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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # WWW, Telefon, Provider & Co => Thema gestartet von: SiLæncer am 27 November, 2005, 18:59

Titel: Bundesnetzagentur ...
Beitrag von: SiLæncer am 27 November, 2005, 18:59
Die Bundesnetzagentur stellte auf dem sechsten Symposium "Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telediensten" in Bad Godesberg die Grundzüge für die Überwachung von Voice-over-IP vor. Hintergrund ist die rechtliche Vorgabe, dass Anbieter für Internet-Telefonie bis Ende des Jahres technische Vorkehrungen treffen müssen, um die Verbindungsdaten ihrer Kunden an Strafverfolgungsbehörden übermitteln zu können.

In der Praxis gibt es allerdings noch Probleme. So bleibt das Abhören von Telekommunikationsinhalten ausgenommen, wenn Voice-over-IP nomadisierend oder wenn eine Um- und Weiterleitung verwendet wird. Bei der nomadisierenden Nutzung wird über den VoIP-Provider nur die Information ausgetauscht, ob ein Nutzer online ist. Der Aufbau des Gesprächs erfolgt dann unabhängig. Die Gesprächsdaten werden wie alle Daten im Netz über diverse Wege übermittelt. An Strafverfolgungsbehörden werden daher vorläufig nur die Ereignisdaten beziehungsweise die Verbindungsdaten übermittelt. Werden die Voice-over-IP-Gespräche über feste Endgeräte geführt, ist das Abhören unproblematisch, da es an den bekannten Endschnittstellen ansetzen kann.

Wollen die Strafverfolger auch die Gesprächsinhalte abhören, müssen sie sich an die Internet-Zugangsprovider wenden. Wenn das Gespräch über einen Media Gateway erfolgt, also an einem bestimmten Punkt von einem analogen Gespräch in Datenpakete umgewandelt wird, soll die Abhöreinrichtung direkt am Gateway ansetzen. Dort werden dann zwei ISDN-Leitungen für den Hin- und Rückkanal eingerichtet. Dies sieht der Entwurf der ETSI NGN vor, den Arbeitsgruppe "Next Generation Network" der europäischen Standardisierungsbehörde ETSI bis Anfang 2006 erarbeiten will. Anfang 2007 soll dieser dann in die Technische Richtlinie für die Telekommunikationsüberwachung integriert werden. Die Umsetzung ist für Anfang 2008 geplant.

Ob das Abhören aber auch bei Voice-over-IP-Diensten wie Skype möglich sein wird, ist zu bezweifeln. Skype verschlüsselt die Gespräche komplett von Endpunt zu Endpunkt einer Kommunikationsverbindung. Vor einen Monat ventilierte Skype ein Gutachten des IT-Sicherheitsexperten Thomas A. Berson, der Partner der International Association for Cryptologic Research ist. Demnach benutzt Skype kryptographische Methoden, um die Nutzer zu authentifizieren und den Gesprächsinhalt, der über das P2P-Netzwerk übermittelt wird, zu schützen. Berson stellte fest: "Das kryptografische System, das für diese Zwecke aufgesetzt wurde, wurde gut entworfen und korrekt implementiert." Dass Skype-Gespräche nicht abhörbar sind, bemerkten auch schon die chinesischen Behörden. Bis zu diesen Sommer sollen Skype-Telefonate laut Nutzerberichten zwischen Deutschland und China problemfrei funktioniert haben. Seither werden sie nach wenigen Minuten unterbrochen oder kommen nur nach mehreren Versuchen zu Stande.

Vor zwei Wochen wurde bekannt, dass die chinesische Telecom eine Software der US-Firma Verso Technologies testet, um Skype-Gespräche auszufiltern. Verso-Technologies-Manager Yves Desmet stellte fest, dass immer mehr Länder der chinesischen Marschrichtung folgten. Es gäbe nicht nur "ernste Sicherheitsprobleme", da P2P-Kommunikationsmittel auch für ungesetzliche Zwecke benutzt werden könnten, die Carrier würden auch Umsatzeinbußen erleiden .

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/66653
Titel: Bundesnetzagentur sperrt 66.000 Dialer
Beitrag von: SiLæncer am 01 März, 2006, 16:59
Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von 47 Dialer-Rufnummern aus dem Vorwahlbereich 09009 angeordnet und insgesamt 66.000 Dialern rückwirkend zum 15. August die Registrierung entzogen. Außerdem sprach die Behörde gleichzeitig ein Inkasso- und Abrechnungsverbot aus. Verbraucher müssen demnach die Rechnungen nicht bezahlen. Der Geschäftsführer des betroffenen Anbieters Intexus kündigte laut eines Berichts von Dialerschutz.de an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

Grund für die Entscheidung der Bundesnetzagentur war offenbar das Fehlen der Wegsurfsperre. Über eine Dialer-Verbindung dürfen ausschließlich kostenpflichtige Inhalte zu sehen sein; ein Zugriff aufs Internet ist jedoch in den Zulassungsrichtlinien ausdrücklich verboten.

Die Dialer, deren Registrierung jetzt entzogen wurde, nutzten die Rufnummern 09009-000-1241, 1243-1261, 1613-1629, 1631, 1679, 1713, 1715-1721 und 1724. Betroffene Verbraucher können theoretisch ihr Geld zurückfordern, in der Praxis hilft der nachträgliche Entzug der Registrierung aber meist nur Kunden, die mit den Anbietern noch im Streit um Dialer-Einwahlgebühren liegen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesnetzagentur macht Mobilfunk billiger
Beitrag von: SiLæncer am 08 November, 2006, 18:02
Terminierungsentgelte um rund 16 Prozent gesenkt

Anrufe vom Festnetz auf das Handy dürften deutlich billiger werden, denn die Bundesnetzagentur hat die Entgelte für die Anrufzustellung in den Mobilfunknetzen, die so genannten "Terminierungsentgelte", um ca. 16 Prozent gesenkt. Stichtag ist der 23. November 2006.
Entschieden wurde zunächst nur über die Terminierungsentgelte von T-Mobile, E-Plus und O2. Eine Entscheidung über die Terminierungsentgelte der Vodafone D2 GmbH wird aufgrund der gesetzlichen Fristvorgaben erst später erfolgen. Daher gelten alle gesenkten Entgelte auch erst ab dem 23. November 2006.

Im Einzelnen betragen die Entgelte 8,78 Cent für T-Mobile bzw. jeweils 9,94 Cent für E-Plus und O2. Bislang kassieren T-Mobile und Vodafone 11 Cent, E-Plus und O2 12,4 Cent.

Eine "Schieflage im Wettbewerb" werde durch die Entscheidung korrigiert, meint der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth. Seine Behörde wich dabei zum Teil deutlich von den Anträgen ab, die die Netzbetreiber eingereicht hatten: "Die eingereichten Kostenunterlagen konnten nicht als tragfähige Entscheidungsgrundlage anerkannt werden". Ihre Entscheidung traf die Behörde daher "auf der Basis eines internationalen Tarifvergleichs".

Die Tarifspreizung zwischen den Entgelten für die Terminierung im D-Netz der T-Mobile und den beiden E-Netzen ist trotz der vorgenommenen Absenkung prozentual gleich geblieben und trägt den auf der unterschiedlichen Frequenzausstattung basierten Kosten zwischen den 900-MHz-und den 1800-MHz-Mobilfunknetzen, dem späteren Markteintritt sowie den geringeren Marktanteilen und den daraus resultierenden ungünstigeren Skaleneffekten der E-Netzbetreiber in angemessener Weise Rechung, so die Bundesnetzagentur. Die beiden kleinen Netzbetreiber hatten sich für eine größere Spreizung der Preise stark gemacht.

Im Laufe des nächsten Jahres will die Bundesnetzagentur nun einigen Grundsatzfragen nachgehen, "die angesichts ihrer Komplexität und infolge der unzureichenden Kostenunterlagen in dem 10-wöchigen Verfahren nicht geklärt werden konnten". Dabei sollen auch Erfahrungen anderer Regulierer einbezogen werden.

Die entscheidende Frage sei, wie der Einfluss der UMTS-Lizenzkosten, die Bedeutung der Endgerätesubvention und die Verteilung der Kosten auf Terminierung und interne Nutzung sowie Datendienste bei der Kostenermittlung berücksichtigt werden. Diese könne man keinem Gutachten überlassen, denn dabei handle es sich um wertende Vorgaben, die zur Kernkompetenz der europäischen Regulierungsbehörden gehören, meint Matthias Kurth.

Die Entgeltgenehmigungen gelten bis zum 30. November 2007. Sie waren erforderlich geworden, nachdem die Bundesnetzagentur Ende August 2006 entschieden hatte, dass die Terminierungsentgelte der vier Mobilfunknetzbetreiber künftig der Vorabgenehmigung nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung unterliegen. Hiergegen gerichtete Eilanträge der Mobilfunknetzbetreiber vor dem Verwaltungsgericht Köln, mit denen sie die Durchführung der Entgeltgenehmigungsverfahren verhindern wollten, waren gescheitert.

Unzufrieden mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur zeigt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), in dem einige Telekommunikationsanbeiter mit eigener Infrastruktur zusammengeschlossen sind. Breko-Präsident und Versatel-Chef Peer Knauer bezeichnete die heutige Entscheidung als herbe Enttäuschung: "Alles sprach eigentlich dafür, auf eine Größenordnung von 5 Cent herunterzugehen: der europäische Vergleichsmarkt, das Gutachten von E-Plus und zuletzt die öffentliche Ankündigung von Regulierungschef Matthias Kurth, rund 6 Cent seien realistisch. Was wir hier jetzt sehen, ist ein völlig unnötiger Kniefall vor den großen Mobilfunkbetreibern und eine Missachtung ökonomischer Notwendigkeiten."

Festnetzbetreiber erhalten in der Regel nur 0,69 Cent je Minute, während sie an die Mobilfunker das 14fache zahlen sollen, kritisiert der Breko. Der Verband hatte zumindest auf die Einführung eines so genannten "Absenkungspfades" gehofft, also der Festlegung eines Zeithorizonts, bis zu dem eine weitere Reduzierung vollzogen sein muss. Österreich habe beispielsweise eine Frist bis Ende 2008 gesetzt, um ein Entgelt von 6,79 Cent je Minute zu erreichen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Bundesnetzagentur veröffentlicht Jahresstatistik zur Telefonüberwachung
Beitrag von: SiLæncer am 26 April, 2007, 14:28
Die Bundesnetzagentur hat ihre Statistik für die im Jahr 2006 im Rahmen von Ermittlungsverfahren durchgeführten Telefonüberwachungen vorgelegt. Danach wurden von den Gerichten im letzten Jahr 35.329 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation sowie 7432 Verlängerungsanordnungen erlassen. Von den Überwachungsmaßnahmen waren 35.816 Handy-Nummern und 5099 Festnetzanschlüsse betroffen.

(http://www.heise.de/bilder/88898/0/1)
Der Trend geht zum Handy - auch bei den Abhörspezialisten.

 Während die Anzahl der überwachten Festnetznummern in den vergangenen Jahren vergleichsweise wenig zugenommen hat, wurden immer mehr Handys abgehört. Doch hat sich dieser Trend im vergangenen Jahr wieder abgeschwächt. Trotz anhaltender Zuwächse bei den Mobiltelefonanschlüssen im Jahr 2006 nahm die Zahl der Überwachungen in diesem Bereich nur geringfügig zu. Im Festnetzbereich konnte ein leichter Rückgang der Überwachungsmaßnahmen verzeichnet werden.

Die Betreiber von Telekommunikationsanlagen sind verpflichtet, den berechtigten Stellen die Überwachung der Telekommunikation zu ermöglichen, eine Jahresstatistik über die nach der Strafprozessordnung durchgeführten Überwachungsmaßnahmen zu erstellen und der Bundesnetzagentur zu übermitteln. Nach der Strafprozessordnung dürfen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden. Dazu bedarf es einer richterlichen Anordnung.

