Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 30567 mal)

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Beschlüsse des Innenausschusses im Bundesrat können der Rundumüberwachung der Telekommunikations- und Internet-Nutzer Vorschub leisten.

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« Letzte Änderung: 08 Dezember, 2003, 12:56 von SiLencer »

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IT-Verband wettert erneut gegen Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #1 am: 17 Dezember, 2003, 09:43 »
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco Forum findet die Empfehlungen zur Einführung von Mindestspeicherungspflichten von bis zu zwölf Monaten verfassungswidrig.

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Bundesrat: 6 Monate Datenspeicherung zur TK-Überwachung
« Antwort #2 am: 20 Dezember, 2003, 12:09 »
Die Bundesländer wollen das Verhalten der Telekommunikationsnutzer künftig vollständig überwachen. Wie der Bundesrat am heutigen Freitag in seiner Plenarabstimmung beschlossen hat, sollen alle beim Telefonieren, beim Versand von SMS, beim E-Mailen oder beim Surfen anfallenden und verarbeiteten "Verkehrsdaten" sechs Monate lang von den Anbietern gespeichert werden. Zugang zu dem umfangreichen Material, mit dem sich beispielsweise angerufene Nummern und verwendete IP-Adressen verfolgen und konkrete Nutzerprofile erstellen lassen, will die Länderkammer Strafverfolgern, Geheimdiensten und Verfassungsschützern verschaffen und damit die präventive Gefahrenabwehr nach den Terroranschlägen des 11. September verbessern. In ersten Reaktionen auf das Votum sprachen Bürgerrechtler von einem weiteren "Paradigmenwechsel" hin zum Überwachungsstaat. Auch die Wirtschaft lehnt die Forderungen der Länderkammer geschlossen ab.  

Eingebaut ist die neue Schnüffelklausel in die Stellungnahme des Bundesrats zur umstrittenen Novelle es Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Ländervertreter folgten dabei einer Vorlage des Rechtsausschusses. Nicht durchsetzen konnten sich die Innenpolitiker des Bundesrats, die sogar auf eine zwölfmonatige Vorratsdatenspeicherung gepocht hatten. Aber auch das Votum des Wirtschaftsausschusses, der sich gegen eine Festlegung von Speicherfristen ausgesprochen hatte, fand im Plenum keine Mehrheit. Dies scheiterte vor allem an Niedersachsen, da die mit in der Regierung befindliche FDP im Gegensatz zu anderen liberal geführten Koalitionsländern für den Vorschlag des Rechtsausschusses war. Die Abstimmung ging mitten im Sitzungsmarathon der Länderkammer und des Bundestags über die Reform des Sozialstaats anhand der Ergebnisse des Vermittlungsausschusses der beiden Gremien über die Bühne. Sie stand daher nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit der Politiker, die sich eh schon über den verspäteten Start in die Weihnachtspause ärgerten.

Über das Ausmaß der geforderten Datenmengen sind sich die Länder vermutlich nicht im Klaren. Bei dem zu speichernden Material handle es sich um "unvorstellbare" Informationsberge, erklärte Hannah Seiffert vom eco Forum gegenüber heise online. Die Mitglieder des Providerverbands seien gerade dabei, die bei einzelnen Unternehmen anfallenden "Giga- und Terabytes" genau zusammenzustellen. Für Seiffert ist bereits klar, dass die Mengen weder von der Wirtschaft noch vom Staat verarbeitbar sein werden. Das von den Ländern vorgebrachte Argument, dass Speicherplatz inzwischen doch billig sei, ziehe zudem nicht. Die Datenbanken müssten redundant ausgelegt, mit einer automatischen Löschroutine nach der vorgegebenen Frist versehen und gegen externe Zugriffe abgesichert werden. Damit würden vehemente Kosten verursacht, die Provider vermutlich in Bereichen wie Netzsicherheit einsparen müssten. Der eco hatte genauso wie der IT-Verband Bitkom die Länder ferner gewarnt, dass ihr Ansinnen gegen jegliche datenschutzrechtlichen Prinzipien der Datenvermeidung und -sparsamkeit verstoße und nur neue Angriffspunkte auch für Cybergangster biete.

Dass die Vorratsdatenspeicherung letztlich verfassungswidrig ist, vermuten auch die Datenschützer von Bund und Ländern sowie Bürgerrechtsvereinigungen. "Die Schaffung von Datenfriedhöfen ohne konkreten Verdacht steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts", erklärte der Sprecher der Humanistischen Union, Nils Leopold, gegenüber heise online. Wolle man tatsächlich jeden User pauschal beschatten, müsste man zunächst das Volkszählungsurteil und das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung "für obsolet erklären". Denn die Verhältnismäßigkeit einer Strafverfolgungsmaßname würde bei einem solchen Vorhaben vollkommen außer Acht gelassen. Infrage komme höchstens ein zeitweises Einfrieren der Verkehrsdaten auf Zuruf der Staatsanwaltschaft bei konkreten Verdachtsmomenten.

