Autor Thema: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer / Warez-Szene  (Gelesen 32073 mal)

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In Frankreich ist erstmals ein Tauschbörsennutzer verurteilt worden. Für das Anbieten von 10.000 Musiktiteln über das Internet muss ein 28-jähriger Lehrer rund 10.000 Euro Schadenersatz unter anderem an die Verwertungsgesellschaft Sacem (Société des auteurs, compositeurs et éditeurs de musique) zahlen, urteilte ein Gericht in Pontoise (Val-d'Oise). Zudem muss der Lehrer die Verfahrenskosten in Höhe von 2400 Euro tragen. Eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Musikindustrie begrüßte den "exemplarischen Charakter" dieses Urteils, Verbraucherschützer verlangten hingegen Straffreiheit für "Musikpiraten". Das Urteil fiel allerdings milder aus als nach dem Gesetz maximal vorgesehen, das bis zu drei Jahre Haft und 300.000 Euro Geldstrafe vorsieht. Der Amateur-Musiker war im August 2004 nach mehrmonatiger Überwachung festgenommen worden.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 07 September, 2010, 16:49 von SiLæncer »

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US-Musikindustrie hat Verstorbene des Dateitauschs bezichtigt
« Antwort #1 am: 05 Februar, 2005, 18:31 »
Von einem absurden Fall berichtet die US-amerikanische Zeitung The Charleston Gazette. Demnach hat der Verband der US-Musikindustrie Recording Industry Association of America (RIAA) gegen eine bereits einen Monat zuvor im Alter von 83 Jahren verstorbene Dame Klage eingereicht. Angeblich soll sie unter dem Nick-Namen "smittenedkitten" 700 Pop-, Rock- und Rap-Songs illegal im Internet zum Tausch angeboten haben.

"Gertrude Walton hasste Computer", zitiert die Zeitung die Tochter der Dame. Sie habe in den letzten 17 Jahren mit ihrer Mutter zusammengelebt. Ein Computer sei aufgrund der Aversion ihrer Mutter nie ins Haus gekommen. "Sie hätte nicht einmal gewusst, wie man einen PC anschaltet."

Am vergangenen Donnerstag räumt die RIAA nach Angaben der Zeitung schließlich ein mögliches Missverständnis ein. "Die Beweisaufnahme in diesem Fall liegt schon Wochen und Monate zurück", sagte demnach RIAA-Sprecher Jonathan Lamy. Man werde die Klage nun möglicherweise zurückziehen.

Die Tochter allerdings stellt den Verlauf anders dar. Sie habe bereits einige Tage vor Klageerhebung einen Kopie des Totenscheins an die RIAA gefaxt, nachdem sie eine entsprechende Ankündigung erhalten hatte. "Ich bin mir ganz sicher, dass meine Mutter nicht vom Greenwood-Friedhof auferstehen wird, um an der Verhandlung teilzunehmen."

Quelle : www.heise.de

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Filmindustrie macht gegen "Raubkopierer-Klausel" mobil
« Antwort #2 am: 08 Februar, 2005, 20:11 »
Mit "großer Sorge" nimmt der Verband der Filmverleiher (VdF) zur Kenntnis, dass das Bundesjustizministerium auch im überarbeiteten Referentenentwurf für die zweite Reformstufe des Urheberrechtsgesetzes nicht auf die Einführung einer "Bagatellgrenze" verzichten will. Mit dem geplanten Gesetzesvorbehalt sollen rechtswidrige Vervielfältigungen straffrei bleiben, wenn sie "nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch" hergestellt werden. "Sollte diese neue Vorschrift ohne Einschränkung auch für den Kinofilmbereich gelten, ist unser Kampf gegen die Auswirkungen der Piraterie zum Scheitern verurteilt", schlägt VdF-Geschäftsführer Johannes Klingsporn jetzt in einem heise online vorliegenden Schreiben an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Alarm. Er bittet die SPD-Politikerin "dringend, auf die Einführung dieser 'Raubkopierer'-Klausel zu verzichten."

Die Filmverleiher, die schon im Herbst gegen die Bagatellgrenze zu Felde zogen, befürchten insbesondere zwei Konsequenzen: "eine absurde Schwächung der Rechtsverfolgung sowie eine Legalisierung von Milliarden von Raubkopien". Die vorgesehene Änderung hätte zur Folge, "dass aus Sicht des Gesetzgebers das Mitschneiden aktueller Kinofilme im Kinosaal zunächst straffrei wäre", hält Klingsporn Zypries vor Augen. Gleiches gelte für zehntausende Mitarbeiter in der Filmindustrie: Private Vervielfältigung werde strafrechtlich nicht verfolgt, wenn sie im geringen Umfang erfolge. Eine Begründung dieser "absurden Schwächung der Rechtsverfolgung" sei im Referentenentwurf nirgends geliefert worden.

Die Einführung einer Bagatellklausel hätte zur Folge, dass die 40 Millionen Nutzer, die laut der aktuellen Brennerstudie der Filmförderungsanstalt Zugang zu digitalen Vervielfältigungstechniken haben, ohne Strafandrohung Filme herunterladen dürften, warnt Klingsporn weiter.
./.
Parallel haben die Filmverleiher in Kooperation mit der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ihre ausführliche rechtliche Stellungnahme zum so genannten "2. Korb" der Urheberrechtsreform überarbeitet. Sie vergleichen darin die Debatte um die Straffreiheit gelegentlicher nach dem neuen Gesetz aber illegaler Tauschbörsennutzung mit der "in den siebziger und achtziger Jahren geführten Diskussion über den Ladendiebstahl". Die vom Justizministerium gesehene Gefahr der Kriminalisierung weiter Bevölkerungskreise sehen sie nicht.
./.
Nicht locker lassen die Rechteinhaber zudem bei ihrer Forderung nach einem Auskunftsanspruch gegen Provider. Oberlandesgerichte in Frankfurt und in München haben in diesem Zusammenhang in den letzten Monaten geurteilt, dass Internetanbieter auf Grund der momentanen Gesetzeslage die persönlichen Daten ihrer Kunden beim Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen nicht herausgeben müssen
./.
Im Bundesjustizministerium gibt es derweil Überlegungen, das umstrittene Instrument zur Offenlegung von Kundenidentitäten eventuell in das neu zusammengeschnürte Telemediengesetz zu integrieren. Noch prüfen die Experten dort aber, inwieweit ein Auskunftsanspruch im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung des "geistigen Eigentums" überhaupt ins deutsche Recht eingeführt werden muss.
./.
 (Stefan Krempl) / (jk/c't)
Der ganze Artikel mit Links
Quelle: www.heise.de

Anmerkung von mir:

Das verspricht noch interessant zu werden, möglicherweise bekommt die Filmindustrie doch nicht ohne Weiteres genau die Gesetze, die sie gerne hätte.