Die Pläne der Bundesregierung, die Regeln zur Telefonüberwachung im Rahmen weit reichender anderer Maßmahmen konkreter zu fassen und damit die Zunahme bei durchgeführten Maßnahmen einzudämmen, sind allerdings auf Skepsis gestoßen. Die gleichzeitige Erweiterung des Straftatenkatalogs insbesondere um Betrugstatbestände könne wieder zu mehr Überwachungssaktionen führen, fürchten Kritiker. Die nächste Jahresstatistik der Bundesnetzagentur wird es zeigen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Regulierer legt Terminierungsentgelte im Mobilfunk neu fest
Beitrag von: spoke1 am 02 Februar, 2009, 22:28
Die Anträge sind gestellt, jetzt ist der Regulierer am Zug: Bis Ende März muss die Bundesnetzagentur die Terminierungsentgelte für Mobilfunknetze neu festlegen. Die Gebühren, die sich die Netzbetreiber für die Vermittlung von Gesprächen untereinander berechnen, sollen nach Informationen des Focus weiter sinken. Die Regulierungsbehörde plane eine Absenkung um 10 Prozent, berichtet das Magazin in seiner aktuellen Ausgabe ohne nähere Quellenangabe.
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Zuvor hatten die Netzbetreiber ihre Anträge für neue Entgelte eingereicht. Die Vorstellungen der vier Mobilfunker liegen dabei weit auseinander. Während sich E-Plus als einziger der Netzbetreiber für eine schrittweise Absenkung der Gebühren bis 2012 ausspricht, forderte O2 eine kräftige Erhöhung.

Derzeit berechnen die Branchenführer T-Mobile und Vodafone 7,92 Cent pro Minute, E-Plus und O2 dürfen 8,8 Cent in Rechnung stellen. Dem E-Plus-Antrag zufolge sollen die Terminierungsentgelte von zunächst 8,4 Cent bis 2012 schrittweise auf 6,8 Cent sinken. O2 hingegen wünscht sich ab April 16,43 Cent pro Minute, die bis 2012 auf 14,43 Cent sinken sollen. T-Mobile und Vodafone beantragen eine leichte Erhöhung auf 8,39 respektive 8,23 Cent pro Minute.

Der Unterschied der Entgelte für die Großen und die Kleinen – im Regulierungsjargon "Spreizung" genannt – soll zum Beispiel Nachteile ausgleichen, die den beiden kleineren Netzanbietern aus dem späteren Marktstart entstehen. Die EU-Kommission, die das Terminierungsregime am liebsten europaweit harmonisieren würde und damit auf erbitterten Widerstand der Branche und der nationalen Regulierungsbehörden stößt, will die Gebühren weiter senken und die Spreizung aufheben.

Schon 2007 waren die Mobilfunknetzbetreiber mit ihrem Antrag auf Gebührenerhöhung gescheitert und auch mit einer Beschwere beim Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Die neuen Anträge werden nun in einer öffentlichen Verhandlung am 12. Februar erörtert. Die Bundesnetzagentur wird dann bis Ende März entscheiden. Alles spricht dafür, dass der Regulierer auch diesmal eine moderate Senkung verordnet. Wie sich die mögliche Senkung auf den Endkundenpreis auswirkt, liegt dann in der Hand der Anbieter. (vbr/c't)

Quelle: http://www.heise.de
Titel: Bundesnetzagentur treibt entbündeltes DSL voran
Beitrag von: SiLæncer am 05 Juni, 2009, 17:49
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom eine Regulierungsverfügung für den IP-Bitstrom-Zugang übermittelt. Der Konzern wurde aufgefordert, eine Gebührenübersicht vorzulegen, hieß es.

Die Entscheidung sei erforderlich geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 28. Januar die in einer Regulierungsverfügung von 2006 vorgesehene Entgeltgenehmigungspflicht aufgehoben hatte. Mit der heutigen Verfügung wird deshalb die Regulierungslage, wie sie vor dem Urteil bestand, wiederhergestellt, teilte die Behörde mit.

Der IP-Bitstrom-Zugang hat für den Telekommunikationsmarkt nach Auffassung der Bundesnetzagentur eine besondere Relevanz, da die Telekom den Wettbewerbern hier entbündelte DSL-Anschlüsse ohne zusätzlichen Festnetzanschluss überlässt. Kleinere Wettbewerber brauchen so nur eine relativ kleine eigene Infrastruktur aufbauen.

Der IP-Bitstrom versetzt Wettbewerber der Telekom damit in die Lage, Endkunden pure breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick. Die Bundesnetzagentur hat die Telekom aufgefordert, nunmehr innerhalb eines Monats einen neuen Entgeltantrag für den IP-Bitstrom-Zugang einzureichen.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: 1&1 will Regulierung der TV-Kabelnetze
Beitrag von: SiLæncer am 14 Juni, 2009, 17:04
Die United-Internet-Tochter 1&1 fordert beim Ausbau des schnellen Internets in Deutschland eine Regulierung der TV-Kabelnetzbetreiber durch die Bundesnetzagentur. "Im Sinne der Verbraucher sollte es Ende des Jahres Wettbewerb auch auf den TV-Kabelnetzen geben", sagte 1&1-Chef Robert Hoffmann der Tageszeitung Die Welt. Am morgigen Montag wolle Hoffmann dem Beirat der Bundesnetzagentur in Berlin ein Positionspapier präsentieren, das der Zeitung vorliege.

United Internet schlage vor, dass sich die Wettbewerber am Ausbau des Breitbandnetzes finanziell beteiligen. "Am liebsten wäre uns eine Deutsche Breitbandgesellschaft, an der alle ihren Anteil hätten", sagte Hoffmann. Die Entscheidung dürfe nicht bis zur Bundestagswahl im September aufgeschoben werden, mahnte Hoffmann: "Wir brauchen bis Mitte des Jahres eine Einigung, um nicht den Anschluss im europäischen Wettbewerb zu verpassen."

Die Bundesregierung strebt eine flächendeckende Versorgung mit Breitband-Verbindungen an. Sie will bis Ende 2010 schnelles Surfen im Internet in ganz Deutschland ermöglichen. Bis 2014 sollen drei Viertel der Bundesbürger über besonders leistungsfähige Verbindungen von mindestens 50 MBit/s ins Internet gehen können. Dafür werden vor allem Glasfasernetze (VDSL) und TV-Kabelnetze benötigt. Derzeit wird nach Regeln gesucht, wie Glasfasernetze künftig reguliert werden sollen. Bisher hat nur die Deutsche Telekom in nennenswertem Umfang VDSL-Netze angelegt, sie ist mit ihnen bislang in gut 50 deutschen Städten präsent.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Netzagentur legt Schaltverteiler-Entgelte fest
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juni, 2009, 15:36
Um schnelles Internet auch in ländlichen Gebieten möglichst vielen Nutzern zur Verfügung stellen zu können, muss die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern auch über so genannte Schaltverteiler Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) gewähren. Festgelegt wurde das schon im März. Jetzt hat die Bundesnetzagentur auch die Entgelte für diesen Zugang festgelegt.

Entgelt variiert

Das monatliche Schaltverteiler-Überlassungsentgelt, das von Wettbewerbern an die Deutsche Telekom gezahlt werden muss, fällt je nach Länge der TAL bis zum Schaltverteiler unterschiedlich hoch aus. Der Berechnung liegt von Fall zu Fall eine komplexe Gleichung zugrunde. Ferner wurde mit der Entscheidung vom Montag festgelegt, welche festen Entgelt-Obergrenzen bei der Errichtung eines neuen Schaltverteilers für die wesentlichen Komponenten berechnet werden dürfen.

In der Regel muss die Telekom Schaltverteiler am Ortseingang von noch nicht erschlossenen Orten errichten. Der Vorteil für die alternativen Anbieter: die Leitungslänge zwischen ihrer DSL-Technik und dem Endkunden wird erheblich verkürzt. Durch die zentrale Bündelung der DSL-Technik erübrigen sich zudem auch aufwändige Tiefbauarbeiten. Eine Versorgung ländlicher Gebiete mit schnellen Internetzugängen wird somit leichter.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, forderte die Telekom auf, durch zügige Zugangsgewährung "den von allen gewünschten Breitbandausbau zu unterstützen". Es lägen mit der neuen Entgeltgenehmigung alle Voraussetzungen vor, "um den Breitbandausbau auch in bisher nicht oder nur unzureichend versorgten ländlichen Gebieten voranbzutreiben." Kurth appelliert an alle Wettbewerber von der neuen Möglichkeit des TAL-Zugangs Gebrauch zu machen.

Quelle : www.onlinekosten.de (http://www.onlinekosten.de)
Titel: EU rügt Bundesnetzagentur - Verfahren eingeleitet
Beitrag von: SiLæncer am 25 Juni, 2009, 14:37
Im Streit um mehr Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten leitet die Europäische Kommission erneut ein Verfahren gegen Deutschland ein. Die zuständige deutsche Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur, habe vor der jüngsten Änderung der Mobilfunk-Zustellungsentgelte nicht die Kommission und die anderen nationalen Regulierungsbehörden konsultiert, begründeten die Brüsseler Wettbewerbshüter am Donnerstag die Entscheidung.
   
Vorwurf: Mangel an Transparenz

Die Kommission oder andere nationale Regulierungsbehörden hätten überhaupt keine Gelegenheit gehabt, sich zur Höhe der neuen Entgelte zu äußern, kritisierte die Brüsseler Behörde. Dieser Mangel an Transparenz sei ein bislang einmaliger Fall bei der Anwendung des EU-Telekommunikationsrechts in den 27 Mitgliedstaaten, hieß es. Die Gefahr seien Wettbewerbsverzerrungen. Damit droht der Bundesregierung erneut eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dort ist bereits ein Verfahren wegen Sonderregeln für die Deutsche Telekom anhängig. Strafgelder drohen aber erst am Ende eines zweiten Verfahrens. Berlin hat jetzt zunächst zwei Monate Zeit, zu reagieren.

Die Bundesnetzagentur hatte am 31. März eine deutliche Absenkung der sogenannten Terminierungsentgelte zwischen den deutschen Mobilfunknetzbetreibern beschlossen. Diese berechnen sich Unternehmen gegenseitig, wenn Kunden in einem fremden Netz angerufen werden. Die Gebühren sanken für T-Mobile und Vodafone D2 um gut 16 Prozent, für E-Plus und o2 um knapp 19 Prozent.

Bessere Abstimmung zwischen den Mitgliedsstaaten gefordert

Die Kommission erklärte zur weiteren Begründung, dass Entgelte und Methoden zu ihrer Festsetzung sich innerhalb der EU ganz erheblich unterschieden. Deshalb dringe man auf eine bessere Abstimmung. Zudem wirke sich die Höhe der Zustellungsentgelte darauf aus, inwiefern die in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Betreiber in der Lage sind, ihre Dienste in einem anderen EU-Land anzubieten.

Medienkommissarin Viviane Reding bekräftigte die Haltung der Kommission und verwies auf den Binnenmarkt. Konsultationen seien wichtig und auch europarechtlich vorgeschrieben, so Reding. Leider sei die Bundesnetzagentur trotz "intensiver Gespräche" mit der Kommission anderer Meinung gewesen. "Dies stellt nicht nur eine Verletzung von EU-Recht dar, sondern widerspricht auch dem Geiste des EU-Binnenmarkts", sagte die Politikerin.

Quelle : www.onlinekosten.de (http://www.onlinekosten.de)
Titel: Telekom klagt gegen Entscheidung der Bundesnetzagentur
Beitrag von: SiLæncer am 29 Juni, 2009, 13:59
Die Deutsche Telekom hat beim Verwaltungsgericht Köln Eilklage gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Errichtung von Schaltverteilern (von der Telekom Kabelverzweiger genannt) eingereicht. Mit dem Beschluss der Regulierungsbehörde müsse die Telekom Verteiler an Stellen ihres Netzes aufbauen, an denen sie diese selbst nicht benötige, heißt es in einer Mitteilung des Konzerns vom Montag. Die daraus entstehenden Kosten bekomme die Telekom aber wegen einer vom Regulierer eingeführten Kappungsgrenze nicht in voller Höhe erstattet. "Die Kappungsgrenze führt dazu, dass die Telekom den Breitbandausbau der Wettbewerber mitfinanziert", wurde Telekom-Finanzvorstand Tim Höttges zitiert.