Die Bundesregierung wird nun zunächst auf die Stellungnahme des Bundesrats, die auch eine Stärkung der Wettbewerber der Deutschen Telekom sowie eine Ausdehnung von Abhörverpflichtungen auch auf Telekommunikationsanbieter für Hotels oder Firmennetze vorsieht, antworten. Danach wird sich der Bundestag Anfang nächsten Jahres mit der TKG-Reform und der Vorratsdatenspeicherung auseinander setzen müssen.

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Offline Jürgen

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Re:Bundesrat: 6 Monate Datenspeicherung zur TK-Überwachung
« Antwort #3 am: 20 Dezember, 2003, 13:52 »
Das klingt ja letztendlich als hätten SED und Stasi doch gewonnen  :o
Sollte es wirklich soweit kommen, kann das der finanzielle Tod vieler kleiner Provider werden, oder die Preise für's Surfen steigen sehr erheblich. dann wäre schon deshalb ein noch größerer Teil der Bevölkerung davon ausgeschlossen, und mich beschleicht der Verdacht, genau das sei die Absicht.  :'(  
Nebenbei, wie will man eigentlich bei der Schnellebigkeit des Internets aus einer URL verlässlich auf den transportierten (evtl. strafrechtlich relevanten) Inhalt schließen, das Dilemma kennen ja auch alle Nutzer von Suchmaschinen. Und schätzungsweise 99% der URL-Aufrufe werden gar nicht von den Usern getätigt, sondern aufgrund der Seitenstruktur vom Browser. Oder sollen etwa die Inhalte auch gecached werden ? Dann werden die zu erfassenden Datenmengen wirklich absurd hoch.
Glücklicherweise gibt es ein Grundrecht auf Informationsfreiheit, wenn das BVG auch nur irgend etwas wert ist, MUSS das alles dort verhindert werden !!!
Wenn in der heutigen Politik solche Entscheidungen mit ~90% Mehrheiten gefällt werden, ist tatsächlich hierzulande die verfassungsdefinierte Demokratie in wesentlichen Aspekten infrage gestellt.
« Letzte Änderung: 20 Dezember, 2003, 15:25 von Jürgen »
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Offline fama

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Re:Bundesrat: 6 Monate Datenspeicherung zur TK-Überwachung
« Antwort #4 am: 20 Dezember, 2003, 15:22 »
Ich denke es kommt noch viel Härter !

Denkt mal an die Überlegungen zuckünftig Personalausweis und Reisepass mit Daten auzustatten ( es gibt ein Fachbegriff dazu der mir jetzt nicht einfällt ) Fingerabdruck oder Augenscann !
Ihr wißt sicher was ich meine.
Dann ist es sowieso mit Datenschutz vorbei.
« Letzte Änderung: 20 Dezember, 2003, 15:23 von fama »

Offline Jürgen

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Re:Bundesrat: 6 Monate Datenspeicherung zur TK-Überwachung
« Antwort #5 am: 20 Dezember, 2003, 15:28 »
Yepp, Datenschutz schützt auch in der heutigen Praxis schon eher die Datenerfassung vor den erfassten Menschen,als umgekehrt, und irgendwann kriegen wir dann alle ein Implantat zur Gedankenkontrolle, sozusagen bionisches TCPA, mit sofortiger Selbstzerstörung der brainware bei unerwünschten und dann natürlich illegalen Inhalten ...

Noch klingt's absurd, aber in einigen Jahren ?
« Letzte Änderung: 20 Dezember, 2003, 15:33 von Jürgen »
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Offline Schranzbert

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Re:Bundesrat: 6 Monate Datenspeicherung zur TK-Überwachung
« Antwort #6 am: 23 Dezember, 2003, 00:51 »
Ihr muß euch (leider) absolut recht geben......
Irgendwie passt das wohl auch gut zur Datensammelwut der Einzelhandelskonzerne. Sie locken mit rabatten und Geschenken und sammeln dabei perfekt Daten über das Kaufverhalten der Kunden. Es gibt zwar viele verschiedene Kartensysteme wie Payback & co aber wehe wenn die Daten mit anderen wie Schufa oder ähnlichen persönlichen Sachen zusammenkommen....... ~schauder~

Gruß

Schranzbert
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Offline van_suck

