Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 32190 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline berti

  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 1005
  • permanent offline
Re: Provider als Hilfssheriff?
« Antwort #450 am: 19 Januar, 2011, 13:45 »
zu der sache mit orange eine frage:
wenn ich in deutschland bin, benutze ich meist einen "aldi-stick" oder besser gesagt das e-plus netz.
In den letzten wochen ist mir auf meinen rechner folgendes aufgefallen: wenn ich normal surfe hab ich umts bzw edge zur verfügung, in dem moment, in dem ich per jdownload versuche files von hotfile, megaupload oder rapid zu laden, springt der gesamte netzverkehr runter auf GPRS mit ner maximalen dl-rate von 5K. logge ich mich neu ein, hab ich wieder die volle geschwindigkeit.
Meine Frage: könnte das auch ein drosseln sein oder liegt das an meinen rechner/stick oder am bereich helmstedt/magdeburg?
(auf ersatzrechner übrigens gleiches verhalten !)
Born 4.1960  KIA 2.2012

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 189180
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Re: Provider als Hilfssheriff?
« Antwort #451 am: 19 Januar, 2011, 15:32 »
Hmm  :hmm , seltsam ....wie siehts denn bei ganz normalen Downloads aus ?

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline berti

  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 1005
  • permanent offline
Re: Provider als Hilfssheriff?
« Antwort #452 am: 19 Januar, 2011, 15:39 »
eigentlich ganz normal, zumindestens ist mir noch nix aufgefallen.


edit: war vermutlich falscher alarm, hab auch eben auch andere fehler bemerkt ( z.b. hier im board). scheint an java zu liegen, denn der fehler passiert nur bei java basierenden downloader.
« Letzte Änderung: 19 Januar, 2011, 15:52 von berti »
Born 4.1960  KIA 2.2012

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 189180
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Re: Provider als Hilfssheriff?
« Antwort #453 am: 19 Januar, 2011, 15:43 »
Dann drosseln die wohl auch ...

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline berti

  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 1005
  • permanent offline
Re: Provider als Hilfssheriff?
« Antwort #454 am: 19 Januar, 2011, 16:02 »
noe, scheint an der neuen java-sandbox zu liegen, im log sind pufferüberläufe zu sehen. dadurch ergibt sich ein flaschenhals, der dadurch die geschwindigkeit beeinflusst. beim neueinloggen scheint sich kurzfristig der puffer zu leeren, und beim "normalen betrieb" fliessen warscheinlich genug bytes ab, das es nicht auffiel.

Nur bei grösseren downloads gabs dann einen puffer überlauf.

nie wieder betas auf nen arbeitsrechner ;D
Born 4.1960  KIA 2.2012

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 189180
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
RIAA: ICANN soll "Piraten" keine Domains mit Musikbezug geben
« Antwort #455 am: 20 Januar, 2011, 18:32 »
Die Recording Industry Association of America (RIAA) hat der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) in einem Brief nahegelegt, musikbezogene Domains nicht an "Raubkopierer" zu vermitteln. Man befürchtet, dass diese derartige Domains übernehmen könnten, um darüber umfangreiche Urheberrechtsverletzungen zu begehen.

Die Recording Industry Association of America (RIAA) hat ein neues Ziel. Diesmal ist es die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN). In einem Brief wendet sich Victoria Sheckler, Deputy General Counsel, an ICANN. Im Namen der RIAA sowie 15 weiterer nationaler sowie internationaler Verbände, zu denen Songwriter, Sänger, Musiker, Labels und Verwertungsgesellschaften gehören, spricht man ein bisher eher unbekanntes Problem an.

Im Rahmen eines neuen Top-Level Domain-Programms sollen Endungen mit "Musikbezug" zugelassen werden. Wie konkret dies aussehen wird, ist noch unklar. Doch die Verbände befürchten eine Katastrophe. Dies bringen Sie auch in ihrem Schreiben zum Ausdruck.

Dort betonen sie, dass die Richtlinien zur Aneignung einer derartigen Domain überarbeitet werden müssen. Man könne nicht einfach die Richtlinien verwenden, die bisher bei .gov oder ähnlichen Domain-Endungen vorgegeben wurden. "Es ist unsere überwiegende Sorge, das wir sicherstellen, dass jede musikbezogene Top-Level-Domain produktiv und verantwortungsvoll genutzt wird, und nicht zu einem Mittel wird, um Urheber- oder Markenrechtsverletzungen zu erleichtern", so Sheckler.

Insbesondere die Tatsache, dass die ICANN-Richtlinien für solch spezifische Domains "abgeschwächt" wurden, beunruhigt die Verbände. So stellt Sheckler folgende Behauptung auf: "Unter den gegenwärtig vorgeschlagenen Standards befürchten wir, dass wir keine realistische Chance haben, wenn ein Pirat sich dazu entschließt eine musikbezogene Top-Level-Domain zu übernehmen um damit umfangreiche Urheberrechtsverletzungen unserer Werke zu begehen."

