Autor Thema: FREIE NETZE : Utopien aus Sauerkrautdosen  (Gelesen 5614 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190034
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
eco-Verband fordert endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber
« Antwort #30 am: 04 November, 2014, 19:32 »
Die Internetwirtschaft will WLAN-Betreiber endlich vom Damoklesschwert Störerhaftung befreien. Das Thema steht auf der Digitalen Agenda, aber eilig hat es die Bundesregierung nicht.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) drängt auf mehr Rechtssicherheit für die Betreiber offener WLANs. Die bisher unklaren gesetzlichen Regelungen sind nach Ansicht des Verbands Hauptursache, dass Deutschland bei öffentlichen Funknetzen im internationalen Vergleich zurückfällt. "Wir haben hier sehr, sehr wenige offene WLANs", sagte eco-Vorstand Klaus Landefeld am Dienstag in Berlin. Nach einer Erhebung des eco-Verbands sind in Deutschland nur rund 15.000 von knapp 1 Million Hotspots frei zugänglich. "Das liegt natürlich an den erheblichen Haftungsrisiken, die die Betreiber haben."

Der ganze Artikel

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190034
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
"Weniger Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber - aber nicht für alle"
« Antwort #31 am: 21 Februar, 2015, 16:08 »
Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf, um mehr Rechtssicherheit für Hotspot-Anbieter zu schaffen - allerdings mit entscheidenenden Einschränkungen. Für Freifunker könnten die Regelungen das Aus bedeuten.

Wirtschaftsverbände und der Bundesrat sehen die Bundesregierung bei der WLAN-Störerhaftung seit Langem am Zug. Jetzt möchte das federführende Bundeswirtschaftsministerium endlich Nägel mit Köpfen machen und zumindest ausgewählte WLAN-Betreiber vom Damoklesschwert der Störerhaftung befreien. So arbeitet das Haus von Sigmar Gabriel (SPD) an einem Gesetzentwurf, wonach spezielle Hotspot-Anbieter ausdrücklich die gleichen Haftungsfreistellungen genießen sollen wie gängige Internetprovider.

Anmeldung und Überprüfung

Mit dem Vorstoß soll der einschlägige Paragraph 8 Telemediengesetz (TMG) entsprechend geändert werden, berichtet "Spiegel Online". Die Privilegien sollen demnach aber nur gelten, wenn Betreiber drahtloser Netzwerke "zumutbare Maßnahmen" ergreifen, um Missbrauch etwa durch Copyright-Verstöße zu verhindern. Hotspot-Anbieter müssten "in der Regel durch Verschlüsselung" oder vergleichbare Instrumente sicherstellen, dass sich "außenstehende Dritte" keinen unberechtigten Zugriff auf ein Funknetz verschafften.

Im Kern geht es dem Wirtschaftsressort folglich um eine Anmeldung, in deren Rahmen Nutzer zudem erklären müssten, während einer Sitzung "keine Rechtsverletzungen zu begehen". Noch als derzeit in Klammern gesetzte Option bringt das Wirtschaftsministerium eine zweite massive Einschränkung der Haftungsfreistellung ins Spiel: Anbieter, die einen Zugang nicht "anlässlich einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen", müssten demnach sogar den "Namen des Nutzers kennen". Private Hotspot-Anbieter könnten ihr Netz drahtlos also nur direkt Bekannten oder anderen Dritten erst nach einer Art Ausweiskontrolle öffnen.

Aus für Freifunker?

Nicht vereinbar mit den geplanten Auflagen wäre das Modell der Freifunker, die mehr oder weniger in privaten Eigeninitiativen offene Funknetze hochziehen und dabei auf eine Registrierung oder Belehrung der Nutzer verzichten. Ein Berliner Amtsgericht hat vor Kurzem entschieden, dass sich Freifunker trotzdem auf das Providerprivileg berufen können, und so eine Filesharing-Abmahnung abgewehrt. Mit der vom Wirtschaftsministerium geplanten Änderung, die noch mit den anderen Ressorts der Bundesregierung und dem Bundestag abgestimmt werden muss, wären solche Urteile wohl Geschichte.

Prinzipiell hatte sich Schwarz-Rot schon in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, das Haftungsrisiko für Anbieter offener Funknetze zu senken. Einzelheiten blieben aber lange vage. Die Opposition brachte daher im November eine eigene Initiative in den Bundestag ein, um das Haftungsprivileg für Provider auf gewerbliche und private Hotspot-Betreiber auszudehnen. Dies erschien Vertretern der CDU/CSU-Fraktion aber als "zu simpel": einen Freifahrtschein für Urheberrechtsverletzer dürfe es nicht geben.

Verschärfung für Sharehoster

Mit der neuen Initiative will das Wirtschaftsressort auch ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag aufgreifen und die Haftung von Sharehostern verschärfen. Paragraph 10 TMG möchte das Ministerium dazu so ändern, dass die generelle Haftungsfreistellung für "besonders gefahrgeneigte Dienste" aufgehoben wird.

Darunter fasst der Entwurf etwa Anbieter, bei denen weit überwiegend Inhalte rechtswidrig gespeichert oder verwendet werden. Nicht mehr privilegiert sein sollen auch Filehoster oder Cloud-Dienste, die "durch eigene Maßnahmen gezielt die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung" fördern, mit der "Nichtverfolgbarkeit bei Rechtsverstößen" werben oder keine Möglichkeit bieten, illegale Inhalte "durch Berechtigte entfernen zu lassen".

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190034
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Freifunker kritisieren Gesetzvorschlag zur Störerhaftung
« Antwort #32 am: 07 März, 2015, 09:23 »
Der Verein Freie Netze befürchtet, dass die Vorschläge zur Neuregelung der Störerhaftung öffentliche WLAN-Zugänge unnötig beschränken: Dem Entwurf mangele es an Klarheit, Praxisnähe und Sachverstand.

Die Freifunk-Community und der Verein Freie Netze e.V. wenden sich deutlich gegen die Vorschläge zur Neuregelung der Störerhaftung: Die Vorschläge führen danach weder zu der angestrebten Rechtssicherheit, noch seien sie praktisch umsetzbar und führen auch nicht zu mehr öffentlich zugänglichen WLAN-Zugängen. Sollte der Entwurf als Gesetz verabschiedet werden, befürchten die Freifunker eine weitere Verschlechterung der aktuellen Situation.

Der ganze Artikel

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190034
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
WLAN-Gesetz: Private sollen Hotspots nur mit Bekannten teilen dürfen
« Antwort #33 am: 12 März, 2015, 15:30 »
Das Bundeswirtschaftsministerium hat seinen Gesetzesentwurf veröffentlicht, mit dem es mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen will. Das ist nicht gelungen, meint die Internetwirtschaft.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Donnerstag seinen Gesetzentwurf ins Netz gestellt, der für Betreiber öffentlicher WLANs für mehr Klarheit in der Haftungsfreiheit sorgen soll. Die schon im schwarz-roten Koalitionsvertrag gewünschten Haftungsprivilegien sollen jedoch an umfangreiche Bedingungen geknüpft werden.

