Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 32408 mal)

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Keine Internetsperren bei Urheberrechtsverstößen
« Antwort #15 am: 30 Januar, 2009, 17:52 »
Das Bundesjustizministerium strebt weiterhin kein System der "abgestuften Erwiderung" auf illegale Filesharing-Aktivitäten an, wie es in Frankreich momentan zur Diskussion steht. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich am Dienstag zu einem vertraulichen Gespräch mit Vertretern größerer Provider und dem eco-Verband getroffen, wobei es laut Einladung auch um Fragen zur Übernahme der sogenannten Olivennes-Vereinbarung gehen sollte. Die Zugangsanbieter und Zypries waren sich in der trauten Runde, über die nur wenig nach außen drang, aber einig, dass es für den Versand von Warnhinweisen durch die Provider und das Kappen des Netzzugangs in Wiederholungsfällen derzeit hierzulande keinen gesetzlichen Spielraum gibt.

Das Justizministerium hatte im Herbst gravierende Bedenken gegen das französische Modell vorgebracht, da dieses gegen die hiesigen Bestimmungen zum Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis verstoßen dürfte. Die Branche stieß daher mit ihrer Ablehnung des auch in Großbritannien erwogenen 3-Strikes-Systems auf offene Ohren. Der Austausch sei "erfolgreich" verlaufen, hieß es in Branchenkreisen. Die Provider planen jetzt gemeinsame Geschäftsmodelle mit Inhalteanbietern. Sie hoffen auf einfachere und gerechtere Lizenzbedingungen, um legale Download-Plattformen attraktiver zu machen.

In Irland konnte die Musikindustrie indes einen Punktsieg erzielen. So hat sich der Internetanbieter Eircom in seinem Rechtsstreit mit den großen Plattenfirmen EMI, Sony BMG, Universal und Warner laut Irish Times darauf geeinigt, ein 3-Strikes-System zu testen. Wenn die Musikindustrie künftig einen Eircom-Kunden als Urheberrechtsverletzer ausmacht, will der Provider dem Betroffenen zwei Warnmitteilungen schicken und beim dritten Mal den Internetzugang sperren. Eine Einspruchsmöglichkeit soll es nicht geben. Zuvor wollten die Labels erreichen, dass Eircom illegale Downloads mithilfe technischer Lösungen wie Filtersoftware unterbindet und dazu die Netzkommunikation großflächig überwacht.

Nun setzt die Musikindustrie darauf, auch andere irische Provider auf das System der abgestuften Erwiderung zu eichen. Auch hierzulande soll das Modell Schule machen, wünschen sich deutsche Branchenvertreter und begrüßten die Einigung in Irland. "Immer mehr Länder in der EU und weltweit sehen im Versand von Warnhinweisen in Verbindung mit Sanktionen einen effizienten Weg zur Eindämmung der Internetpiraterie", erklärte Stefan Michalk vom Bundesverbandes Musikindustrie. Nur in Deutschland gebe es in dieser Frage kaum Fortschritte, weshalb der Branche weiterhin nur die Alternative bliebe, juristisch gegen "Internetpiraten" vorzugehen.

Quelle : www.heise.de

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Weg frei für Forderung nach Internetsperren
« Antwort #16 am: 07 Februar, 2009, 13:50 »
Die Präsidentenkonferenz des EU-Parlaments hat mit den Stimmen von Konservativen und Sozialisten am gestrigen Donnerstag beschlossen, dass der umstrittene Bericht von Manuel Medina Ortega zur "Harmonisierung des Urheberrechts" dem Plenum unverändert im März zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Anders als üblich, sollen die Abgeordneten nun keine Änderungsanträge einbringen dürfen und nicht einmal Gelegenheit zur Aussprache erhalten. Der Report spricht sich gemäß der Fassung des federführenden Rechtsausschusses für den Aufbau eines Systems zur "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verstöße bis hin zu Internetsperren ("3 Strikes") und den Einsatz netzseitiger Filter zur Unterscheidung "zwischen legalen und raubkopierten Produkten" im Internet aus. Zudem sollen Provider stärker mit Rechteinhabern kooperieren.

Eva Lichtenberger, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der Grünen im EU-Parlament, will der Absegnung der weitgehenden Empfehlungen nicht tatenlos zusehen. "Es ist inakzeptabel, dass ein so wichtiger Bericht mit brisanten Vorschlägen zum Urheberrecht im Internet ohne demokratische Debatte im Plenum des Europäischen Parlaments beschlossen werden soll", moniert die Österreicherin. Diese Entscheidung der Vorsitzenden der großen Fraktionen der Europäischen Volkspartei (EVP) und der Sozialisten sei ein weiterer Beleg "für den zunehmenden Verfall der demokratischen Kultur dieses Hauses". Immer häufiger würden zwischen den großen Fraktionen und Lobbygruppen ausgemachte Deals durch Umgehung von öffentlichen Debatten an den Abgeordneten vorbei geschleust.

Empört zeigt sich Lichtenberger darüber, dass mit der Initiative "exakt jene Passagen" aus dem Paket zur Novellierung der Telekommunikationsregulierung wieder auf den Tisch kämen, die das Parlament mit großen Mehrheiten bei der ersten Lesung gestrichen oder geändert habe. "Statt Filterpflicht und Internet-Sperren brauchen wir aber die Einführung neuer, auf die Internet-Welt abgestimmter Rechtsmodelle für den Schutz der Urheberrechte unter Wahrung von Grundrechten wie Schutz der Privatsphäre und Datenschutz", betont die Grüne. Zugleich versicherte sie, dass ihre Fraktion nun alle Möglichkeiten ausschöpfen wolle, um eine Einbringung von Änderungsanträgen doch noch zu ermöglichen.