Wenn doch, verlange ich einen Rechtsanspruch auf Datenträgerersatz bei Beschädigung, ohne abermalige Bezahlung der Rechte.
Immerhin wollen die uns letztlich auch jegliche Sicherungskopie geschützter Inhalte verbieten.
Die Bindung eines Nutzungsrechts an ein bestimmtes (physisches) Datrenträgerexemplar sollte in dem Zusammenhang auf möglicherweise unzulässiges Koppelgeschäft geprüft werden, immerhin ist die CD oder DVD selbst das billigste Bestandteil der Ware.
Zudem müsste sonst jede entsprechende Abgabe auf Hardware und Rohlinge entfallen bzw. nach Inkrafttreten zumindest teilweise erstattet werden.

Jürgen
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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"Musikindustrie vs. Tauschbörsen" geht in die letzte Instanz
« Antwort #3 am: 29 März, 2005, 18:22 »
Der Kampf zwischen der US-amerikanischen Unterhaltungsindustrie und den Herstellern von Tauschbörsen-Software hat die letzte juristische Instanz erreicht. Der Oberste Gerichtshof der USA nahm sich am heutigen Dienstag der Klage von 28 Film- und Musikkonzernen gegen Grokster und StreamCast Networks (Morpheus) an. Ein Urteil wird allerdings frühestens im Juli erwartet. Die verklagten Firmen hatten alle bisherigen Verfahren in den anderen Instanzen gewonnen.

Die Musikindustrie macht in der Klage geltend, in den vergangenen Jahren schwere Verluste durch Tauschbörsen erlitten zu haben. Zwar sind mehrere Konzerne inzwischen dazu übergegangen, das legale Herunterladen ihrer Musik über das Internet anzubieten, so verkaufte der Online-Dienst iTunes Music Store von Apple seit seinem Start vor knapp zwei Jahren mehr als 300 Millionen Musikstücke. Die Zahl der kostenlos heruntergeladenen Titel, die nicht bei den Rechteinhabern oder den Rechteverwertern lizenziert worden sind, liegt nach Meinung der Industrie aber immer noch beim einem Vielfachen.

Die Hersteller der Tauschbörsen-Software haben sich in der Vergangenheit erfolgreich damit verteidigt, dass sie für den Missbrauch ihrer Produkte durch Verbraucher nicht verantwortlich sind. Sie beziehen sich dabei auf das so genannte Betamax-Urteil des Supreme Court: Darin war Sony von dem Vorwurf freigesprochen worden, Videorecorder-Hersteller seien für mögliche illegale Nutzung ihrer Geräte zur Herstellung von Raubkopien verantwortlich zu machen.

Unterstützung erhielten Grokster und Streamcast nicht nur vom Medienmogul Mark Cuban und von einzelnen Musikern, sondern unter anderem von IT-Verbänden: Der Schutz geistigen Eigentums dürfe nicht auf Kosten technischer Innovationen durchgesetzt werden. Das Betamax-Urteil habe es möglich gemacht, dass sich eine angeblich zerstörerische Technik in Videorecordern, CD-Playern, Apples iPod bis hin zum Computer als solchem entfalten konnte.

Der Fall erregt aber nicht nur das Interesse der User, sondern ruft auf beiden Seiten Verbündete auf den Plan; auch unter Musikern ist die Haltung nicht einheitlich. So schlugen sich die Christian Coalition of America, aber auch das Hip-Hop Summit Action Network auf die Seite der Medienbranche. Künstler Tom Jones und Avril Lavigne oder die der Songwriters Guild of America unterstützen die Musik- und Filmverbände ebenfalls in ihrem Vorgehen gegen die beiden Hersteller von Tauschbörsensoftware. Die Medienbranche sieht das Betamax-Urteil falsch interpretiert: Wenn ein Produkt oder ein Service hauptsächlich für illegale Zwecke genutzt werde, müsse ein Provider oder Anbieter zur Rechenschaft gezogen werden. Ähnlich wie im Fall von Napster lautet der Vorwurf gegenüber Grokster und Streamcast gar, sie hätten die Software explizit dafür entwickelt, damit Anwender Urheberrechtsverletzungen begehen könnten.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshof der USA in einigen Wochen wird von vielen Betrachtern als ähnlich bedeutsam für die Hightech-Industrie und die moderne Medienbranche eingeschätzt wir das Betamax-Urteil von 1984. Als eine Art Betamax-Urteil für das digitale Medienzeitalter könnte es die künftige Richtung bestimmen, in der sich die Zugriffsmöglichkeiten der Kunden auf urheberrechtlich geschützte Werke und der Umgang mit digitalen Medien sowie Online-Distribution entwickelt. Die Verbände der Film- und Musikbranche haben aber bereits angekündigt, sie würden ihre kommerziellen Download-Dienste und Medien-Onlineshops weiter ausbauen, auch wenn sie vor dem Supreme Court gegen Grokster und Streamcast unterliegen würden.

Quelle : www.heise.de

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Der Branchenverband der US-amerikanischen Filmindustrie, Motion Picture Association of America (MPAA) hat Klagen gegen sechs BitTorrent-Websites eingereicht. Sie seien dafür veranwortlich, dass Filme und Fernsehsendungen im Wert von mehreren Millionen US-Dollar illegal verbreitet werden, teilt die MPAA mit (PDF). Dies sei das erste Mal, dass sich der Verband gegen Websites wendet, die für die unerlaubte Verbreitung von Fernsehsendungen verantwortlich seien. Bei den verklagten Sites handelt es sich um ShunTV, Zonatracker, Btefnet, Scfi-Classics, CDDVDHeaven und Bragginrights. Zusammen erreichten sie täglich bis zu 100.000 Nutzer, schreibt die MPAA.

