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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # IPTV / Portale / Internet TV & Radio => Thema gestartet von: Chrisse am 03 November, 2010, 23:22

Titel: Grooveshark
Beitrag von: Chrisse am 03 November, 2010, 23:22
Was haltet Ihr hiervon???

Grooveshark (http://www.grooveshark.com)

Gruß

Chrisse
Titel: Re: Grooveshark
Beitrag von: SiLæncer am 03 November, 2010, 23:27
Sieht gut aus ...so auf den ersten Blick :)

p.s. Und einen Android Client gibts wohl auch ;D :)
Titel: Re: Grooveshark
Beitrag von: mtron am 03 November, 2010, 23:47
verwende ich schon einige Zeit. Sie haben ein Recht umfangreiches Archiv und Qualität der mp3s ist im großen und ganzen auch ok ;) Ausserdem sind einige nette Clients für eine Privatkopie im Netz 8)
Titel: Re: Grooveshark
Beitrag von: oldnewbi am 21 November, 2010, 14:06
was meint ihr hier mit clients, könnt ihr mir das näherbringen?
Titel: Re: Grooveshark
Beitrag von: SiLæncer am 21 November, 2010, 15:12
Es gibt z.B. Software für mobile Engeräte (Smartphones(Palm,Nokia,Blackberry,Android)) mit denen man auch unterwegs per Grooveshark Musik hören kann ...macht natürlich nur Sinn wenn man auch ne mobile Flatrate hat ...
Titel: Re: Grooveshark
Beitrag von: mtron am 28 November, 2010, 13:09
ich verwende den Saver2. google nach "hak5 saver2" . Dieses nette Programm leitet den grooveshark stream über einen lokalen proxy um ;) Setup ist für Linux recht einfach (für Win musst du dich durch den Thread wühlen. Habs mit dem OS nie selbst probiert, sollte aber auch recht einfach sein.

Ein kleines ubuntu howto für den Saver2:

mono dependencies installieren:
sudo apt-get install libmono-accessibility2.0-cil libmono-addins-gui0.2-cil libmono-addins0.2-cil libmono-cairo2.0-cil libmono-corlib2.0-cil libmono-data-tds2.0-cil libmono-i18n-west2.0-cil libmono-posix2.0-cil libmono-security2.0-cil libmono-sharpzip2.84-cil libmono-sqlite2.0-cil libmono-system-data2.0-cil libmono-system-runtime2.0-cil libmono-system-web2.0-cil libmono-system2.0-cil libmono-uia-atkbridge1.0-cil libmono-uia-winforms1.0-cil libmono-uia3.0-cil libmono-webbrowser0.5-cil libmono-windowsbase3.0-cil libmono-winforms2.0-cil libmono-zeroconf1.0-cil libmono2.0-cil mono-2.0-gac mono-gac mono-runtime mono-winforms-a11y ubuntu-mono
Das Archiv "mono-saver2.zip" von ZigZagJoe's Website unter $home entpacken.
Dann in die dir wechseln und saver2 starten mit:

mono SProxy.exe -cl
eventuell einmalig mit dem -linux switch anstatt -cl starten damit das gui aufgeht und man die config ändern kann (Turbo Mode für Grooveshark = Download ohne abspielen mit high speed ;) und generelle Download Options wie Album/Artist/Title Ordnerstruktur ect.).

Wenn der saver dann läuft im Browser das Webfrontend unter http://127.0.0.1:8888/status (http://127.0.0.1:8888/status) aufrufen.

Jetzt muss man die proxy settings ändern damit grooveshark über den lokalen proxy umgeleitet wird. Am besten das Quick Proxy addon ( https://addons.mozilla.org/en-us/firefox/addon/1557/ ) installieren und unter "Edit - Preferences - Advanced - Network" Connection Settings Button

Die "Automatic Proxy configuration URL" auf - in meinem fall - /home/mtron/mono-saver/BrowserPAC.js setzen. (BrowserPAC.js ist teil des download Archivs, also pfad auf deine gegebenheiten anpassen)

Das wars eigentlich. Wenn man jetzt den proxy in ff mit dem button aktiviert und in einer neuen tab grooveshark.com aufmacht werden die Songs über den lokalen proxy umgeleitet und gespeichert.

Natürlich muss man die ID3 Tags noch mit easytag nachbearbeiten und ich verwende danach auch noch mp3gain mit dem terminal command
find . -type f -iname '*.mp3' -print0 | xargs -0 mp3gain -r -k
So werden alle mp3 vom momentanen Ordner incl. aller unterordner analysiert und deren lautstärke angepasst bevor ich sie in mein Musikarchiv einpflege.

Viel Spass ;)
Titel: GrooveShark im Browser steuern
Beitrag von: SiLæncer am 24 Januar, 2011, 12:27
Zwei kleine Erweiterungstipps für Nutzer von Firefox und Google Chrome, sofern diese auch GrooveShark nutzen. Wenn mein Radio nichts ordentliches dudelt, dann schaue ich ja mal bei Grooveshark vorbei – und gebe mir die Musik, auf die ich gerade Bock habe. Zum Überspringen von Beiträgen usw. muss ich allerdings immer auf die Seite wechseln, um eben die passenden Knöpfe zu klicken.

sharkZapper für Google Chrome (https://chrome.google.com/extensions/detail/dcaneijaapiiojfmgmdjeapgpapbjohb?hl=en) sorgt für Abhilfe: nach der Installation der Erweiterung könnt ihr GrooveShark aus dem Symbol für Google Chrome heraus bedienen. Sofern Cover vorhanden sind, können diese angezeigt werden. Für mich eine bequeme Möglichkeit, GrooveShark fernzusteuern. Auch für Nutzer des Firefox gibt es eine Erweiterung um GrooveShark zu bedienen, ohne in den eigentlichen Tab zu wechseln. Diese nennt sich Grooveshark Remote Control (https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/grooveshark-remote-control/). Benutzer von Windows müssen Grooveshark übrigens nicht im Browser laufen lassen, hier gibt es ja den GrooveShark Desktop Player (http://www.winmatrix.com/forums/index.php?/topic/29733-grooveshark-windows-application/) und GrooveWalrus (http://groove-walrus.turnip-town.net/dru/).
Titel: Groovedown -Musik-download
Beitrag von: yvmifi am 25 März, 2011, 09:06
Ist das herunterladen von Liedern von Grooveshark.com legal? »

Kurze Antwort ? JA!

