Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 32402 mal)

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USA: Google steht Unterausschuss Rede und Antwort über Piraterie
« Antwort #465 am: 31 März, 2011, 11:32 »
Google gibt sich bemüht im Kampf gegen Piraterie. Das wird seitens diverser Rechteinhaberverbände zumindest regelmäßig bestätigt. Dennoch scheint auch die Regierung Interesse an den Bemühungen des Suchmaschinengiganten zu haben. Vertreter von Google wurden zu einer Anhörung über "verbrecherische" Websites eingeladen.

Am 6. April wird ein Vertreter des Google-Konzerns einem Unterausschuss des US-Parlaments Fragen rund um "verbrecherische" Webseiten beantworten. Eine entsprechende Einladung des Senators Patrick Leahy hat das Unternehmen angenommen. Der Ausschuss befasst sich mit der Problematik von Webseiten, die im Verdacht stehen geistiges Eigentum illegal zu verbreiten. Informierte Kreise haben diesen Hinweis an CNET weitergeleitet.

Die Tatsache dass Google zu dieser Thematik befragt wird, ist bereits brisant genug. Presseanfragen zu dieser Thematik wurden seitens Google bisher nicht beantwortet. Man geht davon aus, dass Kent Walker, General Counsel bei Google, bei der Anhörung erscheinen wird. Aller Voraussicht nach dürfte es eine sehr angespannte Situation werden.

Nicht nur, dass Google damit erstmals öffentlich vor einem Ausschuss befragt wird. Es dürfte wohl eine Befragung werden, die sich auch um die Rolle Googles beim Kampf gegen Piraterie dreht. Obwohl Vertreter der Kreativwirtschaft Google aufgrund seiner schnellen Löschpraktiken von Links, die zu urheberrechtlich geschütztem Material führen, in Schutz nehmen, gibt es auch andere Stimmen.

Beispielsweise nutzen viele "Piraten-Seiten" GoogleAds, um sich zu refinanzieren und Profit aus ihren Handlungen zu schlagen. Die Tatsache, dass Google diese Werbeflächen bereitstellt, ist dabei ein äußerst pikantes Thema.

Während der Anhörung wird der Suchmaschinenkonzern vermutlich darauf verweisen, dass man sehr viel im Kampf gegen Piraterie unternehme. Suchmaschinenergebnisse würden um Begriffe wie "BitTorrent" bei der Auto-Vervollständigung bereinigt. Die Richtlinien für AdSense-Kunden wurden stark verschärft.

Im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen habe man eine Software entwickelt, die man Rechteinhabern - teils kostenlos - zur Verfügung stellt. Darüber hinaus arbeite man mit diversen Vertretern der Kreativwirtschaft sehr erfolgreich zusammen, um deren Inhalte legal zu verbreiten.

Ob all dies genügen wird, ist jedoch fraglich. Sollte sich der Ausschuss auch nur ansatzweise so orientieren, wie es der Senat vor kurzem während einer vergleichbaren Anhörung tat, dann dürfte Google ein rauher Wind entgegenwehen.

Quelle : www.gulli.com

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Aus für "Zensursula" und Websperren
« Antwort #466 am: 06 April, 2011, 13:50 »
 "Das Problem an der Wurzel packen"

Internetprovider, Bürgerrechtler und Vertreter von Missbrauchsopfern haben erleichtert auf den Beschluss der Spitzen der schwarz-gelben Koalition reagiert, das lange umkämpfte Zugangserschwerungsgesetz der Vorgängerregierung zu kippen und kinderpornografische Inhalte im Internet künftig ausschließlich löschen zu wollen. Die Erfolge des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco und die Ergebnisse des Bundeskriminalamts (BKA) in diesem Bereich hätten deutlich gemacht, dass der von FDP und CDU/CSU bereits in der Koalitionsvereinbarung umrissene Ansatz "Löschen statt Sperren" in der Praxis funktioniere, erklärte der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur). Es sei erfreulich, dass sich diese durch eigene Untersuchungen gestützte Position nun bei allen Fraktionen des Bundestags durchgesetzt habe.

Der AK Zensur sieht sich mit der Einigung in Berlin aber nicht arbeitslos geworden. So seien Websperren derzeit noch "bei der Novellierung des Glücksspiel-Staatsvertrags der Bundesländer im Gespräch". Auch auf EU-Ebene werde über entsprechende Blockaden diskutiert und im Rahmen internationaler Verträge wie dem Anti-Piraterie-Abkommen ACTA sei weiterhin der Einsatz gegen Zensur dringend nötig. Christian Bahls, Vorsitzender des Vereins Missbrauchsopfer gegen Internetsperren (MOGiS), zeigte sich ebenfalls erfreut, dass endlich auch die Union erkannt habe, "dass Sperren für die Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs im Internet untauglich sind". Jetzt müsse entschieden versucht werden, das Problem an der Wurzel zu bekämpfen und den dafür nötigen Druck zur Verbesserung auch der internationalen Zusammenarbeit zu erhöhen.

Eco-Rechtsvorstand Oliver Süme freute sich, dass sich die "Erfolgsstrategie", das inkriminierte Material an der Quelle zu entfernen, durchgesetzt habe. Blockaden im Web schützten die Täter und schadeten den Opfern. "Der richtige Weg zur Bekämpfung dieser Verbrechen ist es, das Material zu löschen und gleichzeitig die Beweise für die Strafverfolgung zu sichern", betonte der Jurist. Auch Missbrauchsbilder im Ausland seien über den Hotline-Dachverband INHOPE immer besser aus dem Netz zu bekommen. Nach dem langen Streit um das richtige Verfahren sei es jetzt wichtig, "alle verfügbaren Kräfte schnell auf Täterverfolgung und Opferschutz zu konzentrieren". Ähnlich äußerte sich der Hightech-Verband Bitkom.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die sich vehement gegen das Zugangserschwerungsgesetz eingesetzt und bereits vor Kurzem dessen Aufhebung empfohlen hatte, bezeichnete "Sperrung im Internet" als "etwas, was berechtigt Ablehnung und Misstrauen hervorruft". Die FDP habe den Koalitionspartner davon überzeugt, sagte die Liberale im Bayerischen Rundfunk, dass das "Löschen verbotener Inhalte wie kinderpornografischer Abbildungen wirklich das richtige und effektive Mittel ist".

