Autor Thema: GEZ ...  (Gelesen 19790 mal)

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Anwalt klagt gegen Rundfunkgebühren - ARD und ZDF "verschwenden Geld"
« Antwort #60 am: 09 Januar, 2010, 11:47 »
Ein Rechtsanwalt aus dem niedersächsischen Wennigsen hat nach eigenen Angaben eine Klage gegen die für die Rundfunkgebühren federführende ARD-Anstalt Norddeutscher Rundfunk (NDR) beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht.

"Ich möchte nicht länger verpflichtet werden, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen, der mit meinem Geld macht, was er will", sagte der Jurist Michael Kluska (67) der "Bild"-Zeitung (Samstagsausgabe). Der 67-jährige hatte sich vergeblich versucht, von der Zwangsgebühr bei der Gebühreneinzugszentrale in Köln (GEZ) freistellen zu lassen. Im Kern zielt die Klage darauf ab, dass automatisch ein Entgelt bezahlt werden muss, sobald ein für den Rundfunkempfang geeignetes Gerät bereit gehalten wird - auch, wenn es eingemottet oder nicht mehr funktionsfähig auf dem Dachboden steht.

"Der Medienmarkt hat sich weiterentwickelt. Es kann doch nicht sein, dass jeder GEZ zahlen muss, nur weil er einen Fernseher besitzt. Ich will frei entscheiden, was ich sehe und dafür dann selbstverständlich auch zahlen", sagte Kluska der Zeitung. Die Klage zeige, "wie wenig Akzeptanz die Gebühren noch haben", sprang ihm FDP-Medienexperte Burkhardt Müller-Sönksen in der "Bild"-Zeitung bei. Die Liberalen kämpfen seit längerem für ein neues Gebührenmodell und werben für eine "allgemeine Medienabgabe". Müller-Sönksens Kollege Hans-Joachim Otto hatte sich zuletzt über vermeintliche "GEZ-Schnüffelei" ausgelassen. Die medienwirksam verbreitete Klage von Kluska dürfte nur wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Quelle: SAT+KABEL

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Betreibt die GEZ Abzocke? GEZ-Abschaffen.de im Gespräch
« Antwort #61 am: 19 Januar, 2010, 16:22 »
Zahlscheine für die Bürger, 9 Mio. Euro jährlich für Harald Schmidt - und Abmahnungen für die Kritiker? Will man die Thematik der öffentlich rechtlichen Sender und ihre Gebühreneinzugszentrale stark überspitzt darstellen, so dürfte dieser Vergleich am ehesten passen.

Fast jeder Bürger muss Rundfunkgebühren bezahlen, so sieht es der Rundfunkstaatsvertrag vor. Die Zahlungspflicht ist gesetzlich verankert. Dementsprechend werden Leistungsbescheide verschickt, obwohl niemand Leistungen beantragt hat. Mahnverfahren und Bußgeldverfahren werden angedroht und durchgeführt, obwohl vom Schuldner nie ein Vertrag unterzeichnet wurde. Will man sich abmelden, wird einem auf der Webseite der GEZ eine Ordnungswidrigkeit und die Zahlung von 1.000 Euro in Aussicht gestellt. Viele Ämter verfügen über reguläre Kontaktmöglichkeiten, die GEZ nicht. Abmeldungen, die man per Fax durchführen möchte, können nur über eine kostenpflichtige Nummer abgewickelt werden. Satte 6,5 Cent werden pro Minute fällig, immerhin der Download des entsprechenden PDF-Dokuments ist kostenlos. Die Kosten für die Beratung über die telefonische Hotline sind übrigens genauso hoch.

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Quelle : www.gulli.com

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Steuern statt GEZ-Gebühren
« Antwort #62 am: 25 Januar, 2010, 12:57 »
Der Vertreter Hamburgs in der Rundfunkkommission der Länder, Nikolas Hill, hat eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus Steuergeldern ins Gespräch gebracht.

