Autor Thema: Google diverses ...  (Gelesen 4081 mal)

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Offline Jürgen

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Re: Google bald mehr wert als Microsoft
« Antwort #30 am: 17 Dezember, 2011, 07:22 »
Der Börsenwert ist eine reine Luftblase ohne jede Aussagekraft.

Der aktuelle Preis einer Aktie ist sehr stark von Verhältnis der aktuellen Nachfrage zu den aktuell zum Verkauf angebotenen Aktien abhängig.
Und der allergrößte Teil der Aktien eines Unternehmens steht regelmäßig gar nicht zum Verkauf.

Würde nun ein Großaktionär oder ein großer Teil der Kleinaktionäre gleichzeitig seine Aktien zum Verkauf anbieten, dann müsste der erzielbare Preis total zusammenbrechen.
Trotzdem wäre die Handlungsfähigkeit des Unternehmens auf seinem eigentlichen Tätigkeitsfeld zunächst überhaupt nicht betroffen.

Anders könnte es aussehen, wenn eine Übernahme und / oder spürbare Machtverschiebung innerhalb des Unternehmens resultieren würden.

Aber auch dann wäre der Wert dieses Unternehmens nicht (nur) an den gerade gehandelten Anteilen zu bemessen.

Ein Unternehmen existiert nicht allein zu dem Zweck, Teile seiner selbst zu verkaufen.
Normalerweise sollte es bestrebt sein, durch seine Tätigkeit seine eigenen Kosten einzuspielen, einschließlich angemessener Gehälter für seine Mitarbeiter, plus einen angemessenen Erlös für seine Eigentümer und Steuern.
Daran solle man es messen.

So wie eine Behausung für den Bewohner einen ganz anderen Wert darstellt als für einen Immobilienspekulanten oder eine Hypothekenbank oder einen Zwangsvollstrecker...

Wert und irgendein theoretischer Verkaufspreis sind eben nicht dasselbe.
Schon gar nicht, wenn ohnehin allenfalls ein geringer Anteil überhaupt zu diesen Konditionen zum Verkauf steht.

Jürgen
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Google feiert 15. Geburtstag mit Doodle und neuem Suchalgorithmus
« Antwort #31 am: 27 September, 2013, 12:34 »
Mit einem bunten Doodle auf der Google-Startseite feiert der Internet-Gigant den 15. Geburtstag seiner Suchmaschine. In dem Doodle verdrischt das kleine "g" aus "Google" eine Piñata, aus der es bunte Bonbons regnet. Mit dem erspielten Highscore kann man mit einem Klick bei Google+ angeben. Googles Logo wird regelmäßig durch interaktive Grafiken ausgetauscht, etwa anlässlich von Wahlen oder Großereignissen wie der Fußball-Weltmeisterschaft.

Der ganze Artikel:  http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-feiert-15-Geburtstag-mit-Doodle-und-neuem-Suchalgorithmus-1968296.html

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Hummingbird: Neuer Suchalgorithmus bei Google
« Antwort #32 am: 30 September, 2013, 10:37 »
Der neue Suchalgorithmus mit Codenamen "Hummingbird" soll es Google ermöglichen, Suchanfragen und Beziehungen zwischen Dingen besser zu verstehen. Das soll die Suchmaschine in die Lage versetzen, komplexere Suchanfragen zu verarbeiten, die von Nutzern immer häufiger gestellt werden - auch, weil immer mehr Nutzer Google auf dem Smartphone per Spracheingabe nutzen.

