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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # WWW, Telefon, Provider & Co => Thema gestartet von: SiLæncer am 28 März, 2007, 13:35

Titel: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...
Beitrag von: SiLæncer am 28 März, 2007, 13:35
Über die politische Bedeutung drahtloser Community-Netzwerke

Die Praxis freier Community-Netze ist neben der technologischen Umsetzung vor allem durch deren alltägliche soziale Organisation und Struktur geprägt, die je nach Netz irgendwo zwischen Hierarchie und Anarchie pendelt. Inwiefern die gesetzten Ziele in Free-Network-Projekten dabei tatsächlich erreicht werden können, hängt vor allem vom Zusammenspiel technologischer und sozialer Vernetzung ab.

Flexible Regulierungen im Bereich der Funkfrequenzen haben eine starke Verbreitung der Wireless-LAN-Technologie bewirkt und mit fallenden Hardwarepreisen sind die Möglichkeiten einer einfachen und kostengünstigen Vernetzung auch über die Grenzen von einzelnen Gebäuden hinweg gestiegen. Diese Potenziale werden seit einigen Jahren von Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft aufgegriffen: Während kommerzielle Internet Service Provider WLAN für spezifische lokale und mobile Dienste verwenden, wird die Technik auf kommunalpolitischer Ebene für eine deckende Internetversorgung von Städten (Beispiel San Francisco) eingesetzt, wodurch sich standortpolitische Vorteile ergeben.

Freie Community-Netze hingegen werden weder von parteipolitischen noch von wirtschaftlichen Interessen gesteuert und stellen eine zivilgesellschaftliche Nutzung von Wireless LAN durch Bürger dar, die damit auf selbstorganisierter und freiwilliger Basis freie Netze über Stadtteile und Regionen hinweg aufbauen und betreiben. Die Freiheit, auf die sich drahtlose Community-Netzwerke beziehen, ist die persönliche Kommunikationsfreiheit der Nutzer und Aktivisten im jeweiligen Netz und wie bei freier Software nicht mit "gratis" gleichzusetzen.

Die gesellschaftspolitische Komponente spielt dabei eine zentrale Rolle, wie Julian Priest, Mitbegründer der Londoner Pionier-Community consume.net, betont: "Wer seinen eigenen Sender besitzt, kontrolliert, wie dieser betrieben wird und mit wem er sich verbindet. Es ist festzustellen, dass Netzwerkverbindungen, die Art, wie wir sie aufbauen und unter welchen Bedingungen, politische Entscheidungen sind."

Freie Netze sind kein rein technologisches Phänomen, sondern vielmehr sozial getriebene Projekte, die sich Technik zu Nutze machen und sie für ihre Zwecke adaptieren. Formen der Organisation, Finanzierung und Umsetzung freier Netze sind in einem sehr hohen Maß von den gesteckten Zielen sowie dem Kontext, in den sie eingebunden sind, abhängig. Sie variieren zwischen sehr hierarchisch organisierten und stark individualistischen Ansätzen, verfügen aber dennoch über eine gemeinsame Basis an Idealen und organisatorischen Prinzipien. Die Bandbreite an unterschiedlichen Herangehensweisen wird anhand der beiden erfolgreichen Fallbeispiele Djurslands.net (Dänemark) und OLSR-Experiment (Freifunk Netz Berlin) besonders deutlich.

Ein Ziel, zwei Wege:

Djursland ist eine infrastrukturell schwache Region in Dänemark, in der sich Telcos weigern, Breitband-Internet anzubieten. 2002 hat eine Gruppe von Netzaktivisten rund um Bjarke Nielsen begonnen, das Problem selbst anzugehen und auf Basis freiwilligen Engagements Teil für Teil die Region mit WLAN zu vernetzen. Djurslands.net ist heute als Verein mit klaren formalen Strukturen organisiert. Das technologische Netzwerk basiert auf einer hierarchisch aufgebauten Netzinfrastruktur im "Hub-and-Spoke-Stil". Finanzierung, Organisation und technologische Umsetzung bedingen sich dabei gegenseitig, da ein derartig aufgezogenes Netzprojekt klar definierte Verantwortung und Kompetenz benötigt.

Die geringen Anschlussgebühren für Nutzer sind kostendeckend kalkuliert und liegen deutlich unter den Preisen kommerzieller Internetprovider. Bjarke Nielson, Gründer von Djurslands.net, erklärt die Situation zu Beginn des Netzprojektes: "Uns war die DSL-Technik nicht vergönnt. Da saßen wir also mit unseren Modems und wären mit unseren sehr langsamen Verbindungen abgehängt worden, während die Städte über Hochgeschwindigkeitsverbindungen verfügen. Viele neue Entwicklungen würden die ländlichen Gebiete so nie erreichen. Aus gesellschaftlichem Antrieb heraus entwickelten wir aber Wege, um Verbindungen aufzubauen, die so schnell sind wie DSL in den Städten."

Das vorweg definierte Ziel, die Region Djursland vor einem Zurückfallen in der Informationsgesellschaft zu bewahren, konnte mit dieser Form der organisierten Planung und Umsetzung rasch in Angriff genommen werden. Bis Ende 2006 waren mehr als 4.000 Haushalte der Region mit symmetrischer Breitbandanbindung versorgt und ein riesiger lokaler freier Kommunikationsraum geschaffen.

Einen gänzlich anderen Weg schlagen die Freifunk-Aktivisten mit dem OLSR-Experiment in Berlin ein. Das Projekt ist ein loser Zusammenschluss von Netzaktivisten ohne formalisierte Strukturen, was sich technologisch im Einsatz des Mesh-Networking widerspiegelt. Mesh-Netzwerke verfügen nicht über die klassische hierarchische Netzwerktopologie, sondern sind flache, "vermaschte" Ad-hoc-Netzwerke. An einigen Punkten besteht Anschluss zum Internet, der geteilt und für das gesamte Netz zur Verfügung gestellt wird. Einen guten Teil der Organisation von Mesh-Netzwerken übernimmt das Mesh-Routing-Protokoll selbst (beispielsweise OLSR oder B.A.T.M.A.N.), womit eine zentrale Administration, wie sie in Djursland nötig ist, hinfällig wird.

Auch die Erhebung und Verteilung von Gebühren und Geldern ist in Berlin kein Thema, da es sich beim OLSR-Experiment um eine No-budget-Organisation handelt. Grundlegende Entscheidungen werden nach dem "Prinzip des Ideen-Darwinismus" (Jürgen Neumann, Freifunk) gefällt. Diese lose und unbürokratische Struktur ermöglicht es schließlich, dass eine breite Zahl unterschiedlicher User - von IT-Profis über Kulturschaffende bis hin zu Leuten, die einfach nur gratis ins Netz wollen - gemeinsam unter einem Label zusammenarbeiten und dabei sowohl die eigenen Interessen verfolgen als auch das Netz an sich stärken.

Unabhängig? Nicht ganz

Trotz dieser unterschiedlichen Herangehensweisen werden bei Djurslands.net und dem OLSR-Experiment die gleichen grundlegenden Ziele verfolgt: auf kooperativer Basis nachhaltig Netzinfrastrukturen aufzubauen und zu betreiben, die dem Ideal einer zivilgesellschaftlichen Bottom-up-Selbstorganisation entsprechen und von staatlichen sowie marktwirtschaftlichen Mechanismen weitgehend unabhängig sind. Eine völlige Unabhängigkeit ist dabei allerdings nicht möglich.

Spätestens am Punkt der Anbindung ans Internet muss auf einen externen ISP zurückgegriffen werden, die benötigte Hardware wird fast ausschließlich von kommerziellen Unternehmen entwickelt und die Politik hat nicht zuletzt durch die Schaffung von Rahmenbedingungen - wie Frequenzregulierung oder Haftungsfragen bei offenen WLANs - direkt Einfluss auf freie Netze.

Es stellt sich also vordergründig nicht die Frage, ob es Abhängigkeiten zu Staat und Wirtschaft gibt, sondern wie dieses Verhältnis gestaltet wird. Ist es möglich, Sponsorgelder von Unternehmen oder staatliche Subventionen zu beziehen und dennoch ein Maximum an Unabhängigkeit zu wahren? Während vor allem die Anfangsphase des dänischen Djurslands.net nicht unerheblich durch EU-Fördergelder finanziert wurde, war in diesem Bereich die Kooperation von Freifunk mit einem Hardwarehersteller bei der Entwicklung des Mesh-Cube von Bedeutung. Das Unternehmen stellte die Hardware bereit, während die Community die Entwicklungsarbeit leistete, was für beide Seiten Vorteile brachte.

Da das Produkt dennoch zu teuer blieb, scheiterte die Markteinführung und somit auch die Kooperation mit Freifunk. "Es hat sich eine Synergie ergeben zwischen den Firmen und uns, aber das hat zu keiner Abhängigkeit geführt. Das Netz hätte sich wahrscheinlich langsamer entwickelt, wenn wir dieses Sponsoring nicht bekommen hätten und wir wären nicht in kurzer Zeit so weit gekommen", erklärt die Berliner Netzaktivistin Elektra.

In beiden Fällen war die Unabhängigkeit des Netzes weitgehend gesichert: Die Verbindlichkeiten von Djurslands.net gegenüber der EU endeten mit der Abrechnung der Subventionen und die Mesh-Cubes von Freifunk.net können jederzeit durch billigere Hardware ersetzt werden. Durch die Größe der Community befinden sich freie Netze zudem in einer gestärkten Verhandlungsposition etwa gegenüber ISPs oder Hardwareunternehmen, was für klar abgegrenzte Vereinbarungen von großem Vorteil sein kann.

Nichtsdestotrotz ist ein Mindestmaß an Vorsicht angebracht, wie Armin Medosch, Autor des Buches "Freie Netze – Free Networks", betont: "Ich glaube nicht, dass Business intrinsisch böse ist, aber man lässt sich auf etwas ein, das sich plötzlich als Sackgasse herausstellt und dann muss man sehen, wie man möglichst schlau agiert. Das ist ein sehr sehr schwieriges Terrain und es gibt dort die verschiedensten Fallgruben."

Mit Blick nach vorne

In den wenigen Jahren, in denen die Free-Networks-Bewegung nun aktiv ist, ist die technische Entwicklung extrem schnell vorangeschritten, was zu deutlich mehr Stabilität und geringeren Zutrittsbarrieren für technisch weniger versierte User geführt hat. Damit besteht nun das Potenzial für eine Erweiterung um einige neue, nicht technische Aspekte, was sich einerseits bereits jetzt durch großes Engagement der Community im Bereich der Entwicklungshilfe abzeichnet und andererseits durch spezifische lokale Anwendungen und Inhalte (Local Content), die innerhalb der Netze angeboten werden, noch gestärkt werden kann.

Beispiele für eine derartige Nutzung der freien Kommunikationsinfrastruktur sind etwa Medien mit spezifisch lokaler Ausrichtung wie Netzradios, Netzines oder auch HIVE-Networks, an denen aktuell vor allem in den Londoner Communitys gearbeitet wird.

Quelle : www.golem.de
Titel: Internet-Provider sollen Inhalte filtern
Beitrag von: SiLæncer am 06 Juli, 2007, 21:04
Die belgische Verwertungsgesellschaft von Autoren, Komponisten und Verlegern SABAM hat gegen den Internet-Provider Scarlet (vormals Tiscali) eine Entscheidung erstritten. Sie verpflichtet den Provider dazu, den Up- und Download urheberrechtsgeschützter Inhalte mit technischen Maßnahmen zu unterbinden.

Der Rechtsstreit zog sich bereits längere Zeit hin. Um den Fall zu klären, beauftragte das Gericht einen Sachverständigen. Der legte dar, dass es insgesamt elf verschiedene Möglichkeiten gebe, den Verkehr zu unterbinden oder zu filtern, davon seien sieben im Netz von Scarlet Extended technisch umsetzbar. Die Argumente des Beklagten, dass das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf Privatsphäre dem entgegenstünden, akzeptierte das Gericht genausowenig wie die Darlegung, dass eine Auflage zum Filtern und Blockieren dazu führen würde, dass der Provider den vollständigen Tauschbörsenverkehr überwachen müsste, was nach Ansicht von Scarlet wiederum der belgischen Gesetzgebung zum E-Commerce widerspräche.

Das Gericht gelangte zu dem Schluss, dass eine Auflage zum Blockieren und Filtern keine generelle Verpflichtung darstelle, den Netzwerkverkehr zu überwachen und damit die Persönlichkeitsrechte der Anwender nicht verletze. Die vom Gutachter vorgeschlagenen Möglichkeiten seien technische Maßnahmen, die lediglich bestimmte Informationen beträfen. Der Provider sei verpflichtet, den Urheberrechtsverletzungen ein Ende zu setzen.

Der Provider hat der Entscheidung zufolge sechs Monate Zeit, die Filter einzurichten. Anschließend muss er SABAM schriftlich darüber in Kenntnis setzen, welche Maßnahmen er ergriffen hat, um die Entscheidung umzusetzen. Falls er die vom Gericht gesetzte Frist nicht einhält, muss er ein Ordnungsgeld von 2500 Euro pro Tag bezahlen.

Ob technisch wirksame Sperren sich überhaupt einrichten lassen, darf bezweifelt werden. Netzseitige Filtersoftware etwa, die Inhalte analysiert, lässt sich durch das Verschlüsseln der Dateien umgehen. Portsperren für Tauschbörsenprogramme lassen sich aushebeln, indem einfach eine andere Portnummer verwendet wird. Solche Maßnahmen erschweren aber natürlich eine möglicherweise illegale Übertragung urheberrechtsgeschützter Inhalte.

Die IFPI (International Federation of Phonographic Industry) begrüßte unterdessen die Entscheidung. Sie unterstreiche, dass die Internet-Provider verpflichtet seien, Datenverkehr, der Urheberrechte verletze, in ihren Netzwerken einzuschränken. Der IFPI-Vorsitzende gab auch der Hoffnung Ausdruck, dass das Urteil künftig den Rahmen für Gesetzgebung und Rechtsprechung in Europa und anderen Ländern setzen möge.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Internet-Provider muss urheberrechtlich geschützte Inhalte filtern
Beitrag von: Jürgen am 07 Juli, 2007, 00:07
Das Urheberrecht ist ein sehr weites Feld, wie wir wissen.

Schon der Text 'Halt die Klappe, ich hab Feierabend' ist als Wortmarke in vielen Zusammenhängen geschützt.
Wenn ich nun diese simple Redensart zitiere, ist das noch nicht verboten, u.a. weil der Inhaber der Wortmarke sie nicht erfunden hat.
Und ich auch nicht, obwohl schon vor Jahrzehnten öfters verwendet...
Auch der Transport dieses Inhalts über's Netz ist in diesem Sinne kein Verstoss gegen's Urheberrecht, es sei denn, man könnte mir oder den beteiligten Internet-Providern Kenntnis, Absicht oder zumindest aktive Förderung einer verbotenen Handlung unterjubeln, wie des ungenehmigten gewerblichen Druckens dieses Spruchs auf einen Bademantel... 

Also soll dieser Spruch nun gefiltert werden?

Woran soll eigentlich eine Filtersoftware automatisch über legale oder illegale Verbreitung entscheiden können?
Die allermeisten irgendwie geschützten Inhalte sind ja nicht verlässlich markiert, mit robusten Wasserzeichen o.ä..
Und ganz sicher werden auch urheberrechtlich eindeutig geschützte Inhalte regelmässig durch's Internet gejagt, von den Rechteinhabern selbst.
Das beginnt bei IP-TV und -Radio, geht über das Überspielen ganzer CDs und DVDs zu Kopierwerken, die Übertragung von Photos zu Redaktionen und Druckereien usw. usf. etc. pp. ...
An der Dienst-Art kann man nicht prinzipiell unterscheiden, denn das würde sicher nur eine Änderung dieser bei den Raubkopierern bewirken, bis nicht mehr unterschieden werden kann.

Aber die legale Datenübertragung darf keinesfalls beeinträchtigt werden. Nicht nur, weil auch dadurch erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten erst bei'm Nutzer und später bei'm Provider zu erwarten wären, sondern natürlich auch wegen unzulässiger Eingriffe in bürgerliche Freiheitsrechte und möglicherweise sogar verbotener Computer-Spionage...

Wollen wir schliesslich das Papier verbieten, bloss weil man darauf Verbotenes schreiben kann?
Soll dann jeder Bleistift auch ein Filter bekommen?
Zum Beispiel, weil man damit den CSS-Code auf ein T-Shirt kritzeln könnte?


Wer Inhalte schützen will, muss diesen Schutz selbst in diese einbauen (lassen) und dafür Sorge tragen, dass eine Nutzung ausserhalb nicht möglich ist.
Und solcher Schutz wird im Rahmen von DRM bekanntermassen schon lange versucht, aber seine Ineffizienz ist nicht geeignet, deshalb die Abschaffung ganzer Kommunikationswege zu planen, oder Unbeteiligten erhebliche Mehrkosten und Beschränkungen aufzuerlegen...
Titel: Provider sollen Kundendaten in Zivilverfahren nicht aushändigen müssen
Beitrag von: SiLæncer am 18 Juli, 2007, 17:56
Juliane Kokott, Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, hat in einem Verfahren um Musik-Filesharing empfohlen, die Praxis der Übergabe von Kundendaten von Internet-Providern an Privatunternehmen in Zivilverfahren nicht zuzulassen. In dem betreffenden Rechtsstreit geht es um das Begehren des Musikproduzentenverbands Productores de Músicade España (Promusicae) gegen den Provider Telefonica, Daten von Nutzern auszuhändigen, die Musikdateien über die Tauschbörse KaZaa verbreitet haben sollen. Kokott schreibt in ihrem Schlussantrag, dass die EU-Datenschutzbestimmungen "die Weitergabe von personengebundenen Verkehrsdaten nur an die zuständigen staatlichen Stellen erlauben, nicht aber eine direkte Weitergabe an die Inhaber von Urheberrechten, welche die Verletzung ihrer Rechte zivilrechtlich verfolgen möchten".

Promusicae hatte angegeben, eine IP-Adressen identifiziert zu haben, die zu bestimmten Zeiten zum Filesharing von Musikdateien genutzt worden seien, für die die Urheber- und Lizenzrechte bei ihren Mitgliedern liegen. Um gegen die Nutzer vorzugehen, verlangt Promusicae vom Zugangsanbieter Telefonica Informationen darüber, welchen Nutzern zu den von ihr angegebenen Zeiten die IP-Adressen zugewiesen waren. Das Gericht uzgado de lo mercantil no. 5 in Madrid hatte zunächst Telefonica dazu aufgefordert, die gewünschten Informationen herauszugeben. Diesem widersprach der Provider mit Hinweis darauf, dass er nur im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung Auskunft über Daten erteilen dürfe oder wenn es zum Schutz der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder die nationale Sicherheit gefährdet sei.

Kokott legt dar, dass eine weite Auslegung des Begriffs des unzulässigen Gebrauchs von elektronischen Kommunikationssystemen den Schutz personenbezogener Verkehrsdaten, aber auch den Schutz des Kommunikationsgeheimnisses weitgehend entleeren würde. Um wirksam überprüfen zu können, ob elektronische Kommunikationssysteme zu unzulässigen Zwecken genutzt werden, müsste man die gesamte Kommunikation speichern und verarbeiten. "Der 'gläserne' Bürger wäre damit Realität", meint Kokott.

Weiter erläutert die Generalanwältin, dass der Schutz von Urheberrechten ein "Grundinteresse der Gesellschaft" sei. Rechtswidriges Filesharing gefährde auch tatsächlich den Schutz von Urheberrechten. Es sei allerdings nicht sicher, dass privates Filesharing, insbesondere wenn damit kein Profit erwirtschaftet werde, den Schutz von Urheberrechten derart schwer gefährde, um eine Beschränkung von Grundrechten zu rechtfertigen. "Inwieweit privates Filesharing einen echten Schaden verursacht, ist nämlich umstritten", schreibt die Generalanwältin. Die Entscheidung darüber solle dem Gesetzgeber und dem Europäischen Gerichtshof überlassen bleiben.

Auch ließe die IP-Adresse nicht unbedingt den Schluss zu, dass auch der jeweilige Anschlussinhaber Filesharing betrieben hat, meint Kokott. Das könne sogar ohne sein Wissen geschehen, wenn er beispielsweise ein unzureichend gesichertes lokales Funknetz betreibt oder wenn sein Rechner von Dritten über das Internet übernommen wurde. Beobachter vermuten, dass das EU-Gericht der Empfehlung der Generalanwältin folgen wird.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Provider sollen Kundendaten in Zivilverfahren nicht aushändigen müssen
Beitrag von: Jürgen am 19 Juli, 2007, 00:03
In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob HideIP oder ähnliche Anonymisierungs-Tricks eigentlich auch bei den verbreiteten Filesharing-Diensten funktionieren.

Und ein weiterer besorgter Gedanke drängt sich auf, nämlich dass eine IP dadurch auf jemanden weisen kann, der sie zu der Zeit offiziell hatte, aber eben nicht daran beteiligt war.
Könnte also eines der üblichen Server-Protokolle so den Falschen belasten ? ? ?
Titel: SPD will Grundrecht auf Informationsfreiheit im Internet einführen
Beitrag von: SiLæncer am 18 November, 2007, 08:52
SPD-Politiker planen eine Verfassungsänderung, um ein Grundrecht auf Informationsfreiheit im Internet einzuführen, berichtet die Tageszeitung Die Welt. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte: "Das Internet ist ein neuer Raum der Freiheit, der im Grundgesetz nicht vorkommt. Die Menschen gehen dort gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Betätigungen nach, sie kommunizieren und informieren sich. Es ist unsere Aufgabe, diese Ausübung von Bürgerrechten gegen staatliche Eingriffe zu schützen.“

Angeblich steht neben anderen führenden SPD-Mitglieder auch Justizministerin Brigitte Zypries der Idee eines solchen Kommunikationsrechts "aufgeschlossen" gegenüber. Die SPD könnte damit versuchen, wieder ein wenig Land im Hinblick auf die Wahrung von Bürgerrechten zu gewinnen, nachdem sie etwa die Vorratsdatenspeicherung und viele andere Erweiterungen der staatlichen Überwachung unterstützt hat.

Möglicherweise spekuliert man darauf, dass das Bundesverfassungsgericht der Online-Durchsuchung eine strikte Abweisung erteilt. So will sich die Justizministerin nach Angaben der Welt erst nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen zu der Möglichkeit einer Verfassungsveränderung äußern.Grundrechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung oder das Fernmeldegeheimnis seien, so hatten sich die Verfassungsrichter bereits geäußert, dem Internetzeitalter nicht angemessen.

Nach Klaus Uwe Benneter stünden alle Rechtspolitiker der Sozialdemokraten hinter dem Vorstoß für ein neues Grundrecht. Sebastian Edathy (SPD), der Vorsitzende des Innenausschusses, erklärte, dass es dabei nicht nur um die Rechtmäßigkeit der Online-Durchsuchung, sondern etwa auch um die Rechtmäßigkeit der Praxis gehe, die IP-Adressen der Besucher von Webseiten der Bundesregierung zu speichern. Mit einem Kommunikationsgrundrecht müsse der Bürger nicht mehr fürchten, bei Einkäufen im Internet oder beim Surfen auf der Suche nach Informationen vom Staat überwacht zu werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: SPD will Grundrecht auf Informationsfreiheit im Internet einführen
Beitrag von: Jürgen am 18 November, 2007, 23:31
Wie gesagt, das Grundrecht der Informationsfreiheit existiert bereits, und es gilt für alle Bereiche, also auch für's Internet. Das entscheidende Charakteristikum eines Grundrechts ist eben gerade seine Allgemeingültigkeit. Kein einzelner Aspekt bedarf der ausdücklichen Erwähnung, um diesen Schutz zu geniessen. Genau anders herum wird's zur Wahrheit, alle Einschränkungen müssen über Bundesgesetze ausdrücklich festgelegt werden, um überhaupt gelten zu können.

Somit ist es nicht notwendig, unsere Verfassung 'mal wieder anzutasten.

Im Gegenteil, der angedachte Versuch, ein besonders Verfassungs-Recht dafür einzuführen, lässt nur einen einzigen Schluss zu, nämlich dass eine Sonderbehandlung angedacht ist, daas Internet aus dem entsprechenden Schutz herausgenommen werden soll.
Wie wir's mittlerweile ohnehin alltäglich erleben.
Auch und gerade unter Mitwirkung von oder sogar auf Initiative eben der genannten Partei.

Dem leidenden Grund- und Bürgerrecht kann's egal sein, ob's von einem Schily oder einem Schäuble zertrampelt wird.

In meinen Augen erleben wir wieder einmal ein übles Täuschungsmanöver.
Mit dem Schutz eines bereits vorhandenen Grundrechts auf den Fahnen soll seine Einschränkung oder sogar faktische Abschaffung fortgeführt werden.

Und wahrscheinlich hat's hinterher wieder keiner geahnt, gewollt, getan...

Jürgen
Titel: Musikindustrie will das Internet EU-weit filtern
Beitrag von: SiLæncer am 26 Dezember, 2007, 14:35
Plattenfirmen wollen 2008 zum Jahr der Internet-Kontrolle machen: Provider sollen den Datenverkehr ihrer Kunden überwachen, die Übertragung von Musikdateien blockieren und Webseiten sperren. Diese Ideen streuen Lobbyisten in EU-Ausschüssen - mit ersten Erfolgen.

In einem zweiseitigen Brief hat die Musikindustrie EU-Parlamentariern ihren Wunschzettel fürs nächste Jahr zusammengestellt. Der Titel klingt harmlos: "Technische Ansätze gegen Online-Copyright-Verletzungen". Im Klartext beschweren sich die Lobbyisten des internationalen Verbands der Musikindustrie IFPI über Internet-Provider, nennen deren Kooperation beim Kampf gegen Online-Raubkopien "nicht zuvorkommend genug".

Provider würden kaum gegen die Copyright-Brüche ihrer Kunden vorgehen, bemängelt die IFPI in dem Schreiben. Dabei hätten Provider doch die "totale technische und kommerzielle Kontrolle über den Internet-Verkehr" ihrer Kunden. IFPI fordert nun: Provider sollen diese Macht nutzen, um gegen die "massive Musikpiraterie in P2P-Tauschbörsen" vorzugehen. Denn mit etwa 20 Milliarden illegalen Musik-Downloads im Jahr übertreffe die Piraterie den "sich entwickelnden legalen Digitalmarkt".

Die Musikindustrie-Lobby beschreibt in dem Brief drei konkrete Ansätze zur Internet-Kontrolle, die "machbar", "nicht allzu teuer und aufwendig" und für den regulären Webnutzer "unproblematisch" sein sollen:

    * Internet-Filter: Provider sollen den gesamten Datenverkehr ihrer Kunden filtern, Musik-Dateien identifizieren und automatisch mit einer Datenbank geschützter Aufnahmen abgleichen. Macht der Filter eine urheberrechtlich geschützte Musik-Datei aus, wird die Datenübertragung gestoppt.
    * Protokoll-Sperren: Anhand des verwendeten Internet-Protokolls sollen Provider Tauschbörsen-Datenverkehr ihrer Kunden ausmachen. Die Forderung der Musikindustrie: Provider sollen alle Dienste blockieren, die "bekanntermaßen vor allem Urheberrechte verletzen" oder "Maßnahmen abgelehnt haben, um solche Verstöße zu verhindern".
    * Web-Zensur: Internet-Provider sollen den Aufruf von Webseiten sperren, die "Urheberrechte verletzen" und sich weigern, "mit den Rechteinhabern zusammenzuarbeiten". Als Beispiel nennen die IFPI-Lobbyisten hier die schwedische Suchmaschine für Tauschbörsen-Downloads "Pirate Bay".

EU-Parlament diskutiert 2008 Filter-Forderung

Diesen Wunschzettel hat die Bürgerrechtsgruppe Electronic Frontier Foundation (EFF) veröffentlicht ( PDF-Dokument -  http://www.eff.org/files/filenode/effeurope/ifpi_filtering_memo.pdf ). EFF-Vertreter Danny O'Brien nennt die IFPI-Vorschläge in seinem Blogkommentar "sehr beunruhigend": Die Lobbyisten der Musikindustrie hätten offenbar den Blick für die "ernsthaften Begleitschäden ihrer Vorschläge verloren".

Die Kampagne, Provider stärker in die Pflicht zu nehmen, hat erste Erfolge: Im EU-Parlament kursieren die IFPI-Ideen bereits in zwei Ausschüssen, die an einem Bericht über die Kulturwirtschaft arbeiten. Ende Januar wird der Kulturausschuss entscheiden, ob er sich die Filter-Vorschläge zu Eigen macht.

Deutscher Musikverband fordert Web-Filter

Die Musikindustrie erhöht seit Monaten den Druck auf die Internet-Provider. Im IFPI-Jahresbericht 2007 schreibt Geschäftsführer John Kennedy, Verfahren gegen einzelne Downloader seien "mühselig und teuer" und verweist auf die Pflicht der Provider als "Torhüter des Webs", ihre "Verantwortung wahrzunehmen".

In Deutschland rühmt sich der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie Stefan Michalk, sein Verband habe in diesem Jahr etwa 25.000 Strafanzeigen gestellt. Michalk beziffert die durch Raubkopie-Downloads entstandenen Schäden für deutsche Firmen auf eine Milliarde Euro jährlich, auch in diesem Jahr rechnet er mit einem sinkenden Umsatz. Das Ziel der Prozesswelle beschreibt Michalk im Gespräch mit der Nachrichtenagentur DDP so: "Jeder soll jemanden kennen, der jemanden kennt, der schon mal erwischt wurde."

Aber dass das genügt, glaubt der Verband selbst nicht. Nach Aufklärungskampagnen an Schulen und der Prozesslawine steht nun der Copyright-Filter an, schreibt der Verband selbst zum Stichwort Internetpiraterie: "In einem nächsten Schritt sollen die Internet-Service-Provider über das Filtern und Blockieren illegaler Inhalte stärker in die Verantwortung genommen werden."

EU-Abgeordnete empfehlen Copyright-Filter

Die Musikindustrie hat in der Politik schon Fans für ihre Filter-Phantasien gewonnen: In Frankreich will Präsident Nicolas Sarkozy eine Urheberrechtsaufsicht gründen, die Raubkopierern bei wiederholten Copyright-Verstößen den Internet-Zugang sperrt. Das Parlament soll bis zum Sommer 2008 über die notwendigen Gesetzesänderungen entscheiden.

Im EU-Parlament haben schon mehrere Abgeordnete die Position der Musikindustrie in der Filter-Frage öffentlich vertreten. Anlass dafür: Der Kulturausschuss arbeitet an einem "Bericht über die Kulturwirtschaft". In dieses Dokument könnten EU-Parlamentarier im nächsten Jahr die Filter-Forderung integrieren.

Aus dem Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie kommen Vorschläge ( PDF-Dokument -  http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/pa/685/685557/685557de.pdf ) für neue Formulierungen wie "Internetdiensteanbieter sollten Filtermaßnahmen anwenden, um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen und derzeitige Verstöße zu beenden". Eine andere Ergänzung verlangt, dass Provider "Nutzerkonten von Kunden, die geistige Eigentumsrechte verletzen, zeitweilig oder ganz sperren".

Kollateralschäden kaum zu vermeiden

So unproblematisch wie in dem IFPI-Schreiben dargestellt, dürften die Maßnahmen allerdings nicht umzusetzen sein. Schon bei der - im Vergleich zur Analyse der übertragenen Dateien - relativ einfachen Sperrung von Webseiten sehen Experten ein enormes Potential an zu Unrecht gesperrten Seiten.

EU-Parlament gestaltet das Urheberrecht

Wenn das EU-Parlament diese Formulierungen absegnet, wird sich zunächst nichts für Provider und Surfer ändern. Denn der Bericht eines Parlamentsausschusses hat keine Gesetzgebungskraft wie etwa EU-Richtlinien und Verordnungen.

Wenn das EU-Parlament allerdings einmal Copyright-Filter empfiehlt, könnte sich dieser Sinneswandel auch in Gesetzen niederschlagen. Das EU-Parlament kann das Urheberrecht in Mitgliedsstaaten stark beeinflussen, wie das in Deutschland 2008 geltende neue Urheberrecht zeigt - es ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie "über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum".

Wegen dieser Gestaltungsmacht beunruhigt die Filter-Debatte im EU-Parlament Beobachter. Danny O'Brien von der Bürgerrechtsorganisation EFF schreibt: "Es ist besorgniserregend, dass EU-Politiker offenbar aufgeschlossen gegenüber dem Vorschlag sind, dass Internet-Provider die Kommunikation ihrer Kunden für Rechteinhaber stören."

Quelle : www.spiegel.de
Titel: EU-Kommission liebäugelt mit Netzsperren bei illegalen Downloads
Beitrag von: spoke1 am 03 Januar, 2008, 18:25
EU-Medienkommissarin  Viviane Reding hat den Umriss für eine "Content Online"-Strategie veröffentlicht. Mit der entsprechenden Mitteilung über "kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt" will die Luxemburgerin eine konkrete Empfehlung für die Schaffung einer Plattform für Online-Inhalte vorbereiten. Deren Ziel soll die "Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle und die grenzüberschreitende Bereitstellung verschiedener Dienste für kreative Online-Inhalte fördern". Gleichzeitig soll ein "robuster Schutz von Urheberrechten" gewährleistet werden. Lizenzen sollen leichter für mehrere oder alle EU-Mitgliedsstaaten erhältlich sein.

Reding selbst will es allen Recht machten, tendiert letztlich aber doch für eine Stärkung der Position der Rechteinhaber. "Wir müssen uns entscheiden in Europa", erklärte die Kommissarin, ohne aber Zweifel an der einzuschlagenden Richtung und damit überhaupt echte Optionen offen zu lassen. "Wollen wir eine starke Musik-, Film- und Spiele-Industrie?", fragte sie rhetorisch und lieferte die Antwort mit ihrem Ansatz gleich hinterher: "Dann sollten wir der Industrie Rechtssicherheit verschaffen, den Urhebern eine angemessene Entlohnung und den Verbrauchern breiten Zugang zu einem reichen Angebot von Online-Inhalten." Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation, deren Fragen im Anhang der Empfehlung zu finden sind, sollen aber auch alle interessierten Netzbürger und Interessensgruppen noch ihre Meinung abgeben dürfen. Einsendeschluss von Kommentaren ist der 29. Februar.

Wichtiges Element der für Mitte des Jahres angekündigten Kommissionsempfehlung soll der Punkt "legale Angebote und Piraterie" sein. "Die Eigentümer von Inhalten fordern eine stärkere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Piraterie", heißt es dazu in der Mitteilung. Zugleich verweist sie auf den Plan zur Änderung der Universaldienstrichtlinie im Rahmen des heftig umstrittenen Vorschlags für ein neues Paket zur Regulierung von Telekommunikationsanbietern. Darin sei bereits vorgesehen, "dass die Internet-Diensteanbieter die Teilnehmer vor Vertragsabschluss und danach in regelmäßigen Abständen deutlich über ihre Pflichten bezüglich der Einhaltung der Urheberrechte und verwandten Schutzrechte aufklären müssen".

Nicht zu erwähnen vergisst die Kommission zudem, dass in Frankreich Provider gemeinsam mit der Regierung und Vertretern der Musik- und Filmindustrie bereits ein gemeinsames Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen etwa beim Filesharing vereinbart haben[5]. Einer neuen Internetbehörde solle damit die Befugnis eingeräumt werden, den Zugang zum Internet für Nutzer auszusetzen oder ganz zu kappen, die illegal Dateien herunterladen oder verbreiten.

Es scheine "in der Tat angemessen", Kooperationsverfahren in Form eines Verhaltenskodexes zwischen Zugangs- oder Diensteanbietern sowie Rechteinhabern und Verbrauchern anzulegen, kommentiert die Kommission diese umstrittene französische Regelung. Eine enge Zusammenarbeit bei der "Bekämpfung von Piraterie" beziehungsweise der unautorisierten Weitergabe von Inhalten sei sicherzustellen. Im Frageteil will die Brüsseler Behörde dann noch wissen, ob dem Pariser Modell gefolgt werden sollte. Interessiert zeigt sie sich auch daran, ob die Anwendung von Filtermaßnahmen "ein wirksames Mittel gegen online begangene Urheberrechtsverletzungen wären". Die Musikindustrie hatte jüngst gefordert, den Netzverkehr EU-weit zu filtern[6] und einzelne Webseiten zu blockieren.

Als weitere wichtige Herausforderung sieht die Kommission unter anderem die Schaffung von Interoperabilität und Transparenz bei Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) an. Bei der Veröffentlichung der Ergebnisse[7] einer früheren Konsultation zu diesem Schwerpunktbereich, mahnte Reding an, das Problem schnell anzugehen. Nun hält die Mitteilung fest: "Da lang andauernde Diskussionen der Akteure bisher nicht zur Anwendung interoperabler DRM-Lösungen geführt haben, muss in jedem Fall ein Rahmen festgelegt werden für die Transparenz von DRM-Systemen". Damit solle sicher gestellt werden, "dass der Verbraucher angemessene Informationen über Nutzungsbeschränkungen und Interoperabilität erhält". Ein korrektes und leicht verständliches Kennzeichnungssystem in diesem Sinne werde dem Schutz der Rechte der Bürger dienen und könne eine solide Grundlage für eine breitere Verfügbarkeit von Online-Inhalten bilden.

Im Frageteil zu DRM fordert die Kommission etwa dazu auf, "Haupthindernisse" auf dem Weg zu "vollständig interoperablen DRM-Systemen" zu benennen. Weiter will sie in Erfahrung bringen, ob alternative Streitbeilegungsmechanismen im Zusammenhang mit der Anwendung und Verwaltung von Kopierschutzverfahren das Vertrauen der Verbraucher in neue Produkte und Dienste stärken könnten. Auch die Ansichten über einen diskriminierungsfreien Zugang etwa für kleine und mittlere Unternehmen zu DRM-Lösungen und eine davon zu erwartende Wettbewerbsförderung sollen in Erfahrung gebracht werden. Dazu kommt ein Fragenteil zu einer Ausweitung gebietsübergreifender Lizenzierungen für Online-Inhalte. (Stefan Krempl)


Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/101265
Titel: Raubkopierern soll das Internet gesperrt werden
Beitrag von: spoke1 am 13 Januar, 2009, 20:49
Bundesregierung will dazu eine Kooperation mit Internet-Providern eingehen

Das Bundesjustizministerium will offenbar gemeinsam mit Internetanbietern gegen Raubkopierer vorgehen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, hat Brigitte Zypris verschiedene Provider wie 1&1, die Deutsche Telekom, freenet oder Kabel Deutschland zu einem Treffen eingeladen. Diskutiert werden soll die Bekämpfung von Internetpiraterie, wie sie in Frankreich vorgesehen ist. Demnach können sich Urheberrechtinhaber, vorwiegend aus der Film- und Musik Branche, an eine Behörde wenden, wenn sie Hinweise auf illegale Kopien haben. Kopiere der Internetnutzer nach schriftlicher Abmahnung weiter, werde ihm der Internetzugang für eine bestimmte Zeit gesperrt. Die Musikindustrie beklagt seit Jahren Umsatzeinbußen infolge von Raubkopien.
     Die deutschen Zugangs-Provider stehen dem skeptisch gegenüber: Jene Anbieter, die über DSL-Anschlüsse Internet und Telefon aus einer Hand anbieten, könnten technisch zwar den Internet-Zugang des betroffenen Kunden sperren, doch könne er auch über die ungesperrte Telefonleitung weitersurfen. Jedoch mit deutlich verminderter Datenrate.


Quelle: http://www.teltarif.de
 
Titel: Französische Kulturministerin verteidigt Netzsperren
Beitrag von: SiLæncer am 18 Januar, 2009, 18:58
Die französische Kulturministerin Christine Albanel hat zum Auftakt der Musikmesse Midem das französische Gesetzesvorhaben "Creation et Internet" verteidigt. Sie sehe keine Gefahr für das Gesetz von Seiten der EU. In dem Gesetz sind die viel diskutierten Netzssperren für Nutzer geregelt, die wiederholt wegen des Austauschs urheberrechtlich geschützter Daten erwischt werden. Die Überwachung dafür soll eine eigene Behörde, Haute autorité pour la diffusion des œuvres et la protection des droits sur Internet (Hadoupi), übernehmen, die bislang lediglich für Interoperabilitätsfragen zuständig war. Die Internetsperren gelten verschiedenen Kritikern, auch innerhalb des EU-Parlaments, als schwer vereinbar mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.

"Ich sehe keinen Konflikt mit den Grundrechten", sagte Albanel gegenüber heise online. "Die Sperren sind nur von kurzer Dauer und die Betroffenen können anderweitig, etwa bei Freunden, ins Internet gehen." Allerdings sieht das Gesetz, das im März noch auf der Tagesordnung der französischen Nationalversammlung steht, eine Sperre von bis zu einem Jahr für Wiederholungstäter vor. Zudem verwies Albanel auch auf die Unmöglichkeit für den Betroffenen, sich einen neuen Provider zu suchen. Die Missetäter werden nämlich auf einer Liste geführt; mit dort aufgeführten Kunden dürfen französische Provider dann keinen neuen Vertrag machen.

Wie gut das Gesetz sich praktisch umsetzen lässt, muss sich erst noch zeigen, sagen französische Journalisten. Wie wird die geplante Behörde damit umgehen, wenn jemand schwört, dass er nicht der "Pirat" war? Wird man ihm die Installation eines Filters auferlegen? Wie wird gesichert, dass dem Triple-Play-Kunden nur der Internetzugang gesperrt wird und nicht die Telefonleitung? Und was wird das alles kosten?

Albanel begründete die Sperren als Teil einer Gesamtstrategie, mit der die zunehmende Krise der Musikbranche abgewendet werden solle. Die von der Ministerin bezifferten Umsatzrückgänge im vergangenen Jahr belaufen sich auf 15 Prozent. Seit 2003 sei der Musikmarkt um die Hälfte geschrumpft. Mit "Creation Internet" wolle man daher den im Entstehen begriffenen neuen digitalen Musikmarkt unterstützen, auch durch den Kampf gegen die Piraterie. Albanel begrüßte in diesem Zusammenhang das Entgegenkommen der großen Musikstudios, auf Digital Rights Management (DRM) zu verzichten.

Anti-Pirateriemaßnahmen und mehr attraktive legale Angebote für die Nutzer müssten Hand in Hand gehen. Man wolle die dem Gesetzentwurf vorangegangene "Elysee-Vereinbarung", darin hatten sich ISPs in Frankreich zur Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern verpflichtet, auch auf die großen Web-2.0-Anbieter wie Google ausdehnen.

Die Einschätzungen darüber, ob das Gesetz über Netzssperren unverändert die Nationalversammlung passiert, gehen auseinander. Beim ersten Anlauf für ein Gesetz über Netzsperren hatte die Regierung schlecht ausgesehen, weil die Opposition kurzerhand über eine Kulturflatrate mit abstimmen ließ und gewann. Dieses Mal dürfte die Aufmerksamkeit bei der Abstimmung daher hoch sein.

Quelle : www.heise.de
Titel: Nur eingeschränkte Abschreckung durch Androhung der Netzsperre
Beitrag von: SiLæncer am 20 Januar, 2009, 15:28
Die wachsende Verbreitung von Musik online, das illegale Down- und Uploaden von Musik und mögliche Reaktionen auf diese Phänomene gehören zu den dominierenden Themen der diesjährigen Musikmesse Midem in Cannes, die noch bis morgen dauert. Zu den immer wieder diskutierten Modellen der Abschreckung derjenigen, die Musik ohne entsprechende Genehmigung oder Lizenz der Rechteinhaber im Internet anbieten oder herunterladen, gehört der französische Gesetzesentwurf der "abgestuften Erwiderung": Nach zweimaliger Verwarnung erfolgt eine Netzsperre für die "Piraten" – ein Konzept, das die französische Kulturministerin Christine Albanel zum Auftakt der Messe erneut verteidigte. Wie die französische Tageszeitung Libération nun berichtet, wurde auf der Messe eine neue Studie vorgestellt, die den Annahmen über den Abschreckungscharakter der abgestuften Erwiderung widerspricht.

Laut der Umfrage, durchgeführt von The Leading Question, der Verbraucherforschungsabteilung des Unternehmens Music Ally, wären 64 Prozent von befragten 1300 "Musikliebhabern" aus Frankreich, Großbritannien und den Vereinigten Staaten bereit, nach der ersten Verwarnung von illegalen Tätigkeiten im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Werken abzusehen. Aber dieser Prozentsatz sinke auf 41 Prozent, schreibt die Zeitung, wenn die Frage nur an jene gerichtet werde, die solche Tätigkeiten auch praktizieren würden.

Direkt auf die Drohung angesprochen, wonach ihnen bei Fortsetzung ihres Tuns der Internetzugang gesperrt würde, erklärten 37 Prozent der "Piraten", dass sie selbst das nicht abhalten würde. Der Präsident von Music Ally kommentierte dieses Ergebnis der Studie damit, dass die Botschaft der Verwarnungsmails nur bei Musikfans ausreiche. Die Zielgruppe der Maßnahmen, den "harten Kern der Filesharer", würde man damit nicht davon abhalten, Musik herunterzuladen, ohne dafür zu zahlen.

In den vergangenen Tagen hatte ein Papier der International Federation of the Phonographic Industry für das vergangene Jahr eine Rekordzahl von bezahlten Musikdownloads festgestellt, aber ebenso, dass 95 Prozent aller Musik-Downloads illegal seien.

Quelle : www.heise.de
Titel: Internetsperren und Filter erneut auf der Brüsseler Agenda
Beitrag von: SiLæncer am 27 Januar, 2009, 13:20
Für eine "abgestufte Erwiderung" auf Copyright-Verstöße bis hin zu Internetsperren ("3 Strikes") und den Einsatz netzseitiger Filter hat sich der Rechtsausschuss des EU-Parlaments in seinem Votum über einen Berichtsentwurf (PDF-Datei) zur Urheberrechtspolitik ausgesprochen. Mittels Filtern soll nach Ansicht des Ausschusses "einfach zwischen legalen und raubkopierten Produkten" im Internet unterschieden werden können. Zudem sollen Provider stärker mit Rechteinhabern kooperieren und die Verantwortung der Zugangsanbieter im "Kampf gegen die Piraterie" überdacht werden.

Der Entwurf stammt aus der Feder des spanischen Sozialisten Manuel Medina Ortega, mit Unterstützung von französischen Kollegen wie Janelly Fourtou, der Gattin des früheren Vorstandsvorsitzenden des Medienkonzerns Vivendi. Eigentlicher Anlass sind Überlegungen der EU-Kommission zur Novellierung der neun Jahre alten Urheberrechtsrichtlinie. Hier sind die Abgeordneten des federführenden Ausschusses gemeinsam mit dem Berichterstatter der Ansicht, dass keine weiteren Ausnahmen von Urheberrecht oder Verwertungsrechten nötig sind und keine weiteren "Schrankenregelungen" eingeführt werden sollten. Vielmehr zeigen sie sich besorgt, dass einzelne Bestimmungen in diese Richtungen etwa für die Online-Lehre oder das Zitieren im Internet bereits zu weit gehen könnten.

Scharfe Kritik an den Empfehlungen übt die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net. Angesichts der Tatsache, dass sich das EU-Parlament im Rahmen eines anderen Berichts sowie zuletzt bei der 1. Lesung der laufenden Novellierung des Telecom-Pakets ausdrücklich gegen Internetsperren und Filtervorstöße ausgesprochen hat, sprechen die Aktivisten von einem kaum mehr ernst zu nehmenden neuen Vorstoß. Die wieder ins Spiel gebrachten "repressiven Maßnahmen" entsprächen der "vollständigen Wunschliste der Unterhaltungsindustrie gegen das Internet und seine Nutzer". Die Bürgerrechtler fordern die Abgeordneten daher auf, den Bericht bei der demnächst anstehenden Abstimmung im Plenum entschieden zurückzuweisen. Wenige Monate vor der Europawahl, so der Wink mit dem Zaunpfahl, würden die Bürger besonders genau auf die Vertretung ihrer Interessen achten.

Unterdessen laufen in Brüssel die Gespräche über die Neufassung der Telecom-Regulierung im sogenannten Trilog-Verfahren zwischen Parlament, EU-Rat und EU-Kommission auf Hochtouren. Vor allem die Grünen machen sich dabei laut Beobachtern für die Wiedereinführung des Änderungsantrags 166 stark, den die Regierungsvertreter zunächst gestrichen hatten. Das Parlament wollte damit gewährleisten, dass notwendige "Einschränkungen des Rechts der Nutzer auf Zugang zu Inhalten, Diensten und Anwendungen" nur im Einklang mit den "Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Wirksamkeit und Abschreckung" möglich sind. Zudem kämpfen Parlamentarier für den ebenfalls unter den Tisch gefallenen Änderungsantrag 138, wonach "Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer" nur nach Einschaltung der Justizbehörden erfolgen dürften.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Internetsperren und Filter erneut auf der Brüsseler Agenda
Beitrag von: Jürgen am 27 Januar, 2009, 21:21
Zitat
Mittels Filtern soll nach Ansicht des Ausschusses "einfach zwischen legalen und raubkopierten Produkten" im Internet unterschieden werden können.
Da ist wohl der Wunsch Vater des Gedankens.
So etwas funktioniert noch weniger zuverlässig automatisch als ein Spam-Filter.

Beschliessen können Bürokraten allerlei, verstehen weit weniger.

Und nun versuche ich mir vorzustellen, was im Falle von false positives auf den Bürger zukommt  ::)
Titel: Internetsperre für irische Filesharer
Beitrag von: SiLæncer am 30 Januar, 2009, 09:43
Major-Labels einigen sich mit ISP

Der größte irische Internetprovider, Eircom, hat sich vor Gericht mit den vier weltgrößten Plattenfirmen geeinigt, in Zukunft aktiv gegen illegales Filesharing in seinen Netzen vorzugehen. Eircom wird eine sogenannte "Three-Strikes-Policy" praktizieren.
Bei Universal, Sony, EMI und Warner dürften gestern die Champagnerkorken geknallt haben. In Irland ist es ihnen gelungen, vor Gericht den größten Internetprovider des Landes zu einer Vereinbarung über freiwillige Internetsperren für Urheberrechtsverletzer zu zwingen. In Zukunft wird Eircom gegenüber seinen Nutzern die sogenannte "Three-Strikes-Policy" durchsetzen. Das bedeutet, dass Nutzer, die sich am illegalen Filesharing beteiligen, damit rechnen müssen, nach wiederholten Verwarnungen vom Internet abgeklemmt zu werden.

Die zwischen Eircom und den Plattenfirmen getroffene Vereinbarung sieht vor, dass die Plattenfirmen dem Internetprovider Informationen darüber liefern, welche IP-Adressen zum illegalen Dateitausch benutzt werden.

Beim ersten Mal wird der ISP dem betroffenen Nutzer eine Nachricht schicken, die ihn darüber informiert, dass er bei illegalem Verhalten ertappt worden ist. Wird derselbe Nutzer erneut von den Plattenfirmen angezeigt, erhält er vom ISP eine weitere Nachricht, in der ihm für den Wiederholungsfall mit der Abschaltung der Internetverbindung gedroht wird. Sollte der Eircom-Kunde zum dritten Mal von den Plattenfirmen erwischt werden, wird Eircom die Ankündigung wahr machen: Der Filesharer verliert seine Internetverbindung. Die Kunden haben keine Möglichkeit, sich dagegen vor Gericht zu wehren.

Der internationale Verband der Musikindustrie, IFPI, erklärt auf seiner Homepage, dass die Vereinbarung zwischen Eircom und den vier Major-Labels "freundschaftlich und zur beiderseitigen Zufriedenheit getroffen wurde".

Bestandteil der Vereinbarung ist eine Selbstverpflichtung der Plattenfirmen, "alle notwendigen Schritte" zu unternehmen, mit allen anderen Internetprovidern in Irland vergleichbare Vereinbarungen zu treffen. Sollten diese nicht mitspielen wollen, werden die Plattenfirmen auch gegen sie vor Gericht gehen müssen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Keine Internetsperren bei Urheberrechtsverstößen
Beitrag von: SiLæncer am 30 Januar, 2009, 17:52
Das Bundesjustizministerium strebt weiterhin kein System der "abgestuften Erwiderung" auf illegale Filesharing-Aktivitäten an, wie es in Frankreich momentan zur Diskussion steht. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich am Dienstag zu einem vertraulichen Gespräch mit Vertretern größerer Provider und dem eco-Verband getroffen, wobei es laut Einladung auch um Fragen zur Übernahme der sogenannten Olivennes-Vereinbarung gehen sollte. Die Zugangsanbieter und Zypries waren sich in der trauten Runde, über die nur wenig nach außen drang, aber einig, dass es für den Versand von Warnhinweisen durch die Provider und das Kappen des Netzzugangs in Wiederholungsfällen derzeit hierzulande keinen gesetzlichen Spielraum gibt.

Das Justizministerium hatte im Herbst gravierende Bedenken gegen das französische Modell vorgebracht, da dieses gegen die hiesigen Bestimmungen zum Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis verstoßen dürfte. Die Branche stieß daher mit ihrer Ablehnung des auch in Großbritannien erwogenen 3-Strikes-Systems auf offene Ohren. Der Austausch sei "erfolgreich" verlaufen, hieß es in Branchenkreisen. Die Provider planen jetzt gemeinsame Geschäftsmodelle mit Inhalteanbietern. Sie hoffen auf einfachere und gerechtere Lizenzbedingungen, um legale Download-Plattformen attraktiver zu machen.

In Irland konnte die Musikindustrie indes einen Punktsieg erzielen. So hat sich der Internetanbieter Eircom in seinem Rechtsstreit mit den großen Plattenfirmen EMI, Sony BMG, Universal und Warner laut Irish Times darauf geeinigt, ein 3-Strikes-System zu testen. Wenn die Musikindustrie künftig einen Eircom-Kunden als Urheberrechtsverletzer ausmacht, will der Provider dem Betroffenen zwei Warnmitteilungen schicken und beim dritten Mal den Internetzugang sperren. Eine Einspruchsmöglichkeit soll es nicht geben. Zuvor wollten die Labels erreichen, dass Eircom illegale Downloads mithilfe technischer Lösungen wie Filtersoftware unterbindet und dazu die Netzkommunikation großflächig überwacht.

Nun setzt die Musikindustrie darauf, auch andere irische Provider auf das System der abgestuften Erwiderung zu eichen. Auch hierzulande soll das Modell Schule machen, wünschen sich deutsche Branchenvertreter und begrüßten die Einigung in Irland. "Immer mehr Länder in der EU und weltweit sehen im Versand von Warnhinweisen in Verbindung mit Sanktionen einen effizienten Weg zur Eindämmung der Internetpiraterie", erklärte Stefan Michalk vom Bundesverbandes Musikindustrie. Nur in Deutschland gebe es in dieser Frage kaum Fortschritte, weshalb der Branche weiterhin nur die Alternative bliebe, juristisch gegen "Internetpiraten" vorzugehen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Weg frei für Forderung nach Internetsperren
Beitrag von: SiLæncer am 07 Februar, 2009, 13:50
Die Präsidentenkonferenz des EU-Parlaments hat mit den Stimmen von Konservativen und Sozialisten am gestrigen Donnerstag beschlossen, dass der umstrittene Bericht von Manuel Medina Ortega zur "Harmonisierung des Urheberrechts" dem Plenum unverändert im März zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Anders als üblich, sollen die Abgeordneten nun keine Änderungsanträge einbringen dürfen und nicht einmal Gelegenheit zur Aussprache erhalten. Der Report spricht sich gemäß der Fassung des federführenden Rechtsausschusses für den Aufbau eines Systems zur "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verstöße bis hin zu Internetsperren ("3 Strikes") und den Einsatz netzseitiger Filter zur Unterscheidung "zwischen legalen und raubkopierten Produkten" im Internet aus. Zudem sollen Provider stärker mit Rechteinhabern kooperieren.

Eva Lichtenberger, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der Grünen im EU-Parlament, will der Absegnung der weitgehenden Empfehlungen nicht tatenlos zusehen. "Es ist inakzeptabel, dass ein so wichtiger Bericht mit brisanten Vorschlägen zum Urheberrecht im Internet ohne demokratische Debatte im Plenum des Europäischen Parlaments beschlossen werden soll", moniert die Österreicherin. Diese Entscheidung der Vorsitzenden der großen Fraktionen der Europäischen Volkspartei (EVP) und der Sozialisten sei ein weiterer Beleg "für den zunehmenden Verfall der demokratischen Kultur dieses Hauses". Immer häufiger würden zwischen den großen Fraktionen und Lobbygruppen ausgemachte Deals durch Umgehung von öffentlichen Debatten an den Abgeordneten vorbei geschleust.

Empört zeigt sich Lichtenberger darüber, dass mit der Initiative "exakt jene Passagen" aus dem Paket zur Novellierung der Telekommunikationsregulierung wieder auf den Tisch kämen, die das Parlament mit großen Mehrheiten bei der ersten Lesung gestrichen oder geändert habe. "Statt Filterpflicht und Internet-Sperren brauchen wir aber die Einführung neuer, auf die Internet-Welt abgestimmter Rechtsmodelle für den Schutz der Urheberrechte unter Wahrung von Grundrechten wie Schutz der Privatsphäre und Datenschutz", betont die Grüne. Zugleich versicherte sie, dass ihre Fraktion nun alle Möglichkeiten ausschöpfen wolle, um eine Einbringung von Änderungsanträgen doch noch zu ermöglichen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Internetsperren ohne gesetzliche Vorlage
Beitrag von: SiLæncer am 13 Februar, 2009, 14:24
CCC veröffentlicht Vertragsentwurf zur Internetzensur

Die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) geforderten Internetsperren sollen zunächst ohne gesetzliche Regelung umgesetzt werden. Provider sollen eine vom BKA werktäglich übermittelte Sperrliste innerhalb von sechs Stunden umsetzen.
Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht den Entwurf des Vertrages (http://www.ccc.de/press/releases/2009/20090213/20090211-vertragsentwurf-bka-isp.pdf), den das BKA mit den Internet-Service-Providern (ISPs) zur Umsetzung von Internetsperren schließen möchte. Die dem CCC zugespielte Vereinbarung sei den Providern bereits unterschriftsreif zugestellt worden und verpflichtet sie, ihren Kunden den Zugang zur Sperrliste von Domains zu verwehren.

In anderen europäischen Staaten, in denen Sperrlisten in die Öffentlichkeit gelangten, konnten Konsumenten von Kinderpornografie damit gezielt entsprechende Angebote suchen. Oliver J. Süme vom Eco-Verband hatte am 12. Februar 2009 während der Expertenbefragung des Unterausschusses Neue Medien des Deutschen Bundestags erklärt, dass sich die Sperrliste Thailands mit "drei gezielten Suchbegriffen von jedermann über Google finden" ließe.

Die ISP sollen sich nun verpflichten, die jeden Werktag vom BKA übermittelten Zensurlisten geheim zu halten und die gelisteten Domains innerhalb von sechs Stunden zu sperren. Der CCC kritisiert, dass es durch die Geheimhaltung nicht möglich sei, Rechtsmittel gegen die Listung von Domains durch das BKA einzulegen. Süme hatte deshalb eine Gesetzesänderung statt Geheimverträgen für die Eco-Mitgliedsunternehmen gefordert.

Der CCC kritisiert, dass nicht direkt polizeilich gegen die auf der Zensurliste gelisteten Urheber ermittelt wird. Diese sitzen jedoch im Ausland, argumentiert das BKA. Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie ist in etwa der Hälfte aller Staaten weltweit nicht strafbar.

Die Hacker-Vereinigung schließt daraus, dass nicht die tatsächliche Bekämpfung der Kinderpornografie und der Schutz der Kinder im Vordergrund steht, sondern die Schaffung einer Zensurinfrastruktur: "Es wird deutlich, dass das Bundesinnenministerium mit dem Thema Kinderpornografie und der Flankierung durch Familienministerin von der Leyen offenbar einen Bereich herausgesucht hat, mit dem am ehesten gesellschaftliche Akzeptanz für Sperrmaßnahmen erreicht werden kann. Wenn aber eine solche Infrastruktur erst einmal vorhanden ist, wird eine Ausweitung auf andere Themenbereiche – seien es sogenannte terroristische Propaganda oder Verstöße gegen Urheberrechtsbestimmungen – ein Leichtes sein", sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn.

Auch Guido Brinkel vom Bitkom hatte im Unterausschuss Neue Medien Befürchtungen zum Ausdruck gebracht, dass einmal errichtete Internetsperren auch "Begehrlichkeiten wecken könnten, diese gegen Urheberrechtsverstöße und Glückspiel einzusetzen".

Quelle : www.golem.de
Titel: Keine Bilder aus Protest gegen Internetsperrungen
Beitrag von: SiLæncer am 16 Februar, 2009, 16:33
Neuseeländische Blogger und Nutzer ersetzen Bilder durch schwarze Flächen

Neuseeländische Aktivisten haben zum Protest gegen die von der Regierung beschlossenen Internetsperrungen aufgerufen. Sie wollen Bilder auf ihren Websites, Blogs und Social-Networking-Seiten schwärzen.
Während andere Länder, darunter Großbritannien, von Internetsperrungen gegen Tauschbörsennutzer wieder abkommen, hält Neuseeland daran fest. Dort tritt am 28. Februar 2009 ein neues Urheberrecht in Kraft. Danach kann ein Rechteinhaber von einem Provider verlangen, einem Nutzer, der wiederholt das Urheberrecht verletzt, den Internetzugang zu sperren. Einer richterlichen Überprüfung bedarf die Sperrung nicht.

Das Gesetz erkläre Nutzer schon auf eine bloße Anschuldigung hin für schuldig, kritisiert die Aktivistengruppe Creative Freedom. Aus Protest gegen das Gesetz hat sie deshalb die Woche vom 16. bis zum 23. Februar 2009 zur "Internet Blackout Week NZ" erklärt. Die Teilnehmer an der Onlinedemonstration sollen auf ihren Websites, Blogs und Social-Networking-Seiten alle Bilder schwärzen. Außerdem sollen die Nutzer eine Petition gegen das Gesetz unterzeichnen.

Laut Creative Freedom haben sich knapp 6.000 Nutzer bereiterklärt, an dem Protest teilzunehmen. Prominente Unterstützung haben die Aktivisten von dem britischen Schriftsteller und Schauspieler Stephen Fry, der sein Foto in seinem Twitter-Account durch eine schwarze Fläche ersetzt hat.

Quelle : www.golem.de
Titel: EU-Datenschutzbeauftragter gegen Internetsperren bei Copyright-Verstößen
Beitrag von: SiLæncer am 18 Februar, 2009, 16:31
Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat sich in einer erneuten Stellungnahme zur laufenden Novellierung des EU-Telecom-Pakets entschieden gegen Bestimmungen zum Kappen von Internetverbindungen nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen in einem "3 Strikes"-Verfahren ausgesprochen (PDF-Datei). Vielmehr drängt er auf die Wiedereinführung des Änderungsantrags 138 des EU-Parlaments an der Rahmenrichtlinie zur Regulierung des Telekommunikationsmarkts. Damit wollten die Abgeordneten sicher stellen, dass "Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer" nur nach Einschaltung der Justizbehörden erfolgen dürften. Der EU-Rat strich diese Passage Ende November aus seiner Position zu dem Reformvorhaben. Beide Seiten arbeiten derzeit an einer gemeinsamen Linie.

Gegen die von Rat und Parlament geforderte verstärkte "Kooperation" zwischen Internetprovidern und der Unterhaltungsindustrie hat Hustinx prinzipiell nichts einzuwenden, solange es dabei um den Versand allgemeiner Copyright- oder Sicherheitshinweise an die Nutzer gehe. Persönliche Anschreiben an Surfer, die sich angeblich Urheberrechtsverstöße zuschulden kommen lassen haben, sowie Androhungen von Internetsperren lehnt der Datenschützer dagegen ab. Auf jeden Fall müsste eine systematische Überwachung der Nutzung etwa durch "Deep Packet"-Kontrollverfahren ausgeschlossen werden.

Skeptisch beäugt Hustinx zudem Bestimmungen von Providern zum "Verkehrsmanagement" in ihren Netzen. Auch hier verweist er darauf, dass gemäß Artikel 5 der ebenfalls in das Novellierungsverfahren eingeschlossenen Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation ein Abhören oder Abfangen der Kommunikation und darauf bezogener Verkehrsdaten ohne Einwilligung der Nutzer rechtswidrig sei. Die Haltung des Rats zu diesem Punkt bedürfe einer entsprechenden Klarstellung.

Wie zuvor Hustinx hat sich unterdessen auch die "Artikel 29"-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme (PDF-Datei) gegen den Vorstoß des Ministerrates ausgesprochen, Zugangs- und Diensteanbietern die Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten zu erlauben, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Funktion und Sicherheit des Netzwerks "unbedingt notwendig" ist. Zur Begründung heißt es, dass die Bedingungen zur Datenspeicherung beziehungsweise Löschvorschriften und Möglichkeiten für nationale Ausnahmen bereits ausreichend in der Datenschutzrichtlinie festgelegt seien. Eine ergänzende Regelung sei daher unnötig.

Im Bezug auf immer wieder aufkommende Debatten über die datenschutzrechtliche Stellung von IP-Adressen betont die Arbeitsgruppe, dass die Netzkennungen im Allgemeinen als persönliche, besonderen Schutzvorkehrungen unterliegende Daten anzusehen seien. Nur für den Fall, dass ein Provider eine Beziehbarkeit auf einen Nutzer ausschließen könne, sei IP-Adressen dieser Status abzuerkennen. Ferner führen die Hüter der Privatsphäre aus, dass die Browsereinstellungen allein nicht als Einwilligung etwa in die Verarbeitung von Daten aus Cookies verstanden werden könne. Für eine Nutzung brauche es eine zusätzliche Information der Nutzer. Die Datenschützertruppe macht sich ferner für umfassende Aufklärungspflichten von Unternehmen oder Behörden über Sicherheitspannen und Datenverluste stark. Hier müssten die unterschiedlichen Vorgaben des Rats und des Parlaments auf hohem Niveau vereinheitlicht werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Entscheidende Runde über EU-Telecom-Regulierung und Internetsperren steht bevor
Beitrag von: SiLæncer am 19 Februar, 2009, 14:13
Kommenden Dienstag wollen EU-Abgeordnete mit Vertretern der Kommission und des Rats versuchen, im sogenannten Trilog-Verfahren eine gemeinsame Linie zur heftig umkämpften Novellierung des EU-Telecom-Pakets auszuhandeln. Die hauptsächlichen Streitpunkte sind laut Helga Trüpel, grüne Vizechefin des Kulturausschusses im EU-Parlament, der mögliche Einschluss von Verfahren einer "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße, die Frequenzpolitik und die Kompetenzen der Kommission beziehungsweise der nationalen Regulierer. Ob in der abendlichen Runde eine Einigung zu erzielen sei, mit der eine gesonderte 2. Lesung des umfangreichen Vorhabens durch die Volksvertreter unnötig würde, wagte Trüpel noch nicht vorherzusagen.

Die Grünen hatten sich bei einer Anhörung am gestrigen Mittwoch zum Thema "Who wants to control the internet?" argumentative Unterstützung von Wissenschaftlern, Verbraucherschützern, Computer- und Internetkonzernen wie IBM oder Google sowie Open-Source-Programmierern für ihre Haltung geholt, Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer nur nach Einschaltung der Justizbehörden zuzulassen. "Dafür brauchen wir ein rechtsstaatlichen Verfahren", drängte Trüpel gegenüber heise online für die Wiedereinführung des Änderungsantrags 138 des EU-Parlaments an der Rahmenrichtlinie zur Regulierung des Telekommunikationsmarkts. Der EU-Rat hatte diese Passage Ende November aus seiner Position gestrichen. Trüpel erteilte dem Aufsetzen eines "3-Strikes"-Verfahrens, wie es derzeit in Frankreich diskutiert wird, mit dem Kappen von Internetverbindungen nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen und der Errichtung einer gesonderten Kontrollbehörde aber eine klare Absage.

Bei der Neuaufteilung des Frequenzspektrums und der Vergabe einer "digitalen Dividende", die durch die Abschaltung des analogen Fernsehens entsteht, setzen sich die Grünen dafür ein, dass die begehrten Funklizenzen nicht auf dem freien Markt gehandelt werden dürfen. Vor allem die Kommission fährt hier aber auf entgegengesetztem Kurs. Weit auseinander liegen die Vorstellungen auch für eine übergeordnete EU-Regulierungsinstanz. Den "Super-Regulierer" aus dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission hatte das Parlament bereits in ein mit weniger Rechten ausgestattetes Gremium der Europäischen Regulierungsbehörden für Telekommunikation (BERT) umgewandelt. Der Rat will, dass die bestehenden Regulierer nur in einer gemeinsamen Gruppe mit dem Titel GERT (Group of European Regulators in Telecoms) kooperieren. Die Kommission pocht derweil auf ein eigenes Veto-Recht in dem wie auch immer bezeichneten Gremium, um den gemeinsamen TK-Markt zu stärken.

Bis nächste Woche laufen die Lobbybemühungen aller Seiten auf Hochtouren. Auch US-Konzerne wie AT&T oder Google werfen dabei ihre Hüte in den Ring im Streit um eine mögliche Festschreibung des offenen Prinzips des Internets. Während der Telecomriese hier gemeinsam mit der Koalition NetConfidence "vernünftige Nutzungseinschränkungen und Preisunterschiede" einführen dürfen will sowie keine Vorschriften zur Einhaltung der Netzneutralität wünscht, gilt Google seit Langem als Verfechter solcher gesetzlichen Regelungen. Offenbar setzen beide Unternehmen darauf, dass es am Dienstag noch nicht zu endgültigen Verabredungen über das Telecom-Paket kommt. Zumindest haben sie ihren Showdown über künftige Perspektiven der Netzneutralität erst für Donnerstag in einer Woche angesetzt. Unterdessen läuft die Debatte über Internetsperren und den Einsatz von Filtern zur Bekämpfung illegaler Download-Aktivitäten im EU-Parlament auch in der Auseinandersetzung über den Medina-Bericht weiter.

Quelle : www.heise.de
Titel: EU-Parlament begräbt vorerst Forderung nach Netzsperren bei Copyright-Verstößen
Beitrag von: SiLæncer am 23 Februar, 2009, 12:24
Das EU-Parlament bleibt vorerst bei seiner wiederholt vorgebrachten Missbilligung von Internetsperren im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen. So ist der umstrittene Bericht des Sozialisten Manuel Medina Ortega zur "Harmonisierung des Urheberrechts" laut der Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net vom Tisch. Der Report sprach sich gemäß seiner letzten Fassung aus dem federführenden Rechtsausschusses für den Aufbau eines Systems zur "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verstöße bis hin zum Kappen von Netzverbindungen ("3 Strikes") und den Einsatz netzseitiger Filter zur Unterscheidung "zwischen legalen und raubkopierten Produkten" im Internet aus.

Anfang Februar hatte die Präsidentenkonferenz des Parlaments mit den Stimmen von Konservativen und Sozialisten überraschend noch beschlossen, dass der Bericht ohne Änderungsmöglichkeiten und weitere Aussprache durchs Plenum geschleust werden sollte. Nach den Protesten oppositioneller Abgeordneter, von Sozialisten vor allem aus Frankreich sowie SPD-Politikern, Verbraucherschützern und zahlreicher Bürger liegt das gesamte Vorhaben aber jetzt auf Eis. Da der spanische Berichterstatter nicht mehr zu den Neuwahlen der europäischen Volksvertreter antritt, dürfte damit das endgültige Aus für den Bericht in seiner derzeitigen Form besiegelt sein.

Jérémie Zimmermann, Mitgründer von La Quadrature du Net, feiert die Beerdigung des Vorstoßes als Erfolg "tausender E-Mails und Telefonanrufe" besorgter Nutzer bei den Parlamentariern. Dies sei ein Beweis dafür, dass eine gut informierte Bürgerschaft mehr erreichen könne als "kleine, obskure Lobbygruppen der Industrie". Die Zurückweisung des Berichts werfe ein gutes Licht auf eine künftige politische Linie, in der das Urheberrecht als Mittel zur Förderung von Künstlern und zur Ausschöpfung des enormen Potenzials des Internet für die Kultur betrachtet werde. Der Medina-Report selbst sei dagegen ein Beispiel dafür gewesen, mit welchen "absurden" Ansätzen die Unterhaltungsindustrie das Copyright gegen die digitale Technik und ihre eigenen Kunden einsetzen wolle.

Am morgigen Dienstag gehen derweil die Verhandlungen über den Einbau von Klauseln zum Urheberrechtsschutz in die Neufassung des Telecom-Pakets im sogenannten Trilog-Verfahren zwischen Parlament, EU-Rat und ­Kommission in die entscheidende Runde. Mit im Zentrum der Debatte steht die Wiedereinführung zweier Änderungsanträge der Abgeordneten aus der 1. Lesung des Vorhabens, den die Regierungsvertreter aus ihrer gemeinsamen Position kurzerhand gestrichen hatten. So wollten die Parlamentarier mit dem Korrekturvorschlag 166 gewährleisten, dass notwendige "Einschränkungen des Rechts der Nutzer auf Zugang zu Inhalten, Diensten und Anwendungen" nur im Einklang mit den "Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Wirksamkeit und Abschreckung" möglich sind. Mit dem Änderungsantrag 138 drängten sie zugleich darauf, dass "Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer" nur nach Einschaltung der Justizbehörden erfolgen dürften.

Quelle : www.heise.de
Titel: Betreiber sozialer Netzwerke unterzeichnen Verhaltenskodex
Beitrag von: SiLæncer am 11 März, 2009, 12:47
Mit einer gemeinsamen Selbstverpflichtungserklärung wollen die Plattformen StudiVZ sowie SchülerVZ, Lokalisten und wer-kennt-wen.de ein Signal setzen für die Stärkung von Jugend-, Daten- und Verbraucherschutz. Der 17-seitige Verhaltenskodex (PDF-Datei), den die drei Betreiber der reichweitenstarken sozialen Netzwerke unter dem Dach der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) innerhalb der vergangenen neun Monate ausgearbeitet haben, soll Nutzer der virtuellen Gemeinschaften etwa vor unerwünschten Belästigungen ("Cyber-Bullying") abschotten und durch gezielte Informationen auch Eltern und Pädagogen gezielt auf Schutzmöglichkeiten für Minderjährige hinweisen.

Zu dem Maßnahmenpaket gehören etwa strengere Voreinstellungen der Privatsphäre bei unter 14-Jährigen. Deren Profildaten sollen grundsätzlich anfangs direkt nach dem Registrierungsprozess nur noch für Freunde freigegeben werden. Weiter verpflichten sich die Anbieter, Profile von unter 16-Jährigen vor externen Suchmaschinen abzuschotten und eine Auffindbarkeit über diese zu verhindern. Diese Einstellung darf nicht aufhebbar sein. Optional wird die Möglichkeit für alle Nutzer, ihre Homepage in sozialen Netzen für die Bots von Suchmaschinen zur Tabuzone zu erklären.

Dazu kommen deutlicher sichtbare Ignorierfunktionen für andere Mitglieder etwa zur Blockade des Sendens von Fotos, Nachrichten oder anderer Daten. Weiter soll es für die User einfacher werden, ihre Profile komplett mitsamt allen hochgeladenen Dateien zu löschen und damit auch dem Zugriff durch Suchmaschinen zu entziehen. Dazu kommen prominenter platzierte Meldefunktionen für regelwidriges Verhalten, was die Selbstregulierung innerhalb der Gemeinschaften verbessern soll. Nicht zuletzt wollen die Betreiber verbotene Profil- oder Gruppenbezeichnungen und zu sperrende Wörter zusammentragen und in entsprechende schwarze Listen eintragen.

Markus Berger de Lèon, Geschäftsführer von StudiVZ, bezeichnete den Kodex als Fortsetzung vieler bereits ergriffener Maßnahmen: "Wir freuen uns, dass diese jetzt zum Industriestandard erhoben werden". Das von ihm geführte Unternehmen beschäftige bereits 100 Mitarbeiter im Kundendienst, welche die Punkte aus der Selbstverpflichtung bereits alle umsetzen würden. Zugleich forderte er die "US-Kollegen" wie Facebook auf, dem Kodex beizutreten. Laut FSM-Geschäftsführerin Sabine Frank war vor allem MySpace bereits eng in die Verhandlungen einbezogen gewesen. Sie hoffte ebenfalls, dass sich die Plattform und andere ausländische Betreiber zeitnah anschließen.

"Jeder soll wissen, was mit seinen Daten passiert", erläuterte Stefanie Waehlert, Geschäftsführerin der Lokalisten Media GmbH, den gemeinsam verfolgten Ansatz. Auch das immer wieder für Unmut sorgende Thema der personalisierten Werbung sei mit eingefangen. Für entsprechendes "Targeting" sieht die Vereinbarung vor, dass eine datenschutzrechtliche Einwilligung der Nutzer vorliegen muss und diese über die Verwendung ihrer personenbezogenen Informationen in Kenntnis gesetzt werden sollen.

Eine Opt-in-Vorschrift für zielgruppenspezifische Werbung, wie sie etwa die Grünen im Bundestag fordern, ist nicht vorgesehen. Frank bezeichnete es als "goldenen Weg", wenn die Nutzer aufgeklärt würden und sich dann "opt-outen" könnten. Dies sei auch der internationale Ansatz. Patrick Ohler, Geschäftsführer der hinter wer-kennt-wen.de stehenden Firma Lemonline Media, versicherte zudem, dass keine nutzerspezifischen Mitglieder an Dritte weitergegeben würden und die gruppenbezogene Werbung auf hohe Akzeptanz stoße. Nur ein Prozent der Mitglieder würde sich dagegen aussprechen. Der Kodex lässt den Unterzeichnern theoretisch bis Mitte des Jahres Zeit, die Vorschriften zu implementieren und sieht eine Evaluierung durch externe Experten vor. Alle drei Betreiber versicherten aber, die Regeln schon während des Prozesses der Erarbeitung der Prinzipien berücksichtigt zu haben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Gesetz für Internetsperren soll am 25. März 2009 kommen
Beitrag von: SiLæncer am 14 März, 2009, 13:59
Von der Leyen und Schäuble werfen Kritikern "Schutz von Kinderpornografie" vor

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will ein Gesetz für Internetsperren am 25. März 2009 vom Bundeskabinett beschließen lassen. Sie wehrt sich zugleich gegen Kritik aus den eigenen Reihen und scheut dabei nicht vor schwersten Anschuldigungen zurück.
Zusätzlich zu einem Vertrag mit den sieben größten Internetprovidern will Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) schneller als gedacht ein Gesetz für Internetsperren auf den Weg bringen. Das Kabinett soll am 25. März 2009 die Eckpunkte beschließen, berichtet die Rheinische Post unter Berufung auf die Ministerin, deren Behörde das Gesetz ausarbeitet.

Die Christdemokratin wehrt sich zugleich gegen Kritiken ihrer Ministerkollegin Brigitte Zypries (SPD), die das Bundesjustizministerium führt. Sie hatte den Plan als "verfassungsrechtlich problematisch" bezeichnet. Staatlich veranlasste Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis brauchten laut Grundgesetz eine gesetzliche Grundlage, so Zypries. "Kinderpornografie steht aus gutem Grund nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes", sagte von der Leyen der Zeitung. "Statt neue Hürden aufzubauen, sollten wir gemeinsam schauen, wie die Bundesregierung die massenhafte Verbreitung von Bildern mit vergewaltigten Kindern verhindern kann." Sie sei sich dabei mit Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vollkommen einig.

Schäuble wird vom Nachrichtenmagazin Spiegel mit den Worten zitiert: "Kinderpornografie ist abscheulich. Wir sollten mit vereinten Kräften dagegen vorgehen, anstatt mit juristischen Spitzfindigkeiten den Eindruck zu erwecken, unsere Verfassung schütze Kinderpornografie."

Vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hieß es dagegen, dass der Vorstoß für von der Leyen "ganz klar ein absolutes Wahlkampfthema" sei. Adressbezogene und DNS-Sperren sind laut Expertenmeinung zudem weitgehend nutzlos. Die Ernsthaftigkeit des Leyen-Vorstoßes steht auch dadurch infrage, dass die Kriminalpolizei im Kampf gegen Kinderpornografie personell ungenügend ausgestattet ist. "Wir müssen mehr Internetfahnder und Kinderpornografie-Ermittler in der Kriminalpolizei ausbilden und einsetzen", hatte Bernd Carstensen, Sprecher des Bunds Deutscher Kriminalbeamter, erklärt.

Kritiker befürchten zudem eine schrittweise Ausweitung der Internetzensur. Wenn es möglich ist, bestimmte Inhalte zu sperren, dürfte die Liste derer, die sich durch Internetangebote bedroht fühlen, schnell wachsen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Re: Gesetz für Internetsperren soll am 25. März 2009 kommen
Beitrag von: Jürgen am 15 März, 2009, 22:19
Filter können nur solche Inhalte aussperren, die sie auch erkennen können.

Könnten diese aber sowas auchnur einigermassen verlässlich erkennen, bräuchte man sie auch jetzt nur einzusetzen, um Anbieter und Nutzer zu identifizieren und ggf. zu verfolgen. Ganz ohne Sperren. Strafbar ist das entsprechende Verhalten beider Seiten ohnehin schon lange.

Insofern ist das Argument der KiPo erkennbar nur vorgeschoben. Es soll schlicht und einfach eine Technik ermöglicht werden, die jederzeit nach Belieben allgemeine Zensur und umfassende Verfolgung Missliebiger ermöglicht. Und damit betritt man spätestens jetzt die Ebene eines Schnüffel- und Polizeistaats a la GeStaPo und StaSi.

Jürgen
Titel: Nordrhein-Westfalen diskutiert Internetsperren
Beitrag von: SiLæncer am 17 März, 2009, 19:32
Der Landtag Nordrhein-Westfalen diskutiert landesgesetzliche Regelungen, die den Erwerb und die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte sowie sexuelle Belästigungen Minderjähriger im Internet ahnden sollen. Am 11. März fand hierzu eine Expertenanhörung statt. In einem gemeinsamen Antrag (Drs. 14/7907) forderten die regierenden Parteien CDU und FDP, dass die "Möglichkeiten, Internetangebote mit kinderpornografischen Inhalten zu sperren, zukünftig stärker genutzt" werden müssen.

Sperrverfügungen, die von der Kommission für Jugendmedienschutz gegen Content- wie Access-Provider veranlasst werden, seien rechtlich zulässig. Dabei verweisen die Parteien darauf, dass die Praxis der letzten Jahre gezeigt habe, dass Gespräche der Kommission mit den Providern unter Androhung einer Sperrverfügung effektiver seien als das Sperren von Seiten, wie es früher die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf praktizierte. Sie sehen die Provider in der Pflicht, ihnen bekannt gewordene Internet-Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten unverzüglich zu sperren.

Die SPD hingegen weist in ihrem Antrag (Drs. 14/7830) darauf hin, dass das BKA eine Diskussion über eine gesetzliche Sperrverpflichtung angeregt habe, da eine freiwillige Selbstverpflichtung der Access-Provider zur Sperrung von einschlägigen Websites "nicht absehbar" sei. Während CDU und FDP in ihrem Antrag darauf verzichten, eine gesetzliche Regelung zu fordern, setzt sich die SPD dafür ein, die Initiative des Bundeskriminalamts zu unterstützen. Damit vertreten die Parteien auf Landesebene eine andere Politik als auf Bundesebene.

Das Bundesfamilienministerium zeigt sich unterdessen zuversichtlich, mit den Providern freiwillige Vereinbarungen treffen zu können. So seien einige Verträge bereits unterschriftsreif, erklärte ein Sprecher heute gegenüber heise online. Bis Ostern sei mit den ersten Vertragsabschlüssen zu rechnen.

Der Internetprovider-Verband eco rät hingegen von verbindlichen Vereinbarungen zwischen einzelnen Providern und dem Bundeskriminalamt ab, da nun neben der vertraglichen Vereinbarung sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene gesetzliche Regelungen vorbereitet werden. Diese "Dreigleisigkeit des Vorgehens" ziehe "erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheiten" nach sich. Es bestehe die Gefahr, "dass im Ergebnis widersprüchliche Anforderungen oder mehrfacher Aufwand entstehen, um den unterschiedlichen Verpflichtungen aus Verträgen sowie Landes- und Bundesgesetzen Rechnung zu tragen". In diesem Sinne begrüßte der Verband das Schreiben von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries an Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, in dem sie verfassungsrechtliche Bedenken äußerte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Musikbranche fordert Regierungshilfe gegen illegale Kopien im Internet
Beitrag von: SiLæncer am 18 März, 2009, 11:45
Die deutsche Musikwirtschaft vermisst im Kampf gegen illegale Internet-Downloads die Unterstützung der Bundesregierung. "Im Gegensatz etwa zu Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy oder US-Präsident Barack Obama denkt die deutsche Politik noch analog", sagte der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Musikindustrie, Dieter Gorny. Zwar sehe Kanzlerin Angela Merkel die Brisanz beim Schutz des Urheberrechts, sie habe dabei aber die "Industriepiraten im Blick, die zum Beispiel Turnschuhe fälschen", sagte Gorny in einem Gespräch mit dpa.

Dabei liege die Kreativ- und Kulturwirtschaft mit einem Beitrag von 61 Milliarden Euro zum Bruttoinlandsprodukt zwischen der Chemie- und der Automobilindustrie. Bisher beschränke sich die Regierung mit dem Ausbau von Datenautobahnen auf die Technik des Internets, denke aber kaum über die Inhalte nach."Nur weil man an digitale Produkte kein Preisschild hängen und sie nicht anfassen kann, sind sie nicht weniger wert", sagte Gorny

Notwendig sei vor allem, die Anbieter von Internetzugängen in den Kampf gegen illegales Filesharing einzubinden. Bis dahin müsse die Branche aber den Druck auf Raubkopierer über Anwälte und Gerichte beibehalten. Seit 2004 habe die Musikindustrie 100.000 Verfahren eingeleitet. Rund ein Drittel der Fälle sei über Vergleiche bereits abgeschlossen worden. Die Zahl illegaler Downloads sei von mehr als 600 Millionen Titeln im Jahr 2004 auf 316 Millionen im vergangenen Jahr um rund die Hälfte zurückgegangen. Am Donnerstag dieser Woche legt der Verband die neuen Branchenzahlen vor.

"Bisher haben wir gezögert, die Verfolgung weiter zu verschärfen, weil wir hoffen, dass sich durch die Entwicklung in Europa auch in Deutschland etwas tut", sagte Gorny. Als Vorbild sieht der Verbandschef die Sarkozy-Initiative zum Schutz des Urheberrechts. Noch in diesem Jahr soll in Frankreich eine neue Aufsichtsbehörde (HADOPI) ertappte Raubkopierer zunächst per E-Mail verwarnen, beim dritten Mal wird der Internet-Anschluss abgeschaltet ("Three Strikes"). "Wir würden ein Warnsystem bevorzugen, aber die Regierung zwingt uns durch ihr zögerliches Verhalten dazu, weiter Abmahnungen zu verschicken", sagte Gorny.

In Deutschland lehnen die Zugangsanbieter bisher freiwillige Auskünfte über Raubkopierer ab und werden dabei teilweise von Juristen gestützt; im Urheberrechtsgesetz ist allerdings auch ein Auskunftsanspruch gegen Provider festgehalten: Rechteinhaber wie etwa Plattenfirmen und Filmproduzenten, die ihre Werke in Tauschbörsen entdecken, können aber über einen Richter eine Enttarnung der Anschlussinhaber beantragen. "Wir brauchen in Deutschland eine von der Politik moderierte Abstimmung zwischen den Providern und den Inhalte-Produzenten." Die Grundlage der Kreativ- und Kulturwirtschaft sei ein starkes Urheberrecht. Auch die Internetprovider müssten an qualifizierten Angeboten im Netz Interesse haben, sagte Gorny. "Von der Flatrate allein werden sie Zukunft nicht mehr leben können."

Quelle : www.heise.de
Titel: Irland - Provider vs. Contentindustrie
Beitrag von: SiLæncer am 18 März, 2009, 20:07
Eine Koalition bestehend aus zahlreichen irischen Providern hat den Three-Strikes Begehren der Musikindustrie eine harsche Absage erteilt.

Es sind nur wenige Wochen vergangen, seit die Contentindustrie einen großartigen Sieg gegen den größten irischen Provider Eircom verzeichnen konnte.

Man beschuldigte den Provider, Urheberrechtsverletzungen, die über seine Netze begangen werden zu tolerieren, weshalb sich dieser der Beihilfe schuldig gemacht hätte. Das Ende des Verfahrens war wenig berauschend, knickte Eircom doch ohne größere Gegenwehr ein und erklärte sich zudem bereit, Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen über die eigenen Netze zu ergreifen. Das Urteil wurde seitens der Contentindustrie als großartig angepriesen - so hatte man nun doch ein Druckmittel gegen sämtliche irische Provider in der Hand. Die Parallelen zwischen Eircom und Tele2 in Dänemark waren zu diesem Zeitpunkt kaum noch zu verkennen.

Eben diese Parallelen scheinen sich nun jedoch fortzuführen, wenn man die aktuellsten Ereignisse aus Irland betrachtet. Zahlreiche dort ansässige Provider haben sich zusammengeschlossen und der Musikindustrie sowie ihrem "Three-Strikes" Wunsch eine deutliche Absage erteilt. Ein offener Brief an die Irish Recorded Music Association (IRMA) vom vergangenen Freitag lässt deutlich erkennen, dass sich die Provider trotz dieses Urteils keinesfalls kampflos geschlagen geben werden.

Rechtliche Schritte bezeichnete man dabei als bodenlos und erklärte zugleich in aller Form, dass man etablierte Rechte auf die Privatsphäre nicht ignorieren würde, nur um der Musikindustrie bei ihrer Kampagne gegen illegales Filesharing behilflich zu sein. Bereits einige Zeit zuvor hatte die Vereinigung Internet Service Providers in Ireland (ISPAI) erklärt, dass man seine Dienste nicht anbieten würde, damit Dritte darüber Straftaten begehen. Man werde dagegen vorgehen, jedoch nicht aus dem Antrieb einer privaten Institution heraus sondern ausschließlich im Rahmen existierender rechtlicher Möglichkeiten. Auch erklärte ISPAI, dass man enttäuscht über die Musikindustrie sei. Diese haben nicht erkannt, welche Möglichkeiten das Netz bietet. Es habe zahlreiche andere Dienste bereits revolutioniert, bei welchen die Kunden von der dauerhaften Verfügbarkeit, breiteren Auswahl und reduzierten Preisen profitieren konnten. Nur die Musikindustrie hat das augenscheinlich noch nicht geschafft.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Neuseeland - 20.000 Filesharer gekickt
Beitrag von: SiLæncer am 19 März, 2009, 13:21
Auch wenn das entsprechende Gesetz in Neuseeland bislang nicht verabschiedet wurde, so hat der erste Internetanbieter dieses bereits in die Tat umgesetzt. Beim ISP WorldXChange wurde der Three Strike für deren Kunden bereits traurige Realität.

Fast erscheint es so, der Internetanbieter WorldXChange reagiert auf die Regierungspläne mit einem vorauseilenden Gehorsam. Die Firmenpolitik vom geplanten Gesetz Section92 wurde bereits bei rund 20.000 Kunden durchgeführt.

Die Kunden, die sich wegen ihrer fehlenden Internetanbindung bei der Servicehotline meldeten, bekamen von den Mitarbeitern von WorldXChange zu hören, dass ihre Leitung wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung unterbrochen wurde. Ein Beklagter erzählt, man hätte ihm angedroht, dass man ihm beim nächsten Mal die Leitung komplett abschalten würde,er wieder ins Netz. Ein Sprecher des Unternehmens gab nach einem Bericht des New Zealand Herald bekannt, dass man dies angeblich erst bei drei Verstößen tun würde.

Interessanterweise sind alle Firmenkunden von der 3-Strikes-Politik ausgeschlossen. Vom Netz getrennt werden lediglich Privatanwender - wahrscheinlich hat man dort zu viel Angst, die Unternehmen gegen sich aufzubringen oder als Kunden an die Konkurrenz zu verlieren.

Nach dem Widerspruch vom ISP TelstraClear gegen das juristische Vorhaben Section92 war dieses ins Stocken geraten. Bei WorldXChange scheint man sich daran nicht weiter zu stören. Im Zentrum ihrer Bemühungen würden ihre Kunden stehen. Ob man den Slogan dieser Firma künftig so stehen lassen kann?

Quelle : www.gulli.com
Titel: Grüne: Internetsperren sind technisch nicht realisierbar
Beitrag von: SiLæncer am 20 März, 2009, 15:52
Volker Beck hegt erhebliche Zweifel am Plan von Ursula von der Leyen

Die Grünen lehnen den Plan der Familienministerin zur Errichtung von Internetsperren ab. Fraktionschef Volker Beck hegt "erhebliche Zweifel ob ihrer technischen Realisierungsfähigkeit". Die FDP stimmt Vorhaben zwar zu, fordert aber eine klare Gesetzeslage.
Die Grünen lehnen das Vorhaben des Bundesfamilienministeriums für Internetsperren ab. "So unterstützenswert jedes Engagement zur Bekämpfung von Kinderpornografie auch ist, die Pläne der Bundesregierung werfen aber erhebliche Zweifel ob ihrer technischen Realisierungsfähigkeit auf." Das sagte Grünen-Fraktionschef Volker Beck im Gespräch mit dem Handelsblatt. "Experten warnen auch vor der Gefahr, dass das Instrument peu à peu auf andere Bereiche ausgedehnt wird", sagte er.

Wenn es möglich ist, bestimmte Inhalte zu sperren, dürfte die Liste derer, die sich durch Internetangebote bedroht fühlen, schnell wachsen. Auch ein Vertreter des IT-Branchenverbandes Bitkom befürchtet, dass einmal errichtete Internetsperren "Begehrlichkeiten wecken könnten, diese gegen Urheberrechtsverstöße und Glücksspiel einzusetzen".

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will ein Gesetz für Internetsperren am 25. März 2009 vom Bundeskabinett beschließen lassen. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) vermutet, dass der Vorstoß für von der Leyen "ganz klar ein absolutes Wahlkampfthema" ist. Adressbezogene und DNS-Sperren sind nämlich laut Expertenmeinung weitgehend nutzlos. Sogar das Bundeskriminalamt (BKA) räumt ein, dass sich mit Internetsperren nur Zufallsbekanntschaften mit Kinderpornografie auf Servern im Ausland verhindern lassen.

Beck beruft sich zudem auf Experten des Chaos Computer Club, die "das Vorhaben einer Internetsperre für naiv und gefährlich" halten. Die Hacker-Vereinigung geht davon aus, dass nicht die tatsächliche Bekämpfung der Kinderpornografie im Vordergrund steht, sondern die Schaffung einer Zensurinfrastruktur. Das Bundesinnenministerium und von der Leyen hätten sich "offenbar einen Bereich herausgesucht, mit dem am ehesten gesellschaftliche Akzeptanz für Sperrmaßnahmen erreicht werden kann", sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn unlängst.

Die FDP fordert für das Vorhaben eine neue gesetzliche Grundlage. Für Eingriffe in Grundrechte wie in das Fernmeldegeheimnis und die Meinungsfreiheit sei eine gesetzliche Regelung nötig, sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz der Berliner Zeitung. Ein Vertrag mit den Providern reiche für eine Blockade nicht aus.

Nach dem Vertragsentwurf des BKA, der sieben Providern vorliegt, sollen sich diese verpflichten, Seiten zu sperren, die ihnen die Behörde täglich auf einer Liste mitteilt. Innerhalb von sechs Stunden müssen die Websites gesperrt werden. Beim Anklicken erscheint dann ein Stoppschild.

Quelle : www.golem.de
Titel: Bundesregierung: Keine Internet-Zensur, aber Web-Sperren gegen Kinderporno
Beitrag von: SiLæncer am 23 März, 2009, 09:28
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) haben sich gegen eine strengere Internet-Zensur – mit Ausnahme der Kinderpornografie – ausgesprochen. Schäuble sagte am Sonntag im "Bericht aus Berlin" der ARD: "Bei der Kinderpornografie besteht jetzt Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeit." Mit Blick auf den Amoklauf von Winnenden betonte er: "Das andere muss ein bisschen gründlich diskutiert werden, deswegen möchte ich es auch nicht vermischen." Zypries warnte vor hektischem Aktionismus: "Wir machen ein Gesetz zur Verhinderung der Nutzung von Kinderpornografie im Internet, so muss der Titel sein. Wir dürfen jetzt nicht anfangen, das Telemediengesetz oder andere Gesetze zu ändern."

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) setzt zur Sperrung von Kinderporno-Seiten auf eine freiwillige Vertragslösung zwischen Internet-Anbietern und Bundeskriminalamt. Sie warf allerdings einem Teil der Internet-Unternehmen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor, eine "Blockadehaltung" einzunehmen und "eine Nebelkerze nach der anderen" zu werfen. Parallel will sie an diesem Mittwoch im Bundeskabinett Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung vorlegen.

In der Internet-Branche stoßen die Pläne von der Leyens für eine freiwillige Vereinbarung nicht auf allzu große Unterstützung; zuletzt berichtete der "Kölner Stadt-Anzeiger", dass sich mehrere deutsche Internet-Provider gegen den Plan sperrten, kinderpornografische Seiten im Zuge einer solchen Vereinbarung zu blockieren. Die Gespräche mit Vodafone und Kabel Deutschland seien positiv verlaufen, berichtet das Blatt unter Berufung auf einen internen Vermerk des Innenministeriums. Die Gespräche mit der Deutschen Telekom gestalteten sich hingegen "erheblich schwieriger". Unter anderem verlange das Unternehmen die Zusage für eine Gesetzesinitiative, die den Firmen mehr Rechtssicherheit geben soll. Der erfolgreiche Abschluss der Vertragsverhandlungen werde "erheblich erschwert" durch verfassungsrechtliche Bedenken von Zypries.

Zypries sieht ohne eine klare gesetzliche Regelung "erhebliche verfassungsrechtliche Risiken" bei dem Vorschlag ihrer Kollegin. Für Internet-Sperren müsste "auch die Kommunikation von Millionen völlig unbescholtener Internetbenutzer gefiltert werden", führte sie jüngst in einem Brief an von der Leyen zur Begründung an. Die Familienministerin dagegen zeigte sich in der FAZ von ihrer Herangehensweise überzeugt: "Das ist unzutreffend. Bei unserem Verfahren werden Anfragen, die sich auf Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt beziehen, lediglich umgeleitet. Eine Auswertung und Filterung der Internetkommunikation findet nicht statt."

Der unter Kinderporno-Verdacht geratene SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss soll Anfang der Woche erneut von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vernommen werden. Der 55-Jährige hatte Fehler eingeräumt, allerdings seine Unschuld beteuert. In seiner Berliner Wohnung hatten die Ermittler Kinderporno-Bildmaterial gefunden. Nach Aussage von Tauss hat er die Bilder bei einer Recherche über einen Kinderporno-Ring erhalten und aufbewahrt. Er trat von seinen Parteiämtern zurück. Inzwischen wächst der Druck auf ihn, auch sein Bundestagsmandat niederzulegen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Internet-Sperrliste soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden
Beitrag von: SiLæncer am 23 März, 2009, 09:43
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen kündigte in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung an, dass die Eckpunkte für ihre Internet-Sperrliste am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden sollen. Derzeit befinden sie sich den Angaben der Ministerin nach in der Ressortabstimmung.

Von der Leyen geht davon aus, dass sich ausschließlich kinderpornographische Seiten auf der Liste befinden sollten; sie führt dafür drastische Beispiele von Vergewaltigungen vor der Kamera an. Bereits in der vergangenen Woche jedoch meldeten sich mehrere Politiker mit Forderungen, auch Glücksspielangebote, Bombenbauanleitungen und "Killerspiele" auf der Sperrliste zu setzen.

Auch auf bekannt gewordenen Sperrlisten aus Finnland, Dänemark und Australien waren zahlreiche Seiten zu finden, die mit Kinderpornographie nichts zu tun hatten. Auf der australischen Liste fand sich unter anderem die Website eines Zahnarztes, der sich das Geschehnis damit erklärt, dass diese in der Vergangenheit einmal von Russen gekapert worden war. Zudem konnte ein Verein mit Hilfe der dänischen Sperrliste nachweisen, dass sich ein großer Teil der darauf befindlichen Seiten mit einfachen Briefen an die Provider vom Netz nehmen ließ, was wiederum die Frage aufwarf, warum Regierungen diesen Weg nicht gehen.

Weitere Probleme ergeben sich dadurch, dass der Begriff der Kinderpornographie seit der im November in Kraft getretenen Ausweitung auf Jugendanscheinspornographie relativ schwer eingegrenzt werden kann. Verboten ist seitdem nicht nur das, was man sich gemeinhin unter Kinderpornographie vorstellt, sondern jegliches Bildmaterial, in dem Darstellerinnen in aufreizenden Posen so aussehen, als ob sie möglicherweise unter 18 Jahre alt sein könnten. Vor dieser Gesetzesänderung lag die Altersgrenze bei 14 Jahren.

Quelle : www.heise.de
Titel: Telekom will keine Internetsperren ohne Gesetzesänderung
Beitrag von: SiLæncer am 23 März, 2009, 15:15
Innenministerium beklagt erhebliche Probleme bei Vertragsverhandlungen

Die Deutsche Telekom und mehrere andere deutsche Internet Service Provider wollen sich nicht auf die Regierungsverträge zu Internetsperren verpflichten lassen. Die Firmen wollen zuerst mehr Rechtssicherheit durch eine Gesetzesänderung.
Die seit Mitte Januar 2009 tagende Arbeitsgruppe für Internetsperren der Bundesministerien für Inneres und Familie und der acht Internet Provider kämpft mit Schwierigkeiten, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger unter Berufung auf einen internen Vermerk des Bundesinnenministeriums. Es gebe "nicht durchgängig die Bereitschaft zum Blockieren kinderpornografischer Seiten auf vertraglicher Basis". Auch das von Brigitte Zypries (SPD) geführte Bundesjustizministerium sei für die Schwierigkeiten mitverantwortlich, heißt es weiter. Zypries vertritt die Auffassung, die Einzelverträge verstießen gegen das grundgesetzlich zugesicherte Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

In ihren fünf Treffen sei die Arbeitsgruppe nicht entschieden weitergekommen. Mit Vodafone und Kabel Deutschland hätten Bundesregierung und Bundeskriminalamt sich danach in Einzelgesprächen einigen können. Mit der Telekom sei die Verhandlungslage dagegen "erheblich schwieriger", da der Konzern "zunächst weitreichende Zugeständnisse der Bundesregierung" fordere, so das Bundesinnenministerium weiter. Dazu zähle die Zusage für eine Gesetzesinitiative, womit der Bonner Konzern Rechtssicherheit sucht.

"Die meisten Anbieter sind kooperativ. Diejenigen, die, aus welchen Gründen auch immer, eine Blockadehaltung einnehmen, schmeißen eine Nebelkerze nach der anderen", sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Wer ihrem Plan widerspreche, wolle "weiterhin uneingeschränkt die Vergewaltigung von Kindern zeigen lassen", so die Ministerin wörtlich.

Auch Sorgen um die Errichtung einer Zensurinfrastruktur im Internet durch die Bundesregierung seien unbegründet. Es ginge ausschließlich um die Sperrung von Kinderpornografie, sagte von der Leyen der Zeitung.

Quelle : www.golem.de
Titel: Geplante Eckpunkte zu Kinderporno-Sperren lassen Kernfragen offen
Beitrag von: SiLæncer am 24 März, 2009, 17:39
Das Bundeskabinett hat sich im Streit um die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen mit Nachdruck geforderte Vereinbarung über die Zugangserschwernis zu kinderpornographischen Webseiten auf sieben unverbindliche Eckpunkte für einen möglichen Gesetzesentwurf geeinigt. Das heise online vorliegende Papier aus dem Ressort der CDU-Politikerin, das die Bundesregierung in ihrer Kabinettsitzung am morgigen Mittwoch beschließen soll, umfasst sieben sehr allgemein gehaltene Inhaltsbeschreibungen für eine gesetzliche Regelung. Schon an zweiter Stelle heißt es darin unmissverständlich, dass im Rahmen der angestrebten gesetzlichen Regelung noch "Fragen bezüglich des Schutzes der Grundrechte" zu klären seien. Diese bezögen sich vor allem auf das Fernmeldegeheimnis sowie die Rechte auf Berufsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung.

Die von Providern wie der Deutschen Telekom verlangte Rechtssicherheit für die von der Familienministerin gewünschte rasche Unterzeichnung einer vertraglichen Selbstverpflichtung großer deutscher Zugangsanbieter können die Eckpunkte somit nicht bieten. Die Beschlussvorlage sichert ihnen allein allgemein zu, dass "Haftungsansprüche wirtschaftlich nicht von ihnen zu tragen sind". Voraussetzung dazu sei, dass sich die Provider "bei der Durchführung der Maßnahmen" zu Websperren an die nicht näher erläuterten "rechtlichen Vorgaben" halten. Zudem soll es keine Verpflichtung für die Anbieter geben, "selbst nach illegalen kinderpornographischen Inhalten zu forschen". Die Liste der zu sperrenden Webadressen werde durch eine staatliche Stelle bereitgestellt und verantwortet. Dabei werde sichergestellt, "dass keine legalen Angebote auf die Liste gelangen und ein effektiver Rechtsschutz möglich ist".

Aus präventiven Gründen soll gegenüber den Nutzern ferner klargestellt werden, warum ihnen der Zugang zu einer angesteuerten Webseite verwehrt werde. Gleichzeitig sei ein Informations- und Beschwerdeweg zu eröffnen. Dies werde durch geeignete Maßnahmen wie etwa eine Verpflichtung der Provider umgesetzt, auf eine "gegebenenfalls von ihnen betriebene Stopp-Seite" umzuleiten. Die Zugangsanbieter wehren sich derzeit aber genauso wie das bisher für die Listenerstellung im Gespräch gewesene Bundeskriminalamt (BKA) gegen den Betrieb des virtuellen Warnschilds, da dabei die IP-Adressen der betroffenen Nutzer zumindest kurzfristig gespeichert werden müssten. Den damit befürchteten Grundrechtseingriff möchte keine der an der Debatte beteiligten Seiten verantworten. Abschließend hält das Dokument fest, dass erst im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens "die Eignung und Effizienz der unterschiedlichen technischen Sperrmaßnahmen zu erörtern sein werden".

Die Eckpunkte sind der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich das Kabinett im Vorfeld der Beschlussfassung in aller Eile verständigen konnte. Dem Vorstoß von der Leyens hatte vor allem Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Kontra gegeben. Die SPD-Politikerin führte ohne Verabschiedung einer klaren Gesetzesnorm "erhebliche verfassungsrechtliche Risiken" gegen den Vorschlag ihrer Kabinettskollegin ins Feld. Für Internet-Sperren müsste "auch die Kommunikation von Millionen völlig unbescholtener Internetbenutzer gefiltert werden", erläuterte sie jüngst neben zahlreichen weiteren Bedenken in einem Brief an die Familienministerin ihre Haltung.

Von der Leyen hatte dagegen Teilen der Internetwirtschaft vorgeworfen, eine "Blockadehaltung" einzunehmen und "eine Nebelkerze nach der anderen" zu werfen. Aus dem Bundesinnenministerium war zugleich zu hören, dass die Gespräche mit Vodafone und Kabel Deutschland über eine vertragliche Regelung positiv verlaufen seien. Der Kabelnetzbetreiber wies diese Darstellung inzwischen aber entschieden zurück. Die internen Prüfungen über rechtliche und technische Fragen würden noch andauern. Alle großen Provider betonen zudem, schon jetzt in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden entschlossen gegen kinderpornographische Angebote hierzulande vorzugehen.

Laut dem Sprechzettel für die öffentliche Ankündigung des Eckpunktepapiers will die Bundesregierung "mit aller Entschiedenheit den Kampf gegen Kinderpornographie verstärken". Erklärtes Ziel sei es, neben dem Schutz der Opfer und dem Kampf gegen deren erneute "Viktimisierung" den "kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie empfindlich zu stören und ein klares gesellschaftliches Signal zur Ächtung von Kinderpornographie zu setzen". Die polizeiliche Kriminalstatistik weise seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung von Kinderpornografie aus. Im Jahr 2007 habe sich die Rate im Internet mehr als verdoppelt. Experten hielten den im Raum stehenden Ansatz bei einer Bundestagsanhörung dagegen für ineffektiv.

Quelle : www.heise.de
Titel: Justizministerin beharrt auf Gesetz zu Internet-Filterung
Beitrag von: SiLæncer am 25 März, 2009, 09:27
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beharrt auf einer gesetzlichen Regelung bei der Blockade von kinderpornografischen Internetseiten. "Die Verfassung sagt uns, dass jeder das Recht hat, sich frei zu bewegen, auch im Internet frei zu bewegen", betonte die Ministerin am Mittwoch im ZDF-Morgenmagazin. Wenn man die Bewegungen einzelner Menschen im Internet kontrollieren wolle, müsse man den gesamten Internetverkehr filtern. Das Problem lasse sich am besten durch ein neues Gesetz lösen. "Strafbarkeitslücken gibt es keine", stellte Zypries klar. Es gehe um die Frage: "Wie können wir verhindern, dass deutsche Internetbenutzer auf ausländische Seiten gehen."

Die Bundesregierung will den Zugang zu Kinderporno-Seiten im Internet erschweren. Dazu will das Kabinett am heutigen Mittwoch in Berlin Eckpunkte für eine Änderung des Telemediengesetzes beschließen. Auf diesen Kompromiss hatten sich laut einem dpa-Bericht Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und Justizministerin Zypries geeinigt. Auch der Bundestag beschäftigt sich in einer Aktuellen Stunde am heutigen Nachmittag mit dem Thema. Allerdings umfasst das heise online vorliegende Papier aus dem Familienministerium, das die Bundesregierung in ihrer Kabinettsitzung beschließen soll, nur sieben sehr allgemein gehaltene Inhaltsbeschreibungen für eine gesetzliche Regelung. Schon an zweiter Stelle heißt es darin unmissverständlich, dass im Rahmen der angestrebten gesetzlichen Regelung noch "Fragen bezüglich des Schutzes der Grundrechte" zu klären seien. Diese bezögen sich vor allem auf das Fernmeldegeheimnis sowie die Rechte auf Berufsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung.

Im Ringen um ein Gesetz zur Sperre von kinderpornografischen Webseiten hält Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) allerdings eine Regelung noch vor der Bundestagswahl für möglich. Sie sagte der Passauer Neuen Presse: "Wenn man es wirklich will, kann man sehr zügig eine Regelung finden. Ich bin da sehr zuversichtlich. Die Vorarbeiten sind gemacht." Vor dem Hintergrund ihres Streits mit von der Leyen sagte Zypries: "Die Familienministerin sieht inzwischen ein, dass es eines gesonderten Gesetzes zur Verhinderung des Zugangs auf kinderpornografische Seiten im Netz bedarf. Deshalb hat sie Eckpunkte für das Gesetz vorgelegt, über die wir heute im Bundeskabinett beraten und entscheiden werden."

Ziel müsse es sein, betonte Zypries, die Geschäftemacherei mit Kinderpornografie auszutrocknen. "Die Zahl der Angebote im Netz hat massiv zugenommen. Da geht es um widerliche Darstellungen. Hinter jedem Bild und jedem Film steht ein vergewaltigtes Kind. Und jedes missbrauchte Kind ist eines zu viel." Ihr sei wichtig, "auf allen Ebenen die Anstrengungen gegen Kinderpornografie auszuweiten und gegen einschlägige Banden vorzugehen".

Der Branchenverband Bitkom empfiehlt seinen Mitgliedern, schon vor einem Gesetzgebungsverfahren Verträge mit dem Bund über die freiwillige Sperrung von Kinderporno-Seiten zu schließen. "Wir erwarten aber, dass die Bundesregierung ihr Versprechen einlöst, kurzfristig ein Gesetz zu erlassen", sagte Bitkom-Vizepräsident und Microsoft-Deutschland-Chef Achim Berg dem Handelsblatt. Der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, mahnte die Sperrung von einschlägigen Internet-Seiten an. "Der Staat hat die Verpflichtung, das Verbot von Kinderpornografie nicht nur strafrechtlich, sondern auch präventiv und medientechnisch durchzusetzen", sagte Hilgers der Rheinischen Post. Deshalb sei es richtig, dass es nun ein Gesetz zur Sperrung der Internet-Seiten geben soll.

Eine Absage erteilte Zypries einem Vorstoß von Bildungsministerin Annette Schavan (CDU), die nach dem Amoklauf von Winnenden Internet- Sperren für Gewalt-Webseiten ins Gespräch gebracht hatte. "Die Versuchung, nicht nur Kinderpornos zu blocken, scheint sehr groß zu sein. Da gibt es Wünsche, islamistische Seiten zu sperren oder Glücksspielangebote im Internet. Ich halte das für sehr problematisch. Wir dürfen nicht zu einer vollständigen Kontrolle des Internets kommen."

Europol-Chef Max-Peter Ratzel sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, die Bundesregierung müsse im Kampf gegen Missbrauch von Kindern mit gutem Beispiel vorangehen. "Wenn ein großes Land wie Deutschland Internet-Sperren gegen Kinderpornografie einführt, ist das eine Initialzündung für ganz Europa." Bisher hätten leider erst 5 der 27 EU-Mitgliedsstaaten nationale Sperrlisten eingerichtet, die bei Europol als Zentralstelle vernetzt seien.

Der Europol-Direktor wies rechtliche Einwände gegen Blockaden kinderpornografischer Internetseiten zurück. "Es geht um den schlichten Warnhinweis an Internet-Nutzer, dass eine aufgerufene Seite kinderpornografische Bilder oder Filme enthält. Das hat mit Zensur das Internets nun wirklich nichts zu tun." Die Erfahrungen im Ausland seien durchweg positiv: Ihm sei kein einziger Fall bekannt, in dem ein unbescholtener Anbieter blockiert worden sei. Zum Einwand, eine Sperre ließe sich technisch leicht umgehen, sagte Ratzel: "Bei der großen Mehrzahl der Kinderporno-Konsumenten handelt es sich nicht um technische Experten, die eine Seiten-Sperre ohne Weiteres knacken können."

Quelle : www.heise.de
Titel: Providerverband Eco: Netzsperren helfen nicht
Beitrag von: SiLæncer am 26 März, 2009, 13:58
Die Internet-Provider tun sich mit der Umsetzung der von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen geforderten Sperrung von Kinderporno-Seiten schwer, weil sie nicht hilft.

Das sagte Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (Eco), gegenüber der 'Berliner Zeitung'. "Es ist wie eine Sonnenbrille, die Sie aufsetzen, wenn die Sonne richtig gleißend scheint. Im ersten Augenblick sehen Sie nichts und dann ist alles wieder da", so Rotert.

Man müsse kein Profi sein, um Schlupflöcher zu finden." Ich fürchte, dass schon bald die entsprechenden Anleitungen im Internet kursieren werden, wie man ungefiltert surfen kann", sagte er weiter. Außerdem habe sich gezeigt, dass existierende Sperrlisten schnell öffentlich werden. "Damit ist den Opfern wirklich nicht geholfen."

Allerdings werde man sich auch nicht grundsätzlich querstellen. "Deshalb haben wir gesagt, wenn der politische Druck da ist und man glaubt, man tut hier seinen Wählern für den nächsten Wahlkampf etwas Gutes, wollen wir nicht Spielverderber sein. Aber das Ganze, bitte schön, auf rechtlicher, gesetzlicher Grundlage", erklärte der Eco-Vorstand.

Er befürchtet allerdings, dass der Eingriff in die Infrastruktur zu technischen Problemen führt. "Das können Sie aber nur begrenzt machen. Wenn das viele machen und viele Seiten gesperrt werden, klappt auch die ganze Breitbandinitiative der Kanzlerin nicht mehr, weil unser Netz dann extrem langsam wird", fuhr Rotert fort.

Im Grunde sei die Infrastruktur die falsche Stelle, an der man im Kampf gegen Kinderpornographie ansetzen kann. Wie Rotert ausführte plädiere sein Verband dafür, "dass die Sache an der Wurzel bekämpft wird, um hier den maximalen Opferschutz zu haben".

Quelle : http://winfuture.de
Titel: EU-Parlament beharrt auf Schutz der Grundrechte im Netz
Beitrag von: SiLæncer am 27 März, 2009, 14:14
In der Debatte um das Telecom-Paket der EU besteht das EU-Parlament in einer Empfehlung für den Ministerrat auf den Schutz bürgerlicher Freiheitsrechte im Internet. Gleichzeitig erkennen die Parlamentarier an, das kriminelle Aktivitäten im Netz entschieden bekämpft werden müssen. Die Mitgliedsstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass dabei Freiheiten der Bürger nicht eingeschränkt werden. So dürfe die Verbreitung kontroverser politischer Ansichten nicht verfolgt werden.

Das Internet sei ein unverzichtbares Werkzeug für demokratische Prozesse und die politische Willensbildung, schreiben die Abgeordneten den Ministern ins Pflichtenheft. Regierungen und Institutionen selbst sollten das Internet für mehr Transparenz nutzen, etwa bei der Offenlegung von Überwachungsmaßnahmen. Darüber hinaus sei das Netz ein Schlüsselinstrument für die weltweite Ausübung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung, etwa durch Blogging. Durch diese Offenheit sei das Medium gleichzeitig anfällig für Eingriffe von Interessenvertretern oder der öffentlichen Hand sowie für den Missbrauch als Überwachungsinstrument, warnt das Parlament.

Die Regierungen der Mitgliedsstaaten sollten solchen Herausforderungen mit einem angemessenen Regelwerk begegnen, das die Daten, die Privatsphäre sowie die Grundrechte der Bürger schützt und die positiven Effekte des Netzes fördert, ohne die Augen vor den Problemen zu verschießen. Das kann nach Ansicht der Parlamentarier durchaus Einschränkungen gewisser Grundrechte bedeuten, wenn dies angebracht, angemessen und im Einklang mit geltenden Gesetzen und demokratischen Prinzipien geschieht. Eine Zensur, insbesondere von Suchmaschinen, dürfe es nicht geben.

Rat und Kommission sollten eine umfassende Strategie gegen Cybercrime entwickeln. Dabei solle zusammen mit Providern, Ermittlungsbehörden und Nutzervertretern über Maßnahmen gegen Identitätsdiebstahl und Betrug beraten werden. Besonderer Schutz soll den Kindern im Netz zuteil werden. Das Parlament spricht sich – wie zuvor schon die Kommission – für eine Kriminalisierung des sogenannten "Grooming" aus, der Kontaktaufnahme zu Minderjährigen mit sexuellen Absichten. .

Beim Schutz der Urheberrechte verlangen die Parlamentarier Augenmaß, insbesondere müssten Strafen dem Verstoß angemessen ausfallen. Die systematische Überwachung aller Nutzer zur Ermittlung von Urheberrechtsverstößen müsse untersagt werden. Dabei müssten die Grundrechte der Nutzer gewahrt bleiben sowie gegen die teils "exzessiven" Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen seitens der Rechteinhaber vorgegangen werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: "Internetsperren sind immer umgehbar"
Beitrag von: SiLæncer am 27 März, 2009, 17:40
Regierungsgutachter tritt für internationale Regeln gegen Kinderpornografie ein

Der IT-Sicherheitsexperte Hannes Federrath, der für die Bundesregierung ein Gutachten zum Thema Internetsperren angefertigt hat, weist darauf hin, dass diese Sperren "immer umgangen" werden können. Nötig seien deshalb "international einheitliche und durchsetzbare Regeln", nach denen Kinderpornografie aus dem Internet entfernt werden kann.
Sperren im Internet lassen sich immer umgehen. Das sagte Hannes Federrath, Inhaber des Lehrstuhls für Management der Informationssicherheit an der Universität Regensburg, Golem.de. Federrath hatte für die Bundesregierung ein Gutachten zum Thema Internetsperren angefertigt, in dem er diese als nutzlos bezeichnete. Der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie sei in etwa der Hälfte aller Staaten weltweit nicht strafbar. Der beste Weg sei es daher, international einheitliche und durchsetzbare Regeln zu schaffen, nach denen solche Inhalte aus dem Netz entfernt werden könnten, erklärt Federrath. "Dies wird zwar auch nicht perfekt gehen, aber für Sperren gilt erst recht: Sie lassen sich immer umgehen."

Am 25. März 2009 hatte das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur Errichtung von Internetsperren verabschiedet. Die beste technische Lösung müsse erst noch gefunden werden, heißt es darin. Federrath hatte in der öffentlichen Expertenbefragung des Unterausschusses Neue Medien des Bundestages dagegen Klarheit geschaffen: Adressbezogene und Sperren auf Basis der DNS-Einträge seien relativ nutzlos, legte er dar.

Sperren, die auf der Speicherung von Hashwerten beruhen, also der Erkennung des Bitmusters eines zu blockierenden Inhalts, seien dagegen wirksamer, so Federrath. Seines Wissens soll diese Methode aber laut des Plans von Bundesministerin von der Leyen nicht einmal zum Einsatz kommen. "Ich denke, man wird sich zunächst auf die DNS-Sperren beschränken", so Federrath weiter. "Wenn man pragmatisch an die Sache rangeht, dann sind IP-Adressen-bezogene Sperren meines Erachtens ein vernünftiger Kompromiss zwischen Aufwand und Nutzen."

Hinter einer DNS-Sperre verbirgt sich DNS-Spoofing, das heißt, dass der Besucher eine falsche Antwort auf die DNS-Anfrage erhält und somit auf dem Server mit der Stoppseite landet.

Angabe der IP-Adresse bricht Internetsperren

"In meiner Stellungnahme komme ich zu dem Ergebnis, dass DNS-Sperren kein wirksames Mittel sind, um den Zugang zu Inhalten zu erschweren. Eine DNS-Sperre verhindert die Auflösung eines Rechnernamens in seine IP-Adresse", erklärte Federrath bereits vor einiger Zeit. Wenn zu sperrende Inhalte, publiziert in Foren, auf Webseiten und E-Mails und anderswo, aber keine Links mit DNS-Namen mehr enthalten, sondern unter der IP-Adresse veröffentlicht werden, sei der Zugang dennoch möglich, weil überhaupt keine DNS-Anfrage mehr gestellt und der Rechnername vom DNS-Server nicht in die IP-Adresse aufgelöst werde, erklärt der Experte auf der Website der Universität.

Das Umgehen durch direkte Eingabe der IP-Adresse funktioniere jedoch nicht immer, heißt es weiter. Bei virtuellen Hosts (mehrere Domains auf einem Server) könne der Rechner nicht mehr korrekt entscheiden, welche Seite tatsächlich angefragt werden sollte.

Die Internetsperre sei auch dann wirkungslos, wenn der Abrufer eines Inhalts anstelle des vom Internet Service Provider vorgegebenen DNS-Servers über die Änderung seiner Browsereinstellungen einen anderen DNS-Server einträgt und verwendet.

Sperrlisten lassen sich nicht geheim halten

Ein großes Problem von Sperren sei zudem die Geheimhaltung der Sperrlisten, erklärt Federrath. Spezielle Webservices könnten mittlerweile recht gut gezielt nach nicht erreichbaren Seiten suchen. Solche Dienste ermöglichten somit die Rekonstruktion von Sperrlisten. Damit aber kommen Listen zu kinderpornografischen Seiten in Umlauf, die einen Horrorkatalog für Abbildungen des Kindesmissbrauchs darstellen.

Quelle : www.golem.de
Titel: BKA: Sperrung von Kinderporno-Seiten ist wirksam
Beitrag von: SiLæncer am 28 März, 2009, 11:51
Nach Einschätzung des Bundeskriminalamts (BKA) ist die Sperrung von Kinderporno-Webseiten im Internet ein wirksames Mittel gegen Pädophile: "Nach unseren Erkenntnissen sind vier von fünf Menschen, die im Internet auf Kinderpornos zugreifen, Gelegenheits-Konsumenten. Die lassen sich durch ein Stopp-Schild abschrecken und geben ihr Vorhaben auf", versicherte BKA-Präsident Jörg Ziercke der Neuen Osnabrücker Zeitung. Ziercke verwies auf die Erfahrungen in den Ländern, in denen Seiten bereits blockiert werden. "Daneben gibt es einen harten Kern versierter Nutzer, gegen den sich mit Sperren nichts ausrichten lässt. Diesen 15 bis 20 Prozent der Pädophilen ist nur mit gezielten Ermittlungen beizukommen."

Nach den Plänen der Bundesregierung soll das BKA den Internet-Zugangsanbietern tagesaktuelle Sperrlisten liefern. Ziercke geht davon aus, "dass in jedem Fall 1000, möglicherweise auch bis zu 5000 Seiten mit kinderpornografischen Inhalten geblockt werden müssen". Das unterliege je nach Angebot gewissen Schwankungen. "Es geht um hunderttausende Zugriffe, die jeden Tag verhindert und auf Stoppseiten umgeleitet werden sollen", sagte Ziercke.

Nach seinen Angaben kommen nicht nur die Konsumenten von Kinderpornografie, sondern auch die Täter zunehmend aus Deutschland. "Wenn wir Jahr für Jahr rund 13.000 Fälle von Kindesmissbrauch registrieren müssen, wird das erschreckende Ausmaß des Problems sehr deutlich." Besonders alarmierend sei die "deutliche Zunahme der Zahl missbrauchter Kleinstkinder". Die Tendenz gehe eindeutig zu immer jüngeren Opfern. Nach Studien seien inzwischen 40 Prozent der Opfer jünger als sechs Jahre. "Jedes fünfte gepeinigte Kind ist danach noch keine drei Jahre alt."

[Update]

Eines der Länder, das die Sperren bereits seit Jahren einsetzt und auf dessen Erfahrungen sich Ziercke bezieht, ist Schweden. Ausgerechnet der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, äußerte jetzt im Nachrichtenmagazin Focus massive Bedenken gegen die Wirksamkeit der installierten Webseiten-Sperren: "Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern", erklärte er gegenüber dem Magazin. Die Zahl der gesperrten Seiten habe sich seit der Einführung des Systems im Jahr 2005 auf 5000 erhöht. Zudem könnten Nutzer die Stopp-Seiten problemlos umgehen.

Quelle : www.heise.de
Titel: EU-Abgeordnete kämpfen weiter gegen Internetsperren bei Copyright-Verstößen
Beitrag von: SiLæncer am 31 März, 2009, 19:44
Im Streit um die Neufassung der europäischen Telecom-Regulierung drängen vor allem Grüne und Sozialisten auf einen eigenen Artikel, wonach "Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer" nur nach Einschaltung der Justiz erfolgen dürften. "Der entsprechende Änderungsantrag ist für uns nicht verhandelbar", betonte Rebecca Harms, grünes Mitglied im Industrieausschuss des EU-Parlaments, nach den jüngsten Gesprächen zwischen den Berichterstattern der Abgeordneten, EU-Rat und EU-Kommission über die Novellierung des Telecom-Pakets gegenüber heise online. "Er hat für uns symbolische Bedeutung erlangt." Damit erteilte die Politikerin dem Bestreben der tschechischen Ratspräsidentschaft eine klare Absage, den Gehalt des besonders umkämpften Korrekturvorschlags allenfalls in einen Erwägungsgrund umzuwandeln oder ganz zu streichen.

Mit Änderungsantrag 138 bestand das EU-Parlament in 1. Lesung darauf, dass etwa Internetsperren im Kampf gegen illegale Filesharing-Aktivitäten nicht ohne Richtergenehmigung erfolgen könnten. Bei den Verhandlungen im sogenannten Trilog-Verfahren ließ die Berichterstatterin für die Zugangsrichtlinie, Catherine Trautmann, die damit verknüpfte Ablehnung an die von Frankreich geforderte "abgestufte Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße im Internet gemäß dem "3 Strikes"-Ansatz aber wochenlang außen vor. Erst am vergangenen Mittwoch schnitt die französische Sozialistin das heiße Eisen gegenüber Parlamentsmitarbeitern an und brachte eine Formulierung ins Spiel, wonach zur Prüfung damit verknüpfter Grundrechtseingriffe auch eine "Verwaltungsbehörde" im Stil der von der französischen Regierung vorgeschlagenen HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet) vorgesehen werden sollte. Damit stieß sie aber auf heftigen Widerstand auch bei vielen Fraktionskollegen.

Kurz vor Mitternacht handelte Trautmann trotz dieser Abfuhr bei Parlamentsvertretern mit den noch verbliebenen Abgesandten vom Rat und der Kommission die Vereinbarung aus, den jetzt unter der Nummer 46 geführten Änderungsantrag 138 im Einklang mit der Position der Regierungsvertreter zu streichen. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (Coreper) gab anschließend dennoch die Losung aus, dass die Zugangsrichtlinie noch nicht "reif" sei für eine Verabschiedung im Industrieausschuss und empfahl die Verschiebung der Abstimmung auf 21. April. Der Kompromissvorschlag aus dem Parlament lautet nun, dass die Grundrechte der Endnutzer nicht ohne Genehmigung "kompetenter Rechtsbehörden" beschnitten werden dürften. Den Tschechen zufolge hat eine solche Formel in dem Vorhaben nichts zu suchen, da es nicht um Kommunikationsinhalte, sondern nur um die Leitungen gehen solle. Dem halten die Abgeordneten entgegen, dass die frühere französische Ratspräsidentschaft an vielen Stellen bereits Provider etwa zur Förderung "rechtmäßiger Inhalte" verpflichten wollte und entsprechende Vorschläge nicht vom Tisch seien.

Im Binnenmarktausschuss konnte der dortige, für die Universaldienst-Richtlinie zuständige Berichterstatter Malcolm Harbour unterdessen am heutigen Dienstag seine mit dem Rat bereits abgestimmte Kompromisslinie durchsetzen. Obwohl im Vorfeld des Votums etwa die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net heftig gegen den neuen Änderungsantrag 5 zur Einschränkung der Netzneutralität protestiert hatte und andere zivilgesellschaftliche Einrichtungen vor einem "Netz-Blackout" warnten, fand der konservative Brite schließlich auch dafür eine Mehrheit. Demnach sollen Telcos ihre Kunden über ergriffene Maßnahmen zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs zur Vermeidung von Bandbreitenknappheit sowie über "sonstige Bedingungen zur Einschränkung des Zugangs zu oder der Nutzung von Diensten und Applikationen" nur informieren müssen.

Einen Ausgleich zu diesem Zugeständnis an große Provider erhoffen sich die Abgeordneten von einem neuen, in den Kompromissantrag 6 gefassten Erwägungsgrund, wonach im Zweifelsfall nicht nur der Markt, sondern auch die nationalen Regulierer die Qualität des angebotenen Services sicherstellen sollen. Demnach dürfen Verfahren zum Bandbreitenmanagement nicht wettbewerbsschädigend sein und nicht einzelne Dienste oder Anwendungen bevorzugt behandeln. Ferner segneten die Ausschussmitglieder die Korrektur der Bestimmungen zur "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung" ab.

Quelle : www.heise.de
Titel: Netzsperren - Neuer Gesetzesentwurf geleaked
Beitrag von: SiLæncer am 31 März, 2009, 22:15
Auf der Whistleblowing-Website Wikileaks kann man nun den aktuellen Gesetzesentwurf zum (Kinderpornographie-Bekämpfungs-Gesetz (KbekG) einsehen.

Der Entwurf des Wirtschaftsministeriums vom 25.03. sieht eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) und des BKA-Gesetzes vor. Dies ist insofern interessant, als häufig die Forderung laut wurde, ein eigenes Gesetz zu machen, anstatt bestehende Gesetze zu ändern, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Zur Begründung des Gesetzes heißt es: "Trotz nationaler und internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Zugang deutscher Nutzer auf diese Inhalte zu erschweren." Dazu sollen die Internet-Provider verpflichtet werden, "technische Maßnahmen zu ergreifen, die den Zugang zu kinderpornographischen Internetangeboten erschweren." Soweit bietet der aktuelle Gesetzentwurf natürlich nichts neues, sondern gleicht den seit Monaten diskutierten Plänen der Regierung. Interessant sind aber die Details des Entwurfs.

Ins TMG soll ein neuer Paragraph (Paragraph 8a) eingefügt werden. Absatz 1 lautet folgendermaßen: "(1) Diensteanbieter nach Paragraph 8 tragen durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen dazu bei, den Zugang an Angeboten, die Kinderpornographie nach Paragraph 184b des Strafgesetzbuches enthalten und die auf der Sperrliste des Bundeskriminalamts nach § 2 Abs. 4 a BKA-G stehen, zu erschweren. Die Diensteanbieter haben die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich nach Erhalt der Sperrliste des BKA zu ergreifen, spätestens jedoch innerhalb von sechs Stunden." Was unter geeigneten und zumutbaren Maßnahmen zu verstehen ist, wird nicht näher definiert und dürfte, falls das Gesetz in dieser Form umgesetzt würde, durchaus für Kontroversen sorgen.

Natürlich soll die Sperrliste, wie in allen bisherigen Plänen vorgesehen und auch in anderen bereits solche Sperren einsetzenden Ländern bereits praktiziert, "streng vertraulich" sein. So soll verhindert werden, dass Kriminelle die Liste als "Empfehlungsliste" benutzen und darüber noch einfacher auf kinderpornographische Angebote zugreifen. Gegner kritisieren aber, dass so auch die Transparenz der Sperren nicht gegeben ist und irrtümlichen oder missbräuchlichen Sperrungen nicht kinderpornographischer Seiten Vorschub geleistet wird. Zudem ist die Geheimhaltung dieser Listen nur schwer sicherzustellen, wie die Beispiele aus anderen Ländern zeigen, deren Filterlisten bereits bei Wikileaks zu finden sind.

Interessant ist auch Absatz 3, in dem es heißt "Die Diensteanbieter trifft kein Verschulden, wenn im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs auch Seiten gesperrt werden, die keine Kinderpornographie enthalten." Diese Regelung wirkt fast schon so, als würde man mit derartigen Fehlern schon fest rechnen. Das Ziel ist wohl, Rechtssicherheit für die Provider zu schaffen - ob diese die Absicherung nutzen werden, um notfalls restriktiver zu sperren, beispielsweise direkt auf IP-Ebene statt per DNS-Filter, wäre abzuwarten. Haften soll übrigens stattdessen das BKA - in welcher Form auch immer man dies dann umsetzen wird.

Die Gestaltung der Stoppseite, auf die man bei versuchten Zugriffen umgeleitet wird, soll übrigens das BKA übernehmen - wahrscheinlich, um auch den beispielsweise von BKA-Chef Jörg Ziercke erhofften Einschüchterungseffekt auf potentielle Konsumenten zu erzielen.

Eine Speicherung versuchter Zugriffe mit IP-Adressen ist in dem Gesetz, wie von der Regierung immer wieder versprochen, nicht vorgesehen. Allerdings sollen die Versuche statistisch ausgewertet und das Ergebnis dieser Auswertung dem BKA mitgeteilt werden.

Wer als Internet-Provider nach Inkrafttreten des Entwurfs nicht sperrt oder "die Sperrlisten nicht vertraulich behandelt", wird sich strafbar machen. Insbesondere der zweite Teil könnte sich als brisant erweisen, gab es doch in letzter Zeit schon des öfteren ein sehr extremes Vorgehen der Behörden gegen tatsächliche oder vermeintliche Informanten sowie deren als Zeugen geltende Kontaktpersonen.

Das BKA-Gesetz wird so geändert, dass das BKA dort ausdrücklich als verantwortliche Stelle für die Verwaltung und tägliche Aktualisierung der Sperrlisten benannt wird und auch die Haftung bei Fehlern übernimmt. Zudem muss das BKA beweisen können, dass Seiten zum Zeitpunkt ihrer Sperrung wirklich kinderpornographische Inhalte enthielten. Wie genau diese auszusehen haben, wird nicht definiert.

Es folgt eine ausführliche Begründung, in der noch einmal das angeblich extreme Ausmaß von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie beschrieben wird. "Gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet muss mit allen Möglichkeiten

vorgegangen werden," heißt es dort unter anderem - Kritiker werden anmerken, dass dies vom rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abweicht. Länder wie Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, den Niederlanden, Italien, Großbritannien, der Schweiz, Neuseeland, Südkorea, Kanada und Taiwan werden als Vorbilder genannt - interessanterweise sind einige dieser Länder genau jene, die auch von Gegnern der Sperrmaßnahmen als abschreckendes Beispiel genannt werden, da ihre Sperrlisten an die Öffentlichkeit gelangten und zudem als qualitativ schlecht gelten, also auch nicht kinderpornographische Seiten auflisten.

Ob dieser Gesetzentwurf umgesetzt, abgeändert oder verworfen wird, ist derzeit noch unklar. Er sollte auf jeden Fall als eine mögliche Umsetzung im Auge behalten werden.

Quelle : http://www.gulli.com/news/netzsperren-neuer-2009-03-31/
Titel: Französisches Parlament stimmt für Internetsperren bei Urheberrechtsverstößen
Beitrag von: SiLæncer am 03 April, 2009, 20:53
Mit den Stimmen des konservativen Regierungsbündnisses UMP hat die französische Nationalversammlung in der Nacht zum Freitag den heftig umstrittenen Gesetzesentwurf verabschiedet, der bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen auch das Kappen der Internetverbindung erlaubt. Die Mehrheit der Abgeordneten folgte damit in Grundzügen den Vorschlägen der Regierung und des Senats. Die Sozialisten und andere oppositionelle Parteimitglieder stimmten gegen das Vorhaben mit dem Titel "Schöpfung und Internet". Französischen Medienberichten zufolge waren beim abschließenden Votum kurz vor Mitternacht nach einer rund 40-stündigen, über mehrere Woche verteilten heftigen Debatte aber nur noch rund 16 Parlamentarier anwesend.

Internetnutzer riskieren in Frankreich künftig gemäß dem auch in Großbritannien diskutierten "Three Strikes"-Ansatz die Abschaltung ihres Anschlusses, wenn sie wiederholt illegal geschützte Werke etwa aus Tauschbörsen herunterladen. Nach zwei Warnungen per E-Mail oder per Brief soll ein Surfer, dem die geplante Kontrollbehörde Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet (HADOPI) bei Rechtsverletzungen auf die Schliche kommt, zunächst zwei Monate –und gegebenenfalls bei weiteren Verstößen ein Jahr lang – vom Internet abgekoppelt werden. Ein auch von UMP-Abgeordneten unterstützter Antrag, statt einer Abschaltung eine Geldstrafe zu verhängen, fand keine Mehrheit.

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch vom Conseil Constitutionnel, dem französischen Verfassungsgericht, geprüft werden. Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net hofft, dass das "ungenaue, absurde, gefährliche und nicht durchsetzbare Gesetz" dabei durchfällt und die "Monsterbehörde" HADOPI noch verhindert werden kann. Gegner des Vorstoßes setzen auch auf das EU-Parlament, das im Rahmen der Novellierung des Telecom-Pakets bisher gegen Internetsperren ohne Richterbeschluss kämpft.

Das "Forum der Rechteinhaber", ein Zusammenschluss der Buch-, Film-, Spiele- und Musikwirtschaft, begrüßte den Parlamentsbeschluss. "Damit vollendet Frankreich den nächsten Schritt zu einem effektiven Vorgehen gegen illegales Downloaden auf technischer Ebene als sinnvolle Ergänzung einer straf- oder zivilrechtlichen Ahndung von Urheberrechtsverletzungen im Internet", erklärte Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). An dem verabschiedeten Warnverfahren sollte sich die deutsche Politik ein Bespiel nehmen, ergänzte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Quelle : www.heise.de
Titel: Französisches Parlament lässt Anti-Filesharing-Gesetz überraschend durchfallen
Beitrag von: SiLæncer am 09 April, 2009, 18:00
Das französische Parlament hat das umstrittene Gesetz gegen Urheberrechtsverstöße im Netz in einer erneuten Lesung am Donnerstag überraschend doch noch abgelehnt. Das vom konservativen Regierungsbündnis UMP eingebrachte und von Staatspräsident Nicolas Sarkozy maßgeblich unterstützte Vorhaben scheiterte in der vor den Osterfeiertagen nur spärlich besetzten Nationalversammlung mit 15 gegen 21 Stimmen. Französischen Medienberichten zufolge stimmten zwei UMP-Abgeordnete mit der Opposition gegen den Gesetzentwurf.

Der weltweit beachtete und von der Unterhaltungsindustrie gestützte Vorstoß der Regierung Sarkozy hätte den Franzosen eines der weltweit schärfsten Gesetze gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen beschert. Der Entwurf sah vor, dass Internetnutzer bei wiederholten Downloads geschützter Werke etwa aus Filesharing-Netzen der Zugang abgeklemmt werden sollte. Darüber sollte eine eigens einzurichtende Behörde (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet, Hadopi) wachen.

Am Donnerstagmorgen hatte das Gesetz die zweite Kammer des Parlaments, den Senat, passiert. Berichten zufolge hat die UMP die peinliche Schlappe einigen von der zweiten Kammer in letzter Minute vorgenommenen Änderungen zu verdanken, die ein UMP-Abgeordneter und ein parteiloser Ex-UMP-Mann nicht mehr mittragen wollten. Dass vom Internet abgeklemmte Nutzer trotzdem weiter für ihren Anschluss zahlen sei in ihren Augen eine unverhältnismäßige doppelte Bestrafung. In der Abstimmung am Donnerstag fand dieser Entwurf keine Mehrheit mehr.

In der vergangenen Woche hatten sich wenige Abgeordnete des Parlaments in mitternächtlicher Abstimmung noch auf die Kernpunkte der Vorlage verständigt. In diesem abgesegneten Entwurf gestrichene Verschärfungen seien dann vom Senat wieder eingefügt worden, hieß es heute, sodass eine neue Abstimmung erforderlich wurde. In dieser habe dann auch die Zentrumspartei ihre neutrale Haltung aufgegeben und sich der Opposition angeschlossen.

Staatssekretär Roger Karoutchi kündigte gegenüber der Nachrichtenagentur Agence France Presse (AFP) an, die Regierung werde in den kommenden Wochen eine entsprechend geänderte Fassung erneut einbringen. Die Opposition hofft allerdings, dass das Gesetz mit der gestrigen Abstimmungspleite erledigt ist. Bürgerrechtler sehen in dem vorerst gescheiterten Gesetz einen "wunderbaren Sieg für die Bürger".

Quelle : www.heise.de
Titel: 'Three Strikes': Sarkozy setzt weiter auf Netzsperren
Beitrag von: SiLæncer am 11 April, 2009, 10:45
Wie wir bereits berichteten, hat die französische Nationalversammlung ein neues Gesetz scheitern lassen, nachdem Internetnutzern der Zugang gesperrt werden soll, wenn sie mehrfach bei Urheberrechtsverletzungen erwischt wurden.

Trotz des Scheiterns der sogenannten "Three Strikes"-Methode, hält Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy weiterhin an Netzsperren für Urheberrechtsverletzer fest. Wie es heißt, setzt sich Sarkozy weiterhin für das Gesetz ein und will dieses so zügig wie möglich durchsetzen.

Für das Scheitern des Gesetzesentwurfs in der Nationalversammlung gibt es zwei Gründe. Zum einen sorgte eine Verschärfung der Regelung für Missmut, die besagte, dass Nutzer nach einer Abschaltung ihres Internetzugangs weiterhin dafür bezahlen müssen. Dies sahen einige Parlamentarier als zweifache Bestrafung an.

Darüber hinaus waren die Meisten der 577 Abgeordneten nicht zu der Abstimmung erschienen, da sie verfrüht in den Osterurlaub gestartet waren. Nach dem Ende der Parlamentsferien über die Osterzeit, soll am 28. April erneut über die Gesetzesvorlage abgestimmt werden.

http://winfuture.de
Titel: Internetsperren - Mahnwache geplant
Beitrag von: SiLæncer am 11 April, 2009, 14:15
Gegen die Unterzeichnung der Netzsperren-Verträge durch fünf große deutsche Internet-Provider am 17.04. wird es eine von zahlreichen Organisationen unterstützte Mahnwache geben.

Unter dem Motto "Keine Scheuklappen für's Netz! Gegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft" wollen sich die Aktivisten um 9 Uhr vor dem Presse- & Besucherzentrum der Bundespressekonferenz in Berlin versammeln, um darauf aufmerksam zu machen, dass die geplanten Internetsperren keine harmlose Kriminalitätsbekämpfungsmaßnahme sind, sondern die Informations- und Pressefreiheit im Internet massiv gefährden.

"Wir sind überzeugt, dass mit diesem Vorgehen der eigentliche Missstand des Kindesmissbrauchs nicht gelöst werden kann, Probleme ausgeblendet werden und auch noch unbeabsichtigt Wege geschaffen werden, die massenmediale Zensur ermöglichen," schreiben die Organisatoren der Mahnwache in einer Stellungnahme. Um auf diese Problematik aufmerksam zu machen, wollen sich die Aktivisten, symbolisch mit Laptops und Scheuklappen ausgestattet, versammeln.

Unterstützer der Aktion sind unter anderem der Chaos Computer Club, das Blog netzpolitik.org sowie Mitglieder vom FoeBuD, dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Piratenpartei.

Quelle : http://www.gulli.com
Titel: Chaos Computer Club geht "Zensursula" besuchen
Beitrag von: SiLæncer am 15 April, 2009, 14:21
Proteste gegen Internetsperren der Bundesfamilienministerin

Der Chaos Computer Club ruft für den 17. April 2009 zu Protesten gegen die von der Bundesregierung geplanten Internetsperren auf. An diesem Tag werden sich fünf der größten deutschen Internetanbieter im Beisein von Familienministerin Ursula von der Leyen verpflichten, Kinderpornosites auf ausländischen Servern zu blockieren.
Unter dem Motto "Zu Besuch bei Zensursula" ruft die Hackervereinigung Chaos Computer Club (CCC) am 17. April 2009 zu Protesten gegen Internetsperren auf. "Wir wollen dabei und präsent sein, wenn die größten deutschen Internetprovider händchenhaltend mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen den Vertrag unterzeichnen werden, mit dem sie sich ohne jegliche gesetzliche Grundlage verpflichten, unliebsame Inhalte nach Gutdünken des Bundeskriminalamtes (BKA) zu sperren und zu filtern", heißt es in dem Aufruf.

Bei den Internetsperren soll es vorerst nur um die Erschwerung des Zugangs zu strafbaren Inhalten gehen. Die Erweiterung des Systems auf die Zensur beliebiger anderer Webseiten sei aber durch eine Anpassung der geheimen Filterliste des BKA jederzeit möglich, mahnt der Hackerclub.

Die Provider würden dabei "knallhart erpresst", da sie im Falle einer Weigerung in einem Atemzug mit Kinderschändern erwähnt werden. Von der Leyen hatte wörtlich erklärt, wer ihrem Plan widerspreche, wolle "weiterhin uneingeschränkt die Vergewaltigung von Kindern zeigen lassen". Kabel-Deutschland-Sprecher Marco Gassen hatte Golem.de erklärt, dass das Unternehmen die Absicht habe, am 17. April 2009 den Vertrag zur Sperrung von Kinderpornografie-Seiten zu unterzeichnen. "Aktuell werden noch die letzten Vertragsdetails mit dem Bundesfamilienministerium geklärt", sagte er. Deutsche-Telekom-Sprecher Frank Domagala wollte sich nicht äußern und verwies auf das zuständige Ministerium.

Der CCC führt an, dass Kindesmissbrauch nicht mit geheimen BKA-Sperrlisten bekämpft werden könne. Denn "die Verbreitung von Bildern und Filmen missbrauchter Kinder ließe sich einfacher verhindern: Ginge es ihr wirklich darum, könnte Zensursula die Betreiber der Server mit den Mitteln des Rechtsstaats belangen". Die Strafverfolgungsbehörden könnten die Anbieter und Produzenten von Kindesmissbrauchsvideos zwar effektiv verfolgen, täten dies aber nicht. Auch sei keine bessere Ausstattung und Zusammenarbeit der Ermittler geplant.

Treffpunkt am 17. April 2009 um 09:00 Uhr ist das Presse- & Besucherzentrum der Bundesregierung in Berlin-Mitte.

Quelle : www.golem.de
Titel: Fünf Provider unterzeichnen Vertrag zu Kinderporno-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 17 April, 2009, 11:37
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat ihr in mehreren Monaten in zähen und harten Verhandlungen immer wieder mit Nachdruck verfolgtes Ziel erreicht: Am Freitagvormittag haben fünf große deutsche Internetprovider Verträge mit dem Bundeskriminalamt (BKA) unterzeichnet, mit dem sie den Zugang zu Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten erschweren wollen. Die Vereinbarung zeige den gemeinsamen Willen von Politik und Wirtschaft, "diese Verbrechen zu blocken", freute sich die CDU-Politikerin über das "Signal" für ganz Europa. Es könne nicht angehen, dass "dieser schwere Missbrauch von Kindern scheinbar folgenlos abrufbar ist". Mit an Bord sind die Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Hansenet/Alice, Telefonica/O2 und Kabel Deutschland.

Über die genauen Inhalte der öffentlich nicht zugänglichen Verträge haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart. Der Chaos Computer Club (CCC), der einem Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur angehört und mit rund 250 Vertretern anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen vor der Bundespresseamt gegen das Vorhaben protestierte, hatte im Vorfeld bereits einen Entwurf publiziert. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco und Experten bei einer Anhörung im Bundestag hatten erhebliche grundrechtliche Bedenken gegen den Ansatz vorgebracht, der als leicht umgehbar wenig effektiv im Kampf gegen Kinderpornographie gilt. BKA-Chef Jörg Ziercke verriet allein, dass die "Sperrung" wie geplant über das Domain Name System (DNS) erfolgen solle. Auch die Einrichtung eines Stopp-Servers sei geplant, der eine abschreckende Wirkung auf Gelegenheitstäter haben solle. "Da ist das Massengeschäft", meinte Ziercke. "Ignorieren ist keine Lösung."

Telekom-Chef René Obermann betonte, dass die Telekom die Datenschutzprobleme aufwerfende Stopp-Seite genauso wie Kabel Deutschland erst im Rahmen der von der Bundesregierung parallel verfolgten gesetzlichen Regelung angehen werde. Wichtig erschien ihm auch, dass der bis Ende 2010 befristete und mit einem Kündigungsrecht von drei Monaten versehene Vertrag "Handlungsspielraum" bei der Auswahl geeigneter Sperrtechnologien lasse. "Wir waren uns im Ziel einig", ergänzte Vodafones Politikchef Thomas Ellerbeck. Die Industrie habe nun gezeigt, dass sie rasch handlungsfähig sei und eine "Allianz für die Werte in einer Gesellschaft" mittrage. Es handle sich um einen "klar abgrenzbaren Tatbestand", sodass "wir uns nicht als Internet-Polizei sehen". Eine umfangreiche Kontrolle des Internet werde nicht angestrebt.

Der Regulierungsexperte von Hansenet, Eric Heitzer, räumte ein, dass der gewählte Weg "nicht der effektivste" sei. Wenn er aber nur dazu führe, "dass Angebot minimal kleiner wird, scheint uns das bei Abwägung der Interessens ausreichend." Ausschlaggebend für die Unterzeichnung des "angreifbar bleibenden" Vertrags seien "nicht rein rechtliche Überlegungen" gewesen, sondern vielmehr die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung.

Von der Leyen sprach von einem "Gerücht, dass Seiten gesperrt würden, die nichts mit Kinderpornographie zu tun haben". Das BKA werde die Filterliste sorgfältig ermitteln und die volle Verantwortung dafür übernehmen. Bei Bedenken werde auf der als "roter Ampel" fungierenden Stopp-Seite ein Ansprechpartner bei der Polizeibehörde genannt. Eine sich die Hände in Unschuld waschende "Pontius-Pilatus-Haltung" dürfe es bei der Schwere der im Internet gezeigten Missbrauchsfälle nicht geben. Die Tür bleibe daher offen für andere Zugangsanbieter, die sich aus den Gesprächen ausgeklinkt hätten. Die betroffenen Provider betonen ihrerseits, immer an Verhandlungen interessiert gewesen, jedoch von vornherein auf eine gesetzliche Lösung gedrängt zu haben. Für die tägliche Aktualisierung der Sperradressen plant das BKA die Einrichtung von vier bis sechs neuen Stellen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Rund 250 Bürger demonstrieren gegen "Scheuklappen fürs Internet"
Beitrag von: SiLæncer am 17 April, 2009, 12:57
Bei einer Mahnwache unter dem Motto "Keine Scheuklappen fürs Internet" haben am heutigen Freitag in Berlin vor dem Bundespresseamt rund 250 besorgte Bürger gegen Netzsperren in einer freien Gesellschaft protestiert. Sie folgten einem Aufruf zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen einschließlich eines Vereins von Opfern sexuellen Missbrauchs und wandten sich konkret gegen die zeitgleich in dem Gebäude stattfindende Unterzeichnung von Verträgen durch fünf große Provider zum Erschweren des Zugangs zu kinderpornographischen Webseiten mit dem Bundeskriminalamt (BKA). Die Demonstranten trugen dabei Schilder mit dem Konterfei von Bundesministerin Ursula von der Leyen mit dem Untertitel "Zensursula". Die CDU-Politikerin hatte die heftig umstrittene Vereinbarung monatelang mit Nachdruck eingefordert.

(http://www.heise.de/bilder/136337/0/0)

Andere Plakate sprachen sich für ein Sonderkündigungsrecht für die Nutzer der beteiligten Zugangsanbieter sowie "wirksamen Kinderschutz" aus. Viele der Mitwirkenden erinnerten zudem an das Grundgesetz und das Zensurverbot. "Internetsperren im Kampf gegen Kinderpornographie sind wirkungsloser Aktivismus zu Wahlkampf-Zeiten", erklärte Alvar Freude vom Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (FITUG) in einem Positionspapier des "Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur". Auf den bekannten Sperrlisten aus den skandinavischen Ländern, der Schweiz und Australien seien mehrere Dutzend Webseiten zu finden, deren Server in Deutschland stünden und die genau lokalisiert werden könnten. Das BKA müsse sich fragen lassen, warum es nicht konkret gegen diese vorgehe. Es sei auch naiv zu glauben, dass einmal eingeführte Sperrsysteme in Zukunft nicht für andere von einzelnen Interessensgruppen unerwünschte Inhalte genutzt würden.

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Christian Bahls aus dem Vorstand des Vereins MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren (MOGIS) betonte, dass sich gerade Betroffene sexueller Kindesmisshandlungen nicht "als Galionsfiguren einer schleichenden Einführung einer Internetzensur missbrauchen lassen". Kein einziges Kind werde durch die leicht umgehbaren Blockaden weniger missbraucht, während die zu erwartenden Einschränkungen der Rezipientenfreiheit und des Fernmeldegeheimnisses doch erheblich seien. Andy Müller-Maguhn, Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC), ergänzte, dass die "tatsächliche Strafverfolgung der Täter viel zu kurz kommt". Die nun von großen Providern in den kommenden Monaten umgesetzte "Ausblendung problematischer Inhalte" bedeute, dass die Taten und die Täter nur der Wahrnehmung und der Strafverfolgung entzogen würden. Eine statistische Auswertung kursierender Filterlisten habe ergeben, dass sich mehr als 96 Prozent der dort gesperrten Server in westlichen Ländern befänden. Anstatt das Übel an der Wurzel zu packen, werde eine Zensurinfrastruktur geschaffen.

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Von der Leyen stellte den Kritikern entgegen, dass das Internet "kein rechtsfreier Raum ist". Wer die Freiheit als hohes Gut verstehe, dürfe andere damit nicht verletzen. Das Netz werde sich wie jeder andere Kommunikationsraum auch Regeln geben müssen für den Umgang mit "Grenzsituationen". Der Weg in die schwere pädophile Szene erfolge über das Internet. Auch wenn die ersten Schritte "harmlos" erscheinen könnten, werde das "Suchtverhalten" gesteigert. Es müsse daher schwerer werden für Gelegenheitsnutzer, kinderpornographische Bilder auf dem heimischen PC anklicken zu können.

Quelle : www.heise.de
Titel: BKA zensiert das Web
Beitrag von: SiLæncer am 17 April, 2009, 14:41
Ein Sieg im Kampf gegen Kinderpornografie? Familienministerin Ursula von der Leyen feiert die Unterzeichnung des Sperrlisten-Vertrags zwischen BKA und Internet-Providern. Kritiker werten das Abkommen ganz anders: Als Wahlkampf, Augenwischerei und potentiell schädlich.

Berlin - Der Vertrag ist in trockenen Tüchern, die Rechtsbasis dafür soll erst am nächsten Mittwoch geschaffen werden - Ursula von der Leyens Projekt, den Zugriff auf kinderpornografische Inhalte über das Internet zu erschweren, scheint auf bestem Wege. In spätestens sechs Monaten sollen Internet-Surfer beim Anwählen von Web-Seiten, die sich auf den vom Bundeskriminalamt definierten Sperrlisten finden, stattdessen ein Stoppschild präsentiert bekommen - außer, sie "umfahren" es.

In Berlin unterzeichneten Deutschlands fünf größte Internet-Anbieter am Freitagmorgen einen Vertrag mit dem Bundeskriminalamt (BKA). Darin verpflichten sich die Provider, die täglich vom BKA zugelieferte Liste mit Web-Adressen umgehend zu sperren. Damit, so das Familienministerium, könnten täglich bis zu 450.000 Zugriffe auf Kinderporno-Web-Seiten verhindert werden. Denn die Sperrliste werde "mindestens tausend" Web-Seiten umfassen.

Experten fragen sich unter anderem, wo die herkommen sollen. Denn auch unter Fahndern gilt als Konsens, dass es so etwas wie eine kommerzielle Kinderporno-Szene zumindest im WWW, das nun gefiltert werden soll, gar nicht mehr gibt: Die Vertriebswege laufen längst anders.

Die Sperre ist nur eine simulierte Sperrung

Davon völlig abgesehen gilt die Maßnahme der Web-Seiten-Sperrung vielen Experten nicht als adäquates Mittel: Die Sperrung basiert auf einem Eingriff ins sogenannte DNS-System, der dazu führt, dass die "WWW-Adresse" der Seite nicht mehr in die dahinterliegende IP-Adresse übersetzt wird.

Sie ist damit äußerst leicht zu umgehen, für Informierte praktisch wirkungslos und ihr Außerkraftsetzen auch technisch nicht Vorgebildeten in weniger als einer Minute zu erklären. Seit Wochen kursieren Videos im Internet, die genau das tun. Die kürzesten kommen mit weniger als 30 Sekunden Laufzeit aus.

Als seltsam empfinden Kritiker dagegen, dass in Deutschland stehende Web-Server mit angeblich kinderpornografischen Inhalten zwar in den vom Familienministerium als Vorbild zitierten skandinavischen Sperrlisten zu finden sind, aber immer noch laufen: "Die Bundesregierung und das BKA", meint dazu Alvar Freude, Sprecher des Fördervereins Informationstechnik und Gesellschaft e.V. (FITUG), "müssen sich fragen lassen, warum es ihnen trotz Kenntnis bisher nicht gelungen ist, diese abzuschalten."

Das genau ist der häufigste Vorwurf gegen die Sperrlisten: Es ist, als schlösse man die Augen vor dem Übel, statt es auszumerzen. Der Chaos Computer Club etwa hält die geplante Sperrung für nutzlos. "Solche Filtermaßnahmen lassen sich leichtestens umgehen", sagte Matthias Mehldau vom CCC am Freitag dem Audiodienst der dpa. Zudem würden sich diejenigen, die damit am Zugang gehindert werden sollten, neue Konzepte und Mechanismen überlegen. "Hier wird ein großes Katz-und- Maus-Spiel aufgemacht", sagte Mehldau.

Sinnvoller als - wie geplant - Stoppschilder an Kreuzungen im Internet aufzustellen, sei es, bei den Internet-Anbietern anzusetzen, wo die Inhalte liegen. Dort müssten die Angebote offline geschaltet werden, forderte Mehldau.

Zensur durch die Hintertür?

Die größte Gefahr, die Kritiker sehen, liegt aber in der Sperrliste selbst und der Art, wie diese zusammengestellt wird.

Denn dies soll nun beim BKA geschehen, in Verantwortung der Fahnder und ohne ein Verfahren, die Zusammenstellung der Liste zu kontrollieren. Das BKA wird damit zu einer Zensurbehörde, gegen deren Entscheidungen betroffene Web-Seiten-Betreiber sich nur noch gerichtlich wehren können.

Die Gesetzesvorlage, die das Kabinett am 22. April verabschieden will, trägt dem mit einem Passus Rechnung, der gewährleistet, dass der Staat die Schäden durch Klagen gegen eventuelle versehentliche oder fehlgeleitete Sperrungen ausgleichen werde. Die Provider hatten dies zur Bedingung gemacht. Wer aber wird wirtschaftliche Schäden der gesperrten Web-Seiten-Betreiber kompensieren?

Und wer garantiert dafür, dass in die Sperrlisten nicht noch ganz andere Adressen einfließen? P2P-Verteilerseiten und Suchdienste, markenrechtlich beanstandete Angebote, politisch missliebige Web-Seiten? In Berlin demonstrierten anlässlich der Vertragsunterzeichnung rund 150 Bürgerrechtler und Internet-Aktivisten, die genau diese Fragen umtreiben: Wer schaut dem BKA auf die Finger, wer hat Einfluss auf die Zusammenstellung der Listen, wer wacht über die polizeilichen Wächter des WWW?

Die Kritik ist sachlich

"Die Bundesregierung geht selbst davon aus, dass legale Angebote betroffen sein können", hatte die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz im Vorfeld gewarnt. Die Liberalen fürchten, dass gerade durch die gesetzliche Legitimierung der Sperrlisten durch eine Änderung des Telemediengesetzes statt durch ein dezidiertes Anti-Kinderporno-Gesetz die Einführung einer umfassenderen Zensur des Internet durch die Hintertür ermöglicht wird. Zumindest aber bestehe die Gefahr eines Missbrauchs der Sperrlisten.

Schon die Zahlenbasis, mit der von der Leyen die Notwendigkeit der Sperrlisten rechtfertigt, gilt als fragwürdig. Ihre Argumentation basiert auf BKA-Statistiken, die aber keineswegs Fallzahlen erfassen, sondern nur einen Anstieg der Ermittlungsverfahren in den letzten Jahren dokumentieren. Einige waren spektakulär, erfassten fünfstellige Zahlen von Verdächtigen - und erbrachten wenig Konkretes. Aus der so viel zitierten "Aktion Himmel" etwa resultierte keine einzige bisher bekannte Verurteilung. Die meisten Ermittlungsverfahren aus dieser international koordinierten Polizeiaktion sind inzwischen eingestellt worden. Von der Leyen zählt mehrere tausend entlastete ehemals Verdächtige in Deutschland keck weiterhin als Täter.

Das ist typisch, wenn es um das Angstthema Kinderpornografie geht. Die Schätzung von täglich 450.000 kinderpornografischen Web-Seiten-Zugriffen in Deutschland basiert beispielsweise auf der proportionalen Hochrechnung der in Skandinavien beobachteten Zugriffe auf gesperrte Seiten. Sie ist damit eine imaginäre Zahl, eine reine Vermutung, die trotzdem kaum in Frage gestellt wird: Niemand weiß zurzeit wirklich, wie viele Menschen in Deutschland auf solche Angebote zugreifen.

Trotzdem: Auch wenn die zitierten Zahlen wohl eher zu hoch gegriffen sein dürften, gibt es ohne Frage viel zu viele Kinderporno-Server.

Denn kein vernünftiger Mensch wird generell etwas dagegen haben, gegen das Verbrechen der Kinderpornografie vorzugehen. Das will von der Leyen augenscheinlich mit ihren Sperrlisten. Warum es nicht funktioniert, hat niemand besser zusammengefasst als Holger Bleich und Axel Kossel von der "c't": Der Verlag Heise hat uns den Artikel als Gastbeitrag zur Verfügung gestellt.

Den jedoch vielleicht irritierensten Aspekt der Strategie, den Zugang zu illegalen Inhalten durch Stoppschilder zu erschweren, die man nahezu ohne Aufwand einfach umfahren kann, brachte am Freitag CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn auf den Punkt: "Da die Server erst dann auf die BKA-Sperrlisten gelangen können, wenn sie den Ermittlern bekannt sind, gibt es keine Ausrede der Strafverfolger, nicht unmittelbar gegen die Betreiber vorzugehen."

Zumindest in Bezug auf die Server, die in Deutschland und anderen westlichen Ländern stehen, hat er da - entsprechende internationale Kooperationen vorausgesetzt - völlig recht. Das aber sei laut einer Analyse der skandinavischen Sperrlisten nicht etwa eine Minderzahl der Server, sondern 96 Prozent, die sich vor allem in den "USA, Australien, Kanada und den Niederlanden" befänden.

Maguhn: "Dass man mit Sperrverfügungen und dem Ausblenden von problematischen Inhalten hier versucht, eine Lösung des Problems zu simulieren, ist bloßer Populismus. Es handelt sich um eine Täuschung der Öffentlichkeit mit dem Ziel der Errichtung einer Zensurinfrastruktur, die einer Demokratie unwürdig ist."

Der letzte Punkt ist eine Unterstellung, aber selbst die Gefahr einer schleichenden Zensur rechtfertigt die Kritik an der Initiative von der Leyens. Viel stichhaltiger als jedes Gegenargument aber ist, dass es kaum Argumente für die Sperrlisten gibt, die einer sachlichen Prüfung standhalten: Sie sind nicht wirksam. Sie verbergen verbrecherische Inhalte, statt sie zu eliminieren. Enthalten sie wirklich kinderpornografische Inhalte, werden sie im Falle eines Lecks zu einer Art Katalog für Pädophile (die skandinavischen Listen sind bereits im Umlauf). Enthalten sie auch Adressen, die als legal zu werten sind, untergraben sie Bürgerrechte und üben Zensur. Unter dem Strich wirken sie wie eine verfehlte Maßnahme gegen eine bekämpfenswerte Internet-Unkultur.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: FoeBuD - Anti-Zensur-DNS-Server eingerichtet
Beitrag von: SiLæncer am 17 April, 2009, 17:37
Im Kampf gegen Internetsperren hat der FoeBuD e.V. einen eigenen öffentlich zugängigen zensurfreien DNS-Server eingerichtet.

Der Verein sieht das Recht auf freie und unbeobachtete Kommunikation als eine Grundvoraussetzung für eine freiheitliche Gesellschaft an. Der FoeBuD hat sich deshalb zu einer praktischen Gegenmaßnahme entschlossen und betreibt seit heute einen eigenen öffentlichen zensurfreien DNS-Server.

Wer sich diesen als eigenen DNS-Server anstelle des vom Provider gelieferten Servers einträgt, kann damit die Internetsperren einfach umgehen. Die IP-Adresse lautet: 85.214.73.63. Eine ausführliche Anleitung findet sich in Kürze auf der FoeBuD-Webseite.

(http://www.gulli.com/img/2009/FoeBuD-logo.jpg)

Der geplanten Zensur widerspricht der FoeBuD sowohl aus technischen, als auch aus politischen Gründen. Denn technisch betrachtet ist die von der Bundesregierung angestrebte DNS-Sperrung wenig sinnvoll, da sie bereits mit wenig Aufwand und ein wenig technischem Verständnis umgangen werden kann. Was als bahnbrechende Maßnahme öffentlichkeitswirksam propagiert wird, stellt sich bei näherer Betrachtung als ein populistischer, rein symbolischer Schritt heraus. Am Missbrauch der Kinder kann dies nichts ändern, vielmehr wird das Problem aus dem Blickfeld der Bevölkerung wegzensiert. Kindesmissbrauch ist zweifellos ein Problem, dem die Regierung mehr Aufmerksamkeit schenken sollte, jedoch ist Internetzensur hierfür nicht das geeignete Mittel. Geeigneter wäre eine bessere finanzielle als auch personelle Ausstattung der zuständigen Polizeibehörden sowie eine Verbesserung der Betreuungs- und Therapieangebote sowohl für Täter als auch Opfer.

Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagte in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung dazu: "Die von Frau von der Leyen initiierte Vertragsunterzeichnung zwischen dem Bundeskriminalamt und den größten deutschen Internetanbietern ist ein fragwürdiger Ansatz im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet, denn er geht weitgehend ins Leere. Die entsprechenden Seiten werden damit nicht gelöscht und der Missbrauch von Kindern wird nicht verhindert. (...) Signale allein reichen nicht aus. Die Hinterleute müssen gefasst werden, die Verfolgungs-- und Ermittlungsbehörden dafür personell wir organisatorisch besser ausgestaltet werden und endlich verpflichtende internationale Abkommen durchgesetzt werden. Auch sollten die von vielen Seiten geäußerten Bedenken, dass in einem Rechtsstaat ohne gesetzliche Grundlage Sperrlisten erstellt und ohne richterliche Entscheidung Internetseiten gesperrt werden, nicht einfach beiseite gewischt sondern ernst genommen werden, dies haben auch die Protestaktionen heute vor Vertragsunterzeichnung noch einmal deutlich gemacht. (...)"

"Die Existenz einer nicht öffentlichen Zensurliste ist unvereinbar mit dem Gebot der Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit", so Rena Tangens vom FoeBuD e. V. Denn auch wenn zunächst nur kinderpornographische Inhalte von der Sperre betroffen sein sollen, so gibt es doch keine Garantie dafür, dass die Zensurliste in Zukunft nicht ausgeweitet werden wird, z. B. auf Webseiten von politischen Organisationen, Gewerkschaften, BitTorrent-Tracker oder von allzu kritischer Presse. Aufgrund der Tatsache, dass die Liste der gesperrten Inhalte nicht öffentlich zugänglich ist, bleibt zu befürchten, dass die Rechtmäßigkeit der Sperrung keinerlei Überprüfung unterliegen wird. Das bedeutet: Allein das BKA entscheidet, was den Filter passieren darf. Wie bereits gesagt: Mit den Möglichkeiten wachsen meist auch die Begehrlichkeiten.Der eigene DNS-Server ist zumindest eine Möglichkeit, um derartige Pläne zu torpedieren und gleichzeitig dagegen zu protestieren.

Quelle : http://www.gulli.com
Titel: CCC: Kunden von "Zensurprovidern" sollen klagen
Beitrag von: SiLæncer am 17 April, 2009, 20:05
Der Chaos Computer Club (CCC) will gegen die fünf Provider mobil machen, die auf Basis eines Vertrags mit dem BKA "mit der Internetzensur beginnen wollen". Deren Kunden sollten Klage erheben, sagte Andreas Bogk von der Hackervereinigung der taz. Der CCC hält die geplante, auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorangetriebene Zugangserschwernis genauso wie andere Bürgerrechtsorganisationen für eine Alibi-Maßnahme. Damit solle "Akzeptanz für Zensur" geschaffen werden, während die zunächst ins Visier genommenen kinderpornographischen Webseiten nur den Blicken unbedarfter Surfer entzogen würden.

Im Bundestag, der sich demnächst mit einem für Mittwoch geplanten Kabinettsbeschluss für einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Websperren gegen Kinderpornographie beschäftigen muss, übte die Opposition scharfe Kritik am Vorstoß von der Leyens. Die Ministerin "präsentiert hier einen Erfolg mit erheblichen Schattenseiten", monierte Grietje Staffelt, medienpolitische Sprecherin der Grünen. Web-Blockaden seien leicht zu umgehen und "in dieser Form rechtlich bedenklich". Die CDU-Politikerin habe "durch perfiden Druck auf die einzelnen Provider zudem die Branche entzweit". Nicht-Unterzeichner seien "als schwarze Schafe in die Ecke gestellt" worden.

Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, ergänzte, dass der jetzige Aktionismus inszeniert wirke und sich die beteiligten Provider für Wahlkampfzwecke benutzen ließen. Die von vielen Seiten geäußerten Bedenken, dass in einem Rechtsstaat ohne gesetzliche Grundlage Sperrlisten erstellt und ohne richterliche Entscheidung Internetseiten blockiert würden, sollten nicht einfach beiseite gewischt werden.

Die FDP meldete ebenfalls schwere Bedenken an. "Die Bundesregierung geht selbst davon aus, dass legale Angebote betroffen sein können", warnte die Innenexpertin der Liberalen, Gisela Piltz. Auch die vom Bundeswirtschaftsministerium in den Raum gestellte Änderung des Telemediengesetzes für die Verankerung einer Zugangserschwernis könne "einer generellen Zensur im Internet Tür und Tor öffnen". Eine Sperre verhindere nicht den Missbrauch von Kindern. Ähnlich äußerte sich Jörn Wunderlich, familienpolitischer Sprecher der Linken. Die Aktion helfe nicht Kindern, sondern allein der "Profilneurose" der Ministerin.

Hans-Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärte dagegen auf der Plattform Abgeordnetenwatch: "Es handelt sich bei diesen Inhalten um ein so schweres Verbrechen, dass gegenüber den aktuell diskutierten staatlichen Gegenmaßnahmen jede Rede von 'Zensur' oder 'Freiheitsbeschränkung' pervers ist." Die ganze "pseudo-bürgerrechtsengagierte Hysterie von Pseudo-Computerexperten", man müsse um jeden Preis ein "unzensiertes Internet" verteidigen, sei "juristisch ohne Sinn und Verstand und moralisch verkommen."

Die Kinderrechtsorganisation Save the Children begrüßte die getroffene Vereinbarung als "ersten Schritt in die richtige Richtung". Sie rief die Internetnutzer dazu auf, kritisch zu hinterfragen, "ob ihre Provider sich aktiv gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet einsetzen". Auch Unicef Deutschland fand lobende Worte: Mit der Vereinbarung schließe Deutschland zu international fortschrittlichen Standards auf und erschwere das "Massengeschäft" mit Kinderpornographie.

Quelle : www.heise.de
Titel: Internet-Sperren für Urheberrechtsverletzer bleiben auf der EU-Agenda
Beitrag von: SiLæncer am 20 April, 2009, 15:25
Laut einem Kompromissvorschlag für die Neufassung der europäischen Telecom-Regulierung soll der Grundrechtsschutz der Internetnutzer nur noch in abgeschwächter Form sowie als nicht einklagbarer Erwägungsgrund in das umfangreiche Gesetzesvorhaben aufgenommen werden. Ein entsprechendes Papier, das heise online vorliegt, hat die für die Zugangsrichtlinie zuständige Berichterstatterin im EU-Parlament, Catherine Trautmann, in Abstimmung mit ihren Schattenberichterstattern dem Ministerrat vorgelegt. Dem gehen die deutlichen Zugeständnisse bei dem seit langem heftig umstrittenen Punkt aber noch immer nicht weit genug. Nun soll zunächst der Industrieausschuss des Parlaments am morgigen Dienstag sein Votum abgeben.

Die Abgeordneten hatten in der 1. Lesung des Telecom-Pakets mit Änderungsantrag 138 auf einen eigenen Gesetzesartikel bestanden, demzufolge Internetsperren im Kampf gegen illegale Filesharing-Aktivitäten nicht ohne Richtergenehmigung verhängt werden dürften. "Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer" dürften nur nach Einschaltung der Justiz erfolgen, hatten die Volksvertreter damals bestimmt.

Der Vorstoß Trautmanns will dagegen nur im Vorspann des eigentlichen Gesetzestextes die wichtige Bedeutung der "praktischen Ausübung der Meinungsfreiheit und des Zugangs zu Informationen und Ausbildung" über das Internet anerkennen. Einschränkungen der Ausübung dieser Grundrechte sollten laut dem im Raum stehenden Erwägungsgrund von der Entscheidung eines "unabhängigen und unparteiischen Tribunals" abhängig gemacht werden, das auf einer gesetzlichen Grundlage basiert. Juristen müssten dann vermutlich klären, ob unter die Formulierung etwa auch eine Verwaltungsbehörde im Stil der von der französischen Regierung vorgeschlagenen HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet) fällt. Diese soll in Frankreich nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen ohne Richterbeschluss das Kappen von Internetverbindungen anordnen dürfen.

Daniel Cohn-Bendit, Co-Vorsitzender der Grünen im EU-Parlament, sieht die Kursänderung mit großer Sorge. Er appellierte an Trautmann, nicht auf Druck des Rates einen "blassen Ersatz" des ursprünglichen Korrekturvotums der Abgeordneten zu akzeptieren. Das Ausklammern des Änderungsantrags würde ihm zufolge "ein schlechtes Signal an die Mitgliedsstaaten und insbesondere an Frankreich senden". Dort habe die französische Nationalversammlung den HADOPI-Gesetzesentwurf zwar zuletzt abgelehnt, das Projekt bleibe aber auf der Tagesordnung der französischen Regierung. Jeglicher Kompromiss müsse daher als eigener Artikel gefasst sein und Eingriffe in die Grundrechte von einem Gerichtsbeschluss abhängig machen.

Auch bei der Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net läuteten die Alarmglocken. Sie fordert alle um die Informations- und Rezipientenfreiheit besorgten EU-Bürger auf, heute oder spätestens morgen Vormittag ihre im Industrieausschuss des EU-Parlaments sitzenden Abgeordneten anzurufen und auf die Beibehaltung der Linie aus der 1. Lesung zu drängen. Der beschlossene Änderungsantrag dürfe nicht "neutralisiert" werden. Beispielsformulierungen für Telefonate sowie eine Liste der in Frage kommenden Volksvertreter hat die Vereinigung mit veröffentlicht.

Ebenfalls noch umkämpft ist in den Verhandlungen mit dem Rat eine Klausel zur Aufteilung der sogenannten digitalen Dividende, also der bei der Abschaltung des analogen Fernsehens frei werdenden Funkfrequenzen. Auch hier sieht der Kompromiss Trautmanns nur noch einen Erwägungsgrund vor. Dieser soll angesichts der unterschiedlichen Situationen in den Mitgliedsstaaten allein darauf hinweisen, dass die Spektrumsverfügbarkeit vergrößert wird. Auflagen für die Verteilung der Funkwellen etwa zum Schließen "weißer Flecken" bei der Versorgung mit Breitband-Internet sind nicht vorgesehen.

Abgestimmt zwischen Vertretern des Rats und des Parlaments ist inzwischen die Fassung der geplanten neuen europäischen Regulierungsbehörde. Demnach sollen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass ihre nationalen Regulierungseinrichtungen ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen haben, um ihnen eine aktive Beteiligung an der Brüsseler Körperschaft namens "Body of European Regulators for Electronic Communications" (BEREC) zu erlauben. Gemeinsam mit der Kommission wird der Institution ins Stammbuch geschrieben, den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt im Blick zu behalten und gegebenenfalls innerhalb von drei Monaten in einem detailliert aufgeschlüsselten Verfahren mit möglichen öffentlichen Anhörungen Sanktionen für regelwidriges Verhalten zu verhängen. Die Kommission soll dabei vor dem Erlass einer Entscheidung die BEREC-Meinung ganz genau in Betracht ziehen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Internetsperren - Und schon geht es weiter
Beitrag von: SiLæncer am 20 April, 2009, 22:02
In Sachen Internetsperren kommen die Neuerungen nun Schlag auf Schlag: Bereits am nächsten Mittwoch soll die neue Beschlussvorlage der Bundesregierung vom Bundeskabinett verabschiedet werden und diese hat es in sich.

Mit dem Beschluss sollen auch Provider, die bisher die Sperrlisten nicht umsetzen, zur Umsetzung verpflichtet werden (wovon allerdings, beispielsweise für sehr kleine Provider, Ausnahmen gelten). Laut dem IT-News-Portal heise online, das angibt, den neuen Entwurf vorliegen zu haben, soll die neue Vorlage in vielen Punkten von dem bisherigen Arbeitsentwurf abweichen. Die meisten dieser Neuerungen dürften Gegner der Internetsperren eher noch weiter auf die Barrikaden treiben.

Wichtigste Neuerung gegenüber dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vom 25. März: Die Provider sollen die Sperrseiten (das "Stoppschild") nicht nur selbst hosten, sondern auch Zugriffe darauf mitloggen. Diese wären auf Anfrage der Ermittlungsbehörden herauszugeben. Bei den bisherigen, freiwilligen Sperrverpflichtungen hatte man immer wieder betont, keine Zugriffe mitzuloggen.

Zudem sollen nicht mehr, wie bisher, nur außereuropäische Seiten auf den Listen auftauchen. Vielmehr ist im Entwurf für einen neuen Paragraphen 8a Telemediengesetz (TMG) nun die Rede von "vollqualifzierten Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten". Ebenfalls neu ist, dass man die Idee der "Verlinkungskette" weitertreibt: Nach dem neuen Entwurf sollen nicht nur kinderpornographische Websites gesperrt werden können, sondern auch Angebote, "deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen". Wie heise schreibt, könnten damit bei entsprechender Auslegung "auch Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks.org aufgrund der bereits wiederholt erfolgten Veröffentlichung von Sperrvorgaben anderer Länder von Anfang an auf die schwarze Liste aufgenommen" werden. Dann, so befürchtet man, könnten "auch Nutzer dieser Seiten auf dem Umweg über die Provider ins Visier der Strafverfolger geraten."

Annika Kremer von gulli meint:

Es war abzusehen, dass man nun die Verabschiedung eines Gesetzes, das alle Provider zur Umsetzung der Internetsperren verpflichtet, vorantreiben würde. Dass dies allerdings so schnell und mit so vielen problematischen Neuerungen geschehen würde, dürften nur ausgesprochene Pessimisten vorher erahnt haben. Um so trauriger, dass diese nun recht behalten.

Viele Benutzer sind bereits jetzt schockiert über die Einschränkung der Informationsfreiheit im Internet. Dieser Zustand dürfte durch den neuen Entwurf eher noch verschlimmert werden. Vor allem die Aufnahme von Seiten, die auf kinderpornographische Darstellungen lediglich verweisen, ist brandgefährlich. Wohin das führen kann, hat der Fall der indirekten Verlinkung auf Wikileaks, die dem verantwortlichen Blogger eine Hausdurchsuchung einbrachte, bereits angedeutet. Man will nicht zu schwarz malen und doch könnte es, wenn Wikileaks dann einmal nicht mehr erreichbar ist, mehr sein, als nur ein dummes Missverständnis.

Durch den Termin in bereits wenigen Tagen lässt man Gegnern der Maßnahmen zudem kaum Zeit zum reagieren. Auch die sich gerade formierende Protestbewegung wird Mühe haben, so etwas wirksames auf die Beine zu stellen. Das Bild, das einem hierzu einfällt, ist, wieder einmal, das eines DDoS-Angriffs: Eines DDoS-Angriffs auf die Aufmerkamkeit, die Zeit, die Ressourcen der politischen Gegner. Man kann nur hoffen, dass diese zäher und erfindungsreicher sind, als angenommen, und auch unter diesen Umständen noch konstruktiv, konsequent und ohne sich selbst ins Unrecht zu setzen ihre Meinung vertreten.

Quelle : http://www.gulli.com
Titel: Kinderporno-Sperren: Provider sollen Nutzerzugriffe loggen dürfen
Beitrag von: Yessir am 21 April, 2009, 11:44
Der jüngste, heise online vorliegende Entwurf für eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung zum Sperren kinderpornographischer Webseiten enthält im Vergleich zum vorherigen Arbeitsentwurf gravierende Änderungen. Dem Text des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge sollen die Zugangsanbieter die geplanten Stopp-Seiten nun selbst hosten. Außerdem dürfen sie Zugriffs-IP-Adressen erheben und auf Anforderung an Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Die Beschlussvorlage der Bundesregierung soll am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Sie dürfte bei Datenschützern für neuerlichen Unmut sorgen: Selbst auf dem stilisierten Stopp-Schild, welches das Bundesfamilienministerium bisher für die heftig umstrittene vertragliche Blockadelösung mit fünf Providern vorgesehen hat, ist bislang nachzulesen, dass vom federführenden Bundeskriminalamt (BKA) keine IP-Adressen oder andere Identifizierungsdaten aufbewahrt werden sollen.

Nicht mehr enthalten ist in dem überarbeiteten Dokument zudem die zunächst geplante Beschränkung der Sperrliste auf außereuropäische Webseiten. Vielmehr ist im Entwurf für einen neuen Paragraphen 8a Telemediengesetz (TMG) nun die Rede von "vollqualifzierten Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten". Einbezogen werden sollen zudem nicht nur kinderpornographische Darstellungen an sich, sondern auch Webseiten, "deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen". Falls nach Inkrafttreten der Regelung auch Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks.org aufgrund der bereits wiederholt erfolgten Veröffentlichung von Sperrvorgaben anderer Länder von Anfang an auf die schwarze Liste aufgenommen würde, könnten somit auch Nutzer dieser Seiten auf dem Umweg über die Provider ins Visier der Strafverfolger geraten.

Dazu kommt die Anforderung einer anonymisierten Statistik. Hierzu sollen die Diensteanbieter eine Aufstellung anfertigen, in der die Anzahl der Zugriffsversuche jeweils bezogen auf einen einzelnen Eintrag der Sperrliste zusammengefasst über jede Stunde der zurückliegenden Woche angegeben wird. Die Aufstellung wird einmal pro Woche dem BKA zu übermitteln sein.

Neu ist auch das Anerkenntnis, dass die im Raum stehende Maßnahme in Grundrechte der Surfer eingreifen könnte. Allerdings glaubt die Bundesregierung, dem Grundgesetz mit dem "Zitiergebot" des insbesondere betroffenen Fernmeldegeheimnisses Genüge zu tun. Im Entwurf heißt es dazu lapidar, dass der entsprechende Artikel 10 der Verfassung eingeschränkt wird.

Der Kreis der zur Sperrung verpflichteten Provider soll nunmehr auf "privatrechtliche Anbieter" begrenzt werden, die den Zugang zu einem öffentlichen Kommunikationsnetz für mindestens 10.000 Teilnehmer oder andere Nutzungsberechtigte ermöglichen. Außen vor bleiben sollen demnach – augenscheinlich aus Kostengründen – bewusst "alle staatlichen Einrichtungen wie Behörden, Bibliotheken, Universitäten oder Schulen". Ausgerechnet dort soll also der Entwurfsbegründung zufolge nicht gesperrt werden. Die von Gegnern des Vorhabens vielfach ins Feld geführte leichte Umgehungsmöglichkeit der "Zugangserschwernis" wird damit noch einmal deutlich vor Augen geführt.

Zur Verteidigung gegen diese Kritik schreibt das Kabinett klipp und klar, dass "die Vorschrift auf eine Handlungspflicht ausgerichtet ist, nicht auf einen Erfolg". Es sei schließlich nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht auszuschließen, "dass der Zugang zu kinderpornographischen Inhalten trotz der Sperrmaßnahmen der Anbieter nicht vollständig verhindert werden kann". Es sei aber "bereits viel erreicht, wenn solche Angebote nicht ohne Weiteres zugänglich sind".

Konkret wird weiterhin zumindest eine Sperre auf der Ebene des Domain Name Systems (DNS) auf Basis vollqualifizierter Webadressen verlangt. Den Diensteanbietern bleibe es jedoch "unbenommen, sich für eine andere Sperrtechnik mit größerer Eingriffstiefe zu entscheiden". In Kraft treten soll das Gesetz schon am Tage nach seiner Verkündung. Die sonst übliche Übergangsklausel für die Anpassung von Geschäftsprozessen entfällt.

Zur allgemeinen Begründung des Vorstoßes beruft sich die Bundesregierung einmal mehr vor allem auf die Polizeiliche Kriminalstatistik, wonach bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie über das Internet von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 Prozent zu verzeichnen sei. Bilder im Internet würden zunehmend Gewaltausübungen gegen Kleinkinder oder sogar Kleinstkinder zeigen, "die schwer missbraucht und misshandelt werden". Der Großteil der Kinderpornographie im Web werde mittlerweile über kommerzielle Server verbreitet, die in Drittländern außerhalb der EU lägen. Die zuletzt genannte These sowie die Belastbarkeit der genannten Zahlen werden von Experten aber stark in Zweifel gezogen, wie c't in seiner aktuellen Ausgabe berichtet.

Quelle: www.heise.de (http://www.heise.de/newsticker/Kinderporno-Sperren-Provider-sollen-Nutzerzugriffe-loggen-duerfen--/meldung/136450)
Titel: Kinderporno-Sperren: "Frontalangriff auf die freie Kommunikation" befürchtet
Beitrag von: SiLæncer am 21 April, 2009, 15:56
Der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert übt scharfe Kritik an den Plänen zu Kinderporno-Websperren. Im aktuellen Gesetzesentwurf, den das Bundeskabinett am morgigen Mittwoch beschließen will, erkennt er eine "völlig neue Überwachungsdimension". Werde das Speichern der Zugriffsversuche und die Weitergabe etwa von IP-Adressen an die Polizei gestattet, könnte eine Vorverlagerung der Verdachtsgewinnung erfolgen, "die Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen machen würde".

Letztlich, fürchtet Weichert, könnte sich beim Inkrafttreten der Verpflichtung jeder Kunde eines größeren Providers der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen. Schließlich könne der Nutzer beim Aufruf einer ihm unbekannten Webadresse nicht wissen, ob diese auf der vom Bundeskriminalamt (BKA) erstellten Sperrliste verzeichnet sei oder auf ein entsprechendes Angebot automatisch weiterleite. Die Aufnahme in das Filterverzeichnis durch eine "Verwaltungsbehörde" schaffe zugleich "nicht ansatzweise" echte Rechtssicherheit, ob eine Webseite tatsächlich kriminelle Inhalte enthalte.

Weichert sieht in dem neuen Gesetzentwurf einen "Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet", zumal das Blockieren von Netzangeboten an sich bereits ein grundrechtliches Problem darstelle. Der Datenschützer rät eindringlich von "Schnellschüssen bei Internetzensur und -kontrolle" ab, da diese eine nicht beabsichtigte explosive Wirkung für die Bürgerrechte, die wirtschaftliche Relevanz elektronischer Medien und die gesamte Gesellschaft entfalten könnten.

Massive Bedenken gegen die Initiative gibt es auch in Providerkreisen. Ein Gesetzesvorhaben sei gegenüber der bislang von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorangetriebenen Vertragslösung zur Zugangserschwernis zwar ein "Schritt in die richtige Richtung", war zu vernehmen. Um der "komplexen Fragestellung" mit ihren zahlreichen rechtlichen Problemen gerecht zu werden, sei aber ein Spezialgesetz erforderlich. Die Bundesregierung verfolgt dagegen hauptsächlich eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG). Zudem müsse das Verfahren verbessert werden, mit dem Webseiten auf die Sperrliste wandern. Eine Aufnahme auf das Verzeichnis müsse "Ultima Ratio" bleiben, wenn alle Mittel der Strafverfolgung ausgeschöpft seien. Angebote aus Ländern, die das Cybercrime-Abkommen des Europarats unterschrieben hätten, müssten außen vor bleiben, da dort Kinderpornographie unter Strafe zu stellen sei.

Weiter vermissten Juristen aus der Internetwirtschaft eine Regelung zur Kostenerstattung und haben Bauchschmerzen bei der geplanten Verpflichtung zum Betrieb der Stopp-Seiten durch die Zugangsanbieter. Ein virtuelles Warnschild sei aufgrund der zwangsweise anfallenden Nutzerinformationen wohl kaum datenschutzkonform zu betreiben. Insgesamt handle es sich um einen "mit heißer Nadel gestrickten Entwurf", der offenbar in Wahlkampfzeiten rasch durchs Parlament geschleust werden solle.

Unterdessen ist bekannt geworden, dass es einen eigenen Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion für eine gesetzliche Regelung von Web-Blockaden entgegen früherer Ankündigungen doch nicht geben wird. Die Opposition dürfte aber noch eine Expertenanhörung verlangen.

Quelle : www.heise.de
Titel: EU-Parlamentsausschuss sieht bei Internetsperren Diskussionsbedarf
Beitrag von: SiLæncer am 22 April, 2009, 05:57
Der umstrittene neue Rechtsrahmen für die europäischen Telekommunikationsmärkte (Telecom-Paket) ist noch nicht unter Dach und Fach. Diskussionsbedarf besteht nach Angaben eines Sprechers des Industrieausschusses des EU-Parlaments in Straßburg noch über den französischen Vorschlag, Internetsperren bei Copyright-Verstößen ohne richterliche Anordnung vorzunehmen. Der Ausschuss hat während seiner Sitzung am Abend diese Forderung mit überwältigender Mehrheit zurückgewiesen und kehrte stattdessen zur Formulierung der ersten Lesung zurück, wonach der Internetzugang nur auf richterliche Anordnung hin gekappt werden kann.

Einigkeit bestand hingegen darüber, Breitbandnetze für Wettbewerber offen zu lassen. Die Deutsche Telekom, die Milliarden Euro in ihre neuen Breitbandnetze investiert hat, kann jedoch Verträge mit Mitbewerbern schließen, um das Investitionsrisiko zu teilen. Auch über die umstrittene Reform der Regulierung und Branchen-Aufsicht gab es eine Einigung. Demnach soll die bestehende Gruppe der nationalen Regulierer formal zu einer neuen europäischen Agentur umgebaut werden (Body of European Regulators for Electronic Communications/Berec).

Das Parlamentsplenum soll in der ersten Maiwoche über das Paket abstimmen. Dies wäre die letzte Möglichkeit, das ambitionierte Rechtswerk noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Anfang Juni finden Europawahlen statt. Die zuständigen EU-Minister sollen das Paket am 12. Juni endgültig verabschieden. Scheitert eine Einigung, müsste im Herbst der Vermittlungsausschuss einberufen werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 22 April, 2009, 13:20
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am heutigen Mittwoch ihre heftig umstrittene Gesetzesinitiative zur "Zugangserschwernis" für kinderpornografische Webseiten verabschiedet. Dem Entwurf für ein Gesetz "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" nach sollen alle großen Internetprovider die vom Staat gewünschten Stopp-Seiten selbst betreiben, darauf zugreifende IP-Adressen erheben und auf Anforderung an Strafverfolger weitergeben. Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg bezeichnete den Beschluss als "wichtiges Signal", das die Entschlossenheit der Politik im Kampf gegen Kinderpornografie unterstreiche.

(http://www.heise.de/bilder/136556/0/0)

"Es ist das schiere Grauen, das man hier konstatieren muss", betonte der CSU-Politiker. Ihm sei zwar klar, dass es sich bei der "nun endlich" beschlossenen Maßnahme "um kein Allheilmittel handelt". Sie sei aber ein ganz wesentlicher Baustein und ein "geeigneter Anknüpfungspunkt" im Rahmen der Gesamtstrategie, Kinder zu schützen, und den "Markt für Kinderpornografie auszutrocknen". Nun würden "alle großen Internetzugangsanbieter" verpflichtet, auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts (BKA) den Zugang zu kinderpornografischen Maßnahmen zu erschweren. Da man gesetzliches Neuland betrete, solle die Regelung in zwei Jahren überprüft werden. Eine Internetzensur sei nicht beabsichtigt, aber die Meinungsfreiheit eben auch nicht grenzenlos.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen betonte, dass das Gesetz bei der Frage der Technik der Sperren über die zunächst mit fünf Providern am Freitag abgeschlossenen Verträge hinausgehe. So werde nun "mindestens" eine Zugangserschwernis über das Domain Name System (DNS) vorgesehen. Generell sei der Entwurf aber "technikoffen" formuliert, sodass Provider auch zusätzliche Sperrmethoden einsetzen könnten. Zudem werde die Stopp-Seite zwingend für alle betroffenen Zugangsanbieter. Es bleibe ferner "als Option offen, dass eine Täterermittlung erfolgen kann". So sei etwa "festzustellen, ob jemand wiederholt einschlägige Seiten aufzurufen versuche". Damit könne sich ein "Puzzle" zusammensetzen. Die CDU-Politikerin freute sich zudem, dass die Diskussion um Entwicklung der "freiwilligen" Vereinbarungen zu einem Umdenkensprozess in der Wirtschaft geführt habe. So seien nun auch Versatel und United Internet nebst 1&1 bereit, "die Verträge so, wie sie vorliegen, zu unterzeichnen". Es werde daher bei der Umsetzung des gesetzlichen Verpflichtungen keine Übergangsfristen geben.
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Als "Wermutstropfen" bezeichnete es die Familienministerin, dass im Rahmen einer Abwägung von Aufwand und Nutzen nur kommerzielle Anbieter mit mehr als 10.000 Kunden erfasst werden sollen. Dies entspreche dann "97 Prozent" des Marktes. Ausgenommen seien auch Behörden und Universitäten mit eigenem Netz. Diese hätten aber ganz klare interne Regelungen, was die Internetnutzung angeht. Sie hoffe, dass der Vorstoß an diesem Punkt vom Parlament noch verschärft werde.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die zunächst schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vertragliche Lösung ins Feld geführt hatte, räumte ein, dass mit dem Vorhaben Kommunikationsströme im Internet im großen Stil kontrolliert werden müssten. Aber es gehe um einen so hohen Wert, dass die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe gewahrt bleibe. Verbindungsdaten und IP-Adressen seien zudem vom Fernmeldegeheimnis geschützt, sodass ein Eingriff hier "nur auf Basis eines Gesetzes" erfolgen dürfe. Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, "in Echtzeit" direkt beim Provider auf die IP-Adressen der "Nutzer" des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn er nicht nachweisen könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe. Generell mache sich strafbar, wer es unternehme, sich kinderpornografische Bilder und Schriften zu beschaffen. Die Strafandrohung liege dabei bei zwei Jahren.

Quelle : www.heise.de
Titel: Proteste gegen Regierungsentwurf für Kinderporno-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 22 April, 2009, 16:50
Die scharfe Kritik am Vorstoß der Bundesregierung für ein Gesetz zu Websperren im Kampf gegen Kinderpornografie reißt nicht ab. Der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren etwa sprach gegenüber heise online von einer "Sauerei", dass es nun doch um die Aufzeichnung von IP-Adressen gehe. Noch vor einer Woche habe das Bundesfamilienministerium das Gegenteil versichert. Die Erfassung personenbezogener Daten bezeichnete der Rechtsprofessor als "schweren Eingriff ins Fernmeldegeheimnis", dem nicht durch ein reines "Zitieren" der entsprechenden Normen zur Einschränkung von Grundrechten Genüge getan werden könne.

Die Eile bei dem Vorstoß erklärt Hoeren nicht nur mit der näher rückenden Bundestagswahl im Herbst und den verbleibenden wenigen Sitzungswochen, sondern auch mit der von der EU vorgegebenen dreimonatigen Frist zur Vorlage von Gesetzen rund um die Informationsgesellschaft. Diese Abstimmung mit Brüssel habe Berlin offensichtlich noch nicht eingeleitet, da sich der Gesetzesentwurf noch nicht auf den entsprechenden EU-Servern finde. Möglicherweise gehe es der Bundesregierung so nur noch darum, das Papier in den Bundestag einzubringen und ansonsten auf die vertragliche Sperrvereinbarung zwischen dem BKA und großen Providern zu setzen.

Die Blogger von Spreeblick sind unterdessen anlässlich des Kabinettsbeschlusses (PDF-Datei) für ein entsprechendes Gesetz am heutigen Mittwoch in einen "demonstrativen Streik" mit einer schwarzen Startseite getreten. Sie bezweifeln, dass die Bekämpfung von Kinderpornographie der wahre Grund für die angekündigten Blockaden sind. Internetsperren seien abzulehnen, da sie "ob ihrer Intransparenz und technischen Zweifelhaftigkeit eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland sein könnten". Weiter heißt es in dem Protest: "Wir fühlen uns durch die von Fachleuten wiederholt in Frage gestellten Zahlen und Fakten, die das Familienministerium kommuniziert, als wählende Bürger belogen."

Der Branchenverband Bitkom begrüßte es indes, dass die Sperrung von kinderpornographischen Webseiten nun gesetzlich geregelt werde. "Zugangshürden sind eine wichtige Maßnahme gegen solche Verbrechen", befand der Präsident der Lobbyvereinigung, August-Wilhelm Scheer. Die beschlossene Variante, die Blockaden im Telemediengesetz (TMG) zu regeln, sei aber nicht optimal.

Oppositionsparteien betrachten die Initiative skeptisch. Die Bundesregierung "läuft ins Leere", bemängelt etwa Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, die "Symbolpolitik". Dass Nutzerinformationen, die über die Stopp-Seite generiert werden, zu Ermittlungszwecken an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergegeben werden dürften, sei unter datenschutzrechtlichen Aspekten "nicht hinnehmbar". Diese Bestimmung wäre besonders problematisch, falls auch Seiten wie die Whistleblower-Plattform Wikileaks auf die Sperrliste wandern würden, die lediglich mittelbar auf Angebote mit kinderpornographischen Inhalten verweisen. Ferner solle das BKA mit Kompetenzen ausgestattet werden, die über dessen Aufgabenbeschreibung hinausreichen würden. Spitz rief die Regierung dazu auf, besser konsequent und wirkungsvoll gegen Kinderpornographie vorzugehen.

Quelle : www.heise.de
Titel: 1&1 hält Vertrag zu Kinderporno-Sperren weiter für unzureichend
Beitrag von: SiLæncer am 23 April, 2009, 10:32
Die 1&1 Internet AG hat die Behauptung von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zurückgewiesen, ähnlich wie fünf große andere Zugangsanbieter einen Vertrag zum "freiwilligen" Sperren kinderpornographischer Seiten unverändert unterschreiben zu wollen. Bei dieser Ansage handle es sich um eine "gewagte Interpretation der Ministerin", erklärte ein Sprecher des Providers aus Montabaur gegenüber heise online. Man habe das Ressort vielmehr gebeten, eine der unterzeichneten Vereinbarungen zuzusenden, um diese prüfen zu können. Selbstverständlich könne man keinen Vertrag unterzeichnen, solange dessen Inhalt nicht bekannt sei. Die Anbieter, die von der Leyen bereits ins Boot geholt hat, haben über den Inhalt der Selbstverpflichtungen mit dem Bundeskriminalamt (BKA) Stillschweigen vereinbart.

In einem Schreiben von 1&1 an das Familienministerium ist davon die Rede, dass der Provider eine entsprechende Vereinbarung "wenn möglich" kurzfristig unterschrieben zurücksenden wolle. Der inzwischen vorgelegte Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Zugangserschwernis kinderpornographischer Inhalte in Kommunikationsnetzen hat den Anbieter nach eigenen Angaben aber in seiner Auffassung bestärkt, dass eine rein vertragliche Lösung nicht ausreichend sein könne.

Heftige Kritik an der Vereinbarung hat auch der Online-Vorstand von Freenet, Eric Berger, gegenüber den "Kieler Nachrichten" geübt. "Um die geplante Sperre durchführen zu können, müssen wir den gesamten Internetverkehr, den unsere Kunden produzieren, scannen, filtern und anschauen, um danach technisch eine Entscheidung zu treffen, ob es sich um erlaubten oder nicht erlaubten Traffic handelt", betonte der Manager. "Dieses Verfahren steht heute im Widerspruch zu den existierenden Gesetzen." Ein zusätzliches Gefahrenpotenzial drohe durch die im Kabinettsentwurf vorgesehene Möglichkeit, zusätzlich Zugriffsdaten aufzuzeichnen.

Laut dem Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur initiiert der Berliner Vorstoß eine "grundgesetzwidrige Internet-Zensur-Infrastruktur unter Kontrolle des BKA". Die Sperr-Regelungen würden allein dem Telemediengesetz (TMG) angefügt, sodass sie leicht auf andere Inhalte ausgedehnt werden könnten. Die geheime Filterliste der Polizeibehörde unterliege ferner keiner rechtsstaatlichen Kontrolle. Kriminellen böten sich ganz neue Möglichkeiten, Unschuldige in den Verdacht des Konsums kinderpornographischer Darstellungen zu bringen. Im Internet kursierten bereits Anleitungen, wie böswillige Netzbürger anhand des Regierungsvorstoßes unbedarfte Surfer als vermeintlichen Kinderporno-Nachfrager abstempeln könnten. Dafür sei es nur nötig, einen verklausulierten Link auf die geplante Stopp-Seite zu verbreiten und damit eine mögliche Aufzeichnung der Nutzerspuren anzustoßen.

Indymedia meldet unterdessen, dass in Belgien die Staatsanwaltschaft die Seite "Stopkinderporno.be" dicht gemacht hat. Über das Angebot konnten Interessierte gebührenpflichtig ein Verzeichnis mit Privatadressen verurteilter Kinderschänder erwerben und auskundschaften, ob in ihrer Nachbarschaft Pädophile leben. Zuvor war berichtet worden, dass die Seite versehentlich auf der Filterliste der belgischen Polizei gelandet sei.

Quelle : www.heise.de
Titel: Polizei fehlt Rüstzeug für Internet-Ermittlungen
Beitrag von: SiLæncer am 23 April, 2009, 16:22
Im Kampf gegen Kinderpornografie fehlt der Polizei nach Ansicht des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) noch das notwendige Rüstzeug. Die geplante Blockade von kinderpornografischen Inhalten im Internet sei zwar ein richtiger Schritt, doch müssten jetzt weitere folgen, forderte der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen heute auf einer Konferenz in Suhl. "Wir müssen sehen, dass wir an die Täter rankommen." Verdeckte Ermittlungen im Netz seien derzeit noch mit großen rechtlichen Problemen behaftet. So könnten sich Ermittler zum Beispiel nicht in geschlossene Kinderpornografie-Tauschbörsen einschleusen, ohne sich selbst strafbar zu machen.

Staat und Polizei seien derzeit kaum im Internet präsent, kritisierte Jansen. Neben rechtlichen Befugnissen fehle qualifiziertes Personal, um Tatorte im Internet sichern zu können. "Wir brauchen Computer-Spezialisten und müssen diese auch bezahlen können." In keinem Bundesland gebe es ausreichend Fachkräfte auf diesem Gebiet. Bei 42 Millionen Internetnutzern in Deutschland und nur rund 60.000 erfassten Internet-Delikten im vergangenen Jahr sei eine hohe Dunkelziffer von Straftaten zu vermuten, die zum Großteil nicht angezeigt würden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesjustizminsterin warnt vor "Begehrlichkeiten" bei Web-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 24 April, 2009, 09:31
Nach der Verständigung auf ein Gesetz zur Blockade von Kinderpornografie im Internet hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor weiteren Beschränkungen des Datennetzes gewarnt. Gegenüber dem Hamburger Abendblatt wies sie zwar den Vorwurf der Zensur zurück, meinte aber, auch es sei zutreffend, dass die Internetfirmen gezwungen werden, eine Technik anzubieten, mit der sich beliebig Seiten sperren lassen. "Ich gehe davon aus, dass dadurch Begehrlichkeiten geweckt werden, auch Inhalte ausländischer Anbieter zu reglementieren, die keinen Bezug zu Kinderpornografie aufweisen", erklärte Zypries.

Es sei daher dringend notwendig, über die sich ändernde Bedeutung des Internet zu diskutieren. Man müsse sich in Deutschland zunächst darüber klar werden, wie man mit dem Internet generell umgehen wolle. "Befürchtungen, die Liste sperrwürdiger Inhalte würde sehr schnell sehr lang werden, sind in meinen Augen berechtigt. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass wir nicht über das Ziel hinausschießen. Deshalb bleibt es bei der Begrenzung auf die Sperrung von Kinderpornografie", erklärte Zypries.

Quelle : www.heise.de
Titel: Internet-Sperrgesetz - Entwurf verfassungsrechtlich bedenklich
Beitrag von: SiLæncer am 24 April, 2009, 18:03
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zu den umstrittenen Internetsperren ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich, meinen Juristen.

Nachdem Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zunächst auf eine rein vertragliche Basis für die staatliche Internetzensur setzte, hat die Bundesregierung am Mittwoch doch noch einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Internetprovider zwingen soll, Webadressen einer vom BKA geführten schwarzen Liste zu sperren. Während Bürgerrechtler kritisieren, dass Internetsperren das Problem des Kindesmissbrauchs nicht bekämpfen und möglicherweise gar verstärken, sehen Juristen weitere Schwachstellen im Gesetzentwurf. So schreibt der Strafrechtler und Kriminologe Prof. Dr. Henning Ernst Müller von der Universität Regensburg im beck-blog, dass der Gesetzentwurf keine Angaben dazu macht, wer genau die Sperrliste führt. "Probematisch ist dennoch, dass mit diesem geplanten Gesetz dem BKA, also nicht näher bestimmten Polizeibeamten ohne juristische oder Gremienkontrolle ermöglicht werden soll, die Seiten auszuwählen, die dann von den Providern durch Umleitung auf ein Stopp-Schild gesperrt werden sollen. Irgendeine Bestimmung darüber, wer mit welcher Ausbildung und nach welchen Kriterien beim BKA bestimmen soll, welche Seiten auf die Sperrliste gehören, ist im Entwurf nicht enthalten", so der Jurist. Da auch beabsichtigt sei, Seiten zu sperren, die auf Kinderpornografie verlinken, sei unklar, "ob etwa wikileaks betroffen wäre, wenn dieser Anbieter etwa aus politischen Gründen auf eine Sperrliste verlinkt, um zu zeigen, dass diese tatsächlich nur wenige Webseiten mit Kinderpornographie enthält." So könne dem BKA ermöglicht werden, "Kritik an seiner Tätigkeit zu unterbinden".

Von einer anderen Sichtweise aus argumentiert dagegen der Jurist und Telemedicus-Blogger Simon Möller.  Er kritisiert, dass das Gesetz insgesamt nur "sehr laxe Vorgaben" macht. Der aktuelle Gesetzentwurf schreibe den Providern vor, "geeignete und zumutbare technische Maßnahmen" zu ergreifen, definiert allerdings nicht, was "geeignet" und "zumutbar" konkret bedeutet. "Nach der Wesentlichkeitstheorie ist der Gesetzgeber nämlich verpflichtet, alle für die Grundrechtsausübung wesentlichen Fragen selbst zu entscheiden. Dabei muss es umso genauer regeln, desto intensiver Grundrechte betroffen sind", kommentiert der Jurist die technisch offene Vorschrift. Speziell bei Internetsperren wird laut Telemedicus allerdings gleich in vier Grundrechte eingegriffen: Das Telekommunikationsgeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Berufsfreiheit des Providers. Dies spreche dafür, dass der Gesetzgeber die Pflicht hat, klare Regeln zu setzen.

Ein weiterer Kritikpunkt des Bloggers ist, dass es für die Betreiber von Internetseiten kein effektives Schutzverfahren gibt. "Wieso sind diese starken Eingriffe nicht durch ein bürokratisches Verfahren abgesichert? Hier stellt sich die Frage nach der Verfahrensgarantie der Grundrechte." Die "einzig denkbare Überprüfung" sei eine Klage durch einen betroffenen Seitenbetreiber. "Dies dürfte allerdings in der Praxis wenig bis gar nicht vorkommen - betroffene Anbieter dürften das Stigma, mit Kinderpornographie in Verbindung gebracht zu werden, so sehr scheuen, dass sie auch in Fällen, in denen das BKA rechtswidrig sperren ließ, lieber nachgeben."

Möller sieht in dem Gesetzentwurf zusätzlich eine weitere Angriffsfläche. Das Telemediengesetz (TMG), das für die Sperrvorschrift geändert werden soll, ist eigentlich nicht für Vorschriften dieser Art gedacht, da das Telemediengesetz lediglich Regelungen zum Trägermedium macht.

