DVB-Cube <<< Das deutsche PC und DVB-Forum >>>

Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # News diverses ... => Thema gestartet von: SiLæncer am 17 November, 2005, 18:50

Titel: Neue Ermahnungen zur Modernisierung des Datenschutzrechts
Beitrag von: SiLæncer am 17 November, 2005, 18:50
Auf der Datenschutzkonferenz DAFTA haben sich staatliche und betriebliche Datenschützer angesichts des von CDU/CSU und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrags (PDF-Datei) alarmiert gezeigt. Während die rot-grünen Koalitionsverträge noch ambitionierte Projekte wie das Datenschutzaudit, das Gendiagnostikgesetz und das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz enthielten, schweigt sich der Vertrag der großen Koaliton in Fragen eines modernen Datenschutzes aus. Allerdings kündigt er eine Überprüfung und Überarbeitung des Datenschutzrechts an und zwar im "Hinblick auf den Abbau überflüssiger Bürokratie". Ebenso müsse überprüft werden, "inwieweit rechtliche Regelungen, etwa des Datenschutzes, einer effektiven Bekämpfung des Terrorismus und der Kriminalität entgegenstehen".

"Dem Koalitionsvertrag liegt ein Datenschutz-Verständnis von vorgestern zu Grunde", bemerkte der FDP-Bundestagsabgeordnete Daniel Bahr. Das innovative Konzept des "Privacy sells" werde nicht aufgegriffen, man verfalle stattdessen in die alte Frontstellung von "Datenschutz versus Sicherheit". Der Vertrag thematisiere zudem weder Anonymisierung noch Pseudonymisierung. Ein Bundesinnenminister Schäuble sei jedoch besser als ein Bundesinnenminister Schily, der zuletzt für Belange des Datenschutzes nicht mehr ansprechbar gewesen sei.

Bettina Gayck, Sprecherin der nordrhein-westfälischen Landesdatenschutzbeauftragten, vertrat den Standpunkt, dass die Datenverarbeitung auch immer ein Machtfaktor sei – und der Datenschutz das Instrument, um diese Macht zu begrenzen. Mittlerweile sei jeder Mensch vernetzt und keiner könne die Verarbeitung seiner Daten noch überschauen. "Der Aufwand des Datenschutzes, der den Menschen nützt, kann nicht als Bürokratie verurteilt werden."

Ein weiteres Thema der Konferenz die Frage der völligen Unabhängigkeit der staatlichen Datenschutzaufsicht. Die Pläne des Landes Niedersachsen, zum 1. Januar 2006 die Datenschutzaufsicht in das Innenministerium einzugliedern, seien, so der GDD-Vorsitzende Peter Gola, mit der Europäischen Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (EG-Datenschutzrichtlinie) nicht in Einklang zu bringen. Auch die EU-Kommission habe dies, so Gola, in einem Brief an die Bundesregierung festgestellt. Diese habe darauf allerdings nur ausweichend geantwortet. So müssten alle Behörden in das Prinzip "alle Gewalt geht vom Volke aus" eingebunden werden.

Ulrich Strack von der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung nahm diesen Ball auf und schlug vor, dass die Bundesregierung während ihrer nächsten EU-Präsidentschaft nun konsequent eine Änderung der Richtlinie betreiben und die "völlige Unabhängigkeit" abschaffen könnte. Eine Änderung der europäischen Datenschutzrichtlinie lehnte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar dagegen "kategorisch" ab. Die "völlige Unabhängigkeit" des Datenschutzbeauftragten sei gerade in schwierigen Zeiten für die Durchsetzung des Datenschutzes von entscheidender Bedeutung. Er erinnerte daran, dass jüngst ein Staatssekretär eines Innenministeriums das Betreiben eines Anonymisierungsdienstes mit Beihilfe zur Kinderpornographie verglichen hatte.

Schaar erinnerte daran, dass von den rot-grünen Datenschutzprojekten keines umgesetzt worden sei. Nun komme es drauf an, die Chancen zu erkennen. Er sprach sich ebenenfalls gegen "überflüssige Normen und kostspielige Verpflichtungen" aus und erinnerte dran, dass die betrieblichen Datenschutzbeauftragten sich als Vertreter ihres Betriebs in der Vergangenheit dafür eingesetzt hatten, die Meldepflichten zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten. Zudem sei das deutsche Modell des betrieblichen Datenschutzbeauftragten international erfolgreich: So sei Frankreich derzeit dabei, auf freiwilliger Basis betriebliche Datenschutzbeauftragte einzuführen – und auch Litauen wolle das deutsche Modell übernehmen. Ein Gesetzesantrag (PDF-Datei) der Länder Niedersachsen und Hessen sieht unter anderem vor, den Schwellenwert zur Bestellpflicht betrieblicher Datenschutzbeauftragter von fünf auf 20 Arbeitnehmer für die Einrichtung von betrieblichen Datenschützern zum Zwecke des Bürokratieabbaus zu erhöhen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Grüne erwarten Renaissance des Datenschutzes
Beitrag von: SiLæncer am 26 Januar, 2007, 16:24
Die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Silke Stokar, sieht bei Überwachungsmaßnahmen Grenzen bei der Akzeptanz und der technischen Sinnigkeit angesichts der Hortung nicht mehr auswertbarer Datenhalden erreicht. Sie will daher mit einem am heutigen Freitag in Berlin vorgestellten Positionspapier den Boden für eine gesetzgeberische Reform des Datenschutzes bereiten. "Wir bekommen zunehmend Anfragen zu dem Thema", berichtete die Innenexpertin bei einem Pressegespräch von einem sich abzeichnenden Gesinnungswandel rund um den Schutz der Privatsphäre. "Viele sagen, das geht mir jetzt allmählich zu weit."

Die Menschen wollen es Stokar zufolge nicht, "dreihundert mal am Tag elektronisch erfasst, gespeichert und ausgewertet zu werden." Es dringe etwa mit der pauschalen Erfassung von Autokennzeichen in einzelnen Bundesländern oder der permanenten Ortungspflicht für Lkw-Fahrer per Handy langsam ins öffentliche Bewusstsein, dass der "gläserne Mensch" technisch machbar sei. Es gebe daher eine wachsende Erwartungshaltung an die Politik, "Grenzen zu setzen". Insgesamt sieht die Grüne vermehrt Anzeichen dafür, "dass die Abwehr gegen den Datenschutz allmählich aufbricht."

Stokar ist optimistisch, auch in Teilen der Wirtschaft Bündnispartner für eine Modernisierung des Datenschutzes zu finden. Gerade bei den Klein- und Mittelbetrieben fange der Aspekt an, eine Rolle zu spielen. "Die wollen Verlässlichkeit im wirtschaftlichen Handeln und den Rahmen kennen", ist sich die Grüne sicher. Aufgrund zahlreicher Probleme beim Online-Shopping und -Banking wachse schlicht der Druck der Kunden, die ihre Daten gut verwahrt wissen wollen. Hier könnte ein gesetzlich klar geregeltes Datenschutz-Audit helfen, das bisherige "Wirrwarr" an vermeintlich verlässlichen Gütesiegeln zu lichten und den Verbrauchern eine bessere Information über die Einhaltung klarer Regeln zu geben.

Der Bundesregierung und der "großen Anti-Datenschutz-Koalition" wirft die Grüne Konzeptlosigkeit vor, was gerade angesichts der deutschen EU-Ratspräsidentschaft prekär sei. In den bisherigen Verlautbarungen zum Arbeitsprogramm sei nur von der Vernetzung nationaler Datenbanken im Strafverfolgungsbereich die Rede. "Ohne harmonisierte EU-Standards zum Datenschutz soll der Vertrag von Prüm in den Rechtsrahmen der Europäischen Union überführt werden", heißt es dazu in dem Papier. "Sensible Daten wie DNA-Daten oder Fingerabdrücke geraten so schutzlos auf die globale Datenautobahn." Zur Wiederherstellung des Grundrechtsschutz bei der umstrittenen Weitergabe von Fluggastdaten durch die Fluggesellschaften oder Finanzdaten durch die Society for Worldwide Interbank Financial (SWIFT) an US-Geheimdienste schweige sich die Regierung dagegen aus. Die viel zitierte internationale Datenautobahn werde so immer mehr zur "informationellen Einbahnstraße in die USA". Mit entsprechenden Anträgen wollen die Grünen Schwarz-Rot hier unter Druck setzen.

"Peinlich" wäre es laut der Innenpolitikerin zudem für die Bundesregierung, wenn Brüssel just unter der eigenen EU-Führung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland durchbringe und es zu einer Strafzahlung komme, weil hierzulande die Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten immer noch nicht verwirklicht ist. Auch die Aussperrung von Datenschutzexperten beim IT-Gipfel Ende vergangenen Jahres gebe Anlass zu der Befürchtung, dass Deutschland "eine globale Entwicklung verschläft". Die Bundesregierung handele anscheinend weiterhin in dem "Irrglauben, Datenschutz sei ein Hemmnis für wirtschaftliche Entwicklung."

Auch anderweitig sieht Stokar im nationalen Bereich in vielen Punkten den Rubikon überschritten. So gebe es etwa in allen Fraktionen Bedenken bei der vom Bundesjustizministerium geplanten Einführung einer sechsmonatigen anlassunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Für die Grüne selbst würde es sich dabei um einen "unfassbaren Eingriff in den Datenschutz" handeln, bei dem die Verfassungswidrigkeit auf der Hand läge. Eine solche verdachtlose "Totalüberwachung der elektronischen Kommunikation" sei völlig unverhältnismäßig und mit keinem Strafverfolgungszweck begründbar. Stokar begrüßte es daher, dass sich Anfang der Woche Verbände gegen die Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossen haben.

Eine Missachtung des Grundgesetzes würde der Innenpolitiker zufolge auch mit der Verwirklichung der Pläne des Bundesinnenministeriums zu heimlichen Online-Durchsuchungen einhergehen. Es sei rechtswidrig, "wenn der Staat mit Hacker-Software in PCs eindringt." Derlei Übergriffe seien nicht mit einer Hausdurchsuchung vergleichbar, da "heimlich im PC gesurft und unendlich viele Informationen abgegriffen werden könnten". Mit einer Ausweitung des Fernmeldegeheimnisses zu einem Mediennutzungsgeheimnis müsste die elektronische Kommunikation generell vor anlassloser Überwachung geschützt werden, bezog Stokar auch gegen den ebenfalls vom Innenministerium vorangetriebenen Ausbau der "anlassunabhängigen Internetüberwachung" Stellung. Ebenfalls zurückgedrängt werden müsse die Einführung eines stärker zentralisierten Melderegisters, bei denen die Einwohnermeldeämter zu "Zapfsäulen für Sicherheitsbehörden" verkämen.

Das Papier, das laut Stokar als Grundlage für eine öffentliche Debatte und für ein Beschlusspapier der Fraktion dienen soll, enthält zahlreiche weitere Punkte wie die Stärkung des informationellen Selbstbestimmungsrechts, die ausdrückliche Verankerung des Datenschutzes in der Verfassung, die Aufstellung von Regeln für den Einsatz von RFID-Funkchips oder von Scoring-Verfahren zur Bemessung der Kreditwürdigkeit. Informationspflichten nicht-öffentlicher Stellen bei Datenpannen sollen eingeführt, die überhand nehmenden Zugriffe auf Konten und Steuerdaten sowie der Wildwuchs beim Telefonabhören klar begrenzt, der Arbeitnehmerdatenschutz verbessert und die Videoüberwachung zielgerecht gehalten werden.

Elektronische Kameraaugen an Flugplätzen und Bahnhöfen könnten "ein sinnvolles Instrument sein, um Täter zu identifizieren", wandte sich Stokar nicht prinzipiell gegen moderne Fahndungstechniken. Gleichzeitig beklagte sie aber, dass die Deutsche Bahn billige Kameras mit "1-Pixel-Auflösung" gekauft habe, die größtenteils ungeeignet für Strafverfolgungszwecke seien. Strikt sprach sich die Grüne zudem gegen eine "flächendeckende Videoüberwachung" sowie eine Verknüpfung mit Methoden zur biometrischen Gesichtserkennung zum andauernden Abgleich mit Fahndungsdateien aus, wie vom Bundeskriminalamt gerade am Mainzer Hauptbahnhof experimentell vorexerziert. Dies käme einem "Generalverdacht gegen alle" gleich.

Als einen der wichtigsten Bereiche führt das Diskussionsfundament einen neuen Anlauf zur Reform des Bundesdatenschutzgesetzes an. Dieses aus dem Jahr 1977 stammende Werk muss gemäß Stokar – gegebenenfalls in Teilschritten – in verständliche Sprache übersetzt, entrümpelt und gebündelt werden, wobei zugleich Fehlendes zu ergänzen sei. Das bereits 2001 vorgelegte so genannte Professorengutachten könne dabei eine gute Voraussetzung bilden für eine neue parlamentarische Initiative. Die Grünen seien während ihrer Regierungszeit in der Frage dieses Modernisierungsvorhabens insbesondere "an der SPD-Fraktion gescheitert", beklagte die Innenexpertin. Es habe dort keine Bereitschaft gegeben, auch nur entsprechende Besprechungstermine anzusetzen. "Derlei Themen brauchen Zeit", zeigt sich Stokar in dieser Hinsicht inzwischen zuversichtlicher und verweist auf Entgegenkommen bei den Wirtschaftspolitikern der Union und der FDP.

Quelle : www.heise.de
Titel: Neue Ermahnungen zur Modernisierung des Datenschutzrechts
Beitrag von: SiLæncer am 06 März, 2007, 08:54
Sachverständige haben bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags angesichts des zunehmenden Überwachungsdrucks nachdrücklich die lange geplante Anpassung der Datenschutzgesetzgebung an die neue Technikwelt eingefordert. Man könne nicht mit bisherigen Konzepten wie der informierten Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten an eine neue rechnerorientierte Umwelt mit Funkchips und "schlauem Staub" herangehen, erklärte der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix bei der Sitzung. Bei der überfälligen Neuausrichtung sei der Datenschutz daher "an bestimmten Stellen etwas zu lockern, wenn technisch sichergestellt ist, dass in den Prozessen nur flüchtig personenbezogene Daten gespeichert werden". Greife der "technische Datenschutz" nicht, müssten die Regelungen an anderen Punkten aber auch verstärkt und Prinzipien wie Datensparsamkeit und -vermeidung berücksichtigt werden, die im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bereits verankert seien.

Die bisherigen Regelungen griffen auch laut dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar "zu kurz in einer Welt des Ubiquitous Computing, wo Daten beiläufig anfallen als Nebenprodukte technologischer Prozesse". Schaar rechnet mit einer Zunahme der Verarbeitung personenbezogener Daten "in unglaublichen Dimensionen", wenn erst einmal auch Kühlschränke oder Autos Internetanschluss hätten. Schaar bedauerte es zugleich, dass die noch recht junge Verpflichtung zur Datenvermeidung "bisher kaum Konsequenzen hat". So gebe es etwa keine Ausschreibungen der Verwaltung, bei denen entsprechende Standards vorgeschrieben würden. Der Datenschützer sieht hinter dieser Entwicklung die "politische Botschaft", dass eine Verhinderung der Entstehung personenbezogener Daten derzeit anscheinend gar nicht gewollt sei. So würden etwa Möglichkeiten für anonyme Nutzungsvorgänge zurückgefahren.

Umfangreiche Vorschläge zur Modernisierung des Datenschutzrechts schlummern mit dem so genannten Professorengutachten von 2001 bereits seit langem in den Schubladen des Bundesinnenministeriums. Noch 2002 hatte ein führender Vertreter des hauptsächlich zuständigen Ressorts "dringenden Handlungsbedarf" gesehen. Seitdem ist Ruhe eingekehrt. Silke Stokar, Innenexpertin der Grünen im Bundestag und Anhängerin einer Renaissance des Datenschutzes, warf daher bei der Anhörung die Frage auf, ob "eine neue strategische Debatte" erforderlich sei und eventuell auch Einzelregelungen für Techniken wie Scoring oder RFID getroffen werden müssten. Das Angebot der Politik, hier auf Selbstregulierung zu setzen, habe die Wirtschaft seit zwei Jahren nicht mit Inhalten gefüllt.

Ein komplett neues Denken zum besseren Schutz der Privatsphäre brauche es aber nicht, waren sich die Experten einig. Der Datenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, bezeichnete das Volkszählungsurteil weiterhin als "Anknüpfungspunkt und Zielvorgabe". Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung müsse an die neuen technischen Bedingungen angepasst werden. Dix bezeichnete es als bedauerlich, dass der Gesetzgeber wiederholt erst von Karlsruhe an den verfassungsrechtlichen Rahmen erinnert werden musste. Es gebe hierzulande zwar offiziell "ein Einvernehmen, dass niemand eine Überwachungsgesellschaft wie in Großbritannien will". Die Entwicklung dorthin sei aber festzustellen. Eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen dem Datenschutz im staatlichen und im privatwirtschaftlichen Bereich hält Dix denn auch für überholt: "Es muss um die Gesamtsicht der Überwachungsintensität gehen, welcher der Bürger ausgesetzt ist."

Schaar sprach sich dagegen aus, spezifische, auf einzelne Techniken abstellende Regelungen zu RFID, Location Based Service im Mobilfunk oder Biometrie zu schaffen. Vielmehr sollten Mechanismen ausfindig gemacht werden, "die allgemeine Steuerungsfunktionen entfalten könnten". Der oberste Hüter der Privatsphäre der Nation denkt dabei etwa an Gütesiegel, Selbstkontrolle und Transparenzsteigerung oder Datenschutzfolgeabschätzungen bei Gesetzgebungsverfahren. Im Bereich der vom Bundesinnenministerium forcierten stärkeren EU-weiten polizeilichen Zusammenarbeit mahnte Schaar die rasche Verabschiedung einer Richtlinie an, die eine allgemeine Datenschutzregelung mit hohen Standards schaffe. Andererseits dürfe es verfassungsrechtlich keinen Austausch von Polizeidaten zwischen den Mitgliedsstaaten geben. Der Datenschützer bemängelte, dass das Innenministerium mit der Überarbeitung des Direktivenentwurfs im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft bislang nur seine Experten für polizeiliche Aufgaben beauftragt habe.

Christian Thorun vom Bundesverband der Verbraucherzentralen sah etwa bei der Ausgestaltung des Einwilligungsprinzips zur Datenverarbeitung durch Unternehmen den Gesetzgeber gefordert. Er monierte beispielsweise, dass im Antrag für das Bonuskartensystem Payback das entsprechende "Opt in"-Kästchen bereits von vornherein angekreuzt sei. Insgesamt schreite die Bewusstseinsbildung in Richtung Datenschutz bei den Verbrauchern voran, weil der Einzelne etwa durch immer ausgefeilteres Telefon-Marketing stärker realisiere, "dass er negativ beeinträchtigt wird durch die Datennutzung". Ralf Bernd Abel, Rechtsprofessor an der FH Schmalkalden, kritisierte das fehlende Unrechtsbewusstsein bei vielen Unternehmen. Es sei gang und gäbe in der Wirtschaft, sich beim Datenschutz angesichts mangelnder Sanktionsmöglichkeiten einen "Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch" zu verschaffen. Die Höhe der Bußgelder stehe in keinem Verhältnis zu möglichen Einsparungen. Auch Schaar sieht Lücken bei den Bußgeldvorschriften. Dix forderte konkret einen Bußgeldtatbestand bei der unrechtmäßigen Verwendung allgemein verfügbarer, etwa im Web publizierter personenbezogener Daten.

Quelle : www.heise.de
Titel: RFID-Regulierung bleibt stark umkämpftes Terrain
Beitrag von: SiLæncer am 16 März, 2007, 10:05
Verbraucherschützer und Grüne fordern weiter ein gesetzliches Rahmenwerk für Funkchips, während die Industrie den von der EU-Kommission gepredigten Vorrang der Selbstregulierung unterstützt. "Wir müssen Gesetze, Verhaltensregeln und technische Schutzmöglichkeiten gemeinsam in Betracht ziehen", um die Vorteile von RFID-Technik zum Tragen zu bringen, betonte Anna Fielder vom britischen National Consumer Council am gestrigen Donnerstag auf der Konferenz des Bundesverbraucherschutzministeriums zu Herausforderungen und Chancen der digitalen Welt in Berlin. Es seien klare und transparente Regeln zum Einsatz der Funkchips nötig. Zugleich müsse die Sicherheit der kontaktlosen Datenübertragungstechnik mit Hilfe gut implementierter Verschlüsselungsverfahren gewährleistet werden, da die Chips über elektronische Reisepässe und andere Ausweisdokumente letztlich an die gesamte Bevölkerung ausgeteilt würden.

Eine kategorische Absage erteilte Fielder Ansinnen, RFID-Etiketten Menschen direkt etwa für die Kontrolle von Schulkindern, Arbeitnehmern, Patienten oder Gefangenen zu implantieren. Sie sprach zudem von einer Reihe von Patenten rund um die Funktechnologie, "die uns Sorgen macht". Dazu zählte sie einen Anspruch von Philips auf ein gewerbliches Schutzrecht, Funktags etwa in Teppiche zur einfacheren Verfolgbarkeit von Personen einzubauen. Diese Ansätze würden die Aussagen der Wirtschaft konterkarieren, dass man mit RFID insbesondere Logistikstrukturen verbessern wolle und keine Überwachungsprojekte plane.

Jörg Pretzel, Geschäftsführer des Konsortiums GS1 Germany, räumte ein, dass Grenzen des Funkchips-Einsatzes festgelegt werden müssten. "Gesetze helfen dabei aber nicht", behauptete er. Mit den unter anderem von seiner Organisation vorgelegten Selbstkontrollbestimmungen "haben wir die volle Transparenz", bezeichnete Pretzel darüber hinaus gehende staatliche Eingriffe als unnötig. Die Verbraucher würden bereits "über die komplette Datenverarbeitung informiert". Ferner habe sein Konsortium, die hierzulande die Interessen von des Standardisierungsgremiums EPCglobal zur Einführung des elektronischen Product-Codes auf Basis der Funktechnik vertritt, die Deaktivierbarkeit der Chips am Ladenausgang sichergestellt. Kunden, die einen RFID-Chip akzeptieren, würden ferner nicht besser gestellt als Funkchip-Skeptiker.

Der Vorstandsvorsitzende des industrienahen Informationsforums RFID, Michael ten Hompel, bezeichnete den Kurswechsel in Brüssel derweil als "richtungsweisend". Ein Vertreter der EU-Generaldirektion Informationsgesellschaft hatte im Mai noch auf eine weltweite Regulierung vernetzter RFID-Systeme gepocht. Die zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding hatte im Rahmen der Auswertung einer Konsultation zu Funkchips im Herbst ebenfalls noch hervorgehoben, dass "Bürger Datenschutzbedenken" rund um die Funktechnik hätten und 55 Prozent der Teilnehmer gesetzliche Schutzmaßnahmen wünschten. Dennoch lehnte die Luxemburgerin eine rasche gesetzliche Regelung jetzt im Einvernehmen mit der Industrie als "Überregulierung" ab. Ten Hompel sprach denn auch von einer "wichtigen Klarstellung".

Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, bezeichnete die Vorschläge Redings dagegen als "sehr vage". Auch der Zeitplan zur Ausarbeitung "anwendungsbezogener Leitlinien" zum Jahresende sei wenig ehrgeizig. "Wir brauchen so schnell wie möglich einen klaren datenschutzrechtlichen Rahmen, in dem sich die Innovation der RFID-Technik entfalten kann", mahnte Stokar an. Schließlich sei eine Daten- und Verbraucherschutz in angemessener Weise berücksichtigende und mit Sanktionen bei Verstößen unterfütterte freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft nicht in Sicht. Vielmehr würden dort "Hochglanz-RFID-Broschüren" produziert, auf denen Datenschutz draufstehe, aber nicht drin sei. Auch vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist weiter zu hören, dass RFID erst "auf die Verbraucher losgelassen werden darf, wenn klare Regeln zum Datenschutz bestehen". Die Gefahr der Erstellung von Kunden- und Bewegungsprofilen müsse frühzeitig gebannt werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Massenhafter Rechtsbruch beim Datenschutz beklagt
Beitrag von: SiLæncer am 16 März, 2007, 18:34
Bei einem Fachgespräch der Grünen im Bundestag über "europäische und nationale Perspektiven für den Datenschutz" haben sich Politiker und Verbandsvertreter für schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht ausgesprochen. Die innenpolitische Sprecherin der Oppositionspartei, Silke Stokar, sprach am heutigen Freitag in Berlin von einem "massenhaften nicht geahndeten Rechtsbruch" in der Wirtschaft rund um Datenschutzbestimmungen. Den bestehenden Aufsichtsbehörden fehle es an Möglichkeiten und Ressourcen zur Kontrolle von Verstößen und die Staatsanwaltschaften würden ebenfalls nicht eingreifen. Die Wirtschaft habe bei Verstößen gegen den Datenschutz daher nichts zu befürchten, es drohten höchstens "Nadelstiche" gegen kleinere Unternehmungen im Dienstleistungsbereich. Mit dem vorhandenen "milden Mittel" der bisherigen Sanktionsmöglichkeiten muss der Grünen-Politikerin zufolge daher endlich konsequent gearbeitet werden. Zudem sei über zusätzliche Regelungen nachzudenken.

Als eines der Hauptprobleme des Datenschutzes im digitalen Zeitalter bezeichnete Stokar schon die Schwierigkeit für den Bürger, überhaupt herauszufinden, auf welche unzähligen Dateien bei Unternehmen und Behörden die "zusammengestückelten Informationen" über sein privates Leben verteilt sind. Der gesamte Bereich des verborgenen Datenaustauschs hinter dem Rücken der Verbraucher sei mit den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen nicht zu erfassen. Nur durch neue Paragrafen sei dieses Problem aber nicht in den Griff zu bekommen. Es bedürfe vielmehr generell einer Neuausrichtung von Datenschutzkonzeptionen, griff Stokar einen Gedanken ihres kürzlich vorgestellten Positionspapiers für eine gesetzgeberische Reform des Datenschutzrechts auf. Die "wild gewordene IT" mit neuen Formen der Vernetzung und des allgegenwärtigen Informationsflusses wie bei RFID müsse dabei wieder in den Grundrechtsbereich eingebunden werden.

Im Rahmen der ersten fachlichen Diskussion der Vorschläge für eine neue Austarierung des informationellen Selbstbestimmungsrechts mit den Datenschutzpraktiken von Staat und Wirtschaft sprach auch Gerhard Kongehl von der Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit von einem klaren Vollzugsdefizit bei der Kontrolle von Datenschutzvorgaben. Er legte den Finger dabei insbesondere in die Wunde des betrieblichen Datenschutzes. Hier sei für Konzernbeauftragte endlich ein konkretes Berufsbild mit der Festschreibung eines Fachkundenachweises und von Ausbildungsanforderungen gesetzlich zu verankern. Momentan gibt es Kongehl zufolge etwa 70 Organisationen, die in "drei Tagen" zum Konzerndatenschutzbeauftragten "ausbilden".

Ein Vertreter von ver.di sah die Sache ähnlich. Schadensersatzansprüche bei Datenschutzverletzungen seien bislang "sehr offen" gefasst, sodass viele von einem "Kavaliersdelikt" ausgehen würden, monierte der Abgesandte der Dienstleistungsgewerkschaft. Ein Arbeitnehmer müsse zudem heutzutage "192 Einzelangaben" zu persönlichen Informationen machen. In SAP-Applikationen seien zudem "zehntausende Datenfelder" angelegt, "die personenbezogene Informationen enthalten und mit allen möglichen betriebswirtschaftlichen Daten verknüpft werden können". Zudem werde in Betrieben mit dem Zugriff auf E-Mails oder andere Mediennutzungsdaten oft ungestraft Missbrauch getrieben.

Generell warf Stokar beim Herangehen an die auch vom Innenausschuss des Bundestags bei einer Anhörung ins Visier genommenen Modernisierung des Datenschutzrechts die Frage auf, ob "ein ganz großer neuer Entwurf" erforderlich sei oder besser "Schritt für Schritt bereichsbezogen" Novellierungen erfolgen sollten. Ich finde es richtig, dass man neu startet", erklärte dazu der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Es gehe darum, den politischen Prozess wieder in Gang zu bringen und sich nicht etwa allein auf in den Schubladen des Bundesinnenministeriums verstaubte Vorarbeiten wie das so genannte Professorengutachten von 2001 zu berufen. Viele Aspekte davon wie die Betonung des Datenschutzes durch Technik und des Prinzips der Datensparsamkeit seien zwar nach wie vor "sehr wertvoll". Aber seinerzeit sei kein Gesetzesentwurf daraus entstanden und inzwischen habe sich "auch einiges getan".

Schaar verwies zudem darauf, dass es "unglaublich kompliziert ist, einen großen neuen Wurf hinzulegen, der auch politisch umsetzbar ist". Seiner Ansicht nach könnte die Verfolgung von Teilzielen daher mehr Sinn machen. Bei den Aufsichtsstrukturen könnte man dem Datenschützer zufolge etwa "mal rangehen". Aufgrund seines Amtes werde er sich in dieser Debatte zurückhalten. Es sei ihm aber kein anderes Land bekannt, wo es eine föderale Struktur zur Kontrolle der privaten Datenverarbeitung gebe.

Als ein weiteres Einzelfeld, wo gesetzgeberisches Handeln nötig sei, bezeichnete Stokar die wachsende Verbreitung von Funkchips. Hier kann es ihrer Meinung nach nicht nur darum gehen, bestimmte Anwendungsmöglichkeiten wie die Überwachung von Kindern "zu skandalisieren". Vielmehr müssten für den alltäglichen Verkehr von Waren, die mit RFID-Etiketten bestückt sind, klare Vorgaben gefunden werden. Sönke Hilbrans, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) bezeichnete RFID gar als "Risikotechnologie per se", die einer "Vorfeldverteidigung des Grundrechtsschutzes bedarf". Man wisse nie, wann eine "unerträgliche Masse von Grundrechtsbeeinträchtigungen erfolgen wird". Die Nachverfolgung und Verknüpfung einzelner Funkchips sei von der Industrie vorgezeichnet und es müsse daher "normativ fixiert" werden, dass es kein "RIFD am Kunden" ohne dessen ausdrücklicher Zustimmung per Opt-in-Verfahren geben dürfe.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundestag will sich für mehr Datenschutz stark machen
Beitrag von: SiLæncer am 22 März, 2007, 18:24
Der Innenausschuss des Bundestags hat einen interfraktionellen Beschluss entworfen, der unter anderem die Modernisierung des Datenschutzrechts einfordert und den Transfer von Finanz- und Flugdaten sowie die Kontenabfrageregelung kritisiert. Das entsprechende Papier hat die CDU/CSU-Fraktion am heutigen Donnerstag den innenpolitischen Sprechern der anderen im Parlament vertretenen Parteibündnisse sowie dem Ausschussvorsitzenden geschickt. Allgemein gehen die Abgeordneten damit auf den nicht mehr taufrischen Tätigkeitsbericht 2003/2004 des Bundesdatenschutzbeauftragten ein und leiten konkrete Forderungen daraus ab. Zuvor hatte in jüngster Zeit etwa die Innenexpertin der Grünen, Silke Stokar, das Thema Datenschutz mit einem Positionspapier sowie einem Fachgespräch wieder stärker forciert.

