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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # News & Infos zu Kino/TV/Radio => Thema gestartet von: SiLæncer am 20 September, 2005, 14:31
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In der Debatte um die Revision der EU-Fernsehrichtlinie fordert der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) die Europäische Union auf, einen zukunftsfähigen Rechtsrahmen für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre zu schaffen. Für VPRT-Präsident Jürgen Doetz sind die bestehenden Werbevorschriften für das Privatfernsehen "überholte Regelungen", die auf die analoge Technik zugeschnitten gewesen seien und sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der schon heute existierenden Angebote als auch die Entwicklung neuer Dienste behinderten.
So war im Frühjahr in Großbritannien darüber diskutiert worden, angesichts der Zunahme von DSL-Anschlüssen und Internet-TV-Angeboten die TV-Gebührenpflicht durch eine PC-Steuer zu ersetzen. Auch im Mobilfunk entstehen zunehmend Angebote, die die überkommenen Grenzen zwischen Rundfunk und Datendiensten verwischen. So wollen die Landesmedienanstalten in Deutschland so genanntes Handy-Fernsehen ermöglichen -- und offenkundig ihre Regulierungskompetenz auf Angebote ausdehnen, die technisch auf Standards wie DVB-H oder DMB basieren. Auf den Münchner Medientagen im vergangenen Oktober hatten Rundfunksender und Regulierer ihre Absicht bekundet, beim Handy-TV zu kooperieren.
Eine zentrale Forderung des VPRT, dem RTL, Sat 1 und Pro 7 sowie zahlreiche kleinere TV- und Radiosender angehören, für die zur Revision anstehende EU-Fernsehrichtlinie ist die Reduzierung der Werbevorschriften auf Grundregeln, die keine quantitativen Vorgaben enthalten. Im Klartext bedeutet dies, dass die bestehenden Limits für die Anzahl und Länge von Werbeunterbrechungen aufgehoben werden sollten. Zugleich fordern die Privatanbieter, einer "Irreführung des Verbrauchers" -- beispielsweise durch Schleichwerbung -- durch Transparenz und Erkennbarkeit von Werbeeinfügungen vorzubeugen. Das dürfte als Seitenhieb auf Fälle massiver Schleichwerbung in ARD-Sendungen wie der Vorabendserie "Marienhof" gedeutet werden. Diese sind im Bericht einer von der ARD einberufenen Clearingstelle (ZIP-Datei) dokumentiert. Im Gegensatz zur Schleichwerbung soll nach dem Willen des VPRT so genanntes Productplacement "unter bestimmten Voraussetzungen und unter Wahrung der redaktionellen Unabhängigkeit" erlaubt werden.
Die Überarbeitung der EU-Fernsehrichtlinie ist das beherrschende Thema der European Broadcasting Conference, die von heute bis zum 22. September in Liverpool tagt. Im Rahmen dieser Konferenz stellen Vertreter der Medienindustrie, von Regulierungsbehörden und Regierungen aus den EU-Mitgliedsstaaten ihre Positionen für die Revision der EU-Fernsehrichtlinie vor. Ein Themenpapier der Europäischen Kommission für die Liverpooler Konferenz ist als PDF-Datei zugänglich. Die Konferenz soll die Europäische Kommission bei ihrer Ankündigung unterstützen, bis zum Jahresende einen Vorschlag zur Novelle der Fernsehrichtlinie vorzulegen. Eine Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Gesetzesnovelle erwartet der VPRT nicht vor Ende 2006.
Quelle : www.heise.de
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Naumann, hat die Abgeordneten des EU Parlaments aufgefordert, sich beim Novellieren der EU Fernsehrichtlinie für eine komplette Liberalisierung der Werbezeiten bei gleichzeitiger Ablehnung von Produktplatzierungen einzusetzen. "Wenn die derzeitigen starren Beschränkungen bei der Werbezeit auf 12 Minuten je Stunde und das grundsätzliche Verbot, Einzelwerbespots zu senden, nicht abgeschafft oder zumindest abgemildert werden, sehe ich unsere Rundfunkveranstalter im Wettbewerb mit den Abrufdiensten als erheblich benachteiligt an", schrieb Naumann an die Abgeordneten. Anders als viele Verbraucherschützer befürchtet er keine Überflutung mit Werbung, die Zuschauer würden "dies zu verhindern wissen".
Das Ziel der Novellierung (PDF) liegt in einer "Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste", in der unter dem Stichwort "nicht-lineare Dienste" auch fernsehähnliche Abrufdienste in Internet oder auf dem Handy erfasst werden. Allerdings sollen für solche Abrufdienste weniger strikte Regelungen gelten. Im Gegensatz zu Großbritannien, aber auch Interessengruppen wie dem Bundesverband der deutschen Industrie (PDF) sowie dem Bundesverband deutscher Zeitungsverleger sprach sich Neumann ausdrücklich dafür aus, nicht-lineare Dienste in der neuen Richtlinie zu berücksichtigen – Ruth Hieronymi (CDU), Berichterstatterin im federführenden Kulturauschuss des Parlaments, unterstützte den Vorstoß. Es sei Aufgabe der Richtlinie, frei empfangbares Fernsehen zu erhalten. Das habe durch Pay-TV und Internet starke Mitbewerber erhalten. Insofern bestehe "Handlungsdruck, die finanziellen Grundlage für das frei empfangbare Fernsehen zu sichern", kommentierte Hieronimy. Eine weitere Aufgabe sei aber, die Trennung von redaktionellem Inhalt und Werbung zu erhalten. Wolle man kein Produkt Placement, von Sendern ebenfalls als Finanzquelle angezapft, müsse man vielleicht bei den Werberegeln nachgeben. Eine vollkommene Liberalisierung, wie sie Naumann fordert, werde aber auf keinen Fall eine Mehrheit finden.
Hinsichtlich anderer Einnahmequellen für Fernsehsender hat sich derweil Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) zu Wort gemeldet. In einem Presseinterview warnte er vor einem "Verlust des zeitgemäßen Realitätsbezugs" in der deutschen Medienpolitik, wenn angesichts fortschreitender Konvergenz von Rundfunk, Internet und Handy-Kanälen weiterhin eine PC-Gebühr als Bemessungsgrundlage für Rundfunkbeiträge gutiert werde. Sollte diese Gebühr tatsächlich eingeführt werden, drohe als nächster Schritt womöglich eine Handygebühr. Als Inkasso-Instanzen solle man an Stelle der GEZ vielmehr über Finanzämter oder über Kabelgesellschaften nachdenken.
Quelle : www.heise.de
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(http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/konfus/p025.gif)
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Naumann .... nennen wir diesen Herren doch lieber Der Werbebeauftragte der Bundesregierung für Dummheit und Tumbheit ...
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Vor einer Legalisierung der Schleichwerbung und einer Werbeflut im Fernsehen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gewarnt.
