Autor Thema: Der Staat als Einbrecher  (Gelesen 13432 mal)

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Staatstrojaner: Eine Spionagesoftware, unter anderem aus Bayern
« Antwort #45 am: 10 Oktober, 2011, 15:00 »
Eine der Quellen für die vom CCC analysierte staatliche Spionagesoftware kommt aus Bayern. Insgesamt soll es aber mindestens zwei voneinander unabhängige Quellen des CCC für die Spionagesoftware geben.

Patrick Schladt, Anwalt eines Betroffenen, der mittels Staatstrojaner überwacht wurde, teilte nun mit: "Einer der vom CCC dokumentierten Staatstrojaner wurde auf der Festplatte eines meiner Mandanten gefunden, die ich im Einvernehmen mit dem Mandanten an einen öffentlich bekannten Vertreter des CCC habe übergeben lassen. Es handelt sich dabei um den Fall des 'Screenshot-Trojaners', der bereits im Frühjahr dieses Jahres Gegenstand der öffentlichen Diskussion war." Die Beweiskette von Schladt zum CCC sei lückenlos dokumentiert.

Aufgespielt sei der Trojaner bei Gelegenheit einer Kontrolle seines Mandanten durch den Zoll auf dem Münchener Flughafen worden, erklärt Schladt weiter. "Auch wenn die Maßnahme selbst von bayerischen Behörden kontrolliert wurde, so steht für mich außer Frage, dass Stellen des Bundes – etwa der Zoll bzw. das Zollkriminalamt – im Wege der Amtshilfe beteiligt waren. Hierfür spricht aus meiner Sicht nicht zuletzt, dass dieselbe Software aus verschiedenen Bundesländern zum CCC gelangte."

[Update: Der Fall, in dem der Staatstrojaner eingesetzt wurde, ging keineswegs um Schwerstkriminalität oder Terrorismus. Betroffen war der Angestellte einer Firma, erklärte Schladt anfang des Jahres zum Verfahren um den Einsatz des Trojaners, die dem Handel von Pharmaprodukten zu tun hat, die in Deutschland nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) fallen, unter Umständen aber bei der Ausfuhr juristisch zu Betäubungsmitteln "mutieren".]

Das bayerische Justizministerium hatte im Juni dieses Jahres mitgeteilt, dass man den Trojaner, der laut dem bayerischen Polizeigesetz für die Überwachung von Verdächtigen vorgesehen ist, bereits mehrfach eingesetzt habe. Der sogenannte Bayerntrojaner wurde demanch zwischen 2009 und 2010 insgesamt fünf Mal in Augsburg, Nürnberg, München und Landshut genutzt. Dabei sollten Straftaten wie banden- und gewerbsmäßiger Betrug oder Handel mit Betäubungs- und Arzneimitteln aufgeklärt werden.

Auch der Zoll setzt mittlerweile Trojaner zur sogenannten Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) ein, um Voice-over-IP-Gespräche schon vor ihrer Verschlüsselung beim Sender oder nach der Entschlüsselung beim Empfänger abhören zu können. Da der Trojaner am Flughafen Mücnhen auf den Rechner des Betroffen aufgespielt wurde, kann daher neben dem LKA Bayern auch der Zoll für den Staatstrojaner verantwortlich sein. Bereits 2008 hieß es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, der Zoll bereite vor, eine Maßnahme durchzuführen, "bei der die Übertragung einer Überwachungssoftware auf das Endgerät des Beschuldigten und die Nutzung dieser Software auch im Wege einer Fernsteuerung" möglich sein soll.

Die CSU im bayrischen Landtag hatte 2008 gegen den erbitterten Widerstand der Opposition die umstrittene Online-Durchsuchung als erstes deutsches Bundesland eingeführt. Demnach dürfen Polizei und Verfassungsschutz zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren die Computer von Verdächtigen ausforschen. Bei der tatsächlichen Strafverfolgung konkret geplanter oder bereits ausgeführter Verbrechen hingegen dürfen Staatsanwälte und Kripo weiterhin nicht heimlich in Computer eindringen.

Im Juli 2009 schränkte die schwarz-gelbe Koalition im bayerischen Landtag die Online-Durchsuchungen wieder ein: Demnach darf die Polizei nicht mehr heimlich in Wohnungen eindringen, um Spionage-Software zu installieren. Laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau beauftragte das bayerische Justizministerium die hessische Firma Digitask mit der Entwicklung des Bayerntrojaners: Interne Schriftwechsel aus dem Bayerischen Justizministerium zeigten, dass schon vor vier Jahren mit der Entwicklung und dem Einsatz von rechtswidriger Überwachungssoftware begonnen worden sei – und dass der Staat die Kontrolle über das Programm der Trojaner in die Hände privater Firmen gelegt habe.

Die bayerischen Ermittlungsbehörden mussten mit ihrer Spionagesoftware aber auch schon juristische Niederlagen einstecken: Nach einem Urteil des Landgerichts Landshut hat das bayerische Landeskriminalamt (LKA) über Monate hinweg mit einem Spionage-Trojaner den PC eines Beschuldigten ohne Rechtsgrundlage ausgeforscht. Diese Spionagesoftware ist nun einer der Trojaner, auf die sich die Analyse der staatlichen Überwachungssoftware durch den CCC stützt.

Aus Niedersachsen hieß es mittlerweile, das dortige LKA setze keine illegale Spionagesoftware zum Ausspähen von Computern ein. Es existiere zwar eine Software, um die Telekommunikation von Verdächtigen zu überwachen, so LKA-Präsident Uwe Kolmey laut dpa. "Wir zeichnen aber ausschließlich Kommunikationsdaten auf, keine Screenshots, kein Festplattenzugriff." Die Überwachung von Internet-Telefonie erfolge nur auf richterlichen Beschluss, betonte der Behördenleiter weiter. Seit 2009 hat das LKA die Software nach Kolmeys Angaben lediglich in zwei Fällen benutzt.

Der vom CCC analysierte Staatstrojaner geht weit über die vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Grenzen hinaus. Die Software stellt daher einen eklatanten Rechtsbruch dar. So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur heimlichen Online-Durchsuchung festgelegt, dass unter anderem bei der Quellen-TKÜ technische Vorkehrungen getroffen werden müssen, die verhindern, dass mehr als das Abhören der VoIP-Gespräche erfolgt. Das ist bei dem vom CCC untersuchten Trojaner nicht der Fall, er bietet bereits Funktionen, die über das Abhören hinausgehen. Außerdem wird das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Computer-Grundrecht (Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme) durch die Nachladefunktion des Trojaners verletzt.

Die Humastische Union kündigte mittlerweile an, man werden sich mit allen juristisch verfügbaren Mitteln dafür einsetzen, dass die weitere Nutzung der Staatstrojaner eingestellt wird. Außerdem fordere man Aufklärung darüber, wer für die Programmierung und Nutzung derart gesetzeswidriger Software verantwortlich sei." "Diese Wanze muss gestoppt werden."

Quelle : www.heise.de

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Staatstrojaner: Eine Spionagesoftware, unter anderem aus Bayern (Update)
« Antwort #46 am: 10 Oktober, 2011, 20:45 »
Mittlerweile bestätigte das bayerische Innenministerium, dass zumindest einer der dem CCC zugespielten Staatstrojaner von bayerischen Strafverfolgern stammt. Die Erstbewertung des bayerischen LKA habe ergeben, dass "die dem CCC zugespielte Software einem Ermittlungsverfahren der bayerischen Polizei aus dem Jahr 2009 zugeordnet werden kann. Noch nicht bestätigt werden könne, ob es sich bei der vorliegenden Datei um eine Testversion aus der Entwicklungsphase oder um die später im Verfahren tatsächlich eingesetzte Version der Software handelt."