Um für eventuelle Verstöße nicht haftbar gemacht werden zu können, sollen geschäftsmäßige WLAN-Betreiber oder öffentliche Einrichtungen dem Entwurf zufolge "zumutbare Maßnahmen" ergreifen, um etwa einen Urheberrechtsverstoß zu verhindern. Dazu zählt das Ministerium insbesondere "anerkannte Verschlüsselungsverfahren" gegen einen unberechtigten WLAN-Zugang. Vom Nutzer müssen die Anbieter eine Erklärung einholen, dass er "keine Rechtsverletzungen" begeht.

Bundesregierung bleibt hart

"Sonstige" Hotspot-Betreiber – also Privatpersonen oder Initiativen wie Freifunk – sollen nur von der Haftung freigestellt werden, wenn sie die Nutzer ihrer Netze namentlich kennen. Dieser geplante Absatz 5 in Paragraph 8 Telemediengesetz (TMG), der eine anonyme WLAN-Nutzung nicht von der Störerhaftung ausnimmt, stand in einem ersten Referentenentwurf vom Februar noch in Klammern. Jetzt steht fest, dass die Bundesregierung an dieser weitgehenden Einschränkung festhalten will. Die Klausel beißt sich aber mit Paragraph 13 TMG: Danach haben Diensteanbieter die Inanspruchnahme von Telemedien und ihre Bezahlung "anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist".

Mit der neuen Initiative will das Wirtschaftsressort auch eine weitere Zusage aus der Koalitionsvereinbarung aufgreifen und die Haftung von Sharehostern verschärfen. Paragraph 10 TMG soll dazu so geändert werden, dass die generelle Haftungsfreistellung für "besonders gefahrgeneigte Dienste" aufgehoben wird. Darunter fasst der Entwurf etwa Anbieter, bei denen "weit überwiegend" Inhalte rechtswidrig gespeichert oder verwendet werden. Nicht mehr privilegiert sein sollen auch Filehoster oder Cloud-Dienste, die "durch eigene Maßnahmen gezielt die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung" fördern oder keine Möglichkeit bieten, illegale Inhalte "durch Berechtigte entfernen zu lassen".

Bürokratischer Aufwand

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) sieht noch "erheblichen Nachbesserungsbedarf". Zwar begrüßt der Verband die Klarstellung, dass WLAN-Betreiber auch Zugangsanbieter im Sinne des Telemediengesetzes sind. Doch anstatt eine einfache Bereitstellung von Funknetzen zu ermöglichen und die Rechtsunsicherheit zu beseitige, schaffe die Regierung bürokratischen Aufwand und ein neues Haftungsrisiko für die WLAN-Betreiber. "Der Gesetzentwurf bleibt leider hinter unseren Erwartungen zurück", bilanziert eco-Vorstand Oliver Süme und kritisiert besonders die Neuregelung für Hoster. "Es ist völlig unklar, was unter dem neu eingeführten Begriff sogenannter 'gefahrengeneigter Dienste' zu verstehen ist."

Auch der Verein Digitale Gesellschaft, der einen Alternativvorschlag erstellt hatte und dafür auch die Opposition begeistern konnte, kritisiert den Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD): "Statt rechtssicherer Bedingungen für freie Funknetze" wolle Gabriel "neue Hürden für eine flächendeckende Versorgung mit offenem WLAN" schaffen. Privaten Betreibern würden praktisch unerfüllbare Pflichten auferlegt, so dass sie wohl auch künftig ihre Funknetze nicht für die Allgemeinheit öffneten. Zuvor hatte die Freifunk-Bewegung das erste Papier des Ressorts scharf kritisiert.

Offenes Netz bei Dobrindt

Fast zeitgleich hat das benachbarte Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur an der Invalidenstraße in Berlin einen kostenlosen Hotspot mit der Kennung "OpenWLAN BMVI" und 50 MBit/s bereitgestellt. "Mit einem Klick ist man drin, für die Anmeldung der Nutzer ist keine Registrierung nötig", verkündet das Haus von Alexander Dobrindt (CSU). Auf die ins Spiel gebrachten "zumutbaren Maßnahmen", um sicher von der Störerhaftung freigestellt zu werden, verzichtet das Verkehrsressort so. "Wir sind aber trotzdem rechtlich abgesichert", erklärte ein Sprecher des Hauses gegenüber heise online. Der Service werde von einer kleinen Berliner Telekommunikationsfirma betrieben, für die andere Verpflichtungen gälten.

Quelle : www.heise.de



 :O Schwachsinn 5

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190034
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
STÖRERHAFTUNG: Regierung versteht WLAN-Verschlüsselung nicht
« Antwort #34 am: 08 April, 2015, 16:26 »
Das Wirtschaftsministerium erklärt ausführlich das geplante Gesetz zur Abschaffung der Störerhaftung - wobei deutlich wird, dass einige Regelungen nur vorgeschoben sind und WLAN-Hotspots durch Freifunker und Private verhindert werden sollen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit einem ausführlichen Frage- und Antwortkatalog auf die Kritik am Gesetzentwurf zur Störerhaftung reagiert. Allerdings machen die Erläuterungen der Regierung klar: Die geplanten Regelungen sind teilweise in sich widersprüchlich und können die damit vorgesehenen Ziele nicht erfüllen. Das gilt für die Verschlüsselungspflicht von WLAN-Betreibern und die Frage, wer einen WLAN-Hotspot "geschäftsmäßig" betreibt. Die Freifunker sehen ihre Kritik daher bestätigt.

Das Wirtschaftsministerium begründet die Pflicht zur Verschlüsselung unter anderem damit, dass diese "vor allem dem Interesse des WLAN-Betreibers selbst" diene. "Sie verhindert, dass Unbefugte über seinen Internet-Zugang surfen und auf seine Dateien zugreifen können. Darüber hinaus dient die Verschlüsselung dem Schutz des Kommunikationsgeheimnisses", heißt es in Punkt 5 der FAQ. Eine Argumentation, die wenig schlüssig ist und bei der das Ministerium nach Ansicht der Freifunker zwei grundlegend verschiedene Dinge vermischt: IT-Sicherheit und die Frage der Haftung.

Verschlüsselung kein Schutz vor Ausspähung

Denn die Verschlüsselung verhindert zunächst, dass überhaupt jemand Fremdes das WLAN nutzen kann. Das dient derzeit zwar der Rechtssicherheit, denn der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2010 privaten Anschlussinhabern eine Pflicht zur Verschlüsselung auferlegt. Doch der Gesetzentwurf soll schließlich eine breiteres Angebot für "geschäftsmäßig" betriebene WLAN-Hotspots ermöglichen, die nun die Pflichten erfüllen sollen, die der BGH lediglich für private Anbieter aufgestellt hat. Freifunker können sich hingegen nach einem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg bereits jetzt auf das Providerprivileg berufen - ohne Verschlüsselung. Das Ministerium bügelt dieses Urteil aber in Punkt 11 mit dem Verweis ab, es handele sich um eine von vielen "uneinheitlichen untergerichtlichen Entscheidungen".

