Autor Thema: GEZ ...  (Gelesen 19795 mal)

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Offline Jürgen

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Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
« Antwort #15 am: 24 August, 2007, 03:35 »
Nee, auch das NTSC-Zeug kann tatsächlich legal genutzt werden, sofern reell bezogen.
Und weil es kaum eine Rolle spielt, wie abgenudelt oder knitterig so ein Exemplar ist, solange die Dialoge und Interaktionen noch halbwegs zu erkennen sind, lohnte sich durchaus auch der Einsatz legaler Ware.
Was grundsätzlich nicht bezogen verwendet werden dürfte, unterlag zumindest vor einigen Jahren i.d.R. hierzulande keinem Schutz.
Da geht's eher um StGB...

Ist 'ne Weile her, damals gab's für saubere und schnelle Arbeit noch echte Knete.
Und solange die Kunden die Geräte definitiv nicht anfassen können, weil die im Büro stehen, und man die Filme nicht sehen muss, weil man eigene Testbilder hat, und den Laden nicht 'mal betreten, weil das Zeug immer gebracht und abgeholt wird, wass soll's...

Inzwischen ist dieser Bereich schon ziemlich lange überwiegend in klingonischer Hand, und daher halte ich mich mittlerweile komplett 'raus.
Besser is das...
Dann repariere ich lieber hin und wieder 'mal ein Fahrgeschäft auf dem Jahrmarkt.
Mann kann sich ja 'mal überlegen, was 'ne Stunde Stillstand da bedeutet  ;D
p.s.
to whom it may concern / Insider-Joke:
hier zählt's auch nicht
« Letzte Änderung: 24 August, 2007, 03:43 von Jürgen »
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Offline NanoBot

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Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
« Antwort #16 am: 24 August, 2007, 04:27 »
Hi,

da hatte ich zwei Abkürzungen verwechselt, ich meinte natürlich nicht die GVU, die Urheberrechtsverletzungen verfolgen will, sondern die GÜFA, die für bestimmten Content die Urheberrechte wahrnimmt  ::)

C.U. NanoBot

Offline Yessir

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Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
« Antwort #17 am: 24 August, 2007, 08:30 »
@Yessir: Die Rundfunkgebühren gehen nicht in öffentliche Kassen, sondern ausschließlich an die Rundfunkanstalten. Eine staatliche Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist verboten, da sie dann nicht mehr "staatsfern" wären und z.B. nicht mehr unabhängig und kritisch über Fehlentwicklungen staatlicher Stellen berichten könnten.

C.U. NanoBot

Naja, die öffentlich- rechtlichen Anstalten werden wohl öffentliche Kassen haben, oder?  ;D

Das es sich dabei nicht um staatliche Kassen handelt, ist ja bekannt... und wollte ich damit auch nicht sagen ;)
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Offline higuenti

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Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
« Antwort #18 am: 24 August, 2007, 10:07 »
Nun, NanoBot, Gesetze kann man ändern. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist ja auch schon etwas angegraut.
Daß dies nicht geschieht, ist mir klar. Es es ist ja auch sehr bequem, den Bürger per Gesetz gegen seinen Willen das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Gegen eine akzeptable Gebühr für eine Grundversorgung ist ja auch nichts einzuwenden.
Aber wir zahlen ja eine Luxusgebühr für eine nicht gewollte Überversorgung und das ZDF schreit schon wieder nach mehr für HDTV.
Unter Grundversorgung verstehe ich Das Erste, ZDF und (m)ein regionales Drittes.
1 x Radio regional (pro Bundesland) allgemein und 1x Klassik.
Wer mehr haben möchte zahlt auch mehr.

Aber jetzt schmeißen die noch unsere Kohle für solchen sinnlosen Mist raus :
GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor.
Da hört endgültig jedes Verständnis auf !

