Autor Thema: Copyright verkommt zum "Ordnungs- und Verhaltensrecht"  (Gelesen 25112 mal)

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Französische Regierungsfraktion stoppt Tauschbörsen-Legalisierung
« Antwort #30 am: 10 März, 2006, 16:54 »
Die Achterbahnfahrt der Debatte um die Einführung einer "P2P-Flatrate" in Frankreich ist beendet. Überraschend schnell stellte die französische Regierung bereits am späten Donnerstagabend den letztlich aus formalen Gründen kurz zuvor wieder aufgewärmten Artikel 1 der geplanten Urheberrechtsreform in der Nationalversammlung zur Abstimmung. Er enthielt die umstrittene Passage zur Einführung einer "Global-Lizenz", mit der das Filesharing auch urheberrechtlich geschützter Werke generell legalisiert werden sollte.

Obwohl im Dezember auch mehrere Abgeordnete der konservativen Regierungspartei Union pour un Mouvement Populaire (UMP) für eine solche pauschale "Kulturflatrate" gestimmt hatten, trat die Fraktion dieses Mal fast geschlossen hinter ihr Kabinett. Die Parlamentsmehrheit gegen die umstrittene Pauschalgebühr für die rechtmäßige Nutzung sämtlicher Angebote in Tauschbörsen war damit sicher.

Aus Protest über den Zickzack-Kurs der Regierung, die den Stein des Anstoßes der Unterhaltungsindustrie Anfang der Woche zunächst aus ihrer überarbeiteten Gesetzesvorlage gestrichen hatte, wenig später aber doch noch einmal aufgrund möglicher verfassungsrechtlicher Bedenken den Abgeordneten zur Stellungnahme vorzulegen gedachte, blieben die oppositionellen Sozialisten, Kommunisten, Grünen und Liberalen der Abstimmung fern. Sie beklagen eine Verhöhnung der Rechte des Parlaments.

Das Votum könnte sich so als Pyrrhus-Sieg für die Regierungsbank erweisen, da die Meinungen über das gesamte Reformpaket immer weiter auseinander gehen. Die weiteren für die kommende Woche angesetzten Debatten über die Urheberrechtsnovelle mit dem großen Streitpunkt der Behandlung der Privatkopie gegenüber Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) und einem möglichen Bann DRM-freier Applikationen in Form etwa von freier Software dürften überaus kontrovers verlaufen, falls sich die Opposition nicht sogar mit einer einstweiligen Blockade des Verfahrens durchsetzt.

Quelle : www.heise.de

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Novelle des französischen Urheberrechts geht ins Endstadium
« Antwort #31 am: 16 März, 2006, 19:41 »
Nach zahlreichen Winkelzügen insbesondere im Streit um eine Klausel zur Legalisierung von Tauschbörsen soll die parlamentarische Debatte über die Urheberrechtsreform in Frankreich in der Nacht zum morgigen Freitag ihr Ende finden. Begleitet wird der Abschluss der Diskussion in der Nationalversammlung noch einmal von heftigen Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichsten Lobbygruppen. So haben etwa Wissenschaftler auf sich aufmerksam gemacht, die sich mit einer Petition bei einer ungenügenden Berücksichtigung ihrer Belange zum "zivilen Ungehorsam" gegen das Gesetz verpflichten wollen. Die Unterhaltungsindustrie läuft derweil gegen die ihrer Ansicht nach zu niedrig angesetzten Strafen für rechtsbrecherische Nutzer von Tauschbörsen Sturm. Für Verunsicherung hatten zudem Meldungen geführt, wonach der französische Gesetzgeber Online-Musikplattformen wie Apples iTunes zur Aufgabe ihrer proprietären Formate zwingen wolle.

Scharfe Worte finden dabei alle Seiten immer wieder. Die Mitglieder der Wissenschaftsgemeinde, die mit den vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten urheberrechtlich geschützter Materialien in Lehre und Forschung unzufrieden sind, sprechen etwa offen von der "schändlichen, rückschrittlichen und unterdrückerischen Natur der neuen Vereinbarungen" in ihrem Bereich. Über 2500 Forscher haben daher bereits das Gehörgesuch an den Gesetzgeber unterschrieben. Darin geloben sie auch, dass sie "ihre Ministern und das Gesetz missachten" und auch künftig entgegen der drohenden Regelungen nach ihrem Ermessen im Unterricht "Filme zeigen, Platten spielen und Texte verteilen werden".

Moralische Unterstützung erhalten die Akademiker von deutschen Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft". Dieses betont in einer Solidaritätsadresse, dass die Novelle den französischen Bildungs- und Kulturbereich einer "weitgehenden Kommerzialisierung von Wissen und Information ausliefern könnte". Das deutsche Forscherbündnis unterstützt daher alle Bemühungen der französischen Kollegen, überhaupt eine möglichst liberale Bildungs- und Wissenschaftsschranke zur Auflistung von Ausnahmen von den exklusiven Verwerterrechten im französischen Gesetz unterzubringen.

Weiter unterstützt das Aktionsbündnis Vorhaben, den Zugriff auf die elektronischen Bestände der Bibliotheken und die elektronische Dokumentlieferung im nationalen Verbundsystem zu solchen Bedingungen in das Gesetz unterzubringen, dass die staatlich geförderten Informationsversorger ihren Auftrag auch über die elektronischen Medien wahrnehmen können. Dass die geplante "Kulturflatrate" zur rechtlichen Freigabe von P2P-Börsen mehr oder weniger vom Tisch sei, könne man nur als unterlassene Chance zum Setzen eines "bedeutenden Zeichens" werten.

Die Musikindustrie hat ihre Stimme ebenfalls noch einmal erhoben. Das Herunterladen von Songs werde künftig nur noch "wie Falschparken" geahndet, beklagt Olivia Regnier, Justiziarin beim französischen Ableger des internationalen Phonoverbands IFPI. Ihr erscheinen die 38 Euro, mit der illegale Filesharer künftig anfangs beim Erstellen von Privatkopien in Tauschbörsen davon kommen könnten, als deutlich zu wenig für die Schaffung eines Unrechtbewusstseins bei den Saugern.

