaut. Darunter die Konkurrenz durch Microsofts Antiviren Software oder die zunehmende Cyberkriminalität.
Einen bemerkenswerten Punkt brachte er jedoch an. ZDNet wollte von ihm wissen, welche drei Dinge er auf der Welt ändern würde, die in Bezug zur IT-Security stehen. Seine schlichte Antwort: Das Internetdesign. Eine sehr pauschale Antwort, so dass die Interviewerin nachbohrte, ob das alles sei. Was solle denn am Internetdesign falsch sein, wollte sie wissen. Die Antwort und anschließende Richtung des Gesprächs war fast erschreckend.
"Dort herrscht Anonymität. Jeder soll und muss identifizierbar sein, oder einen Internet-Pass haben. Das Internet wurde nicht für öffentliche Zwecke entwickelt, sondern für US-amerikanische Wissenschaftler und das U.S. Militär. Das war nur eine limitierte Personengruppe - einige Hundert, vielleicht tausend. Dann wurde es der Öffentlichkeit vorgestellt und es war so unglaublich falsch, ... es dieser auf dieselbe Art vorzustellen", so Kaspersky, "Ich würde das Design des Internets gerne dadurch ändern, dass ich eine Regulierung einführe. Internet-Ausweise, Internet-Polizei und internationale Abkommen über Internet-Standards. Und wenn einige Länder nicht zustimmen oder sich nicht an die Vereinbarung halten, dann kappt sie einfach ab." Eine Mischung aus Netzüberwachung, Three-Strikes-Gesetz und weiteren restriktiven Maßnahmen? Man glaubt auf den ersten Blick, es wäre vielleicht ironisch gemeint und nur ein Scherz.
Doch Kaspersky wird weiter befragt, ob es denn nicht genug sei, dass jeder Anschlussinhaber eine IP-Adresse habe, über die er identifizierbar wäre. Dies bestreitet er: "Man kann sich nie definitiv sicher sein, wer die Verbindung nutzt. Ich kann ein WLAN betreiben, auf das ich per Passwort zugreife, aber ich kann dieses Passwort auch jemand anderem geben, um meine Verbindung zu nutzen. Oder das Passwort wird gehackt. Selbst wenn die IP-Adresse zu einem Internet-Café zurückverfolgt wird, weiß man nicht welcher Kunde oder welche Person hinter der Attacke steckte. Denken Sie mal an Autos. Man hat daran zwar ein Kennzeichen aber man braucht auch einen Führerschein."
Im weiteren führte Kaspersky aus, dass solch ein System nur schwerlich umzusetzen wäre. Es sei teuer, bürokratisch und überhaupt müssten erst einmal alle einen solchen Vertrag unterzeichen. Die Nationen würden die Problematik verstehen, aber man würde hier - nach wie vor - ein nationales Denken anwenden. Das Internet kenne aber keine Landesgrenzen. Es sei eine neue Welt, in der man anders denken müsse.
Interessant ist, dass im Interview zwar alle "positiven" Aspekte erschöpfend dargelegt werden. Eine kritische Auseinandersetzung oder Fragestellung lässt man jedoch vermissen. Matt Zimmerman, Jurist der Electronic Frontier Foundation (EFF) ist darüber wenig begeistert: "Man könnte dieselben Argumente auf die Offline-Welt übertragen. Jeder Einkauf den wir machen sollte aufgezeichnet werden, wir sollten Bargeld verbieten, wir sollten überall Kameras aufstellen, weil in dieser massiven Datensammlung vielleicht etwas aufgezeichnet wird, das irgendjemandem hilft. Aber wir sind auch davon überzeugt, dass die Privatsphäre wichtig genug ist, um gegen solche Auswüchse geschützt zu werden."
Ob man Verständnis für diese Ansichten aufbringen kann? Nach Kasperskys gewünschtem Weltbild müsste beispielsweise die Nutzung von TOR oder ähnlichen Mechanismen illegal werden. Dass aber gerade diese Dienste es sind, die eine zensurresistente Plattform befeuern können und für wirkliche Informationsfreiheit sorgen können. Diesen Aspekt scheint er gänzlich zu vergessen. Insbesondere in China ist die Nutzung von Anonymisierungsdiensten wie TOR zu einem wichtigen Bestandteil geworden. Man kann somit nur hoffen, dass Kasperskys "Wunsch" nach einem "geschlossenen" Internet nicht in absehbarer Zeit Realität wird.
Quelle : www.gulli.com
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EU-Datenschützer monieren, dass die Praktiken der führenden Suchmaschinenbetreiber Google, Microsoft und Yahoo zur Speicherung von Nutzerdaten trotz vorgenommener Verbesserungen nach wie vor nicht den EU-Vorgaben entsprechen. Vor allem die vermeintliche Anonymisierung von Suchanfragen nach einer gewissen Zeitspanne genüge nicht den Anforderungen der allgemeinen EU-Datenschutzrichtlinie, schreibt die "Artikel 29"-Arbeitsgruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten den drei US-Konzernen ins Stammbuch.
Speziell Google fordern die Datenschützer in dem offenen Brief erneut auf, sämtliche nutzerbezogenen Informationen aus den Abfragen nach spätestens sechs Monaten zu löschen. Der Suchmaschinen-Primus hält Suchanfragen derzeit mit vollständigen IP-Adressen neun Monate lang vor. Dies hält er für nötig, um "Trends im Lauf der Zeit zu sehen und ein Gefühl für die Nutzer zu bekommen". Die Aufzeichnung individueller Nutzungsdaten gewinne weiter an Bedeutung, da die Betreiber immer mehr audiovisuelle Angaben und Standortdaten einbezögen, schreiben die Datenschützer. Deren Verarbeitung dürfe nur so lange erfolgen, wie dies für rechtmäßige Zwecke erforderlich sei. Insbesondere bei Google herrsche aber eine "offensichtliche mangelhafte" Erkenntnis über die Brisanz der Datenspeicherung.
Auch die Maßnahmen Googles zur Anonymisierung von Suchanfragen nach neun Monaten reichen den Datenschützern nicht aus. Die allein durchgeführte Löschung der letzten acht Ziffern einer IP-Adresse verschleiere den Nutzerbezug nicht ausreichend, beklagt die Arbeitsgruppe in ihrem Brief (PDF-Datei) an die Kalifornier. Dazu komme, dass Google zugehörige Cookies 18 Monate aufbewahre. Damit sei die Zusammenführung individueller Suchanfragen weiter möglich. Auch einzelne IP-Adressen könnten während dieser anderthalb Jahre leicht wiedergefunden werden, sobald ein Nutzer eine erneute Suche durchführe. Google solle daher sein Anonymisierungsverfahren einem überprüfbaren Auditverfahren unterziehen.
