Autor Thema: FREIE NETZE : Utopien aus Sauerkrautdosen  (Gelesen 5585 mal)

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Berliner Initiative für offene WLANs
« Antwort #15 am: 07 April, 2012, 16:30 »
Die Große Koalition aus SPD und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus hat eine Bundesratsinitiative angestoßen, um die Störerhaftung für Betreiber offener WLANs zu beschränken. Hintergrund ist das Ziel der Koalition, in Berlin ein kostenfreies offenes WLAN anzubieten.

Nach aktueller Rechtsprechung gehen Betreiber offener Funknetze ein erhebliches Haftungsrisiko ein. Falls der Verdacht aufkommt, dass über die von ihnen bereitgestellte Netzverbindung Verstöße gegen das Urheberrecht oder andere Rechtsverletzungen begangen werden, können sie als sogenannte Mitstörer in Anspruch genommen werden.

In der Begründung für den Antrag der Koalition heißt es: "Bei der Verbreitung von Inhalten im Netz ist es zunehmende Praxis, Betreiber oder Nutzer von WLAN-Anschlüssen abzumahnen, wobei die Streitwerte unangemessen hoch und für Bürgerinnen und Bürger oder z. B. Cafés existenzgefährdend sind. Dies verhindert, dass im stärkeren Maße als bisher WLANs frei zur Verfügung gestellt werden."

Bei Änderung der Betreiberhaftung könnten ausbaubare Bürgerinitiativen wieder aufleben, etwa Freifunk-Initiativen oder Free-Wifi-Initiativen von Kommunen. Daher müsse es für Betreiber, die ihr WLAN-Netz anderen zur Nutzung zur Verfügung stellten, hinsichtlich der Haftung nach dem Telemediengesetz und dem Urheberrechtsgesetz gesetzliche Klarstellungen geben. Es seien zumutbare und üblicherweise einhaltbare Kriterien gesetzlich zu regeln, unter denen ein WLAN-Anbieter haftet beziehungsweise nicht haftet.

Quelle : www.heise.de

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Mit der Freifunk-Freedom-Fighter-Box gegen die Störerhaftung
« Antwort #16 am: 15 Juni, 2012, 13:20 »
Das OpenWRT-Team und der Verein Freie Netzwerke e.V. wollen in den kommenden Wochen 100 angepasste WLAN-Access-Points in den Berliner Stadtbezirken Kreuzberg und Friedrichshain kostenlos verteilen. Die Geräte stellen über ein offenes Funknetz einen anonymen Internetzugang für jedermann bereit und zeigen beim Erstkontakt die Splashpage http://anon.freifunk.net: Die Initiatoren wollen damit gegen die Störerhaftung protestieren und sich für offene und anonyme Internet-Zugänge engagieren, schreiben sie in ihrer Mitteilung.

Die Freifunk-Freedom-Fighter-Box genannten Router verbinden sich dabei über einen DSL-Anschluss ins Internet. Den Datenverkehr der am Access Point angemeldeten Nutzer tunneln die Geräte automatisch per virtuellem privaten Netz jedoch zu einem VPN-Anbieter in Schweden, sodass sowohl WLAN-Surfer als auch DSL-Inhaber anonym bleiben. Die Freifunk-Freedom-Fighter-Box belegt per Traffic-Shaping dabei nur einen Teil der über den Internet-Uplink bereitstehenden Geschwindigkeit.

Die für die Freifunk-Freedom-Fighter-Box eingesetzten Router stammen aus einer drei Jahre zurückliegenden Spende des Netzwerkausrüsters AirTies, der dem Verein unter einigen Auflagen insgesamt 560 Geräte bereitstellte. Die für die Aktion nötigen 100 VPN-Zugänge in Schweden spendete der Provider Ipredator für die Kampagne. In der auf den Geräten laufenden OpenWRT-Fassung stecken drei Jahre Entwicklungszeit, die vor allem durch den OpenWRT-Entwickler Mirko Vogt aufgebracht wurde. Im Unterschied zu klassischen Freifunk-Knoten baut die Freifunk-Freedom-Fighter-Box kein vermaschtes Funknetz mit benachbarten Boxen auf, da die AirTies-Router nur als Access Point arbeiten können.