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erklärte dazu: "Unabhängig davon werden unsere Spezialisten die Prüfungen intensiv fortführen. Darüber hinaus habe ich den Landesbeauftragten für den Datenschutz in Bayern, Dr. Thomas Petri, gebeten, die entsprechende technische Umsetzung der Maßnahmen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sorgfältig zu prüfen."

Herrmann betonte weiter, dass die Quellen-TKÜ eine gesetzlich vorgesehene Maßnahme zur Strafverfolgung im Kampf gegen schwere Verbrechen sei. Bisher sei das Abhören verschlüsselter Telekommunikation stets im rechtlichen Rahmen erfolgt. Herrmann ging nicht weiter darauf ein, warum es sich in dem Strafverfahren, aus dem der von Rechtsanwalt Schladt an den CCC weitergeleitete Staatstrojaner stammt, um ein Schwerverbrechen gehandelt haben soll.

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"Bayerntrojaner" auch in Baden-Württemberg und Brandenburg
« Antwort #47 am: 10 Oktober, 2011, 21:45 »
Nachdem Bayerns Innenminister Joachim Herrmann am Montag die Echtheit des vom Chaos Computer Club (CCC) und der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) am Wochenende veröffentlichen Trojaners sowie dessen Einsatz bestätigt hat, stellt sich die Frage, welche Landesbehörden noch auf die höchst umstrittene Ermittlungsmethode setzen. Zumindest in Baden-Württemberg und Brandenburg ist der "Bayerntrojaner" kein Unbekannter.

Brandenburgs Fahnder setzen derzeit in einem einzigen Fall Trojaner-Software ein, um Telefonate im Internet abhören zu können. Das Justizministerium berichtete von laufenden Ermittlungen gegen eine Person, die mit internationalem Haftbefehl gesucht werde. Dabei werde erstmals die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) eingesetzt, sagte ein Sprecher in Potsdam. Für den Einsatz liege eine richterliche Genehmigung vor. Laut Innenministerium ist dafür zudem die Amtshilfe einer Bundessicherheitsbehörde nötig. Weder der brandenburgische Verfassungsschutz noch die Polizei hätten die Software beschafft oder die Methode angewandt, betonte ein Sprecher gegenüber der dpa am Montag.

Die grün-rote Landesregierung in Stuttgart will die Nutzung des Trojaners nun stoppen. Nach Angaben von Innenminister Reinhold Gall (SPD) vom Montag verwendet die baden-württembergische Polizei bisher eine Basis-Version wie in Bayern, woher der vom Chaos Computer Club (CCC) entschlüsselte Trojaner stammt. Diese werde aber in jedem Einzelfall so programmiert, dass sie der richterlichen Anordnung voll entspreche, und nur in Einzelfällen eingesetzt. Gall will die Verwendung mit dem Bund und den anderen Bundesländern rechtlich überprüfen. Der Minister betonte aber, dass eine Überwachung von verschlüsselter Telefon- und Mail-Kommunikation nötig sei, um schwere Straftaten auch künftig aufklären zu können.

In Rheinland-Pfalz haben Behörden einen Trojanereinsatz bisher einmal vorbereitet, dann aber nicht durchgeführt. Nach Angaben der rot-grünen Landesregierung wurden bisher keine Computer-Telefonate oder Online-Chats per Trojaner überwacht. Allerdings seien 2010 einmal technische Vorbereitungen für eine solche Prüfung getroffen worden, teilte ein Sprecher des Innenministeriums am Montag in Mainz mit. Dem sei ein Richterbeschluss vorausgegangen. Dabei wurde nach Ministeriumsangaben eine Software verwendet, die von einer Polizeibehörde außerhalb von Rheinland-Pfalz kam und die "den Vorgaben des richterlichen Beschlusses entsprochen" habe. Warum es dann nicht zum Einsatz kam, ist noch unklar.

Das Berliner Landeskriminalamt (LKA) hat keinen "Staatstrojaner" eingesetzt. Es gebe dafür keine gesetzliche Grundlage, erklärte die Berliner Senatsverwaltung für Inneres. Das LKA Berlin habe deshalb auch keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen, sagte Sprecherin Nicola Rothermel-Paris am Montag auf dpa-Anfrage. Die FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus forderte Innensenator Erhart Körting (SPD) unterdessen auf, im Innenausschuss über Art und Umfang des Einsatzes von Online-Überwachungssoftware in Berlin zu berichten.

Auch in Thüringen und Sachsen sowie im Saarland heißt es: Trojanerfreie Zone. Das Erfurter Innenministerium dementiert den Einsatz durch Polizei und Verfassungsschutz klar: "In Thüringen waren keine Bundestrojaner im Einsatz", sagte Ministeriumssprecher Stephan Hövelmans am Montag. Die Landttagsfraktionen von SPD, FDP und Linken fordern dennoch mehr Aufklärung von der schwarz-roten Regierung. In Sachsen soll es nach heutigem Kenntnisstand zu keinem Trojanereinsatz gekommen sein, laut Innenministerium in Dresden "wird aber weiterhin geprüft". Auch das LKA Saarland verzichtet nach eigenen Angaben auf den Trojaner. "Das Saarland hatte ihn nie eingesetzt und es setzt ihn auch nicht ein", versicherte ein LKA-Sprecher am Montag. Das Polizeirecht des Landes biete dafür keine Grundlage.

Ein paar Fragen blieben allerdings offen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) erklärte, dass die umstrittene Spionage-Software zumindest beim Bundeskriminalamt, Bundesverfassungsschutz und bei der Bundespolizei nicht zur Anwendung gekommen sei. Jedoch ist damit noch nicht gesagt, wie es zum Beispiel um den zum Bundesfinanzministerium gehörenden Zoll bestellt ist. Der jetzt geoutete "Bayerntrojaner" soll bei einer Kontrolle am Flughafen München durch Zollbeamte auf einen Laptop aufgespielt worden sein. Damit wären an der Aktion auch Bundesbehörden beteiligt gewesen.

Der CCC hatte am Wochenende erklärt, dass ihm eine "staatliche Spionagesoftware" zugespielt worden sei, mit der Ermittler in Deutschland Telekommunikation im Internet überwachten. Bei dieser legalen Quellen-TKÜ geht es darum, Internet-Telefonate abzuhören, bevor sie verschlüsselt werden. Nach Angaben des CCC kann die Software aber deutlich mehr: Die untersuchten Trojaner sollen nicht nur höchst intime Daten auslesen, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware. Zudem entstünden mit der Software "eklatante Sicherheitslücken" auf den Rechnern.

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In der Debatte um den Staatstrojaner zur Ausspähung von Computern und der Überwachung von VoIP-Gesprächen Verdächtiger fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) klare rechtliche Bedingungen. Gerade weil Teile der Software im Ausland auf dem freien Markt zu kaufen seien, brauche man diesen gesetzlichen Rahmen, sagte GdP-Chef Bernhard Witthaut im Deutschlandfunk.

Die Polizei wolle zwar nicht, dass der Staat mit Spähprogrammen auf den Computern der Bürger herumwühle. Manche Täter würden sich aber über solche Kanäle im Internet treffen und sich dort absprechen, die anders nicht überwacht werden könnten. "Wie sollen dann Ermittlungsbehörden diese Absprachen verhindern beziehungsweise nachvollziehen können?", fragte Witthaut. Allerdings kritisierte er auch den Gesetzgeber: "Das Bundesverfassungsgericht ist ja mehrfach schon von der Gesetzgebungsseite auch so instrumentalisiert worden, wir schaffen mal eine gesetzliche Grundlage und dann lassen wir mal gucken, inwieweit das Bundesverfassungsgericht dann eine Entscheidung trifft, und wenn sie dann rechtswidrig ist, okay, dann nehmen wir das Gesetz zurück." Witthaut sprach sich in der Leipziger Volkszeitung auch für den raschen Ausbau technisch geschulter Fachdezernate bei der Justiz aus. "Bevor wir als Polizei derartige Untersuchungen anlaufen lassen, müssen wir sicher wissen, dass Staatsanwaltschaften und Richter befähigt sind, die Zulässigkeit der eingesetzten Methoden zu beurteilen."