Für zu schwammig hält Regnier ferner die von den Abgeordneten bereits vorläufig beschlossene Regelung, wonach Kopierschutzmaßnahmen und der Einsatz von Techniken zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen und Abspielgeräten nicht verhindern darf. Entsprechende Vorkehrungen, mit denen Inhalte in offenen Formaten auf unterschiedlichen Plattformen und Playern abgespielt werden könnten, gehören ihrer Ansicht nach ins Wettbewerbs- und nicht ins Urheberrecht. Die Parlamentarier werden nun im Lauf des Abends die endgültige Abstimmungsvorlage erstellen, wenn alles nach Plan läuft. Mit dem eigentlichen Votum wird Mitte nächster Woche gerechnet. Dem Beschluss muss dann noch der französische Senat zustimmen, was frühestens im Mai erfolgen dürfte.

Quelle : www.heise.de

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Französisches Parlament will Verbreitung von P2P-Software verbieten
« Antwort #32 am: 17 März, 2006, 18:35 »
Nach einer Marathonsitzung hat die französische Nationalversammlung um 3.55 Uhr des heutigen Freitagmorgens die Aussprache über den heftig umstrittenen Entwurf zur Reform des Urheberrechts beendet. Über den fertigen Gesetzestext, der noch einmal mit mehreren Änderungsanträgen ergänzt wurde, sollen die Abgeordneten am kommenden Dienstag endgültig abstimmen. Der im Verlauf einer insgesamt gut 100-stündigen Debatte produzierte Entwurf ist aber von zahlreichen Kuriositäten entlang der Hauptstreitpunkte zur rechtlichen Behandlung von Tauschbörsen, Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) und der Privatkopie geprägt.

Dies zeigt sich am deutlichsten beim drohenden allgemeinen Verbot von DVD-Kopien, das einerseits nun doch entgegen der Absicht der französischen Regierung nicht absolut sein und Verbrauchern Möglichkeiten zum Vervielfältigen für private Zwecke offen lassen soll. Andererseits sieht der Entwurf aber vor, dass erst ein einzusetzendes Mediationskomitee über die konkrete Anzahl der erlaubten Privatkopien entscheiden wird. Dieses kann nach dem Willen des Gesetzgebers auch beschließen, dass doch keine einzige Vervielfältigung freigegeben wird.

Die größten Auswirkungen dürfte ein beschlossener und nicht mehr für eine erneute Debatte geöffneter Änderungsantrag entfalten, der aufgrund seiner Herkunft und Lobby-Unterstützung allgemein nur noch als Vivendi-Universal-Paragraph bezeichnet wird. Ihm zufolge soll mit bis zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer "wissentlich" und öffentlich Software verbreitet, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist", den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. Selbst die Verbreitung von Hinweisen zu solchen Programme kann demnach genauso streng geahndet werden. Der klar gegen P2P-Software gerichtete Artikel soll laut dem für das Gesetz zuständigen Parlamentsberichterstatter, Christian Vanneste, aber nicht Programme betreffen, die Telekooperation, Forschung oder den Austausch nicht vergütungspflichtiger Werke ermöglichen.

Kritiker sind dennoch der Auffassung, dass der Paragraph Kollateralschäden verursachen dürfte. Das Infozentrum EUCD.info (European Copyright Directive) geht davon aus, dass mit der "surrealistischen" Klausel neben Chat-Programmen letztlich sämtliche Server-Software und -Protokolle wie P2P, HTTP, FTP oder SSH ins juristische Zwielicht abgleiten. Da alle Applikationen angesprochen würden, welche für das Verfügbarmachen geschützter Dateien in Frage kommen, könnte dies auch gängigen Praktiken zur Veröffentlichung freier Software einen Todesstoß versetzen. Betroffen sein könnten den Gegnern der Klausel zufolge auch Open-Source-Applikationen zum Abspielen von Multimedia-Dateien wie VLC vom VideoLAN-Projekt, da diese den Zugriff auf DVDs mit DeCSS-Verschlüsselung erlauben. Laut dem oppositionellen sozialistischen Abgeordneten Patrick Bloche ist zu befürchten, dass "französische Firmen, Ingenieure und Forscher auswandern und Software jenseits unserer Grenzen entwickeln werden". Andere Parlamentarier sprachen von einem "Todesstoß für freie Software".

Das Ruder noch herumreißen konnte die Opposition mit Hilfe einiger Abgeordneter aus der Regierungspartei UMP am frühen Morgen beim ebenfalls heftig umkämpften Artikel 7, der sich mit dem Schutz für technische Kopierblockaden und DRM beschäftigt. So hat das Parlament Änderungsanträge mit einer relativ breiten Klausel für die Herstellung von Interoperabilität verabschiedet. Demnach müssen die technischen Ausrüster von Kopierschutzmechanismen alle technischen Informationen herausgeben, die für das nahtlose Zusammenspiel verschiedener Systeme und Abspielgeräte erforderlich sind. Allerdings nicht direkt an private Nutzer, sondern zunächst an eine gerichtliche Vermittlungsstelle, die über die Weitergabe der Schlüsseldaten entscheiden soll. Mit der Vorkehrung, die insbesondere Firmen wie Microsoft, Apple oder andere DRM-Großanwender träfe, stünde der Dekompilierung von Schutzmechanismen wenig im Wege. Der Änderungsantrag, dessen Vereinbarkeit mit dem Vivendi-Universal-Artikel offen ist, steht aber noch in einer Zusatzdebatte zur Disposition.

Unterschiedliche Reaktionen hat auch das vorläufig abgesegnete Szenario der "abgestuften Antwort" auf Rechtsbrecher in Tauschbörsen hervorgerufen. Ihm zufolge könnten Nutzer, die einmalig "ein oder mehrere" Werke aus P2P-Netzen saugen und dabei erwischt werden, mit 38 Euro Strafe davonkommen. Doch schon beim meist standardmäßig miterfolgenden Upload von Dateien drohen bereits 150 Euro Bußgeld. Die Strafen erhöhen sich beim stärkeren Konsum an sich kopiergeschützter Werke per Filesharing bis hin zu 300.000 Euro Geldstrafe und Gefängnis bis zu zwei Jahren für Personen, die Nutzer in großem Stil zum illegalen Treiben in Tauschbörsen anleiten oder Raubkopien gewerblich unters Volk bringen.

