Autor Thema: Kino.to & Co. - Streams anschauen legal  (Gelesen 11746 mal)

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Offline SiLæncer

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Kino.to-Nachfolger bereits online: Video2k.tv
« Antwort #30 am: 20 Juni, 2011, 19:10 »
Die wenigen auf freiem Fuß befindlichen ehemaligen Betreiber von Kino.to und dem Filehoster Duckload stellen derzeit einen Nachfolger ihres Streamingportals auf die Beine. Duckload war beispielsweise mit einer Weiterleitung ihrer eigenen Domain behilflich. Die Seite ist derzeit komplett werbefrei und soll es nach eigenen Angaben auch bleiben.

Das dürfte weder der GVU und auch nicht allen anderen Rechteinhabern der Filmindustrie gefallen. Nach eigenen Angaben waren die wenigen auf der Flucht befindlichen Macher von Kino.to die letzten Tage sehr damit beschäftigt, einen offiziellen Nachfolger ihres Portals auf die Beine zu stellen. Ihr Ziel: Das neue Streaming-Portal soll möglichst übersichtlich und schnell zu bedienen sein. Wie uns versichert wurde, möchte man mit diesem Schritt den "Kampf gegen die Content-Industrie" weiterführen. Der Takedown von Kino.to soll nicht das Ende all ihrer Aktivitäten darstellen.

Die Betreiber behaupten vollmundig, ihr neues Portal könnte nicht mehr von den Ermittlern vom Netz genommen werden. Um eine Wiederholung der Vorkommnisse ihrer alten Seite zu verhindern, wurden bei 5 verschiedenen Domain-Registraren über 50 Domains geschaltet. Zudem gibt es nach eigenen Angaben drei Serverstandorte um dafür zu sorgen, dass die restlichen Server den anfallenden Traffic übernehmen, sollte einer der bestehenden 3 Server von der Polizei offline genommen werden. Neben zahlreichen Mitschnitten aktueller Kinofilme stehen bei video2k.tv auch einige Fernsehserien zur Verfügung.

Dass der Nachfolger schon so kurze Zeit nach dem Bust ans Netz geht, dürfte bei der Staatsanwaltschaft und in den Konzernzentralen der Filmwirtschaft für Aufregung sorgen. Es war von Beginn an fraglich, ob man das Bedürfnis der Surfer nach aktuellen Kinofilmen nur mithilfe von Durchsuchungen und Beschlagnahmungen decken kann. Die hohen Zugriffszahlen der Streaming-Portale entstehen ja nicht zufällig. Auch wären sicherlich viele Nutzer bereit gegen ein gewisses Entgelt für den Bezug von Filmen zu bezahlen anstatt sich den Camrip des Streifens anzuschauen. Die Filmwirtschaft sollte sich jetzt darauf konzentrieren, sich auf die Bedürfnisse der Zuschauer einzustellen anstatt die Hintermänner der inoffiziellen Alternativen zu verfolgen oder Internet-Provider gerichtlich dazu zu zwingen, ihren Kunden den Zugang zu derartigen Portalen zu versperren.

Quelle: www.gulli.com

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Offline spoke1

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Re: Kino.to-Nachfolger bereits online: Video2k.tv
« Antwort #31 am: 20 Juni, 2011, 20:41 »
Wetten das die in spätestens 10 Tagen wieder weiter machen?

Naja, es sind 12 Tage geworden. Man kann nicht alles haben. Und irgendwas...
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Re: Kino.to-Nachfolger bereits online: Video2k.tv
« Antwort #32 am: 20 Juni, 2011, 21:14 »
Das Wochenende können wir ja getrost abziehen!  ;D ;wusch
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GVU will, dass Staatsanwaltschaft Video2k.tv offline nimmt
« Antwort #33 am: 21 Juni, 2011, 20:45 »
Video2k.tv tritt seit gestern offiziell in die Fußstapfen des mittlerweile gebusteten Streamingportals Kino.to. Wenn es nach der GVU geht, soll es damit schon bald wieder vorbei sein. Die Berliner Antipiraterie-Organisation will die Plattform im Auftrag der deutschen Filmwirtschaft so schnell wie möglich wieder stoppen. Bislang ist fraglich ob dies allzu schnell gelingen wird.

Erst gestern berichteten wir über Video2k.tv. Nach Ansicht der Betreiber ist dieses Portal legal. Sämtliche Staatsanwälte und Vertreter der Filmwirtschaft dürften diese juristische Fragestellung allerdings ganz anders beurteilen. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) kündigte an, das neue Portal dichtmachen zu wollen. Man habe bereits die Staatsanwaltschaft informiert und habe den Sachverhalt "auf dem Schirm". Auch wenn die Seite an sich illegal ist, ein Premium-Zugang wird dort aber nicht vertrieben, wie dies teilweise in den Medien berichtet wurde. Die Benutzung aller Streams ist und bleibt kostenlos.