Mit dem formal noch zu bestätigenden Beschluss soll der Bundestag sein Pochen auf eine zügige Weiterentwicklung der Datenschutzgesetzgebung bekräftigen, zu der in den vergangenen sechs Jahren alle Anläufe im Sande verlaufen sind. Für einen modernen und innovativen Datenschutz sei es nun aber in Anbetracht neuer technologischer Entwicklungen mit ständig wachsenden Datenbeständen und deren zunehmender Vernetzung dringend erforderlich, die Reform rasch voranzutreiben. Ein leichter verständliches und übersichtliches Datenschutzrecht sei schließlich auch ein "wirtschaftlicher Standortvorteil". Die Abgeordneten wollen dabei an ihrer Forderung nach einem Datenauditgesetz festhalten. Sie erwarten ferner von der Bundesregierung, dass diese endlich ihren wiederholten Appell zur gesetzlichen Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes aufgreift.

In dem Beschlussentwurf bemängeln die Volksvertreter ähnlich wie das EU-Parlament, "dass eine Vielzahl von personenbezogenen Daten über den internationalen Zahlungsverkehr durch die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications (SWIFT) an US-amerikanische Behörden" ohne Klärung der Rechtsgrundlage übermittelt würden. Die Regierung soll sich hier für eine Lösung einsetzen, bei der das EU-Recht, das Bankgeheimnis sowie das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bankkunden gewährleistet sind. Auch bei der Verhandlung eines längerfristigen transatlantischen Abkommens zum umstrittenen Transfer von Fluggastdaten (Passenger Name Records, PNR) sei ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen, "insbesondere bei der Begrenzung der Datenübermittlung und der Zweckbindung". Generell soll sich die Regierung für eine zügige Verabschiedung eines Rahmenbeschlusses zur Schaffung eines "hohen und harmonisierten Datenschutzstandards" im EU-Sicherheitsbereich innerhalb der deutschen Ratspräsidentschaft einsetzen.

Weiter ist in dem Entwurf davon die Rede, dass die Exekutive stärker auf den Daten- und Verbraucherschutz bei der Nutzung der RFID-Technologie achten soll. Die Bürger seien umfassend über den Einsatz von Funkchips zu informieren und mit der Möglichkeit zu versehen, verwendete RFID-Etiketten "dauerhaft zu deaktivieren". Mit Daten von Funkchips aus verschiedenen Produkten dürften zudem keine personenbezogenen Verhaltens-, Nutzungs- und Bewegungsprofile erstellt werden können. Zu ihren Aktivitäten auf diesem Bereich sowie möglichem gesetzgeberischen Handlungsbedarf soll die Regierung noch in diesem Jahr berichten. Im Auge behalten unter diesem Aspekt wollen die Parlamentarier auch die Bewertungen des Bundeskabinetts zur Stärkung der Rechtsposition der Betroffenen gegenüber "zentralen Auskunfteien und ihren Vertragspartnern". Schon zuvor hatte sich der Bundestag besorgt über die Auswüchse des entsprechenden Scorings für die Bonitätsprüfung ausgedrückt.

Für erforderlich halten die Abgeordneten weiter eine gesetzliche Regelung für den Bereich der Humangenetik, da sich der Einsatz von Genom-Analysen in den letzten Jahren nicht mehr auf die Verbrechensbekämpfung beschränke. Zugleich erinnern sie an die Zusage des Bundesfinanzministeriums, den Betroffenen auch gegenüber der Steuerverwaltung einen Anspruch zu den über sie gespeicherten Daten einzuräumen. Nachbesserungen seien auch bei den Befugnissen zur Kontendatenabfrage nötig. So sollte etwa ein Zeichnungsvorbehalt durch den Behördenleiter oder einer speziellen Führungskraft vorgesehen werden, "um Routineabfragen und Missbrauchsmöglichkeiten vorzubeugen". Ein "Maximum" an Datenschutz sei zudem bei der elektronischen Gesundheitskarte zu gewährleisten. Auch beim E-Government müsse dem Schutz persönlicher Informationen ein "hoher Stellenwert" eingeräumt werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundestag tritt für ein modernes Datenschutzrecht ein
Beitrag von: SiLæncer am 30 März, 2007, 12:32
Der Deutsche Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung (PDF-Datei) mit Stimmen aller Fraktionen eine Entschließung verabschiedet, in der ein modernes Datenschutzrecht gefordert wird. Auch tritt das Parlament für gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutzaudit, zum Arbeitnehmerdatenschutz und zur Genomanalyse ein. Weitere Punkte sind der Datenschutz in der dritten Säule der EU, beim internationalen Zahlungsverkehr, bei der Fluggastdatenübermittlung, beim Einsatz von RFID-Chips, bei der Tätigkeit von Auskunfteien und der elektronischen Gesundheitskarte. Der Beschluss geht auf eine Empfehlung (PDF-Datei) des Innenausschusses zurück, der sich vorgestern mit dem 20. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, befasst hat.

Schaar begrüßt in einer Mitteilung die Entscheidung des Bundestages. Er unterstreiche die Bedeutung, die dem Datenschutz in einer immer umfassenderen Informationsgesellschaft zukommt. "Ich freue mich, dass es bei allen Meinungsverschiedenheiten im Einzelfall möglich war, eine so breite Übereinstimmung in vielen wichtigen Bereichen des Datenschutzes zu erzielen". Es werde das Grundrecht aller Bürger auf informationelle Selbstbestimmung und der Mut gestärkt, weiter entschieden dafür einzutreten.

In der Entschließung kritisiert der Bundestag, dass "eine Vielzahl von personenbezogenen Daten über den internationalen Zahlungsverkehr durch die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) an US-amerikanische Behörden übermittelt wurden, ohne zu klären, ob dafür eine Rechtsgrundlage vorhanden ist". Er fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass bei der Datenübermittlung an ausländische Behörden zur Terrorbekämpfung die Grundsätze des Datenschutzes der EU sowie das Bankgeheimnis und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bankkunden gewährleistet sind. Im Juni vorigen Jahres war bekannt geworden, dass die das internationale Finanzdatennetz überwachen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schaar fordert Verpflichtung zu Datenschutz bei RFID
Beitrag von: SiLæncer am 25 Juni, 2007, 14:16
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar ruft erneut zur Wachsamkeit gegenüber der RFID-Technik auf. Das "Internet der Dinge", bei dem alle möglichen Gegenstände wie Kleidung, Kühlschränke, Lebensmittel und Arzneimittel mit Funkchips ausgestattet und über Netze verknüpft sind, berge das Risiko der heimlichen Überwachung. Daher meint Schaar, neben verbindlichen Regeln bedürfe es auch einer datenschutzfreundlichen Gestaltung der Technik. Obendrein tritt er dafür ein, die heimliche Ortung von Personen mit Hilfe technischer Geräte unter Strafe zu stellen.

"Ich halte es für dringend erforderlich, dass sich der Handel und die Hersteller umfassend, nachprüfbar und verbindlich dazu verpflichten, den Daten- und Verbraucherschutz bei RFID sicherzustellen" sagte Schaar laut einer Mitteilung. Er hatte bereits in seiner ersten offiziellen Rede als Bundesdatenschützer im November 2003 gefordert, dass Menschen technische Mittel an die Hand bekommen, um RFID-Chips auslesen und nach dem Kauf der mit ihnen versehenen Waren deaktivieren zu können. Diese Forderung erneuerte er nun anlässlich der heute und morgen in Berlin stattfindenden Expertenkonferenz "RFID: Auf dem Weg zum Internet der Dinge".

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Neue Ermahnungen zur Modernisierung des Datenschutzrechts
Beitrag von: Jürgen am 26 Juni, 2007, 00:46
Auslesen würde 'nur' das sichtbar machen, was wir sehen 'dürfen'.
Und echtes Deaktivieren ist im System überhaupt nicht vorgesehen, lediglich einzelne Informationen können geändert werden, z.B. um den Status 'bezahlt' für Warensicherungssysteme zu setzen. Individuell erkennbar bleibt die Chose trotzdem.

Notwendig wäre eine Einrichtung zum sicheren Lokalisieren der Chips.
Anschliessend ist ohnehin nichts anderes als deren mechanische Zerstörung anzuraten, oder ein kurzer Besuch in der Mikrowelle und Erfolgskontrolle...

Allerdings geht's hier wieder, wie so oft, um einen Wettlauf zwischen Systementwicklern und -gegnern, denn im Rahmen technischen Fortschritts werden ständig neue Varianten erscheinen, mit stark veränderten Parametern und sicher zusätzlichen verdeckten Eigenschaften  ::)
Titel: EU-Konferenz berät über RFID-Einsatz für das "Internet der Dinge"
Beitrag von: SiLæncer am 26 Juni, 2007, 14:27
Vertreter von Wirtschaft und Politik haben auf einer RFID-Konferenz der EU auf Initiative der deutschen Ratspräsidentschaft in Berlin am heutigen Dienstag die breitflächige Verbreitung von Funkchips zur Schaffung eines "Internet der Dinge" befürwortet. Spezielle Datenschutzregeln für die Funk-Identifizierungstechnik soll es dagegen vorerst nicht geben. Man müsse mit dem Straßenbau beginnen, erklärte der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Peter Hintze (CDU), metaphernfreudig: Erst dann sei über den Einbau von Ampeln nachzudenken. Martin Jetter, Geschäftsführer IBM Deutschland, betonte, dass die bereits gesammelten "mannigfaltige Erfahrungen in verschiedenen Branchen" mit RFID es möglich machen würden, auch ohne das Einschreiten des Gesetzgebers "eine Balance zu finden zwischen Chance und Risiko".

Die deutsche Präsidentschaft hat für die Konferenz mit den Befürwortern der Funktechnik, Regierungsstellen, der EU-Kommision sowie Verbraucher- und Datenschützern ein Grundsatzpapier zu den Perspektiven des RFID-Einsatzes entworfen. Dieser "European Policy Outlook RFID" (PDF-Datei) soll Herausforderungen und Handlungsempfehlungen für ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer Ebene aufzeigen und nach seiner Finalisierung auf Basis der Debatten der Tagung gleichsam als Staffelstab an die nachfolgende portugiesische Präsidentschaft und die Kommission übergeben werden.

Auf 39 Seiten ist in dem Dokument viel von den Chancen und ein wenig von Risiken des geplanten Internet der Dinge mit seiner automatischen Erkennung sämtlicher RFID-bestückter Gegenstände an beliebigen Knotenpunkten des globalen Datennetzes die Rede. Die Funktechnik werde in den nächsten fünf Jahren eine bis zu zehnfache Produktivitätssteigerung ermöglichen, heißt es in dem Papier pauschal. Großangelegte RFID-Infrastrukturprojekte mit staatlicher Unterstützung könnten für breite Tests und die Einführung der Identifikationsverfahren in "Leuchtturmprojekten" genutzt werden. Ironischerweise verweist das Dokument an diesem Punkt just auf eine Vertriebsseite für Schutzhüllen gegen ein unerwünschtes Auslesen der RFID-Chips in den EU-weit einzuführenden E-Pässen.

An Herausforderungen werden etwa die Förderung des Zugangs kleiner und mittlerer Unternehmen zu RFID und der Verbreitung der Funktechnik innerhalb der Bevölkerung, die Vermeidung von Marktbehinderungen, die Harmonisierung von Frequenzen oder die Vertretung europäischer Interessen in einem globalen "Netzwerk der Dinge" angeführt. Auch die Technik selbst sei noch verbesserungswürdig etwa bei der Energieaufnahme, der Kommunikation zwischen Chip und Lesegerät oder den Sicherheits- und Datenschutzfunktionen. Ein "spezielles RFID-Gesetz erscheint nicht angebracht, da die Datenschutz-Gesetzgebung weiterhin technologieneutral ausgerichtet sein sollte", ist in dem Papier weiter nachzulesen. Es gebe Kritikern zufolge zwar Hinweise darauf, dass die breite Verwendung von RFID neue Anforderungen an die staatlichen Datenschutzregeln stellen könnte. Gegenwärtig sei aber die Selbstregulierung der Wirtschaft gefragt.

Widersprüche taten sich bei der Einschätzung auf, ab wann der Einsatz der Funkchips sich direkt für die Endverbraucher auswirken wird. In den Handlungsempfehlungen heißt es, dass RFID mindestens bis 2010 eine "interne Technik" bleibe, mit welcher der Konsument kaum etwas zu tun habe. Jetter unterstrich dagegen, dass "die Technologie des Internet der Dinge längst in viele Branchen Einzug gehalten hat". So leiste RFID als Basistechnik "Erstaunliches" etwa in Supermärkten oder in der Logistik. Es sei zwar noch eine Vision, dass der Verbraucher das Handy an den Spargel halte und erkennen könne, ob dieser wirklich frisch und aus Beelitz sei. An einer "lückenlosen Rückverfolgung" der Erzeugung von Nahrungsmitteln und der Kühlkette werde im staatlich geförderten Projekt " IT FoodTrace aber bereits gearbeitet. Fatal wäre nun ein "Zerreden" der Potenziale der Funktechnik, "denn dann schafft die Konkurrenz aus Asien und den USA Fakten".

Rudolf Strohmeier, Kabinettschef Informationsgesellschaft und Medien bei der EU-Kommission, sprach von "offensichtlichen Herausforderungen" in den Bereichen Datenschutz und Sicherheit angesichts der Szenarien von Milliarden adressierbar RFID-Tags. Eine der Hauptaussagen der EU-Konsultation zu diesem Thema sei gewesen, dass damit tiefe Eingriffe in die Grundrechte der Bürger einhergehen könnten und "Vertrauen" in die Systeme eingebaut werden müsse. Nur 15 Prozent der Teilnehmer an der Befragung glaubten, dass die Industrie selbst die Privatsphäre der Bürger im "Internet der Dinge" ausreichend schützt. 55 Prozent wünschten gesetzliche Vorgaben. Die Kommission hatte sich vor einem Jahr für eine weltweite RFID-Regulierung stark gemacht. Im März war zunächst aber allein von der Suche nach einer gemeinsamen RFID-Strategie und einer Anpassung der Richtlinie für den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation die Rede. Konkrete Empfehlungen sollen Ende 2008 folgen.

Gegenüber heise online wollte Cornelia Kutterer vom Verbraucherschützer-Dachverband BEUC potenzielle Vorteile von RFID für die Konsumenten nicht in Abrede stellen. Sie habe aber Zweifel daran, ob Produzenten wirklich bereit seien, angesichts ihrer gegenwärtigen Zurückhaltung bei der Artikelkennzeichnung kritische Produktinformationen auf den Tags abzulegen. Die Politik dürfe nicht erst Massenkarambolagen abwarten, griff sie das Bild der Verkehrsinfrastruktur auf, mit dem Peter Hintze in die Diskussion eingestiegen war. Der Industrie warf sie eine Verzögerungstaktik in Regulierungsfragen vor. Schon heute gäbe es kaum Möglichkeiten für die Verbraucher, allgemeine Datenschutzprinzipien wie die sparsame Verwendung personenbezogener Informationen durchzusetzen. Dieses Problem werde sich durch RFID und das damit einhergehende Ubiquitous Computung verschärfen. Selbstregulierung helfe da nicht weiter. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar drängte bereits im Vorfeld der Konferenz erneut auf verbindliche Regeln für den Einsatz von RFID-Chips.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Neue Ermahnungen zur Modernisierung des Datenschutzrechts
Beitrag von: Jürgen am 26 Juni, 2007, 23:31
Bei der Planung moderner Strassen sind Ampeln und andere Grenzen und Regeln stets von Anfang an mit im Spiel.
Und nur Lebensmüde und Verrückte halten das für komplett überflüssig.

Aber auch der Götze Automobil erscheint zumindest den Rechten und Wirtschaftsvertretern stets wichtiger als Bürger- und Menschenrechte, die, wie sogar direkt oder indirekt viele Menschenleben, gern dem Ober-Götzen Extra-Profit geopfert werden...

Herr H. offenbart gerne öffentlich seine Geisteshaltung, die grundsätzlich nicht von Gewissen oder Menschlichkeit betroffen scheint.
Trotzdem gibt's immer noch viele Wähler, die sein Fortkommen zu sichern bereit sind.
Und das macht mir wirklich Sorgen, noch mehr als versteckte Funketiketten in Socken...
Titel: Selbstregulierung reicht nicht aus bei RFID
Beitrag von: SiLæncer am 23 Dezember, 2007, 10:59
Selbstregulierung alleine genügt nicht, um mögliche Datenschutzprobleme von Radio Frequency Identitification (RFID) in den Griff zu bekommen. Das teilte der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx in einer Stellungnahme zur RFID-Mitteiltung der EU-Kommission mit. "RFID-Systeme können eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung der europäischen Informationsgesellschaft spielen. Eine breite Akzeptanz von RFID-Technologien sollte allerdings durch die Vorteile einer konsistenten Absicherung des Datenschutz erleichtert werden", so Hustinx in einer Pressemitteilung. Datenschutz und Privatsphäre müssten durch rechtliche Instrumente gesichert werden.

Konkret empfahl Hustinx klare Richtlinien, wie der bestehende rechtliche Rahmen auf die RFID-Welt anzuwenden sei. Diese sollten in Absprache mit den relevanten Interessengruppen formuliert werden. Für den Fall, dass der bestehende Rechtsrahmen bei zentralen Nutzungsfragen nicht ausreiche, müsse es eigene Gesetze in der Gemeinschaft geben. Die Kommission könne dazu ein Konsultationsdokument zum Für und Wider solcher neuen Regelungen vorbereiten, empfiehlt Hustinx.

Der Datenschutzbeauftragte befürchtet, dass Gefahren von RFID-Systeme außer Acht gelassen werden könnten, da sie auf den ersten Blick keine persönlichen Daten verarbeiten. Klar ist für ihn, dass das Opt-In-Prinzips generell gelten müsse, womit der Kunde bei jedem bewußten oder unbewußten RFID-"Einkauf zu fragen sei, ob sie mit der Datenverarbeitung einverstanden ist.

Laut Hustinx man man die europäische Netzsicherheitsbehörde ENISA mit der Identifizierung besonders datenschutzfreundlicher Technologien beauftragen. Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kürzlich veröffentlichten technischen Richtlinien zu RFID seien ein gutes Beispiel.

Hustinx sieht fünf Hauptrisiken für die informationelle Selbstbestimmung und den Datenschutz. So könnten RFID-Tags heute zur Identifizierung des Individuums dienen, worauf man mit Blick auf den Datenschutz reagieren müsse. Zweitens müsse der Wechsel der die Daten verarbeitenden Stellen bedacht und in klare Regeln gefasst werden. Während der Lebenszeit eines Tags können die Daten mehrfach von einer datenverarbeitenden Stelle zur nächsten weitergereicht werden. Hier sei es wichtig, zu klären, wer jeweils die Verantwortung für die Daten und deren Schutz trägt.

Das Verschwimmen von öffentlicher und Privatsphäre nennt Hustinx als drittes Problem. Die Funktechnologie wirft spezielle Sicherheitsfragen auf, technologische Lösungen leiden am Kostendruck der kleinen, billigen Chips. Daher müssten zusätzliche Sicherheitsanforderungen Standard werden. Schließlich sei die mangelnde Transparenz ein erhebliches Problem, da RFID das unbemerkte Sammeln und Verarbeiten von Daten erlaube.

Nicht zuletzt spricht Hustinx auch die Frage der Regelung von Referenzdatenbanken in Drittländern außerhalb der EU an. Wenn solche Datenbanken nicht mehr dem EU-Recht unterliegen, könne dies eine Erosion bestehender EU-Datenschutzregeln bedeuten. Der Industrieverband EPC Global hat den Betrieb ihrer Referenzdatenbank für RFID-Tags etwa an das US-Unternehmen VeriSign vergeben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Opposition drängt Bundesregierung zur RFID-Regulierung
Beitrag von: SiLæncer am 28 Januar, 2008, 20:17
Politiker der Opposition haben die Bundesregierung aufgefordert, sich rasch für die Einhaltung verbindlicher Datenschutzstandards bei der Anwendung von RFID-Chips einzusetzen. Laut den Grünen und der FDP soll Berlin dabei noch ein letztes Mal auf die Abgabe einer strikten Selbstverpflichtungserklärung der Wirtschaft pochen. Die Linke hält die Bemühungen der Industrie zur Selbstkontrolle dagegen für gescheitert. Sie macht sich stattdessen für eine gesetzlich verpflichtende Beschränkung des Einsatzes von RFID-Technik im Endkundenbereich stark. Dies verdeutlichten Vertreter der entsprechenden Parteien bei der Beratung eines Antrags der Grünen zur Stärkung des Datenschutzes bei Funkchips am vergangenen Freitag im Bundestag, der nun in Fachausschüssen weiter beraten werden soll. Ihre Beiträge gaben die Redner bei dem letzten Tagesordnungspunkt vor dem Wochenende zu Protokoll.

"Die Zeit für eine Selbstverpflichtung läuft ab", erklärte demnach Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. Die Untätigkeit der Bundesregierung habe zur Folge, "dass eine Zukunftstechnologie nicht den Durchbruch erzielen wird". Die dafür erforderliche Akzeptanz der Verbraucher könne ohne Schutz der persönlichen Sphäre nicht erlangt werden. Als einen wesentlichen Kritikpunkt führte Stokar an, dass etwa durch die Verknüpfung von Warendaten mit Informationen über Kundenkarten detaillierte individuelle Verhaltens- und Konsumprofile erstellt werden könnten. Der Chip im Anzug oder der Hose sei kontaktlos auslesbar, der Kunde anhand des identifizierten Produkts etwa nach teuren oder billigen Produkten zu "klassifizieren".

Planungen für ein Datenschutzgütesiegel ohne Beteiligung des Bundesdatenschutzbeauftragten und der Verbraucherschutzverbände lehnte die Grüne entschieden ab. RFID-Chips müssten deutlich sichtbar gekennzeichnet sein und es müsse eine endgültige Deaktivierung der Tags an den Kassen der Geschäfte erfolgen. Konsumprofile dürften nur aufgrund einer "Opt-in-Einwilligung" der Kunden erstellt werden. Weiter sprach sich Stokar gegen den Einbau von RFID-Chips mit biometrischen Daten in Personalausweise sowie gegen die Überwachung von Straftätern mit der Funktechnik aus.

"Mit RFID-Systemen können Personen überwacht und Bewegungsprofile erstellt werden, ohne dass die Person es merkt", monierte auch die Innenexpertin der FDP, Gisela Piltz. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dürfe nicht "dramatisch ausgehöhlt werden", um Kostensenkungen in Unternehmen zu erreichen. Die Bundesregierung versuche schon seit längerem erfolglos, der Wirtschaft eine Selbstverpflichtungserklärung abzuringen, welche den Datenschutzerfordernissen genügt. Piltz stellte im Namen der Liberalen, die bereits 2006 einen von der großen Koalition skeptisch beäugten eigenen Antrag zur RFID-Kontrolle eingebracht hatten, klar: "Wir brauchen endlich einen echten Fortschritt bei diesem Thema, damit diese aufstrebende Technik nicht durch Misstrauen gebremst wird."

Der Verbraucher werde mit den Etiketten "zum Dauersender seiner eigenen Informationen", ohne genau zu wissen, mit welchen weiteren Angaben die Daten verknüpft würden, beklagte Karin Binder von den Linken. "Wo Daten erst einmal anfallen, werden sie später auch für andere Zwecke genutzt." Wer garantiere etwa, dass die per RFID-Chip ermittelte Menge der gekauften Weinflaschen oder Schokoriegel nicht Einfluss auf die Berechnungen von Versicherungsbeiträgen habe. Die Auswertung des Konsumentenverhaltens könne zudem der Preisdiskriminierung Vorschub leisten. Der Antrag der Grünen gehe an der entscheidenden Stelle daher "leider nicht weit genug". Im Interesse der Verbraucher sage die Linke daher: "Stoppt RFID."

Die CDU/CSU wird sich nach Angaben ihrer Datenschutzexpertin Beatrix Philipp dagegen nicht daran beteiligen, Sorgen und Ängste der Bevölkerung vor Datenmissbrauch "mit fern liegenden Szenarien zu schüren oder gar 'Orwellsche Bilder' heraufzubeschwören." Den Grünen attestierte die CDU-Politikerin eine dauernde Veranlassung, "den Menschen Horrorszenarien vorzuspiegeln". Dies sei "sehr bedenklich". Es führe unter anderem dazu, "dass die Menschen ­ etwa bei Daten, die bei staatlichen Stellen anfallen ­ mittlerweile dem Staat gegenüber ein Misstrauen entwickeln, das bei weitem das gegenüber wirtschaftlichen Unternehmen übertrifft". Für die Verbraucher werde es mittelfristig bei den bisherigen Anwendungsformen von RFID wie Wegfahrsperren, Veranstaltungstickets oder E-Pass bleiben, deren Vorteile laut Philipp "auf der Hand liegen".

Manfred Zöllmer von der SPD schloss sich den Bedenken der Grünen zur Umweltverträglichkeit von Funkchips und der von ihnen ausgehenden Strahlenbelastung an. Entscheidend für die Bewertung eines gesetzgeberischen Auftrags müsse im Einzelhandel die Verknüpfung ausgelesener Daten mit einer Datenbanken im Hintergrund sein. "Verbraucher müssen auch unter veränderten technologischen Bedingungen grundsätzlich über Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten bestimmen können", pochte er auf mehr Transparenz beim RFID-Einsatz. Generell müsse die Notwendigkeit gesetzlicher Maßnahmen sorgfältig geprüft werden. Zunächst sei aber ein in Kürze vorzulegender Bericht der Bundesregierung zur Regulierung der Funkchips abzuwarten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesregierung hält "Big-Brother-Szenarien" bei RFID für weit hergeholt
Beitrag von: SiLæncer am 13 Februar, 2008, 16:23
In einer Unterrichtung an den Bundestag hat die Bundesregierung die allgegenwärtige Überwachung mit Funkchips als "noch völlig unrealistisch" bezeichnet. Mittelfristig werde die RFID-basierte Verarbeitung personenbezogener Daten kaum über das hinausgehen, "was heute bereits über Kunden- und Kreditkarten, Barcode und Überwachungskameras möglich – und üblich – ist", heißt es in dem jetzt veröffentlichten Bericht (PDF-Datei). "Big-Brother-Szenarien" seien daher derzeit nicht angebracht. Befürchtungen von Daten- und Verbraucherschützern seien aber nicht unbegründet. Durch die besondere Funktionsweise von RFID würden Datenverarbeitungsvorgänge für Betroffene nicht ohne weiteres erkennbar und daher ohne Schutz kaum kontrollierbar sein.

Dem Drängen der Opposition sowie von Datenschützern auf eine gesetzliche Regulierung des RFID-Einsatzes will die Bundesregierung dennoch nicht nachkommen. Gegenwärtig sei es besser, dem Markt die Chance zur Selbstregulierung zu lassen. Wegen der automatischen und kontaktlosen Datenübertragung vom Chip zum Lesegerät sei zwar nicht immer erkennbar, "wann, wo und in welchem Umfang ein Personenbezug entsteht" und damit das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) greift. Die Gefährdungen seien aber hinnehmbar, da RFID-Systeme im datenschutzrelevanten Bereich noch keine kritische Verbreitung gefunden hätten und bisher auch noch keine Missbrauchsfälle bekannt geworden seien.

Die deutsche Wirtschaft soll das "Innovations- und Gewinnpotenzial von RFID" auch in nächster Zeit voll nutzen und dadurch ihre internationale Vorreiterstellung festigen können. Gleichwohl solle die Politik die Marktentwicklung und das Bemühen der Wirtschaft um eine effiziente Selbstverpflichtung weiterhin aufmerksam beobachten. Die Industrie zeige sich problembewusst, bewertet die Bundesregierung die bisherigen Bemühungen um eine Selbstregulierung. Diese blieben aber noch hinter Mindeststandards zum Schutz der Privatsphäre zurück und sähen etwa keine effektiven Sanktionsmechanismen vor. Wirtschaft und Verbraucherschutzverbände hätten sich in wichtigen Fragen nicht auf eine Lösung einigen können.

Käme hier in "absehbarer Zeit" keine Einigung zustande, wäre zu prüfen, ob nicht doch etwa sensible Bereiche wie die Deaktivierung der "smarten Etiketten" wie beim Opt-in-Modell gesetzlich geregelt werden müssten. Der gesetzgeberische Handlungsbedarf sei spätestens dann erneut zu prüfen, wenn es konkrete Anwendungen beim Endkunden gebe, RFID sich in der Verbrauchersphäre weiter verbreite oder ein EU-Rechtsrahmen absehbar werde. Die technikneutrale Konzeption des BDSG solle nicht angetastet werden, da sie sich bewährt habe.

Weiter sei darauf zu achten, ob bei der Weiterentwicklung der Funkchips vorbeugende Schutzmaßnahmen beachtet werden, um das informationelle Selbstbestimmungsrecht abzusichern. Diese sollten unter anderem Transparenz, Datensicherheit, den Verzicht auf heimliche Profilbildung sowie Datensparsamkeit gewährleisten. Sie müssten zudem bereits dann greifen, wenn ein "getagter Gegenstand" in die Verbrauchersphäre gelange. Zudem empfiehlt der Bericht, Verbraucher vermehrt auf die datenschutzrechtlichen Implikationen von RFID aufmerksam zu machen, und datenschutzfreundliche Techniken zu fördern.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/meldung/103462
Titel: Re: Bundesregierung hält "Big-Brother-Szenarien" bei RFID für weit hergeholt
Beitrag von: Jürgen am 13 Februar, 2008, 20:26
Zitat
Die Gefährdungen seien aber hinnehmbar, da RFID-Systeme im datenschutzrelevanten Bereich noch keine kritische Verbreitung gefunden hätten und bisher auch noch keine Missbrauchsfälle bekannt geworden seien.
Falsch! Lüge!