Während Vertretern der Unterhaltungsindustrie die Einstiegsstrafen als zu gering erscheinen, halten Verbraucherschützer den gesamten Ansatz für falsch. Sie beklagen, dass mit dem System faktisch ein Auskunftsanspruch gegen Provider installiert werden soll und die Industrie dabei trotz der vorgeschlagenen Einschaltung einer zusätzlichen staatlichen Vermittlungsinstanz wertvolle Informationen für weitergehende zivilrechtliche Klagen erhalten könnte. Zudem monieren die Konsumentenvertreter, dass eine Überprüfung des Zusammenhangs zwischen eingesammelten IP-Adressen und der Identität der damit in Verbindung gebrachten Nutzer nicht vorgesehen sei.

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Das Drängen der USA und anderer westlicher Staaten zur Einführung strikter Regeln zum Schutz geistigen Eigentums in Schwellenländern wie China könnte sich bald als Bumerang erweisen. "Heute sind wir die Erfinder und die anderen die Lizenznehmer", gab Kenneth Cukier, Redakteur beim Wirtschaftsmagazin The Economist, auf der Verbraucherschutzkonferenz im Rahmen des Trans Atlantic Consumer Dialogue (TACD) in Brüssel über "die Politik und die Ideologie des geistigen Eigentums" zu bedenken. "Aber wären wir bereit, von anderen Lizenzen zu kaufen?" Der Regulierungsexperte ist sich sicher, dass "die nächsten großen Innovationen aus Asien kommen". Vermutlich würde der Westen dann die jetzt noch forcierten Schutzmechanismen für Ideen im Eigeninteresse aufbrechen wollen. Cukier stellte jedoch klar: "Wenn wir internationale Regeln schaffen, müssen wir auch gewillt sein, sie zu befolgen".

Ein Umdenken auf der politischen Ebene hat angesichts dieser Bedrohung der westlichen Marktdominanz bereits eingesetzt. So überraschte Bruce Lehman, langjähriger Berater der Clinton-Regierung in Fragen des geistigen Eigentums und einer der Väter mehrerer umstrittener internationaler Rechtsabkommen auf Ebene der WIPO (World Intellectual Property Organization) und der WTO (World Trade Organization), auf der Tagung mit der Aussage, dass sich das TRIPS-Abkommen (trade-related aspects of intellectual property rights) zur Verbreitung geistiger Eigentumsrechte nach westlichem Muster "für die USA als großer Fehler herausgestellt hat". Es werde meist vergessen, dass die Vereinigten Staaten damit auch Zugang zu vielen ihrer Märkte gegeben hätten. Dies beziehe sich auch auf Länder mit niedrigen Lohnverhältnissen und ohne Auflagen beim Umweltschutz. Es sei daher kein Wunder, dass etwa selbst Apples iPod und damit eines der Vorzeigeprodukte der US-Hightech-Wirtschaft in China gefertigt werde. Dass ein Großteil der Profite trotzdem in Cupertino bleibt, habe Apple allein der Eigentümerschaft am geistigen Eigentum an dem Abspielgerät zu verdanken.

Doch auch die Schutzwirkung von Patent-, Urheber- und Markenrechten könnte sich bald als negativer Wirtschaftsfaktor für den Westen erweisen. Die Gesetzgeber und Drahtzieher internationaler Handelsvereinbarungen sehen sich damit in einem Dilemma. Antony Taubman von der WIPO stellte die Situation in den Worten des Philosophen Soeren Kierkegaard dar: "Tu etwas oder tu nichts, du wirst es in jedem Fall bereuen". Das von ihm mitbetreute Intergovernmental Committee on Intellectual Property and Genetic Resources, Traditional Knowledge and Folklore (IGC) schlage sich daher bereits seit Jahren mit der Frage herum, ob das Ziel des Diskussionsprozesses überhaupt ein internationaler Vertrag sein sollte. Schließlich würde von der einen Seite befürchtet, dass mit der Verankerung geistiger Eigentumsrechte in traditionellen Gesellschaften deren Kulturen in eine "Zwangsjacke" gesteckt und bestehende Werte überlagert werden könnten. Andererseits werde aber auch in Frage gestellt, ob es überhaupt Berechtigungen für die Existenz öffentlicher Domänen und Allmenden gäbe.

Unbeirrbar hält derweil die EU-Kommission an ihrem Kurs fest. "Wir haben die klare Linie, dass wir das E-Business und die Rechtehalter stärken wollen", betonte Leonardo Cervera Navas von der Generaldirektion Binnenmarkt. Nur mit durchschlagkräftigen Schutzrechten könnten Rechtehalter ihre Geschäftsmodelle ins Internet verlagern. Dem von der Zivilgesellschaft erhobenen Anspruch auf einen besseren Zugang zum Wissen will sich die Kommission aber dennoch nicht ganz verschließen. Das Thema sei auf der politischen Agenda, betonte der bekennende "Eurokrat". Konkret eine Rolle spiele es etwa bei der Evaluierung der Urheberrechtsrichtlinie von 2001 oder im Rahmen der Initiative zum Aufbau einer digitalen Bibliothek in Europa.

Für Verbraucherschützer und Wissenschaftler haben das breitbandige Internet und P2P-Netze dagegen bereits ganz neue ökonomische Modelle etabliert, für die sich ein unreformiertes System des geistigen Eigentums als Hindernis erweist. "Die digitale Revolution hat die Bedingungen für einen neuen, kollaborativen Produktionsmodus geschaffen", führte Mark Cooper, Forschungsdirektor der Consumer Federation of America, aus. Es mache keinen Sinn mehr, digitale Güter wie Musik oder Filme künstlich rechtlich oder mithilfe technischer Restriktionen zu verknappen. Gerade P2P habe die kosteneffektive Verbreitung einst rarer Ressourcen ermöglicht und eine Demokratisierung der Kreation digitaler Werke vorangetrieben. P2P übersetzt Cooper daher mit "People 2 People". Schon im Fall Napster hätten die Verbraucher letztlich zur Selbsthilfe gegriffen und die Musikindustrie gezwungen, von ihren mit CD-Verkäufen erzielten Überschüssen einen Teil zurückzugeben. Generell würden inzwischen 60 bis 70 Prozent der Inhalte im Netz von den Nutzern erstellt, zitierte der Verbraucherschützer aus aktuellen Studien mit Blick auf Weblogs oder Podcasting.