Quelle : www.heise.de

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Digitale Gesellschaft schlägt Gesetz gegen Störerhaftung vor
« Antwort #17 am: 26 Juni, 2012, 16:21 »
Der Verein Digitale Gesellschaft will WLAN-Betreiber von der Störerhaftung befreit sehen und bringt einen eigenen Vorschlag (PDF-Datei) für die Änderung des Telemediengesetzes in die Debatte ein. Die Aktivisten gehen mit ihrem Vorschlag über eine von der Berliner Koalition in Gang gebrachte Bundesratsinitiative zur Neuregelung der Störerhaftung hinaus. Der Verein versprich sich davon die bessere Verfügbarkeit von öffentlichen Netzen.

"Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden", erläutert Markus Beckedahl, Vorsitzender des Vereins. Nötig geworden sei die Neuregelung, nachdem der Bundesgerichtshof im Sommer 2010 entschieden hatte, dass Inhaber eines nicht "marktüblich gesicherten" WLAN-Zugangs für Ansprüche wegen Filesharing haften müssen, selbst wenn ihm der Dateitausch nicht nachzuweisen ist. Um teure Abmahnungen zu vermeiden, hätten daher viele WLAN-Betreiber ihre Netze abgeschottet, erklärt der Verein. Es sei jedoch im Interesse der Gesellschaft, dass öffentliche Zugangspunkte zum Internet geschaffen würden. So sehe der Hartz-IV-Regelsatz keine Mittel für einen Internetzugang vor und besonders Kinder seien benachteiligt, wenn sie keinen Zugang zum Internet hätten.

Der Verein will die Betreiber öffentlich zugänglicher WLAN-Netze rechtlich mit Access-Providern gleichstellen, die durch das Haftungsprivileg vor Abmahnungen geschützt sind. Dazu soll das Telemediengesetz um eine entsprechende Vorschrift erweitert werden, wonach "gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber, die sich an einen nicht im Voraus namentlich bestimmten Nutzerkreis richten" von der Haftung ausgeschlossen sind.

Damit geht der Vorschlag deutlich über den unter anderem vom Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten Hansjörg Schmidt im Januar eingebrachten Antrag hinaus. Der SPD-Angeordnete will zwar ebenfalls ein Haftungsprivileg für Betreiber öffentlicher Funknetze im Telemediengesetz festschreiben, sieht aber weiterhin "technische Schutzmaßnahmen" gegen potenziellen Missbrauch vor. Darunter können Authentifizierungsmaßnahmen fallen, wie sie derzeit vor allem kommerzielle Hotspot-Betreiber anbieten.

Für die Digitale Gesellschaft sind solche Zugangsschranken jedoch nicht akzeptabel. So sei unklar, wer hafte, wenn es hier zu Fehlern komme. Von den Gästen den Personalausweis vorzeigen zu lassen, sei zu aufwändig. Gegenüber heise online räumt Beckedahl ein, dass durch die vorgeschlagene Neuregelung auch berechtigte Abmahnungen in der Praxis schwer durchzusetzen wären: "Wir denken, dass es eher vertretbar ist, wenn Abmahnen unattraktiver wird, als wenn es – wie bisher – kaum offene Netze gibt, weil man sonst eventuell für Fehler anderer einstehen müsste."

Dass der Gesetzesvorschlag Realität werden wird, ist aber eher unwahrscheinlich. So begrüßte Hansjörg Schmidt zwar die konstruktive Initiative aus Berlin, bezweifelte jedoch, dass eine so weit gehende Neuregelung durchzusetzen sei. "Ich sehe derzeit keine Mehrheit für eine komplette Abschaffung der Störerhaftung", erklärte der Abgeordnete gegenüber heise online.

Quelle : www.heise.de

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Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
« Antwort #18 am: 16 Juli, 2012, 11:09 »
WLAN-Zugänge, wie es sie in Hotels, Gaststätten, Bahnhöfen und Flughäfen gibt, dürfen weiterhin anonym angeboten werden. Das hat das Landgericht München I im Januar entschieden. Das Urteil wurde am heutigen Montag vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht (Az: 17 HK O 1398/11, PDF-Datei). Demnach müssen Anbieter kostenloser Hotspots die Nutzer nicht identifizieren. Das Urteil sei inzwischen rechtskräftig, teilte der AK Vorrat mit.

