Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 30589 mal)

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Re:Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert
« Antwort #105 am: 17 Dezember, 2005, 12:12 »
Im Namen der "Terrorbekämpfung" ist heutzutage jedes Mittel erlaubt, so scheint es.

Wozu gibt es überhaupt noch ein Datenschutzgesetz in D, wenn es eh wieder und wieder ausgehebelt wird???
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Re:Koalition verteidigt Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten
« Antwort #106 am: 17 Dezember, 2005, 12:23 »
"Niemand will jeden Mausklick aufzeichnen."

Quelle : www.heise.de

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Re:Koalition verteidigt Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten
« Antwort #107 am: 17 Dezember, 2005, 16:12 »
"Niemand will jeden Mausklick aufzeichnen."

Quelle : www.heise.de

Niemand will eine Mauer bauen.

Aufzeichnen nicht, aber "dokumentieren".     ::)
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EU-Parlamentarier rechtfertigen massive Telekommunikationsüberwachung
« Antwort #108 am: 13 Januar, 2006, 19:45 »
Führende Politiker des EU-Parlaments haben ihren heftig umstrittenen Beschluss zur massiven Ausdehnung der Telekommunikationsüberwachung vom Dezember verteidigt. Sowohl der Mehrheitsführer der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), Herbert Reul, als auch seine Kollegin bei den Sozialdemokratin, Evelyne Gebhardt, widersprechen demnach Kritikern, die vor dem Abdriften in eine mit totalitären Mitteln überwachte Informationsgesellschaft gewarnt haben. Die von den Abgeordneten mit der Mehrheit der "Großen Koalition" auf EU-Ebene verabschiedete Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten für sechs bis 24 Monate sei kein "übertriebenes Überwachungsinstrument", betonte Gebhardt. Laut Reul haben die Parlamentarier sichergestellt, dass die gigantischen Datenmengen über das elektronische Kommunikationsverhalten der 450 Millionen EU-Bürger "geschützt werden".

Bei dem Brüsseler Überwachungsvorhaben, das der EU-Rat und die EU-Kommission mit Nachdruck im Namen der Terrorismusbekämpfung vorangetrieben hatten, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Zahlreiche Bürgerrechtsorganisationen hatten in einer gemeinsamen Erklärung vor der Lesung der entsprechenden EU-Richtlinie verlangt, "dass sämtliche Vorhaben zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung sofort aufgegeben" werden müssten. Sie begründeten dies mit "exzessiven" Eingriffen in die Privatsphäre durch die Maßnahme, die gleichzeitig von Kriminellen leicht umgangen werden könne und die Wirtschaft schwer belaste. Auf diese Eingabe reagierten Gebhardt und Reul nun in Schreiben, die heise online vorliegen.

Verkehrsdaten würden von den Telcos schon seit langem für Abrechnungszwecke erfasst, hält die sozialdemokratische Wegbereiterin der EU-weiten Vorratsdatenspeicherung in ihrer Antwort fest. Es habe sich herausgestellt, dass diese Informationen "einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leisten, übrigens auch, wenn es um Alibis, also um Entlastungen geht." Um zu verhindern, dass auf nationaler Ebene weit über die jetzige Richtlinie hinausgegangen werde, hätten die beiden größten Fraktionen im Parlament "eine Mindestharmonisierung und damit die Einführung von Mindestgarantien durchgesetzt." Hier sei es vor allem um die Frage gegangen, "wer in welcher Form die Pläne beeinflussen kann."

Laut Gebhardt hat sich das Parlament in dem Machtkampf gut geschlagen. Wäre es nach dem Ministerrat gegangen, "hätten wir jetzt ein Instrument, das die Speicherungspflicht für Daten auf drei Jahre vorschreibt, die unbeantworteten und erfolglosen Anrufe einbezieht, ebenso die aufgerufenen Internetseiten sowie die Bestimmung von Standortdaten zu Beginn und zum Ende einer Kommunikation, durch die ein Bewegungsprofil erstellt werden könnte." Hier hätten die Abgeordneten vorgebaut. Allerdings konnte im Rat vor dem Einlenken der großen Fraktionen über Jahre hinweg die erforderliche Einigung über die Grundsätze der Vorratsdatenspeicherung nicht erzielt werden. Zudem haben sich die Mitgliedsstaaten an allen entscheidenden Stellschrauben Türen offen gelassen, die Bestimmungen der Richtlinie in begründeten Fällen aufzubohren.

Gebhardt begründet die Zustimmung zur pauschalen Überwachung zudem mit zwei Vergleichen: So gebe jeder, der heute einen Brief verschicke, damit auch die dazu gehörenden "Verkehrsdaten" in Form von Absender und Empfänger etwa an den Postboten preis. Jeder Autofahrer müsse sich ferner bewusst sein, dass seine Fahrzeughalterdaten immer schon gespeichert und etwa beim Blitzen an einer roten Ampel ermittelt und für eine Untersuchung herangezogen werden dürften. Dies seien "ausschließlich rechtsstaatliche Praktiken", derer sich die Behörden auch bei der Vorratsdatenspeicherung bedienen würden.

Reul betrachtet derweil mit dem abgenickten Gesetzesentwurf alle Bedenken der Bürger vor einer langen und untransparenten Vorhaltung ihrer persönlichen Daten für "ausgeräumt". Es werde sichergestellt, dass nur Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung "schwerer Straftaten" Zugriff auf die Daten hätten und eine eigenständige Datenschutzkontrolle erfolge. Zu möglichen Angriffen durch Cyberkriminelle auf die zentralen Datenberge äußert sich Reul nicht. Gegen Missbrauch der personenbezogenen Informationen könnten Strafen verhängt werden, betont der CDU-Politiker. "Unnötige" Daten würden nicht gespeichert. Dies sorge dafür, dass "riesige Kosten für die Industrie und hiermit für den Verbraucher nicht entstehen". Ein weiterer wichtiger Punkt sei, dass die Inhalte der Telefongespräche sowie der E-Mails nicht gespeichert werden dürften.

Den Elmshorner Juristen Patrick Breyer, einen der Köpfe der Bürgerrechtsbewegung gegen die Vorratsdatenspeicherung, stellen die Rechtfertigungen nicht zufrieden. Er bezeichnet die vom Parlament erreichten Einschränkungen für "wertlos". Über den Rückgriff auf eine andere Datenschutzrichtlinie dürften die gespeicherten Informationen sehr wohl für andere Zwecke wie Spionage durch Geheimdienste, ungezielte Suche nach Straftaten oder Marketing freigegeben werden, begründet er seine Ansicht. Nachweise dafür, dass durch den Rückgriff auf teilweise schon gespeicherte Verkehrsdaten die Kriminalitätsrate gesunken sei, gebe es nicht. Insgesamt stelle die Richtlinie eine "gravierende Verschlechterung gegenüber der jetzigen Rechtslage" dar. Das Parlament habe in seiner Aufgabe versagt, die Rechte der Bürger zu wahren, weshalb nun die Verfassungsgerichte anzurufen seien. Noch steht aber auch die Bestätigung der Richtlinie durch den Rat aus, was als rein formaler Akt gilt. Möglich wäre die Absegnung ohne weitere Aussprache etwa im Agrar- und Fischereirat Ende Januar.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

    * Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation


Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68333

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CDU/CSU und SPD im Bundestag wollen laut einem Antragsentwurf die Vorgaben der EU zur massiven Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung in den "Mindestanforderungen" umsetzen. Mit dem heise online vorliegenden Papier soll die Bundesregierung aufgefordert werden, es insbesondere im Rahmen der vom EU-Parlament beschlossenen Vorratspeicherung von Telefon- und Internetdaten bei einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten zu belassen. Auch eine Beschränkung der Datenabfrage "zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten" möge erfolgen. Die entsprechende EU-Richtlinie selbst spricht davon, dass Sicherheitsbehörden nur bei "schweren" Verbrechen Einsicht in die geforderten Datenberge nehmen dürfen.

