Autor Thema: Kino.to & Co. - Streams anschauen legal  (Gelesen 11792 mal)

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Re: Movie2k.to offline ?
« Antwort #60 am: 14 November, 2011, 15:50 »
Per VPN gehts ;D

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Re: Movie2k.to offline ?
« Antwort #61 am: 14 November, 2011, 15:54 »
Hat sich erledigt, sind wieder da. Was wollte ich da nur??  ::)
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GVU: "Nach Kino.to ist vor Kino.to"
« Antwort #62 am: 22 November, 2011, 16:34 »
Die Filmbranche will den Betreibern illegaler Angebote im Netz ans Portemonnaie. "Wir müssen uns auch auf die Geschäftsmodelle konzentrieren", sagte der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, zur Eröffnung des fünften GVU-Branchenforums für die deutschsprachige Filmindustrie in Berlin. Der Erfolg gegen das inzwischen stillgelegte Streamingportal Kino.to habe gezeigt, dass die Szene einen hohen Organisationsgrad aufweise: "Die haben das nicht als Hobby betrieben."

"Wo eine große Nachfrage herrscht, da entstehen Geschäftsmodelle", sagte Leonardy. Auch hier müsse die Piraterie-Bekämpfung ansetzen. Der GVU-Chef bietet den Dialog an und hofft, dass die Werbewirtschaft ihr Bewusstsein für illegale Werbeumfelder schärft und im Dialog mit den Rechteinhabern einen eigenen Kodex entwickelt, diese zu vermeiden. In Berlin wurden dafür auch technische Lösungen gezeigt, wie Werbetreibende ihre Marken vor der Beschädigung durch illegale Plattformen schützen können. Darüber hinaus will die GVU aber auch die Frage der "rechtlichen Verantwortung" der Werbebranche geklärt wissen.

Illegal kopierte und veröffentlichte Filme sind nach Erkenntnissen der GVU in der Regel "Lockmittel", mit dem Traffic erzeugt und vermarktet wird. Die noch laufenden Ermittlungen gegen Kino.to haben nach Angaben der Anti-Piraterie-Organisation ergeben, dass die Verantwortlichen des Portals zugleich nicht nur Sharehoster, sondern auch Media-Agenturen zur Vermarktung der Werbeplätze betrieben hätten. So sollen sie ihre Einnahmen maximiert haben. Nach der Razzia gegen Kino.to im Juni waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 2,5 Millionen Euro beschlagnahmt worden.

Zwar wertet die Branche den Schlag gegen Kino.to als Erfolg, doch macht sich Leonardy keine Illusionen, die Szene damit nachhaltig geschwächt zu haben. "Nach Kino.to ist vor Kino.to", sagte der GVU-Chef und will damit auch betonen, wie wichtig es sei, an verschiedenen Angriffspunkten anzusetzen. Neben der Werbewirtschaft sollen etwa auch die Zugangsanbieter weiter in die Pflicht genommen werden.

"Die Access-Provider haben eine besondere Verantwortung", sagte der Rechtsanwalt Nikolaus Kraft, der für die österreichische Partnerorganisation Verein zur Bekämpfung der Film- und Medienpiraterie (VAP) von einem laufenden Musterverfahren berichtete. Dabei habe das Oberlandesgericht Wien eine Verfügung gegen den Provider UPC Telekabel bestätigt, dass der Zugang zu Kino.to zu unterbinden sei.

Hintergrund des österreichischen Verfahrens ist eine EU-Verordnung, der zufolge die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass Rechteinhaber "gerichtliche Anordnungen gegen Vermittler beantragen können", über die Urheberrechtsverletzungen begangen werden. In Deutschland sei diese noch nicht umgesetzt, sagte Kraft. Doch wünscht sich die Branche auch hierzulande einen schnelleren Zugriff auf die Access-Provider.

Geklärt werden müsse einerseits die Frage der Fristen, wie lange Provider die Verbindungsdaten ihrer Kunden aufbewahren sollen, sagte Leonardy. "Zehn Tage halten wir für einen gangbaren Weg", ansonsten laufe der gesetzliche Auskunftsanspruch faktisch ins Leere. Bei nachgewiesen illegalen Inhalten müssten die Zugangsanbieter dann sperren oder filtern, führte der GVU-Chef aus. Über das Verfahren könne etwa eine unabhängige "Clearingstelle" wachen. Eine neue staatliche Behörde einzurichten, hält Leonardy nicht zwingend für die beste Lösung.