Der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin betonte gegenüber heise online, dass die Liberalen das Ja der Union zum Aus für die Websperren nicht gegen eine Zustimmung der eigenen Fraktion zur Vorratsdatenspeicherung "getauscht" hätten. Die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren, für die sich auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) unter der mit einem Big Brother Award prämierten Bezeichnung "Mindestspeicherdauer" stark macht, sei am gestrigen Dienstag kein Thema im Koalitionsausschuss gewesen. Die Liberalen stimmten aber der Einrichtung einer Visa-Warndatei zu.

Höferlin kündigte an, dass die Koalition nun ein Aufhebungsgesetz gegen die Bestimmungen zu Websperren initiieren werde. Gegen das Websperrengesetz läuft auch bereits eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Alle Oppositionsparteien plädieren bereits seit Längerem für die formale Einstellung des Zugangserschwerungsgesetzes, während die Koalition zunächst erst "Vollzugsdefizite" beim Löschen von Kinderpornografie beim BKA beseitigen wollte. Dazu sei mittlerweile nach langem Hin und Her eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Polizeibehörde und den beteiligten Meldestellen des eco und der Länder unterzeichnet worden. Bei dem "Harmonisierungspapier" gehe es vor allem darum, den behäbigen Dienstweg des BKA über die Einbindung der Provider-Hotlines zu beschleunigen.

Insgesamt hat sich laut Höferlin die "penetrante Haltung der Jungen in der FDP-Fraktion" in Sachen Websperren und der Kampf der Justizministerin ausgezahlt. Man werde nun genau beobachten, ob die Mechanismen und Maßnahmen zum Löschen von Missbrauchsbildern reichten oder der Gesetzgeber hier eventuell noch nachbessern müsse. Die aktuellen Veröffentlichungen des BKA zeigten, dass 93 Prozent der kinderpornografischen Angebote nach zwei und nach vier Wochen sogar 99 Prozent gelöscht werden könnten.

Innenminister Friedrich räumte ein, dass das Löschen besser als erwartet, funktioniere. Er verwies darauf, dass nach der vorläufigen Aussetzung der Websperren und einer Überprüfungsphase eine Entscheidung fällig gewesen sei. Es gehe nicht auf Dauer, dass ein Gesetz, das der Bundestag 2009 verabschiedet hat, einfach zum Teil nicht angewendet werde. Netzpolitische Beobachter wie Torsten Kleinz sprechen unterdessen von drei verpassten Jahren durch den Kampf gegen "Zensursula". In der Zeit, in der um die symbolischen Sperren gerungen wurde, sind ihrer Ansicht nach keine wissenschaftlichen Studien entstanden, die weiterhelfen könnten. Es gebe auch kaum neue Präventionsangebote für Pädophile. Dafür hätten viele Netzbürger unfreiwillig einen "Aufbaustudiengang Realpolitik" gemacht und viel über plumpe Lügen, Unverstand und Spitzfindigkeiten gelernt. (Stefan Krempl) / (jk)


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Einführung von Netzsperren durch die Hintertür - zweiter Versuch
« Antwort #467 am: 11 April, 2011, 13:39 »
CCC und AK Vorrat warnen vor dem "GlüStV"

Am Wochenende veröffentlichte der Chaos Computer Club (CCC) den ihm zugespielten Entwurf eines "Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland" (GlüStV). In § 9 Absatz 1 Nummer 5 Satz 1 dieses Protogesetzes mit abschreckend unspektakulärem Namen verbirgt sich eine Passage, in der es heißt, die Glücksspielaufsicht könne "Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes [...] die verantwortliche Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen". Dieser Satz 1, so der Entwurf weiter, könne das in Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses legal einschränken.

Für den Chaos Computer Club und Alvar Freudes Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) ist diese Klausel "ein weiterer Versuch, eine Zensurinfrastruktur in Deutschland aufzubauen". Der AK Zensur forderte die Ministerpräsidenten der Länder deshalb öffentlich dazu auf "umgehend den Stand der Verhandlungen offenzulegen und die Zivilgesellschaft zu beteiligen". Aus den Staatskanzleien war heute Morgen noch kein Kommentar zu dieser Aufforderung zu bekommen.

In einer letzte Woche von der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt verschickten Pressemitteilung hieß es, dass sich bis auf die schleswig-holsteinische alle Länderregierungen über den Staatsvertragsentwurf einig seien – also auch solche mit Beteiligung der Grünen oder der Linkspartei. Und dem Carstensen-Kabinett geht es nach Informationen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages nicht um Bürgerrechte, sondern um die Zahl der Lizenzen, die ausländischen Glücksspielunternehmen erteilt wird.

Eine Verhandlung unter Beteiligung der Öffentlichkeit anstatt wie bisher in "Kungelrunden" wäre nach Ansicht des AK Vorrat unter anderem deshalb angebracht, weil die umstrittene Eingriffspassage keine Informationen dazu enthält, welche Sperrtechnik zum Einsatz kommen soll. Die Bürgerrechtsorganisation befürchtet wegen dieser Unklarheit, "dass die Eingriffe diesmal noch über die geplanten Stoppschilder des Zugangserschwerungsgesetzes hinausgehen sollen", beispielsweise durch eine "Überwachung des gesamten Netzverkehrs" via Deep Packet Inspection.

