Autor Thema: Ein Platz auf der Wolke  (Gelesen 21022 mal)

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Microsoft SkyDrive: nun mit selektiver Synchronisation
« Antwort #165 am: 15 November, 2012, 19:40 »
Microsoft bessert seinen Onlinespeicher SkyDrive nach. Die lokale Software bekommt eines der meist gewünschten Features: die selektive Synchronisation. Was das für euch heißt? Bislang ist es so, dass immer alles auf jeden Rechner heruntergeladen wird, komplett.


Habt ihr auf dem Rechner A 10 GB Fotos im SkyDrive, dann landen diese 10 GB Fotos auch auf Rechner B, ob ihr es wollt oder nicht. Dies wird das Update, welches in den nächsten 48 Stunden automatisch ausgerollt wird, ändern. So könnt ihr zum Beispiel am Notebook sagen, dass bestimmte Ordner nicht aus der Microsoft Cloud heruntergeladen werden sollen. Zur Erinnerung: Dropbox bietet das mittlerweile auch an.


Ebenfalls verbessert wird das Sharing aus dem Kontextmenü. Ruft man das Sharing auf, öffnet sich der Browser, in dem ihr die nötigen Einstellungen zur Freigabe vornehmen könnt. Ebenfalls haben die mobilen Apps diverse Updates spendiert bekommen, so kann man nun unter Android die Ordner umbenennen und Dateien von der SD-Karte hochladen.


Wer nicht auf das automatische Update warten kann, die Apps sind schon online.

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Rapidshare veröffentlicht Rapiddrive 1.0
« Antwort #166 am: 27 November, 2012, 16:30 »
Der Filehoster Rapidshare hat seine Software Rapiddrive in der Version 1.0 veröffentlicht, mit der sich der Cloud-Speicher des Anbieters einfacher nutzen lassen soll. Rapidshare orientiert sich dabei an Dropbox und nutzt den Schritt auch, um sich vom Images des Sharehosters zu entfernen.

Mit Rapiddrive lässt sich der Cloud-Speicher von Rapidshare in Windows einbinden. Das Unternehmen hatte die Software im Juli 2012 in einer Betaversion für zahlende Kunden zur Verfügung gestellt, ab sofort kann die Software in der Version 1.0 heruntergeladen werden.

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Quelle : www.golem.de

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Google Drive: Bearbeiten von Tabellen mobil möglich
« Antwort #167 am: 29 November, 2012, 05:00 »
Ganz frisch für die mobilen Arbeiter ist die Funktion in der Google Drive-App, die jetzt auch das Erstellen und Bearbeiten von Tabellen erlaubt. Ebenfalls können, sofern das Dokument geteilt wurde, die Bearbeiter live eingesehen werden.


Weiterhin hat man kleine Verbesserungen realisiert, die sich auf das komplette Drive-Paket auswirken. So sind Texte besser formatiert, wenn man von einen in das andere Dokument kopiert. Wer mag, der kann nun auch Shortcuts zu spezifischen Drive-Dokumenten auf dem Homescreen ablegen.

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Starke Überwachung europäischer Nutzerdaten durch USA
« Antwort #168 am: 11 Januar, 2013, 14:30 »
Die Antiterrorgesetze der USA ermöglichen diesen, von behördlicher Seite aus auf die Daten europäischer Nutzer zuzugreifen, sobald diese cloudbasierte Dienste verwenden. Dem Europäischen Parlament liegen zwei Studien vor, deren Ergebnisse davor warnen, die USA europäische Bürger auf derart massive Weise überwachen zu lassen. Möglicherweise wird sich die geplante EU-Datenschutzreform darauf gründen.

In den USA gibt es zwei geltende Antiterrorgestze, den sogenannten Patriot Act und den Foreign Intelligence Surveillance Amendment Act (FISAA), welche es ermöglichen, eine „Massenüberwachung“ europäischer Bürger durchzuführen. Nun liegen dem EU-Parlament zwei Studien vor, welche dringenden Handlungsbedarf in Richtung des Schutzes der Privatsphäre der Europäer anzeigen. Eine der Studien wurde vom Centre D'Etudes Sur Le Conflits durchgeführt, eine zweite vom Centre for European Policy Studies. Beide befassten sich mit der Fragestellung, wie sich Cloud Computing auf den Datenschutz auswirkt. In einem Bericht mit dem Titel „Fighting cyber crime and protecting privacy in the cloud“ kann das Gutachten im Internet abgerufen werden. Die Fragestellung seitens der EU war dahingehend, ob die Cyberkriminalität mit der Zunahme von Cloud Computing ebenfalls im Ansteigen begriffen sei.