Darüber hinaus spricht sich die GVU weiterhin für ein "Warnhinweismodell" aus, bei dem Nutzer von urheberrechtswidrigen Inhalten verwarnt werden sollen. Das könne "einiges Potenzial aus dem illegalen Markt" nehmen, so Leonardy. Ausgehend von dem Verfahren gegen Kino.to erhofft sich die Filmbranche zudem vom Gesetzgeber die Klärung der Frage, wie das Ansehen von Filmen auf illegalen Streaming-Portalen rechtlich zu bewerten ist. Die Dresdener Staatsanwaltschaft konzentriert ihre Ermittlungen im Fall von Kino.to auf die Betreiber und ignoriert bisher die Nutzer.

Anfang Juni hatten die Behörden bei Razzien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden 13 Verdächtige festgenommen, von denen einige nach umfangreichen Aussagen wieder aus der Haft entlassen worden waren. Bei Durchsuchungen in 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren waren umfangreiche Datenbestände sichergestellt worden. Ende Oktober hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage beim Landgericht Leipzig erhoben.

Auch gegen die Quelle der illegalen Raupkopien geht die GVU weiter vor. Laut dem am Dienstag vorgestellten Jahresbericht 2010 hat die Organisation im vergangenen Jahr 595 Ermittlungen wegen Urheberrechtsverletzungen durchgeführt, davon 213 gegen Release-Gruppen und Vetriebsstrukturen wie Streaming-Portale. Die Ermittlungen mündeten den Angaben zufolge in 367 Strafverfahren. Im Jahr 2010 wurden 422 Verfahren mit Sanktionen für die Beklagten abgeschlossen. Dabei kam es zu Geldstrafen, im Fall einer Gruppe von organisierten Raubkopierern aus dem Ruhrgebiet auch zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und vier Jahren.

Quelle : www.heise.de

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Kino.to: Anklage gegen mutmaßlichen Admin erhoben
« Antwort #63 am: 27 November, 2011, 16:30 »
Gegen einen mutmaßlichen Administrator von Kino.to wurde kürzlich nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ Anklage erhoben. Der Zwickauer Verdächtige soll nach Informationen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden für die technische Betreuung des Streaming-Portals und anderer angeschlossener Server verantwortlich gewesen sein.

Wie wir in unserem exklusiven Artikel im Juni dieses Jahres beschrieben, setzte sich das Team der Verantwortlichen des Streaming-Portals Kino.to aus mehreren Gruppen zusammen, die jeweils für eine andere Aufgabe verantwortlich waren. So waren manche Personen für die Beschaffung neuer illegaler Kinomitschnitte zuständig, andere überprüften die Qualität der eingereichten Videos. Wieder andere administrierten das eigentliche Portal und die damit verknüpften Filehoster. Die Umsätze der Betreiber wurden aus den Werbeeinahmen aller Webseiten und den Abos generiert, die bei den kooperierenden Filehostern oder Anbietern von Abofallen abgesetzt werden konnten. Nach unseren Informationen wurden mit dem Portal Kino.to und den restlichen Webseiten monatlich bezogen auf alle Webseiten maximal 50.000 Euro erwirtschaftet. Ein realistischer Mittelwert pendelt sich bei etwa 30.000 Euro Umsatz pro Monat ein. Die Presse sprach und spricht hingegen von Millionenbeträgen, die als Gewinn abgefallen seien.

Doch gerade was die Werbewirtschaft betrifft, haben private wie behördliche Ermittler nachgezogen und verfolgen heutzutage nicht nur die Geldströme, die deswegen fließen. Auch schalten sich immer häufiger  Vereinigungen ein und verwarnen Vermarkter und Unternehmen, weil sie sich auf Geschäfte mit den Schmuddelkindern des Netzes eingelassen haben. Derartige Antipiracy-Vereine werden zumeist finanziell von der Filmwirtschaft und Spieleindustrie unterstützt oder komplett leistungsbezogen entlohnt.  Die Warnbriefe an Werbetreibende haben als Nebenwirkung auch zur Folge, dass beispielsweise auf allen Seiten mit illegalen Inhalten (unter anderem auch zur Deckung der Kosten) vermehrt anrüchige Pornoanzeigen oder  Banner geschaltet werden, mit der die Besucher in Abofallen gelockt werden. Der Grund: Zahlreiche seriöse Werbeanbieter haben sich nach den Warnbriefen vermehrt aus dem Graubereich des Netzes zurückgezogen. Übrig bleiben dann mehr und mehr nur noch die unseriösen Anbieter, die für ihre Kampagnen sonst keine Abnehmer mehr finden.