Geklagt hatte ein Unternehmen, das in Deutschland WLANs betreibt, in die die sich Nutzer mit ihrem eigenen Gerät einloggen können. Dafür müssen sie sich auf einer vorgeschalteten Seite anmelden. Das beklagte Unternehmen bietet ebenfalls WLAN-Hotspots an und hat sich laut Urteil in dem Hotspot-Betreibervertrag verpflichtet, Vorratsdaten nach EU-Richtlinie zu speichern. Da sich die WLAN-Netze des Beklagten ohne Zugangskontrolle nutzen lassen, werden keine Vorratsdaten gespeichert. Der Beklagte lehnte die Aufforderung des Klägers zu speichern ab, dieser ging daraufhin vor Gericht.

Die Klägerpartei – die eine Wettbewerbsverzerrung sah – meint unter anderem, obwohl das Bundesverfassungsgericht entschieden habe, dass die Speicherung von Verkehrsdaten in der seinerzeit vorliegenden Form in Paragraf 113 a, b TKG nicht verfassungskonform sei, bliebe sie dennoch erforderlich; die Erhebung von Bestands- und Verkehrsdaten sei nicht verfassungswidrig, die Befugnis ergebe sich aus den Paragrafen 95 und 96 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Das Speichern sei auch notwendig, um die Störerhaftung zu vermeiden.

Das Gericht war hingegen der Meinung, die Verpflichtung zur Erhebung und Speicherung der Daten ergebe sich weder aus dem vom Kläger vorgebrachten Paragrafen 101 UrhG, noch aus den Paragrafen 111 TKG und Paragrafen 95 und 96 desselben Gesetzes. Das Gericht meinte auch – anders als der Kläger –, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur die Befugnis zur Weitergabe von Vorratsdaten für verfassungswidrig erklärt hatte, sondern auch die Erhebung an sich. Das Gericht wies die Klage insgesamt ab.

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Berliner Senat will Betreiberhaftung bei WLAN beschränken
« Antwort #19 am: 04 September, 2012, 18:45 »
Der Berliner Senat hat am Dienstag eine Initiative beschlossen, um das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber zu senken. Gemeinsam mit Hamburg will Berlin die Initiative im Bundesrat einbringen und die Bundesregierung zum Handeln veranlassen. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), auf dessen Vorstoß die Vorlage verabschiedet wurde, forderte klare Rahmenbedingungen, damit "sowohl Bürger als auch Nachbarschafts- und Freifunkinitiativen, Hotels, Wirte oder andere Anbieter offene WLAN-Internetzugänge bereitstellen können.“

"Ein höheres Maß an Rechtssicherheit ist auch wichtig zur Unterstützung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur Berlins", meint Wowereit. Zwar sei die Lage für gewerbsmäßige WLAN-Betreiber durch das Telemediengesetz (PDF-Datei) geregelt. Jedoch hätten etwa Hotels und Gaststätten nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheit, wenn das von ihnen als Service angebotene WLAN missbraucht wird. Zudem würden zunehmend Betreiber oder Nutzer von WLAN-Netzen abgemahnt, wobei die Streitwerte unangemessen hohe, mitunter existenzgefährdende Summen erreichten.

Laut Stand der Rechtsprechung können Betreiber offener Funknetze als sogenannte Mitstörer belangt werden, wenn jemand über ihre Netzverbindungen Urheberrechtsverstöße oder andere Rechtsverletzungen begeht. Die Initiative zielt deshalb unter anderem darauf, klare und zumutbare Vorkehrungen zu definieren, die für einen Netzbetrieb ohne Haftungsrisiko zu erfüllen sind. Angekündigt wurde der Berliner Vorstoß bereits im April dieses Jahres.