Offline SiLæncer

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Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat ihre Abmahnung gegen das Wissensportal akademie.de relativiert. Die rechtlichen Schritte seien vor allem wegen "tendenziöser" Berichterstattung eingeleitet worden

Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa verteidigte GEZ-Sprecher Willi Rees am Freitag den Unterlassungsanspruch gegen den Gebrauch des Begriffs "GEZ-Gebühren". Dieser Begriff sei inhaltlich falsch, da es sich ja nicht um eine Gebühr für die Zentrale handle. Er bestätigte, dass die GEZ dem Berliner Internet-Portal akademie.de eine Abmahnung geschickt habe, in der es unter anderem darum gehe, dass das Portal nicht mehr dieses Wort verwenden solle.

akademie.de hatte die Abmahnung am Donnerstag öffentlich gemacht. Der Dienst veröffentlichte in Auszügen das Schreiben der GEZ-Rechtsabteilung, die die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert. Demnach seien Bezeichnungen wie "GEZ-Gebühren" oder "GEZ-Brief" falsch und dazu angetan, "ein negatives Image der GEZ hervorzurufen". Bei erneuter Verwendung oder Verzicht auf Löschung bestehender Nennungen droht akademie.de eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro je Vorfall.

Das Schreiben des GEZ-Abteilungsleiters Personal und Recht umfasst dabei neben einer akribischen Aufführung von über 20 angeblich fehlerhaften Formulierungen auch Vorschläge für die korrekte Benennung. Statt "GEZ-Gebühr" solle etwa von "gesetzlichen Rundfunkgebühren" berichtet werden, der "GEZ-Brief" sei treffender als "Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird" zu bezeichnen. Auch der Begriff "PC-Rundfunkgebühren" sei falsch und nicht auf die GEZ bezogen, heißt es in dem Schreiben weiter.

Das Portal akademie.de hatte in der Vergangenheit mit kostenlosen Tipps und Musterbriefen die Abmeldung bei der GEZ erleichtert und Hilfestellungen zur Ermittlung der Gebührenpflicht für PCs mit Rundfunkempfang gegeben. Nach Darstellung des Dienstes seien dabei weder illegale Praktiken empfohlen noch erläutert worden. Dennoch habe man die Beiträge bis zur Klärung der Rechtslage entfernt. Die Seite wurde von den Betreibern zur "GEZ-freien Zone" ernannt. Ein entsprechendes Logo mit Verweis auf die Hintergründe prangt bereits auf der Homepage.

Sollte die Gebühreneinzugszentrale die Vorgehensweise konsequent durchsetzen, hat die Rechtsabteilung eine Menge zu tun: Eine Google-Suche nach dem Wort "GEZ-Gebühr" forderte rund 110.000 Treffer zu Tage, darunter bei Medien wie "Spiegel Online", "Heise", "Focus" - und nicht zuletzt auch bei SAT+KABEL.

Quelle : SAT+KABEL

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Offline Jürgen

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Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
« Antwort #20 am: 24 August, 2007, 14:27 »
Zitat
Die rechtlichen Schritte seien vor allem wegen "tendenziöser" Berichterstattung eingeleitet worden
...das wäre ein klarer Angriff auf Meinungs- und Pressefreiheit, untragbar bei einer Ö-R Institution.
Wer nun vor lauter Angst stets die 'gewünschten' Formulierungen und Darstellungsweisen verwendete, der würde sich erst recht dem Vorwurf "tendenziöser" Berichterstattung aussetzen müssen, in den Falle dann zugunsten des Schröpf-Vereins...

Zitat
dazu angetan, "ein negatives Image der GEZ hervorzurufen"
...ist insbesondere das eigene Auftreten, sowie das ihrer (angeblichen?) Beauftragten. Auss eigener Erfahrung möchte ich anmerken, dass es Menschen gibt, hinter denen ich mich an einer Supermarkt-Kasse nicht einreihen würde.
Und solchen würde ich keinesfalls meine Wohnungstür öffnen.
Und ganz sicher würde ich den Auftraggeber als dafür verantwortlich ansehen.

Ansonsten lasse ich mir nicht verbieten, einen Brief von der GEZ als GEZ-Brief zu bezeichnen.
Wenn ein Anwalt schreibt, nennt man das ja auch ein Anwaltsschreiben.
Die Damen und Herren von dem Verein haben nicht die Aufsicht über meine Sprache.
Zitat
der "GEZ-Brief" sei treffender als "Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird" zu bezeichnen.
...sowas kann sich nur ein Bürokrat mit kompletten Realitätsverlust ausdenken, so spricht kein normaler Mensch.
Und das kann auch wirklich niemand verlangen!
Solche aberwitzigen Aktionen sehe ich persönlich als zweckwidrige Verwendung von Gebühren an (von denen sich auch der Verfasser dieser Formulierung letztlich ernährt), die m.e. selbst verfolgt gehört.