Aktuell wurde nach Spiegel-Informationen von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen den Admin Michael H. aus Zwickau erhoben. Er soll für die technische Betreuung des kompletten Kino.to-Netzwerkes verantwortlich gewesen sein. Laut Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein müsse das Landgericht Leipzig nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Als letzter ehemals flüchtiger Verdächtiger wurde Tim C. Anfang November verhaftet. Ihm wird vorgeworfen, unter anderem den Filehoster Duckload und die Kino.to-Nachfolger video2k.tv und Kinoo.to betrieben zu haben. Auch soll es bei der Versteuerung seiner Einnahmen zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein.

Quelle: www.gulli.com

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Haftstrafe für Mitarbeit an Filmportal kino.to
« Antwort #64 am: 02 Dezember, 2011, 21:40 »
Für die Mitarbeit am illegalen Internet-Filmportal kino.to ist ein 33 Jahre alter Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig sprach ihn am Freitag der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Der 33-Jährige ist der erste, der im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu dem Filmportal verurteilt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Mann hatte ein Geständnis abgelegt und damit nach Einschätzung des Gerichts entscheidend zur Aufklärung des Falls beigetragen. "Es ging bei kino.to rein darum, Geld zu machen", sagte Richter Mathias Winderlich in seiner Urteilsbegründung. Die Betreiber des Portals hatten Millionen-Umsätze mit Online-Werbung erzielt.

Bei kino.to waren nach früheren Angaben zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen präsentiert worden, monatlich kamen etwa 131.000 hinzu. Die Drahtzieher des illegalen Netzwerkes saßen in Leipzig. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt. Als Hauptbeschuldigter gilt ein 38-Jähriger. Insgesamt gab es 13 Festnahmen.

Quelle : www.heise.de

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Re: Haftstrafe für Mitarbeit an Filmportal kino.to
« Antwort #65 am: 03 Dezember, 2011, 13:48 »
Unglaublich wie schnell die deutsche Justiz kann wenn sie will. Meistens will sie ja nicht.... aber wenn es was zu greifen gibt und die richtige Lobby dahinter steckt. Werden wohl ein bis zehn Staatsanwälte dieses Jahr noch einen schönen Skiurlaub o.Ä. geniessen dürfen  ;wusch
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Drei Jahre Haft für kino.to-Administrator
« Antwort #66 am: 07 Dezember, 2011, 14:22 »
Ein weiterer Drahtzieher des illegalen Filmportals Kino.to ist am Mittwoch zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig sprach den 27-Jährigen der gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig.

Der gelernte Kfz-Mechaniker hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Als Administrator von kino.to machte er Raubkopien von Filmen im Internet zugänglich. "Es ging Ihnen darum, schnell und unkompliziert Geld zu verdienen", sagte Richter Mathias Winderlich.
 
Der 27-Jährige agierte auf der mittleren Ebene der konspirativen Organisation. Er kassierte in rund drei Jahren 226 500 Euro für seine Mitarbeit. Als Administrator betreute er das Nutzerforum. Zudem betrieb er einen sogenannten Filehoster, einen Rechner, auf dem die illegalen Kopien für das Streaming und den Download gelagert wurden.

Das große Geschäft bei kino.to machten allerdings andere - etwa der Schwager des 27-Jährigen. Der Leipziger gilt als Kopf von kino.to. Gegen ihn und zwei weitere Hauptbeschuldigte ist inzwischen Anklage beim Landgericht Leipzig erhoben worden. Über Werbeeinnahmen auf dem Portal machten sie Millionen. Die Macher hätten die "denkbar schwerste Urheberrechtsverletzung in der deutschen Geschichte" begangen, sagte Staatsanwalt Dietmar Bluhm.
 