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Re:Bundesrat: 6 Monate Datenspeicherung zur TK-Überwachung
« Antwort #7 am: 23 Dezember, 2003, 12:13 »
Welche Ängste müssen die sog. Mächtigen eines Staates ausstehen, wenn sie zu solchen Mitteln greifen müssen ? Im Grunde zeigt es ihre ganze Nichtigkeit und sollte zum Nachdenken anregen, ob wir solche Flachzangen als Anführer unserer Nation brauchen.
... Scheiße, dieser Beitrag wird jetzt 6 Monate gespeichert ...

in diesem Sinne: Frohes Fest allerseits
Grüsse von Van Suck
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Offline SiLæncer

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Bürgerrechtsgruppen warnen vor europaweiter Pauschalschnüffelei
« Antwort #8 am: 10 September, 2004, 12:12 »
Privacy International und die Initiative "European Digital Rights" (EDRi) lehnen die auf EU-Ebene ins Spiel gebrachte Vorratsspeicherung sämtlicher bei der Telekommunikation anfallender Verbindungsdaten strikt ab. Die von einigen EU-Mitgliedsstaaten geforderte pauschale, bis zu dreijährige Datenlagerung sei "illusorisch", "unzulässig", "rechtswidrig" und greife zu stark in die Privatsphäre der Nutzer ein, schreiben die beiden Bürgerrechtsorganisationen in einer ausführlichen Stellungnahme an die EU-Kommission im Rahmen einer noch bis Mitte September laufenden Konsultation. Ihnen erscheint schleierhaft, wieso die Einführung einer derart "gefährlichen" und die Bürgerrechte mit Füßen tretenden Maßnahme in Europa überhaupt ernsthaft überlegt werde. In Zeiten, in denen Technologien von sich aus bereits den Datenschutz häufig durchlöchern und Gesetze die Rechte der Individuen immer weniger achten würden, sollte die EU keinesfalls diese Entwicklung noch weiter unterstützen.  

Im Einzelnen führen die Aktivisten der Kommission zunächst vor Augen, in welchem Maße die im Raum stehende Datenjagd in das Leben der Bürger eingreifen würde. "Es geht hier nicht mehr nur um das Aufzeichnen der geführten Telefongespräche", warnen sie, "sondern um die Registrierung aller Dinge, die jemand liest, empfängt oder für die er Interesse zeigt" -- und dies über einen langen Zeitraum hinweg und im Zusammenhang mit den unterschiedlichsten Personen, mit denen man Kontakt hat. "Diese Informationen können zur Interpretation und zum Abstecken menschlicher Beziehungen, zum Verstehen und Vorhersagen menschlicher Handlungen sowie zum Verfolgen aller Bewegungen eines Individuums während seines gesamten Alltags verwendet werden", sorgen sich die Verfechter der Bürgerrechte. Als Beleg führen sie an, welche umfassenden Daten allein bei Internetprovidern beim reinen Login mit der gleichzeitigen Erteilung einer IP-Adresse anfallen. Dazu kommen beispielsweise die vielen personengebundenen Identifikationsmerkmale, die etwa beim Benutzen eines Handys vergeben werden -- und damit theoretisch auch aufgezeichnet und ausgewertet werden können.

Das Argument, dass Strafverfolger die Vorratsdaten im Kampf gegen den Terrorismus brauchen, zieht nach den Ausführungen von Privacy International und EDRi zudem nicht wirklich. Die "wahrgenommenen Sicherheitszugewinne" könnten jedenfalls zumindest wieder durch zusätzliche Risiken wettgemacht werden, fürchten die Organisationen. So würden vermutlich viele unschuldige Bürger überwacht und intime Details aus ihrem Leben plötzlich sämtlichen Regierungsstellen offen stehen. Die tatsächliche Nadel im Heuhaufen zu finden und die richtigen Verkehrsdaten auf einen potenziellen Attentäter oder Verbrecher zu beziehen, sei dagegen ein häufig mit Irrtümern beladener Prozess. Zudem entstünden für die Telcos und Internetprovider immense Kosten, um die Daten überhaupt vorzuhalten. Im Hinterkopf zu behalten sei zudem, dass selbst die US-Regierung eine pauschale Vorratsdatenspeicherung ablehnt -- diese aber den Europäern indirekt ans Herz legt. Fazit der Bürgerrechtler in diesem Punkt: "Insgesamt werden diese Faktoren unweigerlich Nebenwirkungen auf das Vertrauen der Verbraucher haben". Gerade der E-Commerce könne darunter leiden.