Die Filmindustrie hatte Ende vergangenen Jahres angekündigt, gerichtlich gegen BitTorrent-Server vorgehen zu wollen. Kurz darauf folgten die ersten Klagen. Nun bilanziert die MPAA, über 90 Prozent der Sites, die verklagt worden seien, hätten ihre Dienste eingestellt. Auf einigen Websites wie zum Beispiel LokiTorrent.com prangt nun der MPAA-Warnhinweis "You Can Click But You Cannot Hide". Im Februar hatte der Verband in einem Schnellverfahren vor einem US-Bundesgericht in Dallas die Schließung der BitTorrent-Link-Seite LokiTorrent.com durchgesetzt.

Quelle : www.heise.de

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US-Filmindustrie klagt erneut gegen Tauschbörsen-Teilnehmer
« Antwort #5 am: 03 Juni, 2005, 13:21 »
Der Verband der US-amerikanischen Filmindustrie Motion Picture Association of America (MPAA) hat erneut gegen Internet-Tauschbörsenteilnehmer geklagt. Das sei die fünfte Klage-Runde, teilt der Verband in einer DOC-Datei mit. Sie sei Teil einer "dramatischen Eskalation" im Kampf gegen "Filmpiraterie". Wie viele Internet-Nutzer von der Klage betroffen sind, teilt die MPAA nicht mit.

"Diese Klagen tragen dazu bei, auf die Konsequenzen aufmerksam zu machen, die durch das Stehlen von Filmen im Internet entstehen", sagte das für "weltweite Antipiraterie" zuständige MPAA-Vorstandsmitglied John G. Malcolm. Aktueller Aufhänger für den Unmut der Filmfirmen ist das Auftauchen des neuen George-Lucas-Films Star Wars: Episode III in Tauschbörsen. Er sei illegal im Internet erhältlich gewesen, bevor er in den Kinos zu sehen war. "Die Menschen, die Filme illegal tauschen, müssen verstehen, dass es sich um Diebstahl handelt und dass sie dafür verantwortlich gemacht werden."

Die MPAA hatte ihre Offensive gegen Online-Tauschbörsenteilnehmer im November vergangenen Jahres eingeläutet und eine erste Klagewelle gegen einzelne Internet-Nutzer angekündigt. Seitdem habe der Verband viele von ihnen mit Namen identifizieren können, teilt die MPAA mit. Die angedrohten Zivilansprüche können 30.000 US-Dollar für einen unerlaubt kopierten oder weitergereichten Film betragen und bis zu 150.000 US-Dollar, wenn ein Vorsatz im Spiel ist.

"Wir würden natürlich lieber sehen, dass die Leute Kinokarten oder DVDs im Laden kaufen als ihr Geld für Anwälte auszugeben", fügt Malcolm hinzu. "Doch wir werden nicht eher ruhen, bis auch der letzte Internet-Filmdieb außer Gefecht gesetzt wurde." Die MPAA zitiert eine Studie, laut der der Schaden, der in diesem Jahr durch Online-Filmtausch entstehen werde, 5,4 Milliarden US-Dollar betragen werde. Zuletzt zielten die juristischen Aktionen des Verbandes gegen die Verbreitung von TV-Mitschnitten über das Internet.

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Eine gängige Methode der Medienbranche im Kampf gegen Filesharing war und ist das Einspeisen gefälschter oder verstümmelter Dateien in das jeweilige P2P-Netz. Inzwischen scheint auch vermehrt BitTorrent davon betroffen zu sein. Laut Beiträgen in einschlägigen Foren häufen sich nicht nur gefälschte torrent-Dateien auf Webservern und in anderen P2P-Börsen, die als Ausgangspunkt für den BitTorrent-Download dienen. Verschiedene Dienstleister speisen mit Hilfe manipulierter BitTorrent-Clients angeblich kaputte Pakete in bestehende Transfers ein und versuchen so, den erfolgreichen Transfer zwischen den Peers zu vereiteln.

Auf "The Pirate Bay" berichten Anwender, dass sie die gefälschten Pakete unter anderem auf IP-Adressbereiche von MediaSentry/Safenet sowie verschiedenen Internet-Providern wie ThePlanet.com Internet Services, Abovenet Communications, Peak Web Hosting und Performance Systems International eingrenzen konnten. Ihnen waren Probleme beim Tausch der neuesten Episoden der US-TV-Serie Six Feet Under aufgefallen, etwa fehlerhafte Pakete und vorzeitig beziehungsweise irregulär abgebaute TCP-Verbindungen.

Ein solches Vorgehen der Filmindustrie wäre keineswegs überraschend: Schon vor Jahren begann die Musik- und Filmbranche damit, beispielsweise in Napster und Kazaa manipulierte Dateien einzuspeisen, um Tauschbörsianer zu zermürben.

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Seit der ersten Klagewelle gegen Tauschbörsen-Teilnehmer, die Musikaufnahmen zum Download zur Verfügung stellen, seien in Deutschland etwa 1300 Strafverfahren eingeleitet worden. Das teilt Hartmut Spiesecke mit, Sprecher des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft. Die daraufhin geltend gemachten Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche hätten durchschnittlich je Betroffenem 4000 Euro betragen, im Einzelfall bis zu 15.000 Euro. Wie viele "Rechtsverletzer" bisher an die Musikindustrie gezahlt haben, gibt Spiesecke nicht bekannt.

Die Zahl der unerlaubt auf Filesharing-Plattformen angebotenen Musikaufnahmen sei von Januar bis Juni um drei Prozent auf 900 Millionen angestiegen, gleichzeitig wachse aber in vielen Ländern die Nutzung legaler Online-Plattformen. Vor diesem Hintergrund habe in Deutschland für 2004 eine deutliche Abnahme von unerlaubt angebotenen Songs festgestellt werden können, und zwar von 600 Millionen im Jahr 2003 auf 382 Millionen, meint der Branchenverband.