Nikolas Hill, der Vertreter Hamburgs in der Rundfunkkommission der Länder, hat einen dritten Weg der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgeschlagen. In einem Gastbeitrag für "Die Welt" vertritt Hill die Position, weder der bisherige gebührenfinanzierte Weg noch die derzeit diskutierte Medienabgabe pro Haushalt lieferten zufriedenstellende Ergebnisse.

Eine fortgeschriebene gerätebezogene Gebühr, lediglich durch eine umgekehrte Beweislast reformiert, brächte vor allem Verwaltungsaufwand, so Hill. Auch bei der zur Zeit diskutierten Medienabgabe stelle sich die Frage, ob eine solche Sonderabgabe, die sich im Wesentlichen an die Allgemeinheit richte, finanzverfassungsrechtlich zulässig sei.

Daher schlägt Hill eine Finanzierung aus Steuermitteln vor. "Die Abgabe sollte weder an Geräte noch an Haushalte gekoppelt werden, sondern an den Besitz von Objekten wie Wohnungen oder Büros." Die Daten der Eigentümer stünden im Grundbuch, das aufwendige und datenschutzrechtlich problematische Verfahren zur Erfassung aller Wohnenden entfiele.

Vermieter könnten die entstehende Kostenbelastungen über die Nebenkostenabrechnungen an ihre Mieter weitergeben, so wie sie es mit der Grundsteuer auch tun, so Hill. Vermieter, die die Rundfunkgebühren nicht an ihre gebührenbefreiten Mieter weitergeben können, bekämen diese vom Finanzamt erstattet. "Die Probleme des Gebührenrechts wären so gelöst und die Praxis des Gebühreneinzugs deutlich vereinfacht. Die Institution GEZ wäre ebenso hinfällig wie die Kontrolleure an den Haustüren."

Da diese neue Form der Finanzierung eine Steuer wäre, müsste das Grundgesetz geändert werden, um die Steuergesetzgebung in der Bund-Länder-Kompetenzverteilung zu ermöglichen. "Das klingt schwierig. Doch eine nachhaltige neue Gebührenregelung, die anschließend einfach zu handhaben ist und auf breite Akzeptanz stößt, sollte diese Mühe wert sein", so Hill.

Wenn sich die objektbezogene Abgabe als der beste Weg zu einer gesicherten Zukunft des dualen Rundfunksystems in Deutschland bestätigte, werde die Einführung als Steuer anfangs auf Kritik stoßen langfristig aber die Basis für eine breite Akzeptanz und einen gesicherten Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeuten, sagte Hill.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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GEZ will ihr Image aufpolieren
« Antwort #63 am: 02 Februar, 2010, 18:28 »
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) will ihr schlechtes Image aufpolieren und sucht über das Debattenportal "gez-meine-meinung.de" den Kontakt zu Kritikern und Befürwortern der Rundfunkgebühren.

Die GEZ sucht mit der neuen Website die Nähe zu jüngeren Menschen, die in Online-Netzwerken, Foren und Blogs aktiv sind sowie zu jungen Erstanmeldern. Das Angebot umfasst neben Informationen zum Thema Rundfunkgebühren auch einen Mitarbeiterblog sowie Experten-Chats. Darüber hinaus bietet ein Diskussionsforum Raum für Kritik und offenen Meinungsaustausch.

Lockere Mitarbeiter-Blogs sollen den Gebühreneintreibern offenbar ein sympathischeres Gesicht verleihen. In der Rubrik "Warum GEZahlt?" sind zehn Gründe für die Rundfunkgebühr aufgelistet. Den ersten Experten-Chat bestreitet Adalbert von Cramm, Leiter der GEZ-Abteilung "Gebühreneinzug, Teilnehmerbetreuung und Marketing", der Termin ist am Montag, 22. Februar, von 17 bis 19 Uhr.