Die Webseite der GVU ist momentan nicht erreichbar. Möglicherweise liegt es an den vom Internet-Kollektiv Anonymous angekündigten DDOS-Attacken gegen die Vereinigung. Auf dem Blog der GVU schrieb Alexander Thies, Vorsitzender des Vorstands der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen: "Wir Produzenten begrüßen die Abschaltung von kino.to wirklich sehr und freuen uns, dass es nach Jahren der Unsicherheit gelungen ist, dieses für die Internet-Piraterie zentrale Angebot so nachhaltig zu treffen. Die illegale Verbreitung unserer Werke bedeutet einen massiven wirtschaftlichen Schaden für die Branche. Sie schmälert die Refinanzierung und damit auch die Finanzierung neuer Produktionen, und sie behindert legale Online-Angebote. Es wäre schön, wenn auch die anderen illegalen Quellen – existierende und zukünftige – ebenso schnell ausgeschaltet würden."

Andreas Popp von der Piratenpartei Deutschland hat kürzlich eine sehr gelungene Anleitung verfasst, wie der Neustart der Filmwirtschaft gelingen könnte. Wonach es den Surfern verlangt ist ein Mehrwert gegenüber den restlichen Angeboten im Netz. Das ist davon unabhängig ob diese legal oder illegal beschaffen sind. Wer das Konzept versteht, wird auch das Rennen gegen die Portale aus dem Graubereich gewinnen. Andreas Popp setzt sich ebenfalls für das Aufbrechen der jetzigen Verwertungskette ein, die die Unternehmen der Filmbranche davon abhalten ihre Werke ohne erhebliche Verzögerungen außerhalb der Kinosäle anzubieten. Wer den Zuschauern alle Freiheiten lässt und ihnen einen Mehrwert anbietet, wird seine Ware auch gegen Bezahlung an den Nutzer bringen können. Bis Hollywood reagiert, dürfte leider noch etwas Zeit ins Land gehen. Bleibt zu hoffen, dass man nicht dem Beispiel der Musikindustrie folgt und wartet, bis die finanziellen Einschnitte derart groß sind, dass man gar nicht mehr anders kann, als sich den Bedürfnissen der Nutzer anzupassen. Wenn, wie bei der Musikwirtschaft geschehen, im Laufe der Jahre 40% weniger hohe Umsätze eingefahren werden, zerstört dies nicht nur Arbeitsplätze sondern auch jede Menge Kunst und Kultur. Das wäre mehr als bedauerlich. Es gilt jetzt das Erfolgsmodell der Anbieter aus dem Graubereich zu kapieren und nicht zu kopieren.

Quelle: www.gulli.com

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Brisante Details zu Kino.to
« Antwort #34 am: 22 Juni, 2011, 19:00 »
Uns liegen Informationen vor, die ausführlich darlegen, wie das Streamingportal Kino.to im Detail aufgebaut war. Schnell wird klar, welch eng vernetztes personelles und technisches System sich hinter zahlreichen Seiten, Filehostern, Freischaltern und Uploadern verbarg. Kino.to war letztlich das Ergebnis jahrelanger Vorbereitungen und zahlreicher Kooperationen. Video2k.tv funktioniert ganz genauso.

Wir werden im Verlauf dieses Artikels genauestens beschreiben, wie die komplette Organisation rund um Kino.to beschaffen war. Angefangen mit der Domain. Sie wurde vom verhafteten Leipziger Angeklagten auf Tonga registriert, dessen Ehefrau ebenfalls in die Geschäfte involviert war. Die Server von Kino.to hingegen befinden sich in Russland. Die Verwaltung und Geschäftsleitung des Portals befanden sich aber ausschließlich in Deutschland. Den Beklagten wird unter anderem der Betrieb der Webseite Moviestream.to vorgeworfen, die sich primär an österreichische Nutzer wendet.

Der Leipziger Hauptbeschuldigte soll als tatsächlicher Gründer und Chef von Kino.to agiert haben. Er habe das technische Konzept aufgrund seiner Erfahrungen seiner früheren Internetseite Saugstube entwickelt, die Kinofilme zum Download angeboten hat. Seit etwa 2006 entwickelte sich Kino.to zur Nachfolgeseite des vorherigen Angebots. Schon seit März 2008 sind die Links zu urheberrechtlich geschützten Werken zum kostenlosen Streaming freigeschaltet. Als Administrator verfügte er über alle Zugriffsrechte des eigens dafür erstellten Zugangskontrollprogramms ACP und führte seine Mitarbeiter beim Betrieb des Portals an. Ihm wird aber auch vorgeworfen, Inhaber des Filehosters archiv.to zu sein.