Quelle : www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 189180
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Die französische "Haute Autorité pour la diffusion des œvres et la protection des droit sur Internet" (Hadopi) präsentiert sich auf der Musikmesse Midem/Midemnet mit einer ersten Umfrage, was Frankreichs Nutzer von ihr halten.

Die Behörde wurde mit dem lange umkämpften "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" etabliert, mit dem wiederholte Copyright-Verstöße geahndet werden können. Urheberrechtsverletzern drohen damit nach zwei Verwarnungen per E-Mail und Brief bis zu einjährige Sperren ihres Internetzugangs. Dazu kommen gegebenenfalls Geldbußen in Höhe von bis zu 300.000 Euro und eine dreijährige Gefängnisstrafe. Die französische Regierung setzt damit das von ihrem Chef Nicolas Sarkozy und der Unterhaltungsindustrie seit Langem geforderte Modell der "abgestuften Erwiderung" mit dem "Three Strikes"-Ansatz um ("drei Urheberrechtsverletzungen, und du bist raus"). Bis zuletzt umstritten war bei dem Gesetz die Rolle der Aufsichtsbehörde Hadopi, die zunächst nicht nur Mahnungen verschicken, sondern das Kappen von Internetzugängen verhängen können sollte. Dagegen hatten die oppositionellen Sozialisten erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nun hat ein Gericht über die konkreten Sanktionen gegen Rechtsverletzer beim illegalen Download geschützter Werke wie Filme, Musik oder Software zu entscheiden, allerdings im Schnellverfahren.

Jetzt hat die Hadopi über 2600 Nutzer in einer repräsentativen dazu befragt, ob sie die Behörde kennen und was sie von deren Aufgaben halten. 42 Prozent gaben dabei an, sie würden sich durch Hadopi abgehalten fühlen, "illegal erworbene Kulturgüter zu konsumieren." Hadopis Erfolg sei nun messbar, hatte der französische Kulturminister Frédéric Mitterand zum Auftakt der Midem verkündet.

Die Hadopi, für deren Start im Jahr 2010 noch einmal ganze acht Einzelverordnungen gemacht werden mussten – zwei stehen noch für dieses Jahr aus – hat bislang nach eigenen Angaben 70.000 erste Mahnungen verschickt. Diese Rate will die Agentur in den kommenden Monaten aber noch deutlich steigern. Bis Juni 2011, so heißt es am Hadopi-Stand auf der Midem, soll die Agentur 10.000 erste Mahnungen täglich verschicken, später dann "so viele wie nötig". Für die zweite Abmahnrunde sollen schon in den kommenden Tagen 1800 Zweitmahnungen versandt werden.

Auslöser für die Mahnungen sind von den Rechteinhabern gemeldete IP-Adressen, über die aus Sicht der Rechteinhaber illegale Aktivitäten stattgefunden haben. Die Daten werden laut Hadopi vor dem Versand einer Mahnung überprüft. Runde zwei wird in den "nächsten Tagen" für alle diejenigen Nutzer gestartet, die ein zweites Mal im Netz der Rechteinhaber hängengeblieben seien. Auf Forderung der französischen Datenschutzbehörde wurde innerhalb der Hadopi die Commission de Protection des Droits (CPD) geschaffen, eine eigene Abteilung, die keinerlei Daten nach außen gebe. Immerhin habe man es beim Hin-und-Her-Schieben der IP-Adressen zwischen Rechteinhabern, Providern und Hadopi mit privaten Daten zu tun, erläutern die Hadopi-Experten. Eine technische Schwierigkeit habe darin bestanden, die Systeme der fünf Provider, der Rechteinhaber und der CPD zu verknüpfen.

Zentrale Ergebnisse der Hadopi-Umfrage aus Sicht der Behörde selbst sind zum einen das Bewusstsein von über zwei Dritteln der Bürger, dass sie ihre Internetanschlüsse zu sichern haben. Ungesicherte Anschlüsse sind es, wegen denen die Hadopi die Nutzer am Ende belangen werde, wenn über diese illegal Musik heruntergeladen wurde, erläutern die Hadopi-Mitarbeiter. Außerdem klafften Verbreitung und Wahrnehmung von Piraterie weit auseinander, konstatiert der Hadopi-Bericht. 49 Prozent gaben an, dass sie sich illegal Musik oder Filme verschaffen, aber fast alle, nämlich 95 Prozent, gehen davon aus, dass alle Nutzer dies tun.

Die von knapp der Hälfte aller Befragten geäußerte Meinung, Hadopi erlaube eine gerechte Entlohnung von Künstlern (43 Prozent) oder nutze sogar der Verbreitung legaler Musikangebote (48 Prozent) widersprach auf der Midem entschieden die Verwertungsgesellschaft der darstellenden Künstler, SPEDIDAM. Deren Justiziar, Xavier Blanc, kritisierte entschieden den Verzicht auf eine Aufteilung von Online-Lizenzgebühren zwischen Autoren, Produzenten und Darstellern. Die sogenannten legalen Dienste würden aktuell von großen Musikverlegern und multi-nationalen Unternehmen dominiert, die große Zahl der Darsteller gehe aber leer aus. In Zeiten, in denen Hadopi zwischen legalem und illegalem Angebot unterscheiden soll – dafür soll sogar ein eigenes Hadopi-Label geschaffen werden – sei dies das falsche Signal, resümierte die SPEDIDAM.