Außerdem läuft auf der Seite ein GEZ-Werbespot. Der Clip ist auch auf beliebten Video-Plattformen wie Youtube, Clipfish und Myvideo zu sehen. Dabei wird der Zuschauer zunächst Zeuge eines knallharten Boxkampfes, der plötzlich eine überraschende Wende nimmt. "Ich könnte mir vorstellen, dass der Viralspot sehr gut bei unseren Zuschauern ankommen wird", sagt Harald Zulauf, Chef der Firma Media Consulta, die die Webseite gestaltet hat.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Re: GEZ will ihr Image aufpolieren
« Antwort #64 am: 02 Februar, 2010, 19:39 »
Von was träumen die sonnst noch...  ;D  ???  ;D
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Re: GEZ will ihr Image aufpolieren
« Antwort #65 am: 02 Februar, 2010, 20:00 »
In dem Blog möchte ich nicht moderieren müssen. Vor Allem kann man den Mods nur wünschen das deren reale Identität nie an die Öffentlichkeit kommt. Ich kann mir gut vorstellen das es Mitbürger gibt die für Mitstreiter einer solchen Plattform Szenen aus " Das Leben des Brian" nachstellen möchten  ;D Tip: bleibt friedlich, nehmt runde Steine  ;)
Ansonsten halte ich die Idee wie auch die Institution GEZ samt Gebühren für Müll und völlig überholt! Die gibt es nur noch damit einige Leutchen ihr gutes Gehalt nicht missen müssen. Aber solche Vereine gibt es in "D" ja mehrere.....
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Re: GEZ will ihr Image aufpolieren
« Antwort #66 am: 03 Februar, 2010, 00:14 »
Mir gefällt die Rundfunk- und Fernseh-Gebühr auch nicht.
Noch weit weniger die Eintreiber-Organisation.
Insbesondere halte ich - in Anbetracht des verbreitet gesendeten geistlosen Mülls - die Höhe der Gebühren für deutlich übertrieben und die Befreiungskriterien für grob asozial, weil schon die geringste Überschreitung der Hartz4-Grenze die Zahlungspflicht in voller Höhe bedingt, selbst wenn danach bzw. dadurch diese Grenze wieder unterschritten wird. Dadurch ist oft sogar ein Ein-Euro-Jobber voll dran...  
Dass Arme für Silbereisen, Moik und Telenovelas zahlen sollen, geht für mich auf keine Kuhhaut.
Sowas passt in meinen Augen nicht zum verfassungsmässigen Auftrag, der allein eine Gebührenpflicht begründen kann.

Aber selbst die bisher rein werbefinanzierten Privaten träumen ja mittlerweile von einer Gebührenfinanzierung, derzeit per HD+.
Daher glaube ich für die nähere Zukunft nicht an ein Ende der Schröpferei, sondern eher an eine Neuverteilung des Kuchens, mit insgesamt steigender Tendenz  ::)
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert
« Antwort #67 am: 03 Februar, 2010, 17:44 »
Besitzer eines funktionsfähigen Fernsehers müssen grundsätzlich Rundfunkgebühren bezahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Besitzer eines funktionierenden TV-Gerätes müssen Rundfunkgebühren bezahlen. Das gilt auch, wenn der Nutzer kein DVB-T-Empfangsgerät mehr besitzt. Die Pflicht zur Zahlung an die GEZ endet erst, wenn der Besitzer das Gerät weggibt und dies der GEZ mitteilt. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Urteil, über das die "Neue Juristische Wochenschrift" berichtet (Az.: VG 27 K 200/09).

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger seit 1976 einen Fernseher besessen. Nachdem ihm im Juli 2005 das DVB-T-Empfangsgerät gestohlen worden war, hatte der Mann der Rundfunkanstalt mitgeteilt, künftig nur noch Radiogebühren zu bezahlen, da er in Berlin keinen Fernsehempfang mehr habe.