Im März hatte die Netzagentur entschieden, die Telekom müsse den Konkurrenten künftig den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung, die sogenannte "letzte Meile", bereits am Schaltverteiler gewähren. Damit verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der Technik der Telekom-Konkurrenten und dem Kunden. Die Schaltverteiler muss die Telekom in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortszugang für das Netz aufbauen. Mitte Juni legte der Regulierer die Entgelte für den Zugang fest. Mit der Eilklage trete der Beschluss der Bundesnetzagentur zunächst nicht in Kraft, erklärte ein Telekom-Sprecher. Das Eilverfahren könne noch im dritten Quartal abgeschlossen werden.

Bereits im April hatte die Telekom gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur protestiert, die Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung zu senken. Damals hatte der Bonner Konzern angekündigt, in diesem Jahr rund 100 Millionen Euro weniger als bislang geplant in den Breitbandausbau investieren zu wollen.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Gewinnversprechen: Bundesnetzagentur sperrt 16 Rufnummern
Beitrag von: SiLæncer am 30 Juli, 2009, 15:57
Die Bundesnetzagentur hat auf eine neue Welle von telefonischen Gewinnversprechen reagiert und die Abschaltung von 16 Rufnummern angeordnet. Zugleich hat die Bundesnetzagentur entsprechende Rechnungslegungs- und Inkassoverbote ausgesprochen.
Seit Mitte Juni 2009 werden Verbraucher bundesweit verstärkt mit unerwünschten Gewinnanrufen belästigt. Eine Bandansage informiert den Angerufenen darüber, dass die Nummer des Telefonanschlusses ausgelost worden sei. Der Angerufene sei "der glückliche Gewinner eines Audi Cabriolets im Wert von 25.000 Euro", heißt es unter anderem. Für die Zustellung des Gewinns wird der Angerufene aufgefordert, eine 0900er Rufnummer zu wählen.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur verstoßen diese Gewinnanrufe gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und sind damit rechtswidrig. Darüber hinaus werden in den vorliegenden Fällen 0900er Rufnummern beworben, ohne dass der bei einem Anruf dieser Nummer zu zahlende Preis angegeben ist.

Drei Unternehmen verantwortlich

Dabei seien für die aktuellen Gewinnanrufe drei Unternehmen verantwortlich, von denen zwei ihren Firmensitz im Ausland haben. Da sich das Vorgehen der Bundesnetzagentur vorrangig gegen die deutschen Netzbetreiber beziehungsweise die Rechnungsersteller richtet, spielt es keine große Rolle, wo die Anbieter ihren Sitz haben. Im konkreten Fall wurden alle beanstandeten Rufnummern bei demselben Netzbetreiber geschaltet.

16 Rufnummern abgeschaltet

Um das Vorgehen zu unterbinden, hat die Bundesnetzagentur insgesamt 16 Rufnummern abschalten lassen, im Einzelnen sind das: (0)9003 030 120, (0)9003 080 110, (0)9003 080 810, (0)9003 101 331, (0)9003 101 335, (0)9003 131 010, (0)9005 120 530, (0)9005 120 540, (0)9005 120 550, (0)9005 120 570, (0)9005 120 580, (0)9005 120 590, (0)9005 703 410, (0)9005 703 420, (0)9005 703 430 und (0)9005 703 440.

Zudem wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot für diese Rufnummern verhängt. Das bedeutet, dass Anrufe auf diese Rufnummern für den Zeitraum des Verbots nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Inkassoverbot, die Forderungen dürfen also nicht mehr eingetrieben werden. Schwieriger wird es, wenn die Verbindungsentgelte bereits bezahlt wurden: In diesen Fällen, so rät die Behörde, sollte gegebenenfalls mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versucht werden, das Geld vom Netzbetreiber zurückzufordern.

Quelle : www.golem.de (http://www.golem.de)
Titel: Bundesnetzagentur will mithilfe der Verbraucher gegen Telefonspam vorgehen
Beitrag von: SiLæncer am 03 August, 2009, 16:39
Die Bundesnetzagentur kann nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung am morgigen Dienstag Verstöße mit Bußgeldern ahnden und bittet um Unterstützung durch die Verbraucher. "Deren Angaben zum konkreten Vorfall kommt eine entscheidende Bedeutung" zu, erläuterte der Präsident der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth, im Vorfeld. Erfolge ein Werbeanruf ohne Einverständnis des Betroffenen, sollte dieser der Bundesnetzagentur Datum und Uhrzeit des Anrufs, den Namen des Anrufers und – falls möglich – dessen Rufnummer, den Namen des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist, und den Grund des "Cold Calls" nennen.

Der Einfachheit halber hat die Regulierungsbehörde ein Formblatt auf ihrer Webseite zur Verfügung (http://www.bundesnetzagentur.de/enid/df44fd7a781a0b2d0bcb3fc9f3e7b089,0/Verbraucher/Rufnummernmissbrauch_-_Spam_-_Unerlaubte_Telefonwerbung_xy.html) gestellt, das Belästigte nach dem Ausfüllen an die Agentur zurücksenden sollen. Nur mit detaillierten Verbraucherbeschwerden könnten Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufgedeckt und Bußgeldverfahren einleitet werden, heißt es zur Begründung. "Wir wissen nicht, wer Sie angerufen hat und es gibt zum Glück keine umfassende Überwachung des Telefonverkehrs", betonte Kurth. Daher könne nur der belästigte Bürger selbst "zum Erfolg unserer Arbeit beitragen". Zugleich appellierte der Behördenchef an die Vermarkter, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und aus Werbemaßnahmen keine Belästigung von Verbrauchern entstehen zu lassen.

Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, war bereits vor der Gesetzesänderung verboten. Es handelt sich dabei um eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Erst jetzt hat die Bundesnetzagentur vom Gesetzgeber aber Mittel in die Hand bekommen, um Verstöße gegen die Bestimmungen zu ahnden. Zuwiderhandlungen stellen nun eine Ordnungswidrigkeit dar, welche die Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegen kann. Laut einer zugleich erfolgenden Verschärfung des Telekommunikationsgesetzes darf ein Werbeanrufer seine Rufnummer künftig auch nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern und die Nachverfolgung zu erschweren. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann die Regulierungsbehörde Bußgelder von bis zu 10.000 Euro auferlegen.

Anrufer können sich zudem nicht mehr auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang etwa durch die Teilnahme an Gewinnspielen oder nachträglich erteilt hat. "Seien Sie im Alltag sparsam und vorsichtig im Umgang mit Ihren Daten insbesondere bei der Angabe Ihrer Telefonnummer", hat Kurth trotzdem noch einen allgemeinen Tipp parat.

Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) freut sich über die neuen Regeln: "Schwarzen Schafen in der Branche drohen empfindliche Sanktionen, wenn sie Verbraucher mit unerwünschten Anrufen behelligen." Ferner könne sich "ein jeder besser gegen untergeschobene Verträge wehren". Verbraucher können vom 4. August an Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen genauso widerrufen wie es heute schon bei allen anderen Rechtsgeschäften möglich ist, die am Telefon abgeschlossen wurden. Oppositionspolitiker und Verbraucherschützer hatten aber strengere Vorgaben gefordert.

Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles zwei Wochen oder einen Monat. Sie beginnt erst, wenn der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform etwa als E-Mail oder per Telefax erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig einen Monat. Das "Unterschieben" von Verträgen per Telefon oder im Internet soll insgesamt erschwert werden. Für einen Anbieter- oder Tarifwechsel bei Telefon, Strom oder Gas etwa muss in Zukunft der alte Vertrag ebenfalls in Textform gekündigt werden. Das Justizministerium hat ebenfalls eine Informationsseite zu den Gesetzesänderungen erstellt.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Bundesnetzagentur überprüft Callcenter-Klingelterror
Beitrag von: SiLæncer am 09 September, 2009, 10:16
Die Bundesnetzagentur prüft in einem Musterverfahren, ob Predictive Dialer legal sind. Die Software führt dazu, dass tausende Menschen durch häufiges, kurzes Anklingeln ihrer Telefone belästigt werden.

Callcenter benutzen immer häufiger Predictive Dialer, eine Software, die bis zu hundert Menschen gleichzeitig anruft und die Verbindung schnell wieder beendet, sobald einer der Angerufenen abhebt. Verbraucherbeschwerden darüber nehmen deutlich zu. Die Bundesnetzagentur prüft nun, ob die Verwendung von Predictive Dialern legal ist.

"Viele große Callcenter verwenden sogenannte Predictive Dialer, mit deren Hilfe automatisch bis zu hundert Nummern gleichzeitig angerufen werden können", sagte Bundesnetzagentursprecher Rudolf Boll dem Kölner Stadt-Anzeiger. Seiner Ansicht nach ist das eine Belästigung. Es gebe Fälle, in denen Menschen bis zu 250-mal am Tag angeklingelt würden, so Boll. In einem Musterverfahren will die Behörde klären, ob sich das Problem im Rahmen des bestehenden Rechts lösen lässt, oder ob eine Gesetzesänderung notwendig ist.

Predictive-Dialer-Hersteller werben damit, dass Callcenter-Agenten kontinuierlich Kundengespräche zugeführt würden. Die Funktionalität wird meist On-Demand zur Verfügung gestellt. "Dabei werden mittels eines ausgeklügelten Algorithmus bereits vor Ende der effektiven Bearbeitungszeit eines Gespräches durch den Dialer neue Anrufe im Hintergrund aufgebaut." Der Angerufene, der als Erster abhebt, wird vom Dialer mit einem freien Callcenter-Mitarbeiter verbunden. Die anderen Anrufe gehen ins Leere und werden nach kurzem Anklingeln abgebrochen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Ping-Abzocker werden in Hannover nicht belangt
Beitrag von: SiLæncer am 09 September, 2009, 17:56
Die Ping-Abzocke ist ebenso einfach wie wirkungsvoll: Ein automatisches System ruft auf vielen parallelen Leitungen zahlreiche Anschlüsse nach dem Zufallsprinzip an und trennt die Verbindung sofort nach dem ersten Klingeln wieder. Dabei wird dem Angerufenen eine Mehrwertdienste-Rufnummer angezeigt. Wer irrtümlich davon ausgeht, dass er einen für ihn bestimmten Anruf verpasst habe, und die angegebene Nummer zurückruft, tappt in die Falle und muss einen erhöhten Anrufpreis berappen, der zum Großteil an den Betreiber der Mehrwertdiensterufnummer geht. Der Betreiber des Anrufsystems und der des Mehrwert-Dienstes sind dabei entweder identisch oder machen gemeinsame Sache.

Für diese Masche setzen die Abzocker bevorzugt 0137-Rufnummern ein. Die sehen für den flüchtigen Betrachter nämlich ähnlich wie Mobilfunknummern aus, die ebenfalls mit den Ziffern 01 beginnen, gefolgt von einer 5, 6 oder 7. Die Absicht dabei ist offensichtlich: Der Nutzer soll dem Irrtum erliegen, von einem Mobilfunknutzer nicht erreicht worden zu sein, zurückrufen und dadurch um einen kleinen Betrag gebracht werden. Wenn nur ein kleiner Teil der "Angepingten" im Sinne der Täter reagiert, machen diese damit erheblichen Gewinn, denn das Anrufsystem verursacht nur geringe Kosten, der Erlös aus den Anrufen ist im Vergleich dazu groß.

Die Bundesnetzagentur reagiert auf solche Abzock-Versuche konsequent und hart: Betroffene Rufnummern werden gesperrt, das Inkasso verboten. Auch bei den Strafverfolgern handeln sich die Ping-Abzocker im Allgemeinen Ärger ein. Das Landgericht Hildesheim beispielsweise urteilte in einem vergleichbaren Fall, dass es sich um Betrug handle, denn die Täter hätten den Opfern "ein nicht vorhandenes Kommunikationsanliegen vorgespiegelt". Auch andernorts gehen die Staatsanwaltschaften gegen die Ping-Betrüger vor.

Bei der Staatsanwaltschaft Hannover sieht man die Sache laut einer Pressemeldung des Verbraucherschutzvereins Antispam indes lockerer – oder man hat dort nicht verstanden, wie die Ping-Masche funktioniert. Ein Verfahren gegen einen namentlich bekannten Abzocker wollte die Behörde nicht eröffnen. "Diesem Anruf allein kann kein Erklärungsinhalt beigemessen werden, insbesondere keine Aufforderung zu einem -kostenlosen- Rückruf" schreibt der Staatsanwalt in einem Bescheid an einen Anzeigeerstatter. Die Opfer seien selbst schuld, schlussfolgert er: "Wenn sie sich dafür entscheiden, eine unbekannte Rufnummer zurückzurufen, ohne dass sie wissen, welche Gebühren für dieses Telefonat anfallen könnten, anstatt gegebenenfalls einen erneuten Anrufversuch abzuwarten, ist dies ihr eigenes Risiko."