Nun eine etwas umfangreichere Erklärung

Im Gegensatz zu üblichen P2P File Sharing Systemen, ist der komplette Inhalt auf den ihr via Groovedown zugreift legal. Downloads welche mit GrooveDown getätigt wurden können auf allen Geräten genutzt werden, sind in premium Qualität , Virus-Frei und das beste an allem ist, dass die Künstler bezahlt werden.

Grooveshark.com ist eine legale Quelle für Leute um jegliche Musik via Stream zu hören.

Grooveshark.com is a legal source for people to stream music. Die auf Grooveshark.com vertretenden Künstler ( oder deren Musiklabels ) werden für die Songs welche auf den Grooveshark Servern liegen bezahlt. Deshalb gibt es Premium/Vip Abonnements auf Grooveshark und eben die Werbung am rechten Rand um die anfallenden Kosten zu finanzieren. Du als Benutzer hast ein Recht auf eine Privatkopie .


Das beudetet ihr könnt eine Kopie für euch selbst anfertigen, solange die dafür benützte Quelle legal ist. Und da Grooveshark legale Streams anbietet, ist es euch erlaubt eine Privatkopie zu erzeugen ( Es ist nicht erlaubt diese Dateien zu verkaufen, zu teilen oder sonstwie zu veröffentlichen es ist nur für den eigenen Gebrauch).

Das bedeutet also, dass das herunterladen von Musik via Groovedown komplett legal ist. Sollte sich dies einmal ändern muss man trotzdem noch keine Angst vor Klagen und Abmahnungen haben, da Groovedown genau wie der Grooveshark.com Client agiert und es damit unmöglich ist, genau herauszufinden ob es sich um einen offiziellen Clienten oder Groovedown handelt.

.EXE ohne Installation

http://groovedown.tasteless.us/de
Titel: Google schmeißt Grooveshark-App aus dem Android Market
Beitrag von: SiLæncer am 07 April, 2011, 10:45
Die App des Internetradios Grooveshark ist nicht mehr im Android Market erhältlich. Google hat die App nach eigener Aussage entfernt, weil sie gegen die Richtlinien seines App-Stores verstößt. Genaueres sagte Google auch auf Anfrage von Grooveshark nicht.

Die App des umstrittenen Internetradios Grooveshark ist in Googles Android Market ab sofort nicht mehr verfügbar. Google hat die App mit der Begründung entfernt, sie verstoße gegen die Richtlinien des Android Market. Grooveshark äußerte sein Unverständnis: "Wir sind von Googles Maßnahme überrascht, und wir wissen nicht, gegen welche Richtlinien wir verstoßen haben." Die App ist seit fast eineinhalb Jahren im Android Market.

Das Internetradio ist seit längerem im Visier der Musikkonzerne: 2009 einigten sich Grooveshark und EMI in einem Prozess gegen den Onlinedienst darauf, einen Lizenzvertrag abzuschließen. Universal Music verklagte Grooveshark im Januar 2010 ebenfalls wegen Urheberrechtsverletzungen. Das Verfahren läuft noch. Auch andere Musikkonzerne sehen Grooveshark als Piratensender.

Der Onlinedienst bietet mehrere Millionen Musikstücke kostenlos oder per Abonnement über seinen Streamingdienst an, darunter Songs bekannter Künstler sowie unbekannte Werke. Grooveshark sieht sich als Onlinecommunity: Die Lieder werden vom Benutzer hochgeladen und gegebenenfalls bewertet. Grooveshark ähnelt den ebenfalls populären Internetradios Pandora und Last.fm.

Apple hatte die App bereits im August 2010 aus seinem App-Store entfernt, nachdem mehrere Musikkonzerne Beschwerde dagegen eingelegt hatten.

Google sieht sich immer wieder Anschuldigungen wegen Urheberrechtsverletzungen ausgesetzt. Gegenwärtig versucht der Konzern, sowohl mit einem Onlinemusikgeschäft - das bislang noch in Planung ist - als auch mit Google-TV sein Medienangebot zu erweitern.

Quelle : www.golem.de
Titel: Grooveshark wehrt sich gegen RIAA
Beitrag von: SiLæncer am 20 April, 2011, 13:31
Das Online-Musikstreaming Portal Grooveshark hat sich gegen Gerüchte gewehrt, wonach deren Geschäftspraktiken möglicherweise nicht legal wären. Im vergangenen Monaten hatte der Android Marketplace von Google die Grooveshark-App entfernt. Im vergangenen Jahr war dies auch in Apples iTunes-Store geschehen.

"Lassen Sie uns eines klarstellen: Es gibt nichts Illegales in dem, was Grooveshark den Verbrauchern zur Verfügung stellt." Eine deutliche Aussage, die von ganz oben bei Grooveshark kommt - von Senior-Vizepräsident Paul Geller. Der Online-Musikstreaming Dienst musste einige kleine Rückschläge in der Vergangenheit hinnehmen. Dreh- und Angelpunkt der Kritik ist, dass die User von Grooveshark auch Werke hochladen und Dritten zur Verfügung stellen können, deren Rechte sie nicht besitzen. Im Jahr 2009 hatte es deswegen eine Klage von EMI gegeben, später einigte man sich aber im Rahmen einer Lizenzvereinbarung.

Bereits im vergangenen Jahr wurde die Grooveshark-App aus dem iTunes-Store entfernt. Die Begründung dafür war schlicht gehalten. Die Anwendung verstoße gegen die Nutzungsbedingungen von Apple. Es dauerte Wochen, bis klar wurde, wer die Entfernung ins Rollen gebracht hatte. Das Majorlabel Universal Music hatte die App als rechtswidrig eingeschätzt.

Anfang April folgte nun Googles Android Marketplace mit einem ähnlichen Vorgehen. Plötzlich war die Grooveshark-Applikation verschwunden. Ursprünglich wollte es niemand gewesen sein. Google selbst gab keine Details heraus. Erst nach und nach wurde klar, dass die Entfernung abermals aufgrund eines "Verstoßes gegen Nutzungsbestimmungen" durchgeführt wurde. Initiiert wurde diese jedoch diesmal von der Recording Industry Association of America (RIAA).