Der ganze Artikel

Quelle: www.golem.de
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Google - »Schmidt-faced«-Profile gegen Werbung mit Nutzerdaten
« Antwort #33 am: 13 Oktober, 2013, 10:49 »
Also ich bin dabei! :D

Zitat
Google hat seine Nutzungsbedingungen geändert und sich das Recht eingeräumt, Profilfotos- und -namen sowie +1-Empfehlungen für Werbezwecke einzusetzen. Zwar kann dem in den Einstellungen widersprochen werden, die Grundeinstellung sieht jedoch eine Erlaubnis vor.
Dagegen wehren sich nun laut cnet immer mehr Nutzer auf eine recht originelle Weise, die mehr Tätigkeit benötigt, als die Einstellungen bei Google zu verändern, und ersetzen ihr Profilbild mit dem des Google-Aufsichtsratsvorsitzenden Eric Schmidt. Das soll dafür sorgen, dass Google in den Anzeigen demnächst immer dessen Gesicht anzeigt, wenn Nutzerbilder verwendet werden sollen.
Diese »Schmidt-faced“-Anzeigen entsprechen sicher kaum den Wünschen von Google, die durch die Nutzerdaten »authentischere« Empfehlungen anzeigen wollen. Darüberhinaus ist der Begriff »Schmidt-faced« ein Wortspiel mit dem umgangssprachlichen Begriff für »ziemlich betrunken«. Wie Google auf diese Aktion reagiert, ist noch völlig offen.

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Google hortet immer mehr Softwarepatente
« Antwort #34 am: 08 Dezember, 2013, 12:02 »
Googles Haltung gegenüber Softwarepatenten hat sich in den vergangenen sechs Jahren nach dem Eintritt in den Mobilfunkmarkt mit dem offenen Betriebssystem Android deutlich verändert. Offiziell äußert sich der Internetkonzern zwar nach wie vor kritisch zu Schutzrechten auf "computerimplementierte Erfindungen" und unterstützt Bemühungen zur Reform des Systems. Parallel haben die Kalifornier aber ihr einschlägiges Portfolio deutlich ausgebaut und dürften in diesem Jahr erstmals rund 1800 US-Patente erhalten. Damit gelänge ihnen erstmals der Sprung unter die größten zehn Empfänger gewerblicher Schutzrechte in den USA, wo sie noch vor Elektronik- und IT-Größen wie General Electric oder Intel landen würden.

Google hat seine Patentaktivitäten insbesondere 2013 deutlich ausgebaut, wie das Magazin Technology Review in seiner US-Ausgabe auf Basis aktueller Statistiken des Patentamts in Washington berichtet. Mitarbeiter des Suchmaschinengiganten – ­ darunter auch dessen Gründer Sergey Brin und Larry Page ­ – erhielten momentan an jedem Arbeitstag der zuständigen Behörde 10 gewerbliche Schutzrechte, also rund 177 pro Monat. Diese bezögen sich auf alle erdenklichen digitalen Techniken, die von autonomen Autos bis zu Ballon-getriebenen Datennetzwerken reichten.

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Quelle : www.heise.de

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Google verkauft seine Kunden
« Antwort #35 am: 13 Dezember, 2013, 14:30 »
Beim Öffnen des Google-Mail-Kontos im Browser erscheint derzeit die Nachricht: "Das Laden von Bildern ist nun noch sicherer. Daher werden beim Öffnen einer Nachricht alle Bilder sofort angezeigt". Dass der weltgrößte Online-Anzeigen-Dealer damit das Tracking seiner Nutzer freischaltet, muss man sich dann selber zusammenreimen.

In HTML-Mails eingebundene Bilder lädt das Anzeigeprogramm von einem externen Server nach – und verrät dabei dem Absender, dass die Mail gerade gelesen wurde. Nebenbei erfährt er auch noch, ob der Empfänger gerade Firefox unter Windows benutzt oder die Mail zum Beispiel auf seinem iPhone gelesen hat. Das Sahnetörtchen ist die IP-Adresse der Anfrage, die sich zumindest einem Provider aber oft auch einem ungefähren Aufenthaltsort zuordnen lässt. Das sind viele gute Gründe, warum nahezu jedes E-Mail-Prgramm solche externen Bilder nicht automatisch lädt, sondern erst, wenn der Anwender ihn dazu auffordert. Ohne Zutun des Anwenders bekommt der Absender keine Informationen darüber, ob eine Mail ihr Ziel erreicht hat oder nicht.