Rückendeckung erhält die Staatsanwaltschaft Hannover von der vorgesetzten Dienststelle, der Generalstaatsanwaltschaft Celle, bei der der Anzeigeerstatter Beschwerde einlegte. Der angefochtene Bescheid entspreche der Sach- und Rechtslage befand man dort. Das einmalige Anklingeln unter Hinterlegung einer Rufnummer sei "keine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB". Im Übrigen dürften die gängigen Mehrwertrufnummern mittlerweile allgemein bekannt sein, führt der Oberstaatsanwalt weiter aus. Es sei nicht Aufgabe des Strafrechts, den Mitbürger vor einer groben Sorgfaltspflichtverletzung zu schützen.

Quelle : www.heise.de
Titel: IP-Bitstrom - DSL ohne Telefonanschluss wird billiger
Beitrag von: SiLæncer am 14 September, 2009, 17:57
Die Bundesnetzagentur hat neue Preise für das Vorleistungsprodukt "IP Bitstrom Zugang" festgelegt. Wettbewerber müssen der Telekom für die monatliche Überlassung der Standalone-Variante künftig 18,32 Euro statt bisher 19,15 Euro zahlen.

Mit einem Preis von 18,32 Euro bleibt die Bundesnetzagentur leicht unter dem von der Telekom beantragten Entgelt von 18,62 Euro. Dies gilt für die sogenannten Standalone-Variante eines IP-Bitstromzugangs, bei der der Endkunde neben dem DSL Anschluss keinen gesonderten Telefonanschluss mehr benötigt.

Bei diesen Anschlüssen überlässt die Telekom ihren Konkurrenten DSL-Anschlüsse und wickelt den darüber geführten Datenstrom über ihr Konzentratornetz ab, um den Datenstrom am zugehörigen Point of Presence (POP) an den Wettbewerber zu übergeben.

Die Entgeltgenehmigung ist bis zum 30. November 2010 befristet. Bis dahin will die Bundesnetzagentur eine neue Marktanalyse vornehmen und eine darauf basierende Regulierungsverfügung für den IP Bitstrom Zugang erlassen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Predictive Dialer - Bundesnetzagentur sperrt Rufnummern
Beitrag von: SiLæncer am 21 September, 2009, 16:01
Die Bundesnetzagentur hat erstmals Callcentern ihre Rufnummern wegen unerlaubter Massenanrufe gesperrt. Die dazu verwendeten Predictive Dialer wählen gleichzeitig mehrere Nummern an, nur um die Wahrscheinlichkeit für ein zustande kommendes Gespräch zu erhöhen - bis zu 70 Anrufe pro Tag meldeten Betroffene.

Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von sieben Rufnummern verschiedener Callcenter verfügt, da diese für massenhafte, belästigende Telefonanrufe verwendet wurden. Im Vorfeld gab es viele Beschwerden wegen wiederholter täglicher Anrufe. Das Telefon klingelte bei den Betroffenen oft nur wenige Male und nach dem Abnehmen meldete sich niemand.

Der Grund: Einige Unternehmen der Callcenter-Branche setzen Predictive Dialer ein, Wählprogramme, die laut Bundesnetzagentur nach zuvor festgelegten Kriterien zahlreiche Rufnummern gleichzeitig anrufen. Sobald der erste Angerufene das Gespräch entgegennimmt, werden die Anrufe zu den anderen Teilnehmern abgebrochen, um diese zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzuwählen. Dabei legt die Wählsoftware bereits während eines noch laufenden Gesprächs los.

Die automatisch arbeitenden Predictive Dialer sollen die Auslastung der Callcenter-Mitarbeiter optimieren und ihnen das Wählen abnehmen - zum Ärger der vielen Angerufenen, die den Werbeanrufen laut Bundesnetzagentur weder zustimmten, noch nach dem Abheben jemanden in der Leitung hatten. Die Rufnummer des Callcenters wurde zwar übermittelt, ließ sich in der Regel jedoch nicht zurückrufen.

"Die ungebremste Automatisierung geht hier zu Lasten der Angerufenen. Die Vielzahl der Telefonanrufe, bei einzelnen Verbrauchern etwa mit 70 Anrufen pro Tag, führt zu einer unzumutbaren Belästigung und bedeutet einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Einen Wettbewerbsvorsprung durch Belästigung zu erzielen, ist nicht hinnehmbar", so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Ich appelliere zugleich an die Unternehmen, bei den Bemühungen um Effizienzsteigerungen nicht den Verbraucher aus dem Blick zu verlieren."

Die belästigenden Telefonanrufe mithilfe eines Predictive Dialers stellen laut Bundesnetzagentur nicht nur eine rechtswidrige Nummernnutzung dar. In den vorliegenden Fällen sei noch hinzugekommen, dass die Angerufenen zudem im Vorfeld nicht in den Erhalt von Werbeanrufen durch die jeweiligen Unternehmen eingewilligt haben. Auch das widerspreche den gesetzlichen Regelungen.

In naher Zukunft werden wohl weitere Rufnummern gesperrt, die ebenfalls auf die Verwendung eines derartigen Wählprogramms zurückzuführen sind. Die Bundesnetzagentur hat bereits Ermittlungen eingeleitet und angekündigt, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Bundesnetzagentur klärt Bedinungen für den Zugang zu Telekom-Schaltkästen
Beitrag von: SiLæncer am 07 Dezember, 2009, 13:44
Nachdem die für die Regulierung des deutschen Telekommunikationsmarktes zuständige Bundesnetzagentur bereits 2007 den Telekom-Wettbewerbern den Zugang zur den Schaltkästen und den Kabelkanalanlagen der Telekom gewährte hatte, hat die Behörde nun konkrete Bedingungen dafür formuliert und vorgelegt. Eine einvernehmliche und freiwillige Einigung der beteiligten Unternehmen war im Sommer gescheitert, Vodafone  hatte einen entsprechenden Anordnungsantrag bei der Regulierungsbehörde im August 2009 gestellt.

Durch die Anordnung erhalten die Wettbewerber Zugang zu den Schaltkästen (Multifunktionskästen) am Straßenrand, sodass sie dort eigene DSLAMs einbauen können. Ähnliche Vorgaben macht die Regulierungsbehörder für die Kabelkanalanlagen oder für unbeschaltete Glasfaserkabel, falls diese einen freien Platz enthalten.

Die Wettbewerber dürfen nun Glasfaserleitungen selbst verlegen und hierzu die Kabelkanalanlagen betreten. Beides lehnte die Telekom bislang ab. Die Behörde erkennt in ihrer Anordnung ein Modell für weitere Regulierungsverfahren und hofft, dass es in Zukunft freiwillige Vereinbarungen geben wird. Welchen Preis die Telekom-Wettbewerber  für diese Zugangsmöglichkeiten an die Telekom zahlen müssen, legt die Bundesnetzagentur in einem gesonderten Verfahren fest. Die Verfügung aus dem Jahr 2007 enthält dazu bereits einen Entgeltmaßstab.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesnetzagentur verdonnert Callcenter zu 500.000 Euro Geldstrafe
Beitrag von: SiLæncer am 29 Januar, 2010, 19:23
Da ja hier sonst kaum wer was macht ... 

Damit ahndet der Regulierer erstmals Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen. In neun Verfahren wurden sowohl die Auftraggeber als auch die ausführenden Firmen verwarnt.

Die Bundesnetzagentur hat seit Dezember in neun Verfahren Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen verhängt. Die Strafen wurden sowohl gegen die Auftraggeber der Werbeanrufe als auch gegen die ausführenden Callcenter ausgesprochen. In einer weiteren Bußgeldsache stellte der Regulierer das Verfahren aus Mangel an Beweisen ein.

"Das ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung ist nicht akzeptabel. Die Vorschriften zu telefonischen Werbeanrufen gelten ohne Ausnahme", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wettbewerbsvorteile auf Basis telefonischer Belästigung können Verbrauchern nicht zugemutet werden. Wir setzen mit diesen Bußgeldern ein deutliches Signal, dass wir Rechtsbruch nicht tolerieren. Gerade die beauftragten Unternehmen haben eine gesteigerte Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften."

Seit Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 4. August 2009 gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten. Die mit Bußgeldern belegten Unternehmen hatten in den konkreten Fällen unerlaubte telefonische Werbeaktionen ohne die ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen durchgeführt oder Callcenter mit der Durchführung der Werbeanrufe beauftragt. Betroffen waren dabei unterschiedliche Dienstleistungen und Produkte aus den Branchen Telekommunikation, Medien und Lotteriegewinne.

"Auch die Auftraggeber von Telefonwerbung stehen nicht außerhalb des Gesetzes", so Kurth. "Ich appelliere mit Nachdruck an alle Werbenden – Auftraggeber wie Callcenter –, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Ausflüchte lassen wir nicht gelten."

Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur nach dem UWG Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Den gegenwärtigen Bußgeldbescheiden waren langwierige Ermittlungsarbeiten vorausgegangen. "Wir danken allen Verbrauchern, die sich mit gut dargelegten Beschwerden und Hinweisen an die Bundesnetzagentur gewandt haben", so Kurth. "Von Juli bis Dezember 2009 gingen hier über 28.000 Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung ein. Zahlreiche Ermittlungen laufen noch."

Bußgeldrelevant war zudem auch die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen, die die Bundesnetzagentur mit bis zu 10.000 Euro Geldstrafe ahnden kann. In diesem Zusammenhang wurden Callcenter mit Bußgeldern belegt, die keine oder eine falsche Rufnummer anzeigen ließen, um ihre Identität zu verschleiern.

Um gegen unerlaubte Telefonwerbung vorzugehen, ist die Bundesnetzagentur auf präzise Angaben der betroffenen Verbraucher angewiesen. Dazu zählen genaue Informationen über das Datum, die Uhrzeit des Anrufs sowie die gegebenenfalls angezeigte Rufnummer. Für die Ermittlungsarbeit sind zudem - sofern bekannt - konkrete Namen der Anrufer, beworbene Produkte und Dienstleistungen sowie Informationen über das anrufende oder werbende Unternehmen hilfreich. Da Anzeigenerstatter unter Umständen auch als Zeugen angehört werden müssen, benötigt die Bundesnetzagentur außerdem die vollständigen Adressdaten des Beschwerdeführers.

Quelle : www.zdnet.de
Titel: Telefonabzocke - Bundesnetzagentur schaltet Nummer nach wenigen Stunden ab
Beitrag von: SiLæncer am 14 Mai, 2010, 16:10
Die Bundesnetzagentur hat heute wegen unerlaubter telefonischer Gewinnversprechen die Abschaltung der Rufnummer (0)9005 673 400 eines Diensteanbieters aus Turin angeordnet. Erst am Vormittag waren entsprechende Beschwerden bei der Behörde eingegangen.

Mit ihrem Vorgehen will die Bundesnetzagentur ein hartes Vorgehen gegen unerlaubte telefonische Gewinnversprechen demonstrieren. Sie schaltete die beworbene 0900-Nummer nicht nur ab, sondern verhängte wie üblich auch ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für die Zeit ab dem 12. Mai 2010. Netzbetreibern ist es dadurch untersagt, Entgelte für Anrufe auf diese Rufnummer in Rechnung zu stellen oder Forderungen von Verbrauchern einzutreiben.

Allerdings ging die Bundesnetzagentur in diesem Fall noch einen Schritt weiter und ließ neben der Rufnummer (0)9005 673 400 auch alle weiteren (0)900er Rufnummern des Turiner Diensteanbieters abschalten.