Am vergangenen Freitag war bereits ein kino.to-Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Am nächsten Donnerstag steht der nächste Beschuldigte vor dem Amtsgericht, ein sogenannter Uploader, der Raubkopien beschafft und auf die kino.to-Rechner geladen hat. Insgesamt gibt es in dem Verfahren nach Angaben der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft mehr als 20 Beschuldigte.
 
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte am 8. Juni in einem Schlag gegen das Filmraubkopienportal kino.to zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet. Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen.
 
Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt. Momentan sitzen sechs der Beschuldigten noch in Untersuchungshaft. Es gibt außerdem noch weitere Beschuldigte, die nicht hinter Gittern sitzen. Bei ihren Untersuchungen hatten die Ermittler unter anderem die riesige Datenmenge von mehr als einer Million Gigabyte sichergestellt. Zur Auswertung wurden auch externe Fachleute hinzugezogen.

Quelle : www.digitalfernsehen.de

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Offline Jürgen

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Re: Drei Jahre Haft für kino.to-Administrator
« Antwort #67 am: 08 Dezember, 2011, 04:02 »
Zitat
Bei ihren Untersuchungen hatten die Ermittler unter anderem die riesige Datenmenge von mehr als einer Million Gigabyte sichergestellt.
Das versuche ich mir gerade vorzustellen.
In den Nachrichtensendungen sieht man die armen Kerle ja sonst regelmäßig beschlagnahmte PCs, Monitore, Keyboards und Drucker rausschleppen und ihre Fünftürer damit vollstopfen.

Aber bei den heutigen Festplattengrößen, handelsüblich bis zu 3 TiB pro Stück, und der erwähnten Datenmenge ginge es hier um viele hundert Platten und natürlich die passenden Racks dazu.
Tonnenschweres Zeug.
Also dürfte das eher mit Hubwagen, Gabelstapler und großen LKW vonstatten gegangen sein.

Und dann stellt sich die Frage, wo die Forensiker das Ganze zur Beweissicherung untersuchen und wie sie es dafür anschließen wollen.
Die sonst dafür üblichen eigenen Räumlichkeiten dürften dafür eher zu klein sein, zu schwach verstromt und gekühlt...

Da man die Systeme nicht normal starten darf, um jede Datenveränderung auszuschließen, sondern nur an Spiegelungen arbeiten kann, fragt sich zudem, wie und worauf man diese so mal eben erstellen will.

Andererseits, vielleicht versteigert die Behörde im Anschluss an rechtskräftige Urteile eines Tages eine Masse netter Festplatten.
Käme nur leider zu spät für die derzeitige Mangelsituation :'(

Jürgen
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Weiteres Urteil im Fall Kino.to
« Antwort #68 am: 16 Dezember, 2011, 16:40 »
Das Amtsgericht Leipzig hat am Donnerstag einen Mitarbeiter des von den Behörden stillgelegten Streaming-Portals Kino.to zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann aus Nordrhein-Westfalen sei geständig, von Juni 2009 bis Juli 2011 urheberrechtlich geschütztes Material auf verschiedene Server hochgeladen zu haben, teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechten (GVU) am Freitag in Berlin mit. Wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen sei der Uploader zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Dem Verurteilten wurde vorgeworfen, über tausende Dateien mit urheberrechtlich geschützten Inhalten auf verschiedene Filehoster hochgeladen zu haben. Dabei soll es sich überwiegend um vollständige TV-Serien gehandelt haben. Damit habe der Mann in zwei Jahren über 12.000 Euro erwirtschaftet, heißt es in der Mitteilung der GVU weiter. Damit Der Verurteilte hat laut Generalstaatsanwalt pro Raubkopie nur sehr wenig verdient – gerade einmal 10 Cent. Der Hauptadministrator habe dagegen jährlich im sechsststelligen Bereich verdient, der Mann an der Spitze sogar im Millionenbereich.

In der Begründung der Strafzumessung betonte der Richter, der Angeklagte sei nur ein kleiner, untergeordneter Teilnehmer im System kino.to gewesen. Daher müsse seine Strafe niedriger ausfallen als die eines Administrators. Der Haupt-Admin des illegalen Portals war in der vergangenen Woche zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Zuvor war ein weiterer Mitarbeiter des Portals zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Verfahren gegen den Hauptverdächtigen und weitere mutmaßliche Mittäter werden für das nächste Jahr erwartet.