Mit dem erforderlichen Änderungsgesetz sei zugleich sicherzustellen, heißt es in dem Antrag weiter, "dass Daten, die über den Inhalt einer Kommunikation Aufschluss geben, wie bisher nicht gespeichert werden dürfen". Diese in ähnlicher Form auch in der Direktive enthaltene Klausel dürfte den verpflichteten Telekommunikationsdienstleistern in der Praxis Schwierigkeiten bereiten. Bei der Aufzeichnung von Verbindungsdaten zu E-Mails oder SMS etwa erfolgt schon auf Protokollebene eine Vermischung der beiden Datenkategorien. Der Antrag bestätigt, dass die Abgrenzung zwischen den geforderten "Verkehrsdaten" und Inhaltsdaten "immer schwieriger wird". Schwarz-Rot will sich daher dafür einsetzen, im Rahmen der vorgesehenen Evaluation der Richtlinie prüfen zu lassen, "ob es nicht Alternativen" zur Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat. Kritiker der Maßnahme hatten im Rahmen der Debatte über die EU-Vorgaben immer wieder ein erst im Verdachtsfall einsetzendes "Einfrieren" der Informationen gefordert.

Bei dem heftig umstrittenen Brüsseler Überwachungsvorhaben, das der EU-Rat und die EU-Kommission mit Nachdruck im Namen der Terrorismusbekämpfung vorangetrieben hatten, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Datenschützer und zahlreiche Bürgerrechtsorganisationen hatten vor und nach den entscheidenden Beratungen im EU-Parlament wiederholt mit Verfassungsklagen gegen die von ihnen kritisierte Rundum-Überwachung der elektronischen Spuren der 450 Millionen EU-Bürger gedroht.

Die Abgeordneten der Großen Koalition haben keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber einer restriktiven Umsetzung der Richtlinie. Sie wollen damit die bisherige strikte Ablehnung einer verdachtsunabhängigen pauschalen Vorratsdatenspeicherung des Bundestags aufgeben. Zur Begründung führen sie aus: "Der Bundesregierung ist es – gestärkt durch die bisherige restriktive Beschlusslage des Deutschen Bundestages – in intensiven Verhandlungen auf europäischer Ebene gegen teils erhebliche Widerstände seitens einer Vielzahl anderer Mitgliedstaaten gelungen, sowohl im Europäischen Parlament als auch im Rat die nötigen Mehrheiten für eine Regelung mit Augenmaß zu gewinnen". Dass mit dem Wegfall der bisherigen Löschpflicht von Verbindungsdaten jenseits enger Grenzen und der Einführung eine Speicherpflicht ein "Paradigmenwechsel" erfolge, sind sich die Koalitionspolitiker aber bewusst.

Zugleich halten sie fest, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt "die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet" habe. Die begehrten "Verkehrsdaten" seien als Ermittlungsinstrument "unverzichtbar". Zumindest hätte sich die nach dem 11. September 2001 im Rahmen der rot-grünen Anti-Terrorpakete eingeführte Befugnis in der Strafprozessordnung, Auskunft von Diensteanbietern über für Abrechnungszwecke gespeicherte Telekommunikationsverkehrsdaten zu verlangen, "in vielen Kriminalitätsbereichen als hilfreich für eine effektive Strafverfolgung erwiesen". Generell möchte Schwarz-Rot der Regierung grünes Licht geben, dem voraussichtlich im Februar auf der Agenda des EU-Rates stehenden formalen Beschluss der Richtlinie nicht im Wege zu stehen.

Bei der von Brüssel offen gelassenen Frage der Kostenerstattung drängt Schwarz-Rot allgemein auf die "zeitnahe" Vorlage eines "Gesetzentwurf für eine angemessene Entschädigung der Telekommunikationsunternehmen für die Inanspruchnahme im Rahmen der Erfüllung hoheitlicher Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Telekommunikation". In einer ersten Stellungnahme auf den noch nicht verabschiedeten Koalitionsantrag lobt der Branchenverband Bitkom diese Passage. Der Geschäftsführer der Lobbyvereinigung, Bernhard Rohleder, betont: "Es ist verfassungsrechtlich geboten, dass der Staat die vollständigen Kosten für die Speicherung trägt." Rohleder begrüßt zudem, dass sich Deutschland "an den Minimalanforderungen der Richtlinie orientiere".

Sollte der Antrag der Großen Koalition intern abgesegnet werden, dürfte es für einen schärfere Beschlussvorlage der Grünen schlecht aussehen. Die Oppositionsfraktion will erreichen, dass der Bundestag an seinem kategorischen Nein zur Vorratsdatenspeicherung festhält und die Bundesregierung die Richtlinie im Ministerrat nicht freigibt.

Siehe dazu auch:

    * Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation

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EU-Kommission will keine Studie zur Vorratsdatenspeicherung durchführen
« Antwort #110 am: 02 Februar, 2006, 18:19 »
Die EU-Kommission hält die Durchführung einer Verträglichkeitsstudie über die Auswirkungen der im Dezember vom EU-Parlament beschlossenen Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung derzeit nicht für erforderlich. Dies geht aus einer Antwort von Justizkommissar Franco Frattini auf eine Anfrage der konservativen Abgeordneten Charlotte Cederschiöld hervor. Eine kurzfristige Folgenabschätzung würde "keinen Mehrwert" bringen, argumentiert der Italiener. Einfluss auf den Inhalt des Rechtsinstruments könne eine solche Studie gegenwärtig generell nicht mehr nehmen, da zwischen dem Parlament und dem EU-Rat jüngst erst Einigkeit über die Direktive erzielt worden und das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sei. Die Bestätigung des Parlamentsbeschlusses durch die Mitgliedsstaaten steht aber noch aus.

Die Haltung Frattinis überrascht, da die Abgeordneten gleichzeitig mit der mehrheitlichen Zustimmung zu der Richtlinie eine Entschließung verabschiedet hatten. Darin wird die Kommission um eine Studie zur Folgenabschätzung ersucht, "in der alle Fragen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt und dem Verbraucherschutz behandelt werden". Frattini begründet seine Weigerung auch damit, dass die Kommission bereits im Vorfeld der Vorlage ihres eigenen Richtlinienentwurfs zur Aufzeichnung der elektronischen Spuren der 450 Millionen EU-Bürger eine Verträglichkeitsstudie durchgeführt und in dem Vorschlag dokumentiert habe. Die wenigen Punkte, welche die Kommission dabei in aller Knappheit abhandelte, kritisierten Wirtschaftsvertreter aber als unzureichend für eine echte Folgenabschätzung. Insbesondere Providervertreter zeigen sich nach wie vor besorgt, dass die EU-Gesetzgeber und die Ermittler noch gar nicht verstanden haben, um welche gigantische Datenspeicherung es bei der beschlossenen Maßnahme geht.

