Autor Thema: Das Internet wird gebührenpflichtig!  (Gelesen 14145 mal)

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Das Internet wird gebührenpflichtig!
« am: 23 Mai, 2005, 14:02 »
Fakten über die "Internet-Rundfunkgebühr" ab 2007

Nun ist es amtlich und entschieden: Computer mit Internetzugang sind "neuartige Rundfunkgeräte". Damit wird es gerade für Freiberufler wie Webdesigner teuer, denn auch wenn nicht mal ein Radio im Büro steht: Ab 2007 müssen sie für ihr Arbeitsgerät, den PC, Fernsehgebühren zahlen. Zusätzlich zur privaten Glotze, versteht sich.


Auch wenn Heide Simonis von ihrer eigenen Partei im Stich gelassen wurde und ihres Amtes als schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin verlustig ging – es kam zu spät, der Schaden ist angerichtet: Frau Simonis war eine der Verfechter der oft "Internet-GEZ" genannten Regelung, dass ab 1. Januar 2007 für PCs (und ja, liebe Apple-Nutzer, ihr werdet nicht diskriminiert: natürlich auch für Macs) mit Internetzugang Rundfunkgebühren fällig werden.

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Offline Jürgen

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Re:Das Internet wird gebührenpflichtig!
« Antwort #1 am: 23 Mai, 2005, 16:38 »
...und mein Kugelschreiber ist ein Kopierer für urheberrechtlich geschützte Werke...

Wenn es möglicherweise schon zu spät ist, diesen Schwachsinn zu verhindern, bleibt immer noch die Frage, wo eigentlich - technisch gesehen - das Internet aufhört und der Ort des Zugangs ist, sowie, wie die Zugänge gezählt werden.
Mein DSL-Router ist (hoffentlich!!!) kein Teil des Internets, er hat auch nur maximal einen einzigen Zugang dorthin. Dagegen könnten durchaus mehrere Nutzer diesen Zugang teilen, über LAN oder USB.

Im Bereich klassischen Radios ist nämlich die Frage kostenpflichtiger Zusatz-Lautsprecher (in anderen Räumen) auch immer noch Gegenstand von Diskussionen. In Hotels, Krankenhäusern und anderen Sammelunterkünften wird versucht, für jeden einzelnen Lautsprecher Gebühren zu ziehen, auch wenn kein eigenes Empfangsteil dafür verfügbar ist.
Im (argumantativen) Gegensatz dazu zahlen Fernsehläden und Elektronik-Märkte im Rahmen von Vorführ-Lizenzen nicht pro Empfänger oder Bildschirm.
In Kneipen dagegen ist eine höhere Gebühr fällig, obwohl dort allgemein nur mit Betrieb eines einzigen Geräts zur Zeit zu rechnen ist.

Ist ein LAN nicht sogar, prinzipell durch Ausnutzung von Broadcast-Adressen, schon als Kabel-Verteilnetz erlaubnispflichtig???
Oder eine Telefon- (oder auch Durchsage-)Anlage? Immerhin kann man eine beliebige Pausenmusik übertragen, die auch aus einem Radio stammen kann...
Ist nicht sogar der Windows Explorer zur Verbreitung von urheberrechtlich geschützten bzw. zwischengespeicherten GEZ-pflichtigen Inhalten geeignet, per Freigabe in einem (auch rein lokalen) Netzwerk, also sozusagen on demand, nahezu in Echtzeit?

Hoffen wir also, dass sich das Ganze letztlich als undurchführbar erweist, Definitionen zur Erhebung dürfen nämlich nicht rein willkürlich sein und müssen einer (verfassungs-)rechtlichen Überprüfung standhalten können.
« Letzte Änderung: 23 Mai, 2005, 16:40 von Jürgen »
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Rundfunk: PC-Gebühren bringen GEZ 163 Millionen Euro
« Antwort #2 am: 07 Februar, 2006, 19:18 »
Die für kommendes Jahr anstehenden Änderungen in der Gebührenordnung für Rundfunkempfänger werden für viele teuer: Freiberufler etwa müssen für den Büro-PC zahlen, fernsehfreie Haushalte womöglich fürs Handy. Der GEZ bringt der neue Geschäftzweig Abermillionen Euro ein.