Da solche "geschäftsmäßigen" Betreiber das WLAN-Passwort offensiv verbreiten werden, ist der Kreis der Befugten ohnehin kaum einzuschränken. Unsinnig ist zudem die Behauptung, dass diese Befugten mit Hilfe des Passwortes auf die Daten des Betreibers zugreifen können. Wer ein öffentliches WLAN anbietet, sollte auf andere Weise dafür sorgen, dass seine privaten Daten vor dem Zugriff über das Funknetz geschützt sind. Moderne Router wie die Fritzbox bieten dazu beispielsweise einen Gastzugang an, der ein zusätzliches Funknetz mit separaten Sicherheitseinstellungen zur Verfügung stellt. Zudem weist Netzpolitik.org zu Recht darauf hin, dass die Verschlüsselung dann keinen Schutz des Kommunikationsgeheimnisses biete, wenn der Schlüssel bekannt ist. Abhörsicherheit erreicht dann nur die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation vom Rechner aus.

Freifunker sind "geschäftsmäßige Anbieter"

An mehreren Stellen geht das Ministerium in den FAQ auf die Situation der Freifunker ein. "Ob ein Freifunkverein privater oder geschäftsmäßiger WLAN-Anbieter ist, kommt auf den Einzelfall an", heißt es in Punkt 2. Über die Art der Betätigung könnte unter anderem die Satzung Aufschluss geben. Das Ministerium geht aber davon aus, "dass Freifunker ihr WLAN in der Regel wiederholt und auf Dauer zur Verfügung stellen, also geschäftsmäßig tätig sind". Folgt man der Argumentation der Regierung, könnten auch Privatpersonen sich darauf berufen, ihr WLAN geschäftsmäßig zu betreiben. Ausschlaggebendes Kriterium ist demnach eine "nachhaltige Tätigkeit", die "auf Wiederholung gerichtet und auf eine gewisse Dauer angelegt ist". Als nicht geschäftsmäßig gelte hingegen die "nur gelegentliche private Betätigung". Unklar dürfte dabei aber sein, wie diese "nachhaltige Tätigkeit" nachgewiesen wird.

Wer demnach als Privatperson sein WLAN dauerhaft zur Verfügung stellt, müsste nicht die zusätzliche Auflage erfüllen und die Namen der Nutzer kennen. Allerdings versichert das Ministerium mehrfach, dass die Namen weder protokolliert, registriert oder anderweitig erfasst werden müssten. "Private WLAN-Anbieter müssen im Zeitpunkt der WLAN-Überlassung nur den Namen des Nutzers kennen. Dies dürfte im privaten Umfeld regelmäßig der Fall sein", heißt es in Punkt 1. Wie eine solche Kenntnis in einem möglichen Gerichtsverfahren nachgewiesen werden kann, erwähnt das Ministerium jedoch nicht. Letztlich müsste sich der private Anbieter wohl doch die Namen der WLAN-Nutzer notieren, um deren Kenntnis "im Zeitpunkt der WLAN-Überlassung" nachweisen zu können.

Schutz des geistigen Eigentums als Grund

Das Ministerium begründet die Auflagen für WLAN-Betreiber damit, das Recht am geistigen Eigentum durchsetzen zu wollen. "Die vollständige Abschaffung der Störerhaftung hieße, dass jeder über das WLAN eines anderen ins Internet gehen, auf dessen Daten zugreifen und Urheberrechtsverletzungen oder Straftaten begehen könnte", heißt es in Punkt 10. Diese Argumentation lassen die Freifunker jedoch nicht gelten. "Es bleibt aber unklar, wie denn mit den von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen das Interesse der Inhaber von Urheberrechten und der Strafverfolgung geschützt wird. Wie sollen denn mit den Maßnahmen Rechtsverletzungen verhindert oder verfolgt werden?", fragt der Jurist und IT-Experte Reto Mantz. In der Tat gibt es genügend Möglichkeiten, als nicht registrierter Nutzer über ein verschlüsseltes WLAN urheberrechtlich geschützte Daten herunterzuladen.

Nach Ansicht von Mantz zielt der Entwurf "auf ein Weniger an WLAN-Nutzung ab, weil über WLANs Rechtsverletzungen begangen werden könnten". Das Gesetz werde zu einem WLAN-Sterben führen, wenn es nicht einfach ignoriert oder umgangen werde, schreibt Mantz. Es sei daher besser, dass es nicht komme.

Ob der Entwurf in dieser Form vom Kabinett beschlossen wird und anschließend den Bundestag passiert, ist aber noch nicht sicher. Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) twitterte am Dienstag: "Für freies WLAN braucht es ein Ende der Störerhaftung. Wir setzen uns in Berlin dafür ein." Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil antwortete darauf nur knapp: "Überzeugt das Innenministerium!" Bleibt die Bundesregierung bei ihrem Entwurf, sollte sie ihn aber zumindest mit überzeugenderen Argumenten begründen.

Quelle : www.golem.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190034
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Unitymedia: Bis Jahresende Gratis-WLAN in 100 Städten
« Antwort #35 am: 17 Juli, 2015, 14:43 »
Kabelnetzbetreiber Unitymedia will die 100 größten Städte in Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen mit Hotspots ausstatten. Den Auftakt macht Düsseldorf, wo es allerdings schon Alternativen wie den Freifunk gibt.

Die 100 größten Städte in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg sollen bis Jahresende mit kostenlosem WLAN versorgt werden. Das hat der Kabelnetzbetreiber Unitymedia am Freitag in Düsseldorf bestätigt. Dies seien Städte ab etwa 50.000 Einwohnern. Rund 1000 Hotspots sollen in stark frequentierten Zonen in Betrieb gehen.

Als erste Stadt ist Düsseldorf am Start. Dort werden am 3. August 33 Unitymedia-Hotspots zur Verfügung gestellt. Pro Nutzer stehen 100 MB Datenkapazität mit einer Geschwindigkeit von 10 Mbit/s pro Tag zur Verfügung, danach wird auf 64 Kbit/s gedrosselt. Für die Nutzung sei eine einmalige Registrierung erforderlich.

Allerdings gibt es in Düsseldorf bereits Alternativen dazu: Der Außenwerber Wall AG bietet 52 Hotspots mit kostenlosem WLAN an. Wer keine kommerziellen Anbieter mag, kann auch auf das kostenlose WLAN der örtlichen Freifunk-Initiative zugreifen. Laut Angaben der Freifunker stehen aktuell 200 Hotspots in der Stadt zur Verfügung, eine Registrierung zur Nutzung ist nicht nötig.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190034
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Im Bundesrat formiert sich Widerstand gegen das WLAN-Gesetz
« Antwort #36 am: 31 Oktober, 2015, 15:39 »
Ausschüsse der Länderkammer fordern, Hotspot-Anbieter grundsätzlich von der Störerhaftung auszuschließen. Gestrichen werden soll ihnen zufolge ferner eine Klausel, die "gefahrgeneigte Dienste" speziell in die Verantwortung nehmen will.