Der namentlich nicht näher bezeichnete Stellvertreter des Unternehmens war bereits bei der Webseite Saugstube involviert. Er fungierte seit 2010 als Betriebsleiter von Kino.to und hatte ebenfalls volle Zugriffsrechte auf das firmeneigene Zugangskontrollprogramm ACP. Im Kinobereich soll er für die indirekte Bereitstellung der Filmmitschnitte gesorgt haben. Nach eingehender Prüfung neuer Werke aus der Release-Szene soll er für die Speicherung auf einem der Filehoster und die Freischaltung auf dem Streaming-Portal gesorgt haben. Dabei soll der firmeneigene Filehoster archiv.to stets bevorzugt behandelt worden sein. Dort erschienen die Filme etwa 12 Stunden vor allen anderen Filehostern um dem Anbieter einen Vorteil zu verschaffen. Er soll dabei via Skype die Kommunikation zu allen anderen Mitarbeitern der Webseite aufrecht erhalten haben. Er war auch für die Zusammenarbeit mit fremden Filehostern zuständig. Neue Anbieter mussten zunächst ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Dazu zählt auch, dass deren Uploader die neuesten Filme möglichst zeitnah zur Verfügung stellen konnten. Damit sollte gewährleistet werden, dass stets bei Kino.to die aktuellsten Werke für alle Besucher verfügbar waren. Der Stellvertreter soll darüber hinaus mit Einwilligung des Leipziger Eigentümers den eigenen Filehoster Quickload.to betrieben haben. Der auf Tonga registrierte Hoster verfügte über Server in Deutschland und wurde auch hierzulande betrieben und verwaltet. Auch Quickload.to wurde zu einem der Datenlieferanten für das gebustete Streamingportal. Er soll auch der Verantwortliche für die Streaming-Webseite Neu.to sein. Mit Zustimmung des Leipzigers sollte sich Neu.to vor allem an das internationale Publikum richten. Die Seite ist noch immer online und stellt ihr Angebot derzeit in deutscher Sprache zur Verfügung. Auch hier wurde die Domain in Tonga registriert, Sitz und Server befinden sich aber wie gewohnt in Deutschland. Neu.to soll mit einem großen Angebot an englischsprachigen Filmen zusätzliche Besuchergruppen aus anderen Ländern anlocken, die mit dem ausschließlich deutschen Angebot der Schwesterseiten nichts anfangen können.

Der Programmierer von ACP ist auch der Autor aller mit Kino.to im Zusammenhang stehenden Programmcodes. Als technischer Admin war er für die Betreuung der Seite verantwortlich. Bei Änderungswünschen entwickelt er die hauseigene Software ACP ständig weiter. Ziel einer vierten Version von ACP war es, externe Filehoster stärker einzubinden, um eine weitere Verlagerung der Werbeeinnahmen von diesen auf Kino.to zu erreichen. Seine Firma wickelte die Bezahlung der externen Mitarbeiter ab. Als Rechnungsgrundlage dienten unter anderem Webdienstleistungen einer legalen Webseite. Dort wurde eine Fülle von Informationen rund um populäre Fernsehserien bereitgestellt.

Ein anderer Beschuldigter fungierte als weiterer Programmierer des illegalen Netzwerkes. Seine Aufgabe war es, die Portale vor Hackerangriffen zu schützen und Schwachstellen oder Sicherheitslücken in der eigenen Programmierung zu entdecken und zu beseitigen. Auch war es seine Aufgabe, die Seiten Dritter zu hacken, um diese lahmzulegen und möglichst viele interne Informationen ausfindig zu machen. Er wurde als freier Mitarbeiter in bislang unbekannter Höhe für seine Tätigkeit entlohnt.

Weiterhin tritt der Grafiker der Seite in Erscheinung. Er war für das äußere Erscheinungsbild von Kino.to verantwortlich. Er soll zudem den Filehoster Speedload.to betrieben haben. Auch dort wurden diverse Werke hochgeladen, um sie bei Kino.to anzubieten. Der Technik-Experte des Teams war unter Anwendung seines IT-Unternehmens für die Beschaffung der Serverkapazitäten zuständig. Er soll zudem das ACP im Ausland betrieben haben und wurde aufgrund seiner guten Sprachkenntnisse für den Kontakt mit ausländischen Partnern ausgewählt. Er hatte anfangs Server in Holland angemietet, die man aufgrund der Recherchen der GVU wieder aufgeben musste. Er war auch für die Verlagerung der Server nach Russland verantwortlich. In den Niederlanden hätte man sich nicht dauerhaft vor einer Aufdeckung der Identität der Betreiber schützen können. Auch der Techniker im Team besass einen eigenen Filehoster. Freeload.to war ebenfalls fest ins Hosternetzwerk von Kino.to involviert. Zudem wurde von ihm die vermeintliche Konkurrenzseite streamline.to ins Leben gerufen.