Quelle : www.heise.de

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Internetsperren ohne gesetzliche Vorlage
« Antwort #17 am: 13 Februar, 2009, 14:24 »
CCC veröffentlicht Vertragsentwurf zur Internetzensur

Die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) geforderten Internetsperren sollen zunächst ohne gesetzliche Regelung umgesetzt werden. Provider sollen eine vom BKA werktäglich übermittelte Sperrliste innerhalb von sechs Stunden umsetzen.
Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht den Entwurf des Vertrages, den das BKA mit den Internet-Service-Providern (ISPs) zur Umsetzung von Internetsperren schließen möchte. Die dem CCC zugespielte Vereinbarung sei den Providern bereits unterschriftsreif zugestellt worden und verpflichtet sie, ihren Kunden den Zugang zur Sperrliste von Domains zu verwehren.

In anderen europäischen Staaten, in denen Sperrlisten in die Öffentlichkeit gelangten, konnten Konsumenten von Kinderpornografie damit gezielt entsprechende Angebote suchen. Oliver J. Süme vom Eco-Verband hatte am 12. Februar 2009 während der Expertenbefragung des Unterausschusses Neue Medien des Deutschen Bundestags erklärt, dass sich die Sperrliste Thailands mit "drei gezielten Suchbegriffen von jedermann über Google finden" ließe.

Die ISP sollen sich nun verpflichten, die jeden Werktag vom BKA übermittelten Zensurlisten geheim zu halten und die gelisteten Domains innerhalb von sechs Stunden zu sperren. Der CCC kritisiert, dass es durch die Geheimhaltung nicht möglich sei, Rechtsmittel gegen die Listung von Domains durch das BKA einzulegen. Süme hatte deshalb eine Gesetzesänderung statt Geheimverträgen für die Eco-Mitgliedsunternehmen gefordert.

Der CCC kritisiert, dass nicht direkt polizeilich gegen die auf der Zensurliste gelisteten Urheber ermittelt wird. Diese sitzen jedoch im Ausland, argumentiert das BKA. Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie ist in etwa der Hälfte aller Staaten weltweit nicht strafbar.

Die Hacker-Vereinigung schließt daraus, dass nicht die tatsächliche Bekämpfung der Kinderpornografie und der Schutz der Kinder im Vordergrund steht, sondern die Schaffung einer Zensurinfrastruktur: "Es wird deutlich, dass das Bundesinnenministerium mit dem Thema Kinderpornografie und der Flankierung durch Familienministerin von der Leyen offenbar einen Bereich herausgesucht hat, mit dem am ehesten gesellschaftliche Akzeptanz für Sperrmaßnahmen erreicht werden kann. Wenn aber eine solche Infrastruktur erst einmal vorhanden ist, wird eine Ausweitung auf andere Themenbereiche – seien es sogenannte terroristische Propaganda oder Verstöße gegen Urheberrechtsbestimmungen – ein Leichtes sein", sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn.

Auch Guido Brinkel vom Bitkom hatte im Unterausschuss Neue Medien Befürchtungen zum Ausdruck gebracht, dass einmal errichtete Internetsperren auch "Begehrlichkeiten wecken könnten, diese gegen Urheberrechtsverstöße und Glückspiel einzusetzen".

Quelle : www.golem.de

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Keine Bilder aus Protest gegen Internetsperrungen
« Antwort #18 am: 16 Februar, 2009, 16:33 »
Neuseeländische Blogger und Nutzer ersetzen Bilder durch schwarze Flächen

Neuseeländische Aktivisten haben zum Protest gegen die von der Regierung beschlossenen Internetsperrungen aufgerufen. Sie wollen Bilder auf ihren Websites, Blogs und Social-Networking-Seiten schwärzen.
Während andere Länder, darunter Großbritannien, von Internetsperrungen gegen Tauschbörsennutzer wieder abkommen, hält Neuseeland daran fest. Dort tritt am 28. Februar 2009 ein neues Urheberrecht in Kraft. Danach kann ein Rechteinhaber von einem Provider verlangen, einem Nutzer, der wiederholt das Urheberrecht verletzt, den Internetzugang zu sperren. Einer richterlichen Überprüfung bedarf die Sperrung nicht.

Das Gesetz erkläre Nutzer schon auf eine bloße Anschuldigung hin für schuldig, kritisiert die Aktivistengruppe Creative Freedom. Aus Protest gegen das Gesetz hat sie deshalb die Woche vom 16. bis zum 23. Februar 2009 zur "Internet Blackout Week NZ" erklärt. Die Teilnehmer an der Onlinedemonstration sollen auf ihren Websites, Blogs und Social-Networking-Seiten alle Bilder schwärzen. Außerdem sollen die Nutzer eine Petition gegen das Gesetz unterzeichnen.

Laut Creative Freedom haben sich knapp 6.000 Nutzer bereiterklärt, an dem Protest teilzunehmen. Prominente Unterstützung haben die Aktivisten von dem britischen Schriftsteller und Schauspieler Stephen Fry, der sein Foto in seinem Twitter-Account durch eine schwarze Fläche ersetzt hat.