Zwei Entfernungen mit derselben Begründung ließen eigentlich nur einen Schluss zu. Irgendetwas mit dieser Anwendung musste faul sein. Dagegen wehrt sich nun der Senior-Vizepräsident von Grooveshark, Paul Geller. In einem Statement attackiert er die Presse, die derartige Zusammenhänge hergestellt hat. Grooveshark sei in keinster Weise illegal, so sein Tenor.

Tatsache sei jedoch, dass es einen Unterschied zwischen legal und lizenziert geben würde. Da Grooveshark sich an die Gesetze hält, sei man ein legaler Dienst. Bedauerlicherweise habe man noch nicht von allen Labels Lizenzen erhalten.

Quelle : www.gulli.com
Titel: GrooveShredder: Grooveshark-Downloader für Firefox
Beitrag von: SiLæncer am 11 Mai, 2011, 13:03
Grooveshark muss ich wohl kaum noch vorstellen, oder? Ich hatte in der Vergangenheit auch schon Downloader vorgestellt, doch kaum einer funktioniert so einfach, wie die Firefox-Erweiterung GrooveShredder (https://addons.mozilla.org/en-US/firefox/addon/grooveshredder/). Sie nistet sich als Icon im Firefox ein. Ein Klick de- bzw. aktiviert sie. Möchtet ihr einen Song herunterladen, so muss die Erweiterung aktiviert sein.

Dann lädt sie automatisch jeden spielenden Song herunter. Aber denkt dran: Grooveshark ist eine Grauzone (nein, nicht illegal). Wenn ihr Künstler richtig gut findet, dann kauft deren Musik, geht auf Konzerte & Co ;)
Titel: Re: GrooveShredder: Grooveshark-Downloader für Firefox
Beitrag von: oldnewbi am 30 Mai, 2011, 17:04
seit heute funzt der grooveshredder bei mir nicht mehr, kann das jemand bestätigen?
Titel: Re: GrooveShredder: Grooveshark-Downloader für Firefox
Beitrag von: SiLæncer am 30 Mai, 2011, 17:29
Ja...scheint sich im Moment erstmal mit GrooveShredder erledigt zu haben ...vielleicht gibts ja demnächst ein Update des Add-Ons ;)
Titel: Re: GrooveShredder: Grooveshark-Downloader für Firefox
Beitrag von: oldnewbi am 30 Mai, 2011, 19:56
danke für die info sil, jepp müssen wir halt mit den alternativen leben  ;D
Titel: Cant.io (k)eine Alternative zu Grooveshark
Beitrag von: SiLæncer am 05 Juli, 2011, 16:30
Ganz gerne wird in amerikanischen Blogs jeder Shice zu Produktkillern ausgerufen, im Falle Cant.io (http://cant.io/#) wird derzeit eine Sau durchs Dorf getrieben, die ich zwar nicht als Killer von Grooveshark sehe – wohl aber als etwas Eigenes – was aber keineswegs neu ist. Während Grooveshark teilweise aus einer Grauzone heraus streamt (haben nicht mit allen Labels Verträge), nimmt Cant.io vorhandene YouTube-Videos. Da diese oftmals eben nicht von den Rechteinhabern zu YouTube hochgeladen werden, würde ich hier auch von einer Grauzone sprechen. Nicht vom Zuhörer, sondern vom Uploader.

(http://img834.imageshack.us/img834/268/cantio550x383.jpg)

Anyway – wer aus irgendwelchen Gründen Grooveshark nicht nutzen kann, um in den Genuss von Musik zu kommen, der darf sich Cant.io natürlich anschauen. Man kann ein Konto anlegen und sich die Musik in Playlisten einsortieren. Das dazugehörige Video läuft klein mit, kann auf Wunsch aber maximiert werden. Während man bei Grooveshark oftmals echte Perlen gestreamt bekommt, bietet Cant.io eben das, was auf YouTube zu finden ist – dies aber unter einer zugegebenerweise hübschen Oberfläche. Ich komme jetzt nicht auf den Namen des Players / Dienstes, weiss aber, dass es so etwas schon x-Mal vor einigen Jahren gab.
Titel: Labels verklagen Grooveshark
Beitrag von: SiLæncer am 25 Juli, 2011, 12:42
Wer gerne gestreamte Musik hört, kommt an Grooveshark eigentlich nicht vorbei. Doch der Streamingdienst hat ein großes Problem. Nach Ansicht diverser Musiker und Labels verletzt man die Urheberrechte der Kreativen. Nun hat man eine Klage gegen Grooveshark eingereicht.

Das Prinzip von Grooveshark ist nicht mit dem anderer Streaming-Websites vergleichbar. In der Regel stellt der Anbieter die Songs zur Verfügung. Die zahlende Kundschaft kann diese dann auf den heimischen PC streamen. Manchmal gibt es die Streams auch kostenlos, dafür aber werbefinanziert. Bei Grooveshark läuft das Ganze jedoch etwas anders ab, eher im Zeichen des Web 2.0.

Mitmachen lautet dort nämlich die Devise und wird auch aktiv umgesetzt. Die verfügbare Musik stammt von Grooveshark-Usern, die diese dort hochladen können. Dafür ist lediglich ein Benutzerkonto notwendig. Sobald der Track hochgeladen wurde, steht er auch allen anderen Grooveshark-Nutzern zur Verfügung. Eine interessante Variante des Filesharings, die nach Ansicht von Grooveshark absolut legal ist. Einige Labels sehen dies jedoch anders.

Deshalb haben diese vor rund einer Woche eine Klage gegen Grooveshark eingereicht. Man wirft dem Musikstreaming-Dienst Urheberrechtsverletzung und Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung vor. Die Besucher und Nutzer von Grooveshark würden die Rechte der Kläge vorsätzlich verletzen, so die Klageschrift. Grooveshark wiederum soll weder eine Lizenz, noch eine Erlaubnis oder sonstige Autorisierung durch die Kläger erhalten haben, mit denen das Streaming diverser Songs legal würde.