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Google wird unheimlich
« Antwort #36 am: 15 Januar, 2014, 19:15 »
Irgendwie fand ich Google immer gut. Google hatte das Nerd-Gen; man hat gespürt, dass die Firma Dinge manchmal einfach gemacht hat, weil sie cool waren – und nicht unbedingt, weil sie betriebswirtschaftlich Sinn ergaben. Google war nicht so elitär wie Apple, nicht so bräsig wie Microsoft. Google war sympathisch.

War.

Meine Sympathie schwindet nicht nur, weil Google immer mal wieder liebgewonnene Tools einstellt (war ich wirklich der einzige, der das Latitude-Dashboard extrem praktisch fand?), sondern auch weil mir der Riese langsam Angst macht. Im Dezember hat Google Boston Dynamics gekauft, das Unternehmen, das die wohl gruseligsten Militärroboter der Gegenwart baut. Zuvor hatte Google schon sieben Roboterfirmen übernommen.


Und jetzt Nest: einen Hersteller von Thermostaten und Rauchmeldern. Das klingt im ersten Moment nicht so schrecklich wie mit 45 km/h rennende Killerkatzen, aber eben nur im ersten Moment. Nest ist einer der Vorreiter des Internet of Things – also dem wohl nicht mehr aufzuhaltenden Trend, auch Alltagsgegenständen Sensoren einzupflanzen, die ihren (und damit oft auch meinen) Status an die Herstellerserver funken. Das mag alles toll modern sein, aber in Zeiten von Abhörwahn und gehackten Servern macht mich jedes zusätzliche Gerät mit IP-Adresse unruhig.

Der Nerd in mir findet das alles auch ziemlich faszinierend; und für die Umwelt ist es natürlich auch toll, dass sich die Heizung automatisch abschaltet, wenn niemand im Haus ist. Ebenfalls toll (für Google): Nest verkauft Rauchmelder und Thermostate, die es im jeden Baumarkt für ein paar Euro gibt, für ein Vielfaches. Bislang nicht unter Hipness-Verdacht stehende Hausgeräte hat Nest zu emotional aufgeladenen Will-ich-haben-Gadgets stilisiert. Wie man sowas macht, will Google lernen; schließlich hat man schon etliche Hardwareflops hinter sich (Nexus Q, Google TV, die ersten Nexus-Handys).

Willkommen bei Skynet

Angenommen Google wird also zum erfolgreichen Hardware-Hersteller, der nicht nur Smartphones, Notebooks und Tablets baut, sondern auch Alltagsgeräte aller Art: Gibt es irgendjemanden, dem die damit verbundenen, verknüpfbaren Datenmassen nicht ein wenig unruhig machen?

Google weiß jetzt schon, was ich mir mit wem schreibe (Gmail), wo ich mich gerade aufhalte (Android), welche Websites ich besuche (Googles Tracking-Cookies). Google steuert in Zukunft meine Haustechnik (Nest), kann mein Auto fahren (Google X), sieht, was ich sehe (Glass) und hat womöglich bald auch noch die Kontrolle über eine Armada von (Haushaltshilfen?)-Robotern.

Man muss nicht unbedingt Daniel Suarez' düstere Daemon-Romane gelesen haben, um all das gruselig zu finden. Ich will damit nicht sagen, dass Google bewusst Böses im Schilde führt – aber was das Unternehmen da auf seinen Servern hortet, birgt ein enormes Missbrauchspotenzial. Google dringt in sämtliche Lebensbereiche vor. Vielleicht wird es Zeit, Larry und Sergey aus einigen davon wieder zu verbannen. In meine Heizung lasse ich sie schon mal nicht.