Letztlich sehen die Lobbyvereinigungen in der geplanten Verpflichtung zur Datenjagd auch einen klaren Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die jedem Einzelnen den Respekt vor seinem Privatleben garantiert. Der Vorstoß der Länder Frankreich, Irland, Großbritannien und Schweden sei daher rechtswidrig und verstoße auch gegen die Gesetze zahlreicher Mitgliedsstaaten. Eine demokratische Gesellschaft benötige keine pauschale Überwachung ihrer Bürger, enden die Organisationen ihren noch mit zu unterzeichnenden Aufruf. Es wäre daher ein falsches Signal, wenn die bisherigen Normen und Werte der EU in die eines Überwachungsregime umgeändert würden.

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Tag des Murmeltiers: Vorratsspeicherung der Telekommunikationsdaten
« Antwort #9 am: 22 September, 2004, 11:10 »
Bundesdatenschützer Peter Schaar trat bei einer öffentlichen Anhörung der Europäischen Kommission in Brüssel entschieden gegen eine Ausweitung der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten in Europa ein. Schaar, der derzeit den Vorsitz der Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten innehat, reagierte damit auf die Vorschläge von England, Irland, Frankreich und Schweden, die eine neue Initiative zur Regelung obligatorischer Speicherfristen für Telekommunikationsdaten gestartet haben. Die Artikel-29-Gruppe wird Ende des Monats zur Ratsinititive Stellung nehmen.  

Die Argumente beim Dauerbrennerthema Voratsdatenspeicherung sind bekannt und erprobt. "Man trifft sich von Zeit zu Zeit, und dieselben Dinge werden von denselben Leuten wiederholt", beschrieb Joe McNamee vom Brüsseler Beratungsunternehmen Political Intelligence die Debatte. Das erinnere doch stark an den "Tag des Murmeltiers". Wie auch in früheren Runden seien die Strafverfolgungsbehörden einmal mehr den Nachweis schuldig geblieben, dass die Aufbewahrung sämtlicher bei der Telekommunikation anfallender Verbindungsdaten für die Strafverfolgung notwendig sei, meinte McNamee. Das beklagte auch der Verband der Europäischen Telekommunikationsanbieter (ECTA). Ein Vertreter der ECTA zeigte sich auf Anfrage von heise online verwundert, dass nur wenige Vertreter der Strafverfolgungsbehörden zum Schlagabtaussch angetreten waren. "Jedes Mal , wenn man jemanden von deren Seite fragt, wie viele Urteile durch das Abhören der Kommunikationsdaten ermöglicht wurden, nehmen sie Reißaus …"

Ein französischer Vertreter dagegen sagte, man wisse genau, was man brauche und warum. Mindestens 12 Monate sollten die Daten gespeichert werden, längere Fristen, sogar über 36 Monate hinaus, sollen aber möglich sein. Durchaus positiv steht auch der Filmindustrie-Lobby-Verband Motion Picture Association der Sammelei gegenüber. Die gespeicherten Daten würden bei der Bekämpfung der Piraterie helfen, die häufig mit dem organisierten Verbrechen verbunden sei. Eine pauschale Speicherung aller Daten sehen aber selbst die Piratenjäger als problematisch an, denn die neue Ratsinitiative will mehr als klassische Verkehrsdaten gespeichert sehen: Sie sieht die Speicherung aller Daten zur Nutzung von öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten und -netzen vor; nach Einschätzung von Experten ist die EU auf sämtliche beim Telefonieren, Messaging, E-Mailen oder Surfen anfallende Daten aus.

Neben der Artikel-29-Gruppe und der ECTA warnten eine Reihe weiterer Verbände vor der undifferenzierten Datenspeicherung, darunter die GSM Association, die International Chamber of Commerce, die International Telecoms Users und EDRI. Kritische Nachfragen kassierte die Kommission auch von T-Online, KPN, Yahoo und weiteren Unternehmen. Fragen dazu, ob nur Daten innerhalb der Union gespeichert werden sollten -- und damit die größten E-Mail-Provider wie Yahoo, Hotmail und AOL außen vor sind -- konnten Vertreter der niederländischen EU-Präsidentschaft vorerst nicht beantworten.

McNamee warnte, dass bei undifferenzierten Anforderungen zur Datenspeicherung als Folge der Netzkonvergenz viele Kommunikationsvorgänge doppelt und dreifach gespeichert würden. Kaum noch dem Grundsatz der "Angemessenheit" entsprechend sei es außerdem, dass die Daten ohne Rücksicht auf ihre Verwertbarkeit gespeichert würden. Die Angemessenheit ist der Grundsatz, der in der Europäischen Datenschutzrichtlinie als Kriterium für mögliche nationale Vorratsdatenspeicherfristen verankert ist. Zahlreiche neue Mitgliedsstaaten haben auf Grundlage dieser Regel bereits solche Fristen eingefügt, zuletzt etwa Polen, das Providern eine Frist von einem Jahr auferlegt. Ähnliche Fristen gibt es auch in der Tschechischen Republik, Ungarn und anderen neuen Mitgliedsländern. Einer der juristischen Väter der Cybercrime-Konvention, der Amsterdamer Professor Henrik Kaspersen, bezeichnete dagegen die unterschiedslose Speicherung aller Kommunikationsdaten kürzlich als Big-Brother-Aktion.