Die vom CCC analysierte Software soll Ermittlern in Deutschland eigentlich zur sogenannten Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) dienen, um Voice-over-IP-Gespräche schon vor ihrer Verschlüsselung beim Sender oder nach der Entschlüsselung beim Empfänger abhören zu können. Der Staatstrojaner, der dem CCC zugespielt wurde, ermöglicht nach der Analyse des Hacker-Clubs einen Einsatz weit über diese Funktion hinaus: "Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware", hieß es vom CCC. "Aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern entstehen außerdem eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können."

Nachdem eine der Quellen, aus denen der CCC die analysierten Trojaner erhalten hatte, sich in der Öffentlichkeit äußerte, hat auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bestätigt, dass einer der Trojaner von bayerischen Strafermittlern stamme. Die bayerischen Behörden ließen den Trojaner offensichtlich in Zusammenarbeit mit der hessischen Firma Digitask entwickeln. Das CCC-Mitglied Felix von Leitner verweist nun in seinem Blog auf einen Eintrag auf der Whistleblower-Site cryptome, der eine Präsentation von Digitask über die von der Firma entwickelte Forensik-Software veröffentlicht. Darin beschreibt ein Mitarbeiter der Firma die Probleme der Behörden angesichts moderner Kommunikationstechniken und stellt eine "spezielle Telekommunikationssoftware für Strafverfolger" vor. Sie ermögliche das Mitschneiden von Audio-Daten, etwa von Messengern, darüber hinaus biete sie Screenshots, Keylogs, das Auslesen von Registry-Einstellungen, eine Remote Shell und "Online-Updates". Außerdem biete Digitask die Anpassung der Software an die Erfordernisse, die sich durch Gerichtsbeschlüsse ergäben.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sagte der Mitteldeutschen Zeitung: "Wenn diese Software vom Landeskriminalamt Bayern eingesetzt worden sein sollte, dann muss sie präzise übereinstimmen mit den gesetzlichen Anforderungen, die es in Bayern gibt." Zudem müssten die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts eingehalten worden sein. "Wenn das nicht der Fall gewesen sein sollte, dann hat Bayern ein großes Problem an der Backe – und zwar ein richtig großes Problem. Das wird dann massive Konsequenzen haben müssen bis hin zu personellen Konsequenzen", sagte Wiefelspütz.

Innenminister Herrmann betonte dagegen, dass alles nach Recht und Gesetz abgelaufen sei. "Wir wollen Verbrechern auf die Spur kommen. Aber die bayerische Polizei und die Justiz tun nur das, wozu sie durch entsprechende Gesetze ausdrücklich ermächtigt sind", sagte der Minister der Passauer Neuen Presse. Allerdings hatte in dem Fall, aus dem der dem CCC zugespielte Trojaner stammt, bereits das Landgericht Landshut entschieden, dass der Einsatz der Software über das vom Gesetz erlaubte hinausging.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) setzte sich dafür ein, die Bürger vor "Ausschnüffelei" zu schützen. "Es gibt einen erheblichen Reformbedarf, wie wir die Privatsphäre in der digitalen Welt besser schützen", sagte sie dem Handelsblatt. Dazu seien Änderungen im BKA-Gesetz sowie eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung nötig.

Ulf Buermeyer, Berliner Richter und Verfassungsrechtler sowie Redakteur der Zeitschrift für höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht (HRRS) und Betreiber von ijure, betonte in einem Interview mit netzpolitik.org, dass der Einsatz eines Trojaners, wie er vom CCC analysiert wurde, eindeutig nicht legal sei: "Solche Software darf es niemals geben, und zwar weil sie auch das Einspielen von Daten auf dem Zielsystem erlaubt. Das ist unter Geltung des Grundgesetzes stets unzulässig, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat: Selbst eine Online-Durchsuchung darf eben nur durchsuchen und nicht manipulieren."

Aus informationstechnischer Sicht sei diese juristische Differenzierung aber sowieso wenig sinnvoll, erklärte Buermeyer: "Die Integrität eines Systems ist stets verletzt, sobald Software eingespielt wird – egal ob die dann nur lesen oder auch schreiben kann. Insofern kann man mit guten Gründen bezweifeln, ob es überhaupt einen rechtmäßigen Fernzugriff durch Einspielen von Software geben kann."

Die Konsequenz der Erkenntnisse des CCC könne jedenfalls nur lauten: Quellen-TKÜ dürfe es zukünftig allenfalls dann geben, wenn der Gesetzgeber das ausdrücklich so vorsieht, hält Buermeyer fest: "Eine Quellen-TKÜ ist etwas völlig anderes als eine normale Telefonüberwachung. Die Justiz darf sich ihre Rechtsgrundlagen nicht selbst zurechtbasteln – und sie kann offensichtlich auch gar nicht effektiv kontrollieren, was die Polizei mit ihren Beschlüssen letztlich anstellt."

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/meldung/Einsatz-des-Staatstrojaners-Zwischen-fehlendem-Rechtsrahmen-und-Verfassungswidrigkeit-1358601.html

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Staatstrojaner-Hersteller Digitask: Entwickler für besondere Aufgaben
« Antwort #49 am: 11 Oktober, 2011, 17:10 »
Die hessische Firma Digitask, Herstellerin des in die Schlagzeilen geratenen Staatstrojaners, ist in der deutschen Sicherheitsszene keine Unbekannte. Seit Jahren gilt der Softwareentwickler mit Sitz in Haiger als erste Adresse und Lieferant von Abhörtechnik für Telefon, Handys und SMS im Auftrag von Polizei und Behörden. Auch in Deutschland hat sich das Unternehmen zum Platzhirsch im Markt für Abhör-Lösungen entwickelt – und hat sich nach Medienberichten mit den Jahren auch eine besondere Beziehung zum Zollkriminalamt in Köln aufgebaut.

Digitask wies am Dienstag die Kritik an ihrer Arbeit zurück. Man habe nur das programmiert, was in Auftrag gegeben worden sei, sagte Rechtsanwalt Winfried Seibert in Köln, der DigiTask vertritt. Verantwortlich für den Einsatz sei immer der Auftraggeber gewesen. Auch die Kritik an der Qualität der Programmierung wollte Seibert nicht gelten lassen: "Zu der damaligen Zeit war die Software auf dem Stand der Technik", sagte Seibert. Die Experten des CCC hatten die Überwachungssoftware als dilettantisch bezeichnet.

Aber auch aus der Branche der Antiviren-Spezialisten, deren Geschäft die Abwehr von Spionage-Software jeglicher Art ist, wurde die Software aus dem Hause Digitask unterdessen mit viel Spott überzogen. "Dilettantisch programmiert" war die einhellige Meinung vieler Experten, die einen ersten Blick auf den Binärcode des umstrittenen Staatstrojaners werfen konnten. "Sicherer wäre es, einen solchen Trojaner auf dem Schwarzmarkt für 3000 Euro zu kaufen", sagte ein Antiviren-Spezialist scherzhaft. "Die verstehen wenigstens ihr Geschäft, und man bekommt auch noch Garantie auf die Leistung."