Auch Luc Soete, Wirtschaftswissenschaftler an der United Nations University of Maastricht, sprach von einer "kreativen Aktivierung" durch das Internet, dank der immer mehr "Amateure" enorme positive, im Prinzip nicht mehr "aufzubrauchende" Werte und Werke schaffen würden. Historisch betrachtet wären schon immer "Kollaboration und altruistisches Verhalten" die wichtigsten Antriebsfaktoren wirtschaftlichen Handelns gewesen, weniger Tendenzen zur Kommerzialisierung der Lebenswelt. Noch fehle es aber den Ökonomen an Maßstäben, um etwa den Wert der Erstellung von freier Software zu messen und ins erwirtschaftete Bruttosozialprodukt von Volkswirtschaften einzufügen. Generell seien dessen Wachstumsraten auf einer schier grenzenlose Privatisierung von Raum, Zeit und Information zurückzuführen, wobei Kreativität, Innovation oder nicht-kommerzielle Arbeit nicht berücksichtigt würden.

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Ohne weitere Änderungen hat die französische Nationalversammlung am Dienstagnachmittag den heftig umstrittenen und mehrfach überarbeiteten Gesetzesentwurf zur Urheberrechtsreform verabschiedet. Die konservative Regierungspartei UMP stellte sich bei der Abstimmung geschlossen hinter Kultusminister Renaud Donnedieu de Vabres, während die Opposition größtenteils gegen die Novelle votierte. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Parlament wurde der Entwurf trotzdem mit 296 zu 193 Stimmen angenommen. "Wir können stolz sein auf das Erreichte", gratulierte de Vabres seiner Fraktion nach der Verabschiedung des Gesetzes, das er insgesamt mit Eilbedürftigkeit durch die Nationalversammlung geschleust hatte. Der Sozialist Patrick Bloche sprach dagegen von einer "echten gesetzgeberischen Verschwendung". Frankreich werde mit dem Gesetz, das noch vom Senat bestätigt werden muss, seine Vorrangstellung in den Bereichen Forschung und Innovation verlieren.

Die Endfassung der Novelle, deren Vereinbarkeit mit der Verfassung Oppositionspolitiker anzweifeln, ist von zahlreichen Widersprüchen gekennzeichnet. So sollen mit dem Gesetz erstmals auch in Frankreich Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) rechtlich abgesichert und ihre Umgehung strafbar werden. Die Möglichkeiten zur Erstellung von Privatkopien oder andere Einschränkungen des Verwertungsrechts etwa zugunsten von Behinderten müssen bei digitalen Medien künftig hinter den technischen Schutzmaßnahmen zunächst zurückstehen. In welchen Fällen Nutzer trotzdem ihre so genannten Schrankenrechte wie häufig ausüben können, soll ein Mediationskollegium entscheiden. Ausgenommen sind Privatkopien von TV-Sendungen, die weiter von vornherein gestattet werden.

Die Stellung von DRM wird gleichzeitig untergraben durch eine relativ weite Interoperabilitätsklausel. Demnach müssen die technischen Ausrüster von Kopierschutzmechanismen im Bedarfsfall alle technischen Informationen herausgeben, die für das nahtlose Zusammenspiel verschiedener Systeme und Abspielgeräte erforderlich sind. Damit soll ausdrücklich die Dekompilation von DRM-Software ermöglicht werden. Betroffen wären beim Inkrafttreten des Gesetzes insbesondere Konzerne wie Apple, Microsoft oder Sony, die für den Vertrieb digitaler Inhalte etwa über Musikplattformen stark auf DRM setzen. Daher gibt es seit Längerem Spekulationen über den Stopp von iTunes in Frankreich, wozu sich Apple aber bislang nicht offiziell geäußert hat. Der französische Kultusminister erklärte zu der Passage: "Ein Verbraucher, der ein Werk legal erworben hat, muss es auf jedem beliebigen Gerät abspielen können". Diese Neuerung und das damit verbundene Nein zu proprietären Formaten werde in anderen Ländern Schule machen.

Auch über die Folgen eines mit verabschiedeten Änderungsantrags, für den sich vor allem Firmen wie der Mediengigant Vivendi Universal stark machten, rätseln Beobachter noch. Ihm zufolge soll mit bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer "wissentlich" und öffentlich Software verbreitet, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist", den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. Selbst der Hinweis auf derlei Programme steht unter derselben Strafandrohung. Kritiker der Klausel fürchten, dass damit selbst Server-Software und -Protokolle wie P2P, HTTP, FTP oder SSH in eine rechtliche Grauzone geraten. Sie sehen zudem Open-Source-Applikationen zum Abspielen von Multimedia-Dateien wie VLC vom VideoLAN-Projekt gefährdet, da diese den Zugriff auf DVDs mit DeCSS-Verschlüsselung erlauben.

Konkret gegen Filesharer richtet sich ein ebenfalls beschlossener abgestufter Strafkatalog. Es sieht für Privatleute, die Musik nur zum Eigenbedarf herunterladen, ein anfängliches Bußgeld von 38 Euro vor. Die Strafen erhöhen sich beim stärkeren Konsum an sich kopiergeschützter Werke aus Tauschbörsen immer weiter. Wer Nutzer in großem Stil zum illegalen Treiben in P2P-Netzen anleitet oder Raubkopien gewerblich unters Volk bringt, muss mit einer Strafe in Höhe von bis zu 300.000 Euro und zwei Jahren Gefängnis rechnen. Vertreter der Sozialisten kündigten nach der Abstimmung an, bei einem Regierungswechsel die Urheberrechtsreform rasch wieder auf den Prüfstand stellen zu wollen.

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Wachsender Widerstand gegen die geplante Urheberrechtsnovelle
« Antwort #35 am: 19 April, 2006, 13:19 »
In der SPD-Bundestagsfraktion wächst der Unmut über den heftig umstrittenen Beschluss des Bundeskabinetts zur zweiten Stufe der Urheberrechtsreform. Vor allem für die Nutzer hält der so genannte 2. Korb der Novelle noch zu wenig bereit, zeigen sich immer mehr sozialdemokratische Abgeordnete besorgt. "Wir werden genau auf die Verbraucherrechte beim Urheberrecht achten", verspricht in diesem Sinne ein heise online vorliegendes Fraktionspapier aus der Feder des Parlamentariers Ulrich Kelber. "Insbesondere würden wir uns freuen, wenn der Koalitionspartner CDU/CSU sich bei der von allen Experten befürworteten Bagatellgrenze bei den Privatkopien endlich bewegen würde."