Bei Microsoft lobt die Gruppe zwar die Löschung von IP-Adressen von Nutzern der Suchmaschine Bing nach sechs Monaten und die sofortige Trennung von möglichen Account-Informationen. Aber auch Bing speichere Cookies unregistrierter Bing-User 18 Monate lang. Der "Anonymisierungsprozess" durch ein Hash-Verfahren sei nicht transparent genug und lasse offenbar doch eine Verknüpfung von Suchanfragen zu. Auch an Microsoft appellieren die Datenschützer, die verwendeten Verfahren offenzulegen und eine unabhängigen Prüfung zu unterziehen. Dieser Aufruf ergeht auch an Yahoo, obwohl die Gruppe die Ankündigung der Suchmaschinenfirma, IP-Adressen zu Suchanfragen bereits nach 90 Tagen zu löschen, sehr begrüßen.
Parallel haben die Datenschutzbeauftragten die US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) um Unterstützung gebeten. Es müsse eine "konstruktive Lösung" zum Schutz der Privatsphäre der Suchmaschinen-Nutzer gefunden werden. Zudem hat dir Gruppe EU-Justizkommissarin Viviane Reding über ihr Vorgehen in Kenntnis gesetzt, um zur Entwicklung und Durchsetzung angemessener transatlantischer Datenschutzprinzipien beizutragen.
Quelle : www.heise.de
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Realnamen versus Pseudonyme - ein Diskussionsbeitrag
In meinem Artikel Versteckspiele im Netz (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33528/1.html) habe ich die Kommerzialisierung von sozialen Netzwerken und die Frage nach der persönlichen Note als Zeichen von Glaubwürdigkeit und Offenheit im Netz thematisiert. Mittlerweile ist daraus eine Diskussion um die Bedeutung von Realnamen und Pseudonymen entstanden.
Ich freue mich über diese Diskussion, steht sie doch beispielhaft für unsere Ambivalenz im Umgang mit virtueller und realer Welt. Woraus sich zwei äußerst wichtige, weil grundlegende Fragen für die Zukunft des Internet ergeben: Wollen wir die virtuelle Welt im Stil der realen Welt gestalten? Oder könnte das Web auch ein Spielraum für eine ideale Utopie werden? Einer Utopie von freiem Zugang zum Wissen, von globalem und kulturkreisübergreifendem Austausch, von einer institutionsfreien Basisdemokratie und nicht zuletzt von einer umfassenden, virtuellen Intersozialisierung, die die Menschen weltweit weiter zusammenführen könnte? Und die sicher einen interessanten Gegenentwurf zur durchökonomisierten Globalisierung darstellen könnte.
Oder begreifen wir das Internet einfach nur als technologische Erleichterung im kommunikativen Alltag, als Datenkanal, Informationsfundgrube, als Spielewelt und Unterhaltungsmedium? Ich denke, mehr wäre möglich.
Kehren wir zum ursprünglichen Ausgangspunkt der Diskussion um Realnamen und Pseudonymen zurück: Ich glaube, dass es in einer freien und offenen Mediengesellschaft nicht mehr nur um Aufmerksamkeit = Sichtbarkeit geht, sondern dass die Zukunft einer transparenten Netzwelt in der Schaffung von Erkennbarkeit = Glaubwürdigkeit liegt.
Warum?
Neben dem Wunsch, sich in einem - inhaltlich wie sozial – zuverlässigen Medium zu bewegen, steht vor allem die Möglichkeit im Mittelpunkt, das Netz als Beziehungsforum mit einer neuen Intimität im unbegrenzten Austausch zu gestalten. Die Dichte, die das Internet ohne physische Anwesenheit zu erzeugen vermag, ist einzigartig. Nicht nur aus technologischer Sicht, sondern auch aus sozialer: Das Netz ist eine Plattform postpersönlicher Nähe, da ohne persönliche Vor-Ort-Präsenz eine intime Kommunikation, Beteiligung und Vernetzung möglich sind. Ohne persönliche Präsenz sollte aber nicht gleichbedeutend sein mit: ohne Persönlichkeit. Die Basis für Kommunikation, Beteiligung und Vernetzung ist zu wissen, mit wem man es zu tun hat. Und das Wunderbare an einer offenen und transparenten Welt ist doch, dass wir zeigen können, wer wir sind.
Fehlende Erkennbarkeit = mangelnde Glaubwürdigkeit im Netz führt hingegen in eine Spaltung: Es kommt zu einer weiteren Zunahme von abgeschotteten Communities, die mit Identifikationsreglements Authentizität und Glaubbarkeit sicherstellen wollen. Wenn sich in Zukunft alles nur noch in abgeschotteten Netzwerken abspielt, dann stürbe die Idee eines freien und offenen Forums, die Utopie eines globalen und kulturkreisübergreifenden Austauschs wäre vermurkst, ebenso wie die Vision von einer Basisdemokratie oder der Gedanke an eine weltweite Intersozialisierung. Dann mutierte der Rest des Netzes zu einem undurchsichtigen Beliebigkeitsfeld, das durchaus eines hohen Schutzes bedürfte und aus dem sich vor allem Unternehmen zurückzögen, wäre doch der Aufwand für Webhygiene zur Kontrolle von Markennamen und zur Sicherung des Firmenprestiges einfach viel zu groß.
Freilich, der Schutz persönlicher Daten ist wichtig. Aber in einem Medium mit dem Anspruch auf Selbstorganisation ist die Sicherheit der Beteiligten eigentlich keine rechtliche Aufgabe (die nur von Institutionen verbindlich ausgeübt werden könnte, sofern man Selbstjustiz verhindern will), sondern eine kulturelle Frage. Die Bindungskräfte im Web müssen einfach stärker sein, als Drang und Einfluss des Dubiosen. Erst eine vertrauensvolle Beziehungskultur besitzt die notwendige Selbstreinigungswirkung gegenüber dem Fragwürdigen. Ich glaube deshalb: Nur eine ausgeprägte Web-Loyalität schützt das Netz nachhaltig und macht Selbstorganisation überhaupt erst möglich. Anonymität hingegen ist keine Antwort auf das Zweifelhafte, sondern meist dessen Ursache. Und: Eine Mediendemokratie auf Grundlage von Pseudonymen ist eine Scheindemokratie.
Auch die von mir angesprochene Kommerzialisierung von sozialen Netzwerken, die in der Diskussion bisher zu kurz gekommen ist, kann die Beziehungskultur unterwandern. Ich habe ja darauf hingewiesen, dass, einer Studie zur Folge, Banken in dieses Segment verstärkt einsteigen wollen. Was passiert, wenn Heerscharen von Finanzberatern unter sympathisch klingenden Pseudonymen nach neuen Kunden Ausschau halten?
Was für ein Netz wollen wir?