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Grünes Licht für freies WLAN in Potsdam
« Antwort #20 am: 07 Dezember, 2012, 21:40 »
Die Stadtverordnetenversammlung von Potsdam hat auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, ein freies WLAN mit 400 Zugangspunkten zu errichten, das Besuchern wie Bürgern der Stadt gestattet, jederzeit ein digitales Glas Wasser zu trinken. Nun sollen 400 geeignete Standorte für die WLAN-Router gesucht werden. Dabei übernimmt die Stadt die Stromkosten für den Betrieb der Router, während Bürgerinitiativen wie Freifunk Potsdam die Beschaffung, Wartung und Installation der Anlagen besorgen wollen.

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Operation Störerhaftung
« Antwort #21 am: 27 Dezember, 2012, 18:34 »
Während in Hamburg der Datenschützer-Kongress 29C3 unter anderem über freies WLAN diskutiert – morgen wird es zum Beispiel einen Vortrag von Dr. Reto Mantz über "Sharing Access – Risiken beim Betrieb offener (WLAN-)Netze – Stand gestern, heute und morgen" geben–, die Bundesregierung Vorschläge für eine mögliche Haftungsfreistellung für Betreiber von WLAN-Anschlüssen prüft, dem Bundesrat ein Antrag (PDF) der Länder Berlin und Hamburg zur Beschränkung des Haftungsrisikos für Betreiber drahtloser lokaler Netzwerke vorliegt-- setzen die Abmahner ihre Tätigkeit fort, Café- und Gaststättenbesitzer sowie sogenannte "Freifunker" auf Basis des Telemedia-Gesetzes (PDF) und einiger Urteile abzumahnen. Ein Mitglied der Initiative Freifunk-Rheinland, der sein WLAN unverschlüsselt bereitstellte, wurde nun nach Auskunft des Vereins mit fünf Abmahnungen überhäuft. Der Verein will sich rechtlich zu Wehr setzten und hat unter Operation Störerhaftung ein Spendenkonto eingerichtet.

Es ist offenbar höchste Zeit, dass der Gesetzgeber hier klärend tätig wird. Berlin will im nächsten Jahr selbst ein freies WLAN anbieten, auch die Nachbarstadt Potsdam hat Anfang Dezember beschlossen, 400 freie Zugangspunkte einzurichten.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/meldung/Operation-Stoererhaftung-1774690.html

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Freifunker: Spenden gegen WLAN-Abmahnungen
« Antwort #22 am: 03 Januar, 2013, 12:45 »
Unter dem Begriff "Freifunk" versteht man in Deutschland etwas, was in anderen Ländern deutlich selbstverständlicher ist als hierzulande: Das Zurverfügungstellen ungenutzter private WLAN-Kapazitäten für Dritte. Vereinen wie Initiative Freifunk-Rheinland wollen dazu den Aufbau von Mesh-Netzwerken mit vielen verbundenen Freifunkroutern fördern. Dabei stehen ihnen allerdings abmahnende Anwälte im Weg, die unter Rückgriff auf das aktuelle Telemediengesetz und einige Urteile Rechtsverletzungen behaupten und damit Geld und Unterlassungserklärungen fordern.

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Bundesregierung will WLAN-Störerhaftung den Gerichten überlassen
« Antwort #23 am: 13 März, 2013, 17:40 »
Die Bundesregierung hält eine gesetzliche Beschränkung des Haftungsrisikos von Betreibern offener Funknetze "weder für geeignet noch für erforderlich". Das geht aus einer Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums auf einen Vorstoß des Bundesrats hervor, die heise online vorliegt. Die Haftung ist nach Ansicht der Bundesregierung bereits von der Rechtsprechung auf "klare umgrenzte Sachverhalte" eingegrenzt worden. Die aktuelle Gesetzeslage stehe dem Angebot von WLAN-Anschlüssen zur Nutzung durch Dritte nicht entgegen.