In den unerlaubten Anrufen wurde den Betroffenen der Gewinn eines Mercedes Cabriolets beziehungsweise von bis zu 45.000 Euro versprochen. Zum Abruf des vermeintlichen Gewinns forderte eine Frau, Lara Stern, die betroffenen Verbraucher auf, die hochpreisige Rufnummer zurückzurufen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Regulierer senkt Gebühren für die letzte Meile
Beitrag von: SiLæncer am 01 Juli, 2010, 15:12
Die Bundesnetzagentur senkt die Gebühren für Vorleistungen im Bereich der sogenannten letzten Meile zum Endkunden, welche die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern im Rahmen des regulierten Netzzugangs anbieten muss. Zum 1. Juli sinken demnach die Preise für die Übernahme einer Teilnehmeranschlussleitung (TAL) sowie den geteilten Zugang zum Endkunden per Line Sharing. Die entsprechenden Entgeltentscheidungen gelten für zwei Jahre bis Juni 2012, teilte die Regulierungsbehörde am Mittwoch in Bonn mit. Zuletzt waren die Tarife im Juni 2008 angepasst  worden.

Während über die monatliche TAL-Miete in einem separaten Regulierungsverfahren entschieden wird und diese weiterhin 10,20 Euro kostet, sinken laut der Entscheidung der zuständigen Beschlusskammer mit dem heutigen Tag die sogenannten Einmalentgelte, die von der Telekom im Zuge der Übernahme der Anschlussleitung durch den Wettbewerber berechnet werden können. Demnach kostet die Übernahme eine TAL ab sofort einmalig 30,83 Euro netto (vorher: 35,70 Euro).

Neue Tarife gibt es auch für Vorleistungen beim geteilten Zugang zur TAL im sogenannten Line-Sharing-Verfahren. Beim Line Sharing wird die TAL nach Frequenzbändern in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich aufgeteilt. Damit kann der untere Frequenzbereich von der Telekom weiter für Telefondienste genutzt werden, während ein Wettbewerber auf den höheren Frequenzen einen DSL-Anschluss anbieten kann. Während die monatliche Miete für diese nur wenig genutzte Zugangsvariante leicht von 1,78 auf 1,84 Euro steigt, sinken die Einmalentgelte zum Teil deutlich.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßte die Entscheidung des Regulierers. Entgegen der von der Telekom beantragten Erhöhung habe die Bundesnetzagentur die Entgelte gesenkt, teilte der Verband am Donnerstag in Bonn mit. "Mit der Reduktion der TAL-Einmalentgelte hat die Bundesnetzagentur ein deutliches Zeichen für den Wettbewerb, auch hinsichtlich des Breitbandausbaus in unversorgten Gebieten, gesetzt", erklärte Breko-Geschäftsführer Stephan Albers.

Quelle : www.heise.de
Titel: Telefonbetrüger müssen Polizei nicht fürchten
Beitrag von: ritschibie am 09 Juli, 2010, 22:38
Im Kampf gegen zunehmenden Telefonbetrug fordert die Bundesnetzagentur die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft. Bisher unterschätzten Polizei und Staatsanwaltschaft das Ausmaß der Betrügereien, heißt es in einem Bericht der Aufsichtsbehörde an ihren politischen Beirat, aus dem die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Samstag) zitiert.

(http://www.tagesschau.de/multimedia/bilder/telefon108_v-mittel16x9.jpg)
Die Hoffnung auf einen schnellen
Gewinn bleibt verlockend - Betrüger
profitieren davon.


Selbst wenn der Verdacht des Bandenbetrugs oder einer anderen Straftat bestehe, würden Verfahren vorschnell eingestellt oder wieder an die Netzagentur abgegeben. Dabei sei die Situation untragbar.

Schon vier Betrugswellen in 2010

Immer mehr Verbraucher beschwerten sich über Lockanrufe, die Gewinne in einem Preisausschreiben vorgaukeln und zum Rückruf teurer Telefonnummern verleiten sollten. Allein in diesem Jahr habe es schon vier große "Spam-Wellen" gegeben, die 34.000 Beschwerden zur Folge gehabt hätten, heißt es in dem Bericht.

Stets werde nach dem gleichen Muster verfahren: Eine Stimme vom Band verheiße einen Geld- oder Autogewinn und bitte um Anruf bei einer kostenpflichtigen 0900-Nummer. Obwohl die Netzagentur die beanstandeten Nummern meistens schnell abschaltet, scheinen sich die Betrügereien zu lohnen.

Gerade die jüngsten Wellen zeigten, dass die Betrüger mit erheblicher krimineller Energie und im großen Stil zu Werke gingen, heißt es in dem Bericht der Netzagentur. Strafverfolgung müssen sie trotzdem bisher kaum befürchten.

Quelle: www.tagesschau.de
Titel: Bundesnetzagentur - Ende der Regulierung der Kabelnetze?
Beitrag von: SiLæncer am 03 September, 2010, 14:21
Die Bundesnetzagentur will sich auf den Märkten der Kabelnetzbetreiber aus der Regulierung zurückziehen, obwohl es weiterhin beträchtliche Marktzutrittsschranken gebe und keine Tendenz zu wirksamem Wettbewerb festzustellen sei.

Nach einer Überprüfung anhand einer neuen Marktdefinition kommt die Bundesnetzagentur zu dem Schluss, dass auf Einspeise- und Signallieferungsmärkten die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts ausreichend ist und somit keine Regulierungsbedürftigkeit mehr gegeben sei. Statt der Bundesnetzagentur soll künftig das Bundeskartellamt über diese Märkte wachen. Schon heute würden bei Kabelanbietern Regulierungsinstrumente angewandt, die eher allgemeinem Wettbewerbsrecht entsprächen. Sie hätten sich nicht als unzulänglich herausgestellt.

Das Bundeskartellamt hat sein Einverständnis bereits erteilt. Es ist nun Sache der EU-Kommission, den Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse der Bundesnetzagentur zu kommentieren.

Den nationalen Markt für die Bereitstellung von terrestrischen Sendeanlagen für die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale hält die Bundesnetzagentur aber weiterhin für regulierungsbedürftig.

Quelle : www.golem.de
Titel: Bundesnetzagentur legt Mustervertrag für den Schaltverteiler-Zugang fest
Beitrag von: berti am 21 Mai, 2011, 07:35
Die Bundesnetzagentur hat der Telekom Deutschland GmbH jetzt einen Mustervertrag (sog. Standardangebot) für den Zugang zur „letzten Meile“, der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), an einem Schaltverteiler vorgegeben. Das Standardangebot legt die konkreten Bedingungen und wechselseitigen Pflichten fest, zu denen die Wettbewerber künftig den Zugang zu einem neu auf dem Hauptkabel der Telekom Deutschland GmbH zu errichtenden Schaltverteiler erhalten können.

"Unsere Vorgaben versetzen die Wettbewerber in die Lage, auf der Basis des Mustervertrags konkrete Schaltverteiler-Zugangsverträge mit der Telekom abschließen zu können, ohne hierfür zunächst zeitaufwendig verhandeln oder im Streitfall sogar die Bundesnetzagentur anrufen zu müssen. Das Standardangebot vereinfacht daher künftig die Erschließung bisher breitbandig nicht oder nur unterversorgter Regionen. Es ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Umsetzung der Breitbandziele der Bundesregierung", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der Mustervertrag enthält insbesondere klare Regelungen, unter welchen Voraussetzungen die Telekom Deutschland GmbH einen Schaltverteiler für einen Wettbewerber neu aufbauen muss. In diesem Zusammenhang sind auch die technischen oder sonstigen Gründe für die Ablehnung der Errichtung von Schaltverteilern genauer definiert worden. Gerade hierüber war es in der Vergangenheit immer wieder zu Differenzen zwischen der Telekom Deutschland GmbH und Nachfragern gekommen. Zudem wurden die Informations- und Bereitstellungsfristen gestrafft sowie Vertragsstrafen beispielsweise für den Fall der Nichteinhaltung von Fristen in den Mustervertrag aufgenommen.

Das Standardangebot ist in einem zweistufigen Beschlusskammerverfahren, in dem auch die Wettbewerber angehört wurden, eingehend geprüft worden. Bereits Ende November 2010 war der Telekom Deutschland GmbH in einer ersten Teilentscheidung vorgegeben worden, ihr Standardangebot zum Schaltverteiler zu ändern. Weil sie dieser Aufforderung in einem überarbeiteten Vertragsentwurf nicht vollständig nachgekommen war, musste die Bundesnetzagentur die erforderlichen Änderungen in der jetzt ergangenen zweiten Teilentscheidung selbst vornehmen, damit der Vertrag insgesamt den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes nach Chancengleichheit, Rechtzeitigkeit und Billigkeit hinreichend Rechnung trägt.

Einen Schaltverteiler muss die Telekom Deutschland GmbH in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und den Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen aufwendigen Tiefbauarbeiten.

Die Telekom Deutschland GmbH darf das jetzt von der Bundesnetzagentur vorgegebene Standardangebot bis Ende Mai 2013 nicht von sich aus ändern. Die Entscheidung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

quelle: bundesnetzagentur.de
Titel: Bundesnetzagentur stoppt Inkasso für vorgebliche R-Gespräche
Beitrag von: SiLæncer am 08 Juni, 2012, 17:15
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat für Forderungen aus bestimmten R-Gesprächen ein Verbot der so genannten Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot umfasst Anrufe mit einer bestimmten Absenderkennung, es gilt für sämtliche Netzbetreiber rückwirkend für den Zeitraum ab dem 18. Februar 2012, teilte die Behörde mit.

Seit Februar hätten Verbraucher Anrufe unter Anzeige der – laut BNetzA gar nicht existierenden – Absenderrufnummer 0 69/74 73 62 erhalten. Eine Ansage informierte die Angerufenen, dass ein R-Gespräch aus dem Ausland für sie vorliege. Wie zu Beginn von R-Gesprächen üblich, seien die Angerufenen aufgefordert worden, die Taste 1 zu wählen, um den angeblichen Anruf anzunehmen. Um das Gespräch abzulehnen und künftig keine Auslands-R-Gespräche mehr zu erhalten, sollte die Taste 2 gewählt werden.

Tatsächlich sei regelmäßig kein Gespräch durchgestellt worden. Einige Verbraucher schilderten, nach Eingabe der Ziffer 1 Werbung oder Informationen über Gewinnspiele erhalten zu haben. Die Verursacher der angeblichen R-Gespräche hätten versucht, bei den Angerufenen diese mit der Produkt-ID 81205 via Telefonrechnung abzukassieren. Teilweise würden die Verbindungen auch als "R-Gespräch" oder "Service 0900 Premium Dienst 58" ausgewiesen, erläuterte die Behörde.

Das von der Bundesnetzagentur verhängte Rechnungslegungsverbot bewirkt, dass ein Anschlussanbieter seinen Kunden die Forderungen unter der genannten Produkt-ID jetzt nicht mehr in Rechnung stellen darf. Wurden bereits derartige Rechnungen verschickt, greift das Verbot der Inkassierung. Die Telefongesellschaften dürfen solche Forderungen nicht bei ihren Kunden abbuchen.

Schlechte Karten haben Verbraucher, die solche Beträge bereits vor dem heute ausgesprochenen Verbot bezahlt haben. Betroffene sollten mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld zurückzufordern, rät die Bundesnetzagentur. Enthalte die Telefonrechnung keinen Hinweis auf die Produkt-ID, sollten Kunden diese zunächst beim Telefonanbieter erfragen, um zu prüfen, ob das ausgesprochene Verbot auch die ihnen in Rechnung gestellte Leistung betrifft.

Wer Ärger mit Gebühren für R-Gespräche von vornherein vermeiden will, hat seit Jahren das Recht, seinen Telefonanbieter damit zu beauftragen, seinen Anschluss dafür zu sperren – die Blockade gilt dann allerdings auch für seriöse Anbieter von R-Gesprächen. Einzelheiten finden sich in der Sperrliste für R-Gespräche – Verfügung 16/2007 der BNetzA.

Die Bundesnetzagentur ruft Betroffene der oben genannten Betrügereien auf, sie über solche Anrufe weiterhin zu informieren (http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Verbraucher/RufnummernmissbrauchSpamDialer/Kontakt/kontakt_node.html) und die entsprechenden Abrechnungen und Einzelverbindungsnachweise zur Verfügung zu stellen. Weitere Betrügereien mit angeblichen R-Gesprächen seien nicht auszuschließen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Router-Zwang könnte illegal sein
Beitrag von: SiLæncer am 06 September, 2012, 19:45
(http://static.gulli.com/media/2012/09/thumbs/370/router.jpg)
Deutsche DSL-Provider könnten schon bald die Möglichkeit verlieren, ihre Kunden zur Benutzung eines bestimmten Routers zu zwingen. Wie die Fachzeitschrift PC-Welt berichtet, führt die Bundesnetzagentur aktuell Untersuchungen durch, um die rechtlichen Hintergründe des weit verbreiteten Vorgehens zu klären. Vermutet wird ein Gesetzesverstoß betreffend Telekommunikationsendeinrichtungen.