Dass französische Nutzer ebenfalls einen Sack von Vorbehalten gegen das Hadopi-Gesetz haben, zeigt die aktuelle Umfrage übrigens auch. Über 40 Prozent befürchten Einschränkungen im Datenschutz und bei den Bürgerrechten. 46 Prozent sind überzeugt, dass Hadopi an illegalen Nutzungsformen im Netz nichts ändern wird. 47 Prozent aller Befragten finden, der Hadopi-Ansatz ist nicht ganz auf der Höhe der Zeit und der Webkultur; 51 Prozent sind der Ansicht, Hadopi diene nur den Interessen einiger weniger. All diese Vorbehalte sind bei der Gruppe von Nutzern, die angaben, dass sie auch mal Musik im Netz klauen – diese Gruppe gibt übrigens laut der Umfrage überdurchschnittlich viel für Musik im Netz aus – noch deutlich höher aus. Die Hadopi wünscht laut ihrem Informationsmaterial allen zunächst mal: "Happy Surfing".

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 189180
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
„Don't make me steal“
« Antwort #457 am: 05 Februar, 2011, 19:49 »
Auf der Internetseite dontmakemesteal.com können eingefleischte Film-Fans seit neuestem das Versprechen abgeben, nie wieder einen Film illegale herunterzuladen, insofern die Industrie sich an fünf wesentlichen Punkten orientiert. Grundsätzlich sollen Preise für das Kaufen und Mieten von Filmen im Internet angepasst und lästige Beschränkungen aufgehoben werden.

Während die Filmindustrie sich immer wieder über die Piraterie ihrer Machwerke im Internet beschwert, hegen viele Fans ebenfalls Groll gegen die Vertriebspraktiken der großen Unternehmen. Die Einen klagen über ausbleibende Gewinne und Umsätze – die Anderen sehen nicht ein, warum sie bei den oft teuren Angeboten ihre Filme nicht lieber bei einschlägig bekannten Filehostern herunterladen sollten.

Die Webentwickler Jordi Boggiano und Pierre Spring sehen zwischen den beiden Standpunkten Zusammenhänge und versuchen mit ihrer jüngst erschaffenen Webseite „dontmakemesteal.com“ (engl. : „Bringe mich nicht zum Stehlen“) der Filmindustrie verständlich zu machen, dass man mit dem Ändern einiger Verkaufsmethoden viele Konsumenten von illegalen Downloads abhalten kann. Boggianos und Springs Meinung nach ist die Anzahl an illegalen Downloads lediglich eine Reaktion auf die Handlungsweisen der Industrie.

Auf ihrer Webseite ist es den Besuchern möglich, virtuell zu versprechen, nie wieder einen Film illegal herunterzuladen, wenn sich die Konzerne an fünf grundlegende Voraussetzungen halten.

Erster Punkt ist der Preis, den die Riesen für ihre Produkte verlangen. So sollten gemietete Filme ein Drittel des Kinopreises nicht übersteigen, während der Kauf nicht teurer als das komplette Ticket sein darf. Eine Flatrate für das Mieten von Filmen sollte nicht teurer als insgesamt drei Kinobesuche sein und der Preis für den Kauf einer Fernsehsendung nur rund 30 Prozent von dem eines Kinofilms betragen.

In puncto Verfügbarkeit erwartet man, dass alle Sprachversionen, die für ein Video synchronisiert wurden, nach dem Kauf ohne weitere Kosten abrufbar sind. Um weiterhin bestehende sprachliche Barrieren zu beseitigen, sollte es Fans erlaubt sein, selbst Untertitel für jeglichen Inhalt zu erstellen.

Weiterhin erwartet man eine Steigerung des Komforts, den das Online-Mieten und -Kaufen von Filmen mit sich bringt. Gemäß der Vereinbarung sollen Filme klar sortiert und ohne Werbung oder andere Beschränkung verfügbar sein. Diese Forderung geht fließend in Punkt vier und fünf über. Hier heißt es, dass die Veröffentlichungsdaten von Filmen weltweit gleich sein sollten und grundsätzliche keine Limits durch die lokalen Gegebenheiten bestehen dürfen. Ebenfalls dürfe das Abspielgerät für die Produkte keine Rolle spielen und kein Zwang zu einem bestimmten Anbieter bestehen.

Nach den wenigen Tagen, die dontmakemesteal schon online ist, haben bereits über 3000 ihr virtuelles Versprechen abgegeben. Ob sich die Filmindustrie allerdings tatsächlich von den Argumenten der Macher überzeugen lässt, bleibt abzuwarten.