Nach vorläufigen Einschätzungen von Experten werden bei dem Staatstrojaner die ausgelesenen Daten nicht ausreichend verschlüsselt, aber dennoch über einen Server in den USA geleitet. "Das kann ein konzeptueller Kryptographie-Fehler der Software sein, möglicherweise hat die Behörde aber auch eine billigere Variante aus Kostengründen gewählt", sagte der Karlsruher IT-Sicherheitsspezialist Christoph Fischer. Eine einfache symmetrische Verschlüsselung einzusetzen, bei der der Schlüssel im Trojaner gleich mitgeliefert wird, sei auch äußerst fahrlässig. "Wenn die Daten so tatsächlich über einen Proxy in den USA gegangen sind, dann haben die Verantwortlichen ein ganz großes Fass aufgemacht", sagte Fischer.

Im Jahr 2009 brachte das Portfolio der Firma eine besondere Auszeichnung ein: Die Bürgerrechtsorganisation Foebud verlieh Digitask den Negativpreis "Bigbrotheraward", mit dem Unternehmen geächtet werden, "die in auffallender Weise den Datenschutz verletzen oder missachten". Kritisiert wurde, dass die Firma bereits vor zwei Jahren einen umstrittenen Trojaner für das Bayerische Landeskriminalamt programmiert habe. Fünf Millionen Euro soll nach den Berechnungen des Vereins an Digitask für den Auftrag geflossen sein.

Allein für das Zollkriminalamt hat die Firma zwischen 2008 und 2009 Aufträge im Gesamtwert vom mehr als 2,7 Millionen Euro, berichtete Spiegel Online. Aber auch das LKA Baden-Württemberg sowie die Bundesnetzagentur gehören zu den Kunden. Im Jahr 2007 hatte Digitask bereits den bayerischen Behörden ein Angebot für das Ausspähen von Internet-Telefonaten unterbreitet, bei dem pro Monat ein Grundpreis von 3500 Euro für die Bereitstellung einer Capture-Software für das Abhören von Skype-Telefonaten veranschlagt wird. Hinzu kommen 2500 Euro Installationskosten und 2500 Euro für die Decodierung des der Daten pro Monat und Maßnahme.

Der Staatstrojaner läuft nur unter dem Windows-Betriebssystem, nicht auf Rechnern mit Mac OS X oder Linux. Grundsätzlich sei DigiTask jedoch in der Lage, Software für andere Betriebssysteme zu liefern – wenn ein entsprechender Auftrag vorliege, hieß es von Digitasks Rechtsvertreter. Windows-Hersteller Microsoft hat auf den von Digitask programmierten Staatstrojaner inzwischen reagiert und wie alle großen Antivirensoftware-Hersteller die Signatur des Staatstrojaners in ihre Datenbank eingepflegt. Über das Sicherheitspaket von Microsoft wird der Trojaner jetzt also abgewehrt. Zudem werde derzeit geprüft, ob Digitask mit der Nutzung von Entwicklerumgebungen von Microsoft möglicherweise Urheber- oder Markenrechte verletzt hat, sagte Thomas Baumgärtner, Sicherheitsexperte bei Microsoft.

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Bayern stoppt vorerst Einsatz des Staatstrojaners
« Antwort #50 am: 11 Oktober, 2011, 17:45 »
Nach einer Welle der Kritik am Einsatz von Trojanern durch die bayerische Polizei hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) diese Online-Überwachung vorerst gestoppt. Er wolle das Ergebnis der Prüfung durch den bayerischen Datenschutzbeauftragten abwarten, sagte Herrmann. Er betonte zugleich, die bayerische Polizei habe sich immer an die rechtlichen Vorgaben gehalten. "Das LKA hat hier überhaupt nichts zu verbergen." Der Vorwurf des Chaos Computer Clubs, dem Missbrauch sei Tür und Tor geöffnet, sei nicht zutreffend. "Wir können das im Moment so nicht nachvollziehen", sagte Herrmann. Allerdings ignorierte er erneut, dass das Landsgericht Landhut den Einsatz des Staatstrojaners in dem Fall, aus dem dem CCC einer der analysierten Trojaner zugespielt wurde, bereits als rechtswidrig eingestuftLinktext hatte.

Vor der Entscheidung Herrmanns hatte auch die Landtags-FDP ein Trojaner-Moratorium verlangt. FDP-Fraktionschef Thomas Hacker sagte, die Trojaner sollten vorläufig von der Polizei nicht mehr eingesetzt werden. Zunächst sollten Herrmann und der Datenschutzbeauftragte im Innenausschuss des Landtags zu dem Programm befragt werden. "Wir möchten, dass die Vorwürfe untersucht werden", sagte Hacker. Es gebe Verdachtsmomente, dass der Einsatz der Spionagesoftware nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Da der enttarnte Überwachungs-Trojaner eine heftige Debatte um dessen rechtmäßigen Einsatz ausgelöst hat, soll der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri die Software überprüfen. Petri fordert vor allem einen klaren gesetzlichen Rahmen für das Abhören verschlüsselter Internet-Telefonate auf dem Rechner eines Verdächtigen. "Wir brauchen eine gesetzliche Befugnis, die das konkretisiert", sagte er im Gespräch mit dpa.

Herrmann hatte Petri mit der Überprüfung des Staatstrojaners beauftragt: "Wir sind übereingekommen, dass es sinnvoll ist, dass ich diese Software überprüfe", sagte Petri. Dabei gehe es ihm vor allem um die Frage, welche Funktionen die Software habe und wie sie konkret im Einsatz gewesen sei. "Es kann sein, dass die Software alles Mögliche kann, aber der einzelne Bearbeiter bei der Polizei nur eine Funktion in Anspruch nehmen kann", betonte er. Wann mit Ergebnissen zu rechnen sei, konnte Petri am Dienstag noch nicht sagen.

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Staatstrojaner: DigiTask hatte zahlreiche weitere Kunden
« Antwort #51 am: 12 Oktober, 2011, 13:36 »
Die Firma DigiTask, die den kürzlich geleakten "Bayerntrojaner" programmierte, belieferte offenbar auch zahlreiche andere Behörden und Bundesländer. Unter den Kunden sollen sich Medienberichten zufolge auch Geheimdienste befunden haben. DigiTask verdiente an diesen Verträgen offenbar Millionen von Euro.

Wie der österreichische Rundfunk ORF sowie das deutsche Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichten, belieferte DigiTask in den letzten Jahren zahlreiche deutsche Behörden und Bundesländer mit Spionage-Software. Beide Publikationen beziehen sich dabei auf Präsentationen der Firma DigiTask, die ihnen zugespielt wurden.

DigiTask ist nach eigenen Angaben Hersteller von "Speziellen Telekommunikationssytemen für Strafverfolger" ("Law Enforcement") und dabei Marktführer im Bereich LI ("Lawful Interception"). Neben Komplettsystemen habe man auch "Remote Forensic Software" im Programm, heißt es in der Präsentation.

In der Präsentation wirbt DigiTask offenbar massiv mit den eigenen Fähigkeiten. Man habe "viele Jahre Erfahrung mit gesetzlich zugelassener Telekommunikationsüberwachung", heißt es da, und sei für diesen Bereich "Marktführer in Deutschland". Dies widerspricht allerdings dem Bericht des Chaos Computer Club, dem zufolge der analysierte "Bayerntrojaner" erhebliche Sicherheitsmängel aufweist und insgesamt eher anfängerhaft programmiert ist "Ein von SPIEGEL ONLINE befragter Virensoftware-Fachmann konnte sich das Lachen ob der 'Qualität' der Software kaum verbeißen," berichtet das Nachrichtenmagazin.