Quelle : www.golem.de

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Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat sich in einer erneuten Stellungnahme zur laufenden Novellierung des EU-Telecom-Pakets entschieden gegen Bestimmungen zum Kappen von Internetverbindungen nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen in einem "3 Strikes"-Verfahren ausgesprochen (PDF-Datei). Vielmehr drängt er auf die Wiedereinführung des Änderungsantrags 138 des EU-Parlaments an der Rahmenrichtlinie zur Regulierung des Telekommunikationsmarkts. Damit wollten die Abgeordneten sicher stellen, dass "Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer" nur nach Einschaltung der Justizbehörden erfolgen dürften. Der EU-Rat strich diese Passage Ende November aus seiner Position zu dem Reformvorhaben. Beide Seiten arbeiten derzeit an einer gemeinsamen Linie.

Gegen die von Rat und Parlament geforderte verstärkte "Kooperation" zwischen Internetprovidern und der Unterhaltungsindustrie hat Hustinx prinzipiell nichts einzuwenden, solange es dabei um den Versand allgemeiner Copyright- oder Sicherheitshinweise an die Nutzer gehe. Persönliche Anschreiben an Surfer, die sich angeblich Urheberrechtsverstöße zuschulden kommen lassen haben, sowie Androhungen von Internetsperren lehnt der Datenschützer dagegen ab. Auf jeden Fall müsste eine systematische Überwachung der Nutzung etwa durch "Deep Packet"-Kontrollverfahren ausgeschlossen werden.

Skeptisch beäugt Hustinx zudem Bestimmungen von Providern zum "Verkehrsmanagement" in ihren Netzen. Auch hier verweist er darauf, dass gemäß Artikel 5 der ebenfalls in das Novellierungsverfahren eingeschlossenen Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation ein Abhören oder Abfangen der Kommunikation und darauf bezogener Verkehrsdaten ohne Einwilligung der Nutzer rechtswidrig sei. Die Haltung des Rats zu diesem Punkt bedürfe einer entsprechenden Klarstellung.

Wie zuvor Hustinx hat sich unterdessen auch die "Artikel 29"-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme (PDF-Datei) gegen den Vorstoß des Ministerrates ausgesprochen, Zugangs- und Diensteanbietern die Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten zu erlauben, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Funktion und Sicherheit des Netzwerks "unbedingt notwendig" ist. Zur Begründung heißt es, dass die Bedingungen zur Datenspeicherung beziehungsweise Löschvorschriften und Möglichkeiten für nationale Ausnahmen bereits ausreichend in der Datenschutzrichtlinie festgelegt seien. Eine ergänzende Regelung sei daher unnötig.

Im Bezug auf immer wieder aufkommende Debatten über die datenschutzrechtliche Stellung von IP-Adressen betont die Arbeitsgruppe, dass die Netzkennungen im Allgemeinen als persönliche, besonderen Schutzvorkehrungen unterliegende Daten anzusehen seien. Nur für den Fall, dass ein Provider eine Beziehbarkeit auf einen Nutzer ausschließen könne, sei IP-Adressen dieser Status abzuerkennen. Ferner führen die Hüter der Privatsphäre aus, dass die Browsereinstellungen allein nicht als Einwilligung etwa in die Verarbeitung von Daten aus Cookies verstanden werden könne. Für eine Nutzung brauche es eine zusätzliche Information der Nutzer. Die Datenschützertruppe macht sich ferner für umfassende Aufklärungspflichten von Unternehmen oder Behörden über Sicherheitspannen und Datenverluste stark. Hier müssten die unterschiedlichen Vorgaben des Rats und des Parlaments auf hohem Niveau vereinheitlicht werden.

Quelle : www.heise.de

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Kommenden Dienstag wollen EU-Abgeordnete mit Vertretern der Kommission und des Rats versuchen, im sogenannten Trilog-Verfahren eine gemeinsame Linie zur heftig umkämpften Novellierung des EU-Telecom-Pakets auszuhandeln. Die hauptsächlichen Streitpunkte sind laut Helga Trüpel, grüne Vizechefin des Kulturausschusses im EU-Parlament, der mögliche Einschluss von Verfahren einer "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße, die Frequenzpolitik und die Kompetenzen der Kommission beziehungsweise der nationalen Regulierer. Ob in der abendlichen Runde eine Einigung zu erzielen sei, mit der eine gesonderte 2. Lesung des umfangreichen Vorhabens durch die Volksvertreter unnötig würde, wagte Trüpel noch nicht vorherzusagen.

Die Grünen hatten sich bei einer Anhörung am gestrigen Mittwoch zum Thema "Who wants to control the internet?" argumentative Unterstützung von Wissenschaftlern, Verbraucherschützern, Computer- und Internetkonzernen wie IBM oder Google sowie Open-Source-Programmierern für ihre Haltung geholt, Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer nur nach Einschaltung der Justizbehörden zuzulassen. "Dafür brauchen wir ein rechtsstaatlichen Verfahren", drängte Trüpel gegenüber heise online für die Wiedereinführung des Änderungsantrags 138 des EU-Parlaments an der Rahmenrichtlinie zur Regulierung des Telekommunikationsmarkts. Der EU-Rat hatte diese Passage Ende November aus seiner Position gestrichen. Trüpel erteilte dem Aufsetzen eines "3-Strikes"-Verfahrens, wie es derzeit in Frankreich diskutiert wird, mit dem Kappen von Internetverbindungen nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen und der Errichtung einer gesonderten Kontrollbehörde aber eine klare Absage.