Das TV-Gerät wollte der Mann behalten, um es eventuell später wieder zu verwenden. Da die Anstalt diese Begründung nicht akzeptierte klagte er. Das Gericht wies die Klage ab mit der Begründung, maßgeblich sei allein, ob das Fernsehgerät funktionstüchtig sei.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Neues Gebührenmodell: Internetnutzer sollen GEZ voll bezahlen
« Antwort #68 am: 28 Februar, 2010, 14:12 »
war da nicht mal was mit: GEZ will ihr schlechtes Image aufpolieren... ???  ???

Für Internet voll GEZ bezahlen  >:(

Von was träumen die sonnst noch...   :(  ???  :( ...
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Re: GEZ: Gebühr wenn Fernseher funktioniert
« Antwort #69 am: 28 Februar, 2010, 14:29 »
Zitat
Da die Anstalt diese Begründung nicht akzeptierte klagte er. Das Gericht wies die Klage ab mit der Begründung, maßgeblich sei allein, ob das Fernsehgerät funktionstüchtig sei.

Kann er sich am "Schnee" berauschen. Für mich absolut nicht nachvollziehbar was die Entscheidung angeht.
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Verstößt die GEZ gegen das Grundgesetz?
« Antwort #70 am: 15 März, 2010, 13:58 »
Kürzlich wurden erste Stimmen laut die behaupten, die GEZ würde gegen Artikel 20 Absatz vier des Grundgesetzes verstoßen. Kann man die Gebühreneinzugzentrale (GEZ) so tatsächlich abschaffen?

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist eine öffentlich-rechtlich organisierte Verwaltungsgemeinschaft diverser Rundfunkanstalten. Wird man diese Behörde mithilfe des Grundgesetzes beseitigen können? Autor Bernd Höcker glaubt, dass es möglich sei. Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes lautet: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Journalist und GEZ-Kritiker Bernd Höcker geht die einzelnen Tatbestandsmerkmale durch, um zu prüfen, ob der Widerstand gegen die GEZ gerechtfertigt ist. Seiner Meinung nach beseitigt die GEZ in vielfacher Hinsicht die Ordnung und verstößt gegen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Die Rundfunkgebührenbeauftragten werden bei ihrer Jagd nach Schwarzsehern pro Erfolgsfall bezahlt. Laut Art 33 Abs. 4 GG dürfen hoheitsberechtigte Befugnisse nur Personen anvertraut werden, die dem öffentlichen Dienst angehören. Personen könnten demnach nicht auf freiberuflicher Basis oder als Angestellte mit einer Kopfpauschale entlohnt werden. Herr Höcker sieht in zahlreichen Einzelfällen der GEZ auch das Rechtsstaatsprinzip nicht mehr als gewahrt an. Die erfolgte Abmahnung gegen seine Webseite sieht er als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Er hätte rückwirkend nach über zwei Jahren seine Berichterstattung über seine Zwangsanmeldung aus dem Netz entfernen müssen. Sechzig Tage Gefängnis sollte auf Antrag des NDR ein anderer Bürger erhalten, weil er öffentlich seine Sendeanstalt als „raffgierige Propagandaanstalt“ bezeichnete.

Der Hamburger Journalist Höcker sieht insbesondere den Wettbewerb zwischen den öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern bedroht. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkgebühren würden gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen, wonach die Freiheit des einen nicht die Freiheit des anderen bedrohen oder zerschlagen darf. Die Privatsender haben aber keinen Anspruch auf sieben Milliarden Euro Gebühren jährlich. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten verfügen sogar über eine sogenannte "Bestandsgarantie". Sie können theoretisch gesehen nicht in Konkurs gehen, egal wie gut oder schlecht sie wirtschaften. Bei der privaten Konkurrenz bleibt kaum Luft zum atmen übrig. Betrachtet man die Einschaltquoten, so liegen diese bei den Zuschauern dennoch weit vorne.