Trotzdem verdiente DigiTask an seinen Produkten offenbar Millionen. So soll das Unternehmen für das Landeskriminalamt Baden-Württemberg im Jahr 2007 den Auftrag erhalten haben, eine Telekommunikationsüberwachungs-Software zu programmieren. Dieser Auftrag brachte DigiTask 1,2 Millionen Euro ein. Außerdem sollte DigiTask als Dienstleister beim Aufbau eines kompletten Überwachungssystems für die Polizei des Landes Baden-Württemberg helfen und später Wartungsaufträge übernehmen. Das Bayerische Landeskriminalamt beauftragte DigiTask im November 2008 mit der "Erweiterung des TKÜ-Systems um ein Archivsystem" für 247.773 Euro.

Auch Bundesbehörden zählten offenbar zu den Kunden von DigiTask. So bestellte die Bundesnetzagentur im Jahr 2009 ein "Funk- und Fernsprechüberwachungssystem" bei dem Unternehmen. Dafür zahlte man gut 660.000 Euro. Laut Netzagentur dient die Technik allerdings nur dem Test von Schnittstellen zur Überwachung. Diese müssen alle Provider in Deutschland laut Gesetz bereithalten. Zu den besonders treuen Kunden DigiTasks zählte offenbar das Zollkriminalamt, das in den Jahren 2008 und 2009 gleich vier Aufträge - die Programmierungs- ebenso wie Wartungsarbeiten umfassten - an DigiTask vergab. Über drei Millionen Euro zahlte man dabei insgesamt an das Unternehmen.

Der ORF berichtet, dass es in der Präsentation starke Hinweise darauf gibt, dass auch Geheimdienste zum Kundenkreis von DigiTask gehören. In der Folie würden "von verschlüsselten 'Instant Messaging'-Programmen bis zu kryptografiegeschütztem E-Mail-Verkehr so ziemlich alle Dienste aufgezählt, die den Ermittlungen im Wege stehen, berichtet man, "Um diese Verschlüsselungsmethoden auszuschalten, werde Spionagesoftware ('Stealth Software') installiert und zwar für 'strafrechtliche Ermittlungen' und 'intelligence gathering'. Das ist ein starkes Indiz dafür, dass dieses Unternehmen neben Polizeibehörden auch 'Intelligence Agencies', also Geheimdienste beliefert." ORF-Redakteur Erich Moechel betont, dass DigiTask auch zahlreiche Features für seine Software bewirbt, die laut einem Urteil des Bundesverfassungsgericht für deutsche Polizeibehörden nicht erlaubt sind - für Geheimdienste jedoch durchaus interessant wären.

DigiTask erklärt in der Präsentation offenbar, dass seine Software modifiziert werden könne, "um Gerichtsbeschlüssen zu entsprechen". "Verbotene Features" könnten entweder "aus dem Code entfernt werden oder deaktiviert werden". Allerdings wirbt man andererseits damit, dass mit der Software auch eine Erfassung des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung" möglich ist. Genau diesen jedoch muss die Polizei laut Bundesverfassungsgericht bei Online-Durchsuchungen respektieren.

DigiTask verzichtete bislang auf eine Stellungnahme zu den Medienberichten. Somit wurde auch zu den Verdächtigungen, man könnte deutsche oder ausländische Geheimdienste beliefert haben, bislang keine Aussage gemacht.

Quelle : www.gulli.com

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Staatstrojaner: Dementis, Rätselraten und Nebelkerzen
« Antwort #52 am: 12 Oktober, 2011, 16:29 »
Sein Einsatz ist vorerst gestoppt, doch der in Bayern zum Zuge gekommene Staatstrojaner gibt weitere Rätsel auf. Die Firma Digitask als Produzent der Überwachungssoftware meint, dass die Software möglicherweise veraltet war. Und der Zoll dementiert, die Software auf den Laptop eines Verdächtigen installiert zu haben. Auch über die Screenshot-Funktion gibt es widersprüchliche Aussagen.

Die vom CCC analysierte Software soll Ermittlern in Deutschland eigentlich zur sogenannten Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) dienen, um Voice-over-IP-Gespräche schon vor ihrer Verschlüsselung beim Sender oder nach der Entschlüsselung beim Empfänger abhören zu können. Der Staatstrojaner, der dem CCC zugespielt wurde, ermöglicht nach der Analyse des Hacker-Clubs einen Einsatz weit über diese Funktion hinaus: "Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware", hieß es vom CCC. "Aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern entstehen außerdem eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können."

Die Herkunft und Funktionsweise der bayerischen Variante der Skype Capture Unit von Digitask wirft weiter Fragen auf. Gegenüber dpa erklärte der Sprecher des Kölner Zollkriminalamtes, dass die in Bayern eingesetzte Software nicht vom Zoll stammen könne: "Die Software, die wir verwenden, ist eingeschränkt auf Telefonüberwachung. Alles andere können wir für uns ausschließen".

Ein Sprecher des Bundesfinanzministerium ergänzte in Berlin, dass der Zoll Digitask-Trojaner in 16 Fällen eingesetzt habe. Dabei sei die Software für jeden Einzelfall entwickelt worden. Nach Angaben des Rechtsanwaltes des Betroffenen, der einen der vom CCC analysierten Trojaner an die Hacker übergeben hatte, wurde die Schnüffelsoftware "bei Gelegenheit einer Kontrolle meines Mandanten durch den Zoll auf dem Münchener Flughafen" aufgespielt. Deshalb steht zumindest für den Anwalt außer Frage, dass der Zoll oder das Zollkriminalamt Amtshilfe geleistet haben.

Beim Mandanten des Rechtsanwaltes handelt es sich um den Fall eines bayerischen Pharmahändlers, der von den Ermittlern verdächtigt wurde, illegal Betäubungsmittel auszuführen. Da dieser Händler mit seinen Geschäftspartnern mit der Software Skype über das Internet telefonierte, genehmigte ein Amtsrichter im Herbst 2010 eine sogenannte Quellen-TKÜ, die dazu dient, VoIP-Gespräche vor der Verschlüsselung bzw. nach der Entschlüsselung bei den Gesprächspartner abzuhören. Im Fall des Pharmahändlers blieb es nicht beim Mitschnitt der Gespräche: Die Software enthielt eine Funktion, die alle 30 Sekunden einen Screenshot des Bildschirms anfertigte. Insgesamt 60.000 dieser Bilder landeten in den Ermittlungsakten. Zu Unrecht,  urteilten Richter am Landgericht Landshut (PDF-Datei).

Die neuesten Stellungnahmen der bayerische Polizei zu diesen Screenshots geben weitere Rästel auf. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung gab Peter Dathe, der Chef des bayerischen LKA, zwar die umstrittene Nutzung einer Screenshot-Funktion zu, schränkte dies jedoch ein: "Es wird nicht der gesamte Bildschirminhalt abfotografiert. Sobald der Betroffene online geht und eine Mail verfasst, machen wir Bilder von diesem Vorgang. Alles, was sonst auf dem Bildschirm zu sehen ist, kopieren wir nicht. Wir müssen so vorgehen. Sobald die E-Mail versendet wird, ist sie verschlüsselt und für uns als Ermittler nicht mehr zu lesen. Wir arbeiten nicht außerhalb der Gesetze. Wir befinden uns allenfalls in einer rechtspolitischen Diskussion." Auch diese Aussage deckt sich nicht mit der Aussage, dass allein eine Quellen-TKÜ der Internet-Telefonate angeordnet wurde. Die Mail-Kommunikation, die der Betroffene offenbar mit einer Software wie PGP verschlüsselte, geht nach Ansicht des Richters und Verfassungsrechtlers Ulf Buermeyer bereits über das Konstrukt der Quellen-TKÜ hinaus. Auch andere Juristen bezweifeln zudem mittlerweile, dass der Richtervorbehalt überhaupt viel nutze: Zwar muss auch eine Quellen-TKÜ von einem Richter genehmigt bzw. angeordnet werden – aber in der Regel haben die Richter weder die Zeit noch das technische Know-how, um den von der Polizei eingesetzten Staatstrojaner auf Einhaltung der rechtlichen Gegebenheiten und Einschränkungen hin zu überprüfen.