Bei der Neuaufteilung des Frequenzspektrums und der Vergabe einer "digitalen Dividende", die durch die Abschaltung des analogen Fernsehens entsteht, setzen sich die Grünen dafür ein, dass die begehrten Funklizenzen nicht auf dem freien Markt gehandelt werden dürfen. Vor allem die Kommission fährt hier aber auf entgegengesetztem Kurs. Weit auseinander liegen die Vorstellungen auch für eine übergeordnete EU-Regulierungsinstanz. Den "Super-Regulierer" aus dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission hatte das Parlament bereits in ein mit weniger Rechten ausgestattetes Gremium der Europäischen Regulierungsbehörden für Telekommunikation (BERT) umgewandelt. Der Rat will, dass die bestehenden Regulierer nur in einer gemeinsamen Gruppe mit dem Titel GERT (Group of European Regulators in Telecoms) kooperieren. Die Kommission pocht derweil auf ein eigenes Veto-Recht in dem wie auch immer bezeichneten Gremium, um den gemeinsamen TK-Markt zu stärken.

Bis nächste Woche laufen die Lobbybemühungen aller Seiten auf Hochtouren. Auch US-Konzerne wie AT&T oder Google werfen dabei ihre Hüte in den Ring im Streit um eine mögliche Festschreibung des offenen Prinzips des Internets. Während der Telecomriese hier gemeinsam mit der Koalition NetConfidence "vernünftige Nutzungseinschränkungen und Preisunterschiede" einführen dürfen will sowie keine Vorschriften zur Einhaltung der Netzneutralität wünscht, gilt Google seit Langem als Verfechter solcher gesetzlichen Regelungen. Offenbar setzen beide Unternehmen darauf, dass es am Dienstag noch nicht zu endgültigen Verabredungen über das Telecom-Paket kommt. Zumindest haben sie ihren Showdown über künftige Perspektiven der Netzneutralität erst für Donnerstag in einer Woche angesetzt. Unterdessen läuft die Debatte über Internetsperren und den Einsatz von Filtern zur Bekämpfung illegaler Download-Aktivitäten im EU-Parlament auch in der Auseinandersetzung über den Medina-Bericht weiter.

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Das EU-Parlament bleibt vorerst bei seiner wiederholt vorgebrachten Missbilligung von Internetsperren im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen. So ist der umstrittene Bericht des Sozialisten Manuel Medina Ortega zur "Harmonisierung des Urheberrechts" laut der Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net vom Tisch. Der Report sprach sich gemäß seiner letzten Fassung aus dem federführenden Rechtsausschusses für den Aufbau eines Systems zur "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verstöße bis hin zum Kappen von Netzverbindungen ("3 Strikes") und den Einsatz netzseitiger Filter zur Unterscheidung "zwischen legalen und raubkopierten Produkten" im Internet aus.

Anfang Februar hatte die Präsidentenkonferenz des Parlaments mit den Stimmen von Konservativen und Sozialisten überraschend noch beschlossen, dass der Bericht ohne Änderungsmöglichkeiten und weitere Aussprache durchs Plenum geschleust werden sollte. Nach den Protesten oppositioneller Abgeordneter, von Sozialisten vor allem aus Frankreich sowie SPD-Politikern, Verbraucherschützern und zahlreicher Bürger liegt das gesamte Vorhaben aber jetzt auf Eis. Da der spanische Berichterstatter nicht mehr zu den Neuwahlen der europäischen Volksvertreter antritt, dürfte damit das endgültige Aus für den Bericht in seiner derzeitigen Form besiegelt sein.

Jérémie Zimmermann, Mitgründer von La Quadrature du Net, feiert die Beerdigung des Vorstoßes als Erfolg "tausender E-Mails und Telefonanrufe" besorgter Nutzer bei den Parlamentariern. Dies sei ein Beweis dafür, dass eine gut informierte Bürgerschaft mehr erreichen könne als "kleine, obskure Lobbygruppen der Industrie". Die Zurückweisung des Berichts werfe ein gutes Licht auf eine künftige politische Linie, in der das Urheberrecht als Mittel zur Förderung von Künstlern und zur Ausschöpfung des enormen Potenzials des Internet für die Kultur betrachtet werde. Der Medina-Report selbst sei dagegen ein Beispiel dafür gewesen, mit welchen "absurden" Ansätzen die Unterhaltungsindustrie das Copyright gegen die digitale Technik und ihre eigenen Kunden einsetzen wolle.

Am morgigen Dienstag gehen derweil die Verhandlungen über den Einbau von Klauseln zum Urheberrechtsschutz in die Neufassung des Telecom-Pakets im sogenannten Trilog-Verfahren zwischen Parlament, EU-Rat und ­Kommission in die entscheidende Runde. Mit im Zentrum der Debatte steht die Wiedereinführung zweier Änderungsanträge der Abgeordneten aus der 1. Lesung des Vorhabens, den die Regierungsvertreter aus ihrer gemeinsamen Position kurzerhand gestrichen hatten. So wollten die Parlamentarier mit dem Korrekturvorschlag 166 gewährleisten, dass notwendige "Einschränkungen des Rechts der Nutzer auf Zugang zu Inhalten, Diensten und Anwendungen" nur im Einklang mit den "Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Wirksamkeit und Abschreckung" möglich sind. Mit dem Änderungsantrag 138 drängten sie zugleich darauf, dass "Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer" nur nach Einschaltung der Justizbehörden erfolgen dürften.

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Betreiber sozialer Netzwerke unterzeichnen Verhaltenskodex
« Antwort #22 am: 11 März, 2009, 12:47 »
Mit einer gemeinsamen Selbstverpflichtungserklärung wollen die Plattformen StudiVZ sowie SchülerVZ, Lokalisten und wer-kennt-wen.de ein Signal setzen für die Stärkung von Jugend-, Daten- und Verbraucherschutz. Der 17-seitige Verhaltenskodex (PDF-Datei), den die drei Betreiber der reichweitenstarken sozialen Netzwerke unter dem Dach der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) innerhalb der vergangenen neun Monate ausgearbeitet haben, soll Nutzer der virtuellen Gemeinschaften etwa vor unerwünschten Belästigungen ("Cyber-Bullying") abschotten und durch gezielte Informationen auch Eltern und Pädagogen gezielt auf Schutzmöglichkeiten für Minderjährige hinweisen.