Der Bundesrat wird sich kommende Woche voraussichtlich dafür aussprechen, den umstrittenen WLAN-Gesetzentwurf der Bundesregierung in Kernpunkten zu korrigieren. So fordern der Wirtschafts-, der Rechts- und der Kulturausschuss der Länderkammer, Hotspot-Betreiber ganz vom Damoklesschwert der Störerhaftung zu befreien. Diese dürften nicht verpflichtet werden, Sicherungsmaßnahmen wie eine Routerverschlüsselung vorzunehmen und Nutzer zum Einwilligen in Vertragsbedingungen zu verdonnern.

Eine entsprechende Initiative hatte der thüringische Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) Anfang der Woche angekündigt. Die Mitglieder der Ausschüsse begründen ihre Initiative damit, dass die Bundesregierung unbestimmte Rechtsbegriffe einführe, die weiterhin durch die Gerichte ausgelegt werden müssten. So werde die derzeitige Rechtslage nicht verbessert und das Ziel nicht erreicht, mehr öffentlichen WLAN-Zugängen den Boden zu bereiten. Dagegen seien nachteilige Auswirkungen auf die Strafverfolgung genauso wenig zu erwarten wie eine Zunahme von Urheberrechtsverletzungen, denn die Bedeutung von Filesharing sei gesunken.

Die Störerhaftung soll den drei Gremien zufolge nur für den Fall nicht ausgeschlossen werden, wenn ein Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen. Eine solche Kooperation sei nicht schutzwürdig.

Der Wirtschafts- und der Kulturausschuss empfehlen zudem, die umstrittene "Vermutungsregel" zu streichen. Mit dieser Klausel will die Bundesregierung die Haftung für "gefahrgeneigte Dienste" wie Filehoster oder Cloud-Dienste generell verschärfen, was die Internetwirtschaft scharf kritisiert. Die Fachpolitiker der Länder befürchten, dass sich der Ansatz negativ auf die Medienvielfalt und die Meinungsfreiheit auswirken könnte.

Der Bundesrat stimmt am kommenden Freitag über seine Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben ab. Ganz verhindern kann er dieses nicht, falls der Bundestag sein Plädoyer nicht berücksichtigen sollte, aber zumindest ausbremsen.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190034
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
WLAN-Gesetz: Netzpolitiker der Koalition offen für Änderungen
« Antwort #37 am: 03 Dezember, 2015, 19:04 »
Kompromiss auf der Zielgerade? Kurz vor der ersten Lesung des umstrittenen WLAN-Gesetzes gehen zumindest die Netzpolitiker der Koalitionsfraktionen auf einige Forderungen der Kritiker ein.

In den Streit um das heftig kritisierte WLAN-Gesetz der schwarz-roten Regierungskoalition kommt Bewegung: Nachdem Netzaktivisten, die Bundestagsopposition, zahlreiche Wirtschaftsverbände und zuletzt auch der Bundesrat sowie die EU-Kommission gegen den Entwurf des neuen Telemediengesetzes Sturm gelaufen waren, signalisierten am Donnerstag zumindest die Netzpolitiker von SPD und CDU/CSU Verhandlungsbereitschaft.

“Noch nicht in Stein gemeißelt”

"Wir wollen das Potenzial von freien WLAN-Netzen heben, und das wird mit dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht erfüllt. Da muss es zu Verbesserungen kommen", sagte der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Klingbeil, der TextilWirtschaft (dfv Mediengruppe). Auch sein netzpolitischer Kollege von der Unionsfraktion, Thomas Jarzombek, argumentierte in diese Richtung: "Natürlich wird an dem Gesetz noch gearbeitet", teilte er der Fachzeitschrift mit. "Wir werden uns bestimmte Teile noch einmal genau angucken. Das ist noch nicht in Stein gemeißelt."

Der aktuelle Entwurf steht am Donnerstagabend auf der Tagesordnung des Bundestages und soll zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. In dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden die Betreiber von Drahtlosnetzen, die ihr WLAN für die Öffentlichkeit anbieten möchten, verpflichtet, ihre Netze gegen unberechtigte Zugriffe zu sichern. Außerdem müssen die Nutzer eine Erklärung abgeben, dass sie den Hotspot nicht für Rechtsverstöße nutzen. Die Hotspot-Betreiber laufen sonst Gefahr, für Rechtsverletzungen der Anwender zu haften. Mit diesen Einschränkungen wollte die Bundesregierung verhindern, dass offene WLAN-Netze zu Einfallstoren für anonyme Kriminalität und Urheberrechtsverletzungen im Internet werden.

“Praxisferner” Entwurf

Insbesondere die Anmeldepflicht für Nutzer wird von Kritikern als praxisfern bezeichnet. Klingbeil sieht das auch so: "Einfach das Netz anklicken und man ist drin. Das ist meine Idealvorstellung", sagte er der TextilWirtschaft. Der SPD-Netzpolitiker will in den kommenden Wochen Gespräche mit den Abgeordneten der Union führen, um Nachbesserungen zu beschließen. Jarzombek, der ebenfalls noch Prüfbedarf sieht, ist dazu grundsätzlich bereit. Es dürfe nicht zu einer Registrierungspflicht kommen, sagte der CDU-Netzpolitiker der dpa.

Der Gesetzesentwurf war zuvor auf harsche Kritik von Netzaktivisten gestoßen: "Der Kabinettsentwurf zur WLAN-Störerhaftung verspielt digitale Chancen zugunsten einer kruden Sicherheitsesoterik", erklärte etwa Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190034
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Störerhaftung: Massive Kritik am WLAN-Gesetzentwurf der Regierung
« Antwort #38 am: 04 Dezember, 2015, 18:37 »
Die Opposition warnte zur 1. Lesung des Entwurfs des Bundeskabinetts für mehr Rechtssicherheit von Hotspot-Anbietern vor einem netzpolitischen Rückschritt. Auch die Koalition sieht Korrekturbedarf, wobei die Richtung aber vage bleibt.

Die Bundesregierung hat sich mit ihrem Vorhaben, WLAN-Anbieter nur unter bestimmten Umständen von der Störerhaftung zu befreien, im Bundestag keine Freunde gemacht. Vertreter aller Fraktionen machten zur 1. Lesung des Gesetzentwurfs am Donnerstagabend deutlich, dass dieser korrigiert werden müsse. Zu einem echten Schlagabtausch kam es aber nicht, da die Reden wegen der vorgerückten Stunde nur zu Protokoll gegeben wurden.