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung im Oktober 2012 aufgefordert, eine gesetzliche Einschränkung der sogenannten Störerhaftung für WLAN-Anbieter zu prüfen, weil Betreiber oder Nutzer von Hotspots zunehmend abgemahnt würden. Die dabei unangemessen hoch angesetzten Streitwerte könnten existenzgefährdend sein. Der Bundesrat wünscht sich klare gesetzliche Vorgaben, welche technischen Vorkehrungen Betreiber öffentlicher Netze gegen Missbrauch treffen müssten, um das Haftungs- und Abmahnrisiko auszuschließen. So könne etwa das Haftungsprivileg der Zugangsprovider aus dem Telemediengesetz (TMG) auf WLAN-Betreiber ausgedehnt werden.

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Schwarz-Gelb lehnt Haftungsklarstellung für WLAN-Betreiber ab
« Antwort #24 am: 06 Juni, 2013, 17:22 »
Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat am Mittwoch einen Antrag der SPD-Fraktion abgeschmettert, wonach die Bundesregierung die sogenannte Störerhaftung für Hotspot-Anbieter überprüfen und einen Gesetzentwurf dazu vorlegen sollte. Die Sozialdemokraten wollten damit klargestellt wissen, in welchen konkreten Grenzen die Betreiber offener WLAN-Zugänge Datensicherheit, Datenschutz und das Kommunikationsgeheimnis wahren sollten. Sie hatten zudem angeregt, die Haftungsbeschränkung für Zugangsanbieter aus dem Telemediengesetz (TMG) auf Funknetzbetreiber auszudehnen.

Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP lehnten das Vorhaben aber nun ab. Sie wollen die Behandlung der Frage der Störerhaftung im Bundesjustizministerium abwarten. Liberale warnten zudem schon vorab, dass die Haftungsprivilegien für klassische Internetprovider mit zahlreichen Speicher- und Auskunftspflichten einhergingen und diese WLAN-Betreiber vor Herausforderungen stellen könnten. Die Grünen und die Linken enthielten sich der Abstimmung. Letztere haben einen eigenen Gesetzentwurf zu dem Thema eingebracht. Demnach sollen Funknetzanbieter auch von Unterlassungsansprüchen wegen Urheberrechtsverletzungen freigestellt werden, die vielen Café-Besitzern in Folge der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zusetzen. Ein reiner Prüfauftrag geht ihnen nicht weit genug.

Experten hatten sich in einer parlamentarischen Anhörung vor allem im Interesse kleinerer WLAN-Betreiber dafür ausgesprochen, ein "Vollzugsdefizit" im TMG zu schließen und die Haftungsfreistellungen zu verdeutlichen. Die Bundesregierung hält eine gesetzliche Beschränkung des Risikos von Anbietern offener Funknetze dagegen "weder für geeignet noch für erforderlich". Sie möchte die Klärung möglicherweise verbleibender Rechtsfragen den Gerichten überlassen. Das Votum des Bundestagsausschusses muss noch vom Plenum bestätigt werden, was als Formsache gilt.

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Kostenloses WLAN an deutschen Bahnhöfen
« Antwort #25 am: 24 September, 2013, 13:08 »
An deutschen Bahnhöfen können die Besucher ab sofort für 30 Minuten pro Tag kostenlos das dortige WLAN der Telekom nutzen. Danach wird der Kunde automatisch ausgeloggt. Die weitere Nutzung ist kostenpflichtig. Ein Tagespass kostet beispielsweise 4,95 Euro.

"Wir wollen den Aufenthalt im Bahnhof für unsere Kunden noch attraktiver machen. Die kostenlose WLAN-Nutzung ermöglicht es, während der Zeit am Bahnhof zum Beispiel Smartphone oder Tablet mit der Cloud zu synchronisieren", sagt André Zeug, Vorstandsvorsitzender der DB Station&Service AG laut einer Mitteilung der Deutschen Bahn.

In den vergangenen Jahren sei die Nutzung der WLAN-HotSpots an Bahnhöfen um durchschnittlich 20 Prozent angestiegen. Im vorigen Jahr wurden 75 Bahnhöfe mit Hotspots der Telekom versehen. Insgesamt haben nun 105 Bahnhöfe einen drahtlosen Zugang zum Internet.

Damit der Bahnhofsbesucher ins WLAN kommt, lässt er sich die verfügbaren Netzwerke anzeigen und verbindet sich mit "Telekom". Dann startet er einen Webbrowser und gibt einen beliebigen URL ein, danach erscheint das Hotspot-Portal des WLAN-Bahnhofs. Dort gibt der Nutzer seine Handyrufnummer ein, damit er einen Zugangscode per SMS zugeschickt bekommt, den er in das Formular auf dem Portal eingibt.

Neben den Hotspots an den Bahnhöfen gibt es auch auf einigen ICE-Strecken der Bahn WLAN in den Zügen. Im Juni hat die Bahn bekannt gegeben, bis Anfang 2014 das 5200 Kilometer lange ICE-Netz zu 98 Prozent mit WLAN abzudecken.

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Kabel Deutschland kündigt WLAN-Hotspots für sechs weitere Städte an
« Antwort #26 am: 29 Oktober, 2013, 17:29 »
Kabel Deutschland (KDG), der größte deutsche Kabelnetzbetreiber, setzt seine WLAN-Strategie fort. In der vergangenen Woche zog der Anbieter eine positive Bilanz des vor einem Jahr gestarteten Berliner Public-Wifi"-Projekts. In der deutschen Hauptstadt und in Potsdam verzeichnet KDG monatlich durchschnittlich 1,5 Millionen Zugriffe auf die dort errichteten 100 Hotspots. Seit Ende September sind darüber hinaus zudem rund 300 Hotspots in über 70 bayerischen Städten und Gemeinden in Betrieb. Aufgrund der großen Nachfolge kündigte Kabel Deutschland WLAN für weitere Städte in weiteren Bundesländern an, darunter etwa Hamburg, Bremen, Hannover und Mainz. Am 10. Oktober gab das Münchener Unternehmen zunächst 15 Städte bekannt, am Dienstag nannte Kabel Deutschland nun die Namen von sechs weiteren Städten, in denen WLAN-Hotspots errichtet werden sollen.

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Große Koalition will Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber abmildern
« Antwort #27 am: 04 November, 2013, 19:24 »
Die Unterarbeitsgruppe "Digitale Agenda" im Rahmen der Koalitionsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD hat sich in ihrer Sitzung am Montag darauf verständigt, die für klassische Internetprovider bestehenden Haftungsprivilegieb auf die Betreiber offener Funknetze ausdehnen zu wollen. Dies erklärten die stellvertretende CSU-Generalsekretärin Dorothee Bär und die frühere Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Montag nach der Verhandlungsrunde in Berlin.

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Öffentliches WLAN in Berlin wieder kurz vorm Scheitern
« Antwort #28 am: 26 Mai, 2014, 19:43 »
Es ist bereits das dritte Mal, dass in Berlin der Versuch ein öffentliches WLAN-Netz zu etablieren zu scheitern droht. Seit sieben Jahren beweist die Stadtverwaltung damit, wie rückständig sie gegenüber dem Ruf von Berlin als Weltstadt ist. Der neue Anlauf scheint, wie es von Anbietern heißt, daran zu scheitern, dass die "Vorstellungen des Senats […] unterirdisch" sind.

Einem Bericht der Berliner Morgenpost zufolge, liebäugelt der Berliner Senat mal wieder mit dem Versuch, ein flächendeckendes WLAN-Netz in der Hauptstadt zu etablieren – zumindest für den Innenstadtbereich. Was in anderen Städten schon länger als Testprojekt läuft oder teilweise als Komfort-Funktion von Telekommunikationsunternehmen angeboten wird, hat sich in Berlin als scheinbar nicht möglich herausgestellt. Der Senat zeigt sich jedoch zuversichtlich, dass es dieses Mal, im dritten Anlauf, klappen wird. Dabei befindet sich der Berliner Senat gerade einmal in der Ausschreibungsphase.

In der Meldung beruft sich die Berliner Morgenpost auf den Medienstaatssekretär Björn Böhning. Dieser soll gesagt haben, "dass wir im Sommer eine Lösung vorstellen können". Aktuell ringen Senat und Unternehmen um die Finanzierung des Projekts. Grundsätzlich soll die Nutzung des WLAN-Netzes für die ersten 30 Minuten kostenlos sein, was in der Folge bedeuten würde, dass gerade der Großteil der Zugriffe, die sich auf Anfragen zu Restaurants, Stadtplänen, Partys, Fahrplänen und Aufrufe von sozialen Netzwerken verteilen werden, für den Anbieter keinen Umsatz einbringen. Und der Senat weigert sich, für die Kosten der freien Nutzungszeit aufzukommen. Dabei ist es offensichtlich, dass die Stadt durch einen besseren Service für Touristen und Bürger von der Maßnahme profitieren würde.