Wäre auch nur eine dieser Bedingungen bereits auch nur ansatzweise erfüllt, würde das die Nichthinnehmbarkeit endgültig beweisen.

Und ist der Einsatz im Pass etwa keine weite Verbreitung?
Und kann bewiesen werden, dass es unmöglich ist, einen E-Pass auch ohne Kenntnis eines Schlüssels allein anhand seines Reaktionsverhaltens auf eine bestimmte Anfrage hin wiederzuerkennen?
Und ist der RFID-Einsatz nicht schon in Logistik, Gross- und Einzelhandel zunehmend verbreitet?
Und für Zugangssysteme? Selbst bei Conrad schon seit Jahren für wenig Geld zu haben, aber ganz sicher nicht gegen Missbrauch gesichert...

AIDS, Drogen, Dummheit, Korruption, Gier-Fratzen, Hass  und Stinkefüsse kann man durch Verschweigen jeder Problematik nicht einmal geringfügig eingrenzen  ::)
Titel: Re: Neue Ermahnungen zur Modernisierung des Datenschutzrechts
Beitrag von: lucky am 14 Februar, 2008, 12:09
Datenschutz - bei der Masse der Leute kein Thema, die finden es noch chic sich überall zu präserventieren, ich hab den GRÖSSTEN.

Aber wenn sie dann zu Unrecht Verdächtigungen, Beschuldigungen ausgesetzt werden oder sich in den Mühlen der Justiz wieder finden ist das Geschrei groß.

Wer uns nicht traut und uns alle unter Generalverdacht stellt, sollten wir dem vertrauen?  ???
Titel: Pläne zur Novelle des Datenschutzrechts entzweien die Länder
Beitrag von: SiLæncer am 07 Februar, 2009, 09:30
Der Bundesrat sucht nach einer gemeinsamen Linie zum umstrittenen Vorstoß der Bundesregierung zur Reform des Datenschutzrechts. Unzufrieden sind mehrere Gremien der Länderkammer noch mit den geplanten Regelungen zur Durchführung eines bundesweiten Datenschutzaudit. Der Innen- und der Finanzausschuss sind der Auffassung (PDF-Datei), dass der Gesetzesentwurf an diesem Punkt grundlegend zu überarbeiten sei. Das vorgesehen Verfahren zur Vergabe eines Gütesiegels sei "bürokratisch, kostenträchtig und nicht transparent".

Der federführende Wirtschaftsausschuss teilt diese Ansicht und plädiert dafür, dass zumindest auf das vorgesehene Instrument eines Ausschusses zur Kontrolle von Datenschutzaudits verzichtet werden sollte. Weiter äußern die Wirtschaftspolitiker in ihrer Empfehlung für die Abstimmung in der nächsten Plenarsitzung des Bundesrats am kommenden Freitag Bedenken gegen die von der Bundesregierung geplante Streichung des sogenannten Listenprivilegs. Dieses erlaubt derzeit noch die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung in gewissem Umfang ohne Einwilligung der Betroffenen. Als Alternative bringt der Ausschuss eine Verbesserung des Widerspruchsrechts der Verbraucher gegen die Nutzung ihrer Daten für Werbezwecke ins Spiel. Generell begrüßt das Gremium aber die Zielsetzung des Entwurfs, ein höheres Niveau beim Datenschutz im Privatsektor zu erreichen. Die jüngsten Datenmissbrauchsfälle hätten gezeigt, dass die Befürchtungen der Verbraucher hinsichtlich des rechtswidrigen Handelns mit ihren Daten ernst zu nehmen seien.

Der auch für Verbraucherfragen zuständige Agrarausschuss empfiehlt den Länderchefs dagegen nicht nur eine Befürwortung der Verankerung eines Opt-in-Prinzips zur Datenverarbeitung. Vielmehr will er für die Einwilligung der Betroffenen noch die Einhaltung der Schriftform gesetzlich vorgeschrieben wissen. Beispielsweise am Telefon abgegebene Erklärungen dürften nicht denkbar sein. Ferner loben die Verbraucherpolitiker die geplante Einführung eines "Kopplungsverbots", womit Firmen den Abschluss eines Vertrags nicht mehr von einer Einwilligung der Betroffenen in die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten abhängig machen dürften. Die vorgesehen Einschränkung des Verbotes auf Unternehmen "mit marktbeherrschender Stellung" greife aber zu kurz. Der Rechtsausschuss pocht derweil darauf, einen Entwurf für eine grundsätzliche Datenschutznovellierung vorzulegen. Damit seien die Bestimmungen zur Sicherung der Privatsphäre an neue Formen und Techniken der Verarbeitung personenbezogener Daten anzupassen.

Widerstand der Länder bahnt sich auch bei den Vorschlägen der Bundesregierung zur Volkszählung und bei dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) an. Bei dem Gesetzesentwurf für die Durchführung eines registergestützten Zensus im Jahr 2011 empfehlen (PDF-Datei) der federführende Innenausschuss und der Finanzausschuss, zur Umsetzung des Projekts "bewährte IT-Verfahren" einzusetzen. Das jetzt vorgeschlagene System, das alle Teilprojekte überspannen, einen stets zu aktualisierenden "Referenzdatenbestand" einführen würde und damit außerordentlich komplex sowie durch vielfältige Abhängigkeiten gezeichnet wäre, könnte nach Ansicht der beiden Gremien angesichts der enormen Datenmengen Risiken potenzieren. Zudem solle die Bundesregierung eine aktuelle Kostenschätzung vorlegen und der Katalog er abgefragten Merkmale gerade bei der Gebäude- und Wohnraumzählung erweitert werden.

Bei der Einführung des elektronischen Einkommensnachweises pocht der Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Bundestag. Zur Begründung (PDF-Datei) führt das Gremium aus, dass Beamte, Richter und Soldaten aus dem Geltungsbereich des ELENA-Verfahrensgesetzes herausgenommen werden. Deren Gehalts- oder Besoldungsmitteilungen im Behördenverkehr würden gegenseitig anerkannt. Zum anderen soll das Wohngeld nicht in das ELENA-Verfahren einbezogen werden, da dies zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen würde. Der federführende Wirtschaftsausschuss will das Gesetz dagegen passieren lassen. Keine Bedenken gibt es im Bundesrat zudem gegen die parlamentarischen Pläne für den elektronischen Personalausweis.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/Plaene-zur-Novelle-des-Datenschutzrechts-entzweien-die-Laender--/meldung/127048
Titel: Warnung vor Verzögerung der Datenschutzreformen
Beitrag von: SiLæncer am 10 Februar, 2009, 17:55
Datenschützer fordern mit Nachdruck die Verabschiedung der geplanten Vorstöße zur Novellierung des Datenschutzrechts ein. "Wenn die beiden Gesetze nicht verabschiedet werden, haben die Bürger Zweifel an der Reformfähigkeit des Bundesgesetzgebers", betonte Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), am heutigen Dienstag auf der Konferenz Datenschutz in der Informationsgesellschaft in Berlin. Es sei nötig, die Anpassung des Schutzes der Privatsphäre an die digitale Welt "sukzessive anzugehen". Nur in einem solchen "dauernden Prozess" sei ein "wirkungsvolles Datenschutzrecht" zu bekommen.

Der Umstand, dass etwa Großbritannien oder die USA noch "Entwicklungsländer beim Datenschutz" seien, darf laut Weichert nicht als Begründung dafür herhalten, die Hände in den Schoß zu legen: "Dies sollte uns vielmehr Ansporn sein." Die Betroffenen dort "werden es uns danken, wenn wir für die freiheitliche Informationsgesellschaft etwas tun". Besonders verwundert zeigte sich der Datenschützer zugleich, dass gerade der bereits aus dem Sommer stammende Regierungsentwurf zur Regulierung von Auskunfteien und von Scoring für die Bonitätsprüfung ins Stocken geraten sei, nachdem die große Koalition dort zunächst weitgehend Einigkeit gezeigt hatte.

Nach wie vor kritisch betrachtet Weichert den Ansatz der Bundesregierung beim Datenschutzaudit in der zweiten, im Dezember auf den parlamentarischen Weg gebrachten Initiative zur Datenschutzreform. Hier sei erst einmal eine Chance vertan worden, da die Regelungen zur Erlangung eines Gütesiegels zu bürokratisch "und damit voraussichtlich wirkungslos" seien. Die mit dem Vorhaben gekoppelte, von der Wirtschaft mit großer Skepsis beäugte Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs, das derzeit die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung ohne Einwilligung der Verbraucher erlaubt, und die damit einhergehende Einführung eines "Permission Marketing" hätten die Datenschützer dagegen seit 20 Jahren gefordert und sei längst überfällig. Viele Leute würden heute "ganz massiv abgezogen" oder zumindest belästigt. Andererseits bleibe sinnvolle und gewünschte Werbung aber möglich.

Dieter Kempf, Mitglied im Präsidium des Branchenverbands Bitkom, gab dagegen die Parole aus, dass die Politik eine in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu schaffende "Runderneuerung des Datenschutzrechts" ins Auge fassen sollte. Dabei sei zu differenzieren zwischen verschiedenen Arten von Daten und dem Kontext ihrer Verwendung. Kempf schweben dabei fünf Klassen vor – von Informationen etwa über die Schuhgröße, die jeder "problemlos" verwenden könne", bis hin zu Angaben über eine benötigte regelmäßige Medikation oder Kontodaten. Derlei besonders sensible Informationen dürften nur mit zwingendem "Opt in" freigegeben werden. Eine allgemeine Anforderung zur Einwilligung in die Datenweitergabe würde indes zahlreiche von Kunden nachgefragte Geschäftsmodelle im Internet töten. Als falschen Ansatz bezeichnete es Kempf generell, "als erstes die Gesetze zu verschärfen und Bußgelder zu erhöhen".

Ursula Heinen-Esser, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverbraucherministerium, verteidigte unterdessen die im Raum stehende Abschaffung des Listenprivilegs und die Verschärfung des Sanktionsrahmens. "95 Prozent der Menschen möchten selbst bestimmen, welche Daten von ihnen weitergegeben werden", verwies sie auf eine aktuelle Umfrage von infratest dimap. "Wir haben viele Beschwerden im Bereich Direktmarketing. Die Leute wundern sich, woher ihre Daten kommen." Die unerlaubte Weitergabe von Kundeninformationen etwa an Call-Center müsse daher "richtig weh tun", um den "gläsernen" Verbraucher zu vermeiden.

Einig waren sich das Verbraucherschutzministerium und der Bitkom am europäischen Safer Internet Day, dass Gesetze allein nicht genügen. Angesichts der Tatsache, dass 61 Prozent der Internetnutzer in den vergangenen zwölf Monaten ihren Namen und Adresse sowie 38 Prozent sogar Kontonummern, Beruf oder Hobbys preisgegeben hätten, sei vermehrt Aufklärung nötig. So würden nur 28 Prozent der Nutzer Datenschutzerklärungen von Webseiten-Betreibern lesen und jeder Dritte verzichte auf Möglichkeiten, Voreinstellungen zur Sicherung der Privatsphäre persönlich anzupassen. Eine Medienkampagne im Rahmen des vom Bundesfamilienministeriums geförderten Projekts "Jugend online" soll Heranwachsende nun im Umgang mit persönlichen Daten im Netz sensibilisieren. Auch eine Verbesserung der Aufklärung durch Verbraucherschutzzentralen ist im Gespräch.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesrat fordert Nachbesserungen bei der Datenschutzreform
Beitrag von: SiLæncer am 13 Februar, 2009, 18:33
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am heutigen Freitag eine umfangreiche Stellungnahme verabschiedet, wonach illegaler Datenhandel mit allen verfügbaren Mitteln unterbunden werden soll. "Kontrolldefizite hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutzregelungen und gesetzliche Schutzlücken müssen ausgeräumt werden", betont die Länderkammer. Sie macht sich daher für Nachbesserungen am umkämpften Vorstoß der Bundesregierung zur Reform des Datenschutzrechts stark. Insbesondere spricht sich der Bundesrat im Einklang mit einer Empfehlung des Innen- und Finanzausschusses für eine Unternehmen gerechter werdende Einführung eines bundesweiten Datenschutzaudits aus.

Den im Rahmen der Vergabe eines Gütesiegels zu erwartenden Bürokratieaufwand schätzen die Länder als enorm ein. Angesichts der bislang unklaren Zuständigkeiten der verschiedenen Kontrollinstanzen sei mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Als unzureichend kritisieren die Länder auch, dass Firmen das geplante Datenschutzsiegel bereits verwenden dürfen sollen, bevor es überprüft wurde. Stelle sich später heraus, dass das Siegel den Sicherheitskriterien nicht entspricht, werde das Vertrauen in das Verfahren beeinträchtigt.

Weiter loben die Länder die geplante Einführung eines "Kopplungsverbots", demzufolge Firmen den Abschluss eines Vertrags nicht mehr von einer Einwilligung der Betroffenen in die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten abhängig machen dürften. Die vorgesehene Einschränkung auf Unternehmen "mit marktbeherrschender Stellung" greift ihrer Ansicht nach aber zu kurz und sollte entfallen.

Zur Verbesserung des Datenschutzes fordert der Bundesrat ferner deutlich weitergehende Maßnahmen als bislang im Gesetzentwurf vorgesehen. So drängt er vor allem auf eine Stärkung der Informationspflichten bei Datenpannen. Zu überlegen sei auch, wie man die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Auftragsverhältnissen sichern könnte. Gerade der rechtswidrige Umgang mit personenbezogenen Daten durch Call-Center habe den Handlungsbedarf hier noch einmal deutlich gemacht. Darüber hinaus machen die Länder zahlreiche Vorschläge zur Erweiterung der Bußgeldtatbestände bei Verstößen gegen den Datenschutz. Schließlich sprechen sie sich dafür aus, dass Verbraucherzentralen und andere Organisationen bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz auf Unterlassung klagen können.

Generell bittet der Bundesrat die Bundesregierung, einen Entwurf für ein grundsätzlich überarbeitetes Datenschutzrecht vorzulegen. Dadurch sollten die allgemeinen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit den derzeit sehr weit gefächerten bereichsspezifischen Vorschriften zusammengeführt und systematisiert werden. Ferner sei das Gesetz angesichts neuer Formen und Techniken der Verarbeitung personenbezogener Daten "risikoadäquat" fortzuentwickeln. In einer zugleich gefassten Entschließung auf Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland spricht sich der Bundesrat zudem dafür aus, den Arbeitnehmerdatenschutz endlich gesondert gesetzlich zu regeln. Gerade im Hinblick auf die jüngsten Vorfälle bei der Deutschen Bahn sei dies dringend nötig.

Nicht folgen wollten die Länderchefs den Bedenken im Wirtschaftsausschuss gegen eine Verankerung des Opt-in-Prinzips zur Datenverarbeitung. Sie plädierten vielmehr für die Streichung des sogenannten Listenprivilegs. Dieses erlaubt derzeit noch die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung in gewissem Umfang ohne Einwilligung der Betroffenen. Skeptisch äußerten sich die Länder allein zu den vorgesehen Einschränkungen bei der Verwendung personenbezogener Daten durch Umfrageinstitute. Die "wichtige gesellschaftliche Funktion" dieser Einrichtung müsse beachtet werden. Bei der Einwilligungserklärung wollen die Länder die Einhaltung der Schriftform gesetzlich vorgeschrieben wissen. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) bezeichnete die Haltung der Länder in diesem Punkt als "unverständlich". Angesichts der ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Situation träfen die Einschränkungen bei der Gewinnung neuer Abonnenten die Verlage hart.

Beim Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Durchführung eines registergestützten Zensus im Jahr 2011 empfehlen der federführende Innenausschuss und der Finanzausschuss, zur Umsetzung des Projekts "bewährte IT-Verfahren" einzusetzen. Das jetzt vorgeschlagene System, das alle Teilprojekte überspannen sowie einen stets zu aktualisierenden "Referenzdatenbestand" einführen würde und damit außerordentlich komplex sowie durch vielfältige Abhängigkeiten gezeichnet wäre, könnte nach Ansicht des Bundesrats angesichts der enormen Datenmengen Risiken verstärken. Zudem soll die Bundesregierung eine aktuelle Kostenschätzung vorlegen und den Katalog des abgefragten Merkmale erweitern.

Quelle : www.heise.de
Titel: Forderungsstakkato zum Datenschutzgipfel
Beitrag von: SiLæncer am 16 Februar, 2009, 13:38
Im Vorfeld eines erneuten Gipfels zum Datenschutz in der Wirtschaft, zu dem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am heutigen Montag Vertreter von Gewerkschaften, Unternehmen, Datenschützer sowie die für Wirtschaft beziehungsweise Arbeit zuständigen Kabinettskollegen Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) und Olaf Scholz (SPD) nach Berlin geladen hat, ist der Streit um ein gesondertes Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz in eine weitere Runde gegangen. Frank Bsirske, Chef der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, sprach sich in der ARD angesichts der Anwendung von "Geheimpolizei"-Methoden bei Konzernen wie der Deutschen Telekom oder der Bahn nachdrücklich für die rasche Verabschiedung einer entsprechenden Regelung aus. Eine "Rasterfahndung" gegen die Beschäftigten müsse ausgeschlossen werden.

Konkret plädierte Bsirske für ein generelles Verbot des Zugriffs auf personenbezogene Daten von Arbeitnehmern. Ausnahmen sollte es nur bei gezieltem Verdacht auf eine strafbare Handlung geben. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, äußerte sich im rbb-Inforadio ähnlich: "Wenn ein konkreter Korruptionsverdacht besteht, dann hat man die Staatsanwaltschaft und die Polizei einzuschalten und nicht selber Staatsanwalt und Polizist zu spielen." Das Gesetz müsse auch für Arbeitgeber Sicherheit schaffen, was sie dürfen und was nicht.

Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), hält das Einschreiten des Gesetzgebers dagegen für unnötig. Andernfalls würde die Korruptionsbekämpfung erschwert, monierte Göhner im Deutschlandfunk. Es gebe zwar offene Fragen, die geklärt werden müssen, wie etwa die Nutzung von Personaldaten innerhalb eines Unternehmens. Dies könnten aber im allgemeinen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Abschnitt für Arbeitsverhältnisse geklärt werden. Die Überwachungsfälle bei der Telekom bezeichnete Göhner zugleich als "bizarr". Es handle sich dabei aber nicht um ein "Grundsatzproblem für die deutsche Wirtschaft".

Innenpolitiker der großen Koalition zeigten sich plötzlich einig über eine rasche Erwiderung auf die jüngsten Datenschutzskandale bei Bahn und Telekom und machten sich gegenseitig Vorwürfe über Verzögerungen auf der Baustelle Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz. Sebastian Edathy, Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag (SPD), gab gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung", seiner Erwartung Ausdruck, dass die Spitzenrunde es nicht bei Ankündigungen belassen werde. Der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), meinte gegenüber dem Blatt, dass noch vor der Bundestagswahl "gesetzliche Leitplanken für den richtigen Umgang mit Mitarbeiterdaten" aufgestellt werden müssten.

Schäuble selbst dämpfte die Aussichten auf eine baldige Inangriffnahme einer eigengesetzlichen weiten Bestimmung. "Gerade in großen Unternehmen ist die Gefahr von Korruption gegeben, und es ist die Pflicht der Unternehmen, dagegen vorzugehen", gab der Minister im "Tagesspiegel" zu bedenken. Zugleich empfahl er Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), über ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz "mit dem zuständigen SPD-Arbeitsminister zu sprechen".

Max Stadler, Innenpolitiker der FDP-Bundestagsfraktion, warf Schäuble dagegen im NDR jahrelange Tatenlosigkeit vor. Es bestehe dringender Handlungsbedarf noch in dieser Legislaturperiode, bestand der Liberale auf einem einheitliches Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer. Unternehmen dürften nicht mehr Rechte gegenüber ihren Mitarbeitern haben, als die Staatsanwaltschaft gegenüber verdächtigen Bürgern. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Silke Stokar, hat bereits die Nase voll "von den Ankündigungen der großen Koalition". Seit Monaten lägen die Kabinettsentwürfe zum Datenschutz in den Fraktionen und nichts geschehe, "außer dass der Datenschutz in steter Regelmäßigkeit von der Tagesordnung des Innenausschusses abgesetzt wird". Bei Arbeitnehmer-Datenschutz hätten die Grünen schon im vergangenen Jahr einen umfassenden Antrag ins Parlament eingebracht.

Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC) fürchtet derweil, dass wohl erst nach der Bundestagswahl "mehr Schwung" in das Thema Datenschutz kommt. Die Forderungen nach einem eigenen Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz seien seit Jahren auf der politischen Agenda, erklärte die Sprecherin der Hackervereinigung gegenüber tagesschau.de. Unternehmer würden gegenüber ihren Mitarbeitern offenbar mittlerweile einen Generalverdacht an den Tag legen: "Da wird weiträumig observiert, intensiv technisch ausspioniert und insgesamt herrscht ein Klima des Misstrauens. Dem muss man gesetzlich entgegenwirken." Zuvor hatte bereits die Gewerkschaft der Polizei (GdP) beklagt, "dass sich die Privatwirtschaft erschreckende rechtsfreie Räume geschaffen hat".

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschutzgipfel: Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz erst nach der Wahl
Beitrag von: SiLæncer am 16 Februar, 2009, 18:55
Bei einem Spitzengespräch zum Datenschutz in der Wirtschaft waren sich alle Beteiligten laut Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble einig, dass eine gesonderte Regelung zum besseren Schutz von Arbeitnehmern vor Ausspähung nötig sei. Ein entsprechendes Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz dürfe aber nicht übers Knie gebrochen werden. "Es kann kein Schnellschuss sein", drängte der CDU-Politiker laut Agenturmeldungen nach dem "Datenschutzgipfel" mit Spitzenvertretern aus Industrie und Gewerkschaften sowie Kabinettskollegen am heutigen Montag auf ein seriöses Verfahren. Die Verabschiedung einer umfassenden Neuregelung sei daher erst nach den Bundestagswahlen im Herbst möglich. Mit den Vorarbeiten wolle die Bundesregierung aber noch in der auslaufenden Legislaturperiode beginnen.

Schäuble räumte ein, dass es zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern unterschiedliche Meinungen über die Notwendigkeit eines speziellen Datenschutzgesetzes für abhängig Beschäftigte gibt. Er selbst sehe dafür einen Bedarf, versicherte der Minister. Er werde mit dem Arbeitsministerium einen bereichsspezifischen Entwurf vorbereiten und die Initiative nicht auf den Sankt-Nimmerleinstag verschieben. Ein generelles Verbot massenhafter Datenabgleiche, wie sie die Deutsche Bahn angeblich zur Korruptionsbekämpfung durchführte, lehnte Schäuble ab. Zunächst solle in die laufende Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eine Erläuterung eingebaut werden, dass die allgemeinen Vorschriften zur Sicherung der Privatsphäre auch für Mitarbeiter gelten. Die gesetzlichen Regelungen im Bereich der Bundesbeamten seien zudem bereits ausreichend geregelt.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) erklärte, es müssten "klare Grenzen für die betriebliche Praxis" gezogen werden. In dem beabsichtigten Gesetz sollten Regelungslücken geschlossen werden etwa bei Videoüberwachung, dem Mitlesen von E-Mails, der Kontrolle des Internet am Arbeitsplatz oder beim Einsatz von Detektiven. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) bestand auf einer schnellen Prüfung schärferer Datenschutzregeln. Die Opposition kritisierte die Verzögerungen. Mit der Übereinkunft beweise die Bundesregierung, dass ihr die "Belange der Arbeitnehmer nicht wichtig" seien, monierte Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion. Auch Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sprach sich für eine umgehende Regelung aus. Linken-Innenpolitikerin Petra Pau bedauerte, dass die Firmen "eine Schonfrist" bis zum Herbst erhalten würden. Dies sei eine Einladung, bestehende Lücken weiter zu nutzen.

Den Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar stimmte zuversichtlich, "dass weitgehende Übereinstimmung darüber erzielt werden konnte, den Datenschutz im Arbeitsverhältnis endlich gesetzlich zu regeln". Jetzt komme es darauf an, dass der gemeinsame Wille zügig umgesetzt werde. Schon beim aktuellen BDSG-Reformvorhaben könnte als erster Schritt eine verbesserte Zweckbindung des Umgangs mit Personaldaten festgelegt werden. Daten, die für das Arbeitsverhältnis erhoben werden, sollten grundsätzlich nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen. Darüber hinaus müsse eigenständig geregelt werden, dass eine Datenerhebung grundsätzlich offen beim Arbeitnehmer erfolge. Der Zugriff der Innenrevision auf Personaldaten bedarf klarer gesetzlicher Vorgaben, um verdachtslose Datenabgleiche zu vermeiden.

Da die Nutzung von Telefon, Internet und E-Mail aus dem Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken sei, forderte Schaar zudem, Voraussetzungen zur beschäftigtenbezogenen Auswertung betrieblicher Kommunikationsmittel restriktiv und eindeutig festzulegen. Der Einsatz technischer Zugangs- und Überwachungssysteme etwa mit Videokameras oder Ortungssystemen sei nur nach klaren Regeln zulässig. Die Verwendung biometrischer Verfahren bedürfe dabei besonders enger Vorgaben. Auch Daten von Bewerbern müssten einer klaren Zweckbindung unterliegen. Verbesserte Datenschutzregeln seien etwa hinsichtlich des Fragerechts des Arbeitgebers und bei Einstellungstests – insbesondere im Hinblick auf sensible Daten etwa über den Gesundheitszustand – erforderlich. Nicht zuletzt seien Betriebs- und Personalräte und Datenschutzbeauftragte von Unternehmen und Behörden bei allen datenschutzrechtlich relevanten Entscheidungen "frühzeitig und umfassend" zu beteiligen.

Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer Thilo Weichert schloss sich Schaars Forderungen an: "Es gibt vielfältige Techniken wie GPS, Internet und E-Mail, die gar nicht geregelt sind", sagte Weichert den Lübecker Nachrichten. Per Gesetz solle geregelt werden, dass für die Überwachung von Mitarbeitern ein konkreter Anfangsverdacht vorliegen muss. "Wenn man nur einen allgemeinen Verdacht hat und ihn konkretisieren will, dann müssen auf jeden Fall vorher der Betriebsrat, eventuell auch die Betroffenen informiert werden."

Nach dem Bundesrat, Datenschützern und Oppositionspolitikern hatten sich vor der Berliner Runde die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nachdrücklich für eine möglichst rasche Verabschiedung eines Arbeitnehmer-Datenschutzgesetzes ausgesprochen. Arbeitgeberverbände halten die bestehenden Regeln dagegen im Prinzip für ausreichend. Es gebe kein Grundsatzproblem mit dem Datenschutz in der deutschen Wirtschaft.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesregierung beschließt Grundsatzregelung zum Arbeitnehmer-Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 18 Februar, 2009, 16:32
Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, noch in dieser Legislaturperiode eine Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. Das teilt das Bundesinnenministerium heute mit. Die Regierung folge damit einer Empfehlung des Datenschutzgipfels am Montag. Gewerkschafter, Arbeitgeber, Regierung und Datenschützer seien sich auf dem Treffen einig gewesen, dass wegen der Komplexität des angestrebten Arbeitnehmer-Datenschutzes die Arbeiten an einem Gesetz erst nach der kommenden Bundestagswahl abgeschlossen werden können. Um aber zügig für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, habe Schäuble vorgeschlagen, den Datenschutz der Arbeitnehmer in einer Grundsatzregelung in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen.

Die Grundsatzregelung solle nicht den gesamten Arbeitnehmerdatenschutz regeln, sondern einen allgemeinen gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit Arbeitnehmerdaten darstellen, erklärt Schäuble. "Nun muss sofort damit begonnen werden, die regelungsbedürftigen Fragen zu sammeln und endlich deren Lösungen für alle nachlesbar in einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zusammenzufassen" sagte der Innenminister weiter. Nachdem der Bundesrat vorige Woche gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgeschlagen habe, werde der weitere Handlungsbedarf durch eine Arbeitsgruppe geprüft. Auslöser für die Gesetzesinitiativen sind Überwachungen von Arbeitnehmern unter anderem bei der Bahn und beim Einzelhändler Lidl.

Das Bundesdatenschutzgesetz beinhalte allgemeine Regelungen, die grundsätzlich auch für den Schutz von Daten im Arbeitsverhältnis gelten, erläutert Schäuble. Daneben gebe es viele bereichsspezifische Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz zum Beispiel im Betriebsverfassungsgesetz, im Bundespersonalvertretungsgesetz, im Arbeitssicherheitsgesetz, im Telemediengesetz und im Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes. Diese Regelungen würden als nicht ausreichend oder als zersplittert und unübersichtlich angesehen. Das Bundesdatenschutzgesetz könne "aufgrund seiner allgemeinen Natur die vielfältigen Fallgestaltungen der Arbeitswelt nicht im Einzelnen abbilden".

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesregierung hält an Datenschutzreform unverändert fest
Beitrag von: SiLæncer am 26 Februar, 2009, 18:44
Die Bundesregierung hat die Forderungen des Bundesrates nach Verschärfungen und Korrekturen bei der geplanten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes größtenteils zurückgewiesen. Dies geht aus der jetzt veröffentlichten Gegenäußerung Berlins (PDF-Datei, ab S. 67) zu der Stellungnahme der Länder hervor. Die Bundesregierung verkenne nicht, dass weitere Änderungen des Datenschutzrechts in Betracht kämen, heißt es in dem Papier. Deren Prüfung würden den Rahmen des Verfahrens aber sprengen. Zudem sei nicht geplant, mit dem Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des illegalen Datenhandels "sonstige Forderungen" zu einer umfassenderen Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes aufzugreifen.

Im Einzelnen kann die Bundesregierung etwa die scharfe Kritik des Bundesrats an zuviel Bürokratismus bei der Einführung eines bundesweiten Datenschutzaudits nicht verstehen. Um die mit der Vergabe von Gütesiegeln verfolgten Ziele zu erreichen, seien "bestimmte Verfahrensvorschriften und wirksame Kontrollen unumgänglich". Alternative Regelungsansätze, die weniger Aufwand erfordern, seien bislang nicht ersichtlich. Zudem würden sich etwa die vorgesehenen privaten Kontrollstellen "von selbst am Markt bilden". Personelle und sachliche Ressourcen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden würden nicht gebunden.