Für Grooveshark wird mit diesem Prozess die Luft wieder ein bisschen dünner. Urheberrechtsstreitigkeiten hat man nämlich bereits in Arbeit. So läuft parallel ein Verfahren gegen die Universal Music Group. Auch gegen EMI hätte man beinahe prozessiert, einigte sich jedoch im letzten Augenblick doch noch außergerichtlich. Auch die Grooveshark App wurde aus dem Android Market entfernt, nachdem sich die Recording Industry Association of America (RIAA) darüber beschwert hatte.

Wenn man bedenkt, in welcher Aufbruchsstimmung sich Streaming-Anbieter wie Spotify befinden, bleibt es rätselhaft, wieso dies nicht auch Grooveshark gelingt. Sicherlich bedürfte es intensiver Verhandlungen, aber eine Lizenz zum Streaming für Musik sollte sich eigentlich erreichen lassen. Die Frage ist lediglich, ob der Service dann auch noch kostenlos zur Verfügung steht. Oder nur noch für die zahlende Kundschaft.

Quelle : www.gulli.com
Titel: WinGroove: Standalone Grooveshark mit Hotkeys
Beitrag von: SiLæncer am 22 August, 2011, 20:00
WinGroove (http://www.wingrooves.com/) ist ein kostenloses Programm, welches den Musik-Streamingdienst Grooveshark in einem separatem Fenster lädt. Dieses Fenster lässt sich zum Beispiel in den Tray minimieren, auch lassen sich globale Hotekeys definieren, mit dem ihr eure Playlist abarbeiten könnt (vor, zurück, Ton aus & Co).

(http://img827.imageshack.us/img827/3234/grooveshark.jpg)

WinGroove lädt Grooveshark in der Trident-Engine des Internet Explorer und setzt ein installiertes .net-Framework 4.0 voraus. Ist dies nicht installiert, so wird automatisch nachgeladen werden. Für Leute mit “Browser eh immer auf” vielleicht unnütz, für Menschen, die Grooveshark im Hintergrund laufen haben und zudem die Mediatasten wollen, sicherlich ein Tipp :)
Titel: Re: Grooveshark
Beitrag von: oldnewbi am 27 August, 2011, 10:15
scilor's grooveshark ist ein nettes tool....
Titel: Universal verklagt Musikstreaming-Dienst Grooveshark
Beitrag von: ritschibie am 21 November, 2011, 10:36
Die Universal Music Groop geht juristisch gegen den Musikstreaming-Dienst Grooveshark vor. Am Samstag hat die weltgrößte Plattenfirma eine Copyrightklage gegen Grooveshark eingereicht, berichtete CNet. Der Vorwurf lautet, Mitarbeiter von Grooveshark hätten mehr als 100.000 Titel illegal in die Musik-Cloud des Unternehmens geladen, darunter etliche Universal-Songs.

(http://www.heise.de/imgs/18/7/3/8/1/8/9/3bbe0f9c9362df99.png)
So will Universal unter anderem Beweise dafür haben, dass Grooveshark-Chef Samuel Tarantino persönlich 1791 Songs hochgeladen habe. Das Major Label verklagt Grooveshark auf 150.000 US-Dollar Schadensersatz pro illegal hochgeladenem Universal-Song, der Streitwert beläuft sich somit mutmaßlich auf weit über Hundert Millionen US-Dollar.

Grooveshark beruft sich grundsätzlich auf die so genannte Safe-Harbor-Regelung im Digital Millennium Copyright Act. Demnach trägt das Unternehmen bis zur Kenntnisnahme keine Verantwortung für die Rechtmäßigkeit von durch Nutzer hochgeladenes Material. Dieses Geschäftsmodell hat gerade erst ein Gericht in der Causa EMi ./. MP3tunes weitgehend bestätigt. Anders würde es sich jedoch verhalten, wenn Uploads tatsächlich durch Grooveshark selbst erfolgten und Mitarbeiter systematisch Lücken im Musikkatalog des Internetradios gefüllt hätten.

Quelle: www.heise.de
Titel: Re: Grooveshark
Beitrag von: oldnewbi am 30 November, 2011, 10:46
ist streaming immer noch grauzone? ich denke lieber mal die finger davon lassen.
Titel: Re: Grooveshark
Beitrag von: Jürgen am 01 Dezember, 2011, 00:30
All shades of grey...

Es mag zwar sein, dass das Herunterladen u.U. straffrei ist bzw. i.d.R. nicht verfolgt wird.
Aber die allgemeine (Weiter-)Verbreitung von Inhalten, für die man nicht über die entsprechenden Rechte verfügt, geht auf gar keinen Fall.
Nicht bei Youtube, nicht als Broadcast vom eigenen Media-Server, nicht per Bit Torrent, einfach überhaupt nicht.

Ich erinnere mich noch, dass zu Urzeiten eine damals neue Version von ProgDVB zum ersten Mal einen Media Server enthielt, der im Auslieferzustand sofort zu senden begann, sobald irgendwas empfangen wurde.
Wie damals bei mir üblich, hatte ich die Version installiert, während ich noch im Forum eingeloggt war, um ggf. sofort Feedback zu liefern.
Plötzlich klemmte mein Modem ganz fürchterlich...
Ich habe damals die Sache kurzerhand abgebrochen, ohne mich allzu genau mit dem Ablauf auseinanderzusetzen.
Schließlich galt hier damals noch Minutentarif. Und 98SE brachte ja noch keine Firewall mit.
Hätte ich allerdings seinerzeit eine DSL-Flat gehabt, hätte ich eventuell ungeahnt meine Lieblingssender unberechtigt in die weite Welt hinaus angeboten.
Und das ist definitiv verboten.
Ob's wer gemerkt hätte? Zuviel Zufall, um's zu riskieren.

Heute aber wird definitiv gewerblich gesucht, zumindest an den populären Orten.

Jürgen
Titel: Re: Grooveshark
Beitrag von: oldnewbi am 18 Dezember, 2011, 12:33
Da wird viel diskutiert

http://www.basicthinking.de/blog/2010/10/02/wie-legal-ist-eigentlich-der-musikstreaming-dienst-grooveshark/

Ein populärer Ort ist Grooveshark wohl schon geworden, gemunkelt wird von ersten Abmahnungen

Hier noch ein Anwalt zu diesem Thema (Grooveshark bespricht er am Ende des Videos).