"Amerikanische Verhältnisse, bei denen Produktwerbung im Programm zum Alltag gehört und Zuschauer 20 Minuten Werbung über sich ergehen lassen müssen, um zehn Minuten Information zu erhalten, darf es nicht geben", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller am Samstag. Der vzbv forderte die Bundesländer und die Bundesregierung auf, die Verabschiedung der neuen EU-Fernseh- und Werberichtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" in dieser Fassung aufzuhalten. Wer Entscheidungen über die Unabhängigkeit der Medien von wirtschaftlichen Interessen Dritter abhängig mache, verspiele weiteres Vertrauen der Öffentlichkeit in die Bürgernähe europäischer Institutionen.
Die Europäische Kommission plant, eine Zulassung von Produktplatzierungen im Fernsehen in der Europäischen Fernsehrichtlinie zu verankern. Eine Vorentscheidung könnte bereits am Montag beim Ratstreffen der EU-Kulturminister fallen. Nach den Vorstellungen der Kommission sollen darüber hinaus auch die bisherigen Regelungen zur quantitativen Begrenzung der TV-Werbezeiten und der maximale Länge von Werbeunterbrechungen im Fernsehen entfallen. Das Blockwerbeprinzip würde ebenso aufgehoben wie die 20-Minuten-Werberegel für Serien und Unterhaltungssendungen. Die Folge: Spotwerbungen wären unbeschränkt möglich.
Mit der Freigabe der Werbezeiten drohe Fernsehen zur Belästigung und Zumutung zu werden, sagte Müller. Nach Auffassung des vzbv stehen mit der Richtlinie die Interessen der Rundfunknutzer und ihr Vertrauen in die Unabhängigkeit der Medien auf dem Spiel. Dies komme zu einem Zeitpunkt, zu dem die privaten Rundfunkanstalten ihre werbefinanzierten Programme verschlüsseln und nur noch als Pay-TV anbieten wollen, erklärte die Verbandsvorsitzende in Anspielung auf die "Entavio"-Pläne des Satellitenbetreibers SES Astra.
Auch die ARD hat sich gegen die neue Richtlinie ausgesprochen:"Wird die Richtlinie in vorliegender Fassung verabschiedet, wird die journalistische Glaubwürdigkeit und die künstlerische Integrität der Programme kompromittiert", sagte ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann nach vzbv-Angaben. Eine Lockerung des Trennungsgebots von Werbung und Programm dürfe es nicht geben, hieß es.
Quelle : www.satundkabel.de
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Die EU-Kultusminister sowie der Kultur- und Medienausschuss des EU-Parlaments haben sich im Streit um die Novelle der Fernsehrichtlinie am gestrigen Montagabend für Klauseln ausgesprochen, die Produktplatzierungen in TV-Beiträgen größtenteils freien Lauf lassen. Vor allem im federführenden Gremium der Volksvertretung waren die Regelungen für Product Placement bis zuletzt heftig umkämpft. Nach dem Einlenken der Sozialdemokraten stimmte in Straßburg aber letztlich mit 19 Abgeordneten eine Mehrheit für den Vorschlag (PDF-Datei) der Berichterstatterin Ruth Hieronymi (CDU), der Produktplatzierung in fiktionalen Programmen und Sportprogrammen erlauben will. 12 Parlamentarier waren gegen diese weitgehende Freigabe der gezielten Einkaufsmöglichkeiten von Firmen in Filme.
"Die Europäer lügen sich mit diesem Vorschlag in die Tasche", kritisierte Helga Trüpel, grüne Vizepräsidentin des Kulturausschusses, das Ergebnis im Gespräch mit heise online. Ständig würde man auf dem alten Kontinent im Vergleich zu den beim Product Placement liberalen USA mit dem Stichwort "Qualitätsfernsehen" argumentieren. Die befürwortete Regelung würde ihrer Ansicht nach aber zu einer "Qualitätsverschlechterung" führen. Eher lachhaft findet Trüpel die Einschränkungen für die Produktplatzierung im Hieronymi-Report, wonach etwa der Inhalt von Sendungen und die Programmplanung "auf keinen Fall in der Weise beeinflusst werden dürfen, dass die redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit des Mediendiensteanbieters beeinträchtigt wird" oder nicht unmittelbar zu "Kauf, Miete oder Pacht von Waren oder Dienstleistungen" aufgefordert werden dürfen soll.
"Die Firmen können also eifrig werben – aber die Leute sollen nichts kaufen", beanstandet die Grüne die "seltsame Logik" des Änderungsvorschlags am ursprünglichen Richtlinienentwurf der EU-Kommission. Dieser wollte Product Placement in noch weiterem Maße freigeben. Nach dem Votum des Kulturausschusses darf die Schleichwerbung nicht zu schleichend sein. Die Fachpolitiker fordern, dass die Zuschauer zu Beginn und zum Ende des Programms sowie durch ein Signal mindestens alle 20 Minuten während einer Sendung "eindeutig" auf Produktplatzierungen hingewiesen werden müssen.
Durchsetzen konnten sich Grüne und Linke mit Rückendeckung der Sozialisten bei der eigentlichen Werbeklausel. So sollen Filme – wie bisher – alle 45 Minuten, Nachrichten und Kinderprogramme alle 30 Minuten von einem Werbeblock unterbrochen werden dürfen. Hieronymi wollte hier generell alle halbe Stunde Pausen zulassen. Keine großen Auflagen soll es dagegen für Einzelspots geben, die laut den Medienpolitikern schier beliebig ins Programm eingestreut werden können. Insgesamt fürchtet Trüpel, dass das "Kulturgut" Film mit den Vorschlägen doch immer mehr zur Ware verkommt.
Generell sollen mit der Richtlinie audiovisuelle Mediendienste wie das Fernsehen und neu aufkommende Angebote auf Abruf weitgehend einheitlich etwa bei der Beachtung von "Mindeststandards" zum Verbraucher- und Jugendschutz oder zur Förderung der kulturellen Vielfalt sowie der Pflicht zur Gegendarstellung geregelt werden. Auch für alle betroffenen interaktiven Dienste sollen in diesen Punkten die Vorschriften der E-Commerce-Richtlinie erweitert werden. Außen vor bleiben laut dem Änderungsentwurf des Kulturausschusses "Blogs und andere vom Nutzer ohne wirtschaftliche Zielsetzung generierte Inhalte und alle Formen privater Kommunikation". Auch Suchmaschinen oder Online-Spiele werden nicht erfasst, solange dabei "der Hauptzweck" nicht die Verbreitung eines audiovisuellen Angebots ist. Als Abgrenzungskriterium ist etwa die "redaktionelle Verantwortung" oder der feste Zeitplan eines Programmmachers vorgesehen.