Quelle : www.heise.de

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Regelungen zur Telefonüberwachung
« Antwort #10 am: 22 Oktober, 2004, 15:25 »
"Die Polizei darf auch in den kommenden Jahren auf die Telefonverbindungsdaten verdächtiger Personen zugreifen. Eine entsprechende Regelung, die Ende dieses Jahres ausgelaufen wäre, wurde am Donnerstagabend vom Bundestag bis Ende 2007 verlängert. Bis auf die PDS stimmten alle Fraktionen zu. Danach müssen die Telefonanbieter den Ermittlungsbehörden über Telefonnummern von Anrufern und Angerufenen sowie über den Standort des Telefonierenden Auskunft geben."

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/52427

Frage sind die DVB-Interessierten, also wir alle, nicht schon verdächtig genug?
Was heisst hier verdächtig in diesem Staat?
Ist man nicht schon verdächtig qua Geburt?

Ich bin zwar für nackig oder zumindest mit Strapse, aber eher gegen gläsern... ;)

"Ich missbillige jedes Wort was Sie sagen, aber bis zu meinem Tode werde ich dafür kämpfen, dass Sie es sagen dürfen"  (Voltaire)




Rechner: P4, 3.2 GHz, 2MB Cache, 800 MHz FSB 2048 MB DDR-RAM, WinXP PRO SP2 + DX9c, 320GB SATA Raid 0 Stripe (1st (2x) 160GB 7200rpm) Hard Drive 2nd 160Gb Hard Drive, ATI Radeon X850XT Platinum an 20" TFT (1024x768@75 Hz), 150 GB ext., Soundblaster Audigy 2 ZS 7.1, Hauppauge Nexus Rev. 2.3 (Treiber TT 2.19 nicht 2.19c)
DVB-S: 1mØ/Quad-LNB auf 19.2° Ost, 1mØ/Single-LNB auf 30.0° West
Software: Progdvb 4.85, Altdvb 2.1, Theatre 3.38
Codecs (Video): DScaler5, FFDSHOW
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Offline SiLæncer

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Re:Regelungen zur Telefonüberwachung
« Antwort #11 am: 22 Oktober, 2004, 16:09 »
Die spinnen ...die Römer.... ;D wie üblich.....

Nett ist auch der hier :

Bundesregierung liebäugelt mit EU-weiter Vorratsspeicherung der TK-Verbindungsdaten

Die Bundesregierung hat ihre prinzipiellen Bedenken gegen eine Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten aufgegeben. Dies geht aus der Antwort von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die heise online vorliegt. Demnach erinnert sich die Regierung zwar noch daran, dass sie während der Debatte um eine Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetz im Frühjahr aufgrund der Unverhältnismäßigkeit der pauschalen Verdächtigung der Nutzer und damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Problemen sowie der wirtschaftlichen Auswirkungen klar gegen die kostspielige Maßnahme votiert hat. Doch angesichts der Erwägungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, die der Europäische Rat nach den Anschlägen von Madrid vorgebracht hat, müsste die Einführung einer Mindestspeicherungsfrist von Telekommunikationsverkehrsdaten auf europäischer Ebene neu diskutiert werden. Dabei seien die bislang verbliebenen Fragen "vorrangig und fundiert" zu klären.

Für sich selbst hat das Justizministerium aber schon Antworten gefunden. Um die Vorratsdatenspeicherung für die Strafverfolger zweckmäßig zu gestalten und die Ermittler nicht in den Fluten der Verbindungsdaten ersticken zu lassen, hängt seiner Ansicht nach "maßgeblich von den zu speichernden Datenarten, der Speicherungsdauer, der effizienten Nutzbarkeit des Datenmaterials und der näheren Ausgestaltung späterer Zugriffsmöglichkeiten der Ermittlungsbehörden auf diese Daten ab". Laut Zypries ist die Datenvorratshaltung, die an sich eine sehr weit greifende und unspezifische Maßnahme darstellt, also durchaus machbar, solange sie anhand der aufgeführten Kriterien gezähmt wird. Einen größeren Vertrauensverlust der Bürger in die Nutzung der Telekommunikations- und Netzmedien, wie ihn Organisationen der Zivilgesellschaft, Datenschützer sowie auch die FDP befürchtet, erwartet die Regierung daher nicht.