Quelle : www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 189180
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Filmwirtschaft verwarnt Google: Wir trennen euch vom Internet!
« Antwort #458 am: 11 Februar, 2011, 21:05 »
In den letzten Monaten soll Google mehr als 100 Urheberrechtsverletzungen begangen haben. So viele Schreiben wurden zumindest von der Motion Picture Association of America (MPAA) an Google verschickt. Möglicherweise hat ein Google-Mitarbeiter den Film "The Green Hornet" via BitTorrent auf der Arbeit heruntergeladen. Man droht dem Unternehmen sogar an, sie vom Internet zu trennen.

Die Selbstorganisation der amerikanischen Filmproduzenten und -verleiher MPAA verschickte 100 Schreiben aufgrund von Urheberrechtsverletzungen, die sie gegenüber Google angezeigt haben. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Filesharer, die für ihren Transfer einen der öffentlichen Wi-Fi Hotspots von Google benutzt haben. Manchmal werden aber auch die Aktivitäten der Mitarbeiter von Google selbst beanstandet. In den vorliegenden Fällen ergingen die Schreiben im Auftrag von Paramount Pictures wegen des Films "The Fighter" und Columbia Pictures wegen der Verbreitung des Werkes "The Green Hornet". Will Google den Maßnahmen entgehen, müssten sie einerseits mit der Verbreitung der Werke aufhören und alle Kopien der Kinofilme und der Fernsehshows von ihren Festplatten entfernen.

Den Schreiben wird auch die Floskel beigefügt, man würde sie bei anhaltenden Urheberrechtsverletzungen vom Internet trennen. Um das zu erreichen würde man den zuständigen Internet-Anbieter kontaktieren, um die kurzfristige oder permanente Leitungstrennung zu realisieren. Der Verwarnung Hollywoods werden aber keine Taten folgen. Um den Internetgiganten vom Internet zu trennen, fehlt der amerikanischen Filmwirtschaft schlichtweg jede juristische Grundlage. Es wird also bei der reinen Drohgebärde bleiben.

Die IP-Adresse der am Transfer beteiligten Google-Mitarbeiter wurde den Schreiben natürlich beigefügt. Während Google selbst keiner Gefahr ausgesetzt ist, dürften die Mitarbeiter, die über ihren Arbeitgeber BitTorrent betrieben haben, auf heißen Kohlen oder schon vor der Tür sitzen.

Quelle : www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 189180
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Verfassungsklage gegen Websperren-Gesetz
« Antwort #459 am: 23 Februar, 2011, 13:02 »
Fristgerecht haben vier Kläger eine Verfassungsbeschwerde gegen das vor einem Jahr in Kraft getretene Zugangserschwerungsgesetz eingereicht. Das teilte der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) mit.

Die Aktivisten hatten sich entschieden, nicht - wie etwa bei der Vorratsdatenspeicherung - mit einer Massenklage gegen das Gesetz vorzugehen. Statt dessen sollen die vier Kläger stellvertretend für zahlreiche Internet-Nutzer auftreten.

Bei ihnen handelt es sich um Florian Walther, IT-Sicherheitsberater und Blogger, die Netzkünstlerin und Professorin für Neue Medien Olia Lialina sowie zwei Mitglieder der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages - der Software-Entwickler Alvar Freude und Datenschutz-Aktivist Padeluun.

"Das Zugangserschwerungsgesetz ist offenkundig nicht verfassungskonform, und zwar sowohl aus formalen als auch aus inhaltlichen Gründen", sagte Rechtsanwalt Thomas Stadler, der die Beschwerdeführer gemeinsam mit seinem Kollegen Dominik Boecker vertritt. Es mangele dem Bund an der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz in diesem Bereich und das Gesetzgebungsverfahren sei massiv fehlerbehaftet gewesen.

Das fragliche Verfahren, dass in dem Gesetz festgehalten wird, müsste eigentlich auf Länder-Ebene vollzogen werden. Außerdem kam es bei der Bundestagsdebatte über das Gesetz zu Unregelmäßigkeiten: Ein ursprünglich geplantes Gesetz wurde wegen des Widerstandes der Internet-Community kurzfristig gekippt und der neue Entwurf faktisch erst kurz vor der Beschlussfassung ohne separate Lesungen eingebracht.

Laut Stadler sei es besonders bedenklich, dass die Entscheidung darüber, ob statt anderen Maßnahmen eine Sperre von Internetseiten durchgeführt wird, einzelne Beamte des BKA fällen. Zudem sei das verankerte Verfahren, mit dem der Zugriff auf kinderpornographische Inhalte blockiert werden soll, in der Praxis ungeeignet.

Die Qualität des Gesetzes wird auch daran deutlich, dass es schon kurz nach seiner Verabschiedung quasi von niemandem mehr gewollt wurde. Die Umsetzung der Websperren wurde kurzerhand noch vor dem Inkrafttreten der Regelung per Ministeriums-Beschluss ausgesetzt.