"Wir sollten auch prüfen, ob wir dem Urheberrecht nicht eine Urheberpflicht gegenüberstellen sollten", heißt es in dem Papier weiter. Die SPD-Fraktion denkt dabei an eine "Verpflichtung, die Nutzung der erworbenen Inhalte technikneutral zu ermöglichen". Sie knüpft damit an den gegenwärtigen Entwurf des Parlaments in Frankreich zur dortigen Urheberrechtsrevision an. Dieser sieht eine relativ weite Interoperabilitätsklausel vor. Demnach sollen die technischen Ausrüster von Kopierschutzmechanismen im Bedarfsfall alle technischen Informationen herausgeben müssen, die für das nahtlose Zusammenspiel verschiedener Systeme und Abspielgeräte erforderlich sind.

Zuvor hatte der medien- und forschungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, Jörg Tauss, bereits seinen Unmut über die im Regierungsentwurf enthaltenen Klauseln zur wissenschaftlichen Informationsversorgung sowie über den Wegfall der vom Bundesjustizministerium zunächst geplanten P2P-Bagatellklausel geäußert. Letztere sollte die gegenwärtige Praxis der Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzern gesetzlich verankern und das illegale Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus dem Internet in geringer Stückzahl für den privaten Gebrauch straffrei stellen.

Der Streit um die künftigen Kopiermöglichkeiten für Forscher und professionelle Wissensvermittler droht derweil zu eskalieren. So warnt das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft den Börsenverein des Deutschen Buchhandels vor einer "Enteignungskampagne". Stein des Anstoßes für die Verleger sind zwei Normen aus dem Regierungsentwurf, wonach es Bibliotheken, Archiven und Museen künftig gestattet sein soll, ihre Bestände auch digital in den eigenen Räumen gegen eine angemessene Vergütung zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Ferner sollen Fachinformationsdienste der Bibliotheken wie subito Zeitschriftenartikel und kleine Teile aus Büchern an Interessenten in Form einer grafischen Datei senden dürfen, wenn Verlage kein eigenes Angebot machen.

Während den Wissenschaftsvertretern diese Möglichkeiten nicht weit genug gehen und sie eine Verdorrung der Forschern und Studenten zugänglichen Wissensallmende fürchten, geht der Börsenverein angesichts der im Raum stehenden Regelungen von einer "Enteignung" der Verlage aus. Mit der "absurden Polemik" vergisst die Buchhandelslobby aber laut dem Aktionsbündnis, dass Bibliotheken "ein kostenfreier Marketingpartner für sie" seien. Eine aktuelle Studie der Stiftung Lesen habe ergeben, dass aktive Bibliotheksbenutzer neun Bücher im Jahr kaufen. Wer nicht in Bibliotheken geht, erwirbt dagegen statistisch gesehen nur 1,1 Bände. Abgesehen davon seien es vorrangig oder exklusiv die Bücherhallen, welche die sich ständig verteuernde wissenschaftliche Fachliteratur erwerben. Privatpersonen könnten diese gar nicht mehr bezahlen. Das Bündnis beklagt ferner, dass Verlagen quasi ein Monopol beim Kopienversand und so bei der Versorgung der Wissenschaft mit schnell benötigten elektronischen Informationen zu beliebigen Marktpreisen eingeräumt würde.

In die Auseinandersetzung haben sich inzwischen weitere Organisationen eingeschaltet. So moniert etwa die Initiative Schulen ans Netz, dass die Belange von Bildungseinrichtungen vom 2. Korb der Novelle völlig ignoriert würden. Konkret kritisiert Ulrich Sieber, Direktor des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, dass die seit vielen Jahren politisch geforderte Verankerung von neuen Medien als Alltagswerkzeug in der Schule in dem Gesetzentwurf fehle. Das berechtigte öffentliche Interesse an einem zukunftsfähigen Unterricht muss seiner Ansicht nach gewahrt werden. Dazu würden "klare und praxisnahe Regeln für die neuen digitalen Nutzungsformen" gehören.

Auch die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften weist auf die "weiterhin bestehenden Bedenken gegen die derzeitige Form der Neuregelung hin". Die sich abzeichnende Linie setze einen deutlichen Akzent auf die kommerzielle Verwertung durch Verlage. Selbst "bislang unbekannte Nutzungsrechte" könnten diesen automatisch zufallen. Der notwendige elektronische Zugriff der Öffentlichkeit auf Forschungsergebnisse sei damit nicht sichergestellt. Die Stellung der öffentlichen Forschungseinrichtungen als Vermittler zwischen Urheber und Herausgeber bleibe unberücksichtigt: Hätten Erstere ihre Mitarbeiter bereits für die Erstellung von Werken vergütet, sei nicht einzusehen, dass einem Dritten zusätzliche digitale Nutzungs- und Verwertungsrechte erwachsen sollten. Dies gelte umso mehr, als Forschungseinrichtungen Verlagen oftmals finanzielle Unterstützung durch Publikationszuschüsse zukommen lassen würden.

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privatkopie.net: Eine Content-Flatrate ist machbar
« Antwort #36 am: 25 April, 2006, 10:54 »
Gutachten hält Legalisierung von Tauschbörsen für rechtlich zulässig

Eine Content-Flatrate ist mit dem internationalen Urheberrecht vereinbar, so das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die Initiative privatkopie.net gemeinsam mit dem Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) anlässlich des heutigen Welttags des geistigen Eigentums an Bundesjustizministerin Zypries und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages übergab. Die Idee dabei: Das Tauschen von urheberrechtlich geschützten Werken wird grundsätzlich erlaubt, die Rechteinhaber über eine pauschale Abgabe vergütet.

Die Nutzung von Tauschbörsen lasse sich genauso wenig verbieten wie privates Kopieren, so der Grundgedanke der Initiative privatkopie.net. Die Aussage des Justizministeriums, mit dem von ihm vorgeschlagenen Verbot könnten Urheber gegen das Kopieren aus Tauschbörsen erfolgreich vorgehen, sei empirisch zu widerlegen. Die Nutzung von Tauschbörsen nehme weiter zu und die Urheber gehen leer aus.

Das ebenfalls vom Justizministerium hervorgebrachte Argument, eine solche Content-Flatrate sei mit dem europäischen Urheberrecht nicht vereinbar, soll das nun in einer englischen Übersetzung vorgelegte, französische Rechtsgutachten zeigen.

In Frankreich hat sich eine breite Allianz von Urhebern, Musikern, Internetnutzern und Verbrauchern zusammengeschlossen, um eine Globallizenz zu fordern, wie die Flatrate dort genannt wird. Das Modell sieht vor, dass das ausschließliche Recht des Urhebers im Online-Bereich gewahrt wird, aber nur kollektiv von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden kann.