Die Studien kommen zu dem Ergebnis, dass es nicht in erster Linie die wachsende Cyber-Kriminalität sei, vor der man sich in Acht nehmen müsse. Es sei vielmehr die Überwachung durch die US-Behörden, die einem zu denken geben sollte. Sobald Daten, bedingt durch Cloud Computing, auf Servern von Anbietern aus den USA liegen würden, könnten die amerikanischen Behörden rechtliche Schritte unternehmen, welche sie zu einer Überwachung der Daten ausländischer Nutzer befugen würden, ohne dass diese davon etwas mitbekommen würden. Beispielsweise die Firma Morpho, die niederländische biometrische Pässe produziert, gehört zu einem Unternehmen, welches auch in den USA tätig ist. Der Zugriff amerikanischer Behörden auf deren Daten ist durchaus möglich. Die Gutachter erklären, dass die US-Praxis auch entsprechend aussehen würde, die EU jedoch nicht angemessen darauf reagiere. Daraus leiten die Autoren des Gutachtens ihre Empfehlungen an die Parlamentarier ab, „sich um Rechtssicherheit beim Cloud Computing zu kümmern“. Dafür notwendig seien Verhandlungen mit den USA, in denen klargestellt werden müsse, dass auch Europäer ein „Menschenrecht auf Privatsphäre“ hätten. Darüber hinaus wird es für dringend erforderlich erachtet, dass „deutliche Warnungen“ an die Nutzer von Cloud-Diensten gehen, um diesen den Sachverhalt überhaupt bewusst zu machen.

Derzeit errichtet der amerikanische Geheimdienst NSA (National Security Agency) ein „gigantisches Rechenzentrum“, infolgedessen warnte der Whistleblower William Binney (ehemaliger NSA-Mitarbeiter) im Dezember auf dem Chaos Computer Club-Kongress ausdrücklich vor einer Überwachung durch die USA. Es wird von EU-Kommission und EU-Parlament momentan an einer Datenschutzreform für die EU gearbeitet; für diese könnte das vorliegende Gutachten als Vorlage verwendet werden.

Quelle: www.gulli.com

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Linux-Client für Google Drive: Grive
« Antwort #169 am: 20 Januar, 2013, 18:40 »
Schon seit einiger Zeit gibt es den Onlinespeicher Google Drive mit seinen 5 Gigabyte kostenlosen Speicher. Ebenfalls bekommt ihr Apps für Android, iOS, Mac OS X und natürlich auch Windows. Was allerdings fehlt und von vielen gefordert wird, ist eine Linux-Ausgabe eines Clients. Hier springt Grive in die Bresche.

Das Programm für Linux sorgt für eine Einbindung des Google Drives, kann allerdings nicht alle Funktionen nachbilden. Es werden Dateien hoch- oder heruntergeladen, auch werden neue Dateien erkannt. Was nicht funktioniert ist ein dauerhafter Sync-Prozess im Hintergrund, um die Synchronisation anzustoßen, ist ein erneuter Start des Programms nötig. Vielleicht dennoch für die Linux-Nutzer unter euch eine Hilfe.

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50 Gigabyte kostenloser Onlinespeicher bei Box
« Antwort #170 am: 09 Februar, 2013, 21:20 »
Zur Zeit schmeißt der Cloudanbieter mal wieder mit Angeboten um sich, momentan verschenkt man “lebenslange” 50 Gigabyte Onlinespeicher kostenlos für jeden Neukunden. Der kostenlose Account hat Einschränkungen. So beträgt die maximale Dateigröße 250 MB und die monatliche Bandbreite beträgt 10 Gigabyte.

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Die Beliebtheit der Webseite des Schweizer Sharehosters wurde mittlerweile nach offiziellen Angaben vom virtuellen Laufwerk RapidDrive überholt. Auch Nutzer der kostenlosen Version dürfen das virtuelle Laufwerk künftig in Anspruch nehmen. Dennoch entschied sich RapidShare dazu, für alle Nutzer den Speicherplatz zu beschränken. Auch RapidDrive für Mac OS X soll kurz vor der Veröffentlichung stehen.