Auch einen Dämpfer für die wirtschaftliche Dynamik des Telekommunikationssektors befürchtet das Justizministerium nicht mehr. Die Speicherungsdauer dürfe eben nicht "übermäßig lang" sein und müsse für alle Anbieter und Betreiber gleich gelten. Zudem prüft die Regierung, inwieweit der Staat eine "angemessene Entschädigung" für das Vorhalten der Datenberge durch die Wirtschaft zahlen könne. Mit einer Wiedergutmachung hofft man in Berlin, den geschlossenen Widerstand der Branche aufbrechen zu können. Noch ist sich das Justizministerium in der Beurteilung der ökonomischen Auswirkungen aber noch nicht einig. So erwähnt es in der Antwort auch, dass die Verpflichtung zur Datenjagd auch "in einem Spannungsverhältnis zu dem vom EU-Gipfel in Lissabon beschlossenen Ziel stehen" könne, "Europa bis zum Jahr 2010 zur wettbewerbsstärksten Wirtschaftsregion der Welt zu machen". Die USA wollen ihrer TK-Industrie nämlich Vergleichbares nicht zumuten.

Eine mögliche Teilübernahme der Kosten hält Zypries wiederum für gerechtfertigt, weil "die Auskunft über bestimmte Telekommunikationsverkehrsdaten für eine erfolgreiche Arbeit" der Strafverfolger "von wesentlicher Bedeutung" sein könne. Dabei hat ihr Ministerium vor allem IP-Adressen im Visier, ohne die "bestimmte Ermittlungen im Bereich der Internetkriminalität" nicht Erfolg versprechend durchgeführt werden könnten. Bedenken der FDP, dass die Vorratsspeicherung gegen den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Sparsamkeit bei der Verwertung personenbezogener Informationen verstoße, wendet die SPD-Politikerin ein, dass diese Bestimmung doch nur als Bestandteil des Konzepts "Datenschutz durch Technik" formuliert worden und dem verfassungsrechtlichen Verhältnisgrundsatz untergeordnet sei. Eine Erfolgsgarantie für eine effektivere Strafverfolgung qua Vorratsdatenspeicherung kann sie gleichzeitig aber nicht geben: Statistiken, denen zufolge eine solche Maßnahme zur Verbesserung der Verbrechensbekämpfung führen, sind ihr nicht bekannt.

Interessanterweise erfolgt der Richtungswechsel der Bundesregierung just in dem Moment, wo der Bundesrat als bisheriger starker Befürworter der Pauschalbeschnüffelung der Nutzer den Druck abschwächt und zumindest die Wirtschaftspolitiker im Bundestag auch an ihrer Ablehnung festhalten. Hans-Joachim Otto, der als medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion neben der Innenpolitikerin Gisela Piltz die Anfrage hauptsächlich mit unterstützte, zeigte sich nach einer ersten Durchsicht von den skizzierten Vorschlägen denn auch nicht angetan. Er fordert die Bundesregierung weiter auf, sich eindeutig von den Plänen zur Einführung einer EU-weiten Vorratsdatenspeicherung zu distanzieren.

Quelle : www.heise.de


Da kann man eigentlich nur noch  

« Letzte Änderung: 22 Oktober, 2004, 16:10 von SiLencer »

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Re:Regelungen zur Telefonüberwachung
« Antwort #12 am: 23 Oktober, 2004, 03:28 »
Böse Anrufe machen böse Buben (und Mädels) nur über die übernächste Telefonzelle, gaaanz selten über freigeschaltete Prepaid-Karten und Handys zweifelhafter Herkunft und nicht nachvollziehbarer Besitzer :o
Sprach- / Inhalte-Aufzeichnung wird bisher nicht allgemein betrieben, mit einer zufälligen maschinellen Analyse und dadurch ausgelöster Kontrolle muss aber gerechnet werden.

Aber ganz grundsätzlich gilt, dass jede Gewohnheit auch als Indiz gelten kann, in seeeehr seltenen Einzelfällen kann man auch als Unschuldiger in allerlei Verdacht geraten, habe ich irgendwo gehört...
Früher, in echt perversen Zeiten, gab's von offizieller Seite die Warnung: "Achtung, Feind hört mit !", damit sollte man gerade heute immer rechnen.

Sicher bewegen wir uns auch hier gelegentlich auf recht dünnem Eis, daher gibt's eben manchmal komische Antworten, leider ist gelegentlich sogar eine gewisse Zensur notig.