Internet Service Provider sollen ihren Kunden die Wahl bieten: Wer urheberrechtlich geschützte Werke tauschen möchte, kann eine Lizenz dafür erwerben, wobei eine Pauschale von fünf bis zehn Euro im Monat als angemessene Vergütung betrachtet wird. Wer nicht tauschen möchte, muss auch nicht zahlen.

Die Verwertungsgesellschaft soll diese Einnahmen dann an die Rechteinhaber ausschütten. Wessen Werke häufiger getauscht werden, erhält eine proportional höhere Auszahlung.

Die französische Allianz von Künstlern und Öffentlichkeit beauftragte den französischen Urheberrechtler Prof. André Lucas von der Universität Nantes zu prüfen, ob eine solche Globallizenz juristisch machbar ist. Ergebnis: Nichts im nationalen oder internationalen Recht steht ihr entgegen. Vielmehr habe sich für vergleichbare Sachverhalte eine Verwertungsgesellschaftspflicht bereits als die für alle Beteiligten beste Lösung erwiesen.

Das Gutachten Peer-to-peer File Sharing and Literary and Artistic Property. A Feasibility Study regarding a system of compensation for the exchange of works via the Internet hat nun privatkopie.net mit Unterstützung der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC und der Stiftung Bridge ins Englische übersetzen lassen, um es einem breiteren Leserkreis zugänglich zu machen. In einem offenen Brief fordern sie die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die Studie zu prüfen und die Pauschalvergütung fürs Netz in der aktuellen Gesetzgebung zu verwirklichen.

Es sei nicht länger die Frage, ob eine Content-Flatrate möglich ist, sondern was politisch gewollt sei: "... eine datenschutzfreundliche Pauschalvergütung oder eine hochgradig invasive Infrastruktur aus Rechtekontrolltechnologie zur privaten Verwaltung vormals öffentlich geregelter Urheberrechte? Freiheit oder digitaler Stacheldraht?", so privatkopie.net.

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Musikindustrie: Privatkopie am besten ganz abschaffen
« Antwort #37 am: 05 Mai, 2006, 14:32 »
Ein eindeutiges Nein zur Privatkopie bei digitalen Medien gab die Justiziarin des Bundesverbands der Deutschen Phonoverbände (IFPI), Nora Braun, bei der Tagung "Allianz von Recht und Technik" in Stuttgart zu Protokoll. "Wir vertreten nach wie vor die Position, dass es die optimale Lösung wäre, die digitale Privatkopie zu verbieten", erklärte Braun auf Nachfrage von Teilnehmern der Veranstaltung. "Oder man schränkt sie erheblich ein", schlug sie als Ersatz vor. Bislang ist der Gesetzgeber in diesem Punkt nicht den Vorschlägen der Rechteinhaber gefolgt und hat auch in der zweiten Runde der Novellierung des deutschen Urheberrechts die Privatkopie zumindest grundsätzlich bestätigt.

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Re:Musikindustrie: Privatkopie am besten ganz abschaffen
« Antwort #38 am: 05 Mai, 2006, 16:14 »
Sie benötigen folgenden Key um Ihre legal erworbene Cd / Dvd abzuspielen.
Dieses gilt auch für Tonträger die Sie schon seit 20 Jahren und länger besitzen.
Wenn ich mir noch die Verstrickungen mit M$ ansehe.
Geht es noch ?
« Letzte Änderung: 05 Mai, 2006, 16:19 von transwarp »
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Die größte Fehlerquelle des PCS sitzt meist 30cm vor dem Bildschirm.

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Kulturkampf um französische Urheberrechtsreform
« Antwort #39 am: 05 Mai, 2006, 16:23 »
In Frankreich ist im Zuge der Debatte über die Urheberrechtsnovelle im Senat der Streit um Fragen wie den rechtlichen Schutz für Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) und das Vorgehen gegen Tauschbörsennutzer voll entbrannt. Während sich Konservative und Sozialisten im Senat einer Position annähern, die der Unterhaltungsindustrie entgegenkommt und die Stellung von DRM juristisch absichern würde, haben sozialistische Parlamentsabgeordnete in einem flammenden offenen Brief einen "freiheitsberaubenden Virus" in dem mit konservativer Regierungsmehrheit verabschiedeten Gesetzesentwurf ausgemacht. Sie bestehen auf der Legalisierung des Austauschs geschützter Werke in P2P-Netzen mit Hilfe einer "Global-Lizenz". Kultusminister Renaud Donnedieu de Vabres überraschte derweil mit der Forderung, die Abonnenten eines Internetzugangs pauschal für darüber begangene Urheberrechtsverletzungen zur Verantwortung ziehen zu wollen.

Der Minister der konservativen Regierungspartei UMP brach am gestrigen Donnerstag beim Start der Diskussion zur Urheberrechtsreform im Senat erneut eine Lanze für die Interoperabilitätsklausel im bisherigen Entwurf. Demnach sollen DRM-Hersteller im Bedarfsfall alle technischen Informationen herausgeben, die für das nahtlose Zusammenspiel verschiedener Systeme und Abspielgeräte erforderlich sind. Mit dieser Frage müssen sich laut dem Kultusminister bald alle Nationen beschäftigen. Ein Weg für Raubkopien werde damit nicht geöffnet.

Donnedieu de Vabres machte sich ferner für die Schaffung eines umfassenden Werkverzeichnisses stark. Surfer sollten dort prüfen, ob eine in Tauschbörsen angebotene Datei geschützt oder frei verfügbar sei. Zugleich plädierte er für einen Änderungsantrag aus den Reihen der Senatoren, mit dem eine Lücke bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzern in P2P-Netzen geschlossen werden soll. Er sieht vor, dass Ermittler oder die Unterhaltungsindustrie nicht mehr einen konkreten, sich hinter eine IP-Adresse verbergenden Nutzer ausfindig machen müssen. Vielmehr könnten sie generell den Inhaber des entsprechenden Internet-Account zur Verantwortung ziehen. Ob es sich dabei etwa um einen Familienvater handelt, dessen Kinder im Netz auf Abwege gekommen sind, täte nichts zur Sache.