CCC-Sprecher Dirk Engling zeigte sich angesichts der in einem Staatsvertrag mit sehr bedingtem Aufmerksamkeitspotenzial versteckten Zensurtretmine enttäuscht darüber, dass "nach den monatelangen Debatten über Netzsperren und dem politischen Scheitern dieser technisch kontraproduktiven und die Demokratie gefährdenden Maßnahmen [...] offenbar noch immer kein Umdenken in den Staatskanzleien der Länder eingesetzt" habe. "Stattdessen", so Engling, lege die Politik "eine erstaunliche Lernresistenz an den Tag".

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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"Internetsperren schränken Grundrechte ein"
« Antwort #468 am: 14 April, 2011, 18:12 »
Internetsperren sind ein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte. Das hat der zuständige EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón in seinen Schlussanträgen im Fall C-70/10 Scarlet Extended deutlich gemacht. In dem Verfahren geht es um einen Rechtsstreit zwischen der belgischen Verwertungsgesellschaft Sabam und dem Internetprovider Scarlet.

Seit Jahren fordern Contentanbieter die Einführung von Internetsperren und Filtersystemen bei Internetprovidern, um Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen. Die Provider wehren sich gegen dieses Ansinnen, nicht zuletzt aus Kostengründen. Bürgerrechtler hingegen bemängeln die mit Filter- und Sperrsystemen verbundenen Einschränkungen der Grundrechte und sehen die Bürger unter Generalverdacht gestellt. Nun muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) über diese Problematik entscheiden.

Es geht um einen Fall in Belgien, in dem das belgische Gegenstück zur deutschen Gema, die Verwertungsgesellschaft Sabam, vor Gericht eine Anordnung gegen den Internetprovider Scarlet erwirkte (Rechtssache C-70/10). Der Provider wurde wegen Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden unter Androhung eines Zwangsgeldes verpflichtet, zu verhindern, dass die Nutzer in Zukunft geschützte Musikwerke aus Peer-to-Peer-Netzwerken herunter- oder in solche hochladen.

Scarlet ging vor dem Berufungsgericht Cour d’appel in Brüssel in Berufung. Das Gericht wandte sich an den Europäischen Gerichtshof und bat diesen um eine Einschätzung, ob derartige Anordnungen gegen Provider mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar sind.

Heute nun hat der für den Fall zuständige EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón seine Schlussanträge in der Sache vorgelegt. Demnach verstößt die gegen Scarlet in Belgien verhängte Anordnung auf der Grundlage des belgischen Rechts gegen das Unionsrecht. Eine Auflage zur Einrichtung und zum Betrieb eines Sperr- und Filtersystems, wie sie gegenüber Scarlet angeordnet wurde, ist in dem in Belgien angewandten Gesetz "nicht ausdrücklich, im Vorhinein, klar und deutlich vorgesehen worden". Nur unter solchen Bedingungen ist aber, so Cruz Villalón, eine Einschränkung der Rechte und Freiheiten gemäß der Grundrechtecharta überhaupt zulässig.

Daran, dass Sperr- und Filtersysteme "eine Einschränkung des Rechts auf Beachtung des Kommunikationsgeheimnisses und des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten" sowie der Informationsfreiheit darstellt, lässt Cruz Villalón keinen Zweifel. Die Durchführung solcher Maßnahmen würde "dauerhaft eine unbestimmte Zahl von juristischen und natürlichen Personen [betreffen], ohne ihr vertragliches Verhältnis zu Scarlet oder ihren Wohnsitzstaat zu berücksichtigen", denn der Provider müsste im Grunde den gesamten Kommunikationsverkehr untersuchen, um die illegalen Datenpakete zu identifizieren.

Eine derartige Einschränkung der Grundrechte ist gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nur dann zulässig,"wenn sie auf einer nationalen gesetzlichen Grundlage beruht, die zugänglich, klar und vorhersehbar ist."

Der EuGH ist nicht an das Votum seiner Generalanwälte gebunden, folgt ihm jedoch in der Mehrzahl der Fälle. Im Scarlet-Fall steht die Entscheidung der Richter noch aus.

Quelle : www.golem.de

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Websperren in der EU: Provider als Hilfs-Sheriffs?
« Antwort #469 am: 30 April, 2011, 16:33 »
Der Brite Robert Madelin, Generaldirektor der Generaldirektion Information Society der EU-Kommission, die zum Aufgabenbereich der Digital-Agenda-Kommissarin Neelie Kroes gehört, ist in den andauernden Debatten um Internet-Sicherheit und verbotene Inhalte die Internet-Provider und Online-Anbieter mit schweren Vorwürfen angegangen. Madelin, dessen Posten mit dem eines verbeamteten Staatssekretärs vergleichbar ist, sagte, dass die EU Internetunternehmen dafür zur Verantwortung ziehen solle, dass diese Cyberkriminelle ihre Dienste nutzen ließen. "Ob Kinderpornografie oder Botnetz-verbreitende Seiten, es sollte keinen libertären Diskurs geben, der ausschließt, dass wir Facebook oder die Internet-Provider dazu verpflichten, Seiten abzuschalten."

Wie in Deutschland im Rahmen in der Debatte um das Zugangserschwerungsgesetz gegen Kinderpornografie, den Jugendmedienschutz- und den Glückspielstaatsvertrag gibt es derzeit auch auf EU-Ebene intensive Diskussionen darüber, ob nicht die Anbieter von Seiten und Internetleitungen im Netz gegen illegale Angebote vorgehen müssten.

Für Jan Albrecht, netzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament wäre das aber ein Unding: "Der Eingriff, der da stattfindet, den muss der Staat tätigen", sagte er gegenüber heise online. "Der Staat darf sich nicht drauf zurückziehen zu sagen, dass er im Internet keine Möglichkeiten habe, außer diese ganzen Stellen, die dazu nicht legitimiert sind, zu Hilfssherrifs zu machen. Das sind Maßnahmen, die in hohem Maße missbrauchsanfällig sind." Es gehe nicht darum, solche Angebote irgendwie in Schutz zu nehmen, sondern darum, dass der Staat einen Rahmen zu schaffen habe, der rechtstaatlich einwandfrei sei und die Bürgerrechte respektiere statt sie in Frage zu stellen.