Sehr schön hat es im September 2004 der Regierungssprecher von Rheinland-Pfalz gesagt. Auf Anfrage des epd-Mediendienstes erklärte er, die Rundfunkgebühren, die ab Anfang 2007 für internetfähige PCs fällig werden, seien "für die Wirtschaft ein Betrag, der deutlich unter der Peanutsgrenze liegt". Damit wollte er illustrieren, dass ja nicht für jeden von unter Umständen Tausenden Rechnern eines Großunternehmens an die Gebühreneinzugszentrale GEZ gezahlt werden muss - sondern nur für einen einzigen. Nach aktuellem Gebührenstand wären das 17,03 Euro im Monat.

Peanuts in der Tat - für ein Großunternehmen. Anders sieht die Sache für Freiberufler aus. Etwa 800.000 davon gibt es in Deutschland derzeit, sie alle müssen künftig nicht nur für den Fernseher zu Hause, sondern auch für den überlebensnotwendigen Rechner im Büro Gebühren zahlen - weil man damit ja heimlich Fernsehen könnte. Oder vielleicht auch, weil sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kostspielige und ausgedehnte Internetangebote leisten, wer weiß.

160 Millionen Euro allein von Freiberuflern

800.000 mal 17,03 Euro macht 13.624.000 Euro pro Monat oder gut 163 Millionen Euro im Jahr - eine Summe, die für die GEZ deutlich jenseits der Peanutsgrenze liegen dürfte. Und den einen oder anderen Anwalt, Steuerberater, Architekten oder freien Webdesigner dürften gut 200 Euro Zusatzkosten im Jahr ohne jeden Gegenwert auch hart ankommen.

Selbst für die wenigen, die es sich erlauben können, mit ihrem Arbeitsplatzrechner nicht am Netz zu hängen - eine Spezies, die sich ohnehin dem Aussterben nähern dürfte - gibt es kein Entkommen. Denn ein Mobiltelefon braucht heutzutage nun wirklich jeder Selbständige. Und schon bald werden Handys - zumindest, wenn es nach Herstellern und Netzbetreibern geht - mobile Mini-Fernseher sein.

Zwar gibt es im Moment noch Streit darüber, welcher Standard denn nun für die Fernsehübertragung aufs Telefon genutzt werden soll. Das Format DVB-H konkurriert mit dem sogenannten DMB-Standard. Große Hersteller wie Nokia und Motorola haben sich aber auf DVB-H festgelegt, und außerdem kann dieser Standard 20 Kanäle übertragen, verglichen mit nur drei bei DMB. Die südlichen Bundesländer sperren sich noch gegen den DVB-H-Standard, aber dies wird wohl nicht mehr lange zu halten sein.

Anfragen bei Deutschlands großen Mobilfunkbetreibern erbrachten ein einheitliches "mal sehen, was da wirklich passiert". Bis Formatfragen und Kanal-Vergabe geklärt sind, sieht man keinen großen Bedarf, sich mit der Frage nach den GEZ-Gebühren zu beschäftigen. Wäre ja auch paradox, wenn man den eigenen Kunden künftig technisch rückständige Geräte empfehlen müsste, um Gebühren zu sparen.

Rundfunkgebühren für Hörgeräte?

Denn wenn die Handy-Technologie sich so weiterentwickelt wie bisher - alles, was technisch machbar ist, wird gemacht, siehe Kamera-Einbau - dann werden bald alle Mobiltelefonierer in Deutschland mit einem kleinen TV-Gerät in der Jackentasche herumlaufen. Und das kostet dann GEZ-Gebühren - falls nicht schon zu Hause ein angemeldeter Fernseher steht. Oder, bei Unternehmen und Freiberuflern: Falls nicht ein angemeldeter PC im Büro steht. Kurz: Niemand entkommt der GEZ, außer er zieht in eine einsame Waldhütte und verständigt sich künftig nur von Angesicht zu Angesicht, durch lautes Rufen oder per Briefpost und Festnetztelefon.