Viele Kunden deutscher DSL-Anbieter erhalten beim Abschluss eines Vertrages zusätzlich einen Internet-Router. In den meisten Fällen muss man das Gerät für die Verwendung seines Anschlusses verwenden, denn nicht selten behalten die Firmen die Zugangsdaten, die für den Betrieb eines Fremdgerätes nötig wären, für sich.

Die Bundesnetzagentur sieht darin laut einem Bericht des Magazins „PC-Welt“ einen Verstoß gegen das Gesetz „über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen“. Dieses räumt dem Anwender augenscheinlich das Recht ein, jedes geeignete Router-Gerät zu verwenden. Folglich wäre das Vorgehen vieler Unternehmen rechtswidrig.

Bis zu einer gar gerichtlichen Entscheidung kann es allerdings noch einige Zeit dauern. Bislang ist die Behörde noch Gesprächen mit den einzelnen Internet-Providern, um einen Überblick der Situation zu gewinnen.

Der Kunde würde vom Wegfall des Routerzwangs sicherlich profitieren. In vielen Fällen sind alternative Router leistungsstärker oder zumindest für die jeweilige Einrichtung besser geeignet als das Standardgerät. Laut Winfuture mahnt PC-Welt allerdings vor den Hürden, die für einen Wechsel genommen werden müssten. Schließlich würden einige der Provider ihren Kunden mittlerweile nur noch einen einfachen Zugangscode statt der komplexen Logindaten zusenden. Damit vereinfacht sich zwar die erstmalige Anmeldung am mitgelieferten Gerät, Benutzern eines anderes Routers fehlen allerdings die konkreten Zugangsinformationen.

Sollte sich die Vermutung der Bundesnutzagentur bestätigen, dürfte für dieses Problem aber sicherlich eine Lösung gefunden werden. Schließlich sollte es für den Anbieter letztlich keine große Schwierigkeit sein, sowohl den Aktivierungscode als auch die Logindaten zu versenden.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: Router-Zwang könnte illegal sein
Beitrag von: Jürgen am 07 September, 2012, 03:44
Zitat
Schließlich sollte es für den Anbieter letztlich keine große Schwierigkeit sein, sowohl den Aktivierungscode als auch die Logindaten zu versenden.
Ist es definitiv nicht.

Bei meinem Anbieter bekommt man grundsätzlich beides, den Startcode für eine automatisierte Einrichtung und gleichzeitig die Logindaten, die man zur händischen Einrichtung oder für ein eigenes Gerät braucht.
Die stehen zusammen auf demselben Ausdruck, dazu gleich noch ein zweites Mal im Format einer Scheckkarte.

Bei einem anderen großen Anbieter, der normalerweise mit Leihgeräten arbeitet, ist es aber auch leicht möglich, die Zugangsdaten zu erhalten, sofern man bei der Anmeldung angibt, bereits ein Gerät zu haben.
So entfallen natürlich auch die Lieferkosten für's Gerät.

Was zwei große Anbieter schon lange können, das dürfte grundsätzlich keinem anderen schwer fallen, guter Wille vorausgesetzt.
Eventuell sollte man von solchem guten Willen auch grundsätzlich seine Auswahl abhängig machen...

Jürgen
Titel: Breitbandanbieter dürfen Zugangsdaten geheim halten
Beitrag von: SiLæncer am 10 Januar, 2013, 18:00
Die Bundesnetzagentur sieht keine rechtliche Handhabe gegen die Kopplung eines Vertrags über Internetzugang an den Einsatz eines bestimmten Routers. Das geht aus einem Informationsschreiben der Regulierungsbehörde hervor. Zuvor hatten sich Verbraucher über Breitbandanbieter beschwert, die ihre Kunden dazu zwingen, ausschließlich den vom Anbieter bereitgestellten Router einzusetzen. Das erreichen Provider dadurch, dass sie die Zugangsdaten für den Internetzugang nicht herausgeben, sondern per Vor- oder Fernkonfiguration im gelieferten Router eintragen.

Die Bundesnetzagentur hatte im Herbst vergangenen Jahres mit der Prüfung begonnen, ob dieses Vorgehen zulässig ist. Fraglich war vor allem, ob diese Praxis möglicherweise gegen Vorschriften des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) verstößt. Die Behörde habe den Sachverhalt umfassend geprüft, die betroffenen Unternehmen um Stellungnahmen gebeten und die Fragen mit der EU-Kommission und anderen zuständigen Behörden in Europa diskutiert, heißt es in dem Schreiben.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Breitbandanbieter-duerfen-Zugangsdaten-geheim-halten-1781037.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Breitbandanbieter dürfen Zugangsdaten geheim halten
Beitrag von: Jürgen am 11 Januar, 2013, 01:54
"Die Netzbetreiber definierten in ihren Stellungnahmen an die Bundesnetzagentur den beim Kunden stehenden Router offenbar kurzerhand als Bestandteil ihres Netzes. Das ist insofern schlüssig, als ein VoIP-Router auch Funktionen der früheren Telefonvermittlungsstellen übernimmt."
Soso...

...bedeutet das, dass der Kunde jetzt verpflichtet ist, die Energieversorgung für einige Bestandteile des Netzes des Betreibers bereitzustellen?
Das wäre ABSURD!

Noch nicht einmal die olle Bundes- oder noch früher die Reichspost hatte sich erdreistet, das zu verlangen.

Den NTBA für ISDN-Telefonie konnte man zwar für bestimmte Zwecke mit 230 Volt versorgen, musste man aber normalerweise nicht.
Und ganz früh in der Telefonie gab es zwar eine Kurbel am Apparat, aber die diente einzig dazu, einen Wecker in der Vermittlung zu betätigen, um das Fräulein vom Amt über den Wunsch eines abgehenden Gesprächs zu informieren. Die Energie für Kohlemikrophon und Hörerstrom, wie auch für den Wecker bei eingehendem Ruf, wurde immer von der Vermittlung geliefert, nie vom Kunden.


Ich vermute viel eher, dass der Zwang zur Nutzung eines Leih-DSL-Modems / -Routers den Zweck hat, dem Betreiber eine Zwangsfilterung im Hause des Nutzers zu garantieren, die ihm so leicht keine Netzagentur verbietet.
Eine juristische Handhabe gegen solche Praktiken vergessen die zuständigen Stellen offenbar gerne, das sog. verbotene Koppelgeschäft.
Ein solches wäre hier sicher recht einfach festzustellen.
Am kundenseitigen Ende des Zweidrahts gibt es eine definitiv eine genormte Schnittstelle zum Einflussbereich des Nutzers, die (erste) TAE-Dose mit ADSL- oder VDSL-Beaufschlagung.
Die Nutzung dieser ist Vertragsbestandteil.
Eine technische Notwendigkeit zur Anwendung eines Leihgeräts besteht nicht, weshalb die Koppelung des Vertrags über den Netzzugang mit einem obligatorischen Leihgerät eine erhebliche und einseitige Benachteiligung des Nutzers darstellt.

Genauso wenig dürfte ein Wasserlieferant den Verbraucher zwingen, den zu nutzenden Wasserhahn oder Duschkopf nur von ihm zu beziehen, oder der Gasanbieter ihn zu einem bestimmten Herd.

Übrigens gibt (oder zumindest gab) es auch DSL-Anbieter, die zwar immer ein Leihgerät anbieten, es aber dem Kunden bereits bei Vertragsauswahl ermöglichen anzugeben, das man erforderliche Hardware bereits besitzt und daher kein Leihgerät benötigt.

Zudem muss es dem Kunden zwingend möglich sein, ohne jede Wartezeit einige grundlegenden Einstellungen an der DSL-Box selbst vorzunehmen, z.B. um WLAN-Verschlüsselung oder Berechtigungen für's LAN anzupassen, oder auch, um WLAN schlicht abzuschalten oder zumindest zu verstecken.
Sonst müsste im Falle eines Missbrauchs nicht der Nutzer, sondern der DSL-Anbieter haftbar gemacht werden, z.B. wenn ein WLAN war driver irgendeinen Bockmist verzapft.  

Ihr Juristen, beginnt endlich wieder, euch dem Erdboden anzunähern und Sauerstoff zu atmen  :Kopf

Jürgen
Titel: Routerhersteller kritisiert Bundesnetzagentur
Beitrag von: SiLæncer am 22 Januar, 2013, 18:40
Die Bundesnetzagentur hält es für zulässig, wenn Breitbandanbietern ihren Kunden den Einsatz eines bestimmten Router für den Breitbandanschluss vorschreiben. Zwar gibt es im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) einen Passus, in dem Anschluss und Betrieb eines zulässigen Endgeräts an der entsprechenden Schnittstelle gestattet sein müssen, dieser definiert aber nicht, wo genau diese Schnittstelle liegt. Die Bundesnetzagentur folgt der Ansicht der Netzbetreiber, dass der VoIP-Router noch zum Netz des Breitbandanbieters gehört.

Der Routerhersteller AVM hat diese Aussagen der Bundesnetzagentur nun scharf kritisiert. Aus Sicht von AVM orientiere sich die Behörde bei der Festlegung, was unter einem Endgerät verstanden werde, an einer "willkürlichen Definition der Netzbetreiber". Die Verpflichtung, einen vom Netzbetreiber vorgegebenen Router einzusetzen, habe für Anwender und Markt erhebliche Nachteile.

Langfristig verhindert der Routerzwang nach Ansicht von AVM Innovationen, weil es keinen Wettbewerb um das beste Endgerät mehr gebe. Im Mobilfunkbereich beispielsweise werde die Innovation hauptsächlich von Geräteherstellern getrieben, eine Einschränkung der einsetzbaren Geräte durch den Netzbetreiber sei hier unvorstellbar. Der Hersteller fordert die Behörde dazu auf, die freie Wahl des Endgerätes auch für den Router an einem Breitbandanschluss durchzusetzen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesnetzagentur will Frequenzvergabe für mobiles Internet beschleunigen
Beitrag von: SiLæncer am 24 Juni, 2013, 19:30
"Mobiles Internet ist unverzichtbar für die Infrastruktur im ländlichen Raum", erklärte Matthias Machnig, der Vorsitzende des Beirates der Bundesnetzagentur in der Sitzung des Gremiums am Montag in Berlin. Doch die mobilen Frequenzen sind knapp und heiß begehrt. Die derzeitigen Frequenzzuteilungen an die vier Mobilfunknetzbetreiber im Bereich 900 MHz und 1.800 MHz laufen 2016 aus, werden derzeit aber für Sprache und SMS genutzt. Die Neuvergabe der Frequenzen ab 2017 muss zwingend per Auktion erfolgen, da die Nachfrage höher als das Angebot ist. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am Montag einen Konsultationsentwurf sowie ein Strategiepapier, mit dem die Regulierungsbehörde Impulse für eine Beschleunigung des Breitbandausbaus setzen will. Die Bonner Behörde will zudem die Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung unterstützten, die bis zum Jahr 2018 eine flächendeckende Versorgung der Verbraucher mit Bandbreiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde vorsieht.

Der ganze Artikel (http://www.onlinekosten.de/news/artikel/53372/0/Bundesnetzagentur-will-Frequenzvergabe-fuer-mobiles-Internet-beschleunigen)

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Bundesnetzagentur ruft zum erneuten Speedtest auf
Beitrag von: SiLæncer am 24 Juli, 2013, 19:15
Die Bundesnetzagentur will eine zweite, bundesweite Geschwindigkeits-Messung durchführen, bei dem Nutzer die Übertragungsraten ihrer Breitbandanschlüsse testen können. Auf der Website www.initiative-netzqualitaet.de kann laut Mitteilung jeder einen individuellen Test der Internet-Verbindung durchführen. Die Tests sollen bis Ende des Jahres möglich sein, die Ergebnisse sollen dann in eine zweite Studie zur Dienstequalität in Deutschland einfließen.