Wie gesagt, die grundlegende Frage lautet: Was für ein Netz wollen wir? Nicht nur im Blick auf die Utopie einer idealen Welt und der Bildung eines freien, offenen und transparenten Netzkosmos, sondern auch im Angesicht der unüberschaubar gewordenen Informationsflut spielt Glaubwürdigkeit eine wesentliche Rolle. Ohne Glaubwürdigkeit sind weder Kommunikation und Beteiligung noch Orientierung möglich, ganz abgesehen von Vernetzung und der Pflege von Beziehungen.
Daraus ergibt sich die nächste Frage: Wie entsteht Glaubwürdigkeit im Netz?
Blicken wir hierfür zunächst einmal in andere Medien: Nehmen wir Bücher, Zeitungen, Magazine oder das Fernsehen – dort sind Erkennbarkeit und Seriosität dann gegeben, wenn Urheber und Quellenangaben eindeutig und nachprüfbar identifizierbar sind. Autoren, Journalisten, Reporter, Korrespondenten und Kommentatoren bürgen mit ihrem Namen nicht nur für die Authentizität ihrer Berichterstattung, sondern auch für die Qualität ihrer Interpretationen.
Pseudonyme mögen in Spielwelten durchaus ihre Berechtigung haben, auch Künstler bedienen sich ihrer im Zuge eines kalkulierten Imagedesigns, doch bei Meinungsäußerungen und kritischen Anmerkungen gilt die persönliche Transparenz nicht nur für professionell Medienschaffende, sondern der Fairness halber auch für jeden Mediennutzer. Und: Diese persönliche Transparenz sollte sich bei aktiver Beteiligung auf das ganze Netz erstrecken und nicht nur geschlossenen Communities vorbehalten sein.
Freilich, ein Realname ist per se noch kein Zeichen für Glaubwürdigkeit, wie wir es von gebrochenen Ehrenworten großer Namen her wissen. Die Größe des Namens lässt nicht immer auf das Maß persönlicher Integrität schließen. Auch wenn das viele beteuern. Im Gegenteil: Der Wert der Seriosität nimmt mit dem Grad der Eigenwerbung ab.
Wofür steht ein Pseudonym?
Erkennbarkeit generiert sich nicht nur aus Realnamen, dazu gehört auch Charakter, doch sie beginnt mit ihnen. Die Nutzung des Realnamens verrät auch nicht gleich persönliche Neigungen oder politische Ansichten. Wäre dem so, würden viele zu Opfern falscher Einschätzungen. Die Welt bestünde dann aus nichts anderem, als aus Klischees. Erkennbarkeit will genau das verhindern.
Verlieren Realnamen in einer globalen und virtuellen Welt vielleicht an Bedeutung? Doch – warum? Weil sie sich internationaler lesen? Dann müssten sie sich eigentlich aus einem allgemein erkennbaren Esperanto bilden. Tun sie das?
Verdrängen Pseudonyme echte Namen aufgrund eines Trends, dann stellt sich die Frage: Wozu werden dann Pseudonyme zum Schutz von Realnamen eingesetzt? Oder konsequenter gefragt: Wozu brauchen wir echte Namen dann noch? Oder Pseudonyme? Der restlose Ersatz des Realnamens durch ein Pseudonym würde das Pseudonym ja seiner ursprünglichen Funktion berauben.
Sobald wir unsere echten Namen ablegen - was sind wir dann? Phantome? Spielfiguren? Was ist mit unserer Individualität? Werden wir gar zu (Massen-)Produkten, die sich dann der hohen Austauschbarkeit wegen um eine ausgeprägte Markenidentität bemühen müssten?
Ein guter Tausch? Oder können wir etwa mit beidem leben? Realname hier, Pseudonym dort? Wo aber ist die Grenze? Müssten wir das Leben im Netz dann nicht exakt von der realen Existenz trennen? So wie die unterschiedlichen Bezeichnungen? Und: Entspricht die Meinung des Pseudonyms der Überzeugung der realen Person? Ist die Meinung hier ehrlich gemeint und dort eben nicht? Ist das Pseudonym letztlich doch eine verstellte Identität? Oder soll es die Rolle einer Marke spielen?
Wollen wir Marken werden?
Natürlich eignen sich Pseudonyme als Marken, wie ich es bei Künstlern bereits angesprochen habe. Nutzen wir allerdings Pseudonyme als Marken für die persönliche Kommunikation, Beteiligung und Vernetzung, landen wir schnell in der eigentlich veralteten Aufmerksamkeitsökonomie, in der es nicht um Inhalte und Beziehungen, sondern um Profilierungs- und Positionierungseffekte geht.
Freilich, ein bewusst von der Realität abgekoppeltes Fantasie-Netz, das als Märchenwelt fungiert, hätte nicht nur meine Bewunderung, sondern besäße eine neue Grundlage. Und eine andere Funktion: Da wir dort unsere Identität nicht mehr aus unserem realen Sein, sondern aus einem virtuellen Schein bezögen, wären wir also keine User mehr, auch keine Produkte, sondern Fabelwesen. Fabelwesen mit abstrakten Namen. Dieses Netz wäre mit dem heutigen Internet nicht zu vergleichen – wir hätten einen Spielraum für unsere Träume und Visionen zur Verfügung. Ein Paradies für Fantasten. Und für Romantiker, die ja immer die Verschmelzung von Sein und Schein, also die Einswerdung von Realität und Ideal, zum Ziel hatten. Pseudonyme wären allerdings sinnlos, da ohnehin alles Fiktion wäre. Und jeder Nutzer wüsste, dass er sich in einem fiktiven Spiel befände. Ernstzunehmende Informationen hätten dabei keine große Überlebenschance - sie wären ja auch weder notwendig noch erwünscht. Dieses Web würde sich eindeutig von der realen Welt unterscheiden.
Ich glaube allerdings, dass die Verschmelzung zwischen realer und virtueller Welt eine Bereicherung für den Menschen darstellt. Und das nicht nur in Hinsicht auf die unbegrenzte Nähe bei Kommunikation, Beteiligung und Vernetzung. Sondern auch für die Entwicklung einer virtuellen Vorstellungskraft – sie stellte, gekoppelt mit dem Potenzial menschlicher Fantasie, einen wichtigen Schritt in der Evolution der Zivilisation dar: Cyber-Imaginationen von der Schönheit einer intakten Natur beispielsweise könnten Ökobewegungen einen neuen Impuls verleihen. Mehr noch: Das Internet wäre in der Lage, zu einem prophetischen Raum zu werden, in welchem uns prä-reale Simulationen die Konsequenzen unseres Handelns bereits aufzeigen könnten, bevor ihre realen Auswirkungen eintreten würden. Mit dieser Möglichkeit entwickelten wir uns nicht nur zu Propheten unserer eigenen Zukunft, sondern es könnte sich ein virtueller Weitblick einstellen, der mehr Verantwortung in die Absichten des Menschen tragen würde.