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Geht mir so langsam auch so  :hmm

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Re: Google wird unheimlich
« Antwort #37 am: 15 Januar, 2014, 20:32 »
Die Google/NSA Kombination wird zu einem Gruselkabinett, das alle bekannten SciFi Horror-Visionen der Überwachung übertrifft..und man kann sich nicht davor schützen. Selbst wenn man an den "sozialen Netzwerken" nicht teilnimmt, ist man mittelbar mittendrin. Zukunft der freien Entscheidung und Meinungsäußerung...mir graut vor dir!
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Offline Jürgen

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Re: Google wird unheimlich
« Antwort #38 am: 16 Januar, 2014, 03:02 »
Vergessen wir aber nicht noch andere Wissbegierige, die uns auch ganz tief in's Privateste schauen wollen.
Da wäre zunächst der bald zwangsverordnete vernetzte elektronische Stromzähler, der letztlich jede Lichtschalterei verpetzen kann, aber ebenso jede Inaktivität.
Früher oder später wird das sicher auch für Wasser- oder Gaszähler gelten.
So lassen sich schließlich auch Verdauungsergebnisse interpretieren, selbst wenn einzelne Geräte (noch) gar nicht plaudern.

Und natürlich muss man damit rechnen, dass auch diese Daten nicht (allein) von den Versorgern erhoben und ausgewertet werden, sondern dass dafür früher oder später externe IT-Dienstleister eingeschaltet werden.
So würde es mich nicht wundern, wenn sich Google bald auch in Ablesedienste hineinkauft.

Wie auch immer, sobald banale technische Geräte die An- oder Abwesenheit zuhause erfassen und verpetzen, ist für mich der Ofen endgültig aus, denn das gefährdet ganz erheblich den besonderen Schutz der Wohnung gemäß Grundgesetz.
Solange ich mich wehren kann, kommt mir so ein Schund nicht in's Haus.
Zwingt man mich aber, werde ich sofort ganz fies und bereit zu hässlicher Sabotage...
Auch andere Komponenten eines vernetzten Hauses, wie z.B. elektronische Haustürschlösser, bin ich nicht bereit zu akzeptieren, ebensowenig wie vernetzte SmartTVs.

Dafür bleibt mein Handy längst oft zuhaus oder aus, wenn ich draußen herumstromere.
Portable Apps lassen dagegen nicht mehr jeden sicher erschließen, ob und wann ich zuhause oder wo immer bin.

Der Schnüffelei müssen endlich ihre Grenzen gesetzt werden!

Jürgen
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Kartellamts-Chef macht Verlagen wenig Hoffnung im Streit mit Google
« Antwort #39 am: 22 Oktober, 2014, 17:50 »
Im Dauer-Streit zwischen einigen deutschen Verlagen und Google soll demnächst das Bundeskartellamt eine wichtige Entscheidung treffen. Behördenchef Mundt ließ bereits erkennen, in welche Richtung der Kartellamts-Spruch wohl ausfallen wird.

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hat den Hoffnungen deutscher Verleger auf Lizenzzahlungen des Suchmaschinenbetreibers Google einen Dämpfer verpasst. "Es lässt sich nur schwer aus dem Leistungsschutzgesetz ableiten, dass Google die Verlagsinhalte mehr zu nutzen hat und dafür Geld zahlen muss", sagte der Behördenchef am Mittwoch auf einer Veranstaltung der Medientage München.

Google hatte jüngst das Bundeskartellamt ersucht, den Kartellstreit mit einigen deutschen Verlagen um das Leistungsschutzrecht abschließend zu klären. In einem Brief an die Behörde bat der Konzern das Kartellamt um die Feststellung, in der Auseinandersetzung mit diesen Verlagen nicht tätig zu werden. Dabei geht es um die Frage, ob Google seine Marktstellung missbraucht, wenn es Suchergebnisse aus bestimmten Verlagen nur verkürzt darstellt, die Geld von Google für die "Snippets" verlangen.

Mundt räumte am Mittwoch jedoch auch ein, dass angesichts starker Player in der Digitalökonomie die grundsätzliche Frage gestellt werden dürfe, ob die Instrumente der Kartellwächter ausreichend seien und "ob wir schnell genug sind". Die Verwertungsgesellschaft VG Media sowie Verlage wie Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg hatten Google immer wieder vorgeworfen, in der Abwehr von Lizenzzahlungen seine dominante Stellung auf dem deutschen Markt zu missbrauchen. Google hatte das stets zurückgewiesen.