Digitask als Hersteller des Staatstrojaners sah sich mittlerweile veranlasst, über den Anwalt der Firma Stellungnahmen zu verbreiten , die vom CCC analysierte Software sei veraltet. [Update: Der angebliche Twitter-Acount, über den Stellungnahmen von Digitask gekommen sein sollen und aus denen auch heise online zitierte, ist nach Angaben der Firma allerdings ein Fake.]

Mittlerweile bestätigte das Innenministerium gegenüber der FAZ, dass auch das BKA Software von Digitask eingesetzt habe, nachdem es vom BKA selbst zunächst geheißen hatte, man habe die u. a. in Bayern eingesetzte Staatstrojaner-Version nicht verwendet. Das BKA habe allerdings die ursprüngliche Fassung aufgrund der enthaltenen zusätzlichen, rechtlich fragwürdigen Möglichkeiten nicht akzeptiert. Digitask habe daher eine "deutlich vereinfachte und zugleich besser abgesicherte Software erarbeitet", die so auch vom BKA genutzt wird. Vor jedem Einsatz der jeweils individuell zu konfigurierenden Software der Firma werde geprüft und dokumentiert, dass dieser Standard eingehalten werde.

Die Frage, was denn eine Quellen-TKÜ sein kann und was sie nicht ist, wird unterdessen auf der politischen Ebene diskutiert und entzweit die schwarz-gelbe Regierungskoalition. Nach einem Gespräch mit dem Chaos Computer Club veröffentlichte der FDP-Politiker Jimmy Schulz, Internetexperte der FDP-Bundestagsfraktion und Mitglied im Bundestags-Innenausschuss, eine Stellungnahme, in der es heißt: "Grundsätzlich erscheint der Einsatz von Trojanern zu zwecken der Quellen-TKÜ untauglich. Ein alternativer Ansatz wäre es die Überwachung auf dem Server des Anbieters durchzuführen. Skype bietet zum Beispiel diese Möglichkeit. Eine Quellen-TKÜ wäre damit überflüssig."

Auf 0zapftis.info findet sich mittlerweile eine Übersicht zum Staatstrojaner und den einzelnen Bundesländern. Die Seite führt auf, in welchen Bundesländern der Einsatz eines Staatstrojaners bestätigt wurde und führt die entsprechenden Quellen auf.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatstrojaner-Dementis-Raetselraten-und-Nebelkerzen-1359980.html

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Staatstrojaner: "Mangelhafte Rechtslage" für Schnüffelsoftware
« Antwort #53 am: 13 Oktober, 2011, 14:03 »
Niedersachsen wechselte Lieferanten des Staatstrojaners aus

Niedersachsen will am Einsatz staatlicher Spionagesoftware unter anderem gegen den islamischen Terrorismus festhalten, hat aber den Trojaner-Lieferanten gewechselt. Bereits im Juni habe das Land eine Firma gewählt, bei deren Technik es keine Sicherheitslücken gebe, sagte Innenminister Uwe Schünemann (CDU) laut dpa, ohne den neuen Lieferanten für den Staatstrojaner näher zu spezifieren. Der Wechsel sei aufgrund technischer Modernisierungsarbeiten erfolgt.

Spionagesoftware sei zuvor in Niedersachsen in zwei Fällen mit richterlichem Beschluss zur Überwachung der Internet-Telefonie eingesetzt worden. Die damalige Technik sei zu einem missbräuchlichen Einsatz nicht geeignet gewesen. Allerdings stammte sie wie die in Bayern eingesetzte umstrittene Software von Digitask. Mit ihr wurde ein Zugriff auf Computerdaten möglich, der über das verfassungsrechtlich Erlaubte hinausgeht.

Die derzeitige Rechtslage zum Einsatz von Spionage-Software durch die Polizei erscheint dem bayerischen Datenschutzbeauftragte Thoma Petri allerdings mangelhaft. Sowohl in der Strafprozessordnung des Bundes als auch im bayerischen Polizeiaufgabengesetz fehlten Regeln, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Das "sicherheitsbehördliche Ausspähen der internetgestützten Kommunikation" rufe bei den Bürgern Unsicherheit hervor, wie das Medienecho zeige. "Schon deshalb empfehle ich den Gesetzgebern dringend, die Forderungen der Datenschützer auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufzugreifen und umzusetzen."

Petris Kritik bezieht sich auf ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts aus dem Jahr 2008: Damals hatten die Karlsruher Richter sehr hohe rechtliche Hürden für Online-Durchsuchungen errichtet – also die Ausforschung sämtlicher Festplatten eines Computers. Das ist laut Karlsruhe nur zulässig, wenn konkrete Gefahr für Leib und Leben eines Menschen besteht. Außerdem schufen die Richter ein Computer-Grundrecht: Mit dem Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme haben die Verfassungsrichter erstmals den Herrschaftsbereich des Nutzers über seinen informationstechnischen Gerätepark abgesteckt. Sie haben dabei klargestellt, dass in dieser privaten Datensphäre nichts verändert und nur unter sehr strengen Auflagen etwa abgehört werden darf. Das Grundrecht beschreibt einen umfassenden Systemschutz, der weit über vom User veröffentlichte Informationen hinausgeht.

Mit den von CCC analysierten Staatstrojanern soll aber eigentlich keine Online-Durchsuchung, sondern eine sogenannte Quellen-TKÜ durchgeführt werden. Diese Quellen-Telekommunikationsüberwachung dient dazu, Kommunikation (etwa VoIP-Gespräche) vor der Verschlüsselung bzw. nach der Entschlüsselung bei den Kommunikationspartnern abzuhören. Datenschützer warnen aber vor einer Grauzone zwischen der auf richterliche Anordnung erlaubten Online-Überwachung und den viel strikter gehandhabten Online-Durchsuchungen. Die Kritiker der Trojaner argumentieren, dass die Software auch verbotene Online-Durchsuchungen ermöglicht. Das bestreitet allerdings der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Petri soll nun in Herrmanns Auftrag den Einsatz der Trojaner überprüfen. Der Datenschutzbeauftragte begrüßte die Kooperationsbereitschaft des Innenministeriums.

Herrmann geriet derweil im bayerischen Landtag wegen des umstrittenen Einsatzes von Spähsoftware unter großen Druck. Die Grünen warfen Herrmann am Mittwoch in einer kontroversen Debatte Falschaussagen vor – und legten ihm den Rücktritt nahe. Nach Analysen des Chaos Computer Clubs sei Herrmanns Erklärung falsch, dass nicht die gesamte Festplatte mit den Trojanern ausgeforscht werden konnte, kritisierte die Grünen-Innenexpertin Susanna Tausendfreund im Landtag. "Wenn das so ist – das wird die Aufklärung bringen – dann müssen Sie Ihren Hut nehmen."