Titel: Grooveshark: Mobile Web-App für iOS, Android & Co in HTML5
Beitrag von: SiLæncer am 15 Januar, 2012, 12:49
Die Jungs von Grooveshark wollen sich nicht kleinkriegen lassen. Nachdem damals deren Apps aus dem Stores gekickt wurden, hat man nun kurzerhand eine HTML5-Seite (http://html5.grooveshark.com/) aufgesetzt, die sowohl auf iOS und Android genutzt werden kann. Ohne App, einfach mobile. Man kann vorgefertigte Stationen hören, Songs suchen und diese dann auch abspielen. Funktioniert wunderbar auf allen Geräten, ich selber habe es auf Android getestet – Windows Phone 7-Nutzer und alle die, die HTML5 nutzen können, sollten keine Probleme haben.

(http://img651.imageshack.us/img651/4765/climsyclipboardb.jpg)

Ein Einloggen in den eigenen Account ist bis dato anscheinend nicht möglich, oder ich bin blind. Im lokalen Netzwerk für den faulen Couchsurfer vielleicht ganz interessant, mobil unterwegs sollte man eventuelle Datenpläne bei seinem Provider bedenken.
Titel: Grooveshark schließt in Deutschland die Pforten
Beitrag von: SiLæncer am 18 Januar, 2012, 12:39
Der umstrittene Musik-Streaming-Dienst Grooveshark ist ab sofort nicht mehr in Deutschland abrufbar. Grooveshark bot gegen eine monantliche Abogebühr bisher den Vollzugriff auf über 15 Millionen Titel von PCs oder Smartphones aus an. Auf der Homepage begründet das Unternehmen den Schritt mit den in Deutschland "unverhältnismäßig hohen Betriebskosten" und verweist auf die GEMA als Schuldigen: Die Nutzer werden aufgefordert, der Verwertungsgesellschaft über einen bereitgestellten Link eine Email zukommen zu lassen und höflich auf das Herabsetzen der Streaming-Gebühren hinzuwirken. Wer die auf der deutschen Grooveshark-Seite angegebene Telefonnummer wählt, landet überraschenderweise ebenfalls bei der GEMA-Generaldirektion in Berlin. In Kürze will die GEMA nach Angaben einer Mitarbeiterin eine Presseerklärung zum Thema veröffentlichen.

(http://scr.wfcdn.de/7034/Grooveshark-Abschaltung-1326883616-0-11.jpg)

Erst Ende vergangenen Jahres war es nach zähen Verhandlungen zu einer Einigung im Streit um Streaming-Abgaben gekommen. Demnach müssen bei Abo-Angeboten zwischen 60 und 100 Cent pro Nutzer an die GEMA abgeführt werden, bei werbefinanzierten Gratisangeboten sind je nach Interaktivität des Dienstes zwischen 0,025 und 0,6 Cent pro abgespieltem Song. Die Einigung hatte den Start von Streaming-Angeboten wie iTunes Match oder dem kürzlich gestarteten Rdio erst möglich gemacht.

Grooveshark fordert seine Nutzer derweil auf, das Streaming-Angebot des ehemaligen Konkurrenten Simfy zu nutzen. Dem Medienblog Netzwertig zufolge soll dieser Empfehlung ein kürzlich geschlossener Kollaborationsvertrag beider Unternehmen zugrunde liegen. Demnach habe Grooveshark sich mit Simfy über das Aussprechen einer Kundenempfehlung geeinigt.

Grooveshark sieht sich in den USA mit Klagen konfrontiert. So soll einer der Unterhnehmensgründer persönlich urheberrechtlich geschützte Materialien auf die Server des Dienstes geladen haben, ohne die Rechte zu klären. In der Anfangszeit war Grooveshark als Online-Speicherdienst ausgelegt, auf den Nutzer beliebige Musikstücke hochladen konnten. Erst später wandelte sich der Dienst zu einem Bezahlangebot, bei dem die Kunden werbefrei auf den Gesamtpool der hochgeladenen Dateien zugreifen konnten. Dabei schließt Grooveshark weder Verträge mit Labels noch Verwertungsgesellschaften. Apple und Google haben die Grooveshark-Anwendung für iOS- und Android-Geräte wegen der unsicheren Rechtslage jeweils nach kurzer Zeit aus ihrem Online-Angebot entfernt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Grooveshark in Deutschland nutzen: so geht es
Beitrag von: SiLæncer am 18 Januar, 2012, 13:40
Hier mal ein kleiner Beitrag, wie man wieder Grooveshark in Deutschland nutzen kann. Wer den vorigen Beitrag gelesen hat, der hat ja mitbekommen, dass es in Deutschland mit Grooveshark leider Essig ist. Die Lösung ist simpel, sie nennt sich Stealthy und kommt in Form einer Erweiterung für Chrome (https://chrome.google.com/webstore/detail/ieaebnkibonmpbhdaanjkmedikadnoje) und Firefox (https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/stealthy/) daher.

(http://img849.imageshack.us/img849/6615/climsyclipboardax.jpg)

Falls etwas nicht funktioniert, dann unter Proxy Server mal zwischen Normal oder Custom switchen. Damit sollte Grooveshark dann wieder 1a funktionieren, jedenfalls tat es das gerade bei mir. Alternativ die mobile Seite von Grooveshark nutzen, über die ich letztens schrieb.
Titel: Grooveshark schließt in Deutschland die Pforten (Update)
Beitrag von: SiLæncer am 18 Januar, 2012, 17:21
Inzwischen reagierte die GEMA in mit einer schriftlichen Stellungnahme. Demzufolge habe der Anbieter seinen Dienst in Deutschland entgegen seiner Angaben nicht wegen unverhältnismäßig hoher Betriebskosten eingestellt: "Vielmehr weigert sich Grooveshark grundsätzlich, den von ihm betriebenen Dienst überhaupt in irgendeiner Form zu vergüten." Mit der GEMA habe Grooveshark bislang in keiner Form Kontakt aufgenommen.