Zitat
"GEZ-Gebühren". Dieser Begriff sei inhaltlich falsch, da es sich ja nicht um eine Gebühr für die Zentrale handle.
...das ist sachlich ebenfalls falsch.
Oder wird die GEZ etwa nicht grosszügig aus diesen Rundfunkgebühren finanziert?
Hat es etwa keinen Skandal gegeben, hinsichtlich der Verwendung eben solcher Mittel ? ? ?
Dass Teile dieser Gebühren zweckgemäss verwendet werden, bestreitet ja niemand.

In meinen Augen ist die GEZ nichts anderes als ein Inkassobüro.
Und weil sie selbst nicht dazu bestimmt ist, Gewinne zu machen, kann auch von Geschäftsschädigung kaum die Rede sein, wenn gelegentlich unliebsame Darstellungen veröffentlicht werden. Wettbewerbswidrigkeiten kann's ebenfalls nicht geben, ohne jeden Wettbewerb...

Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.
Wer sich benimmt wie die Axt im Walde, der darf sich nicht wundern, wenn Betroffene oder ihre Beauftragten das öffentlich beschreiben.
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Die GEZ rudert etwas zurück. Nachdem sich die Betreiber von akademie.de offenbar bereit erklärt haben, einen Teil der von der GEZ monierten Tatsachenbehauptungen künftig zu unterlassen, wollen die Gebührensammler von ARD, ZDF und Deutschlandfunk darauf verzichten, "weiterhin gegen die verfälschende Verwendung der umstrittenen Begriffe vorzugehen". Das erklärte ARD-Sprecher Peter Meyer gegenüber heise online. Der GEZ sei es primär um die "Korrektur falscher Tatsachenbehauptungen" gegangen. Auch GEZ-Sprecher Will Rees bestätigte heute gegenüber dpa die Existenz der Abmahnung und bezeichnete die abgemahnten Inhalte als "tendenziös".

Die GEZ hatte dem Bildungsportal akademie.de bereits am 9. August eine umfangreiche Abmahnung zukommen lassen, die die Betroffenen am gestrigen Donnerstag in Auszügen veröffentlichten und die heise online vorliegt. Darin fordert die Gebühreneinzugszentrale eine Unterlassungserklärung in 32 Punkten, bei denen es um angeblich falsche Tatsachenbehauptungen, umstrittene Rechtsauffassungen und eine Liste mit rund 30 Begriffen geht. Die GEZ wollte dem Internetangebot untersagen, gebräuchliche Begriffe wie zum Beispiel "GEZ-Gebühr" zu verwenden, obwohl diese sowohl die Gebührensammler selbst als auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nutzen.

Das satirereife Vorgehen der GEZ hat für teils scharfe Reaktionen gesorgt. "Wie auch immer das Abmahnschreiben rechtlich zu beurteilen ist, aus politischer Sicht ist es eine Absurdität", empört sich der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto. Die GEZ müsse sich als Teil der Öffentlich-Rechtlichen auch mit Kritik abfinden und mit ihrem "negativen Image" leben. "Wer so ruppig vorgeht wie häufig die Gebühreneinzugszentrale, darf nicht verlangen, ständig mit Samthandschuhen angefasst zu werden". Als "bürokratischen Nonsens" bezeichnete Matthias Gottwald, Vorsitzender der Deutschen Journalisten Union (dju) Berlin-Brandenburg, die Unterlassungsforderung.

"Die Rundfunkanstalten", fordert Gottwald, "müssen der GEZ die Zügel anlegen, auch in ihrem eigenen Interesse." Doch halten sich die zwei großen öffentlich-rechtlichen Sender mit Kommentaren zu dem beispiellosen Vorgehen ihrer Gebührensammler vornehm bedeckt. Die ARD sagt nicht mehr, als ohnehin bekannt ist, verweist ansonsten auf die Eigenständigkeit der Kölner und will deren Vorgehen nicht kommentieren. Darüber hinaus war bei der ARD nur zu hören, das Ganze sei vielleicht "nicht ganz glücklich" gelaufen. Aus Mainz heißt es schlicht, "die GEZ ist nicht vom ZDF beauftragt" und deshalb gibt es keine Stellungnahme.