Frattini verweist derweil darauf, dass es den Mitgliedsstaaten unbenommen sei, selbst Verträglichkeitsstudien zur nationalen Umsetzung der Richtlinie in Auftrag zu geben. Dies könnte sinnvoll sein, da der Spielraum bei der Implementierung der weitgehenden Überwachungsauflagen recht groß sei. Man werde zudem dem Richtlinientext folgend eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Strafverfolgern, Verbänden, der betroffenen Industrie, Abgeordneten und Datenschützern einrichten. Generell stehe dann innerhalb von drei Jahren nach der 18-monatigen Umsetzungsperiode eine umfassende Evaluierung der Richtlinie auf dem Programm. Gleichzeitig gab Frattini noch einmal seinem Glauben Ausdruck, dass die heftig umstrittene Überwachungsinitiative im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention stehe und eine "gute Balance" zwischen allen Interessen gefunden worden sei.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 02 Februar, 2006, 18:19 von SiLencer »

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Wenn es nach dem EU-Parlament geht, ist alles längst beschlossene Sache: Künftig sollen alle Telefonverbindungs- und Internetdaten archiviert werden. Gesetzesgegner wollen sich noch nicht damit abfinden. Sie hoffen auf die EU-Justizminister.

In einer gemeinsamen Erklärung sprechen sich Datenschützer, Verbraucherschützer und Journalisten gegen die von der Bundesregierung befürwortete Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten aus. Die geplante vorsorgliche Speicherung von Verbindungsdaten bewirke keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, koste Millionen von Euro und gefährde die Privatsphäre Unschuldiger, heißt es in der gemeinsamen Erklärung von zehn Verbänden.

Unterzeichnet wurde die Erklärung vom Chaos Computer Club, von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV), vom Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), vom Grüne Jugend Bundesverband, vom Netzwerk Neue Medien (NNM), der Initiative no abuse in internet e.V. (naiin), von STOP1984, vom Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) sowie dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass künftig jede Benutzung von Telefon, Handy und Internet protokolliert werde, damit Strafverfolgungsbehörden auf diese Informationen zugreifen können. Nachdem das Europäische Parlament nach langer Diskussion den vom Minsterrat vorgelegten Kompromissvorschlag im Dezember billigte, steht nun die endgültige Entscheidung der EU-Justizminister noch aus.

Der vzbv sieht in den Plänen zur Vorratsdatenspeicherung eine Bedrohung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. "Eine demokratische Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass nicht der Staat die Bürger, sondern die Bürger den Staat kontrollieren", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Eine verdachtsunabhängige Datenspeicherung bedeute den Einstieg in eine flächendeckende Überwachung der Nutzer digitaler Kommunikation.

Die Verbände fordern die Mitglieder des Bundestages deshalb auf, an ihrer 2005 erklärten Ablehnung der Datenspeicherung festzuhalten. Falls die EU-Richtlinie nicht zu verhindern sei, müssten wenigstens die verbleibenden Spielräume zugunsten der Bürger und der Wirtschaft voll ausgeschöpft werden. So sollte die Datenspeicherung und der Datenabruf auf ein Minimum beschränkt werden.

Forderungen: Verzögern, Freiräume ausschöpfen

Wie das nach ihrer Vorstellung genau aussehen könnte, machen die Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung mit einem Katalog von Forderungen klar:

1. Die maximale Umsetzungsfrist bis Mitte 2007 - für Internetdaten bis Anfang 2009 - ist auszuschöpfen.

2. Bürger dürfen nicht verpflichtet werden, sich vor der Nutzung von Telefon, Handy oder Internet zu identifizieren. Bestehende Identifizierungspflichten sind aufzuheben.

3. Eine Vorratsspeicherung wird nur für die in der Richtlinie genannten Datentypen und nur für die Dauer von sechs Monaten eingeführt; danach sind die Daten unverzüglich zu löschen. Zu speichern sind nur Daten, die bei dem jeweiligen Anbieter zur Bereitstellung von Kommunikationsdiensten ohnehin erzeugt oder verarbeitet werden.

4. Der Staat hat die zur Datenspeicherung und -vorhaltung verpflichteten Anbieter für die daraus resultierenden Zusatzkosten (Investitionskosten, Vorhaltekosten, Personalkosten) voll zu entschädigen.

5. Der staatliche Zugriff auf Informationen über die Kommunikation und die Kommunizierenden ("Verkehrsdaten", "Bestandsdaten") hat den gleichen Voraussetzungen zu unterliegen wie der Zugriff auf die Inhalte der Kommunikation.

6. Der Zugriff auf Kommunikationsdaten ist nur zur Verhinderung oder Verfolgung schwerer Straftaten zuzulassen, wenn im Einzelfall der konkrete Verdacht einer solchen Tat besteht. Der Zugriff zwecks Strafverfolgung sollte beschränkt sein auf Fälle organisierter Kriminalität, in denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist.

7. Eine Nutzung von Kommunikationsdaten zu anderen Zwecken, beispielsweise durch Nachrichtendienste, durch sonstige Behörden oder durch private Dritte, ist auszuschließen. Den speichernden Diensteanbietern selbst ist die Nutzung der Daten nur insoweit zu gestatten, wie es zur Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung erforderlich ist.

8. Der Zugriff auf und die Verwertung von Informationen über die Kommunikation von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, anderen Berufsgeheimnisträgern sowie Journalisten sind nur in besonderen Ausnahmefällen zuzulassen.

9. Zur Datenspeicherung und -vorhaltung sind nur Anbieter öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste und Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze zu verpflichten. Kleine Anbieter, insbesondere im Internetbereich, sind auszunehmen.

10. Die positiven und negativen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf die Gesellschaft sind von einer unabhängigen Stelle zu untersuchen. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre Bericht über die Erfahrungen mit der praktischen Anwendung der Vorratsdatenspeicherung zu erstatten. Die Berichte sind zu veröffentlichen."


Der Entwurf eines neuen Telekommunikationsgesetzes des Bundeswirtschaftsministeriums sieht bereits vor, dass Speicherungsdauer und der Art der erfassten Daten nicht über die Mindestanforderungen der EU-Regelung hinaus gehen sollen. Außerdem sollen die Unternehmen eine "angemessene Entschädigung" für die Erfassung der Daten erhalten: Die Verbände der IT- und Telekommunikationsindustrie hatten sich vor allem mit der Begründung gegen die EU-Richtlinie gestellt, dass ihnen die erheblichen wirtschaftlichen Lasten für die Schaffung der Überwachungs-Infrastruktur aufgebürdet werden sollten.