Quelle : http://winfuture.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 189180
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Filmstudios unterliegen erneut im Filesharing-Streit
« Antwort #460 am: 26 Februar, 2011, 19:04 »
Ein australisches Bundesgericht bestätigte jetzt ein Urteil vom 4. Februar 2010 zur Haftung eines Internet-Providers für eventuelle Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer. Im November 2008 hatten 34 Filmstudios, darunter Universal, Warner, Paramount und Fox, gegen den australischen Provider iiNet geklagt. Ihre Argumentation berief sich darauf, dass nach australischem Urheberrecht derjenige, der die Mittel für einen Verstoß bereitstellt, für die Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden kann.

Die Richter kamen im ersten Prozess zu dem Schluß, dass kein mittelbarer Verstoß gegen australisches Urheberrecht vorliege. Noch aus dem Gerichtssaal hatte iiNet-Chef Michael Malone das Urteil über Twitter bekanntgegeben. In der vergangenen Woche wurde nun erneut über den Fall entschieden. Die Copyright-Vereinigung "Australian Federation against Copyright Theft" (AFACT) sah Ende Februar 2010 gute Gründe, Berufung einzulegen, da iiNet nach Ansicht der Vereinigung bestehenden Möglichkeiten, Verstöße seiner Kunden zu unterbinden, nicht genutzt habe.

Mit der aktuellen Entscheidung stimmte das Gericht den Vertretern der Filmindustrie zwar zu, dass deren Rechte durch iiNet-Nutzer verletzt worden seien. Eine Mitschuld des Providers sahen jedoch zwei der drei Richter nicht. Im Urteilstext steht allerdings explizit, dass diese Entscheidung keine entgültige Klärung des Sachverhalts sei. Aus dem Urteil folge nicht notwendigerweise, dass iiNet auch künftig nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer verantwortlich ist. Vielmehr seien auch Umstände denkbar, unter denen der Provider in Zukunft für deren Rechtverletzungen haftbar gemacht werden könne, heißt es im letzten Absatz des Urteils.

Das erste Urteil vom 4. Februar 2010, so AFACT damals, stellte Provider unter den vollen Schutz des Gesetzes und schade so der gesamten Kreativbranche, es sei eine Bedrohung für die digitale Wirtschaft Australiens. Dieser Ansicht konnten sich die Richter in Sydney in der vergangenen Woche mehrheitlich nicht anschließen. AFACT hat nun 28 Tage Zeit, um eine erneute Klärung des Falls am High Court in Canberra, dem höchsten australischen Gericht, zu beantragen.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 189180
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Bundesregierung: Vorerst keine Websperren
« Antwort #461 am: 02 März, 2011, 13:33 »
Nach dem Bundesjustizministerium hat inzwischen auch das Innenressort die Forderung aus der Spitze der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach der sofortigen Einführung von Blockaden für Kinderporno-Webseiten zurückgewiesen. Von einem zeitlich befristeten "Nichtanwendungs-Erlass" für Teile des Zugangserschwerungsgesetzes könne keine Rede sein, betonte ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber heise online. Das Gesetz selbst schreibe zunächst den Grundsatz "Löschen statt Sperren" vor. Die Aufnahme in eine zentrale Filterliste und die damit verknüpfte Sperrung sei nur zulässig, wenn andere Maßnahmen, durch die ein Angebot gelöscht werden soll, nicht Erfolg versprechend seien.

Belastbare Aussagen zu den Erfolgen der laufenden Löschanstrengungen ließen sich erst treffen, wenn die Bundesregierung den Evaluierungsbericht vorgelegt habe, erklärte der Sprecher weiter. Die Frage, wann das im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluierungsjahr abläuft, werde derzeit noch mit dem Justizressort besprochen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière selbst stellte inzwischen auch klar, dass er nicht ohne Absprache mit dem Koalitionspartner Sperren anordnen werde. Er nehme den Ruf von Unionsvize Günter Krings nach Web-Blockaden als "Hinweis, dass nach einem Jahr Praxis die Aussetzung der Netzsperren neu diskutiert werden muss", sagte der CDU-Politiker Spiegel Online. Der Streit um Löschen oder Sperren werde generell "überbewertet". Gebraucht würden beide Optionen im Kampf gegen Kinderpornographie im Netz, sagte de Maizière erneut. Keine der Maßnahmen könne das "schreckliche Problem" vollständig lösen, es gehe bei beiden um dessen "Eindämmung".

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek, Mitglied der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft", sprach gegenüber heise online von einer Kluft zwischen Rechts- und Netzpolitikern in den eigenen Reihen. Die Netzpolitiker meinten, dass es sich bei Blockadeversuchen um eine "Placebo-Politik" handle. Sperren auf der Ebene des Domain Name Systems (DNS) seien einfach zu umgehen. Jarzombek kritisierte die bisherigen Bemühungen des Bundeskriminalamts (BKA) zum Löschen kinderpornographischer Inhalte im Web: Es könne nicht funktionieren, wenn die Polizeibehörde dafür ein paar Faxe schicke.