"Die Sperrung von Kinderporno-Seiten geschieht aber im Bereich der Telekommunikation - und diese ist an sich im TKG geregelt. Alternativ bietet sich an, die Gesetzesänderung entsprechend dem Tatbestand einzuordnen. Dieser knüpft an die Inhalte der gesperrten Webseiten an - entsprechend wäre also eine Regelung auf Inhaltsebene sinnvoll. Dies würde verlangen, die Regelung in einem Inhaltsgesetz (z.B. dem JMStV) oder in einem eigenen Gesetz zu verorten." Möller vermutet, dass sich dies daraus ergibt, dass die Bundesregierung ein Gesetz durchbringen will, das eigentlich in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, die für die Regulierung von Medieninhalten zuständig sind. Die Bundesregierung gibt jedoch an, mit dem Zensurgesetz die Wirtschaft, konkret die Internet Service Provider, zu regulieren. Diese Argumentation ist laut Möller jedoch "zumindest wacklig".

Quelle : http://www.gulli.com
Titel: Verschleierungstaktik - Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere
Beitrag von: SiLæncer am 24 April, 2009, 20:00
Gegen alle Einwände von Experten setzt das Bundesfamilienministerium die Kinderpornografie-Sperren durch. Die Argumente sind so löchrig wie der geplante Sichtschutz für illegale Inhalte. Obwohl alle Provider das wissen, werden sie mitmachen – aus Angst, in die böse Ecke gedrängt zu werden.

Die Sperrung von illegalen Webinhalten scheint in Deutschland wieder en vogue zu sein. Neu ist sie nicht. Bereits 2001 hatte der Regierungspräsident der Düsseldorfer Bezirksregierung eine bundesweit einheitliche Kontrolle des Internet gefordert, die solche Sperren erlaubt. 2002 ließ er in Nordrhein-Westfalen tätigen Providern Verfügungen zustellen, um den Zugang zu zwei Neonazi-Seiten im Ausland zu sperren.

Einige Provider klagten dagegen, bis 2005 schließlich das zuständige Oberverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Sperrverfügungen bestätigte. Eine Analyse der Sperrmaßnahmen ergab allerdings, dass alle Provider zu viel filterten und viele gleichzeitig zu wenig. Außerdem ließ sich die Sperre technisch einfach umgehen. Sie sei „eigentlich schwachsinnig“ und treffe höchstens „Fritzchen Doof“, meinte der Techniker eines Providers damals. Die Idee bundesweiter Internet-Sperren schien vom Tisch.

Bis Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen sie im vergangenen November wiederentdeckte, diesmal zur Bekämpfung von Kinderporno-Webseiten. Der juristisch einigermaßen sichere Weg über Verfügungen durch Aufsichtsbehörden oder Gerichte erscheint ihr zu lang. Sie will das Bundeskriminalamt (BKA) ermächtigen, ermittelte Kinderporno-Seiten unmittelbar durch Eintrag in eine Liste sperren zu lassen, die werktäglich an Provider übermittelt wird.

Dieses Vorgehen scheint auf den ersten Blick in Ordnung, schließlich darf die Polizei zur Gefahrenabwehr ohne richterliche Anordnung tätig werden. Doch normalerweise muss danach eine Prüfung stattfinden, die im Falle der Internet-Sperren nicht vorgesehen ist. Im Gegenteil: Da die Liste Links auf Kinderpornografie enthält, muss sie geheim bleiben. Weder Privatpersonen noch Verbraucherschützer oder Journalisten dürfen nach gesperrten Seiten suchen oder die Rechtmäßigkeit einer Sperrung überprüfen.

Niemand kann kontrollieren, ob die gesperrten Seiten nach Entfernung der beanstandeten Inhalte wieder freigeschaltet werden. Ein derart undurchsichtiger, unkontrollierbarer Mechanismus ist bedenklich, weil die Sperrmaßnahmen Grundrechte wie Informationsfreiheit und allgemeine Persönlichkeitsrechte berühren.

Wenig Belastbares

Dass bei einem sensiblen Thema wie dem Kampf gegen Kinderpornografie eine sachliche, an belastbaren Tatsachen orientierte Debatte geführt werden sollte, liegt auf der Hand. Dass jeder vernünftige Bürger diesen Kampf befürwortet und grundsätzlich mitträgt, ebenso. Seltsam finden aber viele, dass das Problem nach Jahren des Nichtstuns plötzlich in die ersten Ränge der politischen Agenda rückt. Den Bürgern wird suggeriert, dass sich die Lage massiv verschlimmert hat. Stimmt das?

Ministerin von der Leyen nennt stets dieselben angeblichen Fakten, um die Dringlichkeit ihres Vorhabens zu belegen. Danach habe das BKA bei der Verbreitung von Bildern und Videos, die den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen, von 2006 auf 2007 einen Zuwachs von 111 Prozent festgestellt. Diese Information klingt brisant, doch beruht sie vornehmlich auf einer falschen Interpretation der BKA-Statistik durch das Bundesfamilienministerium.

Zwar registrierte das BKA von 2006 auf 2007 bei der Besitzverschaffung von Kinderpornografie durch das Internet tatsächlich einen Fallzahlenzuwachs von 111 Prozent (von 2936 auf 6206 Fälle). Dabei geht es aber lediglich um die Menge der eingeleiteten Ermittlungsverfahren und nicht etwa wie dargestellt um Verurteilungen.

Auf Nachfrage bestätigte uns das BKA, dass in die registrierte Steigerung die bis dato größte Ermittlungsaktion „Operation Himmel“ teilweise einfloss, bei der just Ende 2007 12 000 Verfahren wegen des Zugriffs auf dieselben Inhalte eines Servers eröffnet wurden. Nach c't-Recherchen sind aber hochgerechnet mindestens die Hälfte dieser Ermittlungsverfahren von den Staatsanwaltschaften wieder eingestellt worden, weil der Verdacht fallen gelassen wurde. So hat die Staatsanwaltschaft Köln alle diesbezüglichen Verfahren eingestellt, die Staatsanwaltschaft Berlin hat bisher 400 von 500 „Himmel“-Fälle wegen mangelnder Verdachtsmomente nicht weiter verfolgt. Dennoch trägt ein Teil dieser im Sande verlaufenen Verfahren zu der angeblichen Steigerung des Kinderpornobesitzes um 111 Prozent bei. Eine BKA-Sprecherin sagte c't dazu lapidar: „Wie unsere Zahlen im politischen Raum genutzt werden, entzieht sich unserem Einfluss.“

Das Ministerium bleibt bei seiner Interpretation der Steigerungsrate. Es handele sich um „nicht zu widerlegende Fakten“, ließ uns Pressesprecher Jens Flosdorff wissen. Dass Ermittlungen wieder eingestellt wurden, belege zwar nicht zwangsläufig, „dass die Taten nicht begangen worden sind, allerdings auch nicht das Gegenteil“. Es sei, fügte er hinzu, nicht auszuschließen, „dass die Zahlen der Polizeikriminalstatistik auch durch verbesserte Ermittlungsmethoden oder ein verändertes Anzeigeverhalten in der Bevölkerung beeinflusst“ würden. Im Klartext: Das Ministerium zieht als Hauptargument „unwiderlegbare Fakten“ heran, die niemand belegen kann.

Versiegender Geldfluss?

Nach Argumentation von der Leyens treffen Internet-Sperren „die Anbieter empfindlich, weil weniger Geld eingeht“. Wir fragten nach Belegen für diese These. Das Familienministerium verwies auf die Aussage eines Experten von jugendschutz.net. Dieser habe in der Anhörung des Unterausschusses Neue Medien am 12. Februar 2009 geschätzt, „dass wir bis zu 70 oder 80 Prozent der potenziellen Täter durch die Stoppmeldung abhalten können“. Die Zugangserschwerung werde folglich potenzielle Täter treffen „und sich demzufolge auch finanziell auf die Anbieter kinderpornografischer Inhalte auswirken“, gab sich Sprecher Flosdorff überzeugt.

Ein spezialisierter Ermittler des Landeskriminalamts Niedersachsen schilderte uns die Szene so: Die Erzeuger harter Kinderpornografie beliefern ihre zahlenden Kunden in der Regel über den Postweg. Das Internet dient zwar zur Kommunikation, nicht aber als Transportmedium. Das Material sickert erst später ins Internet durch, etwa wenn die Kunden untereinander tauschen. Dann tauchen die Dateien zumeist im Usenet oder in Tauschbörsen auf. Für kommerziellen Handel über Webserver fielen ihm aus seiner langjährigen Berufspraxis nur zwei Beispiele ein.

Rechtsanwalt Udo Vetter hat häufig Personen vertreten, bei denen die Polizei Kinderpornografie gefunden hat. Er betont: „Alle haben die Kinderpornos aus Tauschbörsen, Newsgroups, Chaträumen, Gratisbereichen des Usenet oder aus E-Mail-Verteilern. Manche kriegen es auf DVD, ganz normal mit der Post.“ Dafür bezahlt habe aber kein einziger. Der Rechtsanwalt bezweifelt sogar, dass es überhaupt eine Kinderpornoindustrie gibt. Nach seiner Schätzung handelt es sich bei 98 Prozent um Bilder und Filme, die schon seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten in Umlauf sind. Bei neuem Material weise vieles darauf hin, dass es sich um Missbrauch im privaten Umfeld handle, beispielsweise wiederholten sich die Kulissen nicht und die Qualität entspreche dem Niveau von Hobbyfilmern.

Der spezialisierte Kriminalbeamte stößt hingegen gelegentlich auf neues, professionell erstelltes Material. In der Masse der Fälle, die ihm vorliegen, erwiesen sich die Beschuldigten jedoch als „Jäger und Sammler“, die altes Material angehäuft haben. Auch diese Gruppe der Pädokriminellen bedient sich nicht im Web, sondern in den anderen genannten Diensten. Es bleibt also unklar, wo sich der „Sumpf“ befindet, der durch Web-Sperren finanziell ausgetrocknet werden soll.

Die Jugendschützerin und Medienwissenschaftlerin Dr. Korinna Kuhnen analysiert in ihrem Buch „Kinderpornografie und Internet“ sehr sachlich dieses kriminelle Phänomen. Ihrer Beobachtung zufolge exponiert sich die kommerzielle Kinderpornoszene nicht im Web, sondern entzieht sich der Verfolgung durch zunehmende Abschottung. Von offener Präsenz des einschlägigen Materials für Außenstehende könne längst keine Rede mehr sein. Nur bei „klarer Intention dürfte es für die Täter möglich sein, fündig zu werden.“

Verflixte Technik

Vor diesem Hintergrund erscheint es unsinnig, ausgerechnet das öffentliche Web ins Visier zu nehmen. Allerdings lassen sich Sperren hier recht einfach installieren, etwa durch DNS Poisoning. Das Domain Name System (DNS) übersetzt Servernamen wie porno.domain.xx in die zugehörigen IP-Adressen, die der Browser benötigt, um Seiten abzurufen. Da jeder Provider eigene DNS-Server betreibt, kann er diese so manipulieren, dass sie für zu sperrende Server falsche IP-Adressen liefern, über die der Browser eine Seite mit Hinweisen zur Sperrung lädt.

Das ist jener Mechanismus, den der eingangs zitierte Techniker als Sperre für Fritzchen Doof bezeichnet hatte. Um sie zu umgehen, muss man nur im Browser die IP-Adresse eingeben oder im Betriebssystem einen ausländischen DNS-Server eintragen. Wie das geht, zeigt ein Video, das derzeit im Netz kursiert – es ist gerade mal 27 Sekunden lang.

Die DNS-Sperre ist gar nicht so einfach zu setzen. Denn zu einer IP-Adresse gibt es oft verschiedene Namen, im einfachsten Fall domain.xx und www.domain.xx, oft aber sogar unterschiedliche Domains. Andererseits verbieten sich Sperren wie *.domain.xx, die alle Server und Subdomains einschließen. Denn damit erwischt man auch saubere Seiten. Wenn es sich beispielsweise um die Domain handelt, unter der ein großer DSL-Provider seinen Kunden eine Homepage anbietet, können mit der Sperre einer Seite tausend andere verschwinden, die nichts mit Kinderpornografie zu tunhaben.

Die andere Möglichkeit wäre, den Zugriff auf die IP-Adresse des Kinderporno-Servers zu sperren. Das könnte man durch Packet Dropping in den Routern bewirken, die dann Daten mit dieser Zieladresse nicht weiterleiten. So einfach wie durch den Wechsel des DNS-Servers ließe sich diese Sperre nicht umgehen. Da jedoch unter einer IP-Adresse oft sehr viele Websites erreichbar sind (Shared Webhosting), würden unweigerlich haufenweise saubere Seiten gesperrt.

Eine Sperre, die sich nur auf kinderpornografische Inhalte bezieht, müsste diese anhand ihrer URL identifizieren. Dies könnte ein Zwangsproxy erledigen, der die URL von jedem Bild und jedem Video während des Ladens mit der Liste abgleicht. Dies mit ausreichender Performance für jeden DSL-Zugang und möglichst ausfallsicher, also redundant, umzusetzen, würde einen gigantischen Hardware-Aufwand bedeuten.

Deshalb setzt British Telecom bereits seit einigen Jahren ein Hybridsystem namens CleanFeed ein. Es gleicht im ersten Schritt die IP-Adressen ab und leitet die Treffer auf einen Proxy um, der dann die URLs auswertet und Kinderporno-Dateien sperrt. Allerdings ist auch dieses System nicht perfekt: Es lässt sich etwa durch VPN-Tunnel, Anonymisierungsdienste oder Rewebber austricksen.

Auf die löchrige DNS-Sperre setzen skandinavische Länder wie Finnland, Schweden und Dänemark, die von den deutschen Sperrbefürwortern gerne als funktionierende Beispiele herangezogen werden. In Schweden etwa würden täglich durchschnittlich 50 000 Klicks auf Kinderporno-Seiten verhindert, behauptet von der Leyen oft.

Das bringt Michael Rotert, den Vorstandsvorsitzenden des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (eco), auf die Palme. Auch diese Aussagen seien völlig unbewiesen in den Raum gestellt: „Es gibt keinerlei statistisches Material, das besagt, welcher Art diese Klicks sind. Das war eine unserer Forderungen, dass das untersucht wird, wenn man hier eine gesetzliche Regelung schafft.“ Man müsse sich die Frage stellen, welche Qualität diese Klicks auf Kinderpornografie hätten. „Der größte Teil dieser Klicks, die dort gezählt werden, sind die vielen Suchmaschinen“, hält Rotert – ebenfalls unbewiesen – dagegen.

Fakt ist: Es gibt keine belastbaren Zahlen zur Erfolgsquote aus den skandinavischen Ländern. Ausgerechnet der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, fiel jüngst der Bundesregierung in den Rücken. Er äußerte massive Bedenken gegen die Wirksamkeit der dort installierten Webseiten-Sperren: „Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“, erklärte er gegenüber dem Focus.

Aus den Augen …

In den letzten Monaten sind mehrere Sperrlisten aus verschiedenen Ländern im Internet aufgetaucht. Die Echtheit der Listen wurde bislang von keiner Seite bestritten, höchstens die Aktualität. Analysen von Bürgerrechtlern ergaben, dass sich sowohl auf der dänischen als auch auf der finnischen URL-Liste mehrheitlich Adressen befanden, die sich bei näherer Betrachtung nach dem jeweils geltenden Strafrecht nicht als Kinderpornografie-Links klassifizieren ließen.

Untersucht man, wo die gesperrten Seiten gehostet werden, ergibt sich ein erstaunliches Bild: Auf der finnischen Sperrliste etwa sind größtenteils in den USA gehostete Inhalte geführt, gefolgt von Australien, den Niederlanden und Deutschland. Von c't befragte Ermittlungsbeamte betonten, dass gerade in diesen Ländern das Stilllegen von Kinderpornografie-Sites besonders schnell und einfach funktioniert. In den USA dauert es bei stichhaltigem Verdacht ein bis drei Tage, bis das Angebot vom Netz ist.

Vor diesem Hintergrund machte jüngst die Kinderschutzorganisation Carechild ein aufschlussreiches Experiment. Sie verwendete dazu 20 Adressen aus der im Netz aufgetauchten dänischen Sperrliste. 17 der Seiten waren in den USA gehostet, jeweils eine in den Niederlanden, Südkorea und England. Carechild schrieb an die Abuse-Mail-Adressen der Hostingprovider und bat um Entfernung der Inhalte. Das Ergebnis: acht US-amerikanische Provider haben die Domains innerhalb der ersten drei Stunden nach Versand der Mitteilung abgeschaltet. Innerhalb eines Tages waren 16 Adressen nicht mehr erreichbar, bei drei Websites teilte der jeweilige Provider laut Carechild glaubhaft mit, dass die Inhalte nach augenscheinlicher Prüfung keine Gesetze verletzen oder der Betreiber für die abgebildeten Personen entsprechende Altersnachweise vorlegen konnte.

Geht man davon aus, dass die Inhalte zuvor längere Zeit auf der Sperrliste standen, führt dieses Experiment die Argumentation des Familienministeriums ad absurdum: Die dänischen Strafverfolgungsbehörden setzten anscheinend illegale Inhalte lieber auf eine Sperrliste, als sich darum zu bemühen, sie aus dem Netz zu verbannen. So sind die Inhalte für den unbedarften Teil der Bevölkerung vielleicht nicht mehr sichtbar, aber für die Pädokriminellen umso besser und länger.

Grundrechtsschonend

Nachdem ein Arbeitsentwurf für das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie vorliegt, sollte man meinen, von der Leyen habe ihr Ziel erreicht. Doch sie kämpft weiterhin energisch und gegen den Widerstand der Justizministerin für ihre Idee eines Vertrags von Providern mit dem BKA. Nach Meinung von Justizministerin Brigitte Zypries würde das BKA mit Sperranordnungen seine Kompetenzen überschreiten. Daher sei zunächst eine Änderung des BKA-Gesetzes notwendig.

Darüber hinaus hält die Justizministerin aber auch den Eingriff in die Grundrechte, den die Sperrung von Websites darstellt, für problematisch: „Die Verfassung sagt uns, dass jeder das Recht hat, sich auch im Internet frei zu bewegen“, gab Zypries zu bedenken. Das Problem lasse sich nur durch ein neues Gesetz lösen.

Ihre Kollegin von der Leyen sorgt sich offenbar weniger um die Verfassung und will die Provider unabhängig von der Gesetzgebung zwingen, den Vertrag mit dem BKA zu unterzeichnen. Dabei nennt sie Provider, die sich sträuben, namentlich und droht, man werde diese im zweiten Schritt mit dem angestrebten Gesetz zwingen, „Seiten, die Vergewaltigungen zeigen, zu sperren“. Damit stellt sie die Wahrheit auf den Kopf, denn von Zwang kann keine Rede sein – diese Provider fordern vielmehr eine gesetzliche Regelung. Die Reaktionen aus den Provider-Verbänden lassen aber annehmen, dass aufgrund des rufschädigenden Drucks aus dem Familienministerium zumindest die Mehrzahl der Mitglieder den Vertrag trotz aller juristischen Bedenken auch ohne vorherige Gesetzesänderungen unterzeichnen wird.

Vertrag und Gesetzentwurf sehen DNS-Sperren, also die schwächste aller technischen Lösungen vor. Der Gesetzentwurf spricht zwar von geeigneten und zumutbaren technischen Maßnahmen, aber in der Begründung heißt es, diese „technologieneutrale Ausgestaltung“ gehe davon aus, dass „möglichst grundrechtsschonend“ die DNS-Sperre eingesetzt werde. Im Vertrag steht, dass das BKA eine Liste mit vollqualifizierten Domainnamen (VDN) an die Provider liefert, und weiter: „Die Sperrmaßnahmen erfolgen mindestens auf Ebene des VDN.“

Einen wichtigen Unterschied gibt es allerdings zwischen den beiden Ansätzen: Nach dem aktuellen Entwurf zur Änderung des BKA-Gesetzes soll die Sperrliste Webseiten enthalten, die Kinderpornografie anbieten und in Drittländern außerhalb der EU liegen. Das würde zumindest verhindern, dass in Europa Kinderporno-Seiten gesperrt statt entfernt werden.

Außerdem schreibt der Gesetzentwurf vor, dass das BKA Unterlagen vorhalten muss, die beweisen, dass gelistete Seiten zum Zeitpunkt der Sperrung Kinderpornografie enthalten haben. Leider fehlt aber ein entscheidender Punkt, nämlich dass diese Unterlagen zeitnah einem Richter zur Prüfung vorgelegt werden, der entscheidet, ob es bei der Sperrung bleibt oder ob sie aufgehoben wird. Und selbst dann wäre noch fraglich, inwieweit sich eine geheime Sperrliste mit dem Prinzip unseres Rechtsstaates verträgt.

Woran offenbar niemand gedacht hat, ist die Behandlung einmal gesperrter Seiten. Das BKA wird nicht verpflichtet, in der Folge zu prüfen, ob die Begründung für eine Sperre weiterhin besteht. Es sind auch keine Verfahren vorgesehen, über die Betreiber betroffener Seiten informiert werden oder aktiv werden können. Wie soll sich jemand verhalten, auf dessen Server etwa Hacker Kinderpornografie abgelegt haben oder dessen Website aufgrund von Verlinkungen über mehrere Ecken gesperrt wurde? Das Prinzip scheint zu lauten: einmal Kinderporno, immer Kinderporno.

Fazit

Es erstaunt, dass Ministerin von der Leyen kompromisslos an ihren Plänen festhält und Bedenken von Experten beiseite wischt, ohne darauf sachlich zu antworten. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Diensts des Bundestags etwa bescheinigt dem Sperrvorhaben, weitgehend wirkungslos und gleichzeitig grundrechtsgefährdend zu sein. Solche Aussagen hält die Ministerin für „unterirdisch“. Die Gesellschaft für Informatik (GI), also die größte Ansammlung von Fachkompetenz im deutschsprachigen Raum, plädierte Anfang April fast schon verzweifelt für eine effektivere Strafverfolgung. Die geplanten Sperrungen dagegen seien wenig hilfreich, sondern überwiegend schädlich.

Bei nüchterner Betrachtung scheint es kaum möglich, dass Ministerin Ursula von der Leyen wirklich daran glaubt, durch Websperren den Handel mit Kinderpornografie spürbar eindämmen oder gar den Missbrauch von Kindern verhindern zu können. Zu offensichtlich läuft diese Aktion in eine falsche Richtung. Und damit taugt sie noch nicht einmal als gesellschaftliches Signal. Denn das würde lauten: Wir starten einen dilettantischen Versuch, das Problem zu verdecken, tun aber nichts dagegen.

Die Beispiele aus Skandinavien zeigen, dass die Sperren schädlich sein können: Wenn nämlich Server zwar auf der Liste landen, sich aber niemand die Mühe macht, sie vom Netz zu nehmen. Mit „aus den Augen, aus dem Sinn“ ist den Kindern nicht geholfen. Ebenso wenig kann es die Ministerin ernst mit der Behauptung meinen, Zufallsfinder, die im Web über Kinderpornos stolpern, würden „angefixt“. Schließlich geht es hier um eine sexuelle Veranlagung und nicht um Drogenkonsum.

Was steckt also wirklich hinter all diesen Hirngespinsten? Wenn es nicht die Bekämpfung von Kinderpornos ist, dann kann es nur um die Installation der Sperren selbst gehen. Das würde bedeuten, dass hier mit einem Vorwand eine geheime Liste eingeführt wird, die man nach und nach um weitere strafbare und unliebsame Inhalte erweitern kann. Die viel gelobten skandinavischen Länder zeigen bereits die Richtung: In Schweden versuchte die Polizei 2007 auf Lobbydruck hin, Adressen der Tauschbörsen-Suchmaschine Pirate Bay auf die Kinderporno-Sperrliste zu heben. Ähnliches ereignete sich 2008 in Dänemark.

Und in Deutschland stehen die Interessensgruppen bereits in den Startlöchern. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie, hakte sich sogleich bei der Ministerin ein: „Der Vorstoß der Familienministerin zum Verbot von Kinderpornografie im Internet ist ein richtiges Signal. Es geht um gesellschaftlich gewünschte Regulierung im Internet, dazu gehört auch der Schutz des geistigen Eigentums.“ Das ist die mühsam verklausulierte Forderung, unliebsame P2P-Linkseiten auf die Sperrliste zu hieven.

Längst wurden sogar Forderungen laut, nach denen auf die Liste auch gewaltverherrlichende Inhalte und Glücksspielangebote gehören. Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auch radikale politische Aussagen ausgeblendet werden sollen. Dann fehlt nur noch ein Gesetz, das jedes Umgehen der technischen Sperre unter Strafe stellt, und die Machthabenden hätten ein perfektes Zensurwerkzeug.

Quelle : www.heise.de
Titel: KiPo-Sperren : Regierung erwägt Echtzeitüberwachung der Stoppschild-Zugriffe
Beitrag von: SiLæncer am 25 April, 2009, 10:13
Die Bundesregierung erhofft sich von dem geplanten Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet offenbar wesentlich weitergehende Überwachungsmöglichkeiten als bislang bekannt. Gegenüber heise online erklärte jetzt Ulrich Staudigl, Sprecher im Bundesjustizministerium, dass man in der Regierung durchaus eine Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server durch Strafverfolgungsbehörden in Betracht zieht.

Diese Planungen kommen überraschend, denn im Gesetzgebungsverfahren war bislang von keiner Seite die Rede davon, dass ein Echtzeitzugriff auf die von Providern geloggten Nutzer-IP-Adressen zu Strafverfolgungsmaßnahmen möglich sein soll. Im Gegenteil versuchte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen vor rund einem Monat noch die Wogen zu glätten, indem sie beispielsweise gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bezüglich des geplanten Gesetzes behauptet hatte: "Eine Auswertung der Internetkommunikation findet nicht statt."

Justizministeriums-Pressesprecher Staudigl erläuterte heise online auf Nachfrage, was Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am vergangenen Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss zum Gesetzgebungsverfahren lediglich angedeutet hatte: Laut Gesetzentwurf ist es Staudigl zufolge den Strafverfolgungsbehörden nicht immer möglich, "retrospektiv auf gespeicherte Daten zugreifen, sodass nur eine sogenannte Echtzeitüberwachung in Betracht kommt". Die funktioniere dann "ähnlich wie bei einer inhaltlichen Telekommunikationsüberwachung. Die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet". Eine solche Maßnahme könne aber nur durch richterlichen Beschluss angeordnet werden, betonte er.

Staudigl bestätigte in diesem Kontext, dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen: Ein "aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht". Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn "den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen".

Falls das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, sollte sich allerdings jeder Internetnutzer genau überlegen, ob er noch unbekannte Webadressen ansurft. Geriete man etwa versehentlich oder durch böswillige Hinweise provoziert zu einem Stoppschild, würde dann de facto eine Hausdurchsuchung oder Schlimmeres drohen. Auch dies bestätigte Staudigl: "Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können."

Während Staudiegl heise online am gestrigen Freitag Abend diese Klarstellung zukommen ließ, erklärte Familienministerin von der Leyen im Interview mit dem Berliner Sender radioeins die Folgen ihrer Gesetzesinitiative gänzlich anders: "Der zufällige Versuch, da machen Sie sich nicht strafbar. Sonst müsste jeder, der eine Spam-Mail bekommt oder etwas falsches eingibt, sich sofort strafbar machen."

Auf die Nachfrage der Moderatorin, ob es denn geplant sei, IP-Adressen zu speichern und für die Strafverfolgung auszuwerten, erläuterte die Ministerin: "Es gibt eine DNS-Sperre, da wird nichts gespeichert." Nochmals fragte die Moderatorin nach, ob nicht IP-Adressen bei den Stoppschild-Servern gespeichert und von Strafverfolgungsbehörden verwendet würden. Von der Leyen antwortete: "Das Gesetz, das jetzt im Bundestag ist, lässt grundsätzlich offen, dass, wenn kompliziertere Sperrtechniken verwendet werden, und die obersten Strafbehörden, zum Beispiel die Staatsanwaltschaft, das brauchen, grundsätzlich Spuren verfolgt werden könnten."

Im vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf ist von einer derartigen Einschränkung auf "komplizierte Sperrtechniken" allerdings nichts zu lesen. Ganz im Gegenteil bezieht sich die Befugnis für die Provider, Zugriffs-IP-Adressen am Stoppschild-Server zu speichern und zu Ermittlungszwecken weiterzugeben, unmissverständlich auch auf die nach von-der-Leyen-Lesart unkomplizierte DNS-Sperre. Die aktuellen Äußerungen der Bundesfamilienministerin führen folglich gleich in mehreren Punkten in die Irre.

Quelle : www.heise.de
Titel: Medienrechtsforum: Forderungen nach Ausweitung von Internetsperren
Beitrag von: SiLæncer am 25 April, 2009, 20:30
Auf dem Kölner Forum Medienrecht haben Vertreter des Buchhandels und der hessischen Landesregierung Access-Blockaden gegen Urheberrechtsverletzungen und ausländische Glücksspiel-Anbieter gefordert. Zuvor hatten sich Gegner und Befürworter der von der Bundesregierung geplanten Access-Blockade von Kinderporno-Seiten einen heftigen Schlagabtausch geliefert.

Heinrich Sievers, Leiter des Referats Glücksspiel im Hessischen Innenministerium, kritisierte die Internet-Provider scharf, die allein Access-Blockaden gegen Kinderpornografie einrichten wollen. Für Sievers kommt das Internet damit einem "rechtsfreien Raum" gleich. Um mögliche grundrechtliche Bedenken auszuräumen, empfiehlt Sievers den Providern, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen so anzupassen, dass sie ungesetzliches Verhalten unterbinden können.

Sievers widersprach der gängigen Interpretation eines umfassenden Telekommunikations-Geheimnisses: "Ich gehe davon aus, dass das Fernmeldegeheimnis nur für die Kommunikation zwischen Menschen und nicht für die Kommunikation zwischen Maschinen gilt." So sei erst ab dem Einloggen auf einer Webseite eine individuelle Kommunikation gegeben, alle Schritte davor seien eher mit dem Rundfunk vergleichbar. Der Lotterie-Staatsvertrag biete eine ausreichende Grundlage, um Sperrverfügungen auszustellen.

Den Providern wirft Sievers Irreführung vor: Er habe ihnen bereits vorgeschlagen, freiwillig 25 Seiten zu sperren – das sei unter Verweis auf technische Probleme abgelehnt worden. Nur wenig später hätten jedoch einige Provider Verträge zu Access-Blockaden unterschrieben. Auch den Bundesverband deutscher Banken habe er um Hilfe ersucht – die Geldinstitute seien aber nur bereit gewesen, inländische Konten zu sperren, wenn diese gemeldet würden.

Christian Sprang, Leiter der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, plädierte für Access-Blockaden gegen Angebote, die das Urheberrecht verletzen. Er warf den Providern eine bewusste Zusammenarbeit mit rechtsverletzenden Angeboten vor, weil sie dort Werbung schalten könnten. Die Internetwirtschaft könne ihren guten Willen zeigen, indem sie auf Werbung auf Angeboten wie Rapidshare verzichteten, sagte Sprang.

Da der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Filesharing-Benutzer mittlerweile Wirkung zeige, verlagerten sich die Urheberrechtsverstöße auf One-Click-Hoster, erläuterte Sprang. Dieselben Anbieter, die Kinderpornografie verbreiten und mit Phishing arbeiten würden, betrieben auch Server mit urheberrechtswidrigen Inhalten. Diese "Internet-Mafia" finanziere sich unter anderem durch Werbung für Flatrate-Angebote der Provider und für pornografische Angebote. "Wenn man an solche Angebote herankommen will, die im Ausland sitzen, sehe ich keinen anderen Weg als Access-Sperren", sagte Sprang. Die Kosten sollten an die Kunden der Provider weitergereicht werden.

Stefan Engeln von United Internet wies den Vorwurf der Mittäterschaft zurück. Zwar tauche ab und zu Provider-Werbung bei Download-Angeboten auf, die Provider hätten aber kein Interesse daran, gezielt Kunden solcher Angebote zu werben: "Solche Kunden sind für uns absolut unrentabel."

Dass die Provider künftig für jeden illegalen Inhalt im Internet in Anspruch genommen werden sollen und das Haftungsprivileg abgeschafft werden soll, gehe mit einer kompletten Änderung des Geschäftsmodells einher, meint Engeln. Dann stelle sich ihnen die Frage, ob sie nur noch mit zertifizierten Inhalteanbietern sprechen sollten. Die Rechnung für die anfallenden Kosten würden die Provider dann nicht nur auf die Kunden abwälzen, sie würden auch vom Buchhandel Geld für die Zuführung legalen Traffics verlangen. Er nehme an, dass die Befürworter solcher weitergehenden Verantwortung der Provider die Konsequenzen ihrer Forderungen überdacht haben, sagte der Jurist.

Quelle : www.heise.de
Titel: Telekom : Surf-Sperre für Kinderporno-Seiten verzögert sich
Beitrag von: SiLæncer am 26 April, 2009, 11:03
Die von der Bundesregierung initiierte Sperrung kinderpornografischer Internet-Seiten wird sich um etliche Monate verzögern. Die Deutsche Telekom machte im Nachrichtenmagazin Focus technische Hürden dafür verantwortlich. Telekom-Sprecher Ralf Sauerzapf sagte: "Wir müssen eine Software entwickeln, die es bis dato noch gar nicht gibt, und diese auf einigen hundert Servern testen und installieren." Die Entwicklung und Umsetzung dieses vollautomatischen Verfahrens koste mehr Zeit als gedacht. "Die Sperre kann daher voraussichtlich erst in einem halben Jahr aktiviert werden", so Sauerzapf.

Quelle : www.heise.de
Titel: Von der Leyen: "Nur versierte Nutzer können Sperren umgehen"
Beitrag von: SiLæncer am 26 April, 2009, 16:57
Sperren sollen Massengeschäft mit Kinderpornografie weniger lukrativ machen

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen geht davon aus, dass rund 20 Prozent der Internetnutzer die geplanten Internetsperren gegen Kinderporngrafie umgehen können. Das setze aber einen versierten Umgang mit dem Internet voraus.
"Wir wissen, dass bei den vielen Kunden, die es gibt, rund 80 Prozent die ganz normalen User des Internets sind. Und jeder, der jetzt zuhört, kann eigentlich sich selber fragen, wen kenne ich, der Sperren im Internet aktiv umgehen kann. Die müssen schon deutlich versierter sein. Das sind die 20 Prozent. Die sind zum Teil schwer Pädokriminelle. Die bewegen sich in ganz anderen Foren. Die sind versierte Internetnutzer, natürlich auch geschult im Laufe der Jahre in diesem widerwärtigen Geschäft", erklärte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen dem Berliner Radiosender Radio Eins leicht missverständlich.

Kritiker der geplanten Internetsperren weisen immer wieder darauf hin, wie leicht die geplanten DNS-Sperren, die von der Leyen schlicht als "etwas Technisches" bezeichnet, zu umgehen sind. Es bedarf keines großen technischen Wissens, um die Sperren zu umgehen, müssen Nutzer dazu doch nur einen alternativen DNS-Server nutzen, wofür es unabhängig von den Sperren zum Teil gute Gründe gibt.

Von der Leyen betont weiter, es gehe darum, das Massengeschäft mit Kinderpornografie mit den Sperren einzudämmen und dadurch weniger lukrativ zu machen. Zudem gehe es darum, durch das geplante Stoppschild aufzuklären.

Quelle : www.golem.de
Titel: Re: Von der Leyen: "Nur versierte Nutzer können Sperren umgehen"
Beitrag von: berti am 26 April, 2009, 19:30
und wieder einmal hat ein politiker (eine politikerin in diesem falle) bewiesen, das politiker keine ahnung von dem haben, worüber sie so gerne schwafeln. :embarassed:
Titel: Deutsche Netzsperren - Rapidshare soll auf die Liste
Beitrag von: SiLæncer am 27 April, 2009, 16:36
Ging es nach den Vorstellungen einiger Sprecher - so würde man die Sperren gegen Webseiten mit Kinderpornos inhaltlich deutlich ausweiten. So wurden kürzlich Forderungen nach Blockaden gegen Urheberrechtsverletzer und ausländische Glücksspielangebote im Web laut. Die Begehrlichkeiten der Rechteinhaber betreffen auch den populären schweizer Sharehoster.

Es war eigentlich keine Frage, ob es eintreten würde, sondern lediglich wann. Die Zensur von Websites mit kinderpornografischen Inhalten ist erst seit wenigen Tagen in Kraft, schon werden die nächsten Ziele ausgewählt.

Heinrich Sievers, der Leiter des Referats Glücksspiele im hessischen Innenministerium, kritisierte auf dem Kölner Forum Medienrecht die gegenwärtige Situation aufs schärfste. Er, sowie Vertreter des Buchhandels forderten Zugriffs-Blockaden gegen Urheberrechtsverletzungen und ausländische Glücksspielangebote. Die von den Internet-Providern eingerichteten Blockaden, welche sich nur gegen Kinderpornografie richten, seien nicht ausreichend. Dadurch werde das Internet zu einem "rechtsfreien Raum", so Sievers auf der Veranstaltung. Zur Beseitigung möglicher grundrechtlicher Bedenken rät Sievers den Providern, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dahingehend anzupassen, dass rechtswidrige Taten unterbunden werden können. Besonders bemerkenswert war dabei die Äußerung Sievers, in Bezug auf das Fernmeldegeheimnis, welches im Grundgesetz verankert ist. "Ich gehe davon aus, dass das Fernmeldegeheimnis nur für die Kommunikation zwischen Menschen und nicht für die Kommunikation zwischen Maschinen gilt", erklärte der Referatsleiter.

Der Leiter der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Christian Sprang, setzte sich insbesondere für eine Zugriffssperre gegen Angebote ein, welche die Urheberrechte verletzen. Die Provider würden bewusst mit rechtsverletzenden Angeboten zusammenarbeiten, da man dort Werbung schalten könne. Durch den Verzicht auf Angebote wie Rapidshare könne die Internetwirtschaft ihren "guten Willen" zeigen, erläuterte Sprang. Die Urheberrechtsverstöße würden sich nach und nach auf Filehoster verlagern, da der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Tauschbörsennutzer bereits Wirkung zeige. "Wenn man an solche Angebote herankommen will, die im Ausland sitzen, sehe ich keinen anderen Weg als Access-Sperren", erklärte Sprang.

Wie viele Beobachter bereits befürchtet haben, scheint nun die Tür zu weit reichenden Blockaden offen zu stehen. Und jeder Vertreter der Industrie, der genügend rechtfertigende Einwände einbringt, kann einen Fuß in eben diese stellen.

Firebird77 von gulli meint:

Es war eigentlich nicht anders zu erwarten, und dennoch hatte man vielleicht nicht so früh damit gerechnet. Fraglich ist bislang wohl nur, wie man an "die Angebote herankommen" will, wenn man diese schlicht blockiert.

Quelle : http://www.gulli.com
Titel: Re: Deutsche Netzsperren - Rapidshare soll auf die Liste
Beitrag von: Jürgen am 28 April, 2009, 00:35
[scharzmalmodus]
Es wird sicher ncht lange dauern, bis Religionsgemeinschaften, politische Parteien, Arbeitgeberverbände und andere Lobbyisten aller Art darum wetteifern werden, wessen eigene Interessen noch unbedingter und sofortiger zu Filtersperren führen "müssen".
So wären Sperren gegen die Darwin'sche Evolutionslehre in mancher Leute Augen wünschenswert, oder gegen die Darstellung von Frauen ohne Kopftücher, überhaupt gegen alles, was einen religiösen Fundamentalisten stören könnte. Oder gegen unliebsame politische Richtungen, oder gegen Gewerkschaftsaktivitäten, oder gegen Gentechnik-Kritiker...

Verfassungsfeinde greifen von allen Seiten an.

Art. 5.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äussern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. ... Eine Zensur findet nicht statt.




Titel: Re: Freie Netze zwischen Anarchie und Hierarchie
Beitrag von: Hesse am 28 April, 2009, 01:43
Sehr, sehr coole neue Signatur hast du da Jürgen.....gefällt mir...

Einen mini-Rechtschreibfehler gilt es zu finden ... da fehlt ein "t"  ;D

Aber ich sollte momentan auch nicht mit Steinen werfen..die Kommaregeln hab ich fast ganz vergessen...und naja...je mehr man schreibt, umso mehr wächst einem das Ganze auch über die Ohren hinaus....
--
Korrektur : Es fehlen (mindestens) zwei "t".....fällt mir da gerade auf...  ;)
Titel: Re: Freie Netze zwischen Anarchie und Hierarchie
Beitrag von: Jürgen am 28 April, 2009, 11:04
Das Zitat aus dem Grundgesetz gehört (noch) nicht zu meiner Sig.
Inflationäre Verwendung dürfte m.e. dessen Wirkung abträglich sein.

Zugegeben, gelegentlich brauche ich wohl eine neue Tastatur.
Der Cordless Desktop hat vor Jahren 14.95 gekostet, und so langsam hakt's nun doch zuviel.
Titel: KiPo-Sperren - Internetzensur kommt EU-weit
Beitrag von: SiLæncer am 29 April, 2009, 09:42
Internetsperren gegen Kinderpornographie sollen nun auch von der EU-Ebene aus verpflichtend gemacht werden.

Der EU-Ministerrat will im Rahmen des "Rahmenbeschlusses des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie", für den nun ein Entwurf veröffentlicht wurde, alle EU-Länder verpflichten, Netzsperren zu implementieren. Diese sollen neben anderen Maßnahmen stehen, die von Kinderschützern als durchaus sinnvoll und geeignet erachtet werden.

Nach Artikel 18 des Entwurfs soll jeder Mitgliedstaat verpflichtet werden, die "erforderlichen Maßnahmen" zu treffen, um Internetsperren von Seiten, die "Kinderpornographie enthalten oder verbreiten" zu realisieren. Dabei sind Art und Umfang der geplanten Maßnahmen bisher fraglich. Vordergründig sieht es so aus, als würde man moderater vorgehen als beispielsweise in Deutschland und zusätzliche Kontrollmechanismen gegen einen Missbrauch dieser Maßnahme treffen. So heißt es, dass "insbesondere [...] sichergestellt werden" soll, "dass die Sperrung auf das Nötige beschränkt wird, dass die Nutzer über die Gründe für die Sperrung informiert werden und dass Inhalteanbieter darüber unterrichtet werden, dass sie die Entscheidung anfechten können."

Auffällig ist allerdings, dass dieser Entwurf, wie auch das geplante deutsche Gesetz, "technikoffen" formuliert ist, das heißt, dass die Sperren durch beliebige technische Mittel realisiert werden können. Unter Umständen könnte die Formulierung sogar auch die Nutzung der sogenannten Deep Packet Injection (DPI) bewusst mit einschließen. Kritiker der geplanten Internetsperren werden daher außer der nationalen Gesetzgebung in nächster Zeit auch die diesbezüglichen Verhandlungen der EU aufmerksam verfolgen müssen.

Quelle : http://www.gulli.com
Titel: Kinderporno-Sperren: "An Populismus kaum zu überbieten"
Beitrag von: SiLæncer am 04 Mai, 2009, 12:09
Ende April wurde der Gesetzentwurf zum Sperren von Kinderpornografie-Webseiten im Bundeskabinett beschlossen, am Mittwoch dieser Woche soll er bereits im Bundestag behandelt werden. Im Vorfeld äußerte sich nun die Opposition sehr kritisch zu dem Vorhaben, das von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen vorangetrieben wurde.

"Das ganze Vorhaben ist an Populismus kaum zu überbieten", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, gegenüber der Berliner Zeitung. Er kritisierte den Gesetzentwurf zu Websperren als "unverhältnismäßigen Eingriff in die Informationsfreiheit". Die Bundesregierung wolle vor den Wahlen suggerieren, sie gehe wirkungsvoll gegen Kinderpornografie vor. Das Gegenteil sei aber der Fall: "Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen, greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme, die wirkungslos ist", betonte Beck und forderte gleichzeitig stärkere Anstrengungen bei der internationalen Strafverfolgung von Kinderpornografie.

Beck warnte ähnlich wie zuvor schon Brigitte Zypries, als Bundesjustizministerin Kabinettskollegin der Familienministerin, vor Begehrlichkeiten nach ausgedehnteren Websperren: "Keiner weiß, welche Seiten das BKA künftig noch auf seine Liste setzt", meinte Beck. Schon jetzt werde über die Sperrung von Musik-Tauschbörsen, Internetlotterien und Gewaltvideos diskutiert. Die Grünen hatten bereits zuvor das mit den Webseiten-Sperren verbundene Überwachungsvorhaben der Regierung kritisiert. Es sei im Sinne des Datenschutzes nicht hinnehmbar, dass Informationen über IP-Adressen und versuchte Webseiten-Zugriffe, die über die bei gesperrten Seiten eingeblendete Stopp-Seite generiert werden, zu Ermittlungszwecken an das BKA weitergeleitet würden.

Die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz äußerte zudem Bedenken, ob der Bund ein Gesetz zum Sperren von Web-Seiten in der vorgesehenen Form überhaupt beschließen dürfe: "Es ist fraglich, ob der Bund ein Gesetz verfassungsgemäß erlassen kann, welches die Sperrung von Internet-Seiten nach inhaltlichen Kriterien zum Gegenstand hat", meinte Piltz und verwies dabei darauf, dass das BKA durch das Gesetz neue Befugnisse zur Gefahrenabwehr erhalten soll, indem es Daten nicht nur sammele und auswerte, sondern auch den Polizeibehörden zur Verfügung stelle. Die Gefahrenabwehr liege aber in der Kompetenz der Länder, nicht des Bundes. Der Bund sei lediglich zur Abwehr terroristischer Gefahren befugt, so wolle es das Grundgesetz, betonte Piltz. Zudem liege die Regelung von Medieninhalten alleine in der Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Die FDP-Politikerin hatte zuvor schon ebenso wie Datenschützer kritisiert, dass das BKA die Sperrlisten zusammenstellen solle und damit zu einer Art "Zensurbehörde" werde. "Die Bundesregierung geht selbst davon aus, dass legale Angebote betroffen sein können", hatte Piltz gewarnt. Die FDP fürchtet, dass durch ein Gesetz mit der Einführung von Sperrlisten die "Zensur des Internets durch die Hintertür" ermöglicht werde; zumindest aber bestehe die Gefahr eines Missbrauchs der Sperrlisten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Sachsen-Anhalts Justizministerin warnt vor mehr Netzsperren
Beitrag von: SiLæncer am 04 Mai, 2009, 19:41
Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) fürchtet, dass die von der Bundesregierung geplanten Zugangshürden fürs Web nicht auf kinderpornographische Angebote beschränkt bleiben. Sie sehe "Gefahren der Ausweitung", sagte die SPD-Politiker am heutigen Montag auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig und schloss sich damit Bedenken aus den Reihen der Oppositionsparteien und anderer Gegner von Websperren an. Die Politik neige generell dazu, "Probleme mit Verboten zu lösen". Daher könne der Druck wachsen, auch andere Inhalte auf die Filterliste zu setzen.

Für umso wichtiger hält Kolb die am Mittwoch im Bundestag beratene gesetzliche Grundlage für die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorangetriebene Zugangserschwernis für Kinderporno-Seiten. Der Gesetzgeber müsse auf diesem Weg "Eingriffe in die Grundrechte" klar mit dem Nutzen der Maßnahme abwägen. Zudem könne die Regelung dann vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Persönlich plädierte die Justizministerin dafür, "Access Blocking auf diesen einen Bereich schwerer Kriminalität zu begrenzen".

Noch nicht vorstellen kann sie sich in diesem Zusammenhang, wie die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ins Feld geführte "Echtzeit-Überwachung" von Nutzern der anvisierten Stopp-Seite rechtsstaatlich erfolgen soll. Falls es ihrer Parteikollegin wirklich darum gehe, bei jedem Versuch ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wäre das wohl viel Arbeit für die Justiz. Die Lösung des Problems des Kindesmissbrauchs würde damit nicht vorankommen. Generell befürworte sie die Bundesinitiative, um Gelegenheitsnutzern kinderpornographischen Materials "den Einstieg in die Szene" zu erschweren. "Hardcore-Nutzer" könnten dagegen nicht von den Blockaden abgehalten werden.

Für Lutz Donnerhacke vom Jenaer Provider IKS geht eine Debatte über Umgehungsmöglichkeiten aber auch angesichts der Möglichkeiten, eine Webdomain in Minutenfrist zu wechseln, am Thema vorbei. Technisch sei auch eine tatsächlich greifende Sperre zu realisieren, wobei allerdings die bestehende Internetstruktur geändert werde. Die Politik habe der Internetwirtschaft aber bislang keine nachvollziehbaren Fakten vorgelegt, die derart drastische Einschnitte in die Kommunikationslandschaft rechtfertigen würden. Die vielfach ins Feld geführte Steigerung der Abrufe kinderpornographischen Materials und dessen Verbreitung sei "aus der Luft gegriffen". Einen "kommerziellen Massenmarkt" in diesem Bereich gebe es nicht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Petition gegen Netzsperren
Beitrag von: SiLæncer am 04 Mai, 2009, 20:05
Bis zum 16.6.2006 kann man eine Petition gegen Internetsperren online unterzeichnen.

Sollten 50.000 Unterschriften zusammen kommen, muss der Petitionsausschuss darüber beraten. Das sollte angesichts der im Internet bereits kursierenden Proteste gegen die Internetzensur problemlos möglich sein. Der Text der Petition lautet folgendermaßen:

"Text der Petition

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung

Das vornehmliche Ziel - Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage - im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder."

Es scheint ganz so, als ob das Werkzeug der "Online-Petition" so langsam als demokratisches Möglichkeit eingesetzt wird, um medial organisiert seiner Haltung Ausdruck zu verleihen. Gerade die virale Qualität des Internets, in Kombination mit anderen Medien, sorgte schon vor wenigen Wochen dafür, dass der Petitionsserver unter der Last des Traffics zusammengebrochen ist. Natürlich wird dies nur bei Themen möglich sein, die die Bürger auch tatsächlich bewegen. Sollte eine kritische Masse eine jeweilige Petition unterzeichnet haben, so muss sich der Petitionsausschuss der Sache widmen. Unklar ist jedoch die Frage, welche Auswirkungen dies konkret haben wird, und inwiefern diese Möglichkeit die politische Willensbildung beeinflussen kann. Jedenfalls sollte man in diesem Fall von dieser Möglichkeit gebrauch machen, sofern man gegen die Netzsperren ist. Zur Petition geht es hier (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860).

Quelle : http://www.gulli.com
Titel: 16.000 unterschreiben Petition gegen Netzsperren am 1. Tag
Beitrag von: SiLæncer am 05 Mai, 2009, 17:20
Server teilweise überfordert - gegnerische Petition hat 100 Befürworter

Eine Petition, mit der Menschen den Bundestag aufrufen, sich gegen den Gesetzentwurf zu Internetsperren zu wenden, findet massenhafte Zustimmung. Über 16.000 Unterzeichner legten am ersten Tag den Petitionsserver teilweise lahm.
In einem Tag hat eine öffentliche Onlinepetition gegen Internetsperren an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über 16.000 Unterzeichner gefunden. Das gaben die Organisatoren, der Arbeitskreis gegen Internetsperren (AK Zensur), bekannt. Der Petitionsserver kam teilweise zum Erliegen. Inzwischen liegt die Zahl der "Mitzeichner" auf dem immer noch stark ausgelasteten Server bei über 20.000.

Ziel der Petition ist die Ablehnung eines Gesetzesentwurfs des Bundeskabinetts, der das BKA ermächtigt, geheime Sperrlisten mit Internetadressen anzulegen, die die Internet Service Provider blockieren müssen.

"Es ist das vornehmliche Ziel, Kinder zu schützen und sowohl Missbrauch als auch die Verbreitung von Kinderpornografie zu verhindern. Dies ist in unser aller Interesse", so die Hauptpetentin Franziska Heine. "Die geplanten Sperrmaßnahmen sind nach Aussage von Experten nicht dazu geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Sie errichten aber eine gefährliche Internet-Zensurinfrastruktur."

Da die meisten Inhalte zu Kindesmissbrauch aus westlichen Ländern einschließlich Deutschland verbreitet würden, "wäre es einfacher und effektiver, die Inhalte an der Quelle zu entfernen", fordert Heine. Christian Bahls von MOGIS (Missbrauchsopfer kämpfen gegen Netzsperren) kritisierte, dass 1.500 Adressen, die zu Servern in den USA, den Niederlanden, Kanada und Deutschland führen, nicht geschlossen würden. Damit wäre 90 Prozent der weltweit mit einem Browser erreichbaren Kinderpornografie nicht mehr verfügbar, erklärte er.

Schon durch eine einfache Änderung in den Browsereinstellungen zum DNS-Eintrag lassen sich die Sperren außerdem aushebeln.

Eine gegnerische Onlinepetition von Sperrenbefürwortern hat nach rund zwei Wochen 100 Unterstützer.

Quelle : www.golem.de
Titel: EU-Parlament stimmt gegen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen
Beitrag von: SiLæncer am 06 Mai, 2009, 17:00
Das EU-Parlament hat sich in seiner Plenarsitzung in Straßburg am heutigen Mittwoch überraschend gegen den umstrittenen Kompromiss mit dem EU-Rat zu Internetsperren bei wiederholten Rechtsverletzungen ausgesprochen. Bei der Abstimmung im Rahmen der 2. Lesung des EU-Telecom-Pakets votierte eine Mehrheit von 405 Abgeordneten auf Antrag der Oppositionsfraktionen für die Fassung aus der 1. Lesung . Demnach sollen Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer nur nach einer Gerichtsentscheidung verhängt werden dürfen. Das Ergebnis ist erneut ein klares Signal vor allem gegen den Vorstoß der französischen Regierung, ein Verfahren zur "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verstöße gemäß dem "3 Strikes"-Ansatz gesetzlich zu verankern.

Aufgrund der Ablehnung des mit den Mitgliedsstaaten ausgehandelten Kompromisses muss das gesamte Paket zur Neufassung der Regulierung des Telekommunikationsmarktes nun noch einmal mit dem Rat in einem Vermittlungsverfahren besprochen werden. Eine einfache Befürwortung des Ergebnisses der 2. Lesung durch das Ministergremium ist nicht zu erwarten, sodass es zu komplizierten Nachverhandlungen kommen dürfte. Da das Parlament Anfang Juni neu gewählt wird, können diese wohl erst nach der Neukonstituierung der Volksvertreter im Herbst starten.

Der Abstimmung war eine kurze, aber turbulente Debatte über Verfahrensfragen vorausgegangen. Rebecca Harms, stellvertretende Vorsitzende der Grünen im EU-Parlament, hatte eine Änderung der Wahlliste beantragt. Zur Begründung führte sie an, dass nicht zuerst der "bedenkliche" Kompromissantrag aufgerufen werden dürfe, da mit diesem die Grundrechte der Nutzer zu stark einschränkt werden könnten. Die Fraktion der Liberalen befürwortete das Begehr der Grünen und gab zugleich bekannt, sich von dem Kompromiss komplett zurückzuziehen. Es gehe um das Recht auf Teilhabe an der Informationsgesellschaft. "Es ist für uns nicht denkbar, dass Internetprovider ohne richterlichen Beschluss den Netzzugang von Bürgern sperren können. Urheberrechtliche Verstöße müssen von Gerichten geahndet werden und dürfen nicht im Wege digitaler Selbstjustiz verfolgt werden", sagte der FDP-Parlamentarier Alexander Alvaro. Die für die entsprechende Rahmenrichtlinie zuständige Berichterstatterin und Verhandlungsführerin, die französische Sozialistin Catherine Trautmann, und die konservative Schattenberichterstatterin Angelika Niebler sprachen sich dagegen für die Beibehaltung der Abstimmungsreihenfolge aus. Eine Begrenzung der Nutzerrechte stehe nicht zur Disposition.

Stein des Anstoßes war eine Verwässerung der bisherigen Linie des Parlaments in der Kompromissklausel. Statt den Justizbehörden sollte demnach nur noch ein "unabhängiges und unparteiisches Tribunal" über die Grundrechte der Nutzer etwa auf Privatsphäre sowie Informations- und Meinungsfreiheit achten. Vielen Abgeordneten schien es angesichts dieser schwammigen Formulierung unklar, ob sie sich auch auf die französische Verwaltungsbehörde HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet) beziehen könnte, die nach mehrmaligen Warnungen über das Kappen von Netzzugängen bei wiederholten Urheberrechtsverstößen entscheiden soll. Harms sprach nach dem Votum gegenüber heise online von einem "überwältigenden Sieg für die Bürgerrechte".

Weiterer Knackpunkt bis zum Schluss waren Vorschriften zur Einhaltung der Netzneutralität. Mit diesem Prinzip soll eigentlich die unterschiedslose Übermittlung von Daten übers Internet sichergestellt werden. Angaben, woher Informationen stammen oder welche Anwendungen Datenpakete erzeugt hat, spielen dabei keine Rolle. Die Linie der Abgeordneten aus der 1. Lesung, wonach "der Zugang der Nutzer zu bestimmten Arten von Inhalten oder Anwendungen nicht in unzumutbarer Weise beschränkt" werden sollte, hat die mit dem Rat ausgehandelte und vom Parlament in 2. Lesung angenommene Variante nun aber schier ins Gegenteil verkehrt. Demnach müssen Anbieter die Nutzer nur noch über eingesetzte Verfahren zum "Verkehrsmanagement" informieren. Vor zu starken Begrenzungen einzelner Applikationen wie zum Beispiel Filesharing oder Internet-Telefonie soll vor allem der Markt die Verbraucher bewahren. Zudem können die nationalen Regulierer Mindestanforderungen an die zu erbringende Dienstequalität aufstellen. Die Abgeordneten lehnten zudem dieses Mal eine Bestimmung ab, wonach Zugangsanbieter die Verbreitung "rechtsmäßiger Inhalte" fördern sollten. Bürgerrechtler und Oppositionsparteien fürchten trotzdem um die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte der Nutzer auch in diesem Sektor.

Der Berichterstatter für die Zugangsrichtlinie, der britische Konservative Malcom Harbour, hat die Entscheidung verteidigt: Auf EU-Ebene könne der Gesetzgeber nur verlangen, "dass die Nutzer von den Internet-Providern darüber informiert werden, welche Websites ihnen weshalb vorenthalten werden". Zugangsbeschränkungen würden zudem generell in die Zuständigkeit der nationalen Regierungen und Behörden fallen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundestag streitet über Kinderporno-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 06 Mai, 2009, 19:50
Bei der ersten Lesung des Gesetzesentwurfs zur Sperrung kinderpornographischer Seiten am heutigen Mittwoch im Bundestag verteidigten Vertreter der Regierungsparteien das maßgeblich von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierte Vorhaben gegen die von Oppositionspolitikern erneut vorgebrachte scharfe Kritik. Für eine Ausweitung des Entwurfs trat die SPD-Abgeordnete Renate Gradistanac ein. "Wir halten es für sinnvoll, Jugendpornographie mit einzubeziehen", sagte die Sozialdemokratin im Namen der Jugendpolitiker ihrer Fraktion und forderte "konsequente Gesetzgebung". Nach der UN-Kinderrechtskonvention gelte jeder Mensch unter 18 Jahren als Kind und pornographische Darstellungen Minderjähriger seien hierzulande allgemein unter Strafe gestellt. Nach dem Entwurf müssten Webseiten mit entsprechenden Bildern aber nicht blockiert werden.

Vertreter der Opposition bekräftigten ihre bereits im Vorfeld der Debatte geäußerten Vorbehalte gegen die Initiative. Einschlägige Webseiten müssten konsequent gelöscht, die Täter verfolgt werden, betonte Max Stadler von der FDP-Fraktion. Der Liberale zweifelte die Zuständigkeit des Bundes an, da die Abwehr von Straftaten Ländersache sei. Sorgen bereitet dem FDP-Politiker, dass mit dem Bundeskriminalamt (BKA) allein eine Polizeibehörde Vorgaben für schwere Eingriffe in die Grundrechte machen solle. Um eine Seite auf die Sperrliste zu nehmen, "braucht es mindestens einen Richtervorbehalt". Der FDP fehle zudem der Glaube, dass eine Ausweitung der Blockaden auf andere Zwecke nicht beabsichtigt sei. Unterdessen bereitet die FDP-Fraktion auf Basis eines vom AK Zensur zusammengestellten Fragenkatalogs eine kleine Anfrage an die Bundesregierung vor.

Jörn Wunderlich von der Linken bemängelte, dass der Vorstoß "nur einen löchrigen Sichtschutz" gegen Kinderpornos aufstelle. Der Bundesregierung warf er unter Hinweis auf einen c't-Artikel vor, nur vermeintlich "unwiderlegbare Fakten" zur Begründung der Maßnahme heranzuziehen. Zu 90 Prozent stünden gar keine kinderpornographischen Seiten auf skandinavischen Sperrlisten. So bleibe die "Sorge vor Zensur und Internetüberwachung". "Das Gesetz fällt in dieser Form durch den Rechtsstaat-TÜV", meinte Wolfgang Wieland von den Grünen. Wer tatsächlich Stopp mache bei der Blockade, dessen IP-Adresse stünde "perverserweise für die Strafverfolgung zur Verfügung". Er sei "sehr bestürzt", dass so eine "ständige Beschlagnahmemöglichkeit für die Polizei" geschaffen würde.

Sprecher der Bundesregierung und der großen Koalition verteidigten die Initiative. "Das Internet leistet den traurigen Dienst, manchmal allein über die technischen Möglichkeiten die gewerbsmäßige Verbreitung von Kinderpornographie zu unterstützten", erklärte Hartmut Schauerte, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, zum Auftakt der Debatte. Die Sperrmaßnahmen seien in anderen Ländern längst "gesellschaftlich akzeptiert". Daher würden nun auch in der Bundesrepublik "alle großen Internetzugangsanbieter" verpflichtet, den Zugang "zu strafbaren, insbesondere kinderpornographischen Inhalten" zu erschweren. "Wir gehen mit Festigkeit und Vorsicht an dieses Thema heran", sagte Schauerte.

"Verschwörungstheoretiker" würden behaupten, der Entwurf wäre der Anfang der Ende von der Internetfreiheit, wies die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll die Kritik als "Unterstellungen" zurück. Eine "Black Box" wolle niemand. Ihr Parteikollege Ingo Wellenreuther warf Gegnern vor, "die Wertmaßstäbe verloren" zu haben. Wer den vorgeschlagenen Ansatz mit chinesischer Zensur vergleiche, "ist vollkommen auf dem falschen Dampfer". Weltweit seien 11,5 Milliarden kinderpornographischer Bilder im Internet im Umlauf. Dahinter stünden 120.000 vergewaltigte Kinder.

Unterdessen hat eine Online-Petition gegen den Gesetzesvorschlag mittlerweile über 35.000 Unterzeichner und brachte Anfang der Woche den Server teils zum Erliegen. Das zugehörige Diskussionsforum haben die Moderatoren inzwischen unter Hinweis auf angebliche Regelverstöße geschlossen. Hauptpetentin Franziska Heine begründet ihren Vorstoß damit, dass die geplanten Maßnahmen nicht dazu geeignet seien, Kinder vor Missbrauch zu schützen oder die Verbreitung von Kinderpornographie zu verhindern. Ein Antrag von Sperr-Befürwortern hat nach über zwei Wochen erst knapp über 100 Unterstützer.

Ferner hat sich die Gütersloher Beratungsstelle "Trotz Allem", die sich an Frauen richtet, die als Kinder Opfer sexualisierter Gewalt wurden, am Dienstag in einem offenen Brief (PDF-Datei) an die Bundesfamilienministerin gewandt. Darin bemängelt die Vereinigung, dass der vorgeschlagene Weg "nicht zur Lösung des Problems und schon gar nicht zum Schutz der Opfer führt". Das Gesetz könne man sich sparen, erklärte auch eine Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC) auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig. Die eigentlich geheime Filterliste werde schon bald im Internet zu finden sein – damit hätten Kinderporno-Konsumenten eine perfekte Anleitung.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/Bundestag-streitet-ueber-Kinderporno-Sperren--/meldung/137408
Titel: Netzsperren-Petition - Ärger wegen Störerhaftung
Beitrag von: SiLæncer am 06 Mai, 2009, 22:22
Die Petition gegen die geplanten Netzsperren ("Zensursula-Petition") erfreut sich im Netz einer extremen Beliebtheit. Das dazugehörige Diskussionsforum allerdings ist momentan Mittelpunkt einer äußerst unschönen Kontroverse.

Dabei geht es noch nicht einmal, wie man annehmen sollte, um inhaltliche Fragen zum derzeit heftig umstrittenen Gesetzesentwurf oder zur Petition. Statt dessen ist es die in den letzten Jahren viel diskutierte Störerhaftung, die für Probleme sorgt.

Aufgrund dieser nämlich ist es im Forum verboten, externe Quellen zu verlinken. Das erklären die Betreiber damit, dass sie sonst alle Links einzeln prüfen müssten, weil sie im Sinne der Störerhaftung für diese verantwortlich wären. Dies stellt nach Ansicht der Verantwortlichen zuviel Aufwand dar, weswegen sie kurzerhand sämtliche Verlinkungen untersagen.

An diese Vorschrift hielten sich jedoch nicht alle, die im Forum über die Zensursula-Petition diskutierten. Unter anderem wurde ein Artikel des Computermagazins ct verlinkt, der sich sehr kritisch über den geplanten Gesetzesentwurf äußert. Diese Verlinkung zog die Aufmerksamkeit der Moderatoren auf sich, die kurzerhand damit drohten, bei weiteren Verstößen gegen die Richtlinie, keine Links zu setzen, das ganze Forum zu schließen.

Zudem sollen "aus Gründen der Übersichtlichkeit" keine neuen Themen mehr eröffnet werden.

Gerade Gegner der Netzsperren sind über diese Vorgänge erbost, da sie ihre Möglichkeiten, im Sinne der Demokratie und Meinungsfreiheit über den Gesetzesentwurf zu diskutieren, über Gebühr eingeschränkt sehen.

Quelle : http://www.gulli.com
Titel: Provider für Kampf gegen Kindesmissbrauch, aber gegen Internet-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 07 Mai, 2009, 13:23
Der Münchner Internet-Provider SpaceNet gründet ein Forum "Provider gegen Kindermissbrauch im Internet". Es soll die Polizei finanziell und mit Expertenwissen unterstützen. Dazu müssen die teilnehmenden Provider eine Selbstverpflichtung unterzeichnen, abhängig von ihrem Umsatz einen finanziellen Beitrag zu leisten. Spacenet legt dabei vor und gibt ein Promille eines Jahresumsatzes der Vereinigung zur Verfügung.

Von den dem Forum bereitgestellten Mitteln will die Organisation dann technische Ausrüstung anschaffen und der Polizei zur Verfügung stellen – ein etwas ungewöhnliches Privat-Sponsoring der Ermittlungsbehörden. Außerdem sollen die Provider etwa in Workshops und durch feste Ansprechpartner die Ermittler unterstützen, schulen und auf neue Entwicklungen aufmerksam machen. Bislang sei SpaceNet das einzige Mitglied, doch zwei weitere Provider im Raum München stünden kurz vor dem Beitritt, erklärte eine Sprecherin gegenüber heise online.

Das Forum ist eine Reaktion auf den Gesetzentwurf für Internet-Sperren, den die Bundesregierung vorgelegt hat. SpaceNet hält die Sperren für eine sinnlose Maßnahme gegen Kinderpornografie und eine riskante dazu: Die gewöhnlich gut organisierten Täter umgingen die Sperren. Sie blieben unerkannt, unverfolgt und setzten ihr Tun unbehelligt fort. Unterdessen höhle man Bürgerrechte durch die pauschale Sperrung von Internet-Seiten aus.

In einem Interview mit der Süddeutschen hatte SpaceNet-Vorstand Sebastian von Bomhard bereits im März eine bessere Ausstattung der Polizei gefordert. Bei Anfragen stelle er oft fest, wie gering das Wissen über das Internet dort ist. Und auch die technische Ausrüstung sei häufig veraltet. Das Forum wolle die Polizei dabei unterstützen, Täter dingfest zu machen und damit diese Verbrechen gegen Kinder zu verhindern.

Außerdem soll die Polizei im Internet für die Täter sichtbar und spürbar werden. "Wir sind dafür, zu verfolgen statt auszublenden", betont von Bomhard. "Denn wenn alle deutschen Internet-Provider einfach nur Seiten sperren, kann kein Polizist mehr Täter verfolgen und kein Staatsanwalt kann Beweise sichern. Nur die Täter sind geschützt und können unbehelligt weitermachen."

Weiterer Protest gegen die Internet-Sperre formiert sich derweil sehr erfolgreich in Form einer Online-Petition, die den Bundestag zur Ablehnung des geplanten Gesetzes auffordert. Dieser Forderung haben sich bereits über 43.600 Unterzeichner angeschlossen. Da die Petition noch bis zum 16. Juni läuft, dürfte sie mühelos genügend Unterzeichner finden, sodass sie in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses behandelt wird. Obwohl die Moderatoren das Forum zur Petition wegen angeblicher Regelverstöße eingeschränkt haben, läuft die Diskussion dort auf Hochtouren.

Quelle : www.heise.de
Titel: Zypries wirft Google Urheberrechtsverstöße im großen Stil vor
Beitrag von: SiLæncer am 07 Mai, 2009, 16:52
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat Google als eine der großen Gefahren für das Urheberrecht im Internetzeitalter ausgemacht. Bei der Eröffnung einer internationalen Konferenz zur Zukunft des Urheberrechts in Berlin warf sie dem Suchmaschinenprimus vor, im Rahmen seines umkämpften US-Angebots "Book Search" Bücher ohne Einwilligung der Rechteinhaber "im großen Stil" eingescannt und online gestellt zu haben. "Erst anschließend fängt man an, mit den Autoren über eine Vergütung zu verhandeln", bemängelte die SPD-Politikerin. "Um es ganz deutlich zu sagen: So geht es nicht!" Sie teile daher die Kritik von deutschen Autoren und Verlagen an Google und unterstütze insoweit deren umstrittenen "Heidelberger Appell".

Das Beispiel zeigt für die Ministerin, "wie notwendig ein starkes Urheberrecht ist". Gerade im Printbereich gebe es noch Nachholbedarf, da hier noch kein eigenes "Leistungsschutzrecht" für Verlage bestehe. Die Schließung dieser Lücke sollte in der nächsten Legislaturperiode ernsthaft diskutiert werden. Generell seien "neue Antworten" nötig, wie die Rechte an immateriellen Gütern im digitalen Zeitalter "wirksam" zu schützen seien. Dabei sind laut Zypries vorab noch dringende Fragen zu klären, etwa, ob die internationalen und europäischen Rahmenbedingungen noch zeitgemäß sind. Beleuchtet werden müsse auch, "wie es mit der Sozialbindung des geistigen Eigentums heute aussieht". Eigentum solle schließlich auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen.

Angesichts der "zahlreichen Verletzungen des geistigen Eigentums im Internet" fragte sich die Ministerin auch, ob beispielsweise eine stärkere Regulierung des Netzes erforderlich ist. So werde es die Politik sicher "die nächsten Jahre beschäftigen", was aus den geplanten Sperren kinderpornographischer Seiten "folgen wird", schloss sie eine Ausweitung auf illegale Angebote geschützter Werke zumindest nicht komplett aus. Eventuell sinnvoll sei zudem eine "partielle Einschränkung der Anonymität im Internet", um etwa "Schüler in Chat-Räumen" besser zu schützen.

Weiter skeptisch zeigte sich die Ministerin gegenüber dem in Frankreich geplanten Modell der "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen, die Warnhinweisen und eine zeitweiligen Kappung von Internetzugängen vorsieht. "In Deutschland haben wir eine andere Tradition hinsichtlich der Bedeutung des Datenschutzes", hielt Zypries dem entgegen. Für den "3 Strikes"-Ansatz sei eine enorme Datenspeicherung nötig, um wiederholte Verstöße festzustellen. Doch sie kenne kein anderes europäisches Land, in dem es Demonstrationen gegen die Vorratsdatenspeicherung gegeben habe und tausende Menschen Verfassungsbeschwerde gegen die Protokollierung der Nutzerspuren eingereicht hätten, verwies sie auf die "extreme Mobilisierung" durch den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: "Das ist auch gut so." Zugleich erwähnte sie sichtlich zufrieden, dass die französische Regierung mit ihrem Vorstoß in der Nationalversammlung "erst mal grandios gescheitert ist".

Zurückhaltend äußerte sich Zypries auch zu der von den Grünen neu entfachten Debatte über die Einführung einer Kulturflatrate, um eine pauschale Vergütung für die private Vervielfältigung einzuführen und das Anbieten geschützter Werke zur allgemeinen Nutzung über das Internet zu legalisieren. Das entspreche zwar der alten Überlegung, zu schützen, was man könne, und zu vergüten, was nicht zu schützen sei. Sie wisse aber nicht, "ob wir uns jetzt einen Gefallen tun", wenn die private Vermarktung von Werken mit Hilfe von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) "quasi von vornherein ad absurdum" geführt werde. Zudem könnte es verfassungsrechtliche Probleme geben, wenn die schon Rundfunkgebühren zahlenden Nutzer mit weiteren Pauschalgebühren für den Informationszugang belastet würden.

Generell soll es laut der Ministerin bei der Konferenz darum gehen, "das große Ganze in den Blick nehmen". Die Interessen der Beteiligten des urheberrechtlichen Schöpfungs- und Verwertungskreislaufes seien in unterschiedlichen Bereichen dabei oft ganz verschieden. Gefordert seien daher "differenzierte Lösungen".

Quelle : www.heise.de
Titel: Netzsperren - Die Bundestagsdebatte vom 6. Mai
Beitrag von: SiLæncer am 08 Mai, 2009, 06:04
Die Bundestagsdebatter über das sogenannte "Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetz" am vergangenen Mittwoch wurde von den beteiligten Abgeordneten sehr kontrovers geführt.

Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Petition, die stetig an Mitzeichnern gewinnt, war diese Debatte wohl für einige Beobachter von besonderem Interesse. Wie erwartet argumentierten die Befürworter der Netzsperren wie gewohnt sehr vehement und teilweise auch sehr emotional für ihre Position. Allerdings kamen auch die Gegner der Sperren zu Wort und konnten einige Argumente anbringen.

Der erste Redebeitrag kam von Hartmut Schauerte (CDU), dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Dieser argumentierte sehr entschieden zugunsten des geplanten sogenannten "Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetzes". Schauerte nannte, wie es auch Familienministerin Ursula von der Leyen oft tut, andere Länder, in denen derartige Sperren schon länger existieren, als Vorbilder: "In vielen Ländern ist es längst gängige Praxis, dass die Internetzugangsvermittler Sperrmaßnahmen vornehmen. Diese Länder wurden schon oft genannt: Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, Italien, die Schweiz, Neuseeland, Großbritannien, Südkorea, Kanada und Taiwan. Mir ist nicht bekannt, dass es in diesen Ländern Diskussionen darüber gibt. Im Gegenteil: Die Sperrmaßnahmen sind gesellschaftlich akzeptiert." Schauerte betonte, Vorwürfe, man wolle einer Internetzensur Vorschub leisten, würden "nicht ansatzweise" der Realität entsprechen. Statt dessen, so betonte er, sei der Schutz der Kinder das oberste Ziel des Gesetzes.

Dagegen stand Dr. Max Stadler (FDP), der als nächster redete, dem geplanten Gesetz deutlich skeptischer gegenüber. Über dokumentierten Kindesmissbrauch im Internet sagte er: "Die Täter müssen konsequent verfolgt und die Straftaten geahndet werden. Kinderpornografische Seiten im Netz müssen, wo immer das möglich ist, gelöscht werden. Es reicht nicht, nur den Zugang zu erschweren." Neben inhaltlichen Bedenken zweifelte Stadler auch die Zuständigkeit des Bundes für ein derartiges Gesetz und damit dessen Gesetzgebungskompetenz an. "Hier geht es [...] um die Abwehr von Straftaten, also um Prävention und Gefahrenabwehr. Das ist nach unserer Verfassungsordnung Ländersache. Darüber muss man in den weiteren Beratungen ernsthaft reden," erklärte der FDP-Politiker. Daneben zog er die Wirksamkeit der Sperren in Zweifel und berief sich auf Computerexperten, die diese Sperren als leicht umgehbar einstufen. Dann kam er auf den Bürgerrechtsaspekt zu sprechen: "Ich komme zu einem weiteren Punkt, der uns Sorgen macht. Wollen wir wirklich, dass eine Polizeibehörde, und zwar nur sie, einen Eingriff in ein Grundrecht, nämlich die Informationsfreiheit, formuliert und dafür Vorgaben macht? Ist das der richtige Weg, oder braucht man nicht zumindest einen Richtervorbehalt?" Er zweifelte sogar an, dass die Regierung sich an die Ankündigung, die Internetsperren nicht auf andere problematische Inhalte auszuweiten, halten wird. Am Beispiel der heimlichen Online-Durchsuchungen erklärte Stadler, dass derartige Maßnahmen oft über den vorgesehenen Verwendungszweck hinaus und zunehmend häufiger eingesetzt werden, wenn sie einmal grundsätzlich legitimiert sind. "Sie verfolgen mit Ihrem Gesetzentwurf eine gute Absicht. Kinderpornografie muss bekämpft werden; das ist auch die Position der FDP. Aber über die Ausführung, die Sie vorschlagen, werden wir in den Ausschüssen noch sehr gründlich diskutieren müssen. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen," schlussfolgerte Stadler.

Als nächster hatte Martin Dörmann (SPD) das Wort. Dörmann betonte zunächst die positiven Errungenschaften des freien Internets. Dann jedoch zeigte er auf, dass auch der Freiheit im Internet Grenzen (vor allem gesetzlicher Natur) gesetzt sind. Er betonte die seiner Ansicht nach stetig schlimmer werdende Situation in Bezug auf Kinderpornographie: "Heute geht es um ein besonderes Problem. Was nützen all die Erfolge bei der Strafverfolgung in Deutschland, wenn die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Ausland von Tag zu Tag dramatisch zunimmt? Selbst dann, wenn es durch die Anwendung von Rechtshilfeabkommen gelingt, die Täter im Ausland ausfindig zu machen und an sie heranzukommen - das ist allerdings nur in einigen Ländern möglich -, stellt man häufig fest, dass diese bereits andere Adressen haben. Kapitulieren wir vor diesem Umstand?" Zudem sah er auch Kinder und Jugendliche, die beim Surfen im Internet auf derartiges Material stoßen, gefährdet. Daraus schlussfolgerte er: "Ich glaube, es ist vor diesem Hintergrund eine staatliche Verpflichtung, im Fall der Kinderpornografie - das ist ein besonderer Fall - dafür zu sorgen, dass der Zugang zumindest erschwert wird. Wir wissen, dass wir den Zugang niemals vollständig unterbinden können, weil es immer technische Umgehungsmöglichkeiten geben wird. Wir dürfen aber nicht tatenlos zusehen, dass die Hemmschwelle im Internet immer mehr gesenkt wird. Vielmehr kommt es darauf an, die Hemmschwelle wieder heraufzusetzen. Dem dienen die im Gesetzentwurf vorgesehene Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten und die Umleitung auf die Stoppseite, auf der entsprechende Warnhinweise gegeben werden. Das erhöht die Hemmschwelle." Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sei darüber hinaus, im Gegensatz zur reinen Vertragslösung, Rechtssicherheit geschaffen und dem Rechtsstaat Genüge getan. Auch Dörmann betonte noch einmal, dass es nicht um Zensur gehe, sondern darum, den Markt für kinderpornographische Darstellungen "auszutrocknen". "Der Einsatz für ein freies Internet wird nicht dadurch gewonnen, dass man in Kauf nimmt, dass kinderpornografische Inhalte verbreitet werden. Im Gegenteil: Es besteht die Gefahr, dass so auf Dauer das Internet insgesamt diskreditiert wird." Der Kinderschutz und die Rechte der Internetnutzer schlössen sich nicht aus, so Dörmann. Man sei vielmehr als Regierung in der Pflicht, beiden gerecht zu werden.

Nächster Redner war Jörn Wunderlich (DIE LINKE). Wie schon Stadler betonte auch Wunderlich noch einmal die geringe Wirksamkeit der Sperren und berief sich auf ein viel verlinktes YouTube-Video, das zeigt, wie man die derzeit geplanten DNS-Sperren in 27 Sekunden umgeht. "Im Übrigen werden die Seiten nicht aus dem Netz entfernt. Es gibt praktisch nur einen löcherigen Sichtschutz. Die Regierung muss sich fragen lassen, warum man nicht gezielt gegen die Anbieter vorgeht," kritisierte Wunderlich außerdem. Er warf der Bundesregierung außerdem zu, in ihrer Argumentation auf fehlerhafte Zahlen zurückzugreifen. Außerdem zweifelte Wunderlich die Darstellung an, dass durch die Netzsperren die Händler kinderpornographischen Materials nennenswerte finanzielle Verluste erlitten, da derartiges Material ohnehin meist auf anderen Wegen, beispielsweise per Post, gehandelt würde. Sogar auf die laufende Petition nahm Wunderlich Bezug und schloss sich der Sichtweise der Petenten weitgehend an: "Inzwischen liegt eine Petition mit etwa 35 000 Unterschriften vor, welche fordert, dass der Bundestag eine Änderung des Telemediengesetzes ablehnt, da die Sperrung der durch das BKA indizierten Seiten zu undurchsichtig und unkontrollierbar sei und damit das Grundrecht auf Informationsfreiheit gefährde. [...] In diesem Punkt haben die Petenten recht: Die Listen der zu sperrenden Seiten sind geheim und können nicht überprüft werden. Im Gesetzentwurf steht ausdrücklich, dass durch dieses Gesetz auf alle Fälle das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses eingeschränkt wird. Inwieweit Art. 5 des Grundgesetzes tangiert wird, wäre dann noch zu prüfen. Es bleibt die Sorge gegenüber Zensur und Internet- überwachung, für die die Union aber auch selbst sorgt. In der Pressemeldung vom 25. März 2009 der Kollegen Börnsen und Dr. Krings wird insbesondere klargestellt, dass es nicht um Kinderpornografie alleine geht. Erst heute hat die SPD in der Berliner Zeitung gewarnt, dass es schon Forderungen nach Sperrung von Webseiten mit Killerspielen oder Lotteriespielen gibt und damit die Gefahr besteht, dass das freie Internet in Gefahr ist. Bereits am 22. April 2009 hat der Rheinische Merkur die Meldung gebracht, dass der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Musikindustrie, Dieter Gorny, eine staatliche Kontrolle des Internets gutheißt, da dazu auch der Schutz des geistigen Eigentums gehöre. Ob die Regierung die Sorge um die Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses ausräumen will, bezweifle ich. In der Regierungsbefragung in der letzten Woche ist Frau von der Leyen [...] mir die Antwort auf meine diesbezügliche Frage schuldig geblieben. Eine Absichtserklärung reicht uns jedenfalls nicht." Wunderlich forderte eine bessere personelle und technische Ausstattung der Polizei, um bessere Aufklärung und Strafverfolgung zu ermöglichen, statt "verpuffende Maßnahmen ohne Hilfe für die Opfer als Riesenerfolg zu feiern und zugleich Herrn Schäuble Tür und Tor zu öffnen." Er berief sich dabei auch auf den Bund Deutscher Kriminalbeamter und Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei, die eine ähnliche Sichtweise vertreten. Anstatt entsprechende Materialien "unsichtbar zu machen", müssten diese aus dem Netz entfernt und die Täter verfolgt werden. "Ich kann nur wiederholen: Wir sollten an die Opfer denken und nicht an die nächsten Wahlen," schloss Wunderlich mit einem deutlichen Angriff gegen die Netzsperren-Befürworter in der Großen Koalition.

Ebenfalls eher zur Sichtweise der Netzsperren-Gegner tendierte Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), der nächste Redner. Er betonte, dass Kindesmissbrauch und die Herstellung entsprechender Dokumentationen ein schweres und für die Opfer sehr traumatisches Verbrechen seien. Dies dürfe jedoch nicht zu unverhältsnismäßigen Reaktionen verleiten: "Wir sagen ganz deutlich: Kinderpornografie im Internet ist mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Der Rechtsstaat ist nicht wehrlos. Das gilt auch hier. Aber im Rechtsstaat gilt nicht der Satz: Not kennt kein Gebot. Der Rechtsstaat lebt davon, dass er transparente und nachvollziehbare Regularien hat. Wenn ich dies als Maßstab an den von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf anlege, dann muss ich leider sagen: Der Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung fällt durch den Rechtsstaat-TÜV. So geht es nicht." Anschließend wiederholte er einige auch schon von Stadler und Wunderlich gegen die Netzsperren vorgebrachten Kritikpunkte. Zudem betonte er die Gefahr, auch Unschuldige mit dem neuen Gesetz zu kriminalisieren: "Wenn man um die begrenzte Wirkung weiß, muss man umso genauer sehen, wie viele Daten von Unbeteiligten, von Zufallsnutzern, gleichzeitig miterfasst werden. [...] Werden die Daten derjenigen, die an dem Stoppsignal stoppen, sich keine Umgehungssoftware besorgen und nicht weitermachen, etwa ignoriert? Nein, sie werden es perverserweise nicht. Sie stehen zu Zwecken der Strafverfolgung zur Verfügung. Im Grunde wird aus der Stoppseite, auf die umgeleitet wird, eine Art Fahndungsinstrument gemacht. Das kann es wirklich nicht sein; das halten wir für völlig unmöglich." Auch Wieland sah die Rolle des Bundeskriminalamts im neuen Gesetzentwurf äußerst kritisch: "Einen Satz im Gesetzentwurf muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: 'Die Ausgestaltung - gemeint ist die Umleitung der Nutzeranfragen - bestimmt das Bundeskriminalamt.' Wer ist denn hier Gesetzgeber? Ist das BKA Gesetzgeber, oder sind wir es, der Deutsche Bundestag? Seit wann überlasse ich die Gestaltung von Vorgängen einer Polizeibehörde? All das ist erschreckend; das muss ich Ihnen so sagen." Er betonte: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, das Internet ist aber auch kein bürgerrechtsfreier Raum."

Michaela Noll (CDU/CSU) dagegen argumentierte von Anfang an entschieden für die Einführung von Netzsperren, wobei sie teilweise sehr emotional auf das Leid der missbrauchten Kinder Bezug nahm. Kritiker, die in Netzsperren die Schaffung einer Zensur-Infrastruktur sehen, bezeichnete Noll als "Verschwörungstheoretiker" und "Bedenkenträger". "Die Unterstellung, wir wollten tatsächlich etwas anderes erreichen und nicht nur Kinderpornografie verfolgen, ist für mich unerträglich," betonte die CDU-Politikerin. Sie zog andere Länder, in denen weniger "gemeckert" würde, als Vorbild heran und betonte die Bedeutung der Netzsperren als Präventionsmaßnahme. Noll sprach sich für eine bessere internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Kinderpornographie aus. Sie dankte den Providern, die sich schon früh zur Umsetzung der Sperren bereiterklärten, und ihrer Parteifreundin Ursula von der Leyen, "souverän" geblieben sei und "der Entrüstung standgehalten" habe, anstatt einen "Rückzug anzutreten". "Wenn durch das Sperren von Internetseiten auch nur ein einziger Fall von sexuellem Missbrauch eines Kindes verhindert wird, dann hat es sich für mich gelohnt," betonte Noll.

Christoph Waitz (FDP) erklärte, er sähe bei dem vorgelegten Gesetzentwurf noch erheblichen Klärungsbedarf. Unter anderem warf er die Frage auf, wie die Weitergabe der Daten versuchter Zugriffe an die Ermittlungsbehörden mit Datenschutz-Erwägungen vereinbar sei. Es fehle in dem Entwurf zudem "eine Widerspruchsregelung für die Fälle, in denen jemand zu Unrecht auf der geheimen Sperrliste des BKA gelistet wird. Wir haben heute schon von einem Richtervorbehalt gesprochen. Dabei kann eine irrtümliche Sperrung und Umleitung auf die BKA-Sperrseite auch nur für wenige Stunden oder einen Tag schnell das wirtschaftliche Aus für ein Unternehmen oder zumindest den Rufmord einer Person bedeuten. Solche Fälle sind aus dem Ausland schon bekannt." Er betonte, "angesichts der Tragweite des potenziellen Schadens" weise der Gesetzentwurf in diesem Punkt "eine gravierende Lücke auf".

Renate Gradistanac (SPD) bezeichnete die Internetsperren als "einen einzelnen Baustein gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und die Darstellung auf den Internetseiten." Sie forderte, wie sie betonte im Einklang mit anderen Familienpolitikern, dass auch Jugendpornographie auf die Sperrlisten aufgenommen wird. Außerdem betonte sie, die geplanten Maßnahmen müssten gründlich geprüft und evaluiert werden.

Weniger vorsichtig äußerte sich Ingo Wellenreuther (CDU/CSU). Wellenreuther, der sich selbst viel mit dem Thema Kinderpornographie befasst hat (unter anderem im Rahmen seiner Richtertätigkeit), griff gleich zu Beginn seiner Ausführungen die Gegner des Gesetzentwurf heftig an: "Wer sich gegen eine solche gesetzlich normierte Handlungspflicht der Internetprovider wendet, der hat meines Erachtens entweder völlig die Wertemaßstäbe verloren oder weiß nicht, worum es bei dem Thema Kinderpornografie geht." Angesichts der Tragweite des Problems begrüße er es außerordentlich, dass man den Ermittlungsbehörden "mit dieser gesetzlichen Maßnahme ein Instrumentarium an die Hand gebe," welches zwar "die Kinderpornografie im Internet nicht verhindern, aber den Zugang wesentlich erschweren" könne, so Wellenreuther. Jedes Kind, das durch diese Maßnahmen geschützt werden könne, rechtfertige das Vorgehen der Regierung. Wer die Netzsperren mit der chinesischen Zensur vergleiche, sei "vollkommen auf dem falschen Dampfer". Vielen Kritikern warf Wellenreuther vor, sich "am Rande von Verschwörungstheorien" zu bewegen. Manche Gegner würden der Bundesregierung "schon mal geheimstaatliche Methoden und Allmachtsfantasien" vorwerfen, kritisierte der CDU-Politiker. Begründete Kritik nehme man allerdings ernst. Man habe "kein Interesse daran, über das Ziel hinauszuschießen und chinesische Verhältnisse zu schaffen".

Mit dem Beitrag Wellenreuthers war die Anhörung und damit der Austausch für und gegen Netzsperren in Deutschland beendet. Interessanterweise stieg die Anzahl derjenigen, die sich online an der Petition gegen den Gesetzentwurf beteiligten, während der Anhörung spürbar an.

Quelle : http://www.gulli.com
Titel: ePetition - 50.000 und wie geht es weiter?
Beitrag von: SiLæncer am 08 Mai, 2009, 13:50
Am 8. Mai 2009 um 01:15:05 MESZ war es soweit, Nummer 50.000 machte sein Kreuz unter der Petition.

Damit hat die Petition Geschichte geschrieben und Rekorde gebrochen. Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten brauchte gerade mal fünf Tage für die 50.000er Marke. Man mobilisierte täglich 10.000 Menschen, die sich für die Freiheit des Internets einsetzen. Nun hat man zunächst einmal eine Öffentlichkeit, die die Diskussion um die Sperren von Seiten mit kinderpornographischem Inhalt endlich auf eine andere Ebene heben muss und diese gilt es argumentativ zu nutzen.

1. Die Netzbewohner sind keine Freunde der Kinderpornographie. Es darf nicht der Eindruck entstehen, man hat nun die ganzen Schmuddelbrüder unter einem Hut zusammengetrommelt und diese merkwürdigen Nerds und Geeks verteidigen diese widerlichen Seiten. Das Wort "Netzbewohner" ist in diesem Zusammenhang nicht dienlich, es hört sich so an, als lebe derjenige in einem anderen Land und außerhalb der Gesellschaft. Aber das Gegenteil ist der Fall, hier werden die Grundpfeiler einer freien Gesellschaft verteidigt: Die Informationsfreiheit. Auch von "Zensursula" und anderen Aktionen muss man sich in diesem Falle verabschieden, die Humorlosigkeit der Gegenseite sorgt maximal für ein Weghören und das Aufbauen einer Kältefront.

2. Die Argumentation muss immer lauten, hat der Staat die technischen Möglichkeiten geschaffen und erst mal das eine verboten, dann geht man über zum nächsten Verbot und zum nächsten... Dazu hat Thomas Wiegold, der für den Focus schreibt, schon in seinem Artikel "Augen geradeaus" angemerkt, dass es entscheidend für ihn als Journalist sei "..., dass hier ein System etabliert wird, mit dem auch andere Inhalte gesperrt werden könnten. Wenn es politisch durchsetzbar ist. Und das war schon bei allen angeblich zweckgebundenen Gesetzen, Vorkehrungen, technischen Einrichtungen so: wenn sie erst einmal da sind, wächst die Begehrlichkeit, sie für andere als die ursprünglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Das haben weit wichtigere Journalisten als ich, darunter mein Chefredakteur, auch schon beim BKA-Gesetz bemängelt." Oder mit den Worten von Franziska Heine "Es werden Strukturen geschaffen, die dazu geeignet sind, elementarste Grundrechte zu beschneiden." In diesem Zusammenhang kann man auf das BKA und deren Gebrauch des Schnüffel-Gesetzes verweisen.

3. Die Reaktion der Medien gelassen hinnehmen. Die herkömmlichen Medien werden sich der Sache auf ihre Weise annehmen, reißerisch: BILD wird wahrscheinlich titeln "50.000 schwer Pädokriminelle versuchen Regierung zu stürzen" (Zitat: shodanv2-3). Auch wenn man nicht so weit geht, entsteht schnell ein Verdacht. Wie einfach es geht, einem die Argumentation im Munde herumzudrehen, das zeigt das Interview der Petentin Franziska Heine auf RadioEins. Man gewinnt schnell den Eindruck (vor allem, wenn man sich mit dem Thema nicht beschäftigt), Franziska Heine würde es gut finden, wenn die Kinderpornographie nicht verschwinden würde.

(http://www.gulli.com/img/in_tiefer_trauer_um_Artikel5-1GG.jpg)

Während sich die Petentin Franziska Heine bei SaschaLobo im Interview gut verkaufen kann und ihre Argumente ankommen, zeigt das Interview auf Radio Eins, was nun kommen wird. Es droht eine öffentliche Demontage von Franziska Heine und der Petitions-Absicht. Die 29-jährige Berlinerin wird schlagartig zur Zielscheibe für die einen und zur Hoffnungsträgerin für die anderen. Es hilft nur die Argumentationslinie herunterzubeten und bloß nicht auf den Fragenden einzugehen, diese werden ihre rethorischen Möglichkeiten einsetzen, um ihre mediale Aufgabe der Sensation zu nutzen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wie zum Beispiel DIE ZEIT ONLINE, sie sachlich bleibt, die Meldung aber glücklicherweise bringt.

4. Die Gesellschaft muss über offline-Aktionen weiter informiert werden. Aufklärung durch Mundpropaganda, Plakate, Handzettel, Flyer. Ein Anfang ist gemacht, aber 50.000 sind lange nicht genug, um die alte Leier zu stoppen. Es braucht einer noch größeren Öffentlichkeit, um der Forderung Gewicht zu verleihen. Wie schräg und wenig fundiert die Politiker mit dem Thema derzeit noch umgehen, kann man auch genauer im Artikel zur Bundestagsdebatte vom 6. Mai von Annika Kremer nachlesen.

Quelle und Links : http://www.gulli.com/news/epetition-50-000-und-wie-geht-2009-05-08/
Titel: "Unehrliche" Manöver bei Nein zu Internetsperren kritisiert
Beitrag von: SiLæncer am 09 Mai, 2009, 09:59
Der französische EU-Abgeordnete Jacques Toubon hat das Scheitern des umstrittenen Kompromisses zum EU-Telecom-Paket scharf kritisiert. Den Gegnern der mit dem EU-Rat ausgehandelten Fassung warf der Vertreter der konservativen französischen Regierungspartei UMP am heutigen Freitag auf der Urheberrechtskonferenz des Bundesjustizministeriums in Berlin "terroristische" und "unehrliche" Manöver im Rahmen der 2. Lesung des umfassenden Gesetzesvorhabens vor. Der letztlich mit knapper Mehrheit angenommene Text, der identisch ist mit dem Votum des EU-Parlaments aus der 1. Lesung, stehe zudem der Rechtsordnung der Gemeinschaft entgegen.

Laut dem Beschluss der EU-Abgeordneten sollen Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer nur nach einer Gerichtsentscheidung verhängt werden dürfen. Das Ergebnis gilt als klares Signal vor allem gegen den Vorstoß der französischen Regierung, ein Verfahren zur "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verstöße gesetzlich zu verankern. Laut der von Toubon mit entworfenen Kompromissformel sollte statt den Justizbehörden nur noch ein "unabhängiges und unparteiisches Tribunal" zu einem unbestimmten Zeitpunkt auf die Einhaltung von Bürgerrechten achten.

Durch eine Richtlinie könne kein Grundrecht auf Internetzugang geschaffen werden, begründete der frühere französische Justizminister seine Einwände. Die Polizei müsste demnach auch bei jeder Präventionsmaßnahme zum Richter gehen. "Ich kenne ihre Debatten um Datenschutz", wandte sich Toubon an das vorwiegend deutsche Publikum der Tagung. Die Sicherung der Privatsphäre müsse aber "irgendwann" auch in einen Ausgleich gebracht werden mit anderen Rechts- und Schutzgütern. Er bedauere sehr, dass sich das Parlament für ein rein politisches Signal entschieden habe, wo es doch im Prinzip um einen Rechtsrahmen für die milliardenschwere Telekommunikationsindustrie und auch mehr Verbraucherrechte gegangen sei.

Quelle : www.heise.de
Titel: IT-Branchenverband fordert massive Änderungen bei Kinderporno-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 09 Mai, 2009, 10:59
Der Branchenverband Bitkom macht sich in einer umfangreichen Stellungnahme für massive Korrekturen am Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Zugangserschwernis zu kinderpornographischen Angeboten stark. Laut dem 16-seitigen Papier, das heise online vorliegt, zieht der IT-Branchenverband bereits die Zielsetzung des Vorstoßes in Frage. Soweit im Kabinettsbeschluss davon die Rede sei, den "kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie im Internet empfindlich zu stören", steht die Lobbyvereinigung dem skeptisch gegenüber. Eine relevante Beeinträchtigung des weltweiten kommerziellen Angebots für entsprechende Inhalte sei durch die geplanten Zugangshürden "nicht zu erwarten".

Prinzipiell hält es der Bitkom nach wie vor für dringend geboten, die im Raum stehenden Web-Blockaden über ein Spezialgesetz zu realisieren. Damit könne deren "Ausnahmecharakter" unterstrichen und deutlich gemacht werden, dass es sich wirklich um eine abschließende Regelung ohne die vielfach geforderten Möglichkeiten für Ausweitungen etwa auf Seiten mit illegalen Glücksspielen oder rechtswidrig angebotenen urheberrechtlich geschützten Werken. Die gewählte Verankerung im Telemediengesetz (TMG) führe dagegen zu Systembrüchen und lasse aufgrund dessen "Querschnittscharakter" befürchten, "dass das Instrument künftig für weitere Inhaltskategorien fruchtbar gemacht werden soll".

Durch die Verwendung schwammiger Begriffe wie "Zieladressen" oder "vollqualifizierte Domainnamen" lasse der Entwurf ferner offen, "ob nur ein Host oder eine ganze Domain zu sperren ist". Eine Blockade ganzer Server wäre aber unverhältnismäßig und sollte ausgeschlossen sein. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass die vom Bundeskriminalamt (BKA) zu erstellende Sperrliste sogar Inhalte aufführen dürfte, die auf deutschen Servern vorgehalten werde. Dies könnte den "extrem kontraproduktiven Eindruck" vermitteln, dass künftig selbst dort, wo ein Zugriff auf die eigentlichen Angebote und ihre Löschung möglich wäre, stattdessen das als "Ultima ratio" angelegte Instrument der Zugangserschwernis greifen solle. Ausdrücklich klarzustellen sei zudem, dass Listeneinträge, die nicht mehr auf die inkriminierten Inhalte verweisen, sofort vom BKA von dem Filterverzeichnis zu löschen seien.

Gravierende Einwände hat der Bitkom gegen die geplante Befugnis für die Zugangsanbieter, im Rahmen des Betriebs der vorgesehenen Stopp-Seite anfallende personenbezogene Daten wie IP-Adressen zu erheben und auf Anforderung Strafverfolgern zu übermitteln. Damit unterstelle die Politik faktisch, dass jeder Zugriff auf das virtuelle Warnschild eine Straftat darstellt. "Das ist sachwidrig und rechtlich bedenklich, da es viele Methoden gibt, einen Internetnutzer ohne dessen Willen und ohne dass es ihm bewusst wird, zur unterschwelligen dauerhaften Abfrage von Webseiten zu bringen." Diese lägen dann im Browser-Cache und könnten bei einer Hausdurchsuchung als "Beweismittel" herangezogen werden.

Böswillige Dritte wären so imstande, Unbeteiligte etwa durch gezieltes Verbreiten entsprechender Links in öffentlichen Online-Foren in die Bredouille zu bringen. Auch die Übermittlung statistischer Zugriffsdaten in anonymisierter Form bringe wenig. Sie würde etwa keine Aussagen darüber zulassen, in welchem Maß die Abrufe durch automatisiert generierte Anfrage beispielsweise durch Suchmaschinen-Crawler oder Bot-Netze verursacht würden.

Generell sei angesichts der möglichen Weiterreichung von Zugriffsdaten nicht mehr erklärlich, warum das BKA die Stopp-Seite nicht selbst betreibe. Technisch sei die Umleitung auch gar nicht so einfach zu garantieren, da bereits das verschlüsselte HTTPS-Verfahren genau gegen solche Umlenkungen schützen solle. Mit den kommenden Regelungen über die Signatur von Datenbanken des Domain Name System (DNS) und die damit verknüpfte Sicherung der DNS-Auflösung gegen Manipulationen sei das Stoppseitenverfahren ferner nicht zu vereinbaren.

Weiter vermisst der Verband die Festlegung eines formalisierten Beschwerdeverfahrens, mit dem ein Seitenbetreiber oder ein sonst Betroffener die Löschung eines zu Unrecht erfolgten Eintrags aus der Sperrliste erzwingen kann. Angesichts der komplexen technischen Fragen bei der Implementierung der Zugangserschwernisse bedürfe es auch einer mindestens sechsmonatigen Umsetzungsfrist. Nicht zuletzt setzt sich der Bitkom für eine Nachbesserung der Klauseln zur Evaluierung sowie zur Haftungsfreistellung ein und ruft nach einer Regelung zur Entschädigung des Kostenaufwands der Provider.

Bundeswirtschaftsminister Karl Theodor zu Guttenberg zeigte sich unterdessen "sehr betroffen" über den regen Zuspruch zu einer Petition gegen die Initiative. Dadurch könne "pauschal der Eindruck entstehen", dass es Menschen gebe, "die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben", sagte der CSU-Politiker in der Tagesschau. Es handle sich dabei doch "um wirklich eines der wichtigsten Vorhaben in vielerlei Hinsicht".

Das Bundesfamilienministerium reagierte mit einem ähnlichen Hinweis: "Eine zivilisierte Gesellschaft, einschließlich der Internetgemeinschaft, die Kinderpornografie ernsthaft ächtet, darf auch im Internet nicht tolerieren, dass jeder diese Bilder und Videos vergewaltigter Kinder ungehindert anklicken kann." Das Bürgerbegehren, das vom Petitionsausschuss des Bundestags voraussichtlich erst nach den Neuwahlen im Herbst und der vorher geplanten Verabschiedung des Gesetzes behandelt wird, stehe aber auch für das legitime Anliegen, "ob und wie eine Kontrolle der Inhalte der Liste mit den zu blockenden Seiten erfolgen kann". Dieses Thema sei bereits Gegenstand der parlamentarischen Debatten. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", das Gesetzgebungsverfahren werde durch die Petition "nicht beeinträchtigt". Zwar sei es "das gute Recht" eines jeden, Bürgerbehren einzureichen. Die Maßstäbe der Internet-Gemeinde seien aber "teilweise undifferenziert".

Quelle : www.heise.de
Titel: Three-Strikes Frankreich - Erster Gegner mundtot gemacht
Beitrag von: SiLæncer am 09 Mai, 2009, 14:59
Es war auch nach der Abstimmung des Europäischen Parlaments wenig verwunderlich, als Frankreich erklärte, man wolle weiter an einem Three-Strikes-Gesetz festhalten. Jedoch sind nicht alle damit einverstanden.

Bei der Person handelt es sich um Jérôme Bourreau-Guggenheim, der für eines der größten französischen TV-Netzwerke TF1 tätig ist, und dort den Web-Bereich leitet.

Das Szenario nahm bereits am 19. Februar seinen Anfang, wie das französische Nachrichtenportal Ecrans berichtet. Jérôme entschloss sich, eine E-Mail an seinen Abgeordneten im französischen Parlament zu senden. Er wollte ihm seine persönliche Meinung zum geplanten Three-Strikes-Gesetz mitteilen, um ihn davon zu überzeugen, dass dieses Gesetz dem Volk nicht dienlich sein würde. Eine E-Mail mit dem Betreff "HADOPI" (die Behörde, die über die Durchführung des Gesetzes wachen soll) ging an den Abgeordneten. "Ich habe viel zu diesem Thema gelesen, da es mich beunruhigt. Zum einen, weil es mein Job ist, zum Zweiten weil ich eine gewisse Leidenschaft für das Netz habe", erklärte Jérôme in der Mail. Er beschrieb, wieso die Einführung dieses Gesetzes zu einem Desaster führen würde und bat den Abgeordneten darum, gegen das Gesetz zu stimmen.

Am 16. April wurde Jérôme Bourreau-Guggenheim gekündigt, mit der Begründung, dass es erhebliche Differenzen zwischen ihm und der Strategie von TF1 gäbe. Wie es dazu kam, zeigt erschreckend, welche Macht die Urheberrechtslobby offensichtlich bereits inne hat. Das französische Kultusministerium hatte die E-Mail erhalten und an den Arbeitgeber von Jérôme weitergeleitet. "Wir betrachten diese Position als einen Akt des Widerstands gegen die Strategie der TF1-Gruppe", steht in der Mitteilung. Kurz darauf folgt die Feststellung, dass das HADOPI-Gesetz unglaublich wichtig für die französischen Fernsehsender sei.

Jérôme hat inzwischen einen Anwalt mandatiert, um gegen die Kündigung vorzugehen. Was bleibt ist die Frage sind einige Fragen, die nicht leicht zu beantworten sind. Auch in Frankreich darf jeder seine politische Meinung frei äußern und dafür nicht benachteiligt werden. Wie kam es also, dass Jérôme Bourreau-Guggenheim gekündigt wurde? Viel wichtiger dürfte jedoch sein, wie die E-Mail an seinen Abgeordneten in die Hände des Kultusministeriums gelangen konnte, welche diese wiederum an TF1 weiterleitete.

Dies ist nach wie vor unklar. Auch die Tatsache, dass TF1 so rasch mit einer Kündigung reagiert, wirkt verwunderlich. Dies legt sich jedoch, sobald man sich darüber klar wird, dass der Chef von TF1 ein enger Freund des französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy ist. Es dürfte kein Geheimnis sein, dass Sarkozy nicht nur ein Three-Strikes-Gesetz vehement unterstützt sondern außerdem die richtigen Kontakte im Medienbereich innehat.

Quelle : http://www.gulli.com
Titel: Oberösterreichs Landtag fordert Kinderporno-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 09 Mai, 2009, 18:48
Der oberösterreichische Landtag fordert einstimmig, dass die österreichische Bundesregierung Verträge mit Internet Providern (ISP) schließt, um Sperren von "Seiten mit kinderpornografischem Inhalt" zu erreichen. In einem zweiten Schritt soll eine gesetzliche Grundlage für verpflichtende Zugangssperren geschaffen werden. Die Resolution wurde von allen 25 ÖVP-, drei der fünf Grünen und einem der 22 SPÖ-Abgeordneten als dringlicher Antrag eingebracht. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

In seiner Wortmeldung im Landtag sprach sich der ÖVP-Landesparteisekretär Mag. Michael Strugl, MBA, dafür aus, "insbesondere kinderpornographische Angebote im Internet zu sperren und darüber hinaus auch Strafausmaß für die Straftatbestände" zu erhöhen. Welche weiteren Angebote im Internet er zensiert sehen möchte, führte er nicht aus. Er verwies auf Webfilter in Schweden, Dänemark, den Niederlanden, Spanien und der Schweiz sowie auf die Diskussion in Deutschland.

Die SPÖ-Abgeordnete Dr. Kordula Schmidt sagte: "Vom Gedanken der Prävention her halten wir es für wichtig, dass eben die Zugangssperren gemacht werden und dass damit das Geschäft der Kinderpornographie letztendlich auch eingedämmt wird. Nur wenn Seiten nicht aufgerufen werden, werden sie auch nicht produziert. (Die Sperren) ... sollten möglichst rasch geschehen."

Die FPÖ-Abgeordnete Helga Moser betonte die Unterstützung ihrer Fraktion für den Antrag, auch wenn sie ihn nicht unterschrieben hätten, weil er "zu wenig straff formuliert" sei. "Ich glaube zwar, und das mag jetzt sehr pessimistisch klingen, dass wir mit einem Verbot, also dem Sperren dieser Seiten, leider die Kinderpornographie nicht ausrotten werden, weil man einfach genug andere Medien hat, das weiterzugeben. Es ist aber, glaube ich, primär ein Zeichen, dass wir uns distanzieren, als Gesellschaft und als Abgeordnete."

"Man muss klar sagen, dass die Verfügbarkeit von kinderpornographischen Darstellungen im Internet gestiegen ist", äußerte sich der Grüne Klubobmann (Fraktionsvorsitzender) Gottfried Hirz, "Wir sind sicherlich in der Situation, dass wir einem überbordenden und auch ungeregelten kinderpornographischen Markt gegenüberstehen. Ich glaube, dass wir von der Politik nicht zusehen dürfen." Die ISP müssten in die Verantwortung genommen werden. Die deutsche Bundesregierung sei auf dem richtigen Weg. Das Kappen des Zugangs mache den Markt für das organisierte Verbrechen weniger interessant. Videostreams der Wortmeldungen gibt es online im Windows-Media- und Real-Media- Format.

In Oberösterreich, wo im September Landtagswahlen stattfinden werden, besteht eine Koalition von ÖVP und Grünen. Aufgrund des von der Landesverfassung vorgegebenen Systems einer Konzentrationsregierung stellt die SPÖ vier der neun Landesregierungsmitglieder.

Quelle : www.heise.de
Titel: Familienministerium beharrt auf Netzsperren
Beitrag von: SiLæncer am 10 Mai, 2009, 05:22
Die Online-Petition gegen die von der Bundesregierung geplanten Internetsperren zur Bekämpfung von Kinderpornographie erweist sich bereits jetzt als voller Erfolg. Trotzdem hält das Bundesfamilienministerium am Gesetzentwurf fest.

Dabei argumentiert das Ministerium vor allem, auf zum Teil sehr emotionale Art und Weise, mit dem Leid der missbrauchten Kinder. "Eine zivilisierte Gesellschaft, einschließlich der Internetgemeinschaft, die Kinderpornografie ernsthaft ächtet, darf auch im Internet nicht tolerieren, dass jeder diese Bilder und Videos vergewaltigter Kinder ungehindert anklicken kann", teilte das Ministerium am Freitag in Berlin mit, "Das Leid der Opfer ist real, nicht virtuell. Jeder Klick und jeder Download verlängert die Schändung der hilflosen Kinder."

(http://gulli.com/img/2009/zensursula_schablone.jpg)

Um eine Beschäftigung mit der Petition wird man allerdings dennoch nicht herum kommen: Da diese längst die nötigen 50.000 Unterschriften zusammen hat, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages jetzt in einer öffentlichen Sitzung mit dem Antrag beschäftigen. Nach Angaben des Ausschusses könnte die Verhandlung möglicherweise noch vor der Sommerpause stattfinden. Wahrscheinlicher sei aber ein späterer Termin.

Daran, das Gesetz durch ihre Petition aufhalten zu können, glaubt auch die Initiatorin der Online-Petition nicht. Sie hofft allerdings, ein Zeichen setzen zu können und ihrer Kritik mehr Öffentlichkeit zu verschaffen. "Wir können der Politik klarmachen, dass sie nicht im Sinne des Volkes handelt", sagte Franziska Heine der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. Nun hofft sie, dass das Engagement der Netzsperren-Gegner nicht auf das Internet beschränkt bleibt, sondern diese auch außerhalb des Netzes aktiv werden und für ihre Überzeugungen und ihre Rechte eintreten.

Quelle : http://www.gulli.com
Titel: Netzsperren - Verträge bleiben geheim
Beitrag von: SiLæncer am 10 Mai, 2009, 10:31
Die Verträge zwischen Bundesregierung und Internet-Providern bezüglich Netzsperren gegen Kinderpornographie werden weiterhin unter Verschluss gehalten.

Ein Bundesbürger stellte im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) den Antrag, die die Verträge zwischen BKA und den bereits sperrenden Internet-Providern einzusehen. Dieser Antrag wurde allerdings abgelehnt.

Begründet wird diese Ablehnung, wie aus dem Antwortschreiben des BKA hervorgeht, mit einer "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" beim Offenlegen der Dokumente. Nach einer Erläuterung der von der Bundesregierung angenommenen Bedeutung von Netzsperren als Mittel zur Bekämpfung von dokumentiertem Kindesmissbrauch im Internet heißt es: "In den diesbezüglich zwischen dem Bundeskriminalamt und verschiedenen ISPs geschlossenen Verträgen werden Prozesse festgehalten, beispielsweise in welchen Zeiten und mit welchen technischen Abläufen die Listen den Providern zur Sperrung zugänglich gemacht werden. An Hand dieser Informationen könnten mögliche Täter ihre kriminellen Handlungen ausrichten, womit die öffentliche Sicherheit gefährdet wird."

Zudem, so die Argumentation, stellten die Verträge "geistiges Eigentum des BKA und der Vertragspartner" dar und sind als solches geschützt. Außerdem sei "mit den einzelnen ISP Vertraulichkeit vertraglich vereinbart."

Insbesondere Gegner der Netzsperren fragen sich angesichts dieser Unwilligkeit, Transparenz zu beweisen, ob das BKA möglicherweise mehr zu verbergen hat, als es zunächst den Anschein hat. Konkrete Hinweise gibt es darauf nicht; es ist durchaus möglich, dass man auf Seiten der Behörden von den vorgelegten Argumenten wirklich überzeugt ist. Überprüfen aber wird man dies vorerst nicht können. Wahrscheinlich werden viele Bürgerrechtsaktivisten darauf hoffen, dass die Verträge bald auf inoffiziellen Wegen doch noch ans Licht der Öffentlichkeit kommen.

Quelle : http://www.gulli.com
Titel: Sachliche Debatte über Internetsperren gefordert
Beitrag von: SiLæncer am 10 Mai, 2009, 15:22
Der Direktor des Hasso-Plattner-Instituts (HPI), Christoph Meinel, plädiert für eine Versachlichung der Diskussion um Sperren für Internetseiten mit Kinderpornographie. Alle technischen Verfahren zur Sperrung solcher Internetseiten hätten Schwachstellen, teilte er am Samstag in Potsdam mit. Zumindest die Schwelle für den Zugang werde jedoch durch solche Sperren deutlich erhöht, sagte der Professor für Internet-Technologien und -Systeme.

Der Wissenschaftler kritisierte Aussagen, wonach die Sperrung von Kinderpornographie-Seiten im Internet das Grundrecht auf Informationsfreiheit gefährdet. Wer dies behaupte, schüre irrationale Ängste, dass Websperren auf weitere Inhalte im Internet ausgedehnt werden. Auch im Printmedienbereich werde längst akzeptiert, dass die Gesellschaft ein legitimes Recht hat, sich gegen die Veröffentlichung solcher verbotener Inhalte zu wehren.

In der Rekordzeit von nur vier Tagen hatte zuvor eine Online-Petition gegen das Gesetz zur Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet mehr als 50.000 Unterstützer gefunden. Damit ist die Mindestzahl erreicht, ab der sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit dem Antrag befassen muss. Das Familienministerium hält dennoch an seinen Gesetzesplänen fest.

Quelle : www.heise.de
Titel: Streit um Internetsperren-Gesetz geht weiter
Beitrag von: SiLæncer am 12 Mai, 2009, 15:34
Im Streit um das Sperren von kinderpornografischen Internetseiten formieren sich Gegner und Befürworter. Mit einer bundesweiten Unterschriftenaktion will die Deutsche Kinderhilfe das geplante Gesetz zur Sperrung unterstützen. Der Auftakt sei an diesem Mittwoch vor dem Fußball-Bundesligaspiel von Arminia Bielefeld gegen 1899 Hoffenheim in der Bielefelder Schüco-Arena, sagte der Kinderhilfe-Vorsitzende Georg Ehrmann heute und bestätigte damit einen Bericht des Westfalen-Blatts vom selben Tag. Die Kinderschutzorganisation mit Sitz in Berlin wolle damit einen Kontrapunkt gegen die Online-Petition setzen, deren Ziel es ist, das Gesetz zu stoppen, hieß es weiter.

"Die 70.000 Unterstützer der Online-Petition repräsentieren nicht die Meinung der deutschen Bevölkerung, die meisten Deutschen wollen Kinderpornos gesperrt wissen", meinte Ehrmann. Ziel der Gegenaktion sei es, bis Ende Mai 100.000 Unterschriften zu sammeln. "Wir wollen verhindern, dass das Gesetzgebungsverfahren aufgrund der Online-Petition auf Eis gelegt wird." Da mehr als 50.000 Online-Eingaben vorliegen, muss der Petitionsausschuss des Bundestages über den Antrag diskutieren. Als weitere Stationen der Unterschriftenaktion nannte Ehrmann die BMW-Werke in München, Ministerien der Nordrhein-Westfälischen Landesregierung sowie das Frankfurter Bankenviertel.

Derweil ruft der Verein "Missbrauchsopfer gegen Internetsperren" (MOGIS) zu bundesweiten Protestaktionen unter dem Motto "Grundgesetz lesen" auf. Ursprünglich hatte Christian Bahls aus dem Vorstand des Vereins vor, am 23. Mai am Reichstag aus dem Grundgesetz vorzulesen. Die Verfassung wird an diesem Tag 60 Jahre alt. Wegen der großen Resonanz soll diese "Flashmob" genannte Aktion bundesweit stattfinden. MOGIS meint, kein einziges Kind werde durch die leicht umgehbaren Blockaden weniger missbraucht, während die zu erwartenden Einschränkungen der Rezipientenfreiheit und des Fernmeldegeheimnisses erheblich seien.

Quelle : www.heise.de
Titel: Britische Copyright-Allianz fordert Netzsperren gegen illegales Filesharing
Beitrag von: SiLæncer am 12 Mai, 2009, 17:59
Eine bunte Allianz von Vertretern der Copyright-Branchen setzt sich bei der britischen Regierung dafür ein, Internetnutzern bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen den Anschluss zu sperren. Mit einem gemeinsamen Empfehlungspapier machen sich neun Branchenverbände und fünf Gewerkschaften dafür stark, entsprechende Regelungen in die Regierungspläne für die digitale Zukunft des Landes aufzunehmen.

Demnach soll die Regierung die Providerbranche zum Handeln zwingen. Kunden, die wiederholt durch illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials auffallen und Mahnungen ignorieren, sollen vom Netz abgeklemmt werden. Die britische Copyright-Lobby blickt dabei vor allem nach Frankreich, wo die Regierung Sarkozy ein entsprechendes Gesetz gegen erheblichen Widerstand durchdrücken will. Nachdem das französische Vorhaben zuletzt im Parlament gescheitert war, soll es noch vor der Sommerpause wieder eingebracht werden.

Großbritanniens Premier Gordon Brown hatte einem Medienbericht zufolge solchen Wünschen zuletzt eine Absage erteilt. Die britischen Provider hatten sich im vergangenen Jahr auf massiven politischen Druck zur Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern bereit erklärt und verschicken nun Warnbriefe an auffällig gewordene Kunden. Ein "Three-Strikes"-Regime nach französischem Vorbild, bei dem nach dreimaliger Mahnung der Anschluss gekappt wird, konnten die britischen Rechteinhaber nicht durchsetzen.

Mit dem neuen Vorstoß wollen die Rechteinhaber nun den Druck auf die Labour-Regierung erhöhen, berichtet die BBC. Illegales Filesharing bedrohe etwa 800.000 Arbeitsplätze in den kreativen Branchen Fernsehen, Film, Musik und Software, meint die Allianz, der neben anderen auch der Verband der britischen Musikindustrie angehört. Die Lobby-Gruppen führen weiter an, etwa die Hälfte des britischen Internetverkehrs enthalte illegale Inhalte. Für 2007 schätzt die Allianz allein in Großbritannien 98 Millionen illegale Filmdownloads sowie über eine Milliarde illegale Musikdownloads.

Die britischen Provider wehren sich standhaft gegen solche Begehrlichkeiten. Kunden könnten willkürliche Sperrmaßnahmen vor Gericht anfechten, hält der britische Branchenverband ISPA dagegen. Die Argumente der Provider haben zuletzt Rückenwind aus Brüssel erhalten, nachdem das EU-Parlament einem "Three-Strikes-Regime" ohne Richterbeschluss mit der verabschiedeten Fassung des Telecom-Pakets eine klare Absage erteilt hatte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Französisches Parlament beschließt Gesetz zu Internetsperren
Beitrag von: SiLæncer am 12 Mai, 2009, 19:13
Diesmal blieb die Überraschung aus. Im dritten Anlauf hat die französische Nationalversammlung am heutigen Dienstagnachmittag ein umstrittenes Gesetz zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen verabschiedet. Mit 296 Stimmen setzte der konservative Flügel das "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" gegen 233 Gegenstimmen durch, berichten französische Medien. Morgen wird der Senat über die neue Fassung des Loi Internet et Création abstimmen. Auch in dieser Kammer dürfte dem Gesetzentwurf die Mehrheit sicher sein.

Das Gesetz sieht eine Sperre des Internetzugangs von bis zu einem Jahr bei mehrfachen Urheberrechtsverstößen vor. Die neue Regelung, die heute verabschiedet wurde, fordert zudem, dass die gesperrten Nutzer die Providergebühren weiter bezahlen. Eine neu zu schaffende Behörde, die Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet (HADOPI), soll Mahnungen per Mail verschicken und bei der dritten Überschreitung eine Sperre verfügen – ohne unabhängige richterliche Kontrolle. Damit steht das Gesetz im Widerspruch zu einer Abstimmung im europäischen Parlament, die vor kurzem mehrheitlich beschloss, dass Internetsperren nur per Gericht verfügt werden können.

Seit es am 9. April bei einer Abstimmung im Parlament überraschend gescheitert war, wurde das Hadopi-Gesetz in der französischen Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert. Die sozialistische Partei (PS) kündigte an, dass sie den Verfassungsrat, den Conseil constitutionnel, der in mancher Beziehung als Pendant zum Bundesverfassungsgericht gesehen werden kann, in dieser Sache anrufen werde. Heftige Kritik am Gesetzesentwurf gab es jedoch nicht vom linken Flügel, auch einzelne Abgeordnete des konservativen Regierungsbündnisses UMP stimmten gegen das Vorhaben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Urteil: DNS-Sperren sind zur Blockade von Inhalten "nur bedingt geeignet"
Beitrag von: SiLæncer am 13 Mai, 2009, 17:06
Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg ist ein Zugangsanbieter nicht verpflichtet, den Zugriff auf Seiten mit rechtswidrigem Inhalt zu sperren. Dies entschied das Gericht mit Urteil vom 12. November 2008, dessen schriftliche Urteilsbegründung nunmehr vorliegt (Az.: 308 O 548/08). Danach ist die Einrichtung einer DNS-Sperre für einen Provider unzumutbar, da sie nur beschränkt zur Verhinderung des Zugriffs auf die Seite geeignet und zudem leicht zu umgehen sei.

Angestrengt hatten das Verfahren fünf Unternehmen der Filmindustrie, darunter drei amerikanische Großkonzerne. Sie verlangten von der Antragsgegnerin, einem Provider aus Hamburg, den Zugriff ihrer Kunden auf eine in Indien gehostete Website per DNS-Sperre zu unterbinden. Auf dieser, in deutscher Sprache gehaltenen Seite bot ein unbekannter und nicht zu ermittelnder Dritter urheberrechtlich geschützte Filme zum Download und Abruf via Streaming an.

Die Unternehmen der Filmindustrie vertraten in dem Verfahren die Ansicht, dass der Provider ihre Rechte dadurch verletze, dass er seinen Kunden den Zugang zu dieser Website ermöglichte und sie damit in die Lage versetzte, Urheberrechtsverstöße zu begehen. Diese Rechtsverstöße könne der Provider mit einer DNS-Sperre verhindern. Eine solche Sperre sei wirksam und könne nicht ohne weiteres umgangen werden. Das LG Hamburg wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aber zurück. Der Provider sei weder als Täter oder Teilnehmer noch als Störer verpflichtet, seinen Kunden den Zugang zu der streitgegenständlichen Website zu verwehren.

Allerdings unterliegt der Zugangsanbieter nach Ansicht des Gerichts trotz der vermeintlich klaren Regelung des Paragrafen 8 des Telemediengesetzes (TMG) den Regeln der Störerhaftung. Die dort vorhandene Haftungsprivilegierung eines Access-Providers gelte nicht für Unterlassungsansprüche. Zur Begründung dieser Ansicht beruft sich das Gericht unter anderem auf die beiden "Rolex-Entscheidungen" des Bundesgerichtshofs (BGH). Die dort ausdrücklich nur für Hosting-Provider getroffenen Entscheidungen seien auch für Zugangsprovider anwendbar.

Jedoch, so das Gericht, setzt eine Störerhaftung voraus, dass eine Sperrung oder Entfernung der rechtswidrigen Inhalte für den Provider technisch möglich und zumutbar ist. Im vorliegenden Fall ist nach Ansicht der Richter die verlangte Sperrungsanordnung durch DNS-Sperren zwar technisch möglich. Es fehle allerdings an der Zumutbarkeit derartiger Blockaden. Insbesondere sei dabei die Eignung der in Betracht kommenden Maßnahme zu berücksichtigen. Die Einrichtung einer DNS-Sperre sei zur Verhinderung des Zugriffs auf einen Internetauftritt "aufgrund von Umgehungsmöglichkeiten, etwa durch Eintragung eines anderen Nameservers", nur "beschränkt geeignet".

Dem Vortrag der Filmindustrie, wonach die Mehrzahl der "durchschnittlichen Internetnutzer" durch die DNS-Sperre davon abgehalten würden, einen anderen Weg zu den gesperrten Inhalten zu suchen, wollte das Gericht keinen Glauben schenken. Tatsächlich sei es den Richtern selbst "in wenigen Minuten" gelungen, eine Internetseite mit einer Anleitung zur Umgehung mit den verfügbaren Nameservern zu finden. Dieses dürfte für die typischen Nutzer von Filmdownloadseiten sogar noch schneller möglich sein.

Quelle : www.heise.de
Titel: Deutsche Musikwirtschaft fordert Internetverbot für "Raubkopierer"
Beitrag von: SiLæncer am 14 Mai, 2009, 09:55
Die deutsche Musikindustrie will nach französischem Vorbild ein Internetverbot für Urheberrechtsverletzer auch in der Bundesrepublik. Die in Frankreich beschlossene Einführung von Verwarnungen und Zugangssperren für illegales Herunterladen aus dem Internet zeige, wie man mit massenhafter Verletzung des Urheberrechts effizient umgehen könne, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Musikindustrie, Dieter Gorny. Die Musikindustrie macht vor allem illegales Kopieren von urheberrechtlich geschützter Musik für einen Großteil der Milliarden-Einbußen verantwortlich; Tauschbörsen und nicht lizenzierte CD-Kopien hätten das Geschäftsmodell eines gesamten Industriezweiges ins Wanken gebracht.

Ein qualitativ geschäftsfähiges Internet könne nur im Zusammenspiel von technischer Infrastruktur und Inhalten entstehen, erklärte Gorny nun. Diese Erkenntnis vermisse er in der deutschen Politik. Wer den massenhaften Diebstahl von Musik, Filmen, Hörbüchern, Games und Software im Internet in den Griff bekomme, könne der Kreativwirtschaft einen internationalen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

In Frankreich hatten beide Parlamentskammern beschlossen, den Internetzugang von Urheberrechtsverletzern zu verbieten, sollten Verwarnungen zuvor nicht fruchten. Das Gesetz sieht eine Sperre des Internetzugangs von bis zu einem Jahr beim dritten Verstoß gegen das Urheberrecht vor (Three-Strikes-Modell); die gesperrten User müssten zudem die Gebühren ihres Internetproviders während der Sperre weiterbezahlen. Zudem soll nicht eine richterliche Entscheidung, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliege und wie sie zu ahnden sei, für die Internetsperre maßgeblich sein. Vielmehr soll eine Behörde, HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet) genannt, auf Hinweis der Rechteinhaber oder -verwerter hin tätig werden.

Das EU-Parlament hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, dass Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer nur nach einer Gerichtsentscheidung verhängt werden dürfen. Internet-Sperren, die durch eine Behörde oder andere staatliche Organisation ohne richterliche Überprüfung verhängt würden, sollen damit ausgeschlossen werden. Kritiker sehen mit der französischen Lösung das Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt und halten sie angesichts der technologischen Entwicklung für unpraktikabel. Die deutsche Musikindustrie ist aber schon seit Längerem Anhänger des französischen Three-Strikes-Modell. Im März hatte der Musikindustrie-Verband angekündigt, wieder vermehrt wegen Urheberrechtsverletzungen vor die Gerichte zu ziehen: Der Musikindustrie bleibe nichts anderes übrig, solange die Diskussion über das Aufsetzen eines Systems einer "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverletzungen mit Warnhinweisen und Internetsperren hierzulande in eine Sackgasse geraten sei, meinte Gorny bei der Vorstellung der Jahreszahlen der Branche. Damals hoffte er allerdings auch noch, dass das französische Vorgehen in eine europäische Regelung Eingang finde.

Quelle : www.heise.de
Titel: Geplante Kinderporno-Sperre könnte andere Sperrverfügungen erleichtern
Beitrag von: SiLæncer am 14 Mai, 2009, 18:30
Nur auf den ersten Blick können sich die deutschen Zugangsanbieter über ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg freuen, dass jüngst öffentlich wurde. Der Provider Hansenet/Alice hatte erfolgreich eine einstweilige Verfügung abgewehrt. Er sei nicht verpflichtet, den Zugriff auf Webseiten mit rechtswidrigem Inhalt zu sperren, entschieden die Hamburger Richter.

Doch in Provider-Kreisen stößt das noch nicht rechtskräftige Urteil auf Unverständnis, es wird zurzeit mit großer Sorge diskutiert. Im Hinblick auf die bevorstehende Verpflichtung zur Sperrung von Webseiten mit Kinderporno-Inhalten könnte der Richterspruch den Befürchtungen zufolge eine neue Dimension erhalten. Einstweilige Verfügungen zur Sperrung von Seiten mit anderweitig rechtswidrigen Inhalten, so die Argumentation, könnten künftig leicht zu erwirken sein, weil die Provider zwangsweise bald die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen haben.

Basis solcher Überlegungen ist der Kernaspekt des Hamburger Urteils. Das Gericht hat die sogenannte Störerhaftung nicht nur für Webhoster, sondern sogar für Zugangsanbieter angewandt, obwohl das für die Haftung im Internet einschlägige Telemediengesetz (TMG) in Paragraf 8 eindeutig vorsieht, dass Access-Provider für Handlungen ihrer Kunden nicht verantwortlich zu machen sind.

Wenn nun beispielsweise ein Kunde von Alice über seinen DSL-Anschluss urheberrechtswidrige Inhalte erreicht, könnte der Provider dem Gericht zufolge mithaften. Er müsste es dann grundsätzlich unterlassen, dem Kunden derartiges zu ermöglichen. Im konkreten Fall hatte das Gericht allerdings erklärt, dies sei dem Provider nicht zuzumuten, weil die in Frage kommende DNS-Sperrtechnik nur "beschränkt geeignet" sei.

Dennoch: Das LG Hamburg hat hier ein neues Fass geöffnet. Von heise online dazu befragt, kritisierte Nikolaus Forgó, Juraprofessor und Leiter des Institut für Rechtsinformatik (IRI) in Hannover, die Hamburger Richter hart. Man habe "die ohnehin schon problematische und vielfach kritisierte Rechtssprechung zur Störerhaftung" von Host-Providern auf Access-Provider erweitert. Und weil sich das Gericht auf die Störerhaftung einlasse, gelange es zur Zumutbarkeitsprüfung. Diese sie aber recht unbestimmt: "Es ist schwer vorstellbar, wie ein ganzer Industriezweig sich auf Dauer auf derart dünnem Boden bewegen soll, und diese Rechtssprechung schadet daher Providern schon jetzt massiv, obwohl sie hier vordergründig 'gewonnen' haben."

Die Situation könne sich noch erheblich verschlimmern, wenn die Pläne der Bundesregierung zu DNS-Sperren Gesetz werden sollten. erläuterte Forgó: "Das Gericht hat die Ablehnung des Anspruchs nämlich wesentlich auch mit dem wirtschaftlichen Aufwand begründet, den der Provider leisten müsste, um eine DNS-Sperre durchzuführen. Fiele dieser Aufwand weg, weil aus ganz anderen Gründen sowieso DNS-Sperren bestehen, dann lässt sich diese Argumentation so nicht mehr weiterführen und dann ist man als Provider auf hoher See und vor einem Hamburger Gericht noch mehr in Gottes Hand als bisher, wenn man es mit Inhabern von Urheberrechten zu tun bekommt."

Schlussendlich gibt Forgó zu bedenken: "Die angedachten und meines Erachtens zu Recht sowohl technisch wie rechtlich kritisierten Sperrungen zum Zwecke der Vermeidung von Kinderpornografie können Kollateralschäden entstehen lassen, die in der Diskussion um die angedachten Maßnahmen jedenfalls mit zu berücksichtigen sind." Es werde künftig wohl noch schwieriger, in Deutschland Internetdienste "auf einigermaßen rechtssicherem Boden" anzubieten. Dies schade dem Wirtschaftsstandort.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kinderschützer für schärfere Internetsperren
Beitrag von: SiLæncer am 15 Mai, 2009, 12:54
Der Deutsche Kinderschutzbund will mit anderen Organisationen eine Stellungnahme für die Einrichtung von Internetsperren mitsamt weiteren Forderungen abgeben. Birgit Pohl vom Kinderschutzbund bestätigte gegenüber heise online einen Bericht im Handelsblatt, laut dem sich ihre Organisation dabei momentan mit dem Videotheken-Verband IVD, der Kinderschutzinitiative Ecpat und den Kinderschützern von Innocence in Danger koordiniert. Momentan beraten die Gremien des Kinderschutzbundes, mit einer offiziellen Stellungnahme sei am Nachmittag zu rechnen, sagte Pohl.

Die Organisationen unterstützen im Kern den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, allerdings sollte die Liste gesperrter Seiten durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert werden, hatte Ekkehard Mutschler, Vorstandsmitglied des Kinderschutzbundes gegenüber dem Handelsblatt erklärt. Laut dem Gesetzesentwurf sollte diese Liste durch das Bundeskriminalamt erstellt werden und anschließend geheim bleiben. Auch sollte es nach Meinung der Kinderschützer nicht bei DNS-Sperren bleiben, diese sollten durch eine zusätzliche Technik verschärft werden.

Mit dieser Initiative geben erneut die Befürworter von Internetsperren ihrer Gegenseite Kontra. Die Online-Petition gegen Internetsperren, die mittlerweile über 81.000 Unterzeichner gefunden hat, rief die Deutsche Kinderhilfe mit einer Unterschriftenaktion für das Internetsperren-Gesetz auf den Plan. Das wiederum erregte den Unmut einer Gruppe von Eltern mit IT-Berufen, die sich als Verteidiger der Verbreitung von Kinderpornografie diffamiert sahen. Der Kinderschutzbund betrachtet laut Handelsblatt die Aktivitäten der Kinderhilfe argwöhnisch.

Ebenfalls argwöhnisch wird auf Netzpolitik.org die Beteiligung des Videothekenverbands an der Pro-Internetsperren-Initiative betrachtet. Der IVD gehöre zur Lobby der Rechteindustrie, die gegen Tauschbörsen und andere Umschlagplätze für unerlaubt kopierte urheberrechtlich geschützte Werke vorgeht. Vor diesem Hintergrund könnte demnach das Thema Bekämpfung der Kinderpornografie durch Netzsperren der Dammbruch sein, viele andere missliebige Inhalte auch aus dem Netz zu sperren.

Der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren, der im Zusammenhang mit den Internetsperren die Aufzeichnung von IP-Adressen kritisierte, hat derweil noch Bedenken anderer Art. Im Weblog des Fachverlags Beck schreibt er, die Bundesregierung hätte die EU von den Plänen informieren müssen. "Die vorgesehenen Sperrungspflichten regeln speziell Dienste in der Informationsgesellschaft. Sie greifen als nationaler Alleingang in Fragen ein, die gerade im Hinblick auf die Diskussionen im Europäischen Parlament über Sperrungspflichten im Internet von europaweiter Bedeutung sind."

Derweil sorgt ein nun bekannt gewordenes Urteil des Landgerichts Hamburg für Sorgenfalten bei den Providern. Durch das Urteil könnten Einstweilige Verfügungen zur Sperrung von Seiten mit anderweitig rechtswidrigen Inhalten künftig leicht zu erwirken sein, weil die Provider bald zwangsweise die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen haben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Internetsperren - Wie die Debatte das Land spaltet
Beitrag von: SiLæncer am 15 Mai, 2009, 19:25
In der Diskussion um Internetfilter, die den Zugriff auf Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten erschweren sollen, melden sich immer mehr Interessensgruppen zu Wort - und teilen sich dabei in zwei Lager auf.

Die Befürworter von Internetsperren eint eines: Sie haben sich den Schutz von Kindern auf die Fahnen geschrieben. So erklärt sich das Engagement von Familienministerin Ursula von der Leyen, die mittlerweile weitreichende Rückendeckung aus der CDU und CSU erhalten hat, und ebenso Teile des Koalitionspartners SPD als Unterstützer gewonnen hat. Angespornt werden die Abgeordneten dabei vor allem von diversen Kinderschutzverbänden, vom Deutschen Kinderschutzbund über die vom Familienministerium geförderte Lobbygruppe ECPAT bis hin zu dubiosen Vereinen wie der "deutschen Kinderhilfe". Doch welche Organisationen wenden sich eigentlich gegen die Sperren?

Interessanterweise ganz ähnliche Organisationen. So zählt der Kinderschutzverein Carechild zu den schärfsten Kritikern gegen die Internetsperren. Ein zentrales Argument ist dabei, dass die vom BKA geführten schwarzen Listen leicht zu virtuellen Einkaufsführern für Pädophile werden könnten, wodurch die Verbreitung von Kinderpornografie nicht eingeschränkt werden, sondern sogar zunehmen würde. Ebenso positionieren sich neben dem Kinderschutzverein auch Opfer von sexuellem Missbrauch gegen die Internetsperren. So hat sich der Verein TrotzAllem, der eine Beratungsstellen für missbrauchte Frauen unterhält, offen gegen die Sperrpläne ausgesprochen. In Rostock hat sich außerdem der Verein Missbrauchsopfer gegen Internet Sperren (Mogis) gegründet. Man erkennt hier also, dass sich nicht einmal Kinderschutzvereine einig sind. Aber wer ist es dann?

Fachleute aus der IT-Branche sicherlich nicht. Während die IT-Branchenverbände eco und BITKOM, die unter anderem die größten deutschen Internetprovider vertreten, ein Zensurgesetz begrüßen, wehren sich neben einzelnen Internetprovidern auch andere Verbände von Computerexperten. Der prominenteste Verein ist hierbei der Chaos Computer Club, der die Einrichtung einer Zensurinfrastruktur rügt. Im Rahmen einer Initiative des Netzaktivisten haben sich daneben über 420 IT-Fachleute mit eigenen Kindern, darunter Professoren, Entwickler und Netzwerkadministratoren, gegen von der Leyens Gesetz ausgesprochen.

Man könnte diese Liste weiter führen, über Juristen, Kriminologen, Künstler, Journalisten und letztlich natürlich auch Politiker. Wirklich unterscheiden tun sich diese beiden Gruppen nicht. Beide liefern Argumente, beide werfen sich gegenseitig harte Anschuldigungen vor. Die PR-Maschinen beider Gruppen sind angelaufen und neuerdings wollen auch beide mit öffentlichen Petitionen mobilisieren. Lagerkämpfe sehen dagegen anders aus.

Quelle : http://www.gulli.com
Titel: Usenet-Community vs. Rechtelobby
Beitrag von: SiLæncer am 15 Mai, 2009, 21:12
Eine niederländische Usenet-Community wehrt sich dagegen, dass sie von einem Urheberrechslobbyisten als "kriminell" bezeichnet wurde - und geht vor Gericht.

Im Januar erschien in der Zeitung "De Volkskrant" ein Artikel über das Usenet. Der Titel: "Zahlen sie nicht dafür, dann ist es nicht legal". Darin äußert sich der Vorsitzende der Vereinigung der niederländischen Unterhaltungsindustrie BREIN, Tim Kuik, äußerst aggressiv über die größte Usenet-Community des Landes, FTD:

"Auch wenn sie [FTD] keine illegalen Inhalte auf ihren Servern haben, ist was FTD macht einfach kriminell." FTD erlaubt seinen 450.000 Mitgliedern, auf Material zu verweisen, das sie im Usenet finden. Darunter sind natürlich auch urheberrechtlich geschützte Werke, die dann heruntergeladen werden. BREIN leitet daraus ab, dass die Seite daher illegal ist. Die rechtliche Lage in den Niederlanden zeichnet aber ein ganz anderes Bild.

Denn das Herunterladen von geschützten Werken aus dem Internet ist zum persönlichen Gebrauch genauso legal wie das Kopieren von Originalen. Selbst das Anfertigen von Kopien bereits illegal kopierter Werke ist erlaubt - weiterhin vorausgesetzt, es geschieht zum persönlichen Gebrauch. FTD hostet weder selbst geschützte Werke, noch verlinkt die Seite auf solches Material an anderen Stellen. Es ist also kein Wunder, dass man sich durch Kuiks Aussagen gehörig auf den Schlips getreten fühlt.

Daher ziehen die Macher jetzt gegen BREIN vor Gericht. Sie fordern, dass dort fünf grundlegende Annahmen bestätigt werden. Darunter auch die, dass das Herunterladen in den Niederlanden selbst dann legal ist, wenn der Uploader beim Hochladen gegen das Urheberrecht verstoßen hat, dass es legal ist, andere auf geschütztes Material hinzuweisen, und dass FTD keine Filtermaßnahmen durchführen muss, um dies zu verhindern.

Daneben verlangen sie aber auch eine öffentliche Gegendarstellung zu Kuiks Aussagen. Man will es sich nicht widerspruchslos gefallen lassen, öffentlich als kriminell beschimpft zu werden.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Internetsperren - Hacker kritisieren "Kinderhilfe"-Hack
Beitrag von: SiLæncer am 16 Mai, 2009, 19:05
Heute Nacht wurde die Internetpräsenz der "Deutschen Kinderhilfe" defaced. Blogger und Hacker kritisieren das Vorgehen scharf.

Kritiker der umstrittenen Netzfilter, die den Zugriff auf kinderpornografische Webseiten erschweren sollen, haben heute Nacht die Internetseite der "Deutschen Kinderhilfe" gehackt. Die Angreifer hatten die Internetseite des Vereins so manipuliert, dass dort anstelle der Forderung nach Netzfiltern eine Traueranzeige erschien, die auf die Abschaffung des Artikel 5 des Grundgesetzes hinweist. Außerdem enthielt ein dort erschienener Informationstext schwere Vorwürfe gegen den Verein. Etliche Hacker und Blogger kritisieren das Vorgehen des Angreifers jedoch scharf.

Mittlerweile ist die manipulierte Webseite zwar wieder entfernt worden. Die ursprüngliche Internetseite ist jedoch auch nach mehreren Stunden noch immer nicht wiederhergestellt worden. Besucher erreichen zur Zeit lediglich eine "Under Construction"-Meldung. Die Bewegung gegen Internetsperren ist trotz der wahrscheinlich gut gemeinten Aktion wenig begeistert. Florian Walther, Betreiber des scusiblog, bezeichnete die Aktion als "not so smart". "Leute, das war keine so smarte Idee die Lobbyisten von der Kinderhilfe zu ownen. Erstens können sie sich nun als Opfer von bösem Cybercrime hinstellen, zweitens können sie nun versuchen die gesamte Bewegung gegen die Sperren zu kriminalisieren, oder zumindest versuchen diese in die Cybercrime-Ecke rücken." Auch Blogger Fefe vom Chaos Computer Club findet harte Worte gegen die Defacer. Er war auf der gehackten Seite namentlich genannt worden. "Kurze Durchsage an den Defacer: du blöder Sack!" Den Hack selbst bezeichnete Fefe als "echt tiefen Griff ins Klo".

Etliche Blogger fürchten nun, die Seriosität verloren zu haben und als "Kriminelle" abgestempelt werden. Eine Reaktion des Kinderhilfe e.V. hat es bisher noch nicht gegeben.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Sony - Das Internet ist böse
Beitrag von: SiLæncer am 16 Mai, 2009, 22:04
Wenn man sich ansieht, wie der Chief Executive Officer von Sony das Internet erfasst, versteht man möglicherweise deren Anti-Piraterie Aktionen.

Während einer Diskussionsrunde über die Zukunft der Filmindustrie erhielt der Chief Executive Officer von Sony Pictures Entertainment, Michael Lynton, das Wort. Dabei äußerte er einen äußerst interessanten Blickwinkel zum technologischen Fortschritt.

"Ich bin ein Kerl, der nichts Gutes aus dem Internet hat kommen sehen. Dauerhaft." Im weiteren beschwerte er sich darüber, dass das Internet "die Vorstellung erschaffen [hat], dass man alles, was man will haben kann, und zwar zu jederzeit. Es ist, als ob die Läden auf der Madison Avenue rund um die Uhr offen wären. Die fühlen sich im Recht. Sie sagen, 'Gib es mir jetzt' und wenn man es ihnen nicht umsonst gibt, dann werden sie es stehlen."

Eine sehr abstruse Ansicht vom Internet. Allein die Tatsache, dass das Internet nun mal einen Rund-um-die-Uhr Service bietet, hätte die Contentindustrie schon vor sehr langer Zeit zu ihrem Vorteil nutzen können. Man hat es aber nicht. Stattdessen verteufelt man den technischen Fortschritt und verklärt ihn als bösartig und falsch, ohne sich dessen positiver Aspekte zu besinnen. Es ist nun mal so, dass ein Internetzugang inzwischen zu einer absoluten Selbstverständlichkeit gehört. Diesen als falsch zu bezeichnen, lässt tief in die logischen Schemen von Sonys Führung blicken.

Besonders interessant wurde es, als Lynton versuchte einen Vergleich herzustellen. Er erklärte, dass die Regierung unter Barrack Obama einerseits die Breitband-Internetzugänge ausbauen wolle, sich dabei aber nicht um die Regulierung von Piraterie kümmern würde. Dies sei, so Lynton, wie wenn man eine Autobahn baut, auf der man keine Geschwindigkeitsbegrenzungen einführt oder einen Führerschein zum Fahren verlangt. "Wir brauchen Regeln für die Straße", hielt der CEO fest. Bemerkenswert ist, dass die Obama-Regierung mehrere RIAA-Anwälte ins Justizministerium geholt hat. Diese werden sich mit Sicherheit auf ihre spezielle Art dem Problem "Piraterie" zuwenden.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: Sony - Das Internet ist böse
Beitrag von: Hesse am 16 Mai, 2009, 22:43
Wenn man bedenkt, dass dieses Unternehmen in den letzten Jahren hauptsächlich wegen eines Kopierschutzes der dem Endverbraucher ein Rootkit auf die Platte installiert von sich reden machte, so würde ich an deren Stelle zu solchen Themen besser GANZ still sein  >:(

SONY IST BÖSE. (<- Regieanweisung : Den "." gilt es beim lesen laut auszusprechen !)

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BTW : Es ist statistisch erwiesen, dass z.B. Filmpiraten letztenendes mehr DVD`s kaufen als der Durschschnittsbürger. Nur "testen" sie eben gerne, bevor sie ihr Geld für den letzten gequirlten Sche;ssdreck in die Tonne treten...
Titel: Informatik-Verband wendet sich gegen Netzsperren
Beitrag von: SiLæncer am 18 Mai, 2009, 17:05
Die Gesellschaft für Informatik (GI) hält die von der Bundesregierung geplante Ergänzung des Telemediengesetzes (TMG) um eine Regelung zur Einführung von Internetsperren für unzureichend und der Sache wenig dienlich.

Stattdessen fordert sie die Strafverfolgungsbehörden in einer heute veröffentlichten Stellungnahme nachdrücklich auf, Straftäter gemäß § 184 b des Strafgesetzbuches (StGB) "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften" wirksam zu verfolgen.

Bereits heute verfolgen Staatsanwaltschaften - wie sie Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Kinderpornographie Halle - Straftäter und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Ordnungsbehörden gehen gegen einschlägige Diensteanbieter und gegen den Host-Provider vor und lassen Webseiten - auch im Ausland - sperren, hieß es.

Zusätzlich will die Bundesregierung in Zukunft allerdings darüber hinaus kommerzielle Internet Service Provider (ISP) mit mindestens 10.000 Teilnehmern verpflichten, "geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, die in einer Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren".

Es reiche keinesfalls aus, den Zugriff auf pädophile Inhalte im Internet zu erschweren, so die GI. Vielmehr müsse von vornherein verhindert werden, dass solche Inhalte überhaupt erstellt und dann auch noch veröffentlicht oder weitergegeben werden. Sperrungen bewirken nicht, dass diejenigen, die Verbrechen an Kindern begehen, gefasst und verurteilt werden. Dies können nur Polizei und Staatsanwaltschaften erreichen.

Die Gesellschaft räumt zwar ein, dass Sperren durchaus helfen können, gegen bestimmte Inhalte im Netz vorzugehen. Die Weitergabe kinderpornografischer Inhalte erfolge aber kaum über Webseiten, Tatsächlich könne im Internet in der Regel nicht direkt auf Kinderpornographie zugegriffen werden; vielmehr sind die Adressen nur Eingeweihten bekannt und zugegriffen werden könne nur in geschlossenen Benutzergruppen und über Peer-to-Peer-Netzwerke.

"Eine Sperrung behördenbekannter Server durch das BKA hat also eine reine Alibifunktion und lenkt von der tatsächlich unzureichenden Strafverfolgung der Täter nur ab - zumal diese Sperrungen bisher ja schon durch die Staatsanwaltschaften und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angeordnet werden können", so die GI weiter.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Umfrage: 92 Prozent für Internetsperren gegen Kinderpornographie
Beitrag von: SiLæncer am 18 Mai, 2009, 19:37
Nach Angaben des Meinungsforschungsunternehmens infratest dimap befürworten 92 Prozent der deutschen Bevölkerung die Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet. Lediglich acht Prozent sprachen sich gegen das entsprechende Gesetzesvorhaben der Bundesregierung aus. Die Meinungsforscher hatten am 12. und 13. Mai dieses Jahres in einer Zufallsstichprobe 1000 Wahlberechtigte telefonisch befragt.

Erhoben wurden die Daten im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe. Für deren Chef Georg Ehrmann bestätigt das Ergebnis laut der Zeitung Welt am Sonntag, "dass es sich bei den Unterschreibern der Online-Petition um Internetliebhaber, Blogger, im Grunde also um eine Minderheit handelt – wenn auch eine gut organisierte".

Nach gut zwei Wochen haben rund 85.000 Bürger die Petition gegen die "Indizierung und Sperrung von Internetseiten" online unterzeichnet. Die Initiatoren des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) betonten heute als Antwort auf Ehrmann in einer Pressemitteilung, die Kritik an den Plänen der Bundesregierung komme "aus der Mitte der Bevölkerung".

Dass sich in Umfragen eine überwältigende Mehrheit der Bundesbürger für eine Sperrung kinderpornographischer Seiten ausspricht, sei dazu kein Widerspruch. "Vielen Mitbürgern ist noch nicht bewusst, dass die so genannten Sperren, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen sind, tatsächlich nur Sichtblenden darstellen, während die inkriminierten Seiten bei minimalem Mehraufwand und ohne nennenswerte Vorkenntnisse weiterhin erreichbar bleiben", betonte Alvar Freude für den AK Zensur.

Derweil lässt eine eine für den vergangenen Freitag angekündigte Stellungnahme für die Einrichtung von Internetsperren auf sich warten. Darin wollten der Deutsche Kinderschutzbund, der Videotheken-Verband IVD, die Kinderschutzinitiative Ecpat und die Kinderschützer von Innocence in Danger gemeinsam für eine Verabschiedung des geplanten Gesetzes, aber auch für einige Änderungen am vorliegenden Entwurf plädieren. Auf Nachfrage von heise online wollte Jörg Weinrich, Vorstand beim federführenden IVD, keinen neuen Termin für die Veröffentlichung der Mitteilung nennen.

Zum wiederholten Male forderte stattdessen heute die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) die Strafverfolgungsbehörden nachdrücklich auf, "Straftäter gem. § 184 b des Strafgesetzbuches (StGB) 'Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften' wirksam zu verfolgen". Stellvertretend für ihre rund 24.500 Mitglieder appellierte die GI an die Bundestagsparteien, "das allein dem Wahlkampf geschuldete Änderungsgesetz abzulehnen". Die GI sei der Überzeugung, "dass Sperrungen von WWW-Adressen nicht nur wenig hilfreich, sondern überwiegend schädlich sind."

Quelle : www.heise.de
Titel: Mehrere Verbände sprechen sich für Kinderporno-Sperren aus
Beitrag von: SiLæncer am 19 Mai, 2009, 18:09
Mehrere Verbände haben in einer gemeinsamen Erklärung vom heutigen Dienstag den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen grundsätzlich begrüßt. Unterzeichnet wurde die Erklärung unter anderem vom Deutschen Kinderschutzbund, vom Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD), vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) und vom Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi). Die Stellungnahme ging offenbar an zahlreiche Bundestagsabgeordnete; veröffentlicht wurde sie bislang nicht.

Die Verbände übten über ihre grundsätzlichen Zustimmung hinaus im Detail deutliche Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf, wie er vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Die vorgesehenen DNS-Sperren seien nicht ausreichend, stattdessen solle als "Mindestanforderung die in Großbritannien bereits erfolgreich eingesetzte und qualitativ bessere Hybrid-Sperre vorgesehen werden". Die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit zur Erfassung der Stoppseiten-Zugriffe lehnen sie ab.

Nach dem Willen der Verbände soll zudem der Schutzbereich für die Sperrmaßnahmen ausgedehnt werden. Dem Gesetzentwurf zufolge darf der Zugang zu Material erschwert werden, das unter den Paragrafen 184b des Strafgesetzbuches (StGB) fällt. Dabei geht es um sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern, die unter 14 Jahre alt sind. Die Unterzeichner fordern, auch den Deliktbereich der Jugendpornographie (Paragraf 184c StGB) einzubeziehen, denn "sowohl in der UN-Kinderrechtskonvention als auch in den Rahmenbeschlüssen der EU" seien "Kinder alle Personen im Alter bis zu 18 Jahren."

Außerdem sei die im Entwurf vorgesehene Beschränkung der Sperrpflicht auf privatrechtliche Anbieter mit mindestens 10.000 Nutzern abzulehnen. Es sei "kaum verständlich, dass der Staat sich vor Sperrmaßnahmen drückt". Desweiteren kritisieren die Verbände, das gemäß Gesetzentwurf einzelne anscheinend geblockte Anbieter weder die Möglichkeit haben, in Erfahrung zu bringen, ob ihre Seite wirklich geblockt wird, noch die Möglichkeit, dagegen den Rechtsweg einzulegen. Beschwerdemöglichkeiten und die Eröffnung des Rechtswegs für die Inhaber eventuell betroffener Internetangebote seien aber "eine absolute Notwendigkeit".

Bei dem heute versandten Text handelt es sich offensichtlich um eine Erklärung, die bereits am vergangenen Freitag veröffentlicht werden sollte. Es fällt auf, dass anders als angekündigt die Kinderschutzinitiativen Ecpat und Innocence in Danger nicht unterzeichnet haben. Im Vorfeld hatte hatte Ekkehard Mutschler, Vorstandsmitglied des Kinderschutzbundes, außerdem erklärt, man werde fordern, die Sperrliste müsse durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert werden. Von diesem Standpunkt ist in der nun verteilten Stellungnahme nichts mehr zu finden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Frankreich vs. EU - Reaktion auf geplantes Three-Strikes-Gesetz?
Beitrag von: SiLæncer am 19 Mai, 2009, 21:12
Nachdem Frankreich sich für ein Three-Strikes-Gesetz ausgesprochen hat, stellt sich nun eine entscheidende Frage.

Wird die EU reagieren, wenn die französische Regierung das Three-Strikes-Gesetz wirklich einführt? Eigentlich wäre es der einzig logische Schritt.

Erst vor kurzem hatte sich das EU-Parlament im Telekommunikations-Paket deutlich gegen das Modell einer französischen HADOPI-Behörde sowie einem Three-Strikes-Gesetz ausgesprochen. Keine dauerhafte Trennung der Internetverbindung eines Bürgers, wenn dies nicht von einem unabhängigen Richter so geurteilt wurde. Auch sei der Internetzugang etwas, auf das ein jeder ein Anrecht hätte. Die Gerüchteküche brodelt deshalb umso mehr, sollte Frankreich tatsächlich das Three-Strikes-Gesetz einführen. Der Abgeordnete im Europaparlament, Guy Bono, erklärte, dass rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen seien, falls Frankreich sich der Entscheidung der EU widersetzt.

Gegenüber der Presse erklärte Bono, dass er die Europäische Kommission kontaktieren würde, welche die Haltung des Parlaments gegenüber Internettrennungen unterstützen, notfalls ein Verfahren gegen Paris in die Wege zu leiten, wenn diese "die europäischen Bürgerrechte nicht respektieren".

"Wenn ein französischer Richter nicht reagiert, dann werde ich die Europäische Kommission dazu auffordern, vom Europäischen Gerichtshof die Einleitung eines Verfahrens gegen die französische Regierung zu beantragen, weil diese die Bürgerrechte nicht respektieren", so Bono gegenüber der Presse.

Eine kleine Hürde muss das Three-Strikes-Gesetz noch nehmen, damit es endgültig umgesetzt werden kann. Es bestehen jedoch keinerlei Zweifel daran, dass dies auch gelingt. Fraglich ist somit final lediglich, ob Frankreich den Mut aufbringt, dieses Gesetz wirksam werden zu lassen, oder ob man die Strafe der EU fürchtet - wenn es sie dann wirklich geben sollte.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Konträre Umfrageergebnisse zu Kinderporno-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 20 Mai, 2009, 15:55
Mit suggestiv formulierten Fragen kann man in angeblich repräsentativen Umfragen Ergebnisse nach Wunsch erzeugen. Das haben Befürworter und Gegner der sogenannten Kinderporno-Sperren der Öffentlichkeit in den vergangenen Tagen vorgeführt.

Als am vergangenen Wochenende das Ergebnis einer Telefonumfrage von infratest dimap öffentlich geworden war, mochten die engagierten Gegner von Internet-Sperren es zunächst nicht glauben: 92 Prozent der deutschen Bevölkerung befürworten demnach die Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet. Lediglich acht Prozent sprachen sich gegen das derzeit heiß diskutierte Gesetzesvorhaben der Bundesregierung aus.

Heute nun meldet die Zeit auf ihrem Online-Portal: "Mehr als 90 Prozent gegen Sperrungen im Internet". Auch dies sei das Ergebnis einer repräsentativen Telefonumfrage von infratest dimap. Ja was denn nun? Tatsache ist, dass beide Umfragen mit derselben Erhebungsmethode vom selben Unternehmen durchgeführt wurden, ohne dass es in der kurzen Zeit zwischen den Befragungsterminen Anlass für einen derart großen Meinungsumschwung gegeben hätte.

Die erste Befragung hat infratest dimap im Auftrag des umstrittenen Vereins Deutschen Kinderhilfe e.V. durchgeführt, der sich jüngst auch durch eine Unterschriftensammlung für das Sperrgesetz hervorgetan hatte. Die Frage, auf die 92 Prozent der Befragten mit "ja" geantwortet hatten, lautete wörtlich:

   
"Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Sperrung von kinderpornographischen Seiten im Internet. Kritiker befürchten eine Zensur und bezweifeln die Wirksamkeit solcher Sperren. Befürworter betonen dagegen, dass solche Sperren eine sinnvolle und wirksame Maßnahme im Kampf gegen die Verbreitung solcher Bilder sind. Wie sehen Sie das: Sind Sie für ein Gesetz zur Sperrung kinderpornographischer Seiten im Internet oder dagegen?"

Die Gegner des Gesetzesvorhaben brachte diese Fragestellung auf die Palme. Suggestiv sei es, so zu fragen, denn man nehme die Antwort schon vorweg. Christian Bahls vom Verein Missbrauchsopfer gegen Internetsperren (MOGIS) entschloss sich, ebenfalls eine Umfrage bei infratest dimap zu beauftragen, um diesen Vorwurf zu belegen. Also befragte infratest dimap wieder die Bevölkerung, diesmal aber anders formuliert:

   
"Der Zugang zu Internetseiten mit Kinderpornographie sollte durch eine Sperre erschwert werden, das reicht aus, auch wenn die Seiten selbst dann noch vorhanden und für jedermann erreichbar sind."

90 Prozent der Befragten stimmten dieser Aussage nicht zu. So erzeugte Bahls also ein Ergebnis, mit dem er jetzt, ähnlich wie der Verein Kinderhilfe, der Presse erklären könnte, die Mehrheit der Deutschen lehnt das vorgesehene Sperrgesetz ab. Bahls zeigt mit seinem Experiment, dass es für solche komplizierte, vielschichtige Problematiken wie der Verbreitung von Kinderpornographie und die Maßnahmen weder simple Fragen noch einfache Antworten gibt. Ein Versuch, der Bevölkerung, die mehrheitlich über die Sachlage kaum informiert ist, solche Antworten zu entlocken, kann nicht funktionieren.

Die Aktion von Bahls belegt folglich zweierlei: Erstens: Umfrageergebnisse von Meinungsforschungsunternehmen wie infratest dimap taugen kaum, um valide Stimmungsbilder zu erfassen, die zur Argumentation in der politischen Debatte herangezogen werden können. Zweitens: Wer dies dennoch tut, wie es jüngst die Deutsche Kinderhilfe vorexerziert hat, handelt unseriös und schadet der konstruktiven Auseinandersetzung eher, als ihr zu nutzen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Französisches Gesetz zu Internet-Sperren: Einspruch beim Verfassungsrat
Beitrag von: SiLæncer am 20 Mai, 2009, 17:13
Abgeordnete der sozialistischen Partei (PS) Frankreichs haben beim französischen Verfassungsrat ("conseil constitutionel") Einspruch gegen das "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" eingereicht, das in der vergangenen Woche vom Parlament verabschiedet wurde. Das in der öffentlichen Diskussion sehr umstrittene Gesetz sieht eine Sperre des Internetzugangs von bis zu einem Jahr bei dreifachen Urheberrechtsverstößen vor.

Wie französische Medien heute berichten, führen die Parlamentarier mehrere Punkte an, weshalb der Verfassungsrat das Gesetz annullieren sollte. Als einer der wichtigsten Punkte wird der Verstoß gegen die Unschuldsvermutung genannt. Das neue Gesetz würde ganz im Gegenteil eine grundsätzliche Annahme der Schuld begründen. Die zuständige Behörde (Hadopi), die die Abmahnungen verschickt und die Internetsperren verhängt, kann, so der Vorwurf der Abgeordneten, einen Internetnutzer bestrafen, ohne dass dessen Verstoß gegen Urheberrechte nachgewiesen wird. Es liegt vielmehr am User, seine Unschuld zu beweisen, indem er zeigt, dass er "alle erforderlichen Maßnahmen getroffen" habe, um seine Verbindung "abzusichern", indem er beispielsweise eine von der Regierung zugelassene "Sicherungs-Software" installiert.

Vorgeworfen wird dem Gesetz darüber hinaus "Unbestimmtheit". Da es nicht das unbefugte Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken als solches bestrafe, sondern das Versäumnis, den Internetzugang ausreichend dagegen abzusichern, kann jeder Inhaber eines Provider-Accounts bestraft werden, auch wenn er selbst nicht gegen das Urheberrecht verstoßen habe, sondern ein Dritter. Zum anderen bemängeln die Abgeordneten die Unverhältnismäßigkeit der Bestrafung. So sollen Internetnutzer unter anderem trotz Sperre die Providergebühren weiter bezahlen müssen. Zum anderen können neben zivilrechtlichen auch strafrechtliche Schritte eingeleitet werden, was eine "doppelte Strafe" bedeute, die gegen die Rechtssprechung des Conseil constitutionnel verstoße.

Der Verfassungsrat muss innerhalb eines Monats zum Einspruch Stellung nehmen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Strafverfolgung oder Internetsperren?
Beitrag von: SiLæncer am 20 Mai, 2009, 20:04
Beides zusammen geht nicht!

Internetsperren oder "Kinderporno-Sperren", wie sie von den Befürwortern genannt werden, sind aktuell ein heiß diskutiertes Thema. Es prallen zwei Welten aufeinander: Internet-Nutzer, IT-Spezialisten und Bürgerrechtler auf der einen Seite, Zensurbefürworter, IT-Laien und konservative Politiker auf der anderen. Viele Protagonisten beider Fronten trafen derweil schon des Öfteren erbittert aufeinander, etwa wenn es um das Thema Informationsfreiheit ging.

Mit Polemiken vermintes Gebiet

Während die Gegner von Zensur sich gelegentlich zu polemischen, harschen Äußerungen hinreißen lassen, die ihrer Verärgerung Ausdruck verleihen sollen, sind es tatsächlich vor allem die Befürworter, die an keiner Versachlichung interessiert sind. Das lassen sie über die üblichen versteckten Drohungen und nur scheinbar unbeabsichtigte Beleidigungen auch jeden wissen.

Die Situation ist indes nicht neu. Grundsätzlich ist alles, was im Bereich Kindesmissbrauch/-misshandlung/-pornographie angesiedelt ist, vermintes Gebiet. Wer einen Vorschlag zur Verbesserung der Situation sachlich kritisiert, wird üblicherweise polemisch in die Ecke der "Sympathisanten" verschoben, damit seine Kritik nicht wahrgenommen werden muss. Dass dies so nicht funktionieren kann, hat bereits 2003 die Diskussion um die "Anzeigepflicht bei Kindesmissbrauch" gezeigt . Obwohl mit großem, aktionistischem Aufwand ein Gesetzesvorstoß auf den Weg gebracht werden sollte, zeigten die Sachzwänge am Ende Wirkung: Der Vorstoß musste zurückgenommen werden. Die Polemik der Erwachsenen hätten ansonsten wieder einmal die Kinder ausbaden müssen.

Internetsperren verhindern Strafverfolgung

Tatsächlich sind Internetsperren das Letzte, das sich im Kampf gegen Kinderpornographie anbietet. Es ist eigentlich einer Kapitulation gleichzusetzen. Wenn man Internetsperren für eine Reihe von Problemen als Lösung vorschlagen könnte, dann wäre Kinderpornographie garantiert nicht darunter. Das liegt im Strafverfolgungssystem begründet, das - auch wenn das konservative Hardliner nicht wahrhaben wollen - von Exekutive UND Judikative gebildet wird:

Möchte der Staat einen Kinderporno-Konsument verfolgen, so muss er ihm mindestens den Versuch oder die Verschaffung kinderpornographischer Inhalte vor Gericht nachweisen. Dies ist nicht trivial. Im Rahmen der Operation "Himmel" ging man davon aus, dass es für eine Verurteilung nicht genügt, dass jemand auf eine Webseite zugegriffen hat, die "auch" kinderpornographische Inhalte anbot (sozusagen in einer Art "Hinterzimmer"). Man ließ sich erst gar nicht darauf ein, aus einem bloßen Zugriff einen "Versuch zur Verschaffung" zu erkennen. Vielmehr musste der Zugriff auf solche Bilder nachgewiesen werden, die noch als kinderpornographisch klassifiziert werden konnten und daraufhin weitere Ermittlungen anstoßen, um die Chancen für eine erfolgreiche Verurteilung zu verbessern.

Würde der Staat nun allen kinderpornographischen Angeboten eine Stopp-Seite vorstellen, so hat er bei der Strafverfolgung ein unüberwindbares Nachweisproblem. Wer auf eine Stopp-Seite zugreift, kann dies aus verschiedenen Gründen tun, etwa weil er auf einen Link klickt bei der Suche nach "normalen" pornographischen Angeboten (siehe Operation "Himmel"). Oder er folgt dem Link, weil er nicht weiß, dass dieser zu entsprechenden Inhalten führt. Für weitergehende Ermittlungen wird daher ein Stopp-Seiten Zugriff nicht ausreichen.

Aber die Situation ist noch viel schlimmer: Der Stopp-Seiten Besucher wird durch das Stopp-Schild nun vorgewarnt. Gesetzt den Fall, der Besucher ist wirklich ein KiPo-Konsument, wird er nun (falls die Internetsperren effizient sind), am weiteren Zugriff von Kinderpornographie gehindert. Für die Strafverfolger ist damit jede weitere Nachweismöglichkeit blockiert.

Den Einwurf der Befürworter, dass das Kriminalamt ja auf den Stopp-Seiten-Zugriff hin Hausdurchsuchungen initiieren dürfte, hat dabei keine Substanz. Abgesehen davon, dass so eine Durchsuchung von Gerichten als unbegründet eingestuft und alsbald sanktioniert werden würde, ist der Konsument vermutlich durch die Vorwarnung bemüht, weitere Beweise gegen ihn sofort zu vernichten.

Staat umgeht mit Zensur die Verpflichtung zur Strafverfolgung

Rechtsphilosophisch gesehen ist es auch höchst fraglich, ob der Staat ein Gesetz erlassen darf, das ihn an der Wahrnehmung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Volkssouverän hindert.

Wenn der Staat Internetsperren vorschreibt, dann kollidiert das mit der Verpflichtung zur Strafverfolgung von Kinderporno-Konsumenten, zu der ihn aber der § 184b StGB unmissverständlich zwingt.

Zensur für eine weiße Weste um jeden Preis

Und was gilt hinsichtlich der Produzenten? Stichproben zeigten, dass Staaten, in denen Internetsperren bereits aktiv sind, sich nicht nennenswert um eine Schließung der auf den Filterlisten eingetragenen Webseiten gekümmert haben. Das lässt vermuten, dass man das Problem der Kinderpornographie generell unter den Teppich kehren möchte.

Aber wie weiß ist eine Weste, die durch so ein Vorgehen entsteht? Sicher: rechtlich gesehen müsste man Kinderporno-Produzenten in Ländern, die keine entsprechende Strafgesetzregelung haben, nicht verfolgen. Aber moralisch hätte man die Verpflichtung, derartige Regelungen in solchen Ländern anzustoßen und international zu koordinieren.

Internetsperren dienen nicht dem Kampf gegen Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch oder Kinderpornographie. Sie dienen nur denjenigen, die sich von Leid und Elend abwenden und die Probleme nicht angehen wollen. Und sie würden abermals auf dem Rücken der Kinder errichtet, die ein "Hinsehen" der Verantwortlichen dringender benötigen als alles andere. Sperren von Internetseiten, und somit Zensur, ist immer ein Zeichen von Kapitulation.

Quelle : www.heise.de
Titel: SIGINT09 - Internetzensur in Deutschland und Alternativen
Beitrag von: SiLæncer am 23 Mai, 2009, 18:23
Alvar Freude und scusi setzen sich bei einem Vortrag auf der SIGINT dezidiert mit dem Netzsperren-Vorstoß der aktuellen Politik auseinander und erörterten sinnvollere Alternativen.

Dabei ist wenig verwunderlich, dass in dem Vortrag sowohl die Wirkung der Netz-Sperren gegen Kinderpornografie, wie auch die Maßnahme an sich, als eher zweifelhaft bezeichnet wurde. Zum einen steht der Großteil der Server, welche kinderpornografisches Material anbieten nicht auf irgendwelchen fernen Inseln, sondern in Ländern, so auch Deutschland, welche sicherlich bei der Bekämpfung gegen fragliche Inhalte in Netz kooperieren würden. Diese Karte in scusis Blog zeigt die Verteilung ganz eindrucksvoll.

Doch schon aus einem anderen Grund bräuchte man keine Netzfilter-Infrastruktur. Sollte man fragliches Material dann doch irgendwo im Netz aufspüren, wird meist nach einem kurzen Kontakt mit dem Provider schon dafür gesorgt, dass fragliche Seiten schlichtweg aus dem Internet verschwinden. In anderen Bereichen funktionierte dieses Vorgehen auch. Als Beispiel nennt scusi Banking-Trojaner. Die durchschnittliche Zeit, die eine Internetseite online ist, auf der ein Bankingtrojaner zu finden ist, beträgt 8 Minuten. Eine zweifelhafte Seite mit kinderpornografischen Inhalten dagegen würde durchschnittlich 24 Tage online verfügbar bleiben. Was hier fehlt, so die Feststellung, ist eine gut organisierte ausgestattete Interessengemeinschaft, die dafür sorgt, fragliches Material effizient und vor allem schnell aus dem Netz zu holen. Holt man dagegen den Staatsapparat und das Bundeskriminalamt zur Hilfe, um fragliche Inhalte filtern zu lassen, so wird damit nicht nur nicht das Hauptproblem gelöst, sondern muss man zusätzlich damit rechnen, dass es mehrere Tage dauern wird, bis es überhaupt dazu kommt, dass die Seite dann mit entsprechendem Warnschild versehen wird.

Auch ein anderes einleuchtendes Argument zeigte die Widersinnigkeit der Netz-Sperren, beziehungsweise der Filterlisten. Denn nomativ ist es verboten, sich die Filterlisten zu beschaffen und zu veröffentlichen. Faktisch jedoch sollte es für jeden Internetnutzer möglich sein, eine eigene Filterliste zu erstellen, da lediglich die Domains alle Stopp-Schilder, die ihnen begegnen, auflisten müssten.

Quelle : www.gulli.com
Titel: AK Zensur - 72 Stunden Zwischenspurt für ePetition
Beitrag von: SiLæncer am 24 Mai, 2009, 22:27
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) will bis Mittwoch 100.000 Unterstützer für die Online-Petition gegen die von der Bundesregierung geplanten Internetsperren gewinnen.

netzpolitik.org-Blogger Markus Beckedahl ruft zum "72 Stunden Countdown" für die ePetition gegen die geplanten Internetsperren auf. Als Anlass benennt Beckedahl eine öffentliche Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages, die am Mittwoch von 11 Uhr bis 13:30 Uhr stattfindet.

Die Petition hatte zuvor mediale Aufmerksamkeit erhalten, als sie innerhalb von fünf Tagen 50.000 Unterstützer gewonnen hatte. Diese Zahl ist notwendig, um eine öffentliche Anhörung beim Petitionsausschuss zu erzwingen. Nach dem Erreichen dieser Marke ist das Wachstum an Mitzeichnern jedoch massiv zurück gegangen. Dennoch zählt die Petition derzeit über 93.476 Mitzeichner.

Um den Druck auf die Abgeordneten zu erhöhen will der AK Zensur bis zur Expertenanhörung eine sechsstellige Unterstützerzahl erreichen. Der individuelle Aufwand soll dabei dennoch gering bleiben. "Wir würden uns freuen, wenn alle Mitzeichner eine weitere Person in den kommenden Tagen motiviert bekommen, mit uns die Petition zu zeichnen", so Beckedahl in seinem Blog.

Beckedahl bittet seine Leser außerdem, weiteren Druck auf die Abgeordneten auszuüben. So hat er erst heute noch in einem How To erklärt, welche Abgeordneten man kontaktieren sollte und wie man am besten mit ihnen in Kontakt kommt. Die Botschaft, die bei den Abgeordneten ankommen soll: "Löschen statt sperren ist die bessere Wahl im Kampf gegen Kinderpornographie!" Ob die Aktion letztlich erfolgreich sein wird bleibt abzuwarten. Schlecht stehen die Chancen angesichts des anstehenden Wahlmarathons jedoch nicht.

Quelle und Links : http://www.gulli.com/news/ak-zensur-72-stunden-2009-05-24/
Titel: Three-Strikes-Gesetz wird 1.000 Verbindungen kappen - täglich
Beitrag von: SiLæncer am 25 Mai, 2009, 22:06
Der französische Kultusministerin Christine Albanel erklärte, dass das Three-Strikes-Gesetz täglich für die Trennung von 1.000 Internetzugängen sorgen würde.

Wie wird sich das geplante französische Three-Strikes-Gesetz auf die dortige Internetlandschaft auswirken? Ein Artikel der Associated Press lässt einen vagen Einblick zu.

Darin erklärt der französische Kultusminister, dass er von 1.000 Internettrennungen pro Tag ausgehen werde, sobald das Gesetz umgesetzt worden sei. Auch müsse man von 13.000 Briefen täglich für Erst- und Zweitverletzer ausgehen. Während hier bereits mit großspurigen Zahlen umhergeworfen wird, muss sich das Gesetz in letzter Instanz unter die Lupe nehmen lassen, ob es nicht doch gegen die Grundrechte des französischen Volkes verstößt. Eine Entscheidung zu dieser Frage wird innerhalb der nächsten 28 Tage erwartet.

An dieser Stelle kann man jedoch bereits ein interessantes Zahlenspiel beginnen, wenn hypothetisch angenommen wird, dass Frankreich das Three-Strikes-Gesetz tatsächlich real werden lassen kann. Bei 1.000 Verbindungstrennungen pro Tag bedeutet dies 365.000 ausgelöschte Anschlüsse pro Jahr. Laut Wikipedia leben in Frankreich etwa 61,5 Millionen Menschen. Unter der Annahme, dass alle diese Personen einen Internetzugang haben - was wohl nicht der Fall sein wird - würden 1 von 168 Bürgern im ersten Jahr seinen Anschluss verloren haben. Noch interessanter wird dies bei 13.000 Verwarnungen tagtäglich. Im ersten Jahr würden 4.745.000 Warnbriefe durch die Nation gehen, was bedeutet, dass 1 von 13 Bürgern einen solchen Brief erhalten hat. Wenn wir davon ausgehen, dass jeder Bürger Frankreichs 13 weitere Bürger kennt, so dürfte der Traum von so manchem abmahnenden Anwalt wahr werden. Somit dürfte nämlich jeder jemanden kennen, der jemanden kennt, der abgemahnt worden ist. Die zweite Instanz würde dabei sogar wegfallen.

Um die Effektivität des Three-Strikes-Gesetzes mit einem durchaus gedehnten Argument zu verdeutlichen: Bei 61,5 Millionen französischen Bürgern und 1.000 Anschlusstrennungen pro Tag würde es 168 Jahre dauern, bis niemand mehr einen Internetzugang hat.Vorausgesetzt, alle Franzosen haben Internet, mit welchem sie illegales Filesharing betreiben und außen vor gelassen die Tatsache, dass pro Jahr immer neue Bürger geschäftsfähig werden und einen Internetanschluss beantragen können.

Bei den Verwarnbriefen geht die Sache erheblich schneller von statten. Binnen 13 Jahren wird jeder Franzose - unter den vorbenannten Bedingungen - ein solches Schreiben erhalten haben.

Helga Trüpel, eine Abgeordnete im EU-Parlament, fand im Rahmen einer Debatte zum Three-Strikes-Gesetz die passenden Worte. Ihrer Ansicht nach hätte solch ein Gesetz keinerlei Zukunft. Mit dieser Feststellung mag sie vermutlich richtig liegen, denn schlussendlich werden findige Köpfe immer Wege finden, das Gesetz auszutricksen. VPN-Anbieter dürfte hierbei nur eine von vielen Möglichkeiten sein.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Heftiger Lobbybetrieb vor Anhörung zu Web-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 26 Mai, 2009, 17:59
Vor der Bundestagsanhörung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung und der großen Koalition "zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" am Mittwoch haben sich zahlreiche Lobbyvereinigungen zu Wort gemeldet. Sechs Organisationen, die sich den Kinderschutz auf die Fahnen geschrieben haben, fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme eine "Versachlichung der Debatte". Ziel müsse es sein, die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu stoppen. Dazu gehört auch die Behinderung der "Verbreitung der Bilder dieses Missbrauchs", machen sich die Verbände für Web-Sperren stark. Kinderschutz und Informationsfreiheit dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Das von Blockadegegnern zu hörende Argument, dass die geplanten Stopp-Schilder leicht zu umgehen seien, ist für das Bündnis, in dem der Deutsche Kinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk, ECPAT, Innocence in Danger, Save the Children und UNICEF vertreten sind, nicht stichhaltig. "Das kann nur bedeuten, effizientere Mechanismen zu fordern, Ausnahmen auszuschließen und den bisherigen Gesetzentwurf entsprechend zu verbessern." Internetexperten sollten sich "herausgefordert fühlen, bei der Suche nach besseren technischen Lösungen zur Eliminierung der Missbrauchsbilder mitzuwirken und die Strafverfolger bei der Ermittlung der Täter zu unterstützen". Auf keinen Fall dürfe hingenommen werden, "dass Bilder, auf denen Kinder oft regelrecht gefoltert werden, ungehindert im Netz kursieren". Zuvor hatte sich der Kinderschutzbund schon gemeinsam mit anderen Verbänden für eine Verschärfung der technischen Anforderungen an Web-Blockaden eingesetzt.

Auch der Bitkom, der sich Anfang Mai für massive Änderungen an dem Gesetzesvorhaben aussprach, sieht weiter Klärungsbedarf. Unklar sei etwa, warum staatliche Internet-Anbieter wie Bibliotheken und Unis von der Pflicht zur Sperrung ausgenommen werden sollen. Der Hightech-Verband befürchtet, dass das ganze Vorhaben deshalb verfassungsrechtlich scheitern könnte. Wie viele andere der zur Anhörung geladenen Experten beäugt der Bitkom ferner die im Raum stehende Regelung sehr skeptisch, dass jeder Aufruf kinderpornographischer Web-Adressen an Staatsanwaltschaften oder Polizeien übermittelt werden könnte. "Zufallsbesucher" solcher Seiten sollten zwar durch ein staatliches Stoppschild abgeschreckt, aber nicht generell kriminalisiert werden.

Die Medienwissenschaftlerin Korinna Kuhnen stellt in ihrer Eingabe dagegen klar: Die Erfolgserwartung, dass sich rund 80 Prozent der Kinderpornographie-Konsumenten durch die Maßnahme von der Besitzverschaffung des Materials abhalten ließen, sei unrealistisch. Nach allen bekannten Strukturen kinderpornographischer Angebote im Web sei "der Zufallsfund" die Ausnahme und die bewusste Absicht des Abrufs die Regel.

Dem Juristen Dieter Frey, der schon bei einer früheren parlamentarischen Sachverständigenrunde und in einem Gutachten für den Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) gegen Web-Sperren Position bezog, erscheint der Vorstoß "unverhältnismäßig". Ähnlich wie der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco argumentiert er, dass gemäß dem "Ultima Ratio"-Grundsatz zunächst gegen die eigentlichen Anbieter der Inhalte und gegebenenfalls gegen die Betreiber der Internetserver vorgegangen werden müsste, bevor Zugangserschwerungen auf der Ebene von Access-Providern erwogen werden dürften.

Weiter bemängelt Frey, dass in dem Entwurf "wesentliche Fragen der grundrechtlichen Eingriffsintensität offen bleiben". Eine relativ zielgenaue Zugangserschwerung sei nur anhand der Zieladresse in Form einer URL denkbar. Die Initiative lasse aber auch die Verwendung des "vollqualifizierten Domainnamens" oder von IP-Adressen zu, was zu ganz erheblichen Kollateralschäden im Hinblick auf rechtmäßige Inhalte führen könne. Diese würden durch die Pflicht zur Sperrung schon von Verweisen auf Kinderporno im Web weiter verschärft. So könnte etwa ein journalistisches Angebot in die Sperrliste aufgenommen werden, das sich kritisch mit der Beurteilung eines vermeintlich kinderpornographischen Angebots durch das Bundeskriminalamt (BKA) auseinandersetzt. Die angestrebte "Technologieneutralität" der Filtermaßnahmen überlasse es zudem in einem grundrechtssensiblen Bereich Privaten, "über die Eingriffsintensität von Maßnahmen zu entscheiden, die nach dem Gesetzentwurf sogar rechtmäßige Angebote erfassen können". Das BKA betont dagegen, dass in keinem der bereits auf Web-Sperren setzenden Länder "andere Inhalte als Kinderpornographie gesperrt werden" und widerspricht so Analysen der entsprechenden Schwarzen Listen durch Beobachter aus der Internetgemeinde.

Insgesamt hätte die Umsetzung des Entwurfs nicht nur den Aufbau einer "universell einsetzbaren Sperrinfrastruktur" zur Folge, warnt Frey trotzdem. Die Internetzugangsdienste von Access-Providern könnten nicht mehr als gesellschaftlich besonders erwünschte, inhaltsneutrale Infrastrukturleistungen betrachtet werden, "die grundsätzlich blind gegenüber einer rechtlich qualitativen Bewertung der durchgeleiteten Daten und Kommunikationsvorgänge sind". Dies öffne den Weg gar für zivilrechtliche Sperrungswünsche etwa aus Urheberrechtsgründen.

Insgesamt ist laut dem Anwalt die Verfassungskonformität auch wegen der Gefahr weiterer, in Ausmaß und Rechtsfolgen nicht voraussehbarer Grundrechtseingriffe nicht gewahrt. Konkret fehle es an einer verfahrensrechtlichen Absicherung der Sperrliste oder an Regeln zur Kostenerstattung für die Provider. Zudem werde eine Auswertung des gesamten Datenverkehrs der Internetnutzer nötig. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) lehnt den Entwurf ebenfalls ab und hält die Eile, mit dem das Vorhaben noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gejagt werden soll, "für in der Sache eher schädlich". Mehrere SPD-Abgeordnete ließen unterdessen durchblicken, den Entwurf in dieser Legislaturperiode entweder gar nicht oder nur in sehr veränderter Form beschließen zu wollen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Netzaktivist lässt 60 Kinderporno-Seiten in 12 Stunden löschen
Beitrag von: ritschibie am 27 Mai, 2009, 12:23
Kinderporno-Seiten: "Löschen statt verstecken: Es funktioniert!"

Es ist nicht schwer, Webseiten mit Kinderpornografie abschalten zu lassen, das zeigte Netzaktivist Alvar Freude. Innerhalb von zwölf Stunden gelang es ihm, 60 Seiten aus dem Netz nehmen zu lassen.

"Löschen statt verstecken: Es funktioniert!". Das verkündete Alvar Freude, Netzaktivist vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur am heutigen Dienstag in seinem Blog. Statt Webseiten mit leicht umgehbaren Sperren zu verstecken, sollten diese besser gelöscht werden, so Freude, der die Probe aufs Exempel machte.

Freude analysierte mit automatischen Verfahren die diversen europäischen Sperrlisten und schrieb die Provider an, auf deren Servern sich laut der Listen kinderpornografisches Material befinden soll. Insgesamt wurden automatisiert 348 verschiedene Provider in 46 Ländern angeschrieben und über rund 1.943 gesperrte, vorgeblich illegale Webseiten informiert. Eine manuelle inhaltliche Analyse der Webseiten hatte vorher nicht stattgefunden.

Innerhalb der ersten zwölf Stunden nach Aussenden der E-Mails wurden bereits 60 Webauftritte gelöscht. Die ersten Reaktionen beziehungsweise Löschungen folgten nach wenigen Minuten und kamen unter anderem aus den USA, den Niederlanden, Dänemark, Russland sowie Deutschland, denn drei der vom Netz genommenen Webauftritte befanden sich auf Servern hierzulande.

250 von 348 angeschriebenen Providern antworteten auf die Anfrage, gaben aber an, hauptsächlich legale Inhalte gefunden zu haben; mit Stichproben konnten diese Angaben bestätigt werden, so Freude. Zehn Provider gaben an, insgesamt 61 illegale Inhalte entfernt zu haben, so dass Freude zu dem Schluss kommt: "Mit einer einfachen E-Mail kann man also schon viel erreichen... Was für eine Bürgerinitiative wie den Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur möglich ist, sollte für die deutsche Regierung und Strafverfolgungsbehörden ein Leichtes sein und die hier erzielten Ergebnisse deutlich übertreffen können.".

Quelle: http://news.magnus.de
Titel: Anhörung zu Kinderporno-Sperren: ein "Strauß verfassungsrechtlicher Probleme"
Beitrag von: SiLæncer am 27 Mai, 2009, 16:33
Bei der Bundestagsanhörung zum Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" warnten Juristen vor "Chilling Effects" für die Informationsfreiheit und unausgegorenen Schnellschüssen. Einen ganzen "Strauß von verfassungsrechtlichen Problemen" machte etwa Ulrich Sieber, Direktor des Max-Planck-Instituts für Strafrecht, in dem heftig umkämpften Vorhaben aus. Jürgen Maurer, Direktor beim Bundeskriminalamt (BKA), räumte ein, dass die laut den politischen Plänen seiner Behörde zugewiesene Aufgabe der Erstellung der Filterliste nicht in einem "trivialen Prozess" zu meistern sei.

Der Kriminalbeamte schätzte, dass aufgrund der Initiative "einige tausend Domains zu sperren wären". Pro Woche dürften zudem 250 neue Adressen dazukommen. Als größtes Problem dabei bezeichnete Maurer die Überprüfung der Webseiten, die nicht auf die Sperrliste kommen dürften. Bei der Prüfung von Blockadevorgaben skandinavischer Länder habe das BKA festegestellt, dass "viele Eintragungen nach unserem Straftatsbestand" gar nicht enthalten sein dürften. Auf zahlreichen aufgeführten "Eingangsseiten" sei zudem bei ersten Kontrollen keine Kinderpornographie zu entdecken gewesen. Nachfragen hätten aber ergeben, dass entsprechende Materialien in Unterverzeichnissen verborgen gewesen seien. Die aufgeführten Server hätten in der Regel in Staaten gelegen, die bei gemeinsamen Vereinbarungen zur konsequenten Strafverfolgung entsprechender Inhalte nicht mitmachen würden, widersprach Maurer Analysen der Schwarzen Listen durch Bürgerrechtler.

Generell werde alles genutzt vom Brief- über den Datenversand bis hin zu geschlossenen Tauschbörsen, beschrieb Maurer die Vertriebswege. Zur Effektivität der Zugangserschwernisse in anderen Ländern äußerte sich der BKA-Vertreter nicht konkret. Abschließende Untersuchungen gebe es dazu nicht, aber auch keine Anzeichen, dass die Maßnahme hinterfragt werde. Maurer zog daraus das Fazit: "Die Wirksamkeit wird angenommen." Dies könne in einzelnen Fällen belegt werden.

Die Medienwissenschaftlerin Korinna Kuhnen konnte sich dagegen "nur schwer vorstellen", dass Interessenten dauerhaft abgeschreckt würden. Die "Masse der Konsumenten" habe auch die Motivation, die Sperre zu umgehen. Sinnvoll sei eine Sperre nur bei potenziellen Tätern, "die über das Web den Einstieg suchen in die Kinderpornographie" und bereits pädosexuelle Interessen zeigten. Prinzipiell dürfe eine Blockade nur "Ultima Ratio" sein, wenn eine Seite nicht löschbar sei. Es müsse auf jeden Fall der Eindruck vermieden werden, dass auf den Listen ein hoher Anteil von Angeboten mit legalen Inhalten oder von Hosting-Providern enthalten sei, die von den Strafverfolgern noch nicht einmal auf kinderpornographisches Material auf ihren Servern informiert worden seien.

Eine klare gesetzliche Verankerung dieses "Subsidiaritätsprinzips" hielt auch Sieber für unentbehrlich. Besser wäre es aber, gegen die Störer direkt vorzugehen, nicht gegen die Zugangsanbieter. Alles andere werde den Opfern nicht gerecht, da ihre Rechte in anderen Ländern weiter verletzt würden. Der Strafrechtler empfahl die Entwicklung eines Gesamtsystems mit einer Verbesserung von Meldestellen und der Zusammenarbeit von Providern und der Polizei im internationalen Rahmen. Dabei müssten auch Sanktionen eingeführt werden, wenn ein Anbieter im Ausland die inkriminierten Inhalte nicht entferne. Bei den geplanten Sperren warnte Sieber dagegen vor einem legale Inhalte erfassenden "Over-Blocking", das auch bei dem favorisierten Verfahren mit Zugangserschwernissen über das DNS einsetzen könne. Besonders kritisch erschien ihm zugleich, dass die Polizei über die Aufnahme von Seiten auf die zudem geheim gehaltene Sperrliste entscheiden solle, und nicht etwa ein Richter.

Der Staats- und Verfassungsrechtler Matthias Bäcker hielt einen Richtervorbehalt ebenfalls für "sinnvoller", den Entwurf aber schon wegen falscher Zuständigkeiten für verfassungswidrig. Die Zugangsanbieter sollten als verlängerter Arm des Staates dienen; es gehe um Gefahrenabwehr, was in den Regelungsbereich der Länder, nicht des Bundes falle. Oliver Süme vom Verband der Internetwirtschaft eco machte auf das Problem aufmerksam, dass die Errichtung einer Sperrinfrastruktur zu einem generellen gefährlichen Schwenk in der Rechtsprechung führe. So würden die Zugangsanbieter verstärkt von Gerichten in der Lage gesehen, Filtermaßnahmen durchzuführen und diese auch zivilrechtlich etwa gegen urheberrechtsverletztende Angebote anzuordnen. Die Implementierungskosten gab er mit Summen zwischen 100.000 und vier Millionen Euro an, wozu jährliche Betriebsaufwendungen zwischen 30.000 und 500.000 Euro träten.

Schwere Bedenken hatten fast alle Experten gegen die vom Bundesjustizministerium in den Entwurf eingefügten Bestimmung, wonach die Provider als Betreiber des vorgesehenen virtuellen Stopp-Schildes Nutzungsdaten wie IP-Adressen protokollieren und an die Strafverfolger weiterleiten dürften. In diesem Fangnetz würden letztlich wohl nur die Falschen hängen bleiben, fürchtete Sieber. Bäcker forderte die Abgeordneten auf, diese Klausel auf jeden Fall zu streichen. Maurer führte aus, dass das BKA die Daten höchstens an die Staatsanwaltschaften weiterleiten würde. Diese hätten dann über Verfahrenseinstellungen zu entscheiden. Eingehen könnten aber auch "erhebliche Hinweise" auf Personen, welche die Stopp-Seite mehrfach anklickten. Der Rechtsanwalt Dieter Frey gab daher zu bedenken, dass der Staatsanwaltschaft wichtige Daten für die Strafverfolgung vorenthalten würden, wenn die Aufzeichnung und Weitergabe der IP-Adressen nicht gestattet würde.

Die seit Anfang Mail laufende Bundestagspetition gegen den Gesetzesentwurf haben mittlerweile über 100.000 Nutzer unterzeichnet. Die CDU-Wirtschaftspolitikerin Martina Krogmann betonte, dass deren Sorgen ernst zu nehmen seien. Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat unterdessen nach eigenen Angaben mit einfachen Mitteln gezeigt, dass der von Bürgerrechtlern propagierte Weg "Löschen statt Verstecken" funktioniere. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, die seit Monaten an allen Fronten für Web-Sperren kämpft, will trotz der wachsenden Kritik "keinen Deut" von ihrem Ansatz abrücken. Die CDU-Politikerin kann sich nach ihren Worten allein vorstellen, ein Kontrollgremium mit unabhängigen Experten für die Filterlisten des BKA zu schaffen, sagte sie Spiegel Online. Die Einholung einer Richtergenehmigung für die Aufnahme jeder zu sperrenden Webadresse sei nicht praktikabel.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kinderporno-Sperren: SPD sieht offene Fragen, CDU/CSU fühlt sich bestätigt
Beitrag von: SiLæncer am 28 Mai, 2009, 20:06
Die Koalitionsfraktionen haben unterschiedlich auf die parlamentarische Anhörung über den umstrittenen Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" reagiert. So sieht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das grundsätzliche Ziel von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) bestätigt, wonach Zugangshürden für Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten eine "sinnvolle zusätzliche Präventionsmaßnahme" seien. Die SPD drängt dagegen auf eine "erhebliche Überarbeitung" des Vorstoßes.

Der Gesetzgebungsprozess könne nun "zügig fortgeführt und noch in den nächsten Wochen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden". Dies erklärten die parlamentarische Geschäftsführerin der Unionsfraktion, Martina Krogmann, und die CDU-Berichterstatterin im Familienausschuss des Parlaments, Michaela Noll. Gestrichen werden solle der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) eingefügte Absatz, wonach Daten der Nutzer der geplanten Stopp-Seite zur Strafverfolgung verwendet werden dürften. Insgesamt habe die Union das Thema Web-Sperren aber "zu hoch gehängt", räumte Krogmann gegenüber dem Tagesspiegel heute ein.

Die SPD-Medienpolitikerin Monika Griefahn und der Wirtschaftsexperte der Sozialdemokraten, Martin Dörmann, konnten ebenfalls keine Bedenken der Sachverständigen ausmachen, die "prinzipiell" und "von vornherein" gegen Web-Blockaden zur Bekämpfung von Kinderpornografie sprächen. Entscheidend sei aber, dass der Entwurf "bezüglich Rechtsstaatlichkeit des Vorhabens und der Effektivität der Sperrungen" noch deutlich verbessert werde. Dabei gehe es vor allem um die Verhältnismäßigkeit. Das Vorhaben werfe hier noch "zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen". Nötig sei etwa eine gerichtliche Kontrolle der Filterliste, die das Bundeskriminalamt (BKA) erstellen soll. Der SPD-Abgeordnete Wolfgang Wodarg geht einen Schritt weiter: Er bezeichnete die Pläne von der Leyens als "Angriff auf die Informationsfreiheit im Internet". Die vorgesehenen Mechanismen seien unsinnig und "machen Tor und Tür für Missbrauch" auf. Er sei sich inzwischen daher recht sicher, "dass wir das Projekt stoppen werden".

FDP-Politiker hatten während der Anhörung ihre grundlegende Skepsis gegenüber dem Entwurf durchblicken lassen. Der familienpolitische Sprecher der Linken, Jörn Wunderlich, betonte nach der Sitzung: "Die von der Bundesregierung als wirksames Mittel gegen Kinderpornografie gepriesenen Internetsperren sind verfassungsrechtlich unzulässig, handwerklich mangelhaft und weitgehend nutzlos." Der Verdacht auf Internetzensur bleibe. Innen- und Medienpolitiker der Grünen erklärten, dass die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie "effektiv und konsequent" zu verfolgen sei. Der Entwurf biete dagegen nur "Symbolpolitik" und scheine "nicht der richtige Weg" zu sein. Malte Spitz vom Bundesvorstand der Grünen fügte hinzu: "Den aktuellen Vorschlägen zur Einführung von Internetsperrlisten und dem Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur erteilen wir eine klare Absage." Sie seien "rechtsstaatlich und technisch unverantwortlich".

Zypries verteidigte ihren Ansatz, Zugriffe auf die Stopp-Seite mitloggen zu können, auch gegen Kritik aus den eigenen Reihen. "Die Gesetzeslage ist eindeutig", sagte die SPD-Politikerin der Frankfurter Rundschau. Schon der Versuch, sich kinderpornografische Schriften zu besorgen, sei strafbar. "Deshalb war es mir wichtig, dass die Strafverfolger Zugang zu den Daten dieser Leute erhalten." Dies dürfe aber nur der Fall sein, "wenn es dafür einen richterlichen Beschluss gibt".

Die Bundestagspetition gegen das Vorhaben hat im Lauf des heutigen Donnerstagvormittags unterdessen die Marke von 100.000 Unterzeichnern überschritten. Behandelt wird sie vom entsprechenden Ausschuss voraussichtlich aber erst nach den Wahlen im Herbst.

Quelle : www.heise.de
Titel: Zensursula-Petition - über 102.000 Mitzeichner
Beitrag von: SiLæncer am 29 Mai, 2009, 13:48
Die Petition gegen den Gesetzesentwurf von Zensursula von der Leyen erreichte gestern die magische Grenze von 100.000 Unterschriften. Derzeit liegt man bei 102.057 Mitzeichnern. Damit wurde vom deutschen Volk das deutliche Zeichen gesetzt, dass die Zensurvorhaben der Bundesregierung unerwünscht sind.

Als nächstes Etappenziel erhoffen die Unterstützer, dass sie die bisher erfolgreichste ePetition der Geschichte einholen können. Bei mehr als 128.193 Unterzeichnern wäre es dann soweit.

(http://gulli.com/img/2009/zensursula_schablone.jpg)

Eine Überschreitung würde noch deutlicher herausstreichen, wie sehr den Menschen ihre Freiheit am Herzen liegt. Die Zahl der Unterschriften zeigt aber auch, dass von einer allgemeinen Politikverdrossenheit weniger zu spüren ist, als vielmehr von einer tiefen Enttäuschung gegenüber der Politik der etablierten Parteien. Die Menschen scheinen gemerkt zu haben, dass Kontrolle und Filter keine Lösung darstellen. Die Präventivpolitik der letzten Jahre inklusive Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung, Ausweitung der Befugnisse des BKA, ePässe, Online-Durchsuchung, Bundestrojaner, lebenslange Steuer-ID etc. führte letztendlich allein zur Einschränkung unser aller Freiheit.

Zensur und Kontrolle werden derartige Probleme nicht bekämpfen können. Der AK Zensur zeigt kürzlich eindrucksvoll, wie man mit Erfolg gegen Webseitenbetreiber mit kinderpornografischen Inhalten vorgehen kann. Und das ganz ohne den Einsatz von Blockaden.

Also: Investiert ein paar Minuten, nehmt die Maus in die Hand, setzt ein Zeichen gegen Zensursula und ihre geplante Netzsperre!

Quelle : www.gulli.com
Titel: Zensurgegnern geht SPD-Kritik an Kinderporno-Sperren nicht weit genug
Beitrag von: SiLæncer am 30 Mai, 2009, 15:35
Die nach der Bundestagsanhörung zu Kinderpornographie-Sperren im Internet ausgearbeitete Linie der Sozialdemokraten fordert, bei Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten solle das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst verpflichtet werden, die Host-Provider zu kontaktieren und dort auf eine Löschung der Angebote zu drängen. Erst wenn das erfolglos bleibe, solle die Webadresse auf die Filterliste gesetzt werden dürfen. Auch die betroffenen Seitenbetreiber seien über die geplante Aufnahme auf das Sperrverzeichnis und über Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren. Sollte sich ein Anbieter zur Wehr setzen, habe eine richterliche Kontrolle zu erfolgen, wenn das BKA an seinem Sperrvorhaben festhalte.

Da die Initiative vor allem Gelegenheitsnutzer kinderpornographischer Bilder abschrecken solle, will die SPD zudem eine von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eingebrachte repressive Klausel streichen. Nutzungsdaten, die bei dem einzurichtenden virtuellen Stopp-Schild anfallen, dürften nicht für die Strafverfolgung genutzt werden, stellt sich die Fraktion gegen den Vorschlag ihrer Parteikollegin.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur erkennt in diesen Äußerungen einen "ersten Schritt in die richtige Richtung". Gleichwohl gehe der Vorschlag der Sozialdemokraten etwa für ein eigenes, differenzierteres Spezialgesetz für das Vorhaben nicht weit genug, erklärte Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur, am gestrigen Freitag. Web-Blockaden seien im Kampf gegen die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet nicht nur unwirksam und unnötig, sondern auch gefährlich. Sei eine Sperr-Infrastruktur erst einmal errichtet, würden sich die einbezogenen Inhalte nicht mehr begrenzen lassen.

Christian Bahls vom Verein MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren MOGiS) beharrte darauf, Inhalte über den sexuellen Kindesmissbrauch müssten zügig aus dem Internet entfernt statt vordergründig versteckt werden. Schließlich würden nach Einschätzung der Beschwerdestelle INHOPE "erfahrungsgemäß gemeldete kinderpornographische Internetinhalte auch auf internationaler Ebene innerhalb von 12 bis 36 Stunden offline genommen". Gute Erfahrungen habe man auch mit den zwei im Mai angeschlossenen russischen Hotlines gemacht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Gravierende Einwände im Bundesrat gegen Kinderporno-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 01 Juni, 2009, 11:24
Im Bundesrat braut sich Widerstand gegen den umkämpften Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" zusammen. So hat der federführende Wirtschaftsausschuss Ende vergangener Woche eine heise online vorliegende Empfehlung für eine Stellungnahme der Länderkammer beschlossen, wonach der Vorstoß noch "zahlreiche rechtliche und technische Fragen aufwirft". Die Bemühungen der Bundesregierung, der Verbreitung von kinderpornografischem Material im Internet "flankierend zur konsequenten Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung der Täter" entgegenzuwirken, seien zwar zu begrüßen. An der Durchführbarkeit des konkret vorgeschlagenen Wegs haben die Wirtschaftspolitiker aber genauso wie viele andere Experten massive Zweifel.

Zu prüfen ist laut der Empfehlung vor dem Ergreifen weiterer Maßnahmen zunächst, "ob die bestehenden Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden tatsächlich unzureichend sind und wie sie effektiver umgesetzt werden können". Insbesondere seien die vorhandenen Instrumente zur Sperrung von Webseiten mit rechtswidrigen Inhalten im Wege einstweiliger Verfügungen, die der gerichtlichen Kontrolle unterliegen, stärker in Bedacht zu ziehen und bei Bedarf zu verbessern.

Für eine bessere Einschätzbarkeit der Effektivität der gegenwärtigen Mittel zur Unterbindung von Kinderpornografie wünscht sich das Gremium von der Bundesregierung eine Übersicht oder Schätzung von Servern mit Kinderpornografieangeboten geordnet nach Ländern, in denen deutsche Ermittlungsbehörden direkt oder indirekt Zugriffsmöglichkeiten haben beziehungsweise nicht haben. Eine Sperrliste sollte nämlich auf Fälle beschränkt werden, in denen aus rechtlichen Gründen nicht direkt gegen die inkriminierten Inhalte vorgegangen werden könne.

"Erhebliche Bedenken" hat der Wirtschaftsausschuss gegen die geplante Bestimmung, wonach "allein das Bundeskriminalamt ohne die Möglichkeit der Überprüfung" das geheim zu haltende Filterverzeichnis erstellen solle. Dies sei rechtsstaatlich kaum zu rechtfertigen, zumal von den Web-Blockaden auch legale Seiten erfasst sein könnten. "Die Sperrung von Internetseiten betrifft die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit", heißt es in der Empfehlung. Vor diesem Hintergrund seien geeignete Sicherungsmechanismen wie die Einbeziehung eines unabhängigen Gremiums erforderlich, um ein "Over-Blocking" zu verhindern. Zudem bedürfe es "eines effektiven rechtsstaatlichen Verfahrens, damit Betroffene die Löschung eines zu Unrecht erfolgten Eintrags aus der Sperrliste erreichen können". Für diese Fälle seien auch Entschädigungsklauseln vorzusehen.

Gravierende Einwände haben die Wirtschaftspolitiker auch gegen die im Raum stehende Erlaubnis für Zugangsanbieter, im Rahmen des Betriebs der vorgesehenen Stopp-Seite anfallende personenbezogene Daten wie IP-Adressen zu erheben und auf Anforderung Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Damit werde letztlich unterstellt, dass jeder Zugriff auf das virtuelle Warnschild eine Straftat darstelle. Es gebe jedoch zahlreiche technische Möglichkeiten, einen Internetnutzer ohne dessen Willen und seine Kenntnis zur unterschwelligen dauerhaften Abfrage von Webseiten zu bringen, die dann im Browser-Cache als vermeintliches Beweismittel zum Abruf illegaler Seiten registriert würden. Daher sollten anfallende personenbezogene Daten nicht verwertet und allenfalls anonymisiert für statistische Zwecke genutzt werden.

Der Ausschuss hält es überdies für erforderlich, das gesamte Spektrum der Verpflichtungen und Haftung von Webseiten-Betreibern und Diensteanbietern zu reformieren. Er betrachtet mit Sorge, dass die zunehmende Zahl an Verpflichtungen zu einer Marktbereinigung nicht nach Qualität, sondern nach Finanzkraft führe. Technische und organisatorische Aspekte müssten im Detail mit den Betroffenen und den Verbänden abgestimmt werden, um unnötige Kosten zu vermeiden und einfache, praxisgerechte Regelungen zu finden. Dabei sei darauf zu achten, dass auch Provider die Anforderungen erfüllen könnten. Über die Empfehlung der Wirtschaftspolitiker, gegen die sich ausdrücklich nur ein Vertreter Thüringens ausgesprochen hatte, werden die Landesfürsten in ihrer Plenarsitzung am 12. Juni zu befinden haben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Geschwindigkeitsbremsen für Urheberrechtsverletzer?
Beitrag von: SiLæncer am 02 Juni, 2009, 14:20
In wenigen Wochen wird die britische Regierung ihre neuen Anti-Piraterie Pläne verkünden, deren Details nach wie vor unbekannt sind.

Wenn es nach der Filmindustrie geht, wären "Rollhügel" für Urheberrechtsverletzer jedoch ein äußerst ansprechendes Feature, um diese sprichwörtlich auszubremsen.

Dabei hat man es jedoch erneut versäumt, sich konkret mit der Problematik zu befassen und setzt dabei lieber auf wilde Sanktions-Ideen, die man der Regierung hinwirft, in der Hoffnung, dass wenigstens eine davon umgesetzt wird.

Interessant ist jedoch, dass man plötzlich gar nicht mehr auf einem französischen Three-Strikes-Modell beharrt, welches erst vor wenigen Wochen als die ultimative Lösung angepriesen wurde. Die britische Filmindustrie hat nun offenbar eingesehen, dass dieser Schritt zu extrem und unverhältnismäßig wäre. Gutes Schauspiel oder purer Ernst? Schwierig zu beantworten, doch man scheint sich mit Geschwindigkeitsbremsen einen größeren Erfolg zu erhoffen: "Wir ziehen die Nutzung von technischen Maßnahmen, vergleichbar Rollhügeln, in Betracht. Sie würden potenzielle Urheberrechtsverletzer ausbremsen und dafür sorgen, dass sie zweimal über ihre Tat nachdenken", erklärte Lavinia Carey, Vorsitzende von Respect For Film.

Auch eine Sperre von besonders gefährlichen "Piraten-Seiten" oder zumindest eine Warnung der Provider an ihre Kunden, dass sie im Gerichtssaal enden, sollten sie ihr rechtsverletzendes Verhalten nicht einstellen, betrachtet man als akzeptabel.

Neue Gesetze im Kampf gegen Piraterie sollen bereits am 16. Juni vorgestellt werden. Wir werden gespannt darauf warten.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Die Generation C64 schlägt zurück
Beitrag von: SiLæncer am 02 Juni, 2009, 20:08
Die Debatte um Ursula von der Leyens Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie im Netz macht eine gesellschaftliche Kluft sichtbar: Die Generation Online will nicht länger akzeptieren, dass über sie hinwegregiert wird. Ein Generationenkonflikt wird sichtbar, der das Land noch Jahre lang spalten könnte.