Im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE sprach Eckhard Ohliger von der GEZ von einem "sehr kleinen Kreis von Haushalten", die "zum Beispiel aus religiösen Gründen" keinen Fernseher haben, die von den Änderungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag betroffen seien. Dieser "sehr kleine Kreis" jedoch besteht aus Menschen, die Medien sehr bewusst und gezielt nutzen - und die werden langsam sauer.

Michael Hatscher zum Beispiel arbeitet in der IT-Branche, er hat keinen Fernseher und kein Radio zu Hause - er informiert sich lieber über das Internet. Er fühlt sich von der Neuregelung zu Unrecht zur Kasse gebeten: "Das Angebot und die Auswahl an Informationen, die ich über die 'klassischen' elektronischen Massenmedien beziehen kann, erfüllt nicht meine Qualitätsansprüche. Und das staatlich per Gebührenzwang subventionierte Unterhaltungsangebot entspricht weder dem Informationsauftrag, noch stellt es eine Bereicherung dar. Meine Zeit ist mir zu kostbar dafür." Dafür künftig bezahlen zu sollen, ärgert ihn gewaltig: "Ich habe auch in Zukunft keine Lust, für ein Angebot zu bezahlen, das ich nicht nutzen werde, bloß weil ich einen Computer und ein Handy benutze."

Das finden übrigens auch viele Leser von SPIEGEL ONLINE. Die Reaktionen reichten von "Wenn ARD und ZDF so gegen Gratisnutzung sind, warum nehmen sie dann nicht ihre Sendeinhalte aus Handy- und Computernetz heraus?" über "Erheben sie doch auch gleich Gebühren für jeden Telefonanschluss: Man könnte ja auf die Idee kommen, bei der ARD anzurufen!" bis hin zu "Es verwundert doch immer wieder, dass nicht auch schon lange Hörgeräte GEZ-Gebühren-abzock-fähig sind."

In regelmäßigen Abständen ermahnt die GEZ Deutschlands Bürger, ihre Zahlungsmoral zu verbessern, immer brav alles anzumelden und sich doch bitteschön solidarisch zu verhalten. Es könnte sein, dass die Änderungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag genau diese Zahlungsmoral noch weiter untergraben - wer sich ungerecht behandelt fühlt, entwickelt kein Unrechtsbewusstsein für das eigene Handeln.

Quelle : www.spiegel.de

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Re:Rundfunk: PC-Gebühren bringen GEZ 163 Millionen Euro
« Antwort #3 am: 07 Februar, 2006, 19:30 »
Am *rsch, die soll'n ihren Kram verschlüsseln. Ich bin nicht bereit für Leistungen zu zahlen die ich nicht nutze.
Der Gerechtigkeit halber müßte es dann auch 'ne Kofler-Pauschal-Abgabe geben. Die müssen auch sehn wie sie klarkommen.
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Re:Rundfunk: PC-Gebühren bringen GEZ 163 Millionen Euro
« Antwort #4 am: 07 Februar, 2006, 20:08 »
Zumindest muss man auch die Garantie bekommen, das man alle Sender des öffentlich Rechtlichen in der gleichen Qualität über Internet empfangen kann.

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Stellungnahme der GEZ zur Gebührenpflicht für PCs
« Antwort #5 am: 12 Februar, 2006, 12:16 »
Angesichts der enormen Summe, die die GEZ durch die kommende Gebühr für internetfähige Rechner kassiert, hat PC-WELT die GEZ um eine Stellungnahme gebeten. Heute erreichte uns nun die Antwort der GEZ. Wir geben diese in vollem Wortlaut wieder.

Wenn Berechnungen von spiegel.de stimmen, kassiert die GEZ durch die ab dem 1. Januar 2007 geltende Gebühr zusätzlich 163 Millionen Euro. Auf jeden Betroffenen kommen über 204 Euro zusätzliche Belastung pro Jahr zu - unter Umständen ohne jede Gegenleistung. Grund genug für die PC-WELT, die GEZ um eine Stellungnahme zu bitten.

Die GEZ antwortete allerdings nicht konkret auf unsere Anfrage bezüglich der Situation von Freiberuflern, sondern schickte uns offensichtlich eine Standardantwort. Aber immerhin geht daraus eindeutig die derzeitige Rechtslage hervor. Die Antwort der GEZ lautet:

"Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkgebühren ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 08.10./15.10. 2004.