Anfang Juni war das Portal aufgeflogen. Die Behörden hatten bei Razzien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden 13 Verdächtige festgenommen, von denen einige nach umfangreichen Aussagen wieder aus der Haft entlassen worden waren. Bei Durchsuchungen in 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren waren umfangreiche Datenbestände sichergestellt worden. Auf Konten in Spanien beschlagnahmten die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Ende Oktober hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage beim Landgericht Leipzig erhoben.

Quelle : www.heise.de

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Bisher höchste Haftstrafe gegen Mitarbeiter von Kino.to
« Antwort #69 am: 22 Dezember, 2011, 16:29 »
Das Amtsgericht Leipzig hat am Mittwoch einen weiteren Beteiligten des von den Behörden stillgelegten Streaming-Portals Kino.to zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein 47-Jähriger, der nach Überzeugung des Gerichts Serverinfrastruktur im Ausland für das Portal organisiert und einen eigenen Filehoster betrieben hat, wurde nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) vom Donnerstag zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.

Der Angeklagte habe das Geschäftsmodell Kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert, meldet die GVU mit Bezug auf die Urteilsbegründung. Allen Mitarbeitern von Kino.to sei bewusst gewesen, dass dort Rechtsverletzungen vonstatten gingen. "Es muss mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass solche Rechtsverletzungen nicht geduldet werden können", zitiert die Organisation der Filmbranche den Vorsitzenden Richter. Der habe darüber hinaus festgestellt, dass beim Streaming von Inhalten eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfinde.

Der Verurteilte sei für Anmietung und Betrieb von Servern im Ausland verantwortlich gewesen, heißt es in der Mitteilung weiter. Darüber hinaus habe der 47-Jährige einen Filehoster betrieben, auf dem zuletzt Raubkopien von 10.754 unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert gewesen sein sollen. Der Mann soll seit 2008 Einnahmen von mehr als 630.000 Euro durch Werbung und Provisionen für Abofallen erzielt haben, davon sei etwa die Hälfte als Gewinn geblieben.

Der Angeklagte habe ausgesagt, dass er zu dem Hauptbeschuldigten von Kino.to seit 2002 geschäftliche Beziehungen unterhielt, als er für ihn einen Server in den USA anmietete. In den folgenden Jahren haber der Internetprovider tätige Kleinunternehmer mit seinen Sprachkenntnissen dem Hauptbeschuldigten bei internationalen Geschäften geholfen, etwa einer Firmengründung in Spanien.

Anfang Juni 2011 war das Portal aufgeflogen. Die Behörden hatten bei Razzien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden 13 Verdächtige festgenommen, von denen einige nach umfangreichen Aussagen wieder aus der Haft entlassen worden waren. Bei Durchsuchungen in 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren waren umfangreiche Datenbestände sichergestellt worden. Auf Konten in Spanien beschlagnahmten die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro.

Ende Oktober hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage beim Landgericht Leipzig erhoben. Anfang Dezember war ein 33-jähriger Webdesigner wegen gewerbsmäßiger Urhbererrechtsverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ein Administrator des Portals muss für drei Jahre ins Gefängnis. Ein sogenannter Uploader, der Filmkopien auf die Server hochgeladen hatte, kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Das Verfahren gegen den Hauptbeschuldigten steht noch aus.

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Urteil: Streaming von Raubkopien verletzt Urheberrecht
« Antwort #70 am: 27 Dezember, 2011, 14:00 »
User illegaler Film-Plattformen wie kino.to müssen künftig mit Strafverfolgung rechnen. Das Amtsgericht Leipzig stellte in seinem Urteil gegen einen Betreiber des kriminellen Netzwerkes kino.to fest, dass auch das so genannte Streaming "dem Grunde nach" einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt.

Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" in seiner aktuellen Ausgabe meldet, müssen User von Raubkopie-Seiten, die beim Streaming einen Film teilweise auf dem eigenen Rechner zwischenspeichern, also künftig mit Strafverfolgung rechnen.

Bisher galt die Frage noch als juristische Grauzone. Praktisch dürfte den Magazin zufolge die Verfolgung wegen der Masse der Fälle allerdings schwierig sein.