Den größten Unmut bei Bürgerrechtlern hat der Berichterstatter im Senat, Michel Thiollière, auf sich gezogen. Der rechte Politiker will mit seinen umfassenden Änderungsanträgen die DRM-Interoperabilitätsklausel im Interesse der Industrie zurechtstutzen. Zudem soll es laut Thiollière zu einem ausnahmslosen Verbot der Verbreitung von Software kommen, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist", den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. Open-Source-Anbieter fürchten, dass Basisprogramme aus der freien Softwarewelt unter diese insbesondere von Vivendi Universal unterstützte Klausel fallen könnten. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen haben daher zu einer Demonstration am Sonntag in Paris gegen die Reform aufgerufen.

Aus der Opposition hatte der sozialistische Senator Michel Charasse dem Berichterstatter im Vorfeld der Senatsdebatte den Rücken gestärkt. Er schlug in einem Änderungsantrag die Streichung der Interoperabilitätsregelung vor. Zugleich verwahrte er sich gegen Kritik von Befürwortern freier Software, die er als "Fundamentalisten" abtat. Christophe Espern vom Informationszentrum EUCD.info bezeichnete die Haltung Charasses daraufhin als "skandalös". Der Senator habe keine Ahnung von der Softwarewirtschaft und schon gar nicht von freier Software.

Beim Start der Senatsdebatte kritisierte die sozialistische Repräsentantin Catherine Tasca die Vorarbeit der Regierung. Sie prangerte die Wahl des Dringlichkeitsverfahrens an, das eine weitere Abstimmungsrunde zwischen Parlament und Senat ausschließt. Es brauche noch Zeit, um Regeln für die "neue Wirtschaft" rund um den Kulturaustausch im Internet zu finden. Gleichzeitig erteilte Tasca aber der zunächst vom Parlament mit Stimmen von Konservativen und Sozialisten beschlossenen Einführung einer P2P-Flatrate eine Absage. Die auch in Deutschland von Bürgerrechtlern geforderte "Kultur-" oder "Content-Flatrate" würde das Rechtsgefüge "ins Rutschen bringen" und das System der Privatkopie über das Recht der Urheber stellen.

Die Sache ganz anders sehen vier sozialistische Parlamentsabgeordnete. Sie haben im Online-Magazin Ratiatum vehement für die vorläufig beerdigte "Global-Lizenz" zur Veröffentlichung geschützter Werke in Tauschbörsen Partei ergriffen. Der Vorschlag sei "pragmatisch, modern und progressiv". Die Regelung mache es möglich, gegen die Zahlung eines Pauschalbetrages Zugang zu einem globalen kulturellen Angebot zu erlangen und habe Vorbilder im französischen Recht. Letztlich würden die Mittel für die Kultur ergänzend und auf Basis des Internet zugunsten der Schöpfer und Künstler freigesetzt und neuen Talenten Raum gegeben, verweisen die Abgeordneten auf den Online-Erfolg von Bands wie den Arctic Monkeys oder französischen Jungstars. DRM lehnen sie als "freiheitsberaubend" und "trojanisches Pferd für den Einfall des angelsächsischen Copyright" ab. Die Sozialistengruppe beklagt, dass die Regierungspartei dem Druck von Konzernen wie Microsoft und der Musikindustrie nachgegeben hätte. Diese wollten nur ihre Renditen sichern und Frankreich Technologien und Gebräuche aufdrängen, die Freiheitsrechte missachten.

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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat gegenüber dem Bundestag den heftig umstrittenen Kabinettsbeschluss zur Urheberrechtsnovelle gegen "zum Teil polemische Kritik" in "zahlreichen E-Mails" verteidigt. "Der Regierungsentwurf schafft einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten und berücksichtigt vor allem auch die Interessen der Urheber", schreibt die SPD-Politiker in einem Brief an die Mitglieder des Parlaments. Die Balance zwischen verschiedenen gegenläufiger Wünsche führe aber zwangsläufig dazu, "dass die jeweiligen eigenen Interessen nicht zu 100 Prozent durchgesetzt werden können", heißt es in dem heise online vorliegenden Papier weiter. Dies wollten die "Autoren der Massenmails nicht akzeptieren".

Vermutungen über die Drahtzieher der von ihr ausgemachten Online-Kampagne stellt Zypries nicht an. Sie erwähnt allein die in den E-Mails hauptsächlich kritisierten Punkte. Demnach behaupten die Einsender, dass der Gesetzesvorschlag einseitig zu Gunsten der Industrie und der Verbraucher gefasst sei, während die Bedürfnisse der eigentlichen Urheber übergangen würden. Der Regierung werde vorgehalten, im Streit um die Urheberrechtabgabe die pauschale Vergütung auf fünf Prozent des Verkaufspreises von Kopiergeräten zu begrenzen und das häufig mit Nebenprodukten wie Druckerpatronen laufende Geschäft nicht zu erfassen. Dies würde laut Verwertungsgesellschaften zu einem Vergütungsausfall in Höhe von 42 Prozent führen. Inakzeptabel sei auch, dass die Urheber faktisch gezwungen würden, der Industrie für ein und dieselbe Entschädigung Verwertungsrechte auch an unbekannten künftigen Nutzungsarten einzuräumen. Vergleichbare Protestpunkte hatte unter anderem die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zuletzt am "Tag des geistigen Eigentums" Ende April im Zusammenhang mit der Schelte über die "Verramschung" von Kreativität vorgebracht.

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Re:Musikindustrie: Privatkopie am besten ganz abschaffen
« Antwort #41 am: 08 Mai, 2006, 01:20 »
Von mir aus können die jede Privatkopie verbieten, wenn und nur wenn sichergestellt wird, dass man bei Beschädigung oder Zerstörung einer Datenaufzeichnung nicht die Rechte, sondern nur den Datenträger abermals bezahlen muss. Also z.B. eine verkratzte CD gegen eine neue umtauschen, nur gegen Erstattung der reinen Hardware-Kosten von wenigen Cent...