Zu dem Maßnahmenpaket gehören etwa strengere Voreinstellungen der Privatsphäre bei unter 14-Jährigen. Deren Profildaten sollen grundsätzlich anfangs direkt nach dem Registrierungsprozess nur noch für Freunde freigegeben werden. Weiter verpflichten sich die Anbieter, Profile von unter 16-Jährigen vor externen Suchmaschinen abzuschotten und eine Auffindbarkeit über diese zu verhindern. Diese Einstellung darf nicht aufhebbar sein. Optional wird die Möglichkeit für alle Nutzer, ihre Homepage in sozialen Netzen für die Bots von Suchmaschinen zur Tabuzone zu erklären.

Dazu kommen deutlicher sichtbare Ignorierfunktionen für andere Mitglieder etwa zur Blockade des Sendens von Fotos, Nachrichten oder anderer Daten. Weiter soll es für die User einfacher werden, ihre Profile komplett mitsamt allen hochgeladenen Dateien zu löschen und damit auch dem Zugriff durch Suchmaschinen zu entziehen. Dazu kommen prominenter platzierte Meldefunktionen für regelwidriges Verhalten, was die Selbstregulierung innerhalb der Gemeinschaften verbessern soll. Nicht zuletzt wollen die Betreiber verbotene Profil- oder Gruppenbezeichnungen und zu sperrende Wörter zusammentragen und in entsprechende schwarze Listen eintragen.

Markus Berger de Lèon, Geschäftsführer von StudiVZ, bezeichnete den Kodex als Fortsetzung vieler bereits ergriffener Maßnahmen: "Wir freuen uns, dass diese jetzt zum Industriestandard erhoben werden". Das von ihm geführte Unternehmen beschäftige bereits 100 Mitarbeiter im Kundendienst, welche die Punkte aus der Selbstverpflichtung bereits alle umsetzen würden. Zugleich forderte er die "US-Kollegen" wie Facebook auf, dem Kodex beizutreten. Laut FSM-Geschäftsführerin Sabine Frank war vor allem MySpace bereits eng in die Verhandlungen einbezogen gewesen. Sie hoffte ebenfalls, dass sich die Plattform und andere ausländische Betreiber zeitnah anschließen.

"Jeder soll wissen, was mit seinen Daten passiert", erläuterte Stefanie Waehlert, Geschäftsführerin der Lokalisten Media GmbH, den gemeinsam verfolgten Ansatz. Auch das immer wieder für Unmut sorgende Thema der personalisierten Werbung sei mit eingefangen. Für entsprechendes "Targeting" sieht die Vereinbarung vor, dass eine datenschutzrechtliche Einwilligung der Nutzer vorliegen muss und diese über die Verwendung ihrer personenbezogenen Informationen in Kenntnis gesetzt werden sollen.

Eine Opt-in-Vorschrift für zielgruppenspezifische Werbung, wie sie etwa die Grünen im Bundestag fordern, ist nicht vorgesehen. Frank bezeichnete es als "goldenen Weg", wenn die Nutzer aufgeklärt würden und sich dann "opt-outen" könnten. Dies sei auch der internationale Ansatz. Patrick Ohler, Geschäftsführer der hinter wer-kennt-wen.de stehenden Firma Lemonline Media, versicherte zudem, dass keine nutzerspezifischen Mitglieder an Dritte weitergegeben würden und die gruppenbezogene Werbung auf hohe Akzeptanz stoße. Nur ein Prozent der Mitglieder würde sich dagegen aussprechen. Der Kodex lässt den Unterzeichnern theoretisch bis Mitte des Jahres Zeit, die Vorschriften zu implementieren und sieht eine Evaluierung durch externe Experten vor. Alle drei Betreiber versicherten aber, die Regeln schon während des Prozesses der Erarbeitung der Prinzipien berücksichtigt zu haben.

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Gesetz für Internetsperren soll am 25. März 2009 kommen
« Antwort #23 am: 14 März, 2009, 13:59 »
Von der Leyen und Schäuble werfen Kritikern "Schutz von Kinderpornografie" vor

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will ein Gesetz für Internetsperren am 25. März 2009 vom Bundeskabinett beschließen lassen. Sie wehrt sich zugleich gegen Kritik aus den eigenen Reihen und scheut dabei nicht vor schwersten Anschuldigungen zurück.
Zusätzlich zu einem Vertrag mit den sieben größten Internetprovidern will Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) schneller als gedacht ein Gesetz für Internetsperren auf den Weg bringen. Das Kabinett soll am 25. März 2009 die Eckpunkte beschließen, berichtet die Rheinische Post unter Berufung auf die Ministerin, deren Behörde das Gesetz ausarbeitet.

Die Christdemokratin wehrt sich zugleich gegen Kritiken ihrer Ministerkollegin Brigitte Zypries (SPD), die das Bundesjustizministerium führt. Sie hatte den Plan als "verfassungsrechtlich problematisch" bezeichnet. Staatlich veranlasste Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis brauchten laut Grundgesetz eine gesetzliche Grundlage, so Zypries. "Kinderpornografie steht aus gutem Grund nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes", sagte von der Leyen der Zeitung. "Statt neue Hürden aufzubauen, sollten wir gemeinsam schauen, wie die Bundesregierung die massenhafte Verbreitung von Bildern mit vergewaltigten Kindern verhindern kann." Sie sei sich dabei mit Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vollkommen einig.