Auch Simfy CEO Gerrit Schumann ging im Gespräch mit heise online auf Abstand zur Darstellung auf der Grooveshark-Homepage: "Wir distanzieren uns ausdrücklich von dieser Aussage und der Aufforderung, bei der GEMA vorzusprechen", so Schumann. "BITKOM und GEMA haben in den letzten Jahren viel dafür geleistet, dass endlich ein offiziell gültiger und akzeptabler Tarif für Flatrate-Angebote veröffentlicht worden ist."

Die GEMA fordert verärgerte Grooveshark-Nutzer in ihrer Presseerklärung abschließend auf, sich direkt beim Anbieter zu beschweren – in Ermangelung einer Telefonnummer über dessen Internetseite oder via Twitter.

Quelle : www.heise.de
Titel: Sperre: Grooveshark wirft GEMA Falschaussage vor
Beitrag von: ritschibie am 23 Januar, 2012, 11:32
Nachdem die Streaming-Plattform Grooveshark sich jüngst aus Deutschland zurückgezogen und auf die GEMA als Hauptschuldigen gezeigt hat, haben die Betreiber den Vorwurf zurückgewiesen, sie seien nie zur Zahlung von Tantiemen gewillt gewesen.

Paul Geller, Senior Vice President of Business Development bei Grooveshark, erklärte auf Anfrage von WinFuture.de, dass man an dem anlässlich der Schließung des Musik-Streaming-Angebots auf dessen Website veröffentlichten Statement festhalten werde. Darin heißt es, dass "zu hohe Betriebskosten" aufgrund der Forderungen der GEMA der Grund für die Aussperrung deutscher Nutzer sei.

Grooveshark habe "viele Monate in gutem Glauben mit der GEMA verhandelt", so Geller. Das Unternehmen habe einen ansehnlichen Geldbetrag als Vorauszahlung und eine großzügige Rate für die Zukunft angeboten, erklärte der für die Geschäftsentwicklung zuständige Manager. Alle gegenteiligen Behauptungen seien falsch.

Im englischen Wortlaut sagte Geller: We stand by our statement. Grooveshark negotiated in good faith for many months with Gema. We offered a considerable amount of money up front and generous rate moving forward. Any statement to the contrary is false.

Damit widerspricht Grooveshark der von der GEMA geäußerten Behauptung: Diese hatte als Reaktion auf den Vorwurf, an der Sperrung für Deutschland Schuld zu sein, gemeint, dass Grooveshark nie Bereitschaft zu Zahlungen signalisiert habe. Die Gesellschaft, welche die Interessen der Musikkomponisten in Deutschland vertritt, hatte in einer Stellungnahme zuvor angegeben, man sei noch nie in irgendeiner Form von Grooveshark kontaktiert worden.

Grooveshark hatte Millionen Musikstücke auch für deutsche User zum kostenlosen Streaming angeboten, wobei jedoch Plattenfirmen und Urheberrechtsschützer seit langem die Legalität der Plattform anzweifeln. Seit geraumer Zeit klagen deshalb alle großen Plattenfirmen der Welt gegen das US-Unternehmen. Die Grooveshark-Apps für Google Android und Apple iOS waren wegen der rechtlichen Unsicherheit schon vor geraumer Zeit aus den Software-Marktplätzen für die beiden mobilen Betriebssysteme geflogen.

Quelle: www.winfuture.de
Titel: StormFm: Grooveshark Downloader für Chrome
Beitrag von: SiLæncer am 13 April, 2012, 21:45
Schweizer Benutzer können die Chrome-Erweiterung StormFM (https://chrome.google.com/webstore/detail/efbeabpbbkahnnjalakldjfhljboclkf/reviews) nutzen um Songs von Grooveshark zu laden. Nach Installation der Erweiterung findet man die Downloadmöglichkeit direkt neben dem Titel vor. Grooveshark selber ist seit Januar in Deutschland nicht mehr erreichbar.

(http://img13.imageshack.us/img13/8281/storm550x275.jpg)

Um Grooveshark in Deutschland zum Hören von Musik zu gebrauchen, muss man mit der Erweiterung Grooveshark Germany Unlocker (https://chrome.google.com/webstore/detail/docdgimmdejoiemdafcgeodchlbllgac/related) nachhelfen. Kostenlose Alternativen findet man in Deutschland maximal in Diensten wie musicplayr, die einzelne Songs aus YouTube, Soundcloud & Co zusammenfassen. Alternativ findet man noch die werbefinanzierte Variante von Spotify vor. Oder man macht es wie ich und viele andere: man zahlt für den Dienst seiner Wahl.
Titel: Etappensiege für Grooveshark
Beitrag von: SiLæncer am 13 Juli, 2012, 11:45
Schutzbestimmungen des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) sind auch bei Werken anwendbar, die älter als 40 Jahre sind. Dies hat ein New Yorker Gericht im Fall Universal Music gegen Grooveshark entschieden und Grooveshark damit einen Etappensieg beschert. Die Safe Harbor Bestimmung des DMCA schützt US-Provider bei Einhaltung diverser Formalien vor Ansprüchen der Rechteinhaber, wenn Kunden über die Server der Provider rechtswidrig fremde Werke bereitstellen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Provider die Dateien nach konkreten Hinweisen entfernen.

Grooveshark ist eine Art YouTube für Musik; es streamt Musikdateien, die andere Nutzer zuvor bereitgestellt haben. In Deutschland ist der Dienst nicht mehr verfügbar. Vergangenes Jahr hat Universal Music (UMG) Klage gegen Grooveshark erhoben, muss sich nun aber selbst dem Vorwurf illegaler Geschäftspraktiken stellen.

Grooveshark betont, die Vorschriften des DMCA eingehalten zu haben. Geschützte Dateien seien nach Hinweisen der Rechteinhaber rasch entfernt worden. UMG wollte dieses Argument als unzulässig erklärt wissen, soweit es Werke betrifft, die vor dem 15. Februar 1972 entstanden sind. Damals trat in den USA bundesweites Copyright in Kraft, ältere Werke sind dagegen häufig durch das Common Law einzelner Bundesstaaten geschützt. Die Richterin bestätigte jetzt Groovesharks Verteidigungslinie, dass die Schutzbestimmungen des Bundesgesetzes DMCA für jede Art von Copyright gelten, auch wenn dieses nur auf dem Common Law eines Bundestaates beruhe (hier: New York). Dabei argumentierte sie auch mit dem Urteil EMI gegen MP3tunes.