Die Überraschung unter den politischen Spitzenkräften Berlins in den vergangenen Wochen war kaum zu übersehen. Etwas Unerhörtes war passiert. Eine neue politisch-gesellschaftliche Frontlinie ist sichtbar geworden, eine, die das Klima in diesem Land auf Jahre hinaus prägen könnte. Die Generation C64, die erste, die mit Computern aufgewachsen ist, hat die Nase voll von Herablassung und Gängelung, will sich nicht länger an den Rand der gesellschaftlichen Debatte drängen lassen. Sie wehrt sich, mit ihren Mitteln.

Dabei sah zunächst alles nach einem echten Coup aus: Ursula von der Leyen (CDU), Familienministerin, hatte ein Gesetz gefordert und dann, gegen das Zögern und Widerstreben ihrer Kabinettskollegen aus den eigentlich zuständigen Ressorts Wirtschaft, Inneres und Justiz, auch durchgesetzt. Kinderpornografische Inhalte sollen die Provider aus dem WWW filtern, die entsprechenden Sperrlisten soll das Bundeskriminalamt (BKA) führen. Wer trotzdem eine einschlägige Seite ansurft, bekommt ein Warnschild zu sehen.

Ein wahltaktisch todsicheres Gesetz, zielt es doch auf einen ungemein konsensfähigen Feind: die Hersteller und Verbreiter von Kinderpornografie, unmenschliche Profiteure und Verursacher unermesslichen Leids.

Folgerichtig tat die Opposition erst gar nichts und gab dann kaum mehr als ein leises Wimmern von sich - um sich dann in das Schicksal zu ergeben, dass die Familienministerin als Bezwingerin der Kinderschänder würde Wahlkampf machen können.

Dann passierte das Unerhörte: Eine rasant wachsende Zahl von Menschen sprach sich offen und nicht anonym gegen die Filterpläne der Ministerin aus - bis heute über 100.000. Obwohl es doch gegen Kinderpornografie ging! In Berlin war man konsterniert. Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) war so überrascht, dass ihm sogar der Fauxpas unterlief, die zu diesem Zeitpunkt bereits Zehntausenden Unterzeichner der Petition gegen das Gesetzesvorhaben, immerhin ja Wähler, vor laufender Kamera in die Nähe von Kinderschändern zu rücken.

Wie konnten die es wagen, einen Vorschlag für unsinnig zu erklären, den ernstlich zu kritisieren zunächst kein Politiker bereit war? Nichts fürchtet man in Berlin mehr, als selbst für einen Kinderschänder-Apologeten gehalten zu werden.

"Austritt aus dem Recht propagiert"?

Eine Erklärung musste her. Heinrich Wefing äußerte in der "Zeit" vergangene Woche die waghalsige Vermutung, man habe es bei den inzwischen über 100.000 Unterzeichnern mit "Ideologen des Internet" zu tun, mit einer "Gruppe", die "Ausnahmen von den Regeln" verlange, die für alle gelten: "Im Namen der Freiheit wird der Austritt aus dem Recht propagiert."

Tatsächlich wird in der Petition mitnichten digitale Anarchie gefordert: "Kinder zu schützen und sowohl ihren Missbrauch als auch die Verbreitung von Kinderpornografie zu verhindern, stellen wir dabei absolut nicht in Frage - im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse", ist da zu lesen.

Aber darum geht es im Kern auch gar nicht. Wefing hat durchaus Recht, wenn er an anderer Stelle in seiner Polemik von einem "Kulturkampf" spricht, wenn er Vokabeln wie "Generationskonflikt" bemüht. Was der Streit ums Thema Netzfilter sichtbar macht, ist eine Spaltung, eine Kluft, die Deutschland schon länger teilt: Die Einheimischen des Netzes, die Jüngeren, die habituellen Nutzer digitaler Technologie, sind es langsam leid. Sie möchten sich einmischen, möchten nicht einfach wortlos hinnehmen, dass immer wieder ungeniert in ihre Lebenswirklichkeit eingegriffen werden soll. Und zwar ausgerechnet von Leuten, die gerade unter den Jüngeren vielfach als auf diesem Gebiet ahnungslos wahrgenommen werden.

Über die Köpfe der Betroffenen hinweg geredet

Darauf, dass es da mancherorts an Kompetenz mangelt, gibt es durchaus Hinweise - man erinnere sich nur an die legendäre Frage von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD): "Browser, was sind jetzt noch mal Browser?" Deutschlands politische Führungsspitze, so der Tenor von zahllosen Blog-Beiträgen, Foren-Postings und Mensa-Witzeleien, ist nicht im Netz angekommen. Daran ändern auch teure Partei-Web-Seiten, Verlautbarungs-Blogs und Podcasts nichts.

Der tausendfache Widerspruch markiert einen neuen Rekord, aber wer genau hinsah, konnte die Spaltung auch schon vorher sehen. Ob beim Thema Computerspiele, bei der Vorratsdatenspeicherung, bei den Debatten um die Online-Durchsuchung: Immer wieder gab es Protest und Streit und immer wieder zwischen den gleichen gesellschaftlichen Gruppen. Der Streit zieht sich auch durch die Feuilletons und Talkshows der Republik: Er schlägt sich nieder in den Debatten über die katastrophalen Folgen der Digitalisierung für die Musikbranche, über die Probleme der Zeitungslandschaft, über die angeblich verblödenden Effekte von Handys, YouTube, StudiVZ und Videospielen.

Die vermeintlich Verblödeten, Verrohten, Dumm-gesurften sind mehrheitlich noch nicht in einem Alter, in dem sie gesellschaftliche Führungspositionen besetzen könnten. Deshalb wird gern und viel über ihre Köpfe hinweg geredet. Aber sie haben ganz neue Werkzeuge zur Verfügung, um sich zur Wehr zu setzen.

Der Aufstand der vermeintlich Verblödeten gegen die Ahnungslosigkeit der Entscheider

So wie der damals 22-jährige Student Matthias Dittmeyer, der öffentlich-rechtlichen TV-Magazinen Ende 2007 in einem vielbeachteten und bis heute populären YouTube-Video Recherchefehler, Polemik und verzerrende Darstellungen in Beiträgen über Computerspiele nachwies. Oder wie Franziska Heine, die 29-Jährige, die mit ihrer Online-Petition bis heute über 100.000 Menschen dazu brachte, sich gegen die Web-Filter-Pläne der Bundesregierung auszusprechen.

Diejenigen, die sich jetzt wehren, sind mehrheitlich überzeugt: Deutschland wird regiert, die öffentliche Meinung hierzulande dominiert von Menschen, für die das Internet eine fremde Welt ist, Computerspiele ein fremdartiger, potentiell gefährlicher Zeitvertreib. Von Menschen, die immer noch stolz auf die eigene Fähigkeit sind, SMS zu verschicken. Von digitalen Immigranten eben.

Gleichzeitig leben in diesem Land an die 20 Millionen Menschen zwischen 15 und 35 (um mal eine willkürliche Grenze für die Angehörigen der Generation C64 zu ziehen), in deren Leben digitale Technologie eine zentrale, eine vor allem selbstverständliche Rolle spielt. Für die das Internet nicht "der Cyberspace" ist, sondern ein normaler Teil ihres Alltags, ebenso wie Telefone für die Generationen davor.

Die einen, die digitalen Immigranten, machen Politik für die anderen, die in einer vom Digitalen durchdrungenen Welt leben. Das kann auf die Dauer nicht gutgehen.

Vorschlag: Jedes Druckwerk zuerst zum BKA

Nun also wächst der Widerstand. Die Unterzeichner der Netzpetition sind nicht für Kinderpornografie im Netz. Sie halten von der Leyens Filter nur für keine sinnvolle Lösung, weil er die Quellen der schlimmen Bilder unberührt lässt, weil er sich leicht umgehen ließe - und sie wehren sich dagegen, dass künftig eine Polizeibehörde als oberster Zensor über falsch und richtig im Netz entscheiden soll.

Man erinnere sich an den Aufschrei, an die nationale Debatte, die der große Lauschangriff einst hervorrief. Und man stelle sich vor, eine Regierung versuchte heute, kurz vor einer Bundestagswahl, noch schnell ein Gesetz durchzupeitschen, das Folgendes vorsieht: Jedes Druckwerk, das in Deutschland erscheint, jede Zeitung, jedes Buch und jedes Flugblatt, muss künftig dem BKA zur Beurteilung vorgelegt werden. Das erstellt dann Listen mit Druckwerken, die zu übel sind, um publiziert zu werden. Geheime Listen.

Das Land wäre in Aufruhr.

Der Vergleich mag polemisch klingen, er ist es aber nicht. Dem BKA die Zensorenrolle zu verweigern, ist ein zutiefst demokratischer Wunsch, einer, der dem Geist des eben mit viel Pomp gefeierten Grundgesetzes voll und ganz entspricht. Diejenigen, die nun als "Ideologen" diffamiert werden, denen der Bundeswirtschaftsminister unterstellt, dass sie sich "gegen die Sperrung von kinderpornografischen Inhalten sträuben", sind mehrheitlich keineswegs für Cyber-Anarchie. Sie sind für Freiheit und für die in der Verfassung garantierten Bürgerrechte, für Gewaltenteilung, für Checks and Balances.

Verfassungsprinzipien im Netz?

Demokratische Verfassungen werden nicht unter der Annahme gemacht, dass Menschen im Zweifel das Richtige tun werden, dass Politiker und Polizisten ja im Grunde gute Menschen sind und deshalb schon nichts schiefgehen wird. Sie sind konstruiert, um auch Fällen widerstehen zu können, in denen etwas nicht so läuft, wie man sich das als rechtschaffener Bürger wünscht.

Deshalb dürfen Polizisten keine Verbrecher verurteilen, deshalb unterliegen Geheimdienste der Kontrolle des Parlaments und deshalb entscheiden Polizeibehörden in Demokratien nicht, was publiziert werden darf und was nicht. Die Tatsache, dass genau dieser zentrale Punkt jeder demokratischen Verfassung bei der nun geplanten Gesetzesänderung übergangen wurde, sagt einiges über die Sorglosigkeit, mit der deutsche Politiker vorgehen, wenn es um Verfassungsprinzipien an einer Stelle geht, die sie und ihre Wähler nicht sonderlich zu interessieren scheint: im Internet. Das erinnert an Gesetzentwürfe zur Vorratsdatenspeicherung und der sogenannten Online-Durchsuchung, die auch das Verfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigten oder noch beschäftigen.

Dass die Unterzeichner der Petition gegen das Filtergesetz es wagen, Vernunft und Bürgerrechte sogar unter dem Risiko, als Päderastenfreunde gebrandmarkt zu werden, zu verteidigen, ist eine Entwicklung, die es eigentlich zu feiern gälte. Hier setzen sich Menschen für sinnvolle Gesetze und demokratische Grundprinzipien ein, teils schamloser öffentlicher Diffamierung zum Trotz. Das passt besser zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes als jede Sonntagsrede.

Und es ist für Deutschlands politische Klasse ein Vorgeschmack auf das, was noch kommt: Die digitalen Einheimischen haben begonnen sich einzumischen.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Nicht nur bei KiPo - Große Koalition will noch mehr Zensur
Beitrag von: SiLæncer am 06 Juni, 2009, 17:05
Den Aussagen des SPD-Innenpolitikers Dieter Wiefelspütz und des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach ist eine Ausweitung der Internetzensur wahrscheinlich. Lediglich aus taktischen Gründen beschränke man sich zunächst auf die Sperrung von Kinderpornografie.

Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, fordert eine Ausweitung der Internetzensur auf andere Inhalte. "Natürlich werden wir mittel- und längerfristig auch über andere kriminelle Vorgänge reden", erklärte der Abgeordnete fast selbstverständlich. Als Beispiele nannte er islamistische Webseiten, die auf der schwarzen Liste landen könnten. "Es kann doch nicht sein, dass es im Internet eine Welt ohne Recht und Gesetz gibt", schimpfte Wiefelspütz. "Eine Zeitung darf ja auch keinen Mordaufruf veröffentlichen." Auch sein Koalitionskollege Wolfgang Bosbach hält Ausweitungen für denkbar. "Ich halte es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornografie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät", meint der CDU-Politiker. Kritiker des Vorhabens sehen sich durch die Aussagen der beiden Fachpolitiker bestätigt: "Wüfelspitz und Bosbach bestätigen, es geht um Zensur", titelt beispielsweise das scusiblog.

Bosbachs Formulierung hat in der Blogosphäre für Aufsehen gesorgt. "Aha, 'erstmal nur mit dem Thema Kinderpornografie...' und die 'öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät'. Doch! Genau das muss passieren", schreibt scusiblogger Florian Walther. Für ihn zeigt die große Koalition nun ihr wahres Gesicht. Auch Fefe findet gleich scharfe Worte gegen die Pläne der Abgeordneten. "Natürlich will auch er [Wolfgang Bosbach] die Zensurinfrastruktur für weitergehende Zensur mißbrauchen. Das ist ja die Idee. Dass die das mit mißbrauchten Kindern begründen ist bloß das Brecheisen, mit dem sie die Selbstverteidigungskräfte der Bevölkerung umgehen, und letztlich ein weiterer Mißbrauch der besagten Kinder." Kritiker der Internetsperren haben in der Diskussion um die Netzfilter immer wieder die Einführung von "Zensurinfrastruktur" befürchtet.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Großbritannien - Alternativen zum Three-Strikes-Gesetz
Beitrag von: SiLæncer am 06 Juni, 2009, 18:58
Der britische Staatssekretär für Kulturangelegenheiten, Andy Burnham, bestätigte zum wiederholten Male eine Absage an das Three-Strikes-Gesetz, betonte jedoch, dass man nach anderen rechtlichen Mitteln suchen würde.

Die britischen Filesharer konnten sich freuen, als festgehalten wurde, dass auf der Insel kein Three-Strikes-Gesetz eingeführt wird. Diese Aussage bestätigte der britische Staatssekretär für Kulturangelegenheiten, Andy Burnham, auf der "Making Online Music Pay" Konferenz.

Damit war es jedoch nicht abgetan. So hielt Burnham fest, dass es zwar keine Internettrennung von mehrfachen Urheberrechtsverletzern geben werde, man würde jedoch an einer rechtlichen Basis arbeiten, um die Internet-Service-Provider (ISP) zur Einrichtung von "technischen Lösungen" zu zwingen. Damit soll dem Problem von mehrfachen Urheberrechtsverletzern in Tauschbörsen begegnet werden. Welche Maßnahmen genau bei den Providern erzwungen werden sollen, konnte oder wollte Burnham indes nicht verraten. Bisweilen ist jedoch mehrfach die Rede von Geschwindigkeitsbremsen gewesen. "Es gibt viele, die der Ansicht sind, dass eine simple Mitteilung nicht effektiv ist, also sorgen wir für die notwendigen Mittel um technische Maßnahmen für mehrfache Urheberrechtsverletzer umzusetzen. Wir haben vor dem Office of Communications (Ofcom) die Möglichkeiten zu geben, diese technischen Maßnahmen anzuwenden und wir denken, dass dies die richtige Option ist. Die Idee ist es, dass diese Maßnahmen gegen Einzelpersonen angewandt werden können, die mehrfache Rechtsverletzungen begehen. So sieht der Entwurf aus", erklärte Burnham.

Ab wann beginnt jedoch hier die Grenze zum mehrfachen Rechtsverletzer? Bereits ab dem zweiten Verstoß? Auch ist, ähnlich wie bei dem Three-Strikes-Gesetz in Frankreich, unklar, wer über die Schuld beziehungsweise Unschuld eines Filesharers entscheiden soll. Natürlich kann der britischen Medienaufsichtsbehörde Ofcom eine gewisse Neutralität angedacht werden, doch wer garantiert hierfür?

Bezüglich des Digital Britain Reports, welcher am 16. Juni erscheinen soll, erklärte Burnham, dass er "wahrscheinlich eine Verpflichtung für die ISPs" beinhalte, dass diese "Briefe an Personen die Urheberrechte verletzen versenden müssen." Im weiteren warnte er davor, dass die Provider und die Musikindustrie sich einfach zusammensetzen könnten, um eine Lösung für das Problem auszuarbeiten. "Beide Seiten müssen einen Punkt finden, an dem sie sich einig sind. Man kann nicht auf eine Handlung der Regierung warten, macht es jetzt. Wenn man auf die Regierung wartet, wird es vielleicht bloß schlimmer", so Burnham. Ob es schlimmer ist, wenn die Regierung restriktive Maßnahmen am Internetanschluss vornimmt oder die Contentindustrie, darf sich jeder selbst beantworten.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Ausweitung von Internetsperren?
Beitrag von: SiLæncer am 07 Juni, 2009, 19:56
SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz dementiert die ihm zugeschriebenen Zitate als "groben politischen Unfug".

Die Berliner Zeitung sorgte ausgerechnet kurz vor der Europawahl für einen Aufreger, zumal im Internet. Die Zeitung berichtete am Samstag, dass angeblich "Politiker der großen Koalition" darüber nachdenken, nicht nur kinderpornografische Seiten zu sperren.

"Natürlich werden wir mittel- und längerfristig auch über andere kriminelle Vorgänge reden", zitierte die Zeitung den SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz. "Es kann doch nicht sein, dass es im Internet eine Welt ohne Recht und Gesetz gibt." Man könne auch "Seiten mit verfassungsfeindlichen oder islamistischen Inhalten" blocken.

Da aus der SPD selbst Bedenken gegen die geplanten Internetsperren für kinderpornografische Seiten laut wurden, konnte das Plädoyer für deren Ausweitung von Wiefelspütz schon erstaunen. Man hätte das eigentlich von anderer Seite erwartet. Allerdings waren sich die Innenminister auch einig, Killerspiele verbieten zu wollen – während sie den Schützenvereinen und den realen Waffen nicht zu nahe treten wollten -, was auch als Geste für den Wahlkampf interpretiert wurde. Warum also nicht weitere Verbote, um Stimmen aus dem konservativen Lager zu holen?

Natürlich müssen verfassungsfeindliche oder islamistische Inhalte nicht kriminell sein. Die Internetsperren darauf auszuweiten, könnte auch bedeuten, politische Inhalte zu zensieren. Auf abgeordnetenwatch.de wurde der SPD-Politiker auf seine Äußerungen in der Berliner Zeitung angesprochen. Dort wollte er jedenfalls davon nichts wissen und erklärte, dass es sich "um groben politischen Unfug" handele: "Der Bericht der Berliner Zeitung überrascht mich nicht nur. Ich halte den Artikel für eine bösartige Fälschung meiner Auffassungen. So etwas ist mir bislang nicht untergekommen. Der Bericht gibt an keiner Stelle meine Meinung wieder, schon gar nicht die Auffassung der SPD. Was die Berliner Zeitung mir in den Mund legt, ist nahezu komplett Schwachsinn. Keine Silbe ist von mir autorisiert."

Mag natürlich sein, dass der SPD-Abgeordnete über die Reaktionen erschrocken ist, dass er gar nicht kontaktiert wurde, ist jedoch nicht wirklich glaubhaft. Die Berliner Zeitung hat jedenfalls ein Strohfeuer entfacht, allerdings wird man davon ausgehen müssen, dass – Wiefelspütz und große Koalition hin und her – Internetsperren, einmal eingeführt, zu einem probaten Mittel werden. Das läuft zuerst über Kriminalität – und Kinderpornografie ist stets ein Türöffner, ebenso wie Terrorismus – und wird schließlich bei anderen Vorfällen von Urheberrechtsverletzungen bis politisch unerwünschten Inhalten enden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Positionspapier gegen Internet-Piraterie
Beitrag von: ritschibie am 08 Juni, 2009, 15:12
Zitat
Ein Papier, das ich eigentlich nicht gerne hier weitergebe. Aber es zeigt den Geisteszustand der Großverlage, der eher dem Vor-Internet-Zeitalter entspricht, insofern sollte es auch hier wiedergegeben werden - zu reinen Dokumentationszwecken...

Führende Verlage haben am Montag beim Internationalen Mediendialog Hamburg eine Erklärung gegen den Diebstahl von Inhalten und für den Schutz geistigen Eigentums im Internet verabschiedet. Die SAT+KABEL dokumentiert den Text:

(http://res.magnus.de/res/_2/3/b/9/9369.jpg)



"Das Internet ist für den Journalismus eine große Chance. Aber nur, wenn die wirtschaftliche Basis auch in den digitalen Vertriebskanälen gesichert bleibt. Das ist derzeit nicht der Fall.

Zahlreiche Anbieter verwenden die Arbeit von Autoren, Verlagen und Sendern, ohne dafür zu bezahlen. Das bedroht auf die Dauer die Erstellung von Qualitäts-Inhalten und von unabhängigem Journalismus.

Wir treten deswegen entschieden dafür ein, den Schutz geistigen Eigentums im Internet weiter zu verbessern.

Freier Zugang zu Webseiten bedeutet nicht zwingend kostenlosen Zugang. Wir widersprechen all jenen, die behaupten, dass Informationsfreiheit erst hergestellt sei, wenn alles kostenlos zu haben ist. Der freie Zugang zu unseren Angeboten soll erhalten bleiben, zum Verschenken unseres Eigentums ohne vorherige Zustimmung möchten wir jedoch nicht gezwungen werden.

Wir begrüßen deshalb die wachsende Entschlossenheit von Bundesregierung, Landesregierungen und den im Bundestag vertretenen Parteien, die Rechte von Urhebern und Werkmittlern weiter an die Bedingungen des Internets anzupassen.

Im Internet darf es keine rechtsfreien Zonen geben. Gesetzgeber und Regierung auf nationaler wie internationaler Ebene sollten die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern besser schützen. Ungenehmigte Nutzung fremden geistigen Eigentums muss verboten bleiben.

Am Ende muss auch im World Wide Web gelten: Keine Demokratie gedeiht ohne unabhängigen Journalismus. Kein Wissen entsteht ohne faire Beteiligung an seinem wirtschaftlichen Ertrag.

Hamburg, 8. Juni 2009

Axel Springer AG
Bauer Media Group
Ganske Verlagsgruppen GmbH
Gruner + Jahr AG & Co KG
Spiegel Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co KG
Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG"


Quelle: http://satundkabel.magnus.de
Titel: "Das Internet" gibt es nicht
Beitrag von: SiLæncer am 08 Juni, 2009, 18:53
Es wird viel geschimpft auf "das Internet" in diesen Tagen. Es macht dumm, es ist der Feind des Geistes, es tut demokratisch, ist es aber nicht, behaupten seine Kritiker. Alles Quatsch, findet Christian Stöcker - "das Internet" existiert gar nicht.

Man stelle sich folgende Situation vor: Ein junger Mann mit Hornbrille geht am frühen Abend in ein Lokal. Er stellt sich neben einen Tisch, an dem eine bereits angeheiterte Herrenrunde sitzt und hört eine zeitlang zu, was dort gesprochen wird. Dann steigt er auf einen Stuhl und ruft: "Ich habe eben gehört, dass Intellektuelle hier als überflüssige Klugscheißer bezeichnet werden! Über die letzten Bastionen sachkundiger Meinungsbildung ergießt sich hier Abscheu!"

In wohlgesetzten Worten und mit klarer Stimme fährt der junge Mann fort, minutenlang zu erklären, dass er nun den Beleg für eine langgehegte Vermutung habe: Deutschland sei eine Land ohne jede Kultur, ein Ort, von dem die Intellektuellen sehr bald für immer verschwinden würden.

Die übrigen Kneipengäste murren und pfeifen. Da springt dem jungen Mann ein älterer Herr bei. Er ruft in den Saal, hier sehe man einmal mehr den für dieses Land typischen Fanatismus. Er spricht von "Schwarm-Dummheit", "Bolschewismus" und der "Diffamierung und Verfolgung Andersdenkender".

"Pisa-Katastrophe zur Norm erhoben"

Natürlich ist die Geschichte erfunden. Aber etwas Ähnliches ist in den vergangenen Wochen passiert - auf den Internet-Seiten der "Zeit".

Der "Zeit Magazin"-Redakteur Adam Soboczynski hatte (im Blatt und online) einen Artikel veröffentlicht, der mit "Das Netz als Feind" überschrieben war: im Kern eine wortreiche Publikumsbeschimpfung, in der Internet-Nutzern pauschal "Anti-Intellektualismus" und "Bildungsfeindlichkeit" vorgeworfen wurden. Erwartungsgemäß liefen unter der Web-Version des Artikels teils höflich kritische, teils lobende und teils hämische Kommentare auf.

In der Woche darauf antwortete Gero von Randow, Zeit-Redakteur und ehemaliger Chef von "Zeit online", im Blatt auf Soboczynski und attestierte ihm in einem klugen, bescheidenen Text Hochmut und "Netzwut".

Andernorts waren die Reaktionen deftiger, einige der Beschimpften kritisierten den Autor in Blog-Einträgen mit deutlichen Worten. "Zeit"-Feuilletonchef Jens Jessen sprang seinem Autor deshalb in der Ausgabe von vergangener Woche bei: In den Reaktionen auf Soboczynskis Artikel zeige sich "Netzfanatismus", "ein egalitärer Relativismus, der kein Mehr- oder Besserwissen dulden kann", ja "E-Bolschewismus". Schlimmer noch, das Ganze sei ein Symptom der Verdummung: "Die Pisa-Katastrophe, überall sonst beklagt, ist im Netz zur Norm erhoben worden."

Ist das Internet großmäulig?

Diese Art von Pauschalurteil ist in deutschen Blättern in den vergangenen Jahren zum Mainstream geworden. "Das Internet verkommt zum Debattierclub" (Bernd Graff, "Süddeutsche Zeitung"), "Das Netz ist auch ein Medium, das in steigendem Maße Nicht- oder Fastnichtmehrlesen ermöglicht" (Frank Schirrmacher, "Frankfurter Allgemeine Zeitung"), "Internet-Blogs zersetzen das informierte und unabhängige Urteil" (Josef Schnelle, "Berliner Zeitung"). Bei Jens Jessen in der "Zeit" wird das Internet sogar zur handelnden Person: "Das Internet, bevor es großmäulig von E-Democracy redet, muss erst einmal eine angstfreie Gesellschaft in seinen Räumen erlauben."

All die Thesen, Behauptungen und vermeintlichen Beobachtungen über das Internet als solches sind nicht falsch im engeren Sinne: Sie sind schlicht sinnlos. Ebenso sinnlos wie die Versicherung, Papier und Tinte seien in Wahrheit gar keine Kraft des Guten. Ebenso sinnlos wie der auf einem belauschten Kneipengespräch basierende Vorwurf, Deutschland sei ein Land voller Dummköpfe.

Kein Zweifel: Das Internet existiert, und es wird auch nicht wieder verschwinden. "Das Internet" aber, wie es Jessen, Soboczynski, und all die anderen Autoren immer wieder kritisieren und attackieren, existiert nicht. "Das Internet" als ein mehr oder minder homogenes Gebilde nämlich, in dem bestimmte Regeln gelten (oder eben nicht), in dem bestimmte Verhaltensweisen angeblich ständig zu beobachten sind, in dem sich angeblich eine bestimmte Spezies Mensch tummelt, der (fast) nichts heilig ist. Eine Spezies, die aber irgendwie trotzdem eine "Netzbewegung" mit "hermetischem Vokabular" gebildet haben soll, die andere ausschließen will, wie Susanne Gaschke vor einigen Wochen in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" bemängelte.

Wikipedia und Kinderpornografie

Tatsächlich enthält das Internet (zum Beispiel): Die größten Wissenschaftsdatenbanken, die es jemals gegeben hat; einen gewaltigen Fundus an frei zugänglicher, teils durchaus schwer verdaulicher Weltliteratur; frei zugängliche Satellitenbilder der gesamten Erdoberfläche; eine kostenlose Filmdatenbank, die das "Lexikon des internationalen Films" wie ein Reclam-Heftchen aussehen lässt; Spezialforen für jedes noch so exotische Thema, in denen man von freundlichen Fachleuten kostenlosen Rat bekommt; Strukturen, die es ermöglicht haben, mit Hilfe ehrenamtlicher Helfer das Monopol des größten Softwareherstellers der Welt zu brechen; eine erstaunlich gute, extrem umfassende Online-Enzyklopädie, geschaffen von Freiwilligen.

Es enthält aber auch: Kinderpornografie; Bombenbauanleitungen; Versammlungsorte für Menschen mit Essstörungen, Selbstmordabsichten, abseitigen sexuellen Phantasien, terroristischem Hintergrund; grauenvolle Bilder verstümmelter, sexuell erniedrigter oder getöteter Menschen; triviale, langweilige, dämliche, rassistische, antisemitische, sexistische, menschenverachtende Texte noch und nöcher.

Beide Listen lassen sich nahezu beliebig fortsetzen.

Monolithische Wahrnehmung, komplexer Gegenstand

"Das Internet" als Ganzes zu loben oder zu kritisieren ist ebenso sinnvoll wie Papier zu loben oder zu kritisieren, weil darauf ja einerseits das Grundgesetz und "Faust" erschienen sind, andererseits aber auch "Mein Kampf" und Gewaltpornografie.

Diejenigen, die sich heute über "das Internet" erregen, wissen das vermutlich im Grunde. Sie meinen mit ihren Angriffen wohl auch gar nicht wirklich das Medium, sondern dessen Nutzer. Doch auch die pauschal zu kritisieren ist in etwa so sinnvoll, wie die Einwohner von Deutschland pauschal als Dummköpfe zu bezeichnen - denn fast alle, zumindest unterhalb eines gewissen Alters, sind heute Internet-Nutzer.

Solange diese monolithische Wahrnehmung des vermutlich komplexesten Gebildes der Menschheitsgeschichte hierzulande fortbesteht, solange wird das Gespräch über den Wandel und seine Folgen notwendigerweise platt, polemisch und wütend bleiben, dabei aber kaum Erkenntnisgewinn mit sich bringen.

Dass es auch anders geht, hat Heribert Prantl, Politik-Chef der "Süddeutschen Zeitung" übrigens eben gezeigt: "Man sollte endlich damit aufhören, Gegensätze zu konstruieren, die es nicht gibt", so Prantl in einem lesenswerten Stück (einem Vortragsauszug) über die Zukunft des Journalismus on- und offline. Er fordert von seinem Berufsstand "Leidenschaft statt Larmoyanz".

Es gibt, das nebenbei, einen Grund dafür, dass viele Printjournalisten eine gewisse Neigung dazu entwickelt haben, auf das "Netzvolk" mit leiser Verachtung herabzublicken. Der Grund hat wenig mit den Nutzern des Internets zu tun und viel mit dem, was Ökonomen Transaktionskosten nennen: Es ist sehr viel einfacher (und billiger), einen Kommentar unter einen online erschienenen Artikel zu setzen oder eine Lesermail zu schreiben, als einen Brief zu tippen, auszudrucken, in einen Umschlag zu stecken, diesen korrekt zu adressieren, mit einer Briefmarke zu versehen und in einen Briefkasten zu stecken.

Meckernde Leserbriefschreiber waren Journalisten noch nie sympathisch. Nun gibt es, gesunkenen Transaktionskosten sei Dank, wesentlich mehr davon. Wo viel Feedback ist, da ist auch viel Kritik, zum Teil aggressive, pöbelnde, gemeine. Oder anders gesagt: So mancher Autor muss nun endlich erfahren, was manche seiner Leser wirklich von ihm halten. Und das kann weh tun.

"Das Internet" aber kann nichts dafür. Denn das gibt es gar nicht.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Familienministerin rechnet mit baldiger Weichenstellung bei Kinderporno-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 09 Juni, 2009, 15:25
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) rechnet im Streit über die Sperrung von Kinderporno-Internetseiten mit einer baldigen Weichenstellung. "Es wird dazu sicherlich in der nächsten Woche eine Entscheidung geben", sagte Familienstaatssekretär Gerd Hoofe am heutigen Dienstag in Berlin. Derzeit berät der Bundestag über den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Dort trifft die Initiative auf Widerstand der Opposition. Im Bundesrat erhebt sich ebenso Kritik wie aus den Reihen der Koalitionspartei SPD. Eine beim Bundestag eingereichte Petition gegen den Gesetzentwurf hat inzwischen über 110.000 Mitzeichner.

Mit Kritikern aus dem Internetbereich und mit Experten würden Gespräche geführt, bestätigte Hoofe gegenüber dpa. Sie sollten dabei ihre Befürchtungen angeben. "Es ist uns wichtig, dass wir diese Debatte aufnehmen." Nach den Plänen soll das Bundeskriminalamt (BKA) Seiten bei Verdacht auf kinderpornografischen Inhalt auf eine Liste setzen, Internet-Provider sollen sie sperren. Während über die umstrittene Maßnahme innenpolitisch noch gestritten wird, drängt das BKA international bereits auf eine Ausweitung der Internetsperren.

Ende Mai sprachen sich die Delegierten der 49 Teilnehmerstaaten der Europäischen Regionalkonferenz von Interpol "für eine Intensivierung des weltweiten Kampfes gegen Kinderpornografie aus", wie das BKA mitteilt. Der von der deutschen Delegation unter Leitung von BKA-Chef Jörg Ziercke eingebrachte Vorschlag, die Bekämpfung der Kinderpornografie international zu verstärken, habe "uneingeschränkte Zustimmung" gefunden. Dabei seien sich die europäischen Interpol-Mitglieder einig darüber, nationale Initiativen zur Sperrung einzelner kinderpornografischer Internetseiten "zu intensivieren" und darüber hinaus "das Gesamtpaket der Maßnahmen" stärker abzustimmen.

Die Interpol-Konferenz verabschiedete eine Empfehlung, laut der die Mitgliedsstaaten ihre Maßnahmen gegen Kinderpornos "unter Einsatz aller verfügbaren technischen Mittel einschließlich Zugangssperrungen" intensivieren sollen. Darüber hinaus solle eine globale Liste mit zu sperrenden Internet-Adressen angeregt werden. Auf der nächsten Generalversammlung der Interpol-Mitglieder in Singapur soll das Thema auf die Tagesordnung.

Quelle : www.heise.de
Titel: Koalition in entscheidenden Punkten über Kinderporno-Sperren einig
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juni, 2009, 13:52
Verhandlungsführer der großen Koalition haben in Teilbereichen eine Einigung über Änderungen am heftig umkämpften Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" erzielt. So wollen die Abgeordneten der Regierungsfraktionen klarstellen, dass die an der geplanten Stopp-Seite anfallenden Nutzerdaten nicht für die Strafverfolgung verwendet werden dürfen, erklärte Martin Dörmann, stellvertretender wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, gegenüber heise online. Dazu solle nicht nur die entsprechende geplante Klausel gestrichen werden. Vielmehr werde ein gesonderter Absatz ins Telekommunikationsgesetz (TKG) eingeführt, wonach eine "Echtzeit-Kommunikationsüberwachung" verboten sei. Damit wolle man Ängsten aus der Internetgemeinde entgegenwirken, dass schon das unbeabsichtigte Anklicken einer Seite, die zum Warnschild führt, etwa eine Durchsuchung eines Computers nach sich ziehen könnte.

Verständigt haben sich die Berichterstatter von Union und SPD laut Dörmann auch darauf, dass ein unabhängiges Gremium die Erstellung der Filterliste durch das Bundeskriminalamt (BKA) kontrollieren soll. Dieses könnte gemäß den Überlegungen der Koalition etwa beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelt werden. Die Überwacher der Schwarzen Liste sollten "jederzeit darauf Zugriff haben" und "regelmäßig Stichproben durchführen", erläuterte Dörmann den Ansatz zur Verhinderung willkürlicher Entscheidungen der Wiesbadener Polizeibehörde. Persönlich hätte es Dörmann zwar lieber gesehen, wenn ein betroffener Seitenbetreiber ein Widerspruchsverfahren mit einer richterlichen Überprüfung starten könnte. Der nachträgliche Gang zum Verwaltungsgericht stünde aber natürlich offen.

Noch streitig ist Dörmann zufolge, ob die Web-Sperren gemäß dem aktuellen Entwurf hauptsächlich über eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) oder mit einem Spezialgesetz eingeführt werden. Die SPD-Wirtschaftsexperten bestünden hier weiter auf einer eigengesetzlichen Regelung, um die Einschränkung auf kinderpornographische Angebote im Web zu unterstreichen und einer Ausweitung der Blockaden auf kriminelle verfassungsfeindliche oder extremistische Seiten entgegenzuwirken. Auch über eine Befristung des Vorhabens werde noch gesprochen.

Falls in diesen Fragen eine Einigung spätestens kommenden Dienstag erzielt werde, kann der Gesetzesentwurf laut Dörmann noch am Donnerstag in einer Woche beschlossen werden. Andernfalls bleibe die letzte Sitzungswoche des Parlaments vor der Sommerpause Anfang Juli offen. Auf die schweren weiteren verfassungsrechtlichen Bedenken, die Experten bei einer Anhörung im Bundestag vorgebracht hatten, wollen CDU/CSU und SPD demnach offenbar nicht eingehen.

Die grundsätzliche Kritik von Zensurgegnern an einem Gesetzesbeschluss noch in dieser Legislaturperiode und dem damit verknüpften Aufbau einer allgemeinen Sperrinfrastruktur durch die Provider ließ Dörmann nicht gelten. Die technischen Möglichkeiten zu Web-Blockaden würden durch die großen Zugangsanbieter "auf jeden Fall aufgebaut", verwies der Sozialdemokrat auf die entsprechenden Verträge mit dem BKA. Es sei zwar zweifelhaft, ob diese auf Drängen von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zustande gekommenen Vereinbarungen den rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Doch eine mögliche gerichtliche Überprüfung könne Jahre in Anspruch nehmen. Daher sei das Gesetz nötig, um die Sperren zumindest in geordnete rechtliche Bahnen zu bringen. Prinzipiell sind die Verträge aber jederzeit durch die Provider kündbar. Dieser Vorbehalt gilt unter anderem auch dann, wenn die von vielen Anbietern erwünschte gesetzliche "Absicherung" nicht erfolgt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Französisches Verfassungsgericht stoppt Internetsperren
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juni, 2009, 19:51
Internetzugang gehört zur Kommunikationsfreiheit

Das französische Loi Hadopi, das vorsieht, Nutzern nach dreimaligem illegalen Downloaden den Internetzugang zu sperren, verstößt gegen die Verfassung. Das entschied das französisches Verfassungsgericht.
Das französische Verfassungsgericht hat das Gesetz Hadopi für nicht verfassungskonform deklariert. Das Gericht brachte zwei Hauptargumente vor. Zum einen impliziere die in der Menschenrechtserklärung garantierte Kommunikationsfreiheit heutzutage auch die Möglichkeit, das Internet zu nutzen, heißt es laut französischen Medienberichten in der Mitteilung des Gerichts. Deshalb dürfe nur ein Richter eine so gravierende Beschneidung der Freiheiten anordnen - nicht aber eine Behörde, wie es das Gesetz vorsieht.

Zum zweiten, so das Gericht, kehre das Gesetz unzulässigerweise die Beweislast um. Denn er Inhaber des Internetzugangs müsse beweisen, dass er nichts illegal heruntergeladen habe. Auch das sei verfassungswidrig.

Das von der Regierung und Präsident Nicolas Sarkozy eingebrachte Gesetz war nach längeren Debatten und parlamentarischen Unfällen von Nationalversammlung und Senat verabschiedet worden. Die Prüfung des Verfassungsgerichts, das die oppositionellen Sozialisten angerufen hatten, hätte der letzte Schritt vor dem Inkrafttreten sein sollen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Re: Französisches Verfassungsgericht stoppt Internetsperren
Beitrag von: ritschibie am 10 Juni, 2009, 20:08
Es lebe die französische Verfassung!!!


 (http://www.cheesebuerger.de/images/more/feuer/a020.gif)
Titel: Re: Französisches Verfassungsgericht stoppt Internetsperren
Beitrag von: Jürgen am 11 Juni, 2009, 01:31
Abwarten und Tee trinken.
Eigentlich bevorzuge ich Earl Grey.
Aber demnächst vielleicht:
Liber-Tee
Egali-Tee
Fraterni-Tee
 8)
Titel: Französische Regierung hält an Internetsperren-Gesetz fest
Beitrag von: SiLæncer am 11 Juni, 2009, 14:04
Die französische Regierung will trotz der teilweisen Zurückweisung durch das Verfassungsgericht an dem umstrittenen Gesetz zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet festhalten. Die Verfassungshüter hätten das Gesetz nur zum Teil kassiert und grundsätzlich bestätigt, argumentierte die zuständige Ministerin für Kultur, Christine Albanel, im Gespräch mit dem französischen Radiosender Europe1: "Ich kämpfe weiter."

Der Conseil Constitutionnel (Verfassungsrat) hatte das von der Regierung Sarkozy durchgedrückte Gesetz am gestrigen Mittwoch in Teilen für nicht verfassungskonform erklärt. Laut Gesetz können Nutzer, die wiederholt mit der illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten auffallen, vom Internetzugang ausgeschlossen werden. Mit der Abwicklung sollte eine eigens eingerichtete Verwaltungsbehörde (Haute autorité pour la diffusion des œuvres et la protection des droits sur Internet, Hadopi) betraut werden, die dem Gesetz auch einen Namen gab.

Mit Hadopi werde die richterliche Kontrolle ausgehebelt und ein Verfassungsprinzip verletzt, kritisierte die Opposition und brachte das Gesetz vor den Verfassungsrat. Das Oberste französische Gericht sah das genauso: Strafen wie etwa der Internetentzug könnten nur durch ein Gerichtsurteil verhängt werden. Zudem schränke die geplante Zugangssperre die Kommunikationsfreiheit ein und sei damit nicht mit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte aus dem Jahr 1789 vereinbar. Die Sozialistische Partei sah sich in dem Votum der Verfassungsrichter bestätigt.

Auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) begrüßte das Scheitern des Gesetzes vor dem Verfassungsgericht. Der Verband warnte erneut vor dieser "verfassungswidrigen" Form der Bestrafung, die "Musikindustrie und auch Teile der Politik auch in Deutschland einführen möchten". Die Provider wollten sich nicht als Hilfssheriffs einspannen lassen. "Ich freue mich über die deutlichen Worte des Conseil Constitionnel", kommentierte eco-Vorstand Oliver Süme am heutigen Donnerstag in Köln. Die Entscheidung biete nun die Chance einer Einigung auf europäischer Ebene.

Die französische Regierung bleibt allerdings auf Kurs. Grundsätzlich haben die Verfassungsrichter auch kein Problem damit, dass Urheberrechtsverstöße geahndet werden sollen. Insoweit sieht Albanel sich durch das Urteil bestätigt und hält an Hadopi fest. "90 Prozent des Gesetzes wurden durch den Verfassungsrat bestätigt", sagte Albanel. Namentlich nennt die Ministerin die Einrichtung der Behörde sowie das geplante "pädagogische Verfahren", auffällige Nutzer mit E-Mails und Briefen zunächst zu verwarnen.

Das sehen auch Vertreter der Musikindustrie. Die Branche lobt die Entschlossenheit der französischen Regierung. "Das zentrale Element des Gesetzes, der Versand von Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen und eine Sanktion bei deren Nichtbeachtung, ist von der Entscheidung des Verfassungsgerichtes nicht betroffen", sagte Dieter Gorny vom Bundesverband Musikindustrie am Donnerstag in Berlin. Ob Sanktionen gegen Unbelehrbare unter einem Richtervorbehalt stünden oder nicht, sei aus Sicht der Rechteinhaber eine nachgeordnete Frage.

Die französische Regierung will nun nachbessern. Das Gesetz soll den Vorgaben der Verfassungsrichter angepasst werden. Ob der ganze Text erneut durchs Parlament soll oder zunächst die nicht bemängelten Teile umgesetzt und anschließend ergänzt werden, sei noch nicht klar, so Albanel. Das müssten auch Premierminister François Fillon und Präsident Nicolas Sarkozy entscheiden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Wachsender Widerstand in der SPD gegen Webseiten-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 11 Juni, 2009, 16:59
Kurz vor dem Sonderparteitag der SPD am Sonntag in Berlin formiert sich in der Partei Ablehnung gegen einen möglichen Kompromiss mit der CDU/CSU bei Kinderporno-Sperren. Eine Gruppe von Sozialdemokraten hat einen Antrag für die Delegiertenkonferenz vorbereitet, demzufolge die Bundestagsfraktion dem Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" auch mit den geplanten Änderungen nicht zustimmen soll. Die SPD lehne die Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) "zur Errichtung einer Zensurinfrastruktur für das Internet ab", heißt es in dem heise online vorliegenden Papier. Die geplanten Web-Blockaden bärgen "erhebliche Risiken für unser demokratisches Gemeinwesen und die Informations- und Meinungsfreiheit". Das Internet sei zwar kein rechtsfreier Raum, es dürfe aber auch nicht vor dem Hintergrund fadenscheiniger Begründungen zensiert werden.

Zu den Erstunterzeichnern der Initiative gehören die Juso-Bundesvorsitzende Franziska Drohsel, der Sprecher der SPD-Linken, Björn Böhning, und Jan Mönikes vom Forum der Wirtschaft der SPD Baden-Württemberg. "Mit dem Antrag wollen wir der SPD-Fraktion den Rücken stärken", erklärte der Ludwigsburger Bundestagskandidat gegenüber heise online. "Auch wenn sich die Union auf die im Detail richtige Kritik einlassen sollte, ist der Ansatz des Gesetzes schon vom Grundsatz her verfehlt." Die Maxime im Kampf gegen Kinderpornographie müsse lauten: "Löschen statt Sperren." Daher sei die Verabschiedung des "für eine Demokratie gefährlichen" Gesetzesentwurfs zu verhindern.

Die Gruppe der SPD-Politiker meint, dass die geplanten Web-Sperren "in Wirklichkeit nur Sichtblenden" darstellten. Die Täter würden damit nicht ermittelt, die Seiten "mit den schlimmen kriminellen Inhalten nicht gelöscht", sondern lediglich mit technischen Maßnahmen "vor zufälligem Zugriff verborgen". Zudem werde einschlägiges Material in der Regel über andere Wege als das Web verbreitet. Beispiele anderer Länder und die von dort bekannten Filterlisten zeigten zudem, dass die einschlägigen Webseiten meist auf Computern in Ländern wie den USA, in West-Europa und auch in Deutschland lägen. Überall dort sei Kindesmissbrauch und die Verbreitung von entsprechenden Bildern und Videos strafbar. Ein direktes Vorgehen gegen die Inhalte-Anbieter wäre möglich und nachhaltiger, als der Polizei Scheuklappen anzulegen. Von der Leyen und das Bundeskriminalamt (BKA) seien hier jedoch untätig geblieben.

Die Bundesregierung hat unterdessen in einer jetzt vom Arbeitskreis Zensur veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion eingeräumt, über keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet zu verfügen. Dem Jahresbericht der britischen Internet Watch Foundation von 2008 sei aber zu entnehmen, dass "der Großteil der Webseiten, die kinderpornographisches Material enthalten, kommerziell organisiert ist". Die Zahl der im "Child Victim Identification Program" des US-Zentrums für vermisste und missbrauchte Kinder registrierten Abbildungen kinderpornographischer Ausbeutung sei von 100.00 Einträgen 1998 auf 15 Millionen Ende 2008 gestiegen. Es sei daher davon auszugehen, dass der Vertrieb von Kinderpornographie im Netz "eine der größten Herausforderungen im Bereich der Internetkriminalität darstelle".

"Keine gesicherten Kenntnisse" liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchen Ländern der sexuelle Missbrauch von Kindern noch nicht unter Strafe steht. Daher habe man auch keine Informationen über Server mit solchen Inhalten in anderen Staaten. Es sei aber kein Geheimnis, dass in vielen Ländern "noch keine Initiativen von der Regierungsseite zur Bekämpfung der Kinderpornographie ausgehen". Generell sei davon auszugehen, dass kinderpornographische Inhalte in technisch und wirtschaftlich entwickelten Staaten "einer besonderen Dynamik unterliegen und ihre Speicherung auf einer bestimmten Webseite häufig nur kurzfristig erfolgt".

Eine Auswertung der dänischen Strafverfolger ihrer dortigen Sperrliste hat nach Angaben des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums ergeben, dass im Zeitraum Oktober 2008 bis Januar 2009 119 der betroffenen Domains in Deutschland gehostet wurden. Dabei sei aber zu berücksichtigen, dass die Strafbarkeit von Kinderpornographie im Nachbarland erheblich weiter gefasst sei und Abbildungen Jugendlicher sowie sichtbarer Genitalien einschließe.

Zudem hätten sich 79 der zu sperrenden Domains in den Niederlanden, 27 in Russland, 15 in Tschechien und 14 in Großbritannien gefunden. In Fällen, in denen das BKA einen Sperrlisteneintrag veranlasse, würden ferner "ausnahmslos zugleich Strafverfolgungsmaßnahmen gegen die Anbieter eingeleitet" und Beweismaterial abgespeichert, versichert die Regierung weiter. Die Gefahr eines Bekanntwerdens der Schwarzen Liste könne vernachlässigt werden, da diese täglich aktualisiert werden solle. Die Anzahl abgewehrter Zugriffsversuche in Dänemark und Norwegen enthalte keine automatisierten Suchmaschinen-Anfragen. Es handle sich um "unique user", die durch die Provider herausgefiltert worden seien. Eine Bedrohung der Informationsfreiheit durch die geplante Maßnahme sehe man nicht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Im tiefen Tal der Superdeppen
Beitrag von: SiLæncer am 11 Juni, 2009, 18:37
"Hier steh ich nun, ich armer Tor. Und bin so klug wie auch zuvor." Die Bundesregierung hat eigentlich kaum einen Schimmer, woher die Zahlen zu dem Thema Kinderpornographie kommen etc. Warum auch? Gesetze kann man ja auch so initiieren.

Gestern war ein grandioser Tag. Bei selbstgemachtem Holundersekt und frischgebackenem Gierschbrot saß ich im Garten und plauderte am Telefon mit jemandem über Proust, Tucholsky und dergleichen. Ein paar angelesene Zitate, ein paar vielsagende "hmmms" und mein Gesprächspartner und ich waren uns einig, was die Literaten anging. Gut, in Wirklichkeit habe ich Proust nie gelesen, das Buch von Tucholsky (ein Geschenk eines Freundes) setzt Staub an weil ich es bei jedem Leseversuch auf Grund meiner Intelektuellenphobie und dem antrainierten Klassendenken sofort wieder ins Regal stelle, aber mit ein paar Basisinfos und vielsagenden "Hm", "na ja...", "also ich weiß nicht..." kann man sich bequem beim Smalltalk durch den Dschungel des Intelektuellentums hangeln. Nichtsagende Brummlaute werden da zur rettenden Liane.

Nur vorab: mein Gesprächspartner hat letztendlich schallend darüber gelacht und versucht, mir Tucholsky näher zu bringen (er ist gescheitert). Dies soll auch nur als kleine Anekdote dienen - immerhin gebe ich ja zu, von manchen Dingen so gar keine Ahnung zu haben. Betrüblich wäre es, wenn ich jetzt versuchen würde, irgendein Gesetz durchzupauken, ohne dass ich überhaupt nur irgendwelche Fakten habe.

Deshalb schwanke ich auch zwischen Belustigung, tiefer Trauer, Wut und Fassungslosigkeit, wenn ich die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten (u.a. Otto, Waitz etc.) lese.

Für all jene, die die letzten Wochen/Monate im Winterschlaf verbracht haben: Frau von der Leyen hat es nicht nur geschafft, Geheimverträge mit Providern abzuschließen, in denen sich die Provider verpflichten, Webseiten auf Zuruf des BKA zu sperren, nein, auch das passende Gesetzesvorhaben nimmt Formen an. Dabei wird elegant mit Zahlen jongliert, die so aus den Fingern gesogen sind, dass man förmlich den Nagellack der Damen von der Leyen sowie der Damen von Innocence in Danger noch riecht.

Aber wen interessieren schon Zahlen, Fakten und Daten, wenn es um die Kinder geht? Die meisten Antworten der Bundesregierungen bestehen denn auch aus dem Satz "hierzu liegen uns keine Erkenntnisse vor".

Egal ob es um die Aussage "in vielen Ländern steht Kinderpornographie nicht unter Strafe bzw. wird nicht verfolgt", um "wieviele Server mit Kinderpornographie stehen in Ländern, in denen Kinderpornographie nicht strafbar ist" [...] handelt, stets schaut die Bundesregierung mit kugelrunden Kinderaugen in die virtuelle Runde und hat so wirklich Ahnung von gar nichts. Woher kommen also die Zahlen, mit denen Frau von der Leyen um sich wirft als wären es Karamelbonbons zu Fastnacht? Teilweise von den Kinderschutzorganisationen wie "Innocence in Danger", die nicht zuletzt auch ihre Daseinsberechtigung davon ableiten, dass es die von ihnen proklamierten Probleme gibt. Ach ja - "Innocence in Danger" sind übrigens auch jene, die zusammen mit Ecpat, Unicef und Save the children die Nachfolgekonferenz zum Weltkongress in Rio ausrichten.

Das Thema ist "Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Fokus auf den neuen Medien". Und wer sich jetzt seinen Teil nur denkt: "der Fokus auf den neuen Medien" sagt eigentlich alles über das Engagement dieser Kinderschützer aus, die wahrscheinlich befürchten, sich die Hände schmutzig zu machen, wenn sie sich einmal mit der sexuellen Gewalt im realen Leben zu befassen. Passt sicherlich auch nicht so richtig als Thema bei der nächsten Charitygala der Damen und Herren von "Innocence and Danger" (pun intended), wenn da solch Themen wie Armut in Deutschland, Kinderarmut, Problematik der neuen Statussymbole, sexuelle Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen, Missbrauch innerhalb staatlicher Einrichtungen und nicht zuletzt sexuelle Gewalt innerhalb von Familien aufkommen.

Die gesamte Antwort findet sich hier (http://blog.odem.org/2009/06/11/2009-06-11-anfrage-sperren.pdf).

So wie ich gibt die Bundesregierung wenigstens zu, dass sie keine Ahnung hat. Das Problem ist nur: das hindert weder Frau von der Lügen noch ihre Freunde und Unterstützer daran, weiter schamlose Lügen und Phantasiezahlen zu verbreiten, die dann auch den letzten Kritiker hoffentlich irgendwann verstummen lassen. Die SPD jedenfalls hat gestern mitgeteilt, dass eine Einigung bei den Fragen der Kinderpornosperren erzielt wurde. [Obwohl da einige alles andere als einverstanden mit den Plänen sind...]Das Gesetz rückt immer näher - ein Gesetz, das ein Problem regen soll, von dem anscheinend niemand weiß, wie groß es überhaupt ist. Und derweil werden Probleme, bei denen man dies sehr gut sehen kann, ignoriert. Aber warum auch was gegen aktuelle Probleme tun, wenn man damit beschäftigt ist, auf einfache Art Publicity zu bekommen und zeitgleich noch darauf warten kann, die Sektflaschen knallen zu hören bei einem Lobbyisten, der schon seit Jahren versucht, seine Filter gegen Bombauanleitungen und Co. an den Mann bzw. die Regierung zu bringen?

Quelle : http://www.heise.de/tp/blogs/5/140277
Titel: Frankreich will Filesharing-Gesetz vorerst ohne Internetsperren umsetzen
Beitrag von: SiLæncer am 12 Juni, 2009, 09:23
Die französische Regierung besteht darauf, das umstrittene Internetsperren-Gesetz rasch umzusetzen. Dies trotz des Urteils des Verfassungsrates, das wichtige Teile des Gesetzes kassiert hat. Wie der Nouvel Observateur heute morgen berichtet, will die Regierung das Gesetz "in den kommenden Tagen" in Kraft setzen – allerdings gekürzt um jene Passagen zur Sperrung von Internet-Anschlüssen, die der Conseil Constitutionnel als nicht verfassungskonform beurteilt hatte.

In dem Bericht, der sich auf eine ungenannte Quelle aus Regierungskreisen stützt, heißt es weiter, dass bei einem Treffen verantwortlicher Minister beschlossen wurde, den beanstandeten Teil des Gesetzes "sehr schnell" durch einen neuen Text zu ersetzen. Das Gesetz soll nach Wünschen der Regierung noch vor der parlamentarischen Sommerpause "operabel" sein.Zitiert wird auch die Äußerung eines mit dem Gesetzentwurf befassten UMP-Politikers, Franck Riester, der "spezialisierte Richter" vorschlägt, die über jene Fälle entscheiden sollen, deren Internet-Anschluss wegen mehrmalig angemahnter Urheberrechtsverstöße gekappt werden soll.

Der Verfassungsrat hatte am Mittwoch verfügt, dass die vom Hadopi-Gesetz vorgesehene Sperre nur durch einen richterlichen Beschluss mit der Kommunikationsfreiheit zu vereinbaren sei, die in der Menschenrechtserklärung von 1789 verankert sei. Das Gesetz hatte in der vorliegenden Form dazu eine Behörde, die "Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet (Hadopi)" bestimmt.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Steit um Internetsperren verzögert EU-Telecom-Paket
Beitrag von: SiLæncer am 12 Juni, 2009, 13:36
Die europäische Debatte um Internetsperren bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen verzögert die Verabschiedung des Telecom-Pakets. Die zuständigen Minister der 27 Mitgliedsstaaten wollen noch einmal an den Verhandlungstisch zurückkehren, nachdem das EU-Parlament überraschend von einem zuvor ausgehandelten Kompromiss abgewichen war und die unter anderem von Frankreich favorisierten Internetsperren unter Richtervorbehalt gestellt hatte. Nach einem Treffen des Ministerrats in Luxemburg erklärten die tschechische Ratspräsidentschaft und Medienkommissarin Viviane Reding am heutigen Donnerstag, die Minister wollten in der Streitfrage erneut verhandeln.

Die Entscheidung über einen neuen Rechtsrahmen für den Telekommarkt könnte sich damit weiter verzögern. Der Streit entzündet sich an den Plänen Frankreichs, Internetnutzern, die drei Mal mit der Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials aufgefallen sind, auf dem kurzen Dienstweg den Anschluss zu sperren. Dagegen hatte sich im EU-Parlament eine fraktionsübergreifende Opposition gebildet, die bei der Abstimmung entgegen des zuvor ausgehandelten Kompromisses für eine Fassung votierte, laut der Sperren nur nach einem Gerichtsentscheid möglich sind. Die Minister fühlen sich düpiert.

Der Ministerrat will nun mit dem neu gewählten Parlament, in dem die konservativen Kräfte gestärkt sind, in eine neue Schlichtungsrunde gehen, in der Sache aber hart bleiben. Das Telecom-Paket soll eine neue Gesetzesgrundlage für den europäischen Telekomsektor schaffen. Die Minister haben es eilig und wollen das Paket so schnell wie möglich fertig schnüren, eine Abspaltung der strittigen Frage steht zunächst wohl nicht zur Debatte. "Die Industrie braucht Stabilität und Rechtssicherheit", sagt Reding. Das neue Parlament tritt allerdings erst am 14. Juli zu seiner ersten Sitzung zusammen.

Bis dahin spielt die Musik in Paris. Denn inzwischen hat Frankreich auch auf eigenem Terrain mit schwerem Widerstand gegen das Sperrvorhaben zu kämpfen. Das französische Verfassungsgericht erklärte Internetsperren ohne richterliche Anordnung für verfassungswidrig. Die Regierung Sarkozy will ihr umstrittenes Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums nun zunächst ohne Möglichkeit von Sperren umsetzen, diese aber nachbessern. Der Einspruch der französischen "Verfassungs-Weisen" dürfte die EU-Parlamentarier in ihrer Überzeugung bestärken.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Bundesrat hat "erhebliche Bedenken" bei Kinderporno-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 12 Juni, 2009, 13:43
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag eine Stellungnahme verabschiedet, wonach der heftig umkämpfte Gesetzesentwurf des Bundes "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" zahlreiche Fragen aufwirft. "Erhebliche rechtsstaatliche Bedenken" hat die Länderkammer demnach vor allem gegen die geplante Bestimmung, wonach "allein das Bundeskriminalamt ohne die Möglichkeit der Überprüfung" das geheim zu haltende Filterverzeichnis erstellen soll. Dies sei kaum zu rechtfertigen, zumal von den Web-Blockaden auch legale Seiten erfasst sein könnten.

"Die Sperrung von Internetseiten betrifft die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit", heißt es im Beschluss der Länder. Vor diesem Hintergrund seien geeignete Sicherungsmechanismen wie die Einbeziehung eines unabhängigen Gremiums erforderlich, um ein "Over-Blocking" zu verhindern. Zudem bedürfe es "eines effektiven rechtsstaatlichen Verfahrens, damit Betroffene die Löschung eines zu Unrecht erfolgten Eintrags aus der Sperrliste erreichen können". Für diese Fälle seien auch Entschädigungsklauseln vorzusehen. Das BKA soll selbst "regelmäßig binnen angemessener Frist" prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Sperreintrag noch gegeben seien. Gravierende Einwände hat der Bundesrat auch gegen eine Erlaubnis für Zugangsanbieter, im Rahmen des Betriebs der vorgesehenen Stopp-Seite anfallende personenbezogene Daten wie IP-Adressen zu erheben und auf Anforderung Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Er plädiert für die Streichung dieser Klausel.

Andererseits machen sich die Länder auch für eine Verschärfung des Vorhabens stark. So soll das BKA die Filterliste "täglich" statt "werktäglich" an die Provider übermitteln und diese somit auch an Sonn- und Feiertagen die aktuellen Vorgaben umsetzen. Nicht durchsetzen konnte sich der Wirtschaftsausschuss mit seiner Empfehlung, zunächst auf die effektive Umsetzung der bestehenden Möglichkeiten der Strafverfolger zum Löschen kinderpornographischer Angebote im Netz zu drängen. Auch die von den Wirtschaftspolitikern gewünschte Übersicht von Servern mit Kinderpornographieangeboten in Ländern, in denen deutsche Ermittlungsbehörden auch keine indirekten Zugriffsmöglichkeiten haben, verlangen die Länderchefs nicht.

Eine Gruppe CDU-Politiker aus Nordrhein-Westfalen hat sich unterdessen für deutliche Verschärfungen des Gesetzesentwurfs ausgesprochen. So heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter, des rechtspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Harald Giebels, sowie seines medienpolitischen Kollegen Thomas Jarzombek, dass die geplante Sperre auf Ebene "vollqualifizierter Domainnamen" nicht ausreiche und trotz der Befürchtungen vieler Experten über große Kollateralschäden eine Blockade "auf der Ebene der Internetprotokoll-Adressen als Mindestmaßnahme" vorzusehen sei. Die Beschränkung der Pflicht zum Sperren auf private große Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Teilnehmer sei zu streichen.

Andererseits drängen die Christdemokraten darauf, dass Telemedienanbieter, bei denen zu blockierende Seiten gehostet werden, vor der Aufnahme in die Sperrliste oder zumindest zeitgleich benachrichtigt werden. Den Betroffenen sei ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch gegen das Bundeskriminalamt auf Löschung von der Sperrliste einzuräumen, falls die Aufnahme in die Sperrliste unberechtigt erfolgt war oder die beanstandeten Seiten aus ihrem Angebot gelöscht worden sind. Allein der versuchte Zugriff auf eine blockierte Seite dürfe zudem noch nicht den Anfangsverdacht einer Straftat begründen. Andererseits dürften Ermittlungstätigkeiten nicht behindert werden, indem die Weitergabe von Nutzerdaten an Strafverfolger von vornherein ausgeschlossen würde.

Der grüne Justizsenator Hamburgs, Till Steffen, setzte sich dafür ein, den absichtlichen Abruf kinderpornographischer Inhalte im Netz unter Strafe zustellen. Der Begriff des strafbaren "Besitzes" entsprechender Angebote passe auf die elektronische Verbreitung nicht. Wie erste Gerichtsentscheidungen zeigten, entstünden rechtliche Lücken, wenn die Strafvorschrift nicht modernisiert werde. Einige Fragen gebe es aber noch zu klären. So sei umstritten, ob schon die Tatsache für eine Verurteilung reiche, wenn Kinderpornos den Arbeitsspeicher eines Computers durchlaufen haben, oder ob sie auf dem Rechner direkt abgelegt sein müssten.

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) unterstützte den Gesetzesentwurf aus Berlin ausdrücklich. Es sei aber nicht einzusehen, warum der Gesetzesentwurf die Jugendpornographie, also pornographische Darstellung von 14- bis18-Jährigen ohne Begründung außen vor lasse. Ein entsprechendes Anliegen des Innenausschusses des Bundesrats fand aber keine Mehrheit im Plenum der Länderkammer.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco warnte davor, den Entwurf in der kommenden Woche "durch den Bundestag zu peitschen". Die Vorlage sei mit derart vielen gravierenden Mängeln versehen, das eine Verabschiedung in dieser Form mehr schaden als nutzen würde. Auch der sich derzeit in den Berichterstattergesprächen der Regierungsfraktionen abzeichnende Kompromiss habe nach wie vor "gravierende verfassungsrechtliche Mängel und Webfehler", monierte der stellvertretende eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme: Der Kampf gegen Kinderpornographie im Internet werde damit nicht vorangebracht. Stattdessen würde die Wirtschaft dazu verpflichtet, "flächendeckend eine Sperrinfrastruktur zu schaffen". Angesichts immer neuer Forderungen, die Maßnahme auf weitere Inhalte wie "Killerspiele" oder Islamismus auszudehnen, wachsen laut Süme "die Zweifel an der Zusage der Bundesregierung, die Maßnahme bleibe auf jeden Fall auf Kinderpornografie beschränkt".

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Web-Sperren: Aufregung um Port 53
Beitrag von: SiLæncer am 12 Juni, 2009, 16:19
Nachdem ein Blogger den US-amerikanischen Kabelnetzbetreiber Comcast beschuldigt hatte, den ungehinderten Zugang zu anderen DNS-Servern via Port 53 zu blockieren ("Comcast is F**** With Your Port 53 Traffic"), ließ Comcast den Fall von Technikern untersuchen. Die Firma hatte in der Vergangenheit Ärger wegen angeblicher Internet-Blockaden. Diesmal konnte Comcast den in den USA besonders schwerwiegenden Vorwurf einer "Internet-Zensur" relativ schnell entkräften. Ein Comcast-Sprecher betonte gegenüber heise online, die Vorwürfe seien schlicht unwahr. Mittlerweile hat der Blogger seine Darstellung korrigiert.

Der nicht passierte Zwischenfall wirft dennoch ein Licht auf eine Problemzone, die sich auch in Deutschland auftun kann: Was ist, wenn im Zuge der Diskussion um Web-Sperren Provider den Zugriff auf alternative DNS-Server selbst umleiten?

In der Diskussion um die vom Bundesfamilienministerium angeregte Web-Sperren beim Zugriff auf Server, die Kinderpornografie anbieten, spielt das von der Regierung vorgeschlagene Stoppschild eine wichtige Rolle; durch Umleitung im DNS sollen Nutzer, die eine vom BKA als Kinderporno-Verbreiter in eine Blacklist aufgenommene Webseite ansteuern, auf die Seite mit dem Stoppschild umgeleitet werden. Dadurch sollen Surfer gewarnt werden, dass sie sich möglichweise strafbar machen.

Surfer können aber einfach einen anderen DNS-Server zur Auflösung der Adressen benutzen. Schwieriger wird es indes, wenn Provider diesen Aufruf über Port 53 unterdrücken. Ob dies der Fall ist, kann man in den USA unter anderem mit dem vom Institut für Computerwissenschafte der Universität Kalifornien entwickelten Netalysr erkennen. Das Programm schickt einen DNS-Lookup über andere Server und vergleicht, ob diese mit der Antwort des jeweiligen voreingestellten DNS-Servers eines Providers übereinstimmen. Mit DNSSEC werden solche Manipulationen auch ohne zusätzliche Analyse auffallen.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Vorwurf: BKA kämpft nicht ernsthaft gegen Kinderpornographie
Beitrag von: SiLæncer am 13 Juni, 2009, 13:54
Franziska Heine kritisiert Interpolplan zur Ausweitung von Internetsperren

Franziska Heine, Initiatorin der Petition gegen Internetsperren, hat neue Vorwürfe gegen das Bundeskriminalamt (BKA) erhoben: Es tue nichts für die Löschung kinderpornographischer Internetseiten im Ausland.Das Bundeskriminalamt hatte am 8. Juni 2009 erklärt, innerhalb von Interpol für eine globale Liste mit zu sperrenden Internetadressen einzutreten. Die 29-jährige Franziska Heine, Initiatorin der Petition gegen Internetsperren, meint: "Gelöschte Seiten müssen überhaupt nicht mehr gesperrt werden. Das BKA hingegen engagiert sich unter Leitung seines Präsidenten Jörg Ziercke auf internationaler Ebene augenscheinlich nur für die Sperrung von Webseiten, nicht aber für deren Löschung. So sieht ein ernsthafter Kampf gegen Kinderpornographie jedenfalls nicht aus." Mit seinem Interpol-Vorstoß "möchte das BKA auch noch die eigene Ineffizienz zum internationalen Standard erklären", urteilt sie.

Verschiedene Bürgerrechtsorganisationen hatten nachgewiesen, dass sich kinderpornographische Webseiten auch im Ausland kurzfristig löschen lassen. Immerhin lassen sich auch betrügerische Inhalte, wie etwa Phishing-Seiten durchschnittlich binnen vier Stunden vom Netz nehmen.

Laut Äußerung der Parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, Martina Krogmann, werden Kinderpornosites bei Hostinganbietern im Ausland nicht gelöscht, weil das BKA entsprechende Hinweise zunächst auf dem internationalen Dienstweg an die ausländischen Polizeibehörden weiterleitet, statt direkt die Provider zu benachrichtigen. Deutsche Provider erhielten dagegen Hinweise von ausländischen Behörden über strafbare Inhalte auf ihren Servern, erklärt Andreas Maurer, Sprecher bei 1&1. "Und dann nehmen wir die Inhalte vom Netz und erstatten gegebenenfalls selbst Strafanzeige bei den deutschen Behörden. Erst recht bei Kinderpornografie."

Angesichts immer neuer Forderungen von Bundestagsabgeordneten, die Sperren auf weitere Inhalte wie "Killerspiele" oder Islamismus auszudehnen, wachsen innerhalb der Internetwirtschaft außerdem die Zweifel an der Zusage der Bundesregierung, die Maßnahme bleibe auf jeden Fall auf Kinderpornografie beschränkt, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Branchenverbands Eco, Oliver Süme. Er warnt davor, den Entwurf für ein "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" am 18. Juni 2009 durch den Bundestag zu bringen.

Quelle : www.golem.de (http://www.golem.de)
Titel: SPD-Parteivorstand fordert Nachbesserungen bei Gesetz zu Kinderporno-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 14 Juni, 2009, 01:04
Der SPD-Parteivorstand hat am Samstag im Vorfeld des SPD-Bundesparteitags einen Beschluss (PDF-Datei) verabschiedet, der auf erhebliche Nachbesserungen am heftig umkämpften Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" drängt. "Wir kämpfen auf internationaler Ebene gegen die Zensur des Internets und wollen sie auch nicht in Deutschland", heißt es in dem Papier. Daher lehnt die Parteispitze vor allem die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierten Sperrverträge mit fünf großen Providern ab, da sie zu Web-Blockaden "ohne hinreichenden Grundrechtsschutz führen würden". Erfasst würden damit überdies nicht "die kriminellen Produzenten" kinderpornographischer Inhalte. Hier sei eine "umfassende kriminalpolitische Strategie" erforderlich, "die schon vor dem Internet ansetzt".

Mit dem Antrag einer Gruppe aus dem linken Spektrum der Sozialdemokraten für den Sonderparteitag, mit dem die SPD den Gesetzesentwurf am heutigen Sonntag generell ablehnen soll, wollte sich der Parteivorstand aber nicht anfreunden. Vielmehr schreibt die SPD-Führung: "Wir wollen durch eine gesetzliche Regelung Kinderpornographie bekämpfen, Internetnutzer schützen, rechtsstaatliche Grundsätze sichern und ein transparentes Verfahren ermöglichen." Die im Bundestag beratene Initiative müsse dafür "erheblich verbessert" werden.

In vier Punkten gibt der Beschluss im Großen und Ganzen die Linie wieder, auf die sich Wirtschaftspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen zwei Wochen mit der Union geeinigt hatten. So soll die Devise "Löschen vor Sperren" verankert und das Bundeskriminalamt (BKA) verpflichtet werden, zunächst die Diensteanbieter zu kontaktieren, damit die inkriminierten Seiten vom Netz genommen werden. Zudem soll "ein unabhängiges Gremium auch unter Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten" eingerichtet werden, das die Filterliste kontrolliert. Zudem sei klarzustellen, dass die auf der geplanten Stopp-Seite anfallenden Daten "nicht der Vorratsdatenspeicherung unterliegen und daher nicht zu anderen Zwecken genutzt werden können".

Eine Streichung der Strafverfolgungsklausel wie die Bundestagsfraktion fordert die SPD-Spitze aber nicht. Sie glaubt, dass bereits mit ihrem Ansatz ungerechtfertigte Ermittlungen gegen "durch Spam-Mails fehlgelenkte" Nutzer auszuschließen seien. Dafür pocht der Parteivorstand nicht nur auf ein Spezialgesetz, um die Sperren auf Kinderpornographie zu beschränken, sondern auch auf eine dreijährige Befristung des Gesetzes.

Zugleich verspricht die SPD-Führung, dass "Vertreter aus der Netz-Community stärker eingebunden werden" sollen. Die Sozialdemokraten würden die Bedenken und praktischen Anregungen aus der Internetgemeinde aufnehmen. Franziska Heine, die Initiatorin der erfolgreichen Online-Petition gegen Internetsperren, warf dem BKA gerade "Untätigkeit" beim Löschen von kinderpornographischen Webseiten im Ausland vor. Stattdessen engagiere sich die Wiesbadener Polizeibehörde auch international allein für Sichtblenden gegen Bilder von Kindesmissbrauch.

Zuvor hatte Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) bereits beklagt, dass die große Koalition ihr Gesetzesvorhaben "offenbar ungeachtet aller Einwendungen mit Vollgas vorantreibt". Sie ignoriere die in der parlamentarischen Anhörung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken genauso wie die zwischenzeitlich knapp 120.000 Unterzeichner der Petition gegen dieses Gesetz. Es könne nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, illegale Verträge des Familienministeriums und einiger Provider nachträglich zu legalisieren. Vor allem wenn die Gefahr sich abzeichne, dass das entsprechende Gesetz "selbst wiederum verfassungswidrig wäre". Es sei höchste Zeit, bei diesem Vorstoß die Notbremse zu ziehen.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: SPD-Parteitagsantrag gegen Gesetz zu Web-Sperren gescheitert
Beitrag von: SiLæncer am 14 Juni, 2009, 17:37
Der Vorstoß einer Gruppe aus dem linken Spektrum der SPD für ein klares Nein der Sozialdemokraten zum Gesetzentwurf für Kinderporno-Sperren ist gescheitert. Der Antrag gegen die "Errichtung einer Zensurinfrastruktur für das Internet" kam am Ende des SPD-Bundesparteitags heute in Berlin nicht mehr zur Abstimmung. Die Initiative, mit der die SPD-Bundestagsfraktion von der Basis aufgefordert werden sollte, dem Gesetzesvorhaben trotz der geplanten Änderungen nicht zuzustimmen, gilt damit als "erledigt"; der weniger strikte Beschluss des Parteivorstands vom Samstag hat damit Bestand.

Björn Böhning, Sprecher der SPD-Linken und einer der Erstunterzeichner des Antrags, zeigte sich gegenüber heise online enttäuscht: "Ich hätte mir ein klareres Votum gegen Web-Sperren gewünscht, aber das war leider nicht durchsetzbar." Seine Wortmeldung zum gesonderten Aufruf des Antrags, der eine Debatte und eine Abstimmung über das Anliegen nach sich gezogen hätte, sei schlicht "ignoriert" worden. In dem Beschluss des Parteivorstands, dem Böhning angehört, sieht der SPD-Linke zumindest ein deutliches "Signal" an die Bundestagsfraktion für die weiteren Verhandlungen mit der Union. Sollte die CDU/CSU-Fraktion den Forderungen nach umfangreichen Nachbesserungen und einer Befristung nicht akzeptieren, werde die SPD den Gesetzentwurf fallen lassen. Die Juso-Bundesvorsitzende Franziska Drohsel, die den gescheiterten Antrag ebenfalls mit initiierte, hatte zuvor in ihrer Rede auf der Delegiertenkonferenz betont, dass die SPD dringend einem "Glaubwürdigkeitsproblem" begegnen müsse.

Die SPD-Fraktion will am Dienstag in einer Sitzung der Arbeitsgruppe Kultur und Medien über das weitere Vorgehen und die abschließenden Beratungen mit der Union verhandeln. "Wir brauchen noch Zeit und müssen genau abwägen", betonte die Sprecherin des Gremiums, Monika Griefahn, am Freitag gegenüber heise online. Die vorgesehene Verabschiedung des Entwurfs schon am Donnerstag sei somit fraglich. "Sehr misstrauisch" habe die SPD-Abgeordneten vor allem die Forderung ihres baden-württembergischen CDU-Kollegen Thomas Strobl gemacht, die geplanten Web-Sperren "mit Blick auf Killerspiele" neu zu diskutieren.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Endspurt Petition gegen Netzsperren
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juni, 2009, 19:41
Die Mitzeichnungsfrist für die Petition gegen Netz-Sperren endet am morgigen Tag. Obgleich die 50.000 Mitzeichner schon lange erreicht worden sind, besteht noch die Möglichkeit, dass diese Petition in die Geschichte der Bundesrepublik eingehen kann.

Denn es fehlen momentan noch knapp 3.000 Mitzeichner, damit diese Petition zur meistgezeichneten in der Geschichte der Bundesrepublik wird - und somit ein sehr deutliches Zeichen gegen den Vorstoß der Netzzensur in Deutschland gesetzt werden würde.

Unter der Domain zeichnemit.de erhält man einen Überblick über die Petition, sowie die Rahmendaten und die wichtigsten Argumente, die gegen die Maßnahmen von Ursula von der Leyens Vorstoß sprechen. Ebenfalls gibt es dort einen Pressespiegel mit Link zu "großen Medien", wie Zeit, Süddeutsche usw, die ebenfalls die Unnötigkeit und Unverhältnismäßigkeit der Netz-Sperren argumentativ untermauern, sowie weitere umfassende Informationsquellen für eine kritische Auseinandersetzung, zum Beispiel auch Mogis, Netzpolitik und Odem. Zuletzt wird doch aufgezeigt, wie das System der Petition funktioniert. Alles in allem ein Einstiegspunkt für Bürger, die sich konzentriert mit der Petition auseinandersetzen wollen. Im Augenblick haben 125.500 Bürger unterzeichnet. Der Rekord der meistgezeichneten Petition in der Geschichte der Bundesrepublik ist die "Halbierung der Besteuerung von Diesel und Benzin" mit 128.193 Zeichnern vom Juni 2008. Für einen neuen Rekord fehlen also noch etwa 2.700 Unterstützer. Wie schon zu erwarten war, ist der Petitionserver mal wieder äußerst langsam, aufgrund des hohen Andrangs.

Momentan regt sich in der Blogosphäre, beziehungsweise im Twitter-Universum ein Raunen, denn offenbar gehört jetzt auch die trafficstarke Pornowebseite YouPorn zu den Unterstützern der Petition. Auf Twitpic wurde ein Beweisfoto gepostet, auf welchem zu sehen ist, dass alle deutschen Nutzer von YouPorn darauf hingewiesen werden, diese Petition mit zu unterstützen. Allein diese Nachricht macht bei Twitter derzeit die Runde und entfaltet die Wirkung eines Teilchenbeschleunigers.

Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Bundesdatenschützer lehnt Aufsicht einer Webseiten-Sperrliste ab
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juni, 2009, 21:00
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich gegenüber der Berliner taz als nicht zuständig für die Beaufsichtigung einer Sperrliste erklärt, die Grundlage für die Blockade von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten sein soll. "In der Thematik kenne ich mich nicht aus", verdeutlichte Schaar gegenüber der Zeitung. Auch habe das "mit Datenschutz ja nichts zu tun". Laut der Tageszeitung sieht ein von CDU und SPD ausgehandelter Arbeitsentwurf derzeit vor, dass die vom Bundeskriminalamt zu erstellende und von den Zugangsprovidern umzusetzende Sperrliste von einem unabhängigen Expertengremium kontrolliert wird, das wiederum vom Bundesdatenschutzbeauftragten bestellt werden soll – doch Schaar wusste davon bislang offenbar nichts. "Mit mir hat bisher niemand gesprochen und ich finde das auch keine gute Idee", zitiert die taz den ehemaligen Grünen-Politiker.

Wie solle er Experten für ein solches Gremium auswählen, wenn er sich auf dem Gebiet nicht auskenne, richtet Schaar eine durchaus nachvollziehbare Frage an die Verhandlungsführer in der Koalition. "Das Kontrollgremium soll ja darüber befinden, welche Inhalte zurecht auf der Sperrliste stehen und welche nicht." Auch befürchte Schaar, "dass solche Entscheidungen ihm zugerechnet werden könnten, wenn das Gremium bei seiner Dienststelle angesiedelt wird – obwohl er inhaltlich gar keinen Einfluss auf die unabhängigen Experten nehmen könnte", heißt es in der taz. Der Datenschutzbeauftragte plädiere nun dafür, das Kinderporno-Sperrgesetz zu vertagen: "Man sollte dieses Gesetzgebungsverfahren, bei dem es auch noch viele andere offene Fragen gibt, nicht überstürzt zu Ende bringen." Auch der Bundesrat hatte zuletzt "erhebliche rechtsstaatliche Bedenken" gegen eine Umsetzung des Gesetzesentwurfs des Bundes "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" geäußert.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Gesetz zu Web-Sperren in trockenen Tüchern
Beitrag von: SiLæncer am 16 Juni, 2009, 05:52
Wirtschaftspolitiker der großen Koalition haben sich am heutigen Montagabend auf eine gemeinsame Linie beim Gesetzentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" geeinigt. "Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis", erklärte Martina Krogmann, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, gegenüber heise online. Nun müssten am Dienstag nur noch die Arbeitsgruppen für Kultur und Medien der beiden Regierungsfraktionen zustimmen. Dann könne das Vorhaben – wie geplant – bereits am Donnerstag im Plenum des Bundestags verabschiedet werden.

Martin Dörmann, stellvertretender wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hatte in der heutigen Verhandlungsrunde vor allem die Forderungen aus dem Beschluss des Parteivorstands der Sozialdemokraten präsentiert. Drei der vier von der SPD verlangten Punkte waren laut Krogmann aber bereits im Einklang mit der Union vorab in den gemeinsamen Änderungsplänen der Berichterstatter umgesetzt worden. Demnach soll die Devise "Löschen statt Sperren" in möglichst vielen Fällen verankert und die Klausel gestrichen werden, nach der Internetnutzer strafverfolgt werden, die auf der geplanten Stopp-Seite landen. Schon abgesprochen gewesen sei auch die unabhängige Kontrolle der Filterliste des Bundeskriminalamts (BKA) etwa durch den Bundesdatenschutzbeauftragten. Dieser ließ aber gerade durchblicken, für diese Aufgabe nicht zur Verfügung zu stehen.

Eingegangen ist die Union nun auf den Wunsch der SPD, durch ein Spezialgesetz für eine bessere Einschränkung der Web-Blockaden auf Kinderpornographie zu sorgen. Durch einen Passus solle deutlich gemacht werden, dass die geplante Sperrinfrastruktur nicht für andere Zwecke verwendet werden darf, betonte Krogmann. Die Initiative werde zudem nach zwei Jahren überprüft und zunächst auf drei Jahre befristet. Die Forderung ihres baden-württembergischen CDU-Kollegen Thomas Strobl, die Sperren "mit Blick auf Killerspiele" neu zu diskutieren, bezeichnete Krogmann als "Einzelmeinung".

Die Petition gegen den Gesetzentwurf und die Sperrung von Internetseiten hat unterdessen bereits über 125.000 Mitzeichner. Der entsprechende Server des Bundestags war am Nachmittag erneut von einem Totalausfall betroffen, nachdem er am Sonntagabend bereits unter Zugriffsproblemen litt. Abgeordnete von SPD und der Union hatten zuvor immer wieder betont, die Befürchtungen der Internetgemeinde ernst nehmen zu wollen. "Wir sind dem Anliegen der Petition in vielen Punkten nachgekommen", versicherte Krogmann. Es liege jetzt vor allem an der SPD-Fraktion, dem Entwurf geschlossen ihren Segen zu geben.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Neuer Gesetzentwurf für Web-Sperren enttäuscht Kritiker
Beitrag von: SiLæncer am 16 Juni, 2009, 14:37
Der am heutigen Dienstagmorgen an die Fraktionen im Bundestag verschickte neue Gesetzentwurf (PDF-Datei) für Kinderporno-Sperren wird den Versprechen der großen Koalition nur ansatzweise gerecht. Hatten Verhandlungsführer der Regierungsfraktionen noch gestern betont, in den Änderungen den Grundsatz "Löschen vor Sperren" zu verankern, soll laut dem nun vorliegenden Text das Bundeskriminalamt (BKA) außereuropäische Webseiten weiterhin nach eigenem Ermessen auf die geheime Schwarze Liste setzen dürfen. Zudem soll eine Information der betroffenen Anbieter über die Aufnahme auf das Filterverzeichnis nur "in der Regel" erfolgen, sofern der Hoster "mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist".

Lagert des Telemedienangebot außerhalb der EU, darf es "sofort in die Sperrliste aufgenommen werden", heißt es in dem Entwurf, der nun in "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" (Zugangserschwerungsgesetz, ZugErschwG) umbenannt wurde. Dabei müsse nach Einschätzung des BKA davon auszugehen sein, "dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen". Die Bundesregierung hatte zuvor noch eingeräumt, "keine gesicherten Kenntnisse" über Länder zu haben, in denen es Probleme mit dem Löschen von einschlägigen Webseiten gebe.

Das BKA soll die Filterliste nun nicht mehr "arbeitstäglich", sondern täglich aktualisieren. Die Provider müssen dementsprechend ihre Implementierungen des Sperrverzeichnisses auch sonn- und feiertags auf den neuesten Stand bringen. Zudem soll es keine pauschale Ausnahme von den Verpflichtungen beispielsweise für Universitäten oder andere öffentliche Einrichtungen geben. Nur auf Diensteanbieter, die selbst "vergleichbar wirksame Sperrmaßnahmen einsetzen", soll das Gesetz nicht angewendet werden. Zuwiderhandlungen könnten mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Die Zugangsanbieter dürfen weiter als Betreiber der geplanten Stopp-Seiten dort anfallende Nutzerdaten wie IP-Adressen aufzeichnen. Gemäß der Einigung der Koalition sind diese aber nicht mehr für Strafverfolgungszwecke herauszugeben. Die Provider sollen dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Webseiten übermitteln.

Auch die angekündigte Kontrolle der BKA-Sperrliste ist entgegen den Ankündigungen schwach ausgestaltet. So soll das vorgesehene "Expertengremium" die Sperrliste "mindestens" einmal pro Quartal lediglich anhand von Stichproben überprüfen. Stellt die Mehrheit des fünfköpfigen Gremiums fest, dass eine Webseite die Sperrvoraussetzungen nicht erfüllt, soll die Polizeibehörde das Angebot aus dem Verzeichnis streichen. Das Gremium soll beim Bundesdatenschutzbeauftragten bestellt werden, obwohl dieser seine Einrichtung als dafür ungeeignet betrachtet.

Generell wird mit dem Gesetz, das zunächst bis Ende 2012 gelten soll, das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses eingeschränkt. Für die Blockaden dürfen weiterhin "vollqualifizierte Domainnamen", IP-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten verwendet werden. Mindestbedingung ist die leicht umgehbare Sperre auf Basis des Domain Name Systems (DNS).

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat in einem offenen Brief an den Verhandlungsführer der SPD, Martin Dörmann, und die SPD-Fraktion alle weiteren Gespräche abgesagt. Allen Warnungen zum Trotz planten die Sozialdemokraten zusammen mit der Union, schon am Donnerstag im Plenum "die Büchse der Pandora" mit der Errichtung einer Zensur-Infrastruktur fürs Internet zu öffnen, so der Arbeitskreis. Es sei absehbar, dass diese Zensur-Infrastruktur "für beliebige Inhalte" genutzt werden könne. So habe die CDU/CSU-Fraktion in einer aktuellen Mitteilung Urheberrechtsverletzungen "weitere unerwünschte Inhalte" bereits auf die Agenda gesetzt.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/Neuer-Gesetzentwurf-fuer-Web-Sperren-enttaeuscht-Kritiker--/meldung/140503 (http://www.heise.de/newsticker/Neuer-Gesetzentwurf-fuer-Web-Sperren-enttaeuscht-Kritiker--/meldung/140503)
Titel: Neuseeland - Wiederbelebung des Three-Strikes-Gesetzes?
Beitrag von: SiLæncer am 16 Juni, 2009, 20:04
Nach der katastrophalen Niederlage des Three-Strikes-Gesetzes in Frankreich versucht die Obrigkeit in anderen Ländern dem Gesetz neuen Antrieb zu verleihen.

Die Freude war groß, als das französische Verfassungsgericht vor kurzem urteilte, dass der freie Zugang zu öffentlichen Kommunikationsmitteln ein Menschenrecht sei. Eine Trennung der Internetverbindung sei deshalb verfassungswidrig und dürfte ausschließlich von einem Richter durchgeführt werden.

Frankreich ist jedoch nicht das einzige Land, welches mit entsprechenden Gesetzen gegen Urheberrechtsverletzer vorgehen wollte. Auch in Neuseeland ist der Gedanke allem Anschein nach wieder aufgekeimt. Erst im März hatte die Regierung die Pläne für Abschnitt 92a des Urheberrechtsgesetzes verworfen, nachdem es zu massiven öffentlichen Protesten gekommen war. Dieser neue Abschnitt sah nämlich nicht einfach nur abgestufte Sanktionen für Urheberrechtsverletzer vor, sondern beseitigte im selben Zuge auch die Unschuldsvermutung. Jeder Anschlussinhaber, dessen IP bei der Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ertappt wird, wäre von vornherein als schuldig betrachtet worden.

Das Wirtschaftsministerium will sich jedoch allem Anschein nach nicht mit dieser Niederlage abspeisen lassen. Nachdem man nach der Verwerfung des Gesetzes noch von einer völlig Neufassung des Urheberrechts gesprochen hat, ist man jetzt in andere Richtungen abgeschwenkt. Man will eine Expertengruppe aus den Bereichen Urheberrecht und Internetrecht zusammenstellen, die eine Überarbeitung des Abschnitts 92a vornehmen sollen und daneben auch mit Vertretern der Industrie grundlegende Fragen klären sollen.Eine erste Bestätigung der neuen Entwürfe zum Umgang mit Urheberrechtsverletzung im Internet soll bis August gegeben werden, so dass eine entsprechende Gesetzesänderung bis September oder Oktober vorgelegt werden kann.

Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: KiPo-Sperren - Gegner beenden den Dialog mit der SPD
Beitrag von: SiLæncer am 17 Juni, 2009, 05:59
Nachdem die Große Koalition sich darauf geeinigt hat, dass sie bereits in Kürze Netzsperren in Deutschland zur Pflicht machen wird, sagen die Gegner dieser Pläne sämtliche geplanten Gespräche mit der SPD ab.

Am Montag dieser Woche hatten sich die Koalitionspartner auf einen Gesetzesentwurf geeinigt (gulli:news berichtete), der nun noch durch einige Ausschüsse und anschließend (wahrscheinlich bereits am kommenden Donnerstag) vom Bundestag verabschiedet werden muss. Der neue Entwurf sieht einige Einschränkungen der Sperren gegenüber bisherigen Plänen vor; trotzdem sind Kritiker nach wie vor unzufrieden (gulli:news berichtete). Nun will man nicht mehr mit der SPD verhandeln, weil man der Ansicht ist, dass diese die Meinung der Kritiker, insbesondere zahlreicher Internetnutzer, ohnehin nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) schreibt zu diesem Thema einen offenen Brief an den Verhandlungsführer der SPD, Martin Dörmann, und die SPD-Bundestagsfraktion.

"Die Union hat sie Ihnen zugeworfen, Sie haben sie in der Hand - die Büchse der Pandora. Leider haben Sie nun doch beschlossen, sie allen Warnungen und Hinweisen zum Trotz zu öffnen. Aber: ist sie erst einmal geöffnet, ist es zu spät. Sie bauen zusammen mit Ihrem Koalitionspartner eine Internet-Zensur-Infrastruktur auf, die für beliebige Inhalte genutzt werden kann", heißt es in dem Brief. Ferner wird darauf hingewiesen, dass bereits mehrere CDU-Politiker eine Ausweitung der Netzsperren (unter anderem sogar für sogenannte "Killerspiele") gefordert haben. Aufgrund dieser Absichten einiger CDU-Mitglieder werfen die Mitglieder des AK Zensur der SPD vor, sie habe sich von der CDU "an der Nase herumführen lassen".

Es wird noch einmal betont, dass durch Netzsperren dokumentierter Kindesmissbrauch weder verhindert, noch wirksam geahndet werden kann und dass die im Rahmen des neuen Gesetzes entstehende Infrastruktur leicht missbraucht werden kann, um beliebige Inhalte zu zensieren, selbst "wenn die aktuelle Regierung sich formal auf das Sperren von Kinderpornografie beschränkt". Dieses Argument ist häufig bei der Beurteilung von Gesetzen zu finden, die staatlichen Organen mehr Macht einräumen: Was geschieht, wenn eines Tages eine Regierung an die Macht kommt, die sich an rechtsstaatliche Maßstäbe nicht gebunden fühlt. Diese könnte die vorhandene Infrastruktur ohne weiteres für ihre Zwecke nutzen. Dies ist bereits in der Geschichte geschehen, unter anderem profitierten die Nationalsozialisten von umfangreichen Volkszählungen in den Niederlanden, die es ihnen ermöglichten, Juden effektiver ausfindig zu machen und zu verfolgen.

Aus all dieser Kritik ziehen die Mitglieder des AK Zensur die Schlussfolgerung, dass sie auf weitere Dialoge verzichten werden: "Sie planen, am Donnerstag die Büchse der Pandora zu öffnen. Daher sehen wir, die Internet-Community, keinen Grund mehr um weiter mit Ihnen zu reden. Alle weiteren Gespräche zu diesem Thema sagen wir hiermit ab."

Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Re: Freie Netze zwischen Anarchie und Hierarchie
Beitrag von: berti am 17 Juni, 2009, 13:06
Zitat
Was geschieht, wenn eines Tages eine Regierung an die Macht kommt, die sich an rechtsstaatliche Maßstäbe nicht gebunden fühlt.
was heist hier "wenn" ? um mal einen anderen user zu zitieren: "zu spät"

warum hab ich nur derzeit die folgenden  zeilen im kopf:

"Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!"
"die mautbrücken sind zweckgebunden zur Mautkontrolle"
"auferstanden aus ruinen"

oder um es mit den worten eines im cube beheimateten vielschreibers zu sagen: "hatten wir schon"
Titel: Kinderporno-Sperren: Federführender Bundestags-Ausschuss stimmt zu
Beitrag von: SiLæncer am 17 Juni, 2009, 16:55
Der federführende Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch mit der Mehrheit der großen Koalition die umfangreichen Änderungen am Gesetzesvorhaben zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Seiten beschlossen. Die Opposition lehnte den überarbeiteten Entwurf, auf den sich die Verhandlungsführer von Union und SPD geeinigt hatten, geschlossen ab und legte teilweise Gegenanträge vor, die jedoch zurückgewiesen wurden. Damit ist der Weg prinzipiell frei für die Verabschiedung des Entwurfs in den abschließenden Lesungen am morgigen Donnerstagabend.

Die FDP-Fraktion hatte sich vergeblich dafür eingesetzt, eine gesonderte öffentliche Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz durchzuführen. Zur Begründung hatten die Liberalen angegeben, dass es sich bei den Nachbesserungen der Regierungsfraktionen nicht mehr um die zunächst geplante Änderung des Telemediengesetzes handle. Vielmehr solle ein Spezialgesetz geschaffen werden, das zahlreiche neue Fragen aufwerfe. Unterstützung erhielt die FDP von Linken und Grünen. CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag aber mit dem Hinweis ab, es sei bereits eine Anhörung zum früheren Entwurf durchgeführt worden. Die Liberalen kündigten an, die Mehrheitsentscheidung des Ausschusses prüfen lassen zu wollen.

Zuvor hatten Vertreter der Koalitionsfraktionen jeweils für sich in Anspruch genommen, ihre Ziele mit den abgesprochenen Änderungen auf ganzer Linie durchgesetzt zu haben. Mit dem Kontrollgremium für die geheime Sperrliste des Bundeskriminalamts (BKA), dem Spezialgesetz und der Befristung würden auch "Bedenken aus der Netz-Community Rechnung getragen", betonte etwa der Verhandlungsführer der SPD-Fraktion, Matthias Dörmann. Die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, Martina Krogmann, sieht die Union und Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) dagegen als Sieger. Insgesamt sei ein Gesetz entstanden, "das energisches Vorgehen gegen die Kinderpornographie mit einem ausgeprägten Grundrechtsschutz verbindet".

Der stellvertretende Vorsitzende der Union, Wolfgang Bosbach, wies Vorwürfe zurück, die Sperrung kinderpornographischer Seiten könne bald ausgeweitet werden. "Es geht ausdrücklich und ausschließlich um den Kampf gegen die Kinderpornografie", sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. Er kenne niemanden, "der ernsthaft das Ziel verfolgt, weitere Inhalte auf gleiche Art und Weise sperren zu wollen". Vor zwei Wochen hatte er erklärt: "Ich halte es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornographie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät."

Die Gegner des Vorhabens, die den Aufbau einer allgemeinen Zensurinfrastruktur für das Internet fürchten, haben nun für Donnerstagmorgen, 9 Uhr, zu einer Mahnwache in Berlin auf dem Platz des 18. März vor dem Brandenburger Tor geladen. Mit Slogans wie "Die Büchse der Zensursula", "Das BKA, dein Freund und Zensor" oder "Wir sind China" wollen sie gegen den Beschluss des Gesetzes demonstrieren. Christian Bahls vom Verein Missbrauchsopfer gegen Internetsperren (Mogis) hat zudem die Aktion "Gib Deiner Stimme ein Gesicht" gestartet. Auf der Plattform können die 134.014 Mitzeichner der Rekord-Petition gegen das Vorhaben und andere Kritiker der Sperren Fotos von sich selbst hochladen. Sie sollen damit zeigen, dass sich der Protest "in der Mitte der Bevölkerung organisiert".

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Britische Regierung erwägt Bandbreiten-Drosselung für illegales Filesharing
Beitrag von: SiLæncer am 17 Juni, 2009, 20:07
Die britische Regierung hat ihre Bestandsaufnahme über das "Digitale Großbritannien" (Digital Britain) vorgelegt. Der Bericht enthält Empfehlungen für den Ausbau der Infrastruktur, um die Kreativindustrie besser zu schützen, Fernsehen und Radio zu modernisieren und die gesamte Bevölkerung mit Breitband-Internet zu versorgen. Die Regierung hat zudem eine Konsultation zur Bekämpfung von illegalem Filesharing gestartet. Bis zum 15. September können betroffene Unternehmen wie Internet-Provider, Softwarehersteller und Musiklabels sowie Verbraucherorganisationen zu Vorschlägen der Regierung Stellung nehmen.

Ein Vorschlag lautet, dass Internet-Provider ihre Kunden warnen, wenn sie illegales Filesharing betreiben. Die Provider sollen Daten von Kunden sammeln, die wiederholt Copyrights verletzen und für den Fall eines gerichtlichen Beschlusses vorhalten. Wenn dies nicht ausreicht, soll die britische Aufsichtsbehörde Ofcom technische Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Copyright-Verletzungen anordnen können. Dazu gehört das Blockieren von Websites, die Drosselung der Bandbreite auffälliger Internetnutzer und die Filterung von Internet-Inhalten.

Details des Berichts waren in den vergangenen Tagen bereits an die Öffentlichkeit gelangt. So hatte der britische Kulturminister Andy Burnham vorvorige Woche durchblicken lassen, dass es keine Empfehlung für Netzsperren gegen fortgesetzte Urheberrechtsverletzungen durch Internetnutzer nach französischem Vorbild geben und sich die Regierung stattdessen für technische Maßnahmen gegen Copyright-Verletzungen einsetzen werde. Allerdings hatte jüngst das französische Verfassungsgericht das Internet-Sperren-Gesetz für verfassungswidrig erklärt.

Der Bericht "Digital Britain" sieht außerdem vor, dass bis zum Jahr 2012 jeder britische Haushalt über einen Breitbandanschluss verfügen soll. Momentan sei für 2,75 Millionen Haushalte oder 11 Prozent das Internet nicht in einer Bandbreite ab 2 MBit/s zugänglich. Um diesen Zustand zu ändern, könnte laut einem BBC-Bericht jeder Brite mit einem Telefonanschluss mit einer monatlichen Abgabe von 50 Pence belegt werden.

Die britische Regierung plant weiter, bis zum Jahr 2015 alle Radiosender vom Analog- auf Digitalbetrieb umzustellen. Das mobile Spektrum soll liberalisiert werden. In einer weiteren Konsultation geht es um den Vorschlag, dass Privatsender ab 2013 3,5 Prozent der bisher allein der BBC vorbehaltenen Rundfunkgebühren abbekommen sollen, um damit Lokalsendungen und Kinderprogramme zu finanzieren. Die BBC wendete jährlich 130 Millionen Pfund, die diesen 3,5 Prozent der gesamten Rundfunkgebühren entsprechen, bisher für die Digitalumstellung auf.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Filesharing macht Musik reichhaltiger
Beitrag von: ritschibie am 18 Juni, 2009, 09:51
Zitat
Mal ein Standpunkt, der mir gut gefällt!!

Es ist immer wieder schön zu sehen, wenn nicht alle Bands dieser Welt dem Filesharing den Kampf ansagen, sondern dieses sogar begrüßen.

Zu diesen Bands gehören auch die Fleet Foxes, welche im Filesharing von Musik sogar einen großen Vorteil sehen. Wie der Sänger der Band, Robin Peckfold, erklärt, wäre es für Musiker wie ihn dadurch viel leichter geworden, neue Musik zu entdecken und anzuhören.

(http://www.gulli.com/img/fleetfoxes.jpg)

"Je mehr Musik von Musikern gehört wird, umso reichhaltiger wird sie als eine künstlerische Form", so Pecknold, "Ich denke wir sehen das gerade jetzt mit zahlreichen neuen Bands, die wirklich großartig sind und viel bessere Musik machen als in den Zeiten vor Napster." Dabei verweist er auf einen interessanten Punkt, der durchaus beachtet werden muss. Früher war die Masse an Musik, die Künstler erreichte und beeinflussen konnte, erheblich geringer als heute. Theoretisch ist jedes musikalische Werk über eine Tauschbörse beziehbar, innerhalb kürzester Zeit. Es gibt Instrumente und musikalische Richtungen, die vielen vermutlich ihr ganzes Leben lang verborgen bleiben, außer sie stolpern bei der Nutzung einer Tauschbörse darüber. Radio oder CDs werden insbesondere kleine und unbekannte Stilrichtungen nicht aufnehmen.

"So habe ich fast alles entdeckt, als ich noch ein Teenager war - als mein Vater ein Modem mit nach Hause brachte. So wurde ich all der Musik ausgesetzt, die ich heute so liebe, und es ist nach wie vor der einfachste Weg, um auch obskure Sachen zu finden. Ich habe so viel Musik durch dieses Medium [P2P] entdeckt. Das ist vermutlich für jeden Künstler meines Alters die Wahrheit. Ich habe mehrere hundert Werke heruntergeladen - wieso sollte es mich also kümmern, wenn jemand anders dasselbe bei uns macht? Das ist so eine unbedeutende Sache, worüber man sich ärgert. Ich meine, wie viel Geld braucht ein Mensch zum Leben? Ich persönlich finde es ekelhaft, wenn sich Leute darüber beschweren." (Firebird77)

(via zeropaid, thx!)

(Bild via seattleweekly, thx!)

Quelle: http://www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Bundestag beschließt Internetsperren
Beitrag von: SiLæncer am 18 Juni, 2009, 20:25
Koalition setzt Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu Kinderpornographie durch

Der Bundestag hat das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten beschlossen. In letzter Minute war der Entwurf noch einmal entschärft worden. Gegner wollen den Kampf gegen die umstrittenen Internetsperren nun vor Gericht weiterführen.
Erwartungsgemäß hat der Bundestag heute das von Familienministerin Ursula von der Leyen eingebrachte "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" beschlossen. Mit der Mehrheit Union und SPD, gegen die Stimmen von FDP, den Grünen und der Linken setzte die große Koalition das Gesetzesvorhaben durch. Ziel ist die "Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten"" im Internet.

Das umstrittene Gesetz verpflichtet Provider dazu, den Zugang zu Websites mit Kinderpornographie im Ausland zu blockieren. Das Bundeskriminalamt wird die entsprechenden Sites ermitteln und den Providern eine Liste zustellen. Diese müssen dann den Zugang unterbinden.

Kurz vor der Abstimmung waren noch einige Änderungen an dem Gesetzesentwurf vorgenommen worden. Unter anderem wurde der Zeitraum der Aktualisierung der Sperrliste von "arbeitstäglich" auf "täglich" verkürzt. Zudem wurde die Nutzungsmöglichkeit der Daten, die beim Aufruf einer gesperrten Seite anfallen, beschränkt: Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass diese Daten "den zuständigen Stellen auf deren Anordnung " zur Strafverfolgung zur Verfügung gestellt werden müssten. Das beschlossene Gesetz untersagt jedoch explizit die Verwendung der Verkehrs- und Nutzungsdaten "für Zwecke der Strafverfolgung".

Löschen vor Sperren

Die wichtigste Änderung ist indes die Aufnahme eines Artikels in das Gesetz, nach dem eine Löschung von Inhalten der Sperrung vorzuziehen sei. Danach sollen Webseiten nur dann in die Sperrliste aufgenommen werden, wenn "zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind."

Das gilt vor allem, wenn der Anbieter "in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments" ansässig ist. Wird das Angebot jedoch außerhalb der EU gehostet, kann das BKA die Website sofort in die Sperrliste aufnehmen, wenn "davon auszugehen ist, dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen."

Zudem wurde die Einführung eines Expertengremiums beschlossen, das "mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben" prüfen soll, ob die Websites auf der Sperrliste auch zu Recht blockiert werden. Das Gremium soll vom Bundesdatenschutzbeauftragten berufen werde. Peter Schaar, der dieses Amt derzeit ausübt, lehnt dies ab. In die Sperrlisten anderer Länder waren irrtümlich auch harmlose Angebote aufgenommen worden. Die dänische Polizei hatte etwa die Seite einer niederländischen Spedition blockiert.

Im Vorfeld hatte es heftige Proteste gegen das Gesetz gegeben. Die Gegner kritisierten, dass die Sperren leicht zu umgehen und damit letztlich nutzlos seien. Dafür schaffe Ministerin von der Leyen eine Infrastruktur für Zensur. Auch am heutigen Donnerstag hatten zahlreiche Gegner der Internetsperren demonstriert.

130.000 Gegner unterschreiben Onlinepetition

Besonders eindrucksvoll war das Ergebnis der von der Berlinerin Franziska Heine initiierten Onlinepetition: 130.000 Gegner traten namentlich gegen das Gesetz ein. Geholfen hat es nicht. Hein will sich damit jedoch nicht zufrieden geben. In einem Gespräch mit der Wochenzeitung Freitag kündigte sie eine Verfassungsklage gegen das Gesetz an.

Die Debatte über das Gesetz war heftig und zum Teil sehr unsachlich. Während die Gegner von der Leyen als "Zensursula" verunglimpften, rückten die Befürworter des Gesetzes die Kritiker in die Nähe der Täter. Von der Leyen etwa sagte, wer gegen die Internetsperren sei, toleriere, dass "weiterhin uneingeschränkt die Vergewaltigung von Kindern" gezeigt werde. Mit zum Teil abenteuerlichen Meinungsumfragen versuchten beide Seiten bis zuletzt, ihre Position zu untermauern.

Quelle : www.golem.de (http://www.golem.de)
Titel: Zensur im Internet soll ausgebaut werden
Beitrag von: ritschibie am 19 Juni, 2009, 10:16
Nach der Entscheidung des Bundestags für eine Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet gibt es wie von Kritikern des Gesetzes befürchtet inzwischen Überlegungen für eine Ausweitung der Sperr-Maßnahmen.

Der Bundestagsabgeordnete und CDU-Generalsekretär in Baden-Württemberg, Thomas Strobl brachte erneut die Idee ins Spiel, auch Seiten mit vermeintlichen "Killerspielen" zu blockieren. "Wir prüfen das ernsthaft", sagte Strobl dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag). "Wir gehen nach Winnenden nicht zur Tagesordnung über", betonte der CDU-Politiker. "Wenn es einen Nachweis gibt, dass sich 'Killerspiele‘ negativ auf das Verhalten Jugendlicher auswirken, dann kann das Internet kein rechtsfreier Raum sein." Der Begriff "Killerspiele" ist nicht näher spezifiziert, darunter fallen nach Berliner Lesart praktisch alle gewalttätigen Titel - ein Zusammenhang mit Bluttaten ist wissenschaftlich höchst umstritten.

(http://res.magnus.de/res/_2/3/8/0/97991.jpg)
(Quelle: Ubisoft)

Als erste Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden, wo im März dieses Jahres 16 Menschen ums Leben gekommen waren, hatte der Bundestag am Donnerstagabend ein schärferes Waffenrecht beschlossen. Zudem beschloss das Parlament mit den Stimmen der großen Koalition das Blockieren von Kinderporno-Seiten (wir berichteten ausführlich). In Deutschland dürfen damit erstmals gezielt Internet-Seiten gesperrt werden. Künftig sollen Stoppschilder erscheinen, wenn Seiten mit kinderpornografischem Inhalten aufgerufen werden. Mit diesem Warnhinweis soll Benutzern unmissverständlich klar gemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist.

Auch nach der Entscheidung verstummte die Kritik an dem Gesetz nicht - besonders der federführenden Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU, "Zensursula") wird vorgeworfen, sie leite damit Zensurmaßnahmen nach Vorbild totalitärer Staaten wie China ein. Die "Piratenpartei", die für ein minimal reglementiertes Internet und gegen die staatliche Überwachung von Telekommunikation eintritt, rief für kommenden Samstag zu Demonstrationen unter anderem in Berlin und Hamburg auf. Das Motto laute: "Löschen statt sperren - Stoppt die Internet-Zensur."

Piratenpartei ruft Demonstrationen aus

"Wir verlangen wirksame Maßnahmen gegen Kinderpornografie und das heißt: Die Inhalte müssen aus dem Netz verschwinden und nicht hinter Stoppschildern versteckt werden", sagte der Vorsitzende Dirk Hillebrecht. Das nun verabschiedete Gesetz bereite den Boden für "Zensurinfrastruktur". Die Koalition betonte aber, dass die Sperren ausschließlich gegen Kinderpornografie eingesetzt werden dürfen. Angesichts der neuerlichen Forderung dürfte sich dies möglicherweise als vorschnell erweisen. Zuletzt hatten über 130.000 Surfer eine Online-Petition gegen die technisch sinnfreien Sperren unterzeichnet. Der Protest verhallte weitgehend ungehört.

Bereits in den vergangenen Wochen waren Forderungen aus konservativen Kreisen laut geworden, die Internet-Zensur auch auf andere Themenbereiche auszuweiten.

Quelle: http://satundkabel.magnus.de (http://satundkabel.magnus.de)
Titel: Proteste gegen Gesetz zu Web-Sperren reißen nicht ab
Beitrag von: SiLæncer am 19 Juni, 2009, 14:44
Trotz der vielen Änderungen der großen Koalition am ursprünglichen Entwurf zu Kinderporno-Sperren machen Juristen, Datenschützer und Zensurgegner gravierende Einwände gegen das am gestrigen Donnerstag vom Bundestag beschlossene "Zugangserschwerungsgesetz" geltend und feilen an Verfassungsbeschwerden. So bezeichnete etwa der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren die von Union und SPD ergänzten Korrekturen beim Datenschutz als unzureichend. Wer ungewollt auf das geplante Stoppschild gelante, müsse nach wie vor mit Ärger rechnen, monierte der Professor gegenüber dpa.

Der Zugangsanbieter dürfe die dabei registrierten Nutzerdaten zwar nicht mehr direkt zur Strafverfolgung an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterleiten, erläuterte Hoeren. Doch sobald die zuständige Behörde ein weiteres Verdachtsmoment gegen den Surfer habe, werde sie die Informationen anfordern: "Und der Provider müsste sie dann laut der Strafprozessordnung auch herausgeben." Wer aus Protest gegen das Gesetz eine der einfachen Umgehungsmöglichkeiten der zunächst vorgesehenen Zugangserschwernis auf Basis des Domain Name Systems (DNS) nutzt, macht sich nach Auffassung des Stuttgarter IT-Rechtlers Carsten Ulbricht aber prinzipiell erst einmal nicht strafbar.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco beklagte, dass die Provider auf eigene Kosten eine Sperrinfrastruktur aufbauen müssten. Sie hätten dabei das Risiko zu tragen, "dass das Gesetz sich im Nachhinein als verfassungswidrig erweist". Der Grundsatz "Löschen vor Sperren" sei nicht konsequent genug umgesetzt, weil dem BKA ein viel zu weiter Ermessensspielraum bleibe. Auch die Befugnisse des unabhängigen Kontrollgremiums seien nicht ausreichend.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, bei dem die Expertenrunde zur Prüfung der Einträge auf dem geheimen Filterverzeichnis des BKA angesiedelt werden soll, untermauerte seine Bedenken gegen diesen Ansatz. Seiner auch für Informationsfreiheit zuständigen Behörde werde die "völlig wesensfremde Funktion" zugeteilt, bestimmte Inhalte nach strafrechtlichen Kriterien auf den Gehalt von Kinderpornographie einzuschätzen. Das Hauptproblem sei, dass zum ersten Mal in Deutschland eine institutionelle Inhaltskontrolle eingeführt werde, was Datenschutzrisiken berge. Durch die Zuteilung einer exekutiven Funktion als Internet-Kontrolleur könne die Unabhängigkeit seines Amts aber beschädigt werden. Generell sei das Gesetz offenbar "mit sehr heißer Nadel gestrickt" worden.

Verfassungsbeschwerde haben Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur sowie die Initiatorin der Rekord-Petition gegen das Gesetz, Franziska Heine, angekündigt. Der Widerstand aus der vielfach von der Koalition erwähnten "Internet-Community" solle dazu besser organisiert und professionalisiert werden – "ohne die bisherige Identität einer Graswurzelbewegung aufzugeben". Auch aus der FDP sind Überlegungen für einen Gang nach Karlsruhe laut geworden. Die Liberalen ärgert bereits das formale Vorgehen der Regierungsfraktionen, erst zwei Tage vor Schlussabstimmung einen letztlich neuen Gesetzesentwurf vorgelegt zu haben. Dieser hätte ganz neu eingebracht und debattiert werden müssen, heißt es bei der Oppositionspartei. Die Koalition betrachtet das Zugangserschwerungsgesetz dagegen als reine Änderung an ihrem früheren, anders betitelten Vorstoß.

Empört hat FDP-Politiker auch, dass der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Strobl entgegen aller Beteuerungen der eigenen Fraktion zur Beschränkung des Gesetzes auf Kinderpornographie "Killerspiele" für die nächste Sperr-Runde ins Gespräch gebracht hat. "Es ist beschämend, wie schnell die gestrigen Bekenntnisse der großen Koalition ad absurdum geführt werden", kommentierte der Medienexperte der Liberalen, Christoph Waitz, das sich abzeichnende "Déjà Vu der Internetzensur". Die Regierungsfraktionen zeigten damit, dass man ihnen in Sachen Internetfreiheit nicht über den Weg trauen könne.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der AK Zensur und die Piratenpartei organisieren derzeit Demonstrationen gegen Netzsperren in verschiedenen Städten, die am Samstag stattfinden sollen. Eine größere Kundgebung ist etwa in München um 12 Uhr am Sendlinger Tor mit Rednern auch von FDP und Grünen geplant. Das Abstimmungsverhalten (PDF-Datei) der Grünen überraschte Beobachter, da sich 15 ihrer Abgeordneten enthielten. In der Fraktion gab es offenbar abweichende Meinungen über den besten Weg zur wirksamen Bekämpfung der Kinderpornographie und "rechtswidriger Placebo-Gesetze", hieß es dazu aus dem Parteivorstand. Man werden den Protest gegen die "fatale Bürgerrechtspolitik" von Schwarz-Rot auch künftig mit auf die Straße tragen. Gegen das Gesetz stimmten neben allen Vertretern von FDP und Linken die drei SPD-Abgeordneten Steffen Reiche, der sich angeblich einen Wechsel zur Piratenpartei überlegende Jörg Tauss und Wolfgang Wodarg. Außerdem stimmte Jochen Borchert von der CDU, Vater einer zur Online-Chefin der WAZ aufgestiegenen Bloggerin, mit Nein.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Netzsperren: Kinderschutzbund aus Protest gehackt
Beitrag von: SiLæncer am 19 Juni, 2009, 17:31
Offenbar aus Protest gegen das gestern beschlossene Gesetz zur Einführung von Netzsperren gegen Kinderpornographie haben Unbekannte heute morgen die Webseite des Deutschen Kinderschutzbundes gehackt.

Der Verein hatte sich in der Vergangenheit für die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ins Rollen gebrachten Sperrlisten stark gemacht. Allerdings übte die Organisation auch Kritik an der ursprünglichen Fassung des Gesetzes und forderte beispielsweise ein Kontrollgremium, dass die Einträge überprüft.

(http://screenshots.winfuture.de/Kinderschutzbund-gehackt-1245423280.jpg)

Die Angreifer platzierten nun heute ein satirisches Bild auf der Webseite, dass das Argument vieler Gegner der Netzsperren aufgreift, wonach die Stoppschild-Seiten die Kinderporno-Angebote lediglich verdecken, während gegen die Verbreitung nicht vorgegangen wird.

Unter dessen rufen verschiedene Organisationen für den morgigen Samstag zu Protestaktionen (http://loeschenstattsperren.de/) gegen das neue Gesetz auf. Bundesweit sollen um 12 Uhr in inzwischen 18 Städten Kundgebungen und Demonstrationen gegen die Einführung der Zensur-Infrastruktur starten.

Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
Titel: KiPo-Sperren - Verfassungsbeschwerde vom AK Zensur
Beitrag von: SiLæncer am 20 Juni, 2009, 06:34
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur), ein Zusammenschluss von Gegnern des gestern verabschiedeten Netzsperren-Gesetzes, plant eine Verfassungsbeschwerde gegen besagtes Gesetz.

Erst gestern war das Gesetz, das der Bekämpfung von dokumentiertem Kindesmissbrauch im Internet dienen soll, vom Bundestag verabschiedet worden. Bis zuletzt hatten Gegner, die das Gesetz als unwirksam gegen Kindesmissbrauch ansehen und darüberhinaus den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur in Deutschland fürchten, mit den verschiedensten Mitteln (darunter Demonstrationen, Diskussionen mit Politikern und der zahlenmäßig erfolgreichsten ePetition in der Geschichte) versucht, die Verabschiedung zu verhindern. Nun, da fast schon feststeht, dass das Gesetz in Kraft treten wird (zwar muss es noch vom Bundespräsidenten abgesegnet werden; dies gilt jedoch eher als Formalität), wollen die Mitglieder des Arbeitskreises juristische Mittel ergreifen.

Bei dem Gesetz sei die Zuständigkeit des Bundes und die Frage der Gewaltenteilung zweifelhaft, zudem werde in Grundrechte eingegriffen, sagte der Sprecher des Arbeitskreises, Alvar Freude, dem "Kölner Stadt-Anzeiger" zur Begründung für die geplante Verfassungsbeschwerde. Zudem befürchten Aktivisten nach wie vor eine Ausweitung der Sperren auf andere Formen unerwünschter Inhalte - nicht ganz abwegig angesichts der Tatsache, dass beispielsweise CDU-Politiker Thomas Strobl gestern öffentlich Internet-Sperren gegen sogenannte "Killerspiele" in Erwägung zog.

Allerdings könnte es möglicherweise schwierig für den Arbeitskreis sein, zu erreichen, dass die Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht auch angenommen wird. Die Aktivisten nämlich dürften es schwer haben, eine persönliche Betroffenheit geltend zu machen. Diese aber ist Voraussetzung für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde, wie das Bundesverfassungsgericht erst heute mit Bezug auf die Beschwerde gegen den sogenannten "Hackertoolparagraphen" §202c StGB noch einmal betonte.

Quelle: http://www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Internet Society kündigte Grundsatzpapier zu Hadopi-artigen Gesetzen an
Beitrag von: SiLæncer am 20 Juni, 2009, 18:09
Die Internet Society macht gegen "Hadopi-artige" Gesetze mobil und berief eine internationale Arbeitsgruppe zur Verabschiedung eines Grundsatzpapiers. Zugangssperren gegen Internetnutzer widersprechen dem Credo "Internet für alle", das sich die von Internetpionieren wie Vint Cerf gegründete Organisation auf die Fahnen geschrieben hat. Ein vierköpfiges Gremium mit dem französischen ISOC-Juristen Charles Simon, dem InternetNZ Chef Keith Davidson und Vertretern der mächtig gewachsenen "Politik"-Abteilung der ISOC soll den ersten Entwurf für das Grundsatzpapier vorlegen.

Vor einem Jahr hatte sich die ISOC Frankreich im Kampf gegen die Zugangssperren für mutmaßliche Urheberrechtsverletzer der Unterstützung anderer europäischer ISOC-Chapter versichert. Nicht zuletzt warnten die europäischen ISOC-Vertreter vor einer Aufnahme der so genannten Three-strikes-Idee ins Telekom-Paket der Europäischen Union. Laut dem Text der zweiten Lesung des Parlaments, der gerade eben erst an den EU-Rat weitergeleitet wurde, wäre diese Gefahr vom Tisch. Allerdings forderte der Rat gerade wegen der vom Parlament eingeführten richterlichen Kontrollen für alle Grundrechtseinschränkungen erneut Nachverhandlungen.

Noch ist die Kuh in der EU also nicht vom Eis, ebenso wenig wie das vom Verfassungsgericht beschnittene Hadopi. Simon verwies in einer Antwort an heise online darauf, dass die französische Regierung über einem neuen Entwurf brüte, um Hadopi doch noch vollumfänglich umsetzen zu können.

Die ISOC beobachtet zudem ähnliche Entwicklungen in einer Reihe von Ländern. In Neuseeland etwa werde nach wie vor über den neuen Paragraphen 92A im Urheberrechtsgesetz diskutiert, der ebenfalls Zugangssperren für Urheberrechtsverletzungen vorsieht. Auch Taiwans Parlament legte im Frühjahr ein vergleichbares Gesetz vor und im Vereinigten Königreich läuft aktuell eine Konsultation zu möglicher "Gesetzgebung gegen illegales P2P Filesharing". ISOCs Grundsatzüberlegungen kämen angesichts dieser Entwicklungen durchaus zur rechten Zeit, meint Simon: "Ziel ist es, bis zum 21. September ein Papier vorzulegen, auf das sich dann alle lokalen ISOC-Chapter berufen können, wenn das Thema bei ihnen diskutiert wird."

Das Interesse innerhalb der weltweiten ISOC-Gemeinde ist jedenfalls groß, neben Frankreich, England, Schweden und Belgien haben sich auch ISOC-Ableger aus Tunesien, Hongkong, Indien, Ecuardor, Argentinien, Mauretanien und den USA der Arbeitsgruppe und eine Reihe von Firmenmitgliedern, darunter Verizon und Skype, der Arbeitsgruppe angeschlossen.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: China setzt auf "freiwillige Mitarbeiter"
Beitrag von: ritschibie am 22 Juni, 2009, 11:33
Anstatt allein auf technische Mittel verlässt sich das Regime in China auch auf das altbekannte Mittel des Spitzelns und Denunzierens. Jüngst beschloss man, 10.000 Spitzel anzuwerben, die das Internet nach unerwünschtem Material durchsuchen sollen.

Unter anderem sollen die 10.000 freiberuflichen Unterstützer, von Pekings stellvertretendem Bürgermeister Cai Fuchao euphemistisch als "freie Mitarbeiter" bezeichnet, nach pornografischem Material suchen. Deswegen beschrieb ein chinesischer Blogger den Job schon flapsig als "Pornos gucken und damit Geld verdienen". Neben Pornographie ist selbstverständlich auch Regierungskritik auf der Liste der sogenannten "ungesunden Inhalte", die die Regierung entfernt sehen möchte. "Die Internetumwelt muss gereinigt werden", sagte Cai der Zeitung Beijing News.

Bei der Rekrutierung dieser "freien Mitarbeiter" handelt es sich zunächst um ein Pilotprojekt. Verläuft dieses erfolgreich, sollen ähnliche Projekte demnächst flächendeckend in allen größeren Städten Chinas anlaufen. Durch derartige Maßnahmen will man offenbar der Tatsache entgegenwirken, dass trotz umfassender Zensurbemühungen immer wieder Wege gefunden werden, die Kontrolle der Regierung zu unterlaufen und unerwünschte Inhalte trotzdem im Internet zu verbreiten. (Annika Kremer)

Quelle: http://www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Oberster Datenschützer Peter Schaar warnt vor weiteren Web-Sperren
Beitrag von: ritschibie am 23 Juni, 2009, 09:58
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat davor gewarnt, dass die neuen Internet-Sperren gegen Pornografie den Einstieg für weitere staatliche Eingriffe in das Internet bedeuten könnten.

"Bereits jetzt werden ja entsprechende Sperren gefordert, etwa für Gewaltverherrlichung, für Glücksspiele, für urheberrechtsverletzende Angebote und für Angebote mit verfassungswidrigem Inhalt", sagte Schaar dem in Bremen erscheinenden "Weser-Kurier" (Dienstagausgabe). Es werde jetzt eine Infrastruktur geschaffen, die "das erste Mal eine inhaltliche Filterung des Internets ermöglicht".

Der oberste Datenschützer kritisierte zudem, dass das Gesetz im Eiltempo durchgesetzt worden sei. Der Bundestag hatte am vergangenen Donnerstag die Web-Sperren beschlossen (wir berichteten ausführlich).

Quelle: http://news.magnus.de (http://news.magnus.de)
Titel: CDU/CSU-Wahlprogramm: Internetsperren nach Urheberrechtsverstößen
Beitrag von: SiLæncer am 23 Juni, 2009, 14:35
CDU und CSU streben für die Ahndung von Urheberrechtsverletzungen im Internet ein Modell nach französischem Vorbild an. Das berichtet Zeit online, das nach eigenen Angaben der Entwurf für das gemeinsame Wahlprogramm der Parteien vorliegt. Demnach sollen Anbieter von Internetzugängen "Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren". Dabei berufe sich die Partei auf den Grundsatz, das Internet sei kein rechtsfreier Raum.

Die Union bezieht sich anscheinend auf ein Gesetz, das vor Kurzem vom französischen Verfassungsgericht teilweise zurückgewiesen wurde. Es sah vor, dass Nutzer, die wiederholt mit der illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten auffallen, vom Internetzugang ausgeschlossen werden können. Das Verfassungsgericht meinte unter anderem, die geplante Zugangssperre schränke die Kommunikationsfreiheit ein. Die britische Regierung sieht inzwischen von Internetsperren als Sanktionen ab, sie bevorzugt laut einem Bericht zur weiteren Entwicklung der Telekommunikation Bandbreiten-Drosselung für illegales Filesharing vor.

In der CDU gab es zu diesem Thema bisher keine einhellige Meinung, wie an Äußerungen des nordrhein-westfälischen Medienpolitikers Thomas Jarzombek auf der einen und auf der anderen Seite von Kulturstaatsminister Bernd Neumann deutlich wurde. Das Kappen von Netzverbindungen sei "überall möglich", sagte Neumann im Mai. Jarzombek meinte ebenfalls im vorigen Monat, in einem Rechtsstaat sei es undenkbar, "dass ohne richterlichen Beschluss Sanktionen gegen Staatsbürger von Organisationen mit zweifelhafter Legitimation verhängt werden". Ein Aspekt, den das Verfassungsgericht in Frankreich bei seiner Entscheidung auch berücksichtigt hatte.

Weiter ist dem CDU/CSU-Programmentwurf laut Zeit online zum Thema Datenschutz zu entnehmen, dass Unternehmen Daten von Kunden nur mit deren Zustimmung weitergeben dürfen sollen. Dabei sieht der bisherige Entwurf zur Novelle des Datenschutzgesetzes auf Betreiben insbesondere der CDU vor, dass Bürger weiterhin nicht explizit der Weitergabe ihrer Daten zustimmen müssen. Internet-Sperren gegen Kinderpornografie wolle die CDU "weiter vorantreiben". Allerdings hatte hierzu der CDU-Generalsekretär in Baden-Württemberg, Thomas Strobl, kürzlich in einer Zeitung gesagt, er prüfe ernsthaft Internet-Sperren für Gewaltspiele.

Die CDU hat für das kommende Wochenende ihren Wahlparteitag anberaumt, auf dem sie ihr "Regierungsprogramm" genanntes Wahlprogramm verabschieden will. Am vergangenen Sonntag wurde der Programmentwurf nach Angaben von Spiegel online an die Mitglieder der Führungsgremien verschickt.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Frankreich - Sarkozy hält an Three Strikes fest
Beitrag von: SiLæncer am 23 Juni, 2009, 20:11
Auch nach der Niederlage vor dem französischen Verfassungsgerichtshof will Präsident Sarkozy nicht von seinem Liebling "Three Strikes" lassen. Er kündigte an, dafür werde er "bis zur letzten Instanz gehen".

Sarkozy durfte als erster Präsident seit 150 Jahren das Wort direkt an das Parlament richten, nachdem ein das verbietendes Gesetz zuvor abgeschafft worden war. Er nutzte den historischen Moment, um seine unbedingte Unterstützung für das umstrittene Gesetz zum Ausdruck zu bringen:

"Wie kann es in unserer Gesellschaft rechtsfreie Räume geben? Wie kann man gleichzeitig verlangen, dass die Wirtschaft reguliert wird und das Internet nicht? Wie kann man akzeptieren, dass die Regeln, die für die gesamte Gesellschaft gelten, nicht im Internet gelten?", fragte der Präsident in seiner fast 45 Minuten langen Rede.

Besonderen Wert legte er dabei auf die Rechte der Autoren, ging aber in seiner Begründung noch darüber hinaus: "Indem ich die Autorenrechte verteidige, verteidige ich nicht allein das künstlerische Werk, ich verteidige auch meine Idee einer freien Gesellschaft, in der die Freiheit jedes einzelnen gegründet ist im Respekt gegenüber den Rechten anderer. Ich verteidige auch die Zukunft unserer Kultur."

Diese pathetischen Worte scheinen im deutlichen Widerspruch zu der Urteilsbegründung des französischen Verfassungsgerichtes zu stehen. Das hatte die "Three Strikes"-Gesetzgebung abgelehnt, weil es gegen gleich drei Verfassungsgrundsätze verstößt.

Meinung: Sarkozys Versuch, Restriktionen mit der Verteidigung der Freiheit zu begründen, scheitert kläglich. Was bleibt, ist ein herausragendes Beispiel für den Neusprech, mit dem Politiker immer wieder versuchen, Einschränkungen als Errungenschaften zu verkaufen. Wer sich davon einlullen lässt, gibt seine Grundrechte verloren. Stattdessen ist wohl leider auch in Zukunft Wachsamkeit gefragt - zumal auch die CDU in ihrem Wahlprogramm mit der "Three Strikes"-Regel liebäugelt.

Quelle: http://www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Klage gegen Internet-Sperren
Beitrag von: ritschibie am 24 Juni, 2009, 13:43
Die Initiatorin der Online-Petition gegen die Internet-Sperrung von Kinderpornografie, Franziska Heine, hat eine Verfassungsklage gegen das neue Gesetz angekündigt.

"Ganz sicher werden wir auch die juristischen Wege beschreiten und Verfassungsklage einreichen", sagte Heine in einem Streitgespräch mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) in der Wochenzeitung "Die Zeit". Heine hatte für ihre Online-Petition gegen das in der vergangenen Woche vom Bundestag verabschiedete Gesetz binnen weniger Tage 134.000 Unterschriften gesammelt.

(http://res.magnus.de/res/_2/3/8/0/92610.jpg)
Ein Fahnder des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt vor einem Computerschirm mit Kinderpornos (Quelle: dpa)

In dem Gespräch wies von der Leyen den Vorwurf der Zensur zurück. Wenn Bilder von vergewaltigten Kindern nicht frei zugänglich seien, "ist das keine Zensur", sagte die Ministerin. "Im Internet gelten keine anderen Freiheiten als anderswo. Denn wer kinderpornografische Bilder im Netz anklickt, der missbraucht die Kinder erneut und gibt einen Anreiz für die Produktion immer neuer Bilder", sagte die Ministerin. Von der Leyen war von Gegnern des Gesetzes als "Zensursula" bezeichnet worden.

Heine wiederholte dagegen ihren Zensurvorwurf. "Es wird mir unmöglich gemacht nachzuvollziehen, ob ich zu einem Thema tatsächlich umfassend Informationen im Netz finde. Das ist für mich Zensur."

Die "Zukunftspartei" auf den Weg in die Zensur-Ära

Innerparteilich scheint man in der CDU aber doch Überlegungen zu Zensurmaßnahmen anzustellen. So berichtete bereits letzten Samstag die Bügerrechts-Webseite Wikileaks.org über einen Wahlprogrammsentwurf der CDU, der "3-Strike-Out Internetsperren" propagiert. In dem Papier heißt es: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wo es angesichts der geringen Schwere von Straftaten vertretbar ist, soll eine Selbstregulierung greifen. Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren."

(http://res.magnus.de/res/_2/3/6/e/99246.jpg)

Das französische 3-Strike-Out-Programm sah vor, Nutzern nach dreimaligem illegalen Download den Internet-Zugang zu sperren. Das von der Regierung und Präsident Nicolas Sarkozy eingebrachte Gesetz war nach längeren Debatten und parlamentarischen Wendungen von der Nationalversammlung und vom Senat verabschiedet worden. Die Prüfung durch das Verfassungsgericht hatten die oppositionellen Sozialisten durchgesetzt. Das Gerichte hatte das Gesetz Anfang Juni für ungültig erklärt. Begründung: Nur ein Richter dürfe eine so gravierende Beschneidung der informationellen Selbstbestimmung und der Kommunikationsfreiheit anordnen, nicht aber eine Behörde (magnus.de berichtete).

Quelle: http://news.magnus.de (http://news.magnus.de)
Titel: Plattenfirmen verklagen irische Internetprovider
Beitrag von: SiLæncer am 24 Juni, 2009, 19:39
BT und UPC sollen Filesharing blockieren

Die vier Plattenfirmen EMI, Sony, Universal und Warner haben in Irland den Telekommunikationsanbieter BT und den Kabelanbieter UPC verklagt. Sie wollen erreichen, dass die beiden Unternehmen ihre Internetnutzer am Filesharing hindern.
In Irland geht der Kampf gegen Tauschbörsennutzer in eine neue Runde. Wie die Irish Times berichtet, haben die vier Major-Labels ihre Ankündigung von Anfang des Jahres wahr gemacht, notfalls gerichtlich gegen unkooperative Internetprovider vorzugehen. Gegen die British-Telecom-Tochter BT Ireland und den Kabelanbieter UPC Ireland haben die Majors Klage eingereicht. Die Plattenfirmen wollen die ISPs zur Einführung einer "Three-Strikes-Policy" gegen Tauschbörsennutzer zu zwingen. Dazu hatten sich die Plattenfirmen in einer Vereinbarung mit Irlands größtem Internetanbieter Eircom verpflichtet.

Im Januar 2009 hatte sich Eircom dem Druck der Plattenfirmen gebeugt und vor Gericht einer Vereinbarung über freiwillige Internetsperren für Urheberrechtsverletzer zugestimmt. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Plattenfirmen Eircom Informationen darüber liefern, welche IP-Adressen zum illegalen Dateitausch benutzt werden. Eircom wird dann mit einer sogenannten abgestuften Antwort reagieren. Nach zwei schriftlichen Verwarnungen wegen Urheberrechtsverletzungen wird Nutzern beim dritten Mal der Internetzugang gekappt.

Eircom hatte allerdings durchgesetzt, dass die Plattenfirmen sich dazu verpflichten mussten, auch mit den anderen irischen Internetprovidern vergleichbare Vereinbarungen zu treffen. Andernfalls sah Eircom die eigene Wettbewerbsposition bedroht. Der Interessenverband der irischen Internetprovider, die Internet Service Provider Association of Ireland (ISPAI), hatte es dann allerdings im März 2009 abgelehnt, solche freiwillige Vereinbarungen mit der Musikindustrie zu unterzeichnen. Um nun ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag mit Eircom einzuhalten, haben die Plattenfirmen Klage gegen BT und UPC eingereicht.

Eine UPC-Sprecherin erläutert die Haltung von UPC gegenüber der Irish Times mit den Worten: "Im irischen Recht gibt es keinerlei Verpflichtung für ISPs, Inhalte zu kontrollieren oder zu blockieren, die Nutzer herunterladen. Darüber hinaus weckt der Vorschlag der Rechteinhaber ernsthafte Befürchtung im Hinblick auf den Datenschutz und die Einhaltung des Verbrauchervertragsrechts." BT war nicht zu einem Kommentar bereit.

UPC hatte zuvor vorgeschlagen, einen runden Tisch aus ISPs, der Datenschutzbehörde, der Verbraucherschutzbehörde und anderen Regierungsstellen einzurichten, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Dieser Vorschlag war jedoch vom irischen Verband der Plattenfirmen abgelehnt worden. Nun werden sich die Parteien vor Gericht sehen.

Eircom hat derweil noch keinen einzigen Kunden vom Internet abgeklemmt. Bisher konnte sich der Internetprovider noch nicht mit den Plattenfirmen über die konkreten Details der Vorgehensweise einigen.

Quelle : www.golem.de (http://www.golem.de)
Titel: Französisches Filesharing-Gesetz soll verschärft werden
Beitrag von: SiLæncer am 24 Juni, 2009, 20:56
Der Ministerrat der französischen Republik hat sich am heutigen Mittwoch mit der geplanten Ergänzung des Gesetzes über den Schutz literarischen und künstlerischen Eigentums im Internet ("Loi Hadopi") beschäftigt. Die vom Justizministerium vorgestellten fünf neuen Artikel sollen auch den Bedenken des Verfassungsgerichts Rechnung tragen, das Teile des Gesetzes zuvor kassiert hatte. Französische Medienberichte sprechen dennoch von einer Verschärfung.

Einzelheiten des Vorhabens wurden nicht veröffentlicht. Doch die Regierung Sarkozy hält an ihrem Ziel, bei Urheberrechtsverletzungen im Wiederholungsfalle auch Netzsperren zu verhängen, französischen Agenturberichten zufolge fest. Laut der neuen Fassung sollen Sanktionen nun nicht mehr von einer Behörde, sondern auf richterliche Anordnung verhängt werden. Darüber hinaus sehe die neue Regelung nun Bußgelder von bis zu 1500 und im Wiederholungsfall 3000 Euro für Anschlussinhaber vor, über deren Zugang Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, berichtet die Tageszeitung La Tribune.

Anderen Berichten zufolge soll die Ergänzung unter Bezug auf bestehende Gesetze gegen Fälschungen auch höhere Bußgelder oder sogar Haftstrafen vorsehen. Zudem ist von massiven Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro die Rede, wenn sich Anschlussinhaber über einen Richterbeschluss hinwegsetzen und sich einen neuen Internetzugang bei einem anderen Provider verschaffen. Das neue Gesetz sei weitaus abschreckender als in der ursprünglichen Form, heißt es laut Le Parisien aus dem Justizministerium. So könnten die Strafen im vereinfachten Verfahren verhängt werden.

Die Ergänzung wurde von der neuen Justizministerin Michèle Alliot-Marie eingebracht, die nach einer umfassenden Kabinettsumbildung diese Woche in die Regierung aufgerückt war. Das Vorhaben war zuvor maßgeblich von der früheren Kulturministerin Christine Albanel vorangetrieben worden. Unter ihrer Ägide wurde vor gut einer Woche eine gekürzte Fassung des Gesetzes in Kraft gesetzt, nachdem der Verfassungsrat Teile des Gesetzes als nicht verfassungskonform gekippt hatte.

Die "Verfassungsweisen" hatten sich vor allem an den geplanten Kompetenzen der vom Gesetz vorgesehenen Behörde "Hadopi" gestoßen. Die Behörde sollte im Falle von wiederholten Verstößen ursprünglich Internetsperren direkt anordnen können. In den französischen Medien gilt das Scheitern des Vorhabens vor dem Verfassungsrat als Hauptursache für die Demission Albanels. Ihr Nachfolger Frédéric Mitterrand, Neffe des ehemaligen Staatspräsidenten François Mitterand, musste die Federführung an das Justizressort abgeben.

Wie das französische Nachrichtenmagazin L'Express berichtet, sollen sich beide Parlamentskammern voraussichtlich am 20. Juli während einer Sondersitzung in den Parlamentsferien mit dem Gesetz befassen. Dann soll laut Medienberichten auch der Gesetzentwurf veröffentlicht werden. Staatspräsident Nikolas Sarkozy hatte am Montag in einer Rede vor beiden Kammern des Parlaments betont, dass er das Vorhaben bis zum Ende verfolgen werde.

Nach den nun bekannt gewordenen Passagen müssten beispielsweise Betreiber eines ungesicherten WLANs haften, wenn darüber illegales Filesharing betrieben wurde. In Deutschland ist diese Problematik nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, bislang gibt es eine unterschiedliche Rechtsprechung. Während das Oberlandesgericht Frankfurt am Main voriges Jahr die Haftung eines WLAN-Betreibers für die missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses durch unbekannte Dritte deutlich einschränkte, siegte der Musiker Bushido in einem Rechtsstreit um Urheberrechtsverletzungen über ein offenes WLAN vor den Landgericht Düsseldorf.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Internetsperren gegen Urheberrechtsverletzer auch für Deutschland?
Beitrag von: SiLæncer am 25 Juni, 2009, 11:20
Während das Hadopi-Gesetz gegen Filesharing in Frankreich nach dem Verfassungsgerichtsurteil gegen Internetsperren vor einer Neuauflage steht, ist auch in Deutschland die Einführung von Schnellverfahren und Internet-Entzug für Filesharer in der Diskussion. Auf einer Veranstaltung des Kölner Forum Medienrecht lieferten sich Juristen und Wirtschaftsvertreter am Mittwoch einen harten Schlagabtausch über die Zulässigkeit solcher Maßnahmen.

Der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren sieht Deutschland schon auf dem halben Weg bei der Einführung eines solchen Modells. So sei mit der Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes zur Blockade von Kinderporno-Seiten der erste Schritt gemacht worden, um die Provider zur Durchsetzung von privatwirtschaftlichen Ansprüchen einzuspannen. "Es ist ganz klar: Die Musikindustrie hat hier gewonnen", sagte Hoeren. "Wir haben es mit bestochenen Abgeordneten und mit bestochenen Gutachtern zu tun – eine offene Diskussion ist damit nicht zu erwarten". Dieser Vorwurf wurde von EMI-Manager Stephan Grulert zurückgewiesen: "Wir sind längst nicht so stark organisiert, wie man sich das so vorstellt". Die Musikindustrie sei in Wahrheit relativ ratlos angesichts der Internet-Piraterie, man sehe in dem französischen Weg aber ein "charmantes Modell - wenn auch eins mit großen Problemen".

Hoeren machte starke rechtliche Bedenken gegen die sogenannte "graduated response" geltend, bei der eine Behörde oder eine Clearing-Stelle Internet-Nutzer bei Urheberrechtsverstößen zunächst verwarnt und nach dem dritten Verstoß den Internet-Anschluss kappt. So sei zunächst zu prüfen, ob es ein Grundrecht auf einen Internet-Anschluss gebe. Mit dem Three-Strikes-Modell werde die Unschuldsvermutung umgedreht: "Es kann nicht sein, dass eine wild gewordene Behörde das allein beschließt", sagte Hoeren. Die Kappung des Internet-Anschlusses sei mit deutschem Recht zudem nicht vereinbar. Hoeren sieht darin eine Doppel-Bestrafung, da die straf- und zivilrechtliche Verfolgung der Filesharer keineswegs ausgeschlossen werde. Auch der Umgang mit den IP-Daten sei höchst brisant. Hier solle die Musikindustrie den neu geschaffenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nutzen, statt immer neue Maßnahmen zu fordern. Dass Providern verboten werde, mit gekappten Kunden einen neuen Vertrag abzuschließen, sei datenschutzrechtlich nicht machbar.

Widerspruch zu Hoerens Positionen kam vom Hamburger Jura-Professor Karl-Heinz Ladeur: Der Widerstand gegen das Modell baue einen Popanz auf, dem von Hoeren vertretenen "nomadierenden Individualismus" müssten Grenzen aufgezeigt werden. Zwar sei der zivilrechtliche Auskunftsanspruch geschaffen worden, die Durchsetzung sei aber durch das gerichtliche Verfahren stark erschwert worden: "Man kann sich kaum vorstellen, dass man solche Verfahren en masse durchführt."

Ladeur hat ein Modell entwickelt, mit dem ein Three-Strikes-Verfahren auch in Deutschland einführbar wäre – nach Auffassung des Juristen sind dazu nicht einmal Gesetzesänderungen notwendig. So sei die Erhebung von Verkehrsdaten von Filesharern zwar durch das Grundgesetz eingeschränkt, in diesem Fall aber durch das Recht auf Eigentum gedeckt. Die notwendige Rechtsgrundlage zur Feststellung der IP-Adressen sieht er in Paragraph 100 des Telekommunikationsgesetzes, das den Providern erlaubt, Verkehrsdaten bei Missbrauch von Telekommunikationsdiensten zu erheben. Der illegalen Austausch von urheberrechtlich geschützten Daten stellt nach Ladeurs Interpretation bereits einen solchen Missbrauch dar – vergleichbar etwa mit belästigenden Anrufen. "Meiner Ansicht nach müssten Provider dies in ihre AGB aufnehmen", sagte Ladeur.

Da die IP-Adressen dennoch nicht ohne Richterbeschluss an Rechteinhaber weitergegeben werden dürfen, rät Ladeur zur Einrichtung einer Clearing-Stelle unter Beteiligung der Provider, die ertappte Nutzer eigenständig verwarnt. Um ungerechtfertigte Maßnahmen auszuschließen und gleichzeitig den Datenschutz zu wahren, sollen Name und Adresse des Nutzers nur verschlüsselt hinterlegt werden – der Nutzer könne sich nach einer Information durch den Provider unter einem Pseudonym gegen die erhobenen Vorwürfe wehren. "Die Eingriffstiefe dieser Maßnahmen ist aus Sicht der Betroffenen denkbar gering", erklärte Ladeur. So sei davon auszugehen, dass die meisten Internet-Surfer durch die ersten Benachrichtigungen abgeschreckt würden und illegale Downloads einstellten. Musik-Manager Grulert stützte diese Auffassung: "Wir haben noch nie jemanden zum zweiten Mal abgemahnt."

Ladeur sieht die Internet-Provider in der Pflicht, da im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches als Störer anzusehen seien – erntete von den anwesenden Juristen aber starken Widerspruch. "Eine Alternative wäre die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die die Provider zur Durchsetzung der Maßnahmen zwingt". Das Ergebnis sei dann eine "regulierte Selbstregulierung".

Einen Einblick in die französische Gesetzgebung bot Sylvie Nérisson vom Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum in München. So habe die französische Regierung schon seit 2006 versucht, entsprechende Gesetze einzuführen, sei aber immer wieder an juristischen Problemen gescheitert. Zum Beispiel ist bei einem Download nicht festzustellen, welche Person letztlich hinter der IP-Adresse steckt. So könnten ganze Familien vom Internet abgeschnitten werden, weil ein Kind etwas heruntergeladen habe. Deshalb sehe das französische Gesetz nicht etwa die Bestrafung für einen illegalen Download vor, sondern der Anschlussinhaber werde wegen der Vernachlässigung seiner Sicherungspflichten belangt. Die Kappung des Internet-Anschlusses ist für die französische Juristin aber ein nicht nachzuvollziehender Schritt: "Es wäre eine Entartung des Urheberrechts, wenn auf seiner Grundlage der Zugang zu Werken verwehrt wird. In dem Recht geht es darum, dass die Künstler entlohnt werden."

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: CDU/CSU: Keine Internetsperren, Warnung vor Datenschutz als Täterschutz
Beitrag von: SiLæncer am 25 Juni, 2009, 12:18
CDU und CSU haben ihren offiziell noch nicht veröffentlichten Entwurf für ein "Regierungsprogramm 2009 bis 2013" etwas entschärft. So soll die in der Online-Gemeinde besonders umstrittene Passage zum Sperren von Internetzugängen etwa bei Urheberrechtsverstößen gestrichen werden. Dies bestätigte die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Martina Krogmann, gegenüber der taz. Sie halte es für "falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken". Die vom Bundestag vor einer Woche beschlossenen Web-Sperren gegen Kinderpornographie, die Krogmann federführend mit ausgehandelt hat, will die Union aber zugleich "weiter vorantreiben".

Konkret hatte es in dem Entwurf für das Wahlprogramm zunächst unter dem Aufhänger "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum" geheißen: "Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren." Diese Formulierung soll durch die allgemeine Klausel: "Rechtsverletzungen werden wir effektiv unterbinden" ersetzt werden. Einzelheiten über effiziente Mittel im Kampf etwa gegen die "Internetpiraterie" verrät das Programm freilich nicht.

Die ursprüngliche Vorlage der Union ist mittlerweile bei der häufig überlasteten Whistleblower-Seite Wikileaks aufgetaucht und auch bei Netzpolitik.org zu finden (PDF-Datei). Sie soll mit den Änderungen am Sonntag auf einem Kongress (PDF-Datei) beider Parteien in Berlin verabschiedet werden.

Nicht trennen konnte sich die Union bisher von Parolen wie "Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden", die sich bereits im aktuellen Grundsatzprogramm der CDU von 2007 finden. So wollen die beiden Parteien unter dieser Prämisse etwa die Entwicklung einer europäischen Strategie zum Informationsaustausch im Rahmen der grenzüberschreitenden Polizeikooperation in Europa voranbringen. Zugleich heißt es an dieser Stelle aber auch, dass Datenschutzinteressen mit einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung in Einklang zu bringen seien. Generell will die Union "einen umfassenden Datenschutz garantieren" und "gegen den gläsernen Bürger kämpfen". Trotz dem Ja von Schwarz-Rot zur Vorratsdatenspeicherung ist im Programmentwurf zudem der Wille bekundet, "keine unnötigen Datenmengen" anzuhäufen. Die Weitergabe von Kundendaten dürfe nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/CDU-CSU-Keine-Internetsperren-Warnung-vor-Datenschutz-als-Taeterschutz--/meldung/141090 (http://www.heise.de/newsticker/CDU-CSU-Keine-Internetsperren-Warnung-vor-Datenschutz-als-Taeterschutz--/meldung/141090)
Titel: Internetsperren - Social Networks für Zensur
Beitrag von: SiLæncer am 26 Juni, 2009, 17:56
Offensichtlich werden sich in Kürze alle großen deutschen Sozialen Netzwerke öffentlich hinter die Zensurpläne von Ministerin Ursula von der Leyen stellen.

Das berichtet netzpolitik.org mit Bezug auf Insiderinformationen. Diesen zufolge wird es am kommenden Dienstag, den 30. Juni, im Rahmen der vom Familienministerium veranstalteten Konferenz "Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Fokus auf neue Medien: Perspektiven für Europa" eine große Abschlusserklärung geben. Darin verpflichten sich netzpolitik.org zufolge die Unterzeichner, körperliche und sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie die Abbildung und Verbreitung dieser Verbrechen zu bekämpfen.

Mit von der Partie sollen unter anderem alle großen Sozialen Netzwerke in Deutschland sein, darunter Studi/Schüler/MeinVZ, wer-kennt-wen und Lokalisten. "Damit werden diese sich ebenfalls klar hinter die vom Familienministerium und dem Zugangserschwerungsgesetz vorgegebene Marschrichtung 'sperren statt löschen' und gegen ein zensurfreies Internet stellen", schreibt netzpolitik-Autor Philip Steffan.

Er geht davon aus, dass die Sozialen Netzwerke diese Position auch ihren Mitglieder vermitteln werden: "Man sollte sich [...] darauf einstellen, dass in Zukunft dort über Eigenwerbung oder entsprechende Bekenntnisaktionen die Nutzer auf diese Linie eingeschworen werden sollen."

Meinung: Eine Frage, die man nicht vergessen sollte, ist: Welchen Vorteil erhoffen sich die Betreiber der Sozialen Netzwerke von ihrer Unterstützung der Zensurpläne? Erst kürzlich etwa riet ein einflussreicher Think Tank der EU, strengere Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre von Nutzern von Sozialen Netzwerken einzuführen. Die geforderten Maßnahmen dürften auch das Geschäft von StudiVZ und Co. beeinträchtigen. Ein möglicher Handel könnte also weniger harte Richtlinien für die Plattformen beinhalten.

Allerdings darf man auch nicht aus den Augen lassen, dass alle genannten Sozialen Netzwerke Teil großer Medienkonzerne sind. So gehört wer-kennt-wen zu RTL, Lokalisten zu ProSiebenSat.1 und StudiVZ zum Holtzbrinck-Verlag. Auch diese haben natürlich Interesse an einer guten Beziehung zur Bundesregierung.

Quelle: http://www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: ICANN: Vorsitzender hält Netzsperren für nutzlos
Beitrag von: SiLæncer am 27 Juni, 2009, 11:27
Nachdem in letzter Zeit immer häufiger über Netzsperren diskutiert wurde, hat sich nun Peter Dengate Thrush, Vorsitzender der Organisation zur Verwaltung der Namensräume im Internet ICANN zu Wort gemeldet und Netzsperren scharf kritisiert.

Wie Thrush am Rande einer Konferenz im australischen Sydney erklärte, seien entsprechende DNS-Sperren sinnlos und würden mehr Probleme, beispielsweise technischer Natur, verursachen, als Nutzen mit sich bringen. Darüber hinaus seien die Sperren einfach zu umgehen.

Genau wie Thrush kritisiert auch der Sicherheitsausschuss der ICANN die Netzsperren. Im Rahmen verschiedener Forschungsarbeiten hat der Ausschuss darüber hinaus festgestellt, dass viele Störungen bei verschiedenen Online-Diensten auf DNS-Sperren zurückzuführen sind.

In Kritik stehen die Netzsperren auch hierzulande. Während Politiker die Sperren einsetzen wollen, um den Zugriff auf kinderpornografische Inhalte zu verhindern, sind Gegner der DNS-Sperren der Ansicht, dass diese ihre Wirkung verfehlen werden, da sie leicht zu umgehen sind.

Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
Titel: Verglichen mit dem Netz ist das Leben ein rechtsfreier Raum
Beitrag von: SiLæncer am 27 Juni, 2009, 21:58
"Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein" lautet eine wohlbekannte Floskel von Anwälten, Politikern oder Lobbyisten. Dabei ist das Internet so stark reglementiert, dass das "reale Leben", damit verglichen, wie Sodom und Gomorrha wirkt.

My name is... my name is... my name is... Slim Shady

Wer Mottoparties mag, der wird nicht selten auf eine Vielzahl von Damen und Herren stoßen, die, je nach Motto, Andrea Jürgens, Gottlieb Wendehals, Slim Shady/Eminem, Axl Rose, Nana Mouskouri oder Dieter Bohlen heißen. Während der Party sprechen sich die Gäste gerne mit diesen Namen an, erfreuen sich an den oft sehr detailverliebten Kostümen und freuen sich, gemeinsam mit "Andrew Eldritch" zu "Temple of Love" tanzen und über die gute alte Zeit plauschen zu können. Bei den Faschingsparties nennt sich jemand schon einmal B.Ahlsen und schwenkt die Kekstüte, während er als Prinzenrolle verkleidet durch die Lande tanzt.

Kaum jemand würde auf die Idee kommen, diese Herrschaften wegen "ihrer" Namen abzumahnen. Anders in Onlineforen - dort kann schon die Verwendung eines Markennamens als Pseudonym zu einer Abmahnung führen. Nutzungsbedingungen weisen oft genug darauf hin, dass Pseudonyme so gewählt werden sollen, dass keine Verwechslung mit Personen des öffentlichen Lebens stattfinden kann und keine Markenrechte berührt werden. Natürlich ist es möglich, gegen eine solche Abmahnung rechtlich vorzugehen und gegebenenfalls wird dieser Fall sogar vom Abgemahnten gewonnen. Da die Rechtsschutzversicherungen im allgemeinen Markenrechtsstreitigkeiten nicht abdecken und die Gerichte sehr uneinheitlich entscheiden, ist dies jedoch ein hohes Risiko. Daher sichern sich die Forenbetreiber ab, so dass derjenige, der noch bei der letzten Tanzparty Slim Shady oder "der Neckermann" war, sich hüten sollte, diesen Namen auch in einem Forum zu benutzen.

We don't play guitars

Wer Gitarrespielen lernen möchte, der ist am Anfang häufig frustriert. Dies resultiert aus der Tatsache, dass sich die Träume vom "schnell über die Saiten fahren und einen tollen Sound hinkriegen" mit der gleichen Geschwindigkeit verflüchtigen, wie sich Blasen an den Fingern bilden. Insbesondere jene, die Probleme mit dem Notenlesen haben, sind dann oft geneigt, aufzugeben. Gitarrenlehrer nutzen daher Gitarrentabs, die es ermöglichen, auch ohne Kenntnisse im Notenlesen zu spielen. Oft wird eine Seite eines Buches schnell einmal kopiert und dem Lehrling diese Kopie in die Hand gedrückt, auf dass er zu Hause fleißig übe.

Gleichermaßen geben Gesangslehrer ihren Zöglingen Kopien der Noten und Texte der Stücke in die Hand, welche bis zum nächsten Mal einstudiert werden sollen. Wer dieses Verfahren online anwendet und seinen Schülern auf der eigenen Homepage Texte und Noten von populären Musiktiteln oder Gitarrentabs erfolgreicher Rocksongs zur Verfügung stellt, hat gute Chancen auf eine kostenintensive Abmahnung.

Der Räuber und der Prinz

Peinliche Videos, die einen beim ersten Töpfchengang, dem Spielen mit der Quietscheente oder aber beim Imitieren der ersten großen Popstarliebe zeigen, sind leider ein Highlight bei Familienfesten.

Während Torte und Kaffee in Massen verschlungen werden, zeigen sich die Verwandten begeistert ob der vielen Erinnerungen, die durch diese Videos entstehen, während die Protagonisten nicht selten in guter alter Pharisäertradition Rum oder Baileys in ihren mit Schlagsahne verzierten Kaffee gießen um zu vergessen, dass sie tatsächlich dort auf dem Bildschirm oder der Leinwand zu sehen sind, "Holiday" von Madonna, "You can win if you want" von Modern Talking oder "Boys don't cry" von The Cure trällernd beziehungsweise zum Sound von "New kids on the block" ein Tänzchen wagend. Wohl kaum ist damit zu rechnen, dass in einem solchen Moment jemand aufspringt um die Erziehungsberechtigten des kindlichen Raubkopierers zu verklagen, da er mit seinem Auftritt ja gegen Urheberrechte verstößt. Im Internet dagegen ist damit zu rechnen, dass selbst ein Kurzauftritt des Sprösslings als Verstoß gegen den Digital Millenium Copyright Act geahndet wird, so im Hintergrund unautorisiert ein Musikstück läuft.

Chemicals between us

Die öffentlichen Bibliotheken, so sie denn gut bestückt sind, bieten in den Chemiebüchern diverse Versuchsanleitungen, bei denen es wahlweise zu einem Knall, Rauchentwicklung oder Funkenstieben kommt. Sich mit anderen über derartige Versuche auszutauschen ist kein Problem. Auf diese Weise können Fehler vermieden und neue Ideen entwickelt werden. Veröffentlicht jemand im Netz beispielsweise die "Einführung in die Sprengchemie", muss er dagegen mit einer Hausdurchsuchung sowie einer Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen.

H-i-t-l-e-r/Sweet Sixteen

Weder bei einem der diversen Aufmärsche von Neonazis, noch bei deren Kundgebungen, ist es den Zuhörern verboten, sich durch das Anhören der "Argumente" der Damen und Herren ein eigenes Bild über die dahinterstehende Ideologie zu verschaffen. Wohl kaum jemand käme auf die Idee, eine Hundertschaft einzusetzen, die sämtlichen Zuschauen die Ohren und Augen zuhält, auf dass zwar weiterhin die Reden gehalten, jedoch nicht mehr wahrgenommen werden können.

Anders im Netz - dort werden seit langem Forderungen nach Netzsperrungen laut, die nicht etwa erreichen sollen, dass bestimmte Inhalte nicht mehr verbreitet, sondern vielmehr nicht mehr wahrgenommen werden sollen. Ob bei rechtsradikalen Inhalten oder bei der Kinder- und Jugendpornographie: der Politik, den Strafverfolgern und den Lobbyisten fällt diesbezüglich viel ein. Besonders absurd sind solche Regelung für selbstgemachte Posingphotos, die seit kurzem als "Jugendpornographie" verboten sind.

Wer in der wärmeren Jahreszeit an FKK-Stränden, im Freibad oder in der Stadt Jugendliche in engen Tops, knappen Bikinis, Mini-Stringtangas oder hüllenlos sieht, der fragt sich, inwiefern es legitim sein kann, dass das Betrachten von Jugendlichen und Kindern im realen Leben, auch wenn diese wenig bis gar nichts tragen, kein Problem darstellt, während es im Internet als Begründung für Netzsperren dient. Es geht hier ja nicht, wie suggeriert wird, nur um die Bilder von "live vergewaltigten Kindern", es geht auch um Bilder von Kindern und Jugendlichen, die in "aufreizenden Posen" zu sehen sind, egal ob bekleidet oder nicht (von den Schriften usw. ganz zu schweigen)

Hear no bullshit, say no bullshit...

Wer einen Diskussionsabend initiiert, der wird, auch bei kontroversen Themen, nicht wissen, ob es nicht auch zu gegebenenfalls strafrechtlich relevanten Äußerungen kommt. Es ist unwahrscheinlich, dass er verpflichtet wird, sämtliche Redebeiträge vorab zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Gleichermaßen ist nicht damit zu rechnen, dass er zur Verantwortung gezogen wird, wenn es zu Redebeiträgen kommt, die strafbar sind. Wer über eine bestimmte Softwarefirma referiert, der muss damit rechnen, dass auch Kommentare wie "legt die doch mit einem DoS lahm" getätigt werden. Wird der Sachverhalt auf das Internet übertragen, so kann nicht nur der Forenbetreiber als "Störer" belangt werden, er muss vielleicht sogar sämtliche Beiträge vorab prüfen, ob sie eventuell strafrechtlich relevant sein könnten.

Verglichen mit dem Netz ist das Leben ein Sündenpfuhl. Das Gerede vom "rechtsfreien Raum" kann also nur von Menschen kommen, die sich nicht einmal entfernt mit dem Internet und den Urteilen zu Störerhaftung, Urheberrecht, Markenrecht usw. befasst haben. Der Kampfbegriff des "rechtsfreien Raumes" wird exzessiv genutzt, obgleich er erwiesenermaßen falsch ist. Hierbei wurde die Tatsache, dass Länder versuchen, ihre Rechte auf sämtliche Inhalte des Netzes auszudehnen, nicht einmal erwähnt. Ebenso wenig wie die Tatsache, dass z.B. bei YouTube je nach Landesauswahl manche Videos nicht zur Verfügung stehen. Im realen Leben wäre dies so als würde eine Disco in den USA die deutschen, französischen, italienischen... Gäste bei manchen Stücken herausbitten.

Manches Verhalten ist im Netz weitaus gefährlicher als im realen Leben. Wer sich ein Fahndungsplakat ansieht, wird nicht vom nächsten BKA-Mann beschattet, wer sich dagegen eine Webseite des BKA ansieht, muss schon einmal damit rechnen, dass die digitale Spur aufgenommen wird. Wer angesichts all dieser Urteile, Regelungen und Ideen noch vom rechtsfreien Raum spricht, der nutzt diesen Begriff lediglich, um das ohnehin schon viel zu stark und unübersichtlich reglementierte Internet mit all seinen Diensten noch weiter in gesetzliche Fesseln zu legen, auf dass eine der wenigen Möglichkeiten, sich gegebenenfalls noch mit anderen zu solidarisieren oder sich unabhängig zu informieren, weiter eingeschränkt wird. Denn Solidarität ist nicht erwünscht und freie Information ebenso wenig.

Quelle : http://www.heise.de/tp/ (http://www.heise.de/tp/)
Titel: Legales Musik-Filesharing greifbar?
Beitrag von: SiLæncer am 28 Juni, 2009, 17:00
Bereits seit einiger Zeit geistern Flatrate-Modelle für Filesharing durchs Netz. Auf der Isle of Man steht ein aktiver Feldversuch nun kurz bevor.

Die Musikindustrie leidet unter den Qualen, die beim Filesharing von urheberrechtlich geschützten Musikwerken auftreten. Millionenverluste durch sinkende Käufe, die - nach deren Ansicht - eins zu eins auf illegale Downloads umgerechnet werden können und müssen.

Man ist in einer schier katastrophalen Lage, denn Filesharing steckt nicht mehr in den Kinderschuhen. Es ist etabliert und wird von vielen genutzt - für legale wie illegale Handlungen. Dass man sich in dieser Situation wiederfindet, ist nach Ansicht von Hillary Rosen sowie Geoff Taylor selbstverschuldet. Schön, wenn von zwei Vertretern der Branche diese Erkenntnis offen verkündet wird. Als ehemaliger Chief Executive Officer der Recording Industry Association of America (RIAA) sowie als Vorsitzender der British Phonographic Industry sollten die beiden eigentlich einen gewissen Einfluss auf ihre Mitstreiter haben, möchte man glauben. Ob dem letztendlich so ist, wird man erst erfahren, wenn Filesharing bereits den nächsten Evolutions-Sprung angetreten hat. Wie Rosen bereits festhielt, war man damals nicht bereit etwas zu riskieren, weshalb die Napster-Ära anbrach - ohne die Musikindustrie. Man hatte Angst, wollte kein Risiko eingehen, es sprach nichts dafür, den Filesharing-Dienst zu unterstützen. Verklagen schien die bessere und letztendlich genutzte Alternative, in der Hoffnung, ein seit Jahrzehnten etabliertes Geschäftsmodell am Leben zu erhalten. Weitere zehn Jahre sind vergangen und diesmal steht die Musikindustrie erneut an einem Scheideweg.

Auf der einen Seite steht die bislang immer gewählte Option. Nur wenige Millimeter vom Geschäftsmodell abweichen, Alternativen nur mit massiven Restriktionen, Änderungen nur im Trippelschritt - was nicht passt, wird juristisch passend gemacht. Die sichere Methode also, ohne jedwede Risiken. Auf der anderen Seite steht der riskante Weg, der die Situation noch schlimmer machen könnte, aber auch massiv verbessern. Alles auf eine Karte setzen oder erneut warten?

Das Filesharing von urheberrechtlich geschützten Werken nimmt immer drastischer zu, trotz stärkerer Sanktionen. Das internetaffine Volk ist den Piratenjägern oft, wenngleich nicht immer, einen Schritt voraus. Jetzt bietet sich jedoch präsenter als je zuvor die Möglichkeit, dem Teufelskreislauf - vielleicht - zu entfliehen. Die Kulturflatrate wurde lange ausgelacht, bis sich Virgin und Universal vor kurzem geeinigt haben. Der Deal ist keinesfalls optimal, das erwartet wohl auch niemand. Doch er zeigt, dass es durchaus möglich ist. Die Frage ist nur, ob die Musikindustrie (respektive die gesamte Contentindustrie) bereit ist, auf eine Karte zu setzen. Wobei auch dies nicht ganz stimmt, denn wenn das Projekt nach wenigen Wochen scheitert, kann man sich immer noch zurückziehen und hätte neue Argumente.

Ein Feldversuch auf der Isle of Man soll offenbaren, wohin der Weg führen könnte. Schon in wenigen Monaten soll alles laufen. Die Betonung liegt auf "soll" - denn bislang läuft nur eines: Die Verhandlungen mit den Plattenfirmen.

Die "Kulturflatrate" wird nämlich vorerst nur eine "Musikflatrate" werden. Daran ist bislang auch nichts auszusetzen. Die Musikindustrie ist jedoch dafür bekannt, sich nur schwerlich vorwärts zu bewegen. Es gibt einige Details, die den Verhandlungspartner falsch erscheinen. Angefangen bei der Vorstellung, dass Filesharing plötzlich legal sein könnte, über einen grenzenlosen Vertrieb, zu kopierschutzfreien Musikstücken und vieles mehr. Auch sehen kritische Stimmen darin ein sozialistisches Schema für die Musikindustrie. Jeder bekommt alles - zumindest wenn es um Musik geht. Die Anhänger solcher Ideen freuen sich indes und warten gespannt auf die Ergebnisse der Verhandlungen. Es scheint also ganz so, als sei sich noch keine der beiden Seiten darüber im Klaren, wohin dies alles eigentlich führen könnte. "Das ist keine Legalisierung des Illegalen", erklärt Ron Berry, welcher als E-Commerce-Berater für das "Musikflatrate" Projekt auf der Isle of Man verantwortlich ist. Man wolle The Pirate Bay nicht legalisieren, sondern den bisher präsenten Tauschbörsen mit einem legalen und lizenzierten Tauschangebot Konkurrenz machen. "Warum würde jemand illegale Angebote nutzen, wenn es ein sehr günstiges legales Modell gibt?", lautet Berrys kritische Frage.

Wie genau die Flatrate letztendlich aussehen soll ist - nicht zuletzt aufgrund der andauernden Verhandlungen - weiter im Dunkeln. Ron Berry erklärte jedoch bereits im Januar, dass die Testphase nicht mehr als einen Euro pro Anschluss verlangen würde. Darüber hinaus ist inzwischen klar, dass eine eigene Tauschbörse für dieses Projekt entwickelt werden soll, auf welcher die User nicht nur die Musikstücke, die sich bereits in ihrem Besitz befinden, tauschen können, sondern auch auf den Musikkatalog der Labels zugreifen können.

Wer willens, ist einen zusätzlichen Obulus zu leisten, kann optimierte Werke kaufen, die beispielsweise speziell für Home-Theater-Systeme angepasst wurden. Nicht umsonst zieht Berry hier den Vergleich mit einem Einkaufszentrum, in welchem es viele kostenlose Proben gibt. Wer mehr will, muss bezahlen. Ob die Majorlabels bereit sind, ins kalte Wasser zu springen und das Risiko zu wagen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Klar ist, dass ein Umdenken langsam aber sicher stattfindet, doch es geht nur zögerlich voran, was auch Berry bemängelt. "Die Plattenfirmen reagierten [auf das digitale Zeitalter] jedoch wie Dinosaurier. Sie nutzen die Möglichkeiten der digitalen Welt nicht", so Berry. Zum Stand der Verhandlungen konnte er lediglich mitteilen, dass sich die großen Plattenfirmen langsam ändern und für Begriffe und Ideen wie die Musikflatrate offener werden. Mit etwas Glück kann in wenigen Wochen die Isle of Man verkünden, dass dort legales Filesharing von urheberrechtlich geschützter Musik praktiziert wird. Wir drücken die Daumen!

Quelle: http://www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Europarat liebäugelt mit Empfehlung für Web-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 30 Juni, 2009, 14:04
Der Europarat beobachtet die Umsetzung des deutschen Gesetzes zur Zugangserschwernis für Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten mit großen Interesse. "Wir wollen sehen, ob wir daraus Lehren für andere Nationen ziehen können", sagte Maud de Boer-Buquicchio, stellvertretende Generalsekretärin des Staatenbundes, heute auf der Konferenz "Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Fokus auf neue Medien" in Berlin. Ihr erscheine die kürzlich vom Bundestag beschlossene Regelung als eine "starke Antwort" auf die Verbreitung von Bildern sexuellen Kindermissbrauchs im Internet.

Da das Internet international sei, müsse überlegt werden, ob alle Eurparat-Staaten technische Web-Blockaden implementieren sollten, sagte Boer-Buquicchio. Sie denkt dabei nicht an gesetzliche Verpflichtungen, sondern an freiwillige Vereinbarungen auf Basis "öffentlich-privater Partnerschaften". Zudem müssten bei den Sperren die Grundsätze der Meinungsfreiheit berücksichtigt werden. Generell sei der Europarat gegründet worden, um Freiheitswerte zu verteidigen, die Meinungsfreiheit sei aber kein Freibrief, "Kindern unwiderruflichen Schaden zuzufügen".

Der Europarat hatte bereits Abkommen gegen Cybercrime und gegen den Missbrauch von Kindern verabschiedet. Boer-Buquicchio appellierte an die hier noch untätigen Mitgliedsstaaten, diesen Verträgen "sofort" beizutreten und sie ins nationale Recht umzusetzen. Die Wirtschaft müsse zusätzliche Aufgaben übernehmen, vor allem in den Bereichen Telekommunikation, Banken und Tourismus. Es gebe bereits eine Empfehlung des Europarats für die Wahrung von Meinungsfreiheit beim Einsatz von Internet-Filtern, ausgearbeitet sei eine ergänzende Strategie für die Stärkung von Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. Im kommenden Jahr solle eine Kampagne zur Bekämpfung von sexueller Ausbeutung hinzukommen.

Sharon Cooper von der Chapel Hill School of Medicine an der University of North Carolina meinte, dass die Verbreitung von Bildern sexuellen Missbrauchs von Kindern mit dem Internet deutlich zugenommen habe. "In den USA starteten wir mit 100.000 Bildern in unserer Datenbank, jetzt sind darin über 15,5 Millionen." Die gezeigte Gewalt nehme zu. Außerdem sei die Zahl der Fälle von sexuellen Missbrauchs von Kindern in der eigenen Familie von 2001 bis 2006 von 300.000 auf 650.000 angestiegen. An dieser Entwicklung und an der zunehmenden Neigung Jugendlicher zum Missbruch von Gleichaltrigen übers Netz sei die Medien, Werbe- und Schönheitsindustrie schuld sowie die Macher von Musikvideos, die Prostitution verherrlichen würden.

Zoe Hilton von der britischen National Society for the Prevention of Cruelty to Children sieht den deutschen Gesetzesvorstoß als "exzellentes Beispiel". Sie hoffe, dass ihm viele Länder folgen werden. Das Web 2.0 habe neue Bedenken bei Kinderschützern verursacht, denn es werde es einfacher, Kontakte durch Fremde anzubahnen. Weitere Gefahren machte sie in der Ausbreitung mobiler Internetzugänge aus. In Großbritannien wachse die "Frustration" über Selbstregulierungsmaßnahmen der Wirtschaft bei Web-Sperren. Damit würden kinderpornographische Seiten nicht "zu hundert Prozent" geblockt.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Französischer Verfassungsrat hat weiter Bedenken gegen Filesharing-Gesetz
Beitrag von: SiLæncer am 30 Juni, 2009, 18:11
Die französische Regierung hat es eilig, das bisher nur in gekürzter Fassung abgesegnete Hadopi-Gesetz um die vorgesehen Sanktionen gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet zu ergänzen. Noch im Juli soll der fehlende Passus dem Senat vorgelegt (8./9. Juli) und schließlich durchs Parlament gebracht werden (20. Juli). Doch hat der französische Verfassungsrat bereits Bedenken gegen die Ergänzung geäußert, wie das Magazin Nouvel Observateur am heutigen Dienstag berichtet.

Bei der Überprüfung des neuen Entwurfs habe ein Sprecher des Conseil d'Etat mehrere nicht verfassungskonforme Punkte herausgehoben. Sollte ein Abgeordneter den Verfassungsrat in der Sache einschalten, könnte "Hadopi2" demnach ebenso zurückgewiesen werden wie die erste Fassung. Das Magazin stützt sich dabei auf Informationen der Wirtschaftszeitung La Tribune, die von mehreren Kritikpunkten des Verfassungsrats berichtet.

Nachdem der Verfassungsrat beim ersten Entwurf monierte, dass die im Gesetz vorgesehene Internet-Sperre verfassungskonform nur von einem Richter und nicht von einer Behörde ausgesprochen werden dürfe, beabsichtigt die Regierung nun, dass jeder Fall von einem Richter innerhalb von "punktgenau 45 Minuten" behandelt wird. Das geht aus einem Regierungspapier (PDF-Datei) zur Umsetzung des neuen Gesetzes ("étude d'impact") hervor, das heute von der Tribune veröffentlicht wurde.

Den Regierungsplänen zufolge soll sich der Richter bei seinem Urteil im Schnellverfahren auf ein Dossier stützen, das von der neuen Behörde "Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet" (Hadopi) vorbereitet werde. Der Sprecher des Verfassungsrats soll an diesem Punkt darauf hingewiesen haben, dass die Trennung zwischen richterlicher Gewalt und der Behörde hier nicht ausreichend garantiert sei. Die "Verfassungsweisen" hatten sich bereits beim ersten Gesetzentwurf an den weit reichenden Kompetenzen der Behörde gestoßen. Die Hadopi sollte ursprünglich Internetsperren ohne richterliche Aufsicht anordnen können.

Der Versuch der Regierung, die Fälle von Urheberrechtsverstößen im Internet schnellgerichtlich nach dem Vorbild von Bußgeldverfahren bei Verkehrsverstößen zu behandeln, stößt französischen Medienberichten zufolge beim Verfassungsrat auf Widerstand, der die Beweislast nur in Ausnahmefällen – wie etwa bei Blitzerfotos von Geschwindigkeitsüberschreitungen – beim Beschuldigten sieht. Zudem seien Instrumente wie eine Zugangssperre nicht angemessen, solange nicht sichergestellt werden könne, dass nicht ein Dritter den Verstoß begangen habe.

Laut Bericht der Tribune rechnet die Regierung in der Umsetzungsstudie damit, dass jährlich etwa 50.000 Fälle von Urheberrechtsverletzungen vor Gericht landen. Im Zusammenhang mit dem ersten Hadopi-Gesetzesentwurf war man noch von möglichen 1000 Sperren am Tag oder etwa 250.000 im Jahr ausgegangen. Die jetzt anvisierten 50.000 Fälle würden nach Schätzungen der Regierung etwa 109 zusätzliche Stellen, darunter 26 Magistratrichter, erforderlich machen.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Musikindustrie gewinnt Klage gegen Usenet-Portal
Beitrag von: SiLæncer am 01 Juli, 2009, 09:53
Die US-Musiklobby hat sich in einem Gerichtsverfahren gegen ein Usenet-Portal duchsetzen können. Der zuständige Richter urteilte, dass das von der RIAA verklagte Portal Usenet.com direkt und indirekt für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich ist.

Das Gericht entschied nach Angaben von 'Cnet' außerdem, dass sich Usenenet.com nicht auf das so genannte Betamax-Urteil berufen kann, laut dem Anbieter von Produkten, die zu Urheberrechtsverletzungen beitragen, nicht belangt werden können, wenn das jeweilige Produkt hauptsächlich für legale Aktivitäten gedacht ist.

Der Unterschied zum Betamax-Fall sei, dass Sony auf die Art der Nutzung seiner Videorekorder nach dem Kauf keinen Einfluss mehr gehabt habe, während Usenet.com eine ständige Beziehung zu seinen Kunden pflegt, so dass man sehr wohl Einfluss auf die Verwendung des Dienstes nehmen kann.

Die RIAA hatte Usenet.com im Oktober 2007 vor Gericht gezerrt, weil man dem Unternehmen vorwarf, von der Verletzung des Urheberrechts durch die Kunden durch Monatsgebühren von 19 US-Dollar zu profitieren. Das Usenet wurde ursprünglich zur Kommunikation und eher selten zum Austausch von Daten genutzt. Inzwischen sind jedoch auch diverse urheberrechtlich geschützte Inhalte verfügbar.

Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
Titel: Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren-Gesetz
Beitrag von: SiLæncer am 01 Juli, 2009, 18:29
Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat am heutigen Mittwoch aus formalen Gründen Verfassungsbeschwerde gegen das heftig umkämpfte Gesetz zu Web-Sperren eingelegt. Er fühle sich durch das verwirrende Vorgehen von Schwarz-Rot in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt, schreibt der wegen des Gesetzesbeschlusses von der SPD-Fraktion zur Piratenpartei gewechselte Baden-Württemberger in der heise online vorliegenden Klageschrift. Die Mitwirkungsbefugnisse der Abgeordneten seien deutlich eingeschränkt worden.

Das vom Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition angenommene Gesetz zur "Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Seiten" unterscheide sich "gravierend" von der zunächst von der Bundesregierung und Schwarz-Rot in den Bundestag eingebrachten Änderung des Telemediengesetzes (TMG), heißt es in dem Antrag weiter. Der federführende Wirtschaftsausschuss habe in seiner Vorlage für das Bundestagsplenum keine Änderung des zunächst geplanten Vorhabens "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" im Rahmen des TMG beschlossen, sondern auf Druck der SPD hin eine polizeirechtliche Regelung zur allgemeinen Gefahrenabwehr. Für dieses "neue" Gesetz hätte daher zunächst die erforderliche Anzahl von Lesungen durchgeführt werden müssen.

Während der Debatte zur Verabschiedung des Zugangserschwernisgesetzes hatte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler bereits erhebliche Zweifel an der Form des Beschlusses geäußert. Die Beratung erfolge über ein gänzlich anderes Gesetz als ursprünglich vorgesehen, monierte der Liberale. Die FDP-Fraktion will trotzdem selbst nicht nach Karlsruhe gegen, sondern die restliche Opposition aktiv werden lassen. Doch auch bei den Grünen, bei denen viele Abgeordnete sich bei der Abstimmung enthielten und entgegen der Vorgaben der Fraktion nicht gegen das Vorhaben votierten, und bei den Linken, die geschlossen mit "Nein" stimmten, ist von Klage bisher nicht die Rede.

Tauss will seine Beschwerdeschrift allen Kollegen zur Kenntnis schicken und ihnen freistellen, sich der Organklage anzuschließen. Einzelne Abgeordnete aus der Opposition hätten ihm bereits Unterstützung signalisiert. An einer Verfassungsbeschwerde aus inhaltlichen Gründen feilen derzeit Experten vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur sowie die Initiatorin der Bundestags-Petition gegen das Gesetz, Franziska Heine.

Gegen Tauss läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes von kinderpornografischem Material, das bei einer Durchsuchung seiner Wohnung beschlagnahmt worden war. Der Abgeordnete hatte anschließend Kontakte zur Kinderporno-Szene eingeräumt und diese mit Recherchen erklärt. Tauss, der seine Unschuld beteuert, war deshalb von seinen SPD-Parteiämtern zurückgetreten. Später hatte er der Partei wegen der Zustimmung zum umstrittenen Internet-Sperrgesetz den Rücken gekehrt und der Piratenpartei beigetreten.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Three-Strikes-Gesetz - Gegner klagt wegen Diskriminierung
Beitrag von: SiLæncer am 04 Juli, 2009, 23:37
Jérôme Bourreau-Guggenheim arbeitete lange Zeit bei einem großen französischen Fernsehsender, ehe ihn eine kritische Äußerung zum geplanten Three-Strikes-Gesetz seinen Job kostete. Nun klagt er wegen Diskriminierung.

Das Recht seine Meinung frei in Wort und Schrift zu äußern, ist eine absolute Grundfeste jeder Demokratie. Nicht umsonst führt das Grundgesetz die Meinungsfreiheit als elementaren Bestandteil mit sich.

Jérôme Bourreau-Guggenheim war ebenfalls der Ansicht, dass es nicht schlimm ist, die eigene Meinung dem Abgeordneten seines Vertrauens mitzuteilen. Entrüstet über die Pläne der französischen Regierung, ein Three-Strikes-Gesetz für Urheberrechtsverletzer umzusetzen, wandte er sich vertrauensvoll an seinen Abgeordneten im Parlament, um ihm seine Bedenken mitzuteilen. Er erklärte ihm, wieso seiner Ansicht nach so ein Gesetz nie in Kraft treten dürfe. Es dauerte nicht lange und Bourreau-Guggenheim war seinen Job los. Auf bislang ungeklärten Wegen gelangten der Brief von ihm, an seinen Abgeordnete, auch zu TF1 - dem Arbeitgeber von Jérôme. Wie dies geschehen konnte, will bis heute niemand wirklich erklären, es ist wohl einfach "passiert". Man hätte es vielleicht totschweigen können, hätte der Medienkonzern nicht so drastisch auf die Meinungsäußerung seines Mitarbeiters - die wohlgemerkt im absolut privaten postalischen Briefverkehr erfolgte - reagiert. Es folgte die unverzügliche fristlose Kündigung von Bourreau-Guggenheim mit der Begründung, dass seine Ansichten nicht mit denen des Unternehmens übereinstimmen würden, was für die Konzernleitung eine weitere Zusammenarbeit völlig unmöglich machte.

(http://www.gulli.com/img/2009/Freedom_of_speech__by_LettyStar.jpg)

Es dauerte einige Zeit, bis man wieder etwas hörte, möglicherweise schien die ganze Sache für einige sogar in Vergessenheit zu geraten. Das tat sie jedoch nicht. Bourreau-Guggenheim befand die fristlose Kündigung nämlich nicht nur für unverhältnismäßig, sondern auch für diskriminierend. Aus diesem Grunde führt er nun eine Klage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber TF1 ins Feld - wegen Diskriminierung. Konkret sei gegen den Paragrafen 225 Absatz 2 des französischen Strafgesetzbuches verstoßen worden, welcher von "Taten gegen die Würde des Menschen" spricht. Für diese Tat drohen bis zu drei Jahre Gefängnis sowie eine Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro.

Unnötig zu erwähnen, dass dieses Verfahren alles andere als "präsentierbar" in den Medien ist. Die Regierung unter Medienzar Staatspräsident Sarkozy würde die Geschichte wohl am liebsten sofort unter den Teppich kehren, doch das wird nicht klappen. Denn im schlimmsten Fall kann Bourreau-Guggenheim sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Quelle: http://www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Netzsperren: ZDF löscht Umfrage kommentarlos
Beitrag von: SiLæncer am 07 Juli, 2009, 20:49
Auf heute.de stand bis vor Kurzem eine Umfrage zur Sperrung von Internetseiten zur Verfügung. Inzwischen wurde sie ohne offiziellen Kommentar gelöscht.

Den Besuchern wurde die Frage gestellt, wie sie zum Thema der Internetsperren stehen. Genauer lautete die Frage "Die gezielte Sperrung von Internetseiten im Kampf gegen Kinderpornografie ist heftig umstritten. Was halten sie davon?" Hinsichtlich der Antwortmöglichkeiten standen "Die Sperrung ist der richtige Schritt" und "Die Sperrung bringt überhaupt nichts" zur Wahl.

(http://gulli.com/img/2009/gs_zdf-umfrage-netzsperren.jpg)

Nach kurzer Zeit zeichnet sich der vermeintliche Standpunkt der Besucher ab. Aus dem zu sehenden Screenshot geht hervor, dass 185519 Leute abgestimmt haben. 97 Prozent waren der Meinung, dass die Sperren nutzlos sind. Bei nur drei Prozent fiel die Entscheidung auf das Gegenteil. Als die Umfrage plötzlich von der Bildfläche verschwand, wurde Markus Trapp von textundblog stutzig und hat kurzerhand eine E-Mail an das ZDF geschickt.

Er fühlte sich besonders an der Tatsache gestört, dass das ZDF vollständig auf die Angabe von Gründen verzichtet hat. Viel mehr solle das ZDF angesichts des im Raum stehenden Zensurverdachts bei diesem sensiblen Thema dringend Stellung beziehen. Zwei Tage später hat der Redaktionsleiter von heute.de, Michael Bartsch, auf dem Blog einen Kommentar veröffentlicht. Seinen Aussagen zufolge hatte man den Verdacht, dass das Ergebnis manipuliert wurde. Angeblich waren die Klickzahlen schon bevor die Abstimmung sichtbar verlinkt wurde, extrem hoch. Grund genug, die Umfrage kommentarlos vom Netz zu nehmen. Ob sich der angesprochene Verdacht einer Manipulation bestätigt hat, ist momentan unklar.

Quelle: http://www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Netzgemeinde wirft Ursula von der Leyen Ignoranz vor
Beitrag von: SiLæncer am 09 Juli, 2009, 15:56
Die Initiatorin der Rekord-Petition gegen das Gesetz zu Web-Sperren, Franziska Heine, zog nach einem Gespräch mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) ein ernüchtertes Fazit. Zwar habe sich das Ministerium interessiert daran gezeigt, weitere Informationen zur Bekämpfung von rechtswidrigen Inhalten im Internet zu erhalten, erklärte die Berliner Mediengestalterin. Die Bereitschaft, sich auch nur einen Millimeter zu bewegen, sei aber nicht zu erkennen gewesen: "Das Problem, dass durch das Gesetz eine technische Infrastruktur zur polizeilichen Kontrolle der Verbreitung von beliebigen Inhalten geschaffen wird – noch dazu durch eine intransparente Sperrliste –, ignoriert Frau von der Leyen." Bis in der Politik ein Verständnis für effektive Lösungen entwickelt werde, die nicht für Zensurmaßnahmen missbraucht werden können, sei es wohl noch ein weiter Weg.

Den in den letzten Wochen begonnenen Dialog mit der Politik will Heine aber auch nach der Unterredung, an der auch ein Vertreter der Whistleblower-Seite Wikileaks teilnahm, nicht abreißen lassen. Nachdem das "Zugangserschwerungsgesetz" vom Bundestag verabschiedet worden sei, müsse die Netzgemeinde jetzt den Blick auf den Bundestagswahlkampf richten. Den Erfolg der von über 134.000 Nutzern gezeichneten Petition, ohne die das Gesetz wohl "noch wesentlich schlechter aussehen würde", sei zum Anlass zu nehmen, weiter online wie offline für die Grundrechte zu kämpfen.

Konkret verweist Heine dabei auch auf andere netzpolitisch wichtige Themen wie die umstrittene Vorratsdatenspeicherung hin. Auch die "Attacke" von Verlegern gegen Google und das Internet, mit der die "alten" Medienunternehmen ein erweitertes urheberrechtliches "Verlegerprivileg" einfordern würden, sei in den Augen der Netzgemeinde besorgniserregend. Als klares Signal rufe der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur daher mit zu der am 12. September geplanten Demonstration "Freiheit statt Angst" auf.

Kurzfristig sieht der AK Zensur am morgigen Freitag bei der Plenarsitzung des Bundesrates die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke gefordert, dem umkämpften Gesetz für Web-Sperren ihre Zustimmung zu verweigern. Die Vereinigung ruft die entsprechenden Landtagsfraktionen mit Regierungsbeteiligung in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Berlin auf, die Positionen der Bundesparteien gegen das Vorhaben zu unterstützen. Sie müssten darauf dringen, dass die Länderkammer den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufe. Alvar Freude vom Arbeitskreis Zensur betonte: "Die Bundesratssitzung am Freitag wird zum Prüfstein für die kleinen Parteien."

Freude verwies weiter darauf, dass in der Debatte um das Zugangserschwerungsgesetz neben inhaltlichen Mängeln vor allem verfassungsrechtliche Bedenken thematisiert worden wären. Polizeirecht sei demnach Ländersache. Die Länder seien so gehalten, "ihre Kompetenzen zu wahren und derartige Eingriffe nicht widerspruchslos hinzunehmen".

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: "Three Strikes": Frankreich versucht es noch einmal
Beitrag von: SiLæncer am 09 Juli, 2009, 16:05
Die französische Regierung versucht einen neuen Vorstoß, die Abschaltung von Internet-Zugängen bei wiederholten Urheberrechtverletzungen im Internet gesetzlich zu verankern.

Nachdem das bereits beschlossene HADOPI-Gesetz, dass die so genannte Three Strikes-Methode umfasste, von Verfassungsgericht gekippt wurde, besserte man nun an den Kritikpunkten nach und bringt die Regelung als Erweiterung des neuen Internet-Gesetzes auf den Weg. Der französische Senat hat der Regelung nun bereits mit einfacher Mehrheit zugestimmt.

Einer der Hauptkritikpunkte der Verfassungsrichter war es, dass die Strafe gegen den Internet-Nutzer von einer Behörde und nicht etwa einem Richter beschlossen werden sollte. Dies wurde nun geändert. Wird ein Nutzer wiederholt bei Urheberrechtsverletzungen erwischt und reagiert nicht auf Verwarnungen, wird ein vereinfachtes und beschleunigtes Strafverfahren eingeleitet.

Als Vorbild dient dabei eine vergleichbare Regelung bei zu schnellem Fahren. Der jeweilige Richter kann die Sperrung des Internet-Zugangs von bis zu einem Jahr anordnen. Die Gebühr für den Zugang muss der betroffene Nutzer dann aber weiterhin zahlen.

Wird der Nutzer während einer laufenden Sperre erneut bei einer Urheberrechtsverletzung erwischt, droht ihm eine Geldstrafe von mehreren tausend Euro. Auch weiterführende strafrechtliche Verfahren sind möglich. Die HADOPI wird auch unter den Maßgaben des neuen Gesetzes eingerichtet. Sie soll die Ermittlungsarbeit übernehmen und Richtern Material zum jeweiligen Fall zukommen lassen.

Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
Titel: Ausweitung der Web-Sperren auf Hasspropaganda gefordert
Beitrag von: SiLæncer am 09 Juli, 2009, 18:58
Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, hat sich für eine Blockade auch von Hassseiten mithilfe der geplanten staatlichen Filterliste ausgesprochen. Natürlich müssten entsprechende rechtsextremistische Inhalte im Web in die inzwischen gesetzlich verankerten Sperrbemühungen des Bundeskriminalamts (BKA) gegen Kinderpornographie mit aufgenommen werden, erklärte Rose am Rand einer Konferenz gegen die Verbreitung von Hass im Internet am heutigen Donnerstag gegenüber heise online. Die Sperrung von Hass-Seiten könne nicht in einem Wort genannt werden mit Filtertätigkeiten von Diktaturen, politische Meinungen aus dem Netz zu nehmen.

Prinzipiell trete seine Vereinigung gegen Zensur ein, hatte Rose zuvor auf dem Podium betont. Die Freiheit der Information im Internet diene schließlich auch dem Schutz von Minderheiten. Sinti und Roma würden aber in immer schlimmeren Maße bedroht und mit rassistischer Propaganda diffamiert. Dies stelle eine Gefahr für den Rechtsstaat dar. Viele Internetseiten erinnerten an den "Stürmer" in der Zeit des Nationalsozialismus. Musik der Gruppe "Landser" etwa werde tausendfach über Videoportale wie YouTube verbreitet, obwohl diese hierzulande als kriminelle Vereinigung verurteilt worden sei. Nach dem Herunternehmen entsprechender Clips, würden diese teils nur wieder eingestellt unter der Bezeichnung: "Netzwerk gegen Zensur". Ein strafrechtliches Vorgehen gegen dieses Treiben sei kaum möglich. Es sei daher unbedingt nötig, "neue Mittel und Wege" zur Bekämpfung von Hassseiten zu finden.

Neben einer Vereinbarung zu Sperren mit der Internetindustrie machte sich Rose für die Einrichtung einer europäischer Aufsichtsstelle im Stile der von den Bundesländern getragenen Organisation jugendschutz.net oder des 18 Länder umfassenden International Network Against CyberHate (INACH) stark. Diese sollte das Internet laufend überwachen und auf eine Sperrung ausgemachter Seiten hinwirken. Die bei der Vorläuferkonferenz 2000 beschlossene Erklärung gegen Hass im Netz bezeichnete der Zentralratsvorsitzende als "Signal an Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft für ein globales Bündnis". Dazu sollten jetzt wirksame Schritte eingeleitet werden. Er sei "entsetzt", dass die Kontrolle durch den Staat kaum greife und die Strafverfolgung beim Bekanntwerden einschlägiger Webseiten of eingestellt werde mit der Begründung, dass der Server sich im Ausland befinde.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die zu der Tagung geladen hatte, setzte ihre Hoffnung vor allem auf internationale "Netzwerke" zur Koordination des gemeinsamen Vorgehens gegen extremistische Internet-Propaganda. Diese könnten helfen, dass entsprechende Inhalte auf freiwilliger Basis über die Ansprache der Host-Anbieter aus dem Netz verschwänden. "Nur mit dem Strafrecht kommen wir nicht weiter", betonte die SPD-Politikerin. Wichtig sei es auch, das "Engagement im Netz mit den Mitteln des Netzes" zu erhöhen. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf viele Initiativen wie "Mut gegen rechte Gewalt", "Blick nach rechts", "Gesicht zeigen", das NPD-Blog oder die vom Justizministerium finanziell unterstützten "Störungsmelder".

Als weitere Felder des nötigen Engagements nannte Zypries die Förderung der Medienkompetenz und die Aufklärung über Strategien der Rechten, digitale Gegendemonstrationen und Mitmachaktionen über "witzig gemachte" Videos oder das "Füllen von Gästebüchern" auf rechtsextremen Webseiten. Letztlich handele es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Hass aus dem Netz und aus den Köpfen der Menschen zu bekommen, die bis hin zur Integrationspolitik reichen müsse. Generell forderte die Ministerin mehr Kooperationsbereitschaft: "Online wie Offline wird es entscheidend darauf ankommen, dass Staat und Zivilgesellschaft gemeinsam handeln."

Inwieweit die Zusammenarbeit bereits funktioniert, führte Stefan Glaser von jugendschutz.net aus. Demnach bestehen "in 80 Prozent der unzulässigen Angebote im In- und Ausland Handlungsmöglichkeiten." Während in Deutschland Provider "zu 100 Prozent" reagieren und entsprechende Inhalte herunternehmen würden, gebe es in den USA etwa zwar keine entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten. Jugendschutz.net agiere dort aber auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Provider. Diese würden oft Klauseln gegen "Hate Speech" enthalten. "Sehr gute Kooperationsansätze" lobte Glaser auch bei YouTube: "Nahezu 100 Prozent der weitergeleiteten Videos werden zeitnah entfernt." Das Problem des erneuten Uploads werde damit aber nicht gelöst. Es bestehe so weiterer Handlungsbedarf, "damit diese Inhalte nachhaltig verschwinden". Gefunden werde müsse etwa ein länderübergreifende Konsens zur Ächtung von Hass im Netz.

Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, sprach von der großen Gefahr, dass Jugendliche und Erwachsene im Cyberspace "unvermittelt Hetze ausgesetzt sind". Er warf sein Augenmerk vor allem auf die Möglichkeiten durch das Internet, Propaganda für Terrorismus und den Dschihad zu betreiben. Eine "Cyber-Mobilisierung" finde statt, die von der schnellen Bildung netzwerkartiger Strukturen über geographische Grenzen hinweg bis hin zur Entwicklung handlungsfähiger radikaler Gruppierungen reiche. Extremisten könnten mit dem Internet eine Breitenwirkung erhalten, die sie auf herkömmlichen Wege niemals zu erreichen wäre. Deutsche Nachrichtendienste und Strafverfolger hätten daher ein Gemeinsames Internetzentrum gegründet und ihre Ressourcen gegen den Aufbau einer solchen Drohkulisse gebündelt. "Wir haben nicht die Illusion, dass wir diese Dinge unmittelbar aus dem Netz entfernen können", machte Fromm klar. Die rechtlichen Schwierigkeiten seien zu groß. Es sei daher wichtig, "die gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren, um dem Hass entgegenzutreten".

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Three-Strikes-Gesetz: Hacker sagen den Kampf an
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juli, 2009, 13:50
Nachdem das französische Three-Strikes-Gesetz zum wiederholten Male vom Parlament akzeptiert wurde, haben diesem einige Hacker den Kampf erklärt.

Wie die französische Zeitung Le Monde berichtet, haben sich mehrere französische Hacker zusammengeschlossen um an einem Programm zu arbeiten, welches in erster Linie für Verwirrung bei den Piratenjägern sorgen soll.

Wie die Zeitung berichtet, hat der Hacker "N" eine Software programmiert, die er als "Hadopi Router" bezeichnet. Eine Bezeichnung die ursprünglich von einigen Bloggern verwendet wurde, die auf Probleme aufmerksam machen wollten, die im Zuge mit dem Three-Strikes-Gesetz entstehen können. Der Hacker erklärte, dass "Hadopi Router" die Beweiskraft der IP-Adresse aushebeln kann. "Es lokalisiert WLAN-Netzwerke in der Nachbarschaft und beginnt daraufhin die Passwörter zu knacken. Sobald der WLAN-Schlüssel erstmal bekannt ist, kann man dort einen virtuellen Access-Point einrichten." Im wesentlichen geschieht also nichts anderes, als die Passphrase einer WLAN-Verbindung zu knacken und diese Verbindung dann selbst zu nutzen, ohne das Wissen des Anschlussinhabers. Bemerkt dieser das Eindringen und ändert das Passwort, so springt "HADOPI-Router" einfach zum nächsten verfügbaren WLAN-Netzwerk in Reichweite und beginnt dort mit dem Angriff auf die Passphrase. Auch sei es möglich, den Netzwerktraffic damit zu überwachen, dem würden jedoch keine bösen Absichten zugrunde liegen. "Wir möchten einfach nur unsere Software veröffentlichen und jedem ermöglichen zu verstehen, dass die technischen Daten die von der HADOPI-Behörde erhoben werden um Personen anzuklagen, nicht verlässlich sind. Dank uns werden die Richter nicht in der Lage sein zu sagen, dass sie davon nichts gewusst hätten." Man plant auch bereits mehrere Dutzend Router an eine interne Community zu verbreiten um eine Art Mini-Netzwerk einzurichten.

Während dieser Gedanke wohl massiv übetrieben ist, stellt der eigentliche Plan um die Software "Hadopi Router" ein erhebliches Problem dar, dessen sich die Schöpfer scheinbar nicht bewusst sind. Sie mögen zwar über technisches Wissen verfügen, an juristischem Wissen mangelt es jedoch brachial. Um dies zu verstehen, muss man genau bedenken, was deren Software eigentlich bewirkt. Sie sucht nach WLAN-Netzwerken, die sich in Reichweite befinden. Sollten diese unverschlüsselt sein, hätte man sowieso eine Verbindung aufbauen können. Sind sie WEP verschlüsselt, so knackt deren Software den WEP-Schlüssel, was erfahrungsgemäß weniger als eine Minute dauern kann. Bei WPA oder WPA2 sieht die ganze Sache natürlich erheblich kritischer aus. Nachdem das Passwort nun geknackt ist, verbindet man sich zu einem fremden Internetanschluss, ohne dass der Anschlussinhaber davon unverzüglich Kenntnis erlangt. Ab diesem Punkt wird es unglaublich kritisch.

Was auch immer der User unternimmt, der in das WLAN eingebrochen ist, es läuft über den Anschluss und somit die IP-Adresse einer fremden Person. Sollte der Eindringling nun urheberrechtlich geschütztes Material verbreiten oder herunterladen, so wird die IP eines eigentlich unschuldigen Dritten ermittelt. Die HADOPI-Behörde kontaktiert ihn, schickt ihm eine Verwarnung, drosselt die Geschwindigkeit und - letztendlich - sperrt den gesamten Internetanschluss. Natürlich beweist es, dass eine IP-Adresse keiner Person sondern nur einem Anschluss zuzuordnen ist. Dies nützt dem Betroffenen jedoch herzlich wenig, aus einem simplen Grunde. Auch das französische Rechtssystem kennt Elemente wie Störerhaftung, Fahrlässigkeit und Prüf- beziehungsweise Sorgfaltspflichten.

Das neue Three-Strikes-Gesetz ermöglicht es Richtern, neben der Internetsperre eine Geldstrafe von 1.500 Euro und eine vierwöchige Sperre auszusprechen, wenn der Anschlussinhaber selbst die Tat nicht begangen hat und alles auf eine andere Person hindeutet, die in das Netzwerk eingebrochen ist. Es braucht nicht angezweifelt werden, dass die Maschen hier sehr eng gestrickt werden, Ausnahmen somit selten an der Tagesordnung stehen. Den selbst wenn der Anschlussinhaber den Einbruch nachweisen kann, so wird es schwer fallen, den wahren Täter zu ermitteln, der praktisch jede x-beliebige Person in WLAN-Reichweite sein könnte - oder ein War-Driver. Gelangen die Richter zu dem Schluss, dass sein Netzwerk nicht ausreichend abgesichert war und seine Sorgfaltspflichten unzureichend erfüllt wurden, so steht dem "Schuldspruch" nichts im Wege. Mit der vierwöchigen Sperre kann man vielleicht noch Leben, aber wer bezahlt die 1.500 Euro? Somit ist dieses "Hilfsprojekt" durchweg verachtenswert. Es möchte zwar die Grenzen der Beweiskraft einer IP-Adresse aufzeigen und wird dies auch, doch dass sich ein Richter allein deshalb gegen eine Netzsperre entscheidet, ist bloß Wunschdenken. Die Quittung für diese Aktion, bezahlt der unversierte Bürger, der "einfach nur Internet" nutzen wollte.

Quelle: http://www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Gesetz zu Web-Sperren passiert den Bundesrat
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juli, 2009, 15:12
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag den heftig umkämpften Gesetzesentwurf (PDF-Datei (http://www.bundesrat.de/cln_090/SharedDocs/Drucksachen/2009/0601-700/604-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/604-09.pdf)) zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet nach einer kurzen Aussprache abgenickt. Mit der Bestätigung des Beschlusses des Bundestags von Mitte Juni müssen Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Kunden voraussichtlich schon vom 1. August an Filter auf Basis einer geheimen Blockadeliste des Bundeskriminalamts (BKA) einrichten. Wer eine Webadresse ansurft, die in dem Sperrverzeichnis gelistet ist, soll eine Stopp-Seite zu Gesicht bekommen; dabei anfallende Verkehrs- und Nutzungsdaten sollen, so legt §5 des Gesetzes fest, nicht für Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden. Das Gesetz ist zunächst auf drei Jahre befristet.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hatte im Vorfeld die an Landesregierungen beteiligten Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke aufgefordert, dem Gesetz ihre Zustimmung in der Länderkammer zu verweigern. Vertreter der Bundestagsfraktionen dieser politischen Gruppierungen hatten die Initiative zuvor scharf als Einstieg in eine allgemeine Internetzensur kritisiert und verfahrensrechtliche Fehler ausgemacht. Das Plädoyer aus Teilen der Netzgemeinde war aber letztlich auf taube Ohren gestoßen.

Das BKA soll außereuropäische gemäß dem "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" Webseiten nach eigenen Ermessen auf die Schwarze Liste setzen dürfen. Eine Information der betroffenen Anbieter über die Aufnahme auf das Filterverzeichnis soll nur "in der Regel" erfolgen, sofern der Hoster "mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist". Lagert ein illegales kinderpornographisches "Telemedienangebot" außerhalb der EU, darf es "sofort in die Sperrliste aufgenommen werden". Dafür muss nach Einschätzung des BKA davon auszugehen sein, "dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen".

Die Filterliste des BKA, die von einem fünfköpfigen, beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelten Expertengremium mindestens vierteljährlich anhand von Stichproben überprüft werden soll, wird nach den Vorgaben des Gesetzes täglich aktualisiert. Die Provider müssen ihre Implementierungen des Sperrverzeichnisses folglich auch sonn- und feiertags auf den neuesten Stand bringen. Pauschale Ausnahmen von den Verpflichtungen etwa für Universitäten oder andere öffentliche Einrichtungen sind nicht vorgesehen. Nur auf Provider, die selbst "vergleichbar wirksame Sperrmaßnahmen einsetzen", soll das Gesetz nicht angewendet werden. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Die Zugangsanbieter dürfen weiter als Betreiber der geplanten Stopp-Seiten dort anfallende Nutzerdaten wie IP-Adressen aufzeichnen. Diese dürfen nicht mehr direkt für Strafverfolgungszwecke herausgeben, können aber von der Polizei in Verdachtsfällen abgefragt werden. Die Provider haben dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Webseiten zu übermitteln. Eine materielle Ausweitung der Sperren etwa auf "Killer-Spiele" oder Hass-Seiten wird unter anderem vom Zentralverband der Sinti und Roma beziehungsweise von CDU-Politikern bereits gefordert. Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: "Bei Internetregulierung kann man nicht auf globale Regeln warten"
Beitrag von: SiLæncer am 11 Juli, 2009, 11:04
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble verteidigte bei einer Wahlkampfveranstaltung in München die Online-Durchsuchung und den Kampf gegen Kinderpornographie im Netz. Man könne nicht auf nationale Regeln verzichten, solange es keine globalen Regeln gebe. Die Freiheit im Internet könne nicht dazu führen, dass Terroristen ihren Nachwuchs dort anwerben und "Kinder auf Bestellung vergewaltigt" und dann "im Internet gezeigt" würden.

Schäuble verglich die Situation mit der Regulierung des Finanzmarktes, bei der die Akteure immer vor nationalen Regeln gewarnt hätten. "Entweder globale Regeln oder keine", habe es geheißen, so Schäuble. Im Ergebnis habe sich das System dann selbst zertört. Auch wenn globale Regeln also im Prinzip das Ziel sein müssten – wie im übrigen auch beim Klima oder beim Weltfrieden – könne man darauf nicht warten.

Solche globalen Regeln seien übrigens keine leichte Sache. Immerhin wolle die jugendliche Fragestellerin im Publikum, die nach der Sinnhaftigkeit nationalstaatlicher Regeln gefragt hatte, sicher nicht, dass man die Freiheit im Internet nach chinesischen Vorstellungen einschränke. Die "Verunsicherung der jungen Leute" in Bezug auf die in der vergangenen Legislaturperiode geschaffenen Sicherheitsgesetze nannte Schäuble völlig ohne Grund. Ohne Sicherheit könne es keine Freiheit geben. Die Grundrechte müssten durch Regeln beschränkt werden, so der Bundesinnenminister.

Zum BKA-Gesetz sagte Schäuble, wenn die Polizei nicht wisse, wo etwas wann passiere, könne sie "eben erst hinterher kommen". In bestimmten, eng eingegrenzten Fällen sei daher die Einschränkung von Brief- und Fernmeldegeheimnis gerechtfertigt und daher auch die Online-Durchsuchung. Solche Befugnisse habe für Bayern auch die Bayerische FDP-Landesvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger unterzeichnet, so Schäuble. Er spielte damit auf das laufende Gesetzesverfahren zur Nachbesserung des Polizeiaufgabengesetze im Bayerischen Landtag an.