Quelle : www.spiegel.de
« Letzte Änderung: 07 Februar, 2006, 20:38 von SiLencer »

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Verbände aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft üben scharfe Kritik am nun auch offiziell eingereichten Antrag der Großen Koalition (Bundestagsdrucksache 16/545) zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Der Datenschutzinitiative Stop1984 etwa ist ein Dorn im Auge, dass Union und SPD den Zugriff von Sicherheitsbehörden auf die Datenberge auch bei Verdacht auf Bagatelldelikte im Internet gestatten wollen. Eine derartige "präventive Totalüberwachung" bei minderschweren Straftaten sei "nicht tragbar". Letztlich wäre es so zur Verwendung der Informationen über die sensiblen elektronischen Nutzerspuren auch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nur noch ein kleiner Schritt. Das Vorhaben der Regierungsfraktionen stehe zudem in einem "eklatanten Widerspruch" zum ursprünglichen Anspruch der Richtlinie, der Terrorismusbekämpfung zu dienen.

Für Stop1984 liegt der Verdacht nahe, dass die Möglichkeit geschaffen werden soll, zukünftig auch für zivilrechtliche Prozesse wie zum Erstreiten von Schadensersatz Zugriff auf die Verbindungs- und Personendaten von Telekommunikationsteilnehmern zu gestatten. Insbesondere Musik- und Filmindustrie hätten hier bereits Interesse angekündigt. Aber auch Abmahnungen zur Unterbindung unliebsamer Meinungsäußerungen könnten so schneller zum Erfolg führen. Der "Kompromiss" von Schwarz-Rot sei daher unverhältnismäßig und hebe die Zweckbindung bei der Verwertung der angehäuften Daten auf. Es sei anzunehmen, dass die gespeicherten Daten dann auch schnell nur bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch Institutionen wie Krankenkassen, Versicherungen oder Sozialämtern zur Verfügung gestellt werden.

Scharfe Kritik an dem Antrag, den die Große Koalition Mitte der Woche beschlossen hat und dessen baldige Verabschiedung im Plenum des Bundestags damit als sicher gilt, kommt auch von der Internet Society Deutschland (ISOC). Vorstandmitglied Hans-Peter Dittler betonte gegenüber heise online, dass mit der Formulierung im Koalitionsantrag "alles, womit ich mich im Internet verdächtig mache", eine Datenabfrage durch die Sicherheitsbehörden erlaube. Die schwammigen Vorgaben der Richtlinie müssten bei der deutschen Umsetzung noch deutlich präziser und enger gefasst werden. Die Vertreter von CDU/CSU und SPD machen sich in der vor allem umstrittenen Passage ihres Papiers wörtlich dafür stark, die Datenabfrage auf die "Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten" zu beschränken.

Weiteren Klärungsbedarf sieht Dittler bei den Vorgaben, was genau überhaupt von den Providern für die von der Großen Koalition befürworteten sechsmonatige Frist aufbewahrt werden soll. "In der Richtlinie ist von Angaben zum Beginn und Ende einer Telekommunikation sowie zu den Kommunikationspartnern die Rede", führt der IT-Berater aus. Die Aufzeichnung der Daten zum Aufbau und zur Einwahl bei einer Netzverbindung würde dem nicht genügen. "Jeder Web- und Datenbankzugriff, jede VoIP-Verbindung müsste gespeichert werden", hält Dittler fest. Damit würden die Ausmaße der pauschalen Überwachungsmaßnahme gigantisch anwachsen. Dazu käme, dass die kostspieligen Auflagen etwa bei verschlüsselten Webseite-Abrufen oder bei der VoIP-Signalisierung via TLS (Transport Layer Security) ins Leere laufen würden.

Auch gegenüber den Sicherheitsvorkehrungen bei manchem Provider zeigt Dittler sich skeptisch. Er fürchtet, dass es den ein oder anderen Anbieter in den Finger jucken könnte, selbst "blitzschnell" Suchanfragen in den Datenbergen durchzuführen. Offen sei zudem der Umgang mit der Tatsache, dass eine IP-Adresse bei ADSL-Verbindungen auch nach der Trennung vom Provider im Datenverkehr bei der Neuvergabe der Kennung noch einige Minuten dem Vorbesitzer zugerechnet werde.

Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, hält die geplante Kostenentschädigung der Wirtschaft für einen "Tropfen auf den heißen Stein". Die Verantwortlichen in der Politik wissen seiner Ansicht nach immer noch nicht, was für eine Datenflut auf die Behörden zukomme. Das Augenmerk müsse sich daher mittelfristig auf die Statistik zur Nutzung der Überwachungsmaßnahme richten, die laut der Direktive erstellt werden soll. Zudem hält es Rotert für unabdinglich, dass Berlin die maximale Implementierungszeit von 36 Monaten ausschöpft.

Günter Krings, Rechtsexperte der Unionsfraktion im Bundestag, hält die Bedenken für überzogen. Schon jetzt würden viele der gewünschten Daten aus Abrechnungsgründen gespeichert, auch von Flatrate-Anbietern, sagte er auf der Konferenz der deutschsprachigen Domain-Registries Domain Pulse am heutigen Freitag in Berlin. Derartige Vorhaltepraktiken sind rechtlich allerdings umstritten. Krings rechnet auf jeden Fall bei der Vorratsdatenspeicherung mit "besseren" Erfahrungen der Zugangsanbieter als bei der Pflicht zur E-Mail-Überwachung. Das Hauptproblem wäre, "wenn Strafverfolgungsbehörden alle paar Tage vor der Tür" der Provider stünden. Die geplante Kostenerstattung könnte hier mäßigend wirken.

Vertreter der Oppositionsparteien hatten dem Implementierungsantrag der Großen Koalition auf der Tagung wenig entgegenzusetzen. Laut Hans-Joachim Otto, Vorsitzender des Medienausschusses des Bundestags, kommt bei der Vorratsdatenspeicherung zwar "ein bisschen George Orwell" vor. Man dürfe sich aber nicht in die Tasche lügen und so tun, als ob nicht das Internet und E-Mail für neue Verbrechen immer größere Bedeutung erlangt hätten. Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Grünen, schob den Schwarzen Peter auf die über Brüssel gegebenen Möglichkeiten zur Umgehung nationaler demokratischer Verfahren.

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Bundestag soll massive Überwachung der Telekommunikation absegnen
« Antwort #113 am: 15 Februar, 2006, 15:50 »
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat sich am heutigen Mittwoch für den Antrag der Großen Koalition zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ausgesprochen. Mit dem Antrag (PDF-Datei) wollen CDU/CSU und SPD die Bundesregierung auffordern, die Vorgaben aus Brüssel zur Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren "mit Augenmaß" und in den "Mindestanforderungen" umzusetzen. Nichtsdestoweniger droht mit der Vorratsdatenspeicherung die Unschuldvermutung im Strafrecht ausgehebelt zu werden, da die Verbindungs- und Standortdaten aller Bürger pauschal gespeichert werden sollen. Sicherheitsbehörden zugänglich machen will die Große Koalition die Datenberge zudem im Einklang mit den Wünschen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nicht nur für "erheblicher Straftaten", wie es die entsprechende EU-Richtlinie vorsieht. Einblicke nehmen sollen die Ermittler gemäß dem Antrag auch bei Delikten, die "mittels Telekommunikation" begangen wurden.

Vertreter der Großen Koalition begründeten ihre Haltung damit, dass der zwischen EU-Parlament und EU-Rat gefundene Kompromiss von Anfang Dezember alle wichtigen Forderungen Deutschlands beinhalte. Sie bescheinigten dem Justizministerium, in Brüssel "klug" verhandelt zu haben. Der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten komme gerade in Zeiten großer terroristischer Bedrohungen prinzipiell eine hohe Bedeutung zu, sodass den Sicherheitsbehörden das neue Ermittlungsinstrument nicht versagt werden dürfe. Die SPD wies die Regierung ergänzend darauf hin, dass das nun sichere Plazet des Parlaments nach der Plenardebatte am morgigen Donnerstag nicht als "Einfallstor" für eine Ausweitung der pauschalen Überwachungsmaßnahme fungieren dürfe.

Die Oppositionsparteien stimmten geschlossen gegen den Antrag. Sie kritisierten den Brüsseler Richtlinienentwurf, der Anfang kommender Woche von den Justiz- und Innenministern der EU-Mitgliedsstaaten beschlossen werden soll, als viel zu weitgehend. Ex-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach von einer "grundlegend falschen Weichenstellung". Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, warnte vor einem umfassenden Paradigmenwechsel. Gleichzeitig erinnerte er daran, dass sich der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode mehrfach und einstimmig gegen eine ausufernde Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen habe. Genau eine solche sei nun von der Direktive vorgesehen. Es sei daher nicht nachvollziehbar, dass das Brüsseler Machwerk auch noch von der Koalition gelobt werde.

Montag kritisierte, dass Privatfirmen verpflichtet würden, Daten, die sie gar nicht oder zumindest nicht so lange benötigten, für mindestens sechs Monate zu speichern, nur um einen staatlichen Zugriff darauf sicherzustellen. Das sei mit dem Datenschutz völlig unvereinbar und offenbar auch verfassungswidrig. Einen Antrag der Grünen zur "Freiheit des Telefonverkehrs vor Zwangsspeicherungen" ließen die Mitglieder der Großen Koalition dennoch im Ausschuss genauso durchfallen wie ein vergleichbares Papier der Liberalen "gegen eine europaweit verpflichtende Vorratsdatenspeicherung". Kritik übt auch Montags für Medienpolitik zuständigen Kollegin Grietje Bettin an der "Umfallerei" der Koalitionsfraktionen: Durch die neue Verpflichtung verkommen ihrer Ansicht nach "alle Bürger zum ständigen Beobachtungsobjekt". Weil sich vor allem im Internet die Inhalte nicht völlig von den Verbindungsdaten trennen lassen, könnten etwa auch Informationen über angesurfte Webseiten erfasst werden. Die Folge sei, dass "nicht nur Bewegungsprofile in den Fokus geraten, sondern auch Lebensgewohnheiten".

Verschiedene Organisationen der Zivilgesellschaft hatten vergangene Woche noch einmal Druck auf die Abgeordneten ausgeübt, eine Umsetzung der Richtlinie komplett zurückzuweisen oder den Koalitionsantrag zumindest noch bürgerrechtsfreundlicher zu gestalten. Die Datenschutzinitiative Stop1984 etwa beklagte insbesondere, dass mit dem Einschluss aller via Telekommunikation verübten Straftaten Ermittler künftig selbst bei Bagatelldelikten im Internet in den Datenhalden schnüffeln dürften. Ein knappes Dutzend anderer Bürgerrechtsvertreter hatte sich dafür stark gemacht, Geheimdiensten Einblicke in die Nutzerdaten zu verwehren und kleine Provider von den Speicherverpflichtungen auszunehmen. Wirtschaftsverbände wie der Bitkom oder der BDI, die im Vorfeld der Brüsseler Entscheidung immer wieder grundlegende Bedenken gegen eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung vorgebracht hatten, unterstützen dagegen mittlerweile die Umsetzungspläne der Koalition. Sie begrüßen vor allem, dass darin eine Entschädigung der betroffenen Unternehmen für die Mithilfe bei der Überwachung vorgesehen ist.

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Mit fast allen Stimmen der Großen Koalition hat der Bundestag am heutigen Donnerstag nach einer intensiven Debatte einen Antrag (PDF-Datei) zur sechsmonatigen Speicherung von Telefon- und Internetdaten beschlossen. Die Bundesregierung ist damit aufgefordert, die vom EU-Parlament abgesegnete Richtlinie zur Aufzeichnung der Nutzerspuren "mit Augenmaß" und in den "Mindestanforderungen" umzusetzen. Zuvor muss die Direktive noch vom EU-Rat bestätigt werden, was sich Justiz- und Innenminister für Anfang nächster Woche vorgenommen haben.

Der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder votierte als einziger Koalitionsvertreter gegen den Antrag. Der Bruder des CDU-Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder hatte vor der Abstimmung erklärt, dass er bei der heftig umstrittenen Vorratsdatenspeicherung die Regelungskompetenz auf EU-Ebene nicht gegeben sehe. Seine Zweifel bezogen sich insbesondere auf das letztlich von der EU-Kommission gewählte Gesetzgebungsverfahren per Richtlinie. "Wir werden zu Lakaien Brüssels", proklamierte Kauder. "Wir sind aber kein Abnickverein und müssen unsere Rechte wahren".

Formalrechtliche Fragen warf auch Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, auf. Er erinnerte daran, dass die pauschale Überwachungsmaßnahme zunächst über einen Rahmenbeschluss des Rates erfolgen sollte und man in Brüssel erst "die Pferde gewechselt" habe, nachdem die Mitgliedsstaaten nicht die geforderte Einstimmigkeit erzielen konnten. Sollte die Richtlinie vom Ministerrat bestätigt werden, rief Montag angesichts des "völligen Missbrauchs der entsprechenden europäischen Vorgaben" den Bundestag zur Einreichung einer Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof auf.

Auch in der Sache selbst sparte die Opposition nicht mit scharfer Kritik. Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einer "maßlosen" Maßnahme, deren Beitrag zur Verbrechensbekämpfung äußerst fraglich sei. Es werde künftig möglich sein, über Monate hinweg minutiös nachzuvollziehen, wer im Internet gesurft und wer mit wem telefoniert hat. Dies stelle einen "Bruch mit den Grundsätzen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung" dar, zumal die Aufzeichnung unabhängig von Verdachtsmomenten erfolgen solle. Die von der Koalition gewünschte Entschädigungsregelung für die betroffenen Telekommunikationsanbieter kommentierte die FDP-Politikerin mit dem Hinweis, "dass letztlich die Bürger für ihre eigene Überwachung zahlen".

Jan Korte von der Linkspartei beklagte, dass erneut unter dem Vorwand der Terror- und Verbrechensbekämpfung Grundrechte beschnitten würden. Schwarz-Rot sorge dafür, dass die Bürger "nicht mehr vorbehaltsfrei kommunizieren können". Er fühlte sich an den "aufgeblähten Überwachungsapparat" erinnert, "den viele von uns schon erlebt haben". Montag monierte, dass man aus den erfassten Verbindungs- und Standortdaten "Rückschlüsse auf soziales Verhalten, Interessen und auch Inhalte" der Kommunikation ziehen könne. Eine solche "lückenlose Erfassung stößt tief in unser Selbstbestimmungs- und Persönlichkeitsrecht", obwohl dieses von der Verfassung geschützt sei. Dieser Geist "des deutschen Datenschutzrechtes" sei bislang auch von "diesem Haus" mitgetragen worden, rief der Grüne seinen Kollegen die bisherige klare Beschlusslage des Bundestags gegen eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung ins Gedächtnis zurück.

Redner der Koalition verwiesen auf die Erfordernisse einer effektiven Strafverfolgung und zeichneten ein Bild vom Internet als neuem Verbrechensherd. "Was sich bei der Kriminalität entwickelt hat, ist Lichtjahre von Zeiten des Volkszählungsurteils entfernt", versuchte Peter Danckert von der SPD das von Karlsruhe deklarierte informationelle Selbstbestimmungsrecht zu relativieren. "Wir leben vor Strukturen von weit verzweigten Verbrechen", stieß Daniela Raab (CSU) ins gleiche Horn. Beide versicherten, dass die Strafverfolger nicht bei "Bagatelldelikten" an die Daten herankämen. Der Koalitionsantrag sieht aber vor, dass Sicherheitsbehörden auch bei allen "mittels Telekommunikation begangener" Straftaten in den Datenbergen schürfen dürfen.

Laut dem CDU-Abgeordneten Günter Krings darf der Staat nicht mehr länger zusehen, "wie seine Bürger zu Opfern werden". Wer dies ignoriere, "betreibt Täterschutz". Der Rechtsexperte begrüßt vor allem, dass "Täter" mit der Vorratsdatenspeicherung auch bei der Nutzung einer Flatrate nicht mehr "optimal geschützt" sind. Bisher seien Ermittler bei Surfern mit Pauschalnutzung immer "von den Gepflogenheiten der Provider" beim Aufbewahren der Verbindungsdaten abhängig. Krings ist sich sicher, dass andernfalls "zahlreiche Verbrechen wie rechtsradikale Straftaten bis hin zu internationalem Terrorismus in Deutschland hätten aufgeklärt werden können". Der parlamentarische Justizstaatssekretär Alfred Hartenbach verwies zudem auf eine angeblich "einhellig positive Reaktion" der Verbände auf den Koalitionsantrag, obwohl sich die Providervereinigung eco vor einer Woche noch davon distanziert hatte.

Immer wieder kamen die Befürworter der Maßnahme auf einen noch nicht veröffentlichten Bericht des Bundeskriminalamts (BKA) zu sprechen. Er listet laut Danckert 361 reale Fälle auf, in denen die Vorratsdatenspeicherung bei der Strafverfolgung hätte helfen können. Wie Montag betonte, bezögen sich davon aber nur 0,5 Prozent auf Straftaten des internationalen Terrorismus. Sonst verspreche sich das BKA vor allem bei der Aufklärung von Sexualdelikten viel von der Datenjagd. Als einziger SPD-Abgeordneter kritisierte der Medienpolitiker Jörg Tauss die Vorlage aus Brüssel als "inakzeptablen Anschlag auf die Bürgerrechte in Europa". Gleichwohl stimmte er für den Antrag, da die Richtlinie nun einmal zumindest im Minimum umgesetzt werden müsse.

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Re:Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert
« Antwort #115 am: 17 Februar, 2006, 10:35 »
Wer soll diesen Schwachsinn von max. 2 Jahren Verbindungsdatenspeicherung eigentlich bezahlen? Wohl doch nicht die Abgeordneten, die hier so lauthals Propaganda dafür herumschreien???

Wären die mal nicht so weit von der Realität entfernt, bekämen wir auch ein angemessenes dt. Recht und nicht eine verballhornte Umsetzung der EU-Richtlinie.

Es gibt schon mehr als genug rechtliche Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen, aber wenn natürlich vom Staat solche "Verbrecher" wie die GVU geschützt werden, kann es ja nicht anders laufen.
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Proteste gegen Bundestagsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #116 am: 17 Februar, 2006, 17:21 »
Datenschützer und Internetprovider kritisieren das Plazet des Bundestags zur massiven Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung scharf. "Der gestrige Beschluss hat mich ängstlich gemacht, weil er vollkommen davon abweicht, was die Volksvertreter vorher gesagt haben", erklärte Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, gegenüber heise online. Er verwies auf das bisherige deutliche Nein des Bundestags zu der nun befürworteten verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Die "Bastion", welche das Parlament bislang immer gegen die pauschale Überwachungsmaßnahme gebildet haben, sei geschleift worden. Dass die Abgeordneten versuchen würden, die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie so niedrig wie möglich zu halten, sei zwar schön. Daraus spräche aber wohl kaum eine Achtung vor den Grundrechten, sondern Bedenken gegenüber zusätzlichen Protesten aus der Wirtschaft bei sonst noch höheren Kosten für den Aufbau der Datenlager.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bedauert den Meinungswandel ebenfalls. "Der Staat bedient sich hier der Hilfsdienste der Wirtschaft, indem er sie verpflichtet, von ihr nicht beziehungsweise nicht mehr benötigte Daten zu speichern. Gegen diesen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre und die Vertraulichkeit der Kommunikation unverdächtiger Bürger habe ich grundsätzliche Bedenken", erklärte er. Zugleich befürchtet Schaar, dass die angehäuften Informationen nicht nur für die Aufklärung schwerer Verbrechen genutzt werden. So fordere die Musikindustrie bereits seit längerem den Zugang zu den Verbindungsdaten von Filesharern. Ihre Hoffnung könnte sich mit dem am gestrigen Donnerstag beschlossenen Antrag der Großen Koalition zur Implementierung der Brüsseler Vorgaben bald erfüllen. Demnach sollen Ermittler auch bei Straftaten, die "mittels Telekommunikation begangen" wurden, Zugriff auf die Datenberge erhalten.

Schaar will mit Nachdruck dafür eintreten, dass "die freie und unbeobachtete Telekommunikation als ein wesentliches Element unserer demokratischen Wissens- und Informationsgesellschaft gewährleistet bleibt". Es dürfe nicht so weit kommen, "dass jeder Mausklick oder jeder Abruf von Inhalten aus dem Internet protokolliert wird". Der Bundesdatenschutzbeauftragte warnt daher davor, dass die Zwecke, die dem Staat die Einsicht in die Nutzungsgewohnheiten erlauben, wie bei der umstrittenen Kontenabfrage Schritt für Schritt ausgeweitet werden.

Auch eine erste an die Parlamentarier gerichtete Petition fordert eine "übermäßige Vorratsdatenspeicherung" gemäß der Direktive "zu bekämpfen". Die hierfür erforderlichen Mittel "können sinnvoller eingesetzt werden", heißt es in dem bis Mitte März von Surfern zu unterzeichnenden Ersuchen. Zur Begründung führt Initiator Björn Fay aus, dass etwa mit Anonymisierungsdiensten vielfältige Formen zur geschützten oder auch unbemerkten Kommunikation über das Internet existieren würden. Eine Vorratsdatenspeicherung könnte daher nur Kommunikation erfassen, die bewusst oder mangels besserer Kenntnis "ungeschützt" erfolge.

Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, protestiert derweil heftig gegen die Ansage des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach, wonach der Koalitionsantrag bei der Wirtschaft eine "einhellig positive Reaktion" hervorgerufen habe. "Wir sind nach wie vor prinzipiell gegen die Maßnahme", betonte der Providervertreter und erinnerte an seine kritischen Äußerungen aus der vergangenen Woche. Sein Verband werde der Umsetzung der Richtlinie "Steine in den Weg legen", ohne sich natürlich gegen eine effektive Verbrechensbekämpfung an sich zu sträuben. Rotert sieht nach wie vor nicht, wie die Polizei die vielen Daten verarbeiten will. Insbesondere dürfte es schwer fallen, bei der E-Post zwischen echten Mails und Spam zu unterscheiden, wenn nur die zugehörigen Adressen abgerufen würden.

Der europäische Provider-Dachverband EuroISPA warnt derweil die EU-Mitgliedsstaaten in einem Brief davor, die Richtlinie bereits innerhalb der normalerweise vorgesehenen Frist von 18 Monate umzusetzen. Der Aufbau der neuen Überwachungsinfrastrukturen sei überaus komplex, begründen die Internetzugangsanbieter ihren Einwand. Zudem könnten Provider und Regierungsstellen innerhalb der nächsten anderthalb Jahre überhaupt mit den erforderlichen Speichermedien wie Festplatten ausgerüstet werden – zumindest nicht, ohne einen inflationären Preisanstieg für derlei Produkte auszulösen. Die deutschen Anbieter gehen davon aus, dass die zu speichernden Datenmengen sich allein am Frankfurter Netzknoten DeCIX auf 639.000 CDs verteilen würden – pro Tag.

Weniger Anlass zur Sorge haben anscheinend die Mitglieder des Branchenverbands Bitkom. "Erfreulich ist, dass nach dem Bundesrat nun auch der Bundestag die Regierung auffordert, die Unternehmen endlich zu entschädigen", sieht dessen Telekommunikationsexperte, Volker Kitz, die für die Industrie positiven Seiten des Antrags. Bei soviel Einigkeit im Lande sollte ein entsprechender Gesetzentwurf nicht mehr lange auf sich warten lassen. In der Sache hält Kitz fest, dass "die Privatsphäre der Nutzer und die wirtschaftliche Autonomie der Unternehmen eine Orientierung an Minimalverpflichtungen" nötig machen würden. Die Bundesregierung dürfe nicht "mit einem ordentlichen Schuss Übererfüllung nach vorne preschen".

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EU-Rat nickt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ab
« Antwort #117 am: 21 Februar, 2006, 13:07 »
Die Justiz- und Innenminister der EU haben auf ihrem Treffen am heutigen Dienstag in Brüssel den Weg für die verdachtsunabhängige Vorratspeicherung von Telefon- und Internetdaten frei gemacht. Ohne weitere Aussprache segneten sie dazu eine vom EU-Parlament mit den Stimmen der großen Volksparteien bereits Anfang Dezember beschlossene Richtlinie ab. Diese verpflichtet Telekommunikationsanbieter zur sechs- bis 24-monatigen Aufzeichnung der elektronischen Spuren der rund 450 Millionen EU-Bürger. Irland und die Slowakei stimmten gegen die Richtlinie, weil sie das Richtlinienverfahren formal anzweifeln und die Rechtsgrundlage für falsch halten. Für das Abnicken des Gesetzes reichte aber eine qualifizierte Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder aus.

Bei den Überwachungsplänen in Brüssel, die der EU-Rat und die EU-Kommission mit Nachdruck im Namen der Terrorismusbekämpfung vorangetrieben haben, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Der EU-Rat hatte zunächst jahrelang vergeblich versucht, mittels eines Rahmensbeschlusses Einigkeit über die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu erzielen. Aber erst nachdem die EU-Kommission den alternativen Gesetzgebungsweg via Direktive eingeschlagen und die Spitzen von Christ- und Sozialdemokraten entgegen vorheriger Absprachen im zuständigen Fachausschusseinem "Kompromiss" zugestimmt hatten, konnten sich auch die Vertreter der Mitgliedsstaaten auf Druck der damaligen britischen Ratspräsidentschaft auf das Konstrukt zur Einführung der pauschalen Überwachungsmaßnahme einigen.

Branchenverbände, Datenschützer, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie linksliberale Politiker kritisieren den mit der Vorratsdatenspeicherung einhergehenden Paradigmenwechsel im Strafrecht in Form eines Generalverdachts auch gegenüber Unschuldigen seit langem scharf. Mit der Richtlinie und der von ihr vorgeschriebenen umfangreichen Datenjagd werden ihrer Ansicht nach die Bürger gläserner, während die angeblich mit der Maßnahme besser zu verfolgenden Terroristen und Schwerverbrecher leicht etwa mittels Anonymisierungsdiensten, vorausbezahlten Mobilfunkkarten oder mit dem Gang zur Telefonzelle dem Fahndungsnetz entkommen können. Der Bundestag hat mit den Stimmen der Großen Koalition vergangene Woche trotzdem einem schwarz-roten Antrag zugestimmt, der die Vorratsdatenspeicherung als prinzipiell mit der Verfassung im Einklang sieht. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, die Direktive "mit Augenmaß" umzusetzen und es bei einer sechsmonatigen Speicherdauer zu belassen. Allerdings sollen Sicherheitsbehörden über die Vorgaben aus Brüssel hinaus nicht nur bei "schweren Straftaten", sondern auch bei allen "mittels Telekommunikation begangener" Delikte in den Datenbergen schürfen dürfen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßte nach dem Treffen den Beschluss. Für sie ist die Richtlinie "ein gutes Beispiel für einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürger und dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung". Bei der Aufklärung "erheblicher Straftaten" sei es für die Sicherheitsbehörden außerordentlich wichtig auf Daten zugreifen zu können. Deutschland habe in intensiven Verhandlungen durchgesetzt, dass die Speicherpflicht im Interesse der Bürgerechte auf ein Mindestmaß beschränkt werde. Über die beständige Kritik von Datenschützern an der Überwachungsmaßnahme zeigte sich die SPD-Politikerin verwundert. Im direkten Gespräch habe etwa der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar seine vergangene Woche noch einmal geäußerten Bedenken zuletzt nicht mehr geäußert.

Kleines Trostpflaster für die Internetprovider: Zypries kündigte an, dass Deutschland von einer Option in Artikel 15 Absatz 3 der Direktive Gebrauch machen will. Danach können die Mitgliedsstaaten die Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Internet-Telefonie und E-Mail um zusätzliche 18 Monate über die normalen anderthalb Jahre der Implementierungsfrist hinaus aufschieben, mussten dies aber vor der Annahme des Gesetzes ausdrücklich erklären. Deutschland hatte bislang im Gegensatz zu Länder wie Großbritannien und Schweden zunächst noch keine entsprechende Verlautbarung abgegeben.

Für die Provider ist die Bewältigung der neuen Auflagen eine besondere Herausforderung, da die im Internet transportieren Datenmengen deutlich größer sind als im Telefonbereich. Während viele der gewünschten Telefon- und Mobilfunkdaten schon jetzt auch für Abrechnungszwecke gespeichert werden, löschen Zugangsanbieter die Informationen über einzelne Internetverbindungen gerade bei Flatrate-Nutzern bisher oft rasch wieder. Dazu kommt, dass die Richtlinie laut Providervertretungen speziell im Bereich E-Mail und Voice-over-IP überaus unklar formuliert ist und in ihrer jetzigen Form nicht als umsetzbar gilt. Viele technische und organisatorische Fragen seien noch ungeklärt, heißt es bei den Anbietern, sodass die nationale Gesetzgebung vor großen Problemen stehen und sicherlich mehr Zeit als die vorgesehenen 18 Monate dafür benötigen werde.

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Die formale Bestätigung der heftig umstrittenen Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten (PDF-Datei) durch den EU-Ministerrat hat inhaltlich weit auseinanderliegende Reaktionen hervorgerufen. So sprach EU-Justizkommissar Franco Frattini angesichts der nun möglichen sechs bis 24 Monate langen Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren von "einem Sieg für die Demokratie, für unsere EU-Bürger und für die Grundrechte, auf der die Europäische Union sowie ihre 25 Mitgliedsstaaten basieren". Im aktuellen Jahresbericht zur Tätigkeit der "Artikel 29"-Gruppe der obersten Datenschützer aus den EU-Ländern, den der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar als amtierender Vorsitzender gleichzeitig dem EU-Parlament übergab, wird die pauschale Überwachungsmaßnahme dagegen als "starker Eingriff in das Leben praktisch jedes europäischen Bürgers" scharf kritisiert.

"Eine riesige Fülle an Informationen über fast alle Kontakte, Interessen, Lebenswandel, Aufenthaltsorte, Tun, Denken und Fühlen – mit anderen Worten über die Persönlichkeit des Einzelnen – werden verfügbar gemacht", warnt die Datenschutzgruppe. Sie hatte daher wiederholt mit Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention ihre Vorbehalte zum Ausdruck gebracht und Vorschläge für datenschutzrechtliche Schutzmaßnahmen formuliert, die bei der Speicherung der begehrten Verbindungs- und Standortdaten zu beachten sind. Nach Ansicht der Datenschützer hätte eine Protokollierung der Nutzerspuren im konkreten Verdachtsfall über das etwa von den USA praktizierte "Quick Freeze"-Verfahren zur Verbrechensbekämpfung ausgereicht. Befürworter der Richtlinie betrachten die Pauschalspeicherung und den damit erhobenen Generalverdacht gegen die rund 450 Millionen EU-Bürger dagegen als unerlässlich für eine effektive Strafverfolgung und rücken dabei offiziell die Terrorismusbekämpfung in den Vordergrund.

Die Blicke der Beobachter und der betroffenen Unternehmen richten sich jetzt auf mögliche Klagen gegen die Maßnahme vor dem Europäischen Gerichtshof. Entsprechende Pläne hatte die irische Regierung wiederholt geäußert, da sie die für das Gesetz gewählte Rechtsgrundlage mit der Beteiligung des EU-Parlaments nicht akzeptiert. Aber auch Bürgerrechtler wie der Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, sprechen angesichts des Paradigmenwechsels in der Strafverfolgung und dem Wegfall der Unschuldsvermutung von der Notwendigkeit, "nun das europäisches Verfassungsrecht zu mobilisieren".

Andererseits geht es besonders Wirtschaftsverbänden um eine möglichst minimal-invasive Umsetzung der Brüsseler Vorgaben. "Um Grundrechtsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, unüberschaubare Datenfluten und unangemessene Zusatzkosten zu vermeiden, sollten sich die nationalen Vorgaben an den EU-rechtlich vorgesehenen Untergrenzen orientieren", fordert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Branchenverbands VATM. "Dies muss insbesondere mit Blick auf die Mindestspeicherfrist von sechs Monaten und die zu speichernden Datenarten gelten." Wichtig sei ferner, die Abfrage gespeicherter Daten auf Fälle zu beschränken, die der Prävention oder Verfolgung erheblicher Straftaten dienen. Grützner befürchtet, dass "eine hierüber hinausgehende Ausweitung der Abfragemöglichkeiten zu einer nicht mehr zu bewältigenden Flut von Anfragen führen würde."

Hierzulande sind die Umsetzungspläne mit einem Beschluss des Bundestags über einen Antrag der Großen Koalition schon weit gediehen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, es bei einer sechs Monate langen Speicherfrist zu belassen. Allerdings soll der Zugriff der Sicherheitsbehörden nicht nur bei "schweren Straftaten", sondern auch bei allen "mittels Telekommunikation begangener" Delikte gestattet werden. Darunter könnten etwa auch Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen fallen. Wirtschaftsverbände haben den Antrag trotzdem begrüßt, da er auf eine Kostenentschädigung für die Hilfssheriffstätigkeiten der Unternehmen pocht.

"Es ist nun wichtig, dass der Bundestag bei seinem Votum bleibt – nur Umsetzung der Minimalpflichten bei gleichzeitiger Entschädigung der Branche", betont Volker Kitz, Rechtsexperte beim Branchenverband Bitkom. Gleichzeitig befürwortet er die Ankündigung Deutschlands, die Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Internet-Telefonie und E-Mail um zusätzliche 18 Monate hinaus aufzuschieben. Gerade diese Sektoren seien mit am stärksten von den neuen Verpflichtungen betroffen. Generell bezweifelt der Bitkom aber nach wie vor, "dass der Nutzen einer flächendeckenden Speicherung im rechten Verhältnis steht zu den erheblichen Eingriffen in die Privatsphäre der Nutzer und die Wirtschaftsgrundrechte der Unternehmen". Verheerend sei auch, dass die Staatenvertreter sich nicht auf eine einheitliche Entschädigung der Unternehmen einigen konnten. Ein europäischer Flickenteppich werde hier zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Proteste von Parlamentariern kommen verstärkt aus Österreich, wo die Planungen zur Implementierung der Direktive noch am Anfang stehen. Das Gesetz sei "insgesamt nicht verhältnismäßig, datenschutzrechtlich höchst bedenklich, in alle möglichen Richtungen interpretierbar und kann in jedem Land anders umgesetzt werden", beklagt der Verbraucherschutzsprecher der Sozialdemokraten, Johann Maier. Er spricht von einem "schweren Eingriff in das Privatleben der Europäer". Völlig unklar sei zudem etwa, "wer die Datenfriedhöfe bezahlen wird". Der österreichische Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, wettert derweil gegen einen "Milliarden-teuren, sinnlosen Hochsicherheits-Populismus".

Quelle : www.heise.de

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Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) bedauert die Verabschiedung der EU-Richtlinie zur systematischen Speicherung von Telefon- und Internetdaten. Damit hätten die EU-Justizminister einer Massenüberwachung auch von Journalisten und deren Kontakten den Weg geebnet, kritisierte der DJV-Vorsitzende Michael Konken heute in Berlin.

"Pressefreiheit und Informantenschutz geraten mit dieser Richtlinie in Gefahr", heißt es in einer Mitteilung des DJV. "Wenn Informanten nicht mehr sicher sein können, dass Telefon- oder E-Mail-Kontakte zu Journalisten geheim bleiben, werden sie sich doppelt überlegen, die Presse zu kontaktieren." Konken fordert deshalb vom Deutschen Bundestag, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht die Journalisten als Berufsgruppe von der Überwachung auszuklammern.

Die Justizminister der 25 EU-Staaten hatten die umstrittene Richtlinie am gestrigen Dienstag endgültig beschlossen. Trotz Bedenken von Datenschützern werden damit künftig EU-weit Angaben zu allen Telefon- und Internet-Verbindungen zwischen 6 und 24 Monate lang gespeichert. Die Datensammlung soll bei der Fahndung nach Terroristen und anderen Verbrechern helfen.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

    * Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation

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