Der Gesetzgeber hat im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte ab 01.01.2007 festgelegt. Dies sind insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können. Die Gebührenpflicht gilt für alle multimediafähigen PCs. Mit welcher Technik Rundfunk empfangen wird, ist für die Gebührenpflicht nicht relevant.


Quelle : www.pcwelt.de

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Re:Stellungnahme der GEZ zur Gebührenpflicht für PCs
« Antwort #6 am: 12 Februar, 2006, 14:55 »
Zitat
Dies sind insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können. Die Gebührenpflicht gilt für alle multimediafähigen PCs. Mit welcher Technik Rundfunk empfangen wird, ist für die Gebührenpflicht nicht relevant.[/i]

Ahhhh ja!!

Verstehe ich das richtig: wenn ich meinen 286er an den DSL Anschluss ranhänge bin ich befreit? Oder ist der zu modern?? Oder muß ich mein Modem wieder rauskramen weil DSL multimediafähig ist. Laßt mich nicht dumm sterben.

@ silencer
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« Letzte Änderung: 12 Februar, 2006, 15:32 von spoke1 »
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Re:Stellungnahme der GEZ zur Gebührenpflicht für PCs
« Antwort #7 am: 12 Februar, 2006, 15:02 »
Zitat
Verstehe ich das richtig: wenn ich meinen 286er an den DSL Anschluss ranhänge bin ich befreit? Oder ist der zu modern?? Oder muß ich mein Modem wieder rauskramen weil DSL Multimediafähig ist. Laßt mich nicht dumm sterben.

Technisch gesehen kannst du auch mit Modem oder ISDN z.B. Radio übers Internet empfangen....

Zitat
Dies sind insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können. Die Gebührenpflicht gilt für alle multimediafähigen PCs. Mit welcher Technik Rundfunk empfangen wird, ist für die Gebührenpflicht nicht relevant.

Das ist natürlich eine sehr schwammige Ansage und kann letztendlich sonstwie ausgelegt werden..... :-\

Zitat
@ silencer
kannst Du mich in diesem Falle mit zwei Blechdosen und 'nem Tüddelband mit dem Forum verbinden, mein Geldbaum ist letzten Sommer eingegangen.
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Muss ich leider passen .... soviel Tüddelband hab ich nicht mehr  ;D
« Letzte Änderung: 12 Februar, 2006, 15:04 von SiLencer »

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Re:Rundfunk: PC-Gebühren bringen GEZ 163 Millionen Euro
« Antwort #8 am: 12 Februar, 2006, 16:00 »
Das bedeutet jeder PC der ne Soundkarte, ne Graphikkarte und ne I-Net Verbindung hat ist MM fähig!

Wenn ich aber keine Programme zur Wiedergabe von MM Inhalten habe!? Das wird noch heisse Diskussionen geben denn jedes Windoof ist doch MM-Software...
Vielleicht eine Chance für Linux spezielle Office Konfigurationen zu machen um denen ein Schnippchen zu schlagen ::)

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Re:Rundfunk: PC-Gebühren bringen GEZ 163 Millionen Euro
« Antwort #9 am: 13 Februar, 2006, 00:26 »
Um Multimedia insgesamt kann's hier nicht gehen, denn die Gebührenpflicht besteht NUR für Geräte zum Empfang von Rundfunk und Fernsehen, die empfangsbereit gehalten werden.
Das Fehlen von Batterien oder Netz- oder Antennenkabeln schützt nicht vor Gebührenpflicht, das Fehlen von Tunern oder geeigneten Schnittstellen aber sehr wohl.

Ein Video-Abspieler oder-Recoder ohne Tuner, ein DVD-Player oder -Recorder ohne Tuner, ein analoger oder digitaler Audio-Recoder oder -Player ohne Tuner, all' diese Geräte sind NICHT GEZ-pflichtig. Sie können grundsätzlich keine Rundfunk-Dienste empfangen, sondern nur Aufzeichnungen anderer / externer Quellen erstellen und / oder abspielen.
Das kann für Computer grundsätzlich nicht anders gelten, weil unser Rechtssystem willkürliche und diskriminierende Gebühren nicht erlaubt.