Zur Vorratsdatenspeicherung und den verschiedenen in Karlsruhe anhängigen Verfassungsklagen äußerte sich Schäuble nicht. Am Rande der Veranstaltung hatte eine kleine Gruppe von Anhängern der Piratenpartei und von Mitgliedern des AK Vorratsdatenspeicherung demonstriert. Versuche, Schäuble durch Zwischenrufe auf das Thema der zunehmend gesetzlich bedrohten Privatheit zu bringen, wurden von Saalordnern sofort unterbunden. Ohnehin lagen die Sorgen des Münchner CSU-Publikums in ganz anderen Bereichen, die meisten Nachfragen bekam Schäuble zum Thema Migration und Gefahr durch den Islam.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Juristen melden schwere Bedenken gegen Web-Sperren an
Beitrag von: SiLæncer am 11 Juli, 2009, 13:20
Das am gestrigen Freitag vom Bundesrat bestätigte Gesetz zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet hält ersten veröffentlichten juristischen Untersuchungen nicht stand. So haben Mitarbeiter des Passauer Staatsrechtlers Dirk Heckmann, der im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen vergeblich das dortige Gesetz zu heimlichen Online-Durchsuchungen vor dem Bundesverfassungsgericht zu verteidigten suchte, in einer Kurzanalyse viele verfassungsrechtliche Zweifel an dem Vorhaben angemeldet. Wesentliche Kritikpunkte am ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung hätten im aktuellen Gesetzesbeschluss trotz der umfangreichen Änderungen der großen Koalition "überhaupt keine Berücksichtigung" gefunden und bestünden so "unvermindert fort". Viele der vorgenommenen Verbesserungen kämen über Schönheitskorrekturen kaum hinaus.

Bei den bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken nennen die Juristen zunächst die fehlende Entschädigung der Zugangsanbieter für die Einrichtung und Unterhaltung der Sperrinfrastrukturen. Hier lasse sich ein Vergleich zur entschädigungslosen Verpflichtung der Provider etwa zur Vorratsdatenspeicherung ziehen, die sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz angesehen werde. Weiter bestünden "erhebliche Zweifel an der Kompetenz des Bundes für eine derartige Gesetzgebung", die sich durch die Neuausrichtung der Initiative im Parlament noch verschärft hätten. Bei der Indienstnahme von Internetserviceprovidern zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet handele es sich primär um ein Instrument der Gefahrenabwehr. Die diesbezügliche Gesetzgebungskompetenz stehe den Ländern zu, nicht dem Bund.

Darüber hinaus lässt das nun beschlossene "Zugangserschwernisgesetz" laut der Studie die vielfach von Experten geäußerte Kritik an der allgemeinen Geeignetheit der vorgesehenen Sperrtechniken außer Acht. Allzu leicht ließen sich – mit etwas technischer Kenntnis – alle Zugangshürden durchbrechen. Es sei zu erwarten, dass Pädokriminelle unschwer in der Lage sein dürften, sich das notwendige Wissen über die Umgehungsmöglichkeiten anzueignen. Das lege die Befürchtung nahe, dass die "blockierten" Websites lediglich für unbedarfte Nutzer unsichtbar, gleichzeitig jedoch für gezielt suchende Konsumenten einschlägigen Materials weiterhin zugänglich bleiben würden.

Die Experten führen weiter aus, dass durch die Maßnahmen etwa aufgrund technischer oder menschlicher Versehen auch "Sperrungen" nicht-kinderpornographischer Inhalte möglich seien. Dies erfordere einen wirksamen Rechtsschutz für Inhaltsanbieter gegen derartige Verwaltungsfehler, der nur durch ausreichende Information der Betroffenen sichergestellt werden könne. Eine "effektive unabhängige Kontrolle" der Sperrlisten sei aber auch mit dem geschaffenen Prüfgremium nicht geschaffen worden. Die lediglich stichprobenartige Überwachung des Bundeskriminalamts (BKA) durch ein Expertengremium beim Bundesdatenschutzbeauftragten trage den Forderungen nach mehr Transparenz des Sperrverfahrens unzureichend Rechnung.

Ferner bestehe für die Nutzer keine ausreichende Sicherheit darüber, was mit den zu Sperrzwecken erhobenen Daten tatsächlich geschehe und ob diese nicht doch zur Strafverfolgung genutzt würden. Darüber hinaus sei nicht auszuschließen, dass es besonders bei äußerst grobmaschigen Filteransätzen zu unbeabsichtigten Mitsperrungen legaler Inhalte kommen und das Recht auf Informationsfreiheit unverhältnismäßig beeinträchtigt werden könnte. Zuletzt bleibe die Befürchtung, dass die bereits vielfach geforderte Ausdehnung der Verpflichtung auf weitere Sperrzwecke zu einer kaum mehr kontrollierbaren Einschränkung des Internetverkehrs führen könnte. Großen Aufwand müssten die Provider nach dem Aufbau der universell einsetzbaren Blockadeinfrastruktur dafür nicht mehr betreiben.

Im Hessischen Landtag hat die Regierungskoalition von CDU und FDP unterdessen am Donnerstagabend einen Antrag der SPD zur Durchführung einer Anhörung zur Effektivität von Web-Sperren abgebügelt. Die Sozialdemokraten wollten mit der Expertenbefragung laut ihrem medienpolitischen Fraktionssprecher Michael Siebel mit Unterstützung der Grünen und Linken in Erfahrung bringen, "welche technischen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den Zugang zu Internetangeboten mit kinderpornographischen Inhalten effektiv und dauerhaft zu verhindern oder zumindest wesentlich zu erschweren". Schwarz-Gelb sprach sich dagegen allein dafür aus, die Bundestagsanhörung zu dem überholten Gesetzesentwurf der Bundesregierung sowie das geänderte vom Parlament beschlossene Gesetz "auszuwerten". Die SPD will die Expertenbefragung nun in Eigenregie durchführen.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Bundespräsident soll Gesetz zu Web-Sperren stoppen
Beitrag von: SiLæncer am 13 Juli, 2009, 13:00
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat Bundespräsident Horst Köhler in einem offenen Brief (PDF-Datei (http://ak-zensur.de/download/brief-bundespraesident.pdf)) aufgefordert, das am Freitag auch vom Bundesrat gebilligte Gesetz zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte im Internet nicht zu unterzeichnen. "Das Zugangserschwerungsgesetz ist offenkundig nicht verfassungskonform, und zwar sowohl aus formalen wie auch aus inhaltlichen Gründen", warnt der für den AK Zensur tätige Rechtsanwalt Thomas Stadler in dem Gesuch. Es mangele dem Bund schon an der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz in diesem Bereich und das Gesetzgebungsverfahren sei "massiv fehlerbehaftet" gewesen.

Das Vorhaben sei auch nicht geeignet, den erhofften Zweck zu erreichen, schreibt Stadler im Anklang an die Meinung anderer Juristen weiter. Es sei nicht davon auszugehen, dass sich damit die Anzahl von Zugriffen auf kinderpornographische Inhalte verringere. Für besonders bedenklich hält der Anwalt, dass die Entscheidung über die Aufnahme von Webseiten auf die geheime Filterliste einzelne Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) fällen würden. Der Gesetzgeber überlasse zudem die Entscheidung über die Art der Sperren und damit die Tiefe des Grundrechtseingriffs der Privatwirtschaft, was ebenfalls gegen das Grundgesetz verstoße. Die Initiative müsse so insgesamt als unverhältnismäßig bezeichnet werden.

"Sobald es um solch schreckliche Sachen wie Kinderpornographie geht, lassen sich viele Menschen nur zu leicht von emotionalen Nebelkerzen blenden und sind keiner rationalen Argumentation mehr zugänglich", begründet Alvar Freude vom AK Zensur das Schreiben an den Bundespräsidenten. Auch Parlamentarier seien nicht immun gegen solche Fehlschlüsse. Der Arbeitskreis setze daher "große Hoffnung in unser Staatsoberhaupt". Köhler müsse verhindern, dass eine Infrastruktur aufgebaut werde, "die sich zur Unterdrückung unerwünschter Inhalte aller Art umso besser nutzen lässt".

Bei den Sozialdemokraten mehren sich unterdessen Stimmen, die sich ernüchtert zeigen über den viel beschworenen Dialog mit "der Internet-Gemeinde". Eckhard Fischer, Wirtschaftsreferent der SPD-Bundestagsfraktion, sprach gegenüber heise online von einer "politischen Streitkultur, die neu ist". In der Debatte über das Sperrgesetz hätten sich "Spannungsfelder" eröffnet, "die nicht zu lösen sind und die wir aushalten müssen". Konkret beklagte sich Fischer über eine regelrechte Kampagne einzelner Nutzer, etwa einen auch unter dem Pseudonym "Turbo Tux" bekannten Aktivisten, gegen die wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, Ute Berg. Schon seit Monaten diffamiere der User die Politikerin teils öffentlich als "Verräterin" und "Zicke". Die Partei habe dies mehr oder weniger ignoriert, da sich "Turbo Tux" mit diesem Stil "selbst disqualifiziert". In der Union würden die Verleumdungen aber als Bestätigung für die These gesehen, dass es im Netz "rechtsfreie Räume" gebe und die Politik auf eine verstärkte Regulierung von Online-Foren setzen müsse.

Empört reagierte Fischer daher in einem heise online vorliegenden Schreiben auf die Ankündigung von "Turbo Tux", die geplanten Web-Sperren durch die Wahl eines offenen DNS-Servers zu umgehen. "Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren", schrieb der Referent zurück. "Sie hingegen haben für sich die technischen Voraussetzungen geschaffen, damit sie sich weiterhin unbeschränkt, wenn Sie denn die Absicht hätten, die Vergewaltigung von Kindern betrachten können und dies auch im Bekanntenkreis weiter empfohlen. Die Kinderschänder in dieser Welt werden es Ihnen danken." Pädophile, die ihre Neigung bekämpften, würden dagegen der SPD danken, "da sie nun nicht mehr Gefahr laufen, versehentlich auf entsprechende Seiten zu stoßen".

Frau Berg selbst hätte dem Nutzer nicht in diesem Ton geantwortet, räumte Fischer im Nachhinein ein. Er habe das Schreiben aber mit der Fraktion abgesprochen und um eine persönliche Note ergänzt. Generell könne er verstehen, dass Surfer mit der Wahl eines offenen DNS-Servers "ein Zeichen" setzen wollten gegen die auch von der SPD abgelehnte Netzzensur. Wer zu solchen Maßnahmen greife, müsse sich aber auch fragen, "wer ihm Beifall spendet". Durch das "massenhafte" Umgehen der geplanten Stopp-Seiten könnten sich Päderasten besser in der Menge verstecken und eine Strafverfolgung vermeiden.

In Australien haben derweil just Kinderschutzgruppierungen den Vorstoß der dortigen Regierung zum netzseitigen Filtern und Blockieren krimineller und anstößiger Inhalte scharf kritisiert. In einer gemeinsamen Erklärung betonen die Vereinigungen GetUp, Save the Children Australia und das National Children¹s & Youth Law Centre laut australischen Medienberichten, dass mit dem Vorhaben rund 33 Millionen US-Dollar effektiveren Ansätzen zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet entzogen würden. Anders als hierzulande soll in Australien von Anfang an auch der Zugang zu Webseiten mit Darstellungen sexueller Gewalt, Anleitungen zu Verbrechen, Gewalttaten und Drogengebrauch sowie der Aufruf zu Terrorismus erschwert werden.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: "Technikaffine finden Piraterie sexy"
Beitrag von: SiLæncer am 13 Juli, 2009, 18:18
Die EU-Kommissarin für Telekommunikation und Medien, Viviane Reding, hat einige äußerst bemerkenswerte Äußerungen bezüglich der Internetpiraterie getroffen.

In einer Rede erklärte sie, dass beide Seiten, also die Rechteinhaber sowie die Konsumenten, Recht hätten. Beide würden in diesem Konflikt mit richtigen Argumenten aufeinandertreffen, seien aber aufgrund mangelnder Empathie nicht der Lage, die Situation aus dem Blickwinkel des anderen zu sehen.

Dies würde letztendlich dazu führen, dass eine weitere Entwicklung aufgehalten würde. Die Mehrheit der "Digitalen Eingeborenen" würde Piraterie jedoch zunehmend als "sexy" oder "reizvoll" betrachten. Deshalb sei es ihr vorrangiges Ziel, den Zugriff auf digitale Medien einfacher und attraktiver zu gestalten. Dies würde auch die Breitband-Anbindungen Europas fördern. "Während viele Rechteinhaber darauf bestehen, dass jeder unautorisierte Download aus dem Internet eine Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum darstellt und demnach illegal oder sogar kriminell ist, halten andere fest, dass ein Internetzugang ein notwendiges fundamentales Recht ist. Lassen sich mich eines klarstellen: Beide Seiten haben Recht. Das Drama ist aber, dass sich nach langen und fruchtlosen Kämpfen beide Lager in ihrer Position festgefahren haben, ohne das geringste Zeichen auf einen Dialog von einer der Seiten", so Reding in ihrer Rede, "In der Zwischenzeit scheint es ganz so, als ob Internetpiraterie immer mehr 'sexy' werde, in Teilen war sie es für die Technikaffinen bereits, aber auch für die junge Generation zwischen 16 und 24 Jahren, die das Internet intensiv nutzen." Genau diese Gruppe sei es, die das Fundament für eine digitale Wirtschaft darstellen würde, für neue Innovationen und neue Wachstumsmöglichkeiten. Hierzu zitierte sie eine Analyse von Eurostat, wonach 60 Prozent der 16 bis 24 Jahre alten Personen urheberrechtlich geschützte Filme in den vergangenen Monaten aus dem Internet geladen hätten. Rund 28 Prozent gaben an, dass sie nicht Willens seien, dafür zu bezahlen. "Es ist notwendig, diejenigen zu bestrafen, die das Gesetz brechen. Aber gibt es auf dem Markt wirklich genug attraktive und Konsumenten-freundliche legale Angebote?", fragte sie ihre Zuhörer skeptisch. "Haben wir wirklich alle alternierenden Optionen ausgeschöpft? Haben wir das Problem wirklich aus dem Blickwinkel eines 16-Jährigen betrachtet? Oder nur aus der Perspektive eines Rechtsprofessor, der im Gutenberg-Zeitalter aufgewachsen ist? Meiner Ansicht nach ist Internetpiraterie ein Zeichen für das mangelnde Vertrauen in bestehende Geschäftsmodelle und legale Lösungen. Es sollte eigentlich ein Weckruf für die Politiker sein!" Bleibt letztendlich bloß die Frage, ob diese flammende Rede irgendwas bei beiden Seiten bewirken kann. Es wäre wünschenswert.

Quelle: www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Neuseeland - Three-Strikes-Gesetz wiederbelebt
Beitrag von: SiLæncer am 14 Juli, 2009, 22:38
Zumindest in Neuseeland hatte es lange Zeit den Anschein, als ob das Three-Strikes-Gesetz nicht mehr Fuß fassen könnte. Diese Hoffnungen sind nun dahin.

Natürlich wird es kein "Standard" Three-Strikes-Gesetz, wie man es in der Ursprungsform kannte. Denn so, wie es in Frankreich zu massiven Problemen aufgrund des geplanten Gesetzes gekommen war, hatte sich auch in Neuseeland der Widerstand geformt.

Ursprünglich schien alles darauf hinzudeuten, dass man eine komplette Überarbeitung des gegebenen Urheberrechts vornehmen wollte, um die dringend benötigte Anpassung an das digitale Zeitalter zu gewährleisten. Der Arbeitsaufwand hierfür wäre selbstverständlich enorm gewesen, doch er hätte sich möglicherweise gelohnt. Parallel erklärte man, dass jedwede weitere Diskussion um das Three-Strikes-Gesetz vorerst beendet sei. Bis am heutigen Dienstag die Regierung den umstrittenen Abschnitt 92A des Urheberrechts erneut besprechen ließ. War er in seiner ursprünglichen Form aufgrund der beseitigten Unschuldsvermutung eigentlich erst so massiv attackiert worden, hat man zwischenzeitlich dazugelernt. Das Three-Strikes-Gesetz soll "verfassungstauglich" gemacht werden. In Frankreich wie in Neuseeland. Der neue Entwurf - erarbeitet von Experten für Internetrecht sowie geistiges Eigentum sowie dem Wirtschaftsministerium - stellten das dreistufige Sanktionsmodell heute in veränderter Weise vor.

In erster Instanz informiert der Rechteinhaber den Provider, welcher daraufhin den Kunden über den Rechtsverstoß informiert. Erst wenn die Urheberrechtsverletzung weiterhin stattfindet, steht es dem Rechteinhaber frei in zweiter Instanz an das "Urheberrechts-Tribunal" heranzutreten, um die Kontaktdetails des Rechtsverletzers zu erfahren, um ihn abmahnen zu können. Der Anschlussinhaber hat daraufhin die Möglichkeit zur Mediation mit dem Rechteinhaber. Sollte diese scheitern und die Urheberrechte weiterhin gebrochen werden, so kann erneut das Urheberrechts-Tribunal aufgesucht werden. Diesem stehen dann in dritter und letzter Instanz einige Möglichkeiten offen, um den Anschlussinhaber zu sanktionieren. Angefangen bei Geldstrafen bis hin zum Maximum, der Trennung des Internetanschlusses.

Wirtschaftsminister Simon Power erklärte, dass das angepasste Gesetz nun klar, sensibel und fair für alle beteiligten Seiten sei. "Wir müssen einen fairen und effizienten Weg bieten um wiederholten Urheberrechtsverletzungen entgegenzutreten. Rechtswidriges Filesharing ist sehr kostspielig für die kreative Industrie Neuseeland und ich bin entschlossen dagegen vorzugehen." Der Vorsitzende der Australian Performing Rights Association (ARPA), Anthony Healey, sprach dem neuen Abschnitt 92A seine Hochachtung aus und erklärte, dass er sich sicher sei, dass viele illegale Downloader davon abgeschreckt werden würden. "Von unserem Standpunkt aus betrachtet ist es erfreulich zu sehen, dass der Fokus auf der Kooperation mit den ISPs liegt, um dieses Problem zu lösen. Wir hoffen, dass es uns bessere Verhandlungsoptionen bietet, sobald diese realisiert haben, dass sie nicht einfach nichts tun können", so Healey.

In erster Linie müsse jetzt aber erst deutlich gemacht werden, wie das Urheberrechts-Tribunal aussehen wird und über welche Mittel dieses verfügt, um überhaupt effektiv arbeiten zu können. Gegenwärtig besteht es lediglich aus drei Personen, die eigentlich bislang sehr wenig zu tun hatten. Eine Auseinandersetzung zwischen Phonographic Performances New Zealand sowie Radio Broadcasters Association ist die erste Anhörung, seit dem Jahr 2005. Ob das Tribunal über die neue "drohende" Arbeit sonderlich erfreut ist?

Quelle: www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Zookz: Billigmusik aus der Karibik
Beitrag von: SiLæncer am 18 Juli, 2009, 21:25
Das in Antigua ansässige Unternehmen Carib Media hat das Portal Zookz eröffnet, das Musik und Filme im Billigabonnement anbietet. Ein Ärgernis für die USA, die mit dem Inselstaat seit Jahren über Handelsbeschränkungen streiten. Carib Media beruft sich auf die WTO.
Unbegrenzt Filme oder Musik downloaden für 10 Dollar im Monat? Das gibt es seit einigen Tagen bei Zookz. Ob das Angebot aus Antigua legal ist oder nicht, darüber gibt es Streit auf internationaler Ebene. Die Firma hinter Zookz, Carib Media mit Sitz in der Inselhauptstadt St. John’s, sieht sich durch ein Urteil der WTO-Schiedskommission (Dispute Settlement Board, DSB) legitimiert.

Die WTO-Kommission hatte am 21. Dezember 2008 entschieden, dass der kleine Inselstaat in der Karibik US-Urheberrechte im Umfang von 21 Millionen US-Dollar im Jahr verletzen dürfe. Damit sollen Unternehmen aus Antigua dafür entschädigt werden, dass die USA ihnen den Zugang zum Onlinemarkt für Wetten verwehrt. Diese Blockade verstößt nach Auffassung der WTO-Schiedsrichter gegen Bestimmungen des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS).

Streit seit 2003

Der Streit begann schon im März 2003, als Antigua und Barbuda bei der WTO eine Beschwerde gegen die USA einreichte. In mehreren Verhandlungsrunden wurde die USA von der WTO aufgefordert, sich an das TRIPS-Abkommen zu halten und die Handelsbarrieren abzubauen. Jedes Mal weigerten sich die USA und gingen in Berufung, um am Ende doch zu verlieren.

Carib Media hat nun angefangen, Musik im MP3-Format und Filme im MP4-Format über seine Website online zu vermarkten, um den Schadensersatzanspruch in bare Münze zu verwandeln. Carib Media will solange Musik und Filme verkaufen, bis die von der WTO vorgesehenen 21 Millionen Dollar Schadensersatz erreicht sind.

In der FAQ von Zookz heißt es im Hinblick auf die Legalität des Angebots: "Zookz ist ein Unternehmen aus Antigua, das im Rahmen des WTO-Schiedsurteils zwischen Antigua und den USA operiert. Im Ergebnis können wir unseren Mitgliedern unbegrenzt digitale Unterhaltung bieten."

73 Michael Jackson Alben

Für je 9,95 Dollar im Monat dürfen sich Zookz-Kunden beliebig viele Musikstücke oder Filme aus dem Zookz-Angebot herunterladen. Für 17,95 Dollar im Monat gibt es das Komplettangebot aus Musik und Filmen. Auf der Homepage werden gerade "73 Michael Jackson Alben" angepriesen.

Zum Start sind bei Zookz rund 50.000 Musikdateien und etwa 1.500 Filme im Angebot. Wöchentlich sollen 10.000 Musiktitel und 300 Filme hinzukommen, berichtet die Los Angeles Times unter Berufung auf eine Carib-Media-Sprecherin.

"WTO-Genehmigung für Urheberrechtspiraterie"

Die US-Regierung und die Rechteinhaber in den USA sind über das Vorgehen von Carib Media empört. Das Büro des US-Handelsbeauftragten äußerte gegenüber der LA Times: "Es gibt keine Website auf der ganzen Welt, die eine WTO-Genehmigung zur Urheberrechtspiraterie hat. Jede anderslautende Darstellung ist falsch und die lokalen Behörden sollten entsprechend handeln."

Auch der Verband der US-Tonträgerhersteller (RIAA) sieht Zookz als illegal an. RIAA-Vizepräsident Neil Turkewitz erklärte, Antigua hätte überhaupt noch keine Genehmigung von der WTO für konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Schiedsurteils erhalten. "Es gab keine Anfrage und keine Zustimmung dafür, auf diese Weise zu verfahren", so Turkewitz. Auch der Verband der US-Filmstudios (MPAA) sieht Zookz als illegal an. Eine Sprecherin der MPAA sagte dazu laut LA Times: "Die Aussetzung von Rechten an geistigem Eigentum kann nicht einseitig durch diese Piratenwebsite erklärt werden. Es handelt sich ganz klar um ein weiteres Beispiel von Filmpiraterie."

Der Rechtsberater von Carib Media, William Pepper, vertritt eine ganz andere Auffassung. Das WTO-Schiedsurteil decke das Vorgehen von Carib Media voll und ganz und Antigua hätte keine weiteren Schritte bei der WTO unternehmen müssen. Pepper: "Die Amerikaner wollen diese Angelegenheit klären? Fein, dann sollen sie kommen und reden. Die Filmindustrie will die Angelegenheit klären? Fein, dann sollen sie kommen und reden."

Quelle : www.golem.de (http://www.golem.de)
Titel: StudiVZ : Holtzbrinck löscht 9/11-Verschwörungsgruppe
Beitrag von: ritschibie am 18 Juli, 2009, 21:45
Der Betreiber des StudiVZ, die Holtzbrinck GmbH, hat ohne Vorwarnung die 1.500 Mitglieder umfassende "9.11 was an inside job"-Gruppe gelöscht.

Die Aufregung ist groß, erste Stimmen sprechen bereits von Zensur. Das StudiVZ und seine verschiedenen Gruppen sind für viele Menschen ein zentraler Anlaufpunkt. So auch für Anhänger diverser 9/11-Theorien, die nicht mit den offiziellen Berichten übereinstimmen.

Doch auch diese Ansichten sind im Rahmen der Meinungsfreiheit zu dulden, unabhängig der Tatsache, ob sie wahr sein könnten. Die rund 1.500 Mitglieder umfassende Gruppe "9.11 was an inside job" wurde nun jedoch ohne Vorwarnung seitens StudiVZ gelöscht, wie ein Community-Mitglied berichtet.

"StudiVZ/Holtzbrinck zeigt einmal mehr Flagge nicht nur in Bezug auf ihre geopolitische Richtung: Nun hat man auch die größte 9/11-Gruppe ohne Vorwarnung gelöscht. Sie hatte 1500 Mitglieder und enthielt mehrere hundert offene Diskussionsstränge, zehntausende Links zu Reportagen, Websites und Dokumenten; eine wahre Fundgrube an Informationen! Jeden Tag kamen zunehmend immer mehr neue Mitglieder hinzu. Tage und Wochen zuvor wurden bereits systematisch Bilderberg- und Zeitgeistgruppen sowie Infokrieg-Gruppen mit jeweils >3000 Mitgliedern gelöscht; Begründung: Die Informationen darin zählen nicht mehr zur freien Meinungsäußerung, sondern sind strukturell antisemitisch - zur sehr großen Verwunderung der qualifizierten Mehrheit, welche fernab von solchen substanzlosen Hintergedanken sind."

Die Erklärung für die Löschung folgte kurze Zeit nach der Aktion per Mail und liest sich durchweg interessant: "[...] wir haben Deine Gruppe "9.11 was an inside job" gelöscht. Sogenannte Zeitgeist-Gruppen werden im VZ nicht länger akzeptiert, darunter fallen auch Gruppen, die sich mit 9/11 als Verschwörungskomplex im Geiste von "NWO" beschäftigen. Allerdings möchten wir auch darlegen, weshalb wir uns zu diesem Schritt entschieden haben. Es ist nicht unsere Absicht alternative Meinungen und Nachrichten zu behindern oder zu unterbinden, aber wir beobachten seit einige Zeit mit großer Sorge die Entwicklung der Theorien, die z.B. durch die Zeitgeist-Filme angestoßen wurden. Die Ideen von grauen Eminenzen, Eliten oder Geheimbünden, die im Hintergrund die Fäden ziehen, ist nicht neu. Die Zeitgeist-Filme weiten diese Idee auch auf das Wirtschaftswesen aus. Und da schließt sich ein Kreis innerhalb der Geschichte der Verschwörungstheorien: Latenter Antisemitismus, der immer wieder in vielen der formulierten Theorien durchscheint. Zum Beispiel in der Idee vom bösen, raffenden Kapital, welches ja letztlich für die Wirtschaftskrise verantwortlich ist und über Mäzenatentum und ähnliche Mittel der Einflussnahme auf die Weltpolitik einwirken, um diese nach ihrem Interesse zu lenken. Wir sehen davon ab den Antisemitismus zu erklären oder zu diskutieren, weil wir von unseren Gruppengründen erwarten, dass sie sich mit den Problemfeldern ihrer Gruppenthemen auseinandergesetzt haben. Weiter bitten wir Dich keine weiteren Gruppen zu diesen Themen zu gründen, da dies ansonsten zu einer Sperrung oder Löschung Deines Profils führen kann. [...][sic!]".

(http://www.gulli.com/img/2009/studivz.png)

Die Darstellungen beider Seiten sind natürlich sehr spitz formuliert. studivzMan muss den StudiVZ-Betreibern aber auch zugestehen, dass bei vielen der Zeitgeist und Verschwörungstheorien der "böse Jude" hervorgekramt wird, der irgendwo sitzt und seine Fäden zieht, um die Welt ins Unheil zu stürzen. Da es viele Mitglieder gibt, die für solches Gedankengut - aus welchen Gründen auch immer - empfänglich sind, ist eine Intervention sicherlich erstrebenswert. Jedoch nicht in der Form, alles vollständig zu löschen.

Quelle: http://www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Schutz von Userdaten - Belgisches Gericht verurteilt Yahoo!-USA
Beitrag von: SiLæncer am 19 Juli, 2009, 17:32
Ein belgisches Gericht hat die Geschäftsleitung von Yahoo! zu einer Geldstrafe von 55.000 Euro verurteilt, da diese keine Userdaten an die Strafverfolgungsbehörden ausgeben wollten. Aus einem anderen Grund ist dieser Fall jedoch äußerst heikel.

Das Internet macht die Welt zu einem Dorf. Ein oft genutzter Ausdruck, der in gewisser Weise auch zutreffen mag. Ein kurzer Blick auf diverse Websites genügt, um zu erkennen, dass sich Menschen von überall dort finden.

Endlose Entfernungen werden durch das Internet auf einen Mausklick reduziert. Zumindest kommunikationstechnisch betrachtet. Trotz dieser allumfassenden Weite des World Wide Webs war und ist es jedoch nach wie vor so, dass eine ausländische Gerichtsbarkeit in der Regel nicht eine Person eines anderen Landes verurteilen kann. Es wäre katastrophal, wenn sich chinesisches Recht plötzlich in Deutschland anwenden ließe. Ein Urteil kann ja im Ausland gesprochen werden, doch man sollte sich dabei durchweg bewusst sein, auf welchen diplomatischen Schlips man hier womöglich tritt. Belgien ist dieser Fauxpas gelungen. Man kann natürlich vorweg festhalten, dass sich das Urteil wohl schwerlich vollstrecken lässt. Dies sollte jedoch nicht die Skepsis mindern, die durch eine solche Handlung mehr als angebracht ist.

Im März diesen Jahres verurteilte ein belgisches Gericht das US-amerikanische Unternehmen Yahoo! zu einer Geldstrafe von 55.000 Euro, weil diese sich geweigert hatten Nutzerdaten an die belgische Staatsanwaltschaft auszuhändigen, so wie es das belgische Recht vorschreibt. Für jeden weiteren Tag, an dem die Daten nicht ausgehändigt werden, fällt ein Betrag von je 10.000 Euro an. Wie kam es nun zu dieser Auseinandersetzung? Ein belgischer Staatsanwalt kontaktierte die Geschäftsleitung von Yahoo! in den USA - per E-Mail - und forderte die Aushändigung von Userdaten zu bestimmten E-Mail-Konten. Dabei hielt er nicht fest, dass es sich bei betreffenden Konten um solche handelte, die von belgischen Bürgern verwendet wurden. Vielmehr folgte er der Logik, dass Yahoo! die Nutzerdaten aushändigen müsse, da auch belgische Einwohner in Belgien auf Yahoo! zugreifen können. Da dies der Fall ist, greife auch belgisches Recht. Die bekannte Suchmaschine fand diese Anfrage alles andere als witzig und betonte, dass die Verträge mit den Usern nach US-amerikanischem Recht geschlossen worden seien, eine Übermittlung der angeforderten Daten sei deshalb nicht möglich, da der Datenschutz an oberster Stelle stehen würde. Eine verständliche und sachliche Argumentation, wenn man bedenkt, dass theoretisch jeder eine E-Mail mit einer entsprechenden Aufforderung an Yahoo! hätte schicken können.

Paradoxerweise teilte jedoch ein Gericht in Termonde die Ansichten des Staatsanwalts, dem Yahoo! einfach keine Daten aushändigen wollte. Nach Ansicht des dortigen Richters sei Yahoo! für belgische Bürger erreichbar und außerdem sei davon auszugehen, dass die bisherigen Ermittlungen bezüglich der Betrugsdelikte über Mail-Accounts korrekt sind. Da Yahoo! somit aktiv in Belgien agieren würde - ohne Firmensitz, Mitarbeiter, oder Tochterunternehmen - würde belgisches Recht greifen. Da den Aufforderungen des Staatsanwalts nicht nachgekommen wurde, läge demnach ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz vor. Es folgte die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 55.000 Euro sowie 10.000 Euro für jeden weiteren Tag, an dem die Aushändigung der Daten verweigert würde.

Besonders pikant wird dieses Urteil, weil es total unnötig war. Zwischen den USA und Belgien existiert ein Rechtshilfeabkommen, wie dies zwischen vielen Staaten der Fall ist. Über diplomatische Beziehungen wäre man wohl ohne größere Umstände an diese Daten gelangt, hätte man nur diesen Weg gewählt. Denn interessanterweise war man sich dieser Option durchaus bewusst, lehnte diese jedoch ab. Diese Missachtung von Übereinkünften wird vermutlich keinen großen Eklat heraufbeschwören, doch vielmehr geht es darum zu verdeutlichen, was hätte passieren können.

Ein anderes Unternehmen, welches womöglich nicht so vehement auf den Schutz der Kundendaten besteht, hätte die Daten ohne weitere Prüfung ausgehändigt. Man sollte nochmals betonen, dass die Anfrage des Staatsanwaltes lediglich per E-Mail einging. Zwischenzeitlich ist Yahoo! in Berufung gegangen und hat die Regierung um Unterstützung bei diesem "Problem" gebeten.

Quelle: http://www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Justizministerin Zypries verteidigt Web-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 20 Juli, 2009, 09:21
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) stärkt Familienministerin von der Leyen (CDU) den Rücken. Bei den Internetsperren gehe es nicht um Zensur, sagte sie der Tageszeitung Die Welt, sondern darum, "strafbare Inhalte aus dem Netz zu entfernen". Immerhin habe die SPD der Union das Prinzip "Löschen vor Sperren" abgerungen. Vorrangig müsse sein, dass "der Dreck aus dem Netz" komme. Die Sperren müssten allerdings auf Kinderpornografie beschränkt bleiben, Misstrauen gegenüber staatlichen Filtern sei berechtigt.

Kritik an den Internetsperren wehrt sie ab: "Es gibt eine Gruppe von Internet-Usern, die glaubt: Im Netz darf man alles, das Internet ist ein Ort unbegrenzter Freiheit, jede Regel verletzt unsere Identität. Das ist falsch: Meine Freiheit, mein Recht endet auch im Netz dort, wo sie die Freiheit und das Recht von anderen verletzt. Grundrechten wie der Meinungsfreiheit sind im Internet genauso Grenzen gesetzt wie in der realen Welt. Es gibt kein Recht des Stärkeren oder technisch Versierteren. Was offline verboten ist, ist auch online verboten. Das ist keine Zensur, sondern eine simple Erkenntnis, die auch juristischen Laien verständlich sein sollte."

Sie selbst sei zwar im Internet unterwegs, wäre aber noch nie auf Websites gestoßen, von denen man illegal Musik oder Videos herunterladen konnte. Natürlich hätte sie diese auch nicht genutzt. Zypries gibt sich streng: Schon das vordigitale Aufnehmen von Musik sei verwerflich, meint die Justizministerin, gesteht aber auch ein, dass dies zwar für gewerbliche Absichten verboten, für private Zwecke jedoch durchaus erlaubt ist. "Schon in meiner Jugend war das Mitschneiden von Musik aus dem Radio üblich, damals auf Tonbändern oder Kassetten. Es gibt also eine gewisse Tradition zu glauben: Man darf das. Ähnlich ist es beim Kopieren von Büchern. Es ist weder der Industrie noch der Politik gänzlich geglückt, die Botschaft zu vermitteln: Man darf das eben nicht. Jedenfalls nicht, wenn man es nicht nur für sich privat kopiert."

Allerdings will Zypries nicht nur auf Verbote beharren, sondern wirft der Industrie auch vor, nicht früh genug auch "andere Vertriebsmodelle für die digitale Welt" entwickelt zu haben. Die sieht Zypries aber doch offenbar wieder nur auf der Sicherheitsebene: "Um funktionierende Vertriebs- und Schutzsysteme müssen sich die Unternehmen aber selbst kümmern. Ich kann doch mein Auto auch nicht unverschlossen auf der Straße stehen lassen und der Polizei sagen: Nun pass du mal auf!" Die Kritik der Piratenpartei nehme sie zwar ernst, aber irgendwie doch auch nicht. Die diskutiere auf einer "irrationalen Ebene" und verleihe nur einem "Lebensgefühl" Ausdruck.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Bei Zookz ist die Luft raus
Beitrag von: SiLæncer am 22 Juli, 2009, 09:40
Das karibische Musikportal Zookz hat die Pforten wieder geschlossen. Damit ist der spektakuläre Versuch der Zookz-Betreiber, einseitig WTO-Sanktionen gegen die USA durchzusetzen, nach wenigen Tagen gescheitert.So schnell, wie Zookz im Web erschien, so schnell verschwand das kleine Musikportal auch wieder. Seit gestern heißt es bei Zookz nur noch, die: "Website ist zur Zeit aus Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, geschlossen... Wegen dieser Unterbrechung wird Zookz alle schon gezahlten Mitgliedsbeiträge an die Kunden zurückzahlen."

Das Portal Zookz war eine Idee der Firma Carib Media aus dem karibischen Inselstaat Antigua und Barbuda. Die Welthandelsorganisation WTO hatte Antigua im Streit mit den USA über den Zugang zum Markt für Onlinewetten im Dezember 2008 einen Schadensersatzanspruch von 21 Millionen US-Dollar zugebilligt. Diesen soll Antigua durch die ungenehmigte Verwertung von US-Urheberrechten erwirtschaften dürfen, urteilte die WTO-Schiedskommission.

Die Firma Carib Media brütete daraufhin den tollkühnen Plan aus, die 21 Millionen Dollar selbst zu kassieren. Dazu wurde am 15. Juli das Musik- und Filmportal Zookz eröffnet. Für je 10 Dollar im Monat bot Zookz Musik- und Film-Abonnements mit unbegrenztem Download an. Damit ist nun Schluss.

Welche Umstände genau zur Schließung von Zookz geführt haben, ist nicht bekannt. Allerdings hatten US-Regierungsvertreter und Rechteinhaber erklärt, das Zookz-Angebot sei illegal und nicht durch den WTO-Schiedsspruch gedeckt.

Quelle : www.golem.de (http://www.golem.de)
Titel: Provider dementieren Gerüchte über bereits aktive Web-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 22 Juli, 2009, 16:48
Arcor/Vodafone und die Deutsche Telekom haben eine Meldung aus dem Umkreis des Chaos Computer Clubs (CCC) entschieden von sich gewiesen, dass die umkämpften Blockaden kinderpornographischer Seiten in ihren Netzen schon in Kraft seien. "Das ist Nonsens", betonte ein Sprecher von Arcor/Vodafone gegenüber heise online. "Wir haben das System bisher nicht installiert und es gibt keine Sperrungen." Anderslautende Behauptungen "entbehren jeder Grundlage". Es sei derzeit auch nicht nachvollziehbar, von welchem Mitarbeiter eine Ansage zum bereits durchgeführten Web-Sperren gemacht worden sei.

"Die Behauptungen stimmen nicht", heißt es auch bei der Telekom-Sparte T-Com. "Wir werden erst Mitte Oktober soweit sein, dass wir sperren können." Daran ändere sich voraussichtlich auch nichts, falls das umstrittene "Zugangserschwerungsgesetz" plangemäß bereits Anfang August in Kraft trete. Noch hat Bundespräsident Horst Köhler den von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Entwurf, gegen den bereits eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht anliegt und weitere in Arbeit sind, nicht unterzeichnet. Der Telekom-Sprecher führte weiter aus, dass derzeit offenbar auch das Bundeskriminalamt (BKA) noch nicht in der Lage sei, die von ihm zu erstellende Filterliste zu liefern.

Ein CCC-Vertreter aus Bremen hatte zuvor in einem Blogeintrag berichtet, dass ein Kundendienstmitarbeiter von Arcor/Vodafone ihm Mitte Juni telefonisch versichert habe, dass die von Gegnern als allgemeine Zensurinfrastruktur abgelehnten Web-Sperren in der Umsetzung seien. Es würden bereits Kinderpornoseiten blockiert und entsprechende Anfragen an einen Stopp-Server weitergeleitet. Den Inhalt des Telefonats mit der Arcor-Kundenbetreuung versicherte der Hacker mit einer eidesstaatlichen Erklärung (PDF-Datei).

Von dritter Seite ist laut dem Blogeintrag zu hören gewesen, dass auch die Telekom schon Webseiten sperre und zudem noch Suchergebnisse "per Wortfilter" säubere. Auch diese Angabe streitet der Bonner Konzern aber ab. Es werde definitiv etwa keine Software zum Filtern des gesamten Netzverkehrs auf Basis von "Deep Packet Inspection" eingesetzt. Das BKA wiederum hat dem CCC-Blogger zufolge ferner in einer eigenen eidesstaatlichen Versicherung (PDF-Datei) vom 10. Juli angegeben, noch kein Sperrverzeichnis herauszugeben.

Arcor/Vodafone und die Telekom gehören zu einer Gruppe von fünf großen Zugangsanbietern, die sich bereits im Vorfeld einer gesetzlichen Regelung auf Druck von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vertraglich zur Implementierung technischer Mittel zur Erschwernis des Zugangs zu kinderpornographischen Seiten verpflichteten. Das inzwischen im Raum stehende Sperrgesetz betrachtete Vodafone skeptisch, da die Düsseldorfer eine nicht den gesamten Providermarkt umfassende freiwillige Lösung für leichter vereinbar mit dem Grundgesetz hielten. Als Startpunkt für die Sperren galt auch bei Arcor/Vodafone bislang der Oktober.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Ursula von der Leyen fordert Verhaltenskodex fürs Internet
Beitrag von: SiLæncer am 23 Juli, 2009, 09:03
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), die wegen ihrer Initiative für ein Gesetz zu Web-Sperren gegen Kinderpornographie als Vorreiterin eines Internet-Zensursystems kritisiert wird, will eine Art von Benimm-Regeln für das Internet einführen. In Online-Netzwerken, Blogs und Chats müsse ebenso wie im Schulalltag ein "achtsamer und wacher Umgang miteinander" eingefordert werden, sagte von der Leyen in einem Interview mit der Rheinischen Post. "Mobbing im Netz kann nicht toleriert werden." Respektvoller Umgang müsse in Chats, Blogs oder Foren so selbstverständlich sein, wie man das auch im Schulalltag mit Streitschlichtern oder Vertrauenslehrern einfordere.

Ziel es sei, gemeinsam mit den Verantwortlichen sowie jugendlichen Nutzern einen Verhaltenskodex zu entwickeln. Außerdem müssten minderjährige Internet-Surfer über die Gefahren des Netzes aufgeklärt werden – zum Beispiel darüber, "dass sich Erwachsene mit üblen Absichten in ihre Chats einschleichen können".

Von der Leyen hatte mit ihren Vorschlägen für das Sperren von Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten, die inzwischen gesetzlich verankert sind und ab dem 1. August wirksam werden, eine Debatte über Zensur im Netz entfacht. Kritiker hielten ihr vor, dass Kindesmissbrauch mit Web-Sperren nicht bekämpft werde und stattdessen ein Einfallstor für das Sperren auch anderer Seiten geöffnet werde. Bekannt wurde die Debatte unter dem nach von der Leyen benannten Motto "Zensursula".

In dem Interview mit der Rheinischen Post verteidigte sie erneut ihre Position zu Websperren: "Ich bleibe aber bei meiner Position, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und die Freiheit der Massenkommunikation Grenzen hat, wo die Würde anderer Menschen verletzt wird. Bilder vergewaltigter Kinder im Internet können nicht toleriert werden."

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Bundeskriminalamt fühlt sich gerüstet für Web-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 23 Juli, 2009, 13:13
Das Bundeskriminalamt (BKA) kann nach eigenen Angaben "ab Beginn des Wirkbetriebes" der geplanten Infrastruktur zum Blockieren kinderpornographischer Inhalte die von ihm zu erstellende Filterliste zur Verfügung stellen. Es werde dabei "im Benehmen mit zuständigen Stellen" sichergestellt, dass allen nach dem Gesetz verpflichteten Provider die Liste erhalten, erklärte eine Sprecherin der Polizeibehörde gegenüber heise online. Auch für die "Kompatibilität" des Filterverzeichnisses mit den Systemen der Zugangsanbieter werde gesorgt, lautet die Versicherung aus Wiesbaden. Details zu den technischen Abläufen könnten "aus Sicherheitsgründen" aber nicht bekannt gegeben werden.

Zuvor war aus Providerkreisen zu hören gewesen, dass das BKA derzeit noch Probleme habe, die Sperrliste zu erstellen. Zudem sorgen sich zur Umsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes verpflichtete Zugangsanbieter, dass sie das Verzeichnis nicht einfach übernehmen können für den praktischen Einsatz. Bei Verbänden von Internetprovidern und Telekommunikationsunternehmen kann ferner keiner sagen, wie viele Firmen hierzulande konkret von dem umkämpften Gesetz erfasst werden. Eine Liste sämtlicher Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Kunden gebe es hierzulande nicht.

Zudem fürchten die Provider, dass die Sperrlösungen deutlich teurer werden, als ursprünglich berechnet. So lägen vom US-Unternehmen Nominum, einem Experten für Anwendungen auf Basis des Domain Name Systems (DNS), Angebote für Zusatzleistungen zur Umsetzung der Filter vor. Diese würden sich bei größeren Konzernen bei Summen im sechs- und siebenstelligen Bereich bewegen. DNS-Blockaden sind die Minimalanforderung der gesetzlich vorgeschriebenen Sperren.

Keine Prognose kann das BKA unterdessen zum Umfang der geheimen Filterliste und möglichen Wachstumsquoten machen. "Es handelt sich hier um einen dynamischen Prozess", erläuterte die Sprecherin. Es könnten mangels vergleichbarer Bedingungen zu anderen Staaten, die bereits "Access Blocking" betreiben, aus deren Erfahrungswerten keine Rückschlüsse für Deutschland gezogen werden. Grundsätzlich nicht äußern wollen sich die Wiesbadener zur Anzahl von Mitarbeitern, die zur Betreuung des Filterverzeichnisses abgestellt werden.

Vor oder im Rahmen der Aufnahme eines Webangebots auf die Schwarze Liste sollen nach BKA-Angaben "ausländische Dienststellen" über kinderpornographische Webseiten unterrichtet werden. Diese könnten dann "Maßnahmen in eigener Zuständigkeit" ergreifen. Eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hatte zuvor ausgeführt, dass das BKA in der Lage wäre, Hostprovider auch direkt über möglicherweise zu sperrende Kinderporno-Seiten auf ihren Servern hinzuweisen und so zu deren Löschung beizutragen.

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur wird derweil am heutigen Donnerstagnachmittag in Ludwigsburg wieder Gespräche mit der Politik aufnehmen. Zum Auftakt der Reihe "netzpolitischer Dialoge" mit den Parteien des Bundestags wollen die Vertreter der viel beschworenen Netzgemeinde versuchen, eine gemeinsame Verständigung über grundsätzliche Positionen just mit netzaffinen Politikern der SPD zu erzielen. Die Sozialdemokraten gelten nach ihrer Zustimmung zum Aufbau einer Zensurinfrastruktur bei vielen Angehörigen der Netzgeneration als "Verräter". Zu den Teilnehmern der Runde gehören vor allem Mitglieder, die schon im Entstehungsprozess des Zugangserschwerungsgesetzes vernehmbar gegen die Entscheidung ihrer Bundestagsfraktion protestiert haben, wie etwa der Ludwigsburger SPD-Bundestagskandidat Jan Mönikes. Martin Dörmann, der Verhandlungsführer der SPD-Fraktion beim Sperrgesetz, hat dagegen am Abend zu einer nicht öffentlichen Gesprächsrunde über das Thema in seinen Wahlkreis Köln geladen.

Ziel des Ludwigsburger Dialogs ist die Verabschiedung eines Papiers, wonach es im Bereich der inneren Sicherheit seit einigen Jahren eine bedrohliche Tendenz gebe, Bedrohungen und Bekämpfungsstrategien isoliert voneinander zu betrachten. Es würden mit einer "Aufrüstung" – ohne das von der SPD eigentlich immer wieder für sich beanspruchte "Augenmaß", aber mit einzelnen Instrumenten wie der Vorratsdatenspeicherung, heimlichen Online-Durchsuchungen und den Web-Sperren – "Infrastrukturen mit Repressionspotenzial" geschaffen. Die Diskussion über die Gefahr einer Erosion der Grundrechte müsse nun wieder in den Parteien und Parlamenten stattfinden. Das Internet dürfe nicht "zum bürgerrechtsfreien Raum" werden.

Auch bei den Liberalen werden die Web-Sperren verstärkt zum Wahlkampfthema. So 3 versicherte der FDP-Parlamentarier Jörg Behlen auf der Plattform Abgeordnetenwatch, dass er sich "entschlossen dafür einsetzen" werde, das Zugangserschwerungsgesetz wieder abzuschaffen. Die Liberalen würden ihr Vorgehen vom Ausgang der Bundestagswahl abhängig machen. Einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht halte er persönlich für wahrscheinlich, "sofern eine Regierungsbeteiligung der FDP ausbleiben sollte". Eine Politik, die mit einem "ungeeigneten Gesetz" nur dem Eindruck des "Wir tun was" diene, lehnt Behlen "entschieden ab".

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Französisches Gesetz zu Internet-Sperren: die Mahnbriefe und die Sicherheit
Beitrag von: SiLæncer am 24 Juli, 2009, 15:45
Das französische Parlament geht in die Sommerpause. Zur abschließenden Abstimmung über das Internet-Sperren-Gesetz wird es erst ab Mitte September kommen. Seit Dienstag dieser Woche wird der Gesetzesentwurf Hadopi 2 im französischen Parlament verhandelt und in Teilen abgesegnet.

Das sogenannte HADOPI-Gesetz sieht vor, dass angeblichen Urheberrechtsverletzern nach mehrmaliger Ermahnung der Internet-Zugang gesperrt werden kann. Anfang Juli hatte der Senat den neuen Gesetzesentwurf verabschiedet. Hadopi 2 war nötig geworden, nachdem der Verfassungsrat jene Teile aus dem ursprünglichen Gesetz gekürzt hatte, die die Strafen für Urheberrechtsverstöße regelten. Staatspräsident Sarkozy drängte darauf, dass das neu komplettierte Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werde.

Nun haben die Parlamentarier am Freitagvormittag dem Passus zugestimmt, der ein vereinfachtes Gerichtsverfahren mit einem Richter für Urheberrechtsverstöße im Netz vorsieht. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes ist es allerdings noch ein langer Weg. Da die erste Kammer in den letzten Tagen Gesetzestexten zugestimmt hat, die sich von dem Entwurf unterscheiden, den der Senat Anfang Juli verabschiedete, muss nun eine Kommission aus Mitgliedern beider Kammern (commission mixte paritaire) gebildet werden, die einen Kompromiss ausarbeitet, der von beiden Kammern angenommen wird.

Währenddessen deuten in den vergangenen Tagen Medienberichte auf Schwachstellen hin, die sich bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes ergeben könnten. Wie das Nachrichtenmagazin Nouvel Observateur berichtet, sollen französische Internetuser Sicherheitslücken bei dem Unternehmen Extelia auf die Spur gekommen sein. Extelia ist ein Tochterunternehmen der französischen Post, das, wie kürzlich bekannt wurde, mit dem Versand der Mahnbriefe an Kopierer nicht-lizenzierte, urheberrechtlich geschützter Inhalte betraut ist. Die Regierung rechnet nach eigenen Angaben mit 50.000 Mahnbriefen jährlich, ab Herbst sollten die ersten 1000 Briefe pro Tag verschickt werden. Möglicherweise sind die persönlichen Daten, die Extelia zu diesem Zweck von der Kontrollbehörde Hadopi bekommt, dort aber nicht sicher, moniert das Computermagazin PCInpact.

PCInpact verweist in diesem Zusammenhang auf Erfahrungsberichte von Internetusern, die auf der Webseite von Extelia Suchanfragen z.B. mit dem Wort "Script" gestartet haben und damit "sensible Daten" sowie die E-Mail-Adressen von Newsletterabonnenten erhalten haben sollen. Die Sicherheitslücken, die mittlerweile behoben sind, waren auch Gegenstand der parlamentarischen Debatte. Darüberhinaus macht das Nachrichtenmagazin Nouvel Observateur auf Möglichkeiten aufmerksam, wonach die Extelia-Webseite leicht Ziel von Crackern und DoS-Angriffen werden könnte.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Britischer Provider zieht den Stecker bei Filesharern
Beitrag von: SiLæncer am 24 Juli, 2009, 19:31
Wenn Surfer in Mittelengland unrechtmäßig urheberrechtlich geschützte Dateien tauschen, kappt ihnen ihr Provider ohne Vorwarnung die Internetverbindung. Was Kritiker auf die Barrikaden treibt, hält der Anbieter für verantwortungsvoll.
Die Musikindustrie träumt davon, Frankreich will sie um jeden Preis durchsetzen - in Mittelengland gibt es die umstrittenen Internetsperren für Filesharer schon länger: Kunden, die illegal urheberrechtlich geschützte Dateien über das Internet tauschen, sperrt der in Hull ansässige Provider Karoo den Zugang, berichtet die BBC.

Karoos Praxis ist noch strenger als die von der Musikindustrie geforderte abgestufte Reaktion, auch Three Strikes genannt, welche die französische Loi Hadopi vorsieht: Benachrichtigt ein Rechteinhaber, etwa eine Plattenfirma, Karoo, dass einer von dessen Kunden illegal Dateien über das Internet verbreitet, prüft der Provider diese Angaben. Erweisen sie sich als wahr, fackelt Karoo nicht lange und sperrt dem Nutzer den Netzzugang. Die abgestufte Reaktion dagegen sieht vor, dass ein Nutzer mehrere Warnungen erhält, bevor sein Internetzugang gesperrt wird.

Im Wiederholungsfall kostet der Wiederanschluss

Damit das Unternehmen den Zugang wieder aktiviert, muss der Nutzer sich schriftlich bereit erklären, künftig nicht mehr gegen die Nutzungsbedingungen zu verstoßen. Diese erklären unter anderem die Verletzung des Urheberrechts für nicht akzeptabel. Verstößt ein Nutzer dagegen, behält sich Karoo vor, "eine Netzwerkverbindung oder Netzwerkverbindungen ohne Benachrichtigung" zu unterbrechen oder zu beenden. Beim ersten Mal ist der Wiederanschluss kostenlos. Im Wiederholungsfall bittet Karoo den Nutzer mit 30 britischen Pfund, umgerechnet knapp 35 Euro, zur Kasse, so die Tageszeitung Guardian.

Eine Nutzerin namens Andrea Robinson berichtete der BBC, dass ihr Zugang ohne Warnung gesperrt worden sei. Auf dem Bildschirm sei die Meldung erschienen, ihr Passwort sei nicht mehr gültig. Zwei Tage später erhielt sie ein Schreiben des Providers, indem sie über die Sperrung benachrichtigt wurde. Sie habe eine digitale Kopie des neuesten Terminator-Films über Bittorrent heruntergeladen, so die Begründung.

Online gegen Schuldeingeständnis

Karoo forderte sie auf, im Untenehmenssitz zu erscheinen, um die Angelegenheit zu klären. Dort wurde ihr ein Formular vorgelegt, das sie unterschreiben sollte, damit ihr Zugang wieder freigeschaltet wird. "Unterm Strich stand da: 'Wenn ich meine Schuld eingestehe, schaltet ihr meinen Zugang wieder frei'. Das habe ich nicht unterschrieben, sondern bin gegangen. Ich bin immer noch offline", sagte Robinson der BBC.

Das Unternehmen selbst hält dieses Vorgehen für akzeptabel. "Meines Erachtens nach ist das ein verantwortungsvolles Vorgehen, weil wir die Leute davor bewahren, etwas Illegales zu tun", sagte Nick Thompson von der Karoo-Mutter Kingston Communications der BBC. Tatsächlich sei das gar nicht im Interesse des Unternehmens, da die Kunden in der Zeit, in der ihr Zugang gesperrt ist, nichts bezahlen.

Kritiker sind da anderer Meinung. ""Es ist komplett unfair, Nutzer ohne Warnung den Internetzugang zu sperren", klagte Jim Killock von der Bürgerrechtsorganisation Open Rights Group. Das dürfe, wenn überhaupt, nur durch ein Gericht beschlossen werden. Der Blogger und Autor Cory Doctorow hält Internetsperren sogar für völlig inakzeptabel. "Über das Internet bekommen wir medizinische Informationen, wir halten Kontakt mit unserer Familie. Wir arbeiten damit, wir kontaktieren darüber unsere Politiker. Offline gesetzt zu werden ist eine furchtbare Strafe",, sagte Doctorow im Frühjahr im Interview mit Golem.de.

Robinson und anderen Betroffenen, von denen einige laut BBC bereit seit zwei Jahren offline sind, nutzt das wenig. Denn sie haben keine Alternative: Karoo ist der einzige Zugangsprovider im Raum Hull.

Quelle : www.golem.de (http://www.golem.de)
Titel: Musikindustrie hat sich selbst ausgebootet
Beitrag von: SiLæncer am 25 Juli, 2009, 23:46
Die Musikindustrie jammert seit Jahren über die immensen Verluste, die ihr durch Filesharing von urheberrechtlich geschützten Tracks zugefügt werden. Liegt darin wirklich das Problem?

Diese Frage wird sich auch auf den kommenden Zeilen nicht beantworten lassen, da das Thema sowie die grundsätzlichen Überzeugungen aller beteiligten Seiten mitunter geradezu unabrückbar geworden sind.

Napster läutete das Zeitalter des Filesharings von Musik ein - ohne jedes Zutun der Rechteinhaber. Man hatte damals gezögert, wie die ehemalige Vorsitzende der Recording Industry Association of America (RIAA), Hillary Rosen, erklärte. Es war Angst, man hatte viel zu verlieren, wenig zu gewinnen. Letztendlich wollte man jedoch mit aller Verzweiflung an einem Geschäftsmodell festhalten, welches bereits seit ewigen Zeiten bestand. Dabei ist deren Geschäftsmodell nach wie vor nicht tot, und wird es wohl auch nie werden. Die Schallplatte wurde von der CD abgelöst. Die CD wurde von Napster zurückgedrängt. Man erkannte jedoch nicht, dass sich hier etwas an der Basis änderte, bis es praktisch zu spät war. Alle Versuche, ein Konkurrenzprodukt zum Filesharing auf den Markt zu bringen, scheiterten. Zumindest weitgehendst.

Die Kollegen von CNET haben etwas genauer beleuchtet, wie es so weit kommen konnte und wo sich die Musikindustrie wohl selbst ins Abseits gedrängt hat. Dies geschah nämlich alles einige Zeit nach Napster. Nachdem man endlich erkannt hatte, dass ein Umsturz bevorsteht. Man wollte sich auf diesen jedoch nicht einlassen, so dass zahlreiche Investoren, die ihr Geld in Digitale Musik-Startups gesteckt hatten, verschwanden. An dieser Situation hat sich nach wie vor nichts verändert. Investoren gehen lieber zu Twitter, Facebook oder sonstigen Diensten des Web 2.0. Eine Partnerschaft mit der Musikindustrie ist undenkbar, die Gründe hierfür unglaublich simpel.

"Es gibt nicht viele Industrielle, die in diesem Geschäft tätig sind", so David Pakman, ein Risikokapitalgeber bei Venrock Associates, "Investoren haben viel Geld in diesem Sektor verloren. Der wahre Verlust der Industrie ist, dass die Investoren zu Twitter und Facebook gegangen sind." Seine Behauptung stützt er mit 109 Digitalen Musik-Startups, die mit Risikokapital auf den Markt geworfen wurden. Nur fünf schafften es jemals, Profit zu erwirtschaften.

"Was die Musikindustrie nie förderte oder gar erlaubte, war die Schaffung eine Ökosystems um das Produkt." Das Beste, was man bisher geschafft habe, wäre demnach iTunes. Doch selbst hier vertritt Pakman die Ansicht, dass es mehr eine Hass-Liebe ist. Die Industrie möchte nicht einfach einen prozentualen Anteil der Einnahmen haben, sondern den ganzen Kuchen. Man hinderte die Startups daran, sich zu entwickeln, indem man rigoros Grenzen zog. Dass man sich dabei ins eigene Fleisch schnitt, erkannte man nicht, bis es zu spät war. Es gäbe nur noch wenige Risikokapitalgeber, die in ein Startup im Musikvertrieb investieren würden. Zeit zum Umdenken?

Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Britischer Provider sperrt jetzt "erst" nach der dritten Mahnung
Beitrag von: SiLæncer am 26 Juli, 2009, 17:35
Der britische Internet-Provider Karoo will des Filesharings bezichtigten Kunden künftig erst nach dem dritten Verstoß den Zugang blockieren. Bisher blockierte der Zugangsanbieter seinen Kunden ohne Vorwarnung den Internet-Zugang, wenn diese im Verdacht standen, illegale Downloads zu tätigen.

Zum Wochenende veröffentlichte der Provider auf seiner Homepage eine undatierte Mitteilung an seine Kunden. Demnach sei man sich darüber klar geworden, die Erwartungen der Rechteinhaber, Medien und Internet-Nutzer "übertroffen" zu haben. Deshalb werden die Zugangsbedingungen angepasst: Künftig würden Kunden drei schriftliche Benachrichtungen erhalten, bevor ihr Zugang vorübergehend gesperrt werde.

In der Mitteilung bezeichnet Karoo dieses Verhalten als konform zur Standard-Vorgehensweise in solchen Situationen ("in line with the industry standard approach"). Tatsächlich gibt es in Großbritannien keine derartige formale oder informelle Vorgabe -- auch wenn sich diverse Medienkonzerne eine solche wünschen. Bisher wurde die "Three-Strikes-Rule" allein in Frankreich juristisch umgesetzt. Das Gesetz ist allerdings noch nicht in Kraft getreten.

Einem Bericht der BBC zufolge mussten gesperrte Karoo-Kunden bisher persönlich beim Internet-Provider vorsprechen. Eine Kundin erklärte, sie sei aufgefordert worden, ein schriftliches Schuldanerkenntis zu unterzeichnen. Nur dann werde ihr Zugang wiederhergestellt. Der Kundin wurde vorgeworfen, sich einen Film per BitTorrent heruntergeladen zu haben.

Karoo ist der größte Breitbandanbieter im britischen Kingston upon Hull und der Umgebung von East Yorkshire. Hull zählt etwa eine Viertelmillion Einwohner. Karoo gehört zum Telekommunikationsanbieter KCOM Group. Zum gleichen Konzern gehören auch der Breitband-Anbieter Eclipse Internet und der auf Unternehmenskunden spezialisierten Provider Kingston Communications. Bisher hat Karoo die relevante Passage seiner Online-Nutzungsbedingungen noch nicht angepasst. Die Nutzungsbedingungen von Eclipse Internet [PDF-Link] enthalten denselben Wortlaut wie die von Karoo.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Spitzname "Zensursula" als Auszeichnung für Ministerin von der Leyen
Beitrag von: ritschibie am 26 Juli, 2009, 18:19
Die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat nichts gegen ihren Schmähnamen "Zensursula", der von Kritikern ihrer Zensurmaßnahmen erfunden wurde.

"Meinen Spitznamen finde ich patent. Viel Feind, viel Ehr’. Wir haben eine lebendige Debatte, da darf man nicht kleinlich sein", sagte von der Leyen der "Welt am Sonntag". Sie schloss gleichzeitig nicht aus, dass die Blockaden im Internet ausgeweitet werden können: "Es ist die Kraft eines Rechtsstaates, per Gesetz deutlich festzulegen, dass nur Kinderpornografie gesperrt werden darf. Soll dieses enge Maß über- oder unterschritten werden, brauchen wir ein neues Gesetzgebungsverfahren in aller Öffentlichkeit", sagte die Ministerin.

(http://res.magnus.de/res/_2/3/8/7/92176.jpg)
Ursula von der Leyen ist seit der Bundestagswahl 2005 Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend. Sie studierte Volkswirtschaft in Göttingen und Münster,
ist verheiratet und Mutter von sieben Kindern.


Die Politikerin machte außerdem deutlich, dass sie sich um die Proteste an ihren Zensurmaßnahmen nicht interessiert. "Wir haben 40 Millionen Internet-Nutzer in Deutschland. Die zeitlich befristete Petition gegen den Vorschlag ist von rund 134.000 Nutzern unterzeichnet worden. Diese Relation muss man sehen". von der Leyen will das Thema Internet-Blockade nach der Wahl als Familienministerin weiterverfolgen. Es gehe aber auch darum, "Freiräume zu schützen", sagte sie der Zeitung.

Quelle: http://satundkabel.magnus.de (http://satundkabel.magnus.de)
Titel: Eircom - Three-Strikes-Regelung ab August
Beitrag von: SiLæncer am 26 Juli, 2009, 21:20
Der irische Provider Eircom wird ab kommendem Monat damit beginnen, vermeintlichen Urheberrechtsverletzern die Verbindungs-Geschwindigkeit zu drosseln und notfalls die Leitung zu kappen.

Der Irish Recorded Music Association (IRMA) gelang es dieses Jahr, zu einer privaten Übereinkunft mit dem größten irischen Provider Eircom zu gelangen.

Diese Übereinkunft kam überraschend und war von niemandem erwartet worden. Vorausgegangen war ein Prozess zwischen dem Provider und dem Verband. Letzterer wollte per Gerichtsurteil bewirken, dass Eircom eine Three-Strikes-Regelung implementieren muss. Ursprünglich hatte der Dienstleister angekündigt, sich mit allen Mitteln gegen die Forderungen der IRMA zu wehren. Paradoxerweise kam es jedoch zu keinem Urteil, da man sich vorab außergerichtlich einigte. Auf eine Three-Strikes-Regelung gegen die eigene Kundschaft.

Ab August ist es so weit, die IRMA wird Eircom bei der Jagd nach den bösen Piraten mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln unter die Arme greifen. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die IRMA die Übeltäter benennt und Eircom wohl oder übel nach ihrer Pfeife tanzen darf. Eine Instanz, welche die Anschuldigungen prüfen könnte, existiert nicht. Zuerst folgt eine Warnung auf der Internetrechnung, beim zweiten Verstoß wird deren Anschlussgeschwindigkeit massiv gedrosselt. Schnappt die Filesharer-Falle ein drittes Mal zu, heißt es "Tschüss Internet" für einen bestimmten Zeitraum. Natürlich wird die ganze Sache ohne ein reguläres Gericht entschieden. Wie Widersprüche behandelt werden, ist fraglich. In Frankreich hätte ein gewisser Staatspräsident wohl seine Seele verkauft, wenn das Verfassungsgericht dadurch auf den Richtervorbehalt verzichtet hätte.

Langsam aber sicher kommt auch Licht in die Dunkelheit, die diese Vereinbarung einhüllte. Es geht - wer hätte anderes erwartet - um Geld. Eircom hätte den Prozess wahrscheinlich gewonnen, da es in Irland nicht mal im Ansatz eine gesetzliche Orientierung zur Three-Strikes-Regelung gibt. Prozesse kosten jedoch Geld. Je länger der Prozess, desto mehr Geld. Bedauerlicherweise ist dies ein Rohstoff, den der Provider nicht vorweisen kann. Mit knapp 4 Millionen Euro befindet man sich gegenwärtig in den roten Zahlen und die Chancen auf eine Färbung in tiefes Schwarz sind unwahrscheinlich. Auch mit der Kooperation wird sich nichts an diesen Zahlen ändern, da viele Kunden wohl das Weite suchen werden. Hier tritt dann vermutlich die finanzielle Tragkraft der IRMA auf den Plan. Man hat also nichts anderes getan, als sich das "Three-Strikes-Gesetz" zu erkaufen. Ein großartiger Deal, wobei Eircom sogar noch glaubt, dass nur wenige Kunden wirklich abwandern werden. In absehbarer Zeit wird man dies herausfinden, wenngleich dies jedoch nicht das eigentlich Besorgniserregende darstellen sollte. Die Musikindustrie hat - trotz massiver Verluste durch Piraterie und illegales Filesharing - allem Anschein nach noch immer das finanzielle Potenzial, um sich in einen Provider einkaufen zu können. Die Mittel, einen Provider von der Durchführung eines Prozesses abzuhalten, dessen Ausgang höchst interessant geworden wäre. Auch eine interessante Möglichkeit, an sein "Recht" zu kommen. Eircom hat sich willig angeboten, wie eine Bordsteinschwalbe. Doch selbst diese nehmen nicht alles. Denn manchmal kann kein Preis der Welt einen "Deal" rechtfertigen.

Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: US-Provider sticht ins virtuelle Wespennest
Beitrag von: SiLæncer am 27 Juli, 2009, 13:41
Vom Rest der Welt unbemerkt wurde das Internet am vergangenen Wochenende in seinen Grundfesten erschüttert. Weitgehend unbestätigten Berichten zufolge hatte der US-Netzbetreiber AT&T für DSL-Kunden vorübergehend den Zugriff auf Unterverzeichnisse des Imageboards 4chan gesperrt. Betroffen waren offenbar hauptsächlich die Boards /b/ und /r9k/. Inzwischen soll AT&T die Sperre, die der Provider gegenüber Centralgadget einräumte, wieder aufgehoben haben.

Die Experten sind sich einig: Von AT&T war das keine gute Idee. "Das wird übel ausgehen", prophezeit TechCrunch. Die 4chan-Community ist bekannt für ihren kreativen Anarchismus und nach eigenen Angaben Heimat für "einige der entschlossensten Psychopathen des Internets". So berüchtigt das Board für seine nahezu grenzenlosen Geschmacklosigkeiten sein mag, ist es auch die Geburtsstätte vieler berühmter Memes sowie ein Ausgangspunkt der Anonymous, die im vergangenen Jahr mit Protesten gegen Scientology einiges Aufsehen erregten.

Ob die bereits angelaufenen Vorbereitungen für den wahrscheinlich massiven Gegenschlag der /b/tards, wie die Elitetruppe sich liebevoll selbst nennt, noch gestoppt werden können, ist derzeit unklar. Die Quellenlage ist alles andere als eindeutig. Während auf dem eigens für die Koordination des Gegenschlags eingerichteten Forum ein Waffenstillstand ausgerufen wurde, wird auf Twitter für Montag noch ein "großer Tag" angekündigt: "Da braut sich was zusammen". Auf der Statusseite des Imageboards hat sich seit der Sperrmeldung vom vergangenen Samstag nichts getan.

Unterdessen steht die Website offenbar unter erheblicher Last und lässt sich nur schwer laden. Das kann einerseits an der über das Wochenende gesteigerten Aufmerksamkeit liegen, könnte allerdings auch auf eine Attacke hindeuten. 4chan, insbesondere die Boards /b/ und /r9k/, waren in den vergangenen Wochen wiederholt Ziel von dDoS-Attacken. Ein Angriff über die IP des Imageboard-Servers wird auch als mögliche Ursache für die Sperre von AT&T vermutet. Zu den Hintergründen hat sich der Provider bisher allerdings nicht geäußert.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Familienministerin will Web-Sperren "unbedingt" vorantreiben
Beitrag von: SiLæncer am 27 Juli, 2009, 14:21
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat angekündigt, die umkämpften Blockaden kinderpornographischer Webseiten auch nach der Bundestagswahl im Herbst vorantreiben zu wollen. Sie werde das Thema "unbedingt" weiterverfolgen, sagte die CDU-Politikerin der Welt am Sonntag. Zugleich bezeichnete sie ihren Spitznamen "Zensursula", den ihr Kritiker der Web-Sperren aus der Netzgemeinde verpasst haben, erneut als "patent". "Viel Feind, viel Ehr", laute ihr Motto: "Wir haben eine lebendige Debatte, da darf man nicht kleinlich sein."

Die Online-Petition gegen das Vorhaben, die mit über 134.000 Nutzern einen Rekord an Unterstützern erzielte, muss laut von der Leyen in Relation zu den 40 Millionen Surfern hierzulande gesehen werden. Umfragen im Auftrag ihres Hauses hätten ergeben, dass 90 Prozent der Befragten für die Sperrung von Kinderpornoseiten seien. Andere Sondierungen hatten aber bereits gezeigt, dass es dabei vor allem auf die Fragestellung ankommt. Generell hält die Familienministerin die Debatte rund um die Internetfreiheit für "unglaublich wichtig und wegweisend". Es gehe darum, "dass Grundregeln unserer Gesellschaft online wie offline gelten und auch durchgesetzt werden müssen". Über die "Netiquette" hinaus müssten "in allen internetbasierten Netzwerken als Standard Respekt, Schutzmechanismen und Achtsamkeit weiterentwickelt werden".

Applaus spendete von der Leyen am heutigen Montag in der Welt Matthias Güldner, Fraktionsvorsitzender der Grünen in der Bremischen Bürgerschaft. Die Auseinandersetzung um die Web-Blockaden und das von seiner im Bundestag in der Opposition sitzenden Partei nicht komplett abgelehnte "Zugangserschwerungsgesetz" drehe sich im Kern gar nicht um die Bekämpfung der Kinderpornographie: "Es geht vielmehr knallhart um Definitionsmacht in Zeiten der Virtualisierung der Welt." Den Kritikern des Aufbaus einer Zensurinfrastruktur warf der Grüne vor, "mit hoch effektiven Mitteln für die Rechtsfreiheit ihres Raumes" einzutreten. "Wer sich in ihre Scheinwelt einmischen will, wird mit Massenpetitionen per Mausklick weggebissen."

"Wer Ego-Shooter für Unterhaltung, Facebook für reales Leben, wer Twitter für reale Politik hält, scheint davon auszugehen, dass Gewalt keine Opfer in der Realwelt fordert", fährt Güldner fort. Anders könne die "ignorante Argumentation" gegen Web-Blockaden nicht erklärt werden. Bei Teilen der Grünen, die "fasziniert von den Möglichkeiten der virtuellen Mobilisierung und hingerissen von ihrem eigenen Getwitter" auf der Fährte der Sperrkritiker seien, mahnt der Bremer einen Meinungsumschwung an. Der "politische Makel, mehr auf den Trend gesetzt zu haben als auf die Bekämpfung realer Menschenrechtsverletzungen", würde sonst "lange haften bleiben". In ihrem Wahlprogramm für den Bundestag hat sich die Partei gegen die Einführung von Filterlisten gegen Kinderpornographie ausgesprochen und eine Lanze für die Beibehaltung von Netzfreiheiten gebrochen. Erste Grüne aus Güldners Landesverband haben auf dessen "Beschimpfungen" hin mit Parteiaustritten reagiert.

In der SPD hat sich dagegen eine offizielle Bewegung zusammengefunden, die lautstark gegen Web-Sperren agiert. Die "Piraten in der SPD" wollen im Anklang auch an die Ziele der Piratenpartei innerhalb der sozialdemokratischen Mutter "uns das Netz zurückholen". Ziel sei es, in einer breit aufgestellten Partei für Mehrheiten für unsere Positionen kämpfen, heißt es auf ihrer Webseite: "Nur eine Volkspartei kann die gesellschaftlichen Weichen hierfür stellen." Das Internet dürfe nicht zum "bürgerrechtsfreien Raum" werden. Zu den Initiatoren des Kreises gehören unter anderem der auch im Bundesvorstand aktive Jungpolitiker Björn Böhning, Jan Mönikes als Sprecher des Forums Wirtschaft der SPD Baden-Württemberg und der Internetbeauftragte der SPD Rhein-Neckar, Christian Soeder.

Böhning, der auf dem Parteitag der SPD im Juni mit einem Antrag gegen das Zugangserschwerungsgesetz gescheitert war, hat das Ziel der Sympathiewerbung in der Netzgemeinde inzwischen erläutert. "Das Gesetz ist weder in der Fraktion noch in der Partei umfangreich diskutiert worden", erläuterte er der Süddeutschen Zeitung. Er hofft nun mit der Gründung des rebellischen Parteizirkels den seiner Meinung nach schweren Image-Schaden, den die SPD bei Internet-Nutzern erlitten habe, noch vor der Bundestagswahl beheben zu können.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Startprobleme beim Netzsperren-Gesetz
Beitrag von: SiLæncer am 29 Juli, 2009, 18:20
Das heftige umkämpfte "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" kann nicht planmäßig zum 1. August in Kraft treten. Dazu hätte das Normenwerk am heutigen Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden müssen, was aber nicht der Fall ist. Bevor die offizielle Veröffentlichung erfolgen kann, muss das Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Im Präsidialamt kann derzeit mit der Prüfung des Vorhabens aber noch nicht einmal begonnen werden. Wie ein Sprecher Horst Köhlers gegenüber heise online bestätigte, "ist das Gesetz noch nicht bei uns gelandet".

Das vom Bundestag Mitte Juni beschlossene und vom Bundesrat am 10. Juli abgesegnete Gesetz befindet sich demnach noch auf dem Weg durch die Instanzen. Bevor es beim Bundespräsidialamt aufschlägt, wird es von den zuständigen Fachministerien noch einmal gegengelesen. Zur Zeit befinde es sich im Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission, erläuterte ein Sprecher der Familienministerin. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens seien parallel aber die Verträge des Bundeskriminalamts (BKA) mit fünf großen Providern gültig. Die Frist für den Prüfprozess in Brüssel läuft bis Anfang Oktober. Als Starttermin für die Web-Sperren haben Zugangsanbieter wie die Deutsche Telekom oder Vodafone Mitte Oktober im Visier.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hatte Köhler bereits gleich nach der Bestätigung der Initiative durch die Länder dazu aufgefordert, das Gesetz zu stoppen. Es sei aus formalen und inhaltlichen Gründen offensichtlich nicht verfassungskonform, warnten die Kritiker des Aufbaus einer allgemeinen Zensurinfrastruktur. Auch Juristen haben schwere Bedenken angemeldet. Von der Leyen will Web-Sperren dagegen auch nach der Bundestagswahl im Herbst unbedingt vorantreiben.

Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, hat derweil in der "taz" einen "erschreckenden Ausblick" auf die Zukunft der Internetzensur gegeben. Er fürchtet, dass die Filterlisten künftig nicht nur kinderpornographische Seiten beinhalten. Wenn semantische Verfahren erst einmal weiterentwickelt seien, könnten Kontrolleure "auch nach beliebigen Inhalten per Beschreibung" suchen. Allerdings seien die Verfahren noch nicht für den Einsatz direkt im Datenstrom geeignet. Zusätzlich müsse dann auch die Infrastruktur überwacht werden, "damit ja nichts am Staat vorbeigeht".

Die Anzahl der Einträge in eine Sperrliste ist laut Rotert zudem endlich: "Irgendwann geht die Bandbreite in die Knie, weil das Netz nur mit Nachschauen beschäftigt ist, ob der Eintrag umgelenkt werden muss." Den Befürwortern des Zugangserschwerungsgesetzes warf er vor, das sensible Thema und die Opfer für den Wahlkampf zu missbrauchen. Bei dem Vorstoß handle es sich um eine "Verhöhnung" der Wähler, da mit den Blockaden "nicht einmal Opferschutz oder Täterverfolgung" geboten würden.

Der Bundesvorstand der Grünen hat sich unterdessen von den Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der Grünen in der Bremischen Bürgerschaft, Matthias Güldner, distanziert, wonach sich Gegner des Zugangserschwerungsgesetze für die "Rechtsfreiheit" des Cyberspace stark machen würden. Das Vorhaben von der Leyens und der großen Koalition, den Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur umzusetzen, "haben wir klar abgelehnt", heißt es in der frei.html Erklärung.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Legale Raubkopie: ZookZ bleibt erreichbar
Beitrag von: ritschibie am 30 Juli, 2009, 14:29
Entgegen erster Abgesänge ist das umstrittene Video- und Musikportal ZookZ auch weiter im Internet erreichbar.

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Weil die Vereinigten Staaten von Amerika dem Nachbarn Antigua den Online-Markt für Wetten seit Jahren ohne juristischen Hintergrund abriegeln, entschied die WTO-Kommission im vergangenen Jahr, dass der Inselstaat Urheberrechte im Gegenwert von 21 Millionen US-Dollar verletzen darf. Das Unternehmen Carib Media gründete daraufhin das Download-Portal.

Für zehn US-Dollar im Monat kann man beliebig viele Filme in der Auflösung von 640x480 Pixel im MP4-Format, auch MP3-Musikdateien befinden sich im Portfolio - zum gleichen Preis. Für beides zuammen, will Zookz 18 US-Dollar kassieren. Die Besonderheit: Alle Inhalte sind ungeschützt erhältlich und setzen damit nicht mehr den Einsatz von Tools wie "FairUse4WM" voraus. Eine Archivierung ist zu privaten Zwecken uneingeschränkt möglich.

Zwischenzeitlich war Zookz nicht mehr erreichbar. Branchenkenner prognostizierten schon das endgültige Aus des Portals, gegen das mächtige Lobby-Verbände wie die Motion Picture Association of America (MPAA) und die Recording Industry Association of America (RIAA) Sturm laufen. Offenbar ist es anders gekommen: 1.500 Spielfilme und 50.000 Songs stehen eigenen Angaben zufolge noch immer zur Verfügung. In der vergangenen Woche sind 391 Kinostreifen und 16.785 Musikstücke noch eingespeist worden.

Quelle: http://news.magnus.de (http://news.magnus.de)
Titel: Neue Zweifel an Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Web-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 31 Juli, 2009, 15:56
Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat jetzt ebenfalls verfassungsmäßige Bedenken am "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" geäußert. Auch beim Kampf gegen Kinderpornographie müsse sich der Gesetzgeber an rechtsstaatliche Grenzen halten, sagte der Jurist dem ZDF für einen Beitrag über Internetzensur, der am heutigen Freitagabend im Kulturmagazin "aspekte" gezeigt werden soll. Der Bund habe aber ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Gesetzgebungskompetenz habe. Es handele sich um Straftatverhütung und um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten. Für beide Fragen seien die Länder zuständig.

Laut dem Experten darf nach dem Grundgesetz daher auch nicht das Bundeskriminalamt (BKA) als Oberbehörde des Bundes die geheime Sperrliste erstellen. Sollte dies das Bundesverfassungsgericht bei einer Beschwerde gegen das Vorhaben genauso sehen, wäre die Initiative in ihrem ganzen Gerüst erschüttert. Aus formalen Gründen läuft bereits eine Organklage in Karlsruhe gegen das Zustandekommen des Gesetzes. Darüber hinausgehende, auch den Inhalt des Regelwerks angreifende Verfassungsklagen sind in Vorbereitung.

Schon bei der Bundestagsanhörung zum ursprünglichen Regierungsentwurf für ein Gesetz "zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen", den die große Koalition in Folge an vielen Stellen umschrieb und in Artikel 1 neu betitelte (PDF-Datei), hatten Sachverständige vor einem "Strauß verfassungsrechtlicher Probleme" gewarnt. Der Staats- und Verfassungsrechtler Matthias Bäcker hatte schon damals den Vorstoß wegen der Zuständigkeit der Länder als verfassungswidrig gebrandmarkt. In Folge meldeten auch andere Staatsrechtler schwere Bedenken an dem schließlich vom Bundestag beschlossenen und vom Bundesrat bestätigten Gesetz an.

Das Gesetz sollte ursprünglich schon am morgigen Samstag in Kraft treten. Es liegt Bundespräsident Horst Köhler (CDU) aber noch nicht zur Unterschrift vor und konnte daher Mitte der Woche nicht im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Schuld an der Verzögerung ist, dass das federführende Bundeswirtschaftsministerium den Text zunächst der EU-Kommission zur Prüfung im Rahmen des sogenannten Notifizierungsverfahrens vorgelegt hat. Es habe sich dabei um eine "vorsorgliche" Maßnahme "zur Schaffung abschließender Rechtssicherheit" gehandelt, zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) einen Ministeriumssprecher. Von einer Meldepflicht sei man gar nicht ausgegangen.

Anders sieht die Sache der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren, der vorab bereits scharfe Kritik am Gesetzesentwurf sowie an den privatrechtlichen Verträgen zwischen dem BKA und fünf großen Providern übte. Seiner Ansicht nach kann das Gesetz durch Brüssel noch gekippt werden. Es müsse aufgrund der EU-Transparenzrichtlinie zur Notifizierung an die Kommission weitergeleitet werden. Diese Direktive verpflichte die Mitgliedstaaten, Brüssel über Gesetzesvorhaben zu unterrichten, sofern diese Rechtsfragen der Informationsgesellschaft betreffen.

Auf jeden Fall können EU-Länder nun noch mindestens bis Anfang Oktober zu dem bis dahin auf Eis liegenden Vorhaben Stellung nehmen. Das Wirtschaftsministerium geht davon aus, dass das Gesetz anschließend rasch mit dem Segen Köhlers in Kraft tritt, bevor die auf wackeligen Füßen stehenden Sperrverträge kurz darauf greifen würden. Üblich ist normalerweise, dass die Notifizierung in Brüssel bereits vor der Verabschiedung eines Entwurfs im Bundestag erfolgt. Die große Koalition hatte es vor den Wahlen im Herbst aber eilig, die Kuh noch vor der Sommerpause vom Eis zu bringen.

Aber auch am Oktobertermin gibt es handfeste Zweifel. Für Hoeren handelt es sich beim Notifizierungsverfahren um ein "Stück aus dem Tollhaus", wie er in einem Fachforum schreibt. Erst am heutigen Freitagmorgen sei das auf der entsprechenden EU- Webseite verlinkte Word-Dokument mit dem Gesetzestext geändert worden. Erst jetzt tauche das Zugangserschwerungsgesetz auf. Vorher sei die alte, auf eine Änderung des Telemediengesetzes ausgerichtete Fassung nach Brüssel geschickt worden und jetzt auf dem "kleinen Dienstweg" ausgetauscht worden. Dies sei rechtswidrig. Zumindest müssten damit die Notifizierungsfristen neu berechnet werden. Das Gesetz könne aufgrund dieser "Schlamperei" frühestens zum 1. November in Kraft treten.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Bittorrent wehrt sich gegen Behinderungen durch Provider
Beitrag von: SiLæncer am 01 August, 2009, 13:42
Das Unternehmen Bittorrent Inc. wehrt sich nach einem längeren Schlagabtausch mit Comcast in den USA nun gegen Störpraktiken in Kanada. Bell Canada, Rogers Communications und andere diskriminieren den Internetdatenverkehr, so der Vorwurf.
Das hinter dem Bittorrent-Client und dem Peer-to-Peer-Übertragunsprotokoll stehende Unternehmen Bittorrent Inc. wehrt sich öffentlich gegen Praktiken kanadischer Internet Service Provider, die die Übertragung gezielt ausbremsen. Mit einem Schreiben hat sich die Unternehmensführung an die Canadian Radio-Television and Telecommunications Commission (CRTC), die kanadische Aufsichtsbehörde für Rundfunk und Telekommunikation, gewandt. Bittorrent wirft Bell Canada, Rogers Communications und anderen ISPs vor, den Filesharing-Datenverkehr zu behindern und legt Beweise dafür vor.

Die Auseinandersetzung ist nicht neu: Wegen willkürlicher Diskriminierung des Internetdatenverkehrs hat die US-Telekommunikationsaufsicht Federal Communications Commission (FCC) dem zweitgrößten Breitbandanbieter des Landes, Comcast, im August 2008 die Auflage erteilt, seine Störpraxis einzustellen. Zugleich musste das Unternehmen der FCC neue Pläne zum Netzwerkmanagement vorlegen. Comcast hatte Deep Packet Inspection und TCP-RST-Injection zur Störung des P2P-Verkehrs eingesetzt.

Bittorrent Inc. hat seine DNA-Dienste Contentprovidern zur Verfügung gestellt, die so die Verteilung von Spielen und anderen großen Dateien über das Internet beschleunigen. Bei DNA kombiniert Bittorrent sein Übertragungsprotokoll mit dem Redundanz-Caching-Verfahren CDN (Content Distribution Network). Üblicherweise werde damit eine Beschleunigung von 80 Prozent erreicht, durch die Störmanöver der kanadischen ISPs komme Bittorrents DNA nur auf 30 Prozent.

Das Bittorrent-Protokoll programmierte Bram Cohen im Jahr 2001, um damit Dateien effizienter übertragen zu können. Downloads erfolgen über mehrere Quellen gleichzeitig: Wer etwas aus dem Internet herunterlädt, wird zugleich selbst zur Downloadquelle für andere. So wird die Last verteilt und im Idealfall eine höhere Downloadgeschwindigkeit erreicht. Das Unternehmen Bittorrent wurde im Jahr 2004 von Bram Cohen und Ashwin Navin gegründet.

Quelle : www.golem.de (http://www.golem.de)
Titel: "Zensursula" will Internet-Sperren erweitern - Büchse der Pandora
Beitrag von: SiLæncer am 02 August, 2009, 10:58
Nach der Sperrung kinderpornografischer Seiten will Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) gegen weitere rechtswidrige Inhalte im Internet vorgehen. Auf die Frage "Warum sperren Sie dann nicht auch Internetseiten, die Nazipropaganda verbreiten oder Gewalt gegen Frauen verherrlichen?" sagte sie abendblatt.de, der Online-Ausgabe des Hamburger Abendblatts: "Mir geht es jetzt um den Kampf gegen die ungehinderte Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder. Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann."

Von der Leyen betonte ferner: "Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet die eigene Freiheit. Welche Schritte für den Schutz dieser Grenzen notwendig sind, ist Teil einer unverzichtbaren Debatte, um die die Gesellschaft nicht herumkommt."

Die Ministerin trat Spekulationen über eine Verzögerung der geplanten Sperrung kinderpornografischer Seiten entgegen. Die Sperrungen sollten spätestens Mitte Oktober beginnen. Dazu hätten sich die fünf wichtigsten Provider, die 75 Prozent des Marktes abdecken, vertraglich verpflichtet. Bis dahin müssten sie die technischen Voraussetzungen geschaffen haben. Ihren Kritikern hielt von der Leyen entgegen, selbst kein Rezept gegen Kinderpornografie im Internet zu haben. Sie wüssten auch keine Lösung, sagte sie.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Opposition warnt vor umfassender Internet-Überwachung
Beitrag von: SiLæncer am 03 August, 2009, 12:33
Der neue Vorstoß von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen gegen einen "rechtsfreien Chaosraum Internet" sind bei Linken, Grünen und Zensurgegnern auf scharfe Ablehnung gestoßen. Mit ihrem wiederholten Aufruf zu einer Grundsatzdebatte über das "richtige Maß" von "Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet" und der indirekten Forderung nach Maßnahmen gegen einen "rechtsfreien Chaosraum, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann", bestätige die CDU-Politikerin alle Befürchtungen, erklärte Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Bundestagsfraktion der Linken. Der "Kampf gegen Kinderpornographie" habe von der Leyen offenbar nur als Einstieg in eine weitergehende Zensurdebatte gedient. Das Wesen des Internets besteht für Pau dagegen "gerade darin, sich nicht beherrschen zu lassen". Wer es dennoch versuche, "spielt eine Ritterin der traurigen Gestalt".

Ähnlich äußerte sich Claudia Roth, Bundesvorsitzende der Grünen: "Wie wir Grünen es bereits befürchtet haben, kommen nun schon die Vorschläge für eine größere und umfassendere Überwachung im Internet." Dabei sei das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz für kinderpornographische Webseiten noch nicht einmal in Kraft. Von der Leyen wolle so offenbar in die Fußstapfen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) treten, der sich vor allem mit seinem Eintreten für heimliche Online-Durchsuchungen und Diskussionen über die Terrorbrutstätte Internet bei den Grünen nicht beliebt gemacht hat.

Das Netz droht laut von der Leyen trotz ständiger Regulierungsmaßnahmen in eine Sphäre zu entarten, "in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann". All das könne man im Internet tatsächlich tun, hält ihr der Rechtsanwalt Udo Vetter in einem Blogeintrag entgegen. "Genau so, wie man es im wirklichen Leben tun kann, zum Beispiel Angesicht zu Angesicht, per Brief, Fax oder Telefon. Aber egal, wie man es macht – es ist strafbar und wird verfolgt. Auch im Internet." Von der Leyen münze zudem das Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat in einen Handlungsauftrag des Staates um. "Plötzlich ist die Menschenwürde ein Grund für staatliches Eingreifen", schreibt der Jurist. "Der Staat schützt die Menschenwürde seiner Bürger, indem er Dritten den Mund zuhält oder durch Stoppschilder dafür sorgt, dass sie im Internet nicht mehr gelesen, gesehen und gehört werden können."

Der Wunsch nach Sauberkeit im Netz zielt laut Vetter auf "geschmacklose, unbequeme und für einzelne sicher auch schmerzhafte Inhalte", die sich – gedeckt durch die in anderen Ländern stärker geachtete Meinungsfreiheit – nicht bestrafen und abschalten lassen: "Was mit dem Strafgesetzbuch nicht greifbar ist, aber trotzdem das Volksempfinden, repräsentiert durch Polizeikommissar Hinz und Staatsanwalt Kunz, stört, soll raus aus dem Internet. Oder jedenfalls nicht mehr sichtbar sein." Offensichtlich setze sich in Politikerkreisen die Auffassung durch, "dass eine deutlich größere Gruppe als der Stammtisch es gut finden wird, wenn der Staat den Robocop im Internet gibt, dort mit eisernem Besen säubert." Die Meinungsfreiheit werde zugleich "als Sondermüll entsorgt".

Auch für den Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur ist nun klar, dass es von der Leyen "um die Etablierung einer umfangreichen Infrastruktur zur Internetkontrolle" geht. Dabei schrecke die Ministerin auch nicht vor Falschaussagen zurück. So stünden die von ihr zunächst in den Blick genommenen Server mit Darstellungen von Kindesmissbrauch nicht in obskuren Bananenrepubliken, sondern "unbehelligt in den USA und Westeuropa einschließlich Deutschlands". Von der Leyen scheine das Internet als allgemeines "Feindbild" ausgemacht zu haben und die "Kampfzone" deutlich erweitern zu wollen. Es gehe ihr "nicht mehr nur um gesellschaftlich einvernehmlich geächtete Schwerstkriminalität, sondern auch um individuelle Moralvorstellungen und Benimmregeln". Dabei wäre es dumm, gerade im Netz jemanden beleidigen oder betrügen zu wollen. Die Aufklärungsquote von Straftaten im Internet liege nämlich über 50 Prozent höher als bei Delikten ohne Netzbezug.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Lässt zu Guttenberg das Gesetz für Internetsperren scheitern?
Beitrag von: SiLæncer am 05 August, 2009, 11:20
CDU-Faminilienministerin Ursula von der Leyen hat ihr umstrittenes Prestigeprojekt, das Gesetz "zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen", im Bundestag und im Bundesrat durchsetzen können. Schon im Oktober sollten die Web-Sperren errichtet werden, in Kraft treten sollte es bereits am 1. August, rechtzeitig vor der Bundestagswahl. Es fehlte nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten, der das Gesetz aber nicht erhalten hat.

Nicht von der Opposition kam nun Widerstand, auch die von unterschiedlichen Seiten geäußerten Bedenken, ob das Gesetz verfassungsgemäß sei, spielten keine Rolle. Wie Heribert Prantl in der Süddeutschen berichtet, hat Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg das Gesetz nicht dem Bundespräsidenten vorgelegt, sondern – ausgerechnet von europakritischer CSU-Seite – der EU-Kommission wegen europarechtlicher Vorgaben "zur Notifizierung" weitergeleitet. Das hat ein Sprecher des Ministeriums der Süddeutschen gegenüber bestätigt.

Die EU-Kommission kann nun gegenüber dem Gesetz Stellung beziehen und hat dafür Zeit bis zum 8. Oktober. Dann aber ist die Legislaturperiode des Bundestags abgelaufen, wodurch das Gesetz nach Artikel 39 Grundgesetz verfallen könnte, schreibt Prantl. Falls das so wäre, müsste das Gesetzgebungsverfahren von Neuem beginnen.

Was das vom CSU-Minister geleitete Wirtschaftsministerium zu diesem Schritt bewogen hat, bleibt noch im Dunklen. Eigentlich hätte das Gesetz schon während des Gesetzgebungsverfahrens nach Brüssel zur Stellungnahme geleitet werden müssen. Prantl schreibt, dass zu Guttenberg vielleicht von der Leyen "ärgern" wollte. Will er das Gesetz womöglich zu Fall bringen? Oder ist er überkorrekt? Bedenklich findet Prantl das Vorgehen so oder so: "In der Vorgehensweise des Wirtschaftsministeriums könnte man ein raffiniertes Vorgehen sehen, um den Gesetzgeber auszuhebeln."

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Streitfall Web-Sperren entzweit die SPD
Beitrag von: SiLæncer am 06 August, 2009, 14:02
Die von Schwarz-Rot beschlossenen Web-Sperren haben bei der SPD erneut einen interparteilichen Meinungsstreit ausgelöst. Die Sozialdemokraten finden dabei nach wie vor keine einheitliche Linie zu dem heftig umkämpften Vorhaben. So hat Gert Weisskirchen, außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, das vom Bundestag Mitte Juni abgesegnete Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen in einem Blog der Süddeutschen Zeitung befürwortet. Zugleich liebäugelte er mit einer Ausdehnung der noch nicht in Kraft getretenen Online-Blockaden auf Hassseiten. Eine solche Ausweitung "sollte klug bedacht werden", betonte der Außenpolitiker, um etwa Antisemitismus besser zu bekämpfen.

Der Verhandlungsführer der SPD-Fraktion für das Vorhaben, Martin Dörmann, hatte während des Gesetzgebungsverfahrens dagegen immer wieder die strikte Einschränkung des geheimen Filterverzeichnisses auf kinderpornographische Angebote betont. Baden-Württembergs SPD-Chefin Ute Vogt würde das Rad der Geschichte nun am liebsten zurückdrehen. "Ich selbst bedauere es, dass wir diesem Gesetz in der großen Koalition zugestimmt haben", sagte sie dem "Mannheimer Morgen". Viele Abgeordnete hätten sich offenbar noch nicht intensiv genug mit dem Thema befasst. Sie wüssten nicht, inwieweit Internet-Sperren "zielführend sind – und inwieweit eben nicht". Die Zustimmung der Genossen zu der Initiative sei wohl nur zu erklären mit der Angst vor der Schlagzeile: "SPD will nichts gegen Kinderpornogaphie tun".

Vogt, die nicht im Bundestag sitzt und somit nicht an der Abstimmung über das Zugangserschwerungsgesetz beteiligt war, freut sich daher über die "Piraten" in der eigenen Partei: "Ich bin froh, dass wir in der SPD eine junge Gruppe haben, die sich mit dem Internet beschäftigt. Und die warnen, dieses Gesetz würde nur einen Schritt hin zur Zensur im Netz bedeuten." In diesem Sinne bedauert es die SPD-Vertreterin aus dem Ländle auch nicht, dass das Vorhaben sich wegen der Prüfung durch Brüssel verzögert. Dabei geht Vogt sogar davon aus, dass das Gesetz wegen des Auslaufens der Legislaturperiode und den Neuwahlen im September "wohl nicht mehr in Kraft treten kann". Diese Ansicht wird von der Bundesregierung und vielen Rechtsexperten aber nicht geteilt.

Der sächsische Wirtschaftsminister Thomas Jurk von der SPD ließ sich in einem von der Freien Presse organisierten Chat derweil gegenüber einem von ihm ausgemachten "Piraten" trotz seines abgelegten Eids auf die Verfassung zu einer gewagten Aussage verleiten: "Wenn wir gegen das Grundgesetz verstoßen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf", erklärte der SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Sachsen. "Ich persönlich hoffe darauf, dass wir das Problem lindern, wenn wir den Kunden von Kinderpornografie das Leben schwerer machen." Wenn deshalb irgendwo auf der Welt nur ein Kind nicht für pornographische Bilder missbraucht werde, habe sich der vielfach als Wegbereiter für umfassende Zensurmaßnahmen kritisierte Vorstoß gelohnt.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Eircom - Three-Strikes-Konzept geleakt
Beitrag von: SiLæncer am 08 August, 2009, 21:56
Der irische ISP Eircom hat sich bereit erklärt, eine freiwillige Three-Strikes-Regelung einzuführen. Ein geleaktes Dokument zeigt erstmals die Details des Deals mit der Content-Lobby.

Das an TorrentFreak weitergegebene Schriftstück trägt den Titel "Anweisungen zur Vereinbarung zwischen Eircom und der Irish Recorded Music Association (IRMA) in Bezug zu Urheberrechtsverstößten März 2009". Es enthält Details zu der Regelung, welche der Verband der Musikindustrie anfang des Jahres überraschend mit Irlands größtem Provider schließen konnten.

Es wird klargestellt, dass Eircom selbst die Aktivitäten seiner Kunden nicht überwachen wird und auch keine entsprechende Infrastruktur aufbaut. Der Provider wird keine Kundendaten an Dritte weitergeben - "einschließlich der Labels" und soll sich auch an die Gesetze zum Datenschutz halten.

Die Daten angeblicher Urheberrechtsverletzer werden von dem Unternehmen Dtecnet im Auftrag der IRMA gesammelt und an Eircom übermittelt. Dabei soll es nicht allein es nicht um Personen gehen, die geschütztes Material in P2P-Netze hochladen, sondern auch um Downloader. Wie Downloads nachgewiesen werden sollen, ist allerdings in dem Papier nicht spezifiziert.

Der Vereinbarung zufolge muss die IRMA in ihren Benachrichtigungen an Eircom folgende Daten übermitteln:

   1. Details zum Rechteinhaber (Name und Adresse)

   2. Warum die Benachrichtigung verschickt wird (d.h. Darlegung der Urheberrechtsverletzung)

   3. Details zum betroffenen Werk (Künstler, Song, Titel und Titel des Albums)

   4. Die IP-Adresse des Beschuldigten, zusammen mit einer Zeitangabe zum Beginn der Nachforschung

   5. Eine weitere Zeitangabe zum Abschluss der Untersuchung

   6. Details zu der vom Beschuldigten verwendeten P2P-Anwendung

   7. Der Hash-Wert des betroffenen Werkes

Fehlt eine dieser Angaben, wird Eircom den Anschuldigungen nicht weiter nachgehen. Zudem muss die IRMA nachweisen, dass die Informationen auf rechtlich einwandfreiem Weg erlangt wurden. Dazu gehört auch die entsprechende Zertifizierung der mit den Nachforschungen beauftragten Unternehmen.

Hat Eircom eine korrekte Benachrichtigung erhalten, wird nach dem "Three-Strikes"-Prinzip vorgegangen. Beim ersten Fall erhält der betroffene Kunde eine Mitteilung über die Anschuldigung der IRMA, beim zweiten Mal wird er davor gewarnt, dass ein dritter Vorfall mit einer Abschaltung seiner Internetverbindung enden könnte.

Dieser dritte Schritt wird dann dadurch vollzogen, dass der Beschuldigte ein Kündigungsschreiben von dem Provider erhält. Kann er keinen schlagkräftigen Widerspruch einbringen, wird daraufhin seine Verbindung gekappt. Begründet wird die Kündigung mit der Verletzung des AGBs des Unternehmens sowie mit der Verpflichtung des Providers, gegen illegale Inhalte in seinem Netzwerk vorzugehen, sobald er davon in Kenntnis gesetzt worden ist.

Allerdings hat der Kunde besagte Möglichkeit, sich gegen die Maßnahme zu wehren. Dem Dokument zufolge haben die Betroffenen zu jeder Zeit die Möglichkeit sich zu beschweren, wenn sie der Meinung sind, "unangemessener- oder fälschlischerweise als Urheberrechtsverletzer identifiziert" worden zu sein. Eircom hat sich zudem in der Vereinbarung einen gewissen Handlungsspielraum bewahrt. So kann das Unternehmen eine Kündigung verweigern, wenn es der Ansicht ist, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht stattgefunden hat oder dass eine Kündigung gegenüber dem Kunden nicht gerechtfertigt sei.

Angesichts der Tatsache, dass das Dokument undatiert und wohl nicht aktuell ist, bleibt die Frage im Raum stehen, ob die in ihm dargstellte Situation tatsächlich den letzten Stand der Dinge widerspiegelt.

Allerdings wird erneut das große Problem deutlich, dass sich bei der "Three Strikes"-Regelung der Provider zum Richter emporschwingt.

Eine gute Seite hat diese Vereinbarung dennoch. Eircom ist zwar der größte ISP der "Grünen Insel", der einzige ist er aber nicht. Da die einzige Möglichkeit des Providers die Kündigung ist, halten sich die Schwierigkeiten für die Betroffenen vorerst in Grenzen. Andere ISPs werden sich sicher über den neuen Kundenstrom vom Marktführer freuen, denn bisher hat noch keiner von ihnen einer ähnlichen Regelung zugestimmt.

Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Three-Strikes auch in Deutschland?
Beitrag von: SiLæncer am 09 August, 2009, 13:11
Die filmpolitische Sprecherin der SPD, Angelika Krüger-Leißner, äußerte ihren Unmut darüber, dass es in Deutschland keine Three-Strikes-Regelung gibt. Sie könnte sich eine Initiative hier in Deutschland ähnlich der in Frankreich gut vorstellen. Sehr interessant auch ein Teil ihrer Begründung: In Deutschland habe man zwar starke Grundrechte, jedoch seien diese vereinzelt ein Hindernis für klare Lösungen. Blickt man auf andere Länder, so Krüger-Leißner, so trifft man auf festgelegte Vorgehensweisen bei der Bekämpfung von Internet-Piraterie (oder zumindest Ansätze). Was könnte damit nur gemeint sein?

Sie fordert einen besseren Schutz für Rechteinhaber. Wörtlich sagte sie im Interview mit der Zeitschrift Promedia: "Dennoch muss man die Rechteinhaber schützen, und [...] der Schutz muss wirksam und konsequent sein. Wir neigen immer dazu, komplizierte Lösungen zu finden, während die französische eine simple Lösung ist, die auf den ersten Blick einleuchtet." Darum geht es also. Im Wahlkampf will sie ihre Aussage nicht als klares Plädoyer für "Three-Strikes" in Deutschland verstanden wissen, dennoch bräuchte man einen stärkeren Schutz für die Rechteinhaber. Auch bräuchte man "wirksame und konsequente" Vorkehrungen, die jeder Internetnutzer "auch versteht". Sie bewundert den Willen der Franzosen, sich des Themas "Schutz der Rechteinhaber" konsequent anzunehmen.

Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
Titel: Kanzleramtschef fordert "Verkehrsregeln im Internet"
Beitrag von: SiLæncer am 10 August, 2009, 11:51
Der heftige  Streit um die Sperre kinderpornographischer Webseiten tobt noch, da sind vemehrt Vorstöße zu verzeichnen, das Internet generell strenger zu regulieren. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, die maßgeblich die Initiativen zu den Websperren vonangetrieben hat, warnte bereits davor, das Internet drohe ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, und forderte Diskussionen über das richtige Maß an Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet. Nun legt Kanzleramtsminister Thomas de Maizière nach und ruft nach "Verkehrsregeln im Internet".

De Maizière fragte sich in einem Interview mit der Rheinischen Post: "Kann das Internet völlig frei sein?" Der Kanzleramtsminister ist dabei offensichtlich der Ansicht, vorhandene gesetzliche Regelungen ließen sich im Internet gar nicht durchsetzen: "Müssen wir nicht die Menschen vor Denunziation, Entwürdigung oder unseriösen Geschäften schützen wie im Zivilrecht?" Ähnlich wie auf den Finanzmärkten brauche man mittelfristig "Verkehrsregeln im Internet": "Sonst werden wir dort Scheußlichkeiten erleben, die jede Vorstellungskraft sprengen", meinte de Maizière.

Gleichzeitig betonte der CDU-Politiker, in nächster Zeit müsse ein Schwerpunkt der Regierung der Datenschutz sein, und zwar eher der Schutz der Privatspähre zwischen Privatpersonen als der Datenschutz zwischen Staat und Bürger: "Dürfen Firmen Mitarbeiter oder Kunden per Video überwachen? Wie muss die Privatsphäre im Internet geschützt werden?"

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Neuer Streit um Web-Sperren und Internet-Regulierung
Beitrag von: SiLæncer am 11 August, 2009, 09:36
Der Streit um das Internet, seine Freiheit und mögliche Regulierungen des weltweiten Netzes geht unvermindet weiter. Während aber Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen vor einem rechtsfreien Chaosraum Internet warnte und Diskussionen über das richtige Maß an Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet forderte, während Kanzleramtsminister Thomas de Maizière nach "Verkehrsregeln im Internet" rief, setzt Wolfgang Bosbach etwas andere Akzente. Der stellvertretende Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag will die Ermittlungsbehörden im Kampf gegen Internet-Kriminalität ausbauen.

Offensichtlich ist Bosbach der Ansicht, geltendes Recht lasse sich sehr wohl im Internet duchsetzen: "Wir brauchen mehr verdeckte Ermittler, die als Internet-Patrouille im Netz kriminelle Machenschaften aufspüren", sagte Bosbach der Rheinischen Post. Das Internet biete zwar eine fantastische Vielfalt, sei aber auch "Quelle für Kriminalität, Terrorismus und ziemlich viel Schmutz". Eine neue Bundesregierung müsse daher die Landeskriminalämter und Staatsanwaltschaften mit deutlich mehr Personal und Technik ausstatten. Es gehe aber nicht um eine "Zensurbehörde". Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sekundierte: "Die Rechtslage ist klar: Was offline verboten ist, ist auch online verboten." Gesetzliche Verschärfungen lehne sie vorerst ab.

Derweil streitet die Politik in Berlin weiter über die Vorstöße, die von der Leyen und de Maizière erneut für Web-Sperren und eine stärkere Regulierung des Internets unternnehmen. Dabei stoßen Internet-Sperren über die geplante Blockade von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten hinaus bei SPD, Grünen und FDP auf Ablehnung.

"Solange die SPD an der Regierung ist, haben solche Zensurträume keine Chance", erklärte die SPD-Kulturpolitikerin Monika Griefahn. "An dieser klaren Position ändern weder die Meinungen Einzelner noch Spekulationen in der interessierten Öffentlichkeit etwas." Allerdings gab es in der SPD in den vergangenen Tagen auch ganz andere Stimmen: Gert Weisskirchen, außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, wollte etwa eine Ausweitung der Websperren auf Hass-Seiten nicht ausschließen: Eine solche Ausweitung "sollte klug bedacht werden", betonte der Außenpolitiker, um etwa Antisemitismus besser zu bekämpfen. Und Manuela Schwesig, Ursula-von-der-Leyen-Counterpart im Kompetenzteam des SPD-Kanzlerkandidaten Frank-Walter Steinmeier, kritisierte die Bundesfamilienministerin bereits für die Verzögerungen bei dem Gesetz zu Kinderporno-Sperren.

Griefahn dagegen betonte, die Union mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Kanzleramtsminister Thomas de Maizière an der Spitze schürten weiterhin "die Angst vor einem vermeintlich 'rechtsfreien' Internet". Schon die bisherigen Verträge von der Leyens mit den Internet- Providern seien aus Sicht der SPD "rechtsstaatlich höchst problematisch" und daher zunächst auch nur auf drei Jahre begrenzt, betonte Griefahn.

Die Opposition in Berlin bekräftige wiederum ihre Ablehnung der Vorstöße zu Web-Sperren und Internet-Regulierung. Der Sprecher der Grünen für Innere Sicherheit, Wolfgang Wieland, sagte der Welt: "Das Internet ist grundsätzlich frei." Was in gedruckter Form strafbar sei, das sei auch im Internet strafbar. Die bisherigen Möglichkeiten der Strafverfolgung seien vollkommen ausreichend. Die innenpolitische Sprecherin der FDP, Gisela Piltz, warnte in der Zeitung vor Eingriffen in die Meinungs- und Informationsfreiheit.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Regierung erwägt rückverfolgbaren "Internetausweis" für alle
Beitrag von: SiLæncer am 11 August, 2009, 11:09
Kaum ein Tag vergeht, ohne dass hochrangige CDU-Politiker vor dem bedrohlichen Anwachsen unsäglicher Schmutzfluten aus dem Internet warnen. Laut einem Bericht der Rheinischen Post soll damit der Weg bereitet werden, um einen "Internetausweis" einzuführen, der die Nutzer identifizierbar und zurückverfolgbar macht.
In der Bundesregierung wird nach Informationen der Rheinischen Post über einen "Internetausweis" nachgedacht, mit dem Nutzer besser identifizierbar und zurückverfolgbar werden können. Die Zeitung beruft sich dabei auf Informationen aus Regierungskreisen.

Seit 2008 ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft. Von über 82 Millionen Deutschen werden die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen für sechs Monate gespeichert. Im Internet wird bereits die IP-Adresse der Nutzer festgehalten, bei der E-Mail-Nutzung ebenfalls die IP-Adresse und die Empfänger-Mailadresse sowie der Zeitpunkt der Nutzung des Dienstes. Kommunikationsinhalte und angesurfte Webseiten sollen laut Telekommunikationsgesetz (TKG) aber noch nicht aufgezeichnet werden.

In den letzten Tagen hatten ranghohe Regierungsmitglieder aus der Union in dramatischen Worten verschärfte Kontrollen im Internet gefordert. Kanzleramtsminister Thomas de Maizière war für Verkehrsregeln im Internet eingetreten, die ähnlich wie auf den Finanzmärkten aussehen sollten. Sonst werde es im Internet zu Scheußlichkeiten kommen, die jede Vorstellungskraft sprengten, warnte er. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte ebenfalls angedeutet, das Gesetz für Internetsperren ausweiten zu wollen. Das Internet drohe sonst zu einem rechtsfreien Chaosraum zu werden, in dem hemmungslos gemobbt, beleidigt und betrogen werde.

Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach hat zudem der Rheinischen Post erklärt: "Wir brauchen mehr verdeckte Ermittler, die als Internetpatrouille im Netz kriminelle Machenschaften aufspüren". Das Internet sei neben seiner fantastischen Vielfalt zugleich "Quelle für Kriminalität, Terrorismus und ziemlich viel Schmutz", malte Bosbach aus. Eine neue Bundesregierung müsse die Landeskriminalämter und Staatsanwaltschaften mit deutlich mehr Personal und Technik für den Kampf dagegen ausstatten, forderte der CDU-Politiker.

Quelle : www.golem.de (http://www.golem.de)
Titel: Innenministerium plant keinen "Internet-Ausweis" zur Nutzerverfolgung (Update)
Beitrag von: Warpi am 11 August, 2009, 16:44
Das Bundesinnenministerium weiß nichts von einem Vorhaben der Bundesregierung, Netzbürger identifizieren und ihren Online-Aktivitäten besser auf die Spur kommen zu wollen. "Pläne zu einem Internet-Ausweis mit der Möglichkeit der Rückverfolgung" lägen im federführenden Ressort nicht vor, erklärte eine Sprecherin von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am heutigen Dienstag gegenüber heise online. Sie wies damit indirekt einen Bericht der "Rheinischen Post" zurück, wonach bei der Bundesregierung über die Schaffung eines entsprechenden Mittels zur Nutzeridentfizierung "bereits nachgedacht" werde.

Der Bundestag hatte im Dezember ein Gesetz beschlossen, mit dem von November 2010 an der neue elektronische Personalausweis eingeführt werden soll. Es ist vorgesehen, dass darauf auch ein elektronischer Identitätsnachweis gespeichert werden kann. Darüber hinaus bietet der geplante E-Perso die Möglichkeit, eine elektronische Signatur auf einem kontaktlos auslesbaren Chip zu hinterlegen. Die Zusatzfunktion fürs Internet soll die verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen ohne biometrische Daten in Online-Anwendungen und in lokalen Verarbeitungsprozessen etwa an Automaten gestatten. Insgesamt sollen damit Online-Einkauf, allgemein elektronische Kaufverträge und Behördengänge via Internet erleichtert werden, da sie mittels des neuen Ausweisdokuments elektronisch unterschrieben werden können.

Nach Angaben des Innenministeriums bleibt dabei der Datenschutz gewahrt. Die Verwendungsmöglichkeit von Pseudonymen beim elektronischen Personalausweis sei eine Maßnahme, gerade die Rückverfolgung von Nutzern zu verhindern, betonte die Sprecherin. Gleiches gelte für andere E-Government-Initiativen des Bundes.

In den vergangenen Wochen waren die Rufe aus der großen Koalition lauter geworden, das Internet stärker zu regulieren. Als Aufhänger für die Vorstöße gilt die Angst vor einem "rechtsfreien Raum", obwohl die Online-Welt vielfach bereits stärker von Regelwerken umfasst ist als der Offline-Bereich. Vor allem Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) fordert auch nach der Verabschiedung der von ihr besonders befürworteten Sperren kinderpornographischer Webseiten eine umfassende Debatte über die Internetfreiheiten. Beispielsweise machte sie sich jüngst für einen Verhaltenskodex für soziale Netzwerke stark. Zuletzt befürwortete der Chef des Bundeskanzleramts, Thomas de Maizière (CDU), "Verkehrsregeln" fürs Internet. Der "Spiegel" sieht unterdessen in einer Titel-Geschichte die Rolle des Staates als Ordnungsmacht der Netzgesellschaft in Frage gestellt. Online-Aktivisten würden für die traditionellen Politiker vermehrt zum Problem.

Laut Thorsten Wirth, Spitzenkandidat der Piratenpartei in Hessen, bricht sich in der gesamten Diskussion die Geringschätzung der Bürgerrechte in der großen Koalition Bahn: "Ob 'Zensursula' oder jemand von der SPD ist mittlerweile einerlei: Die Politik des Grundrechtsabbaus wird munter fortgeführt", meint der Pirat. CDU/CSU und SPD seien dabei, das Internet als staatliches Kontrollinstrument auszubauen. Dabei würden sie die Medien mit alten Litaneien von einem Chaosraum Internet beschwören. Rechtsfrei werde der Cyberspace aber erst durch das, "was die aktuelle Bundesregierung aus dem Internet macht". Terrorgefahr oder Kinderpornographie seien immer wieder gern bemühte Aufhänger, um Rechte zu beschneiden, die eigentlich auch fürs Internet gälten.

Quelle : heise.de
Titel: Polizeigewerkschaft verlangt: "Cyber-Cops" fürs Internet
Beitrag von: SiLæncer am 14 August, 2009, 09:08
Die hitzige Debatte um Internet-Regulierung und -Kontrolle sowie Web-Sperren reißt in diesen Wahlkampfzeiten nicht ab. Zwar meinte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf Forderungen aus der Union, aber auch aus den eigenen Reihen nach meiner stärkeren Kontrolle des Internet, man wolle "keine Zensurbehörde für das Netz". Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) schloss sich dagegen zumindest den Forderungen von Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, an. Bosbach hatte erklärt, das Internet biete zwar eine fantastische Vielfalt, sei aber auch "Quelle für Kriminalität, Terrorismus und ziemlich viel Schmutz". Er will die Ermittlungsbehörden im Kampf gegen Internet-Kriminalität ausbauen.

Die Polizeigewerkschaft setzte da noch eins drauf: Das Internet sei der größte Tatort der Welt, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Rainer Wendt der Berliner Zeitung. Deshalb dürfe es sich nicht selbst überlassen werden: "Wir brauchen 2000 Cyber-Cops." Die Polizei müsse verstärkt verdachtsunabhängige Streifen im Netz fahren. Zudem plädierte er für eine bessere Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden: "Wir brauchen eine zwischen dem Bundeskriminalamt und der Polizei der Länder abgestimmte Gesamtstrategie." Dabei könnten die Länder bestimmte Kriminalitätsfelder übernehmen, sodass es nicht zu doppelten Ermittlungen komme.

Die Forderung nach einem stärkeren Vorgehen gegen Internet-Kriminalität hatten zumindest die Unionsparteien bereits in ihr "Regierungsprogramm" tituliertes Programm für die Bundestagswahl im September dieses Jahres geschrieben. Das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die entsprechenden Einrichtungen der Länder müssten dafür personell und technisch weiter gestärkt werden. "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum", heißt es in der Zielbestimmung. CDU und CSU wollen daher "Rechtsverletzungen effektiv unterbinden".

Allerdings verzeichnet die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2008 in Deutschland einen Rückgang der Straftaten mit dem "Tatmittel Internet" um 6,5 Prozent, überwiegend habe es sich bei den 167.451 erfasten Straftaten um Betrugsdelikte gehandelt. Die registrierte Computerkriminalität allgemein ist demnach 2008 um 1,1 Prozent auf 63.642 Fälle gestiegen. Das führen die Strafermittler auf die "Steigerung der Fallzahlen beim Ausspähen, Abfangen von Daten einschließlich Vorbereitungshandlungen (+60,0 Prozent)" zurück.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Neonazis im Netz weiter auf dem Vormarsch
Beitrag von: SiLæncer am 15 August, 2009, 11:50
Immer häufiger wird versucht, Jugendliche im Internet für rechtsextreme Inhalte zu begeistern. Aufgrund dieser Beobachtung will nun die Justizministerin Brigitte Zypries in den Kampf gegen Nazi-Inhalte im Web ziehen.

Allgemein soll die Zahl der rechtsextremen Beiträge im Internet stark steigen. Besonders bliebt scheint in den Kreisen der Neonazis die Verbreitung von Multimedia-Inhalten zu sein. Dazu zählen unter anderem ansprechende Webseiten, moderne Videos und besonders der Bereich Musik. Mit diesen angesprochenen Medien wird versucht, immer mehr Jugendliche für die Szene zu gewinnen.

Braune Videos und auch Musik gelten ferner bereits als Propaganda-Instrument Nummer eins im Internet. Darüber hinaus spielen auch Soziale Netzwerk und Web-2.0-Dienste eine zentrale Rolle. Über diese Plattformen lassen sich die Hassbotschaften besonders umfassend verbreiten. Und auch die Gründung eigener Social Networks scheint eine gängige Praktik zu sein. Auf den Selbigen wird sodann ungehindert gegen Minderheiten gehetzt, so ein Bericht der Süddeutschen.

Beim Kampf gegen die angesprochenen Webseiten hofft Bundesjustizministerin Zypries auf internationale Zusammenarbeit. Nur auf diese Weise könne man Erfolge erzielen, teilte sie mit. Um die damit verbundenen Kontrollen möglichst umfassend durchführen zu können, hat die Deutsche Polizeigewerkschaft in der Debatte 2000 Cyber-Cops gefordert.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Bayerns Innenminister fordert Sperren für rechtsextreme Web-Seiten
Beitrag von: SiLæncer am 15 August, 2009, 13:35
Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat eine Ausweitung der Web-Sperren auf rechtsextreme Internet-Seiten gefordert, meldet die Presseagentur dpa unter Berufung auf die Bild-Zeitung. Gegenüber Bild sagte der Politiker: "Die Zahlen zeigen, dass wir zur Bekämpfung härtere Maßnahmen wie eine Sperrung von rechtsextremen Internetseiten dringend brauchen". Herrmann bezieht sich dabei auf einen Bericht der Organisation jugendschutz.net, der im Jahr 2008 1707 rechtsextreme Seiten im Internet ausmachte. Ein Jahr davor hatte jugendschutz.net 1635 derartige Seiten gefunden. Die Zahl rechtsextremer Beiträge in sozialen Netzwerken und auf Videoplattformen habe sich jedoch von 750 auf 1500 verdoppelt. Unterstützung für seine Forderung erhält Herrmann vom Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, der laut bild.de Netzsperren gegen nazistische Web-Seiten in Betracht zieht: "Da, wo es einen Straftatbestand gibt, kann eine Netzsperre sinnvoll sein."

Die Organisation jugendschutz.net fordert in in ihrem Bericht jedoch keine Web-Sperren: Wichtiges Ziel von jugendschutz.net sei es, Rechtsextremen die Propagandaplattform im Netz zu entziehen und unzulässige Inhalte so schnell wie möglich aus dem Netz zu entfernen. Wie im Vorjahr sei dies in 80 Prozent der Fälle gelungen. Als besonders wirksam habe sich die direkte Kontaktaufnahme zu in- und ausländischen Providern herausgestellt, die daraufhin zu 90 Prozent die Angebote geschlossen oder abgeändert hätten. Im Ausland beruft sich jugenschutz.net dabei auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter, in denen die Verbreitung von Rassismus und Hass meist untersagt sei.

Der Anteil an nach deutschem Recht unzulässigen Web-Inhalten unter den vom Report gesichteten Seiten lag 2008 wie im Vorjahr bei 16 Prozent. 77 Prozent der Verstöße hätten sich auf strafbare Inhalte bezogen und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (67 Prozent), volksverhetzende Aussagen (25 Prozent) oder Holocaust-Leugnung (5 Prozent) aufgewiesen. 23 Prozent stufte jugendschutz.net als jugendgefährdend ein. Neonazis würden dabei verstärkt wieder ausländische Dienste in Anspruch nehmen. In Deutschland habe nur noch jede zehnte Website unzulässige Inhalte enthalten. Im Vorjahr sei dies noch bei "jeder achten" der Fall gewesen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Tele2 verteidigt Filesharer-Kundendaten
Beitrag von: SiLæncer am 16 August, 2009, 15:19
Österreichische Internet-Zugangsprovider müssen und dürfen die Daten ihrer Kunden nicht an die Urheberrechtsindustrie herausgeben, zumindest sofern die Kunden dynamische IP-Adressen nutzen. Mit diesem Resultat schließt ein mehr als vier Jahre dauernder Rechtsstreit zwischen der österreichischen Rechteverwertungsgesellschaft LSG und dem Provider Tele2. Der Oberste Gerichtshof (OGH) des Landes hat nun in einem rechtskräftigen Urteil (4 Ob 41/09x) der Forderung der LSG nach Preisgabe der Identität angeblicher P2P-Dateitauscher eine Absage erteilt. Die gesuchten Daten dürfen vom Provider nämlich gar nicht gespeichert werden – und was nicht gespeichert werden darf, darf auch nicht beauskunftet werden. Dabei hatten die Vorinstanzen noch für den Rechteverwerter entschieden. Die LSG muss Tele2 nun Verfahrenskosten von annähernd 18.000 Euro ersetzen.

Die LSG ist eine österreichische Verwertungsgesellschaft, die unter anderem die Rechte von Tonträgerherstellern und ausübenden Künstlern bezüglich der öffentlichen Zurverfügungstellung des Vortrags von Werken der Tonkunst wahrnimmt. Sie ließ die IP-Adressen der Teilnehmer bestimmter Dateitausch-Netze erheben. Anschließend verlangte die LSG von den ISP Auskunft über Namen und Adressen der jeweiligen Nutzer, um diese klagen zu können. Dieses Begehren wurde auf Paragraph 87b Abs 3 Urheberrechtsgesetz gestützt, der eine entsprechende Auskunftsverpflichtung vorsieht. Auch Tele2 gab zunächst mehrmals Auskunft darüber, welchen Kunden die von der LSG genannten IP-Adressen im fraglichen Zeitpunkt zugeordnet waren. In neun Fällen aus dem Zeitraum Oktober 2004 bis Oktober 2005 verweigerte Tele2 allerdings die Auskunft und wurde daraufhin selbst von der LSG beklagt.

Zunächst wurde Tele2 von Gerichten dazu angehalten, die Daten nicht zu löschen. Im Hauptverfahren urteilten erste und zweite Instanz für die LSG und verpflichteten Tele2 zur Herausgabe der Daten. Der Provider rief aber den OGH an. Dieser wiederum wandte sich zunächst an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und legte diesem zwei Vorfragen vor (OGH 4 Ob 141/07z). Der OGH wollte wissen, ob die in der Informations-Richtlinie der EU vorgesehene Auskunftsverpflichtung auch auf Zugangsprovider anwendbar ist und ob überhaupt eine Weitergabe der Daten an Private (und nicht nur an Behörden) zulässig ist. Obwohl der EuGH beide Fragen bejahte (C-557/07), entschied der OGH nun gegen die LSG. Tele2 muss damit die Daten nicht herausgeben.

"Das Problem des hier zu beurteilenden Sachverhalts liegt (…) darin, dass die begehrte Stammdatenauskunft nur möglich ist, wenn die Beklagte dafür (intern) Verkehrsdaten verarbeitet", schreibt der OGH in der Urteilsbegründung. Es "sind (zumindest) dynamische, d.h. nur für eine bestimmte Zeit zugewiesene IP-Adressen in die Kategorie der Zugangs- und damit der Verkehrsdaten einzuordnen." Nach Paragraph 99 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz 2003 sind aber "Verkehrsdaten, die sich auf Teilnehmer und Nutzer beziehen (...) zu löschen oder zu anonymisieren, sobald sie für die Übertragung einer Nachricht nicht mehr benötigt werden." Soweit die Daten nach anderen Bestimmungen zulässiger Weise doch gespeichert sein sollten, dürften sie aber nur für diese anderen Zwecke verwendet werden. "Da die Beklagte nicht zu einem rechtswidrigen Verhalten verpflichtet werden kann, ist ihrer Revision Folge zu geben und das Klagebegehren abzuweisen."

Eine Pflicht zur Auskunftserteilung sei nur durch Änderung der Rechtslage herbeiführbar, betonen die Richter. Doch eine solche Rechtsänderung birgt auch ihre Risiken. Denn der erwähnte Paragraph 87b Urheberrechtsgesetz überlässt es dem ISP, zu überprüfen, ob der Rechteinhaber eine Rechtsverletzung durch den Nutzer bescheinigt hat. Der ISP "könnte schon wegen der sonst drohenden Prozesskosten geneigt sein, die gegen eine Bekanntgabe sprechenden Gründe nicht näher zu prüfen und Auskünfte praktisch unbesehen zu erteilen", warnt der OGH.

Da es seit der Anfang 2008 in Kraft getretenen Strafprozessreform in Österreich kein richterliches Ermittlungsverfahren bei Privatanklagedelikten mehr gibt, kann die LSG auch nicht über eine Strafanzeige samt nachfolgender Akteneinsicht an die Namen und Adressen herankommen. Die gesammelten IP-Adressen von P2P-Nutzern sind damit vorerst wertlos. Offen gelassen hat der OGH in diesem Verfahren, ob fixe IP-Adressen zu den Stammdaten gehören und der ISP hierüber sehr wohl Auskunft zu erteilen hätte. Die "Urheberrechtsbranche" hofft nun auf die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich, um über diesen Weg an die Daten heranzukommen.

Die Detailbestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung werden derzeit von einer Arbeitsgruppe verhandelt. Abzuwarten bleibt, wie lange die Daten gespeichert werden sollen und für welche Zwecke ihre Erhebung zulässig ist. Das Match "Urheberrechtsindustrie gegen Datenschützer" geht somit weiter.

Quelle : www.heise.de
Titel: Websperren: Internetpolitik von Gestern
Beitrag von: SiLæncer am 17 August, 2009, 20:26
Die Entrüstung über "das Böse im Internet" erhellt die Abgehobenheit eines Teils der deutschen politischen Elite von der Wirklichkeit im Informationszeitalter

Das Gute an der zuweilen skurrilen Debatte um Internetsperren in Deutschland ist, dass sich damit ein zu lange brachliegendes Thema langsam den Weg in eine breitere Öffentlichkeit bahnt. Das im letzten Jahr ausgebrochene Entsetzen über die "bösen Inhalte" im Internet ist insofern entlarvend, weil es dokumentiert, dass deutsche Politik und deutsche Öffentlichkeit eine bereits seit mehr als einem Jahrzehnt laufende internationale Debatte weitgehend verschlafen haben.

Es ist nicht das Internet, das "das Böse" in die Gesellschaft bringt, sondern es ist "das Böse in der Gesellschaft", das sich nun auch den Weg ins Internet bahnt. Als das Internet vor 20 Jahren gerade mal von einer Millionen "Netizens" bevölkert war, gab es eine "Netiquette", die von allen befolgt wurde. Als freier und verantwortungsbewusster "User" wusste man sehr wohl, dass es auch im Internet allgemeine Benimmregeln gibt. Jetzt aber haben wir fast 1.7 Milliarden Internetnutzer. Kann es da verblüffen, dass auch Kriminelle, Hassprediger, Kinderschänder und Vandalen den Cyberspace nutzen?

Das Übel liegt also mehr in der Gesellschaft als im Internet. Und Politik wäre gut beraten, wenn sie sich primär um Verbrecher und Verbrechen kümmert und nicht um die Reglementierung von Internetnutzern. Ein wesentliches Problem liegt doch darin, dass Kriminelle sich die technischen Möglichkeiten des globalen Internet - jeder kann mit jedem zu jeder Zeit an jedem Ort kommunizieren - schon längst zu eigen gemacht haben, während Politik und Strafverfolgung in den nationalen Begrenzungen von gestern stecken geblieben sind.

Mit der Territorialhoheit des Souveränitätsprinzips zu operieren ist doch viel zu kurz gedacht, wenn der Cyberspace Grenzen wie nie zuvor obsolet gemacht hat. Im eigenen Land die nationale Rechtsordnung strikt anzuwenden, ist ja vernünftig, es ist aber schon lange nicht mehr hinreichend. Wo ist die internationale Initiative der Bundesfamilienministerin, um im globalen Rahmen gegen das vorzugehen, was sie zu Recht als schändlich und menschenverachtend ansieht? Warum geht sie nicht gegen jene Regierungen vor, die Banken beherbergen, die Konten führen, auf denen die Gelder landen, die für Online-Kinderpornographie bezahlt werden? Es hat wenig Sinn den Esel zu schlagen, wenn man den Reiter meint. Dem Finanzminister Steinbrück ist es ja auch gelungen, von der Schweiz die Herausgabe von Namen und Adressen krimineller Steuerhinterzieher zu erwirken.

Die weiter anschwellende Debatte "Von der Leyen vs. Internet Community" macht auch deutlich wie viele Missverständnisse und Kommunikationslücken es im politischen Dialog in Deutschland gibt, wenn es um die Zukunft der Informationsgesellschaft geht.

Da ist die von Frau von der Leyen aus der Luft gegriffene Behauptung, die Internet-Community würde das Internet als rechtsfreien Raum begreifen. Kein ernst zu nehmender Vertreter der Internet-Community hat das je behauptet. Diese Debatte hat bereits in den 90er Jahren stattgefunden. Was offline rechtswidrig ist, wird online nicht legal. Wer würde das in Frage stellen? Gelddiebstahl im Cyberspace bleibt eine Straftat. Internetfreiheit ist nicht die Quelle für Cyberkriminalität und die Einschränkung von Freiheitsrechten für alle nicht das Mittel, um wenige Verbrecher zur Strecke zu bringen. Das Problem von Rechtsverletzungen im Cyberspace ist ja nicht das Fehlen von Rechtsinstrumenten, sondern das niedrige Niveau der internationalen Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung und das noch niedrigere Niveau der Harmonisierung von nationalen Rechtssystemen bei Schlüsseldelikten.

Neue Methoden und Instrumente müssen entwickelt werden, um universellen Wertvorstellungen, Menschenwürde und Recht Geltung zu verschaffen

Will man die globalen Probleme der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts politisch und juristisch in den Griff bekommen, kommt man nicht an der Tatsache vorbei, dass nationale Alleingänge im Cyberspace nicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind, sondern bei unbedarften Internetnutzern - und das ist wohl die Mehrheit - die gefährliche Illusion befördern, die "Regierung" könne einen schon schützen vor den virtuellen Bösartigkeiten. In Wirtschaft und Technologie gab es in den vergangenen Jahrzehnten eine Innovation nach der anderen, der politische Alltagsbetrieb aber operiert noch mit dem Handwerkszeug aus der "guten alten Zeit". Dabei geht es ja nicht darum, dass die im Grundgesetz verankerten Werte veraltet wären. Mitnichten. Veraltet sind die Methoden, mit denen diesen Werten Geltung verschafft wird, mit denen Politik entwickelt und Entscheidungen getroffen und durchgesetzt werden.

Die Informationsgesellschaft ist globaler, komplexer und viel differenzierter als es die Industriegesellschaft war und ist. Wird diese Komplexität ignoriert und verweigert man sich einer Modernisierung der Politik, richten gut gemeinte insulare Lösungen mehr Schaden an als Nutzen. Einfach sperren - d.h. "Augen zu", wenn Böses auf dem Laptop erscheint - ist so innovativ wie die Einführung des "Index Librorum Prohibitorum" durch die katholische Kirche nach Gutenbergs Erfindung des Buchdrucks.

Wie soll man zum Beispiel mit dem im deutschen Strafrecht verankerten Verbot von Nazipropaganda umgehen? Die Publikation von Adolf Hitlers "Mein Kampf" ist in Deutschland eine Straftat, in den USA ist sie durch das "1st Amendement" verfasssungsrechtlich als "free speech" geschützt. Beim Online-Buchhändler "Barnes&Nobles" kann man Hitler in englischer Übersetzung für 17.00 $ kaufen. Was also sollten nach von der Leyens Ansicht die deutschen Behörden tun? Im Grunde müsste jedes aus den USA kommende Buchpaket geöffnet werden, um herauszufinden, ob darin Hitlers "Mein Kampf" ist. Das Buch würde dann konfisziert und der Empfänger eine Mitteilung über die Rechtswidrigkeit seiner Bestellung bekommen. Oder man müsste jede von einem deutschen Server ausgehende Bestellung bei "Barnes&Nobles" überprüfen, ob Hitlers "Mein Kampf" bestellt wird. Und was macht das BKA, wenn ein Deutscher in Paris (oder von den Fidschi-Inseln) das Buch für seinen Freund am Starnberger See bestellt? Und was, wenn das Buch als "attached PDF-File" an einer E-Mail dranhängt?

Das Beispiel zeigt die Grenzen unserer traditionellen Instrumente. Es sagt aber nicht, dass man nichts gegen die Verbreitung von Nazipropaganda tun könne oder solle. Es sagt aber, dass man herausgefordert ist, neue Methoden und Instrumente zu entwickeln, um universellen Wertvorstellungen, Menschenwürde und Recht Geltung zu verschaffen.

Die Schwachstelle ist doch, dass Regierungen es versäumt haben, innovative Politikmodelle für die globale Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts zu entwickeln. Der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan hatte das schon 2004 eingefordert:

Zitat
Das Thema ist vielschichtig und komplex. Selbst die Definition von "Internet Governance" ist strittig. Aber die Welt hat ein gemeinsames Interesse daran, die Sicherheit dieses neuen Mediums zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass wir partizipatorische Governance Modelle entwickeln. Das Medium muss zugänglich für alle sein und auf die Bedürfnisse der Menschen reagieren". Und er fügte hinzu, dass wir für "die Verwaltung, die Förderung und dem Schutz des Internet nicht weniger Kreativität benötigen als diejenigen hatten, die das Internet entwickelten. Sicher, es gibt eine Notwendigkeit für Internet Governance, aber das heisst nicht, dass die dafür notwendige Politik in traditioneller Weise gemacht werden muss für etwas, dass so verschieden ist von allem, was wir in der Vergangenheit hatten.
Kofi Annan

Mit Internet Governance hat sich die deutsche Regierung nicht beschäftigt

Die deutsche Bundesregierung hat sich, wie viele andere Regierungen, nie ernsthaft mit dieser Aufforderung nach mehr Kreativität auseinandergesetzt. Die Bundesregierung hat sich auch eher zurückgehalten bei den globalen Debatten zu Internet Governance im Rahmen des UN-Weltgipfels zur Informationsgesellschaft (WSIS). Zu den beiden WSIS-Gipfeln in Genf 2003 und Tunis 2005 kam weder der Kanzler noch ein Minister. Die Bundesregierung ließ sich von einem Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium vertreten. Auch das 2006 gegründete UN Internet Governance Forum (IGF) - in Anlehnung an das Weltwirtschaftsforum das "Davos des Internet" genannt - steht nicht auf der Prioritätenliste des politischen Berlins. Nicht ein einziges Mitglied des Deutschen Bundestages ist bislang bei einem der jährlichen IGFs aufgekreuzt. Man kann darüber spekulieren, ob die peinliche Ignoranz ihre Quelle mehr in Unwissenheit oder Überheblichkeit hat, Fakt ist, dass die Erkenntnisse des zehnjährigen globalen Diskussionsprozesses zu "Internet Governance" in die Bundespolitik bislang nicht eingeflossen sind.

Eine der innovativen Säulen des neu entstehenden Internet Governance Modells ist das Prinzip des "Multistakeholderismus", d.h. die gleichberechtigte Mitwirkung von Regierung, Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft und der technischen Community bei der Entwicklung von Politiken für das Internet. Das Internet hat keine Zentralregierung. Kein "Stakeholder" - weder die Regierung noch die nicht-gouvermentalen Gruppen - und keine Organisation - weder ICANN noch die ITU - ist allein in der Lage, das Internet zu "regieren". Lösungsmöglichkeiten eröffnen sich nur dann, wenn die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Gruppen kreativ, innovativ und gleichberechtigt zusammengebracht werden.

Das Internet eignet sich nicht für ideologische Grabenkämpfe. Entscheidungsmacht gehört dort hin, wo fachliche Kompetenz, soziale Verantwortung, wirtschaftliche Vernunft und politische Weisheit zu Hause sind. Eine solche Politik kann nicht "von oben" diktiert oder per Mehrheitsbeschluss durchgeboxt werden. Sie benötigt einen transparenten und offenen Politikentwicklungsprozess "von unten", der den mündigen Bürger, den technischen Experten, den innovativen Unternehmer und den gewählten Repräsentanten gleichermaßen einschließt. Monopolisierung von Entscheidungsmacht schwächt die Demokratie. Erweiterung von Mitspracherechten der unmittelbar Betroffenen stärkt sie.

Die deutsche Politikkultur ist aber noch immer im 20. Jahrhundert: Sie kommt von oben und findet weitgehend hinter verschlossenen Türen statt, was einseitigen Lobbyismus und schräge Lösungen begünstigt. Auf den mündigen Bürger wird gerne in Sonntagsreden abgehoben, wenn er sich aber tatsächlich zu Wort meldet, ist das Erschrecken groß. Die Kanzlerin stärkt gerne den Rücken der Zivilgesellschaft in Russland und China. Das Argument aber, in Deutschland sei die Zivilgesellschaft ja über die Parteien im Parlament repräsentiert, greift im Informationszeitalter zu kurz. Die Repräsentationskette im politischen Betrieb ist mittlerweile so lang geworden, dass nur noch selten der Input von unten auch oben ankommt. Demokratieverdrossenheit ist eine der Konsequenzen der mitunter kafkaesken politischen Prozesse.

Das im Internet funktionierende End-zu-End-Prinzip eröffnet für eine moderne Politik interessante Anregungen wie repräsentative Demokratie mit partizipatorischen Elementen angereichert werden kann. Wir brauchen ein weniger verspanntes Verhältnis zu politischen Innovationen und ein größeres öffentliches Bewusstsein zu den Möglichkeiten, Risiken und Nebenwirkungen des Internet. Wir brauchen mehr Aufklärung. Interneterziehung sollte im Kindergarten beginnen. Wenn der selbstbewusste mündige Internetbürger gewünscht ist, muss er auch größere Mitspracherechte erhalten, wenn es darum geht, wie die Zukunft des Internet gestaltet wird. Was fehlt in Deutschland, ist eine echte Dialogbereitschaft, eine Gesprächskultur, bei der man nicht mit den Muskeln spielt und Macht demonstriert, sondern sich an einen "runden Tisch" setzt , bei der man nicht übereinander, sondern miteinander redet, bei der man zuhört und bereit ist, das bessere Argument zu akzeptieren.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: BKA-Chef: Umgehen von Kinderporno-Sperren ist strafbar
Beitrag von: SiLæncer am 19 August, 2009, 09:10
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, hat vor den Gefahren eines Missachtens der geplanten staatlichen Warnhinweise vor kinderpornographischen Webseiten gewarnt. "Die bewusste Umgehung des Stopp-Schildes ist für den, der es macht, nicht ohne Risiko", sagte der Chef der Wiesbadener Polizeibehörde Ende vergangener Woche auf Veranstaltung der Juso-Hochschulgruppe Mainz und des SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann. Laut einem MP3-Mitschnitt der gut zweistündigen Debatte verdeutlicht nach Ansicht Zierckes der Staat "allen" durch das Zeichen: "Ab hier machen Sie sich strafbar." Logisch sei dabei, dass jede Umgehung des Stopp-Schildes eventuell bei späteren strafrechtlichen Ermittlungen festgestellt und damit der Vorsatz des Besitzverschaffens von Kinderpornos nachweisbar werden könne.

Allgemeines Ziel des umstrittenen Zugangserschwerungsgesetzes ist es laut dem Ermittler, "an das Rechtsbewusstsein derjenigen Nutzer zu appellieren, die sich durch das Auffinden von Kinderpornographie im Netz strafbar machen". Dies seien zum einen "pubertierende Jugendliche und Heranwachsende", die ihre sexuellen Phantasien befriedigen wollten und dabei auf Hinweise zu kinderpornographischem Material stoßen würden. Zum anderen gehe es um Erwachsene, die zu Kunden kommerzieller Anbieter werden sollten.

Seine Thesen versuchte Ziercke mit den gängigen Praktiken der Fahnder zu belegen. So habe allein das BKA Tausende PCs sichergestellt im Rahmen von Hausdurchsuchungen. Auf diesem Beweismaterial "gucken wir uns genau die Wege an, wie welche Inhalte abgerufen werden", führte der SPD-Mann aus. Dabei handle es sich um wichtige Informationen für den Staatsanwalt und die Richter. Er könne daher die Diskussion, dass das Ganze nicht wirkungsvoll sei, "nur dann verstehen, wenn Sie alle der Meinung sind, Gesetze muss man nicht beachten". Wenn das Rechtsbewusstsein in diesem Maße aber nicht mehr vorhanden sei, "können wir unsere Rechtsordnung vergessen".

Der Ermittler wehrte sich zugleich gegen den Vorwurf, das die Sperrliste erstellende BKA würde Zensur ausüben. Die Menschenwürde der Missbrauchten stellt seiner Ansicht nach eine legale Vorgabe zur Einschränkung der Informationsfreiheit der Nutzer dar. Ebenso wenig wäre es erlaubt, kinderpornographische Schriften in einer Buchhandlung käuflich zu erwerben. Auch da würde die Polizei "sofort einschreiten". Dass die Beamten in einem solchen Fall nur eine Kaufwarnung aufstellen würden als Pendant zu den im Raum stehenden Stopp-Schildern, behauptete Ziercke freilich nicht. Mit dem "Access Blocking" werde das BKA ihm zufolge nun "einen Beitrag dazu leisten, dass diese allgemeine Regel aus der realen Welt auch im Internet Wirkung entfaltet". Der staatliche Schutz von Kindern vor schlimmsten Verbrechen dürfe vor dem Netz nicht kapitulieren.

Nicht gelten lassen wollte Ziercke die Kritik, dass das von ihm geführte Haus ein geheimes Filterverzeichnis errichte. Dieses werde vielmehr den Mitgliedern des gesetzlich vorgesehenen Kontrollgremiums und den Providern zugänglich gemacht. "Keinesfalls werden beliebige Inhalte gesperrt", betonte der Ordnungshüter. Damit würde das BKA sich selbst eventuell strafbar machen und haftungsrechtlichen Konsequenzen aussetzen. "So blöd sind wir nun auch nicht." Die Liste enthalte "ausschließlich Seiten mit eindeutig kinderpornographischem Material". Die entsprechende Einstufung werde von "erfahrenen Sachbearbeitern nach dem Vier-Augen-Prinzip" vorgenommen. Das Verzeichnis sei "jederzeit überprüfbar" und könnte tagesaktuell auch den Bundestagsabgeordneten zur Verfügung gestellt werden. Eine komplette Veröffentlichung der Schwarzen Liste lehnt der Fachmann aber ab, um nicht Missbrauch Vorschub zu leisten.

Weiter verteidigte Ziercke den Ansatz des BKA, bei Funden von Kinderpornos auf Servern im Ausland zunächst die dortigen Polizeistellen zu kontaktieren und auf Rechtshilfeabkommen zu setzen. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hatte hier festgestellt, dass die Ermittler auch "Abuse"-Mails an die Provider direkt schicken könnten. Beim BKA handle es sich um eine Vollzugsbehörde, die "nach den Regeln vorgehen" müsse. "Ich kann nicht in Togo, Sierra Leone, China oder Iran einfach anrufen lassen und ein Löschen beantragen." Das funktioniere nicht "und ist uns nicht erlaubt". Insgesamt gebe es 30 bis 40 "Failed States", wo erfahrungsgemäß "nichts passiere" und Kinderpornographie nicht geächtet sei. Eine "öffentliche Ordnung und Durchsetzung des Rechts" finde dort nicht statt.

Hartmann erklärte, dass bei den Kinderporno-Sperren "Schluss" sein müsse und eine Ausweitung für ihn nicht in Frage komme. "Ich verstehe, wie riskant das ist, wie schleichend die Entwicklungen sein können", meinte der Sozialdemokrat. Beim Thema Copyright erhalte er zwwar viele Mails von Kunstschaffenden und Verlagen, "die sich bitter beschweren". Er habe zur Lösung des Problems wiederholter Urheberrechtsverletzungen im Netz daher für sich noch keine Antwort gefunden. Das Sperrgesetz müsse aber "auf den Bereich beschränkt bleiben, den wir umrissen haben".

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, die das Thema Web-Sperren maßgeblich neben Ziercke forcierte, nutzt ihre Erfahrungen und ihre seit Monaten wiederholten Begründungen für die Websperren derzeit für Wahlkampfzwecke. So beklagte die CDU-Politikerin bei einem Auftritt an der Saar gemäß einem Videomitschnitt am Montag, dass Surfer die grauenhaften Bilder von Kindesmissbrauch hierzulande derzeit trotz längst bestehender Strafbarkeitsregeln "vollkommen frei" anklicken könnten. Ohne die Zugangsblockaden sei deutschen Kräften bei ausländischen Servern vielfach die Hände gebunden, da man nicht "die Weltpolizei spielen" könne.

In ihrem Wahlkampfauftritt ging von der Leyen aber beispielsweise nicht darauf ein, dass sie sich mit dem Vorwurf des angeblich fehlenden Kinderporno-Verbot in Indien einen veritablen Fauxpas geleistet hatte. Genausowenig erwähnte sie, dass sowohl die Kinderschutzorganisation Carechild als auch der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur Tests durchführt hatten, nach denen sich auch kinderpornografische Internetangebote im Ausland relativ einfach aus dem Netz löschen lassen.

"Himmel noch mal", wetterte die Ministerin vielmehr, es müsse doch auch hierzulande möglich sein, Vorbildern für Web-Blockaden etwa in skandinavischen Ländern zu folgen. Niemand solle den Eindruck erwecken, dass die Verfassung die Verbreitung von Kinderpornographie schütze. Das Wirtschaftsministerium habe daher "ruckzuck" ein Gesetz auf den Weg gebracht. Auch danach habe sie aber noch "Stürme durchstehen" müssen: "Dann war da der Chaos Computer Club und die Piratenpartei, die schrieen, das ist Zensur."

Quelle : www.heise.de
Titel: Begrenzte Netzsperren ab 1. September
Beitrag von: ritschibie am 23 August, 2009, 09:55
Der größte irische Provider Eircom wird ab dem 1. September seine Partnerschaft mit der Irish Recorded Music Association umsetzen.

Der finale Deal zwischen der Global Gaming Factory X und The Pirate Bay rückt langsam aber sicher in greifbare Nähe. Ebenso verhält es sich in Irland, wo sich der größte Provider des Landes im wahrsten Sinne des Wortes an die Irish Recorded Music Association (IRMA) verkauft hat.

(http://www.gulli.com/img/eircom.jpg)

Nachdem die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Parteien ein abruptes Ende gefunden hatte, wurden die Gründe hierfür schnell bekannt. Man hatte sich außergerichtlich mit der IRMA geeinigt, eine Art Three-Strikes-Gesetz zu implementieren. Ein harter Kurs gegen Urheberrechtsverletzer soll also eingeläutet werden. Darüber hinaus hat man sich jedoch auch bereit erklärt, eine weitere Forderung zu erfüllen. Bestimmte Websites, die der IRMA missfallen, sollen gesperrt werden. Darunter werden natürlich in erster Linie Filesharing-Websites fallen, doch es stellt sich die grundlegende Frage nach dem Sinn und der Verfassungsmäßigkeit dieser Maßnahme.

Während hierzulande Netzsperren von der Regierung diktiert werden und sich - vorerst - auf kinderpornografisches Material beschränken, ist man in Irland einen erschreckenden Schritt weiter gekommen. Dort diktiert die Musikindustrie, vertreten durch die IRMA, dem größten Provider des Landes die Marschrichtung. Ob dies verfassungsrechtlich einwandfrei ist? Nun, die Sperren sind wohl genauso leicht zu umgehen, wie dies beim Kinderporno-Filter der Fall ist. Ob dadurch die Informationsfreiheit verletzt wird, ist für den einfachen Eircom-Kunden schnell klar. Da Eircom bereits länger rote Zahlen schreibt, war es eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis man sich so verkauft. Ob dies jedoch der Rettungsanker des Providers wird? Man wagt es zu bezweifeln, werden sich doch viele Kunden das "Aussperr-Spiel" sicher nicht gefallen lassen. Andere Provider mit finanziellem Polster und einem vehementen Beharren auf die Netzneutralität gibt es zur Genüge.

Unter den zukünftig gesperrten Seiten ist übrigens auch The Pirate Bay. Ob man diese nach dem Verkauf am 27.08. wieder von der Liste nimmt, ist noch unklar. Denn schließlich sollte deren Angebot ab diesem Zeitpunkt legal sein. Vermutlich ist dies aber gar nicht so wichtig, denn spätestens wenn die Netzsperren in Kraft getreten sind, werden viele Eircom-Kunden zu Ex-Kunden. Ein heißer Favorit ist UPC, welche einen scharfen Konfrontationskurs mit den Forderungen der IRMA fahren. eircomEircom hat dies anfangs auch getan, doch eines unterscheidet die beiden und macht die Drohung UPCs, notfalls durch alle Instanzen zu gehen, gehaltvoller. UPC hat die finanziellen Reserven, um einen solchen Rechtsstreit durchzustehen. Sollte dieser dann noch gewonnen werden, darf man sich sicherlich über einige neue Kunden freuen.

Quelle: http://www.gulli.com
Titel: Fakten zählen nicht
Beitrag von: SiLæncer am 23 August, 2009, 11:46
Die Diskussion um die "Sperren gegen Kinderpornographie" wird weiterhin mit unbewiesenen und wenig wahrscheinlichen Behauptungen geführt

Es ist eigentlich keine Neuigkeit, dass die Apologeten der "Netzsperren gegen Kinderpornographie" weder durch übertriebene Sachkenntnis noch durch vehementes Klammern an die Realität glänzen. Ob die Bundesfamilienministerin Indien als Land ohne Regelungen zur Kinderpornographie bezeichnet oder die erhöhten Ermittlungszahlen als Anstieg der Straffälle weiter über die offiziellen FAQs zu den Websperren kolportiert - sie zeigt (wie so manch anderer Politiker) damit schlichtweg, dass Fakten in der politischen Auseinandersetzung nicht zählen.

Der Iran ist schuld

Hierbei sprang ihr der auch sonst nicht um einfache Begründungen verlegene BKA-Chef Jörg Ziercke zur Seite. Für ihn sind es nicht Indien oder Kasachstan, sondern nunmehr der Iran und China, die als Vorzeige-Pro-Kinderporno-Länder dienen müssen. Auch hier sind die Fakten (Im Iran steht auf Pornographie unter Umständen die Todesstrafe) unbedeutend, wenn doch emotionales Störfeuer reicht, um die Sympathien auf die eigene Seite zu ziehen.

Es wäre zur Bewertung des Themengebietes Iran und Kinderpornographie durchaus essentiell, zu erfahren, wie viele der vom BKA beanstandeten Seiten denn im Iran gehostet werden und wie viele Versuche seitens der Behörde, die Seiten löschen zu lassen, nicht erfolgreich waren. Aber auch hinsichtlich der anderen von den Netzsperrenbefürwortern ins Feld geführten Ländern und Behauptungen stellen sich solche Fragen. Wie viele der angeblich 30 bis 40 Staaten haben z.B. allgemeine Regelungen gegen Pornographie, so dass es keine expliziten gegen Kinderpornographie geben muss? Und wie viele der betreffenden Seiten werden von diesen Ländern aus ins Netz gestellt? Antworten auf diese Fragen wären auch angesichts der Tatsache bedeutsam, dass auf den bisher veröffentlichten Sperrlisten vor allem in den USA und Europa gehostete Sites auftauchten und Vorwürfe gegen als "Kinderporno-Schurkenstaaten" diffamierte Länder wie Indien schnell zurückgenommen werden mussten.

Offen blieb bisher auch eine Antwort auf die Frage, wie der BKA-Chef dazu steht, dass in anderen Ländern Webseiten, die sich kritisch mit der Thematik auseinandersetzen und beispielsweise die "Schwarzen Listen" veröffentlichen, ebenfalls gesperrt werden. Indem Ziercke Kinderpornographie ganz anders als im Strafgesetzbuch definiert, nämlich als Dokumentation sexueller Gewalt an Kindern, reduziert er die Diskussion um Aspekte, die in dieser Diskussion jedoch gerade auch hinsichtlich der Freiheit der Kunst und der Meinung wichtig sind. Er stellt die Opfer in den Vordergrund, ohne jedoch darauf einzugehen, dass Kinderpornographie im Sinne des StGB durchaus eine opferlose Straftat sein kann. Ziercke nutzt diesen rhetorischen Kniff, um dann nahtlos zur Verhältnismäßigkeit der ergriffenen Maßnahmen überzugehen. So wird die Frage der Verhältnismäßigkeit, die der BKA-Chef vermeintlich berücksichtigt, zur Finte, um von der tatsächlichen Verhältnismäßigkeit abzulenken.

Wir dürfen nicht telefonieren

Ziercke zufolge hat das BKA keine Befugnis, bei ausländischen Providern anzurufen und eine Löschung der Seiten zu verlangen, bei denen es um Kinderpornographie geht. "Ich kann nicht in Togo, Sierra Leone, China oder Iran einfach anrufen lassen und ein Löschen beantragen", so der BKA-Chef während einer Veranstaltung zum Thema Netzsperren. Ein bloßes Melden eines Straftatbestandes ist jedoch keine exekutive Handlung, sie kann von jedermann vorgenommen werden. Und gibt es tatsächlich eine Dienstanweisung, die es dem BKA unmöglich macht, sich an ausländische Provider mit der Bitte um Löschung einer Webseite zu wenden, so stellt sich die Frage, warum sie nicht geändert werden kann, sondern stattdessen ein Stoppschild-Gesetz auf den Weg gebracht werden muss.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Niederlande: Provider bremst Internet-Dienste aus
Beitrag von: SiLæncer am 24 August, 2009, 12:18
Der niederländische Kabelnetzbetreiber UPC hat ein neues Management-System für sein Netzwerk eingeführt, dass die Bandbreite zeitweise für eine Reihe von Diensten massiv beschränkt.

Von Mittags bis Mitternacht steht lediglich HTTP für den Abruf von Webseiten mit der vollen zugesicherten Geschwindigkeit zur Verfügung. Die Bandbreite für andere Internet-Dienste wird in diesem Zeitraum auf ein Drittel eingeschränkt. Insbesondere bei der Nutzung von Filesharing-Plattformen, FTP-Downloads oder vergleichbaren Angeboten macht sich dies bemerkbar.

Der Provider begründet diesen Schritt mit Beschwerden zahlreicher Kunden, bei denen Probleme bei einer "normalen" Internet-Nutzung auftraten. Diese führte UPC auf eine exzessive Verwendung von Tauschbörsen und Usenet-Downloads durch einen kleinen Teil der Anwender zurück.

"Wir schützen alle unsere Nutzer vor dem einen Prozent von Usern, die das Netzwerk missbrauchen", erklärte der Provider die Einführung der Bandbreiten-Drosselung. Das Unternehmen bricht damit als einer der ersten Internet-Anbieter in Europa offen und recht umfassend das Prinzip der Netzneutralität.

Dieses besagt, dass der Zugangsanbieter alle Internet-Dienste gleichrangig zu behandeln hat. In der Vergangenheit gab es zwar bereits mehrfach Fälle von Bandbreiten-Drosselungen, diese betrafen aber meist nur bestimmte Anwendungen, wie beispielsweise BitTorrent.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Stecker ab: Großbritannien will Filesharing rigoros bekämpfen
Beitrag von: SiLæncer am 25 August, 2009, 13:36
Internetnutzern, die über das Web urheberrechtlich geschützte Filme und Musik verbreiten, geht es in Großbritannien an den Kragen. Die britische Regierung wird heute, Dienstag, einen Vorschlag einbringen, um das ausufernde Problem des illegalen Filesharing in den Griff zu bekommen.

Demnach soll jenen Nutzern, die trotz Verwarnung ihre rechtswidrigen Online-Aktivitäten weiter fortsetzen, der Stecker gezogen werden und ihr Internetzugang bis auf ein paar wenige Ausnahmen (beispielsweise Behördenwebsites) gesperrt werden. Der restriktive Vorschlag der Regierung Brown kommt etwas überraschend. Noch im Juni hatte der damalige Kommunikationsminister Stephen Carter im Report "Digital Britain" eine Internetsperre für Filesharer dezidiert ausgeschlossen. Allerdings schlug der ausführliche Bericht über die Zukunft der britischen digitalen Wirtschaft auch sogenannte "technische Maßnahmen" gegen Internetpiraten vor. So sollte etwa die Breitbandverbindung eines verdächtigen Nutzers erheblich verlangsamt werden. Die Einführung dieser Regelung war jedoch erst für das Jahr 2012 geplant.

Großbritannien will seine Internet-Politik nun an jene Gesetze anpassen, die in Frankreich bereits seit vergangenem Mai in Kraft sind. Dort können illegale Filesharer bis zu einem Jahr vom Netz verbannt werden. Im vergangenen Juni hat der französische Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz jedoch als verfassungswidrig eingestuft. Die Regierung Sarkozy möchte trotzdem daran festhalten und es gegebenenfalls überarbeiten, so der letzte Stand.

Als Vorbote des strengen Gesetzesvorschlags in Großbritannien kann in gewisser Weise der Internetdienstanbieter Karoo verstanden werden. Im vergangenen Juli verlautbarte der Provider, dass man die Internetleitung von urheberrechtsverletzenden Nutzern sofort kappen würde. Andreas Wildberger, Generalsekretär des österreichischen Branchenverbands ISPA, verurteilte die Vorgehensweise von Karoo damals im Gespräch mit pressetext und sagte, dass eine solche Praxis in Österreich von Gesetzes wegen nur schwer vorstellbar wäre.

Auf der Insel werden indes erste Spekulationen um den Sinneswandel der Regierung in Bezug auf illegale Verbreitung von Musik und Filmen laut. Wie der Guardian berichtet, soll der britische Wirtschaftsminister Peter Mandelson einen Deal mit Hollywood-Mogul David Geffen - einem vehementen Filesharing-Gegner - ausgehandelt haben, der letztlich zu diesem drakonischen Vorschlag der britischen Regierung geführt haben soll.

Der Kreuzzug der mächtigen Lobby der Musik- und Filmwirtschaft gegen Online-Piraten wird jedenfalls zunehmend auf dem Rücken der Internetdienstanbieter ausgeführt. Die britischen Provider fühlen sich von der Regierung missbraucht. Schließlich sollen sie die Internetaktivitäten ihrer Kunden zugunsten einer anderen Branche und noch dazu auf eigene Kosten überwachen.

Quelle : www.tecchannel.de
Titel: Three Strikes: Britische Provider wehren sich
Beitrag von: SiLæncer am 27 August, 2009, 09:29
Nachdem in Frankreich eine Three-Strikes-Regelung eingeführt wurde, denkt nun auch die britische Regierung über entsprechende Pläne nach. Allerdings wollen sich das die Internet-Provider der Insel nicht gefallen lassen.

So bezeichnete der Provider Talk Talk die Vorstellungen der Regierung als einen "Bruch fundamentaler Rechte", berichtet die 'BBC'. Man hält es für sinnlos, Beschuldigte einfach vom Netz zu trennen, da es recht einfach sei, die Identität im Internet zu maskieren. Zudem kann man sich gut vor dem Entdecktwerden verstecken.

Die Provider wollen lieber auf Aufklärung setzen. Sie wollen ihre Kunden über mögliche Alternativen informieren. Alles andere könnte für sie befremdlich wirken.

Die Three-Strikes-Regelung sieht vor, dass der Provider den Internetanschluss eines Kunden sperren muss, wenn dieser drei Mal beim illegalen Herunterladen in Tauschbörsen erwischt wird. Nach den ersten beiden Malen wird man lediglich verwarnt.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Umsetzungsvorgaben für Web-Sperren sollen geheim bleiben
Beitrag von: SiLæncer am 28 August, 2009, 13:08
Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf für die technische Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen erstellt. Anders als bei vergleichbaren Regelwerken schließt die Regulierungsbehörde eine Kommentierung durch die Öffentlichkeit aus. Im Amtsblatt 16/2009 wird die Richtlinie als nur für den Dienstgebrauch verwendbare Geheimakte eingestuft. Die an einer Stellungnahme interessierten Provider müssen zur Einsicht des Dokuments "namentlich Personen" benennen, die sich zu Stillschweigen verpflichten. Die Weitergabe des Papiers oder der Kommentare unterliege einschlägigen Strafbestimmungen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) unterdessen vorgehalten, das "Zugangserschwerungsgesetz" zu hintertreiben. Es wundere sie schon, dass der CSU-Politiker erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens festgestellt habe, dass die Vorschriften der EU-Kommission vorgelegt werden müssten, sagte sie der Neuen Osnabrücker Zeitung. Man könne meinen, "der Wirtschaftsminister versuche das Sperr-Gesetz im Interesse der Telekommunikationsindustrie auf die lange Bank zu schieben". Die Frist für die Prüfung in Brüssel läuft erst nach der Bundestagswahl ab. Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte zu Guttenberg zuvor gelobt, dass er den Gesetzesentwurf "ruckzuck" erstellt und vorangebracht habe.

Quelle : www.heise.de
Titel: USA & DMCA Webhoster wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung verurteilt
Beitrag von: SiLæncer am 03 September, 2009, 18:28
In den USA wurden zwei Webhoster wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 32 Millionen US-Dollar verurteilt.

Obwohl die Entscheidung des U.S. District Court for the Northern District of California von Experten im Detail noch nicht analysiert wurde, sprechen alle Instanzen bereits von einem Grundsatzurteil. Eine Jury befand zwei Webhoster, Akanoc Solutions Inc. sowie Managed Solutions Group Inc., für schuldig, Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung geleistet zu haben. Geklagt hatte der französische Handtaschenhersteller Louis Vuitton Malletier S.A. Man warf den Hostern vor, dass diese bewusst Websites hosteten, die Produktfälschungen der Marke Louis Vuitton anbieten.

Damit habe man Beihilfe zur Urheberrechts- sowie Markenrechtsverletzung geleistet. Die Jury folgte der Auffassung der Kläger und erklärte die Beklagten Unternehmen für schuldig. Bei der Festlegung des Schadensersatzes erachtete man eine Summe von 32 Millionen US-Dollar als angemessen. Problematisch ist dieses Urteil jedoch nicht aufgrund des immensen Schadensersatzes. Wie die Anwälte des Klägers mitteilten, handele es sich hier um das erste Mal, dass ein Diensteanbieter in den USA für die Rechtsverletzungen seiner Kunden herangezogen werde. Die Konstellation selbst war aber auch kritisch. Der Eigentümer der beiden Webhoster war zugleich der Betreiber der kritisierten Seiten, was eine Unkenntnis über die Seiten von vornherein ausschließt.

Der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) stellte Internet Service Provider sowie weitere Diensteanbieter bislang auf eine besondere Stufe. Sie gelten als sogenannte "Safe Harbours" - sichere Häfen. Somit konnten die Diensteanbieter nicht mittelbar für die Rechtsverletzungen ihrer Kunden zur Verantwortung gezogen werden, da man schließlich "nur" einen Dienst anbietet. Was die Kunden damit machen, liegt nicht im Einflussbereich des Anbieters. Hierzulande entspricht diese Vorstellung am ehesten der sogenannten "Netzneutralität", wonach die Provider nicht in den Datenverkehr ihrer User eingreifen sollen.

Die Anwälte der Beklagten hatten argumentiert, dass auch die beiden Webhoster unter dem DMCA geschützt wären und nicht für die Urheber- und Markenrechtsverletzungen ihrer Kunden (was der Besitzer jedoch selbst war) Schadensersatz leisten müssten. Die Kläger argumentierten hingegen, dass die Beklagten sehr wohl Kenntnis von den Webseiten gehabt hätten. Man habe sie auch explizit darauf aufmerksam gemacht und aufgefordert, ein Portal für Löschaufforderung einzurichten. Man kam jedoch weder der Löschaufforderung an sich, noch der Einrichtung eines solchen Dienstes nach.

Es steht außer Frage, dass man zumindest ersterem Wunsch hätte entsprechen müssen. Ebenso ist aber klar, wieso man dies nicht getan hat. Ob die "Safe Harbour" Klausel durch diese Entscheidung tatsächlich ins Wanken gerät, lässt sich kaum vorhersagen. Vielmehr scheint es jedoch so, als wollte der Betreiber der Seiten den DMCA ausnutzen, um sein illegales gewerbliches Angebot weiter betreiben zu können. Ob dies Einfluss auf weitere Fälle haben kann, in denen der Hoster mit dem Kunden praktisch nichts gemeinsam hat, ist mehr als fragwürdig.

Quelle: http://www.gulli.com

Titel: Auch britische Provider sollen blockieren
Beitrag von: ritschibie am 07 September, 2009, 11:07
Wie aus einem Dokument des britischen Innenministeriums hervorgeht, sollen Provider zukünftig hohe Geldstrafen drohen, wenn sie den Zugriff auf kinderpornografische Websites nicht blockieren.

(http://www.gulli.com/img/2009/homeoffice.jpg)

Eine absurde Idee greift weiter um sich und nimmt immer umfangreichere Ausmaße an. Die Rede ist vom Kampf gegen Kinderpornografie, der eigentlich kein Kampf ist - sondern eine Augenbinde. Nachdem die für Deutschland geplanten Maßnahmen nicht mehr lange auf sich warten lassen dürften, ist dem britischen "Independent" ein Dokument des Home Office in die Hände gelangt. Das Home Office (früher auch Home Department) ist die Bezeichnung des britischen Innenministeriums. Dieses Ministerium behandelt Angelegenheiten der inneren Sicherheit, des Grenzschutzes, der Bekämpfung von Verbrechen, Terrorismus und last, but not least des Datenschutzes. Das Home Office treibt den Zensurzirkus auf eine völlig neue Ebene. Laut dem Dokument soll bei einer Rede der Queen diesen Herbst der Kampf gegen Kinderpornografie in den Fokus gestellt werden. Passend dazu soll es neue Gesetze geben.

Internet Service Provider (ISPs) müssen demnach Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten unter allen Umständen blockieren. Wem dies nicht gelingt, dem droht eine bislang nicht bezifferte Geldstrafe, die jedoch laut dem Dokument mehr als üppig ausfallen dürfte. Aus dem Schreiben geht hervor, dass ein Absatz im "Police, Crime and Private Security" Gesetz bei der Rede der Queen zur Sprache kommen wird, in welchem "inländische ISPs verpflichtet werden illegale kinderpornografische Bilder zu blockieren." Dabei würde dieses Gesetz "der Polizei und den lokalen Behörden" die Mittel geben, "um Seite an Seite mit der Öffentlichkeit gegen Kriminalität vorzugehen". Die Regierung betrachte es als "klares Engagement", um einen solchen Missbrauch des Internets zu unterbinden.

Auf einer vierwöchigen Konferenz soll mit den Providern Großbritanniens über die geplanten Zensurmaßnahmen gesprochen werden. Bislang wissen diese offiziell noch nichts von der aufkommenden Situation. Aber auch so dürfte man nach den jüngsten Bestrebungen der Regierung wenig begeistert sein, erneut deren Wünschen nachzugehen.

Eine Quelle aus dem Regierungsbezirk erklärte gegenüber dem Independent, dass insbesondere die Internet Watch Foundation über diese Maßnahmen mehr als enttäuscht sei. "Dies ist eine Handlung, die die wirkliche Arbeit im Kampf gegen Kinderpornografie nur untergräbt. Die Internet Watch Foundation arbeitet seit langem daran, solche Seiten zu löschen und die Täter ins Gefängnis zu bringen. Durch das neue Gesetz müssen Provider mit Scotland Yard zusammenarbeiten. Diesen mangelt es aber an Erfahrung in diesem Bereich, und die IWF wird einfach untergraben." Leider dreht sich dieser Artikel nicht um die IWF, sonst hätte man ihn auch mit "Sehr geehrte Frau Bundesfamilienministerin,..." beginnen und nach Berlin schicken können. Gepaart mit dem Vermerk "so macht man es richtig!" Keinem Kind ist durch die Sperre einer Seite auch nur im Geringsten geholfen.

Reale Hilfe sieht - zumindest in Teilen - so aus, wie es die Internet Watch Foundation seit Jahren praktiziert. Löschaufforderungen an die Provider zu senden, die in den meisten Fällen von Erfolg gekrönt sind. Die Täter zur Anzeige bringen und der juristischen Maschinerie des Rechtsstaates ihren Lauf lassen. Natürlich speist die IWF auch Filterlisten diverser Software-Hersteller und versucht den Zugriff auf ausländische Seiten zu blockieren. Hier wäre ein Rechtshilfeersuchen wohl die bessere Wahl. Bloß kann diese nicht von einer privaten Organisation gestellt werden. Scheinbar ist der Staatsmacht an keiner übergreifenden Zusammenarbeit gelegen. Man mag sich gar nicht vorstellen, welchen Effekt eine internationale Zusammenarbeit mit einem Verband wie der IWF für den realen Schutz der Kinder hätte. Und dies ganz im Gegensatz zu den Netzsperren. Bloß weil das Werk solcher Seitenbetreiber nicht mehr erreichbar ist, heißt dies nicht, dass diese ihre Handlungen einstellen. homeofficeRealisiert hat das bislang niemand - weder in Großbritannien und auch nicht in good old Germany. Zum Leid der Kinder.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Anonymous - Protest gegen australische Netzsperren
Beitrag von: SiLæncer am 10 September, 2009, 20:00
ie Internet-Aktivisten der Gruppe "Anonymous" sind vor allem durch ihre Aktionen gegen die Scientology-Sekte bekannt geworden. Nun erklärten sie der australischen Regierung den Krieg - und ließen der Ankündigung gleich Taten folgen.

Hacker, die angaben, Anonymous anzugehören, starteten am gestrigen Mittwoch um 19 Uhr Ortszeit einen DDoS-Angriff gegen eine Website des australischen Premierministers Kevin Rudd, der die Seite binnen 18 Minuten unerreichbar machte. Ob die Seite allerdings wirklich aufgrund von Server-Überlastung vom Netz ging oder möglicherweise von einem Administrator vorsorglich vom Netz genommen wurde, ist unklar. In gewisser Weise jedenfalls hatten die "Hacktivisten" ihr Ziel erreicht. Ihr Motiv: Der Protest gegen die Pläne der Regierung, Netzfilter für bestimmte Inhalte zu etablieren. Eine Website der "Australian Communications and Media Authority" wurde ebenfalls Ziel derartiger Angriffe. Pläne, eine Website von Kommunicationsminister Stephen Conroy anzugreifen, existieren ebenfalls.

(http://gulli.com/img/2009/AnonymousDemotivator.jpg)

Die Hacker publizierten im Netz eine Art "Bekennerschreiben", in dem sie die Gründe für ihr Vorgehen erläutern. Darin heißt es, die australischen Netzsperren-Pläne würden eine "Zensur ähnlich der in China" zur Folge haben. "Nicht nur, dass unsere Rechte in Gefahr sind - unsere Internet-Geschwindigkeiten werden sich um 70 Prozent reduzieren. Diese Filter werden für alle Australier verpflichtend sein und uns IN KEINSTER WEISE vor dem Bösen schützen."

Ein Regierungssprecher bezeichnete die Kampagne als "fehlgeleitet" und "schlecht informiert". Schließlich sei man bei der Umsetzung der Netzfilter allein darauf bedacht, Inhalte wie Kinderpornographie und Bilder, die beispielsweise Vergewaltigungen oder Sex mit Tieren zeigen, zu blockieren. Dass diese Erklärung die Anonymous-Mitglieder beeindruckt, darf indes bezweifelt werden, befürchten doch Kritiker der Netzsperren vor allem die Etablierung einer "Zensur-Infrastruktur", die leicht ausgeweitet und missbraucht werden kann - sei es nun in Deutschland oder in Australien.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Neuer Anlauf für französisches Internetsperrgesetz
Beitrag von: ritschibie am 15 September, 2009, 17:02
Raubkopierer müssen in Frankreich eine Sperre ihres Internetzugangs fürchten. Das französische Parlament wollte am Dienstag über einen Gesetzestext abstimmen, der neue Möglichkeiten im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Filmen, Musik oder Software bietet.

(http://res.magnus.de/res/_2/2/c/5/49461.jpg)

Unter anderem soll Richtern erlaubt werden, Wiederholungstätern den Zugang zum weltweiten Datennetz zu kappen. Zudem sind hohe Geld- und sogar Gefängnisstrafen möglich. Es wurde erwartet, dass das Gesetz in der ersten Lesung noch am Nachmittag gebilligt wird.

Eine erste Version des Gesetzes war im Juni vom Verfassungsrat für nicht rechtmäßig erklärt worden. Der Rat bemängelte unter anderem, dass die Internetsperre von der Aufsichtsbehörde Hadopi und nicht von einem Gericht verhängt werden sollte. Zudem hätte die geplante Strafe die Kommunikationsfreiheit eingeschränkt.

Beim ersten Anlauf wurde das Gesetz Anfang Mai wegen diversen Änderungsanträgen überraschend verschoben. Es war eine Blamage im französischen Kampf gegen Raubkopierer. Am 9. April hatte die französische Nationalsversammlung in Frankreich einen Gesetzentwurf gegen Raubkopien abgeschmettert, da ein Großteil der Abstimmungsberechtigten bei der Abstimmung nicht anwesend war. Der Gesetzentwurf sah vor, Warn-Mails und Einschreibe-Briefe an Raubkopierer zu versenden. Sollten die Warnungen nicht greifen, können auch die Internetanschlüsse der Rechteverletzer gesperrt werden.

Quelle: SAT+KABEL
Titel: Französische Nationalversammlung winkt Sperrgesetz durch
Beitrag von: SiLæncer am 15 September, 2009, 17:52
Die französische Regierung ist mit ihren Plänen, gesetzlich gegen Urheberrechtsverstöße durch Filesharer vorzugehen, wieder einen Schritt vorangekommen. Mit einer klaren Mehrheit segnete die französische Nationalversammlung am heutigen Dienstagnachmittag den umstrittenen Sanktionsteil des sogenannten Hadopi-Gesetzes ab. Die Kammer nahm den Entwurf mit 285 zu 225 Stimmen an. Die Oppositionspartei der Sozialisten kündigte bereits an, ihren Widerstand gegen das Gesetz fortzusetzen und wenn nötig erneut den Verfassungsrat anzurufen.

Das "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" ist in der Öffentlichkeit und in den verschiedenen politischen Lagern sehr umstritten. Das Gesetz soll eine neu geschaffene Behörde (Hadopi, Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet) ermächtigen, mit Urheberrechtsverletzungen aufgefallenen Internetnutzern im Wiederholungsfall auch den Netzzugang abklemmen zu können. Die Regierung Sarkozy hatte im Mai dieses Jahres bereits einen Gesetzesentwurf des Internet-Sperren-Gesetzes nach einem gescheitertem Anlauf durch beide Kammern der Parlaments – Nationalversammlung und Senat – gebracht.

Der Passus, der die Sperren und andere Sanktionen für Urheberrechtsverstöße regelte, wurde allerdings am 10. Juni vom Verfassungsrat annulliert. Die Internet-Zugangssperren, so mahnten die Verfassungsweisen, können nicht von einer Kontrollbehörde ausgesprochen werden. Verfassungskonform seien solche Strafen nur, wenn sie von einem Richter ausgesprochen würden, da Internet-Sperren im Konflikt mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit stünden. Nach der Entscheidung des Verfassungsrates konnte daher zunächst nur eine gekürzte Version des Hadopi-Gesetzes in Kraft treten.

Der heute mit der Regierungsmehrheit vom Parlament verabschiedete Ergänzungstext sieht für wiederholte Urheberrechtsverletzungen Zugangssperren und Geldstrafen vor. Der Senat hatte dem neuen Gesetzentwurf bereits Anfang Juli zugestimmt. Die heutige Abstimmung der Nationalversammlung ist allerdings nicht entscheidend, weil zuvor vorgenommene weitere Veränderungen am Gesetzestext eine erneute Vorlage vor beiden Kammern erzwingen. Eine Kommission aus jeweils sieben Mitgliedern beider Kammern soll dafür einen Kompromiss ausarbeiten. Die Regierung, die seit Monaten auf ein möglichst schnelles Inkrafttreten des Gesetzes drängt, wird sich also noch weiter gedulden müssen. Die endgültige Abstimmung soll laut Medienberichten am 22. September stattfinden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Ein Kurzfilm gegen Stoppschilder im Internet
Beitrag von: SiLæncer am 15 September, 2009, 22:39
Das Nachfolgevideo zu "Du bist Terrorist" ist da. Mit seinem Werk "RetteDeineFreiheit.de" nimmt sich Filmemacher Alexander Lehmann die Argumente der Befürworter der Internetsperren vor. Golem.de sprach mit Lehmann über die ersten Reaktionen.

Alexander Lehmann, ein in Hamm lebender Designstudent, hat mit "RetteDeineFreiheit.de (http://www.rettedeinefreiheit.de/)" einen neuen Antiüberwachungsfilm vorgestellt. Sein Werk "Du bist Terrorist (http://dubistterrorist.de/)", eine satirische Antwort auf das umstrittene Nationalgefühlvideo "Du bist Deutschland" aus der Medienindustrie, hatte bereits für enorme Aufmerksamkeit gesorgt. Nun greift Lehmann mit einem vermeintlichen CDU-Wahlwerbevideo die Argumente der Überwachungsbefürworter an.

In dem neuen Film heißt es satirisch: "Unsere Stoppschilder werden eines Tages auch den Opfern von Nazis, Terrorismus, Killerspielen, Raubkopien, ausländischen Glückspielseiten, Verleumdung, Kritik, Opposition, Meinungsfreiheit, Menschenwürde und Demokratie zugute kommen." Genannt werden Kfz-Scanning, Vorratsdatenspeicherung, elektronische Pässe, die Gesundheitskarte, der Ausbau der Befugnisse und die Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten, das BKA-Gesetz und die Onlinedurchsuchung, Internetsperren und der Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren. All dies seien Maßnahmen, mit denen die Demokratie geschützt werde, so der Sprecher im Film.

"Bisher waren die Reaktionen durchweg positiv. Viele schreiben mir und bekunden ihre Solidarität", sagte Lehmann im Gespräch mit Golem.de. Besonders froh sei er, von Menschen zu hören, die sagten: "Davon habe ich ja überhaupt nichts gewusst oder mitbekommen". Genau sie will der Filmemacher erreichen. "Auch freue ich mich, dass auf so vielen Seiten über mein Video berichtet wird. Obwohl man im Internet ein wenig das Gefühl hat, offene Türen einzurennen, denke ich, dass ich doch noch viele Menschen über diesen Skandal aufklären konnte."

Sein Film ist komplett 3D-animiert, professionell gemacht und am Rechner digital entstanden. Aus Zeitmangel habe er sich für einen minimalistischen Stil entschieden, "der sehr direkt und klar ist, damit die Informationen nicht mit dem Sprecher konkurrieren, sondern der Sprecher sie unterstützt." Die Arbeit an dem Video habe unter Zeitdruck stattgefunden und nur 15 Tage gedauert. Es sei schließlich essenziell gewesen, vor der Bundestagswahl fertig zu werden.

Quelle : www.golem.de
Titel: "Kümmert euch nicht um Piraterie!"
Beitrag von: SiLæncer am 16 September, 2009, 18:17
Der Online-Musikberater Andrew Dubber ist vor allem in Großbritannien bekannt und zählt dort zu den führenden Experten, wenn es um das "Music-Business" geht. Nun hat er einige äußerst interessante Thesen zur Urheberrechtsdebatte beigetragen.

Musik verbreitet sich im MP3-Format heutzutage rasend schnell. Das Internet hat es möglich gemacht, Tauschbörsen haben nur unterstützend eingegriffen. Während es die Musikindustrie nicht wagte, neue Wege zu gehen, schufen sich die Filesharer ihren eigenen. Ehe man sich versah, konnte man dieser Distributionsplattform nur noch eines entgegenwerfen: pure juristische Gewalt. Was gegenwärtig verhindert, dass die Musikindustrie nicht "zugrunde" geht, ist nämlich nicht der fleißig kaufende Kunde. Es ist der juristische Apparat, der gegen alles gestemmt wird, was mit P anfängt und iraterie aufhört. Andrew Dubber erklärte nun, wieso man sich um Piraterie eigentlich gar nicht zu kümmern braucht.

Seine Ausführungen beginnt er relativ locker, indem er erklärt, dass der Begriff Piraterie falsch sei. Piraterie wäre die Herstellung und der Verkauf von CDs um Profit zu erwirtschaften. Dies sei "falsch und [moralisch] schlecht". Wenn man jedoch nicht gerade ein bekannter Name wie U2 ist, würde diese Gefahr praktisch gar nicht bestehen. Eine Massenproduktion von CDs kleinerer Bands ist unlogisch. An zweiter Stelle folgt die Thematik: Ein Download = ein entgangener Verkauf. Eine Logik, die seitens der Musikbranche immer wieder gegen Filesharer vorgebracht wird. "Aus der Sicht des Künstlers und des Labels ist es natürlich logisch, dass all diese Leute jetzt meine Musik haben - und sie haben mir dafür kein Geld gegeben. Ich habe hart gearbeitet und viel investiert und jetzt stehlen sie es einfach von mir." Dies sei eine logische Reaktion, so Dubber, aber sie würde aus drei Gründen nicht funktionieren:

"1. Kopieren, wie bereits zuvor erwähnt, passiert einfach online. Man kann nicht juristisch dagegen vorgehen oder es durch technische Maßnahmen verhindern. Auch kann man die Menschen nicht dazu zwingen sich so zu verhalten, wie man es gerne hätte. Wenn man einen Song aufnimmt, muss man sich darüber im Klaren sein, dass die Dinge nunmal so laufen. Sich dieser Tatsache aus Prinzipien heraus verweigern führt nur zu Stress und Krankheit und dem nutzlosen Glauben, dass jeder Musikkonsument ein Krimineller ist.

2. Die Fließgeschwindigkeit, mit der sich die Musik verbreitet, ist kein Hindernis für den eigenen Erfolg, aber ein technischer Vorteil, den man sich für die eigenen Bestrebungen zunutze machen kann. Der überwiegende Ruf der Independent-Musiker vor 20 Jahren war 'Wie mache ich bloß meine Musik bekannt?' Dieses Problem ist gelöst. Was machst du jetzt damit?

3. Es gibt viele verschiedene Phasen (bei der Entstehung von) Musik, die ich als Komposition, Produktion, Vertrieb, Promotion und Konsum charakterisieren würde. All diese Bestandteile dieser Kette sind sehr wichtig. Ich würde vorschlagen, dass es sinnvoll ist, eine Technologie welche die Kette nicht durchtrennt an eine andere Stelle derselben Kette zu verschieben. Um es zu verdeutlichen. Wenn man von den MP3s will, dass sie als Mittel zur profitablen Verbreitung von Musik dienen, man aber mit dem Ergebnis  aufgrund illegaler Kopien nicht zufrieden ist, dann variiere die MP3s, so dass sie so werden, dass die eigene Musik profitabel promotet wird."

Das Internet hat alles verändert. Die Künstler haben erstmals wirklich Kontrolle über ihre Musik. Der Kampf gegen Filesharing sei somit verschwendete Zeit. Es gäbe viele Möglichkeiten, das "Problem" zum Vorteil zu nutzen.

"1. Leute, die deine Musik runterladen, empfehlen sie eventuell Leuten, die deren Geschmack und Meinung respektieren

2. Die Mehrheit der Leute, die illegale Kopien deiner Musik heruntergeladen hat, hätte auch regulär nicht dafür bezahlt

3. Willst du wirklich dass Menschen, die sich deine Musik nicht leisten können davon abgehalten werden sollten, sie auch nicht zu hören?"

Es gäbe abschließend nur zwei Optionen für die Branche: Mit dem Musik machen aufhören, oder "akzeptieren, dass das die Welt ist, in der wir leben."

Firebird77 von gulli meint: Leider führt Dubber für seine Behauptungen keine Begründungen oder Beweise an. Somit genießen sie mehr den Charakter eines Axioms. Dass man nicht juristisch beziehungsweise technisch gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen kann, ist so gesehen auch nicht ganz korrekt. Das Three-Strikes-Gesetz beweist überdeutlich, dass die Legislative sehr bald ein effektives Mittel gegen Urheberrechtsverletzungen haben wird. Der Lösung ist dabei schlicht: Die Technik namens Internet wird bei wiederholten Verstößen einfach gekappt. Problem gelöst ?! Nach Ansicht von Dubber nicht. Piraterie wird trotzdem weiterhin funktionieren. Seine Feststellungen bieten aber auch keine besseren Lösungsansätze für das Problem, die man zumindest versuchsweise umsetzen könnte. Die Frage eines Kommentators, wie er denn nun Geld als Musiker verdienen könne, hat Dubber bislang ebenfalls nicht beantwortet. Und das obwohl er nach der Frage bereits zweimal auf andere Äußerungen weiterer Kommentatoren einging.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Das Ende der "unmoralischen Zone Internet"
Beitrag von: SiLæncer am 16 September, 2009, 19:56
In Frankreich ist ein politisch-ökonomischer Werte-Streit im Gange. Bei der Debatte über das Internet-Sperren-Gesetz und Urheberrechtsverstöße geht es längst um mehr: Kontrolle, Filtermaßnahmen, Politik und massive Geschäftsinteressen

Pädagogik? Die Strafen sind drastisch: Bis zu einem Jahr wird der Internetzugang gesperrt und der mehrfach des nicht lizenzierten Kopierens überführte Anschlussinhaber darf außerdem tief in die Tasche greifen. Ihm drohen Geldstrafen bis hin zu mehreren Hundertausend Euro – die französischen Gesetzgeber haben bewusst darauf geachtet, dass das neue Internetgesetz die juristische Möglichkeit offen hält, den User wegen "Fälschung" anzuklagen, ein Tatbestand der das Sanktionsspektrum wesentlich erweitert. Frankreichs Regierung feierte gestern einen Teilerfolg: Das "Gesetz zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" passierte gestern mit klarer Mehrheit die Nationalversammlung. Der Streit darüber ist damit aber noch lange nicht zuende. Im Gegenteil. Mit der gestrigen Abstimmung steht das umstrittene Gesetz wieder im Mittelpunkt der Debatte. Dass sich diese schon längst zu einem politisch-ökonomischen Werte-Streit entwickelt hat, zeigt nicht zuletzt der Appell des Kulturministers Frédéric Mitterand, der die Abgeordneten dazu aufrief, das Hadopi-Gesetz als Maßnahme zu verstehen, um "das Recht gegenüber jenen zu verteidigen, die aus dem Netz das Terrain für ihre libertären Utopien machen wollen".

Noch ist das Gesetz, das von der Regierung als "pädagogische Maßnahme" gegen Filesharer gehandelt wird, nicht am Ende des langen institutionellen Weges. Ein Teil des Hadopi-Gesetzes - benannt nach der Kontrollbehörde, die es geschaffen hat: Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet) - ist seit Juni in Kraft, allerdings amputiert, gekürzt um den Passus, der die Strafen regelt. Der Verfassungsrat hatte Einwände. Ein Richter nur, keine Behörde, könne Strafen aussprechen, die im Konflikt mit dem von der Verfassung garantierten Recht auf freie Informationsbeschaffung stehen. Sarkozy drängte seine Regierung darauf, den fehlenden Sanktionsteil rasch zu verbessern und schnell neu zur Vorlage zu bringen. Der Senat stimmte im Juli einer neuen Version zu, die zweite Kammer, die Nationalversammlung, debattierte länger als gewünscht und nahm Änderungen vor. Der Text, über den gestern abgestimmt wurde, ist ein anderer als jener, der dem Senat vorlag. Also muss der Text noch einmal beiden Kammern vorgelegt werden. Das soll nach Medienberichten am 22.September der Fall sein.

Passiert das Gesetz die letzte entscheidende Abstimmung, dann taucht das nächste Hindernis auf: der Verfassungsrat. Den haben Abgeordnete der Oppositionspartei Parti Socialiste angerufen. Die Aussichten, dass Hadopi 2 diese Hürde schafft, sind nicht so rosig, wie die Regierung tut. Kritiker des Gesetzes bauen darauf, dass ein entscheidendes Argument, das die Verfassungsweisen bei ihrer Entscheidung im Juni gegen den Hadopi-Entwurf ins Feld führten, auch diesmal in Anschlag gebracht werden kann: die Umkehr der Unschuldsvermutung.

In der vorliegenden Form muss der Anschlussinhaber vor Gericht den Beweis führen, dass nicht er, sondern ein anderer über seinen Internetzugang gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Juristisch sei das nicht einwandfrei, so Kritiker. Sie weisen zudem darauf hin, dass es technisch ohne großen Aufwand sehr leicht möglich ist, in einen anderen Anschluss einzudringen.

Den Einwand der Nichtachtung der Unschuldsvermutung versucht der Gesetzgeber nun mit einem bemerkenswerten Manöver zu umgehen – das noch ungleich größere Befürchtungen bei den Kritikern weckt: Er verlangt vom User, dass er eine Filtersoftware besitzt. Hat er diese nicht installiert, so kann ihn der Kadi wegen "Nachlässigkeit" (im Orginal "négligence caractérisée") verurteilen. Die Geldstrafe ist bei diesem Vergehen etwas milder, gesperrt werden kann trotzdem. Der Nachlässigkeitsparagraf und die damit verbundene Anschaffung einer Sicherheitssoftware ist der zentrale heikle Punkt im Gesetz, der vermutlich in den nächsten Zeit noch für einige Diskussion sorgen wird. Mit ihm steht - und fällt - ein wesentlicher Teil der Architektur des Hadopi-Gesetzes. Und mit ihm verbinden sich vor allem Fragen, z.B. die nach der Verfassungsmäßigkeit der Forderung, dass jeder Internetnutzer eine solche Software haben müsste. Und selbst wenn: Schreibt der Gesetzgeber dann vor, welche es zu sein hat, Hersteller und Produkt? Und schließlich: Wie wirksam wäre denn eine solche Filtersoftware?

An dieser Stelle docken sich auch jene Zweifel und Verdachtsmomente an, die nicht mehr nur das "Gesetz zum Schutz kreativer Inhalte im Netz" selbst im Auge haben, sondern eine größere Internetstrategie, die sich hinter dem Gesetz auftut. Die politisch brisanten Punkte, die damit ins Spiel kommen, kennt man auch aus Diskussionen hierzulande, ins öffentliche Bewusstsein gelangen sie leider noch immer zu wenig. Es geht um massive Lobbyarbeit und um großangelegte Konzepte, dem Internet jene Regeln beizubringen, die für politische und wirtschaftliche Vorteile auf Seiten etablierter Unternehmen und politischer Lager sorgen.

Wer hierzulande hinter der Stoppt-die-Kinderpornographie-im-Netz-Kampagne beunruhigende Zensurmöglichkeiten entdeckt, der muss keine aufwändigen Analogschlüsse machen, um die beunruhigenden Möglichkeiten hinter der Hadopi-Gesetzgebung, die den Filter im Haushalts-PC vorschreibt, zu erkennen. Eine längere Analyse, die im Internet-Magazin Numerama nachzulesen ist, weist plausibel nach, inwiefern sich Lobby-Interessen und Regierungsarbeit unter der Präsidentschaft Sarkozys in einem gemeinsamen Interess an der Regulierung des Internet treffen. Über den Verlauf der politischen Karriere Sarkozys, seine engen, langjährigen Verbindungen zur großen Medienhäusern, die Art seiner Pläne, die das Internet betreffen, und vor allem anhand seiner Personalpolitik wird deutlich, dass ihm, um es harmlos zu sagen, an der Stützung etablierter Medienkonzerne viel liegt und dass "Regelungen", wenn es ums Internet geht, besser gleich als "Kontrolle" verstanden werden.

Ein kleiner Vorfall, der aber für große Wellen in Frankreich gesorgt hat, mag vor Augen halten, was Parteifreunde und engste Berater des Präsidenten tatsächlich meinen, wenn es ihnen um das "ungeregelte Netz" geht. Der französische Innenminister wurde neulich gefilmt, als er verbal entgleiste und über einen Franzosen arabischer Herkunft, der bei einer Art Fototermin bzw. öffentlichen Händeschüttelauftritt neben ihm stand, in launig-witzelnder Absicht sagte, dass es kein Problem sei, wenn es nur einen gebe. Wenn es aber mehrere von ihnen wären, dann gebe es sehr wohl Probleme. Der Ausspruch – im Orginal: "Il en faut toujours un. Quand il y en a un, ça va. C'est quand il y en a beaucoup qu'il y a des problèmes" – hat in Frankreich wegen seines rassistischen Gehalts für große Aufregung gesorgt, die seit Tagen kaum nachlassen will.

Für den Berater des Präsidenten, Henry Gaino, und für den Fraktionschef der Regierungspartei UMP, Jean-Francois Copé, lag der Skandal aber weniger in den Äußerungen des Innenministers, sondern darin dass sie im Internet für jeden sichtbar veröffentlicht waren. Das, so kann man ihren Statements zu Freiheit und Internet deutlichst entnehmen, sollte nicht unbedingt vorkommen, ein Filter wäre da schon nicht schlecht, am besten, versteht sich, von denen, die das Mediengeschäft traditionell beherrschen (zuvor hatte schon der Minister für Einwanderung das Internet für den Skandal verantwortlich gemacht).

Copé forderte eine öffentliche Debatte über das Internet und die Freiheit, in der es darum gehe, das Internet, wo man jedes Bild veröffentlichen und in alle Richtungen verbrämen und verbreiten könne, zu regeln. Dazu lieferte er einen nostalgischen Rückblick:

Zitat
Ich gestehe, ich habe an jene gedacht, die als Kameramann, Tonmann und Reporter gearbeitet haben (...) die die wahren Reportagen gemacht haben (...) Ja, damals hat man man auf einer anderen Ebene gearbeitet.

Auch Henri Gaino findet das Internet in der jetztigen Form nicht anständig gegenüber den guten alten Werten:

Zitat
Im Augenblick haben wir es als Gemeinschaft noch nicht verstanden, uns der neuen Kommunikationstechnologien in der besten Weise zu bedienen. Das Internet darf nicht die einzige gesellschaftliche Zone sein, die weder Gesetz noch Moral kennt, wo keine der gewöhnlichen Werte, die uns das Zusammenleben ermöglichen, akzeptiert wird.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Britische Musikwirtschaft beharrt nicht auf Internetsperren
Beitrag von: SiLæncer am 17 September, 2009, 17:22
UK Music verzichtet neuerdings auf die Forderung nach einer Three-Strikes-Lösung mit Internetsperren für Filesharer.

Die Töne in der britischen Peer-to-Peer-Debatte werden moderater. In seiner jüngsten Erklärung zu den Plänen der britischen Regierung zum Umgang mit P2P-Nutzern verzichtet UK Music darauf, erneut Internetsperren für Filesharer zu fordern. Stattdessen heißt es jetzt, die zuständige Medien-Regulierungsbehörde Ofcom solle "entsprechende und angemessene Kompetenzen bekommen", um den "extrem willkommenen Regierungseinfluss" im "sich entwickelnden Markt für lizenzierte digitale Musik" auszuüben. Das Ziel ist in den Augen von UK Music, "Nutzer nicht lizenzierter P2P-Netzwerke dazu zu ermuntern, existierende und zukünftige digitale Musikangebote zu nutzen".

UK Music ist ein Zusammenschluss verschiedener Interessengruppen der britischen Musikwirtschaft, darunter der Vereinigung Unabhängiger Musikunternehmen (AIM), der Verwertungsgesellschaft PRS for Music und der Musikergewerkschaft (MU).

Der Erklärung war am 10. September eine Pressemitteilung des Musikerverbandes Featured Artists Coalition (FAC) vorausgegangen. Die FAC hatte Pläne des britischen Wirtschaftsministers Lord David Mandelson für eine britische Gesetzgebung zu Internetsperren nach französischem Vorbild scharf attackiert. Mandelson hatte entsprechende Pläne Ende August nach einem Ferienaufenthalt beim Medienunternehmer und Dreamworks-Mitbegründer David Geffen überraschend wieder aus der Versenkung geholt.

Die FAC, zu deren Mitgliedern unter anderem Billy Bragg, Tom Jones, Pink Floyd, Blur und Radiohead gehören, hatten Mandelsons Pläne als "völlig unangemessen" kritisiert. Wörtlich sagte die FAC: "Verfahren wie Überwachung, Benachrichtigung und Sanktionierung sind nicht zielführend, um einen funktionierenden Markt für Musik zu schaffen." Die Pläne für eine Three-Strikes-Regelung nach Vorbild des französischen Hadopi-2-Gesetzes seien einzig das Ergebnis von "Lobbyisten-Gerede", sie seien weder logisch noch durch ernsthafte, ökonomische Argumente untermauert, ist die FAC überzeugt.

Nicht alle Musiker teilen allerdings die liberale Position der FAC. Popstar Lily Allen etwa griff die FAC-Position gestern in der Times an. Allen warf den "reichen und erfolgreichen Künstlern wie Nick Mason von Pink Floyd und Ed O’Brien von Radiohead" vor, den Schaden herunterzuspielen, den Musikpiraterie gerade bei jungen, unbekannten Künstlern verursache.

Quelle : www.golem.de
Titel: Musikindustrie setzt auf Kombi-Angebote und "Three Strikes"
Beitrag von: SiLæncer am 17 September, 2009, 19:03
Große Plattenfirmen wollen das in Deutschland schwächelnde Digitalgeschäft vor allem durch die verstärkte Bündelung von Musik mit Premiumdiensten und Basisangeboten von Netzbetreibern ankurbeln. Thomas Hesse, bei Sony Music in den USA für die globalen Digitalverkäufe zuständig, zeigte sich am heutigen Donnerstag bei einem Pressegespräch in Berlin zuversichtlich, dass der Digitalbereich "noch ganz am Anfang steht". Die "Massendurchdringung" wie bei der CD laufe in den Industrienationen langsam an, zeigte sich der Label-Manager "recht optimistisch". Dazu kämen "Potenziale" in den Entwicklungsländern. Das erhoffte Wachstum hänge aber vom Erfolgen bei der Eindämmung der "Internetpiraterie" ab.

Während an anderer Stelle in Berlin die Ersatzveranstaltung (all2gethernow) für die in diesem Jahr vom Bundesverband Musikindustrie abgesagte Musikmesse Popkomm lief, stellte die Label-Lobby eine Prognose der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) vor. Die Marktforscher rechnen demnach damit, dass der Markt für physische Tonträger bis 2013 jährlich um rund fünf Prozent schrumpft. Für das Digitalgeschäft erwarten sie zugleich ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 17 Prozent. Zu einer echten Kompensation der Ausfälle bei den Tonträgern käme es so erst von 2013 an, wenn die klassischen digitalen Geschäftsfelder über Downloads und Abodienste 21 Prozent des Gesamtmarktumsatzes erreichen sollen. Zusätzliche Einnahmen versprechen die Auguren den Labels aus dem digitalen Lizenzgeschäft für Streaming etwa auf YouTube oder sozialen Netzwerken wie MySpace.

Dass die USA im digitalen Musikgeschäft deutlich vorne liegen, erklärt sich Hesse unter anderem mit dem Heimvorteil, den Apple dort mit iTunes gehabt habe. Doch auch jenseits des Atlantiks erstehen erst 14 Prozent der Gesamtbevölkerung Songs in Form von Bits und Bytes. Dass das Digitalgeschäft noch auf vergleichsweise wenige Käufer konzentriert sei, lässt den Sony-Vertreter auf hohe Wachstumschancen hoffen. Als ersten Kernbereich für den erwarteten Anstieg bezeichnete Hesse den Downloadmarkt. Bei iTunes habe der Verzicht auf Systeme zum digitalen Rechtemanagement (DRM) und die Einführung variabler Preise zu einem "deutlichen Wachstum" geführt. Fans würden inzwischen auch bei "Premium-Alben" für 12 oder mehr US-Dollar zuschlagen. Zudem spielten Downloads bei Apple-Wettbewerbern wie Amazon inzwischen eine größere Rolle.

Große Hoffnungen setzt Hesse auch in die Bündelung von Musik mit Mobiltelefonen und entsprechenden Flatrate-Modellen wie bei "Nokia Comes with Music" oder mit den Angeboten von Internetprovidern. Man befinde sich "in intensiven Gesprächen" mit vielen Zugangsanbietern in Europa in Richtung Abodiensten für Streaming oder Downloads. Da die Preisspirale für DSL bereits weit unten sei, werde eine entsprechende inhaltliche Differenzierung wichtig, um eine Kundenabwanderung zu verhindern. Als letzten entscheidenden Zuwachsbereich nannte Hesse "unabhängige Audio- und Videodienste" wie Spotify mit bereits über fünf Millionen Nutzern oder YouTube Music. Diese seien zwar größtenteils werbefinanziert und damit in der Krise unter Druck geraten. Sie böten aber auch ein Umfeld, das Kaufanreize setze oder sich zu Abodiensten fortentwickeln könne.

Nach Ansicht Hesses müssten alle Seiten den Urheberrechtsschutz ernster nehmen. Er forderte daher für Deutschland die Einrichtung eines "abgestuften Warnsystems" gemäß dem in Frankreich vorbereiteten Modell für Internetnutzer, "die massig Inhalte klauen". Auch der Geschäftsführer von Universal Music Deutschland, Frank Briegmann, verlangt einen verschärften Rechtsrahmen, um die neuen Geschäftsmodelle aufbauen zu können. Dabei müsse am Ende eine Sanktion stehen, zumindest in Form einer juristischen Verfolgung. Beim Vorantreiben von Download-Plattformen oder Bündelpaketen zeigte sich Briegmann von deutschen Providern und Mobilfunkbetreibern enttäuscht: Das Musicload-Angebot der Deutschen Telekom leide unter hausinternen Querelen zwischen der Netz- und Mobilsparte des rosa Riesen, die Konkurrenz sei vielfach untätig. Universal setze daher unter Einbezug etwa des Sparkassenbundes auf verschiedenste Sparten, um junge Kunden an die Musik heranzubringen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Dokumenten-Webportal Scribd soll Copyrights verletzt haben
Beitrag von: SiLæncer am 21 September, 2009, 12:34
Die US-amerikanische Schriftstellerin Elaine Scott klagt gegen das Dokumenten-Webportal Scribd wegen angeblicher Copyright-Verletzungen. Die Betreiber der "Social-Publishing"-Website, auf der Nutzer Dokumente aller Art hochladen und anderen bereitstellen können, hätten eine Technik entwickelt, die Copyright-Verletzungen in großem Ausmaß weltweit ermögliche, heißt es in der Klageschrift, die beim US-Bundesbezirksgericht im texanischen Houston eingereicht wurde. Scribd profitiere schamlos von den gestohlenen Werken unzähliger Autoren.

Scott habe auf Scribd im Juli ihr 1985 erschienenes Buch "Stocks and Bonds: Profits and Losses, A Quick Look at Financial Markets" zum Download gefunden. Sie behauptet, das Buch sei mehr als hundertmal heruntergeladen worden. Dafür habe sie Scribd nie die Erlaubnis erteilt. Die Website gebe selbst an, ein Werbesystem entwickelt zu haben, durch das neben den gezeigten Publikationen Anzeigen eingeblendet werden könnten; sie sei also profitorientiert.

Die Klägerin wird vertreten von den Anwälten Joe Sibley und Kiwi Camara, die auch Rechtsbeistand der US-Amerikanerin Jammie Thomas-Rasset in ihrem Filesharing-Prozess sind. Die beiden Anwälte haben beim Gericht in Houston Antrag auf Zulassung eines Sammelklageverfahrens eingereicht. Die Scribd-Betreiber bestreiten laut einem Bericht des US-Onlinemagazins CNet, Copyright-Verletzungen zu begünstigen. Dabei berufen sie sich auf Bestimmungen im Digital Millennium Copyright Act (DMCA), nach denen Website-Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen nicht für Copyright-Verletzungen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Diese Bestimmungen halte Scribd ein, das Unternehmen gehe sogar darüber hinaus.

Scribd gibt auf seiner Website an, für die Vorabprüfung von hochgeladenen Dokumenten ein "Copyright Management System" erstellt zu haben. Durch Abgleich mit Titeln, die in einer Datenbank erfasst werden, sollen unautorisiert bereit gestellte Werke ausgefiltert werden. In der Datenbank landen zum Beispiel alle Beschwerden ("Takedown request") von Urhebern, die nicht wollen, dass ihre Werke auf Scribd bereitgestellt werden. Außerdem können Autoren und Verleger vorab ihre Werke in die Datenbank eintragen lassen. Scribd-Nutzer, die wiederholt unautorisiert geschützte Werke hochladen, werden gesperrt.

Quelle : www.heise.de
Titel: "Reporter ohne Grenzen" kritisiert französisches Sperrgesetz
Beitrag von: SiLæncer am 21 September, 2009, 15:59
Die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF), die sich weltweit für Meinungs- und Pressefreiheit einsetzt, kritisiert das in Frankreich vorige Woche von der Nationalversammlung beschlossene Sperrgesetz gegen Urheberrechtsverstöße im Internet. Das "Hadopi 2" genannte Vorhaben sei lediglich eine "gebügelte" Fassung des Gesetzes, das die französischen Verfassungsrichter annulliert hatten. Es verstoße gegen das Recht auf einen Internetzugang, das das EU-Parlament als grundlegend bezeichnet habe, heißt es in einer Mitteilung der Organisation.

Das Gesetz soll eine neu geschaffene Behörde (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet, Hadopi) ermächtigen, Internetnutzer, die wiederholt Urheberrechte verletzt haben, auch den Netzzugang sperren zu können. Es lege aber nicht die Mechanismen fest, mit denen nach illegalen Downloads gesucht werden könne, moniert RSF. Falls ein Algorithmus zur Überwachung des Internetverkehrs angewendet werde, bestehe die Gefahr, dass auch unbescholtene Bürger in Verdacht gerieten. Dabei reiche es sogar aus, dass ein Internetnutzer lediglich eine Seite besuche, über die illegale Downloads ermöglicht werden.

RSF kritisiert auch, dass in dem Gesetz von allen möglichen die einfachste Variante für Sanktionen ausgesucht wurde. Diese könne ein einzelner Richter ohne Vorladung des Beschuldigten verhängen. Auch sei es nicht vorgesehen, dass der Beschuldigte detaillierte Gründe für die über ihn verhängte Websperre erfährt. Das widerspreche den Grundsätzen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, nach denen alle Beteiligten eines Verfahrens zu allen verwendeten Dokumenten Zugang haben müssen.

Die in Hadopi 2 vorgesehene Sperre von einem Jahr sieht Reporter ohne Grenzen als unverhältnismäßig und als eine Gefahr für die freie Meinungsäußerung an. Auf dem Gebiet des Internets würden andere Maßstäbe angesetzt als in anderen Bereichen, in denen die freie Meinungsäußerung zum Tragen komme. Beispielsweise werde jemand, der wegen Verleumdung bestraft wird, nicht dazu verurteilt, ein Jahr lang keine Zeitung kaufen, lesen oder mit Artikeln beliefern zu dürfen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Internet-Zugänge können in Frankreich gesperrt werden
Beitrag von: ritschibie am 22 September, 2009, 22:33
Das französische Nationalversammlung hat am Dienstag ein neues Gesetz gebilligt, das die Sperrung von Internet-Anschlüssen vorsieht. Das Parlament votierte mit 258 zu 131 Stimmen für die Neuregelung, die bei Verbraucherschützern und Bürgerrechtlern auf heftige Kritik stößt.

In der vergangenen Woche hatte bereits der Senat zugestimmt - und damit die erste von den beiden gesetzgebenden Kammern (wir berichteten). In Frankreich müssen beide Kammern Gesetze wortgleich verabschieden, bevor sie in Kraft treten können. Dies führt mitunter zu mehreren Durchgängen, bis eine Einigung erzielt wird.

(http://res.magnus.de/res/_2/2/4/0/31681.jpg)

Die Regelung sieht vor, Warn-Mails und Einschreibe-Briefe an Raubkopierer zu versenden. Richtern wird es künftig erlaubt sein, Wiederholungstätern den Zugang zum weltweiten Datennetz zu kappen. Zudem sind hohe Geldbußen bis zu 300.000 Euro und sogar Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren möglich. Als großer Befürworter gilt Präsident Nicolas Sarkozy. Er ist unter anderem eng mit dem Eigner des Fernsehsenders TF1, Martin Bouygues, befreundet. Der Unternehmer war dessen Trauzeuge. Auch den Eignern von Lagardère wird eine enge Verbindung nachgesagt. Die Unternehmen, zu denen auch der Medienriese Vivendi gehört, bejubeln das Vorhaben.

Eine erste Version des Gesetzes war im Juni vom Verfassungsrat für nicht rechtmäßig erklärt worden. Der Rat bemängelte unter anderem, dass die Internet-Sperre von der Aufsichtsbehörde Hadopi und nicht von einem Gericht verhängt werden sollte. Zudem hätte die geplante Strafe die Kommunikationsfreiheit eingeschränkt.

Gesetz war wegen Urlaub der Abgeordneten im ersten Anlauf gescheitert

Beim ersten Anlauf wurde das Gesetz Anfang Mai wegen diversen Änderungsanträgen überraschend verschoben (magnus.de berichtete). Es war eine Blamage im französischen Kampf gegen Raubkopierer. Am 9. April hatte die französische Nationalsversammlung in Frankreich einen Gesetzentwurf gegen Raubkopien abgeschmettert, da ein Großteil der Abstimmungsberechtigten bei der Abstimmung nicht anwesend war (magnus.de berichtete).

Mit der Verabschiedung der "Création et Internet" getauften Vorlage hat Frankreich die mit Abstand schärften Gesetze in Europa. Denn einerseits befinden sich vor allem private Nutzer im Fokus, außerdem muss ein Rechtsverstoß nicht gerichtsfest nachgewiesen sein. Nicht nur Verbraucherschützer zeigten sich im Vorfeld entsetzt über die Pläne. Die Industrie sieht dagegen eine notwendige Verschärfung des Urheberrechts, um der grassierenden Raubkopiererei Einhalt zu gebieten.

Quelle: SAT+KABEL
Titel: "Piratenjagd teurer als Filesharing-Verluste"
Beitrag von: SiLæncer am 23 September, 2009, 14:00
Während in Großbritannien eine heftige Diskussion über die Notwendigkeit und die Ausmaße eines möglichen Three-Strikes-Gesetzes entbrennt, steht bereits jetzt fest: Die Jagd nach den Piraten wird mehr kosten, als die Contentindustrie in einem Jahr an Verlusten bilanzieren wird.

Während sich Politik und Künstler darüber streiten, wie man ein Three-Strikes-Gesetz denn nun realisieren könne, haben die Internet Service Provider (ISP) ganz andere Sorgen. Der Geschäftsführer des britischen Internetanbieters BT, John Petter, erklärte jüngst, dass die Pläne der Regierung nicht nur scheitern würden. Zuvor würden sie den ISPs die überwältigende Summe von einer Million Britischer Pfund (ca, 1,1 Mio. Euro) kosten - täglich.

Diese Feststellung äußerte er im Gespräch mit dem Daily Mirror, als man ihn zu dem geplanten Gesetz befragte. Maßnahmen im Kampf gegen Internetpiraterie seien grundsätzlich kostspielig. Dazu kommt, dass die Gewinnspanne der Provider nicht sonderlich groß sei. Bei einer aktiven und kontinuierlichen Umsetzung rechne er mit Kosten von 365 Millionen Britischen Pfund im Jahr. Pikanterweise ist dies nahezu das doppelte, was die britische Musikindustrie pro Jahr an "Verlusten" durch illegales Filesharing verzeichnet. Die Studie hierzu wurde optimalerweise von Jupiter Research durchgeführt, im Auftrag der British Phonographic Industry. Rund 200 Millionen Britische Pfund verliert die Musikindustrie im Jahr 2009, wenn es nach deren Erhebungen geht. Natürlich kann man sagen, dass es ja noch die Filmindustrie gibt. Und die Spieleindustrie. Dagegen halten kann man aber, dass BT nicht der einzige Provider des Landes ist.

Am Ende dieser Kalkulation bleibt in erster Linie eines übrig. Sofern das Gesetz wirklich realisiert wird: Stimmen die Verlustzahlen der BPI, welche einen Download als einen Verlust definieren, so wäre die Wirtschaftlichkeit in fragwürdige Bahnen verschoben. Die "Verluste" der BPI würden zwar auf "Null" sinken, dafür müssten die Provider nahezu die doppelte Last an Kosten tragen. Im Prinzip muss man somit tatsächlich langsam hoffen, dass das Three-Strikes-Gesetz umgesetzt wird. Denn danach sollten ja die Einnahmen der Musikindustrie ruckartig um 200 Millionen steigen. Fragt sich bloß was passiert, wenn das nicht der Fall ist. Vermutlich wird man die Statistik dann etwas "tunen".

Petter bringt bereits jetzt seine Befürchtungen auf den Punkt: "Die Forderungen [der Musikindustrie] sind melodramatisch und implizieren, dass alle Menschen, die illegal Musik herunterladen, diese auch kaufen würden. Das ist Nonsense." Über den Wahrheitsgehalt solcher Aussagen wird man sich immer streiten können. Selbst unter der Annahme, dass jedoch ein kleiner Teil der Filesharer dann doch Musik kaufen würde. Rechtfertigt es einen solch massiven legislativen Eingriff? Petter macht sich darüber offenbar weniger Gedanken. Seiner Ansicht nach läuft alles auf ein technologisches Wettrüsten bei den Internetusern hinaus. So etwa sofern es gelingt, sich wirklich anonym mit Tauschbörsen-Clients im Netz zu bewegen. Entsprechende Entwicklungen wie I2P, Anomos oder Freenet gibt es ja bereits. Alternativ greifen sonst die Filesharer auf einen der zahlreichen VPN-Anbieter zurück. Dies wären dann ganze 5 Euro beziehungsweise 17 Cent am Tag um ein 1,1 Million Euro teures System zu umgehen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: BKA wegen Umsetzungsverfahren zu Web-Sperren in der Kritik
Beitrag von: SiLæncer am 24 September, 2009, 18:51
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco und die Grünen bemängeln die Eile und die Geheimhaltungspflichten bei der Erarbeitung der Vorgaben zur Implementierung von Online-Blockaden auf Basis des Zugangserschwerungsgesetzes. Stein des Anstoßes ist neben der Kennzeichnung des Entwurfs für eine technische Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen als "Geheimakte" die Tatsache, dass das Bundeskriminalamt (BKA) gerade im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für den 2. Oktober die zu Web-Blockaden verpflichteten Zugangsanbieter zur "persönlichen Aushändigung" des Papiers in seine Zentrale nach Wiesbaden geladen hat.

"Es ist ungewöhnlich, dass das BKA das Umsetzungsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt derart intensiv vorantreibt", erklärte Hannah Seifert, Leiterin des Berliner Verbindungsbüros des eco, gegenüber heise online. Sie erinnerte daran, dass der Gesetzesentwurf nach wie vor zur Begutachtung durch die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten in Brüssel liegt und die entsprechende Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 8. Oktober läuft. Mit der Geheimniskrämerei um den Entwurf für die Umsetzungsrichtlinie droht Seiffert zufolge erneut Konflikt mit dem EU-Recht: Auch ein Provider etwa in Belgien müsse vor einem Einstieg in das Deutschlandgeschäft in der Lage sein, sich über die hiesigen Sperrverpflichtungen ein Bild zu machen. Die Einstufung der Technikbestimmungen als Verschlusssache könne daher als "Marktzutrittsbarriere" gewertet werden.

Das BKA habe ohne Rechtsgrundlage einen Entwurf für eine technische Richtlinie vorgelegt, weil das entsprechende Bundesgesetz noch nicht in Kraft getreten sei, ergänzte der stellvertretende eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme. Bei dem Übergabetermin in Wiesbaden sei ausdrücklich eine inhaltliche Diskussion über technische Details gar nicht erwünscht. Den Kreis der verpflichteten Unternehmen kenne das BKA aber gar nicht. Der Gedanke liege daher nahe, dass es sich mit der Veranstaltung darüber erst einmal Klarheit verschaffen wolle. Dem Gesetz nach müssen Provider auf Basis einer geheimen Sperrliste Webseiten blockieren, die über 10.000 Teilnehmer versorgen. Eine Marktübersicht über Firmen, die in diese Kategorie fallen, gibt es aber nicht.

Die Wiesbadener Polizeibehörde selbst begründet die Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache mit der Befürchtung, dass sonst zu viele Einzelheiten über die geplante Sperrinfrastruktur bekannt werden könnten. Dem hält der eco entgegen, dass mit dem Papier allein geregelt werden solle, in welcher Form und nach welchem Verfahren die Sperrliste und die Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche auf blockierte Seiten zur Verfügung gestellt werden. Es sei daher unbegreiflich, dass nicht einmal Providerverbände den Entwurf für die Umsetzungsbestimmungen sehen und ihre Mitglieder beraten dürften. Die vom BKA gesetzte Frist zur Abgabe zur Kommentierung der Initiative bis zum 19. Oktober sei zudem viel zu kurz.

Malte Spitze aus dem Bundesvorstand der Grünen bezeichnete das Vorgehen des BKA als "ungeheuerlich". Die Behörde plane, Prozesse und Verfahren abzuschließen sowie Richtlinien festzusetzen. Dafür würden Unternehmen unter Druck gesetzt, damit sie sich schon jetzt am Verfahren beteiligten. Bis dato sei aber völlig unklar, welche Internetanbieter das Sperrgesetz überhaupt umsetzen müssen. Es werde so weiter versucht, das Projekt für die Web-Blockaden "auf Teufel komm raus umzusetzen" trotz aller rechtsstaatlicher Bedenken. Im Gegensatz dazu sei für die bereits Anfang Januar in Kraft getretene Regelung zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten noch immer keine technische Richtlinie veröffentlicht worden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Abmahnwelle gegen Musikblogger
Beitrag von: ritschibie am 28 September, 2009, 16:11
Die Musikindustrie hat möglicherweise ein neues Betätigungsfeld für Abmahnungen an sich entdeckt. Abgemahnt wurde jetzt Musikblogger, die Links zu einem Mixtape setzten.

Im Auftrag von Sony, Warner und Universal werden Musikblogger abgemahnt. Der Grund ist die Verlinkung auf das "Splash 2009 Mixtape" von DJ Ron & Dj Shusta, welches Musik von Künstlern wie Curse, Atmosphere, Eminem, Mef&Red enthält. Musikblogger aus Deutschland wurden durch Abmahnungen unfreundlich darauf hingewiesen, die Verlinkung doch gefälligst zu unterlassen. Zwischen 100 und 900 Euro Aufwandsentschädigung sind sofort zu zahlen, die Links zu den Dateien sofort zu löschen. Auch eine Unterlassungserklärung soll unterschrieben werden - bei Verstoß gegen diese sind 5.001 Euro fällig. Dieses berichtet unter anderem das Blog whitetapes.de.

(http://www.gulli.com/img/2009/splash-mixtape.jpg)
(Bild: Splash-Mixtape Cover)

Auf dem Weblog Stylespion.de, welches heute über diesen Vorfall berichtet, hat es einer der Kommentatoren schön auf den Punkt gebracht, was sich die Musikindustrie da grade selbst einbrockt: "Die logische Konsequenz wäre ja eigentlich, diese bei Major-Labels geführten Künstler tot zu schweigen. Nein, nicht weil die Künstler schlecht wären. Nein, nicht weil die Künstler gegen eine Verbreitung ihres kreativen Produktes seien. Sondern damit die Musikindustrie endlich begreift, wie schnell und wichtig die Kommunikation auch über andere Vertriebskanäle laufen kann." Sonderlich clever ist es nicht, sich ausgerechnet mit den Multiplikatoren im Internet anzulegen. Auf Multiplikatoren ist die Branche traditionell schon immer angewiesen gewesen. Doch vermutlich sind der Industrie Blogger einfach suspekt, und sie setzen weiter ganz auf den Viva, MTV und Radio-Effekt. Nachdem also Filesharing jahrelang abgebügelt wurde, scheint die Industrie nun eine neue Grenzlinie aufzuziehen, indem sie gegen Blogger vorgehen wollen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: BPI - Attacke gegen britische Provider
Beitrag von: SiLæncer am 28 September, 2009, 20:02
Die British Phonographic Industry (BPI) hat den britischen Provider BT scharf attackiert, welcher vor wenigen Tagen mit einem Zahlenspiel für Aufregung sorgte.

Der Geschäftsführer des Internet Service Providers British Telecom (BT), John Petter, erklärte jüngst gegenüber dem Daily Mirror seine Bedenken. Die Three-Strikes-Pläne der Regierung würden nicht nur scheitern, sondern auch unglaubliche Kosten verursachen. Jeden Tag würde ein Betrag von umgerechnet rund einer Million Euro anfallen, den der Internetdienstanbieter zu tragen hätte. Somit würde man 365 Millionen Euro an Kosten jährlich verursachen. Die Verluste der Musikbranche sind aber laut deren eigenen Angaben nur etwa halb so groß. Das Kosten-Nutzen Verhältnis kann man also getrost infrage stellen - zumal dieser Betrag nur für einen Provider, nämlich BT, gilt.

Nachdem Petter so großartig mit den Zahlen jonglierte, fühlt sich Geoff Taylor, der Chief Executive Officer (CEO) der British Phonographic Industry (BPI) scheinbar dazu veranlasst, diesem Parolie zu bieten. Er wirft John Petter vor, er habe seine Zahlen viel zu drastisch dargestellt. Überhaupt solle sich BT "schämen", schließlich würde man so viele illegale Filesharer in den eigenen Netzen beherbergen. "Es ist beschämend für ein Unternehmen wie BT, das weiß, dass ein großer Teil ihres Traffics für illegale Dinge verbraucht wird, und nichts dagegen unternimmt. Wenn man eine Firma betreibt und man weiß, dass dort das Gesetz gebrochen wird, ist es selbstverständlich, dass man etwas dagegen unternimmt", erklärte Taylor gegenüber der Tageszeitung.

Dass BT lange Zeit der Provider in Großbritannien war und lange Zeit geradezu das Monopol auf Telekommunikationsdienste innehatte, verkennt man dabei. Tatsache ist aber nunmal, dass sich mit praktisch jedem Dienst irgendwie das Gesetz brechen lässt. Um auch zum Club der Publizisten "übertriebener Zahlen" zu gehören, präsentierte BPI-Chef Geoff aber auch deren Analysen über die BT. Demnach habe man im Netz des Providers seit Februar diesen Jahres 100.000 IP-Adressen erhoben, über die urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet wurden.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Provider arbeiten weiter an Netz-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 29 September, 2009, 19:01
Parallel zu Bemühungen der FDP, das von der Großen Koalition eingeführte Zugangserschwerungsgesetz noch zu Fall zu bringen, laufen bei den großen Internetanbietern die Vorbereitungen für die Web-Sperren weiter. "Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung", erklärte ein Sprecher der Deutschen Telekom gegenüber heise online. Eine gesetzliche Regelung der vorbereiteten Zugangshürden halte der Bonner Konzern nach wie vor für "wünschenswert". Die Telekom habe sich aber auch gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA) vertraglich zum Sperren verpflichtet und werde daran festhalten.

Einen konkreten Startpunkt für den Einsatz der geplanten Blockaden über das Domain Name System (DNS) konnte der Sprecher noch nicht nennen. Zugleich dementierte er die Meldung, dass die Zugangshürden bereits am 17. Oktober aktiviert würden: "Wir haben gesagt, dass wir nicht vor diesem Termin sperren", lautete die Ansage. "Das heißt aber nicht, dass wir bereits am 18. Oktober mit der Umsetzung fertig sind."

Die noch amtierende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte im August die Verträge großer Provider mit dem BKA für hinfällig erklärt. Die Anbieter dürften in die betroffenen Grundrechte nur auf Basis eines Gesetzes eingreifen, hatte es damals zur Begründung geheißen. Trotzdem will auch Kabel Deutschland an der Absprache mit der Polizeibehörde festhalten, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte: "Für Kabel Deutschland und ihre Mitarbeiter ist die Ächtung und Bekämpfung von Kinderpornographie auch eine moralische und gesellschaftspolitische Verpflichtung." Der Kabelnetzbetreiber stehe "in Austausch mit dem Bundeskriminalamt" und bereite die technische Umsetzung der Sperrungen "spätestens zum Jahresende" vor.

HanseNet/Alice bereitet sich gemäß der Vereinbarung mit dem BKA weiter "auf das Thema vor", ließ ein Sprecher der Hamburger wissen. "Wir haben es aber inzwischen noch nicht umgesetzt." Zum jetzigen Zeitpunkt könne man keine Information zu einem Starttermin geben. Gänzlich bedeckt hält sich derzeit Vodafone: Von dem Konzern konnte heise online keine Stellungnahme zum Stand der Umsetzung der Blockadetechniken bekommen. Vodafone engagierte sich bislang stark für Web-Sperren durch Provider in Eigenregie und stand einer gesetzlichen Regelung skeptisch gegenüber. Das Unternehmen gehört ebenfalls zu den Unterzeichnern des Vertrags mit dem BKA.

Quelle : www.heise.de
Titel: "Provider sollen für Internet-Inhalte geradestehen"
Beitrag von: SiLæncer am 30 September, 2009, 10:11
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) fordert ihre Mitgliedsstaaten in einer Resolution zur Förderung eines kinderfreundlichen Internet dazu auf, Internet-Provider für illegale Inhalte im Internet stärker in die Verantwortung zu nehmen. Dies soll unabhängig davon geschehen, ob diese Inhalte von Drittfirmen oder Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Möglicherweise sei die Abfassung eines neuen Zusatzprotokolls zum Cybercrime-Abkommen des Europarates möglich, heißt es in der fast einstimmig von den Parlamentariern der 47 Mitgliedsstaaten verabschiedeten Resolution.

Der Europarat ist eine institutionell nicht mit der EU verbundene Organisation mit 47 Mitgliedsstaaten, die zum Beispiel die Cybercrime-Konvention ausgearbeitet hat. Die Parlamentarische Versammlung ist neben dem Ministerkomitee eine der beiden wichtigen Organe des vor 60 Jahren gegründeten Europarates, der bei seiner Geburtstagssitzung diese Woche den früheren norwegischen Premierminister Thorbjørn Jagland zum neuen Generalsekretär wählte.

Den Europarat beschäftigt, wie auch die PACE-Resolution zum kinderfreundlichen Internet zeigt, weiterhin auf der einen Seite das Problem Cybercrime sowie auf der anderen Seite der Datenschutz und die Meinungsfreiheit im Internet. Die Resolution wirbt in ihren Präliminarien aber auch dafür, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu ermöglichen, da sie unter anderem "deren sozialen und kulturellen Horizont über traditionelle geographische Grenzen hinweg erweitert, was zu einer besseren internationalen Verständigung und Kooperation unter den Völkern beitragen kann". Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ebenso wie Bildungseinrichtungen werden geradezu aufgefordert, Internetangebote für Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene zu machen.

Auf den Vorschlag, die Provider stärker zur Verantwortung zu ziehen, mochte man aber nicht verzichten, auch wenn Provider und Online-Industrie ansonsten als Partner etwa für Aufklärungskampagnen und bei der Schaffung spezieller, eigens dafür gefilterter Zugänge für Kinder angesprochen werden. Weitere rechtliche Schritte fordern die Parlamentarier beim Schutz von Kindern vor Internetglücksspiel. Das für den Themenbereich zuständige PACE-Expertengremium soll zudem eine Studie zum Effekt übermäßiger Internetnutzung durch junge Menschen machen.

Generell will sich der Europarat stärker bei der Internet-Regulierung und -Kontrolle ("Internet Governance") engagieren. PACE sprach sich in der Resolution dafür aus, den European Dialogue on Internet Governance (EuroDIG) durch die Bereitstellung eines Sekretariats zu unterstützen. Der vor einem Jahr gestartete EuroDIG dient den Europäern praktisch zur Vorbereitung ihrer Arbeit beim globalen Internet Governance Forum der Vereinten Nationen. Auch das EU-Parlament hatte sich zunächst als möglicher Gastgeber für EuroDIG gesehen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Netzsperren: BKA sagt Treffen mit Providern ab
Beitrag von: SiLæncer am 01 Oktober, 2009, 16:37
Eigentlich hätten am morgigen 2. Oktober Vertreter der deutschen Zugangsprovider persönlich beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden erscheinen sollen. Dort wollte ihnen die oberste Polizeibehörde Exemplare des als geheim eingestuften Entwurfs für eine technische Richtlinie aushändigen, die die Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen festlegen sollte.

Dieser Termin ist nun nach Informationen von heise online geplatzt – das BKA hat die Providervertreter ausgeladen. Eine Begründung dafür war beim BKA bislang nicht in Erfahrung zu bringen. Aus Providerkreisen verlautete, dass die bislang als nur für den Dienstgebrauch verwendbare Geheimakte eingestufte Umsetzungsrichtlinie vom BKA stattdessen bald zur Einsicht freigegeben werden soll.

Providervertreter hatten im Vorfeld an dem Umsetzungsverfahren harsche Kritik geübt. Hannah Seifert vom eco-Verband etwa sprach von unnötiger "Geheimniskrämerei". Die Einstufung der Technikbestimmungen als Verschlusssache könne als "Marktzutrittsbarriere" gewertet werden, weil ausländische Provider vor einem Einstieg in das Deutschlandgeschäft eigentlich in der Lage sein müssten, sich über die hiesigen Sperrverpflichtungen ein Bild zu machen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verfassungsbeschwerde gegen französisches Gesetz zu Internet-Sperren eingelegt
Beitrag von: SiLæncer am 01 Oktober, 2009, 17:03
Die oppositionellen Sozialisten haben in Frankreich zum zweiten Mal im Streit um eine Verankerung des umkämpften Modells einer "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße per Filesharing Verfassungsbeschwerde eingereicht. Auch das jüngst überarbeitete und etwas entschärfte "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" ist ihrer Ansicht nach nicht mit den Grundrechten vereinbar. Sie haben daher Berichten zufolge das französische Verfassungsgericht, den Conseil Constitutionnel, angerufen. Die Hüter der Verfassung hatten im Juni schon den ersten Vorstoß für eine "Three Strikes"-Regelung kassiert.

Die Sozialisten monieren, dass das Gesetz die schon früher geplanten Bestimmungen zum Kappen von Internetanschlüssen bei Rechtsverstößen nach zweimaligen Warnungen nur in neue Gewänder einkleidet. Das Rahmenwerk bleibe das gleiche. Dadurch würde die Bedrohung für die Meinungsfreiheit aber nicht geringer. Über Internetsperren und andere weitgehende Strafen soll zwar nicht mehr eine Verwaltungsbehörde in Form der Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet (Hadopi) entscheiden, sondern ein Richter. Über Verdächtige soll dieser aber im Schnellverfahren urteilen. Dies entspreche nicht dem "Geist" des Beschlusses des Verfassungsrates, beklagen die Sozialisten. Letztlich habe die Hadopi weiter das Sagen, das Gericht werde deren Vorgaben nur noch absegnen. Dies entspreche nicht den Vorgaben zur Gewaltenteilung.

Die Verfassungsbeschwerde beleuchtet noch weitere Knackpunkte in dem Gesetz. Für besonders problematisch erachtet die Eingabe die Möglichkeit zum Verhängen von Sanktionen auch gegen "nachlässige" Inhaber von Internetanschlüssen, die Urheberrechtsverletzungen über ihren Zugang nicht verhindern. Es könne nicht angehen, dass ein Kunde eines Providers selbst nachweisen müsse, dass er seinen Sorgfaltspflichten Genüge getan habe. Ferner betonen die Sozialisten, dass die Zugangssperren nicht einheitlich im ganzen Land umgesetzt werden könnten. Die französische Regulierungsbehörde habe bereits darauf hingewiesen, dass es in Gegenden ohne Trennung zwischen Telefon- und Internetanschluss nicht möglich sei, etwa eine VoIP-Verbindung zur Telekommunikation aufrecht zu erhalten.

In Brüssel geht derweil die Auseinandersetzung um den Grundrechtsschutz im Telecom-Paket weiter. So haben sich Vertreter des EU-Rates bei einer ersten Runde im Vermittlungsausschuss mit dem EU-Parlament am Dienstagabend gegen Forderungen der Volksvertreter ausgesprochen. Die Parlamentarier machten sich in der 2. Lesung des Vorstoßes zur Neufassung der Regulierung des Telekommunikationsmarktes dafür stark, dass Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer wie ein "Abknipsen" vom Netz nur per Gerichtsentscheidung verhängt werden dürfen. Die Mitgliedsstaaten haben noch bis zum 26. Oktober Zeit, ihre Meinung formal abzugeben und eine mögliche Einigung nahe zu legen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Richtlinie zu Netzsperren keine Verschlusssache mehr
Beitrag von: SiLæncer am 01 Oktober, 2009, 19:30
Eine technische Richtlinie, mit der die Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornografie umgesetzt werden soll, wird nicht mehr als Verschlusssache eingestuft. Damit reagiere das Bundeskriminalamt (BKA) auf Kritik von Verbänden der Internet-Diensteanbieter, teilte die Behörde in Wiesbaden am heutigen Donnerstag mit. Zuvor hatte das BKA ein für Freitag geplantes Treffen mit den Diensteanbietern zu diesem Thema abgesagt.

Es sei nie Absicht gewesen, die Verbände aus dem Verfahren der Entwicklung der technischen Richtlinie auszugrenzen, betonte BKA-Präsident Jörg Ziercke. Mit der Einstufung der Richtlinie als Verschlusssache sollte aber erreicht werden, dass Details nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht werden und damit die Gefahr von Manipulationen minimiert werde. Er werde aber die Kritik der Verbände aufgreifen und die Einstufung als Verschlusssache aufheben. Ziercke betonte, damit wachse jedoch die Verantwortung aller Beteiligten, "sorgsam und pflichtbewusst mit den ihnen zur Verfügung gestellten Informationen umzugehen".

Quelle : www.heise.de
Titel: Netzsperren - Wie geht es weiter?
Beitrag von: SiLæncer am 01 Oktober, 2009, 20:00
Nach der Bundestagswahl werden die Karten auch in Sachen Innenpolitik neu gemischt. Die Union jedoch, das wird schon jetzt deutlich, gibt sich kompromisslos und will auf keinen Fall Zugeständnisse bei Netzsperren oder Vorratsdatenspeicherung machen.

In diese Richtung äußerte sich kürzlich der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang Bosbach. Auch wenn der neue Koalitionspartner FDP sich derzeit als Bürgerrechtspartei versucht - Bosbach gibt sich unbeeindruckt. Die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Daten sowie Online-Durchsuchungen seien unverzichtbar, sagte Bosbach der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe). Er sieht diese Maßnahmen als unverzichtbares Mittel, um die Ermittlungsbehörden auf der Höhe der Zeit zu halten und so effektiv gegen Kriminalität vorgehen zu können. "Wir können nicht mit den polizeilichen Instrumenten der 1990er Jahre gegen die terroristische Bedrohungslage des 21. Jahrhunderts antreten", sagte Bosbach laut Vorabbericht.

Ähnlich äußerte man sich auch über die geplanten Netzsperren. "Ich verstehe die Kritik der Liberalen an den auf Kinderpornografie beschränkten Netzsperren nicht", sagte Bosbach. Er führte das mittlerweile bekannte Argument an, dass es in Deutschland "kein Recht des Zugriffs auf kinderpornografische Seiten" gebe. Auf strukturelle Kritik (also vor allem Befürchtungen, dass durch das neue Gesetz eine "Zensurinfrastruktur" mit nur sehr schwachen Kontrollmöglichkeiten geschaffen wird) ging er nicht ein.

Ähnlich wie Bosbach äußerte sich seine Parteifreundin Beate Merk, ihres Zeichens CSU-Politikerin und bayrische Justizministerin. "Ich habe größte Bedenken bei Forderungen nach einem generellen Richtungswechsel", sagte die CSU-Politikerin der "Frankfurter Rundschau". Wie viele Beobachter machte auch Merk das Thema Bürgerrechte und innere Sicherheit als das Thema mit den größten Unterschieden zwischen Union und FDP und entsprechend dem größten Konfliktpotential aus. Bei der CDU/CSU sieht man die Sicherheit der Bevölkerung "im Mittelpunkt unserer Rechtspolitik". Die FDP dagegen ist der Ansicht, dass einige der zu diesem Zwecke beschlossenen Maßnahmen massiv und unverhältnismäßig in individuelle Rechte eingreifen. Zudem bezweifelt man den damit erzielten Sicherheitsgewinn.

Am kommenden Montag wollen sich Vertreter von Union und FDP erstmals zu Besprechungen treffen. Es ist anzunehmen, dass dabei auch die angesprochenen Diskussionspunkte Thema sein werden.

Derweil sieht es so aus, als würde sich bei der Umsetzung der Netzsperren zumindest in Sachen Transparenz ein kleiner Lichtblick für Kritiker abzeichnen. Wie das Blog Netzpolitik unter Berufung auf interne Quellen schreibt, sollen die technischen Richtlinien für die Umsetzung der Sperren doch nicht, wie bisher geplant, als Verschlusssache behandelt werden.

Update:

Der Verzicht auf eine Einstufung der technischen Richtlinien zur Umsetzung der Netzsperren als Verschlusssache wurde vom Bundeskriminalamt (BKA) mittlerweile offiziell bestätigt. In einer aktuellen Pressemitteilung erklärt das BKA, man reagiere mit diesem Schritt auf "die teilweise geäußerte Kritik". Neben dieser Entscheidung für mehr Transparenz will man auch die Verbände stärker in die Diskussion um die konkrete Umsetzung des Gesetzes einbeziehen. "Es war nie unsere Absicht, die Verbände aus dem Verfahren der Entwicklung der technischen Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes auszugrenzen. Das von uns gewählte Verfahren sollte Sorge dafür tragen, dass Details zur technischen Umsetzung lediglich einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht und somit mögliche Manipulationen des Verfahrens von außen minimiert werden. Ich greife den von den Verbänden geäußerten Wunsch der engeren Einbindung in das Abstimmungsverfahren jedoch gerne auf und werde zudem die Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache aufheben. Mit der Aufhebung der Verschlusssacheneinstufung und der Erweiterung des in den Abstimmungsprozess eingebundenen Personenkreises wächst jedoch die Verantwortung aller Beteiligten, sorgsam und pflichtbewusst mit den ihnen zur Verfügung gestellten Informationen umzugehen," erklärt BKA-Chef Jörg Ziercke zur aktuellen Entscheidung.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Rechtsstreit: Verstoßen Maßnahmen zum Copyright-Schutz gegen das US-Urheberrecht
Beitrag von: SiLæncer am 03 Oktober, 2009, 22:38
In dem Urheberrechtsstreit zwischen einer US-amerikanischen Autorin und dem Dokumente-Portal Scribd geht es nicht nur um die übliche – und vom US-Copyright erschöpfend beantwortete – Frage, wie Internet-Anbieter mit von Nutzern veröffentlichten rechtswidrigen Inhalten umgehen sollen. In ihrer Klage wendet sich Elaine Scott zudem gegen die Bedingungen, unter denen Scribd die Werke von Autoren in das eigene Filtersystem aufnimmt. Scribd habe dazu kein Recht.

Hintergrund ist ein klassischer Copyright-Fall: Scott hatte Scribd darauf aufmerksam gemacht, dass ein Nutzer des Dokumente-Portals eines ihrer Bücher rechtswidrig auf der Plattform veröffentlicht hatte. Der Portalbetreiber entfernte das Dokument daraufhin gemäß seiner Pflichten nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA), der Internetanbieter von Rechtsverletzungen ihrer Nutzer freistellt, solange sie keine Kenntnis davon haben und bei Kenntnisnahme umgehend reagieren.

Scribd füge in solchen Fällen das geschützte Werk der eigenen Filterliste zu, schreibt dazu das Wall Street Journal (WSJ). Dazu habe das Unternehmen kein Recht, argumentiert in der Klageschrift Scotts Anwalt Kiwi Camara, der zuletzt auch in dem Aufsehen erregenden Filesharing-Verfahren gegen Jammie Thomas-Rasset aufgetreten war. Scribd übernehme überdies nicht ausreichend Verantwortung und mache es sich zu leicht: Wer seine Werke in das Filtersystem einbringe, müsse dazu gegenüber Scribd auf Rechte verzichten.

Dadurch gerate die vom Urheberrecht angestrebte Gleichberechtigung von Autoren, Verwertern und Lesern aus dem Gleichgewicht, heißt es in der Klageschrift. Scribd versuche "gut auszusehen", meinte Camara gegenüber dem WSJ, während es ein rein auf dem Urheberrecht Dritter aufgebautes Geschäftsmodell verfolge. Ein Scribd-Anwalt wies die Vorwürfe zurück und bezeichnete die Klage als aussichtslos. Die Verwendung eines Werkes zum Zwecke der Filterung verstoße nicht gegen das Urheberrecht, weil keine kommerzielle Verwertung stattfinde.

Quelle : www.heise.de
Titel: E-Books - Droht dasselbe Schicksal wie bei Musik?
Beitrag von: SiLæncer am 04 Oktober, 2009, 18:42
Illegale Musikdownloads gehören inzwischen zur Tagesordnung. Angefangen hat die "Massentauglichkeit" mit dem Auftreten von Napster. Seither hat sich wenig verändert. Inzwischen werden aber auch Bücher vermehrt digitalisiert. Die Printverkaufszahlen sind rückläufig. Droht den Verlagen dasselbe Schicksal, wie es vor über zehn Jahren bei Musik durch Napster eingeläutet wurde?

Keine einfache Frage, die sich die New York Times hier gestellt hat. Dafür gelangt man zu einem sehr nüchternen Ergebnis. Dan Browns "Das verlorene Symbol" kann man in den USA für 9,99 US-Dollar als E-Book bei Amazon kaufen. Die Printversion kostet spürbar mehr. Mit einer stetig steigenden Präsenz von E-Books nimmt aber auch die "Piraterierate" immer drastischer zu. Wer sich das Buch nicht kaufen will, lädt es aus dem Netz herunter. Die New York Times hat die wichtigste Anlaufstelle hierfür klar festgelegt: One-Click-Hoster, allen voran Rapidshare, Megaupload oder Hotfile.

Mit immer besseren E-Book-Readern sei es nur noch eine Frage der Zeit, bis bei vielen Lesern "der alten Schule" auch der Wunsch erwächst, sich die Bücher digital herunterzuladen. Immer bessere Geräte, mit größeren Bildschirmen, weniger Gewicht und ansprechender Bauweise betreten den Markt. Schlank, klein, leicht und optimalerweise noch genug Speicher für 1.000 Bücher. Die physische Kopie kann damit nicht mithalten. Die Verleger sehen diese Zukunft voller Angst, kamen die Einnahmen doch bisher zum Großteil aus Printausgaben. Die Association of American Publisher ist zu dem Schluss gekommen, dass in den USA die Verkaufszahlen von gedruckten Büchern von 2007 auf 2008 um 13 Prozent gesunken sind. In diesem Jahr sieht es noch schlimmer aus. Im vergangenen Juli waren die Verkaufszahlen um 15,5 Prozent niedriger als im Juli 2008.

Demgegenüber stehen die Verkäufe von E-Books, die diesen Absturz nicht ansatzweise auffangen können. Sie brachten im Juli 2009 81,5 Millionen US-Dollar ein. Dies entspricht 1,6 Prozent der Gesamteinnahmen aus allen Buchverkäufen im Juli diesen Jahres. Ed McCoyd, der Executive Director des Verbandes, sieht diese Entwicklung besorgniserregend schnell fortschreiten: "Wir sehen so viel Online-Piraterie bei allen Büchern - so ziemlich jedes Genre ist vertreten. Was passiert, wenn 20 bis 30 Prozent der Leser die digitale Variante als primäre Methode nutzen? Piraterie macht uns große Sorgen."

Adam Rothberg, Vizepräsident bei Simon & Schuster, teilt diese Ansichten: "Jeder in der Industrie sieht Piraterie als ein signifikantes Problem, aber es ist schwierig den Umfang des Problems zu messen. Wir wissen, dass Leute Dinge bereitstellen, aber wir wissen nicht, wie viele sich diese Dinge herunterladen. Wir wissen, dass sich die Menschen auf digitalem Wege zu Musik verholfen haben, ohne dafür zu zahlen. Als die Musikindustrie durch kostenloses Filesharing 'Ge-Napstered' wurde, hat sie einen Schlag erlitten, von dem sie sich bis heute nicht erholt hat. Seit dem Höhepunkt der Musikverkäufe im Jahr 1999 hat sich der Wert der inflationsbereinigten Verkäufe in den USA - trotz der Verkäufe von Apples sehr erfolgreichem iTunes Music Store - um mehr als die Hälfte verringert, so die Angaben der Recording Industry Association of America (RIAA). Ein jüngerer Bericht diesen Jahres von der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), basierend auf multiplen Studien aus 16 Ländern über drei Jahre hinweg gelangt zu der Schätzung, dass 95 Prozent aller Musikdownloads "nicht autorisiert sind und weder der Künstler noch der Produzent Geld dafür erhält."

Die New York Times wollte herausfinden, wie schlimm die Verbreitung tatsächlich ist. Man beauftragte eine Firma in Kalifornien, die Anti-Piraterie Dienste anbietet, um nach illegalen Publikation von Dan Browns E-Book "Das verlorene Symbol" zu suchen. Insgesamt fand man 166 Möglichkeiten, das Buch kostenlos aus dem Internet herunterzuladen. Interessant war hierbei, dass 102 der Treffer zu Rapidshare führten. Man stellte dieses Ergebnis der Rapidshare AG vor. Eine Sprecherin des Unternehmens, Katharina Scheid, erklärte, dass man Löschanfragen für 1 bis 2 Prozent der Files erhalten würde, die täglich hochgeladen werden. Einen Rat gab die Sprecherin auch gleich mit auf den Weg, für alle Autoren, deren Werke bei Rapidshare illegal veröffentlicht werden. Man solle von Nine Inch Nails lernen. Diese würden sich selbst vermarkten, indem sie "ihre Werke umsonst zur Verfügung stellen". Die New York Times konnte auf diesen Ratschlag nur spitz reagieren. Man wolle ihn weiterreichen. Aber erst, sobald Autoren ganze Stadien füllen und Bücher als Konzertflyer dienen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Urheberrechtsunterricht sponsored by Musikindustrie?
Beitrag von: SiLæncer am 04 Oktober, 2009, 21:22
Es ist nicht gänzlich neu, dass Schülern im Unterricht auch grundlegendes Wissen zum Thema Urheberrecht vermittelt wird. Problematisch wird diese Bildung lediglich dann, wenn sie einseitig geschieht.

In Australien ist es bereits seit einiger Zeit der Fall, dass Verbände, die der Contentindustrie sehr nahe stehen, kostenlosen "Urheberrechtsunterricht" an Schulen anbieten. In den USA sieht es kaum anders aus, wobei die Kinder hier sogar aufgefordert werden, ihre Ergebnisse der breiten Masse zugänglich zu machen. Als nächstes Land, welches das großzügige Angebot der Industrie in Anspruch nimmt, reiht sich Großbritannien ein. Hier war man jedoch etwas cleverer und bemerkte den Fehltritt. Glücklicherweise vergisst Google Cache nichts.

Konkret geht es um Ruth Katz, eine Beraterin der Musikindustrie. Kurz nachdem die "Mail on Sunday" auf einige Ungereimtheiten aufmerksam geworden war, editierte Katz ihr Linkedin-Profil. Dabei entfernte sie einige interessante Details. Katz selbst begann ihre berufliche Karriere 1995 bei dem Majorlabel EMI, als Vizepräsidentin im Bereich "Release-Planung". Im Jahr 2002 wanderte sie auf den Posten des Vizepräsidenten im Bereich "Content-Schutz" ab und kämpfte weitere sieben Jahre gegen Musikpiraterie. Im März diesen Jahres verließ sie EMI, um sich ihrer Firma "Ruth Katz Consultancy Ltd" anzunehmen. Nach Angaben des britischen Intellectual Property Office betätigt sich das Unternehmen in folgenden Bereichen: "Beratung, Vertragsschließung und repräsentative Dienste; Rechtliche Beratung; Anti-Piraterie und Anti-Fälschungsdienste; Lobbying; Schutz des Urheberrechts bei Musik; Ermittlungstätigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum; Information und Beratung zu einem der vorgenannten Dienste."

So ganz hat man EMI den Rücken aber noch nicht gekehrt. Man engagiert sich für diese nämlich nicht nur im Kampf gegen Pre-Releases, sondern bietet auch ein Unterrichtsprogramm für Grundschulkinder (!) an. Darin werden die Kinder über Musik und Kreativität unterrichtet. Bislang findet dieser Unterricht an sechs Versuchsschulen in Großbritannien statt und könnte im Falle eines Erfolges natürlich auf weitere ausgebreitet werden. An der Idee, Kinder über Urheberrechte zu unterrichten, ist grundsätzlich erst einmal nichts falsch. Interessant ist jedoch, dass ihr ursprüngliches Linkedin-Profil einige Informationen zu dieser Schulung enthält, die so nicht in der Presse auftauchen.

Ihr gegenwärtiges Linkedin-Profil spricht davon, dass sie "ein Bildungsprogramm für Grundschulkinder initiiert hat, um diese über die zahlreichen Aspekte von Kreativität und der Musikschöpfung zu unterrichten." Der Mail on Sunday fiel aber auf, dass das Profil weitere Elemente enthielt, die sehr urheberrechtsnah waren. Nachdem man Katz darauf angesprochen hatte, editierte sie ihr Profil zügigst. Der ursprüngliche Text: "Ich habe ein Bildungsprogramm für Grundschulkinder initiiert, um diese über die zahlreichen Aspekte der Kreativität und der Musikschöpfung zu unterrichten. Das Projekt wird von Musikindustrie enorm unterstützt, insbesondere zu nennen wäre hier die IFPI und UK Music, die EMI Music Sound Foundation, die Regierung, das DSCF sowie andere Musikindustrie-Angehörige. Ein Pilotprogramm, an dem sieben Schulen ab September teilnehmen, soll bis September 2010 auf alle Grundschulen Englands ausgeweitet werden."

Gegenüber der Mail hielt Katz ursprünglich fest, dass sie das Projekt voll und ganz aus eigener Tasche finanzieren würde. Es gehe schließlich um ein wichtiges Thema. Bei weiteren Recherchen fiel der Mail dann auf, dass Katz in ihrem Linkedin-Profil von einer Ausbreitung des Projekts sprach. In Anbetracht der Tatsache, dass alleine in England mehr als 17.000 Grundschulen vorhanden sind, müsste Katz wohl über eine beachtliche Summe verfügen. Nach der Editierung ihres Profils glaubt aber fast niemand mehr, dass es von Seiten der Musikindustrie keine "Fördermittel" gibt. Jetzt wäre es noch interessant zu erfahren, was genau Katz den Schülern beibringt. Ob sie objektiv arbeitet? Bei Betrachtung aller Faktoren, die hier ineinander wirken, gepaart mit der hastigen Editierung ihres Profils, will man daran eigentlich nicht wirklich glauben. Wer sich von den Anpassungen selbst überzeugen will, muss sich lediglich das aktuelle Linkedin-Profil von Katz, sowie die Version in Google-Cache zu Gemüte führen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Frankreich: Zündung der zweiten Websperren-Stufe?
Beitrag von: SiLæncer am 05 Oktober, 2009, 19:26
Die französische Nationalversammlung wird ab Mittwoch über einen Gesetzentwurf beraten, der eine Neuregelung von Glücksspielaktivitäten im Internet vorsieht. Neben einem Aufbrechen des Monopols der Lotto-Gesellschaft La Française des Jeux (FdJ) durch Vergabe von Lizenzen an staatlich kontrollierte Anbieter von Sport- und Pferdewetten sowie Pokerspiel-Betreiber sieht der Gesetzentwurf laut der Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net auch vor, dass der Zugriff auf nicht-legitimierte Angebote künftig per DNS-Blockade verhindert wird.

Wie La Quadrature du Net am heutigen Montag berichtet , soll die neu geschaffene Kontrollbehörde ARJEL (Autorité de Régulation des Jeux En Ligne) ohne richterlichen Beschluss darüber entscheiden können, welche Glücksspielseiten gesperrt werden und welche zulässig sind. Ähnlich war auch die Ausgangslage beim umstrittenen "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet", das harte Strafen für französische Filesharer bis hin zu einer mehrmonatigen Sperrung des Internetzugangs vorsieht und gegen das die Sozialistische Partei (PS) Frankreichs gerade erneut Verfassungsbeschwerde eingereicht hat.

Auch hier sollte zunächst eine Behörde (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet, Hadopi) selbst darüber befinden dürfen, gegen wen und welche Strafen verhängt werden. Das Französische Verfassungsgericht urteilte jedoch , dass es Aufgabe von Richtern und nicht der Hadopi sei, darüber zu entscheiden, ob Verstöße so gravierend sind, dass sie Freiheitsbeschränkungen in Form von Internet-Zugangssperren rechtfertigen. Das festgeschriebene Recht auf Informationsfreiheit schließe heute auch den freien Zugang zu Online-Diensten ein, erklärten die Verfassungsräte damals.

In der Ende September vom Parlament verabschiedeten neuen Version des französischen Filesharing-Gesetzes wurde denn auch festgelegt, dass nur ein Gericht über das Kappen des Internetzugangs und weitere Strafen entscheiden dürfe - dies allerdings in Schnellverfahren und lediglich auf Grundlage von geloggten IP-Adressen. Der Sprecher von La Quadrature du Net, Jérémie Zimmermann, befürchtet nun, dass die Regierung in Paris das Glücksspielgesetz zum Anlass nimmt, eine Kontroll- und Sperrinfrastruktur auf Basis von Filtersystemen zu etablieren, die später auch auf andere Gebiete ausgeweitet werden könnte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schwarzkopien von Hörbüchern mit Wasserzeichen aufspüren
Beitrag von: spoke1 am 06 Oktober, 2009, 22:44
Dateien werden während des Downloads eindeutig markiert

Wer im Onlineshop Soforthoeren.de Hörbücher kauft und sie dann gratis im Internet verteilt, muss künftig mit Schadensersatzforderungen rechnen. Während des Downloads werden die Dateien mit Daten des Käufers markiert.

CoSee, eine Ausgründung des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie, bringt einen verbesserten Kopierschutz für Hörbücher auf den Markt. Ein Audiowasserzeichen erlaubt es nun, Schwarzkopien von Hörbüchern im Internet mit der Suchtechnologie "Mediasearch Framework" aufzuspüren, um die registrierten Kunden dann privatrechtlich zu verklagen.

Einschränkungen für den Nutzer durch Kopierschutzmechanismen soll es nach den Angaben des Unternehmens nicht geben. Während des Kaufs werden beim Download in die Dateien Informationen über den Kauf und den Käufer eingebettet. Die Zeitverzögerung sei gering, so der Hersteller.

Erster Kunde ist der Hörbuchanbieter Diderot Media, der die zehn Toptitel in seinem Onlineshop Soforthoeren.de ab der Frankfurter Buchmesse 2009 mit den Fraunhofer-Audio-Wasserzeichen ausstatten wird. Der Anbieter übernimmt die Einbettung der Wasserzeichen selbst. Die Firma setzt die Fraunhofer-Wasserzeichen bereits seit 2005 ein, die automatisierte Internetsuche kommt jetzt neu hinzu.

Laut CoSee-Chef Patrick Wolf prüft die Mediasearch-Framework-Technik Tauschbörsen und Internetplattformen wie Youtube auf illegale Kopien. Das Verfahren funktioniere nicht nur mit Audiowasserzeichen, sondern sei auch für E-Books geeignet, sagte Wolf.

Laut Angaben des IT-Branchenverbands Bitkoms haben sich die Deutschen im Jahr 2007 rund 700.000 Hörbücher auf ihre Computer und mobilen Endgeräte geladen. Das waren 53 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Anbieter erzielten einen Umsatz von 7 Millionen Euro: ein Zuwachs von 32 Prozent. Der Durchschnittspreis pro Exemplar lag zu der Zeit bei 10,42 Euro. (asa)


Quelle: http://www.golem.de/0910/70275.html
Titel: Sarkozy-Patzer im Antipiraterie-Kampf
Beitrag von: ritschibie am 07 Oktober, 2009, 16:37
Der für den harten Kurs im Kampf gegen Raubkopierer bekannte französische Präsidentenpalast hat sich einen peinlichen Schnitzer geleistet.

(http://res.magnus.de/res/_2/2/e/9/44636.jpg)
Französischer Staatspräsident
Nicolas Sarkozy (Quelle: dpa)


Die Kommunikationsabteilung fertigte ohne die vorherige Erlaubnis der Rechteinhaber hunderte Duplikate eines Films über Staatschef Nicolas Sarkozy an und verteilte sie auf einer Botschafterkonferenz. Für die "Raubkopien" seien sogar neue Hüllen erstellt worden, berichtete das Enthüllungsblatt "Canard enchaîné" am Mittwoch. Auf ihnen sei vermerkt, dass das Copyright beim Élysée liege - obwohl die Produktionsfirma Galaxie die Rechte halte.

Eigentümer der betroffenen Filmfirma wenig amüsiert

"Ich wusste nicht, dass ich unter dem Copyright des Élysée arbeite", sagte der Geschäftsführer der Produktionsfirma der Wochenzeitung. Der Gründer des Unternehmens betonte, dass er nichts gegen die Kopien habe. Lediglich die neue Hülle verwundere ein wenig.

Nach Angaben aus dem Präsidentpalast hatte einer der Mitwirkenden an der Produktion grünes Licht für die Anfertigung der Kopien gegeben. Dieser sei allerdings nur einfacher Moderator in dem Film gewesen und habe keinerlei Rechte, bemerkte das Enthüllungsblatt. Sarkozy und die französische Regierung gelten europaweit als Vorreiter im Kampf gegen Verletzungen des Urheberschutzes. Professionellen Raubkopierern drohen bis zu drei Jahre Haft und Geldstrafen in sechsstelliger Höhe.

Quelle: SAT+KABEL
Titel: ISP wegen Filesharing seiner Nutzer vor Gericht
Beitrag von: SiLæncer am 07 Oktober, 2009, 21:57
In Australien hat heute der Prozess der Filmindustrie gegen den Internet-Provider iiNet begonnen. Dieser soll sich wegen der Filesharing-Aktivitäten seiner Nutzer verantworten.

Zum Auftakt der Verhandlungen legten die Anwälte der Filmindustrie Dokumentationen über 97.942 Urheberrechtsverletzungen durch iiNet-Kunden vor. Diese tauschten Filme über die Filesharing-Plattform BitTorrent aus. Am häufigsten wurden dabei die Streifen "Wanted" und "Hancock" aufgeführt, die jeweils von über 1.000 Nutzern hochgeladen wurden.

Die User hätten damit "jeden anderen Nutzer der frei verfügbaren BitTorrent-Software eingeladen, diese unrechtmäßigen Kopien herunterzuladen", so die Anwälte. Die Zahl der real geschehenen Urheberrechtsverletzungen sei daher um ein vielfaches Höher als allein die Zahl der Anbieter.

iiNet habe im Zuge dessen nichts getan, um dies in seinem Netzwerk zu unterbinden, hieß es weiter. Nach Ansicht der Filmindustrie sei es das mindeste, dass der Provider sich in seinen Geschäftsbedingungen vorbehält, das Vertragsverhältnis zu seinen Kunden zu kündigen, wenn diese Urheberrechtsverletzungen über ihren Anschluss begehen.

Zwar habe das Unternehmen öffentlich beteuert, im Kampf gegen illegale Downloads mit den Rechteinhabern zusammenzuarbeiten. Interne Dokumente würden aber Belegen, dass die Firmenpolitik eher in die entgegengesetzte Richtung gehe. Letztlich sei iiNet überhaupt nicht an einem entsprechenden Vorgehen interessiert, da man befürchtet, Kunden zu verlieren.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: AK Zensur: "Netzsperren-Gesetz sofort abschaffen!"
Beitrag von: SiLæncer am 08 Oktober, 2009, 10:40
Anlässlich der aktuellen Koalitionsverhandlungen fordern die im "Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur" zusammengeschlossenen Bürgerrechtler, das so genannte Zugangserschwerungsgesetz umgehend abzuschaffen.

Insbesondere die FDP müsse die Rücknahme des Gesetzes zur Bedingung für einen Koalitionsvertrag machen, hieß es in einer Stellungnahme. "Die FDP ist jetzt nach der Wahl in der Pflicht, ihr Wahlversprechen einzuhalten und das demokratiegefährdende Zugangserschwerungsgesetz zurückzunehmen", sagte Lutz Donnerhacke vom AK Zensur. "Daran muss die FDP festhalten, wenn sie sich in Sachen Bürgerrechte als glaubwürdig erweisen will."

Die Bürgerrechtler wiesen darauf hin, dass die FDP in ihrem Wahlprogramm ausführte: "Unmittelbar nach der Wahl wollen wir die unnötigen und unwirksamen Internet-Zensurmaßnahmen beenden." Auch die Position des FDP-Bundesparteitags sei eindeutig: "Die FDP lehnt die Sperrung von Webseiten mittels vom Bundeskriminalamt geführter verpflichtender Sperrlisten ab", laute ein Beschluss vom Mai 2009.

Hohe Erwartungen setze der Arbeitskreis auch in die Bürgerrechtler innerhalb der FDP, wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Max Stadler und den Bundesvorsitzenden der Jungen Liberalen, Johannes Vogel, die die Zurücknahme des Zugangserschwerungsgesetzes im Wahlkampf zur Koalitionsbedingung erklärt hatten.

"Für den Fall, dass die FDP es nicht schafft, ihr Wahlversprechen umzusetzen, bereitet der Arbeitskreis bereits eine Verfassungsbeschwerde vor", so Franziska Heine, die die Online-Petition gegen die Internetsperren initiiert hatte.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Filesharinggebühr als Lösung?
Beitrag von: SiLæncer am 08 Oktober, 2009, 15:27
Im Zuge der heftigen Diskussionen, wie man "illegalem Filesharing" in Großbritannien begegnen könnte, hat sich nun das UK Music Managers Forum eingeschaltet. Deren Vorschlag ist simpel.

"Wenn die kreative Industrie und die Provider nicht freiwillig eine Lizenzvereinbarung abschließen können, um Dienste anzubieten, die illegales P2P beseitigen, dann sollte die Regierung eingreifen und entsprechende Lizenzlösungen durchsetzen. Diese können pauschale Gebühren enthalten, so wie dies auch beim Radio der Fall ist", so das Music Managers Forum (MMF) gegenüber MusicAlly, "Es sollte aber auch mehr Experimente mit Lizenzierungsdiensten (durch das Technology Strategy Board) geben, um weitere kundenfreundliche Angebote zu entwickeln."

Pauschale Lizenzierung wie beim Radio klingt vielleicht auf den ersten Blick verlockend. Es wirft jedoch neue Probleme auf, die bereits hierzulande mehr als einmal erschöpfend diskutiert wurden. Die GEZ-Gebühr für Radio, Fernsehen und internetfähige PCs ist nicht umsonst höchst umstritten. Nicht alle sind bereit zu zahlen, diejenigen, die zahlen, sind mit dem "Programm" oft unzufrieden. Eine pauschale Abgabe, um Filesharing von urheberrechtlich geschützter Musik per se zu legalisieren, wäre vermutlich eine Lösung, die aber in zweiter Instanz nur neue Probleme aufwirft. Was ist mit Internetusern, die den PC bestenfalls zum Surfen benutzen? Eine erneute Zwangsabgabe würde bei vielen sicherlich sehr negativ aufgenommen. Was auch bleibt, ist die Frage, wie die Beträge letzten Endes verteilt werden. Wer kümmert sich darum, wie wird all dies analysiert und fair unter die Musiker gebracht?

Natürlich gibt es auch hier Lösungsansätze. Das Problem liegt jedoch vielmehr darin, dass dies kein Ansatz ist, der sich über Nacht realisieren läst. Es müssten alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Hier fordert das MMF darüber hinaus, dass den Musikern endlich mehr Rechte zugestanden werden müssen. Diese sollen endlich wieder mehr Einfluss auf die Art und Weise, wie ihre Werke vermarktet werden, haben.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
Beitrag von: SiLæncer am 09 Oktober, 2009, 19:53
Kürzlich wurden wir auf eine Firmenpräsentation der Digi Rights Solutions GmbH aufmerksam, die uns staunen ließ. Eigentlich dachten wir immer, dass Abmahnungen dazu da sind, teure Prozesse zu vermeiden. Bei der Firmenpräsentation wird man aber das Gefühl nicht los, dass dieser Aspekt eher im Hintergrund steht. Sind Abmahnungen unterm Strich einträglicher als der Verkauf von Tonträgern? Sollte man als Dienstleister für Rechteinhaber gar damit Kunden anlocken?

Das Darmstädter Unternehmen Digi Rights Solution GmbH (D.R.S.) beschreibt sich selbst als einen der führenden Dienstleister zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen in Peer-To-Peer-Netzwerken und bei diversen Filehostern. Beim Filesharing sind zwei Begriffe fest miteinander verbunden: die Urheberrechtsverletzung und die Abmahnung. Eine PowerPoint-Präsentation des Unternehmens könnte den Eindruck erwecken, als wären Abmahnungen nicht vom Gesetzgeber dafür geschaffen worden, um eine formale Aufforderung zu verschicken, damit ein bestimmtes Verhalten zukünftig unterbunden wird. Vielmehr erscheint es fast so, als wäre der Vertrieb von urheberrechtlich geschützten Werken überflüssig. Man veröffentlicht sie und wartet auf die Filesharer, die sich wie Goldfische auf das Brot stürzen, das man ins Wasser wirft.

Auf der Webseite der Musik- und Medienfirma theHackerCompanyGmbH steht, dass das Unternehmen die Digi Rights Solutions GmbH vertritt. D.R.S. seinerseits bietet seinen Kunden Tracking-Methoden an, um Filesharer im Internet ausfindig zu machen. Auf der Webseite der HackerCompany findet sich sogar ein eigener Menüpunkt für die Internet-Dienstleister von D.R.S. So richtig wurde unsere Interesse aber erst geweckt, als am Ende des Artikels die "Vorteile" von Digi Rights Solutions in Kurzform präsentiert werden. Neben dem obligatorischen "Turn Piracy Into Profit" Slogan (der anderweitig nur noch selten auftaucht) gibt es dort einen höchst interessanten Punkt. So verspricht man:

"Kein Kostenrisiko für unsere Auftraggeber".

Auch ohne Juristen zu sein wissen wir, das diese Aussage dem Grundgedanken von Abmahnungen total widerspricht. Der Auftraggeber - zumeist der Rechteinhaber - muss eben einem Kostenrisiko ausgesetzt sein, wenn er abmahnen läßt. Geht es nach dem Gesetzgeber, so dürfen auf diese Weise keine Umsätze generiert werden - zumindest nicht ohne gleichzeitig ein Risiko einzugehen.

Schade. Beim Versuch das "DigiProtect PDF" herunter zu laden, kam lediglich eine Fehlermeldung zutage. Offenbar hat man das PDF bereits im digitalen Nirwana verschwinden lassen. Immerhin ist die Präsentation "DigiProtect Power Point" noch online. Die Datei ist ein recht umfangreiches, 30 Folien langes Dokument. Im Wesentlichen wird dort beschrieben, was eine Tauschbörse ist, wie sie funktioniert und wie man schließlich eine Abmahnung versandfertig bekommt. Kurz vor Ende braucht es aber - so soll es bei erfolgreichen Präsentationen sein - noch einen echten "Knüller". Auf Seite 26 und 27 liefert man genau diesen. Man führt den Interessenten eine Beispielrechnung vor. Darin heißt es (u.a.): "Schadensersatz gemäß Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: 450,00 Euro". Im nächsten Absatz dann die erste "Überraschung", die sich aber noch im Rahmen hält: "Anteil Rechteinhaber 20% pro erfasstem und abgemahntem Rechtsverletzer, der tatsächlich bezahlt: 90,00 Euro - (Quote der Sofortzahler liegt zur Zeit bei 25%)."

Wir halten also fest: Vom Schadensersatz von 450 Euro für ein Werk gehen lediglich magere 20 Prozent an den Rechteinhaber. Darüber hinaus die wirklich überraschende Information: Jeder vierte Abgemahnte zahlt sofort. Die Daten sind relativ neu, die Präsentation wurde zuletzt am 02.02.2009 aktualisiert. 25% Prozent Sofortzahler klingt nach einer wirklich hohen Quote. Bisher ging man davon aus, dass maximal 10% aller Betroffenen sofort den angemahnten Betrag überweisen würden. Natürlich wäre es interessant zu wissen, wie viele der Angeschriebenen im weiteren "Verfahren" einknicken und doch noch ihre Rechnung begleichen. Doch die PowerPoint-Präsentation hat noch mehr Highlights zu bieten. Die Daten auf Folie Nummer 27 haben sogar uns verblüffen können.

Die Seite beginnt mit dem lapidaren Titel "Vergleich Ertrag legale ./. illegale Downloads". Ein Vergleich zwischen illegalen und legalen Downloads also? Wie aber soll man den Erlös durch eine Abmahnung überhaupt werten können? Generell dürfen Abmahnungen nicht aus monetären Motiven heraus durchgeführt werden. Von daher fiel diese Überschrift umso mehr ins Auge.

Die Folie besagt weiter, pro verkauftem (legalem) Download würde der Rechteinhaber netto 60 Cent erhalten. Pro erfasstem illegalen Download, der abgemahnt wird, erhält der Rechteinhaber (laut Präsentation) hingegen die Summe von 90 Euro. Vorausgesetzt der Abgemahnte zahlt, was laut dieser Statistik ja bei jedem vierten "Kunden" der Fall sein soll. Überaus plakativ die daraus resultierende Schlussfolgerung:

"Der Ertrag bei erfassten und bezahlten illegalen Downloads ist das 150-fache! Das bedeutet: Wenn 1.250 Rechtsverletzer erfasst werden, die zahlen, müssten zur Erwirtschaftung des entsprechenden Ertrages 150.000 Downloads legal verkauft werden."

Die Begriffe "Ertrag" und "Erwirtschaftung" fallen sehr ins Auge. Doch der nächste Absatz verspricht Aufklärung:

"Bei einer Zahlquote von 25% müssten also pro Monat 5.000 illegale Downloads eines bestimmten Produkts erfasst werden. Dies ist pro Woche eine Erfassungszahl von 1.000, was bei gut laufenden Themen realistisch ist."

(http://www.gulli.com/img/piracyprofit.jpg)

Bei "bekannten" Files ist es also (laut der offiziellen PP-Präsentation) realistisch, pro Woche 1.000 IP-Adressen von Filesharern zu speichern. Dies geht hoch bis zu einem Maximum von 5.000 mitgeschnittenen IP-Adressen monatlich. Von diesen 5.000 Abgemahnten bezahlt ein Viertel sofort, also 1.250 Personen. Bei einem Anteil von 90 Euro würde der Rechteinhaber also demnach netto 150 Mal mehr Geld "erwirtschaften", als wenn er das Werk legal verkauft hätte. Um den gleichen Erlös zu erzielen, müsste das Werk ca. 150.000 Mal über den Ladentisch gehen. Das sind Zahlen, die für sich selbst sprechen. Eine Interpretation überlassen wir unseren geneigten Lesern.

Was aber noch am Rand interessant erscheint: Aus der Präsentation kann man leider nicht eindeutig entnehmen, ob die Rede von nur einem Werk ist. Scheinbar lassen sich aber durch ein "bekanntes" Werk ca. 1.000 IP-Adressen pro Woche "einsammeln". Ist in der Präsentation nur von einem Werk (z.B. eine MP3-Datei) die Rede, so könnte man grob erahnen, wie viele IP-Adressen letztlich pro Monat gesammelt werden.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Schäuble für mehr Regeln im Internet
Beitrag von: spoke1 am 10 Oktober, 2009, 11:51
Schäuble für mehr Regeln im Internet
[fp] Stuttgart - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich für eine schärfere Reglementierung des Internets ausgesprochen.

"Kultur wie Marktwirtschaft gehen nicht ohne den Schutz geistigen Eigentums", sagte er am Freitag am Rande eines "Wertekongresses" der baden-württembergischen Landtags-CDU zu den Forderungen nach einem gelockerten Urheberrecht. Das Internet könne kein rechtsfreier Raum sein.

Der Minister gab handwerkliche Fehler beim sogenannten Zugangserschwerungsgesetz für Stoppschilder im Internet zu. Das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen. Die umstrittenen Internetsperren waren in diesem Jahr von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf den Weg gebracht worden. Jedoch trat das Gesetz nicht wie zunächst geplant am 1. August in Kraft, weil das federführende Wirtschaftsministerium es vorsorglich noch der EU-Kommission in Brüssel vorlegte. (ddp)

Quelle : www.digitalfernsehen.de
Titel: Schlappe für Internet-Sperre - Gericht stoppt Bundeskriminalamt
Beitrag von: Yessir am 12 Oktober, 2009, 10:44
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Gegner der Internet-Sperren gegen Kinderpornografie mit einer wegweisenden Verfügung gestärkt.

Nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Freitagsausgabe) forderte der zuständige Richter in einem Schriftsatz vom Bundeskriminalamt (BKA) eine Eidesstattliche Versicherung ein, den Telekommunikationsanbieter Arcor nicht zu Sperren zu veranlassen, bevor eine gesetzliche Grundlage geschaffen worden sei. Dafür wurde eine Frist bis zum 20. Oktober gesetzt.
Der Anbieter solle zugestehen, dass Sperrlisten erst "nach Inkrafttreten des Gesetzes und auf Grundlage des Gesetzes" umgesetzt werden, zitierte die "FAZ" aus der Verfügung mit dem Aktenzeichen 6 L 1185/09.WI. Das BKA wollte keine Stellungnahme zu dem Vorgang abgeben, der deutlich macht, dass es nicht nur von IT-Experten sondern auch von juristischer Seite starke Vorbehalte gibt.

Herbe Schlappe für Zensursula
Der Richterspruch ist eine herbe Schlappe für Bundesministerin Ursula von der Leyen (CDU, "Zensursula"). Diese hatte die großen Provider in Deutschland auf vertraglicher Basis verpflichtet, noch vor dem Zustandekommen eines Gesetzes Sperrlisten des Bundeskriminalamtes zu berücksichtigen und Web-Sites abzuriegelb. Der Vertrag hatte erhebliche Kritik ausgelöst.
Die alte Bundesregierung will Besucher kinderpornografischer Seiten in Zukunft mit einem knallroten Stopp-Schild begrüßen, gleichzeitig werden die IP-Adressen der betroffenen Surfer an Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Die Maßnahmen sind auch von Laien technisch leicht zu umgehen und deshalb sinnlos. Gegen die Praxis hatte ein Mitglied des Chaos Computer Club geklagt, nachdem ihn ein Schreiben seines Providers Arcor erreicht hatte, worin dieser ankündigte, vom BKA gelistete Seiten in Zukunft auf Grundlage des Vertrages ohne gesetzliche Vorgaben sperren zu wollen.
Offen ist noch, ob das umstrittene Internet-Sperren-Gesetz auch mit der neuen Regierung aus CDU und FDP zustande kommt. Die Liberalen hatten sich wie die Piratenpartei gegen zensorische Maßnahmen gewehrt, unter anderem deshalb, weil mit der Sperrung von IP-Adressen mit vermeintlichem kinderpornografischem Inhalt auch andere Web-Sites nicht mehr erreichbar sind. Auch wurde die Befürchtung laut, wonach die Sperren künftig auf andere missliebige Inhalte ausgedehnt werden könnten. Konservative Politiker haben diese Möglichkeit bereits ins Auge gefasst.

Quelle: magnus.de (http://news.magnus.de/internet/artikel/schlappe-fuer-internet-sperre-gericht-stoppt-bundeskriminalamt.html)
Titel: Filesharing - Filehoster verdrängen P2P
Beitrag von: SiLæncer am 12 Oktober, 2009, 12:17
Dass P2P-Tauschbörsen längst alles andere als "sicher" sind, erfahren zahlreiche deutsche Internetuser Tag für Tag, wenn eine Abmahnung in ihrem Postkasten liegt. Auch The Pirate Bay musste - obgleich nach langem Kampf - eine herbe Niederlage hinnehmen. Eine Rückkehr des größten BitTorrent-Trackers ist unwahrscheinlich.

Wohin geht also der Trend? Filehoster? FTP-Server? Back to the roots? Für viele ist bereits jetzt klar, dass insbesondere Filehoster an erster Stelle stehen, wenn jemand aus den zahlreichen P2P-Netzen "vertrieben" wird. Deren Model ist simpel aufgebaut. Eine pauschale Gebühr, dafür mit Fullspeed herunterladen, ohne Unterbrechung. Die passenden Links für die diversen Hoster, wie Megaupload oder Rapidshare finden sich auf zahlreichen Websites.

Der Trend scheint also klar definiert zu sein, zumindest für diejenigen, die ihn bereits nutzen. Der Vizepräsident des Anti-Piraterie Softwareherstellers V.I. Labs, Vic DeMarines, hat nun einige Analysen seines Unternehmens offen gelegt. Was für die Urheber wie ein Schock klingen muss, führt bei regulären Filesharern wohl nur zu einem bestandslosen Nicken. "Es ist unglaublich einfach zu nutzen. Und was man bekommt ist im Grunde der eigene private FTP-Server", so DeMarines zur Funktionsweise diverser Filehoster. Seiten wie Rapidshare würden ihren großen Gewinn in erster Linie durch die "Powerdownloader" generieren. Die Poweruser wären nämlich auch bereit, für ihren Premiumzugang zu bezahlen, welcher schnelle Downloads ohne wirkliche Begrenzung ermöglicht. Seiner Ansicht nach würde deren Geschäftsmodell auf der Basis illegal kopierter Filme, Musik, Bücher oder Software aufsetzen. Der Bedarf ist groß, die Sharehoster genießen eine hohe Popularität. Wie intensiv das Angebot genutzt wird, zeigt eine Äußerung von Rapidshare gegenüber der New York Times in diesem Jahr. Man erklärte, dass man inzwischen 10 Petabyte hosten würden, und teilweise bis zu drei Millionen (!) Downloads gleichzeitig bewältige. "Da wird viel Geld gemacht. Ohne illegale Kopien bin ich mir nicht sicher, woher sie ihre Einnahmen bekommen würden", so DeMarines.

Starke Anschuldigungen, zu denen sich Rapidshare nicht äußern wollte.

Das Wachstum von Rapidshare ist derweil ungebrochen. Derzeit hält man bei Alexa Platz 18 der weltweit meist besuchten Webseiten. Das deutsche Unternehmen ipoque, welches insbesondere im Bereich Netzwerkanalyse bekannt ist, behauptet, dass Rapidshare inzwischen weltweit für fünf Prozent des Internettraffics verantwortlich ist. Vic DeMarines sieht jedoch keine reelle Chance, in absehbarer Zeit gegen One-Click-Hoster vorzugehen. Obwohl Filehoster wie Rapidshare bereits in Prozesse wegen Piraterie verwickelt seien, und auch verloren hätten, würde es bislang keine wirkliche Handhabe geben.

Die Uploader müssten sich weder registrieren noch identifizieren. Rapidshare selbst filtere das Angebot nicht, da man der Ansicht ist, nur eine Plattform zur Verfügung zu stellen. Für den Hoster ist jedes File nur das, was es eben ist: eine Datei. Bemerkenswert ist, dass DeMarines jedoch auch lobende Worte für Rapidshare im Repertoire hat. Der Hoster falle - unter der Ansicht des Digital Millenium Copyright Acts (DMCA) - unter die Safe Harbour Klausel, man könne ihn also nicht direkt angehen. Zumindest nicht solange, wie er auf Löschaufforderungen schnell reagiert. Dies sei bisher der Fall gewesen. Dabei gilt es aber auch zu erwähnen, dass sich der Hoster hier einer Aufforderung fügt, die rechtlich schwer anwendbar wäre. Der DMCA ist schließlich ein US-amerikanisches Gesetz.

Insgesamt würden durch diese Stabilität insbesondere P2P-Tauschbörsen immer unattraktiver. Inzwischen würden Filehoster - so die Angabe von ipoque - für 15 bis 35 Prozent der "digitalen Piraterie" verantwortlich sein. Für DeMarines ein deutliches Zeichen: "P2P ist im Sturzflug. Man ist dort zu sichtbar, also gehen die Rechteinhaberverbände her und nehmen die BitTorrent-Tracker Seiten auseinander." Alle anderen Methoden seien ebenfalls stagnierend oder abnehmend. Wobei sich in diesem Kontext doch insbesondere eine Frage stellt: So viele User sind bereit, mindestens 7 Euro im Monat für Downloads zu bezahlen. Es ist also keinesfalls so, als wenn Filesharer nicht bereit wären, für den Zugang zu Werken Geld zu investieren. Auch wenn dies gerne behauptet wird. Wenn bezahlen die Anwender aber lieber dafür, dass sie ihre Dateien DRM-frei, zu einem guten Preis, extrem schnell und bequem herunterladen können.

Die Angelegenheit ist sehr komplex. Dennoch lässt sich schwerlich bestreiten: Der ach so böse "Raubkopierer", der nie und nimmer für ein Werk blechen würde, bezahlt monatlich 7 Euro und mehr für ein Angebot, dass ihm die Contentindustrie nicht bietet. Entweder weil die Unternehmen der Medienbranche nicht können oder weil sie nicht wollen. Stellen wir von diesem Zahlenspiel abgesehen eine rein hypothetische Frage. Nur so aus rein journalistischem Interesse: Was würde passieren, wenn sich alle "Content-Lieferanten" der Welt vereinigen würden, um einen eigenen Filehoster auf die Beine zu stellen? Ein Filehoster, wo alle digitalen Inhalte für eine Gebühr von X Euro verfügbar wären. Zweifelsohne gäbe es trotz dieses Anbebots viele weniger legale Alternativen. Die Umsetzung eines solchen Filehosters wäre auch mit der Überwindung zahlreicher juristischer Probleme verbunden. Trotzdem: Mit reinem Schubladen-Denken wird man die Problematik nicht bereinigen können. Auch oder gerade in der Wirtschaft wird viel Kreativität benötigt.

Quelle: www.gulli.com
Titel: IFPI & Schweden: 2,8 Millionen Filesharer täglich aktiv
Beitrag von: ritschibie am 13 Oktober, 2009, 14:47
Kommentar: Damit man auch nachvollziehen kann, warum in Schweden USB-Router so attraktiv sind ;)
Eine aktuelle Studie der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) ist zu dem Ergebnis gelangt, dass in Schweden täglich 2,8 Millionen Filesharer aktiv sind. Diese produzieren einen nicht ganz unbeeindruckenden "Durchsatz" an illegalen Downloads.

Die Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) scheint versagt zu haben. Das Gesetz, welches den Rechteinhabern mehr Möglichkeiten im Kampf gegen Urheberrechtsverletzer bieten sollte, scheint nur ein Vakuum erzeugt zu haben. Der Traffic in Schweden brach zwar ein, doch laut einer aktuellen Umfrage der IFPI gibt es nach wie vor mehr als genug Filesharer.

(http://www.gulli.com/img/2009/ifpi.jpg)
International Federation of the Phonographic Industry

Im Rahmen einer Webumfrage wollte man wissen, wer noch aktiv an Tauschbörsen teilnimmt und ob man auch urheberrechtlich geschützte Werke darüber beziehen würde. Rund 40 Prozent der Befragten zwischen 15 und 74 gaben an, dass sie tagtäglich via Tauschbörse geschützte Werke herunter- sowie heraufladen würden. Das IFPI-Vorstandsmitglied Louis Werner bezeichnete diese Zahlen als "sehr hoch". Man sei davon aber nicht überrascht. Wenn man in Betracht zieht, dass Schweden selbst gerade einmal 9,2 Millionen Einwohner hat, wirken die Zahlenwerte durchaus beeindruckend. Von einem Erfolg der so sehr beschworenen IPRED-Richtlinie kann also keine Rede sein. Wie die IFPI mitteilen ließ, wäre der Wert sogar noch erheblich höher, wenn man alle Befragten unter 15 Jahren mit in die Statistik aufgenommen hätte.

Einige halten die Zahlen bereits für übertrieben hoch. Insbesondere eine jüngst durchgeführte Umfrage des Fernsehsenders Viasat kam zu einem deutlich niedrigeren Ergebnis. Man hatte dort ermittelt, dass nur 11 Prozent der Schweden aktiv Filesharing betreiben. Wie üblich sind solche Zahlen mit Vorsicht zu genießen. Einen Ansatz, wie man zu solch hohen ifpiWerten gelangen konnte, gibt es jedoch. Bisherige IFPI-Umfragen wurden immer per Telefon durchgeführt. Dabei erreicht man jedoch nicht zwingend die passende Zielgruppe. Die Online-Befragung könnte also den Ausschlag für diese hohen Werte gegeben haben.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Widerstand der EU gegen Internet-Sperren bei Urheberrechtsverletzungen bröckelt
Beitrag von: SiLæncer am 15 Oktober, 2009, 13:06
Die Verhandlungsführer des EU-Parlaments im Streit über eine Regelung zur "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße im Telecom-Paket, die französische Sozialistin Catherine Trautmann und der spanische Konservative Alejo Vidal-Quadras, haben sich Berichten zufolge auf eine "Kompromissformel" mit dem EU-Rat verständigt. Der von den Vertretern der Mitgliedsstaaten im laufenden Vermittlungsverfahren präsentierte Vorschlag soll den bereits legendären Änderungsantrag 138 ersetzen. Mit diesem hatten sich die Abgeordneten in der 1. und 2. Lesung des rechtlichen Rahmens für die Neufassung der Regulierung des Telekommunikationsmarktes dafür ausgesprochen, dass Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer – etwa das Kappen von Internetverbindungen – nur per Gerichtsentscheidung verhängt werden dürften.

Der stattdessen von Trautmann und Vidal-Quadras mit abgesegnete Artikel besagt zwar zunächst ebenfalls, dass die Grundrechte der Nutzer bei allen Maßnahmen für Zugangseinschränkungen gewahrt werden sollen – einschließlich eines Anspruchs auf ein ordentliches Gerichtsverfahren. Mitgliedsstaaten soll es aber vorbehalten bleiben, Dringlichkeitsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit sowie zur Verhinderung, Untersuchung und Verfolgung jeglicher Straftaten einzuleiten. Gegner des Paragraphen fürchten, dass Nutzern künftig der Internetzugang ohne Gerichtsverhandlung schon im Rahmen der normalen Strafverfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen abgeknipst werden könnte.

Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net spricht angesichts der Kehrtwende im Hinterzimmer bei Gesprächen mit Abgesandten des Rats und der EU-Kommission von einem "Verrat" der Verhandlungsführer an der Linie des Parlaments. Die Abkehr von der wiederholt bestätigten Haltung der Volksvertreter unterlaufe die Macht des Parlaments und verweise auf ein Fehlen von Transparenz und demokratischer Glaubwürdigkeit der Europäischen Institutionen, bemängelt Philippe Aigrain von dem zivilgesellschaftlichen Bündnis. Die jetzt abgesprochene Formel könne letztlich eine Internetüberwachung "Orwellschen Ausmaßes" gestatten. La-Quadrature-Sprecher Jérémie Zimmermann ergänzte, dass die Initiative "Three Strikes"-Systeme in allen Mitgliedsstaaten die Tür öffnen würde.

Trautmann und Vidal-Quadras berufen sich dagegen auf eine Einschätzung des juristischen Diensts des EU-Parlaments, wonach der Änderungsantrag 138 nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei. Das Recht auf ein Urteil einer Gerichtsbehörde "vor" Sanktionsmaßnahmen lasse sich auch nicht aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ableiten. Mit dem Kompromissansatz des Rats und der Kommission gebe es dagegen keinen Zusammenstoß mit dem EU-Recht. Beobachter halten dagegen, dass die Einschätzung der Rechtsexperten des Parlaments die eigentlich mit dem Korrekturvorschlag 138 verknüpften politischen Fragen nicht beachte. Es gehe dabei nicht um einen Ansatz zur Regulierung des Binnenmarktes, sondern um eine allgemeine politische Vorgabe.

Eine Mitarbeiterin des EU-Abgeordneten Herbert Reul (CDU), der für Deutschland im Vermittlungsausschuss sitzt, wollte den Stand der Gespräche derzeit nicht kommentieren. Es gebe noch kein offizielles Ergebnis und über die Verhandlungen in den Vorrunden sei Stillschweigen vereinbart worden. Im weiteren Verfahren müsse sich die Delegation des Parlaments auf eine Position einigen und darüber abstimmen. Die mit den anderen Gremien ausgehandelte Linie werde dann im Plenum den Volksvertretern zur Wahl gestellt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Internetsperren sind offenbar vorerst vom Koalitionstisch
Beitrag von: SiLæncer am 15 Oktober, 2009, 20:38
Die Unterhändler von Union und FDP sind sich laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur in allen wichtigen Sicherheitsthemen einig. Die Agentur beruft sich dabei auf Aussagen von Vertretern beider Seiten am Donnerstag nach einer Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe Sicherheit/Justiz in Berlin. Zuletzt hatten sich die künftigen Regierungspartner vor allem über Themen wie das BKA-Gesetz samt Online-Durchsuchungen, die Vorratsdatenspeicherung und die Internetsperren gegen Kinderpornografie gestritten .

Bei der Vorratsdatenspeicherung solle die Nutzung der Daten auf schwere Gefahrensituationen beschränkt werden, zitiert die dpa Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Bei den Internetsperren hätten sich die Verhandlungspartner darauf verständigt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst versuchen solle, kinderpornografische Seiten zu löschen statt zu sperren. Nach einem Jahr sollen die Erfahrungen mit der Löschung ausgewertet werden.

[Update]

Für heimliche Online-Durchsuchungen von Computern soll künftig die Generalbundesanwaltschaft einen Antrag stellen müssen. Ursprünglich konnte das BKA den Antrag selbst beim Amtsgericht Wiesbaden einreichen, das dann entscheiden musste. Nun liegt die Entscheidung bei einem Richter des Bundesgerichtshofes. Zudem werden Online-Durchsuchungen nicht auf weitere Sicherheitsbehörden wie den Verfassungsschutz ausgeweitet.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Internetsperren sind offenbar vorerst vom Koalitionstisch
Beitrag von: Jürgen am 15 Oktober, 2009, 23:29
Bei den Internetsperren hätten sich die Verhandlungspartner darauf verständigt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst versuchen solle, kinderpornografische Seiten zu löschen statt zu sperren. Nach einem Jahr sollen die Erfahrungen mit der Löschung ausgewertet werden.
Es wundert mich sehr, dass man meint, das Löschen erst einmal ein Jahr ausprobieren zu müssen.
Hat man denn bisher sowas noch nicht einmal versucht?
honi soit qui mal y pense...
Zum Beispiel, um der Zensursula nicht vorab die "Gründe" für die gewünschten Sperren zu nehmen?
Titel: Ein (Nicht)gesetz: viele Gewinner
Beitrag von: SiLæncer am 16 Oktober, 2009, 11:43
Das Zugangserschwerungsgesetz soll nun für ein Jahr ausgesetzt werden. Ein Grund, zufrieden zu sein. Oder?

Selten konnte ein Gesetz, welches nun nicht umgesetzt wird, so viele Menschen zu Gewinnern mutieren lassen. Die Rede ist vom Zugangserschwerungsgesetz, welches wohl den meisten, die hier mitlesen, ein Begriff ist. Für jene, die es nicht kennen, die Kurzfassung: Die (Noch)Familienministerin, Ursula von der Leyen, trat an, die Kinderpornographie im Internet zu bekämpfen, wie sie sagte. Das Mittel der Wahl waren Sperrungen von Seiten mit kinderpornographischen Inhalten.

Natürlich stellten sich viele die Frage, warum denn die Seiten nicht gelöscht werden. Und bei dieser Antwort vergaloppierten sich die Ministerin sowie auch das BKA regelmäßig, erzählten wahlweise von irgendwelchen Ländern, in denen Kinderpornographie ja nicht verboten sei (nur um dann schnell zurückzurudern, nachdem sich die genannten Länder gegen solche Falschaussagen, die dem jeweiligen Land schaden, verwahrten), von der Unmöglichkeit viele Seiten zu löschen (was unter anderem durch den Arbeitskreis Zensur als falsch entlarvt wurde, da es diesem gelang, etliche Seiten schließen zu lassen) usw.

Während also die CDU (samt der rührigen Ministerin) ein gutes Wahlkampfthema hatte, fürchteten Bürgerrechtler eine Ausweitung der Netzsperrenidee (u.a. zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen usw.), die Opposition beklagte die Uneinsichtigkeit der CDU, deren Protagonisten gerne auch nachweislich falsche Zahlen benutzten und die Provider stellten sich auf eine Zensurinfrastruktur ein - nicht zuletzt da die Bundesfamilienministerin, statt auf gesetzliche Regelungen zu bauen, einfach mal Geheimverträge zwischen dem BKA und den Providern initiierte, denen sich, unter dem Druck der Gefahr, Kinderpornographie in der Außenwirkung zu unterstützen, die Provider auch mehrfach beugten.

Nun ist es soweit: Nach der Wahl ist vor der Wahl. Die CDU hat genug von dem Thema profitiert, das Gesetz (es gibt nun doch ein Gesetz) harrt der Unterschrift des Bundespräsidenten und... tusch! Trompete! Pauken!... als erste bürgerrechtsförderliche Amtshandlung kann sich die FDP (ehemals die Opposition, nunmehr in der Regierungskoalition mit der CDU) auf die Fahnen schreiben, dass das Gesetz ein Jahr lang nicht umgesetzt wird. Stattdessen (man ahnt es schon) soll versucht werden, die inkriminierten Seiten zu löschen, um dann ein Jahr später zu evaluieren. Sprich: All das, was Bürgerrechtler von Anfang an forderten, nämlich erst Löschversuche zu dokumentieren, Zahlen zu bieten, die darlegten, wie viele der Löschversuche ins Leere liefen usw. - all das wird nun als der große Erfolg der neuen Bürgerrechtspartei etliche in den Schoß der FDP treiben, die ja auch die neuen Regelungen, die sie sich für ALG II wünscht, als Novum zu verkaufen weiß und als Verbesserung.

Die Familienministerin wird anscheinend demnächst ins Gesundheitsressort wechseln, die CDU hat von dem Missbrauch an Kindern profitiert, indem sie (auch durch den auffällig stillen Dr. Wolfgang Schäuble) ein sinnfreies Gesetz vorantrieb, was nun also erst einmal in der Schublade verschwindet, die FDP hat ihren ersten großen Erfolg und die Zensurgegner können aufatmen, genauso wie die Provider, die nun keine geheimen Sperrlisten umsetzen müssen.

Und was ist mit den Kindern? wird nun der ein oder andere fragen. Aber aber... wer fragt schon danach? Es ist Politik, ihr Lieben. Nur Politik.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Gemischte Reaktionen auf Koalitionsabsprachen zur Innenpolitik
Beitrag von: SiLæncer am 16 Oktober, 2009, 21:57
Branchenvereinigungen haben die Einigung auf einen vorläufigen Stopp von Websperren bei den Koalitionsverhandlungen von Schwarz-Gelb begrüßt. "Löschen ist besser als sperren", lobte der Präsident des Hightech-Verbands Bitkom, August-Wilhelm Scheer, den gefundenen Kompromiss von Union und FDP zur Aussetzung entscheidender Teile des Zugangserschwerungsgesetzes. Die beschlossene stärkere Bekämpfung der Kinderpornographie an der Quelle verspreche mehr Erfolg, erreiche eher die Täter und verbessere den Schutz der Opfer und die Verbrechensprävention. Die Koalitionspartner hätten erkannt, "dass Internetsperren kein Allheilmittel sind".

Die erzielte Verständigung, wonach das Bundeskriminalamt (BKA) per Dienstanweisung des Bundesinnenministeriums an der Übermittlung von Sperrlisten an Provider gehindert werden soll, hat das Filterprojekt in letzter Minute gestoppt. Die technischen und organisatorischen Vorbereitungen zum Sperren seien abgeschlossen gewesen, erklärte ein Sprecher der Deutschen Telekom gegenüber heise online. Die Web-Blockaden hätten am morgigen Samstag auf Basis eines Vertrags mit dem BKA in Betrieb genommen werden sollen, auch wenn der Entwurf für die gesetzliche Regelung der Sperren noch vom Bundespräsidenten geprüft wird. Das BKA habe aber angedeutet, dass es kein Filterverzeichnis herausgeben werde. "Keine Liste, keine Sperrung", laute daher die Devise. Generell habe man die vertraglich verlangen Vorraussetzungen für die Zugangserschwerung zur Bekämpfung von Kinderpornographie erfüllt.

Auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco sieht in den Ergebnissen der Koalitionsgespräche zur Innenpolitik "wichtige Fortschritte". Die Entscheidung von Schwarz-Gelb sei eine "Bestätigung der jahrelangen Arbeit der nationalen und internationalen Beschwerdestellen der Internetwirtschaft, die gerade bei kinderpornografischen Angeboten auf ausländischen Servern gut funktioniert". Der Providerverband betreibt seine Internet-Hotline seit mehr als zwölf Jahren. Nutzer, die auf rechtswidrige Inhalte im Netz stoßen, können diese dort anonym melden. Die Hinweisgeber ermöglichen damit laut eco die Bekämpfung entsprechender Webseiten "sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene". Mehr als 93 Prozent der Inhalte, die unmittelbar den Host-Providern gemeldet wurden, würden der Erfahrung nach bislang in Zeiträumen von weniger als einer Stunde bis zu 14 Tagen vom Netz genommen.

Kinderschutzorganisationen kritisierten dagegen die Aussetzung der Sperren. Es müssten beide Maßnahmen, also Löschen und Sperren, so schnell wie möglich umgesetzt werden, fordern UNICEF, ECPAT, Innocence in Danger und Save the Children in einer gemeinsamen Stellungnahme. Das Zugangserschwerungsgesetz sei ein "erster wichtiger Schritt, um Kinder und Jugendliche gegen sexuelle Ausbeutung in den neuen Medien zu schützen". Rechtsexperten bemängeln zudem trotz Zustimmung in der Sache die skizzierte Verfahrensweise über einen Regierungserlass als "rechtsstaatlich äußerst fragwürdige Lösung". Es sei nicht Sache der Exekutive, über die Anwendung eines vom Parlament beschlossenen Gesetzes zu entscheiden.

Der Bitkom befürwortete zugleich die geplanten höheren Hürden bei heimlichen Online-Durchsuchungen und der Vorratsdatenspeicherung. Die Regierungsparteien zeigten damit, "dass sie mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl an dieses schwierige Thema herangehen". Ganz anders reagierte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg. Seiner Ansicht nach spreche zwar nichts dagegen, "bestimmte polizeiliche Maßnahmen durch engere richterliche Einbindung rechtlich zu stärken". Der beschlossene erschwerte Zugang zu den verdachtsunabhängig protokollierten Verbindungs- und Standortdaten schlage den Strafverfolgern aber ein "dringend erforderliches Instrument" aus der Hand. Die Vorratsdatenspeicherung diene dazu, "die Kommunikationswege von Schwerkriminellen zum Beispiel auf weitere Tatbeteiligte oder Hinweise auf weitere Taten zu prüfen".

Die Jungen Liberalen bezeichneten die Einigung als "echte Kehrtwende in der Innenpolitik". Zum ersten Mal seit dem 11. September 2001 hätten auf dem Feld der Bürgerrechte bereits beschlossene Freiheitseinschränkungen politisch wieder zurückgenommen werden können, verteidigte der JuLi-Vorsitzende Johannes Vogel die Resultate gegen die Schelte von Linken, Grünen und der Piratenpartei, die keinen Kurswechsel hin zur Stärkung der Bürgerrechte erkennen können. Die "Abschaffung der Internetzensur" bezeichnete Vogel als "großartigen Erfolg". Auch er zeigte sich aber enttäuscht, dass sich die Unterhändler nur auf eine Einschränkung von Online-Durchsuchungen verständigen konnten. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wertete es hingegen positiv, dass dieses Instrument "im Kern unangetastet" bleibe. Die von der FDP durchgesetzten Änderungen seien "völlig unproblematisch". Insgesamt werde es keine unvertretbaren Einschnitte bei Sicherheitsgesetzen geben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Three-Strikes-Gesetz ist "naiv"
Beitrag von: SiLæncer am 17 Oktober, 2009, 16:40
Der britische Provider TalkTalk hat sich nun auch offiziell zum geplanten Three-Strikes-Gesetz geäußert. Dabei bezeichnete man den Vorstoß als "naiv".

Der dritte Urheberrechtsverstoß über die Internetleitung ist entscheidend. Zumindest wenn oder sobald ein Three-Strikes-Gesetz in Großbritannien in Kraft tritt. Nach dem dritten Verstoß soll nämlich die Internetverbindung für eine bestimmte Zeitspanne gekappt werden. Der britische Provider TalkTalk hat nun in einem BBC-Videobeitrag erklärt, wie naiv das Gesetz eigentlich sei.

Parallel führte man vor, wie schnell und einfach es ist, als gewöhnlicher User in das Funknetz eines Nachbarn einzubrechen. Der Videoclip zeigt dabei relativ ausführlich, welche Schritte durchgeführt werden, bis letzten Endes etwas heruntergeladen werden kann.

Gewöhnliche Familien könnten so schnell ins Raster geraten und als Kriminelle abgestempelt werden, obwohl sie die Tat selbst nicht begangen haben. Die Mehrheit sei auch gar nicht fähig zu erkennen, ob sich Dritte in ihrem Netzwerk bewegen. Nach Ansicht von TalkTalk sei diese "vermutete Schuld" ein gefährlicher Schritt im Rechtsverständnis Großbritanniens, aber auch anderer Nationen.

"Das Mandelson-Schema ist in jedem Aspekt so fehlgeleitet, wie es naiv ist. Die mangelnde Unschuldsvermutung und die Abkehr von einem rechtstaatlichen Prozess in Kombination mit der Verbreitung von WLAN-Hacks wird zu dem Ergebnis führen, dass viele Unschuldige ihre Internetverbindung verlieren", so Andrew Heany, Direktor für Strategie und Regulation bei TalkTalk.

Zur Veranschaulichung dieser Problematik begab sich ein unbekannter Mitarbeiter von TalkTalk in eine zufällige Straße in Middlesex. Dort fand er zwei offene WLAN-Netze vor. Nachdem er sich in diese eingeklinkt hatte, lud er zwei urheberrechtlich geschützte Musikwerke herunter. Natürlich legal über iTunes. Die British Phonographic Industry (BPI) wiegelte derweil ab. Anschlussinhaber, die Opfer eines gehackten WLANs werden, müssten keine Sorgen haben. Sobald der erste Verstoß dokumentiert wird, würden diesen zahlreiche Informationen und Anleitungen an die Hand gegeben, ihr Netzwerk abzusichern. Ob dies aber reicht?

Quelle: www.gulli.com
Titel: Schwarz-Gelb gegen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen
Beitrag von: SiLæncer am 19 Oktober, 2009, 12:01
Union und FDP haben im Entwurf für eine Koalitionsvereinbarung dem Modell einer staatlich überwachten "abgestuften Erwiderung" auf Rechtsverstöße im Internet nach dem umkämpften französischem Vorbild eine Absage erteilt. "Wir werden keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen", heißt es nach Informationen von heise online wörtlich im Entwurf für den Fahrplan der geplanten schwarz-gelben Regierung. Das von Verhandlungspartnern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rahmen der Koalitionsgespräche zunächst geforderte "Three Strikes"-Modell, bei dem nach mehrmaligen Hinweisen auf Urheberrechtsverstöße der Internetzugang abgeknipst wird, ist damit vom Tisch.

Im Text betonen die Koalitionäre aber zugleich: "Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein." Sie geloben deshalb allgemein, "unter Wahrung des Datenschutzes bessere und wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet" zu schaffen". Dabei wollen Union und FDP "Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern fördern". Wie eine entsprechende engere Kooperation zwischen Unterhaltungsindustrie und Internetwirtschaft aussehen könnte, lässt das Papier offen.

Die Rechtsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hatte sich bereits im Juni "glasklar" gegen ein "Three Strikes"-Verfahren ausgesprochen und sich mit ihrer Haltung jetzt in den Verhandlungen über die künftige Innen- und Rechtspolitik durchgesetzt. Der "Schutz geistigen Eigentums" dürfe "nicht unverhältnismäßig zu Lasten anderer Grundrechte gehen", hatte die bayerische Vorsitzende der Liberalen damals betont. In ihrem Wahlprogramm bezeichnete die FDP die Bekämpfung von "Internetpiraterie" als "besondere Herausforderung", da es sich um eine "existenzielle Bedrohung für die Kultur- und Kreativwirtschaft" handle. CDU und CSU hatten sich in ihrem Entwurf für ein "Regierungsprogramm" zunächst das Modell einer "abgestuften Erwiderung" befürwortet, sich nach Protesten aber für die pauschalere Formel der "effektiven Unterbindung von Rechtsverletzungen" entschieden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kritik an Kompromissvorschlag zu Internet-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 21 Oktober, 2009, 19:42
Im Streit über eine Regelung zur "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen im Internet hat die französische Sozialistin Catherine Trautmann einen neuen Kompromissvorschlag ins Spiel gebracht. Die Verhandlungsführerin des EU-Parlaments schlägt eine Klausel vor, die betroffenen Internetnutzern ein "faires und unabhängiges Verfahren" unter Beachtung der Unschuldsvermutung und des Anhörungsrechts von Betroffenen zugestehen soll. Zudem sei das Recht auf eine "effektive und zeitnahe juristische Überprüfung" einer  Entscheidung  zu gewährleisten.

Die überarbeitete Passage soll den umkämpften Änderungsantrag 138 des Parlaments zu der geplanten Neufassung der Regulierungsvorschriften für den Telekommunikationsmarkt ersetzen. Mit diesem hatten sich die Abgeordneten in der 1. und 2. Lesung des Telecom-Pakets klar dafür ausgesprochen, dass Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer – etwa das Kappen von Internetverbindungen – nur nach einer entsprechenden Gerichtsentscheidung verhängt werden dürften. Der EU-Rat lehnt diese Klausel aber ab. Sollte das Parlament in der abschließenden Lesung nach der Tagung des Vermittlungsausschusses darauf bestehen, würde es damit die gesamte Novellierung kippen.

Bürgerrechtsorganisationen wie La Quadrature du Net sowie die Fraktionen der Grünen und der Linken lehnen auch den neuen Kompromissvorschlag als zu schwammig ab. Sie vermissen darin eine eindeutige Festlegung, dass Sperren von Internetzugängen nur  nach einer Verhandlung per Richtergenehmigung angeordnet werden dürfen. Zudem kritisieren sie das Verfahren, bei dem im Hinterzimmer wichtige Entscheidungen über die Grundrechte der Netzbürger getroffen würden. Trautmann werfen die Kritiker vor, den "Schutz der europäischen Bürger" zu vernachlässigen, indem sie nicht ernsthaft an einer rechtlich einwandfreien Formulierung für den Korrekturvorschlag des Parlaments arbeite. Auch der EU-Rat verteidige erkennbar nicht die Internetfreiheiten.

Auf Kritik stößt auch ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Erklärung zur Netzneutralität, die das Telecom-Paket ergänzen soll. Generell werden Netzbetreiber mit der im Raum stehenden Änderung der Universaldienst-Richtlinie angehalten, die Nutzer über Bedingungen zur Beschränkung des Internetzugangs oder darauf aufbauender Dienste und Anwendungen zu informieren. Zusätzlich sollen nun die Transparenzprinzipien und die Möglichkeiten nationaler Regulierer zur Verhinderung ungerechtfertigter Verlangsamungen des Datenverkehrs in öffentlichen Netzwerken gestärkt werden. Der Kommission wird laut dem Entwurf die Aufgabe erteilt, den Einfluss von Entwicklungen auf dem Markt und der Technik zu beobachten und notfalls mit den bestehenden Wettbewerbsgesetzen gegenzusteuern. Dies dürfte mehr oder weniger wirkungslos entgegen, bemängelt die Forscherin Monica Horten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Frankreich: Internetsperre für Urheberrechtsverletzer gebilligt
Beitrag von: SiLæncer am 22 Oktober, 2009, 23:28
Die französische Regierung darf im Kampf gegen Urheberrechtsverletzer im Internet wie geplant zu härteren Maßnahmen greifen. Die obersten Verfassungshüter Frankreichs haben das umstrittene Gesetz über Internetsperren, das unter dem Namen Hadopi 2 bekannt wurde, mit nur einer kleineren Beanstandung bestätigt. Das im September verabschiedete und am heutigen Donnerstag vom Verfassungsrat abgesegnete Hadopi-Gesetz erlaubt Richtern, urheberrechtlich nicht sanktioniertes Herunterladen von Filmen, Musik oder Software mit einer bis zu einjährigen Internet-Sperre zu bestrafen. Zudem sind für Wiederholungstäter hohe Geld- und sogar Gefängnisstrafen möglich.

Eine erste Version des Gesetzes war im Juni vom Verfassungsrat für nicht rechtmäßig erklärt worden. Der Rat bemängelte unter anderem, dass die Internetsperre von der Aufsichtsbehörde Hadopi (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet) und nicht von einem Gericht verhängt werden sollte. Über das Kappen des Internetzugangs und weitere Strafen soll nun ein Gericht entscheiden, allerdings in einem Schnellverfahren. Am Donnerstag gab es an Hadopi 2 nur noch einen Kritikpunkt: Ein Regierungserlass müsse in einen Gesetzesartikel umgewandelt werden, hieß es.

Die Opposition sieht in der Sperre des Internetzugangs einen Angriff auf die Informationsfreiheit. Sie kritisierte zudem die geplanten Justizverfahren, die schnell und einfach sein sollen. Eine Anhörung der Beschuldigten ist beispielsweise nicht vorgesehen. Sie hatte daher beim Verfassungsrat auch gegen die zweite Fassung des Hadopi-Gesetzes Beschwerde eingelegt, damit aber nun keinen Erfolg.

Im September hatte die französische Nationalversammlung die lange umkämpften Strafvorschriften des "Gesetzes zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" endgültig abgesegnet. Das Gesamtvorhaben will in Frankreich das auch hierzulande viel diskutierte Verfahren zur "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße im Netz aufsetzen. Von Anfang 2010 an drohen Rechtsverletzern damit nach zwei Verwarnungen per E-Mail und Brief einjährige Sperren ihres Internetzugangs. Dazu kommen gegebenenfalls Geldbußen in Höhe von bis zu 300.000 Euro und eine dreijährige Gefängnisstrafe.

Quelle : www.heise.de
Titel: EU-Rat weist Kompromiss zu Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen zurück
Beitrag von: SiLæncer am 25 Oktober, 2009, 13:28
Bei den derzeit noch inoffiziellen Verhandlungen zwischen Rat und Parlament der Europäischen Union über eine Regelung zur "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverletzungen im Internet ist eine Einigung in weite Ferne gerückt. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) will auch den Vorschlag für einen aufgeweichten Paragrafen zum Grundrechtsschutz im Kampf um ein "Three Strikes"-Verfahren bei der geplanten Novellierung des Telecom-Pakets nicht akzeptieren.

Eine Sitzung von Vertretern der verschiedenen Positionen endete so am Mittwochabend ohne Verständigung auf einen gemeinsamen Gesetzestext. Nun müssen die Parteien in den eigenen Reihen noch einmal den Spielraum für Änderungen ausloten. Andernfalls droht die Tagung des offiziellen Vermittlungsausschusses am 4. November zu platzen. Damit wäre die gesamte angestrebte Neufassung der Regulierungsvorschriften für den Telekommunikationsmarkt wohl kaum noch zu retten.

Die Verhandlungsführerin des EU-Parlaments, die französische Sozialistin Catherine Trautmann, setzte sich zuletzt für eine Klausel ein, die betroffenen Internetnutzern ein "faires und unabhängiges Verfahren" unter Beachtung der Unschuldsvermutung und des Anhörungsrechts von Betroffenen zugestehen will.

Ein solches Zugeständnis sollte den umkämpften Änderungsantrag 138 des Parlaments ersetzen. Mit diesem hatten sich die Abgeordneten in der 1. und 2. Lesung des Telecom-Pakets klar dafür ausgesprochen, dass Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer ­ wie etwa das Sperren von Internetzugängen ­ nur nach einer entsprechenden Gerichtsentscheidung verhängt werden dürften.

Trautmann betonte in der Schlussrunde der Hinterzimmergespräche, dass die von Bürgerrechtlern als nicht ausreichend kritisierte Kompromissformel der einzig gangbare Weg für die Abgeordneten sei. Andernfalls würde die Parlamentsseite auf dem unveränderten Korrekturvorschlag 138 bestehen. Die Auseinandersetzung um die Grundrechtsklausel entwickelt sich so zu einem Machtspiel zwischen Volks- und Regierungsvertretern vor dem geplanten Inkrafttreten des EU-Reformvertrags von Lissabon Anfang 2010. Die EU-Reform soll die Mitspracherechte des Parlaments stärken. Beobachter gehen davon aus, dass damit auch die Bedenken des Juristischen Dienstes des Abgeordnetenhauses gegen den Änderungsantrag 138 in seiner ursprünglichen Form hinfällig werden.

Obwohl das Gesetzgebungsverfahren nach dem Widerstand im Rat gegen den von Trautmann aufgezeigten Kompromiss wieder offen ist, zeigte sich "La Quadrature du Net" enttäuscht über den Stand der Verhandlungen. Die deutliche Ansage des Parlaments in den Lesungen des Novellierungsprojekts sei schon durch die Position der Verhandlungsführerin in "nutzloses" Fachgeschwätz und einen "sanften Konsens" aufgelöst worden, erklärte ein Sprecher der Bürgerrechtsorganisation. Die Minister der EU-Mitgliedsstaaten hätten den Änderungsantrag 138 nicht rasch genug vom Tisch bekommen können, um das Internet "ohne Störung durch die Judikative regulieren" zu dürfen. Der Fall drohe ein Paradebeispiel für die Machtlosigkeit der Abgeordneten zu werden.

"Wenn das Parlament den Diplomaten des Rates nicht Paroli bieten kann, steht es schlecht um die Demokratie in der EU", kritisierte auch Benjamin Henrion, Präsident des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), den Lauf der Dinge gegenüber heise online. Auch ansonsten wird der Druck von Bürgerrechtlern auf die Volksvertreter stärker, in der Grundrechtsfrage nicht nachzugeben. So appelliert etwa die "European Digital Rights"-Initiative (EDRi) in einem offenen Brief an die Abgeordneten, die "Kernbedeutung" des Änderungsantrags beizubehalten. Ansonsten drohe die Glaubwürdigkeit des Parlaments Schaden zu nehmen. Auch der Dachverband der europäischen Verbraucherschutzverbände BEUC und die Providervereinigung EuroISPA haben die Abgeordneten in separaten Stellungnahmen (PDF-Datei) aufgefordert (PDF-Datei), ihren demokratischen Auftrag wahrzunehmen und ihre in den bisherigen Abstimmungen gezeigte Haltung durchzusetzen.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Rat-weist-Kompromiss-zu-Internetsperren-bei-Urheberrechtsverletzungen-zurueck-838568.html
Titel: Web-DNS-Sperren: Bürgerrechtler fordern "Abschaffen statt Aufschieben"
Beitrag von: SiLæncer am 25 Oktober, 2009, 16:44
Die Anwendung des sogenannten Zugangserschwerungsgesetzes (ZugErschwG, PDF ) soll zunächst für ein Jahr ausgesetzt werden – das geht aus dem Entwurf des Koalitionsvertrags hervor, auf den sich CDU/CSU und FDP am gestrigen Samstag geeinigt haben. Bürgerrechtler würden das stark umstrittene Gesetz, das Zugriffe auf Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten dadurch erschweren soll, dass es Provider zu DNS-Umleitungen auf Grundlage von Sperrlisten des Bundeskriminalamts zwingt, allerdings viel lieber komplett abschaffen. So kritisiert der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) in einer Pressemitteilung, dass "ein als offensichtlich unsinnig und kontraproduktiv erkanntes Gesetz" nicht aufgehoben werde. Thomas Stadler vom AK Zensur nennt die im Koalitionsvertrag beschlossene Aufschiebung der Gesetzesanwendung "auch rechtlich äußerst fragwürdig".

Zunächst will die schwarzgelbe Koalition durch polizeiliche Maßnahmen darauf hinwirken lassen, dass kinderpornografische Inhalte aus dem Netz entfernt werden. Nach einem Jahr soll die Regierung den Erfolg dieser Maßnahmen evaluieren. Der AK Zensur wiederum befürchtet, dass "spätestens dieser Zeitpunkt genutzt wird, um weitergehende Bestrebungen nach Netzsperren erneut ins Gespräch zu bringen." Er verweist dazu auf Forderungen aus der Politik und von Lobbyverbänden, etwa Glücksspielangebote oder urheberrechtlich fragwürdige Webinhalte zu sperren. Zusätzlich bestehe die Gefahr, dass auch auf europäischer Ebene versucht werde, solche Sperrungen durch die Hintertür einzuführen.

Der Arbeitskreis richtet speziell an die Adresse der bisherigen und voraussichtlich auch künftigen Familienministerin Ursula von der Leyen die Forderung, sich "nach dem Ende des Wahlkampfes nun den wirklichen Problemen bei der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch zu stellen, statt weiterhin Symbolpolitik zu betreiben". So müsse man insbesondere in die Ausstattung und Ausbildung der Ermittlungsbehörden investieren. Christian Bahls vom Verein MOGiS (Missbrauchsopfer gegen Internetsperren) spitzt dies noch zu: „Viele Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch sind auch indirekte Folge einer verfehlten Familien- und Sozialpolitik und liegen somit – im Gegensatz zu technischen Themen – nicht nur im Verantwortungs-, sondern auch im Kompetenzbereich von Frau von der Leyen.“

Quelle : www.heise.de
Titel: Deutsche Musikindustrie will Frankreich nacheifern
Beitrag von: ritschibie am 27 Oktober, 2009, 13:18
Berlin - Mit der Einführung eines sanktionierten Warnmodells bei illegalen Downloads von Filmen und Musik übernimmt Frankreich in Europa die Vorreiterrolle bei der Bekämpfung von Internetpiraterie.

Das französische Verfassungsgericht habe mit seiner positiven Entscheidung den Weg für das sogenannte Hadopi-Gesetz freigemacht, berichtet der Bundesverband Musikindustrie.

"Zentrales Element des Gesetzes ist der Versand von Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet und eine Sanktion bei deren Nichtbeachtung", so der Bundesverband Musikindustrie. Umfragen in Frankreich und England zeigten, dass 70 bis 80 Prozent der Betroffenen ihre illegalen Downloads einstellen würden, wenn sie solche Warnhinweise erhielten.

Allein in Deutschland wurden im Jahr 2008 über 300 Millionen Songs illegal aus dem Netz "gesaugt". Mit Blick auf die aktuelle deutsche Politik sei die Zeit gekommen, mit einer neuen Regierung in Deutschland einen vergleichbaren Ansatz zu verfolgen. "Uns geht es um das Grundprinzip `Warnen statt abmahnen´, das wir auch in Deutschland für einen effizienten Weg zur Bekämpfung des massenhaften Diebstahls von Filmen, Musik, Hörbüchern, Spielen oder Software im Internet halten", so der Bundesverband Musikindustrie weiter.

Wenn die in Frankreich vorgesehene zeitweise Kappung von Internetanschlüssen bei Wiederholungstätern von der deutschen Politik nicht gewollt wäre, seien die Rechteinhaber bereit, auch andere Sanktionsmöglichkeiten zu diskutieren.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Kommentar zu:
Zitat
Wenn die in Frankreich vorgesehene zeitweise Kappung von Internetanschlüssen bei Wiederholungstätern von der deutschen Politik nicht gewollt wäre, seien die Rechteinhaber bereit, auch andere Sanktionsmöglichkeiten zu diskutieren.
Prügelstrafe, vielleicht? ;D
Titel: Britische Regierung will Internetsperren 2011 einführen
Beitrag von: SiLæncer am 28 Oktober, 2009, 16:57
Der britische Wirtschaftsminister Peter Mandelson bekräftigte erneut den Entschluss seiner Regierung, mit Netzsperren gegen illegale Filesharer vorzugehen. Der Labour-Politiker kündigte laut einem Bericht der BBC an, dass ein Three-Strikes-Verfahren gesetzlich verankert werde. Nach zwei Warnbriefen müssten "unbelehrbare Piraten" künftig mit dem Abschalten ihres Internet-Anschlusses rechnen. Auf einer Konferenz mit Regierungsteilnehmern und Vertretern der "digitalen Kreativindustrie" bezeichnete Mandelson die Internet-Sperre als "letzten Ausweg".

Im April 2010 soll das Digital-Economy-Gesetz, in dem die Three-Strikes-Strategie verankert werden soll, in Kraft treten. Mindestens ein Jahr lang soll die britische Regulierungsbehörde Ofcom zunächst prüfen, ob Warnbriefe auch ohne eine Umsetzung der Zugangssperre einen Rückgang der Verbreitung illegaler Kopien bewirken. Sollte sich bis dahin kein Rückgang um 70 Prozent einstellen, sollen ab Sommer auch Sperren des Anschlusses möglich sein.

Bislang wurden in Großbritannien andere "technische Maßnahmen", wie etwa die Drosselung der Bandbreite, als mögliche Strafen genannt. Für die "Unbelehrbaren" müssten Sanktionen eine reale Drohung sein, meint Mandelson, sonst gebe es keine effektive Abschreckung. Nach den neuen Plänen sollen sich die Internet-Provider und die Rechteinhaber die Kosten für das neue System teilen. Die Vereinigung der britischen Provider vertritt dagegen den Standpunkt, sämtliche Kosten müssten von den Rechteinhabern getragen werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Britische Regierung will Internetsperren 2011 einführen
Beitrag von: ritschibie am 28 Oktober, 2009, 18:20
Labour, wie es seit Tony Blair leibt und lebt. Was ist eigentlich "New" an
dieser Socken-Partei? Da greift wieder mal der Gorbi-Spruch...
Titel: 3-Strikes wird für die britischen ISPs teuer.
Beitrag von: SiLæncer am 01 November, 2009, 20:45
Bereits vor einiger Zeit hat der Internetanbieter British Telecom (BT) eine grobe Kalkulation vorgestellt. Diese vergleicht die geschätzten Ausgaben der ISPs für die 3-Strikes-Gesetzgebung mit den Verlusten der Musikwirtschaft. Es wird teuer, fragt sich nur für wen.

Die Kalkulation sorgte schon im September diesen Jahres hitzige Diskussionen. Man hatte zwar nur eine Schätzung abgeliefert. Diese war jedoch mehr als nur erschütternd. Man rechnete mit Ausgaben von einer Million Britischen Pfund pro Tag, an dem das Three-Strikes-Gesetz umgesetzt wird. Dem würden pro Jahr "nur" rund 200 Millionen Britische Pfund "Verlust" der Musikindustrie gegenüberstehen. Der britische Wirtschaftsminister Lord Mandelson geriet daraufhin erneut unter heftigen Beschuss. Er war es nämlich, der seit Monaten das Three-Strikes-Gesetz massiv vorantrieb.

Gemeinsam mit dem Telekommunikationsunternehmen Carphone Warehouse hat die British Telecom (BT) die Kalkulation nun verfeinert. Das Ergebnis ist nicht nur exakter als die vorhergehende Schätzung. Die Summe ist ebenfalls größer. Man geht von zusätzlichen Kosten von zwei Britischen Pfund pro Internetanschluss und Monat aus. Mit etwa 17,6 Millionen Breitbandanschlüssen in Großbritannien würden die zusätzlichen Kosten im Jahr bei 420 Millionen Britischen Pfund liegen. Man kritisiert dabei, dass das System ein Problem lösen soll, dass innerhalb der Musikwirtschaft einen "Schaden" von geschätzten 200 Millionen Britischen Pfund pro Jahr verursacht. Natürlich gilt es auch die restlichen Vertreter der Contentindustrie in diese Kalkulation mit einzubeziehen.

In erster Linie steht jedoch auch jetzt die Frage im Raum, wer diese Kosten tragen soll. Lord Mandelson hat zwar vor, dass die Rechteinhaber und Provider sich diese fair aufteilen würden. Aber wird dies wirklich passieren? Eine Abwälzung auf den Kunden ist wohl das wahrscheinlichere Szenario. Denn die Provider sind sicherlich alles, aber nun mal auch Firmen mit Gewinnorientierung.

Derweil darf sich nicht zuletzt die Contentindustrie fragen, ob deren Three-Strikes-Bestrebungen wirklich so genial sind, wie man es derzeit erhofft. Denn selbst wenn der Schaden für die gesamte Industrie bei 600 Millionen Britische Pfund liegen würde. Ist es dann besser 420 Millionen Britische Pfund für eine fragwürdige Verfolgung auszugeben? Oder anders formuliert. Glaubt man ernsthaft, dass aus den Betroffenen über Nacht willige Käufer werden, die plötzlich ihr Vermögen zum Wohl der Contentindustrie ausgeben? Dies dürfte wohl ein Traum bleiben.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Filesharing-Nutzer geben mehr Geld für Musik aus
Beitrag von: SiLæncer am 01 November, 2009, 22:54
Überraschung: Wer illegal Musik herunterlädt, gibt auch deutlich mehr Geld dafür aus, Lieder auf legalem Wege zu erwerben. Diese Annahme hat nun eine britische Studie zum wiederholten Male bestätigt.

Die gerne als "Musikdiebe" geschmähten Downloader geben im Schnitt 77 Pfund (86 Euro) im Jahr für Musik aus, 33 Pfund mehr als die Teilnehmer der Studie, die sich nach eigener Aussage nie auf illegale Weise Musik beschaffen.

Für die Studie wurden 1000 Briten im Alter zwischen 16 und 50 Jahren befragt. 10 Prozent der Teilnehmer gaben an, illegal Musik herunter zu laden. Dieses Ergebnis widerspricht den Annahmen der Musikindustrie, die von sieben Millionen illegalen Filesharern in Großbritannien spricht. Sind die Umfrageergebnisse korrekt, dürfte ihre Anzahl gerade einmal die Hälfte betragen.

Peter Bradley vom Think Tank Demos, der die Studie in Auftrag gegeben hatte, sieht in den Umfrageergebnissen ein Argument gegen die britischen Pläne, mit einer Three-Strikes-Regelung gegen illegale Downloader vorzugehen. "Der zuletzt von der Regierung verfolgte Ansatz wird die kränkelnde Musikindustrie nicht wieder aufrichten", erklärt Bradley. "Politiker und Musikunternehmen müssen verstehen, dass sich die Natur des Musikkonsums verändert hat und die Konsumenten niedrigere Preise und leichteren Zugang verlangen."

Die Musikindustrie könnte sogar einen Schaden durch eine Three-Strikes-Regelung erleiden. Schließlich würden dadurch ihre wichtigsten Kunden bestraft. Vertreter von Musikkonzernen interpretieren die Studie allerdings anders. Sie konzentrieren sich auf die Antworten der illegalen Downloader auf eine weitere Fragestellung.

61 Prozent von ihnen gaben an, die Einführung einer Gesetzgebung nach dem Schema "Three strikes and you are out" - wer dreimal bei Urheberrechtsverstößen erwischt wird, bekommt seine Internetverbindung gekappt - könne sie davon abhalten, weiterhin illegale Downloads zu nutzen. Darauf weisen auch Ergebnisse einer Studie aus Schweden hin. Dort hatten härtere Strafen zu einem Rückgang von illegalen Downloads unter Jugendlichen geführt.

Quelle: www.gulli.com
Titel: EU-Rat winkt Großteil des Telecom-Pakets durch
Beitrag von: SiLæncer am 02 November, 2009, 11:47
Der EU-Rat hat weite Teile der vom EU-Parlament im Mai beschlossenen Neufassung der Regulierungsvorschriften für den Telekommunikationsmarkt offiziell angenommen. Die Novellierung der Zugangsrichtlinie sowie die neue Direktive zur Einrichtung einer EU-Regulierungsinstanz (PDF-Dateien) haben somit ihren Lauf durch die Gesetzgebungsinstanzen vollendet. Erstere enthält vergleichbar schwach ausgeprägte Vorgaben zur Netzneutralität und neue Bestimmungen zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation, wonach Telekommunikationsanbieter die Öffentlichkeit erstmals breit über Datenpannen und Sicherheitslecks informieren müssen.

Laut den überarbeiteten Vorgaben zur Wahrung des Prinzips offener Netze müssen Betreiber nur über eingesetzte Verfahren zum "Verkehrsmanagement" informieren. Vor zu starken Begrenzungen einzelner Anwendungen wie zum Beispiel Filesharing oder Internet-Telefonie soll vor allem der Markt die Verbraucher bewahren. Zusätzlich können die nationalen Regulierer Mindestanforderungen an die zu erbringende Dienstequalität aufstellen. Der Kompromiss zur Netzneutralität bleibt zurück hinter den Wünschen der EU-Abgeordneten aus der 1. Lesung des Telecom-Pakets, wonach "der Zugang der Nutzer zu bestimmten Arten von Inhalten oder Anwendungen nicht in unzumutbarer Weise beschränkt" werden sollte. Bürgerrechtler und Oppositionsparteien halten die jetzt vom Rat für allgemeine Angelegenheiten abgesegneten (PDF-Datei) Bestimmungen für zahnlos.

Bei der neuen übergeordneten Regulierungsinstitution konnte sich die EU-Kommission nicht mit ihrem Plan für eine "Superbehörde" mit einem Veto-Recht Brüssels durchsetzen. Der letztlich beschlossenen Körperschaft namens "Body of European Regulators for Electronic Communications" (BEREC) hat der EU-Gesetzgeber lediglich ins Stammbuch geschrieben, den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt im Blick zu behalten und gegebenenfalls innerhalb von drei Monaten in einem detailliert aufgeschlüsselten Verfahren mit möglichen öffentlichen Anhörungen Sanktionen für regelwidriges Verhalten zu verhängen. Im Kern haben weiter die nationalen Regulierungsbehörden das Sagen.

Die in Frankreich kommenden Internetsperren im Kampf gegen wiederholte Urheberrechtsverletzungen im Internet betrachtet die reformierte Zugangsrichtlinie als nationale Angelegenheit der Mitgliedsstaaten. Über die Frage, welche Mindestvorgaben zum Grundrechtsschutz dabei eventuell einzuhalten seien, ist ein heftiger Streit zwischen Rat und Parlament ausgebrochen. Im Rahmen der inoffiziellen Vermittlungsgespräche beider Seiten konnte darüber keine Einigung erzielt werden. Gegen den Widerstand von Grünen und Linken waren die Verhandlungsführer von Konservativen und Sozialisten der Abgeordneten sowie die Vertreter des Rats dagegen schon zum Start der Sondierungen Ende September übereins gekommen, Aspekte der Netzneutralität nicht auf das gesamte Paket zu erstrecken und an den nun endgültig bestätigten Richtlinien nicht mehr zu rühren.

In der Auseinandersetzung um die Klausel für eine "abgestufte Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße gemäß dem "Three Strikes"-Ansatz in der noch offenen Rahmenrichtlinie hat der Rat einen weiteren Kompromissansatz für die am 4. November startende offizielle Vermittlungsrunde ins Spiel gebracht. Demnach sollen entsprechende Maßnahmen die Anforderungen an ein faires und unparteiisches Verfahren allein "respektieren". Ferner wollen sich die Mitgliedsstaaten weite und unkonkrete Bereiche offen halten, in denen sie Dringlichkeitsmaßnahmen ohne eine entsprechende Berücksichtung der Grundrechte von Nutzern anordnen könnten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Filmindustrie fordert Maßnahmen gegen Verlinkung illegaler Streaming-Seiten
Beitrag von: SiLæncer am 03 November, 2009, 16:39
Vertreter der Filmindustrie haben sich in den Reigen der Befürworter von Web-Sperren eingereiht. Die "Gatekeeper" in Gestalt der Provider sollten den Zugang zu umstrittenen Webangeboten mit Links zu Videostreams aktueller Kinofilme wie Kino.to blockieren, forderte Max Wiedemann, Produzent der deutschen Komödie "Männerherzen", auf dem Forum zu "Prävention und Aufklärung" der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Berlin am heutigen Dienstag. Dies sei "technisch kein Problem", betonte der Erfolgsunternehmer unter großem Beifall der versammelten Branchenvertreter. Die einzige Möglichkeit, der Download-Plage Herr zu werden, sei es, "nicht die Konsumenten zu bestrafen, sondern die Hehler".

Der Internetindustrie und ihrer Abwehrhaltung bei Zugangsblockaden warf Wiedemann vor, "Nebelkerzen" zu werfen, um "wirksame Mittel" gegen Urheberrechtsverstöße im Internet zu vermeiden. Die Nutzer dürften "gar nicht erst in Versuchung" geführt werden, sich illegal kopierte und nicht zur Verbreitung freigegebene Filme übers Internet anzuschauen. Auch den Widerstand der Zugangsanbieter sowie zahlreicher Nutzer und Datenschützer gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung verstand der Produzent nicht. Es rege sich schließlich auch niemand mehr darüber auf, "dass Autos Nummernschilder haben". Eine dynamische IP-Adresse entspreche in diesem Bild einem Mietwagen, bei dessen Anbieter auch noch im Interesse der Strafverfolgung wochen- und monatelang zu ermitteln sei, wem das Fahrzeug zu einem gewissen Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wurde.

Auch Klaus Jansen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sah "mutige Provider gefragt". Diese müssten den "Arsch in der Hose haben, das Richtige zu machen". Er gehe mit der Idee aus der Veranstaltung, "selbst Zugangsanbieter zu werden" und so Pionierarbeit zu leisten. Den Bürger über müsse kommuniziert werden, dass sie den Cyberspace derzeit "auf eigene Gefahr betreten". Denn eine Strafverfolgung finde im Internet derzeit "nicht wirklich statt". Dies liege unter anderem an der "Flatrate-Misere", durch die vielfach keine Verbindungsdaten mehr gespeichert würden und der "Tatort" im Netz dadurch nicht mehr zu rekonstruieren sei. Die Vorratsdatenspeicherung bezeichnete Jansen daher als "einzige Chance", um den Opfern im virtuellen Bereich noch irgendwie zu helfen: "Wir müssen zu Lösungen finden, mit denen wir regulierend eingreifen können."

Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco wehrte sich dagegen, "einen ganzen Industriezweig als Wurzel des Übels darzustellen". Das Internet sei keineswegs ein rechtsfreier Raum. So gebe es zum einen auf der strafrechtlichen Ebene "Mittel und Weg zur Rechtsdurchsetzung". Zum anderen sei für zivilrechtliche Verfahren ein eigener Auskunftsanspruch geschaffen worden. Gegen illegale Inhalte bei Host-Providern gebe es ferner mit Notice-und-Takedown-Verfahren ein effektives Mittel. Der Großteil der Anbieter entferne entsprechende Inhalte, da sie nach Kenntnisnahme in der Haftung seien. Eine Sperrung würde dagegen "überhaupt nichts bringen" und sei "immer mit großen rechtlichen Problemen verbunden". Es handle sich dabei um einen "grundlegenden Eingriff" in die technische Infrastruktur, für den es keinen Rechtsrahmen gebe.

Dem Polizeivertreter erwiderte der Providervertreter, dass sich die Ermittler offenbar "ihres eigentlichen hoheitlichen Aufgabenfelds" im Internet entledigen wollten. Sinnvoller wäre es, die Strafverfolger "mit geschultem Personal und Technik auszurüsten". Der Vergleich mit dem Straßenverkehr hinke zudem völlig, da in diesem Bereich auch nicht die Privatwirtschaft etwa über die Zulassung von Autos bestimme. Ferner werde dort auch nicht für ein halbes Jahr gespeichert, "wer wann von wo nach wo fährt". Die Netze würden zudem zu 99 Prozent legal genutzt und der Breitbandausbau sorge seit Jahren für einen allgemeinen Wirtschaftsaufschwung.

Der GVU-Vorstandsvorsitzende Christian Sommer schätzte indes den Anteil des illegalen Traffic am gesamten Internetverkehr auf etwa 50 Prozent. In Schweden sei der P2P-Verkehr nach Inkrafttreten eines neuen Copyright-Gesetzes mit einer Art Auskunftsanspruch stark eingebrochen. Sorgen bereitete Sommer die weitere Dezentralisierung von Filesharing-Netzen etwa mit OpenBitTorrent oder webbasierten Datei-Hostdiensten. Auch das Streaming illegaler Kopien weiche von etablierten großen Plattformen auf kleine Spezialangebote aus, die schwieriger zu verfolgen seien. Generell sprach sich Sommer für eine verstärkte "Kooperation" mit Providern aus, in deren Rahmen Nutzern nach Rechtsverstößen deutliche Warnhinweise zugestellt werden sollten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kulturflatrate-Umfrage: 50 Prozent sagen Ja!
Beitrag von: SiLæncer am 03 November, 2009, 20:04
Das Institut für Strategieentwicklung (IFSE), welches an der Universität Witten-Herdecke tätig ist, hat die Ergebnisse einer aktuellen Online-Umfrage zur Kulturflatrate vorgestellt.

Die wichtigsten Größen der Contentbranche befinden sich gegenwärtig in Berlin. Dort tagt das Branchenforum "Prävention und Aufklärung", unter der Feder der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Auch unser Chefredakteur Lars "Ghandy" Sobiraj ist auf der Veranstaltung unterwegs. Zu einem der interessanteren Vorträge zählt definitiv der von Hergen Wöbken vom Institut für Strategieentwicklung (IFSE). Er stellte eine repräsentative Online-Umfrage unter 6,7 Millionen Internetnutzern vor.

Dabei wurde unter anderem gefragt, wie die Personen einer Pauschalgebühr gegenüberstehen, wenn dafür private Kopien in P2P-Netzwerken zur freien Verfügung stehen. Knapp 50 Prozent wären bereit für eine entsprechende Berechtigung zu bezahlen. "Fast die Hälfte der Befragten ist für eine Kulturflatrate zu gewinnen", erklärte Wöbken auf der Veranstaltung. Darüber hinaus sei es aber auch so, dass Filesharing insgesamt nicht mehr so wichtig sei: "Es wird selbstverständlich, dass man auf alles Zugriff hat." Gemeint ist damit, dass die angeforderten Inhalte nicht zwingend dauerhaft auf den PC geladen werden müssen.

Grundsätzlich würde man davon ausgehen, dass es in absehbarer Zeit "so viele freie Inhalte" geben würde, dass der Begriff "Raubkopie" nicht mehr zutreffend sei. Die traditionellen Geschäftsmodelle würden bis zu diesem Zeitpunkt noch funktioniere. Wöbke legte der Filmindustrie jedoch nahe, zügig legale Angebote zu schaffen "mit denen man unter den Bedingungen des Internets noch Geld verdienen kann." Die Studie wurde unabhängig finanziert.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Anti-Piraterie-Abkommen für Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen
Beitrag von: SiLæncer am 04 November, 2009, 13:43
Im Rahmen des geplanten internationalen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) wollen die Teilnehmerstaaten offenbar über das jeweilige nationale Urheberecht hinaus reichende Regelungen für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet etablieren – bis zu Netzsperren für Urheberrechtsverstöße. Das geht aus ersten Details des bisher streng geheim gehaltenen Entwurfs für Internet-Regeln hervor, über die der kanadische Jura-Professor Michael Geist sowie PC World übereinstimmend berichten. Am heutigen Mittwoch kommen die Vertreter der ACTA-Länder zu einer neuen Verhandlungsrunde im südkoreanischen Seoul zusammen und beraten über den Entwurf.

PC World berichtet unter Berufung auf eine von der EU-Kommission an die EU-Mitgliedsstaaten verteilte Zusammenfassung der mündlich übermittelten US-Position. Danach strebt ACTA eine Ausweitung der Haftbarkeit Dritter bei Urheberrechtsverletzungen sowie die Einschränkung des Haftungsprivilegs für Provider an. Provider sollen demnach nur von der Haftung freigestellt werden, wenn sie angemessene Abwehrmaßnahmen ergriffen haben. Der US-Entwurf soll hier die "abgestufte Erwiderung" nennen, die nach Plänen der Regierungen Frankreichs und Großbritanniens bis zum Sperren des Anschlusses gehen soll. Im Klartext: Die USA wollen mit ACTA ein internationales "Three Strikes"-Szenario durchsetzen.

Der US-Entwurf orientiert sich den Berichten zufolge am Text des bilateralen Freihandelsabkommens zwischen den USA und Südkorea. Das illustriert die grundsätzliche Stoßrichtung von ACTA: Das Bemühen, bestehende internationale Vereinbarungen unter dem Dach der World Intellectual Property Organization (WIPO) mit dem multilateralen Abkommen zu erweitern. So solle der Entwurf im Prinzip einen international gültigen und verschärften Digital Millenium Copyright Act (DMCA) nach US-Vorbild etablieren. Das berichtet auch Michael Geist in seinem Blog unter Berufung auf ungenannte Quellen.

Trotz heftiger internationaler Kritik bleibt ACTA weiterhin Verschlusssache und wird hinter verschlossenen Türen verhandelt. Die schon im Vorfeld höchst umstrittenen Internet-Regeln hatte die US-Regierung zur Vorbereitung des Treffens in Seoul zwar einer Reihe von Experten vorgelegt, diese aber zum Stillschweigen verpflichtet. An den ACTA-Verhandlungen nehmen auf Einladung der USA und Japans neben der EU auch Staaten wie Kanada, Marokko, Mexiko, Singapur, Neuseeland und Australien teil. Die Gespräche finden seit 2007 hinter verschlossenen Türen statt, die US-Regierung und auch die für die EU-Mitgliedsstaaten beteiligte EU-Kommission halten Einzelheiten zum Verhandlungsprozess sowie Entwürfe unter Verschluss. Die Geheimniskrämerei der ACTA-Staaten wird von Bürgerrechtsgruppen massiv kritisiert.

Quelle : www.heise.de
Titel: Telekom-Paket: EU lässt Filesharer hoffen
Beitrag von: SiLæncer am 05 November, 2009, 20:29
Der EU-Ministerrat und das EU-Parlament haben heute Nacht ihre Verhandlungen zum Telekompaket abgeschlossen. Das Ergebnis ist ein Kompromiss.

Das Telekom-Paket der EU verbrieft eine neue Freiheit für die Bürger des Bundes: Die Internetfreiheit. Zwei Jahre dauerten die Verhandlungen über das Telekom-Paket. Vergangene Nacht hat man sich nun final geeinigt. Es galt einen Kompromiss zu schließen. Denn bei einem Aspekt war man sich uneins. Internettrennung für Rechtsverletzer. Dies käme der Akzeptanz eines Three-Strikes-Gesetzes gleich.

Das Telekom-Paket beinhaltet nun einen Abschnitt, der Internettrennungen bei Urheberrechtsverletzern grundsätzlich nicht ausschließt. Die Rahmenbedingungen hierfür wurden jedoch relativ eng gesteckt. Die Grenzen hierfür sollen in einer neuen "Bestimmung zur Internetfreiheit" festgelegt werden. Alle Maßnahmen müssen "angemessen, verhältnismäßig und notwendig innerhalb einer demokratischen Gesellschaft" sein. Besonders hervorgehoben wird dabei ein Aspekt, der im Zuge des Three-Strikes-Gesetzes oftmals fallengelassen wurde: Die Unschuldsvermutung.

Während bisher die reine Anschuldigung genügte, soll sich dies zukünftig unbedingt ändern. Unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist. Auch einer pauschalen Aburteilung durch eine eigens geschaffene Behörde wird ein Riegel vorgeschoben. Jede Internettrennung müsse im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens vollzogen werden. Darüber hinaus müsse die Option bestehen, dass eine "zeitnahe Überprüfung auf dem Rechtsweg" eingeleitet werden könne.

Die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Vivianne Reding, begrüßte den Kompromiss. Diese Kompromiss würde beweisen, dass die EU Grundrechte sehr ernst nimmt. Ob es wirklich so großartig ist, dass ein Three-Strikes-Gesetz im Kern von der EU akzeptiert wird? Zumindest eine pauschale Haftung des Anschlussinhabers, auch wenn dieser unschuldig sein sollte, wird wohl verhindert.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Spanien: Kein Three-Strikes-Gesetz!
Beitrag von: SiLæncer am 06 November, 2009, 13:31
Spanien bleibt offensichtlich auch in Zukunft das bevorzugte Land für Filesharer. Die Kultusministerin Angeles González-Sinde hat nämlich erklärt, dass es in Spanien kein Three-Strikes-Gesetz geben wird.

Die EU hat es mit dem Telekom-Paket sehr ernst genommen. Man akzeptiert grundsätzlich ein Three-Strikes-Gesetz, dieses unterliegt aber sehr engen Grenzen. Ob man dies nun als großartigen Kompromiss oder als halbgare Lösung darstellt, bleibt jedem selbst überlassen. Zumindest ein Land in Europa hat nun festgehalten, dass Milch und Honig auch zukünftig fließen werden.

Spanien entpuppte sich bereits vor geraumer Zeit als Paradies für Filesharer. Die Gründe dafür sind simpel. Das Herunterladen oder Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken zu rein privaten Zwecken ist dort nicht strafbar. Man muss also lediglich auf den Inhalt des Share-Ordners achten. Wie die dortige Kultusministerin Angeles González-Sinde nun erklärte, würde man auch dem Three-Strikes-Gesetz eine Absage erklären. Im Zuge eines Interviews im spanischen Frühstücksfernsehen wurde sie zum Telekom-Paket der EU befragt. Daraufhin erklärte González-Sinde, dass die Regierung "keine restriktiven Maßnahmen für die Endnutzer des Internets in Erwägung zieht".

Insbesondere dem Three-Strikes-Gesetz, welches die EU nun akzeptiert hat, wird damit eine Absage erteilt. Überdies hätte die spanische Regierung andere Ziele, wie die Kultusministerin erklärte. Man wolle als Erstes diejenigen attackieren, die illegale Kopien auf Websites online bringen sowie die Personen, die daraus Profit schlagen. Insgesamt betrachtet sei Internetpiraterie ein "sehr komplexes Thema".

Sobald Spanien die Präsidentschaft in der EU einnimmt, wird man sich vornehmlich mit dieser Thematik befassen. Es scheint also fast so, als wäre das einzige wirkliche Problem unserer Generation das Urheberrecht. Stellt sich lediglich die Frage, wer diesen Kampf auf legislativer Ebene gewinnen wird.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Lob und Schelte für EU-Kompromiss zu Internetsperren
Beitrag von: SiLæncer am 06 November, 2009, 18:51
EU-Medienkommissarin Viviane Reding und Europa-Abgeordnete haben den jüngst zwischen EU-Rat und Parlament erzielten Kompromiss zum Grundrechtsschutz im Telecom-Paket begrüßt. Die Luxemburgerin sprach am gestrigen Donnerstag von einer "guten Nachricht für die europäischen Bürger". Dies sei ein Signal, dass die EU grundlegende Rechte gerade im Bereich Informationsgesellschaft ernst nehme. Die mehrmonatige Debatte über Sanktionen für Raubkopierer habe aber auch gezeigt, dass "neue, modernere und effektivere" Ansätze in Europa zum Schutz der Rechte an immateriellen Gütern gefunden werden müssten.

Zugleich zeigte sich Reding erfreut, dass ein "Three Strikes"-Gesetz, durch das Nutzer kurzerhand der Internetzugang gekappt werden könnte, "nicht Teil des europäischen Rechts geworden ist". Regelungen der Mitgliedsstaaten für eine "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen im Internet oder vergleichbare Maßnahmen müssen laut der Einigung im Vorfeld ein "faires und unparteiisches Verfahren" vorsehen. Ferner soll Betroffenen das Recht auf eine "effektive und zeitnahe gerichtliche Überprüfung" einer entsprechenden Anordnung zugesichert werden. Die Kommissarin lobte zugleich, dass der Weg nun frei sei für die baldige abschließende Dritte Lesung der im Prinzip abgenickten gesamten Neufassung der Regulierung des Telekommunikationsmarktes. Diese enthalte auch "neue Garantien für ein offenes und 'neutraleres' Netz".

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im EU-Parlament, Rebecca Harms, bezeichnete die Verständigung als "Etappensieg für die Zivilgesellschaft". Der Machtkampf um den nicht in Gänze aufrechterhaltenen Änderungsantrag 138, der vor dem Verhängen einer Internetsperre in jedem Fall einen Richterbeschluss erforderlich gemacht hätte, sei zugunsten des Parlaments und der "engagierten Bürger" ausgegangen. Ziel müsse nun eine Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten sein, "die ordentliche Rechtsverfahren vorsieht", bevor ein Internetzugang wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gesperrt werde.

Auch die britische Politikwissenschaftlerin sieht zwar Verbesserungen im verabschiedeten Papier, bezweifelt aber, dass die gefundenen Formulierungen nationalen "Three Strikes"-Gesetzen Steine in den Weg legen. Generell könnten Netzbetreiber mit dem Paket problemlos den Zugang zu sowie die Nutzung von Diensten und Anwendung beschränken, solange sie ihre Kunden nur darüber aufklärten, fürchtet die Forscherin. Auch Regierungen würden nicht an Maßnahmen zur Einschränkung der Internetnutzung für "politische Zwecke" gehindert.

Der österreichische Rundfunkrechtler Hans Peter Lehofer wendet sich ebenfalls gegen die Interpretation des Grundrechtsparagraphen durch Kommissarin Reding. "Eine neue Internetfreiheit ist die neue Bestimmung jedenfalls nicht", schreibt der Experte in seinem Blog. Herausgekommen sei eine "zahnlose" Formulierung, die letztlich nur rechtsstaatliche Allgemeinplätze wiederhole und somit unnötig sei. Generell war der Streit um Urheberrechtsfragen laut Lehofer im Telecom-Paket fehl am Platz.

Quelle : www.heise.de
Titel: "Die Musikindustrie liegt falsch"
Beitrag von: SiLæncer am 17 November, 2009, 15:51
Immer mehr Künstler erkennen, dass die Taktik der Musikwirtschaft falsch ist. Mit MC Hammer hat sich nun ein Urgestein der Musikgeschichte gegen die Filesharerjagd gestellt.

Mit dem Song "You Can´t Touch This" erstürmte der US-amerikanische Rapper MC Hammer vor mehr als einem Jahrzehnt die Charts. Der Track ist auch heute noch recht bekannt. Der Musiker selbst erlebte die Höhen und Tiefen der Branche. Er hatte alles und verlor es schließlich wieder. In einem Interview äußerte sich MC Hammer nun äußerst kritisch gegenüber der gegenwärtigen Musikbranche.

Der momentane Kurs der Labels im Kampf gegen Filesharer sei falsch. Natürlich gäbe es ein Problem mit der Piraterie. Und ebenso mit der Thematik Musik im digitalen Zeitalter. Nach Ansicht von MC Hammer, der mit bürgerlichem Namen Stanley Burrell heißt, sei der juristische Weg jedoch der Falsche. Die Recording Industry Association of America (RIAA) würde damit nur eines erreichen. Nämlich die eigenen potenziellen Kunden vertreiben. "Der Vorstoß der Musikindustrie im Kampf gegen Piraterie folgt einer falschen Strategie", so der Rapper gegenüber theage.com.au. Insbesondere die Internet Service Provider (ISP) nimmt er in Schutz: "Wenn ein Mörder seine Tat mit einer Pistole begeht, geht man dann zu demjenigen zurück, der dem Täter die Waffe verkauft hat, und verhaftet ihn? Nein, man tut das nicht. Man nimmt die Person fest, die die Tat begangen hat."

Dabei wendet er sich insbesondere an den australischen Internet-Provider iiNet sowie die Australian Federation Against Copyright Theft (AFACT), die sich im Streit befinden. Letztere werfen dem ISP vor, er würde Urheberrechtsverletzungen begünstigen, indem diese nicht gegen Filesharer vorgehen. "In diesem speziellen Fall", so MC Hammer, "stiehlt jemand Inhalte, indem er den kostenlosen Weg benutzt. Aber man kann doch nicht hergehen und diejenigen belangen, die eine Infrastruktur bereitstellen."

Seiner Ansicht nach sollten die Labels endlich damit aufhören, juristische Schritte zu erwägen. Stattdessen sollte man sich auf die Digitalisierung von Inhalten konzentrieren. Insbesondere der Verkauf von Musik an Jugendliche, die vielleicht nicht einmal mehr im Besitz eines CD-Players sind, sollte angestrebt werden.

Verständlich, da diese Generation die zahlende Kundschaft der Zukunft ist. "Digitale Musik ist ohne Zweifel nicht nur die Zukunft, sondern bereits die Gegenwart. Ich denke, dass [die CD] immer unbedeutender wird, [...]. Ich weiß nicht, was sie daran hindert, diese schreckliche Übung zu versuchen und das Paket zu öffnen. Es ist doch keine Kunst eine CD aus der Hülle zu bekommen [...], und sobald man das geschafft hat, geht man her, und lädt sie auf den Computer."

Ein Punkt, bei dem Hammer sicherlich nicht falsch liegt. Auch die Statistiken der Musikbranche belegen immer deutlicher, dass die Zahl an bezahlten Musikdownloads stetig wächst. Jahr für Jahr werden neue Rekorde in dieser Sparte eingefahren. Könnte es da nicht sein, dass die sinkenden CD-Verkaufszahlen kein reines Teufelswerk von Filesharern sind? Oder liegt es vielmehr auch daran, dass wir uns immer mehr auf ein digitales Zeitalter zubewegen?

Quelle: www.gulli.com
Titel: Kritik an Hamburger Urteil zu Mitstörerhaftung von Sharehoster
Beitrag von: SiLæncer am 19 November, 2009, 18:43
Der Jurist Patrick Breyer moniert, dass das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg seine im vergangenen Jahr eingeleitete Rechtsprechung zur Mitstörerhaftung von Online-Diensteanbietern entgegen vieler Einwände fortschreibe. Mit einem Urteil von Ende September (Az.: 5 U 111/08) gegen RapidShare verfolge die Justizbehörde weiter das Ziel, das "Unwesen von Raubkopierern" durch ein "Generalverbot" anonymer Veröffentlichungsdienste im Netz zu unterbinden, schreibt der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktive Experte in einem heise online vorliegenden Fachbeitrag.

RapidShare leistet laut der noch wenig beachteten Hamburger Entscheidung "der massenhaften Begehung" von Urheberrechtsverletzungen Vorschub. Die Rechteinhaber seien dagegen trotz der gesetzlichen Pflicht der Provider zur Löschung rechtswidriger Inhalte "vollständig schutzlos". Konkret stellt das Urteil im Streit um urheberrechtlich geschützte Nacktfotos den Leitsatz auf, dass ein Geschäftsmodell eines Hosting-Dienstes nicht schutzwürdig sei, wenn es vielfältige Rechtsverletzungen im Internet unter dem Deckmantel völliger Anonymität ermögliche. Davon sei bereits auszugehen, wenn fünf bis sechs Prozent der hochgeladenen Dateien illegal seien und sich daraus eine besonders hohe absolute Zahl an Rechtsverstößen ergebe. Dem Plattformbetreiber seien in diesem Fall auch Maßnahmen zumutbar, die in letzter Konsequenz zur Einstellung des Dienstes führen würden. Erforderlich sei bei bereits auffällig gewordenen Nutzern zumindest eine Überprüfung von — auch komprimierten — Dateien vor Veröffentlichung.

Für Breyer ist dieser Ansatz unhaltbar. Er beklagt, dass der zuständige Senat des OLG auf die "grundlegende und unverändert zutreffende Kritik" an dieser Rechtsprechung "im Lichte der Grundrechte" nicht ausdrücklich eingehe. Einige seiner früheren Forderungen zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen wie die Einführung einer Anmeldepflicht für Nutzer würden nun zwar "differenzierter" dargestellt. Zudem hätten die Richter nun zumindest dem Namen nach einen "Grundsatz der Anonymität" genauso anerkannt wie die Unzulässigkeit einer generellen, personenbeziehbaren Nutzerprotokollierung ins Blaue hinein. Trotzdem halte der Senat im Kern daran fest, dass "protokollierungsfreie" Internet-Veröffentlichungsdienste ohne Vorabprüfung zur Verfügung gestellter Dateien illegal seien.

Die Auswirkungen, die ein solches Verbot hätte, sind laut Breyer kaum zu überschätzen. Neben Sharehostern oder anderen Webhostern wären auch Dienste wie viele Wikis oder Online-Foren betroffen, weil auch diese zur massenhaften Veröffentlichung etwa urheberrechtlich geschützter Liedtexte genutzt werden könnten. Eine Privilegierung von Plattformen, die der Meinungsfreiheit dienten, sei nicht möglich, weil inhaltsneutrale Dienste "immer sowohl zum grundrechtlich geschützten Meinungsaustausch als auch für Rechtsverletzungen genutzt werden können". Darüber hinaus wären auch die Anbieter anonymer Internetzugänge wie kostenlose Hotspots, öffentliche Internet-Terminals oder Internetcafés erfasst. Gleiches gälte letztlich für jegliche Tauschgelegenheit auch außerhalb des virtuellen Raums wie Computerclubs, Schulhöfe oder Flohmärkte und für jedes Vervielfältigungsgerät von Fotokopiergeräte bis zu CD-Brennern.

Wie in den Zeiten der Einführung privater Tonbandgeräte sieht der Jurist daher den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht als Revisionsinstanzen vor der Aufgabe, den "Hamburger Forderungen" eine Absage zu erteilen. Sie müssten Rechteinhaber auf Vergütungsansprüche gegen diejenigen verweisen, "die gewerblich von dem rechteeingreifenden Informationsaustausch profitieren". Nur so sei ein angemessener Ausgleich zwischen dem Freiheits- und Datenschutzinteresse der überwältigenden Mehrheit rechtstreuer Internetnutzer, der Berufsfreiheit der technischen Dienstleister und dem Eigentumsinteresse der Rechteinhaber herzustellen. Der Gesetzgeber müsse dabei "Schützenhilfe" leisten, indem er die von der Justiz den Anbietern auferlegten "exzessiven Überwachungspflichten" im Rahmen einer Novellierung des Telemedien-Gesetzes "normenklar ausschließe".

Quelle : www.heise.de
Titel: Mehr Rechte für britische Piratenjäger
Beitrag von: ritschibie am 20 November, 2009, 08:39
In Großbritannien soll der Wirtschaftsminister in Zukunft ohne Einmischung des Parlaments neue Strafen für Urheberrechtsverletzungen einführen können.

Boing Boing-Autor Cory Doctorow hat Details der neuen Anti-Piraterie-Gesetzgebung Großbritanniens an die Öffentlichkeit gebracht. Was eine der Regierung nahe Quelle ihm mitgeteilt hat, nennt er "den radikalsten Copyright-Vorschlag, den ich je gesehen habe".

Es geht um den sogenannten "Digital Economy Bill". Angeblich plant der britische Wirtschafts- und Vizepremierminister Lord Peter Mandelson Änderungen an dem Gesetzesentwurf, die ihm selbst ungeahnte Macht über die Urheberrechtsgesetzgebung verschaffen würde.

Nach Doctorows Quelle soll der Wirtschaftsminister in Zukunft das Recht erhalten, Verordnungen zum "Copyright, Designs and Patents Act" zu erlassen. Damit könnten Mandelson und seine Nachfolger in dem Amt am Parlament vorbei neue Gesetze zum Urheberrechtsschutz schaffen. Angeblich nennte Mandelson selbst drei Gründe für seinen Vorschlag: Erstens würde der Wirtschaftsminister die Macht erhalten, neue Rechtsmittel für Urheberrechtsverletzungen im Internet zu schaffen. Beispielsweise könnte er, schreibt Doctorow, "Haftstrafen für Filesharing einführen oder eine "Three Strikes"-Regelung schaffen, die ganze Familien ihren Internetzugang kosten, wenn irgendein Mitglied Urheberrechtsverstößen beschuldigt wird."

Zweitens würde der Minister ermächtigt, Vorgehensweisen einzuführen, nach denen er Rechte übertragen könnte, um Rechteinhaber vor Verletzungen zu schützen. Konkret hieße das, dass etwa Labels und Studios Ermittlungs- und Vollstreckungsrechte bekämen. So könnten sie beispielsweise von Providern die Herausgabe von persönlichen Daten von Internetnutzern verlangen oder die Internetanbieter zur Abschaltung von Zugängen, Löschung von Webseiten und Sperrung von Adressen anweisen.

Drittens erhielte der Minister die Macht, "solche Pflichten, Ermächtigungen oder Funktionen in Zusammenhang mit der Ermöglichung von Urheberrechtsverletzungen im Internet jeder Person aufzuerlegen [...]". Das heißt, dass zum Beispiel ISPs gezwungen weren könnten, ihre Kunden zu überwachen oder dass jeglicher Benutzer-generierte Inhalt vor seiner Freischaltung von Rechteverletzungen untersucht werden müsste. Zudem wäre es möglich, "Urheberrechts-Milizen", wie Doctorow es nennt, zu schaffen, die das Recht hätten, das Internet auf Urheberrechtsverletzungen zu kontrollieren und gegebenenfalls einzuschreiten.

Diese Möglichkeiten lägen wohlgemerkt ohne parlamentarische Kontrolle bei einer einzelnen Person. Bereits ohne die angeblichen Änderungswünsche von Lord Mandelson ist der Digital Economy Bill wirtschaftsfreundlich genug. Aus "Three Strikes" wird "Two Strikes": Wer auf den ersten Warnhinweis nicht reagiert, wird bei der zweiten Urheberrechtsverletzung aus dem Netz geworfen.

Hoffnung bietet ausgerechnet die Gesetzgebung der EU, denn die Anforderungen der Europäischen Union werden bereits ohne die zusätzlichen Ansprüche von Lord Mandelson nicht erfüllt. Im letzten Entwurf des Telekom-Pakets ist festgeschrieben, dass es vor der Abschaltung des Internetanschlusses eine rechtliche Maßnahme geben muss.

Sollte Mandelson sich durchsetzen, wäre das allerdings ohne Bedeutung. Denn diese Einschränkung bezieht sich ausschließlich auf staatliche Maßnahmen. Wenn die Contentindustrie das Recht erhalten würde, die Piraten-Verfolgung selbst in die Hand zu nehmen, wären der Jagd auf illegale Filesharer allerdings keine Hürden mehr im Weg.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Britische Regierung stellt Entwurf für "Three Strikes"-Gesetz vor
Beitrag von: SiLæncer am 20 November, 2009, 18:32
Die britische Regierung hat am heutigen Freitag einen Gesetzesvorschlag (Digital Economy Bill) vorgestellt, der unter anderem den Urheberrechtsschutz im Internet verbessern soll. In dem von Wirtschaftsminister Peter Mandelson und Kultusminister Ben Bradshaw präsentierten Entwurf ist ein Verfahren für eine "abgestufte Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen im Netz vorgesehen. Wer mit illegalen Filesharing-Aktivitäten gewerbliche Gewinne einfährt, soll mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Pfund (55.000 Euro) belegt werden können. Haftstrafen, wie sie etwa ein vergleichbares Gesetz in Frankreich oder auch das hiesige Urheberrechtsgesetz in schweren Fällen ermöglichen, sind für diesen Bereich nicht vorgesehen.

Internetprovider werden gemäß der bereits mehrfach angekündigten Initiative angehalten, ihren Kunden beim Verdacht auf Copyright-Verstöße Warnhinweise zu senden. Sie müssen die Zahl der ausgesandten Mitteilungen notieren und diese Angaben Rechteinhabern etwa aus der Musikindustrie zur Verfügung stellen. Diese können dann zivilrechtliche Schritte einleiten. Zugangsanbieter, die den Verpflichtungen nicht nachkommen, drohen Geldstrafen bis zu 250.000 Pfund (280.000 Euro). Laut dem für die Netzwelt zuständigen "Digital Britain"-Minister Stephen Timms unterstützt die Internetbranche den Ansatz trotzdem weitgehend.

Ein Sprecher des britischen Kultusministeriums betonte, dass konkrete Maßgaben für die vorgesehenen Internetsperren nicht Teil des Gesetzes seien. Man könne hier nicht von einem "Three Strikes"-Modell im klassischen Sinn sprechen. Laut Timms könnten bei wiederholten Rechtsverletzungen verschiedene "technische Maßnahmen" eingesetzt werden, die von der Drosselung der Zugangsgeschwindigkeit bis zu einem zeitweiligen Kappen der Netzverbindung reichten. Bevor entsprechende Sanktionen verhängt werden könnten, müsse zunächst klar sein, dass das Warnverfahren allein keine Abhilfe schaffe.

Die Regulierungsbehörde Ofcom mit einer Studie herausfinden, wie sich der Ansatz auf rechtswidrige Download-Aktivitäten auswirkt. Als Messlatte hat die Regierung eine Absenkung entsprechender Tätigkeiten und des davon verursachten Internetverkehrs um 70 Prozent innerhalb eines Jahres angesetzt. Letztlich wäre es dann auch die Ofcom, die Sanktionen beim Provider durchsetzen soll. Kritische Beobachter halten dieses Verfahren aber für unvereinbar mit den Bestimmungen zum Grundrechtsschutz im novellierten Telecom-Paket der EU, das Nutzern das Recht einräumt, gehört zu werden.

Darüber hinaus enthält der Entwurf Vorschläge zur Vereinfachung des Systems zur Erteilung kollektiver Lizenzen und zur Nutzung "verwaister Werke", deren Urheber nicht mehr aufzufinden sind. Bei Bürgerrechtlern und Bloggern hatte für Unruhe gesorgt, dass dem Wirtschaftsminister das Recht eingeräumt werden soll, künftig das britische Urheber- und Patentrecht auf dem Verordnungsweg – damit ohne echte parlamentarische Kontrolle – ändern zu können. Der Passus ist eingeschränkt auf die Zielsetzung, Copyright-Verletzungen im Internet zu verhindern oder zu reduzieren. Die Regierung meint, damit rasch auf technologische Veränderungen in der Online-Welt reagieren zu können.

Quelle : www.heise.de
Titel: EU-Telekompaket regelt Internet-Anschluss-Sperrung
Beitrag von: SiLæncer am 24 November, 2009, 14:36
Das EU-Parlament hat soeben dem Telekompaket zugestimmt. Darin geregelt ist auch, wann Internetnutzern, die Rechtsverstöße begehen, der Anschluss gekappt werden darf.

Das EU-Parlament hat in seiner heutigen Sitzung dem sogenannten Telekompaket zugestimmt. Das Telekompaket der Europäischen Union ist ein Bündel aus mehreren Richtlinien und einer Empfehlung, mit der die EU die Entwicklung eines einheitlichen Telekommarktes vorantreiben will. "Die Abstimmung war sehr kurz und schmerzlos", sagte eine Sprecherin des EU-Parlaments Golem.de auf Anfrage. "Es gab 510 Zustimmungen, 40 waren dagegen und 24 enthielten sich." Das Paket, auch als EU-Review bezeichnet, beinhaltet die Überarbeitung von fünf Richtlinien aus dem Jahre 2002 des Rechtsrahmens zur Telekommunikationsregulierung.

Stark umstritten war bis zuletzt, ob Internetnutzern bei Rechtsverstößen der Anschluss gekappt werden darf - etwa im Fall von rechtswidrig hergestellten Kopien. EU-Parlament und Mitgliedsstaaten haben sich vor der heutigen Abstimmung geeinigt, dass es dafür Hürden in Form eines "fairen und unabhängigen Rechtsverfahrens" geben soll.

Hohes Gut der Teilhabe an der Informationsgesellschaft

Der IT-Branchenverband Bitkom begrüßte die Einschränkung, die auf einen Richtervorbehalt hinausläuft. Frankreich habe den Weg für eine komplette Sperrung des Internetanschlusses freigemacht, während es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage dafür gebe.

"Die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ist ein hohes Gut, das nicht vorschnell infrage gestellt werden darf", betonte Bitkom-Chef August-Wilhelm Scheer. Vorrang müsse haben, bei Rechtsverstößen die geltenden Gesetze konsequent anzuwenden. Es sei rechtlich problematisch, parallel dazu eine Art Strafsystem auf dem Rücken der Provider zu schaffen, sagte er. Nach der Verabschiedung des Reformpakets hat der Bundestag 18 Monate Zeit, die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.

Kooperationen trotz Kartell

Zudem müssen laut dem Telekompaket nationale Regulierungsbehörden bei ihren Entscheidungen künftig Kooperationen zwischen Wettbewerbern beim Auf- und Ausbau von Telekommunikationsnetzwerken trotz kartellrechtlicher Bedenken zulassen.

Auch die Frequenzvergabe für mobile Breitbandnetze wird flexibler. Fest im Telekompaket verankert ist der Umgang mit der digitalen Dividende: Durch die Umstellung auf digitales Fernsehen werden Frequenzen frei, die zur drahtlosen Internetversorgung genutzt werden können.

Tageswechsel für Festnetz- oder Handyanschluss

Weiter sind Bestimmungen zu Verbraucherrechten im Telekompaket enthalten. So sollen Telefonkunden künftig binnen eines Tages ihren Festnetz- oder Handyanschluss wechseln und dabei ihre Nummer mitnehmen können.

Eine EU-Regulierungsbehörde, die die für Telekommunikationsfragen zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding favorisiert hatte, wird es nicht geben. Die neue Institution soll Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) heißen. Darin geht die Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG) auf. In der GEREK sitzen Vertretern der 27 nationalen Telekom-Aufsichtsbehörden. Zusammen mit der EU-Kommission können sie gegen nationale Regulierungsentscheidungen ein Veto einlegen. Das letzte Entscheidungsrecht bleibt jedoch beim nationalen Regulierer.

Quelle : www.golem.de
Titel: Virgin Media: Paketfilterung in der Testphase
Beitrag von: SiLæncer am 26 November, 2009, 16:23
Nachdem der britische Provider Virgin Media sich bereiterklärt hat, mit der Contentindustrie zusammenzuarbeiten, beginnt nun die erste Testphase. Urheberrechtsverletzer sollten per Deep-Packet-Inspection (DPI) ausfindig gemacht werden.

Um besser gegen Urheberrechtsverletzer im Internet vorgehen zu können, muss der Datenverkehr durchleuchtet werden. Insbesondere im Zuge eines Three-Strikes-Gesetzes erscheint dies der Contentindustrie hilfreich. Mit Virgin Media hat sich der erste Provider bereiterklärt, dem Ansinnen nachzukommen. In einer in Kürze startenden Testphase soll das System mit dem Namen CView getestet werden.

Insgesamt werden etwa 40 Prozent des Providernetzwerks während der Testphase betroffen sein. Der Ablauf des Vorgangs ist dabei höchst umstritten. Einerseits ist die Methode mehr als ineffektiv und kann schon durch ein verschlüsseltes Zip-Archiv ausgehebelt werden. Auf der anderen Seite wird in die Privatsphäre der User eingegriffen. Hierzu muss man sich mit der Wirkungsweise der Deep-Packet-Inspection (DPI) grob befassen.

Bei der Reise des Datenpakets von Punkt A zu Punkt B wandert es durch das Netzwerk des Providers. Während das Paket bislang völlig unangetastet befördert wurde, findet mit der DPI-Technologie nun eine Änderung statt. Sobald es den Provider "passiert", wird es geöffnet und durchleuchtet. Der Inhalt wird dabei nach bisherigen Aussagen nicht "gelesen", so dass die Privatsphäre bestehen bleiben soll.

Es findet lediglich ein Abgleich per Hash-Summe oder vergleichbarer Methoden statt. Weist die Datei beispielsweise denselben Wert auf, den auch eine bereits ermittelte Datei hat, so wird die Anwendung Alarm schlagen. Insbesondere im Falle von Filesharing ist dies in Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern relativ einfach zu bewerkstelligen.

Man sichtet sämtliche eigenen Werke, die in einer Tauschbörse angeboten werden, und hält wichtige Dateiinformationen fest. Bei der späteren Deep-Packet-Inspection kann dann mit diesen Informationen ein Abgleich erfolgen. Interessant dürfte jedoch vor allem die Reaktion der Kunden sein, wenn die Testphase nun anläuft. Ein Endtermin wurde bis jetzt nicht festgelegt.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Horst Köhler unterschreibt Netzsperren-Gesetz nicht
Beitrag von: SiLæncer am 28 November, 2009, 19:07
Bundespräsident Horst Köhler will das Zugangserschwerungsgesetz vorerst nicht unterschreiben. Ohne seine Unterschrift bleibt es unwirksam.

Horst Köhler will zunächst noch "ergänzende Informationen" der Bundesregierung zu dem Gesetz haben. Denn möglicherweise wird das "Internetsperrengesetz" in der aktuellen Form niemals zu Anwendung kommen. Es stammt noch aus der letzten Legislaturperiode der großen Koalition - die schwarz-gelbe Regierung dagegen hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Gesetz "vorerst nicht zur Anwendung zu bringen". Es seien nicht nur die massiven Proteste gegen das Gesetz gewesen, die vor allem die FDP zu diesem Schritt bewogen. Vielmehr sehen Max Stadler von der FDP und "andere Rechtspolitiker" das Gesetz als verfassungswidrig an. Es sei aber nicht möglich, ein von Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz einfach so nicht zur Anwendung zu bringen - dies sei kein korrektes, rechtsstaatliches Vorgehen.

Möglicherweise könnten Bundestag und Bundesrat aufgrund dieser Sachlage dazu übergehen, eine neue Regelung zu dem Gesetz zu verabschieden. Vielleicht sind dies die Information, die Horst Köhler von der Bundesregierung erbeten hat.  Somit könnte das Gesetz in der aktuellen Form unwirksam werden beziehungsweise gar als "erledigt" betrachtet werden. Das letzte Wort zum Zugangserschwerungsgesetz ist also noch nicht gesprochen. Parallel dazu ist gestern bekannt gegeben worden, dass mit "White IT" ein Bündnis gegründet wurde, das privatrechtlich den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet angesagt hat.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Proteste gegen geplantes britisches Gesetz zu Internetsperren
Beitrag von: SiLæncer am 03 Dezember, 2009, 20:53
Internetkonzerne und Bürgerrechtler laufen Sturm gegen die Gesetzesvorlage "Digital Economy Bill" der britischen Regierung. So haben die Webgrößen eBay, Facebook, Google und Yahoo Wirtschaftsminister Peter Mandelson in einem von der BBC veröffentlichten Schreiben (PDF-Datei) aufgefordert, vor allem Paragraph 17 aus dem Vorhaben zu streichen. Dieser soll Regierungsmitgliedern das Recht einräumen, auf dem Verordnungsweg das britische Urheberrecht zu ändern. Eingeschränkt ist die Befugnis bislang nur durch die Zweckbestimmung, Copyright-Verletzungen im Internet zu verhindern. Die vier Online-Firmen warnen davor, dass sich die Exekutive damit "weitreichende Kompetenzen" ohne parlamentarische Kontrolle aneignen würde. Diese könnten etwa genutzt werden, um zusätzliche "technische Maßnahmen" gegen illegale Download-Aktivitäten einzuführen oder die Überwachung der Verkehrsströme im Netz zu verschärfen.

Die Politik- und Rechtsexpertin Monica Horten spricht gar von einer "Henry VIII"-Klausel unter Anspielung auf den englischen König, dessen Herrschaft von Tyrannei und Zensur geprägt gewesen sei. Der Entwurf stelle "das drakonischste Gesetz zur Regulierung des Zugangs zu Informationen und kulturellen Werken seit der Einführung der Druckerpresse" dar. Der Regierung würde damit die Macht gegeben, die gesamte technische Infrastruktur von Kommunikationsnetzwerken umzugestalten. Die Unterhaltungsindustrie und die Rechteinhaber könnten dabei großen Einfluss nehmen auf die vorgeschriebene "Zusammenarbeit" mit Zugangsanbietern. Bei Zuwiderhandlungen kämen auf die Provider Strafen in Höhen von bis zu einer Viertelmillion Pfund (rund 275.000 Euro) zu.

Mandelson verteidigte dagegen den Paragraph 17 bei der 2. Lesung des Entwurfs am gestrigen Mittwoch im "House of Lords", bei der laut Medienberichten auch mehrere Mitglieder des Oberhauses des britischen Parlaments Bedenken gegen die Initiative anmeldeten. Die angestrebten Vollmachten "sollten und würden nicht leichtfertig genutzt", versicherte der Wirtschaftsminister. So seien vorab öffentliche Konsultationen vorgesehen. Sämtliche Änderungen würden dem Parlament zudem zur Abstimmung vorgelegt.

Zugleich betonte Mandelson, dass das in dem Papier ebenfalls vorgesehene Verfahren für eine "abgestufte Erwiderung" auf Copyright-Verstöße grundrechtsverträglich sei. Eine Sperre des Internetzugangs gemäß dem "Three Strikes"-Ansatz werde nur als "Ultima ratio" nach vorherigen "deutlichen und mehrfachen Warnungen" angewendet. Zudem werde jedem Betroffenen ein ordentliches Einspruchsverfahren vor Gericht offen stehen.

Dennoch reißt die Kritik nicht ab. So warnt die britische Bürgerrechtsorganisation "Open Rights Group" in einer ersten Analyse des Entwurfs, dass die Gründe für das Kappen von Netzzugängen "außerhalb demokratischer Kontrolle" lägen. Gegen die grundsätzliche Anklage der Verletzung von Urheberrechten sei zudem kein Einspruch möglich. Insgesamt gingen die Regelungen weit über vergleichbare Gesetze hinaus, wie sie etwa in Frankreich bereits verabschiedet worden seien.

Die US-Bürgerrechtler von der Electronic Frontier Foundation (EFF) sehen zudem Konsequenzen auch für Anbieter offener WLAN-Hotspots. Diese könnten bei Rechtsverletzungen in Mitstörer-Haftung genommen werden. Weiter verweist die EFF auf einen noch wenig beachteten Paragraphen, wonach sich die Regierung auch zusätzliche Kontrollmöglichkeiten beim Verwalter der nationalen Top Level Domain .uk einräumen lassen wolle. Demnach könne sie schon bei "Unregelmäßigkeiten" wie etwa dem zögerlichen Verfolgen von Markenzeichenansprüchen eine andere Registrierungsstelle einsetzen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Chef von Microsoft Deutschland setzt sich für Websperren-Gesetz ein
Beitrag von: SiLæncer am 08 Dezember, 2009, 16:30
Im Rahmen der vertieften Prüfung des  Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Seiten durch Bundespräsident Horst Köhler (CDU) und im Umfeld des 4. nationalen IT-Gipfels lebt die Diskussion über Web-Sperren wieder auf. So erklärte der Chef von Microsoft Deutschland, Achim Berg, gegenüber dem Deutschlandfunk am heutigen Dienstag, dass er an Stelle Köhlers das Normenwerk unterschreiben würde. Es gehe ihm – ähnlich der Argumentation der früheren Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) – vor allem um den "Symbolcharakter" des Vorhabens.

Dass es natürlich Spezialisten gebe, die damit aufgebaute Web-Blockaden "vielleicht sogar sehr einfach" umgehen könnten, sei ein anderes Thema, sagte Berg. Das Internet sei "kein rechtsfreier Raum", das hätten "einige etwas durcheinander geworfen mit Meinungsfreiheit". Die aktuellen Debatten um heimliche Online-Durchsuchungen, Vorratsdatenspeicherung oder eben auch das Zugangserschwerungsgesetz hält Berg in diesem Sinne nicht für schädlich für die hiesige IT-Branche.

Der Präsident des IT-Verbands Bitkom, August-Wilhelm Scheer, forderte dagegen: "Es darf nicht länger eine Trial-and-Error-Politik auf dem Rücken der Internetwirtschaft geben". In den vergangenen Jahren hätten die vielen vorangebrachten netzpolitischen Gesetzinitiativen für "viel Verunsicherung" gesorgt, beispielsweise auch das "Gesetz gegen Kinderpornographie im Internet".

Auch der neue Berichterstatter für neue Medien in der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Klingbeil, sprach sich entschieden gegen das von Schwarz-Rot verabschiedete Zugangserschwerungsgesetz aus. Die Bestimmung müsse "ganz klar" weg, betonte der Abgeordnete im Parteiblatt der Sozialdemokraten, dem Vorwärts.  "Wenn mir aber Experten sagen, dass die vereinbarten Sperren leicht zu umgehen sind und daher wirkungslos bleiben, dann werden sie diesem Ziel nicht gerecht." 

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat unterdessen in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung "intensive Gespräche" mit Staaten angekündigt, die nicht gegen Anbieter von Kinderpornographie im Web vorgehen. Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Devise "Löschen statt sperren" werde "nicht einfach sein", erklärte die FDP-Politikerin. Einschlägige Server stünden auch in den USA, Australien oder Neuseeland, "also in Ländern, mit denen wir auf polizeilicher Ebene eine enge Zusammenarbeit haben". Ziel der Bundesregierung sei es, "die Hintermänner dieses Geschäfts" ebenfalls zur Verantwortung zu ziehen. "Wenn dafür mehr Personal nötig sein sollte, dann darf es daran nicht scheitern."

"Das Gesetzgebungsverfahren war unglücklich, weil die große Koalition versucht hat, die neue Regelung in letzter Minute durchs Parlament zu peitschen", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. "Wenn das Gesetz nicht in Kraft träte, würde das vieles erleichtern." Insgesamt brächten Web-Blockaden nicht den erwarteten Nutzen. Zudem habe der Vorstoß zu einer "großen Verunsicherung" geführt und so der Piratenpartei Aufschwung gegeben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Chef von Microsoft Deutschland setzt sich für Websperren-Gesetz ein
Beitrag von: berti am 08 Dezember, 2009, 16:58
hmm, ich versteh die aussage nicht:
Zitat
Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Devise "Löschen statt sperren" werde "nicht einfach sein", erklärte die FDP-Politikerin. Einschlägige Server stünden auch in den USA, Australien oder Neuseeland, "also in Ländern, mit denen wir auf polizeilicher Ebene eine enge Zusammenarbeit haben".
  es gibt also eine enge zusammenarbeit mit den pol-behörden, kipo ist in den genannten ländern strafbar. Wo also ist da das problem?

und noch ein dingens
Zitat
Ziel der Bundesregierung sei es, "die Hintermänner dieses Geschäfts" ebenfalls zur Verantwortung zu ziehen.
Gibt es in den usa eigentlich so etwas wie swift ? (weiss das jetzt wirklich nicht). Wäre es da nicht angebracht, das deutsche (europäische) behörden auch auf einen datenaustausch dringen? Komplette Überwachung des amerikanischen Zahlungsverkehrs duch deutsche behörden, das hätte was.
Titel: IT-Gipfel: Nicht drei, sondern nur zwei "Strikes"
Beitrag von: SiLæncer am 08 Dezember, 2009, 20:43
Eine deutsche Variante für das französische "Three-Strikes"-Konzepts gegen Urheberrechtsverstöße im Netz hat beim vierten IT Gipfel von Bundesregierung und IT-Wirtschaft der parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP), ins Spiel gebracht. "Was ich am französischen Modell ganz schlecht finde, ist der dritte Schlag", sagte Otto. Er halte es für unerträglich, das Kommunikationsgrundbedürfnis zu beschneiden. "Die zwei anderen Schläge finde ich aber bedenkenswert", sagte Otto in der von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger moderierten Runde zu "Eigenverantwortung und Staatkontrolle im Internet".

Der Staatssekretär brachte einen "ganz persönlichen" Vorschlag ein, betonte dabei aber, dass der noch nicht in Regierung oder Fraktion diskutiert worden sei. Nicht eine Behörde, sondern die Internet Service Provider selbst sollten Kunden, bei denen sie urheberrechtswidrige Aktivitäten feststellen, zweimal mahnen. Die Kunden bekämen sozusagen die gelbe Karte von ihrem Provider gezeigt. Nutzt dies nichts, dann soll laut Otto ein Bericht des Providers an ein eigens geschaffenes Gremium übersandt werden. Wie dieses zusammengesetzt sein soll und welche weiteren Schritte dann folgen, dazu lieferte Otto noch keine Details. Er sieht in der Verschiebung der Verantwortung für die Aufsicht von einer Behörde  wie der französischen Hadopi zu den Service-Providern selbst offenbar ein Stück mehr "Selbstverantwortung" der Wirtschaft. Leutheusser-Schnarrenberger äußerte sich nicht zu Ottos "persönlichem Vorschlag".

Otto erntete heftigen Widerspruch für seinen Vorstoß. Peter Franck, der für den Chaos Computer Club auf dem Podium saß, sagte, die Provider würden damit praktisch zu Polizisten gemacht. "Das geht gar nicht", sagte Franck gegenüber heise online. Er halte es auch nicht mit bestehendem Recht vereinbar.  Er wünsche sich von der Bundesregierung, dass sie dafür sorgt, dass die Vorratsdatenspeicherung vom Tisch kommt, dass fremde Regierungen nicht die Bankbewegungen der Bürger bekommen könne, sagte Franck zu Leutheusser-Schnarrenberger. Außerdem hoffe er auch, dass der IT-Gipfel künftig mehr als gesellschaftspolitische Debatte verstanden werde und nicht als rein wirtschaftspolitische.

Leutheusser-Schnarrenberger selbst nannte die Offenheit des Netzes national wie international als Hauptziel der von der Koalition vereinbarten Politik für das Netz. Die neue Koalition wolle durch einen Kurswechsel hin zu mehr Selbstverantwortung die Bürgerrechte stärken und freien Entfaltungsraum für neue Geschäftsmodelle im Netz schaffen. Daher soll auch die "Einführung von Internetsperren über den Umweg der Providerhaftung vermieden werden", ließ die neue Bundesjustizministerin in einem schriftlich vorbereiteten Statement wissen.  "Entsprechend klar sind unsere Verhandlungspositionen im Rahmen der ACTA-Verhandlungen mit den USA", heißt es da auch. Zum ersten Mal hat sich damit eine deutsche Politikerin so entschieden zu dem hinter verschlossenen Türen verhandelten Anti-Piraterie-Abkommen geäußert.

Leutheusser-Schnarrenbergers Runde hätte auch heißen können: "Mehr Selbstregulierung wagen". Hoch gelobt wie selten in einer Runde mit soviel Regierungsbeteiligung wurde die Arbeit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia und der europaweiten Beschwerdestelle Inhope. Philipp Schindler, Geschäftsführer von Google Nordeuropa, dem Leutheusser-Schnarrenberger unter anderem entlocken wollte, ob denn eine Stärkung des Opt-In-Prinzips gut wäre, riet allerdings zum Ausmisten bestehender "verkrusteter" Regulierung zum Datenschutz, bevor man Selbstregulierung oben drauf sattle.

Julia Klöckner, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, äußerte den Wunsch, dass breitbandige Internetanbindungen als Grundbedürfnis anerkannt wurden, ebenso wie Straßen oder andere Infrastrukturen: "Und zwar schnelle Internetverbindungen und keine lahme Ente."

Quelle : www.heise.de
Titel: SPD wendet sich gegen Internet-Sperrgesetz
Beitrag von: SiLæncer am 12 Dezember, 2009, 12:17
"Schluss mit dem Gewürge", fordert der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Olaf Scholz mit Blick auf die für ein Jahr ausgesetzten Internetsperren. Scholz kündigte gegenüber heise online an, dass die SPD eine Initiative zur Aufhebung des Gesetzes ergreifen werde. Die SPD hatte das Sperrgesetz für Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten in der letzten Legislaturperiode gemeinsam mit der Union beschlossen. Kritisiert wurde es als Versuch, kinderpornografische Webseiten nicht direkt zu löschen, sondern lediglich mit einem Sperrhinweis zu versehen.

Scholz schließt sich nun den Argumenten der Sperrgegner an, indem er sagt: "Netzsperren helfen nicht und lenken von den eigentlichen Problemen ab." Die Politik der ehemaligen Familienministerin Ursula von der Leyen sei "populistisch" gewesen. Die Sperrverträge, die die Internet-Provider mit dem Bundeskriminalamt abschließen sollten, waren seiner heutigen Überzeugung nach "offensichtlich rechtswidrig". Scholz weiter: "Wir müssen erkennen: Internetsperren sind ineffektiv, ungenau und ohne weiteres zu umgehen. Sie leisten keinen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie und schaffen eine Infrastruktur, die von vielen – zu Recht – mit Sorge gesehen wird."

Scholz spricht sich für eine verbesserte internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden aus. Kriminelle Internetangebote sollten, wie dies bei der Wirtschaftskriminalität bereits heute möglich sei, binnen Stunden oder weniger Tage gelöscht und strafrechtlich verfolgt werden können. Dies sei möglich, da die Täter Staaten mit ausgebauter Internetinfrastruktur wie die USA oder die europäischen Länder bevorzugten.

Harsche Worte findet Scholz für den von FDP und Union gefundenen Kompromiss, die Anwendung des Sperrgesetzes für ein Jahr auszusetzen. Dies sei "abenteuerlich", da ein verabschiedetes Gesetz auch zu befolgen sei. Damit sei nun "ein unmöglicher Zustand" eingetreten. Es gebe daher nur einen Weg: "Das Gesetz muss aufgehoben werden."

Aus der Netzszene ist Zustimmung zu vernehmen. Netzpolitik-Blogger Markus Beckedahl sagte heise online: "Wenn jetzt in der SPD Vernunft einkehrt, ist dies erfreulich. Die SPD muss sich aber hart ihr verlorenes Vertrauen wieder erkämpfen." Alvar Freude, der sich im Arbeitskreis Zensur gegen die Internetsperren engagiert, erklärte: "Die Kehrtwende ist zu begrüßen, kommt aber zu spät. Die FDP hat der SPD nun gezeigt, wie man auch ohne in die Kinderschänderfalle zu tappen gegen Internet-Zensur votieren kann.“

Franziska Heine, die die erfolgreiche Online-Petition gegen das Sperrgesetz beim Bundestag eingereicht hatte, meint: "Die SPD hat mit der Zustimmung zum Zugangserschwerungsgesetz einen Fehler gemacht. Dass sie nun bereit ist, ihn einzugestehen, ist gut und richtig." Allerdings sei dies in Anbetracht der anderen innenpolitischen Gesetze, die die SPD in den letzten Jahren mit auf den Weg gebracht habe, "wenig mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein". Die SPD müsse künftig beweisen, "wie ernst es ihr mit einer veränderten Position zu bestimmten Themen wirklich ist, um das in den letzten Jahren verlorene Vertrauen wieder zu gewinnen".

Quelle : www.heise.de
Titel: Kampagne für Filesharing in den Niederlanden
Beitrag von: SiLæncer am 13 Dezember, 2009, 21:01
Bislang ist das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten in den Niederlanden legal, doch Medienkonzerne üben Druck aus, um eine Änderung der Rechtslage zu erzwingen. Ein Verbraucherschutzbund macht sich nun für die Nutzer stark.

Aktuell ist das Herunterladen von Filmen und Musik aus dem Internet in den Niederlanden nicht rechtlich belangbar. Es gilt bis heute als fairer Gebrauch von Medien. Doch auch dort steht man vor der Frage, wie mit der steigenden Nutzung von Filesharing-Seiten, auf denen urheberrechtlich geschütztes Material getauscht und kopiert wird, verfahren werden soll.

Die Kriminalisierung des Herunterladens entsprechender Medienangebote stellt eine Möglichkeit dar, von staatlicher Seite mit der Situation umzugehen. Niederländische Lobbyisten wie etwa BREIN, die sich als Organisationen gegen "Internetpiraterie" sehen und im Namen der Unterhaltungsindustrie für deren Interessen einstehen, haben sich für eine solche Vorgehensweise der Regierung ausgesprochen. Niederländische Verbraucher jedoch möchten alles beim Alten belassen.

Um die Interessen der Verbraucher zu unterstützen, hat der niederländische Verbraucherbund "Consumentenbond" eine Kampagne gestartet, in der er für das Recht, urheberrechtlich geschütztes Material legal herunterzuladen, eintritt. Die zentrale Aussage, die diese Aktion transportieren soll, lautet "Manchmal kaufe ich, manchmal lade ich herunter, aber deshalb bin ich kein Krimineller..."
Die dahinterstehende Argumentation der Verbrauchervertretung will klarstellen, dass es der Unterhaltungsbranche nicht gelungen ist, ausreichend viele legale Alternativen zur sogenannten Online-Piraterie anzubieten und den Konsumenten damit keine andere Wahl lässt, als Medien über Filesharing-Seiten zu beziehen.

Bart Combée, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation, konstatiert: "Im Moment bieten kommerzielle Downloads keinerlei Mehrwert gegenüber unauthorisierten. Bevor man Verbraucher kriminalisiert, muss die Industrie sicherstellen, dass sie eine angemessene Menge von Inhalten offerieren. Erst wenn hier eine Verbesserung eintritt, denke ich, sind Konsumenten bereit, dafür zu bezahlen."

Zuvor war der Consumentenbond auch für User von The Pirate Bay eingetreten, nachdem ein Gericht in Amsterdam ohne ausreichende Beweisprüfung verfügte, die Seite müsse niederländische Anwender blockieren.

Die aktuelle Kampagne wiederholt lediglich, was viele Anwender bereits davor sagten: Es muss eine faire Balance geschaffen werden zwischen milliardenschweren Konzernen und den individuellen Rechten des Verbrauchers.

Positiv für die Kampagne wirkt sich möglicherweise auch ein kürzlich von der Regierung in Auftrag gegebener Bericht zu den Auswirkungen von Filesharing aus. Er schloss mit dem Ergebnis Filesharing habe eigentlich einen positiven Effekt auf die Wirtschaft. Inwiefern diese Analyse wirklich eine potentielle Änderung der Rechtslage in den Niederlanden beeinflusst, bleibt abzuwarten. Solange bleiben die niederländischen Verbraucher bei ihren Download-Aktivitäten straffrei und können lediglich darauf hoffen, dass in Bezug auf die Rechtslage alles so bleibt, wie es ist.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Australien will Webfilter bis Mitte 2011 einführen
Beitrag von: SiLæncer am 16 Dezember, 2009, 14:07
Australische Internet Service Provider (ISPs) müssen bis Mitte 2011 Internetfilter einführen. Das zumindest plant die australische Regierung und will bis Herbst 2010 ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren starten. Nach dessen Abschluss werde es eine zwölfmonatige Implementierungsphase geben, kündigte heute der australische Minister für Breitband, Kommunikation und Digitale Ökonomie, Stephen Conroy, an.

Geblockt werden sollen den Angaben zufolge unter anderem Webinhalte von ausländischen Servern mit sogenanntem "Refused Classification-rated Material" (RC). Dies umfasse Bilder, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, Sodomie, sexuelle Gewalt, detaillierte Anleitung zu Verbrechen, Gewalt oder Drogenkonsum sowie Inhalte, die terroristische Handlung befürworten, schreibt die australische Regierung in einer 23 Punkte umfassenden FAQ.

Welche Webseiten gefiltert werden, entscheidet eine von der Australian Communications and Media Authority (ACMA) verwalteten Blacklist. Diese werde aber nicht von der ACMA erstellt, sondern mithilfe eines "öffentlichen Beschwerde-Mechanismus", sagte der Minister. Wie dieser genau aussieht, scheint jedoch noch unklar. Man werde aber umgehend Maßnahmen treffen, um "die Nachvollziehbarkeit und Transparenz des Vorgangs zu verbessern".

Kritik kommt von Bürgerrechtlern der Electronic Frontiers Australia: Man begrüße zwar ausdrücklich die Veröffentlichung des Reports. Die wesentlichen Punkte kläre er aber nicht: Was genau wird geblockt, wer entscheidet und warum versucht man so etwas überhaupt?

Quelle : www.heise.de
Titel: Sarkozy 3x überführt: Raus aus dem Internet!
Beitrag von: SiLæncer am 17 Dezember, 2009, 18:18
Der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy ist für vieles bekannt. Seine Nähe zur Contentindustrie, seine Forderungen nach einem Three-Strikes-Gesetz und die Urheberrechtsverletzungen der Partei, der er vorsteht. Nun hat die dritte Rechtsverletzung stattgefunden.

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn ausgerechnet der "Verteidiger der Contentindustrie" selbst zum regelmäßigen Urheberrechtsverletzer avanciert. Genau dahin bewegt sich Nicolas Sarkozy und die Partei Union pour un mouvement populaire (UMP) jedoch. Als Freund der Medienbranche war es dem französischen Staatspräsidenten auch ein persönliches Anliegen, gegen Urheberrechtsverletzer vorzugehen. Geschehen sollte all dies mit der Einführung eines Three-Strikes-Gesetzes.

Die Systematik ist simpel. Wer dreimal hintereinander die Urheberrechte verletzt, dem wird der Internetanschluss weggenommen. Etwaige rechtsstaatliche Bedenken konnte man im Zuge immer neuer Anpassungen nach und nach beseitigen. Selbst das französische Verfassungsgericht konnte die Initiativen nicht ausbremsen. All dies konnte jedoch nicht verhindern, dass sich der Staatspräsident beziehungsweise dessen Partei auch lächerlich machten.

Denn so sehr man auch gegen Urheberrechtsverletzer kämpfte. Man brach selbst mehr als einmal die Urheberrechte von Dritten. Seinen Anfang nahm alles mit einem Song der Band MGMT, die man in einem Wahlclip verwendete. Eine rechtskräftige Lizenzierung des Songs hatte nicht stattgefunden. Folglich wurde hier die erste Urheberrechtsverletzung ausgeübt. Der Rechtsstreit um die rechtswidrige Nutzung fand ein glückliches Ende. Doch das Bild Sarkozys als Retter der Contentindustrie hatte erste Kratzer bekommen.

Verschlimmert wurde dies, als nur wenige Monate später der nächste Rechtsverstoß bekannt wurde. Ein Filmstudio hatte eine Dokumentation über den Staatspräsidenten gedreht. Die Rechte daran hatte man aber nicht mal ansatzweise an dessen Partei abgetreten. Auch sonst herrschte keine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung. Dies alles hinderte die UMP jedoch nicht daran, das Cover der Dokumentation zu bearbeiten. Man entfernte eiligst das Logo des ursprünglichen Rechteinhabers und gab stattdessen an, der Film sei vom "Audiovisuellen Mediendienst" des Staatspräsidenten produziert worden. Kurz darauf brachte man mehrere Hundert Kopien der Dokumentation unter das Volk. Der ursprüngliche Hersteller - Galaxie Presse - hatte nur 50 Kopien verkauft. Sarkozys Partei brachte über 400 illegale Kopien auf den Weg.

Viele fieberten nach dieser Tat bereits freudig mit. Man hoffte auf eine dritte Rechtsverletzung. Das Warten scheint nun belohnt zu werden. Wie jüngst bekannt wurde, hat die UMP zum dritten Mal in Folge die Urheberrechte eines Künstlers verletzt. Diesmal geht es um einen Videoclip, in dem einige Politiker der UMP singen. Das Problem ist einfach: Das Musikstück wurde nicht korrekt lizenziert.

Der Korrektheit halber muss man erwähnen, dass die Ur-Version des Tracks zwar lizenziert wurde. Man entschied sich aber, dass diese Version nicht gut genug sei. Folglich wollte man auf eine modernere Variante des Songs zurückgreifen. Das Label des Künstlers verweigerte jedoch eine Nutzung. Man wollte den Track nicht im Rahmen einer politischen Kampagne hören. Um es auf den Punkt zu bringen: Hat die Absage die UMP oder deren "Chef" Nicolas Sarkozy interessiert? Nicht mal im Ansatz!

Man schnappte sich den Track und spielte ihn begleitend zum Videoclip. Ganz ohne Vertrag, ohne jede Erlaubnis. Dem Staatspräsidenten oder der Partei nun aufgrund der zum Teil extrem verwirrenden Urheberrechtslage einen Vorwurf zu machen. So weit wollen wir nicht gehen. Schließlich können solche Fehler leicht passieren. Ein komplexes Urheberrecht, das kaum jemand versteht, trägt auch dazu bei.

Es stellt sich aber eine viel wichtigere Frage. Die UMP hat nun zum dritten Mal eine Urheberrechtsverletzung begangen oder etwa nicht? Wird nun der Partei der Internetzugang gesperrt? Oder gelten die Gesetze von Sarkozy für ihn selbst und seine Parteifreunde nicht?

Voller Spannung kann man auf den Ausgang dieses Schauspiels warten. Denn eines ist zumindest jetzt schon sicher: Die Damen und Herren werden einen Weg finden, um den ganzen Sachverhalt dezent aus den Medien zu halten und eine „saubere“ Einigung herbei zu führen. Wahre Gerechtigkeit eben. Amen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Neuseeland macht neuen Anlauf zu Internetsperren
Beitrag von: SiLæncer am 18 Dezember, 2009, 13:38
Die neuseeländische Regierung hat erneut einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der eine "abgestufte Erwiderung" auf wiederholte Copyright-Verstöße bis hin zum Kappen von Netzzugängen festschreiben soll. Nachdem ein erster Anlauf zur Verabschiedung einer Regelung für ein entsprechendes "Three Strikes"-Verfahren nach heftigen Protesten im März gescheitert war, zeigte sich der federführende Wirtschaftsminister Simon Power dieses Mal zuversichtlich, eine "gangbare Lösung" gefunden zu haben. Man habe hart daran gearbeitet, einen "fairen, effektiven und glaubwürdigen Prozess zur Durchsetzung des Copyright gegen illegale Peer-to-Peer-Filesharer" vorzuschlagen.

Konkret sieht die geplante Änderung des neuseeländischen Urheberrechts vor, dass Rechteinhaber von Internetprovidern zunächst das Aussenden von Warnhinweisen verlangen können. Sollte der ausgemachte illegal handelnde Nutzer nach drei Verwarnungen noch einmal bei rechtswidrigen Aktivitäten in Tauschbörsen erwischt werden, kann der Rechteinhaber vor einem gesonderten "Copyright-Tribunal" eine Strafe von bis zu 15.000 US-Dollar beantragen. Dazu ist der entstandene Schaden nachzuweisen. Wenn ernsthafte und andauernde Copyright-Verletzungen vorliegen, können Vertreter etwa der Unterhaltungsindustrie auch auf schärfere Sanktionen wie eine sechsmonatige Internetsperre drängen. Nutzer, denen die "digitale Guillotine" droht, dürfen eine ordentliche gerichtliche Anhörung verlangen, falls sie sich fälschlicherweise beschuldigt fühlen.

Den bereits im August ausgearbeiteten, aber erst jetzt vorgelegten Entwurf will die Regierung Anfang 2010 ins neuseeländische Parlament einbringen. Parallel sitzt Neuseeland mit am Tisch der abschließenden, nach wie vor hinter verschlossenen Türen stattfindenden Verhandlungen über ein sehr umstrittenes internationales Handelsabkommen gegen Produktfälschungen und Markenpiraterie. Auch in diesem geplanten Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) wird im sogenannten Internet-Kapitel dem Vernehmen nach ein "Three Strikes"-Modell erwogen, was EU-Diplomaten aber kritisch sehen. Frankreich war hier bereits vorgeprescht und hatte im Herbst nach langen Auseinandersetzungen ein entsprechendes Gesetz für eine abgestufte Erwiderung durch alle Instanzen gebracht.

Quelle : www.heise.de
Titel: Web-Sperren: SPD verheddert sich im "Prinzip Löschen"
Beitrag von: SiLæncer am 18 Dezember, 2009, 16:58
Nachdem der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Dörmann, Fehler bei den von ihm betreuten Verhandlungen zum Zugangserschwerungsgesetz im Rahmen der großen Koalition nur zögerlich einräumt, halten ihn jüngere Kollegen in den eigenen Reihen für nicht mehr haltbar. "Die Lösung kann nur sein, dass man ihn von seiner Funktion absetzt", erklärte ein Vertreter von Netzpolitik-Experten der Sozialdemokraten gegenüber heise online. Dörmann sei "nicht lernfähig" und "verspreche immer allen alles". Damit untergrabe er den Versuch des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Olaf Scholz, sich klar gegen das unter dem Aufhänger der Bekämpfung von Kinderpornographie von der SPD mit verabschiedete Gesetz für Web-Sperren zu stellen.

"Schluss mit dem Gewürge", hatte Scholz vor einer Woche gefordert. Im Blick hatte er dabei das Vorhaben der mittlerweile schwarz-gelben Regierungskoalition, die Anwendung der Regelung zur Sperrung kinderpornographischer Seiten für ein Jahr per Erlass auszusetzen. Vielmehr müsse das unter unglücklichen Umständen anhand "populistischer" Vorgaben beschlossene Zugangserschwerungsgesetz komplett aufgehoben werden. Doch die Schlingerbewegungen in der eigenen Fraktion gehen weiter. Unmut bei deren netzpolitisch Erfahrenen hat vor allem ein Schreiben Dörmanns an SPD-Abgeordnete ausgelöst, in dem er sich nach Ansicht seiner Gegner um eine echte Kurskorrektur windet.

Kerninhalte des im Frage- und Antwort-Stil verfassten Briefs hat der Medienexperte der SPD-Faktion inzwischen auf der Plattform Abgeordnetenwatch öffentlich gemacht. Darin hält Dörmann fest, dass Sperren "im Vergleich zu vielen anderen Instrumenten nur einen relativ geringen Beitrag zur Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Internet leisten können". Deshalb sage die SPD ja: "Löschen ist der richtige, weil effizientere Weg." Im Rahmen eines vom Bundesparteitag im Juni abgesegneten Beschlusses wird dagegen die schwächere Maxime "Löschen vor Sperren" postuliert, die den Weg für das Zugangserschwerungsgesetz ebnete. Beobachter werfen dem Berichterstatter in diesem Punkt eine "180-Grad-Wendung" vor, die nicht glaubwürdig sei.

Auf Abgeordnetenwatch verweist Dörmann weiter darauf, dass eine Kinderpornographie-Expertin bei einer Anhörung ausgeführt habe, dass von Web-Blockaden "schon eine gewisse psychologische Wirkung" ausgehen könne. Sperren könnten eine "Hemmschwelle" für Nutzer bilden, "die sich in einem Schwellenbereich befinden". Anders als im Schreiben an die Fraktion gesteht Dörmann aber deutlicher Fehler ein. Ihm zufolge hätte die SPD "aus heutiger Sicht" offensiver gegen die zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und fünf großen Providern auf Druck der damaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) geschlossenen Sperrverträge vorgehen sollen. Diese lägen nun aber faktisch aufgrund eines schwebenden Gerichtsverfahrens auf Eis. Damit gebe es auch nicht mehr den Bedarf, mit dem Zugangserschwerungsgesetz die Nutzer vor tieferen Eingriffen in die Grundrechte zu schützen und die Verträge auf eine angemessene rechtliche Grundlage zu stellen. Daher die Kehrtwende.

In einem  Interview Dörmanns mit dem SPD-Hausblatt "vorwärts" heißt es mittlerweile, dass die Sozialdemokraten "für das Prinzip 'Löschen' sind und waren". In der ursprünglich am Mittwoch publizierten Version hatte dagegen gestanden, dass der in die parteiinterne Kritik geratene Abgeordnete immer für den jetzt verkündeten Ansatz "Löschen statt Sperren" gewesen sei. Ernst genommen wird die im Nachhinein angefügte Parole, über deren Gültigkeitsdauer der Streit mit ausgebrannt ist, offenbar zumindest von den Betreuern des Online-Auftritts des "vorwärts": Beobachtern zufolge haben sie zwei kritische Kommentare von Lesern stillschweigend entfernt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Später Entwurf für BKA-Sperrvertrag veröffentlicht
Beitrag von: SiLæncer am 19 Dezember, 2009, 19:20
Der Netzaktivist Alvar Freude hat von 1&1 einen Entwurf für einen Vertrag zwischen dem Zugangsanbieter und dem Bundeskriminalamt (BKA) "über die Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten im Internet" erhalten und online gestellt. Das Papier stammt nach Angaben des Providers aus dem Bundesfamilienministeriums und ging am 2. Juni ein. Es soll in wesentlichen Punkten mit den privatrechtlichen Vereinbarungen identisch sein, welche die fünf großen Zugangsanbieter Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Hansenet/Alice, Telefonica/O2 und Kabel Deutschland Mitte April mit dem BKA auf Druck der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) abschlossen.

Das Dokument deckt sich in weiten Teilen mit einem frühen, vom Chaos Computer Club (CCC) im Februar zugänglich gemachten Vertragsentwurf (PDF-Datei). Demnach sollte die Wiesbadener Polizeibehörde werktäglich eine Liste zu blockierender "vollqualifizierter Domainnamen" erstellen. Unter den Adressen, die Kritikern zufolge offen gelassen hätten, ob ein einzelner Host oder eine ganze Domain zu sperren gewesen wären, sollten sich kinderpornographische Schriften im Sinne von Paragraph 184b des Strafgesetzbuches befinden. Erfasst worden wären auch Kennungen, deren Zweck darin besteht, den Zugang zu derartigen Seiten zu vermitteln. Möglich machen sollte dem Provider die Sperre eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Blockade wäre auf Basis des Domain Name Systems (DNS) zu implementieren gewesen und hätte so vergleichsweise einfach umgangen werden können.

Von "jeglichen Schadensersatzansprüchen" wollte das BKA den Vertragspartner freistellen. Zudem versicherte die Polizeibehörde, im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Gegnern der Web-Sperren aufgrund eines Beweisbeschlusses eines Gerichts "die prozessual erforderlichen und gebotenen Beweismittel in das Verfahren einbringen" zu wollen. Auch sonst wolle sie bei Bedarf die Polizei etwa durch Stellungnahmen unterstützen. Die Pflicht zur Umsetzung der Blockadetechniken war mit sechs Monaten angesetzt, eine dreimonatige Kündigungsfrist vorgesehen. Mit Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung zur Zugangserschwerung sollte der Vertrag enden.

Die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), Branchenverbände und Rechtsexperten hatten im Rahmen der Debatte erhebliche grundrechtliche Bedenken gegen den vertragsrechtlichen Ansatz vorgebracht. Die Filterprojekte der fünf Provider wurden in letzter Minute unter anderem durch die Einigung von CDU/CSU und FDP auf einen Koalitionsvertrag  gestoppt. Danach soll das BKA per Dienstanweisung des Bundesinnenministeriums an der Übermittlung von Sperrlisten gehindert werden. Auch ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden warf dem Vorhaben Steine in den Weg. 1&1 hat den Vertrag einem Sprecher zufolge nicht unterzeichnet, da der Entwurf keinen Gesetzesvorbehalt enthalten und der Bundestag zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens das vom Bundespräsidenten nach wie vor geprüfte Zugangserschwerungsgesetz verabschiedet habe.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/Spaeter-Entwurf-fuer-BKA-Sperrvertrag-veroeffentlicht-890349.html
Titel: Internetsperren-Gesetz offenbar gänzlich vom Tisch
Beitrag von: SiLæncer am 25 Dezember, 2009, 10:51
Offenbar hat die Bundesregierung das Interesse an der Einführung des umstrittenen Internet-Sperren-Gesetzes gänzlich verloren. Aus der Sicht der FDP ist der noch nicht in Kraft getretene Gesetzesentwurf der schwarz-roten Koalition untauglich.

Nun könnte das umstrittene Internetsperren-Gesetz gegen Kinderpornografie komplett gekippt werden. Nachdem bereits der Bundespräsident Horst Köhler im November diesen Jahres die Unterzeichnung des Gesetzes verweigerte und "ergänzende Informationen" einforderte, äußert nun auch die FDP verstärkt ihren Unmut über das Internetsperren-Gesetz.

"Die Seiten mit Kinderpornografie müssen nicht gesperrt, sondern gelöscht werden. Das ist das Ziel", erklärte Birgit Homburger, Fraktionschefin der FDP, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Man möchte eine neue Strategie zur vorsorglichen Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder im Internet einsetzen. "Eine Präventionsstrategie ist dringend erforderlich. In dem Moment, in dem solche Internetseiten im Netz sind, ist das Verbrechen schon passiert", so Homburger weiter.

Aller Voraussicht nach wird nun das Gesetz endgültig gekippt. Ohne die Zustimmung der FDP wird es für die CDU sehr unwahrscheinlich das Gesetz, das auf eine Initiative der damaligen CDU- Familienministerin Ursula von der Leyen zurückgeht, durchzusetzen. "Wir halten die Regelung in dem Gesetz für untauglich, um das Ziel der Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet zu erreichen."

Kritiker, die befürchteten, dass durch die Einführung der Internetsperren die technischen Voraussetzungen für eine Internet-Zensur in anderen Bereichen des Internets geschaffen werden würde, können nun aller Voraussicht nach aufatmen. Die Fachpresse, Juristen, Missbrauchsopfer, Opposition, Bürgerrechtler und zahlreiche Organisationen warfen der CDU im Rahmen der Bundestagswahlen vor, einen populistischen Wahlkampf mit einer unseriösen Argumentation zu betreiben.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Filesharing ist nicht tot!
Beitrag von: SiLæncer am 26 Dezember, 2009, 15:15
Filesharing wächst und gedeiht noch immer. Im Gegensatz zum Vorjahr soll sich trotz der Verfahren gegen Mininova, TPB und isoHunt die Zahl der Anwender des P2P-Clients uTorrent nahezu verdoppelt haben. Auch der Abmahnwahn in Deutschland konnte daran kaum etwas ändern.

Den BitTorrent-Trackern und Filesharing-Portalen macht man allerorts juristisch gesehen den Garaus. Dennoch konnte der Client uTorrent nach eigenen Angaben zahlreiche neue User verzeichnen. Vor einem Jahr zählte man 28 Millionen einzelne Anwender, die dieses Programm innerhalb eines Monats benutzt haben. Im November 2009 waren es bereits über 52 Millionen Personen, die das Programm auf ihrem Computer benutzten.

Einfluss auf den künftigen Traffic werden hierzulande verschiedene Faktoren haben. So ist abzuwarten, wie schnell verklagte oder zwangsweise geschlossene P2P-Portale und BitTorrent-Tracker durch neue Anwärter ersetzt werden können. Wichtig dürfte auch sein, ob und wann in den Ländern Europas die Three-Strikes-Regelung flächendeckend eingeführt wird. Zumindest der Abmahnwahn Deutschlands konnte die Bürger bisher nicht mit Erfolg vom Filesharing abhalten. Eigentlich könnte man glauben, wirklich jeder müsste bereits etwas von den überaus kostenintensiven Abmahnungen gehört haben. Es gibt aber noch immer sehr viele Ahnungslose, die aktuelle Musik oder andere Medien via P2P beziehen und dabei erwischt werden. Das System der Abmahner funktioniert schlichtweg nicht, die Abschreckung bleibt aus. Einfluss auf die Statistiken dürfte auch haben, wann anonymes Filesharing möglich ist, ohne gleichzeitig auf rund 90% aller angebotenen Inhalte verzichten zu müssen. Lösungen wie I2P oder Freenet sind zwar bereits benutzbar, sie sind aber noch nicht ausgereift. Andere Anbieter wie Anomos haben noch keine öffentliche Version ihrer Software zur Verfügung gestellt. Vergleicht man den Anstieg, so dürfte lediglich das Datenaufkommen durch Streaming-Portale wie kino.to & Co. im Vergleich noch mehr zulegen. Einfluss wird auch haben, wie massiv man künftig Filehoster angehen wird. Das Mittel der Wahl scheinen derzeit Einstweilige Verfügungen zu sein, wie sie bereits von Senator oder der Constantin Film AG ausgesprochen wurden. Zuvor hatte man Rapidshare mehrfach aufgefordert, die neuen Kinofilme der Verleiher von den eigenen Servern zu entfernen. Weitere Optionen stehen zur Verfügung, sollte sich die Politik dazu durchringen. Von Internet-Sperren bis zu einer Anpassung des deutschen Urheberrechts ist dabei so ziehmlich alles möglich.

Die Macher von uTorrent zumindest führen ihren Erfolg auf zahlreiche neue Features und Verbesserungen zurück, die man im Verlauf der letzten Monate implementiert hat. Letzte Woche hat man eine Streaming-Funktion in uTorrent eingebunden, nächstes Jahr soll es für die Eigentümer von Torrent-Portalen mit einfachsten Mitteln möglich sein, mit Hilfe des Clients selber eigene Dateien in den Tauschbörsen anzubieten.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Französisches Gesetz für Internetsperren tritt in Kraft
Beitrag von: SiLæncer am 01 Januar, 2010, 15:30
Vom heutigen Neujahrstag an gilt in Frankreich das lange umkämpfte "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet", mit dem wiederholte Copyright-Verstöße mit der "digitalen Guillotine" geahndet werden können. Urheberrechtsverletzern drohen damit nach zwei Verwarnungen per E-Mail und Brief bis zu einjährige Sperren ihres Internetzugangs. Dazu kommen gegebenenfalls Geldbußen in Höhe von bis zu 300.000 Euro und eine dreijährige Gefängnisstrafe. Die französische Regierung setzt damit das von ihrem Chef Nicolas Sarkozy und der Unterhaltungsindustrie seit Langem geforderte Modell der "abgestuften Erwiderung" mit dem "Three Strikes"-Ansatz um ("drei Urheberrechtsverletzungen, und du bist raus").

Bis zuletzt umstritten war bei dem Gesetz die Rolle der Aufsichtsbehörde Hadopi (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet), die zunächst das Kappen von Internetzugängen verhängen können sollte. Dagegen hatten die oppositionellen Sozialisten erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nun hat ein Gericht über die konkreten Sanktionen gegen Rechtsverletzer beim illegalen Download geschützter Werke wie Filme, Musik oder Software zu entscheiden, allerdings im Schnellverfahren. Auch dagegen hatten die Sozialisten geklagt. Der französische Verfassungsrat billigte den Ansatz aber im Oktober und machte so den Weg frei für das Inkrafttreten des sogenannten "Hadopi 2"-Gesetzes.

Der konservative Senator Michel Thiollière, der sich bereits wiederholt für Urheberrechtsverschärfungen in Frankreich stark gemacht hat und Mitglied des Hadopi-Gremiums ist, begrüßte die neue Handhabe gegen illegale Download-Aktivitäten. Das Internet sei eine fabelhafte Sache, aber es brauche Regeln, wenn die Nutzer auch künftig darüber Videos, Songs oder Computerspiele abrufen wollten, zitiert die BBC den Politiker. Er gehe davon aus, dass nach der ersten Warnung rund zwei Drittel der Angeschriebenen ihre rechtswidrigen Nutzungen im Netz einstellen. Mit der zweiten Nachricht dürfe dieser Prozentsatz auf 95 Prozent ansteigen. Man müsse den Leuten das Gesetz nur richtig erklären, dann würden sie das damit verknüpfte Aufklärungsvorhaben verstehen.

Die Befürworter der neuen Normen sehen darin ein Modell auch zum Schutz der Kreativwirtschaft in der restlichen Welt. Damit werde auch dem Durchschnittssurfer klar, dass im Internet nicht alles kostenlos zu haben sei. Hierzulande haben die Union und die FDP in ihrer Koalitionsvereinbarung Internetsperren im Kampf gegen Urheberrechtsverletzer nicht zuletzt aus Datenschutzgründen abgelehnt. Trotzdem liebäugelt Kulturstaatsminister Bernd Neumann immer wieder mit diesem Ansatz und schloss ihn im November im Blick auf Frankreich zumindest nicht grundsätzlich aus. Man werde sehen müssen, meinte der CDU-Politiker, wie sich die Praxis dort entwickle.

Konkrete Gesetzesvorhaben für "Three Strikes"-Regelungen werden derzeit unter anderem in Neuseeland und Großbritannien vorangetrieben. Auf der britischen Insel würde die Umsetzung entsprechender Regelungen nach Regierungsschätzung etwa 554 Millionen Euro kosten, berichtete jüngst die Times. Diese Summe errechne sich hauptsächlich aus dem Versand der Warnungen sowie Aufbau und Betrieb einer Infrastruktur etwa zum Drosseln der Internet-Geschwindigkeit für wiederholte Rechtsverletzer, die alternativ zu einer kompletten Sperre diskutiert wird. Für die Unterhaltungsindustrie werden zugleich 1,7 Milliarden Pfund (rund 1,9 Milliarden Euro) Mehreinnahmen in den ersten zehn Jahren nach Inkrafttreten der Maßnahme erwartet. Ein BT-Vertreter kritisierte die geplante "Kollektivstrafe" dagegen als Verstoß gegen grundlegende Rechte. Generell halten die Gegner des Modells dieses für zu drakonisch und fürchten negative Auswirkungen für die gesamte Internetwirtschaft.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bono: Filesharing schadet jungen Musikern
Beitrag von: SiLæncer am 04 Januar, 2010, 18:53
In der Debatte um Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzen hat der irische Rockmusiker Paul David Hewson in einem Meinungsbeitrag für die New York Times (NYT) die Verantwortung der Provider betont. Der unter dem Namen "Bono" als Sänger von U2 und Träger bunter Sonnenbrillen zu Weltruhm und einigem Vermögen gekommene Musiker warnt die Filmindustrie, ihr stehe das gleiche finstere Schicksal bevor, das die Musik- und Zeitungsbranche ereilt habe.

Allein die Größe der Filmdateien habe Hollywood bisher verschont, führt Bono in der NYT aus. Doch sei die haushaltsübliche Bandbreite schon in ein "paar Jahren" so weit, dass eine ganze Staffel "24" in 24 Sekunden auf der Festplatte lande. "Viele werden erwarten, es gratis zu bekommen." Dabei sei nach einer Dekade des Musik-Filesharing klar, dass die jungen, aufstrebenden Kreativen darunter am meisten zu leiden hätten: Jene Musiker, die keine immensen Konzert- und Merchandising-Umsätze machen.

Dabei würden die "verdrehten Robin Hoods" nur den reichen Providern helfen, ihre "aufgeblähten Profite" (die nach Bonos Rechnung die entgangenen Umsätzen der Musikbranche widerspiegeln) weiter zu maximieren, kritisiert der gesellschaftlich engagierte Rockmusiker. Die ISP würden sich auf den Standpunkt "Wir sind die Post" zurückziehen. Dabei wisse man durch den Erfolg "ehrenhafter Bemühungen Amerikas, die Kinderpornografie zu stoppen" ebenso wie durch "Chinas unehrenhafte Bemühungen, Widerspruch online zu unterdrücken", dass die Kontrolle von Inhalten im Netz durchaus machbar sei.

Vielleicht, so hofft Bono, könne die Filmindustrie ja die Amerikaner für die Rettung der Kreativwirtschaft mobilisieren, die rund 4 Prozent zum Bruttosozialprodukt der USA beitrage. Dafür sollten dann aber nicht "überbezahlte Rockstars" oder Schauspieler werben, sondern "der nächste Cole Porter, wenn er nicht schon weg ist, um Jingles zu komponieren". Helfen Bonos gute Wünsche nicht, bleibt noch ja das chinesische Modell.

Quelle : www.heise.de
Titel: Musikindustrie muss den Wettbewerb lernen
Beitrag von: SiLæncer am 04 Januar, 2010, 20:34
Musikpiraterie ist ein Übel, dem sich die Branche nur wenig entziehen kann. Liegt darin jedoch das wahre Problem?

Nach Ansicht von Martin Lewis, einem britischen Journalisten, TV-Moderator und Unternehmer nicht. In Großbritannien ist er bekannt als Experte für "Finanzangelegenheiten". Insbesondere solche, die den "einfachen Bürger" betreffen. Jüngst hat er sich auch mit dem Thema Musikpiraterie beschäftigt. Seine endgültige Feststellung ist dabei wie eine Ohrfeige für die Musikindustrie.

Bei seinen Marktanalysen hat er festgestellt, dass es für ein und dasselbe Produkt der Musikbranche oftmals erhebliche Preisunterschiede gibt. In einer freien Marktwirtschaft ist dies natürlich nichts Ungewöhnliches. Gerade darin sieht Lewis jedoch die Wurzeln des Piraterieproblems. An einem Beispiel erklärt er das Problem. Er hatte einen Track ausgewählt, der beim günstigsten Anbieter in Großbritannien 29 Pence (etwa 32 Cent) kostet. Derselbe Track kostet bei iTunes 99 Pence (etwa 1,10 Euro).

Bei einem Album verhielt sich der Preisunterschied ähnlich. Der billigste Anbieter drängte hier mit fünf Britischen Pfund (etwa 5,58 Euro) auf den Markt. Der iTunes-Preis lag mit fast acht Britischen Pfund (8,92 Euro) bedeutend höher.

Um die drastischen Preisunterschiede zu verdeutlichen, führte er schließlich ein besonders plakatives Beispiel an. Er verglich die Preise aller Alben, die sich im Jahr 2009 in den TOP 40 Charts befanden, zwischen dem günstigsten Anbieter und iTunes. Hätte man all diese Alben bei iTunes gekauft, so wäre der zu zahlende Gesamtbetrag um 864 Britische Pfund (etwa 964 Euro) höher gewesen, als beim günstigsten Anbieter.

Natürlich habe es die Musikindustrie schwer, gegen Tauschbörsen zu konkurrieren. Schließlich könne man die Werke dort kostenlos herunterladen. Letzten Endes müssen diese ja auch davon leben können. Genau in diesem Wettbewerb mit der Piraterie müsse die Musikindustrie jedoch eindringen.

"Die Musikindustrie muss aufwachen und den Wettbewerb begünstigen. Man droht von den illegalen Downloads der Tracks ausgelöscht zu werden, aber es gibt nach wie Überbleibsel der Haltung, dass der Preis keine Rolle spiele." Das führt ihn zu folgender These: "Wenn Musik günstiger angeboten würde, gäbe es auch weniger illegale Downloads."

Ob er mit seiner These letzten Endes Recht hat? In der Tat gibt es teilweise drastische Preisunterschiede bei bezahlten Musikdownloads. Oft genug wird seitens der Konsumenten auch betont, dass die Preise nach wie vor viel zu hoch wären. Ob sich dies zeitnahe ändern kann? Ein aktuelles Projekt von Lewis soll den Preisdschungel zumindest für Musikliebhaber transparenter machen. Die Website trägt den Namen "tuneschecker" und vergleicht diverse Angebote bezahlter Musikdownload-Portale. Über 400.000 Personen hätten dieses Angebot schon nach einem Monat in Anspruch genommen. Der Bedarf an möglichst preisgünstiger Musik sei also mehr als gegeben.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Three-Strikes-Gesetz: In Frankreich auf der Wartebank?
Beitrag von: SiLæncer am 05 Januar, 2010, 18:53
Eigentlich sollte das Three-Strikes-Gesetz seit fünf Tagen wie die Axt im Walde wüten. Daraus geworden ist bislang jedoch nichts. Der Grund: Die Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL) hat bisher keine Empfehlung zu dem Gesetz ausgesprochen.

Die Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL) sorgt vermutlich gegenwärtig für eine etwas hitzige Stimmung. Die oberste französische Datenschutzbehörde hat sich nämlich noch immer nicht zum Three-Strikes-Gesetz, dort bekannt als "Loi HADOPI", geäußert. An dieser Stelle ist es wichtig zu wissen, dass die französische Datenschutzbehörde alles andere als ein Papiertiger ist.

Soll ein Gesetz erlassen werden, welches die Erhebung, Verarbeitung und Verwendung von Daten französischer Bürger betrifft, so muss diese Behörde das Gesetz im Vorfeld prüfen. Erst wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, und das CNIL ein "Dekret" zu jedem Verfahrenspunkt herausgegeben hat, kann das entsprechende Gesetz aktiv angewendet werden. Bisher gibt es jedoch ein winziges Problem, welches zu einigem Wirbel bei den verschiedenen Ministerien sorgt, wie La Tribune berichtet.

Die Commission nationale de l'informatique et des libertés hat sich bis dato nicht mal ansatzweise mit dem Entwurf zum Three-Strikes-Gesetz beschäftigt. Am 10. Dezember 2009 übermittelte man der Regierung lediglich ein Schreiben. In diesem hielt man nüchtern fest, dass man bislang keine Stellungnahme zum Three-Strikes-Gesetz abgeben könne.

Die letzten verbliebenen Fragen wurden nun von der Regierung beantwortet. Es liegt nun an der CNIL, eine Beurteilung des Gesetzes abzugeben. Dafür hat man nun zwei Monate Zeit. Die ersten verwarnenden E-Mails dürften somit frühestens im April 2010 an die französischen Bürger verschickt werden. Dass die CNIL das Gesetz aufhalten kann, ist vermutlich nicht möglich. Die Regierung kann die Datenschutzwächter andererseits aber nicht komplett übergehen. Möglich wäre es zwar theoretisch, doch das französische Verfassungsgericht hat sich mehr als einmal gegen Gesetze gestellt, bei denen das CNIL ignoriert wurde.

Vielleicht riskiert man es dennoch und gibt den Kritikern somit noch einmal die Chance, gegen das Gesetz vorzugehen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: TalkTalk attackiert Bono für Anti-Filesharing Statement
Beitrag von: SiLæncer am 07 Januar, 2010, 17:09
Vor wenigen Tagen sorgte der Frontmann von U2, Bono, für einige Aufregung. In einer Kolumne der New York Times kritisierte er die Internet Service Provider, welche Urheberrechtsverletzungen begünstigen würden. Der britische Provider TalkTalk schlägt nun zurück.

Wenn chinesische Provider bestimmte Inhalte aus dem Netz filtern können, dann müsste dies doch auch westlichen Providern gelingen. Eine bedenkliche Feststellung, die der Sänger von U2 in einer Kolumne der New York Times von sich gab. Die Reaktionen fielen entsprechend hart aus. Viele Provider fühlten sich direkt angegriffen. Bono warf ihnen vor, sich hinter dem Schutzmantel zu verbergen, dass man nur ein Dienstleister sei. Man agiere wie ein Postbote. Unwissend über den Inhalt des zugestellten Päckchens.

Dabei sei es doch so einfach, gegen Urheberrechtsverletzer vorzugehen. China zeige bereits seit geraumer Zeit, dass sich bestimmte Inhalte aus dem Netz entfernen lassen. Ein Zensurstaat als Vorbild, wie man Urheber(rechte) schützen kann? Eine groteske Idee, bei der man sich durchaus fragen darf, ob man sie wirklich ernsthaft in den Raum stellen sollte. Bono hat es getan. Die Reaktionen waren mitunter sehr heftig.

Nun hat sich der britische Provider TalkTalk zu den schweren Vorwürfen des Musikers geäußert. Der Chief Executive Director (CEO) des Providers, Andrew Heany, fand deutliche Wote im Blog des Unternehmens: "Der U2 Frontmann ist ernsthaft fehlgeleitet. Provider nehmen nichts zusätzlich ein oder profitieren von filesharenden Kunden. Tatsache ist, dass wir aufgrund des zusätzlichen Trafficverbrauchs sogar mehr Kosten haben." Auch zu dem Vorwurf, in China sei die Verbannung bestimmter Inhalte aus dem Netz doch auch möglich, fokussiert man: "Bono versteht offensichtlich nicht, wie einfach es ist, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu beziehen, ohne dabei entdeckt zu werden. P2P-Filesharing kann (trotz großer Kosten) überwacht werden, aber es gibt dutzende Anwendungen und Tools da draußen, die den Leuten erlauben, Inhalte umsonst anzusehen und kein noch so großer Überwachungsaufwand kann das verhindern."

Quelle : www.gulli.com
Titel: Grüne wollen Musikdownloads legalisieren
Beitrag von: SiLæncer am 07 Januar, 2010, 21:04
Die Grünen möchten eine "Bagatellgrenze" bei Musik-Downloads aus P2P-Netzwerken einführen. Bis zu einer gesetzlichen Grenze soll man runterladen können, was man möchte.

Der Hamburger Justizsenator und Grünen-Politiker Till Steffen sprach sich heute bei einer Konferenz der Justizminister von Bund und Ländern dafür aus, illegale Downloads durch die Einführung einer Bagatellgrenze teilweise zu legalisieren. Dabei soll ein Limit gesetzt werden, unter dem man straffrei Musik aus dem Internet oder Tauschbörsen laden kann. Eine professionelle oder kommerzielle Nutzung von unrechtmäßigen Downloads soll dabei nach wie vor strafbar sein. Ebenso ein gewerbliches Ausmaß der Aktivitäten.

Die Grünen stehen auf dem Standpunkt, dass Musik zu Tauschen ein "ganz normaler kultureller Vorgang" sei. Till Steffen ergänzte dazu bei der heutigen Konferenz: "Ich halte nichts davon, mit der Staatsanwaltschaft in die Kinderzimmer einzumarschieren" und "eine strafrechtliche Verfolgung jedes illegalen Downloads sei ohnehin nicht möglich". Denkbar wäre bei dem Konzept, eine Abgabe für die GEMA auf jedes internetfähige Gerät beim Verkauf aufzuschlagen - wie es schon seit Jahrzehnten mit Leermedien gehandhabt wird und so die Privatkopie möglich macht. Der Musikindustrie scheint dieser Vorstoß jedoch ganz und gar nicht zu gefallen.

Daniel Knöll, Sprecher des Bundesverbands Musikindustrie, entgegnete, dass "eine Bagatellgrenze für uns indiskutabel ist". Der aktuelle Vorschlag siehe vor, dass man 3.000 Downloads straffrei runterladen könnte. Knöll hierzu: "Das ist etwa so, als ob jemand mit 3000 gestohlenen Singles aus einem Plattengeschäft gehen würde." Der Vorschlag würde angeblich auch dazu führen, dass "alle neuen Geschäftsmodelle auf einen Schlag sabotiert werden würden. Außerdem sei eine Pauschale unfair für Bürger, die Musik nicht nutzen würden.

020200 von gulli:news meint:

Die "Diva-Industrie" scheint überhaupt nichts dazugelernt zu haben. Von welchen "neuen Geschäftsmodellen" ist da die Rede? Welche Alternativen schlagen sie vor, außer das Abmahnwesen zum Justiz-Unwesen weiter zu treiben? Three-Strikes auch in Deutschland? Wäre ein solcher Schritt nicht schon längst überfällig: die Privatkopie im Digitalen für unbescholtene Bürger? Welche Folgen hätte das? Immerhin würde so auch die ungeliebte GEMA wesentlich höhere Einnahmen erhalten. Auch das Abmahnwsen stände vor dem Aus. Es lohnt sich, über diesen Vorstoß zumindest einmal nachzudenken.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Justizministerin hofft auf Stopp von Web-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 09 Januar, 2010, 14:46
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hofft auf einen Stopp des Gesetzes für Web-Sperren gegen Kinderpornografie durch den Bundespräsidenten. "Wenn das Gesetz nicht in Kraft tritt, machen wir genau eines: Dann sorgen wir dafür, dass diese Inhalte gelöscht werden", sagte sie dem Nachrichtenmagazin Spiegel. "Das ist allemal effektiver, als zu versuchen, sie durch leicht umgehbare Sperren nur zu verstecken." Allerdings gebiete der Respekt vor den Kompetenzen des Bundespräsidenten, sich mit Empfehlungen zurückzuhalten.

Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz für Web-Sperren gegen Kinderpornografie noch nicht unterzeichnet. Er bat zunächst die Bundesregierung um "ergänzende Informationen " zu dem Gesetz, das nach Meinung von Experten möglicherweise verfassungswidrig ist. FDP, Linke und Grüne wollen das Gesetz, das auf eine Initiative der damaligen CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen zurückgeht, nun ganz kippen .

Beim umstrittenen Arbeitnehmerdaten-Projekt "Elena " forderte Leutheusser-Schnarrenberger in dem Interview deutliche Einschränkungen. "Ich finde, wir sollten uns auf Daten beschränken, die für das Ausstellen der fraglichen Arbeitsbescheinigungen unbedingt erforderlich sind", sagte sie. Informationen über Abmahnungen oder Streiktage gehörten "sicher nicht in diese Kategorie".

Mit dem elektronischen Entgeltnachweis Elena will die Bundesregierung lästigen Papierkram in der Arbeitswelt abschaffen. Arbeitgeber erstellen jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter. Nach heftiger Kritik hat Bundesarbeitsministerin von der Leyen Nachbesserungen zugesagt . Seit Jahresbeginn müssen alle Firmen die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Ab 2012 sollen die Sozialbehörden dann auf Basis dieser Daten Leistungen auszahlen oder verweigern.

Quelle : www.heise.de
Titel: Spanische P2P-Sites: Abschaltung per Gesetz
Beitrag von: SiLæncer am 09 Januar, 2010, 20:37
Spaniens Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, das die Abschaltung von P2P-Seiten innerhalb kürzester Zeit ermöglicht. Das Gesetz wird als Reaktion auf die USA betrachtet. Diese hatten Spanien in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen zu den schlimmsten Ländern erkoren.

Lange Zeit war Spanien das "Paradies" für Filesharer. Nicht nur, weil der Download von urheberrechtlich geschützten Werken dort nicht strafbar ist. Vielmehr weil auch die Betreiber von P2P-Seiten meistens nichts zu befürchten hatten. In zahlreichen Prozessen bewies die spanische Justiz, dass sie BitTorrent-Portale durchweg als legitim ansieht. Und dies selbst wenn sich diese mit Werbebannern refinanzieren.

Die neue Gesetzgebung macht mit solchen P2P-Websites nun endgültig Schluss. Im Eilverfahren sollen die Portale, welche Links für das edonkey-Netzwerk oder Torrents anbieten, abgeschaltet werden. Diese Gesetzgebung scheint dabei eine Reaktion auf die Feststellungen der USA zu sein. In einem Bericht, welcher vor wenigen Monaten erschienen ist, hielt man Spanien unter den "Top-Urheberrechtsverletzenden Ländern" fest. Die spanische Regierung wollte diesen Platz scheinbar nicht auf Dauer behalten. Die legislative Maschinerie präsentiert nun den ersten "Erfolg".

Eine explizit dafür ins Leben gerufene Kommission wird das Gesetz anwenden. Wird man auf eine Seite mit entsprechenden Links oder Torrents aufmerksam gemacht, so wendet sich die Kommission mit einem schriftlichen Antrag an einen Richter. Dieser entscheidet final darüber, ob die Website vom Netz genommen wird. Von der Meldung bis zur Abschaltung sollen nicht mehr als vier Tage vergehen.

Zahlreiche Bürgerrechtsbewegungen haben sich bereits äußerst kritisch über das Gesetz geäußert. Heute soll in Madrid eine Demonstration stattfinden, um die Bürgerrechte im Internet zu verteidigen. Nach Ansicht der Organisationen ist das Gesetz nämlich nicht das Ergebnis der spanischen Regierung. Vielmehr sei es lediglich eine Reaktion auf den Druck, den die USA sowie die Contentindustrie ausgeübt haben. Ein Lobby-Gesetz sozusagen.


Quelle : www.gulli.com
Titel: Film- und Fernsehschaffende fordern EU zum Kampf gegen illegales Filesharing auf
Beitrag von: SiLæncer am 11 Januar, 2010, 12:04
Europäische Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände der Rundfunk- und Filmbranche haben die Europäische Union aufgefordert, stärker gegen illegales Filesharing vorzugehen. Auch soll die EU Druck auf Internet Service Provider ausüben, damit diese bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen mehr Hilfe leisten.

Der europäische "Ausschuss für den sektoralen sozialen Dialog im Audiovisionssektor" fordert laut einem Bericht der britischen Tageszeitung The Guardian, für EU-Mitgliedsstaaten einen Rechtsrahmen zu schaffen, durch den Copyright-Vergehen besser verfolgt werden können. Auch sollen Anstöße für die Einrichtung einer Infrastruktur zur Vermeidung und zum Aufspüren solcher Vergehen geliefert werden.

Provider sollen nach Ansicht der Ausschussmitglieder gegen illegales Filesharing bereits vorbeugend eingreifen. Die Verbände verlangen außerdem von EU-Binnenmarktommissar Charlie McCreevy, die wirtschaftlichen Auswirkungen von Online-"Piraterie" zu erforschen. Im "Ausschuss für den sektoralen sozialen Dialog im Audiovisionssektor" sind unter anderem die Vereinigung kommerzieller Fernsehsender in Europa, der Internationale Verband der Filmproduzenten und der Europäische Journalistenverband vertreten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Frankreich: Wir kappen euch das Internet! Bloß wie...
Beitrag von: ritschibie am 11 Januar, 2010, 17:40
Der französische Kulturminister Frederic Mitterrand hat die zukünftige Chefin der HADOPI-Behörde vorgestellt. Diese Behörde wird die Internetsperren für Urheberrechtsverletzer umsetzen. Man weiß bloß noch nicht wie, ohne das Telefon auch abzuklemmen ...

(http://static.gulli.com/media/2010/01/thumbs/frederic-mitterrand.jpg)
Frederic Mitterand

In wenigen Monaten ist es soweit. Das französische Three-Strikes-Gesetz wird sich frei entfalten können, gelenkt von der HADOPI-Behörde. Bereits am vergangenen Freitag stellte der französische Kulturminister Frederic Mitterrand die Chefin der Behörde vor. Dabei handelt es sich um Marie-Francoise Marais. Sie ist ehemalige Vorsitzende des französischen Kassationsgerichtshofs. Dies ist vergleichbar mit dem deutschen Oberlandesgericht.

Nach Aussagen von Mitterrand wolle man frühestens im April mit dem Versand der ersten Warnmails an Urheberrechtsverletzer beginnen. Die Verzögerung ist auf eine Prüfung der französischen Datenschutzbehörde zurückzuführen. Sollten weitere Probleme auftreten, so will man allerspätestens im Juni mit den Arbeiten beginnen. Die Kostenlast dieser "Maßnahmen" wird auf 70 bis 100 Millionen Euro geschätzt. Unklar ist bloß noch immer, wer diese Kosten übernehmen soll.

Der französische Kultusminister hat diesen Kelch großzügig an die Provider weitergereicht. Diese müssten den Betrag stemmen. Der Vorsitzende der französischen Providerorganisation "Federation francaise des telecoms", Yves le Mouel, bestreitet dies jedoch vehement. Man habe der Regierung "keinerlei Zusagen" bezüglich der Kosten gemacht.

Spätestens bei der dritten Urheberrechtsverletzung wird dem Betroffenen die Verbindung gekappt. Die Gebühren müssen jedoch ganz normal weiterbezahlt werden. Fraglich ist aber indes, ob die "Leitungskappung" überhaupt funktionieren wird. Man ist nämlich auf ein winziges Problem gestoßen. Bisher setzte man wohl seine Hoffnungen darauf, dass die ermittelten Urheberrechtsverletzer spätestens nach der zweiten "Ermahnung" ihre Tätigkeit einstellen. Schließlich droht bei der Dritten der Verlust des Internets.

Wie Mitterrand jedoch einräumte, habe man noch keine technische Lösung gefunden, um hartnäckige Filesharer vom Internet zu trennen. Das Problem: Die Sperre des Internetanschlusses klappt nur, wenn man gleichzeitig das gesamte Telefon abklemmen würde.

Darüber hinaus sollen ermittelte Rechtsverletzer eine Software erhalten, die ihren PC auf "böse Filesharingsoftware" hin prüft. Was das inzwischen als "Schnüffelsoftware" bezeichnete Programm jedoch wirklich kann, ist noch unklar. Ebenso fraglich ist, was passiert, wenn die Installation verweigert wird. Vermutlich würde es bei einem weiteren Verstoß darauf hinauslaufen, dass den Betroffenen eine Verletzung der Prüf- und Überwachungspflichten vorgeworfen wird.

Aber insgesamt scheint es für den französischen Kulturminister Frederic Mitterrand kein großes Problem zu sein, den Bürgern seines Landes die Leitung zu kappen - wenn es denn klappt. Am Ende seiner Rede versuchte er, das Three-Strikes-Gesetz als Kleinigkeit darzustellen: "Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass den Leuten ihr Zugang zum Internet unterbrochen wird. Das ist doch nun wirklich kein großes Drama."

Mit dieser Ansicht steht Mitterrand im krassen Gegensatz zum französischen Verfassungsgericht. Dieses hatte über eine frühe Version des Three-Strikes-Gesetzes ohne Richtervorbehalt geurteilt. Dabei hielt das Gericht fest, dass das Internet einen "wichtigen Bestandteil der Meinungs- und Informationsfreiheit" ausmache. Für den französischen Kulturminister scheint dies aber "kein großes Drama" zu sein, würde dieser Aspekt entfallen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Wird Hadopi das Internet gesperrt?
Beitrag von: SiLæncer am 11 Januar, 2010, 20:43
Die französische Kontrollbehörde zum Schutz schöpferischer Werke im Internet wurde bei der nicht-lizenzierten Übernahme von "geistigem Eigentum" erwischt; Sarkozy spricht sich für "Experimente mit Filtertechniken im Netz" aus

In Frankreich haben die Kritiker des "Gesetzes zur Verbreitung und Schutz schöpferischer Werke im Internet", kurz "Hadopi 2" genannt, neuen Grund zum Feixen. Wie die aufmerksamen Beobachter der Gesetzgebung gegen illegale Filesharer in Frankreich von der Zeitschrift Numérama herausgefunden haben, verwendet die neu geschaffene Kontrollbehörde ein Logo mit der Typo "Bienvenue", die im Jahre 2000 exklusiv für France Télécom entwickelt - und entsprechend lizenziert wurde. Die Praxis der Behörde fällt demnach unter nicht-lizenziertes Kopieren, was genau den Tatbestand erfüllt, den die Behörde im Falle der Filesharer, wie mehrmals angekündigt, in "Tausenden von Fällen" vor Gericht zu bringen beabsichtigt.

Selbst wenn man sich vergegenwärtige, dass der Staat Mehrheitsaktionär bei France Télecom ist und Hadopi eine staatliche Verwaltungsbehörde, der Fall verursache einiges "Kopfzerbrechen", so Numérama. Das Magazin würzt seine nur schlecht verborgene Schadenfreude mit der Expertise eines bekannten Grafikers, derzufolge die verwendete Typo des Hadopi-Logos nicht als eigenständiges "design original" gelten könne. Schon vor dieser Entdeckung hatte sich Numérama anläßlich der Präsentation über das Logo mokiert: Es sehe aus wie ein stilisierter Clown, mit dem roten "O" als Clowns-Nase, Hadopi enthüllt somit seine wahre Natur als "echter Zirkus", lästerte man am Freitag.

Mit einer Note Mokanz angereicherte Kritik am Hadopi-Amtsbeginn übte an diesem Tag auch das Nachrichtenmagazin Nouvel Observateur. Im Bericht zur Feierlichkeit stellte man die Verspätungen der neuen Behörde den vollmundigen Absichtserklärungen gegenüber. Hadopi werde sich "um alles kümmern", so versprach Kulturminister Mitterand, besonders um P2P und um Streaming:

"Das wird einzigartig sein, wenn wir es verstehen, aus dem Netz einen geregelten und zivilisierten Raum machen, so dass die digitale Revolution zu einer echten Möglichkeit für eine Kultur für jedermann wird."

Allerdings ist Hadopi, die pädogogische Hoffungsgröße gegen die "Umsonstkultur", eins der Lieblingsprojekte des Ankündigungsweltweisters Sarkozy, mit reichlicher Verspätung unterwegs zum Plansoll. Wurde im vergangenen Jahr immer wieder der Zeigefinger mit dem warnenden Hinweis gehoben, dass noch im Herbst die ersten Mahn-Benachrichtungen an Urheberrechtsverletzer versandt würden, so spricht Mitterand jetzt von "April" oder "Juli". Bevor Hadopi 2, das nach monatelangem Hin-und Her im September 2009 von beiden Kammern angenommen wurde und im Oktober den Verfassungsrat passierte, als Gesetz angewandt werden darf, muss der Text noch dem Conseil d'Etat und der nationalen Datenschutzkommission CNIL zur Prüfung vorgelegt werden.

Während der Kulturminister bei der Auftaktpressekonferenz offensichtlich nur schlecht mit dem Thema Hadopi zurechtkam (siehe dazu auch: Der französische Kulturminister spaßt mit dem Gesetz gegen die "Internet-Piraterie" und allen detaillierten Fragen zum Sujet auswich, nutzte die Bürgerrechts-Organisation Quadrature du Net erneut die Gelegenheit, um Hadopi als Totgeburt zu bezeichnen.

Sarkozy: "Wir müssen ohne Aufschub mit Filtertechniken experimentieren"

Hadopi sei ein angekündigtes Scheitern, "nicht mehr als Wind". Die Politik des Terrors habe noch nie funktioniert, ließ der Sprecher und Mitgründer der Organisation, Jérémie Zimmermann, ausrichten - nicht ohne darauf aufmerksam zu machen, dass Sarkozys weiter gehende Pläne zur Filterung von Netzinhalten nach seiner Auffassung sehr nahe an chinesische und iranische Vorstellungen reichen würden. Zimmerman ging damit auf einen Passus aus der Rede (PDF) des Staatspräsidenten am vergangenen Donnnerstag ein, in dem Sarkozy betonte:

"Je besser wir Netzwerke und Server, die für Piraterie benutzt werden, automatisch 'entgiften' können, um so weniger wird es nötig sein, auf Maßnahmen zu rekurrieren, welche schwerer auf dem Internet-User liegen. Wir müssen folglich ohne Aufschub mit Filtertechniken experimentieren."

(im Orginal:"Mieux on pourra «dépolluer» automatiquement les réseaux et les serveurs de toutes les sources de piratage, moins il sera nécessaire de recourir à des mesures pesant sur les internautes. Il faut donc expérimenter sans délai les dispositifs de filtrage.")

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Frankreich: Three-Strikes Logo war "geklaut"
Beitrag von: SiLæncer am 13 Januar, 2010, 11:12
Während sich das französische Three-Strikes-Gesetz weiterhin auf dem Vormarsch befindet, scheinen sich die Probleme bei den Schöpfern des Gesetzes immer mehr zu häufen.

Sei es nun eine Partei welche am laufenden Band die Urheberrechte von Dritten verletzt und zu der auch Staatspräsident Nicolas Sarkozy gehört. Oder ein französischer Kulturminister der kleinlaut zugeben muss, dass man eigentlich noch gar nicht weiß, wie man gegen Power-Filesharer vorgehen will. Denn um diese endgültig auszusperren, müsste man ihnen auch das Telefon abklemmen. Der Tritt ins Fettnäpfchen ist inzwischen zu einem handfesten Sturz geworden.

Um mit leuchtendem Vorbild voranzugehen, präsentiert sich die "Haute Autorité pour la Diffusion des Œuvres et la Protection des Droits sur Internet" (kurz HADOPI)-Behörde gleich zu Beginn mit einer handfesten Urheberrechtsverletzung. Das Logo, welches vergangenen Freitag vorgestellt wurde, ist nämlich mit einer urheberrechtlich geschützten Schriftart erstellt worden.

Das Logo wurde mit einer unlizenzierten Version der Schriftart "Bienvenue" erstellt. Ursprünglich wurde diese Schriftart im Jahr 2000 vom Designer Jean-Francois Porchez für das Unternehmen France Telecom kreiert. Sie wurde nur zu diesem Zweck erstellt und darf sonst von niemandem verwendet werden, außer von der France Telecom selbst. Zwar wurden die Buchstaben "d" und "p" leicht modifiziert - an der rechtlichen Problematik kann dies freilich nichts ändern.

Kompliziert wird es jetzt vorerst für die Agentur, die das HADOPI-Logo "entworfen" hat. Deren Mitarbeiter haben inzwischen zugegeben, dass ihre Schriftart die Urheberrechte verletzt. Absichtlich sei dies aber nicht geschehen. Es sei vielmehr ein "Fehler" gewesen. Inzwischen hat man zwei Schriftarten von britischen Designunternehmen erworben, um das Logo neu zu entwerfen.

France Telecom hat derweil bereits erklärt, von rechtlichen Schritten abzusehen. Der Designer Jean-Francois Porchez soll jedoch seine Anwälte kontaktiert haben, um die Rechtslage zu prüfen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: SweTorrents: Provider schützt Torrentseiten-Inhaber
Beitrag von: SiLæncer am 18 Januar, 2010, 15:29
Die schwedische Antipiraterie-Organisation Antipiratbyrån versuchte die Identität des Betreibers von SweTorrents aufzudecken. Der schwedische Internetanbieter TeliaSonera hat sich jedoch quergestellt. Die juristische Durchschlagskraft von IPRED steht auf dem Spiel.

Eigentlich sollte nach Einführung der Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) alles ganz einfach für die Rechteinhaber werden. Urheberrechtsverletzer müssen nicht mehr über den Staatsanwalt ermittelt werden. Stattdessen geht man ausgestattet mit einigen IP-Adressen direkt zu einem Richter, der einen solchen IPRED-Beschluss unterzeichnet. Sobald der Internet-Provider diesen Beschluss in Händen hält, muss er alle relevanten personenbezogenen Daten an den Rechteinhaber aushändigen.

Zumindest sollte es so sein. Dass dies aber nicht immer klappt, beweist ein aktuelles Beispiel aus Schweden. Hier hat die Antipiraterie-Vereinigung Antipiratbyrån versucht, an den Klarnamen des Betreibers von SweTorrents zu gelangen. SweTorrents ist ein geschlossener BitTorrent-Tracker als auch ein kleineres Filesharingportal. Im Dezember 2009 wurde der vom Richter unterzeichnete Beschluss dem Provider TeliaSonera zugestellt. Daraufhin sollte eigentlich alles ganz normal ablaufen. Der Internetanbieter händigt die Daten aus, der Rechteinhaber kann seine juristische Maschinerie in Fahrt bringen.

TeliaSonera weigerte sich jedoch, den Beschluss auszuführen. Man argumentierte, dass in diesem Fall die Privatsphäre der Kunden verletzt würde. Auf die Kritik folgte das Rechtsmittel. Man legte Widerspruch gegen den Beschluss ein. In diesem hält der Provider fest, dass die IPRED-Richtlinie eine direkte Verletzung der EU-Datenschutzrichtlinie sei. Laut dieser sei die Privatsphäre ihres Kunden komplett geschützt. Auch wenn diese Datenschutzrichtlinie in Schweden noch nicht in Kraft getreten ist, soll sie nach Ansicht der TeliaSonera Anwälte bereits nutzbar sein.

"Der Schutz der Privatsphäre wie er von dieser [EU]-Richtlinie verlangt wird, verhindert in diesem Fall die Anwendung des schwedischen IPRED-Gesetzes", so der TeliaSonera-Jurist Patrick Hiselius. Darüber hinaus kritisiert man die Formulierung des Beschlusses. Darin heißt es unter anderem sinngemäß, dass urheberrechtlich geschützte Dateien bei SweTorrents gehostet werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr finden sich dort lediglich Links zu Torrent-Files. Infolge dieser fehlerhaften Formulierung gelangt der ISP TeliaSonera zu der Ansicht, dass das Urteil auf "fehlerhaftem technischen Wissen basiert".

Der Widerspruch dürfte sehr bald vor Gericht verhandelt werden. Sollte man damit Erfolg haben, so wäre dies ein herber Rückschlag für die Rechteinhaber. Dann steht nämlich zu befürchten, dass man ihnen eines ihrer derzeit schärfsten juristischen Waffen wieder aus der Hand nimmt.


Quelle: www.gulli.com
Titel: Viele Änderungsanträge für britisches Gesetz zu Internetsperren
Beitrag von: SiLæncer am 27 Januar, 2010, 11:27
Mitglieder des britischen Oberhauses sehen umfangreichen Korrekturbedarf am Regierungsentwurf  für ein "Digital Economy Bill" und haben einige von Änderungsanträge ins "House of Lords" eingebracht. Sie wollen die rechtsstaatlichen Prüfungen vor einer Sperre des Internetzugangs nach wiederholten Copyright-Verletzungen gemäß dem Ansatz "Three Strikes" verbessern. Hauptsächlich geht es in den Anträgen darum, die Kontrolltätigkeiten der Regulierungsbehörde Ofcom  zu stärken und direkte Befugnisse der Regierung einzuschränken.

Lord Lucas von den oppositionellen Konservativen fordert, dass auch Interessensvertreter der Nutzer mitreden können, wenn die eingeschätzt werden soll, ob Strafen bei mehrfachen illegalen Download-Aktivitäten verhältnismäßig sind. Die Ofcom solle die Vereinbarkeit der Sanktionen mit den Grundrechten überprüfen und vorab ein faires und unparteiisches Verfahren garantieren. Der Regulierer müsse erst nachweisen, dass der Markt für legale Inhalteangebote im Internet "richtig funktioniert". Provider sollen für ihre Kosten entschädigt werden.

Lord de Mauley drängt darauf, dass die Ofcom bei jeder technischen Strafmaßnahme zunächst die praktische Durchführbarkeit durch die Zugangsanbieter und die wirtschaftlichen Auswirkungen abschätzt. Zudem solle der Regulierer aufzeigen, zu welchen Grad Urheberrechtsverstöße durch die Sanktionen eingedämmt würden.

Einigen Oberhausmitgliedern geht Paragraph 17 des Entwurfs zu weit, laut dem Regierungsmitglieder das Recht eingeräumt werden soll, auf dem Verordnungsweg das britische Urheberrecht zu ändern. Die geplante Bestimmung ist vor allem zur Verhinderung von Copyright-Verstößen im Internet gedacht. Hier soll die Regierung rasch auf bereits erfolgte oder absehbare "technische Entwicklungen" reagieren können. Die Lords Lucas, Razzal, Clement-Jones und Whitty setzen sich für die komplette Streichung der Klausel ein. Lord de Mauley plädiert dafür, alle ins Spiel gebrachten Sanktionen auf höchstens 12 Monate zu begrenzen.

Der federführende Wirtschaftsminister Peter Mandelson hat unterdessen dem Parlament mehrere Änderungsvorschläge vorgelegt, die nach Ansicht von Kritikern wie der Politik- und Rechtsexpertin Monica Horten das Gesetz aus Bürgerrechtsperspektive weiter verschärfen würden. So sieht ein Kompromiss des Labour-Politikers für Paragraph 17 vor, dass der Wirtschaftsminister vor dem Erlass einer Verordnung zur Anpassung des Copyright mögliche Betroffene und andere Interessensvertreter anhören soll.

Laut einem weiteren Änderungsantrag Mandelsons sollen die "technischen Maßnahmen" gegen mehrfach gewarnte Rechtsverletzer nicht mehr nur gegen "einzelne" Kunden eines Providers gerichtet werden, sondern gegen "einige oder alle relevanten". Horten befürchtet hier, dass sich daraus eine allgemeine Pflicht zum Filtern des Internetverkehrs durch die Zugangsanbieter ergeben könnte. Als Sanktionen sind die Herabsetzung der Verbindungsgeschwindigkeit und der Bandbreite, die Einschränkung des Zugriffs auf spezielle Materialien oder Dienste sowie die zeitweilige Kappung des gesamten Internetzugangs vorgesehen.

Im Einzelnen sollen Rechteinhaber vermeintliche Urheberrechtsverstöße in Form eines formellen "Copyright Infringement Report" zusammen mit Beweismaterial innerhalb eines noch nicht festgesetzten Zeitrahmens an die entsprechenden Provider senden. Sie müssen dabei nachweisen, dass eigene Inhalte illegal kopiert worden sind. Dies sieht eine mittlerweile veröffentlichte Anleitung (PDF-Datei) zur Anwendung und Umsetzung der Strafen vor. Der Zugangsanbieter muss drei Warnhinweise an den betroffenen Nutzer schicken. Das Verfahren soll von der Ofcom überwacht werden.

Dem angeschriebenen Kunden wird laut dem Ausführungspapier nur im Nachhinein die Möglichkeit eröffnet, sich gegen mögliche Sanktionen zu wehren. Eine vorherige Anhörung in einem ordentlichen Verfahren ist nicht vorgesehen, was den Schutzklauseln im novellierten EU-Telekommunikationspaket zuwiderlaufen könnte.

Unklar ist, inwiefern ein verdächtigter Nutzer selbst Nachweise für seine Unschuld etwa durch die Vorlage von Logdateien seines Rechners erbringen müsste. Einzelne Mitglieder des Oberhauses bezweifelten bei den ersten Aussprachen zu dem Vorhaben, dass durchschnittliche Computeranwender auf detaillierte Verbindungsdaten zugreifen könnten. Sollte die Ofcom dafür einen Hilfsservice anbieten, warnen Beobachter vor Datenschutzverletzungen. Allgemein monieren Bürgerrechtsgruppen, dass mit dem Gesetz traditionelle straf- und zivilrechtliche Standards unterlaufen würden. Sie beklagen weiter, dass Aspekte, die vom Parlament klar vorgegeben werden müssten, auf den Verordnungsweg verschoben werden sollen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Internet-Sperren, hurra!
Beitrag von: ritschibie am 30 Januar, 2010, 10:36
BKA-Präsident Jörg Ziercke hat sich im Kampf gegen die Kinderpornografie nachdrücklich für Sperren im Internet ausgesprochen. "Solche Sperren wirken abschreckend, wie das Beispiel Skandinavien zeigt", sagte der Chef des Bundeskriminalamtes (BKA) der Zeitung "Welt am Sonntag". "Denn wer solche Warnschilder bewusst umgeht, hinterlässt Spuren auf seinem Computer."

(http://res.magnus.de/res/_2/2/2/8/99324.jpg)

Ein noch von der großen Koalition verabschiedetes Gesetz für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie war von Bundespräsident Horst Köhler vorerst gestoppt worden, da es nach Meinung von Experten möglicherweise verfassungswidrig ist. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat das Gesetz ausgesetzt.

Natürlich veranlasse das BKA sofortige Löschungen, sagte Ziercke. Aber wer mit großem Aufwand Kinderpornografie produziere, verfüge immer auch über Kopien des Materials. Das alleinige Löschen einer IP- Adresse führe damit nicht zum Verschwinden der Bilder aus dem Internet, sagte der BKA-Präsident.

Quelle: SAT+KABEL
Titel: USA: Provider kappen bereits Internetleitungen
Beitrag von: SiLæncer am 01 Februar, 2010, 19:47
Allem Anschein nach ist in den USA bereits das passiert, was in Frankreich noch bevorsteht: die Trennung der Internetverbindung von ermittelten Urheberrechtsverletzern. Ein wahres Horrorszenario, das eine Kundin des Providers Qwest nun erleben durfte.

Bereits vor einigen Wochen geisterte die Behauptung umher, ein US-amerikanischer Provider würde Urheberrechtsverletzer vom Netz trennen. Was anfänglich hochbrisant klang, stellte sich jedoch sehr bald als falsch dar. In der Vergangenheit habe man niemandem seinen Internetanschluss genommen. Man werde auch jetzt nicht damit anfangen. Zumindest solange keine rechtliche Grundlage dafür existiert.

Die 53 Jahre alte Cathi Paradiso musste jüngst jedoch eine andere Feststellung machen. Ihr Provider Qwest sperrte ihren Internetzugang. Cnet nahm sich des Falles an und recherchierte, ob hier tatsächlich eine Netzsperre vorlag. So, wie es das Three-Strikes-Gesetz mit sich bringen wird. Es dauerte einige Zeit, bis man alles verifizieren konnte. Paradiso hatte derweil selbst versucht, das Problem zu lösen. Der Kundendienst von Qwest konnte ihr jedoch nur wenige Details nennen. Hollywood-Filmstudios hätten ihre IP-Adresse protokolliert. Über diese seien 18 urheberrechtlich geschützte Filme und TV-Shows heruntergeladen und verbreitet worden, darunter Harry Potter, Zombieland, South Park.

Es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass eine 53 Jahre alte Frau "South Park" sieht. Doch selbst wenn, rechtfertigt es die Internetsperre? Cathi Paradiso kämpfte für die Anerkennung ihrer Unschuld. Am 15. Januar wandte sie sich an die Filmstudios in Hollywood. In einer E-Mail erklärte sie, dass sie niemals irgendwelche Filme heruntergeladen hat. Ein Dritter müsse es gewesen sein. Man solle herausfinden wer. Da sie als Personalverwalterin arbeitet, war der Internetzugang auch beruflich wichtig.

Nachdem Cnet eine Weile recherchiert hatte, wurde es Qwest offensichtlich zu heiß. Man schickte einen Techniker, der Paradisos PC und Internetzugang unter die Lupe nahm. Das Ergebnis: Ein Dritter hatte sich Zugang verschafft und vermutlich die Taten begangen. Ihr Internetzugang wurde vorerst wieder freigegeben, doch Paradiso übt scharfe Kritik. Was wäre gewesen, wenn sie sich nicht an die Medien gewandt hätte? Welche unabhängige Partei hätte sich ihrer Beschwerde angenommen?

Fred von Lohmann, Jurist bei der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) verurteilte die Handlungen: "Das zeigt, dass es ein Problem mit dem gesamten Ablauf in solchen Situationen gibt. Wenn ich jemanden aus dem Internet werfe, muss ich einige Handlungen durchführen, um die Unschuldigen zu schützen. Es sieht nicht so aus, als ob das hier der Fall gewesen wäre."

Wie Cnet aus gut informierten Kreisen der Filmindustrie vermittelt wurde, teile man diese Ansichten. Es müsse eine unabhängige Prüfung stattfinden. Darüber hinaus müsse der Inhaber des verdächtigen Anschlusses vorgewarnt werden. Three-Strikes goes USA? Allem Anschein nach ist dies gar nicht mehr notwendig. Der Provider AT&T weigerte sich vor einem Jahr beharrlich, Internetzugänge zu sperren. Inzwischen verschickt man bereits "Warnbriefe" an Anschlussinhaber, die von der Contentindustrie gemeldet werden.

Verizon war jüngst verdächtigt worden, Anschlüsse zu sperren. Glücklicherweise erwies sich dies als falsche Behauptung. Seit April 2009 schickt man jedoch Warnbriefe an verdächtige Anschlussinhaber. Gemeldet werden diese von der Filmindustrie. Seit November 2009 beteiligt sich auch die Musikindustrie daran. Also alles doch nicht so schlimm? Bedauerlicherweise nein, auch wenn es bisher Einzelfälle sind, die selten ein langwieriges Nachspiel hatten. Netzsperren werden umgesetzt. Der Provider Cox Communications erklärte, dass man den Internetzugang von "einigen wenigen" Kunden gesperrt habe. Diese hätten mehrfach die Urheberrechte von Dritten verletzt.

In die Gruppe der Contentindustrie-gefügigen Provider darf sich nun ebenso Qwest einreihen. Monica Martinez, die Pressesprecherin von Qwest, zeigte sich optimistisch. Man würde jeden Kunden mehrfach per E-Mail vorab warnen, wenn über den Anschluss eine Rechtsverletzung begangen wird. Auch über die drohende Sperre würde man den Kunden in Kenntnis setzen. Selbstverständlich würde man mit den Kunden, die sich als unschuldig betrachten, zusammenarbeiten, um das Problem zu lösen. Dies brächte "regelmäßig gute Ergebnisse" hervor. "Wir arbeiten mit ihnen zusammen, wenn es um ein Sicherheitsproblem oder einen Fehler geht, so gut wir nur können. Aber manchmal sind unsere Möglichkeiten einfach begrenzt."

Im Falle von Cathi Paradiso habe man nicht voreilig agiert, so Qwest. Bereits im Oktober 2009 habe die Filmindustrie erstmalig ihre IP-Adresse in Verbindung mit einer Urheberrechtsverletzung gemeldet, so Martinez. Es seien drei Monate vergangen und 18 separate Anschuldigung wären aufgelaufen, ehe man den Stecker zog. Wie der genaue Ablauf war, konnte Martinez aufgrund der Möglichkeit eines bevorstehenden Prozesses nicht erläutern.

Cathi Paradiso bestreitet, jemals eine E-Mail oder einen Brief von Qwest erhalten zu haben. Von den Problemen habe sie nichts gewusst. Inzwischen hat sie den Juristen Lory Lybeck mandatiert. Dieser ist mit der Thematik nicht unvertraut, vertritt er doch eine Filesharerin, die bereits vor fünf Jahren von der Musikindustrie belangt wurde.

Fehler bei der Datenerhebung?

Cnet hat sich mit diesem glücklichen Ausgang jedoch nicht zufriedengegeben. Man wollte wissen, ob Fehler bei der Datenerhebung passiert sein können. Dazu befragte man den Geschäftsführer von BayTSP, einer Internet-Sicherheitsfirma. BayTSP hatte einige der Daten im Fall Paradiso erhoben und auch die Mitteilungen an Qwest geschickt. Deren Chief Executive Officer (CEO), Mark Ishikawa, verneinte die Frage von Cnet jedoch. Man würde mehrere Prüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass man auch den richtigen User erwischt hat. Fehler seien sehr rar und nur eine sehr geringe Zahl an Personen würde jemals irrtümlicherweise der Urheberrechtsverletzung verdächtigt. Dies klingt nicht mehr nach einem "Nein".

Wichtig sei die Absicherung des Netzwerks, so Ishikawa. "Das ist, wie wenn man die Schlüssel im Auto lässt. [Paradiso] war vermutlich der Internetzugangsprovider für die gesamte Nachbarschaft."

Ishikawa stellte jedoch eine sehr wichtige Frage, die sich auch deutsche Anschlussinhaber stellen: Ist es richtig jemanden zu bestrafen, weil er technisch nicht versiert genug ist, um sein eigenes Funknetzwerk abzusichern?

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: USA: Provider kappen bereits Internetleitungen
Beitrag von: ritschibie am 01 Februar, 2010, 20:24
Es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass eine 53 Jahre alte Frau "South Park" sieht.
Bei Frauen mag das ja so sein, bei Männern irrt sich Gulli, wie ich beweisen kann :laugh:
Titel: Wien: Internetsperren sind eine Sackgasse
Beitrag von: SiLæncer am 01 Februar, 2010, 22:48
Letzte Woche Donnerstag trafen sich in Wien Juristen und Wirtschaftsvertreter, um im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Mobile Business" über Sinn und Unsinn von Internetsperren zu sprechen. Das Diskussionspanel fand auf Einladung des Unternehmens e-center statt.

Einige Diskussionsteilnehmer waren sich darüber einig, dass Internetsperren weder etwas nutzen würden noch rechtspolitisch sinnvoll seien. Derartige Sperren würden lediglich den Weg zur Zensur des Internet ebnen. Für Cyberkriminelle würden sie eh nur eine geringe Hürde darstellen, die schnell überwunden werden kann. Gleichzeitig schränken sie die Kommunikationsfreiheit der normalen Surfer sehr stark ein. Die Teilnehmer der Diskussionsveranstaltung wiesen darauf hin, dass illegale Inhalte durch derartige Sperren nicht gelöscht seien. Man müsse stattdessen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durchgreifen, um sie tatsächlich zu entfernen. Klaus Steinmaurer von T-Mobile Austria stellte fest, dass eine technische Umgehung von Sperren immer möglich sei. Die Internet-Provider dürften sich nicht aus der Verantwortung stehlen, sofern man sie auf illegale Inhalte aufmerksam macht. Er verglich die Rechtslage der ISPs mit der von Mobilfunkanbietern.

Rechtsanwalt Alexander Schnider sieht in einer Gesetzesvorlage für behördliche Internetsperren sogar die Büchse der Pandora. "Einmal geöffnet, könnten sich so Internetsperren unaufhaltsam über sämtliche subjektiv unerwünschte Inhalte ausbreiten." Die Verletzung von Markenrecht, (und auch Urheberrecht), Killerspiele, Glücksspiele. Dies alles könnte früher oder später durch solche Gesetze bekämpft werden. Fragt sich nur, wer letztlich Einfluss auf die Liste der zu sperrenden Seiten haben würde.

Herr Karim Taga von der Unternehmensberatung Arthur D. Little möchte die Sperren auf strafrechtlich relevante Inhalte wie Kinderpornos begrenzt sehen. Urheberrechtlich geschützte und freie Inhalte würden sich über den Wettbewerb regeln. Wieder andere Teilnehmer wie Wolfgang Zankl vom e-center sprachen sich komplett gegen jegliche Sperr-Maßnahmen aus. Einerseits wären die rechtlichen Konsequenz nicht absehbar. Andererseits würde man damit den Weg für eine Internetzensur ebnen. Er wies auch darauf hin, dass noch nicht hinreichend geklärt sei, wer am Ende die Kosten für die Sperren tragen soll. Es könne nicht sinnvoll sein, eine Instanz zu erschaffen, die darüber entscheidet, was ins Internet darf und was nicht. Dadurch würde man den nationalen wie internationalen Wettbewerb einschränken und für Rechtsunsicherheiten sorgen. Wären sie zum Panel eingeladen gewesen, die Vertreter von Pornofirmen, Verlagen, Spielepublisher, der Filmbranche oder der Musikindustrie hätten ihm sicherlich lauthals widersprochen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Grundrechtsexperten des britischen Parlaments gegen Internetsperren
Beitrag von: SiLæncer am 07 Februar, 2010, 15:19
Der Ausschuss für Menschenrechte des britischen Parlaments hat umfangreiche Nachbesserungen am Regierungsentwurf  für ein "Digital Economy Bill" gefordert. Das gemeinsame Gremium von Ober- und Unterhaus erkennt in einem jetzt vorgestellten Bericht Bedenken an, wonach vor allem die vorgesehenen Befugnisse zur Anwendung "technischer Maßnahmen" bis hin zu Internetsperren im Rahmen der "abgestuften Erwiderung" auf wiederholte Copyright-Verstöße "in unverhältnismäßiger Weise" angewendet werden könnten. Als mögliche Folgen nennt der Bericht Verletzungen der Rechte der Nutzer zum Kommunikationsaustausch und zur freien Meinungsäußerung.

Vor allem lässt der Regierungsvorstoß dem Ausschuss zufolge viele grundlegende Fragen offen, die vor der weiteren Behandlung des Entwurfs im Parlament zu klären seien. So erschließe sich aus dem Text etwa nicht einmal, ob das Kappen eines Internetzugangs gemäß dem Konzept "Three Strikes" sich auf einen unbegrenzten Zeitraum beziehe oder wann ein Copyright-Sünder wieder einen eigenen Anschluss beantragen könnte. Der Entwurf schweige sich auch darüber aus, was mit weiteren Haushaltsmitgliedern passieren solle. Weiter sei unklar, ob die "Nachweise" für Urheberrechtsverletzungen der Rechteinhaber nur für die zunächst vorgesehenen Warnungen des betroffenen Nutzers ausreichen oder auch bei deren Nichtbeachtung auch als Basis der geplanten Strafmaßnahmen dienen sollten.

Die Abgeordneten und Lords empfehlen, dass zumindest die Regulierungsbehörde Ofcom das Erfordernis und die Verhältnismäßigkeit von Sanktionen abschätzen sollte. Zudem sei gemäß den neuen EU-Vorgaben aus dem Telecom-Paket das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren im Falle eines Widerspruchs des abgemahnten Nutzers vorzusehen. Dieses müsse für den Betroffenen kostenfrei bleiben, wenn er sich erfolgreich gegen die Anschuldigungen der Rechteinhaber zur Wehr setze.

"Deutlich zu weit" geht dem Gremium Paragraph 17 des Entwurfs. Ihm zufolge soll Regierungsmitgliedern das Recht eingeräumt werden, auf dem Verordnungsweg das britische Urheberrecht zu ändern. Hier müsse dargelegt werden, inwiefern auch potenzielle weitere Eingriffe in Grundrechte auf diesem Weg ohne Korrekturmöglichkeiten durch das Parlament vertretbar seien. Der Bericht meldet hier Bedenken an, dass die Klausel gegen britische und europäische Menschenrechtsgarantien verstoßen könne. Ein Sprecher des federführenden Wirtschaftsministeriums versicherte laut BBC dagegen, dass die Initiative von Anfang an so ausgerichtet gewesen sei, dass die Bekämpfung illegaler Filesharing-Aktivitäten nicht im Gegensatz zu den Menschenrechten stehen sollte. Die Einwände des Ausschusses seien bereits größtenteils in Änderungsanträgen aufgegriffen worden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesregierung will löschen statt sperren
Beitrag von: SiLæncer am 09 Februar, 2010, 09:42
Die Bundesregierung rückt von den noch in der letzten Legislaturperiode von CDU-Ministerin Ursula von der Leyen durchgedrückten Internetsperren ab. Stattdessen ist nun ein Löschgesetz geplant, berichtet der Spiegel.

Unter Berufung auf einen fünfseitigen Brief an Bundespräsident Köhler meldet der Spiegel, die Bundesregierung gehe auf "Distanz zum umstrittenen Internet-Sperrgesetz" und plant stattdessen ein "Löschgesetz". Noch fehlt die Unterschrift des Bundespräsidenten unter dem sogenannten Zugangserschwerungsgesetz, das die neue Bundesregierung auf Druck der FDP laut Koalitionsvertrag zunächst für ein Jahr aussetzen will.

Vor diesem Hintergrund forderte das Bundespräsidialamt die Bundesregierung zu einer Stellungnahme auf, die nun vorliegt und aus der der Spiegel zitiert: "Die gegenwärtige Bundesregierung beabsichtigt eine Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet". Es soll also ein Löschgesetz geben, nicht das geplante Zugangserschwerungsgesetz.

Bis es so weit sei, wolle sich die Bundesregierung "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen", zitiert der Spiegel aus der Stellungnahme des Bundeskanzleramts, die mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) abgestimmt sei.

Das bedeutet aber auch, die Bundesregierung hält erst einmal an dem Gesetz fest und bittet Köhler, es zu unterzeichnen, verspricht aber, es dann nicht anzuwenden.

Quelle : www.golem.de
Titel: Frankreichs Nationalversammlung segnet Netzsperren ab
Beitrag von: SiLæncer am 11 Februar, 2010, 19:38
Die französische Nationalversammlung hat Teile des geplanten Gesetzespakets zur inneren Sicherheit verabschiedet. Die Abgeordneten segneten unter anderem das Vorhaben ab, kinderpornografische Inhalte im Netz zu blockieren. Im Rahmen des "Loppsi 2" genannten Pakets (Loi d'orientation et de programmation pour la performance de la sécurité intérieure) sollen Provider auf Anordnung der Behörden und mit Billigung eines Richters entsprechende Webseiten für den Zugriff sperren. Gegner hatten zuvor vergeblich versucht, die von der Regierung eingebrachte Vorlage zumindest zeitlich zu begrenzen, um dann mit Erkenntnissen über die Effektivität neu entscheiden zu können.

Damit bekommt Frankreich ein Netzsperrengesetz, während hierzulande die von der großen Koalition verabschiedete Regelung von der neuen christlich-liberalen Regierung zugunsten eines effektiveren Gesetzes wieder abgewickelt werden soll. Wie in Deutschland erhebt sich auch in Frankreich scharfe Kritik gegen das Vorhaben, die sich nicht auf die Maßnahmen gegen Kinderpornografie beschränkt. Loppsi 2 sieht weitreichende Regelungen auch in anderen Bereichen vor, etwa bei Fälschungsdelikten, Identitätsdiebstahl oder Einbruch. Dabei geht es auch um mehr Videoüberwachung, höhere Strafen für betrunkene Autofahrer oder mögliche Ausgangssperren für unter 13-Jährige.

Das Gesetz, das vom Senat noch abgesegnet werden muss, soll auch Websites verbieten, die Kinder zu selbstmörderischen Spielen anregen. In den vergangenen 13 Jahren hätten sich in Frankreich etwa 300 Kinder bei Ohnmachts- oder Würgespielen getötet, betonten die Autoren der Gesetzesänderung. Besonders gefährdet seien Kinder außerhalb der Schule und wegen entsprechender Internet-Anleitungen. Die Spiele gelten entweder als Mutprobe oder reizen Kinder, weil sie sich durch Strangulieren in einen tranceähnlichen Zustand versetzen können. Das Verbot richtet sich auch gegen Spiele, die zu aggressivem Verhalten animieren, etwa Schikane- oder Kampfspiele.

Bürgerrechtler sehen in den Netzsperren einen Einstieg in die Zensur. "Diese Regelung erlaubt es der französischen Regierung, die Kontrolle über das Netz zu übernehmen", kritisiert etwa die Gruppe "La Quadrature du Net". Den Kritikern gilt nun die deutsche Regierung als Vorbild, weil diese ein ähnlich gelagertes Gesetz wegen der Zweifel an der Effektivität von Sperren gekippt habe und nun an die "Wurzel des Problems" gehen wolle. "Der Schutz der Kinder wird von Nicolas Sarkozy und [Innenminister] Brice Hortefeux schamlos instrumentalisiert, um eine Regelung durchzusetzen, mit der die Tür für Zensur und weitere schlimme Folgen aufgestoßen wird", erklärt Quadrature-Sprecher Jérémie Zimmermann.

Quelle : www.heise.de
Titel: Prominente Unterstützung für australische Filtergegner
Beitrag von: SiLæncer am 17 Februar, 2010, 12:26
Google und Yahoo haben sich in einer Erklärung zusammen mit weiteren Organisationen gegen die Einführung von Internetfiltern in Australien ausgesprochen. Die Gegner befürchten, dass die Software nicht nur jugendgefährdende Inhalte oder Kinderpornografie ausfiltert, sondern auch politisch kontroverses Material.

Die Gegner der Internetfilter, die der australische Kommunikationsminister Stephen Conroy im kommenden Jahr einführen will, haben prominenten Zuwachs bekommen: Google und Yahoo haben sich einer Interessensgruppe angeschlossen, die sich gegen die Filter einsetzt.

Was wird gefiltert?

Die Gegner befürchten, dass die Filter nicht nur Kinderpornografie oder Gewaltverherrlichungen blockieren, sondern auch "Inhalte von großem sozialen oder pädagogischen Wert", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme des Bibliothekarsverbandes Australian Library and Information Association (ALIA), der Jugendschutzorganisation Inspire Foundation, von Google und Yahoo.

Das legt auch die von australischen Wissenschaftlern durchgeführte Studie Untangling The Net: The Scope of Content Caught By Mandatory Internet Filtering nahe. Darin kamen die Wissenschaftler zu dem Schluss, dass "eine sehr viel breitere Auswahl an Material als das am extremen Ende des Spektrums blockiert werden" könnte. Grundlage der Studie, die im Dezember 2009 veröffentlicht wurde, ist ein freiwilliges Filtersystem, das bereits im Einsatz ist.

Fahnden statt Filtern

Ein weiteres Argument wird gegen die Filter ins Feld geführt, dass kinderpornografisches Material kaum auf Websites zu finden sei, sondern hauptsächlich in Chaträumen oder Tauschbörsen weitergegeben werde. Filter wären dagegen machtlos. Deshalb sollte die Regierung lieber Polizisten abstellen, die solche Angebote systematisch auf Kinderpornografie untersuchen, fordert die Gruppe.

Es bestehe sogar die Gefahr, dass sich die Filter sogar kontraproduktiv auswirken, da sie Eltern im Glauben ließen, dass ihre Kinder dadurch keine für sie ungeeigneten Inhalte aufrufen könnten. Das könnte die Eltern dazu bringen, ihre Kinder nicht mehr bei der Internetnutzung zu beaufsichtigen.

Überforderte Filter

Schließlich könnten die Filter das Aufrufen von großen Websites wie Youtube oder Wikipedia deutlich verlangsamen. Ein Test des australischen Telekommunikationsunternehmens Telstra ergab, dass die Filterprogramme Probleme bekommen, wenn einzelne Inhalte von solchen Sites auf dem Index landen. Inhalte von diesen Angeboten würden dann nur sehr langsam ausgeliefert.

Die Aktivistengruppe Anonymous hat für den kommenden Samstag zu Demonstrationen gegen die Internetfilter aufgerufen. Allerdings war die Gruppe in die Kritik geraten, weil sie Distributed-Denial-of-Service-Attacken auf diverse Websites der australischen Regierung durchgeführt hatte.

Quelle : www.golem.de
Titel: Bundespräsident unterzeichnet Websperren-Gesetz
Beitrag von: SiLæncer am 17 Februar, 2010, 15:21
Bundespräsident Horst Köhler hat heute das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" unterzeichnet. Laut Mitteilung bestanden "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten". Der Bundespräsident gehe davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.

Das Gesetz lag Köhler seit vorigem Sommer zur Unterschrift vor. Im November wurde bekannt, dass der Bundespräsident es überprüfen wolle und die Bundesregierung um "ergänzende Informationen" gebeten habe. Daraufhin hatte das Bundeskanzleramt Köhler mitgeteilt, dass sie die im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen Websperren nicht weiterverfolgen und stattdessen den Versuch, Kinderpornos auf den Servern direkt zu entfernen, gesetzlich festschreiben wollen. Die Bundestagsfraktion der Grünen reagierte darauf mit einem Entwurf zur Aufhebung des Websperren-Gesetzes.

Quelle : www.heise.de
Titel: Justizministerin will Websperren vom Tisch haben
Beitrag von: SiLæncer am 17 Februar, 2010, 17:16
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nach der Unterzeichnung  des heftig umkämpften Zugangserschwerungsgesetzes  durch Bundespräsident Horst Köhler (CDU) angekündigt, rasch eine rechtliche Regelung auf den Weg zu bringen, um Websperren als Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie definitiv zu Fall zu bringen. Die schwarz-gelbe Regierung habe sich auf das "endgültige Aus für Netzsperren" verständigt, sagte die FDP-Politikerin am heutigen Aschermittwoch. Nun gehe es darum, den vereinbarten Grundsatz "Löschen statt Sperren" tatsächlich zur Geltung zu bringen.

Das Justizministerium und das Innenressort hatten kürzlich eine Stellungnahme an das Staatsoberhaupt übermitteln lassen, wonach die Regierung "eine Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornographischer Inhalte im Internet beabsichtigt". Bis zum Inkrafttreten dieser Bestimmung werde sich Berlin "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen", heißt es in dem heise online vorliegenden Papier. Zugangssperren würden nicht vorgenommen, betonen die beiden Ministerien.

Zugleich versuchen sie, die aufgeworfenen formellen Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität des Gesetzes zu zerstreuen. So seien die Änderungen an dem vom Parlament im Sommer beschlossenen Vorhaben und dem ursprünglichen Regierungsentwurf und der darauf basierenden Initiative der damaligen schwarz-roten Koalition nicht so gravierend gewesen, dass von einem gänzlich anderen Gesetzgebungsverfahren die Rede sein könne. Auch die Zuständigkeit des Bundes sehen die beiden Ressorts im Gegensatz zu Experten gegeben, die diese primär bei den Ländern sehen.

Union und FDP hatten sich in der Koalitionsvereinbarung im Herbst darauf verständigt, das für die Erstellung der Sperrlisten zuständige Bundeskriminalamt (BKA) anzuweisen, dieser Aufgabe nicht nachzukommen. Vorgaben zum Filtern spezieller Webseiten sollten demnach nicht an die Provider weitergeleitet werden. Der Berliner Staatsrechtslehrer Ulrich Battis hatte diesen Plan aber als hochproblematisch bezeichnet. Seiner Ansicht nach kann die Bundesregierung das Gesetz nach seiner Ausfertigung höchstens noch für unanwendbar erklären, wenn sie es für verfassungswidrig hält.

Wie genau Berlin die Sperrverpflichtungen aus dem inzwischen ungeliebten normativen Text herausbringen will, ist derzeit nicht in Erfahrung zu bringen. Weder das federführende Bundeswirtschaftsministerium, noch das Justiz- oder Innenressort können oder wollen momentan Einzelheiten verraten. Sie wirken so, als habe sie die Unterschrift Köhlers überfahren, und sind auf der Suche zumindest nach geeigneten "Sprachregelungen" zur Darstellung der rechtlichen und technischen Situation.

Die Zeit drängt aber, eine rechtlich einwandfreie Lösung für die Beseitigung des Problems der Websperren zu finden. Bis zur Ausfertigung des Gesetzes und seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt vergehen üblicherweise drei Wochen. Einen Tag später treten die Regelungen in Kraft, sofern sie nicht bis dahin zum Teil ausgesetzt werden. Die Bundestagsfraktionen der Linken und der Grünen plädieren aber für einen sauberen Schnitt und die komplette Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes durch Parlament und Bundesrat.

Hannah Seiffert, Justiziarin beim Verband der deutschen Internetwirtschaft eco, forderte ganz in diesem Sinn die Verabschiedung eines Aufhebungsgesetzes durch den Bundestag im Schnellverfahren, um den Providern Rechtssicherheit zu verschaffen. Auch die bestehenden Sperrverträge mit fünf großen Zugangsanbietern einschließlich der Deutschen Telekom und Vodafone/Arcor müssten für nichtig erklärt werden. Die Provider wären sonst grundsätzlich verpflichtet, die für die Websperren benötigten Infrastrukturen bereit zu halten.

Das vom Innen- und Justizministerium ins Gespräch gebrachte "Löschgesetz" hält die Rechtsexpertin dagegen für "unnötig". Zugangsanbieter und das Strafverfolger könnten dem Löschauftrag zum Entfernen kinderpornographischer Materialien an der Quelle bereits auf Basis bestehender Rechtsgrundlage "vollumfänglich" nachkommen. Prinzipiell bedauerte Seiffert die Unterzeichnung des Gesetzes, da es dagegen nicht nur inhaltliche, sondern nach wie vor auch formelle verfassungsrechtliche Bedenken gebe.

Einwände gegen das Zugangserschwerungsgesetz auf Basis des Grundgesetzes "bleiben bestehen", erklärte auch Malte Spitz vom Bundesvorstand der Grünen gegenüber heise online. Dem BKA allein die Anwendung des Gesetzes so zu untersagen, würde neue verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen. Der beste Weg wäre es daher, "schnellstmöglich den Oppositionsanträgen auf Streichung der bisherigen Sperrpraxis zuzustimmen und dem Spuk damit schnell ein Ende zu bereiten". Spitze zeigte sich zugleich verwundert, dass von den Ankündigungen der Bundesregierung für ein Löschgesetz bislang ebenso wenig zu sehen sei, wie von der Einleitung einer Testphase des Löschens kinderpornographischer Inhalten im Netz. Der netzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, sieht Schwarz-Gelb gar "im Chaos versinken". Ähnlich äußerten sich Abgeordnete der Linken.

Quelle : www.heise.de
Titel: AK Zensur kündigt Verfassungsbeschwerde an
Beitrag von: SiLæncer am 17 Februar, 2010, 21:17
Der AK Zensur fordert eine sofortige Aufhebung des heute von Bundespräsident Köhler unterzeichneten Gesetzes. Gleichzeitig bereitet man eine Verfassungsbeschwerde vor.

Zur Unterzeichnung des Zugangserschwerungsgesetzes durch Bundespräsident Köhler erklärt der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur): "Über die Entscheidung zur Ausfertigung des Internet-Sperr-Gesetzes sind wir enttäuscht. Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken aller Experten hat der Bundespräsident am heutigen Tage das Zugangserschwerungsgesetz unterzeichnet. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie jetzt, wie angekündigt, umgehend die Initiative zur Aufhebung dieses gefährlichen Gesetzes ergreift. In einem Aufhebungsgesetz müssen alle Grundlagen für eine Internet-Zensur-Infrastruktur außer Kraft gesetzt werden."

Die Bundestagsabgeordneten werden parteiübergreifend aufgefordert, sich für die Aufhebung des Gesetzes einzusetzen. Die nächste Gelegenheit dafür wäre der 25. Februar. An diesem Tag werden im Bundestag die Aufhebungsanträge der Grünen, der Linken und der SPD in erster Lesung behandelt. Mit dem nun in Kraft tretenden Gesetz werden alle Internet-Provider (ISPs) dazu verpflichtet, Techniken zur allgemeinen Internet-Zensur bereitzuhalten, wie sie derzeit in Ländern wie Saudi-Arabien oder China eingesetzt werden. Die Gründe für eine Blockade können dabei sehr vielfältig sein. Das Internet bietet zahlreiche Bereiche, die Politiker dazu verleiten könnten, aktiv zu werden. Sei es zum Zwecke des Jugendschutzes, um politisch als extrem eingestufte Webseiten zu sperren, die Pressefreiheit einzuschränken, um das Urheberrecht zu schützen, Spielkasinos das Geschäft unmöglich zu machen und so weiter.

Parallel zur geforderten Aufhebungsinitiative im Bundestag bereiten die im AK Zensur mitwirkenden Juristen eine Verfassungsbeschwerde vor. Die Juristen beurteilen das heutige Zugangserschwerungsgesetz als verfassungswidrig. Man möchte damit dem Aufbau einer Internet-Zensur-Infrastruktur entgegenwirken und die volle Informations- und Meinungsfreiheit wieder herstellen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Bundeskriminalamt soll Websperren nicht anwenden
Beitrag von: SiLæncer am 20 Februar, 2010, 17:19
Das heftig umkämpfte Zugangserschwerungsgesetz  tritt nach der überraschenden Unterschrift  von Bundespräsident Horst Köhler (CDU) voraussichtlich schon am Dienstag in Kraft. Die Verkündung der Vorschriften, denen zufolge das Bundeskriminalamt (BKA) eigentlich bei wenig Aussichten auf das Löschen kinderpornographischer Seiten direkt auf Servern auch Sperren entsprechender Webseiten anordnen kann, am Montag im Bundesgesetzblatt sei realistisch, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am heutigen Samstag gegenüber heise online. Plangemäß würden die Regeln dann tags darauf greifen. Im Sinne der Koalitionsvereinbarung  von CDU/CSU und FDP solle das Gesetz aber dann so angewendet werden, dass zunächst nur "das Löschen veranlasst wird". Gleichzeitig solle eine Evaluierung dieser Praxis beginnen.

Zuvor war im Blog der "Online-Demonstrations-Plattform für Menschen- und Bürgerrechte im digitalen Zeitalter" (ODEM) der angeblich finale Entwurf für einen Erlass des Innenministeriums aufgetaucht. Damit solle das BKA angewiesen werden, das Zugangserschwerungsgesetz nur teilweise umzusetzen, schrieb der Journalbetreiber Alvar Freude dazu. Das Schreiben ist datiert auf den 17. Februar, also just den Tag der Unterzeichnung des Normenwerks durch das Staatsoberhaupt.

Konkret wird in dem Brief auf die geplante Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Löschung kinderpornographischer Inhalte im Internet verwiesen. Bis zum Inkrafttreten dieser Regelung werde man sich auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes bereits "ausschließlich und intensiv" auf die Entfernung entsprechender Materialien an der Quelle einsetzen. Sperren würden dagegen nicht vorgenommen.

Zugleich wird das BKA mit dem Papier, dessen Authentizität das Innenressort nicht bestätigen will, um die Beachtung einer Reihe von Vorgaben gebeten. So habe die Wiesbadener Polizeibehörde ihren gesetzlich eingeräumten Beurteilungsspielraum so zu nutzen, dass keine Aufnahme von Webadressen in Sperrlisten erfolge und Zugangsblockaden unterblieben. Vielmehr seien Staaten mit Betreibern einschlägiger Server zu benachrichtigen. Diese Notiz sei mit der "nachdrücklichen Bitte um Löschung des Inhalts und um entsprechende Rückmeldung" zu versehen.

Das Verfahren soll zugleich "uneingeschränkt" auch für die mit fünf großen Providern abgeschlossenen Sperrverträge gelten. Parallel seien als kinderpornographisch ausgemachte Inhalte künftig "auch den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft" wie der deutschen Beschwerdestelle mit dem Ziel der Löschung der Dateien zu melden. Über die getätigten Unterrichtungen und Resonanzen sei ein monatlicher Bericht zu erstellen.

Staatsrechtler haben den nun eingeschlagenen Weg zur Nichtanwendung weiter Teile eines gültigen Gesetzes als hoch problematisch bezeichnet. Auch im Bundesjustizministerium hatte es kürzlich noch geheißen, dass man über diesen Ansatz schon hinaus sei. Linke und Grüne plädieren daher für einen sauberen Schnitt und die komplette Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes durch Parlament und Bundesrat. Auch die SPD hat für kommende Woche eine vergleichbare Initiative angekündigt. Zu diesem Schritt kann sich Schwarz-Gelb aber nicht durchringen. Es gebe keine Bestrebungen in diese Richtungen, hieß es im Innenministerium. Ein Sprecher des Justizressorts betonte, dass "wir vor allem keine Sperrinfrastruktur wollen". Zu deren Verhinderung müsse es zeitnah eine "gesetzliche Regelung" geben.

Das Bundespräsidialamt gibt sich derweil bedeckt, was den Schriftwechsel zwischen Bundesregierung und Köhler im Zusammenhang mit der Prüfung des Zugangserschwerungsgesetzes auf formale Verfassungskonformität betrifft. Einen entsprechenden Antrag der Grünen zur Akteneinsicht auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes lehnte die Behörde gerade ab mit der Begründung, dass es sich bei dem Vorgang nicht um eine "öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe" handele. Teile des Briefverkehrs sind inzwischen aber auch im Internet verfügbar.

Quelle : www.heise.de
Titel: Nein, mein Gesetz, das will ich nicht
Beitrag von: SiLæncer am 20 Februar, 2010, 21:16
Neues aus Absurdistan. Die Bundesregierung als Kasper, der die selbst eingebrockte Suppe nicht auslöffeln will.

Die Posse um das Zugangserschwernisgesetz geht weiter und bietet mehr Amüsement als jeder Kinoabend mit Popcorn und Cola. Also her mit den Knabbereien und einem Glas und nochmal schnell auf "was bisher geschah" geklickt.

Da gab es also ein Gesetz, das unbedingt sein musste zum Kampf gegen Kinderpornographie. Zwar meinten die Kritiker, es wäre herzlich sinnlos, aber nun ja - laut Frau Ursula von der Leyen ging es nicht anders, man müsste endlich was tun usw. usf. Dafür tingelte sie dann auch durch die Gegend wie der abgehalfterte Popsänger, der die Baumarktseröffnungen besucht, wiederholte frei erfundene Zahlen und als alle so unfair waren und das Gesetz nicht gleich mittragen wollten, ging sie eben direkt zu den Providern. Diese waren allerdings dumm genug, sich durch das "ihr wollt doch auch was gegen Kinderporno tun, ooooooooooooder?" unter Druck setzen zu lassen und unterzeichneten "Geheimverträge" (nein nein, wir reden hier nicht von irgendeinem Karibikinselchen mit geheimen Verträgen, wir sind immernoch in Deutschland).

Tja, mittlerweile lag das Gesetz nun doch vor und der Bundespräsident ließ sich Zeit damit. Schließlich sollte ja die Verfassungsmäßigkeit noch einmal dargelegt werden. Die Bundesregierung, glaubt man der Veröffentlichung hier auf odem.org, war mittlerweile mit dem Gesetz recht unglücklich und keiner wollte es mehr mit der Kneifzange anfassen. CDU und SPD hatten es abgesegnet, fanden es jetzt aber doch irgendwie unglücklich formuliert oder so, die FDP, die Grünen und die Linken hatten teilweise schon früher, teilweise spätestens jetzt aber Einwände und alle wären eigentlich froh gewesen, wenn Horst Köhler seinen Stift wieder eingepackt hätte und gesagt hätte "nö, det unterschreib ich nich. Ich geh jetzt Mittagessen." So jedenfalls klingt es in dem Schreiben, in dem die ganze Angelegenheit übrigens als "wirtschaftslenkende Manahme" bezeichnet wird (wen interessieren schon Kinder?)

Pech nur, dass Horst mittlerweile keine Verfassungswidrigkeit mehr sah. Vielleicht waren die Gründe dafür einleuchtend, vielleicht hat er sich auch einfach gedacht: "Wenn ihr Deppen euch so ein blödes Gesetz andrehen lasst, dann badet das alleine aus."

Und nun also die neue Folge: Das Gesetz ist unterzeichnet, tritt demnächst in Kraft und die Bundesregierung (glaubt man dem Schreiben) weist also das BKA an, das, was im Gesetz steht, nur teilweise bzw. teilweise eben nicht anzuwenden.

Das ist ungefähr so als würde ein Polizist ankommen, sagen "Du bist verhaftet, ich hab hier den Haftbefehl" und gleichzeitig ein Schreiben bekommen, dass ihm die Verhaftung verbietet, trotz Haftbefehl.

Liebe Leute, wenn ihr schon so blöd wart und ein Gesetz, was offensichtlich Murks ist, mitverbrochen habt, dann geht wenigstens jetzt handwerklich sauber vor und verfasst ein Aufhebungsgesetz. Aber das wollen ja einige nicht... jedenfalls Schwarz-Gelb nicht. Aber nun habt ihr den Schlamassel, liebe CDU, denn ihr habt das Ganze mitverbrochen. Also lasst jetzt solche absurden Hinterhofmanöver.

Oder... ach nee, macht euch einfach weiter lächerlich, ich hol mal neue Reiskräcker.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Gesetz für Websperren tritt in Kraft
Beitrag von: SiLæncer am 22 Februar, 2010, 13:19
Mit der überraschend schnellen Veröffentlichung des heftig umkämpften Zugangserschwerungsgesetzes  in der aktuellen Ausgabe 6/2010 des Bundesgesetzblattes am heutigen Montag tritt das Gesetz am morgigen Dienstag in Kraft. Die Bestimmungen zu Websperren im "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" sollen laut dem Willen der Bundesregierung aber zunächst vom eigentlich dafür zuständigen Bundeskriminalamt (BKA) nicht angewendet werden. Stattdessen sei zunächst nachdrücklich mit Versuchen zum Löschen kinderpornographischer Inhalte direkt auf einschlägigen Servern durch die Wiesbadener Polizeibehörde und die Internetwirtschaft zu experimentieren.

Bundespräsident Horst Köhler (CDU) hatte mit der Unterzeichnung des Gesetzes in der vergangenen Woche nach längerer Verzögerung und Prüfung auf formale Verfassungskonformität den Weg frei gemacht für das von Schwarz-Gelb ungeliebte Vorhaben. Normalerweise ist nach der Unterschrift durch das Staatsoberhaupt bis zur Verkündung eines Normenwerks im Bundesgesetzblatt mit einer dreiwöchigen Frist zu rechnen. Beim Zugangserschwerungsgesetz ging es am Ende deutlich schneller, was auch Teile der Bundesregierung ziemlich unvorbereitet erwischt. So ging man im Bundesjustizministerium am vergangenen Mittwoch noch davon aus, bis zum Inkrafttreten eventuell noch andere Wege zur Aussetzung der Websperren finden zu können als den rechtlich von Experten als problematisch eingestuften Ansatz einer Anweisung an das BKA.

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur fordert unterdessen eine fraktionsübergreifende Gesetzesinitiative zur kompletten Aufhebung des "Sperrgesetzes" im Bundestag. "Es gibt inzwischen einen breiten Konsens gegen Netzsperren. Das darf im Parteienstreit zwischen Regierung und Opposition nicht vergessen werden", erklärte Alvar Freude von der Bürgerrechtsorganisation. Seiner Ansicht nach wäre eine weitere Blamage für die Politik in Deutschland, "wenn die inzwischen über Fraktionsgrenzen hinweg gewandelte Auffassung zum Zugangserschwerungsgesetz nicht auch eine rechtstaatlich vernünftige Lösung finden würde".

Entsprechende konkrete Anläufe haben die Linken und die Grünen bereits gestartet und die SPD angekündigt. Sie sollen am Donnerstag im Plenum des Bundestags in 1. Lesung besprochen werden. Der Petitionsausschuss des Parlaments berät heute Nachmittag in öffentlicher Sitzung zunächst über die von über 134.000 Netzbürgern im Frühsommer unterzeichnete Rekordinitiative gegen das Zugangserschwerungsgesetz.

Quelle : www.heise.de
Titel: Filmindustrie geht gegen Filesharing-Urteil in Berufung
Beitrag von: SiLæncer am 26 Februar, 2010, 16:10
Eine Gruppe von 34 Filmstudios geht in Berufung gegen das Urteil  eines australischen Bundesgerichts, das den Internetprovider iiNet  von der Verantwortung für von Kunden begangene Urheberrechtsverletzungen freigesprochen hatte. Für die Kläger erklärte die australische Copyright-Vereinigung AFACT am Donnerstag, es gebe gute Gründe für eine Berufung.

"Das Gericht hat Urheberrechtsverletzungen im großen Stil festgestellt, von denen iiNet Kenntnis hatte", erklärte AFACT-Chef Neil Gane. Der Provider habe seine bestehenden Möglichkeiten, die Verstöße zu unterbinden, nicht genutzt. "Im Lichte der bisherigen Rechtsprechung kommt das einer Genehmigung der Urheberrechtsverletzungen gleich", meint Gane.

Genau um diese Frage geht es in dem Prozess: Ermöglicht der Provider die Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden und ist damit nach australischem Recht für diese haftbar zu machen? Nein, befand Richter Dennis Cowdroy per Urteil vom 4. Februar. iiNet stelle lediglich die Internetverbindung und leiste damit keinen direkten Beitrag zu Urheberrechtsverstößen über P2P-Netze, argumentierte der Richter, und bestätigte die Haftungsprivilegien des Providers.

Mit dem Urteil werde eine für Inhalteproduzenten unbrauchbare Online-Landschaft geschaffen, moniert AFACT. Provider erhielten so zwar den vollen Schutz des Gesetzes, müssten dafür aber überhaupt keine Verantwortung übernehmen. Das Urteil schade der gesamten Kreativbranche und sei eine Bedrohung der digitalen Wirtschaft Australiens.

"Selbst wenn die Berufung gegen das Urteil des Bundesgerichts Erfolg haben sollte, wird das illegale Downloads nicht stoppen", erklärte iiNet-Chef Michael Malone in einer Stellungnahme und zeigte sich zuversichtlich, dass das Urteil Bestand haben werde. "Die Studios selbst haben vor Gericht eingeräumt, dass Inhalte unbeschränkt und billiger im Netz anzubieten ein erfolgreicher Weg im Kampf gegen Piraterie sei", sagte Malone. "Das wäre ein effektiver Ansatz".

Quelle : www.heise.de
Titel: Australien: Zensiert die Zensur!
Beitrag von: SiLæncer am 26 Februar, 2010, 17:48
In Zeiten demokratischer Zensur und zensierter Demokratie bietet es sich scheinbar langsam an, die Zensur zu zensieren. Die Vorreiterrolle in diesem absurden Tun übernimmt scheinbar Australien.

Will man die freie Rede im Internet zensieren, gäbe es eigentlich keinen besseren Ansatz als die Debatte, wie man das Internet zensieren möchte, zu zensieren. Klingt komisch, ist aber so.

Genau dies ist einem The-Register-Leser vor kurzem in Australien aufgefallen. Denn das Spiel, die Debatte über die Internetzensur zu zensieren, scheint der australische Kommunikationsminister, Stephen Conroy, zu spielen. Die Internetseite seines Ministeriums ist momentan nämlich so konfiguriert, dass sie keine Suchergebnisse zu peinlichen Begriffen wie etwa "ISP filtering" zulässt.

Ein zunehmend vorkommendes Charakteristikum interaktiver Webseiten ist mittlerweile die 'Search Cloud', die eine Liste von Schlagworten und Suchbegriffen auf einer Seite nach der Häufigkeit ihres Vorkommens oder z.B. ihrer Priorität ordnet und anzeigt.

Auch auf der Seite von Minister Conroy gibt es natürlich eine solche Wolke. Möchte der interessierte Besucher der Seite wissen, was andere Besucher dort am häufigsten gesucht haben, braucht er nur auf die Search Cloud zu schauen. Es sei denn, dieser interessierte Seitennutzer wünscht etwas über "ISP filtering" zu finden - ein Thema, das in Australien schon so manche Kontroverse verursachte. Um also die Peinlichkeit der Zensur-Debatte unter den Teppich zu kehren, werden Suchergebnisse zum genannten Thema unterdrückt.

Dies wirkt natürlich wie Wasser auf die Mühlen derjenigen, die sowieso die Ansicht vertreten, die Australische Regierung sei an einer ernsthaften Diskussion der Problematik nicht interessiert. Sie sehen die einzige Möglichkeit des Ausdrucks des eigenen politischen Willens im direkten Handeln. Deshalb wurde die Webseite des Ministeriums sowie des australischen Parlaments in den vergangenen Wochen auch mehrfach mit DDoS-Attacken bedacht. Conroy hält dieses Vorgehen für unverantwortlich. Seiner Ansicht nach könne in einer Demokratie die Haltung der Regierung durch das offene Gespräch geändert werden, eine Notwendigkeit für solch eigenmächtiges Handeln gäbe es nicht.

Während der Kommunikationsminister noch fleißig seine Seite filtern lässt und seine Gegner noch über direkte Taten nachdenken, halten Repräsentanten der australischen Kommunikations- und Medienbehörde (ACMA) ihr Wikileaks-Plädoyer vor dem Senatskomitee für Umwelt, Kommunikation und Kunst. Die ACMA gab bekannt, man wolle die Untersuchung darüber, wie Wikileaks an ihre Liste verbotener URLs (Sperrliste) gekommen sei, nicht weiterverfolgen. Wikileaks hatten rechtliche Konsequenzen gedroht, da die Whistleblowing-Seite verbotenerweise die Liste von in Australien gesperrten Websites veröffentlicht hatte.

Obwohl die ACMA ihre internen Prozesse straffen will in der Hoffnung, dass ein solches Leck nicht mehr entstehen kann, musste die Behörde die Absage der Bundespolizei hinnehmen. Die Erfolgsaussichten seien nach ihren Richtlinien nicht groß genug, um eine weitere Verfolgung zu rechtfertigen. Außerdem gäbe es dringendere operative Prioritäten.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Kulturflatrate für 12,90 Euro im Monat?
Beitrag von: SiLæncer am 04 März, 2010, 12:22
Eine Kulturflatrate für 12,90 Euro fordert Tim Renner, einst Chef von Universal Deutschland und heute mit seinem Musiklabel Motor im Alternative-Bereich unterwegs.

Der Bundesverband Musikindustrie sollte eine eigene Kulturflatrate für Internetbenutzer einführen. Das fordert Renner vor der Echo-Verleihung in der aktuellen Ausgabe des deutschen Rolling Stone.

Nach Renners Ansicht wäre es möglich, potenziellen Musikkäufern im Internet für 12,90 Euro pro Monat unbeschränkten Zugriff auf das Repertoire der Plattenfirmen zu gewähren. Das wäre "so viel pro Monat, wie eine CD gefühlt kostet".

"Der beste Weg, die Schwächen einer staatlichen Kulturflatrate zu vermeiden, wäre selbst eine anzubieten", so Renner. Denn eine staatliche Kulturflatrate lehnen die großen Plattenfirmen ab. Renner fordert diese auf, ein "Geschäft zu beginnen" statt "ein Gespenst zu bekämpfen".

Quelle : www.golem.de
Titel: GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT
Beitrag von: SiLæncer am 06 März, 2010, 17:21
Das Landgericht Hamburg hat gestern die am 17. Februar 2010 verhandelte einstweilige Verfügung gegen UseNeXT erlassen. Die Unterlassungsverfügung umfasst 100 Werke des GEMA-Repertoires.

Die gestrige Entscheidung des LG Hamburg erweitert somit die Haftung dieses Usenet-Providers. Der Anbieter haftet somit nicht nur, wenn er explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten des Angebots hinweist, sondern auch, wenn man den ursprünglich so beworbenen Dienst nicht ausreichend modifiziert, um die Rechteinhaber zu schützen. Konkret sollte das Unternehmen diverse Werke der GEMA davor bewahren, von UseNeXT-Kunden heruntergeladen zu werden.

Die GEMA hatte die angestrebte Unterlassungsverfügung gegen UseNeXT auf die unzulässige Bewerbung mit illegalen Nutzungsmöglichkeiten des Usenet aus dem Jahre 2006 gestützt und argumentiert, der Anbieter hätte mehr tun müssen als lediglich seine Werbung abzuschwächen, um das Repertoire der GEMA zu schützen. Der Kläger sieht dieses Urteil natürlich als einen Erfolg an. Damit sei man dem Schutz der Urheberrechte wieder einen Schritt näher gekommen. Andererseits wird die GEMA mithilfe derartiger Urteile die Usenet-Anbieter künftig dazu verpflichten, ihr Angebot zu zensieren.

Dies war in Hinblick auf Usenet-Anbieter nicht die erste oder letzte Aktion der Verwertungsgesellschaft. Im Juli 2007 hatte die GEMA die mehr oder weniger freiwillige Schließung des Usenet-Dienstes Usepirat.de realisieren können. Im Januar 2007 hatte man bereits eine einstweilige Verfügung gegen UseNext erreicht und geht weiter gegen den Anbieter vor. Auch gegen Alphaload erging im März 2009 eine einstweilige Verfügung.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Britische Lords contra Youtube und eBay?
Beitrag von: SiLæncer am 07 März, 2010, 11:57
Auf Initiative der Liberaldemokraten hat das britische Oberhaus eine Änderung des Entwurfs für das Digital-Economy-Gesetz beschlossen. Der Zugang zu Websites wie Youtube oder eBay könnte damit für Surfer aus Großbritannien per Gerichtsbeschluss blockiert werden.
Die britische Regierung gibt sich alle Mühe, es der Musik- und Filmindustrie im Lande so heimelig wie möglich zu machen. Dazu sollten mit Urheberrechtsverletzern kurzer Prozess gemacht werden. Wer illegal Tauschbörsen nutzt, sollte nach zweifacher Verwarnung beim dritten Erwischtwerden den Internetzugang verlieren. Entsprechende Pläne wurden in einen Entwurf für das Digital-Economy-Gesetz (Digital Economy bill) gegossen. Dabei setzte die Regierung radikal auf das Sippenhaft-Prinzip und plante, gleich ganzen Familien den Zugang zum Netz zu kappen, sollte sich auch nur ein Mitglied in Tauschbörsen herumtreiben. Auch sollte die Regierung das Urheberrecht jederzeit ohne Parlamentsbeschluss verschärfen können, um so auf neue Entwicklungen reagieren zu können.

Den britischen Liberaldemokraten ist es nun gelungen, im House of Lords, dem Oberhaus des Parlaments, die entsprechenden Passagen aus dem Gesetzentwurf streichen zu lassen. Stattdessen haben sie aber einen Änderungsvorschlag eingebracht, der es in sich hat. Nach übereinstimmenden Berichten britischer Medien soll künftig ein Richter des High Court auf Antrag von Rechteinhabern den Zugang zu ganzen Websites sperren lassen können, wenn dort mutmaßlich "ein nennenswerter Teil der verfügbaren Inhalte Urheberrechte verletzt". Es obläge dem Richter zu entscheiden, ab welchem Umfang urheberrechtsverletzender Inhalte eine Totalsperre verhängt wird. Britische Internetprovider müssten die Sperre durchsetzen. Die Gerichtskosten müsste der betroffene Diensteanbieter tragen.

Websites wie The Pirate Bay aber auch Youtube oder eBay, wo Nutzer ohne Vorabkontrolle durch die Betreiber Inhalte – auch urheberrechtsverletzende Inhalte – anbieten können, wären unmittelbar von einer Blockade bedroht, sollte das Gesetz in der aktuellen Form verabschiedet werden. Kritiker wie Jim Killock von der Open Rights Group oder der Autor Cory Doctorow kritisieren den Änderungsvorschlag heftig. Sie warnen vor einer "Machtverschiebung zu Gunsten großer Rechteverwerter" und einer "Förderung der Zensur".

Cory Doctorow beschreibt den Änderungsvorschlag in einem Kommentar für die Website der Tageszeitung The Guardian als "schädlich für das Vereinigte Königreich, schädlich für das Urheberrecht und schädlich für die Freiheit".

Quelle : www.golem.de
Titel: Verfehltes Anti-Filesharer-Gesetz
Beitrag von: SiLæncer am 10 März, 2010, 21:10
Das Internet-Sperren-Gesetz Hadopi zeigt nach einer aktuellen Untersuchung keine Abschreckungswirkung

Noch liegen keine Mahnbriefe der Behörde im Briefkasten der französischen Filesharer. Wann die neu geschaffene Hadopi (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet) die ersten Warnungen versenden wird, bleibt vorerst Spekulation; manche sprechen vom Frühjahr 2010, andere vom Herbst. Gut möglich, dass letztere Recht behalten. Bislang ist beinahe alles, was mit der Umsetzung des "Gesetzes zum Schutz und zur Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet" zu tun hat, auf größere Hindernisse gestoßen, die im Plan nicht vorgesehen waren.

Das Gesetz hatte eine mehrjährige Anlaufzeit hinter sich, als es schließlich im Herbst letzten Jahres komplett, samt beeindruckendem Strafkatalog für die "Piraten", verabschiedet wurde und nach einer letzten Prüfung durch den Verfassungsrat endgültig in Kraft treten konnte.

Indessen haben die Internetuser, die im Visier der Gesetzgebung stehen (und hinter der, wenig verborgen, wiederum die Contentindustrie steht), ihre Gewohnheiten verändert. Was schon während der Diskussionen zum Hadopi-Gesetz von Kritikern eingewendet wurde – dass sich Filesharer von P2P-Sites auf andere Arten des Kulturaustausches/genusses verlagern -, bestätigt jetzt eine aktuelle Untersuchung. Die Antworten von 2000 am Telefon befragten repräsentativen Bewohnern der Region Bretagne Ende letzten Jahres lieferte den Studienverfassern der Universität Rennes-I (in Zusammenarbeit mit Marsouin) Einblicke in den Effekt von Hadopi auf das Userverhalten, die im Grunde alle schon bekannt sind, bzw. vorhergesehen wurde und sich jetzt bestätigt finden.

Demnach haben sich Internetbenutzer, die urheberrechtlich geschützte Werke ohne Lizenz kopieren, von dem Gesetz nicht von dieser Praxis abhalten lassen, sondern eher die Sites gewechselt. Statt P2P-Seiten aufzusuchen, würden nun sehr viel mehr User Sharhoster (z.B. Rapidshare oder Megaupload) aufsuchen oder Streamingsites wie YouTube oder Dailymotion, um an gesuchte Musikstücke, Filme oder Videos zu kommen.

Die Zahl der "Piraten" habe sich in den drei Monaten nach Verabschiedung des Gesetzes insgesamt um 3 Prozent gesteigert, notiert die Umfrage. 15 Prozent der Befragten, die zuvor P2P-Netze frequentiert haben, haben sich zwar nach der Annahme von Hadopi aus diesen Sites zurückgezogen, aber zwei Drittel der "Ex-Downloader" hätten nur die Spielwiese geändert. Der Anstieg der "Pirates numériques" insgesamt sei mit der wachsenden Popularität des Streamings und der Sharhoster zu erklären.

Ein pädagogischer Abschreckungseffekt, den man sich von Hadopi versprochen hat, ist nach den Ergebnissen der Studie bis dato nicht festzustellen. Dafür aber Spuren eines möglichen Effekts, der gegen die Interessen der Musik-Film- und auch Buch-Industrie gerichtet ist. Der Markt für digitale Kulturprodukte könnte um 27 Prozent schrumpfen, wenn die Internetverbindungen von Filesharern gekappt würden. Denn, wie schon andere Untersuchungen zuvor, auch die "erste Evaluierung der Effekte des Gesetzes Hadopi zu den Praktiken der franzöischen Internetnutzer" - so der offizielle Name der Studie-, bestätigt, dass Filesharern gute Kundschaft für legale Netzangebote sind: die Hälfte dieser "Piraten" gab an, dass sie auch Käufer von Musikstücken und Filmen sind, die im Netz lizenziert angeboten werden.

An einigen Stellen der Untersuchung, wo die Suche der Internetuser nach bestimmten Produkten präzisiert wird, etwa nach speziellen Filmen und Fernsehserien, zeigt sich ein Bild der unlizenzierten Kopierer, das mit diesem von der Contentindustrie gemalten verzerrten Verbrecherbild nichts gemein hat – und auch nichts mit dem Umsonstkultur-Schmarotzerbild, das in Medien kursiert, sondern eher mit einem von kulturell interessierten, neugierigen Personen, die suchen, was der Markt sonst nicht oder nur grob überteuert zur Verfügung stellt.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Welttag gegen Internetzensur: Der Kampf um Online-Kontrolle
Beitrag von: SiLæncer am 12 März, 2010, 09:21
Zum zweiten Mal findet am heutigen Freitag der "Welttag gegen Internetzensur" statt. Die Organisation Reporter ohne Grenzen warnt an diesem von ihr initiierten Tag vor zunehmenden Bedrohungen der Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet. Das Internet habe sich zu einem Ort entwickelt, an dem der Kampf um den Zugang zu freien Informationen ausgetragen werde. "Eine steigende Zahl von Staaten versucht, ihre Online-Kontrolle auszudehnen. Gleichzeitig wächst die Gruppe erfinderischer, solidarischer Internetnutzer, die gegen diese Überwachung mobil macht", erklärte Reporter ohne Grenzen.

China, Vietnam und der Iran sind nach dem Reporter-ohne-Grenzen-Bericht "Feinde des Internet" die schärfsten Verfolger der freien Meinung im Internet. Der Report über Maßnahmen zur Internet-Überwachung und über Repressionen gegen Blogger und Cyberdissidenten benennt als "Feinde des Internets" abermals die zwölf Länder China, Iran, Birma, Nordkorea, Turkmenistan, Kuba, Saudi-Arabien, Ägypten, Usbekistan, Syrien, Tunesien und Vietnam. China besitzt nach wie vor das technologisch am weitesten entwickelte Internetkontrollsystem.

Neben diesen zwölf "Feinden des Internets" stellt Reporter ohne Grenzen in dem Bericht eine Reihe von Staaten "unter Beobachtung". Es handele sich dabei um Länder, in denen Maßnahmen ergriffen worden seien, die leicht zu einschneidenden Zensurmaßnahmen missbraucht werden könnten. Dazu gehören etwa Russland und die Türkei, In diese Gruppe fallen erstmals Russland und die Türkei. Aber auch Australien wird hier aufgeführt: Die Regierung kündigte im Dezember 2009 ein neues Gesetz an, das weitere Filterungen des Internets zur Folge haben würde. Wie in Australien werde in einigen westlichen Demokratien im Namen des Kampfes gegen Kinderpornografie oder Urheberrechtsverletzungen das Netz zunehmend reguliert, so etwa Frankreich, Italien und Großbritannien. In den skandinavischen Staaten sei der ungehinderte Zugang zum Internet dagegen ein Grundrecht.

Laut Reporter ohne Grenzen haben im Jahr 2009 insgesamt rund 60 Staaten Internetzensur ausgeübt. Noch nie zuvor hat die Organisation eine so hohe Zahl von inhaftierten Bloggern, Internetnutzern und -dissidenten dokumentiert. Von den rund 120 Bloggern, die zurzeit weltweit hinter Gittern seien, säßen allein in China 72 Internet-Dissidenten in Gefängnissen. Auch Vietnam und der Iran seien in den vergangenen Monaten verstärkt gegen Oppositionelle im Netz vorgegangen. "In einigen Ländern wie China und Usbekistan schreiten Tendenzen voran, das Internet zu einer Art Intranet zu machen", hält der Bericht fest. Nur wenige Staaten wie Nordkorea, Birma, Turkmenistan und Kuba allerdings würden es sich noch leisten, ihre Bürger fast vollkommen von der Netzwelt abzuschotten.

Im Kampf zwischen Bürgern und repressiven Regimes spiele die Technik eine immer wichtigere Rolle, betonte Reporter ohne Grenzen. Mit Verschlüsselungsprogrammen oder Proxy-Schnittstellen versuchten viele Nutzer, die Zensur zu umgehen. In Ländern wie Nordkorea, Birma und Kuba sei der Internetzugang allerdings schon aus technischen Gründen sehr schwer. Staaten wie Saudi-Arabien, Vietnam oder Usbekistan würden zwar aus wirtschaftlichen Gründen den Netzzugang ausbauen, setzten dafür aber immer schärfere Filtersysteme ein. In Diktaturen biete das Internet oft die einzige Plattform für Debatten und freie Informationen. Angesichts von Demonstrationsverboten und Repression seien soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter manchmal die einzige Möglichkeit für Protest und Widerstand. YouTube-Videos würden immer wieder autoritäre Regime weltweit bloßstellen. In Kuba werden regimekritische Schriften mit Hilfe von USB-Sticks verbreitet.

Quelle : www.heise.de
Titel: Neuseeländer filtern das Netz zentral
Beitrag von: SiLæncer am 13 März, 2010, 08:33
In Neuseeland wurden im vergangenen Monat zentralisierte Netzfilter eingeführt. Allerdings "vergaß" man, dies den Bürgern mitzuteilen - bis die Regierung von der Aktivisten-Gruppe Tech Liberty dazu gezwungen wurde.

Thomas Beagle, ein Sprecher von Tech Liberty, sagte, die Gruppe sei "sehr enttäuscht" über die Einführung der Filter.

Beagle hatte in einem Interview mit dem Magazin Computerworld erklärt, die Filter seien bereits seit dem 1. Februar aktiv. Darüber sei die Bevölkerung jedoch zunächst nicht informiert worden.

Steve O'Brien, Sprecher des zuständigen Department of Internal Affairs (DIA), bestritt, dass man versucht habe, die Bevölkerung zu hintergehen. Das System sei zwei Jahre lang in der Testphase gewesen, worüber Medien und öffentlichkeit stets informiert gewesen seien.

Ziel des Filters ist - wie auch in vielen europäischen Ländern, die ähnliche Methoden anwenden - die Bekämpfung kinderpornographischer Darstellungen. Die Anwendung des Filters soll nicht gesetzlich vorgeschrieben sein, sondern anhand von Verträgen erfolgen. Die meisten großen ISPs haben aber bereits angekündigt, mitziehen zu wollen. Entsprechende Informationen werden vom DIA zwar nicht öffentlich gemacht; Tech Liberty nennt aber Einzelheiten zu einigen ISPs. So sollen Telstra Clear, Telecom und Vodafone bereits ihre Teilnahme zugesagt haben. Einige andere ISPs kündigten allerdings auch an, dass sie auf die Filterung von Websites verzichten werden.

Der Filter basiert auf dem schwedischen "Netclean Whitebox"-Filter. Mit Hilfe des Border Gateway Protocol werden aufgerufene Websites mit einer zentralen Blacklist abgeglichen. Diese wird monatlich überprüft, um irrtümlich gesperrte Seiten zu entfernen. Angeblich sollen sich rund 7000 Websites auf der Liste befinden.

Tech Liberty befürchtet, dass die Filter-Technologie für technische Probleme durch Überlastung bestimmter Netzwerk-Komponenten sorgen oder zum Angriffsziel für Hacker werden könnte. Zudem sind die Aktivisten auch über die Ausweitung der Macht der Regierung besorgt, die sie in dem Filter sehen - insbesondere, da die Listen geheim und somit für die Bevölkerung nicht transparent sind.

Quelle: www.gulli.com 
Titel: Spanien: Gericht erklärt P2P-Website für legal
Beitrag von: SiLæncer am 15 März, 2010, 19:29
Ein Gerichtsurteil in Barcelona besagt, der private Austausch von Dateien sei völlig legal, solange Geld keine Rolle dabei spielt. Manche sehen den Freispruch des ed2K-Portals sogar als Grundsatzurteil für ganz Spanien an.

In Barcelona wurde nach einem dreijährigen Verfahren nun der Betreiber einer P2P-Website vor Gericht freigesprochen. Jesús Guerra, der Admin von Elrincondejesus.com und Betreiber einer Bar hat aktuell Grund zur Freude. Er darf nach Auffassung eines Gerichtsurteils ohne jede Strafandrohung weiterhin eDonkey2000-Links auf seiner Website verbreiten. Dort gibt es für den Esel an Links alles, was digital und theoretisch austauschbar ist. Schon im Juli letzten Jahres wollte man gerichtlich erreichen, dass das Portal geschossen wird. Der Betreiber hat aber keinerlei Werbebanner bei sich geschaltet, was ihm jetzt sehr zum Vorteil gereichte. In dem Urteil kam der Richter zur Überzeugung, dass der nicht kommerzielle Betrieb einer Filesharing-Website und die nicht kommerzielle Benutzung einer Tauschbörse im Internet legal sei. Dies wäre seiner Meinung nach unabhängig davon, ob die getauschten Dateien urheberrechtlich geschützt seien.

Die spanische Verwertungsgesellschaft Sociedad General de Autores y Editores (SGAE) als Kläger hatte nun das Nachsehen. Die SGAE hatte die Schließung der Website gefordert, da dort auch die Werke der bei ihr unter Vertrag stehenden Musiker angeboten wurden. Der Beklagte hatte bis auf die ed2K-Links keinerlei Dateien auf seinem Webserver gespeichert. Direkte Downloads wurden nicht angeboten. Laut dem Urteil handelt es sich bei der Website primär um eine Art Suchindex, um Filesharing-Netzwerke leichter benutzen zu können. Der Richter verglich das Angebot mit Suchmaschinenanbietern wie Google, Yahoo & Co. Da die Benutzergruppe offen und die Teilnahme am Transfer kostenlos ist, konnte der Richter keine gewinnbringende Handlung des Angeklagten erkennen.

Das Urteil von Richter Raul N. García Orejudo geht aber noch weit darüber hinaus. Er sieht den privaten Austausch von urheberrechtlich geschützten Dateien als völlig legal an. Dies sei aber nur dann gewährleistet, solange Geld dabei keine Rolle spielt. Die Verwertungsgesellschaft SGAE wird ohne Zweifel in Berufung gehen wollen. Vielleicht wird man darüber hinaus versuchen, die Politiker des Landes zu einer Änderung der juristischen Grundlagen zu bewegen.

Quelle: www.gulli.com 
Titel: Gesetz zu Internetsperren passiert Britisches Oberhaus
Beitrag von: SiLæncer am 16 März, 2010, 14:15
Das Britische Oberhaus hat am gestrigen Montag den Regierungsentwurf  für das "Digital Economy Bill" ohne große weitere Zusätze verabschiedet. Eines der Kernanliegen des Vorhabens ist es, den Urheberrechtsschutz im Internet zu verbessern. Es sieht dafür die Einrichtung eines Verfahrens für eine "abgestufte Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen vor. Nach mehreren Warnhinweisen sollen bei wiederholten Rechtsverstößen "technische" Sanktionen greifen, die von der Drosselung der Zugangsgeschwindigkeit bis zu einem zeitweiligen Kappen der Netzverbindung gemäß dem "Three Strikes"-Modell reichen.

Ungewiss ist nach dem Votum der Lords das Schicksal einer besonders umstrittenen Klausel, mit der Regierungsmitglieder das Copyright auf dem Verordnungsweg ändern könnten. Die Mitglieder des Oberhauses hatten die Regelung vergangene Woche durch einen Korrekturvorschlag des Lords Clement Jones ersetzt, der den oppositionellen Liberalen angehört. Ihm zufolge sollen Provider gerichtlich per einstweiliger Verfügung dazu angehalten werden können, Webseiten oder Dienste zu blockieren, deren Inhalte zu "substanziellen Teilen" gegen das Copyright verstoßen.

Diese Befugnis für Websperren stieß bei Bürgerrechtsorganisationen und Vertretern der Internetwirtschaft auf große Proteste. Die Liberalen brachten daher in letzter Minute einen entschärften Änderungsantrag ein. Er will die Rechtsmittel der betroffenen Anbieter stärken. Diese könnten damit auch die entstehenden Kosten für Gerichtsverfahren sowie Schadensersatz verlangen, falls ein Rechteinhaber fälschlicherweise eine Blockade lanciert haben sollte. Dieser kam aber nicht mehr zur Abstimmung. Lord Young betonte für die regierende Labour-Fraktion, dass der ursprüngliche Ansatz der Stärkung der Rechte der Ministerriege zur Anpassung des Urheberrechtsschutzes an neue technische Entwicklungen der beste Weg und dies noch nicht vom Tisch sei.

Andere Änderungsanträge der Opposition zur Entschärfung der "Three Strikes"-Bestimmungen fanden keine Mehrheit, nachdem sich führende Unterstützer wie Lord Lucas von ihren eigenen Verbesserungsvorschlägen distanziert hatten. Er habe bei einer Suche im Internet nach einer Harry-Potter-Lesung zu viele illegale Angebote gefunden, erklärte der Copyright-Experte der Konservative seinen Rückzug. Es müsse doch möglich sein, dass Suchmaschinen "diese Sachen" blockierten, echauffierte sich Lucas. Das Internet erinnere ihn derzeit zu stark an einen Basar, auf dem Produktfälschungen aneinandergereiht seien.

Das Gesetz soll nun noch vor den Parlamentswahlen, die voraussichtlich Anfang Mai stattfinden sollen, durch das Unterhaus. Jim Killock von der Open Rights Group befürchtet, dass die dort versammelten Volksvertreter angesichts dringender Wahlkampfverpflichtungen letztlich höchstens zwei Stunden Debatte auf die Initiative verwenden können. Voraussichtlich würde ein "Rumpfparlament" dann in Eile den Entwurf – höchstens versehen mit einzelnen Streichungen – durchwinken. Damit rechnet auch die Musikindustrie. So zeigte sich Richard Mollet, Cheflobbyist des British Phonographic Institute (BPI), Ende vergangener Woche in einer ins Internet gewanderten E-Mail (PDF-Datei) siegessicher: Die Parlamentarier haben sich seiner Ansicht mit der Situation abgefunden, dass sie den Entwurf nicht mehr "detailliert prüfen" könnten. Allerdings hätten just Geheimdienstkreise noch Bedenken gegen die geplanten Websperren vorgebracht.

Die Regierung drängt derweil zur Eile. Sie möchte das Vorhaben vor den Wahlen verabschiedet wissen. Letzte Korrekturen können ihr zufolge im sogenannten Wash-up-Verfahren durchgeführt werden. Dieser "Spülungsprozess" bezeichnet in Großbritannien die Phase der letzten parlamentarischen Aktivitäten vor dem Ende einer Legislaturperiode, in der Gesetze gebündelt noch auf den Weg gebracht werden. Der schottische Earl of Errol sieht darin die Gefahr eines "Missbrauchs des parlamentarischen Prozesses".

Quelle : www.heise.de
Titel: Löschen statt Sperren ineffektiv?
Beitrag von: SiLæncer am 17 März, 2010, 23:21
"Löschen statt Sperren" lautet momentan die Devise bei der Bekämpfung von Kinderpornographie. Das allerdings scheint nicht immer wie geplant zu funktionieren: das BKA meldet Probleme beim Löschen von im Ausland gehosteten Seiten.

Schon lange hatten Netzsperren-Gegner "Löschen statt Sperren" gefordert. Die neu gewählte schwarz-gelbe Bundesregierung entschied sich schließlich, diesem Grundsatz - zumindest vorerst - zu folgen und die Netzsperren auf Eis zu legen. Kinderpornographische Angebote sollen gelöscht werden. Zuständig dafür ist das Bundeskriminalamt (BKA). Dieses berichtet nun, das Löschen der beanstandeten Seiten sei teilweise schwieriger, als zuvor vielleicht angenommen. BKA-Präsident Jörg Ziercke sagte am heutigen Mittwoch in Berlin: "Wenn wir Seiten entdecken, die auf Servern in Deutschland liegen, reagieren die Provider in Deutschland sofort. Das Problem ist der ausländische Provider."

Ähnlich äußerte sich ein Mitarbeiter des BKA-Referats Kinderpornografie. Er erklärte, das BKA versuche bereits seit Jahren, entsprechende Seiten löschen zu lassen. Der Erfolg sei jedoch "sehr begrenzt". Die Seiten verschwänden nach drei bis fünf Tagen, um dann an anderer Stelle in leicht abgeänderter oder auch identischer Form wieder aufzutauchen.

Konkrete Lösungsvorschläge nannte das BKA offenbar keine. Womöglich hofft der eine oder andere der Ermittler darauf, dass alternativ doch noch die umstrittenen Netzsperren zum Einsatz kommen. Die CDU/CSU jedenfalls hatte vor einigen Wochen bereits angekündigt, im Falle einer mangelnden Effektivität der Löschbemühungen auch die Netzsperren wieder in Erwägung ziehen zu wollen.


Quelle: www.gulli.com 
Titel: Polizei schließt One-Click-Hoster
Beitrag von: SiLæncer am 19 März, 2010, 10:13
Die russische Polizei ist gegen einen der größten russischen One-Click-Hoster vorgegangen. Im Zuge einer Hausdurchsuchung wurden zahlreiche Beweismittel für urheberrechtsverletzende Uploads sichergestellt. Die Server wurden abgeschaltet.

Der One-Click-Hoster Dienst iFolder.ru hat Probleme. Der One-Click-Hoster gehört zu dem russischen Webhoster Agava. Im Jahr 1998 wurde das Unternehmen aus dem Boden gestampft. Inzwischen ist man auf Platz 5 der Top-Webhosting Unternehmen vorgerückt. Zum Unternehmen gehören mehr als 300 Mitarbeiter. Das könnte sich jedoch bald ändern. Vorgestern Abend wurde das Unternehmen nämlich von der russischen Polizei auf den Kopf gestellt.

Der Grund: Die Polizei hatte Ermittlungen gegen eine Einzelperson angestrengt. Diese hatte bei iFolder kinderpornografisches Material hochgeladen und Dritten zur Verfügung gestellt. Der Uploader selbst wurde von der Polizei bereits geraume Zeit zuvor gestellt und verhaftet. Man hatte jedoch die Vermutung, dass er weit mehr kinderpornografisches Material besaß und dieses auf den Web-Servern lagerte.

Um dieser Theorie nachzugehen, beantragte man einen Hausdurchsuchungsbeschluss, dem auch stattgegeben wurde. Die Angestellten von Agava kooperierten selbstverständlich vollständig mit den Polizeibeamten. Gemeinsam machte man sich auf die Suche nach weiterem Material des betreffenden Uploaders und eventueller Querverweise. Aufgrund des Datenvolumens der Server gestaltete sich die Durchsuchung jedoch schwierig.

Man beschloss daher, alle Server des Dienstes sowie einige Nebenserver zu beschlagnahmen. Insgesamt sollte es sich um 100 Stück handeln. Ein Abtransport wurde bereits in Auftrag gegeben, als man die Handlung im letzten Augenblick doch noch verhindern konnte. Die Server blieben zwar im Rechenzentrum, doch ein weiterer Betrieb wurde untersagt. Alle Server wurden versiegelt und abgeschaltet.

Zu den abgeschalteten Geräten gehörten jedoch nicht nur Server des One-Click-Hosting Dienstes. Auch weitere Server, die in keiner Verbindung dazu stehen, wurden nach Aussagen von Agava deaktiviert. Das Unternehmen hat angekündigt, gegen die Abschaltung vorzugehen. Man würde hier mit der Existenzgrundlage eines ganzen Unternehmens spielen. Der weitere Verlauf des Verfahrens ist noch unklar.

Quelle: www.gulli.com 
Titel: "Piraterie" ist nicht schlimm genug
Beitrag von: SiLæncer am 19 März, 2010, 21:06
Die europäische Schauspielerzunft findet den Begriff der Piraterie zu romantisch. Nun werden härtere Formulierungen gefordert.

Da dank einer aktuellen, jedoch streitbaren Studie des  Unternehmens TERA Consultants nun jeder weiß, wie viele Arbeitsplätze Internetpiraterie in Europa kostet und welche Verluste dabei angeblich entstehen, muss sich auch europäisch Hollywood zu Wort melden.

Agnete Haaland, Präsidentin der International Actors' Federation äußerte, ihrer Ansicht nach sei der Begriff der Piraterie in den Köpfen der Menschen zu positiv besetzt: "Für mich ist Piraterie etwas Abenteuerliches, es erinnert einen an Johnny Depp. Alle wollen die Johnny Depp sein. Wir sprechen hier aber über eine kriminelle Handlung. Wir meinen etwas, das es unmöglich macht, von dem, was man tut, leben zu können."

Das Wort 'Piraterie' ist also nicht böse genug? An dieser Stelle sei anzumerken, wer den Begriff in die Medienlandschaft geworfen hat: die Kreativindustrie selbst. Ziel dieses Begriffs war es ja, Urheberrechtsverletzungen als eine schwere Straftat erscheinen zu lassen - ob dieser dilettantische Versuch der Ausbeutung von Sprachpositivismus tatsächlich Wirkung gezeigt hat, sei dahingestellt. Möglicherweise ist Frau Haaland und Kollegen vor der Einführung des zweifelhaften Worts nicht aufgefallen, dass der Begriff der 'Piraterie' seit den britischen Freibeuterbriefen zum Einen nur ein historisches Kuriosum darstellt. Zum Anderen erinnert dieser Begriff aufgrund neuzeitlicher Ereignisse vor diversen von der westlichen Wahrnehmung nahezu ausgenommenen Küstenregionen höchstens an Menschen, die mit Maschinengewehren bewaffnet über das Meer fahren und Schiffsladungen stehlen, womit sie eine reale Straftat begehen. Allerdings findet dies seinen Platz nur als Randnotiz in den Medien, wenn die Politik nicht genug Nachrichten abwirft. Somit bahnt sich die 'echte' Piraterie kaum einen Weg in die öffentliche Wahrnehmung.

Überträgt man letztere Vorstellung großzügig auf Privatpersonen, die ohne Waffengewalt und Bedrohung von Leib und Leben anderer durch Mediendownload Urheberrecht verletzen, gleitet die Piraterie-Metapher fast ins Lächerliche. Diese Urheberrechtsverstöße sind nach augenblicklicher Gesetzeslage natürlich rechtswidrige und strafrechtlich belangbare Handlungen. Jedoch entwickeln sich daraus zumeist zivilrechtliche Streitfälle zwischen zwei Parteien.

Dem Aufruf von techdirt.com folgend, alternative Begriffe zu suchen, die das Kriminelle und Grauenhafte der Urheberrechtsverletzung transportieren, an dieser Stelle ein Vorschlag:

Medienschändung (fem., Pl. -en): krimineller Akt der vorgeschoben vorsätzlichen Schädigung übergroßer Medienunternehmen durch Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke.

Was der International Actors' Federation an dieser Stelle möglicherweise noch nicht aufgefallen sein mag, ist die Tatsache, das dieses Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke bereits eine treffende, unmissverständliche und gänzlich unemotionale Bezeichnung hat, die sogar im Einklang mit dem Gesetzestext steht, nämlich 'Urheberrechtsverletzung'. Allerdings ist dieser Begriff wesentlich weniger reißerisch und medienwirksam.

Quelle: www.gulli.com 
Titel: Polizei schließt One-Click-Hoster [Update]
Beitrag von: SiLæncer am 20 März, 2010, 18:42
Seit heute ist iFolder.ru wieder am Netz. Als Entschuldigung für den Ausfall hat man allen Kunden einige Vergünstigungen bei dem Dienst zukommen lassen. Free-User laden gegenwärtig mit etwa 200 Kilobyte Downstream. "Üblich" war bisher eher die Hälfte.

Parallel zu der Meldung, den Betrieb wieder aufnehmen zu können, hat man auch einen offenen Brief veröffentlicht. Dieser ist an den russischen Präsidenten Dmitri Medwedew gerichtet. Man dankt ihm für die Aufmerksamkeit, die er dem Ereignis und der ganzen Hosting-Industrie schenkt. Ohne sein Handeln wäre man nicht so schnell zurückgekehrt.

Man erklärt, dass so ein Vorfall jederzeit wieder bei irgendeinem Hoster passieren kann. Man würde gerne mit den Polizeibehörden zusammenarbeiten. Dieser Vorfall habe aber vor allem gezeigt, dass solche Untersuchungen auch ohne eine Abschaltung durchführbar sein müssen. Es kostet Geld und Arbeitsplätze, wenn solche Handlungen vollzogen werden. Hier müsse es eine rechtliche Änderung geben. Sollte Interesse an den Vorschlägen der Hosting-Industrie bestehen, so müsse man auf diese nur zukommen.

Quelle: www.gulli.com 
Titel: Löschgesetz soll Missbrauchsbilder rascher aus dem Netz befördern
Beitrag von: SiLæncer am 22 März, 2010, 09:24
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Manuel Höferlin hat auf dem PolitCamp  in Berlin am Sonntag Sinn und Zweck des von der Bundesregierung angestrebten  Gesetzes zum Löschen von Kinderpornographie umrissen. Im internationalen Kontext sei in diesem Bereich schon "vieles möglich", erklärte der Liberale. Die Frage sei nur, ob die etablierten Verfahren "schnell genug" seien. So sei das Tätigwerden der Strafverfolger derzeit "einfach zu langsam", um im rasanten Kommunikationsmedium Internet "mitzukommen". Hier müsse das Löschgesetz greifen und helfen, die Mechanismen zum Entfernen der Dokumentationen sexuellen Missbrauchs effizienter zu gestalten.

Eine stärkere Stellung von Beschwerdestellen wie INHOPE soll dafür sorgen, das unerwünschte Material schneller als über den Dienstweg aus dem Netz zu bekommen, brachte Höferlin ein Beispiel für die potenzielle Ausrichtung des Vorstoßes, an dem derzeit das Bundesjustizministerium arbeite. "In nicht allzu weiter Ferne" werde es dazu einen konkreten Vorschlag geben. Netzpolitiker der FDP stünden dabei im Dialog mit dem Ressort, würden aber nicht direkt an dem Entwurf mitschreiben. Insgesamt gehe es darum, "wie wir effektiv, schnell und angemessen löschen können". Zugleich räumte Höferlin ein, dass es unterschiedliche Positionen bei der Internetgemeinde und dem Koalitionspartner CDU/CSU gebe, inwiefern man das derzeit teils ausgesetzte Zugangserschwerungsgesetz brauche. Klar sei aber, dass es "Sperren mit uns nicht gibt". Es sei deutlich geworden, dass reine Webblockaden "zu keinem Ergebnis führen".

Franziska Heine, Initiatorin der Rekordpetition gegen das Gesetz für Websperren, verlangte einen "klaren Zeitplan" für das weitere Vorgehen. "Alle Zweifel" seien für sie erst mit der Aufhebung des Gesetzes beendet. Bis dahin stehe weiter die Frage im Raum: "Müssen wir nach Karlsruhe gehen?" Generell monierte sie, dass es nach der Debatte über die Blockaden zwar "viele Runde Tische und Dialogveranstaltungen" von Regierungs- und Parlamentsseite aus gebe. Es bleibe aber meist beim "Wir reden mal miteinander". Diejenigen, die sich im Netz bewegten und direkt betroffen seien, würden "außen vor gelassen".

Für die SPD-Bundestagsfraktion regte Lars Klingbeil an, dass die FDP "im Rahmen einer Koalition der netzpolitischen Vernunft" für die von der Opposition geforderte Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes stimmen solle. Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Zensur und Internetsperren brachte dafür die Variante eines interfraktionellen Antrags ins Spiel, bei dessen Abstimmung der Fraktions- und Koalitionszwang aufgehoben werden könnte und so jedem die Gesichtswahrung ermöglicht werde. Klingbeil versicherte Heine zudem, dass die Petition "verdammt viel bewirkt habe". Jetzt wüssten zumindest alle Parlamentarier, "dass es dieses Internet gibt und Leute darin unterwegs sind".

Zugleich versprach der SPD-Politiker, dass es bei der jüngst eingesetzten Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" um eine "grundsätzliche Öffnung der Politik" gehen werde. Klingbeils Ex-Parteikollege und jetzige Pirat, Jörg Tauss, gab dagegen zu bedenken, dass von den Beamten der Bundestagsverwaltung schon jetzt die geplanten "neue Formen" der Bürgerbeteiligung "torpediert" würden. In den vergangenen Legislaturperioden habe sich auch kein Parlamentsausschuss bereit erklärt, ein Gesetzesverfahren einmal durch außerparlamentarische netzpolitische Experten begleiten zu lassen. Höferlin bestätigte, dass sich der Verwaltungsapparat "derzeit nicht in der Lage" sehe, den "Beschluss zu Transparenz" wunschgemäß umzusetzen. Im Anschluss an das Podium war zu hören, dass ein Online-Forum abgelehnt werde, da niemand die zu erwartende Vielzahl an Einträgen kontrollieren könne. Mit Diensten wie Twitter oder Facebook gebe es ferner keinerlei Erfahrung in der Bundestagsverwaltung.

Quelle : www.heise.de
Titel: Spanien: Filesharing-Sites sollen illegal werden
Beitrag von: SiLæncer am 24 März, 2010, 10:29
Die spanische Regierung hat eine bedeutsame Änderung des Urheberrechts vorangebracht. Seiten mit Links zu urheberrechtlich geschütztem Material sollen als illegal eingestuft werden. Eine 180-Grad-Wende in der Rechtsprechung wäre die Folge.

Spanien stellte sich bisher als Paradies für Filesharing-Websites dar. Die Gesetzgebung des Landes trug erheblich dazu bei. Dort ist die Verbreitung von Links zu urheberrechtlich geschütztem Material nämlich nicht per se illegal und somit strafbar. Das wichtigste Entscheidungskriterium stellt die Fragestellung dar, ob die Website privater oder gewerblicher Natur ist.

Die spanischen Gerichte haben in der Vergangenheit mehrmals geurteilt, dass solche Seiten kein gewerbliches Interesse verfolgen. Auch wenn dort einige Werbebanner zu finden sind. Der Contentindustrie war dies bereits seit langem ein Dorn im Auge. Die spanischen Gesetze seien nicht wirksam und würden Urheberrechtsverletzungen mitunter begünstigen. Die Situation dürfte sich nun jedoch drastisch ändern.

Die spanische Regierung hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, dass dem nun ein Ende bereiten soll. Das "Gesetz für nachhaltige Wirtschaft" (LES) wird in absehbarer Zeit im Parlament zur Diskussion gestellt. Bis Ende Juni könnte es bestätigt werden. Es handelt sich hierbei eigentlich um ein umfangreiches "Anti-Wirtschaftskrisen" Gesetz. Daran angehängt befindet sich aber auch die erste Anti-Piraterie Gesetzgebung Spaniens.

Geplant ist die Gründung einer Kommission für geistiges Eigentum (CPI). Diese wird von einigen Internetexperten im Auftrag des spanischen Kultusministeriums gelenkt. Deren primäre Aufgabe: Internetseiten mit Links zu urheberrechtlich geschützten Werken melden. Der Oberste Gerichtshof in Madrid hätte ab diesem Augenblick vier Tage Zeit, ein Urteil zu fällen. Die Entscheidungsauswahl der Richter ist jedoch stark begrenzt.

Primär vorgesehen ist eine vollständige oder zumindest teilweise Sperrung der Seite. Nur wenn elementare Grundrechte wie etwa die Meinungsfreiheit verletzt werden, kann von diesen Sperren abgesehen werden.

Quelle: www.gulli.com
Titel: EU forciert Pläne zu europaweiten Web-Sperren
Beitrag von: SiLæncer am 24 März, 2010, 15:35
Während die Bundesregierung für Deutschland statt des ausgesetzten Websperren-Gesetzes ein Löschgesetz gegen Kinderpornographie vorbeitet, forciert nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit die Europäische Union ihre Bestrebungen, Darstellungen von Kindesmissbrauch im Web europaweit auszublenden. Dies geht aus einem geheimen Dokument des Rats der Europäischen Union ("EU-Ministerrat") hervor, das der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur heute veröffentlicht hat. In dem Positionspapier gibt der Rat Empfehlungen für einen Aktionsplan zur EU-weiten Bekämpfung von Cybercrime.

Bezüglich der Bekämpfung von Missbrauchsdikumentationen im Web sind die Vorstellungen der Ministerrunde eindeutig: Die Entwicklung eines Filtersystems sollen forciert vorangetrieben werden. Als Beispiel nennt der Rat das europäische CIRCAMP-Projekt. Dessen Aufgabe ist es unter anderem, einen einheitlichen Rahmen für die nationale Gesetzgebung zur Webfilterung zu liefern. Dazu hat CIRCAMP den Child Sexual Abuse Anti Distribution Filter (CSAADF) definiert, der auf DNS-Basis Domains blockt.

Bisher haben sieben Staaten CSAADF umgesetzt, nämlich Norwegen, Schweden, Dänemark, Finnland, Schweiz, Neuseeland und Italien. Großbritannien ist zwar CIRCAMP angeschlosssen, hat aber mit dem Filtersystem Cleanfeed einen anderen Weg eingeschlagen. In einer CIRCAMP-Präsentation wurde Deutschland noch im Dezember 2009 unter "Countries close to running CSAADF" geführt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Nicht nur China filtert: Zensur im Internet nimmt zu
Beitrag von: SiLæncer am 24 März, 2010, 18:18
China ist ein Vorbild – zumindest für Diktatoren und autoritäre Herrscher. Denn das kommunistische Regime in Peking filtert und überwacht das Internet mit einem ausgeklügelten System, das seinesgleichen sucht, und nimmt auch Technologieunternehmen wie Google in die Pflicht. Doch China ist längst nicht der einzige Staat, der den Zugang zum globalen Netz beschränkt: Da sich immer mehr Menschen online informieren und austauschen, wollen auch immer mehr Machthaber im Cyberspace die Kontrolle behalten.

Die Organisation Reporter ohne Grenzen zählte 2009 rund 60 Länder, die das Internet zensieren – eine Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr. Auf knapp 40 Staaten kommt die //map.opennet.net/ (ONI), die von den renommierten Universitäten in Harvard, Oxford, Cambridge und Toronto getragen wird. Zum Vergleich: 2002 beschränkten laut ONI erst zwei Länder die Freiheit im Netz.

Die Zahlen unterscheiden sich, der Trend ist aber der gleiche: Die Zensoren nehmen das Internet ins Visier. "Der Anstieg hängt damit zusammen, dass das Netz im Alltag und auch in der Politik immer wichtiger wird", sagt Harvard-Professor John Palfrey. Handy oder PC reichen, um sich online zu informieren oder Fotos und Videos zu veröffentlichen – vorbei an Presse und Fernsehen. "Die totale Offenheit kann für Diktaturen einen destabilisierenden Effekt haben", betont der Internet-Experte.

Warum autoritäre Machthaber vernetzte Untertanen fürchten müssen, zeigten die Proteste gegen das iranische Mullah-Regime im vergangenen Sommer: Über den populären Kurzmeldungsdienst Twitter organisierten Demonstranten ihre Kundgebungen und schickten Links mit Fotos und Berichten um die Welt. Allerdings nutzten auch totalitäre Regime das Internet gegen oppositionelle Bewegungen ein; so schilderte der weißrussische Politologe Evgeny Morozov in einem FAZ-Artikel "Vorsicht, Freund hört mit (http://www.faz.net/s/RubCEB3712D41B64C3094E31BDC1446D18E/Doc~EC12D2F41C2344425B7F4E0AE52F02E0B~ATpl~Ecommon~Scontent.html)", wie soziale Netzwerke von Geheimdiensten und Diktatoren genutzt werden, um Dissidenten aufzuspüren oder sie über diskriminierende Kommentare zu neutralisieren.

Bei der Überwachung des Internet setzt China mit der "Great Firewall" den Maßstab. Dieses Zensursystem bezeichnet Reporter ohne Grenzen als "technologisch am weitesten entwickelt". Neben dem kommunistischen Regime macht die Organisation elf weitere "Feinde des Internets" aus. "In diesen Staaten werden unliebsame Internetnutzer systematisch verfolgt und unerwünschte Online-Informationen oft mit großem technischen Aufwand zensiert", klagt die Organisation. Neben China und dem Iran sind das etwa Saudi-Arabien, Syrien, Tunesien, Ägypten und Vietnam.

Einige Machthaber schneiden ihre Bevölkerung sogar nahezu komplett vom Internet ab: Nordkorea, Birma und Kuba, aber auch die frühere Sowjet-Republik Turkmenistan. "Sie beheben nicht die Mängel in der Infrastruktur, weil es ihren Zwecken dient", schreibt ROG. So bleiben die Verbindungen langsam, die Preise hoch. In Kuba etwa kostet eine Stunde im Netz mindestens 1,50 Dollar – für die meisten Bewohner des armen Inselstaates ist das unbezahlbar. Dass sie mit der Isolation der eigenen Wirtschaft schaden, nehmen die Machthaber in Kauf.

Bei der Internet-Zensur verlassen sich die Regierungen nicht allein auf ihren eigenen technischen Systeme. Wie der aktuelle Streit zwischen Google und China zeigt, nehmen sie vermehrt Internetanbieter in die Pflicht. Gerade Suchmaschinen – Ausgangspunkt der meisten Recherchen – sind im Fokus. "Der Druck auf Unternehmen wie Google wird daher weiter zunehmen", sagt Palfrey.

Doch nicht nur Diktatoren kontrollieren das Netz. Australien ist beispielsweise wegen seiner Filterregeln in der Kritik. Die Zensur sei im Vergleich zu westlichen Staaten auffallend strikt, auch wenn sie nicht das Ausmaß repressiver Regime erreiche, schreibt die Open Net Initiative. Auch Deutschland kommt etwa wegen den mittlerweile ausgesetzten Plänen zu Websperren ins Visier von Bürgerrechtlern; Google selbst klagt aktuell über "anmaßende" deutsche Gerichtsurteile  zur weltweiten Internetregulierung.

Die Türkei wiederum – NATO-Mitglied und Kandidat für den EU-Beitritt – blockiert derzeit rund 3700 Websites, wie die OSZE berichtet. In den meisten Fällen gehe es um "Obszönität" und die "sexuelle Ausbeutung von Kindern", die Organisation registrierte aber auch Sperren "aus willkürlichen und politischen Gründen". Vor allem die Armee und Staatsgründer Kemal Atatürk sind tabu. Auch wenn es um Bevölkerungsgruppen wie Kurden und Armenier geht, schlägt die türkische Zensur oft zu. Das Videoportal YouTube etwa ist komplett gesperrt, weil dort unter anderem Filme zu finden waren, die Atatürk verulkten. Gegen die Blockade regt sich aber Widerstand: Blogger protestieren mit Texten, während viele Nutzer mit technischer Hilfe doch zum Ziel kommen.

Doch die türkischen Nutzer sind damit eine Ausnahme – in den meisten Ländern ist es schwierig, die Zensoren auszutricksen. "Nur einige Aktivisten haben die finanziellen und technischen Möglichkeiten, um Sperren zu umgehen", sagt Michael Rediske, Vorstandsmitglied bei ROG. "Der allergrößte Teil der Bevölkerung muss sich aber mit einem begrenzten Zugang zufriedengeben."

Quelle : www.heise.de
Titel: Chinas Firewall und der Rest der Welt
Beitrag von: SiLæncer am 26 März, 2010, 08:35
Dass China das Internet zensiert, ist längst bekannt. Nun allerdings scheint es, als hätte die "Große Chinesische Firewall" auch Auswirkungen auf den Rest der Welt. Viele Websites beschweren sich über Ausfälle, die sie auf die chinesische Zensur zurückführen.

In Chile und Amerika sollen sich zahlreiche Internetnutzer beschwert haben, dass sie bestimmte Websites - insbesondere Web 2.0-Dienste wie Facebook und Twitter - nicht erreichen konnten. Experten vermuten nun, dass der weltweite Internetverkehr zur Überprüfung nach China umgeleitet und dort zensiert wird. Die Zensur dort findet meist über DNS-Sperren statt. Verwendet nun ein Dienst aus irgendeinem Grund einen chinesischen DNS-Server, kann er die dort gesperrten Seiten nicht korrekt auflösen.

Einige Sicherheitsexperten warnen, dass durch die Umleitung des Datenverkehrs auch Nicht-Chinesen in ihrem Surfverhalten überwacht werden könnten. Auf längere Sicht könnte hier die DNS-Erweiterung DNSSec Abhilfe schaffen. Sie ermöglicht eine Überprüfung der Authentizität der Daten und verhindert somit eine Manipulation. Bis dahin allerdings gibt es kaum eine Möglichkeit, sich zu schützen.

Die Gründe für das ungewöhnliche Verhalten der Chinesischen Firewall sind noch nicht klar. Es könnte sich um eine bewusste Änderung, aber auch um ein Versehen handeln.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Websperren und das BKA
Beitrag von: SiLæncer am 26 März, 2010, 11:48
Mal kann man nicht, mal will man nicht

Das einst so vehement geforderte Zugangserschwerungsgesetz ist nunmehr zum Klotz am Bein geworden, von dem sich die Parteien zunehmend zu befreien versuchen. Das BKA dagegen hält weiterhin an der Notwendigkeit des Gesetzes fest - und findet bei den Begründungen keine klare Linie.

Bitte unser Gesetz nicht anwenden. Danke.

Als das "Zugangserschwerungsgesetz" (das seine Befürworter stets als wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Netz darstellten), dem Bundespräsidenten vorgelegt wurde, hofften einige, dass dieser das umstrittene Werk nicht unterschreiben würde. Dem war nicht so. Nach einer längeren Bedenkzeit entschloss sich Horst Köhler zur Unterzeichnung - und das Gesetz ist nunmehr in Kraft getreten.

Für die Parteien ist dies die unglücklichste Lösung, da der Koalitionsvertrag bestimmt, dass das Gesetz für  ein Jahr ausgesetzt wird. Daher ergab sich auch das Novum, dass die Bundesregierung das (zur Erstellung von Sperrlisten ermächtigte) BKA anwies, das Gesetz vorläufig nicht anzuwenden. Schnell wurde ergänzt, dass es nicht etwa darum ginge, das Gesetz überhaupt nicht anzuwenden, sondern lediglich darum, von Sperrungen abzusehen und stattdessen vorrangig auf das Löschen der fraglichen Seiten zu setzen. Eine Möglichkeit, die bereits während der (von der derzeitigen Familienministerin als "mies"  bezeichneten) Diskussion von den Kritikern stets als Alternative zu den umstrittenen Websperren angesehen und proklamiert wurde. Zumal nachzuweisen war, dass selbst  Private relativ schnell die Provider dazu anhalten konnten, kinderpornografische Seiten vom Netz zu nehmen.

Während aber das noch vor einiger Zeit z.B. vom Verteidigungsminister zu Guttenberg als "eines der wichtigsten Vorhaben in jeder Hinsicht" bezeichnete Gesetz nun irgendwie doch nicht so notwendig ist, findet der Justiz-Staatssekretär für die Anweisung, ein bestehendes Gesetz nicht anzuwenden, eine geschickte Formel, die da lautet: "Das Sperrgesetz sieht schon jetzt den Vorrang des Löschens vor dem Sperren vor." Durch einen Erlass des Innenministeriums werde nur vom Sperren Abstand genommen. Dies sei aber kein Problem, da im Gesetz nicht beschrieben sei, wann ein Löschversuch erfolglos sei und damit eine Sperre notwendig würde.

Ein neues Gesetz für das, was das bisherige Gesetz ermöglichen soll?

Auf dem Polit-Camp hat der FDP-Abgeordnete Manuel Höferlin den Sinn und Zweck eines angestrebten Löschgesetzes umrissen. Dieses Löschgesetz soll allem Anschein nach das Zugangserschwerungsgesetz ersetzen. Ein gegen alle Kritik durchgesetztes und in Kraft getretenes Gesetz soll also (kaum dass es gültig ist) entweder zurückgenommen oder nicht angewandt werden. Und das, was laut den Befürwortern ja der Sinn und Zweck des Gesetzes ist (nämlich das Löschen von kinderpornografischen Seiten) soll nun durch ein neues Gesetz ermöglicht werden. Die Frage, ob die Politik hier selbst noch versteht, was eigentlich welches Gesetz bewirken soll, dürfte sich nicht nur den bisherigen Kritikern stellen.

Interessant bei den Ausführungen Höferlins war, dass er insbesondere die "etablierten Verfahren" als nicht ausreichend ansah und das geplante Löschgesetz als Katalysator für die Arbeit der Strafverfolgung definierte. Diese Argumentation führt zur Frage, wie schnell sich denn das BKA um Löschungen bemüht. Und hier finden sich derzeit durchaus interessante, widersprüchliche Aussagen.

Wir dürfen nicht einschreiten

Während seitens Privater die Möglichkeit besteht, einen Provider direkt zu kontaktieren (oder aber eine kinderpornografische Seite bei einer der durchaus nicht unumstrittenen Stellen im Internet zu melden), gibt das BKA an, dass ihm diese Möglichkeit nicht zur Verfügung stünde. Insbesondere die Einhaltung des Dienstweges wäre problematisch, weshalb, so Höferlin, Meldestellen wie Inhope zukünftig besser gestellt werden sollten. Der BKA-Chef Jörg Ziercke schildert die Problematik so:

Zitat
Also ich glaube, wir würden es uns auch verbitten, wenn der CIA oder das FBI oder der chinesische Nachrichtendienst oder wer auch immer hier in Deutschland dafür sorgen will, dass bestimmte Dinge gesperrt oder gelöscht werden sollen. Nur noch einmal vom Grundprinzip her: Dass eine Behörde einen Privaten im Ausland auffordert, etwas zu tun, das kann ich schlicht nicht.

Er sieht daher die Möglichkeit, direkt auf einen Provider einzuwirken, als nicht machbar an. Lediglich über Verbindungsbeamte könne man hier tätig werden und auf eine Löschung hinzuwirken. Verfolgt man diesen Argumentationsstrang, so stellt sich das BKA als eine Behörde dar, der es schlichtweg nicht möglich ist, bei kinderpornografischen Seiten einzuschreiten. Stattdessen hat sie lediglich vage Chancen, eine Löschung zu erwirken - womit die Sperrung von derartigen Seiten als einzige Möglichkeit übrig bleibt.

Wir wollen nicht so schnell einschreiten

Diese Argumentation deckt sich jedoch nur teilweise mit früheren Aussagen z. B. der CDU-Abgeordneten Martina Krogmann. So sprach Frau Krogmann bei Abgeordnetenwatch davon, dass das BKA durchaus eingreifen könne, dies aus Achtung vor den jeweiligen Ländern nicht täte.

Zitat
Grundsätzlich gilt: Löschung vor Sperrung! In Deutschland ist das völlig unproblematisch, da die host-provider hier sehr gut kooperieren. Wenn jemand - das muss nicht das Bundeskriminalamt sein - sie auf kinderpornografische Inhalte hinweist, nehmen sie diese vom Netz. Etwas anders sieht es mit Inhalten auf ausländischen Servern aus: Hier tritt das Bundeskriminalamt aus Achtung vor der Souveränität der Staaten als deutsche Polizeibehörde nicht direkt an die in diesen Staaten ansässigen host-provider heran, sondern informiert die jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen. Dieser Weg nimmt einige Zeit in Anspruch. Da die fraglichen Seiten oft nur einige Tage ihre Domain behalten, ist es hier in vielen Fällen unter dem Gesichtspunkt der Prävention praktikabler, sie zu sperren - sonst erreicht die Information sogar kooperationswillige host-provider erst dann, wenn die Seite schon weitergewandert ist.

Wie der AK Zensur feststellte, ist dem BKA die nationale Befindlichkeit der jeweiligen Länder somit, genau wie der Dienstweg (der doch laut voriger Argumentation gar nicht vorgegeben ist) wichtiger, als die Bekämpfung von Kinderpornografie bzw. der Schutz der Webuser vor den Seiten, die dann durch das Stoppschild verdeckt werden sollten.

Das BKA hat bezüglich der Löschung der fraglichen Seiten weiterhin angegeben, dass diese auch deshalb nicht funktionieren würde, weil bereits nach einiger Zeit die Seiten unter einer anderen Adresse verfügbar wären:

Zitat
Wenn wir Seiten entdecken, die auf Servern in Deutschland liegen, reagieren die Provider in Deutschland sofort. Das Problem ist der ausländische Provider.
(Jörg Ziercke)

Und ein Mitarbeiter des BKA-Referats Kinderpornografie erklärte der Tageszeitung Die  Welt), dass das BKA bereits jahrelang mit ""sehr begrenztem" Erfolg versuche, im Ausland gehostete Websites löschen zu lassen. Diese "verschwänden nach drei bis fünf Tagen, um dann an anderer Stelle in leicht abgeänderter oder auch identischer Form wieder aufzutauchen".

Inwiefern angesichts dieser Problematik die vormals so wichtigen Websperren dann nicht noch mehr Kräfte für sinnlose Aktivitäten bänden, sei hier einmal außen vor gelassen. Das BKA kann sich bei der Argumentation zu den Websperren oder zur Löschung von kinderpornografischen Seiten allem Anschein noch nicht entscheiden, ob nun der Dienstweg verbaut oder zu lang ist (bzw. einfach wegen der Befindlichkeiten der Staaten, in denen die Seiten gehostet werden, nicht genutzt wird). Wenn es dem BKA nicht möglich ist, einzuschreiten, wieso versucht es dies dann bereits seit Jahren? Und wenn die Seiten bereits nach einigen Tagen verschwinden, wie soll dann eine Sperrung helfen? Inwiefern ist es, auch mittels der Hilfe von Stellen wie Inhope, nicht möglich, an die Provider direkt heranzutreten - nicht im Sinne einer Forderung einer Behörde, sondern im Zuge von offiziellen Mitteilungen? Hier sieht auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages keinerlei Probleme:

Zitat
Solange eine E-Mail des BKA nur eine Benachrichtigung an den Host-Provider darstellt und diesen auf inkriminierte Inhalte auf seinem Server hinweist, wird das BKA nicht hoheitlich tätig, da es dem Host-Provider kein Tun, Dulden oder Unterlassen vorschreibt, sondern diesen lediglich informiert. Solche rein informativen E-Mails des BKA an außereuropäische Host-Provider wären demnach zulässig. Unzulässig wären hingegen derartige Emails durch das BKA an Host-Provider, die diesem eine Löschung der inkriminierten Inhalte vorschreiben würden.

Diese Meinung vertrat der Wissenschaftliche Dienst bereits im September 2009 und es ist kaum anzunehmen, dass sie sich mittlerweile geändert hat. Wofür also das Zugangserschwerungsgesetz bzw. das geforderte Löschgesetz dienen soll, bleibt offen - so man nicht davon ausgeht, dass es sich bei beidem entweder um die Schaffung einer Zensurstruktur oder aber schlicht um inkompetenten Aktionismus handelt.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: EU will Websperren einführen
Beitrag von: SiLæncer am 29 März, 2010, 09:32
Die Europäische Kommission will alle EU-Staaten verpflichten, den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten zu blockieren. Die geplanten Websperren sind Teil einer umfassenden Richtlinie zum Kinderschutz, die "mit den dunklen Ecken des Internets und den kriminellen Bildern von Kindesmissbrauch aufräumen" soll, schreibt die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström in einem Gastbeitrag für das Internet-Portal der Frankfurter Allgemeine Zeitung. Sie will den Entwurf der Richtlinie an diesem Montag in Brüssel vorstellen. Sollte die neue EU-Rechtlinie Realität werden, entstünde in Deutschland eine paradoxe Situation: Die Bundesregierung müsste genau die Websperren einführen, die sie gerade ausgesetzt hat, um stattdessen ein Löschgesetz zu forcieren.

Bürgerinitiativen würfen beim Thema Reglementierung des Internets zu Recht die Frage nach der freien Meinungsäußerung auf, gibt Mahlmström zu bedenken, betont aber gleichzeitig, dass Bilder, die Kindesmissbrauch zeigen, könnten "unter keinen Umständen als legitime Meinungsäußerung gelten" können. "Handeln wir nicht, so könnten die Nutzer solcher Websites das Betrachten derartiger Bilder mit der Zeit womöglich als normal ansehen."

Der Richtlinienentwurf, der der FAZ. vorliegt, enthält 22 Straftatbestände, die die Mitgliedstaaten in nationales Recht aufnehmen müssten; darunter das sogenannte Grooming: der Versuch, in Online-Netzwerken Kinder ausfindig zu machen, um diese später zu missbrauchen. Bestraft werden soll auch, wer Kinder zu sexuellen Darbietungen etwa vor einer Webcam veranlasst.

Zusätzlich zu Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie sollen in Zukunft auch das gezielte Suchen nach und das Betrachten derselben im Internet strafbar sein. Damit will die EU-Kommission dem Umstand Rechnung tragen, dass Kriminelle eine Strafe umgehen könnten, indem sie Fotos direkt im Netz ansehen oder Videos streamen, ohne die entsprechenden Dateien auf dem eigenen Rechner zu speichern. Ergänzt werden die Bestimmungen zur Strafverfolgung durch Opferschutz- und Präventionsmaßnahmen.

Laut Mahlmström schlägt die EU-Kommission vor, "dem Beispiel einiger Mitgliedstaaten zu folgen", und den Zugriff auf Seiten mit Kinderpornographie zu sperren. Dafür sollten nationale Mechanismen eingeführt werden, um den Zugang zu blockieren: "Die Mitgliedstaaten sollen selbst entscheiden, auf welchem Weg sie dieses Ziel am besten erreichen. Sie könnten beispielsweise Anbieter von Internetdiensten dazu ermutigen, freiwillige Verhaltensregeln und Leitlinien zu entwickeln, um Nutzern den Zugriff auf kinderpornographische Websites zu verweigern. Oder sie ermächtigen die zuständigen Polizei- und Justizbehörden per Gesetz, die Anbieter von Internetdiensten dazu aufzufordern, die Nutzung derartiger Seiten zu blockieren." Diese Maßnahmen seien aber kein Ersatz für das Löschen kinderpornografischer Bilder und Videos schon an der Quelle.

Auch vom EU-Ministerrat waren in den letzten Tagen Informationen an die Öffentlichkeit gedrungen, nachdem der Rat europaweite Websperren forcieren will. In Deutschland wurde das heftig umstrittene Websperren-Gesetz (Zugangserschwerungsgesetz) von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgesetzt: Es trat zwar in Kraft, das BKA soll aber nach einer Anordnung die im Gesetz vorgesehen Websperren nicht durchführen bzw. gegenüber den Providern nicht durchsetzen. Ein Löschgesetz soll nun die Verbreitung kinderpornografischen Materials schon an der Quelle bekämpfen: Damit sollen Missbrauchsbilder rascher als zuvor aus dem Netz entfernt werden können.

Quelle : www.heise.de
Titel: Websperren: Viel Skepsis gegenüber neuer EU-Initiative
Beitrag von: SiLæncer am 29 März, 2010, 16:29
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag  zur Blockade sexueller Missbrauchsbilder im Web am heutigen Montagvormittag in Brüssel offiziell vorgestellt. Vor dem Bild eines besorgt schauenden Kindes und dem Slogan "Ihre Zukunft erhellen" unterstrich die federführende Innenkommissarin Cecilia Malmström: "Es geht nicht um Meinungsfreiheit, sondern um die schlimmsten Verbrechen". Der Entwurf für neue Rechtsvorschriften sieht unter anderem Verpflichtungen für die Mitgliedsstaaten vor, Strafen für Sexualstraftäter zu verschärfen. Die EU-Länder müssten ferner sicherstellen, "dass der Zugang zu Websites mit Kinderpornografie gesperrt werden kann".

Die Kommission hält es laut der Mitteilung für "sehr schwierig", diese Inhalte "an der Quelle zu entfernen". Dies gelte insbesondere für Server außerhalb der EU. Es sei vorgesehen, "den Mitgliedstaaten freizustellen, in welcher Form die Sperrung erfolgen soll"; rechtliche Bestimmungen müssten jedoch auch bei einer Zugangserschwerung durch die Provider in Eigenregie "in jedem Fall angewandt" werden. Weiter seien "neue Formen des Missbrauchs" wie das "Grooming" (Kontaktaufnahme zu Kindern via Internet zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs), das Anschauen von Kinderpornographie ohne den Download von Dateien sowie das Zurschaustellen von Kindern in sexuellen Posen vor Webcams unter Strafe zu stellen.

Zum weiteren Vorgehen kündigte Malmström an, dass die Kommission den Text zunächst an die spanische Präsidentschaft des EU-Rates schicken werde, die bereits vorab "höchste Priorität" für das Vorhaben signalisiert habe. Es werde daher sicher schon im April im Rat in Luxemburg behandelt. Erste Diskussionen hätten unter den Ministern schon anhand einer Initiative aus dem Vorjahr stattgefunden. Eine konkrete Einbindung von Europol sei derzeit noch nicht vorgesehen. Der Vorschlag gehe nun aber "etwas weiter in der konkreten Umsetzung". Zudem sei er auf den Lissabon-Vertrag angepasst worden. Ein Mitgliedsstaat kann strafrechtliche Planungen demnach nicht mehr mit einem Veto blockieren. Dafür hat das EU-Parlament Mitentscheidungsrechte.

Die Bundesregierung, Internetprovider und Bürgerrechtler haben zurückhaltend bis ablehnend reagiert. Man gehe ausdrücklich einen Schritt weiter, indem man auf eine Löschung von Bildern sexuellen Missbrauchs hinarbeite, nicht nur auf Zugangserschwerungen, erklärte ein Regierungssprecher gegenüber dpa. Er nehme an, dass man mit einer solchen weitergehenden Regelung "EU-Recht relativ automatisch erfüllt". Berlin arbeitet derzeit an einem entsprechenden "Löschgesetz". Ein Sprecher von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ergänzte, CDU/CSU und FDP hätten sich im Koalitionsvertrag auf den Grundsatz "Löschen statt Sperren" festgelegt. Die Brüsseler Überlegungen seien noch in einem sehr frühen Verhandlungsstadium.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hält den Vorstoß für "überflüssig". Die "klar belegbaren" Erfahrungen mit der Internet-Beschwerdestelle , die der eco betreibt, zeigten die erfolgreichen Möglichkeiten auf, direkt auf das Löschen der inkriminierten Inhalte hinzuwirken. Das gelte auch dann, wenn Missbrauchsbilder im Ausland vorgehalten würden. Die deutschen und europäischen Zugangsanbieter "beteiligen sich bereits seit Jahren erfolgreich am Kampf gegen Kinderpornographie im Internet", betonte der stellvertretende Vorsitzende der Vereinigung, Oliver Süme. In der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden und mit nationalen Beschwerdestellen erledigten die Unternehmen "schnell und effizient alles Notwendige", um Beweise zu sichern beziehungsweise Inhalte zu entfernen. Weil die reine Zugangserschwerung leicht zu umgehen sei und dadurch die Taten nicht aufgeklärt würden, sei diese Maßnahme "wenig hilfreich".

Vehement vor dem Versuch, "Zensur-Infrastrukturen" auf europäischer Ebene vorzuschreiben,  warnte der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur). Die beabsichtigten Blockaden von Webseiten seien "Unfug", denn das Löschen der Dateien sei weltweit möglich. Malmström irre, wenn sie glaube, man könne die (nach Malströms Worten) "dunklen Ecken des Internets" dadurch aufräumen, dass man ein Stoppschild davor baue und so ein "Mäntelchen des Schweigens über derartige Taten" lege. Es wäre stattdessen gerade Aufgabe der europäischen Behörden, im Rahmen einer weltweiten Zusammenarbeit dafür zu sorgen, dass einschlägige Inhalte "schnell, dauerhaft und nachhaltig aus dem Internet entfernt und die Täter verurteilt werden". Entsprechende Webseiten befänden sich häufig in den USA und Westeuropa.

Christian Bahls vom Verein "MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren" (MOGiS) plant derweil, Mitte April nach Brüssel zu fahren, um auch dort "in die Diskussion" einzugreifen. Für das Lobbying gegen Webseiten-Blockaden auf EU-Ebene bittet er noch um Spenden. Zugleich machte der Bürgerrechtler darauf  aufmerksam , dass der Vorstoß der Kommission offenbar auch auf jugendpornographische Darstellungen abziele. Als "Kind" solle "alles unter 18" gelten, was gravierende Strafrechtverschärfungen hierzulande mit sich brächte.

Im EU-Parlament stieß die Initiative Malmströms auf geteilte Meinungen. "Kommission und Rat müssen ihre Pläne für ein EU-Zensurgesetz wieder begraben", erklärte der Innenexperte der Grünen, Jan Philipp Albrecht. "Das automatische Ausfiltern von bestimmten Inhalten im Internet ist kontraproduktiv bei ihrer tatsächlichen Beseitigung und gefährdet zugleich die freiheitliche Demokratie."

Der Vizechef der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), Manfred Weber, signalisierte demgegenüber volle Unterstützung für den Kommissionsansatz. Der CSU-Europapolitiker warf der FDP vor, ein Einschreiten gegen Kinderpornographie in Berlin zu verhindern. Daher "müssen wir in Brüssel uns der Sache annehmen". Eine Zugangserschwerung sei sinnvoll als ergänzende Maßnahme: "Wir müssen alle Methoden anwenden, um dem Problem entgegenzutreten". Weber sprach sich auch für eine Stärkung von Europol aus und verlangte mehr Druck der EU auf Länder, die viele Porno-Server beherbergten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Gegen Placebo-Gesetze: Warum Netzsperren sinnlos und gefährlich sind
Beitrag von: mtron am 02 April, 2010, 08:25
Gegen Placebo-Gesetze: Warum Netzsperren sinnlos und gefährlich sind - von Mario Sixtus

Bitte entschuldigen Sie den langen Brief, ich hatte keine Zeit für einen kürzeren.
(Johann Wolfgang von Goethe)


Der Placebo-Effekt ist ein interessantes Phänomen: Glauben Patienten fest an die Wirksamkeit einer Behandlung, stellt sich bisweilen eine Besserung ihres Leidens ein, selbst wenn die eingenommenen, vermeintlichen Medikamente in Wirklichkeit aus Milchpulver oder Mehl bestehen.

In der Medizin ist der Placebo-Effekt durchaus praktisch: Ärzte können eingebildete Kranke gefahrlos mit vielen bunten Pillen versorgen, und in der Arzneimittelforschung helfen mit Placebos gefütterte Kontrollgruppen, die Wirkung neuer Medikamente zu messen.

In der Politik allerdings haben Placebos nichts verloren. Hier reicht es nicht aus, fest an die Wirksamkeit eines Gesetzes zu glauben, in der Hoffnung, dass sich - Schwups - schon irgendwie ein positiver Effekt einstellen wird. Im Gegenteil: Placebo-Effekte sind in der Gesetzgebung gefährlich, da sie die Gesellschaft in eine Scheinsicherheit wiegen und sie so davon abhalten, die wahren Ursachen eines Problems anzugehen. Internet-Sperren gegen kinderpornografische Webseiten gehören in diese Kategorie der gefährlichen Placebos.

Momentan schwingt die schwedische EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström die PR-Trommel für europaweite Internet-Sperren. Die FAZ, deren Feuilleton von Netz-Skepsis oft genug geradezu  durchtränkt ist, bot ihr jüngst freudig ein Podium für dieses Ansinnen. Wer die letztjährige Debatte um Netzsperren in Deutschland verfolgt hat, wird bei der Lektüre ihres Textes von einem massiven Deja-Vu-Erlebnis heimgesucht. All die vermeintlichen Argumente für Netzblockaden wurden hierzuzlande bereits vor einem Jahr hin und her geschoben - und weitgehend widerlegt.
 
weiterlesen... (http://blog.zdf.de/zdfdasblog/2010/03/gegen-placebo-gesetze-warum-ne.html)
Titel: Internetsperren könnten mit ACTA schleichend zum Standard werden
Beitrag von: SiLæncer am 06 April, 2010, 14:45
Der kanadische Jurist Michael Geist hat anlässlich einer Anhörung der Liberalen (ALDE) am heutigen Dienstag im Europaparlament der Behauptung widersprochen, das geplante Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) bringe keine Veränderungen für die nationalen Gesetze der Verhandlungspartner. Kanada werde beispielsweise regelrecht in die Zange genommen und zu Anpassungen seiner Urheberrechtsgesetze an US- und EU-Standards gedrängt, und zwar durch die ACTA-Verhandlungen und durch Verhandlungen um ein Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen. Auch den EU-Mitgliedsstaaten werde das hinter verschlossenen Türen verhandelte ACTA Gesetzesänderungen abverlangen, warnte Geist in einer Pressekonferenz.

Der Kanadier, der an der Universität von Ottawa lehrt und derzeit als Hauptkronzeuge gegen ACTA gefragt ist, erläuterte, dass nicht alle ACTA-Verhandlungspartner Internetzugangssperren im Stil des französischen Three-Strikes-Konzepts installiert hätten. Gerade in der EU hätten sich viele Mitgliedsstaaten bislang gegen solche Sperren ausgesprochen; so auch heute wieder die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem Radio-Interview. In einer von Geist veröffentlichten Expertise stehen die Zugangssperren allerdings aktuell als einziger Vorschlag dafür, wie Internet-Provider (ISP) vermeiden können, von Rechteinhabern für die Urheberrechtsverfehlungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht zu werden. In ein paar Jahren könnten nationale Gesetzgeber darauf verweisen, dass sie sich durch ACTA verpflichtet hätten, solche Maßnahmen vorzusehen, befürchtet Geist.

Geists Bedenken teilen anscheinend Vertreter der ALDE-Fraktion, die für heute Nachmittag Experten zu einer Anhörung über ACTA geladen haben. Der Liberale Alexander Alvaro warnte, dass selbst Deep Packet Inspection als eine Form der Datenverkehrsüberwachung langfristig durch ACTA hoffähig gemacht werden könnte. ISPs wüssten dann über alle Aktivitäten ihrer Nutzer Bescheid. Alvaro widersprach der Auffassung, dass die gebeutelte Zeitungs- und Zeitschriftenbranche durch ACTA gerettet werden könne. Auch diese würde letztlich leiden, wenn der freie Informationsfluss im Netz behindert würde, warnte Alvaros Kollegin Marietje Schaake. Die Hauptsorge der Liberalen betreffe das Internetkapitel in ACTA, dessen Existenz anfangs sogar teils geleugnet wurde.

Für die beiden Parlamentarier ist für ein Gelingen von ACTA unabdingbar, dass das EU-Parlament früher einbezogen wird und die ACTA-Verhandlungen insgesamt transparenter geführt werden. Alvaro sei nicht grundsätzlich gegen den Abschluss eines ACTA-Abkommens; allerdings werde er gegen das Abkommen stimmen, wenn die vom EU-Parlament in einer Entschließung erhobenen Anforderungen nicht erfüllt würden. Das Parlament hatte in einer Resolution gefordert, das ACTA im Kern auf gefälschte Produkte zu beschränken. Diese Forderung, um es die laut Beobachtern ein erhebliches Tauziehen gegeben hatte, würde das gesamte Internetkapitel in Frage stellen.

Damit würde ACTA in der Tat im Kern in Frage gestellt, glaubt man dem Experten Geist. Die Ironie der ACTA-Verhandlungen liege letztlich gerade darin, dass das Abkommen erst einmal wenig Verbesserungen im Kampf gegen Produktfälschungen – etwa gefährliche Medikamente – bringe. Insbesondere der von Geist als "Country-Club-Ansatz" bezeichnete Weg, also die auf wenige Staaten beschränkten, exklusiven Verhandlungen, ist nach seiner Ansicht ein Problem, da Länder wie China, Herkunftsland zahlreicher gefälschter Produkte, außen vor blieben.

Quelle : www.heise.de
Titel: GdP-Vertreter: Netzsperren-Debatte "scheinheilig"
Beitrag von: ritschibie am 07 April, 2010, 00:36
In der Debatte um "Löschen statt Sperren" und um die Frage nach Netzsperren zur Bekämpfung der Kinderpornographie meldet sich nun erneut ein Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu Wort - und geht hart mit den Netzsperren-Befürwortern ins Gericht.

Netzsperren werden momentan kontrovers diskutiert. In Deutschland auf unbestimmte Zeit auf Eis gelegt, ist diese Maßnahme, die Kritiker als "Aufbau einer Zensur-Infrastruktur" sehen, momentan verstärkt in der EU im Gespräch. Dementsprechend wird auch öffentlich das Für und Wider von Netzsperren von allen Seiten beleuchtet. Das missfällt dem nordrhein-westfälischen GdP-Vorsitzenden Frank Richter. Er bezeichnete die wieder aktuell gewordene Debatte als "scheinheilig".

"Fotos, auf denen die Sexualität von Kindern zur Schau gestellt und deren Vergewaltigung gezeigt wird, sind das Endprodukt einer qualvollen Misshandlung, unter der die Opfer ihr Leben lang leiden. Kinderpornografische Seiten müssen deshalb sofort gelöscht und die Straftäter konsequent verfolgt werden", so Richter. Mit diesem Argument dürfte er sich durchaus auf der Linie vieler Netzsperren-Gegner bewegen, die schon seit Längerem "Löschen statt Sperren" fordern. "Das bringt nichts, weil die Sperren sofort umgangen werden können", kritisierte der Polizei-Vertreter Richter. "Das hätte die EU-Kommission auch wissen können, wenn sie sich vor ihrem Vorstoß mit den Argumenten auseinandergesetzt hätte, die im vergangenen Jahr in Deutschland zum Scheitern einer gleich lautenden Gesetzesinitiative geführt haben." Damit weicht Richter von der Linie vieler Polizei-Kollegen ab, die mehrfach als ausgesprochene Befürworter von Netzsperren auftreten.

Der Verzicht auf Sperren, so Richter, dürfe aber nicht bedeuten, die Täter einfach machen zu lassen. Mit der Minderheit der Netzsperren-Gegner, die mit Verweis auf die Freiheit des Internets sowohl das Löschen als auch das Sperren kinderpornographischer Websites ablehnen, ging er hart ins Gericht. "Wir müssen die Opfer schützen, nicht die Täter. Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum, in dem die Misshandlung von Kindern geduldet werden kann," erklärte der GdP-Vertreter und bezeichnete entsprechende Forderungen als "skandalös". Er forderte, um die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet zu verhindern,  müsse der Verfolgungsdruck auf die Täter erhöht werden. "Das ist nur mit einem höheren Personaleinsatz möglich", sagte Richter.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Britisches Unterhaus verabschiedet Gesetz zu Internetsperren
Beitrag von: SiLæncer am 08 April, 2010, 12:45
Mit 189 zu 47 Stimmen haben die Abgeordneten im Britischen Unterhaus in der Nacht zum heutigen Donnerstag den Entwurf  für ein "Digital Economy Bill" mit ein paar letzten Modifikationen verabschiedet. Von insgesamt 650 Volksvertretern waren zur entscheidenden 3. Lesung nur 236 anwesend. Vor allem die oppositionellen Liberalen votierten gegen das Vorhaben, das ihrer Ansicht nach die Blockade auch von Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks oder von Videoseiten wie YouTube erlaubt. Die Konservativen unterstützten die Regierungsinitiative mehrheitlich, um den Urheberrechtsschutz im Internet zu verbessern. Bei ihnen gab es fünf Abweichler von der Fraktionslinie. In der Labour-Fraktion wandten sich 23 Abgeordnete gegen den Vorstoß der eigenen Regierung.

Die Abstimmung folgte trotz großer Proteste von Bürgerrechts- und Wirtschaftsorganisationen prinzipiell dem mit den Tories im Rahmen der verkürzten 2. Lesung ausgehandelten Kompromiss. Gestrichen wurde  eine Klausel, die einfachere Lizenzierungsmöglichkeiten für "verwaiste" Werke ohne klar auszumachenden Urheber vorsah. Gegen diese hatten sich vor allem Fotografen-Vereinigungen gewandt. Die Konservativen rangen Labour zudem das Versprechen ab, die in einem anderen Gesetz vorgesehene Breitbandsteuer in Höhe von 6 Pfund pro Jahr und Telefonanschluss zu streichen.

Erhalten blieb dem Digital Economy Bill eine Bestimmung, mit dem in Großbritannien ein System der "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen eingeführt werden kann. Nach mehreren Warnhinweisen sollen bei wiederholten Rechtsverstößen nach einer einjährigen Übergangsfrist "technische" Sanktionen greifen, die von der Drosselung der Zugangsgeschwindigkeit bis zu einem zeitweiligen Kappen der Netzverbindung reichen.

Neben diesem Absatz zu Internetsperren enthält der leicht überarbeitete Entwurf eine Klausel zu Websperren. Den zunächst dafür vorgesehenen Artikel 18 zog die Regierung zwar zurück. Im Gegenzug änderte die Mehrheit der Abgeordneten Artikel 8 so ab, dass damit gerichtlich eine Blockade von Webseiten angeordnet werden kann, wenn deren Inhalte Urheberrechte verletzen und "schwere schädliche Auswirkungen auf Unternehmen oder Verbraucher" haben. Diese Bestimmung steht noch unter dem Vorbehalt einer öffentlichen Konsultation und einer erneuten parlamentarischen Prüfung nach den für Anfang Mai anberaumten Neuwahlen.

Der Entwurf wird am Abend noch einmal im Oberhaus behandelt, was aber als Formsache gilt. Mit der Unterschrift von Königin Elisabeth II. kann das Gesetz dann in Kraft treten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Widerstand gegen Internet-Zugangssperren
Beitrag von: ritschibie am 09 April, 2010, 17:22
Mit TalkTalk probt einer der größten Internet-Provider in Großbritannien den Aufstand gegen ein neues Anti-Raubkopierergesetz in Großbritannien.

Ein sichtlich enttäuschter Konzernchef Charles Dunstone bloggte am Donnerstagabend, dass sein Unternehmen passiven Widerstand gegen die von Lobbyistengruppen durch das Parlament durchgepeitschte Regelung leisten werde. Die Abgeordneten des Unterhauses hatten in der Nacht auf Donnerstag mit nur 189 zu 47 Stimmen der umstrittenen "Digital Economy Bill" zugestimmt. Dabei war nur jeder Dritte Parlamentarier überhaupt anwesend.

Die Urheberrechtsregelung sieht unter anderem abgestufte Maßnahmen für Raubkopierer vor, die neben einer empfindlichen Drosselung auch eine komplette Abschaltung des Internet-Anschlusses vorsehen ("Three-Strike"). Gleichzeitig sollen Web-Sites auf Antrag gesperrt werden dürfen, wenn gegen Urheberrechte verstoßen wird.

Dunstone will sich dem nicht nur mit der Hoffnung auf eine neue Regierung in Großbritannien und einer Rücknahme des Gesetzes sondern auch mit Gemächlichkeit widersetzen. So würden Rechteinhaber erst dann Informationen zu TalkTalk-Kunden erhalten, wenn ein gerichtlicher Beschluss vorliege, schrieb der Manager. Auch eine Sperrung von Sites komme nicht in Frage: "Wenn wir darum gebeten werden, tun wir das nicht und antworten stattdessen: 'Wir sehen uns vor Gericht'", gab sich Dunstone streitlustig.

Auch Bürgerrechtler kritisierten die Regelung scharf, denn sie wird offenbar auch dazu führen, dass Video-Plattformen wie YouTube oder Seiten wie "Wikileaks" in Zukunft auf gerichtliche Anforderung unerreichbar gemacht werden können. Die "Digital Economy Bill" wurde federführend vor allem von Lobbyistengruppen aus der Film- und Musikindustrie geschrieben. Das Gesetz kann in Kraft treten, sobald es vom Königshaus ratifiziert wurde.

Quelle: SAT+KABEL
Titel: Illegal aber egal: Haben Kids ein Unrechtsbewusstsein?
Beitrag von: SiLæncer am 14 April, 2010, 13:48
Auf der Leipziger Buchmesse wurde kürzlich eine Erhebung mit dem Titel "Illegal aber egal" durchgeführt. Mehr als 300 Jugendliche wurden dort zum Thema Filesharing befragt. Dem Auftraggeber dürften die Ergebnisse der Untersuchung kaum gefallen haben.

Die Kinder und Jugendlichen sind die Mediennutzer und Käufer von heute und von morgen. Kein Wunder, wenn der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sie ins Zentrum ihrer Bemühungen rückt. Die Medien in digitaler Form an Freunde und Fremde weiterzugeben, ist für die Kids heute eine Selbstverständlichkeit, beklagt man. Für die Befragten im Alter von 12 bis 19 Jahren war es eher zweitrangig, ob die Daten illegal bezogen wurden. Mehr als zwei Drittel der Befragten gaben an, schon einmal Dateien an andere weitergegeben zu haben. Und das obwohl 87 Prozent wissen, dass der Datentausch im Netz verboten ist. Jeder fünfte Jugendliche hat ausgesagt, auch die persönliche Bibliothek durch eigenes Filesharing zu erweitern.

Bei den Zahlen kann der Verband natürlich nur rot sehen. "Viele junge Leute glauben, sich Bücher illegal im Netz zu besorgen, sei etwas anderes, als einen Roman in der Buchhandlung zu stehlen. Da fehlt ihnen jedes Unrechtsbewusstsein. Hier müssen wir Aufklärungsarbeit leisten", so der Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis dazu. Auch wenn 87 Prozent der befragten Jugendlichen bewusst ist, dass sie beim Filesharing gegen das Gesetz verstoßen, empfinden rund 45 Prozent den Datentausch nicht als falsch. Doch: Rund zwei Drittel fürchten strengere Verfolgungen, wenn sie entdeckt werden, und haben ein schlechtes Gewissen, wenn sie Daten unerlaubt weitergeben. Mehr als die Hälfte würden es befürworten, wenn andere Filesharer erwischt würden.

Leider ist dem Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins die Tatsache entgangen, dass es durchaus einen Unterschied zwischen einem Ladendiebstahl und der Benutzung einer Tauschbörse gibt. Wird in einem Geschäft ein Apfel gestohlen, ist er nicht mehr da. Bei einer digitalen Kopie gehen zwar die Umsätze zurück, der Gegenstand wird aber nicht als solches entwendet. Hat der Dieb den Apfel verzehrt, ist er satt. Dies wird kaum positive Auswirkungen auf andere Konsumenten haben. Im Gegensatz dazu gibt es viele Mediennutzer, die zunächst illegal an Inhalte gelangen und spätere oder frühere Werke des gleichen Autors kaufen, sofern ihnen das Buch oder das Musikstück gefallen hat.

Mit diesem unpassenden Vergleich versucht die Industrie seit Anbeginn der Problematik die Filesharer als Kriminelle abzustempeln. Im Zuge der wachsenden Digitalisierung von Medien und dem Aufkommen von tragbaren Lesegeräten für Bücher ist es aber kein Wunder, wenn man zu dieser Keule greift. Der deutsche Buchhandel wird kaum dem Beispiel der Musikwirtschaft folgen wollen, die seit Aufkommen von Napster rund 40% Umsatzverluste hinnehmen musste. Hätte man sich Ende der 90er noch erfolgreich mit legalen Alternativen im Netz zur Wehr setzen können, so scheint in den Augen des Verbandes heute nur noch die moralische Keule und die Abschreckung vor Strafe zu ziehen.

Wer sich für die Details der Erhebung interessiert: Der Forschungsüberblick mit den zentralen Ergebnissen der Umfrage kann hier heruntergeladen werden. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unser Fachgespräch mit Dr. Christian Sprang (http://www.gulli.com/news/der-b-rsenverein-des-deutschen-buchhandels-im-interview-2010-02-20), den Justiziar und stellvertretenden Geschäftsführer des Börsenvereins hinweisen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Verluste durch Filesharing sind stark übertrieben
Beitrag von: SiLæncer am 15 April, 2010, 16:53
Durch Filesharing entsteht offenbar weniger Schaden, als bisher behauptet. Das geht aus einem Bericht der US-Regierung hervor. Harte Strafen werden damit fragwürdig.

Die Klagen der Musik-, Software- und Filmindustrie sind allgegenwärtig: Die Erfindung des Internets, genauer gesagt die Praxis der Onlinetauschbörsen, habe ihr Umsatzeinbußen in Milliardenhöhe beschert, beschwert sich die Branche in regelmäßigen Abständen. Viele Menschen habe das bereits ihre attraktiven Medienjobs gekostet. Untermauert wurden diese Angaben stets auch mit Zahlen. Eine davon, vielfach zitiert und weit verbreitet: Allein in den USA verursache Filesharing einen Schaden von 750.000 verlorenen Jobs und 250 Milliarden US-Dollar Miese im Jahr.

750.000 Beschäftige, das entspräche der Zahl der Menschen, die in Deutschland insgesamt in der IT-Branche beschäftigt sind. Der Sinn solcher Klagen war immer offensichtlich: Die Politik sollte bewegt werden, strenge Maßnahmen gegen den massenhaften Tausch von Dateien zu ergreifen und drakonische Strafen gegen Jugendliche zu verhängen. Nun hat sich eine offizielle Stelle einmal die Mühe gemacht, die Plausibilität der Zahlen zu überprüfen.

Zweifel gab es schon länger. Zum einen rechnet die Industrie in der Regel jedes heruntergeladene File mit einem vereitelten Kauf gegen. Dabei ist alles andere als sicher, ob die Menschen die Filme und CDs auch dann noch haben wollten, wenn sie dafür bezahlen müssten. Zudem ermöglichen auch legale Downloadportale den Kauf von einzelnen Titeln, für die einst der Kauf des kompletten Albums nötig war. Fehlkäufe fallen weg, seit man die Musik bequem vorhören kann und zahlreiche Demos von Spielen kursieren. Die Konkurrenz durch freie Netzmusiker, Indie-Games und Gratislabel hat massiv zugenommen. Und insbesondere die Musikindustrie vergleicht ihre aktuelle Situation gerne mit der Boomphase zu Zeiten der CD-Einführung: Damals kauften sich viele Menschen ihre Lieblingsplatten noch einmal als Compact Disc, um sie rauschfrei auf ihren neuen Playern zu genießen.

Keine solide Basis

Den Einwänden der Kritiker schließt sich nun auch der amerikanische Rechnungshof an. Er könne keine solide Basis für die Zahlen der Branche finden, heißt es in einem aktuellen Bericht der US-Regierung. Im Übrigen müssten die Versuche, die weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen zu bemessen, als "schwierig, wenn nicht gar unmöglich" bezeichnet werden. Aber auch das Vorhaben, die Folgen nur für einzelne Industriezweige zu konkretisieren, erscheint dem Rechnungshof dem Report zufolge als "extrem heikel". Wenn es darum ginge, die "Substitutionsrate" zu ermessen, also den Anteil der tatsächlich eingebüßten Verkäufe, wäre man einzig auf "Annahmen" angewiesen, die einen "enormen Einfluss" auf die daraus folgenden "Schätzungen" hätten. Kurz: Die Angaben der Branche entbehren jeglicher Grundlage.

Der Rechnungshof weist auch die bisher häufig verwendeten Zahlen zurück. Die Studie, die Verluste von 200 bis 250 Milliarden US-Dollar jährlich veranschlagt, dürfe aufgrund fehlender Datenlage und Methodologie in offiziellen Regierungsberichten nicht mehr verwendet werden. Auch die Quelle der Zahl der 750.000 verlorenen Jobs sei unsicher. Diese Angabe werde daher nicht weiter genutzt.

Dass sich die Regierung die Daten überhaupt einmal genauer angeschaut hat, liegt indirekt am PRO-IP Act, einer Initiative zum Schutz geistigen Eigentums, die noch auf die Vorgängerregierung zurückgeht und dazu geführt hat, dass die jetzige Exekutive eigens einen Experten für diesen Bereich im Weißen Haus installiert hat. Zu seinen Aufgaben gehört auch, Studien und Zahlen zu den Folgen von Filesharing und Produktpiraterie zusammenzutragen.

Auch wenn der Rechnungshof mit dem jetzigen Bericht nicht sagt, dass Filesharing gar keinen Einfluss auf die Verluste der Branche hat, dürfte die Industrie über den Verlauf der Dinge alles andere als begeistert sein. Zumal die Regierung in dem Bericht auch darauf hinweist, dass einige Experten der Überzeugung seien, dass Filesharing "auch positive Effekte haben könnte, die man ebenfalls berücksichtigen müsse".

Quelle : www.golem.de
Titel: Netzsperren bald auch in Irland?
Beitrag von: SiLæncer am 16 April, 2010, 19:50
Irland könnte das nächste Land sein, das verbindliche Netzsperren unerwünschter Inhalte einführt. Nach Angaben der Irish Times gab es im stillen Kämmerlein bereits Verhandlungen zu diesem Thema.

Wie die Irish Times berichtet, wurden die Verhandlungen zunächst vor der Öffentlichkeit geheim gehalten. Durch eine Anfrage "Freedom of Information"-Anfrage der Datenschutz-Organisation Digital Rights Ireland gelangten sie jedoch kürzlich ans Tageslicht.

Genaue Einzelheiten über die Verhandlungen und die geplanten Lösungen sind bisher nicht bekannt, da das irische Justizministerium bei einigen Dokumenten die Herausgabe verweigerte. Es deutet aber vieles auf ausführliche und kontroverse Diskussionen unter den beteiligten Politikern hin.

Ziel der Sperren sollen, wie in vielen anderen Ländern, primär Seiten mit dokumentiertem Kindesmissbrauch ("Kinderpornographie") sein. Es gibt aber auch Hinweise auf ein Interesse einiger Beteiligter, illegale Glücksspielseiten zu sperren.

Befürworter sehen in Internetsperren einen Weg, illegale Inhalte unzugänglich zu machen, und damit ein wichtiges Mittel der Kriminalitätsbekämpfung. Kritiker halten die Sperren für ineffektiv und zu teuer. Zudem befürchten einige den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur, die leicht auf sämtliche unerwünschten Inhalte ausgedehnt werden könnte.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Eircom: Gericht segnet Three-Strikes-Regelung ab
Beitrag von: SiLæncer am 17 April, 2010, 21:08
Der oberste irische Gerichtshof hat Eircom, dem größten Provider des Landes, gestattet, eine Three-Strikes-Regelung innerhalb seines Netzwerks umzusetzen.

Auch wenn es in Irland keine gesetzliche Grundlage für ein Three-Strikes-System gibt, wird der größte Provider des Landes dennoch darauf zurückgreifen. Die oberste irische Gerichtsbarkeit hat dafür nun den Segen erteilt. Die Umsetzung eines solchen Systems war von der Irish Recorded Music Association (IRMA) gefordert worden. Eircom hatte prinzipiell eingewilligt. Jedoch nur, wenn dies nicht gegen vorherrschende Gesetze verstoßen würde.

Der Oberste Gerichtshof in Dublin hat dies nun verneint. Die Piratenjagd mit dem finalen Ziel einer Verbindungstrennung kann somit in absehbarer Zeit beginnen. Der Ablauf ist dabei bereits klar geregelt. Aus einem bereits vor Wochen geleakten Dokument wird er ersichtlich. So wird die IRMA den Provider mit IP-Adressen versorgen. Die gemeldeten IP-Adressen werden von Piratenjägern der Contentindustrie ermittelt, wenn sie urheberrechtlich geschützte Werke verbreiteten.

Wie das Gericht in Dublin urteilte, seien IP-Adressen in diesem speziellen Fall keine persönlichen Daten. Folglich stelle es kein Problem dar, wenn Eircom aufgrund der von IRMA ermittelten Datensätze agiere. "Es ist vollständig legitim von Eircom, [...] im Sinne des Gesetzes und Verfassung zu handeln. Das ist es, was das Gericht von [...] Individuen und Unternehmen erwartet."

Wie der Richter festhielt, sei das Internet nur eine Kommunikationsstruktur. Somit gelten die Gesetze eines Landes, durch das es verläuft. "Es gibt nichts im Straf- oder Zivilrecht, das an einer Stelle legal und an anderer Stelle illegal wäre, bloß weil die Transaktion über das Internet stattfindet", so Richter Charleton. Die IRMA versäumte es nicht ihre Freude über die Entscheidung zum Ausdruck zu bringen: "Wir sind sehr froh über diese heute ergangene Entscheidung. Die Klärung dieses Problems hat die Übereinkunft zwischen IRMA und Eircom um sechs Monate hinausgezögert. Wir werden jetzt unverzüglich damit beginnen, die Vereinbarungen vollständig umzusetzen."

Es ist nun nur noch eine frage der Zeit, bis die anderen irischen Provider ebenfalls von der IRMA belagert werden. Letzten Endes wird man dem Druck wohl nachgeben.

Quelle: www.gulli.com
Titel: De Maizière will neue Netz-Politik
Beitrag von: ritschibie am 19 April, 2010, 22:54
Sollen Kinderporno-Seiten ganz und gar gelöscht oder nur gesperrt werden? Und wie will der neue Innenminister den Spagat zwischen Freiheit und Sicherheit im Netz schaffen? Im Videochat von tagesschau.de stellte sich der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den Fragen der User.

Anfang März kippte das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung des Bundesregierung. Jedoch diskutiert Schwarz-Gelb weiterhin darüber. Umso mehr interessierte die User im Videochat von tagesschau.de, wie der neue Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) mit dem Urteil der Verfassungsrichter umgehe.

Auf die Frage, ob er planen würde, die Vorratsdatenspeicherung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen: "Ja! Wir haben eine EU-Richtlinie, die ist in Kraft und sie kann und sollte nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat enge und klare Vorgaben gemacht, die jetzt eins zu eins umgesetzt werden sollten." Die Top-9-Frage der tagesschau.de-User beschäftigte sich damit, ob die Vorratsdatenspeicherung trotz des Urteils der Verfassungsrichter weiter vorangetrieben werde: "Die Vorratdatenspeicherung halte ich deswegen für nötig, weil es bei bestimmten Fällen schwerster Kriminalität - insbesondere solcher, die nur im Internet begangen werden, sonst nicht möglich wäre, die entsprechenden Straftaten aufzuklären. Das nennen wir eine Schutz- oder Sicherheitslücke und die muss nach meiner Auffassung geschlossen werden."

Auch das Thema Kinderpornographie im Internet war Thema im Videochat von tagesschau.de. Der Bundesinnenminister stellte klar, das es bei der Sperrung und Löschung von Bildern kein "entweder oder" geben solle. "Das Löschen der Seiten ist keine Lösung - sondern nur temporäres Verbannen von der Seite". Ob es ihm vorrangig um die Sperrung pornographischer Bilder oder um die Netzfreiheit gehen würde, entgegnete der Minister: "So scharf stellt sich die Alternative in der Regel nicht. Deswegen glaube ich das es einen Weg gibt, Kinderpornographie zu bekämpfen ohne die Freiheit des Internets aufzugeben."

Internet ist freiheits- und gemeinschaftsstiftend

Anders als sein Vorgänger Wolfgang Schäuble (CDU), möchte Bundesinnenminister de Maizière eine "neue Netzpolitik". Seit Januar trifft sich de Maizière am Runden Tisch mit Netzaktivisten. Für ihn habe das Internet eine "freiheits- und gemeinschaftsstiftende Funktion". "Das Internet ist die schlechteste Nachricht für Diktatoren". Umso mehr sehe er sich aber in der Pflicht, für die Sicherheit der Daten im Internet zu sorgen. "Es geht um die Gewährleistung der Schutzfunktionen. Genauso wie wir auch den Strom aus Steckdose oder das Wasser aus der Wand gewährleisten", verglich der Bundesinnenminister die Bereiche miteinander.

Neue Gesetze für die Sicherheit von Einsatzkräften?


Im Videochat berichtete der Innenminister von einem "gewaltigem Ausmaß an Gewalt gegenüber Polizisten und Rettungskräften und einen gewaltigen Anstieg von Straftaten." Er wolle "wenn es nötig ist, auch für neue Gesetze kämpfen." Die Vorarbeit dafür sei bereits geleistet: "Wir haben in der Koalition vereinbart, das wir den strafrechtlichen Schutz von Polizeibeamten verbessern wollen." So ist de Maizière für eine Strafrechtsverschärfung: "Wenn wir von Polizisten verlangen, dass sie für uns ihre Haut hinhalten, zwischen linken Chaoten und Rechtsextremisten versuchen die Demonstrationsfreiheit zu schützen und dann verletzt werden, dann finde ich ist der Strafrahmen für den Täter und der Schutz zu gering."

Ist Guantánamo nur ein Problem der Amerikaner?


Im Streit um die Aufnahme von Guantánamo-Häftlingen in Deutschland haben bereits mehrere Bundesländer abgewinkt. Im Videochat betonte de Maizière, dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen sei. "Ich finde, wenn unserer wichtigster Bündnispartner uns bittet ihm zu helfen, dann ist auf jeden Fall eine solidarische Prüfung dieses Anliegens geboten. Es kommt hinzu, das viele unserer Nachbarstaaten Häftlinge aufgenommen haben - und die überlegen sich auch was sie tun."

Quelle: www.tagesschau.de
Titel: Entwurf für Kinderporno-Löschgesetz
Beitrag von: ritschibie am 24 April, 2010, 17:42
Nach vielen Debatten über das Sperren von Internetseiten hat die Regierung nun einen Entwurf für ein Gesetz gemacht, das die Löschung von Seiten mit kinderpornographischem Inhalt ermöglichen soll.

Als das Familienministerium unter der großen Koalition vorschlug, ein Gesetz zu schaffen, das es ermöglicht, Internetseiten zu sperren, die Kinderpornographie zum Inhalt haben, erschien es den Verantwortlichen wohl als gute Idee. Der grundsätzliche Gedanke, das Vorgehen gegen Kinderpornographie im Internet, war es auch nicht, der einen solchen Sturm der Entrüstung und des Widerstands unter Bürgerrechtlern und Datenschützern sowie in der gesamten Internetgemeinde hervorgerufen hat. Es war die Art und Weise, wie dies erreicht werden sollte. Das Sperren stellte keine wirkungsvolle Maßnahme dar, da es umgangen werden konnte, die Regelungen, wann gesperrt werden darf, waren zu schwammig formuliert, das Sperrverfahren zu undurchsichtig und es wurde befürchtet, dass das Sperren schnell auf andere unliebsame Seiten ausgedehnt werden würde, was von den Gesetzesmachern dementiert und von rechtskonservativen Politikern prompt gefordert wurde. Die ganze Debatte ging schließlich so weit, dass das Gesetz zwar im Moment in Kraft ist, aber nicht angewendet wird, wohl weil die derzeitige Regierung sich nicht wieder einem solchen Gegenwind aussetzen wollte.

Nun hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der das ungeliebte Sperrgesetz ersetzen soll. Nach dem neuen Entwurf sollen Kinderpornoseiten nun nicht gesperrt, sondern gelöscht werden. Begründet wird dies damit, dass laut statistischen Erhebungen kinderpornographische Inhalte meist auf Seiten zu finden seien, deren Server sich in Staaten mit ausgebauter Infrasturktur befinden, was eine Löschung möglich machen würde. Das Löschen ist verbunden mit einer umfassenden Palette an Melde-, Kontroll- und Dokumentationspflichten für das Bundeskriminalamt, um das Verfahren transparanter zu machen. Wenn das BKA nun eine Seite mit kinderpornographischen Inhalten auspürt, muss sie die Inhalte samt Fundstelle und Standort des Servers mit der Bitte um sofortige Löschung an Strafverfolger und private Beschwerdestellen in der ganzen Welt weiterleiten. Außerdem soll das Bundeskriminalamt den Austausch zwischen den Behörden auf Bundes- und Landesebene, anderen Staaten und der Internetwirtschaft verbessern. Ob der Entwurf in ein Gesetz umgesetzt wird und wie wirksam dieses sein würde, bleibt wohl noch abzuwarten.

Quelle: www.gulli.com
Titel: BITKOM:Jeder vierte Deutsche findet Schwarzkopien okay!
Beitrag von: SiLæncer am 25 April, 2010, 12:35
Bei einer Befragung des Instituts Aris kam heraus, dass 25% aller Deutschen Filesharing akzeptieren. Die Mehrheit hält es aber für keinen Kavaliersdelikt und setzt sich für die Verfolgung der RaubMordkopierer ein. Das Thema Abmahnungen wurde bewusst ausgeklammert.

Anlässlich des morgigen Tags des geistigen Eigentums hat der Branchenverband BITKOM eine Umfrage unter 1.000 Deutschen im Alter ab 14 Jahren durchführen lassen. Die Ergebnisse werden nicht in jedem Punkt den Vorstellungen der Auftraggeber entsprochen haben. So finden ein Viertel aller Befragten Raubkopien von Musik, Filmen oder Software akzeptabel.

Demgegenüber sagen 66 Prozent, illegale Kopien seien kein Kavaliersdelikt. 63 Prozent finden sogar, dass Raubkopierer strafrechtlich verfolgt werden sollten. Die zivilrechtliche Seite (Schadensersatz etc.) und der Versand der Abmahnungen in Masse wurde in der Befragung leider nicht behandelt.

Zwar gäb es in unserem Volk ein ausgeprägtes Bewusstsein für geistiges Eigentum. Im gleichen Atemzug beklagt BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid, es gäbe aber auch keinen „wirklichen gesellschaftlichen Konsens zum Schutz von Urheberrechten“. Daneben sei es wichtig die legalen Angebote zu verbessern. „Neben der Strafverfolgung sind preislich attraktive und sichere Bezahl-Angebote ein wichtiger Beitrag gegen Piraterie“, so Smid. Die Anzahl bezahlter Downloads ist von 2008 auf 2009 um 24 Prozent gestiegen, der Bedarf ist also vorhanden. Auch illegale Angebote wie kino.to zeigen sehr deutlich, wie groß der Bedarf an solchen Portalen ist. Nicht alle aber zumindest ein größerer Anteil wäre auch bei kostenpflichtigen Angeboten bereit, diese auszuprobieren und dauerhaft in Anspruch zu nehmen.

Der Branchenverband spricht sich für einen Neubeginn der Diskussion um das Urheberrecht und gegen die Kulturflatrate aus. „Wenn es nicht gelingt, ein besseres Verständnis für den Wert der Angebote zu schaffen,verarmt das Kultur- und Medienangebot. Mit einer staatlich verordneten Kultur-Flatrate oder Zwangsabgaben erreicht man genau das Gegenteil.“ Dieser Aussage würden sich sicherlich nicht alle anschließen, würde man dazu eine Umfrage durchführen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Raubkopierer oft ohne schlechtes Gewissen
Beitrag von: ritschibie am 26 April, 2010, 17:21
...und noch ne Studie!
Wer am Computer illegale Programme benutzt, tut das meist ohne schlechtes Gewissen. Trotzdem halten viele Anwender den Schutz vor Raubkopien für wichtig, wie eine repräsentative Studie des Instituts TNS Emnid im Auftrag von Microsoft ergab. Zum Welttag des geistigen Eigentums am Montag verlangten Vertreter der Unterhaltungsbranche in Berlin unterdessen einen besseren Schutz des Urheberrechts im Internet.

(http://res.magnus.de/res/_2/2/a/e/119553.jpg)
Raubkopie und Urheberrecht
(Quelle: Initiative "Respect Copyrights" / ZKM)


Rund ein Viertel aller Anwender hat schon einmal illegal kopierte Software eingesetzt, wie aus der Studie hervorgeht. Und 16 Prozent der Befragten haben schon mal kostenpflichtige Software für Freunde kopiert und weitergegeben. 86 Prozent von ihnen hätten dabei kein "schlechtes Gewissen" gehabt, teilte Microsoft mit.

Der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Musikindustrie, Dieter Gorny, forderte eine Art Straßenverkehrsordnung fürs Internet. Nutzer, die sich Raubkopien besorgten oder solche vertrieben, müssten im selben Moment dafür verwarnt und auf Sanktionen hingewiesen werden.

Auch wenn viele Nutzer bedenkenlos mit urheberrechtlich geschützter Software umgehen, halten 80 Prozent der für Microsoft 1000 Befragten den Schutz vor Raubkopien für wichtig. 85 Prozent würde es auch stören, wenn ihr eigenes geistiges Eigentum, etwa Fotos, von anderen ungefragt genutzt oder vertrieben würden.

Geklaute Musik, Filme oder Software "akzeptabel"?

Eine bereits am Sonntag veröffentlichte Studie des Branchenverbands Bitkom kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Danach finden nur 25 Prozent der deutschen Anwender illegale Kopien von Musik, Filmen oder Software akzeptabel. Dies sei kein Kavaliersdelikt, sagen dagegen zwei Drittel der Befragten (66 Prozent).

Die Studie von TNS Emnid beschreibt den typischen Nutzer illegal kopierter Software als jung, männlich und gebildet. Nur halb so viele Frauen nutzten Raubkopien, hieß es. 37 Prozent der Raubkopierer sind zwischen 14 und 29 Jahren. Was Anwender davon abhält, illegal kopierte Software zu verwenden, ist vor allem die gefürchtete Gefahr vor Viren, Trojanern oder anderen schädlichen Programmen.

Nach Schätzungen von Industrie- und Markenverbänden gehen der deutschen Wirtschaft jährlich mehrere Milliarden Euro durch Produktpiraterie verloren. Laut einer Studie im Auftrag der Internationalen Handelskammer vernichteten illegale Downloads und der Tausch von Filmen, Musik und Büchern 2008 in Deutschland 34 000 Arbeitsplätze und bewirkten Umsatzeinbußen von über 1,2 Milliarden Euro.

Quelle: SAT+KABEL
Titel: Re: Raubkopierer oft ohne schlechtes Gewissen
Beitrag von: Jürgen am 27 April, 2010, 00:55
Eine Strassenverkehrsordnung, unter der Sünder
Zitat
im selben Moment dafür verwarnt und auf Sanktionen hingewiesen werden
existiert praktisch nicht.
Nur ein ganz kleiner Teil der Verstösse wird überhaupt von den Offiziellen entdeckt, verfolgt oder geahndet selbst davon auch nur ein Bruchteil.
Die ganz dummdreisten, die total unbelehrbaren Zeitgenossen erwischt es gelegentlich, andere werden verpfiffen bzw. angeschwärzt, der Rest kann eigentlich nur noch als Zufall gelten.
So ähnlich sieht's im Netz auch jetzt schon aus.

Auf welchem Planeten leben solche Institute eigentlich?
Titel: EU-Innenpolitiker hinterfragen Vorstoß zu Websperren
Beitrag von: SiLæncer am 27 April, 2010, 19:05
Bei einer ersten Besprechung des Richtlinienentwurfs  der EU-Kommission zur schärferen Bekämpfung der Kinderpornographie, die am heutigen Dienstag im  Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments stattfand, plädierten viele Abgeordnete für das Prinzip "Löschen statt Sperren". "Wir müssen ein starkes Signal senden, dass Löschen unsere Priorität ist", befand etwa die niederländische Sozialistin Emine Bozkurt. Blockaden von Webseiten mit Missbrauchsbildern könnten mit ein paar Klicks und umgangen werden, ergänzte die deutsche Grüne Franziska Keller. "Löschen ist effektiver." Es bestünden Kooperationen mit den meisten Ländern, in denen Kinderpornographie im Internet verfügbar gemacht würde. Da reiche es nicht aus, einfach nur einen Filter vorzuziehen. Zudem habe die Kommission offen gelassen, wer entscheiden solle, welche Seiten zu sperren seien.

Einschlägige Angebote im Web müssten "komplett gelöscht werden", forderte auch die litauische Sozialdemokratin Vilija Blinkeviciute. Websperren seien nicht hilfreich im Kampf gegen sexuellen Missbrauch und den Schutz der Opfer. Auch ihre spanische Fraktionskollegin Carmen Romero Lopez bezeichnete es als den "besten Ansatz", entsprechende Seiten aus dem Web zu entfernen. Die stellvertretende Ausschussvorsitzende, die niederländische Liberale Sophia in't Veld, sprach sich ebenfalls für "Löschen" aus. Die Kommission habe nicht erklären können, weshalb sie auch das Blockieren kinderpornographischer Seiten befürworte. 50 Prozent des Materials läge in den USA, die ja keine "Bananenrepublik" seien. Dort müsse es möglich sein, die inkriminierten Angebote von den Servern zu entfernen. Generell seien technische Ansätze kein sehr effektives Mittel gegen Kindesmissbrauch.

Selbst die schwedische Liberale Cecilia Wikstroem beäugte als Fraktionskollegin und Landsfrau von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, die den Vorschlag federführend ausgearbeitet hat, Artikel 21 zu Websperren skeptisch. Sie verwies darauf, dass die Maßnahme in ihrer Heimat als freiwillige Vereinbarung zwischen Providern und der Polizei eingeführt worden sei. Es solle daher auch für die anderen Mitgliedsstaaten keine Verpflichtung zur Blockade von Webseiten geben. Zugleich wunderte sie sich, dass die Kommission den Einbezug externen Expertenwissens bei der Vorbereitung des Entwurfs nicht für nötig befunden habe. Dabei habe die Behörde selbst angegeben, keine verlässlichen Daten über die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz zu besitzen.

Im Großen und Ganzen für den Plan der Kommission sprachen sich allein der CDU-Abgeordnete Axel Voss und die Berichterstatterin der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), die Italienerin Roberta Angelilli, aus. Voss meinte, dass die Volksvertreter eine "klare Botschaft" zur Verhinderung der Verbreitung von Kinderpornographie aussenden müssten. Dabei mache es keinen Unterschied, "ob wir blockieren oder löschen". Die Provider müssten zur Verantwortung gezogen werden. Angelilli lobte zunächst den "sehr detaillierten Vorschlag" der Kommission. Nach der Debatte räumte sie ein, dass "gute Punkte" genannt worden seien und sie das weitere Vorgehen mit den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen besprechen wolle.

Fast alle Rednern unterstrichen, dass Kindesmissbrauch nicht im Internet passiere und die Täter in der Regel sehr eng mit ihren Opfern verknüpft seien. Es müsse bessere Vorsorgemaßnahmen für Verwandte, Lehrer und Priester geben. Auch andere Aspekte des Entwurfs hinterfragten die Abgeordneten. Bozkurt etwa wollte wissen, wie bei der angestrebten Bestrafung des Heranpirschens an Kinder über das Netz, dem sogenannten Grooming, eine Missbrauchsabsicht festgestellt werden solle. Auf Bedenken stieß auch die Initiative der Kommission, die Grenze des Kindesalter bei 18 Jahren festzulegen. Es gebe viele sexuelle Aktivitäten von Jugendlichen, erklärte Keller, "die wir nicht kriminalisieren sollten".

Ein Vertreter der spanischen Ratspräsidentschaft unterstützte den Vorstoß der Kommission prinzipiell, da er "Kinder besser schützt". Der Rat hatte am gestrigen Montag erwartungsgemäß einen einen Beschluss (PDF-Datei) für einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Cybercrime gefasst, der sich für Websperren stark macht. Der Spanier machte aber auch deutlich, dass die Grenzen zur Einschätzung bildhafter sexueller Darstellungen als Kinderpornographie noch stärker zu umreißen seien. Man müsse einen Weg finden, um etwa mit japanischen Manga-Comics umzugehen.Für die Kommission führte Reinhard Priebe aus, dass man eigentlich eine "präzisere Definition von Kinderpornographie" angestrebt habe. Zudem sollten "neue Formen des Missbrauchs", die das Internet erleichtere, kriminalisiert werden. Dies beziehe sich etwa auf das Anschauen kinderpornographischer Bilder ohne das Herunterladen von Dateien. Für Sperren plädiere man "als Ergänzung zum Löschen", wenn dieses nicht funktioniere. Zivilgesellschaftliche Organisationen hätten diesen Weg begrüßt. Nun könne das Parlament zum ersten Mal im Bereich einer innenpolitischen Maßnahme seine neue Rolle als Mitgesetzgeber erfüllen. Die EU-Bürger würden erwarten, "dass wir unseren Nachwuchs konsequent schützen".

Die von Priebe offenbar noch nicht bemerkte Kritik aus der Zivilgesellschaft hält derweil an. "Der Entwurf wirkt sehr mit der heißen Nadel gestrickt",  konstatiert etwa Christian Bahls, Vorsitzender des Vereins "MissbrauchsOpfer gegen InternetSperren" (MOGIS). Bei Inhalten, die nicht gelöscht werden könnten, sollte seiner Ansicht nach genauer geschaut werden, warum dies der Fall sei. Diese Zustände einfach mit einem Stopp-Schild zu verdecken, könne "nicht das Mittel der Wahl sein". Der Entwurf berühre zudem entgegen der Aussage Malmströms auch die Meinungsfreiheit. Er zitiere Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach Einschränkungen dieses Grundrechts nur gesetzlich erlassen werden dürften und "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" sein müssten. Die Kommission wolle es Mitgliedsländern dagegen anheim geben, ob die umzusetzenden Sperren nicht auch per vertraglicher Lösung eingeführt werden könnten.

Quelle : www.heise.de
Titel: 2015: 56 Mrd. Euro Verlust und 1,2 Mio. Kündigungen?
Beitrag von: ritschibie am 28 April, 2010, 18:10
Die Studie des Beratungsunternehmens Tera Consultants malt für die Industrie einen regelrechten Piraterie-Teufel an die Wand. EU-weit soll es 2015 zu einem Schaden von 56 Milliarden Euro und 1,2 Millionen verlorenen Arbeitsplätze durch Filesharer kommen.

Die Firma Tera Consultants hatte den Auftrag im Rahmen einer Studie die negativen Auswirkungen von illegalen Downloads in Hinblick auf die europäische wie auch deutsche Kreativwirtschaft zu erfassen. Die illegale Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet soll allein in Deutschland im Jahr 2008 bei Produktion und Vertrieb von Spielfilmen, TV-Serien, Musik und Software einen Schaden von 1,2 Milliarden Euro verursacht und damit rund 34.000 Arbeitsplätze gekostet haben. Für alle 27 EU-Staaten zusammen kalkulierte man für 2008 einen Verlust von 10 Milliarden Euro und 186.000 Jobs. Ohne konkrete Gegenmaßnahmen könnten es bis zum Jahr 2015 EU-weit 56 Milliarden Euro Verluste und rund 1,2 Millionen verlorene Arbeitsplätze werden.

Was man dabei bedenken sollte: Auftraggeber der Erhebung war die Anti-Piracy Initiative BASCAP (Business Action to Stop Counterfeiting and Piracy). Von daher dürfte die Bedrohung durch Filesharer deutlich schwärzer an die Wand gemalt worden sein, als sie wirklich ist. Die Studie zeigt auf, dass die gesetzeswidrige Benutzung des Internet zu einer massenhaften Piraterie von kreativen Werken in Europa geführt hätte, so Jeffrey Hardy, Koordinator von BASCAP. Scheinbar rechnet man dabei gerne zu den eigenen Gunsten hoch. So wird jeder illegale Download als entgangener Kauf eines Werkes behandelt. Dies ist allerdings fern jeder Realität, wie auch Henry Steinhau von der Freitag feststellte.

Doch wer ein hartes Strafrecht, die Überwachung des Webs, Three-Strikes, permanente Sperren von Webseiten oder eine legitime Verletzung des Datenschutzes fordert, muss mit harten Bandagen kämpfen. Es scheint, werden gefährdete Arbeitsplätze ins Argumentationsfeld gebracht, so hören die Gehirne vieler Zuhörer - vor allem der Politiker - augenblicklich auf zu arbeiten. Wegen der Berechnungsmethoden distanzierte sich bereits ver.di-Vertreter Heinrich Bleicher-Nagelsmann von der aktuellen Studie. Er regte stattdessen weitere Untersuchungen zu diesem Thema an.

Die Studie kann als Zusammenfassung oder komplett von der Website des BVMI (http://www.musikindustrie.de/aktuell_einzel/back/84/news/tera-studie-zu-wirtschaftlichen-folgen-von-raubkopien-jetzt-in-deutscher-version-zum-download/) bezogen werden.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Kinderpornographie als Vorwand?
Beitrag von: ritschibie am 28 April, 2010, 23:43
Benutzt die Unterhaltungsindustrie Kinderpornographie als Vorwand, um Netzsperren zu fordern? Aussagen von Christian Engström legen dies zumindest nahe.

Schon kurz nachdem die Debatte über das Sperren von Seiten mit Kinderpornographie in Deutschland begonnen hatte, begannen die ersten Politiker, Netzsperren auch für andere Arten von Seiten zu fordern. Neben Online-Kasinos waren dies natürlich auch Filesharing-Seiten. Wenn man den Aussagen von Christian Engström glaubt, war das genau, was sich die Unterhaltungsindustrie erhoffte.

(http://static.gulli.com/media/2010/04/thumbs/300/internetsperren-RetteDeineFreiheit.jpg)

Engström, Abgeordneter des EU-Parlaments für die Piratenpartei, war laut seiner Aussage zusammen mit zwei anderen Parteimitgliedern zugegen, als 2007 im Verlauf eines Seminars der US-Handelskammer in Stockholm ein Vertreter der Unterhaltungsindustrie sich derart äußerte. Der Sprecher der dänischen Anti-Piraterie-Gruppe, Johan Schlüter, soll gesagt haben: "Kinderpornografie ist großartig. Es wird wunderbar werden, da Politiker Kinderpornos verstehen. Und indem diese Karte gespielt wird, können wir sie dazu bringen, dass sie Seiten blocken. Und wenn sie einmal damit angefangen haben, kriegen wir sie auch dazu, Filesharing-Seiten zu blocken". "Eines Tages werden wir gigantische Filter haben, die wir in enger Kooperation mit der IFPI und der MPA entwickeln werden", soll er weiter ausgeführt haben. Auch soll Schlüter zugegeben haben, dass die Unterhaltungsindustrie bzw. ihre Beauftragten ständig das Netz nach Kinderpornographie durchsuchen würde, um diese der Politik zusammen mit Argumenten für die Wirksamkeit von Sperren zu präsentieren.

Diese Masche würde Wirkung zeigen, so Engström. Sichtbar wäre dies an der EU-Kommissarin Cecilia Malmström und ihrem Einsatz für die Netzsperren, nachdem diese auf nationaler Ebene in Deutschland gescheitert sind. Der EU-Parlamentarier wirft Malmström jedoch nicht vor, der Unterhaltungsindustrie zu dienen, sondern eine undurchdachte Handlungsweise bei dieser Thematik an den Tag zu legen.

Wenn die von Engström in seinen Blog geäußerten Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, würde es einen Skandal darstellen. Nicht nur, dass die Unterhaltungsindustrie mit allen Mitteln versucht, ihre Interessen durchzusetzen, gleichzeitig würde sie auch die Opfer und Bekämpfer von Kinderpornographie mit ihrer widerlichen, menschenverachtenden Instrumentalisierung dieser Verbrechen zutiefst beleidigen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Australische Webfilter-Pläne liegen vorerst auf Eis
Beitrag von: SiLæncer am 30 April, 2010, 14:06
Die australische Regierung wird bis Juni keinen Gesetzesentwurf für die Blockade von Webseiten mit kinderpornographischen oder zu Gewalt aufrufenden Inhalten vorlegen. Dies erklärte eine Sprecherin des für Breitband, Kommunikation und Digitale Ökonomie zuständigen Ministers, Stephen Conroy, gegenüber australischen Medien. Damit ist es sehr unwahrscheinlich, dass das Vorhaben  vor den nächsten Parlamentswahlen noch in Gang kommt oder gar in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Die regierende Labor-Partei würde so das vor den vorigen Wahlen abgegebene Versprechen nicht einhalten, laut dem sie Internetprovider zum Filtern rechtswidriger Inhalte verpflichten zu wollte.

Conroy hatte den Fahrplan ausgegeben, kurz vor den Neuwahlen das Gesetzgebungsverfahren starten zu wollen. Dafür bliebe nun aber nur noch die letzte Sitzungswoche Ende August nach der Parlamentspause. Beobachter gehen daher davon aus, dass das Vorhaben nicht bis Mitte 2011 nach der geplanten einjährigen Implementierungsphase in Betrieb gehen kann. Bürgerrechtler, Internetaktivisten, die US-Regierung sowie Konzerne wie Google hatten in den vergangenen Monaten immer wieder gegen die Initiative protestiert. Sie befürchten, dass die Zensurbemühungen ineffektiv sind, den freien Informationsfluss einschränken und das Internet verlangsamten. Conroys Sprecherin betonte, die Verzögerungen hätten nichts mit dieser Kritik zu tun. Die Regierung befinde sich nach wie vor in Konsultationen mit den  Zugangsanbietern und der Öffentlichkeit.

In die Debatte über die Einführung von Websperren in der EU im Kampf gegen Kinderpornographie hat sich unterdessen der Hightechverband Computer & Communications Industry Association (CCIA) eingeschaltet, der Firmen wie Google, Microsoft und Telefonica vertritt. CCIA-Präsident Ed Black warnte laut einem Medienbericht vor "unbeabsichtigten Konsequenzen" des Vorstoßes von Innenkommissarin Cecilia Malmström. Er baue auf Bemühungen von Regierungen auf der ganzen Welt auf, alle Inhalte im Netz zu blockieren, "die sie nicht mögen". Das Internet sei stärker von Politikern mit "guten Absichten" bedroht als von offen agierenden Zensoren in China.

Die EU-Kommission unterstützt laut dem Bericht europäische Kinderschutzgruppen und andere zivilgesellschaftliche Vereinigungen mit insgesamt 300.000 Euro, damit diese den Richtlinienentwurf befürworten und die öffentliche Meinung beeinflussen. Ein Sprecher der britischen National Society for the Prevention of Cruelty to Children (NSPCC) habe angegeben, zu den Profiteuren der Finanzmittel zu gehören und für die Aufnahme der Klausel für Websperren in das Vorhaben plädiert zu haben. Ein Kommissionsvertreter hatte bei einer ersten Aussprache zu dem Entwurf im Innenausschuss des EU-Parlaments am Dienstag wiederum darauf verwiesen, dass die Zivilgesellschaft keine Einwände gegen die Initiative habe.

Quelle : www.heise.de
Titel: Twitter schaltet Accounts von BitTorrent-Seiten ab
Beitrag von: SiLæncer am 03 Mai, 2010, 12:41
Die Betreiber des Mikroblogging-Dienstes Twitter haben die Accounts von zwei BitTorrent-Seiten geschlossen. Begründet wurde dies mit Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen.

Betroffen sind die Konten von YourBitTorrent und TorrentSurf. Nachfragen der Betreiber der Seiten bei Twitter blieben laut einem Bericht des Magazins 'TorrentFreak' unbeantwortet. Der konkrete Grund für die Abschaltung ist daher bisher unbekannt.

Die beiden betroffenen Feeds informierten ihre Follower über neue Veröffentlichungen in dem Filesharing-Netzwerk. Darunter befanden sich auch urheberrechtlich geschützte Inhalte, was die Twitter-Betreiber möglicherweise als Missbrauch ihres Dienstes qualifizierten.

Eine andere denkbare Erklärung liegt in der reinen Masse an Tweets mit Links zu Torrent-Dateien. In den Nutzungsbedingungen heißt es, dass Feeds, die deutlich mehr Links als persönliche Status-Updates enthalten, als Spam eingestuft werden können.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Bundesrat kritisiert EU-Vorstoß zu Websperren
Beitrag von: SiLæncer am 07 Mai, 2010, 15:19
Der deutsche Bundesrat hat den Vorstoß der EU-Kommission zu einer europaweiten Verpflichtung zum Aufbau von Sperrsystemen gegen kinderpornographische Inhalte kritisiert.

"Der Bundesrat unterstützt das Anliegen des Vorschlags, sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern sowie Kinderpornografie in ihren verschiedenen Erscheinungsformen zu verhindern und zu verfolgen", heißt es in einem heute verabschiedeten Beschluss.

Man weist aber darauf hin, dass es die Auffassung des Bundesrates ist, dass eine für eine effektive Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie die Entfernung der entsprechenden Webseiten aus dem Internet erforderlich ist. Alle Maßnahmen müssten deshalb primär auf die Löschung dieser Inhalte gerichtet sein.

Statt also eine Sperr-Infrastruktur aufzubauen, wie es der Richtlinienvorschlag vorsieht, wäre eine konsequente Verfolgung der Straftaten in diesem Bereich mit effektiven Ermittlungsmethoden erforderlich. Insbesondere Täternetzwerke und die Betreiber entsprechender Server müssten dabei mit Nachdruck ermittelt werden.

"Die bloße Sperrung von Internetseiten ist nicht gleichermaßen zielführend", stellte der Bundesrat klar. Immerhin seien die Sperren leicht zu umgehen. Weiterhin spiegelten sie einen Schutz vor, der in Wahrheit nicht gegeben ist. Internetsperren würden außerdem auch den rechtsstaatlichen Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes widersprechen.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Bundestag soll EU-Netzsperren stoppen
Beitrag von: SiLæncer am 14 Mai, 2010, 21:57
Nachdem die Netzsperren über die EU-Kommission wieder auf die Agenda kamen, wollen nun die Grünen im Bundestag einen Vorstoß unternehmen, um sie doch noch zu verhindern.

Man könnte es als Hin und Her bezeichnen, die Debatte um das Sperren von Websiten. Begonnen hatte es mit der damaligen Bundesfamilienministerin, Ursula von der Leyen. Sie wollte, um die Kinderpornographie im Internet zu bekämpfen, Internetseiten mit solchem Inhalt sperren. Der Grund dieser Maßnahme wurde auch nirgendwo beanstandet, ganz im Gegensatz zur Durchführung. Denn dass neben der Tatsache, dass Netzsperren für den Kampf gegen Kinderpornographie im Netz keinen Nutzen haben, war die Gesetzesvorlage so formuliert, dass sie zu Erweiterung und Missbrauch jenseits ihres ursprünglichen Sinns förmlich einlud. Nach massiven öffentlichen Protesten wurde zunächst nachgebessert, schließlich wurde zwar das Gesetz verabschiedet, aber nicht angewandt.

Damit schien die Angelegenheit abgeschlossen zu sein. Bis Cecilia Malmström, ihres Zeichens EU-Innenkommissarin, im März 2010 vorschlug, doch mit dem gleichen Argument europaweite Netzsperren einzurichten. "Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass der Zugang zu Websites mit Kinderpornografie gesperrt werden kann", so hieß es im entsprechenden Richtlinienentwurf, welcher nach der Genehmigung in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden soll.

Die Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hatte noch versprochen, sich auf Ebene der Europäischen Union gegen das Sperren und für das Löschen von Seiten mit kinderpornographischem Inhalt einzusetzen. Da dieser Einsatz bisher anscheinend eher schwach ausfiel, unternehmen nun die Grünen einen Vorstoß. "Die Bundesregierung hat es offensichtlich gegenüber der EU-Kommission verpasst, die fraktionsübergreifende deutsche Ablehnung bei diesem Thema unmissverständlich klarzumachen", so der rechtspolitische Sprecher der Grünen Jerzy Montag. "Die Bundesregierung hat schon in der Vergangenheit gemeinsam mit der Kommission 'über Bande' gespielt und versucht, im Bundestag gescheiterte Vorhaben über den Umweg Europa einzuführen", führte er weiter aus, "Wir Grünen machen dieses Spiel jedoch nicht mit".

Schon nächste Woche soll in den entsprechenden Fachausschüssen ein Antrag gestellt werden, die Kompetenzüberschreitung der EU-Kommission zu rügen. Diese Möglichkeit besteht gemäß dem Vertrag von Lissabon, wenn es in auf nationaler Ebene hinreichend geregelten Bereichen zu einer Einmischung der EU kommt. "Wir fordern alle anderen Fraktionen des Bundestages auf, sich unserer Subsidiaritätsrüge anzuschließen und so die demokratischen Rechte des Parlaments gegenüber Brüssel wahrzunehmen", so Jerzy Montag. Das Tauziehen um die Netzsperren geht also in die nächste Runde.

Quelle: golem.de
Titel: Regierungsmehrheit verhindert Rüge gegen EU-Internetsperren
Beitrag von: SiLæncer am 19 Mai, 2010, 18:55
Mit Regierungsmehrheit hat der Rechtsausschuss des Bundestags verhindert, dass gegen den Plan für europaweite Internetsperren eine Rüge ausgesprochen wird. Der Antrag der Grünen wurde vertagt und kann damit nicht mehr rechtzeitig gestellt werden.

Mit christlich-liberaler Mehrheit ist im Bundestag der Versuch der Grünen blockiert worden, europaweite Internetsperren zu verhindern. Die Grünen hatten im Rechtsausschuss des Bundestages einen Antrag zur Abstimmung gestellt, der eine Kompetenzüberschreitung durch die EU-Kommission rügt, die den Plan für Internetsperren verfolgt. Nach dem Vertrag von Lissabon können nationale Parlamente eine Subsidiaritätsrüge aussprechen, wenn die EU sich in Bereiche einmischt, die auf nationaler Ebene hinreichend geregelt werden können. Doch ein Vertreter der FDP im Rechtsausschuss beantragte, den Vorschlag zu vertagen, was mit Regierungsmehrheit verabschiedet wurde.

"Eine solche Rüge wäre die letzte Chance gewesen, die EU-Kommission politisch zurückzupfeifen", sagte Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen. Dies habe Schwarz-Gelb durch die Vertagung des Antrages vereitelt. Die Rüge kann damit nicht mehr rechtzeitig bei der EU gestellt werden, erfuhr Golem.de beim Büro des Abgeordneten Montag. Die Vertagung wurde auf Antrag eines Vertreters der FDP im Rechtsausschuss gegen die Stimmen der Grünen, der Linken und der SPD beschlossen. Andere Ausschüsse haben sich dem angeschlossen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) war ebenfalls kurz im Rechtsausschuss anwesend, hat sich nach Angaben von Montags Büro aber nicht geäußert.

Montag: "Die FDP ist dabei wieder einmal vor der Netzsperrenlobby der Union umgefallen. Ihr Wahlversprechen, Netzsperren in Deutschland zu beenden und stattdessen die betreffenden Seiten effektiv zu löschen, ist reine Makulatur, sollte sich dieser Richtlinienvorschlag der EU-Kommission durchsetzen."

Noch sei es auf EU-Ebene nicht "so weit, aber wenn die FDP so weitermacht und die Union weiter auf unwirksame und rechtsstaatlich höchst bedenkliche Sperren setzt, dann gibt es demnächst Internetsperren über den Umweg Europa", sagte Montag.

Quelle : www.golem.de
Titel: Eircom beginnt mit Netzsperren bei Copyright-Verstößen
Beitrag von: SiLæncer am 24 Mai, 2010, 13:37
Der größte irische Provider, Eircom, hat am heutigen Montag den Pilotbetrieb für sein bereits seit Längerem geplantes  System zur "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverletzungen gestartet. Dies berichtet die Irish Times. Nach drei Verwarnungen soll demnach gemäß dem umkämpften "Three Strikes"-Verfahren ("drei Urheberrechtsverletzungen, und du bist raus ...") der Netzzugang zunächst kurzzeitig für eine Woche, beim vierten Mal für ein Jahr gekappt werden. Der erste Hinweis werde telefonisch erfolgen, danach setzte man auf E-Mails und Briefe.

Eircom hat sich der Meldung nach darauf eingelassen, während der Testphase zunächst die Benutzer, denen sich 50 von der Musikindustrie ausfindig gemachte IP-Adressen zuordnen lassen, auf illegale Download-Aktivitäten hinzuweisen. Der Platzhirsch unter den irischen Zugangsanbietern willigte Anfang Januar 2009 prinzipiell in das Aufsetzen eines Warn- und Sperrsystems zur Bekämpfung von Copyright-Verstößen für seine rund 750.000 Breitbandkunden ein. Hintergrund war ein Rechtsstreit mit den großen Plattenfirmen EMI, Sony BMG, Universal und Warner sowie der Industrievereinigung Irish Recorded Music Association (IRMA). Dabei hatten die Labels zunächst darauf gedrungen, dass Eircom illegale Downloads mithilfe technischer Lösungen wie Filtersoftware unterbindet und dazu die Netzkommunikation großflächig überwacht.

IRMA-Chef Dick Doyle kündigte an, dass seine Organisation Eircom jede Woche mit tausenden IP-Adressen von Copyright-Sündern versorgen könne. Man wolle aber erst sehen, inwieweit der Provider imstande sei, die Eingaben in dem neuen Prozess abzuarbeiten. Doyle verwies zugleich auf Studien, wonach 80 Prozent der verwarnten Nutzer ihre Finger von weiteren rechtswidrigen Filesharing-Aktivitäten ließen. Die Musikindustrie versuche so, die Surfer zur Inanspruchnahme legaler Alternativen zu bewegen. Der irische Kabelanbieter UPC widersetzt sich unterdessen nach wie vor den Forderungen der IRMA zur Einrichtung eines "Three Strikes"-System, da er dafür keine rechtliche Grundlage sieht. Der Provider setzt auf eine gerichtliche Klärung der Frage.

Unklar ist auch noch, inwieweit das von Eircom implementierte Verfahren mit den Vorgaben der EU zur Regulierung des Telekommunikationsmarktes im Einklang steht. Gemäß dem novellierten Telecom-Paket sollen die Mitgliedsstaaten vor der Einrichtung von Systemen für Internetsperren den Nutzern ein "faires und unparteiisches Verfahren" garantieren. Entsprechende Maßnahmen müssen effektiv sein und schnell überprüft werden können. Gesetzliche Regelungen für Verfahren zur abgestuften Erwiderung auf Urheberrechtsverletzungen existieren unter anderem bereits in Frankreich und in Großbritannien. Eircom soll dem Bericht der Irish Times zufolge aber der erste Provider sein, der ein entsprechendes System trotz der Bedenken von Datenschützern tatsächlich in Betrieb nimmt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schleswig-Holstein will Internetsperren einführen
Beitrag von: SiLæncer am 28 Mai, 2010, 11:15
Um sich vor der unliebsamen Konkurrenz zu schützen, will das Land Schleswig-Holstein nach dänischem Vorbild erste Sperren gegen ausländische Glücksspielanbieter einführen. Der Gesetzesentwurf soll in Berlin am 9. Juni vorgestellt werden.

Um die Kassen des Landes aufzufüllen, plant Schleswig-Holstein einen Ausbruch aus dem staatlichen Glücksspielmonopol. Um sich gegen die Mitbewerber aus dem Ausland zu schützen, will die schwarz-gelbe Koalition mit Internetsperren reagieren. Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein räumte am Mittwoch ein, dass eine entsprechende Regelung vorgesehen sei. Die Landtagskoalition hätte sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt, der nächsten Monat vorgestellt werden soll. Sperranordnungen gegenüber Internetanbietern sollen die Konkurrenz der illegalen Anbieter unmöglich machen.

Schon nächstes Jahr will man den Glücksspielstaatsvertrag auslaufen lassen, was mit einer Auflösung des Staatsmonopols für Internet-Sportwetten u. v. a. m. einhergeht. Wolfgang Kubicki bezeichnet die alte Regelung als antiquiert und technisch überholt. Der jetzige Staatsvertrag würde einen „rechtsgrauen Raum“ und einen „nicht kontrollierbaren Schwarzmarkt für Glücksspiele“ fördern. Letztes Jahr haben die Deutschen laut einer Studie 7,8 Milliarden Euro in Wetten eingesetzt, nur lächerliche 6 Prozent davon sind in die staatlichen Kassen geflossen. Herr Kubicki spricht sich für eine „Liberalisierung“ des Modells aus. Offener und liberaler dürfte sich die Situation für ausländische Mitbewerber kaum gestalten. Um den Schuldenberg des Landes von 25 Milliarden Euro in den Griff zu bekommen, schielt man auf das Nachbarland Dänemark. Dort sollen Internet-Provider mit Sperrverfügungen dazu gezwungen werden, den Zugang zu illegalen Anbietern zu unterbinden. Gesperrt wird in Dänemark bislang nur der Zugang zu Anbietern von Kinderpornografie, das Verfahren gilt aber als rechtlich wie technisch stark umstritten. Der Vorsitzende der FPD-Fraktion in Schleswig-Holstein sieht dies als eine „Krücke“ an. Langfristiges Ziel sei laut Herrn Kubicki eine EU-weite Regelung der Sperren. Derartige Sperranordnungen wurden bereits in anderen Bundesländern besprochen, ein konkretes Gesetzesvorhaben ist laut Telemedicus noch nicht in Sicht.

Auch kann der Autor des juristischen Webblogs Telemedicus keinen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber erkennen. Der derzeit gültige Glücksspielstaatsvertrag beinhaltet bereits einen Passus, der ISPs zur Mitwirkung verpflichten kann. Laut § 9 Abs. I Nr. 5 sind Internet-Anbieter dafür verantwortlich, den Zugang zu unerlaubten Glücksspielangeboten zu untersagen. Es dürfte zudem interessant werden, ob die Liste der zu sperrenden Websites öffentlich gemacht wird. In den meisten Fällen sind derartige Listen bis zu deren Leak geheim. Kritiker erkennen zudem mögliche Begehrlichkeiten anderer Interessengemeinschaften, die zu gerne anders geartete Angebote wie BitTorrent-Indexer, Usenet-Anbieter, Filehoster oder illegale Video-on-Demand-Portale wie kino.to & Co. gesperrt sehen würden.

Wie dem auch sei: Von einer von Herrn Kubicki angesprochenen „Liberalisierung“ des Marktes kann freilich keine Rede sein.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Britischer Regulierer legt Entwurf für Anti-Filesharing-Kodex vor
Beitrag von: SiLæncer am 30 Mai, 2010, 13:38
Die britische Regulierungsbehörde Ofcom hat am Freitag den erwarteten  Entwurf des geplanten Verhaltenskodex (http://www.ofcom.org.uk/consult/condocs/copyright-infringement/) für Internetzugangsanbieter bei Urheberrechtsverstößen durch Kunden veröffentlicht. Von zuvor diskutierten technischen Maßnahmen wie Bandbreitendrosselung oder gar Anschlusssperren für Wiederholungstäter ist in dem Papier nicht die Rede.

Dem Entwurf zufolge sollen zunächst Provider mit mehr als 400.000 Kunden verpflichtet werden, bei Beschwerden über mögliche Urheberrechtsverletzungen die betroffenen Kunden schriftlich zu verwarnen. Nach dem dritten Wiederholungsfall droht den Verwarnten die Aufnahme in eine Liste, aus denen Rechteinhaber dann Informationen über den Zugangsinhaber abrufen können. Gleichzeitig soll für eine unabhängige Überprüfung von Einsprüchen gesorgt werden.

Die Ofcom ist mit der Umsetzung eines vom britischen Parlaments noch vor den Neuwahlen mit der Verabschiedung des Digital Economy Bill beschlossenen Systems zur "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße in Netz beauftragt. Die im Gesetz grundsätzlich vorgesehenen technischen Maßnahmen gegen Wiederholungstäter sind im Entwurf der Ofcom zunächst nicht berücksichtigt.

Das Gesetz ermächtigt den Innenminister grundsätzlich, auch Maßnahmen wie Bandbreitendrosselung oder gar Anschlusssperren gegen Wiederholungstäter anzuordnen. Zuerst soll ein Jahr beobachtet werden, ob das System der Benachrichtigungen einen signifikanten Rückgang bei Urheberrechtsverletzungen bewirkt. Sollte der Innenminister dann weitere Maßnahmen ergreifen, müsse das erneut im Parlament diskutiert werden, meldet die BBC.

Die Regulierungsbehörde will das Anhörungsverfahren bis August abschließen und die Maßnahmen dann bis Anfang 2011 umsetzen. Das Verfahren soll von den zunächst sieben größten britischen Providern später auch auf weitere Anbieter ausgedehnt werden. Mobilfunkanbieter sollen laut Entwurf zunächst nicht in die Pflicht genommen werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Richter: Früher tauschte man Bücher, heute Dateien
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juni, 2010, 12:57
Die Betreiber des spanischen Filesharing-Forums CVCDGO.com wurden in Madrid vom Gericht freigesprochen. Es liege in dem Fall keine Straftat vor, so die Entscheidung der Richter laut einem Bericht von 'TorrentFreak'.

Das Forum wurde im Jahr 2004 gestartet und wurde schnell populär. Schon ein Jahr später erreichte es die Medienindustrie aber, dass die Polizei gegen die Seite vorging. Das Angebot wurde geschlossen und die Betreiber vorübergehend festgenommen und angeklagt.
Das Verfahren zog sich seitdem hin. Jetzt hat das Gericht den Fall geschlossen und auf Freispruch entschieden. Die Richter merkten an, dass auf den Servern der Betreiber selbst keine urheberrechtlich geschützten Werke zum Download vorgehalten wurden.
Zwar tauschten die Nutzer im Forum Verweise auf die Quellen von Filmen und anderen Inhalten in P2P-Netzen aus, wofür die Betreiber der Seite nach spanischem Recht aber nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Dabei sei es auch unerheblich, ob sie mit der Einblendung von Werbung auf der Webseite Geld verdienten.

In ihrer Urteilsbegründung gingen die Richter sogar noch einen Schritt weiter. Sie betonten, dass schon seit sehr langer Zeit Bücher, Filme und anderes unter den Menschen getauscht werden. Lediglich das Medium habe sich verändert.

Früher hätte man Bücher weiter gegeben, später analoge Kopien. Heute findet der Austausch über das Internet in digitaler Form statt, was nichts an dem grundlegenden Prinzip geändert habe, dass es sich um Tauschvorgänge zwischen Einzelpersonen ohne finanzielles Interesse handle.

Quelle : http://winfuture.de



 (http://www.cheesebuerger.de/images/midi/froehlich/a040.gif)
Titel: HADOPI: ISP-Fehltritt im Kampf gegen Filesharing
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juni, 2010, 17:43
Seit das französische Three-Strikes-Gesetz beschlossen wurde, stellt sich vielen Anschlussinhabern eine Frage: Wie schütze ich mich? Der französische Provider Orange wollte eine Lösung bieten, die jedoch vielmehr zur Sicherheitslücke wurde.

Das französische Three-Strikes-Gesetz scheint nur Probleme mit sich zu bringen. Seit es erstmalig diskutiert wurde, halten diese an. Ein aktueller Fall aus Frankreich zeigt deutlich, wie absurd das Gesetz ist. Der Gesetzgeber schreibt mit HADOPI vor, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um rechtswidrige Taten zu unterbinden. Die Installation einer Firewall beziehungsweise einer Anti-Viren-Software wird dabei als selbstverständlich betrachtet.

Der Internet Service Provider "Orange" wollte hier noch einen Schritt weiter gehen. Man bot den Kunden eine eigens entwickelte Software an. Diese sollte Filesharing-Traffic seitens der Kunden blockieren. Für einen monatlichen Beitrag von 2 Euro war die Software inklusive kontinuierlicher Aktualisierungen zu erwerben. Wie sich jedoch herausstellte, ist die Software nicht nur eine enorme Gefahr für die Privatsphäre der Nutzer. Sie öffnet darüber hinaus enorme Sicherheitslücken.

Die Software hat den eigentlichen Sinn, P2P-Aktivitäten zu blockieren. Darüber hinaus ist eine Blacklist integriert. Was diese beinhaltet ist unklar. Um sie und die Software aktuell zu halten, ist jedoch eine Kommunikation mit dem Provider notwendig. Wie der Provider vorab einräumte, sei die Software kein "Rundum-Schutz". Aber sie würde sicherstellen, dass "Kinder nichts Illegales in P2P Netzwerken machen."

Ein aufmerksamer Beobachter mit dem Nickname "Bluetouff" hat das Verhalten der Software genauer unter die Lupe genommen. Konkret dessen Kommunikation mit einem Server. Mit Hilfe von WireShark fand er heraus, dass die Software mit einer bestimmten IP-Adresse kommuniziert. Über diese werden Updates eingespeist. An sich nichts Ungewöhnliches, wenn man von der Tatsache absieht, dass die gesamte Kommunikation unverschlüsselt abläuft. Dummerweise sind sämtliche übertragenen Informationen des Servers offen einsehbar. So beispielsweise die IP-Adressen der Nutzer, die ein Update bezogen haben.

Falls man das noch akzeptieren könnte, darf man auf den nächsten Fehltritt gespannt sein. Bei der Einrichtung des Servers wurden nämlich ebenso alle Sicherheitsbestimmungen ignoriert, die man je zu hören bekommt. Der Benutzername sowie das Passwort für das Admin Control Panel lauteten "admin". Damit könnten möglicherweise weitere Probleme beginnen.

Wie die Kollegen von TorrentFreak berichten, haben sich einige findige Leute den Server näher angesehen. Sie halten es für möglich, Malware über die Anti-P2P Software einzuspeisen. Von Sicherheit kann folglich keine Rede mehr sein. Da fällt es auch nicht mehr ins Gewicht, dass die ehemalige Kultusministerin und Verfechterin des Three-Strikes-Gesetzes, Christine Albanel in leitender Position bei Orange beschäftigt ist.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Irland: Majorlabels verklagen den Provider UPC
Beitrag von: SiLæncer am 19 Juni, 2010, 14:03
Im Kampf gegen Filesharing verklagen die Majorlabels nun einen weiteren irischen Provider. Diesmal ist UPC Communications Ireland Ltd. an der Reihe. Nach Ansicht der Kläger unternimmt der Provider nicht genug im Kampf gegen illegales Filesharing.

Seit vergangenem Donnerstag kämpft der irische Provider UPC Communications Limited gegen fünf der größten Labels auf der Welt. Geklagt hat neben den bekannten vier Majorlabels EMI Records, Sony Music Entertainment, Universal Music und Warner Music auch das Label WEA International. Sie werfen dem Provider vor, nicht genügend Maßnahmen gegen illegales Filesharing zu ergreifen. Der dadurch entstehende Schaden würde jährlich bei 20 Millionen Euro liegen.

Die Argumentation des Providers, dass man lediglich ein Dienstleister sei, der Informationen weiterleitet, sei unzureichend. Mit dieser Argumentation hatte es auch der größte irische Provider Eircom versucht. Dieser knickte jedoch während der Verhandlung ein und kooperiert seither mit den Majorlabels. Seit wenigen Wochen setzt Eircom intern eine Three-Strikes-Regelung gegen die eigene Kundschaft um. Denn genau dies war die Forderung der Labels.

Im Falle von UPC stellt man eine andere Forderung auf. Die Kläger haben festgehalten, dass UPC selbst für die Handlungen seiner Kunden verantwortlich sei, wenn diese den Provider nutzen. Dies beinhalte beispielsweise auch Personen, die auf The Pirate Bay oder eine andere Website zugreifen, auf denen illegale Downloads erleichtert werden. Per Gerichtsurteil will man nun erwirken, dass UPC seinen Kunden den Zugang zu den Seiten verwehren muss. Sie sollen also gesperrt sein. Sollte der Provider diese Anforderung nicht erfüllen können, sei er in jedem Falle an den Urheberrechtsverletzungen mitschuldig.

Wie der Vorsitzende der Irish Recorded Music Association (IRMA), Willie Kavanagh erklärte, sei man auf UPC sowie den Provider BT Communications zugegangen. Man habe beide aufgefordert, die Maßnahmen zu integrieren, die auch mit Eircom vereinbart wurden. Beide Provider weigerten sich. Darüber hinaus wurde BT wenig später von Vodafone übernommen. Die "vereinbarten Maßnahmen" drehen sich primär um eine Three-Strikes-Regelung. Bis zu drei Verwarnungen ergehen an einen Anschlussinhaber, wenn über dessen Internetzugang urheberrechtlich geschützte Werke illegal verbreitet werden. Beim vierten Verstoß wird die Internetleitung für ein volles Jahr gekappt.

Die Majorlabels haben bereits im Vorfeld einen "48-Stunden-Scan" des UPC und BT Netzwerks durchgeführt. Dabei will man ermittelt haben, dass monatlich 37.500 Urheberrechtsverletzung über deren Netzwerke begangen werden. Neben UPC und BT hat man bereits weitere Provider ausgewählt, gegen die man vorgehen will.

Quelle: www.gulli.com
Titel: US-Vizepräsident: Piraterie ist Diebstahl
Beitrag von: SiLæncer am 23 Juni, 2010, 17:34
Im Rahmen einer neuen nationalen Politik der USA gegen den "Diebstahl geistigen Eigentums" hat der US-Vizepräsident in einer Rede den Kampf gegen "Piraten-Websites" im In- sowie Ausland proklamiert. Piraterie sei Diebstahl und eine Gefahr für die nationale Sicherheit.

Der Kampf gegen Piraterie wird verschärft, zumindest seitens der USA. Eine entsprechende Feststellung hat der US-Vizepräsident Joe Biden während einer Rede getroffen, die sich mit dem Thema Piraterie beschäftigt. Auch wenn das Amt des Vizepräsidenten kaum exekutive Gewalt besitzt, sind einige seiner Äußerungen durchweg interessant. Es scheint fast so, als ob man eine klare Linie im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen gefunden habe.

"Piraterie schmerzt, sie schadet der Wirtschaft", lautete eine der ersten Schlüsselfeststellungen des Vizepräsidenten. Die US-Politik würde sich in diesem Bereich zukünftig neu ausrichten, da Piraterie eine enorme Gefahr für die US-Wirtschaft sei. Ein globaler Kampf sei notwendig, um den kreativen Wirtschaftszweig vor der Insolvenz zu bewahren. Eine bemerkenswerte Feststellung, insbesondere wenn man in die jüngste Vergangenheit blickt. Erst vor wenigen Wochen hatte der oberste Rechnungshof der USA festgehalten, dass es keine faktischen Beweise für die Millionenverluste der Contentindustrie geben würde.

Am Statement des Vizepräsidenten ändert dies selbstverständlich nichts. Klar ist nur, dass die USA eine führende Rolle im Kampf gegen Piraterie einnehmen möchten. Man wolle "mit gutem Beispiel" vorangehen. Websites, die der Öffentlichkeit die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke ermöglichen, sollen abgeschaltet werden. Im Rahmen diplomatischer Beziehungen sollen auch andere Nationen der US-Regierung bei ihren Bemühungen nachstreben.

Um die Bedrohung von urheberrechtsverletzenden Handlungen zu untermauern, zog Biden einen Vergleich heran: "Piraterie ist Diebstahl, sauber und einfach. Schlag zu und nimm es dir. Das ist nichts anderes, wie wenn ein Kerl die Fifth Avenue entlang geht und ein Fenster bei Tiffanys einwirft, reinfasst und alles aus dem Fenster rausholt."

Der zukünftige Kampf soll sich jedoch nicht allein mit urheberrechtsverletzenden Downloads beschäftigen. Auch Produktpiraterie steht ganz oben auf der Liste. Die Verletzung von Patenten und dergleichen würde mitunter eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder die Nationale Sicherheit darstellen. Als Vergleich zog er dabei die Nutzung von gefälschten Kevlar-Westen heran. Kugelsichere Westen bestehen aus diesem Material.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: US-Vizepräsident: Piraterie ist Diebstahl
Beitrag von: Jürgen am 23 Juni, 2010, 21:59
Diebstahl wäre eine unerlaubte Wegnahme.
Das geschieht aber nicht, denn die unerlaubte Kopie, gegenständlich oder nicht, entfernt nichts.
Der ursprüngliche Verbreitungsakt ist durch den Rechteinhaber erfolgt, das erworbene Gut verbleibt i.d.R. bei'm Käufer, Datenträger wie Nutzungsrecht.
Lediglich wird eine sonst zustehende Lizenzabgabe für die weitere Kopie nicht entrichtet, weil der Erwerber der Kopie diese Lizenz nicht erwirbt.

Im Übrigen schlägt der Raubkopierer auch keine Schaufensterscheibe ein, d.h er richtet mit seinem Tun keine Sachbeschädigung an. Ebensowenig dringt er normalerweise irgendwo unerlaubt ein.

Vor Inbetriebnahme des Mundwerks ist das Gehirn einzuschalten...  ::)
Titel: Frankreich: 3-Strikes-Gesetz soll 18 Mio. User erfassen
Beitrag von: SiLæncer am 26 Juni, 2010, 21:06
Das französische Three-Strikes-Gesetz nimmt langsam aber sicher Gestalt an. Nun wurde bekanntgegeben, welche Netze von den Piratenjägern erfasst werden und vor allem in welchem Umfang.

Frankreich nimmt den Kampf gegen Piraterie ernst. Sehr ernst sogar. Mit dem Three-Strikes-Gesetz will man dem illegalen Filesharing den Kampf ansagen. Wer dreimal hintereinander die Urheberrechte verletzt, darf seinem Internetanschluss für eine bestimmte Zeit "Au revoir!" sagen. Die Meldung der Urheberrechtsverletzung wird dabei von den Piratenjägern der "Trident Media Guard" übernommen. Im Auftrag der Entertainment-Industrie sollen sie Urheberrechtsverletzer in Tauschbörsen an die "HADOPI"-Behörde melden. Nun wurde bestätigt, welche Wirkungsreichweite das Unternehmen bewältigen kann.

Nach Angaben von Trident Media Guard (TMG) sind deren Systeme in der Lage, diverse Filesharing-Netzwerke zu durchforsten. Die Priorität wird voraussichtlich auf BitTorrent sowie eD2K und Gnutella liegen. Bekannte Clients aus diesen Bereichen sind unter anderem LimeWire oder eMule. Da eine Einsichtnahme bei One-Click-Hostern nicht möglich ist, wird man sich vollends auf P2P-Netze konzentrieren. Infolge dessen darf davon ausgegangen werden, dass es zahlreiche Filesharer genau andersrum versuchen werden.

Das Ausmaß der Überwachung betrifft dabei mehrere Tausend Werke, wie Thierry Desurmont von der Verwertungsgesellschaft SACEM erklärt: "[...]. Es gibt die Musikindustrie und den audiovisuellen Sektor. Für die Musikindustrie wird eine Basis von 5.000 Werken [aus einem Katalog mit der Bezeichnung 'Golds'] und 5.000 weitere Werke zur Erneuerung umfassen. Für [den audiovisuellen Sektor] hat die [Anti-Piraterie-Vereinigung] ALPA eine Basis von 200 Werken geschaffen."

TMG soll pro Jahr 18,25 Millionen Urheberrechtsverletzungen erfassen können. Dies entspricht 50.000 erfassten Verletzungen pro Tag. Die Übereinkunft mit den Verwertungsgesellschaften und TMG ist so ausgelegt, dass täglich 25.000 Rechtsverletzung aus dem Musikbereich und 25.000 aus dem audiovisuellen Bereich erfasst werden. Abgesehen von dem unglaublichen Verwaltungsaufwand hoffen die Rechteinhaber darauf, dass die erste und zweite Verwarnung viele Beteiligte abschrecken wird.

Falls nicht, könnten bald neue Netzkapazitäten frei werden. In Frankreich leben etwa 65 Millionen Menschen. Sollte jeder einen eigenen Internetanschluss haben und dreimal Urheberrechte verletzen, könnte beim Pensum von TMG bis spätestens Mitte 2014 jede dieser Personen mindestens 1x ohne Internetanschluss sein.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Piraterie-Server abgeschaltet - US-Behörde mit großer Keule
Beitrag von: SiLæncer am 01 Juli, 2010, 09:40
In einer konzertierten Aktion haben US-Behörden in den vergangenen 24 Stunden gleich neun Domains bekannter Piraterie-Server abgeschaltet, die Kinofilme vor ihrem offiziellen Start zum Download im Internet angeboten hatten.

Im Rahmen der Initiative "Operation In Our Sites" seien außerdem zahlreiche Bankkonten und Paypal-Accounts gesperrt worden, zudem habe es Razzien in mehreren Bundesstaaten gegeben, teilten die Behörde Immigration and Customs Enforcement (ICE) sowie die Generalstaatsanwaltschaft New York Südam Mittwochmorgen (Ortszeit) mit.Hinter der Aktion stecken die in der Motion Picture Association of America (MPAA) organisierten Hollywood-Studios wie Disney oder Paramount (TimeWarner).

Ziel der Maßnahmen waren den Angaben zufolge die Domains TVShack.net, Movies-links.tv, Filespump.com, Now-Movies.com, Planetmoviez.com, ThePirateCity.org und zml.com. Auch NinjaVideo.net und NinjaThis.net wurden abgeschaltet. Beide Sites erlaubten Besuchern den Abruf von 300 beliebten TV-Serien und 200 aktuellen Kinostreifen.

Allein Movies-links.tv soll nach Angaben des Branchendienstes "Variety" zuletzt 3,3 Millionen Besucher abgelockt haben, der Film "Sex and the City 2" wurde dabei an einem Tag 37.000 mal geladen. NinjaVideo bot unter anderem "Iron Man 2" zwei Tage vor dem Kinostart an.

Die Verletzung von Urheberrechten soll für milliardenschwere Verluste der Kreativindustrie weltweit verantwortlich sein. Wie groß die negativen Auswirkungen tatsächlich sind, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Der US-amerikanische Rechnungshof konnte zuletzt "keine solide Basis für die Zahlen der Branche finden". Unter Verweis auf astronomisch hohe Schäden hatten Lobbyisten in der Vergangenheit schärfere Gesetzte gegen Urheberrechtsverletzungen in zahlreichen Ländern durchgepeitscht.

Die US-Regierung kündigte in der vorvergangenen Woche eine Strategie an, die Behörden in Zukunft mit mehr rechtlichen Möglichkeiten auszustatten und besser zu vernetzen. Damit sollen Piraterie bei Spielfilmen, Musik, TV-Shows, Büchern und realen Artikeln wie Uhren und Kleidung eingedämmt werden.

Quelle : SAT & KABEL
Titel: Websperren: EU-Kommission will schnell handeln
Beitrag von: SiLæncer am 02 Juli, 2010, 10:10
Das parlamentarische Debatte um die von der EU-Kommission geplanten Websperren hat begonnen: Am gestrigen Donnerstag hatte die konservative EVP-Fraktion  auf Initiative der deutschen Europaabgeordneten Sabine Verheyen (CDU) zur Diskussion der vorgeschlagene Richtlinie von EU-Kommissarin Cecilia Malmström über die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern eingeladen. Insbesondere um die geplanten Websperren gab es Auseinandersetzungen; das von der Kommission vorgelegte Tempo wurde kritisiert.

"Kinderpornografie ist keine normale Pornografie", betonte Malmström in der Anhörung: bei den von der britischen Internet Watch Foundation registrierten kinderpornografischen Abbildungen zeigten 44 Prozent Vergewaltigungen oder Gewalttaten gegen Kinder, 80 Prozent der Opfer seien unter 10 Jahren alt. Durch die Veröffentlichung der Bilder würden die Kinder ein zweites Mal zum Opfer. In dem von ihr vorgeschlagenen Maßnahmenpaket sind sowohl größere Anstrengungen zur Löschung von Webseiten und Stärkung der Strafverfolgung inklusive verdeckter Ermittler, als auch die Sperrung von kinderpornografischen Angeboten vorgesehen. Den Einwand, dass diese Sperren Täter nicht abhielten, will Malmström nicht gelten lassen: "50 Prozent der Abnehmer haben keinerlei oder nur wenige Computerkenntnisse", erklärte sie. Die Polizeibehörden in den sieben Ländern, die bereits Websperren einsetzten, seien von der Maßnahmen überzeugt.

Ein anderes Bild zeichnete Rob Wainwright, Präsident der europäischen Polizeibehörde Europol. Seine Behörde sei seit 10 Jahren mit Ermittlungen im Bereich von Kinderpornografie beschäftigt. In 20 aufwendigen Ermittlungen seien über 100 Opfer ermittelt worden. Wainwright stellte die Täter, mit denen seine Behörde zu tun hat, als organisierte, technisch kompetente Netzwerke vor. Zur Zeit beobachteten seine Mitarbeiter Gruppen, die Missbrauchsvideos nach dem Pay-per-View-Prinzip vermarkteten. Die Einnahmen würden über legitime wirkende Webseiten umgeleitet und seien so schwer zu verfolgen. Zur Effizienz von Websperren gebe es trotz der technischen Versiertheit der Täter "operationelle Belege". Die Maßnahme wirke zumindest in einigen Fällen, sei aber nicht im Zentrum der Bemühungen der Polizei.

Ulrike Sachs, die für das niedersächsische Innenministerium das Bündnis White IT repräsentierte, verwies auf die bisher mangelhafte Grundlagenforschung. "Sollte sich herausstellen, dass ein Großteil der Kinderpornografie über das World Wide Web verkauft wird, müssen wir uns bemühen die Täter zu ermitteln und die Zahlungsströme zu verfolgen." Werden die Bilder des Missbrauchs hingegen vorrangig unkommerziell über Peer-to-Peer-Netzwerke vertrieben, müsse man sich auf die Bereitstellung von Ermittlungswerkzeugen für dieses Umfeld konzentrieren, Bevor man über Maßnahmen entscheiden wolle, müsse man die Fakten klären - erste Ergebnisse einer Grundlagenstudie will das Bündnis im Herbst vorlegen.

Wie sehr die Grundlagen umstritten sind, zeigte der litauische Europaabgeordnete Vytautas Landsbergis, der in einer Stellungnahme Homosexuelle für einen Großteil des Kindesmissbrauchs verantwortlich machte. Malmström entgegnete, dass es keine Hinweise dafür gebe, dass Homosexualität mit dem Kindesmissbrauch verknüpft sei.

Christian Bahls vom Verein "Missbrauchsopfer gegen Internetsperren" (MOGIS) beklagte in der Anhörung die mangelhafte Folgenabschätzung in der Richtlinie. Bahls forderte zudem eine Überarbeitung der Maßnahmen gegen das "Grooming", bei dem Erwachsene Kinder über das Internet zu sexuellen Handlungen anstiften -- der derzeitige Entwurf sei unzureichend, da letztlich über die Absicht eines Erwachsenen geurteilt werde, der sich Kindern nähere. Dadurch würden Erwachsene davon abgehalten, mit Kindern ohne Vorbehalte zu kommunizieren. "Man braucht viel Zeit, um die Gesetzgebung in dem Bereich korrekt hinzubekommen", sagte Bahls.

Bahls forderte zusammen mit Joe McNamee von der europäischen Bürgerrechtsorganisation EDRI Aufklärung über die European Financial Coalition, die im Auftrag der EU Zahlungsströme von kommerziellen Kinderpornografie-Ringen verfolgen soll. Diese Organisation habe bisher keine Berichte zum Erfolg der Maßnahmen vorgelegt. Auch von anderer Seite gab es Nachfragen, ob die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich Kindesmissbrauch effektiv verhindern könnten. Mehrere Teilnehmer forderten verstärkte Anstrengungen zur Prävention und zur Therapie von potenziellen Tätern.

Malmström antwortete auf diese Fragen nur zurückhaltend und brachte ihre Haltung auf eine simple Formel: "Wir wissen nicht, was wir nicht wissen". Zwar sei der Umfang des Handels mit Kinderpornografie nicht bekannt, man wisse aber, dass es ihn gebe. Die Kommission habe aber vor dem Entwurf der Richtlinie sehr wohl Nachforschungen betrieben. Im Herbst wolle die Kommission mehr Zahlen vorlegen. Dann soll die Richtlinie auch erstmals fraktionsübergreifend im Parlament diskutiert werden. Ein Vertreter der Kommission ergänzte, dass keine Zeit für eine wissenschaftliche Aufarbeitung aller Fragen bleibe: "Wir können es uns politisch nicht leisten, untätig zu bleiben" – statt lange zu forschen müsse man nun politische Entscheidungen treffen.

Auch im konservativen Lager scheint Malmströms Entwurf noch nicht auf durchgängige Zustimmung zu stoßen. So äußerte Sabine Verheyen in ihrem Schlusswort Zweifel an der Durchsetzung der Maßnahmen: "Es gibt die Befürchtung, dass die wichtigen Schritte nicht mit dem notwendigen Nachdruck verfolgt werden, wenn Websperren erst einmal etabliert sind", sagte die Abgeordnete. Abgesehen von der Durchsetzung der Richtlinie müsse man sich um bessere internationale Zusammenarbeit bemühen, um Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten gleich an der Quelle zu schließen: "Die Erfahrungen aus dem SWIFT-Abkommen haben gezeigt, dass wir durchaus mit anderen Staaten auf Augenhöhe sprechen können."

Quelle : www.heise.de
Titel: Australien verschiebt Internetfilter auf 2011
Beitrag von: SiLæncer am 09 Juli, 2010, 16:11
Die australische Regierung hat ein Gesetzesvorhaben aufgeschoben, nach denen Internetprovider Webseiten mit kinderpornografischen oder zu Gewalt aufrufenden Inhalten blockieren sollen. Der für Breitband, Kommunikation und Digitale Ökonomie zuständige Minister Stephen Conroy hat erklärt, zunächst sollten die Richtlinien für die Blacklist der verbotenen Inhalte überprüft werden. Dazu sollen auch Experten aus den australischen Bundesstaaten und Territorien herangezogen werden. Laut einem Bericht der australischen Tageszeitung Sidney Morning Herald verzögere sich dadurch der Start des Internetfilters auf nächstes Jahr.

Die Einträge auf der Blacklist ermöglichten den direkten Zugang zu Kinderpornos, daher könne sie nicht veröffentlicht werden wie eine Liste indizierter Bücher oder Filme, argumentiert Conroy. Die Öffentlichkeit müsse aber sichergehen können, dass die Internetadressen auf unabhängige Weise und nach strengen Kriterien auf der Liste landen. Inhalteanbieter müssten Zugang zu einem geeigneten Überprüfungsmechanismus haben.

Das soll unter anderem dadurch gewährleistet werden, dass die Zensurliste jährlich von unabhängigen Experten geprüft wird, teilte der Minister weiter mit. Es müsse auch klare Wege geben, gegen die Aufnahme einer Website auf die Blacklist Einspruch erheben zu können.

Conroy hat weiter bekannt gegeben, dass sich drei der größten australischen Internet Service Provider dazu verpflichtet haben, kinderpornografische Web-Angebote, die von der Australian Communications and Media Authority (ACMA) erfasst wurden, zu blockieren. Der Minister begrüßt die Entscheidung der Unternehmen Telstra, Optus und Primus, denn sie versorgten 70 Prozent der Internetnutzer in Australien.

Bereits im April hatte sich abgezeichnet, dass das Filtergesetz nicht mehr – wie von der regierenden Labor-Partei versprochen – in der laufenden Legislaturperiode durchs Parlament gebracht werden kann. Bürgerrechtler, Internetaktivisten, die US-Regierung sowie Konzerne wie Google hatten in den vergangenen Monaten immer wieder gegen die Initiative protestiert. Sie befürchten, dass die Zensurbemühungen ineffektiv sind, den freien Informationsfluss einschränken und das Internet verlangsamten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Britische Provider klagen gegen Gesetz zu Internetsperren
Beitrag von: SiLæncer am 12 Juli, 2010, 15:32
BT und TalkTalk haben im Streit um das "Digital Economy Bill" den Rechtsweg beschritten. In ihrer Klage vor dem High Court in London bringen die beiden Provider nach eigenen Angaben vor, dass das Gesetz vom Parlament nicht hinreichend geprüft worden sei. Das Vorhaben sieht unter anderem die Einführung eines Systems der abgestuften Erwiderung auf Copyright-Verstöße vor. Nach mehreren Warnhinweisen sollen bei wiederholten Rechtsverstößen nach einer einjährigen Übergangsfrist "technische" Sanktionen greifen, die von der Drosselung der Zugangsgeschwindigkeit bis zu einem zeitweiligen Kappen der Netzverbindung reichen.

Die mittlerweile abgewählte Labour-Regierung schleuste das Vorhaben im April im Rahmen einer verkürzten 2. Lesung durch das Unterhaus. Es war Teil eines Verfahrens, in dem Gesetze zum Ausklang einer Legislaturperiode noch im Schnelldurchgang gebündelt auf den Weg gebracht werden können. Gegner des Vorhabens sprachen schon damals von einem "Affront für den demokratischen Prozess".

Die beiden Zugangsanbieter bringen nun zusätzlich vor, dass das Digital Economy Bill nicht den EU-Vorgaben entspreche, wonach nationale Gesetze verhältnismäßig zu sein und einen angemessenen Datenschutz der Nutzer zu garantieren hätten. Wenn jetzt keine Rechtssicherheit erreicht würde, müssten die Provider Millionen in neue Systeme investieren, nur um später herauszufinden, dass die Bestimmungen eventuell doch nicht durchsetzbar seien.

Eine Sprecherin des federführenden Wirtschaftsministeriums bezeichnete das Gesetz dagegen auch nach dem Regierungswechsel als nötig, um die Kreativwirtschaft vor zunehmenden Urheberrechtsverletzungen zu schützen. Man glaube, dass auch die Rechte der Verbraucher und der Wirtschaft angemessen berücksichtigt worden seien. Die Arbeit an der Umsetzung der neuen Regeln laufe weiter.

Quelle : www.heise.de
Titel: Nutzerrechte: Brasilien ein Vorbild für Deutschland
Beitrag von: SiLæncer am 12 Juli, 2010, 22:13
Nicht nur bei Open Access, auch bei Nutzerrechten ist Brasilien Vorreiter. Denn die Umgehung von DRM ist dann legal, wenn nicht gleichzeitig eine Copyright-Verletzung begangen wird.

Deutschland und viele anderen europäischen Staaten sowie die USA müssen sich in Sachen Nutzerrechte beim Urheberrecht verstecken. Denn geltendes Recht ist bislang nicht darauf ausgerichtet, die berechtigten Interessen von Urhebern, Nutzern und Werkvermittlern gleichermaßen zu vertreten. Vielmehr werden einseitig die Rechte der vermittelnden Produzenten bevorzugt und weiter gestärkt.

Prominentestes Beispiel ist das Verbot, technische Schutzmaßnahmen wie DRM zu gleich welchem Zweck zu umgehen. Obwohl nach wie vor die Schrankenregelung der Privatkopie gilt, verhindern regelmäßig solche Schutzmaßnahmen den Endverbraucher daran, seine freie Werknutzung im Rahmen der im Gesetz verankerten Privatkopie-Schranke wahrzunehmen. Negative Beispiele und Erfahrungsberichte sind inzwischen Legion und DRM kann ohne Einschränkung als einer der großen Hindernisse für digitale Geschäftsmodelle bezeichnet werden.

Durch internationale Abkommen wie die WIPO Copyright Treaty (WCT) sind die Zeichnerstaaten dazu angehalten, solchen von Rechteinhabern implementierten Schutzmaßnahmen gesetzlichen Schutz angedeihen zu lassen. Sowohl der Schutz von Medien vor mißbräuchlicher Benutzung als auch der Schutz dieser Schutzmaßnahmen ist prinzipiell richtig und genießt zu Recht allgemeine Beachtung. Jedoch darf dort, wo durch Schutzmaßnahmen in die Rechte Dritter eingegriffen wird, ein solcher Schutz nicht geduldet werden; denn DRM macht es den privaten Nutzungsrechteinhabern unmöglich, ihr verankertes Recht auf Privatkopie (D: § 53; A: § 42) auszuüben, da sie ihr Recht nur ausüben könnten, wenn sie die technischen Schutzmaßnahmen umgehen. Dies ist aber in Deutschland (§§ 95a ff.) und Österreich (§ 90c) verboten.

Brasilien ist nun nicht nur Vorbild in Sachen „Open Access“ , sondern auch bei der Stärkung der Nutzerrechte, hier besonders im Zusammenhang mit DRM. [vgl. 4 und 5] Denn die nationale Umsetzung der WIPO-Richtline sieht vor, dass eine Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen im Rahmen der garantierten freien Werknutzung von Endverbrauchern immer dann erlaubt ist, wenn mit dieser Umgehung kein Verstoß gegen Urheberrechte begangen oder intendiert ist. Das heißt, es ist legal, DRM-Maßnahmen zu umgehen, um das geschützte Werk im privatem Rahmen frei zu nutzen, nicht aber, ein solches Werk über die Grenzen der Privatnutzung hinaus zu verbreiten.

Doch nicht genug: Rechteinhaber sind nun zudem verpflichtet, die private Nutzung ohne Einschränkung zu gewährleisten, also die Endnutzer nicht in ihrer legalen Werknutzung zu hindern. Hindert ein DRM-Mechanismus einen privaten Nutzer an der legalen Werknutzung, ist zukünftig der DRM-Schutz selbst illegal. Da technische Schutzmechanismen ihrer Intention nach nur eine illegale Nutzung verhindern sollen (beispielsweise die Verbreitung über Filesharing-Netzwerke), die selbst immer strafbewehrt ist, dürfte im Umkehrschluß eine legale Werknutzung nicht verhindert werden.

Das Verbot für Privatnutzer, ein implementiertes DRM zu umgehen, ist - abgesehen von der illusorischen Rechtsdurchsetzung – auch in Österreich und Deutschland seit der Einführung heiß umstritten und hat mit auch zur Legitimationskrise des Urheberrechts geführt.

Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, dem brasilianischen Vorbild zu folgen und die berechtigen Interessen der privaten Nutzer zu stärken und sinnlose Bestimmungen aus dem Urheberrechtsgesetz zu tilgen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: EU-Berichterstatterin gegen EU-weite Websperren
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juli, 2010, 18:28
Der Kulturausschuss des EU-Parlaments spricht sich in einem Berichtsentwurf (PDF-Datei (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-/EP/NONSGML+COMPARL+PE-442.976+01+DOC+PDF+V0/EN&language=EN)) zum Vorstoß  der EU-Kommission zur Blockade von Abbildungen sexuellen Missbrauchs für das Prinzip "Löschen statt Sperren" aus. Der Entwurf, der durch den Kulturausschuss noch abgeändert werden kann, plädiert für die Streichung des Artikels zu Netzsperren. "Wir wissen aus langwierigen Debatten in Deutschland, dass Websperren und Filter-Software gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet nichts nutzen", erläutert die SPD-Abgeordnete Petra Kammerevert als zuständige Berichterstatterin,

Blockademaßnahmen seien unverhältnismäßig, heißt es zur Begründung in dem Papier. Zudem müssten dafür schwarze Listen erstellt werden, die in falsche Hände gelangen und als "Verkaufskataloge" missbraucht werden könnten. Weiter setzt sich das Papier etwa dafür ein, die Begriffe "Kind" und "Kinderpornographie" in der Richtlinie nicht näher zu definieren. Damit soll sichergestellt werden, dass Jugendpornographie entgegen den Vorstellungen der Kommission außen vor bleibt. Zugleich sieht der Entwurf Vorschläge zur besseren Kooperation von Ermittlungsbehörden vor.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat unterdessen ihre Kritik an der "Studie" des Bundeskriminalamts (BKA) zur Effektivität bisheriger Bemühungen zum Löschen von Kinderpornographie auf ausländischen Servern verschärft und der Wiesbadener Polizeibehörde indirekt mangelnden Eifer vorgeworfen. "Es ist verwunderlich, dass eine intensivierte Zusammenarbeit mit den USA als Hauptstandort der einschlägigen Server erst im Mai 2010 begonnen hat", sagte die FDP-Politikerin heise online.

Eine engere Kooperation des BKA mit dem Meldestellenverbund INHOPE sei sogar erst im Juni angelaufen, weshalb gerade bei im Ausland gehosteten Seiten künftig mit schnelleren Löscherfolgen gerechnet werden dürfe. Die kurze Laufzeit des neuen BKA-Arbeitsschwerpunktes "Löschen statt Sperren" lasse so aber sicher noch "keine Rückschlüsse hinsichtlich der Effektivität zu", meinte die Ministerin.

Die in einem Medienbericht zitierte Übersicht liegt inzwischen auch heise online vor. Es handelt sich dabei um eine vom BKA geführte, nicht-repräsentative Statistik über Verfügbarkeiten einschlägiger Server nach einer Woche sowie Löschbestätigungen und Host-Länder für die Monate Januar bis Mai. Die spätere Verfügbarkeit "belastbarer Zahlen" hängt laut der Justizministerin "sicher auch von den künftigen personellen Ressourcen ab".

Quelle : www.heise.de
Titel: Schweden: Piratenpartei gründet eigenen Provider
Beitrag von: SiLæncer am 20 Juli, 2010, 16:36
Die Piratpartiet, die schwedische Piratenpartei, plant die Gründung eines eigenen Providers. Die Grundlage dafür wurde schon mit der Übernahme der Internet-Anbindung für das BitTorrent-Portal "The Pirate Bay" gelegt.

Die neue Firma "Pirate ISP" soll einerseits ihren Kunden eine anonyme Verbindung zum Internet bieten, wofür unter anderem der Anonymisierungsdienst iPredator eingesetzt wird. Andererseits soll der Provider auch Gewinne abwerfen, aus denen die weitere Arbeit der Partei mitfinanziert wird, berichtete das Magazin 'TorrentFreak (http://torrentfreak.com/worlds-first-pirate-internet-provider-launches-in-sweden-100720/)'.

Aktuell befindet sich der neue Provider in einem Beta-Test. Dieser wird in der Stadt Lund mit 100 Mitgliedern der Wohnungsgenossenschaft LKF durchgeführt. Schrittweise will Pirate ISP seine Dienste in den kommenden Wochen erst im gesamten Stadtgebiet und anschließend in ganz Schweden ausrollen.

Der Provider wird keinerlei Aktivitäten seiner Nutzer mitloggen, hieß es. Da zu erwarten ist, dass auch gegen Pirate ISP juristisch vorgegangen wird, sicherte man sich bereits so gut es geht ab: Kontaktversuche aus dem Ausland werde man generell nicht beachten und Angriffe vor schwedischen Gerichten sofort verfassungsrechtlich klären lassen.

Wie Gustav Nipe, Chef von Pirate ISP ausführte, habe man außerdem noch einige weitere Karten im Ärmel, die im Falle einer Klage gegen den ISP selbst ausgespielt werden können. Allerdings wollte er hierzu keine näheren Angaben machen. Er sicherte aber zu, dass ein Kunde des Providers mit Sicherheit keine Post von Anwälten der Rechteinhaber erhalten werde, weil Pirate ISP gezwungen werden konnte, dessen Identität zu lüften.

Nipe will mit dem neuen Unternehmen gegenüber anderen Providern Konkurrenzdruck aufbauen - nicht hinsichtlich besonders niedriger Preise oder schneller Verbindungen, sondern auf Grundlage des Datenschutzes und der Anonymität. Das soll auch die Wettbewerber zwingen, ihre Kunden besser gegen Angriffe zu verteidigen.

Das Hosting von Pirate Bay hatte die Piratpartiet im Mai übernommen. Sie will die Aktion gezielt zum Wahlkampfthema machen und erklärte: Ziel sei es, ins Parlament einzuziehen und das BitTorrent-Portal von dort aus durch Parlamentarier betreiben zu lassen. Angesichts eines Ergebnisses von 7 Prozent bei der Europawahl könnte die 4-Prozent-Hürde durchaus genommen werden.

Angriffe auf die Webseite müssten dann erst einmal die Hürde der parlamentarischen Immunität durchbrechen. Dies würde dazu führen, dass die rechtlichen Fragen rund um das nichtkommerzielle Filesharing durch private Nutzer auf Grundlage der schwedischen Verfassung geklärt werden müssten.


Quelle : http://winfuture.de
Titel: Hadopi - am Ende ohne Anfang?
Beitrag von: SiLæncer am 21 Juli, 2010, 17:18
Ha-Ha-Hadopi! - Gesundheit! Die mit viel Aufwand und rechtlichem Beistand aus dem Boden gestampfte französische Behörde ist immer noch nicht aktiv geworden. Hat der Kampf gegen „Raubkopierer“ geendet, bevor er überhaupt begonnen hat?

„Die Werkzeuge zeigen“ war eine der ersten Stufen der „peinlichen Befragung“ christlich-katholischer Inquisitoren – und seit drei Jahren werden den Franzosen die Werzeuge gezeigt: „Blaue Briefe“, Internetsperren, Gerichtsverfahren, wenn sie beim illegalen Tauschen von urheberrechtlich geschütztem Material im Internet erwischt werden.

Denn so lange laufen schon die Vorbereitungen für der Welt härtestes „Three-Strikes“-Gesetz gegen den „Diebstahl geistigen Eigentums“. Das Gesetz ist verabschiedet, die Behörde HADOPI gegründet – aber noch steht das Räderwerk anscheinend still, keine einzige Warnung ist bislang bekannt geworden, erst recht ist keine Internetsperre ausgesprochen worden. „In Kürze“ sollen nun die ersten Sendungen das Haus verlassen, so sagte die Leiterin der HADOPI, Marie-Françoise Marais, im Juni, wahrscheinlich um die Spannung ins Unerträgliche zu steigern.

Jetzt, da nicht mehr die Erwartungen, sondern die Temperaturen steigen, ist immer noch nichts von einer Anwendung des französischen „Three-Strikes“-Gesetzes zu vernehmen. Und das liegt nicht daran, dass sich die Franzosen von den Werkzeugen hätten abschrecken lassen und der Raubkopie den Rücken zugekehrt hätten. Im Gegenteil, wie die Universität von Rennes in einer Studie ja herausfand: Die filesharende Netzgemeinde zeigte sich völlig unbeeindruckt und steigerte sogar noch den traffic mit illegalem Material.

Aber auch das technologisch unterstütze Konsumenten-Verhalten trägt dazu bei, dass die „lois HADOPI“ wohl nie so richtig in Fahrt kommen wird. Denn nicht mehr „Haben“, sondern „Sein“ ist der neue Trend: weniger das Besitzen und vorherige Herunterladen und Tauschen von Dateien, mehr der Genuss von Bild, Film und Ton als Streaming-Angebot reicht aus, die Nutzer, Hörer wie Seher, zu befriedigen. Wie es sich auch, abgesehen von der technischen Schwierigkeit der Ausforschung, nicht lohnt, einzelne kino.to-Nutzer zu verfolgen (denn der Streitwert in Höhe einer Kopie lohnt den anwaltlichen Aufwand nicht), werden auch die Hörer von illegalen Musik-Streams kaum belangt werden (können). Der Wunsch der Kreativwirtschaft hat sich also erfüllt, Raukopieren ist anscheinend so gut wie „out“, noch während man über wirksame Instrumente im Kampf gegen illegales Filesharing und die damit einhergehende Beschneidung von Bürgerrechten zu Ende debattierte.

Ob nun auch die deutsche Musik- und Filmindustrie sich von einer Verfolgung von Rentnern, Schülern und alleinerziehenden Müttern verabschiedet und sich auf die Quellen konzentriert, die illegal Streaming-Angebote ins Netz schleust (wie es die deutsche GVU zum Teil erfolgreich versucht). Vielleicht aber konzentriert man sich endlich auch darauf, legale Streaming-Angebote wie Spotify zu unterstützen und ähnliche Angebote zu lancieren.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Studie: Copyright-Verstoß bei 89 Prozent von BitTorrent-Inhalten
Beitrag von: SiLæncer am 24 Juli, 2010, 18:04
Eine australische Analyse von Filesharing-Dateien im BitTorrent-Netzwerk will herausgefunden haben, dass es sich bei den getauschten Inhalten zum Großteil um urheberrechtlich geschütztes und nicht zum Download freigegebenes Material handele. Bei 89 Prozent der untersuchten Torrents seien Copyright-Verletzungen festzustellen gewesen, heißt es in einer jetzt von der Australian Federation Against Copyright Theft (AFACT) veröffentlichten Studie (PDF-Datei (http://www.afact.org.au/research/bt_report_final.pdf)), die das Internet Commerce Security Laboratory (ICSL) der University of Ballarat im Frühjahr durchgeführt hat. Unterstützung für die Forschungsarbeit erhielt das Institut vom australischen Medienkonzern Village Roadshow, der AFACT-Mitglied ist.

Die Studie nahm die beliebtesten BitTorrent-Tracker in den Blick, die auf der kanadischen Meta-Suchmaschine Torrentz.com gelistet waren. Diese hat unter anderem Torrent-Seiten wie Mininova, Demonoid oder The Pirate Bay in ihrem Index. Andere, speziell auf legale und frei verfügbare Inhalte ausgerichtete Torrent-Verzeichnisse wie ClearBits (http://www.clearbits.net/) oder LinuxTracker (http://linuxtracker.org) blieben dagegen außen vor. Wenig überraschend fanden die Forscher bei ihrer Probe von 1000 zufällig über Torrentz ausgewählten und mit Dateinamen versehenen Download-Links heraus, dass sich unter den Top 100 nur ein legal getauschtes Open-Source-Programm befand.

Insgesamt stellte sich laut dem Report heraus, dass es sich nur bei 0,3 Prozent der Torrents um nicht gegen das Copyright verstoßende Inhalte handelte. 16 Fälle bezeichneten die Wissenschaftler als "zwiespältig", da ihr rechtlicher Status nicht genau herauszufinden gewesen sei. 91 Torrents hätten sich auf pornographische Inhalte bezogen, die aufgrund "unklarer Herkunft" etwa in Form von Amateuraufnahmen nicht weiter untersucht wurden. Der Anteil von Kinderpornos lag mit vier Funden bei "größer als 0,0 Prozent".

43,3 Prozent der Torrents bezogen sich auf Filme, 29,1 auf TV-Shows und 16,5 Prozent auf Musikstücke. Spiele machten 4,4 und Bücher 0,2 Prozent des untersuchten Aufkommens aus. Zugleich sollen nur vier Prozent der Torrents für 90 Prozent der letztlich erfolgten Downloads verantwortlich gewesen sein. Zu den beliebtesten Dateien gehörten demnach der Hollywood-Streifen "The Incredible Hulk" und die jüngste Folge aus der "Indiana Jones"-Serie. In der Kategorie Musik war die Doppel-CD "The Fame Monster" von Lady Gaga am gefragtesten. In einer Hochrechnung schätzen die Forscher, dass zum Zeitpunkt der Analyse 117 Millionen Dateien mithilfe von rund einer Million Torrents getauscht wurden.

Für die AFACT ist damit klar, dass BitTorrent und die darauf aufbauende P2P-Software zwar an sich rechtmäßig sein könnten. Es brauche aber nur eine Internetverbindung und ein entsprechendes Torrent-Programm, um effizient große Dateien zwischen Nutzern auszutauschen. Letztlich handle es sich so um die bevorzugte Software für das Filesharing nicht-autorisierter Inhalte. ClearBits kritisierte (http://twitter.com/ClearBits/status/19376523247) dagegen in einer ersten Reaktion, dass die Studie "kompletter Unsinn" sei. Man biete selbst mehr legale Torrents an, als in der Analyse insgesamt untersucht worden seien.

Quelle : www.heise.de
Titel: Three-Strikes-Gesetz ist wie Strom abschalten
Beitrag von: SiLæncer am 31 Juli, 2010, 16:24
Seit das neuseeländische Three-Strikes-Gesetz vor einigen Monaten auf Eis gelegt wurde, laufen Konsultationen um einen angemessenen Ersatz für den nun verworfenen Gesetzesabschnitt zu finden. Doch wie drakonisch wäre es, weiterhin an einem Three-Strikes-Gesetz festzuhalten?

Abschnitt 92A des novellierten Urheberrechtsgesetzes sollte in Neuseeland ein umfangreiches Three-Strikes-Gesetz etablieren. Aufgrund des enormen Widerstands wurde der Abschnitt jedoch verworfen, ehe er überhaupt ansatzweise bestätigt werden konnte. Seither befasst sich der Handelsausschuss mit der Frage, wie man diesen Gesetzesteil erneuern kann. Erste Schritte wurden dabei bereits erreicht. Doch von einer tatsächlichen Besserung kann nur schwerlich die Rede sein.

Ähnlich wie in Frankreich stellte insbesondere die Tatsache, dass kein Richter über die Internettrennung entscheiden würde, ein enormes Problem dar. Im neuen Entwurf wurde dies behoben. Nur per richterlicher Entscheidung können Anschlüsse, über die wiederholt Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, gekappt werden. Die maximale Sperrdauer liegt bei sechs Monaten. Des Weiteren wäre eine Strafe von etwa 8.000 Euro für jede Rechtsverletzung zu bezahlen. Bei der ersten Lesung dieses Entwurfs im April erntete er viel Zustimmung. Doch nicht von überall.

In einer Anhörung vor dem Handelsausschuss wurde heute Bronwyn Holloway-Smith gehört. Dieser ist Mitbegründer der Creative Freedom Foundation. Eine Gruppierung, die im Jahr 2008 von Künstlern und Technikern gegründet wurde. Deren primäres Ziel ist es sicherzustellen, dass die Rechte von Künstlern aber auch die der Öffentlichkeit nicht "im Namen des Schutzes von geistigem Eigentum" ausgehöhlt werden.

Genau dies würde mit dem neuen Entwurf jedoch wiederholt geschehen. Die Wirkung des Gesetzes wäre "vergleichbar, wie wenn man jemandem den Strom, das Telefon oder die Post abstellt."  Auch die zu zahlende Strafe seit viel zu hoch. Diese sollte vielmehr an dem Preis festgemacht werden, den das Produkt auch im Laden trägt. Die Technik würde sich immer weiter fortbewegen, egal ob man dafür bereit sei oder nicht. Die Kreativwirtschaft müsse sich anpassen, so Colin Jackson, eine weitere Mitbegründerin der CFF, die ebenfalls angehört wurde.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Filesharing-Websites abgeschaltet, Betreiber in U-Haft
Beitrag von: SiLæncer am 01 August, 2010, 12:56
Nach einigen öffentlichen Ankündigungen der bulgarischen Regierung sowie der IFPI, den Kampf gegen illegales Filesharing zu verstärken, hat man nun Wort gehalten. In der vergangenen Woche hat man mehrere Filesharing-Portale offline genommen. Angeblich sollen diese bis zu 3 Millionen US-Dollar mit ihren illegalen Aktivitäten eingenommen haben.

"Wir werden Zamunda und Arena BG abschalten und ihre Server, über die sie raubkopierte Filme und Musik anbieten und via Premium-SMS dafür Geld erhalten, beschlagnahmen", so Yavor Kolev, Leiter der Cybercrime-Abteilung der Polizei. Tatsächlich haben einige der Websites Premium-Accounts angeboten, die mithilfe einer Premium-SMS bezahlt werden konnten.

Ein Zwang bestand hierfür jedoch nicht. Die Nutzung der Seiten war auch ohne bezahlten Account möglich. Des Weiteren hatten alle Webseiten Werbebanner geschaltet, mit denen sie Einnahmen generierten. Ob mit Premium-SMS und Werbebannern Millionenbeträge auflaufen konnten, darf bezweifelt werden.

Wie das Innenministerium verlauten ließ, handelte es sich bei dem Zugriff vergangene Woche um "die bisher größte Operation gegen Internetpiraterie in Bulgarien". Ziel der Aktionen waren die vier Filesharing-Seiten nanoset.net, rapidadd.com, 4storing.com sowie afasta.com. Man wirft den Betreibern der Seiten vor, urheberrechtlich geschützte Werke illegal verbreitet zu haben. Der Schlag erfolgte am vergangenen Donnerstag. Auch wenn die von Kolev angekündigten Seiten nicht als Ziel auserkoren waren, so sei die Aktion ein voller Erfolg für die Behörden geworden.

Insgesamt wurden 18 Server beschlagnahmt, die - so die Angaben der Polizei - etwa 120 Terabyte an Daten beinhalten sollen. Des Weiteren wurden PCs und Dokumente im Büro eines 37 Jahre alten Mannes beschlagnahmt. Er wird als Organisator hinter diesen "kriminellen Aktivitäten" vermutet. Gegenwärtig befindet er sich in Untersuchungshaft.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Mit Spyware gegen Copyright-Verletzungen
Beitrag von: SiLæncer am 04 August, 2010, 16:10
Die französische Aufsichtsbehörde Hadopi hat in einem nicht zur Veröffentlichung gedachten Papier Anforderungen an eine "Sicherheitssoftware" aufgestellt, mit der die Nutzer beim Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen ihre Unschuld beweisen können sollen. Laut dem jetzt im Internet einsehbaren Dokument (PDF-Datei (http://www.scribd.com/doc/35088715/docprojet-SFH)), dessen Echtheit Verwaltungsvertreter gegenüber französischen Medien bestätigten, soll die Software vor allem eine Überwachung des Internetverkehrs in Echtzeit gewährleisten. Log-Aufzeichnungen über den Netzzugang einschließlich der Aktivierung und Änderung oder dem Abstellen von Sicherheitsprofilen sollen ein Jahr lang lokal gespeichert und verschlüsselt an die Hadopi übertragen werden.

Die 36 Seiten umfassenden Spezifikationen sehen außerdem vor, dass die staatliche Spyware zur Bekämpfung von Copyright-Verstößen die bestehenden Konfigurationen verwendeter Computer und Router einschließlich aller installierten Programme analysieren und auch Änderungen daran registrieren darf. Bei der Benutzung einer Peer-to-Peer-Verbindung (P2P) soll automatisch ein Hinweis mit der warnenden Frage erscheinen, ob der Anwender den Vorgang wirklich fortsetzen will.

Der unter der Leitung eines emeritierten Professors ausgearbeitete Vorschlag sieht auch vor, dass auf Basis der Kontrolle des Datenstroms der Zugang zu speziellen Webseiten oder der Einsatz von Applikationen geblockt werden kann. Auch wird der Rückgriff auf Schwarze beziehungsweise Weiße Listen zum Filtern von Anwendungen oder Online-Auftritten erwogen.

Die Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet, wie die aus dem "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" hervorgegangene Behörde in voller Länge heißt, erarbeitet derzeit die Umsetzung des geplanten Systems der "abgestuften Erwiderung" auf wiederholte Urheberrechtsverletzungen. Copyright-Sündern drohen damit nach zwei Verwarnungen per E-Mail und Brief bis zu ein Jahr dauernde Sperren ihres Internetzugangs. Wer entsprechende Sanktionen von vornherein vermeiden will, soll dies nach Vorstellung der Hadopi mit der Installation der digitalen Wanze auf seinem Rechner tun können.

Umschrieben hat das Amt zudem bereits den Wunsch, dass entsprechende Überwachungsprogramme auch direkt auf den Routern von Nutzern ihren Platz finden. Die bisher geplante Auflage, dass der Verlauf besuchter Webseiten und E-Mails nicht mitgeschnitten und aufbewahrt werden dürften, könnte damit recht einfach umgangen werden. Die Software selbst könne ebenso ein proprietäres Programm sein wie eine Open-Source-Applikation. Nicht vorschreiben will die Hadopi auch, ob es sich um eine eigenständige Anwendung oder einen Bestandteil etwa einer bestehenden Anti-Viren-Software handelt. Eingesetzt werden dürften freilich nur von ihr zertifizierte Programme.

Die Bestimmungen sind noch nicht Teil eines festen Regelwerks, sondern werden im Rahmen einer noch bis zum 10. September laufenden Konsultation begutachtet. Die Sondierung ist öffentlich, während das Spezifikationspapier offiziell nur ausgewählten Interessensvertretern zugänglich gemacht wurde. Jeremie Zimmermann, Sprecher der Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net, hofft nach der Veröffentlichung des Plans auf den Widerstand von Nutzern und Experten. Die "verrückten" Anforderungen für eine "Super-Firewall" verdeutlichten die Kontroll-Logik der Hadopi. Er sei sich zudem sicher, dass das Programm trotz aller Sicherheitsfantasien innerhalb weniger Tage geknackt und Kriminellen einen Weg zum Ausspähen sensibler Nutzerdaten an die Hand geben werde. Anderen Beobachtern zufolge verstieße das Vorhaben gegen EU-Recht und das darin enthaltene Verbot einer allgemeinen Nutzerüberwachung.

Quelle : www.heise.de
Titel: Provider kappt Internetleitung aufgrund eines "Hinweises"
Beitrag von: SiLæncer am 04 August, 2010, 19:58
Wieso es kein Three-Strikes-Gesetz braucht, beweist zum wiederholten Male ein US-amerikanischer Provider. Bereits im Februar berichteten wir über einen Fall, bei dem nach dem ersten Verstoß die Internetverbindung gekappt wurde. Nun ist es erneut passiert. Die Entertainment Software Association (ESA) hatte auf den Rechtsverstoß aufmerksam gemacht.

Der Fall der 53-jährigen Cathi Paradiso sorgte im Februar dieses Jahres für eine gewisse Aufruhr in netzaffinen Kreisen. Ihr Provider Qwest hatte ihren Internetzugang abgeschaltet, nachdem sich Piratenjäger diverser Filmstudios in Hollywood beschwert hatten. Über ihre IP-Adresse sollen 18 urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet worden sein. Da sich das IT-Portal CNET dem Sachverhalt annahm, drohte mediale Aufmerksamkeit. Qwest schickte daraufhin einen Techniker zu Paradiso, um ihren PC zu prüfen. Das Ergebnis: Dritte hatten sich Zugang verschafft. Ihre Leitung wurde wieder aktiviert.

Ein ähnlicher Fall hat sich nun offenbar erneut in den USA zugetragen. Dort wurde einer Kunden von "USFamily.Net" der Internetzugang aufgrund eines Hinweises durch die Entertainment Software Association (ESA) gesperrt. Am 2. August wurde die Kundin von einem Mitarbeiter von USFamily.Net angerufen und darauf hingewiesen, dass ihr Internetanschluss abgestellt wurde. Dies sei geschehen, weil die ESA darauf hingewiesen habe, dass über ihren Anschluss Software "raubkopiert" wird.

Nach anfänglicher Irritation rief sie ihren Provider zurück und fragte, was man denn nun tun könne. Der Support empfahl ihr, bei der ESA anzurufen. Was genau dies jedoch bewirken sollte, konnte man ihr nicht erklären. Sie solle "einfach mal anrufen". Tatsächlich erreichte sie bei der ESA jemanden. Ob dieser wirklich dafür zuständig war, lässt sich nicht klären.

Die Person erklärte ihr, dass manche Internet-Provider bei einem Verstoß ihre Kunden warnen würden. Von einer Trennung wisse man aber nichts. Auf die Frage, was sie denn nun tun könnte, gab es keine brauchbare Antwort. Wie die Kundin weiter berichtet, hat sie nun ihren Vertrag mit USFamily.net gekündigt und sich einen neuen Internet Service Provider gesucht.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Neuseeland: Telecom verschickt Warnungen - auch bei unklarem Absender
Beitrag von: SiLæncer am 05 August, 2010, 22:10
Während sich in Neuseeland ein neues Urheberrecht auf dem Weg befindet, berichtet einer der Provider des Landes von einer bedenklichen Entwicklung. Zum Teil nicht verifizierbare Organisationen melden bereits jetzt Urheberrechtsverletzungen. Ein deutlicher Trend sei hier zu verzeichnen. In vorauseilendem Gehorsam verwarnt der Internet-Provider bereits jetzt seine User.

Während in Neuseeland noch am Entwurf der Copyright (Infringing File Sharing) Bill, einem neuen Urheberrechtsgesetz, gearbeitet wird, reagiert zumindest ein Provider des Landes bereits in vorauseilendem Gehorsam. Die neuseeländische Telecom berichtet in einem aktuellen Bericht mit dem National Business Review, dass die Zahl der gemeldeten Urheberrechtsverletzungen seit kurzem stark zunimmt.

Immer mehr Unternehmen würden Mitteilungen über angebliche Urheberrechtsverletzungen an deren Abuse-Team senden. Auch wenn es noch keinerlei gesetzliche Notwendigkeit gibt, würde man die Kunden verwarnen, sobald eine Meldung eintrifft. Es gäbe jedoch inzwischen zwei große Probleme. Auf der einen Seite sei man nicht immer in der Lage, den angeblichen Täter zu ermitteln. Die Gründe dafür werden leider nicht dargelegt.

Auf der anderen Seite würde man immer häufiger vor dem Problem stehen, dass man die meldenden Unternehmen nicht verifizieren könne. Allein in der vergangenen Woche habe man 500 Meldungen aus Übersee erhalten. Diese wurden von zwei Unternehmen eingereicht, mit denen man bisher nichts zu tun hatte. Diese Tendenzen empfindet man als "beunruhigend", weshalb man eine Anregung zur Copyright Bill eingereicht hat. Unternehmen sollen sich vorab zentral verifizieren müssen, ehe sie entsprechende Meldungen versenden können. Sollte die Copyright Bill Realität werden, dürfte ein regelrechter Sturm an Meldungen auf die Provider hereinbrechen.

Ob man diesen bewältigen kann, steht wiederum auf einem anderen Blatt. Wie man seitens der neuseeländischen Telecom erklärt, würde die Bearbeitung einer jeden Beschwerde 20 Minuten in Anspruch nehmen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: GVU ließ versehentlich Videos von Mario Sixtus & Alexander Lehmann löschen
Beitrag von: SiLæncer am 10 August, 2010, 12:33
Gestern haben die Filmemacher Mario Sixtus und Alexander Lehmann eine Notiz von Vimeo darüber erhalten, dass manche ihrer Beiträge wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen deaktiviert wurden. Die Angelegenheit hat sich mittlerweile als Missverständnis herausgestellt.

Alexander Lehmann, der mit den Videos „Du bist Terrorist“, „Rette deine Freiheit.de“ oder „Willkommen bei Facebook“ für Furore gesorgt hat, sowie der Düsseldorfer Journalist Mario Sixtus  bekamen gestern per E-Mail die Mitteilung, dass manche ihrer Videobeiträge bei Vimeo deaktiviert wurden. Der Redaktion von gulli liegt eine der E-Mails vor. Weder die beiden Filmemacher noch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. selbst kann sich den Vorfall erklären, da die Bildrechte entweder gemeinfrei sind oder bei den Autoren selbst liegen. Die Musikstücke unterliegen zumeist einer Creative Commons Lizenz. Um juristischen Problemen aus dem Weg zu gehen, wurden mit Absicht keine kommerziellen Titel von GEMA-Mitgliedern verwendet. Alexander Lehmann hatte sich bei der Gruppe "keine kennen keine" extra eine Genehmigung für die Benutzung der jeweiligen Musikstücke eingeholt.

Die Löschaufforderungen wurden auch nicht von Mitarbeitern der GVU-Zentrale in Berlin selbst, sondern von der Firma Opsec Securities aus Unterhaching bei München erstellt. Das Unternehmen sucht im Auftrag der GVU nach Urheberrechtsverletzern im Web. Auch unser Anruf bei der Pressesprecherin der GVU hinterließ einige Zweifel, wie es zu den Löschaufforderungen ihrer beauftragten Partnerfirma kommen konnte. Frau Ehlers selbst kennt die Werke beider Künstler und weiß, dass diese in ihren Videos keinerlei Rechte verletzen. Fraglich auch, warum man überhaupt aktiv wurde. Weder direkt noch indirekt bestand ein Auftrag zur Löschung dieser Werke, da keiner der Rechteinhaber ein Mitglied der GVU ist. Auch befindet sich die GVU hier weit abseits ihres sonstigen Tätigkeitsfeldes. Normalerweise beschränkt man sich auf die Verfolgung der Warez-Szene oder recherchiert in solchen Fällen, wenn jemand mit Schwarzkopien Geld verdient. Das können Verkäufe von schwarzkopierten Spielen oder Filmen auf Flohmärkten oder aber kommerziell betriebene Torrent-Tracker oder ftp-Server sein.

Der Elektrische Reporter Mario Sixtus hat mittlerweile den bekannten Düsseldorfer Strafrechtler Udo Vetter eingeschaltet, der bei Bedarf aktiv wird. Dies wird höchst wahrscheinlich nicht nötig sein, da man in Berlin bereits die Notbremse gezogen hat. Der Geschäftsführer der GVU, Matthias Leonardy, hat sich bereits telefonisch bei Mario Sixtus gemeldet, um sich für den Vorfall zu entschuldigen. Vimeo sei in Kenntnis gesetzt worden, dass es sich hierbei um ein Versehen handeln würde. „Man versuche derzeit die Sache aufzuklären“, hieß es. Es bleibt abzuwarten, ob das ausreicht um die Betroffenen zu besänftigen. Von der GVU verfolgte Schwarzkopierer könnten sich ja auch nicht damit herausreden, sie hätten rein zufällig ein paar illegale Mitschnitte von Filmen auf ihrer Festplatte.

Wir warten derzeit noch auf eine abschließende Stellungnahme der GVU und werden weiter über den Verlauf der Auseinandersetzung berichten.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: GVU ließ versehentlich Videos von Mario Sixtus & Alexander Lehmann löschen
Beitrag von: Jürgen am 11 August, 2010, 00:26
Ehrlich gesagt, diese regelrecht sanfte Vorgehensweise gegen den Beauftragten der GVU verstehe ich nicht.
Ohne jeden Auftrag von tatsächlich oder wahrscheinlich betroffenen und vertretenen Rechteinhabern zu handeln, ist nicht nur vermessen, sondern mit Sicherheit sogar ein erheblicher rechtswidriger Eingriff in die Freiheitsrechte der Opfer.
Ob strafbar und eventuell eine Form organisierter Kriminalität, das müssten m.e. unbedingt die zuständigen Stellen gerichtlich klären.
Dabei ist die Verantwortung sowohl der Handelnden als auch ihrer Auftraggeber zu prüfen.
 
Die Pressefreiheit eines selbst veröffentlichenden Journalisten wurde vorsätzlich, gezielt und ohne jede Rechtfertigung beeinträchtigt.
Die Informationsfreiheit aller möglichen Besucher der Seiten ebenso. Meine eingeschlossen...
Das sollte strafwürdig sein, wenn ich das Grundgesetz richtig verstehe...

Sicherlich dürfte zudem für die Autoren Schadensersatz fällig werden.
Und möglicherweise wäre noch ein Tatbestand von Rufschädigung und / oder Datenunterdrückung zu prüfen.

Eine "Entschuldigung" kann nicht genügen, denn es darf mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das geschehene Fehlverhalten kein Ausnahmefall sondern die Regel ist.

Solchen gewerblich betriebenen Unterdrückungsversuchen unbescholtener Bürger gehört jedenfalls ein kräftiger Riegel vorgeschoben, wie ich meine.

Jürgen
Titel: GVU & OpSec Security entschuldigen sich ein bisschen
Beitrag von: SiLæncer am 11 August, 2010, 18:04
Die Videos von Mario Sixtus und Alexander Lehmann wurden binnen 24 Stunden wieder von Vimeo freigeschaltet. Man gab zudem bekannt, die Schwachstellen beim Versand der Löschungsaufforderungen hätte man behoben. Neben Mario Sixtus hat jetzt auch Alexander Lehmann der GVU eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zustellen lassen. Die Frist für eine Reaktion geht bis einschließlich morgen.

Die Links zu Inhalten von Mario Sixtus und Alexander Lehmann, die in Folge einer fehlerhaften Löschungsaufforderung im Rahmen eines branchenweiten Anti-Piraterie-Projekts deaktiviert wurden, hat der Videohoster Vimeo binnen 24 Stunden wieder aktiviert. Dies teilte Vimeo gestern um 19:58 Uhr schriftlich der Gesellschaft OpSec Security mit. Die fraglichen Episoden des „Elektrischen Reporters“ sind inklusive aller Kommentare wieder beim Videohoster abrufbar. Der Titel „Du bist Terrorist“ war nach Überprüfungen durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) wie auch durch OpSec Security zwischen 22:00 und 23:00 Uhr des gestrigen Abends online. An Mario Sixtus und Alexander Lehmann erfolgten gestern schriftliche Entschuldigungen per E-Mail.

Die Ursache für die versehentlichen Löschungsaufforderungen wurde auch gefunden. Es soll sich dabei um einen Fehler im Abgleich-Modul handeln. Dieses kommt im Rahmen der Zuordnung aufgefundener Links zu urheberrechtlich geschützten Titeln verschiedener Rechteinhaber zum Einsatz. Der Abgleich war fehlerhaft und konnte mittlerweile korrigiert werden. Bei der Nachprüfung ist der GVU noch am Rande aufgefallen, dass bei der Verlinkung der fraglichen Videos auf dem Schwarzkopie-Portal „MonsterStream.info“ gegen geltende CC-Lizenzbedingungen der Filme verstoßen wurde, welche eine Einbettung in dieser Form nicht zulässt. Ob den beiden Filmemachern dies eher egal war, weil es die Popularität derer Werke vergrößert hat, bleibt dahingestellt.

An der Forderung von Mario Sixtus an die GVU, sie mögen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, hat sich zwischenzeitlich nichts geändert. Im Gegenteil: Auch Alexander Lehmann verlangt nun eine rechtswirksame Unterlassungserklärung. Um es mit den Worten des Rechtsanwalts Udo Vetter zu sagen: „ Auch, um dafür zu sorgen, dass die GVU die offenbar im eigenen Haus oder bei ihren Dienstleistern herrschenden Missstände abstellt.“ Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen hat nun bis Donnerstag Zeit für eine Reaktion. Bisher hatte der Geschäftsführer der Gesellschaft am Telefon eine Abgabe abgelehnt.

Über die Organisation ist seit vorgestern ein wahrer Shitstorm hineingebrochen. Alleine bei Marios Blog sind über 140 Kommentare angelaufen. Blogger Fefe war dabei wie üblich an vorderster Front unterwegs. Der meinte auf seiner Website, die Vereinigung müsste „immer in die Fresse“ kriegen. Auch bei Twitter ging die Meldung heftigst herum und stand gestern bei den Twitter Trends weit vorne. Da das Unternehmen ihre Kunden nicht in der Netzkultur sondern im Management der Film- und Spieleindustrie akquiriert, müssen sie sich um ihren Ruf derzeit weniger Gedanken machen.

Man sollte auch bedenken: Sommerloch hin oder her. Aber es gab auch schon weit spannendere Dinge, über die es sich wirklich lohnte herzhaft zu lachen und zu hetzen, wie die berühmt berüchtigte Operation Boxenstopp der GVU vor einigen Jahren. Da wurden neben einigen ftp-Servern der Szene auch ein Server der GVU "gestoppt". Für Alexander Lehmann und Mario Sixtus ist die Angelegenheit sehr unangenehm aber dennoch nicht so sehr von Nachteil, dass die GVU nach vier Jahren wieder mit einem Besuch der Staatsanwaltschaft rechnen müsste.

Dennoch erscheint der Hinweis befremdlich, Monsterstream.info hätte gegen geltende CC-Lizenzen verstoßen. Vor allem weil es für beide Organisationen keinen Auftrag gab, in dessen sie hätten handeln können. Und wenn, dann hätte man gegen den Anbieter selbst und nicht gegen die fraglichen Videos vorgehen müssen. Möglicherweise gestaltet sich aber die Verfolgung der Hintermänner dieses illegalen Videoportals ähnlich kompliziert wie die Ortung der Administratoren von Kino.to !? Die fragliche Software konnte den großen Fisch nicht kriegen und schnappte offenbar bei den kleinen, den Videos selbst, zu.

Man darf also gespannt auf das Ende des morgigen Tages warten und schauen, wie die GVU auf die Forderung von Udo Vetter reagieren wird. Dann hätte auch die Netzkultur die Chance sich wieder etwas erwachsener zu präsentieren. Meistens sind es die Horrormeldungen und Skandälchen, die zwar offiziell niemand lesen will, die aber via Twitter & Co. lebhaft weiter verbreitet werden. Ein wenig erinnert die Szene die Boulevardzeitung mit den vier Buchstaben. Keiner will sie gekauft haben, aber dennoch hat sie die höchste Auflage in Deutschland.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: GVU & OpSec Security entschuldigen sich ein bisschen
Beitrag von: Jürgen am 12 August, 2010, 00:36
Zitat
...Die fragliche Software konnte den großen Fisch nicht kriegen und schnappte offenbar bei den kleinen, den Videos selbst, zu....
Interessante Vorgehensweise.
Das Vorhandensein eventuell fragwürdiger Kopien irgendwo im Netz als Grund, ohne jeden Auftrag legale Kopien vom Netz nehmen zu lassen...

Vielleicht sollte man ähnliche Massnahmen gegen die Werke von Zeitgenossen wie Silberblech, Üblkübl, T. Hotel, der singenden Nussecke usw. einleiten, zur Rettung des guten Geschmacks?
Einfach eine Raubkopie hochladen und schon wird die Menschheit umfassend vor Schmalz gerettet??? 

Im Ernst, die GVU argumentiert mit geltenden CC-Lizenzbedingungen...
Selbst ein Papst wäre wohl bezüglich G-Punkt nicht weniger kompetent  ::)

Es ist schon erstaunlich, für was manche Leute (zu) gut bezahlt werden.

Jürgen
Titel: Mario Sixtus: Raublöscher geben Unterlassungserklärung ab!
Beitrag von: SiLæncer am 12 August, 2010, 14:47
Heute Mittag erreichte Mario Sixtus eine von der Münchener Firma OpSec Security unterschriebene, strafbewehrte Unterlassungserklärung. In dieser verpflichtet sich das Unternehmen, es künftig zu unterlassen, "Urheberrechte des Gläubigers an dessen Werken zu verletzen". Eine gleich lautende Erklärung wurde auch für Alexander Lehmann abgegeben. Von beiden waren Videos auf Vimeo deaktiviert worden.

Rechtsanwalt Udo Vetter hat es also tatsächlich geschafft, das Unternehmen in die Knie zu zwingen. Für jede Zuwiederhandlung verpflichtet sich die Firma OpSec Security eine Vertragsstrafe zu zahlen. Außerdem tragen sie die Kosten der anwaltlichen Abmahnung. Nachdem sich das süddeutsche Unternehmen als Veranlasser der Takedown-Notices geoutet hatte, erging das Schreiben an sie und nicht mehr an ihre Kooperationspartner von der GVU. Weitere juristische Maßnahmen gegen die Berliner Warezjäger sind derzeit nicht geplant.

Mario schrieb auf seinem Blog sixtus.cc: „Das Positive: Die Löschmanufaktur OpSec hat eine Urheberrechtsverletzung ausdrücklich eingestanden. Sie muss künftig also vorsichtiger sein, beim massenhaften Versand ihrer Take-Down-Notices. Ganz nebenbei haben wir juristisches Neuland betreten und erstmals festgestellt, dass es sich bei einer Raublöschung (danke an Felix für diesen Begriff :-)) tatsächlich um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Wer also künftig Opfer übereifriger, selbsternannter "Rechtevertreter" wird, dürfte es ein wenig leichter haben, diesen auf die Finger zu hauen.“

In einer Pressemitteilung hatte die GVU heute bekannt gegeben, dass sie auch weiterhin mit beiden Urhebern für Gespräche zur Verfügung stehen würde. Sie stellten fest: Weder Mario noch Alexander passen in ihr übliches Beuteschema, weil sich ihre Tätigkeit gegen Täter richtet, „die am Beginn und an den Schnittstellen der illegalen Massenverbreitung agieren.“ Gemeint ist damit die Warez-Szene als Quelle oder kommerziell agierende Raubmordkopierer in der Rolle der Distributoren. Beides ist bei den Filmemachern natürlich nicht der Fall. Zudem gab man an, aufgrund des aktuellen Missgeschickes die konkreten Verfahrensweisen nachbessern und optimieren zu wollen. Möglicherweise bedeutet dies im konkreten Fall, dass sie ihren Partnern in München und anderswo kräftig auf die Finger klopfen werden, damit sich ein solcher PR-technischer Super-GAU nicht wiederholen kann.

Was bleibt ist ein Sieg von Vetter, Sixtus & Lehmann auf ganzer Linie und ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte. Nicht zu vergessen der Shitstorm, den man mit wenigen Mitteln hätte verhindern können. Drum merke: Nicht jeder Film auf den ein Portal von Schwarzkopierern hinweist, beinhaltet auch schwarze Inhalte. Beim nächsten Mal wird man den delete button sicherlich mit mehr Bedacht betätigen. Ob man den Vorfall im Jahresbericht der GVU eintragen wird? Wahrscheinlich eher nicht.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Frankreichs Provider: Wer zahlt die Millionenkosten von HADOPI?
Beitrag von: SiLæncer am 13 August, 2010, 18:04
Die französischen Provider haben sich in einem deutlichen Schreiben an das französische Kultusministerium gewandt. Ihr Anliegen: Sie würden - wenige Wochen vor Tätigwerden der HADOPI-Behörde - gerne wissen, wer ihre auflaufenden Kosten bezahlt und vor allem in welcher Höhe. Nun soll ein Kostenvoranschlag erstellt werden.

Frankreichs Internet-Provider sind über die Umsetzung des Three-Strikes-Gesetzes mindestens genauso unglücklich wie die Bevölkerung selbst. Es bedeutet für diese einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand, der personell wie finanziell geschultert werden muss. Fairerweise will man das Diktat des Staates nicht auf dem Rücken der eigenen Kundschaft austragen. Laut Informationen des französischen Tribune haben sich deshalb vier große Internetanbieter des Landes - darunter Orange und Numéricable - an das französische Kultusministerium gewandt. Das Schreiben ist jedoch weniger als höfliche Anfrage formuliert. Vielmehr stellt man direkt klar, dass man eine Aufwandsentschädigung für alle Angelegenheiten fordert, die im Zusammenhang mit HADOPI entstehen.

Besonders kritisch verweist man dabei auf die verstrichene Zeit, in der sich die Regierung nicht einmal ansatzweise mit dieser Frage beschäftigt hat. Ende August sollen die ersten Verwarnungen per E-Mail verschickt werden. Das bedeutet, dass spätestens dann die ersten Provider von der Behörde kontaktiert werden. Ohne dass geklärt wäre, wer die Kosten hierfür trägt.

"Wir werden der Regierung die Ermittlung der Anschlussinhaber in Rechnung stellen und zwar ab dem ersten Tag", so das Schreiben. Das Kultusministerium versucht die klaren Worte der Unternehmen inzwischen als harmlos darzustellen. Es gäbe keine Probleme mit diesen. Eine Einigung bezüglich der Kosten sei noch nicht zustande gekommen, da nicht klar sei, welche denn überhaupt verursacht werden. Mangelnde Transparenz sozusagen. Die Gespräche würden fortgeführt werden.

Der Ball wurde durch diesen Schachzug wieder an die Provider abgegeben. Diese sollen dem Kultusministerium nun einen Kostenvoranschlag vorlegen, der ihre geschätzten Ausgaben für die "Helfertätigkeit" gegenüber HADOPI festhält. Dieser Kostenvoranschlag soll dann als Basis für die Ermittlung eines finanziellen Ausgleichs für die Provider fungieren. Welcher Betrag hier auf die Regierung zukommt, kann nur vermutet werden.

Ursprünglich sollte jeder Fall eines ertappten Anschlussinhabers bei den Internetdienstanbietern manuell bearbeitet werden. Eine vernünftige Entscheidung, da sich somit eine menschliche Instanz zwischenschaltet, der etwaige Fehler auffallen könnten. Natürlich wäre dies mit enormen Kosten verbunden. Das Kultusministerium zeigte sich jedoch optimistisch. Es würden gegenwärtig noch einige Tests mit HADOPI durchgeführt, bei denen bereits alles sehr gut lief. Sollte dies so bleiben, könnten die ersten E-Mail Verwarnungen möglicherweise auch bereits automatisch verschickt werden.

Die Automatisierung verfolgt natürlich den simplen Hintergedanken, die Kosten für die Provider und somit für den Staat zu reduzieren. Mit der Automatisierung sollen sich diese jedoch nach wie vor im sechsstelligen Bereich befinden. Umgerechnet auf alle Provider pro Jahr. Die Kostenlast wäre damit jedoch deutlich reduziert.

Laut den Providern sollen pro IP-Auskunftsverfahren Kosten von 8,50 Euro entstehen. Wie das französische Kultusministerium vor Monaten mitteilte, rechnet man mit 1.000 Verbindungstrennungen pro Tag. Dies bedeutet, dass auch 1.000 Auskunftsverfahren pro Tag durchgeführt würden. Somit wäre mit täglichen Kosten von 8.500 Euro und einem jährlichen Betrag von 3,1 Millionen Euro zu rechnen. Auskunftsverfahren für "Erst- und Zweitverletzer" sind in dieser Kalkulation nicht mit eingeschlossen.

Möglich wäre auch, dass einige Internet-Provider die Kosten selbst schultern. So haben bei weitem nicht alle wichtigen Provider des Landes das Schreiben unterzeichnet, vielmehr nur ein Bruchteil. Die Haltung des französischen Telekommunikationsdienstleisters SFR ist beispielsweise völlig im Dunkeln. Dieser erklärte lediglich, dass man sich gegenwärtig in keinerlei Gesprächen befinden würde. "Wir wissen nicht, wer zahlt", so die simple Feststellung von SFR.

Ob bis Ende August eine Einigung erzielt werden kann, ist unklar. Ein Treffen des Kultusministeriums mit dem französischen Internetproviderverband ist erst für Anfang September anberaumt. Die Thematik der "Aufwandsentschädigung" wird dort sicherlich ein wichtiger Punkt der Tagesordnung werden.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Wird erstmals in Großbritannien ein Camripper verurteilt?
Beitrag von: SiLæncer am 14 August, 2010, 21:58
Demnächst könnte es zur ersten Verurteilung eines Camrippers vor einem britischen Gericht kommen. Ein 22-jähriger Mann aus London war im Kinosaal beim Filmen des Streifens "Der Kautions-Cop" festgenommen worden. Bislang blieben alle Camripper in Großbritannien straffrei, sofern sie mit ihren Kopien kein Geld verdient haben.

Der 22jährige Emmanuel Nimley aus einem nördlichen Stadtteil von London wird nächste Woche für die illegale Aufnahme des Films "The Body Hunter" (Der Kautions-Cop) und andere Kinofilme angeklagt.

Tim Richards, der Besitzer des Kinocenters, hatte sich noch im Vorjahr höchst negativ über die örtliche Polizei ausgelassen. Während er in 2009 die Beamten zum Kino des Einkaufszentrums St. George rief, lehnten diese den Einsatz ab. Ihm und seinen Mitarbeiten würde nichts anderes übrig bleiben, als die Cammer rauszuwerfen, Hausverbote zu erteilen und zu hoffen, dass man sie vor Ende des Kinofilms bei ihrer Tätigkeit erwischen würde.
 
Die Filmaufnahme an sich ist zwar bis dato nicht juristisch anfechtbar. Eine nachfolgende Verwertung des Mitschnitts aber schon. Sollte man dem Angeklagten eine kommerzielle Verwertung nachweisen können, so könnte es dennoch zu einer Verurteilung kommen.

Bis die Gesetzeslage geändert wird, müssen sich Polizei und vor allem die Raublöscher und Hobbyspione Mitarbeiter von FACT damit begnügen, den Angeklagten andere Delikte nachzuweisen, weil der eigentliche Mitschnitt im UK derzeit nicht strafbar ist. Bislang ist unbekannt, ob Emmanuel Nimley mithilfe von Nachtsichtgeräten überführt wurde. Die Polizei indes rechnet sich für das Verfahren am 18. des Monats gute Chancen aus. Sie möchten erstmals in der Geschichte der Inselrepublik einen Camripper auch ohne zusätzliche Anklagepunkte bestraft sehen.

"Der Kautions-Cop" floppte derweil dieses Frühjahr an den Kinokassen, weil sich viele Reporter und Zuschauer mehr für die mögliche Liaison zwischen den Hauptdarstellern Jennifer Aniston und Gerard Butler interessiert haben, als für den eigentlichen Film.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Provider: "Löschen statt Sperren" funktioniert
Beitrag von: SiLæncer am 16 August, 2010, 21:29
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco  hat wegen "Fehlinterpretationen" einen Zeitungsbericht zurückgewiesen, wonach die Bemühungen der Netzanbieter zum Löschen kinderpornographischer Seiten häufig im Sande verliefen und die Branche einschlägige Erfahrungen vertuscht habe. "Der Ansatz 'Löschen statt Sperren' funktioniert", erklärte eco-Geschäftsführer Harald Summa am Montag gegenüber heise online. Dieser Weg müsse "entschieden und mit größtmöglichem Engagement" auch auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden fortgeführt werden.

Die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" (FAZS) hatte dem eco und seiner nationalen Beschwerdestelle beziehungsweise dem internationalen Meldestellenverbund INHOPE (International Association of Internet Hotlines) vorgeworfen, schnelle Löscherfolge "meist nur vorgegaukelt" zu haben. So seien vor allem anderslautende Ergebnisse eines Experiments aus dem vorigen Sommer der Öffentlichkeit vorenthalten worden. "Wir haben im vergangenen Sommer 144 Fälle kinderpornographischer Inhalte geprüft und die strafrechtlich relevanten Beschwerden entweder direkt an die zuständigen Provider herangetragen oder eine INHOPE-Partner-Hotline informiert", klärt Summa nun auf. Dabei sei festzustellen gewesen, "dass die Hostprovider schnell reagiert und die gemeldeten Seiten vom Netz genommen haben". Entsprechende Reaktionszeiten habe man naturgemäß nur in den Fällen erfassen können, "in denen wir selbst den Serviceanbieter benachrichtigt haben".

Weiteres Resultat des Tests war laut Summa, "dass nicht alle INHOPE-Mitglieder nach ein und demselben Muster arbeiteten". Deshalb sei es in manchen Fällen zu Verzögerungen bei den Zeiten bis zur Herunternahme gemeldeter Seiten gekommen. Allein von den 110 US-amerikanischen Seiten sei mehr als die Hälfte noch Monate später abrufbar gewesen, führte die FAZS aus. Auch in Russland, Holland, Japan und Tschechien hätten Löschungen oft mehrere Wochen auf sich warten lassen. Beim eco selbst sei von "massiven Problemen" rund um INHOPE die Rede gewesen. Nur wenige Hotlines hätten die Arbeit getan, von der man gedacht habe, dass sie schon längst getan werde.

Der deutsche Verband hat daraufhin nach Angaben Summas Druck gemacht, um das Kernproblem der nicht erfolgenden Weiterleitung von Fundstellen an die konkreten Anbieter zu lösen. Man habe bei dem Hotline-Verbund und der ihn fördernden EU-Kommission darauf hingearbeitet, dass die Information der Provider über einschlägige Funde durch die jeweilige Hotline gemäß dem "Notice & Takedown"-Prinzip Pflicht wird, sofern das im jeweiligen Land rechtlich festzuschreiben sei. Eine entsprechende Vorschrift sähen die nächsten EU-Förderverträge für die Meldestellen jetzt vor. Darüber hinaus seien in Zusammenarbeit mit dem US-Justizministerium Kommunikationshürden mit amerikanischen Providern und der CyberTipline abgebaut worden. Insgesamt sei nichts verheimlicht worden. Vielmehr habe man aufgrund eigener Erkenntnisse förderliche Maßnahmen in die Wege geleitet.

Hintergrund des Probelaufs war die Debatte um das mittlerweile teils ausgesetzte Zugangserschwerungsgesetz und die damit aufgekommene Frage, warum die inkriminierten Inhalte ­ anders als etwa Phishing-Seiten ­ im Ursprungsland scheinbar kaum zu löschen gewesen sein sollten. Dies sei für den eco "schlicht nicht nachvollziehbar" gewesen, betont Summa, zumal stattdessen von vielen Politikern eine Sperrung als einziges Mittel angesehen worden sei. Dabei seien Blockaden "nicht effektiv oder nachhaltig". Mittlerweile habe sich die Zusammenarbeit vor allem mit den Partnern in den USA und in Russland "stark verbessert". In der vergangenen Woche seien etwa sechs Fälle kinderpornographischen Materials bearbeitet worden, die in den Vereinigten Staaten vorgehalten gewesen seien. "Vier davon waren binnen zwei Werktagen offline, zwei binnen einem", freut sich Summa. Sieben weitere Beschwerden über Kinderpornos auf russischen Servern seien alle nach einem Werktag bearbeitet und die Missbrauchsbilder gelöscht worden.

Insgesamt sind bei der deutschen Meldestelle nach eco-Angaben im ersten Halbjahr 38.679 Beschwerden eingegangen. Davon hätten sich 238 auf reale oder virtuelle kinderpornographische Darstellungen bezogen. 207 hätten sich als begründet herausgestellt. Von den 18 Fundstellen, die im Ausland gehostete Inhalte betrafen, waren 15 innerhalb einer Woche offline, zwei binnen 14 Tagen und eine "danach", wobei die Herunternahme in diesem Fall erst nach einer gewissen Zeitspanne kontrolliert worden sei. Dieser Erfolgstrend setze sich bisher auch im zweiten Halbjahr 2010 fort. Insofern könne man auch Tests der Kinderschutzorganisation "Carechild" und des "AK Zensur" nachvollziehen, wonach sich kinderpornographische Webseiten im Ausland relativ einfach aus dem Netz löschen ließen.

Die seit Mai 2009 fortgeschriebene Statistik der Internet-Beschwerdestelle bezieht sich laut Summa "auf alle ins Ausland gemeldeten Inhalte". Die einzelnen Partner-Hotlines hielten ihre erzielten Erfolge jeweils für sich fest. Zur Verbesserung der Statistik, die das Bundeskriminalamt (BKA) über eigene Löscherfolge führt, hält der eco eine Verkürzung des Zeitraums, nach dem die Herunternahme geprüft werde, von sieben Tagen auf einen Werktag für wünschenswert. Nur so könnten genaue Aussagen über den Effekt der Bemühungen gemacht werden, für deren Evaluierung noch mindestens bis Februar 2011 Zeit bleiben müsste. Nach neuen BKA-Zahlen waren im Juli 63 Prozent der entdeckten ausländischen Websites nach einer Woche noch verfügbar. Die absolute Menge der ins Ausland gemeldeten Seiten stieg von 182 im Vormonat auf 262 an. Das BKA leitet Hinweise auf Kinderpornos im Gegensatz zur neuen Praxis der Provider in der Regel nur an Polizeistellen in anderen Ländern weiter, nicht aber an die Anbieter direkt.

Bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird der Bericht erneut als Beleg für die Notwendigkeit von Websperren gewertet. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Parlament, Wolfgang Bosbach, sieht "unsere Befürchtung" bestätigt. Natürlich sei das Löschen die bessere Lösung, meinte der CDU-Politiker. "Aber wenn nicht gelöscht werden kann, muss Sperren möglich sein." Auch für den innenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), ist "der einseitige Verlass auf Löschversuche und die kategorische Ablehnung von Internetsperren" kaum mehr nachvollziehbar. Ein Sprecher von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stärkte dagegen den Selbstkontrollbemühungen der Wirtschaft den Rücken: "Die Erfolge von INHOPE sind unbestritten, vor allem im Vergleich zu staatlichen Stellen." Andere Zahlen als die des BKA lägen dem Ministerium bislang nicht vor.

Quelle : www.heise.de
Titel: BREINS Erfolgsbilanz: BitSnoop für ganze 10 Minuten offline!
Beitrag von: SiLæncer am 17 August, 2010, 08:48
Die holländischen Raubkopierjäger von BREIN haben es gerade mal für 10 Minuten geschafft, das landeseigene Filesharing-Portal BitSnoop vom Netz zu trennen. Mit über 8,2 Millionen angebotenen Torrent-Dateien wäre dies ein großer Fisch an der Angel gewesen. BitSnoop wanderte nun nach juristischen Auseinandersetzungen mit BREIN nach Spanien aus.

Das waren heute irgendwie die „10 minutes of fame“ für die Antipiraterie-Organisation Bescherming Rechten Entertainment Industrie Nederland (BREIN.) Nachdem man den niederländischen BitTorrent-Indexer BitSnoop schriftlich verwarnte, zogen diese nicht wie gewünscht den Schwanz ein  Stecker. Man hatte den Betreibern angedroht, möglicherweise Hausdurchsuchungen und Festnahmen von Verdächtigen durchzuführen. Die Höchststrafe würde dabei laut BREIN bei vier Jahren Gefängnis oder einer Zahlung von 67.000 Euro für Privatpersonen und 670.000 Euro für Firmen liegen. Die Gegner mit solchen Ankündigungen zu verschrecken, um sie zur Aufgabe zu bewegen, ist keine neue Strategie der Organisation.

Bei den kleinen Fischen mag das auch funktionieren. Doch statt der Aufforderung nachzukommen bereitete man in Ruhe alles vor und verschob die Server kurzerhand nach Spanien. Dort besteht aufgrund der lockeren Gesetzeslage bis auf weiteres keine Gefahr, dass zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen auf die Admins der Website zukommen werden. Der Betreiber indes freute sich geradezu diebisch über seinen Schachzug. Mit seinem Hase und Igel-Spiel ist er den holländischen Schwarzkopiererjägern förmlich aus den Händen geglitten.

Doch gänzlich ungefährdet ist BitSnoop auf Dauer nicht. Absolut straffrei blieben vor Gericht bislang nur die Betreiber, deren Websites keinen kommerziellen Hintergrund aufweisen. Dennoch dürfte der Umzug für einige Monate Ruhepause sorgen. Zunächst müsste sich ein neuer Kläger finden und ein neues Verfahren eingeleitet werden. Das dürfte etwas dauern. Dennoch bleibt abzuwarten, ob die Gesetzeslage in Spanien auf Dauer so freizügig bleibt. Im Fall der Fälle steht wahrscheinlich der nächste Umzug an. Mal sehen wohin, die meisten EU-Länder dürften für den künftigen Serverstandort eines derart großen Anbieters nicht infrage kommen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Frankreich: Dem Volk wird HADOPI vorgestellt - mit Flugblättern auf der Autobahn
Beitrag von: SiLæncer am 23 August, 2010, 17:56
Das französische Three-Strikes-Gesetz soll Ende dieses Monats loslegen. Mit E-Mail-Verwarnungen soll alles beginnen. Um möglichst viele Franzosen zu erreichen, will man nun Flugblätter an den Autobahnen verteilen. Viele Familien kehren nämlich in den kommenden Tagen aus den Sommerferien zurück. Sollte das heimische WLAN derweil ungesichert gewesen sein...

Nicht alle 65 Millionen französische Bürger werden wissen, was sie mit dem "Loi HADOPI" erwartet. Das Gesetz ist seit Wochen in Kraft. Es richtet sich gezielt gegen Urheberrechtsverletzer in Internettauschbörsen. Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk herunterlädt oder verbreitet, gehört zu den angepeilten Zielen. Die eigens für dieses Gesetz etablierte "HADOPI" Behörde wird sich den Urheberrechtsverletzern annehmen.

Beim ersten Verstoß erfolgt die bereits erwähnte warnende E-Mail. Für den nächsten Verstoß gibt es eine Geschwindigkeitsdrosselung. Sobald ein Anschlussinhaber 3x die Urheberrechte von Dritten verletzt, droht ihm die Kappung der Leitung. Diese Internetsperre kann bis zu einen Monat andauern. Parallel droht eine Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro. Mit Sicherheit ist jedoch nicht allen Franzosen bewusst, was hier auf sie zurollt. Dies ist offenbar auch der französischen Regierung bewusstgeworden.

Aus diesem Grund hat man 260.000 HADOPI-Flugblätter drucken lassen. Am vergangenen sowie dem bevorstehenden Wochenende sollen diese verteilt werden. Man hofft somit rund 830.000 französische Mitbürger zu erreichen. Also ein gutes Prozent der Gesamtbevölkerung. Erreichen soll das Flugblatt in erster Linie den "Mann auf der Straße" - im wahrsten Sinne des Wortes.

Primär verteilt werden die Flugblätter nämlich an Autobahn-Mautstellen. In Frankreich enden bald die Schulferien, so dass viele Familien jetzt aus dem Urlaub zurückkehren. Man hofft wohl, dadurch die primäre "Zielgruppe" zu erreichen: Familien mit filesharenden Kindern. Der Flyer ist simpel und bunt gehalten. Er erläutert die wesentlichen Details von HADOPI und weist auch auf die drohende Geldstrafe hin.

Einen passenderen Zeitpunkt zur Verteilung hätte man vermutlich nicht finden können. Sollten einige Familien ihr WLAN während des Urlaubs ungeschützt in Betrieb gelassen haben, finden sie bei ihrer Rückkehr nach Frankreich vielleicht nicht nur die Überraschung mit den Flugblättern vor. Vielleicht hat sie sogar der erste "Schlag" des Three-Strikes-Gesetzes während ihrer Abwesenheit erwischt. Der Flyer kann hier (http://www.scribd.com/doc/36165459/Depliant-Hadopi-20082010) angesehen werden.


Quelle : www.gulli.com
Titel: Razzia im Kinderzimmer
Beitrag von: SiLæncer am 28 August, 2010, 15:32
Sie seien "schlimmer als die Stasi", kommentierte eine Mutter eine groß angelegte Razzia der Kriminalpolizei Chemnitz am frühen Donnerstagmorgen der vergangenen Woche. Mit zehn Zivilfahrzeugen war die Kripo einem Bericht der Chemnitzer Morgenpost  zufolge im erzgebirgischen Zschopau ausgeschwärmt, um in einem Dutzend Wohnungen vornehmlich Kinderzimmer "wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" zu durchsuchen.

Bei der Aktion der Polizei wurden Computer, Festplatten, CDs und DVDs beschlagnahmt, die aus dem Netz heruntergeladene Spiele, Filme und Musikdateien enthalten sollen. Die Kinder und Jugendlichen waren auffällig geworden, weil sich einer aus der Tauschgruppe bei der Polizei verplappert hatte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Provider will Filesharer-Daten nicht aushändigen
Beitrag von: SiLæncer am 28 August, 2010, 22:18
Ein Internet Service Provider (ISP) aus South Dakota (USA) hat sich geweigert, die Klarnamen zu 143 IP-Adressen zu ermitteln. Diese waren von der U.S. Copyright Group übermittelt worden. Über die ermittelten Anschlüsse soll der Film "The Hurt Locker" verbreitet worden sein.

Der Widerstand bei den US-Internetanbietern wächst. Die zunehmenden Anfragen seitens der U.S. Copyright Group stoßen nur auf wenig Akzeptanz. Nicht nur die potenziellen Anschlussinhaber wehren sich mit allen Mitteln. Auch viele Provider haben keine Lust, in einem einzigen Verfahren hunderte Kundendaten auszuhändigen. Ein aktuelles Beispiel liefert der Provider Midcontinent Communications.

Dieser hat vergangene Woche einen Antrag gestellt, das Auskunftsersuchen des Filmstudios Voltage Pictures zu verwerfen. Voltage Pictures zeichnet sich für den Film "The Hurt Locker" verantwortlich. Vertreten durch die U.S. Copyright Group beziehungsweise die Kanzlei Dunlap Grubb und Weaver, will man die Klarnamen zu 143 ermittelten IP-Adressen erhalten. All diese Daten sollen in einem einzigen Auskunftsverfahren ausgehändigt werden.

Wie die Juristen des Providers nun vor Gericht erklärten, sei der Antrag unangemessen gestellt. Darüber hinaus würde der Provider keinerlei Kompensation für die Aushändigung der Daten erhalten. Auch die Zuständigkeit des Gerichts zweifelt man an. Midcontinent Communications verfügt über 250.000 Kunden in Minnesota sowie North und South Dakota. Das Auskunftsersuchen wurde jedoch beim District Court in Washington D.C. gestellt. Rund 1.000 Kilometer entfernt. Wie Midcontinent Communications erklärte, würden es die eigenen Datenschutzrichtlinien verbieten, Kundendaten an Dritte ohne korrekten Gerichtsbeschluss auszuhändigen.

Wie Tom Simmons, Pressesprecher von Midcontent, gestern erklärte, würde man mit allen Mitteln gegen den Beschluss vorgehen. Teilweise geschehe dies, weil man keinerlei Entschädigung für die Auskunftsersuchen in Aussicht habe. Die Kosten, eine IP-Adresse einem Klarnamen zuzuordnen, seien zeitintensiv und folglich kostspielig. Am meisten besorgt sei man jedoch über den Schutz der Kundendaten.

Quelle : www.gulli.com
Titel: HADOPI: Erste betrügerische Mails im Umlauf
Beitrag von: SiLæncer am 02 September, 2010, 13:01
Kurz vor dem Start der ersten Mails der französischen Anti-Piraterie-Behörde "HADOPI" nutzen auch Betrüger ihre Chancen. Wie Eric Walter, der Generalsekretär der Behörde gegenüber der Tribune mitteilte, wären gegenwärtig viele betrügerische Mails im Umlauf. Ziel ist es, Anschlussinhaber zur Aushändigung von Bankdaten und dergleichen zu bewegen.

Spam- und Scam Mails sind fest mit dem Netz verbunden. Die Absender von Scam-Mails, also Nachrichten mit betrügerischer Absicht, gehen jedoch häufig äußerst raffiniert vor. In Frankreich versuchen sich diese den Start der HADOPI-Behörde nutzbar zu machen. Wie Eric Walter, der Generalsekretär von HADOPI, gegenüber der Tribune erklärte, seien gegenwärtig viele Scam-Mails im Umlauf. Diese würden sich als Nachricht von HADOPI ausgeben. Die Empfänger würden meist aufgefordert, ihre Bankdaten preiszugeben. Auch Überweisungen sollen getätigt werden. Dabei wird den Empfängern vorgeworfen, dass sie die Urheberrechte von Dritten verletzt hätten und nun folglich eine Strafe zahlen müssten.

Wie Walter erklärte, sollten derartige Mails unbedingt ignoriert werden. Die HADOPI-Behörde habe noch nicht mit dem Versand erster E-Mails an Urheberrechtsverletzer begonnen. Dies stünde erst unmittelbar bevor. Die Nachrichten der Betrüger seien leicht von denen der Behörde zu unterscheiden. Da es sich im Falle von HADOPI um eine offizielle Behörde handele, würde diese die Empfänger der E-Mails stets mit deren Namen ansprechen. Die Scam-Mails wären dazu nicht in der Lage.

Darüber hinaus würde die HADOPI-Behörde bei einer ersten Kontaktaufnahme per Mail keinerlei Bankdaten oder Überweisungen fordern. Es handele sich um die erste Verwarnung, bei der noch keinerlei Kosten zur Debatte stehen. Aus diesem Grunde sollte es unter allen Umständen unterlassen werden, Bankdaten, Kreditkartennummern oder dergleichen preiszugeben.

Ob der gut gemeinte Ratschlag auf fruchtsamen Boden fällt, dürfte die nahe Zukunft zeigen. Nicht allen Franzosen ist die Vorgehensweise der Behörde klar oder gar bekannt. Die Dunkelziffer derjenigen, die auf diese Betrügerei hereinfallen, lässt sich folglich nur erahnen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Frankreichs ISPs & HADOPI: Ohne Bezahlung keine Daten!
Beitrag von: SiLæncer am 04 September, 2010, 12:19
Während man seitens der HADOPI-Behörde hört, dass der Versand der ersten Verwarnung "unmittelbar" bevorstehe, stellen sich die französischen Provider immer mehr quer. Denn nach wie vor ist nicht geklärt, wer den Aufwand der Datenermittlung bezahlen soll. Und vor allem in welcher Höhe.

Es mag den französischen Providern ja vielleicht tatsächlich mehr um Geld als um die Privatsphäre ihrer Kunden gehen. Doch ihr Widerstand nimmt immer härtere Formen an und dürfte bald zu einem Eklat führen, vorausgesetzt, man kann sich nicht einigen. Bereits vor wenigen Wochen hatten sich Frankreichs Provider an das Kultusministerium gewandt. Man wollte wissen, wer die Kosten für die Datenerhebung begleicht, wenn die HADOPI-Behörde eine Anfrage stellt. In dieser Sache ist nach wie vor keine Einigung erzielt worden.

Zahlreiche französische Provider vertreten inzwischen jedoch die Position, das Gesetz notfalls zu ignorieren. Zumindest bis klargestellt ist, wie und in welcher Höhe sie für ihre Tätigkeiten entschädigt werden sollen. Die bisherigen Zugeständnisse der Regierung lehnte man in vollem Umfang ab. Man fordert weit mehr Kompensation, als diese bisher bereit waren zu offerieren. Allem Anschein nach ist man auch bereit, die Widerstandshaltung falls notwendig vor Gericht klären zu lassen.

Klar ist bisher, dass pro Auskunftsersuchen 8,50 Euro an Gebühren fällig werden. Um den Aufwand der Provider nun zu beziffern, müsste man die durchschnittliche Menge an Anfragen pro Tag kennen. Vor einigen Monaten waren 1.000 Verbindungstrennungen pro Tag im Gespräch, viele weitere Verwarnungen der 1. und 2. Stufe kämen hinzu. Verteilt über ein Jahr käme man hiermit auf einen Millionenbetrag. Aktuell ist ein Betrag von 70 Millionen Euro pro Jahr in der Diskussion. Natürlich lässt sich nicht feststellen, ob dieser zu knapp oder zu großzügig bemessen ist.

Sollte in absehbarer Zeit keine Einigung erzielt werden, dürfte sich HADOPI erneut verzögern. Trotz aller gegensätzlichen Bekundungen. Bei einer Weigerung der Provider ist auch eine gerichtliche Klärung durchaus wahrscheinlich.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Bollywood: Torrentseiten per Denial of Service beseitigen
Beitrag von: SiLæncer am 05 September, 2010, 21:45
Im Kampf gegen Piraterie gehen die meisten Vertreter der kreativen Branche und deren Verbände altbekannte Wege. Doch es geht auch anders, wie es Bollywood zeigt. Manche Unternehmen in Indien haben im wahrsten Sinne des Wortes auf die dunkle Seite der Macht gewechselt.

Man könnte sagen, dass Filesharing für die Kreativwirtschaft die "Schattenseite" ist. Mit "Licht" will man diese bekämpfen. Konkret bedeutet dies also meist den "sauberen" Weg über die straf- sowie zivilrechtlichen Möglichkeiten. Doch kann man Schatten nur mit Licht bekämpfen, oder sollte man sich selbst auf diese düstere Seite begeben? Diverse Filmstudios in Indien scheinen die "dunkle" Option zu bevorzugen.

Ein Unternehmen, das für die indische Filmwirtschaft tätig ist, trägt den Namen AiPlex Software. Das Full-Service Unternehmen kümmert sich um alle Probleme, die im Zuge illegaler Verbreitung auftreten können. "Wenn wir eine Website entdecken, die einen illegalen Download oder Link anbietet, kontaktieren wir den Webhoster und informieren ihn über die illegale Aktivität. [...]. Wenn der Seitenbetreiber nicht kooperiert, wird [das Problem mit] der Seite entweder verschoben oder verworfen", so Girish Kumar, der Managing Director von AiPlex Software.

Manchen Lesern mag dabei der Spruch einfallen: Und sind sie nicht willig, so gebraucht man Gewalt. Für eine Gebühr zwischen 3.000 und 6.000 Euro für eine vierwöchige "Schutzphase" ergreift man notfalls auch härtere Mittel. Zu diesen gehört ein simpler Denial-of-Service Angriff, wie Girish erklärt: "Das größte Problem stellen Torrentseiten dar, die häufig nicht reagieren. In solchen Fällen fluten wir die Website einfach mit Anfragen, was zu einem Database-Error führt, infolge dessen ein Denial-of-Service eintritt, da jeder Server eine fixe Bandbreitenkapazität hat."

Wer diese Methoden bereits fragwürdig findet, sollte jetzt aufmerksam zuhören. Das Ende der Fahnenstange ist damit nämlich noch lange nicht erreicht: "Manchmal müssen wir noch etwas nachlegen und die Seite selbst mit ihren Daten attackieren und zerstören, um eine weitere Zirkulation eines Films zu verhindern", so Girish.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Anime Copyright Allianz: Szene reagiert mit DoS-Attacken
Beitrag von: SiLæncer am 08 September, 2010, 22:39
Die vor einigen Tagen gegründete Vereinigung gegen Urheberrechtsverletzungen in der Manga- und Animeszene scheint einige Mitglieder von Anime-Fansubgroups sichtlich verärgert zu haben. Auf die zunehmenden Probleme bei der Distribution illegaler Mitschnitte reagierten sie mit DoS-Angriffen.

Die Website  der Organisation selbst wurde mit DoS-Angriffen bedacht, was die Funktionalität aber nicht weiter eingeschränkt hat. Doch das deutschsprachige Portal AnimeFansubs.org  war mehrere Tage so gut wie nicht mehr erreichbar. Die DoS-Angriffe begannen kurz nach Bekanntwerden der Mitglieder der Gemeinschaft gegen Urheberrechtsverletzungen. Die Betreiber von AnimeFansubs.org haben auf ihrer Startseite darauf hingewiesen, dass sie nicht für das Hosting der Anime Copyright Allianz (ACA) verantwortlich seien. Von daher ist fraglich, warum man ausgerechnet sie so umfangreich als Ziel aussuchte. Die anderen Partner sind bisher zumeist verschont geblieben.

Michael Wache (Anime on Demand GmbH) findet das Vorgehen seiner Gegner schon wegen der entstandenen Kosten ärgerlich. Andererseits zeigen die jüngsten Aktivitäten, dass die Initiative ernst genommen wird. Wäre man niemandem erfolgreich auf die Füße getreten, so würde auch niemand Geld für derartige Aktionen in die Hand nehmen. Offensichtlich wurden zur Verfügung gestellte Filme bei Filehostern und/oder Streaming-Portalen schneller als sonst üblich wieder entfernt, was die Aufmerksamkeit der Gruppen auf sich zog. Unüblich ist das Vorgehen nicht. Auch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) war schon häufiger Opfer von derartigen Angriffen, nachdem es mit ihrer Unterstützung zu Busts von einschlägigen ftp-Sites gekommen war.

Allerdings sollte man die Mitglieder der regulären Releaser-Szene nicht wie in der Pressemitteilung der ACA geschehen mit den Aktiven der Anime-Fansubgroups in einen Topf werfen. Auch wenn sich beide Gruppierungen im Graubereich bewegen und deren Mitglieder technisch versiert sein müssen: Den Kopierschutz einer Software zu entfernen hat nur wenig mit der Übersetzung von Filmdialogen gemeinsam. Die jüngst angewendeten Methoden erinnern aber tatsächlich an die Strategie der normalen Warez-Szene.

Quelle : www.gulli.com
Titel: EU-Parlament stimmt über Vorgehen gegen illegales Filesharing ab
Beitrag von: SiLæncer am 21 September, 2010, 12:54
Das EU-Parlament entscheidet am morgigen Mittwoch über einen Bericht  zur "besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte im Binnenmarkt" der französischen Konservativen Marielle Gallo. In dem vom Rechtsausschuss im Juni angenommenen Entwurf  wird auf ein "enormes Wachstum unautorisierten Filesharings geschützter Werke" hingewiesen, das ein "zunehmendes Problem für die europäische Wirtschaft" sei. Als Gegenmaßnahmen werden Aufklärungskampagnen insbesondere für Jugendliche vorgeschlagen.

In dem Papier werden Strafvorschriften zur Bekämpfung von Copyright-Verstößen oder Produktfälschungen empfohlen. Einen entsprechenden Richtlinienentwurf (IPRED2) musste die EU-Kommission bisher immer wieder aufgrund ungeklärter Faktenlage und verfahrensrechtlicher Probleme zurückstellen.

Während der abschließenden Aussprache am Montagabend verteidigte Gallo in einem spärlich besetzten Plenarsaal in Straßburg das Vorhaben mit dem Verweis auf Anforderungen der Wissensgesellschaft. Mit dem Bericht müsse "eine größere Debatte über geistiges Eigentum" gestartet werden. Nur mit einem Gesetzesrahmen könnten Autoren, Kreative, junge Unternehmer und etablierte Firmen geschützt werden. Im Internet müssten dabei die gleichen Regeln gelten "wie in anderen Wirtschaftsbereichen".

Gallo erntete auch in den eigenen Reihen der Europäischen Volkspartei (EVP) nicht nur Beifall. Ein Abgeordneter sprach zwar von einem "ausbalancierten" Vorstoß, der auf Prävention ausgerichtet sei und durch den es Verbrauchern ermöglicht werde, kreative Werke zu einem angemessenen Preis zu kaufen. Zuzana Roithová, EVP-Berichterstatterin im Verbraucherschutzausschuss, beklagte dagegen, dass die Empfehlungen ihres Gremiums komplett übergangen worden seien. Es sei zwar richtig, die vor allem aus Asien stammenden Produktfälschungen zu bekämpfen, Downloads im privaten Umfeld dürften aber nicht mit einbezogen werden. Vor allem dürften Schulhöfe nicht kriminalisiert werden.

Die österreichische Grüne Eva Lichtenberger monierte, die Nutzer müssten ständig fürchten, "ins Gefängnis zu kommen". Christian Engström von der schwedischen Piratenpartei kritisierte, dass vor weitreichenden Beschlüssen zunächst die Auswirkungen von Filesharing besser erforscht werden müssten. Die Grünen haben zusammen mit den Sozialdemokraten einen alternativen Entschließungsantrag eingebracht. Damit sollen allein "gewinnorientierte" und Urheberrechtsverletzungen in gewerblichem Maßstab verurteilt werden. Zudem schlagen sie vor, Ansätze wie die Kulturflatrate zu prüfen. Die Liberalen lehnen es ab, Filesharing im privaten Bereich freizugeben und eine weitere Vergütungspauschale einzuführen. Sie haben daher ebenfalls ein eigenes Alternativpapier vorgelegt, das viele Empfehlungen des Gallo-Berichts in leicht veränderter Form aufgreift und vor allem auf nicht-legislative Maßnahmen und die Förderung legaler Online-Marktplätze für Inhalte setzt.

Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net bietet einen Vergleich aller drei Vorschläge und empfiehlt die Annahme der Initiative der Sozialdemokraten und Grünen. Sollte dagegen der Gallo-Bericht durchkommen, würde dieser "den Weg ebnen für eine gefährliche und unakzeptabel repressive Politik", warnt der Sprecher der Vereinigung, Jérémie Zimmermann. Private Akteure dürften damit Nutzer mit gleichen Rechten verfolgen wie die Polizei, was mit den Grundrechten der Bürger und Zusicherungen eines ordentlichen Gerichtsverfahrens nicht vereinbar wäre. Zimmermann und andere Beobachter befürchten, dass die Formulierungen in dem Bericht den Aufbau von Systemen zur "abgestuften Erwiderung" auf Rechtsverletzungen mit Sanktionen bis hin zu Internetsperren nach dem französischen "Three-Strikes"-Modell nahelegen.

Quelle : www.heise.de
Titel: HADOPI hat Filesharerjagd aufgenommen
Beitrag von: SiLæncer am 22 September, 2010, 12:47
Die französische "HADOPI" Behörde hat vor wenigen Tagen ihre Tätigkeit aufgenommen. Nach Angaben eines französischen Internet Service Providers seien bereits die ersten IP-Adressen eingegangen, zu denen umfangreich Auskunft gegeben werden soll.

Die Filesharerjagd in Frankreich kann beginnen. Der erste französische Provider hat bereits bestätigt, dass ihm seit wenigen Tagen mehrere IP-Adressen vorliegen. Diese wurden von HADOPI übermittelt, der französischen Behörde, die im Auftrag des Staates Filesharer belangen soll. Die Datenerhebung erfolgt dabei durch Trident Media Guard, ein Anti-Piraterie Unternehmen, das insbesondere in BitTorrent-Tauschbörsen bekannt ist.

Das Unternehmen hat sich in der Vergangenheit durch seinen Einfluss auf derartige Tauschbörsen einen Namen gemacht. Insbesondere nicht funktionierende Fake-Dateien waren ein oft genutztes Mittel. Anhand der von Trident Media Guard erhobenen IP-Adressen geht die HADOPI-Behörde nun gegen Anschlussinhaber vor. Die Provider haben acht Tage Zeit, um auf die Anfrage zu reagieren.

Neben der Aushändigung von Name und Adresse des Anschlussinhabers müssen auch Telefonnummer und E-Mail-Adresse bereitgestellt werden. Weigert man sich, die Daten zu einer IP-Adresse auszuhändigen, so droht eine Geldstrafe von 1.500 Euro pro IP-Adresse. Wie kooperativ sich die Provider zeigen, dürfte in den nächsten Wochen deutlich werden. Nach wie vor ist speziell die Frage der "Vergütung" für die Provider nicht endgültig geklärt.

Gerade hier sollte jedoch Klarheit geschaffen werden. Die Rechteinhaber wollen zwar in der Anfangsphase noch zurückhaltend agieren. Dies soll sich jedoch in einigen Wochen ändern. In Zahlen bedeutet dies, dass die ersten Anfragen bei 10.000 IP-Adressen pro Tag liegen werden. Später soll dies auf einen Wert von bis zu 150.000 IP-Adressen pro Tag steigen. Zumindest lauten so die Werte in einem offiziellen Bericht der französischen Datenschutzbehörde. Bei einem veranschlagten Betrag von 8,50 Euro pro IP-Adressen Auskunft käme man hier schnell auf Unsummen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: EU-Internetsperren - Piratenpartei ruft zu E-Mail-Bombardement auf
Beitrag von: SiLæncer am 22 September, 2010, 15:00
Im Rahmen der nach EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström benannten Censilia-Aktionstage organisiert die Piratenpartei eine Kampagne gegen neue Pläne für Internetsperren. EU-Parlamentarier sollen mit E-Mail-Protesten wachgerüttelt werden.

Die Piratenpartei fordert zu Protesten gegen die Pläne für EU-weite Internetsperren auf. Die Datenschützer haben dafür einen Offenen Brief verfasst, der EU-Parlamentarier über die Sinnlosigkeit von Internetsperren zur Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder informieren soll. Die Piratenpartei ruft alle Bürger auf, die Mitglieder des zuständigen EU-Ausschusses zu kontaktieren. Dazu wurden von den Piraten im Rahmen der Censilia-Aktionstage die E-Mail-Adressen der Ausschussmitglieder (http://web.piratenpartei.de/navigation/politik/Zensur/Netzsperren-EU/Kontakte) veröffentlicht.

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hatte Ende März 2010 einen Vorstoß für Internetsperren unternommen. Das sind im Prinzip dieselben Stoppschilder, die im vergangenen Jahr schon die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) etablieren wollte - sie erhielt dafür den Spitznamen Zensursula. Laut Malmström sollen alle EU-Länder eine Sperrinfrastruktur im Internet aufbauen, um Webseiten, die den Missbrauch von Kindern darstellen, zu blockieren. Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Zensur wandten dagegen ein: "Statt auf kurzfristige populistische Lösungen zu setzen, wäre es gerade Aufgabe der europäischen Behörden, im Rahmen einer weltweiten Zusammenarbeit dafür zu sorgen, dass derartige Inhalte schnell, dauerhaft und nachhaltig aus dem Internet entfernt und die Täter verurteilt werden." Malmström schaffe eine Zensurinfrastruktur, die wirtschaftlichen und politischen Interessen diene, nicht aber dem Kinderschutz.

Für den 28. und 29. September 2010 ist eine Anhörung zum Vorschlag der EU-Kommission im LIBE-Ausschuss des EU-Parlaments angesetzt, der für Bürgerrechte, Justiz und Inneres zuständig ist. "Wir haben hier eine echte Chance, europaweite Netzsperren zu verhindern", so Julia Schramm, Sprecherin der Koordinationsgruppe Censilia. "Die Diskussion in Deutschland hat deutlich gezeigt, wie die Menschen von dieser Politik getäuscht werden."

In dem Offenen Brief (http://web.piratenpartei.de/navigation/politik/Zensur/Netzsperren-EU/Briefe) der Piratenpartei an die Parlamentarier heißt es, dass in einigen EU-Mitgliedsstaaten Maßnahmen wie Netzsperren bereits missbraucht würden, um unliebsame Inhalte zu blockieren. Die Kompetenz darüber zu entscheiden, was blockiert werden soll, würde laut dem Malmström-Plan bei den zuständigen Polizeibehörden oder gar privaten Dienstleistern liegen, so der Piraten-Brief.

Quelle : www.golem.de
Titel: Auch Tote unterstützen den Gallo-Report
Beitrag von: SiLæncer am 24 September, 2010, 12:57
Um die Belange der Rechteinhaber zu schützen, greift so manche Lobby-Organisation gerne mal in die Trickkiste. Im Falle des "Gallo-Reports" ist so ein Schwindel nun aufgeflogen. Eine Unterschriftenliste von Befürwortern trägt den Namen eines ungarischen Filmregisseurs. Dieser ist seit drei Jahren tot.

Die Politik ist häufig ein sehr langsames Geschäft. Da kann es durchaus vorkommen, dass von der ersten Idee bis zur Umsetzung mehrere Jahre vergehen. Für den Gallo-Report trifft dies auch bedingt zu. Am vergangenen Mittwoch war der Bericht vom EU-Parlament abgesegnet worden. Der "Report über die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt" hat keine gesetzgebende Wirkung. Er könnte sich jedoch zum Türöffner für ein härteres Urheberrecht innerhalb der EU entwickeln. Insbesondere die Thematik eines "Three-Strikes-Gesetzes" kommt darin mehrfach zur Sprache.

Zahlreiche Lobbyverbände hatten sich mehr oder minder direkt an Abgeordnete gewandt. Manche dieser Bemühungen sind jedoch besonders dubioser Natur. Dazu zählt beispielsweise eine Petition von "Eurocinema". Der Verband repräsentiert Film- und TV-Produzenten in Europa. Von diesen hatte man Unterschriften gesammelt, die den Gallo-Report befürworten. Wie die französische Bürgerrechtsbewegung "La Quadrature du Net" herausgefunden hat, ist mit der Liste jedoch einiges nicht in Ordnung.

So hat beispielsweise der Regisseur László Kovács unterzeichnet. Dieser starb vor etwa drei Jahren und damit zu einem Zeitpunkt, als der Gallo-Report noch nicht einmal ansatzweise auf dem Weg war. Damit beginnen jedoch erst die Merkwürdigkeiten. So ist unter den Unterzeichnern auch ein Regisseur, der seine Filme unter eine freie Lizenz stellt. Natürlich ist es nicht unmöglich, dass er tatsächlich unterschrieben hat. Unwahrscheinlich wäre es jedoch allemal. Auch so besteht die Liste zu einem erheblichen Teil aus ungarischen Kreativen.

Wie die Kollegen von TorrentFreak berichten, hat auch die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) eine Petition eingereicht. Bei den dortigen Unterzeichnern findet sich die 7-jährige moldawische Sängerin Cleopatra Stratan.

Quelle : www.gulli.com
Titel: US-Provider setzt "Three-Strikes" Regelung um
Beitrag von: SiLæncer am 25 September, 2010, 16:14
Der US-amerikanische Internet Service Provider "Suddenlink" hat eine Three-Strikes-Regelung für seine Kunden umgesetzt. Sobald gegen einen Kunden drei Beschwerden im Rahmen des Digital Millenium Copyright Acts aufgelaufen sind, sperrt Suddenlink den Zugang für sechs Monate.

Wie die Kollegen von TorrentFreak aktuell berichten, liegt ihnen ein entsprechender Fall vor. Suddenlink soll Kunden für sechs Monate vom Internet "aussperren", wenn drei DMCA-Beschwerden eingegangen sind. Der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) hat Rechteinhabern die Möglichkeit eröffnet, sich über Rechtsverletzungen zu beschweren. Sobald ein Diensteanbieter eine entsprechende Mitteilung erhält, muss er das urheberrechtlich geschützte Werk löschen. Da sich dies bei einem privaten Internetanschluss schwierig gestaltet, ergreift man nun offensichtlich drastischere Maßnahmen.

Ein Chatlog zwischen einem Suddenlink-Kunden und dem Support des Anbieters gibt die Situation wieder. Der Provider erklärt darin, dass die Sperre aufgrund mehrerer DMCA-Benachrichtigungen erfolgt sei. Sobald der Zugang einmal wegen derartiger Verstöße gesperrt sei, könne man ihn erst nach sechs Monaten wieder öffnen. Wie der Support-Mitarbeiter behauptete, würde der DMCA diese Anforderung stellen.

Diese Behauptung ist jedoch durchweg falsch. Nicht nur weil der DMCA aus dem Jahr 1998 stammt, also aus einer Zeit, in der noch niemand über Internetsperren wegen Urheberrechtsverletzungen nachdachte. Auch so beinhaltet der DMCA keinerlei Passage, die eine Trennung der Internetverbindung beim dritten Rechtsverstoß anordnen würde. Ein genauerer Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers zeigt, dass der DMCA wenig damit zu tun hat. Die Grundlage für derartige Sperren hat der Provider in den eigenen Geschäftsbedingungen geschaffen: "Wenn Sie wiederholt urheberrechtlich geschütztes Material illegal transferieren, verletzen Sie Suddenlinks Richtlinien. Infolge dessen kann Suddenlink weitere Maßnahmen ergreifen, wozu die Limitierung ihrer Internetgeschwindigkeit, die vorübergehende oder dauerhafte Sperre ihres Accounts sowie weitere Maßnahmen zählen".

Während der Sperre laufen die Vertragskosten normal weiter. Suddenlink selbst betrachtet diese Handlungsweisen als vollkommen legal.

Quelle : www.gulli.com
Titel: EU-Netzsperren: Datenschützer schreiben offenen Brief
Beitrag von: SiLæncer am 27 September, 2010, 17:35
Die Datenschutz-Organisation Privacy International (PI) appelliert in einem offenen Brief an das europäische Parlament, die geplanten Netzsperren bestimmter rechtswidriger Websites noch einmal kritisch zu überprüfen. Die Aktivisten stellen eine Reihe von Argumenten vor, um zu belegen, dass Netzsperren nicht nur die Informationsfreiheit, sondern auch den Datenschutz gefährden.

Die Datenschützer erklären, sie seien "besorgt" über die Netzsperren-Pläne der EU. Als eines der Argumente nennen sie die Tatsache, dass Netzsperren bisher meist per DNS-Sperre - und damit auf eher primitive, leicht zu umgehende Art und Weise - umgesetzt werden. "Da Sperren generell symbolisch sind, hat niemand jemals etwas funktionelleres gefordert. Das aber wird sich wahrscheinlich ändern," so die Einschätzung von PI. Die Aktivisten gehen davon aus, dass demnächst wirksamere Maßnahmen zur Sperrung unerwünschter Inhalte gefordert werden. Sei dann die Infrastruktur einmal an Ort und Stelle, sei es wahrscheinlich, dass auch zunehmend mehr Arten von Inhalten auf die Sperrlisten gesetzt würden. "In ähnlicher Art und Weise werden Techniken zur Überwachung von Transaktionen verbessert werden, weil wir das Prinzip gebrochen haben werden, dass Kommunikation unantastbar ist." Die Tendenz zu derartigen Handlungen glauben die Aktivisten bereits jetzt zu erkennen, beispielsweise in den "Deep Packet Inspection"-Techniken des britischen Providers Virgin Media. Auch die verantwortlichen EU-Politiker, allen voran EU-Kommissarin Cecilia Malmström, seien sich dieser Tendenz bewusst.

Von den Aktivisten als paradox angesehen wird die Position der EU zu Anonymisierungsdiensten, Proxies und ähnlichen Technologien, im Text als "Privacy enhancing technologies (PETS)" bezeichnet. Diese Dienste, so heißt es in dem offenen Brief, könnten Netzsperren umgehen. Man sei derzeit in der Situation, dass die EU Netzsperren, ebenso aber die ihnen entgegen wirkenden PETS unterstütze. Wenn es darauf ankäme, eine Prinzipien-Entscheidung zu treffen, sei es wahrscheinlich, dass die EU die Unterstützung der PETS zurückziehe.

Ebenso zweifelt PI an, dass die zuständigen EU-Politiker mit der nötigen Sorgfalt und Fachkompetenz an entsprechende Gesetzesentwürfe herangingen. Dies könne sich auch bei anderen für den Datenschutz relevanten Entscheidungen wie beispielsweise der Überprüfung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung negativ auswirken.

Angesprochen wird auch das Risiko, dass Sperrlisten - wie es in der Vergangenheit bereits mehrfach vorgekommen ist - an die Öffentlichkeit gelangen. Außerdem sei es "unvermeidbar, dass Fehler gemacht werden und übertriebenes Sperren vorkommen wird, wobei legale Seiten auf die Sperrlisten gesetzt werden."

Ein Kritikpunkt bei den Sperren selbst ist laut dem offenen Brief, dass bei der Weiterleitung auf eine "Stoppschild-Seite" - die vor allem versehentliche Zugriffe verhindern soll - zahlreiche Informationen über den Benutzer gesammelt werden könnten. Neben der IP-Adresse und technischen Daten über den verwendeten Rechner und Browser könnten dies unter Umständen auch im Browser gespeicherte private Daten oder Login-Informationen sein.

Die Aktivisten rufen das europäische Parlament auf, die genannten Kritikpunkte in ihre Überlegungen mit einzubeziehen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: EU-Kommission plädiert weiter für Websperren
Beitrag von: SiLæncer am 29 September, 2010, 09:45
Maria Asenius, Kabinettschefin von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, hat bei einer Anhörung im Innenausschuss des EU-Parlaments den Vorstoß  der Brüsseler Behörde für Websperren verteidigt. Die EU-Kommission will eine Kombination von Löschen und Sperren kinderpornographischer Webseiten gesetzlich verankern: Das Entfernen einschlägiger Angebote sei zwar "besser" als die reine Zugangserschwernis, meinte die Politikerin am gestrigen Dienstag. Es sei aber schwer, dieses Ziel trotz einer engen Zusammenarbeit vor allem mit den USA und Russland immer auch durchzusetzen. Daher sei es wichtig, beide Ansätze parallel zu verfolgen, um die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz "weniger profitabel zu machen".

Der entsprechende Artikel 21 des Richtlinienvorschlags habe "schon mehr Aufmerksamkeit als nötig erfahren", ging Asenius auf die heftige Auseinandersetzung um die vorgeschlagenen Mittel im Kampf gegen Online-Bilder von sexuelle Kindesmissbrauch ein. Es gebe "Hunderte" einschlägiger Webseiten, zugleich werde der Vertrieb immer ausgeklügelter und es ginge um "riesige Finanzgewinne". Konkret schlage der Entwurf für das rechtliche Rahmenwerk "nicht das Sperren anstelle von Löschen vor, sondern als zusätzliches Instrument". Niemand wolle den Zugang der Nutzer zum Internet beschränken, "sondern nur zu Seiten, auf denen kinderpornographisches Material verbreitet wird".

Unterstützung erhielt die Kommission im ersten Teil der auf zwei Tage verteilten Expertenbefragung unter anderem von Mary Banotti vom International Centre for Missing and Exploited Children (ICMEC). Sperren seien zwar kein Allheilmittel, aber ein gangbarer Weg, befand die US-Abgesandte. Auch das Löschen kinderpornographischer Webseiten könne nicht verhindern, "dass die Inhalte an anderer Stelle wieder im Netz auftauchen". Man arbeite daher mit der Industrie zusammen, um genau das zu verhindern. Auf Nachfrage schloss im Anschluss an die Veranstaltung Banotti den Einsatz der umstrittenen Deep Packet Inspection (DPI) zum Durchleuchten etwa von E-Mails oder des gesamten Netzverkehrs auf Nachfrage zumindest nicht prinzipiell aus.

Die Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für Kindesmissbrauch, Najat M'jid Maalla, beklagte, dass Missbrauchsbilder "ewig zirkulieren". Sperren reichten als Gegenmittel "natürlich nicht aus". Es sei hier wichtig, "konsequent vorzugehen. Auch das Internet müsse für die Sensibilisierung der Nutzer und notfalls auch für das Auslösen eines Alarms über entsprechende Buttons etwa in sozialen Netzwerken eingesetzt werden. Zugleich bedauerte sie, dass noch nicht alle Mitgliedsländer ausreichende Mechanismen zum Kinderschutz verabschiedet hätten. 137 Nationen hätten zwar bereits ein einschlägiges Uno-Protokoll ratifiziert, 27 aber noch nicht, ein Teil davon auch in der EU.

Als "eine von vielen Lösungen" bezeichnete auch der Europol-Vizedirektor Troels Oerting Websperren. Jedes Jahr komme es bei der Polizeibehörde zu über 14.000 Ermittlungen im Bereich Kinderpornographie. Das Internet helfe den Tätern nun, sich zu verstecken und "hunderttausende" Missbrauchsbilder zu verbreiten. Oertings Strafverfolgungskollege Ola Laurell von Eurojust berichtete von schweren Fällen, in denen in den USA beim Aufdecken eines Kinderpornorings sieben Terabytes an pädophilem Material sichergestellt worden seien. Dem Schweden kam es vor allem darauf an, dass mit der Richtlinie Staatsanwaltschaften in der EU auch Verbrechen verfolgen könnten, die außerhalb ihres eigenen nationalen Territoriums erfolgten.

Drei der Experten, die letztlich die Berichterstatterin im Innenausschuss, die italienische Konservative Roberta Angelilli, ausgesucht hatte, standen Websperren dagegen skeptisch gegenüber. So betonte beispielsweise Maria Amor Estebanez von der EU-Agentur für Grundrechte betonte, dass die Möglichkeiten der neuen Medien für Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt werden müssten. Zugleich seien die Bürger vor Seiten zu bewahren, die Grundrechte von Missbrauchsopfern verletzten. Hier sei immer eine Abwägung vorzunehmen. Nötig sei eine verfahrensrechtliche Absicherung auch von Internetanbietern, Blockaden gegebenenfalls anfechten zu können. Giovanni Buttarelli vom Europäischen Datenschutzbeauftragten bestand ebenfalls darauf, dass es bei einer Vorschrift zu Websperren zumindest einen "klaren rechtlichen Rahmen" geben müsse. Nötig seien Garantien zur Aufsicht, Transparenz und für Rechtsmittel. Zugleich sprach er sich gegen DPI beziehungsweise eine automatisierte Kontrolle von Nutzerinhalten aus.

Starke Bedenken meldeten Ausschussmitglieder an. Petra Kammerevert, Berichterstatterin im Kulturausschuss, erklärte, dass der "Grundsatz Löschen statt Sperren" gelten müsse. Blockaden seien "kein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Inhalte und der dahinterstehenden Täter". Sie ließen sich leicht umgehen, seien ineffektiv, ungenau und träfen auch Inhalte, "die mit Kriminalität nichts zu tun haben". Zudem sei die Musikindustrie angetan davon, da sie davon ausgehe, dass nach Kinderpornos auch "andere Dinge" gesperrt werden dürften. Die Filterlisten könnten im schlimmsten Fall als "Suchverzeichnis für kriminelle Inhalte" dienen, fürchtete die SPD-Politikerin. Insgesamt werde Handeln vorgetäuscht, "wo keines stattfindet". Ferner funktioniere die internationale Kooperation beim Löschen immer besser, wie von Internet-Beschwerdestellen zu hören sei.

Für die Liberalen forderte Sophie In't Veld, dass die Abgeordneten die "Effizienz" der Maßnahmen sicherstellen müssten. Websperren genügten diesem Kriterium nicht. Das von dem Vorschlag ausgeblendete eigentliche Problem sei, dass 80 Prozent des Missbrauchs im familiären Umfeld, im Sportverein oder in der Schule stattfänden. Es mache daher keinen Sinne, sich "allein auf das Internet zu konzentrieren". Jan Philipp Albrecht von den Grünen appellierte an die Kommission, die Ergebnisse von Studien etwa der European Financial Coalition zum starken Rückgang kommerzieller Kinderporno-Seiten nicht untern Tisch zu kehren. Die Sozialdemokratin Birgit Sippel fragte nach dem noch nicht erkennbaren "Mehrwert" des Entwurfs. Die CDU-Abgeordnete Sabine Verheyen gab die Parole aus, dass man "mit bloßem Verstecken" von Missbrauchsbildern nicht weiterkomme und das Übel besser "an der Wurzel bekämpfen" sollte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Erste Warnungen an mutmaßliche Urheberrechts-Verletzer in Frankreich
Beitrag von: SiLæncer am 05 Oktober, 2010, 09:51
Ein Jahr nach Verabschiedung eines umstrittenen französoschen Gesetzes gegen Urheberrechtsverletzungen im Interneti sind die ersten Warnungen an Verdächtige verschickt worden. Die zuständige Aufsichtsbehörde HADOPI bestätigte laut dpa entsprechende Berichte.

Die Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet, wie die aus dem "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" hervorgegangene Behörde in voller Länge heißt, ist mit der Umsetzung des Systems der "abgestuften Erwiderung" auf wiederholte Urheberrechtsverletzungen beauftragt. Copyright-Sündern drohen nach dem am 1. Janur 2010 in Kraft getretenen HADOPI-Gesetz nach zwei Verwarnungen per E-Mail und Brief bis zu ein Jahr dauernde Sperren ihres Internetzugangs. Dazu kommen gegebenenfalls Geldbußen in Höhe von bis zu 300.000 Euro und eine dreijährige Gefängnisstrafe.

Nutzer, die entsprechende Sanktionen von vornherein vermeiden wollen, sollen dies nach jüngst bekannt gewordenen Vorstellungen der Behörde mit der Installation einer Art digitalen Wanze auf ihrem Rechner tun können. HADOPI hatte dazu in einem nicht zur Veröffentlichung gedachten Papier Anforderungen an eine "Sicherheitssoftware" aufgestellt, mit der die Nutzer beim Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen ihre Unschuld beweisen können sollen. Umschrieben hat das Amt zudem bereits den Wunsch, dass entsprechende Überwachungsprogramme auch direkt auf den Routern von Nutzern ihren Platz finden. Derzeit verwarnt die Behörde Internet-Nutzer, die illegal Filme oder Musik herunterladen, auf Basis der IP-Adresse.

Vergleichbare "Three-Strikes"-Regelungen sind auch in anderen Ländern in der Diskussion beziehungsweise bereits umgesetzt, darunter Neuseeland und Großbritannien. Auch auf EU-Ebene oder in den Verhandlungen um das Antipiraterie-Abkommen ACTA gab es immer wieder Vorstöße, solche Regelungen in internationalen Vereinbarungen ebenfalls zu verankern. In Deutschland liegen entsprechende Pläne immer wieder einmal auf dem Tisch, bislang aber werden sie von der Bundesregierung abgelehnt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Urheberrechtsverstöße: "Minderwachstum" in der "Pirateriefalle"
Beitrag von: SiLæncer am 10 Oktober, 2010, 10:30
Experten taten sich auf einer Konferenz zur künftigen Netzregulierung  schwer, das Ausmaß des Schadens durch illegale Downloads auszuloten. 150 Millionen Filme würden pro Jahr rechtswidrig aus dem Internet geladen, schätzte Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) bei der Tagung der Heinrich-Böll-Stiftung und der Branchenvereinigung Bitkom am Samstag in Berlin. Dies sei ein "konservativer Erfahrungswert" der vergangenen Jahre. Man könne diesen aber nicht in 150 Millionen entgangene Kinobesucher ummünzen. Umfragen hätten aber gezeigt, dass jeder Fünfte oder Vierte davon nicht ins Kino gehe oder sich eine DVD nicht kaufe oder nicht ausleihe. Generell habe die Filmbranche zwar derzeit nicht direkt Umsatzrückgänge zu beklagen, man müsse aber auch ein "Minderwachstum" berücksichtigen.

Die Folge ist laut dem GVU-Vertreter, dass in aufwändige Großproduktionen und Blockbuster zwar weiter investiert werde. Es würden insgesamt aber weniger Filme gemacht als früher. Dafür sei das Risiko, nicht erfolgreich zu sein, zu hoch. "Die Mittelschicht bricht weg", betonte Sommer. An Filmen, die vor zehn Jahre noch rund 700.000 Besucher in die Lichtspieltheater gelockt hätten, versuche sich heute kaum ein Produzent mehr. Die "Experimentierfreude" sei zurückgegangen.

Der netzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, hielt dagegen, dass die Ausgaben für Unterhaltung stabil blieben. Solange in Filmbranche noch 500.000 Euro Gagen für Stardarsteller pro Serienfolge gezahlt werde, "scheint der Markt noch Geld abzuwerfen". Die Rede von einer "Pirateriefalle" sei in ihrer Zugespitztheit daher "Popanz". Er sehe daher keinen Zwang, das Urheberrecht weiter zugunsten der Verwerter zu verändern oder die "Durchsetzungsmaschinerie" anzufeuern. Allenfalls müssten die Kreativen an der Verwertungskette gerechter beteiligt werden, meinte der Oppositionspolitiker. Zudem hätte die Filmwirtschaft noch nicht ganz erkannt, welch "dufter Vertriebsweg" das Internet letztlich sei. So könne man aktuelle US-Serien wie "Mad Man" hierzulande noch nicht tagesaktuell legal übers Netz kaufen, was unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten "behämmert" sei.

Jean-Pierre Crapet, bei der Deutschen Telekom für Content-Strategien zuständig, konnte zum "Ausmaß der Piraterie" keine Aussage treffen. Da der Provider dem Fernmeldegeheimnis verpflichtet sei, prüfe man nicht, welche Inhalte die Nutzer übertragen. Deutschland sei nach Aussagen der Musikindustrie aber eines der Länder mit einer niedrigen "Pirateriequote". Als wichtig für die Fortentwicklung attraktiver Geschäftsmodelle bezeichnete Crapet vor allem eine Verbesserung der kollektiven Rechtewahrnehmung. Bisher sei vor allem die Tarifstruktur der Musikverwertungsgesellschaft GEMA "prohibitiv". Dies verhindere etwa den Start legaler Streaming-Dienste wie "Spotify" hierzulande.

Ganz in diesem Sinne rief auch Christopher Lauer von der Piratenpartei nach Vertriebswegen, welche "die Konsumenten befähigen, den Preis zu bezahlen, den sie wollen". Die Inhalteanbieter seien hier in der Pflicht, ein Modell zu finden, "womit nicht große Teile der Bevölkerung kriminalisiert werden". Insgesamt sei ein "flexibleres Urheberrecht" nötig.

Sommer sah den Ausweg aus der debattierten "Pirateriefalle" dagegen vor allem in der Technik. So sei es ein Vorteil der nur in 3D-Kinos abspielbaren neuen Streifen, "dass man sie nicht raubkopieren kann". Es gebe legale Plattformen für Filme, "trotzdem entscheidet sich der Großteil der Nutzer, sie kostenlos aus dem Netz zu laden". Dies läge auch daran, dass die Downloader "keine Angst haben, verfolgt zu werden". Es dürfe daher technisch nicht mehr so einfach sein, sich "Raubkopien aus dem Netz zu ziehen", forderte der GVU-Vertreter. So wie die Telekom die Nutzung von Internet-Telefonie in mobilen Netzen größtenteils unterbinde, müsse man "die Sache angehen". Die Branche macht sich seit Längerem für eine Sperre vor allem von Linkplattformen für Streaming-Angebote wie kino.to stark.

Quelle : www.heise.de
Titel: Irland: Kein Three-Strikes-Gesetz für Provider
Beitrag von: SiLæncer am 11 Oktober, 2010, 18:11
Der britische Internet-Service-Provider UPC hat heute einen juristischen Sieg gegen die Irish Recorded Music Association (IRMA) errungen. Diese hatten den Provider aufgefordert, eine Three-Strikes-Regelung umzusetzen. Der Provider weigerte sich jedoch. Das "Irish High Court" gab dem Internet-Anbieter nun recht.

Die irische Musikindustrie ist mit ihren Bemühungen gescheitert, einen Provider juristisch zur Umsetzung einer Three-Strikes-Regelung zu zwingen. Geklagt hatte die Irish Recorded Music Association (IRMA). Dieser war es bereits vor geraumer Zeit gelungen, eine freiwillige Three-Strikes-Regelung bei Eircom umzusetzen. Eircom stellt den größten irischen Provider dar.

Dieser hatte seine Zustimmung unter einem Vorbehalt erteilt. Andere Provider müssten auch eine derartige Regelung umsetzen. Man befürchtete einen Wettbewerbsvorteil bei der Konkurrenz. Die IRMA erklärte sich dazu bereit, weitere Provider zur Umsetzung einer derartigen Reglementierung zu bewegen. Als Ziel hatte man einen weiteren großen irischen Provider auserkoren, namentlich UPC. Die UPC weigerte sich jedoch vehement, es folgte eine gerichtliche Auseinandersetzung. Das Urteil wurde heute bekanntgegeben und stellt einen erheblichen Rückschlag für die Bemühungen der IRMA dar.

Wie im Urteil betont wird, gäbe es nur eine Verpflichtung für Diensteanbieter. Ab Kenntnisnahme müssten die Diensteanbieter rechtswidrige Inhalte entfernen. Dies stehe auch in Übereinstimmung mit dem gültigen EU-Recht. Maßnahmen, die darüber hinausgehen, seien nicht vorgeschrieben. Eine rechtliche Basis für Verbindungstrennungen existiere nicht.

UPC zeigte sich über die Entscheidung erfreut. Man betonte, dass man stets gegen Piraterie vorgegangen sei und illegale Aktivitäten in den eigenen Netzwerken bekämpfen würde. Hierzu würde man alle Schritte ergreifen, die der Gesetzgeber verlangt. Man wolle weiterhin mit Rechteinhabern im Kampf gegen die Piraterie zusammenarbeiten.

Aufgrund dieser Entscheidung dürften nun auch weitere kleine Provider bestärkt sein, Widerstand zu leisten. Eircom sieht sich indes in der durchaus unangenehmen Position, als einziger irischer Provider eine Three-Strikes-Regelung umzusetzen. Dass dies ein Wettbewerbsnachteil sein kann, steht außer Frage.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Piratenjäger verklagen sich gegenseitig
Beitrag von: SiLæncer am 15 Oktober, 2010, 12:38
Die US Copyright Group (USCG) hat rechtliche Schritte gegen den Konkurrenten Media Copyright Group (MCG) eingeleitet. Letztere sollen ihren Firmennamen verändern und 25.000 US-Dollar bezahlen. Ansonsten droht ein Prozess.

Während der deutsche "Abmahnkuchen" sauber aufgeteilt ist, bieten die USA ein bisher ungenutztes Potenzial. Es ist nicht verwunderlich, dass manch einer seinen "Claim" abstecken will - insbesondere wenn das Risiko einer Namensverwechslung droht. Genau dieses Problem sieht die US Copyright Group gegenwärtig.

Man stellt gegenwärtig den größten Piratenjäger dar. Rund 16.000 IP-Adressen von Filesharern hat man der Justiz vorgelegt. Nun hat man es offenbar auf einen Konkurrenten abgesehen. Gemeint ist die Media Copyright Group (MCG). Die MCG ist bisher in wesentlich geringerem Umfang gegen Urheberrechtsverletzer vorgegangen. Die US Copyright Group befürchtet jedoch, dass der ähnliche Name zu Verwechslungen führen könnte. Erschwerend hinzukommt, dass die Schriftstücke der Media Copyright Group denen der US Copyright Group sehr ähnlich sind.

Der leitende Jurist der MCG, John Steele, sieht sich nun möglicherweise einem teuren Verfahren ausgesetzt. Die US Copyright Group hat ihn nämlich abgemahnt. Man fordert, dass die Media Copyright Group ihren Namen unverzüglich ändere. Darüber hinaus soll Schadensersatz in Höhe von 25.000 US-Dollar geleistet werden. Würde man der Forderung nicht entsprechen, so müssten "weitere rechtliche Schritte" ergriffen werden.

John Steele von der Media Copyright Group sieht die Abmahnung indes gelassen. Man hat sich bereits mit einer negativen Feststellungsklage an einen Bundesrichter gewandt. Diese Klage soll festhalten, dass der Name "Media Copyright Group" legal benutzt werden darf. Darüber hinaus soll die US Copyright Group zur Löschung ihrer Marke verurteilt werden, da diese rechtswidrig eingetragen worden sei.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Französischer Provider gibt Widerstand gegen Three Strikes vorerst auf
Beitrag von: SiLæncer am 18 Oktober, 2010, 15:23
Der französische Provider Free  beteiligt sich auf Druck der Regierung nun doch am System der "abgestuften Erwiderung" auf mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen durch Internetnutzer. Seit dem heutigen Montag übermittelt der Provider seinen verdächtigten Kunden die Warnungen der zuständige Behörde (Hadopi), die mit dem im Januar in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums eingerichtet wurde. Der Chef des Zugangsanbieters bekräftigte dabei gegenüber der Wirtschaftszeitung Les Echos, er wolle weiter gegen das Gesetz vorgehen.

Hadopi verschickt als ersten Schritt der abgestuften Erwiderung zunächst Warnungen; beim dritten Verstoß droht dem Internetnutzer die Sperre des Anschlusses. Das neue Gesetz verpflichtet französische Provider, die E-Mails der Behörde an die betroffenen Kunden weiterzuleiten. Die Iliad-Tochter Free hatte sich allerdings fehlende Sanktionen im Gesetz zunutze gemacht und die Weiterleitung der E-Mails aus Datenschutzgründen verweigert.

Am Wochenende hat die französische Regierung per Dekret verordnet, die E-Mails müssten binnen 24 Stunden weitergeleitet werden. Bei Verstoß droht dem Provider ein Bußgeld von 1500 Euro für jede nicht zugestellte Warnung. Free beugt sich vorerst der Anordnung. Zwar halte er das Dekret für rechtswidrig und werde weiter dagegen vorgehen, erklärte Free-Chef Xavier Niel der Wirtschaftszeitung, doch werde der Provider am Montag mit der Weiterleitung der E-Mails beginnen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Juristische Drohung: Web-Sperre gegen illegale Spielfilm-Site Kino.to
Beitrag von: SiLæncer am 21 Oktober, 2010, 15:36
Die Filmindustrie hat mit einer drastischen Forderung an österreichiche Internet-Provider für erheblichen Wirbel gesorgt: Diese sollen über 1.500 IP-Adressen, die Präsenz der illegalen Spielfilm-Site Kino.to und neun weitere Domains komplett sperren.

Ein Anwaltsschreiben der Filmproduzenten Satel und Wega sowie der Constantin Film Verleih sei am Dienstag bei allen großen Internet-Anbieters des Landes eingegangen, berichtete der Branchendienst "Heise" am Donnerstag. Die Unternehmen drohen mit Klagen, wenn die Sperren nicht bis Ablauf des heutigen Tages zugesagt würden, hieß es.

Die juristisch angegangenen Unternehmen wollen sich nicht beugen. Der ISPA-Verband schoss in einer Mitteilung am Morgen zurück: "Wir machen uns sicher nicht zu Erfüllungsgehilfen für Wegelagerer-Praktiken, mit denen abermals versucht werden soll, längst überholte Geschäftsmodelle zu retten", teilte die Organisation mit.

Für das Sperren von Websites fehle jegliche Rechtsgrundlage. Provider, die ihren Kunden den Zugang zum Internet zur Verfügung stellen, seien gesetzlich nicht ermächtigt, geschweige denn verpflichtet, über ihre Leitungen transportierte Informationen zu kontrollieren. Sie nähmen daher auch keine Auswahl oder den Ausschluss von bestimmten Inhalten vor, hieß es.
 
"Wegelagerer-Praktiken" der Inhalte-Industrie

"Wir werden uns nicht auf Zuruf der einknickenden Urheberrechtsindustrie auf illegales Terrain bewegen", sagte ISPA Generalsekretär Andreas Wildberger. Eine Analogie zur Straßeninfrastruktur zeige die Absurdität des Begehrens: "Es ist ja wohl einmalig, dass sich die Rechteinhaber nicht mal mehr die Mühe machen, mit konkreten Downloads zu argumentieren sondern einfach damit, dass etwas der Fall sein könnte", sagte Wildberger. Es könne auch jemand, der auf der Autobahn fährt, in seinem Kofferraum schwarz kopierte Videos transportieren. Das Straßenbauamt mache den Transport erst möglich, erhalte deshalb aber keine Unterlassensaufforderung.

In dem "Heise" vorliegenden Anwaltsbrief wird behauptet, dass "solche Blockaden regelmäßig (für andere Zwecke) praktiziert werden." Dem ist nicht so. Domain- oder IP-Sperren sind von Providern nicht bekannt.

Die ISPA forderte unterdessen eine Reform des Urheberrechts ein. "Die Rechteinhaber sollen besser über innovative Geschäftsmodelle nachdenken und sich wie wir dafür einsetzen, das Urheberrecht 'internetfit' zu machen, anstatt über fragwürdige Möglichkeiten nachzudenken, an Geld zu kommen", ärgerte sich Wildberger.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: Frankreich: HADOPI erhält 25.000 IP-Adressen pro Tag
Beitrag von: SiLæncer am 23 Oktober, 2010, 17:16
Die Auslastung der französischen HADOPI-Behörde nimmt kontinuierlich zu. Aktuell erhält die Behörde, die mit der Umsetzung des "Three-Strikes-Gesetzes" beauftragt ist, etwa 25.000 IP-Adressen täglich. Geliefert werden diese von Trident Media Guard im Auftrag diverser Rechteinhaber.

Es sind kaum drei Wochen vergangen, seit die erste "Warnmail" einen französischen Urheberrechtsverletzer erreicht hat. Doch inzwischen ist die Zahl der ermittelten IP-Adressen bereits massiv gestiegen. Pro Tag erhält die Behörde 25.000 IP-Adressen. Die Höchstleistungen sind damit jedoch noch lange nicht erreicht. Etwaige Einflüsse auf den legalen Verkauf von Musik können gegenwärtig noch nicht abgeschätzt werden, wie David El Sayegh, Direktor der "Syndicat national des éditeurs phonographiques" (SNEP) erklärte.

Dafür sei es jetzt noch zu früh. Man erwarte jedoch, dass bis Ende 2010 erste Zeichen erkennbar seien. Bis Ende 2011 geht man von einem deutlichen Anstieg der Musikverkäufe aus. Ob diese Erwartungen tatsächlich eintreten, lässt sich gegenwärtig kaum abschätzen. Nicht alle Filesharer dürften sich vom "Three-Strikes-Gesetz" abschrecken lassen. Und selbst wenn bleibt die Frage, ob diese dann sofort zu willigen Käufern werden.

Aus informierten Kreisen heißt es, dass man seit der tatsächlichen Umsetzung von HADOPI sehr vorsichtig vorgegangen sei, insbesondere im Hinblick auf die IP-Adressen und der damit einhergehenden Menge an Warnungen. Man hatte im Vorfeld befürchtet, dass die Hotline der Behörde bei zu vielen Warnungen zusammenbrechen könnte. Auch wegen Protesten seitens der Bevölkerung war man besorgt. Wie jedoch deutlich wurde, ist die Situation durchaus unter Kontrolle. Die bisherigen Befürchtungen ließen sich zumindest nicht bestätigen.

Sollte die Behörde ihr Pensum weiter steigern, ist es statistisch betrachtet nur eine Frage der Zeit, bis man jeden Internetanschlussinhaber ermittelt hat. Ende 2008 gab es in Frankreich etwa 16,3 Millionen Internetanschlüsse. Wenn dieser Wert sowie das Pensum von HADOPI gleichbleiben, dauert es etwa zwei Jahre, bis jeder Internetanschluss wenigstens ein Mal verwarnt wurde.

Quelle : www.gulli.com
Titel: GVU fordert Maßnahmenpaket gegen Urheberrechtsverletzer
Beitrag von: SiLæncer am 28 Oktober, 2010, 16:12
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) konnte im vergangenen Jahr deutlich weniger Verfahrensabschlüsse bei Copyright-Verstößen erreichen als 2008. 2009 wurden insgesamt 410 Strafverfahren erfolgreich abgeschlossen, während es im Vorjahr noch 921 waren. Die Zahl der abgeschlossenen Zivilverfahren ging von 170 auf 91 zurück. Dies geht aus dem Jahresbericht 2009 der vor allem für die Filmwirtschaft tätigen Organisation hervor, den diese vor einem Branchenforum am heutigen Donnerstag in Berlin präsentierte. 2007 lag der Anteil der erfolgreich abgeschlossenen Strafverfahren noch bei 1873, die der Zivilverfahren bei 380 Fällen.

GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy erklärte den drastischen Rückgang mit "enorm aufgeblasenen Fallzahlen" in den Vorjahren. Damals seien die Ermittlungsbehörden auch benutzt worden, "um an IP-Adressen heranzukommen" und die Nutzer dahinter zu identifizieren. Dafür gebe es inzwischen das Instrument des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs, das die Strafjustiz entlastet habe. Übrig geblieben seien "die größeren Fälle", die "schwerwiegender geworden sind". Als Beispiele nannte der GVU-Vertreter "neun Pay-Server-Ringe mit Filmen, TV-Serien und Games", die ausgehoben worden seien, sowie ein "führendes Portal mit Download-Links" für rund 64.000 Titel. Dieses Verfahren sei aber noch am Laufen. Generell habe sich die GVU eigentlich dem Vorgehen gegen die "wesentlichen Verteilerköpfe" verschrieben und auf Massenabmahnungen von Endkunden im Gegensatz zur Musikindustrie verzichtet. "Einzelne Unternehmen" aus der Branche gingen inzwischen aber auch direkt gegen Nutzer vor.

Erstmals seien "First Seedern" verurteilt worden, die als erste Material in Tauschbörsen eingespeist hätten, freute sich Leonardy. Einer davon sei mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen belegt worden. 22 Prozent der Fälle seien wegen anderweitiger Verurteilungen etwa aufgrund von Computerkriminalität eingestellt worden. Dies zeige, dass "Raubkopierer" nicht nur aus "sportlichem Ehrgeiz" unterwegs seien, sondern etliche damit im Internet ihr Geld verdienten.

Insgesamt sind laut Leonardy 2009 neue Ermittlungen gegen Urheberrechtsverletzungen in 686 Fällen aufgenommen und 826 neue Verfahren eingeleitet worden. Der Großteil davon sei von Vorermittlungen der GVU angestoßen worden. Deren Zahl sei von 221 Vorgängen im Vorjahr auf 232 angestiegen. Zwei Drittel davon hätten einen Internetbezug mit "Schnittstellen zum Massenmarkt" bei "Release-Gruppen", 22 Prozent hätten sich gegen "digitale Hehler" gerichtet. Neu erfasst worden seien "Kinoabfilmer", die bereits auf 6 Prozent kämen. Der Rest beziehe sich "auf den Verkauf von Raubkopien auf Märkten" online wie offline und auf Nachahmungen von Hartgütern wie DVDs oder Controllern. Hier seien oft "organisierte internationale arbeitsteilige Banden" am Werk, in die man schwierig reinkomme.

Die Tauschbörsennutzung hat laut Leonardy "in absoluten Zahlen" zugenommen, auch wenn ihr Anteil am gesamten Internetverkehr abnehme. Auch Direkt-Downloads über Filehoster nähmen weiter großen Raum ein. Betroffen seien "alle Genres, bis hin zum Bollywood-Film ganz intensiv". Ein besonderes Dorn im Auge ist der GVU, dass sich auch die "komfortablen" illegalen Streaming-Angebote weiter auf dem Vormarsch befinden. Dieser Bereich "explodiert", schlug Leonardy Alarm. Die Seite Kino.to etwa, die zu den 50 beliebtesten Seiten hierzulande gehöre, sei seit Jahren das "Top-Ziel" der Filmindustrie. "Wir glauben, dass letzten Endes Deutsche dahinterstehen", mutmaßte der GVU-Mann. Die Plattform sei aber "professionell abgeschirmt, die Täter unerreichbar". Man habe den Betreiber in den Niederlanden auf dem Radar gehabt, vom Provider aber "nur aber Mickey-Mouse-Daten erhalten" Inzwischen hätten sich die Macher Russland als Host ausgesucht. Da die Seite von dort aus aber gar nicht aufrufbar sei, würden die dortigen Behörden die Sache "nicht als ihr Bier" ansehen.

Um gegen entsprechende Streaming-Seiten und Urheberrechtsverletzer allgemein besser vorgehen zu können, forderte Leonardy ein umfangreiches Maßnahmenpaket von der Politik, die ihn in den vergangenen Jahren "enttäuscht" habe. Registrare von Domains sollten verpflichtet werden, "Realdaten von Anbietern zu erheben". Damit könne die Anonymität von Betreibern aufgehoben werden. Dazu wünschte er sich ein System der "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße, um zunächst Warnungen an die Nutzer zu schicken. Die Provider müssten zudem "reingucken, was im Netz passiert". Beim Einsatz von Techniken zur Deep Packet Inspection könne der Datenschutz gewahrt bleiben, wenn ohne Bezug auf einzelne Nutzer gefiltert würde. "Unzweifelhaft illegale Seiten" sollten ferner auf eine "Schwarze Liste" gesetzt werden.

Jan Oesterlin, Berater der Zukunft Kino Marketing GmbH, stellte parallel neue Motive mit dem Slogan "Ohne Dich gibt's keine neuen Filme" im Rahmen der Kampagne Respe©t Copyrights vor, die aus der umstrittenen Aktion "Raubkopierer sind Verbrecher" hervorging. "Damit machen wir darauf aufmerksam, dass unsere ehrlichen, zahlenden Kunden" die Erstellung von Werken ermöglichten. Die Plakate sollen von November an bundesweit in Videotheken und Kinos hängen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Gewerkschaft ver.di fordert Warnhinweise für Copyright-Sünder
Beitrag von: SiLæncer am 30 Oktober, 2010, 15:56
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di will im Interesse der von ihr mit vertretenen Kreativen gegen die "Alles-umsonst-Mentalität" im Internet vorgehen. Viele Nutzer würden den "freien" Zugang zu einem "reichhaltigen Angebot an Wissens- und Kulturgütern" im Netz mit "kostenfreien" Zugriffsmöglichkeiten gleichsetzen, schreibt der Bundesvorstand der Arbeitnehmervereinigung in einem jetzt vom Blog Netzpolitik.org veröffentlichten Positionspapier über "Herausforderungen für die Zukunft des Urheberrechts". In der kürzlich verabschiedeten Stellungnahme heißt es weiter, dass dem Treiben der Nutzer etwa in Peer-2-Peer-Netzen vor allem "durch Aufklärung und Transparenz" begegnet werden solle. Im Zweifelsfall müssten aber auch Sanktionen greifen.

Der Bundesvorstand tut sich in Folge sichtlich schwer, ein System zur Erwiderung auf vielfältige Urheberrechtsverstöße im Internet und für Hinweise auf entsprechende Gefahren unter der Maßgabe zu entwickeln, "jede Form von anlassloser Kontrolle, Vorratsdatenspeicherung und Zugangsbeschränkungen" für die Bürger auszuschließen. "Ziel ist technische Instrumente zu finden, die es ermöglichen, dass beim Aufruf einer Seite mit illegalen Angeboten ohne Registrierung der Nutzer/innenn-IP auf dem Monitor eine ­ von dazu legitimierten Institutionen vorgeschalteter ­ Information über die Rechtswidrigkeit des Angebots und dessen Nutzung erscheint", umschreibt die ver.di-Spitze in einem Schachtelsatz ihre gewundene Haltung.

Weiter hält es der Bundesvorstand für angemessen, "nach anlassbezogener Kontrolle durch eine nicht gewinnorientiert und im Interesse der Urheber und Urheberinnen handelnde Einrichtung" Copyright-Sünder "nach einer richterlich angeordneten Herausgabe der entsprechenden Zugangsdaten mit einem maßvollen Ordnungsgeld zu belegen". Bei der Bemessung der Sanktionshöhe sei zwischen "gewerblichen und nichtgewerblichen Verstößen zu differenzieren". Die Strafzahlungen "sollten den Verwertungsgesellschaften zufließen" und an die Urheber ausgeschüttet werden. Insgesamt verfolgten diese Überlegungen das Ziel, "Auswüchse im derzeitigen Abmahnwesen einzudämmen".

Im Prinzip wünschen sich die Gewerkschaftler eine "HADOPI light", eine Aufsichtsbehörde fürs Netz, die im Gegensatz zu ihrer großen Schwester in Frankreich die Netzbürger aber nicht allzu sehr überwacht und vor allem keine Internetsperren nach dem "Three Strikes"-Modell verhängt. Stoppschilder ja, so die verkürzte Position, aber kein Zensursystem. Doch Experten melden Bedenken gegen die Durchführbarkeit dieses Ansatzes an. Um zu erkennen, dass jemand bestimmte Webseiten oder andere inkriminierte Internetangebote aufrufe, müsse trotz aller guten Wünsche der gesamte Datenverkehr überwacht werden, erklärte Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur gegenüber dem Urheberrechtsportal iRights.info. Nur so könne festgestellt werden, "dass ein Nutzer tatsächlich eine Website aufruft, auf der rechtswidrige Inhalte angeboten werden". Auch eine Speicherung von Verbindungsdaten scheint nicht vermeidbar, falls auch festgestellt werden soll, dass einmal Ertappte Warnhinweise ignorieren und Urheberrechte wiederholt verletzten.

Generell wertet das Papier die "harmlos klingende" Bezeichnung "Tauschbörsen" als "grob irreführenden Begriff", da dort vervielfältigt werde. Die dafür nötige technische Infrastruktur stehe für ein "weltweites Vertriebssystem", dessen Betreiber Urheberrechte of "konsequent und vorsätzlich" verletzten, weil die Zahl der darüber verfügbaren Werkexemplare die der entgeltlich erworbenen deutlich übersteige. Die Konstruktion "dieser Einrichtungen" sei "nachgerade perfide": Betreiber selbst würden "nur" auf die Rechner Dritter verweisen, auf denen die gewünschten Dateien lägen. Damit werde die Verantwortung für das Ziehen und Anbieten von Kopien auf die "oft jugendlichen" Nutzer verlagert. Diese ahnten oft nicht, dass sie so zu "Schwarzhändlern" gemacht würden.

Skeptisch beäugen die Gewerkschaftler, die bereits im Frühjahr den Schulterschluss mit der Unterhaltungsindustrie übten, nicht zuletzt Modelle kostenloser Lizenzen wie Open Source oder Creative Commons. "Unentgeltliches gemeinwohlorientiertes Arbeiten, das nur in Ausnahmefällen neue existenzsichernde Einnahmequellen erschließt", könne für ver.di "keine Richtschnur" in der Tarif-, Vergütungs- und Netzpolitik sein, lautet die Ansage. Die genannten Lizenzvarianten basierten zwar im Prinzip auf einem "funktionierenden Urheberrecht". Letzteres sichere in seiner Reinform aber auch ab, "dass kein Dritter" sich ein geschütztes Werk "wild aneignen kann". In diesem Sinne lehnt die Gewerkschaft auch die Kulturflatrate als "untaugliches Instrument" ab. Mit der Einführung einer solchen Pauschalabgabe im Gegenzug für die "unbegrenzte private Nutzung von Werken" würde ihrer Ansicht nach "das Kernstück des Urheberrechts" vollständig ausgehebelt. Dieses besage, dass der Schöpfer allein bestimmen könne, "ob, wann und wie sein Werk veröffentlich wird".

Quelle : www.heise.de
Titel: Österreich: Anti-Piraterie Verein will Kino.to sperren lassen
Beitrag von: SiLæncer am 02 November, 2010, 16:07
Manchen österreichischen Nutzern von Kino.to könnte es bald passieren, dass sie künftig wieder für das Anschauen von Filmen und Serien zahlen müssen. Denn wie der „Verein für Anti-Piraterie der österreichischen Film- und Videobranche“ heute bekannt gab, wird man versuchen, den österreichischen Internetprovider UPC gerichtlich dazu zu zwingen, die Webseite für seine Kunden zu sperren.

Der „Verein für Anti-Piraterie der österreichischen Film- und Videobranche“ gab heute auf einer Pressekonferenz bekannt, dass man im Kampf gegen die Webseite kino.to zu härteren Mitteln greifen werde. VAP-Mitglied Werner Müller erklärte der Presse, dass man vorhabe, den österreichischen Internetprovider UPC mittels Unterlassungserklärung dazu zu zwingen, das Streaming-Portal für seine österreichischen Kunden zu sperren.

Der Provider erklärte bereits vor wenigen Wochen, dass man diesem Verlangen keinesfalls freiwillig nachkommen werde. Nachdem die VAP in den vergangenen Wochen bereits mehrmals Anfragen auf eine Sperrung der Domain bei den österreichischen Internetanbietern stellte, erklärte die ISPA, die Dachorganisation der heimischen Internetwirtschaft: „Es fehlt jegliche Rechtsgrundlage, wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen Websites zu blockieren.“

Kino.to bietet seinen Besucher seit geraumer Zeit die Möglichkeit, Spielfilme, darunter auch aktuelle Kinohighlights, sowie Serien via Stream kostenlos anzusehen. Verständlich, dass die Filmbranche gegen ein solches Projekt vorgehen will. Finanzielle Einbußen und die Gefährdung von bis zu 4.500 Arbeitsplätzen in Österreich würde die Video-on-Demand-Website verursachen, meint die VAP. Da man den in Russland stationierten Servern oder den Besitzern der Tonganischen Domain offenbar nicht auf rechtlichem Wege den Garaus machen kann, versucht die VAP nun die Verbindung zwischen Surfer und Kino.to an einer anderen Stelle zu unterbrechen.

Ein Musterprozess soll die Frage, ob ein solches Vorgehen legal ist, nun klären. Denn bislang wurde noch nie ein Provider gerichtlich dazu gezwungen eine Webpräsenz wegen ähnlich illegaler Inhalte zu sperren. Bekommen die Kläger recht, wäre ein Präzedenzfall geschaffen, der es Anderen ermöglichen würde auch andere Seiten, etwa welche mit kritischen Berichten oder Postings, sperren zu können. Mit dieser Tatsache konfrontiert antwortete der VAP-Rechtsanwalt Andreas Manak einem Pressevertreter: „Es geht nicht um Zensur, sondern um die Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen.“ 

Quelle : www.gulli.com
Titel: Neuseeland: Kein Three-Strikes-Gesetz - oder doch?
Beitrag von: SiLæncer am 03 November, 2010, 21:38
Der Handelsausschuss des neuseeländischen Parlaments hat erneut über die "Copyright Infringing File Sharing Bill" gesprochen. Nun soll das Gesetz zur zweiten Anhörung ins Parlament kommen. Die Three-Strikes-Klausel ist mit einer vermeintlich hohen Hürde nach wie vor enthalten.

Einige Änderungen stehen noch bevor, ehe die "Copyright Infringing File Sharing Bill" den legislativen Prozess durchlaufen hat. Ziel des kontroversen Gesetzes ist es, urheberrechtsverletzendes Filesharing zu mindern. Bereits Anfang April wurde das Gesetz bei einer ersten Anhörung im Parlament durchgewunken. Ursprünglich sollte es ein Three-Strikes-Gesetz werden, da ein erster Vorstoß in diese Richtung in Form des Paragrafen 92A des neuseeländischen Urheberrechts gescheitert war.

Im Kern sieht das Gesetz vor, dass ein "Copyright Tribunal" über die Anschlussinhaber richten soll. Dir wohl stärkste Sanktion ist dabei die Möglichkeit, Geldstrafen von 15.000 Neuseeländischen Dollar (ca. 8.300 Euro) auszusprechen. Bis auf einen Punkt ist das Three-Strikes-Gesetz umfänglich enthalten. Der eingeschränkte Punkt betrifft die Verbindungstrennungen für wiederholte Rechtsverletzer.

So lautet die Empfehlung des Handelsausschusses, die Verbindungstrennung vorerst nicht umzusetzen. Diese sind im Gesetzestext prinzipiell enthalten. Richtern soll dadurch ermöglicht werden, die Internetverbindung für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu sperren. Damit dieser Teil des Gesetzes wirksam werden kann, muss jedoch eine bestimmte Bedingung erfüllt werden.

Zwei Jahre lang sollen Tauschbörsen auf ihre Nutzungsauslastung hin geprüft werden, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist. Sollte kein deutlicher Abwärtstrend beim urheberrechtsverletzenden Filesharing erkennbar sein, droht die Umsetzung des letzten Schlags. Wirtschaftsminister Simon Powell hätte dann die Befugnis, ohne weitere Konsultation des Parlaments den "3. Schlag" einzuführen. Vorausgesetzt das Verhalten von Tauschbörsennutzer hätte sich bis dahin nicht zum Positiven gewendet.

Quelle : www.gulli.com
Titel: UK: Provider löscht Filesharerdaten - Rückschlag für Ministry of Sound
Beitrag von: SiLæncer am 03 November, 2010, 22:26
Wie das Musiklabel Ministry of Sound bekanntgegeben hat, wird es keine Abmahnwelle gegen 25.000 ermittelte Tauschbörsennutzer geben. Dies geschieht jedoch nicht aus eigenen Stücken. Vielmehr hat der britische Provider BT 20.000 Datensätze bereits gelöscht.

Rückschlag für eine der größten britischen Abmahnwellen. Eigentlich hatte das Musiklabel Ministry of Sound geplant, 25.000 Urheberrechtsverletzer zur Kasse zu bitten. Dies sollte mit Hilfe von Abmahnungen geschehen. Alle ermittelten Anschlussinhaber waren Kunden des Providers BT. Der Traum, einige Britische Pfund mit den Abmahnungen einzunehmen, ist nun jedoch geplatzt.

Im Zuge des Datenleaks bei der britischen Abmahnkanzlei ACS:Law haben sich zahlreiche britische Provider quergestellt. Darunter auch BT. Als die Rechtsanwaltskanzlei Gallant Macmillan im Auftrag von Ministry of Sound (MoS) einen gerichtlichen Auskunftsantrag stellte, weigerte sich der Provider. Man verwies auf die vorangegangenen Lecks und bat um eine Verschiebung der Auskunft. Der neue Verhandlungstermin wurde auf Januar 2011 festgesetzt.

Wie Ministry of Sound nun mitgeteilt hat, wird es jedoch nichts mehr mit den Abmahnungen. Der Provider BT hat nämlich inzwischen einen Großteil der Datensätze gelöscht. Konkret ist die Rede von 20.000 IP-Adressen, die nicht mehr zugeordnet werden können. Darüber ist man sichtlich erbost:

"Obwohl Ministry of Sound glücklicherweise die Rechtsanwaltskosten für die Ermittlungen von 25.000 Namen übernehmen konnte, wäre es einfach nicht wirtschaftlich die verbliebenden 5.000 illegalen Uploader zu verklagen. Es ist sehr enttäuschend, dass BT sich dazu entschlossen hat, die Identitäten der illegalen Uploader nicht vorrätig zu halten. In Anbetracht der Tatsache, dass weniger als 20 Prozent der Namen übrig sind und die Kosten bei BT mehrere Tausend Britische Pfund bis hunderttausend Britische Pfund betragen, macht es keinen ökonomischen Sinn diesen Antrag weiter zu verfolgen."

BT zeigte sich derweil überrascht. Schließlich sei Ministry of Sound klargewesen, dass die Daten nach 90 Tagen aus dem System gelöscht werden. Trotz dieses Rückschlags will MoS jedoch weiterhin gegen Filesharer vorgehen. Zumindest bestätigte dies der Chief Executive Officer von Ministry of Sound, Lohan Presencer:

"Wir sind entschlossener als je zuvor Internetuser zu verfolgen, die unser urheberrechtlich geschütztes Material illegal hochladen. [...]."

Quelle : www.gulli.com
Titel: UK: Urheberrecht soll auf den Prüfstand
Beitrag von: SiLæncer am 06 November, 2010, 13:46
Wie der britische Premierminister David Cameron angekündigt hat, soll das britische Urheberrecht geprüft werden, um es "fit für das Internetzeitalter" zu machen. Er würde insbesondere Lockerungen begrüßen, die eine Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Erlaubnis des Urhebers gestatten.

Wenn man die Entwicklungen in Großbritannien im Bereich Urheberrecht innerhalb der vergangenen Monate betrachtet, ist die jüngste Ankündigung des Premierministers David Cameron eine Überraschung. Obwohl sich Großbritannien zu einer Art Three-Strikes-Gesetz entschlossen hat, will man nun das gesamte Urheberrecht einer Prüfung unterziehen. Ziel dieser Prüfung sei es, das Gesetz für das Internetzeitalter fit zu machen. Zahlreiche britische Internetaktivisten haben sich bereits positiv geäußert.

Bemerkenswert ist der Auslöser für diese Entwicklung. Wie Cameron erklärte, habe er mit den Gründern von Google gesprochen. Diese hätten ihm erklärt, dass sie ihr Unternehmen in Großbritannien nicht hätten gründen können. "Der Dienst den sie anbieten basiert darauf, einen Schnappschuss des gesamten Inhalts des Internets zu einer beliebigen Zeit anzufertigen. Sie haben das Gefühl, dass unser Urheberrechtssystem für diese Art von Innovation nicht so freundlich ist, wie das der USA", erklärte Cameron, "Wie sie erklärten, gäbe es da drüben 'Fair-Use' Klauseln, von denen viele Menschen glauben, dass sie Unternehmen mehr Platz zum Atmen und zur Entwicklung neuer Produkte und Dienste ermöglichen".

Das britische Urheberrecht soll nun entsprechend auf den Prüfstand gestellt werden. Ziel sei es, die kreative Innovation so voranzutreiben, wie dies in den USA bereits möglich ist. Sechs Monate soll die Prüfung dauern. Der Fokus soll dabei insbesondere darauf liegen, was das britische Urheberrecht vom US-Amerikanischen Urheberrecht lernen kann. Insbesondere die Frage, wann urheberrechtlich geschütztes Material ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers genutzt werden darf, soll ein zentraler Schlüsselpunkt werden. Im April 2011 sollen die Ergebnisse mit daraus resultierenden Änderungsvorschlägen vorgestellt werden.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Ein Schritt zurück in der Debatte um Netzsperren
Beitrag von: SiLæncer am 11 November, 2010, 09:54
Rechtsausschuss zum Zugangserschwerungsgesetz: Der Vorsitzende versucht, die Diskussion zu emotionalisieren

Die Zukunft des Zugangserschwerungsgesetzes ist weiter unklar. Während im Unterausschuss Neue Medien unlängst Einigkeit unter den Experten darüber bestand, dass Netzsperren zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ungeeignet sind, bot sich im Rechtsausschuss des Bundestages ein anderes Bild. Dort sprachen sich gestern gleich vier von insgesamt neun geladenen Sachverständigen für Stoppschilder aus. Damit dürfte die Anhörung auch jenen Kräften im Bundestag erneut Auftrieb geben, die sich für Netzsperren einsetzen. So versuchte der Vorsitzende des Ausschusses, Siegfried Kauder (CDU), obwohl in seiner Funktion zu Neutralität verpflichtet, die Debatte zu emotionalisieren.

Einigkeit herrschte im Rechtsausschuss vor allem in einem Punkt: Die Weisung des Bundesinnenministeriums, beim Zugangserschwerungsgesetz auf das Sperren von Internetseiten zu verzichten, ist verfassungswidrig. So führte der Fachanwalt für Informationstechnologierecht Dominik Boecker aus, dass dies mit der im Grundgesetz verankerten Bindung der Verwaltung an das Recht kollidiere. Untergesetzliche Normen, wie eben der Erlass des Ministeriums, dürften dem Gesetz nicht widersprechen, so Boeckers Stellungnahme.

"Overblocking"

Rechtsanwalt Dieter Frey sprach sich für eine Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes aus, da es an handwerklichen Mängeln leide und den verfassungsrechtlichen Regelungen nicht gerecht werde. "Overblocking" sei nicht nur nicht auszuschließen, sondern sogar zu erwarten, wenn auf der Basis von IP-Adressen gesperrt würde. Auch sei die Verhältnismäßigkeit des Gesetzes sehr zweifelhaft. Es habe zwar einen legitimen Zweck, helfe aber nicht gegen die Verletzung des Persönlichkeitsrechtes der Kinder. Vielmehr sei die Folge, dass die Augen vor rechtswidrigem Verhalten im Internet verschlossen würden. Nach Ansicht von Frey bedarf es zur Bekämpfung von Kinderpornographie vielmehr einer internationalen Strafverfolgung.

Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof, konnte diesen Einwänden hingegen nichts abgewinnen. Da laut bestehendem Gesetz die Provider selbst für angemessene Sperrverfahren sorgen müssen, sehe er keine Gefahr des Overblockings. Auch die Telekommunikationsfreiheit sei nicht bedroht, da es kein Grundrecht auf Empfang oder Verbreitung von Kinderpornographie gebe. Auch das Argument, dass die Sperren leicht umgangen werden könnten, sei in Wirklichkeit keines.

Bedarf an Sperren

Zwar gestand auch Graf ein, dass das Umgehen der Sperren einfach sei, ohne Anleitung jedoch könnten es viele nicht. Der Richter bot den Ausschussmitgliedern die Wette an, dass zwei Drittel von ihnen nicht in der Lage wären, die Sperren mit ihrem Smartphone zu umgehen. Grafs Fazit: Zumindest jene Bürger, die kinderpornographische Seiten lediglich aus Neugier ansurfen, würden durch Sperren davon abgehalten. Zudem zeige die Statistik des BKA, dass trotz Löschversuchen nach einer Woche noch 44 Prozent der Inhalte nicht vom Netz genommen worden seien – das sei zu viel.

Ähnlich wie Graf argumentierte auch der Vizepräsident des Bundeskriminalamts, Jürgen Maurer. Da gerade auf jene kinderpornographischen Inhalte, die erst seit kurzem im Netz stehen, besonders häufig zugegriffen werde, sei eine schnelle Reaktion wichtig. Zudem hätten die Löschbemühungen im Ausland keine befriedigenden Ergebnisse gebracht. Daher sei der Bedarf für Zugangssperren weiterhin gegeben, da Stoppschilder das Aufrufen der Seiten stören würden. Overblocking sei kein ernsthaftes Gegenargument, erklärte Maurer.

Auf die Frage, was das BKA nach Ablauf der Wochenfrist mit noch nicht gelöschtem Material mache, erklärte Maurer, dass das BKA dann ein Mahnschreiben schicke. Ein drittes, viertes oder gar fünftes Mahnschreiben wolle man jedoch nicht absenden, da schon das erste "im internationalen Geschäft ungewöhnlich" sei.

Funktionierende Filter und Löschen

Auch für den dänischen Polizisten Lars Underbjerg vom National High Tech Crime Centre gibt es kein Overblocking. Das Filtersystem in Dänemark funktioniere gut, genau wie auch in Norwegen, Finnland oder Neuseeland. Ein Großteil der dänischen Bevölkerung sei sehr glücklich, dass es dank der Sperren kinderpornographischem Material "gar nicht erst ausgesetzt" sei. Insbesondere Underbjergs schriftliche Stellungnahme gibt jedoch gerade den Kritikern der Netzsperren Recht, die befürchten, Sperren könnten zu einer Verringerung von Löschbestrebungen führen.

Underbjerg beschreibt dort eine Liste mit "besonders schlimmen Fällen", welche Seiten enthält, auf denen Kinder unter 13 Jahren bei sexuellen Handlungen zu sehen sind. Davon seien 126 Domains in Russland und weitere 10 in den USA gemeldet, jedoch hätte es wenig Sinn, diese zu melden: Derartiges Material zu löschen habe "in diesen Ländern eine sehr geringe oder gar keine Priorität". Stattdessen lobt Underbjerg die Sperrung dieser Seiten als "präventive Polizeiarbeit im Internet".

Ausweitung auf Tauschbörsen?

Carmen Kerger-Ladleif von Dunkelziffer sieht Sperren als eine geeignete Lösung in jenen Fällen an, in denen nicht sofort gelöscht werden kann, da Täter das Material auch nutzten, um Kinder unter Druck zu setzen oder gefügig zu machen. Ladleif sprach sich für eine Ausweitung der Maßnahmen auch auf Tauschbörsen aus, denn auch diese dürften kein rechtsfreier Raum sein. Laut Ladleif können Websperren nicht nur etwas bei neugierigen Surfern, sondern auch bei gestandenen Tätern ausrichten.

Einer habe ihr einmal erzählt, dass ihn ein Stoppschild hätte erinnern können, dass er etwas Verbotenes tut. Wenn Täter in ihrem einfachen Zugang zu Kinderpornographie gestört würden, ändert sich möglicherweise ihr Verhalten, hofft sie. Zudem seien nicht alle Täter pädophil. Diese bekämen damit die Wahl, ob sie sich für Kinderpornographie entscheiden oder nicht.

Rechtsanwalt Boecker hingegen kritisierte, dass sich ausgerechnet jene, die sich den Kinderschutz auf die Fahne schreiben, für eine halbherzige Lösung einsetzten. Durch Löschen könnte man sicher und nachhaltig Milliarden Menschen vom Zugriff auf kinderpornographisches Material abhalten.

Post von einer Dame

Schwierigkeiten hatte Siegfried Kauder (CDU), in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender die Neutralität zu wahren. Zwar betonte er, an einer parteiübergreifenden Lösung interessiert zu sein, da sich das Thema für parteipolitische Profilierung nicht eigne. Jedoch unterstellte er während der Sitzung den Gegnern von Netzsperren, missbrauchte Kinder als Lockmittel nutzen zu wollen – was freilich niemand so gesagt hatte. Zudem versuchte Kauder, der schon in der Sitzung des Petitionsausschusses zu Netzsperren derart mit unsachlichen Fragen aufgefallen war, dass ihm das Wort entzogen wurde, mit einer persönlichen Geschichte Emotion in die Debatte zu bringen.

Er bekäme immer zu "hohen Feiertagen" Post von einer Dame, deren Missbrauch noch immer im Netz abrufbar sei - verbunden mit der Frage, wann diese Aufnahmen endlich gelöscht würden, sagte Kauder noch vor der ersten Fragerunde. Am Sitzungsende bemühte Kauder die Dame erneut. Schon bald bekäme er wieder Post von ihr. "Was sollen wir ihr sagen?", fragte er in die Runde, um sich gleich darauf selbst die Antwort zu geben: "Wir mühen uns redlich."

Das Bemühen, die Stoppschilder doch noch aufzustellen, ist augenscheinlich immer noch vorhanden.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Irland: Three-Strikes-Gesetz notfalls auch ohne Provider
Beitrag von: SiLæncer am 15 November, 2010, 19:21
Der irische Staatsminister Conor Lenihan hat bei einer Diskussionsrunde mit dem Titel "Schutz geistiger Eigentumsrechte" verdeutlicht, dass er die Übereinkunft zwischen der Irish Recorded Music Association und dem Provider Eircom sehr begrüße. Andere Provider sollten ebenso handeln. Falls notwendig, will er dies per Gesetz durchsetzen.

Irland leistet Widerstand beim Sprung auf den "Three-Strikes-Zug". Zwar hat der größte irische Provider Eircom sich freiwillig zur Kooperation bereiterklärt. Doch viele weitere, darunter der Konkurrent UPC, leisteten Widerstand. Diese konnten vor rund einem Monat sogar einen juristischen Sieg gegen die Irish Recorded Music Association (IRMA) feiern. Ein Gericht hielt fest, dass es keine gesetzliche Basis für eine Three-Strikes-Regelung gäbe.

Die Idee ist damit selbstverständlich nicht gestorben. Offenbar versucht man vielmehr weiterhin, Provider in die "freiwillige" Kooperation zu zwängen. Auf einer Diskussionsrunde mit dem Titel "Schutz geistiger Eigentumsrechte" betonte Conor Lenihan, dass man die Kooperation zwischen IRMA und Eircom sehr begrüße.

Lenihan ist Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Technologie. Eine gewisse Fachkompetenz sollte man also zum Themengebiet erwarten dürfen. Wie Lenihan festhielt, hoffe man darauf, dass die Provider weitere Arrangements mit der IRMA eingehen. Sollte dieser Fall wider Erwarten nicht eintreten, sei es nur eine Frage der Zeit, bis entsprechende Gesetze dies in die Wege leiten.

"Ein rigoroses und effektives System zum Schutz des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte ist notwendig, damit Autoren und Produzenten eine angemessene Entlohnung für ihre kreativen Bemühungen erhalten. Nur so können Kreative und Verleger ermutigt werden, weiterhin in kreative Arbeit zu investieren", so Lenihan während der Diskussionsrunde. Man wolle kein exaktes Ebenbild des französischen Modells haben. Ebenso wenig sei man am britischen Digital Economy Act interessiert, schließlich stehe dieser jetzt auf dem gerichtlichen Prüfstand.