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US-Filmindustrie verklagt 286 Filesharing-Nutzer
« Antwort #8 am: 26 August, 2005, 16:56 »
Der Interessenverband der US-amerikanischen Filmindustrie hat Klagen gegen 286 Internetnutzer wegen Copyright-Verletzungen eingereicht. Dabei hat die Motion Picture Association of America (MPAA) eine neue Taktik eingeschlagen, schreiben US-amerikanische Medien. Sie habe die Beschuldigten durch Daten ausfindig machen können, die sie von geschlossenen BitTorrent-Websites erhalten hat. Gegen diese war die MPAA in jüngster Zeit massiv vorgegangen. Als Teil der außergerichtlichen Einigung mit einigen Betreibern seien Daten wie Server-Logdateien an Vertreter der Filmindustrie übergeben worden.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/63277

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Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer
« Antwort #9 am: 06 September, 2005, 15:20 »
Tausende Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer wegen Verletzung des Urheberrechts überfluten derzeit die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Sie wurden nach Informationen von heise online von einer Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei eingereicht, die mit dem Schweizer Unternehmen Logistep zusammenarbeitet.

Logistep hat sich nach eigenen Angaben darauf spezialisiert, im Auftrag von Rechteinhabern Urheberrechtsverletzungen im Internet aufzuspüren. Auf seiner Homepage gibt das "Anti-Piracy-Unternehmen" an, es dokumentiere voll automatisiert, "welche Inhalte über welchen Zeitraum und mit welcher IP-Adresse des Users geladen wurden". Als "Full-Service-Dienstleister" kümmere es sich auch gleich um die rechtliche Verfolgung.

Allein im Juni und Juli sind mehr als 20.000 Anzeigen der Karlsruher Kanzlei eingegangen, wie die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage bestätigte. Die Anwaltskanzlei habe angegeben, pro Woche noch etwa 10.000 Anzeigen nachschieben zu können, sagte ein Kripo-Beamter. Allein in 12.000 Fällen gehe es um Upload-Angebote des PC-Spiels Earth 2160 im eDonkey-P2P-Netz. Das Spiel wird vom Hersteller Zuxxez Entertainment vertrieben.

Dirk P. Hassinger, Vorstand bei Zuxxez, bestätigte die Beauftragung von Logistep. "Uns entstehen immense Verluste durch den Tausch unserer Software in P2P-Börsen, die wir nicht mehr hinnehmen." Schon jetzt lasse sich beobachten, "dass die Aktion insoweit gefruchtet hat, als dass Earth 2160 in Tauschbörsen so gut wie nicht mehr zu finden ist und dadurch die Verkäufe anhaltend sehr zufriedenstellend sind."

In den Anzeigen führt die Anwaltskanzlei den Namen der angebotenen Software, die IP-Adresse, die emule-Nutzkennung des Anbieters und den Zeitpunkt des Angebots an. Auf welche Weise Logistep diese Daten ermittelt hat, geht nach Auskunft des Kripo-Beamten nicht daraus hervor. Es sei also nicht garantiert, dass beispielsweise der Timestamp immer korrekt sei. Nur dann aber könne die Staatsanwaltschaft mit hinreichender Sicherheit feststellen, welcher Nutzer im genannten Zeitraum die IP-Adresse vom Zugangsprovider zugewiesen bekommen hat.

Trotz dieser Bedenken hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe in allen Fällen Ermittlungen aufgenommen. Logistep fordert jeweils mit einer automatisch generierten E-Mail den Provider des Verdächtigen auf, die Verbindungsdaten auch im Falle eines Flatrate-Zugangs vorläufig zu sichern. Die Strafermittler fragen dann nach Eingang der Anzeige die Kundendaten zu den IP-Adressen ab.

Dass Richter aufgrund der Beweislage Durchsuchungsbeschlüsse genehmigen würden, ist unwahrscheinlich. Deshalb schickt die Staatsanwaltschaft zunächst lediglich Anhörungsbögen an die ermittelten Personen. Unabhängig davon, ob der Verdächtigte die Tat zugibt, wird in den meisten Fällen die Einstellung des Verfahrens angeboten, falls er der Auflage einer Geldzahlung zustimmt. Was passiert, wenn ein Verdächtiger die Tat bestreitet, ist noch offen. Zu einer Anklage ist es bisher noch nicht gekommen.

Gegenüber heise online wollte die Logistep AG in Höri keine Auskünfte darüber erteilen, wie ihre Tauschbörsen-Scan-Software arbeitet und welche Daten von Nutzern in der "Live-Datenbank" erfasst werden. Dazu gebe es derzeit eine "restriktive Informationssperre", teilte man uns telefonisch mit. In einigen Wochen wolle man das Verfahren genauer erläutern. Man habe in Deutschland bereits einige große Kunden dafür begeistern können. Auch der Spielehersteller CDV etwa hat Ende Juli 2005 bekannt gegeben, durch Logistep "jede ermittelte Raubkopie und illegale Vervielfältigung straf- und zivilrechtlich verfolgen" zu lassen. Auch Unternehmen aus der Musikindustrie sind unter den neu gewonnenen Kunden. Auf die Staatsanwaltschaft dürfte also noch jede Menge weitere Arbeit zukommen.

Unterdessen kündigte die von Logistep beauftragte Kanzlei an, Akteneinsicht bei den Ermittlungsbehörden zu beantragen, nachdem die Tauschbörsen-Nutzer ermittelt wurden. Der nächste Schritt der Auftraggeber wird folglich sein, den Strafanzeigen zivilrechtliche Ansprüche, beispielsweise kostenpflichtige Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen, folgen zu lassen. Der Hersteller Zuxxez bestätigte, bereits solche Schritte eingeleitet zu haben. Als Schadensersatz pro Upload von Earth 2160 veranschlagt er 50 Euro.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/63635

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« Antwort #10 am: 12 Oktober, 2005, 19:46 »
Auf den ersten Blick geht es der Musikindustrie derzeit eher schlecht: Laut den jüngsten Zahlen, die der internationale Verband der phonographischen Wirtschaft, die IPFI, vorgelegt hat, schrumpfte der Umsatz mit Tonträgern wie CDs in der ersten Jahreshälfte 2005 im Vergleich zum Vorjahr um 200 Millionen Dollar auf 13,2 Milliarden. Damit setzte sich ein Trend fort, der den Musikfirmen immer mehr Verluste beschert.