Gefahndet wird auch nach den sogenannten Freischaltern, die den immensen Anfall von mehreren tausend neu angebotenen Links zu Filmwerken aus Kino und Fernsehprogramm bewältigen. Die Freischalter prüfen alle Links daraufhin, ob darüber streamfähige Filme angeboten werden können. Sie müssen dafür die Mitschnitte in Bezug auf Optik und Akustik untersuchen. Bei ausreichender Qualität wurden die Links dann zeitnah für Kino.to oder eine der Partnerseiten zur Nutzung freigegeben. Auch dafür kam die hauseigene Software ACP zur Anwendung. Bei technischen oder organisatorischen Problemen stehen die Freischalter mit den Uploadern im direkten Kontakt. Wer diesen Bereich übernahm, musste für die Bezahlung ein selbstständiges Gewerbe anmelden. Für ihre Aufgaben erhielten sie je nach Arbeitsmenge ein Entgelt, was sie monatlich der spanischen Firma des Leipziger Hauptbeschuldigten in Rechnung stellten. Später erfolgten die Rechnungen an ein anderes Unternehmen. Die Beschuldigten Karin und Bernd N. waren seit Anfang an als Freischalter aktiv. Karin P. soll monatlich 2.500 Euro dafür erhalten haben. Ihr Mann konnte nach Aufgabe seiner eigentlichen Berufstätigkeit über ein Einkommen von 5.000 Euro verfügen. Dafür wurden von ihm zuletzt täglich im Durchschnitt über 1.000 Links freigeschaltet. Im Herbst 2010 soll es aber zu internen Streitigkeiten gekommen sein, die dazu führten, dass sie sich teilweise aus diesem Geschäft zurückgezogen haben. Dafür bildeten sie einen Nachfolger aus, der dort zuvor als Uploader fungiert hatte. Er wurde mittlerweile auch zu einem der Hauptansprechpartner für alle weiteren Uploader. Daneben soll er zudem als Filmbeschaffer für den Filehoster Freeload.to und das Portal streamline.to tätig gewesen sein.

Das Ehepaar Bernd und Karin N. war es auch, das sich nach den internen Streitigkeiten an die Ermittler wendeten und die sich deshalb bis heute nicht in Untersuchungshaft befinden. Sie sind nach jahrelanger erfolgloser Ermittlungsarbeit auch als die Hauptverantwortlichen des Busts anzusehen. Über ihre Motive die früheren Arbeitgeber zu verraten kann derzeit nur spekuliert werden. Zumindest hat dies zur Folge, dass sie zivil- wie strafrechtlich weitaus weniger harte Konsequenzen erwarten dürfen.

In der Hierarchie des Netzwerkes gab es unterhalb der Freischalter die Uploader. Sie waren zumeist als Freischaffende tätig. Die meisten von ihnen waren nicht direkt in die Organisation der Webseiten eingebunden und verfolgten ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen. Ihre Aufgabe bestand darin, die Filme so schnell wie möglich den FTP-Servern der Releaser-Szene zu entnehmen, um diese auf den Filehostern des Netzwerkes zur Verfügung zu stellen. Manche Hacker sollen zudem bei fremden Filehostern nach Schwachstellen gesucht haben, um an die Filme ohne jede Bezahlung zu gelangen. Es gab sowohl organisatorisch integrierte Haupt-Uploader als auch die freien Mitarbeiter. Alle in diesem Bereich tätigen Personen haben im Vorfeld ausgemacht, wie viel sie mindestens monatlich hochladen und welches Entgelt ihnen dafür ausgezahlt wird. Christian K. wird beispielsweise als einer der Haupt-Uploader genannt. Täglich soll er ungefähr 1.000 Filme zur Verfügung gestellt und an dessen Verwertung mitverdient haben. Wichtig war den Machern, dass die Filme von externen Hostern aufgrund von wirtschaftlichen Interessen, so schnell wie möglich auf den eigenen Servern gespeichert wurden.

Die Ermittlungen wurden offenbar gemeinsam durchgeführt von der Steuerfahndung Leipzig, dem Landeskriminalamts Sachsens und dem Bundeskriminalamt. Dazu kommen diverse Geständnisse von Beteiligten und die Feststellungen eines externen IT-Sachverständigen. Aufgrund der Fluchtgefahr der Beteiligten wurde jeweils die Untersuchungshaft angeordnet. Die Beschuldigten sehen sich Vorwürfen ausgesetzt, die aufgrund ihrer Schwere nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Allen Angeklagten wird zur Last gelegt, dass sie sich trotz erheblicher Bemühungen seitens der Ermittler nicht vom Betrieb des Portals haben abbringen lassen. Dies dürfte sich vor Gericht negativ auf das Strafmass auswirken.