Traum und Ernüchterung
Ich wünsche mir ein Web, das offene Verbindungen zum Ziel hat, das weltweiten und kulturkreisübergreifenden Austausch ermöglicht, das kleinste Gemeinschaften ebenso fördert wie eine Intersozialisierung im globalen Ausmaß. Ja, ich wünsche mir die Geburt einer transparenten Hyperwelt, die mit ihren simulativ-prophetischen Möglichkeiten unsere Gegenwart erweitert und uns um eine nachhaltige Zukunft bereichert, wo weder Kommerzialisierung von persönlichen Kontakten noch Dubioses eine Rolle spielen.
Zu idealistisch? Vielleicht. Doch ohne Idealismus wird die Welt – egal, ob in ihrer realen oder virtuellen Version – kein besserer Ort. Den wir uns doch eigentlich alle wünschen.
Vermutlich bildet das Internet aber einfach nur unsere gesellschaftliche Realität ab? Vielleicht ist das Web nichts anderes als eine digitale Großstadt? Was zu bedauern wäre, denn das Web bliebe damit hinter seinen eigenen Möglichkeiten zurück.
Im Web 2.0 entscheidet die Gemeinschaft über die Qualität des Netzes, nicht irgendwelche Institutionen. Diese Form der Basisdemokratie offeriert eine große Freiheit. Doch Freiheit ist kein Zeichen gegen, sondern für Verantwortung. Hier sind wir am Ausgangspunkt: Verantwortung und Mut bilden das Herz der Erkennbarkeit. Persönliche Überzeugungen mit dem eigenen Namen zu kennzeichnen, ist eine Facette davon. Man denke hier nur an die Courage von Regimekritikern, die trotz Bedrohung und der Angst vor Repressalien, persönlich für ihre Meinung einstehen.
Möglicherweise bin ich aber auch schon zu alt für das Medium. Und wahrscheinlich sind meine Ansichten über offene Gemeinschaften und die Erkennbarkeit persönlicher Gesinnung sowie über die des verbindlichen Händedrucks, der Souveränität eines Charakters oder über die Loyalität zwischen Menschen überholt. Ich begrüße mein reales und auch virtuelles Gegenüber gerne mit dessen Namen und glaube schon, dass die Ansprache einen Bestandteil unserer Identifikation mit unserer Umwelt ausmacht. Durch die Begrüßung mit Namen wird ein Fremder nicht gleich zum Freund, aber es ist zumindest ein (freundlicher) Anfang.
Das Internet ist ein evolutionäres Medium, dessen Kultur sich sehr schnell verändert. Irgendwann verschmelzen möglicherweise unsere Realnamen mit Pseudonymen, woraus völlig neue Termini entstehen.
Eines wird aber gleich bleiben: Egal, welches Etikett eine Person auch benutzt, ihre innere Einstellung sollte immer erkennbar sein – in jeder Welt. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, zwischen der virtuellen Welt und der realen Welt eine exakte Grenze zu ziehen. Ich glaube auch nicht, dass wir unsere Identität in der Beteiligung an verschiedenen Welten einfach so aufspalten können. Oder sollten. Mut und Verantwortung werden immer auffallen. Das Herz eines Superhelden schlägt ja auch in seiner bürgerlichen Identität. Alles andere wäre doch irgendwie enttäuschend.
Oliver W. Schwarzmann
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestags Axel E. Fischer fordert, dass Internetnutzer, die an Diskussionen - beispielsweise in Foren - teilnehmen, künftig eindeutig identifizierbar sein sollen. Er kritisierte, dass heutzutage oft ausgedachte Nicknames für Diskussionen im Internet zum Einsatz kommen.
Seine Forderungen bezeichnet Fischer als "Vermummungsverbot im Internet": Beiträge, die jemand schreibt, sollen eindeutig einer realen Person zuzuordnen sein. Es könne nicht sein, dass sich Bürger hinter selbstgewählten Pseudonymen versteckten und sich so der Verantwortung entzögen, sagte der Karlsruher Abgeordnete den "Badischen Neuesten Nachrichten" (Montag).
Den neuen elektronischen Personalausweis, der seit Anfang November ausgegeben wird, sieht Fischer dabei als Chance, denn dieser bietet optional die Möglichkeit zur Identifizierung im Internet. Für den demokratischen Entscheidungsprozess sei es wesentlich, "dass man mit offenem Visier kämpft, also seinen Klarnamen nennt", sagte Fischer. Dabei sei der neue Personalausweis eine "ideale Möglichkeit, sich im Internet zu identifizieren".
Ob Fischer sich dabei lediglich auf Plattformen zur demokratischen Meinungsbildung bezieht oder auf sämtliche im Netz stattfindenden Diskussionen, ist nicht ganz klar. Seine Pläne dürften jedenfalls bei vielen Internetnutzern, denen ihre - wenn auch oft eher gefühlte - Anonymität traditionell äußerst wichtig ist, nicht auf Gegenliebe stoßen. Die Diskussion ist im Grunde so alt wie das Internet. Gegner sehen in der anonymen Diskussion häufig das Risiko strafbarer - oder zumindest beliebiger und unhöflicher - Aussagen. Befürworter dagegen begrüßen es, dass man ohne Angst vor negativen Konsequenzen seine Meinung sagen kann. Wer sich letztendlich durchsetzen wird - oder ob es weiterhin wie bisher je nach Dienst die verschiedensten Grade von Anonymität im Netz geben wird -, ist kaum abzusehen. Äußerungen wie die von Fischer jedenfalls dürften die Diskussion noch einmal neu anfachen.
Quelle : www.gulli.com
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Das Recht auf freie Meinungsäusserung ist mit einer generellen Identifikationspflicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes NICHT in Einklang zu bringen.
Ich habe jederzeit das Recht, meine Meinung öffentlich zu äussern oder die Meinungen anderer wahrzunehmen, ohne mich dafür ausweisen oder meine Personalien feststellen lassen zu müssen.
Internetforen sind Teil dieser Öffentlichkeit.
Strafrechtliche Ermittlungen und Gesetze haben sich an die Vorgaben des Grundgesetzes zu halten.
Im übrigen ist eine anschliessende Identifikation zumindest über die IP-Nummer durchaus möglich, im Rahmen des geltenden Rechts.
Anonyme Meinungsäusserungen, bzw. solche unter Pseudonym, sind auch auf andere Art möglich, z.B. per Briefkasten oder (Münz-)Telefonzelle an die Medien, oder öffentlich auf dem Marktplatz.
Solange dabei keine anderen rechtlichen Regelungen berührt sind, ist eine Personalienüberprüfung allein deshalb unzulässig.
Auch unter den Regeln des Versammlungsgesetzes ist es NICHT zulässig, die Personalien jedes Sprechers (oder gar der Zuhörer) festzustellen, solange keine Rechtsverletzungen vorliegen.