In der BRD existiert gegenwärtig keine wahrnehmbare Bürgerrechts-Bewegung, it's time for a change (Angie und der Bayer sind damit nicht gemeint  :P ).
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

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Der EU-Rat will vor einem Votum zur Einführung einer Pflicht zur Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten auf Vorrat klären, für welche konkreten Zwecke die heftig kritisierte pauschale Überwachung tatsächlich nötig ist. Zudem soll im Rahmen einer Arbeitsgruppe noch enger festgelegt werden, welche Ermittlungsbehörden in welchem Fall auf die Datenberge zugreifen dürfen. Auf dieses Vorgehen einigten sich die Justizminister der EU-Mitgliedsstaaten bei ihrem Treffen in Brüssel am heutigen Donnerstag. Dort berieten sie nach einer Aufschiebung des Termins im November erstmals über einen künftigen Rahmenbeschluss, dessen unterschiedliche Entwürfe eine Speicherung sämtlicher bei der Abwicklung von Telekommunikationsdiensten anfallender Daten zwischen einem und drei Jahren vorsehen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries berichtete am Rand des Treffens, dass eine "überwiegende Mehrheit" der Ratsmitglieder noch Bedenken gegenüber der Maßnahme in der ursprünglich insbesondere von Frankreich, Großbritannien, Irland und Schweden forcierten Form habe. Es müsse definiert sein, bei welcher Straftat die Daten abgefragt werden dürften. Zudem sollte die Regel einheitlich für alle Unternehmen gelten. Sie dürfe nicht etwa so angelegt sein, dass ein Zugriff sich nur auf Daten beziehe, die TK-Anbieter bereits etwa für die Abrechnung speichern. Schließlich müsse geklärt werden, so Zypries weiter, wie lange die Datenberge vorgehalten werden sollen. Wie vor der Beratung bereits angedeutet, hält Zypries überdies noch Fragen der Einhaltung der Grundrechte der Bürger und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme für offen.

Laut einer Erklärung des niederländischen Justizministers Jan Piet Hein Donner ist eine große Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten prinzipiell für die Einführung entsprechender Verpflichtungen. Die meisten EU-Länder würden auf der Sammlung weiter Datenbereiche bestehen, statt die Anforderungen auf Daten zu beschränken, die von den Firmen bereits für Geschäftszwecke gespeichert werden. Besonders sollen es die Justiz- und Innenminister auf die bei Internetprovidern anfallenden Informationen abgesehen haben, berichtet die "European Digital Rights"-Initiative (EDRi). Die "Verkehrsdaten" könnten die Zugangsanbieter in diesem Fall aber nur bereitstellen, wenn sie ihren gesamten Netzwerkverkehr überwachen und filtern.

Auch Zypries zeigte sich erneut nicht gänzlich abgeneigt gegenüber der pauschalen Datenvorhaltung. Die SPD-Politikerin verwies darauf, dass die Attentäter der Bombenanschläge von Madrid mit Hilfe von Daten über Gespräche mit ihren Mobiltelefonen gefasst worden seien, und betonte: "Ich sage nicht, dass das nicht sinnvoll ist, wir müssen das aber genau definieren." Vorratsdaten kamen bei der Fahndung nach den Attentätern vom 11. März dieses Jahres allerdings nicht zum Einsatz: die genutzten Informationen waren von den Mobilfunkanbietern und Strafverfolgern "frisch" erfasst worden.

In der Wirtschaft überwiegt trotz der schwammigen Ansagen Zuversicht. So werten die Verbände BDI, Bitkom, eco und VATM zumindest die von der Bundesregierung geäußerte Ablehnung, Telefon- und Internetdaten über einen längeren Zeitraum und in größerem Umfang zu speichern, als "positives Signal für den Standort Deutschland und den Datenschutz". Parlamentarier sehen die Situation kritischer. So äußerte die FDP-Bundestagsabgeordnete Gisela Piltz im Nachklang an den gestrigen Antrag aller Fraktionen gegen eine Vorratsdatenspeicherung Bedenken, dass der "deutsche Datenschutz durch europäische Innen- und Justizminister untergraben wird". Das wahllose und verdachtsunabhängige Sammeln aller Gesprächsdaten von Anrufer und Angerufenem sowie aller Seitenabrufe im Internet sei nicht mit einem freiheitlichen Rechtsstaatsverständnis zu vereinbaren. Auch die liberale britische EU-Abgeordnete Sarah Ludford befürchtet, dass die Maßnahme letztlich ähnlich wie die Einführung biometrischer Merkmale in die Pässe "ohne ausreichende Prüfung der Kosten oder ihres tatsächlichen Beitrags zur Sicherheit" durchgedrückt wird.