Abhilfe egal aus welcher Richtung ist nicht in Sicht. Weder die Politik, die Justiz, jegliche Behörden, Polizeibeamte oder Staatsanwälte waren bisher bereit, an der bestehenden Situation etwas zu ändern. Da auch Volksentscheide, Petitionsausschüsse, die Rundfunkanstalten selbst oder das Bundesverfassungsgericht nichts an den Gegebenheiten rütteln werden, ist keine Abhilfe möglich. Dementsprechend hätten alle Deutschen das Recht zum Widerstand. Dieser könnte in vielfacher Art durchgeführt werden. Von der Anforderung einer Dateneinsicht, dem Gang zur Landtagswahl in NRW, dem Schreiben von öffentlichen E-Mails bis zum simplen Abmelden der Geräte werden zahlreiche Wege aufgezeigt, um seinen Widerstand zum Ausdruck zu bringen. Vorgeschlagen werden aber auch härtere Gangarten wie die Erstattung von Strafanzeigen, Beschwerden bei den Staatskanzleien oder der Versand von Käse an die Rundfunkanstalten.

Alles Käse oder hat der juristische Einwand Aussicht auf Erfolg? Egal ob die GEZ tatsächlich gesetzeskonform ist und welchen der zehn vorgeschlagenen Wege man einschlagen möchte. Es ist durchaus sinnvoll, ein paar Minuten über den Sinn oder Unsinn dieser Einrichtung nachzudenken. Einfach nur jeden Monat aufs Neue die Zeche zu bezahlen erscheint auf Dauer nicht genug. Schon Bertold Brecht sagte einst: "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht."

Quelle : www.gulli.com

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"GEZ auf 20 Euro, dafür Fernsehen werbefrei"
« Antwort #71 am: 15 März, 2010, 20:46 »
Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck (SPD), hat sich eine umfassende Reform der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender vorgenommen. Ab 2017 sollen die Sender auf Werbung verzichten, dafür will er die GEZ-Gebühren auf 20 Euro monatlich anheben.

Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen schrittweise auf die Ausstrahlung von Werbung verzichten. Ab 2013 soll an Sonntagen und Feiertagen sowie generell ab 20 Uhr keine Werbung mehr zu sehen sein. Nur bei sehr zuschauerträchtigen Sendungen wie den Olympischen Spielen, der Fußball-WM etc. soll es Ausnahmen geben. In den beiden Jahren danach sollen die Werbezeiten halbiert werden. Ab 2017 wäre nach Becks Vorstellung dann ganz Schluss mit der Werbung.

Um dies zu finanzieren, sollen die GEZ-Gebühren auf knapp unter 20 Euro angehoben werden. Dies bestätigte gegenüber DCRS Online auch der Vorsitzende der SPD-Medienkommission, Marc Jan Eumann. Die SPD plädiert derzeit für eine Abkehr von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr hin zu einer Gebührenplicht, die sich pro Haushalt berechnen soll. Man spricht von einer Anhebung des prozentualen Finanzausgleichs von derzeit 1% des Gebührenaufkommens. Ganz neu sind seine Pläne nicht. Kurt Beck sprach sich schon vor etwas über zwei Jahren für eine moderate Erhöhung der Rundfunkgebühren aus. (gulli:News berichtete!)

Für uns Konsumenten würde sich unterm Strich bis auf die angehobene Gebühr nichts ändern. Lediglich die bisher eingesetzten Kontrollmechanismen wären bei einer Neuordnung der Rundfunkfinanzierung nicht mehr erforderlich. Die GEZ-Fahnder müssten sich demnach für ihren Broterwerb eine andere Beschäftigung suchen.

Quelle : www.gulli.com

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Re: "GEZ auf 20 Euro, dafür Fernsehen werbefrei"
« Antwort #72 am: 15 März, 2010, 21:19 »
Goldrichtig!!!