Ob der Herr nun verfassungswidrige und umsturzähnliche Absichten verfolgen sollte oder nur, konträr zu seinen Aufgaben, schlicht entsetzlich ahnungslos erscheint, dass lasse ich einmal offen...
Jürgen
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Mit seiner Forderung nach einem "Vermummungsverbot im Internet (http://www.heise.de/meldung/CDU-Politiker-fuer-Vermummungsverbot-im-Internet-2-Update-1136033.html)" hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Axel E. Fischer nicht nur ein hübsches Mem produziert und heftige Kritik unter Juristen hervorgerufen. Er hat sich auch, was die Technik des neuen Personalausweises angeht, von einer unbedarften Seite gezeigt. Fischers Behauptung, dass der neue Personalausweis eine ideale Möglichkeit biete, sich im Internet zu identifizieren, unterschlägt, wie perfekt der Ausweis ebenfalls dafür geeignet ist, mit verschiedenen Pseudonymen umzugehen.
Der neue Personalausweis unterstützt mit seiner datensparsamen Technik die Nutzung von Pseudonymen im Internet. Dazu ist auf dem Ausweis eine Funktion integriert, die sich dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen nennt. Im Personalausweisgesetz heißt es dazu: "Ein dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen ist eine Zeichenfolge, die im Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises berechnet wird. Es dient der eindeutigen elektronischen Wiedererkennung eines Personalausweises durch den Diensteanbieter, für den es errechnet wurde, ohne dass weitere personenbezogene Daten übermittelt werden müssen." Technisch ist dieses DKK, auch Pseudonym genannt, ein Hash-Wert, der aus einem Ausweisgeheimnis und der Dienstanbieterkennung errechnet wird. Jeder Diensteanbieter, der DKK unterstützt, kann so einen Teilnehmer an seinem Dienst identifizieren, ohne weitere persönliche Daten abzufragen. Und er kann diese Kennung nicht mit anderen Diensteanbietern abgleichen: Eine dienstübergreifende Profilbildung und Nutzerverfolgung ist unmöglich. Auch das Sperrmerkmal, mit dem Ausweisbesitzer im Fall eines Verlustes den Ausweis und die DKK sperren können, wird wie das Pseudonym mit einem anderen Ausweisgeheimnis gebildet und gestattet so eine Sperre, ohne dass die Pseudonymität aufgehoben wird.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) klärt auf seinen Beratungsseiten die künftigen Ausweisnutzer so über diese Funktion auf: "Dieses Pseudonym wird vom Personalausweis generiert und ist für jeden Internetdienst unterschiedlich. So wird gewährleistet, dass beispielsweise zwei Internetanbieter, die ihre Datenbanken abgleichen, nicht herausfinden können, dass sich hinter zwei verschiedenen Pseudonymen derselbe Nutzer verbirgt. Somit wird ein hohes Datenschutzniveau erreicht." Anbieter, die die Pseudonym-Funktion unterstützen, werden normalerweise eine Erstregistrierung auf ihren Seiten einpflegen, bei der sich ein Nutzer mit einem frei wählbaren Namen und/oder einer E-Mail-Adresse einträgt. Ist danach das Pseudonym gebildet, wird man sich allein per Nutzername und Pseudonym ordentlich vermummt anmelden können. Der Anbieter weiß eindeutig, wer der Nutzer ist, ohne dass komplette Adressenbestände über das Internet ausgetauscht werden. Mit dieser Technik unterstützt der neue Personalausweis die Vorgabe von § 13 Abs. 6 Telemediengesetz, in dem es heißt: "Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren."
Ob diese Funktion des neuen Personalausweises Verbreitung finden wird, hängt freilich davon ab, wie sich der Markt für eID-Services entwickelt. Derzeit ist der Einbau einer derartigen Abfrage etwa für Forenbetreiber nicht unter 10.000 Euro im Jahr zu haben, was sich für kleine und mittelständische Unternehmen kaum rentieren dürfte. Anders sieht es etwa beim offiziellen Personalausweis-Intergrationspartner VZ-Netzwerke aus, dass mit Erika hat 'nen Neuen für den Personalausweis wirbt. Allerdings ist derzeit unklar, ob die VZ-Netzwerke die datensparsame DKK-Funktion unterstützen oder von Erika Mustermann alle Daten haben wollen, bis hinab zur Heidestraße in Köln/Berlin.
Quelle : www.heise.de
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Cookies, Flash-Cookies, Panopticlick und die Sichtbarkeit des Surfers im kommerziellen Web
Was unlängst noch als Science Fiction galt, ist Alltag geworden: Das Internet verdrängt als Informations- und Kommunikationsmedium ältere Verbreitungsformen. Für alle, bis auf eine Minderheit der digitalen Verweigerer. Also betreffen die bislang ungelösten, nur unter Digerati diskutierten Probleme auch die Allgemeinheit: Wie ist das jetzt mit den privaten Daten?
Nicht zuletzt durch die überhitzt diskutierten Bedrohungen unserer Privatsphäre durch Google und Facebook entsteht sehr langsam ein öffentliches Bewusstsein für die Frage, inwieweit man sich im Internet (und verwandten Telekommunikationsbereichen) bewegen könne, ohne persönliche Informationen dem Missbrauch durch Unbekannte preiszugeben.
Im Zentrum des Interesses von digital Werbetreibenden und den von ihnen mitfinanzierten Web-Publikationen unterschiedlichster Couleurs stehen nicht so sehr die klassischen Identitätsdaten (Name, Wohnort, Bankverbindung), sondern das Nutzer- und Konsumprofil des Surfers: Je präziser das Verhalten eines Einzelnen im Netz beschrieben werden kann, desto wertvoller ist sein Profil für die gezielte Vermarktung beliebiger Produkte. Bekleben also unsere Mausklicks und Seitenaufrufe im Web zahllose Rabatthefte mit immer neuen Marken, deren Wert aber wiederum nur findige Werbetreibende abschöpfen? Und wo ist dann der Punkt, ab dem wir uns über die von uns ungewollte Etikettierung Sorgen machen müssen, etwa, weil sich diese Profile mit den eigentlichen Identitätsdaten verknüpfen lassen. Soll unsere Krankenkasse wissen können, wie viel Schokolade wir uns von Amazon liefern lassen oder ob wir gewohnheitsmäßig Ratgeberseiten zu Drogen-, Mager- oder Pornosucht aufrufen?
Tatsächlich gibt es Möglichkeiten, gegen die Profilierungswut der Webvermarkter einzuschreiten, wobei aber das Ergebnis, also der zunehmende Schutz des eigenen Surfverhaltensprofils, mit zunehmendem eigenem Engagement verknüpft ist.