Aber das werden die geldgierigen Mega-Medien-Konzerne niemals hinnehmen, denn die wollen uns ihren Kram ja unbedingt immer und immer wieder noch einmal bezahlen lassen  :o

Nur sehe ich absolut nicht ein, ein Recht ein zweites Mal zu bezahlen, bloss weil ein Datenträger oder andere Hardware, wie z.B. ein PC, 'mal wieder verreckt ist, oder aus der Mode gekommen, wie Vinyl, EightTrack, CompactCassette, DAT, LD, Video2000, BetaMax... ... ...
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

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XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
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Deutscher Musikrat und GEMA gemeinsam gegen Urheberrechtsnovelle
« Antwort #42 am: 08 Mai, 2006, 18:20 »
Der Bundesregierung bläst weiter starker Gegenwind bei ihren umstrittenen Plänen zur 2. Stufe der Urheberrechtsreform ins Gesicht. So unterstützt der Deutsche Musikrat jetzt die GEMA in ihrem Kampf gegen die Gesetzesnovelle. Ein Dorn im Auge sind beiden Organisationen insbesondere die im Bereich der Pauschalvergütungen für die private Vervielfältigung vorgesehenen Regelungen im Streit um die Urheberrechtsabgabe mit der Geräteindustrie. "Es ist ein falsches politisches Signal, wenn in Deutschland die Einkommenssituation gerade derjenigen gefährdet wird, die mit ihrer kreativen Kraft die Grundlage für unsere Musikkultur und Musikwirtschaft bilden", entrüstete sich Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrats, nun bei der Tagung "Musikvermittlung" im bayerischen Wildbad Kreuth.

Die acht Millionen Mitglieder der Vereinigung wissen laut Höppner, dass die musikkulturelle Vielfalt in Deutschland von der gerechten Vergütung der Nutzung musikalischer Kreativität abhängig sei. Dies sei umso wichtiger, da in einer globalisierten Gesellschaft die Schöpfungskraft der Menschen über die wirtschaftliche und kulturelle Prosperität eines Staates entscheide.

Die GEMA selbst, die Ende April eine Neuausrichtung ihrer Strategie mit Schwerpunktsetzung auf den Bereichen Marketing und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie beschlossen hat, wehrt sich vor allem gegen die vom Bundeskabinett beschlossene Deckelung der Vergütungspauschale auf fünf Prozent vom Verkaufspreis eines bestimmten Gerätetyps. Der Interessensvertretung missfällt ferner prinzipiell, dass eine Vergütungspflicht künftig nicht mehr durch den Gesetzgeber, sondern durch die Verwertungsgesellschaften sowie die Hersteller von Geräten und Speichermedien selbst festgelegt werden sollen. Auch die industriefreundliche Regelung, dass es bei der Bestimmung der Vergütungshöhe künftig darauf ankommen soll, ob die Vergütung die Hersteller von Geräten und Speichermedien unzumutbar beeinträchtigt, behagt der GEMA nicht.

GEMA-Vorstandssprecher Jürgen Becker zufolge betreibt die Bundesregierung mit ihren Vorschlägen "eine Aushöhlung des bewährten Urheberschutzes". Den Lobbyisten der Herstellerindustrie werde anscheinend mehr Gehör geschenkt als den Kreativen. Sein Haus rechnet damit, dass sich allein aufgrund der zu erwartenden Rückgänge bei der Gerätepauschale die Vergütungen für die Urheber von 54,3 Millionen Euro um 32 Prozent reduzieren.

Gegen die geplante Neufassung der Urheberrechtsabgabe haben sich neben vielen Lobbyvereinigungen aus der Kulturindustrie unter anderem auch der Deutsche Kulturrat und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ausgesprochen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries beklagte angesichts der anhaltenden Empörung, die sich auch in persönlichen E-Mails an Bundestagsabgeordnete Luft macht, bereits vergangene Woche eine "polemische" Kampagne gegen den Regierungsentwurf. Dieser schafft der SPD-Politikerin zufolge "einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten". Das Parlament soll sich nach der Stellungnahme des Bundesrats erstmals kurz vor der Sommerpause konkret mit dem so genannten 2. Korb der Anpassung des Urheberrechts an die digitale Welt beschäftigten.

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Franzosen demonstrieren gegen Filesharing-Verbot
« Antwort #43 am: 09 Mai, 2006, 16:55 »
Protestkundgebungen in Paris

Nachdem in Frankreich ein Gesetzentwurf zur Legalisierung von Filesharing-Diensten abgelehnt wurde, gehen einige Bürger dort für ein Recht auf Kopieren auf die Straße.

Dies berichtet die BBC. Demnach haben etwa 300 Demonstranten in der Nähe des französischen Kultur-Ministeriums einen Kranz niedergelegt. Das Trauergebinde trug den Spruch "Zum Gedenken an die Privatkopie und freie Software in Frankreich.

Derzeit tobt in Frankreich Streit um einen Gesetzentwurf, der gegen eine feste Gebühr das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke aus Tauschbörsen legalisieren sollte. Der Entwurf für eine solche "Kulturflatrate" wurde nach langer Debatte im März 2006 vom Parlament abgelehnt. Noch im Februar hatte ein Pariser Gericht aber mit Hinweis auf die rein private Nutzung der Dateien einen Filesharing-Anwender freigesprochen.

Die Kammer kam damals zu der Auffassung, das Anbieten von Musik in Tauschbörsen sei durch das französische Urheberrecht gedeckt. Durch die jetzt vom der französischen Nationalversammlung verabschiedete Novelle des Gesetzes sehen die Pariser Demonstranten offenbar auch in Frankreich das Ende der Privatkopie gekommen, wie es auch in Deutschland gefordert wird.

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Französischer Senat hält an Verschärfung des Urheberrechts fest
« Antwort #44 am: 13 Mai, 2006, 16:23 »
Mit 164 zu 128 Stimmen haben die französischen Senatoren ihren Entwurf für die Urheberrechtsreform besiegelt, der einige heftig umstrittene Passagen aus der Vorlage der Nationalversammlung verschärft und die Möglichkeiten zur Privatkopie deutlich einschränkt. Die Vertreter der konservativen Regierungspartei UMP votierten für Änderungen am Parlamentsentwurf entlang der Korrekturvorschläge des rechtskonservativen Berichterstatters Michel Thiollière. Sozialisten, Grüne und Kommunisten stimmten dagegen. Der angenommene Text "beugt sich dem Druck des Copyright und verstümmelt die Privatkopie", beklagte der kommunistische Senator Jack Ralite. Marie-Christine Blandin von den Grünen wollte die drohenden Kollateralschäden des Gesetzes gar nicht einzeln aufzählen und beschränkte ihre Kritik darauf, dass gerade "die Kreativen die ersten Opfer" sein dürften. Die verschlimmbesserte Fassung diene weder den Urhebern noch den Internet-Nutzern, konstatierte die sozialistische Senatorin Catherine Tasca.

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