In der Debatte um das Zugangserschwerungsgesetz hatte die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen versucht, über Verträge zwischen dem Bundeskriminalamt und den Internetzugangsprovidern eine Sperrinfrastruktur zu errichten. Derzeit wird auf europäischer Ebene eine Verpflichtung der Provider zu Sperrungen gegen Kinderpornografie diskutiert, zudem setzt sich einem Protokoll zufolge eine Arbeitsgruppe zur Rechtsdurchsetzung für den Einsatz von Filterlisten an den EU-Außengrenzen ein. Providervertreter waren bislang nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Generaldirektor Robert Madelin ist sich sicher, dass der Verzicht auf das Wort Freiheit in den Debatten große Fortschritte bringen würde: "Wir werden im Internetzeitalter zu akzeptablem internationalem Recht kommen, wenn wir auf das Wort 'Freiheit' verzichten, da Freiheit absolut ist", erklärte Madelin laut Euractiv.

Quelle : www.heise.de

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Provider wollen keine "Hilfs-Sheriffs" der EU sein
« Antwort #470 am: 02 Mai, 2011, 12:50 »
Der Vorsitzende des Internetwirtschafts-Verbands eco Michael Rotert hat Forderungen des Generaldirektors der EU-Generaldirektion Information Society, Robert Madelin, zurückgewiesen. Dieser hatte gefordert, die EU solle Internet Service Provider zur Verantwortung ziehen, wenn sie Cyberkriminelle ihre Dienste nutzen ließen. Rotert meinte gegenüber heise online, er verstehe das als öffentlichen Aufruf zur Selbstjustiz der Provider. "Es hat mit Rechtsstaat überhaupt nichts zu tun, wenn man Provider dazu verdonnern will Datenströme zu analysieren und nach Selbsteinschätzung oder anhand möglicher Vergehen dann erst einmal zu sperren."

Rotert betonte, die Provider seien gegenüber Strafverfolgungsbehörden immer kooperativ gewesen. Wer aber EU-weite Sperrlisten zur virtuellen "Grenzsicherung" fordere, "der glaubt, dass das Internet ähnlich wie Telefonie funktioniert oder meint, China sei überall". Schon das Beispiel der unterschiedlichen Zulässigkeit von Glücksspiel zeige, wie unsinnig solche Vorhaben seien. Rotert vermutet als einen Hintergrund für die Forderungen Madelins, die Strafverfolgungsbehörden stünden unter Kostendruck. Die Provider würden weiterhin kooperieren, aber nicht als "Hilfs-Sheriffs".

Quelle : www.heise.de

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Aktivisten: Stellungnahmen zur Netzsperren-Diskussion
« Antwort #471 am: 12 Mai, 2011, 15:09 »
Die geplante Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes, das Netzsperren von Darstellungen von Kindesmissbrauch vorsieht, wird von Transparenzaktivisten positiv bewertet. Der "Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur" (AK Zensur) sowie der Verein "Missbrauchs-Opfer gegen Internetsperren" (MOGiS e.V.) veröffentlichten Stellungnahmen zum Thema, die auch weitergehende Forderungen enthalten.

Die Stellungnahme des AK Zensur wurde verfasst vom auf IT-Recht spezialisierten Koelner Rechtsanwalt Dominik Boecker und trägt den Titel "Stellungnahme des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen". In der Stellungnahme begrüßt der Arbeitskreis ausdrücklich die geplante Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes. Gleichzeitig kritisieren die Aktivisten aber, dass die laut Entwurf geplanten Regelungen nicht weit genug gehen. Der Arbeitskreis fordert, dass Netzsperren in Deutschland grundsätzlich per Gesetz ausgeschlossen werden. Zudem wünscht man sich eine bessere internationale Kooperation bei der Löschung problematischer Seiten und hält "eine unabhängige und ausführliche wissenschaftliche Evaluierung der Anwendung des Zugangserschwerungsgesetzes bzw. der Löschbemühungen für zwingend erforderlich."

Die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes wird vom AK Zensur ausdrücklich begrüßt. "Ein von vornherein ungeeigneter Ansatz wird damit nicht weiter verfolgt," urteilen die Aktivisten. Im Gegensatz zu Netzsperren sei eine Löschung von Darstellungen von Kindesmissbrauch "der einzig richtige und erfolgversprechende Weg".

Diese Einschätzung ergänzen die Aktivisten durch weitergehende netzpolitische Vorschläge. So soll "die Errichtung von Netzsperren gesetzlich ausgeschlossen und ein neutrales Internet garantiert" werden. So könne sichergestellt werden, dass nicht nur im Bereich sogenannter Kinderpornographie, sondern auch bei anderen Themen wie illegalem Glücksspiel oder Terrorismus Netzsperren ausgeschlossen werden. Dies soll nach Wunsch des Arbeitskreises auf Bundes- wie auf Landesebene gesetzlich festgelegt werden. Am besten solle dies durch eine Änderung des Grundgesetzes geschehen, schlagen die Zensurgegner vor. "Eine direkte Verankerung eines Verbotes von Netzsperren in der Verfassung (ohne jede Schrankenregelung) stellt sich als die legislativ letztlich formal einfachste und rechtsstaatlich klarste Lösung dar. Sie besitzt den praktischen Vorzug, dass gegenüber einfachgesetzlichen Regelungen im Bund und in den 16 Bundesländern formal nur ein Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden müsste," heißt es in der Stellungnahme. Man begründet dies mit der zunehmenden gesellschaftlichen Wichtigkeit des Internets: "Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass das Internet für die gesellschaftliche und individuelle Kommunikation immer weiter an Bedeutung gewinnt, ist eine verfassungsrechtliche Absicherung dieses Kommunikationsinstruments angezeigt." Dies gelte insbesondere, da die klassischen Medien netzpolitischen Problematiken oft nicht oder nur teilweise mit ihrer Berichterstattung gerecht würden. Darüber hinaus "erscheint eine explizite Regelung in Bezug auf Netzsperren im Grundgesetz auch allein deswegen schon sinnvoll und geboten, weil bis heute keine Einigkeit darüber herrscht, inwieweit Netzsperren  – insbesondere in ihrer  Erscheinungsform als DNS-Sperren  – in kommunikationsrechtliche Grundrechtstatbestände eingreifen. Hierbei rückt in erster Linie die Frage in den Fokus, ob Netzsperren den Schutzbereich von Art. 10 GG [Briefgeheimnis, Post- und Fernmeldegeheimnis, d. Red.] betreffen oder in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme […] eingreifen." Eine klare Regelung des Netzsperren-Verbots durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes gebe wichtige Rechtssicherheit und sei somit ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, argumentiert Boecker.