Der Christdemokrat plädiert dafür, ein elektronisches Verfahren zu verabreden, und zwar mit einer eigenen Prozesskette zur sekundenschnellen Benachrichtigung der betroffenen Provider und zur Reaktionsmessung. Über das Netzwerk von Online-Beschwerdestellen INHOPE gebe es schon solche Vereinbarungen, wobei sich gerade Ende vergangenen Jahres noch einiges getan habe. Ländern mit einem solchen Verfahren dürften auch von Brüssel keine Sperrverpflichtungen vorgeschrieben werden.

"Wir sind schon große Schritte weitergekommen", konstatierte Jarzombek auch unter Verweis auf die aktuelle Erfolgsstatistik des Providerverbands eco. Dies werde von Juristen in der Union noch nicht ausreichend gewürdigt.

"Die CDU tut gut daran, die Erfahrung der letzten zwei Jahre zur Kenntnis zu nehmen", sagte Michael Kretschmer, ebenfalls stellvertretender Chef der Unionsfraktion. Wer sich ausreichend mit dem Thema beschäftige, komme zu der Erkenntnis, dass Sperren nichts brächten, sagte Kretschmer heute.de. Bei Krings Position sei "viel Unkenntnis über die technischen Hintergründe im Spiel". Kinderpornographische Seiten könne man innerhalb von Stunden löschen. Nur dadurch verschwinde "das Zeug" wirklich.

Die rheinland-pfälzische CDU-Spitzenkandidatin Julia Klöckner sagte während eines Chats mit Jugendlichen laut einem Medienbericht: "Sperren ist schwierig, Löschen wichtig." Es seien "viele Augen" nötig, "die aufmerksam den Mist melden". Die SPD-Generalsekretärin in Rheinland-Pfalz, Heike Raab, plädierte dagegen für Sperren, "wo es um den Jugendschutz geht". Die Sozialdemokraten im Bund sind indes gegen Blockaden und verlangen gemeinsam mit anderen Oppositionsparteien die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline berti

  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 1005
  • permanent offline
Re: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...
« Antwort #462 am: 02 März, 2011, 19:05 »
zu den verlautbarungen von heike raab noch etwas vom "europaticker":

Netzsperren: Keine Lösung für den Jugendmedienschutz

Anlässlich der Äußerung der SPD-Generalsekretärin Heike Raab zur Notwendigkeit von Netzsperren erklären Daniel Köbler, Landesvorstandssprecher und Spitzenkandidat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz und Pia Schellhammer, GRÜNE Netzpolitikerin und Kandidatin auf Listenplatz 7:

„Die SPD- Generalsekretärin Heike Raab forderte gestern im Chat der SpitzenkandidatInnen, Netzsperren dort, wo es um Jugendschutz geht. Bereits direkt nach dem Scheitern des JMStVs im Dezember hatte Ministerpräsident Kurt Beck mit Sperrverfügungen für das Internet gedroht. Andererseits spricht sich der größte Teil der SPD bundesweit gegen Netzsperren aus. Wo steht die SPD Rheinland-Pfalz in dieser Frage? Wir GRÜNE sprechen uns gegen jegliche Form von Internetsperren aus, weil diese nichts bewirken und den Aufbau einer Zensurinfrasturktur bedeuten, und fordern eine Klarstellung vom SPD-Landesvorsitzenden Ministerpräsident Kurt Beck zu dieser Frage“, so Daniel Köbler.

„Die Aussage von Heike Raab zeigt, dass die SPD in Sachen Netzpolitik keinen Schritt weiter gekommen ist. Aus dem Scheitern des schlecht gemachten Jugendmedienschutzstaatsvertrasg, den die Staatskanzlei unter Kurt Beck erstellt hatte, hat die SPD Rheinland-Pfalz keine Konsequenzen gezogen. Eine zeitgemäße Auseinandersetzung mit dem Internet und Bürgerrechten ist weiterhin nicht gegeben. Der Jugendmedienschutz darf nun kein Einfallstor für Zensurverordnungen von Seiten der Politik sein. Stattdessen müssen wir eine offene und transparente Diskussion darüber führen, wie Kinder und Jugendliche auf den Umgang mit Medien vorbereitet werden können – sei es durch das Erlernen von Medienkompetenz in der Schule oder der Begleitung durch ihre Eltern. Sperrandrohungen führen uns in dieser Debatte nicht weiter, sondern bewirken lediglich, dass die ‚Netzcommunity’, deren Beratung gerade Offliner wie Kurt Beck offensichtlich benötigen, protestiert. Jetzt gilt es eine zukunftsgerichtete Diskussion zu führen – die Freiheit des Internets und der Schutz von Kinder und Jugendlichen sind Grund genug dafür“, so Pia Schellhammer.