Geld von Google

In der Kontroverse geht es um den Versuch einiger Verlage in Deutschland, Geld von Google und anderen Suchmaschinen für die Darstellung von Verlagsinhalten zu erhalten. Dazu dient das Leistungsschutzrecht, das Lizenzgebühren für die Verwertung von Verlagsinhalten erlaubt. Allerdings sind kleine Textteile weiterhin kostenfrei nutzbar. Nachdem die Verlagshäuser ihre Forderungen über die Verwertungsgesellschaft VG Media gestellt hatten, reagierte Google mit einer Verkürzung der Vorschau-Inhalte. Vom 23. Oktober an sollen von Angeboten wie bild.de oder waz.de bei Google-Suchanfragen nur noch Überschriften zu sehen sein.

Medienportale aus anderen Verlagen wie spiegel.de, faz.net, zeit.de, sueddeutsche.de und auch heise.de werden dagegen weiter mit Vorschaubildern (Thumbnails) und Textanrissen (Snippets) erscheinen. Auch Sites von Burda-Beteiligungen wie focus.de und huffingtonpost.de sind nicht betroffen, da sie sich nicht von der VG Media vertreten lassen.

Quelle : www.heise.de

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Es war kaum anders zu erwarten: Die meisten in der VG Media organisierten Verlage wollen keine verkürzte Darstellung ihrer Links bei Google hinnehmen. Der Konzern lehnte zuvor eine Bitte um "Waffenruhe" ab.

Im Streit zwischen zahlreichen deutschen Verlagen um das Leistungsschutzrecht hat Google einen Etappensieg errungen. Wie die Verwertungsgesellschaft (VG) Media in der vergangenen Woche bereits angedeutet hatte, wollen die meisten in ihr organisierten Verlage keine verkürzte Darstellung ihrer Artikel in Googles Suchergebnissen hinnehmen. Die Presseverleger hätten die VG Media daher "ganz überwiegend angewiesen, ab dem 23. Oktober 2014 gegenüber Google eine widerrufliche 'Gratiseinwilligung' in die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse zu erklären", teilte die VG Media am Mittwoch mit. Die Verleger "sehen sich angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen", hieß es in der Erklärung weiter.

Der ganze Artikel

Quelle : www.golem.de

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Google tritt auf die Kostenbremse
« Antwort #41 am: 15 Juli, 2015, 14:00 »
Ruth Porat, seit Ende Mai Googles Finanzchefin, schaut nach, wo in dem Unternehmen eingespart werden kann.

Am morgigen Donnerstag gibt Google die Zahlen für das vergangene Quartal bekannt. Die Börsianer dürfen gespannt sein, denn schon im April, als die Zahlen für das erste Quartal bekannt wurden, hatte der Internetkonzern sie das sechste Mal in Folge enttäuscht. Laut einem Bericht des Wall Street Journal werde Google im Zuge des Quartalsberichts Änderungen in seiner Kostenstruktur bekannt geben.

Zudem habe der Konzern bereits begonnen, an seinen Ausgaben zu arbeiten. So seien im ersten Quartal 1819 Mitarbeiter neu eingestellt worden, so wenige wie seit dem ersten Quartal 2013 nicht mehr.

Finanzchefin am Werk

Ruth Porat, seit Ende Mai Googles Finanzchefin, sei persönlich daran beteiligt, Kosten, Abrechnungen und den Umsatz zu überprüfen. Es gehe darum, das komplexe Unternehmen effizienter zu machen.

Googles Abteilungen dürften nun nicht mehr selbstständig über Neueinstellungen entscheiden, darüber wache nun das übergeordnete Management, heißt es in dem Zeitungsbericht. So werde beispielsweise beim sozialen Netzwerk Google+ die Bremse angezogen, während die Smart-Home-Abteilung Nest stärker bedacht wurde.

Google sei weit davon entfernt, Mitarbeiter zu entlassen. Allerdings war das Unternehmen bisher auf Wachstum und aufs Experimentieren programmiert – und trete nun auf die Bremse. Das Unternehmen ist zwar auf neue Gebiete vorgestoßen wie autonome Autos, Internetzugänge für entlegene Gebiete oder die Datenbrille Google Glass, doch ergeben sich aus diesen Projekten nur geringe bis keine Erträge. Das Unternehmen lebt immer noch hauptsächlich von der Online-Werbung. Im Übergang zu einem zunehmend mobiler genutzten Internet stößt Google auf harte Konkurrenz – insbesondere Facebook.