Justizministerin Beate Merk (CSU) und Herrmann selbst reagierten empört. Herrmann warf seinen Kritikern bewusste Verdrehungen vor: "Es sind auch heute wieder maßlose Unterstellungen in den Raum gestellt worden." Der Chaos Computer Club (CCC) habe gar nicht behauptet, dass die Installation des bayerischen Trojaners eine Ausforschung der gesamten Festplatte möglich gemacht habe. Auch die Computerexperten schrieben nur, dass "beliebige Schadmodule" nachgeladen werden könnten, sagte Herrmann – Betonung auf "könnten". "Selbst der CCC behauptet nicht, dass das in der installierten Software enthalten gewesen wäre." Zusätzlich zu den fünf Fällen von Online-Überwachung durch das LKA habe der Verfassungsschutz dreimal Trojaner eingesetzt, um Islamisten zu überwachen. Alle drei Fälle seien der Kontrollkommission des Landtags vorgelegt und genehmigt worden.

Auch Merk wies die Vorwürfe der Opposition scharf zurück: "Hier hat nicht jemand aufgeklärt, hier werden Behauptungen aufgestellt. (...) Wenn Kriminalität im Netz ist, wenn Verbrecher Telekommunikation nutzen, dann brauchen wir auch Aufklärung im Netz." Herrmann hat den Vorwurf bereits mehrfach zurückgewiesen, die Software sei mit rechtswidrigen Schnüffelfunktionen ausgestattet.

Doch auch der Koalitionspartner FDP setzt den Innenminister unter Druck. Vizefraktionschef Andreas Fischer betonte: "Staatliche Überwachung darf es nur in klaren, rechtsstaatlich definierten Grenzen geben." Fischer kritisierte vor allem, dass die Software auch Bildschirmfotos aufnehmen kann – was das Innenministerium bestätigt hat und für rechtmäßig hält. "Die Benutzung dieser Funktion durch das Landeskriminalamt ist für die FDP nicht akzeptabel", sagte Fischer.

Wegen des Wirbels um die Überwachungssoftware will die Staatsregierung den Ball nun an Berlin abgeben. Herrmann forderte eine schnelle rechtliche Klärung durch den Bund. "Ich erwarte von der Bundesregierung dringend, dass Klarheit geschaffen wird." Bundes- und Innenministerium sollten sich "sehr, sehr schnell" mit den Länderkollegen zusammensetzen.

Wie Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plädierte Herrmann für einen Software-TÜV, um Spähprogramme vor ihrer Verwendung auf Sicherheitslücken zu prüfen. "Ich glaube, das ist ein vernünftiger Vorschlag." Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sagte Herrmann seine Unterstützung zu.

Quelle : www.heise.de

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Als Rechtsgrundlage diente eine allgemeine Vorschrift und nicht die debattierte Revision des Post- und Fernmeldeüberwachungsgesetzes

Kurz nachdem die schweizerische Piratenpartei gestern eine "lückenlose Auskunft" dazu forderte, was mit der (nach Angaben der Firma DigiTask) in die Eidgenossenschaft gelieferten Software geschah, gab Guido Balmer vom Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zu, dass Programme zum Ausforschen verschlüsselter Inhalte in der Vergangenheit sowohl durch die Bundesbehörden, als auch durch die des Kantons Zürich in "Einzelfällen" zur Aufklärung "schwerer Verbrechen" eingesetzt wurde. Um welche Verbrechen es dabei konkret ging, ließ Balmer offen. In Bayern wurde DigiTask-Software unter anderem gegen einen Bodybuilder eingesetzt, der mit Anabolika handelte.

Balmer sieht im Einsatz der Software keinen Rechtsbruch, weil diese von den zuständigen Staatsanwaltschaften und Zwangsmaßnahmengerichten nach Artikel 280 der Schweizerischen Strafprozessordnung angeordnet und genehmigt worden sei. Die Auffassung, dass diese Vorschrift dazu ausreicht, ist insofern bemerkenswert, als man den Einsatz solcher Überwachungsprogramme in der Schweiz nicht im Zusammenhang mit dieser Vorschrift öffentlich diskutierte, sondern anhand einer speziellen Rechtsgrundlage in einer dritten Revision des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), die noch "hängig" ist.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Staatstrojaner: DigiTask hatte zahlreiche weitere Kunden (Update)
« Antwort #55 am: 14 Oktober, 2011, 22:44 »
Update:

Auf eine Anfrage von gulli:News an die Firma DigiTask hin wollte man sich nicht über konkrete Kunden in Deutschland äußern. Der Kölner Anwalt und DigiTask-Sprecher Winfried Seibert erklärte: "DigiTask beliefert mit Software zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) deutsche Behörden. Welche das im einzelnen sind, wird selbstverständlich nicht mitgeteilt, es sei denn, die betreffende Behörde wäre damit einverstanden." Er betonte, dass die Software nur auf "ausdrückliche Bestellung einer Behörde geliefert wird, die sich dabei auf eine ihr vorliegende Gerichtsentscheidung beziehen muss, die genau diese Überwachungsmaßnahmen rechtfertigt". Der Einsatz selbst falle dann in die Verantwortung der jeweiligen Behörde, worauf in den geschlossenen Verträgen auch ausdrücklich hingewiesen werde.

Eine an den Bundesnachrichtendienst (BND) gestellte Anfrage zum eventuellen Einsatz eines Staatstrojaners wurde bislang nicht beantwortet.

Quelle: www.gulli.com
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Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verteidigt in der am Sonntag erscheinenden "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" den Einsatz von Trojaner-Software für die Kommunikationsüberwachung sowie die durch die CCC-Analyse aufgedeckte Nachladefunktion: "Wir brauchen diese Nachladefunktion, um uns den normalen Updates auf dem Zielcomputer anpassen zu können."

Friedrich sagte, die Landesbehörden hätten "völlig zu Recht" darauf hingewiesen, "dass sie die Grenzen dessen, was rechtlich zulässig ist, nicht überschritten haben". Zurückhaltend äußerte er sich zur Forderung nach einem TÜV für Trojaner: "Wir haben behördeninterne Kontrollen." Friedrich übte zudem scharfe Kritik am Chaos Computer Club (CCC). Dieser habe "dem Chaos in seinem Namen alle Ehre gemacht". Es seien viele Missverständnisse entstanden.

In der Debatte um staatliche Spionage-Software hat der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), vor Hysterie gewarnt. Es werde der "völlig falsche Eindruck" erweckt, der Staat hacke sich in die Computer seiner 83 Millionen Bürgern ein, sagte der CSU-Politiker der Nachrichtenagentur dpa am Samstag.

Uhl geht davon aus, dass Bund und Länder seit 2009 zusammen etwa 35-mal pro Jahr Trojaner verwendet haben, um verschlüsselte Kommunikation abzugreifen. Damit käme man auf rund 100 Einsätze in drei Jahren. Er räumte aber ein, dass diese Zahl eine Schätzung ist.

Bekannt sei, dass Bundeskriminalamt, Bundesverfassungsschutz und Bundespolizei seit 2009 insgesamt in 25 Fällen Trojaner einsetzten, sagte Uhl. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte diese Zahl am Samstag. Es habe sich hier um Quellen-TKÜ gehandelt, also das Abgreifen von Internet-Telefonaten vor der Verschlüsselung. Nach den Worten von Uhl sind seit 2009 auch 25 Fälle aus Bayern bekannt. Aus den anderen Ländern lägen noch keine offiziellen, konkreten Zahlen vor. Uhl betonte, es gehe bei dem Trojaner-Einsatz um schwere Fälle von Kriminalität. Für den Einsatz gebe es richterliche Beschlüsse.

In der "Neuen Osnabrücker Zeitung" warf Uhl Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Samstag vor, Polizei und Staatsanwälte seit Jahren im Regen stehen zu lassen: "Wir haben die Ministerin immer wieder darauf hingewiesen, dass die Ermittler beim Einsatz von Spionagesoftware in Strafverfahren in einer gesetzlichen Grauzone arbeiten."