Beim Jugendschutz plädiert der Hieronymi-Bericht für die Förderung von "Ko- und Selbstregulierungsinstrumenten", die allerdings "entsprechend der unterschiedlichen Rechtstraditionen der Mitgliedsstaaten angewandt werden" sollen. Für schwerwiegende Verstöße gegen den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde ist laut Hieronymi die Möglichkeit der Anordnung von Sperrungsverfügungen vorgesehen – unabhängig vom nationalen Recht. Dies entspreche dem Verfahren, das bisher schon für reine Onlinedienste gemäß der E-Commerce-Richtlinie möglich sei. Die Kommission und die EU-Länder sollen ferner die Entwicklung von EU-weiten Filter- und Kennzeichnungssystemen unterstützen. Der Report enthält zudem eine Klausel, wonach behinderten und älteren Menschen die Teilhabe an audiovisuellen Mediendiensten in besonderer Weise zu vereinfachen ist.
Am Montagvormittag hatten zuvor bereits die EU-Kultusminister eine weitgehende Einigung über den Kompromissvorschlag der finnischen Ratspräsidentschaft bei ihrem Treffen in Brüssel erzielt. Einen offiziellen gemeinsamen Standpunkt verabschiedeten sie zwar noch nicht, um der 1. Lesung des Kommissionsentwurfs Mitte Dezember im Parlament nicht zuvorzukommen. Noch habe es auch einige Unstimmigkeiten gegeben, lautete der Tenor nach der Sitzung. Es sei aber deutlich geworden, dass es eine qualifizierte Mehrheit für das Papier der Finnen gebe.
Es sieht unter anderem vor, dass für die rechtliche Lage von Sendern das so genannte Herkunftslandprinzip gilt und Product Placement zunächst verboten wird. Den Mitgliedsstaaten soll aber gleichzeitig die Möglichkeit gegeben werden, die gezielte Platzierung von Produkten in Filmbeiträgen in Filmen, TV-Serien, Sportübertragungen und "leichten Unterhaltungsprogrammen" bei klarer Kennzeichnung freizugeben. Der deutsche Kulturstaatsminister Bernd Neumann ließ durchblicken, mit dem Ergebnis gut leben zu können. Er kündigte an, dass auch die Bundesregierung von diesen "Ausnahmeregeln" aus Wettbewerbsgründen Gebrauch machen wolle. Zuvor hatte sich der CDU-Politiker entschieden gegen Produktplatzierung insgesamt ausgesprochen.
Medienkommissarin Viviane Reding begrüßte die vorläufige Einigung im EU-Rat. Die Klausel im Ratspapier strebt ihrer Ansicht nach auf anderem Weg "das gleiche Ziel" der Liberalisierung von Product Placement an wie ihr vorausgegangener Entwurf. Protest kommt dagegen von der EU-Verbraucherschutzvereinigung BEUC: "Unsere Kinder haben etwas Besseres verdient, als ihr Leben nur mit Werbung abgefüllt zu sehen", moniert dessen Direktor Jim Murray.
Quelle : www.heise.de
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In einem gemeinsamen Antrag (PDF-Datei) sehen die Fraktionen von CDU/CSU sowie SPD im Bundestag noch "erheblichen Diskussionsbedarf" bei den geplanten EU-Vorgaben zu neuen Werberegeln für audiovisuelle Medien im Rahmen der Novelle der Fernsehrichtlinie. Ganz lehnt die große Koalition die von der EU-Kommission vorgeschlagene und heftig umstrittene Freigabe von Product Placement in TV-Sendungen aber nicht ab und fordert kein generelles Verbot. Allein die im Entwurf der Brüsseler Behörde vorgesehenen Regelungen zur Kennzeichnung reichen den Abgeordneten "bei weitem nicht aus", um die Zuschauer vor Irreführungen zu schützen.
Die Bundesregierung soll ferner aufgefordert werden, sich bei den weiteren Beratungen dafür einzusetzen, dass die Orientierung der Programmmacher "allein an publizistischen Kriterien" sichergestellt sei. Diese dürften nicht davon beeinflusst werden, "dass Unternehmen ihre Produkte in einem positiven Umfeld dargestellt sehen wollen."
Die von der Kommission vorgeschlagenen Flexibilisierungsmöglichkeiten für normale Werbung jenseits von Produktplatzierungen gehen Schwarz-Rot dagegen noch nicht weit genug. Die Kritik bezieht sich insbesondere für die bislang vorgeschriebenen Abstände zwischen den Werbeblöcken, die laut Kommission 35 Minuten betragen sollen. Darüber hinaus will die große Koalition prüfen lassen, ob das Blockwerbegebot zugunsten der Möglichkeit, Einzelspots senden zu dürfen, gelockert werden könnte. Denkbar wäre, einzelne Unterbrecher-Spots zumindest bei Sportprogrammen zuzulassen. Über darüber hinausgehende Vorschriften sollten die Mitgliedstaaten entscheiden können. Die Bundesregierung möge den Richtlinienentwurf ansonsten in seiner Absicht unterstützt, an den qualitativen Werbebeschränkungen und insbesondere am Gebot der Trennung von Werbung und Programm festzuhalten.
Mit dem noch nicht vom Bundesratsplenum verabschiedeten Antrag soll die Bundesregierung ferner aufgefordert werden, sich gegen eine "Verkürzung" des Jugendmedienschutzes auszusprechen. Den Mitgliedstaaten solle die Möglichkeit erhalten bleibt, den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten "bei gravierenden Verstößen gegen den Jugendschutz sowie gegen Vorschriften zum Schutz der Menschenwürde und gegen Rassenhass effektiv einzuschränken." Inwieweit damit auch die seit langem sehr kontrovers diskutierten Sperrungsverfügungen gegen Internetprovider gemeint sein könnten, lässt der Antrag offen.
Insbesondere bei so genannten nicht-linearen, also interaktiven und zeitlich nicht fest programmgebundenen Diensten sehen die Abgeordneten "Harmonisierungsbedarf". In diesem Bereich seien laut einer Kommissionsstudie in 23 von 25 Mitgliedstaaten Aspekte wie Jugendschutz, Menschenwürde und Werbung noch unterschiedlich geregelt. Mit der vorgeschlagenen abgestuften Regulierungsdichte würden für die nichtlinearen Dienste "Mindestvorgaben" aufgestellt, "ohne neue Hemmnisse für die Entwicklung wettbewerbsfähiger Online-Medien und -Dienste zu schaffen".
Prinzipiell unterstützt der vor dem Amoklauf eines 18-Jährigen in Emsdetten entstandene Antrag auch noch, dass der Revisionsvorschlag das vielfach hoch gehaltene, etwa den Briten im Streben nach mehr Selbstkontrolle der Wirtschaft aber bereits zu weit gehende System der "Ko-Regulierung" als ein "alternatives Instrument zur Implementierung der Richtlinie anerkennt". Die vom Staat kontrollierte "Selbstregulierung" habe sich "im Rahmen des deutschen Aufsichtssystems über den öffentlichen und privaten Rundfunk grundsätzlich bewährt." In der aufgeregten neuen Debatte um ein Verbot von "Killerspielen" haben insbesondere Politiker von CDU und CSU dagegen in dieser Woche den 2003 mit der Reform der Jugendschutzgesetzgebung eingeführten Ko-Regulierungsansatz als nicht ausreichend für die Aufrechterhaltung eines hohen Jugendschutzes bezeichnet.