Im April dieses Jahres hatte Behörde die Ergebnisse ihres ersten Speedtests vorgelegt. Dabei kam heraus, dass deutsche Internetprovider oft nicht das einhalten, was sie ihren Kunden versprechen. Unabhängig von Anbieter oder Zugangstechnik hätten die die teilnehmenden Nutzer häufig nicht die Bandbreite gemessen, die der Anbieter als maximal mögliche Bandbreite nannte. Zahlreiche Kundenbeschwerden über Abweichungen von der vertraglich vereinbarten "bis zu"-Bandbreite wurden damit bestätigt.

Mit der neuen Test-Kampagne will die Bundesnetzagentur ebenfalls wieder solche Abweichungen ermitteln und hofft dabei auch auf mögliche Verbesserungen zum ersten Test. Jochen Homann, Präsident der Behörde, bittet laut Mitteilung um rege "Beteiligung der Internetnutzer".

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesnetzagentur billigt Routerzwang
Beitrag von: SiLæncer am 24 September, 2014, 20:04
In einem geänderten Entwurf der Transparenzverordnung öffnet die Bundesnetzagentur ein Schlupfloch, mit dem Provider ihren Kunden doch einen Zwangsrouter vorschreiben könnten. Das widerspricht den bisherigen Plänen der Bundesregierung.

Eigentlich sollte der Routerzwang, den manche Provider auf ihre Nutzer ausüben, im Herbst 2014 wegfallen - dem widerspricht nun aber die Bundesnetzagentur. In der gut gemeinten so genannten "Transparenzverordnung", die Golem.de in einer neuen Fassung vorliegt, findet sich eine verhängnisvolle Passage. Demnach müssen Internetprovider ihre Kunden vor Vertragsabschluss darauf hinweisen, wenn "das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf". In einer früheren Fassung der Empfehlung heißt es noch, es müsse einen: "Hinweis auf Austauschbarkeit des Netzabschlussgeräts mit frei am Markt verkäuflichen Geräten" geben.

Der ganze Artikel (http://www.golem.de/news/transparenzverordnung-bundesnetzagentur-billigt-routerzwang-1409-109441.html)

Quelle : www.golem.de
Titel: Re: Bundesnetzagentur: Frequenzauktion...
Beitrag von: Micke am 30 Oktober, 2014, 08:49
Frequenzauktion im 2. Quartal 2015...

Quelle: http://maxwireless.de/2014/bundesnetzagentur-frequenzauktion-im-2-quartal-2015/
Titel: Zwangsrouter: Bundeswirtschaftsministerium plant Klarstellung
Beitrag von: SiLæncer am 07 Dezember, 2014, 11:25
Einige Provider in Deutschland zwingen derzeit Kunden direkt oder indirekt, einen bestimmten Router zu verwenden. Sie weigern sich, den Anwendern die Zugangsdaten zu ihrem Netz zu nennen. Zwangsrouter soll es aber nicht mehr geben.

Die Bundesregierung treibt die im Koalitionsvertrag versprochene Abschaffung des Routerzwangs für Internet-Anwender wieder voran. Noch im Dezember werde das Bundeswirtschaftsministerium eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg bringen, verlautete am Freitag. Die konkrete Umsetzung soll Versuche von Telekommunikationsunternehmen und Kabelbetreibern zurückweisen, das Gerät für den Internet-Zugang (z. B. Router oder auch Modem) als Teil der technischen Infrastruktur zu definieren, die von den Anwendern nicht verändert werden dürfe.

Einige Provider in Deutschland zwingen derzeit Kunden direkt oder indirekt, einen bestimmten Router zu verwenden. Sie weigern sich, den Anwendern die Zugangsdaten zu ihrem Netz zu nennen, sodass diese
keine beliebige Routerbox an ihrem Anschluss betreiben können. Die Provider begründen diese umstrittene Geschäftspolitik mit niedrigeren Wartungskosten.

Internetteilnehmer kritisieren viele Punkte. Besonders auffällig darunter ist, dass vorgeschriebene Geräte hinsichtlich der Ausstattung und der Sicherheit nicht aktuell sind, Verbraucher aber dennoch haften müssen, falls Dritte ihren Anschluss für kriminelle Zwecke missbrauchen. Außerdem seien Sicherheitsaktualisierungen oft nur verspätet erhältlich.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/netze/meldung/Zwangsrouter-Bundeswirtschaftsministerium-plant-Klarstellung-2482075.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Router-Branche begrüßt Gesetzesentwurf zur freien Gerätewahl
Beitrag von: SiLæncer am 25 Februar, 2015, 16:59
Auch der Verbund der Tk-Endgerätehersteller atmet hörbar auf, nachdem das BMWi einen ersten Gesetzesentwurf vorgelegt hat, der Zwangsrouter abschaffen soll. Der Verbund moniert jedoch unter anderem fehlende Sanktionen.

Der Verbund der Tk-Endgerätehersteller begrüßt die aktuelle Gesetzesinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Abschaffung des Routerzwangs. Mit der Klarstellung, dass ein Netzabschlusspunkt passiv sein muss, bestätige der Gesetzgeber, dass öffentliche Telekommunikationsnetze an der Dose an der Wand enden, meint der Verbund, an dem über 20 Unternehmen beteiligt sind. "Dahinter beginnt das Heimnetz, in dem Anwender ihre Telekommunikations-Endgeräte anschließen können, unabhängig davon, ob es ein Router, ein Modem oder ein anderes für den Anschluss entwickeltes Endgerät ist. Künftig entscheiden die Anwender frei, welches Endgerät sie an das öffentliche Telekommunikationsnetz anschließen."

Mit der Herausgabe der Zugangsdaten werde sichergestellt, dass die Anwender ihre Endgeräte für alle Dienste des Netzbetreibers einrichten und betreiben können. Die neue Regelung sei technologieneutral und lasse sich somit auf DSL, Kabel, Glasfaser und auch für künftige Telekommunikations-Zugangsnetze anwenden. Damit gelte jetzt endlich auch für das Festnetz durchgängig, was für den Mobilfunk von Anfang an gilt, nämlich eine vollständige Wahl- und Anschlussfreiheit.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/netze/meldung/Router-Branche-begruesst-Gesetzesentwurf-zur-freien-Geraetewahl-2559510.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Routerzwang: Wirtschaftsministerium bekräftigt Vorgehen für freie Routerwahl
Beitrag von: SiLæncer am 16 April, 2015, 13:23
In der neuen Version des Gesetzesentwurfs zur freien Modem- und Routerwahl präzisiert das Ministerium seine Absicht, gegen einen abgeschotteten Markt vorgehen zu wollen. Das dürfte beispielsweise Nutzern von VoIP-Diensten zu Gute kommen.

Die Bundesregierung hat wie angekündigt ihren Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeraten" bei der EU notifziert. Das inzwischen auch öffentlich einsehbare Dokument trägt das Datum vom 2.4.2015. Mit dem Gesetztesentwurf wendet sich die Bundesregierung, wie während der Koalitionsverhandlungen angekündigt, gegen eine Abschottung des Endgerätemarkts.

Bisher können Netzbetreiber Verbrauchern vorschreiben, welche Geräte sie am Anschluss betreiben sollen, ob Modem oder Router mit integriertem oder externem Modem. Sie nutzen dafür Unschärfen in der bisherigen Regelung und behaupten, dass auch Kommunikationsendgeräte zum Netz des Betreibers gehören können. Daher sind sie bisher auch nicht verpflichtet, Zugangsdaten zu eigenen Dienste wie der Telefonie an Kunden herauszugeben. An solcher Weigerungshaltung scheitert dann der Einsatz fremder Geräte an den jeweiligen Anschlüssen.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Routerzwang-Wirtschaftsministerium-bekraeftigt-Vorgehen-fuer-freie-Routerwahl-2609043.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Gegen Router-Zwang: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur freien Router-Wahl
Beitrag von: SiLæncer am 13 August, 2015, 16:28
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Router-Markt liberalisieren soll. Wird das Gesetz beschlossen, dürfen Netzbetreiber künftig keine Zwangsrouter mehr vorschreiben.

Kunden werden künftig ihren Router selbst aussuchen können, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit und setzt damit eine Ankündigung vom Frühjahr dieses Jahres um. Das Bundeskabinett verabschiedete am heutigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs. Das Gesetz für Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) soll künftig gewährleisten, dass alle Arten von Endgeräten, also Router oder auch Kabelmodems, von der Liberalisierung erfasst sind.

Der Entwurf stellt zudem durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) klar, dass der Netzabschlusspunkt passiv ist, vor dem Router liegt und zum Anschluss des aktiven Endgeräts, also des Routers, dient. Einige Netzbetreiber hatten den Router selbst als aktiven Abschlusspunkt definiert und daraus das Recht abgeleitet, diesen dem Kunden vorschreiben zu können.

Netzbetreiber dürfen auch weiterhin ihren Kunden Endgeräte anbieten, der Kunde kann dieses Angebot künftig aber ausschlagen und Geräte nach eigenem Gusto verwenden. Das führt auch dazu, dass die Anbieter ihren Kunden die Zugangsdaten für Internet- und VoIP-Dienste mitteilen müssen, damit diese den Zugang mit einem beliebigen Gerät herstellen können; der Gesetzentwurf schreibt eine kostenlose und unaufgeforderte Mitteilung dieser Daten bei Vertragsschluss vor.

Einige Anbieter, etwa die Kabelnetzbetreiber oder O2, enthalten ihren Kunden diese Zugangsdaten bislang vor. Sie verweisen auf eine automatische Konfiguration durch den Netzbetreiber, bei der der Kunde keine Informationen über die Zugangsdaten erhält. Dies ist nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf nicht mehr zulässig.

Quelle : www.heise.de



Das wird ja echt mal Zeit ...
Titel: Re: Gegen Router-Zwang: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur freien Router-Wahl
Beitrag von: Jürgen am 14 August, 2015, 02:01
Das sehe ich ganz genau so.

Und ich kann es überhaupt nicht nachvollziehen, warum der zahlende Nutzer einen angeblichen "aktiven Abschlusspunkt" des Providers mit eigenem Strom versorgen muß.
Ohnehin sind es nicht die einzelnen Provider, die Schnittstellen und Standards definieren.
Die "letzte Meile", also meist der Zweidraht in's Haus, gehört ja auch fast nie einem der fraglichen Provider mit Zwangsroutern, sondern ist nur gemietet bzw. vom Netzbetreiber überlassen.
Die ADSL- bzw. VDSL-Schnittstelle ist für mich regelmäßig die erste TAE-Dose, an der die Rechte der Provider enden, wie schon ewig lange (bzw. noch) bei'm klassischen Telefon.
Bei Zugang über's Kabelnetz wäre das der Hausübergabepunkt oder spätestens die (erste) Antennendose.

Überhaupt ist es absolut nicht einzusehen, dass etliche zahlende Nutzer noch nicht einmal ihr W-LAN oder die Zuweisung von Rufnummern zu Apparaten verwalten können, z.B. um auf eventuelle Sicherheitsprobleme wenigstens irgendwie reagieren zu können, und das bloß, weil man ihnen den Konfigurationszugang verweigert.
Solche Kriterien waren für mich stets maßgeblich für Providerwahl und -empfehlung.

Jürgen
Titel: Routerzwang: So geht es weiter mit dem Gesetz zur freien Routerwahl
Beitrag von: SiLæncer am 30 September, 2015, 13:51
Der Bundesrat hat deutliche Bedenken gegen die Regelungen zur freien Routerwahl kundgetan. Für Verbraucher ist das keine gute Nachricht, denn obwohl es für Gegner des Gesetzes langsam eng wird, haben sie weiterhin Chancen, es zu verwässern.

Ende Februar 2015 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Verbrauchern die freie Geräteauswahl für ihren Breitband-Internet-Anschluss ermöglichen sollte – ganz so, wie es beispielsweise im Mobilfunk seit Jahrzehnten der Fall ist. Auslöser sind Netzbetreiber und Provider wie Unity Media oder Telefónica, die an ihren Anschlüssen ausschließlich eigene Router zulassen und so mittelbar Leistung, Funktionsumfang und Sicherheit der Geräte bestimmen. Zusätzlich wollte das BMWi mit dem Gesetzentwurf auch die Bündelung von Anschlüssen und Endgeräten entkoppeln und so den Wettbewerb stärken.