Zumindest die ARD ist offenbar um Schadensbegrenzung bemüht und spricht die offizielle Kommunikationslinie mit der GEZ ab. Die stellt die unterstellten falschen Tatsachenbehauptungen in den Vordergrund. "Der GEZ ging es nach eigenen Angaben vor allem um die Korrektur falscher Tatsachenbehauptungen über die Tätigkeit der GEZ", erklärt ARD-Mann Meyer. Von den 32 Punkten der Abmahnung, so die offizielle Sprachregelung, sei es nur in zwei Punkten um die angeblich falschen Begriffe gegangen. Das stimmt soweit, nur sind in den Punkten 28 und 29 des Unterlassungsbegehrs insgesamt fast 30 Begriffe aufgeführt.

Darüber hinaus sehen ARD und GEZ in der Bereitschaft von akademie.de, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, ein Indiz, dass die Ansprüche zu Recht erhoben werden. Wenn auch über einen legitimen Anspruch der GEZ in einzelnen Punkten offenbar diskutiert werden kann, wäre es bei anderen Forderungen durchaus interessant, dazu die Meinung eines Richters zu hören und zu sehen, welche der 32 Punkte einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter dieses abseitige Begehren der GEZ in einem Verfahren zulässt", meint Gewerkschafter Gottwald.

Doch wird das in diesem Fall wohl nicht so weit kommen. Sollte akademie.de eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, so ist in Köln und von der ARD zu hören, verzichte die GEZ darauf, "weiterhin gegen die verfälschende Verwendung der umstrittenen Begriffe vorzugehen". In welchem Umfang diese Erklärung ausfallen wird und wem gegenüber sich akademie.de zur Unterlassung verpflichten soll, ist unklar. Nach rechtlicher Prüfung solle eine Vielzahl der Punkte geändert oder gestrichen werden, teilte der Rechtsanwalt des Bildungsportals mit. Als Schuldeingeständnis will er das aber nicht verstanden wissen. Dem Focus sagte er, seine Mandantin wolle mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung einen teuren Rechtsstreit mit der GEZ vermeiden.

Quelle : www.heise.de

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Offline Jürgen

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Re: GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
« Antwort #22 am: 25 August, 2007, 00:00 »
Sehr wahrscheinlich ist, dass jedes Nachgeben der Abgemahnten dazu führt, dass man sich bei zukünftigen Abmahnungen Anderer genau darauf berufen wird und dann vermutlich sogar Richter finden wird, die - zumindest in erster Instanz - bereit sind, diese hemmungslose Attacke auf Presse- und Meinungsfreiheit zu stützen.

Und im Wissen um diese Gefahr werden andere Abgemahnte zukünftig sogar von ihren Anwälten den gutgemeinten Rat erhalten, es nicht auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen zu lassen, und lieber nachzugeben und schön brav auch die Abmahn-Gebühren zu zahlen.

So schafft man in der Praxis neues Recht, am schlafenden Gesetzgeber vorbei.

Vermutlich sind auch die bekannten Abmahn-Abzocker längst am Start...
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Bitkom kritisiert GEZ
« Antwort #23 am: 04 September, 2007, 13:41 »
Kritik an Länder-Plänen für heimliche Adresseinsicht

Der IT-Verband Bitkom kritisiert, dass die Bundesländer die Rechte der GEZ erweitern wollen. Dabei richtet sich der Bitkom gegen Pläne, der GEZ die Abfrage von Kundendaten von Unternehmen und gewerblichen Adresshändlern zu erlauben.

"Das ist ein Schritt in die falsche Richtung", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder zum Entwurf für den "10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag". Dieser sieht laut Bitkom vor, dass die GEZ auch Kundendaten von Unternehmen und gewerblichen Adresshändlern abfragen darf.

"Die Ermächtigung ist bewusst wolkig formuliert", so dass nicht auszuschließen sei, dass Internetprovider und Telefonnetzbetreiber Daten an die GEZ liefern müssen, meint Rohleder. Er macht darin einen tiefen Eingriff in die Grundrechte der Bürger aus: "Die GEZ ist keine Strafverfolgungsbehörde. Es muss ausgeschlossen bleiben, dass sie so weitreichende Kompetenzen erhält."

Statt der GEZ neue Möglichkeiten einzuräumen, will der Bitkom das aktuelle Gebührenmodell vereinfachen: "Wir plädieren für eine niedrige Abgabe, die alle Haushalte und Firmen zahlen", so Rohleder. Dann gebe es keine Schwarzseher mehr und die GEZ könne ihre Bürokratie abbauen.

Quelle : www.golem.de
« Letzte Änderung: 04 September, 2007, 17:41 von SiLæncer »

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Re: Bitkom kritisiert GEZ
« Antwort #24 am: 04 September, 2007, 14:57 »
Wenn's denn von allgemeinem Interesse ist, eine Grundversorgung für die Allgemeinheit zu sichern, und weil's ohnehin um einen Auftrag der Verfassung geht, sollte man konsequent sein und endlich über eine Steuer-Finanzierung nachdenken.
Z.B. anstelle des Soli.
Und natürlich einkommensabhängig.

Und die GEZ wäre offiziell überflüssig und könnte unsere knappe Knete nicht mehr sinnlos verschleudern...
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Re: Bitkom kritisiert GEZ
« Antwort #25 am: 04 September, 2007, 17:36 »
Statt der GEZ neue Möglichkeiten einzuräumen, will der Bitkom das aktuelle Gebührenmodell vereinfachen: "Wir plädieren für eine niedrige Abgabe, die alle Haushalte und Firmen zahlen", so Rohleder. Dann gebe es keine Schwarzseher mehr und die GEZ könne ihre Bürokratie abbauen.

Quelle : www.golem.de

Genau gegen das Bürokratie abbauen hat die GEZ sicher was.

Und natürlich einkommensabhängig.

Natürlich einkommensunabhängig!
Natürlich sollte es, ja muss es unterschiedliche Behandlung der Einkommen geben und natürlich werden, die die auch mehr verdienen mehr bezahlen müssen. Das aber bitte an der richtigen Stelle!

Bei der Steuer! Hier muss der soziale Ausgleich statt finden, transparent und gerecht.

Es ist schon absurd genug, dass wir einkommensabhängig Beiträge für die Krankenkasse zahlen müssen. Kostet das Herausnehmen des Blindarms bei einem Geschäftsführer mehr als bei seiner Sekretärin?
Deshalb haben sich ja auch so viele Besserverdienende von der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet.

Wieso zahlen wir eigentlich für Brot alle noch den gleichen Preis?

Vorschlag für einen typisch deutschen Kompromiss unserer Politiker:
"Wir müssen leistungsgerecht Entlohnen, aber am Ende müssen alle gleich viel verdienen!"

lucky


"Ich missbillige jedes Wort was Sie sagen, aber bis zu meinem Tode werde ich dafür kämpfen, dass Sie es sagen dürfen"  (Voltaire)




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Offline ionti

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Re: Bitkom kritisiert GEZ
« Antwort #26 am: 04 September, 2007, 22:42 »
Zitat
Wieso zahlen wir eigentlich für Brot alle noch den gleichen Preis?

Stimmt so nicht! Wie das Geld heisst, Dollar,DM,Euro oder Hosenknöpfe ist mir wurscht. Geld ist nur das Tauschäquivalent für die abgeleistete Arbeitszeit, d.h. die Frage ist, wieviel kann ich mir für eine Stunde Arbeit kaufen. Da der Chef mehr verdient als der Prolet, weil er ja mehr leistet(ist noch die Frage wer die Arbeit wirklich macht) ist der Brotpreis für den Chef niedriger weil er weniger Arbeitszeit dafür -naja- absitzt.
Hat der Prolet selber schuld, hätte ja auch Chef werden können, damit der Brotpreis für ihn niedriger wird (übrigens ein schönes Beispiel,der Brotpreis war mal das Mass aller Dinge für die kleinen Leute). Das würde aber sowas wie Chancengleichheit für alle vorraussetzen und die gibt es halt nicht, sogar in der Schule hängt das Fortkommen vom sozialen Herkommen ab und nicht von Fleiss etc.

PS.: ich weiss es gehört nicht hierher, aber ich muss diese Preisfrage loswerden:  Warum ist BILD die teuerste Zeitung Deutschlands?
     nur mal so zum nachdenken.   

 

Offline lucky

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Re: Bitkom kritisiert GEZ
« Antwort #27 am: 04 September, 2007, 22:59 »
[Das würde aber sowas wie Chancengleichheit für alle vorraussetzen ...