Quelle : www.heise.de
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Wird Schleichwerbung künftig erlaubt? Das ist eine der am häufigsten gestellten Fragen rund um die neue EU-Fernsehrichtlinie, die am Mittwoch das Europäische Parlament in Straßburg passierte.
Der Anlass für die Neufassung der seit 1989 geltenden und zuletzt 1997 überarbeiteten Richtlinie ist die technische Entwicklung: Programme, die früher nur über das Fernsehen verbreitet wurden, können heute - und weit mehr noch in der Zukunft - über unterschiedlichste Verbreitungswege die Zuschauer erreichen. Außerdem gibt es neben dem "linearen" Fernsehen, das nach einem festen Programmplan ausgestrahlt wird, die "nicht-linearen" Mediendienste, bei denen Programme und Sendungen abgerufen werden können ("on demand"). So wurde auch der Name des EU-Regelungswerks geändert: In Zukunft heißt es "Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste".
Von Anfang an spielte die Überlegung eine wichtige Rolle, wie europäische Produzenten finanziell mit der Konkurrenz aus Übersee - USA, China, Indien - mithalten können, wo Produkt-Platzierung ein wesentliches Element der Programmfinanzierung ist. Zunächst wollte die Brüsseler Kommission das "Product Placement" auch in der EU generell zulassen und nur in bestimmten Sendungen verbieten: Nachrichten, Zeitgeschehen, Kinderprogramme. Gegen diesen Ansatz gab es heftigen Widerstand, vor allem aus Deutschland.
Im EU-Parlament wurden - unter Federführung der CDU-Abgeordneten und WDR-Rundfunkrätin Ruth Hieronymi - Änderungsanträge erarbeitet. Danach soll es nun ein generelles Verbot der Produkt-Platzierung geben, mit Ausnahmen nur für Filme, TV-Serien, Sport und leichte Unterhaltung.
Im Unterschied zur Produkt-Platzierung bleibt Schleichwerbung - die heimliche Integration von bezahlter Werbung ins Programm - weiterhin uneingeschränkt verboten. Bezahlte Produkt-Platzierungen müssen gekennzeichnet werden - wie und in welchem Umfang, war bis zuletzt umstritten und wird wahrscheinlich erst vom EU-Ministerrat im Mai 2007 endgültig festgelegt. Neben ausführliche Darstellungen am Anfang und Ende einer Sendung wünschen sich die Abgeordneten anonymisierte Hinweise während des Programms.
Die ARD lehnt indes eine Liberalisierung von "Product Placements" weiter ab, die Sender wollen bei ihren Eigen- und Auftragsproduktionen in jedem Fall darauf verzichten, teilte der öffentlich-rechtliche Sender am Nachnittag mit. Damit würden die neun Landesrundfunkanstalten der ARD beim "Product Placement" auch dann strengere Maßstäbe anlegen, wenn dies den kommerziellen Fernsehsendern künftig gestattet sein sollte, hieß es.
Die bisher nur für das Fernsehen gelten Regelungen zum Jugendschutz, wie das Verbot pornografischer und extrem gewalttätiger Sendungen im frei empfangbaren Programm, werden auf die anderen audiovisuellen Dienste ausgedehnt. Das wird einerseits - etwa von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) - begrüßt, andererseits sehen beispielsweise der Bundeselternrat und der Deutsche Familienverband in der gegenseitigen Anerkennung der nationalen Medienangebote eine Entwicklung "in Richtung des niedrigsten EU- Niveaus". Gegen etwaige Verbote seien Rechtsmittel in Brüssel möglich, so dass letztendlich die EU-Kommission entscheide, "welche Sendungen Kindern in Deutschland zumutbar sind", erklärte beide Organisationen.
Mit ihrem Beschluss befürworteten die Parlamentarier in dieser ersten Lesung auch die Möglichkeit einer Unterbrechung von Spielfilmen durch Werbeblöcke alle 30 Minuten und nicht, wie vom Kulturausschuss gefordert, nur alle 45 Minuten. Für den 30-Minuten-Takt hat sich in Straßburg eine Mehrheit von Konservativen und Liberalen durchgesetzt. Grundsätzlich gilt die Regelung, dass pro Stunde ein Film höchstens 12 Minuten lang durch Werbung unterbrochen werden kann.
Quelle : www.satundkabel.de
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Mainz - Das ZDF will wie die ARD eine sich abzeichnende Teilfreigabe von Schleichwerbung durch die EU nicht mitmachen.
Der Sender werde auch künftig in seinen Eigen- und Auftragsproduktionen kein Product Placement zulassen, sagte ZDF-Sprecher Alexander Stock der Nachrichtenagentur ddp in Mainz. Er bedauerte zugleich, dass im EU-Parlament die Produktplatzierung - also die sichtbare werbliche Platzierung von Produkten in redaktionellen Programmen - nicht gänzlich abgewendet werden konnte.
Dem bisherigen Entwurf zufolge, der am Mittwoch in erster Lesung im EU-Parlament mit großer Mehrheit angenommen wurde, bleibt Schleichwerbung zwar im Grundsatz verboten. Sie soll aber in Filmen, Serien und in Sportsendungen erlaubt werden. Stock betonte jedoch, in dem Entwurf zur neuen Fersehrichtlinie werde auch sichergestellt, dass die Zuschauer umfassend über Produktplatzierungen informiert werden und dass wichtige Sendungen wie Kinderprogramme, Nachrichten- und Ratgebersendungen ausgenommen blieben. Dies begrüße das ZDF.
Zuvor hatte die ARD angekündigt, in jedem Fall auf Product Placement in Eigen- und Auftragsproduktionen verzichten zu wollen. Die strengen Maßstäbe sollen auch dann gelten, wenn den Privatsendern Schleichwerbung gestattet sein sollte.
Der WDR-Rundfunkrat rief am Donnerstag die Bundesländer auf, bei einer Liberalisierung auf EU-Ebene per Staatsvertrag Schleichwerbung in Deutschland auszuschließen. Zugleich äußerte er die Erwartung, dass die am 1. Januar 2007 beginnende deutsche EU-Ratspräsidentschaft einen gemeinsamen Standpunkt in der Frage der Schleichwerbung formuliert. Der Entwurf der Fernsehrichtlinie geht zunächst in die Ministerabstimmung, bevor er erneut im EU-Parlament beraten wird.
Quelle : www.digitalfernsehen.de
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Berlin - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat an die für die Rundfunkordnung zuständigen Bundesländer appelliert, Schleichwerbung auch in Zukunft nicht im deutschen Fernsehen zuzulassen.