Vorwürfe gegen Universal Music werden behandelt

Grooveshark wiederum wirft UMG vor, Geschäftspartner von Grooveshark illegal zum Vertragsbruch getrieben zu haben. Dies könnte gegen ein New Yorker Gesetz zum Schutz von Wettbewerb verstoßen.

So hatte Hewlett Packard (HP) auf der Grooveshark-Webseite eine Werbekampagne gebucht, diese aber vorzeitig abgebrochen. Schuld daran sollen Drohungen von UMG gewesen sein, ein Projekt zur gemeinsamen Entwicklung und Vermarktung von HP-Kopfhörern abzubrechen. Weiterhin hatte Grooveshark von der Firma INgrooves Lizenzen zum Streamen bestimmter Musiktitel erworben, darunter auch Teile des UMG-Katalogs. Dieser Vertrag wurde seitens INgrooves unerwartet suspendiert – angeblich auf Anweisung von UMG, das in INgrooves beteiligt ist.

Fast ein Jahr hatte Grooveshark darüber hinaus mit Apple verhandelt, bis eine Grooveshark-App im iTunes-Store zugelassen wurde. Aber nach nur fünf Tagen wurde die App im August 2010 wieder gelöscht, weil sich UMG beschwert hatte. Auch auf Google und MusicAds soll der Musikkonzern Druck ausgeübt haben, wenngleich mit geringerem Erfolg.

UMG wollte verhindern, dass diese Vorwürfe vor Gericht erörtert werden. Die Richterin lässt die Vorhaltungen aber zu. Denn UMG habe womöglich gar nicht versucht, seine eigenen Rechte zu schützen, als vielmehr Grooveshark ruinieren.

Von einem Urteil ist der Prozess noch weit entfernt. Ob die Vorwürfe gegen UMG stimmen oder das Verhalten rechtswidrig war, ist ebenso offen wie die Frage, ob Grooveshark wirklich alle Regeln des DMCA eingehalten hat. UMG behauptet unter anderem, Grooveshark-Mitarbeiter hätten selbst Musikdateien illegal bereitgestellt, um den Dienst attraktiver zu machen. Das wäre dann keine Handlung eines Dritten und fiele somit nicht unter den Schutz des DMCA.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Grooveshark
Beitrag von: mtron am 20 April, 2014, 15:25
Ein kleines ubuntu howto für den Saver2

der mono-saver von ZigZagJoe funktioniert noch immer super mit der aktuellen ubuntu 'trusty' 14.04 Version. Nur die mono Dependencies für Trusty sind ein wenig anders:
sudo apt-get install libmono-accessibility2.0-cil libmono-addins-gui0.2-cil libmono-addins0.2-cil libmono-cairo2.0-cil libmono-corlib2.0-cil libmono-data-tds2.0-cil libmono-i18n-west2.0-cil libmono-posix2.0-cil libmono-security2.0-cil libmono-sharpzip2.84-cil libmono-sqlite2.0-cil libmono-system-data2.0-cil libmono-system-runtime2.0-cil libmono-system-web2.0-cil libmono-windowsbase3.0-cil libmono-winforms2.0-cil libmono-zeroconf1.0-cil libmono2.0-cil mono-2.0-gac mono-gac mono-runtime ubuntu-mono
ansonsten geht alles wie gehabt :) mono-saver2.zip entpacken, im Browser den Proxy eintragen, in den root Ordner des entpackten mono-saver Archivs wechseln und mit mono Sproxy.exe -cl starten. Für Chrome Nutzer ist das TunnelSwitch addon (https://chrome.google.com/webstore/detail/tunnelswitch/nfpphleklkamlblagdkbkomjmaedanoh) empfehlenswert um schnell auf den lokalen Proxy umzuschalten.
Titel: Streamingdienst Grooveshark gibt nach Niederlage vor Gericht auf
Beitrag von: SiLæncer am 01 Mai, 2015, 12:43
Nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit der Musikindustrie und zwei schweren Schlappen vor Gericht hat Groveshark einen Vergleich geschlossen – und schaltet sich ab.

Der US-Streamingdienst Grooveshark hat nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit der Musikindustrie die Segel gestrichen. Im Rahmen eines Vergleichs vor Gericht hat Betreiber Escape Media die Website am Mittwoch vom Netz genommen und den klagenden US-Major-Labels übergeben. Auch Apps und weitere Software wandern nun in den Giftschrank der Musikindustrie.

Millionen Nutzer

Grooveshark war 2007 an den Start gegangen. Die Plattform war ein Streamingdienst, dessen Nutzer ihre eigenen Musiksammlungen hochladen konnten. Abonnenten konnten die Musik kostenlos auf verschiedene Geräte streamen, das Geschäftsmodell des Unternehmens baute auf Werbung auf. Der Katalog umfasste rund 15 Millionen Titel, auf die rund 20 Millionen Nutzer zugreifen. Vom deutschen Markt hatte sich Grooveshark Anfang 2012 zurückgezogen, nachdem dem Unternehmen offenbar die GEMA-Gebühren zu hoch waren.

Lizenzen für das Streaming hatte das Unternehmen zunächst nicht. Grooveshark berief sich auf eine Schutzklausel im US-Copyright, die Plattformbetreiber unter bestimmten Bedingungen von der Haftung für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern freistellt. Zu spät schloss das Unternehmen Lizenzverträge mit einzelnen Labels, die nach Streitigkeiten über die Konditionen zum Teil aber wieder gekündigt worden waren.

Schlappen vor Gericht

Die Musikbranche ging mehrfach gegen Grooveshark vor Gericht, wo das Unternehmen zwar ein paar Teilerfolge erringen konnte, insgesamt aber schlechte Karten hatte. Ein Gericht hielt es für erwiesen, dass Mitarbeiter des Unternehmens – darunter auch CEO Samuel Tarantino und Technikchef Joshua Greenberg – selbst Musiktitel hochgeladen haben, ohne dafür die nötigen Rechte zu besitzen. Damit war Grooveshark für Urheberrechtsverletzungen haftbar.