02.03.2011

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz)
Born 4.1960  KIA 2.2012

Offline spoke1

  • Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 2718
  • kaffeine Fan
    • skynetR32 Mod HP
Welttag gegen Internetzensur
« Antwort #463 am: 12 März, 2011, 19:30 »
10 "Feinde des Internet" am Pranger

Anlässlich des Welttags gegen Internetzensur, der am Samstag, den 12. März, begangen wird, legte die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) ihren Bericht zu den "Feinden des Internet" vor. Jedem dritten Internetnutzer weltweit bleibe der Zugang zu einem freien Netz verwehrt, betonte ROG; in zehn Staaten sei die Überwachung des Internets und die Verfolgung von Bloggern und Internetnutzern so stark, dass sie den Titel "Feinde des Internets" verdienten.
Anzeige

Als "Feinde des Internets " stellt ROG in diesem Jahr Birma, China, Kuba, Iran, Nordkorea, Saudi Arabien, Syrien, Turkmenistan, Usbekistan und Vietnam an den Pranger – sie kamen schon im vergangenen Jahr in den Genuss dieser zweifelhaften Ehre. "Diese Staaten zensieren das Internet durch massive Filterungen und Sperrungen von Websites, verfolgen kritische Internetnutzer systematisch und instrumentalisieren das Netz für propagandistische Zwecke", erklärte ROG zu den Kriterien.

"In etwa 60 Staaten zensieren die Regierungen das Internet und verfolgen Internetnutzer. Mindestens 119 Blogger und Online-Aktivisten sind derzeit im Gefängnis, weil sie das Internet genutzt haben, um frei ihre Meinung zu äußern", erklärte Jean-Francois Julliard, Generalsekretär von Reporter ohne Grenzen. Viele Staaten hätten zudem über das Blockieren und Filtern hinausgehende Methoden zur Online-Überwachung und -Manipulation entwickelt, darunter etwa die Infiltration von Social Networks oder bezahlte Blogger und Kommentatoren in Foren.

Nicht mehr auf der Liste stehen Tunesien und Ägypten. ROG zählt sie nach den Volksaufständen und dem Sturz des jeweiligen Regimes zwar nicht mehr zu den "Feinden des Internets", weist ihnen aber weiterhin den Status "unter Beobachtung" zu. Insgesamt weist ROG 16 Staaten diesen Status zu, da sie "beunruhigende Zensurmaßnahmen" ergriffen hätten, die leicht missbraucht werden könnten. Mit Frankreich steht in diesem Jahr erstmals ein EU-Mitglied "unter Beobachtung", neu hinzugekommen sind zudem Libyen und Venezuela. Frankreich gelangte wegen des Loppsi 2 genannten Gesetzes auf die Liste, das Websperren ohne Richtervorbehalt vorsieht. In Libyen kritisiert ROG die Internetzensur, die das Gaddafi-Regime nach den Protesten in anderen arabischen Ländern und dem Beginn des Aufstands in Libyen selbst forcierte. Und Venezuela habe Ende 2010 ein Internetgesetz verabschiedet, dass zu einer Verschärfung der Online-Zensur führen könne.

Reporter ohne Grenzen hatte den Welttag gegen Internet-Zensur vor zwei Jahren ins Leben gerufen, um "auf die Online-Repressionen in einer wachsenden Zahl von Ländern sowie auf eine zunehmende Vielfalt von Strategien und Techniken der Internetüberwachung aufmerksam zu machen". ROG hält aber auch positive Entwicklungen fest: Online-Plattformen, Mikro-Blogging-Dienste und Social Networks hätten sich sich als Instrumente des Protestes, politischer Kampagnen und der Verbreitung unabhängiger Informationen etabliert. Klassische Medien und Online-Medien stünden zudem zunehmend "in einem komplementären Verhältnis zueinander und unterstützen sich gegenseitig". Außerdem wachse die grenzüberschreitende Solidarität unter Internetaktivisten. ROG hat bereits das tunesische Weblog "Nawaat" mit dem diesjährigen Netizen-Preis ausgezeichnet: "Nawaat" habe während der Herrschaft unter Präsident Ben Ali zu den wenigen kritischen Online-Plattformen in dem nordafrikanischen Land gehört. Das Weblog sei maßgeblich an der Berichterstattung über die Ereignisse in Tunesien seit dem 17. Dezember beteiligt gewesen.