Jedoch sei daran nichts geändert worden. Es sei "zutiefst unfair", wenn Leutheusser-Schnarrenberger jetzt mit dem Finger auf das Bundesinnenministerium zeige. Das Ministerium habe seine Hausaufgaben – für das Bundeskriminalamt – längst gemacht. Nun müsse Leutheusser-Schnarrenberger diese Vorschriften sinngemäß in die bislang lückenhafte Strafprozessordnung übernehmen, sagte Uhl.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) hält den Einsatz von legaler Trojaner-Software zur Verbrechensbekämpfung für notwendig. "Es gilt, die Grundrechte immer zu gewährleisten", sagte er der dpa. "Klar ist aber auch: Wir benötigen dieses Instrument der Quellen-Telekommunikationsüberwachung." In Rheinland-Pfalz wurde ein Einsatz der Späh-Software bisher in einem Fall nur vorbereitet, ohne dass Daten abgegriffen wurden.

Der Chaos Computer Club (CCC) hatte am vergangenen Samstag die Version eines Trojaners zum Abhören von verschlüsselten Telefonaten über das Internet heftig angeprangert: Nach den Erkenntnissen des Clubs kann die Software mehr als sie darf und hinterlässt auf dem Computer des Betroffenen gravierende Sicherheitslücken. Die umstrittene Software war auch in Bayern eingesetzt worden. Allerdings hatten Innenminister Joachim Herrmann und Justizministerin Beate Merk (beide CSU) Vorwürfe zurückgewiesen, dass der Einsatz nicht legal gewesen sei.

Im Jahr 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem grundlegenden Urteil ein Grundrecht auf Schutz des persönlichen Computers geschaffen und hohe Hürden für Online-Durchsuchungen – also für die Durchsuchung der Festplatte – gesetzt. Die Quellen-TKÜ wird häufiger angewandt als die äußerst sensible Online-Durchsuchung. Allerdings setzten die Ermittler in beiden Fällen Trojaner ein. Nach einer Umfrage im ZDF-Politikbarometer lehnen 52 Prozent der befragten Bundesbürger die Online-Durchsuchung ab, 43 Prozent sind für diese Maßnahme.

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Staatstrojaner: Mehr als 50 Einsätze bundesweit
« Antwort #57 am: 16 Oktober, 2011, 14:07 »
Laut dem Nachrichtenmagazin Spiegel gab es in Bund und Ländern in den vergangenen Jahren mehr als 50 Einsätze von Trojanern. Danach hat das Bundeskriminalamt (BKA) seit 2010 in sieben Fällen Trojaner für eine Online-Durchsuchung genutzt, die sich gegen militante Islamisten richteten. In weiteren 20 Fällen habe das BKA die Spähsoftware für eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) eingesetzt, um Gespräche, Mails oder Chats zu kontrollieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe Trojaner in vier Fällen genutzt, die Bundespolizei in einem. Das Zollkriminalamt habe die die Technik 16 mal verwendet. Unklar sei bislang die genaue Zahl der Einsätze in den Bundesländern.

Angesichts der Vorwürfe gegen staatliche Computer-Überwachungssoftware fordert Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine Sonderkonferenz. "Die Innenminister von Bund und Ländern müssen sich jetzt schnell mit einer Sonderkonferenz koordinieren, um dann ein präzises Lagebild zu präsentieren", sagte sie der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Die zentrale Frage sei: "Was können solche Programme, und was machen solche Programme?" Die Innenminister planen außerdem am kommenden Donnerstag eine Telefonkonferenz, bei der auch über die umstrittenen Trojaner gesprochen werden soll. Am Mittwoch sind die Trojaner auch Thema im Bundestags-Innenausschuss.

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Staatstrojaner: Justizministerin lobt den CCC
« Antwort #58 am: 16 Oktober, 2011, 16:27 »
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Chaos Computer Club für sein Verhalten bei der Aufdeckung des Staatstrojaners gelobt. "Selten waren die Einschätzungen der Techniker so wichtig für den Gesetzgeber", erklärte sie gegenüber dem Magazin Focus. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hingegen hatte den Chaos Computer Club (CCC) scharf kritisiert; er habe "dem Chaos in seinem Namen alle Ehre gemacht".

Leutheusser-Schnarrenberger sieht beim Einsatz der Schnüffel-Software eine rechtliche Grauzone, gegen die sie einheitliche Regeln für Bundes- und Landesbehörden setzen will. Eine Entscheidung über ein generelles Verbot sei aber noch nicht getroffen. Nach Erkenntnissen des Nachrichten-Magazins Der Spiegel gab es bundeweit über 50 Einsätze des Staatstrojaners.

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Staatstrojaner: Piratenpartei zeigt Innenminister Herrmann an
« Antwort #59 am: 17 Oktober, 2011, 13:24 »
Nach dem Einsatz des Staatstrojaners hegt auch die Humanistische Union einen Verdacht auf die Verletzung von Straftatbeständen wie Datenveränderung und Computersabotage

Vor gut einer Woche kam heraus, dass der in Bayern eingesetzte Staatstrojaner zahlreiche Fähigkeiten aufweist, die vom Bundesverfassungsgericht verboten wurden – unter anderem das Nachladen von Malware. Der bayerische Innenminister Herrmann versuchte sich damit zu rechtfertigen, dass das Landgericht Landshut, dass den Einsatz explizit als rechtswidrig einstufte, eine "andere Rechtsauffassung" vertreten würde als er. Wenn jemand allerdings in Straffällen eine so grundlegend andere Rechtsauffassung vertritt, als ein Gericht (und diese auch wiederholt in die Tat umsetzt), dann drängt sich durchaus die Möglichkeit auf, dass es sich um einen Straftäter handelt.

Das dachten sich auch die bayerische Piratenpartei und die Humanistische Union, die heute in dieser Sache Strafanzeige gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, den Präsidenten des bayerischen Landeskriminalamts sowie gegen "weitere beteiligte Personen" stellten. Ausformuliert haben die Strafanzeige der bekannte Jurablogger und IT-Fachanwalt Thomas Stadler sowie der Frankfurter Strafrechtsexperte Emanuel Schach. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass durch die Beschaffung und den Einsatz des bayerischen Staatstrojaners nicht nur bußgeldbewährte Datenschutzvorschriftender nach Artikel 37 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), sondern auch die Strafgesetzbuchs-Paragrafen 202a (Ausspähen von Daten), 202b (Abfangen von Daten), 202c (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten), 303a (Datenveränderung ) und 303b (Computersabotage) verletzt sein könnten.

Hinweise auf absichtsvolles verbotswidriges Handeln ergeben sich unter anderem daraus, dass DigiTask den Behörde angeblich eine Einsichtnahme in den Quellcode erlaubte, wo die verbotenen Fähigkeiten leichter erkennbar sind, und aus der Diskrepanz zwischen den anfangs eingestandenen fünf und den später ans Licht gekommenen 25 Überwachungsfällen. Stefan Körner, der Landesvorsitzende der Piratenpartei in Bayern, sieht in der Strafanzeige unter anderem einen Test dafür, ob die zum Teil Beate Merk unterstehende Justiz "zu einer konsequenten Ermittlung in dem Fall fähig und willens ist oder dabei versagt". Und Aleks Lessmann, der politische Geschäftsführer der Partei ergänzt: "Es ist schon bedenklich, dass das Bundesverfassungsgericht immer wieder eingreifen muss, um gerade in Bürgerrechtsfragen die Exekutive zu zügeln. Wenn sich die Politik nicht einmal an die Vorgaben der Gerichte hält, können wir nicht mehr von einem Rechtstaat sprechen."

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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