Quelle : www.digitalfernsehen.de

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kinox.to: GVU bereitet Strafantrag vor
« Antwort #71 am: 15 Januar, 2012, 16:40 »
Nach dem Bust des populären Streaming-Portals Kino.to im Juni 2011 bereitet man nun bei der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) laut Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ einen Strafantrag gegen den mehr oder weniger offiziellen Nachfolger kinox.to vor.

Laut dem doubleclick ad planner sollen im Dezember 2011 weltweit 5,1 Millionen Personen auf kinox.to zugegriffen haben. 89 Millionen Seitenaufrufe sollen so im letzten Monat des Vorjahres produziert worden sein. Die Analysten der Google-Tochter schätzen, die meisten Personen verfügen jährlich über ein Haushaltseinkommen von 0 bis zu maximal 18.000 Euro. 8 Minuten und 50 Sekunden soll jeder Besucher durchschnittlich auf der Seite verblieben sein, zu kurz, um sich den Cam-Rip eines neuen Kinofilms anzuschauen. Überraschenderweise sollen mit 31% die meisten Besucher stolze 45 bis 54 Jahre alt sein. Diese Altersgruppe ist übrigens auch beim Konkurrenten movie2k.to ähnlich aktiv. Movie2k.to liegt bezogen auf den Traffic aber schon alleine aufgrund des deutlich früheren Starttermins vor dem Kino.to-Nachahmer.

Nach der erfolgreichen Abschaltung von kino.to wird derzeit ein Strafantrag gegen kinox.to vorbereitet. Ein anderer inoffizieller Nachfolger, video2k.tv, leitet nach dem Bust des Verantwortlichen Tim C. alle Besucher auf die private Webseite des gulli.com-Chefredakteurs Lars Sobiraj weiter. Wir haben Frau Ehlers diesbezüglich im Dezember 2011 prophylaktisch kontaktiert und zum Ausdruck gebracht, dass es weder auf unserer Facebook-Seite noch sonst irgendwo illegale Inhalte gibt, auf die unsere Besucher zugreifen könnten. Wer hingegen die Gulli:News und entsprechende Diskussionen auf Facebook verfolgen möchte, soll sich durch die unerwünschte Umleitung nicht abhalten lassen. Die Hintergründe der Weiterleitung der Domain von Herrn Tim C. sind uns hingegen nicht bekannt.

Allerdings sei noch am Ende vermerkt, dass Christine Ehlers dem Spiegel bestätigte, dass die Denunzianten der ehemaligen Kino.to-Administratoren von der GVU eine „niedrige sechsstellige Summe“ als Prämie erhalten haben. Ohne die Hinweise der Insider würden die privaten wie behördlichen Ermittler aller Wahrscheinlichkeit noch heute im Dunklen tappen. Es wird also spannend, ob es erneut gelingt jemanden im Dunstkreis der Macher aufzuspüren, der sich zu schlecht bezahlt fühlt.

Quelle: www.gulli.com

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movie2k.to, kinox.to: Konsum von Streams für Nutzer ungefährlich!
« Antwort #72 am: 22 Januar, 2012, 15:00 »
Die GVU und einige Internet-Portale versuchen seit ein paar Wochen das Gerücht zu streuen, dass die Nutzung von Streaming-Portalen strafbar und somit gefährlich sei. Man bezieht sich dabei auf eine einzelne Aussage des Richters, der in Leipzig über die Betreiber von kino.to geurteilt hat. Wir haben dieses Gerücht vom Hamburger Fachanwalt für Urheberrecht, Dr. Alexander Wachs prüfen lassen.

Dr. Alexander Wachs: Aufmerksame Nutzer haben es schon vor knapp einer Woche gemerkt. Der Anbieter Megaupload ist "down". Und wieder geistern Gerüchte durch die Blogs und Foren. Viele Nutzer von Streaming-Diensten fragen sich nun, ob morgen die Polizei vor ihrer Tür steht oder übermorgen ein Anwalt eine teure Abmahnung verschickt. Dem ist aber nicht so.

Zwar existiert eine Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), wonach Richter Mathias Winderlich vom Amtsgericht Leipzig "nebenbei" andeutet, dass es auch verboten sei, sich einen Stream anzuschauen. Dies ist aber sehr umstritten. Es ist unter Juristen nicht endgültig geklärt, ob durch das Streamen tatsächlich im Cache eine echte Vervielfältigung stattfindet. Nach meiner Einschätzung ist dies zu verneinen.