Dann könnte man H. Schmidt's vielbeachteten wöchentlichen Auftritt mit moderaten 20 Mio. €/Jahr vergüten.
Das wäre ein gerechter Lohn! Den Grand Prix könnte man auch gleich aufwerten und an die Seite Gottschalks (statt der Colorado-Bären) neben der Hunzicker auch noch die Klum pflanzen (mit niederpreisigen 1 Mio. €/Sendung). Da zahle ich gerne die Gebühren, wenn für's Geld auch Qualität geboten wird! :laugh:
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Re: "GEZ auf 20 Euro, dafür Fernsehen werbefrei"
« Antwort #73 am: 15 März, 2010, 22:30 »
Ach was waren das noch für schöne Zeiten, als man noch wusste wann Werbung lief und man ansonsten seine Ruhe davor hatte! ;)

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Hardware: Gigabyte GA-MA78G-DS2H, AMD Athlon 64 X2 5400+ 2x2,8GHz, 4x2GB DDR2-800MHz, Palit/XpertVision GeForce GT 220 Super+ 1024MB DDR3, 1x60GB SSD, 1x500GB, 1x1,5TB HDD, 1x2TB HDD, Technotrend TT-budget S2-3200, OS: Ubuntu Lucid Lynx 10.04, TV-Software: VDR 1.7.15 + Xineliboutput

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Öffentlich-Rechtliche lehnen Werbeverbot strikt ab
« Antwort #74 am: 17 März, 2010, 18:41 »
ARD und ZDF  setzen sich gegen geplante Werbeverbote zur Wehr. "Die Diskussion über ein neues Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollte man nicht vermischen mit der Forderung nach einem Werbeverbot für ARD und ZDF".

Das sagte der Geschäftsführer von ARD-Werbung Sales & Services, Bernhard Cromm, am Mittwoch in einer gemeinsamen Stellungnahme beider Anstalten. Werbeverbote seien Gift für die Konjunktur. Die Diskussion hatte der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), Anfang der Woche angestoßen. Sein Vorschlag: ARD und ZDF sollten schrittweise werbefrei werden (SAT+KABEL berichtete).

ZDF: Öffentlich-rechtliches Werbeverbot kein Konjunkturtreiber für Privatsender

"Das wäre eine Stärkung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in seinem Profil sowie eine Verbesserung der Einnahmesituation für die Privaten", hatte der Chef von Becks Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, am Montag gesagt.

Dem widersprach Hans-Joachim Strauch, Geschäftsführer der ZDF Werbefernsehen GmbH: "Die Behauptung, dass ein Verbot von Werbung den privaten Medienunternehmen zugutekäme, ist (...) hinreichend widerlegt." Bei einem Werbeverbot würden die Unternehmen nicht etwa mehr Werbung bei Privatsendern schalten, sondern wegen der unterschiedlichen Zielgruppen von Privaten und Öffentlich-Rechtlichen einfach die Werbegelder einsparen.

Außerdem verwiesen ARD und ZDF darauf, dass bei einem Werbeverbot die Rundfunkgebühr um 1,42 Euro steigen würde. Derzeit liegt die Gebühr für Besitzer von TV-Geräten bei 17,98 Euro.

Noch kein konkreter Zeitplan - Länder beraten am 9. Juni

Es gibt noch keinen konkreten Zeitplan zur Einführung der Werbefreiheit. Der Branchendienst "Kontakter"  berichtete allerdings, in der Rundfunkkommission herrsche Konsens darüber, dass ab 2013 Sponsoring nach 20.00 Uhr, wie etwa aus dem ZDF-"Sportstudio" bekannt, und an Sonn- und Feiertagen aus dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen verbannt wird. Ausgenommen davon sollen große Sportveranstaltungen sein. Anschließend soll nach Becks Vorstellungen die Werbung schrittweise komplett verschwinden.

Das Thema steht bei der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder am 9. Juni auf der Tagesordnung. Diese Kommission, bestehend aus Vertretern der Länder, erarbeitet den neuen Rundfunkstaatsvertrag, der auch die Gebührenhöhe ab dem Jahr 2013 festlegt.

Quelle: SAT+KABEL

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