Der erste Schritt zu geringerer Sichtbarkeit im Netz ist das sorgfältige Behandeln der Cookies: Kleine, unscheinbare Textdaten, die von der Webseite an den Browser gegeben werden, etwa um Login-Daten verfügbar zu halten und die Bequemlichkeit zu erhöhen. Die Missbrauchsmöglichkeiten liegen auf der Hand: Der Webnutzer speichert so sein eigenes Surfprofil, abrufbar für alle, die das eigentlich gar nichts angeht. Erfreulicherweise bietet jeder Browser die Möglichkeit, bereits vorhandene Cookies zu löschen und neue gar nicht erst anzunehmen (was aber Login-Vorgänge ausschließt) oder beim Schließen des Browsers zu löschen. Der scheinbare Nachteil, beim nächsten Besuch seiner Lieblingsseiten nicht sofort mit Namen begrüßt zu werden, ist nur ein kleiner Preis für etwas mehr Unabhängigkeit. Falls man dennoch die Bequemlichkeit des gespeicherten Logins behalten möchte, kann diesen Job ein zweiter Browser übernehmen. Mit Chrome, Firefox und Opera steht eine ausreichende Auswahl an empfehlenswerten Alternativbrowsern bereit.
Der zweite Schritt ist bereits komplizierter: Adobe Flash hat die sehr unangenehme und eigentlich kriminalisierungswürdige Nebeneigenschaft, "Zombie-Cookies" in geeigneten Unterordnern des Betriebssystems zu hinterlassen, die sich auch nach manuellem Löschen selbst wieder herstellen. Dagegen helfen vereinzelte Tools (oder Firefox-Plugins) oder das manuelle Löschen der Schnüffeldaten, die sich gerne an Orten wie
c:\Dokumente und Einstellungen\<aktueller Benutzer>\Anwendungsdaten\Macromedia\Flash Player\#SharedObjects
aufhalten, plus nachfolgendem Besuch der dafür installierten Adobe/Macromedia-Website: http://www.macromedia.com/support/documentation/de/flashplayer/help/settings_manager.html
Nur dort kann man nämlich seinem System via Flash-Einstellungsmanager befehlen, keine Flash-Cookies mehr anzunehmen. Die unerwünschten Nebenwirkungen halten sich in engen Grenzen, nur wenige Videoanbieter (ungeachtet der Alterszielgruppe) verlangen noch das Annehmen der Spionage-Cookies, um Unterhaltungsmedien abspielen zu können. Alle großen Anbieter wie Youtube oder Vimeo kommen ohne Schnüffel-Flash-Files aus.
Allerdings gibt es eine weitere Stufe der Nutzerprofilierung: Browser-Fingerabdrücke. Auch hier ist die Grundidee eigentlich vernünftig, lädt aber zu Missbrauch ein: Alle Surfprogramme erzählen der jeweils angesteuerten Webseite bereitwillig, welche über Plugins sie verfügen, auf welchem Betriebssystem sie laufen und welche Schriften installiert sind. Die Konfigurationsmöglichkeiten sind hier so vielfältig, dass viele, wenn nicht alle Webnutzer anhand dieses Browser-Fingerabdrucks identifiziert werden können. Auch ohne Text- und Zombie-Cookies. Die guten Leute von der Electronic Frontier Foundation (EFF) haben daher vor fast genau einem Jahr ein Testwerkzeug veröffentlicht, das eben diesen Fingerabdruck sichtbar macht: Panopticlick (http://panopticlick.eff.org/).
Nach 12 Monate Testphase liegen umfangreiche Vergleichsmuster vor: Die Benutzung ist zu empfehlen, auch wenn das Ergebnis immer etwas gruselig ist. Trotz der scheinbaren Ausweglosigkeit aus der Aufhebung unserer Surfer-Anonymität durch die wohlmeinende Geschwätzigkeit unserer Browser zeigt das Ergebnis doch, dass es möglich ist, die eigenen Spuren im Web zu verwischen: Updates, veränderte Plugin-Bestückung und gelegentliches Löschen oder besser Ergänzen von Systemschriften machen den Fingerabdruck undeutlich und erhöhen sanft den Grad der ersehnten Anonymität: "In unserer Datenbank aus mehreren Millionen Besuchern hat nur einer von 668.815 Browsern denselben Fingerabdruck wie Ihrer", verkündet Panopticlick fröhlich nach meinem heutigen Testdurchlauf. Das ist immer noch ziemlich genau und sollte eigentlich durch gesetzliche Regelungen verhindert werden. Auch gegen den Widerstand der digitalen Werbe-Entrepreneure. Bis das allerdings eintritt, müssen wir uns mit den beschriebenen Workarounds behelfen, die übrigens dem harten Kern der Telepolis-Leser bekannt sein könnten. Nur eben nicht der Mehrheit der Internetnutzer, unabhängig von ihren Lesegewohnheiten.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Mal wieder wird die Diskussion um Pseudonyme angeschoben.Ein persönlicher Kommentar.
In regelmäßigen Abständen wird seitens der Politik darüber diskutiert, dass Pseudonyme feige sind, dass sie es unmöglich machen, sich auf Augenhöhe zu näheren, sich auszutauschen, Vertrauen zu entwickeln. Die Argumente diesbezüglich sind oft genug ausgetauscht worden, weshalb ich es mir erspare, die zehntausendste Wiederholung von "aber Pseudonyme schützen und und und" abzuspulen, sondern ich möchte diesbezüglich einmal noch etwas Persönliches loswerden.
Geh ins Netz
Als ich begann, mich "im Netz zu tummeln" tat ich dies eigentlich gegen meinen Willen. Ich hielt nichts von Rechnern, Heise Online war für mich was, was mit Informatikern und "Studierten" zu tun hatte, mit dem "Abgehobenem", denn seit meinem Schneier cpc 464 (mit Grünmonitor) zu Konfirmationszeiten hatte ich wenig mit Rechnern zu tun gehabt. BTX? Keine Ahnung. Mein Gang ins Netz war insofern eher eine Flucht, denn ich hatte einfach schlichtweg nichts anderes zu tun - nach einem Unfall hing ich herum und jemand schubste mich in Richtung Netz, meinte "schau es dir doch mal an", "lies da mal" usw. Da mein Vorname schon belegt war, suchte ich mir ein Pseudonym, was für mich damals nicht mehr war als einfach ein Name. Mein liebster Song von The Fall. musste dran glauben.