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Kartellamt weist Beschwerde der VG Media gegen Google zurück
« Antwort #42 am: 09 September, 2015, 19:14 »
Die VG Media und einige deutsche Verlage hatten auch mit einer zweiten Kartellbeschwerde gegen Google News keinen Erfolg. Hintergrund ist der Streit ums Leistungsschutzrecht.

Im Streit um das Leistungsschutzrecht sind die deutschen Verlage zum zweiten Mal mit einer Kartell-Beschwerde gegen Google abgeblitzt. Googles Verhalten seit der Einführung des Leistungsschutzrechts gebe keinen Anlass für ein Verfahren, teilte das Bundeskartellamt am Mittwoch in Bonn mit. “Im Kern dieser Debatte steht eigentlich nicht das Kartellrecht, sondern die Frage der Reichweite des Leistungsschutzrechts”, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. “Darüber haben vor allem die Zivilgerichte zu entscheiden”.

Umstrittene Snippets

In dem Streit geht es um die Frage, ob die von Googles Nachrichtensuche übernommenen Textschnipsel ("Snippets") und Bilder von dem im Sommer 2013 eingeführten Leistungsschutzrecht für Presseverlage berührt werden und damit für Google kostenpflichtig wären. Das auf Betreiben der Verlage geschaffene Gesetz sieht zwar eine Ausnahme für “einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte” vor. Doch ist noch nicht gerichtlich geklärt, ob diese Ausnahme auch für die Snippets auf Google News gilt. Die VG Media hatte deshalb gegen Google geklagt; das Verfahren läuft noch.

Google hatte nach der Einführung des neuen Gesetzes zunächst angekündigt, Inhalte von Verlagen bei Google News auszulisten, wenn diese nicht auf ihre Ansprüche aus dem Leistungsschutzrechts verzichten. Die VG Media und zwölf deutsche Verlage hatten daraufhin eine erste Kartellbeschwerde gegen Google eingereicht. Diese hatte das Bundeskartellamt im August 2014 mit der Begründung abgewiesen, es gebe "keine hinreichenden Ansatzpunkte, um gegen Google ein förmliches Missbrauchsverfahren einzuleiten”.

Zweite Beschwerde

Inzwischen ist Google dazu übergegangen, sich bei Google News auf Überschriften zu beschränken, sollten die Verlage nicht auf ihre Ansprüche aus dem Leistungschutzrecht verzichten. Auch das verstoße "deutlich gegen das Kartellrecht", meint die VG Media. In ihrer erneuten Kartellbeschwerde argumentieren die Verlage, Google missbrauche damit seine Marktmacht. Auch der Suchmaschinenbetreiber wünscht sich eine formelle Entscheidung der Kartellwächter.

Die Kartellwächter haben die Beschwerde der Verlage nun erneut zurückgewiesen. Zwar müsse Google solche Eingriffe in Suchergebnisse aufgrund seiner Marktstärke sachlich rechtfertigen, erläuterte Mundt: “In diesem Fall war ein solcher Grund allerdings gegeben”. Angesichts des laufenden Zivilverfahren gegen Google erklärte das Kartellamt, auch ein marktbeherrschendes Unternehmen könne “kartellrechtlich nicht dazu verpflichtet werden, bei einer ungeklärten Rechtslage ein erhebliches Schadensersatzrisiko einzugehen”.