Den Wunsch der Länder, dass die Verbraucher künftig in die Weitergabe ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung schriftlich einwilligen müssten, weist die Bundesregierung entschieden zurück. Ein solcher Vorstoß würde ihrer Ansicht nach "eine unangemessen weit reichende Beeinträchtigung bestehender Geschäftsmodelle der Unternehmen darstellen". Die Kunden selbst hätten kein Verständnis dafür, dass etwa ihr telefonisches Opt-in nicht ausreichen solle. Bei elektronischen Erklärungen wäre zudem eine qualifizierte digitale Signatur als Pendant zu einer Einwilligung in Schriftform nötig, was mangels Verbreitung "gravierende Auswirkungen auf im Internet abgewickelte Geschäftsmodelle hätte".

Auch eine Ausweitung des geplanten "Kopplungsverbots", wonach Firmen den Abschluss eines Vertrags nicht mehr von einer Einwilligung der Betroffenen in die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten abhängig machen dürfen, lehnt die Bundesregierung ab. Sie sähe damit "die Vertragsgestaltungsfreiheit" der betroffenen Unternehmen zu stark eingeschränkt. Es sei nicht einsehbar, warum ein Koppelungsverbot auch dann gelten solle, wenn der Verbraucher die Leistung ohne Umstände bei einem anderen Anbieter erhalten könne. Die vorgesehene Einschränkung soll demnach weiter nur bei Unternehmen "mit marktbeherrschender Stellung" greifen. Auch der geforderten Verkürzung der Übergangsfristen stimmt das Bundeskabinett genauso wenig zu wie der Bitte der Länder, einen Bericht über mögliche Verfahren zur Kennzeichnung der Herkunft personenbezogener Informationen beim Datenhandel und zur Dokumentation der Weitergabe vorzulegen. Entsprechende Pflichten seien nicht erforderlich beziehungsweise würden sich teils schon aus dem bestehenden Recht ergeben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Weg frei für elektronischen Einkommensnachweis
Beitrag von: SiLæncer am 05 März, 2009, 18:46
Bundestag und Bundesrat haben ihre Meinungsverschiedenheiten über die Einführung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) ausgeräumt. Nachdem die Länder Mitte Februar zunächst den Vermittlungsausschuss angerufen hatten, fanden Vertreter beider Seiten am gestrigen Mittwochabend einen Kompromiss. Demnach soll die Anschubfinanzierung für das Vorhaben 2009 bis 2013 durch Bundesmittel erfolgen. Pro Jahr will der Bund dafür 11 Millionen Euro bereitstellen. Von 2014 an soll die Finanzierung von denjenigen Bundes- und Länderbehörden getragen werden, die über ELENA Daten aus einer geplanten zentralen Speicherstelle abrufen.

Mit dem Verfahren sollen rund 60 Millionen Einkommensbescheinigungen und andere Entgeltnachweise in einer Datenbank erfasst werden. Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur bei den Behörden soll sichergestellt werden, dass nur mit Einwilligung des Bürgers die notwendigen Daten aus der Speicherstelle abgerufen werden können. Datenschützer und Oppositionspolitiker beklagen, dass die meisten aufbewahrten Informationen niemals benötigt werden und es sich bei dem Verfahren daher um eine verfassungswidrige Form der Vorratsdatenspeicherung handeln könne.

Nicht durchsetzen konnten sich die Länder mit ihrem Anliegen, das Wohngeld von dem Verfahren auszunehmen. Damit bleibt ELENA auf Auskünfte über den Arbeitsverdienst beim Wohngeldantrag anwendbar. Der Bundesrat befürchtete hier einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. Bundestag und Bundesrat müssen die vom Vermittlungsausschuss empfohlene Linie noch in ihren Sitzungen heute beziehungsweise morgen formell absegnen. Dann könnte das Gesetz wie geplant in diesem Jahr in Kraft treten und mit den Systemvorbereitungen begonnen werden. Voraussichtlich Anfang 2012 wird der elektronische Einkommensnachweis dann die bisher papiergebundenen Bescheinigungen des Arbeitgebers bei der Beantragung von Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld ablösen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Union hat schwere Bedenken gegen geplante Datenschutzreform
Beitrag von: SiLæncer am 20 März, 2009, 13:15
Der federführend von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ausgearbeitete Regierungsentwurf zur Einführung eines Datenschutzaudits und zur Novellierung des allgemeinen Datenschutzrechts stößt just in den eigenen Fraktionsreihen auf den größten Widerstand. "Das Ende der Überlegungen und der Auseinandersetzungen mit diesem heiklen Thema sehe ich noch lange nicht", stemmte sich die CDU-Innenpolitikerin Beatrix Philipp bei der 1. Lesung des umstrittenen Vorhabens am gestrigen Donnerstagabend im Bundestag gegen eine rasche Verabschiedung der Vorlage. Die Initiative ihres Parteikollegen schießt laut der Unionsabgeordneten "über das eigentliche Ziel von Datenschutz hinaus". Effektiver Verbraucherschutz werde damit sogar "mehr als fraglich".

Stein des Anstoßes ist für Philipp vor allem die geplante Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs. Dieses erlaubt derzeit noch die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung ohne Einwilligung der Verbraucher und gilt als Anreiz für den florierenden Datenhandel auf einem Graumarkt. Für die Unionsvertreterin kommt die Einführung eines Opt-in-Prinzips aber einem Verbot personifizierter Marketingmöglichkeiten gleich. Jeder Einzelne werde so "Opfer ungefilterter flächendeckender Werbung, die im Vergleich zu heute erheblich zunehmen wird", fürchtete Philipp. Es werde wieder vermehrt Drückerkolonnen geben, die "an der Haustür klingeln und uns belästigen". Auch Telefonwerbung werde sich erneut häufen. Die Auswirkungen träfen zudem die deutsche Wirtschaft insgesamt, was in der derzeitigen Krisensituation kaum zu verantworten sei. Es gehe um einen Markt von 11,5 Milliarden Euro.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, beklagte dagegen eine Verzögerungstaktik bei der großen Koalition. Dem "gewissenlosen Umgang" mit und dem "Herumvagabundieren von Daten" hätte schon längst gesetzgeberisch ein Riegel vorgeschoben werden müssen. Die geplante Einführung des Opt-in-Prinzips bezeichnete sie als Stärkung der informationellen Selbstbestimmung. Überdies trat die Liberale dafür ein, über "Datenmarker" die Herkunft gehandelter personenbezogener Informationen nachvollziehbar zu machen. Dem Ansatz der Regierung zur Etablierung eines Datenschutzsiegels konnte Piltz dagegen wenig abgewinnen. Er lasse klare Prüfungsmaßstäbe vermissen und führe wohl zu großem bürokratischen Aufwand.

Für die Linke machte Petra Pau in einem zu Protokoll gegebenen Beitrag deutlich, dass ihr der Vorstoß nicht weit genug gehe. Ihre Fraktion teile die Forderungen von Daten- und Verbraucherschützern. Silke Stokar von den Grünen lobte im Gegensatz zu Philipp ausnahmsweise Schäuble, da er zumindest als Antwort auf zahlreiche Datenschutzskandale "ein durchaus ambitioniertes Datenschutzgesetz für den privaten Bereich" vorgelegt habe. Sie bedauerte, dass angesichts der Haltung der großen Koalition "Opt-in" offenbar aber bereits "gestorben" sei. Dabei gehe es mit dem Aus für das Listenprivileg darum, dass nicht länger mit Daten, die ein Verbraucher zu einem bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt habe, hinter seinem Rücken etwa Kundenprofile erstellt und diese an andere Unternehmen verkauft würden. Personenbezogene Informationen dürften nicht mehr länger eine "beliebige Ein-Euro-Ware" darstellen. Das geplante "Placebo" eines Gütesiegels für den Datenschutz müsse in ein "vernünftiges" umgewandelt werden.

Michael Bürsch hielt im Namen der SPD-Fraktion am Ziel fest, den Entwurf noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Richtschnur müsse die Linie bleiben: "Einwilligung statt Widerruf." Es sei aber ein Interessenausgleich zu finden, kündigte der Innenpolitiker ein Eingehen auf die Proteste aus der Wirtschaft an. Zuvor hatte der SPD-Verbraucherschutzpolitiker Manfred Zöllmer die Initiative insgesamt begrüßt. Man müsse beim Listenprivileg aber zu einer "vernünftigen Lösung" kommen, um einerseits Datenmissbrauch zu verhindern, andererseits den Wettbewerb der Unternehmen aber nicht zu behindern. Hilfe bei der weiteren Beratung des Vorhabens in den Ausschüssen erwarten sich die Abgeordneten von einer Expertenanhörung zum Thema am kommenden Montag.

Quelle : www.heise.de
Titel: Expertenstreit im Bundestag um Datenschutzreform
Beitrag von: SiLæncer am 23 März, 2009, 19:42
Daten- und Verbraucherschützer sowie Forscher brachen bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags am heutigen Montag eine Lanze für große Teile der von der Bundesregierung geplanten Datenschutznovellierung. Sie begrüßten im Gegensatz zu Wirtschaftsvertretern vor allem das vorgesehene Opt-in-Prinzip für die Nutzung persönlicher Daten zu Werbezwecken. Die Einwilligung sei als Ausführung des informationellen Selbstbestimmungsrechts und damit einhergehender staatlicher Schutzpflichten geboten, betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Die persönlichen Daten der Bürger dürften von Unternehmen nicht länger als "frei verfügbarer Rohstoff" missverstanden werden. Die Erlaubnis zur Weitergabe bestimmter Informationen werde unter anderem zur Bildung von Konsumentenprofilen missbraucht, die hinter den Rücken der Betroffenen zirkulierten. Eine solche Anreicherung der Adressdaten sei auch Ausgangspunkt für die Skandale rund um den illegalen Datenhandel im vergangenen Jahr gewesen.

Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), machte sich ebenfalls für eine Streichung des "Listenprivilegs" stark, das derzeit noch die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung ohne Einwilligung der Verbraucher erlaubt. Seine Institution habe mittlerweile etwa acht Millionen illegal gesammelte Datensätze zusammengetragen. Diese seien auch für Kontoabbuchungen verwendet worden, die in einem Einzelfall bis zu 30.000 Euro Schaden verursacht hätten. Das Opt-in-Prinzip und das damit verknüpfte "Permission Marketing" sei praktikabel und würde zu "sauberer", die Interessen der Nachfrager tatsächlich treffenden Werbung führen.

Auch für Cornelia Tausch vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist die aktuelle Rechtslage unhaltbar. Die verbrieften Rechte der Konsumenten "laufen in der Regel ins Leere", beklagte sie. So müssten die Verbraucher etwa jedem einzelnen Anschreiben gegebenenfalls widersprechen, was einer Sisyphosarbeit gleich komme. 95 Prozent der Deutschen würden sich daher wünschen, dass Daten nur noch mit ihrer Zustimmung übermittelt werden dürfen. Peter Gola von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) und der Hamburger Verwaltungsrechtler Hans Peter Bull sprachen sich ebenfalls prinzipiell für das Opt-in-Verfahren aus. Sie gaben aber zu bedenken, dass im Sinne eines Interessenausgleichs die Ausnahmen größer zu fassen seien. Den Slogan "Meine Daten gehören mir" bezeichnete der erste Bundesdatenschutzbeauftragte Bull als illusorisch. Ein komplettes Verfügungsrecht über personenbezogene Informationen gebe es nicht.

Ganz in diesem Sinne forderte Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) zumindest die vorgesehene Sondererlaubnis zur Datennutzung nach dem Listenprinzip auf die Presse auszudehnen. Andernfalls könnten die Verlage die natürliche Fluktuation bei Abokunden nicht ausgleichen. Vor allem die Fachpresse sei auch bedroht, da sie ihre werbefinanzierten Hefte derzeit an möglichst große Interessentenkreise versende. Letztlich gehe es um das Überleben der Presse und damit auch um die Demokratie. Ähnlich äußerte sich Rolf Schäfer vom Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh), demzufolge das Opt-in-Prinzip die gesamte von ihm vertretene Branche "im Lebensnerv" träfe. Insgesamt gehe es um Werbevolumen in Höhe von 11,5 Milliarden Euro und Umsatzeinbußen zwischen 50 und 100 Milliarden Euro pro Jahr für die deutsche Wirtschaft. Als Kompromiss brachte er ins Spiel, die reine Übermittlung der Adressdaten zu verbieten, nicht aber schon deren Nutzung.

Als Lehre aus den Datenskandalen zog Volker Ulbricht von Creditreform, dass es mit der Datensicherheit, der Datenschutzaufsicht und der Gesetzestreue mancher Firmen hapere. Eine "empfindliche materielle Lücke" konnte er im Bundesdatenschutzgesetz dagegen nicht ausmachen. Auf Basis eines Gutachtens (PDF-Datei), das der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren für den Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) erstellte, warf der Abgesandte der Auskunfteiengruppe ferner die Frage der Vereinbarkeit eines strikten Opt-in-Regimes mit der EU-Datenschutzrichtlinie auf. Nur Slowenien, die Slowakei und Ungarn hätten bisher in Europa entsprechende Vorgaben verabschiedet. Schaar und Weichert versicherten dagegen, dass es gerade mit dem jetzigen Listenprivileg verfassungs- und europarechtliche Probleme gebe.

Quelle : www.heise.de
Titel: Scharfe Kritik am geplanten bundesweiten Datenschutzaudit
Beitrag von: SiLæncer am 23 März, 2009, 21:03
Experten ließen bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags am heutigen Montag kaum ein gutes Haar am Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Vergabe eines Datenschutz-Gütesiegels. Die Einführung eines Auditverfahrens sei zwar im Prinzip gut für den Wettbewerb, betonte der Hamburger Verwaltungsrechtler Hans Peter Bull, "es sollte um ein Zeichen gehen, dass Unternehmen die Vorschriften des Datenschutzrechts ernst nehmen." Das vom Parlament derzeit beratene Vorhaben des Bundeskabinetts zeichne sich aber durch eine "bürokratische Überkomplizierung und ein umständliches Verfahren" aus.

Die Initiative "geht an der Praxis vollkommen vorbei", bemängelte Karin Schuler von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD). So fehle es etwa an handhabbaren Kriterien, was überhaupt zertifiziert werde solle. Vage sei hier allein von "Konzepten und Systemen" die Rede. Nötig sei daher eine inhaltliche Ausgestaltung etwa durch Vorschriften zur Prüfung der Umsetzung und Organisation von Datenschutzbestimmungen. Schuler empfahl ferner eine Ausrichtung an internationalen Normen, wie sie etwa bei der ISO im Bereich IT-Sicherheit bestünden. Zu trennen sei zudem zwischen Gutachtern und den eigentlichen Vergabestellen der Siegel, was der Entwurf in einer Instanz vermenge.

Laut Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), ist ein Auditgesetz "absolut notwendig", da der Markt nach diesem Instrument "schreit". Es müsse aber ein qualifiziertes Gütesiegel sein, das erst nach erfolgter Prüfung durch eine unabhängige Stelle verliehen werden dürfe. Dass in dem bisher vorgesehenen Ausschuss zur Festlegung von Vergabekriterien nur "Interessenvertreter" sitzen sollen, würde zu einem "Billig-Siegel" und "Placebo" führen. In Schleswig-Holstein, wo die Landesdatenschutzbehörde bereits seit Jahren Gütesiegel verteilt, gebe es einen "20 Seiten dicken Anforderungskatalog", demzufolge etwa die materielle Rechtmäßigkeit von Verfahren, Produkten oder Dienstleistungen, die Wahrung der Betroffenenrechte oder technisch-organisatorische Maßnahmen zum Datenschutzmanagement von zwei Seiten zu prüfen seien.

Zugleich räumte Weichert mit Vorbehalten auf, wonach ein Auditverfahren gerade für Mittelständler nicht zu bezahlen sei. Bei einer aufwendigen Begutachtung wie etwa im Fall Microsoft mit nötigen USA-Reisen komme man zwar auf einen sechsstelligen Betrag. In der Regel schlage die externe Begutachtung aber mit rund 5500 Euro zu Buche, die zusätzliche Abnahme durch das ULD bleibe unter diesem Wert.

Viele der Vorgaben aus dem Norden könne der Bund in einer Ausführungsrichtlinie zum Datenschutzauditgesetz direkt übernehmen, machte auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar den Abgeordneten Mut zur weiteren Behandlung des Themas. Bereichsspezifische Zusatzmodule mit Konkretisierungen etwa für die Anwendung von RFID-Chips im Handel oder die Prüfung von Webshops sollten aber zusätzlich noch aufgenommen werden. Gemeinsam mit Verbraucherschützern wandte sich Schaar entschieden gegen den Ansatz des jetzigen Entwurfs, das Gütesiegel bereits bei der Anmeldung für ein Zertifizierungsverfahren zu verleihen. Die eigentliche Begutachtung im Anschluss könne sich schließlich eine Weile hinziehen.

Umstritten blieb unter den Sachverständigen, ob der Gesetzgeber schon die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen mit einer Auszeichnung belohnen solle oder nur einen Mehrwert bei der Sicherung der Privatsphäre. Die Mehrheit plädierte im Sinne der Bundesregierung dafür, dass für den Siegelerhalt ein "Kick" und "Bonbon" über die gesetzlichen Regelungen hinaus nachgewiesen werden sollte. Sonst könnten Firmen, die sich nicht um eine Zertifizierung bemühen, in Verdacht geraten, zu den schwarzen Schafen im Umgang mit persönlichen Daten zu gehören.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschützer will Daten auch im Privaten schützen
Beitrag von: SiLæncer am 24 März, 2009, 14:23
Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch mahnt die Zusammenlegung von öffentlichem und privatem Datenschutz an. Angesichts einer Vielzahl von Verstößen gegen den Datenschutz im vergangenen Jahr sei eine starke Aufsicht nötig, erklärte Ronellenfitsch am Dienstag in Wiesbaden bei der Vorlage seines Berichts für 2008.

Außerdem werde der Europäische Gerichtshof mit Sicherheit demnächst entscheiden, "dass die Unabhängigkeit des Datenschutzes im privaten Bereich in der Bundesrepublik und in Hessen nicht gewahrt ist", weil das Innenministerium für den privaten Datenschutz zuständig ist. Hessen solle hier die Vorreiterrolle übernehmen und den öffentlichen und privaten Bereich zusammenlegen, sagte Ronellenfitsch. Auf diese Weise ließe sich eine schlagkräftige Waffe schmieden gegen die Datenskandale im privaten Bereich. Als Beispiel nannte er die Ausforschung von Mitarbeitern bei der Bahn.

Eine bedenkliche Einstellung zum Datenschutz sieht Ronellenfitsch bei vielen Bürgern. Als Belege, welche Möglichkeiten es zum Bespitzeln anderer Bürger gebe, verwies er unter anderem auf Cappuccino-Tassen mit eingebautem Richtmikrofon für etwa fünf Euro. In anderen Katalogen würden Mini-Kameras etwa zum Beobachten von Vögeln angeboten, die sich problemlos auch auf Nachbarn richten ließen. "Lauter kleine böse Brüder sind schlimmer als der große Bruder, den der Staat verkörpert", meinte der Datenschutzbeauftragte und fügte an: "Ich hab den Eindruck, dass in fast jedem dritten Deutschen ein Spanner steckt".

Auch bei der geplanten Reform der Jobcenter droht nach seiner Ansicht Gefahr für den Datenschutz. Nach dem Reformvorschlag solle ausschließlich der Bundesdatenschutzbeauftragte für die künftigen "Zentren für Arbeit" zuständig sein, obwohl die Länder über die Kommunen an den Einrichtungen beteiligt wären, erklärte Ronellenfitsch. Dem Datenschutzbeauftragten des Bundes fehle aber das Personal für diese Aufgabe. Außerdem halte er die alleinige Kontrollzuständigkeit des Bundes für verfassungswidrig, sagte Ronellenfitsch.

Quelle : www.heise.de
Titel: Dringender Handlungsbedarf beim Datenschutz für Arbeitnehmer
Beitrag von: SiLæncer am 27 März, 2009, 11:22
Nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben die Datenskandale bei Unternehemen in der letzten Zeit bewiesen, "wie dringlich die Bundesregierung ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz auf den Weg bringen muss". Der Trend zur heimlichen Überwachung von Beschäftigten nehme bei den Arbeitgebern bundesweit zu, erklärten die Datenschützer zum Abschluss ihrer 77. Konferenz. Deshalb müsse ein Gesetz her, in dem klar geregelt sei, "welche Daten Unternehmen und öffentliche Stellen im Einstellungsverfahren und im Verlauf des Arbeitslebens über ihre Beschäftigten erheben und wozu sie die Daten nutzen dürfen". Festzulegen seien in dem Gesetz auch die Rechte der Beschäftigten wie Auskunfts-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche.

Nach langem Hin und Her hatte die Bundesregierung zumindest beschlossen, noch in dieser Legislaturperiode eine Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. Zuvor hatte sich auch der Bundesrat für besseren Arbeitnehmerdatenschutz ausgesprochen, nachdem angefangen bei Lidl und bis hin zu Deutscher Telekom und der Bahn immer neue Skandale aufgetaucht waren, bei denen Arbeitnehmer illegal überwacht, ihre Privatsphäre verletzt und ihre Daten missbräuchlich genutzt wurden. Die Beteiligten beim Datenschutzgipfel, der in der Folge der Skandale einberufen wurde, waren davon ausgegangen, dass ein eigenes Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz nicht mehr vor der Bundestagswahl im September auf den Weg gebracht werden könne.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat derweil in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau das Anliegen der Datenschützer unterstützt. Er rief zu "besonderer Sensibilität" beim Umgang mit Daten von Arbeitnehmern auf: "Am Arbeitsplatz ist es meist schlicht nicht möglich, einer Überwachung zu entgehen." Scholz kündigte noch für diese Legislaturperiode Eckpunkte für ein eigenständiges Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz an. Besonders schwere Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht sollten verboten werden: "Die Erstellung eines Persönlichkeitsprofils durch umfassende Kontrollen und Datenauswertungen darf niemals zulässig sein." Darüber müsse man "deutlicher regeln, dass Arbeitnehmerdaten grundsätzlich nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie auch rechtmäßig erhoben wurden".

Der Deutsche Bundestag sei zur Eile aufgerufen, meinen die Datenschützer zur Situation beim Datenschutz, den die Bundesregierung in einigen Teilen gerade novellieren will: Noch in dieser Legislaturperiode müssten die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes verabschiedet werden. "Sie enthalten minimale, aber verfassungsrechtlich gebotene Korrekturen für Auskunfteien und den Adresshandel." Die Datenschützer bekräftigten allerdings ihre Kritik an dem vorgesehenen Datenschutzaudit: Es sei "überarbeitungsbedürftig, da praxisfremd". Grundsätzlich sei eine "überfällige Modernisierung des Datenschutzrechts" nach der Bundestagswahl dringend geboten.

Quelle : www.heise.de
Titel: DGB & ver.di - Arbeitnehmerdatenschutzgesetz gefordert
Beitrag von: SiLæncer am 13 April, 2009, 18:00
Lidl, Deutsche Bahn, Telekom, Airbus: Angesichts der jüngsten Datenskandale fordern DGB und ver.di ein eigenständiges Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer. Ziel ist der Schutz der Beschäftigten vor unzulässiger Datenerhebung und -verarbeitung, Datenspeicherung und -nutzung.

Die Serie von Datenschutzaffären in den Betrieben hat die Gewerkschaften bereits Anfang April auf den Plan gerufen. Man fordert gesetzliche Initiativen für einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmer vor jeglichem Datenmissbrauch. Neue technische Möglichkeiten verlangen eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, der Gesetzgeber sei jetzt in der Pflicht aktiv zu werden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordern eine schnelle Verabschiedung der überfälligen Gesetze. Dies sei nötig, um ein Gegengewicht zu den Unternehmensvorständen zu bilden, die "offenbar an Allmachtsfantasien leiden", so ver.di-Chef Bsirske. Auch könne er nicht ausschließen, dass andere Unternehmen beim Thema Datenschutz nicht schon längst wie Schlecker, Lidl, DB, Telekom & Co. verfahren. Nach Ansicht der Gewerkschaftsvertreter müssen die Strafen für derartige Vergehen höher ausfallen. Mitarbeiter müssen auch die Möglichkeit haben, Rechtsbrüche im eigenen Unternehmen anzuzeigen ohne die eigene Stelle fürchten zu müssen. Constanze Kurz vom CCC sagte bereits im Februar bei einem Interview, sie nimmt an, dass die spektakulären Fälle in den Medien offenbar nur die Spitze des Eisbergs darstellen. Datenskandale seien in der Industrie, im Einzelhandel und im Dienstleistungsgewerbe leider absolut nichts Neues mehr. Jegliche Forderungen nach neuen juristischen Grundlagen zum Arbeitnehmerdatenschutz, wie sie unter anderem auch in entsprechenden EU-Richtlinien vorgesehen sind, seien jahrelang ignoriert worden.

Wer sich weitergehend informieren möchte: Der DGB hat einen nützlichen Ratgeber zum Thema Datenschutz für Arbeitnehmer online gestellt. Darin werden alle relevanten Fragen behandelt.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: Neue Ermahnungen zur Modernisierung des Datenschutzrechts
Beitrag von: SiLæncer am 21 April, 2009, 18:44
Bundesdatenschutzbeauftragter befürchtet Einknicken des Gesetzgebers vor der Werbelobby

Die Vorlage seines turnusmäßigen Tätigkeitsberichtes nutzte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, zu einem Appell an das Parlament, wenigstens die angesichts der zahlreichen Datenschutzskandale der letzten Monate auf den Weg gebrachten Gesetzgebungsvorhaben möglichst zügig zu einem Abschluß zu bringen. Sie sollen mehr Transparenz in die Tätigkeit von Auskunfteien und Beschränkungen des Handels mit personenbezogenen Daten bringen.

Sollte das bis zum Ende der Legislaturperiode nicht mehr gelingen, befürchtet er negative Auswirkungen "im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit demokratisch organisierter Politik". Die Bürger erwarteten zu Recht, "dass es nicht bei Ankündigungen bleibt, sondern dass der Datenschutz tatsächlich verbessert wird". Das Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften hatte die Bundesregierung Mitte Dezember auf den Weg gebracht. Doch inzwischen hätten sich "die Lobbyisten der Werbewirtschaft, des Adresshandels, aber auch die Profiteure des illegalen Datenhandels massiv eingeschaltet", erklärte Schaar in Berlin. Er befürchte nun, "dass der Gesetzentwurf scheitert".

Die seit mehr als einem Jahrzehnt verschleppte Runderneuerung des Datenschutzrechts könnten die jüngsten Initiativen ohnehin nicht ersetzen. So wichtig die angestrebten Verbesserungen im Detail seien, dürften sie "nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Modernisierung des Datenschutzrechts in seiner Struktur und und in seinen grundlegenden Regelungsmechanismen heute dringender ist denn je", mahnt der Bundesdatenschutzbeauftragte in seinem 22. Tätigkeitsbericht. Die Diskrepanz zwischen der Situation der siebziger Jahre, auf die das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) seinerzeit zugeschnitten wurde, und der rasanten Entwicklung der Informationstechnik werde immer größer.

Beim Eintritt in das Zeitalter des Ubiquitous Computing erwiesen sich hergebrachte Rechtsbegriffe wie "verantwortliche Stelle", "Auftragnehmer" oder "personenbezogene Daten" genauso diskussionsbedürftig wie die dem Datenschutzrecht zugrundeliegenden Prinzipien und Konzepte. Erfolgreiche Regelungsansätze wie die aus dem US-amerikanischem Raum stammende Verpflichtung zur Information über Datenschutzverstöße sollten aufgegriffen werden.

Zwar habe die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Anfang 2008 die Notwendigkeit zur grundlegenden Revision des BDSG noch einmal bekräftigt, "dennoch sind auch im Berichtszeitraum keine wesentlichen Schritte in diese Richtung eingeleitet worden", zieht Schaar Bilanz. Zudem seien die Datenschutzaufsichtsbehörden gemessen an ihren stetig wachsenden Aufgaben "hoffnungslos unterbesetzt" und hätten kaum rechtliche Möglichkeiten, illegale Datenverarbeitungen zu unterbinden und festgestellte Verstöße wirksam zu sanktionieren.

Bei der Vorlage seines Tätigkeitsberichtes erneuerte Schaar seine Forderung, die zahlreichen Grundrechtseinschränkungen durch die Antiterror-Gesetzgebung der Vergangenheit einer unabhängigen Evaluierung zu unterziehen. Hinsichtlich der bevorstehenden Volkszählung 2011, die in einem neuen Verfahren erstmals aus einer Kombination von Registerzusammenführungen und Befragungen bestehen wird, zeigte sich Schaar "mit einer Ausnahme" zufrieden, nachdem er im Gesetzgebungsverfahren erreichen konnte, dass die adressscharfe Zuordnung der Zensusdaten mit Hilfe der im Anschriften- und Gebäuderegister enthaltenen kleinräumigen geografischen Koordinaten unterbleibt. Datenschutzrechtlich problematisch bleibe jedoch weiterhin die vorgesehene Datenerhebung in sogenannten "sensiblen Sonderbereichen" wie zum Beispiel in Krankenhäusern und in Haftanstalten, wo anders als bei der Volkszählung von 1987 die Daten personenbezogen erfasst werden sollen - und dies, "obwohl das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil empfohlen hatte, in Bereichen, in denen die Gefahr einer sozialen Abstempelung besteht, die Erhebung möglichst in anonymisierter Form durchzuführen".

Quelle : www.heise.de
Titel: Verbraucherverbände warnen vor "Placebo"-Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 06 Mai, 2009, 16:55
Vor den Verhandlungen der Koalition über die anstehende Novelle des Datenschutzgesetzes hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) die Regierungsparteien aufgefordert, beim Datenschutz nicht einzuknicken. "Das ist der Lackmustest für die Ernsthaftigkeit der Großen Koalition in Sachen Datenschutz", mahnte vzbv-Vorstand Gerd Billen am heutigen Dienstag in Berlin. Der Regierungsentwurf und die Beschlüsse des Datenschutzgipfels müssten jetzt konsequent umgesetzt werden.

Knackpunkt aus Sicht der Verbraucherschützer ist das sogenannte Listenprivileg, das die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung ohne Einwilligung der Verbraucher erlaubt. Zunächst war im Regierungsentwurf vorgesehen, dass die Weitergabe persönlicher Daten zu diesen Zwecken nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers zulässig sei. Diese Hinwendung zu einem Opt-In-Verfahren würde das Ende des Listenprivilegs bedeuten. Das stößt in der Wirtschaft und Teilen der Union auf erbitterten Widerstand.