Da ich zu jener Zeit recht zynisch und sarkastisch war, fiel ich schnell auf und dann machte ich einen großen Fehler - allzuschnell offenbarte ich jemandem, naiv wie ich war, meinen Namen. Und prompt hatte ich den Salat und all meine Offenbarungen waren plötzlich nicht mehr sicher, Sachen wurden ausgeplaudert und veröffentlicht und ich stand da wie Pik Sieben und dachte nur "Oh nein"
Meine Naivität brachte viele Schwierigkeiten mit sich - ich musste insofern auf die harte Tour lernen, dass Vertrauen schiefgehen kann und oft auch wird. Da ich aber zu der Zeit schon stur wurde, ging es halt weiter. Nur was hatte mich das Ganze gelehrt? Nur, dass man nicht allzuschnell jemandem sagen sollte, wer man ist. Eine Binsenweisheit, ja, aber für mich neu damals.
Heis(s)e Erfahrungen
Es würde zu weit führen und auch meiner Vorstellung von der informationellen Selbstbestimmung widersprechen, wenn ich jetzt mein Leben hier weiter feilbiete wie einen hübschen Quilt, aber ich muss sagen, dass damals, egal wie viel auch falsch lief, meine Kommentare bei Heise mich mit sehr vielen Leuten in Verbindung brachten. Manche habe ich bis heute kennenlernen können, manche niemals - was aber daran interessant ist: viele, die ich niemals kennengelernt habe, haben sehr viel für mich getan, einfach auch, indem sie da waren, mit mir sprachen und mir das Gefühl gaben, dass meine Kommentare viel wert waren. Dazu war es nicht notwendig, dass sie mit sagten, wer sie sind.
Eine meiner schönsten Erfahrungen war ein Tag, an dem ich eine Rede hielt, es war saukalt und ich fror mir, ehrlich gesagt, meinen üppigen Bürzel ab. Ich hatte auch auf eine Jacke verzichtete, es regnete zwischenzeitlich und ich fror, fror, fror. Schließlich bot mir jemand Handschuhe an - ich hatte die Frau vorher nie gesehen, ich kannte sie nicht und sie hat mir auch ihren vollen Namen icht genannt, aber sie kannte mich durch das Internet und schenkte mir ihre Handschuhe. Ich werde mich hüten, hier zu schreiben, wie es weiterging und wer sie ist, nur soviel: ich habe lange Zeit ihren Namen nicht gekannt und trotzdem wurde sie mir die liebste Freundin, die ich jemals hatte. Ich benötigte dafür ihren Namen nicht.
Von vielen Menschen aber erfuhr ich schnell den Realnamen. Doch führte das zu Vertrauen? Nicht immer. Im Gegenteil bei manchen Menschen. Es ist egal, ob einen jemand unter Realnamen oder unter Pseudonym verleumdet - denn auch der Realname sagt nichts aus, genau wie das Pseudonym. Wenn die Menschen glauben wollen, dann glauben sie. Wenn sie glauben wollen, dass an dem, was sie lesen, etwas dran ist, dann tun sie das, egal ob es nun von "truthteller", von "Klaus Hansen, Hamburg" oder von "kdöaghfdöadgk" kommt. Es kommt letzten Endes immer auf die Empfänger, nicht auf die Sender an, was geglaubt wird, dann erst folgt die Verifizierung beim Sender. Dazwischen aber liegt der Punkt, an dem der Empfänger sich entschieden muss. Will er etwas glauben, oder doch nicht? Will er etwas weitergeben, sich dazu äußern, es als Wahrheit weitergeben, egal wie viel er weiß?
I don´t care what nobody says
Im Laufe der Zeit habe ich viel gelernt, gerade auch was Anonymität und Pseudonymität angeht. Ich habe Menschen kennengelernt, die sich dahinter verstecken, habe mich selbst hinter neuen Pseudonymen versteckt, ich habe Menschen getroffen, die Gründe für Pseudonymität haben, die ich mir nie hätte vorstellen können und bei denen ich nur dachte "Oh Mann, wie blöd ich doch denke", ich habe auch Menschen getroffen, die ihren Realnamen sagen und doch letztendlich sich vertreten lassen, die also nicht wirklich die sind, die als Namen unter einer mail stehen oder unter einem Kommentar. Ich habe auch, gerade im "realen Leben" viele Menschen getroffen, deren Namen ich nie herausfinden werde und die mir dennoch viel gegeben haben. Und umgekehrt wusste ich bei manchen Menschen zwar deren Realnamen, dennoch wusste ich auch um ihre Lügen, ihre Verdrehungen, konnte aber nichts dagegen tun - was nutzte mir da deren Namen?
Die Diskussion um Realnamen und Pseudonyme, die sich nicht nur auf geschäftliche Willenserklärungen beschränkt (und auch da sind Realnamen völlig unerheblich), ist letztendlich eine Scheindiskussion - eine Diskussion, die meint, dass Vertrauen sich auf Namen, auf Titel, auf Lebensläufe, aufbaut. Dabei ist Vertrauen, Zuneigung, Liebe, Freundschaft und Zusammengehörigkeit völlig unabhängig von Namen und Titel, genauso wie Hass, Wut, Verachtung etc. nichts mit Pseudonymen zu tun haben (müssen). Sie können von Menschen ausgehen, die man zu kennen meint, von Menschen, die man zu lieben meint, von Menschen, die man zu hassen meint und dann doch weiß "ich hasse sie nicht".
Speak in tongues
Es ist schn sehr viele Jahre her, dass ich mich das erste Mal widerstrebend an die Tastatur setzte und mich bei Heise einloggte, dsss ich den Namen "Twister" (danke, Mark E. Smith) auswählte und dann Heise verließ, wiederkehrte, wieder ging und doch wiederkam ;) (Heisejunkies eben) Es ist lange her, dass u.a. Wolf-Dieter Roth mir sagte "schreib einen Artikel" und ich dann bei TP meinen ersten Artikel sah und kaum glauben konnte, dass ich tatsächlich hier schreiben konnte und durfte. Es ist lange her seit ich erfuhr, dass man nicht allzuschnell seinen Namen preisgeben sollte, dass man da auf die Nase fallen kann, dass auch jene, die sich mit Realnamen offenbaren, nicht immer freundlich gesonnen sind. Ja, ich war naiv damals.
Es ist sehr lange her seit ich mein Pseudonym und meinen Realnamen zugleich ganz bewusst offenbarte, seit ich ganz bewusst sagte "ich will, dass Menschen wissen, wer ich bin, was ich erlebte, welchen Murks ich gemacht habe usw.". Aber bis heute hat sich nichts daran geändert, dass ich meine, jeder sollte hier selbst entscheiden - jene Frau, die mir ihre Handschuhe anbot, soll selbst entscheiden können, was sie über sich preisgibt. Auch jeder andere soll das selbst entscheiden dürfen und können und genau das macht die Möglichkeit der Pseudonymität aus, der Anonymität. Es muss die Möglichkeit geben, dass jemandem, der hier bei Heise schreibt "mir geht es so schlecht" jemand 100 Euro schickt, ohne dass dies nachverfolgt wird um daraus irgendwelche Beziehungsstricheleien zu fertigen; es muss möglich sein, dasss man im Forum sich streitet, sich mag, sich tröstet, sich unterhält, sich auch mal an den Karren fährt, ohne dass das alles gleich in eine Akte landet. Es muss möglich sein, dass Menschen sich helfen, füreinander da sind, sich anmaunzen, sich anschreien, sich auch mal beleidigen oder Tips geben, ohne dass jeder vorher seinen Reisepass oder Personalausweis zückt.