"Nur so wird das wichtige Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt wirkungsvoll durchsetzbar sein", so ein VZBV-Sprecher.
"Dies muss einhergehen mit einer strikten Einhaltung der in den Rundfunkanstalten bereits existierenden Werberichtlinien, mit einer weiteren Stärkung der Kompetenzen der internen Aufsichtsgremien und einer unabhängigen Programmkontrolle."
Das Europäische Parlament hatte sich im Dezember darauf geeinigt, das so genannte "Product Placement" zuzulassen. Entsprechende Sendungen sollen zukünftig im 20-Minuten-Takt mit einem kennzeichnenden Signal versehen werden. Auch für Kinderprogramme gelten besondere Schutzregelungen.
Quelle : www.digitalfernsehen.de
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Berlin - Die geplante Novelle der EU-Fernsehrichtlinie und die damit verbundene Frage der Schleichwerbung steht im Mittelpunkt des informellen Treffens der EU-Kultur- und Medienminister am Montag und Dienstag in Berlin.
Besonderes Augenmerk soll bei den Gesprächen auf der Position des Europäischen Parlaments liegen, das sich im Dezember für eine Lockerung der Werbemöglichkeiten bei audiovisuellen Medien ausgesprochen hatte.
Die Fachminister wollen auf Einladung von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) dazu "klare politische Signale für die weiteren Diskussionen" geben. Grundsätzlich schloss das Parlament in der ersten Lesung der Richtlinie zwar Schleichwerbung aus. Die EU-Staaten sollen aber die Möglichkeit erhalten, Produkte in Spielfilmen, TV-Serien und Sportübertragung zu platzieren. EU-Medienkommissarin Viviane Reding hatte im Entwurf zur Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" ebenfalls für eine Lockerung bei der in Deutschland verbotenen Schleichwerbung plädiert.
Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck (SPD), signalisierte bereits Einverständnis. Schleichwerbung müsse in Kinder- und Jugendsendungen, Verbrauchermagazinen, Hintergrundberichten und Nachrichtensendungen verboten bleiben. ARD und ZDF hingegen kündigten an, dass sie auch im Falle einer EU-weiten Liberalisierung keine Schleichwerbung in ihren Programmen zulassen wollten.
Ferner soll die Novelle den Abstand der Werbeblöcke in TV-Sendungen regeln und EU-weit einen Jugend- und Verbraucherschutz, ein Recht auf Kurzberichterstattung sowie einen verbesserten Zugang für Behinderte zu audiovisuellen Mediendiensten festschreiben. Am Dienstag beraten die Fachminister dann vor allem über eine Stärkung der Musikwirtschaft als Teil der Kulturwirtschaft Europas.
Quelle : www.digitalfernsehen.de
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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat die vom EU-Kulturministerrat vereinbarten Kennzeichnungsregeln für "Product Placements" attackiert.
"Diese Regelung ist wirklichkeitsfremd", sagte Verbandschefin Edda Müller am Dienstag in Berlin. Ausgerechnet die Kulturminister hätten eine Art legalisierte Schleichwerbung im Fernsehen Tür und Tor geöffnet. Aus Sicht des vzbv ist eine Nennung im Vor- und Abspann die am wenigsten transparente Form der Kennzeichnung. "Im Zeitalter des Zappings sieht sich kein Fernsehzuschauer den Vor- oder Abspann an", sagte Müller. "Die EU-Kommission wollte Schleichwerbung im Fernsehen und jetzt bekommt sie sie auch."
Gegen den Widerstand von Verlegerverbänden und Verbraucherorganisationen hatte das EU-Parlament Ende vergangenen Jahres der Produktplazierung in Fernsehprogrammen grundsätzlich zugestimmt. Ausgenommen bleiben sollen nur Nachrichten, Kinder- und Ratgebersendungen sowie Dokumentarfilme. Gemeinsam mit EU-Medienkommissarin Viviane Reding hatten die Kulturminister am Montag in Berlin vereinbart, dass bezahlte Produktplatzierungen nur im Vor- und Abspann gesponserter Sendungen genannt werden müssen.
Heftige Kritik übte Müller an EU-Medienkommissarin Viviane Reding. Für ihr Vorhaben, "Product Placement" freizugeben, hatte Reding vor allem mit der US-amerikanischen Konkurrenz auf dem europäischen Fernsehmarkt geworben. Durch Produktplatzierungen hätten beispielsweise US-Produktionen wie James Bond einen unangemessenen Vorsprung gegenüber europäischen Produktionen. Es sei scheinheilig, wenn Reding einerseits auf der Berlinale die hervorragende Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Films feiere, sich aber gleichzeitig mit dem Hinweis auf eine angeblich unzureichende Wettbewerbsfähigkeit eben dieser Branche für Product Placements stark mache, erklärte Müller.
Quelle : www.satundkabel.de
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EU-Medienkommissarin Viviane Reding hat Ende der Woche einen überarbeiteten Vorschlag (PDF-Datei) für die Novelle der EU-Fernsehrichtlinie vorgestellt. Die konsolidierte Fassung des geplanten, an neue Techniken wie Video auf Abruf oder Streaming angepassten rechtlichen Rahmenwerks für audiovisuelle Mediendienste übernimmt weitgehend die vom EU-Rat und EU-Parlament ins Spiel gebrachten Regelungen zum Product Placement. Pro Forma sollen Produktplatzierungen demnach verboten sein. Den EU-Mitgliedsstaaten wird aber gleichzeitig die Möglichkeit eingeräumt, Product Placement in Spielfilmen, Fernsehserien und Sportübertragungen "ausdrücklich zuzulassen". Faktisch soll die umstrittene Werbeform so EU-weit freigegeben werden.
Produktplatzierungen müssen dem Entwurf zufolge deutlich als solche gekennzeichnet sein. Hinweise darauf sollen in klar identifizierbarer Form am Start und am Ende des entsprechenden Programms sowie nach einer regulären Werbepause geschaltet werden, um "jegliche Verwirrung des Zuschauers zu verhindern". Als weitere Anforderungen nennt das Papier, dass die Verantwortlichkeit und die redaktionelle Unabhängigkeit des Medienanbieters nicht unterlaufen und der Zuschauer nicht direkt zum Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung durch eine zu prominente Darstellung derselben ermutigt werden darf. Ausschlussregeln sind zudem für Artikel wie Tabakwaren oder spezielle Medikamente und Behandlungsformen vorgesehen.
Nach dem Beschluss des Parlaments sollte in jeder Sendung, die Produktplatzierung enthält, explizit alle 20 Minuten mit einem Signal darauf aufmerksam gemacht werden. Dies geht der Kommission zu weit. Ursprünglich wollte sie Product Placement allgemein erlauben, solange es sich nicht um klare Schleichwerbung handle. Die dem normalen Zuschauer wohl nur schwer vermittelbaren Unterschiede zwischen den beiden unkonventionellen Werbeformen versucht der neue Entwurf noch einmal herauszuarbeiten. Die weiterhin untersagte Schleichwerbung definiert die Brüsseler Behörde darin als vom Anbieter gezielte Darstellung von Artikeln oder Dienstleistungen, bei der die Öffentlichkeit über den kommerziellen Charakter in die Irre geführt werden könnte.