"Keine Diskriminierung"

“Das Bundeskartellamt hat klargestellt, dass Googles Reaktion auf das Leistungsschutzrecht keine Diskriminierung der von der VG Media vertretenen Verlage darstellt”, freut sich ein deutscher Google-Sprecher. “Wir begrüßen dies, denn wir möchten keine juristischen Auseinandersetzungen mit Verlagen führen.” Die VG Media sucht hingegen weiter die Auseinandersetzung. "Über Umfang und Inhalt des Anspruchs der Presseverleger entscheiden die Zivilgerichte und nicht das Bundeskartellamt", sagt Geschäftsfüher Markus Runde. "Das Presseleistungsschutzrecht gemäß § 87f UrhG ist Urheberrecht und wird zivilrechtlich durchgesetzt.“ Die Entscheidung des Bundeskartellamt sei insofern nicht maßgeblich.

Die VG Media vertritt 160 Verleger-Websites in Deutschland, darunter Angebote von Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg. Verlagsportale wie die von Spiegel, FAZ, SZ, Zeit, Handelsblatt und von Heise Medien hatten sich den Forderungen der VG Media nicht angeschlossen und Google News die Nutzung von Snippets und Thumbnails erlaubt.

Quelle : www.heise.de

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Google Home: sprachgesteuerter Lautsprecher greift Amazon an
« Antwort #43 am: 18 Mai, 2016, 19:51 »
Google hat seine eigene Wanze fürs Wohnzimmer vorgestellt: "Home" ist ein WiFi-Lautsprecher, der Befehle per Sprache empfängt. Unter anderem bucht er Tickets, steuert Smart-Home-Zubehör und beantwortet allgemeine Fragen.

Google hat mit Home einen direkten Konkurrenzen zu Amazon Echo vorgestellt. Ähnlich wie Echo handelt es sich um einen kabellosen Lautsprecher, der sich über das heimische WiFi mit dem Internet und dem eigenen Google-Account verbindet. Es reagiert auf Sprachbefehle und arbeitet mit der ebenfalls vorgestellten Assistenten-Software "Google Assistant" zusammen.

Home erledigt einfache Aufgaben wie einen Wecker oder Timer zu stellen oder eine Einkauflsliste zu schreiben, übernimmt aber auch komplexe Aufgaben wie Tickets zu bestellen oder – wie Google Now bereits zuvor – allgemeine Fragen zu beantworten. Außerdem lässt sich Googles Smart-Home-Zubehör "Nest" über Home steuern.

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Google-Messenger Allo: Privatssphäre nur auf Nachfrage
« Antwort #44 am: 21 September, 2016, 19:32 »
Vor Erscheinen der App hat Google den Privatsphäre-Fokus seines neuen Messengers Allo heftig beworben. Jetzt wird klar: Das war hauptsächlich heiße Luft. In der Praxis wird Google fast alle Nachrichten von Allo-Nutzern speichern und analysieren.

Google hat seinen neuen Smartphone-Messenger Allo veröffentlicht. Bei der Ankündigung der App auf der hauseigenen Entwicklerkonferenz I/O im Mai stand noch prominent der Privatsphäre-Aspekt auf dem Beipackzettel. Zum Erscheinen des Messengers schraubt Google die Erwartungen in dieser Hinsicht stark zurück. Im Vordergrund stehen die smarten AI-Helfer der App; Privatsphäre ist jetzt optional und muss explizit eingefordert werden.

Entgegen früherer Aussagen will Google nun doch den kompletten Chat-Verlauf der Allo-Nutzer dauerhaft speichern. Will der Anwender Nachrichten nicht auf den Servern haben, muss er diese manuell löschen. Laut Google mache man dies, um die AI-Funktionen zu verbessern, denn die funktionieren nicht gut, wenn die Google-Server das Geschriebene nicht analysieren können. Laut der Nachrichtenseite The Verge sei die Verbesserung der AI-Performance es wert, die Privatsphäre-Funktionen zu opfern.

Aber natürlich profitieren auch Strafverfolger und andere interessierte Parteien von den auf den Google-Servern zugänglichen, privaten Nutzerdaten. Ausgenommen bleiben lediglich die Ende-zu-Ende-verschlüsselten Daten des Inkognito-Modus, den Nutzer jedoch immer wieder explizit einschalten müssen. Was erfahrungsgemäß dazu führen wird, dass der Großteil aller Allo-Nachrichten auf den Servern unverschlüsselt gespeichert wird.

Quelle : www.heise.de

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