Es geht nicht um Namen, um Realnamen, die sind sowieso egal. Wenn die, die Realnamen fordern, ehrlich wären, dann würden sie fordern, dass jeder sich eindeutig identifiziert, denn was sonst sollte "Hans Fischer" aussagen? Es geht letztendlich darum, ein Machtverhältnis zu zementieren - der Politiker dort oben, der Strafverfolger dort oben, der über den Fragenden und Kommentierenden dort unten (so sehen sie es imho) bestimmen kann, ihn mit Sanktionen bedenken kann, ihn unter seiner Fuchtel hat.
Mit einem "auf Augenhöhe agieren" oder Ehrlichkeit, Vertrauen oder dergleichen hat das nichts zu tun. All das ist völlig unabhängig von dem Realnamen. Denn den kann ich sowieso nur dann wirklich wissen, wenn ich auch Personalsusweis, Reisepass, Fingerabdruck usw. verlange - aber warum sollte ich das tun? mir reicht es, wenn mir jemand, wenn es kalt ist, seine Handschuhe anbietet und mit mir spricht, egal wie er heißt - oder sie.
Die Forderung nach Pseudonymabschaffung wird immer wieder auflodern und es gibt viele sachliche Gründe dagegen, ich wollte dem nur ein paar persönliche hinzufügen.
Twister (Bettina Winsemann)10.02.2011
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Die Anonymität im Internet ist nach Ansicht des Oberlandesgericht Hamm durch das Grundgesetz geschützt. Ein Arzt, der sich durch einen anonymen Beitrag auf einer Bewertungsplattform diskreditiert fühlte, erhält deshalb keine Auskunft über die Identität des Autors.
Die Möglichkeit, im Internet öffentlich und anonym seine Meinung zu äußern, genießt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm den Schutz des Grundgesetzes. Wer sich durch anonyme Meinungsäußerungen in einem Forum in schlechtes Licht gerückt sieht, hat deshalb nicht automatisch einen Anspruch auf Auskunft über die Identität des Kritikers. Das hat das OLG Hamm mit Beschluss vom 8. August 2011 (http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1302-OLG-Hamm-Az-I-3-U-19610-Recht-auf-anonymisierte-Internetnutzung.html) (Az. I-3 U 196/10) festgestellt, wie jetzt bekannt wurde. Das OLG schloss sich damit dem Urteil des Landgerichts Münster an, das eine Klage zur Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs abgewiesen hatte.
Es ging in dem Fall um einen Arzt, der vom Betreiber eines Ärztebewertungsportals die Entfernung eines kritischen Kommentars verlangt hatte. Darüber hinaus forderte der Arzt die Herausgabe von Daten über den Nutzer, der sich anonym kritisch über den Arzt geäußert hatte.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm kann der Arzt weder aus dem Telemediengesetz noch aus der EU-E-Commerce-Richtlinie einen Auskunftsanspruch gegen den Betreiber des Bewertungsportals ableiten. Aus diesem Grund erfolgte die Klageabweisung der ersten Instanz zurecht. Auch die Abwägung zwischen dem Recht auf Kommunikationsfreiheit des Kritikers und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arztes "führt im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis, dass dem Recht der Kommunikationsfreiheit der Vorrang zu gewähren ist."
Aufhebung der Anonymität kann zu Selbstzensur führen
Das OLG Hamm hat sich in seinem Beschluss grundsätzlich zur Frage der anonymen Meinungsäußerung im Internet geäußert. Das OLG sieht die anonyme Nutzung des Internets als "typisch" an und "der grundrechtlichen Interessenlage" entsprechend. Die Anonymität gewährleiste dem Individuum die Ausübung seines nach Artikel 5 des Grundgesetzes geschützten Rechts auf freie Meinungsäußerung. Eine Abkehr von der Anonymität, also "[die] Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern."
Die Gefahr einer derartigen "Selbstzensur" bestünde besonders auch in Fällen wie dem vorliegenden, wo ein ehemaliger Patient sich kritisch über seinen behandelnden Arzt äußert. Das Verhalten des Arztes, der die Adressdaten seines Kritikers nicht zuletzt deshalb vom Portalbetreiber haben wollte, um gegen diesen "ein[en] Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Behandlungsvertrag" zu erheben, unterstreiche das nur. Der Arzt müsse die Wertäußerung des Kritikers im Hinblick auf seine berufliche Tätigkeit hinnehmen, so das OLG Hamm.
Quelle : www.golem.de
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Nur mal nebenbei, erwähnte "Pflichten aus dem Behandlungsvertrag" können den Patienten nicht pauschal zum Stillschweigen verdonnern.
Pflichten eines Patienten bestehen fast nur daraus, letztlich für die Bezahlung der (berechtigten) Rechnung Sorge zu tragen.
Es gibt noch nicht einmal eine Pflicht, eine Behandlung tatsächlich durchführen zu lassen, oder dabei selbst bestimmte Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen.
Er darf beispielsweise jederzeit abbrechen und gehen, nur bezahlt muss eben werden. Gelobt aber nicht zwangsläufig...
Erstens sind solche Abreden höchstwahrscheinlich regelmäßig sittenwidrig weil nicht verhandelbar und unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses erlangt.
Meistens darf sogar davon ausgegangen werden, dass solche AGB so überraschend sind, dass sie sowieso keine Wirkung haben können.
Zweitens ist Meinungsfreiheit das höhere Rechtsgut, verglichen mit dem Geschäftsinteresse des Arztes.
Drittens wäre dem Patienten so auch außerhalb Ärzte-eigener Institutionen fast jede Gegenwehr zu fragwürdiger oder fehlerhafter Behandlung genommen.
Kurz, wenn jemandem das falsche Bein abgenommen wird, wird er das selbstverständlich NICHT geheim halten müssen.
Und als Opfer darf er selbstverständlich auch sein Schicksal beschreiben dürfen, ohne sich jedesmal identifizieren zu müssen.
Das kennen wir auch aus der Presse, wo der Name eines Opfers zwar der Redaktion bekannt sein dürfte, aber nur in absoluten Ausnahmefällen offenbart werden muss.
Prinzipiell gilt das nicht nur für sehr schwerwiegende Fälle.
Von grob unangemessener Schmähkritik, Beleidigungen oder ähnlichen Dingen ist hier offenbar nicht die Rede. So etwas ist rechtlich anders geregelt.
Jürgen