Generell will die Direktive die Werbung liberalisieren, da dem Nutzer in der digitalen Medienwelt ausreichend auch technisch unterstützte Möglichkeiten zum Umgehen von Reklame sowie breite Alternativangebote zur Verfügung stünden. Bei der geplanten Beschränkung der Werbezeit beharrt Reding auf ihrem ursprünglichen Plan, künftig pauschal maximal 12 Minuten pro Stunde für Spots freizugeben. Bestimmungen zu Abstandsregeln und der "Tagesdosis" sollen dagegen gänzlich fallen und so etwa auch die Einblendung permanenter einzelner Mini-Reklamefenster möglich werden. Nach dem Willen der EU-Abgeordneten sollten Sender alle 30 Minuten Werbeblöcke schalten dürfen. Nur bei Sportsendungen waren Einzelwerbespots ohne zeitliche Vorgaben vorgesehen.
Generell sieht der Reformvorschlag einen abgestuften Regulierungsansatz und die Einführung des Systems der "Ko-Regulierung" vor. "Lineare Dienste", die dem klassischen TV-Angebot entsprechen, sollen vergleichsweise strengen Auflagen wie im jetzigen Rundfunk unterworfen werden. Nicht-lineare Dienste wie die Bestellung eines Videos auf Abruf müssen dagegen nur gewisse Grundregeln etwa beim Jugendschutz oder bei der Unterbindung rassistischer Äußerungen einhalten. Im Gegenzug soll für sie das "Herkunftslandsprinzip" gelten, wonach die rechtlichen Bedingungen am Standort des Mediendienstes maßgeblich sind.
Die Mitgliedstaaten müssten mit dieser Regelung grundsätzlich Produkte und Angebote aus anderen EU-Staaten auf dem heimischen Markt zulassen. Dies hat bereits zu Kritik von Fachverbänden geführt, wonach sich der Jugendmedienschutz in Deutschland in Richtung des niedrigsten EU-Niveaus hin entwickeln und eine Art "Killer-TV" auch hierzulande freigegeben werde. Anfang März "ehrte" der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Reding in Abwesenheit mit dem "nassen Schwamm" für den "bildungspolitischen Tiefschlag" in 2006. Die Kommission sucht diesen Bedenken durch eine neue Passage zu begegnen, wonach Mitgliedstaaten die Ausstrahlung von Programmen etwa verhindern können, wenn diese jugendgefährdend sind. Prinzipiell sollen zudem technische Vorkehrungen wie Verschlüsselungen, späte Sendezeiten oder akustische Warnsignale sowie die Stärkung von Medienkompetenz den Jugendschutz sichern.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck sieht in diesem Bereich trotzdem weiter Verbesserungsbedarf. Noch bevor der überarbeitete Entwurf überhaupt offiziell auf dem Tisch lag, erklärte der SPD-Chef die Jugendschutzvorkehrungen als "bei weitem nicht ausreichend". Sie drohten, das anspruchsvolle deutsche System aufzuweichen. Es sei eine Klarstellung erforderlich, dass für nicht-lineare Dienste die europäische E-Commerce-Richtlinie mit ihren Ausnahmebestimmungen uneingeschränkt weiter gelte. Die Regelungen der revidierten Fernsehrichtlinie dürften hier nur zusätzlich Anwendung finden, forderte Beck. Mit dieser Lösung bleibe die Möglichkeit erhalten, bei jugendgefährdenden oder rechtsextremen Inhalten aus anderen Mitgliedstaaten Sperrungsverfügungen zu erlassen, um strengeres deutsches Recht durchzusetzen. Kritisch bemerkte Beck außerdem, dass in dem geänderten Vorschlag der Kommission kein spezifisches Verbot so genannter Themen-Placements in Fernsehsendungen enthalten sei.
Diesen Kurs befürwortet auch Ruth Hieronymi von der CDU, die parlamentarische Berichterstatterin für die Neufassung der Richtlinie. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen in der EU-Volksvertretung, Rebecca Harms, hält den Einsatz Hieronymis für mehr Jugendmedienschutz dagegen bei näherer Betrachtung für "mehr Schein als Sein". Ihr Werben für das aufgrund technischer und organisatorischer Schwierigkeiten wenig effektive kommende Modell der Sperrungsverfügung von audiovisuellen Mediendiensten führe die Öffentlichkeit in die Irre. Die vom Parlament geforderte Stärkung von unabhängigen Produzenten drohe zudem ebenso zu scheitern wie die Einführung eines durchsetzungsstarken, europaweiten Rechts auf Kurzberichterstattung. Die EU-Kulturminister wollen sich Ende Mai mit der Novelle befassen, das EU-Parlament soll im Juni in zweiter Lesung darüber beraten.
Quelle : www.heise.de
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Der Kulturausschuss des EU-Parlamentes hat am heutigen Dienstag in Brüssel einer Absprache mit dem EU-Rat zur Novelle der EU-Fernsehrichtlinie zugestimmt. Bis zuletzt besonders umstritten war die geplante Liberalisierung der Werbung in audiovisuellen Mediendiensten. Der Kompromiss sieht nun vor, dass Product Placement pro forma verboten wird. Den EU-Mitgliedsstaaten wird aber gleichzeitig ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, Produktplatzierungen in Spielfilmen, Fernsehserien und Sportübertragungen zuzulassen. Bedingung war für alle gesetzgeberischen Instanzen in Brüssel, dass die "Schleichwerbung" nicht ganz schleichend daher kommt und deutlich auf sie hingewiesen wird. Hier bleibt es bei der Formulierung aus dem überarbeiteten Vorschlag der EU-Kommission. Hinweise auf Produktplatzierungen sollen demnach in klar identifizierbarer Form am Start und am Ende des entsprechenden Programms sowie nach einer regulären Werbepause geschaltet werden.
Gemäß dem Votum der Abgeordneten in 1. Lesung sollte der Zuschauer eigentlich in jeder Sendung mit Produktplatzierung explizit alle 20 Minuten mit einem Signal auf die umstrittene Finanzierungsmethode aufmerksam gemacht werden. Dies war der Kommission aber deutlich zu weit gegangen. Als weitere Anforderung für Product Placement ist vorgesehen, dass die Verantwortlichkeit und die redaktionelle Unabhängigkeit des Medienanbieters nicht unterlaufen und der Zuschauer nicht direkt zum Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung durch eine zu prominente Darstellung derselben ermutigt werden darf. Ausschlussregeln sollen zudem für Artikel wie Tabakwaren oder spezielle Medikamente und Behandlungsformen gelten.