Sonderlich viel hat der Bust letztlich nicht bewirken können. Schon wenige Tage nach dem Takedown war mit Video2k.tv ein offizieller Nachfolger am Netz. Die Betreiber der neuen Seite kündigten an, dauerhaft auf jegliche Werbung verzichten zu wollen.

Quelle: www.gulli.com

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Beschuldigter im Fall kino.to aus Haft entlassen
« Antwort #35 am: 24 Juni, 2011, 15:56 »
Nach einem umfassenden Geständnis ist einer der Beschuldigten im Fall des Filmportals kino.to aus der Haft entlassen worden. Der Mann habe umfangreiche und glaubhafte Angaben zu seinen eigenen Taten sowie denen seiner Mitstreiter gemacht, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit. Dadurch habe er die Ermittlungen nachhaltig unterstützt. Derzeit befinden sich noch elf Beschuldigte in Untersuchungshaft. Als Streaming-Hoster sollen sie illegale Kopien von Filmen, darunter auch aktuelle Blockbuster, bereitgestellt haben.

Den Betreibern wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung und gewerbsmäßige Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen. Erst in der vergangenen Woche haben Fahnder Konten und Autos beschlagnahmt. Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt.

Quelle : www.heise.de

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kino.to-Betreiber kontrollierten weitere Filmportale
« Antwort #36 am: 26 Juni, 2011, 12:00 »
Die Betreiber der abgeschalteten Webseite kino.to kontrollierten offenbar weitere Filmportale, über die raubkopierte Kinohits angeschaut und teils auch heruntergeladen werden konnten.

Nach Erkenntnissen der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft steckte die Gruppe um den mutmaßlichen Gründer und Chef Dirk B., 38, auch hinter den Internetseiten movie2k.to und neu.to und betrieb zudem diverse sogenannte Filehoster, auf denen die Dateien vorgehalten wurden, berichtete "Der Spiegel" in seiner aktellen Ausgabe. Die Beschuldigten hätten die "dauerhafte und umfassende Schädigung der Film- und Fernsehwirtschaft" angestrebt, heißt es in den Justizunterlagen, und "die öffentliche Ordnung nachhaltig gefährdet".
 
Der Hauptbeschuldigte Dirk B., ein gelernter Bodenleger aus Leipzig, ist bereits einschlägig vorbestraft. Im Juni 2004 hatte ihn das Amtsgericht Leipzig zu 3900 Euro Geldstrafe verurteilt, demnach hatte er auf seiner damaligen Seite "saugstube" mindestens 15 Hollywood-Filme illegal zum Download vorgehalten. Bei Kino.to waren den Justizunterlagen zufolge zuletzt mehr als eine Million Links auf "geschützte Filmwerke aus Film und Fernsehen" im Angebot, monatlich seien "etwa 131.000" hinzugekommen.

Nach Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden kamen die Beschuldigten, denen sie die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorwirft, gemeinsam auf "jährliche Einnahmen im zweistelligen Millionenbereich". Allein Dirk B. und seine 28-jährige Ehefrau sollen "einen Anteil im mindestens einstelligen Millionenbereich erhalten haben". Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, hält zwar die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Streaming-Inhalten für illegal, will die Besucher von kino.to aber nicht juristisch verfolgen: "Von unserer Seite aus werden wir keine rechtlichen Schritte gegen einzelne Nutzer einleiten".
 
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte in einem Schlag gegen das größte deutschsprachige Filmraubkopienportal "kino.to" zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet.
 
Unter Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) haben Polizeikräfte in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden zeitgleich in zahlreichen Wohn- und Geschäftsräumen Razzien durchgeführt. In Deutschland beteiligten sich über 250 Polizisten und Steuerfahnder sowie 17 Datenspezialisten bundesweit an der Aktion, im Zuge derer die Polizei die Domain "kino.to" beschlagnahmt hat. Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen.

Quelle : www.digitalfernsehen.de

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Betreiber von movie2k.to reagieren auf irreführende Medienberichte
« Antwort #37 am: 28 Juni, 2011, 13:20 »
Die Macher des Streaming-Portals movie2k.to reagieren bei gulli hiermit exklusiv auf die Medienberichte der vergangenen Tage. Letzte Woche wurde noch behauptet, die Webseite sei aufgrund der polizeilichen Ermittlungen offline. In den letzten Tagen verbreitete sich in zahlreichen News-Portalen hingegen das Gerücht, ihr personeller Zusammenhang mit Kino.to sei weitaus größer als bisher angenommen.