Allerdings fehlt bei diesen Zahlen die Berücksichtigung eines gegenläufigen Phänomens: Das enorme Wachstum im Online-Musikbereich, der seit 2004 um nahezu 350 Prozent zulegte. In der ersten Jahreshälfte 2004 lag der Umsatz in diesem Sektor noch bei nur 220 Millionen Dollar, ein Jahr später sind es bereits 790 Millionen. Dominiert von Apples "iTunes Music Store", liegen die Online-Musikverkäufe inzwischen bei immerhin sechs Prozent des Gesamtmusikmarktes. Vor einem Jahr waren es gerade einmal zwei Prozent.

Die Musikbranche frohlockt. "Der Boom bei digitaler Musik kennt kein Ende. Dieses Wachstum ist nicht nur für die Musikfirmen spannend, sondern auch für die Reseller und den Konsumenten", teilte IFPI-Vorsitzender und CEO John Kennedy in seiner Botschaft an die Presse mit, in der das gute Ergebnis verkündet wurde. "Immer mehr Menschen in immer mehr Ländern laden sich Musik legal auf Computer oder Handy."

Sogar erste Dateitauschbörsen-Betreiber gestehen ihre Niederlage ein: "Die Musikindustrie hat nicht nur die Schlacht um die Online-Musik gewonnen, sondern den ganzen Krieg", meint etwa Wayne Rosso. Der Mann war Gründer des von den Plattenlabels mit allen rechtlichen Mitteln gejagten P2P-Anbieters Grokster und ist heute Aufsichtsratsvorsitzender von Mashboxx, dem neuen Besitzer des Unternehmens.

Die Strategie, sowohl Dateitauschbörsenbetreiber als auch raubkopierende Nutzer vor den Kadi zu ziehen, scheint aufzugehen. Anfang September entschied ein Gericht in Australien, dass die populäre Tauschbörse Kazaa Urheberrechtsverletzungen ermöglicht oder zugelassen hat. Der Richter zwang die Mutterfirma, ihre Software so zu verändern, dass künftig weniger Verstöße vorkommen können. Außerdem muss Kazaa 90 Prozent der Gerichtskosten übernehmen, die den Klägern (darunter die Labels Warner, Sony und Universal) entstanden sind.

Auch in den USA gewinnen die Musikkonzerne Oberwasser: Im Juni entschied der Oberste Gerichtshof des Landes in einem viel beachteten Urteil gegen den Dateitauschbörsenbetreiber Grokster. Das Urteil erschreckte viele Filesharing-Firmen derart, dass sie ihr Geschäftsmodell nun ändern wollen, weil ihnen sonst die Schließung drohen könnte. Grokster selbst wurde inzwischen an Mashboxx verkauft, ein Unternehmen, das von der Industrie genehmigte Tauschbörsen betreiben will. WinMX, ein anderer populärer Filesharing-Dienst, ist bereits offline gegangen. eDonkey, einst ebenfalls sehr beliebt, will derweil demnächst damit beginnen, seine Kunden pro getauschtem Song zahlen zu lassen, wie Firmengründer Sam Yagan sagt.

Sogar BitTorrent, dessen dezentraler Tauschdienst die Musikindustrie lange Zeit in Angst und Schrecken versetzte, ändern sich womöglich: Die gleichnamige Firma nahm kürzlich 8,75 Millionen Dollar von Risikokapitalgebern auf -- Gelder, die ein Unternehmen, das Piraterie als sein Hauptgeschäftsmodell ansieht, wohl kaum bekommen hätte. "BitTorrent soll die ideale Plattform sowohl für unabhängige Verleger als auch für führende Medienkonzerne werden", kommentierte BitTorrent-Gründer Bram Cohen das Investment.

All diese Entwicklungen deuten auf einen klaren Sieg der Musikindustrie im Online-Sektor hin. Noch vor sechs Jahren, als Napster das Licht der Welt erblickte und schnell Millionen Nutzer mit kostenloser -- und illegaler -- Musik versorgte, hätte das niemand erwartet. Damals schien es, als läuteten die Totenglocken für die Labels.

Besonders das rechtliche Vorgehen der Musikfirmen gegen Filesharing-Netze wirkt sich auf die Anbieter aus. Auch scheint der Datenverkehr insgesamt zurückzugehen. Wie Eric Garland, CEO beim P2P-Statistikunternehmen BigChampagne, sagt, nimmt das Wachstum derzeit ab: "Die Wachstumskurve ist ziemlich eingefroren." Die durchschnittliche Anzahl gleichzeitiger Tauschbörsennutzer sinkt bereits: Lag sie im August noch bei 9,6 Millionen, ging sie im September auf 9,3 Millionen zurück.

Garland glaubt allerdings nicht, dass die Dateitausch-Software an sich tatsächlich verschwinden wird -- selbst wenn die Hersteller das Feld verlassen oder Musik künftig legal vertreiben wollen. Der Statistiker rechnet eher damit, dass die Tools nutzerfreundlicher würden: Derzeit machen die Dateitauschbörsen ihr Geld vor allem mit eher nerviger Werbung, die ihre Programme enthalten. Sollten die Unternehmen verschwinden, könnten sich werbefreie Tools durchsetzen. "Sobald niemand mehr Geld mit diesen Programmen verdienen muss, verschwindet auch die in ihnen enthaltene Ad- und Spyware", sagt Garland.