Bei der Festlegung der Werbezeiten hält sich das Kompromisspapier an die Vorgaben des Parlaments. Sender dürfen damit alle 30 Minuten das Programm mit Werbeblöcken unterbrechen. Bei Sportsendungen sind auch Einzelwerbespots ohne zeitliche Vorgaben erlaubt. Pro Stunde sollen 12 Minuten für Spots freigegeben. EU-Medienkommissarin Viviane Reding hatte sich hier zunächst dafür stark gemacht, dass Bestimmungen zu Abstandsregeln und der "Tagesdosis" von Werbepausen gänzlich fallen. Sie wollte so etwa auch die Einblendung permanenter einzelner Mini-Reklamefenster möglich machen.
Die gemeinsame Linie zwischen dem Entwurf (PDF-Datei) für den gemeinsamen Standpunkt des Ministergremiums, dem Kommissionspapier und dem Beschluss der Abgeordneten hat die Parlamentsberichterstatterin Ruth Hieronymi von der Europäischen Volkspartei (EVP) in den vergangenen Wochen ausgehandelt. Die CDU-Politikerin sieht damit "eine gute Chance" gegeben, "um Fernsehen auch in Zukunft als Kultur- und Wirtschaftsgut zu sichern". Sie verweist darauf, dass eine Reihe von Forderungen der Völkervertretung durchgesetzt werden konnten. So werde einerseits die Ausstrahlung in alle Mitgliedsstaaten über das Herkunftslandprinzip gesichert. Andererseits würden aber auch der Jugendschutz und die Medienerziehung ausgebaut. "Schwer jugendgefährdende Inhalte im Internet können von den Mitgliedstaaten gesperrt werden", betonte Hieronymi. Fachverbände hatten zuvor befürchtet, dass sich der Jugendmedienschutz in Deutschland in Richtung des niedrigsten EU-Niveaus hin entwickeln und eine Art "Killer-TV" auch hierzulande freigegeben werden könnte.
Als weitere Erfolge verbucht die Berichterstatterin, dass es künftig bei "Exklusivrechten von hohem Interesse europaweit ein Recht auf Kurzberichterstattung" geben soll. Ferner werde der Zugang zum Fernsehen für Behinderte gesetzlich vorgeschrieben und Medienpluralismus gestärkt. Alle Mitgliedstaaten seien verpflichtet, unter anderem zu diesem Zweck unabhängige Aufsichtsbehörden zu gewährleisten.
Die stellvertretende Vorsitzende des Kulturausschusses, Helga Trüpel von den Grünen, ist dagegen "trotz einzelner Verbesserungen" von der gesamten Stoßrichtung der Direktive und dem Verhandlungsergebnis enttäuscht. Einerseits werde in Europa viel von der Sicherung der Vielfalt beim Medienangebot geredet, andererseits habe sich die Politik nun insbesondere bei der Werbeliberalisierung der "US-Diktatur mit der Vorgabe des Zwangs des Marktes" gebeugt. Das Qualitätsfernsehen komme so viel zu kurz. Hieronymi lobte Trüpel zwar für ihren transparenten Verhandlungsstil und ihre Kommunikationsbereitschaft. Die Berichterstatterin habe es aber verabsäumt, Mehrheiten im Parlament gegen eine Freigabe von Produktplatzierungen zu bündeln und sich Rat und Kommission entgegenzustellen. Insgesamt habe sich letztlich Reding durchgesetzt.
Generell sieht der Vorschlag für eine Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste einen abgestuften Regulierungsansatz und die Einführung des vielfach gelobten Systems der "Ko-Regulierung" vor. "Lineare Dienste", die dem klassischen TV-Angebot entsprechen, sollen vergleichsweise strengen Auflagen wie im jetzigen Rundfunk unterworfen werden. Nicht-lineare Dienste wie die Bestellung eines Videos auf Abruf müssen dagegen nur gewisse Grundregeln etwa beim Jugendschutz oder bei der Unterbindung rassistischer Äußerungen einhalten. Im Gegenzug soll für sie das Herkunftslandsprinzip gelten, wonach die rechtlichen Bedingungen am Standort des Mediendienstes maßgeblich sind. Eine "Regulierung des Internet als solchem" bringe die Direktive nicht, betonte Trüpel. Es würden nur Online-Angebote mit bewegten Bildern erfasst, wenn diese "eine Suggestivkraft für die Masse" entfalten würden. Die meisten Videocasts dürften damit außen vor sein.
Noch aus steht die Annahme des Kompromisspapiers durch die 27 Kulturminister der Mitgliedsstaaten bei ihrem nächsten Treffen am 24. Mai, die jetzt aber eine reine Formsache ist. Eine echte 2. Lesung im Parlament mit der Abstimmung über weitere Änderungsanträge soll es nach der Empfehlung des Kulturausschusses nicht mehr geben. Vielmehr ist vorgesehen, die gemeinsame Position im Juni dann nur noch im Plenum durchzuwinken.
Quelle : www.heise.de
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Viel Zustimmung gab es gestern während der zweiten Lesung der neuen Fernsehrichtlinie im Europäischen Parlament. Medienkommissarin Viviane Reding und Parlamentsberichterstatterin Ruth Hieronimy (EPP/EVP) versicherten, dass mit ihr die rechte Balance zwischen einem Schutz der Verbraucher und mehr Flexibilität für Rundfunkunternehmen geschaffen werde. Lediglich Helga Trüpel kündigte für die Grünen an, dass sie die runderneuerte Richtlinie in der heutigen Abstimmung ablehnen werden. "Aus unserer Sicht ist die Öffnung der Richtlinie zu stark in Richtung Werbemarkt ausgefallen. Die Grünen wollen nicht mehr Werbung in Sportprogrammen und Spielfilmen", sagte Trüpel. Hieronymi hielt dem entgegen, es seien nicht die Werbezeiten ausgedehnt, aber flexiblere Regelungen geschaffen worden.
Die künftige "Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste" sieht vor, dass pro Stunde maximal 12 Minuten Werbung gesendet werden dürfen, bisher durfte sie nicht mehr als 15 Prozent des täglichen Programms ausmachen. Spielfilme, Nachrichtensendungen und Kindersendungen dürfen demnächst alle 30 Minuten unterbrochen werden. Bislang mussten zwischen Werbeblöcken 45 Programmminuten liegen. Die Kommission hatte dafür gestimmt, dass die Abstandsregeln für Werbeblöcke generell fallen. Inbesondere der zu 90 Prozent werbefinanzierte private Rundfunk hatte eine weitergehende Liberalisierung gefordert.
Künftig sind Produktplatzierungen in Serien, Spielfilmen, Sportsendungen und Unterhaltungsprogrammen erlaubt, in anderen Formaten, besonders Kinder- und Nachrichtenprogrammen dagegen verboten. Die Sender müssen deutlich darauf hinweisen, welche Firmen für die Platzierung von Produkten bezahlt haben. Die Werbeliberalisierung dient nach Aussage von Hieronymi dazu, dass "die traditionellen Rundfunkunternehmen auch in der Konkurrenz mit Wettbewerbern wie Google und anderen auch in Zukunft frei verfügbares Fernsehen anbieten können".
Die Konkurrenz zwischen traditionellen und neuen Sendeformen veranlasste Kommission, Parlament und Rat auch zur Erweiterung der Regeln auf die so genannten nicht-linearen Dienste. "Auch Internetfernsehen und mobiles Fernsehen soll in Europa zukünftig nicht nur als Wirtschaftsgut, sondern als ein zentraler Garant für Informationsfreiheit und Meinungspluralismus gelten", erläuterte Hieronymi. Allerdings warnen Experten vor einer Reihe von Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Umsetzung der Richtlinie, die nach der Abstimmung heute bis 2009 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht gegossen werden muss. Reding wünscht sich, dass sie dabei nicht umfangreicher wird, da die Kommission verstärkt auf Verhaltenskodices setzen wollte.
Quelle : www.heise.de
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Der rheinland-pfälzische Staatskanzleichef Martin Stadelmaier geht davon aus, dass das Verbot auch im nächsten Rundfunkstaatsvertrag beibehalten wird, wie er am Mittwoch der Deutschen Presseagentur sagte und damit seine Ausführungen vom Vortag bekräftigte. Dies gelte sowohl für die öffentlich- rechtlichen als auch die privaten TV-Sender. Bayerns Medienminister Eberhard Sinner (CSU) plädierte andererseits dafür, bei den Privatsendern sorgfältig zu prüfen, "welche wirtschaftlichen Folgen ein Totalverbot hätte".
Bislang ist das Verbot des Product Placement in Deutschland im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben. Ob dies auch so bleibt, müssen die Länder entscheiden, nachdem die neue EU-Fernsehrichtline gekennzeichnete Produktplatzierungen in bestimmten Fällen zulässt. Laut Stadelmaier waren alle Bundesländer in Brüssel gemeinsam gegen diese Werbeform aufgetreten. Es würde ihn erstaunen, wenn sich dies ändere, sagte er.
ARD und ZDF haben bereits erklärt, dass sie Product Placement - bei dem Produkte gegen Bezahlung in Sendungen eingebaut werden - selbst dann nicht nutzen würden, wenn es erlaubt wäre. Sinner bekräftigte am Mittwoch, dass es im öffentlich-rechtlichen Fernsehen keine Produktplatzierung geben dürfe. Auch glaube er nicht, dass die Privatsender "von Produktplatzierung so stark profitieren können, wie allgemein angenommen wird". Etwaige Vorteile müssten gegen die "gravierenden Nachteile für Verbraucher und Künstler" abgewogen werden
Quelle : SAT+KABEL
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Der Privatsenderverband VPRT hat Teile des am Freitag unterzeichneten Rundfunkänderungsstaatsvertrag für ARD und ZDF kritisiert.
Die von den Ländern beschlossene Kennzeichnungspflicht von Schleichwerbung ("Product Placement") soll für deutsche Fernsehsender auch für die Ausstrahlung von Fremdproduktionen wie etwa ausländische Lizenzware gelten, wenn die Produktplatzierungen mit zumutbarem Aufwand ermittelbar seien: "Das ist wirklichkeitsfremd und im Übrigen bei den Fernsehveranstaltern falsch adressiert. Wir sollen nun für Inhalte haften, die wir weder produziert noch beauftragt haben", sagte VPRT-Präsident Jürgen Doetz am Freitagabend. Zudem seien weitreichende Formateinschränkungen für Produktbeistellungen auch für private Sender vorgesehen.
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Die privaten Rundfunkanbieter sähen deshalb weiteren Handlungsbedarf. Der VPRT forderte eine Abschaffung aller gattungsspezifischen Werberegelungen durch eine umgehende erneute Überarbeitung der Europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Doetz kündigte an, dass dies eines der wichtigsten Themen im kommenden Jahr sein werde und man hierzu bereits in Kontakt mit der EU-Kommission stehe.
Der Verbandschef begrüßte die 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder trotz seiner Kritik aber grundsätzlich: Mit der Umsetzung der europäischen Regelungen insbesondere zur Zulässigkeit und Kennzeichnung von Produktplatzierungen habe man wichtige Entscheidung getroffen, um die bestehende Rechts- und Planungsunsicherheit für die Sender zu beenden und "transparente Regelungen für die Zuschauer" zu schaffen.
Hintergrund für die neue Werbemöglichkeit, die mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifiziert wurde, sollen die gravierenden finanziellen Einbrüche bei den Medien, die Abwanderung von Werbung ins Internet und die vielen Verstöße gegen die bisherigen Regelungen zur Schleichwerbung sein.
Quelle: SAT+KABEL
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Die seit Frühjahr erlaubte Schleichwerbung - neudeutsch "Product Placements" - macht den deutschen Fernsehsendern noch große Sorgen.
"Die Anforderungen der Vermarkter sind extrem hoch, man verlangt für ein 'Placement' das Zwei- bis Dreifache eines Werbespots, bewegt sich also im sechsstelligen Bereich. Viele Media-Agenturen halten das für völlig überteuert", sagte Matthias M. Alefeld, Geschäftsführer der Münchener PR-Agentur MA Media dem "Kölner Stadtanzeiger" (Freitagsausgabe). Außerdem fürchteten die Sender, bezahlte ProduktpIatzierungen könnten den Werbespots Konkurrenz machen. Sender und Produzenten streiten sich außerdem nach Angaben der Zeitung bereits um die Einnahmen. "Die werden geteilt. Die Frage ist nur, in welchem Verhältnis", zitierte der "Kölner Stadtanzeiger" aus Produzentenkreisen.
"Product Placements" sind seit dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erlaubt. Mit den gelockerten Regeln sollen den Sendern neue Geldquellen erschlossen werden. Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ist die Platzierung von Produkten gegen Geld allerdings auch künftig nur innerhalb enger Grenzen möglich. Größere Spielräume gibt es für die Privatsender. Diese dürfen in Filmen, Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung Produkte gegen Entgelt platzieren.
Auch in Großbritannien holpert die zunächst als Heilsbringer gefeierte Schleichwerbung: Anfang des Jahres sprach sich der britische Dachverband der werbetreibenden Industrie (ISBA) gegen "Product Placements" aus. Durch den offiziellen Segen der Politik werde die Bereitstellung von Produkten der Industrie maßgeblich verteuert - liefen derlei unsaubere Deals bislang auf der eher verschwiegenen Basis "kostenfreies Gerät gegen Namensnennung" ab, wollen die TV-Sender für "Product Placements" offiziell und gut bezahlt werden.
Scheichwerbung führt nach Ansicht der ISBA außerdem zu einem massiv anschwellenden Beschwerdeaufkommen und damit für schlechtes Image der Fernsehprogramme und Industriepartner.
Quelle: SAT+KABEL