In einer Erklärung unterstützten Konstantin von Notz und Tabea Rößner von den Grünen das Anliegen von ROG: "Anerkennung gebührt denen, die sich täglich Gefahren aussetzen, um mit Hilfe des Netzes Missstände aufzudecken, zu informieren und friedlichen demokratischen Protest zu organisieren. Gleichzeitig wollen wir den Welttag gegen Internetzensur auch nutzen, um auf anhaltende Verstöße gegen die Presse- und Meinungsfreiheit und Repressionen gegen diejenigen, die täglich weltweit für Demokratie und gegen Unterdrückung kämpfen, aufmerksam zu machen." Und im Blog der SPD-Bundestagsfraktion schreibt Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes, in einem Gastbeitrag, die "revolutionären Umwälzungen in Tunesien, Ägypten, Libyen und anderswo wären in dieser Form und Geschwindigkeit ohne das Internet und die Sozialen Netzwerke nicht möglich gewesen". Über diese Erfolge dürfe aber der "Blick für die Gefahren und Bedrohungen nicht verloren gehen, denen die freie Meinungsäußerung im Internet weltweit ausgesetzt ist". (jk)


Quelle: klick mich
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

Offline spoke1

  • Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 2718
  • kaffeine Fan
    • skynetR32 Mod HP
Leutheusser-Schnarrenberger für Aufhebung des Websperren-Gesetzes
« Antwort #464 am: 22 März, 2011, 18:34 »
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat klargemacht, dass sie das umkämpfte Zugangserschwerungsgesetz gemeinsam mit dem Koalitionspartner CDU/CSU noch vor Auslaufen der Bestimmungen Ende 2012 abschaffen will. Das betonte die FDP-Politikerin am heutigen Dienstag auf einem Kongress des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco und der Zeitschrift Multimedia und Recht in Berlin. "Wir hatten schon fast eine Einigung zu einem Löschgesetz", erinnerte die Ministerin an die Verhandlungen über eine Alternativregelung im vorigen Jahr. Aber dann sei bei der Union die "vielfältige Meinungsbildung" noch einmal losgegangen. Die Liberalen hätten aber nach wie vor "grundlegende Bedenken" gegen Websperren. Diese seien beim Opferschutz wirkungslos, könnten leicht umgangen werden und hätten insgesamt fatale Effekte.

Stefan Krempl Im Bundestag haben bereits alle Oppositionsparteien Anträge zur kompletten Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes eingebracht. Schwarz-Gelb konnte sich bisher nur darauf einigen, den Passus zu Websperren aussetzen zu lassen und parallel den Ansatz "Löschen statt Sperren" zu prüfen. Das federführende Bundeskriminalamt und die Beschwerdestellen der Wirtschaft und der Länder haben im Herbst eine Zusammenarbeit vereinbart, wodurch beim Entfernen von Kinderpornographie direkt an der Quelle mittlerweile bessere Ergebnisse erzielt werden, freute sich Leutheusser-Schnarrenberger. Nach anfangs "niedrigen Zahlen" komme das BKA mittlerweile in kürzester Zeit auf 60 Prozent "mit aufsteigender Tendenz". Wenn sich die Behörde "mit aller Intensität und vielleicht auch mit mehr Manpower" auf das Löschen konzentriere, seien sicher noch bessere Resultate erzielbar.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Sebastian Blumenthal erklärte gegenüber heise online, aus Unionskreisen sei signalisiert worden, dass man an Sperren nicht festhalten wolle. Daher werde ein gemeinsamer Antrag der Koalition realistisch, das Zugangserschwerungsgesetzes aufzuheben. Der neue Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wolle zumindest auch an der Linie seines Vorgängers Thomas de Maizière (CDU) festhalten, die Weisung ans BKA gegen Sperren nicht ohne Zustimmung der Liberalen außer Kraft zu setzen.

Leutheusser-Schnarrenberger unterstrich zudem, dass die FDP weg von der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung hin zu einer "anlassbezogenen Sicherung" von Verbindungs- und Standortinformationen kommen wolle. Die viermonatige pauschale Protokollierung der Nutzerspuren sei kein geeigneter Kompromiss. Es gebe noch keine Bilanz, dass man nur mit der Vorratsdatenspeicherung erfolgreich Strafverfolgung betreiben könne. Die Ministerin hatte im Januar einen Vorschlag für eine "Quick-Freeze"-Regelung zum Einfrieren von Telekommunikationsdaten eingesetzt. Hierbei soll ein Richter in konkreten Verdachtsfällen entscheiden, ob Ermittler auf die Informationen zugreifen dürfen. IP-Adressen für Bestandsdatenauskünfte will die Liberale sieben Tage aufbewahren lassen.

"Wir müssen eine konsistente Linie finden", meinte Leutheusser-Schnarrenberger. Diese müsse eingebettet sein in die EU-Entwicklung. Die Brüsseler Justizkommissarin Cecilia Malmström habe bereits eine Änderung der einschlägigen EU-Richtlinie angekündigt, sodass ein ständiges Hin und Her bei nationalen Regelungen die Wirtschaft nur belaste. In anderen Ländern sei die Lage ähnlich wie in Deutschland, das mit der Umsetzung "gescheitert" sei. So gebe es etwa auch in Rumänien ein klares Verfassungsurteil gegen die Vorratsdatenspeicherung. Sogar Schweden, das Heimatland Malmströms, habe die Verabschiedung einer entsprechenden Gesetzgebung gerade um ein Jahr verschoben. (Stefan Krempl) / (anw)


Quelle
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche