Autor Thema: Recht auf die Sat-Schüssel erweitert  (Gelesen 4158 mal)

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Offline SiLæncer

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Urteil: HD-Empfang allein rechtfertigt keinen Satelliten-Spiegel
« Antwort #15 am: 11 November, 2010, 16:45 »
Nur weil sie Fernsehen in HD-Qualität empfangen wollen, dürfen Mieter keine Parabolantenne auf dem Balkon anbringen. Ein Anspruch darauf besteht nur dann, wenn das Informationsinteresse eines Mieters nicht auf einem anderen technischen Weg befriedigt werden kann.

Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, auf den die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund in Berlin hinweist. In dem Fall musste der Mieter die angebrachte Antenne für den DH-Empfang wieder entfernen (Az.: VIII ZR 275/09). Der Bundesgerichtshof wies die angestrebte Revision eines früheren Urteils zurück.

Das Berufungsgericht sei zutreffend davon ausgegangen, dass dem grundrechtlich geschützten Informationsbedürfnis des Mieters in der Regel hinreichend Rechnung getragen werden, wenn der Vermieter - wie hier - einen Breitbandkabelanschluss bereitstellt. Der gewähre den Empfang von Programmen in genügender Zahl und Qualität, hieß es. Das allerdings dürften zahlreiche Betroffene ganz anders sehen. Denn die Programmvielfalt ist speziell beim HD-Fernsehen über Satellit wesentlich höher.

Quelle : Sat+Kabel

Trotz des BGH-Urteils ist es für Mieter möglich, einen Spiegel anzubringen, wenn dieser unauffällig montiert werden kann und keine Änderungen an der Bausubstanz erforderlich sind. So kann der Vermieter die Parabolantenne beispielsweise auf dem Balkon hinter einem Geländer nicht untersagen.

Arbeits.- Testrechner :

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16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
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Offline spoke1

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Re: Urteil: HD-Empfang allein rechtfertigt keinen Satelliten-Spiegel
« Antwort #16 am: 11 November, 2010, 19:16 »
Zitat
Denn die Programmvielfalt ist speziell beim HD-Fernsehen über Satellit wesentlich höher.

Und ja wohl in den meisten Fällen ja wohl auch weitaus günstiger. Aber das interessiert ja nur noch nebenher. Wofür gibt das eigendlich BK? Hat sich da mal wirklich jemals jemand Gedanken zu gemacht? Zu gebrauchen ist es nicht. Lediglich ein paar Direktoren leben ganz gut davon :(
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Offline SiLæncer

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Urteil: Hausordnung darf Parabolantennen auf Balkon nicht verbieten
« Antwort #17 am: 13 Dezember, 2010, 18:07 »
Die Hausordnung darf Parabolantennen auf dem Balkon nicht ausnahmslos verbieten. Wenn die Antenne nicht fest installiert wird und das Informationsbedürfnis der Mieter ohne den Satellitenempfang eingeschränkt wäre, ist die Antenne gestattet.

Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 95/10). In dem Fall hatte ein Mieter türkischer Herkunft entgegen der Regelung in der Hausordnung eine Parabolantenne auf seinem Balkon aufgestellt. Er berief sich auf sein Informationsbedürfnis, berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbands Haus & Grund (Heft 23/Dezember 2010).

Dieses könne durch die über Kabel empfangbaren türkischen Zusatzprogramme nicht befriedigt werden, weil er Anhänger alevitischen Glaubens sei. Die Richter gaben ihm Recht. Sein Informationsbedürfnis überwiege in diesem Fall, urteilten sie. Ein Verstoß gegen die Hausordnung liege zudem nicht vor, weil die Parabolantenne nicht fest angebracht worden sei. Die Beeinträchtigung sei daher nur optisch.

Ähnlich hatten in der Vergangenheit auch andere Gerichte geurteilt. Tenor: Weil der Spiegel auch nicht störender als ein Sonnenschirm ist, darf die Installation nicht verboten werden. Voraussetzung: Die Schüssel befindet sich innerhalb des Balkons und die Bausubstanz wird durch das Aufstellen nicht angegriffen. So sind beispielsweise Bohrungen fürs Kabelverlegen durch Fensterrahmen verboten, auch das Festschrauben an Wänden sollte unterbleiben. In fast allen Fällen ist das gar nicht notwendig. Flachbandkabel und preiswerte Ständer machen feste Installation auf dem Balkon überflüssig.

Quelle : Sat + Kabel

Arbeits.- Testrechner :

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