Als Reaktion auf den Bust von kino.to sowie auf eine Nachrichtenlage, die unsere Seite in ein falsches Licht setzt, halten wir es für angebracht, eine Stellungnahme abzugeben. Diese richtet sich in erster Linie an unsere Besucher, die nach dem Ende von kino.to, aber auch nach einigen Artikeln besorgniserregenden Inhalts über movie2k.to verunsichert sind. Sie sollen hier erfahren, wie wir zu den Geschehnissen stehen und was sie von uns zu erwarten haben. In zweiter Linie wenden wir uns an die interessierte Öffentlichkeit, die (möglicherweise) vorsätzlich getäuscht werden soll.

Der Bust von kino.to ereignete sich für die Öffentlichkeit, wie auch für uns, aus heiterem Himmel. Was haben wir nun dazu zu sagen? Obwohl kino.to unsere größte Konkurrenz darstellte, können wir uns aus zweierlei Gründen nicht darüber freuen.
Erstens: Der gesetzliche Zugriff auf die Betreiber erfolgte aufgrund von zweifelhaften Anschuldigungen. Fakt ist und bleibt, dass es kein Gesetz gibt, welches das Betreiben von Streamingseiten, wie kino.to eine war und wie wir eine sind, verbietet. Solange kein solches Gesetz existiert, lässt sich dagegen nicht verstoßen; um für etwas belangt zu werden, bedarf es einer Grundlage, aus der Entsprechendes hervorgeht.

Nun ist es kein Geheimnis, dass Streamingseiten der Filmwirtschaft, der trotz ihrer finanziellen Potenz die Hände gebunden waren, ein Dorn im Auge sind. Deren Interessenvertreter, allen voran die GVU, aber auch diverse weitere, trotz geringerer öffentlicher Bekanntheit überaus einflussreiche Lobbygruppen, üben seit Jahren Druck auf die Gesetzesgeber und somit indirekt auf die Gesetzesvollstrecker aus. Nun, da es kein bestehendes Gesetz gab, auf welches zurückgegriffen werden konnte, um das Unterhalten von Streamingseiten zu bestrafen, ermittelt man gegen die kino.to-Betreiber wegen §129 StGB, Bildung einer kriminellen Vereinigung. Ob diese Beschuldigung zutrifft und die kino.to-Betreiber deswegen strafrechtlich belangt werden können, wird das in den kommenden Monaten stattfindende Verfahren erweisen. Warum wir eine Verurteilung stark anzweifeln, wird im weiteren Verlauf des Statements erläutert.

Zweitens: Medienberichten zufolge wird auch gegen movie2k.to ermittelt, weil diese Seite Teil des kino.to-Komplexes, dem, neben kino.to selbst, diverse Streaminghoster zugerechnet werden, sei. Den Ermittlern unterstellen wir das Wissen darüber, dass es sich hierbei um Unsinn handelt. Um etwaige Zweifel auszuräumen, erklären wir hiermit, dass das Streamingportal movie2k.to zu keinem Zeitpunkt direkt oder indirekt Teil eines kino.to-Komplexes war. Es gab keinerlei Absprachen oder sonstige Zusammenarbeit!

Trotz dessen wird, die Wahrheit der Berichte vorausgesetzt, gegen uns ebenfalls wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt; was zur Folge hat, dass dem Bundeskriminalamt weit reichende Ermittlungsmethoden (Sonderbefugnisse!) zur Verfügung stehen, nämlich all jene, die von Rechts wegen dafür legitimiert sind (Telefonüberwachung ist dabei noch eine der Harmlosesten). Wir stellen diesen Punkt in vorliegender Ausführlichkeit dar, um in aller Deutlichkeit auf ermittlungsbehördliche Praxis hinzuweisen, die mit den geltenden Gesetzen dieses Rechtsstaates nicht vereinbar ist! Was hier, von uns unterstellt, passiert, ist keine Demokratie, keine Regierung der gesellschaftlichen Mehrheit, sondern eine Regierung des Geldes! Für einen schnellen Fahndungserfolg sowie für die Befriedigung der unzufriedenen Filmbranche wird auf ein konstruiertes Hirngespinst zurückgegriffen. Der § 129 StGB wurde bereits des Öfteren harsch kritisiert; die Verurteilungen, zu denen es nach Anwendung dieses Paragrafen kam, lassen sich beinahe an einer Hand abzählen; ganz offensichtlich wird sich dieses Paragrafen stets bedient, um unliebsame Zusammenschlüsse einzuschüchtern oder um auf Zufallsfunde zu stoßen, die hinreichend Beweise für Verurteilungen anderer Straftaten zulassen.
Wir sind an einem Punkt der Entwicklung, an dem es sich in aller Entschiedenheit entgegenzustellen gilt, um Schlimmeres zu verhindern!