Kann das sein, dass Du evtl. Chancen Gleichheit mit Ergebnis Gleichheit verwechselst, oder gleichsetzt?
Gleiche Chancen sind das Eine, aber wenn dass dann zwangsläufig dazu führt, dass zum Schluss alle Gleich viel haben, dann macht auch jeder genau so viel - oder besser genau so wenig. Wie halt im Kommunismus.

Im übrigen König wird man qua Geburt, Präsident oder Dieter Bohlen kann jeder werden!

Ich bin sehr für sozialen Ausgleich, der muss gemacht werden. Nur warum verlassen so viele Leistungsträger unser Land, warum gehen auch aus dem Osten diejenigen mit einer guten Ausbildung in den Westen oder ins Ausland?
Sie könnten doch bleiben, da haben sie doch gleich viel Hartz IV ohne Arbeit.

Wettbewerb und Leistung sind der Treibstoff für Vorankommen einer Gesellschaft, Gleichmacherei hilft da bestimmt nicht.

Wie verhält sich einer der seinen Wert kennt und der von sich weiß, dass seine Stunde mit 20 € bezahlt sein müsste, der den ganzen Tag mit einem zusammenarbeitet, der es locker und ruhig angeht, nicht kann oder will und der - genau wie er selbst - für 12 € arbeiten muss. Strengt der sich an? Gibt der dem Chef alles, der es nicht honoriert und ihn mit 12 € abspeist?

Wenn zum Schluss alle das Gleiche, oder ungefähr das Gleich haben sollen, na dann Prost. Demnächst fahren wieder alle Trabi und tauschen Fliesen gegen Auspuff...

Das schau ich mir aber von außerhalb an

lucky

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Offline Jürgen

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Re: Bitkom kritisiert GEZ
« Antwort #28 am: 05 September, 2007, 01:57 »
Kommunismus und ein soziales Gesellschaftssystem sind zweierlei Paar Schuh'.

Einkommensabhängige Beiträge sind ein wesentliches soziales Element.
Allgemeine Krankenversicherung ist keine Idee von Kommunisten, sondern von Bismarck in der Kaiserzeit.
Lasten, die aufgrund gesellschaftspolitischer Wünsche allgemein auftreten, sollten stets (auch) nach Leistungsfähigkeit verteilt werden.
Allein schon weil meist weder Babys noch Greise noch Kranke noch Schwerstbehinderte selbst für ihren besonderen medizinischen Bedarf aufkommen können...

Hier geht's nicht um umfassende Gleichmacherei (die zudem kein Kommie je für sich selbst und seinesgleichen praktiziert hat), sondern um eine gesellschaftlich gewünschte Basis für eine menschenwürdige Existenz für jedermann, die unsere Verfassung zwingend vorschreibt.

Schon jetzt ist es so, dass bestimmte Lebensumstände auf Antrag zur Befreiung von der Gebührenpflicht führen können. Allerdings erscheint mir eine harte Grenze hier wenig nachvollziehbar.
Eine Art Progression, wie bei Steuern auch üblich, wäre sicher gerechter.
Damit niemand nachher weniger in der Tasche hat, bloss weil er 'mal einen Euro mehr verdient.

Und gerade bei Abwicklung über die Steuern könnte man wirklich viel bürokratischen Aufwand einsparen, sowohl für den Gebühreneinzug selbst, als auch für Befreiungs-Anträge, für Mahnwesen, Fahndung usw.

Aber warum einfach und billig, wenn's auch kompliziert und verschwenderisch teuer geht...
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
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GEZ-Abmahnung sorgt für Verdruss bei den Sendern
« Antwort #29 am: 07 September, 2007, 19:48 »
Das Bildungsportal akademie.de hat nach der Abmahnung durch die GEZ wie erwartet eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Der Südwestrundfunk (SWR) hat die Erklärung stellvertretend für die anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Großen und Ganzen akzeptiert. Der Streit mit der Gebühreneinzugszentrale ist damit beigelegt – zumindest weitgehend. In einigen Punkten sind sich die Parteien noch nicht ganz einig, hier könnte weiterer Konfliktstoff liegen. Doch den Sendern ist die Affäre einigermaßen peinlich, eine weitere Eskalation ihrerseits ist daher unwahrscheinlich.