Der Arbeitskreis fordert außerdem, dass ein internationaler Vertrag zur Löschung von Darstellungen von Kindesmissbrauch geschlossen wird. Dies soll "für die weltweiten Löschbemühungen einen gesicherten, weltweit verpflichtenden rechtlichen Rahmen" schaffen. Zudem fordert der Arbeitskreis, dass nicht mit der Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes, wie derzeit geplant, auf eine Evaluation der Löschbemühungen verzichtet werden dürfe. "Uns erscheint es angebracht, diese fortzuführen und den Ansatz, Missbrauchsdarstellungen nachhaltig aus dem Internet zu entfernen, weiter zu entwickeln. Dabei ist zu beachten, dass beim Löschen rechtsstaatliche Grundsätze einzuhalten sind. Hierbei ist insbesondere die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Infolgedessen ist das institutionalisierte Löschen nur auf Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern (Kinderpornografie) zu beschränken, zumal bei diesen ein weltweiter Konsens herrscht. Eine Löschung darf also nicht erfolgen, wenn die Maßnahme außer Verhältnis zur Bedeutung des Angebots für den Anbieter und die Allgemeinheit steht. Bei anderen Inhalten müssen daher andere Lösungswege erarbeitet werden," schildern die Aktivisten ihre Vorstellungen.

Daneben gehen die Aktivisten auch konkret auf den vorliegenden Referentenentwurf für ein Aufhebungsgesetz ein. Dieser weist ihrer Meinung nach Lücken auf. Die meisten Kritikpunkte betreffen einzelne Formulierungen, die nach Ansicht der Aktivisten ungenau oder unvollständig sind. Zudem wird auch hier erneut der geplante Verzicht auf eine Evaluation kritisiert. Diese wäre nach Ansicht des AK Zensur dringend erforderlich, um bei der Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen von Kindesmissbrauch Fortschritte zu machen und wirksame Konzepte zu entwickeln.

MOGiS begrüßt ebenfalls "die Bemühungen der Bundesregierung die durch das Zugangserschwerungsgesetz entstandenen Rechtsfehler durch die ersatzlose Aufhebung desselben zu heilen." Man fordert aber, wie auch der AK Zensur, ein verbindliches gesetzliches Verbot von Netzsperren: "Der MOGiS e.V. würde zudem vorschlagen, dass im Zuge der Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes das Fernmeldegeheimnis (§88 TKG) dahingehend präzisieren würde, dass Zugangsprovidern das Sperren von Inhalten (und des Zugangs) ebenso wie die Analyse von Inhalts- und Verkehrsdaten Ihrer Kunden nur zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebes erlaubt und sonst bei Strafe verboten sind."

Auch MOGiS bedauert den geplanten Verzicht auf eine Evaluierung. Man sei "der Meinung, dass die daraus gewonnenen Erkenntnisse nützlich gewesen wären um die Prozesse der Entfernung der Darstellung sexuellen Kindesmissbrauchs aus dem Internet zu verbessern," schreibt der Vorsitzende des Vereins, Christian Bahls, in der kürzlich veröffentlichten Stellungnahme.

Auf welche Resonanz die beiden vorliegenden Stellungnahmen stoßen, wird sich zeigen. Beide Gruppen bieten an, zur weiteren Diskussion zum Thema Netzsperren mit ihren Fachkenntnissen beizutragen. Dass die Politik dieses Angebot annehmen wird, können sie allerdings momentan nur hoffen.

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Erhebliche Sicherheitslücken bei "HADOPI"
« Antwort #472 am: 15 Mai, 2011, 13:15 »
Wie die Kollegen von TorrentFreak unter Berufung auf einen französischen Sicherheitsforscher aktuell berichten, scheint es eine erhebliche Sicherheitslücke im System von "HADOPI" zu geben. Dieses ist in Frankreich für die Erfassung von Urheberrechtsverletzern in Internettauschbörsen verantwortlich.

Das französische Three-Strikes-Gesetz hat in der Vergangenheit wiederholt zu Besorgnis geführt. Viele befürchteten, dass ihnen tatsächlich die Internetverbindung für mehrere Monate "gekappt" wird. Wie sich bei einer der jüngsten Umfragen von HADOPI herausgestellt hat, lassen sich jedoch nur wenige Filesharer wirklich abschrecken. Die weit größere Sorge sollte somit einem anderen Problem gelten, dass der französische Sicherheitsforscher Olivier Laurelli entdeckt hat.

Offenbar hat das Unternehmen, dass für die Filesharerjagd im staatlichen Auftrag verantwortlich ist, nicht sauber gearbeitet. Wie Laurelli gegenüber den Kollegen von TorrentFreak berichtet, habe er Zugang zu einer Virtuelle Maschine (VM) erlangt. Diese hätte zahlreiche Informationen darüber enthalten, wie die Filesharerjagd vom Trident Media Guard durchgeführt wird.

Darunter Skripte, P2P-Clients um Fake-Peers zu generieren, lokale Adressen im Datenzentrum und offenbar sogar ein Masterpasswort. Insbesondere letzteres könnte nach Angaben von Laurelli zu einer globalen Sicherheitslücke bei Trident Media Guard führen.