Nun befindet sich der Gesetzentwurf auf dem Weg durch die Instanzen. Die EU und zuletzt auch das Bundeskabinett haben ihn passieren lassen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme hingegen Kernpunkte des Entwurfs in Zweifel gezogen, indem er einer Empfehlung seines Wirtschaftsausschusses folgte. Dabei gibt der Ausschuss weitgehend ungeschminkt die Auffassung von Kabel- und Glasfaseranschlussanbietern wieder, die sich gegen die freie Routerwahl stellen.

Warum alle Anschlussarten gleich sind

Mit dem ersten Punkt zweifelt der Bundesrat an, ob für den Anschluss von Teilnehmergeräten an die Betreibernetze überhaupt weitergehende gesetzliche Anforderungen erforderlich seien – damit stellt er ein wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs in Frage. Im zweiten Punkt bezweifelt der Bundesrat auf Empfehlung seines Wirtschaftsausschusses, ob die Definition eines passiven Netzabschlusspunkts überhaupt für Glasfaser- und Kabelnetzanschlüsse sinnvoll sei oder nicht vielmehr erweitert werden müsse.

Dass der Bundesrat oder einer seiner Ausschüsse einen Gesetzentwurf kritisiert, verwundert nicht. Die anscheinend wenig reflektierte Übernahme von schwachen Argumenten aus dem Lager der Kabelbetreiber gibt aber zu denken. Denn die europäische TK-Rechtssprechung unterscheidet nicht nach Netztopologien oder Anschlussarten, sondern gilt im Interesse der Teilnehmer einfach für alle (Richtlinie 2008/63/EG). Andernfalls könnten sich Betreiberunternehmen durch geschickte Wahl einer Netztopologie und Anschlussart aus der Regulierung herauswinden.

In seiner Begründung kritisiert der Ausschuss des Bundesrats hauptsächlich, dass der neue Entwurf für den Paragraph 3 des FTEG Aspekte der Sicherheit, Integrität und Funktionalität außer acht lässt. Doch Netzbetreiber und Hersteller definieren seit jeher selbst Sicherheitsstandards, die Störungen durch Betreiber-Elemente oder Endgeräte schon konzeptionell verhindern. Gesetzliche Änderungen an dieser Praxis, die seit Jahrzehnten an Analog-, ISDN- und DSL-Anschlüssen und auch im Mobilfunk umgesetzt wird, hat bisher kein Netzbetreiber eingefordert. Und frei am Markt erhältliche Router kämen nicht aus der Bastelkiste, sondern vom selben Herstellerkreis, von dem schon die Netzbetreiber die Teilnehmergeräte beziehen – die sie dann selbst an ihre Teilnehmer weitermieten oder verkaufen.

It's not over, until it's over

Bei solch schwachen Argumenten könnte man annehmen, dass es Gegner der geplanten Regelung schwer haben würden, das Gesetz aufzuhalten. Formal haben sie über den Bundesrat kaum Handhabe dagegen, denn der Bundestag braucht für diesen Entwurf die Zustimmung der Länder nicht. Die Gegner der freien Routerwahl sind aber offenbar weiter darauf aus, das Gesetz inhaltlich zu ihren Gunsten abzuschwächen. Ein erster Hebel dazu kann ein Prüfauftrag an das federführende Ministerium sein, in diesem Fall das BMWi. Eine Steigerung des Widerstands wäre prinzipiell in Form eines Änderungsauftrags denkbar. Nun kommt es zunächst auf eine sachkundige und fundierte Einlassung des federführenden Ausschusses beim BMWi an.

Auf dem Terminkalender stehen ab Mitte Oktober bis Anfang November Lesungen des Gesetzentwurfs im Bundestag an, danach die zweite Lesung im Bundesrat. Im Januar lässt der Plan sogar Zeit für einen Vermittlungsausschuss, bevor das Gesetz im Februar 2016 in Kraft treten kann. Welcher Gesetzes-Inhalt dann in Kraft treten wird, ist jedoch noch nicht mit letzter Sicherheit abzusehen.

Beispielsweise kann jeder Bundestagsabgeordnete im Rahmen der zweiten Lesung Änderungsanträge stellen. Das Gesamtpaket braucht dann in der Schlussabstimmung eine einfache Mehrheit der Abgeordneten. Die Einwände des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats, die nun als Prüfauftrag vorliegen, erscheinen daher als Materialsammlung und Argumentationshilfe, die eine Verwässerung des Gesetzentwurfs ermöglichen sollen.

Der Bundesverband IT-Mittelstand kritisiert die Stellungnahme des Bundesrats. So drohe das Gesetz gegen den Routerzwang ausgebremst zu werden. BITMi Präsident Dr. Oliver Grün warnt: "Sollte das Gesetz jetzt im Vermittlungsausschuss aufgeweicht oder verschleppt werden, geht das zu Lasten der Allgemeinheit".

Quelle : www.heise.de
Titel: Gesetz gegen Routerzwang im Bundestag
Beitrag von: SiLæncer am 15 Oktober, 2015, 16:11
Das von der großen Koalition versprochene Gesetz gegen den Zwang, nur vom Provider gestellte Geräte an dessen Netz anschließen zu dürfen, geht im Bundestag in die Ausschüsse.

Internet-Provider in Deutschland sollen ihre Kunden nicht länger zwingen können, bei der Einwahl ins Netz eine bestimmte Hardware zu verwenden. Das sieht ein Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierungskoalition vor, der am Donnerstag im Bundestag ohne eine öffentliche Aussprache an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Mit der Abschaffung des sogenannten Routerzwangs setzen die Regierungsparteien ein Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung um.

Widerstand aus den Ländern

Bislang können Anbieter von Breitband-Internetanschlüssen ihren Kunden vorschreiben, welche Router diese zur Einwahl ins Netz benutzen sollen. Die Begründung der Anbieter war rechtlich nur schwer anzugreifen: Die Provider definierten die Geräte einfach als Teil ihres Netzes, über das allein sie verfügen dürfen. Mit der Gesetzesänderung wird nun die Anschlussdose an der Wand als "Netzabschlusspunkt" definiert. Außerdem müssen die Anbieter ihren Kunden die technischen Zugangsdaten mitteilen, damit diese ihre selbst angeschafften Geräte auch für den Internet-Anschluss einrichten können.

Gegen das Vorhaben der Bundesregierung hat sich allerdings Widerstand im Bundesrat gebildet. Die Länderkammer muss dem Gesetz zwar nicht zustimmen, versucht aber trotzdem das Gesetzgebungsverfahren noch zu beeinflussen. Die Einwände aus dem Wirtschaftsausschuss des Bundesrats lesen sich wie die Argumente der Netzbetreiber, die den Routerzwang gerne beibehalten wollen. Dabei überwiegen wirtschaftliche Argumente, technisch lässt sich der Zwang zu bestimmten Geräten schwerlich begründen.

Anfang 2016 in Kraft

Während der Beratung in den Ausschüssen und der Lesung im Bundestag gibt es noch Gelegenheit, die Regelung zu verwässern. So kann jeder Bundestagsabgeordnete im Rahmen der zweiten Lesung Änderungsanträge stellen. Das Gesamtpaket braucht dann in der Schlussabstimmung eine einfache Mehrheit der Abgeordneten. Geplant ist, dass das Gesetz im Februar 2016 in Kraft treten kann.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundestag schafft den Routerzwang ab
Beitrag von: SiLæncer am 06 November, 2015, 04:40
Das Parlament hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Kunden von Internetprovidern freie Wahl lassen will beim Anschluss von Telekommunikationsendgeräten. Alle Fraktionen stimmten für die Initiative.

Der Routerzwang steht kurz vor dem Aus. Der Bundestag hat am Donnerstagabend einstimmig einen Regierungsentwurf ohne weitere Aussprache beschlossen. Die Abgeordneten änderten den Vorstoß für die freie Auswahl und den Anschluss von "Telekommunikationsendgeräten" nur noch formell mit einer Fußnote zur erfolgten Begutachtung durch die EU-Staaten, wie es die große Koalition vorab verabredet hatte.

Provider dürfen ihre Kunden laut dem Gesetz nicht länger zwingen, bei der Einwahl ins Netz eine bestimmte Hardware zu verwenden. Dafür wird die Anschlussdose an der Wand künftig als "Netzabschlusspunkt" definiert, sodass die daran angeschlossenen Router oder vergleichbare Endgeräte wie Kabelmodems nicht mehr der Hoheit der Zugangsanbieter unterstehen. Diese müssen ihren Kunden auch die technischen Zugangsdaten mitteilen, damit die Nutzer ihre eigene Hardware für den Internetanschluss zum Laufen bringen können.

Netzpolitischer "Lichtblick"

Sprecher der CDU/CSU-Fraktion gehen davon aus, dass das Vorhaben zu einem erweiterten Angebot an Endgeräten und so zu einem "verstärkten Wettbewerbsdruck" führen wird. Da sich folglich die "besten Produkte" durchsetzten, wirke dies auch "der Gefahr flächendeckender Sicherheitslücken" entgegen und erhöhe den Verbraucher- und Datenschutz. Der grüne Netzexperte Konstantin von Notz begrüßte, dass die Verbraucherrechte mit dem Vorhaben deutlich gestärkt würden. Dies sei angesichts anderer negativer netzpolitischer Ziele der Regierung ein "Lichtblick".

Bevor die neue Regel in Kraft treten kann, muss sie noch einmal den Bundesrat passieren. Die Länderkammer hatte im September versucht, die Initiative mit "Prüfbitten" an die Bundesregierung ins Trudeln zu bringen. Die Einwände aus dem Wirtschaftsausschuss lasen sich dabei wie die Argumente der Netzbetreiber, die den Routerzwang gerne beibehalten wollten. Zustimmungspflichtig ist der Bundesrat aber nicht, sodass er das Vorhaben höchstens noch verzögern könnte.

Viele Verbände haben sich hinter den Vorstoß gestellt. Ihnen zufolge ist es im Hinblick auf den Datenschutz, die IT-Sicherheit sowie die Unabhängigkeit der Anwender unerlässlich, dass diese "eindeutig und zu jeder Zeit die Hoheit über die Endgeräte in ihrem privaten Netz besitzen". Prinzipiell hatte Schwarz-Rot das Vorhaben bereits in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesrat winkt Gesetz gegen Routerzwang durch
Beitrag von: SiLæncer am 27 November, 2015, 18:50
Die Länderkammer gibt ihren Widerstand gegen die freie Routerwahl auf. Das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz kann damit im kommenden Sommer in Kraft treten.

Der Bundesrat hat seinen Widerstand gegen die Abschaffung des Routerzwangs aufgegeben und das dafür vom Bundestag verabschiedete Gesetz durchgewinkt. In ihrer Sitzung am Freitag verzichtete die Länderkammer drauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Regelung soll ein gutes halbes Jahr nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten, voraussichtlich also Mitte 2016.

Der Bundestag hatte den Entwurf der Bundesregierung Anfang November beschlossen. Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) wird damit so geändert, dass Provider ihre Kunden nicht mehr die Nutzung eines bestimmten Endgerätes vorschreiben können. Zu diesem Zweck definiert das Gesetz die Anschlussdose in der Wand als Netzabschlusspunkt.

Störfeuer der Netzlobby

Netzbetreiber hatten dagegen argumentiert, an das Netz angeschlossene Router oder Kabelmodems bildeten diesen Netzabschlusspunkt und unterlägen daher ihrer Hoheit. Der Bundesrat hatte sich diese Argumentation zu eigen gemacht und mit einem Prüfantrag an die Bundesregierung versucht, die Definition des Netzabschlusspunkts im Gesetz noch zu ändern.

Hintergrund des Störfeuers aus dem Bundesrat war offenbar die Lobbyarbeit großer Netzbetreiber auf Länderebene. In der Begründung der Prüfaufträge bezieht sich die Länderkammer mehrfach auf ungenannte Branchenverbände und verweist wie die Unternehmen “auf Aspekte der Sicherheit, der Netzintegrität, der Übertragungsqualität und der Funktionalität”.

Quelle : www.heise.de



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