Obwohl die Musikindustrie derzeit ihren Sieg feiert, muss dieser also nicht von Dauer sein. So zeigen sich bereits erste Risse zwischen den Medienkonzernen und Online-Vertreibern wie Apple: Da tauschten beispielsweise Warner Music-Boss Edgar Bronfman und Apple-Chef Steve Jobs kürzlich wenig nette Worte zum Thema Preise im iTunes Music Store aus.

Bronfman will entweder mehr Geld oder zumindest mehr Kontrolle über die Preisgestaltung seiner Songs in dem bisher populärsten Online-Musikladen. Jobs will die Preise hingegen weiterhin bei 99 Cent pro Titel belassen. Die Motivation der Musikindustrie, auf die Preise zu drücken, ist wirtschaftlich verständlich: Ihre Umsätze gehen zurück, sobald Kunden die Möglichkeit haben, sich frei zehn Songs für 99 Cent pro Stück auszuwählen, anstatt ein ganzes Album auf CD für 17 Dollar zu kaufen.

"Das ist letztlich ein Pyrrhussieg", meint Jim Griffin, CEO von Cherry Lane Digital, einer Consulting-Firma, die die Unterhaltungsindustrie in Sachen Technologie berät. "Die Musikfirmen haben auf einem völlig neuen Spielfeld gewonnen, das ganz anders ist als das, was sie kannten." Der Markt zerfasere und das sei letztlich bei keinem Geschäft gut. Nichtdestotrotz: Angesichts ihrer Lage freut sich die Musikindustrie auch über diesen Sieg.

Quelle : www.heise.de

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Schweizer Filesharing-Nutzer erhalten seit heute Instant Messages der Schweizer Landesgruppe der International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms (IFPI). Diese öffnen sich laut Interessenverband der Musikindustrie automatisch am Bildschirm jener Internetnutzer, die eine Tauschbörse aufsuchen. Die Instant-Messages sind als letzte Warnung gedacht, bevor gegen den unerlaubten Vertrieb von Musikdateien im Internet konsequent durchgegriffen werde, schreibt die IFPI Schweiz, denn ab Mitte November will sie "konsequent durchgreifen". Näheres dazu will sie noch in Pressekonferenzen bekanntgeben.

In der Instant Message der IFPI heißt es: "Sie bieten geschützte Musikfiles ohne Zustimmung der Rechteinhaber über eine Internet-Tauschbörse an. Wir freuen uns über Ihr Interesse an Musik – aber warum ignorieren Sie die Rechte jener Urheber, Künstler und Labels, die diese Musik geschaffen haben?" In der Schweizer Musikwirtschaft gebe es mehr als 30.000 Beschäftigte. Illegale Angebote in Tauschbörsen gefährdeten die wirtschaftliche und künstlerische Existenz der am Musikschaffen Beteiligten. Weiter weist die IFPI auf die Artikel 62, 67 und 69 des Urheberrechtsgesetzes hin, nach denen auf das unerlaubte Anbieten von Musik im Internet Schadensersatzforderungen und strafrechtliche Sanktionen folgen könnten. Tauschbörsenteilnehmer seien nicht anonym, heißt es weiter in der elektronischen Botschaft, und könnten über gerichtliche Anträge zur Rechenschaft gezogen werden.

Bereits im März 2004 hatte die IFPI Schweiz angekündigt, ohne Vorwarnung rechtliche Schritte gegen Filesharer einleiten zu wollen. Drei Monate später bilanzierte die Musikindustrie, sie sei seit 1999 gegen etwa 1300 Privatpersonen wegen Online-Musiktauschs vorgegangen und habe mit etwa 800 Vergleiche geschlossen. Seinerzeit hieß es auch, mit spezieller Software werde der Datenverkehr nach "auffälligen Bewegungen von MP3-Dateien" abgesucht und die IP-Adresse des Nutzers ermittelt. Für jeden ihrer Meinung nach illegal erworbenen Titel berechnet die IFPI Schweiz 1 Franken (0,65 Euro). Im Nachbarland Österreich verschickt die IFPI seit etwa einem Jahr Warnungen per Instant Messaging.

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Durchsuchungen nach Massenstrafanzeigen gegen Filesharing-Nutzer
« Antwort #12 am: 25 November, 2005, 16:57 »
Die massenhaft gestellten Strafanzeigen gegen P2P-Tauschbörsennutzer zogen erste drakonische Maßnahmen der Ermittlungsbehörden nach sich. Verschickte die zuständige Staatsanwaltschaft Karlsruhe zunächst nur Anschreiben an die Verdächtigten, in denen sie mitteilt, dass "ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz" eingeleitet worden sei, fanden jetzt erste Hausdurchsuchungen bei Verdächtigen statt.

In einem heise online vorliegenden Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Schwetzingen etwa wird die Maßnahme mit dem Verdacht begründet, der Beschuldigte habe das Computerspiel Earth 2160 "bei einer Tauschbörse im Internet zum Tausch angeboten", obwohl er "nicht in Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis der Rechteinhaberin, nämlich der Firma Zuxxez Entertainment AG" gewesen sei. Eine Durchsuchung und Beschlagnahme sei gerechtfertigt, da mit der "Auffindung von Beweismitteln" zu rechnen sei.

Der Verdächtige hatte allerdings vor der Durchsuchung bereits eine Abmahnung der Karlsruher Kanzlei Schutt-Waetke erhalten, in der er von Zuxxez aufgefordert wurde, die Datei, die der Polizei als Beweismaterial dienen soll, "unverzüglich von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner Ihres Rechners zu entfernen", was er lange vor der Durchsuchung auch tat. Dennoch beschlagnahmten die Ermittlungsbeamten seinen Rechner. Rechtsanwältin Julia Janson-Czermak, die mehrere der Abmahnungsempfänger vertritt, hält das Vorgehen für "absurd".