Die Kollegen von TorrentFreak haben Kopien aller Dateien erhalten und wollen sie in den kommenden Tagen analysieren. Der Vorgang dürfte vermutlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine Veröffentlichung der Dateien habe man vorerst nicht geplant. Auch weitere Details, wie eine Liste von IP-Adressen die offenbar zu wichtigen Web-Interfaces führt, werde man nicht offenlegen.

Sollte sich diese Anschuldigung bewahrheiten, wäre dies katastrophal für das Three-Strikes-System. Man hatte stets damit argumentiert, dass das System absolut sicher sei und Fehler in allen Bereichen ausgeschlossen werden können. Das dürfte zumindest jetzt eher zweifelhaft sein.

Quelle : www.gulli.com

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Britische Regierung drängt auf Ausweitung von Websperren
« Antwort #473 am: 11 Juni, 2011, 14:30 »
Geht es nach dem britischen Innenministerium, sollen Websperren auf der Insel künftig deutlich erweitert werden. Es sei zu überlegen, wie "gewalthaltige und rechtswidrige" Inhalte auf die freiwillig von Providern eingesetzten nationalen Filterlisten gesetzt werden könnten, schreibt das Ressort in einem Strategiepapier (PDF-Datei) zur Terrorismusbekämpfung. Eingeschlossen werden sollte auch das Verzeichnis zu blockierender Webseiten, das die Internet Watch Foundation (IWF) erstellt. Die zivilgesellschaftliche Organisation arbeitet eng mit den großen britischen Zugangsanbietern beim Sperren kinderpornographischer Angebote zusammen.

Der Einsatz von Internetfiltern sei gerade im öffentlichen Bereich "essenziell", heißt es in dem Papier weiter. Nutzer in Schulen, Bibliotheken, an Ausbildungsstätten oder in Immigrationszentren sollten nicht auf rechtswidriges Material zugreifen können. Das Innenministerium will dafür eng mit anderen Ressorts, dem regionalen Breitbandkonsortium und der "Filterindustrie" zusammenarbeiten. Welche konkreten Inhalte unter den Begriff der Rechtswidrigkeit fallen sollen, erklärt das Innenministerium nicht. Zuvor war bekannt geworden, dass die britische Regierung und die Internetwirtschaft an einem neuen Verhaltenskodex arbeiten, demzufolge Webseiten gesperrt werden sollen, die Urheberrechtsverletzungen "erleichtern".

Der Vorstoß ist Wasser auf die Mühlen der Websperren-Gegner, die eine schleichende Ausdehnung der zur Belämpfung der Kinderpornographie gedachten Maßnahmen befürchten. Die britischen Provider sorgen sich nun vor allem um die Kosten für die Implementierung der neuen Filterlisten. Sie fordern zudem, dass ein Gericht über die zu blockierenden Seiten entscheidet. Hierzulande hat sich die Bundesregierung klar gegen Websperren ausgesprochen. Die Länder arbeiten aber an einem Staatsvertrag, mit dem Zugangsanbieter zur Blockade ausländischer illegaler Glücksspielseiten gezwungen werden sollen.

Quelle: www.heise.de
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USA wollen Urheberrechtsverstöße weltweit verfolgen
« Antwort #474 am: 05 Juli, 2011, 16:01 »
US-Behörden verlangen die Auslieferung eines britischen Studenten, der eine Website mit Links zu Raubkopien betrieben hat, als Rechtsgrund wird die Registrierung einer in den USA verwalteten Domain geltend gemacht

Im Rahmen der "Operation In Our Sites", mit der US-Behörden in Zusammenarbeit mit dem US-Filmindustrieverband MPAA und Gewerkschaftsvertretern der Film- und Fernsehbranche gegen Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie vorgehen, wurden im Juni des letzten Jahres neun Websites geschlossen, die illegal Kinofilme und Fernsehserien vertrieben haben. Geschlossen meint hier, dass die US-Zollbehörde Immigration and Customs Enforcement (ICE) den Domainnamen beschlagnahmt, so dass die Websites nicht mehr gefunden werden können. Insgesamt wurden bislang nach Angaben von ICE 125 Domainnamen einkassiert. Angekündigt wurde im Mai ein "heißer Sommer" für Raubkopierer.

m November 2010 hatte John Morton, der Direktor des ICE erklärt, dass man in Großbritannien gegen den Betreiber der beschlagnahmten Domain TVShack.net einen Haftbefehl bei der britischen Polizei beantragt habe. Zudem werden man weiter entschlossen gegen die vorgehen, die das geistige Eigentum und den Wohlstand der USA untergraben, wobei es eben nicht bei Domainnamen-Beschlagnahmungen bleibe:

Zitat
Have we rid the Internet of these websites? No, there are others and there will be more. Will many of these sites reappear under a different domain name? Yes, they will. But I can tell you this, we are not going away. If we can seize websites we will. If we can fine the operators we will. If we can arrest and prosecute counterfeiters and copyright violators, we will. This is a long fight, but we at ICE and DOJ are committed to it, period.

Im Ziel von "Operation In Our Sites" stehen auch Websites im Ausland, wie eben TVShack.net, die von dem britischen Studenten Richard O'Dwyer betrieben wurde und auf der keine Dateien zum Herunterladen, sondern nur eine Linksammlung zu entsprechenden Websites zu finden war. Der hatte nach der Beschlagnahmung der Domain im letzten Jahr schnell .net durch .cc ausgetauscht, kam aber damit auch nur ein paar Tage durch. Später tauchte dann die Website als Klon unter TVShack.bz auf, wobei allerdings unklar ist, ob sie weiterhin von O'Dwyer oder von anderen betrieben wurde. Mittlerweile ist sie jedenfalls wieder vom Netz.