Die Einführung von RapidDrive im November 2012 wurde von den Nutzern offenbar positiv angenommen. RapidDrive ist eine Windows-Anwendung, die im Betriebssystem einen virtuellen Ordner erzeugt, in den die Nutzer ihre Dateien hoch- und herunterladen können. Schon bald soll diese Option auch den Benutzern von Mac OS X zur Verfügung stehen. Nach offiziellen Angaben soll der Webbrowser nicht mehr das am häufigsten genutzte Werkzeug sein, um Transfers durchzuführen. Leider wird vom Unternehmen mit Sitz in Baar nicht ausgeführt, wie viel Prozent der Nutzer Download-Manager wie JDownloader oder CryptLoad in Anspruch nehmen.

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Google Drive: Cloudspeicher derzeit mit Problemen
« Antwort #172 am: 18 März, 2013, 17:16 »
Googles Cloud-Speicher-Dienst Drive ist derzeit für viele Nutzer nicht erreichbar oder reagiert nur träge. Das Suchmaschinenunternehmen hat die Probleme bereits bestätigt und arbeitet nach eigenen Angaben bereits an der Lösung.

Wie das Unternehmen auf seiner Übersichtsseite zum Status der 'Google-Apps' schreibt, sei das Problem bekannt, es betrifft nach Angaben von Google eine "signifikante Anzahl" an Nutzern. Der Suchmaschinenriese gibt dabei an, dass Betroffene keinen Zugriff auf den Dienst haben.

Quelle : http://winfuture.de

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Amazons Cloud Drive mit File Sync
« Antwort #173 am: 02 April, 2013, 13:20 »
Amazon baut seinen Cloud-Storage-Client aus. Die aktualisierte Desktop-App für Cloud Drive kann nun ähnlich wie Dropbox einen Ordner auf dem Rechner automatisch mit dem Online-Speicher synchron halten. Das "File Sync" klappt nur mit dem vom Client angelegten "Cloud-Drive"-Ordner und bislang nicht mit der Android-App für Cloud Drive.

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AeroFS: Das bessere Dropbox?
« Antwort #174 am: 03 April, 2013, 12:03 »
Der Dropbox-Konkurrent AeroFS steht ab sofort allen Nutzern zur Verfügung. Das System arbeitet durchgehend verschlüsselt, speichert seine Daten auf beliebigen Dateiservern oder in Amazon S3 und kann Daten zwischen Geräten im gleichen Netzwerk auch ohne Internetverbindung synchronisieren.

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Microsofts Azure greift Amazons Web Services an Update
« Antwort #175 am: 17 April, 2013, 11:23 »
"Und" sei das entscheidende Wort, schreibt der für Microsofts Cloud-Dienst Azure verantwortliche Bill Hilf in seinem Blog. Deshalb werde das Unternehmen in Zukunft Infrastruktur- und Plattformdienste in der Cloud anbieten. Damit ergänzt Microsoft den bislang fehlenden IaaS-Bereich, in dem Amazon mit seinen Web Services (AWS) seit Langem aktiv ist.

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Dropbox-Alternative Bittorrent Sync als Vorschau
« Antwort #176 am: 24 April, 2013, 17:10 »
Nach der ersten Ankündigung Anfang des Jahres kann man nun den verteilten Online-Speicher Bittorrent Sync als Alpha-Version ausprobieren. Die Software steht für Windows, Mac OS X und diverse Linux-Geräte (ARM, PowerPC, x64, i386) zum Download bereit. Im Unterschied zu anderen Synchronisier- und Onlinespeichern legt Bittorrent Sync die Dateien nicht auf zentralen Servern, sondern nur auf den beteiligten Client-Geräten ab. Die Dateigröße beschränkt die Software dabei ebenso wenig wie die Gesamtgröße der Freigabe, die nur vom eigenen Plattenplatz abhängt. Damit ähnelt es mehr dem kürzlich vorgestellten AeroFS als dem bekannten Online-Speicher Dropbox.

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Google Drive jetzt mit bis zu 15 GB Gratis-Speicher
« Antwort #177 am: 13 Mai, 2013, 21:10 »
Kurz vor der am Mittwoch beginnenden Entwicklerkonferenz i/o hat Google einen ersten Paukenschlag gesetzt: Für den Clouddienst Google Drive stehen künftig bis zu 15 Gigabyte kostenloser Speicherplatz zur Verfügung.