Steine auf dem Weg zu offenen Funknetzen

Die Linke Halina Wawzyniak appellierte an Schwarz-Rot, den vom Bundesgerichtshof (BGH) fabrizierten "Unsinn" der Fremdhaftung endlich komplett abzuschaffen. Erfreut seien allein große Anbieter wie die Deutsche Telekom, "die nun ihre teuren Produkte schön verkaufen können", ärgerte sich Wawzyniak. Schließlich würden insbesondere Privatpersonen von den vorgesehenen Auflagen für offene drahtlose Netzwerke verunsichert. Besonders schlimm sei, dass die Regierung Freifunkern, die gerade etwa Flüchtlingsheime mit dringend benötigtem Internet per WLAN versorgten, noch mehr Steine in den Weg legen wolle. Wawzyniak empfahl der Koalition, den bislang von ihr abgelehnten Vorschlag der Opposition zu dem Thema zu lesen.

Die Regierung wolle offenbar nur dafür sorgen, "dass es bald weniger statt mehr offene Funknetze gibt", monierte Grünen-Netzexperte Konstantin von Notz. Damit habe sie sich heillos im "Neuland" verlaufen und drohe offen gegen EU-Recht sowie eventuell auch gegen das Grundgesetz zu verstoßen.

"Wir müssen nacharbeiten"

Hansjörg Durz meldete für die CDU/CSU-Fraktion noch "intensiven Diskussionsbedarf" an. Es werde zu berücksichtigen sein, ob der angestrebte Zweck tatsächlich erfüllt werde und ob legale Geschäftsmodelle beeinträchtigt würden. Die Union wolle "die Auswirkungen auf sämtliche Dienste der Branche unter die Lupe nehmen" und für ein "ausgewogenes System an Verantwortlichkeiten" sorgen. Dabei sei auch das BGH-Urteil zu Websperren einzubeziehen.

"Wir müssen nacharbeiten", ergänzte der CDU-Abgeordnete Axel Knoerig. Öffentliche WLAN-Angebote sollten praktikabel sein, aber auch Datensicherheit und Urheberrechtsschutz berücksichtigen. Zudem seien "bereits getätigte Investitionen unserer Wirtschaft" in solche Systeme zu sichern. Auch sollten Sicherheitsbehörden für Ermittlungen zugreifen können.

"Betreiber von öffentlichen WLANs dürfen künftig nicht mehr für fremde Rechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden", forderte Marcus Held von der SPD-Fraktion. "Die zahlreichen Freifunkinitiativen dürfen wir nicht im Regen stehen lassen." Die Störerhaftung müsse daher endlich abgeschafft werden. Der SPD-Netzexperte Lars Klingbeil hofft, auch den Koalitionspartner davon überzeugen zu können, "dass die Ängste vor offenen WLAN-Netzen unbegründet sind" und es "dadurch nicht zu massenhaften Urheberrechtsverletzungen kommt".

Bedenken der EU-Kommission, Kritik von Freifunkern

Die EU-Kommission hat in einer ersten Analyse des Gesetzentwurfs zu bedenken gegeben, dass die vorgesehenen Pflichten für Hotspot-Betreiber sowie die geplante verschärfte Haftung für "gefahrgeneigte Dienste" gegen die E-Commerce-Richtlinie verstoßen könnten. Zudem würden die Anbieter in ihrer Berufsfreiheit beschränkt, heißt es in dem Papier, das Netzpolitik.org im Wortlaut veröffentlicht hat. Dies sei mit der europäischen Grundrechte-Charta nicht vereinbar.

Der Förderverein freie Netzwerke beklagte, dass der Entwurf im Gegensatz zu den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Zielen nicht zu mehr Rechtssicherheit für Funknetzwerke führen und Deutschland bei der Digitalisierung weiter ausbremsen werde. Selbst Urheberrechtsverletzungen wären damit nicht besser verfolgbar.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190034
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Störerhaftung: EuGH mischt in Freifunker-Verfahren mit
« Antwort #39 am: 09 Dezember, 2015, 16:51 »
Ein Münchner Freifunker wehrt sich dagegen, für eine über sein offenes WLAN begangene Rechtsverletzung verantwortlich gemacht zu werden. Der Fall mit Tragweite beschäftigt auch den Europäischen Gerichtshof.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschäftigt sich mit der Haftungsfrage für Betreiber öffentlicher Funknetze (Az. C-484/14). Anlass ist ein Verfahren vor dem Münchner Landgericht, in dem sich Freifunker und Pirat Tobias McFadden gegen Ansprüche von Sony Music wehrt. Die Musikfirma fordert 800 Euro von dem Veranstaltungstechniker, weil jemand über dessen offenes WLAN illegal ein Musikstück heruntergeladen haben soll. McFadden hat gegen diese Forderung von Sony Music geklagt.

Grundsätzliche Bedeutung

Die Richter in dem Münchner Verfahren haben den EuGH eingeschaltet, um den europäischen Rechtsrahmen zu klären. Das Landgericht geht davon aus, dass Dritte die Urheberrechtsverletzung begangen haben und will wissen, ob EU-Gesetze eine Verantwortlichkeit des WLAN-Betreibers ausschließen. Dem Verfahren wird grundsätzliche Bedeutung beigemessen, weshalb die Piratenpartei den Kläger finanziell unterstützt. Das Urteil des EuGH wird daher mit Spannung erwartet. Allerdings ist mit der Entscheidung erst in einigen Monaten zu rechnen.

In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch sprachen sich McFaddens Anwälte entschieden gegen die sogenannte Störerhaftung aus. Wenn WLAN-Hotspots generell zwangsweise verschlüsselt werden müssten, hätte dies zur Folge, “dass sich jegliches öffentliches WLAN in öffentlichen Einrichtungen, Geschäftszentren, Beherbergungsbetrieben, Gaststätten, Museen in ein privates WLAN verwandeln würde”.

Übertriebene Maßnahmen

Es sei auch nicht angemessen, Anbieter eines Hotspots zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen zu verurteilen und ihnen die Wahl der Mittel zu überlassen. Im Zweifelsfall würde der WLAN-Diensteanbieter übertriebene Maßnahmen ergreifen, um eine Haftung auszuschließen, was sich auf die Grundrechte des Nutzers im Hinblick auf den Datenschutz und die Informationsfreiheit negativ auswirke.

Unterdessen versucht die Bundesregierung, die für WLAN-Betreiber unsichere Rechtslage zu ändern. Der Entwurf sieht vor, dass Betreiber öffentlicher WLANs nicht näher definierte “zumutbare Maßnahmen” gegen Missbrauch ergreifen sollen, um unter Umständen in den Genuss des im Telemediengesetz (TMG) verankerten Haftungsprivilegs für Provider zu kommen. Laut Bundesregierung komme dafür etwa "die Verschlüsselung des Routers" oder "eine freiwillige Registrierung der Nutzer" in Betracht.