In einem anderen Verfahren wurde Grooveshark ebenfalls direkt für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht, weil das Unternehmen weiter Songs von EMI streamte, obwohl das Label seine Lizenz zurückgezogen hatte. Nach Ansicht des Gerichts konnte sich Grooveshark deshalb nicht auf die Copyright-Schutzklausel berufen. Damit war das Unternehmen direkt für Rechtsverletzungen auch durch seine Nutzer haftbar.

Majors triumphieren

Zwar hatten die Richter in den beiden Verfahren den Schadensersatz noch nicht festgelegt. Das hätte in die hunderte Millionen Dollar gehen können, weshalb sich das Unternehmen zu einem Vergleich gezwungen sah. Der sieht die sofortige Einstellung des Betriebs, Löschung aller Songs und die Übergabe des Betriebsvermögens an die Major-Labels Universal Music Group, Sony Music und Warner Music Group vor, wie der US-Branchenverband RIAA mitteilte.

"Das ist ein wichtiger Sieg für Künstler und die gesamte Musikbranche", jubelt die RIAA und zeigt selbst in der Stunde des Sieges wenig Größe: Der Vergleich zwingt Greenberg und Tarantino auch dazu, sich öffentlich zu entschuldigen. "Wir haben schwere Fehler begangen", müssen die Gründer auf der Website erklären. Keine Lizenzen für die Musik zu erwerben sei ein Versäumnis gewesen. "Das war falsch. Wir bitten um Entschuldigung."

Quelle : www.heise.de
Titel: Kaum geschlossen, schon wieder da: Grooveshark feiert 'Comeback'
Beitrag von: SiLæncer am 06 Mai, 2015, 13:12
Der Filesharing-Dienst Grooveshark hat am vergangenen Wochenende dichtgemacht, dem war ein jahrelanger Rechtsstreit mit der Musikindustrie zuvor gegangen. Doch nach wenigen Tagen feiert der Dienst ein Comeback. Diese Rückkehr ist aber nicht "offiziell", es ist eher ein "Klon", der aber (künftig) die gleiche Funktionalität wie das umstrittene Vorbild bieten will.

90 Prozent der Inhalte

Vor wenigen Tagen hat Grooveshark seine Pforten geschlossen, seit einigen Stunden ist der Musikdienst aber "zurück", wenn auch unter einer anderen Adresse: Grooveshark.io (und nicht mehr .com) will seinen Besuchern dasselbe Erlebnis bieten wie der Vorgänger, also Streaming sowie das Suchen und Herunterladen von Musik.

Der Macher des Nachfolgers, der unter dem Pseudonym Shark auftritt, behauptet, dass er rund 90 Prozent der Grooveshark-Inhalte klonen konnte. Das wurde begonnen, nachdem Shark erste Vermutungen hatte, dass der Dienst offline gehen könnte. Außerdem will er ein Team rekrutiert haben, das die Features von Grooveshark, darunter Playlists und Favoriten, zurückbringen soll.

Grooveshark hat jahrelang in einer Art Graubereich des Filesharing gearbeitet: So konnte man auf dem Dienst zahlreiche Urheberrechtsverstöße finden, die Macher konnten dabei stets ihren Hals aus der Schlinge ziehen, da die Uploads von Usern durchgeführt worden sind. Inhalte konnten von den Rechteinhabern per Digital Millennium Copyright Act (DMCA) beanstandet werden, was Grooveshark auch prompt befolgte.

Die Legalität des Dienstes ist bis heute rechtlich umstritten, zum Problem wurde für die Macher aber vor allem der Umstand, dass über interne Mails aufflog, dass man eigene Mitarbeiter anstiftete, als Nutzer aufzutreten und Songs hochzuladen.

Bereit für "Achterbahnfahrt"

Auch bei Grooveshark.io weiß man, dass man es nicht leicht haben wird: "Es wird eine Achterbahnfahrt werden, aber wir sind bereit dazu", sagte Shark gegenüber Boy Genius Report. Und derzeit versucht man auch, eindeutig zu signalisieren, dass man die Regeln befolgt: So gibt es keine Nutzer-Uploads und zahlreiche Disclaimer, wonach man nichts Illegales herunterladen sollte. Denn im Moment tritt die Seite in erster Linie als Suchmaschine auf und durchforstet "nur" Drittseiten nach Inhalten. Behauptet man jedenfalls.

Quelle: www.winfuture.de
Titel: Grooveshark: Musikindustrie blockiert Zugriff auf neue Domain
Beitrag von: SiLæncer am 16 Mai, 2015, 15:29
Die Betreiber der wiederauferstandenen Musiksuchmaschine wollen sich nicht von Klage beeindrucken lassen: Sie ziehen einfach um und bauen sogar ihren Dienst aus.

Nur wenige Tage nachdem der Musikstreaming-Dienst Grooveshark seinen Dienst einstellen musste, tauchte er unter gleichem Namen, aber unter der .io-Toplevel-Domain als Musiksuchmaschine wieder auf. Diese offenbar von einem ehemaligen Mitarbeiter geplante Aktion provozierte nach Angaben von Torrentfreak nun ein Unterlassungsklage gegen den Betreiber.

Die Plattenfirmen werfen dem neuen Grooveshark-Betreiber Fälscherei, Copyright-Verstöße sowie Cybersquatting vor und erwirkten die Abschaltung der neuen Adresse. Das entsprechende Schreiben an den Grooveshark-Hoster NameSheap hat Torrentfreak veröffentlicht.

Allerdings zeigt sich der Betreiber der Grooveshark-Reinkarnation von diesem "juristischen Feuerwerk" wenig beeindruckt: Derzeit führe er das Angebot unter den Toplevel-Domains .vc und .li fort. Gegenüber Torrentfreak sagte er, dass die feindliche Übernahme ihn nicht stoppen könne und er sich nicht bevormunden lasse. Stattdessen will er dagegen halten, Grooveshark weiter betreiben und ausbauen. Dazu habe er bereits weitere Entwickler angeworben.

Quelle : www.heise.de