Sollte ein Gesetz in Kraft treten, das Streamingseiten, wie movie2k.to eine ist, verbietet, werden wir die Seite vom Netz nehmen. Solange dies jedoch nicht der Fall ist, sehen wir dazu keinen Anlass.
Wir rufen hiermit alle, denen etwas daran liegt, nicht von Großkonzernen regiert zu werden, dazu auf, Farbe zu bekennen! Im vorliegenden Fall sind vordergründig wir es, die Eurer Unterstützung bedürfen; doch in der Konsequenz geht es um jeden einzelnen Bürger dieses Landes. Wenn Millionen von Bundesbürgern kriminalisiert werden, läuft gehörig etwas schief; mangels sich im Rahmen des Gesetzes bewegender Lösungen wird der Einfachheit halber die einschüchternde Macht der Exekutive angewandt. Die Anwendung des schwammigen Paragraphen 129 StGB lässt mit großer Treffsicherheit vermuten, dass es keine Beweise für eine Straftat gibt.
Abschließend wollen wir unseren Usern erneut versichern, dass auf movie2k.to keinerlei Logs gespeichert werden. Unabhängig davon vertreten wir nach wie vor den Standpunkt, dass das Ansehen von Filmen über Streams keine strafbare Handlung darstelle.
Wir wollen weiterhin dafür sorgen, dass Ihr unsere Seite im gewohnten Umfang nutzen könnt!

Euer m2k-Team

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Unter anderem auch aufgrund der Aussagen der movie2k.to-Admins bei gulli.com herrscht in sozialen Netzwerken und Foren die Diskussion vor, ob derartige Streaming-Portale wie cine.to, video2k.tv, movie2k.to und andere illegal seien. Die GVU ist sich dessen sicher und beruft sich dabei auf die unerlaubte Verwertung und die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken.

Aktuell dreht sich allseits eine Diskussion darum, ob solche Streaming-Portalseiten wie kino.to und die Nachahmer illegal seien. Dabei wird auf dem Blog der GVU die Aussage der Administratoren von movie2k.to auf gulli.com zitiert, es gäbe kein Gesetz, welches das Betreiben derartiger Webseiten verböte. Dies trifft nach Aussage der GVU nicht zu. Vielmehr regeln die Paragraphen 106 und 108a des Urheberrechtsgesetzes die „Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“ bzw. „die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung“, wie es im Gesetzestext heißt.

Der Grund: Eine Portalseite mit katalogisierten Linksammlungen zu urheberrechtlich geschützten Filmen ermöglicht es Internetnutzern überhaupt erst, diese Dateien zu finden. Denn die Filehoster, bei denen die Dateien gespeichert sind, verfügen über keine Suchfunktion für diese Inhalte und sind somit nicht öffentlich. Erst durch die Veröffentlichung der Links auf der Portalseite werden die Dateien anderen Personen zugänglich gemacht. Die Betreiber der oben genannten Portalseiten besitzen dafür allerdings nicht die Erlaubnis der Rechteinhaber. Somit handelt es sich nach Ansicht der GVU um eine unerlaubte Verwertung und – wenn dadurch Einnahmen generiert werden – um eine gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung. Und eine wie auch immer geartete Verwertung findet immer statt.

Entsprechende Urteile im Sinne der Filmstudios haben bereits diverse Gerichte gefällt – darunter die Oberlandesgerichte Hamburg (OLG Hamburg, Urteil vom 30.09.2008, Az. 5 U 111/08), Köln (OLG Köln, Urteil vom 21.09.2007, Az. 6 U100/07) und München (OLG München, ZUM 2005, 896, 900) oder auch das Landgericht Düsseldorf im Jahr 2008 (LG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2008, Az. 12 O 246/07). Bereits im Jahr 2004 verurteilte das Amtsgericht Papenburg (AG Papenburg, Urteil vom 18.08.2004, Az. 14 Ds 830 Js 580/04) den Betreiber einer Filesharing-Portalseite wegen Betreibens einer Internetseite, auf der „eine große Anzahl von sog. Links zu illegalen Filmangeboten“ abgelegt waren. Damit, so das Gericht, habe der Mann das öffentliche Bereithalten von illegalen Filmdateien gefördert und deren Download durch Dritte ermöglicht.

Ob das öffentliche Bereitstellen von Raubkopien per Stream strafbar sei, ist eine Frage, die zwar in den USA jetzt vor der endgültigen Klärung steht. Dagegen stand dies in Deutschland im Gegensatz zur Nutzung der Streams nicht zur Diskussion. Denn der Paragraph 19 a UrhG regelt das „Recht der öffentlichen Zugänglichmachung“ unabhängig von der verwendeten Technologie.