Wie in allen derartigen Fällen wurde zuvor vom Schweizer Unternehmen Logistep die IP-Adresse und der Zeitpunkt des Tauschbörsenangebots von Earth 2160 ermittelt. Logistep übermittelt diese Daten in Echtzeit an die Karlsruher Anwaltskanzlei, die wiederum vom Rechteinhaber pauschal für sämtliche derartige Rechtsverstöße mandatiert ist. Die Kanzlei stellt sodann Strafanzeige gegen unbekannt, wartet, bis die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur IP-Adresse ermittelt hat, nimmt sofort Akteneinsicht und mahnt den mutmaßlichen Rechtsverstoß ab. Wie der Fall zeigt, wird die Strafverfolgung erheblich gestört, wenn die Staatsanwaltschaft mehr Zeit benötigt als die zivilrechtlich vorgehende Kanzlei Schutt-Waetke.

Dazu befragt, antwortet Dirk P. Hassinger, Vorstand von Zuxxez: "Wir können nichts dafür, wenn sich die Staatsanwaltschaft bisweilen recht viel Zeit lässt." Hassinger hat kein Problem damit, dass aufgrund der Strafanzeigen Durchsuchungen stattfinden und Rechner beschlagnahmt werden. Durch den Tausch des Spiels im Börsen wie eDonkey entstehe Zuxxez immenser Schaden, den man nur mit diesem Vorgehen eindämmen könne.

Allein bis Oktober 2005 habe die Kanzlei 3700 Abmahnungen an Tauschbörsennutzer verschickt, die Earth 2160 zum Download angeboten haben sollen. Der Tausch des Spiels sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Die deutschen Nutzer kämen ja noch glimpflich davon, sagte Hassinger, und fand drastische Worte: "Wenn Sie in China jemanden anzeigen, kann es sein, dass er gleich an die Wand gestellt wird."

Derweil hat Logistep offenbar neue Kunden für seinen Antipiracy-Service gewinnen können. Für das Frankfurter Musiklabel 3p des Rappers und Produzenten Moses Pelham mahnt die Kanzlei Schutt-Waetke jetzt Nutzer ab, die CD-Rips der Band Glashaus in Tauschbörsen anbieten. Dieses Verhalten dürfte kaum auf der Linie des Verbands der deutschen Phonoverbände IFPI liegen, der einen großen Teil der deutschen Musikindustrie vertritt. Dessen Sprecher Hartmut Spiesecke äußerte sich im Gespräch mit heise online skeptisch zur Strafanzeigenmaschinerie von Logistep.

Eine der Abmahnungen des Pelham-Labels liegt heise online vor. Sie ist nahezu gleichlautend mit der zum Spiel Earth 2160. Die Kanzlei verlangt für die Aufwendungen ihrer Mandantin einen Pauschalbetrag von 250 Euro. Hinzu kommt eine Schadensersatzforderung in Höhe von 50 Euro. Dieser "geringe Pauschalbetrag bestehe "nicht lediglich in dem Wert des Albums, das Sie hätten kaufen müssen, sondern stellt vielmehr den Wert der ersparten Lizenzgebühr für das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, Verbreitung und Verwertung" dar. Mehrfache Anfragen von heise online beim Label 3p zu den Abmahnungen blieben bisher unbeantwortet.

Zum Aufspüren von Urheberrechtsverstößen durchforstet Logistep mit einer modifizierten Version des Open-Source-Clients Shareaza die P2P-Netze. Findet der Client die urheberrechtlich geschützte Datei des Logistep-Auftraggebers, protokolliert er die Anbieter-IP-Adresse sowie im Falle des beliebten emule den bei der Client-Installation generierten 16-stelligen User-Hash (GUID). Taucht diese GUID in einem anderen Protokoll wieder auf, geht Logistep davon aus, dass es sich um einen "Mehrfachtäter" handelt, was unter anderem eine höhere Abmahngebühr bedeutet. Dies dürfte im Zweifelsfalle allerdings wenig Beweiskraft haben: Die GUID lässt sich fast beliebig manipulieren. Das Löschen einer bestimmten Datei sorgt beispielsweise dafür, dass emule beim nächsten Start eine neue GUID erzeugt.

Der Logistep-Client schickt direkt nach dem Fund der Datei eine E-Mail an den Abusedesk des zur IP-Adresse zugehörigen Providers. Das Schreiben enthält die Bitte, alle Log-Daten zur IP-Adresse ausnahmsweise nicht zu löschen, weil mutmaßlich eine Straftat vorliegt und demnächst die Staatsanwaltschaft nach dem Anschlussinhaber fragen dürfte. Dieses Vorgehen sorgt zunehmend für Unmut bei den Zugangs-Providern, die qua Datenschutzvorschriften eigentlich dazu angehalten sind, genau diese Daten nach Verbindungsende zu löschen. Dem Berliner Flatrate-Anbieter Versatel platzte der Kragen: Per einstweiliger Verfügung ließ man Logistep verbieten, den Abusedesk mit solchen Mails zu bombardieren. Das Schweizer Unternehmen hat bereits Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt.

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Schweizer Musikindustrie verschärft Kampf gegen Filesharer
« Antwort #13 am: 21 Dezember, 2005, 16:46 »
Eidgenössische Provider erhalten momentan Post von der IFPI Schweiz, in der sie zur Herausgabe der persönlichen Daten auffällig gewordener Tauschbörsen-Nutzer beziehungsweise zum Versand von Unterlassungserklärungen an Rechte verletzende Filesharer angehalten werden. Die Schweizer Landesgruppe der Musikindustrie sieht die Zugangsanbieter zum Handeln verpflichtet, weil diese gleichzeitig über die Urheberrechtsverletzungen aufgeklärt und somit für die Handlungen von Kunden haften würden. "Wir fordern Sie daher auf, unverzüglich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um diese rechtswidrigen Zustände zu beenden und die unautorisierte Vervielfältigung und Verbreitung zu stoppen", heißt es in dem heise online vorliegenden Schreiben. Ferner rät der Phonoverband "dringend" an, "zu Beweiszwecken sofort entsprechende Sicherungen" über den Datenverkehr vorzunehmen, der über ins Visier genommene IP-Adressen laufe.