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BKA-Chef: Terror in Madrid rechtfertigt Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #14 am: 14 Dezember, 2004, 18:17 »
Sicherheitsbehörden, Datenschützer und die Wirtschaft scheinen auch nach einer mehrjährigen Fachdebatte über eine Verpflichtung zur Speicherung von Telekommunikationsdaten größtenteils aneinander vorbeizureden. Das zeigte sich während einer Diskussionsrunde auf dem kommunikations- und medienpolitischen Forum des Branchenverbands Bitkom am heutigen Dienstag in Berlin. Dort rechtfertigte der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, das momentan über Brüssel vorangetriebene Vorhaben als unersetzlichen Baustein in der Terrorismusbekämpfung: "Ein Anschlag wie Madrid rechtfertigt die Verkehrsdatenspeicherung", erklärte der oberste Bundespolizist. Ihm sei es schleierhaft, dass die geplante Maßnahme "überhaupt zu Diskussionen in Deutschland führen kann". Man sei schließlich Teil des "weltweiten Gefahrenraums des Terrorismus", in dem bereits vier große Anschläge auch mit Hilfe der Telefonüberwachung verhindert worden seien.

Der BKA-Chef nannte neben der allgemeinen Bekämpfung von Kinderpornographie eine Reihe konkreter Fälle, in denen auf Vorrat gespeicherte Telekommunikationsdaten den Strafverfolgern sehr bei ihrer Aufklärungsarbeit entgegengekommen wären. So hätte beispielsweise das abgewendete Attentat auf dem Straßburger Weihnachtsmarkt in seinen geplanten Ausmaßen noch besser erfasst werden können. Auch im Fall des Amoklaufs an einer Schule in Erfurt, bei einer Gewaltandrohung gegen ein Unternehmen sowie bei Erpressungsfällen im Internet hätte der Zugriff auf die vorhandenen Daten nicht gereicht. Zierke beanstandete in diesem Zusammenhang vor allem, dass die Provider bei Flatrates nicht ausreichend Informationen über das Verhalten ihrer Kunden im Netz vorhalten.

Gleichzeitig erklärte der BKA-Mann mehrfach, dass es den Strafverfolgern nur um die Abrechnungsdaten der Anbieter ginge. Laut Zierke zielen die Wünsche der Strafverfolger damit auf Informationen ab, welche die Anbieter von sich aus speichern. Gerade die bei einer Flatrate-Nutzung erzeugten immensen Datenmassen brauchen die Provider allerdings nicht für die Geschäftsabwicklung. Die Liste der Begehrlichkeiten, über die in Brüssel verhandelt wird, ist zudem deutlich länger: Sie umfasst sämtliche Daten, die bei der Abwicklung von Diensten im Festnetz, Mobilfunk und Internet anfallen und laut aktuellen Entwürfen mindestens für ein Jahr gespeichert werden sollen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar musste angesichts der forcierten Forderungen etwas ausholen und eine Einführung in den Datenschutz und das informationelle Selbstbestimmungsrecht geben: "Ein Grundrechtseingriff findet schon dort statt, wo Daten gesammelt werden", erläuterte er. Mit den begehrten Daten würden immer auch nähere Umstände der Telekommunikation beschrieben; im Internet bei einer Suchmaschinenabfrage etwa auch die Dinge, für die sich ein Mensch interessiere. "Es ergeben sich viele Puzzlesteine für ein Persönlichkeitsprofil", erklärte Schaar. Ein Staat, der unter Zuhilfenahme Privater fordert, dass diese Profile vorgehalten werden, sei klar in einer Begründungspflicht. Letztlich gehe es um die Frage: "Wie gläsern soll der Bürger sein?" Den Ministern im EU-Rat legte der Bundesdatenschutzbeauftragte ans Herz: "Im Zeitalter der umfassenden Datenverarbeitung sollten pauschale Forderungen nach einer Vorratsdatenspeicherung zurückstehen."

Der BKA-Chef zeigte sich von den Ausführungen unbeeinflusst: "Das Argument, dass auch die Daten Unschuldiger gespeichert werden, interessiert mich nicht", stellte er angesichts der Größe der geschilderten Bedrohung klar. Auch für die Forderung der Wirtschaft nach einer Entschädigung für ihre teure Hilfssheriff-Tätigkeit hatte er kein Verständnis: "Ich kann nicht nachvollziehen, dass dadurch Kosten für den Staat entstehen sollen", betonte Zierke. Die Provider "haben die Daten doch eh", begründete er seine Haltung. Auch der Einwand, dass Terroristen die Pauschalbeschnüffelung etwa durch den Gang an die Telefonzelle ins Leere laufen lassen könnten, überzeugte ihn nicht: Eine lückenlose Strafverfolgung gebe es nicht, aber die Täter würden ja doch zum Mobiltelefon greifen.

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