Quelle: www.gulli.com

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Kino.to: Weiterer Beschuldigter aus Haft entlassen
« Antwort #39 am: 30 Juni, 2011, 17:53 »
Nach einem Geständnis ist erneut einer der Beschuldigten im Fall des illegalen Internet-Filmportals Kino.to aus der Haft entlassen worden. Auch dieser Mann habe umfangreiche und glaubhafte Angaben zu seinen eigenen Taten sowie denen von Hintermännern gemacht und damit die Ermittlungen unterstützt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Donnerstag laut dpa mit. Der Beschuldigte war den Angaben zufolge einer der sogenannten Freischalter bei Kino.to. Nach einer Qualitätskontrolle der Raubkopien habe er die Filme für die Nutzer freigegeben.

Im Rahmen einer internationalen Polizeiaktion gegen das beliebte deutsche Streaming-Portal vor drei Wochen waren 13 Personen festgenommen worden. Vorangegangen waren Ermittlungen einer Sondereinheit der Staatsanwaltschaft Dresden gegen insgesamt 21 Verdächtige. Derzeit befinden sich noch zehn Beschuldigte in Untersuchungshaft. Bereits in der vergangenen Woche war einer der Beschuldigten nach einem umfassenden Geständnis aus der Haft entlassen worden.

Den mutmaßlichen Hintermännern des Streaming-Portals wird gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Betreiber des Internetportals auch für einige File-Hoster verantwortlich sind, auf denen die illegalen Filmkopien abgelegt wurden. Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt worden.

Quelle : www.heise.de

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Kino.to: Betreiber drohen angeblich bis zu 15 Jahre Haft
« Antwort #40 am: 03 Juli, 2011, 09:55 »
Dem ehemaligen Betreiber der stillgelegten Streaming-Seite Kino.to drohen angeblich bis zu 15 Jahre Haft. Diese Zahl brachte ein Sprecher der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft im Magazin "Focus" (kommende Ausgabe) ins Spiel.

Die Staatsanwaltschaft wole am Ende des Ermittlungsverfahrens aus der Vielzahl der Urheberrechtsverstöße eine größere Zahl herausgreifen, außerdem gehe die Staatsanwaltschaft von umfangreicher Steuerhinterziehung aus und ermittele auch wegen des Verdachts der Geldwäsche, hieß es. Es drohe "eine empfindliche Freiheitsstrafe", mehr als 15 Jahre seien aber nicht möglich.

Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft plant nach "Focus"-Angaben demnächst auch gegen ehemalige Werbepartner von kino.to vorzugehen. Die Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Christine Ehlers, sagte dem Blat: "Das wäre tatsächlich das erste Mal, dass Unternehmen, die auf einer illegalen Seite werben, auch strafrechtlich belangt werden." Nach GVU-Berechnungen verdienten die Macher von kino.to in den letzten zwölf Monaten durch Werbung mindestens 14,6 Millionen Euro.

Den Betreibern wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung und gewerbsmäßige Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen. Erst kürzlich hatten Fahnder Konten und Autos beschlagnahmt. Auf Konten in Spanien, die einem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt. Ein Nachfolger von Kino.to ist bereits an den Start gegangen. Die Piratenpartie bezeichnete das Vorgehen der Behörden als "vollkommen sinnlos".

Quelle : SAT + KABEL

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Offline Jürgen

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Re: Kino.to: Betreiber drohen angeblich bis zu 15 Jahre Haft
« Antwort #41 am: 03 Juli, 2011, 11:14 »
15 Jahre?
Dann hätte er wohl lieber jemanden totschlagen sollen  :o
Damit kommt man hierzulande meist viel billiger davon.
Was ernsthafte Gedanken über das Wertesystem aufzwingt...
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Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
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Offline berti

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Re: Kino.to: Betreiber drohen angeblich bis zu 15 Jahre Haft
« Antwort #42 am: 03 Juli, 2011, 12:51 »
hmm, 15 Jahre für 2,5 mio, wenn man mal daran denkt, was einige Wirtschaftsbosse so an Milliarden "vernichtet" haben, sollte man eventuell anfangen, Gefängnisse seniorengerecht zu bauen.  
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Offline ritschibie

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Re: Kino.to: Betreiber drohen angeblich bis zu 15 Jahre Haft
« Antwort #43 am: 03 Juli, 2011, 13:23 »
sollte man eventuell anfangen, Gefängnisse seniorengerecht zu bauen.  
Wenn man dann noch in der richtigen Partei ist (s. "Kölner Klüngel" u.a.), dann lohnt sich das deutlich mehr....
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Offline kater

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Re: Kino.to: Betreiber drohen angeblich bis zu 15 Jahre Haft
« Antwort #44 am: 03 Juli, 2011, 13:53 »
da können wir gleich mal in Leipzig bleiben. Der Fall Heininger,
http://www.leipzig-fernsehen.de/default.aspx?ID=5846&showNews=895364
alles klar.

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