Offenbar um den heißen Sommer wahr zu machen, wurde der 23jährige Student Ende Mai in Sheffield festgenommen und nach Hinterlegung einer Kaution von 3.000 Pfund wieder freigelassen. Er muss sich jede Woche auf der Polizeistation melden, darf keine Häfen und Flugplätze aufsuchen, die Website TVShack nicht besuchen und keine neuen Domains anmelden. Er soll nun womöglich in die USA ausgeliefert werden, wo ihm eine Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren drohen könnte. Sein Verteidiger, der auch den mutmaßlichen Hacker Gary McKinnon vertritt, der ebenfalls an die USA ausgeliefert werden soll, wendet ein, dass der Server, auf dem sich die Website befand, in Großbritannien stand und dass dort auch nur Links angeboten worden seien, aber keine Raubkopien. Eine Auslieferung dürfe daher nicht stattfinden, angeklagt werden müsse er vor einem britischen Gericht.

Der stellvertretende ICE-Direktor Erik Barnett machte nun gegenüber dem Guardian klar, dass die US-Behörden weltweit Urheberrechtsverletzer jagen. Dabei spiele es keine Rolle, ob sie mit den USA überhaupt verbunden seien. Alle Websites, die Domainnamen mit den von der seit langem umstrittenen, aber vom US-Wirtschaftsministerium unterstützten US-Firma Verisign vergebenen TLDs .com und .net sowie oder auch .cc oder .tv besitzen, können nach Barnett beschlagnahmt werden, eben weil sie von einer US-Firma vergeben werden, so die Begründung. Und die Betreiber der Websites können strafrechtlich weltweit verfolgt werden, auch wenn sie nicht auf Servern in den USA liegen und nur indirekt zur Piraterie beitragen, beispielsweise durch das Anbieten von Links. Verisign befolgte auch die vom ICE angeordneten Beschlagnahmungen der Domains prompt. Ähnlich wurde von der US-Regierung auch die Website von WikiLeaks.org durch den Druck auf den US-Registrar everyDNS.com aus dem Verkehr gezogen.

Barnett geht davon aus, dass Websites mitsamt ihren Betreibern unter die US-Rechtsprechung fallen, weil sie "das DNS-System in den USA benutzen", also eine .com oder .org-TLD führen. Das sei die einzige Verbindung, die notwendig ist. Und man gehe auch weiterhin gegen Website vor, die nur Linklisten anbieten. Barnett will dies durch eine Analogie verdeutlichen: "Ein Großteil des Drogenhandels geschieht über Stellvertreter (proxy). Man gibt selten das Geld der Person, von der man die Droge erhält. Die Frage ist meineserachtens, ob eine dieser Personen weniger schuldig ist?" Barnett legitimiert das Vorgehen auch dadurch, dass die Betreiber von Websites, die Raubkopien verkaufen, gutes Geld machen. Man habe ein Bankkonto von einem Jugendlichen, der noch bei seinen Eltern wohnte und eine Streaming-Video Sportwebsite, beschlagnahmt, auf dem sich 500.000 Dollar befanden. Die meisten Personen, die man verfolgt habe, hätten monatlich zwischen 10.000 und 20.000 Dollar verdient.

Der Versuch, die US-Rechtsprechung auf die ganze Welt zu erweitern, wird von Menschenrechtsorganisationen wie Liberty kritisiert. Das Internet, so Isabella Sankey würde es den USA und anderen Ländern eröffnen, ihre Rechtsprechung auf andere Länder zu erweitern, so dass man auf der anderen Seite der Welt eine Straftat begehen könne, ohne das Bett verlassen zu müssen. Die britische Regierung sollte mit der amerikanischen vereinbaren, dass britische Richter entscheiden könnten, wo ein Straffall verfolgt werden soll, der auf britischem Boden stattgefunden hat. Jim Killock von der Open Rights Group macht geltend, dass man in Abwesenheit eines universellen Urheberrechtschutzgesetze prinzipiell von Dutzenden Ländern verfolgt warden könne, die alle unterschiedliche Gesetze haben. Das sei absurd.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Internet-Provider richten "Copyright-Alarm" ein
« Antwort #475 am: 08 Juli, 2011, 11:33 »
US-amerikanische Internet-Provider schicken ihren Kunden demnächst nach einem einheitlichen System Warnungen zu, wenn sie dabei erwischt wurden, unerlaubt geschützte Werke aus dem Internet zu laden. Das haben unter anderem die Verbände der Film- und Musikindustrie MPAA und RIAA sowie die großen Provider AT&T, Comcast, Cablevision, Time Warner Cable und Verizon vereinbart. Dabei soll ein Internetnutzer bis zu sechs Warnungen per E-Mail erhalten, bevor sein Internetzugang gedrosselt wird. Vollständig gekappt werden soll kein Zugang. Die Internetnutzer können eine unabhängige Überprüfung der gegen sie erhobenen Vorwürfe verlangen. Die Provider händigen den Rechteinhabern nicht die Namen der beschuldigten Internetnutzer aus.

Die Unterhaltungsindustrie glaubt, dass durch das "Copyright Alert System" die Zahl der illegalen Downloads zurückgehen kann. Untersuchungen hätten gezeigt, dass sich Internetnutzer durch Warnungen abschrecken ließen. Es gebe auch viele Menschen, die nichts von den illegalen Aktionen an ihrem Internetanschluss wüssten. Und schließlich sei es einigen Web-Nutzern nicht bewusst, wenn sie Dateien aus illegalen Quellen gezogen haben. Abhilfe soll ein neues "Center for Copyright Information" schaffen, das auf Initiative der Unterhaltungsindustrie und der Provider eingerichtet werden soll.