Die Schweizer Musikindustrie fährt bereits seit längerem eine lautstarke Kampagne gegen illegales Filesharing. Seit November versendet sie per Instant Messaging "letzte Warnungen" an Tauschbörsen-Nutzer, die ihrer Ansicht nach "geschützte Musikfiles ohne Zustimmung der Rechteinhaber" anbieten. Kurz darauf kündigte die IFPI Schweiz ein Ende der juristischen Schonzeit unter dem Motto "Game over" für Filesharer an. Mitte Dezember gab die Vereinigung bekannt, über 50 Verfahren wegen illegaler Verbreitung von Songs im Internet eröffnet zu haben. Der Abschreckungseffekt der Aktion soll nun anscheinend über die Inanspruchnahme der Provider noch vergrößert werden, obwohl sich die IFPI damit auf rechtlich unsicheres Terrain begibt.

"Uns ist bewusst, dass die in Rede stehenden Soundfiles nicht von Ihnen, sondern von Dritten vervielfältigt und verbreitet werden, die sich dafür der von Ihnen zur Verfügung gestellten technischen Infrastruktur bedienen", räumt der Verband in dem Brief ein. Die Mitwirkung an derlei Urheberrechtsverletzungen sei aber "als Gehilfenschaft ebenfalls strafbar und schadenersatzpflichtig, sobald Sie trotz Kenntnis von der Rechtsverletzung beziehungsweise des entsprechenden Verdachtes diese weiterhin durch die fortgesetzte Zurverfügungstellung Ihrer technischen Infrastruktur ermöglichen".

Die IFPI-Landesgruppe will daher entgegen der Regelungen zum Fernmeldegeheimnis Auskunft über die "vollständigen Angaben über Name und Wohnort der Personen", die mit aufgezeichneten IP-Adressen die an sich geschützten Dateien illegal angeboten haben sollen. Sollten die Provider "aus irgendwelchen Gründen" nicht dazu bereit sein, bittet der Verband um die Zusendung einer Unterlassungserklärung und eines Vergleichs an die entsprechenden Nutzer, damit diese sich bei der IFPI "freiwillig" melden können. Nur mit der Weiterleitung der Briefe, die "aus datenschutzrechtlichen Gründen" in der Form von Blanko-Erklärungen ohne konkrete zu zahlende Summen gehalten sind, könnten die Provider ihre Kunden vor einer Strafanzeige retten, heißt es weiter in dem Schreiben. Eine Anzeige müsste der Phonoverband dann freilich zunächst gegen unbekannt stellen.

Die Summen, welche die Musikindustrie in der Schweiz bei vorherigen Vergleichsangeboten ins Spiel gebracht hat, bewegen sich laut Medienberichten zwischen 1000 und 9000 Schweizer Franken. Anderweitig geltend zu machende Schadensersatzansprüche beziffert die IFPI auf Beträge zwischen 3000 und 10.000 Franken. Zu Prozessen gegen Tauschbörsen-Nutzer ist es in der Schweiz bislang noch nicht gekommen.

Die Inanspruchnahme von Providern bei der Klärung potenzieller Urheberrechtsverletzungen steht auch hierzulande im Mittelpunkt einer heftigen Auseinandersetzung. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kündigte vergangene Woche an, einen Auskunftsanspruch gegen die Zugangsanbieter gesetzlich verankern zu wollen. Dagegen wehren sich die betroffenen Unternehmen, während die Unterhaltungsindustrie die vorgeschlagenen Regelungen noch nicht für ausreichend hält.

Quelle : www.heise.de

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Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat eine Empfehlung zum Umgang mit Massenstrafanzeigen gegen Filesharing-Nutzer ausgesprochen. Bei einer Arbeitstagung der Generalstaatsanwälte Ende November 2005 hatten die Behörden zuvor darüber diskutiert, wie sie künftig mit den zig tausenden Strafanzeigen umgehen sollen, die in Karlsruhe wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverstößen gestellt wurden.

Daraus resultierte eine Empfehlung, die Christine Hügel, Generalstaatsanwältin Karlsruhe, badischen leitenden Oberstaatsanwälten schickte. Das Schreiben liegt heise online vor. Üblicherweise werden solche Empfehlungen auch von nicht direkt adressierten Staatsanwaltschaften umgesetzt. Die Handlungsanweisungen kommen einer von den Ermittlern und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geforderten Bagatellregelung sehr nahe.

Dem Schreiben zufolge sollen die Staatsanwälte zwar in jedem Fall den Anschlussinhaber ermitteln lassen, der zur in der Anzeige angebenen IP-Adresse gehört. Wenn in der Anzeige aber nicht glaubhaft gemacht wird, dass der mutmaßliche Filesharing-Nutzer zum angegebenen Zeitpunkt mehr als 100 verschiedene urheberrechtlich geschützte Werke zum Tausch angeboten hat, sollen die Staatsanwaltschaften das Verfahren eingestellen. Bei 101 bis 500 Dateien sei "eine Beschuldigtenvernehmung angemessen". Erst bei mehr als 500 verschiedenen Dateien "können Ermittlungen durchgeführt werden, unter anderem erscheint eine Durchsuchung verhältnismäßig". Diese Grenzen gelten laut Generalstaatsanwältin nur, wenn beim Beschuldigten keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen.

Diese Regelung bedeutet allerdings für die Strafanzeigenmaschinerie des Schweizer Unternehmens Logistep kaum Sand im Getriebe. Die Firma ist darauf spezialisiert, für Rechteinhaber bestimmte Dateien in P2P-Netzwerken aufzuspüren und die IP-Adressen der Dateianbieter zu protokollieren. Die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke stellt sodann Strafanzeige gegen unbekannt. Dann warten die Anwälte, bis die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur IP-Adresse ermittelt hat, nehmen sofort Akteneinsicht und mahnen den mutmaßlichen Rechtsverstoß ab.

In allen heise online vorliegenden Fällen ging es bei den Strafanzeigen bisher um das Angebot einer einzigen Datei. Diesen Beschuldigten dürften der neuen Regelung zufolge also in den meisten Fällen keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr drohen. Da den Staatsanwaltschaften aber empfohlen wird, in jedem Fall die Personalien des Beschuldigten zu ermitteln, erhält die Karlsruher Kanzlei auch weiterhin bei Akteneinsicht die gewünschten Informationen, um zivilrechtlich vorgehen zu können.

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