In einem mehrseitigen Schreiben an den SWR verpflichtet sich akademie.de in insgesamt 17 Punkten, bestimmte Formulierungen oder Andeutungen künftig zu unterlassen. So will der Anbieter künftig unter anderem darauf verzichten, den Eindruck zu erwecken, bei der Manipulation von Anmeldeunterlagen durch Außendienstmitarbeiter handele es sich um eine gängige und geduldete Praxis. Allerdings will akademie.de weiter über das "Vorgehen des Beauftragtendienstes" berichten, selbst wenn es sich dabei um Einzelfälle handele. Überhaupt machen die Vorbehalte, mit denen der Anbieter das Recht auf weitere Berichterstattung zu den angemahnten Themen explizit in Anspruch nimmt, einen wesentlichen Teil der insgesamt 15-seitigen Unterlassungserklärung aus.

Der SWR, inzwischen für die GEZ als Verfahrensteilnehmer eingesprungen, hat die Erklärung weitgehend akzeptiert und will wie angekündigt unter anderem auf den von der GEZ erhobenen Unterlassungsanspruch bezüglich zahlreicher Begriffe ("GEZ-Gebühr") verzichten. Der SWR hat noch einige Anmerkungen zu einzelnen Punkten, hält es aber "für entbehrlich, die Unterlassungsforderung diesbezüglich zu erweitern", sofern der Anwalt der Gegenseite seine Mandantin hinsichtlich der Anmerkungen "sensibilisiert" habe, wie es in einem Antwortschreiben des Senders heißt. Die Einzelheiten werden jetzt im weiteren Schriftverkehr geklärt.

Strittig ist vor allem noch die Interpretation des Paragraphen 5 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags hinsichtlich der Gebührenbefreiung für nicht ausschließlich privat genutzte "neuartige Rundfunkempfänger". Für die Sender beinhaltet die Darstellung von akademie.de, die Regelung beziehe sich auf Geräte auf einem zusammenhängenden Grundstück, falsche Tatsachenbehauptungen. Der Anwalt des Bildungsportals, Sebastian Biere, sieht in den Veröffentlichungen eine nachvollziehbare Rechtsmeinung. "So lange der Wortlaut des Gesetzes diese Interpretation hergibt, darf meine Mandantin das auch so schreiben". Zur Not müsse das eben ein Gericht klären.

Doch sind die Öffentlich-Rechtlichen offenbar bemüht, die Angelegenheit ohne weitere Geräuschentwicklung über die Bühne zu bringen. "Wir gehen indessen davon aus, dass der vorliegende Fall zu keinen Weiterungen führen wird", erklärt der stellvertretende SWR-Justiziar Felix Hertel in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber heise online. Öffentlich wollen sich die Sender nicht von der GEZ distanzieren, glücklich sind sie mit der Geschichte allerdings nicht. Der WDR-Verwaltungdirektor und derzeitige Verwaltungsratsvorsitzende der GEZ, Lutz Marmor, hatte die Begriffsabmahnung gegenüber dem epd-Mediendienst bereits als "nicht optimal" bezeichnet.

Die Sender heben ihren legitimen Anspruch hervor, gegen falsche Darstellungen vorzugehen. "Andererseits gab es aber auch falsche Tatsachenbehauptungen, gegen die vorzugehen durchaus richtig war", meint Hertel, räumt aber ein, dass es in diesem Fall weder eine vorherige Abstimmung noch eine Vollmacht der Sender gegeben habe. "Es liegt der GEZ und den Rundfunkanstalten fern, die bisweilen heftig und kritisch geführte Diskussion über Fragen der Rundfunkgebührenpflicht zu unterbinden oder gar Meinungsbildung zu behindern", betont Hertel. epd-Medien berichtet allerdings von angeblichen Drohungen der GEZ, gegen die Veröffentlichung von Teilen der Abmahnung auf akademie.de urheberrechtliche Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

Der Alleingang der GEZ sorgt bei ARD und ZDF inzwischen offenbar für Verdruss. Führte die breite Berichterstattung über die "Blamage" (epd) doch zu unerwünschter Öffentlichkeit genau zum Start der neuen GEZ-Imagekampagne und platzte mitten in die kontroverse Diskussion um die digitale Expansionsstrategie der Öffentlich-Rechtlichen sowie die Pläne für erweiterte Befugnisse der GEZ. Die Sender seien "entsetzt" über diesen PR-Gau, berichtet epd-medien unter Berufung auf informelle Kreise. Es sei zu erwarten, dass auf der nächsten Verwaltungsratssitzung der GEZ nach der Verantwortung für das Desaster gefragt werde.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

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