Am Zustandekommen der Vereinbarung beteiligt war der New Yorker Gouverneur Andrew Cuomo. Er hatte Ende 2008 die Provider und die Unterhaltungsindustrie an einen Tisch gebracht. Seinerzeit hatte die Musikindustrie die Strategie der Massenklagen aufgegeben. Seitdem schickt die RIAA beim Verdacht eines illegalen Up- oder Downloads eine E-Mail an den Provider. Je nach Vereinbarung soll der Provider dann die Nachricht weiterleiten oder die Person selbst auf den Verstoß aufmerksam machen und auffordern, damit aufzuhören. Die nun getroffene Vereinbarung vereinheitlicht das Verfahren für alle Beteiligten.

Quelle : www.heise.de

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Mehrere große Medienverbände drängen die Politik dazu, zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet die Speicherung von Nutzerdaten vorzuschreiben. Der Verein Digitale Gesellschaft machte auf ein entsprechendes Papier mehrerer Organisationen der Verlags-, Musik- und Filmbranche in Deutschland aufmerksam, das die Verwertungsgesellschaft Gema auf ihre Website gestellt hatte und das bislang weitgehend unbemerkt geblieben war. Die Gema erklärte, das Dokument mit Datum 3. Mai sei nach wie vor aktuell.

Das Papier trägt den Titel "Vorschläge der Rechteinhaber im Rahmen des Wirtschaftsdialogs für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie im BMWi – Kurzfassung". Als Beteiligte werden zehn Verbände und Organisationen genannt, darunter die Gema, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU).

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren ein Zankapfel zwischen Politik und Ermittlungsbehörden. Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2008 erklärt, dass eine Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich möglich sei. Ein Datenabgleich soll aber nur bei einem konkreten Verdacht einer schweren Straftat zulässig sein. Die Organisationen fordern nun "eine zeitlich ausreichende gesetzliche Speicherverpflichtung der Internetzugangsanbieter hinsichtlich der für die Beauskunftung von Inhabern bestimmter IP-Adressen erforderlichen Daten". Diese Daten müssten "auch zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden können". Dabei interpretieren die Branchenverbände das Urteil des Verfassungserichts, das sehr enge Grenzen für die Verwendung von Daten aus einer eventuellen Vorratsdatenspeicherung zog, auf ganz eigene Art: "Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung unmissverständlich und eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass auch das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden darf."

In dem Dokument werden weitere Maßnahmen vorgeschlagen. In der Zusammenfassung des Dokuments wird von einem "dringenden Handlungsauftrag an die Politik" gesprochen. Auf der Wunschliste der Wirtschaft steht auch "eine ernstzunehmende Sanktion gegen den Nutzer, die auch technischer Art sein kann". Dies erinnert an die Diskussion zur Bestrafung von sogenannten Raubkopierern in Frankreich mit Bestrebungen, Straftätern zeitweise den Internet-Zugang zu sperren. Dabei gehen die Branchenverbände in ihrer Forderung nach einem "sanktionierten Aufklärungs- und Warnhinweismodell" davon aus, dass nicht etwa ein Richter darüber entscheidet, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und wie diese eventuell nach den gesetzlichen Bestimmungen zu bestrafen sei. Vielmehr soll eine "unabhängige Stelle" die Beschwerden der Medienindustrie prüfen und die Telekommunikationsanbieter entsprechend informieren, die dann Warnhinweise versenden und Sanktionen gegen angebliche Urheberrechtsverletzer versenden. Die Branchenorganisationen denken dabei offenbar ebenfalls an das Modell Frankreich und die Aufsichtsbehörde Hadopi (Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet). Diese sollte zunächst das Kappen von Internetzugängen selbstständig verhängen können. Nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde der oppositionellen Sozialisten muss nun ein Gericht über die konkreten Sanktionen gegen Rechtsverletzer beim illegalen Download geschützter Werke wie Filme, Musik oder Software zu entscheiden, allerdings im Schnellverfahren. Die deutschen Musikverbände sprechen im Zusammehang mit ihrem Sanktionsmodell dagegen nur von einem "Rechtsbehelfsverfahren für Anschlussinhaber", das den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Transparenz stärke und den Grundrechtsschutz absichere.

Der Vorsitzende des Vereins Digitale Gesellschaft, Markus Beckedahl, kritisierte das Papier als "Wunschzettel der Rechteverwertungswirtschaft". Jahrelang habe die Wirtschaft keine attraktiven Angebote im Internet zustande gebracht; stattdessen wolle sie "die Kriminalisierung von Nutzern". Die Branche ignoriere, dass ihr verständlicher Wunsch, Geld zu verdienen, hinter anderen Grundrechten wie dem Informationsgeheimnis und dem Datenschutz zurücktreten müsse.

Den Hinweis auf das Dokument bezeichnete der Verein als Auftakt zu einer "Dokumentenbefreiungs-Initiative". Zu allen Internet-relevanten Gesetzesvorhaben will der Verein eine Stellungnahme verfassen. Eines der Hauptziele ist es, die Netzneutralität in Form eines §88a, der auf dem Fernmeldegeheimnis im Telekommunikationsgesetz fußt, gesetzlich festzuschreiben. Die Organisation kündigte für den Herbst erste Kampagnen an, die eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität zum Ziel hat.

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Offline Jürgen

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Zitat
Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2008 erklärt, ... ein Datenabgleich soll aber nur bei einem konkreten Verdacht einer schweren Straftat zulässig sein.
Ich bezweifle sehr stark, dass es bei Urheberrechtsverstössen regelmässig um schwere Straftaten geht.
Schon klar, wenn's nach den Rechteverwertern ginge, müsste schon einfaches Guttenbergen als Kapitaldelikt mit einstweiliger Erschiessung geahndet werden  :Kopf
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Offline dada

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Offline Jürgen

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Soweit ich weiss, ist dieser Begriff nicht geschützt, also frei verwendbar.

BTW, so ein Plagiat ist typischerweise ein umfangreiches Zitat ohne Quellenangabe.
Und damit eben oft auch ein Urheberrechtsverstoss.
Eigentlich wundert mich, dass in der Öffentlichkeit noch keine Verfolgung des Zurückgetretenen deswegen bekannt geworden ist....
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