Insbesondere Verlage, Versicherungen und Marktforscher laufen Sturm gegen die Streichung des Listenprivilegs. Die Wünsche dieser Branchen nach einer Ausnahmeregelung könnten nun bei der Großen Koalition auf fruchtbaren Boden fallen, warnt der vzbv. Die Verbraucherschützer befürchten eine "Placebo-Gesetzgebung". So sprächen sich Teile der Koalition dafür aus, die Nutzung von Listendaten auch zu gestatten, wenn die Herkunft der Daten kenntlich gemacht wird. "Diese Ausnahmen darf es nicht geben", fordert Billen. Auch der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert hatte die Verzögerungen durch die Wirtschaftslobby beklagt und gewarnt, die Änderungen führten zu einer unzureichenden "Rumpfregelung".

Zudem drohe der angestrebte Paradigmenwechsel bei Einwilligungserklärungen, die etwa im Kleingedruckten versteckt und den Verbrauchern so untergejubelt werden, zu scheitern. Auch dies sollte durch die Einführung der ausdrücklichen Einwilligung geändert werden. Abgeordnete der Koalitionsfraktionen wollten dies aus dem Gesetz streichen, warnen die Verbraucherschützer. Gleichzeitig fordern sie, dass Datenschutzverstöße künftig konsequenter verfolgt und geahndet werden müssten. Dafür sollten die Klagebefugnisse der Verbraucherorganisationen erweitert werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Neues Datenschutzrecht droht zu scheitern
Beitrag von: SiLæncer am 27 Mai, 2009, 14:48
Die geplante Verschärfung des Datenschutzes droht zu scheitern. Das Vorhaben stehe auf der Kippe, sagte SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper laut dpa. CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach schätzt die Chancen, dass das Gesetz doch noch vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedet wird, als minimal ein. Der Bundestags-Innenausschuss hat nach Angaben seines Vorsitzenden Sebastian Edathy (SPD) die für heute vorgesehenen abschließenden Beratungen abgesetzt.

Nach zahlreichen Missbrauchsfällen wollte die Koalition den florierenden Handel mit persönlichen Daten einschränken. Daten sollten künftig grundsätzlich nur noch dann weitergegeben werden dürfen, wenn der Betroffene zustimmt. Jetzt kann damit gehandelt werden, wenn der Verbraucher nicht widerspricht. Nach heftigen Protesten aus der Wirtschaft wollte die Koalition beim Datenhandel gewisse Ausnahmen zulassen.

Die Koalitionspolitiker machten sich gegenseitig für das voraussichtliche Scheitern verantwortlich. Bosbach sagte, man sei sich in allen Punkten einig gewesen. Die CDU/CSU-Fraktion habe auch zugestimmt, die Aufsichtsbehörden zu stärken. Nicht akzeptabel sei aber ein von der SPD gefordertes Verbandsklagerecht. "Wenn die SPD bei ihrer Haltung bleibt, wird das Vorhaben scheitern."

Körper gab sich ebenfalls pessimistisch, auch wenn er einen Kompromiss zwischen Wirtschaft und Verbraucher- sowie Datenschutz für möglich hält. Edathy warf CDU/CSU mangelnden Einigungswillen vor. Sie lasse ihren eigenen Innenminister im Regen stehen. "Es wäre blamabel, wenn von den Ankündigungen nur heiße Luft übrig bliebe."

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht das Bundesdatenschutzgesetz noch nicht als gescheitert an. "Aus meiner Sicht ist das noch offen", sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. "Ich würde es sehr bedauern, wenn an dem Streit über das Listenprivileg die übrigen und teilweise sehr wichtigen Verbesserungen im Datenschutz scheitern würden. Ich sehe durchaus die Möglichkeit, dass man noch zu einer Lösung kommt." Das Listenprivileg erlaubt die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung ohne Einwilligung der Verbraucher.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) tritt für die Abschaffung des Listenprivilegs ein, doch weder hier noch bei der Einführung ausdrücklicher Einwilligungen (Opt-In), beim Koppelungsverbot und beim Verbandsklagerecht wolle die Koalition den notwendigen Paradigmenwechsel vollziehen, heißt es in einer Mitteilung. Die Parlamentarier hätten aus dem Entwurf des Bundesinnenministeriums wesentliche Verbesserungen scheibchenweise herausgekürzt und stattdessen schwammige Einzelmaßnahmen aufgenommen. Die Verbraucherschützer fordern, die Novelle scheitern zu lassen. "Der jetzt diskutierte Gesetzentwurf ist ein Schlag ins Gesicht der Verbraucher", sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Nicht gefährdet ist eine zweite Änderung des Datenschutzes. Dabei geht es um das Scoring zur Berechnung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Mit der Gesetzesänderung soll dieses Verfahren transparenter werden. Damit wird sich an diesem Mittwoch der Innenausschuss befassen. Das Gesetz könnte dann bis spätestens Anfang Juli verabschiedet werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: SCHNÜFFELAFFÄREN - Baum fordert neues Datenschutzrecht für Arbeitnehmer
Beitrag von: SiLæncer am 07 Juni, 2009, 12:01
Die Spitzelaffären bei Bahn und Telekom seien "nur die Spitze des Eisbergs": Sonderermittler Gerhart Baum kritisiert im SPIEGEL-Gespräch harsch die ehemaligen Konzernchefs Mehdorn und Zumwinkel. Er fordert eine grundlegende Reform des Datenschutzes, die "Arbeitnehmer vor Willkür bewahrt".

Gerhart Baum, früherer Bundesinnenminister und zuletzt juristischer Sonderermittler in den Schnüffelaffären von Deutscher Bahn und Deutscher Telekom, plädiert "für eine umfassende Reform des Datenschutzrechts". In einem Gespräch mit dem SPIEGEL sagte er: "Ich fordere ein neues Datenschutzrecht für Arbeitnehmer, das sie vor Willkür bewahrt." Zudem empfahl er allen Unternehmen in Deutschland dringend, ihre "eigenen Sicherheitsabteilungen genauestens unter die Lupe zu nehmen".

Er appellierte an die Industrie, in einer "Art Selbstverpflichtung gesetzeskonformes Handeln unter Beweis zu stellen". Die Affären von Bahn und Telekom seien "nur die Spitze des Eisbergs". Er "vermute, dass die dort kultivierte Spitzelmentalität auch in anderen Unternehmen um sich gegriffen hat".

Harsche Kritik übte Baum am ehemaligen Bahn-Chef Hartmut Mehdorn und dem Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Telekom, Klaus Zumwinkel. Sowohl bei der Bahn als auch bei der Telekom "gab es eine Herr-im-Haus-Mentalität nach dem Motto: Der Staat sind wir". Bei der Bahn habe Mehdorn diese Philosophie repräsentiert, bei der Telekom Zumwinkel. Bei der Bahn fand Baum eine Stimmung vor, "die gekennzeichnet war durch eine Mischung aus Intransparenz und Druck, mangelndem Vertrauen und Überwachung". Er schließe "überhaupt nicht aus", dass konzernintern noch weiterer Affärenstoff schlummere.

Ebensowenig wollte er gegenüber dem SPIEGEL ausschließen, dass in die Schnüffelaktionen noch andere Ex-Staatskonzerne verwickelt gewesen sein könnten. "Der Kontrollwahn ist Ergebnis einer Mentalität, die staatliche Stellen vorgelebt haben."

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Koalition erzielt Kompromiss für neues Datenschutzrecht
Beitrag von: SiLæncer am 16 Juni, 2009, 16:05
Politiker von CDU/CSU und SPD haben sich bei einem Treffen mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf eine Reform des Datenschutzrechts verständigt. Das Handelsblatt berichtet, bis zuletzt sei über den Adresshandel zu Werbezwecken verhandelt worden. Nach dem nun erzielten Kompromiss solle das so genannte Listenprivileg kaum eingeschränkt werden.

Das Listenprivileg erlaubt die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung ohne Einwilligung der Verbraucher. Unternehmen sollen nun in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei Bedingungen für Lizenzprodukte den Passus über die Weitergabe der Kundendaten hervorheben. Der Kunde muss diesem Passus nicht gesondert ausdrücklich zustimmen, das heißt er müsste künftig widersprechen, wenn er zwar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt, die Weitergabe seiner Daten aber ablehnt.

Eine weitere Bestimmung sieht vor, dass ein Unternehmen, das Adressdaten eines anderen Unternehmens nutzt, dem Verbraucher offenbaren muss, woher er sie hat. Ausnahmen gelten für karitative Organisationen und für Forschungsinstitute. Bußgelder bei Verstößen gegen den Datenschutz sollen massiv erhöht werden. Auch soll der betriebliche Datenschutzbeauftragte gestärkt und eine Generalklausel zum Arbeitnehmer-Datenschutz eingefügt werden.

Heute beraten die Koalitionsfraktionen über den Kompromiss. Dabei ist nach Angaben der Zeitung noch nicht sicher, ob die Verbraucherpolitiker zustimmen werden. Wenn die Fraktionen den Kompromiss absegnen, kann die Novelle nach der morgigen Anhörung im Innenausschuss am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

Die Novelle des Datenschutzgesetzes, über die seit rund einem Jahr verhandelt wird, drohte Ende Mai zu scheitern. Während die CDU/CSU-Fraktion die Aufsichtsbehörden stärken wollte, forderte die SPD ein Verbandsklagerecht. Laut dem Kompromiss sollen die Datenschutzbeauftragten gestärkt werden, während das Verbandsklagerecht vom Tisch ist.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Datenschutznovelle in abgespeckter Form
Beitrag von: SiLæncer am 01 Juli, 2009, 18:51
Der Innenausschuss des Bundestags hat mit den Stimmen der großen Koalition den Weg frei gemacht für eine zusammengestrichene Variante der geplanten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der jetzt beschlossene Gesetzesentwurf enthält umfangreiche Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung, mit der die Bundesregierung auf die jüngsten Datenschutzskandale reagieren und vor allem die Einflussmöglichkeiten der Bürger auf die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten stärken wollte. Die Fraktionen von Linken und Grünen votierten gegen das lange umkämpfte Vorhaben. Die FDP-Fraktion enthielt sich.

Vom ursprünglich vorgesehenen Opt-in-Prinzip zur Weitergabe persönlicher Daten für Werbung, Markt- und Meinungsforschung sind nur Reste übrig geblieben. Das Kabinett hatte das sogenannte "Listenprivileg" als überholt angesehen, das die Verwendung personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung in gewissem Umfang ohne Einwilligung der Betroffenen erlaubt. Laut dem Beschluss des Innenausschusses dürfen listenmäßig erfasste Daten wie etwa Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel aber weiterhin auch ohne Zustimmung weitergegeben werden. Die Weitergabe müss künftig aber grundsätzlich zwei Jahre zu dokumentiert werden. Betroffene müssen über gespeicherte Daten und deren Herkunft informiert werden. Damit soll es ihnen leichter gemacht werden, der Weitergabe und der Nutzung ihrer Daten wirksam zu widersprechen.

Weite Ausnahmen zur Datenerhebung und -speicherung gibt es für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung. Deutlich konkretisiert und präzisiert wird die Dokumentations- und Überwachungspflicht des Auftraggebers bei der Datenverarbeitung durch Drittfirmen oder Detekteien, wie sie etwa die Deutsche Bahn durchführen ließ und damit in die Bredouille geriet. Für Verstöße werden in diesem Fall sowie bei nicht erfolgten Dokumentationen neue Bußgeldtatbestände geschaffen. Ohne Einschränkung gestattet wird die Eigenwerbung mit eigenen Kundendaten, die im Rahmen einer Vertragsbeziehung erhoben wurden.

Die Sicherheit von Daten soll durch Vorschriften zur Verschlüsselung verbessert werden. Hervorgehoben wird zudem die Pflicht gemäß dem Prinzip der Datensparsamkeit, personenbezogene Informationen möglichst zu anonymisieren oder Pseudonyme zu verwenden. Wird unrechtmäßig Kenntnis von sensiblen Daten erlangt und besteht ein erhebliches Missbrauchsrisiko, so sind die Betroffenen und die Aufsichtsbehörde zu informieren. Dies hat etwa bei Kreditkartendaten öffentlich zu geschehen.

Gestärkt werden soll zudem die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, für die weit reichende Kündigungsschutzvorschriften vorgesehen sind. Daneben werden die Aufsichtsbehörden künftig bei Verstößen gegen Datenschutzregelungen nicht mehr nur Bußgeldverfahren mit nun höheren Bußgeldern einleiten können. Vielmehr dürfen sie auch anordnen, dass der entsprechende Verstoß eingestellt wird. Dabei ist für solche Fälle die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung vorgesehen.

Die zunächst geplanten, von Datenschützern und vom Bundesrat scharf kritisierten Regelungen zur Einführung eines bundesweiten Datenschutzaudits hat Schwarz-Rot komplett gestrichen. Hier soll nach dem Willen der Koalition zunächst ein dreijähriges Pilotprojekt durchgeführt wertden.

Inkrafttreten sollen die komplexen Regeln Anfang September. Ausnahmen gelten für das neue Auskunftsrecht der Betroffenen und die ergänzten Bußgeldbewehrungen, die vom 1. April 2010 an gelten sollen. Übergangsregelungen teils bis 2012 sind zudem für die Neufassung des Listenprinzips enthalten. Die Auswirkungen der Änderungen soll die Bundesregierung zeitnah evaluieren.

Die doch noch erzielte Einigung bezeichnete ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion als "Prototyp eines Kompromisses". Nach Meinung der SPD-Fraktion kommt es durch das Gesetz zu "keinen Nachteilen, aber vielen Fortschritten". Mit dem "schwierigen Werk" habe die Koalition eine "Öffnung für Datenschutzrechte" erreicht. Als "Schritt in die richtige Richtung" schätzte die FDP-Fraktion den geänderten Entwurf ein. Es wären aber weitere Schritte sinnvoll gewesen. Die Linksfraktion kann "keine substanziellen Verbesserungen" erkennen. Auch aus Sicht der Grünen hat die Koalition den "ambitionierten" Vorstoß der Regierung derart "verwässert", dass der Datenschutz darin nur noch in "homöopathischer Dosierung" erkennbar sei.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Datenschutzgesetz: Alle unzufrieden
Beitrag von: SiLæncer am 02 Juli, 2009, 18:45
Bundesdatenschutzgesetzes wird morgen beschlossen

Die zweite Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes wird am 3. Juli 2009 im Bundestag verabschiedet. Der entschärfte Entwurf ist eine Reaktion auf eine Serie von Datenschutzskandalen, doch Daten- und Verbraucherschützer sowie Werbewirtschaft und Zeitschriftenverleger lehnen die Vorlage ab. Aus unterschiedlichen Gründen.Die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Datenhandel und Datenschutzaudit wird am 3. Juli 2009 im Bundestag mit Regierungsmehrheit verabschiedet werden. Mit dem seit Jahren geplanten Gesetzeswerk war die Große Koalition angetreten, um den illegalen Datenhandel zu bekämpfen. Zahlreiche schwere Vergehen von Unternehmen sorgten 2008 für entsprechenden öffentlichen Druck.

Nach der geplanten Neuregelung sollen Werbezusendungen grundsätzlich von der vorherigen Einwilligung des Angeschriebenen abhängen. Verbesserungen beim Arbeitnehmerdatenschutz, striktere Anforderungen an die Datensicherheit und mehr Präventionsmöglichkeiten für die Datenschutzaufsicht gehören ebenfalls zu dem Paket.

Ausnahmsweise sollen jedoch Werbebriefe bis zum Widerspruch des Angeschriebenen immer dann zulässig bleiben, wenn aus dem Brief die Quelle der Adresserhebung eindeutig hervorgeht. Weiter darf Eigenwerbung mit Kundendaten betrieben werden, die durch frühere Vertragsbeziehung in Unternehmensbesitz gelangten. Das Listenprivileg erlaubt Unternehmen bislang, ohne Einwilligung der Betroffenen auf listenmäßig erfasste personenbezogene Daten zu Name, Beruf, Adresse und Alter für die Werbung zuzugreifen, diese anzureichern und weiterzuverkaufen.

Verbraucherschützer beklagen Streichung von Opt-in

Für die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ist der Kompromiss nicht akzeptabel. "Die Verbraucher wurden von der großen Koalition verschaukelt", so Vorstand Gerd Billen. Er bezeichnete die Novelle als herbe Niederlage. Gestrichen aus dem Entwurf wurde die Einwilligungslösung (Opt-in), nach der der Verbraucher aktiv zustimmen muss, bevor seine Daten weiterverkauft werden dürfen. Das versprochene Verbot der Datenweitergabe ohne Einwilligung und ein Verbot der untergeschobenen und erzwungenen Einwilligungen sei darin nicht mehr enthalten. In beiden Punkten sei die Politik zurückgerudert. Auch wurde die Forderung nicht aufgegriffen, die Verbraucherorganisationen mit dem Recht auszustatten, gegen Datenschutzverstöße mit einem Verbandsklagerecht effektiv vorzugehen. Stattdessen habe man sich dem Lobbydruck aus Versandhandel, Direktmarketing- und Verlagsbranche gebeugt, so Billen.

Für Jan Korte vom Parteivorstand Der Linken sind deshalb die nächsten Datenschutzskandale schon vorprogrammiert. "Der monatelange massive Druck der Lobbyverbände kippte sowohl die Abschaffung des Listenprivilegs beim Datenhandel, als auch ein generelles Koppelungsverbot aus dem Koalitionskompromiss", beklagte Korte. Alle ursprünglich getroffenen einigermaßen festen Regelungen seien in einem Meer von Ausnahmen versenkt worden.

Verleger befürchten wirtschaftliche Nachteile

Der Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) kritisiert die Novelle von der anderen Seite. Der VDZ erkenne zwar an, dass sich Parlamentarier beider Regierungsparteien bemüht hätten, den ersten, "äußerst wirtschafts- und pressefeindlichen Regierungsentwurf abzumildern", erklärte ein Vertreter. Mit dem vereinbarten Kompromiss sei die Gewinnung einer ausreichenden Zahl potenzieller Neu-Leser aber fraglich. Die erzwungene Klarnamenkennzeichnung des Adresslieferanten könne nämlich dazu führen, dass die verfügbaren Adressen ganz erheblich zurückgingen.

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels kritisiert, dass das neue Gesetz eine deutliche Mehrbelastung der Wirtschaft bedeute, und das, obwohl es mehr als fraglich sei, ob das Ziel - mehr Schutz vor Datenmissbrauch - erreicht werden könne.

Quelle : www.golem.de (http://www.golem.de)
Titel: Bundestag verabschiedet Datenschutzreform
Beitrag von: SiLæncer am 03 Juli, 2009, 19:04
Der Bundestag hat am heutigen Freitag den lange umstrittenen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes mit den Änderungen aus dem Innenausschuss angenommen, mit denen die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte an etwas strengere Maßgaben geknüpft wird. Für das Vorhaben stimmten die Fraktionen der großen Koalition, dagegen die Linken, die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Jörg Tauss. Die FDP enthielt sich. Beatrix Philipp räumte im Namen der Union ein, dass die Verhandlungen "ausgesprochen schwierig" gewesen seien. Das Ergebnis trage neben Interessen der Wirtschaft auch Bedenken der Daten- und Verbraucherschützer "weitgehend" Rücksicht.

Als "besten Beweis für eine gelebte Demokratie" bezeichnete Philipp, dass der ambitionierte Regierungsentwurf im Parlament deutlich Federn lassen musste. Ursprünglich wollte das Kabinett das sogenannte "Listenprivileg" abschaffen, das die Verwendung personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung in gewissem Umfang ohne Einwilligung der Betroffenen erlaubt. Nun dürfen Daten wie etwa Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel weiterhin auch ohne Zustimmung weitergegeben werden. Neu ist eine zweijährige Dokumentationspflicht. Betroffene müssen ferner über gespeicherte Daten und ihre Quelle informiert werden, um leichter Widerspruch gegen eine Weitergabe einlegen zu können.

Das zunächst von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geforderte uneingeschränkte "Opt-in" zur Nutzung personenbezogener Informationen etwa für Werbezwecke wäre für die Wirtschaft unzumutbar, meinte Philipp. Koalitionskollege Michael Bürsch (SPD) lobte ein insgesamt "respektables Ergebnis". Die Koalition habe die Sanktionen verschärft und neue Bußgeldtatbestände sowie ein Eingriffsrecht für die Aufsichtsbehörden geschaffen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte müsse dafür aber nun definitiv mit mehr Ressourcen ausgestattet werden.

Gisela Piltz von der FDP-Fraktion bedauerte sehr, "dass es wieder mal nicht zu einem Bundesgesetz für ein Datenschutzaudit gereicht hat". Den entsprechenden Teil hatte Schwarz-Rot nach heftigen Debatten aus dem Entwurf gestrichen. Weiter monierte die Liberale, dass jedem das Recht hätte eingeräumt werden müssen, "zu bestimmen, ob und wie mit seinen Daten Geld verdient wird". Auch Jan Korte kritisierte für die Linken, dass von dem angekündigten Paradigmenwechsel bei der Datenweitergabe "nicht viel übrig geblieben" sei. Schwarz-Rot sei "als Tiger gestartet", aber als Bettvorleger gelandet.

Die grüne Innenpolitikerin Silke Stokar kritiserte, dass das Parlament weniger strenge Vorgaben für die Sicherung der Privatsphäre wolle als der Bundesinnenminister, "das hat es bisher noch nicht gegeben". Die Koalition sei "eingeknickt" unter dem "Druck der Wirtschaftslobby". Nicht vorangebracht habe Schwarz-Rot zudem "ein richtiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz". Jörg Tauss, der nach dem Ausscheiden bei der SPD für die Piratenpartei im Parlament sitzt, betonte in gleicher Weise: "Die Antwort dieser Koalition auf die Herausforderungen für den Datenschutz ist ein klägliches Versagen." Der übrig gebliebene Entwurf sei "reine Show".

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte die noch erfolgte Einigung in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause. Das Gesetz enthalte "wichtige Verbesserungen". Er bedauerte, dass der zugesagte Wechsel hin zu einer Einwilligungslösung "nur inkonsequent eingeleitet" worden sei. Die "großzügigen Übergangsfristen" müssten die Unternehmen und die Aufsichtsbehörden nun "mit Leben füllen". Die Modernisierung des Datenschutzrechts sei nach der Bundestagswahl fortzusetzen. Als "nächstes Etappenziel" nannte Schaar ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Die Arbeit fange jetzt erst an.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Datenschützer: Der Mensch wird immer mehr als Sache behandelt
Beitrag von: SiLæncer am 20 Juli, 2009, 14:47
Der Datenschutz ist seit 2007 aus seiner Defensivrolle gekommen." Das schreibt Harald von Bose, der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, in einer Mitteilung zur Vorlage seines neuesten Tätigkeitsberichts (PDF-Datei (http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_LFD/PDF/binary/Wir_ueber_uns/Veroeffentlichungen/Taetigkeitsberichte/TB_9/9-T%C3%A4tigkeitsbericht_2007-2009.pdf)). Dazu hätten die "brisanten Vorhaben" der Vorratsdatenspeicherung und der heimlichen Online-Durchsuchung beigetragen wie auch Datenskandale in der Wirtschaft zu Lasten von Verbrauchern und Arbeitnehmern. Doch die Überwachungsgesellschaft, angestoßen auch durch das "ambivalente, oft fahrlässige Verhalten der Menschen selbst", werde stetig intensiver.

Die Zahl der schriftlichen Eingänge und Anfragen beim Landesdatensschutzbeauftragten ist im Jahr 2008 gegenüber 2007 von 3350 auf 3730 gewachsen. Dazu wurden 2007/2008 2300 schriftliche Äußerungen verfasst gegenüber 1570 in den Jahren 2005/2006. Von Bose widerspricht der Äußerung der Landesregierung, dass dann, wenn keine Datenschutzverletzungen festgestellt worden seien, dies ein Zeichen sei für einen funktionierenden Datenschutz "auf hohem Niveau". Von Bose habe bei Kontrollen und Vorgängen nicht selten ein unzureichendes Bewusstsein für Datenschutzbelange bei Behörden, deren Leitungen und Datenschutzbeauftragten feststellen müssen.

Bei einigen Vorgängen habe es "erhebliche datenschutzrechtliche Verstöße" gegeben, die nur nicht beanstandet worden seien, weil sie abgestellt wurden. Hierzu zählt von Bose das Einstellen von Datensätzen von über 40.000 Studierenden auf einen mit dem Internet verbundenen Webserver durch die Universität Magdeburg sowie die Videoüberwachung am Hasselbachplatz und im Justizzentrum in Magdeburg. Die "auffällige Zunahme von Videoüberwachung" sei ein Zeichen für den fortschreitenden Präventionsstaat, der unverhältnismäßig alle Menschen ohne Verdachtsmomente erfasst, meint von Bose im Einklang mit seinem Kollegen in Rheinland-Pfalz. Doch die Mahnungen des Bundesverfassungsgerichts würden 25 Jahre nach dem Volkszählungsurteil von 1983 strikter. "Niemand muss sich rechtfertigen, wenn er seine Privatsphäre verbergen will", sagt von Bose.

Von Bose fordert eine grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechts. "Datenschutz und Privatsphäre gehören zum Bildungsauftrag von Schule und sind Bestandteil der politischen Bildung in der Demokratie." Die verfassungsrechtliche Vorgabe, eine umfassende Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit durch die Zusammenführung einzelner Lebens- und Personaldaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Bürger zu unterlassen, werde durch die zunehmende Datenverarbeitung von Staat und Wirtschaft in Frage gestellt. Der Mensch werde mehr und mehr als Sache behandelt, nicht als Subjekt mit Anspruch auf Persönlichkeitsschutz.

Die unbegrenzte und ausufernde Datenverarbeitung und Datenvernetzung sei Zeichen der "Überwachungsgesellschaft". "Noch befinden wir uns nicht in einem 'Überwachungsstaat', doch ist die bisherige Entwicklung besorgniserregend", schreibt von Bose. Dazu trügen auch Projekte zu Identity Cards und Ordnungskennzeichen bei, wie die neue Steuer-ID, aber auch Data Mining, Scoring und andere Bewertungsverfahren der Privatwirtschaft.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Forderungen nach umfassender Datenschutzreform werden massiver
Beitrag von: SiLæncer am 13 August, 2009, 14:58
Angesichts neuer Berichte über einen florierenden Handel mit persönlichen Informationen im Internet machen sich SPD und Oppositionsparteien für eine weitere Überarbeitung des Datenschutzrechts stark. "Es ist höchste Zeit zu handeln, denn das momentane Datenschutzrecht wie auch der Vollzug reichen nicht aus, wie die aktuellen Fälle erneut drastisch offenbaren", erklärte Monika Griefahn, Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, am heutigen Donnerstag. Wer jetzt noch immer die Augen vor der "erschreckenden Missachtung des Grundrechts Datenschutz" verschließe, handele unverantwortlich. Trotz der zahlreichen vorangegangenen Fälle von Datenklau, scheine es auch bei vielen Unternehmen kein Umdenken zu geben.

Für unerlässlich erachtet Griefahn nun eine "umfassende Revision des Datenschutzrechtes", den Abbau von Defiziten im Vollzug und die Stärkung der Aufsicht. Auch die jüngste, vom Bundestag erst Anfang Juli beschlossene Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes helfe nur bedingt. An die Union appellierte die SPD-Sprecherin, "endlich ihre Blockade gegen eine umfassende Reform des Datenschutzrechtes aufzugeben", anstatt jede Woche "neue und weitergehende Forderungen zur Einschränkung der Bürger- und Freiheitsrechte im Internet und zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren vorzulegen".

Zugleich warf die Sozialdemokratin der CDU/CSU-Fraktion vor, bei den jüngsten Verhandlungen zur Datenschutznovellierung gegen die Initiative von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine weitergehende Einschränkung des Handels mit personenbezogenen Daten verhindert zu haben. Die Netzbürger müssten aber sicher sein können, dass sie allein über ihre Daten bestimmen und diese nicht ohne ihr Wissen weiterverkauft und missbraucht werden.

Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, gab der Union die Schuld daran, dass der Gesetzgeber dem Handel mit personenbezogenen Informationen während der Arbeit am neuen Datenschutzgesetz keinen stärkeren Riegel vorschob. Zugleich zeigte er sich wenig verwundert über das Ausmaß der Datenschutzverletzungen. Seit dem vergangenen Jahr überrasche ihn in Sachen Datenhandel nichts mehr, sagte der SPD-Politiker dem Sender NDR Info, der den jüngsten Skandal aufdeckte. Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, wies die Kritik zurück. Das novellierte Bundesdatenschutzgesetz werde den Adresshandel vielleicht nicht komplett verhindern, räumte der CSU-Politiker ein. Er werde diesen aber voraussichtlich deutlich eindämmen.

Vom ursprünglich vorgesehenen Opt-in-Prinzip, also der erforderlichen expliziten Zustimmung von Verbrauchern, wenn persönliche Daten für Werbung, Markt- und Meinungsforschung weitergegeben werden sollen, ist bei dem Gesetzesvorhaben allerdings nicht viel übrig geblieben. Laut dem verabschiedeten Text dürfen listenmäßig erfasste Daten wie Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel weiterhin auch ohne Zustimmung der Betroffenen an Dritte übermittelt werden. Zudem gelten für eine Vielzahl der neuen Regeln lange Übergangsfristen von bis zu drei Jahren, nachdem viele Wirtschaftsverbände gegen den Vorstoß rebelliert hatten.

In der Opposition gibt es daher ebenfalls Stimmen, die eine erneute und gründliche Überarbeitung der Datenschutzbestimmungen fordern. "Der Skandal ist neu, das Problem ist alt", betonte die Innenexpertin der Bundestagsfraktion der Linken, Petra Pau. CDU und CSU hätten sich der "Datenhandel-Lobby" unterworfen und seien nicht gewillt, "persönliche Daten wirklich zu schützen". Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, sprach sich vor allem für eine personelle Aufrüstung der Datenschutzbehörden aus.