“Krude Sicherheitsesoterik”

Der Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium von Sigmar Gabriel (SPD) stößt allerdings vielerseits auf heftige Kritik, weil er aus Rücksichtnahme auf die Copyright-Lobby einen Spagat versuche, der zu weiteren Unsicherheiten führe. Kritiker fordern, Betreibern öffentlicher Funknetze ohne Wenn und Aber das Haftungsprivileg eines Providers zuzubilligen.

"Der Kabinettsentwurf zur WLAN-Störerhaftung verspielt digitale Chancen zugunsten einer kruden Sicherheitsesoterik", meint etwa Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft. Auch die Opposition, der Bundesrat und die EU-Kommission drängen auf Änderungen des Gesetzesentwurfs. Zuletzt hatten Netzpolitiker der Koalition signalisiert, dass man über Änderungen reden könnte. Ein klares Urteil des EuGH dürfte die Meinungsbildung der Politiker beeinflussen.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190034
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Experten fordern umfangreiche Korrekturen am WLAN-Gesetzentwurf
« Antwort #40 am: 17 Dezember, 2015, 13:44 »
Fast alle Sachverständigen haben sich bei einer Anhörung gegen die geplanten Regeln zur Störerhaftung bei WLAN-Anbietern und "gefahrgeneigten Diensten" ausgesprochen. Die Initiative sei unpraktikabel und europarechtswidrig.

Experten ließen in einer Anhörung im Bundestag am Mittwoch kaum ein gutes Haar am umstrittenen Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung das Telemediengesetz (TMG) ändern und Bedingungen für die Haftungsfreistellung für Hotspot-Betreiber aufstellt.

Die Bedeutung offener WLANs könne etwa für bestimmte Regionen und den Tourismus "kaum überschätzt werden", erläuterte der Berliner Richter Ulf Buermeyer. Die Initiative sei aber nicht geeignet, die bestehende Rechtsunsicherheit für entsprechende Anbieter zu beseitigen.

Zumutbare Sicherungsmaßnahmen

Laut dem Gesetzentwurf müssten Betreiber ihre Hotspots auf "zumutbare" Weise vor Rechtsverletzungen schützen, um in den Genuss des Haftungsprivilegs für Provider aus dem TMG zu kommen. Dafür könnte der Router verschlüsselt oder der Nutzer freiwillig registriert werden. WLAN-Anbieter müssten von ihren Nutzern zudem eine Erklärung einholen, dass diese keine Rechtsverletzungen begehen wollten. Eine solche "Vorschaltseite" mit einer "Rechtstreue-Erklärung" sei so gut wie unwirksam, meinte Buermeyer.

Andererseits würde die Vorschrift bei Freifunkern mit offenen Hotspots zumindest größere Programmierarbeiten erfordern. Letztlich gebe es in deren Netzen aber nur berechtige Nutzer, sodass es fraglich sei, ob diese Betreiber überhaupt privilegiert seien. Der Richter warnte daher deutlich davor, den Entwurf "Gesetz werden zu lassen".

Im stillen Kämmerlein

Andere Möglichkeiten, das Internet anonym zu nutzen, gebe es heute bereits viele, erläuterte Buermeyer. Schon im Mobilfunk entfalle letztlich eine Identifizierung, sodass offene WLAN-Knoten an diesem Punkt kaum mehr ins Gewicht fielen. Rechtswidrige Dinge im öffentlichem Raum zu tun, sei zudem deutlich gefährlicher als im stillen Kämmerlein zu handeln.

Erfahrungen zeigten auch, dass offene WLAN nicht spezifisch für Rechtsverletzungen genutzt werden. Buermeyer plädierte daher für den Vorschlag des Bundesrats, Hotspot-Anbieter weitgehender von der Störerhaftung freizustellen und keine zusätzlichen Sicherungen zu verlangen. Bei öffentlichen WLAN-Diensten bringe eine Verschlüsselung "aus Sicherheitssicht keinen Vorteil", konstatierte auch Dirk Häger vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Ein Zugangsschutz sei dort "nicht so relevant". Wer einen Hotspot zuhause betreibe, müsse diesen aber verschlüsseln und "fremde Leute außen vorhalten". In diesem Umfeld "einfach nur ein WLAN völlig ungesichert hinzustellen", sei auch nach dem TMG oder dem Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten.

Störerhaftung abschaffen

Der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting plädierte ebenfalls dafür, die Störerhaftung für Hotspot-Betreiber "voraussetzungslos abzuschaffen". Sonst werde sich WLAN im öffentlichen Raum nicht so entwickeln, wie das in anderen europäischen Ländern der Fall sei. Der von der Bundesregierung wohl gemeinte Passwortschutz werde auch nicht zum "glorreichen Rückgang von Rechtsverletzungen" führen.

Ulrich Meier von der Firma hotsplots, die Produkte für den WLAN-Betrieb anbietet, hatte nichts gegen den Gesetzentwurf einzuwenden. Der Hotspot-Ausbau komme hierzulande "sehr gut voran", auch wenn es wenig "freie" Funknetze ohne Verschlüsselung und Passwort gebe. Post von Abmahnanwälten habe das Unternehmen noch nie bekommen, nur Ermittler fragen an. Dabei sei es aber wohl nicht in erster Linie um Urheberrechtsverletzungen gegangen.

Anonymität "nicht ein Recht per se"

Der Göttinger Medien- und Telekommunikationsrechtler Gerald Spindler bezeichnete die Klausel zu den Sicherungsmaßnahmen weder als "sehr hilfreich" noch als "besonders schädlich". Er sei kein Freund der deutschen Störerhaftung, aber respektiere die geltende Rechtsprechung. Anonymität sei hierzulande "nicht ein Recht per se", erläuterte der Professor seine Linie zu Äußerungsmöglichkeiten im Netz ohne Klarnamen. Sie gehöre "abgewogen im Rahmen der Meinungsfreiheit und von Rechtsverletzungen". Dabei seien auch Schutzpflichten des Staates gegenüber Betroffenen zu beachten.

Spindler kritisierte, dass es derzeit keinerlei Anreize für Provider gebe, eine Rechtsverfolgung durchzusetzen. Einig waren sich alle Juristen vor Ort, dass der von der Regierung geplante Paragraph europarechtswidrig sei, wonach Filehoster, Cloud-Lösungen oder Anbieter pseudonymer oder anonymer Telemediendienste von vornherein als besonders "gefahrgeneigt" eingestuft und haftungsrechtlich nicht mehr privilegiert werden sollen. "Die Vorschrift regt die Phantasie des Anwalts auf Rechteinhaberseite an", gab Härting zu bedenken. Wenn ein Mandant sich etwa durch etwas gestört fühle, was auf einem Ärzteportal über ihn berichtet werde, könnte er damit den Betreiber des Bewertungsportals in Anspruch nehmen.

Deep Packet Inspection

Dies führe zu einem "ganz neuen Ansatz für alle, die mit der Störerhaftung nicht durchdringen." Ein Host-Provider käme damit nicht mehr umhin, die bei ihm gespeicherten Daten "konsequent zu überwachen", warnte Buermeyer. Dies sei auch mit dem Grundgesetz kaum zu vereinbaren. Nötig wäre, den gesamten Datenverkehr mit "Deep Packet Inspection" zu durchleuchten, ergänzte Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft. Ein Anbieter müsste im ganzen Internet prüfen, ob rechtswidrig Links auf die bei ihm vorgehaltenen Inhalte gesetzt würden.

Die geplanten "Vermutungstatbestände" seien so abstrakt und weit formuliert, "dass sie zu lange anhaltenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Rechteinhabern und Zugangsprovidern führen", prophezeite der Kölner Rechtsanwalt Dieter Frey auf Basis eines von ihm erstellten Gutachtens. Er plädierte dafür, jetzt nur WLAN-Anbieter haftungsrechtlich mit großen Zugangsprovidern gleichzustellen und sonst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu diesem Komplex abzuwarten, das nächstes Jahr ansteht.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190034
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
"Regeln zur WLAN-Störerhaftung verfehlen Ziele komplett"
« Antwort #41 am: 07 Januar, 2016, 16:37 »
WLAN-Anbieter sollten nicht für Rechtsverletzung ihrer Nutzer haften, "auch nicht im Rahmen der Störerhaftung“, fordert der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD in einem Positionspapier.

Die Kritik an den in einer Gesetzesnovelle geplanten Regeln zur WLAN-Störerhaftung reißt nicht ab. Diesmal kommt sie von innerhalb der großen Koalition – Mitglieder der SPD-Fraktion sehen den Entwurf als gänzlich unzureichend an. Die geschaffenen Rechtsbegriffe seien zu unbestimmt, die gewünschte Rechtssicherheit werde verfehlt und in Konsequenz werde damit eher von offenem WLAN abgeschreckt, lautet das Ergebnis eines siebenseitigen Papiers des SPD-Arbeitskreises Urheberrecht.

Auch die geplanten Regelungen zu "gefahrgeneigten Diensten“, die auf bewusst urheberrechtsverletzende Dienste abzielen, verfehlten ihren Zweck. Insgesamt würdigen die Autoren zwar die schwierige Kompromissfindung hinter dem Entwurf, drängen aber darauf, dass bestimmte Paragraphen des Entwurfs grundlegend überarbeitet werden. Das neue Telemediengesetz müsse klarstellen, dass "WLAN-Anbieter als Accessprovider nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften, auch nicht im Rahmen der Störerhaftung“.

Missbrauch unwahrscheinlich?

Hintergrund ist die aktuell auf Bundesebene laufende Novelle des Telemediengesetzes, die auch Regeln zur Störerhaftung enthält. Laut denen sollen auch künftig WLAN-Betreiber für Fehlverhalten ihrer Internetnutzer haften müssen. Nur wenn sie bestimmte technische Sicherungen verwenden, stehen sie nicht mehr in der Haftung – doch diese erfordern etwa größere Programmierarbeiten.

Außerdem sollen Nutzer einer Rechtstreueerklärung zustimmen. Die Rechteverletzung über Hotspots wird von Experten aber als eher unbedeutend eingestuft. Rechtswidrige Dinge im öffentlichem Raum zu tun sei deutlich gefährlicher als im stillen Kämmerlein zu handeln, meint der Berliner Richter Ulf Buermeyer. Dafür spricht auch ein seit 2012 laufender Versuch mit offenen Hotspots der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, auf den in dem SPD-Papier verwiesen wird. Bei diesem sei es bislang noch zu keinem einzigem Missbrauchsfall durch die WLAN-Nutzer gekommen.

Bundesrat für Freistellung

Neben dem SPD-Arbeitskreis hatten bereits mehrere Experten in einer Bundestagsanhörung den Entwurf zerpflückt, auch die Opposition fand wenig Gutes darin. Es werde damit eher für weniger denn für mehr offenes WLAN gesorgt, befürchten viele. Kritik kam auch aus der Wirtschaft: Störerhaftung sei nicht kundenfreundlich und somit schlecht für den Einzelhandel, der WLAN anbieten wolle, hieß es kürzlich etwa vom Handelsverband Baden-Württemberg. Der Bundesrat hatte bereits im vergangenen November vorgeschlagen, Hotspot-Anbieter weitgehender von der Störerhaftung freizustellen und keine zusätzlichen Sicherungen zu verlangen.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190034
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
WLAN und Störerhaftung: Die Fronten sind verhärtet
« Antwort #42 am: 15 April, 2016, 16:05 »
Die Koalition kommt bei der geplanten Reform des Telemediengesetzes nicht zu Potte. In der Regierung wächst offenbar der Widerstand gegen eine Vorschaltseite für Hotspots, doch die CDU/CSU-Fraktion will hier nicht locker lassen.

Vertreter der großen Koalition schieben sich gegenseitig die Schuld zu, warum es beim WLAN-Gesetz nicht vorangeht. "Es gibt keinen abgestimmten Text, wir warten auf die SPD", heißt es aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Aus SPD-Kreisen ist dagegen zu hören: "Die Union hält uns drei Stöckchen hin und erwartet, dass wir darüber springen."

Im Prinzip sind sich CDU/CSU und SPD einig, dass die Anbieter offener Funknetze von der Störerhaftung befreit werden sollen. Umkämpft bleibt aber, wie weit der Gesetzgeber dabei gehen soll. Die von der Bundesregierung vorgesehene Pflicht für Hotspot-Betreiber, Sicherungen wie eine Routerverschlüsselung einzubauen, ist zwar so gut wie vom Tisch. CDU/CSU drängen aber weiter darauf, dass Nutzer zumindest über eine Vorschaltseite in Vertragsbedingungen einwilligen müssten, um insbesondere Urheberrechtsverletzungen einzudämmen. Alles andere sei nicht mit der EU-Richtlinie zur zivilrechtlichen Copyright-Durchsetzung zu vereinbaren.

Hass besser bekämpfen

Auch will die CDU/CSU einen erweiterten Auskunftsanspruch im Telemediengesetz. Der Bundesrat hat sich im Lauf des Verfahrens dafür stark gemacht, dass eBay, Facebook, Google und andere Online-Dienste Bestands- und Nutzungsdaten auch zum Schutz von Persönlichkeitsrechten herausgeben müssen. Damit wollen die Länder es unter anderem ermöglichen, Hassbotschaften, Hetze oder Mobbing vor allem in sozialen Netzwerken und Online-Foren besser zu bekämpfen. Die Rechtsexpertin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) hatte im Dezember noch erklärt, dass dies derzeit nicht diskutiert werde. Mittlerweile hat die Fraktion den Anspruch aber doch aufgenommen.

Weiter bestehen CDU und CSU auf einem Entschließungsantrag. Damit wollen sie einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Haftung für "gefahrgeneigte Dienste" wie Filehoster oder Cloud-Dienste im Gegensatz zum Regierungsentwurf nicht generell verschärft werden soll. Das Thema würde mit der Resolution weiter auf der Agenda der Koalition bleiben.

Verhärtete Fronten

Wenig erfreut sind CDU/CSU nun, dass Vermerke von Fachleuten der Bundesministerien für Justiz, Wirtschaft und Inneres an die Presse gedrungen sind, die sich angeblich für komplett offenes WLAN aussprechen. Laut Süddeutscher Zeitung bezeichnen es Experten als fraglich, ob "eine gesetzliche Auflage zum Schutz des Zugangs zum WLAN" überhaupt zulässig sei. Damit stünde auch die von Unionsabgeordneten gewünschte Vorschaltseite auf der Kippe.

Die Fronten in der Koalition sind trotzdem verhärtet, eine für Donnerstag geplante Berichterstatterrunde zu dem Gesetzesvorhaben fiel aus und soll in der nächsten Sitzungswoche nachgeholt werden. In der Union verbreitet sich Ansicht, dass es die SPD offenbar nicht mehr sonderlich eilig habe und auf das baldige Urteil des Europäischen Gerichtshofs setze. Dort stehen die Weichen in Richtung Aus für die Störerhaftung. "Der internetpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Thomas Jarzombek, meint hingegen, der ausstehende Beschluss der Luxemburger Richter werde sich wohl nur auf gewerbliche Hotspot-Betreiber beziehen, private Anbieter und Nutzer blieben außen vor.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190034
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Die Hotspot-Wüste lebt: Freude über Ende der WLAN-Störerhaftung
« Antwort #43 am: 11 Mai, 2016, 15:59 »
Nach langem Gezanke hat sich die Koalition darauf geeinigt, offenen Funknetzen den Weg zu ebnen. IT- und Providerverbände sprechen von einer "überaus guten Nachricht". Einen Haken gibt es aber noch.

Die Ansage von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat gewirkt: Schwarz-Rot hat sich am Mittwochmorgen auf die lange umstrittene Reform des Telemediengesetzes (TMG) geeinigt, mit der Hotspot-Betreiber möglichst weit von der Störerhaftung befreit werden sollen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in den abschließenden Gesprächen ihre Forderung aufgegeben, dass Nutzer zumindest über eine Vorschaltseite in Vertragsbedingungen einwilligen müssten, um vor allem Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen.

"Endlich Rechtssicherheit"

Die Regierungsfraktionen haben sich darauf verständigt, dass WLAN-Anbieter als klassische Zugangsanbieter anzusehen sind. Damit können sie die allgemeinen Haftungsprivilegien für Provider beanspruchen und müssen das Nutzerverhalten nicht vorsorglich im Blick behalten. Es werde "endlich Rechtssicherheit für alle WLAN-Betreiber geschaffen" und der Weg für offene Funknetze hierzulande freigemacht, schreiben die SPD-Netzpolitiker Christian Flisek, Lars Klingbeil und Marcus Held in einem gemeinsamen Blogeintrag

Unionssprecher hatten zu bedenken gegeben, dass das Ende der Störerhaftung wohl nur gewerbliche Anbieter für sich reklamieren könnten. "Da das deutsche Recht keine Unterscheidung zwischen gewerblichen oder privaten Anbietern kennt, gilt diese Klarstellung für alle Betreiber, die ein freies WLAN anbieten", halten die SPD-Experten dagegen. Die Privilegien umfassten horizontal sowohl die straf-, die verwaltungs- wie auch die zivilrechtliche Haftung, sodass Abmahnungen wegen Rechtsverstößen von Nutzern weitgehend ausgeschlossen sein sollten.

Noch ein Haken

Die Sache hat aber noch einen Haken: Man werde wohl noch abwarten müssen, ob Richter es genauso sähen, dass die Anbieter nicht mehr in Anspruch genommen werden könnten, heißt es einschränkend in SPD-Kreisen. Gerichte könnten zudem weiter Websperren anordnen.

Den umstrittenen Paragraphen aus dem Regierungspapier, wonach die Haftung für "gefahrgeneigte Dienste" wie Filehoster oder Cloud-Dienste generell verschärft werden sollte, hat die Koalition in einen Entschließungsantrag umgewandelt. Die Bundesregierung soll demnach auf EU-Ebene anregen, ob der Rechtsrahmen für Hostprovider auch angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) überarbeitet werden muss, "um illegalen Plattformen wirksam begegnen zu können".

Der ganze Artikel

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190034
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Bericht: Gabriel will WLAN-Gesetz nachbessern
« Antwort #44 am: 19 Oktober, 2016, 17:30 »
Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet offenbar schon erste Änderungen am neuen Telemediengesetz vor. Anbieter unverschlüsselter Hotspots wie zum Beispiel Cafés sollen mehr Rechtssicherheit vor Abmahnungen bekommen.

Knapp drei Monate nach dem Inkrafttreten des neuen Telemediengesetzes zum Schutz der Hotspot-Anbieter vor Abmahn-Anwälten sieht das Bundeswirtschaftsministerium bereits Bedarf für Nachbesserungen. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der Rheinischen Post. Danach soll in einem neuen Gesetzentwurf geregelt werden, dass Betreiber unverschlüsselter WLANs wie Hotels oder Cafés nicht mehr die Kosten für Abmahnungen tragen müssen, wenn ein Gast etwa illegale Inhalte herunterlädt. Zudem will Ressortchef Sigmar Gabriel (SPD) klarstellen, dass Betreiber nicht verpflichtet werden dürfen, ihr Netz zu verschlüsseln.

Das Ministerium reagiere damit auf das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur so genannten Störerhaftung. In dem konkreten Fall war der Betreiber eines offenen Funknetzes, Tobias McFadden, zwar davon befreit worden, für den illegalen Download eines Songs Schadenersatz und Abmahnkosten zahlen zu müssen. Der EuGH erklärte aber gleichzeitig, dass im Falle einer Rechtsverletzung von dem WLAN-Betreiber verlangt werden könne, den Zugang künftig mit einem Passwort zu sichern.

"Alle Hürden für freies WLAN müssen weg"

"Anders als von den Koalitionen in der Gesetzesbegründung zur Änderung des Telemediengesetzes beabsichtigt, wendet der EuGH das Haftungsprivileg nicht auf Unterlassungsansprüche an", erklärte der Sprecher. Der EuGH habe zudem klargestellt, dass ein Passwortschutz, bei dem die Nutzer ihre Identität offenbaren müssen, zulässig sein kann.

In dem Änderungsentwurf heißt es nun: "Diensteanbieter (...) dürfen nicht verpflichtet werden, Nutzer zu registrieren oder ihr Netz zu schließen oder zu verschlüsseln". Der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Klingbeil, unterstützt das Vorhaben. "Abmahnkosten und Verschlüsselungspflichten dürfen nicht entstehen. Alle Hürden für freies WLAN müssen weg", sagte Klingbeil der Rheinischen Post. Er gehe davon aus, dass auch die Union dazu bereit sei. Der Änderungsentwurf soll vom Ministerium nun zügig in der Bundesregierung abgestimmt werden.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )