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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # WWW, Telefon, Provider & Co => Thema gestartet von: SiLæncer am 23 Mai, 2005, 14:02

Titel: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: SiLæncer am 23 Mai, 2005, 14:02
Fakten über die "Internet-Rundfunkgebühr" ab 2007

Nun ist es amtlich und entschieden: Computer mit Internetzugang sind "neuartige Rundfunkgeräte". Damit wird es gerade für Freiberufler wie Webdesigner teuer, denn auch wenn nicht mal ein Radio im Büro steht: Ab 2007 müssen sie für ihr Arbeitsgerät, den PC, Fernsehgebühren zahlen. Zusätzlich zur privaten Glotze, versteht sich.


Auch wenn Heide Simonis von ihrer eigenen Partei im Stich gelassen wurde und ihres Amtes als schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin verlustig ging – es kam zu spät, der Schaden ist angerichtet: Frau Simonis war eine der Verfechter der oft "Internet-GEZ" genannten Regelung, dass ab 1. Januar 2007 für PCs (und ja, liebe Apple-Nutzer, ihr werdet nicht diskriminiert: natürlich auch für Macs) mit Internetzugang Rundfunkgebühren fällig werden.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20115/1.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Re:Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: Jürgen am 23 Mai, 2005, 16:38
...und mein Kugelschreiber ist ein Kopierer für urheberrechtlich geschützte Werke...

Wenn es möglicherweise schon zu spät ist, diesen Schwachsinn zu verhindern, bleibt immer noch die Frage, wo eigentlich - technisch gesehen - das Internet aufhört und der Ort des Zugangs ist, sowie, wie die Zugänge gezählt werden.
Mein DSL-Router ist (hoffentlich!!!) kein Teil des Internets, er hat auch nur maximal einen einzigen Zugang dorthin. Dagegen könnten durchaus mehrere Nutzer diesen Zugang teilen, über LAN oder USB.

Im Bereich klassischen Radios ist nämlich die Frage kostenpflichtiger Zusatz-Lautsprecher (in anderen Räumen) auch immer noch Gegenstand von Diskussionen. In Hotels, Krankenhäusern und anderen Sammelunterkünften wird versucht, für jeden einzelnen Lautsprecher Gebühren zu ziehen, auch wenn kein eigenes Empfangsteil dafür verfügbar ist.
Im (argumantativen) Gegensatz dazu zahlen Fernsehläden und Elektronik-Märkte im Rahmen von Vorführ-Lizenzen nicht pro Empfänger oder Bildschirm.
In Kneipen dagegen ist eine höhere Gebühr fällig, obwohl dort allgemein nur mit Betrieb eines einzigen Geräts zur Zeit zu rechnen ist.

Ist ein LAN nicht sogar, prinzipell durch Ausnutzung von Broadcast-Adressen, schon als Kabel-Verteilnetz erlaubnispflichtig???
Oder eine Telefon- (oder auch Durchsage-)Anlage? Immerhin kann man eine beliebige Pausenmusik übertragen, die auch aus einem Radio stammen kann...
Ist nicht sogar der Windows Explorer zur Verbreitung von urheberrechtlich geschützten bzw. zwischengespeicherten GEZ-pflichtigen Inhalten geeignet, per Freigabe in einem (auch rein lokalen) Netzwerk, also sozusagen on demand, nahezu in Echtzeit?

Hoffen wir also, dass sich das Ganze letztlich als undurchführbar erweist, Definitionen zur Erhebung dürfen nämlich nicht rein willkürlich sein und müssen einer (verfassungs-)rechtlichen Überprüfung standhalten können.
Titel: Rundfunk: PC-Gebühren bringen GEZ 163 Millionen Euro
Beitrag von: SiLæncer am 07 Februar, 2006, 19:18
Die für kommendes Jahr anstehenden Änderungen in der Gebührenordnung für Rundfunkempfänger werden für viele teuer: Freiberufler etwa müssen für den Büro-PC zahlen, fernsehfreie Haushalte womöglich fürs Handy. Der GEZ bringt der neue Geschäftzweig Abermillionen Euro ein.

Sehr schön hat es im September 2004 der Regierungssprecher von Rheinland-Pfalz gesagt. Auf Anfrage des epd-Mediendienstes erklärte er, die Rundfunkgebühren, die ab Anfang 2007 für internetfähige PCs fällig werden, seien "für die Wirtschaft ein Betrag, der deutlich unter der Peanutsgrenze liegt". Damit wollte er illustrieren, dass ja nicht für jeden von unter Umständen Tausenden Rechnern eines Großunternehmens an die Gebühreneinzugszentrale GEZ gezahlt werden muss - sondern nur für einen einzigen. Nach aktuellem Gebührenstand wären das 17,03 Euro im Monat.

Peanuts in der Tat - für ein Großunternehmen. Anders sieht die Sache für Freiberufler aus. Etwa 800.000 davon gibt es in Deutschland derzeit, sie alle müssen künftig nicht nur für den Fernseher zu Hause, sondern auch für den überlebensnotwendigen Rechner im Büro Gebühren zahlen - weil man damit ja heimlich Fernsehen könnte. Oder vielleicht auch, weil sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten kostspielige und ausgedehnte Internetangebote leisten, wer weiß.

160 Millionen Euro allein von Freiberuflern

800.000 mal 17,03 Euro macht 13.624.000 Euro pro Monat oder gut 163 Millionen Euro im Jahr - eine Summe, die für die GEZ deutlich jenseits der Peanutsgrenze liegen dürfte. Und den einen oder anderen Anwalt, Steuerberater, Architekten oder freien Webdesigner dürften gut 200 Euro Zusatzkosten im Jahr ohne jeden Gegenwert auch hart ankommen.

Selbst für die wenigen, die es sich erlauben können, mit ihrem Arbeitsplatzrechner nicht am Netz zu hängen - eine Spezies, die sich ohnehin dem Aussterben nähern dürfte - gibt es kein Entkommen. Denn ein Mobiltelefon braucht heutzutage nun wirklich jeder Selbständige. Und schon bald werden Handys - zumindest, wenn es nach Herstellern und Netzbetreibern geht - mobile Mini-Fernseher sein.

Zwar gibt es im Moment noch Streit darüber, welcher Standard denn nun für die Fernsehübertragung aufs Telefon genutzt werden soll. Das Format DVB-H konkurriert mit dem sogenannten DMB-Standard. Große Hersteller wie Nokia und Motorola haben sich aber auf DVB-H festgelegt, und außerdem kann dieser Standard 20 Kanäle übertragen, verglichen mit nur drei bei DMB. Die südlichen Bundesländer sperren sich noch gegen den DVB-H-Standard, aber dies wird wohl nicht mehr lange zu halten sein.

Anfragen bei Deutschlands großen Mobilfunkbetreibern erbrachten ein einheitliches "mal sehen, was da wirklich passiert". Bis Formatfragen und Kanal-Vergabe geklärt sind, sieht man keinen großen Bedarf, sich mit der Frage nach den GEZ-Gebühren zu beschäftigen. Wäre ja auch paradox, wenn man den eigenen Kunden künftig technisch rückständige Geräte empfehlen müsste, um Gebühren zu sparen.

Rundfunkgebühren für Hörgeräte?

Denn wenn die Handy-Technologie sich so weiterentwickelt wie bisher - alles, was technisch machbar ist, wird gemacht, siehe Kamera-Einbau - dann werden bald alle Mobiltelefonierer in Deutschland mit einem kleinen TV-Gerät in der Jackentasche herumlaufen. Und das kostet dann GEZ-Gebühren - falls nicht schon zu Hause ein angemeldeter Fernseher steht. Oder, bei Unternehmen und Freiberuflern: Falls nicht ein angemeldeter PC im Büro steht. Kurz: Niemand entkommt der GEZ, außer er zieht in eine einsame Waldhütte und verständigt sich künftig nur von Angesicht zu Angesicht, durch lautes Rufen oder per Briefpost und Festnetztelefon.

Im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE sprach Eckhard Ohliger von der GEZ von einem "sehr kleinen Kreis von Haushalten", die "zum Beispiel aus religiösen Gründen" keinen Fernseher haben, die von den Änderungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag betroffen seien. Dieser "sehr kleine Kreis" jedoch besteht aus Menschen, die Medien sehr bewusst und gezielt nutzen - und die werden langsam sauer.

Michael Hatscher zum Beispiel arbeitet in der IT-Branche, er hat keinen Fernseher und kein Radio zu Hause - er informiert sich lieber über das Internet. Er fühlt sich von der Neuregelung zu Unrecht zur Kasse gebeten: "Das Angebot und die Auswahl an Informationen, die ich über die 'klassischen' elektronischen Massenmedien beziehen kann, erfüllt nicht meine Qualitätsansprüche. Und das staatlich per Gebührenzwang subventionierte Unterhaltungsangebot entspricht weder dem Informationsauftrag, noch stellt es eine Bereicherung dar. Meine Zeit ist mir zu kostbar dafür." Dafür künftig bezahlen zu sollen, ärgert ihn gewaltig: "Ich habe auch in Zukunft keine Lust, für ein Angebot zu bezahlen, das ich nicht nutzen werde, bloß weil ich einen Computer und ein Handy benutze."

Das finden übrigens auch viele Leser von SPIEGEL ONLINE. Die Reaktionen reichten von "Wenn ARD und ZDF so gegen Gratisnutzung sind, warum nehmen sie dann nicht ihre Sendeinhalte aus Handy- und Computernetz heraus?" über "Erheben sie doch auch gleich Gebühren für jeden Telefonanschluss: Man könnte ja auf die Idee kommen, bei der ARD anzurufen!" bis hin zu "Es verwundert doch immer wieder, dass nicht auch schon lange Hörgeräte GEZ-Gebühren-abzock-fähig sind."

In regelmäßigen Abständen ermahnt die GEZ Deutschlands Bürger, ihre Zahlungsmoral zu verbessern, immer brav alles anzumelden und sich doch bitteschön solidarisch zu verhalten. Es könnte sein, dass die Änderungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag genau diese Zahlungsmoral noch weiter untergraben - wer sich ungerecht behandelt fühlt, entwickelt kein Unrechtsbewusstsein für das eigene Handeln.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Re:Rundfunk: PC-Gebühren bringen GEZ 163 Millionen Euro
Beitrag von: spoke1 am 07 Februar, 2006, 19:30
Am *rsch, die soll'n ihren Kram verschlüsseln. Ich bin nicht bereit für Leistungen zu zahlen die ich nicht nutze.
Der Gerechtigkeit halber müßte es dann auch 'ne Kofler-Pauschal-Abgabe geben. Die müssen auch sehn wie sie klarkommen.
Titel: Re:Rundfunk: PC-Gebühren bringen GEZ 163 Millionen Euro
Beitrag von: NewMan am 07 Februar, 2006, 20:08
Zumindest muss man auch die Garantie bekommen, das man alle Sender des öffentlich Rechtlichen in der gleichen Qualität über Internet empfangen kann.
Titel: Stellungnahme der GEZ zur Gebührenpflicht für PCs
Beitrag von: SiLæncer am 12 Februar, 2006, 12:16
Angesichts der enormen Summe, die die GEZ durch die kommende Gebühr für internetfähige Rechner kassiert, hat PC-WELT die GEZ um eine Stellungnahme gebeten. Heute erreichte uns nun die Antwort der GEZ. Wir geben diese in vollem Wortlaut wieder.

Wenn Berechnungen von spiegel.de stimmen, kassiert die GEZ durch die ab dem 1. Januar 2007 geltende Gebühr zusätzlich 163 Millionen Euro. Auf jeden Betroffenen kommen über 204 Euro zusätzliche Belastung pro Jahr zu - unter Umständen ohne jede Gegenleistung. Grund genug für die PC-WELT, die GEZ um eine Stellungnahme zu bitten.

Die GEZ antwortete allerdings nicht konkret auf unsere Anfrage bezüglich der Situation von Freiberuflern, sondern schickte uns offensichtlich eine Standardantwort. Aber immerhin geht daraus eindeutig die derzeitige Rechtslage hervor. Die Antwort der GEZ lautet:

"Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkgebühren ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch Achten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 08.10./15.10. 2004.

Der Gesetzgeber hat im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte ab 01.01.2007 festgelegt. Dies sind insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können. Die Gebührenpflicht gilt für alle multimediafähigen PCs. Mit welcher Technik Rundfunk empfangen wird, ist für die Gebührenpflicht nicht relevant.


Quelle : www.pcwelt.de
Titel: Re:Stellungnahme der GEZ zur Gebührenpflicht für PCs
Beitrag von: spoke1 am 12 Februar, 2006, 14:55
Zitat
Dies sind insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können. Die Gebührenpflicht gilt für alle multimediafähigen PCs. Mit welcher Technik Rundfunk empfangen wird, ist für die Gebührenpflicht nicht relevant.[/i]

Ahhhh ja!!

Verstehe ich das richtig: wenn ich meinen 286er an den DSL Anschluss ranhänge bin ich befreit? Oder ist der zu modern?? Oder muß ich mein Modem wieder rauskramen weil DSL multimediafähig ist. Laßt mich nicht dumm sterben.

@ silencer
kannst Du mich in diesem Falle mit zwei Blechdosen und 'nem Tüddelband mit dem Forum verbinden, mein Geldbaum ist letzten Sommer eingegangen.
Und der Neue trägt nur Centstücke
Titel: Re:Stellungnahme der GEZ zur Gebührenpflicht für PCs
Beitrag von: SiLæncer am 12 Februar, 2006, 15:02
Zitat
Verstehe ich das richtig: wenn ich meinen 286er an den DSL Anschluss ranhänge bin ich befreit? Oder ist der zu modern?? Oder muß ich mein Modem wieder rauskramen weil DSL Multimediafähig ist. Laßt mich nicht dumm sterben.

Technisch gesehen kannst du auch mit Modem oder ISDN z.B. Radio übers Internet empfangen....

Zitat
Dies sind insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können. Die Gebührenpflicht gilt für alle multimediafähigen PCs. Mit welcher Technik Rundfunk empfangen wird, ist für die Gebührenpflicht nicht relevant.

Das ist natürlich eine sehr schwammige Ansage und kann letztendlich sonstwie ausgelegt werden..... :-\

Zitat
@ silencer
kannst Du mich in diesem Falle mit zwei Blechdosen und 'nem Tüddelband mit dem Forum verbinden, mein Geldbaum ist letzten Sommer eingegangen.
Und der Neue trägt nur Centstücke

Muss ich leider passen .... soviel Tüddelband hab ich nicht mehr  ;D
Titel: Re:Rundfunk: PC-Gebühren bringen GEZ 163 Millionen Euro
Beitrag von: Cookie am 12 Februar, 2006, 16:00
Das bedeutet jeder PC der ne Soundkarte, ne Graphikkarte und ne I-Net Verbindung hat ist MM fähig!

Wenn ich aber keine Programme zur Wiedergabe von MM Inhalten habe!? Das wird noch heisse Diskussionen geben denn jedes Windoof ist doch MM-Software...
Vielleicht eine Chance für Linux spezielle Office Konfigurationen zu machen um denen ein Schnippchen zu schlagen ::)
Titel: Re:Rundfunk: PC-Gebühren bringen GEZ 163 Millionen Euro
Beitrag von: Jürgen am 13 Februar, 2006, 00:26
Um Multimedia insgesamt kann's hier nicht gehen, denn die Gebührenpflicht besteht NUR für Geräte zum Empfang von Rundfunk und Fernsehen, die empfangsbereit gehalten werden.
Das Fehlen von Batterien oder Netz- oder Antennenkabeln schützt nicht vor Gebührenpflicht, das Fehlen von Tunern oder geeigneten Schnittstellen aber sehr wohl.

Ein Video-Abspieler oder-Recoder ohne Tuner, ein DVD-Player oder -Recorder ohne Tuner, ein analoger oder digitaler Audio-Recoder oder -Player ohne Tuner, all' diese Geräte sind NICHT GEZ-pflichtig. Sie können grundsätzlich keine Rundfunk-Dienste empfangen, sondern nur Aufzeichnungen anderer / externer Quellen erstellen und / oder abspielen.
Das kann für Computer grundsätzlich nicht anders gelten, weil unser Rechtssystem willkürliche und diskriminierende Gebühren nicht erlaubt.

Nicht gebührenpflichtige Geräte müssen bei der GEZ auch nicht angemeldet sein.

Ein Computer kann nur dann zum Rundfunk-Empfang verwendet werden, wenn er über geeignete Hardware und Software verfügt. Rundfunk per Internet verlangt nicht nur einen Zugang, sondern zwingend auch Streaming-Clients in passender Software.
Und die muss man ja nicht haben.

Immerhin wurde MS jüngst von der EU gezwungen, XP auch ohne Mediaplayer zu liefern.

Allein die Möglichkeit, eine für Rundfunk geeignete Software nachträglich installieren zu können, berechtigt nicht zur Einordnung als Rundfunkgerät, genausowenig, wie ein Audio-Verstärker automatisch Teil einer Rundfunkempfangsanlage wäre.
Sonst wäre ja auch jeder PC automatisch ein (verbotenes) Gerät zum Umgehen von Kopierschutz oder Knacken von PayTV...

Auf meinem PC gibt's keinen RealPlayer, oder Quicktime, oder WMP, oder sonst etwas, dass Radio oder TV vom Internet live zu empfangen imstande wäre. Für mache vorhandene Software wären vielleicht Plugins erhältlich, aber solange ich die nicht habe, halte ich nichts zum Empfang bereit.

Übrigens sind proprietäre Formate wie Windows Media, RealMedia oder Quicktime ohnehin nicht allgemein empfangbar, sondern nur mit entsprechender (und nicht frei vefügbarer) Software. Das wäre aber ein weiteres unbedingt erforderliches Kriterium für Rundfunk. Gleihes gilt für verschlüsselte Übertragungen aller Art, wenn kein passendes Entschlüsselungs-Werkzeug vorgehalten wird.

Im Grunde ist es reine Willkür, ein vorhandenes Übertragungs-Medium nachträglich mit gebührenpflichtigen Diensten zu beaufschlagen, um entsprechende Abgaben erzwingen zu können.
Dann könnte man ja auch versuchen, das normale analoge oder ISDN-Telefon oder Simpel-Handy GEZ-pflichtig zu machen, indem über nicht sperrfähige normale Rufnummerngassen Radio-Empfang angeboten würde...

Übrigens ist auch der, der TV-Sendungen nicht selbst zu empfangen vermag, sondern diese nur (offline) per von Freunden erstellten Privatkopien z.B. über seinen VHS- oder DVD-Player betrachtet, dadurch NICHT gebührenpflichtig.
Titel: Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs
Beitrag von: lucky am 02 April, 2006, 16:17
Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) klagt gegen die zum 1. Januar 2007 in Kraft tretende Verordnung, die Besitzer von Internet-fähigen PCs zu Rundfunkgebührenzahlern machen soll. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der auch die GEZ-Gebührenrichtlinie für Computer enthält.

Der Verein mit Sitz in Frankfurt am Main, der erst seit dem 18. März dieses Jahres besteht, wird bei seiner Beschwerde finanziell von Einzelpersonen und der Bundesarchitektenkammer unterstützt. Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um drei Freiberufler, die ab dem nächsten Jahr direkt von der neuen Richtline betroffen sein sollen.

Laut einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sieht die Anwältin der Beschwerdeführer, Petra Marwitz, in der Gebührenregelung für Internet-PCs einen "Paradigmenwechsel". Mit der Ausweitung der Gebührenpflicht auf so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte würden erstmals unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten, erklärte die Anwältin. Bislang konnte sich jeder selbst aussuchen, ob er GEZ-Gebühren zahlen wollte, indem er sich für ein spezielles Gerät zum Rundfunkempfang entschied oder nicht. Bei den Computern würden nun erstmals die Rundfunkanstalten entscheiden, was ein Empfänger ist und was nicht, indem sie einfach ihre Verbreitungswege ändern.

Nach Ansicht der Anwältin werden durch diese Regelung im kommenden Jahr viele PC- und womöglich auch Multimedia-Handy-Besitzer mit knapp 17 Euro monatlich in die Pflicht genommen, obwohl sie kein Radio- oder Fernsehgerät besitzen und ihren PC nur zur Arbeit nutzen.

Seit der Bekanntgabe der neuen Gebührenordnung, die auch bei Internet-PCs und Multimedia-Handys greift, ist diese umstritten. Sowohl der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), der Bundesverband digitale Wirtschaft (BVDW) als auch die FDP- und CDU/CSU-Fraktion sprachen sich gegen eine GEZ-Gebühr für PCs mit Internet-Anschluss aus. (dal/c't)

Quelle : www.heise.de
Titel: Re:Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs
Beitrag von: SiLæncer am 02 April, 2006, 16:34
Schöne Sache , obwohl ich nicht wirklich davon überzeugt bin , das die VRGZ damit Erfolg haben wird....Wir werden sehen....
Titel: Re:Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs
Beitrag von: spoke1 am 02 April, 2006, 17:21
Aber irgenteiner muß ja mal anfangen diesem Irrsinn Einhalt zu gebieten.
So kanns doch nicht weiter gehen. Für mich steht fest das ich I-Net abmelde wenn ich dafür extra zahlen soll. Da bin ich ganz kurz angebunden. Die paar Kröten die mir zum Leben bleiben steck ich lieber in mein Motorrad, als das ich sie der GEZ für nicht erbrachte Leistungen in den Hals schmeiß.
Titel: Re:Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs
Beitrag von: kater am 02 April, 2006, 17:55
mit der GEZ ist das meiner Meinung so eine zweischneidige Sache.
Obwohl ich mit euch einer Meinung bin das die GEZ wie alle gebüreneintreibenden Behörden, welche dann auch noch so eine Art staatlich sanktioniertes Monopol haben, siehe Zweckverbände, Versorger und selbst die Schornsteinfegergilde, einen Appetit habe und sehr erfinderisch sind.
Andererseits gibt es viele Zeitgenossen, einige kenne ich auch selbst, welche dich mitleidig anlächeln, wenn du erzählst, daß du GEZ zahlst.
Wohlgemerkt möchte ich auf die öffentlich Rechtlichen nicht verzichten. Dann kommt immer, die guck ich ja nie, auser Sportschau, Tagesschau, Sesamstraße usw.
Finde ich zum kotzen. Aber dann ist man wieder zu rücksichtsvoll, man will ja niemand zu nahe treten.
Dann sollten sich die öffentlich Rechtlichen was einfallen lassen um eine klare Trennung derer die schauen und denen die nicht schauen zu erreichen.
Aber ob das Ergebnis den Eintreibern der GEZ gefallen würde. Wenn ichs mir recht überlege, ist denen dieses fischen im Trüben lieber, wohl wissend das ihnen etliche Fische durch die Lappen gehen.    
Titel: Re:Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs
Beitrag von: Warpi am 02 April, 2006, 20:30
Ich denke mal das der Pc schon drin ist wenn man normal GEZ bezahlt.
Trotzdem finde ich das ganze recht fragwürdig. Wie auch andere "Gewohnheiten" der GEZ. Hier sollte dringend das Gebilde GEZ mal überarbeitet werden.
Titel: Re:Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 03 April, 2006, 11:07
Jup, wer schon GEZ zahlt muss nicht noch extra für Computer mit internetzugang zahlen.

Aber die Machenschaften der GEZ übergehen schon heute geltende Gesetze ohne dass sie dafür belangt werden (können).

Das ist doch der eigentliche Skandal rund um die GEZ!

Muss ich vielleicht in 20 Jahren dann noch für (m)ein funktionstüchtiges UKW Radio bezahlen obwohl UKW schon gar nicht mehr analog (be)sendet wird????

ARGH.
Titel: Re:Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: kater am 03 April, 2006, 20:37
gehört zwar überhaupt nicht zum Thema, passt aber trotzdem irgentwie.
Irgend ein Finanzamt in Sachsen hat einen verurteilten und abgestraften Kleindealer angemahnt auf die Erlöse seiner Dealerei Steuern zu entrichten und ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung angedroht.
Nicht das ich den Typ in Schutz nehmen möchte, aber irgendwo find ich das pervers. Stellt sich die Frage welche Bögen wie auszfüllen sind und ob da auch Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Der Oberfinanzer führte zur Begründung an, daß es zur Steuergerechtigkeit gehört, Prostitution wird schlieslich auch besteuert.
Abschliesende Frage, wie versteuert man einen Banküberfall?
kater  
Titel: Re:Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: Jürgen am 03 April, 2006, 23:20
Prostition ist nicht (mehr) illegal.

Allerdings gilt allgemein, dass Steuern auch auf illegale Aktivitäten fällig werden.
Einnahme ist Einnahme...

Und der Handel mit Drogen / Betäubungsmitteln ist auch nicht per se illegal, sondern genehmigungspflichtig.

Fraglich ist nur, wie Zölle auf Substanzen zu bemessen sind, die überhaupt nicht legal gehandelt werden können...


Die Radio- / Fernsehgebühren sollen der Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks gelten.
Diese Gebührenpflicht unterliegt diversen Einschränkungen, so ist z.B. ein reines AM-Radio nicht anmelde- und gebührenpflichtig.
Wenn bundesweit kein Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk mehr analog per UKW empfangbar ist, sollte die Anmelde- und Gebührenpflicht automatisch entfallen, weil das Gerät dann grundsätzlich nicht mehr zum Empfang geeignet ist und daher auch nicht mehr im Sinne der Gebührenordnung empfangsbereit gehalten werden kann.
Es sei denn, es gäbe ein Recht, Rundfunk mit allgemein verfügbaren legalen Mitteln weiterhin dafür empfangbar zu machen, beispielsweise über entsprechende (nicht kanalselektive) Konverter. Das halte ich aber für ausgeschlossen.
Kanalselektive Konverter wären selbst als Empfänger einzuordnen.
Daran angeschlossene (UKW-/FM-)Wiedergabegeräte wären allerdings in Hotels und ähnlichen Einrichtungen trotzdem gebührenpflichtig, wie auch schon jetzt, selbst wenn diese nur ein einziges zentral ausgesuchtes Programm wiedergeben können.
Titel: FDP wettert gegen TV-Gebühr für Internet-PCs - "GEZ abschaffen"
Beitrag von: SiLæncer am 04 April, 2006, 19:54
Der Vorsitzende der Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages, Hans-Joachim Otto (FDP), hat die künftige Rundfunkgebührenpflicht von Internet-PCs als "anachronistischen Unfug" bezeichnet.

Die neue Regelung, die ab 1. Januar 2007 in Kraft treten soll, würde bedeuten, dass dann auch Haushalte oder Firmen Gebühren bezahlen, in denen es weder einen Fernseher noch ein Radio gibt. "Die Gebührenpflicht von PCs ist ein Versuch, mit zweifelhaften Mitteln weitere Gebührengelder für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu generieren", sagte Otto am Dienstag in Berlin.

Nach Ansicht des FDP-Medienpolitikers gilt es jetzt, "das gesamte Gebührensystem vom Kopf auf die Füße" zu stellen. Der jetzige Zustand sei nicht transparent und ineffektiv. Zudem dokumentiere die geplante Einbeziehung von neuartigen Rundfunkempfangsgeräten die Kapitulation vor dem technischen Fortschritt.

Otto schlug gleichzeitig eine Reform der Rundfunkgebühren vor: Anstelle der an die Geräte gebundenen Gebühr solle es eine "Medienabgabe" pro Kopf geben, die von jedem Erwachsenen getragen würde und in der Höhe deutlich geringer als die jetzige Gebühr ausfiele. "Ein positiver Nebeneffekt wäre, dass somit auch die Gebühreneinzugszentrale überflüssig würde und ihre Kosten von 170 Millionen Euro eingespart werden könnten", sagte Otto.

Die erst kürzlich gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VGRZ) will unterdessen gegen die Einführung von Rundfunkgebühren für Handys und PCs vor dem Bundesverfassungsgericht klagen (SAT+KABEL berichtete). Die GEZ will künftig auch UMTS-, DMB- und DVB-H-fähige Handys mit der Zwangsgebühr beglücken, unabhängig davon, ob die Besitzer die Geräte überhaupt zum Fernsehen nutzen.

Quelle : www.satundkabel.de
Titel: Re:Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: Jürgen am 04 April, 2006, 23:27
Es ist die grundsätzliche Frage zu klären, ob Streaming im Internet überhaupt Rundfunk ist.

Handys mit DMB- oder DVB-H-Empfänger sind natürlich Rundfunkempfänger im Sinne des Gesetzes, genau wie Kofferrradios.
Auch entsprechendes PC-Zubehör könnte sicherlich so eingestuft werden, ohne dass sich jemand wundert. Wenn's denn empfangsbereit gehalten wird, ist's eben so.
Aber der nackte PC, mit oder sogar ohne Internet, ist nicht per se ein Rundfunkempfänger. Dazu wären zahlreiche weitere Funktionen und Konfigurationen notwendig, wie jeder hier sicher nachvollziehen kann.
Selbst Windows bringt in einer Default-Installation solche Funktionen nicht mit. Und nicht jeder PC läuft überhaupt mit dem eXPloit-System...
Titel: Re:Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: lucky am 04 April, 2006, 23:52
Abgaben, Gebühren, Behörden zum Geldeintreiben - alles für diese Medienkultur?
Wie wäre es mit Markt?
Der Zuschauer entscheidet ob werbefinanziert oder Pay per View was er sehen möchte. Dann würde ein gesunder Konkurrenzkampf entstehen.
Die Prolls könnten ihre Lieblingssendung kriegen, Pornokanäle würden sich überbieten und im Preis unterbieten! Bundesliga in der Hauptsendezeit und Bundestag nach 0:00 Uhr. Wer nicht hört und sieht, der auch nicht zahlen muss. Es gäbe noch viel mehr Kanäle, zugegebener maßen mit noch mehr Schrottprogrammen, aber Vielfalt ist besser als Einfalt.

Aber Spass beiseite, eine Rechtsprechung, die sich auf das "bereithalten" reduziert...

"Seid berreit - immer bereit"
Na, kennen das noch welche?

Gute Nacht
lucky
Titel: Re:Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: Jürgen am 06 April, 2006, 00:13
Ich bin ganz froh, dass - von PPV abgesehen - keine Überwachung des tatsächlichen Fernseh-Konsums angedacht ist. Insofern finde ich den Ansatz vom Bereithalten nicht wirklich schlecht.

Und der Sendeauftrag der Öffentlich-Rechtlichen sollte nicht (mehr) von möglichen Werbeeinnahmen abhängig gemacht werden, im Gegenteil, die sähe ich gern' ganz ohne...
Titel: Re:Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: lucky am 06 April, 2006, 00:32
@Jürgen,

ja die öffentlich-rechtlichen ohne Werbung wäre ja wohl eine Selbstverständlichkeit bei dieser Gebührenordnung GEZ.

Aber statt sich da an das nach 20:00 geltende Werbeverbot zu halten, heisst es da seit Jahren fast bei jeder Sendung:
"Diese Sendung wird ihnen präservatiert von Haltmeyers Fleischboutique, der Fleischboutique ihres Vertrauens oder so ...

Gruß
lucky
Titel: Rechenzentren zu Fernsehstuben? - ARD & ZDF absurd: "Internet-GEZ" ab 2007
Beitrag von: SiLæncer am 16 Mai, 2006, 09:22
Was zahlt man ARD und ZDF ab 2007 für den Zugang zum Internet?

Rundfunkjuristen, Politiker und die EU-Kommision zum Thema "Internet-Rundfunkgebühr"

Dass der Zugriff auf das Internet ab 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren kostet, ist seit einem Jahr entschiedene Sache. Es geht nur noch ums "Wieviel". Endgültig fest steht dies auch heute noch nicht, da die Wunschvorstellungen von ARD, ZDF und GEZ möglicherweise in einigen Musterprozessen noch beschnitten werden. Die Zielrichtung ist jedoch bereits klar definiert – und selbst ein bei einem Provider angemieteter eigener Webserver soll zukünftig eine zusätzliche TV-Gebühr auslösen!

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22640/1.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Handwerk protestiert gegen geplante Rundfunkgebühren für Computer
Beitrag von: SiLæncer am 01 Juni, 2006, 14:30
Die Diskussion um die Anfang 2007 geplante Erhebung von Rundfunkgebühren für Computer mit Internetanschluss sorgt immer wieder für gehörigen Wirbel. In die Diskussion um die GEZ-Gebühr auch für gewerblich genutzte internetfähige Computer hat sich nun auch die Handwerkskammer Magdeburg eingeschaltet. "Die generelle Einstufung der Internet-PC als Fernsehgeräte durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist auf gar keinen Fall hinnehmbar", sagte Kammerpräsident Klaus Medoch laut dpa heute in der sachsen-anhaltischen Hauptstadt. Die Gebühr führe gerade in kleinen Betrieben zu erheblichen Kostensteigerungen. "Es ist eine Unverschämtheit, derart abzukassieren. Jeder weiß, dass heute in einem Betrieb ohne PC nichts mehr geht. Den Bürocomputer als Fernseher zu bewerten, sei "an den Haaren herbeigezogen und reine Geldmacherei". In den Betrieben werde schließlich gearbeitet und nicht ferngesehen. Auch widerspreche das Vorhaben den Zusagen der Bundesregierung, die mittelständische Wirtschaft von Kosten zu entlasten.

Auch andere Handwerksvertreter haben sich in den vergangenen Wochen bereits kritisch zu dem Thema geäußert. Der baden-württembergische Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle meinte Ende März, wer auf diese Weise abkassiere, habe offenbar keine Ahnung von den Abläufen in kleineren Betrieben. Erleichternd sei zwar, dass unabhängig von der tatsächlich genutzten Zahl nur für einen einzigen der internetfähigen Computer bezahlt werden müsse und die Gebühr nicht anfalle, wenn auf dem Betriebsgrundstück schon ein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet ist. Diese Regelung würde dennoch viele Betriebe belasten, weil heute nicht einmal mehr die kleinste Filiale ohne E-Mail-Kommunikation und damit ohne Internetanschluss auskomme, meinte Möhrle.

In die gleiche Argumentationsrichtung stieß vor zwei Wochen der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Schwerin, Edgar Hummelsheim, vor. Zudem merkte er an, mit der neuen Gebühr komme eine "absurde Kostenbelastung" auf die Betriebe zu. Der Staat verpflichte einerseits die Betriebe, Steuermeldungen oder auch Sozialversicherungsbeiträge ohne Ausnahme online über das Internet weiterzugeben. Andererseits würden für diese vom Staat verordneten Internet-PCs jetzt Fernsehgebühren kassiert. Auch Hummelsheim hat nach eigenen Angaben die Erfahrung gemacht, dass in den Handwerksbetrieben tagsüber niemand die Zeit habe, den PC als Radio oder Fernseher zu benutzen.

Im Oktober 2004 wurde deutlich, dass die GEZ-Gebühr für Internet-PCs Anfang kommenden Jahres eingeführt werden soll. Gegen diese Pläne hat vor etwa zwei Monaten die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Eine Begründung lautet, mit der Ausweitung der Gebührenpflicht würden erstmals unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten. Im Januar 2005 hatte sich die Internetbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits mit ihrer Kritik an den Gebührenplänen auf die Seite des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) gestellt.

Vom 1. Januar 2007 an werden auch "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" – wie auch internetfähige Computer im Rundfunkgebührenstaatsvertrag bezeichnet werden – gebührenpflichtig. Alle Unternehmen müssen dafür dann unabhängig von ihrer Betriebsgröße 17,03 Euro monatliche Gebühr an die GEZ entrichten. Die zusätzliche Gebührenbelastung summiert sich also auf 204,36 Euro im Jahr. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird – solcherart ausgerüstete PCs sind auch bislang bereits rundfunkgebührenpflichtig. Wer schon GEZ-Gebühren zahlt, der muss aber auch künftig für seinen Internet-PC nicht erneut berappen. Wer allerdings kein Radio- oder Fernsehgerät, dafür aber einen PC mit Internet-Anschluss besitzt, wird in Zukunft wie bei einem Fernsehgerät zur Kasse gebeten. Für Firmen soll die Gebühr grundstücksbezogen erhoben werden. Unternehmen würden damit pro Firmengebäude zahlungspflichtig, aber nur dann, wenn sie nicht bereits GEZ-Gebühren für eventuell vorhandene Fernseh- oder Radiogeräte bezahlen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Grüne fordern Verzicht auf Rundfunkgebühren für Computer bis 2009
Beitrag von: SiLæncer am 21 Juni, 2006, 20:49
Medienexperten von Bündnis 90/Die Grünen haben die Ministerpräsidenten der Länder aufgefordert, sich bei ihren Beratungen zu Änderungen am Rundfunkstaatsvertrag darauf zu verständigen, "dass das Moratorium für Rundfunkgebühren auf Computer über den 1. Januar 2007 hinaus für zwei Jahre verlängert werden muss". Weder die bisherigen technischen Empfangsmöglichkeiten noch das vorhandene Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet rechtfertige eine Gebühr für internetfähige PCs.

Es müsse klar zwischen Internet-Fähigkeit und Rundfunkempfangstauglichkeit unterschieden werden, heißt es in einer Erklärung zum Treffen der Ministerpräsidenten am Donnerstag. Zudem sei es paradox, einerseits eine Rundfunkgebühr für internetfähige Computer einzuführen, andererseits den Öffentlich-Rechtlichen nicht zu gestatten, eine "Online-Grundversorgung" anzubieten. Auch werde eine Rundfunkgebühr, die sich an einzelnen Geräten orientiert, der technischen Entwicklung nicht gerecht.

Die Partei setzt sich dafür ein, die gerätegebundene Rundfunkgebühr durch eine allgemeine Mediengebühr pro Haushalt zu ersetzen. Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen würden damit immer neue Debatten um die Aufnahme einzelner Geräte wie Handy oder PC ausgeschlossen und Verwaltungskosten reduziert. Mit einer allgemeinen Mediengebühr hätte man einen einheitlichen übersichtlichen Betrag und die Unsicherheiten bei der Erfassung von Zweitgeräten würden entfallen. Befreiungen sollen wie bisher möglich sein.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: Jürgen am 22 Juni, 2006, 02:02
Die haben gut reden...
Nicht jeder Haushalt nimmt überhaupt au der Multimedia-Welt teil, die auch zur Kasse zu bitten, wäre eine Sauerei.
Eine Quasi-Kopfsteuer ohne Rechtfertigungs-Kriterium im Einzelfall wäre vermutlich sogar verfassungswidrig.

Wer im öffentlichen Raum ein KFZ zur Nutzung bereithält, der hat KFZ-Steuer zu zahlen, ob er's nutzt oder nicht.
Aber wer kein KFZ hat, kann keinesfalls mit einer allgemeinen KFZ-Gebühr belegt werden.
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: spoke1 am 22 Juni, 2006, 10:07
Fehlt nur noch die Nichtrauchersteuer
Titel: Firmen protestieren gegen Rundfunkgebühren für Computer
Beitrag von: SiLæncer am 16 Juli, 2006, 11:51
Deutsche Unternehmen laufen Sturm gegen die geplanten Rundfunkgebühren für Computer. Wie die "Bild am Sonntag" berichtet, gingen beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) rund 20.000 empörte Mails vor allem von kleinen und mittleren Betrieben ein. DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben sagte: "Die Unternehmen verstehen die Welt nicht mehr: Sie sollen für Computer, die im Betrieb gar nicht zum Fernsehen gedacht sind, Gebühren zahlen."

Anfang des Monats hatte bereits der Bund der Steuerzahler die GEZ-Gebühr für Firmen-PCs als unternehmerfeindlich kritisiert, im April die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Schulen, Hochschulen und Betriebe sollen ab 1. Januar 2007 "pro Betriebsstätte" im Rahmen der Zweitgerätebefreiung monatlich pauschal 17,03 Euro für internetfähige PCs bezahlen, unabhängig von deren Anzahl – vorausgesetzt, dass bisher noch kein Fernsehgerät angemeldet ist.

Quelle : www.heise.de
Titel: Protest gegen TV-Gebühr für Online-PCs hält an - GEZ abschaffen
Beitrag von: SiLæncer am 18 Juli, 2006, 09:35
Die Kritik an der geplanten Rundfunkgebühr für Internet-PCs hält weiter an. Der Präsident des Steuerzahlerbundes, Karl Heinz Däke, bezeichnete das Entgelt in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) als "widersinnig und weltfremd".

Der Staat, der Gebühren auf Computer erheben wolle, schreibe verbindlich vor, dass Firmen Meldungen über Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge über Internet abzugeben haben. Damit habe der Gesetzgeber die Betriebe gezwungen, internetfähige Rechner vorzuhalten, um sie anschließend dafür zur Kasse zu bitten, sagte Däke der Zeitung.

Es sei zudem weltfremd anzunehmen, dass Beschäftigte während der Arbeitszeit oder danach ihren Computer nutzten, um Rundfunk zu hören oder Fernsehen zu sehen, zumal die wenigsten Computer dafür eingerichtet seien. Hier werde offenbar ein Vorwand gesucht, um "noch mehr Millionen für ARD und ZDF lockerzumachen", hieß es.

Statt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dem Ziel zu reformieren, ihn effektiver und informativer zu machen und die sowieso ausufernden Gebühren zu senken, hätten die Ministerpräsidenten mit dem jüngsten Staatsvertrag genau das Gegenteil getan, sagte der mittelstandspolitische Sprecher der FDP, Paul Friedhoff, der Zeitung. Friedhof plädierte für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ein Ende teurer Sportrechte und Moderatoren sowie eine Abschaffung der bürokratischen GEZ. Die Rundfunkgebühren sollten künftig über Steuern eingezogen werden, sagte der FDP-Sprecher.

Proteste hatte es bereits vor einem entsprechenden Beschluss der Landesregierungen und der Zustimmung der Länderparlamente zu dem neuen Staatsvertrag gegeben. Auch beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gingen rund 20.000 empörte Mails vor allem von kleinen und mittleren Betrieben ein (SAT+KABEL berichtete).

Mit dem Staatsvertrag waren zum 1. April vergangenen Jahres die Rundfunk und Fernsehgebühren erhöht worden. Zugleich wurde festgeschrieben, dass vom 1. Januar 2007 eine Gebührenpflicht auch für Internet-PCs in Privathaushalten und Firmen besteht. Wer allerdings bereits GEZ-Gebühren für Radio und TV bezahlt, wird nicht noch einmal zur Kasse gebeten. Gegen die Regelung hatte Ende März eine "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt.


Quelle : www.satundkabel.de
Titel: Handelskammern wettern gegen GEZ-Gebühr für Computer
Beitrag von: SiLæncer am 19 Juli, 2006, 09:24
Nach ihrem Dachverband, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), reihen sich nun auch die Kammern in einzelnen Bundesländern in die Reihe der Protestierenden ein, die derzeit gegen die GEZ-Gebühr für internetfähige Computer wettern. Die Industrie- und Handelskammen wenden sich dabei direkt an die Ministerpräsidenten, die für den Rundfunkgebührenstaatsvertrag zuständig sind. Sie verabschiedeten mit dem achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Ende 2005 die Regelung, nach der vom 1. Januar 2007 an auch "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" – wie auch internetfähige Computer im Rundfunkgebührenstaatsvertrag bezeichnet werden – gebührenpflichtig werden.

Die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein schreibt nun in einem Brief an den Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen (CDU): "Unsere Mitglieder lehnen die 2007 geplante Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs, Notebooks sowie UMTS-Handys ab und verstehen diese als Abzocke." Besonders empörend sei, schreibt IHK-Hauptgeschäftsführer Jörn Bieldass laut dpa, dass der Gesetzgeber die Firmen zugleich zur elektronischen Umsatzsteuer-Voranmeldung und damit zum Internetanschluss verpflichtet habe. Bis zu einer "angemessenen Lösung" müsse die PC-Gebühr verschoben werden.

Die Neuregelung belaste vor allem Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die noch keine GEZ-Gebühr für herkömmliche Hörfunk- oder Fernsehgeräte zahlen, heißt es bei der IHK Schleswig-Holstein weiter. "Stehen die PCs mit Internetanschluss in mehreren Filialen, muss das Unternehmen für jede Filiale die Rundfunkgebühr zahlen. Die Gebühr für ein Gerät fällt auch dann extra an, wenn Büro und Werkstatt getrennt sind und jeweils ein PC vorgehalten wird." Die Geräteanzahl sei als Gebührenmaßstab nicht haltbar, kritisierte Biel.

Ins gleiche Horn wie ihre Kollegen aus Schleswig-Holstein stoßen die Industrie- und Handelskammern Magdeburg und Halle-Dessau. Sie schrieben einem Brief an den Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), und fordern ihn auf, sich für die Aussetzung der Pläne einzusetzen und eine erneute Diskussion "über angemessene Lösungsmöglichkeiten" in Gang zu setzen. Durch die Einstufung der Internet-PC als Fernsehgeräte drohten den Firmen zusätzliche Kosten. Nach einer IHK-Umfrage nutzen 93 Prozent der Unternehmen ihre PC für das Internet, nicht aber zum Empfang von Fernsehen oder Radio. An der Befragung hätten sich bundesweit 18.000 Unternehmer beteiligt, hieß es.

Nach den Regelungen im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag müssen alle Privathaushalte, sind sie im Besitz eines internetfähigen Rechners, ab dem 1.1.2007 Rundfunkgebühren entrichten. Unternehmen müssen unabhängig von ihrer Betriebsgröße die Gebühr an die GEZ entrichten. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nach den Bestimmungen nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird – derart ausgestattete ausgerüstete PCs sind auch bislang bereits rundfunkgebührenpflichtig. Wer schon GEZ-Gebühren zahlt, der muss aber auch künftig für seinen Internet-PC nicht erneut berappen. Wer allerdings kein Radio- oder Fernsehgerät, dafür aber einen PC mit Internet-Anschluss besitzt, wird in Zukunft wie bei einem Fernsehgerät zur Kasse gebeten. Für Firmen soll die Gebühr grundstücksbezogen erhoben werden. Unternehmen würden damit pro Firmengebäude zahlungspflichtig, aber nur dann, wenn sie nicht bereits GEZ-Gebühren für eventuell vorhandene Fernsehgeräte bezahlen.

Quelle : www.heise.de
Titel: ARD: Nur geringe Mehreinnahmen durch GEZ-Gebühr für Internet-PCs
Beitrag von: spoke1 am 24 Juli, 2006, 09:51

Ein Potenzial von 10 Millionen Euro im ersten Jahr sieht WDR-Verwaltungschef Norbert Seidel durch die GEZ-Gebühr für internetfähige PCs, die ab dem 1. Januar 2007 fällig werden soll. Die ARD rechnet aber mit einer längeren Anlaufzeit: Die tatsächlichen Einnahmen schätzt Seidel nur auf zwei Millionen Euro, erklärte er gegenüber dem Focus. Im Jahr 2007 rechne die ARD anscheinend damit, dass nur wenige Nutzer, die noch kein Fernsehgerät angemeldet haben, aber einen internetfähigen PC besitzen, die Rundfunkgebühren für den PC überweisen. Bis Ende 2008 erwartet Seidel dann aber ein Gebührenpotenzial von 20 Millionen Euro.

Nach den Regelungen im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Herbst 2004 beschlossen, müssen alle Privathaushalte, sind sie im Besitz eines internetfähigen Rechners, ab dem 1.1.2007 Rundfunkgebühren entrichten. Unternehmen müssen unabhängig von ihrer Betriebsgröße die Gebühr an die GEZ entrichten. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nach den Bestimmungen nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird – derart ausgestattete ausgerüstete PCs sind auch bislang bereits rundfunkgebührenpflichtig.

Wer schon GEZ-Gebühren für ein Fernsehgerät zahlt, der muss aber auch künftig für seinen Internet-PC nicht erneut berappen. Wer allerdings kein Radio- oder Fernsehgerät, dafür aber einen PC mit Internet-Anschluss besitzt, wird in Zukunft wie bei einem Fernsehgerät zur Kasse gebeten. Für Firmen soll die Gebühr grundstücksbezogen erhoben werden. Unternehmen würden damit pro Firmengebäude zahlungspflichtig, aber nur dann, wenn sie nicht bereits GEZ-Gebühren für eventuell vorhandene Fernsehgeräte bezahlen.


mehr: http://www.heise.de/newsticker/meldung/75818
Titel: Re: ARD: Nur geringe Mehreinnahmen durch GEZ-Gebühr für Internet-PCs
Beitrag von: spoke1 am 24 Juli, 2006, 10:05
GEZ: ARD rechnet nur mit geringen Einnahmen aus PC-Gebühr
Nur 2 Millionen Euro Zusatzeinnahmen erwartet

Die ARD rechnet zunächst mit nur geringen Einnahmen aus der ab 1. Januar 2007 fälligen Rundfunkgebühr für internetfähige Computer. Private PC-Besitzer, die bereits für ihren Fernseher bzw. ihr Radio Gebühren an die GEZ abführen, haben keine zusätzlichen Gelder zu entrichten.
   
WDR-Verwaltungschef Norbert Seidel sagte dem Nachrichtenmagazin Focus, er sehe zwar "ein Potenzial von zehn Millionen Euro im ersten Jahr". Die tatsächlichen Einnahmen schätzt Seidel aber auf nur zwei Millionen Euro, weil er von "einer längeren Anlaufzeit" ausgeht.

Offenbar glaubt die ARD, dass 2007 nur wenige Nutzer Rundfunkgebühren für ihren PC überweisen. Bis Ende 2008 erwartet Seidel ein Gebührenpotenzial von 20 Millionen Euro.

Verschiedene Verbände, darunter die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), haben gegen die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer protestiert. Die Rundfunkgebühr sei ungerecht, weil sie das Arbeitsmittel Computer um 204,36 Euro jährlich verteuere, so die Gewerkschaft. In den allermeisten Fällen werde der PC nicht zum Radio- und Fernsehempfang genutzt. Ein internetfähiger PC sei für die Arbeit von Selbstständigen aber unverzichtbar.


Quelle: http://www.golem.de/0607/46674.html
Titel: Politiker fordern Abschaffung der GEZ - allgemeine "Medienabgabe"
Beitrag von: SiLæncer am 26 Juli, 2006, 10:27
Politiker von FDP und CDU haben sich für eine Abschaffung der bisher geltenden Rundfunkgebühr ausgesprochen, an deren Stelle eine "allgemeine Medienabgabe" für jeden Erwachsenen treten soll.

Die Abgabe solle in der Höhe deutlich geringer sein als die jetzige Gebühr. "Dies wäre eine faire, transparente und effektive Finanzierung", sagte der Generalsekretär der nordrhein-westfälischen FDP, Christian Lindner, dem "Kölner Stadtanzeiger" (Mittwoch). Ein positiver Nebeneffekt sei, dass damit auch die Gebühreneinzugszentrale überflüssig würde und ihre Kosten von 170 Millionen Euro eingespart werden könnten.

Auch der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Brinkmeier, sprach sich in der Zeitung gegen die Ausweitung der Rundfunkgebühren auf Internet-fähige PCs aus. "Diese neue Diskussion zeigt, dass das gesamte System der Gebührenerhebung dringend reformbedürftig ist", erklärte Brinkmeier. Die Verbreitungswege verfielfältigten sich in der Zukunft derart, dass die alte GEZ-Systematik immer weniger greife. Es sei zu prüfen, ob man die Rundfunkgebühren künftig haushaltsbezogen oder personenbezogen erhebe, hieß es.

Quelle : www.satundkabel.de
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: lucky am 26 Juli, 2006, 11:49
Na endlich und hoffentlich bald...
Dann werden die Drückerkolonnen der GEZ wie dessen hauptamtlichen Mitarbeiter aber froh sein, wenn sie demnächst mehr Freizeit bekommen...
lucky
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 30 Juli, 2006, 12:56
Magazin wechseln und beten, beten, beten.   ;)
Titel: Re: Politiker fordern Abschaffung der GEZ - allgemeine "Medienabgabe"
Beitrag von: Jürgen am 30 Juli, 2006, 23:24
Zitat
... eine "allgemeine Medienabgabe" für jeden Erwachsenen
...wäre meiner Ansicht nach eine verfassungswidrige / verbotene Kopfsteuer.
Aber das würde wohl die meisten unserer Politiker-Darsteller nicht abhalten  ::)

Ob der Schuss dann nach hinten losgeht?
Titel: GEZ-Gebühr: SPD-Landtagsfraktion macht Front gegen PC-Entgelt
Beitrag von: SiLæncer am 31 Juli, 2006, 21:38
Der Streit um die ab 2007 fällige Rundfunkgebühr für Internet-fähige Computer hält weiter an. Am Montag machte die SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg Front gegen das geplante Entgelt.

Rainer Prewo, mittelstandspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, geißelte den Gebührenzwang als "mittelstandsfeindlich, widersinnig und lebensfremd". In einem Parlamentsantrag forderte er die Landesregierung auf, über die Ministerpräsidentenkonferenz kurzfristig auf eine Änderung zu drängen. Die Gebührenpflicht müsse so lange ausgesetzt bleiben, bis eine praktikable und lebensnahe Regelung gefunden sei, hieß es.

Prewo schlug unter anderem vor, auf die vollen Rundfunkgebühren in Höhe von 17,03 Euro je Monat für Internet-PCs zu verzichten und nur die Radiogebühr von 5,52 Euro anzusetzen. "Die Vorstellung, in einem Dentallabor, einer Bäckerei oder Metzgerei werde während des Geschäftsbetriebs ferngesehen, ist fern von der Lebenswirklichkeit", sagte der SPD-Politiker. Den Internet-Nutzern werde von der GEZ auch keine Möglichkeit zugestanden, den unterstellten Automatismus zu widerlegen.

Die Auseinandersetzung um die PC-Gebühr wird seit Wochen mit großer Härte geführt. Die GEZ rechnet für den nicht-privaten Bereich mit einer Steigerung von 50.000 Geräten, für die künftig Gebühren zu zahlen sind. Das entspricht einem Potenzial von rund 10 Millionen Euro.

Mehrere Wirtschaftsverbände hatten die neue Gebühr massiv kritisiert und wesentlich höhere Summen genannt. Allein für den Einzelhandel hatte deren Verband etwa 20 Millionen Zusatzkosten pro Jahr errechnet. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hielt Schätzungen von 30 Millionen im Jahr 2009 für "deutlich zu niedrig angesetzt".

Die Verbände kritisierten die Gebühr auch als "Abzocke", weil sie einerseits vom Gesetzgeber verpflichtet würden, Internet-fähige PCs für die Finanzbuchhaltung vorzuhalten und im Nachgang dann von ARD und ZDF abkassiert würden.

Quelle : www.satundkabel.de
Titel: GEZ: Gebührenzahlerverband rechnet nach
Beitrag von: SiLæncer am 01 August, 2006, 10:55
Frankfurt am Main - Der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) zufolge werden sich die Mehreinnahmen der Internet-PC- Gebühren im Jahr 2007 weit mehr als 140 Millionen Euro belaufen.

Der GEZ- Verwaltungsratsvorsitzende Norbert Seidel hatte höchstens 10 Millionen Euro angeben und sich dabei auf 50 000 Neuanmeldungen bezogen.
 
Nach Ansicht der VRGZ entbehrt diese Zahl allerdings jedweder realistischen Grundlage. In der Gerätestatistik der GEZ zum 31.12.2005 werden 30,7 Mio. Haushalte mit TV und 2,15 Mio. Haushalte nur mit Radio angegeben, berichtet der Verband. Wenn allein diese Haushalte (nur Radio) mit 50 Prozent PC oder Handy ausgestattet sind, werden in diesen rund 1 Mio. Haushalten die Gebühren um 11,68 Euro teurer, da dies auf die 5,35 Euro Radio zu insgesamt 17,03 Euro addiert wird. Neuartige Empfangsgeräte werden nach aktuellem Stand als Fernseher eingestuft. Das ergebe unterm Strich über 140 Mio. Euro pro Jahr.

Ausgehend von einer Online-Umfrage der Handwerkskammer gebe es über 900 000 betroffene Handwerksbetriebe, bei denen mehr als die Hälfte noch nicht mal ein Radio hat. Mindestens 57 Prozent davon müssen die PC-Gebühr entrichten, das sind rund 500 000 Betriebe. Dementsprechend kommen hier über 102 Mio. Euro pro Jahr hinzu. Dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge gibt es in Deutschland über 880 000 Freiberufler, wobei hier noch die Nebenerwerbstätigen hinzugerechnet werden müssten. Bei einer mit den Handwerksbetrieben vergleichbaren Gerätequote von 50 Prozent müssen aus diesem Bereich rund 440 000 Freiberufler zusätzliche Gebühren bezahlen. Hiernach kommen noch einmal 88 Mio. Euro pro Jahr dazu. Insgesamt ergibt sich daraus eine Mehreinnahme durch die Internet-PC- Gebühr von mindestens 328 Mio. Euro pro Jahr. Bei dieser Modellrechnung seien die Gewerbetreibenden allerdings noch nicht berücksichtigt.

Daher bleibe es unerklärlich, wieso Herr Norbert Seidel mit derart unrichtigen Zahlen operiere um auf die Summe von 10 Millionen Euro zu kommen, so VRGZ-Sprecher Kai König. Die VRGZ würde es aber begrüßen, wenn die GEZ mit transparenten und vollständigen Zahlen die hohe VRGZ-Rechnung erfolgreich nach unten korrigieren könne.

Quelle : www.digitalfernsehen.de
Titel: Städte- und Gemeindebund lehnt GEZ-Gebühr für PCs ab
Beitrag von: SiLæncer am 03 August, 2006, 12:22
Düsseldorf - Der Städte- und Gemeindebund NRW fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, die geplante Rundfunkgebühr für internetfähige PCs und Handys fallen zu lassen.

Diese Gebühr "schadet nicht nur dem Medienstandort Deutschland, sondern verursacht auch erhebliche Mehrbelastungen für die Städte und Gemeinden in einer Zeit, in der sich die Kommunen ohnehin in einer sehr schwierigen Finanzlage befinden", sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds NRW, Bernd Jürgen Schneider, am Donnerstag in Düsseldorf.
 
In den meisten Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sei an ausgeglichene Haushalte nicht zu denken, so dass zusätzliche Rundfunkgebühren für PCs in Bibliotheken, Kindergärten, Musikschulen, Feuerwehren und allgemeinen Verwaltungsgebäuden letztlich zu Lasten der Bürger gingen.

Auf internetfähige PCs könne nicht verzichtet werden, da die Bürger berechtigte Erwartungen an ein modernes e-Government und eine leistungsfähige Kommunalverwaltung hätten. "Angesichts der enormen Arbeitsbelastung infolge des Personalabbaus in den vergangenen Jahren und klarer Dienstanweisungen ist es aber alles andere nahe liegend, als dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen während ihrer Arbeitszeit an ihrem PC Radio hören oder fernsehen", betonte Schneider.

Daher liege der Verdacht nahe, dass die neue Gebühr lediglich deshalb geschaffen worden sei, um mehr Geld in die Kassen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu bekommen. "Jedem Rundfunkgebührentatbestand sollte zumindest die realistische Annahme zugrunde liegen, dass die Geräte auch tatsächlich für den Rundfunkempfang genutzt werden. Künstliche Gebührentatbestände sind aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen", so Schneider.

Quelle : www.digitalfernsehen.de
Titel: ARD will nur GEZ-Radiogebühr für Internet-PC
Beitrag von: SiLæncer am 05 August, 2006, 12:38
Einen neuen Zungenschlag bringt die ARD in die Auseinandersetzung um die nach den bisherigen Beschlüssen ab dem 1. Januar 2007 fällige Rundfunkgebühr für internetfähige PCs. Was die SPD in Baden-Württemberg schon einmal als Kompromiss ins Gespräch gebracht hatte, begründet ein ARD-Sprecher gegenüber dem Focus nun mit rechtlichen Bedenken: Die Computerbesitzer, meinte ARD-Sprecher Rudi Küffner, müssten eigentlich nur für den Radio-Empfang im Netz bezahlen.

Nach Ansicht der ARD ist noch gar nicht klar, wie hoch eigentlich die GEZ-Gebühr für PCs ausfallen soll. Bislang ist die komplette GEZ-Gebühr von gut 17 Euro für Radio und Fernsehen vorgesehen. Aber: "Es geht nicht, dass man für etwas Geld verlangt, was man gar nicht anbietet", sagte Küffner im Gespräch mit Focus online. Zwar würden etwa Sendungen wie die Tagesschau oder die Tagesthemen online verfügbar sein, es gebe aber kein Live-Streaming des gesamten ARD-Programms. Dies sei beim Radio, bei dem alle Programme der ARD-Anstalten im Internet abrufbar seien, anders: Daher sollte für Internet-PCs erst einmal die GEZ-Radiogebühr (5,52 Euro) berechnet werden. Was dann allerdings mit dem ZDF passiert, darüber schweig sich Küffner aus: Das ZDF stellt ebenfalls nicht sein gesamtes Fernsehprogramm ins Netz, hat aber keine Radiosender.

Bei Berechnung der vollständigen GEZ-Gebühr jedenfalls befürchtet nun auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) für Ostfriesland und Papenburg eine Kostenlawine. Die rund 25.0000 Mitgliedsbetriebe in der Region Ostfriesland und Papenburg werde die bislang geplante GEZ-Gebühr mit zusammen bis zu 5 Millionen Euro belasten, hieß es bei der IHK. Die letzten Schätzungen der GEZ liegen dagegen deutschlandweit bei nur etwa 10 Millionen Euro zusätzlicher Einnahmen.

Nach den Regelungen im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Herbst 2004 beschlossen, müssen alle Privathaushalte, sind sie im Besitz eines internetfähigen Rechners, ab dem 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren entrichten. Unternehmen müssen unabhängig von ihrer Betriebsgröße die Gebühr an die GEZ entrichten. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nach den Bestimmungen nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird – derart ausgestattete ausgerüstete PCs sind auch bislang bereits rundfunkgebührenpflichtig.

Wer schon GEZ-Gebühren für ein Fernsehgerät zu Hause oder an einem Firmen-Standort zahlt, der muss auch künftig für diesen Fall für die dort eingesetzten Internet-PCs nicht erneut berappen. Wer allerdings kein Radio- oder Fernsehgerät, dafür aber einen PC mit Internet-Anschluss besitzt, soll in Zukunft wie bei einem Fernsehgerät zur Kasse gebeten werden. Für Firmen soll die Gebühr grundstücksbezogen erhoben werden. Unternehmen würden damit pro Firmengebäude zahlungspflichtig, aber nur dann, wenn sie nicht bereits GEZ-Gebühren für die am jeweiligen Standort eventuell vorhandene Fernsehgeräte bezahlen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Linkspartei will Rundfunkgebühr für Computer verhindern
Beitrag von: SiLæncer am 11 August, 2006, 06:31
Die Linkspartei in Sachsen will die geplante Rundfunkgebühr für internetfähige Computer verhindern. Eine entsprechende Initiative im Parlament kündigte die Landtagsfraktion am heutigen Donnerstag an. Solange man nicht alle öffentlich-rechtlichen Programme dauerhaft und ohne Unterbrechung auf dem PC empfangen könne, sei eine solche Gebühr unzulässig, sagte der Medienexperte der Linkspartei, Heiko Hilker, und forderte einen neuen Rundfunkstaatsvertrag

Zugleich will die Linkspartei, dass Bibliotheken, Museen und Hochschulen von der Rundfunkgebührenpflicht ausgenommen werden. Hilker möchte außerdem erreichen, dass die Online-Ausgaben der Rundfunkanstalten nicht auf 0,75 Prozent ihrer Gesamtausgaben begrenzt bleiben. Ferner gehe es um soziale Klauseln. "Studierende, die kein Bafög erhalten, müssen Rundfunkgebühren bezahlen, obwohl es sein kann, dass sie weniger Geld zur Verfügung haben als Bafög-Empfänger".

Quelle : www.heise.de
Titel: Streit um Nachfolgemodell für die GEZ-Gebühr
Beitrag von: SiLæncer am 15 August, 2006, 18:28
Angesichts der wachsenden Proteste über die bereits 2004 beschlossene Einführung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs haben vor allem Medienpolitiker der Opposition ihre alten Forderungen nach der Einführung einer personen- oder haushaltsbezogenen Medienabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wieder eingebracht. Doch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) würde mit dem neuen Modell den "Qualitätsjournalismus in Radio und Fernsehen beerdigt" sehen. Auch die Details etwa über den Einzug der umgewandelten Gebühr sind selbst unter Befürwortern einer Abkehr von der gerätebezogenen Abgabe umstritten.

Am lautesten hatte kürzlich Hans-Joachim Otto, der Vorsitzende des Kultur- und Medienausschusses des Bundestags, wieder einmal für die Medienabgabe plädiert. Nach Ansicht des FDP-Politikers ist das Gerätemodell veraltet, sodass die darauf basierende GEZ-Gebühr abgeschafft gehört. Die Folge-Abgabe soll laut Otto bei höchstens 10 Euro monatlich pro Person oder Haushalt liegen. Für den Einzug und die Verteilung der Medienabgabe will er die Finanzämter verpflichten, obwohl damit direkt Assoziationen an eine "Rundfunksteuer" geweckt würden.

Diesem Ansinnen hat die medienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Grietje Bettin, nun widersprochen: Es sei zwar richtig, dass neuartige Empfangsgeräte dringend eine allgemeine Mediengebühr nötig machen würden. Otto riskiere jedoch mit seinem Vorschlag, die Gebühr über die Finanzämter einzuziehen, "die Staatsferne des Rundfunks". Auch bei einer allgemeinen Medienabgabe müssten eine unabhängige Gebühreneinzugszentrale und das unabhängige Verfahren Budgetierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) erhalten bleiben. Das Rundfunksystem hierzulande sei "glücklicherweise so aufgebaut, dass die Politik nicht im Vorhinein festlegen kann, wie viel die Sender abbekommen."

Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken setzt an diesem Punkt an: "Die Staatsferne des Rundfunks ist die Garantie für seinen unabhängigen und kritischen Journalismus", betont er. Wenn das Geld künftig aus staatlichen Töpfen fließen würde, wäre es damit vorbei. Grundsätzlich ist Konken darüber hinaus das angedachte Konstrukt nicht geheuer: Eine Medienabgabe, die den öffentlich-rechtlichen und den privaten Sendern gleichermaßen zukäme, würde ihm zufolge das duale Rundfunksystem in Deutschland de facto abschaffen. Allgemeine Wirtschaftsvereinigungen wie der DIHK oder die Branchenvereinigung Bitkom haben sich dagegen bereits für eine geräteunabhängige Rundfunkgebühr ausgesprochen.

Gebührenzahler berappen gegenwärtig 17,03 Euro monatlich für ihren Radio- und Fernsehempfang. Auf die tatsächliche Nutzung der Angebote der Öffentlich-Rechtlichen kommt es dabei nicht an. Von Januar an sollen mit der vollen Gebühr auch prinzipiell rundfunkfähige Geräte wie Computer oder Handys mit Internetanbindung belegt werden, falls Haushalte oder Unternehmen bislang keine Beiträge für andere Empfangsgeräte an die GEZ zahlen. Dies hat mit einiger Verspätung große Empörung bei den Verbrauchern und in der Wirtschaft ausgelöst. Angesichts der Pläne von Satellitenbetreibern wie Astra und Privatsendern der RTL-Gruppe, TV-Programme grundsätzlich zu verschlüsseln und nur noch gegen Entrichtung einer Monatsgebühr freizuschalten, dürfte aber auch eine pauschale Medienabgabe die Gemüter erregen.

Quelle : www.heise.de
Titel: GEZ-Spartarif für Internet-PCs wird wahrscheinlicher
Beitrag von: SiLæncer am 20 August, 2006, 11:52
Während sich die vor allem Medienpolitiker der Opposition erneut die Einführung einer personen- oder haushaltsbezogenen Medienabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordern, haben sich die Rundfunkreferenten der Länder erneut mit den Justiziaren von ARD und ZDF getroffen, um über die bevorstehende GEZ-Gebühr internetfähiger PCs zu diskutieren. Dabei signalisierten die Rundfunkreferenten grundsätzlich ihr Einverständnis für eine reduzierte GEZ-Gebühr für Internet-PCs in Höhe der bisherigen Radioabgabe von monatlich 5,52 Euro. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe.

Die ARD favorisiert das GEZ-Sparmodell für Internet-PCs schon seit einiger Zeit, habe sich darauf aber nicht festgelegt. "Das wäre allerdings ein Weg, wie wir aus dieser Situation, in die wir hineingeschlittert sind, wieder herausschlittern könnten", zitiert das Hamburger Nachrichtenmagazin die ARD-Intendantenkreise. Als reiner Fernsehsender befürchtet das ZDF hingegen, von der Radiogebühr nichts abzubekommen. Nachdem die Runkfunkreferenten den Ball zu den öffentlich-rechtlichen Sendern zurückgespielt haben, ist es nun an ihnen, sich über die Höhe der GEZ-Gebühren zu einigen und einen Verteilungsschlüssel zu finden, den das ZDF akzeptieren kann.

Eine Drittelung der Internet-Gebühr für Computer käme der Surf-Realität sicherlich ein ganzes Stück näher. Denn einerseits kann sich das Informationsangebot der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet noch längst nicht mit dem ihrer TV- oder Radioprogramme messen. Andererseits stehen dem Internet-Nutzer weitaus mehr Informationsquellen als im Rundfunk offen, sodass er noch weniger auf die Angebote des öffentlich-rechtlichen Sender angewiesen ist.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: Jürgen am 21 August, 2006, 00:39
Auf jeden Fall würde eine Radio-Gebühr eher einer gerichtlichen Prüfung standhalten, denn der Radio-Empfang ist schon lange selbst per Analog-Modem in halbwegs vernünftiger Qualität möglich, lediglich eine Soundkarte und irgendein geeigneter Player genügen.
Bringt nun bald jemand Business-Rechner ohne Soundchip 'raus?
Titel: FDP fordert neues Moratorium bei der Rundfunkgebühr für Internet-PCs
Beitrag von: SiLæncer am 26 August, 2006, 15:33
Im andauernden Streit um die Ausweitung der Rundfunkgebühren zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender haben die Liberalen erneut das Wort ergriffen. So hat die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden der FDP auf ihrer jüngsten Sitzung in Schwerin einstimmig gefordert, PCs mit Onlinezugang für zwei weitere Jahre von der Abgabe an die GEZ zu befreien. Dazu soll das entsprechende Moratorium im Rundfunkgebührenstaatsvertrag über den 31. Dezember 2006 hinaus verlängert werden. Die Initiatoren des Beschlusses, der Vorsitzende der FDP-Kommission für Internet und Medien, Hans-Joachim Otto, und der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, Martin Lindner, erhoffen sich von dem geforderten Aufschub einen Zeitgewinn, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu überprüfen und gegebenenfalls zu reformieren.

Gebührenzahler berappen gegenwärtig 17,03 Euro monatlich für ihren Radio- und Fernsehempfang. Auf die tatsächliche Nutzung der Angebote der Öffentlich-Rechtlichen kommt es dabei nicht an. Nach den Regelungen im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Herbst 2004 beschlossen, sollen mit der vollen Gebühr auch prinzipiell rundfunkfähige Geräte wie Computer oder Handys mit Internetanbindung belegt werden, falls Haushalte oder Unternehmen bislang keine Beiträge für andere Empfangsgeräte an die GEZ zahlen.

Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nach den Bestimmungen nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird – derart ausgestattete ausgerüstete PCs sind auch bislang bereits rundfunkgebührenpflichtig. Für Firmen soll die Gebühr grundstücksbezogen erhoben werden. Unternehmen würden damit pro Firmengebäude zahlungspflichtig, aber nur dann, wenn sie nicht bereits GEZ-Gebühren für die am jeweiligen Standort eventuell vorhandene Fernsehgeräte bezahlen. Obwohl die Länderchefs sich in ihrer Rundfunkkommission bereits im Herbst 2004 darauf verständigt hatten, die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Internet-fähige PCs Ende 2006 aufzuheben, hat sich diesem Vorhaben nun erst kurz vor dem Ablaufen der Frist ein Sturm der Entrüstung entgegengestellt. Medienpolitiker auf Bundesebene reagieren daher immer wieder mit Vorschlägen für eine umfassende Reform des GEZ-Verfahrens, während Rundfunkreferenten der Länder grundsätzlich eine "Sparversion" auf Basis der bisherigen Radioabgabe für vernetzte Geräte ins Auge gefasst haben.

Den neuen Äußerungen der Liberalen zufolge ist die Einbeziehung von Rechnern mit Internetzugang in die Gebührenpflicht von Anfang 2007 an "völlig anachronistisch". Sie schädige neben Privathaushalten vor allem kleine und mittlere Unternehmer, Selbständige und Freiberufler. Nach Ansicht der FDP verkennen die Gerätekopplung und die damit verbundene Ausweitung der Gebührenpflicht auf "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" wie Computer oder UMTS-Mobiltelefone allerdings komplett die technische Entwicklung. Otto macht sich daher bereits seit längerem für eine personen- oder haushaltsbezogene Medienabgabe stark und brachte für die Erhebung der Gebühr für die Öffentlich-Rechtlichen die Finanzämter ins Spiel. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) beklagte daraufhin, dass die "Staatsferne" des Rundfunks sowie den "Qualitätsjournalismus in Radio und Fernsehen" in Gefahr gerate.

Otto kann sich diesen Befürchtungen nicht anschließen: "Ich sehe übrigens keinerlei rechtliche Probleme hinsichtlich des Einzugs der Gebühr über die Finanzämter", schrieb er vor kurzem an den DJV zurück. "Diese sind lediglich für den Einzug verantwortlich, nicht jedoch für die Festsetzung der Höhe oder gar die Entscheidung der Weitergabe an die Rundfunkanstalten." Die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde jedoch im Falle eines Einzugs durch die Finanzämter ebenso wenig tangiert wie die Staatsferne der Kirchen trotz des Inkassos der Kirchensteuer durch die gleichen Behörden. Die aktuellen Debatten um die Rundfunkgebühr und die GEZ zeigten, wie sehr der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der öffentlichen Wahrnehmung unter Druck gerate. Eine transparente, effektive und gerechte Finanzierung sei daher im Interesse Aller, nicht zuletzt auch der Journalistenzunft und von ARD sowie ZDF selbst.

Angesichts des Drucks von Bürgern und Wirtschaftsverbänden kündigte Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit in einem Webforum zur Wahl des Abgeordnetenhauses in der Hauptstadt inzwischen an, dass die Rundfunkkommission der Länder im September erneut über die Auswirkungen der von ihr beschlossenen GEZ-Regelungen beraten werde. "Dabei wird auch zu prüfen sein, ob insbesondere kleine Unternehmen unzumutbar belastet werden", erklärte der SPD-Politiker. Seine Fraktion und Partei in Berlin nehme die hierzu geäußerten Bedenken ernst und werde gemeinsam mit den anderen Ländern nach einer Lösung suchen, die für alle Internet-Nutzer vertretbar ist.

Quelle : www.heise.de
Titel: Neue Forderungen nach GEZ-Spartarif für Internet-PCs
Beitrag von: SiLæncer am 08 September, 2006, 16:04
Die Sozialdemokraten in Baden-Württemberg sehen im Vorgehen gegen die Erhebung von Fernsehgebühren für internetfähige Personalcomputer jetzt Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) am Zug. Der SPD geht es darum, dass für gewerblich genutzte Internet-Computer allenfalls die Rundfunk-Grundgebühr in Höhe von 5,52 Euro, nicht aber die volle Fernsehgebühr von 17,03 Euro erhoben wird. Der SPD-Abgeordnete Rainer Prewo sagte laut dpa: "Es ist erfreulich, dass die Landesregierung unseren Vorschlag unterstützt, sie muss ihn auf der bevorstehenden Ministerpräsidentenkonferenz nun auch durchsetzen." Dies ergibt sich nach Angaben von Prewo, Sprecher der SPD-Fraktion für Mittelstand, Handwerk und freie Berufe, aus der Antwort der Landesregierung auf seinen Antrag.

Oettinger soll sich nach dem Willen der SPD auf der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder am 21. September dafür einsetzen, dass die volle Fernsehgebühr für Internet-PCs verhindert wird. Sonst würde vom 1. Januar 2007 an automatisch die höhere Gebühr für TV-Geräte fällig. Eine Begrenzung auf die Grundgebühr für Hörfunk werde der Praxis bei gewerblich genutzten Internet-PCs eher gerecht als die Erhebung der vollen Fernsehgebühr, meinte Prewo.

Angesichts des Drucks von Bürgern und Wirtschaftsverbänden hatte bereits Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit in einem Webforum zur Wahl des Abgeordnetenhauses in der Hauptstadt angekündigt, dass sich die Rundfunkkommission der Länder im September erneut über die Auswirkungen der von ihr beschlossenen GEZ-Regelungen beraten werde. Und während einzelne Politiker ein weiteres Moratorium bei der Rundfunkgebühr für Internet-PCs oder eine grundlegende GEZ-Reform fordern, gehen andere Stimmen von einer Reduzierung der GEZ-Gebühr auf den Obolus für Radiogeräte aus, wie ihn auch die Südwest-SPD fordert. Auch Parlamentarier und Regierungsvertreter aus anderen Bundesländern, etwa aus Sachsen, befürworteten in den letzten Tagen die Reduzierung der GEZ-Gebühr für Internet-PCs auf die Radiogebühr.

Zuletzt hatte Anfang September die Süddeutsche Zeitung berichtet, eine Einigung auf die niedrigere Radiogebühr von 5,52 Euro für internetfähige Computer sei so gut wie sicher, da sich auch ARD und ZDF darauf verständigt hätten. Dazu sei nach anfänglichem Widerstand nun das ZDF bereit, das mangels eigener Radioangebote an der Grundgebühr eigentlich keinen Anteil erhielte. Dabei könnte, um die Gebührenaufteilung nicht außer der Reihe zugunsten der ARD zu verschieben, das ZDF abgefunden werden, etwa durch eine Beteiligung an der Radiogebühr oder ein nachträglicher Ausgleich im kommenden Gebührenverfahren.

Gebührenzahler berappen gegenwärtig 17,03 Euro monatlich für ihren Radio- und Fernsehempfang. Auf die tatsächliche Nutzung der Angebote der Öffentlich-Rechtlichen kommt es dabei nicht an. Nach den Regelungen im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Herbst 2004 beschlossen, sollen mit der vollen Gebühr auch prinzipiell rundfunkfähige Geräte wie Computer oder Handys mit Internetanbindung belegt werden, falls Haushalte oder Unternehmen bislang keine Beiträge für andere Empfangsgeräte an die GEZ zahlen.

Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nach den Bestimmungen nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird – derart ausgestattete ausgerüstete PCs sind auch bislang bereits rundfunkgebührenpflichtig. Für Firmen soll die Gebühr grundstücksbezogen erhoben werden. Unternehmen würden damit pro Firmengebäude zahlungspflichtig, aber nur dann, wenn sie nicht bereits GEZ-Gebühren für die am jeweiligen Standort eventuell vorhandene Fernsehgeräte bezahlen.

Obwohl die Länderchefs sich in ihrer Rundfunkkommission bereits im Herbst 2004 darauf verständigt hatten, die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Internet-fähige PCs Ende 2006 aufzuheben, hat sich diesem Vorhaben nun erst kurz vor dem Ablaufen der Frist ein Sturm der Entrüstung entgegengestellt. Medienpolitiker auf Bundesebene reagieren daher immer wieder mit Vorschlägen für eine umfassende Reform des GEZ-Verfahrens, während Rundfunkreferenten der Länder grundsätzlich eine "Sparversion" auf Basis der bisherigen Radioabgabe für vernetzte Geräte ins Auge gefasst haben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: crackmaniac am 08 September, 2006, 17:06
GEZ tztztz,

also mich selber betrifft es nicht, weil unser haushalt eh schon GEZ abführt, dennoch halte ich es für eien Frechheit was die da vorhaben.
Was bitte bieten die den einem im Internet - liveStream- habe ich da nicht gesehen.
ok Einslive wird gestreamt und auf der seite des ARDs habe ich jetzt gerade gesehen, dass man sich wohl einige Beiträge angucken kann.
Aber das rechtfertigt doch keine 17€ im monat.

Aber allgemein zur GEZ und den Rundfunkgebühren:

Ich finde die sind nicht mehr zeitgemäß. Diese Gebühren sollen ja verhindern, dass die öffentlich-rechtlichen Sender werbefinanziert werden.
Ok, ab 20 Uhr funktioniert das ja auch teilweise, nur wie schon in diesem Thread gepostet wurde, wird da schon fast jede Sendung von irgendeiner Marke gesponsort oder wie die das immer so schön ausdrücken "die Sendung wird Ihnen von XY präsentiert" einfach lachhaft.
Und vor 20Uhr unterscheidet es sich jawohl kaum von privaten Sendern, was die Werbung angeht.
Weiter muss halt gesagt werden, dass das ARD, ZDF oder WDR Programm sicher nur einen geringen Anteil der GEZ-Subventionierer (Gebührenzahler) interessiert abgesehen vielleicht von den Nachrichten, aber selbst diese sind ohne weiteres von einem der zahlreichen Privaten Nachrichten Sender wie N24 der ProsibenMedia Group zu ersetzen.

Wenn ich mir anschaue was auf dem Ersten heute bis Montag jeweils um 20:15 läuft wird mir schlecht:
Da wo das Glück beginnt, Heimatfilm
Das große Hansi Hinterseer Openair 2006
Tatort
Der Winzerkönig

Das ist doch wirklich ein Programm für die älteren unter uns, damit will ich sie nicht kritisieren, soll ja jeder schauen was er mag, aber für das jüngere Volk, das auch in seiner eigenen wohnung GEz bezahlen muss ist das größtenteils die reine Folter (vielleicht abgesehen vom Tatort, da solls ja auch gute Folgen geben)

Die Internetgeschichte sollen sie halt nur durch ein eigenes Programm empfangbar machen, dass dann mönatlich von den Nutzern bezahlt wird sowie World of Warcraft.

bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehenprogrammen sollen sie es so machen wie ORF, soll halt jeder der es möchte ne Karte bekommen und dafür bezahlen.
Ich könnte drauf verzichten.

Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: januonu am 08 September, 2006, 19:11
Hört sich schon schlimm an ..

Aber der zusätzliche Kracher .. ich hab gehört das alle Digitalen Kanäle
kostenpflichtig werden. Also 12 Euro im Monat für alle Digi-Kanäle.
Analog soll frei von Gebühren bleiben, bis es 2010 - 2012 eingestellt wird!

Da sowieso nichts im TV gesendet wird was die montl Gebühr rechtfertig,
muss ich wohl mein Glotze reuswerfen. ;)
Kann mir nicht vorstellen montl. Geld abzudrücken um von Sonja Kraus das
Ohr abgelabert zu bekommen.

Die Zocken uns immer schlimmer ab ... einfach ne Konto-Vollmacht
für den Staat austellen .. dann können sie sich nehmen was sie brauchen.

gruß
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: crackmaniac am 08 September, 2006, 20:51
also wenn die wirklich gebühren von mir wollen, dann werde ich das auch abschaffen, die guten filme die im fernsehen laufen, habe ich dann schon alle gesehen und die serien sind auch auch nen paar tage später anders wo zu bekommen.

aber ich glaube nicht, das digital fernsehen mit einer gebühr auferlegt wird, dafür ist das programm einfach nicht gut genug, und das wissen die auch selber.


was ich mir sehrwohl vorstellen kann ist, dass man sich einmalig eine karte von dehnen kauft und dann beliebig viel gucken kann (ähnlich wie ORF)
was teuer ist für die Privaten sender, die über sat austrahlen, ist einzig und alleine die rechte für blockbuster, da sie die nicht nur für deutschland bezahlen, sondern auch für den rest von europa, wenn ich da richtig informiert bin
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: Dragonix am 08 September, 2006, 21:13
Zitat
was teuer ist für die Privaten sender, die über sat austrahlen, ist einzig und alleine die rechte für blockbuster, da sie die nicht nur für deutschland bezahlen, sondern auch für den rest von europa, wenn ich da richtig informiert bin
Aber so wie sies jetzt machen wollen ist auch keine lösung, jetzt zahlen sie halt weniger, dafür bekommen sie auch etwas (viel) weniger... M.e. eine nullrechnung, wenn nicht sogar verlustbehaftet...
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: crackmaniac am 08 September, 2006, 21:25
[quzote]
was teuer ist für die Privaten sender, die über sat austrahlen, ist einzig und alleine die rechte für blockbuster, da sie die nicht nur für deutschland bezahlen, sondern auch für den rest von europa, wenn ich da richtig informiert bin
Aber so wie sies jetzt machen wollen ist auch keine lösung, jetzt zahlen sie halt weniger, dafür bekommen sie auch etwas (viel) weniger... M.e. eine nullrechnung, wenn nicht sogar verlustbehaftet...
[/quote]

ich weiss nicht ob sie es in meinem ansatz wirklich weniger rein bekommen würden, weil die unternehmen die werbung auf rtl schalten, haben nichts davon ,wenn es in spanien oder frankreich gesehen wird
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: Dragonix am 08 September, 2006, 21:36
Steht aber in einem anderen Thread das für die Werbung jetzt neue Preise ausgehandelt werden, ist auch verständlich, denn die Quoten werden jetzt auf jedenfall sinken, oder glaubst du das jeder der sich einmal im monat nen 'blockbuster' anschaut, ne karte kauft?
Egal, das ist hier grad übelster offtopic^^
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: crackmaniac am 09 September, 2006, 12:44
da hast du schon recht
Titel: GEZ-Gebühr: Unklarheit bei Definition „neuartiger Empfangsgeräte“
Beitrag von: SiLæncer am 09 September, 2006, 15:44
Ab dem 1. Januar 2007 tritt die neue Rundfunkgebühr in Kraft. Durch die schwammige Definition „neuartiger Empfangsgeräte“ könnten zukünftig jedoch auch Mobil- und VoIP-Telefone sowie Spielkonsolen und Webserver GEZ-pflichtig werden.

Zu Beginn des kommenden Jahres wir für alle Rundfunkteilnehmer eine Gebühr für so genannte „neuartige Empfangsgeräte“ fällig. Dabei ist jedoch noch unklar, welche Geräte unter diesen Punkt fallen. Bisher werden lediglich Internet-PCs in diese Kategorie eingestuft. Durch die schwammige Formulierung könnten jedoch auch Mobil- und VoIP-Telefone sowie moderne Spielkonsolen in Zukunft gebührenpflichtig sein.

"Die denkbare Erhebungsbasis ist wegen der schwammigen Formulierung 'neuartige Empfangsgeräte' unbestimmt. Auch wenn man derzeit bestimmte Kategorien nicht in die Gebührenpflicht einschließt, so ist ein späterer Ausbau nicht ausgeschlossen. Der wahre Umfang lässt sich also nicht abschätzen.", kommentiert Rechtsanwältin Petra Marwitz. Über die möglichen Folgen dieser Problematik klärt unser Schwestermagazin tecCHANNEL in einem aktuellen Artikel auf.

Gerade für Unternehmen, die auf Mitarbeiter im Home Office setzen, könnte diese unklare Definition problematisch werden. Die Auslegung dieser Außenbüros als zusätzlicher Firmenstandort ermöglicht eine Gebührenbelastung für jeden einzelnen Computer. Hier könnte es beispielsweise das Unternehmen SUN treffen, das erst kürzlich rund 800 Mitarbeiter im Home Office einsetzen wollte.

Ebenfalls betroffen könnten Firmen sein, die ihre Webserver nicht am eigenen Standort betreiben, sondern bei einem Hoster mieten. Theoretisch wäre dies ein zweiter Standort des Unternehmens, was wiederum eine Gebühr nach sich ziehen würde. Das Technik-Magazin tecChannel rät daher dazu, eine Bestätigung vom Hoster einzuholen, dass alle Server am selben Firmenstandort stehen, so kann man zumindest eine mehrfache Gebühr ausschließen. Die nächste Risikogruppe sind Administratoren, die sich von zu Hause mit einem privaten Rechner per VPN in das Firmennetzwerk einwählen. Auch hier tritt die Zweitgerätebefreiung nicht mehr in Kraft und es wird eine erneute Gebühr fällig.

Ob Privatanwender und Firmen künftig tatsächlich von der neuen Regelung betroffen sein werden, lässt sich erst exakt belegen, wenn die Gebührenpflicht wirksam ist. tecChannel erwartet jedoch, dass sich viele Verbraucher und Firmen gerade wegen der schwammigen Definition gegen die Auslegung der GEZ gerichtlich zur Wehr setzen werden.

Quelle : www.pcwelt.de
Titel: 20 Millionen Radiohörer im Internet - Bremse Rundfunkgebühr
Beitrag von: SiLæncer am 11 September, 2006, 11:03
Immer mehr Menschen hören Radio über das Internet. Zählten Online-Radios 2005 europaweit noch 15,1 Millionen Hörer pro Woche, so sind es dieses Jahr bereits 20,4 Millionen.

Das hat eine in Auftrag gegebene Untersuchung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) ergeben, die am Montag in Berlin vorgelegt wurde. "Auch in Deutschland legt der Markt zu. Getrieben wird er von schnellen Internetzugängen und kostengünstigen Flatrates", sagte Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms am morgen. Zudem gebe es inzwischen viele Geräte fürs Wohnzimmer, die Web-Radios auch ohne Computer abspielen können.

Bis 2010 soll die Hörerschaft europaweit auf 31,9 Millionen Menschen wachsen, so die Prognose. Als "unerwartete Bremse" in Deutschland bezeichnete Harms die geplante Rundfunkgebühr für Internet-PCs, die ab 2007 kommen soll und die der Verband strikt ablehnt.

Im vergangenen Jahr war die Anzahl von Breitbandanschlüssen in Europa auf 58,4 Millionen und hier zu Lande auf 10,6 Millionen angewachsen. Für Ende 2006 rechnet Bitkom mit knapp 14 Millionen schnellen Online-Zugängen in Deutschland – ein Plus von 32 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Quelle : www.satundkabel.de
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: Jürgen am 11 September, 2006, 15:34
Jetzt frage ich mich natürlich, ob die Gebühren-Geier zukünftig versuchen werden, auch Server an ausländichen Standorten zu belasten, sofern diese von hier administriert werden können.
Immerhin könnten zumindest die Admins ja von dort streamen lassen, also empfangsbereit halten.

Anders herum könnte man den Standort des Empfangs durchaus auf diese Art nach ausserhalb des Geltungsbereichs zu verlegen trachten, mit der Begründung, dass ein VPN seiner Natur gemäss definitiv kein Rundfunk sei...

Ausgemachter Blödsinn, das Ganze  ::)

Einzige sinnvolle Lösung wäre vermutlich, Broadcasting entsprechender Angebote von P2P / Filetransfer technisch eindeutig zu unterscheiden, ersteres könnte dann je nach Standort zugriffsbeschränkt und damit gebührentechnisch erfassbar gemacht werden.

Weiterhin möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass nicht alle Arten von Rundfunk gebührenpflichtig sind, beispielsweise sind die AM-Bereiche wie Mittelwelle (allein) nach wie vor davon nicht erfasst.
Ähnliche Unterscheidungen sind sicher im Internet auch möglich, wenn gewünscht.
Und damit liesse sich diese Diskussion leicht überflüssig machen.

Es ist nichts als gequirlter Mist, pauschal zu behaupten, jedes TCP/IP-geeignete Gerät wäre prinzipiell ein bereitgehaltener Rundfunk-Empfänger (oder wesentlicher Bestandteil dessen) und unterläge somit der Gebührenpflicht.
Titel: Landtagsfraktionen in Schleswig-Holstein gegen GEZ-Gebühren für Computer
Beitrag von: SiLæncer am 12 September, 2006, 11:56
Die schleswig-holsteinischen Landtagsfraktionen wollen die bereits beschlossene Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer und Handys, die durch den in Länderverantwortung liegenden Rundfunkstaatsvertrag eingeführt werden soll, stoppen. Wie am heutigen Dienstag aus Fraktionskreisen verlautete, plädieren CDU und SPD für ein mindestens zweijähriges Moratorium. An diesem Donnerstag stehen im Landtag Anträge von FDP und Grünen zur Abstimmung, mit denen ein vorläufiges Aussetzen der Gebührenpflicht gefordert wird. Auch der SSW ist gegen diese Abgabe. Gleiches gilt für die Wirtschaft im Norden.

Gebührenzahler berappen gegenwärtig 17,03 Euro monatlich für ihren Radio- und Fernsehempfang. Auf die tatsächliche Nutzung der Angebote der Öffentlich-Rechtlichen kommt es dabei nicht an. Nach den Regelungen im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Herbst 2004 beschlossen, sollen mit der vollen Gebühr auch prinzipiell rundfunkfähige Geräte wie Computer oder Handys mit Internetanbindung belegt werden, falls Haushalte oder Unternehmen bislang keine Beiträge für andere Empfangsgeräte an die GEZ zahlen.

Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nach den Bestimmungen nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird – derart ausgestattete ausgerüstete PCs sind auch bislang bereits rundfunkgebührenpflichtig. Für Firmen soll die Gebühr grundstücksbezogen erhoben werden. Unternehmen würden damit pro Firmengebäude zahlungspflichtig, aber nur dann, wenn sie nicht bereits GEZ-Gebühren für die am jeweiligen Standort eventuell vorhandene Fernsehgeräte bezahlen.

Die damaligen schleswig-holsteinischen Regierungsfraktionen von SPD und Grünen hatten im Dezember 2004 im Landtag geschlossen dem Rundfunkstaatsvertrag zugestimmt. Während einige CDU-Abgeordnete ebenfalls dafür votierten, lehnte die große Mehrheit der CDU-Fraktion den Vertrag ab. Auch die FDP sprach sich dagegen aus, der SSW enthielt sich. "In dem Staatsvertrag gibt es nach unserer Ansicht Fehler, die wir übersehen haben", räumte die SPD-Fraktionssprecherin Petra Bräutigam ein. "Wir haben aber ein Interesse daran, dies zu ändern". Auch der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Karl-Martin Hentschel, sprach jetzt von einer "Fehlentscheidung", die korrigiert werden müsse. Auch Politiker in anderen Bundesländern hatten sich bereits für eine Aussetzung der GEZ-Gebühr für internetfähige Rechner oder zumindest für eine Reduzierung auf die für Radiogeräte fällige Zahlung ausgesprochen.

Massive Kritik an der neuen Rundfunkgebührenpflicht kommt von den Wirtschaftsverbänden und den Hochschulen im Land. Der Präsident der IHK Schleswig-Holstein, Hans Heinrich Driftmann, forderte die Abgeordneten auf, sich für eine grundlegende Gebührenreform einzusetzen. Die Wirtschaft im Land verlange von der Politik, sich in der Rundfunkkommission der Länder gegen das in Kraft treten der neuen Regelung auszusprechen: "So würde Zeit gewonnen für eine grundlegende Reform des Rundfunkgebührensystems in Deutschland", sagte Driftmann.

Der Verein "Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein" forderte in einem Schreiben an Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) eine komplette Abschaffung der neuen Gebühr. Nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden Jens Junge ist die Arbeit mit internetfähigen Computern für Unternehmen unumgänglich. "Allein die Tatsache, dass die Bundesregierung die Unternehmen verpflichtet hat, ihre Umsatzsteuervoranmeldung sowie die Meldung der Sozialversicherungsdaten elektronisch abzugeben, bedarf eines Internetanschlusses", sagte Junge.

Nach Ansicht des Kanzlers der Kieler Christian-Albrechts-Universität, Oliver Herrmann, werden die geplanten Gebühren für Computer die ohnehin schon knappen Mittel der Hochschulen zusätzlich belasten. Um die Gebühren zu sparen, würden die meisten Fernsehgeräte und Videorecorder empfangsuntauglich gemacht. Auch der Rektor der Fachhochschule Kiel, Prof. Constantin Kinias, appellierte an die Landtagsfraktionen, Rundfunkgebühren für Rechner in Hochschulen abzulehnen. An der FH gebe es rund 1800 internetfähige Computer. "Damit würden die voraussichtlichen Zusatzbelastungen alleine für unsere Hochschule ab dem 1. Januar 2007 pro Jahr einen Umfang von 367.848 Euro und damit rund sechs Professoren haben, fiele die bisherige Gebührenbefreiung für Hochschulen weg", sagte Kinias.

Quelle : www.heise.de
Titel: ARD und ZDF wollen 5,25 Euro GEZ-Gebühr für Internet-PCs
Beitrag von: SiLæncer am 13 September, 2006, 10:41
Die ARD-Intendanten haben auf ihrer Hauptversammlung in Schwerin einen Beschluss zu GEZ-Gebühren für internetfähige Computer gefasst. Besitzer eines solchen Gerätes oder UMTS-Handys sollen ab 1. Januar 2007 GEZ-Gebühren in Höhe von 5,52 Euro pro Monat zahlen. Das ZDF habe der Regelung zugestimmt, zitiert dpa einen ARD-Sprecher. Nicht betroffen von der Neuregelung sollen demzufolge Privathaushalte sein, die bereits für Fernseher oder Radio eine Gebühr bezahlen. Unternehmer, die bislang keine GEZ-Gebühr für ihre Büros entrichten, oder Selbstständige sollen für ihren gewerblich genutzten Heimcomputer zahlen.

Der "Spar-Tarif" für Internet-PCs hatte sich in den vergangenen Wochen bereits angedeutet, doch bisher gab es beim ZDF als reinen Fernsehsender Befürchtungen, an den Einnahmen nicht beteiligt zu werden. Zuvor war eigentlich im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein Betrag in Höhe der Fernsehgebühr von 17,03 Euro pro Monat für internetfähige Computer beschlossen worden. Die endgültige Entscheidung müssen nun wieder die Bundesländer treffen. In manchen Bundesländern wie zum Beispiel zuletzt in Schleswig-Holstein deutete sich grundsätzlicher Widerstand gegen die GEZ-Gebühr auf Internet-Computer an. Die schleswig-holsteinischen Landtagsfraktionen von CDU und SPD plädieren für ein mindestens zweijähriges Moratorium.

Quelle : www.heise.de
Titel: IT-Verband sieht in ARD-Beschluss zu GEZ-Gebühren "faulen Kompromiss"
Beitrag von: SiLæncer am 13 September, 2006, 13:13
Der Beschluss der ARD-Intendanten, für internetfähige Computer eine monatliche Rundfunkgebühr von 5,52 Euro zu verlangen, stößt auf scharfe Kritik beim IT-Branchenverband Bitkom. "Mit diesem faulen Kompromiss wird ein längst überholtes Inkasso-Modell zementiert", bemängelt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien. Schon heute seien vom PC über das Handy bis zu Spielkonsolen fast alle IT-Geräte internetfähig und damit grundsätzlich geeignet für den Rundfunkempfang. Daher habe sich der Ansatz der GEZ endgültig überlebt.

Es würden vor allem berufliche Internet-Nutzer bestraft, viele von ihnen profitierten nicht von einer Ausnahmeregel, die bisherige GEZ-Kunden von der neuen Gebühr befreit, schätzt der Bitkom. "Freiberufler und Kleinbetriebe nutzen in ihren Büros oft kein Rundfunkgerät und werden nun für ihre PCs abkassiert. Und das, obwohl sie den Rechner nur für E-Mail, die Pflege ihrer Webseite und die elektronische Steuererklärung brauchen", erläutert Rohleder.

Auch wenn die nun beschlossene Gebühr niedriger sei als die zuvor veranschlagten 17,03 Euro, sei eine Chance vertan worden, eine "moderne Gebührenstruktur" einzuführen, sagte Rohleder weiter. Es könnte passieren, dass die Rundfunkanstalten nach einer Übergangszeit die volle Gebühr verlangen, befürchtet der Verband. Statt einer ausgeweiteten Gebührenpflicht fordert der Bitkom eine niedrige Abgabe, die alle Haushalte und Unternehmen zahlen sollen. "Damit kann man die überbordende Bürokratie der GEZ abbauen und die Schnüffelpraxis einstellen", betont Rohleder.

Der Bitkom fordert die Ministerpräsidenten auf, die GEZ-Pläne zu stoppen. ARD-Vorsitzender Thomas Gruber hofft hingegen, dass die Rundfunkkommission der Länder auf ihrer Sitzung am 21. und 22. September im Sinne der Intendanten entscheiden wird. Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD kümmert sich ebenfalls um das Thema und trage die Entscheidung der Intendanten inhaltlich voll mit, heißt es in einer Mitteilung von ARD Radio & TV. Bernd Lenze, Vorsitzender des Gremiums, meint: "Da bereits ein angemeldetes Autoradio dazu führt, dass sämtliche neuartigen Rundfunkempfangsgeräte pro Betriebsstätte gebührenfrei sind, dürfte dies auch für die gewerbliche Wirtschaft eine akzeptable Lösung sein."

"Für eine Gebührenpflicht neuartiger Rundfunkempfangsgeräte sollte nach Ansicht der Intendanten der Stand der technischen Entwicklung maßgebend sein", heißt in der Mitteilung zur Begründung des Intendanten-Beschlusses. Im Internet werde die Fernsehwelt nicht annähernd so abgebildet, wie es beim Radio der Fall ist. Mit einer "Rundfunkgebühr für neuartige Geräte" werde ohnehin nur belastet, wer auch kein herkömmliches Radiogerät angemeldet hat. Dies dürfte in Privathaushalten, aber auch im gewerblichen Bereich eher die Ausnahme sein, meinen die Intendanten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Länder wollen an reduzierter GEZ-Gebühr für Internet-PCs festhalten
Beitrag von: SiLæncer am 13 September, 2006, 16:59
Der Beschluss der ARD-Intendanten, für internetfähige Computer und andere vernetzte Mediengeräte eine monatliche Rundfunkgebühr in Höhe von 5,52 Euro zu verlangen, stößt bei Landespolitikern auf Wohlwollen. Die Empfehlung habe ihre Basis bereits "in einem gemeinsamen Fachgespräch" mit den öffentlich-rechtlichen Sendern, erklärte Klaus-Dieter Drewitz, Rundfunkreferent von Rheinland-Pfalz, gegenüber heise online. Er geht daher davon aus, dass die Ende kommender Woche tagende Rundfunkkommission der Länder den "GEZ-Spartarif" absegnen wird.

"Das Internet wird neben dem Kabel und dem Satellit das Medium, in dem Rundfunk empfangen werden kann", verdeutlichte Drewitz den grundsätzlichen Gebührenanspruch. Die Länder seien daher schon 1999 übereingekommen, dass ans Internet angeschlossene Geräte mit Abspielmöglichkeiten für Radio oder TV im Grunde gebührenpflichtig sein müssten. Ein bislang noch gewährtes Moratorium soll nun zum Ende des Jahres zumindest teilweise auslaufen.

Mit dem Kompromissvorschlag wollen die ARD und die Länder laut dem Medienpolitiker der Tatsache entsprechen, dass über das World Wide Web noch keine vollen Fernsehangebote zur Verfügung stehen. "Für den Hörfunk wird das Internet aber schon sehr viel genutzt", weiß Drewitz. Dies reiche von der Musikberieselung "in Frisörgeschäften" bis hin zu Podcasts. Es handle sich dabei "um klassische Fälle, dass jemand am Rundfunk teilnimmt".

Nach den Regelungen im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Bundesländer bereits im Herbst 2004 beschlossen hatten, sollten ursprünglich prinzipiell rundfunkfähige Geräte wie Computer oder Handys mit Internetanbindung mit der vollen Gebühr in Höhe von derzeit 17,03 Euro belegt werden. Ausgenommen sind Haushalte oder Unternehmen, die bereits Beiträge für klassische Empfangsgeräte an die GEZ zahlen. Gegen das Vorhaben entwickelte sich in den vergangenen Monaten ein Proteststurm in der Wirtschaft.

Auch den Spartarif lehnen Lobbyvereinigungen ab. "Eine Ausweitung der GEZ-Gebühren auf Geräte, die primär gar nicht dem Rundfunkempfang dienen, ist nichts weiter als eine mühsam kaschierte Abzocke", empört sich Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW). Seit Jahren werde den Klein- und Mittelbetrieben die Nutzung des Internet für alle Geschäftsabläufe nahe gelegt. Jetzt solle die Wirtschaft für Einnahmeausfälle der GEZ aufkommen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich ebenfalls in die Reihen der grundsätzlichen Kritiker eingereiht. "Mit der Einführung dieser Rundfunkgebühr hat sich die Politik eine weitere Bürde für die niedergelassenen Ärzte ausgedacht", moniert ihr Vorstandsvorsitzender Andreas Köhler. "Doch damit schneidet sie sich ins eigene Fleisch". Vor allem für die von der Bundesregierung geplante Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sei der Online-Anschluss einer Arztpraxis unerlässlich. Der Politik müsse aber klar sein, dass die im geplante zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastung die Akzeptanz der neuen Chipkate innerhalb der Ärzteschaft enorm erschweren werde. Zudem eregebe die Einführung der GEZ-Gebühr für die Praxis-Computer keinen Sinn, da sie für Leistungen erhoben wird, die nicht in Anspruch genommen würden.

PCs würden in Firmen nicht als Fernseh- oder Radiogeräte, sondern als Arbeitsgeräte genutzt, wettert auch weiterhin Hans Heinrich Driftmann, Präsident der IHK Schleswig-Holstein, gegen das Vorhaben. Zudem zwinge niemand die öffentlich-rechtlichen Sender, ihre Programme kostenfrei ins Internet zu stellen. Das Grundproblem – den Geräteansatz bei der Gebührenerhebung – löse der Kompromissvorschlag nicht. Nach eigenen Berechnungen könnten auf die Unternehmen rein rechnerisch noch immer Mehrbelastungen von über 150 Millionen Euro im Jahr zukommen. Scharfe Einwände hat überdies der Branchenverband Bitkom vorgebracht. Die Wirtschaft fordert gemeinsam mit zahlreichen Medienpolitikern im Bundestag den Ersatz der GEZ-Abgabe durch eine haushalts- oder personenbezogene Medienabgabe, die niedriger als die momentan zu entrichtende Vollgebühr ausfallen soll. Die Reformbefürworter plädieren zugleich dafür, bis zur Umstellung des Systems das Moratorium für Internet-PCs weiter bestehen zu lassen.

Drewitz kann die Aufregung nicht verstehen: "Bislang zahlen die Rundfunkgebühren zu 90 Prozent Privathaushalte", rechnet der Rundfunkreferent mit leichter Verwunderung über die niedrigen GEZ-Anmeldungen im Unternehmensumfeld vor. Künftig würde die reduzierte Grundgebühr für "beliebig viele Rechner" einmalig an einem Firmenstandort fällig, falls dort bislang noch kein klassisches Empfangsgerät angemeldet sei. Als zusätzliches "Bonbon" sehen die Länder ihr Angebot, dass auch bei der bereits erfolgenden Zahlung der Rundfunkgebühr für ein gewerblich genutztes Autoradio für Online-Rechner nicht mehr obendrein an die GEZ abgeführt werden muss. Die Forderungen nach einer pauschalen "Medienabgabe" erscheinen ihnen derweil noch zu unspezifisch. Sie verweisen auf bereits vor fünf Jahren angefertigte Gutachten, wonach an einer gerätebezogenen Gebühr festgehalten werden sollte.

In der bayerischen Staatskanzlei heißt es darüber hinaus, dass ein Blick ins europäische Ausland nicht schaden könne. So gebe es in Frankreich das Modell einer Wohnungssteuer. In Spanien müssten sich die Öffentlich-Rechtlichen dagegen komplett aus anderen Töpfen finanzieren. Mögliche Änderungen an der Gebührenpolitik seien aber sorgfältig abzuwägen. Die EU-Kommission hält sich derweil aus den laufenden Auseinandersetzungen über die künftige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einigen Mitgliedsstaaten heraus. Harmonisierungsvorschläge auf diesem Gebiet sind nicht bekannt.

Quelle : www.heise.de
Titel: GEZ: Wer muss künftig wie viel zahlen?
Beitrag von: SiLæncer am 14 September, 2006, 10:17
Ab dem kommenden Jahr verlangt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erstmals auch für den Besitz eines internetfähigen Rechners oder Handys monatlich 5,52 Euro. Lesen Sie nachfolgend, wer künftig wie viel zahlen muss.

Privathaushalte

Die meisten Privathaushalte sind von der Internet-Gebühr nicht betroffen, weil sie bereits ein Fernsehgerät oder ein Radio angemeldet haben. Nur wer bisher offiziell weder TV noch Radio besitzt, zahlt extra. Grundsätzlich fällt bei Privaten für alle Geräte nur eine Gebühr an, und zwar die jeweils teuerste. Ein Radio kostet 5,52 Euro im Monat, ein Fernseher 17,03 Euro. Computer mit Internetzugang zählen wie ein Radio. Weitere Radios oder Computer im Haushalt sind dann gebührenfrei.

Wohngemeinschaften

Auszubildende, Großeltern oder Untermieter, die mit im Haushalt leben, müssen für den Internet-Computer Rundfunkgebühren zahlen, wenn sie kein eigenes Radio angemeldet haben und mehr als den einfachen Sozialhilfesatz verdienen. In WGs ist jeder Besitzer eines Internet-PCs auch "Rundfunkteilnehmer" und muss die Gebühr zahlen, selbst wenn er nur E-Mails abruft.

Beruflich genutzte Privatgeräte

Hart trifft es diejenigen, die ihren privaten Computer oder das Handy auch beruflich einsetzen. Wenn also ein Lehrer seinen PC teilweise zur Unterrichtsvorbereitung benutzt, muss er die Gebühr ab Januar zusätzlich zahlen. Gleiches gilt für Freiberufler, deren Arbeitszimmer sich innerhalb der Wohnung befindet.

Unternehmen

Kaum ein Betrieb kann sich der Gebühr entziehen. Schließlich schreibt der Fiskus seit Januar 2005 vor, dass Firmen ihre Steueranmeldungen nur noch elektronisch an das Finanzamt schicken dürfen. Damit muss jedes Unternehmen für seinen internetfähigen PC nun GEZ-Gebühren berappen, wenn es nicht ohnehin schon Radiogeräte angemeldet hat.

Selbstständige


Sie müssen in der Regel gleich drei Mal GEZ-Gebühren zahlen: für den häuslichen Fernseher und das Küchenradio, das Radio im Firmenwagen und für den Firmen-PC. Verfügt ein Betrieb über mehrere Zweigstellen, etwa Büro und Werkstatt oder Filialen, gilt die Gebühr für jede einzelne Betriebsstätte, unabhängig von der Anzahl der dort vorhandenen PCs.

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler lehnt GEZ-Gebür für PCs ab
Beitrag von: SiLæncer am 14 September, 2006, 12:28
Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) hat die von den ARD-Intendanten beschlossene reduzierte Gebühr für Internet-PCs ab 2007 harsch kritisiert.

"Die illegitimen Rundfunkgebühren auf PCs werden nicht dadurch besser, dass sie geringer ausfallen als zunächst geplant. Auch die Radiogebühr stellt eine unrechtmäßige Belastung der Bürger und Unternehmen dar", sagte VRGZ-Sprecher Kai König am Donnerstag in Bad Homburg. König warnte zudem davor, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch sein TV-Programm bald vollständig im Web anbiete und dafür dann die volle Fernsehgebühr in Höhe von 17,03 Euro verlangen werde.

"Statt sich an ein veraltetes Abrechnungsmodell zu klammern und es immer absurder zu gestalten, sollten die Verantwortlichen den Mut aufbringen, ein vollständig neues Modell zu entwickeln", sagte der Sprecher. Die Rundfunkkommission der Länder müsse die PC-Gebühr anlässlich ihrer Sitzung am 21. September ablehnen.

Privathaushalte, die bereits Rundfunkgebühren für einen Fernseher oder ein Radio bezahlen, sollen von der neuen Abgabe, die von Januar 2007 an erhoben wird, ausgenommen sein. Jedoch sollen Unternehmer, die bislang keine GEZ-Gebühr für ihre Büros entrichten, oder Freiberufler bzw. Selbstständige für ihren gewerblich genutzten Computer in den eigenen vier Wänden zahlen. Dagegen hatten etliche Industrie- und Unternehmensverbände in den vergangenen Monaten scharf protestiert (SAT+KABEL berichtete mehrfach). Betroffen sind auch UMTS-, DVB-H- und DMB-fähige Handys.

Mit dem Staatsvertrag waren zum 1. April vergangenen Jahres die Rundfunk und Fernsehgebühren erhöht worden. Zugleich wurde festgeschrieben, dass vom 1. Januar 2007 eine Gebührenpflicht auch für Internet-PCs in Privathaushalten und Firmen besteht. Gegen die Regelung hatte Ende März die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt.

Quelle : www.satundkabel.de
Titel: Schleswig-Holstein fordert Aussetzung der Rundfunkgebühr für Computer
Beitrag von: SiLæncer am 14 September, 2006, 18:37
Schleswig-Holsteins Landtag fordert eine Aussetzung der bereits beschlossenen Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer und Handys. Die Kieler Regierung solle sich in der Rundfunkkommission für ein Moratorium bis mindestens Ende 2008 einsetzen. Das besagt ein Antrag, den die Fraktionen am Donnerstag einstimmig beschlossen. Von Januar 2007 an müssen Privat- und Geschäftsleute eine Abgabe entrichten, wenn sie einen internetfähigen Rechner haben und damit Rundfunk- und Fernsehprogramme empfangen können. Wirtschaft und Hochschulen laufen dagegen Sturm.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) forderte praktikable Lösungen für die Rundfunkfinanzierung der Zukunft. Der Regierungschef lehnte eine Gebührenpflicht für Computer aber nicht generell ab: "Es kann doch nicht sein, dass Oma für ihren Fernseher immer mehr zahlt, während ihr Enkel sich mit neuen Techniken der Solidargemeinschaft entzieht." Die ARD-Intendanten hatten sich zuvor als Kompromiss für eine Gebühr von 5,52 Euro pro Monat für internetfähige Computer ausgesprochen. Ursprünglich hatten 17,03 Euro im Raum gestanden. Carstensen befürwortete aber ebenfalls das Moratorium, um eine tragfähige Regelung erarbeiten zu lassen.

Der SPD-Abgeordnete Peter Eichstädt räumte mit Blick auf die Entscheidung der damaligen rot-grünen Regierung in Kiel ein: "Bei der Änderung des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages wurden offensichtlich Fehler eingearbeitet, die bei der Verabschiedung nicht gesehen wurden." Weiter sagte er: "Das System ist nicht mehr geeignet, dem technischen Fortschritt zu folgen, und wird in Zukunft immer wieder zu Verwerfungen führen. Es muss grundlegend geändert werden."

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki sagte für seine Partei über die Computergebühr: "Wir wollen letztlich, dass sie ganz abgeschafft wird. Durch die zwei Jahre Frist hätte die Landesregierung die Möglichkeit, den Vertrag neu auszuhandeln und einen neuen Änderungsstaatsvertrag zu entwickeln beziehungsweise bei einer Weigerung der anderen Länder den bestehenden Staatsvertrag zu kündigen."

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: GEZ: Wer muss künftig wie viel zahlen?
Beitrag von: Jürgen am 15 September, 2006, 01:34
Beruflich genutzte Privatgeräte

Hart trifft es diejenigen, die ihren privaten Computer oder das Handy auch beruflich einsetzen.
Was?
Dann darf man ja im Grunde nicht einmal mehr per Mail mit dem Arbeitsgeber kommunizieren, oder irgendwas für die morgige Arbeit recherchieren, oder?

Diehamsedochnichallebeisammen, verdammt nochmal!
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: lucky am 15 September, 2006, 10:01
Seinen Arbeitgeber hinweisen, dass man nicht mehr mit ihm per privaten Geräten kommunizieren kann - es sei denn er übernimmt die anfallenden GEZ Gebühren.

Da freut sich der Arbeitgeber bestimmt.

lucky
Titel: ARD verteidigt sich gegen Kritik an GEZ-Gebühr für Internet-PCs
Beitrag von: SiLæncer am 15 September, 2006, 17:12
Die ARD hat sich gegen massive Kritik an der Erhebung von Rundfunkgebühren für Internet-fähige PCs gewehrt, die ab dem kommenden Jahr 5,52 Euro monatlich einbringen soll.

In den Medien sei der falsche Eindruck entstanden, die Rundfunkanstalten hätten sich selbst eine neue Grundlage zur Gebührenerhebung geschaffen, sagte der Stellvertretende ARD-Vorsitzender und NDR-Intendant Jobst Plog am Freitag nachmittag. Die Länder seien in dieser Frage zuständig und hätten dem Gesetz, das die Gebührenforderung legitimiere, bereits vor zwei Jahren zugestimmt.

"Gemeinsam mit dem ZDF hat die ARD jetzt nach Möglichkeiten gesucht, die bestehende Gesetzeslage so zurückhaltend wie möglich zu interpretieren", sagte Plog. Die zufließenden Mehreinnahmen habe die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für die Jahre 2007 und 2008 mit 14 Millionen Euro beziffert. Nachdem ARD und ZDF den Ländern jetzt vorgeschlagen hätten, bis auf weiteres nur einen Teilbetrag der Gebühr zu erheben, würden die geschätzten Mehreinnahmen in den kommenden beiden Jahren lediglich zwischen 5 bis 6 Millionen Euro betragen.

Die ARD-Intendanten hatten sich am Dienstag für eine Rundfunkgebühr für PC von 5,52 Euro im Monat ausgesprochen. Sie soll von Januar 2007 erhoben werden. Ursprünglich war sogar von einer Abgabe in Höhe der TV-Gebühr (17,03 Euro) die Rede gewesen. Die Rundfunkkommission der Länder will am 21. und 22. September einen Entschluss fällen.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erwartet Belastungen für die deutsche Wirtschaft von bis zu 160 Millionen Euro pro Jahr und warnte vor Arbeitsplatzverlusten. "Sollten ARD und ZDF in einigen Jahren die volle Fernsehgebühr von 17,03 Euro auf PC erheben, wächst die Belastung sogar auf rund eine halbe Milliarde Euro", sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben der Tageszeitung "Rheinische Post" (Freitagsausgabe).

Quelle : www.satundkabel.de
Titel: Sächsischer Landtag befürwortet Rundfunkgebühren für Computer
Beitrag von: SiLæncer am 15 September, 2006, 18:42
Der Landtag in Sachsen hat mit der Mehrheit der Koalition von CDU und SPD die Einführung einer Grundgebühr für internetfähige Computer von 2007 an befürwortet. Rundfunk- und Fernsehprogramm würden zunehmend über das Internet empfangen, sagte Staatskanzlei-Minister Hermann Winkler (CDU) in der Debatte am Freitag. Es müsse vermieden werden, dass so die Rundfunkgebühr umgangen werde. Anträge von FDP, Linkspartei und Grünen auf eine Verlängerung des Gebührenmoratoriums für Computer wurden abgelehnt.

Laut FDP-Fraktionschef Holger Zastrow entstehen vor allem Freiberuflern, Heimarbeitern und kleinen Unternehmen durch die Gebühr neue Belastungen. Manche Handwerker seien mit ihrem Computer nur ins Internet gegangen, um die Steuererklärung so an das Finanzamt zu schicken und erhielten jetzt dafür eine Gebührenrechnung. Das sei dreist, sagte Zastrow.

Der Linkspartei-Abgeordnete Sebastian Scheel nannte die Gebühr technikfeindlich. Sie sei "unausgegoren, ungerecht und unsozial". Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Karl-Heinz Gerstenberg, sprach sich dafür aus, die Rundfunkgebühren durch eine geräteunabhängige Mediengebühr zu ersetzen, die jeder Haushalt zahlen müsse.

Er stehe Gesprächen für neue Finanzierungsformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks offen gegenüber, sagte Winkler. Privathaushalte und Unternehmen, die schon für ein Rundfunkgerät zahlten, müssten wegen des Computers keine neuen Kosten fürchten.

Die ARD-Intendanten hatten sich am Dienstag für eine Computer-Gebühr von 5,52 Euro im Monat ausgesprochen. Der Landtag von Schleswig-Holstein hatte am Donnerstag einstimmig eine Aussetzung der Gebührenpflicht bis mindestens Ende 2008 gefordert. Die Rundfunkkommission der Länder will am 20. und 21. September darüber entscheiden.

Quelle : www.heise.de
Titel: GEZ-Gebühren für Internet-PCs - Das Internet gehört nicht den Rundfunkbeamten
Beitrag von: SiLæncer am 15 September, 2006, 19:34
Kommentar zu den Gebührenplänen der öffentlich-rechtlichen Anstalten

Hätten Sie's gewusst: "Unter dem dualen Rundfunksystem versteht man das gleichzeitige Bestehen von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten. Diese unterscheiden sich in erster Linie durch ihre Finanzierungsform." Vielleicht haben die - von uns finanzierten - Marketingleute der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) einfach nicht richtig nachgedacht, als sie sich auf der eigenen Website um eine Definition für das deutsche Rundfunkwesen bemühten. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die Gebühreneintreiber einfach die Denkweise in Worte gefasst haben, die inzwischen offensichtlich in den Chefetagen der Sendeanstalten vorherrscht: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk unterscheidet sich von der privaten Konkurrenz ausschließlich durch die Finanzierungsform - und nicht etwa durch die Qualität seiner Programmangebote.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23551/1.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Politiker von FDP und CSU protestieren gegen GEZ-Gebühren für PC
Beitrag von: SiLæncer am 16 September, 2006, 10:46
Politiker von FDP und CSU lehnen die geplante GEZ- Gebühr für internetfähige Computer und Handys in Höhe von 5,25 Euro im Monat einem Bericht der "Bild"-Zeitung (Samstagsausgabe) zufolge ab.

Der FDP-Wirtschaftsexperte Paul Friedhoff sagte dem Blatt: "Die Verbraucher pauschal zur Kasse zu bitten, ist Abzocke! Das ist so, als ob ein Tauber einem Straßenmusikanten Geld in den Hut werfen müsste, obwohl er ihn nicht hören kann. Besser wäre, die Gebühr nach Nutzung zu erheben - und nicht nach Geräten."

Auch der stellvertretende FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle hält eine reine Nutzungsgebühr laut "Bild" für fair. Seine Begründung: "Es zahlt ja auch keiner Benzinsteuer fürs Parken." Die CSU- Medienexpertin Dorothee Bär kritisierte ebenfalls die Gebühren-Pläne. "Die geplante Regelung bestraft diejenigen, die mit ihrem Handy einfach nur telefonieren wollen oder ihren Computer zum Spielen nutzen. Deshalb sollte nur zahlen, wer auch wirklich fernsieht oder Radio hört."

Quelle : www.satundkabel.de
Titel: CDU-Basis startet Unterschriftenaktion gegen GEZ-Abgaben auf Computer
Beitrag von: SiLæncer am 18 September, 2006, 15:28
Nein, dies sei keine "Revolution" und auch kein "Putschversuch" gegen die Bundes-CDU, beeilen sich die Initiatoren einer Unterschriftenaktion gegen die Einführung von Rundfunkgebühren auf internetfähige PCs, UMTS-Mobiltelefone und weitere Geräte gleich auf der Startseite ihrer eigens für diese Aktion eingerichteten Website hinzuweisen. Auch sei die Bundes-CDU in keinster Weise involviert. Vielmehr hätten sich CDU-Mitglieder aus ganz Deutschland dazu entschlossen, "mit vereinten Kräften gegen Abgaben auf neuartige Rundfunkempfangsgeräte zu kämpfen" und deshalb eine entsprechende Initiative gegründet.

Die neue Gruppierung hatte sich am Wochenende mit Protestschreiben an die CDU-Landtagsfraktionen, die einzelnen Ministerpräsidenten sowie die medienpolitischen Sprecher der Partei gewandt. Darin fordern sie, dass die Einführung von Abgaben insbesondere auf internetfähige PCs bis mindestens Ende 2008 ausgesetzt werden solle. Auch der zuletzt ausgehandelte "Spar-Tarif" von 5,52 Euro monatlich für Internet-PCs stellt nach Ansicht der Verfasser "keinen Kompromiss" dar. Entsprechende elektronische Post erhielten auch die Bundesgeschäftsstelle der CDU, die CDU-Landesverbände und die Kreisverbände. Zudem wurde das Schreiben an die IHK, die Handwerkskammer, die Anwaltskammer sowie diverse Unternehmerverbände verschickt.

Als Begründung für ihr Aufbegehren geben die CDU-Mitglieder unter anderem an, dass eine GEZ-Abgabe auf internetfähige PCs die Wirtschaft besonders hart treffe und der Standort Deutschland dadurch erneut geschwächt würde, "da es in keiner anderen Industrienation derartige Gebühren gibt". Rund 2,5 Millionen kleinst- und mittelständische Unternehmen sowie etwa 800.000 Freiberufler würden zum 1. Januar 2007 erstmalig rundfunkgebührenpflichtig und müssten somit mehrfach Rundfunkgebühren zahlen. Aber auch private Haushalte, die bewusst entschieden hätten, Informationen aus anderen als den öffentlich-rechtlichen Medien zu beziehen, seien davon betroffen, wenn in ihrem Lebensumfeld ein PC vorhanden ist.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kulturstaatsminister kritisiert GEZ-Abgabe für Internet-PCs
Beitrag von: SiLæncer am 19 September, 2006, 20:13
Der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, setzt sich dafür ein, die Rundfunkgebühren auf internetfähige Computer und UMTS-Mobiltelefone nicht zum 1. Januar 2007 einzuführen. Die Begründung, der Computer in Betrieben werde auch zum Radiohören benutzt, entbehre jeder Lebenswirklichkeit. "Die mögliche Absicht, das ZDF an dieser Erhöhung partizipieren zu lassen, mache das ganze unglaubwürdig, da das ZDF gar keinen Hörfunk anbietet", meint Neumann. Es sei abzulehnen, "nun in einem falsch verstandenen Kompromiss eine Grundgebühr von monatlich 5,52 Euro zu erheben, und damit Computer wie Radiogeräte zu behandeln".

Die zusätzliche Gebühr, die hauptsächlich Mittelständler und Unternehmen beträfe, sei angesichts der sieben Milliarden Euro, die ARD und ZDF jährlich durch Gebühren einnehmen, nicht vermittelbar, heißt es in einer Mitteilung. "Ich unterstütze voll die Position von Ministerpräsident Carstensen, keine Erhöhung vorzunehmen und das Moratorium bis 2009 zu verlängern", sagte Neumann. "Bis dahin sollte eine Debatte über eine mögliche Veränderung der Erfassungsgrundlage von Rundfunkgebühren geführt werden, um neuen technologischen Entwicklungen angemessen Rechnung zu tragen."

Die vom kommenden Jahr an auch für internetfähige Computer fällige Rundfunkgebühr beschäftigt an diesem Donnerstag die Rundfunkkommission der Länder. Den Medienpolitikern liegt bei ihrem Treffen in Düsseldorf ein Vorschlag der ARD-Intendanten vor, nach dem nur die Hörfunkgebühr von 5,52 Euro pro Monat erhoben werden soll und nicht die volle Fernsehgebühr von 17,03 Euro. Die PC-Gebührenpflicht gilt nur für Haushalte oder Betriebe, die bislang weder ein Radio noch einen Fernseher bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet haben. Eine Entscheidung könnte in der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. bis 20. Oktober fallen.

Den völligen Verzicht auf die PC-Abgabe, die im geltenden Rundfunkstaatsvertrag der Bundesländer festgelegt ist, verlangen seit Wochen vor allem Wirtschaftsverbände, Steuerzahlerbund und Verbraucherschützer. Der Kieler Regierungschef Peter Harry Carstensen (CDU) und verlangte "eine Debatte über eine mögliche Veränderung der Erfassungsgrundlage von Rundfunkgebühren".

Der Widerstand gegen die PC-Rundfunkgebühr kommt vor allem aus den Verbänden der Wirtschaft. Neben den zusätzlichen Kosten für die Unternehmen kritisieren sie an der Gebühr vor allem, dass die Firmen ihre Computer für die Arbeit brauchen und nicht zum Radiohören. So verwies der Deutsche Bauernverband darauf, dass die Landwirte "durch ihre Berufsausübung staatlich zur Internetnutzung angehalten" würden, etwa für die elektronische Steuererklärung und die Nutzung von Datenbanken. Der Verband nannte es "widersprüchlich, wenn über die neue PC-Gebühr den Landwirten gleichsam eine Internetsteuer auferlegt" werde. Der Bund der Steuerzahler bezeichnete die PC-Gebührenpflicht als "völlig absurd", der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels nannte sie "methodisch falsch".

Quelle : www.heise.de
Titel: Kritik am GEZerre um Gebühren wird lauter
Beitrag von: SiLæncer am 20 September, 2006, 11:42
Morgen ist es soweit: Die Rundfunkkommission der Bundesländer tagt in Berlin. Ein Punkt auf der Tagesordnung ist die umstrittene Rundfunkgebühr für internetfähige Computer. 5,52 Euro sollen für Internet-PCs ab Januar fällig werden, wenn im privaten Haushalt oder Unternehmen noch kein Radio oder Fernseher angemeldet ist.
      
Laute Kritik am System

Dies haben die Intendanten der ARD vergangene Woche in Schwerin beschlossen. Doch die Kritik an dem System wird immer lauter. Aktuell melden sich verschiedene Wirtschaftsverbände in einer gemeinsamen Erklärung zu Wort und appellieren an die Ministerpräsidenten der Länder, die Gebührenpflicht vorerst weiter auszusetzen. Die Verbände fordern eine grundlegende Reform der Rundfunkfinanzierung. Das System sei fast 50 Jahre alt und "längst überholt".

Große Empörung bei Unternehmen

Es könne nicht sein, dass das Gebührenaufkommen mit der Zahl der Geräte stetig steige, auch wenn die Zahl der Nutzer gleich bleibe. Die Empörung bei den Unternehmen sei groß, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Verbände, die unter anderem der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) unterzeichneten.

Doch nicht nur in der Wirtschaft stößt das neue Gebührenmodell auf Ablehnung. Auch die Mehrheit der deutschen Bürger findet es falsch, ab 2007 eine Rundfunkgebühr für internetfähige Computer zu erheben. Dies Ergab eine vom "Stern" in Auftrag gegebene Umfrage. Demnach lehnen 80 Prozent der Bürger die neue Gebühr ab.

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Beck: GEZ für PCs kommt 2007 - "Konvergenz wird Realität"
Beitrag von: SiLæncer am 22 September, 2006, 17:34
Die Einbeziehung von internetfähigen Computern in die Rundfunkgebührenpflicht kommt nach Aussage des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) planmäßig zum Jahresanfang 2007.

Beck, der auch Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist, sagte dem RBB-Medienmagazin: "Wir haben Schleswig-Holstein wieder eingefangen. Es bleibt bei der Vereinbarung, dass wir diesen Gebühreneinstieg für den Hörfunkteil für den internetfähigen PC machen."

Beck begründete den Schritt damit, dass "die Konvergenz der Medien jetzt Realität wird". Beck: "Wenn wir nicht einen Gebührenmaßstab haben, der objektiv auch für empfangsfähige Geräte gilt, dann werden wir schlicht und einfach die Gebühr in ihrer Gültigkeit verlieren und damit das duale System in Frage stellen." Einen grundsätzlich neuen Ansatz zur Festlegung der Rundfunkgebühr, wie ihn Wirtschaftsverbände, FDP und Grüne fordern, lehnte Beck ab.

Mit der Gebührenpflicht für Internet-PCs wird sich die Ministerpräsidentenkonferenz in ihrer Sitzung vom 18. bis 20. Oktober in Bad Pyrmont beschäftigen . Dabei geht es um die Auslegung des Rundfunkstaatsvertrages, in dem die Gebühr bis Ende 2006 ausgesetzt wird. Schleswig-Holstein und die großen Wirtschaftsverbände haben eine Verlängerung dieses Moratoriums um mindestens zwei Jahre gefordert.

Die ARD-Intendanten haben vorgeschlagen, ab Januar 2007 nur die Hörfunkgebühr von 5,52 Euro und nicht die volle Fernsehgebühr von 17,03 Euro monatlich zu erheben. Betroffen sind PC-Nutzer, die bislang weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet haben.

Quelle : www.satundkabel.de
Titel: Kieler Regierung betont Nein zu Rundfunkgebühr für Computer
Beitrag von: SiLæncer am 23 September, 2006, 13:55
Schleswig-Holstein will der geplanten Rundfunkgebühr für internetfähige Computer nicht zustimmen und weiterhin ein zweijähriges Moratorium durchsetzen. Das erklärte Staatskanzleichef Heinz Maurus am Sonnabend in Neumünster. "Die Aussagen des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck, wonach Schleswig-Holstein eingefangen worden sei und der Gebührenpflicht zustimmen wolle, treffen nicht zu."

Er wisse nicht, woher Beck seine Informationen beziehe, sagte Maurus. "Aus der Sitzung der Rundfunkkommission jedenfalls nicht." Maurus verwies auf die einmütige Entschließung des Kieler Landtages, zunächst keine Gebühren zu erheben. Hintergrund sei, dass die Programme sowohl der öffentlich-rechtlichen als auch der großen privaten Sender bisher überhaupt nicht im Internet empfangen werden könnten. "Warum sollten die Bürger also für etwas bezahlen, was gar nicht geliefert wird?", fragte der Kieler Staatskanzleichef.

Quelle : www.heise.de
Titel: "No GEZ": GEZ-freier Internetzugang von Interoute
Beitrag von: SiLæncer am 26 September, 2006, 13:32
Der Internetprovider Interoute will ab dem kommenden Jahr einen nach eigenen Angaben "GEZ freien Internetzugang" anbieten. Das Produkt mit dem viel versprechenden Namen "No GEZ" soll einen T-DSL-Internetzugang mit einer Flatrate beinhalten, bei dem sämtliche Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender gesperrt sein werden.

Diskussion wird angeheizt

Die zusätzlichen Kosten, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen treffen werden, seien damit vom Tisch, verspricht der Provider, der selbst vorwiegend Geschäftskunden betreut. Damit heizt Interoute die aktuelle Diskussion um die konkrete Gestaltung der GEZ-Gebühren für "internetfähige Computer" weiter an.

Zuletzt hatte die Rundfunkkommission der Bundesländer über das Thema diskutiert, war aber zu keiner Entscheidung gekommen. Nun wird sich die Ministerpräsidentenkonferenz 18. bis 20. Oktober im niedersächsischen Bad Pyrmont mit den GEZ-Gebühren beschäftigen.

Es sei nach Angaben von Interoute allerdings noch nicht klar, ob die neue Gebühr künftig abhängig vom Internetzugang oder vom jeweiligen Endgerät erhoben werden wird. "Wir haben aber eine mündliche Zusage von einem Mitarbeiter der GEZ, dass keine Gebühren anfallen, wenn beim Internetzugang sämtliche gebührenpflichtige Inhalte gesperrt werden", sagt Panos Meyer von Interoute im Gespräch mit onlinekosten.de. Ab dem 1. Januar kommenden Jahres soll der neue Internet-Zugang verfügbar sein.

Alles hängt von Politik ab

Konkrete Preise will Interoute erst im Dezember bekannt geben. Ab Dezember ist das neue Angebot "No GEZ" dann auch über das Internet oder telefonisch bestellbar. Vorausgesetzt, in der Politik fällt nicht die Entscheidung, die Gebühr allein vom internetfähigen Endgerät abhängig zu machen. "Dann wäre unser Angebot überflüssig", so Meyer. Bis eine endgültige Entscheidung falle, werde aber noch viel Wasser den Rhein hinunter fließen.

Quelle : www.onlinekosten.de

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 (http://www.cheesebuerger.de/images/midi/konfus/a014.gif) Nette Idee....aber nützen wirds wohl nichts ....
Titel: CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs
Beitrag von: SiLæncer am 26 September, 2006, 17:31
Nach der CDU-Basis, dem CDU-Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein und dem von der CDU gestellten Kulturstaatsminister protestiert nun auch der medienpolitische Specher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen die für Anfang 2007 geplante GEZ-Abgabe für internetfähige Computer. Wolfgang Börnsen meint in einer Mitteilung, es sei an der Zeit, sich einzumischen, auch wenn in Deutschland die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Angelegenheit der Bundesländer seien.

Seine Fraktion lehne den Vorschlag der ARD, eine Rundfunkgebühr auf internetfähige Computer zu erheben, unter den derzeitigen Voraussetzungen ab. "Nach einer Online-Studie von ARD und ZDF rufen nur vier Prozent der Internetnutzer Radio-Livestreams ab, gleichzeitig können Selbständige bis zu dreimal herangezogen werden", sagte Börnsen. Bei der "Computergebühr" handele es sich nur vordergründig um neue Erlöse, tatsächlich aber um eine strategische Weichenstellung für die Finanzierung künftiger Übertragungswege. Die geplante Erhebung der reinen Rundfunkgebühr in Höhe von 5,52 Euro sei vermutlich nur ein erster Schritt, aller Wahrscheinlichkeit nach werde die Erhebung der Gesamtgebühr in Höhe von 17,03 Euro folgen.

Börnsen meint, trotz der vorliegenden Beschlusslage sollte das bis zum 31. Dezember 2006 geltende Moratorium für neuartige Rundfunkgeräte bis 2009 verlängert werden, wie es der Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein und Staatsminister Bernd Neumann vorgeschlagen haben. Bis dahin sollte eine "zielführende Debatte" stattfinden, wie angesichts der neuen technologischen Entwicklungen die Erfassung von Rundfunkgebühren angemessen gestaltet werden kann, sagte Börnsen.

Vergangene Woche tagte in Mainz die Runfunkkommission der Länder. Diese konnte sich nicht über die Festsetzung von GEZ-Gebühren für internetfähige Computer einigen. Sie wird Thema der Ministerpräsidentenkonferenz, die vom 18. bis 20. Oktober in Bad Pyrmont tagt.

Quelle : www.heise.de
Titel: GEZ: Gefilterter Internet-Zugang irrelevant
Beitrag von: SiLæncer am 26 September, 2006, 17:52
"Auch das Herausfiltern bestimmter Angebote ändert nichts"

Golem.de hat von der GEZ eine erste Einschätzung der "No GEZ" getauften DSL-Flatrate von Interroute erhalten. Die Gebühreneinzugszentrale scheint dem Angebot demnach keine große Relevanz zuzuschreiben. Ob Interroute kleine und mittlere Unternehmen vor Rundfunkgebühren für ihre Internet-PCs bewahren kann, ist demnach fraglich, zumindest stehen weitere Diskussionen ins Haus.

"Maßgeblich für die Gebührenpflicht ist, dass die Möglichkeit besteht, mit einem neuartigen Rundfunkgerät ("Internet-PC") Rundfunkdarbietungen aus dem Internet wiedergeben zu können. Daran ändert auch das Herausfiltern bestimmter Angebote - hier die der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - nichts", so GEZ-Sprecher Willi Rees gegenüber Golem.de.

Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag Paragraf 1, Abs. 2 (2) werde ein Rundfunkgerät dann zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme (...) empfangen werden können, zitierte Rees.

Zum Thema Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte merkte Rees noch an, dass im privaten Bereich "so gut wie keine zusätzlichen neuartigen Rundfunkgeräte anzumelden sein, da hier die Zweitgerätefreiheit" herrsche. Für den Bereich der nicht ausschließlich privaten Nutzung gebe es "in Verbindung mit den neuartigen Rundfunkempfangsgeräten auch erstmals eine weitreichende Zweitgeräteregelung, die immer dann greift, wenn bereits für die Betriebsstätte ein herkömmliches Rundfunkgerät - wie z.B. ein Autoradio - angemeldet ist", so Rees. "In diesen Fällen gelten alle Internet-PCs als gebührenfreie Zweitgeräte und brauchen nicht angemeldet zu werden."

Interroute-Sprecher Panos Meyer erklärte gegenüber Golem.de, bisher keine so ausführliche Stellungnahme von der GEZ erhalten zu haben. Auch wenn die aktuelle GEZ-Einschätzung nicht unbedingt so ausfällt, wie der Provider es sich gewünscht haben mag, wertete Meyer es doch immerhin als Diskussionsansatz. "Es bleibt spannend", so der Interroute-Sprecher.

Die von den Intendanten von ARD und ZDF geplante Vereinbarung, die Rundfunkgebühren auf Internet-PCs wie für Radiogeräte im Rahmen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages auf 5,52 Euro festzulegen, stößt vor allem auf Kritik aus Reihen der Wirtschaft. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen würden dadurch benachteiligt, sofern die vorgeschlagene Regelung 2007 in Kraft tritt. Derzeit beschäftigt sich die Rundfunkkommission der Länder mit der Angelegenheit.

Quelle : www.golem.de
Titel: Die Grünen erläutern ihre Pläne zur Ablösung der GEZ-Gebühr
Beitrag von: SiLæncer am 28 September, 2006, 12:15
Nach einem Beschluss der grünen Bundestagstagsfraktion soll eine Mediengebühr in Form einer pro Haushalt und Unternehmen fälligen Abgabe die gerätebezogene GEZ-Gebühr ablösen. Es entspreche der gesellschaftlichen Realität, "dass nahezu jeder Haushalt unabhängig von seiner sozialen Lage im Besitz eines Gerätes ist, mit dem er öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen kann", heißt es in dem Papier, das heute vorgestellt wurde. Im wirtschaftlichen Umfeld soll sich die Gebühr an der "Größe der Betriebe und ihrer Medienintensität anstatt an vorhandenen Geräten orientieren." Dies könnte für Konzerne teuer werden: Laut einem fraktionsintern noch nicht verabschiedeten Vorschlag zur Kostenstaffelung sollen Unternehmen mit über 250 Beschäftigten mit einer 100-fachen Abgabe belastet werden.

Zahlreiche Befreiungsmöglichkeiten haben die Grünen aber vorgesehen. Selbstständige mit weniger als 17.500 Euro Umsatz im vergangenen und 50.000 Euro im laufenden Jahr etwa sollen nichts zahlen müssen. Dies soll auch für Personen gelten, die an Eides statt versichern, "überhaupt kein Gerät" zu besitzen. Eine einmalige Zahlung der Mediengebühr ist etwa für Ich-AGs und Kleinstunternehmen mit bis zu neun Beschäftigten vorgesehen. Vergünstigungen sollen auch für den Bergbau, den Gesundheits-, Veterinär- und Sozialsektor, die Hotellerie sowie "überwiegend öffentlich finanzierte" Bildungseinrichtungen gelten.

Einhergehen soll die Mediengebühr mit einer Ausdehnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf das Internet. Dieses soll bei ARD und ZDF als "dritte Säule neben Radio und Fernsehen" etabliert und mit "attraktiven Programmen" angereichert werden. Rechtlich sehen die Grünen die "Gebühr" daher eher als einen "Beitrag", also eine "Abgabe zur vollen oder teilweisen Deckung der Kosten einer öffentlichen Einrichtung oder Leistung". Sie sei von demjenigen zu bezahlen, "dem ein besonderer Vorteil gewährt wird". Dabei sei es gleichgültig, ob der Beitragspflichtige den gebotenen Vorteil auch tatsächlich in Anspruch nimmt. Die eigentliche Höhe der Gebühr soll weiterhin die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des Rundfunks (KEF) übernehmen, um die Staatsferne des Rundfunks zu gewährleisten. Die Grünen rügen die Ministerpräsidenten der Länder an diesem Punkt, weil sie bei der Festlegung der aktuellen, monatlich mit 17,03 Euro für Radio- und Fernsehempfang zu Buche schlagenden Rundfunkgebühr unterhalb des KEF-Vorschlags blieben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: Jackie am 29 September, 2006, 18:49
Hallo,
Wofür soll man da eigentlich zahlen?
Ich kann zwar drauf verzichten aber.
Kann mir mal jemand die Livestream links zu 
ARD, ZDF, aller NDR und WDR  Kanäle geben.
Auf die öffentlich-rechtlichen Radiosender kann ich aber absolut verzichten.

Ach ja wir leben ja in einem HD Zeitalter.
Welche DSL Verbindung benötige ich für High Definition TV übers Netz.

Also bitte wenn schon nicht dem Zeitalter entsprechend, dann bitte auch keine 17,03 Euro
Für diese Qualität und die Tatsächliche Nutzung sind 5 Euro eigentlich noch zufiel.
Würde ich allerdings akzeptieren.

Hoffentlich bringt Premiere eine Box heraus die nur den empfang von Premiere zulässt.
Dann bezahl ich die lieber.
Und besorg mir wider ne Modem Verbindung.

Ist zwar nicht öffentlich-rechtlich aber ich dachte da an solche links.
http://www.giga.de/features/live/
Bitte keine links von irgendwelchen Videoaufzeichnungen.
Nur Livestream links zu ARD, ZDF, NDR, …
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: lucky am 30 September, 2006, 19:01
   

Rundfunkgebühren

Warum Geldautomaten künftig zahlen müssen

Von Christian Siedenbiedel

Bei Internetanschluß sind auch bei Geldautomaten GEZ-Gebühren fällig
30. September 2006
Nicht, daß wir übertrieben viel Mitleid mit ihm hätten. Wer so hämisch „Auszahlung zur Zeit nicht möglich“ auf seinem Bildschirm äußern kann, der gewinnt keine Herzen. Woche für Woche sind wir zu ihm gekommen, haben unsere paar Euro bei ihm abgeholt. Selbst wenn es regnete oder mal sehr kalt war. Doch nie ein paar freundliche Worte, die über Floskeln wie „Bitte entnehmen Sie Ihre Karte“ hinausgegangen wären.

Quelle: FAZ
Der ganze Artikel: hier (http://www.faz.net/s/Rub02DBAA63F9EB43CEB421272A670A685C/Doc~E2044A4E68A4C420B949276B148D1E69B~ATpl~Ecommon~Scontent.html)
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: Jackie am 01 Oktober, 2006, 11:12
Hallo lucky,
An die armen  Geldautomaten hab ich noch gar nicht gedacht.
Steuert die Bahn ihre Weichen denn auch übers Netz?

Anscheinend schaut die ganze Welt übers Internet, TV.
Daher wohl der Ansturm der link Einsendungen.
Wie dem auch sei.
Ich habe Tatsächlich einen link zum ZDF Programm gefunden.
Der allerdings seit geschlagenen 12 Std. ein Testvideo anzeigt.
Ich glaube auch nicht, dass sich das bald ändert.
http://wstreaming.zdf.de/encoder/zdf_h.asx

Hallo GEZ,
Den link habt ihr ja gut versteckt, so das ihn niemand findet.
Angeschmiert, hab ihn doch entdeckt.
Muss ich von jetzt an 17,03 Euro für das Miniatur Testbild zahlen?
Titel: Carstensen stellt öffentlich-rechtliche TV-Finanzierung in Frage
Beitrag von: SiLæncer am 01 Oktober, 2006, 11:29
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) fordert im GEZ-Streit, die gesamte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks "auf den Prüfstand" zu stellen.

In einem vorab veröffentlichten Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Focus" (Montagsausgabe) zog Carstensen die aus seiner Sicht einzig mögliche Konsequenz um den anhaltenden Streit bezüglich der Erhebung einer Rundfunk-Gebühr für Internet-fähige PCs.

"Das gebieten schon der technische Fortschritt, Gleichbehandlung und Gebührengerechtigkeit", sagte Carstensen. Zugleich kündigte er an, weiter gegen die Einführung der PC-Gebühr zum 1. Januar 2007 zu kämpfen. Der Zeitpunkt sei "zu früh". Es gebe bisher weder ein vollwertiges Angebot noch eine messbare und relevante Nutzung. "Warum sollen Bürgerinnen und Bürger für etwas zahlen, was gar nicht geliefert wird?", so der Minister.

Carstensen sagte, er werde auf der anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz bei seinen Kollegen "Überzeugungsarbeit" leisten: "Wir müssen schließlich im Auge haben, dass eine sachlich nicht nachvollziehbare Gebührenerhebung die Akzeptanz dieses Finanzierungssystems insgesamt in Frage stellt." Carstensen sprach sich zudem gegen eine rasche Einführung einer Rundfunkgebühr für TV-fähige Handys aus. Der Begriff "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" sei "zu unscharf. Wir sollten uns Zeit nehmen, hier Unklarheiten zu beseitigen".

Einen Verzicht von ARD und ZDF auf Werbung und Sponsoring lehnt Carstensen ab. Dieser würde zwar deren Image gut tun, "doch der Preis, den die Gebührenzahler hierfür zahlen müssten, ist zu hoch".

Quelle : www.satundkabel.de
Titel: Bayern will Rundfunkgebühr reformieren
Beitrag von: SiLæncer am 06 Oktober, 2006, 14:13
Bayern will sich für eine grundlegende Reform der Rundfunkgebühr einsetzen. Der für Medienpolitik zuständige Chef der bayerischen Staatskanzlei, Eberhard Sinner (CSU), sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung laut dpa: "Die heutige Form der Gebührenerhebung stammt noch aus den Zeiten der Reichspost, das sollten wir überdenken." Ein "vorstellbares Denkmodell" ist nach seiner Meinung, "die Gebühr nicht mehr am Empfangsgerät festzumachen, sondern pro Haushalt zu erheben". Ähnliches hatte Ende September bereits die Bundestagsfraktion der Grünen vorgeschlagen.

Nach Sinners Einschätzung führt kein Weg an der Einführung der Rundfunkgebühr für Internet-PCs im kommenden Jahr vorbei. "In der Kürze der Zeit geht das nicht anders", sagte er. Es sei eine "Übergangslösung", auf Internet-Computer und Multimedia-Handys nicht die volle Fernsehgebühr von 17,03 Euro monatlich, sondern nur die Hörfunkgebühr von 5,52 Euro zu erheben. "Wenn wir uns ranhalten, können wir eine zeitgemäßere und aufkommensneutrale Form der Gebührenerhebung zur nächsten Gebührenperiode ab 2009 hinbekommen."

Die Ministerpräsidenten der Länder wollen bei ihrer Konferenz vom 18. bis 20. Oktober in Bad Pyrmont über die Umsetzung der Gebührenpflicht für Internet-PCs entscheiden. Sinner wies erneut darauf hin, dass auch in Firmen die Gebühr nur fällig werde, wenn nicht ohnehin schon ein Radio oder Fernseher auf die Betriebsstätte zugelassen sei. "Wenn der Handwerker in seinem Geschäftsauto ein Autoradio angemeldet hat, ist er schon aus dem Schneider", sagte Sinner.

Ähnlich wie Sinner hatte auch der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), die Suche nach neuen Finanzierungsmodellen angekündigt. Auch er nannte die PC-Gebühr eine "angemessene und akzeptable Zwischenlösung". Allerdings lehnte Beck den Vorschlag einer Haushaltsgebühr als "alten Hut" ab, den man schon vor Jahren geprüft und verworfen habe. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt/Main hatte jüngst darauf hingewiesen, dass "auch für weit über 50.000 Geldautomaten Rundfunk- und Fernsehgebühren bezahlt werden" müssten, weil sie über das Internet an die Banken angeschlossen seien.

Quelle : www.heise.de
Titel: Staatssekretär befürchtet Image-Schaden für Deutschland durch Internet-PC-Gebühr
Beitrag von: SiLæncer am 07 Oktober, 2006, 20:11
Eine nüchterne Kosten-Nutzen-Analyse bei der Frage der Einbeziehung von Internet-PCs in die Rundfunkgebührenpflicht ab dem 1. Januar 2007 hat der für den Mittelstand zuständige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, gefordert: "Die geschätzten Mehreinnahmen von 5 bis 6 Millionen aus der Internet-PC-Gebühr für 2007 und 2008 stehen außer Verhältnis zum Image-Schaden für den Standort Deutschland, wo fast jeder Betrieb über einen Internet-PC verfügt und annähernd 60 Prozent der Haushalte online sind". Schauerte unterstützt den Vorstoß des Schleswig-Holsteinischen Ministerpräsidenten Carstensen und des Bundes-Kulturbeauftragten Neumann für eine Verlängerung des Moratoriums bis 2009.

Der Staatssekretär äußerte sich besorgt über Belastungen für Freiberufler und den Mittelstand, die auf internetfähige Rechner angewiesen sind, aber über kein zugelassenes Rundfunkgerät verfügen. Unabsehbar seien auch Belastungen für die Industrie, wenn etwa Telearbeitsplätze, die Rechner von Außendienstmitarbeitern oder sogar Bankautomaten einzeln für die Gebühr herangezogen würden. Es gebe zur Zeit mehr offene als geklärte Fragen in der Umsetzung. "Ich sehe keinen Grund, warum Deutschland Vorreiter bei unnötigen Belastungen für die Wirtschaft sein muss", so Schauerte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Software gegen GEZ-Gebühren für Internet-PCs
Beitrag von: SiLæncer am 08 Oktober, 2006, 14:14
Die kommende Gebührenpflicht für Internet-PCs treibt seltsame Blüten. So will das Berliner Softwarehaus DGFSS (Deutsche Gesellschaft für Softwaresicherheit, Ltd.) mittels der Filtersoftware g-e-zfilter 2007 sämtliche Internet-Streams vom PC verbannen und so eine Gebührenpflicht vermeiden. Die Lösung besteht nach Angaben der Herstellers darin, den Computer "derart zu modifizieren, dass dieses Gerät nur noch mit großem technischem Aufwand in der Lage ist, Echtzeit-Darbietungen aus dem Internet abzuspielen, zu speichern oder zu empfangen". Da laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag ein Bereithalten des Rundfunkempfanggerätes nur dann gegeben sei, wenn es ohne "besonderen zusätzlichen Aufwand" Echtzeit-Darbietungen verarbeiten kann, könnte dies zu einer Befreiung von der Gebührenpflicht führen.

Technisch soll die Software jeglichen Media-Inhalt blockieren, "der irgendwie Live-Streaming von Radio oder Fernsehen ermöglichen könnte". Die Software soll im Dezember zur Verfügung stehen, sie soll dann von "einem unabhängigen technischen Überwachungsunternehmen" geprüft sein. Derzeit wirbt das Unternehmen mit Rechtsgutachten der Anwaltssozietäten Prof. Dr. Storr & Storr (München) Winheller Dr. Seyfert (Frankfurt) und Kornmeier Kollegen, RA Marwitz (Frankfurt). Lesen kann diese Gutachten jedoch nur, wer sich kostenlos als Interessent für die Software registriert.

Kunden können sich abhängig von der Anzahl der Rechner in ihrem Betrieb zwischen der Professional-Version für 40 Euro und der Enterprise-Version für 80 Euro wählen. Darin enthalten ist ein Update der URL-Liste für zwei Jahre. Nutzer einer kostenlosen Version können das "Service-Garantie" genannte Paket für 15 Euro erwerben, zudem müssen sie Werbebanner für das Programm auf ihrer Unternehmens-Website anbringen. Entfernen lässt sich die Software vom Nutzer angeblich allenfalls durch eine Neuinstallation des Betriebssystems, für die Remote-Deinstallation verlangt das Softwarehaus einen Pauschalpreis von 49 Euro.

Ausgehend von den derzeitigen Vorstellungen der Rundfunkkommission rechnet das Unternehmen einem Selbstständigen mit wechselnden Arbeitsplätzen eine Ersparnis von 72 Euro im ersten Anwendungsjahr aus. Ob die Software allerdings einen wirkungsvollen "Schutz" vor der ab Januar zu zahlenden Internet-GEZ darstellt und ob sie überhaupt funktioniert, bleibt abzuwarten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Zypries gegen GEZ-Gebühr für Computer
Beitrag von: SiLæncer am 10 Oktober, 2006, 18:59
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat sich gegen Pläne der Länder ausgesprochen, ab 2007 eine GEZ-Gebühr für Computer einzuführen. "Ich halte es derzeit für keine gute Idee, internetfähige PCs mit einer eigenen Gebühr zu belegen", sagte Zypries der Saarbrücker Zeitung (Mittwochsausgabe).

Die Verbraucher würden schon jetzt für die mediale Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine nicht gerade niedrige Gebühr bezahlen. Zwar sei es richtig bei neuen Empfangsmöglichkeiten daran zu denken, sie ins Gebührensystem einzubinden. "Das geht aber meines Erachtens erst, wenn es wirklich eine relevante Nutzung dieser Geräte gibt." Derzeit würden PCs für die tägliche Arbeit gekauft und nicht zum Fernsehgucken, sagte die Ministerin.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: Jürgen am 10 Oktober, 2006, 23:35
Es fällt mir schwer, dies zu sagen, aber die Dame hat recht.
Fragt sich nur, ob das 'was nützt.
Titel: Datenschützer warnen vor Internet-GEZ - "E-Mail-Fahndung droht"
Beitrag von: SiLæncer am 12 Oktober, 2006, 11:27
Die Einführung von Rundfunkgebühren für Internet-fähige PCs besitzt nach Einschätzung von Experten erhebliche datenschutzrechtliche Brisanz.

Darauf wies die Vorsitzende der Vereingung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ), Petra Marwitz, am Donnerstag in Frankfurt/Main hin. Nach ihrer Darstellung erhalten Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale ab 2007 Zugriff auf zahlreiche Daten der Internet-Kommunikation, da sich aus diesen Daten das Bereithalten eines Internet-PC und damit das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes ergeben kann.

"Für die GEZ wird es daher etwa interessant, ob eine Person über eine E-Mail-Adresse verfügt, Bankgeschäfte online durchführt oder Online-Shopping betreibt. Die Gebühren-Eintreiber müssen dann nicht mehr im Altpapier nach Fernsehzeitschriften suchen, sondern können auch in Internet-Foren nach potentiellen Gebührensündern fahnden", erläutert die Medienrechtlerin Marwitz.

Durch eine neue Vorschrift im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erhält der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Gebühreneinzugszentrale die Befugnis, personenbezogene Daten (entsprechend § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)) zu erheben, verarbeiten oder nutzen. Dieser rundfunkrechtliche Verweis auf § 28 BDSG ist bereits von Experten als verfassungswidrig beurteilt worden. Fragwürdig ist nach Ansicht von Marwitz auch die Rechtslage, der zufolge die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Tätigkeit der GEZ in den meisten Bundesländern durch die Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten erfolgt. Marwitz will die EU-Kommission über diesen Umstand informieren und um eine Stellungnahme bitten.

Hintergrund ist die von Januar 2007 an geltende Gebührenpflicht für Internet-fähige Computer für Verbraucher, die bislang weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet haben. Die ARD-Intendanten haben hierzu nach Abstimmung mit dem ZDF die Erhebung der Hörfunkgebühr von 5,52 Euro monatlich statt der vollen Fernsehgebühr von 17,03 Euro vorgeschlagen.

Quelle : www.satundkabel.de
Titel: Verband düpiert Vorsitzende: "E-Mail-Fahndungen" sind Panikmache
Beitrag von: SiLæncer am 13 Oktober, 2006, 10:29
Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) hat sich von Äußerungen seiner amtierenden Vorsitzenden zu drohenden "E-Mail-Fahndungen" als Folge von Rundfunkgebühren auf Internet-PCs distanziert.

"Zu der Aussage von Frau Marwitz kann ich Ihnen mitteilen, dass Sie diese in Ihrer Rolle als Rechtanswältin getätigt hat und nicht als VRGZ-Vorsitzende", sagte der Pressesprecher der VGRZ, Kai König, am Freitagmorgen gegenüber der SAT+KABEL. Eine entsprechende Genehmigung vom Vorstand, sich diesbezüglich zu äußern, bestehe nicht.

König schließt personelle Konsequenzen für Petra Marwitz bei der am Samstag stattfindenden Mitgliederversammlung der Vereinigung nicht aus. Marwitz hatte am Donnerstag in einer Pressemitteilung erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bezüglich der geplanten Einführung von Rundfunkgebühren für PCs geäußert . Unter anderem beschwor sie die Gefahr von "E-Mail-Fahndungen" herauf. GEZ-Gebührenbeauftragte müssten künftig nicht mehr den Müll nach Fernsehzeitschriften durchwühlen, sondern könnten über Internet-Foren nach Nichtzahlern fahnden, hieß es.

Verbandskollege König hält diese Aussagen für "publizistische Panik-Mache" und distanziert sich "ausdrücklich im Namen des Vorstandes der VGRZ". Eine E-Mail-Adresse sei keinesfalls ein sicheres Indiz für den Besitz eines Internet-tauglichen PCs. Allein aus einer Mail-Adresse lasse sich in der Regel kein Rückschluss auf den Besitzer geschweige denn dessen Anschrift ziehen. Sei dies in Ausnahmefällen doch möglich, schließe es noch lange nicht aus, dass derjenige seine Geschäfte von der Arbeitsstätte oder aus einem Internet-Cafe tätige.

Quelle : www.satundkabel.de
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: Jackie am 13 Oktober, 2006, 16:08
Warum spricht eigentlich niemand aus was offensichtlich ist.
Die GEZ ist damals mit den Multimedia
PCs nicht durchgekommen.
Und Jetzt versuchen sie es Übers Internet.

Was ist wohl wahrscheinlicher, das man ARD, ZDF ..
Übers Netz schaut oder über ein DVB-T Empfänger.

Solln sie die DVB-T Empfänger doch anmeldepflichtig machen.
Bei kauf Ausweis vorlegen.
Und die Internet User in ruhe lassen.

Und wenn die, die Sender ARD & ZDF schon ins Netz stellen dann doch bitte verschlüsselt.
WAS IST DARAN SO SCHWIERIG.
Ach ja das Abboniert ja sowieso niemand,
Weil es niemand schaut.
Und das wissen die auch.
Titel: VPRT-Präsident fordert GEZ-Reform - "Vorhut für weitere Gebühren"
Beitrag von: SiLæncer am 15 Oktober, 2006, 12:39
Jürgen Doetz, Präsident des Verbands privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), hält eine neue Bemessungsgrundlage der GEZ-Rundfunkgebühren für "dringend notwendig".

Das betreffe sowohl die Festsetzung der Gebühr als auch die Klärung, was an die Stelle der gerätebezogenen Gebühr treten soll, sagte Doetz dem Magazin "Wirtschaftswoche" in einer vorab veröffentlichten Meldung (Montagsausgabe). Doetz regt gegenüber dem Blatt eine Haushaltsabgabe an: "Als Alternative zur GEZ sollte man auch über neue Strukturen nachdenken. Für das Inkasso könnten sich die Finanzämter oder zukünftig vielleicht sogar Plattformbetreiber wie die Kabelgesellschaften als sinnvolle Alternativen erweisen", so der VPRT-Präsident.
Dem Verband gehören aktuell 160 Unternehmen aus der Medien- und Telekommunikations-Branche an. Die aktuellen Überlegungen aus der Politik betrachtet Doetz nur als Vorhut für weitere Gebühren. Sollte tatsächlich eine neue PC-Gebühr eingeführt werden, drohe als nächster Schritt womöglich eine Handygebühr, so der Verbandspräsident. "Vor dem Hintergrund der technologischen Konvergenz droht der deutschen Medienpolitik der Verlust des zeitgemäßen Realitätsbezugs".

Quelle : www.satundkabel.de
Titel: VPRT-Präsident: GEZ-Festsetzung ist rechtlich problematisch
Beitrag von: SiLæncer am 15 Oktober, 2006, 19:50
Das Verfahren zur Festlegung der Rundfunkgebühr durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) sei zum Teil "verfassungswidrig", findet VPRT-Präsident Doetz.

Der Vorsitzende des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, sagte in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Focus" (Montagsausgabe), schon bei der ersten Stufe des Verfahrens, dem von Sendern angemeldeten Finanzbedarf, zeige sich, dass die "Binnenkontrolle" durch die Aufsichtsgremien nicht mehr funktioniere.

Auch dürfe die Kommission den Finanzbedarf der Sender nur "fachlich" prüfen und könne deshalb nicht über die Notwendigkeit neuer Programme entscheiden. ARD und ZDF nähmen das zum Anlass, unter Hinweis auf "Programmautonomie" und Rundfunkfreiheit ihren "Expansionsdrang" zu bemänteln, meinte Doetz kurz vor Beginn der Münchner Medientage an diesem Mittwoch. Der Verbandschef schlägt laut "Focus" vor, "neue Angebote" im gebührenfinanzierten Rundfunk künftig unter Einbeziehung der werbefinanzierten Privatsender einem "Public Value"-Test zu unterziehen: So könne der "Mehrwert für die Öffentlichkeit" geprüft werden.

In einem Gespräch mit der "Wirtschafswoche" hatte Doetz zuvor bereits die Institution GEZ als solches für reformbedürftig erklärt: "Als Alternative zur GEZ sollte man auch über neue Strukturen nachdenken", findet der VPRT-Präsident (SAT+KABEL berichtete).

Insgesamt gab es in den vergangenen Monaten immer wieder Kritik am System der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens über Gebühren, die von ARD und ZDF selbst zurückgewiesen wurde. "Wir müssen von der Geräteanknüpfung weg", forderte nun der in Bayern für die Medienpolitik zuständige Staatskanzlei-Chef Eberhard Sinner (CSU). Er plädierte in dem Nachrichtenmagazin für eine Abgabe pro Haushalt und Betrieb.

Quelle : www.satundkabel.de
Titel: CDU- Rebellen machen bei Ministerpräsidenten Druck gegen GEZ
Beitrag von: SiLæncer am 16 Oktober, 2006, 12:41
Empörung über die geplante Rundfunkgebühr für Internet-Computer: Jetzt protesieren Unions-Politiker in einem offenen Brief, der SPIEGEL ONLINE exklusiv vorliegt. Die Ministerpräsidenten der Länder sollen die Gebühr doch noch stoppen. Wirtschaftsverbände klatschen Beifall.

Immerhin knapp 500 CDU-Mitglieder haben den Aufruf unterschrieben, der die GEZ- Gebühr für Internet- PCs doch noch stoppen soll. Insgesamt stehen schon mehr als 2400 Namen unter dem Protestbrief der Unions- Rebellen. Eine Bundestagsabgeordnete ist dabei, ein niedersächsischer Landtagsabgeordneter - und der komplette CDU-Gemeindeverband Zetel sowie der Kreisverband Hannover-Land der CDU-Mittelstandsvereinigung.

Eigentlich sollten auch noch wesentlich prominentere Unterstützer mit ihrer Unterschrift vertreten sein. Aber sie haben ihre Bedenken gegenüber der PC-Gebühr zugunsten des innerparteilichen Friedens zurückgestellt. Der Streit um die Gesundheitsreform hat schon genug Ärger verursacht, heißt es intern.

Christoph Hartmann, der Landesvorsitzende der FDP-Saar, unterstützt den Aufruf explizit. Und auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) stimmt mit CDU-Rebellen darin überein, dass Computer weiter von der Gebührenpflicht befreit sein sollen. Die Initiative PC-Protest schließt sich der Kritik an: "Wir fordern - Keine GEZ-Gebühren für internetfähige PCs und Handys!"

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) stimmt ebenfalls zu: "Eine Verlängerung des Moratoriums um weitere zwei Jahre ist zum aktuellen Zeitpunkt die einzig sinnvolle Möglichkeit, um keine für die geänderte Mediennutzung unpassende und vor allem Unternehmen benachteiligende Regelung in Bestandskraft erwachsen zu lassen", sagt Präsident Arndt Groth. Man brauche eine "sinnvolle und der aktuellen technischen Entwicklung angepasste Lösung". Und auch der mächtige Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) unterstützt die Initiative "in ihren Grundzügen".

SPIEGEL ONLINE dokumentiert exklusiv den offenen Brief der Initiative, der am heutigen Montag um 12 Uhr den Ministerpräsidenten der Länder zugestellt wird:

"Sehr geehrte Herren Ministerpräsidenten,

in der anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz beraten Sie unter anderem die noch offenen Fragen hinsichtlich des Moratoriums für neuartige Rundfunkempfangsgeräte.

Wir haben in der Vergangenheit, neben zahlreichen anderen Verbänden, Organisationen und Personen, unseren Protest gegen die Beendigung des Moratoriums zum Ausdruck gebracht.

Aufgrund der nachfolgenden Argumente, wobei wir hier nur die Wesentlichsten aufgelistet haben, fordern wir Sie erneut auf, das Moratorium zu verlängern:

    * Ca. 2,5 Mio. kleinst- und mittelständische Unternehmer sowie ca. 800.000 Freiberufler würden ab dem 01.01.2007 erstmalig Rundfunkgebührenpflichtig. Die betroffenen Unternehmer unterliegen dann Mehrfachbelastungen, da sie als Privatpersonen und für jeden Unternehmensstandort Rundfunkgebühren zu entrichten hätten. Von einer Entlastung aufgrund der Zweitgeräteregelung kann unter diesen Gesichtspunkten nicht gesprochen werden.

    * Aufgrund der Rechtslage ist es Unternehmern unmöglich auf die Nutzung eines PCs zu verzichten, da Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsmeldungen via Internet zu erfolgen haben. Auch andere Berufsgruppen, wie z.B. Ärzte oder Landwirte können wegen der Gesetzgebung nicht auf die Nutzung neuartiger Empfangsgeräte verzichten. Dies stellt einen fundamentalen Eingriff in die Entscheidungsfreiheit dar. Betroffen sind in diesem Fall auch alle Personen, die sich bewusst über andere als die öffentlich-rechtlichen Medien informieren.

    * Die Gebühr auf neuartige Empfangsgeräte lässt die technischen Einschränkungen vollkommen außer Acht: weder die Internetverbindungen noch die Systemvorrausetzungen der Geräte lassen flächendeckende Abrufbarkeit im Sinne des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu. Diese technischen Unterschiede führen in der Folge zu einer Ungleichbehandlung der PC-Nutzer.

    * Jeder öffentlich-rechtlichen Gebühr liegt das Prinzip zugrunde, dass mit ihr (wenn auch unter Umständen pauschaliert) eine tatsächliche Nutzung abgegolten wird. Dieses Prinzip wird hier durchbrochen, weil die gebührenpflichtige Nutzung eines PC keineswegs einfach unterstellt werden kann.

    * Das Internet ist eine selbständige Infrastruktur. Die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanbieter sind für die Aufrechterhaltung des Selbigen nicht nötig. Das Internet gehört jedem, der sich - ob als Anbieter oder User - einbringt. Somit fehlt jeder Besitzanspruch und damit auch die Legitimation, eine Gebühr auf internetfähige Geräte zu erheben. Dies ist vor allem der Fall, weil der Client nicht zwangsläufig auf einen bestimmten Server zugreift.

    * PCs sind Gebrauchs- und Alltagskommunikationsgeräte. Sie sind im Gegensatz zu Radio und Fernsehen Aktivmedien.

    * Trotz des enormen Anstieges der Haushalte, in denen ein PC vorhanden ist, ist die Zahl der Haushalte mit Fernseh- und Radiogeräten nachweislich nicht zurückgegangen. Es liegt also keine Gebührenaufkommensminderung vor, da neuartige Geräte die Klassischen nicht ersetzen.

    * Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland würden nach Beendigung des Moratoriums für einen weltweit kostenfreien Empfang der Rundfunkprogramme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands über das Internet bezahlen. Dies sehen wir als eine grobe Ungleichbehandlung ins besondere gegenüber den Mitbürgern in der EU an.

    * Es besteht ein erheblicher Zweifel, ob das Internetangebot der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten dem Grundversorgungsauftrag entspricht und somit überhaupt durch Gebühren finanziert werden darf. Diese Bedenken hat auch die EU-Kommission geäußert.

In den vergangen Wochen wurde seitens Ihrer Häuser mehrfach darauf verwiesen, die Verlängerung des Moratoriums sei in der Kürze der Zeit nicht mehr durchführbar. Wir erachten diese Aussage als unrichtig, da es sich lediglich um die Änderung einer einzigen Zahl im Rundfunkgebührenstaatsvertrag handelt. Alle Landesparlamente haben vor Ende des Jahres noch mindestens zwei Plenarsitzungen. Eine Änderung dieser einen Zahl ist daher aus unserer Sicht durchaus möglich.

Die Menschen, Ihre Wähler, werden Ihre Entscheidung in dieser Frage nicht vergessen.

CDU-Mitglieder gegen Einführung von Rundfunkgebühren auf neuartige Rundfunkempfangsgeräte"

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Widerstand gegen GEZ-Gebühr für Internet-PCs wächst weiter
Beitrag von: SiLæncer am 16 Oktober, 2006, 13:25
Es ist ja nun ziemlich genau zwei Jahre her, dass die Ministerpräsidenten der Länder sich auf die Ausdehnung der Rundfunkgebühr auf internetfähige PCs verständigten. Kurz vor dem erneuten Entscheid der Ministerpräsidenten der Länder über die heftig umstrittene Ausweitung der Rundfunkgebühren reihen sich aber immer noch neue Kritiker in die Schlange derjenigen ein, die urplötzlich auf die GEZ-Gebühr für Internet-PCs aufmerksam wurden. So warnt die Amerikanische Handelskammer nunmehr davor, dass sich Deutschland mit der im Raum stehenden "Strafgebühr" auf eine Zukunftstechnologie international der Lächerlichkeit preisgebe. "Alle internetfähigen Endgeräte der Rundfunkgebührenpflicht zu unterwerfen, macht moderne Kommunikation nicht nur teurer und unattraktiver", moniert Gunnar Bender, Vorsitzender des Medienkomitees von AmCham Germany und Leiter Unternehmenskommunikation bei AOL Deutschland. "Es konterkariert auch das weitere Fortschreiten der technisch möglichen Konvergenz von Rundfunk, Telekommunikation und Internet – und damit das Ziel einer umfassend vernetzten, modernen Informationsgesellschaft."

Die US-Handelskammer appelliert daher an die Länderchefs, bei ihrer Jahreskonferenz Mitte der Woche in Bad Pyrmont das Ende 2006 auslaufende Gebührenmoratorium für mindestens ein Jahr zu verlängern. In der Zwischenzeit müsse das System der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundlegend reformiert und zukunftsfähig gestaltet werden. Eine geräteunabhängige, niedrige Pauschalgebühr pro Haushalt oder Bundesbürger anstelle der bisherigen gerätebezogenen Abgabe wäre nicht nur "gesamtwirtschaftlich gerechter, transparenter und leichter nachvollziehbar". Die momentan über die GEZ erfolgende Abwicklung würde sich ebenfalls unbürokratischer und günstiger gestalten als im gegenwärtigen System, in dem sich alleine die Verwaltungskosten für den Gebühreneinzug auf beinahe 162 Millionen Euro belaufen.

Auch der Vorsitzende des Verbands Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, trommelt in mehreren Interviews mit Wochenmagazinen gegen die Computergebühr. Die GEZ hält er demnach genauso für grundsätzlich reformbedürftig wie das Verfahren zur Festlegung der Rundfunkgebühr durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Letzteres sei sogar teilweise "verfassungswidrig", meint Doetz, ganz seiner Funktion als Lobbychef der privaten Fernsehveranstalter gemäß. Schon bei der ersten Stufe der Gebührenermittlung, dem von Sendern angemeldeten Finanzbedarf, zeige sich, dass die "Binnenkontrolle" durch die Aufsichtsgremien nicht mehr funktioniere.

Laut dem bisherigen Beschluss der Ministerpräsidenten sollten Besitzer internetfähiger PCs oder UMTS-Handys, die bislang kein herkömmliches Empfangsgerät angemeldet haben, künftig die volle Gebühr in Höhe von 17,03 Euro monatlich pro Grundstück oder Betriebsstätte bei Unternehmen sowie bei privaten Nutzern fällig werden – solange nicht bereits ein Gerät angemeldet ist. ARD und ZDF plädierten jüngst jedoch dafür, nur die Hörfunkgebühr in Höhe von 5,52 Euro pro Monat zu berechnen. Rundfunkreferenten der Länder begrüßten diesen Vorschlag und wollten im Prinzip an der Ausweitung der Rundfunkgebühr festhalten.

Der in Bayern für die Medienpolitik zuständige Staatskanzlei-Chef Eberhard Sinner (CSU) forderte nun dagegen im Magazin Focus: "Wir müssen von der Geräteanknüpfung weg." Er plädierte für eine haushalts- beziehungsweise betriebsbezogene Abgabe. Vergleichbare Vorschläge haben im Bundestag etwa die Grünen oder die FDP gemacht. Dabei zeichnet sich aber zunächst nicht ab, ob die Rundfunkgebühr wirklich günstiger wird. Andere Stimmen plädieren daher für eine grundsätzliche Verschlüsselung aller Fernsehkanäle sowie eine individuelle und nutzungsbezogene Berechnung zusätzlicher Gebühren für die Öffentlich-Rechtlichen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Schleswig-Holsteins Ministerpräsident gegen Rundfunkgebühr für Computer
Beitrag von: SiLæncer am 17 Oktober, 2006, 10:59
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) will sich auf der an diesem Donnerstag beginnenden Ministerpräsidentenkonferenz gegen die neue Rundfunkgebühr für Internet-fähige Computer und UMTS-Handys aussprechen. Das berichtet die Tageszeitung Die Welt unter Berufung auf die Staatskanzlei in Kiel. Carstensen folge mit seiner Haltung einem Beschluss des Kieler Landtags, der sich einstimmig dafür ausgesprochen hatte, die Einführung der in einem Staatsvertrag der Länder beschlossenen Gebühr um zwei Jahre zu verschieben, um die weitere technische Entwicklung abzuwarten.

Unterdessen wehrte sich NDR-Intendant Jobst Plog gegen die vom Gesetzgeber geplante verbindliche Höchstgrenze von 0,75 Prozent des Gesamtbudgets für die Internet-Aktivitäten bei ARD und ZDF. Er lehne eine solche Höchstgrenze ab. "Sonst werden wir ein aussterbendes Medium", sagte er in einem Gespräch der Süddeutschen Zeitung. Plog sprach sich für neue Modelle zur Finanzierung des Rundfunks aus: Im Prinzip wäre es gut, wenn sich Wege fänden, die Gebühr nicht mehr an die Bereitstellung von Empfangsgeräten zu knüpfen. Eine Medienhaushaltsabgabe, die in diesem Zusammenhang diskutiert wird, müsste jedoch aufkommensneutral sein und die gleichen Erträge bringen wie die derzeitige Rundfunkgebühr.

Nach den Regelungen im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Bundesländer bereits vor zwei Jahren im Herbst 2004 beschlossen hatten, sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2007 die volle Gebühr in Höhe von 17,03 Euro monatlich pro Grundstück oder Betriebsstätte bei Unternehmen sowie bei privaten Nutzern fällig werden – solange nicht bereits ein herkömmliches Empfangsgerät angemeldet ist. ARD und ZDF plädierten jüngst jedoch dafür, nur die Hörfunkgebühr in Höhe von 5,52 Euro pro Monat zu berechnen. Rundfunkreferenten der Länder begrüßten diesen Vorschlag und wollten im Prinzip an der Ausweitung der Rundfunkgebühr festhalten. Gegen das Vorhaben entwickelte sich in den vergangenen Monaten ein Proteststurm in der Wirtschaft. Auch den Spartarif von 5,52 Euro lehnen Lobbyvereinigungen ab.

Quelle : www.heise.de
Titel: Wirtschaft fordert Reform der Rundfunkfinanzierung
Beitrag von: SiLæncer am 17 Oktober, 2006, 14:35
Nachdem sich in den vergangenen Wochen jeder Orts- und Kleingartenverein zur geplanten GEZ-Gebühr für Personal Computer geäußert hat, nehmen die großen Wirtschaftsverbände des Landes den Ball nun erneut auf. Im Vorfeld der am morgigen Mittwoch beginnenden Ministerpräsidentenkonferenz, auf der die GEZ-Gebühr für internetfähige Rechner bestätigt werden soll, sprechen sich die Verbände erneut für grundlegende Reformen aus.

In einer gemeinsamen Erklärung mit der American Chamber of Commerce Germany, die die GEZ-Gebühren für PCs nur noch lächerlich findet, fordern die Wirtschaftsvertreter die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf, "eine Reform der überholten Rundfunkfinanzierung anzustoßen" und eine "nachhaltige Lösung" zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu finden. Das künftige System der Rundfunkfinanzierung müsse an das Internetzeitalter angepasst werden.

Die Verbände fordern, die Länderchefs sollten dafür einen verbindlichen Zeitrahmen festlegen. Die Entscheidung der Gesetzgeber über einen Systemwechsel sollte noch vor Ende der Gebührenperiode im Jahr 2009 fallen. Eine Gebührenpflicht, die an der Zahl der Geräte anknüpft, sei angesichts der technischen Entwicklung schon seit geraumer Zeit überholt. Die Logik des Systems sei nicht mehr nachvollziehbar. Konsequent wäre, bis zu einer endgültigen Entscheidung die Erhebung der Gebühr auf Internet-PCs auszusetzen.

Unterzeichnet haben den Aufruf der Bundesverband Automatenunternehmer (BA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Bundesverband Druck und Medien (bvdm), der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Bauernverbandes (DBV), der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), de Deutsche ReiseVerband (DRV), der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), der Hotelverband Deutschland (IHA), der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), des Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), die Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Während der Bitkom bereits Anfang 2005 für einen Systemwechsel bei den Rundfunkgebühren plädierte, hat sich ein Teil der Verbände einige Zeit gelassen, bevor sie auf die Rundfunkgebühr für internetfähige PCs und ihre angeblichen oder möglichen Auswirkungen aufmerksam wurden: Immerhin beschlossen die Ministerpräsidenten die Regelungen bereits im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der vor zwei Jahren im Herbst 2004 angenommen wurde.

Quelle : www.heise.de
Titel: Entscheidung zu Internet-GEZ fällt am Freitag - Verbände machen Front
Beitrag von: SiLæncer am 18 Oktober, 2006, 08:04
Angesichts der bevorstehenden Entscheidung über die Rundfunkgebühr für Internet-Computer werden die Rufe nach einer Neuregelung der Rundfunkfinanzierung lauter.

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) kündigte einen entsprechenden Auftrag der Länder-Regierungschefs an ARD und ZDF noch in dieser Woche an. Der Tageszeitung "Die Welt" (Mittwoch) sagte er, die Ministerpräsidentenkonferenz werden bei ihrer Tagung in Bad Pyrmont am Donnerstag und Freitag "ARD und ZDF den Auftrag geben, ein neues Gebührenmodell zu entwickeln, das an Haushalte und Betriebsstätten anknüpft und nicht mehr an das Vorhandensein von Empfangsgeräten".

Die Ministerpräsidenten erwarten laut Wulff, "dass ARD und ZDF unverzüglich an die Arbeit gehen". Wenn entsprechende Modelle 2007 diskutiert würden, "können die Staatsverträge schon 2008 ratifiziert werden". Als Ziel nannte Wulff, "eine gerechtere, gleichmäßigere und einfachere Gebührenerhebung zu erreichen". Das werde "vermutlich auch den Verwaltungsaufwand gewaltig reduzieren" und es gäbe "nicht mehr die Praxis der Gebührenfahnder, die an Haustüren klingeln und prüfen müssen, ob Rundfunkgeräte vorhanden sind".

Zuvor hatten die großen Dachverbände der deutschen Wirtschaft am Dienstag erneut gegen die im nächsten Jahr fällige PC-Gebühr und für ein neues Finanzierungssystem zur nächsten Gebührenperiode ab 2009 plädiert. Auch der Intendant des Norddeutschen Rundfunks (NDR), Jobst Plog, zeigte sich offen für eine neue Form der Gebühr, etwa als Medien-Haushaltsabgabe.

In einem Interview der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstag) räumte Plog "Missstände" bei der Neuregelung der Rundfunkgebühr ein, "etwa bei der Erfassung der Universitäten". Es sei sinnvoll, "sich nach neuen Modellen umzuschauen". Dabei sei es im Prinzip gut, die Gebühr nicht mehr an die "Bereitstellung von Rundfunkempfangsgeräten" zu knüpfen. Eine etwaige Haushaltsabgabe müsste jedoch "aufkommensneutral" sein, also genau so viel Geld für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk erbringen als die gegenwärtige Gebühr - etwa sieben Milliarden Euro pro Jahr.

Medienwächter plädieren an Stelle einer Gerätegebühr für eine Pauschale je Haushalt oder Betriebseinheit. "Die Gerätegebühr ist angesichts der Vielfalt der Endgeräte nicht mehr zeitgemäß", sagte Wolf-Dieter Ring, Präsident der Bayerischen Landesanstalt für Medien (BLM) dem "Handelsblatt". Sein Thüringer Amtskollege Victor Henle pflichtete ihm bei: "Die Gerätegebühr ist unzeitgemäß, denn Geräte wie der Computer oder das Handy werden nicht primär für den Radio- oder Fernsehempfang genutzt", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).

In der Erklärung der Wirtschaftsverbände heißt es, das künftige Finanzierungssystem müsse an das Internetzeitalter angepasst werden. Eine Gebührenpflicht, die an der Zahl der Geräte anknüpfe, sei angesichts der technischen Entwicklung überholt. "Denn immer mehr Geräte können heute Rundfunk empfangen. Die Logik des Systems ist nicht mehr nachvollziehbar", erklärten die 21 Verbände, darunter der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE).

Vom 1. Januar 2007 an ist nach dem Rundfunkstaatsvertrag eine GEZ- Gebühr für Internet-Computer fällig, wenn der Benutzer bislang weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet hat. Nach einem Vorschlag der ARD-Intendanten soll jedoch nur die Hörfunk-Grundgebühr von 5,52 Euro erhoben werden und nicht die volle Fernsehgebühr von 17,03 Euro.

Quelle : www.satundkabel.de
Titel: Ministerpräsident Wulff: Haushaltsabgabe statt geräteabhängiger Rundfunkgebühren
Beitrag von: SiLæncer am 18 Oktober, 2006, 13:43
Die Rundfunkgebühr für internetfähige PCs hat einen weiteren Gegner in der Reihe der Ministerpräsidenten gefunden, die für den Rundunkstaatsvertrag zuständig sind, in dem die Einnahmen für die öffentlich-rechtlichen Sender geregelt werden. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff plädiert für einen grundsätzlichen Wechsel in der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens. Wulff erklärte in einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt, die geräteabhängige Rundfunkgebühr solle bis 2008 in eine Haushaltsabgabe umgewandelt werden. Diese soll nicht mehr vom Besitz von Fernsehern oder Radiogeräten abhängig sein. "Ich verstehe die Empörung vollauf. Mittelständler wurden gezwungen, Computer beispielsweise zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge vorzuhalten", meinte Wulff. Aber mittlerweile sei auch die Konvergenz von Computer, Telefon und Fernsehgerät "so weit fortgeschritten, dass es offenkundig Missbrauchsmöglichkeiten gibt".

In einem ersten Schritt soll nach den Vorstellungen von Wulff für internetfähige PCs nicht die volle Rundfunkgebühr von 17,02 Euro für Fernsehgeräte veranschlagt werden, sondern – wie auch von ARD und ZDF vorgeschlagen – die Gebühr von 5,52 Euro für Radiogeräte. Man könne aber auch das Moratorium für die PC-Gebühr verlängern; Wulff sieht aber im Kreis der Ministerpräsidenten, die am morgigen Donnerstag erneut über die Rundfunkgebühr für Internet-PCs beratschlagen, dafür keine Mehrheit. Zudem sollen aber ARD und ZDF damit beauftragt werden, ein neues Gebührenmodell zu entwickeln. Das neue Modell soll nach den Vorstellungen Wulffs an Haushalte und Betriebsstätten anknüpfen und nicht mehr an das Vorhandensein von Empfangsgeräten. "Das würde vermutlich auch den Verwaltungsaufwand gewaltig reduzieren. Vor allem gäbe es nicht mehr die Praxis der Gebührenfahnder, die an Haustüren klingeln und prüfen müssen, ob Rundfunkgeräte vorhanden sind", ist sich Wulff sicher. Die entsprechenden Staatsverträge könnten bereits 2008 verabschiedet werden.

Nach den Regelungen im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Bundesländer bereits vor zwei Jahren im Herbst 2004 beschlossen hatten, sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2007 die volle Gebühr in Höhe von 17,03 Euro monatlich pro Grundstück oder Betriebsstätte bei Unternehmen sowie bei privaten Nutzern fällig werden – solange nicht bereits ein herkömmliches Empfangsgerät angemeldet ist. ARD und ZDF plädierten jüngst jedoch dafür, nur die Hörfunkgebühr in Höhe von 5,52 Euro pro Monat zu berechnen. Rundfunkreferenten der Länder begrüßten diesen Vorschlag und wollten im Prinzip an der Ausweitung der Rundfunkgebühr festhalten. Gegen das Vorhaben entwickelte sich in den vergangenen Monaten ein Proteststurm in der Wirtschaft. Auch den Spartarif von 5,52 Euro lehnen Lobbyvereinigungen ab. Zuletzt hatten sich diverse Wirtschaftsverbände in einer gemeinsamen Erklärung strikt gegen eine geräteabhängige Rundfunkabgabe für internetfähige PCs ausgesprochen und eine "nachhaltige Lösung" zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefordert: Das künftige System der Rundfunkfinanzierung müsse an das Internetzeitalter angepasst werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: GEZ-Streit: Verband will Finanzämter mit Gebühreneinzug beauftragen
Beitrag von: SiLæncer am 19 Oktober, 2006, 16:21
Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) wehrt sich gegen ein Gebührenmodell für Haushalte und Betriebsstätten beim Rundfunkempfang.

Das Festhalten an der Gebührenpflicht von Unternehmen sei nicht hinnehmbar. "Jeder, der in einem Unternehmen arbeitet, hat bei einer haushalts- oder bürgerbezogenen Gebühr bereits gezahlt", sagte VRGZ-Sprecher Kai König am Donnerstag nachmittag. "Mit einer derartigen Regelung würden insbesondere Einzelunternehmer mindestens doppelt zur Kasse gebeten. Eine Betriebsstätten-Abgabe sei zudem widersinnig, weil ein Betrieb als reine Rechtsform keinen Rundfunk konsumieren könne.

Auch das Modell einer "haushaltsbezogenen Abgabe" sei zu unbestimmt. Niemand könne kontrollieren wer oder was zu einem Haushalt gehört. Der Verband sprach sich für eine bürgerbezogene Pauschale ohne weitere Berücksichtigung von Unternehmen aus. Es komme nur eine steuerzahlerbezogene Pauschale in Frage, die wie die Kirchensteuer über die Finanzämter eingezogen werden könne.

Gleichzeitig erneuerte der Verband seine Kritik an ARD und ZDF: Die GEZ-Gebühr werde mit einem unabhängigen sowie kritischen Bildungs-, Kultur- und Informationsauftrag begründet. "Wir müssen uns fragen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinem Rekord-Budget von über sieben Milliarden Euro Zwangsgebühr diesen Auftrag überhaupt noch erfüllt", sagte König.

Mit dem Staatsvertrag waren zum 1. April vergangenen Jahres die Rundfunk und Fernsehgebühren erhöht worden. Zugleich wurde festgeschrieben, dass vom 1. Januar 2007 eine Gebührenpflicht auch für Internet-PCs in Privathaushalten und Firmen besteht. Gegen die Regelung hatte Ende März die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt . Nach einem Vorschlag der ARD-Intendanten soll nur die Hörfunk-Grundgebühr von 5,52 Euro erhoben werden und nicht die volle Fernsehgebühr von 17,03 Euro

Die Ministerpräsidenten der Länder wollen auf ihrem Treffen am heutigen Donnerstag und morgigen Freitag in Bad Pyrmont die Weichen für die künftige GEZ-Gebühr stellen. Im Augenblick deuten viele Anzeichen darauf hin, dass die klassische Rundfunkgebühr durch ein neues Modell abgelöst wird.

Quelle : www.satundkabel.de
Titel: GEZ- Gebühr auf Internet- Computer beschlossen
Beitrag von: SiLæncer am 19 Oktober, 2006, 17:15
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf die Höhe der Rundfunkgebühr für Internet-Computer und -Handys verständigt. Für sie werden ab Januar 5,52 Euro pro Monat fällig. Wirtschaftsverbände hatten eine Aussetzung der GEZ-Abgabe gefordert.

Bad Pyrmont - Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD) bezeichnete die Entscheidung als "tragfähigen Kompromiss", der die technische Entwicklung des mittlerweile möglichen Radioempfangs übers Internet berücksichtige. Eine vorab diskutierte Aussetzung der umstrittenen Gebühr auf internetfähige Computer und Handys ist damit vom Tisch. Ab Januar werden für solche Geräte monatlich 5,52 Euro fällig, sofern in einem Haushalt nicht bereits Radios oder Fernseher bei der GEZ gemeldet sind.

Protest hatte es vor allem aus der Wirtschaft gegeben, weil in Unternehmen künftig jeder Computer mit Online-Verbindung zum Rundfunkgerät erklärt wird. Während große Firmen nur für ein Gerät pro Standort bezahlen müssen, trifft die Neuregelung vor allem kleine Unternehmen mit vielen Filialen und Selbständige.

Ursprünglich war für Internet-Geräte sogar die volle Gebühr von 17,03 Euro pro Monat vorgesehen. Diese Rundfunkgebühr ist bereits im geltenden Rundfunkstaatsvertrag verankert, wurde aber wegen eines Moratoriums, das zum 31. Dezember ausläuft, nicht erhoben. Mit ihr solle der technischen Entwicklung im Internet Rechnung getragen werden, hieß es.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) bekräftigte die Notwendigkeit einer GEZ-Gebühr für fernsehfähige Computer ab 1. Januar 2007. "Die Länder müssen die rechtlichen Voraussetzung schaffen, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio auch in der zukünftigen digitalen Medienwelt ausreichend finanziert werden können", sagte er.

GEZ-Reform geplant

Die Länderchefs plädierten zudem dafür, dass binnen eines Jahres eine generelle Neuordnung der Rundfunkgebühren beschlossen werde.

Wulff und auch Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hatten zuvor ihre Forderung nach einer Neuordnung der Rundfunkgebührensystems bekräftigt. Wegen des Zusammenwachsens von Telefon, Computer und Fernsehen könne die Gebühr nicht mehr allein an die Geräte geknüpft werden, argumentierte Wulff. Er zeigte sich überzeugt, dass binnen zwölf Monaten eine Alternative zum jetzigen Modell gefunden werden könne.

Koch betonte, die derzeitigen Kriterien für die GEZ-Gebühr seien "nicht ganz logisch". Deshalb müsse ein anderes System gefunden werden, "dass europafest ist und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhält".

Die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) warnte, bei einer Reform der GEZ-Gebühr dürfe es nicht länger eine Gebührenpflicht für Unternehmen geben. "Jeder, der in einem Unternehmen arbeitet, hat bei einer haushalts- oder bürgerbezogenen Gebühr bereits gezahlt", kritisierte der Verband.

Alternative steuerzahlerbezogene Pauschale?

Die Bundestagsfraktionen von Grünen und FDP legten bereits eigene Modelle für einen Systemwechsel bei der GEZ-Gebühr vor. Die Grünen plädieren für eine Abgabe je Haushalt. Grünen-Medienexpertin Grietje Bettin betonte am Donnerstag, eine Haushaltsabgabe beseitige das Durcheinander, ob und wann ein zweiter Fernseher, ein Radio im Auto oder ein Computer angemeldet werden müsse. Auch wäre die Debatte über eine Gebühr für Handys beendet.

Der Gebührenzahlerverband allerdings lehnt eine Haushaltsabgabe ab. "Wer soll denn kontrollieren, wer oder was zu einem Haushalt gehört", so der Verband. Ihm schwebt "eine steuerzahlerbezogene Pauschale" vor, die wie die Kirchensteuer über die Finanzämter eingezogen werden könne.

Ein solches Modell stößt in der Politik und bei den Sendern auf Kritik. Denn eine Abgabe an die Finanzämter käme einer Steuer gleich. Damit sei die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht mehr garantiert, hieß es. Eine solche Finanzierung könnte zudem gegen EU-Recht verstoßen.

Quelle : www.spiegel.de
Titel: Wirtschaft empört über Ausweitung der Rundfunkgebühr
Beitrag von: SiLæncer am 20 Oktober, 2006, 18:32
Unternehmensverbände sind entrüstet über den Beschluss der Ministerpräsidenten, die "GEZ-Gebühr" für Internet-PCs abzusegnen. Dass zunächst eine "Sparversion" von 5,52 Euro pro Monat von Anfang 2007 für alle fällig wird, die bislang kein Radio oder TV angemeldet haben, beruhigt sie kaum. "Es spricht für eine gewisse Arroganz der Politik, wenn sie die berechtigten Proteste der vergangenen Monate einfach so in den Wind schlägt", empört sich der Vorsitzende des Regionalkreises Rhein/Main vom Bundesverband Junger Unternehmer (BJU), Michael Ruiss. Derartige Beschlüsse untergraben seiner Ansicht nach das Vertrauen der Wirtschaft in politische Entscheidungen. Statt die Rahmenbedingungen zu verbessern, würden Unternehmer mit weiteren Belastungen traktiert. Als einzig positiven Aspekt bewertete Ruiss den Plan der Länderchefs, binnen eines Jahres eine Neuregelung der Rundfunkgebühren zu vereinbaren. Er erwarte, dass die zu findende Lösung "eine nutzungsabhängige Bezahlung beinhaltet und die Gebührenzahler spürbar entlastet".

Auch der Bundesverband der Selbständigen (BDS) kritisiert die Entscheidung scharf. Die geringere Gebühr ändere nichts an den Ungereimtheiten und den generellen Kostenbelastungen, so BDS-Präsident Rolf Kurz: "Der Besitz eines Rechners oder eines UMTS-Mobiltelefons hat nichts mit Radiohören zu tun. Diese Geräte dienen der Arbeit und dem Geschäft." Die Aussage, es würden nur diejenigen Unternehmer zur Kasse gebeten, die kein Autoradio angemeldet haben, sei eine zweifelhafte Beschwichtigung. Dienstwagen seien bei Selbständigen und kleinen Mittelständlern nicht die Regel. Laut Kurz kommt "das weitestgehend anerkannte System der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender durch diese haarsträubenden Finanzierungsprinzipien in Verruf".

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) forderte nach der Entscheidung ein transparentes und für jedermann nachvollziehbares System der Rundfunkfinanzierung von 2009 an. Ein solches könne preiswerter sein als das bisherige. Die IHK Lippe zu Detmold schlägt deutlichere Worte an. Gegen alle Sachargumente hätten die Länderchefs offenkundig der Begehrlichkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nachgegeben, moniert ihr Hauptgeschäftsführer Axel Martens. "Da wollte man wohl noch schnell mal Kasse machen", lautet seine Vermutung. Angesichts der Tatsache, dass der Staat etwa für die Steuererklärung die Nutzung des Internet erzwinge, sei das Abkassieren eine "Frechheit".

Enttäuschung herrscht auch in der IT-Branche. "Mehr Mut" in der Runde der Länderchefs, in der sich allein der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) für die Aufrechterhaltung des Moratoriums für Internet-Rechner aussprach, hätte sich Bernhard Rohleder gewünscht, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands Bitkom. Nun sei eine "halbherzige Lösung" zustande gekommen, die Freiberufler und den Mittelstand benachteilige und ein "absurdes Finanzierungssystem" aus dem Medien-Steinzeitalter weiter aufrecht erhalte.

Auf den Medientagen in München hatte ZDF-Intendant Markus Schächter dagegen die umfassenden Proteste aus der Wirtschaft abgetan. Die im Prinzip bereits 2004 beschlossene Neufassung der Rundfunkgebühr beträfe nicht 2,5 Millionen Unternehmen, sondern lediglich "38.000 ehemalige Schwarzseher", so der ZDF-Chef. Die monatelange Debatte vor der genauen Festlegung der Abgabe für vernetzte Computer disqualifizierte er als "demagogische Diskussion aus dem Sommerloch".

Nichtsdestoweniger erwärmen sich Vertreter der Öffentlich-Rechtlichen langsam für den Abschied von der Gebührenkoppelung an bestimmte "Rundfunkgeräte". Die von Parteien wie den Grünen oder der FDP ins Spiel gebrachte "Mediengebühr" oder Haushaltsabgabe müsste jedoch "aufkommensneutral" sein, fordert der NDR-Chef Jobst Plog. Soll heißen: ARD und ZDF wollen damit genauso viel Geld in ihre Töpfe bekommen, wie bei der bisherigen gerätebezogenen Abgabe. Jobst bezweifelt daher Berechnungen der Liberalen, wonach eine künftige Mediengebühr bei 10 Euro liegen könnte. Das seien Schätzungen, die jeden Haushalt erfassen und Möglichkeiten zur Befreiung etwa aus sozialen Gründen nicht berücksichtigen würden.

Von der anstehenden Strukturreform erwartet Premiere-Chef Georg Kofler generell keine Auswirkungen auf den deutschen Fernsehmarkt: "Es wird höchstens eine effizientere Inkassoform des Zwangs-Pay-TV geben". Kostensenkungspotenziale gibt es wohl allein beim vielfach geforderten Aus für die GEZ. Statt dem umstrittenen Modell, eine neue Mediengebühr etwa über Finanzämter einziehen zu lassen, brachte der Privatsenderverband VPRT jedenfalls schon einmal die Kabelnetz- oder Satellitenanbieter als Instanzen für die Gebühreneinziehung ins Gespräch. Eingespart werden könnten so rund 300 Millionen Euro. Allgemein hat die heftige Debatte um die Ausweitung der Abgabe dazu geführt, dass die Rolle von ARD und ZDF verstärkt hinterfragt wird. ARD und ZDF würden nur dort gebraucht, urteilten Kommentatoren, wo sie an Qualität und Inhalt eine Leistung liefern, die kommerzielle Anbieter nicht erbringen könnten.

Quelle : www.heise.de
Titel: GEZ-Gebühr: Steuerzahlerbund gegen Rundfunkgebühr für Haushalte
Beitrag von: SiLæncer am 21 Oktober, 2006, 11:31
Der Bund der Steuerzahler hat sich gegen eine Umwandlung der Rundfunkgebühr in eine Abgabe für alle Haushalte ausgesprochen.

"Wenn die Abgabe für jeden Haushalt gilt, unabhängig, ob er ein Gerät hat oder nicht, käme das einer Steuer gleich", sagte Steuerzahlerbund-Präsident Karl Heinz Däke der in Essen erscheinenden "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (Samstagsausgabe). Eine solche "Zwangsabgabe" lehne er ab.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten am Donnerstag beschlossen, für internetfähige Computer von 2007 an eine monatliche Gebühr von 5,52 Euro einzuführen. Außerdem sollen innerhalb eines Jahres Vorschläge für eine Neugestaltung der Rundfunkfinanzierung erarbeitet werden.

Quelle : www.satundkabel.de
Titel: GEZ-Gebühr: Zweifel an neuer TV-Abgabe - weiter Streit
Beitrag von: SiLæncer am 21 Oktober, 2006, 22:41
Die Kritik an der Ausweitung der Rundfunkgebühr auf Internet-fähige PCs ab 2007 hält unvermindert an. Auch die von der Ministerpräsidentenkonferenz diskutierte neuen Haushaltsabgabe ist in die Schusslinie geraten.

"Das darf kein Schnellschuss werden", sagte NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" (kommende Ausgabe). Die Haushaltsabgabe könnte in zwei Jahren die bisher bekannte Rundfunkgebühr ablösen. "Mir scheinen viele Aspekte noch nicht wirklich durchdacht zu sein", erklärte Rüttgers. Das betreffe verfassungsrechtliche Aspekte ebenso wie die Frage der Kompatibilität mit dem Europarecht. Etliche Fragen seien ungeklärt. "Gilt die Abgabe am Ende als eine neue Steuer? Ist sie eine Beihilfe oder eine Subvention?"

Bedenken hat Rüttgers auch, was die Sozialverträglichkeit des neuen Modells angeht. "Auch die bislang bestehenden sozialen Komponenten der Rundfunkgebühr müssen in einem neuen System Berücksichtigung finden", fordert Rüttgers. "Es muss sichergestellt sein, dass die Gebührenerhebung in einem neuen Modell mehr Akzeptanz findet als im bisherigen."

Auch der Bund der Steuerzahler hat sich gegen eine Umwandlung der Rundfunkgebühr in eine Abgabe für alle Haushalte ausgesprochen. "Wenn die Abgabe für jeden Haushalt gilt, unabhängig, ob er ein Gerät hat oder nicht, käme das einer Steuer gleich", sagte Steuerzahlerbund-Präsident Karl Heinz Däke der in Essen erscheinenden "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (Samstagsausgabe). Eine solche "Zwangsabgabe" lehne er ab.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten am Donnerstag beschlossen, für internetfähige Computer von 2007 an eine monatliche Gebühr von 5,52 Euro einzuführen. Außerdem sollen innerhalb eines Jahres Vorschläge für eine Neugestaltung der Rundfunkfinanzierung erarbeitet werden .

In der Debatte um die Rundfunkfinanzierung wird nach Ansicht des künftigen ARD-Vorsitzenden Fritz Raff auch darüber zu sprechen sein, wie viel der Gesellschaft der öffentlich-rechtliche Rundfunk wert ist. Mehr als bisher müsse deshalb das Gesamtangebot der ARD betrachtet werden, sagte Raff unter Hinweis auf die Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten angesichts vieler Regionen mit nur einer Tageszeitung. "Unsere absolute Stärke liegt im regionalen Hörfunk. Da sind wir publizistisch unverzichtbar." Raff kündigte an, sein Motto für das kommende Jahr laute: "Die ARD ist mehr als das Erste".

Raff plädierte für eine zügige Überprüfung des Gebührensystems für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wie sie am Donnerstag von den Ministerpräsidenten beschlossen wurde. "Wir müssen mit Blick auf die Gebührenakzeptanz prüfen, ob die geräteorientierte Gebühr in der digitalen Welt mit ihren zahlreichen stationären und mobilen Empfangsgeräten noch eine Zukunft hat."

Mit Blick auf zukünftige Gebührenperioden sei zu beachten, dass der demographische Faktor schon jetzt "durchschlage". Die zurückgehende Zahl an Gebührenzahlern werde dann nicht mehr wie bislang durch die Zunahme von Single-Haushalten ausgeglichen.

Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung gelte es, mit Angeboten im Internet und für mobile Empfangsgeräte gerade jüngeren Nutzern Appetit auf öffentlich-rechtliche Programmangebote zu machen. Dabei müsse der Schwerpunkt auf Information liegen: "Wir dürfen es uns nicht in der Nische der 50 Plus bequem machen, ohne diese Zielgruppe zu vernachlässigen."

Quelle : www.satundkabel.de
Titel: GEZ-Gegner organisieren sich neu
Beitrag von: SiLæncer am 15 November, 2006, 13:33
Die durch ihre Verfassungsbeschwerde gegen die GEZ-Gebühren für Internet-PCs in Erscheinung getretene Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) ist offenbar an internen Auseinandersetzungen und Unregelmäßigkeiten bei der Gründung zerbrochen. Die offizielle Website wurde vom ehrenamtlichen Webmaster der Vereinigung gelöscht, der erst Mitte Oktober neu gewählte VGRZ-Vorstand wähnt sich rechtlich gar nicht im Amt und hat gleich eine neue Initiative namens "Rundfunkgebührenzahler Deutschland" (RFGZ) gegründet.

Die neue Gruppe hat nun am heutigen Mittwoch ihre Anmeldung zur Eintragung als Verein beim Amtsgericht in Frankfurt bekannt gegeben. Der Verein versteht sich nach eigenen Angaben als "unabhängige, kritische und konstruktive Stimme aller Rundfunkgebührenzahler". Er wolle den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, unter anderem in den Bereichen objektive Berichterstattung, Information und Bildung, sowie die Art seiner Finanzierung mitgestalten, heißt es in einer Mitteilung des Vereins.

Der Gründung ist offenbar ein interner Streit der VGRZ vorausgegangen, durch den es zur Abspaltung des jetzt neu gegründeten Vereins gekommen ist. Bei der Gründung der VRGZ soll es zu Versäumnissen und möglicherweise auch finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen sein, erklärte der nun bei den RFGZ aktive Jan Achterrath. So soll der erste Vorstand des Vereins durch formale Fehler bei der Gründung verschuldet haben, dass die VGRZ nicht wie geplant ins Vereinsregister eingetragen werden konnte. Dessen Vorsitzende, die Frankfurter Rechtsanwältin Petra Marwitz, weist eine persönliche Verantwortung allerdings zurück und gibt ihrem damaligen Vorstandskollegen und Vereinsgeschäftsführer Uwe Haas die Hauptschuld.

Achterrath will die Rechtsanwältin in dieser Sache allerdings nicht aus der Verantwortung entlassen. Als Juristin hätten ihr die Formfehler bei der Gründung auffallen müssen. Bei Gründung seien nur fünf statt der gesetzlich erforderlichen sieben Gründungsmitglieder anwesend gewesen, erklärte ein mit den Vorgängen vertrautes Mitglied, "das ganze war 'ne Luftnummer". Auch bei der Neuwahl des Vorstandes Mitte Oktober soll nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein, so seien nicht alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen worden und die Wahl des Vorstandes damit eigentlich nichtig.

Zudem machen gegenseitige Anzeigen wegen Betrugs oder Untreue die Runde. So hat Achterrath nach eigenen Angaben Anzeige gegen den Gründungsvorstand gestellt. Marwitz, die inzwischen aus dem VRGZ ausgetreten ist, hat davon keine Kenntnis, will aber ihrerseits ein Verfahren gegen die Geschäftsführung angestrengt haben. Bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft liegt tatsächlich eine Anzeige gegen den Vorstand vor. Ob allerdings ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist fraglich. Noch prüfen die Staatsanwälte, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt. So sei das eben im deutschen Vereinsleben, heißt es Frankfurt lapidar.

Unterdessen will der neue Verein dafür sorgen, dass die vom VRGZ angestrengte Verfassungsbeschwerde bei dem ganzen Durcheinander nicht unter die Räder kommt. Der Verein hat einen neuen Rechtsanwalt mit der Beschwerde betraut. Der neue Mandatsträger Reinhard Otto ist nun alleiniger Vertreter der Beschwerdeführer und hat das Mandat von Frau Marwitz übernommen. Pikanterweise sind die Beschwerdeführer die gleichen geblieben: Zwei Mitglieder des VRGZ-Gründungsvorstands sowie ein ungenannter Münchner IT-Unternehmer.

Die Unterstützung der Beschwerde soll alle Möglichkeiten zur Anfechtung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags offen halten. Nach Ansicht der RFGZ ist der Vertrag gleich mehrfach angreifbar, unter anderem wegen einer Ausweitung der Gebührenpflicht auf Gebrauchs- und Nutzgüter. Die RFGZ sehen in der aktuellen Planung den ersten Schritt zu einer beliebigen Gebührenregelung durch die Rundfunkanstalten. "Eine geräteabhängige Rundfunkgebühr ist ein unkalkulierbarer Kostenfaktor für jeden Bürger. Jeder Bürger zahlt doppelt und dreifach für etwas, was er nur einmal sinnvoll nutzen kann", führte Simon aus und ergänzt: "Da die Politik bereits anfängt, das in Aussicht gestellte neue Gebührenmodell zu demontieren, ist es um so wichtiger, dass wir hartnäckig bleiben".

Quelle : www.heise.de
Titel: "Beliebt sind wir nicht" - Die GEZ und die neue PC-Gebühr
Beitrag von: SiLæncer am 14 Dezember, 2006, 10:22
Hermann-Josef Flosbach ist Geschäftsbereichsleiter Gebühreneinzug bei der GEZ, und er ist es mit Leidenschaft. Viele seiner Kollegen verleugnen ihren Arbeitgeber – nicht so der Chef. "Ich sage immer, dass ich für die GEZ arbeite." Im Moment erfordert dieses Bekenntnis ganz besonderen Mut: Mit der Einführung einer neuen PC-Gebühr zum 1. Januar 2007 steht die Zentrale zum Einzug der Rundfunk- und Fernsehgebühren mehr denn je im Mittelpunkt der Kritik.

Die GEZ liegt sehr versteckt auf einem WDR-Gelände am Stadtrand von Köln, gleich neben den Häuserattrappen der "Lindenstraße". "Ich sag' immer, ich arbeite beim WDR", gesteht Martina Röcher, GEZ- Mitarbeiterin seit über 30 Jahren. Auch Flosbach ist schon so lange mit dabei: "Ich bin Gründungsmitglied." Mit melancholischem Lächeln holt der 54-Jährige die "Bremse des Jahres" hervor, einen Negativpreis der Zeitschrift Chip für Blockierer der Digitalwelt. Selbst er muss zugeben, dass die Einführung der neuen PC-Gebühr "nicht optimal kommuniziert worden ist". Als Folge dessen seien nun viele Fehlinformationen in Umlauf. Dabei habe die Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte – so die offizielle Bezeichnung – im Kern doch etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Die technische Entwicklung sei nun mal so, dass man die Programme heute nicht mehr nur per Radio oder Fernsehen empfangen könne, sondern auch über internetfähige Computer und Multimedia-Handys.

Die neue Monatsgebühr von 5,52 Euro wird nur erhoben, wenn weder ein Fernseher noch ein Radio vorhanden sind. Das ist bei den wenigsten Privathaushalten, aber zum Beispiel bei vielen Arztpraxen der Fall. Auch Freiberufler und Handwerker sehen sich zu Unrecht belastet – sie würden im Dienst nun wirklich nicht fernsehen, halten sie der GEZ vor. "Es gibt einige, die es tatsächlich nicht nutzen", gibt Flosbach zu, "und da haben wir dann schon ein schlechtes Gefühl." Tricksen geht trotzdem nicht. Im Internet kursieren zwar viele Tipps – vom Fernsehfilter bis zur zeitweiligen Einmottung des PCs im Keller – doch Flosbach meint dazu: "Wenn Sie die Geräte nicht gerade mit Harz versiegeln, bleiben sie gebührenpflichtig." Nach einer Anlaufzeit von vier Jahren verspricht sich die GEZ von der PC-Gebühr Einnahmen von 30 Millionen Euro im Jahr. Kritiker sagen: Das lohnt den ganzen Aufwand nicht.

Viele der 1100 GEZ-Mitarbeiter in Köln beschäftigen sich von morgens bis abends vor allem mit Beschwerden. Silvia Koch, Teamleiterin Teilnehmerbetreuung, gehört dazu. "Es kann schon sein, dass da mal die Stimmung runtergeht", sagt sie. Die Zahl der Mahnverfahren ist in den vergangenen beiden Jahren um ein Fünftel gestiegen. Einem GEZ-Beauftragten wurde kürzlich bei einer Wohnungskontrolle ein Messer in den Bauch gestoßen. "Beliebt sind wir nicht", sagt Flosbach.

Die GEZ versucht dennoch, freundlich zu bleiben. Obwohl – zu freundlich nun auch wieder nicht. Die Zahlungsaufforderungen sind sogar bewusst unfreundlich formuliert – die Erfahrung lehrt, dass die Leute sonst nicht reagieren. "Es bleibt schwierig", resümiert Flosbach.

Quelle : www.heise.de
Titel: PC-Gebühr, Kabel-TV und Satellit: Fernsehen wird ab Montag teurer
Beitrag von: SiLæncer am 27 Dezember, 2006, 17:40
Wie teuer ist das Fernsehen? Und wer muss wem wie viel dafür zahlen? Diese Fragen sind im zu Ende gehenden Jahr mehrfach neu gestellt worden.

Die Zuschauer haben die Qual der Wahl zwischen den verschiedenen Empfangsmöglichkeiten - Kabel, Satellit, Antenne oder Internet - und Zusatzangeboten, die das Fernsehen über die GEZ- Pflichtgebühr hinaus verteuern können. Im Frühjahr lenkt ein neu gegründeter Verein mit einer Verfassungsbeschwerde die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die neue Gebührenpflicht für Internet-Computer. Von Januar 2007 an muss jeder, der bislang weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet hat, die Gebühr entrichten, wenn er einen internetfähigen PC besitzt.

Nach einer Protestwelle, an der sich alle großen Wirtschaftsverbände beteiligten, beschlossen die Ministerpräsidenten im Herbst, dass für Computer nicht die volle Fernsehgebühr von 17,03 Euro zu zahlen ist, sondern nur die Hörfunkpauschale von 5,52 Euro. Die Interessenverbände hatten argumentiert, dass der PC für sie ein Arbeitsmittel und kein Gerät zum Radio- oder Fernsehempfang sei.

Kürzlich kündigte Kabel Deutschland (KDG), mit 9,5 Millionen Kunden größter Kabelnetzbetreiber im Land, eine Preisanhebung für alle Analog-Kunden auf das Niveau der Digital-Zuschauer an - ein Sprung um 20 Prozent. Die Preiserhöhung zum 1. März 2007 betrifft zwar nur die Direktkunden - also nicht die Mieter, die für ihren Kabelanschluss im Rahmen der Nebenkosten an den Vermieter zahlen - doch das sind immerhin noch etwa 2,5 Millionen. Dafür wird ihnen zwar ein kostenloser Digitalreceiver angeboten, doch mehr zahlen müssen sie auch, wenn sie den nicht wollen. Ähnliches gilt auch für die Netzbetreiber Ish und Iesy. Ab 1. Januar kostet der Anschluss knapp 17 Euro monatlich und damit 1,41 Euro mehr als das analoge Pendant.

Das heißt: Fernsehen kostet einen Zuschauer mit Kabelanschluss neben der GEZ-Gebühr von 17,03 Euro zusätzlich 16,90 Euro, zusammen also 33,93 Euro im Monat. Wer zusätzliche Pay-TV-Angebote, etwa von Premiere oder dem Bundesliga-Anbieter Arena, nutzen will, muss noch tiefer in die Tasche greifen. Da stellt sich in manchem Haushalt die Frage, ob noch zusätzlicher Spielraum für ein Zeitungs-Abonnement vorhanden ist, das mit etwa 20 bis 30 Euro zu Buche schlägt.

Im Wettbewerb um die Kunden haben sowohl Telekom- als auch Kabelfirmen ihre Tätigkeitsfelder inzwischen auf das Gebiet des jeweils anderen ausgeweitet. Unter dem Stichwort "Triple Play" bieten sie Fernsehen, Internet und Telefon aus einer Hand und über eine Leitung an. Für einen Pauschalpreis von 80 bis 90 Euro im Monat brachte die Deutsche Telekom im Oktober ein Angebot auf den Markt, das in den zehn deutschen Ballungsgebieten genutzt werden kann, die über das Hochgeschwindigkeitsnetz VDSL verfügen. Kabel Deutschland offeriert im Gegenzug über den Kabelanschluss Internet und Telefonie. Dafür werden derzeit zusätzlich zur TV-Pauschale von 16,90 Euro bei einer Flatrate 39,90 Euro verlangt. Experten räumen dem Triple Play in den nächsten Jahren gute Wachstumschancen ein.

Schon im Februar brachte der Satellitenbetreiber SES Astra seine neue Einnahmequelle "Entavio" ins Gespräch, die eine weitere Belastung für die Zuschauer bedeutet: Bislang frei empfangbare TV-Programme von RTL und MTV werden verschlüsselt und gegen eine Monatsgebühr von etwa 3,50 Euro wieder entschlüsselt. Doch das Bundeskartellamt beobachtet diese Entwicklung mit Argusaugen und wendet sich gegen etwaige Absprachen der großen Sendergruppen zum Nachteil der Verbraucher. Als Konsequenz hat zumindest der Münchner Fernsehkonzern ProSiebenSat.1 entsprechende Pläne erst einmal auf Eis gelegt.

Quelle : www.satundkabel.de
Titel: DIHK: Neue PC-Gebühr muss schnell wieder abgeschafft werden
Beitrag von: SiLæncer am 28 Dezember, 2006, 10:44
Die Politik müsse im kommenden Jahr zügig die versprochene Neuordnung der Rundfunkgebühren angehen, fordert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) anlässlich der Einführung von Rundfunkgebühren auf alle internetfähigen Geräte zum 1. Januar 2007. Das derzeitige geräteabhängige System sei angesichts der technischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß und müsse auf eine möglichst kurze Übergangszeit beschränkt bleiben.

Die Belastungen für die Unternehmen würden dank massiver Proteste aus der Wirtschaft zwar nicht so hoch ausfallen wie anfangs befürchtet, so der DIHT. Doch entstünden zusätzliche Kosten durch die Entgelte auf PCs, Laptops, UMTS-fähige Mobiltelefone und PDAs, die für die Betriebe oft unverzichtbare Arbeitsgeräte seien, aber im Regelfall nicht als Empfangsgeräte genutzt würden.

Betriebe, die bislang kein herkömmliches Radio oder Fernsehgerät angemeldet und somit auch noch keine Rundfunkgebühr gezahlt haben, müssen jetzt künftig monatlich 5,52 Euro an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abführen. Dabei besteht nach Auskunft der Rundfunkanstalten die Pflicht zur selbstständigen Anmeldung. Welche Geräte und Betriebe genau betroffen sind, erläutert der DIHK jetzt in einem aktualisierten Merkblatt ( http://www.dihk.de/download.php?dload=http://www.dihk.de/inhalt/download/merkblatt_rundfunkgebuehr.pdf ) (PDF, 58 KByte).

Quelle : www.heise.de

Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: SiLæncer am 02 Januar, 2007, 11:38
ARD-Vorsitzender gegenüber neuen Rundfunkgebührenmodellen nicht abgeneigt

Für den neuen ARD-Vorsitzenden Fritz Raff ist eine Reform der Gebührenfinanzierung wie zum Beispiel in Richtung einer Haushaltsabgabe statt einer Gerätegebühr denkbar. Allerdings müsse ein neues Gebührenmodell aufkommensneutral, mit EU-Recht vereinbar, praktikabel sein und von allen Teilen der Gesellschaft akzeptiert werden. In einem Interview mit dem Handelsblatt sagte Raff, es müsse darauf geachtet werden, dass die privaten Haushalte nicht stärker belastet werden, während die Wirtschaft wegen ihrer Einflussmöglichkeiten eine Entlastung erreichen könne, meint Raff. "Wenn die Länder eine Haushaltsgebühr einführen sollten, muss es eine vernünftige Regelung für die Wirtschaft geben. Es wäre nicht akzeptabel, größere Unternehmen zu entlasten und kleinere wie bisher zur Kasse zu bitten." Die Gebührenhöhe könne sich beispielsweise am Umsatz oder die Zahl der Mitarbeiter orientieren.

"Wir müssen uns die Akzeptanz immer wieder von neuem verdienen, in dem wir qualitativ gute Inhalte bieten. Und wir müssen endlich aus dem kommunikativen Tief der vergangenen Jahre raus kommen", sagte Raff zu der schwindenden Akzeptanz für die Rundfunkgebühr. Der Intendant des Saarländischen Rundfunks – ARD Vorsitzender seit dem gestrigen Jahresbeginn – sieht viele Artikel und Äußerungen rund um die nun geltende Rundfunkgebühr für Internet-Computer und Handys als "ungetrübt von sachlicher Kenntnis" an. Niemand habe den "Beipackzettel zur verabreichten Pille gelesen". Wer ein Radio angemeldet habe, müsse keine Computergebühr bezahlen. Die ARD habe nicht auf die Gebühr gedrängt, sondern den Ministerpräsidenten eine "Brücke gebaut" und nicht wie im Staatsvertrag vorgesehen für Internet-Computer die volle Rundfunkgebühr von 17,03 Euro verlangt. Die ARD habe sich zunächst auf die Hörfunkgebühr beschränkt, zumal im Internet vor allem die ARD-Radiosender empfangbar seien.

Um mehr junge Zuschauer zu erreichen, um "Frisches und Neues" anbieten zu können, will Raff auf Programmangebote im Internet und mobile Empfangsgeräte setzen. Auch müsse die ARD interaktive Möglichkeiten ausschöpfen. Eine zentrale Rolle spiele dabei die "Tagesschau", die ideal für Handy-TV sei. Auch müsse die ARD künftig mehr On-Demand-Angebote machen. "Eine Mediathek im Internet mit Video- und Audio-Inhalten macht doch Sinn, um unsere Programmschätze zeit- und ortsunabhängig bereitzustellen und den Gebührenzahlern damit einen echten Mehrwert zu bieten", sagte Raff.

Quelle : www.heise.de
Titel: Die GEZ kassiert jetzt auch für den PC
Beitrag von: SiLæncer am 02 Januar, 2007, 18:49
Seit dem 1. Januar 2007 sind PCs, die mit dem Internet verbunden werden können, grundsätzlich gebührenpflichtig. Denn ein so genannter "internetfähiger PC" ist laut Rundfunkstaatsvertrag auch ohne besondere TV-Karte ein Empfangsgerät, oder genauer: ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät". Mit technischen Errungenschaften wie UMTS-Handys oder PDAs, die auch ohne eigenes Empfangsteil Rundfunk empfangen können, hat es der mit dem Internet vernetzte PC schon lange in den Text des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) geschafft. Dank einer Übergangslösung wurde bisher auf eine Erhebung der Gebühren verzichtet. In der Silvesternacht endete diese befristete Befreiung von der Gebührenpflicht, die wohl auch gewährt wurde, weil das Rundfunk-Angebot der Öffentlich-Rechtlichen im Netz bis dato noch nicht so üppig war.

Jetzt ist sie da, die PC-Gebühr, auf den Internetseiten und Formularen der GEZ kann der Computer angemeldet werden. Allerdings tun sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit Rundfunk im Netz weiter schwer. Außer den zahlreichen ARD-Radiosendern, die live auch ins Netz senden, funkt da noch nicht viel. Zumindest nicht im Sinne der Rundfunkgebührenordnung. Denn Podcasts oder Streams von Tagesschau-Sendungen, die im Netz auch zeitversetzt angesehen werden können, gelten nicht als Rundfunk im Sinne des Gesetzes – und eignen sich damit nicht als Argument für die neue Gebühr. Wohl auch deshalb fällt die auf PCs erhobene Gebühr vorerst vergleichsweise bescheiden aus. Sie orientiert sich am Satz, der auch für ein einzelnes Radio zu entrichten ist, derzeit sind das 5,52 Euro im Monat. Eigentlich war geplant, auch für einen internetfähigen PC die volle Rundfunkgebühr von 17,03 Euro zu berechnen. Die wird in jedem Fall erhoben, wenn der PC mit einer TV-Karte oder einem DVB-T-Empfänger ausgerüstet ist und damit als vollwertiger Rundfunkempfänger gilt.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten den Spartarif beschlossen, nachdem die massive Kritik an der PC-Gebühr eine Grundsatzdebatte über die Gebührenerhebung entfacht hatte. Die Aufregung war groß, dabei betrifft die neue Gebühr die meisten Privatpersonen nach Angaben der GEZ nicht. Haushalte, die bereits mindestens ein Radio angemeldet haben, dürfen auch einen internetfähigen PC als "Zweitgerät" betreiben, ohne extra dafür bezahlen zu müssen. Ernst wird es jetzt dagegen für kleinere Unternehmen wie Arztpraxen oder Handwerksbetriebe sowie Selbstständige, die für ihren Betrieb bisher weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet hatten. Sie müssen seit dem gestrigen Neujahrstag zahlen: Mit einem angemeldeten PC sind auch andere auf dem "Betriebsgelände" vorhandene Rechner abgegolten. Für Mittelständler oder Selbstständige gilt prinzipiell also auch die Zweitgeräteregelung.

Trotzdem war es der alle Branchen einende Widerstand der Wirtschaft, der die Reformdebatte zur Finanzierung des Rundfunks mit losgetreten hat. Denn zahlen werden vor allem kleine Unternehmen und Selbstständige, die bisher keine Gebühren auf dem Kostenzettel hatten. Ebenfalls zur Kasse gebeten werden Freiberufler, die ihrem Broterwerb aus dem Arbeitszimmer der eigenen Wohnung nachgehen. Für den gewerblich genutzten PC werden dann zusätzlich 5,52 Euro fällig, auch wenn im Wohnzimmer nebenan schon ein angemeldeter Fernseher steht. Im Rundfunkstaatsvertrag steht, die Gebührenbefreiung nach der Zweitgeräteregelung gelte nicht für Geräte in Räumen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt werden. Streng genommen gelte das auch schon für die gelegentliche Nutzung des privaten PCs für dienstliche Zwecke, erklärte die GEZ gegenüber heise online. Ausgenommen seien davon bisher Lehrer und Richter sowie ehrenamtliche Tätigkeiten.

Die Gebührenverwalter erwarten von der neuen Gebühr zunächst Einnahmen von sechs Millionen Euro, daraus lassen sich gut 90.000 gebührenpflichtige Geräte errechnen. Nach der strengen Auslegung der GEZ dürften allerdings auch deutlich mehr PCs in Privathaushalten gebührenpflichtig werden, als bisher angenommen. Denn in der modernen Arbeitswelt können viele Berufstätige über das Internet dienstliche Belange auch aus der Privatwohnung erledigen; stellenweise wird die temporäre oder dauerhafte Telearbeit in den eigenen vier Wänden gezielt gefördert. Auch deshalb sieht die Wirtschaft dringenden Reformbedarf für das Gebührensystem. Die geräteabhängige Erhebung sei angesichts der technischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß, begründete zuletzt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) seine Forderung nach einer Neuordnung der Rundfunkgebühren.

"Der geltende Staatsvertrag wird in keiner Weise den Anforderungen unserer Kommunikationsgesellschaft gerecht", findet auch Norbert Simon vom Verein Rundfunkgebührenzahler Deutschland (RFGZ). Der nach den Querelen bei der "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" (VGRZ) neu gegründete Verein spricht sich für eine grundlegende Reform des Gebührensystems aus und will eine ursprünglich von der VGRZ initiierte Verfassungsbeschwerde weiter unterstützen. Mit einer Entscheidung wird allerdings erst in einigen Monaten gerechnet.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kleine Unternehmen lehnen Rundfunkgebühr auf PCs ab
Beitrag von: SiLæncer am 22 Januar, 2007, 13:58
87 Prozent der kleinen Unternehmen lehnen die in diesem Jahr eingeführte Rundfunkgebühr für internetfähige Computer generell ab. Das hat eine von Microsoft Deutschland beim Marktforschungsinstitut TechConsult in Auftrag gegebene Umfrage ergeben. 7 Prozent der Befragten befürworten eine Zahlung bei der Nutzung der Rundfunkprogramme über den PC, und 5 Prozent sind der Meinung, die zu zahlende Gebühr sei generell sinnvoll und gerechtfertigt.

39 Prozent aller befragten Unternehmen nutzen demnach keine gebührenpflichtigen Rundfunkgeräte. Fast jedes kleine Unternehmen sei aber mit internetfähigen PCs ausgestattet. Die Möglichkeit, über das Internet Rundfunk- oder Fernsehprogramme zu empfangen, sei bei 81 Prozent der Befragten bekannt, jedoch nutzten kleine Unternehmen ihre Computer hauptsächlich zum Arbeiten. Für 95 Prozent der Befragten sei der Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen über den PC daher derzeit und auch künftig kein Thema.

Die Unternehmen bemängeln an der Abgabe vor allem, dass sie für eine Leistung zahlen sollen, die sie nicht in Anspruch nehmen, da sie ihre PCs in der Regel als Arbeitsmittel nutzen und nicht zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen, lautet das Fazit der Umfrage. Die finanziellen Belastungen der kleinen Betriebe seien ohnehin schon groß genug.

Die Umfrage wurde im Rahmen der Panelstudie "Microsoft Trendbarometer für kleine Unternehmen" erhoben. Sie basiert auf 200 Interviews, die TechConsult monatlich mit kleinen Unternehmen und Organisationen führt. Dabei werden besonders die Branchen Industrie, Dienstleistungen, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe, Energie- und Wasserversorgung sowie Telekommunikation betrachtet.

Quelle : www.heise.de
Titel: Streit um PC-Gebühr
Beitrag von: SiLæncer am 29 April, 2007, 15:40
Frankfurt am Main - Die "Rundfunkgebührenzahler Deutschland" (RFGZ) ziehen Ihre Unterstützung der Verfassungsbeschwerde gegen die "PC-Gebühren" der Rundfunkanstalten zurück.

Wie der Vereinsvorsitzende, Herr Jan Achterrath, mitteilt, sei es bedauerlicherweise nicht gelungen, die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu schaffen.
 
Nach Einsicht in die Beschwerdeschrift und nachhaltiger Prüfung bestünden erhebliche Zweifel an den persönlichen Angaben eines Beschwerdeführers. Seit November letzten Jahres seien alle Versuche gescheitert, die offenen Fragen zu klären. Der Beschwerdeführer stünde seit der Zusage nicht zu Gesprächen zur Verfügung. Bei einem weiteren Beschwerdeführer hätten sich die Lebensumstände geändert, womit die dargestellte Situation in der Beschwerde nicht mehr zuträfe. Auf die Frage, ob es über diese formalen Mängel hinaus auch Zweifel an den Inhalten der Beschwerde selbst gäbe, wollten sich sowohl Achterrath, als auch der Mediensprecher der Vereinigung, Norbert Simon, nicht äußern.

Von beiden wurde betont, dass es sich bei diesem Schritt keinesfalls um einen Rückzug handele. Vielmehr wolle man sich eindeutig und zuverlässig positionieren. Dafür sei es notwendig, sich ausdrücklich von undurchsichtigen Vorgängen rund um die Verfassungsbeschwerde zu distanzieren. In den nächsten Wochen wolle man sich auf entsprechende Maßnahmen konzentrieren und entsprechend ausrichten, wenn die von Mitgliedern sehnlichst erwarteten Gebührenbescheide der GEZ, sowie erste Signale aus Karlsruhe im Zusammenhang mit anderen Verfahren vorlägen.

Quelle : www.digitalfernsehen.de
Titel: Bitkom fordert niedrigere Rundfunkgebühren
Beitrag von: SiLæncer am 01 Mai, 2007, 17:25
Kurz vor der Anhörung beim Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF gegen den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat sich nach den Zeitungsverlegern und den Privatsendern nun auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) eingeschaltet. Er fordert eine niedrigere und vereinfachte Rundfunkabgabe, die alle Haushalte und Firmen zahlen. "Dann gibt es keine Schwarzseher mehr und die GEZ kann Bürokratie abbauen", heißt es in einer Bitkom-Mitteilung. Der Verband weist erneut darauf hin, dass er die GEZ-Gebühr auf internetfähige Computer, die seit kurzem vor allem Freiberufler und Kleinunternehmer zahlen müssten, kritisch bewertet. "Damit werden Internet-Nutzer bestraft, die den PC nicht zum Fernsehen und Radiohören nutzen", erläutert Thomas Mosch, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

Der Verband erwartet vom Bundesverfassungsgericht, dass es die Reform der Rundfunkgebühren vorantreibt. Mit der für morgen anberaumten Anhörung unterstreichen die Verfassungsrichter nach Ansicht des Bitkom, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf dem Prüfstand steht. Die Zeitungsverleger sehen vor allem in der Ausweitung der öffentlich-rechtlichen Angebote im Internet mit Gebührenmitteln eine Wettbewerbsverzerrung. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) fordert wie der Bitkom eine grundlegende Reform des Modells zur Gebührenfestsetzung.

Quelle : www.heise.de
Titel: Rücknahme der GEZ-Gebühr für PCs gefordert
Beitrag von: SiLæncer am 11 Dezember, 2007, 15:02
Der Medienexperte der FDP-Fraktion im Bundestag, Hans-Joachim Otto, hat von den Ministerpräsidenten der Länder die Rücknahme der heftig umstrittenen Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs und andere "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" verlangt. Als Begründung für seine Forderung nennt der Liberale vor allem die vergleichsweise mageren Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender durch die Ausweitung der Abgabe. Nach Aussage der Bundesregierung habe die Internet-Rundfunkgebühr der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) im laufenden Jahr bisher nur rund 4 Millionen Euro in die Kassen gespült.

Die neue Zahlungspflicht trat Anfang des Jahres trotz heftiger Proteste unter anderem aus Opposition und Wirtschaft in Kraft. Der entsprechende Beschluss der Ministerpräsidenten stammt schon aus dem Jahr 2004. Manager öffentlich-rechtlicher Sender hatten sich im Vorfeld ein Potenzial von wenigstens 10 Millionen Euro im ersten Jahr erhofft.

Den nun absehbaren deutlich geringeren Einnahmen für 2007 steht laut Otto ein "enormer Imageschaden" gegenüber, den die "ordnungspolitisch völlig verfehlte Ausweitung der Gebührenpflicht" auf neuartigen Empfangsgeräte dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugefügt habe. Dass die Mehreinnahmen durch die GEZ-Gebühr für PCs "nicht einmal 0,05 Prozent des gesamten Finanzaufkommens beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausmachen, ist geradezu lächerlich". Der Vorsitzende des Kultur- und Medienausschusses des Bundestags sieht damit die "vielen guten Gründe", warum sich seine Fraktion konsequent gegen die PC-Gebühr ausgesprochen habe, bestätigt. Neben der Rücknahme der entsprechenden Bestimmung müsse dringend "das völlig anachronistische, an das Vorhandensein verschiedener Geräte gekoppelte Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundlegend reformiert werden". Die FDP plädiert hier seit längerem für eine allgemeine pauschale Medienabgabe. Diese wäre laut Otto "einfach, gerecht und transparent".

Die Regierungschefs der Länder liebäugeln bei der von ihnen in Angriff genommenen Modernisierung des Rundfunkgebührensystems dagegen mit anderen Alternativen. Sie entschieden im Oktober, nur noch die so genannte Haushaltsabgabe und das Festhalten am jetzigen, gerätebezogenen Gebührensystem mit neuen Erweiterungen als Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Sender weiter prüfen zu wollen. Varianten wie Kopfpauschalen, die von der FDP geforderte Mediengebühr oder eine Steuerfinanzierung sind damit eigentlich schon aus dem Rennen. Laut den Liberalen würden beide verbliebenen Modelle aber "die wachsenden Struktur- und Akzeptanzprobleme bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" nicht nachhaltig lösen. So würden etwa die Außenprüfer der GEZ nötig bleiben.

Nach den Regelungen im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag müssen alle Privathaushalte mit einem internetfähigen Rechner die reduzierten Radio-Rundfunkgebühren entrichten. Unternehmen sind angehalten, unabhängig von ihrer Betriebsgröße die Gebühr an die GEZ zu zahlen. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nach den Bestimmungen nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird – derart ausgestattete ausgerüstete PCs waren auch vor Einführung der GEZ-Gebühr für internetfähige PCs bereits von der Rundfunkgebühr erfasst. Wer schon Abgaben für ein Fernsehgerät an die GEZ zahlt, muss für seinen Internet-PC nicht erneut blechen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Oberverwaltungsgericht bestätigt GEZ-Gebühr für beruflich genutzten PC
Beitrag von: SiLæncer am 26 März, 2009, 14:18
Für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss sind grundsätzlich Rundfunkgebühren zu zahlen, wenn in den beruflich genutzten Räumen oder einem Dienstfahrzeug ansonsten kein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet ist. Das geht aus einem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Urteil (Az.: 7 A 10959/08.OVG) des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor.

Gegenstand des Verfahrens ist die Klage eines Rechtsanwalts, der für einen internetfähigen PC in seiner Kanzlei einen Rundfunkgebührenbescheid vom Südwestrundfunk (SWR) erhalten und gegen diesen geklagt hatte. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte ihm zunächst Recht gegeben und den Gebührenbescheid aufgehoben. Zwar könne der Kläger mit dem PC den SWR empfangen, doch sei er deshalb noch nicht Rundfunkteilnehmer und deshalb gebührenpflichtig, hatte das Gericht die Entscheidung begründet. Allein die "abstrakte technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs" begründe nicht zwangsläufig die Rundfunkteilnehmereigenschaft.

Das sieht die nächsthöhere Instanz nun anders und wies die Klage ab. Ein PC mit Internetzugang sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags und damit gebührenpflichtig. Die tatsächliche Nutzung als Radio sei nicht erforderlich, es genüge die Bereithaltung. Die Gebührenpflicht für PCs mit Internetanschluss verstoße nicht gegen die verfassungsrechtlich geschützte Informationsfreiheit. Sie verhindere auch die "Flucht aus der Rundfunkgebühr" durch die Nutzung von PCs und sichere so die Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Das ist die erste Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts in Sachen GEZ-Gebühren für den PC. In der Vergangenheit hatte es verschiedene Verwaltungsgerichtsverfahren um die strittige Gebühr gegeben – mit unterschiedlichem Ausgang. Während einige Urteile die Gebührenpflicht für Internet-PCs kippten, bejahte das Verwaltungsgericht Ansbach die Gebühr. Angesichts dieser Urteile hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen, weil die Frage "grundsätzliche Bedeutung" hat.

Der SWR begrüßte die Entscheidung. Der Sender sieht die geltende Rechtslage "in einer für das Gesamtsystem der Rundfunkfinanzierung existentiellen Rechtsfrage" durch das Urteil bestätigt. "Dieses Urteil ist eine wichtige Etappe auf dem notwendigen Weg, Klarheit in einer gebührenrechtlichen Frage zu erlangen, die durch sich widersprechende Urteile erster Instanz für den Gebührenzahler unübersichtlich geworden war", kommentiert SWR-Justiziar Hermann Eicher. "Wir sehen auch einer möglichen Revision des Urteils beim Bundesverwaltungsgericht mit Gelassenheit entgegen."

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: spoke1 am 26 März, 2009, 23:02
Das ist totaler Schwachsinn den das Gericht da verzapft hat. Wie viele PC's hängen denn in dem Gerichtsgebäude am Netz. Und Radios sind dort ja sicher wie woanders im öffentlichen Dienst verboten. Es sei denn (so bei uns) der A.N. übernimmt die GEZ Kosten, geht sowas auf Antrag, manchmal...

Sollte der Anwalt mal prüfen lassen
Titel: Re: Das Internet wird gebührenpflichtig!
Beitrag von: Jürgen am 27 März, 2009, 00:46
Richtig.

Hinzu kommt, dass eine solche Gebührenpflicht überhaupt erst dadurch begründet wird, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk zusätzlich auf einem Medium aufgeschaltet hat, das es auch schon vorher gab und das für gänzlich andere Zwecke eingerichtet wurde.

Gibt's eigentlich auch Aussendungen über's Telefonnetz?
Würde ein schlichter Telefonanschluss - analog, ISDN, VoIP oder Handy- auch rundfunkgebührenpflichtig, sobald irgendein ö-r Sender seine Inhalte teilweise per Telefonnummer anböte? In der heutigen Zeit ist ja auch eine qualitativ relativ hohe Qualität machbar, die der über 56k-Modeme ziemlich nahe käme und damit eine Befreiung a la Mittelwelle ausschlösse.
Insbesondere Handys böten sich als weitere Schröpf-Quelle an, weil sie, ähnlich Autoradios, aushäusig genutzt eine eigene bzw. zusätzliche Gebührenpflicht begründen könnten.
Bereitgehalten, na klar, zweifellos...
Was für ein möglicher Markt, Abermillionen von Telefonkunden als GEZ-Sklaven...

Willkommen in Absurdistan  >:(

Wenn es eine sinnvolle Änderung an den GEZ-Regeln geben soll, dann die Begrenzung auf eine einzige Gebühr pro Person, weil niemand mehr als ein Paar Ohren und ein Paar Augen hat und der Riundfunk-Empfang mittels dieser nur an einem einzigen Ort zur Zeit möglich ist.

BTW, das Angebot des ZDF ist NICHT allgemein als Rundfunk über IP live abrufbar, sondern lediglich teilweise später als Download. Das ist kein Rundfunk im eigentlichen Sinne.
Es mag Angebote bestimmter Provider geben, die ZDF-Angebote auch als Rundfunk verbreiten, aber ohne Buchung dieser kann m.e. dadurch keine Gebührenpflicht bestehen. Kein Vertrag, kein Angebot, also keine Empfangsbereithaltung.
Oder würde eine denkbare Verbreitung von ZDF-Inhalten per Zeitschriften-Beilagen-DVD auch eine Gebührenpflicht für mögliche Zeitungsleser bewirken?
Vielelicht sogar im kostenlos verteilten und unbestellten Wochenblatt?
Dann also endlich wirklich für jedermann???

Also bleiben als Verursacher allein die ARD-Anstalten.
Wenn dieser Verbreitungsweg schon eine Gebührenpflicht bewirkte, müsste das ZDF eigentlich auch darüber zur Grundversorgung verpflichtet werden.
Ansonsten ist eine Gebührenpflicht, die ja zweckgebunden der Finanzierung ebendieser Grundversprgung zu dienen hat, für den Verbreitungsweg Internet zu verneinen.
Halbe - halbe, das ist weder angemessen noch rechtlich haltbar.

Hoffentlich geht das bald in noch höhere Instanzen, notfalls bis zur EU oder UNO...
Titel: Weiteres Urteil gegen PC-Rundfunkgebühren
Beitrag von: SiLæncer am 06 Mai, 2009, 12:13
Wie zuvor die Verwaltungsgerichte Koblenz, Münster, Wiesbaden, Berlin und München entschied auch das Verwaltungsgericht Stuttgart zugunsten eines Rundfunkteilnehmers, der sich weigerte, GEZ-Gebühren für seinen beruflich genutzten Internet-PC zu entrichten.

Der Kläger hatte der GEZ angezeigt, dass er beruflich einen Internet-fähigen PC (Windows 98 auf einem Pentium II von 1998) nutze; seine Ehefrau entrichte Rundfunkgebühren für einen privat genutzten Fernseher. Der Südwestrundfunk hatte daraufhin den Kläger mit einem "neuartigen Rundfunkgerät" als Rundfunkteilnehmer angemeldet und forderte 71,35 Euro einschließlich Säumniszuschlägen für die Zeit von Januar bis Dezember 2007. Daraufhin reichte der Betroffene Klage gegen den SWR vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart ein (Aktenzeichen 3 K 4387/08).

Wie in den Fällen zuvor, entschied auch das Verwaltungsgericht Stuttgart zugunsten des Klägers. Die vom Kläger an heise online übermittelte Begründung der Richter ähnelt derjenigen der anderen Verwaltungsgerichte. So sei ein Rechner nicht per se ein Rundfunkempfänger, sondern ein multifunktionales Gerät, das jedenfalls im nicht privaten Bereich nach allgemeiner Lebenserfahrung anderen Zwecken diene als dem Rundfunkempfang. Deshalb träfe die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächliche Nutzung eines Internet-fähigen PC zum Rundfunkempfang die Sendeanstalt. Dies sei von deren Seite aus nicht geschehen, sie stellte sich auf den Standpunkt, es reiche allein die Nutzungsmöglichkeit für den Empfang. Da derartige multifunktionale Geräte vielfältigen Zwecken dienen, könne aus dem bloßen Besitz nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht mehr automatisch auf das Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden. Dies belege auch die ARD/ZDF-Online-Studie.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass es eine unzulässige Besitzabgabe darstellen würde, wenn Eigentümer und Besitzer in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit nur aufgrund des Besitzes solcher Geräte mit einer Rundfunkgebühr belastet werden. Zudem seien beruflich genutzte PCs nach § 5,3 Staatsvertrag als Zweitgerät gebührenbefreit, wenn dort bereits ein privat genutztes Empfangsgerät vorhanden sei. Die vom SWR vorgenommene Einschränkung dahingehend, dass "andere Rundfunkempfangsgeräte" nur gewerblich genutzte Geräte sein können, sei angesichts des klaren Wortlauts der Vorschrift nicht möglich. Nach dieser Interpretation wäre für den ersten gewerblich genutzten PC eine Rundfunkgebühr zu entrichten, erst der zweite gewerblich genutzte PC wäre als Zweitgerät gebührenbefreit. Somit würde jeder von der GEZ in Anspruch genommene Gewerbetreibende zumindest für ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät Gebühren entrichten müssen. Diese Interpretation überschreitet die Auslegungsregeln, die ihre Grenzen im Wortlaut der Vorschrift haben und begründet – am Gesetzgeber vorbei – einen neuen Gebührentatbestand, der im Gesetz nicht vorgesehen ist, so die Richter.

Nach bisheriger Erfahrung ist davon auszugehen, dass der SWR gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werden, zumal die Öffentlich-Rechtlichen sich in anderen Fällen in zweiter Instanz durchsetzen können. Zuletzt hatte das Obververwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die GEZ-Gebühr für Büro-PCs bestätigt: Für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss sind demnach grundsätzlich Rundfunkgebühren zu zahlen, wenn in den beruflich genutzten Räumen oder einem Dienstfahrzeug ansonsten kein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet ist.

Quelle : www.heise.de
Titel: Urteil: Internet-Computer kostet Rundfunkgebühren
Beitrag von: SiLæncer am 19 Mai, 2009, 13:41
Auch für einen ausschließlich beruflich genutzten Computer mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) heute entschieden (PDF-Datei) und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt (Aktenzeichen 7 B 08.2922). Das Gericht ließ laut Mitteilung allerdings Revision gegen das Urteil zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.

Ein Rechtsanwalt hatte die Bezahlung der Gebühren verweigert und gegenüber der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) erklärt, in seiner Kanzlei werde ein internetfähiger Computer nur für berufliche Zwecke und nicht zum Rundfunkempfang genutzt. Daraufhin hatte die GEZ Gebühren mit Bescheid festgesetzt. Die dagegen erhobenen Widersprüche und die Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach waren erfolglos geblieben.

In der mündlichen Verhandlung habe der Senat mit den Beteiligten unter anderem die Frage diskutiert, ob der Kläger überhaupt Rundfunkteilnehmer sei, also ob er mit dem PC ein Gerät zum Empfang bereithalte, teilt der VGH mit. Auch sei erörtert worden, ob der Gesetzgeber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verpflichtet sei, den Zugang zu Rundfunkprogrammen zum Beispiel über ein "GEZ-Portal" im Internet von einer Registrierung abhängig zu machen. Dann könnte darauf verzichtet werden, schon für das Bereithalten eines internetfähigen PCs Rundfunkgebühren zu verlangen. Die vollständigen schriftlichen Entscheidungsgründe sollen in wenigen Wochen vorliegen.

Anders als in Ansbach hatten zuvor die Verwaltungsgerichte in Koblenz, Münster, Wiesbaden, Berlin, München und Stuttgart zugunsten von Rundfunkteilnehmern entschieden, die sich geweigert hatten, GEZ-Gebühren für seinen beruflich genutzten Internet-PC zu entrichten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschied allerdings anders als die Vorinstanz und meinte, ein PC mit Internetzugang sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags und damit gebührenpflichtig. Angesichts der zuvor ergangenen Urteile hat das OVG Koblenz so wie der VGH in Bayern die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen, weil die Frage "grundsätzliche Bedeutung" habe.

Quelle : www.heise.de
Titel: Urteil: Studenten müssen Rundfunkgebühr für PC zahlen
Beitrag von: SiLæncer am 26 Mai, 2009, 16:12
Wer in Nordrhein-Westfalen einen Rechner mit Internetzugang besitzt, muss Rundfunkgebühren zahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster heute entschieden (Az.: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09). Zwei Studenten aus Münster hatten voriges Jahr in erster Instanz noch erfolgreich gegen den WDR geklagt, dieses Mal verloren sie.

Laut OVG kommt es nicht darauf an, ob mit dem Computer tatsächlich Radio gehört wird. Schon die schiere Möglichkeit reiche aus. "Durch einfaches Anklicken auf den Internetseiten unter anderem des WDR können zahlreiche Radiosender live empfangen werden." Das OVG in Münster hat – wie zuvor in ähnlichen Fällen das OVG Koblenz und der VGH in Bayern – die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Quelle : www.heise.de
Titel: GEZ-Gebühren für gewerblich genutzte Rechner gekippt
Beitrag von: spoke1 am 04 August, 2009, 09:30
Ab wann ist ein Rechner ein Radio?


Kiel - Müssen für ausschließlich beruflich eingesetzte Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren bezahlt werden? Ja, sagt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Nein, es gibt keine generelle Rundfunkgebührenpflicht für gewerblich genutzte Rechner, sagt jetzt das Verwaltungsgericht Schleswig und gibt der Klage einer Softwareentwicklungsfirma gegen die Gebühr statt. Und weil es ein ebenso grundsätzliches wie in der bundesdeutschen Rechtsprechung unterschiedlich gesehenes Thema ist, lässt das Oberverwaltungsgericht in Schleswig binnen eines Monats Berufung zu.

Zur Erinnerung: Seit 2007 wird im Auftrag der Länder auch für internetfähige Computer abkassiert. Verbände im Land und die Industrie- und Handelskammer liefen dagegen Sturm und die GEZ konnte allein 2007 durch die Gebühr für internetfähige Geräte vier Millionen Euro zusätzlich einnehmen. Und weil die moderne Computertechnik auch Rundfunkempfang erlaubt, sind für die Sendeanstalten jeder PC und jedes Notebook, mit dem man surfen kann, auch ein potenzielles Radio- und TV-Gerät. Einziges Entgegenkommen: Wer schon für Hörfunk und TV bezahlt, wird nicht doppelt belastet.

Aber ist nun jeder PC auch wirklich ein potenzielles Radio? Darum drehte sich die Klage einer Softwarefirma, die 54,79 Euro Rundfunkgebühren für einen internetfähigen PC zahlen soll. Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichtes Schleswig führte aus, ein PC könne nur dann ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ sein, wenn er „zur Wiedergabe von Rundfunksendungen geeignet sei“, heißt es in einer gestern veröffentlichen Mitteilung. Im Klartext: Wenn dem PC die Ausstattung fehlt, um Sprache oder Musik überhaupt hörbar zu machen, dann könne er keine Rundfunksendungen wiedergeben. Ergo: Er ist kein Radio - unabhängig davon, ob sich das durch den Einbau weiterer Komponenten ändern ließe. Mehr noch: Auch ein internetfähiger PC sei nicht ohne weiteres als Rundfunkgerät anzusehen, so die Kammer. Denn bei gewerblich genutzten internetfähigen Computern sei es wegen der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten nicht typischerweise der Fall, dass sie zum Empfang von Rundfunksendungen bereitgehalten werden. Die Ansicht, dass es bei dieser Frage nicht auf die tatsächliche Nutzung eines Gerätes oder Nutzungsabsicht ankäme, sondern allein der Besitz ausreiche, geht nach Meinung der Richter an der Wirklichkeit im gewerblichen Bereich vorbei. PCs würden dort „eben nicht typischerweise als Rundfunkgeräte genutzt.“ Teilweise sei das den Mitarbeitern sogar untersagt. Ausnahme: Wenn die Computer tatsächlich als Rundfunkgeräte genutzt werden, sei auch die Rundfunkgebühr zu bezahlen (Az. 14 A 243/08).


Quelle: kn-online.de
Titel: GEZ: Gebühren für Internetnutzer steigen um 200 Prozent
Beitrag von: SiLæncer am 07 Dezember, 2009, 21:01
Die Ministerpräsidenten beraten derzeit, die GEZ-Gebühren für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" wie Computer und Smartphones zu verdreifachen. Ab 2013 soll nicht mehr wie gewohnt 5,76 Euro monatlich zu Rechnung gestellt werden, sondern der volle Tarif von 17,98 Euro.

Wenn es nach den Ministerpräsidenten der Bundesrepublik Deutschland geht, müssen Internetnutzer bald im Rahmen erhöhter GEZ-Gebühren deutlich tiefer in die Tasche greifen. Ungeachtet dessen, ob sich im Haushalt des Konsumenten ein Fernseher befindet oder nicht, sieht die Regierung vor, ab 2013 die GEZ-Gebührenhöhe um das Dreifache zu erhöhen. Dies entspricht einem Preisanstieg von 200 Prozent. Während von Internetnutzern derzeit 5,76 Euro monatlich beansprucht werden, soll in circa 3 Jahren ein monatlicher Beitrag von 17,98 in Rechnung gestellt werden. Somit sollen in Zukunft auch für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" wie Computer oder Smartphones der volle Tarif der GEZ-Gebühren beansprucht werden.

Martin Stadelmaier, Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Koordinator der Medienpolitik der Länder, bestätigte am heutigen Monat die Neuregelung der GEZ-Gebühren gegenüber dem Medien-Magazin Carta.info. Auch Internetnutzer sollen GEZ-Vollzahler werden: "Wir diskutieren derzeit verschiedene Gebührenmodelle. Es gibt aber noch keine Entscheidung. Bei der Haushaltsabgabe stellt sich die Frage der PC-Gebühr nicht. Bei der modifizierten Gerätegebühr gibt es für eine verminderte Gebührenpflicht für PCs oder Smartphones keine sachliche Begründung mehr."  Eine Abgabenbefreiung der GEZ-Gebühren wäre nur aus sozialen Gründen möglich.

Wer in Zukunft angibt, nicht im Besitz eines TVs, Radios, PCs oder Smartphones zu sein soll dies künftig beweisen müssen. Die Beweispflicht wird umgekehrt, denn bisher lag diese bei der GEZ.

Auch wenn die Zielsetzung der Ministerpräsidenten bereits klar sei, soll die endgültige Entscheidung bezüglich der Neugestaltung der GEZ-Gebühren im Juni 2010 abgesegnet werden. Für den höchstwahrscheinlichen Fall, dass neue Gebührenmodell unterzeichnet wird, ist mit dem Anstieg ab 2013 zu rechnen.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Re: GEZ: Gebühren für Internetnutzer steigen um 200 Prozent
Beitrag von: Jürgen am 08 Dezember, 2009, 01:08
Zitat
Wer in Zukunft angibt, nicht im Besitz eines TVs, Radios, PCs oder Smartphones zu sein soll dies künftig beweisen müssen.
Wie soll das denn möglich sein?
Muss man dann einen GEZ-Schergen zu einer Haussuchung einladen?
Einschliesslich Keller, Dachboden und Auto?
Und Leibesvisitation?
Selbst das wäre kein Beweis im engeren Sinne.
Das Radio könnte im winzigen MP3-Player stecken, das Notebook in der Aktentasche, oder nahezu beliebige Hardware bei'm Nachbarn oder im Schliessfach oder 'mal kurz bei 'ner DHL-Packstation.

Nichtbesitz ist insofern überhaupt nicht beweisbar.
Titel: Verband kritisiert mögliche Erhöhung der Rundfunkgebühren für Computer und Handy
Beitrag von: SiLæncer am 10 Dezember, 2009, 11:17
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) sieht in dem möglichen neuen Modell für die Rundfunkgebühren, das eine einheitlichen Betrag für alle Geräte bringen könnte, einen "künstlich geschaffenen Wachstumshemmer" für die gesamte Internetbranche in Deutschland. Wie das Online-Magazin Carta berichtet hatte, könnten ab 2013 Besitzer von internetfähigen Computern und Mobiltelefonen mit einem monatlichen Beitrag von 17,98 Euro belegt werden. Marcel Pirlich, Leiter des Arbeitskreises Mobile Internet & Entertainment im BVDW, sieht darin laut Mitteilung eine "De-facto-Kopfprämie", die insbesondere für Jüngere einer Internetsperre gleichkomme. Zudem sei unklar, wie die Kontrollen stattfinden sollen.

Diskutiert werden eine modifzierte Version des derzeitigen Systems der Geräteabgabe, nach dem die Gebühren für eingesetzte Geräte erhoben werden. Im Gespräch ist auch ein neues Modell mit einer Abgabe je Haushalt. Die Ministerpräsidenten wollen darüber im Juni 2010 entscheiden. Martin Stadelmaier, Chef der in der Rundfunkpolitik federführenden rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, erläutert in einer Mitteilung, die seit 2007 erhobene Gebühr für Computer sei deshalb gegenüber Fernsehgeräten ermäßigt, "weil der damalige technische Stand meist nur das Hören von Radiosendern zuließ. Dies dürfte schon heute überholt sein, 2013 in jedem Fall. Insofern gäbe die Fortentwicklung des Gerätebezugs gegenüber der jetzigen gesetzlichen Regelung nichts Neues wieder". Insgesamt wären rund 0,6 Prozent der Rundfunkteilnehmer davon betroffen, so Stadelmaier.

BVDW-Präsident Arndt Groth befürchtet, insbesondere bei der Etablierung des mobilen Internets könne Deutschland nach einer Erhöhung der Rundfunkgebühr im internationalen Vergleich den Anschluss verlieren. "Das Web ist das Medium unserer Zeit und wird zukünftig noch eine bedeutendere Rolle in  der Gesellschaft spielen", sagte Groth. Axel Schmiegelow, Vorsitzender der Fachgruppe Social Media im BVDW, ergänzt, die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten stellten in der gesamten Onlinenutzung nur einen Bruchteil dar. "Es gibt keine Rechtfertigung für eine Erhöhung der 'Content-Steuer' GEZ-Gebühr, da die Nutzung öffentlich-rechtlicher Inhalte nicht zu-, sondern abgenommen hat."

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Verband kritisiert mögliche Erhöhung der Rundfunkgebühren für Computer und Handys
Beitrag von: Jürgen am 11 Dezember, 2009, 01:13
Wenn die Öffentlich-Rechtlichen für ihre Internet-Angebote Rundfunkgebühren erhalten wollen, dann müssen sie diese dort auch allgemein als Rundfunk anbieten, nämlich in Echtzeit und in vollem Umfang, nicht nur schnipselweise und als Download oder Video On Demand NACH Ausstrahlung.
Und diskriminierungsfrei für alle Betriebssysteme / Browser und über alle Internet-Provider erreichbar.
Sonst ist's meiner Ansicht nach schlicht kein Rundfunk und somit nicht als Begründung einer Fernsehgebührenpflicht geeignet.
Insbesondere ist's dann keine Erfüllung der Pflicht zur allgemeinen Grundversorgung, im Gegenzug zur Einforderung der Gebühren..

Die Erhebung von Gebühren bedarf einer eindeutigen Rechtsgrundlage infolge der Verfassungsgrundlage UND der tatsächlichen Verfügbarkeit der Leistungen.
Notfalls müssen auch die ISPs gezwungen werden, Echtzeit-Broadcast-Streams der Ö-R Fernsehangebote auch ohne einen Zusatzvertrag mit dem Nutzer durchzulassen. Also ohne kostenpflichtiges Zubuchen irgendwelcher InternetTV-Pakete.
Genau so, wie Kabelbetreiber die Ö-R unverschlüsselt und ohne Aufpreise durchleiten müssen.
Fakt ist aber, dass auch manche grossen DSL-Vermarkter Internet-TV nur gegen Zusatzkosten und -verträge durchlassen und ansonsten solche Angebote gezielt blockieren.
Damit ist eine Empfangesbereithaltung geeigneter Geräte eben nicht gegeben.

Jürgen
Titel: Piratenpartei gegen geplante GEZ-Änderung für Internetnutzer
Beitrag von: SiLæncer am 11 Dezember, 2009, 17:11
Die Piratenpartei lehnt nicht nur jede Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer und Mobiltelefone ab, sie will auch die archivierten Beiträge der öffentlich-rechtlichen Sender allen Nutzern zur Verfügung stellen.
Die Piratenpartei Deutschland hat sich gegen jegliche Rundfunkgebührenpflicht der GEZ für internetfähige Computer und Mobiltelefone ausgesprochen. Das Internet solle als ein für viele unverzichtbares Medium ohne Hürden jedem zur Verfügung stehen.

Der Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Koordinator der Medienpolitik der Länder, Martin Stadelmaier, will die Rundfunkgebührenpflicht der GEZ für Internetnutzer ohne Fernseher verdreifachen oder eine geräteunabhängige Abgabe für alle Haushalte einführen. Auch Besitzer von internetfähigen Mobiltelefonen würden so grundsätzlich mit einem monatlichen Beitrag von derzeit 17,98 Euro belastet. Der verminderte Tarif für Internetgeräte soll entfallen. Ab 2013 werden demnach statt bisher 5,76 Euro rund 18 Euro im Monat fällig. Auch soll die Nachweispflicht auf die Nutzer übergehen, so dass jeder nicht an die GEZ zahlende Haushalt nachweisen müsste, keine gebührenpflichtigen Geräte zu besitzen.

"Statt eine hohe Gebühr für internetfähige Endgeräte zu verlangen, sollte darüber nachgedacht werden, wie archivierte Beiträge der öffentlich-rechtlichen Sender allen Nutzern zur Verfügung gestellt werden können", sagte Rechtsanwalt Nico Kern, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. "Diese Inhalte wurden mit GEZ-Beiträgen finanziert und sollten daher jederzeit frei zugänglich sein." Der Staat nehme jährlich rund 7,5 Milliarden Euro an Gebührenbeiträgen für die GEZ ein, weshalb die Finanzierung solcher Archive unproblematisch sei.

Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 1. Juni 2009 in Kraft getreten ist, zwang ARD und ZDF dazu, ihre Onlineauftritte zu verändern. Die beiden öffentlich-rechtlichen Sender mussten ihre Internetangebote einschränken. So durften die Sender Programme und Begleitinformationen nur noch sieben Tage lang zum Abruf bereithalten. Bei Sportereignissen verkürzte sich diese Zeit auf 24 Stunden. Einige Angebote mussten sogar ganz entfernt werden.

Der Staat solle "wesentlich mehr Geld in einen vertretbaren Ausbau der Internetinfrastruktur investieren", so Kern. Danach könne darüber nachgedacht werden, "ob und in welchem Umfang für die im Internet verfügbaren öffentlich-rechtlichen Inhalte Gebühren verlangt werden sollten."

Quelle : www.golem.de
Titel: Gericht: Rundfunkgebühren für PCs nicht zulässig
Beitrag von: SiLæncer am 21 Dezember, 2009, 14:34
Für Computer mit Internetanschluss dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig keine Rundfunkgebühren erhoben werden.

Eine Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar hatte gegen die Rundfunkanstalt NDR geklagt, die Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben wollte. Das Gericht urteilte in seiner am Montag veröffentlichen Entscheidung, der NDR stelle derzeit im Internet "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung". Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr unzulässig. (4 A 188/09)

Zur weiteren Begründung sagte das Gericht, dass zudem nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Zugang zum Internet von der Gebühr befreit sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der NDR kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.

Sollte auch dieses Gericht der Klage stattgeben, könnte das weitreichende Auswirkungen haben. Seit Januar 2007 verlangt die Gebühreneinzugszentrale 5,76 Euro für internetfähige Computer - allerdings nur dann, wenn weder Radio noch Fernseher angemeldet sind. In der monatlichen Gebühr von 17,98 Euro sind alle Geräte enthalten.

Bisher haben die Gerichte unterschiedlich über die Gebührenpflicht von Internet-PCs geurteilt. Während etwa das Verwaltungsgericht Würzburg ebenso wie Ansbach die Gebührenpflicht bejaht, haben die Verwaltungsgerichte in Wiesbaden, Koblenz und Münster das Gegenteil entschieden.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: Verwaltungsgericht Gießen: Keine Rundfunkgebühr für internetfähige PCs
Beitrag von: SiLæncer am 19 Januar, 2010, 10:38
Das Verwaltungsgericht Gießen hat in zwei Fällen Rundfunkgebührenbescheide des Hessischen Rundfunks (HR) aufgehoben. Ein Optikunternehmen und ein Sportverband hatten gegen Bescheide geklagt, mit denen der HR Geld für ein "neuartiges Rundfunkgerät", nämlich einen internetfähigen Computer, haben wollte (Az: 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI).

Beide Kläger hatten argumentiert, dass sie ihre PCs nicht als Radio oder Fernsehgerät nutzten. Die Rechner dienten lediglich der Verwaltung von Mitgliedern und Mitarbeitern, dem E-Mail-Verkehr oder der Pflege des Internetauftritts. Laut Urteil muss der Sender nachweisen, dass die Geräte tatsächlich für den Rundfunkempfang bereitgehalten würden.

Ein internetfähiger Computer sei zwar grundsätzlich als Rundfunkgerät zu bewerten. Anders als bei Fernsehern oder Radios sei nicht alleine durch den Besitz davon auszugehen, dass sie für den Rundfunkempfang gebraucht werden, befand das Gericht. Die Möglichkeit, Rundfunk zu empfangen, sei bei Computern untergeordnet. Die Beteiligten können Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Solange ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts aussteht, bleibt die Rechtslage bei Rundfunkgebühren unklar, da die Gerichte bisher unterschiedliche Urteile fällten. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig im Falle einer Diplomübersetzerin entschieden, dass für beruflich genutzte PCs keine Gebühren fällig werden. Ähnlich entschied 2009 auch das Verwaltungsgericht Schleswig. Das Oberverwaltungsgericht in Münster urteilte hingegen voriges Jahr, zwei Stunden seien für ihren Computer rundfunkgebührenpflichtig.

Quelle : www.heise.de
Titel: PC im Arbeitszimmer: Keine GEZ-Gebühren fällig
Beitrag von: SiLæncer am 13 April, 2010, 09:26
Erneut hatte ein Gericht über die Frage zu entschieden, ob für einen beruflich genutzten PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind. In diesem Fall ging es darum, ob für den PC im Arbeitszimmer GEZ-Gebühren fällig sind, wenn im privaten Bereich des Hauses betriebene Radio- und TV-Geräte bereits angemeldet sind. Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschied nun: Wer zu Hause in seinem Arbeitszimmer einen internetfähigen Computer betreibt, muss dafür nicht zusätzlich Rundfunkgebühr zahlen. Die Richter gaben einem selbstständigen Informatiker Recht, der in seinem Arbeitszimmer im Keller seines Privathauses einen PC installiert hatte. Sein Rundfunk- und Fernsehgerät in den Obergeschossen des Hauses hatte er angemeldet. Der Hessische Rundfunk (hr) verlangte aber auch eine Gebühr für den PC.

Der Sender argumentierte unter anderem, internetfähige PCs seien im vorliegenden Fall nur dann von Gebühren befreit, wenn es im Arbeitszimmer bereits ein angemeldetes Rundfunkgerät gebe. Der VGH stellte dagegen fest, dass das "Grundstück" entscheidend sei. Wenn jemand in seinem Haus bereits für ein Rundfunkgerät Gebühren zahle, dann sei der im Arbeitszimmer gewerblich genutzte PC als Zweitgerät davon befreit. Der VGH bestätigte in seinem Beschluss (Aktenzeichen: 10 A 2910/09) eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt.

Grundsätzlich wird nach dem achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und den Beschlüssen der Ministerpräsidenten bei Freiberuflern und Selbstständigen für internetfähige PCs die GEZ-Gebühr von 5,52 Euro monatlich fällig, wenn noch kein "dienstliches" Radio oder TV-Gerät angemeldet wurde. Bei gewerblich genutzten PCs fällt die Rundfunkgebühr laut den Bestimmungen allerdings pro Grundstück an. Die Rundfunkgebühren für beruflich genutzte PCs sind aber auch juristisch umstritten: Solange ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts aussteht, bleibt die Rechtslage unklar, da die Gerichte bisher unterschiedliche Urteile fällten. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Gießen entschieden, dass für PCs, die nicht als Radio und Fernsehgerät genutzt werden sollen, keine Rundfunkgebühren zu entrichten sind. Ähnlich entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig im Falle einer Diplomübersetzerin, :ebenso das Verwaltungsgericht Schleswig. Anders urteilte hingegen das Oberverwaltungsgericht in Münster: Es komme nicht darauf an, ob mit dem Computer tatsächlich Radio gehört werde. Schon die schiere Möglichkeit reiche aus, damit für den PC GEZ-Gebühren fällig werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesverwaltungsgericht entscheidet über GEZ für PCs
Beitrag von: SiLæncer am 20 Oktober, 2010, 16:14
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich am heutigen Mittwoch mit der Rechtmäßigkeit von GEZ-Rundfunkgebühren für internetfähige Computer.

Seit 14.00 Uhr tagen die Richter, um die Frage zu klären, ob die 2007 eingeführte grundsätzliche Gebührenpflicht für internetfähige Computer rechtens ist. Monatlich wird von der GEZ ein Betrag von 5,76 Euro eingefordert, wenn im gleichen Haushalt kein anderes Gerät wie TV oder Radio gemeldet ist. Die Regelung betrifft damit überwiegend Unternehmen.

Gegen die Zahlungen hatten zwei Rechtsanwälte und ein Student geklagt, die für ihre beruflich genutzten PCs zur Kasse gebeten wurden. Alle Kläger argumentierten, die Rechner nicht zum Rundfunkempfang, sondern ausschließlich für berufliche Recherchen, zum Schreiben bzw. für elektronische Umsatzsteuervoranmeldungen zu nutzen.

Quelle : www.digitalfernsehen.de
Titel: Entscheidung zu TV-Gebühren für Internet-PCs vertagt
Beitrag von: SiLæncer am 21 Oktober, 2010, 12:36
Die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Erhebung von Rundfunkgebühren auf PCs und Smartphones wurde nach der gestrigen Verhandlung auf den kommenden Mittwoch verschoben.

Ursprünglich wurde erwartet, dass die Richter bereits im Anschluss an die gestrige Anhörung eine Entscheidung mitteilen. Nach einer Sitzung von dreieinhalb Stunden kündigten sie die Urteilsverkündung nun aber für den 27. Oktober an.

In dem Verfahren werden die Klagen von zwei Anwälten und einem Studenten verhandelt. Diese fochten eine allgemeine Abgabe auf internetfähige Geräte an, die nicht zum Abrufen von Inhalten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, sondern nur zum Arbeiten eingesetzt werden.

Die ausschließlich theoretische Möglichkeit, auf entsprechende Angebote zuzugreifen, rechtfertige ihrer Ansicht nach keine Gebührenpflicht. Die Anwälte der Sendeanstalten rechtfertigten das Gebührenmodell aber damit, dass insbesondere jüngere Anwender zunehmend nur noch ihren Rechner für den Empfang von Content der öffentlich-rechtlichen Sender einsetzen und immer häufiger kein separates Radio oder Fernsehgerät mehr besitzen.

Bisher wurde das Thema bereits mehrfach in Einzelfällen behandelt - mit unterschiedlichen Ergebnissen. Das Bundesverwaltungsgericht soll nun eine allgemeine Entscheidung treffen.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Rundfunkgebühren für internetfähige Computer bestätigt
Beitrag von: SiLæncer am 27 Oktober, 2010, 11:19
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Fällen entschieden, dass für internetfähige PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Der 6. Senat des Gerichts hat laut Mitteilung die Revisionen von drei Klägern – zwei Rechtsänwälte und ein Student (Az. BVerwG 6 C 12.09 , 6 C 17.09 und 6 C 21.09) – zurückgewiesen, da es sich bei internetfähigen Computern um Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags handele. Für die Gebührenpflicht komme es demnach lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfang bereit gehalten werden und nicht, ob damit tatsächlich Radio- oder Fernsehsendungen empfangen würden. Ebenso wenig sei es erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch nur überhaupt dazu in der Lage ist.

Die Kläger hatten angegeben, dass sie in ihren Büros beziehungsweise in der Wohnung kein angemeldetes Rundfunkgerät bereit hielten, aber dort jeweils internetfähige PC besaßen. Das Bundesverwaltungsgericht meint, dass die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PC zwar in die Grundrechte der Kläger aus Art. 5 Abs. 1 und 12 Abs. 1 des Grundgesetztes (GG) eingreife, dies aber durch die ebenfalls verfassungsrechtlich begründete Finanzierungsfunktion der Rundfunkgebühren gerechtfertigt sei. Der Eingriff sei auch nicht unverhältnismäßig, sondern von der Typisierungsbefugnis des Gebührengesetzgebers gedeckt.

Weiter meint das Bundesverwaltungsgericht, dass der Rundfunkgebührenstaatsvertrag auch nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG verletzt. Zwar würden herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte mit den multifunktionalen internetfähigen PC gebührenrechtlich gleich behandelt. Entscheidend sei aber die Möglichkeit zum Empfang von Rundfunksendungen.

Die Richter wiesen darauf hin, dass die Rundfunkanstalten an der Gebührenpflichtigkeit von internetfähigen PC auf Dauer nur festhalten können, wenn diese sich auch tatsächlich durchsetzen lasse. Insoweit wird der Gesetzgeber die Entwicklung zu beobachten haben. Nach den Plänen der Ministerpräsidenten der Bundesländer wird es ab 2013 ein neues Finanzierungsmodell für Rundfunkgebühren geben. Voraussichtlich Mitte Dezember soll der neue Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet werden, durch den die auf Fernseh- oder Radiogeräte bezogene Abgabe in eine pauschale Abgabe pro Haushalt umgewandelt wird.

Quelle : www.heise.de
Titel: Gericht lockert Rundfunkgebührenpflicht für PCs
Beitrag von: SiLæncer am 23 Mai, 2011, 13:12
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden (PDF-Datei), dass beruflich genutzte PCs von der Gebührenpflicht befreit sind, wenn der Besitzer bereits für privat genutzte Rundfunkgeräte zahlt, die sich auf demselben Grundstück befinden. In der ersten Instanz hatte das Münchener Verwaltungsgericht aus anderen Gründen ebenfalls gegen eine Gebührenpflicht in diesem Fall entschieden (PDF). Das aktuelle Urteil ist auf den Webseiten des Verwaltungsgerichtshofs bisher noch nicht verfügbar, aber auf der Homepage des Klägers nachlesbar (PDF-Datei).

Die Begründung des Urteils kreist um Paragraph 5 Abs. 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Er befreit Rechner im nicht ausschließlich privaten Bereich von der Gebührenpflicht, wenn die Geräte demselben Grundstück zuzuordnen sind, auf dem "andere Rundfunkempfangsgeräte" zum Empfang bereitgehalten werden. Aus Sicht der Bayerischen Landesanwaltschaft soll sich der Begriff "nicht ausschließlich privat genutzt" am Anfang der Bestimmung "wie eine Klammer" auf den Rest erstrecken, deshalb schließe "andere" ausschließlich private Empfänger aus.

Der Verwaltungsgerichtshof hält diese Interpretation nicht für zwingend. Vielmehr enthalte der Gesetzestext "keinen hinreichend deutlichen Hinweis darauf, dass das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät kein privat genutztes Gerät sein darf, sondern ebenfalls zu nicht privaten Zwecken genutzt werden muss", um eine Gebührenbefreiung zu legitimieren. Da die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen ist, könnte sich die Rechtslage noch ändern.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-lockert-Rundfunkgebuehrenpflicht-fuer-PCs-1247399.html
Titel: Gericht schränkt Rundfunkgebühren für Internet-PCs ein
Beitrag von: SiLæncer am 18 August, 2011, 12:57
Freiberufler, die in einem Arbeitszimmer in ihrer privaten Wohnung einen internetfähigen PC nutzen, müssen keine zusätzlichen Rundfunkgebühren entrichten, wenn sie schon für private Fernseh- und Rundfunkgeräte in der Wohnung bezahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zugunsten von drei Freiberuflern entschieden, die Klagen gegen Rundfunkgebührenbescheide eingelegt hatten. Die Freiberufler nutzen jeweils einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie über einen internetfähigen PC. In den anderen ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten forderten dennoch zusätzlich Rundfunkgebühren auch für die beruflich genutzten PCs ein, wogegen die Betroffenen Klage einreichten. Sie beriefen sich auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte.

Das Bundesverwaltungsgericht wies jetzt die Revisionen der Rundfunkanstalten zurück (BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11 vom 17. August 2011) und schloss sich damit den Entscheidungen der Vorinstanzen an. Die Gebührenbescheide wurden aufgehoben.

Nach der einschlägigen Bestimmung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ist für sogenannte "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Daraus folgert das Bundesverwaltungsgericht, "dass die Vorschrift auch dann anzuwenden ist, wenn das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät als Erstgerät auf demselben Grundstück zum Empfang bereitgehalten wird, dem auch der PC als Zweitgerät zuzuordnen ist, ohne dass es darauf ankommt, ob auch das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät in dem nicht ausschließlich privat, sondern auch beruflich genutzten Bereich des Grundstücks oder der Wohnung bereitgehalten wird". Die Richter verweisen zudem auf den Sinn und Zweck der Regelung, die neuartige Rundfunkempfangsgeräte rundfunkgebührenrechtlich privilegieren will: "Denn einerseits sind solche Geräte nicht selten tragbar (Laptops, internetfähige Mobiltelefone) und entziehen sich von daher einer festen Zuordnung zu bestimmten Räumlichkeiten. Andererseits dienen die neuartigen Geräte - vor allem im nichtprivaten Bereich - häufig nicht (primär) dem Rundfunkempfang, sondern werden als Arbeitsmittel benutzt."

Quelle : www.golem.de
Titel: Einführung einer Bit-Steuer?
Beitrag von: SiLæncer am 20 November, 2011, 12:00
Die Ende der 90er Jahre bereits geforderte Bit-Steuer wäre heute angesichts der mit dem Internet einhergehenden Ressourcenverschwendung sinnvoller denn je

Vor etwa 15 Jahren wurde nach den USA, auch in Europa über eine Art "Bit-Steuer" nachgedacht. Die Idee dabei war, das "Einnahmen aus der "Bit-Steuer" insbesondere "für die Finanzierung des Sozialversicherungssystems in Europa oder für die Finanzierung der obligatorischen flächendeckenden Dienste verwendet oder sogar mit einer Gebühr kombiniert werden, die Autoren, Verleger und Distributoren von Inhalten für ihre Arbeit entschädigt". Auch bei den Vereinten Nationen wurde ein Bit-Steuer zur Finanzierung von Entwicklungshilfe erörtert (Globale Email-Steuer).

Während in den USA immer schon die unbedachte Verschwendung von Ressourcen durch elektronische Kommunikation im Mittelpunkt stand (und alsbald Rufe nach einem Verbot jeder Steuer auf eCommerce laut wurden) , waren es in den späten 90er Jahren in der EU vor allem fiskalpolitische Gründe, eine winzige Steuer auf die Bits und Bytes elektronischer Kommunikation einzuheben.

"Dem Kommissionsbericht zufolge greifen die bisher angewandten, traditionellen Steuermethoden im wahrsten Sinne des Wortes ins Leere. Sie versagen bei dem Versuch, die Freihandelszone Internet hinreichend zu erfassen. Mit seinen vielen Möglichkeiten des Austausches und Handels entgehen schon heute nicht nur den Softwareherstellern und Distributoren, sondern auch dem Fiskus Einnahmen in Millionenhöhe."

Das war die - wie immer schon wirtschaftsfreundliche und industriepolitische Einstellung der EU-Leute, die damals sich noch nachzudenken trauten.

Verschwendung von Ressouren

Heute sind die Mobilfunkgebühren für drahtloses Internet spottbillig geworden. Eine der Folgen ist eine gigantische Ressourcenverschwendung durch milliardenfach nebenbei - sozusagen kostenlos auf das Smartphone geholte - Inhalte.

Meist ziemlich belangloser Art, Facebookabfragen im Pendler-Zug, Videoschauen unter dem Tisch im Klassenzimmer während der als fad empfundenen Mathematikstunde. Internetsüchtige oder sagen wir: internetaffine Nutzung des Notebooks während der Vorlesung, Fotos Anschauen, usw., usw.

In einer ins Virtuelle gewendeten Welt sollten auch die Steuer- und Steuerungssysteme sich neu adjustieren, das sagten damals, vor mehr als einem dutzend Jahren viele vernünftige und nachdenkliche Leute

"So the bit tax itself is just a modest beginning. We need to go further: to rethink the notion of employment as a method of income distribution; to rethink the quest for ever more energy-intensive economic growth in a time of environmental limits. We need to rethink much of our economic theory." (Arthur J. Cordell: New Taxes for a New Economy 1996)

Das wäre heute ein Ansatz um so mehr, da die unbedachte Verschwendung von Ressourcen mit dem kleinen netten Smartphone zum Alltagsverhalten der Verbraucher einerseits und zum Geschäftsmodell der Mobilfunkkonzerne andererseits geworden ist.

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: Verfassungsgericht: Rundfunkgebühr für internetfähige PC ist rechtmäßig
Beitrag von: SiLæncer am 02 Oktober, 2012, 14:00
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen die 2007 eingeführte und jahrelang von Verwaltungsgerichten in verschiedenen Sachlagen unterschiedlich bewertete Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer zurückgewiesen. Der Kläger werde durch die Erhebung der Abgabe durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nicht in seinem Grundrechten verletzt, entschied die 2. Kammer des Ersten Senats des Karlsruher Gerichts in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (AZ: 1 BvR 199/11). Sie nahmen daher die Beschwerde an. Die Verfassungsrichter bestätigten damit ein zuvor ergangenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte die Klage im Oktober 2010 letztinstanzlich abgeschmettert.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsgericht-Rundfunkgebuehr-fuer-internetfaehige-PC-ist-rechtmaessig-1721967.html)

Quelle : www.heise.de