Jedenfalls ist es aber so, dass selbst wenn das Streamen strafbar wäre, die Ermittlungsbehörden keine Möglichkeit hätten, dies einer bestimmten Person zuzuordnen. Der Staatsanwalt müsste nämlich beweisen, wer genau aus dem Haushalt zum fraglichen Zeitpunkt vor dem Rechner saß. Hinzu kommt, dass man sich in einem Strafverfahren auch nicht selber belasten muss. Zumal ja nicht einmal "Beweise" auf der Festplatte wären, denn der Stream ist eben nicht dauerhaft auf dem PC, sodass auch nicht aus der Zugehörigkeit des Rechners (Kinderzimmer oder Arbeitszimmer) zumindest ein Verdacht konkretisiert werden könnte. Daher würde ein Strafverfahren, ohne Geständnis wohl immer eingestellt werden.

Anders könnte dies zivilrechtlich aussehen. Denn zivilrechtlich würde es schon ausreichen, wenn die "Vervielfältigung" - unterstellen wir hier einmal eine solche beim Konsum eines Streams - über den Anschluss erfolgte. Nur ist hier klar zu sagen, dass sich die Verfolgung für abmahnende Anwälte kaum lohnen würde. Denn die Werte um die es gehen würde, also Gegenstandswert und Schadensersatz, wären sehr gering. Beim Schadensersatz wird dies besonders deutlich. Der Schaden wird bei Urheberrechtsverletzungen üblicherweise nach der Lizenzanalogie berechnet. Bei der Lizenzanalogie wird geprüft, was ein Rechteinhaber für ein Entgelt für den Abruf des Streams verlangt hätte. Dabei ist ausschlaggebend, was vernünftige Vertragsparteien vereinbart hätten. Hier kann es nur um Summen gehen, die deutlich niedriger sind, als was der Kauf eines Musikalbums oder der Kinofilm auf Blu-Ray Disc oder DVD gekostet hätte. Denn vernünftige Vertragsparteien würden für einen Stream bei dem man nur einmal ein Album anhören kann, niemals so viel zahlen, wie wenn man das Album unbegrenzt oft genießen kann.

Mein Fazit lautet: Das Anschauen von gestreamten Filmen ist für Nutzer weiterhin ungefährlich, wenn auch nicht sicher legal. Ob es allerdings richtig ist, Musik oder Filme zu konsumieren ohne diese zu bezahlen, steht auf einem anderen Blatt.

Dr. Alexander Wachs, Hamburg

Ergänzung von Lars Sobiraj:

Es ist bei der Angelegenheit Folgendes zu bedenken: Die Schadensersatzforderungen der Abmahn-Anwälte sind ja nur deswegen so hoch, weil das Werk bei P2P-Transfers innerhalb kürzester Zeit sehr vielen Personen zum Download angeboten wird. Bei einer massenweisen Verbreitung können Rechteinhaber und abmahnende Anwälte folglich sehr hohe Schadenersatzforderungen verlangen. Bei einem Stream geht es im Unterschied dazu nur um den Download, nicht um den Upload eines Werkes an Dritte. Da nach Ende des Konsums der Film nicht in Form einer Datei vorliegt, ist unter Juristen selbst der Download strittig. Und wie schon von Herrn Wachs ausgeführt: Wenn überhaupt, müsste der Nutzer einer Streaming-Webseite nur den Wert begleichen, den man sonst für den legalen Stream hätte entrichten müssen. Von daher erscheint der Versand von Massenabmahnungen für jegliche Anwälte bei weitem nicht lukrativ genug. Das gilt auch für diejenigen Anwälte, die mit ihrer Kanzlei wenig bis keinen Umsatz einfahren können. Abmahnungen wären also theoretisch möglich. Sie sind aber finanziell gesehen nicht wirklich attraktiv.

Den illegalen Beziehern von Filmen den Mittelfinger zu zeigen, erscheint unpassend. Die Aktion von Constantin Film, Sido und B-Tight war aber sowohl kreativ als auch unterhaltsam. Jeder Power-User von kinox.to oder Power-Downloader bei RapidShare sollte sich dennoch einmal in Ruhe überlegen, von welchen Einnahmen die mitunter horrenden Kosten für die Produktion neuer Filme beglichen werden sollen, wenn niemand mehr ins Kino geht. Da nützt es recht wenig zu argumentieren, die Unternehmen seien es selbst schuld, weil sie aus finanziellen Erwägungen heraus ihre Verwertungskette nicht aufbrechen wollen.