"Alles zusammenbringen" betitelt der Suchmaschinenriese im firmeneigenen Blog seine Ankündigung auf den ersten Blick zurückhaltend. Doch in Wirklichkeit, so Cnet, zeigt der Blick auf die Cloud-Konkurrenz, dass Google in der Sparte mit aller Macht an die Spitze stürmen will. Denn Dropbox spendiert demnach aktuell gerade zwei Gigabyte Speicherplatz gratis, Apple und Amazon bitten ab fünf Gigabyte zur Kasse, Microsofts SkyDrive spendiert immerhin sieben Gigabyte.

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Wegen Sky: Microsoft muss Skydrive möglicherweise umbenennen
« Antwort #178 am: 01 Juli, 2013, 16:44 »
Ein Namensstreit mit dem britischen Pay-TV-Anbieter BSkyB, der unter dem Markennamen Sky auftritt, könnte Microsoft zwingen, seinen Cloud-Speicherdienst Skydrive umzubenennen. Ein britisches Gericht sieht offenbar eine ernsthafte Verwechslungsgefahr.

Microsofts Cloud-Speicherdienst Skdrive muss möglicherweise schon bald einen neuen Namen erhalten. Dies entschied ein britisches Gericht und gab damit einer Beschwerde des zu News Corp. gehörenden britische Pay-TV-Anbieters BSkyB nach, der wie sein deutsches und italienisches Pendant unter dem Markennamen Sky auftritt. Das Gericht sieht demnach die Marke Sky durch den Namen Skydrive verletzt und fürchtet eine Verwechslungsgefahr.

Laut Gericht sei es zumutbar, dass Microsoft seinen Cloud-Speicherdienst umbenennt. Schließlich sei dieser schon mehrfach umbenannt worden. Dabei wäre es durchaus möglich, dass BSkyB auf einer Umbenennung besteht. Immerhin bot der Pay-TV-Veranstalter in der Vergangenheit einen eigenen Cloud-Dienst namens Sky Store & Share an. Noch ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig und Microsoft hat bereits angekündigt in Berufung zu gehen.

Quelle : www.digitalfernsehen.de

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Re: Wegen Sky: Microsoft muss Skydrive möglicherweise umbenennen
« Antwort #179 am: 02 Juli, 2013, 00:51 »
Microsoft gehört sicher nicht zu den Firmen, die von mir irgendwelche Solidarität erwarten könnten.

Dennoch, in diesem Falle wünsche ich ihnen Erfolg bei der Berufung.

Der englischsprachige Himmel ist altüberliefert und seine Verwendung steht jedem frei.
Er wurde weder von BSkyB noch irgendeinem anderen Großkonzern erdacht.
Auch nicht von der Kirche, denn die spricht vom heaven.
 
Wettbewerbs- und marken- / namensrechtlich erheblich könnten allenfalls verwechselbare Bezeichnungen innerhalb einer Branche sein, im engeren Sinne.
Aber BSkyB bietet m.w. gar keine Cloud- oder auch nur entfernt vergleichbare Dienste an.

Nicht einmal eine "Bäckerei Himmelreich" eines Bäckers Heinrich Himmelreich in Hannover könnte einem Schreiner im Ortsteil Himmelreich in Neustadt am Rübenberge (Region Hannover) die Firmenbezeichnung "Schreinerei Himmelreich" verbieten.
Insbesondere z.B. dann nicht, wenn der Schreiner Müller hieße und es am Ort bereits eine "Tischlerei Gebr. Mueller" gäbe.
Gegen eine neue "Backstube Himmelreich" in Hannover hätte der Bäcker allerdings Erfolgsaussichten, selbst wenn der Gründer eben denselben Nachnamen hat.

Das gilt im internationalen Recht i.d.R. ähnlich.

Wenn das anders wäre, hätte es z.B. auch nicht bis 2009 eine Supermarktkette "SKY" gegeben haben können, und heute erst recht keine japanische "SKY Perfect JSAT Holdings Inc.", die einziger privater Betreiber von Kommunikationssatelliten Japans und größter in Asien ist, und damit sogar möglicher direkter Konkurrent.

Noch idiotischer zu versuchen wäre, mit Verlaub, anderen den Namensbestandteil "British"  verbieten zu wollen  ::)
Eher wäre darüber nachzudenken, diesen einer Firma zu streichen, die ganz erheblich unter dem Einfluss des US-Amerikaners und gebürtigen Australiers Rupert M. steht, der sie vor gar nicht langer Zeit sogar komplett zu übernehmen versucht hat.
Der und sein Gebahren muten ungefähr so British an wie La Cosa Nostra...

Jürgen
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