Die Provider sowie die Vertreter der Kreativwirtschaft müssten sich jedoch zusammensetzen und eine Lösung finden. "Das Letzte was ich tun will ist weitere Gesetze und Regulierungen anzubieten. Wenn [die Provider und die Industry] jedoch zu keinem vernünftigen Ergebnis kommen, werde ich einen Gesetzesentwurf einbringen müssen und den Sachverhalt in einem weit tiefgehenderen und weitsichtigeren Verlauf prüfen müssen. [...]."

Quelle : www.gulli.com
Titel: US-Regierung beschlagnahmt Domains
Beitrag von: SiLæncer am 28 November, 2010, 16:55
Die Polizei- und Zollbehörde Immigration and Customs Enforcement (ICE) des US-amerikanischen Ministeriums für innere Sicherheit hat diverse Domains beschlagnahmt. Betroffen sind nach Angaben (http://torrentfreak.com/u-s-government-seizes-bittorrent-search-engine-domain-and-more-101126/) des P2P-Blogs TorrentFreak knapp 80 Domains, darunter torrent-finder.com. Statt einer BitTorrent-Suchmaschine prangt dort nun ein Hinweis auf einen Beschlagnahmebeschluss und auf Abschnitte im US-amerikanischen Bundesrecht, in denen Vergehen gegen das Copyright und der Handel mit gefälschten Waren unter Strafe gestellt sind.

Der Betreiber der BitTorrent-Suchmaschine hat demnach zuvor keine Warnung und keinen gerichtlichen Beschluss zugestellt bekommen. Die DNS-Einträge der Sites seien bei der Top-Level-Domain-Verwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) auf eine Seite der US-Regierung umgestellt worden. Andere betroffene Adressen sind beispielsweise handbag9.com, dvdprostore.com und golfstaring.com.

Während über die anderen betroffenen Domains offenbar direkt gefälschte Waren vertrieben wurden, hosten die Betreiber von Torrent-Finder selbst keine urheberrechtlich geschützten Werke und verlinken auch nicht direkt auf sie, sondern sie sehen es als Metasuchmaschine für andere Angebot. Daher bezweifeln die Betreiber die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme an. Ihr Angebot ist nun über eine andere Adresse (http://torrent-finder.info/) erreichbar.

John Morton vom ICE sagte als Begründung zur Ankündigung zu einer ähnlichen Aktion in diesem Sommer, die US-amerikanische Wirtschaft werde von Piraten und Fälschern bedroht. Ihnen werde überall auf der Welt nachgegangen. In den USA wurde in diesem Monat ein Gesetz ins Parlament eingebracht, mit dem Urheberrechte im Internet besser geschützt werden sollen. Nach dem Combating Online Infringement and Counterfeits Act (COICA) sollen Websites mit rechtswidrigem Charakter auf Antrag des Justizministeriums gesperrt werden können. Das Gesetz wurde vom US-Senatsausschuss für Justiz einstimmig angenommen, der Senat selbst wird sich aber voraussichtlich nicht mehr dieses Jahr mit dem Vorhaben befassen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Französisches Parlament für Websperren ohne Richterbeschluss
Beitrag von: SiLæncer am 18 Dezember, 2010, 14:08
Die französische Nationalversammlung hat erneut den umstrittenen Teil eines geplanten Gesetzespakets zur inneren Sicherheit verabschiedet, der eine Blockade von kinderpornographischen Webseiten vorsieht. Anders als bei der ersten Absegnung des Vorhabens im Februar soll dieses Mal eine Regierungsbehörde Internetprovider ohne Richterbeschluss zum Sperren inkriminierter Webseiten verdonnern können. Neben dem Parlament hatte zwar auch der Senat auf den Richtervorbehalt gedrängt. Der französische Innenminister Eric Besson von der Regierungspartei UMP setzte jedoch eine Regelung ohne Kontrolle durch die Justiz durch und erhielt dafür nun die erforderliche parlamentarische Mehrheit.

Der entsprechende Artikel gehört zum "Loppsi 2" (Loi d'orientation et de programmation pour la performance de la sécurité intérieure) genannten Gesetz, mit dem die französische Regierung die Sicherheitsbehörden unter anderem auch mit Befugnissen zu Online-Durchsuchungen ausrüsten will. Das Gesetz, das Anfang 2011 noch einmal den Senat passieren muss, soll auch Webseiten verbieten, die Kinder zu selbstmörderischen Spielen anregen.

Die zunächst im Entwurf aufgeführte Beschränkung der Web-Blockaden auf kinderpornographische Angebote halten Bürgerrechtler für ein "trojanisches Pferd", mit dem der Einstieg in eine allgemeine Zensur des Internets eröffnet werden solle. Die Organisation "La Quadrature du Net" sieht in der fehlenden justiziellen Aufsicht über die "geheime Schwarzen Liste" nun ihre Befürchtung bestätigt, dass es der Regierung auf eine allgemeine Kontrolle des Netzes ankomme. Es sei nicht möglich, die Umsetzung der Sperrmaßnahen zu verifizieren oder sich gegen sie rechtlich zur Wehr zu setzen. Dies komme einer "offenen Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit" gleich.

Das Collectif Liberté Egalité Justice warnt zudem, dass der Entwurf insgesamt nur auf mehr Datenbanken, Überwachung, Kontrolle und Abschreckung setze. Dem Anbringen von Videokameras im öffentlichen Raum werde etwa keine Grenze mehr gezogen. Patrick Bloche von den oppositionellen Sozialisten zeigte sich unsicher, ob mit dem Gesetz auch missliebige Seiten wie Wikileaks zensiert werden könnten. Er sei sich aber sicher, dass schier sämtliche kinderpornographischen Angebote bereits aus dem Web geschafft wären, wenn Regierungen zu diesem Zweck genauso viele Anstrengungen unternähmen wie für das Ausschalten der Whistleblower-Plattform.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kompromissvorschlag zu Websperren
Beitrag von: SiLæncer am 20 Dezember, 2010, 13:40
Die Berichterstatterin im federführenden Innenausschuss des EU-Parlaments, Roberta Angelilli, hat einen Kompromissvorschlag im Streit um Websperren im Kampf gegen Kinderpornographie gemacht. Gemäß dem Entwurf der konservativen Politikerin, der heise online vorliegt, soll das Entfernen kinderpornographischer Inhalte an der Quelle verpflichtend werden. Blockaden will Angelilli als Zusatzoption auf nationaler Ebene der Mitgliedsstaaten ermöglichen. Der Entwurf soll als Grundlage dienen für die Empfehlung der Innenpolitiker zur geplanten EU-Richtlinie gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern. Die EU-Kommission und der EU-Rat hatten sich zuvor für die Sperrung von Webseiten mit Abbildungen und anderem Material von sexuellem Kindesmissbrauch stark gemacht und auf das Löschen der Angebote weniger Wert gelegt.

Zur Begründung heißt es in einem Erwägungsgrund, dass die "vollständige Entfernung von Bildern an der Quelle im Web" das beste Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornographie sei. Darüber hinaus sollten die Mitgliedsstaaten aber auch andere Mittel in Stellung bringen können, die sie für hilfreich hielten, um "das weitere Betrachten und Downloads" entsprechender inkriminierter Inhalte zu unterbinden und weiteren Schaden für die Opfer zu vermeiden. Auf jeden Fall sollten aber unverzüglich Maßnahmen gestartet werden, um die Bilder unverzüglich aus dem Web zu bekommen und die Täter zu identifizieren.

Angelillis Vorstoß stimmt weitgehend überein mit dem Kompromissansatz, den die Bundesregierung in Brüssel berücksichtigt wissen wollte. Schwarz-Gelb hat sich im Koalitionsvertrag auf das Ausprobieren des Grundsatzes "Löschen statt Sperren" verständigt, den Strafverfolger im Gegensatz zur Internetwirtschaft nicht für ausreichend halten. Im Rat der Innen- und Justizminister konnte sich die Bundesregierung mit ihrer Linie aber bislang nicht durchsetzen.

Das Papier der italienischen Abgeordneten drängt zudem auf die Einrichtung einer internationalen Datenbank mit Bildern und Webseiten, die einen sexuellen Kindesmissbrauch dokumentieren. Diese soll die Polizei allgemein stärker auf Kinderpornographie aufmerksam machen und ihr eine Opferidentifikation erleichtern. Zudem plädiert Angelilli für höhere Strafen etwa für die Anstiftung zu oder die kommerzielle Ausbeutung von Kinderpornographie als der ursprüngliche Kommissionsvorstoß. Über den Entwurf soll im Januar zunächst der Innenausschuss abstimmen. Dessen Votum gilt als Richtschnur für die spätere maßgebliche Entscheidung des gesamten Parlaments.

Experten aus Bürgerrechtsorganisationen bemängelten in ersten Reaktionen, dass den Mitgliedsstaaten bei der Einrichtung von Websperren und netzseitigen Filtern weiter freie Hand gelassen werde solle. Entsprechende Maßnahmen könnten nach wie vor auch auf Basis "freiwilliger" Vereinbarungen von Providern durchgeführt werden, obwohl die Kommission hier in frühen Folgeabschätzungen gesetzliche Regelungen für nötig erachtet habe.

Wasser auf die Mühlen der Kritiker gießt ein Bericht der Sunday Times, wonach die britische Regierung gemeinsam mit Kinderschutzorganisationen dafür eintritt, dass Internetprovider zum Kinderschutz für alle Kunden sämtliche pornographischen Angebote ausfiltern. Erwachsene müssten eine Freischaltung ihres Zugangs für Erotikseiten dann erst gesondert beantragen. Technisch sei das kein Problem, zitiert das Blatt eine Vertreterin der gemeinnützigen Einrichtung Safermedia. Die Provider hätten in Großbritannien bereits gezeigt, dass sie Kinderpornographie auf Regierungsdruck hin sperren könnten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Urheberrechtsverletzung via Twitter?
Beitrag von: SiLæncer am 04 Januar, 2011, 21:00
(http://static.gulli.com/media/2011/01/thumbs/370/twitter-whale.jpg)
Wer bisher glaubt, man könne in 160 Zeichen keine Urheberrechte verletzen, lässt sich eines Besseren belehren. Seit Ende November 2010 übermittelt der Microblogging-Dienst Twitter nämlich Löschaufforderungen für Tweets an das Portal "Chilling Effects". Die Menge an Löschwünschen ist durchaus bemerkenswert.

Der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) ist ein juristisches Konstrukt aus den USA. Mit dem DMCA wurde das Urheberrecht ins 21. Jahrhundert gebracht. Einer der wichtigsten Bestandteile des DMCA sind sogenannte "Löschaufforderungen". Diese sorgen dafür, dass Rechteinhaber ihr Recht bekommen und Diensteanbieter mit nutzergenerierten Inhalten frei von jeder Haftung bleiben.

Das Schema ist dabei denkbar einfach. Sobald ein Rechteinhaber eine Urheberrechtsverletzung feststellt, verschickt er kurzerhand eine Löschaufforderung an den Dienstleister. Dieser reagiert, löscht den Inhalt und beide Seiten sind zufrieden. In den meisten Fällen ist es so einfach. Zumindest wenn es darum geht, urheberrechtlich geschützte Video- oder Audiodateien zu löschen. Doch es geht weit komplizierter.

Was ist beispielsweise, wenn auf das urheberrechtlich geschützte Angebot nur verlinkt wird? Vergleichbar einer Torrent-Datei für einen Tauschbörsen-Client?

Was das bedeutet, offenbart Twitter seit Ende November 2010 auf Chilling Effects. Bei Chilling Effects handelt es sich um eine von der Electronic Frontier Foundation betrieben Website. DMCA Löschaufforderungen werden dort protokolliert, vorausgesetzt die Diensteanbieter übermitteln sie. Twitter erledigt dies seit wenigen Wochen.

Twitter bietet zwar nur 160 Zeichen und hostet keine Inhalte selbst. Dennoch erhält man zahlreiche Löschaufforderungen. Allein im Dezember waren es 300 Stück. Die Tweets beinhalten meist Links zu urheberrechtlich geschützten Werken. Sie dienen also als "Wegweiser". Berechtigterweise stellt sich jedoch die Frage, wieso man nicht gleich die Hoster der Inhalte kontaktiert. Oft genug lieben diese ebenfalls in der juristischen Reichweite des DMCA.

Wie lange Twitter bereits derartige Löschaufforderungen erhält, ist nicht bekannt. In Zukunft dürfte der Microblogging-Dienst jedoch einiges zu tun haben. In Anbetracht der steigenden BitTorrent-Nutzerzahlen dürfte Twitter als Wegweiser zunehmend interessant werden. Twitter hat sich zum Sachverhalt bisher nicht äußern wollen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: EU-Kommission: Websperren nicht gleich Websperren
Beitrag von: SiLæncer am 05 Januar, 2011, 16:59
Eine Anfrage von EU-Parlamentariern ihrer eigenen Fraktion der Liberalen hat EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström in die Bredouille gebracht. Sie musste versuchen zu erklären, warum sie das Sperren illegaler Inhalte im Web etwa in der Türkei oder im Kampf gegen Terrorpropaganda unter Hinweis auf prinzipielle Gründe ablehnt, bei Kinderpornographie aber befürwortet. Die Abgeordneten Sophia in't Veld, Alexander Alvaro und Marietje Schaake wollten von der Ressortchefin vor allem wissen, wieso die Kommission auf Basis einer "fundierten juristischen Analyse" Web-Blockaden unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention "wahrscheinlich als rechtswidrig" eingestuft habe. In dieser Einschätzung habe es geheißen, dass es schwierig sei, die Notwendigkeit einer entsprechenden Maßnahme nachzuweisen. Nutzer würden schließlich selten auf illegale Inhalte stoße. Zudem bestünden so viele Umgehungsmöglichkeiten, dass der Ansatz nicht zweckmäßig und so unzulässig sei.

Malmström betont in der jetzt von Alvaro veröffentlichten Antwort, dass sich die Kommission bei dieser früheren Darstellung auf einen Bericht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zur Internetzensur" in der Türkei gestützt habe. Das dabei gerügte Gesetz ermögliche die Sperrung des Zugangs zu Webseiten bereits, "falls ausreichender Verdacht besteht, dass bestimmte strafbare Handlungen begangen werden". Dazu zählten unter anderem das Ermutigen und Anstacheln zum Selbstmord, sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Kindern, Erleichterung des Drogenkonsums, Bereitstellung gesundheitsgefährdender Stoffe, Obszönitäten, Glücksspiele und strafbare Handlungen gegen Atatürk. Nach Ansicht der Schwedin unterscheidet sich die in dem Türkei-Bericht beschriebene Situation "grundlegend von den Maßnahmen", die sie in ihrem Entwurf für eine Richtlinie zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern vorgeschlagen habe.

So sei der Kommissionsvorschlag strikt auf den Tatbestand der Kinderpornographie begrenzt, führt die Liberale weiter aus. Einem Bericht der britischen Internet Watch Foundation zufolge seien 72 Prozent der Opfer von Kinderpornografie zwischen 0 und 10 Jahre alt, 23 Prozent sechs Jahre oder jünger und drei Prozent 2 Jahre oder jünger. 44 Prozent der Bilder zeigten Kinder als Opfer von Vergewaltigung oder Folter. Die Verbreitung solcher Aufnahmen sei ein Verbrechen "und sollte nicht mit Meinungsfreiheit verwechselt werden". Auch der Zugang zu solchen Bildern stelle eine Straftat dar, die "nicht mit dem Recht auf Erhalt von Informationen verwechselt werden sollte".

Von einer grundsätzlichen Ablehnung von Websperren aufgrund fundamentaler Bedenken will Malmström nichts mehr wissen. Der derzeit im Parlament diskutierte Entwurf sehe zudem vor, dass die Sperrung unter angemessenen Schutzvorschriften erfolgen müsse. Insbesondere solle von den Mitgliedsstaaten sichergestellt werden, dass eine Blockade "auf das Nötige beschränkt wird, dass die Nutzer über die Gründe für die Sperrung informiert werden und dass Inhalteanbieter im Rahmen des Möglichen darüber unterrichtet werden, dass sie die Entscheidung anfechten können". Vorschläge zur Ausweitung von Blockaden auf andere Politikbereiche wie den Kampf gegen Terrorpropaganda erwäge die Kommission nicht, da bei solchen im Gegensatz zur Verhütung von Straftaten an Kindern keinesfalls die Vorteile überwögen. Die Furcht eine schleichenden Ausbaus einmal aufgebauter Sperrinfrastrukturen sei unbegründet.

Die Innenkommissarin kann auch keine Anzeichen dafür erkennen, "dass Mitgliedstaaten, die derzeit den Internetzugang sperren, sich weniger engagiert für die Bekämpfung der Kinderpornographie einsetzen als diejenigen, die keine Sperrung vornehmen". Ein Vertreter der dänischen Polizei hatte im Bundestag dagegen jüngst erklärt, dass sein Land Informationen über Fundstellen von Missbrauchsbildern gar nicht mehr an die USA melde, da dort ein Löschen des Materials schwieriger durchsetzbar sei als in der EU. Auch ist laut Malmström bei Ländern mit Sperrmechanismen die Wahrscheinlichkeit nicht größer, dass diese die Umsetzung elementarer internationaler Vereinbarungen zum Kinderschutz verzögert umsetzten.

Insgesamt gehe aus verschiedenen Quellen eindeutig hervor, dass das Löschen der missliebigen Inhalte "nicht wirksam genug ist", behauptet die Kommissarin. Diese Einschätzung beziehe sich vor allem auf Inhalte, die auf Servern außerhalb der EU lagerten. Eine Studie (PDF-Datei) der Universität Cambridge von 2008 etwa habe zutage gefördert, dass Webseiten mit Missbrauchsbildern eine durchschnittliche "Lebensdauer" von rund 30 Tagen hätten und 20 Prozent davon nach sechs Wochen immer noch verfügbar seien. Dieses Muster werde durch die jüngsten Zahlen des Bundeskriminalamts bestätigt. Bürgerrechtler widersprechen aber den Angaben des BKA: Der AK Zensur kritisiert etwa, das BKA lösche Kinderpornos nur hablherzig. Und Provider kommen im Rahmen ihrer eigenen, weniger bürokratisch angelegten Löschbemühungen auf eine sehr viel höhere Erfolgsquote als die deutsche Polizeibehörde. Beides berücksichtigt Malmström allerdings in ihrer Argumentation nicht.. Die Kommission prüft ihren Angaben nach, ob und wie entsprechende Inhalte "wirksamer entfernt werden können". Realistischerweise könne aber nicht "mit einer kurz- oder mittelfristigen Verbesserung der Wirksamkeit derartiger Verfahren gerechnet werden".

Quelle : www.heise.de
Titel: EU will Urheberrecht stärker schützen
Beitrag von: SiLæncer am 07 Januar, 2011, 21:07
Vor sechs Jahren brachte die Kommission eine Richtlinie auf den Weg, welche die Rechte von Inhabern geistigen Eigentums stärken sollte. Nachdem sie nun festgestellt hat, dass diese ohne Wirkung blieb, denkt sie über schärfere Maßnahmen gegen die Verletzung von Urheberrechten nach.

Im Jahre 2004 schuf die Kommission der Europäischen Union die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Am 22. Dezember 2010 legte sie nun einen ersten Bericht vor. In dieser Evaluierung der Richtlinie 2004/48/EG kommt sie zu dem Schluss, dass aufgrund des Internets eine "beispiellose Zunahme der Möglichkeiten, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen" entstanden sei und man solche "Herausforderungen" bei der Konzeption nicht bedacht hätte.

Obwohl die Richtlinie besteht, ist illegales Filesharing immer noch weit verbreitet. "Die gemeinsame Nutzung von Dateien mit urheberrechtsgeschützten Inhalten ist mittlerweile gang und gäbe", so die Kommission. Interessant ist, dass die Schuld nicht nur bei den Urheberrechtsverletzern gesehen wird, sondern auch bei den Inhabern der Rechte, da "die Entwicklung der legalen Angebote von digitalen Inhalten nicht mit der Nachfrage (vor allem grenzüberschreitend) Schritt halten konnte".

Allerdings ändert diese Erkenntnis nichts daran, dass man darüber nachdenke, härter gegen entsprechende Seiten vorzugehen: "In diesem Zusammenhang müssen möglicherweise die Grenzen des bestehenden Rechtsrahmens eindeutig geprüft werden". Im Blick der Kommission sind da auch die Internetprovider. Sie sollen stärker an den Maßnahmen gegen Filesharer beteiligt werden. "Da der Vermittler sich im Hinblick auf Prävention und Beendigung der Online-Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums in einer günstigen Position befindet, könnte die Kommission untersuchen, wie er enger eingebunden werden kann", heißt es im Bericht. Weiterhin ist im Gespräch, den Datenschutz zu schwächen, um es so den Rechtsinhabern zu erleichtern, an Informationen zu gelangen. Derzeit würde mancherorts "das in der Richtlinie genannte Recht auf Auskunft sehr restriktiv gehandhabt, vor allem aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften für Schutz und Speicherung personenbezogener Daten". Daneben will man die Ansprüche auf Schadensersatz für die Inhaber von Urheberrechten erhöhen. "Nach Angaben der Rechteinhaber scheint Schadenersatz derzeit potenzielle Rechteverletzer nicht wirksam von illegalen Tätigkeiten abzuschrecken. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der von Gerichten verhängte Schadenersatz nicht dem Profit entspricht, den die Rechteverletzer erzielen". Inwiefern man bei dieser Einschätzung der Objektivität der Meinung der Rechteinhaber vertrauen darf, sei einmal dahingestellt.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Three-Strikes Warnungen verschrecken (fast) niemanden
Beitrag von: SiLæncer am 14 Januar, 2011, 20:46
Dass das Three-Strikes-Gesetz in Frankreich kein Erfolg ist, wird immer deutlicher. Eine Umfrage von ZDNet.fr ist nun zu dem Ergebnis gekommen, dass nur 4 Prozent aller Internetnutzer ihre "Downloadpraktiken" eingestellt haben. Auch anderweitig liefert die Umfrage interessante Werte.

Bewirkt die "abgestufte Erwiderung" das, was man von ihr erwartet? Eine Umfrage im Auftrag von ZDnet.fr hat ergeben, dass dem wohl eher nicht so ist. Am 7. und 8. Januar hat man hierzu 1016 französische Bürger telefonisch befragt. Das Mindestalter um an der Umfrage teilnehmen zu dürfen war 15 Jahre. Das Ergebnis dieser Umfrage ist durchaus bemerkenswert.

So gaben lediglich 4 Prozent der Befragten an, dass sie das Downloaden komplett eingestellt hätten. Die Furcht, identifiziert und belangt zu werden, war ausschlaggebend hierfür. Eine niederschmetternde Quote, insbesondere wenn man die verbleibenden 96 Prozent aufschlüsselt.

Im weiteren haben nämlich 15 Prozent der Befragten angegeben, dass sie nach wie vor urheberrechtlich geschützte Werke illegal herunterladen. Einige davon hätten ihr Download-Verhalten sogar ausgeweitet (6 Prozent). Der andere Teil ist sich sicher, nicht identifiziert zu werden (9 Prozent).

Wie sinnlos das Three-Strikes-Gesetz jedoch ist, zeigt der letzte und mit Abstand größte Wert. So erklärten 80 Prozent der befragten Personen, dass sie (fast) noch nie etwas illegal heruntergeladen hätten - oder das vorhaben. Dieser Wert muss in jeder Hinsicht skeptisch betrachtet werden. Sollte er korrekt sein, wäre dies tatsächlich ein Indiz für die Nutzlosigkeit der "abgestuften Erwiderung". Effektiv betrachtet dürfte es somit nämlich nicht viele potenzielle Täter geben, die man erwischen kann.

Andererseits ist es natürlich gut möglich sein, dass die Befragten bewusst falsch geantwortet haben. Aus welchen Gründen auch immer.


Quelle : www.gulli.com
Titel: Provider als Hilfssheriff?
Beitrag von: SiLæncer am 19 Januar, 2011, 13:22
Die französische Telecom-Tochter Orange erschwert angeblich den Zugang zum Filehoster MegaUpload

Ob das „Gesetz zum Schutz kreativer Inhalte im Internet“, nach der Aufsichtsbehörde kurz "Hadopi" genannt, die Produktion "geistiger Schöpfungen" wirklich begünstigt, ist noch unklar. Bestätigt hat sich dagegen die Kritik, dass Hadopi schon vor seinem Inkrafttreten Anfang letzten Jahres veraltet war, was den Kampf gegen die unlizensierte Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte angeht. Kritiker des Three-Strike-Gesetzes hatten bereits frühzeitig darauf verwiesen, dass User, die sich Filme oder Musik unentgeltlich aus dem Netz laden wollen, ausweichen würden, um der Sanktionsmaschinerie der Contentindustrie zu entgehen.

Tatsächlich strömen diese schon seit Jahren massenhaft zu Filehostern und Streaming-Plattformen, allen voran MegaUpload und Megavideo. Die drei größten Anbieter Rapidshare, Megavideo und MegaUpload generieren angeblich jährlich 21 Milliarden Besuche pro Jahr. Allein im November 2010 soll MegaUpload 7,4 Millionen französische Interuser angzogen haben, meldete das Fachmagazin Numerama etwas schadenfroh („merci, Hadopi!“).

Das französische Unternehmen TMG, von der Musik- und Filmindustrie dazu auserkoren, im Auftrag von Hadopi nach IP-Adressen von Urheber- und Leistungsschutzrechtverletzern zu fahnden, kann bei dieser Art von Download oder beim Streaming nicht intervenieren. Das ist weder technisch noch gesetzlich möglich; Hadopis Hände sind hier gebunden (dagegen sind manche Schaupspieler, Aktionäre der TMG, frei genug, zuzugeben, dass auch sie sich des Angebots von MegaUpload bedienen).

Das ist der Kontext hinter der aktuellen Beschwerde von MegaUpload gegenüber dem französischen Internetprovider Orange, der zu France Telecom gehört Der Filehoster wirft Orange vor, dass der Provider den Traffic zu seinen Sites drosseln würde. Man habe Beweise dafür, dass Kunden von Orange davon abgehalten würden, den Downloading- und Video- Streaming-Service zu erreichen. MegaUpload rät nun die User dazu, sich beim Callcenter von Orange zu beschweren - oder den Provider zu wechseln, zugunsten eines freundlicheren „like Free or SFR“.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Re: Provider als Hilfssheriff?
Beitrag von: berti am 19 Januar, 2011, 13:45
zu der sache mit orange eine frage:
wenn ich in deutschland bin, benutze ich meist einen "aldi-stick" oder besser gesagt das e-plus netz.
In den letzten wochen ist mir auf meinen rechner folgendes aufgefallen: wenn ich normal surfe hab ich umts bzw edge zur verfügung, in dem moment, in dem ich per jdownload versuche files von hotfile, megaupload oder rapid zu laden, springt der gesamte netzverkehr runter auf GPRS mit ner maximalen dl-rate von 5K. logge ich mich neu ein, hab ich wieder die volle geschwindigkeit.
Meine Frage: könnte das auch ein drosseln sein oder liegt das an meinen rechner/stick oder am bereich helmstedt/magdeburg?
(auf ersatzrechner übrigens gleiches verhalten !)
Titel: Re: Provider als Hilfssheriff?
Beitrag von: SiLæncer am 19 Januar, 2011, 15:32
Hmm  :hmm , seltsam ....wie siehts denn bei ganz normalen Downloads aus ?
Titel: Re: Provider als Hilfssheriff?
Beitrag von: berti am 19 Januar, 2011, 15:39
eigentlich ganz normal, zumindestens ist mir noch nix aufgefallen.


edit: war vermutlich falscher alarm, hab auch eben auch andere fehler bemerkt ( z.b. hier im board). scheint an java zu liegen, denn der fehler passiert nur bei java basierenden downloader.
Titel: Re: Provider als Hilfssheriff?
Beitrag von: SiLæncer am 19 Januar, 2011, 15:43
Dann drosseln die wohl auch ...
Titel: Re: Provider als Hilfssheriff?
Beitrag von: berti am 19 Januar, 2011, 16:02
noe, scheint an der neuen java-sandbox zu liegen, im log sind pufferüberläufe zu sehen. dadurch ergibt sich ein flaschenhals, der dadurch die geschwindigkeit beeinflusst. beim neueinloggen scheint sich kurzfristig der puffer zu leeren, und beim "normalen betrieb" fliessen warscheinlich genug bytes ab, das es nicht auffiel.

Nur bei grösseren downloads gabs dann einen puffer überlauf.

nie wieder betas auf nen arbeitsrechner ;D
Titel: RIAA: ICANN soll "Piraten" keine Domains mit Musikbezug geben
Beitrag von: SiLæncer am 20 Januar, 2011, 18:32
Die Recording Industry Association of America (RIAA) hat der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) in einem Brief nahegelegt, musikbezogene Domains nicht an "Raubkopierer" zu vermitteln. Man befürchtet, dass diese derartige Domains übernehmen könnten, um darüber umfangreiche Urheberrechtsverletzungen zu begehen.

Die Recording Industry Association of America (RIAA) hat ein neues Ziel. Diesmal ist es die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN). In einem Brief wendet sich Victoria Sheckler, Deputy General Counsel, an ICANN. Im Namen der RIAA sowie 15 weiterer nationaler sowie internationaler Verbände, zu denen Songwriter, Sänger, Musiker, Labels und Verwertungsgesellschaften gehören, spricht man ein bisher eher unbekanntes Problem an.

Im Rahmen eines neuen Top-Level Domain-Programms sollen Endungen mit "Musikbezug" zugelassen werden. Wie konkret dies aussehen wird, ist noch unklar. Doch die Verbände befürchten eine Katastrophe. Dies bringen Sie auch in ihrem Schreiben zum Ausdruck.

Dort betonen sie, dass die Richtlinien zur Aneignung einer derartigen Domain überarbeitet werden müssen. Man könne nicht einfach die Richtlinien verwenden, die bisher bei .gov oder ähnlichen Domain-Endungen vorgegeben wurden. "Es ist unsere überwiegende Sorge, das wir sicherstellen, dass jede musikbezogene Top-Level-Domain produktiv und verantwortungsvoll genutzt wird, und nicht zu einem Mittel wird, um Urheber- oder Markenrechtsverletzungen zu erleichtern", so Sheckler.

Insbesondere die Tatsache, dass die ICANN-Richtlinien für solch spezifische Domains "abgeschwächt" wurden, beunruhigt die Verbände. So stellt Sheckler folgende Behauptung auf: "Unter den gegenwärtig vorgeschlagenen Standards befürchten wir, dass wir keine realistische Chance haben, wenn ein Pirat sich dazu entschließt eine musikbezogene Top-Level-Domain zu übernehmen um damit umfangreiche Urheberrechtsverletzungen unserer Werke zu begehen."

Quelle : www.gulli.com
Titel: Internetsperren gegen Urheberrechtsverletzer: Hadopi wünscht "Happy Surfing"
Beitrag von: SiLæncer am 25 Januar, 2011, 12:00
Die französische "Haute Autorité pour la diffusion des œvres et la protection des droit sur Internet" (Hadopi) präsentiert sich auf der Musikmesse Midem/Midemnet mit einer ersten Umfrage, was Frankreichs Nutzer von ihr halten.

Die Behörde wurde mit dem lange umkämpften "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" etabliert, mit dem wiederholte Copyright-Verstöße geahndet werden können. Urheberrechtsverletzern drohen damit nach zwei Verwarnungen per E-Mail und Brief bis zu einjährige Sperren ihres Internetzugangs. Dazu kommen gegebenenfalls Geldbußen in Höhe von bis zu 300.000 Euro und eine dreijährige Gefängnisstrafe. Die französische Regierung setzt damit das von ihrem Chef Nicolas Sarkozy und der Unterhaltungsindustrie seit Langem geforderte Modell der "abgestuften Erwiderung" mit dem "Three Strikes"-Ansatz um ("drei Urheberrechtsverletzungen, und du bist raus"). Bis zuletzt umstritten war bei dem Gesetz die Rolle der Aufsichtsbehörde Hadopi, die zunächst nicht nur Mahnungen verschicken, sondern das Kappen von Internetzugängen verhängen können sollte. Dagegen hatten die oppositionellen Sozialisten erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nun hat ein Gericht über die konkreten Sanktionen gegen Rechtsverletzer beim illegalen Download geschützter Werke wie Filme, Musik oder Software zu entscheiden, allerdings im Schnellverfahren.

Jetzt hat die Hadopi über 2600 Nutzer in einer repräsentativen dazu befragt, ob sie die Behörde kennen und was sie von deren Aufgaben halten. 42 Prozent gaben dabei an, sie würden sich durch Hadopi abgehalten fühlen, "illegal erworbene Kulturgüter zu konsumieren." Hadopis Erfolg sei nun messbar, hatte der französische Kulturminister Frédéric Mitterand zum Auftakt der Midem verkündet.

Die Hadopi, für deren Start im Jahr 2010 noch einmal ganze acht Einzelverordnungen gemacht werden mussten – zwei stehen noch für dieses Jahr aus – hat bislang nach eigenen Angaben 70.000 erste Mahnungen verschickt. Diese Rate will die Agentur in den kommenden Monaten aber noch deutlich steigern. Bis Juni 2011, so heißt es am Hadopi-Stand auf der Midem, soll die Agentur 10.000 erste Mahnungen täglich verschicken, später dann "so viele wie nötig". Für die zweite Abmahnrunde sollen schon in den kommenden Tagen 1800 Zweitmahnungen versandt werden.

Auslöser für die Mahnungen sind von den Rechteinhabern gemeldete IP-Adressen, über die aus Sicht der Rechteinhaber illegale Aktivitäten stattgefunden haben. Die Daten werden laut Hadopi vor dem Versand einer Mahnung überprüft. Runde zwei wird in den "nächsten Tagen" für alle diejenigen Nutzer gestartet, die ein zweites Mal im Netz der Rechteinhaber hängengeblieben seien. Auf Forderung der französischen Datenschutzbehörde wurde innerhalb der Hadopi die Commission de Protection des Droits (CPD) geschaffen, eine eigene Abteilung, die keinerlei Daten nach außen gebe. Immerhin habe man es beim Hin-und-Her-Schieben der IP-Adressen zwischen Rechteinhabern, Providern und Hadopi mit privaten Daten zu tun, erläutern die Hadopi-Experten. Eine technische Schwierigkeit habe darin bestanden, die Systeme der fünf Provider, der Rechteinhaber und der CPD zu verknüpfen.

Zentrale Ergebnisse der Hadopi-Umfrage aus Sicht der Behörde selbst sind zum einen das Bewusstsein von über zwei Dritteln der Bürger, dass sie ihre Internetanschlüsse zu sichern haben. Ungesicherte Anschlüsse sind es, wegen denen die Hadopi die Nutzer am Ende belangen werde, wenn über diese illegal Musik heruntergeladen wurde, erläutern die Hadopi-Mitarbeiter. Außerdem klafften Verbreitung und Wahrnehmung von Piraterie weit auseinander, konstatiert der Hadopi-Bericht. 49 Prozent gaben an, dass sie sich illegal Musik oder Filme verschaffen, aber fast alle, nämlich 95 Prozent, gehen davon aus, dass alle Nutzer dies tun.

Die von knapp der Hälfte aller Befragten geäußerte Meinung, Hadopi erlaube eine gerechte Entlohnung von Künstlern (43 Prozent) oder nutze sogar der Verbreitung legaler Musikangebote (48 Prozent) widersprach auf der Midem entschieden die Verwertungsgesellschaft der darstellenden Künstler, SPEDIDAM. Deren Justiziar, Xavier Blanc, kritisierte entschieden den Verzicht auf eine Aufteilung von Online-Lizenzgebühren zwischen Autoren, Produzenten und Darstellern. Die sogenannten legalen Dienste würden aktuell von großen Musikverlegern und multi-nationalen Unternehmen dominiert, die große Zahl der Darsteller gehe aber leer aus. In Zeiten, in denen Hadopi zwischen legalem und illegalem Angebot unterscheiden soll – dafür soll sogar ein eigenes Hadopi-Label geschaffen werden – sei dies das falsche Signal, resümierte die SPEDIDAM.

Dass französische Nutzer ebenfalls einen Sack von Vorbehalten gegen das Hadopi-Gesetz haben, zeigt die aktuelle Umfrage übrigens auch. Über 40 Prozent befürchten Einschränkungen im Datenschutz und bei den Bürgerrechten. 46 Prozent sind überzeugt, dass Hadopi an illegalen Nutzungsformen im Netz nichts ändern wird. 47 Prozent aller Befragten finden, der Hadopi-Ansatz ist nicht ganz auf der Höhe der Zeit und der Webkultur; 51 Prozent sind der Ansicht, Hadopi diene nur den Interessen einiger weniger. All diese Vorbehalte sind bei der Gruppe von Nutzern, die angaben, dass sie auch mal Musik im Netz klauen – diese Gruppe gibt übrigens laut der Umfrage überdurchschnittlich viel für Musik im Netz aus – noch deutlich höher aus. Die Hadopi wünscht laut ihrem Informationsmaterial allen zunächst mal: "Happy Surfing".

Quelle : www.heise.de
Titel: „Don't make me steal“
Beitrag von: SiLæncer am 05 Februar, 2011, 19:49
(http://static.gulli.com/media/2011/02/thumbs/370/dmms.jpg)
Auf der Internetseite dontmakemesteal.com können eingefleischte Film-Fans seit neuestem das Versprechen abgeben, nie wieder einen Film illegale herunterzuladen, insofern die Industrie sich an fünf wesentlichen Punkten orientiert. Grundsätzlich sollen Preise für das Kaufen und Mieten von Filmen im Internet angepasst und lästige Beschränkungen aufgehoben werden.

Während die Filmindustrie sich immer wieder über die Piraterie ihrer Machwerke im Internet beschwert, hegen viele Fans ebenfalls Groll gegen die Vertriebspraktiken der großen Unternehmen. Die Einen klagen über ausbleibende Gewinne und Umsätze – die Anderen sehen nicht ein, warum sie bei den oft teuren Angeboten ihre Filme nicht lieber bei einschlägig bekannten Filehostern herunterladen sollten.

Die Webentwickler Jordi Boggiano und Pierre Spring sehen zwischen den beiden Standpunkten Zusammenhänge und versuchen mit ihrer jüngst erschaffenen Webseite „dontmakemesteal.com“ (engl. : „Bringe mich nicht zum Stehlen“) der Filmindustrie verständlich zu machen, dass man mit dem Ändern einiger Verkaufsmethoden viele Konsumenten von illegalen Downloads abhalten kann. Boggianos und Springs Meinung nach ist die Anzahl an illegalen Downloads lediglich eine Reaktion auf die Handlungsweisen der Industrie.

Auf ihrer Webseite ist es den Besuchern möglich, virtuell zu versprechen, nie wieder einen Film illegal herunterzuladen, wenn sich die Konzerne an fünf grundlegende Voraussetzungen halten.

Erster Punkt ist der Preis, den die Riesen für ihre Produkte verlangen. So sollten gemietete Filme ein Drittel des Kinopreises nicht übersteigen, während der Kauf nicht teurer als das komplette Ticket sein darf. Eine Flatrate für das Mieten von Filmen sollte nicht teurer als insgesamt drei Kinobesuche sein und der Preis für den Kauf einer Fernsehsendung nur rund 30 Prozent von dem eines Kinofilms betragen.

In puncto Verfügbarkeit erwartet man, dass alle Sprachversionen, die für ein Video synchronisiert wurden, nach dem Kauf ohne weitere Kosten abrufbar sind. Um weiterhin bestehende sprachliche Barrieren zu beseitigen, sollte es Fans erlaubt sein, selbst Untertitel für jeglichen Inhalt zu erstellen.

Weiterhin erwartet man eine Steigerung des Komforts, den das Online-Mieten und -Kaufen von Filmen mit sich bringt. Gemäß der Vereinbarung sollen Filme klar sortiert und ohne Werbung oder andere Beschränkung verfügbar sein. Diese Forderung geht fließend in Punkt vier und fünf über. Hier heißt es, dass die Veröffentlichungsdaten von Filmen weltweit gleich sein sollten und grundsätzliche keine Limits durch die lokalen Gegebenheiten bestehen dürfen. Ebenfalls dürfe das Abspielgerät für die Produkte keine Rolle spielen und kein Zwang zu einem bestimmten Anbieter bestehen.

Nach den wenigen Tagen, die dontmakemesteal schon online ist, haben bereits über 3000 ihr virtuelles Versprechen abgegeben. Ob sich die Filmindustrie allerdings tatsächlich von den Argumenten der Macher überzeugen lässt, bleibt abzuwarten.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Filmwirtschaft verwarnt Google: Wir trennen euch vom Internet!
Beitrag von: SiLæncer am 11 Februar, 2011, 21:05
In den letzten Monaten soll Google mehr als 100 Urheberrechtsverletzungen begangen haben. So viele Schreiben wurden zumindest von der Motion Picture Association of America (MPAA) an Google verschickt. Möglicherweise hat ein Google-Mitarbeiter den Film "The Green Hornet" via BitTorrent auf der Arbeit heruntergeladen. Man droht dem Unternehmen sogar an, sie vom Internet zu trennen.

Die Selbstorganisation der amerikanischen Filmproduzenten und -verleiher MPAA verschickte 100 Schreiben aufgrund von Urheberrechtsverletzungen, die sie gegenüber Google angezeigt haben. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Filesharer, die für ihren Transfer einen der öffentlichen Wi-Fi Hotspots von Google benutzt haben. Manchmal werden aber auch die Aktivitäten der Mitarbeiter von Google selbst beanstandet. In den vorliegenden Fällen ergingen die Schreiben im Auftrag von Paramount Pictures wegen des Films "The Fighter" und Columbia Pictures wegen der Verbreitung des Werkes "The Green Hornet". Will Google den Maßnahmen entgehen, müssten sie einerseits mit der Verbreitung der Werke aufhören und alle Kopien der Kinofilme und der Fernsehshows von ihren Festplatten entfernen.

Den Schreiben wird auch die Floskel beigefügt, man würde sie bei anhaltenden Urheberrechtsverletzungen vom Internet trennen. Um das zu erreichen würde man den zuständigen Internet-Anbieter kontaktieren, um die kurzfristige oder permanente Leitungstrennung zu realisieren. Der Verwarnung Hollywoods werden aber keine Taten folgen. Um den Internetgiganten vom Internet zu trennen, fehlt der amerikanischen Filmwirtschaft schlichtweg jede juristische Grundlage. Es wird also bei der reinen Drohgebärde bleiben.

Die IP-Adresse der am Transfer beteiligten Google-Mitarbeiter wurde den Schreiben natürlich beigefügt. Während Google selbst keiner Gefahr ausgesetzt ist, dürften die Mitarbeiter, die über ihren Arbeitgeber BitTorrent betrieben haben, auf heißen Kohlen oder schon vor der Tür sitzen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Verfassungsklage gegen Websperren-Gesetz
Beitrag von: SiLæncer am 23 Februar, 2011, 13:02
Fristgerecht haben vier Kläger eine Verfassungsbeschwerde gegen das vor einem Jahr in Kraft getretene Zugangserschwerungsgesetz eingereicht. Das teilte der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) mit.

Die Aktivisten hatten sich entschieden, nicht - wie etwa bei der Vorratsdatenspeicherung - mit einer Massenklage gegen das Gesetz vorzugehen. Statt dessen sollen die vier Kläger stellvertretend für zahlreiche Internet-Nutzer auftreten.

Bei ihnen handelt es sich um Florian Walther, IT-Sicherheitsberater und Blogger, die Netzkünstlerin und Professorin für Neue Medien Olia Lialina sowie zwei Mitglieder der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages - der Software-Entwickler Alvar Freude und Datenschutz-Aktivist Padeluun.

"Das Zugangserschwerungsgesetz ist offenkundig nicht verfassungskonform, und zwar sowohl aus formalen als auch aus inhaltlichen Gründen", sagte Rechtsanwalt Thomas Stadler, der die Beschwerdeführer gemeinsam mit seinem Kollegen Dominik Boecker vertritt. Es mangele dem Bund an der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz in diesem Bereich und das Gesetzgebungsverfahren sei massiv fehlerbehaftet gewesen.

Das fragliche Verfahren, dass in dem Gesetz festgehalten wird, müsste eigentlich auf Länder-Ebene vollzogen werden. Außerdem kam es bei der Bundestagsdebatte über das Gesetz zu Unregelmäßigkeiten: Ein ursprünglich geplantes Gesetz wurde wegen des Widerstandes der Internet-Community kurzfristig gekippt und der neue Entwurf faktisch erst kurz vor der Beschlussfassung ohne separate Lesungen eingebracht.

Laut Stadler sei es besonders bedenklich, dass die Entscheidung darüber, ob statt anderen Maßnahmen eine Sperre von Internetseiten durchgeführt wird, einzelne Beamte des BKA fällen. Zudem sei das verankerte Verfahren, mit dem der Zugriff auf kinderpornographische Inhalte blockiert werden soll, in der Praxis ungeeignet.

Die Qualität des Gesetzes wird auch daran deutlich, dass es schon kurz nach seiner Verabschiedung quasi von niemandem mehr gewollt wurde. Die Umsetzung der Websperren wurde kurzerhand noch vor dem Inkrafttreten der Regelung per Ministeriums-Beschluss ausgesetzt.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Filmstudios unterliegen erneut im Filesharing-Streit
Beitrag von: SiLæncer am 26 Februar, 2011, 19:04
Ein australisches Bundesgericht bestätigte jetzt ein Urteil vom 4. Februar 2010 zur Haftung eines Internet-Providers für eventuelle Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer. Im November 2008 hatten 34 Filmstudios, darunter Universal, Warner, Paramount und Fox, gegen den australischen Provider iiNet geklagt. Ihre Argumentation berief sich darauf, dass nach australischem Urheberrecht derjenige, der die Mittel für einen Verstoß bereitstellt, für die Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden kann.

Die Richter kamen im ersten Prozess zu dem Schluß, dass kein mittelbarer Verstoß gegen australisches Urheberrecht vorliege. Noch aus dem Gerichtssaal hatte iiNet-Chef Michael Malone das Urteil über Twitter bekanntgegeben. In der vergangenen Woche wurde nun erneut über den Fall entschieden. Die Copyright-Vereinigung "Australian Federation against Copyright Theft" (AFACT) sah Ende Februar 2010 gute Gründe, Berufung einzulegen, da iiNet nach Ansicht der Vereinigung bestehenden Möglichkeiten, Verstöße seiner Kunden zu unterbinden, nicht genutzt habe.

Mit der aktuellen Entscheidung stimmte das Gericht den Vertretern der Filmindustrie zwar zu, dass deren Rechte durch iiNet-Nutzer verletzt worden seien. Eine Mitschuld des Providers sahen jedoch zwei der drei Richter nicht. Im Urteilstext steht allerdings explizit, dass diese Entscheidung keine entgültige Klärung des Sachverhalts sei. Aus dem Urteil folge nicht notwendigerweise, dass iiNet auch künftig nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer verantwortlich ist. Vielmehr seien auch Umstände denkbar, unter denen der Provider in Zukunft für deren Rechtverletzungen haftbar gemacht werden könne, heißt es im letzten Absatz des Urteils.

Das erste Urteil vom 4. Februar 2010, so AFACT damals, stellte Provider unter den vollen Schutz des Gesetzes und schade so der gesamten Kreativbranche, es sei eine Bedrohung für die digitale Wirtschaft Australiens. Dieser Ansicht konnten sich die Richter in Sydney in der vergangenen Woche mehrheitlich nicht anschließen. AFACT hat nun 28 Tage Zeit, um eine erneute Klärung des Falls am High Court in Canberra, dem höchsten australischen Gericht, zu beantragen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesregierung: Vorerst keine Websperren
Beitrag von: SiLæncer am 02 März, 2011, 13:33
Nach dem Bundesjustizministerium hat inzwischen auch das Innenressort die Forderung aus der Spitze der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach der sofortigen Einführung von Blockaden für Kinderporno-Webseiten zurückgewiesen. Von einem zeitlich befristeten "Nichtanwendungs-Erlass" für Teile des Zugangserschwerungsgesetzes könne keine Rede sein, betonte ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber heise online. Das Gesetz selbst schreibe zunächst den Grundsatz "Löschen statt Sperren" vor. Die Aufnahme in eine zentrale Filterliste und die damit verknüpfte Sperrung sei nur zulässig, wenn andere Maßnahmen, durch die ein Angebot gelöscht werden soll, nicht Erfolg versprechend seien.

Belastbare Aussagen zu den Erfolgen der laufenden Löschanstrengungen ließen sich erst treffen, wenn die Bundesregierung den Evaluierungsbericht vorgelegt habe, erklärte der Sprecher weiter. Die Frage, wann das im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluierungsjahr abläuft, werde derzeit noch mit dem Justizressort besprochen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière selbst stellte inzwischen auch klar, dass er nicht ohne Absprache mit dem Koalitionspartner Sperren anordnen werde. Er nehme den Ruf von Unionsvize Günter Krings nach Web-Blockaden als "Hinweis, dass nach einem Jahr Praxis die Aussetzung der Netzsperren neu diskutiert werden muss", sagte der CDU-Politiker Spiegel Online. Der Streit um Löschen oder Sperren werde generell "überbewertet". Gebraucht würden beide Optionen im Kampf gegen Kinderpornographie im Netz, sagte de Maizière erneut. Keine der Maßnahmen könne das "schreckliche Problem" vollständig lösen, es gehe bei beiden um dessen "Eindämmung".

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek, Mitglied der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft", sprach gegenüber heise online von einer Kluft zwischen Rechts- und Netzpolitikern in den eigenen Reihen. Die Netzpolitiker meinten, dass es sich bei Blockadeversuchen um eine "Placebo-Politik" handle. Sperren auf der Ebene des Domain Name Systems (DNS) seien einfach zu umgehen. Jarzombek kritisierte die bisherigen Bemühungen des Bundeskriminalamts (BKA) zum Löschen kinderpornographischer Inhalte im Web: Es könne nicht funktionieren, wenn die Polizeibehörde dafür ein paar Faxe schicke.

Der Christdemokrat plädiert dafür, ein elektronisches Verfahren zu verabreden, und zwar mit einer eigenen Prozesskette zur sekundenschnellen Benachrichtigung der betroffenen Provider und zur Reaktionsmessung. Über das Netzwerk von Online-Beschwerdestellen INHOPE gebe es schon solche Vereinbarungen, wobei sich gerade Ende vergangenen Jahres noch einiges getan habe. Ländern mit einem solchen Verfahren dürften auch von Brüssel keine Sperrverpflichtungen vorgeschrieben werden.

"Wir sind schon große Schritte weitergekommen", konstatierte Jarzombek auch unter Verweis auf die aktuelle Erfolgsstatistik des Providerverbands eco. Dies werde von Juristen in der Union noch nicht ausreichend gewürdigt.

"Die CDU tut gut daran, die Erfahrung der letzten zwei Jahre zur Kenntnis zu nehmen", sagte Michael Kretschmer, ebenfalls stellvertretender Chef der Unionsfraktion. Wer sich ausreichend mit dem Thema beschäftige, komme zu der Erkenntnis, dass Sperren nichts brächten, sagte Kretschmer heute.de. Bei Krings Position sei "viel Unkenntnis über die technischen Hintergründe im Spiel". Kinderpornographische Seiten könne man innerhalb von Stunden löschen. Nur dadurch verschwinde "das Zeug" wirklich.

Die rheinland-pfälzische CDU-Spitzenkandidatin Julia Klöckner sagte während eines Chats mit Jugendlichen laut einem Medienbericht: "Sperren ist schwierig, Löschen wichtig." Es seien "viele Augen" nötig, "die aufmerksam den Mist melden". Die SPD-Generalsekretärin in Rheinland-Pfalz, Heike Raab, plädierte dagegen für Sperren, "wo es um den Jugendschutz geht". Die Sozialdemokraten im Bund sind indes gegen Blockaden und verlangen gemeinsam mit anderen Oppositionsparteien die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...
Beitrag von: berti am 02 März, 2011, 19:05
zu den verlautbarungen von heike raab noch etwas vom "europaticker":

Netzsperren: Keine Lösung für den Jugendmedienschutz

Anlässlich der Äußerung der SPD-Generalsekretärin Heike Raab zur Notwendigkeit von Netzsperren erklären Daniel Köbler, Landesvorstandssprecher und Spitzenkandidat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz und Pia Schellhammer, GRÜNE Netzpolitikerin und Kandidatin auf Listenplatz 7:

„Die SPD- Generalsekretärin Heike Raab forderte gestern im Chat der SpitzenkandidatInnen, Netzsperren dort, wo es um Jugendschutz geht. Bereits direkt nach dem Scheitern des JMStVs im Dezember hatte Ministerpräsident Kurt Beck mit Sperrverfügungen für das Internet gedroht. Andererseits spricht sich der größte Teil der SPD bundesweit gegen Netzsperren aus. Wo steht die SPD Rheinland-Pfalz in dieser Frage? Wir GRÜNE sprechen uns gegen jegliche Form von Internetsperren aus, weil diese nichts bewirken und den Aufbau einer Zensurinfrasturktur bedeuten, und fordern eine Klarstellung vom SPD-Landesvorsitzenden Ministerpräsident Kurt Beck zu dieser Frage“, so Daniel Köbler.

„Die Aussage von Heike Raab zeigt, dass die SPD in Sachen Netzpolitik keinen Schritt weiter gekommen ist. Aus dem Scheitern des schlecht gemachten Jugendmedienschutzstaatsvertrasg, den die Staatskanzlei unter Kurt Beck erstellt hatte, hat die SPD Rheinland-Pfalz keine Konsequenzen gezogen. Eine zeitgemäße Auseinandersetzung mit dem Internet und Bürgerrechten ist weiterhin nicht gegeben. Der Jugendmedienschutz darf nun kein Einfallstor für Zensurverordnungen von Seiten der Politik sein. Stattdessen müssen wir eine offene und transparente Diskussion darüber führen, wie Kinder und Jugendliche auf den Umgang mit Medien vorbereitet werden können – sei es durch das Erlernen von Medienkompetenz in der Schule oder der Begleitung durch ihre Eltern. Sperrandrohungen führen uns in dieser Debatte nicht weiter, sondern bewirken lediglich, dass die ‚Netzcommunity’, deren Beratung gerade Offliner wie Kurt Beck offensichtlich benötigen, protestiert. Jetzt gilt es eine zukunftsgerichtete Diskussion zu führen – die Freiheit des Internets und der Schutz von Kinder und Jugendlichen sind Grund genug dafür“, so Pia Schellhammer.

02.03.2011

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz)
Titel: Welttag gegen Internetzensur
Beitrag von: spoke1 am 12 März, 2011, 19:30
10 "Feinde des Internet" am Pranger

Anlässlich des Welttags gegen Internetzensur, der am Samstag, den 12. März, begangen wird, legte die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) ihren Bericht zu den "Feinden des Internet" vor. Jedem dritten Internetnutzer weltweit bleibe der Zugang zu einem freien Netz verwehrt, betonte ROG; in zehn Staaten sei die Überwachung des Internets und die Verfolgung von Bloggern und Internetnutzern so stark, dass sie den Titel "Feinde des Internets" verdienten.
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Als "Feinde des Internets " stellt ROG in diesem Jahr Birma, China, Kuba, Iran, Nordkorea, Saudi Arabien, Syrien, Turkmenistan, Usbekistan und Vietnam an den Pranger – sie kamen schon im vergangenen Jahr in den Genuss dieser zweifelhaften Ehre. "Diese Staaten zensieren das Internet durch massive Filterungen und Sperrungen von Websites, verfolgen kritische Internetnutzer systematisch und instrumentalisieren das Netz für propagandistische Zwecke", erklärte ROG zu den Kriterien.

"In etwa 60 Staaten zensieren die Regierungen das Internet und verfolgen Internetnutzer. Mindestens 119 Blogger und Online-Aktivisten sind derzeit im Gefängnis, weil sie das Internet genutzt haben, um frei ihre Meinung zu äußern", erklärte Jean-Francois Julliard, Generalsekretär von Reporter ohne Grenzen. Viele Staaten hätten zudem über das Blockieren und Filtern hinausgehende Methoden zur Online-Überwachung und -Manipulation entwickelt, darunter etwa die Infiltration von Social Networks oder bezahlte Blogger und Kommentatoren in Foren.

Nicht mehr auf der Liste stehen Tunesien und Ägypten. ROG zählt sie nach den Volksaufständen und dem Sturz des jeweiligen Regimes zwar nicht mehr zu den "Feinden des Internets", weist ihnen aber weiterhin den Status "unter Beobachtung" zu. Insgesamt weist ROG 16 Staaten diesen Status zu, da sie "beunruhigende Zensurmaßnahmen" ergriffen hätten, die leicht missbraucht werden könnten. Mit Frankreich steht in diesem Jahr erstmals ein EU-Mitglied "unter Beobachtung", neu hinzugekommen sind zudem Libyen und Venezuela. Frankreich gelangte wegen des Loppsi 2 genannten Gesetzes auf die Liste, das Websperren ohne Richtervorbehalt vorsieht. In Libyen kritisiert ROG die Internetzensur, die das Gaddafi-Regime nach den Protesten in anderen arabischen Ländern und dem Beginn des Aufstands in Libyen selbst forcierte. Und Venezuela habe Ende 2010 ein Internetgesetz verabschiedet, dass zu einer Verschärfung der Online-Zensur führen könne.

Reporter ohne Grenzen hatte den Welttag gegen Internet-Zensur vor zwei Jahren ins Leben gerufen, um "auf die Online-Repressionen in einer wachsenden Zahl von Ländern sowie auf eine zunehmende Vielfalt von Strategien und Techniken der Internetüberwachung aufmerksam zu machen". ROG hält aber auch positive Entwicklungen fest: Online-Plattformen, Mikro-Blogging-Dienste und Social Networks hätten sich sich als Instrumente des Protestes, politischer Kampagnen und der Verbreitung unabhängiger Informationen etabliert. Klassische Medien und Online-Medien stünden zudem zunehmend "in einem komplementären Verhältnis zueinander und unterstützen sich gegenseitig". Außerdem wachse die grenzüberschreitende Solidarität unter Internetaktivisten. ROG hat bereits das tunesische Weblog "Nawaat" mit dem diesjährigen Netizen-Preis ausgezeichnet: "Nawaat" habe während der Herrschaft unter Präsident Ben Ali zu den wenigen kritischen Online-Plattformen in dem nordafrikanischen Land gehört. Das Weblog sei maßgeblich an der Berichterstattung über die Ereignisse in Tunesien seit dem 17. Dezember beteiligt gewesen.

In einer Erklärung unterstützten Konstantin von Notz und Tabea Rößner von den Grünen das Anliegen von ROG: "Anerkennung gebührt denen, die sich täglich Gefahren aussetzen, um mit Hilfe des Netzes Missstände aufzudecken, zu informieren und friedlichen demokratischen Protest zu organisieren. Gleichzeitig wollen wir den Welttag gegen Internetzensur auch nutzen, um auf anhaltende Verstöße gegen die Presse- und Meinungsfreiheit und Repressionen gegen diejenigen, die täglich weltweit für Demokratie und gegen Unterdrückung kämpfen, aufmerksam zu machen." Und im Blog der SPD-Bundestagsfraktion schreibt Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes, in einem Gastbeitrag, die "revolutionären Umwälzungen in Tunesien, Ägypten, Libyen und anderswo wären in dieser Form und Geschwindigkeit ohne das Internet und die Sozialen Netzwerke nicht möglich gewesen". Über diese Erfolge dürfe aber der "Blick für die Gefahren und Bedrohungen nicht verloren gehen, denen die freie Meinungsäußerung im Internet weltweit ausgesetzt ist". (jk)


Quelle: klick mich (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Welttag-gegen-Internetzensur-10-Feinde-des-Internet-am-Pranger-1206788.html)
Titel: Leutheusser-Schnarrenberger für Aufhebung des Websperren-Gesetzes
Beitrag von: spoke1 am 22 März, 2011, 18:34
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat klargemacht, dass sie das umkämpfte Zugangserschwerungsgesetz gemeinsam mit dem Koalitionspartner CDU/CSU noch vor Auslaufen der Bestimmungen Ende 2012 abschaffen will. Das betonte die FDP-Politikerin am heutigen Dienstag auf einem Kongress des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco und der Zeitschrift Multimedia und Recht in Berlin. "Wir hatten schon fast eine Einigung zu einem Löschgesetz", erinnerte die Ministerin an die Verhandlungen über eine Alternativregelung im vorigen Jahr. Aber dann sei bei der Union die "vielfältige Meinungsbildung" noch einmal losgegangen. Die Liberalen hätten aber nach wie vor "grundlegende Bedenken" gegen Websperren. Diese seien beim Opferschutz wirkungslos, könnten leicht umgangen werden und hätten insgesamt fatale Effekte.

Stefan Krempl Im Bundestag haben bereits alle Oppositionsparteien Anträge zur kompletten Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes eingebracht. Schwarz-Gelb konnte sich bisher nur darauf einigen, den Passus zu Websperren aussetzen zu lassen und parallel den Ansatz "Löschen statt Sperren" zu prüfen. Das federführende Bundeskriminalamt und die Beschwerdestellen der Wirtschaft und der Länder haben im Herbst eine Zusammenarbeit vereinbart, wodurch beim Entfernen von Kinderpornographie direkt an der Quelle mittlerweile bessere Ergebnisse erzielt werden, freute sich Leutheusser-Schnarrenberger. Nach anfangs "niedrigen Zahlen" komme das BKA mittlerweile in kürzester Zeit auf 60 Prozent "mit aufsteigender Tendenz". Wenn sich die Behörde "mit aller Intensität und vielleicht auch mit mehr Manpower" auf das Löschen konzentriere, seien sicher noch bessere Resultate erzielbar.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Sebastian Blumenthal erklärte gegenüber heise online, aus Unionskreisen sei signalisiert worden, dass man an Sperren nicht festhalten wolle. Daher werde ein gemeinsamer Antrag der Koalition realistisch, das Zugangserschwerungsgesetzes aufzuheben. Der neue Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wolle zumindest auch an der Linie seines Vorgängers Thomas de Maizière (CDU) festhalten, die Weisung ans BKA gegen Sperren nicht ohne Zustimmung der Liberalen außer Kraft zu setzen.

Leutheusser-Schnarrenberger unterstrich zudem, dass die FDP weg von der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung hin zu einer "anlassbezogenen Sicherung" von Verbindungs- und Standortinformationen kommen wolle. Die viermonatige pauschale Protokollierung der Nutzerspuren sei kein geeigneter Kompromiss. Es gebe noch keine Bilanz, dass man nur mit der Vorratsdatenspeicherung erfolgreich Strafverfolgung betreiben könne. Die Ministerin hatte im Januar einen Vorschlag für eine "Quick-Freeze"-Regelung zum Einfrieren von Telekommunikationsdaten eingesetzt. Hierbei soll ein Richter in konkreten Verdachtsfällen entscheiden, ob Ermittler auf die Informationen zugreifen dürfen. IP-Adressen für Bestandsdatenauskünfte will die Liberale sieben Tage aufbewahren lassen.

"Wir müssen eine konsistente Linie finden", meinte Leutheusser-Schnarrenberger. Diese müsse eingebettet sein in die EU-Entwicklung. Die Brüsseler Justizkommissarin Cecilia Malmström habe bereits eine Änderung der einschlägigen EU-Richtlinie angekündigt, sodass ein ständiges Hin und Her bei nationalen Regelungen die Wirtschaft nur belaste. In anderen Ländern sei die Lage ähnlich wie in Deutschland, das mit der Umsetzung "gescheitert" sei. So gebe es etwa auch in Rumänien ein klares Verfassungsurteil gegen die Vorratsdatenspeicherung. Sogar Schweden, das Heimatland Malmströms, habe die Verabschiedung einer entsprechenden Gesetzgebung gerade um ein Jahr verschoben. (Stefan Krempl) / (anw)


Quelle (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Leutheusser-Schnarrenberger-fuer-Aufhebung-des-Websperren-Gesetzes-1212565.html)
Titel: USA: Google steht Unterausschuss Rede und Antwort über Piraterie
Beitrag von: SiLæncer am 31 März, 2011, 11:32
Google gibt sich bemüht im Kampf gegen Piraterie. Das wird seitens diverser Rechteinhaberverbände zumindest regelmäßig bestätigt. Dennoch scheint auch die Regierung Interesse an den Bemühungen des Suchmaschinengiganten zu haben. Vertreter von Google wurden zu einer Anhörung über "verbrecherische" Websites eingeladen.

Am 6. April wird ein Vertreter des Google-Konzerns einem Unterausschuss des US-Parlaments Fragen rund um "verbrecherische" Webseiten beantworten. Eine entsprechende Einladung des Senators Patrick Leahy hat das Unternehmen angenommen. Der Ausschuss befasst sich mit der Problematik von Webseiten, die im Verdacht stehen geistiges Eigentum illegal zu verbreiten. Informierte Kreise haben diesen Hinweis an CNET weitergeleitet.

Die Tatsache dass Google zu dieser Thematik befragt wird, ist bereits brisant genug. Presseanfragen zu dieser Thematik wurden seitens Google bisher nicht beantwortet. Man geht davon aus, dass Kent Walker, General Counsel bei Google, bei der Anhörung erscheinen wird. Aller Voraussicht nach dürfte es eine sehr angespannte Situation werden.

Nicht nur, dass Google damit erstmals öffentlich vor einem Ausschuss befragt wird. Es dürfte wohl eine Befragung werden, die sich auch um die Rolle Googles beim Kampf gegen Piraterie dreht. Obwohl Vertreter der Kreativwirtschaft Google aufgrund seiner schnellen Löschpraktiken von Links, die zu urheberrechtlich geschütztem Material führen, in Schutz nehmen, gibt es auch andere Stimmen.

Beispielsweise nutzen viele "Piraten-Seiten" GoogleAds, um sich zu refinanzieren und Profit aus ihren Handlungen zu schlagen. Die Tatsache, dass Google diese Werbeflächen bereitstellt, ist dabei ein äußerst pikantes Thema.

Während der Anhörung wird der Suchmaschinenkonzern vermutlich darauf verweisen, dass man sehr viel im Kampf gegen Piraterie unternehme. Suchmaschinenergebnisse würden um Begriffe wie "BitTorrent" bei der Auto-Vervollständigung bereinigt. Die Richtlinien für AdSense-Kunden wurden stark verschärft.

Im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen habe man eine Software entwickelt, die man Rechteinhabern - teils kostenlos - zur Verfügung stellt. Darüber hinaus arbeite man mit diversen Vertretern der Kreativwirtschaft sehr erfolgreich zusammen, um deren Inhalte legal zu verbreiten.

Ob all dies genügen wird, ist jedoch fraglich. Sollte sich der Ausschuss auch nur ansatzweise so orientieren, wie es der Senat vor kurzem während einer vergleichbaren Anhörung tat, dann dürfte Google ein rauher Wind entgegenwehen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Aus für "Zensursula" und Websperren
Beitrag von: spoke1 am 06 April, 2011, 13:50
 "Das Problem an der Wurzel packen"

Internetprovider, Bürgerrechtler und Vertreter von Missbrauchsopfern haben erleichtert auf den Beschluss der Spitzen der schwarz-gelben Koalition reagiert, das lange umkämpfte Zugangserschwerungsgesetz der Vorgängerregierung zu kippen und kinderpornografische Inhalte im Internet künftig ausschließlich löschen zu wollen. Die Erfolge des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco und die Ergebnisse des Bundeskriminalamts (BKA) in diesem Bereich hätten deutlich gemacht, dass der von FDP und CDU/CSU bereits in der Koalitionsvereinbarung umrissene Ansatz "Löschen statt Sperren" in der Praxis funktioniere, erklärte der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur). Es sei erfreulich, dass sich diese durch eigene Untersuchungen gestützte Position nun bei allen Fraktionen des Bundestags durchgesetzt habe.

Der AK Zensur sieht sich mit der Einigung in Berlin aber nicht arbeitslos geworden. So seien Websperren derzeit noch "bei der Novellierung des Glücksspiel-Staatsvertrags der Bundesländer im Gespräch". Auch auf EU-Ebene werde über entsprechende Blockaden diskutiert und im Rahmen internationaler Verträge wie dem Anti-Piraterie-Abkommen ACTA sei weiterhin der Einsatz gegen Zensur dringend nötig. Christian Bahls, Vorsitzender des Vereins Missbrauchsopfer gegen Internetsperren (MOGiS), zeigte sich ebenfalls erfreut, dass endlich auch die Union erkannt habe, "dass Sperren für die Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs im Internet untauglich sind". Jetzt müsse entschieden versucht werden, das Problem an der Wurzel zu bekämpfen und den dafür nötigen Druck zur Verbesserung auch der internationalen Zusammenarbeit zu erhöhen.

Eco-Rechtsvorstand Oliver Süme freute sich, dass sich die "Erfolgsstrategie", das inkriminierte Material an der Quelle zu entfernen, durchgesetzt habe. Blockaden im Web schützten die Täter und schadeten den Opfern. "Der richtige Weg zur Bekämpfung dieser Verbrechen ist es, das Material zu löschen und gleichzeitig die Beweise für die Strafverfolgung zu sichern", betonte der Jurist. Auch Missbrauchsbilder im Ausland seien über den Hotline-Dachverband INHOPE immer besser aus dem Netz zu bekommen. Nach dem langen Streit um das richtige Verfahren sei es jetzt wichtig, "alle verfügbaren Kräfte schnell auf Täterverfolgung und Opferschutz zu konzentrieren". Ähnlich äußerte sich der Hightech-Verband Bitkom.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die sich vehement gegen das Zugangserschwerungsgesetz eingesetzt und bereits vor Kurzem dessen Aufhebung empfohlen hatte, bezeichnete "Sperrung im Internet" als "etwas, was berechtigt Ablehnung und Misstrauen hervorruft". Die FDP habe den Koalitionspartner davon überzeugt, sagte die Liberale im Bayerischen Rundfunk, dass das "Löschen verbotener Inhalte wie kinderpornografischer Abbildungen wirklich das richtige und effektive Mittel ist".

Der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin betonte gegenüber heise online, dass die Liberalen das Ja der Union zum Aus für die Websperren nicht gegen eine Zustimmung der eigenen Fraktion zur Vorratsdatenspeicherung "getauscht" hätten. Die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren, für die sich auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) unter der mit einem Big Brother Award prämierten Bezeichnung "Mindestspeicherdauer" stark macht, sei am gestrigen Dienstag kein Thema im Koalitionsausschuss gewesen. Die Liberalen stimmten aber der Einrichtung einer Visa-Warndatei zu.

Höferlin kündigte an, dass die Koalition nun ein Aufhebungsgesetz gegen die Bestimmungen zu Websperren initiieren werde. Gegen das Websperrengesetz läuft auch bereits eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Alle Oppositionsparteien plädieren bereits seit Längerem für die formale Einstellung des Zugangserschwerungsgesetzes, während die Koalition zunächst erst "Vollzugsdefizite" beim Löschen von Kinderpornografie beim BKA beseitigen wollte. Dazu sei mittlerweile nach langem Hin und Her eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Polizeibehörde und den beteiligten Meldestellen des eco und der Länder unterzeichnet worden. Bei dem "Harmonisierungspapier" gehe es vor allem darum, den behäbigen Dienstweg des BKA über die Einbindung der Provider-Hotlines zu beschleunigen.

Insgesamt hat sich laut Höferlin die "penetrante Haltung der Jungen in der FDP-Fraktion" in Sachen Websperren und der Kampf der Justizministerin ausgezahlt. Man werde nun genau beobachten, ob die Mechanismen und Maßnahmen zum Löschen von Missbrauchsbildern reichten oder der Gesetzgeber hier eventuell noch nachbessern müsse. Die aktuellen Veröffentlichungen des BKA zeigten, dass 93 Prozent der kinderpornografischen Angebote nach zwei und nach vier Wochen sogar 99 Prozent gelöscht werden könnten.

Innenminister Friedrich räumte ein, dass das Löschen besser als erwartet, funktioniere. Er verwies darauf, dass nach der vorläufigen Aussetzung der Websperren und einer Überprüfungsphase eine Entscheidung fällig gewesen sei. Es gehe nicht auf Dauer, dass ein Gesetz, das der Bundestag 2009 verabschiedet hat, einfach zum Teil nicht angewendet werde. Netzpolitische Beobachter wie Torsten Kleinz sprechen unterdessen von drei verpassten Jahren durch den Kampf gegen "Zensursula". In der Zeit, in der um die symbolischen Sperren gerungen wurde, sind ihrer Ansicht nach keine wissenschaftlichen Studien entstanden, die weiterhelfen könnten. Es gebe auch kaum neue Präventionsangebote für Pädophile. Dafür hätten viele Netzbürger unfreiwillig einen "Aufbaustudiengang Realpolitik" gemacht und viel über plumpe Lügen, Unverstand und Spitzfindigkeiten gelernt. (Stefan Krempl) / (jk)


Quelle (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Aus-fuer-Zensursula-und-Websperren-Das-Problem-an-der-Wurzel-packen-1222817.html)
Titel: Einführung von Netzsperren durch die Hintertür - zweiter Versuch
Beitrag von: SiLæncer am 11 April, 2011, 13:39
CCC und AK Vorrat warnen vor dem "GlüStV"

Am Wochenende veröffentlichte der Chaos Computer Club (CCC) den ihm zugespielten Entwurf eines "Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland" (GlüStV). In § 9 Absatz 1 Nummer 5 Satz 1 dieses Protogesetzes mit abschreckend unspektakulärem Namen verbirgt sich eine Passage, in der es heißt, die Glücksspielaufsicht könne "Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes [...] die verantwortliche Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen". Dieser Satz 1, so der Entwurf weiter, könne das in Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses legal einschränken.

Für den Chaos Computer Club und Alvar Freudes Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) ist diese Klausel "ein weiterer Versuch, eine Zensurinfrastruktur in Deutschland aufzubauen". Der AK Zensur forderte die Ministerpräsidenten der Länder deshalb öffentlich dazu auf "umgehend den Stand der Verhandlungen offenzulegen und die Zivilgesellschaft zu beteiligen". Aus den Staatskanzleien war heute Morgen noch kein Kommentar zu dieser Aufforderung zu bekommen.

In einer letzte Woche von der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt verschickten Pressemitteilung hieß es, dass sich bis auf die schleswig-holsteinische alle Länderregierungen über den Staatsvertragsentwurf einig seien – also auch solche mit Beteiligung der Grünen oder der Linkspartei. Und dem Carstensen-Kabinett geht es nach Informationen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages nicht um Bürgerrechte, sondern um die Zahl der Lizenzen, die ausländischen Glücksspielunternehmen erteilt wird.

Eine Verhandlung unter Beteiligung der Öffentlichkeit anstatt wie bisher in "Kungelrunden" wäre nach Ansicht des AK Vorrat unter anderem deshalb angebracht, weil die umstrittene Eingriffspassage keine Informationen dazu enthält, welche Sperrtechnik zum Einsatz kommen soll. Die Bürgerrechtsorganisation befürchtet wegen dieser Unklarheit, "dass die Eingriffe diesmal noch über die geplanten Stoppschilder des Zugangserschwerungsgesetzes hinausgehen sollen", beispielsweise durch eine "Überwachung des gesamten Netzverkehrs" via Deep Packet Inspection.

CCC-Sprecher Dirk Engling zeigte sich angesichts der in einem Staatsvertrag mit sehr bedingtem Aufmerksamkeitspotenzial versteckten Zensurtretmine enttäuscht darüber, dass "nach den monatelangen Debatten über Netzsperren und dem politischen Scheitern dieser technisch kontraproduktiven und die Demokratie gefährdenden Maßnahmen [...] offenbar noch immer kein Umdenken in den Staatskanzleien der Länder eingesetzt" habe. "Stattdessen", so Engling, lege die Politik "eine erstaunliche Lernresistenz an den Tag".

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: "Internetsperren schränken Grundrechte ein"
Beitrag von: SiLæncer am 14 April, 2011, 18:12
Internetsperren sind ein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte. Das hat der zuständige EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón in seinen Schlussanträgen im Fall C-70/10 Scarlet Extended deutlich gemacht. In dem Verfahren geht es um einen Rechtsstreit zwischen der belgischen Verwertungsgesellschaft Sabam und dem Internetprovider Scarlet.

Seit Jahren fordern Contentanbieter die Einführung von Internetsperren und Filtersystemen bei Internetprovidern, um Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen. Die Provider wehren sich gegen dieses Ansinnen, nicht zuletzt aus Kostengründen. Bürgerrechtler hingegen bemängeln die mit Filter- und Sperrsystemen verbundenen Einschränkungen der Grundrechte und sehen die Bürger unter Generalverdacht gestellt. Nun muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) über diese Problematik entscheiden.

Es geht um einen Fall in Belgien, in dem das belgische Gegenstück zur deutschen Gema, die Verwertungsgesellschaft Sabam, vor Gericht eine Anordnung gegen den Internetprovider Scarlet erwirkte (Rechtssache C-70/10). Der Provider wurde wegen Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden unter Androhung eines Zwangsgeldes verpflichtet, zu verhindern, dass die Nutzer in Zukunft geschützte Musikwerke aus Peer-to-Peer-Netzwerken herunter- oder in solche hochladen.

Scarlet ging vor dem Berufungsgericht Cour d’appel in Brüssel in Berufung. Das Gericht wandte sich an den Europäischen Gerichtshof und bat diesen um eine Einschätzung, ob derartige Anordnungen gegen Provider mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar sind.

Heute nun hat der für den Fall zuständige EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón seine Schlussanträge in der Sache vorgelegt. Demnach verstößt die gegen Scarlet in Belgien verhängte Anordnung auf der Grundlage des belgischen Rechts gegen das Unionsrecht. Eine Auflage zur Einrichtung und zum Betrieb eines Sperr- und Filtersystems, wie sie gegenüber Scarlet angeordnet wurde, ist in dem in Belgien angewandten Gesetz "nicht ausdrücklich, im Vorhinein, klar und deutlich vorgesehen worden". Nur unter solchen Bedingungen ist aber, so Cruz Villalón, eine Einschränkung der Rechte und Freiheiten gemäß der Grundrechtecharta überhaupt zulässig.

Daran, dass Sperr- und Filtersysteme "eine Einschränkung des Rechts auf Beachtung des Kommunikationsgeheimnisses und des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten" sowie der Informationsfreiheit darstellt, lässt Cruz Villalón keinen Zweifel. Die Durchführung solcher Maßnahmen würde "dauerhaft eine unbestimmte Zahl von juristischen und natürlichen Personen [betreffen], ohne ihr vertragliches Verhältnis zu Scarlet oder ihren Wohnsitzstaat zu berücksichtigen", denn der Provider müsste im Grunde den gesamten Kommunikationsverkehr untersuchen, um die illegalen Datenpakete zu identifizieren.

Eine derartige Einschränkung der Grundrechte ist gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nur dann zulässig,"wenn sie auf einer nationalen gesetzlichen Grundlage beruht, die zugänglich, klar und vorhersehbar ist."

Der EuGH ist nicht an das Votum seiner Generalanwälte gebunden, folgt ihm jedoch in der Mehrzahl der Fälle. Im Scarlet-Fall steht die Entscheidung der Richter noch aus.

Quelle : www.golem.de
Titel: Websperren in der EU: Provider als Hilfs-Sheriffs?
Beitrag von: SiLæncer am 30 April, 2011, 16:33
Der Brite Robert Madelin, Generaldirektor der Generaldirektion Information Society der EU-Kommission, die zum Aufgabenbereich der Digital-Agenda-Kommissarin Neelie Kroes gehört, ist in den andauernden Debatten um Internet-Sicherheit und verbotene Inhalte die Internet-Provider und Online-Anbieter mit schweren Vorwürfen angegangen. Madelin, dessen Posten mit dem eines verbeamteten Staatssekretärs vergleichbar ist, sagte, dass die EU Internetunternehmen dafür zur Verantwortung ziehen solle, dass diese Cyberkriminelle ihre Dienste nutzen ließen. "Ob Kinderpornografie oder Botnetz-verbreitende Seiten, es sollte keinen libertären Diskurs geben, der ausschließt, dass wir Facebook oder die Internet-Provider dazu verpflichten, Seiten abzuschalten."

Wie in Deutschland im Rahmen in der Debatte um das Zugangserschwerungsgesetz gegen Kinderpornografie, den Jugendmedienschutz- und den Glückspielstaatsvertrag gibt es derzeit auch auf EU-Ebene intensive Diskussionen darüber, ob nicht die Anbieter von Seiten und Internetleitungen im Netz gegen illegale Angebote vorgehen müssten.

Für Jan Albrecht, netzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament wäre das aber ein Unding: "Der Eingriff, der da stattfindet, den muss der Staat tätigen", sagte er gegenüber heise online. "Der Staat darf sich nicht drauf zurückziehen zu sagen, dass er im Internet keine Möglichkeiten habe, außer diese ganzen Stellen, die dazu nicht legitimiert sind, zu Hilfssherrifs zu machen. Das sind Maßnahmen, die in hohem Maße missbrauchsanfällig sind." Es gehe nicht darum, solche Angebote irgendwie in Schutz zu nehmen, sondern darum, dass der Staat einen Rahmen zu schaffen habe, der rechtstaatlich einwandfrei sei und die Bürgerrechte respektiere statt sie in Frage zu stellen.

In der Debatte um das Zugangserschwerungsgesetz hatte die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen versucht, über Verträge zwischen dem Bundeskriminalamt und den Internetzugangsprovidern eine Sperrinfrastruktur zu errichten. Derzeit wird auf europäischer Ebene eine Verpflichtung der Provider zu Sperrungen gegen Kinderpornografie diskutiert, zudem setzt sich einem Protokoll zufolge eine Arbeitsgruppe zur Rechtsdurchsetzung für den Einsatz von Filterlisten an den EU-Außengrenzen ein. Providervertreter waren bislang nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Generaldirektor Robert Madelin ist sich sicher, dass der Verzicht auf das Wort Freiheit in den Debatten große Fortschritte bringen würde: "Wir werden im Internetzeitalter zu akzeptablem internationalem Recht kommen, wenn wir auf das Wort 'Freiheit' verzichten, da Freiheit absolut ist", erklärte Madelin laut Euractiv.

Quelle : www.heise.de
Titel: Provider wollen keine "Hilfs-Sheriffs" der EU sein
Beitrag von: SiLæncer am 02 Mai, 2011, 12:50
Der Vorsitzende des Internetwirtschafts-Verbands eco Michael Rotert hat Forderungen des Generaldirektors der EU-Generaldirektion Information Society, Robert Madelin, zurückgewiesen. Dieser hatte gefordert, die EU solle Internet Service Provider zur Verantwortung ziehen, wenn sie Cyberkriminelle ihre Dienste nutzen ließen. Rotert meinte gegenüber heise online, er verstehe das als öffentlichen Aufruf zur Selbstjustiz der Provider. "Es hat mit Rechtsstaat überhaupt nichts zu tun, wenn man Provider dazu verdonnern will Datenströme zu analysieren und nach Selbsteinschätzung oder anhand möglicher Vergehen dann erst einmal zu sperren."

Rotert betonte, die Provider seien gegenüber Strafverfolgungsbehörden immer kooperativ gewesen. Wer aber EU-weite Sperrlisten zur virtuellen "Grenzsicherung" fordere, "der glaubt, dass das Internet ähnlich wie Telefonie funktioniert oder meint, China sei überall". Schon das Beispiel der unterschiedlichen Zulässigkeit von Glücksspiel zeige, wie unsinnig solche Vorhaben seien. Rotert vermutet als einen Hintergrund für die Forderungen Madelins, die Strafverfolgungsbehörden stünden unter Kostendruck. Die Provider würden weiterhin kooperieren, aber nicht als "Hilfs-Sheriffs".

Quelle : www.heise.de
Titel: Aktivisten: Stellungnahmen zur Netzsperren-Diskussion
Beitrag von: SiLæncer am 12 Mai, 2011, 15:09
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Die geplante Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes, das Netzsperren von Darstellungen von Kindesmissbrauch vorsieht, wird von Transparenzaktivisten positiv bewertet. Der "Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur" (AK Zensur) sowie der Verein "Missbrauchs-Opfer gegen Internetsperren" (MOGiS e.V.) veröffentlichten Stellungnahmen zum Thema, die auch weitergehende Forderungen enthalten.

Die Stellungnahme des AK Zensur wurde verfasst vom auf IT-Recht spezialisierten Koelner Rechtsanwalt Dominik Boecker und trägt den Titel "Stellungnahme des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen". In der Stellungnahme begrüßt der Arbeitskreis ausdrücklich die geplante Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes. Gleichzeitig kritisieren die Aktivisten aber, dass die laut Entwurf geplanten Regelungen nicht weit genug gehen. Der Arbeitskreis fordert, dass Netzsperren in Deutschland grundsätzlich per Gesetz ausgeschlossen werden. Zudem wünscht man sich eine bessere internationale Kooperation bei der Löschung problematischer Seiten und hält "eine unabhängige und ausführliche wissenschaftliche Evaluierung der Anwendung des Zugangserschwerungsgesetzes bzw. der Löschbemühungen für zwingend erforderlich."

Die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes wird vom AK Zensur ausdrücklich begrüßt. "Ein von vornherein ungeeigneter Ansatz wird damit nicht weiter verfolgt," urteilen die Aktivisten. Im Gegensatz zu Netzsperren sei eine Löschung von Darstellungen von Kindesmissbrauch "der einzig richtige und erfolgversprechende Weg".

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Diese Einschätzung ergänzen die Aktivisten durch weitergehende netzpolitische Vorschläge. So soll "die Errichtung von Netzsperren gesetzlich ausgeschlossen und ein neutrales Internet garantiert" werden. So könne sichergestellt werden, dass nicht nur im Bereich sogenannter Kinderpornographie, sondern auch bei anderen Themen wie illegalem Glücksspiel oder Terrorismus Netzsperren ausgeschlossen werden. Dies soll nach Wunsch des Arbeitskreises auf Bundes- wie auf Landesebene gesetzlich festgelegt werden. Am besten solle dies durch eine Änderung des Grundgesetzes geschehen, schlagen die Zensurgegner vor. "Eine direkte Verankerung eines Verbotes von Netzsperren in der Verfassung (ohne jede Schrankenregelung) stellt sich als die legislativ letztlich formal einfachste und rechtsstaatlich klarste Lösung dar. Sie besitzt den praktischen Vorzug, dass gegenüber einfachgesetzlichen Regelungen im Bund und in den 16 Bundesländern formal nur ein Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden müsste," heißt es in der Stellungnahme. Man begründet dies mit der zunehmenden gesellschaftlichen Wichtigkeit des Internets: "Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass das Internet für die gesellschaftliche und individuelle Kommunikation immer weiter an Bedeutung gewinnt, ist eine verfassungsrechtliche Absicherung dieses Kommunikationsinstruments angezeigt." Dies gelte insbesondere, da die klassischen Medien netzpolitischen Problematiken oft nicht oder nur teilweise mit ihrer Berichterstattung gerecht würden. Darüber hinaus "erscheint eine explizite Regelung in Bezug auf Netzsperren im Grundgesetz auch allein deswegen schon sinnvoll und geboten, weil bis heute keine Einigkeit darüber herrscht, inwieweit Netzsperren  – insbesondere in ihrer  Erscheinungsform als DNS-Sperren  – in kommunikationsrechtliche Grundrechtstatbestände eingreifen. Hierbei rückt in erster Linie die Frage in den Fokus, ob Netzsperren den Schutzbereich von Art. 10 GG [Briefgeheimnis, Post- und Fernmeldegeheimnis, d. Red.] betreffen oder in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme […] eingreifen." Eine klare Regelung des Netzsperren-Verbots durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes gebe wichtige Rechtssicherheit und sei somit ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, argumentiert Boecker.

Der Arbeitskreis fordert außerdem, dass ein internationaler Vertrag zur Löschung von Darstellungen von Kindesmissbrauch geschlossen wird. Dies soll "für die weltweiten Löschbemühungen einen gesicherten, weltweit verpflichtenden rechtlichen Rahmen" schaffen. Zudem fordert der Arbeitskreis, dass nicht mit der Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes, wie derzeit geplant, auf eine Evaluation der Löschbemühungen verzichtet werden dürfe. "Uns erscheint es angebracht, diese fortzuführen und den Ansatz, Missbrauchsdarstellungen nachhaltig aus dem Internet zu entfernen, weiter zu entwickeln. Dabei ist zu beachten, dass beim Löschen rechtsstaatliche Grundsätze einzuhalten sind. Hierbei ist insbesondere die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Infolgedessen ist das institutionalisierte Löschen nur auf Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern (Kinderpornografie) zu beschränken, zumal bei diesen ein weltweiter Konsens herrscht. Eine Löschung darf also nicht erfolgen, wenn die Maßnahme außer Verhältnis zur Bedeutung des Angebots für den Anbieter und die Allgemeinheit steht. Bei anderen Inhalten müssen daher andere Lösungswege erarbeitet werden," schildern die Aktivisten ihre Vorstellungen.

Daneben gehen die Aktivisten auch konkret auf den vorliegenden Referentenentwurf für ein Aufhebungsgesetz ein. Dieser weist ihrer Meinung nach Lücken auf. Die meisten Kritikpunkte betreffen einzelne Formulierungen, die nach Ansicht der Aktivisten ungenau oder unvollständig sind. Zudem wird auch hier erneut der geplante Verzicht auf eine Evaluation kritisiert. Diese wäre nach Ansicht des AK Zensur dringend erforderlich, um bei der Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen von Kindesmissbrauch Fortschritte zu machen und wirksame Konzepte zu entwickeln.

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MOGiS begrüßt ebenfalls "die Bemühungen der Bundesregierung die durch das Zugangserschwerungsgesetz entstandenen Rechtsfehler durch die ersatzlose Aufhebung desselben zu heilen." Man fordert aber, wie auch der AK Zensur, ein verbindliches gesetzliches Verbot von Netzsperren: "Der MOGiS e.V. würde zudem vorschlagen, dass im Zuge der Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes das Fernmeldegeheimnis (§88 TKG) dahingehend präzisieren würde, dass Zugangsprovidern das Sperren von Inhalten (und des Zugangs) ebenso wie die Analyse von Inhalts- und Verkehrsdaten Ihrer Kunden nur zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebes erlaubt und sonst bei Strafe verboten sind."

Auch MOGiS bedauert den geplanten Verzicht auf eine Evaluierung. Man sei "der Meinung, dass die daraus gewonnenen Erkenntnisse nützlich gewesen wären um die Prozesse der Entfernung der Darstellung sexuellen Kindesmissbrauchs aus dem Internet zu verbessern," schreibt der Vorsitzende des Vereins, Christian Bahls, in der kürzlich veröffentlichten Stellungnahme.

Auf welche Resonanz die beiden vorliegenden Stellungnahmen stoßen, wird sich zeigen. Beide Gruppen bieten an, zur weiteren Diskussion zum Thema Netzsperren mit ihren Fachkenntnissen beizutragen. Dass die Politik dieses Angebot annehmen wird, können sie allerdings momentan nur hoffen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Erhebliche Sicherheitslücken bei "HADOPI"
Beitrag von: SiLæncer am 15 Mai, 2011, 13:15
Wie die Kollegen von TorrentFreak unter Berufung auf einen französischen Sicherheitsforscher aktuell berichten, scheint es eine erhebliche Sicherheitslücke im System von "HADOPI" zu geben. Dieses ist in Frankreich für die Erfassung von Urheberrechtsverletzern in Internettauschbörsen verantwortlich.

Das französische Three-Strikes-Gesetz hat in der Vergangenheit wiederholt zu Besorgnis geführt. Viele befürchteten, dass ihnen tatsächlich die Internetverbindung für mehrere Monate "gekappt" wird. Wie sich bei einer der jüngsten Umfragen von HADOPI herausgestellt hat, lassen sich jedoch nur wenige Filesharer wirklich abschrecken. Die weit größere Sorge sollte somit einem anderen Problem gelten, dass der französische Sicherheitsforscher Olivier Laurelli entdeckt hat.

Offenbar hat das Unternehmen, dass für die Filesharerjagd im staatlichen Auftrag verantwortlich ist, nicht sauber gearbeitet. Wie Laurelli gegenüber den Kollegen von TorrentFreak berichtet, habe er Zugang zu einer Virtuelle Maschine (VM) erlangt. Diese hätte zahlreiche Informationen darüber enthalten, wie die Filesharerjagd vom Trident Media Guard durchgeführt wird.

Darunter Skripte, P2P-Clients um Fake-Peers zu generieren, lokale Adressen im Datenzentrum und offenbar sogar ein Masterpasswort. Insbesondere letzteres könnte nach Angaben von Laurelli zu einer globalen Sicherheitslücke bei Trident Media Guard führen.

Die Kollegen von TorrentFreak haben Kopien aller Dateien erhalten und wollen sie in den kommenden Tagen analysieren. Der Vorgang dürfte vermutlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine Veröffentlichung der Dateien habe man vorerst nicht geplant. Auch weitere Details, wie eine Liste von IP-Adressen die offenbar zu wichtigen Web-Interfaces führt, werde man nicht offenlegen.

Sollte sich diese Anschuldigung bewahrheiten, wäre dies katastrophal für das Three-Strikes-System. Man hatte stets damit argumentiert, dass das System absolut sicher sei und Fehler in allen Bereichen ausgeschlossen werden können. Das dürfte zumindest jetzt eher zweifelhaft sein.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Britische Regierung drängt auf Ausweitung von Websperren
Beitrag von: ritschibie am 11 Juni, 2011, 14:30
Geht es nach dem britischen Innenministerium, sollen Websperren auf der Insel künftig deutlich erweitert werden. Es sei zu überlegen, wie "gewalthaltige und rechtswidrige" Inhalte auf die freiwillig von Providern eingesetzten nationalen Filterlisten gesetzt werden könnten, schreibt das Ressort in einem Strategiepapier (PDF-Datei) zur Terrorismusbekämpfung. Eingeschlossen werden sollte auch das Verzeichnis zu blockierender Webseiten, das die Internet Watch Foundation (IWF) erstellt. Die zivilgesellschaftliche Organisation arbeitet eng mit den großen britischen Zugangsanbietern beim Sperren kinderpornographischer Angebote zusammen.

Der Einsatz von Internetfiltern sei gerade im öffentlichen Bereich "essenziell", heißt es in dem Papier weiter. Nutzer in Schulen, Bibliotheken, an Ausbildungsstätten oder in Immigrationszentren sollten nicht auf rechtswidriges Material zugreifen können. Das Innenministerium will dafür eng mit anderen Ressorts, dem regionalen Breitbandkonsortium und der "Filterindustrie" zusammenarbeiten. Welche konkreten Inhalte unter den Begriff der Rechtswidrigkeit fallen sollen, erklärt das Innenministerium nicht. Zuvor war bekannt geworden, dass die britische Regierung und die Internetwirtschaft an einem neuen Verhaltenskodex arbeiten, demzufolge Webseiten gesperrt werden sollen, die Urheberrechtsverletzungen "erleichtern".

Der Vorstoß ist Wasser auf die Mühlen der Websperren-Gegner, die eine schleichende Ausdehnung der zur Belämpfung der Kinderpornographie gedachten Maßnahmen befürchten. Die britischen Provider sorgen sich nun vor allem um die Kosten für die Implementierung der neuen Filterlisten. Sie fordern zudem, dass ein Gericht über die zu blockierenden Seiten entscheidet. Hierzulande hat sich die Bundesregierung klar gegen Websperren ausgesprochen. Die Länder arbeiten aber an einem Staatsvertrag, mit dem Zugangsanbieter zur Blockade ausländischer illegaler Glücksspielseiten gezwungen werden sollen.

Quelle: www.heise.de
Titel: USA wollen Urheberrechtsverstöße weltweit verfolgen
Beitrag von: SiLæncer am 05 Juli, 2011, 16:01
US-Behörden verlangen die Auslieferung eines britischen Studenten, der eine Website mit Links zu Raubkopien betrieben hat, als Rechtsgrund wird die Registrierung einer in den USA verwalteten Domain geltend gemacht

Im Rahmen der "Operation In Our Sites", mit der US-Behörden in Zusammenarbeit mit dem US-Filmindustrieverband MPAA und Gewerkschaftsvertretern der Film- und Fernsehbranche gegen Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie vorgehen, wurden im Juni des letzten Jahres neun Websites geschlossen, die illegal Kinofilme und Fernsehserien vertrieben haben. Geschlossen meint hier, dass die US-Zollbehörde Immigration and Customs Enforcement (ICE) den Domainnamen beschlagnahmt, so dass die Websites nicht mehr gefunden werden können. Insgesamt wurden bislang nach Angaben von ICE 125 Domainnamen einkassiert. Angekündigt wurde im Mai ein "heißer Sommer" für Raubkopierer.

m November 2010 hatte John Morton, der Direktor des ICE erklärt, dass man in Großbritannien gegen den Betreiber der beschlagnahmten Domain TVShack.net einen Haftbefehl bei der britischen Polizei beantragt habe. Zudem werden man weiter entschlossen gegen die vorgehen, die das geistige Eigentum und den Wohlstand der USA untergraben, wobei es eben nicht bei Domainnamen-Beschlagnahmungen bleibe:

Zitat
Have we rid the Internet of these websites? No, there are others and there will be more. Will many of these sites reappear under a different domain name? Yes, they will. But I can tell you this, we are not going away. If we can seize websites we will. If we can fine the operators we will. If we can arrest and prosecute counterfeiters and copyright violators, we will. This is a long fight, but we at ICE and DOJ are committed to it, period.

Im Ziel von "Operation In Our Sites" stehen auch Websites im Ausland, wie eben TVShack.net, die von dem britischen Studenten Richard O'Dwyer betrieben wurde und auf der keine Dateien zum Herunterladen, sondern nur eine Linksammlung zu entsprechenden Websites zu finden war. Der hatte nach der Beschlagnahmung der Domain im letzten Jahr schnell .net durch .cc ausgetauscht, kam aber damit auch nur ein paar Tage durch. Später tauchte dann die Website als Klon unter TVShack.bz auf, wobei allerdings unklar ist, ob sie weiterhin von O'Dwyer oder von anderen betrieben wurde. Mittlerweile ist sie jedenfalls wieder vom Netz.

Offenbar um den heißen Sommer wahr zu machen, wurde der 23jährige Student Ende Mai in Sheffield festgenommen und nach Hinterlegung einer Kaution von 3.000 Pfund wieder freigelassen. Er muss sich jede Woche auf der Polizeistation melden, darf keine Häfen und Flugplätze aufsuchen, die Website TVShack nicht besuchen und keine neuen Domains anmelden. Er soll nun womöglich in die USA ausgeliefert werden, wo ihm eine Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren drohen könnte. Sein Verteidiger, der auch den mutmaßlichen Hacker Gary McKinnon vertritt, der ebenfalls an die USA ausgeliefert werden soll, wendet ein, dass der Server, auf dem sich die Website befand, in Großbritannien stand und dass dort auch nur Links angeboten worden seien, aber keine Raubkopien. Eine Auslieferung dürfe daher nicht stattfinden, angeklagt werden müsse er vor einem britischen Gericht.

Der stellvertretende ICE-Direktor Erik Barnett machte nun gegenüber dem Guardian klar, dass die US-Behörden weltweit Urheberrechtsverletzer jagen. Dabei spiele es keine Rolle, ob sie mit den USA überhaupt verbunden seien. Alle Websites, die Domainnamen mit den von der seit langem umstrittenen, aber vom US-Wirtschaftsministerium unterstützten US-Firma Verisign vergebenen TLDs .com und .net sowie oder auch .cc oder .tv besitzen, können nach Barnett beschlagnahmt werden, eben weil sie von einer US-Firma vergeben werden, so die Begründung. Und die Betreiber der Websites können strafrechtlich weltweit verfolgt werden, auch wenn sie nicht auf Servern in den USA liegen und nur indirekt zur Piraterie beitragen, beispielsweise durch das Anbieten von Links. Verisign befolgte auch die vom ICE angeordneten Beschlagnahmungen der Domains prompt. Ähnlich wurde von der US-Regierung auch die Website von WikiLeaks.org durch den Druck auf den US-Registrar everyDNS.com aus dem Verkehr gezogen.

Barnett geht davon aus, dass Websites mitsamt ihren Betreibern unter die US-Rechtsprechung fallen, weil sie "das DNS-System in den USA benutzen", also eine .com oder .org-TLD führen. Das sei die einzige Verbindung, die notwendig ist. Und man gehe auch weiterhin gegen Website vor, die nur Linklisten anbieten. Barnett will dies durch eine Analogie verdeutlichen: "Ein Großteil des Drogenhandels geschieht über Stellvertreter (proxy). Man gibt selten das Geld der Person, von der man die Droge erhält. Die Frage ist meineserachtens, ob eine dieser Personen weniger schuldig ist?" Barnett legitimiert das Vorgehen auch dadurch, dass die Betreiber von Websites, die Raubkopien verkaufen, gutes Geld machen. Man habe ein Bankkonto von einem Jugendlichen, der noch bei seinen Eltern wohnte und eine Streaming-Video Sportwebsite, beschlagnahmt, auf dem sich 500.000 Dollar befanden. Die meisten Personen, die man verfolgt habe, hätten monatlich zwischen 10.000 und 20.000 Dollar verdient.

Der Versuch, die US-Rechtsprechung auf die ganze Welt zu erweitern, wird von Menschenrechtsorganisationen wie Liberty kritisiert. Das Internet, so Isabella Sankey würde es den USA und anderen Ländern eröffnen, ihre Rechtsprechung auf andere Länder zu erweitern, so dass man auf der anderen Seite der Welt eine Straftat begehen könne, ohne das Bett verlassen zu müssen. Die britische Regierung sollte mit der amerikanischen vereinbaren, dass britische Richter entscheiden könnten, wo ein Straffall verfolgt werden soll, der auf britischem Boden stattgefunden hat. Jim Killock von der Open Rights Group macht geltend, dass man in Abwesenheit eines universellen Urheberrechtschutzgesetze prinzipiell von Dutzenden Ländern verfolgt warden könne, die alle unterschiedliche Gesetze haben. Das sei absurd.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Internet-Provider richten "Copyright-Alarm" ein
Beitrag von: SiLæncer am 08 Juli, 2011, 11:33
US-amerikanische Internet-Provider schicken ihren Kunden demnächst nach einem einheitlichen System Warnungen zu, wenn sie dabei erwischt wurden, unerlaubt geschützte Werke aus dem Internet zu laden. Das haben unter anderem die Verbände der Film- und Musikindustrie MPAA und RIAA sowie die großen Provider AT&T, Comcast, Cablevision, Time Warner Cable und Verizon vereinbart. Dabei soll ein Internetnutzer bis zu sechs Warnungen per E-Mail erhalten, bevor sein Internetzugang gedrosselt wird. Vollständig gekappt werden soll kein Zugang. Die Internetnutzer können eine unabhängige Überprüfung der gegen sie erhobenen Vorwürfe verlangen. Die Provider händigen den Rechteinhabern nicht die Namen der beschuldigten Internetnutzer aus.

Die Unterhaltungsindustrie glaubt, dass durch das "Copyright Alert System" die Zahl der illegalen Downloads zurückgehen kann. Untersuchungen hätten gezeigt, dass sich Internetnutzer durch Warnungen abschrecken ließen. Es gebe auch viele Menschen, die nichts von den illegalen Aktionen an ihrem Internetanschluss wüssten. Und schließlich sei es einigen Web-Nutzern nicht bewusst, wenn sie Dateien aus illegalen Quellen gezogen haben. Abhilfe soll ein neues "Center for Copyright Information" schaffen, das auf Initiative der Unterhaltungsindustrie und der Provider eingerichtet werden soll.

Am Zustandekommen der Vereinbarung beteiligt war der New Yorker Gouverneur Andrew Cuomo. Er hatte Ende 2008 die Provider und die Unterhaltungsindustrie an einen Tisch gebracht. Seinerzeit hatte die Musikindustrie die Strategie der Massenklagen aufgegeben. Seitdem schickt die RIAA beim Verdacht eines illegalen Up- oder Downloads eine E-Mail an den Provider. Je nach Vereinbarung soll der Provider dann die Nachricht weiterleiten oder die Person selbst auf den Verstoß aufmerksam machen und auffordern, damit aufzuhören. Die nun getroffene Vereinbarung vereinheitlicht das Verfahren für alle Beteiligten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Medienverbände fordern Vorratsdatenspeicherung gegen Urheberrechtsverletzer
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juli, 2011, 18:32
Mehrere große Medienverbände drängen die Politik dazu, zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet die Speicherung von Nutzerdaten vorzuschreiben. Der Verein Digitale Gesellschaft machte auf ein entsprechendes Papier mehrerer Organisationen der Verlags-, Musik- und Filmbranche in Deutschland aufmerksam, das die Verwertungsgesellschaft Gema auf ihre Website gestellt hatte und das bislang weitgehend unbemerkt geblieben war. Die Gema erklärte, das Dokument (https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Presse/Publikationen/Kurzfassung_Dialogpapier.pdf) mit Datum 3. Mai sei nach wie vor aktuell.

Das Papier trägt den Titel "Vorschläge der Rechteinhaber im Rahmen des Wirtschaftsdialogs für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie im BMWi – Kurzfassung". Als Beteiligte werden zehn Verbände und Organisationen genannt, darunter die Gema, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU).

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren ein Zankapfel zwischen Politik und Ermittlungsbehörden. Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2008 erklärt, dass eine Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich möglich sei. Ein Datenabgleich soll aber nur bei einem konkreten Verdacht einer schweren Straftat zulässig sein. Die Organisationen fordern nun "eine zeitlich ausreichende gesetzliche Speicherverpflichtung der Internetzugangsanbieter hinsichtlich der für die Beauskunftung von Inhabern bestimmter IP-Adressen erforderlichen Daten". Diese Daten müssten "auch zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden können". Dabei interpretieren die Branchenverbände das Urteil des Verfassungserichts, das sehr enge Grenzen für die Verwendung von Daten aus einer eventuellen Vorratsdatenspeicherung zog, auf ganz eigene Art: "Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung unmissverständlich und eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass auch das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden darf."

In dem Dokument werden weitere Maßnahmen vorgeschlagen. In der Zusammenfassung des Dokuments wird von einem "dringenden Handlungsauftrag an die Politik" gesprochen. Auf der Wunschliste der Wirtschaft steht auch "eine ernstzunehmende Sanktion gegen den Nutzer, die auch technischer Art sein kann". Dies erinnert an die Diskussion zur Bestrafung von sogenannten Raubkopierern in Frankreich mit Bestrebungen, Straftätern zeitweise den Internet-Zugang zu sperren. Dabei gehen die Branchenverbände in ihrer Forderung nach einem "sanktionierten Aufklärungs- und Warnhinweismodell" davon aus, dass nicht etwa ein Richter darüber entscheidet, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und wie diese eventuell nach den gesetzlichen Bestimmungen zu bestrafen sei. Vielmehr soll eine "unabhängige Stelle" die Beschwerden der Medienindustrie prüfen und die Telekommunikationsanbieter entsprechend informieren, die dann Warnhinweise versenden und Sanktionen gegen angebliche Urheberrechtsverletzer versenden. Die Branchenorganisationen denken dabei offenbar ebenfalls an das Modell Frankreich und die Aufsichtsbehörde Hadopi (Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet). Diese sollte zunächst das Kappen von Internetzugängen selbstständig verhängen können. Nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde der oppositionellen Sozialisten muss nun ein Gericht über die konkreten Sanktionen gegen Rechtsverletzer beim illegalen Download geschützter Werke wie Filme, Musik oder Software zu entscheiden, allerdings im Schnellverfahren. Die deutschen Musikverbände sprechen im Zusammehang mit ihrem Sanktionsmodell dagegen nur von einem "Rechtsbehelfsverfahren für Anschlussinhaber", das den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Transparenz stärke und den Grundrechtsschutz absichere.

Der Vorsitzende des Vereins Digitale Gesellschaft, Markus Beckedahl, kritisierte das Papier als "Wunschzettel der Rechteverwertungswirtschaft". Jahrelang habe die Wirtschaft keine attraktiven Angebote im Internet zustande gebracht; stattdessen wolle sie "die Kriminalisierung von Nutzern". Die Branche ignoriere, dass ihr verständlicher Wunsch, Geld zu verdienen, hinter anderen Grundrechten wie dem Informationsgeheimnis und dem Datenschutz zurücktreten müsse.

Den Hinweis auf das Dokument bezeichnete der Verein als Auftakt zu einer "Dokumentenbefreiungs-Initiative". Zu allen Internet-relevanten Gesetzesvorhaben will der Verein eine Stellungnahme verfassen. Eines der Hauptziele ist es, die Netzneutralität in Form eines §88a, der auf dem Fernmeldegeheimnis im Telekommunikationsgesetz fußt, gesetzlich festzuschreiben. Die Organisation kündigte für den Herbst erste Kampagnen an, die eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität zum Ziel hat.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Medienverbände fordern Vorratsdatenspeicherung gegen Urheberrechtsverletzer
Beitrag von: Jürgen am 11 Juli, 2011, 01:59
Zitat
Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2008 erklärt, ... ein Datenabgleich soll aber nur bei einem konkreten Verdacht einer schweren Straftat zulässig sein.
Ich bezweifle sehr stark, dass es bei Urheberrechtsverstössen regelmässig um schwere Straftaten geht.
Schon klar, wenn's nach den Rechteverwertern ginge, müsste schon einfaches Guttenbergen als Kapitaldelikt mit einstweiliger Erschiessung geahndet werden  :Kopf
Titel: Re: Medienverbände fordern Vorratsdatenspeicherung gegen Urheberrechtsverletzer
Beitrag von: dada am 11 Juli, 2011, 13:27
hehe, Plagiate als "Guttenbergen" zu beschreiben, finde ich sehr schön. Werde ich mir merken.
Titel: Re: Medienverbände fordern Vorratsdatenspeicherung gegen Urheberrechtsverletzer
Beitrag von: Jürgen am 12 Juli, 2011, 04:13
Soweit ich weiss, ist dieser Begriff nicht geschützt, also frei verwendbar.

BTW, so ein Plagiat ist typischerweise ein umfangreiches Zitat ohne Quellenangabe.
Und damit eben oft auch ein Urheberrechtsverstoss.
Eigentlich wundert mich, dass in der Öffentlichkeit noch keine Verfolgung des Zurückgetretenen deswegen bekannt geworden ist....
Titel: Gericht fasst Auskunftsanspruch bei illegalem Filesharing sehr weit
Beitrag von: SiLæncer am 20 Juli, 2011, 17:02
Das Landgericht München I hat die Schranke für Rechteinhaber, die die Identität möglicher Urheberrechtsverletzer bei der Nutzung von Tauschbörsen ausfindig machen wollen, sehr niedrig angesetzt. Der entsprechende Auskunftsanspruch gegen Internetprovider greift nach Ansicht der Richter bereits, wenn ein User ein Werk in uneingeschränkter digitaler Qualität zum Download ins Netz stellt. Damit sei die Voraussetzung des Gesetzgebers in Paragraph 101 Urheberrechtsgesetz erfüllt, dass ein Verstoß im "gewerblichen Ausmaß" stattgefunden habe.

Bei Uploads einzelner Werke sieht das Gericht diese Bedingung generell erfüllt, selbst wenn sich das Angebot nur auf einen kurzen Moment beim Filesharing erstrecke. Dabei sei in jedem Fall von einer "unkontrollierbaren Weiterverbreitung" auszugehen. Dies geht aus einer Meldung des Instituts für Urheber- und Medienrecht hervor über den Gerichtsbeschluss vom 12. Juli (Az. 7 O 1310/11), der bislang noch nicht veröffentlicht worden ist.

Der Gesetzgeber hat den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch 2008 eingeführt, um die Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern zu vereinfachen. Damit können Rechteinhaber nach Ermittlung der IP-Adresse des Verletzers mit richterlicher Genehmigung beim Zugangsanbieter die zugehörigen Bestandsdaten wie Name und Anschrift abfragen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln urteilte zu den gesetzten Grenzen für den Anspruch Ende 2010, dass die Voraussetzung des Rechtsverstoßes im "gewerblichen Ausmaß" nur innerhalb der relevanten Verwertungsphase eines Werkes gelte. Diese setzte das OLG etwa bei kommerziellen Musikstücken auf sechs Monate an. Bei einer späteren Veröffentlichung eines Songs in einer Tauschbörse greife der Auskunftsanspruch nicht mehr ohne Nachweis einer Rechtsverletzung im geforderten Maße.

Geht es nach den Münchner Richtern, widerspricht eine Beschränkung des Auskunftsanspruchs auf die relevante Auswertungsphase des illegal angebotenen Werkes dagegen der Systematik des Urheberrechts. Dieses sehe deutlich längere Schutzfristen vor. Auch aus der Begründung des einschlägigen Gesetzes zur besseren "zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte" lasse sich die von den Kölnern vorgenommene Verkürzung nicht herleiten.

Das Landgericht stützt sich dem Bericht nach in seiner Argumentation unter anderem auf eine Studie, wonach 98,8 Prozent des gesamten Datenverkehrs des Peer-to-Peer-Netzwerks BitTorrent illegal seien. Selbst wenn man einberechne, dass die Untersuchung aus einschlägigen Lobbykreisen lanciert worden sei, werde der von Filesharing ausgehende wirtschaftliche Schaden für die Unterhaltungsindustrie deutlich. Der Auskunftsanspruch müsse daher weit ausgelegt werden. Er sei gesetzlich festgeschrieben worden, um die "faktische Rechtlosstellung der Urheber- und Nutzungsrechtsinhaber durch den anonymen Tausch ihrer Werke im Internet zu beenden".

Quelle : www.heise.de
Titel: Piraten sind die besten Kunden – auch im Musikgeschäft
Beitrag von: SiLæncer am 30 Juli, 2011, 11:07
Vor zwei Wochen berichtete (http://www.dvbcube.org/index.php?topic=25507.msg158551#msg158551) Telepolis über eine unter Verschluss gehaltene Studie, nach der Nutzer von Streamingportalen wie kino.to mehr DVDs kauften, öfter ins Kino gingen und dort mehr Geld ließen als Personen, die keine nicht lizenzierten Angebote nutzen. Nun gab der frühere EMI-Manager Douglas C. Merrill auf der CA World Expo in Sydney zu, dass eigene Studien seines ehemaligen Arbeitgebers ergaben, dass Personen, die über den P2P-Dienst LimeWire unlizenziert Musik herunterluden auch die besten Kunden von iTunes waren. Filesharing sieht er deshalb als "try-before-you-buy marketing", für das die Musikindustrie nicht einmal zahlen müsse.

Bei EMI war am Freitag niemand zu erreichen, der diese Äußerung kommentieren wollte. Merrill, der vor seiner Zeit bei EMI CIO bei Google war, fiel bereits 2008 mit der Bemerkung auf, dass es Daten gebe, die darauf hindeuten, dass das Phänomen Filesharing Musikern nicht schadet, sondern eher nützt. Deshalb solle man sich genauer ansehen, welche konkreten Formen von Filesharing welche konkreten Auswirkungen haben. "Fans verklagen", so der damalige Präsident des Bereichs "Digital Business" damals, "scheint mir keine Gewinnerstrategie zu sein".

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Filesharing wächst immer weiter
Beitrag von: SiLæncer am 13 August, 2011, 22:09
Die digitale Zukunft sieht rosig aus. Möchte man meinen. Digitale Dienste wie Netflix und andere verzeichnen ein erhebliches Wachstum. Manche reden sogar davon, dass man urheberrechtsverletzendes Filesharing besiegt habe. Bedauerlicherweise entspricht das nicht so ganz der Wahrheit. Genau genommen gibt es nicht mal eine solche Tendenz.

Filesharing-Abmahnungen haben sicherlich auch eine abschreckende Wirkung. Die Frage ist bloß, ob sie für immer abschrecken oder nur Energien für neue Kanäle freisetzen. Wer heute bei BitTorrent etwas herunterlädt und abgemahnt wird, saugt morgen eben über Rapidshare oder Megaupload. Dort ist man als Downloader momentan noch "sicher", wenn man diesen Begriff benutzen mag. Wirklich verschwinden wird urheberrechtsverletzendes Filesharing indes nicht.

Der Geschäftsführer des Online-Videodienstes Netflix erklärte jüngst, dass man BitTorrent endlich besiegt habe. Man sei für einen Großteil des Traffics im Netz verantwortlich. Richtig ist, dass man ein bemerkenswertes Wachstum hingelegt hat. Das Ende von BitTorrent zu prophezeien ist dennoch überzogen. Filesharing ist nämlich alles andere als auf einem absteigenden Ast. Es wächst nur langsamer als die legalen Dienste, was für diese durchaus erfreulich sein dürfte. Die Grenze ist dabei äußerst schmal. Laut Sandvine ist BitTorrent für 21,6 Prozent des Traffics verantwortlich. Netflix bringt es auf 22,2 Prozent.

Dabei kann sich diese Entwicklung schlagartig ins Gegenteil verkehren. So schätzen die Netzwerk-Analytiker von Sandvine, dass ein erheblicher Anteil des Filesharings zukünftig über die Cloud ablaufen wird. Cisco wiederum geht davon aus, dass Non-P2P Filesharing drei Mal so schnell wachsen wird, wie BitTorrent zwischen 2010 und 2015. Parallel beginnen die ersten legalen Anbieter inzwischen damit, ihre Angebote zu beschränken.

So werden Sendungen von FOX TV nur noch für Hulu Plus Abonnenten einen Tag nach ihrer Erstausstrahlung verfügbar sein. Einerseits ködert man damit Nicht-Abonnenten, ihren Status zu überdenken. Andererseits greifen manche dann vielleicht einfach wieder auf illegale Möglichkeiten zurück.

Quelle : www.gulli.com
Titel: ISPs nicht zu Netzsperren bei Warez-Seiten verpflichtet
Beitrag von: SiLæncer am 05 September, 2011, 20:15
Die deutsche Musik- und Filmindustrie musste vor dem Landgericht Köln eine Pleite einstecken. Die Justiz entschied, dass Internet-Provider nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen, die von ihren Kunden begangen werden, verantwortlich gemacht werden können. Auch können die Dienstleister nicht dazu gezwungen werden, auf Wunsch von Rechteinhabern Netzsperren einzurichten.

Laut Urteil gehören die Kläger zu den führenden Tonträgerherstellern. Diese planten, einen Internet Service Provider (kurz ISP) per gerichtlichem Urteil, dazu zu zwingen bestimmte Webseiten für seine Kunden zu sperren. Als Grund nannte man das vermeintlich illegale Angebot, das auf den Webpräsenzen platziert sein soll. Das Kölner Landgericht widersprach nun dem Ansinnen der Rechteinhaber. Demnach seien vorsorgliche DNS- und IP-Sperren nicht zumutbar, da dies eine Vielzahl von technischen Sicherheitsvorkehrungen in Form von Datenfiltern zur Folge haben müsste. Dies sei durch die Stellung des ISPs als lediglich vermittelndem Infrastrukturdienstleister nicht vereinbar. Überdies komme die Errichtung derartiger Filter- und Sperrmaßnahmen mit dem Fernmeldegeheimnis in Konflikt. Die Kläger forderten laut Urteil für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Zahlung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro, „zu vollziehen an den jeweiligen Geschäftsführern der Beklagten“.

Das zweite wesentliche Belangen der Kläger in Bezug auf die Mitstörerhaftung des ISP wurde ebenfalls abgelehnt. Demnach sei der Internetprovider nicht mit dafür verantwortlich, wenn einer seiner Kunden die bereitgestellte DSL-Anbindung dazu nutzt, um urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Netz zu laden.

Im Prozess bezog man sich konkret auf zwei fragwürdige Internetangebote mit womöglich illegalen Angeboten. Nichtsdestotrotz ist die Entscheidung aus Köln, wohl als richtungsweisend auszulegen, da sich auch andere Gerichte auf das Urteil berufen könnten.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: ISPs nicht zu Netzsperren bei Warez-Seiten verpflichtet
Beitrag von: Jürgen am 06 September, 2011, 01:45
Wenn es nicht nur um blanke unersättliche Gier einer kleinen aber mächtigen Klientel gehen würde, müssten wirksame technische Sperren zuallererst von ganz anderen Anbietern verlangt werden.

So müssten beispielsweise die Hersteller von Panzern, Kanonen, Fliegerbomben, Maschinengewehren und so weiter dazu gezwungen werden, ihre Produkte so zu sichern, dass sie keinesfalls gegen Zivilbevölkerung angewendet werden können.

Oder sind die Menschenleben Unschuldiger weniger wert als der Profit der Medien-Giganten?

Die Hochfinanz beteiligt sich typischerweise sowohl am Mediengeschäft als auch an den Zulieferern der sog. Wehrtechnik.
Und anderer Industriezweige, wie der Autohersteller.
Da fehlt es auch an aktivem Schutz Schwächerer, z.B. in Form von Zwangsbremsung bei Annäherung an Fussgänger im toten Winkel...

Insofern handelt es sich bei den immer wieder selben Klagen um noch mehr Urheberrechtsabgaben und deren Schutz eigentlich um Missbrauch und Missachtung der Gerichtsbarkeit, der Menschenwürde und -rechte ohnehin.

Jürgen
Titel: BREIN konfrontiert Online-Bezahldienste
Beitrag von: SiLæncer am 17 September, 2011, 13:52
Die niederländische Anti-Piraterie Organisation BREIN hat angekündigt, auf eine ähnliche Taktik wie die Kollegen in den USA oder Großbritannien zu setzen, wenn es darum geht an die Betreiber von Filesharing-Websites zu gelangen. Der Schlüssel zum Erfolg sollen dabei Online-Bezahldienste wie PayPal sein.

Zahlreiche Filesharing-Websites verfügen vor allem über eine Sache: Werbung im Überfluss. Diese Werbung generiert in der Regel auch Einnahmen. Häufig wird diese an einen Online-Bezahldienst wie PayPal überwiesen. Und genau dort will die niederländische Anti-Piraterie-Organisation zukünftig einhaken: "Wir befinden uns in Gesprächen mit niederländischen Bezahldiensten und arbeiten an einer Partnerschaft", so Tim Kuik, Geschäftsführer von BREIN.

Für zahlreiche Website-Betreiber sind die Werbeeinnahmen in erster Linie eine Deckung der Serverkosten. Oft genug werden dadurch aber auch erhebliche Einnahmen generiert, die mit einer reinen Kostendeckung nicht mehr viel gemeinsam haben. Man profitiert vom Angebot. Wie Kuik festhält, würden Online-Bezahldienste durch ihre Kooperation mit solchen Seiten ein unrechtmäßiges Geschäft eingehen. Es ist deshalb das erklärte Primärziel, diese Dienste davon zu überzeugen, nicht mehr für derartige Webseiten tätig zu werden.

Doch diese können noch viel mehr, insbesondere, wenn der Betreiber einer Website vollständig anonym ist. Irgendwann muss man an das Geld gelangen, und sei es über noch so viele Kanäle. Genau hier sieht Kuik eine Chance, wie man den Webseiten nicht nur den finanziellen Hahn abdrehen kann, sondern auch an ihre Betreiber kommt. Laut Kuik habe man bereits einige Bezahldienste aufgefordert, die Namen und Adressen zu Filesharing-Websites auszuhändigen, die man als Kunden hat. Einen Gerichtsbeschluss hat man dafür nicht. Laut BREIN ist dieser auch unnotwendig.

Unklar ist momentan, welche Bezahldienste seitens BREIN kontaktiert wurden. Sollten diese nicht kooperieren, würde man gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, so Kuik. Dann würde auch bekannt werden, wen man kontaktiert hat.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Verdacht soll für Leitungstrennung ausreichen: Italien plant 1-Strike auf Zuruf
Beitrag von: SiLæncer am 21 September, 2011, 11:15
Der italienischen Regierung geht 3-Strikes offenbar nicht weit genug. Einige Abgeordnete von Berlusconis Partei PDL haben Ende Juli dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorgestellt, der eine Leitungstrennung nach dem Hinweis auf eine mögliche Urheberrechtsverletzung plant. Das Gesetz könnte die IT-Branche des Landes auf den Kopf stellen.

Der Journalist Paolo Brini veröffentlichte kürzlich eine Analyse eines im Juli eingereichten Gesetzentwurfes der Partei Popolo della Libertà (kurz PDL). Der Entwurf plant eine Trennung der Internetverbindung, nachdem ein Bürger oder Rechteinhaber den Internet-Provider über eine mögliche Urheberrechtsverletzung in Kenntnis gesetzt hat. Es muss dafür kein Beweis erbracht werden, der reine Verdacht reicht aus.

Demnach wären alle italienischen Internet-Provider dazu verpflichtet, ihren Kunden die Leitung alleine aufgrund des Verdachts eines Rechtsbruches zu sperren. Zudem sind präventive Netzsperren im Kampf gegen Filesharing-Portale geplant. Der Vorschlag schließt auch das Verbot der Werbung für illegale Anbieter mit ein. Hintergrund: Die Bürgerinnen und Bürger Italiens sollen im Internet von allen Angeboten ferngehalten werden, wo der Verdacht besteht, dass gegen das Patentrecht, Urheberrecht oder Markenrecht verstoßen wird. ISPs und Dienstleister (Hoster) sollen bei Zuwiderhandlungen zivilrechtlich haftbar gemacht werden.

In seiner Analyse stellt Brini fest, dass dieses Gesetz mit dem länderübergreifenden Anti-Piraterie-Abkommen ACTA, nicht aber mit geltendem EU-Recht vereinbar ist.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: Verdacht soll für Leitungstrennung ausreichen: Italien plant 1-Strike auf Zuruf
Beitrag von: Jürgen am 22 September, 2011, 01:24
Wären Bungabungapräsidenten von dieser Regel ausgenommen?
Sonst könnte ihn eine Handvoll engagierter Bürger mühelos entnetzen...  :pirate

Schuldig auf Verdacht, das Prinzip hätte eigentlich mit dem Ende des Duce abgeschafft sein sollen  ::)
Titel: Bundestag läutet Abschied von Websperren ein
Beitrag von: SiLæncer am 22 September, 2011, 16:34
Unter verschiedenen Vorzeichen haben die Abgeordneten im Bundestag begonnen, das Zugangserschwerungsgesetz endgültig zu Grabe zu tragen. Ansgar Heveling (CDU) sagte während der 1. Lesung zur Initiative der Bundesregierung, die Rechtsgrundlage für Websperren im Kampf gegen kinderpornographische Inhalte aufzuheben, seine Empfindungen sien zwiespältig. Das 2009 von Schwarz-Rot beschlossene Gesetz ist für Heveling als "Lehrstück dafür, was passiert, wenn Gesetze im Zuständigkeitsgestrüpp einer Regierung wachsen".

Die öffentliche Diskussion habe einen "Spin" bekommen, der nichts mit dem Thema Kinderpornographie zu tun gehabt habe, sagte Heveling. Das Stichwort Zensur sei in den Vordergrund gerückt. Dabei seien Websperren in den Polizeigesetzen der Länder weiter vorgesehen, sie seien "ein ganz normales Mittel zur Gefahrenabwehr". Es sei bedenklich, dass die Exekutive schon vorab ein beschlossenes Gesetz weitgehend außer Kraft gesetzt habe. Nach wie vor fehle eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Netz, meint Heveling. Das Bundeskriminalamt (BKA) müsse eine klare gesetzliche Befugnis zur Entfernung von Missbrauchsdarstellungen erhalten.

Der FDP-Netzpolitiker Sebastian Blumenthal freute sich, dass "wir einen Schlussstrich unter ein in jeder Hinsicht problematisches Gesetzesvorhaben ziehen". Die Debatte um die Sperren habe sich 2009 in eine Richtung entwickelt, die alle Befürchtungen bestätigt habe. So sei unter anderem gefordert worden, Web-Blockaden auch als Instrumentarium zur "Gewaltprävention" einzusetzen und Nutzer von sogenannten Killerspielen fernzuhalten. Auch sei mehrfach empfohlen worden, ausländische Online-Kasinos zu sperren. Die Musikindustrie wolle Filesharing-Angebote blockieren lassen.

Für die SPD begrüßte Lars Klingbeil, dass nach über drei Jahren alle Fraktionen Websperren als wenig effektiv, ungenau und technisch ohne größeren Aufwand umgehbar einstuften. Für ihn ein "guter Tag für die Netzpolitik". Das Gesetz hätte seiner Ansicht nach eine Infrastruktur geschaffen, "die grundsätzliche Bedenken hervorruft und verfassungsrechtlich problematisch ist". Klingbeil bedauerte, dass nicht unabhängig evaluiert worden sei. Nur so hätten noch bestehende Defizite beim Löschen aufgezeigt werden können.

Halina Wawzyniak von den Linken bezeichnete das Zugangserschwerungsgesetz als Testballon dafür, "ob sich über ein sensibles und hochemotionales Thema eine Zensurinfrastruktur festzurren lässt". Die Regelungen hätten sich zwar "einfach als nicht praxistauglich erwiesen"; die Absicht, das Internet zensieren zu wollen, sei aber nicht verschwunden. Positiv nimmt die Oppositionspolitikerin aus der Debatte mit, dass es nicht einfach sei, "an der Öffentlichkeit vorbei die Freiheit des Internets einschränken zu wollen".

Der Grüne Konstantin von Notz zeigte sich erleichtert, dass die "kontraproduktive Initiative zur Schaffung von Stoppschildern" zu ihrem überfälligen Ende komme. Jetzt müsse man sich dem tatsächlichen Kampf gegen den sexuellen Kindesmissbrauch zuwenden. Es seien auch völkerrechtliche Vereinbarungen nötig, um Kinderpornografie zu löschen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Vorsitzender des Rechtsausschusses will Gesetzentwurf für 2-Strikes
Beitrag von: ritschibie am 26 September, 2011, 11:24
(http://static.gulli.com/media/2011/09/thumbs/370/Alexander-Lehmann-1-strike.jpg)
Siegfried Kauder (CDU), der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, kündigte am 21. September beim Parlamentarischen Abend der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) einen eigenen Gesetzentwurf an. Sein geplantes 2-Strikes-Warnmodell soll nach Informationen des Fachmagazins „Musikwoche“ noch dieses Jahr in den Bundestag eingebracht werden.

Da werden sich die von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) geladenen Gäste aber gefreut haben. Vor rund 100 Zuhörern versprach ihnen Siegfried Kauder einen neuen Gesetzentwurf, der dem Modell von 2-Strikes entspricht. Nach lediglich einem Vergehen, was geringfügiger geahndet wird, droht dem Urheberrechtsverletzer für eine bislang unbekannte Zeitspanne eine Sperre des Internetzuganges. Vor Weihnachten dieses Jahres soll das Warnmodell aus dem Dritten Korb "herausgebrochen" werden, um es als Ergänzung beziehungsweise Vorgriff als „kleines Gesetz“ zu  realisieren. Kauder sagte, er wolle nicht warten, bis Frau Leutheusser-Schnarrenberger aktiv würde. Er wüsste im Übrigen auch nicht, warum der Referentenentwurf zum Dritten Korb noch nicht vorliegt.

Die anwesenden Branchenvertreter waren von dieser Ankündigung natürlich überaus begeistert. Das scheint aber noch nicht auszureichend zu sein. Die Forderungen der Vertreter der GVL gingen mit ihren Vorstellungen noch über 2-Strikes hinaus. Sie verlangten von den politischen Entscheidungsträgern einen wirksamen Schutz von Urheberrechtsverletzungen und eine Schutzpflichtverlängerung auch für DVD's. Für die anwesenden Lobbyisten der Kreativwirtschaft sei die Ungleichbehandlung zwischen Tonträgern und sonstigen Medienträgern nicht nachvollziehbar.

Laut Pressemitteilung des Vereins Digitale Gesellschaft sei dieses Vorhaben „vollkommen unsinnig“ und schaffe eine „gefährliche Privatisierung der Rechtsdurchsetzung“. Markus Beckedahl dazu: „Das Vorhaben durchbricht ein ehernes Prinzip: der Internetanbieter ist nicht für die transportierten Inhalte haftbar und soll sich ausdrücklich nicht um diese kümmern. Die Post schickt Ihnen auch keinen Warnbrief, wenn Sie eine Kopie eines Zeitungsartikels verschicken. Auch das derzeitig praktizierte Unwesen mit Abmahnungen teilweise über mehrere tausend Euro für das Kopieren einzelner Werke ist keine Lösung des Problems. Die erste Abmahnung sollte kostenlos sein, ein Warnhinweis kann gerne beigefügt werden.”

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: Vorsitzender des Rechtsausschusses will Gesetzentwurf für 2-Strikes
Beitrag von: SiLæncer am 29 September, 2011, 19:15
Auf der Website des CDU-Bundestagsabgeordneten Siegried Kauder, der Anfang der Woche mit der Forderung nach Internetsperren für Urheberrechtsverletzer für Gesprächsstoff sorgte, wurden unlizensierte Bilder verwendet. Ein Blogger hatte am Mittwoch zwei Landschaftsfotos auf der Website des schwäbischen Politikers entdeckt, die offenbar vom Google-Dienst Panoramio stammen. Einen Hinweis auf eine Quelle gab es auf Kauders Website nicht. Inzwischen sind die fraglichen Aufnahmen von der Seite verschwunden.

Kauder bedankte sich in einer am Donnerstagabend veröffentlichten Stellungnahme bei den Entdeckern der Urheberrechtsverletzung: Der Vorgang zeige, dass das von ihm befürwortete Warnmodell bei Urheberrechtsverletzungen funktioniere. Auf den Hinweis, er begehe eine Urheberrechtsverletzung (also die erste Stufe des 3-Strikes-Modells) habe er angemessen reagiert und sich die Rechte an dem Bildern nun gesichert.

Kauder bittet in diesem Zusammenhang um Kenntnisnahme, "dass die Urheberrechte an den beiden Fotos inzwischen mir zustehen. Dies als Warnhinweis für eine eventuelle Absicht, die Fotos im Rahmen ihrer Berichterstattung anderweitig verwenden zu wollen." Wie sich der CDU-Politiker das grundsätzlich nicht veräußerbare Urheberrecht an den Bildern gesichert haben will und ob der ertappte Abgeordnete die Veröffentlichungen der Fotos anderswo nun verfolgen wird, geht aus der Stellungnahme nicht hervor.

Quelle : www.heise.de
Titel: #Kaudergate: Blogger reicht Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzungen ein
Beitrag von: SiLæncer am 03 Oktober, 2011, 20:34
Die „Causa Kauder“ geht in die nächste Runde. Blogger Tobias Raff reichte kürzlich eine Strafanzeige gegen den CDU-Politiker Siegfried Kauder ein. Kauder wird bezichtigt, durch die Verwendung von Bildern auf seiner Webseite gegen geltendes Urheberrecht zu verstoßen. Problematisch ist in Hinblick auf mögliche Abmahnungen auch das unzureichende Impressum des Juristen, das zahlreiche Lücken aufweist.

Am 30. September reichte der Blogger Tobias Raff aus Rottweil eine Strafanzeige gegen den Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages ein. Den Inhalt seiner Strafanzeige musste er bereits nach einem Tag korrigieren. Siegfried Kauder wird bezichtigt, auf seiner Webseite Fotos zu verwenden, für die er die entsprechenden Rechte nicht besitzt. Auch die Suche nach der zuständigen Staatsanwaltschaft gestaltete sich kompliziert, weil www.siegfriedkauder.de kein nach deutschem Recht gültiges Impressum aufweist. Dort steht bislang lediglich, dass der Jurist für den Inhalt der Seiten verantwortlich sei. Im Impressum fehlt aber beispielsweise die Anschrift des Seitenbetreibers, eine Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme und vieles mehr. Auch oder gerade Herr Kauder als Rechtsanwalt müsste doch wissen, dass es in Deutschland viele Anwälte mit Geldsorgen gibt, die auf derartige Steilvorlagen nur warten, um mit der Kostennote einer Abmahnung ihre Taschen zu füllen.

Tobias Raff (Twitter) erklärte die Motive für sein Vorgehen: „Die Anzeige hat idealerweise den Zweck, die Unsinnigkeit des 2-Strikes-Gesetzes in einem praktischen Beispiel der Öffentlichkeit aufzuzeigen. Dass dies natürlich gleich am Initiator des kommenden Gesetzes geschehen könnte, war rein zufällig. Offensichtlich hat Herr Kauder seinen eigenen Gesetzesentwurf ad absurdum geführt, indem er selbst auf seiner homepage Urheberrechte verletzt hat. Dass meine Anzeige so gut wie keine Aussichten auf wirklichen Erfolg hat, ist mir vollkommen klar. Ich hoffe jedoch auf eine gewisse Öffentlichkeit und eine dadurch erwirkte Symbolik.“

Da der Ersteller der Strafanzeige kein Urheber der verwendeten Bilder ist, gestalten sich die Chancen seiner Anzeige auf einem höchst niedrigen Niveau. Zudem genießt Siegfried Kauder als Abgeordneter des Deutschen Bundestages Immunität vor jeglicher Strafverfolgung. Vor einer Abmahnung oder möglichen zivilrechtlichen Ansprüchen ist er dadurch aber nicht geschützt. Davor, dass sich die „Causa Kauder“ noch weiter herumspricht, auch nicht.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: #Kaudergate: Blogger reicht Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzungen ein
Beitrag von: Jürgen am 04 Oktober, 2011, 02:13
Seitenbetreiber und entsprechende Kontaktdaten findet man natürlich über denic.de
Elementare Sorgfaltspflichten sollten nicht nur Betreiber sondern auch Kritiker und Berichterstatter erfüllen, bevor sie sich weit aus dem Fenster lehnen ::)
Titel: Re: #Kaudergate: Blogger reicht Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzungen ein
Beitrag von: Harald.L am 04 Oktober, 2011, 08:10
Seitenbetreiber und entsprechende Kontaktdaten findet man natürlich über denic.de

Das stimmt zwar, reicht aber nicht. Das Impressum muß(!) auf der Seite angezeigt werden und zusätzlich leicht erreichbar, also nicht versteckt. So ist die Rechtslage (http://www.internetrecht.justlaw.de/Anbieterkennzeichnungspflicht-Impressum.htm), bei Denic waren die Daten ja schon immer zu finden. Insbesondere der Abschnitt "II. Informationspflichten nach § 5 TMG" läßt leider kaum Spielraum, die Info "ist doch bei Denic zu finden" erfüllt das keinesfalls.

Elementare Sorgfaltspflichten sollten nicht nur Betreiber sondern auch Kritiker und Berichterstatter erfüllen, bevor sie sich weit aus dem Fenster lehnen ::)

Wer die elementare Sorgfaltspflicht nicht erfüllt, direkt auf seiner Webseite ein vollständiges(!) Impressum zu haben riskiert bei uns einen sauteuren Brief von einem geldgeilen Anwalt der einen "nur darauf hinweisen möchte" daß man das doch vervollständigen soll wie rechtlich gefordert. Natürlich soll man vorher noch die Abmahngebühren überweisen damit der arme Mensch nicht verhungern muß.
Titel: Re: #Kaudergate: Blogger reicht Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzungen ein
Beitrag von: Jürgen am 05 Oktober, 2011, 00:31
Völlig klar.
Aber ich bin über diese Formulierung gestolpert:
Zitat
Auch die Suche nach der zuständigen Staatsanwaltschaft gestaltete sich kompliziert, weil ...siegfriedkauder.de kein nach deutschem Recht gültiges Impressum aufweist.
Diese Suche führt doch ganz eindeutig in erster Linie und quasi automatisch zum Registrar.
Mir ist eben nicht verständlich, was daran kompliziert sein soll.
Außer vielleicht für Staatsbedienstete, Journalisten oder, als kostensteigernde besondere Erschwernis, für Abmahngeier... 
Titel: #Kaudergate: Abgeordnetenwatch erlaubt keine weiteren Rückfragen zum Thema
Beitrag von: SiLæncer am 08 Oktober, 2011, 11:15
Alexander Double, der Macher von Piratig.de, staunte nicht schlecht, als er endlich eine Antwort von Abgeordnetenwatch auf seine Anfragen bekam. Im Vorfeld konnte er dem MdB und Juristen Siegfried Kauder mehrfach nachweisen, auf seiner Webseite urheberrechtlich geschützte Bilder ohne entsprechende Verwertungsrechte benutzt zu haben.

Diesbezüglich hatten einige Bürgerinnen und Bürger ähnliche Anfragen eingestellt oder zumindest ihr Interesse an den Antworten bekundet. Piratig.de-Betreiber Double wurde von einem Moderator per E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt, dass man auf abgeordnetenwatch.de keine weiteren Fragen bezüglich dieser Thematik zulassen würde.

Er könne als passiver Leser lediglich die noch offenen Fragen abonnieren und auf eine Antwort des Bundestagsabgeordneten warten. Ob und wann dies passiert, bleibt allerdings abzuwarten. Interessant wäre es laut Double zu erfahren, ob Siegfried Kauder möglicherweise bei Abgeordnetenwatch interveniert hat.

Quelle: www.gulli.com
Titel: DRM macht Kunden zu Piraten
Beitrag von: SiLæncer am 09 Oktober, 2011, 11:43
Dass Digital Rights Management (DRM) viele Kunden verärgert, ist inzwischen wohlbekannt. Eine aktuelle Studie der Rice & Duke University belegt diese These nun. DRM ist laut der Studie geradezu ein Anreiz für potenzielle Kunden, Musik illegal herunterzuladen, statt sie zu kaufen.

Eigentlich soll durch DRM-Maßnahmen ein Schutz gegen illegale Kopien aufgebaut werden. Es soll dem Kunden unmöglich sein, ein geschütztes Werk außerhalb der eng abgesteckten Grenzen zu nutzen. Kaufen soll er das Produkt aber dennoch gerne, trotz aller Probleme, die DRM mit sich bringt. Laut einer aktuellen Studie der Rice & Duke University ist jedoch das genaue Gegenteil der Fall.

DRM-Maßnahmen animieren potenzielle Käufer geradezu, zum illegalen Download zu wechseln. Eine Erkenntnis, die auch die Branche bereits seit einiger Zeit erfasst hat. Zahlreiche digitale Musik-Stores setzen auf DRM-freie Musikdownloads. Untermauert wird dieser Aspekt jetzt noch von empirischen Ergebnissen.

Die Studie "Music Downloads and the Flip Side of Digital Rights Management Protection" geht dabei umfangreich auf die Aspekte des digitalen Schutzes ein. So sei insbesondere der zahlende Kunde oftmals der Leidtragende derartiger Schutzmaßnahmen: "Nur die legalen Konsumenten bezahlen den Preis und leiden unter den Restriktionen. Illegale Nutzer sind davon nicht betroffen, weil das illegal kopierte Produkt keine DRM-Restriktionen aufweist", so die Studie.

Auf der Basis eines Models haben die Forscher ermittelt, wie sich der Wegfall von DRM-Maßnahmen auf die Entwicklung von Piraterie auswirkt. Der Tenor fällt dabei eindeutig aus: "In vielen Fällen halten DRM-Maßnahmen legale Nutzer von etwas ganz normalem ab, beispielsweise einem Backup ihrer Music. Aufgrund dieser Unstimmigkeiten entschließen sich einige Konsumenten für die illegale Kopie", so Dinah Vernik, Assistenz-Professorin an der Duke University.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: DRM macht Kunden zu Piraten
Beitrag von: Jürgen am 10 Oktober, 2011, 00:39
Ich kann mir sogar sehr gut vorstellen, dass mancher Käufer legaler Musik mit DRM danach gezielt nach DRM-freien Downloads suchen, eben weil eine Sicherheitskopie sonst oft nicht möglich ist.
Bei Verlust oder Beschädigung einer Un-CD hat man nämlich in der Regel keine legale Sicherheitskopie, bekommt aber auch keinerlei Ersatz des Datenträgers ohne Neuerwerb der bereits bezahlten Lizenz.
Und geschützte Musik aus irgendeinem Webshop ist nicht selten auch verloren, wenn das Gerät den Bach runter ist, mit dem man den Download durchgeführt hat.
Wer in so einem Falle auch keine analoge Kopie angefertigt hat, der wird sicherlich in Zukunft darauf achten, dass ihn so ein Totalverlust nicht noch einmal trifft.

Auch bei mir sind schon CDs kaputt gegangen.
Und ein zweites Mal kaufe ich die sicher nicht.
Als Beleg für die Berechtigung einer Privatkopie bewahre ich den defekten Datenträger auf  ::)
Titel: Vertreter von CDU/CSU fordern "faires Urheberrecht"
Beitrag von: SiLæncer am 11 Oktober, 2011, 13:09
30 Parlamentarier und Mitglieder der CDU/CSU haben sich zur "Initiative Faires Urheberrecht" zusammengeschlossen. Die Vereinigung, der unter anderem die drei Bundestagsabgeordneten Dorothee Bär, Thomas Jarzombek und Peter Tauber angehören, setzt sich für eine grundlegende Vereinfachung des Urheberrechts, die Einführung einer "Fair Use"-Klausel zur Eingrenzung des ausschließlichen Verwertungsrechts und gegen Internetsperren ein. "Wir stellen heute zunehmend fest, dass ein Urheberrecht des vordigitalen Zeitalters nicht mehr auf die heutige Welt passt", begründete Tauber seine Unterstützung für den Vorstoß. Gleichzeitig würden die "digitalen Staatsbürger" mittlerweile von einschlägigen Fragen verstärkt berührt. Es sei daher dringend nötig, über eine Anpassung des Urheberrechts an die gesellschaftliche Wirklichkeit zu diskutieren.

Künftig müsse jeder Nutzer intuitiv verstehen können, "welche Rechte und Pflichten er hat und welche Grenzen zu beachten sind", heißt es in den Leitlinien der Initiatoren. Das bestehende Urheberrechtsgesetz sei dagegen kompliziert und bisweilen ungerecht. Die im Zuge der letzten beiden Novellierungen getroffenen Wertentscheidungen würden "von breiten Teilen der Bevölkerung nur unzureichend akzeptiert". Urheberrechtsverletzungen seien in der digitalen Welt – oft schlicht aus Unkenntnis der geltenden Rechtslage – an der Tagesordnung.

Als Ausweg möchten die Reformer aus den Reihen der Konservativen hauptsächlich das System der Schrankenrechte generalüberholen. An die Stelle einzelner Ausnahmen vom exklusiven Verwertungsanspruch der Rechteinhaber etwa zum privaten Kopieren oder Zitieren soll ein allgemeines "Fair Use"-Prinzip treten. Der US-Gesetzgeber hat 1976 mit der entsprechenden Doktrin das im Copyright begründete alleinige Recht der Verwerter geschützter Werke pauschal zum Wohle der Gesellschaft eingeschränkt. Dies ist nach Ansicht der Unionsmitglieder und anderer, von der Google-Denkfabrik Collaboratry befragter Experten auch hierzulande nötig, "um in Streitfragen flexibel auf neue technologische Entwicklungen reagieren zu können". Die Kriterien für die Nutzungsrechte der Öffentlichkeit müssten dabei so klar definiert werden, dass Gerichte der Lebenswirklichkeit entsprechende Entscheidungen treffen könnten. Parallel seien Urheber weiter leistungsgerecht zu vergüten.

Einem System der abgestuften Erwiderung auf Urheberrechtsverstöße gemäß dem "Three Strikes"-Prinzip – mit der Kappung von Internetanschlüssen nach mehreren Warnungen – erteilen die Mitglieder des Zusammenschlusses eine klare Absage. Der darin liegende massive Grundrechtseingriff erscheint ihnen "spätestens unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit evident verfassungswidrig". Die Sperrung des Internetzugangs könne etwa einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufs- und Forschungsfreiheit darstellen und werde andererseits durch die zunehmende Verbreitung von Smartphones sowie Tablet-Computern ad absurdum geführt.

Zur Geschichte und zur Zukunft der Initiative erklärte das CDU-Basismitglied Alexander Kurz gegenüber heise online, dass er mit Tauber schon vor gut fünf Jahren einen entsprechenden Vorstoß innerhalb der eigenen Reihen vorbereitet habe. Inzwischen seien die angesprochenen Themen in den beiden Parteien reifer für ihre Durchsetzung. Dass führende Abgeordnete und Kabinettsmitglieder aus der CDU/CSU immer wieder Warnhinweise und Internetsperren zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen fordern, erscheint ihm "sowohl gesellschaftlich als auch unionsintern weder gewünscht noch mehrheitsfähig". Entsprechenden Ansagen werde nun deutlich sichtbar ein Stoppschild entgegengehalten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Filesharing: Münchner Gericht sieht "rechtsfreie Räume im Internet"
Beitrag von: SiLæncer am 21 Oktober, 2011, 20:30
Internetprovider sind nicht verpflichtet, auf Grundlage des Urheberrechtsgesetzes die IP-Adressen von Filesharern "auf Zuruf" von Rechteinhabern zu speichern, hat das Landgericht München I entschieden. Der Gesetzgeber müsse die "Regelungslücke" schließen.

Wieder einmal hat sich ein deutsches Gericht mit dem Auskunftsanspruch von Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes auseinandergesetzt. Ein Rechteinhaber aus der Filmbranche wollte einen DSL-Provider per einstweiliger Verfügung dazu zwingen, die IP-Adressen von Kunden, denen er den illegalen Upload von Filmen in Tauschbörsen vorwarf, auf Zuruf zu speichern. So wollte der Rechteinhaber sicherstellen, dass er sich - nach Einholung einer richterlichen Anordnung - die Daten herausgeben lassen kann. Andernfalls würde der Auskunftsanspruch ins Leere laufen, da der Provider die Daten gelöscht hätte.

Das Landgericht München I hat nach gründlicher Überprüfung der Gesetzeslage und der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen (Aktenzeichen 21 O 7841/11, Beschluss vom 1.8.2011).

Das Gericht sah für die vom Rechteinhaber geforderte Speicherung keine Rechtsgrundlage. Damit schlossen sich die Münchner Richter der Auffassung der Oberlandesgerichte Frankfurt, Hamm und Düsseldorf an. Demnach besteht im geltenden Urheberrecht im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit eine Regelungslücke. Dazu führt das Münchner Landgericht aus:

"Die Kammer sieht durchaus, dass sich de facto durch die erfolgreiche Weigerung einer Reihe von Providern [...] Speicherungen der Verbindungsdaten auch im Falle von bereits festgestellten Rechtsverletzungen vorzunehmen, rechtsfreie Räume im Internet ergeben. Angesichts der enormen Datenmengen, die über illegale Tauschbörsen abgewickelt werden, bedeutet das Vorhandensein derartiger rechtsfreier Räume eine empfindliche Beeinträchtigung der allgemeinen Rechtssicherheit. Es ist auch kaum hinnehmbar, dass im Internet Teilnehmer an illegalen Tauschbörsen offen dazu aufgefordert werden, solche Provider zu wählen, die die Verbindungsdaten überhaupt nicht speichern, weil sie dann nicht belangt werden können."

Dies sei dem Gesetzgeber aber bei Einführung des Auskunftsanspruchs in Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes durchaus bekannt gewesen. Es sei daher nicht Sache der Gerichte, diese "angesichts der Praxis offensichtlich bestehende Regelungslücke" zu schließen. Da sei der Gesetzgeber in der Pflicht.

Quelle : www.golem.de
Titel: Domain-Registrare geben Strafverfolgern nach
Beitrag von: SiLæncer am 27 Oktober, 2011, 11:45
Domainregistrare sollen künftig ihre Kunden besser überwachen. Die bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) akkreditierten Domain-Registrare haben am Mittwoch nach langem Tauziehen der Forderung von Strafverfolgern nachgegeben, sich in neuen Verträgen mit der ICANN zusätzlichen Auflagen für mehr Sicherheit bei der Domain-Registrierung zu unterwerfen. Auf dem ICANN-Treffen in Dakar diese Woche hatten Regierungen der ICANN praktisch ein Ultimatum gestellt und das Modell der Selbstverwaltung in Frage gestellt.

Seit zwei Jahren pochen die Strafverfolger, insbesondere das FBI, auf Veränderungen im Geschäft der Domain-Registrare. In Washington und Brüssel wurde über zwölf Forderungen verhandelt, von denen sich die Strafverfolger Unterstützung im Kampf gegen illegale Aktivitäten und wohl auch einen besseren Zugriff auf Daten von Domain-Kunden versprechen.

Zu den Forderungen (PDF-Datei (https://news.dot-nxt.com/sites/news.dot-nxt.com/files/regist%20ars-response-lea.pdf)) gehören etwa die Speicherung von IP-Adressen von Kunden, diese sollen bei der Domain-Registrierung auch validiert werden. Außerdem sollen die Registrare einen erweiterten Stammdatensatz und Informationen über alle Finanztransaktionen sammeln. Vielen Strafverfolgern sind die Proxy-Registrierungen, die eine anonyme oder pseudonyme Internetnutzung ermöglichen, ein Gräuel. Solche Dienste sollten künftig nur noch Unternehmen anbieten können, die bei der ICANN akkreditiert sind. Welche der zwölf Vorschläge in die künftigen Verträge aufgenommen wird, ist laut Michele Neylon vom irischen Registrar Blacknight Solutions nun Gegenstand der Verhandlung zwischen dem ICANN-Büro und den Registraren.

Nicht alle Mitglieder in der ICANN-Community sind über das Einlenken der Registrare begeistert. Vertreter nicht-kommerzieller Domain-Nutzer sehen Einschränkungen im Bereich der Proxy/Privacy-Registrierungen sehr skeptisch. Wo in die Rechte der Nutzer eingegriffen werde, müsse auch die gesamte Selbstverwaltung ihre Mitspracherechte geltend machen können, hatten sie gefordert.

Der Chef des kanadischen Registrarunternehmens Tucows, Elliot Noss, kritisierte, dass die Art, wie die Regierungen ihre Forderungen durchgesetzt hätten, der Idee der Selbstverwaltung zuwiderlaufe. Statt sich den häufig langwierigen Auseinandersetzungen der Selbstverwaltungsgremien zu stellen, werde versucht, klassische Nationalstaat-Politik zu machen. Noss warnte die ICANN, dass die Verankerung von Maßnahmen zur Strafverfolgung oder Urheberrechtsdurchsetzung in den Verträgen mit den Registraren letztlich dazu führen werde, "dass die Compliance-Abteilung der ICANN zu einer Polizeiabteilung wird". Der Vertrag könne den Strafverfolgern nämlich keine zusätzlichen Rechtsansprüche geben; wenn es ihnen um mehr Schutz des DNS gehe, müssten sie an anderer Stelle mehr tun.

Quelle : www.heise.de
Titel: Rückschlag für Hollywood & Co.: EU-Gerichtshof kassiert P2P-Internet-Filter
Beitrag von: ritschibie am 24 November, 2011, 16:52
(http://www.satundkabel.de/images/stories/news/2011_Bilder/europa_flagge_klein.jpg)
Rückschlag für Hollywood, Musikindustrie, Verwertungsgesellschaften & Co.: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Streit zwischen Rechteinhabern auf der einen und Internet-Providern auf der anderen Seite am Donnerstag im Sinne der Informationsfreiheit geurteilt.

Das Unionsrecht stehe einer von einem nationalen Gericht erlassenen Anordnung entgegen, einem "Anbieter von Internetzugangsdiensten die Einrichtung eines Systems der Filterung aufzugeben, um einem unzulässigen Herunterladen von Dateien vorzubeugen", hieß es in einer Mitteilung (http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2011-11/cp110126de.pdf) des höchsten europäischen Gerichts. Die Einrichtung eines Filtersystems, das im Interesse der Inhaber von Urheberrechten die elektronische Kommunikation
(http://www.satundkabel.de/images/stories/news/2011_Bilder/internet.jpg)
im Netz zeitlich unbegrenzt überwachen würde, zwinge den Online-Anbieter, ein "kompliziertes, kostspieliges, auf Dauer angelegtes und allein auf ihre Kosten betriebenes Informatiksystem einzurichten". Weil dies für alle Kunden gelte, sei dies ein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, urteiten die Richter. Darin ist  das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen geregelt.

Mit anderen Worten: Rechteinhaber dürfen Provider in Zukunft nicht mehr dazu zwingen, missliebige Internet-Dienste für ihre Kunden zu sperren, weil die Kollateralschäden aus Sicht des EuGH viel zu groß sind, eine flächendeckende Überwachung darf nicht stattfinden.

Im konkreten Fall hatte die belgische Urheberrechts-Organisation Sabam gegen den Internet-Anbieter Scarlet geklagt und in der ersten Instanz auch Recht bekommen. Das Tribunal de première instance de Bruxelles verpflichtete den Provider unter Androhung eines Zwangsgelds bereits 2004, Urheberrechtsverletzungen abzustellen. Dazu sollte ein "Peer-to-Peer"-Filter (P2P) eingesetzt werden, der sämtliche versendeten und empfangenen Pakete blockieren sollte. Zu den bekanntesten Filesharing-Protokollen gehört BitTorrent.

Scarlet legte in Brüssel im Anschluss an die Verfügung seinerseits Berufung ein und machte geltend, dass die Anordnung nicht unionsrechtskonform sei, weil sie ihr de facto eine allgemeine Pflicht zur Überwachung der Kommunikationen in ihrem Netz auferlege, was mit der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr1 und den Grundrechten unvereinbar sei. So sah das am Ende dann auch der EuGH.

Der Spruch aus Brüssel ist eine empfindliche Niederlage für die Kreativindustrie, die sich seit langem vehement für eine Filterung und Sperren ausspricht - ohne Rücksicht auf Nachteile, die gesetzestreuen Kunden dabei entstehen. Erst vor kurzem hatte sich unter anderem die deutsche Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) für eine sogenannte "Three-Strike-Regelung" ausgesprochen. Auch in diesem Fall müsste der Provider eine Überwachungsinfrastruktur errichten, um Seiten nach Willen der Urheber zu blockieren. Das aktuelle Urteil ist an dieser Stelle (http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&newform=newform&Submit=Suchen&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=jurtpi&jurtfp=jurtfp&alldocrec=alldocrec&docj=docj&docor=docor&docdecision=docdecision&docop=docop&docppoag=docppoag&docav=docav&docsom=docsom&docinf=docinf&alldocnorec=alldocnorec&docnoj=docnoj&docnoor=docnoor&radtypeord=on&typeord=ALL&docnodecision=docnodecision&allcommjo=allcommjo&affint=affint&affclose=affclose&numaff=C-70%2F10&ddatefs=&mdatefs=&ydatefs=&ddatefe=&mdatefe=&ydatefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100) als 21-seitiges PDF abrufbar. Der Internet-Branchenverband eco begrüßte inzwischen das Urteil, weil Sperren und Filter technisch wirkungslos und leicht zu umgehen sind.

Quelle: SAT + KABEL
Titel: Zensursula: Piraten wollen Widerstand gegen Netzsperren fortsetzen
Beitrag von: SiLæncer am 01 Dezember, 2011, 17:19
(http://static.gulli.com/media/2011/12/thumbs/370/zensursula-schablone.jpg)
Das als Zensursula in die Geschichte der Netzbewegung eingegangene Zugangserschwerungsgesetz wird nach der Tagesordnung im Deutschen Bundestag heute Abend aufgehoben. Das Gesetz wurde auch nach Unterzeichnung durch den damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler nie angewandt, sondern durch einfachen Erlass nach der Bundestagswahl 2009 auf Druck der FDP in der schwarzgelben Koalition auf Eis gelegt.

In einer Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschlands bezeichnet deren Vorsitzender Sebastian Nerz die jetzige Entwicklung „als Erfolg des Widerstands von Bürgerrechtsorganisationen und Piraten“. Technischer Sachverstand und die Einsicht, dass illegale Inhalte an der Quelle gelöscht werden können, hätten sich zum Glück durchgesetzt, erklärte Nerz.

Nach Absicht der damaligen Familienministerin von der Leyen und des fachlich zuständigen Wirtschaftsministers zu Guttenberg sollten vom Bundeskriminalamt (BKA) „Filterlisten“ an die Provider verteilt werden. Diese sollten dann gezwungen werden, vor kinderpornografischen Inhalten „Stoppschilder“ anzubringen.

Begründet wurde dies mit „ausländischen Providern“, die nicht gezwungen werden könnten, Inhalte zu löschen. Diese falsche Behauptung wurde durch den AK Zensur und die Providervereinigung eco allerdings gründlich widerlegt. Auch auf Befragen konnte die Bundesregierung damals keine Staaten benennen, in denen der Zugang zu kinderpornografischem Material straffrei möglich wäre. Von der Leyen sprach damals mehrfach von Indien, musste aber auch diese Behauptung nach Protesten der indischen Botschaft in Berlin zurücknehmen.

Die erfolgreiche Petition gegen das Zugangserschwerungsgesetz mit über 130.000 Unterzeichnern löste dann jenen Prozess aus, der heute nach zwei Jahren sein Ende finden dürfte. Die Einrichtung der von Netzaktivisten befürchteten Zensurinfrastruktur mit anderen Zielen als der Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern konnte vermieden werden.

Allerdings werden in der neuen „EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie“ die wirkungslosen Netzsperren immer noch als Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie genannt. EU-Kommissarin Cecilia "Censilia" Malmström hatte sogar darauf gedrängt, die Sperren EU-weit verpflichtend einzuführen. Daher wolle sich die Piratenpartei auch weiter nicht zurücklehnen, „sondern den Widerstand auf europäischer Ebene fortsetzen“, sagte Nerz in Berlin.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: Zensursula: Piraten wollen Widerstand gegen Netzsperren fortsetzen
Beitrag von: Jürgen am 02 Dezember, 2011, 04:03
Aus dem Videotext der ARD:
110/00  110 ARDtext Fr 02.12.11 03:57:50
                                       
                 Nachrichten tagesschau
                                       
 Bundestag kippt Internetsperren       
                                       
 Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz für Internetsperren aufgehoben.   
                                       
 Künftig sollen Internetadressen mit Kinderpornographie nicht mehr gesperrt
 sondern gelöscht werden. Eine Löschung auf ausländischen Servern dauere nur   
 wenige Tage, in Deutschland sogar nur  wenige Stunden, sagte Justizministerin
 Leutheusser-Schnarrenberger.           
                                       
 Internetnutzer hatten bemängelt, dass Sperren gegen kinderpornographische   
 Seiten leicht umgangenen werden können.
 Zudem war vor dem Aufbau einer staatlichen Internetzensur gewarnt worden.   

[off-topic]Videotext grabben geht anscheinend noch nicht mit SmartDVB[/off-topic]
Titel: Bundesrat besiegelt Aus für Websperren
Beitrag von: SiLæncer am 16 Dezember, 2011, 20:00
(http://www.heise.de/imgs/18/7/4/8/3/5/7/ec1a8e02bb4af187.png)
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr mehrere Gesetze abgesegnet, mit denen unter anderem Sperrbefugnisse im Web getilgt sowie Visum-Missbrauch und Geldwäsche besser verhindert werden sollen. So wurde das Zugangserschwerungsgesetz von 2009 aufgehoben, was der Bundestag Anfang Dezember mit breiter Zustimmung beschlossen hatte. Damit sind die Vorgaben für Websperren im Kampf gegen sexuelle Missbrauchsbilder, die mit dem lange umkämpften Regelwerk verknüpft waren, endgültig Geschichte. Statt auf Blockaden setzt die Politik auf das verstärkte Löschen von Kinderpornographie direkt an der Quelle. Über die Erfolge soll die Bundesregierung dem Parlament von 2013 an Bericht erstatten.

Die Länderkammer hat darüber hinaus das Gesetz zum Aufbau einer Visa-Warndatei durchgewunken. Das rund 6,9 Millionen Euro teure System soll anschlagen, wenn Hinweise auf Missbrauch mit Aufenthaltsgenehmigungen bestehen. Opposition und Datenschützer bemängeln, dass die Datenbank nicht erforderlich sei. Als besonders problematisch sehen sie den geplanten Abgleich mit der Anti-Terror-Datei sowie künftig auch mit dem im Raum stehenden Neonazi-Register an.

Der Bundesrat stimmte zudem dem Gesetz zur besseren Geldwäscheprävention zu, das ebenfalls vor zwei Wochen durch den Bundestag gegangen war. Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP hatten sich zunächst auf Änderungen verständigt, wonach bei E-Geld-Beträgen bis zu 100 Euro pro Monat die anfangs vorgesehene generelle Identifizierungspflicht für Käufer von Prepaid-Zahlungskarten entfallen soll.

In den letztlich abgesegneten, noch einmal überarbeiteten Korrekturen von Schwarz-Gelb heißt es, dass die E-Geld-Agenten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Einhaltung dieser Grenze sicherstellen müssen. Es sei zu verhindern, dass das ausgegebene E-Geld mit anderen Karten oder Konten technisch verbunden werden könne. Zudem dürfe sich ein Rücktausch gegen Bargeld nur auf einen Wert von 20 Euro oder weniger beziehen.

Quelle : www.heise.de
Titel: CDU/CSU will Netzsperren wegen Megaupload
Beitrag von: ritschibie am 25 Januar, 2012, 21:30
Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU sieht die US-Gesetzesvorschläge SOPA und PIPA als richtungsweisend an - obwohl es dagegen massiven Widerstand in den USA gibt. Der Fall Megaupload soll als Beleg dienen, durch falsches Zitieren aus Wikipedia scheitert die Fraktion aber kläglich.

Mit einer aktuellen Pressemitteilung unterstreicht die CDU/CSU-Fraktion die ihrer Ansicht nach gegebene Notwendigkeit von Netzsperren. Als Vorbild soll der in den USA derzeit diskutierte Gesetzesvorschlag SOPA dienen. Das Wort "Netzsperren" vermeidet der Text, obwohl es gerade bei SOPA im Kern darum geht.

Wie üblich bei der Argumentation für solche Maßnahmen, muss auch hier der Schutz geistigen Eigentums herhalten. Die Fraktion schreibt: " Das deutsche Urheberrecht ist ein Eckpfeiler des Rechtsstaates und der sozialen Marktwirtschaft. Es stellt sicher, dass kreative Leistung sich auch weiter lohnt."

Mit Bezug auf den Fall Megaupload meinen die Christsozialen: "Trotz unermüdlicher und zeitintensiver Ermittlungen ist es den Strafverfolgungsbehörden wie auch im Fall kino.to viel zu lange nicht gelungen, einer Handvoll notorischer Hochstapler und Betrüger das Handwerk zu legen."

(http://scr3.golem.de/screenshots/1201/Megaupload-Netzsperren/thumb620/Mega-01.png)
Hier (http://www.golem.de/1201/89320.html) geht's zur Bilderstrecke: Dateilimits bei Megaupload laut Google-Cache

Dafür sind der Mitteilung zufolge neue Instrumente für Behörden nötig, die nach dem Vorbild von SOPA und PIPA gestaltet werden sollen. Die Fraktion erkennt dabei jedoch an, dass bei diesen Vorschlägen "einzelne Regelungen (...) zu weit gehen". Die Proteste großer Internetprojekte gegen die Vorschläge verwundern die deutschen Politiker: " Es erstaunt, dass Wikipedia, Google, die Grünen und viele andere durch ihre Proteste gegen SOPA und PIPA auch geldgierigen Internetkriminellen wie dem Gründer von Megaupload beispringen."

Anwender, die mit dem Internet aufgewachsen sind, dürften eher über den Versuch einer Erklärung der Funktionsweise von Megaupload durch CDU/CSU ins Staunen geraten: " Über den One-Click-Sharehoster megaupload mit Sitz in Hong Kong konnten urheberrechtlich geschützte Dateien von unbeschränkter Größe hochgeladen und von jedem Besitzer eines Benutzerkontos bis zu einer Datenmenge von 1024 MB kostenlos heruntergeladen werden. Nach Angaben des US-Justizministeriums entstand den Rechteinhabern dadurch ein Schaden von einer halben Milliarde US-Dollar."

Diese inzwischen auf der Webseite der Fraktion veröffentlichte Fassung enthält nicht mehr die Beschreibung "1024 MiB", die zuvor über Presseverteiler per E-Mail verbreitet wurde. Diese Einheit, Mebibyte, deutet darauf hin, dass die Informationen aus dem deutschsprachigen Wikipedia-Artikel zu Megaupload übernommen wurden, wo die Einheit statt des gebräuchlicheren MB für Megabyte verwendet wird.

Trotzdem stimmt an der Beschreibung von Megaupload nur wenig. Zum einen konnten auch nicht dort registrierte Internetnutzer - also: jedermann - hinterlegte Dateien herunterladen. Für diese Anwender galt bis zum Ende des Angebots ein Downloadlimit von 2 GByte pro Tag, nicht von 1 GByte (1024 MByte). Diese Angaben machte auch noch der Google-Cache der Seite bis zum Montag dieser Woche. Sie sind in dieser Meldung in einem Screenshot zu sehen. Daraus geht zum anderen hervor, dass nur registrierte Anwender Dateien unbegrenzter Größe hochladen konnten. Für Gäste galt umgekehrt eine maximale Dateigröße von 2 GByte.

Quelle: www.golem.de
Titel: Zeitnahe Entscheidung zu "Two Strikes" in Deutschland
Beitrag von: SiLæncer am 29 Januar, 2012, 19:41
Eine "zeitnahe Entscheidung" in der Frage zu Warnhinweisen an mutmaßliche Urheberrechtsverletzter versprach Hans-Joachim Otto (FDP). Der parlamentarische Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums sprach bei der offiziellen Eröffnung des deutschen Gemeinschaftsstandes auf der Musikmesse Midem heute in Cannes. In der kommenden Woche werde sein Ministerium eine über 400-Seiten starke Vergleichsstudie der Fachhochschule Köln zu dem Thema veröffentlichen.

"Die Studie gibt aber nicht eine eindeutige Antwort, ja oder nein, zu Warnhinweisen", sagte Otto gegenüber heise online. Vielmehr werde man auf Basis der Studie und einer zweiten Untersuchung, die sich insbesondere mit den im Ausland eingesetzten Varianten der "Warnsysteme" beschäftige, den Dialog mit den "Stakeholdern" aufnehmen. Anfang März soll das Thema beim nächsten Wirtschaftsdialog diskutiert werden. Otto betonte, es sei noch offen, ob man sich für oder gegen die Mitteilungen entscheiden werde. Den dritten Schlag, also das Internet-Verbot, wie er nach dem französischen Hadopi-System vorgesehen ist, lehne die Regierung allerdings entschieden ab. Im Gespräch bezeichnete Otto die außer-europäischen Lösungen als "etwas differenzierter". Wichtig sei ihm vor allem, dass man die Diskussion über die Urheberrechtswarnungen nun endlich zu einem Abschluss bringe.


GEMA-Geschäftsführer Harald Heker sagte, die Verwertungsgesellschaft wolle die Studie abwarten. Es gelte nun, auch die französischen Erfahrungen noch einmal genau anzuschauen: "Unsere französischen Kollegen sagen, die Warnmeldungen haben etwas bewirkt", erklärte Heker und bezog sich dabei auf Stellungnahmen der Verwertungsgesellschaft Sacem. Allerdings hatte die Schwestergesellschaft der Sacem, die Spediam, in ihrer Pressekonferenz am Nachmittag gewarnt, für die darstellenden Künstler habe Hadopi nichts gebracht, sie partizipierten auch an der bisherigen legalen, kommerziellen Verwertung mit null Euro.


Dringenden Handlungsbedarf im deutschen Urheberrecht meldete die Präsidentin des Deutschen Musikverlegerverbandes (DMV) Dagmar Sikorski an. Sie sei enttäuscht, "wenn in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung geschrieben" werde, dass beim Streaming ja kein geistiges Eigentum den Besitzer wechsele. Ansgar Heveling, Bundestagsabgeordneter der CDU, sagte gegenüber heise online, man müsse die Vorstellung, ein Infrastrukturbetreiber sei ohne Pflichten und Verantwortung, vielleicht überdenken. Die GEMA halte die Provider eher als die Endnutzer für die Adressaten einer Regelung, bemerkte Heker dazu.

Quelle : www.heise.de
Titel: Filesharing: Schaden an Kinokassen kaum messbar
Beitrag von: SiLæncer am 15 Februar, 2012, 12:46
Die von Filmen an der Kinokasse generierten Erträge werden durch eine illegale Verbreitung der Produktionen in Filesharing-Netzen faktisch kaum beeinflusst. Eine weitere wissenschaftliche Untersuchung zeigt, dass es sich bei den Klagen der Filmindustrie über angebliche hohe Verluste lediglich um Propaganda handelt.

Wie die beiden Wirtschaftswissenschaftler Brett Danaher vom Wellesley College und Joel Waldfogel von der University of Minnesota in ihrer Studie feststellten, kann nur in einem Fall von einem signifikanten Wert gesprochen werden, bei dem die Einkünfte der Filmbranche durch Filesharing beeinträchtigt werden - und der ist mehr oder minder hausgemacht.

Dies ist nämlich der Fall, wenn zwischen der Veröffentlichung in den USA und dem Kinostart in anderen Ländern eine Differenz besteht und der jeweilige Streifen pünktlich zum US-Start international in Filesharing-Netzen zu finden ist. Je länger die Verleiher dann damit warten, die neue Produktion anlaufen zu lassen, umso geringer fallen ihre Einnahmen aus. Im Durchschnitt beträgt der Verlust hier nach Angaben der Forscher rund 7 Prozent. In Einzelfällen in bestimmten Genres kann es dabei durchaus auch einmal spürbar mehr sein.

Allerdings konnte man nach der Bereinigung der erhobenen Daten um verschiedene andere Faktoren nicht nachweisen, dass die Einnahmen eines Films an den Kinokassen gesunken sind, seitdem BitTorrent zur Verfügung steht. Es mache auch keinen messbaren Unterschied, ob schon früh - womöglich sogar vor dem Kinostart - eine Kopie im Internet kursiert oder aber nicht.

Aus den Ergebnissen lässt sich im Grunde die Schlussfolgerung ziehen, dass die Filmindustrie die realen Verluste, die durch Filesharing entstehen, schlicht vermeiden kann, wenn der Kinostart international zum gleichen Termin stattfindet. Die Untersuchung beschränkte sich allerdings auf die reinen Kino-Umsätze, während die weiteren Verwertungswege wie beispielsweise der Verkauf als DVD nicht berücksichtigt wurden.

Quelle : http://winfuture.de/
Titel: Gegner des "Two Strikes"-Modells formieren sich
Beitrag von: SiLæncer am 01 März, 2012, 12:38
Internetprovider und Politiker von CDU und SPD lehnen die Einführung eines Systems der "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße ab. Hierzulande gebe es bereits mit dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch und damit ermöglichten Abmahnungen eine Art Warnhinweismodell, erklärte Michael Kretschmer, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, am Mittwoch auf einer Veranstaltung des Verbands der deutschen Internetwirtschaft Eco in Berlin. Bedauerlicherweise nutzten die Rechteinhaber diese Instrumente aber entgegen der Absicht des Gesetzgebers zu scharf. So habe sich die Definition für einfache Fälle, in denen eine Abmahnung im ersten Fall auf 100 Euro begrenzt werden solle, "in der Rechtspraxis anders entwickelt, als von uns vorgesehen".

Generell müsse "das Recht auf geistiges Eigentum durchgesetzt werden können", befand Kretschmer. Dafür hätten die Zugangsanbieter die Grundlage zu schaffen und Verbindungsdaten entsprechend vorzuhalten. Bei Providern wie bei der Deutschen Telekom, die IP-Adressen sieben Tage aufbewahrten, sei dies kein Problem. Andere Anbieter dagegen löschten Verbindungsdaten bei Flatrates sehr schnell. Trotzdem dürfe aber nicht jeder rechtswidrige Abruf eines Songs oder Videos eine Abmahnung nach sich ziehen.

(http://www.heise.de/imgs/18/7/7/9/3/2/0/14e9cb9abf9d93b7.jpeg)
Mark Vasic von der Telekom forderte ebenfalls Rechtssicherheit darüber, dass ein Vorwurf auch tatsächlich berechtigt sei. Man könne nicht "per Zufall" Warnhinweise verschicken. Weit wichtiger als ein solches Modell sei der Ausbau des Marktes für legale digitale Inhalte. Der Konzernvertreter appellierte ferner an die Politik, beim Auskunftsanspruch nachzujustieren und die Unterscheidung zwischen privaten sowie gewerblichen Nutzern im Urheberrecht zu schärfen. Nur so könne die entstandene Abmahnindustrie zurückgedrängt werden. Vasic erinnerte zugleich an die schon jetzt gegebene Möglichkeit für Rechteinhaber, statt einer kostspieligen Abmahnung einen einfachen Warnhinweis an Copyright-Sünder zu schicken.

Rückhalt gibt den Providern eine neue rechtliche Einschätzung des "Two Strikes"-Modells. Der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren kommt in einer vom Eco in Auftrag gegebenen Studie zum Schluss, dass das Prinzip mit dem Fernmeldegeheimnis nicht vereinbar sei. Die Kompatibilität mit dem EU-Recht stellt die 40-seitige, heise online vorliegende Untersuchung in Frage. Zudem seien die Warnhinweise datenschutzrechtlich "äußerst bedenklich". Der Rechtsprofessor beklagt weiter, dass das umstrittene Modell einseitig die Interessen der Rechteinhaber stärke. Provider würden von ihren Kunden für ein solches Vorgehen moralisch verantwortlich gemacht.

Hoeren hält ferner fest, dass IP-Adressen nicht einwandfrei bestimmten Nutzern zuzuordnen seien. Auch aus praktischer sowie technischer Sicht sei daher der Vorstoß, von dem die eigentlichen geistigen Schöpfer kaum profitierten, abzulehnen. Letztlich fürchtet der Experte, dass aus den zwei "Streichen" rasch drei werden könnten und Verwarnungen doch in Zukunft die von der derzeitigen Bundesregierung abgelehnten Zugangssperren nach sich ziehen könnten. Sinnvoller als eine weitere Verschärfung der aktuellen Rechtslage wäre eine grundsätzliche Anpassung des Urheberrechts an die Ansprüche des digitalen Zeitalters.

Hans-Joachim Otto, Staatssekretär im Wirtschaftsressort, brach trotzdem eine Lanze für "Two Strikes". Dem FDP-Politiker zufolge ist deren Abschreckungswirkung wesentlich höher als bei Abmahnungen, da der Downloader quasi "am Tatort" ertappt werde. Das Prinzip der Datensparsamkeit erfordere es sogar, Hinweise zunächst im Verhältnis zwischen Provider und Kunden zu belassen sowie "nicht gleich beim ersten kleinen Verstoß vor Gericht zu ziehen und Klarnamen abzufragen". Personenbezogene Daten erhalte der Rechteinhaber erst nach den ersten beiden Verstößen. "Der Staat sollte ein politisches Signal setzen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum und geistiges Eigentum nicht immer kostenlos verfügbar ist", machte Otto deutlich. Im Rahmen des nächsten "Wirtschaftsdialogs" Mitte März müssten endlich Wege gegen die inakzeptablen Urheberrechtsverstöße im Netz beschritten werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verfassungsgericht zu Filesharing: Klärung der Haftungsfrage notwendig
Beitrag von: SiLæncer am 13 April, 2012, 13:11
Das Bundesverfassungsgericht verlangt mehr Rechtssicherheit für die Inhaber von Internetanschlüssen in Fällen von illegalem Filesharing. Die Frage, wann der Anschlussinhaber für andere Nutzer hafte, sei nicht abschließend geklärt, befand das Gericht in einem am heutigen Freitag veröffentlichten Beschluss. Deshalb könne es willkürlich sein, wenn ein Gericht in dieser Frage die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) verweigere (Az. 1 BvR 2365/11).

In der Sache ging es um die Beschwerde eines Polizeibeamten, der nach Angaben des Gerichts auf Onlinerecherche und Internetpiraterie spezialisiert ist. Der Polizist war von einem Unternehmen der Musikindustrie wegen der illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken abgemahnt und auf Schadensersatz in Anspruch genommen worden. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass der volljährige Sohn seiner Lebensgefährtin über den Anschluss Filesharing betrieben hatte, nahmen die Kläger ihre Schadensersatzforderung zwar zurück, bestanden aber auf Ersatz der Anwaltskosten.

Das Landgericht Köln (Az. 28 O 202/10) hatte den Beamten zum Ersatz der Kosten verurteilt. Der Anschlussinhaber hafte für die Schutzrechtsverletzung, weil er seinen Internetzugang zur Verfügung gestellt und dadurch die Teilnahme an der Musiktauschbörse ermöglicht habe. Angesichts seiner besonderen beruflichen Kenntnisse habe für den Beschwerdeführer jedenfalls eine Prüf- und Handlungspflicht bestanden.

Das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 208/10) hatte diese Entscheidung bestätigt und die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. Diese Entscheidung hob das Bundesverfassungsgericht nun auf und verwies das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das OLG Köln zurück. Die Nichtzulassung der Revision verletze das im Grundgesetz garantierte Recht auf den gesetzlichen Richter, da die Frage der Haftung in solchen Fällen noch nicht höchstrichterlich entschieden sei.

Die Gründe für die Ablehnung der Revision seien nicht erkennbar, obwohl eine Entscheidung des BGH "im vorliegenden Fall nahegelegen hätte", heißt es in der Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts weiter. Eine Revision sei zwingend zuzulassen, "wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung" habe. Die hier entscheidende Frage, ob einen Internetanschlussinhaber Prüf- und Instruktionspflichten gegenüber sonstigen Nutzern des Anschlusses treffen, werde von den Oberlandesgerichten bisher nicht einheitlich beantwortet.

Quelle : www.heise.de
Titel: Anti-P2P-Tool soll angeblich Filesharing unmöglich machen
Beitrag von: SiLæncer am 14 Mai, 2012, 13:00
Disney, Microsoft, Sony Pictures und weitere Rechteinhaber investieren in ein russisches Unternehmen, welches durch unsinnige Massenanfragen gezielt BitTorrent-Transfers unmöglich machen soll. Die P2P-Blockade wird bereits seit 3 Jahren vom russischen Unternehmen pirate pay entwickelt. Innerhalb der ersten 4 Wochen nach einer Filmpremiere wurde die Verbreitung von fast 45.000 Kopien verhindert.

Die Entwickler vom russischen Startup pirate pay arbeiteten ursprünglich an einem Traffic-Management-System für Internet-Provider. Das System eignet sich aber auch offenbar dafür, Datenverkehr per BitTorrent zu behindern. Einzelne Torrent-Schwärme einer Datei werden dabei gezielt angegriffen. Letztes Jahr erhielt man finanzielle Unterstützung in Höhe von 100.000 US-Dollar von Microsofts Seed Financing Fund und 34.000 Dollar vom staatlichen Bortnik Fund.

Bei ersten Testläufen zu Beginn des Jahres verbindeten sich die Server des Unternehmens per IP-Spoofing mit den Filesharern, die am Transfer eines bestimmten Filmes beteiligt waren. Die Verbindung zu den regulären Teilnehmern der Transfers wurden hingegen aufgegeben. Anschließend wurde den Filesharern sinnloser Datenmüll übertragen. Geschäftsführer Andrei Klimenko gab bekannt, seine Server hätten innerhalb von 4 Wochen bis zu 45.000 Personen am Download des russischen Dramas "Vysotsky: Thanks go God I’m Alice" gehindert. Kritiker bezeichneten den Test hingegen nur als mäßig erfolgreich.

Wer verhindern will, dass sein Werk in Umlauf gebracht wird, kann das Unternehmen gegen eine Gebühr von 12.000 bis 50.000 US-Dollar mit der Blockade der Tauschbörsenbenutzer beauftragen. Abhängig von der Höhe der Gebühr werden entsprechend viele Transfers unmöglich gemacht. Ob man mit dem System die illegale Verbreitung eines Werkes tatsächlich effektiv behindern kann, bleibt allerdings abzuwarten. Besonders schwierig wird die Blockade, sofern mehrere Kopien eines Werkes geshared werden, die sich nur geringfügig voneinander unterscheiden. Wahrscheinlich wird in dem Fall der Vertrieb nur einer Version der Schwarzkopie blockiert. Davon abgesehen soll von einem reinrassigen BitTorrent-Killer selbst bei der richtigen Datei keine Rede sein. Zudem ist die technische Beeinträchtigung von Übertragungen rechtlich gesehen in den meisten Staaten illegal. Von daher kommen auf Rechteinhaber, die sich von den Dienstleistern von pirate pay helfen lassen, wahrscheinlich auch juristische Probleme zu.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Filesharing: Filmwirtschaft spricht nicht mehr von Diebstahl
Beitrag von: SiLæncer am 21 Mai, 2012, 13:21
(http://static.gulli.com/media/2012/05/thumbs/370/anti-piracy-demotivator-by-gonzotheanime-d3bmswh.jpg)
Der Geschäftsführer der Motion Picture Association of America (MPAA) hat öffentlich Abstand vom Begriff Diebstahl genommen. Man befände sich auf dem falschen Weg, Urheberrechtsverletzungen als Diebstahl zu bezeichnen, so Chris Dodd auf dem Cannes Film Festival. Man müsse das Problem verbraucherorientiert und geschickter angehen, sagte er. Gleichzeitig wies er auf die Vorzüge von SOPA und PIPA hin.

Der Geschäftsführer der Motion Picture Association of America (MPAA) scheint aus den jüngsten PR-Schlachten von Google, Twitter, Facebook und anderen amerikanischen IT-Firmen gelernt zu haben. Entgegen der Ansicht der an den Anti-SOPA und Anti-PIPA-Kampagnen beteiligten Konzernen sprach er wiederholt die Vorzüge des Protest I.P. Act (PIPA) und des Stop Online Piracy Act (SOPA) an. Chris Dodd wiederholte in Cannes häufiger seine Aussage, dass die Kreativwirtschaft und die Technologieunternehmen künftig enger zusammen arbeiten müssten, um Urheberrechtsverletzungen effektiver zu bekämpfen. "Wir befinden uns in einer Phase der Umgestaltung mit einer Explosion an neuer Technologie, die ständig Inhalte benötigt", sagte er.

Es sei der falsche Weg illegale Downloads als Diebstahl zu bezeichnen. Man müsse diesbezüglich feinsinniger und mehr verbraucherorientiert vorgehen. Wie genau die veränderten Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen aussehen sollen, hat Dodd leider nicht ausgeführt. Filesharer als Diebe zu deklarieren sei nicht nur ungenau und völlig falsch. Es vergrößere im Gegensatz dazu die Distanz zwischen den Käufern und der Gesetzgebung. Auf diese Weise könne man nicht positiv auf das Verhalten der Konsumenten einwirken. Die MPAA hat offenbar begriffen, dass sie ihre Kunden mit derartigen Vergleichen nicht dazu überreden kann, ihre Produkte zu kaufen anstatt sie im Internet umsonst herunter zu laden.


Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: Filesharing: Filmwirtschaft spricht nicht mehr von Diebstahl
Beitrag von: Jürgen am 22 Mai, 2012, 01:22
In gleicher Weise sollte hierzulande endlich vom grob entstellenden Begriff "Raubkopie" Abstand genommen werden.
Raub setzt Gewalt voraus, angedroht oder angewendet.
Wer aber große Teile der Bevölkerung so verunglimpft oder pauschal verdächtigt, der hat selbst den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung längst verlassen.

Auch darf gerne einmal nachgefragt werden, welcher Anteil der Urheberrechtsabgaben und insbesondere der Erlöse der Medienkonzerne überhaupt noch die Künstler erreicht.
Meiner Einschätzung nach dürfte das verschwindend wenig sein.

Jürgen
Titel: Google dokumentiert Löschungen wegen Copyright-Verstößen
Beitrag von: SiLæncer am 25 Mai, 2012, 13:46
Google hat im vergangenen Jahr wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen in 5,4 Millionen Fällen Inhalte, Webseiten und Web-Adressen aus seinen verschiedenen Angeboten – ohne YouTube und Bloggerdienste – gelöscht. Darauf wies der Internet-Konzern in einem Blogpost (http://googleblog.blogspot.de/2012/05/transparency-for-copyright-removals-in.html) hin.

Im Monat bearbeitet Google demnach durchschnittlich 1,2 Millionen Anfragen, URL und Inhalte wegen möglicher Copyright-Verletzungen offline zu nehmen. Unter den gelöschten Inhalten befanden sich allein 3,3 Millionen URL in den Suchergebnissen. 97 Prozent der angeprangerten Inhalte werden laut Google entfernt – verschiedene Anfragen können sich auf ein und das selbe Ziel beziehen. Im gesamten Jahr 2009 erhielt Google 1,2 Millionen Löschanfragen. Google-Anwalt Fred von Lohmann erläuterte, die Steigerung sei auf verbesserte Tools zum Aufspüren von Copyright-Verletzungen zurückzuführen.

"Der Kampf gegen Online-Piraterie ist sehr wichtig", schrieb Google-Manager Fred von Lohmann in seinem Blogeintrag. "Wir wollen nicht, dass unsere Suchergebnisse die Menschen auf Stellen im Netz lenken, wo die Urheberrechte verletzt werden." Um das Ausmaß der Löschungen deutlich zu machen, würden die wegen Copyright-Verletzungen entfernten Inhalte im "Transparency Report" von Google erfasst. Dort waren zuvor vor allem staatlich verfügte Löschungen dokumentiert worden.

Der Suchmaschinbetreiber bietet Rechte-Inhabern nach dem US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) ein Verfahren nach dem Prinzip "notice and takedown" an, mit dem Verstöße gegen das Urheberrecht gemeldet und unterbunden werden können. Ob dieses Prozedere ausreicht, gegen Copyright-Verletzungen im Internet vorzugehen, ist allerdings umstritten. Verlegerverbände und Musikverwerter wie die deutsche Gema hatten dem Internet-Konzern in der Vergangenheit immer wieder vorgeworfen, zu wenig gegen Copyright-Verletzungen im Netz zu unternehmen und finanziell von Verstößen gegen das Urheberrecht zu profitieren.

Google betonte nun, die aktuellen Zahlen belegten, dass die Benachrichtigungen der Rechte-Inhaber über mögliche Urheberrechtsverletzungen konsequent geprüft würden. Anfragen würden durchschnittlich innerhalb von elf Stunden bearbeitet. Bei bekannten Organisationen, die den Status eines "vertrauenswürdigen Partners" hätten, betrage dieser Zeitraum sogar nur sieben Stunden. Anfragen von Firmen und Organisationen wie Microsoft, NBC Universal oder dem Verband der US-Musikindustrie RIAA machten dem Löwenanteil aus.

Google wies zugleich darauf hin, dass nicht jede Anfrage zur Löschung von Inhalten gerechtfertigt sei. So habe eine Fahrschule in Großbritannien den Ausschluss der Homepage eines Wettbewerbers aus dem Google-Index verlangt, nur weil dort auch eine alphabetisch sortierte Ortsliste zu finden war.

Quelle : www.heise.de
Titel: Netzsperren auf EU-Ebene erneut in der Diskussion
Beitrag von: SiLæncer am 11 Juni, 2012, 05:45
Die Debatte über Netzsperren zur Bekämpfung von Darstellungen von Kindesmissbrauch im Internet könnte auf EU-Ebene neu angeheizt werden. In einer Erklärung des EU-Ministerrats vom vergangenen Freitag sprechen sich die Vertreter der Mitgliedsstaaten dafür aus, "wenn angemessen" auch Netzsperren zur Bekämpfung solcher Seiten in Erwägung zu ziehen.

Nach wie vor soll eine verbesserte internationale Kooperation der Ermittlungsbehörden das erste Mittel zur Bekämpfung entsprechender Websites sein. In der Erklärung ist jedoch auch zu lesen, es sollten "wenn angemessen" auch Netzsperren als mögliche Maßnahme in Erwägung gezogen werden. Die anwesenden deutschen Vertreter sprachen sich Berichten zufolge gegen Netzsperren aus.

Die in der Erklärung formulierten Pläne sollen auf dem Treffen der zuständigen EU- und US-Ministerien in Kopenhagen am 20. und 21. Juni, auf dem eine "globale Allianz zur Bekämpfung von Kinderpornographie" vorangetrieben werden soll, diskutiert werden. 

Quelle : www.gulli.com
Titel: Netzsperren im Namen globaler Allianz?
Beitrag von: SiLæncer am 24 Juni, 2012, 12:20
Die EU ist offenbar noch immer nicht von ihren Netzsperren-Plänen abgerückt. Vielmehr soll die umstrittene Maßnahme zur Bekämpfung von problematischen Inhalten - insbesondere Kindesmissbrauchsdarstellungen - nun sogar im Rahmen einer globalen Allianz vorangetrieben werden. Das gab die EU-Kommission am vergangenen Donnerstag in einer Presseerklärung bekannt.

Bei einem Treffen der Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedsländer und der USA in Kopenhagen wurde am Donnerstag über eine entsprechende Allianz diskutiert. Die beteiligten Minister forderten Regierungen weltweit auf, eine "globale Allianz gegen Kindesmissbrauch online" zu bilden. Die Initiative soll "Entscheidungsträger weltweit vereinen, um Opfer besser zu identifizieren und zu unterstützen und Täter anzuklagen". Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für innere Angelegenheiten, betonte, angesichts der internationalen Natur entsprechender Verbrechen sei eine internationale Kooperation bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch sehr wichtig. Die EU und die USA würden dabei nun eine Führungsrolle übernehmen und hoffen, dass sich andere Länder der Initiative anschließen.

Neben anderen Maßnahmen sind dabei auch Netzsperren als Mittel zur Bekämpfung entsprechender Dokumente vorgesehen. In ihrem Beschlussdokument fordern die beteiligten Minister "die größtmögliche Reduzierung der Verfügbarkeit von Kinderpornographie online, unter anderem durch die Erleichterung von Maßnahmen zum Entfernen, oder, wo angemessen, auch Sperren von Webseiten."

Es ist anzunehmen, dass diese Pläne - ebenso wie zuvor diskutierte Umsetzungen von Netzsperren - auf Kritik stoßen werden. Unter anderem setzt sich die EU-Bürgerrechtsorganisation "European Digital Rights" (EDRi) seit längerer Zeit konsequent gegen Netzsperren ein. Auf dem Blog "Netzpolitik" findet sich eine ausführliche Stellungnahme (http://netzpolitik.org/2012/die-eu-will-immer-noch-netz-sperren-jetzt-sogar-weltweit/) des EDRi-Aktivisten Joe McNamee zu dieser Thematik.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: Netzsperren im Namen globaler Allianz?
Beitrag von: Jürgen am 24 Juni, 2012, 23:09
Wenn es eine weltweite Einrichtung gäbe, die solche Sperren veranlassen könnte, dann wäre das definitiv nicht der richtige Ansatz.
Wer weltweit handeln kann, der bräuchte ja nur direkt die Quelle zu schließen, anstatt an hunderten Stellen nachträglich filtern zu lassen.
Und allein die Quelle erlaubt es (zumindest gelegentlich) überhaupt, Aufschluss über die Verantwortlichen und Hintermänner zu erhalten, während Inhaltsfilter leicht zu umgehen sind und i.d.R. eine umfassende Verbreitung nicht einmal behindern.

Der Sperrfilter-Ansatz birgt zudem ein besonders brisantes Risiko, in dem ich den eigentlichen Zweck vermute, das der jederzeit steuerbaren Zensur.

Ohnehin gibt es regional und weltanschaulich sehr unterschiedliche Ansichten über sexuelle Freiheit, verbotene Praktiken, das Recht am eigenen Bild, Meinungs- und Informationsfreiheit, den Sonderstatus von Kunst, Wissenschaft und Lehre usw.

So möchte ich hierzulande ganz sicher nicht der USA-spezifischen Prüderie unterworfen werden (--> " Nipplegate").
Anderenorts werden kleine Mädchen mit zehn oder zwölf Jahren ihrem Cousin oder Onkel zur freien Verfügung und hilflos zwangsverheiratet, und nicht selten zuvor noch genitalverstümmelt. was mit Sicherheit viel schlimmer ist, als es die widerlichste bildhafte Darstellung üblicherweise vermag. Das wird aber bereits jetzt allgemein totgeschwiegen, künftig noch viel einfacher...

Hier wird also ein ganz übles Thema missbraucht, um ganz andere Ziele durchzusetzen.
Und zwar überall, primär zur Durchsetzung der Zensurträume des jeweils aktuellen oder folgender Regimes.
So auch hierzulande, fürchte ich ernstlich.

Jürgen
Titel: Three Strikes: Rechteinhaber geben Kontra
Beitrag von: SiLæncer am 24 August, 2012, 18:15
Im Streit um ein Warnhinweismodell bei Urheberrechtsverletzungen wird der Ton schärfer. Vertreter der Inhalteanbieter werfen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nun "reinen Populismus" vor, nachdem sie der wiederholten Forderung nach einem "Three Strikes"-Verfahren in Deutschland am Mittwoch eine klare Abfuhr erteilt hatte. Die Ministerin hatte das Verfahren, das bei Urheberrechtsverstößen Warnungen vor Sanktionen stellt, als "Angst-Modell", das nur zusammen mit einer Überwachung der Nutzer zu haben sei, klar abgelehnt.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Three-Strikes-Rechteinhaber-geben-Kontra-1674826.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Filesharing geht zurück, Umsatz mit Musik aber auch
Beitrag von: SiLæncer am 11 Februar, 2013, 19:15
Als die französische Regierung mit dem Three-Strikes-Modell vor einigen Jahren eines der bisher repressivsten Instrumente gegen Urheberrechts-Verletzungen im Internet auf den Weg brachte, jubelte die Musikindustrie noch.

Das dürfte ihr inzwischen allerdings ein Stück weit vergangen sein, wenn man sich die aktuellen Daten betrachtet. Immerhin setzte man starke Hoffnung in die Annahme, dass die Nutzer so davor abgeschreckt werden, Musik in Filesharing-Netzen auszutauschen und sich das Geschäft der Musikbranche wieder belebt.

Laut einem Bericht von 'DigitalMusicNews" ist die Nutzung von Filesharing-Diensten in Frankreich in den letzten drei Jahren durchaus deutlich zurückgegangen. Die Zahl der einzelnen Nutzer, die in den P2P-Netzen zu identifizieren waren, verringerte sich um immerhin 35 Prozent, so eine Untersuchung des französischen Musikbranchenverbandes SNEP.

Allerdings dürfte dieser Effekt nicht hauptsächlich auf die Three-Strikes-Regelung des Hadopi-Gesetzes zurückzuführen sein, durch die einem Internet-Nutzer der Zugang zum Netz abgeklemmt werden kann, wenn er dreimal bei Urheberrechts-Verletzungen erwischt wurde.

Inzwischen ist es auch deutlich leichter geworden, legale Angebote zu verwenden. Hierzu trugen unter anderem die verschiedenen Streaming-Dienste bei, die preiswert Zugang zu einer großen Menge an Musik bieten. Aber auch eine Verlagerung zu Sharehostern, die nicht so leicht von den Rechteinhabern anzugreifen sind, dürfte einen Teil dessen ausmachen.

Den Rückgang der Umsätze aus dem Musikvertrieb hat dies allerdings keinen Abbruch getan. Während in den letzten drei Jahren das Filesharing weniger wurde, gingen auch die Einnahmen der Branche aus dem Verkauf um weitere 22 Prozent zurück. Das konnte bisher mit dem leichten Wachstum aus Download-Verkäufen und Abos nicht kompensiert werden.

Quelle : http://winfuture.de/
Titel: Re: Filesharing geht zurück, Umsatz mit Musik aber auch
Beitrag von: Jürgen am 12 Februar, 2013, 00:34
Zitat
Dem Rückgang der Umsätze aus dem Musikvertrieb hat dies allerdings keinen Abbruch getan.
Das könnte durchaus auch qualitative Gründe haben.

Unter den Musik-Veröffentlichungen der letzten Jahre ist ein erschreckend hoher Anteil an absolut indiskutablem M.I.S.T festzustellen.
So sind bei Gesangsstimmen oft unangenehm wahrnehmbare Verfremdungseffekte in aller Regel kein Stilmittel, sondern eine unvermeidliche Folge schwerster Rechner-Arbeit zur Wiederherstellung der Tonart aus dem Gekrächze...
 
Und bei den heute üblichen Preisen aktueller CDs öffnet sich der Geldbeutel noch deutlich schwerer...

Jürgen
Titel: Three Strikes: Schläge ins Nichts
Beitrag von: SiLæncer am 15 Februar, 2014, 13:45
Eine französische Studie stellt die Wirksamkeit von Abschreckungsmodellen wie dem französischen Three-Strikes-Modell in Frage.

Erziehen und Strafen heißt die Devise: beim französischen Three-Strikes-Modell werden Filesharer zwei Mal verwarnt, bei dritten Mal können sie vom Internet ausgeschlossen werden. Eine Studie der Universitäten Caen und Rennes hinterfragt die Wirksamkeit solcher Stufen-Modelle, die auch in anderen Ländern als Mittel gegen den verbotenen Datentausch gilt. Zwar wirke die Androhung von Strafe durchaus als Abschreckung, räumen die Wissenschaftler ein. Das Problem ist aber, dass zwischen der Tat und der Bestrafung Zeit liegt. Den "Lohn", das heißt den getauschten Film, gibt es sofort. Die Strafe aber ist hypothetisch und tritt höchstens in der Zukunft ein.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Three-Strikes-Schlaege-ins-Nichts-2115294.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Google: Piraterie ist ein Resultat schlechter Verfügbarkeit und zu hoher Preise
Beitrag von: SiLæncer am 10 März, 2014, 20:11
(http://static.gulli.com/media/2014/03/thumbs/370/pirategoogle.jpg)
Das Softwareunternehmen Google warnt die australische Regierung davor, allzu strenge Maßnahmen im Kampf gegen Piraterie zu ergreifen. Nach Ansicht des Konzerns könnten drastische Versuche, die Zahl an illegalen Downloads einzuschränken, leicht das Gegenteil bewirken. Grundsätzlich müsse man erkennen, dass Urheberrechtsverletzungen das Resultat schlechter Verfügbarkeit und hohen Preisen sind.

Die australische Regierung ist bereits seit Längerem unschlüssig darüber, wie man mit Urheberrechtsverletzungen im Internet umgehen sollte. Der höchste Generalanwalt des Staates, George Brandis forderte zuletzt die Einführung einer sogenannte Three-Strikes-Regelung. Die Einführung eines solches Gesetzes würde bedeuten, dass ein drei Mal überführter Schwarzkopierer gar um seinen Internetanschluss bangen muss. Vor einigen Wochen bat das Telekommunikationsministerium des Landes den Internetriesen Google um Ratschläge, wie man auf Internetpiraterie regieren solle.

Der US-Konzern macht nun in einer Erklärung an die Regierung klar, dass man von allzu radikalen Maßnahmen nicht viel hält. "Vertrauenswürdigen Beweisen zufolge, ist Online-Piraterie in erster Linie das Resultat schlechter Verfügbarkeit und hoher Preise", so das Unternehmen. Statt zu "drakonischen Mitteln" zu greifen, solle der Gesetzgeber lieber neue Geschäftsmodelle bewerben. Insbesondere gegen das Sperren von Webseiten der Grauzone spricht man sich aus. Nach Einschätzung von Google sei die Unzugänglichmachung einer Internetseite allein auf finanzieller Seite kaum lohnenswert.

Es scheint offensichtlich, dass Google seine liberale Einstellung zum Thema Copyright nicht ganz uneigennützig vertritt. Schließlich befindet sich die Suchmaschine wegen die Indizierung illegaler Downloadportale selbst immer wieder im Visier von Urheberrechtsvertretern. Gerade in Australien finden sich für die Behauptungen des Konzerns jedoch tatsächlich einige Belege. So ist beispielsweise die international beliebte Serie Game of Thrones innerhalb des Landes nur noch legal empfangbar, wenn man im Besitz eines teuren Pay-TV-Abonnement ist. Das Ergebnis sind Spitzenwerte der Serie auf Filehostern und Torrenttrackern.

Quelle : www.gulli.com
Titel: GEMA nimmt erneut Usenext ins Visier
Beitrag von: SiLæncer am 25 März, 2014, 16:30
Wie die GEMA mitteilt, hat das Landgericht Hamburg eine Unterlassungsverfügung gegen Aviteo, dem Anbieter von Usenext, auf Antrag der Verwertungsgesellschaft erlassen. Die GEMA begründet ihren Antrag damit, dass das komplette Geschäftsmodell von Aviteo auf Urheberrechtsverletzungen beruht. Die GEMA nennt es "ein positives Signal für alle Rechteinhaber".

Einer Pressemitteilung der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA zufolge, hat das Landgericht Hamburg einem Antrag der GEMA stattgegeben, die eine Unterlassungsverfügung gegen die Aviteo Ltd mit Zweigsitz in München forderte. Damit sei ein "bahnbrechender gerichtlicher Erfolg" erzielt worden, so die Mitteilung. In der Unterlassungsverfügung untersagt das Landgericht Hamburg, das häufig Schauplatz von Urheberrechtsstreitigkeiten ist, der Aviteo Ltd die Nutzung von Werken der GEMA. Zuvor hatte die vielfach kritisierte und weithin als veraltet angesehene Verwertungsgesellschaft die Anbieter von Usenext dazu aufgefordert, einen Schutz von GEMA-gedeckelten Werken zu gewährleisten. Dieser Aufforderung sei die Aviteo Ltd jedoch nicht nachgekommen. Es ist bereits die dritte einstweilige Verfügung gegen Usenext auf Drängen der GEMA.

Der ganze Artikel (http://www.gulli.com/news/23575-gema-nimmt-erneut-usenext-ins-visier-2014-03-25)

Quelle : www.gulli.com
Titel: Piraterie nutzt Hollywood
Beitrag von: SiLæncer am 28 März, 2014, 18:51
Filesharing verursache riesige Einnahmeverluste, klagt die Filmindustrie gern. In Wahrheit steigert die Kopiererei Hollywoods Umsätze sogar.

Obwohl die Filmbranche immer hart gegen Raubkopierer vorgegangen ist, profitiert sie von ihnen. Der Nutzen wäre sogar noch größer, wenn sich das Marketing besser auf die neue Generation von Kunden einstellen würde. Das berichtet das Magazin Technology Review in seiner aktuellen Ausgabe 4/2014 (jetzt am Kiosk oder hier zu bestellen).

Vor zehn Jahren begannen die Studios damit, Tauschbörsen im Internet stilllegen zu lassen, deren Nutzer zu verklagen und zu behaupten, dass ihrer Branche der Kollaps drohe. Heute ist klar, dass diese Äußerungen überzogen waren und die gewählte Taktik kontraproduktiv. Online-Piraterie hat die Filmindustrie keineswegs ruiniert. Sie könnte sich vielmehr als ihr Retter erweisen, weil sie Leihbibliothek, virale Werbeplattform und Markterweiterungswerkzeug in sich vereint.

Als 2012 die beliebte Filesharing-Seite Megaupload vom Netz genommen wurde, stieg das Interesse an digitalen Filmen auf legalen Seiten erwartungsgemäß an. Doch es gab auch eine überraschende Nebenwirkung: Wie eine Studie der Munich School of Management und der Copenhagen Business School zeigt, gingen die weltweiten Kino-Einnahmen für Filme mit bescheidenerem Budget zurück. Von der Megaupload-Schließung schienen nur große Blockbuster zu profitieren – ein Zeichen dafür, dass illegaler Dateitausch vielleicht die billigste heute verfügbare Methode für Werbung und Marktforschung darstellt.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Piraterie-nutzt-Hollywood-2156158.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Auswirkungen von Raubkopien: EU-Kommission unterdrückt Piraterie-Studie
Beitrag von: SiLæncer am 21 September, 2017, 13:45
Der Konsum von illegal kopierten Inhalten hat kaum Wirkung auf den Erwerb der Inhalte, stellt eine Studie im Auftrag der EU-Kommission fest. In der aktuellen Copyright-Debatte hält die Europäische Kommission ihre Studie aber noch immer unter Verschluss.

Die EU-Kommission plant das Urheberrecht zu verschärfen. Doch eine 2015 in ihrem Auftrag erstellte wissenschaftliche Studie gibt dazu keinen Anlass. Bei der Untersuchung von Verdrängungseffekten durch illegale Downloads bei Filmen, Musik, Büchern und Computerspielen seien "keine tragfähigen statistischen Beweise für die Verdrängung von Verkäufen durch Urheberrechtsverletzung" gefunden worden, heißt es in der Zusammenfassung der Studie – mit einer Ausnahme: Blockbuster-Filme.

Einfluss von Piraterie auf den Verkauf

Die EU-Kommission hat die Studie bisher unter der Decke gehalten. Bekannt wurde sie nun aufgrund von Nachforschungen der Europaabgeordneten Julia Reda (Piraten/Grüne). Nachdem sie einen Antrag auf Informationszugang gestellt hatte, spielten ihr Mitarbeiter der Kommission die Studie (PDF) zu, die dann Netzpolitik.org veröffentlicht hat.

Die Frage, welche Wirkung der Konsum illegal kopierter Inhalte auf deren legalen Erwerb hat, bestimmt die Richtung der europäischen Urheberrechtspolitik. Festgestellt wird diese Wirkung über die so genannte Verdrängungs-Rate. Die 300-seitige Studie der niederländischen Beratungsfirma Ecorys untersuchte hierfür die Bereiche Musik, Film, Bücher und Games nach sechs Kriterien und befragte online rund 30.000 Nutzer in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Polen, Spanien und Schweden.

Verdrängungseffekt bei Blockbustern

Die Studie stellt dennoch verschiedene Verdrängungseffekte fest: Im Bereich der Filme und Serien führen Raubkopien zu einer negativen Verdrängungsrate von 27 Prozent, wobei diese vor allem im Bereich der Blockbuster liegt. Das bedeutet, dass bei 100 illegalen Streams oder Downloads 27 legale Transaktionen unterblieben. Im Bereich Bücher stellten die Studienautoren eine negative Rate von 38 Prozent fest, wobei sie allerdings die absolute Zahl der illegalen Downloads als "zu vernachlässigen" und die Rate daher als statistisch unbedeutend bezeichnen.

Im Gaming-Bereich diagnostizierten die Forscher hingegen einen positiven Effekt von 24 Prozent, was bedeutet, dass 100 illegale Downloads zu weiteren 24 Käufen führten. Die Raubkopien führten damit zu einer deutlichen Umsatzsteigerung, was die Studienautoren auf die erfolgreiche Strategie der Spielindustrie zurückführen, den Kauf eines Spiels mit Extrapunkten oder Extralevels zu belohnen. Für den Bereich Musik kommt die Studie auf eine Verdrängungsrate von 0 Prozent. Allerdings räumen die Autoren der Studie auch ein, dass ihre Ergebnisse "nicht unbedingt bedeuten, dass Piraterie keinen Effekt hat, sondern dass die statistische Analyse diesen Effekt nicht mit hinreichender Verlässlichkeit beweist".

Reda: Umgang mit der Studie "unredlich"

Die EU-Kommission veröffentlichte auf Basis der Daten 2015 einen Aufsatz über Umsatzverluste der Content-Branche, für den sie allerdings nur den Fall der Blockbuster-Filme berücksichtige. Die Ergebnisse zu den anderen Content-Branchen wurden nicht erwähnt, die Studie selbst nur in einer Fußnote erwähnt. Die Europaabgeordnete Julia Reda hält das für "unredlich".

Reda fordert die EU-Kommission jetzt auf, "zeitnah mehr solide Beweise in der Copyright-Debatte vorzulegen", zumal diese ihr ja bereits vorliegen. Sie erwartet, dass die Kommission in den nächsten Tagen über die offizielle Freigabe der Studie entscheiden wird. Der Urheberrechtsexperte Leonhard Dobusch kommt zu dem Schluss, dass die Studie sich nicht dafür hernehmen lässt, strengere Maßnahmen wie etwa den jetzt geplanten Upload-Filter zu rechtfertigen.

Quelle : www.heise.de