Schäuble wird vom Nachrichtenmagazin Spiegel mit den Worten zitiert: "Kinderpornografie ist abscheulich. Wir sollten mit vereinten Kräften dagegen vorgehen, anstatt mit juristischen Spitzfindigkeiten den Eindruck zu erwecken, unsere Verfassung schütze Kinderpornografie."

Vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hieß es dagegen, dass der Vorstoß für von der Leyen "ganz klar ein absolutes Wahlkampfthema" sei. Adressbezogene und DNS-Sperren sind laut Expertenmeinung zudem weitgehend nutzlos. Die Ernsthaftigkeit des Leyen-Vorstoßes steht auch dadurch infrage, dass die Kriminalpolizei im Kampf gegen Kinderpornografie personell ungenügend ausgestattet ist. "Wir müssen mehr Internetfahnder und Kinderpornografie-Ermittler in der Kriminalpolizei ausbilden und einsetzen", hatte Bernd Carstensen, Sprecher des Bunds Deutscher Kriminalbeamter, erklärt.

Kritiker befürchten zudem eine schrittweise Ausweitung der Internetzensur. Wenn es möglich ist, bestimmte Inhalte zu sperren, dürfte die Liste derer, die sich durch Internetangebote bedroht fühlen, schnell wachsen.

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Re: Gesetz für Internetsperren soll am 25. März 2009 kommen
« Antwort #24 am: 15 März, 2009, 22:19 »
Filter können nur solche Inhalte aussperren, die sie auch erkennen können.

Könnten diese aber sowas auchnur einigermassen verlässlich erkennen, bräuchte man sie auch jetzt nur einzusetzen, um Anbieter und Nutzer zu identifizieren und ggf. zu verfolgen. Ganz ohne Sperren. Strafbar ist das entsprechende Verhalten beider Seiten ohnehin schon lange.

Insofern ist das Argument der KiPo erkennbar nur vorgeschoben. Es soll schlicht und einfach eine Technik ermöglicht werden, die jederzeit nach Belieben allgemeine Zensur und umfassende Verfolgung Missliebiger ermöglicht. Und damit betritt man spätestens jetzt die Ebene eines Schnüffel- und Polizeistaats a la GeStaPo und StaSi.

Jürgen
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

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Nordrhein-Westfalen diskutiert Internetsperren
« Antwort #25 am: 17 März, 2009, 19:32 »
Der Landtag Nordrhein-Westfalen diskutiert landesgesetzliche Regelungen, die den Erwerb und die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte sowie sexuelle Belästigungen Minderjähriger im Internet ahnden sollen. Am 11. März fand hierzu eine Expertenanhörung statt. In einem gemeinsamen Antrag (Drs. 14/7907) forderten die regierenden Parteien CDU und FDP, dass die "Möglichkeiten, Internetangebote mit kinderpornografischen Inhalten zu sperren, zukünftig stärker genutzt" werden müssen.

Sperrverfügungen, die von der Kommission für Jugendmedienschutz gegen Content- wie Access-Provider veranlasst werden, seien rechtlich zulässig. Dabei verweisen die Parteien darauf, dass die Praxis der letzten Jahre gezeigt habe, dass Gespräche der Kommission mit den Providern unter Androhung einer Sperrverfügung effektiver seien als das Sperren von Seiten, wie es früher die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf praktizierte. Sie sehen die Provider in der Pflicht, ihnen bekannt gewordene Internet-Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten unverzüglich zu sperren.

Die SPD hingegen weist in ihrem Antrag (Drs. 14/7830) darauf hin, dass das BKA eine Diskussion über eine gesetzliche Sperrverpflichtung angeregt habe, da eine freiwillige Selbstverpflichtung der Access-Provider zur Sperrung von einschlägigen Websites "nicht absehbar" sei. Während CDU und FDP in ihrem Antrag darauf verzichten, eine gesetzliche Regelung zu fordern, setzt sich die SPD dafür ein, die Initiative des Bundeskriminalamts zu unterstützen. Damit vertreten die Parteien auf Landesebene eine andere Politik als auf Bundesebene.

Das Bundesfamilienministerium zeigt sich unterdessen zuversichtlich, mit den Providern freiwillige Vereinbarungen treffen zu können. So seien einige Verträge bereits unterschriftsreif, erklärte ein Sprecher heute gegenüber heise online. Bis Ostern sei mit den ersten Vertragsabschlüssen zu rechnen.

Der Internetprovider-Verband eco rät hingegen von verbindlichen Vereinbarungen zwischen einzelnen Providern und dem Bundeskriminalamt ab, da nun neben der vertraglichen Vereinbarung sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene gesetzliche Regelungen vorbereitet werden. Diese "Dreigleisigkeit des Vorgehens" ziehe "erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheiten" nach sich. Es bestehe die Gefahr, "dass im Ergebnis widersprüchliche Anforderungen oder mehrfacher Aufwand entstehen, um den unterschiedlichen Verpflichtungen aus Verträgen sowie Landes- und Bundesgesetzen Rechnung zu tragen". In diesem Sinne begrüßte der Verband das Schreiben von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries an Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, in dem sie verfassungsrechtliche Bedenken äußerte.

Quelle : www.heise.de

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Die deutsche Musikwirtschaft vermisst im Kampf gegen illegale Internet-Downloads die Unterstützung der Bundesregierung. "Im Gegensatz etwa zu Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy oder US-Präsident Barack Obama denkt die deutsche Politik noch analog", sagte der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Musikindustrie, Dieter Gorny. Zwar sehe Kanzlerin Angela Merkel die Brisanz beim Schutz des Urheberrechts, sie habe dabei aber die "Industriepiraten im Blick, die zum Beispiel Turnschuhe fälschen", sagte Gorny in einem Gespräch mit dpa.