"Das neue Bundesdatenschutzgesetz trägt stark den Charakter eines Formelkompromisses", stieß der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gegenüber der Nachrichtenagentur AP ins gleiche Horn. Er bemängelte an dem neuen Gesetz, dass es nicht bei bereits erhobenen Daten greife. Außerdem seien die Möglichkeiten zur Bekämpfung des Datenhandels sehr begrenzt: "Wir haben überhaupt keine Personalkapazität, um Jagd auf Adresshändler zu machen." In der Hamburger Behörde könnten sich lediglich zwei Mitarbeiter halbtags mit der Prüfung der örtlichen Wirtschaftsunternehmen befassen.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Bundesdatenschutzgesetz tritt morgen in Kraft
Beitrag von: SiLæncer am 31 August, 2009, 12:30
Am 1. September 2009 wird der Datenschutz in Deutschland verbessert. Während Bundesdatenschützer Peter Schaar das als wichtige Änderungen des Datenschutzrechts bewertet, wirft sein Amtskollege in Schleswig-Holstein dem Bundestag und Bundesrat "Unterstützung beim Datenmissbrauch" vor.

Nach einer Serie von Datenskandalen treten am 1. September 2009 verschiedene Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Laut Bundesdatenschützer Peter Schaar kommen damit strengere Regeln für den Adresshandel, verschärfte Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung in Callcentern und Rechenzentren, eine Grundsatzregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz, bessere Sanktionsmöglichkeiten für die Datenschutzbehörden und eine Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Schaar: "Personenbezogene Daten sind kein beliebig ausbeutbares Wirtschaftsgut. Wer sie erhebt und nutzt, muss die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen respektieren." Die neuen Regelungen stellten erheblich gesteigerte Anforderungen an den Umgang mit Verbraucher- und Beschäftigtendaten, sagte er.

Schaar erwarte jedoch, dass nach der Bundestagswahl unverzüglich weitere Schritte zur Verbesserung des Datenschutzes unternommen würden. Dazu gehöre ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und eine Generalüberholung der veralteten datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Die Neugestaltung "wurde durch zahlreiche Änderungsanträge so stark verwässert, dass die Novellierung keine signifikanten Änderungen zum Schutze des Verbrauchers darstellt", sagt hingegen Stefan Bock, der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, die im August 2008 aufgedeckt hatte, dass CDs mit den Namen, Geburtstagen, Adressen, Telefonnummern und Kontonummern von rund 17.000 Menschen aus Deutschland im Umlauf waren.

Auf dem Datenschutzgipfel des Bundesinnenministeriums im Jahr 2008 war als Kernstück einer Reform noch die Abschaffung des Listenprivilegs, das Verbot der Datenweitergabe ohne Einwilligung, definiert worden. Auch sollten untergeschobene und erzwungene Einwilligungen künftig verhindert werden. Nichts davon finde sich nun in der Novellierung wieder, so Bock weiter. Auch die Forderung, die Verbraucherorganisationen mit einem Verbandsklagerecht zu stärken, wurde nicht aufgegriffen. "Das ist schlichtweg ein Fall gesetzgeberischen Versagens", sagte er.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erklärte, dass auch künftig ohne Einwilligung der Betroffenen mit Verbraucherdaten gehandelt werden dürfe, so Vorstand Gerd Billen. Zudem sei es weiterhin leicht, den Kunden Einwilligungen in die Verwendung ihrer Daten zu Werbezwecken unterzuschieben. In einer Umfrage von Infratest Dimap hätten 87 Prozent der Wähler Handlungsbedarf im Bereich Datenschutz festgestellt.

Quelle : www.golem.de
Titel: Datenschutzgesetz: Fortschritt oder Papiertiger?
Beitrag von: SiLæncer am 01 September, 2009, 16:10
Sind Arbeitnehmer Freiwild für Unternehmen? Die Skandale um Lidl, Deutsche Bahn und Telekom weisen darauf hin und gaben den Anstoß für die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die am heutigen Dienstag in Kraft tritt. Doch wie effektiv schützt das novellierte Gesetz die Arbeitnehmer vor Schnüfflern? Diese Frage diskutierten am gestrigen Montag Datenschützer, Politiker sowie Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Kiel auf der Sommerakademie 2009 des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD).

Im Zentrum der Diskussion stand der neugefasste Paragraph 32 des BDSG. Während sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in Berlin über die neue Regel zum Arbeitnehmerdatenschutz freute, fiel das Urteil in Kiel deutlich verhaltener aus. "Das neue Gesetz ist ein Signal", sagte Staatssekretär Detlef Scheele, der für das Bundesarbeitsministerium an dem Gesetz mitgeschrieben hat. "Und es ist nicht das Ende der Fahnenstange. Wir haben es zwar nicht ganz zu Ende geschafft, aber wir sind auf dem Weg".

Arbeitgeber bräuchten dieses Gesetz nicht, urteilte dagegen Roland Wolf, Arbeitsrechtsexperte der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, der in seinem Vortrag vom Manuskript (PDF-Datei) abwich. "Es hat in Deutschland Vorfälle gegeben", räumte Wolf ein, die aber mit dem geltenden Datenschutzrecht hätten geklärt werden können. Für "misslungen" halte er die Regel, dass Anhaltspunkte für eine Straftat vorhanden sein müssen, ehe ein Unternehmen Maßnahmen ergreifen darf (§32 Abs. 1 Satz 2 BDSG). Er sehe darin eine Behinderung der Kriminalitätsbekämpfung.

Wolfs Absage an das neue BDSG wurde in Kiel prompt zur Schlagzeile der Pressemitteilung der Sommerakademie: "Arbeitgeberverband weiterhin gegen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz". Allerdings stimmt das nicht ganz, weil Wolf in keinem Teil seiner Rede den Abbau von Mitbestimmungspflichten forderte. Nur den Ausbau, den wollen die Arbeitgeber im Namen der IT-Compliance um jeden Preis verhindern. "Jede Mail muss beweiskräftig gespeichert werden, nichts darf gelöscht werden, da haben sie doch den gläsernen Betrieb", erläuterte Wolf gegenüber heise online.

Auch Karin Schuler von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz ließ in ihrer Rede (PDF-Datei) kein gutes Haar am neuen Gesetz. Der mit heißer Nadel gestrickte Paragraph 32 sei je nach Lesart entbehrlich oder völlig unpraktikabel, weil im Zweifelsfall schon ein datenbankbasiertes Abrechnungsverfahren für das Kantinenessen unzulässig sei. Sie sparte auch nicht mit Kritik an liebgewordenen Ritualen: "Es reicht eben nicht, einmal im Jahr zur Verleihung der Big Brother Awards zu gehen, mit dem Finger auf die Preisträger zu zeigen und sich dann wieder in die Datenschutzapathie fallen zu lassen."

Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) berichtete von Betrieben, in denen schon der Müllkorb leitender Manager durchsucht werde. Perreng betonte, dass Datenschutz im Arbeitsverhältnis nicht durch "freiwillige" Vereinbarungen unterlaufen werden dürfe. Außerdem forderte sie einen Stopp der Diskussionen um den Kündigungsschutz: Nur sichere Arbeitsverhältnisse könnten dazu beitragen, dass Arbeitnehmer sich trauen, neue Rechte einzufordern.

Die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sagte, sie habe während der von ihr geleiteten Ermittlungen in den Spitzelaffären der Deutschen Telekom und der Deutschen Bahn den Eindruck bekommen, dass Datenschutz vor allem im oberen Management ein Fremdwort sei. Top-Manager und Aufsichtsräte müssten geschult und zur Verantwortung herangezogen werden. Das habe sie aus den Spitzelfällen gelernt, bei denen Unternehmen für Schnüffeleien Dienstleister engagieren: "Die Drecksarbeit macht man nicht selbst, sondern da beauftragt man Firmen, auf die man später zeigen kann."

Veranstaltungsleiter Thilo Weichert vom ULD betonte, dass Datenschutzbehörden nur der Notnagel sein könnten, wenn Betriebsrat und Arbeitsgerichte nicht ausreichen. Der Bericht (PDF-Datei) der nordrhein-westfälischen Datenschützerin Bettina Gayk lieferte ein düsteres Bild. Gerade einmal 2 bis 2,5 Arbeitskräfte habe ihre Behörde, um 700.000 Betriebe zu kontrollieren. "Unter dem Strich muss man sagen: Wir hangeln uns durch".

Quelle : www.heise.de
Titel: Scholz legt Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz vor
Beitrag von: SiLæncer am 04 September, 2009, 09:49
Nach zahlreichen Datenskandalen bei großen Unternehmen legt Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) an diesem Freitag einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz vor. Danach sollen Betriebe künftig einen unabhängigen Beauftragten für den Datenschutz der Mitarbeiter erhalten, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Scholz sagte der Zeitung, der Datenschutz sei eines der drängendsten Bürgerrechtsthemen unserer Zeit. Dies gelte besonders für das Arbeitsverhältnis.

Der Gesetzentwurf kann vor der Bundestagswahl am 27. September nicht mehr beraten und beschlossen werden. Er müsste in der nächsten Legislaturperiode erneut vorgelegt werden. Auf dieses Vorgehen hatten sich Regierung, Datenschützer und Wirtschaft im Februar auf einem Datenschutzgipfel geeinigt.

In dem Gesetzesentwurf sind der Zeitung zufolge enge Grenzen für die Videoüberwachung und das Überwachen von E-Mail- sowie Telefonverkehr am Arbeitsplatz vorgesehen. Bei Verstößen soll der Arbeitnehmer künftig einen Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts haben. Erstmals werde das Fragerecht des Arbeitgebers während der Bewerbungsphase in Paragrafen gefasst, außerdem das Verwenden von Bewerberdaten geregelt, die bei einer ungefragten Internet-Recherche des Arbeitgebers anfallen.

Scholz sagte, die Arbeitgeber benötigten natürlich Daten über ihre Beschäftigten. Diese seien aber nach den Grundsätzen der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu erheben. "Es wird daher ein generelles Verbot geben, im laufenden Beschäftigungsverhältnis nach medizinischen Befunden zu fragen oder Persönlichkeits- und Gesundheitsprofile anzulegen", kündigte der Arbeitsminister an.

Die Arbeitgeberverbände hatten Anfang des Jahres die bestehenden Regelungen im Prinzip für ausreichend befunden. In der Regierungskoalition von SPD und Union ist laut dem Bericht umstritten, wie streng der Datenschutz in den Betrieben zu regeln ist. Das Wirtschaftsministerium scheine in wichtigen Punkten anderer Meinung als das Arbeitsministerium zu sein, beispielsweise beim Datenschutzbeauftragten in Firmen, der nach den Plänen von Scholz nur mit Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats bestellt oder abberufen werden soll.

Quelle : www.heise.de
Titel: Gegenwind für Vorstoß zu mehr Arbeitnehmerdatenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 06 September, 2009, 14:40
Der Alleingang von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) bei einem "Diskussionsentwurf" für ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz stößt beim Koalitionspartner und in der Opposition auf Vorbehalte. "Das ist kein Gesetzentwurf, das ist Wahlkampf", monierte ein Sprecher von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralf Brauksiepe, sprach gegenüber dem "Tagesspiegel" vom Verstoß gegen eine koalitionsinterne Abmachung. Man sei sich zunächst einig gewesen, "dass es bei einer so komplexen Materie nicht möglich ist, noch in dieser Legislaturperiode einen seriösen Gesetzentwurf vorzulegen". Dass Scholz jetzt vorpresche, sei eine "Verzweiflungstat und völliger Unsinn".

Linke, FDP und Grüne kritisierten den Vorstoß als Wahlkampfmanöver. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sprach von "Symbolpolitik". Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Links-Fraktion, beklagte, dass "jahrelange Untätigkeit des Bundesarbeitsministers gegen das um sich greifende Spitzel-Management zahlreicher Unternehmen" plötzlich in "folgenlosen Aktionismus" umgeschlagen sei. Der Entwurf habe "keine Chance mehr, das Licht des Parlaments vor der Bundestagswahl zu erblicken".

Auch aus Lobbykreisen handelte sich Scholz Kritik ein. Der Entwurf würde zu mehr Rechtsunsicherheit führen, meint die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Bei der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) hieß es, das Papier mit seinen 36 Vorschriften bringe "wenig Neues". Die Verwendung von Arbeitnehmerdaten von der Einstellung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses entsprechen weitgehend der bestehenden Rechtslage und sind im Wesentlichen bereits im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. "Höchst problematisch" sei der Ansatz zur verpflichtenden Bestellung eines Beauftragten für den Arbeitnehmer-Datenschutz. Neben der faktischen Entmachtung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten zeichne sich damit "ein erhebliches Konfliktpotenzial durch die Überschneidung der jeweiligen Aufgabenbereiche ab". Ferner fehle eine Regelung zur Datenschutzkontrolle bei der Mitarbeitervertretung.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte dagegen die Initiative. "Eine umfassende Regelung des Datenschutzes für Arbeitnehmer und andere Beschäftigte" ist seiner Ansicht nach "überfällig". Nach der Bundestagswahl solle das Gesetz schnell verabschiedet werden. Die geplante Neuregelung "könnte Konflikten vorbeugen und so eine befriedende Wirkung entfalten". Mit dem Entwurf werde als "logische Konsequenz auf die zahlreichen Datenschutzskandale in mehreren großen deutschen Unternehmen" ein wichtiger Schritt getan, um die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu stärken und sie besser gegen heimliche Überwachung und Missbrauch ihrer Daten zu schützen.

Die gegenwärtige Rechtslage ist laut Schaar unbefriedigend, "weil die im Arbeitsleben geltenden datenschutzrechtlichen Regeln über mehrere Rechtsgebiete verstreut und durch eine Rechtsprechung geprägt sind, die sich den Beteiligten nicht immer ohne weiteres erschließt". Selbst Fachleute hätten oft Probleme, den Überblick zu bewahren. Auch die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Ingrid Sehrbrock, lobte den Vorstoß des Arbeitsministers: "Es ist höchste Zeit, dass dem allgemeinen Entsetzen über diverse Datenskandale endlich Taten folgen." Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz sei "unabdingbar".

Quelle : www.heise.de
Titel: "Datenschutz vor allem von privater Seite bedroht"
Beitrag von: SiLæncer am 01 Oktober, 2009, 17:27
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht den Datenschutz vor allem von privater und weniger von staatlicher Seite bedroht. "Ich sorge mich jedenfalls mehr darum, dass wir uns zu einer privaten Überwachungsgesellschaft internationalen Ausmaßes verwandeln, und dies auch noch weitgehend freiwillig", sagte Papier am Donnerstag beim 17. Wiesbadener Forum Datenschutz im hessischen Landtag. Ohne größeres Nachdenken würden beispielsweise im Internet die "intimsten Gedanken, Gefühle oder Bilder an ein uns völlig unbekanntes Publikum gegeben".

Wenn alle irgendwo gespeicherten Informationen zusammengetragen würden, ließe sich sehr leicht ein Persönlichkeitsprofil von jedermann erstellen, warnte Papier. "Dadurch würde herbeigeführt durch die Hände Privater und nicht durch den Staat ein Szenario Wirklichkeit werden [...], das als Super-Gau des Datenschutzes bezeichnet werden könnte." Die Gefahren für den Persönlichkeitsschutz erforderten entschiedene und rechtzeitige Sanktionen.

Auch der Staat müsse aber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts. So habe es in den vergangenen Jahren geradezu revolutionäre technische Veränderungen gegeben, die der Staat bei der Verfolgung von Straftaten nicht unberücksichtigt lassen könne. "Gleichwohl dürfen bei der Ausbalancierung von Freiheit und Sicherheit die Gewichte auch nicht grundlegend verschoben werden."

Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) wehrte sich dagegen, den Staat als "bösen Buben" zu sehen. Es gebe immer noch das falsche Mantra: "Der Staat als Bedrohung des Bürgers". Der Minister verwies auf das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Sicherheitsaspekten. So stelle der internationale Terrorismus die Behörden vor ganz neue Herausforderungen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Dringender Appell zur Generalrevision des Datenschutzrechts
Beitrag von: SiLæncer am 09 Oktober, 2009, 12:42
Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben zum Abschluss ihrer 78. Konferenz in Berlin am heutigen Freitag die Politik aufgefordert, der "zunehmenden Überwachung" und der "ausufernden Verknüpfung von Daten in Staat und Wirtschaft" entgegenzuwirken. Der neugewählte Bundestag – aber auch die Landesparlamente – müssten eine "Generalrevision des veralteten und unübersichtlichen Datenschutzrechts" vornehmen und dieses "an die Herausforderungen der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts anpassen", heißt es in einer Mitteilung des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix. Die kleinen "Not-Operationen" des letzten Bundesgesetzgebers am Bundesdatenschutzgesetz etwa zur Einschränkung des Scoring zur Bonitätsprüfung oder des Adresshandels seien "nicht das Ende der Fahnenstange". Die Bürger müssten "endlich die Selbstbestimmung über ihre Daten wiedergewinnen".

Konkret pochen die Datenschützer in ihrer Entschließung zum "aktuellen Handlungsbedarf" rechtzeitig zur heißen Phase der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und FDP darauf, gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen "die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme zu gewährleisten". Die Möglichkeit für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Inspizieren von Festplatten sei generell genauso zurückzunehmen wie die Vorratsdatenspeicherung. Auch die übrigen in den letzten Jahren verschärften Einschränkungen der Grundrechte durch Sicherheitsgesetze gehörten auf den Prüfstand.

Weiter setzen sich die Hüter der Privatsphäre dafür ein, die Rechte der Internetnutzer insbesondere auf Löschung ihrer Daten zu verbessern, die Überwachung am Arbeitsplatz durch ein Beschäftigtendatenschutzgesetz "effektiv zu begrenzen" sowie die Videoüberwachung einzuschränken. Für verbesserungswürdig halten sie den Schutz der Meldedaten, die Betroffenenrechte im Fall der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und die Durchsetzungsmöglichkeiten der Kontrollaufgaben der Aufsichtsbehörden. Datenschutz müsse generell auch "als Bildungsaufgabe" verstanden wissen. Dabei helfen könne, ein "praktikables Datenschutzaudit" zu schaffen. Die große Koalition hatte diese Aufgabe angesichts großer Meinungsverschiedenheiten im Frühjahr verschoben.

In zwei weiteren Entschließungen plädiert die Konferenz für die Verabschiedung hoher datenschutzrechtlicher Grundstandards vor allem auf EU-Ebene und ein Ende des "verdachtslosen Zugriffs auf Fluggast- und Bankdaten". Konkret sehen die Praktiker Datenschutzdefizite auch in den EU-Plänen für das " Stockholmer Programm" zum Bereich Sicherheitspolitik für die kommenden fünf Jahre. Zwar erwähne der Entwurf der EU-Kommission die Wahrung der persönlichen Freiheitsrechte und des Schutzes der Privatsphäre als "Prioritäten". Zugleich enthalte der Vorstoß aber einen umfangreichen Katalog von zum Teil äußerst eingriffsintensiven Maßnahmen wie etwa zum Aufbau einer elektronischen Registrierungsdatenbank für Ein- und Ausreisen oder eines europäischen Strafregisterinformationssystems. Die ebenfalls angestrebte einheitliche IT-Plattform für Fahndungsdatenbanken mit "beinahe beliebigen Datenverarbeitungsmöglichkeiten" gefährde die Bürgerrechte zusätzlich.

Mit im Zentrum der Kritik stehen auch die laufenden Verhandlungen über ein Abkommen zwischen Brüssel und Washington zum Transfer von Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks SWIFT. Besonders scharf beäugt die Konferenz hier, dass "die US-Behörden Zugriffsmöglichkeiten auf Transaktionsdaten anstreben, auch wenn gegen die Betroffenen kein hinreichend konkreter Verdacht" auf die Unterstützung oder Beteiligung an Terroraktivitäten bestehe. Eine solche Regelung würde den USA Befugnisse einräumen, die hierzulande den Sicherheitsbehörden "von Verfassungs wegen verwehrt sind". Dies wäre auch im Hinblick auf den Vertrauensschutz der europäischen Wirtschaft höchst fragwürdig.

Gesondert macht sich die Konferenz dafür stark, Krankenhausinformationssysteme datenschutzgerecht zu gestalten. Heutzutage seien die Daten aller Patienten in Hospitälern elektronisch gespeichert und jederzeit für das medizinische Personal abrufbar. Dies baue dem Missbrauch der sensiblen Informationen vor, wie sich schon häufig herausgestellt habe. Die Datenschutzbeauftragten treten daher für restriktive Zugriffsbefugnisse und Kontrollmöglichkeiten ein. Weiter bemängeln sie, dass beim geplanten Staatsvertrag über die Errichtung eines IT-Planungsrats von Bund und Ländern Belange des Datenschutzes ausgeklammert würden. Dies sei auch wegen der nötigen öffentlichen Akzeptanz von E-Government-Verfahren "nicht hinnehmbar".

Nicht zuletzt stoßen sich die Datenschützer an einem Boom von "Reality-TV-Produktionen", bei denen Menschen von Gerichtsvollziehern aufgesucht oder als Verkehrssünder zur Rede gestellt werden. Die Betroffenen würden an den Pranger gestellt, um den "Voyeurismus" der Zuschauer zu befriedigen. Die Konferenz fordert daher alle Behörden auf, mögliche Einsatzorte etwa von Sicherheitskräften nicht mehr bekannt zu geben und personenbezogene Filmaufnahmen in diesem Umfeld zu untersagen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschutzgesetz - Überarbeitung geplant
Beitrag von: SiLæncer am 11 Oktober, 2009, 23:24
Union und FDP haben sich offenbar darauf verständigt, eine Überarbeitung des Datenschutzgesetzes vorzunehmen. Inhaltliche Einzelheiten wurden allerdings noch nicht besprochen.

Das Thema innere Sicherheit wird nach wie vor kontrovers zwischen den beiden potenziellen Koalitionspartnern diskutiert. So sind auch Datenschutz-Fragen, beispielsweise nach der Fortführung der Vorratsdatenspeicherung, nach wie vor ein Zankapfel zwischen CDU/CSU und FDP. Beim Arbeitnehmerdatenschutz scheint man dagegen eine Einigung zumindest anzustreben.

Wie FDP-Unterhändler Max Stadler der "Saarbrücker Zeitung" mitteilte, hat sich die Koalitions-Arbeitsgruppe Innen und Justiz "grundsätzlich auf Nachbesserungen beim Datenschutz verständigt". Ziel sei damit Datenskandale in Unternehmen zukünftig zu verhindern. Wie genau das allerdings geschehen soll, wurde von Stadler nicht näher erläutert und dürfte noch Gegenstand von ausführlichen Diskussionen sein.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Neue Justizministerin verspricht grundlegende Datenschutzreform
Beitrag von: SiLæncer am 29 Oktober, 2009, 12:04
Die frischgebackene Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat als ihr größtes Projekt in ihrem wieder erlangten Amt die "umfassende Modernisierung des Datenschutzes" angegeben. Die bereits unter Rot-Grün in Angriff genommene, aber trotz Forderungen von Datenschützern immer wieder verschobene Grundrenovierung des Datenschutzrechts müsse "für den privaten wie für den öffentlichen Bereich" gelten,  erklärte die FDP-Politikerin kurz nach Erhalt ihrer Ernennungsurkunde gegenüber der Tageszeitung Die Welt. Dazu erforderlich sein ein "Dialog über die Herausforderungen im Internet, der die klassischen Frontstellungen überwindet". Konkret habe Schwarz-Gelb zudem bereits im Koalitionsvertrag die Einrichtung einer "Stiftung Datenschutz" nach dem Vorbild der "Stiftung Warentest" verabredet. Diese solle ein "Gütesiegel" vergeben.

Schnell umsetzen will die 58-Jährige, die vor 14 Jahren aus Protest gegen die Verabschiedung des großen Lauschangriffs als Justizministerin zurücktrat, auch die mit der Union besprochene Verbesserung des Schutzes sogenannter Berufsgeheimnisträger. So soll zunächst die "Ungleichbehandlung zwischen Strafverteidigern und Anwälten" etwa beim Zeugnisverweigerungsrecht beseitigt werden. Vereinbart sei zudem bereits, dass die Arbeit von Journalisten besser geschützt werde. Dazu soll die Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses straffrei gestellt werden, um ein Einfallstor für Ermittlungen der Staatsanwaltschaften gegen Journalisten zu schließen.

Ihre erneute Tätigkeit als Justizministerin sieht Leutheusser-Schnarrenberger als Chance, "eine grundlegende Richtungsänderung einzuleiten". Über ein Jahrzehnt sei "sicherheitspolitische Prävention im Zweifel vor Freiheit" gekommen, bedauerte die Liberale. Mit dem Koalitionsvertrag sei nun der "Einstieg in einen Paradigmenwechsel" hin zu einer stärkeren Beachtung der Freiheits- und Bürgerrechte geschafft, auch wenn dafür wohl ein "langer Atem" nötig sei. Zugleich versicherte Leutheusser-Schnarrenberger, dass sie auch an ihrer Beteiligung an Verfassungsbeschwerden etwa gegen die Vorratsdatenspeicherung sowie heimliche Online-Durchsuchungen und das BKA-Gesetz festhalten werden. Sie sehe es nicht als Problem an, das sie dabei persönlich neben anderen Vertretern des Justizministeriums quasi auf verschiedenen Seiten im Verhandlungssaal sei: "Vorrangig ist die Aufwertung der Privatsphäre."

SPD-Justizminister und -senatoren von vier Ländern können in der Koalitionsvereinbarung von Schwarz-Gelb auf Bundesebene derweil keinen Fortschritt in der Innen- und Rechtspolitik erkennen. Konzepte zur Problemlösung in diesem Sektor seien in dem Papier nicht zu erkennen, betonten die Ressortchefs von Berlin, Sachsen-Anhalt, Bremen und Rheinland-Pfalz am gestrigen Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung: "Halbherzige Vorschläge beinhalten die falschen Antworten auf drängende justizpolitische Probleme."

Konkret werfen die SPD-Politiker der FDP vor, im Wahlkampf vollmundige Versprechen abgegeben zu haben. Davon seien aber "nur weichgespülte Prüfvorhaben" übrig geblieben. Die Liberalen hätten etwa die Wiederherstellung des Bankgeheimnisses durch eine Einschränkung der Befugnisse für Kontenabrufe, die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Abschaffung des Bundestrojaners gefordert. Nun wolle Schwarz-Gelb in den meisten dieser Fälle nur die Urteile des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der jeweiligen gesetzlichen Regelungen abwarten.

Der IT-Branchenverband Berlin-Brandenburg SIBB hat Deutschlands neuen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger unterdessen aufgefordert, sich endgültig von Web- und Internetsperren zu verabschieden. Das Zugangserschwerungsgesetz, das zunächst laut Koalitionsvertrag nur per Regierungserlass eingeschränkt werde, sollte bei einer der ersten Kabinettssitzungen auf die Streichliste gesetzt werden. Die IT-Industrie in der Hauptstadtregion erwarte von der neuen Bundesregierung "ein eindeutiges Statement zur Freiheit im Internet und eine internetfreundliche Bundespolitik", heißt es in einer Erklärung des Verbands. Die handwerklich fehlerhaft aufgezogene Stopp-Schild-Idee sei keine wirkungsvolle Methode, vor kriminellen Machenschaften zu schützen.

Quelle : www.heise.de



Wenn Sie sich da mal nicht ´versprochen´ hat ...
Titel: Bundesjustizministerin will Arbeitnehmerdatenschutz stärken
Beitrag von: SiLæncer am 17 November, 2009, 15:41
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will den Arbeitnehmerdatenschutz verbessern und auch für Fragen bei Bewerbungsgesprächen eine verbindliche Rechtsgrundlage schaffen. "Es gibt kein absolutes Informations- und Auskunftsrecht", sagte die Ministerin laut einer Mitteilung von heute. Sie wolle daher dem Trend, durch persönliche Fragen und betriebsärztliche Untersuchung möglichst viel von Mitarbeitern und Bewerbern zu erfahren, gesetzliche Grenzen setzen.

Es gebe das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, aber auch die berechtigten Anliegen des Arbeitgebers, den geeigneten Bewerber für einen ganz bestimmten Arbeitsplatz zu bekommen, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Bei der Abwägung dieser Interessen gebe es derzeit zu viele Grauzonen.

In einem Interview mit Deutschlandradio Kultur erläuterte die Ministerin, Bewerber kämen in eine schwierige Situation, wenn der potenzielle Arbeitgeber mehr über ihn wissen wolle, als er preisgeben wolle. Den Bewerbern solle durch ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das regelt, welche Fragen unzulässig sind, Sicherheit geschaffen werden. Beispielsweise sei es nicht zulässig, eine Bewerberin zu fragen, ob sie bereits entbunden habe oder Verhütungsmittel nehme. Die Arbeitgeber sollten genau wissen, was sie dürfen. Das müsse nicht immer wieder durch Gerichtsverfahren in Einzelfällen geklärt werden.

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) warnte als Antwort auf die Pläne der Ministerin vor Überregulierung. Es gebe bereits "ein sehr hohes Datenschutzniveau". Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte hingegen die Vorschläge der FDP-Ministerin. Für das geplante neue Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist allerdings Bundesinnenminister Thomas de Maizière zuständig. Anfang dieses Monats hieß es in Medienberichten, er habe die Ausarbeitung eines eigenständigen Gesetzes eingeleitet. Kurz vor der Bundestagswahl im September hatte der vormalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) einen Diskussionsentwurf vorgelegt.

Quelle : www.heise.de
Titel: SPD legt Entwurf zu Arbeitnehmer-Datenschutz vor
Beitrag von: SiLæncer am 26 November, 2009, 20:07
Die SPD-Fraktion im Bundestag hat einen Entwurf (PDF-Datei (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/000/1700069.pdf)) für ein eigenständiges Gesetz zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis vorgelegt. Mit dem Vorhaben wollen die Sozialdemokraten unter anderem gegen den Wildwuchs bei "erzwungenen" freiwilligen Einwilligungen von Arbeitnehmern in umfassende Verarbeitung von Daten etwa im Bereich der Gesundheitsinformation vorgehen. Ferner soll die "unklare Situation" beim Einsatz von Videokameras außerhalb öffentlicher Räume geklärt werden. Möglichkeiten für heimliche Überwachungen von Telefongesprächen, E-Mails und der Web-Nutzung seien auszuschließen.

Zur Begründung führt die SPD die jüngsten Datenschutz-Skandale in der Wirtschaft an. Diese zeigten, dass Arbeitnehmer immer weniger Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nähmen. Es bestünden Defizite in den allgemeinen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes, die rasch geschlossen werden müssten. Unternehmen sollten stärker als bisher verpflichtet werden, die Privatsphäre des Einzelnen zu achten.

Die SPD-Fraktion hält eine "Ausweitung der Mitbestimmungsrechte bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten" im Beschäftigtenverhältnis genauso für erforderlich wie die Stärkung der Individualrechte der Arbeitnehmer. Es müsse klar geregelt werden, welche Daten eines Bewerbers im Einstellungsverfahren erhoben und verwendet werden dürfen. Durch das Beschäftigten-Datenschutzgesetz sollen zudem erstmals die Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers etwa nach der Religion, der sexuellen Identität, der politischen Einstellung oder gewerkschaftlicher Betätigung klar definiert werden. Bei Dritten dürfe der Arbeitgeber Auskünfte über einen Bewerber nur noch mit dessen Einwilligung einholen. Gesundheitliche Untersuchungen sollen im Einstellungsverfahren nur noch unter engen Voraussetzungen möglich sein.

Eine allgemeine Videoüberwachung am Arbeitsplatz soll ebenso wie der Einsatz von Ortungssystemen und die Verwendung biometrischer Daten "an konkrete Voraussetzungen" geknüpft werden, heißt es in dem Entwurf weiter. Eine gezielte Ausspähung von Mitarbeitern mit Kamera-Anlagen will die Oppositionspartei grundsätzlich verbieten. Ausnahmen dürfe es nur geben, wenn Anhaltspunkte den Verdacht einer Straftat im Beschäftigungsverhältnis begründen. Die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen will die SPD-Fraktion generell untersagen. Auch Inhalte der Telekommunikation sollen für Arbeitgeber in der Regel tabu sein. Nicht zuletzt sieht der Entwurf stärkere Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen vor. Beschäftigte, deren Daten unzulässig oder unrichtig erhoben oder verwendet wurden, sollen Anspruch auf Korrektur und Schadenersatz haben.

Datenschützer sehen seit Langen dringenden Handlungsbedarf bei der Sicherung der Privatsphäre von Arbeitnehmern. Die große Koalition konnte sich aber nicht auf einen Vorstoß einigen. Der ehemalige SPD-Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) legte pro Forma kurz vor dem Ende der jüngsten Legislaturperiode im September noch einen Entwurf vor, der freilich nicht weiter verfolgt wurde. In der schwarz-gelben Koalition steht das Thema auch auf der Tagesordnung. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte vor kurzem an, tätig werden zu wollen. Letztlich müsste aber der federführende Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) einen Referentenentwurf vorlegen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundestag streitet über Arbeitnehmer-Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 03 Dezember, 2009, 15:44
Im Bundestag ist ein Streit über den Weg zur Verbesserung des Datenschutzes von Arbeitnehmern entbrannt. "Wir müssen eine Regelung finden", erklärte Michael Frieser im Namen der CDU/CSU-Fraktion am heutigen Donnerstag bei der 1. Lesung des Entwurfs für ein Gesetz zur Sicherung der Privatsphäre von Beschäftigten, den die SPD-Fraktion eingebracht hatte. Das sei Konsens. Alle Parteien seien sich einig, dass es "keine Bespitzelung am Arbeitsplatz" geben dürfe. Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses dürften nur die dafür erforderlichen Daten verarbeitet werden. Der mit der Arbeitgeberseite "unabgestimmte" Vorstoß der Sozialdemokraten, der Notwendigkeiten der Korruptionsbekämpfung außen vor lasse, hätte dem CSU-Politiker zufolge aber "besser ein Ladenhüter bleiben sollen". Mit solchem "Flickwerk" lasse sich "kein Staat machen".

Noch schärfer tat die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann die SPD-Initiative als "unausgewogen", "Zerrbild der Wirklichkeit" und "bürokratischen Albtraum" ab. Selbst jedes größere Abgeordnetenbüro müsste demnach einen "Beschäftigten-Datenschutzbeauftragten" einstellen, gab sie zu bedenken. Zugleich sprach sie sich dafür aus, die Recherche von Arbeitgebern in sozialen Netzwerken und den dort von Arbeitnehmern freiwillig zur Verfügung gestellten persönlichen Informationen nicht gänzlich zu untersagen. Stefan Mayer von der CSU gelobte, dass Datenschutz für die schwarz-gelbe Koalition ein "Kernthema im Bereich der Innen- und Rechtspolitik" sein werde. Bei den aufgedeckten Schnüffelfällen etwa bei der Deutschen Bahn und der Telekom oder Lidl habe es sich aber "um einige wenige Ausnahmefälle gehandelt". Man könne deswegen "nicht die deutsche Wirtschaft unter Generalverdacht stellen". Die Regierungsfraktionen pflegten den Grundsatz: "Qualität geht vor Schnelligkeit."

Nicht nur über den Zeitpunkt und die Reichweite eines verbesserten Arbeitnehmer-Datenschutzes, auch über den Ort seiner Verankerung gibt es entgegengesetzte Vorstellungen bei Schwarz-Gelb und der Opposition. Die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz kündigte an: "Wir werden einen Entwurf im nächsten Jahr vorlegen." Anders als von SPD, Linken und Grünen gefordert, sollten entsprechende Regelungen aber im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und nicht über ein eigenständiges Normenwerk getroffen werden. Dabei müsse der Spagat zwischen dem Schutz von Arbeitnehmerdaten und dem Ziel der Korruptionsaufdeckung hinbekommen werden. Der Liberale Sebastian Blumenthal versprach, dass die FDP sich dem Thema "technisch fundiert" nähern werde. Anders als die SPD könne man nicht so tun, als ob es die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung durch Telekommunikationsfirmen nicht gebe. Hier sei der anstehende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.

Für den früheren SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz hat "Skandal für Skandal" gelehrt, dass ein besserer Arbeitnehmer-Datenschutz schon "zu spät kommt". Der Union warf er vor, während der Regierungszeit der großen Koalition "nach Telefonanrufen von Wirtschaftsverbänden" immer wieder einen Rückzieher gemacht zu haben. Da sich die Situation der Beschäftigten und ihre Abhängigkeit von Dritten speziell darstelle, sei auch ein eigenes Gesetz erforderlich. Darin müsse festgeschrieben werden, "was gefragt werden darf bei Einstellungen" und was im Arbeitsalltag an Daten erhoben werden könne. Der Missbrauch bei gesundheitlichen Diagnosen sei zu unterbinden, die "allgemeine Fitness" dürfe nicht getestet werden, umriss Scholz die Messlatten der SPD. Eine allgemeine Videoüberwachung am Arbeitsplatz dürfe es nicht geben. Nötig sei eine Klarstellung, dass Telefone privat genutzt werden könnten und die dauerhafte Überwachung von Gesprächen dann nicht mehr fortgesetzt werden dürfe. Weiter müssten Schadensersatzansprüche geschaffen werden.

Auf eine zügige Regelung pochten auch Abgeordnete der Linken. Seit 1986 werde ein entsprechendes Gesetz gefordert, sodass man nicht von einem "Schnellschuss" reden könne, erklärte Jan Korte. Angesichts von Berichten, dass in Firmen "bis in die Umkleidekabinen reingefilmt wird", müssten die Parlamentarier ein deutliches Zeichen setzen, "dass die Persönlichkeitsrechte nicht am Werkstor enden". Die FDP drohe dagegen, die Interessen der Wirtschaftskonzerne "zu exekutieren". Er monierte zugleich, dass es für Hartz-IV-Empfänger bislang "überhaupt keinen Schutz" gebe und diese "sich nackig machen müssen". Kortes Fraktionskollege Klaus Ernst geißelte die etwa "bei Daimler" durchgeführten Bluttests als "modernen Vampirismus".

Der Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Grünen, Beate Müller-Gemmeke, geht der SPD-Entwurf nicht weit genug: "Wir wollen ein Klagerecht für Gewerkschaften", verwies sie auf einen eigenen Antrag (PDF-Datei) der Oppositionspartei. Dieser ziele auf "höhere Bußgelder" und einen Schutz auch für Arbeitssuchende bei der Bundesagentur für Arbeit ab. Der grüne netzpolitische Sprecher Konstantin von Notz fürchtete, dass Schwarz-Gelb die Reform bis zum Sankt Nimmerleinstag verschieben werde. Die "digitale Revolution" zwänge die Politik aber, "jetzt zu handeln". Zugleich verwies er darauf, dass der Staat für die Unternehmen kein gutes Vorbild sei und die Unternehmen anhalte, "Daten massenhaft ohne Verdacht zu speichern". Das weitere Vorgehen wollen die Abgeordneten unter Federführung des Innenausschusses beraten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschutzbeauftragter kritisiert weiterhin Arbeitnehmerdatenspeicherung
Beitrag von: SiLæncer am 31 Dezember, 2009, 17:41
Zum Jahreswechsel wird der im Juni 2008 beschlossene elektronische Entgeltnachweis "Elena" in die Tat umgesetzt. Im Rahmen des Verfahrens müssen Arbeitgeber die Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter an eine zentrale Datenbank bei der deutschen Rentenversicherung übertragen. Dort werden sie verschlüsselt unter Pseudonym hinterlegt. Zum Zugriff müssen die Daten mit zwei Schlüsseln freigegeben werden -- einer liegt beim Anfragesteller, die andere beim Betroffenen. Dies soll versteckte Abfragen verhindern.

Für Kritik sorgte bisher vor allem der Umfang der erfassten Informationen: Neben Eckdaten wie Name, Anschrift, Versicherungsnummer, Einkünften und Abzügen sollen die Datensätze auch Informationen über Kündigungsgründe enthalten -- hier darf der Arbeitgeber ein Freitextfeld ausfüllen. Entgegen dem ursprünglichen Plan soll auf den Vermerk von Fehlzeiten bei der Teilnahme an Streiks verzichtet werden.

Bis 2012 läuft Elena im funktional beschränkten Testbetrieb, danach sollen sich darüber staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld und Wohngeld papierlos beantragen und bewilligen lassen. Für Unternehmen soll das Verfahren sowohl den Aufwand als auch die Kosten bei der Datenerfassung und -weitergabe reduzieren.

Trotz einiger Anpassungen vor dem Start sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar das Verfahren weiterhin mit großer Skepsis: ""Die Einrichtung einer solchen Datei wirft schwerwiegende datenschutzrechtliche Fragen auf: Ist sie überhaupt angemessen? Können die Missbrauchsrisiken beherrscht werden? Wie kann verhindert werden, dass die umfangreichen Datenbestände, wenn sie erst einmal gespeichert sind, für andere Zwecke verwendet werden?"

Schon im November 2008 hatten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die Frage gestellt, ob Elena eine verfassungswidrige Datensammlung auf Vorrat sei. In einer Pressemitteilung versprach Schaar, er werde ein Auge darauf haben, dass wirklich nur erforderliche Daten erfasst werden. Die Bundesregierung habe zwar die Erfassung von Fehlzeiten abgeschafft, nicht aber die Erhebung zu Abmahnungen und Kündigungsgründen. Hier sieht Schaar weiterhin Nachbesserungsbedarf.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schaar fordert klare Regeln für den Datenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 01 Januar, 2010, 16:48
Das Datenschutzrecht muss nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar dringend modernisiert werden. Derzeit gebe es eine "Vielzahl von Rechtsvorschriften", die zum Teil für dieselben Themen unterschiedliche Regeln vorsähen, sagte Schaar in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. "Das ist inkonsistent und schwer verständlich." Allein auf Bundesebene gebe es wohl mehrere hundert Datenschutzvorschriften. Schaar sprach sich dafür aus, die Vorschriften zu überprüfen, verständlicher zu formulieren und somit zweckmäßiger zu machen.

Ziel müsse sein, klare Regelungsstrukturen für alle Beteiligten, also für Unternehmen, öffentliche Stellen und Bürger zu schaffen, sagte der Beauftragte. "Das schafft mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen." Dabei könnten dann auch neue Aspekte, die das Internet betreffen, integriert werden. Insgesamt müssten die Bürger mehr Kontrolle über ihre Daten bekommen, sagte Schaar auch angesichts der jüngsten Datenschutzskandale. Die Skandale hätten das Bewusstsein für Datenschutz geschärft - allerdings noch nicht weit genug. "Das Bewusstsein dafür, dass Datenschutz Chefsache ist, muss noch wachsen", sagte er.

Schaar mahnte abermals einen besseren Datenschutz für Beschäftigte an. Das geänderte Bundesdatenschutzgesetz, das am 1. September in Kraft trat, enthält bislang nur allgemeine Bestimmungen für den Umgang mit Arbeitnehmerdaten. Politiker von Union und SPD hatten angekündigt, ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz nach der Bundestagswahl in Angriff zu nehmen. Union und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, kein eigenes Gesetz zu schaffen, sondern den Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenen Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz ausgestalten zu wollen. Schaar sagte, für ihn sei zweitrangig, ob es ein eigenes Gesetz geben solle oder nicht. "Entscheidend ist, für mich, was in den Regeln drinsteht." Klare Regelungen seien gleichermaßen im Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Dabei gehe es vor allem um die Frage, wie viel Überwachung am Arbeitsplatz erlaubt sein soll und wo die Grenzen sind. "Eine Rundumüberwachung oder eine heimliche Überwachung am Arbeitsplatz darf es nicht geben", sagte Schaar. Ein Mitarbeiter müsse erkennen können, wenn seine Daten erfasst würden und sich beispielsweise ein Systemadministrator auf seinen Computer schaltet. Laut Schaar ist es jedoch "leider recht weit verbreitete Praxis", dass Unternehmen Spionageprogramme einsetzten, um die Arbeit ihrer Mitarbeiter am Computer zu überwachen. "Diese Praxis muss ein Ende haben."

In den vergangenen Monaten waren in Deutschland eine Reihe von Datenpannen und -skandalen öffentlich geworden. Dazu gehörten die Bespitzelung von Lidl-Mitarbeitern, Datenschutz-Verletzungen bei der Deutschen Bahn und ein Sicherheitsloch auf der Internet-Plattform des Bundesagentur für Arbeit.

Quelle : www.heise.de
Titel: Plädoyer für grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechts
Beitrag von: SiLæncer am 05 Mai, 2010, 09:26
Der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren plädiert für eine grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechts. Es sei mittlerweile ein "großes schwarzes Loch, das nur noch Energie frisst", monierte der Rechtsprofessor auf dem 11. Datenschutzkongress  am heutigen Dienstag in Berlin. Schon bei den Grundbegriffen herrsche Ratlosigkeit. So müsse man etwa fragen, ob der Begriff der "Einwilligung" in die Datenverarbeitung noch angemessen sei. Die damit verknüpften derzeitigen Regelungen zum Direktmarketing seien "obsolet".

Bei der geplanten Neufassung des Arbeitnehmerdatenschutzes seien bereits Begriffe wie der einer "erweiterten Privatsphäre" ins Feld geführt worden, so der Jurist. Ihm sei zudem zu Ohren gekommen, dass inzwischen selbst Reinigungskräfte elfseitige Verträge zur externen Datenverarbeitung unterzeichnen müssten. Es sei überfällig, das Datenschutzrecht "durchzufegen und wieder Strukturen hineinzubringen".

"Ich kann dem Gedanken, hier durchzuputzen, viel abgewinnen", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Als eines der "großen Projekte der Bundesregierung" bezeichnete die FDP-Politikerin die geplante Gründung einer "Stiftung Datenschutz". Sie könne  etwa den Gedanken eines Gütesiegels und eines Datenschutzsiegels wieder mit einbinden, zu dem in der vergangenen Legislaturperiode keine Einigung mehr erzielt werden konnte.

Die Ministerin könne sich vorstellen, dass die Regierung nur Grundstrukturen für die Einrichtung vorgebe und diese gemeinsam mit der Wirtschaft weiterentwickle. Generell versuche die Regierung, nicht mit vielen Ausnahmen und Verweisungen das Datenschutzrecht weiter zu verkomplizieren. So wolle man für Arbeitnehmer etwa "nicht viele verschachtelte", dafür aber lieber "klarere Regelungen" aufstellen.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält eine Debatte darüber erforderlich, wie der Umgang mit Daten prinzipiell aussehen müsste. Dabei sollten Grundsätze wie Transparenz, die Verantwortlichkeit etwa auch angesichts von Auftragsdatenverarbeitungen oder die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht beachtet werden. Das Recht allein könne aber nur bestimmte Felder der Zulässigkeit definieren, nicht den Umgang mit personenbezogenen Informationen in der digitalen Gesellschaft ganz abbilden. Der technische Datenschutz nach dem Ansatz "Privacy by Design" werde wichtiger werden, beispielsweise bei "intelligenten Stromzählern". Neue allgemeine Anforderungen an technische Systeme und Sicherungsziele sollten auf einzelne Bereiche wie RFID-Chips anwendbar sein.

Jens Seipenbusch, Vorsitzender des Bundesvorstandes der Piratenpartei Deutschland, schlug vor, bei Gesetzesentwürfen neben Bürokratiekosten künftig auch "Datenschutzkosten" zu berücksichtigen. Unternehmen und die Politik seien am besten "mit Geld" zu steuern. Dieter Kempf von der Branchenvereinigung Bitkom sieht als eine Ursache der Bürokratiekosten der Wirtschaft eine "mäandernde Gesetzgebung". Durch den elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) seien beispielsweise "enorme Aufwendungen" entstanden. Die Entwickler der ELENA-Software hätten schon früh gewarnt, dass das Projekt zu kompliziert sei und die Infrastruktur nicht rechtzeitig fertig werde. Stattdessen hätten die Informationen über Beschäftigte bei den Arbeitgebern gespeichert werden können. Erst jetzt nach der Implementierung habe die Politik die Bedenken aufgegriffen, sodass auf die Wirtschaft vermutlich erneut hohe Umrüstungskosten zukämen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Innenministerium macht Vorstoß zu Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz
Beitrag von: SiLæncer am 10 Mai, 2010, 16:37
Das Bundesinnenministerium will bestehende Lücken im Datenschutz für Arbeitnehmer schließen und umfassende Regelungen zur Sicherung der Privatsphäre am Arbeitsplatz schaffen. Das ist dem Referentenentwurf und dem Eckpunktepapier der Regierungsbehörde für ein Beschäftigten-Datenschutzgesetz zu entnehmen, die heise online vorliegen. Das Innenministerium will mit dem Vorhaben die "Grundprinzipien der Transparenz und Erforderlichkeit" festschreiben. Daten, die für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind, sollen gelöscht werden müssen. Das Vorhaben soll im Gegensatz zu Initiativen aus der Opposition mit der Einfügung eines neuen Unterabschnitts in das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umgesetzt werden.

In Einstellungsgesprächen soll laut dem Entwurf das Fragerecht des Arbeitgebers gesetzlich auf Informationen beschränkt werden, die nötig sind, um die Eignung des Bewerbers festzustellen. Bei einem Gespräch zur Anstellung eines Möbelpackers sei das Interesse nach einer Rückenerkrankung sicher eher zulässig als nach dem einer bereits erfolgten psychologischen Behandlung, heißt es im Eckpunktepapier. Ähnlich sollen gesundheitliche Untersuchungen oder Prüfungen gehandhabt werden, die zudem nur mit Einwilligung des Betroffenen durchgeführt werden dürften. Die Analyse von Blutproben wäre nur erlaubt, wenn der Beschäftigte bei seiner vorgesehenen Tätigkeit gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sei und beispielsweise mit allergenen Stoffen in Kontakt käme. Auch der Schutz Dritter könne eine Blutuntersuchung erfordern. "Nicht routinemäßig" dürfte auf Alkohol- oder Drogenabhängigkeit getestet werden.

Nicht öffentlich zugängliche Betriebsstätten sollen nur videoüberwacht werden dürfen, wenn wichtige betriebliche Interessen gewahrt werden müssen. Heimlich dürften elektronische Augen nur bei konkreten Verdachtsfällen angebracht werden. In Betriebsräumen, die überwiegend zur privaten Lebensgestaltung von Beschäftigten dienen wie etwa Aufenthaltsräume von Krankenschwestern, soll die Installation von Überwachungskameras tabu sein. Die Erhebung von Beschäftigungsdaten durch Ortungssysteme wie GPS soll nur während Arbeits- und Bereitschaftszeiten "zur Sicherheit" oder erlaubt sein, um Beschäftigte zu koordinieren. Bei der Diebstahlsicherung etwa von Autos wäre eine "personenbezogene" Lokalisierung unzulässig.

Biometrische Merkmale eines Beschäftigten soll der Arbeitgeber elektronisch nur erheben und verwenden dürfen, soweit dies aus betrieblichen Gründen zu Autorisierungs- und Authentifikationszwecken erforderlich ist und keine schutzwürdigen Belange des Beschäftigten entgegenstehen. Zugangskontrollsysteme, die mit einem Abgleich etwa von Fingerabdrücken arbeiten, wären so weiter einsetzbar.

Die Nutzung von Telefon, E-Mail und Web soll der Arbeitgeber zur Gewährleistung des ordnungsmäßigen Betriebs, zu Abrechnungszwecken sowie zur Korruptionsbekämpfung "im erforderlichen Maß" kontrollieren dürfen. Dabei seien "berechtigte schutzwürdige Interessen" von Arbeitnehmern zu berücksichtigen. Inhalte von Telefonaten sollen besonders geschützt werden. Wenn die Web-Nutzung nur zu beruflichen Zwecken erlaubt sei, dürfte der Arbeitgeber das Nutzungsverhalten ohne Anlass "nur stichprobenhaft" unter die Lupe nehmen, um etwa den Abruf "verbotener Inhalte" feststellen zu können.

In Betriebs- beziehungsweise Dienstvereinbarungen oder Tarifverträgen sollen wie bisher eigenständige Grundlagen und Einschränkungen für eine zulässige Datenerhebung und -verwendung im Beschäftigungsverhältnis vorgesehen werden können. Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten würden durch die Neuregelungen nicht beeinträchtigt.

Das Innenministerium verweist auf Vorfälle in den vergangenen Jahren, die in der Öffentlichkeit stark diskutiert wurden – "etwa in Unternehmen wie Lidl oder der Deutschen Bahn". Es gebe zwar in diesem Bereich bereits viele einzelfallbezogene Urteile der Arbeitsgerichte. Diese seien aber oft uneinheitlich und obergerichtliche Entscheidungen selten. Soweit bereits spezielle Vorkehrungen vorhanden seien, fänden sich diese verstreut über verschiedenste Gesetze wie zur Betriebsverfassung, der Telekommunikation oder zu Telemedien. Die Regierungsparteien hätten sich daher im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Beschäftigtendatenschutz in einem eigenen Kapitel im BDSG zu stärken. Nach der Abstimmung mit den anderen Ressorts soll ein Kabinettsbeschluss bis zur Sommerpause erfolgen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Entwurf für Arbeitnehmerdatenschutz als unzureichend kritisiert
Beitrag von: SiLæncer am 20 Mai, 2010, 16:07
Datenschützer bemängeln, dass sich der Vorstoß  von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für einen vereinheitlichten Arbeitnehmerdatenschutz kontraproduktiv auswirken könne. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD), das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) und der FoeBuD sowie mehrere Einzelpersonen und Unternehmen meinen laut einer gemeinsamen Erklärung, dem Innenministerium gehe es nicht zuerst um die Sicherung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Beschäftigten. Stattdessen solle Unternehmen die Nutzung von Beschäftigtendaten für die Korruptionsbekämpfung und die Überwachung von Verhaltensmaßregeln erlaubt werden können. Dies sei klar der "falsche Ansatz".

Mitarbeiterüberwachung bei Lidl, Schlecker, Siemens, der Deutschen Bahn und der Telekom hätten gezeigt, dass Beschäftigte gesetzlich vor der Verletzung ihres verfassungsmäßig garantierten informationellen Selbstbestimmungsrechts geschützt werden müssten, erklärten die Datenschützer. Arbeitgeber und Beschäftigte müssten klare Vorgaben gemacht werden.

Die Datenschützer kritisieren auch die bisherige Informationspolitik des Innenministeriums. De Maizière habe bislang Fachleuten nur Eckpunkte vorgelegt. Darüber hinaus kursierten verschiedene "inoffizielle" Zwischenversionen eines noch nicht veröffentlichten Referentenentwurfs für ein Beschäftigten-Datenschutzgesetz. Der solle angeblich noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Der geplante Ablauf lege nahe, "dass die Bundesregierung eine öffentliche Diskussion über das geplante Gesetz vermeiden möchte".

Die Datenschützer fordern, dass die Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis nur dann zulässig sein soll, wenn sie der Arbeitnehmer "nachweisbar freiwillig und ohne Druck" erlaubt habe. Unrechtmäßig erworbene personenbezogene Informationen dürften nicht verwertet werden. Die Fragen des Arbeitgebers im Einstellungsgespräch sollten sich streng danach richten, was für die angestrebte Beschäftigung erforderlich und bedeutend sei. Die "berechtigten Interessen" des Arbeitgebers bei einer konzernweiten Verarbeitung von Mitarbeiterdaten sollten präzisiert werden.

Videoüberwachung oder Tonaufnahmen von Beschäftigten solle grundsätzlich untersagt werden, fordern die Datenschützer. Ausnahmen dürfe es nur "in streng begrenzten Gefährdungslagen" geben. Arbeitnehmervertretungen müssten zudem das Recht erhalten, im Namen von Beschäftigten in Datenschutzfragen zu klagen. Sie seien auch an der Auswahl betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragte zu beteiligen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) versicherte unterdessen auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) Anfang der Woche, dass die Bundesregierung beim Arbeitnehmerdatenschutz handeln werde. Eine einheitliche Linie dürfe sich aber nicht von Anfang an finden lassen: "Ich glaube, darüber wird es eine heiße Diskussion geben. Aber dass wir ein entsprechendes Gesetz brauchen, ist unbestritten."

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschützer drängen auf Modernisierung des Datenschutzrechts
Beitrag von: SiLæncer am 03 Juni, 2010, 15:43
"Das gegenwärtige Datenschutzrecht passt nicht mehr ins Internetzeitalter, denn es stammt in seinen Grundstrukturen aus den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, als die Datenverarbeitung und die Verantwortlichkeiten noch überschaubar waren." Das sagte der diesjährige Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, der baden-württembergische Landesbeauftragte Jörg Klingbeil zur Vorstellung einer Broschüre (PDF-Datei (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/service/gem-materialien/modernisierung.pdf)), in der die Mitte März von der Konferenz verabschiedeten Eckpunkte für eine Modernisierung des Datenschutzrechts vorgestellt werden.

"Heute erleben wir eine allgegenwärtige und oft unbemerkte Verarbeitung zahlreicher personenbezogener Daten, die die Privatsphäre immer mehr ins Hintertreffen geraten lassen", erklärte Klingbeil. Der Bürger müsse wieder zum "Herrn seiner Daten" gemacht werden, er müsse sein informationelles Selbstbestimmungsrecht zurückbekommen, wie es das Bundesverfassungsgericht schon im Volkszählungsurteil 1983 gefordert habe. Ein modernes, leicht verständliches und übersichtliches Datenschutzrecht sei sowohl im Sinne des Bundestags als auch der Regierungskoalition. Dabei wollen sich die Datenschutzbeauftragten einbringen und mit den Eckpunkten die Diskussion voranbringen.

In dem Eckpunktepapier fordern die Datenschützer unter anderen, dass spezialgesetzliche Regelungen nur noch in Ausnahmen vorgehen sollen. Der Datenschutz müsse technisch in Produkte und Verfahren integriert werden. Die Bildung von Profilen sei grundsätzlich strikt zu reglementieren. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung solle möglichst transparent geschehen. Die bisher geltenden technikabhängigen Datenschutzmaßnahmen sollten durch "elementare, technikunabhängige und praxistaugliche Schutzziele" ersetzt werden. Auch sollen nach Meinung der Datenschützer die Informationspflichten der Datenverarbeiter erweitert werden.

Das Datenschutzrecht müsse internetfähig gemacht werden, heißt es weiter in dem Papier. So sollten beispielsweise Grundeinstellungen von Internetdiensten optimalen Datenschutz bieten, Abweichungen davon sollten Nutzer per Opt-in wählen können. Betroffene sollen die von ihnen ins Internet eingestellten Daten mit einem "Verfallsdatum" versehen können. Weiter fordern die Datenschützer auch für nichtöffentliche Stellen eine Gefährdungshaftung. Bei Datenschutzverstößen sollte ein pauschalierter Schadensersatz greifen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschutz-Gesetzentwurf für Arbeitnehmer nur Mogelpackung?
Beitrag von: SiLæncer am 19 Juni, 2010, 09:36
Unternehmen sollen u.a. weiterhin Mitarbeiterdaten zur Erforschung "undichter Stellen" auswerten dürfen - scharfe Kritik von Gewerkschaften und Datenschützern

Den Datenschutz im Arbeitsleben soll ein Gesetzentwurf verbessern, zu dem gestern im Bundesinnenministerium die erste Anhörung stattfand."Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die seit Jahrzehnten diskutierte Schaffung umfassender gesetzlicher Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz verwirklicht", schreiben die Verfasser in den Entwurf. Dem widersprechen Datenschützer und Gewerkschaften heftig.

So sieht der Bundesbeauftrage für Datenschutz Peter Schaar erheblichen Verbesserungsbedarf an dem noch nicht mit den Ministerien abgestimmten Referentenentwurf. Schaar moniert besonders, dass die Unternehmen weiterhin Mitarbeiterdaten zur Erforschung "undichter Stellen" auswerten dürfen. So findet sich in dem Entwurf der Passus:

"Der Arbeitgeber darf Beschäftigtendaten auch verarbeiten und nutzen, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist, um die Begehung von Vertragsverletzungen zu seinen Lasten, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten durch den Beschäftigten im Beschäftigungsverhältnis zu verhindern oder aufzudecken."

Zudem können nach dem Entwurf Personalchefs weiterhin über das Internet Daten über Bewerber sammeln. "In Zukunft dürften Arbeitgeber zwar Bewerber auch weiterhin nicht nach einer eventuellen Schwangerschaft fragen, die Forschung in einschlägigen Selbsthilfeforen und sozialen Netzwerken nach entsprechenden Hinweisen wäre ihnen allerdings erlaubt, und sie müssten die Betroffenen nicht einmal darüber informieren, dass sie entsprechende Recherchen angestellt haben", so Schaar.

verdi: Entwurf ist völlig unbrauchbar

Noch härter ist die Kritik der Dienstleistungsgewerkschaft verdi an dem Referentenentwurf. "Ein Gesetz, das nicht mehr Schutz für die Beschäftigten bietet und sogar noch hinter die geltende Rechtsprechung zurückfällt, wird von den Gewerkschaften abgelehnt", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Gerd Herzberg.

"Nach der geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes soll es zukünftig möglich sein, von Bewerbern und Beschäftigten Daten über deren Vermögensverhältnisse oder deren Gesundheitszustand zu speichern. Dies geht weit über die derzeit zulässige Datenerfassung und die Speicherung nach der aktuellen Rechtsprechung hinaus", präzisiert die Expertin für Arbeitsrecht bei verdi, Kerstin Jerchel, gegenüber Telepolis diese Kritik.

Zudem fällt der Entwurf hinter ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2004 zurück, das die Einführung einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz unter das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats stellt. Die Gewerkschaft lehnt den aktuellen Gesetzentwurf komplett ab, betonte Jerchel.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Noch viele offene Fragen beim geplanten Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 11 Juli, 2010, 13:53
Eine gesetzlich geregelte Möglichkeit für Unternehmen, heimlich Daten ihrer Mitarbeiter zu erheben, muss nach Aussage von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger noch einmal überdacht werden. Die Justizministerin reagierte damit auf Kritik an Neuregelungen für den Beschäftigtendatenschutz im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bei einer Podiumsdiskussion der Akademie für Politische Bildung in Tutzing. "Vielleicht sollten wir von solchen heimlichen Maßnahmen weg kommen", so die Ministerin gegenüber heise online. Zuvor hatte sie heimliche Überwachungen als "ultima ratio" bezeichnet.

Leutheusser-Schnarrenberger berichtete im Rahmen der Expertentagung über die noch andauernde Abstimmung zum Beschäftigtendatenschutz zwischen den beteiligten Ministerien für Justiz, Wirtschaft und Arbeit sowie dem federführenden Innenministerium. Seit mehr als einem Jahrzehnt steht die Schaffung von Regeln für den Beschäftigtendatenschutz auf der politischen Agenda. Nach der Verabschiedung des knappen Paragrafen 32 BDSG) 2009 soll jetzt eine ausführliche Regelung her.

Grundsätzlich befürwortet die Ministerin ein "Stufenkonzept" für Datenerhebungen durch die Arbeitgeber. Erst wenn ein konkreter Tatverdacht besteht, sollen auch personalisierte Daten überprüft werden können, zuvor allenfalls anonymisierte Stichproben möglich sein. Heimliche Maßnahmen bis hin zur Bespitzelung durch Detektive oder heimliche Videoaufnahmen dürften nur in erklärten Ausnahmefällen zugelassen werden. Zudem müsse es auch in Unternehmen einen Kernbereichsschutz geben, mahnte Leutheusser-Schnarrenberger. Auch wenn es beim Beschäftigtendatenschutz um das Verhältnis zwischen privaten Partnern gehe, habe der Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass es auch hier keinen "grundrechtsfreien Raum" gebe.

Wann der Entwurf der BDSG-Novelle ins Kabinett gehe, konnte die Justizministerin voerst nicht sagen. Eine ganze Reihe von Punkten sind noch strittig zwischen den Ministerien. So hätte das Justizministerium gerne eine Klarstellung, dass Arbeitgeber keine Sachwalter staatlicher Strafermittlungsinteressen sein könnten. Klare Grenzziehungen befürwortet das Justizministerium ausserdem bei Internetrecherchen und Gesundheitschecks vor Einstellungsgesprächen. Was offen im Netz zugänglich sei, das dürfe auch ein Personalchef sehen, sagte Leutheusser-Schnarrenberger, er dürfe sich aber nicht in ein soziales Netzwerk "einschleichen".

Stefan Brink, verantwortlich für den Datenschutz in der Privatwirtschaft beim Landesdatenschutzbeauftragten in Rheinland-Pfalz, erinnerte daran, dass die Nutzung von Daten aus sozialen Netzwerken zum Zweck des Bewerberscreenings häufig auch deren Nutzungsbedingungen widerspreche. Brink warnte, der jetzt geplante Paragraf 32 d befürworte eine Aufhebung der Zweckbindung von Daten, die der Arbeitgeber über seinen Mitarbeiter gesammelt habe. Eine Kontonummer habe letzterer angegeben, damit sein Gehalt bezahlt wird und nicht für Rasterfahndungs-ähnliche Maßnahmen zur Prävention von Korruption. Er befürchte die Umsetzung des Prinzips von den "Ohnehin-da-Daten" durch den neuen Paragrafen 32 d. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, auch dieser Punkt müsse im Entwurf noch einmal geprüft werden.

Brink warnte generell davor, die Errungenschaften des "alten" Paragrafen 32 gleich wieder über Bord zu werfen. Unter anderem durften Arbeitgeber danach nur dann die Daten ihrer Arbeitnehmer ausforschen, wenn ein klarer Verdacht zu einer Straftat vorlag, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bestand. Im Neuentwurf zu dem in der Wirtschaft überaus unbeliebten Paragrafen 32 darf sich der Arbeitgeber auch beim Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten aus den Daten seines Mitarbeiters bedienen. Brink kritisierte die Strategie der Panikmache auf Seiten der Unternehmen, die die Mitarbeiter praktisch zu "natürlichen Feinden" der Unternehmen abstempele, die nur durch umfassende Überwachung bis hin zur dauernden Videoüberwachung im Zaum gehalten werden könnten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Seit heute ist es verboten, ein Verbot zu übertreten
Beitrag von: SiLæncer am 23 August, 2010, 13:17
Die Bundesregierung einigt sich auf neue Regeln zum Arbeitsnehmerdatenschutz. Und zeigt einmal mehr, dass sie die Gesetze Deutschlands nicht kennt.

Es hört sich so erfreulich an, wenn die Bundesregierung sich auf neue Regeln zum Arbeitnehmerdatenschutz einigt. Und fast ist man versucht, in die allgemeinen Lobgesänge einzustimmen, wenn da nicht dieses Gefühl wäre, dass man gerade bei "Versteckte Kamera" gelandet ist.

Nur so ist es zu erklären, dass allseits aufgeatmet wird weil die Videoüberwachung von Intimbereichen wie Schlafräumen, Toiletten oder Waschräumen nun verboten sein soll. Bei so viel Erleichterung wartet man tatsächlich auf den kleinen Springteufel, der aus der Arbeitsnehmerdatenschutzschachtel heraushüpft und "Reingefallen!" ruft.

Auch wenn einige Arbeit"geber" der Meinung waren (und wahrscheinlich noch sind), dass sie einfach überall Kameras installieren können, so sie nur irgendeinen vagen Grund dafür finden, ist dem noch nie so gesehen. Die Intimbereiche der Arbeitsstätte waren schon immer tabu, was man z.B. auch seit langem in der "Blauen Reihe" des Datenschutzzentrums nachlesen konnte. Der hübsche Aufkleber des FoeBuD mit der Aufschrift "Aus hygienischen Gründen wird diese Toilette videoüberwacht" war eine Satire, was sich aber anscheinend nicht bis zum Innenministerium herumgesprochen hat.

Es ist schon deprimierend und erschreckend zugleich, welche Ausmaße die Dreistigkeit der Politiker angenommen hat, die uns in regelmäßigen Abständen Selbstverständlichkeiten oder längst geregelte Dinge als Novum verkaufen wollen - da wird nach Protesten gegen eine Datensammlung vollmundig versprochen, dass man nunmehr die Daten auf Notwendigkeit untersuchen wird, da wird verkündet, es dürfen nun keine Toiletten mehr videoüberwacht werden und die Medien klatschen begeistert Beifall. Was kommt wohl als Nächstes? Hurrah, Deutschland schafft auf Bundesebene die Todesstrafe ab?

Es fällt mir schwer zu glauben, dass ich es mit solch geballter Inkompetenz zu tun habe (auch wenn diverse Telefonate mit Politikern oder Strafverfolgern mich eigentlich eines Besseren belehren sollten - ich erinnere mich noch gut an den "sich auf jedem Betriebssystem ohne Zutun des Nutzers installierenden Virus, der Daten überträgt"), ich bin eher versucht zu glauben, dass man es hier schlichtweg mit Menschen zu tun hat, die den ganzen Tag nichts anderes zu tun haben als darüber zu lachen, wie erfolgreich sie Leute in die Irre führen können.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Arbeitnehmer-Datenschutz: Streit um Videoüberwachung
Beitrag von: SiLæncer am 25 August, 2010, 11:39
Die Bundesregierung will den Datenschutz von Arbeitnehmern  stärken: Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf, wie Regierungskreise gegenüber dpa bestätigten. Nach einer Reihe von Skandalen in Unternehmen wie dem Discounter Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom sollen Beschäftigte künftig besser gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt sein. Die Planungen stoßen allerdings auf große Kritik bei den Arbeitgebern, insbesondere im Einzelhandel.

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, sagte im ZDF, der Entwurf müsse nachgebessert werden. Die Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung dürften nicht erschwert werden. Zudem müssten weiterhin Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz möglich sein. Als dritten Punkt mahnte Göhner an, dass die Regelungen rechtsklar sein müssten. So sei in dem Entwurf schwammig formuliert, wann der Arbeitgeber in das E-Mail-Fach eines Mitarbeiters schauen dürfe. Kritik äußerte der Hauptgeschäftsführer an dem geplanten Verbot der geheimen Videoüberwachung. Wenn es einen konkreten Verdacht einer Straftat gebe, müsse es möglich sein, diesen gezielt per Video zu überprüfen. "Ich glaube, dass das sehr viel vernünftiger ist für den betrieblichen Alltag und die Kriminalitätsbekämpfung, als gleich den Staatsanwalt zu holen."

Dieter Hundt, Chef des BDA, meinte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, er habe "drei grundsätzliche Mängel: 1. Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung wird behindert; 2. die betriebliche Gestaltung des Arbeitnehmerdatenschutzes durch Betriebsvereinbarungen zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat wird abgeschafft und 3. wird mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen neue Rechtsunsicherheit statt praxisgerechter Klarheit geschaffen." Der Arbeitsrechtsexperte des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), Thomas Bade, sagte dem Radiosender MDR Info, eine Überwachung beispielsweise von Lagerräumen ohne Wissen der Beschäftigten könne sinnvoll sein.

Ein wichtiger Punkt der geplanten Neuregelung ist, dass heimliche Überwachungen mit Kameras komplett untersagt sein sollen. Die offene Videoüberwachung soll weiterhin möglich sein, aber nur in bestimmten Bereichen und wenn die Mitarbeiter darüber informiert werden. Arbeitgeber sollen sich im Internet über Bewerber informieren dürfen. Daten aus sozialen Netzwerken sollen dabei aber tabu sein – es sei denn, es handelt sich um Plattformen, auf denen sich Bewerber ihren möglichen Arbeitgebern präsentieren. Allgemein zugängliche Informationen auch im Internet sollen die Arbeitgeber nutzen können.

Gesundheitsprüfungen vor der Einstellung sollen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Allerdings bekommt der Arbeitgeber dann nur eine kurze Nachricht, ob ein Bewerber für die vorgesehene Arbeit geeignet ist. Der Bewerber selbst soll das vollständige Ergebnis erhalten. Um Straftaten oder "schwerwiegende Pflichtverletzungen" aufzudecken, soll ein automatischer Abgleich von Beschäftigtendaten ("Screening") in anonymisierter Form erlaubt sein. Ergibt sich ein Verdacht, dürfen die Daten konkreten Personen zugeordnet werden.

Die Bundestagsfraktion der Linken beklagte "zu viele Grauzonen" im vorliegenden Gesetzentwurf. Einigen Verbesserungen – wie dem Verbot der heimlichen Videoüberwachung oder der Überprüfung der Vermögensverhältnisse sämtlicher Mitarbeiter – stünden zahlreiche Ausnahmeregelungen und weitgehende Befugnisse zur Überwachung entgegen, sagte der Linken-Politiker Jan Korte. Von angemessenen und abschreckenden Sanktionen oder einer effektiven Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten fehle jede Spur. Diese seien nötig, um den Regelungen auch tatsächlich Wirkung zu verleihen.

Die Neuregelung des Arbeitnehmer-Datenschutzes gilt als überfällig. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich uneinheitlich. Für viele Fragen gibt es keine oder aber komplizierte Regelungen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Arbeitnehmer-Datenschutz: Streit um Videoüberwachung [Update]
Beitrag von: SiLæncer am 25 August, 2010, 15:22
[Update]:

Der Gesetzentwurf untersagt, die angestrebten, gesetzlichen Regelungen mit Vereinbarungen zwischen Firmenleitung und Betriebsrat zu unterlaufen. Auch dieser Punkt stößt bei Arbeitgebern auf Kritik. Um Straftaten oder "schwerwiegende Pflichtverletzungen" aufzudecken, soll ein automatischer Abgleich von Beschäftigtendaten ("Screening") in anonymisierter Form erlaubt sein.Ergibt sich ein Verdacht, dürfen die Daten konkreten Personen zugeordnet werden.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Scharr begrüßte den Gesetzentwurf , er bringe bringt substanzielle Verbesserungen beim Beschäftigtendatenschutz. "Mit dieser längst überfälligen Regelung ist ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Klarheit im Umgang mit Beschäftigtendaten erfolgt." Schaar begrüßte, dass "die Bundesregierung meine Kritik an dem zunächst vorgelegten Referentenentwurf in vielen Punkten aufgegriffen und den Schutz der Beschäftigtendaten noch einmal deutlich verbessert hat". . Dabei geht es Schaar vor allem um "die enger gefassten Regelungen zur Verwendung von Informationen aus dem Internet zu Bewerberinnen und Bewerbern". Positiv sehe er auch, dass die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz generell ausgeschlossen sein solle.



Die zentrale Punkte der geplanten Neuregelung:

Internet:
Der Arbeitgeber soll sich zwar weiter im Internet über Bewerber informieren dürfen. Es gilt: Alles was öffentlich zugänglich ist, darf der Arbeitgeber verwenden. Daten aus sozialen Netzwerken sollen aber tabu sein. Ausgenommen sein sollen hier Plattformen, die eigens der Präsentation von beruflichen Qualifikationen dienen.

Gesundheit: Gesundheitsprüfungen vor der Einstellung sollen möglich sein, wenn es um die Klärung "wesentlicher und entscheidender" beruflicher Anforderungen geht. Das heißt: Blutuntersuchungen auf
eine HIV-Infektion beim Chirurgen sind erlaubt, bei einer Sekretärin aber nicht. Allerdings bekommt der Arbeitgeber dann nur eine kurze Nachricht, ob ein Bewerber für die vorgesehene Arbeit geeignet ist.
Die Untersuchungen dürfen nur von Ärzten durchgeführt werden.

Datenabgleich: Um Straftaten oder schwerwiegende Pflichtverletzungen aufzudecken, soll ein automatischer Abgleich von Beschäftigtendaten ("Screening") in anonymisierter Form erlaubt sein. Ergibt sich ein Verdacht, dürfen die Daten konkreten Personen zugeordnet werden. Der Arbeitgeber muss die Umstände eines Datenabgleichs dokumentieren. Die betroffenen Beschäftigten müssen nach dem Abgleich informiert werden.

Videoüberwachung: Den Unternehmen soll es verboten sein, Arbeitnehmer heimlich per Videokamera zu überwachen. Eine Videoüberwachung soll es nur noch geben, wenn die Mitarbeiter davon wissen. Zudem ist sie nur für bestimmte Gebiete oder aus bestimmten Gründen vorgesehen, beispielsweise zur Qualitätskontrolle, zur Sicherung von Anlagen oder an Firmeneingängen. Betriebsräume, die überwiegend der privaten Lebensgestaltung der Beschäftigten dienen, sollen tabu sein. Das gilt insbesondere für Sanitär-, Umkleide- und Schlafräume.

Ortungssysteme: Während der Arbeits- und Betriebszeit dürfen Daten unter bestimmten Voraussetzungen durch Ortungssysteme erhoben werden, wenn sie der Sicherheit des Beschäftigten oder dazu dienen, den Einsatz zu koordinieren. Dies betrifft beispielsweise Speditionen. Eine heimliche Ortung von Beschäftigten ist verboten.

Betriebsvereinbarungen: Unternehmen dürfen Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz weiterhin schließen. Das gesetzlich festgeschriebene Schutzniveau darf dabei aber nicht unterschritten werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Whistleblower kritisieren geplantes Beschäftigtendatenschutzgesetz
Beitrag von: SiLæncer am 02 September, 2010, 15:26
Der Verein Whistleblower-Netzwerk hat den in der vorigen Woche veröffentlichten  Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz kritisiert. Einige geplante Bestimmungen verstießen gegen das europäische Datenschutzrecht.

Die Kritik des Whistleblower-Netzwerks bezieht sich auf Paragraph 32l Absatz 4 des Entwurfes eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (PDF-Datei (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/Entwurf_Beschaeftigtendatenschutz.pdf?__blob=publicationFile)). Demnach muss sich ein Beschäftigter zunächst beim Arbeitgeber beschweren. Erst wenn dieser die unerlaubte Datenspeicherung nicht unverzüglich abstellt, kann sich ein Beschäftigter an einen Datenschützer wenden. In der entsprechenden EU-Richtlinie ist die vorgängige Beschwerde beim Arbeitgeber nicht vorgesehen.

Das Whistleblower-Netzwerk spricht von einem "Jedermannsrecht auf unmittelbare Anrufung der Datenschutzbehörden", das im deutschen Entwurf massiv abgeschwächt werde. Zwar gebe es Situationen, in denen es sinnvoll ist, wenn sich ein Beschäftigter zunächst an seinen Arbeitgeber wendet, doch müsse ihnen dieser Weg freigestellt sein. Die geplante Regelung könne viele Arbeitnehmer davon abhalten, aktiv zu werden. Dies widerspreche dem informationellen Selbstbestimmungsrecht und könne obendrein von Arbeitgebern ausgenutzt werden, Verstöße zu verschleiern.

Guido Strack, Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerks, hält die Neuregelung für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Sollte der kritisierte Passus im Gesetzentwurf fester Bestandteil des Beschäftigtendatenschutzgesetzes werden, will der Verein ein Vertragsverletzungsverfahren bei der EU-Kommission einleiten und prüfen, ob er eine Verfassungsbeschwerde einlegt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Arbeitnehmer-Datenschutz: Bundesrat fordert viele Nachbesserungen
Beitrag von: SiLæncer am 02 November, 2010, 15:13
Ausschüsse des Bundesrats haben auf 46 Seiten zahlreiche Änderungsanträge (PDF-Datei (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Drucksachen/2010/0501-600/535-2-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/535-2-10.pdf)) zum Regierungsentwurf für eine Neuregelung des Arbeitnehmer-Datenschutzes vorgelegt. Sie begrüßen prinzipiell das Vorhaben, die Sicherung der Privatsphäre von Beschäftigten umfassender als bisher zu regeln; formal reiben sie sich aber bereits daran, dass die Bundesregierung kein eigenständiges Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz vorgelegt hat, sondern die Novellierung in einem "Unterabschnitt im Bundesdatenschutzgesetz" erfolgen soll. Inhaltlich drängen die Fachpolitiker der Länderkammer, die am Freitag im Plenum über die Empfehlungen abstimmt, unter anderem auf eine stärkere Einschränkung der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, auch die Möglichkeiten für verdachtslose Datenabgleiche zur Korruptionsbekämpfung sollen eingeschränkt werden.

Der Arbeitsausschuss setzt sich dafür ein, dass die Regelungen zur Beobachtung nicht öffentlich zugänglicher Betriebsstätten mit "optisch-elektronischen Einrichtungen" zum Zweck der Sicherung oder Qualitätskontrolle um das "ausdrückliche Verbot" zu ergänzen seien, "die dadurch erhobenen Daten zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle der Beschäftigten zu nutzen". Es erscheine zudem sinnvoll, über die vorgesehene berufliche Nutzung von Telekommunikationsdiensten auch die Zulässigkeit und den Umfang der privaten Nutzung zu normieren. So könnten Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von vornherein verhindert werden. Auch die geplanten Möglichkeiten zur Datenerhebung vor Aufnahme eines Beschäftigtenverhältnisse ließen zu große Spielräume. Eine Nutzung von im Internet abrufbaren Informationen ohne Einbeziehung des Betroffenen müsse tabu sein.

Innen- und Rechtsausschuss machen sich dafür stark, dass ein "automatisierter Abgleich von Beschäftigtendaten in anonymisierter oder pseudonymisierter Form" mit von Arbeitgebern geführten Informationsbeständen nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine im Betrieb begangene Straftat oder zur Erfüllung gesetzlicher Prüf- oder Kontrollpflichten durchgeführt werden darf. Dabei sei sicherzustellen, dass die Maßnahme im Hinblick auf den konkreten Anlass "verhältnismäßig ist". Ergebe sich ein konkreter Verdacht, dürften die Daten personalisiert werden. Damit soll im Unterschied zum Kabinettsbeschluss ein "flächendeckendes Screening" vermieden werden. Der Rechtsausschuss will ferner eine "dauerhafte" Videoüberwachung von Arbeitsplätzen grundsätzlich für unzulässig erklären lassen. Hier müsse das Interesse der Beschäftigten und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung regelmäßig gegenüber dem der Arbeitgeber überwiegen.

Vor allem der Gesundheitsausschuss plädiert für die Aufnahme einer Vorschrift über arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen. Diese solle der Abgrenzung und Verdeutlichung zweier unterschiedlicher Arten von ärztlichen Untersuchungen im Betrieb dienen. Eignungsuntersuchungen, die die Auswahl von Bewerbern für einen Arbeitsplatz zum Ziel haben, seien nicht mit arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen gleichzusetzen.

Die Anträge der Ausschüsse decken sich in weiten Teilen mit Forderungen der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, die erheblichen Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf verlangen. In ihren Katalog aufgenommen haben die Datenschützer aber auch noch eine Änderung an der vorgesehenen Eingrenzung des Beschwerderechts von Beschäftigten. Gemäß Regierungspapier sollen Arbeitnehmer mutmaßliche Datenschutzverstöße des Arbeitgeber selbst bei unmittelbarer Betroffenheit nur melden dürfen, wenn Letzterer einer entsprechenden Beschwerde des Beschäftigten nicht unverzüglich abgeholfen hat. Diesen Umweg halten die Hüter der Privatsphäre nicht mit dem Petitionsrecht der EU-Datenschutzrichtlinie für vereinbar.

Der Hamburger Justizsenator Till Steffen warb im Vorfeld der Bundesratssitzung ebenfalls für umfassende Korrekturen am Vorstoß aus Berlin. "Die Bundesregierung hat aus den Datenskandalen offensichtlich nichts gelernt", monierte der Grüne im Hamburger Abendblatt. Einen anlasslosen Datenabgleich darf es seiner Ansicht nach nicht geben. Steffen will weiter eine dauerhafte Videoüberwachung am Arbeitsplatz verhindern. Arbeitnehmer sollten sich im Konfliktfall zudem direkt an Datenschutzbeauftragte wenden können.

Quelle : www.heise.de
Titel: Beschäftigtendatenschutz - Bundesrat knickt ein
Beitrag von: SiLæncer am 05 November, 2010, 15:47
Der Bundesrat will beim Thema Arbeitnehmer-Datenschutz eine größere Konfrontation mit der Bundesregierung vermeiden. Die Länderchefs haben deshalb vielen Änderungsanträgen der Ausschüsse zum Gesetzentwurf des Kabinetts für eine Neuregelung eine Absage erteilt. In den Anträgen war unter anderem gefordert worden, Videoüberwachung und verdachtslose Datenabgleiche deutlich einzuschränken. Die Länderkammer plädierte am heutigen Freitag aber dafür, den verdachtslosen Datenabgleich zur Korruptionsbekämpfung zu begrenzen.

Der Bundesrat meinte, dass nach den bisherigen Entwürfen die Interessen von Arbeitgebern und ihren Mitarbeitern beim Umgang mit deren Daten ausgeglichen werden könnten. Damit könne Defiziten und Missbräuchen künftig einfacher begegnet werden. Die Länder bemängeln aber, dass der Gesetzentwurf "teilweise nur schwer zu erschließen" sei. Zahlreiche Verweise auf andere Vorschriften machten die Texten vor allem für juristische Laien schwer lesbar.

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Beschäftigtendaten nur dann automatisiert und anonymisiert abgeglichen werden dürfen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine im Betrieb begangene Straftat vorliegen oder wenn gesetzlichen Prüf- oder Kontrollpflichten etwa zur Korruptionsbekämpfung entsprochen werden soll. Nur bei einem konkreten Verdacht dürften die Daten personalisiert werden. Damit soll im Unterschied zum Kabinettspapier ein "flächendeckendes Screening" vermieden werden. Die "verdeckte Datenerhebung" wollen die Länder nur zulassen, wenn ein Sachverhalt auf andere Weise schwer erforscht werden könnte.

Der Bundesrat empfiehlt auch beispielsweise sicherzustellen, dass bei privaten Anrufen von Dritten bei einem Beschäftigten oder bei Telekommunikation mit betrieblichen Interessensvertretungen keine Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt würden. Dauerhaft dürfe nur in einem begrenzten Zeitraum kontrolliert werden, für "stichprobenartige oder anlassbezogene" Leistungs- und Verhaltensmessungen müssten die Voraussetzungen geklärt werden. Auch müsse eine gesonderte Regelung für die Nutzung von Telemedien wie dem Internet erwogen werden.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder warnten auf ihrer gestrigen Herbstkonferenz in Freiburg erneut vor einer zunehmenden Überwachung von Arbeitnehmern. Der Regierungsentwurf weise hier einige "Schwachpunkte" auf, monierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar: Schwarz-Gelb möge Wünschen von Arbeitgeberverbänden nach weniger Hürden für eine Videoüberwachung oder einer umfangreichen Kontrolle von Telekommunikationsdaten "nicht nachgeben".

Quelle : www.heise.de
Titel: Scharfe Kritik im Bundestag am geplanten Arbeitnehmerdatenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 28 Februar, 2011, 14:39
Die Opposition hat den Regierungsentwurf zur Regelung des Datenschutzes von Beschäftigen in der 1. Lesung des Vorhabens am Freitag im Bundestag auseinandergenommen und Rückschritte gegenüber der bisherigen Rechtslage beklagt. Angesichts dessen, dass Mitarbeitern etwa bei der Deutsche Telekom, der Deutschen Bahn oder Lidl ausgeschnüffelt wurden, gebe es einen "erheblichen Regelungsbedarf", erklärte Gerold Reichenbach von der SPD-Fraktion. Grundrechte machten nicht vor dem Werkstor halt. Die Bundesregierung wolle es aber ermöglichen, dass bei den Daten der Beschäftigten zwischen dem Schutz der Arbeitnehmerrechte und betrieblichen Interessen abgewogen werden kann. Die SPD habe daher schon vor Langem einen eigenen Vorstoß gemacht.

Von einem "Wischiwaschi-Gesetzentwurf" sprach Jan Korte im Namen der Linken. Abgewogen werden müsse zugunsten der Angestellten, vor allem der "prekär Beschäftigten". Nötig sei so ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und nicht "ein Anklatschen an das Bundesdatenschutzgesetz". Als "den Hammer" bezeichnete es Korte, dass die Regierung zwar die heimliche Kamerabeschattung am Arbeitsplatz verbieten, als Alternative aber "eine flächendeckende offene Videoüberwachung" einführen wolle.

Konstantin von Notz warf der Koalition vor, an der Aufgabe "in allen Bereichen" zu scheitern. Der Entwurf sei "handwerklich völlig missglückt". Selbst Fachleute sähen ihn "als praktisch durchgängig unverständlich an". In dem Gegenpapier der Grünen würden "Massenscreenings" untersagt, Videoüberwachungen nur in engsten Grenzen zugelassen und die Aufsicht und Kontrolle gestärkt. Nur bei rein dienstlich genutzten Kommunikationsmitteln sollen bei konkretem Verdacht Verkehrsdaten überprüft werden können. Es müsse ein Verbandsklagerecht der Gewerkschaften und Betriebsräten eingeführt werden. Schwarz-Gelb lud von Notz ein, von der grünen Initiative "ordentlich und intensiv" auch ohne Quellenangabe abzuschreiben.

"Es ist kein Geheimnis, dass sich meine Fraktion schon jetzt viele Nachbesserungen an dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wünscht", räumte die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz ein. Es genüge nicht, strittige Fragen erst in der Begründung aufzulösen. Ein Gesetz, das einen massenhaften Abgleich von Mitarbeiterdaten am Ende legalisiere, werde es mit den Liberalen nicht geben. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte zuvor auf die Bedeutung der Korruptionsbekämpfung neben dem Schutz vor Bespitzelung am Arbeitsplatz hingewiesen. Wenn Arbeitgeber und -nehmer den Entwurf kritisierten, könne man wohl von einem "ausgewogenen" Versuch sprechen. Der CSU-Abgeordnete Michael Frieser warnte die Opposition davor, "in eine Grabenkampfrhetorik" zu verfallen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kritik an Regierungsplänen zum Beschäftigtendatenschutz
Beitrag von: SiLæncer am 13 Januar, 2013, 17:30
Nach jahrelangem Streit über Regeln zur Kontrolle von Beschäftigten am Arbeitsplatz will die Koalition nun heimliche Videoaufnahmen grundsätzlich verbieten, die offene Überwachung jedoch erleichtern. Die Opposition spricht von einer Mogelpackung, der DGB kündigt Widerstand gegen das geplante Gesetz (PDF-Dokument) an, das Anfang dieses Jahres verabschiedet werden soll. Sein Entwurf war bereits Ende 2010 erschienen.

"Es ist ein Anschlag auf die Arbeitnehmerrechte", sagte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer dem ARD-Hauptstadtstudio. Eine massive Ausweitung der Möglichkeiten zur offenen Überwachung schaffe gläserne Arbeitnehmer, monierte er. "Sie geben einmal die Erlaubnis, zum Beispiel bei Abschluss des Arbeitsvertrages – und dann war es das." Dies werde der DGB nicht hinnehmen.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kritik-an-Regierungsplaenen-zum-Beschaeftigtendatenschutz-1782825.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Gezerre um Arbeitnehmer-Datenschutz wird heftiger
Beitrag von: SiLæncer am 15 Januar, 2013, 18:30
Die schwarz-gelbe Koalition muss weiter Kritik für ihre Änderungsvorschläge zum Regierungsentwurf der Arbeitnehmer-Datenschutzreform einstecken: Nach den Gewerkschaften haben sich jetzt auch Datenschützer und die Opposition dagegen ausgesprochen. Die Korrekturvorschläge brächten "überwiegend Verschlechterungen" mit sich, erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Es sei zwar erfreulich, dass es beim Verbot der heimlichen Videoüberwachung bleiben solle und Kameras nicht für die allgemeine Kontrolle genutzt werden dürften. Allerdings werde es zu mehr offener Videoüberwachung im Arbeitsverhältnis kommen.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gezerre-um-Arbeitnehmer-Datenschutz-wird-heftiger-1784490.html)

Quelle : www.heise.de