Nicht gebührenpflichtige Geräte müssen bei der GEZ auch nicht angemeldet sein.

Ein Computer kann nur dann zum Rundfunk-Empfang verwendet werden, wenn er über geeignete Hardware und Software verfügt. Rundfunk per Internet verlangt nicht nur einen Zugang, sondern zwingend auch Streaming-Clients in passender Software.
Und die muss man ja nicht haben.

Immerhin wurde MS jüngst von der EU gezwungen, XP auch ohne Mediaplayer zu liefern.

Allein die Möglichkeit, eine für Rundfunk geeignete Software nachträglich installieren zu können, berechtigt nicht zur Einordnung als Rundfunkgerät, genausowenig, wie ein Audio-Verstärker automatisch Teil einer Rundfunkempfangsanlage wäre.
Sonst wäre ja auch jeder PC automatisch ein (verbotenes) Gerät zum Umgehen von Kopierschutz oder Knacken von PayTV...

Auf meinem PC gibt's keinen RealPlayer, oder Quicktime, oder WMP, oder sonst etwas, dass Radio oder TV vom Internet live zu empfangen imstande wäre. Für mache vorhandene Software wären vielleicht Plugins erhältlich, aber solange ich die nicht habe, halte ich nichts zum Empfang bereit.

Übrigens sind proprietäre Formate wie Windows Media, RealMedia oder Quicktime ohnehin nicht allgemein empfangbar, sondern nur mit entsprechender (und nicht frei vefügbarer) Software. Das wäre aber ein weiteres unbedingt erforderliches Kriterium für Rundfunk. Gleihes gilt für verschlüsselte Übertragungen aller Art, wenn kein passendes Entschlüsselungs-Werkzeug vorgehalten wird.

Im Grunde ist es reine Willkür, ein vorhandenes Übertragungs-Medium nachträglich mit gebührenpflichtigen Diensten zu beaufschlagen, um entsprechende Abgaben erzwingen zu können.
Dann könnte man ja auch versuchen, das normale analoge oder ISDN-Telefon oder Simpel-Handy GEZ-pflichtig zu machen, indem über nicht sperrfähige normale Rufnummerngassen Radio-Empfang angeboten würde...

Übrigens ist auch der, der TV-Sendungen nicht selbst zu empfangen vermag, sondern diese nur (offline) per von Freunden erstellten Privatkopien z.B. über seinen VHS- oder DVD-Player betrachtet, dadurch NICHT gebührenpflichtig.
« Letzte Änderung: 13 Februar, 2006, 00:38 von Jürgen »
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Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs
« Antwort #10 am: 02 April, 2006, 16:17 »
Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) klagt gegen die zum 1. Januar 2007 in Kraft tretende Verordnung, die Besitzer von Internet-fähigen PCs zu Rundfunkgebührenzahlern machen soll. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der auch die GEZ-Gebührenrichtlinie für Computer enthält.

Der Verein mit Sitz in Frankfurt am Main, der erst seit dem 18. März dieses Jahres besteht, wird bei seiner Beschwerde finanziell von Einzelpersonen und der Bundesarchitektenkammer unterstützt. Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um drei Freiberufler, die ab dem nächsten Jahr direkt von der neuen Richtline betroffen sein sollen.

Laut einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sieht die Anwältin der Beschwerdeführer, Petra Marwitz, in der Gebührenregelung für Internet-PCs einen "Paradigmenwechsel". Mit der Ausweitung der Gebührenpflicht auf so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte würden erstmals unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten, erklärte die Anwältin. Bislang konnte sich jeder selbst aussuchen, ob er GEZ-Gebühren zahlen wollte, indem er sich für ein spezielles Gerät zum Rundfunkempfang entschied oder nicht. Bei den Computern würden nun erstmals die Rundfunkanstalten entscheiden, was ein Empfänger ist und was nicht, indem sie einfach ihre Verbreitungswege ändern.

Nach Ansicht der Anwältin werden durch diese Regelung im kommenden Jahr viele PC- und womöglich auch Multimedia-Handy-Besitzer mit knapp 17 Euro monatlich in die Pflicht genommen, obwohl sie kein Radio- oder Fernsehgerät besitzen und ihren PC nur zur Arbeit nutzen.

Seit der Bekanntgabe der neuen Gebührenordnung, die auch bei Internet-PCs und Multimedia-Handys greift, ist diese umstritten. Sowohl der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), der Bundesverband digitale Wirtschaft (BVDW) als auch die FDP- und CDU/CSU-Fraktion sprachen sich gegen eine GEZ-Gebühr für PCs mit Internet-Anschluss aus. (dal/c't)

Quelle : www.heise.de

"Ich missbillige jedes Wort was Sie sagen, aber bis zu meinem Tode werde ich dafür kämpfen, dass Sie es sagen dürfen"  (Voltaire)




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DVB-S: 1mØ/Quad-LNB auf 19.2° Ost, 1mØ/Single-LNB auf 30.0° West
Software: Progdvb 4.85, Altdvb 2.1, Theatre 3.38
Codecs (Video): DScaler5, FFDSHOW
Codecs (Audio): AC3Filter 1.46

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Re:Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs
« Antwort #11 am: 02 April, 2006, 16:34 »
Schöne Sache , obwohl ich nicht wirklich davon überzeugt bin , das die VRGZ damit Erfolg haben wird....Wir werden sehen....
« Letzte Änderung: 02 April, 2006, 16:35 von SiLencer »

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Offline spoke1

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Re:Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs
« Antwort #12 am: 02 April, 2006, 17:21 »
Aber irgenteiner muß ja mal anfangen diesem Irrsinn Einhalt zu gebieten.
So kanns doch nicht weiter gehen. Für mich steht fest das ich I-Net abmelde wenn ich dafür extra zahlen soll. Da bin ich ganz kurz angebunden. Die paar Kröten die mir zum Leben bleiben steck ich lieber in mein Motorrad, als das ich sie der GEZ für nicht erbrachte Leistungen in den Hals schmeiß.
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Offline kater

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Re:Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs
« Antwort #13 am: 02 April, 2006, 17:55 »
mit der GEZ ist das meiner Meinung so eine zweischneidige Sache.
Obwohl ich mit euch einer Meinung bin das die GEZ wie alle gebüreneintreibenden Behörden, welche dann auch noch so eine Art staatlich sanktioniertes Monopol haben, siehe Zweckverbände, Versorger und selbst die Schornsteinfegergilde, einen Appetit habe und sehr erfinderisch sind.
Andererseits gibt es viele Zeitgenossen, einige kenne ich auch selbst, welche dich mitleidig anlächeln, wenn du erzählst, daß du GEZ zahlst.
Wohlgemerkt möchte ich auf die öffentlich Rechtlichen nicht verzichten. Dann kommt immer, die guck ich ja nie, auser Sportschau, Tagesschau, Sesamstraße usw.
Finde ich zum kotzen. Aber dann ist man wieder zu rücksichtsvoll, man will ja niemand zu nahe treten.
Dann sollten sich die öffentlich Rechtlichen was einfallen lassen um eine klare Trennung derer die schauen und denen die nicht schauen zu erreichen.
Aber ob das Ergebnis den Eintreibern der GEZ gefallen würde. Wenn ichs mir recht überlege, ist denen dieses fischen im Trüben lieber, wohl wissend das ihnen etliche Fische durch die Lappen gehen.    
Athlon II x2 270/ 2GB DDR3 PC3 10600/ AsRock N68C-GS FX/ GF Nvidia 9500GT/ SkyStarHD/ Treiber v4.4.10.18/ WinXP;SP3/ ALT DVB2.2/ DVB Viewer v.5.0.0.0 PwDVD 10.0.2312.52 / AC3 v1.61b/ Monitor Acer X243H
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Offline Warpi

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Re:Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs
« Antwort #14 am: 02 April, 2006, 20:30 »
Ich denke mal das der Pc schon drin ist wenn man normal GEZ bezahlt.
Trotzdem finde ich das ganze recht fragwürdig. Wie auch andere "Gewohnheiten" der GEZ. Hier sollte dringend das Gebilde GEZ mal überarbeitet werden.
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