Dabei liege die Kreativ- und Kulturwirtschaft mit einem Beitrag von 61 Milliarden Euro zum Bruttoinlandsprodukt zwischen der Chemie- und der Automobilindustrie. Bisher beschränke sich die Regierung mit dem Ausbau von Datenautobahnen auf die Technik des Internets, denke aber kaum über die Inhalte nach."Nur weil man an digitale Produkte kein Preisschild hängen und sie nicht anfassen kann, sind sie nicht weniger wert", sagte Gorny

Notwendig sei vor allem, die Anbieter von Internetzugängen in den Kampf gegen illegales Filesharing einzubinden. Bis dahin müsse die Branche aber den Druck auf Raubkopierer über Anwälte und Gerichte beibehalten. Seit 2004 habe die Musikindustrie 100.000 Verfahren eingeleitet. Rund ein Drittel der Fälle sei über Vergleiche bereits abgeschlossen worden. Die Zahl illegaler Downloads sei von mehr als 600 Millionen Titeln im Jahr 2004 auf 316 Millionen im vergangenen Jahr um rund die Hälfte zurückgegangen. Am Donnerstag dieser Woche legt der Verband die neuen Branchenzahlen vor.

"Bisher haben wir gezögert, die Verfolgung weiter zu verschärfen, weil wir hoffen, dass sich durch die Entwicklung in Europa auch in Deutschland etwas tut", sagte Gorny. Als Vorbild sieht der Verbandschef die Sarkozy-Initiative zum Schutz des Urheberrechts. Noch in diesem Jahr soll in Frankreich eine neue Aufsichtsbehörde (HADOPI) ertappte Raubkopierer zunächst per E-Mail verwarnen, beim dritten Mal wird der Internet-Anschluss abgeschaltet ("Three Strikes"). "Wir würden ein Warnsystem bevorzugen, aber die Regierung zwingt uns durch ihr zögerliches Verhalten dazu, weiter Abmahnungen zu verschicken", sagte Gorny.

In Deutschland lehnen die Zugangsanbieter bisher freiwillige Auskünfte über Raubkopierer ab und werden dabei teilweise von Juristen gestützt; im Urheberrechtsgesetz ist allerdings auch ein Auskunftsanspruch gegen Provider festgehalten: Rechteinhaber wie etwa Plattenfirmen und Filmproduzenten, die ihre Werke in Tauschbörsen entdecken, können aber über einen Richter eine Enttarnung der Anschlussinhaber beantragen. "Wir brauchen in Deutschland eine von der Politik moderierte Abstimmung zwischen den Providern und den Inhalte-Produzenten." Die Grundlage der Kreativ- und Kulturwirtschaft sei ein starkes Urheberrecht. Auch die Internetprovider müssten an qualifizierten Angeboten im Netz Interesse haben, sagte Gorny. "Von der Flatrate allein werden sie Zukunft nicht mehr leben können."

Quelle : www.heise.de

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Irland - Provider vs. Contentindustrie
« Antwort #27 am: 18 März, 2009, 20:07 »
Eine Koalition bestehend aus zahlreichen irischen Providern hat den Three-Strikes Begehren der Musikindustrie eine harsche Absage erteilt.

Es sind nur wenige Wochen vergangen, seit die Contentindustrie einen großartigen Sieg gegen den größten irischen Provider Eircom verzeichnen konnte.

Man beschuldigte den Provider, Urheberrechtsverletzungen, die über seine Netze begangen werden zu tolerieren, weshalb sich dieser der Beihilfe schuldig gemacht hätte. Das Ende des Verfahrens war wenig berauschend, knickte Eircom doch ohne größere Gegenwehr ein und erklärte sich zudem bereit, Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen über die eigenen Netze zu ergreifen. Das Urteil wurde seitens der Contentindustrie als großartig angepriesen - so hatte man nun doch ein Druckmittel gegen sämtliche irische Provider in der Hand. Die Parallelen zwischen Eircom und Tele2 in Dänemark waren zu diesem Zeitpunkt kaum noch zu verkennen.

Eben diese Parallelen scheinen sich nun jedoch fortzuführen, wenn man die aktuellsten Ereignisse aus Irland betrachtet. Zahlreiche dort ansässige Provider haben sich zusammengeschlossen und der Musikindustrie sowie ihrem "Three-Strikes" Wunsch eine deutliche Absage erteilt. Ein offener Brief an die Irish Recorded Music Association (IRMA) vom vergangenen Freitag lässt deutlich erkennen, dass sich die Provider trotz dieses Urteils keinesfalls kampflos geschlagen geben werden.

Rechtliche Schritte bezeichnete man dabei als bodenlos und erklärte zugleich in aller Form, dass man etablierte Rechte auf die Privatsphäre nicht ignorieren würde, nur um der Musikindustrie bei ihrer Kampagne gegen illegales Filesharing behilflich zu sein. Bereits einige Zeit zuvor hatte die Vereinigung Internet Service Providers in Ireland (ISPAI) erklärt, dass man seine Dienste nicht anbieten würde, damit Dritte darüber Straftaten begehen. Man werde dagegen vorgehen, jedoch nicht aus dem Antrieb einer privaten Institution heraus sondern ausschließlich im Rahmen existierender rechtlicher Möglichkeiten. Auch erklärte ISPAI, dass man enttäuscht über die Musikindustrie sei. Diese haben nicht erkannt, welche Möglichkeiten das Netz bietet. Es habe zahlreiche andere Dienste bereits revolutioniert, bei welchen die Kunden von der dauerhaften Verfügbarkeit, breiteren Auswahl und reduzierten Preisen profitieren konnten. Nur die Musikindustrie hat das augenscheinlich noch nicht geschafft.

Quelle : www.gulli.com

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Neuseeland - 20.000 Filesharer gekickt
« Antwort #28 am: 19 März, 2009, 13:21 »
Auch wenn das entsprechende Gesetz in Neuseeland bislang nicht verabschiedet wurde, so hat der erste Internetanbieter dieses bereits in die Tat umgesetzt. Beim ISP WorldXChange wurde der Three Strike für deren Kunden bereits traurige Realität.

Fast erscheint es so, der Internetanbieter WorldXChange reagiert auf die Regierungspläne mit einem vorauseilenden Gehorsam. Die Firmenpolitik vom geplanten Gesetz Section92 wurde bereits bei rund 20.000 Kunden durchgeführt.

Die Kunden, die sich wegen ihrer fehlenden Internetanbindung bei der Servicehotline meldeten, bekamen von den Mitarbeitern von WorldXChange zu hören, dass ihre Leitung wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung unterbrochen wurde. Ein Beklagter erzählt, man hätte ihm angedroht, dass man ihm beim nächsten Mal die Leitung komplett abschalten würde,er wieder ins Netz. Ein Sprecher des Unternehmens gab nach einem Bericht des New Zealand Herald bekannt, dass man dies angeblich erst bei drei Verstößen tun würde.

Interessanterweise sind alle Firmenkunden von der 3-Strikes-Politik ausgeschlossen. Vom Netz getrennt werden lediglich Privatanwender - wahrscheinlich hat man dort zu viel Angst, die Unternehmen gegen sich aufzubringen oder als Kunden an die Konkurrenz zu verlieren.

Nach dem Widerspruch vom ISP TelstraClear gegen das juristische Vorhaben Section92 war dieses ins Stocken geraten. Bei WorldXChange scheint man sich daran nicht weiter zu stören. Im Zentrum ihrer Bemühungen würden ihre Kunden stehen. Ob man den Slogan dieser Firma künftig so stehen lassen kann?

Quelle : www.gulli.com

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Grüne: Internetsperren sind technisch nicht realisierbar
« Antwort #29 am: 20 März, 2009, 15:52 »
Volker Beck hegt erhebliche Zweifel am Plan von Ursula von der Leyen

Die Grünen lehnen den Plan der Familienministerin zur Errichtung von Internetsperren ab. Fraktionschef Volker Beck hegt "erhebliche Zweifel ob ihrer technischen Realisierungsfähigkeit". Die FDP stimmt Vorhaben zwar zu, fordert aber eine klare Gesetzeslage.
Die Grünen lehnen das Vorhaben des Bundesfamilienministeriums für Internetsperren ab. "So unterstützenswert jedes Engagement zur Bekämpfung von Kinderpornografie auch ist, die Pläne der Bundesregierung werfen aber erhebliche Zweifel ob ihrer technischen Realisierungsfähigkeit auf." Das sagte Grünen-Fraktionschef Volker Beck im Gespräch mit dem Handelsblatt. "Experten warnen auch vor der Gefahr, dass das Instrument peu à peu auf andere Bereiche ausgedehnt wird", sagte er.

Wenn es möglich ist, bestimmte Inhalte zu sperren, dürfte die Liste derer, die sich durch Internetangebote bedroht fühlen, schnell wachsen. Auch ein Vertreter des IT-Branchenverbandes Bitkom befürchtet, dass einmal errichtete Internetsperren "Begehrlichkeiten wecken könnten, diese gegen Urheberrechtsverstöße und Glücksspiel einzusetzen".

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will ein Gesetz für Internetsperren am 25. März 2009 vom Bundeskabinett beschließen lassen. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) vermutet, dass der Vorstoß für von der Leyen "ganz klar ein absolutes Wahlkampfthema" ist. Adressbezogene und DNS-Sperren sind nämlich laut Expertenmeinung weitgehend nutzlos. Sogar das Bundeskriminalamt (BKA) räumt ein, dass sich mit Internetsperren nur Zufallsbekanntschaften mit Kinderpornografie auf Servern im Ausland verhindern lassen.

Beck beruft sich zudem auf Experten des Chaos Computer Club, die "das Vorhaben einer Internetsperre für naiv und gefährlich" halten. Die Hacker-Vereinigung geht davon aus, dass nicht die tatsächliche Bekämpfung der Kinderpornografie im Vordergrund steht, sondern die Schaffung einer Zensurinfrastruktur. Das Bundesinnenministerium und von der Leyen hätten sich "offenbar einen Bereich herausgesucht, mit dem am ehesten gesellschaftliche Akzeptanz für Sperrmaßnahmen erreicht werden kann", sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn unlängst.

Die FDP fordert für das Vorhaben eine neue gesetzliche Grundlage. Für Eingriffe in Grundrechte wie in das Fernmeldegeheimnis und die Meinungsfreiheit sei eine gesetzliche Regelung nötig, sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz der Berliner Zeitung. Ein Vertrag mit den Providern reiche für eine Blockade nicht aus.

Nach dem Vertragsentwurf des BKA, der sieben Providern vorliegt, sollen sich diese verpflichten, Seiten zu sperren, die ihnen die Behörde täglich auf einer Liste mitteilt. Innerhalb von sechs Stunden müssen die Websites gesperrt werden. Beim Anklicken erscheint dann ein Stoppschild.

Quelle : www.golem.de

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