Am Ende stellt sich also die Frage: Muss man tatsächlich alles Mögliche im Internet tun, nur weil es nicht bestraft wird?

Quelle: www.gulli.com

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Kino.to: Strafverfahren bald auch gegen Nutzer
« Antwort #73 am: 13 Februar, 2012, 12:38 »
Im Zuge der weitergehenden Ermittlungen gegen das im vergangenen Jahr abgeschaltete Streaming-Portal Kino.to soll nun offenbar auch gegen Nutzer der Plattform vorgegangen werden. Tausende ehemalige Anwender müssen nach Informationen des Nachrichtenmagazins 'Focus' (heutige Ausgabe) mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen.

Bei diesen handelt es sich um die so genannten Premium-Kunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal eine Gebühr zahlten. Deren Daten fand die Staatsanwaltschaft auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to. Ein ähnliches Bezahlsystem existiert auch auf der Nachfolgeseite Kinox.to.

"Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts", erklärte der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, gegenüber dem Magazin. Er beruft sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011, nach dem das streamen von Film-Raubkopien aus dem Internet strafbar ist.

Allerdings ist die Problematik noch nicht abschließend von den Gerichten entscheiden. Letztlich wird sich zeigen, inwieweit die Justiz wirklich bereit ist, Nutzer der Angebote wirklich strafrechtlich zu belangen. Schließlich dürften ihre Taten im Vergleich zu den Betreibern oder den Uploadern eher als Bagatellen eingeschätzt werden. Die Betroffenen müssen wohl eher damit rechnen, im Zuge einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgeben und einige hundert Euro zahlen zu müssen.

Gegen die Macher von Kinox.to will die GVU im Februar Strafantrag stellen. Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers. Zu Hintermännern und Struktur der Seite seien "eine Menge Hinweise bei uns eingegangen", so Ehlers. Die GVU geht davon aus, dass es sich bei den Betreibern von Kinox.to um deutschsprachige IT-Experten handelt.

Quelle : http://winfuture.de/

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kino.to – Hauptsache irgendetwas geschrieben
« Antwort #74 am: 15 Februar, 2012, 09:25 »
Bitte nicht richtig ernst nehmen!!

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Kino.to war einst die Lieblingsseite vieler Filmfans, die anstatt ins Kino zu gehen, die neuesten Kinofilme lieber umsonst auf ihren Computer herunterladen wollten. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Streaming-Seite kino.to dichtgemacht hat. Wenige Stunden nach der Schließung von kino.to schossen dann aber kino.to-Kopien und Copycats aus dem virtuellen Boden des Internets. Doch nach dem Ende der beliebten Streamingseite, kann es für die User von kino.to ein Nachspiel geben, denn die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt nun gegen die Nutzer von kino.to, die die Seite als Premiumkunde nutzten. Die Staatsanwaltschaft hat die PayPal-Daten der User sicherstellen lassen und nun droht den Nutzern eine Strafverfolgung aufgrund Urheberrechtsverletzung (mehr zum Thema: kino.to: legal oder illegal?).

Die User von kino.to haben beim Anschauen der Filme und Serien Daten auf die eigene Festplatte geladen. Auch wenn dies beim Streamen nur zeitlich begrenzt passiert, Download ist Download, so die Begründung. Natürlich vertritt auch die Filmindustrie diesen Standpunkt. Und so könnte es jederzeit zu zivilrechtlichen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen kommen können. Die Strafe für die Nutzer soll dabei vergleichsweise gering ausfallen. Von 10 Euro je Stream beziehungsweise Download ist die Rede. Derzeit soll die Staatsanwaltschaft aber prüfen, ob die User von kino.to sich anstatt Urheberrechtsverletzung nur wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung strafbar gemacht haben, als sie sich Kinofilme auf kino.to angeschaut haben.

Quelle: http://zweinullig.de/kino-to-droht-fur-kino-to-nutzer-nun-eine-strafe/



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woher kommt bloss immer solcher Humbug?  :Kopf
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BS: immer nur Pinguin freundliche