Mögliche Anbieter und Berliner Unternehmen zeigen sich verständnislos

5.000 WLAN-Hotspots müssten in Berlin, genauer gesagt innerhalb der Ringbahn, errichtet werden, um eine flächendeckende Verfügbarkeit zu gewährleisten. Von ursprünglich neun Unternehmen, die um den Auftrag buhlten, sind mittlerweile nur noch drei im Rennen. Gegenüber der Berliner Morgenpost meldete sich der Sprecher eines der ausgeschiedenen Unternehmen zu Wort und erklärte: "Die Vorstellungen des Senats sind derart unterirdisch, dass man weinen möchte." Auch der Vorstandsvorsitzende der Wall AG, ein Unternehmen für Außenwerbung, das einen Großteil der Werbeflächen – beispielsweise an Tram-Haltestationen - in Berlin verwaltet, zeigt sich verständnislos ob der Probleme. "Wir können absolut nicht verstehen, warum es in Berlin bis heute kein öffentliches WLAN-Angebot gibt, das durch Werbung gegenfinanziert ist." Die Wall AG unterhält bereits seit Jahren ein öffentlich zugängliches WLAN-Netz im Bereich des Kurfürstendamms.

Quelle : www.gulli.com

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Filesharing: BGH entschärft die Störerhaftung jetzt weitgehend
« Antwort #29 am: 04 Juni, 2014, 21:05 »
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die so genannte Störerhaftung, die bei Urheberrechtsverletzungen via Filesharing immer wieder zu Abmahnungen gegen Anschluss-Inhaber führte, deutlich entschärft. Erst die nun vorliegende Urteilsbegründung macht dies im Detail deutlich.
Die mündliche Urteilsverkündung fand bereits im Januar statt. Damals wurde bereits klar, dass Eltern nicht zur Verantwortung gezogen werden können, wenn ihre volljährigen Kinder über ihren Internet-Anschluss Urheberrechts-Verletzungen begehen - zumindest sofern sie keine triftigen Anhaltspunkte für ein solches Vergehen haben.

In der nun vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung geht der BGH sogar noch deutlich weiter über den Rahmen der Familie hinaus. Damit steht nun eine Grundsatzentscheidung in höchster Instanz im Raum, die Filesharing-Abmahnungen dann doch in sehr vielen Fällen anfechtbar macht.

Keine Verantwortung für Dritte

Wörtlich heißt es in dem Urteil: "Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde."

Nach Einschätzung des auf Internet-Recht spezialisierten Rechtsanwalts Christian Solmecke bedeutet dies, dass ein Anschlussinhaber bei entsprechenden Vorwürfen lediglich glaubhaft erklären muss, dass er die Anbindung nicht allein nutzt. Dies dürfte nicht nur in Familien zu erheblich weniger Problemen führen, sondern vor allem auch in Wohngemeinschaften. Problematisch könnte es aufgrund anderslautender Rechtssprechung allerdings weiterhin sein, wenn kein ausreichend gesichertes beziehungsweise offenes WLAN betrieben wird.

Gänzlich aus dem Schneider sind Anschlussinhaber damit aber nicht, denn das BGH Urteil verpflichtet diese im Falle des Falles zu eigenen Nachforschungen in zumutbaren Rahmen, um den eigentlichen Täter ausfindig zu machen. Dies dürfte sich laut Solmecke aber wohl darauf beschränken lassen, dass man die Personen, die zum fraglichen Zeitpunkt den Anschluss genutzt haben könnten, befragt. "Je länger die vermeintliche Urheberrechtsverletzung her ist, desto weniger wird es zumutbar sein, konkrete Nachforschungen zu verlangen", so der Anwalt.

Quelle : http://winfuture.de

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